Stenographisches Protokoll
29. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode
Mittwoch, 8. Juli 2009
29. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 8. Juli 2009
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 8. Juli 2009: 9.08 – 23.28 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz – ULSG) erlassen wird und das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden, und Bericht über den
Antrag 434/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Unternehmensfinanzierungsrettungspaket
2. Punkt: Bericht über den Antrag 681/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG)
3. Punkt: Bericht über den Antrag 696/A der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz – BWG geändert wird
4. Punkt: Bericht über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden
5. Punkt: Bericht über den Antrag 682/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955 geändert wird – Bewertungsgesetznovelle 2009
6. Punkt: Bericht über den Antrag 673/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Ausgleichsordnung, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührengesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Notariatsaktsgesetz, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Tilgungsgesetz 1972, das
Unterhaltsvorschussgesetz 1985, das Urheberrechtsgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 – FamRÄG 2009)
7. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden
8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz 1965, das SE-Gesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Umwandlungsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Kapitalberichtigungsgesetz, das Gesellschafter-Ausschlussgesetz, das Übernahmegesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Grundbuchsgesetz geändert werden (Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 – AktRÄG 2009)
9. Punkt: Bericht über den Antrag 671/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden
10. Punkt: Bericht über den Antrag 16/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB) geändert wird
11. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (UVP-G-Novelle 2009)
12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die altkatholische Kirche und das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die israelitische Religionsgesellschaft geändert werden
13. Punkt: Bericht über den Antrag 660/A der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Silvia Fuhrmann, Mag. Heidemarie Unterreiner, Stefan Petzner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern geändert wird
14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung erlassen wird
15. Punkt: Bericht über den Antrag 243/A(E) der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationsverpflichtung des Büros für Interne Angelegenheiten an Betroffene
16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden
17. Punkt: Bericht über den Antrag 670/A der Abgeordneten Fritz Neugebauer, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG und das Pensionskassengesetz geändert werden (1. Dienstrechts-Novelle 2009)
18. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden
19. Punkt: Bericht über den Antrag 678/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, und das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert werden
20. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, sowie das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, geändert werden
21. Punkt: Bericht über den Antrag 278/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 40
Geschäftsbehandlung
Einwendungen
der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Josef Bucher und
Ing. Norbert Hofer gegen die Tagesordnung gemäß
§ 50 der Geschäftsord-
nung....................................................................................................................
40, 41, 41
Durchführung einer gemeinsamen Debatte gemäß § 50 Abs. 1 der Geschäftsordnung 62
Redner:
Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ..... 62
Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 64
Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 65
Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 67
Herbert Kickl ........................................................................................................... ..... 69
Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ..... 71
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ..... 72
Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ..... 74
Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ..... 75
Peter Haubner ......................................................................................................... ..... 77
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ........................................................................... ..... 78
Hannes Weninger ................................................................................................... ..... 80
Gerald Grosz ........................................................................................................... ..... 81
Konrad Steindl ........................................................................................................ ..... 83
Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ..... 84
Einwendungen finden keine Mehrheit ............................................................................. 84
Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 644/A der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 9. Juli 2009 zu setzen ..................................................................................................... 84
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 85
Redner:
Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 159
Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 162
Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 163
Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 164
Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 166
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 167
Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 169
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 87
Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen
und Kolle-
gen, den Antrag 681/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter
Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der
internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe
(Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG) in der Fassung des
Ausschussberichtes 285 d.B. gemäß § 71 Abs. 1
iVm § 72 Abs. 6 der Geschäftsordnung an den Finanzausschuss
rückzuverweisen – Annahme .............................................................................. 144,
144
Antrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 681/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG), (285 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z. 2 der Geschäftsordnung an den Finanzausschuss rückzuverweisen – Annahme ............................................................................................................. 144, 144
Unterbrechung der Sitzung ............................................................................... 159, 172
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .................................. 167
Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (UVP-G-Novelle 2009), (271 d.B.), gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie rückzuverweisen – Ablehnung ............................................................................................................ 243, 243
Antrag der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen, den Antrag 671/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes 273 d.B., gemäß § 71 der Geschäftsordnung an den Justizausschuss rückzuverweisen – Ablehnung ................................................ 243, 243
Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsidenten Fritz Neugebauer .................................................................................. 243
Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ............................... 243
Aktuelle Stunde (7.)
Thema: „Die Antworten Österreichs auf die aktuelle Wirtschaftslage und die Lage auf den internationalen Finanzmärkten“ ................................................................................ 41
Redner/Rednerinnen:
Karlheinz Kopf .............................................................................................................. 42
Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll ................................................................................ 44
Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 47
Werner Amon, MBA ............................................................................................... ..... 48
Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ..... 50
Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 51
Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ..... 53
Marianne Hagenhofer ............................................................................................. ..... 54
Jakob Auer .............................................................................................................. ..... 56
DDr. Werner Königshofer ...................................................................................... ..... 57
Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 58
Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ..... 60
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 40
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 86
Auslieferungsbegehren
gegen die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek und Karl Öllinger ............. 86
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (229 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz – ULSG) erlassen wird und das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden, und über den
Antrag 434/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Unternehmensfinanzierungsrettungspaket (284 d.B.) ................................................... 89
Redner/Rednerinnen:
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 90
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ..... 91
Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 92
Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ..... 94
Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ..... 96
Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ....................................................................... 100
Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ... 102
Bernhard Themessl ................................................................................................... 103
Mag. Laura Rudas ...................................................................................................... 105
Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 106
Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 107
Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 108
Staatssekretär Mag. Andreas Schieder ................................................................... 109
Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ... 111
Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 112
Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 113
Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 113
Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 121
DDr. Werner Königshofer ...................................................................................... ... 122
Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 123
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend BZÖ-Wirtschaftsbelebungspaket – Ablehnung ............................................................ 114, 126
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 124
Gemeinsame Beratung über
2. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 681/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG) (285 d.B.) ...................................................................................................................... 126
3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 696/A der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz – BWG geändert wird (288 d.B.) ...................................................................................................................... 126
Redner/Rednerinnen:
Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ... 126
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ... 127
Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 129
Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 131
Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 133
Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ....................................................................... 137
Mag. Peter Michael Ikrath .......................................................................................... 140
Alois Gradauer ........................................................................................................... 141
Petra Bayr ................................................................................................................... 142
Ing. Christian Höbart .................................................................................................. 143
Rückverweisung des Gesetzentwurfes in 285 d.B. an den Finanzausschuss ........... 144
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 288 d.B. ..................................................... 144
Gemeinsame Beratung über
4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (286 d.B.) 144
5. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 682/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955 geändert wird – Bewertungsgesetznovelle 2009 (287 d.B.) 144
Redner/Rednerinnen:
Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 144
Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 149
Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 151
Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 154
Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 155
Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 156
Hermann Krist (tatsächliche Berichtigung) ................................................................ 158
Wilhelm Haberzettl ..................................................................................................... 170
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderungen der gesetzlichen Stiftungsbestimmungen, wodurch ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können – Ablehnung (namentliche Abstimmung) 145, 167
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine verbindliche Normierung für das gesamte „Stiftungsrecht“, dass die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt – Ablehnung .................................. 145, 174
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Stiftungen und Überprüfung der mit möglichen Falscheinordnungen verbundenen Steuermindereinnahmen – Ablehnung ................................................................ 149, 174
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Einführung des Vorarlberger Pflegemodells –
Ableh-
nung ..................................................................................................................... 154,
174
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 286 und 287 d.B. ......................................... 170
Gemeinsame Beratung über
6. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 673/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Ausgleichsordnung, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührengesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Notariatsaktsgesetz, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Tilgungsgesetz 1972, das Unterhaltsvorschussgesetz 1985, das Urheberrechtsgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 – FamRÄG 2009) (275 d.B.) ....................... 174
7. Punkt: Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (276 d.B.) ............................................................................................................................. 174
Redner/Rednerinnen:
Ursula Haubner .......................................................................................................... 175
Ridi Maria Steibl ......................................................................................................... 176
Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 177
Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 180
Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 181
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 182
Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner .................................................. 183
Anna Franz .................................................................................................................. 185
Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 186
Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 187
Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ... 189
Franz Glaser ............................................................................................................ ... 194
Gerhard Köfer ......................................................................................................... ... 195
Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 196
Anneliese Kitzmüller .............................................................................................. ... 197
Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen notwendigen nächsten großen Reformschritt im Familienrecht – Ablehnung .... 174, 201
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterhaltssicherung von Kindern – Ablehnung ................................................... 187, 201
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Patchworkfamilien – Ablehnung .......................................................................... 188, 201
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Trennungsopfer – gemeinsame Obsorge beider Elternteile – Ablehnung .......... 193, 207
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 275 und 276 d.B. ......................................... 201
8. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (208 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz 1965, das SE-Gesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Umwandlungsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Kapitalberichtigungsgesetz, das Gesellschafter-Ausschlussgesetz, das Übernahmegesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Grundbuchsgesetz geändert werden (Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 – AktRÄG 2009) (277 d.B.) 207
Redner/Rednerinnen:
Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 207
Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................ 208
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 209
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 210
Mag. Peter Michael Ikrath ...................................................................................... ... 210
Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 212
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 212
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 277 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Verbesserung der Transparenz von Aktienoptionen (E 40) 213
Gemeinsame Beratung über
9. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 671/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (273 d.B.) ...................................................................................................................... 213
10. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 16/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB) geändert wird (274 d.B.) ...................................................................................................................... 208
Redner/Rednerinnen:
Dr. Peter Fichtenbauer .............................................................................................. 213
Mag. Heribert Donnerbauer ............................................................................. 214, 241
Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ... 222
Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 224
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 226
Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner ......................................... 228, 243
Mag. Silvia Fuhrmann ............................................................................................ ... 230
Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 231
Mag. Johann Maier ............................................................................................ 232, 243
Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 233
Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ... 234
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 235
Hannes Fazekas ...................................................................................................... ... 236
Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 237
Franz Eßl .................................................................................................................. ... 238
Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 239
Karl Öllinger ................................................................................................................ 242
Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 243
Annahme des Gesetzentwurfes in 273 d.B. ................................................................ 274
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 274 d.B. ..................................................... 243
11. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (UVP-G-Novelle 2009) (271 d.B.) ............................................................................................... 243
Redner/Rednerinnen:
Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 243
Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 243
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 243
Petra Bayr ................................................................................................................ ... 243
Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ... 243
Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................... 243
Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ... 243
Bernhard Themessl ................................................................................................... 243
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 243
Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 243
Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................. 243
Franz Hörl ................................................................................................................ ... 243
Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 243
Gerhard Steier ......................................................................................................... ... 243
Werner Neubauer .................................................................................................... ... 243
Franz Hörl (tatsächliche Berichtigung) ....................................................................... 243
Franz Glaser ............................................................................................................ ... 243
Dr. Günther Kräuter ............................................................................................... ... 243
Johann Rädler ......................................................................................................... ... 243
Peter Mayer ............................................................................................................. ... 243
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserungen bei der Exportgarantie- Vergabe für ökologisch, sozial und kulturell sensible Projekte – Ablehnung ............................................................................................................ 254, 243
Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend: kein grenznahes Atommüll-Lager in Tschechien – Ablehnung .................................. 268, 243
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 243
12. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (159 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die altkatholische Kirche und das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die israelitische Religionsgesellschaft geändert werden (256 d.B.) .................................. 243
Redner/Rednerinnen:
Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 243
Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 243
Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 243
Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 243
Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .................................................................. 243
Mag. Rosa Lohfeyer ............................................................................................... ... 243
Peter Stauber .......................................................................................................... ... 243
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 281
13. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 660/A der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Silvia Fuhrmann, Mag. Heidemarie Unterreiner, Stefan Petzner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern geändert wird (298 d.B.) ............................................................................................... 243
Redner/Rednerinnen:
Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 243
Mag. Silvia Fuhrmann ............................................................................................ ... 243
Mag. Heidemarie Unterreiner ................................................................................ ... 243
Stefan Petzner ......................................................................................................... ... 243
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 243
Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .................................................................. 243
Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 243
Jochen Pack ................................................................................................................ 243
Josef Jury .................................................................................................................... 243
Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 243
Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 243
Mag. Katharina Cortolezis-Schlager .................................................................... ... 243
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 243
Gemeinsame Beratung über
14. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (219 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung erlassen wird (300 d.B.) ...................................................................................................................... 243
15. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 243/A(E) der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationsverpflichtung des Büros für Interne Angelegenheiten an Betroffene (301 d.B.) ................................................................... 243
Redner/Rednerinnen:
Harald Vilimsky ....................................................................................................... ... 243
Günter Kößl ............................................................................................................. ... 243
Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 243
Otto Pendl ................................................................................................................... 243
Dr. Peter Pilz ...................................................................................................... 243, 243
Erwin Hornek .......................................................................................................... ... 243
Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 243
Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 243
Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 243
Ing. Norbert Kapeller .............................................................................................. ... 243
Leopold Mayerhofer ................................................................................................... 243
Angela Lueger ............................................................................................................ 243
Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ............................................................................... 243
Rudolf Plessl ........................................................................................................... ... 243
Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 243
Jochen Pack ............................................................................................................ ... 243
Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ....................................... 243, 243
Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 243
Annahme des Gesetzentwurfes in 300 d.B. ................................................................ 243
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 301 d.B. ..................................................... 311
Gemeinsame Beratung über
16. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (160 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (278 d.B.) 243
17. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 670/A der Abgeordneten Fritz Neugebauer, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG und das Pensionskassengesetz geändert werden (1. Dienstrechts-Novelle 2009) (279 d.B.) 243
18. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden (280 d.B.) ...................................................................................................................... 243
Redner/Rednerinnen:
Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 243
Otto Pendl ................................................................................................................ ... 243
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 243
Dr. Peter Sonnberger ............................................................................................. ... 243
Werner Herbert ....................................................................................................... ... 243
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek .......................................................... 243
Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 243
Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 243
Mario Kunasek ........................................................................................................ ... 243
Angela Lueger ......................................................................................................... ... 243
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dienstfreistellung von Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind – Ablehnung ............................................................................................................ 319, 243
Annahme der drei Gesetzentwürfe in 278, 279 und 280 d.B. ...................................... 243
Gemeinsame Beratung über
19. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 678/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, und das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert werden (282 d.B.) ................................................................... 243
20. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, sowie das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, geändert werden (283 d.B.) ........... 322
Berichterstatter: Dr. Peter Sonnberger ...................................................................... 322
Redner/Rednerinnen:
Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 243
Dr. Peter Sonnberger ............................................................................................. ... 243
Werner Herbert ....................................................................................................... ... 243
Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ... 243
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 282 und 283 d.B. ......................................... 243
21. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 278/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (281 d.B.) .................... 243
Redner/Rednerinnen:
Werner Herbert ....................................................................................................... ... 243
Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 243
Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 243
Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 243
Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ... 243
Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 243
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 281 d.B. ..................................................... 243
Eingebracht wurden
Petitionen ...................................................................................................................... 86
Petition betreffend „Mobilfunk-Haftungsfonds für gesundheitliche Folgeschäden“ (Ordnungsnummer 28) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)
Petition betreffend „Lärmschutz ÖBB im Wipptal“ (Ordnungsnummer 29) (überreicht vom Abgeordneten Hermann Gahr)
Petition betreffend „Finanzielle Absicherung von ‚147 – Rat auf Draht‘“ (Ordnungsnummer 30) (überreicht von der Abgeordneten Angela Lueger)
Bürgerinitiativen .......................................................................................................... 86
Bürgerinitiative betreffend „Anti-Mobbing-Gesetz“ (Ordnungsnummer 9)
Bürgerinitiative betreffend „Definition von Service- und Signalhunden im Bundesbehindertengesetz (analog zu § 39a BBG, BGBl. 177/99 – Definition von Blindenführhunden)“ (Ordnungsnummer 10)
Bürgerinitiative betreffend „die ngo-freundliche Änderung der Paragraphen 278 ff StGB und die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden im Falle der am 21. Mai 2008 verhafteten TierschützerInnen“ (Ordnungsnummer 11)
Regierungsvorlagen ................................................................................................... 86
236: Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (UVP-G-Novelle 2009)
237: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird
238: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen geändert wird
292: Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird
312: Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert werden
313: Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert werden (Bergbauabfallgesetz)
Berichte ......................................................................................................................... 86
Zu III-1: Berichtigung zum Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2007
Vorlage 17 BA: Monatserfolg Mai 2009; BM f. Finanzen
III-73: Bericht, Reihe Bund 2009/7; Rechnungshof
Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................. 86
Aufnahme der Verhandlungen mit der Regierung der Russischen Föderation zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 13. April 2000 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 10/2003
Aufnahme der Verhandlungen mit der Französischen Republik zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 26. März 1993 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 613/1994
Aufnahme der Verhandlungen mit dem Königreich Belgien zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern, BGBl. Nr. 415/1973
Aufnahme der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 30. April 1969 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen, BGBl. Nr. 390/1970
Aufnahme der Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 24. August 2000 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Anträge der Abgeordneten
Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend eindeutige Kennzeichnung von Schinkenimitaten (697/A)(E)
Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lebensmittelkennzeichnungspflicht in der Gastronomie (698/A)(E)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes bei Rezeptabrechnungen (699/A)(E)
Dr. Peter Wittmann, Mag. Wilhelm Molterer, Dr. Walter Rosenkranz, Herbert Scheibner, Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterausschuss des Verfassungsausschusses „Verwaltungsreform“ (700/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Funktionsdauer der Behindertenvertreter im öffentlichen Dienst an die Funktionsdauer der Personalvertreter (701/A)(E)
Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (702/A)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pauschalabgeltung nach der Reisegebühren-Verordnung für Polizeibeamte, die einer Dienststelle in Wien, einer anderen Landeshauptstadt oder einem gleichgelagerten Ballungszentrum mit großer räumlicher Ausdehnung zur dauernden Dienstleistung zugewiesen sind (703/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pilotprojekt Elektromobilität (704/A)(E)
Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (705/A)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Herstellung und des Verkaufs von „Schummelschinken“ (706/A)(E)
Zurückgezogen wurden die Anträge der Abgeordneten
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Schlechterstellung für StudienbeihilfebezieherInnen durch die geplante Novellierung des Einkommensteuergesetzes (EStG) [(521/A)(E)] [(Zu 521/A)(E)]
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hinweispflicht für Stand-by-Geräte [(592/A)(E)] [(Zu 592/A)(E)]
Anfragen der Abgeordneten
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Geschäftsfelder“ und Dienstleistungen der Volksanwaltschaft im Zusammenhang mit einer Markenregistrierung (2494/J)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Nazirock in der Leopoldstadt (2495/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kosten der Grundversorgung seit 2004 (2496/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Maßnahmen nach § 26 StVO – Lotsungen (2497/J)
Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Kosten für Informationen des Finanzministeriums (2498/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von Aserbaidschan (2499/J)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend fatalen Unfall – Tod eines jungen Mannes in Ramingdorf (2500/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Vergabe von Visa an Staatsbürger von Dubai (2501/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von China, im Speziellen an Bewohner der Sonderverwaltungszone Hongkong (2502/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Vergabe von Visa an Staatsbürger von Bahrain (2503/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von Kasachstan (2504/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Vergabe von Visa an Staatsbürger von Kuwait (2505/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von Kirgisistan (2506/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Vergabe von Visa an Staatsbürger der Vereinigten Arabischen Emirate (2507/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Vergabe von Visa an Staatsbürger von Katar (2508/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von Russland (2509/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Vergabe von Visa an Staatsbürger von Saudi-Arabien (2510/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von Singapur (2511/J)
Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Einsatz von Sozialarbeitern an Schulen (2512/J)
Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Lehrerfortbildungsmaßnahmen (2513/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von Ukraine (2514/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von Usbekistan (2515/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von Tadschikistan (2516/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von Taiwan (2517/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von Südkorea (2518/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Evaluierung internationaler Abkommen (2519/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Leasingfahrzeuge bei der Polizei (2520/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Einsatz von Diensthunden in Justizanstalten (2521/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Auswirkungen von Roundup auf die Umwelt (2522/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Auswirkungen von Roundup auf die Umwelt (2523/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Verwendung von Kunstdünger in Österreich (2524/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Verschweigen eines schweren Laborzwischenfalls durch mit H5N1 verseuchten Grippeimpfstoff – Folgeanfrage (2525/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Festnahmeauftrag gemäß § 74 Fremdenpolizeigesetz (2526/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Verkehrsstrafen des BKA (2527/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Verkehrsstrafen des BMASK (2528/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Verkehrsstrafen des BMEIA (2529/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verkehrsstrafen des BMVIT (2530/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Verkehrsstrafen des BMG (2531/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Verkehrsstrafen des BMLFUW (2532/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Verkehrsstrafen des BMF (2533/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Verkehrsstrafen des BMFöD (2534/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Verkehrsstrafen des BMWF (2535/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verkehrsstrafen des BMI (2536/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verkehrsstrafen des BMJ (2537/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verkehrsstrafen des BMUKK (2538/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Verkehrsstrafen des BMWFJ (2539/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Verkehrsstrafen des BMLVS (2540/J)
Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Kinderbetreuungsstatistik 2008/2009 (2541/J)
Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Auswahl des österreichischen Vorschlages für die Kommission der Europäischen Union (2542/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Strafverfahren nach den strafrechtlichen Nebengesetzen im Jahr 2008“ (2543/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Schulmilchaktion in Österreich – Entwicklung/Nachfrage“ (2544/J)
Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend eine Personen- und Kostenübersicht der Botschaften und Konsulate der Republik Österreich in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (2545/J)
Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Schließung der Österreichischen Botschaft in Maskat (Oman) (2546/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend neue alarmierende Belege aus Belgien und Dänemark für Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Mobilfunk (2547/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend neue alarmierende Belege für Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Mobilfunk aus Belgien und Dänemark (2548/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend neue alarmierende Belege für Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Mobilfunk aus Belgien und Dänemark (2549/J)
Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend E-Voting bei ÖH-Wahlen 2009 (2550/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Mädchen und junge Frauen in nicht traditionellen Berufen (2551/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Mädchen und junge Frauen in nicht traditionellen Berufen (2552/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Mädchen und junge Frauen in nicht traditionellen Berufen (2553/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Mädchen und junge Frauen in nicht traditionellen Berufen (2554/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Mädchen und junge Frauen in nicht traditionellen Berufen (2555/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend einen Suizid im Maßnahmenvollzug (2556/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Einbruch in das Ministerbüro im Haus des Sports (2557/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Unterzeichnung des Berichts des Weltagrarrates (2558/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Unterzeichnung des Berichts des Weltagrarrates (2559/J)
Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Arbeitsverweigerung des Sportministers I (2560/J)
Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Versetzung von Beamten in das Bundesministerium für Inneres (2561/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Abschiebung langjährig integrierter AsylwerberInnen, im Besonderen den Fall des Westafrikaners Peter Paul (2562/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kompetenzklärung beim Schutz vor nichtionisierender/elektromagnetischer Strahlung (2563/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend den Tod von Duncan MacPherson (2564/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend den Tod von Duncan MacPherson (2565/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Tod von Duncan MacPherson (2566/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Prümer Vertrag – Erfahrungen und Ergebnisse (31.12.2008)“ (2567/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Ermittlungen und Anzeigen nach § 222 StGB (Tierquälerei) durch die Exekutive im Jahr 2008“ (2568/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Anzeigen beziehungsweise Strafverfahren nach § 222 StGB (Tierquälerei) im Jahr 2008“ (2569/J)
Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend fragwürdige Methoden der Standortsuche für eine Erstaufnahmestelle im Süden Österreichs (2570/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Geldwäscherei, EADS, OMV, Telekom und Alfons Mensdorff-Pouilly (2571/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Geldwäscherei, EADS, OMV, Telekom und Alfons Mensdorff-Pouilly (2572/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Einbruch in das Ministerbüro im Haus des Sports (2573/J)
DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Abführung von Sonderhonoraren der Primärärzte an das BKH Hall i. Tirol und damit verbundene Unregelmäßigkeiten (2574/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend gestickte Namensklettbänder für Rekruten (2575/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Belohnungsgelder für Ausbilder in der Rekrutenausbildung (2576/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Prüfung der oberösterreichischen SPÖ-Stiftung durch das Finanzamt (2577/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend falsche und politisch abwertende Behauptungen bei Gruppenführungen im Parlament (2578/J)
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Interview Dr. Springer, „Wiener Zeitung“ vom 13.05.2009 betreffend Vergabe kunsthandwerklicher Aufträge (2579/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Überwachung der Grauen Wölfe (2580/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die nicht nachvollziehbare Einstellung eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Wien (2581/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Weisungen an die Exekutive zur Nichtauflösung einer unangemeldeten Demonstration vor dem Wiener Rathaus und die damit verbundene Duldung mehrerer Verwaltungsübertretungen (2582/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend eine „Karfreitags-Veranstaltung“ von Tierschützern zur Religionsverhöhnung gemäß § 188 StGB beziehungsweise die Zurücklegung der Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck (2583/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend S 18 Bodensee Schnellstraße (2584/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kanzlerfest am ÖBB-Gelände (2585/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kanzlerfest am ÖBB-Gelände (2586/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Regressforderungen nach dem ASVG (Sozialversicherungsträger)“ (2587/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Lohnkürzungen nach der Steuerreform – Missbrauch von ,Nettolohnvereinbarungen‘ durch Arbeitgeber“ (2588/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Lohnkürzungen nach der Steuerreform – Missbrauch von ,Nettolohnvereinbarungen‘ durch Arbeitgeber“ (2589/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Dauerverspätungen der ÖBB auf der Strecke Salzburg–Graz (2590/J)
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Interview Dr. Springer, „Wiener Zeitung“ vom 13.05.2009 (2591/J)
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kunstwerk „Erde, Wasser, Feuer, Luft“ in Wien (1. Bezirk) (2592/J)
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Kulturtourismus und Weltwirtschaftskrise (2593/J)
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kulturtourismus und Weltwirtschaftskrise (2594/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Nichtaufstiegsberechtigung nach Aufsteigen mit einem „Nicht genügend“ (2595/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kostenersparnis bei Schulen in freier Trägerschaft (2596/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Missbrauch von Schülern und Schulleitern in Oberösterreich zu Wahlkampfzwecken der ÖVP (2597/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Finanzierung von Studien zur Erforschung des Wahlverhaltens von Jugendlichen durch das BMUKK (2598/J)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Suchtgiftmissbrauch im Straßenverkehr (2599/J)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Suchtgiftmissbrauch im Straßenverkehr (2600/J)
Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ausschreitungen bei der Demonstration gegen die EU-Wahlkundgebung in Graz (2601/J)
DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 7 Interbankmarktstärkungsgesetz und § 6 Finanzmarktstabilitätsgesetz über die im 4. Quartal ergriffenen Maßnahmen (33/HA) (2602/J)
DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend das Naheverhältnis der Frau Bundesministerin Dr. Claudia Schmied zur Kommunalkredit Austria AG (2603/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Altlastensanierung (2604/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Veräußerung und Neubau von Finanzämtern (2605/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Förderungen für die Grauen Wölfe (2606/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Kohäsionspolitik der Europäischen Union und die Abwanderung heimischer Betriebe nach Slowenien (2607/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Kohäsionspolitik der Europäischen Union und die Abwanderung heimischer Betriebe nach Tschechien (2608/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Kohäsionspolitik der Europäischen Union und die Abwanderung heimischer Betriebe nach Ungarn (2609/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Kohäsionspolitik der Europäischen Union und die Abwanderung heimischer Betriebe nach Bulgarien (2610/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Kohäsionspolitik der Europäischen Union und die Abwanderung heimischer Betriebe nach Rumänien (2611/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Kohäsionspolitik der Europäischen Union und die Abwanderung heimischer Betriebe in die Slowakei (2612/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Arbeitsweise der Finanzmarktaufsicht im Fall der Erste-Bank-Gruppe (2613/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Geschlechtskrankheiten (2614/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Psychopharmaka bei Kindern (2615/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend kriminelle Jugendbande in Liezen (2616/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Folgeanfrage zu einem Besuchsrechtsverfahren am Bezirksgericht Leopoldstadt (2617/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend kriminelle Jugendbande in Graz (2618/J)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Tierversuche für Botox-Faltenbehandlung (2619/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend technische Überwachungsmöglichkeit von IP-Telefonie (3. Versuch nach Verweigerung der Beantwortung) (2620/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend: Was tun Sie für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung in der Causa Temelίn? (2621/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Verbot von ausländischen Fernsehsendern und deren Fernsehprogramme in Österreich“ (2622/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Kriminalitätsstatistik 2008 – Strafrechtliche Nebengesetze u.a.“ (2623/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Grabsteinunfälle auf Friedhöfen – Verletzungs- und Todesfolgen“ (2624/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Wasserunfälle in Österreich“ (2625/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kostenaufwand für Kampagnen des BMUKK (2626/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kostenaufwand für Kampagnen des BMUKK (2627/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kostenaufwand für Kampagnen des BMUKK (2628/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Klassenwiederholungen und SchulabbrecherInnen (2629/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend gefälschte E-Mails – Missbrauch des Finanzministeriums (2630/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen (2631/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Bestellung der Leiterin der Bundesanstalt für Bergbauernfragen (2632/J)
Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Kostenwahrheit für Drittmittelaktivitäten an den österreichischen Universitäten (2633/J)
Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend CERN Mitgliedsbeitrag und leistungsorientierte Forschungsfinanzierung (2634/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Sanierung der AGES (2635/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Sanierung der AGES (2636/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Folgeanträge und Kriminalität (2637/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die sogenannte Integrationsvereinbarung (2638/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Amtsmissbrauch und Nötigung bei der ASFINAG Maut Service GmbH (2639/J)
Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Klärung der Probleme mit Förderanträgen bei der AWS sowie die Umsetzung der Konjunkturpakete (2640/J)
Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Klärung der Probleme mit Förderanträgen bei der AWS sowie die Umsetzung der Konjunkturpakete (2641/J)
Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend unzureichende Fördermittel für thermische Sanierungen privater Wohnbauten (2642/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Dienstleistungen der Volksanwaltschaft unter der geschützten Wort-Bildmarke „Volksanwaltschaft“ (2643/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Gerichtsverfahren nach §§ 137-141 StGB: Wilderei in Österreich (2008)“ (2644/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Herstellung, Lagerung und Handel mit pyrotechnischen Artikeln im Jahr 2008“ (2645/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Schutzgeldzahlungen – Schutzgelderpressungen in Österreich“ (2646/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Vollziehung und Kontrollen nach dem Pyrotechnikgesetz 2008“ (2647/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Feuerwerkskörpern (Pyrotechnikmaterialien) für 2008“ (2648/J)
Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend organisierte Bettelei in Graz (2649/J)
Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die nationale Strategie des europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2650/J)
*****
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Aussageverweigerung BMI (24/JPR)
Anfragebeantwortungen
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (1721/AB zu 1774/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (1722/AB zu 1776/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1723/AB zu 1795/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (1724/AB zu 1800/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (1725/AB zu 1801/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1726/AB zu 1821/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (1727/AB zu 1876/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (1728/AB zu 1902/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (1729/AB zu 1926/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1730/AB zu 1982/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1731/AB zu 1983/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1732/AB zu 1984/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1733/AB zu 1985/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1734/AB zu 1986/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1735/AB zu 1987/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1736/AB zu 1988/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1737/AB zu 1989/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1738/AB zu 1990/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1739/AB zu 2015/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1740/AB zu 2041/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1741/AB zu 2219/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (1742/AB zu 1702/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Sonja Ablinger, Kolleginnen und Kollegen (1743/AB zu 1721/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1744/AB zu 1710/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1745/AB zu 1727/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (1746/AB zu 1728/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (1747/AB zu 1699/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1748/AB zu 1711/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1749/AB zu 1712/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1750/AB zu 1739/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1751/AB zu 1814/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (1752/AB zu 1704/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (1753/AB zu 1716/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (1754/AB zu 1718/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (1755/AB zu 1720/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1756/AB zu 1724/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1757/AB zu 1726/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (1758/AB zu 1723/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1759/AB zu 1745/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1760/AB zu 1762/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (1761/AB zu 1786/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (1762/AB zu 1789/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1763/AB zu 1883/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1764/AB zu 1785/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1765/AB zu 1804/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1766/AB zu 1822/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1767/AB zu 1823/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1768/AB zu 1824/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1769/AB zu 1825/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1770/AB zu 1839/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (1771/AB zu 1905/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (1772/AB zu 1703/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1773/AB zu 1705/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (1774/AB zu 1722/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1775/AB zu 1731/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1776/AB zu 1734/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1777/AB zu 1744/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1778/AB zu 1766/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1779/AB zu 1784/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (1780/AB zu 1715/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1781/AB zu 1761/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1782/AB zu 1837/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (1783/AB zu 1730/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1784/AB zu 1732/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (1785/AB zu 1746/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1786/AB zu 1748/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1787/AB zu 1750/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1788/AB zu 1767/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (1789/AB zu 1779/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1790/AB zu 1780/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1791/AB zu 1783/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (1792/AB zu 1791/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1793/AB zu 1809/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (1794/AB zu 1729/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen (1795/AB zu 1735/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1796/AB zu 1737/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1797/AB zu 1740/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1798/AB zu 1742/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (1799/AB zu 1743/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (1800/AB zu 1747/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1801/AB zu 1749/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1802/AB zu 1751/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1803/AB zu 1752/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1804/AB zu 1753/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1805/AB zu 1754/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1806/AB zu 1755/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1807/AB zu 1756/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1808/AB zu 1757/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1809/AB zu 1758/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1810/AB zu 1759/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1811/AB zu 1765/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1812/AB zu 1773/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1813/AB zu 1775/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1814/AB zu 1777/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (1815/AB zu 1778/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1816/AB zu 1781/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1817/AB zu 1782/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (1818/AB zu 1788/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1819/AB zu 1787/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1820/AB zu 1797/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1821/AB zu 1812/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (1822/AB zu 1792/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1823/AB zu 1793/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1824/AB zu 1796/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1825/AB zu 1799/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1826/AB zu 1803/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1827/AB zu 1806/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1828/AB zu 1813/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (1829/AB zu 1819/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1830/AB zu 1838/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1831/AB zu 1882/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (1832/AB zu 1903/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1833/AB zu 1948/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1834/AB zu 2002/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1835/AB zu 1807/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (1836/AB zu 1817/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1837/AB zu 2042/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (1838/AB zu 2086/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1839/AB zu 1805/J)
des Präsidenten des Rechnungshofes auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (1840/AB zu 2193/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1841/AB zu 1808/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1842/AB zu 1815/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1843/AB zu 1836/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1844/AB zu 2033/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1845/AB zu 1842/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1846/AB zu 1850/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1847/AB zu 1851/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1848/AB zu 1852/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1849/AB zu 1853/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1850/AB zu 1854/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1851/AB zu 1855/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1852/AB zu 1856/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1853/AB zu 1857/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1854/AB zu 1858/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1855/AB zu 1859/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1856/AB zu 1860/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1857/AB zu 1861/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1858/AB zu 1862/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1859/AB zu 1863/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1860/AB zu 1864/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1861/AB zu 1865/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1862/AB zu 1849/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1863/AB zu 1826/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1864/AB zu 1827/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1865/AB zu 1828/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1866/AB zu 1829/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (1867/AB zu 1830/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1868/AB zu 1831/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (1869/AB zu 1832/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (1870/AB zu 1833/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (1871/AB zu 1835/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1872/AB zu 1840/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1873/AB zu 1816/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (1874/AB zu 1820/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1875/AB zu 1843/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1876/AB zu 1867/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1877/AB zu 1868/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1878/AB zu 1869/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1879/AB zu 1870/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1880/AB zu 1871/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1881/AB zu 1872/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1882/AB zu 1873/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1883/AB zu 1874/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1884/AB zu 1875/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (1885/AB zu 1901/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1886/AB zu 1866/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen (1887/AB zu 1881/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1888/AB zu 1885/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1889/AB zu 1896/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1890/AB zu 1897/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1891/AB zu 1878/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (1892/AB zu 1946/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1893/AB zu 1879/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1894/AB zu 1895/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (1895/AB zu 1898/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (1896/AB zu 1908/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (1897/AB zu 1909/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1898/AB zu 1932/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1899/AB zu 1933/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1900/AB zu 1934/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1901/AB zu 1935/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1902/AB zu 1936/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1903/AB zu 1937/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1904/AB zu 1938/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1905/AB zu 1939/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1906/AB zu 1941/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1907/AB zu 2014/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen (1908/AB zu 2077/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (1909/AB zu 2116/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (1910/AB zu 1886/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (1911/AB zu 1887/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (1912/AB zu 1888/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (1913/AB zu 1889/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (1914/AB zu 1890/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (1915/AB zu 1891/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (1916/AB zu 1892/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (1917/AB zu 1893/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (1918/AB zu 1894/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (1919/AB zu 1899/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1920/AB zu 1884/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (1921/AB zu 1900/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (1922/AB zu 1904/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1923/AB zu 1910/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1924/AB zu 1911/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1925/AB zu 1912/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1926/AB zu 1913/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1927/AB zu 1914/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1928/AB zu 1915/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1929/AB zu 1916/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1930/AB zu 1917/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1931/AB zu 1918/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1932/AB zu 2045/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1933/AB zu 2046/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (1934/AB zu 1095/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (1935/AB zu 2107/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (1936/AB zu 2128/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (1937/AB zu 2136/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1938/AB zu 1906/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1939/AB zu 1962/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (1940/AB zu 2011/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (1941/AB zu 2029/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1942/AB zu 2037/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1943/AB zu 2057/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1944/AB zu 2126/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1945/AB zu 2151/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1946/AB zu 2195/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (1947/AB zu 1920/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1948/AB zu 1942/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1949/AB zu 1943/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1950/AB zu 1944/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1951/AB zu 1945/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1952/AB zu 1950/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (1953/AB zu 1922/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (1954/AB zu 1925/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1955/AB zu 1994/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1956/AB zu 1981/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (1957/AB zu 2081/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1958/AB zu 2083/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (1959/AB zu 2105/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1960/AB zu 2162/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (1961/AB zu 2206/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (1962/AB zu 1923/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (1963/AB zu 1924/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (1964/AB zu 1995/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (1965/AB zu 1919/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1966/AB zu 1993/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1967/AB zu 1992/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (1968/AB zu 2000/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (1969/AB zu 1931/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1970/AB zu 1964/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1971/AB zu 1991/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (1972/AB zu 2006/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1973/AB zu 2020/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (1974/AB zu 1927/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1975/AB zu 1929/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (1976/AB zu 1947/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1977/AB zu 1996/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1978/AB zu 1997/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1979/AB zu 1998/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (1980/AB zu 1928/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (1981/AB zu 1930/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1982/AB zu 1949/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1983/AB zu 1951/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1984/AB zu 1952/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1985/AB zu 1953/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1986/AB zu 1954/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1987/AB zu 1955/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1988/AB zu 1956/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1989/AB zu 1957/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1990/AB zu 1958/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1991/AB zu 1959/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1992/AB zu 1960/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1993/AB zu 1963/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1994/AB zu 1965/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1995/AB zu 1966/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1996/AB zu 1967/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1997/AB zu 1968/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1998/AB zu 1969/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1999/AB zu 1970/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (2000/AB zu 1971/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (2001/AB zu 1972/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (2002/AB zu 1973/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (2003/AB zu 1975/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (2004/AB zu 1976/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (2005/AB zu 1977/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (2006/AB zu 1978/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (2007/AB zu 1979/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (2008/AB zu 1980/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (1822/AB zu 1792/J) (Zu 1822/AB zu 1792/J)
*****
der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (9/ABPR zu 23/JPR)
der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (10/ABPR zu 21/JPR)
Beginn der Sitzung: 9.08 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.
Die Amtlichen Protokolle der 26. Sitzung vom 16. Juni 2009 sowie der 27. und 28. Sitzung vom 17. Juni 2009 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Am heutigen Sitzungstag sind folgende Abgeordnete als verhindert gemeldet: Faul, Praßl, Dr. Pilz, Lunacek und Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek, die ich sehr herzlich zu ihrem Sebastian beglückwünsche – ich denke, auch in Ihrem Namen. (Allgemeiner Beifall.)
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger wird durch die Bundesministerin für Inneres Dr. Maria Fekter und der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner wird durch die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek vertreten.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Kogler zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
9.10
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich erhebe Einwendungen gegen die Tagesordnung: Tagesordnungspunkt 11, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, soll abgesetzt werden, da das nicht im zuständigen Umweltausschuss behandelt wurde. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Ich beantrage darüber hinaus nach § 50 der Geschäftsordnung dazu eine Debatte. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Der Weg ist das Ziel!)
9.10
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Klubvorsitzender Bucher zu Wort gemeldet. – Bitte.
9.10
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir erheben ebenfalls Einwendungen gemäß § 50 der Geschäftsordnung.
Begründung: Das UVP-Gesetz ist nicht geschäftsordnungskonform zugewiesen worden, es wurde nämlich dem Wirtschaftsausschuss statt dem Umweltausschuss zuge-
wiesen. Daher erheben wir Einwendungen und wollen, dass Tagesordnungspunkt 11 von der Tagesordnung genommen wird. – Danke. (Beifall bei BZÖ und Grünen.)
9.10
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Außerdem hat Herr Abgeordneter Hofer im Sinne des § 50 der Geschäftsordnung schriftlich Einwendungen gegen die schriftlich mitgeteilte Tagesordnung der heutigen Sitzung erhoben, nämlich gegen die auf der Tagesordnung stehende UVP-Gesetz-Novelle 2009.
Herr Abgeordneter Hofer hat sich aber auch mündlich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.
9.11
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Bevölkerung Österreichs hat das Recht, dass die von ihr gewählten Mandatare, die auch gut bezahlt werden, nach bestem Wissen und Gewissen ihre Tätigkeit hier im Hohen Haus ausüben. Dazu ist es notwendig, dass die Materien den richtigen Ausschüssen zugewiesen werden, weil genau in diesen Ausschüssen jene Personen sitzen, die sich intensiv mit der Thematik beschäftigen. Es war daher ein Fehler, das UVP-Gesetz dem Wirtschaftsausschuss zuzuweisen.
Deswegen erheben wir Einwendungen gegen die Tagesordnung. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
9.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich trete den Einwendungen nicht bei, weshalb der Nationalrat zu entscheiden hat.
Debatte und Abstimmung über die Einwendungen werden nach der Durchführung der Aktuellen Stunde stattfinden.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Die Antworten Österreichs auf die
aktuelle Wirtschaftslage
und die Lage auf den internationalen Finanzmärkten“
Ich gebe bekannt, dass die Aktuelle Stunde sowie die anschließenden Debatten bis 13 Uhr vom ORF live übertragen werden.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Kopf mit einer 10-minütigen Redezeit. – Bitte.
9.12
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister und Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst, bevor ich zum eigentlichen Thema komme, ein paar Bemerkungen zu einer aktuellen Situation machen.
Wir erleben derzeit in Österreich die wohl schlimmsten Regenfälle seit vielen Jahren, wenn nicht sogar Jahrzehnten. Ganze Landstriche in unserem Land sind überflutet, Schäden zigfacher Art an Häusern, Menschen bangen um ihre Existenz oder haben sie bereits verloren. Gott sei Dank gibt es rasche Hilfe von den Gemeinden, von den Ländern, vom Bund, von den Nachbarn, von vielen ehrenamtlichen Helfern, Einsatzkräften
bei Feuerwehren, Rettungsorganisationen und so weiter. Lassen Sie mich den Menschen, die von dieser Katastrophe betroffen sind, unser Mitgefühl ausdrücken, auch unsere Hilfe zusagen, lassen Sie mich an dieser Stelle aber vor allem auch Dank sagen an die vielen Nachbarn, an die vielen Hilfskräfte, die diesen Menschen in diesen schweren Stunden beistehen. (Allgemeiner Beifall.)
Nun zum eigentlichen Thema. Wir stecken weltweit in einer veritablen Krise. Österreich ist zwar – Gott sei Dank! – ein Land, das besondere Wettbewerbsfähigkeit aufweisen kann, das besonderen Reichtum, besondere Einkommensgrößenordnungen aufweisen kann, aber trotzdem bleiben wir von dieser Krise nicht verschont – leider, muss man sagen –, auch wenn wir vielleicht imstande sind, die Krise da oder dort besser zu bewältigen als andere.
Zunächst waren Anleger betroffen, die ihr Geld in gutem Glauben Menschen anvertraut haben, auf Produkte gesetzt haben, die sich dann als trügerisch oder noch schlimmer, jedenfalls als nicht werthaltig erwiesen haben. In der Zwischenzeit ist die Krise bei der Sachgüterproduktion angekommen, und zwar in einem schlimmen Ausmaß, und zunehmend sind leider auch Klein- und Mittelbetriebe im Gewerbe, im Handel, im Dienstleistungsbereich, im Tourismus betroffen. Wir müssen darüber reden – wir tun das –, und wir müssen natürlich auch handeln. Wir haben in der Vergangenheit vielfach schon gehandelt, und wir werden sicher auch in der Zukunft noch das eine oder andere tun.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus ist Österreich – Gott sei Dank! – auch eines jener Länder dieser Welt, das hinsichtlich der Ausprägung des Sozialsystems an der Spitze liegt. Wir sind im weltweiten Spitzenfeld, was die Sozialquote anlangt. 30 Prozent unseres Bruttoinlandsprodukts gehen in soziale Transferleistungen. Wir haben weltweit eine der geringsten Spreizungen zwischen den niedrigsten und den höchsten Einkommen. Aber wir können nicht wegdiskutieren, dass wir in mehreren Bereichen Probleme im Zusammenhang mit der Armut haben. Es sind Familien, insbesondere mit mehreren Kindern, betroffen oder zumindest immer in Gefahr, in die Armutsfalle zu stürzen. (Abg. Öllinger: Arbeitslosigkeit!) Die Konsumgesellschaft trägt das Ihre dazu bei. Ältere werden zunehmend pflegebedürftig – wir müssen uns noch stärker mit diesem Thema beschäftigen –, vor allem ältere Menschen, die alleinstehend sind. Und – völlig richtig, Kollege Öllinger – Arbeitslosigkeit ist sehr oft leider auch das Tor zur Armut oder der Beginn der Armutsgefährdung.
Wir müssen darüber reden, aber wir dürfen nicht nur reden, sondern wir müssen auch handeln. Wir haben auch vielfach schon gehandelt. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass wir einen der weltweit höchsten Sozialstandards haben.
Ein dritter Punkt, meine Damen und Herren: Österreich kann sich auch durchaus sehen lassen, was die ökologischen Standards anlangt. Wir gehören auch zu den Spitzenländern, was die Umweltsituation Österreichs im internationalen Vergleich anlangt, aber Klimawandel und Naturkatastrophen sind nicht wegzudiskutieren, sind nicht wegzuleugnen, und wir müssen vor allem Sorge tragen dafür, dass unsere Kinder nicht darunter zu leiden haben, dass wir nicht jetzt Ressourcen verbrauchen, dass wir nicht jetzt die Zukunft unserer Kinder verbrauchen. Auch da ist zusätzlich zum Reden Handeln angesagt, und auch da brauchen wir uns nicht zu verstecken angesichts der Handlungen, die wir in der Vergangenheit gesetzt haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Zurück zur aktuellen Krisensituation. Wir haben viel getan, um diese Krise zu bewältigen: Spareinlagen gesichert, die Kreditwirtschaft gestärkt, wir haben die Konjunktur mit Konjunkturpaketen gestützt, wir haben die Steuerzahler entlastet, insbesondere mit einem großen Schwerpunkt bei den Familien mit Kindern, wir haben Jobs gesichert durch die Ausweitung der Kurzarbeitsmöglichkeiten, wir haben die Umwelthaftung ver-
stärkt, wir haben eine Ökoprämie eingeführt – wir haben auch in diesem Zusammenhang über die Probleme gesprochen, aber auch gehandelt und damit Probleme gelöst.
Wir sind auch bei der Krisenbewältigung erfolgreich. Der Europäische Rat hat gerade dieser Tage wieder festgestellt, dass unsere Maßnahmen zeitgerecht und auch in angemessener Höhe und in angemessenem Ausmaß gesetzt worden sind. Das heißt, meine Damen und Herren, Sie sehen hier eine Koalition, wie ich es einmal genannt habe, der praktischen Vernunft vor sich. Sie zeigt sich in konkreten Maßnahmen und Handlungen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir dürfen auch mit Stolz, wie ich meine, in dieser Krisensituation auf ein Weiteres verweisen, nämlich darauf, dass in Österreich eine Organisation, eine Einrichtung mithilft, diese Krise zu bewältigen: die Sozialpartnerschaft. Von vielen Ländern werden wir darum beneidet, dass wir ein gutes Zusammenwirken der Sozialpartnerorganisationen untereinander haben, aber vor allem auch in der Interaktion mit der Politik – auch ein Beitrag dazu, dass wir die Krise vielleicht ein bisschen besser bewältigen können als andere.
Eines sei an dieser Stelle auch noch erwähnt: Wir können uns in der Zwischenzeit auch auf eine funktionierende internationale Partnerschaft verlassen. Stellen wir uns doch einmal vor, wir wären nicht Mitglied der Europäischen Union, wir hätten nicht den Euro zur Stabilisierung – wo wären wir dann wohl? Ein paar Beispiele anderer Länder zeigen, um wie viel schlechter es denen, die nicht in dieser Gemeinschaft sind, die nicht auf die Solidarität dieser Gemeinschaft setzen können und nicht den Euro als Stabilitätsanker haben, geht als uns. Seien wir froh, dass wir im Jahre 1994 die richtige Entscheidung getroffen haben! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, es kommt aber auch eine Zeit nach der Krise. Wir sind gut aufgestellt und werden mit Sicherheit rascher und besser aus dieser Krise herauskommen als manche andere Länder, aber wir dürfen uns nicht darüber hinwegschwindeln, dass wir in diesem Land einige strukturelle Schwächen haben, die zu beseitigen oder zumindest zu mildern wir jetzt angehen müssen. Die Kompetenzverteilung zwischen den einzelnen Gebietskörperschaftsebenen, die Effizienz in der öffentlichen Verwaltung, Bildung, im Gesundheitssystem –das sind nur einige Bereiche, wo wir dringend nach mehr Effizienz trachten müssen und wo wir Reformdruck haben. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)
Ein Appell an alle, die daran beteiligt sind: Verweigerung bei diesen Themen verlängert nur die Krise. (Beifall bei der ÖVP.)
Noch ein Letztes: Wir haben auch international
Reformdruck. Wir brauchen neue Spielregeln in der Finanzwelt, wir brauchen
Spielregeln für den globalen Wettbewerb. Der Papst hat kürzlich eine
Sozialenzyklika herausgegeben und darin etwas Richtiges geschrieben. Er ruft
nach einer Weltautorität für Wirtschaftsreformen. Ich glaube, alle
demokratischen Kräfte dieser Welt sind aufgerufen, diese
Weltautorität gemeinsam
zu bilden und neue Spielregeln ethischer Art zu definieren, wie wir
künftig miteinan-
der umgehen und miteinander wirtschaften. (Beifall bei der
ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)
Ein Letztes noch zur Krisenbewältigung: Meine Damen und Herren, wir brauchen auch ein Umdenken in der Gesellschaft. Wir brauchen bei diesem Thema mehr zivilgesellschaftliches Engagement statt mehr Anspruch an die öffentlichen Hände. Es ist Zeit für mehr Solidarität in der Familie, Zeit für mehr Nachbarschaftshilfe, Zeit für mehr ehrenamtliches Engagement und es ist damit auch Zeit, dass die Politik diesen Errungenschaften unserer Gesellschaft wieder einen größeren Stellenwert einräumt, als sie
es in der Vergangenheit vielleicht da oder dort getan hat. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Das war ein direkter Angriff!)
9.22
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zur Stellungnahme des Herrn Vizekanzlers und Finanzministers. 10 Minuten. – Bitte.
9.22
Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Karlheinz Kopf hat die Situation, die finanzpolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, in denen sich Österreich, ja Europa und die Welt befinden, beschrieben.
Ich komme gerade von der Euro-Gruppe, dem Treffen der europäischen Finanzminister, das Montag und Dienstag stattgefunden hat, zurück. Wir haben die Situation sehr intensiv beraten, und man kann klar und deutlich feststellen, wir befinden uns in der tiefsten Rezession der Zweiten Republik. Es ist so, dass auch in diesen Wochen die Wirtschaftsprognosen eher noch nach unten deuten, nach unten zu korrigieren sind und wir den Talboden der krisenhaften Entwicklung noch nicht gänzlich erreicht haben und keine Rede davon sein kann, dass man den Aufschwung bereits wirklich nachhaltig und spürbar auch organisieren kann.
Das sind die Rahmenbedingungen, vor denen wir stehen. Ich bin deshalb auch sehr froh, dass wir in diesen Tagen im Parlament auch Kompetenz in der Frage, wie wir diese Krise gemeinsam bewältigen wollen, zeigen. Eine Reihe von Beschlussfassungen stehen an, die in den Eckpunkten dazu beitragen sollen, dass Österreich besser als andere Länder durch diese Krise kommt und schneller als andere Länder aus dieser Krise wieder herauskommt. Und dazu brauchen wir auch diese Eckpunkte, auf die ich später noch eingehen werde, die zur Beschlussfassung entsprechend anstehen.
Wir haben im Kreis der Finanzminister gestern aber auch sehr ausführlich darüber diskutiert, wie es mit den Defizitverfahren für Länder, auch für Österreich, die die Rahmenbedingungen des Stabilitätspaktes nicht erfüllen können, ausschaut. Da gibt es seitens der Europäischen Kommission eine Bewertung der österreichischen Finanz- und Wirtschaftspolitik, die klar und deutlich eines zeigt: Das österreichische Programm zur Bewältigung der Krise wurde groß genug und auch rechtzeitig gesetzt. Das unterscheidet uns von vielen anderen europäischen Ländern. (Beifall bei der ÖVP.) Die Kommission stellt dieses Zeugnis aus.
Wir haben auch klare Schritte im Kampf gegen die Krise gesetzt, mit einem Volumen von insgesamt 5,7 Milliarden €, etwa 2 Prozent unseres Bruttoinlandsproduktes, eines der größten Konjunkturpakete Europas, und man kann heute schon sagen, dass diese Pakete auch wirken. Wir haben eine Steuerentlastung durchgesetzt und umgesetzt, die den Menschen in Form von 2,3 Milliarden € direkt zugute kommt und die Kaufkraft stärkt. Auch hier sehen wir die ersten positiven Auswirkungen. Wenn wir uns die Umsatzsteuerentwicklung, die Lohnsteuerentwicklung in Österreich trotz und wegen dieser Pakete ansehen, so sind wir positiv überrascht festzustellen, dass der Inlandskonsum trotz der Krise nach wie vor die tragende Säule darstellt. Auch das unterscheidet uns deutlich von anderen europäischen Ländern, weil wir die richtigen Maßnahmen zur richtigen Zeit gesetzt haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit verbunden ist ein zweiter Punkt. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass es in der Politik noch nie so wichtig war, zum richtigen Zeitpunkt das Richtige zu tun. Wir sind in einer sehr sensiblen Phase. Jede Botschaft, jede Aussage, jeder falsche Beschluss kann sich auf die Frage, wie wir die Krise gemeinsam bewältigen, fatal auswirken. Deswegen ist es absolut kontraproduk-
tiv, wenn man jetzt eine Debatte beginnt oder versucht zu beginnen, die da heißt, zum Beispiel wieder über Steuererhöhungen nachzudenken, nachdem wir entlastet und die Kaufkraft gestärkt haben. (Beifall bei der ÖVP.) Der Zeitpunkt ist absolut der falsche. Es ist auch falsch, über diese Frage zu diskutieren, weil dies den Abschwung vertiefen und den Aufschwung hemmen würde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in so schwierigen Zeiten auch in einer zentralen Verantwortung der Politik mit zwei Paketen die richtige Antwort seitens der Bundesregierung gegeben. Natürlich geht es vorerst darum, dass die Menschen in Beschäftigung gehalten werden, dass wir mit einer Kurzarbeitsregelung alles tun, damit die Menschen nicht die Betriebe verlassen müssen, sondern gemeinsam mit den Betrieben auch diese Krise durchtauchen können.
Mit dem Arbeitsmarktpaket II und mit den darin vorgesehenen Maßnahmen haben wir die absolut richtigen Antworten gegeben, mit der Verbesserung und der Verlängerung der Kurzarbeitsregelungen auf 24 Monate, mit der Verbesserung der Bildungskarenz – es ist wichtig, dass man gerade auch in der Krise an Ausbildung und Qualifizierung für die Zeit nach der Krise denkt –, mit mehr Flexibilität und auch mit der Vereinfachung der Altersteilzeit, das als drittes großes Paket innerhalb dieses Arbeitsmarktpaketes. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben aber auch etwas, worauf wir in dieser Krise stolz sein können, Österreich hat gerade in den letzten Jahren einen Bonus erwirtschaftet. Aufgrund einer vorsorgenden Finanz- und Wirtschaftspolitik, durch das Setzen von richtigen Maßnahmen stehen wir heute noch besser da als viele andere europäische Länder. Alle Wirtschaftsprognosen zeigen, dass trotz des deutlichen Minus, das wir in Österreich haben, Länder wie Deutschland, auch andere Länder der Europäischen Union mit einer wesentlich stärkeren Rezession, mit einer wesentlich höheren Arbeitslosenquote als Österreich zu kämpfen haben.
Österreich ist das zweitbeste Land in der Europäischen Union, was die Arbeitslosenzahlen betrifft, und wir liegen auch im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit an zweiter Stelle hinter den Niederlanden. Das fällt nicht vom Himmel, sondern das sind die Maßnahmen, die in den letzten Jahren gesetzt wurden und als Grundlage dafür dienen, dass wir heute besser als andere darauf aufbauen können. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Silhavy.)
Österreich ist ein Land, das ganz stark von der Exportwirtschaft lebt. 60 Prozent unseres Bruttoinlandsprodukts werden im Export erwirtschaftet, und es zeigt sich natürlich, dass das die größte Herausforderung ist. Die Exportwirtschaft hat, was die Warenexporte betrifft, in Österreich ein Minus von 15 Prozent zu verzeichnen, in der Sachgüterproduktion von minus 10 Prozent. Das tut weh und fordert uns ganz besonders. Deswegen müssen wir auch gemeinsam in dieser Frage der Exportankurbelung, der Exportgarantien, bei all den Themen, die den Export stützen, eine klare Ansage treffen und wollen das auch tun, weil in Österreich im Bereich der Wirtschaft sehr viel, eigentlich überproportional viel von einer funktionierenden Exportwirtschaft abhängt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun zum Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz. Im Gegensatz zu anderen Ländern wollen wir in Österreich nicht, dass am Ende dieser Krise die Auferstehung der Verstaatlichten steht, wir wollen seitens des Staates nicht offensiv in Betriebe investieren und so zum „besseren“ – unter Anführungszeichen – Unternehmer werden, weil wir es nicht können. Aber was wir mit diesem Gesetz machen, ist etwas anderes. Wir sorgen dort, wo Liquiditätsengpässe da sind, mit Haftungen und Garantien im Hintergrund gemeinsam mit den Banken und mit der Wirtschaft für geordnete Finanzierungsmöglichkeiten. Das ist die Aufgabe, die wir haben und die wir realisieren wollen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir wollen mit diesem Gesetz gesunde Unternehmen in die Zukunft führen, also für diese Unternehmen und damit für die Abertausenden Beschäftigten eine Brücke über die Krise in die Zukunft bauen. Es ist die Aufgabe des Staates, für einen gewissen Zeitraum, also in den nächsten Jahren, zu helfen, aber nicht, sich als Eigentümer zu engagieren. Mit 10 Milliarden € ist dies ein Paket, das helfen wird, das die richtigen Antworten für die Unternehmen, für die Beschäftigungssituation in Österreich geben wird.
Wir werden auch für die Klein- und Mittelunternehmen mit einem umfangreichen Paket im Bereich von AWS die richtigen Antworten setzen, in der Frage der Eigenkapitalstärkung, aber auch durch wesentlich höhere Kredit-, Garantie- und Haftungsrahmen, als wir das in der Vergangenheit vorgesehen haben.
Trotzdem, sehr geehrte Damen und Herren, muss uns klar sein, dass wir am Ende des Tages, nach der Krise eine gemeinsame Aufgabe haben. Auch das haben wir im Rahmen der Finanzminister intensiv diskutiert. Wir müssen heute beginnen, darüber nachzudenken, wie wir die Konsolidierung, die Rückführung der Defizite und auch der stark gestiegenen Haushalte organisieren. Es gibt von meiner Seite ein klares Bekenntnis dazu, dass wir zum richtigen Zeitpunkt, dann, wenn stabiler Aufschwung sichtbar ist, die richtigen Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes setzen werden. Es ist wichtig, sich engagiert darauf vorzubereiten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Wer zahlt?)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, man sieht auch ganz klar, dass die internationalen Herausforderungen für uns größer geworden sind. Die internationale Zusammenarbeit läuft.
Zum Schluss noch zu einem Gesetz, das heute hier als Amtshilfe-Durchführungsgesetz auf dem Tisch liegt. Österreich hat sich dazu bekannt, im Sinne von größerer Steuerehrlichkeit für Ausländerinnen und Ausländer bessere Informationen zu geben, ohne das Bankgeheimnis für Österreicherinnen und Österreicher anzugreifen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Das ist falsch!)
Ich appelliere an Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren – es sind ganz entscheidende Momente in der Abstimmung um dieses Gesetz, wir brauchen eine Zweidrittelmehrheit; Österreich hat sich wie andere Länder dazu bekannt, schneller und besser Informationen für ausländische Investoren in Österreich bereitzustellen –: Wer dieses Gesetz verhindert, schadet dem Wirtschaftsstandort Österreich massiv, weil wir nicht von der grauen Liste runterkommen (Abg. Mag. Kogler: Da haben Sie uns erst hinaufgebracht!), und deckt auch Steuersünder und Steuerhinterzieher! Das kann und wird nicht unser Ziel sein! (Beifall bei der ÖVP.)
Deswegen mein Appell, meine sehr geehrten Damen und Herren, stimmen Sie diesem Gesetz zu! Schaden Sie nicht dem Lande, nicht dem Wirtschaftsstandort! (Zwischenrufe bei den Grünen.) Sie werden dann auch die Verantwortung dafür haben, wenn wir nicht von dieser Liste runterkommen. Es ist eine einmalige Chance. Es ist das richtige Gesetz zur richtigen Zeit, um mehr Steuerehrlichkeit zu erreichen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Wegen Ihrer Politik ist Österreich überhaupt auf der Liste oben! Das ist unglaublich! Das ist genau die Scheinheiligkeit, warum man dem nicht zustimmen kann!)
9.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Krainer. 5 Minuten. – Bitte.
9.34
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Auf die Frage: Gibt die Politik die richtigen Antworten auf die Wirtschaftskrise, auf die internationale Situation auf den Finanzmärkten? hat die Politik in Österreich eine Reihe von Antworten gegeben, nicht erst diese Bundesregierung, sondern bereits auch die Vorgängerbundesregierung, nicht nur dieses Parlament, dieser Nationalrat, sondern auch der Vorgängernationalrat. Ich erinnere daran, dass wir den ersten Teil der Steuerreform bereits vor ziemlich genau einem Jahr beschlossen haben, wonach all jene, die bis 1 300 € brutto verdienen, durch die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge im Schnitt um 25 € im Monat, um zirka 400 € im Jahr entlastet wurden. Das war sicher einer der ersten Schritte, eine der ersten Antworten der Politik, und das war keine schlechte Antwort. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir haben hier nach dem Ausbruch der internationalen Finanzkrise im September, Oktober letzten Jahres einstimmig das Bankenpaket beschlossen, wo wir auch, glaube ich, eine Antwort gegeben haben, nämlich dadurch, dass wir die Sparguthaben gesichert haben, indem wir gesagt haben, jedes Sparbuch wird in jeder beliebigen Höhe von uns gesichert, begrenzt für diese Krise, und wir stellen genügend Mittel zur Verfügung, dass das Bankensystem, das Wirtschaftssystem stabil bleibt. Ein einstimmiger Beschluss hier im Haus, und ich glaube, das war auch keine schlechte Antwort.
Wir haben nur einen Monat später das KMU-Paket für Klein- und Mittelbetriebe, für Unternehmen bis 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschlossen, Förderungsmöglichkeiten, Stützungs-, Haftungsmöglichkeiten, genau in der Krise, genau zum richtigen Zeitpunkt, in Kraft getreten mit 1. Jänner dieses Jahres, auch sehr schnell und rechtzeitig und auch keine schlechte Antwort in Zeiten der Krise.
Wir haben eine vernünftige Pensionserhöhung beschlossen. Wir haben gewusst, auf die Exporte haben wir einen geringen Einfluss, denn dazu, dass Waren und Dienstleistungen im Ausland nachgefragt werden, kann die Politik in Österreich nicht sehr viel beitragen. Aber was wir machen können, ist, darauf zu achten, dass der Inlandskonsum halbwegs stabil bleibt, und deswegen natürlich die Erhöhung der Pensionen (Abg. Öllinger: Arbeitslosengelderhöhung!) und dann vor allem auch die Steuerreform, deren zweiter Teil in Höhe von einigen Milliarden im Durchschnitt eine Entlastung von 35, 50, 70 € je nach Einkommenshöhe gebracht hat.
Das war genau die richtige und eine gute Antwort, um die Inlandsnachfrage, um den Inlandskonsum als Stütze der Konjunktur in Österreich zu halten. Und, Herr Bundesminister, ich war davon nicht überrascht, denn ich bin davon ausgegangen, dass, wenn wir die richtige Politik machen, der Inlandskonsum zur Stütze werden wird, und genauso war es auch. (Beifall bei der SPÖ.)
Aber vielleicht hängt es auch damit zusammen, dass wir ja über Monate die Vorverlegung der Steuerreform gefordert haben, wo Sie noch gezögert haben, diesen Schritt mitzumachen, aber es freut uns, dass Sie jetzt, im Nachhinein zumindest sagen, ja, es war der richtige Schritt und ja, wir haben damit in dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation auch eine ganz wichtige und richtige Antwort gegeben.
Wir haben genauso auch mit dem Budget, mit der Kurzarbeit hier richtige Antworten gegeben, Vorziehen von Investitionen, Steigerung der öffentlichen Nachfrage. Wir haben bei der Frage, in Bildung, Forschung und Entwicklung zu investieren, genau das Richtige gemacht.
Was den Bildungsbereich betrifft: Ministerin Schmied hat gesagt: zwei Stunden mehr. Das ist nicht gekommen, und zwar deswegen, weil die Lehrer gesagt haben, wir stimmen einem Gehaltsverzicht im Äquivalent von einer Stunde zu. Und das darf man jetzt nicht so geringschätzen, dass Lehrerinnen und Lehrer in Österreich auf einen Teil ihres
Gehalts in Höhe von zwischen 20 und 70 € im Monat in Abtausch für diese eine Stunde verzichtet haben. Und das ist ein Beitrag, den diese Berufsgruppe geleistet hat, und das muss man von Seiten der Politik auch anerkennen. Nicht nur die Politik gibt die richtigen Antworten, meistens geben auch weite Teile der Bevölkerung die richtige Antwort, wie in diesem Fall die Lehrerinnen und Lehrer.
Wir geben aber heute auch Antworten – der Herr Bundesminister hat ja schon darauf hingewiesen – mit dem Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz – ein echter Zungenbrecher. In diesem Fall geht es darum, dass das, was wir für Kleinbetriebe bis 250 Mitarbeiter gemacht haben, auch für größere Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern gelten soll. Es soll ihnen mit Haftungen ermöglicht werden zu expandieren, anstatt einfach Arbeitskräfte abzubauen. Auch eine richtige Antwort, die wir heute geben.
Eine andere Antwort, die wir heute geben sollten, wackelt, das ist nämlich die Frage, ob das Bankgeheimnis für Steuerhinterziehung missbraucht werden darf oder nicht. Da bin ich der Meinung, nein, das darf es nicht, und es wäre an und für sich auch vernünftig, wenn das Haus hier mit der notwendigen Mehrheit, also der Zweidrittelmehrheit auch die Antwort geben würde: Nein, das Bankgeheimnis darf nicht für Steuerhinterziehung missbraucht werden! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
9.39
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Amon mit 5 Minuten zu Wort. – Bitte.
9.39
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler und Finanzminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Zusätzlich zu den dramatischen Hochwässern ist die Gesamtsituation insbesondere auch auf dem Arbeitsmarkt eine sehr dramatische, ausgelöst durch die Wirtschaftskrise infolge der Finanzkrise, mit der wir nicht nur hier in Österreich, sondern in ganz Europa und überall auf der Welt zu kämpfen haben.
Die österreichische Bundesregierung, allen voran der Finanzminister, hat in Form von absolut richtigen Maßnahmen reagiert und Weichenstellungen vorgenommen. Denken wir etwa an das Bankenpaket, das die Spareinlagen der Österreicherinnen und Österreicher absichert (Abg. Grosz: Das Bankenpaket ist ein gutes Beispiel!), denken wir an die Übernahme diverser Haftungen, um der Industrie einen entsprechenden Rückhalt zu geben, aber denken wir vor allem auch an die sehr umfassenden Maßnahmen – ein Ausfluss aus sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen mit dem Sozialminister, dem Wirtschaftsminister, der Regierungsspitze – für den und auf dem Arbeitsmarkt!
Die Maßnahmen, die gesetzt worden sind und die richtig sind, insbesondere auch jene, die im Rahmen des Arbeitsmarktservice geleistet werden, sind nicht hoch genug einzuschätzen, auch wenn die Zahlen dramatisch sind, meine Damen und Herren.
Die Kurzarbeit als Vehikel – mehr kann es ja nicht sein –, um über die Krise hinwegzukommen, ist keine Dauerlösung, aber etwas, das doch versucht, Menschen in einer sehr schwierigen, sehr dramatischen Situation Hoffnung zu geben.
Die Krise wurde nicht hier in Österreich ausgelöst, sie wurde nicht von Unternehmerinnen und Unternehmern – auch nicht von Industrieunternehmern – ausgelöst, sondern in Wirklichkeit von einer beispiellosen Zockerei. Jetzt geht es eigentlich darum, Rahmenbedingungen zu schaffen und Maßnahmen zu setzen – nicht nur hier in Österreich, sondern auch international –, um sicherzustellen, dass sich eine solche Situation nach dieser Krise nicht noch einmal wiederholt.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist es dem Herrn Finanzminister hoch anzurechnen, dass er in schwierigen internationalen Verhandlungen sichergestellt hat, dass sich
Österreich auch an jenen Maßnahmen beteiligt, die notwendig sind, damit Steuerleistungen in den jeweiligen Ländern auch tatsächlich erbracht werden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neugebauer: So ist es!)
All diese Maßnahmen, meine Damen und Herren, die wir heute setzen können, um gegen die Krise vorzugehen, all die Maßnahmen, die in unseren Nachbarstaaten, in Europa, ja überall auf der Welt gesetzt werden, um gegen die Krise vorzugehen, all diese Maßnahmen werden nämlich aus Steuergeldern finanziert, also letztlich von uns allen, meine Damen und Herren! Deshalb beinhaltet das Thema der Steuergerechtigkeit auch das rechtzeitige Abliefern von Steuern, und das ist eine Bürgerpflicht, meine Damen und Herren, und wir haben alles daranzusetzen, dass der Steuergerechtigkeit auch zum Durchbruch verholfen wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Es ist mir daher völlig unverständlich – und ich möchte das in aller Deutlichkeit sagen: es ist mir völlig unverständlich! –, warum die Oppositionsparteien einer internationalen Vereinbarung nicht nachkommen wollen, die eine Zusammenarbeit sicherstellt, wenn ein Nachbarland oder ein anderer Staat einen begründeten Verdacht hat, dass es etwa einen Steuerflüchtigen nach Österreich gibt, und wenn die Situation besteht, dass sich diese Person nicht an der Aufklärung von Fragen beteiligt, die von den jeweiligen Steuerbehörden gestellt worden sind. Dass Sie solche Steuerflüchtlinge schützen wollen, meine Damen und Herren von der Opposition, das ist nicht nachzuvollziehen! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hagenhofer.)
Alle Staaten haben sich zur Umsetzung der OECD-Standards bekannt, auch die Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein. (Abg. Mag. Kogler: Sie haben ja die OECD die ganze Zeit ignoriert!) Und wir wären das einzige Land – Herr Kollege Kogler, das einzige Land! –, das diese OECD-Standards nicht zu erfüllen bereit ist. (Abg. Mag. Kogler: Sie sind ja so scheinheilig! Das wissen Sie ganz genau! – Zwischenruf des Abg. Grosz.) Das ist inakzeptabel, Herr Kogler. Bewegen Sie sich, blockieren Sie hier nicht! (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte Sie wirklich dazu einladen, sicherzustellen, dass wir diesbezüglich nicht von wirtschaftlichen Maßnahmen betroffen werden. (Abg. Mag. Kogler: Sie sagen ja die Unwahrheit! – Zwischenruf des Abg. Grosz.) Sie wissen genau, dass der nächste G 20-Gipfel Anfang September stattfindet. Die anderen Industriestaaten erwarten sich da Fortschritte, wie sie die Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein vorweisen können. (Abg. Bucher: Überhaupt nichts wird passieren, Herr Kollege!) Gefährden Sie durch Ihre Blockade nicht Unternehmen, Arbeitsplätze und das wirtschaftliche Fortkommen Österreichs! (Beifall bei der ÖVP. – Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: So ist es! – Abg. Mag. Kogler: Seit Jahren verweigert die ÖVP eine Lösung, und jetzt kommen Sie mit einem Husch-Pfusch-Gesetz! Es ist das falsche Gesetz! – Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Er deckt Steuerhinterzieher! – Abg. Mag. Kogler: Ihr kennt euch ja nicht einmal aus! – Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Er will Steuerhinterzieher decken! – Abg. Ing. Westenthaler: Vor was fürchtest du dich?)
9.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Weinzinger. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
9.45
Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Das heutige Thema lautet „Die Antworten Österreichs auf die aktuelle Wirtschaftslage und die Lage auf den internationalen Finanzmärkten“. Und worüber wurde in den letzten beiden Redebeiträgen diskutiert? – Über das Bankgeheimnis, darüber, warum wir es aufgeben müssen und warum wir den ersten Schritt tun müssen – nämlich weil es die EU so fordert! (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Nein, ...!) –
Und weil wir es für richtig halten, höre ich gerade von der Regierungsbank. Nicht, weil es die EU fordert, sondern weil es so richtig und wichtig ist. Tatsächlich hat das mit unserem Thema heute eigentlich gar nichts zu tun (Abg. Mag. Kogler: Richtig, das ist ein Missbrauch des Themas!), sondern in diesen Zusammenhang wird die ganze Sache deswegen gebracht – es ist ein Missbrauch des Themas, das glaube ich auch fast! –, weil Sie die Zweidrittelmehrheit haben wollen. (Zwischenruf des Abg. Grosz. – Abg. Ing. Westenthaler: Raiffeisen ...!) Sie haben es offensichtlich schon irgendjemandem versprochen, und vielleicht tun Sie sich schwer damit – und zu Recht tun Sie sich schwer damit!
Meine Damen und Herren, ich habe mir gestern überlegt, was denn da heute kommen wird, wenn dieses Thema tatsächlich behandelt wird. Ich habe schon länger warten müssen, bis ich vom Klubobmann der ÖVP endlich das bekommen habe, was ich erwartet habe, nämlich erstens die Aussage, dass wir ein hervorragendes Bankenpaket aufgestellt haben, und zweitens – da habe ich etwas völlig Neues gelernt, ich bin ja wirklich ganz weg! –, dass man die richtigen Maßnahmen zur richtigen Zeit setzen muss. – Auch das wurde von beiden Herren gesagt. Bitte, das ist eine Selbstverständlichkeit ohnegleichen! Na selbstverständlich sind die richtigen Maßnahmen zur richtigen Zeit zu setzen, und Sie haben das eben nicht gemacht, vor allem im Hinblick auf die Steuerreform. (Beifall bei der FPÖ.)
Seit mehr als einem Jahr predigen wir in diesem Haus, dass die Steuerreform möglichst rasch durchgeführt werden muss, und zwar aus Gerechtigkeitsgründen. Diese Steuerreform, die bis jetzt durchgeführt wurde, ist ja keine Steuerreform an sich, sondern das ist nichts anderes als eine Bereinigung der derzeitigen Steuersätze, die ja aufgrund der fortschreitenden Inflation nicht mehr stimmen. Meine Damen und Herren, eine Steuerreform ist etwas anderes! Die greift ein, die ändert die Wirtschaft, die verbessert die Wirtschaft. Jetzt verbessern wir nur die Situation der Steuerzahler, und zwar in dem Ausmaß, wie es zumindest gerecht ist; das war alles. Das war Ihre Antwort auf die Wirtschaftskrise, behaupten Sie. Tatsächlich war das etwas, was Sie durchführen mussten. Sie hätten diese Steuerreform mit oder ohne Wirtschaftskrise gemacht – eine Steuerreform, die, wie gesagt, keine echte Steuerreform war und zu spät gekommen ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, Sie haben in einer, wie ich etwas überspitzt behaupte, Nacht- und Nebelaktion ein Bankenpaket geschnürt (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Und Sie haben zugestimmt!), mit dem Sie die Banken abgesichert haben und dem wir zugestimmt haben, weil Sie mit Argumenten gekommen sind, die schlüssig waren – nicht Sie, sondern hinter Ihnen standen, bitte, Ihre Banken. (Abg. Strache: Die nie eingelöst wurden! Die nie eingelöst wurden vom Herrn Finanzminister Molterer!)
Sie haben dann aber im Endeffekt aus diesem Bankenpaket nicht das Richtige gemacht – das festzustellen steht uns ja auch zu –, denn wenn wir schon Banken unterstützen, dann hätte damit verbunden sein müssen, dass wir die Banken in ihrer Tätigkeit, in ihrer Aktion und in ihrer Reaktion auf diese Unterstützung überprüfen, wenn möglich über den Rechnungshof. (Abg. Bucher: Molterer ...!) Und wo wird überprüft? – Gar nirgends wird überprüft! (Beifall bei der FPÖ.)
Die Banken fordern, und kein Mensch weiß, wie viel sie an ihre Manager zahlen, wie viel sie für ihr Missmanagement für Bonuszahlungen ausgeben und Ähnliches mehr. (Abg. Scheibner: Das war ja noch ein anderer Finanzminister! – Abg. Ing. Westenthaler: Wir wollen den Finanzminister Molterer zurück!)
Meine Damen und Herren, fest steht, Ihre Reaktion und Ihre Antwort auf die aktuelle Wirtschaftslage und auf die Lage auf den internationalen Finanzmärkten waren äußerst schwach: einerseits eine Steuerreform, die ohnehin schon im Regierungsabkommen
verankert war – und die zu spät kam –, und andererseits ein Bankenpaket, in das Sie nicht die entsprechenden Regulative eingebaut haben.
Das war keine befriedigende Antwort, das müssen Sie sich hinter die Ohren schreiben. (Beifall bei der FPÖ.)
9.50
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Klubobmann Bucher zu Wort. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
9.50
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich darf vorweg auch zu den Hochwasserkatastrophen, die uns in den letzten Tagen und Wochen heimgesucht haben, Stellung nehmen. Ich hoffe, dass sich die Solidarität der Regierungsparteien auch zeigt und sie den Opfern auch monetär zu Hilfe eilen, denn wir wissen, dass im Katastrophenfonds relativ wenig Mittel vorhanden sind; und wenn jetzt auch die einzelnen finanziellen Forderungen eintreffen, ist es notwendig, dort nachzubessern.
Daher zeigen wir volle Solidarität mit den Opfern und empfinden große Dankbarkeit für alle, die sich in den letzten Tagen in den Dienst der Sache gestellt haben: alle Freiwilligen-Organisationen und Helfer und vor allem auch die öffentliche Hand. Wir setzen darauf, dass sich dann auch die Bundesregierung entsprechend erkenntlich zeigt, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)
Aber wir diskutieren ja heute die Antworten der Bundesregierung auf die aktuelle Wirtschaftskrise, auf die Finanzkrise. Herr Vizekanzler, Herr Finanzminister, wenn Sie die einzelnen Maßnahmen, die Sie in den letzten Monaten gesetzt haben, um dieser Wirtschaftskrise zu begegnen, schon so glorreich aufzählen, dann vergessen Sie nicht zu erwähnen, dass wir zu dem Zeitpunkt, als Sie auf der Ebene der Regierungsparteien darüber beraten und verhandelt haben, noch einen Rückgang in der Größenordnung von 1,52 Prozent zu erwarten hatten.
Dann haben Sie Maßnahmen gesetzt – aus unserer Sicht natürlich die falschen, die nicht wirkungsvoll genug sind –, um der Wirtschaftskrise zu begegnen. Heute wissen wir, dass der Rückgang der Wirtschaft am Ende des Jahres 4,5 oder möglicherweise 5 Prozent ausmachen wird. Das ist ein klares Indiz dafür, dass Sie die völlig falschen Maßnahmen gesetzt haben und dass Sie das Krisenbudget, das Sie uns hier vorgelegt haben, viel zu spät geschnürt haben. Sie hätten schon im Februar dieses Jahres ein Budget vorlegen müssen, damit entsprechende Aufträge von der öffentlichen Hand an die Realwirtschaft ergehen. Es weiß jeder Bürgermeister und jeder Landeshauptmann, dass die Realwirtschaft keine Aufträge erhält, wenn man sehr lange zuwartet.
Das sind die wesentlichen und essentiellen Fehler gewesen, die Sie begangen haben, Herr Finanzminister! Daher sehen wir, wenn wir die einzelnen Konjunkturpakete auf europäischer Ebene und mit denen unserer Nachbarländer vergleichen – beispielsweise mit jenem unseres wichtigen Handelspartners Deutschland –, dass Deutschland 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts an Mitteln für die Bewältigung der Wirtschaftskrise bewegt hat. Die Europäische Union hat im Durchschnitt 1,5 Prozent an Mitteln bewegt, um diese Wirtschaftskrise abzuwenden, und Österreich hat lediglich 0,3 Prozent aufgewendet, um dieser Wirtschaftskrise etwas Entsprechendes entgegenzusetzen. Das ist entschieden zu wenig, Herr Finanzminister! (Beifall beim BZÖ.)
Sie hätten richtige, wirkungsvolle und vor allem umfangreichere Maßnahmen setzen müssen, um der Wirtschaft unter die Arme zu greifen. Wenn Sie sich jetzt in eine Steuerreformdiskussion begeben, wie beispielsweise die SPÖ, dann ist das der falsche Zeitpunkt, denn die Wirtschaft braucht jetzt Hoffnung, die Wirtschaft braucht jetzt Sig-
nale, damit jetzt auch von Seiten der öffentlichen Hand und der Bundesregierung eine Hilfestellung kommt.
Jede Diskussion über Steuererhöhungen ist kontraproduktiv, vor allem in Anbetracht dessen, was jetzt droht, nämlich die Verschleuderungs- und Verniedlichungsakrobatik, die Sie auf Bundesebene betreiben. Das geht in Richtung Mittelstandsbesteuerung, die Sie vornehmen wollen, und das betrifft all jene leistungsorientierten und leistungswilligen Mittelständler unseres Landes, die diese Volkswirtschaft aufrechterhalten. Das heißt, dies ist das falsche Signal zum falschen Zeitpunkt. Jetzt sollte eigentlich eine Steuersenkungsdiskussion losgetreten werden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Kickl: ... Millionen ... Gutes bewirken!)
Aber was Wirtschaftspolitik bedeutet, das sehen wir auch am Beispiel der AUA und der ÖBB. Beim Verkauf der AUA haben wir der Lufthansa 500 Millionen € nachgeschmissen, bei den ÖBB wurden 600 Millionen € verspekuliert und beim Flughafenprojekt Skylink werden am Ende des Tages 900 Millionen € verloren gegangen sein.
Wenn Sie all diese Beträge zusammenrechnen, die das Ergebnis dieser rot-schwarzen Wirtschaftspolitik unseres Landes sind, dann kommen Sie auf die Summe der steuerlichen Entlastung von zirka 2 Milliarden €, die Sie im heurigen Jahr verabschiedet haben. Das sind die rot-schwarze Wirtschaftspolitik und die Kammerpolitik der Arbeiterkammer des Landes, die uns zugrunde richten. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe der Abg. Dr. Moser.)
Es wäre viel vernünftiger, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie endlich einmal beginnen würden, diese Kreditklemme aufzulösen – diese Bremsklötze –, damit die Wirtschaft zu Geld kommt. Denn ohne dieses dringend benötigte Geld kann die Wirtschaft nicht arbeiten und offensichtlich nicht angekurbelt werden. Das ist das elementarste Problem. Da können Sie hundert Konjunkturpakete beschließen, wenn die Banken kein Geld geben, dann sind all diese Konjunkturpakete völlig umsonst. Wenn dies die Antworten auf die Herausforderungen der Wirtschaftskrise sind, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Bundesregierung, dann haben Sie sich die falschen Fragen gestellt. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Weinzinger.)
9.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen zu Wort. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
9.56
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schade, es war ein aktuelles Thema zu wichtigen Fragen – internationale Finanzmärkte, aktuelle Wirtschaftslage –, und Klubobmann Kopf bringt es zustande, zu diesem Thema nicht ein einziges Wort zu sagen. Ich glaube, nicht einmal die Worte „internationale Finanzmärkte“ sind in seinem Vortrag vorgekommen. Das waren die üblichen, gar nichts sagenden ... (Abg. Kopf: Ist ja gar nicht wahr! Ist nicht wahr! Schauen Sie das Protokoll an!) – Sorry, Herr Kopf, Sie können ja das Protokoll Ihrer eigenen Rede dann nachlesen und schauen, ob ich recht habe oder nicht. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)
Herr Finanzminister Pröll ist marginal besser, er nimmt immerhin zu einigen Punkten Stellung, aber er missbraucht dann diese Aktuelle Stunde zu Ausführungen, die einen ja zu Tränen rühren, was das Bankgeheimnis für Ausländer betrifft. Nachdem die ÖVP jahrelang (Abg. Mag. Kogler: Jahrzehntelang!), jahrzehntelang bei diesem Thema nur Obstruktion betrieben hat, fällt ihr jetzt plötzlich ein – unter internationalem Druck der OECD, der EU und was weiß ich was noch, der G 20, sonst wären sie ja nie darauf gekommen –, da endlich etwas zu tun. (Abg. Amon: Jetzt sind Sie dagegen!)
Jetzt glauben Sie im Ernst, weil es Ihnen einfällt, weil Sie uns pfeifen, kommen wir angerannt und sagen: Jawohl, bitte, wo darf ich unterschreiben?! (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll.) – Na Moment! Die ÖVP will etwas, Herr Kollege Kopf, und wir wollen etwas, und wenn wir uns darüber einigen, dann gibt es eine Zweidrittelmehrheit, und wenn Sie da auf stur schalten, dann werden Sie diese eben nicht bekommen. Das ist Ihre Entscheidung. Aber nur weil Sie pfeifen, kommen wir nicht angerannt, damit werden Sie sich im Laufe der Zeit anfreunden müssen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kopf: Es wird am Schluss vernünftige Kräfte geben!)
Herr Finanzminister, Sie haben vom Österreich-Bonus gesprochen. – Was ist denn dieser Österreich-Bonus? Ich sage Ihnen etwas anderes, nämlich wo ich einen Österreich-Malus sehe, leider. Sie können uns natürlich alles Mögliche über die positive Einschätzung Österreichs erzählen, und es ist ja nicht alles falsch. Ich bin ja auch stolz auf die Erfolge der Vergangenheit, na sicher. Aber was ist jetzt? Der Spread, die Differenz der Verzinsung zu deutschen Bundesanleihen, liegt nach wie vor bei 60 bis 80 Basispunkten. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Er war bei 130!) Er war im Herbst bei 130, er war im Frühjahr bei 140 (Abg. Dr. Stummvoll: Das heißt, abgebaut! Das heißt, verbessert!), nicht zuletzt ausgelöst durch die stümperhafte Umgangsweise der Bundesregierung mit den Osteuropafragen. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll – den Kopf schüttelnd –: Na geh! – Abg. Kopf: Fragen Sie einmal den IWF, wann er rechnen lernt!) Na sicher, insbesondere der Herr Finanzminister hat durch diese unüberlegte spontane Reise in die osteuropäischen Hauptstädte auf den Finanzmärkten Panik ausgelöst. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Geh, bitte! – Abg. Amon: Die sehr erfolgreich war! – Abg. Ing. Westenthaler: Der Konrad-Privatjet war das! – Abg. Strache: ... Raiffeisenjet!)
Damals, Herr Finanzminister, ist der Spread auf 140 Punkte hochgeschossen, um sich anschließend wieder zu beruhigen. Das hat es meiner ganzen Erfahrung und Erinnerung nach nie gegeben. Selbst zu Schillingzeiten betrug der sogenannte Spread nie mehr als 10 bis 30 Basispunkte, und jetzt ist er doppelt bis dreimal so hoch. Das ist der österreichische Malus, wie er von den internationalen Finanzmärkten eingeschätzt wird. Und solange in verschiedenen Punkten nichts dagegen getan wird, wird das auch so bleiben.
Zum Beispiel, Herr Finanzminister, wäre es eine Gelegenheit gewesen, heute zu sagen, wie Sie sich die Exitstrategie aus diesen Verschuldungsdaten vorstellen. (Abg. Dr. Stummvoll: Sie verlangen ja noch mehr Schulden!) Na die üblichen Plattitüden von Herrn Kopf und von Herrn Pröll gar nichts! Die Exitstrategie aus dieser hohen Verschuldung, die binnen weniger Jahre um 70, 80, vielleicht 100 Milliarden € – nicht mehr Schilling – ansteigen wird, mit der entsprechenden Zinsbelastung im Budget, na wie sieht die aus? Was werden Sie tun? (Abg. Dr. Stummvoll: Sie wollen noch mehr Schulden haben!)
Ich möchte das gerne wissen, das Hohe Haus möchte das gerne wissen, und die internationalen Finanzmärkte – die angeblich heute Thema gewesen wären – möchten das auch gerne wissen, um einzuschätzen, wie die Bonität des österreichischen Schuldners, der Republik Österreich ist. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Reden Sie Österreich nicht schlecht!)
Ja, sicher, wenn man das Thema einer Aktuellen Stunde zur aktuellen Wirtschaftslage und zu internationalen Finanzmärkten ernst nimmt, die ja schließlich von der ÖVP vorgeschlagen wurde, dann höre ich aus dem Hintergrund – ich wiederhole es für die Kollegen, die es nicht mitbekommen haben –: Reden Sie Österreich nicht schlecht!
Ja, Herrgott, kann man jetzt reden über die österreichischen Probleme, oder sollen wir da herinnen sitzen, mit der Burkha womöglich, die Oppositionsfraktionen jedenfalls
(Heiterkeit und Beifall bei den Grünen), damit ÖVP und SPÖ einander gegenseitig Weihrauch spenden können?
Herr Finanzminister, heute beschließen wir ein Gesetz zu Kredithaftungen und Garantien der Republik für Unternehmen. Das ist im Prinzip gut, aber nur für große Unternehmen. Was tun wir denn für die kleinen Unternehmen? (Abg. Dr. Matznetter: Für die haben wir schon was getan!) Sie hätten uns vom ECOFIN-Rat berichten können, Herr Finanzminister, oder was mit Basel II ist, dieser prozyklischen Regelung in diesem Bereich. Nichts haben Sie getan. In der Zeitung muss man das nachlesen.
In der Zeitung lese ich allerdings auch nach – das ist die heutige „Presse“ –, dass Sie zum deutschen Finanzminister gesagt haben: Bei uns gibt es keine Kreditklemme, die Kreditklemme hat sich entschärft, sagt Finanzminister Pröll. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Ach so? Vor wenigen Wochen – ich kann mich noch gut erinnern – haben Sie gesagt, es gibt in Österreich gar keine Kreditklemme. (Abg. Ing. Westenthaler: Wo dann?) Jetzt auf einmal hat sie sich entschärft!
Schade um diese Chance, wichtige Fragen gründlich und seriös zu besprechen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
10.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Hagenhofer mit 5 Minuten zu Wort. – Bitte.
10.01
Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen jetzt ein Zitat aus dem „Standard“ bringen, das von einem Unternehmer stammt, der international tätig ist und aus meinem Bezirk, nämlich aus Braunau in Oberösterreich, kommt: Wir haben alle die Blase mit bedient. Geld war ein Commodity, und dieses wird jetzt zum Edelstein.
Genau dorthin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, müssen wir, glaube ich, drängen und die Krise eben benennen. Warum? Was war der Slogan? – Der Slogan war: Lassen Sie Ihr Geld arbeiten! Und genau durch diese hochriskanten Spekulationen auf dem Geldmarkt ist die Finanzkrise ja ausgebrochen, die dann das Wirtschaftswachstum eben nach unten gedrückt hat.
Der Durchschlag auf die Realwirtschaft bei uns in Österreich, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, und im Besonderen bei uns im Bezirk Braunau – wir sind ein sehr automotiv ausgerichteter Bezirk – hat am 6. Oktober 2008 begonnen, und zwar so – das möchte ich Ihnen nicht vorenthalten –, dass Firmen bei mir angerufen und gesagt haben: Frau Hagenhofer, wir wissen nicht, was los ist. Über Nacht wurden 40 Prozent Aufträge storniert, 50 Prozent Aufträge storniert. Wir kennen nicht die Gründe.
Die weiteren Gründe waren laut Diskussion mit den Zulieferern: Wir wissen es selber nicht, wir wurden selbst überrascht. Wir werden jetzt die Weihnachtsferien vorverlegen und es mit Open End vorerst einmal so belassen.
Was waren die Auswirkungen? – Bei uns im Bezirk ist die Arbeitslosigkeit rasant gestiegen, und es waren für die Menschen die Probleme insofern besonders groß, als in vielen Bereichen auch Ehepaare betroffen waren, Partner, Partnerinnen betroffen waren, mit Kindern, die dann zu mir gekommen sind und gesagt haben: Frau Hagenhofer, was können wir an Arbeitslosengeld erwarten? Was kommt auf uns zu? Mein Mann wird arbeitslos werden. Ich bin schon arbeitslos. Wir haben zwei Kinder. – Ich habe ihnen dann gesagt, was sie an Arbeitslosengeld zu erwarten haben, worauf die Antwort der Frau war: Und jetzt werden wir zum Tischler gehen und unsere Küche, die wir
eigentlich für Ostern geplant hätten, stornieren. – Es gab und gibt noch viele solche Schicksale.
Wenn man davon ausgeht – und es ist so –, dass in der Regel nach neun Monaten ein neues Leben beginnt, und wenn ich mir heute, zehn Monate später, die Arbeitsmarktdaten meines Bezirkes ansehe, dann muss ich sagen, ich möchte Ihnen auch diese nicht vorenthalten. Jetzt sind wir nämlich dort, dass es derzeit so ausschaut, dass wir, beginnend bei 110 Prozent Auftragslage, die die Unternehmen in der Regel im Vorjahr im Juni, Juli noch hatten, einen rasanten Absturz hatten und sich dieser Absturz leicht, sozusagen in einer geraden Linie, nicht nach oben, sondern in einer sehr geraden Linie, fortsetzt, das heißt, sich nicht bewegt.
Unser Bezirk hat 90 000 Einwohner,
von diesen 90 000 sind rund 35 400 unselbstän-
dig beschäftigt. Und jetzt, meine Damen und Herren, ist es so, dass von
diesen rund 35 400 Beschäftigten 5 585 in Kurzarbeit sind,
3 558 arbeitslos und in Schulung, 210 Personen in Bildungskarenz, und
demgegenüber stehen 256 offene Stellen. Das heißt also, der Markt
ist faktisch tot oder still, wenn man so will.
Es ist daher dringend notwendig, da etwas zu tun. All die Maßnahmen, die gesetzt wurden, die mein Kollege Jan Krainer ja schon genannt hat, waren wichtig und notwendig, weil es ja sonst noch weiter nach unten gegangen wäre. Aber meine abschließende Bitte an Sie, Herr Finanzminister, ist schon, darüber nachzudenken, dass das Arbeitslosengeld in Summe angehoben wird, denn wenn die Krise generell so anhält, dann werden wir mit der Anhebung der Bemessungsgrundlage nicht das Auslangen finden, weil ja die Menschen noch viel, viel mehr in die Armut stürzen werden. Und wenn mir junge Leute sagen, ich bin jetzt 22 und möchte nichts wie Arbeit, dann ist das ein Signal für uns alle. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
10.06
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Auer zu Wort. 5 Minuten. – Bitte.
10.07
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollegin Hagenhofer hat in dramatischer, in realistischer Weise geschildert, wie sich die Auswirkungen einer derartigen Wirtschaftskrise, die in einer Region, in der sie zu Hause ist, in unserem Bundesland Oberösterreich, dominierend ist, darstellen.
Ja, sie hat recht, sie sollte allerdings auch dazusagen, dass auch das Land Oberösterreich gerade für diese Region und für diesen Leitbetrieb in dieser Region ein entsprechendes Haftungspaket unterstützt und zur Verfügung gestellt hat, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Es ist wohl selten so, dass ein Thema einer Aktuellen Stunde wirklich so aktuell ist wie das heutige, nämlich: Sind die Antworten, die Österreich gegeben hat, die richtigen auf diese Herausforderung? Sind die Antworten auf diese aktuelle Wirtschaftslage und die Lage auf den internationalen Finanzmärkten das, was sich die Menschen erwarten und was notwendig ist?
Wir erleben seit mehr als einem Dreivierteljahr spannende, schwierige, ja dramatische Zeiten, und die Weltwirtschaft hat – vielleicht nicht ganz unerwartet für manche Insider, aber ob ihrer Heftigkeit sicher nicht in diesem Ausmaß erwartet – eine 180-gradige Kehrtwendung vollzogen. Unternehmungen fast aller Branchen mussten sich schlagartig auf die neuen, schwierigen Rahmenbedingungen einstellen, die Strategie ändern, manchmal auch schmerzliche Maßnahmen setzen, so bedauerlich dies auch ist.
Es zeigt sich wieder einmal: Je industrieller ein Land ausgeprägt ist und die Wirtschaft sich darstellt, umso schwieriger ist es und umso spürbarer sind diese dramatischen Veränderungen. Auch Geschäftsbanken, meine Damen und Herren – weil immer die Banken so kritisch beäugt werden –, sind zwangsläufig von diesen Marktentwicklungen betroffen. Selbst dann, wenn sie keine Subprime-Veranlagungen oder andere Veranlagungen in hochriskante Wertpapiere getätigt haben, das plötzlich absinkende Zinsenniveau auf allen Geldmärkten, die Bonitätsveränderungen internationaler Finanzinstitute, schließlich auch das Einfrieren von Liquidität aufgrund des hohen Vertrauensverlustes haben halt auch Auswirkungen auf traditionelle Geschäftsmodelle.
Was sind die Antworten der Bundesregierung auf die genannten Herausforderungen? – Es ist ein Bankenpaket geschnürt worden. Ja, das ist falsch benannt worden, aber die richtige Maßnahme gewesen. Falsch benannt deshalb, weil es ja nicht ein Bankenpaket ist, um den Banken alleine zu helfen, sondern um die Einlagen für die Sparer zu sichern und die Kreditwirtschaft in vernünftigem Rahmen aufrechtzuerhalten, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Zum Vorwurf, der heute von einem Vorredner gemacht wurde, dass hier falsch agiert worden wäre, die Banken wären abgesichert worden, aber man wüsste nicht, was die Manager bezahlt bekommen: Herr Kollege Weinzinger, Geschäftsbericht lesen! Da steht es wortwörtlich drinnen, genau ausgewiesen, wie hoch sozusagen die Bezahlung des Vorstandes der Oberösterreichischen Raiffeisenlandesbank ist. Sie können es nachlesen. Aufgrund deiner Fachkunde ist das für dich ja kein Problem.
Zum Zweiten, zum Vorwurf, den ÖBB hätte man das Geld nachgeschmissen: Da gab es doch einmal einen Kollegen. Wie hieß der? – Gorbach. Meine Damen und Herren, da gingen manche aus diesen Kreisen noch Hand und Hand durch die Gegend und waren stolz auf diesen Minister Gorbach. Was daraus geworden ist, wissen wir. (Abg. Bucher: Sie waren mit in der Regierung!) Seien Sie stolz auf den Vizekanzler Gorbach, seien Sie doch stolz auf ihn! Aber wenn das Ergebnis sich nicht so darstellt, dann sollten Sie sich auch dazu bekennen, nicht nur stolz sein darauf.
Meine Damen und Herren, zum ständigen Vorwurf, dass die Kreditklemme gegeben sei, dass die Banken der Wirtschaft das Geld nicht zur Verfügung stellten: Für meine Bank, für die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich sage ich Ihnen eine Kennziffer: Im Vorjahr gab es eine Ausweitung der Finanzierungsleistung von 32,7 Prozent. Daher weise ich diesen Vorwurf für diese Bank ausdrücklich zurück. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir sollten gerade in Anbetracht dieser Krise auch noch einmal nachdenken, vor allem dieser Block hier in der Mitte: Wie wäre es, wenn wir nicht bei der Europäischen Union wären? Wie wäre es denn, wenn wir noch den Schilling hätten, meine Damen und Herren? – Wir hätten eine dramatische Auswirkung. Daher sollten Sie ein wenig in sich gehen, nachdenken und vielleicht doch die damalige Maßnahme, den Beitritt, als richtig betrachten und dem Alois Mock und der damaligen Bundesregierung unter Vranitzky dankbar sein, dass so entschieden wurde und dass das Volk in Österreich vernünftiger war als Sie hier, als Sie versucht haben, es zu beeinflussen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) – Herr Kollege spitze Zunge, seien Sie ein wenig vorsichtig betreffend Kreditklemme. Da haben Sie einen Kollegen in Ihren Reihen, der hat offensichtlich eine. Denken Sie ein wenig darüber nach! (Beifall bei der ÖVP.)
Noch ein Hinweis: Ansonsten wird immer von den internationalen Standards gepredigt. Heute, meine Damen und Herren, hätten wir die Chance, einen internationalen Standard, eine OECD-Richtlinie, einzuführen. Denken Sie über das nach, was Sie sonst immer fordern – und dann werden Sie sicher zustimmen! (Beifall bei der ÖVP.)
10.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Königshofer zu Wort. 5 Minuten. – Bitte.
10.12
Abgeordneter DDr. Werner Königshofer (FPÖ): Frau Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Die schlimmste Wirtschaftskrise der Neuzeit kommt erst auf Österreich zu, und ihre Auswirkungen werden in den nächsten Wochen und Monaten für unsere Wirtschaft voll spürbar werden.
Schon im Jahre 2007 ist in den USA die sogenannte Subprime-Krise ausgebrochen, und die ist dann in weiterer Folge auf eine Krise der US-amerikanischen Realwirtschaft getroffen, indem die US-amerikanischen Automobilfirmen größte Schwierigkeiten bekamen und nun teilweise insolvent sind oder vor der Insolvenz standen. Ganz brenzlig wurde die Situation im September 2008, als das große Investmentbankhaus Lehman Brothers schließlich Insolvenz anmelden musste.
Da möchte ich ein kurzes Schlaglicht auf die US-amerikanische Finanzpolitik werfen. Der damalige amerikanische Finanzminister Paulson unter der Bush-Regierung hat sich die Gläubigerstruktur von Lehman Brothers angeschaut und festgestellt, dass eher in geringerem Ausmaß US-Bürger und ‑Institutionen Gläubiger sind, sondern in vermehrtem Ausmaß Europäer und Asiaten. Und da hat Herr Paulson, ein Todfeind des Chefs von Lehman Brothers, gesagt: Keine Finanzhilfe des amerikanischen Staates für Lehman Brothers. Und diese Bank musste Konkurs anmelden.
Weil so viele Europäer davon betroffen waren, war in Europa Feuer auf dem Dach. Und die EU in ihrem unendlichen Langmut hat dann zu ihren 27 Mitgliedern gesagt: Macht nun mal! Ihr dürft Maßnahmen ergreifen und Pakete schnüren, die wir euch dann schon absegnen werden. Und so ist es auch gekommen.
Auch in Österreich wurden zwei Gesetze beschlossen, die dieser Krise, die dieser Finanzkrise vor allem entgegenwirken sollten. Das eine war dieses Finanzmarktstabilisierungsgesetz für die Banken und das Interbankenmarktstärkungsgesetz, wodurch die Haftung für die Spareinlagen übernommen wurde. Das war nicht unrichtig, allerdings sind da einige Dinge anzumerken und zu kritisieren.
Bei diesem Bankenpaket, das rund 100 Milliarden € umfasst und nur zur Rettung und Stabilisierung des Bankensektors aufgelegt wurde, ist in erster Linie zu kritisieren, dass die Verträge mit den Banken nicht offengelegt werden. Warum werden diese Verträge geheimgehalten? (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, da geht es um Steuergelder, und ich habe so das Gefühl, dass in Österreich alle wichtigen Finanzverträge, von den Cross-Border-Leasing-Verträgen bis zu diesen Bankverträgen und auch die Abfangjägerverträge, unter Verschluss gehalten werden. Die Menschen haben ein Recht darauf, zu erfahren, was mit ihrem Geld geschieht und wie mit ihrem Geld umgegangen wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, nur zwei Kritikpunkte noch an diesem Bankengesetz. Der erste ist in Bezug auf die Dividendenausschüttung. Da steht im Gesetz oder in den Verträgen drinnen, dass eine Dividendenausschüttung nur insoweit stattfindet, als eine Deckung im laufenden Jahresgewinn gegeben ist.
Für die Hypo Alpe-Adria, die 900 Millionen € zu 8 Prozent Dividende bekommen hat, würde das bedeuten – neun mal acht ist 72 –: Wenn die Bank nur 30 Millionen Gewinn macht, dann könnte sie dem Staat nur 30 Millionen zurückgeben, bei Verlusten überhaupt nichts. Und das ist nicht einzusehen! Jeder Bankkunde, dessen Betrieb Verlust macht, muss sehr wohl die Zinsen an die Bank bezahlen. Hier haben sich die Banken herausverhandelt, bei Verlusten keine Dividenden zahlen zu müssen. Unannehmbar! (Beifall bei der FPÖ.)
Das Wichtigste, was aus dem Bericht des Herrn Bundesministers herauskommt, ist, dass dieses Geld im Wesentlichen vom Staat kommt. Sie machen hier einen Tabubruch. Sie lassen sich die Schulden des Staates und der Unternehmen von der Oesterreichischen Nationalbank bezahlen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Herr Kollege Matznetter, wir haben das schon ausdiskutiert. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) – Sie kommen auch noch dran!
Jetzt werde ich in Bezug auf die Kommunalkredit noch etwas festhalten: Hier steht ausdrücklich, dass das Geld von der OeNB kommt. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Die Kommunalkredit – abschließend, Frau Präsident – hat in den letzten Monaten 9,1 Milliarden € an Barmitteln und Haftungen bekommen. Und dafür, für dieses Geld, für diese Affäre, möchte ich sagen, ist auch eine Ministerin, Frau Dr. Claudia Schmied, mit verantwortlich. Sie war von 2004 bis Ende 2006 (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen) Vorstandsdirektorin in der Kommunalkredit, und sie trägt dafür auch die Verantwortung.
Meine Damen und Herren! ...
10.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen jetzt sehr viel Zuzeit gegeben, aber ich muss auf die Uhr schauen! (Beifall bei der SPÖ.)
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar mit 5 Minuten. – Bitte.
10.18
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Finanzminister! Sie haben ein Doppelbudget für 2009 und 2010 verabschiedet, und Sie haben es zu einer Zeit geplant, als Sie noch keine Ahnung hatten, wie sich die wirtschaftliche Lage entwickeln wird. Daraus erklärt sich auch, warum Sie in diesem Budget nur ein Promille, das heißt ein Tausendstel des Budgets, für zusätzliche Wirtschaftsbelebungsprogramme aufgelegt haben. Es ist nämlich nur ein Promille, was hier aufgewendet wird, und all die Milliarden, von denen Sie sprechen, die Sie hier zur Bekämpfung der Krise einsetzen, sind nicht zur Wirtschaftsbelebung da, sondern sie sind für Garantien für Betriebe, sie sind für die Kurzarbeit, sie sind für das AMS und für andere Dinge. Das ist auch wichtig und richtig so, Herr Finanzminister, nur ist es kein Wirtschaftsbelebungsprogramm.
Die einzige Maßnahme, die die Wirtschaft wirklich belebt, ist dieses ein Promille, und dazu gehört unter anderem auch die Maßnahme zur thermischen Sanierung. Doch diese Maßnahme, die einzige Maßnahme, die wirklich funktioniert, die innerhalb von drei Monaten schon ausgebucht ist, für die kein weiteres Geld zur Verfügung steht und wo der Herr Wirtschaftsminister und auch Sie sich beharrlich weigern, das entsprechend aufzustocken (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll), diese Maßnahme, die funktioniert, die einzige Maßnahme, die funktioniert, die wird von Ihnen eingestellt.
Wenn man sich die Maßnahme genau anschaut, dann sieht man, dass sie sich von selbst bezahlt. Sie finanzieren nämlich 20 Prozent der Investitionssumme für die thermische Sanierung, was allein das ist, was Sie über die Mehrwertsteuer wieder hereinbekommen – von den Lohnsteuern und der Verhinderung von Arbeitslosigkeit, wofür Sie auch Geld in die Hand nehmen müssten, gar nicht zu sprechen.
Das ist also eine Maßnahme, die sich selbst bezahlt, und sie wird von Ihnen nicht fortgeführt. Das ist bedauerlich. (Beifall beim BZÖ.)
Generell will ich jetzt auf einige Fehlentwicklungen eingehen. Die Regierung hat jahrelang zugesehen, wie Arbeitsplätze ins Ausland abwandern und wir immer stärker von Energieimporten abhängig werden. In beiden Fällen ist ein massiver Abfluss an Wert-
schöpfung zu verzeichnen, und das ist beängstigend, das ist vor allem besorgniserregend.
Diese Fehlentwicklung – gerade in der Energiefrage – müsste nicht sein. Unsere Abhängigkeit steigt von Monat zu Monat. Es gibt ein Beispiel, an dem wir sehen können, wie wir das Problem österreichweit in Angriff nehmen können, und zwar das Beispiel Güssing. Güssing war das Armenhaus des Burgenlandes, die ärmste Region in ganz Österreich. Güssing hat sich auf die Füße gestellt. Früher gab es in Güssing praktisch keine Arbeitsplätze, alle mussten auspendeln. Es hat einen gewaltigen Abfluss an Arbeitskräften, an Menschen gegeben, es war eine gewaltige Absiedlung im Gange. Mittlerweile ist Güssing eine prosperierende Region. Güssing hat 50 neue Betriebe angesiedelt, nach Güssing ziehen die Leute und wandern nicht mehr ab. (Abg. Grillitsch: Schwarzer Bürgermeister! Schwarzer Bürgermeister!)
Wie hat das funktioniert? (Abg. Grillitsch: Schwarzer Bürgermeister! Schwarzer Bürgermeister!) Güssing hat sich auf die Füße gestellt und erzeugt mittlerweile die gesamte Energie, die es braucht, selbst. Das heißt, Güssing ist energieautark, Güssing hat in erneuerbare Energien investiert (Abg. Grillitsch: Schwarze Energiepolitik! Schwarze Energiepolitik!), Güssing hat Geld in die Hand genommen, um in die Zukunft zu investieren. – Genau das, Herr Finanzminister, empfehle ich auch Österreich. (Beifall beim BZÖ.)
Um Österreich energieautark machen zu können, brauchen wir 200 Milliarden €. Das sieht zunächst einmal nach sehr viel aus. Aber wenn man gegenüberstellt, dass wir jedes Jahr Energie um fast 12 Milliarden € importieren, dann sieht das nicht mehr so schlimm aus. (Abg. Grillitsch: Sie schmücken sich mit fremden Federn, Herr Kollege!) Wenn wir auch noch gegenüberstellen, dass wir für die Banken einfach so 100 Milliarden € zur Verfügung haben, aber für unsere eigene Energieautarkie scheinbar nichts zur Verfügung steht (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Sie kennen den Unterschied nicht zwischen !) –, dann muss ich Ihnen sagen, Herr Finanzminister: Machen Sie diese Investitionen! Machen Sie uns energieautark, indem Sie sinnvoll investieren, indem Sie Geld in die Hand nehmen und in Projekte investieren, die Wertschöpfung in Österreich schaffen, die Betriebe in Österreich belassen! Energie, die man im Inland produziert, kann man nicht im Ausland produzieren über Firmen, die wegen der Gruppenbesteuerung keine Steuern zahlen.
Wir schaffen mit dieser Maßnahme Arbeitsplätze, wir schaffen Wertschöpfung. Auch Sie, Herr Finanzminister, haben dann dementsprechend mehr Einnahmen über die Mehrwertsteuer und andere Steuern. Lassen Sie uns diese Sache vernünftig angehen! Nehmen wir das Geld in die Hand! Verlängern Sie in einem ersten Schritt die Förderung für die thermische Sanierung, weil wir mit dieser Maßnahme den ersten Schritt – nämlich Energie sparen – hin zu einer Energiewende einleiten können. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Das ist gut für Österreich und gut für die österreichische Bevölkerung. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
10.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Letzter in der Aktuellen Stunde gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler mit 5 Minuten zu Wort. – Bitte. (Abg. Grillitsch: Nein, nicht der Kogler jetzt!)
10.23
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema dieser Aktuellen Stunde lautet: „Die Antworten Österreichs auf die aktuelle Wirtschaftslage und die Lage auf den internationalen Finanzmärkten“ – ein Thema auf Vorschlag der ÖVP. Es war den ÖVP-Rednern vorbehalten, den Bogen vom Hochwasser über Danksagungen, über die Ausführungen des Papstes zur Welt-
wirtschaftsordnung (Abg. Grillitsch: War das falsch?) bis zu ihrem schludrigen Umgang mit internationalem Steuerbetrug zu spannen. Das war ihre Bandbreite. (Beifall bei Grünen und BZÖ. – Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll.)
Dazwischen hat Herr Bundesminister Pröll erkennen lassen, welches Hobby sein PR-Berater gerade hat. Der hat ihm offensichtlich eingeredet, er müsse in jedem zweiten Satz „richtig“ sagen. Er hat sein Mantra des Tages gefunden, er sagt: richtige Maßnahmen zur richtigen Zeit! – Danke der Freiwilligen Feuerwehr! Richtige Maßnahmen zur richtigen Zeit! (Abg. Grillitsch: Dem Kogler sind die Menschen wurscht! Dem Kogler sind die Menschen wurscht! Dem Kogler sind die Opfer wurscht!) Danke dem Papst! Richtige Maßnahme zur richtigen Zeit! Danke der ÖVP, weil wir jetzt den Steuerbetrug bekämpfen, nachdem wir 25 Jahre eben diesem Vorschub geleistet haben! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Grillitsch.) – Das ist Ihre Anlage zu dieser Aktuellen Stunde.
Keine Sorge – auch wenn Sie noch so viel dazwischenkeppeln –, wir holen Sie da heraus, wir holen die ÖVP aus diesem Eck heraus. Wir machen jetzt eine vernünftige Debatte, eine vernünftige Debatte zur Wirtschaft, und es gibt ja durchaus ein paar gemeinsame Anknüpfungspunkte. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Schreien Sie nicht so viel dazwischen! Sie müssen sich ja auch mit dem Ernst der Lage auseinandersetzen (Abg. Rädler: Aber nicht mit Ihnen!), wenn Sie eine Aktuelle Stunde verlangen!
Wenn Sie etwas beitragen wollen – und ich glaube, da können wir zumindest bei der Mehrheit des Hauses wirklich Einigkeit erzielen –, dann ist es nebst dem, was in Österreich alles zu diskutieren und an Maßnahmen zu setzen ist, schon wichtig, festzuhalten – und das sollten wir wirklich gemeinsam machen –, dass gerade diese Krise zeigt – auf dem realwirtschaftlichen Sektor, aber erst recht auf dem Finanzsektor –, dass es nur mehr mit gemeinsamen internationalen Maßnahmen geht, mit koordinierten Maßnahmen der Wirtschafts- und Finanzpolitik.
Ob es Regeln sind, ob es Kontrollen sind oder ob es aktives Eingreifen durch investive Programme der öffentlichen Hand ist (Beifall bei den Grünen), das alles funktioniert viel besser, wenn es gemeinsam gemacht wird. Hier ergibt eins und eins durchaus mehr als zwei. Das ist eine große Einsicht. Das könnten wir auch einmal erzählen, weil das eine Gemeinsamkeit wäre. Damit würden wir für Jahre zumindest Nutzen stiften und könnten den flächendeckenden Schaden, den Finanzminister Grasser und andere mit ihrer Wirtschaftsphilosophie angerichtet haben, wieder beheben – zumindest in den Köpfen und vielleicht auch in den Herzen der Menschen –, wenn nicht ständig aufeinander herumgehackt wird, wenigstens in dem Bereich, der die österreichische Maßnahmenseite betrifft.
Da ist es ja nicht mehr nur rosig, es gibt hier herinnen jetzt eine Rollenverteilung. Das werden Sie, Herr Bundesminister, akzeptieren. Wenn Sie sich auf die EU oder andere berufen, dass unsere Pakete so gut beurteilt werden, dann liegt das vielleicht auch daran, dass dort die papierenen Werke betrachtet werden. In der Tat: Die Summen, die dort ausgewiesen sind, die Maßnahmen, die beschrieben sind, selbst in den Gesetzen, die wir teilweise aus diesem Grund mitgetragen haben, das alles schaut gar nicht einmal so schlecht aus. Das Problem ist in manchen Bereichen, dass die Maßnahmenrealität mit den Angaben und Vorhaben nicht übereinstimmt. (Abg. Dr. Pirklhuber: Papier ist geduldig!)
Bleiben wir beim sogenannten KMU-Paket. Ich kann ja nur ein paar herausnehmen und vielleicht ein paar Gegenmaßnahmen skizzieren. Es gibt ganz eindeutig das Problem, dass die kleinen und mittleren Betriebe zwar Kreditangebote bekommen, aber
die Kautelen für diese Kredite verschärft werden und schlussendlich doch so etwas Ähnliches wie eine Kreditklemme entsteht.
Es gibt eigentlich das Förderinstrument der AWS. Was geschieht dort? Die Behaftungen funktionieren mit Ach und Krach; die hat es aber früher auch schon gegeben. Die Förderbank, die dort eingerichtet werden sollte, funktioniert überhaupt nicht, weil es von der Republik noch immer keine Banklizenz gibt. Und diejenigen Maßnahmen, die auf Unternehmensbeteiligungen abzielen, funktionieren deshalb nicht, weil die zuständige Gesellschaft erst jetzt ihre Geschäftsführer gefunden hat und gerade dabei ist, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Also mit Verlaub: Das ist nicht wirklich rasch, richtig und am richtigen Ort.
Ähnliche Probleme haben wir bei anderen Maßnahmen. Wenn der Begriff „richtig“ irgendwo einen Sinn hat, dann dort, wo es darum geht, in der Krise richtig zu investieren. Ich sage Ihnen, die Ökoprämie ist ein Unsinn. Sie heißt deshalb auch zu Recht „Schrottprämie“. (Ruf bei den Grünen: Schrottmaßnahmen!) Ausgerechnet in Österreich – das gibt es sonst nirgends – gibt es völlig unabhängig davon, welche Neuautos das sind – ob ökologisch verträglich oder nicht –, die volle Förderung. (Abg. Rädler: Das stimmt ja nicht!) Das ist in allen anderen Ländern viel besser. Wir müssen überhaupt davon weggehen, in der Krise mit öffentlichen Mitteln Bereiche zu unterstützen, in denen langfristig nicht viel zu holen ist. (Abg. Rädler: Blödsinn! – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Wir müssen dazu kommen, in die Zukunftsmärkte zu investieren. Deshalb sind Investitionen in die Ökoindustrie viel klüger als solche in Industrien, bei denen langfristig nichts zu holen ist. Darüber sollten wir uns einmal verständigen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
10.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 GOG
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur angekündigten Debatte über die Einwendungen der Abgeordneten Mag. Kogler, Bucher sowie Ing. Hofer jeweils betreffend die Absetzung des Tagesordnungspunktes 11, Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird.
Ich mache gemäß § 50 der Geschäftsordnung von meinem Recht Gebrauch, in der gemeinsamen Debatte die Redezeit auf je 5 Minuten und die Zahl der Redner und Rednerinnen auf drei pro Fraktion zu beschränken.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 5 Minuten. – Bitte.
10.30
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da ich Erstredner bin, möchte ich etwas vorwegnehmen, das in der nun folgenden Debatte sicherlich von den Regierungsparteien angeführt werden wird, nämlich dass es in Zeiten, in denen wir eine schwere Wirtschaftskrise haben, in Zeiten, in denen es massive Schäden durch Hochwasser gibt, nicht angebracht ist, sich darüber zu unterhalten, ob das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz im Industrieausschuss oder im Umweltausschuss beraten wird. (Abg. Rädler: Wirtschaft! Wirtschaftsausschuss!) Ich weiß, dieses Argument wird kommen, meine Damen und Herren.
Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen schon darauf hinweisen, dass diese Wirtschaftskrise durch die Gier weniger Personen ausgelöst worden ist, und da sind wir in Österreich nicht ganz unbeteiligt, und zwar deswegen, weil wir in wesentlichen wirtschaftlichen Bereichen Personen an den Schalthebeln der Macht sitzen haben, die dafür gar nicht geeignet sind, sondern lediglich das richtige Parteibuch haben.
Beispiel: Austrian Airlines. – Das Unternehmen wurde an die Wand geflogen und der verantwortliche Vorstandsvorsitzende mit einer millionenschweren Abfertigung nach Hause geschickt.
Beispiel: ÖBB. – 600 Millionen € verspekuliert (Abg. Strache: 900!), aber keine finanziellen Konsequenzen für die Verantwortlichen. (Abg. Strache: Skylink!)
Oder: Constantia Privatbank. – Der Bank ging es schlecht, die Nationalbank hat 50 Millionen € zugeschossen, und die drei Vorstände haben 30 Millionen € an Abfertigung kassiert! Ein Großteil des Geldes, das wir zugeschossen haben, wurde von den Vorständen abkassiert. (Ruf bei der ÖVP: Reden Sie zur Sache!)
Und zuletzt Skylink am Flughafen Wien, der im Eigentum eines roten und schwarzen Bundeslandes steht. Es ist so, dass im Jahr 2004 Herr Kaufmann noch gesagt hat, das koste 270 Millionen € (Abg. Jakob Auer: Zur Sache!), jetzt aber Kosten von einer Milliarde € ins Haus stehen werden. Und was macht man, meine Damen und Herren? – Die Herren kassieren gewaltig ab! Eine Gehaltserhöhung 2007 um ...
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich muss Sie unterbrechen. Wir sind bei der Einwendungsdebatte, und ich darf Sie dringend ersuchen, zum Thema der Einwendung zu sprechen. (Abg. Rädler: Falsche Rede!)
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (fortsetzend): Frau Präsidentin! Ich komme zum Schluss meiner Einleitung – und das ist wichtig, weil genau dieses Argument von Seiten der Regierungsparteien kommen wird –: Genau jene Herrschaften, die einen wirtschaftlichen Schaden in Österreich zu verantworten haben, sind Parteigänger von SPÖ und ÖVP und kassieren gewaltig ab. Ich weiß, Frau Präsidentin, dass Sie das nicht gerne hören, aber es ist eine Tatsache! (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, dieser UVP-Entwurf nützt weder der Umwelt noch der Wirtschaft. Die Bürgerbeteiligung bleibt eingeschränkt, und in bestimmten Fällen können Verfahren länger dauern. – Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.
Übrigens, Frau Präsidentin, ich hätte mich sehr gefreut, wenn Sie in der vorletzten Sitzung – ich glaube, es war in dieser Sitzung, als permanent über Martin Graf gesprochen worden ist, obwohl ein ganz anderes Thema auf der Tagesordnung gestanden ist – auch so konsequent vorgegangen wären. Damals war das leider nicht der Fall! (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, die Vorgangsweise, diese Materie im Industrieausschuss zu beraten, dient doch nur dazu, den Umweltminister aus seiner Verantwortung zu nehmen. Das ist doch der wahre Grund, warum man das dort beraten hat. Die Parteien entsenden ihre Mandatare in Ausschüsse, diese bereiten sich dort vor, lesen sich ein, erwerben Fachwissen – und dann gibt man eine Materie in einen völlig anderen Ausschuss. Das ist eine Vorgangsweise, die wir nicht mittragen können, meine Damen und Herren! (Abg. Rädler: Ihr seid eh gegangen!)
Die Vorgangsweise, die Sie bei parlamentarischen Beratungen an den Tag legen, ist insgesamt mehr als schäbig. (Beifall bei der FPÖ.) Gute Anträge werden einfach vertagt. Letztes Beispiel dafür: Im Verkehrsausschuss ist von Kollegem Neubauer ein Antrag eingebracht worden, wonach man Senioren besondere Vergünstigungen zukommen lassen sollte, wenn sie mit der Bahn fahren. Sie haben dann gesagt: Naja, das
gehört eigentlich in den Sozialausschuss. Wir haben gesagt: Gut, dann weisen wir das dem Sozialausschuss zu! Nein, das wollen wir nicht, vertagen wir den Antrag lieber!, meinten Sie. – Das ist eine schäbige und unehrliche Vorgangsweise. (Abg. Rädler: Zum Thema!)
Ich mache Ihnen einen Vorschlag: Wenn Ihnen Anträge von der Opposition – egal, von wem, ob von uns oder wahrscheinlich auch von den Grünen und vom BZÖ – gefallen, dann unterschreiben Sie diese doch! Das wäre die richtige Vorgangsweise, aber nicht: vertagen, vertuschen und falschen Ausschüssen zuweisen, meine Damen und Herren! (Abg. Rädler: Falsche Rede!) – Das ist keine falsche Rede! (Ruf bei der FPÖ: Der falsche Zwischenruf war das!)
Sie von ÖVP und SPÖ haben jegliches Selbstvertrauen abgegeben, meine Damen und Herren! Sie sind ein verlängerter Arm der Bundesregierung und haben nicht erkannt, dass Sie als Parlamentarier sehr wohl die Verantwortung haben, auch sehr selbstbewusst Ihre eigenen Ideen und Initiativen voranzustellen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Das machen Sie leider nicht, weshalb wir auch diese Einwendungen gegen die heutige Tagesordnung erhoben haben. (Beifall bei der FPÖ.)
10.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hofer, ich halte nur fest: Meine Aufgabe ist es, die Geschäftsordnung einzuhalten, und meine Aufgabe ist es außerdem, die Damen und Herren Abgeordneten zur Einhaltung der Geschäftsordnung zu ermahnen. (Abg. Vilimsky: Aber mit zweierlei Maß! – Gegenruf der Abg. Silhavy.)
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner mit 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.35
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Von Seiten der ÖVP ist während der Ausführungen meines Vorredners immer der Ruf zur Sache gekommen. – Ich werde mich mit der Sache beschäftigen, meine Damen und Herren, mit unserem Antrag auf Absetzung des Punktes 11 von der Tagesordnung, weil es nämlich vor allem auch darum geht – das sage ich Ihnen, den Regierungsparteien, und ganz besonders Herrn Abgeordnetem Cap –, wie man in diesem Hohen Haus mit der Geschäftsordnung und mit der Opposition umgeht. Das ist das Thema, meine Damen und Herren, und da sind wir ganz klar bei der Sache.
Ich habe deshalb Herrn Abgeordneten Cap im Besonderen angesprochen – wir haben das auch schon ein paar Mal diskutiert –, weil er damals unter der Regierung Schwarz-Blau, dann Schwarz-Orange einer der Hauptkritiker gewesen ist, wenn es darum gegangen ist, dass die Opposition in ihren Rechten nicht beschnitten wird. (Abg. Dr. Graf: Ja, genau!) Ich kann mich noch sehr gut erinnern. Wir haben immer darauf geachtet, dass die Opposition 24 Stunden vor den jeweiligen Debatten entsprechende Abänderungsanträge und Entschließungsanträge erhalten hat. Wenn das einmal nicht der Fall gewesen ist, hat es sofort einen Riesenwirbel gegeben: Unglaublich! Ungeheuerlich!
Es waren Kollege Cap und einige andere von den jetzigen Regierungsparteien auch – vor allem von der SPÖ, damals in Opposition –, die gesagt haben: Jetzt wird das alles anders werden. Wir können ihn – so Kollege Cap – beim Wort nehmen, dass es jetzt Rechte für die Opposition, Minderheitsrechte geben wird, dass die Anträge rechtzeitig kommen werden und dass man nicht drüberfährt. (Abg. Grosz: Stimmt alles nicht!)
Wir wissen, was Realität ist, meine Damen und Herren! (Abg. Grosz: Das genaue Gegenteil!) Von 24 Stunden ist überhaupt keine Rede mehr!
Diesen Antrag, um den es heute hier geht, einen §-27-Antrag – für diejenigen, die zuschauen und zuhören und das nicht wissen: das ist ein Antrag, der im Ausschuss
eingebracht wird, der nicht auf der Tagesordnung ist; ein Antrag zu einem Antrag, der in einem inhaltlichen Zusammenhang steht (Abg. Mag. Kogler: Wenn das wenigstens stimmen täte!) oder stehen sollte –, haben wir kurz vor der Ausschusssitzung elektronisch übermittelt bekommen, und er wurde vom Ausschussobmann im Wirtschaftsausschuss zugelassen, obwohl er in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit irgendeiner Materie in diesem Ausschuss stand. Man wollte ihn halt im Wirtschaftsausschuss haben und nicht im Umweltausschuss, wo er eigentlich hingehört hätte.
Nur: Dort ist der „falsche“ Ausschussobmann, deshalb wolltet ihr das verhindern. Dort passt es nicht, denn dort ist der Ausschussobmann kein Mitglied der Regierungsfraktionen. – So geht man mit der Geschäftsordnung um, so geht man mit der Opposition um! (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)
Sagen Sie doch ganz einfach, Sie wollen das nicht, dann haben wir vielleicht das nächste Mal keine Ausschussobleute mehr, die den Oppositionsparteien angehören!
Man will ja sogar schon ein Mehrheitswahlrecht einführen – auch wieder in Diskussion –, weil diese Opposition stört. Es stört vielleicht auch, dass man sich in einer Koalitionsregierung zusammenfinden muss. Ändern wir eben gleich das Wahlrecht: The winner takes it all – wer mehr Stimmen hat, wer die relative Mehrheit hat, bekommt das Mandat! Dann hat man halt, wenn man Pech hat, zwar 20 Prozent der Wählerstimmen – so wie in Großbritannien –, aber nur 3 oder 4 Prozent der Mandate, dafür kann jemand, der vielleicht 30 Prozent der Wählerstimmen hat, mehr als 50 Prozent der Mandate haben und bequem allein regieren.
Dann brauchen wir auch nicht mehr über Präsidenten zu diskutieren, denn dann gibt es nur mehr drei Präsidenten der stärksten Fraktion. Dann gibt es nur mehr Minister von einer Fraktion, und wir brauchen uns auch über die Anträge gar nicht mehr zu unterhalten. – Dann ist alles wunderbar! Ihr müsst euch nur noch ausmachen, wer dann die Nummer Eins ist (Ruf bei der ÖVP: Der Wähler!) – und da wäre ich mir nicht so sicher, wer das jeweils ist.
Aber, meine Damen und Herren, wenn Sie sich hier als Parlamentarier ernst nehmen, dann werden Sie wohl auch zugeben, dass es so nicht gehen kann, dass es nicht nach den Interessen der Parteisekretariate oder vor allem der Regierungskabinette gehen kann, wie hier im österreichischen Hohen Haus mit diesen Anträgen umgegangen wird. Es ist ja leider nicht nur bei diesem Antrag der Fall. Wir werden das auch heute noch einmal diskutieren.
Da haben wir von der Opposition unsere Zusammenarbeit angeboten, etwa bei der Reform der Schulverwaltung. Dazu gibt es eine wirklich gute Vorlage vom Rechnungshof, diese bringt wirklich Einsparungen. Da brauchen wir nicht über Steuererhöhungen nachzudenken und darüber, wie wir das Geld zur Sanierung der Wirtschaft zusammenbringen, sondern da gibt es konkrete Vorstellungen des Rechnungshofes, wie man in der Schulverwaltung einsparen kann.
Wir alle haben uns darauf verständigt, ja, wir werden darüber diskutieren, aber rasch wollen wir darüber diskutieren. Die ÖVP hat schon im „Österreich-Gespräch“ gebremst und gesagt, man braucht die Länder dazu, das machen wir erst im Herbst. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Jetzt wird wieder entgegen allen Zusagen dieser Unterausschuss – so prognostiziere ich das – erst im Herbst seine Arbeit aufnehmen und sie möglicherweise irgendwann am Sankt-Nimmerleins-Tag beenden.
Meine Damen und Herren, deshalb gerechtfertigt: Absetzung dieses Tagesordnungspunktes von der Tagesordnung und geschäftsordnungsmäßige Behandlung dort, wo er hingehört, nämlich im Umweltausschuss. (Beifall bei BZÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
10.41
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.41
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! In diesem Fall ist wirklich die Form verräterisch für den dahinterstehenden Inhalt, wenn es nämlich um die Behandlung des sogenannten Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes hier im Haus geht. In Wirklichkeit haben Sie daraus ein Wirtschaftsverträglichkeitsprüfungsgesetz gemacht, und insofern war Ihre Vorgangsweise ja konsistent. Sie ist nur geschäftsordnungswidrig. Deshalb unterhalten wir uns hier im Rahmen einer Einwendungsdebatte darüber.
Jawohl, dieser Punkt gehört von der Tagesordnung und dem Umweltausschuss zugewiesen! Sie selbst, die Regierung hat ja eine Regierungsvorlage eingebracht. Wir könnten das in drei Tagen sanieren, damit wenigstens der richtige Weg hier im Parlament eingehalten wird.
Ich sage Ihnen zu Beginn auch, warum das geschäftsordnungswidrig ist. Wie mein Vorredner erwähnt hat, geht es hier um einen Antrag, der erst im Ausschuss anlässlich eines anderen Antrags eingebracht wurde. Dieser muss aber nach § 27 GOG „in inhaltlichem Zusammenhang“ stehen.
Was war denn der zugrunde liegende Antrag? – Ein Gesetz, in dem es um Ausbildungsvorschriften für Wärter, die Dampfkessel zu bewarten haben, gegangen ist. Na super! Mit der gleichen Begründung könnten wir ja beim Schrankenwärtergesetz eine Verknüpfung mit der internationalen Vereinbarung mit der Luftfahrt herstellen, denn das hat beides mit Verkehr zu tun. Das ist Ihre Logik. Aber es geht ja gar nicht um die Logik, sondern es geht einfach um die Durchsetzung bestimmter Interessen und Vorgänge – genau so, wie sie die Industrie durchgesetzt hat – im Inhalt dieses Gesetzes.
Genau so haben Sie sich dazu missbrauchen lassen, den falschen Ausschuss heranzuziehen – nämlich den Wirtschaftsausschuss und nicht den Umweltausschuss –, um diese ganze Sache dort durchzuwinken und sozusagen auch noch formal zu schänden. Das ist ein Schandgesetz, das geht völlig in die falsche Richtung! (Beifall bei den Grünen.)
Jetzt muss man sich weiters die Entstehungsgeschichte anschauen. Es wäre ja wieder gar nicht zu irgendetwas gekommen, hätte nicht die EU – im Übrigen wieder im Guten – vor drei Jahren bereits angemahnt, dass hier etwas zu ändern ist. Drei Jahre braucht die Regierung für eine Novelle (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist unglaublich!), aber eineinhalb Stunden soll die Opposition nur Zeit haben – das war nämlich genau die Frist von der Übermittlung bis zum Beginn der Ausschusssitzung.
Und Sie glauben, dass wir uns das einfach so gefallen lassen? – Das ist doch nicht Ihr Ernst! Es wird jetzt bei mehreren Punkten, und zwar gemeinsam, wie Kollege Scheibner gesagt hat, der Fall sein, dass wir hier einfach nicht mitspielen. Zuzuschreiben haben Sie sich das selber, denn das kann man sich erstens ohnehin nicht gefallen lassen, und zweitens gibt es seit Jahren die Ankündigung Ihrerseits, dass hier im Haus eine andere Praxis Einzug halten wird. Wir werden Sie jetzt an den Taten messen. Aus diesem Grund kann man Ihnen das nicht so einfach durchgehen lassen.
Wenn wir noch einmal auf dieses Gesetz zurückkommen, so ist zu sagen: Da geht es um gravierende Dinge! Da geht es darum, dass die BürgerInnenrechte beschnitten werden, dass die Verfahren zum Schaden der Chancen der Umwelt beschleunigt werden, die ja auch einen Anwalt braucht; dafür gibt es ja so etwas wie ein UVP-Gesetz. (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.) Und Sie haben nicht einmal das, was das Gescheiteste in dieser Situation wäre, getan, nämlich das Energieeffizienzgebot in diesem
Gesetz verankert, sondern einfach herausgestrichen – auf Druck der Industrie einfach herausgestrichen! Das stimmt, das wissen Sie ganz genau.
Das ist jetzt aber eine inhaltliche Begründung dafür, warum das alles im Umweltausschuss hätte verhandelt werden sollen. (Beifall bei den Grünen.)
Sie schieben das in den Wirtschaftsausschuss. Das war doch Absicht! Der Umweltausschuss hat ja gleichzeitig getagt. Wenn Sie schon die Fristen und den § 27 missbrauchen, dann wären Sie doch in den Umweltausschuss gegangen, damit das nicht ganz so schlimm wäre. Aber nein! Es wird auf den Exzess hingearbeitet, man geht in den Wirtschaftsausschuss, weil es am Schluss ja doch eine Logik hat, nämlich genau jene, die ich Ihnen beschreibe. Dort antwortet natürlich in erster Linie der Herr Wirtschaftsminister und nicht der Herr Umweltminister. Und auch das beschreibt das Bild. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.)
In der ganzen Verhandlungssituation musste der Umweltminister vorne die Staffage geben – das ist ja typisch für die ÖVP –, und der Wirtschaftsminister hat in Tateinheit mit der Industriellenvereinigung hinten das Gesetz vermurkst.
Das ist der Punkt: Ein schlechtes Gesetz im Auftrag der Industrie wollen Sie uns als Umweltgesetz verkaufen! Deshalb haben Sie das in Ihrer missbräuchlichen Logik gleich im Wirtschaftsausschuss behandelt. Wir sind dazu da, diesen Missbrauch aufzudecken – erstens, um das parlamentarische Getriebe wieder ins Reine zu bringen, und zweitens, um unsere anwaltliche Rolle für die Umwelt einzunehmen.
Das tut sonst niemand. Und da können Sie in hundert Sonntagsreden erklären, dass die ÖVP jetzt auch die Umweltpartei ist. Sie müssen ja schon schauen, dass Sie bei Ihrer Wirtschaftskompetenz noch irgendwo hinterherhumpeln, aber von einer „Umweltpartei ÖVP“ brauchen wir nicht mehr zu reden. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen. – Zwischenruf des Abg. Hornek.) Und Sie bringen den Beweis jeden Tag, auch hier im Haus.
Unser Widerstand ist Ihnen gewiss, denn Ihnen darf man die Umwelt mit Sicherheit nicht überlassen! (Beifall bei den Grünen.)
10.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.46
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Hohes Haus! Ich würde vorschlagen, dass wir die Diskussion so führen, dass uns die Zuseherinnen und Zuseher an den Fernsehschirmen auch verstehen. (Demonstrativer Beifall des Abg. Peter Haubner. – Ironische Heiterkeit bei den Grünen.) Ich plädiere dafür, dass sich alle fünf Parteien dazu bekennen, für Österreich zu arbeiten und nicht zu streiten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Ironische Heiterkeit bei Grünen und FPÖ.) Das, was sich bis jetzt dargestellt hat, ist letztlich Streit, und was Sie damit erreichen werden, ist, dass man zur Fernseherfernbedienung greifen wird und entweder umschalten oder ausschalten wird. Das kann nicht das Ziel sein. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist eine Provokation, Herr Cap!)
Wenn es hier um das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geht, dann muss ich Ihnen sagen, darin sind Elemente enthalten, die sowohl den Klimaschutz berücksichtigen als auch selbstverständlich die Verfahren beschleunigen (Abg. Dr. Pirklhuber: Sie kennen sich gar nicht aus mit der Materie!), aber nicht zu Lasten der Industrie und nicht zu Lasten der Umwelt, sondern am Ende des Tages muss es irgendwann eine Entscheidung geben. Sonst kann kein Investor darüber nachdenken, und der Umwelt hilft es auch nichts. (Abg. Grosz: Das ist der „neue“ Parlamentarismus!)
Daher ist diesbezüglich nichts anderes geplant, als dass dieses Gesetz – und es soll heute auf der Tagesordnung bleiben – im Interesse des Umweltschutzes, im Interesse der Wirtschaft und im Interesse der Arbeitsplätze letztlich Klarheit schafft, damit das dann auch wirklich ein erfolgreicher Vorgang bei diesen Verfahren wird – und sonst nichts. (Abg. Dr. Pirklhuber: Fachlich unglaublich! Sie haben schon bessere Reden gehalten!)
Wenn man sich herstellt und sagt, es seien schon wieder irgendwelche geheimen Verschwörungen oder Anschläge geplant, dann werden wir nie auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Daher wird es wahrscheinlich leider keine Fünf-Parteien-Einigung geben, die ich für sehr, sehr gut gehalten hätte, so wie bei vielen anderen Punkten auch.
Ich will mich jetzt gar nicht auf einen Streit einlassen, welcher Tagesordnungspunkt wo behandelt wird. Ich finde, es sind heute so viele wichtige Punkte auf der Tagesordnung: der ganze Komplex der Antikorruptionsgesetzgebung, dass da eine Behörde im Innenministerium zur Korruptionsbekämpfung eingeführt wird. Etwas, was auch wichtig ist, ist, dass aus dem 100 Milliarden-Bankenhaftungspaket 10 Milliarden für Betriebe mit über 250 Mitarbeitern – Schlüsselbetriebe der heimischen Wirtschaft! – verwendet werden, da also Geld in die Hand genommen wird. (Abg. Dr. Pirklhuber: Aber die Umwelt wollen Sie ...!?)
Das Arbeitsmarktpaket für Beschäftigung wird morgen hier behandelt. Und das wollen Sie alles mit einer kleinlichen Streiterei zudecken. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist ja lächerlich!) Bitte arbeiten Sie mit uns im Interesse Österreichs und versuchen Sie hier nicht, ein falsches Bild von unserer Arbeit im Parlament zu erwecken! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich möchte noch etwas sagen, was die Minderheitenrechte betrifft, denn viele, die zusehen, Wählerinnen und Wähler, haben in unterschiedlicher Intensität die Parteien, die hier vertreten sind, gewählt. (Abg. Dr. Rosenkranz: ... immer mehr Nichtwähler!) Wir bekennen uns nach wie vor dazu, dass wir einen vernünftigen Umgang mit der Opposition haben. (Abg. Ursula Haubner: Ah so?!) Ich gebe zu, das ist zu über 90 Prozent gelungen, es ist aber nicht bei allen Vorlagen gelungen, weil die Verhandlungen – die Gespräche hier im Haus, aber auch die vielen Gespräche mit Menschen außerhalb des Parlaments – dazu geführt haben, dass es zu einer Verzögerung gekommen ist.
Das gebe ich zu. Die Kritik nehmen wir an. Das ist richtig, und wir wollen versuchen, in Zukunft hier dem entgegenzukommen und nicht wieder Raum zu geben. (Abg. Scheibner: Wir ändern nichts!) Aber manchmal dauern Verhandlungen länger, und dann können die Fristen der Information gegenüber den Oppositionsparteien nicht eingehalten werden. Diese Kritik akzeptieren wir. (Abg. Ursula Haubner: Das ist oft so! – Abg. Dr. Pirklhuber: Drei Jahre nichts getan! ... im falschen Ausschuss!)
Was ich aber nicht akzeptiere, ist, wenn mir plötzlich der ehemalige Minister Scheibner in einem Anfall von Nostalgie erzählen will, dass während der damaligen Regierung, der er angehört hat, so quasi paradiesische demokratische Zustände hier im Hause geherrscht hätten. (Abg. Grosz: Das war auch so!) – Das ist doch lächerlich! (Abg. Grosz: Sie wollen den Parlamentarismus abschaffen!)
Ich erinnere an „speed kills“. Da waren Sie in der Regierung. Da haben Sie geschaut, dass es keinen Untersuchungsausschuss zu den Eurofightern gibt. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) Sie waren auch nicht gerade der Erfinder von Transparenz. Wirklich nicht! Jetzt sollten Sie einmal eine Pause mit den Zwischenrufen machen und ein bisschen andächtig und selbstkritisch über Ihre eigene Zeit in der Regierung nachdenken, bevor Sie weitere Zwischenrufe machen! (Zwischenrufe beim BZÖ.)
Also, bitte, tun Sie das nicht! Wir wollten – da haben wir damals aus der Erfahrung der Oppositionszeit, die wir hatten, den Schluss gezogen –, wenn wir wieder in der Regierung sind, einen vernünftigen Umgang miteinander haben. (Abg. Scheibner: Warum vertagen Sie dann alle Anträge von der Opposition?) Nicht Streit soll es geben, sondern konstruktive Zusammenarbeit und Transparenz und dass Sie hier eingebunden sind. Das wollen wir versuchen. (Abg. Strache: Warum wird das ... so nicht gelebt?)
Das ist nicht immer gelungen, aber wir werden es in Zukunft noch intensiver versuchen, damit es hier – auch im Interesse aller Österreicherinnen und Österreicher – umgesetzt wird. (Abg. Dr. Pirklhuber: Sehen Sie Ihren Fehler ein?) Ich habe Ihnen schon einmal gesagt, wir haben gute Ideen, der Koalitionspartner hat gute Ideen und manchmal haben auch Sie gute Ideen. (Abg. Öllinger: Das ist nur Gesülze! – Zwischenrufe bei FPÖ, BZÖ und Grünen.)
Wenn das zum Nutzen von Österreich eingesetzt und angewendet werden kann, dann werden wir das aufgreifen. Eine Ausschussarbeit hier im Haus hat den Sinn, dass man hier wirklich all diese guten Ideen dabei einfließen lässt. (Abg. Scheibner: So werden Sie weiter verlieren!)
Was undemokratisch ist, ist, wenn Sie jetzt alle gemeinsam so lange Zwischenrufe machen, den Lärmpegel erhöhen, dass ich meine eigene Stimme nicht mehr höre (ironische Heiterkeit bei Grünen und BZÖ) und die Zuseherin oder der Zuseher auch nichts mehr hört. (Abg. Grosz: Nur zu ihrem Selbstschutz!) Diese haben ein Recht darauf, dass sie die Debatte, ungestört von Ihren Zwischenrufen, verfolgen können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
10.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kickl mit 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.52
Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zu Klubobmann Cap von der SPÖ, der befürchtet, dass die Zuseher abschalten werden – was durchaus möglich ist nach seinem Redebeitrag, weil sie das schon fünfmal gehört haben, ohne dass diesen Ankündigungen irgendwann einmal etwas gefolgt wäre –, bin ich sehr froh darüber, dass diese Einwendungsdebatte heute einmal im Fernsehen übertragen wird. Das gestattet einen gewissen Blick hinter die Kulissen von Rot und Schwarz und zeigt auf, was manche in diesem Hohen Haus darunter verstehen, wenn sie permanent von einer „neuen demokratischen Kultur“ sprechen, von „Rechten der Opposition“ und wenn man sich, wie Herr Cap, diese Begriffe sozusagen auch noch patentieren lässt und bei jeder Gelegenheit damit hausieren geht.
Da ist immer sehr viel von der „Würde des Hauses“ die Rede, vom Ansehen des Parlaments. – Bei der Art und Weise, wie Sie jetzt am Beispiel dieses Herumgeschiebes zwischen diversen Ausschüssen damit umgehen, nur weil es Ihnen parteipolitisch besser in den Kram passt, was aber in der Sache durch nichts zu rechtfertigen ist, sollten Sie sich einmal bei der Nase nehmen und fragen, ob das ein guter Dienst ist, den Sie hier dem Parlamentarismus erweisen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)
Das Problem an der ganzen Sache ist, dass diese UVP-Problematik nur ein kleiner Mosaikstein einer ganzen Reihe von Dingen ist (Abg. Mag. Kogler: Richtig!), wo es im Grunde genommen gegen die Opposition geht, wo die Minderheitenrechte mit Füßen getreten werden und wo von einem „neuen Parlamentarismus“ gesprochen wird – ich glaube, diesen Begriff haben Sie verwendet, Herr Kollege Cap, ohne zu wissen, was das genau bedeuten soll. (Abg. Strache: Das ist ein sehr alter Parlamentarismus!)
Das ist nur ein Beispiel von vielen. Damit kann man in der ganzen Fülle gerade ein bisschen den Bogen spannen.
Stichwort: Sozialausschuss. (Abg. Grosz: Sozialrechtsänderungsgesetz!) Ist ja nichts Unwichtiges in einer solchen Krise. Wir wissen, dass die Spitze überhaupt noch nicht erreicht worden ist. Das ist eine sehr interessante Vorgangsweise, die man dort gewählt hat. Man möchte meinen, dass man sich dort mit den wesentlichen Fragen, was den Arbeitsmarkt, die soziale Lage, die Armutsbekämpfung, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit betrifft, mit der notwendigen Intensität, Nachhaltigkeit und Tiefgründigkeit auseinandersetzt.
Was passiert? – Man muss einmal froh sein, wenn überhaupt ein Termin zustande kommt. Das liegt nicht an den Oppositionsparteien, sondern an einem peinlichen terminlichen Eiertanz zwischen Rot und Schwarz. Da können weder Grün noch Orange, noch Blau irgendetwas dafür, dass es keine Termine gibt. (Zwischenruf der Abg. Csörgits.) Und Sie tun so, als ob es diese Krise nicht gäbe. (Beifall bei FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Grosz: Terminkrise!)
Gibt es dann einen Termin, muss man sich einmal anschauen, wie man mit diesem Termin umgeht. Dieser eine Termin, den es dann gibt, ist von vorne bis hinten vollgestopft. Da ist jedes Martinigansl ein Dreck dagegen! Da sind wichtige Materien hineingepfercht. Man kann sagen, für die Debatte, für die wesentlichen Inhalte bleibt überhaupt keine Zeit. Das geht im Fließbandverfahren, und vieles findet auch gar nicht mehr den Weg hier herein.
Stichwort Sozialbericht 2007/2008: Das wäre einmal eine interessante Sache gewesen. Es wäre durchaus wert, hier herinnen über diese Themen im Sinne einer Transparenz, einer Offenheit, einer ehrlichen Diskussion zu diskutieren. Aber dieser Sozialbericht – das verstehe ich schon aufgrund Ihrer Lage – ist ja im Grunde genommen das Armutszeugnis für die Ära Buchinger/Kdolsky in vielen Bereichen. Da verstehe ich schon, dass Sie darüber lieber den Mantel des Schweigens breiten und das schnell im Ausschuss, in einem Husch-Pfusch-Verfahren, erledigen. Etwas anderes ist es in Wirklichkeit nicht.
Dieser Bericht, den Sie uns hier vorenthalten, ist ein Armutszeugnis Ihrer Sozialpolitik! Er bringt schwarz auf weiß zum Ausdruck, dass es Ihnen nicht einmal in den guten, fetten Jahren, die noch nicht lange hinter uns liegen und in denen die Steuereinnahmen wirklich gesprudelt sind, gelungen ist, die Arbeitslosigkeit entsprechend zurückzudrängen, die Armut effizient zu bekämpfen, die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen zu schließen! Nichts ist Ihnen gelungen! Da sollen wir Ihnen Glauben schenken, dass Ihnen das jetzt gelingt, obwohl die Situation eine ungleich schlechtere ist? So naiv sind wir nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt könnte man glauben – wenn es schon so lange dauert, dass man einen solchen Ausschusstermin zustande bringt –, dass man sagt, gut Ding braucht eben Weile, dafür ist dann das, was beispielsweise im Sozialausschuss vorbereitet wird, von einer gewissen Substanz und es eignet sich tatsächlich dafür, diese Krise nachhaltig zu bekämpfen.
Es ist aber leider auch hier so, dass man weit fehlt, wenn man sich auf diese Annahme einlässt. Wie könnte es sonst möglich sein, dass sich so etwas Wichtiges wie das Sozialrechtsänderungsgesetz – immerhin ein großes Paket, wo es um wesentliche Dinge wie Mitversicherung von pflegenden Angehörigen et cetera geht – nicht auf der Tagesordnung einer Sitzung des Sozialausschusses findet – der Einzigen, die es seit Wochen gibt? Das findet sich nicht einmal auf der Tagesordnung, obwohl man lange genug Zeit gehabt hat, das vorzubereiten. Das wird dann im Husch-Pfusch-Verfahren in diese Tagesordnung hineingepfercht. Das ist keine Vorgangsweise, die eine solide,
eine nachhaltige Beratung über diese wichtigen Materien zulässt, wie wir von der Opposition sie, im Interesse der Bevölkerung, von Ihnen verlangen. (Beifall bei der FPÖ.)
Dann kann es, wenn Sie Ihre Arbeit vernünftig machen würden, auch nicht sein, dass dann wenige Minuten – ich glaube, es sind nicht einmal Stunden – vor Ausschussbeginn seitenlange Abänderungsanträge zu Ihren eigenen Anträgen eintreffen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Man fragt sich: Mit welcher Intensität haben Sie denn die Vorbereitungen betrieben, wenn das, was Sie uns vorlegen, offenbar so schlecht ist, dass Sie es, bevor es eingebracht ist, schon wieder verändern müssen? (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)
Zum Schluss kommend: Herr Kollege Cap, wenn Ihr „neuer Parlamentarismus“ so ausschaut, dann werden wir diesem neuen Parlamentarismus eine neue Oppositionspolitik gegenüberstellen – und Sie werden noch öfters an uns denken, denn es wird viele Angelegenheiten geben, bei denen Sie uns brauchen werden.
Und: Es muss Schluss sein mit diesem Darüberfahren! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)
10.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes mit 5 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.
10.57
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätztes Hohes Haus! Ich glaube, wir sollten noch einmal auf den Punkt zurückkommen, den wir heute eigentlich besprechen. Es geht darum, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz zu reformieren und heute – laut Tagesordnung – zu behandeln.
All das, was in den letzten Minuten gesagt wurde, hätte eigentlich zu diesem Thema passen sollen. Unsere Zuseher werden sich zu Hause wahrscheinlich fragen, worum es wirklich geht. (Abg. Neubauer: Sie haben’s nicht begriffen! – Abg. Ing. Hofer: Sie haben nicht zugehört!) Uns geht es darum, zu begründen, warum wir das heute diskutieren wollen. Wir wollen heute über dieses Thema reden, weil es ein wichtiges Thema ist, das zur richtigen Zeit behandelt werden soll. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Scheibner: Geschäftsordnung – wissen Sie, was das ist?)
Liebe Freunde! Hier geht es uns einfach darum, zu erkennen, welche Probleme es draußen wirklich gibt. (Abg. Brosz: Drinnen im Haus!) Wir wissen, dass die Umweltverträglichkeit eines großen Projektes zu prüfen ist, und wir sind froh, dass wir heute ein Verfahren haben, das dem Investor die Chance gibt, auch wirklich zu einem Bescheid zu kommen. Viele Fragen, verschiedene Rechtsmaterien sind zu behandeln, und die Umweltverträglichkeitsprüfung hilft, dass alles zum selben Zeitpunkt fertig wird. Das Ziel ist immer, dass zum Schluss auch investiert werden kann, denn das bedeutet Arbeitsplätze, Infrastruktur und Kraftwerke. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.) Also das ist doch ein gutes Ziel, wenn wir dieses Verfahren besser machen wollen.
Genau das war die Aufgabe. Es ist die Aufgabe, zu helfen, dass diese Verfahren von unnötigen Verzögerungsfaktoren entschlackt werden, die gerade von Ihnen sehr gerne eingesetzt werden. Berufungen, Berufungen, Berufungen, zusätzliche Gutachten, zusätzliche Gutachten, zusätzliche Gutachten und um zum Schluss dieses ... (Abg. Kickl: Wollen Sie den Rechtsstaat in Frage stellen?)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich merke hier noch einmal an, wie ich das schon beim Herrn Abgeordneten Hofer getan habe: Einwendungsdebatte heißt nicht, die 5 Minuten zur Gänze in die inhaltliche Debatte zu investieren.
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin. – Es geht schlichtweg darum, das so umzusetzen, wie wir es brauchen. Da geht es um
Tempo, da geht es darum, vor dem Sommer die Entscheidungen zu treffen, denn wir wissen ganz genau, im Herbst wird es grimmig. Wir wissen ganz genau, wir wollen die Energiewende – die wünschen auch Sie sich. Aber alles, was Sie heute machen, ist nicht inhaltliche Befassung. Wir haben im Ausschuss unterbrochen und vier Tage Zeit, es fertig zu verhandeln. Das aber war nicht Ihr Thema. Sie wollen einfach nur zeigen, dass Sie als Opposition behindern, verhindern und gute Themen aufschieben können, und das werden die Menschen draußen nicht verstehen. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Menschen verlangen von uns, dass wir zwar im Parlament reden, reden, reden, aber unsere Gage bekommen wir dafür, dass wir Entscheidungen bringen. Sie können tagelang herumreden, wichtig ist, dass wir vor dem Sommer Entscheidungen bringen, und das ist auch der Sinn der heutigen Verhandlungen. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Liebe Freunde! Wir haben drei Ausschüsse gehabt, die Sie verlassen haben (Abg. Kickl: Zu Recht!), weil Sie selbst der Meinung waren, Sie wollen nicht darüber reden. (Abg. Dr. Graf: Das stimmt nicht!) Aber der Ausschuss ist das Gremium dafür. Im Wirtschaftsausschuss ist Herr Kollege Kogler gewesen und hat gesagt: Ich bin da, aber nicht, um darüber zu reden. – Das muss man sich geben! Das ist so, wie wenn einer sagt: Du, ich komme auf Besuch, aber ich muss dir heute sagen, dass ich keine Zeit habe. (Abg. Kickl: Wir haben dort darüber geredet, wo es hingehört hätte! Sie können sich ja auch in den Bundesratssaal stellen und dort reden!)
Liebe Freunde, so können wir durchaus miteinander umgehen, aber ernst nehmen kann das wirklich niemand mehr.
Geschätzte Damen und Herren! Der Vorgang, den wir hier erleben, zeigt, dass eine wichtige Materie, die unter der Patronanz des Umweltministers entwickelt wurde (Ruf bei den Grünen: ... in den Umweltausschuss gehört!), im Wirtschaftsministerium gegenverhandelt wurde, im BMVIT gegenverhandelt wurde, mit vielen NGOs besprochen wurde, ins Parlament gekommen ist und dann im Wirtschaftsausschuss dem Realitätscheck unterworfen wurde, wo dann beide Minister anwesend waren und beide Minister im Rahmen ihrer Kompetenzen Auskunft gegeben haben. Selbstverständlich ist es ein Umweltthema, das in seiner Qualität hält.
Und jetzt sage ich Ihnen noch etwas: Dieses Gesetz wird bewirken, dass Hochwasserschutzbauten schneller fertig werden. (Widerspruch bei der FPÖ.) Ich komme aus einer Region, wo eine Umweltverträglichkeitsprüfung ein Dammprojekt so lange verzögert hat, bis das Hochwasser gekommen ist und ganze Ortschaften im Wasser gestanden sind und evakuiert werden mussten. So etwas wird es nicht mehr geben, weil dieses Gesetz vernünftige Regeln dafür vorgibt, dass Hochwasserschutzbauten auch ordentlich errichtet werden können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
11.02
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.
11.02
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Das, was Kollege Cap über die Würde des Hohen Hauses von sich gegeben hat, nehmen wir gerne zur Kenntnis, aber die Handlungen, die diese Regierung setzt, diese Parteien setzen, haben eher damit zu tun, dass man das Haus würgt, dass man es würgt und verhindert, dass hier gearbeitet wird. Das ist der Punkt, und das werde ich auch erläutern. (Beifall beim BZÖ.)
Wenn es darum geht, Termine auszumachen, Arbeitstermine zu vereinbaren, wenn es darum geht, Anträge der Opposition mit einfließen zu lassen, dann wird seitens der Re-
gierungsparteien blockiert, wird abgelehnt, wird abgewiegelt, wird immer versucht, das zu verhindern. Und wenn Kollege Cap wiederholt davon spricht, die Oppositionsrechte stärken, die Demokratie ausbauen zu wollen, aber genau das Gegenteil geschieht, dann frage ich mich schon, ob das der Würde des Hauses entspricht.
Jetzt zur Debatte selbst, zur Einwendungsdebatte. – Der Umgang der Regierungsparteien mit uns, mit der Opposition, ist eigentlich ungeheuerlich. Wenn man bedenkt, dass am 23. Juni der Ministerrat die UVP-Gesetz-Novelle beschlossen hat und der Bundeskanzler dafür Sorge getragen hat, dass das Gesetz im zuständigen Umweltausschuss behandelt wird, und zeitgleich am selben Tag, am 23. Juni, die Geschäftsordnung sträflichst missbraucht wird, um das Gesetz nicht im Umweltausschuss behandeln zu müssen, sondern im Wirtschaftsausschuss durchzupeitschen, und die Opposition davon gerade einmal 90 Minuten vorher Kenntnis erlangt, dann kann man nicht sagen, dass das Arbeitsverhältnisse sind, die in Ordnung sind. Das funktioniert so nicht!
Liebe Kollegen von der ÖVP, die Geschäftsordnung wurde von Ihrem ehemaligen Klubdirektor Zögernitz kommentiert. Und es ist festzustellen, es gibt keinen sachlichen, direkten inhaltlichen Zusammenhang zwischen dem Dampfkesselgesetz, wo es eingebracht worden ist, und dem UVP-Gesetz. Daher: Zögern Sie nicht, Zögernitz anzuwenden, handeln Sie geschäftordnungskonform und lassen Sie eine ordentliche Behandlung mit Experten im Umweltausschuss zu! (Beifall beim BZÖ.)
Wenn man den Inhalt des Dampfkesselbetriebsgesetzes betrachtet: Was ist Kern dieses Themas? Worum geht es hier überhaupt? – Es geht darum, dass man ausländische Zeugnisse für Betriebswärter für den Betrieb von Schiffsmaschinen und Lokomotiven anerkennt. Da frage ich mich schon: Was hat das mit dem UVP-Gesetz zu tun? – Null Komma Josef, auf gut Mühlviertlerisch gesagt, denn im UVP-Gesetz geht es darum, dass man die Öffentlichkeit einbindet und auf Grund fachlicher Grundlagen die Auswirkungen von großen Anlagen und Geschehnissen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und Luft prüft.
Da frage ich mich, wie Sie hier einen Zusammenhang herstellen können. Sie werden ihn nicht konstruieren können, denn es gibt ihn einfach nicht! Deshalb ist auch die Vorgehensweise des Ausschussobmannes, diesen Antrag im Wirtschaftsausschuss behandeln zu lassen, strikt geschäftsordnungswidrig gewesen.
Wir fordern daher erneut die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes, damit das im Umweltausschuss behandelt werden kann. Das ist machbar. Somit könnte man auch das Gesetz ordnungsgemäß mit Experten, mit den Betroffenen, mit den zuständigen Abgeordneten behandeln. Es ist einfach sagenhaft, dass Sie hier die Rechte der Opposition ignorieren! Ich stelle immer wieder fest, seit ich hier im Hohen Haus bin: Sie haben gerade einmal 55 Prozent der Stimmen, ÖVP und SPÖ gemeinsam, aber Sie handeln so, als ob Sie 100 Prozent der Stimmen hätten.
Ich denke etwa daran, wie viele Anträge von der Opposition im Zusammenhang mit der Beratung des Doppelbudgets eingebracht worden sind. Da hat man immer gesagt: Das geht nicht, denn es kommt ohnehin das Budget. Dann haben die Regierungsparteien das Budget beschlossen, und dann haben Sie gesagt: Jetzt haben wir das Budget beschlossen, jetzt können wir die Anträge inhaltlich nicht mehr diskutieren.
Dieser Zugang ist einfach sagenhaft! Da ging es auch um Anträge im Bereich der Forschung, der Entwicklung, da ging es um Bildung, um wichtige Dinge, die Sie einfach schlichtweg vom Tisch gewischt haben.
Oder zuletzt bei der UG-Novelle. Da gehen Sie her, machen einen Vorschlag für eine UG-Novelle, ein einen Zentimeter dickes Papier, ohne Experten-Hearing in dieser Fas-
sung, ohne ein Begutachtungsverfahren durchzuführen, ohne Experten in den Ausschuss einzuladen, ohne die Betroffenen direkt zu fragen, und wollen das ruckzuck einfach durchdrücken, obwohl 70 Prozent der Stellungnahmen dazu negativ sind.
Ich verlange von Ihnen nichts Unredliches, ich will nur haben, dass Sie das Parlament ernst nehmen, dass Sie die Betroffenen, die Menschen in Österreich ernst nehmen, sie einbinden, dass Sie die Materien dort behandeln, wo sie geschäftsordnungsmäßig hingehören, und die Opposition nicht weiter ausgrenzen.
Zum Schulschluss kann ich abschließend nur eines festhalten: Für Ihr derzeitiges demokratiepolitisches und regierungspolitisches Handeln bekommen Sie ein glattes Nichtgenügend! Danke, setzen! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: Sie sitzen eh schon!)
11.07
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.
11.07
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kollege Widmann hat darauf hingewiesen, wofür wir hier im Parlament da sind, wofür wir gewählt werden, nämlich um zu arbeiten. Ich weiß nicht, ob die Bevölkerung von uns Einwendungsdebatten erwartet. Wir haben in den nächsten drei Tagen hier nahezu 80 Punkte zu erledigen! Hier gibt es viel Diskussionsbedarf, viele Verbesserungen, die wir zu beschließen haben, und daher sollten wir uns dem zuwenden. (Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen.)
Was aber ist der große Streitpunkt, warum diese Einwendungsdebatte geführt wurde? – Herr Kollege Hofer hat sich darüber mokiert, dass dieses Gesetz im Wirtschaftsausschuss diskutiert wurde. – Ich sage, es ist ein Querschnittmaterie, dieses Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, und ich sage Ihnen auch, warum.
Ich frage Sie jetzt: Wo hätten Sie zum Beispiel das Gewaltschutzpaket II hingetan? – In den Justizausschuss, in den Familienausschuss, in den Gleichstellungsausschuss? Es gibt Gesetze, wo einfach die Materien unterschiedlich zu behandeln sind. (Abg. Strache: Da ist der Wurm drinnen, in der Rede!) Das ist das Problem.
Wir können jederzeit – Sie wissen das, Herr Hofer – nominieren. Natürlich haben wir zum Beispiel beim Familienrechtsänderungsgesetz unsere Expertin für Familienfragen, Gabriele Binder, hinein nominiert. Natürlich haben sich mit dem Gewaltschutzpaket II die Frauen – es geht ja vor allem um Frauen – damit auseinandergesetzt.
Suchtmittelgesetz – ein weiteres Beispiel –: Wo ist denn das behandelt worden? Im Gesundheits- und im Justizausschuss, und die Gesundheitsexperten und -expertinnen sind von den verschiedenen Klubs beigezogen worden. Das ist die richtige Vorgangsweise! Es ist ja in diesem Leben eben nicht alles eindimensional. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Kickl: Aber nicht, wenn Sie es erst im Ausschuss einbringen! Sie verstehen das, glaube ich, nicht!)
In Bezug auf das Gesetz an sich, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, ist zu sagen: Schnellere Verfahren tun allen gut! Ich weiß das aus eigener Erfahrung. Ich war Mitglied einer Bürgerinitiative bei der Autobahnabfahrt Innsbruck-Mitte. Wir haben jahrelang gekämpft – und herausgekommen ist für uns leider nicht das Ergebnis, wie wir es uns erwartet haben, aber gekostet hat es uns viel Geld, viel Zeit und viel Nerven. Wenn das Ganze schneller gegangen wäre, dann wäre uns geholfen gewesen, den Errichtern des Projektes und allen. (Abg. Kickl: Alles in den Hauptausschuss, da geht es am schnellsten!)
Das gilt für sehr viele Bereiche, Asylgerichtsverfahren, Asylverfahren etwa. Da sagen Sie auch immer: Schneller, schneller soll es gehen! Natürlich, weil schnellere Verfahren auch mehr Rechtssicherheit bedeuten, und natürlich mit dem entsprechenden Standard, aber eine gewisse Beschleunigung in Verfahrensschritten ist etwas sehr Wichtiges und Notwendiges für unsere Bürgerinnen und Bürger, und darum soll es uns ja gehen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Weinzinger: Und das kann man nicht im Umweltausschuss?)
Kollege Widmann hat zwar gesagt, wir sollen uns setzen und er hat „Nichtgenügend“ verteilt. – Das ist keine Art der Diskussionsführung: weder hier noch in den Schulen, aber davon abgesehen: Wir haben viel zu diskutieren, wir haben viel zur Verbesserung der Situation der Menschen in Österreich beizutragen, und viele, die sich diese Debatte hier angeschaut haben, werden sich gedacht haben: Eure Sorgen möchten wir haben!
Uns geht es um die Arbeitsplätze, uns geht es darum, wie wir das Leben noch entsprechend gestalten können, uns geht es darum, dass die Jugend einen Arbeitsplatz hat; daher wird zum Beispiel eine Jugendarbeitsstiftung errichtet. (Abg. Strache: Bei Ihnen geht es um Stiftungen, Vermögensoptimierung, aber nicht um die Menschen, nicht um soziale Verantwortung! – Abg. Kickl: Sie sollten das Wort „Stiftung“ nicht in den Mund nehmen!) Uns geht es darum, dass zum Beispiel Patchwork-Familien bessere Bedingungen haben, dass sie sich das tägliche Leben leichter machen können.
Es gibt noch sehr viele Materien, die wir in diesen drei Tagen zu behandeln haben. Es wurde schon das BIA genannt, das Büro für Interne Angelegenheiten. Ich bin sehr froh darüber, dass dieses jetzt auf rechtlich vernünftige Beine gestellt wird – wir wissen, worüber wir reden –, dass es einen Rechtschutzbeauftragten gibt, eine Rechtsschutzkommission. All das ist wichtig und notwendig für die Menschen hier in Österreich.
Daher: Arbeiten wir die nächsten drei Tage dafür, wofür wir gewählt wurden, nämlich um die Situation in unserem Lande zu verbessern. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Neubauer – in Richtung der Abg. Mag. Wurm –: Sie wären mit Ihrem Zeugnis auch nicht durchgekommen! – Abg. Mag. Wurm: Ich bin überall durchgekommen! Wie ist es denn bei Ihnen, Herr Neubauer?)
11.12
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.
11.12
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und auch zu Hause! Zunächst einmal, Herr Kollege Lugar, möchte ich mich als Südburgenländerin schon dagegen verwahren, Güssing als „Armenhaus“ zu bezeichnen! Ich gebe Ihnen aber recht: Es ist toll, was dort geschehen ist! Ich wundere mich aber, dass darüber geredet wird, und wenn es darum geht, ein Ökostrom-Gesetz zu beschließen, das solche Maßnahmen unterstützen soll, dann haben wir die große Blockade hier in diesem Haus.
Güssing zeigt aber genau – das habe ich dort in meiner Arbeit gesehen –, wie gut es funktioniert, wenn Umwelt und Wirtschaft gemeinsam arbeiten, wenn es gemeinsame Entwicklungen gibt. Und genau darum geht es in dieser Debatte. Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ist das Kernstück der österreichischen Umweltpolitik, und so, wie hier in diesem Haus auch heute während der Reden mit diesem Kernstück umgegangen wird, zeigt genau, wie es sich auch in der Realität abspielt: Es wird drübergefahren – es wird drübergefahren über die Umwelt und drübergefahren über Betroffene, die sich für ihre Interessen einsetzen.
Ich halte das für einen ungeheuerlichen Affront gegenüber allen Menschen, die meist ehrenamtlich in ihrer Freizeit für die Umwelt kämpfen! (Beifall bei den Grünen.)
Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz soll für einen Interessensausgleich sorgen, für einen Ausgleich der Interessen von Wirtschaft und Umwelt und von Betreiberinnen und Betroffenen. So, wie Sie das hier behandelt haben, haben Sie sich auf die Seite der Wirtschaft geschlagen und gegen die Betroffenen und gegen die Umwelt gestellt und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz zu einem Wirtschaftsverträglichkeitsprüfungsgesetz gemacht. Und gerade jetzt, wenn auch der in Österreich angekommene Klimawandel besprochen wird, sollten wir uns schon überlegen, ob wir nicht doch der Umwelt einen größeren Stellenwert beimessen sollen.
Natürlich brauchen wir Arbeitsplätze, das ist ganz klar, aber Ihr Bild von Arbeitsplatzbeschaffung: mehr Gestank, mehr Lärm, mehr Rauch sind mehr Arbeitsplätze, das hat vielleicht in den sechziger Jahren funktioniert, aber das funktioniert heute sicher nicht mehr. Ich glaube, es wird Zeit, dass auch Sie von den Regierungsparteien im 21. Jahrhundert ankommen. (Beifall bei den Grünen.)
Ich finde es auch bezeichnend, dass der zuständige Minister, Herr Landwirtschaftsminister Berlakovich, bei dieser Debatte nicht anwesend ist. Wir hätten das gerne auch im Umweltausschuss mit ihm besprochen, aber das war ja leider nicht möglich. Offensichtlich hat er das „Beiwagerl“ Umwelt im Landwirtschaftsministerium nun völlig abgegeben und zugelassen, dass es von der Wirtschaft überfahren wird.
Ich habe aber dennoch Hoffnung, denn es gibt in Österreich sehr viele NGOs, sehr viele Bürgerinitiativen und sehr viele Private, die sich für die Umwelt einsetzen. Bei denen möchte ich mich auch heute ganz herzlich bedanken, dass sie das trotz dieser schwierigen Situation tun. (Beifall bei den Grünen.)
Frau Kollegin Wurm, ich weiß nicht, mit welchen Bürgerinitiativen Sie gesprochen haben. Ich habe jedenfalls mit VertreterInnen von sehr vielen Bürgerinitiativen gesprochen und weiß, wie schwierig es für Bürgerinitiativen ist, ihre Rechte geltend zu machen. Stellen Sie sich vor, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft von heute auf morgen mit einem Riesenkraftwerk konfrontiert sind: Ich glaube, da möchte wohl jeder mitreden und mit gestalten und das nicht einfach irgendjemand anderem überlassen und über sich drüberfahren lassen. Es ist sehr schwierig für diese Menschen, wenn sie von heute auf morgen um ihre Lebensqualität kämpfen müssen, und auch, wenn sie sich mit der Wertminderung konfrontiert sehen, was ihre Grundstücke, ihre Häuser angeht, in die sie oft ihr ganzes Kapital investiert haben.
Ich weiß auch, wie schwierig es ist für diese Menschen, wenn sie in diesem ohnehin schon sehr komplizierten Verfahren dann plötzlich einer ganzen Armada von hoch professionellen Gutachtern gegenüber stehen und selbst keinerlei Unterstützung haben. Es wäre auch Aufgabe der Politik, diese Menschen zu unterstützen, auch finanziell. Das Mindeste, was wir in diesem Haus tun müssen, ist, die Sorgen der Betroffenen und die Umweltinteressen auch entsprechend zu behandeln, ernst zu nehmen und dort zu behandeln, wo es sein muss, nämlich im Umweltausschuss – und sonst nirgends. (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal an alle appellieren, die sich jetzt schon für die Umwelt einsetzen – der zuständige Minister tut es offenbar nicht. Ich appelliere an Sie, das weiterhin zu tun und weiter für die Umwelt zu kämpfen. Wir Grünen und ich, wir werden ganz sicher mit Ihnen kämpfen!
Diese Debatte zeigt für mich heute auch noch einmal ganz eindeutig, dass wir in Österreich unbedingt ein eigenständiges Umweltministerium brauchen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.17
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.
11.17
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wenn man die Diskussion so verfolgt, die Menschen an den Fernsehschirmen, die mit dem Hochwasser kämpfen und Sorgen um ihren Arbeitsplatz haben, werden wenig Verständnis dafür haben, dass wir hier darüber diskutieren, ob etwas in dem einen Ausschuss oder in einem anderen Ausschuss beschlossen wird (Beifall bei der ÖVP), sondern die Menschen wollen, dass wir rasch handeln. (Abg. Weinzinger: Die Menschen wollen ein funktionierendes Parlament! – Abg. Mag. Kogler: Dann schaffen wir gleich das Parlament ab oder wenigstens die Ausschüsse!)
Ich glaube, auch bei der ganzen Diskussion rund um das UVP-Gesetz und bei der Debatte in den Medien haben wir feststellen können, dass es eine breite Palette gibt – von viel zu wenig Naturschutz, bis hin zu viel zu wenig Lockerungen –, und in der Tat war es sehr schwierig, dieses UVP-Gesetz so anzulegen, dass man allen Bereichen Rechnung trägt. Nach intensiven Verhandlungen und nach intensiven Beratungen aber ist es uns gelungen, hier eine ordentliche Grundlage zu schaffen, die weiterhin ein nachhaltiges Wirtschaften mit unseren Naturressourcen ermöglicht. Ich glaube, das ist etwas ganz Entscheidendes.
So ist es unter anderem gelungen, auch bei den UVP-Verfahren für die Zusammenschließung bei den Skigebieten eine vernünftige Dimension zu finden und auch zu erreichen, dass im Bereich der Wasserressourcen zukünftig für den Bau von Kraftanlagen weniger bürokratische Hürden im Wege stehen, und dass auch die Verfahrensdauer wesentlich verkürzt wird. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt, und es ist eine notwendige Entscheidung gewesen, weil die Energiefrage eine der großen Zukunftsfragen ist, die wir beantworten müssen. Und da dürfen wir keine Zeit verlieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie haben heute diese Einwendungsdebatte gefordert, weil Sie kritisieren, dass die UVP-Novelle im Wirtschaftsausschuss und nicht im Umweltausschuss behandelt wurde.
Daran sieht man einfach Ihre Einstellung, dass Sie die Naturschutzverfahren, wie Kollegin Brunner ja jetzt ausgeführt hat, nur von der Seite der Umwelt betrachten und die Interessenabwägung bei Projekten im Sinne der wirtschaftlichen Weiterentwicklung im Land ablehnen. Sie vergessen darauf, dass wir, gerade wir in Österreich, viele Regionen haben, die im Bereich Tourismus mit der Ressource unserer Natur wirtschaften müssen. In vielen dieser Talschaften ist ein anderes Wirtschaften neben der Landwirtschaft als eben jenes im Tourismus nicht möglich.
Ich weiß nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ob Sie einmal versucht haben, sich in die Lage dieser Menschen zu versetzen. Es ist leicht, aus der Entfernung Einwände zu bringen, es ist auch leicht, mit dem Finger auf der Landkarte irgendwelche Naturschutzgebiete auszuweisen, und es ist auch leicht, jeglichen Eingriff in die Natur abzulehnen, wenn man, wie Sie alle, nicht dort leben oder wirtschaften muss. Wenn Sie selbst und Ihre Familie dort Ihren Lebensunterhalt verdienen müssten und Ihren Arbeitsplatz in dieser Region hätten, wo genau diese Maßnahmen notwendig sind, dann würden Sie wahrscheinlich auch ein wenig anders darüber denken. (Ruf bei der ÖVP: Genau!)
Meine Damen und Herren, es ist immer wieder beeindruckend, wenn man in die Bundesländer hinausfährt zu den Familienbetrieben und den Klein- und Mittelbetrieben in den Tourismusregionen, wie diese Unternehmen sorgsam mit der Ressource Natur umgehen – weil diese Basis Natur die Basis für ihr Leben ist und weil die Erhaltung der Natur überlebenswichtig ist für die touristische Weiterentwicklung in diesen Regionen.
Daher sind wir gefordert, dass wir unsere Gesetze so anlegen, dass die Naturressourcen auch noch unseren Kindern und Kindeskindern zur Verfügung stehen, und deshalb müssen wir auch aufpassen, dass diese nicht verbraucht werden. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ein Gebrauchen der Naturressourcen, um wirtschaften und damit leben zu können, muss in der Alpenregion erlaubt sein!
Auch im Bereich der Energiefrage ist es höchst an der Zeit, dass wir uns dazu bekennen, dass eine saubere Energieerzeugung im eigenen Land aus erneuerbaren Ressourcen durchaus geringfügige Eingriffe in die Natur rechtfertigt und dadurch andere Arten der Energiegewinnung (Abg. Neubauer: Ist das zur Sache?), wie zum Beispiel aus Kohle und aus Atomenergie, vermieden werden können.
Das vorliegende UVP-Gesetz ist eine Grundlage dafür, dass wir Projekte schneller abwickeln können. Und es ist so, dass es an den Projektbewerbern und an den Beamten liegt, dieser Novelle Leben einzuhauchen und sinnvolle Projekte im Land rasch umzusetzen.
Meine Damen und Herren, lassen wir neben dem Schutz und Bewahren unserer Naturressourcen auch ein Wirtschaften zu, damit wir weiterhin in unseren Betrieben Arbeitsplätze schaffen und den Wohlstand erhalten können! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.22
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. – Bitte.
11.22
Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Lopatka! – Er ist gerade nicht da. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Also, da waren schon einige Aussagen dabei, die schwer nachdenklich machen. Herr Kollege Schultes ist ja gar nicht mehr da (Ruf bei der ÖVP: Da ist er! – Abg. Ing. Schultes: Hallo!), Herr Kollege Cap auch nicht, aber Herr Kollege Haubner hat hier auch mit niedrigen Emotionen gespielt, indem er das Hochwasser zum Anlass genommen hat, um hier die Debatte in eine falsche Richtung zu führen.
Zur Hochwasserdiskussion sage ich Ihnen nämlich Folgendes: Da sind auch manche Gesetze, manche Raumordnungsgesetze offensichtlich in dieser Art und Weise entstanden, denn das sind schlampige Gesetze. Und deswegen gibt es in manchen Bereiche derartige Überschwemmungen, und deswegen sind die Menschen davon betroffen: weil es keine ordentliche Raumordnung gibt (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Dr. Moser), weil es keine ordentliche Bauordnung gibt und weil manche Bürgermeister hier offensichtlich auch mit Baugenehmigungen nicht ganz sorgfältig umgegangen sind, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist der springende Punkt! (Beifall bei der FPÖ. – Hallo-Rufe und weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Aber Ihre Vorgangsweise hat ja Tradition. Ihre Vorgangsweise hat eine alte, eine schlechte Tradition. Erinnern wir uns an die vergangene Gesetzgebungsperiode, als die Gesundheitsreform, die Vorgaben in der Gesundheitsreform nicht im Gesundheitsausschuss behandelt worden sind – denn dort hat eine FPÖ-Mandatarin die Obmannschaft innegehabt –, sondern man hat das Ganze im Sozialausschuss behandelt. Es ist Ihnen einfach unangenehm, wenn ein oppositioneller Abgeordneter dort die Obmannschaft innehat. Dann schicken Sie es lieber gleich in einen anderen Ausschuss und schauen: Wie können wir uns da durchschwindeln?, damit Sie sich ja nicht im Detail damit auseinandersetzen müssen! – Das ist Ihre Art, das ist Ihr Verständnis von Parlamentarismus. (Beifall bei der FPÖ.)
Zu Herrn Kollegen Schultes, der sich gerade intensiv mit dem Kollegen Auer unterhält: Wozu gibt es denn überhaupt Sachausschüsse, wenn Sie so quasi sagen: Naja, wir machen uns die Gesetze so, wie wir das brauchen. – Ja, so schauen manche Gesetze ohnedies aus, wie Sie die Gesetze brauchen!? Wozu gibt es einen Umweltausschuss? Wozu gibt es Bereichssprecher überhaupt? – Die haben natürlich den Sinn, dass jene Abgeordneten, die sich besonders mit dieser Materie auseinandersetzen, dort auch mitarbeiten. – Aber das wollen Sie offensichtlich gar nicht.
Was haben denn Sie überhaupt für ein Selbstverständnis von Parlamentarismus? Was haben Sie für ein Selbstverständnis als Parlamentarier? Wollen Sie offensichtlich nicht dort mitarbeiten, wo die Sachmaterie hingehört? – Nun, das ist Ihre Art, wie Sie Politik betreiben.
Frau Kollegin Wurm, eines sage ich Ihnen schon: Man muss nicht damit rechnen, dass im Wirtschaftsausschuss beim Dampfkesselgesetz das UVP-Gesetz behandelt wird. Was soll man da wirklich noch dazu sagen? Das ist die Vorgangsweise, die kritisiert wird, und über diese Vorgangsweise müssen wir uns unterhalten. Was haben Sie nicht alles gesagt in den vergangenen Jahren, in der Ära der schwarz-blauen Regierung? Da haben Sie immer gesagt, speed kills. (Abg. Mag. Wurm: Der Khol! Der Khol hat das gesagt!)
Jetzt muss alles ganz, ganz schnell gehen. Sie reden ja sogar so ganz, ganz schnell. Aber damals kritisierten Sie das immer, indem Sie sagten: speed kills. – Ich möchte einmal sehen, was gewesen wäre, wenn man diese Vorgangsweise damals in der schwarz-blauen Regierung gewählt hätte! Da hätte die Sozialistische Jugend – die 34, die es noch gibt – an einem eigenen Tag demonstriert. Da hätte es dann nicht nur eine Donnerstags-Demonstration gegeben, sondern es hätte auch eine Montags-Demonstration gegeben, und Sie hätten wahrscheinlich argumentiert, dass die Verfassung ausgehebelt wird.
So hätte auch Kollege Cap argumentiert. Aber Herr Kollege Cap ist ja leider Gottes jetzt nicht da. Man muss ja nur Herrn Kollegen Cap zitieren, was der in der Vergangenheit so von sich gegeben hat:
„,Die SPÖ ist – so wie alle anderen Parteien außer der ÖVP – sehr daran interessiert, dass es Untersuchungsausschüsse als Minderheitenrecht gibt – ...‘“
Ein „neues und lebendiges Parlament“ sollte es geben. – Und dann hat Cap gesagt:
„,Arbeiten wir doch die guten Ideen der Oppositionsparteien ein und führen wir vernünftige Gespräche mit allen Oppositionsparteien.‘ Insgesamt wolle er, dass sich die ,Parlamentsparteien auf Augenhöhe mit den Regierungsmitgliedern befinden‘, umriss Cap sein Verständnis von ,Parlament neu‘ ...“
Sie sind ja selbst als Abgeordneter nicht einmal auf Augenhöhe mit Ihren eigenen Regierungsvertretern, weil ja nicht einmal mehr Ihre Abgeordneten mit ihrer Sachkenntnis in den richtigen Ausschüssen zusammenarbeiten! – Das ist Ihr Verständnis von Parlamentarismus. (Beifall bei der FPÖ.)
Deswegen unterhalten wir uns hier heute über diese Vorgangsweise. Es hat ja auch der ehemalige Bundeskanzler Gusenbauer sehr viel Vernünftiges zu diesen Themen gesagt. Offensichtlich hat man ihn in die Wüste geschickt, weil Transparenz und Kontrolle nicht mehr so wichtig sind.
Entweder ist Transparenz und Kontrolle Ihnen wirklich nicht mehr wichtig, oder es hat sich wieder einmal die ÖVP durchgesetzt, oder Sie haben wieder einmal den Kürzeren gezogen. Ich glaube, das Letztere ist der Fall, und Sie wollen in Wirklichkeit gar nicht
ein transparentes, ein neues und ein lebendiges Parlament. Sie reden nur dann davon, wenn Sie nicht die Mehrheit haben, wenn Sie in der Opposition sind.
Das ist nicht unser Verständnis von Parlamentarismus. Wir wollen, dass in diesem Land ordentlich gearbeitet wird und dass auch ordentliche Gesetze zustande kommen. (Beifall bei der FPÖ.)
11.27
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte.
11.27
Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Jedes Verständnis für eine ordentliche und geschäftsordnungskonforme Debatte, aber wenn es um die Frage geht, ob eine Materie in dem einen oder in dem anderen Ausschuss debattiert wird, sollten wir doch die Kirche im Dorf lassen und uns jenen Themen widmen, die für die Menschen in unserem Land wichtig sind.
Ich bin zwar auch grundsätzlich der Meinung, dass die UVP-Novelle im Umweltausschuss gut aufgehoben gewesen wäre, aber daraus den Schluss zu ziehen, dem Wirtschaftsausschuss dafür die Kompetenz abzusprechen, ist unrichtig und unfair. In einer Materie, die in derart komplexer Weise Umwelt- und Wirtschaftsmaterien verknüpft (Abg. Dr. Haimbuchner: Dampfkesselgesetz!), den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses die inhaltliche Kompetenz abzusprechen, ist eine Desavouierung des Wirtschaftsausschusses – gerade von denjenigen, die die Sitzung des Wirtschaftsausschusses boykottiert haben. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Neubauer: Kein Applaus der SPÖ!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir schon eine Debatte über die Tagesordnung im Hohen Haus führen, dann sollten wir die Debatte auch darüber führen, was wir in den nächsten drei Tagen, so wie es heute in der Früh auch in den Medien angekündigt wurde, vorhaben, für Österreich zu erarbeiten: Wir haben in diesen drei Tagen mehr als 80 Tagesordnungspunkte auf dem Programm – 80 Tagesordnungspunkte, bei denen es darum geht, Antworten auf die Wirtschaftskrise zu finden, Arbeitsplätze zu sichern, die Wirtschaft zu stärken, der Jugend Chancen zu geben und den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu stärken. Das ist für uns SozialdemokratInnen wichtig und steht im Vordergrund. (Beifall bei der SPÖ.)
Schauen wir doch gemeinsam auf die Tagesordnung, schauen wir uns diese 80 Punkte an! Da geht es um die Unterstützung der Wirtschaft – noch heute behandeln wir ein Unterstützungspaket für Klein- und Mittelbetriebe in Österreich –, um die Förderung von Einpersonenunternehmen, wenn sie bereit sind, jungen Menschen eine Chance zu geben, und diese anstellen. Wir beraten über die steuerliche Entlastung für die Betreuung von behinderten Kindern. Wir modernisieren das Familienrecht, besonders im Hinblick auf neue Formen des Zusammenlebens.
Morgen steht das Arbeitsmarktpaket II auf dem Programm, ein riesiges Paket, um weitere Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Menschen so gering wie möglich zu halten. Es geht um die Verbesserung der Kurzarbeit, um Altersteilzeit, um Bildungskarenz und vor allem um die Jugendstiftungen, die jungen Menschen die Chance geben sollen, in den Arbeitsmarkt einzusteigen.
Es geht in diesen Tagen um Verbesserungen für pflegende Angehörige, es geht um den Konsumentenschutz, um mehr Transparenz bei den Energierechnungen, es geht um Verbesserungen bei den Studienbedingungen, um Unterstützungen für unsere Grundwehrdiener, um Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit, um Reformen bei den ÖBB – um nur einige Punkte stichwortartig anzusprechen. Das, meine
Damen und Herren, Hohes Haus, sind die Themen, die die Menschen berühren, das sind die Themen, die der SPÖ wichtig sind! (Beifall bei der SPÖ.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, glauben Sie tatsächlich, dass irgendjemand in Österreich Verständnis für diese Haarspalterei, für diese i-Tüpferl-Reiterei zur Tagesordnung hat? Wir werden unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt die inhaltlichen Fragen der UVP-Novelle sehr detailliert diskutieren können, so wie das die Fraktionen, die im Wirtschaftsausschuss anwesend waren, auch dort gemacht haben.
Meine Damen und Herren, in den nächsten drei Tagen – einen halben Tag haben wir bereits mit einer Tagesordnungs-Debatte verplempert (Ruf bei der FPÖ: Mit was? – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Was soll denn das? – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ) – stehen viele Punkte am Programm, die die österreichische Wirtschaft stärken, die die Arbeitsplätze sichern, die den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft in Österreich gerade in der Zeit der Wirtschaftskrise stärken.
Ich lade Sie ein, meine sehr geehrten Damen und Herren, gemeinsam mit der Sozialdemokratie und gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Vorlagen der Regierung zu folgen und am Projekt für ein soziales, faires und modernes Österreich mitzuwirken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.32
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.
11.32
Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Erstens: Das Parlament „verplempert“ nichts, und schon gar nicht einen „halben Tag“. Wenn Sie eine Stunde – und wir diskutieren zur Geschäftsordnung jetzt eine Stunde – als „halben Tag“ bezeichnen, dann dürften Sie die gleiche Arbeitsauffassung wie Ihr Kollege Faul haben, denn der arbeitet auch nur zwei Stunden am Tag. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Riepl: Wenn Sie sachlich bleiben könnten, wäre es schön!)
Sehr geehrte Damen und Herren, wir diskutieren hier ein weiteres Mal darüber – und das UVP-Gesetz ist doch wirklich nur das i-Tüpfelchen auf das, was wir seit neun Monaten hier in diesem Haus erleben, was den Umgang mit der Geschäftsordnung betrifft –, wie die Bundesregierung mit dem Parlament, mit der Demokratie und mit dem Parlamentarismus umgeht. Nur weil diese Bundesregierung im eigenen Chaos versinkt, weil sie Verhandlungen bis zum Schluss führt, weil sie nicht in der Lage ist, Gesetzesabläufe einzuhalten, wird dieses Parlament, volkstümlich gesagt, „vergenusswurzelt“, hier in einer Stunde über wichtige Materien zu entscheiden. Wenn jeder Kleinbetrieb, wenn jeder Unternehmer in diesem Land so ein Chaos hätte wie Sie in der Bundesregierung und in den Regierungsparteien, sehr geehrte Damen und Herren, könnte er zusperren! Jeder Haushalt hat mehr Ordnungsmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit, jeder Hausmann und jede Hausfrau organisiert den Haushalt besser als Sie ein ganzes Land! (Beifall beim BZÖ.)
Sie von der Koalition reden heute von wesentlichen Materien wie dem UVP-Gesetz und gefährden dieses Gesetz selbst, indem Sie nicht einmal das kleine Einmaleins des Parlamentarismus, der Demokratie hier einhalten. Das erleben wir seit neun Monaten! Und – Herr Präsident, Sie werden gestatten – in einer Debatte zur Geschäftsordnung darf ich einmal aufzählen, was wir seit neun Monaten erleben, diese Abgehobenheit der großen Koalition, die seit zehn Jahren das erste Mal wieder hier Einzug gehalten hat.
Zum AUA-Unterausschuss: Die Abgeordneten haben Zeugenladungen verlangt, die Zeugen wurden dem Ausschuss verweigert, der Ausschuss ist zur Farce verkommen.
Neue Fragen haben sich aufgeworfen. Und die AUA haben Sie jetzt selbst dadurch gefährdet, und zwar insofern, als sich die Europäische Kommission mittlerweile den Fragen der Abgeordneten im Parlament angeschlossen hat und auch noch große Fragen an Sie zu stellen hat – nur weil Sie gemeint haben, Sie vertuschen, dann wird es schon gehen. Jetzt kommen wir drauf, dass es nicht geht und dass die ganze AUA uns um die Ohren fliegt, weil Sie hier Ihre Vertuschungspolitik machen. (Beifall beim BZÖ.)
Oder: Das 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz. Kollege Kickl, Sie haben vollkommen recht: Eine Stunde vor Ausschussbeginn kommt eine wesentliche Materie wie das 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz in den Ausschuss (Abg. Schönpass: Sie reden bewusst die Unwahrheit!), und die Abgeordneten werden dazu vergattert, hier über wesentliche Materien abzustimmen – wo wir uns bei Ihrer Pfuschpolitik heute schon sicher sein können, dass der Verfassungsgerichtshof das „heben“ wird, denn das ist Pfusch, was Sie dem Parlament hier vorlegen!
Oder: Wesentliche Anträge, die überhaupt über fünf Jahre schubladisiert wurden: Sicherheit der österreichischen Haushalte – ein Antrag des Abgeordneten Westenthaler und weiterer Kollegen des BZÖ betreffend einbruchssicherere Gestaltung wird fünf Jahre verschoben, schubladisiert im Sicherheitsbereich.
Oder: Anträge von Seppi Bucher, unserem Klubobmann, zur Steuerreform werden fünf Jahre lang nicht einmal diskutiert, werden auf die lange Bank geschoben.
Nächstes Beispiel: Das heutige Anti-Korruptions-Gesetz wird auf die späte Mitternachtsstunde verschoben, damit nur die Öffentlichkeit ja nicht draufkommt, dass dieses Anti-Korruptions-Gesetz nicht einmal im Ansatz den Namen „Anti-Korruption“ verdient, weil Sie wichtige Manager von staatsnahen Betrieben, wo wirklich Korruption möglich ist, einfach ausnehmen wollen. (Beifall beim BZÖ.)
Oder: Eine Innenministerin, die im Innenausschuss ankündigt, sie macht jetzt „Mitzis Quiz“: Welche Gemeinde will in Österreich das Asyl-Erstaufnahmezentrum? – Wir fragen an, welche Gemeinde sich bei ihr gemeldet hat, und sie war nicht in der Lage, dem parlamentarischen Fragerecht nachzukommen und versteifte sich auf den Standpunkt: Ich sage zu euch nichts! – Ist das eine Innenministerin? Ist das der Umgang mit dem Parlament? Ist das der Umgang mit dem Nationalrat?
Oder: Das 12. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das seit drei Jahren auf seine Ratifizierung in diesem Haus wartet. Im Menschenrechtsausschuss werden jene Parteien, die es einfordern, volkstümlich gesagt, niedergetögelt, und es wird wieder auf die lange Bank geschoben.
Und das UVP-Gesetz ist jetzt das i-Tüpfelchen auf Ihre Art und Weise, mit dem Parlament umzugehen. Und ich sage Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von SPÖ und ÖVP: Wir sind nicht das Marionettentheater und das Puppentheater des Herrn Faymann und des Herrn Pröll! Wir sind hier ein Parlament, das nach bestem Wissen und Gewissen über wesentliche Materien der Österreicherinnen und Österreicher zu entscheiden hat – und keine Abstimmungsmaschinerie! (Beifall beim BZÖ.)
Wenn Sie den Parlamentarismus nicht mehr wollen, dann sagen Sie es! Dann schaffen Sie die Demokratie und das Parlament schlichtweg ab! Aber wenn Sie darauf bestehen, dass Parlamentarismus, Demokratie und Bürgerrechte in diesem Land auch in Zukunft Geltung haben, dann werten Sie dieses Parlament endlich auf! Wir wollen klare Spielregeln, die eingehalten werden, nachvollziehbare und transparente Gesetze. Das sind gerade Sie, Herr Cap, der Sie seit 60 Jahren, glaube ich, in diesem Haus von klaren Spielregeln predigen (Heiterkeit bei der FPÖ – Zwischenrufe bei der SPÖ), diesem Haus endlich schuldig.
Es würde Ihnen gut anstehen, Herr Cap, wenn Sie das eine oder andere Mal eine Ihrer Sonntagsreden auch umsetzen würden. Seit Jahrzehnten lähmen Sie die Politik mit Ihren Ankündigungen und waren bis heute nicht imstande, auch nur eines Ihrer Versprechen gegenüber den Österreicherinnen und Österreichern umzusetzen! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BZÖ.)
11.37
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.
11.37
Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Grosz, dass Parlamentarismus in Österreich nicht stattfindet, ich glaube, das erleben wir gerade heute hier bei dieser Debatte zur Geschäftsordnung.
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses meine Motive ausführen, warum ich der Meinung war, dass man die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz auch im Wirtschaftsausschuss abhandeln kann.
Es ist ja heute schon einige Male gesagt worden: Natürlich ist Umwelt/Umweltverträglichkeit eine Querschnittmaterie, eine Querschnittmaterie, die Wirtschaft und Umwelt gleichermaßen betrifft. Und wir haben in vieler Hinsicht hier, glaube ich, einen gelungenen Kompromiss gefunden, der auf der einen Seite die Umweltstandards nachweislich ausweitet – wobei man dazu sagen muss, dass gerade die Umweltstandards bisher in der Umweltverträglichkeitsprüfung auch schon weit über den europäischen Normen gewesen sind –, mit dem aber auf der anderen Seite auch die erforderlichen wichtigen Maßnahmen getroffen werden, damit die Wirtschaft einerseits eine gewisse Planungssicherheit hat und andererseits die Beschleunigung der Verfahren doch einigermaßen sichergestellt wird.
Ich habe heute vieles gehört. Ich habe gehört, dass ein Abgeordneter des BZÖ, oder besser gesagt, von den Freiheitlichen – Hofer war es –, gesagt hat, dass sich die Verfahren zukünftig aufgrund dieser erweiterten Standards verlängern werden. Die anderen wiederum, aufseiten der Grünen – und zwar Herr Kollege Kogler –, haben gesagt, die Verfahren seien viel zu kurz. – Ich glaube daher, dass diese Novelle eine wirklich gute Maßnahme ist, die uns die Verwirklichung der genannten Ziele tatsächlich ermöglicht.
Wie sieht es denn draußen in der Praxis tatsächlich aus, meine Damen und Herren? Ich habe gestern mit Herrn Schierhackl von der ASFINAG gesprochen, und wenn dieser mir sagt, dass beispielsweise bei Straßenbauten mittlerweile mehr als 30 Prozent vom Gesamtaufwand in Umweltmaßnahmen investiert werden, dann glaube ich, dass wir in Österreich mit den Standards und mit den Maßnahmen, die wir hier anzubieten haben, absolut im europäischen Spitzenfeld liegen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn wir heute mehrfach gehört haben, in welcher wirtschaftlich schwierigen Zeit wir leben, wenn wir um jeden Arbeitsplatz kämpfen müssen, dann, meine Damen und Herren, ist es recht und billig, auch dafür zu sorgen, dass die Menschen unseres Landes in Beschäftigung bleiben.
Wenn Sie auch Unternehmen, die dem Staat nahestehen, wie beispielsweise der Elektrizitätswirtschaft, Konjunkturoffensiven anbieten, dann sind auch überschaubare Maßnahmen, gerade was die Umweltverträglichkeitsprüfung anlangt, notwendig. Man muss in diesem Zusammenhang auch sehen, dass beispielsweise für Ausbauten der Wasserkraft, für thermische Kraftwerke, für den Ausbau der Wind-, Biomasse- und Solar-
energie insgesamt ein Rahmenplan bis 2020 in der Höhe von in etwa 13 Milliarden € zur Verfügung steht.
Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich auch der Sozialdemokratischen Partei, vor allem den Verhandlern, allen voran Petra Bayr, aber natürlich auch unseren Verhandlern, dass in dieser wirklich schwierigen Materie ein entsprechender Kompromiss und Konsens gefunden wurde.
Es ist, glaube ich, wichtiger für die Menschen, dass wir entsprechende Maßnahmen anbieten, um Beschäftigung zu haben. Die Menschen und Bürger haben nichts davon, wenn wir nicht zu unserer Verantwortung stehen. Es sind hier von uns Entscheidungen zu treffen. Ich bin schon relativ lange in diesem Haus und höre immer die gleichen Vorwürfe, die Opposition sei zu wenig eingebunden. Gerade in diesem Ausschuss haben wir sehr genau darauf geachtet, dass genügend Zeit zur Verfügung steht, um diese Materie, um die Abänderungsanträge entsprechend studieren zu können. Wir haben die Sitzung unterbrochen und sie zwei Tage später, nämlich am Freitag, wieder fortgesetzt.
Wenn dann die einzige Antwort der Oppositionsparteien ist, wir nehmen an diesen Beratungen nicht teil, dann kann ich das eigentlich nicht verstehen, schon gar nicht, wenn man bei der Novelle des UVP-Gesetzes seine eigenen Interessen oder Gedanken einzubringen hat.
Wir halten es, wie gesagt, damit, dass wir die Verantwortung für den Bürger wahrnehmen und dem Populismus nicht weiter frönen wollen. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
11.43
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
11.43
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Steindl, Ihre Ausführungen dokumentieren klipp und klar, glasklar, wie notwendig unsere Einwendungen sind, wie notwendig unsere Geschäftsordnungsdebatte ist, wie notwendig es ist, dass wir darüber diskutieren, dass die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz regulär, das heißt, über den normalen, qualifizierten Fachausschuss, in dieses Parlament zur Beschlussfassung kommt – und nicht über den Wirtschaftsausschuss
Sie, Herr Kollege Steindl, waren nämlich in keiner Weise in der Lage, zu argumentieren, warum partout ein Umweltverträglichkeitsgesetz im Zusammenhang mit einem Dampfkesselbetriebsgesetz diskutiert werden muss!
Meine Damen und Herren, bei einem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geht es darum, dass Menschen, die im Umfeld von Autobahnen, im Umfeld von Flughäfen, im Umfeld von Gewerbebetrieben leben, überhaupt ihre Grundrechte geltend machen können, sprich das Grundrecht auf Schlaf, das Grundrecht auf Gesundheit. Bei einer Materie, wo es um solche Angelegenheiten geht, verschieben Sie die Debatte auf ein Nebengleis, auf ein Abstellgleis, das heißt Dampfkesselbetriebsgesetz, in einen Ausschuss, in ein Expertengremium, das in erster Linie die Interessen der Wirtschaft im Auge hat – nicht aber das Interesse der Menschen, die betroffen sind von solchen Anlagen in ihrem Schlaf, in ihrer Gesundheit, in ihrer Lebensqualität. Betroffen davon ist natürlich auch die Umwelt.
Sie von der Koalition ziehen das auf diese Ihre Art und Weise durch – und Ihre Argumentation ist weder sachlich noch fachlich. Sie sagen immer nur, es geht um Arbeitsplätze, wir von den Grünen betreiben nur i-Tüpferl-Reiterei. Ja, meine Damen und Herren, uns geht es auch um Arbeitsplätze, um qualifizierte Arbeitsplätze.
Aber Ihre Husch-Pfusch-Gesetzgebung – das neue Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ist ja wieder eine Husch-Pfusch-Gesetzgebung – führt dazu, dass Vorhaben nicht regulär und ordentlich geprüft werden, sondern in schneller Manier auf die Wiese gestellt, den Leuten vor die Tür geknallt werden und sich im Nachhinein als höchst unwirtschaftlich, als höchst belastend für die SteuerzahlerInnen erweisen. Und im Nachhinein zeigt sich dann auch, dass damit gar keine Arbeitsplätze geschaffen worden sind. Ich zeige Ihnen das anhand eines schlichten Beispiels, Herr Kollege.
Skylink, der Ausbau des Flughafens in Wien-Schwechat. EU-rechtlich, auch vom österreichischen Recht her gesehen hätte man da eine Umweltverträglichkeitsprüfung vornehmen müssen. Sie haben es nicht gemacht. Sie haben erweitert: 22 000 Quadratmeter, 50 000 Quadratmeter, ja noch mehr, und es wurde immer wieder über die niederösterreichische Landesregierung versucht, eine normale Vorgangsweise, wie sie rechtlich vorgeschrieben ist, durchzusetzen, aber Sie haben es immer wieder zu verhindern versucht. Und was ist das Resultat? – Das Resultat ist eine Bauruine, ein Baustopp, eine Millionenverschleuderung und -verschwendung. Sie wissen ja selber von dieser Kostenexplosion.
Dieses Projekt, das von vornherein auf der Liste der Steuerverschwendungsprojekte stand, das haben Sie durchgesetzt – ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, ohne die Notwendigkeit, Qualität im Verfahren anzuwenden. Und gerade deswegen ist es für uns so wichtig, dass wir eine qualifizierte Herangehensweise haben, und zwar sowohl bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen als auch bei der Behandlung von Gesetzen im Parlament. Denn wenn wir schlampig sind, wenn wir Ihre Husch-Pfusch-Methoden anwenden, wenn wir Ihre geschäftsordnungswidrigen Vorgangsweisen anwenden, dann rächt sich das doppelt. (Beifall bei den Grünen.) Dann rächt sich das bei den Menschen, dann rächt sich das bei den Steuergeldern.
Deswegen: weg mit diesem Gesetz, weg mit diesem Dampfkesselbetriebsgesetz auf der morgigen Tagesordnung, hin zu einer ordentlichen Vorgangsweise!
Ich verwende zum Schluss noch einen Vergleich: Niemandem in der Bevölkerung muten Sie zu, bei einem Herzleiden statt zum Internisten in den Wirtschaftshof eines Krankenhauses oder sofort zum Produzenten eines Herzschrittmachers zu gehen. Sie sagen immer wieder, die Menschen sollen zum dafür zuständigen Arzt gehen. Beim Umweltverträglichkeitsgesetz wenden Sie genau diese Methode an: weg vom Arzt, hin zum Mechaniker, zum Hersteller von irgendwelchen Produkten. Das muss doch jeder begreifen, dass diese Vorgangsweise nicht nur ein Gewaltstreich gegen die Demokratie, gegen die Spielregeln ist, sondern auch in der Qualität, in der Sache völlig kontraproduktiv ist. (Beifall bei den Grünen.)
11.48
Präsident Fritz Neugebauer: Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die den Einwendungen Rechnung tragen wollen, das heißt die Absetzung des Tagesordnungspunktes 11 betreffend Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsgesetz geändert wird, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit.
Es bleibt bei der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung für die heutige Sitzung.
Fristsetzungsantrag
Präsident Fritz Neugebauer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Dr. Walser beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Bericht-
erstattung über den Antrag 644/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden, eine Frist bis zum 9. Juli 2009 zu setzen.
Es liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.
Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden.
Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.
Präsident Fritz Neugebauer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 2494/J bis 2630/J;
Schriftliche Anfrage an die Präsidentin des Nationalrates: 24/JPR;
2. Anfragebeantwortungen: 1721/AB bis 2008/AB;
Austauschseite zur Anfragebeantwortung: Zu 1822/AB;
Anfragebeantwortungen (Präsidentin des Nationalrates): 9/ABPR und 10/ABPR;
3. Initiativanträge: Zurückziehungen: 521/A(E) und 592/A(E);
4. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (UVP-G-Novelle 2009) (236 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (237 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen geändert wird (238 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (292 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert werden (312 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert werden (Bergbauabfallgesetz) (313 d.B.);
5. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:
Berichtigung zum Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2007 (Zu III-1 d.B.).
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Monatserfolg Mai 2009, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 17 BA);
Immunitätsausschuss:
Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (111 Hv 52/09v) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek wegen des Verdachtes der strafbaren Handlung nach §§ 111 Abs. 1 und 2 sowie 152 Abs. 1 StGB,
Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (095 Hv 20/09w) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen nach §§ 111 Abs. 1 und 2 sowie 152 StGB;
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 28 betreffend „Mobilfunk-Haftungsfonds für gesundheitliche Folgeschäden“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Petition Nr. 29 betreffend „Lärmschutz ÖBB im Wipptal“, überreicht vom Abgeordneten Hermann Gahr,
Petition Nr. 30 betreffend „Finanzielle Absicherung von ‚147 – Rat auf Draht‘“, überreicht von der Abgeordneten Angela Lueger,
Bürgerinitiative Nr. 9 betreffend „Anti-Mobbing-Gesetz“,
Bürgerinitiative Nr. 10 betreffend „Definition von Service- und Signalhunden im Bundesbehindertengesetz (analog zu § 39a BBG, BGBl. 177/99 – Definition von Blindenführhunden)“,
Bürgerinitiative Nr. 11 betreffend „die ngo-freundliche Änderung der Paragraphen 278 ff StGB und die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden im Falle der am 21. Mai 2008 verhafteten TierschützerInnen“;
Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen an andere Ausschüsse:
Gesundheitsausschuss:
Petition Nr. 10 betreffend „Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung (BGBl II Nr. 486/2004)“, überreicht vom Abgeordneten Dietmar Keck;
Verfassungsausschuss:
Petition Nr. 19 betreffend „Kinderrechte in die Bundesverfassung – initiiert von den oö. Kinderfreunden“, überreicht von den Abgeordneten Sonja Ablinger und Mag. Kurt Gaßner,
Bürgerinitiative Nr. 4 betreffend „Tierschutz als Rechtsgut im Verfassungsrang“;
Verkehrsauschuss:
Petition Nr. 9 betreffend „Änderung § 24 StVO – Lkw-Parken im Wohngebiet“, überreicht vom Abgeordneten Dietmar Keck;
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/7 (III-73 d.B.).
C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
Aufnahme der Verhandlungen mit der Regierung der Russischen Föderation zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 13. April 2000 unterzeichneten Ab-
kommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 10/2003,
Aufnahme der Verhandlungen mit der Französischen Republik zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 26. März 1993 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 613/1994,
Aufnahme der Verhandlungen mit dem Königreich Belgien zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern, BGBl. Nr. 415/1973,
Aufnahme der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 30. April 1969 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen, BGBl. Nr. 390/1970,
Aufnahme der Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 24. August 2000 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
*****
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Fritz Neugebauer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 4 und 5, 6 und 7, 9 und 10, 14 und 15, 16 bis 18 sowie 19 und 20 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Einwendungen? – Werden nicht erhoben. Wir können daher so vorgehen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Fritz Neugebauer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Es wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen.
Es ergeben sich folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP je 122 Minuten, FPÖ 108 Minuten, BZÖ und Grüne je 95 Minuten.
Die Frau Präsidentin hat bereits mitgeteilt, dass die Debatte bis 13 Uhr vom ORF live übertragen wird.
Wir haben hiezu folgende Redeordnung vereinbart: Ursprünglich waren 11 Minuten vorgesehen, wir sind im Zeitverzug. Nach Rücksprache mit den Klubverantwortlichen beträgt die Redezeit pro Fraktion 9 Minuten. Ein Regierungsmitglied mit 10 Minuten, eine zweite Rednerrunde, ein weiteres Regierungsmitglied mit 8 Minuten, wobei ich die Herren auf der Regierungsbank bitte, sich sehr kurz zu fassen.
Der vorsitzführende Präsident wird dann vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die Redezeit zu gleichen Teilen verteilen.
Es besteht Einvernehmen darüber, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach der Fernsehübertragung aufgerufen werden.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (229 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz – ULSG) erlassen wird und das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden, und über den
Antrag 434/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Unternehmensfinanzierungsrettungspaket (284 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache. – Bitte.
11.52
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär – ein zweites Regierungsmitglied ist ja noch nicht anwesend –! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines muss man ja dieser Bundesregierung lassen: Sie hat wirklich ein sagenhaftes „Talent“. Alles, was diese Bundesregierung angreift, geht gehörig schief und wird falsch gemacht! Und das zeigt sich auch wieder an dem heute vorliegenden Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz, das zwar auf den ersten Blick ganz nett aussieht, aber auf den zweiten Blick genau das Gegenteil davon ist, das leider Gottes sehr schlecht ist; ich werde dann darauf zu sprechen kommen.
Man schichtet 10 Milliarden € aus dem Haftungsrahmen des Bankenpakets für Staatsgarantien um. So weit, so gut. Und jetzt kommt schon das erste Problem: Umgeschichtet wird nämlich nur zugunsten von Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern. Ja, bitte, was heißt denn das?! Die kleineren und mittleren Unternehmen sind also wieder einmal ausgenommen von diesem Gesetz, die lässt man einmal mehr außen vor. Sie lassen die kleineren und mittleren Unternehmen – hier dokumentiert – wieder einmal im Stich. (Beifall bei der FPÖ.)
In den Erläuterungen zu diesem Gesetz ist sogar ausdrücklich festgehalten, dass kleinere und mittlere Unternehmen ausgeschlossen sind.
Das zweite Problem ist, dass dieses Gesetz nicht einmal der heimischen Industrie helfen wird. In Wirklichkeit handelt es sich hiebei nämlich nur um eine Alibiaktion, um das Restrisiko der Wiener Großbanken und der Großbanken Österreichs zu minimieren. Das steckt dahinter.
Mit anderen Worten: Die Bundesregierung hilft einmal mehr Konrad und Co in dieser Republik, aber nicht den kleineren und mittleren Unternehmen und nicht denen, die es brauchen würden, nämlich der Wirtschaft. (Beifall bei der FPÖ.)
Man sichert Konrad und Co ab, also genau jene Herrschaften, die mit ihrer Casino-Mentalität an dieser Entwicklung und Krise, die wir heute vorfinden, kräftig Mitschuld haben und dazu beigetragen haben.
Was Sie hier präsentieren, ist im Grunde ein zweites Bankenrettungspaket unter dem Vorwand, der Wirtschaft helfen zu wollen, aber in Wirklichkeit verteilen Sie das Geld mit vollen Händen weiter in Richtung Banken.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass Unternehmen, die Partnerunternehmen im Finanzsektor haben oder mit Unternehmen des Finanzsektors als verbundenes Unternehmen in Beziehung stehen, sehr wohl diese Haftung in Anspruch nehmen können. Wenn man böswillig wäre – wir sind ja nicht böswillig, aber wenn man böswillig wäre –, könnte man ja fast meinen, dass der Herr Finanzminister da wieder einmal einen ganz speziellen Mischkonzern besonders bedacht hat, nämlich einen Mischkonzern, dessen Name mit „Raiff“ anfängt und mit „eisen“ endet. Sprich: Das Giebelkreuzregime steht wieder einmal ganz, ganz prominent in der Interessenlage dieses Gesetzes und ist darin auch zu finden. Dieses Gesetz kann man und muss man deshalb auch als reinen Pfusch bezeichnen.
Wir wollen eine Vergabe von Staatshaftungen für die österreichische Industrie nur unter gewissen Voraussetzungen. Das war ja auch das, was der ehemalige Finanzminister Molterer hier von der Regierungsbank aus einmal versprochen hat, und bis heute ist dieses Versprechen nicht eingehalten worden, dass gewisse Voraussetzungen zu erfüllen sind.
Die Voraussetzungen sind von unserer Seite klar definiert, nämlich eine verpflichtende Bilanzkontrolle durch den Rechnungshof. Wir wissen ja aus leidvoller Erfahrung, dass es die eine oder andere Bank gibt, wo die Bilanzen nicht unbedingt korrekt waren und wo es auch zu Verurteilungen gekommen ist.
Weiters braucht es ein Verbot von Staatshaftungen zum Stopfen der Spekulationslöcher im Osten oder auch sonst wo. Auch das fehlt genau in diesem Bereich.
Ebenso verlangen wir eine Zweckbindung der Staatshaftung zur Stärkung des österreichischen Arbeitsmarktes. Auch das ist von der Bundesregierung nicht definiert. Und in jenen Betrieben, die die Staatshaftung in Anspruch nehmen, muss es eine Deckelung der Managergehälter in Höhe des Einkommens des Bundeskanzlers geben. Da geht es um Steuergeld, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir Freiheitlichen wollen eine Staatshaftung auch für KMUs, für kleinere und mittlere Unternehmen, denn die kleinen und mittelständischen Unternehmen sind nun einmal die Seele und der Motor unserer Wirtschaft. Sie tragen den Hauptanteil der österreichischen Arbeitsplätze mit 60 Prozent, und sie bilden 70 Prozent aller Lehrlinge in Österreich aus. Und die lassen Sie von der ÖVP im Stich! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie von der ÖVP lassen die kleineren und mittleren Unternehmer im Stich. Die ÖVP ist keine Wirtschaftspartei mehr in diesem Land, sondern sie ist eine Banken- und Industriepartei geworden! Das ist die Realität. (Beifall bei der FPÖ.)
Diese Regierung muss endlich mit dieser schäbigen Behandlung des Mittelstands aufhören. Sorgen Sie endlich dafür, dass die kleineren und mittleren Unternehmer leichter zu günstigen Krediten kommen, und hören Sie endlich auf, den Großbanken das Geld in den Rachen zu werfen! (Beifall bei der FPÖ.)
11.57
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.
11.57
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, was soll ich zu meinem Vorredner, dem Kollegen Strache, sagen? (Abg. Strache: Recht müssen Sie mir geben!) Ich sage, in jedem Parlament der Welt ist es so: Es ist das Vorrecht der Opposition, alles zu kritisieren, alles besser zu wissen, überall das Oberg’scheiterl zu spielen, aber nichts verantworten zu müssen. In jedem Parlament der Welt ist es so, Herr Kollege Strache – und warum soll es bei uns anders sein? (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Sie brauchen nur unsere Anträge anzunehmen!)
Ich orte nur einen Unterschied, Herr Kollege Strache: Während man in vielen Ländern von der Arroganz der Macht spricht, stelle ich hier bei uns eine Arroganz der Minderheit fest. Das ist sehr deutlich zu spüren. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)
Aber nun zum Gesetz selbst, meine Damen und Herren.
Wir beschließen mit diesem Gesetz einen weiteren wichtigen Baustein im Rahmen einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung jener Rezession, die eine globale ist und die stärkste seit den letzten 80 Jahren; ein Gesetz, das eine konsequente Fortführung jener Pakete ist, die wir bereits beschlossen haben – Konjunkturpaket I, Konjunkturpaket II, Arbeitsmarktpaket I, Arbeitsmarktpaket II, Steuersenkungspaket, Bankenpaket –, eine sehr konsequente Fortführung der Strategie Stabilisierung der Finanzmärkte, aber auch der Strategie Impulse für Wachstum und Beschäftigung.
Es waren die Experten des Währungsfonds, die vor zwei Wochen im Parlament waren und mit den Fraktionsführern des Finanzausschusses diskutiert und gesagt haben, Österreich habe rechtzeitig die richtigen Maßnahmen zur Krisenbekämpfung beschlossen – ein Kompliment für die Regierung, ein Kompliment für die Mehrheit in diesem Parlament, für all jene, die hier zugestimmt haben.
Aber es ist richtig, wir haben ein Problem: Wir haben das Problem, dass insbesondere auf Grund der prozyklischen Wirkung von Basel II – Basel II regelt die Eigenkapitalvorschriften der Banken – bei einer Wirtschaftskrise die Banken genötigt sind, mehr Eigenkapital zu bilden. Das fehlt natürlich für die Kreditvergabe. Daher haben wir diesen Weg gewählt, dass jene Unternehmen, die Großkredite längerfristig brauchen, diese auch bekommen, denn da gibt es wirklich Probleme. Wir haben keine Kreditklemme bei den Klein- und Mittelbetrieben. In meinem Wahlkreis Waldviertel haben die Sparkassen in Pressegesprächen darauf hingewiesen: Es ist Liquidität vorhanden – kommt, ihr bekommt die Kredite! Aber bei großvolumigen langfristigen Sachen gibt es Probleme. Daher dieses Gesetz.
Herr Kollege Strache, da Sie, genauso wie Ihre Kollegen im Finanzausschuss, hier versuchen, Groß und Klein auseinanderzudividieren: Wir werden nicht zulassen (Abg. Strache: Sie kümmern sich nicht um die Kleinen! Sie lassen die Kleinen und Mittleren im Stich!), dass Groß und Klein auseinanderdividiert wird, und zwar aus folgendem Grund: Wir haben in Österreich schätzungsweise 180 bis 200 Leitbetriebe; Leitbetrieb heißt: hohe Wertschöpfung, hoher Forschungsaufwand, hohe Arbeitsplatzsicherheit. 103 davon wurden vom Industriewissenschaftlichen Institut vor einem Monat untersucht. Ergebnis: Diese 103 Leitbetriebe haben ein Netzwerk von 95 000 Klein- und Mittelbetrieben als Zulieferer. In diesen Klein- und Mittelbetrieben, die die Zulieferer für die industriellen Leitbetriebe sind, sind 300 000 Arbeitsplätze gesichert. Also hören Sie auf mit dieser Polemik betreffend Groß und Klein. (Abg. Strache: Die kleinen und mittleren Unternehmen lassen Sie im Stich! Das ist das Problem!)
Außerdem, Herr Kollege Strache – Sie haben leider nicht zugestimmt –, haben wir schon im Vorjahr eine Mittelstandsmilliarde beschlossen, um speziell den KMUs zu helfen. Und das funktioniert! (Abg. Strache: Das war ein Minimundus-Paket! – Abg. Bu-
cher: Das funktioniert nicht!) Wenn es Fälle gibt, Herr Kollege Bucher, dann nennen Sie die Einzelfälle! Wir sind bereit, jedem Einzelfall nachzugehen. Legen Sie die Einzelfälle auf den Tisch! Mag sein, dass da oder dort, wo Menschen arbeiten, auch Fehler passieren. Legen Sie diese Einzelfälle konkret auf den Tisch und versuchen Sie nicht ständig, mit Pauschalverdächtigungen, das funktioniere nicht, politisches Kleingeld zu wechseln! (Beifall bei der ÖVP.)
Noch einmal: Eine erfolgreiche Politik – ein Gesetz, das in jenen Bereichen, wo wir heute zugegebenermaßen noch Probleme haben, diese lösen wird.
Herr Kollege Strache, ich weiß, dass Ihr Leibthema die Ausländerfrage ist. Ich würde vorschlagen: Bleiben Sie bei der Ausländerfrage! Spielen Sie nicht den Ober-Nationalökonomen! Das passt nicht zu Ihnen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Aber kommen S’, Herr Stummvoll, seien S’ nicht peinlich!)
12.01
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bucher. – Bitte.
12.01
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Kollege Günter Stummvoll, weil du gerade von Arroganz gesprochen hast: Wo ist der Herr Finanzminister? Warum interessiert es den Herrn Finanzminister nicht, was wir zu diesem Gesetz zu sagen haben? (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Mag. Kogler: Der ist nie da!)
Da du, Kollege Stummvoll, von Arroganz gesprochen hast: Warum vertagt Ihr jedes Mal unsere Anträge, alle Anträge, die von der Opposition gestellt werden? Alle Oppositionsparteien bemühen sich, Vorschläge einzubringen, und diese werden jedes Mal systematisch in allen Ausschüssen vertagt. Das ist Arroganz, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Dieses Gesetz, das die Liquidität der Unternehmen stärken soll, ist ein Gesetz für Konzerne und für Banken. Das ist richtig, und das ist so! (Neuerlicher Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.) Das ist nicht zu leugnen. Wenn Sie wirklich auf Ihre Fahnen schreiben, dass Sie die kleinen und mittelständischen Unternehmen und ebenso die Einpersonengesellschaften vertreten, dann tun Sie einmal etwas für diese! Aber Sie machen nichts dergleichen. (Abg. Strache: Der Konrad ist der Einzige, der vertreten wird! – Abg. Mag. Kogler: Hochzinspolitik!)
Auch die Wirtschaftskammer hat sich längst davon verabschiedet, die Interessenvertretung zu spielen. Sie tut nichts! Sie macht nur eines: die Absicherung ihrer Pfründe. Mit 20 Prozent der Macht des Wirtschaftsbundes vereinnahmen Sie 100 Prozent der Wirtschaftskammer. Das ist alles, was Ihnen gelingt! Ansonsten leisten Sie keine Standesvertretung für die mittelständische Wirtschaft. (Beifall beim BZÖ.)
Die Regierung hat die Wirtschaftskammer ruhig gestellt, indem Sie gesagt hat: Ihr seid jetzt eine Selbstverwaltungskörperschaft, verfassungsrechtlich abgesichert, ihr bekommt eine Internationalisierungsoffensive und eine Prämie, durch die ihr ein bisschen Geld erhaltet, aber lasst uns mit euren Vorschlägen in Frieden!
Das ist nicht der richtige Weg, weil die Wirtschaftskammer da als eigentliche Interessenvertretung völlig versagt.
Wir brauchen endlich einmal eine Befreiung der Wirtschaft in Österreich – eine Befreiung von der Bürokratie, von der Steuerlast und von der Zwangsmitgliedschaft. Das wäre in Österreich endlich einmal für die klein- und mittelständische Wirtschaft notwendig! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Was machen Sie stattdessen? – Sie retten die Banken großzügig mit 100 Milliarden €. Es profitieren nur die Banken vom Maßnahmenpaket.
Erinnern wir uns doch an die Auflagen! Was haben wir gesagt? – Der Rechnungshof soll prüfen, inwieweit die Auflagen, die wir gemacht haben, auch tatsächlich umgesetzt werden. Nichts davon ist bis heute geschehen!
Wir haben gesagt, wenn eine österreichische Bank vom Steuerzahler Eigenkapital in Anspruch nimmt, dann muss das Doppelte davon in die Kreditwirtschaft, in die Realwirtschaft fließen. Nichts davon passiert! Die Kredite fließen nicht, die mittelständische Wirtschaft, die kleinbetriebliche Struktur in Österreich wartet noch immer auf die Kredite und niemand in dieser Republik darf das überprüfen, auch der Rechnungshof nicht. Niemand in dieser Republik übt die Kontrolle aus und gibt uns Sicherheit und Gewähr dafür, dass das, wofür wir hier alle im Hohen Haus zu 100 Prozent eingestanden sind, auch wirklich erfüllt wird. Das ist eine Farce, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Mag. Kogler: Jawohl! Völlig richtig!)
Die Banken gehen her, nehmen das Geld der österreichischen Wirtschaft, gehen damit in den Osten und geben dort das Geld für Kredite aus, nämlich 300 Milliarden €. Das ist der Punkt! Die österreichische Wirtschaft ist bei Krediten ausgehungert worden. Es gibt in Österreich eine Kreditklemme, die ist nicht zu leugnen, und da kann der Pröll hundert Mal im Ausland sagen, in Österreich gebe es keine Kreditklemme, nur weil er als Finanzminister keine Kreditklemme zu erleiden hat und vielleicht sein Onkel auch nicht.
Die österreichische Wirtschaft leidet nach wie vor daran, dass sie von den Banken keine Kredite erhält, weil die Banken viel zu hohe Bedingungen stellen, weil sie auch einen viel zu hohen Risikoaufschlag verrechnen, nämlich von über 3 Prozent. Das ist unzumutbar! Warum soll die kleine und mittelständische Wirtschaft in Österreich, warum sollen die österreichischen Steuerzahler dafür büßen und haften, dass die österreichischen Banken 300 Milliarden an Krediten im Osten vergeben haben? Das sieht niemand in dieser Republik ein! (Beifall beim BZÖ.)
Da Herr Kollege Stummvoll gesagt hat: Wir haben eh schon etwas getan über die austria wirtschaftsservice!, darf ich ihm sagen: Das Problem ist, dass wir dort Garantien zur Verfügung gestellt haben, jedoch die Banken die Kreditanträge von den Betrieben nicht weitergeben. Sie verlangen 1,2 Prozent Aufschlag oder Bearbeitungsgebühr, und selbst das ist ihnen zu wenig. Das ist das Problem! Daher ist es ineffektiv, was Sie da unternommen haben, um die Kreditklemme aufzulösen. (Beifall beim BZÖ.)
Mit welcher Arroganz – weil hier vorhin das Wort „Arroganz“ gefallen ist – die Banken mit ihren Kunden umgehen, das zeigt die Kommunalkredit, die wir im letzten Jahr gerettet haben, wo wir eine Notverstaatlichung gemacht und 1,2 Milliarden an Haftung übernommen haben. Wissen Sie, was die Kommunalkredit an einen ihrer eigenen Kunden schreibt? Ich zitiere:
Sehr geehrter Herr Mag. Pichler! 2008 war für uns das bisher erfolgreichste, aber gleichzeitig auch ein sehr herausforderndes Jahr. – Zitatende.
Das Jahr 2008, in dem die Kommunalkredit pleitegegangen ist, war für sie das erfolgreichste Jahr! Das ist ein Beispiel für Arroganz, die nicht mehr zu überbieten ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)
Wir stehen ganz klar auf dem Standpunkt: Wir brauchen endlich eine Lockerung von Basel II. Was hat man uns nicht alles hier im Hohen Haus versprochen, dass Basel II, diese strengen Kreditrichtlinien nicht angewendet werden bei Krediten bis 1 Million €.
Von all dem ist heute nicht mehr die Rede, im Gegenteil: Der kleinen und mittelständischen Wirtschaft werden diesbezüglich ganz strenge Kreditrichtlinien auferlegt!
Das ist der falsche Weg! Dort sollten wir lockern und bei den Systembanken mit strengeren Richtlinien ansetzen, damit dort die Kontrolle auch wirklich greift. Der umgekehrte Weg von Basel II wäre der richtige! (Beifall beim BZÖ.)
Herr Finanzminister, meine Herren Staatssekretäre, kümmern Sie sich endlich um die kleine und mittelständische Wirtschaft, kümmern Sie sich um die Einpersonengesellschaften, denn sie sind letztendlich das Fundament, das wir brauchen, wenn wir wieder zu mehr Wachstum in Österreich kommen wollen! (Beifall und Bravorufe beim BZÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
12.07
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.
12.07
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Das vorliegende Gesetz, das von den Oppositionsparteien so vehement abgelehnt wird, ist eine Anpassung dessen, was wir mit dem Bankenpaket im Vorjahr gemacht haben. Die ursprüngliche Auslegung war folgende: Wir bewahren die österreichischen Banken in der schwersten Krise seit 80 Jahren davor, dass die Anlegergelder verlorengehen, wir sorgen dafür, dass die Banken funktionsfähig bleiben.
Wir haben hier im Hohen Haus erreicht – das war in der Regierungsvorlage noch nicht enthalten –, dass auch die Bedingung aufgenommen wurde, dass genügend Kredit gegeben wird. Damals haben alle zugestimmt, und wir haben gesagt: Wir schauen uns das ganz genau an! (Abg. Scheibner: Wie lange wollen Sie noch schauen?) Auch der Präsident der Wirtschaftskammer Leitl hat damals gesagt: Wir werden ein Monitoring machen und schauen uns das an!
Der Erkenntnisstand ist der – schon im Jänner hat sich das gezeigt –, dass wir bei langfristigen und größeren Finanzierungen weiterhin Probleme haben, weil die Umsetzung des Bankenpakets nicht entsprechend schnell funktioniert, und zwar nicht wegen der österreichischen Politik, die hat schnell und prompt reagiert, nicht wegen des österreichischen Parlaments, das hat schnell und rasch gehandelt, sondern deshalb, weil das Beihilfenverfahren in der EU und die Abstimmung in Europa so lange dauert, aber auch deshalb, weil sozusagen das Auftauen der internationalen Märkte nicht schnell genug funktioniert.
Ich habe daher bereits am 12. Jänner gefordert – damals noch mit viel Kritik bedacht –: Machen wir doch für die großen Unternehmen so etwas, wie wir es für die Kleinen bereits im Oktober mit dem KMU-Paket I beschlossen haben, nämlich: Stellen wir mit direkter öffentlicher Haftung sicher, dass die Finanzierung kommt!
Jetzt haben wir diesen Vorschlag heute als Vorlage hier, und ich verstehe überhaupt nicht, wie Sie einem solchen Gesetz, das vernünftig und richtig ist, Ihre Zustimmung verweigern können! (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir brauchen Kreditlinien, und wir müssen sicherstellen, dass auch große Unternehmen, die Tausende Arbeitsplätze in Österreich halten, die Finanzierung bekommen. Aber wenn ich jetzt das Argument höre, die Kleinen bekämen die Finanzierung nicht, dann muss ich schon sagen: Bitte, gehen Sie einmal mit der Wirtschaft zur aws und schauen Sie sich an, was wir geboten haben! Sie haben doch selbst diesem Gesetz zugestimmt, wo Folgendes enthalten ist: 2 Prozent Zinsen, ERP-Kleinkredite, ein Jahr rückzahlungsfrei, fünf Jahre Rückzahlung (Abg. Strache: Die Kleinen kriegen keine
Kredite!), Haftentgelt für KMUs: 0,4 Prozent. (Abg. Strache: Das ist ein Unsinn, den Sie da verzapfen!)
Das ist viel niedriger als bei diesem Gesetz, aber hier können wir es wegen des Beihilfenrechts nicht günstiger regeln. Die großen Unternehmen zahlen bis zu 4,5 Prozent Haftentgelt. Wir begünstigen damit die KMUs – und Sie wollen sie in das vorliegende Gesetz einbeziehen, einer schlechteren Regelung unterwerfen. Informieren Sie sich vorher, bevor Sie so etwas hier vertreten!
Wir haben für die KMUs eine gute Regelung gemacht, und wir machen jetzt eine gute für die Großen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Was die Basel-II-Sache betrifft, haben Sie recht, dass wir das angehen müssen; Herr Kollege Stummvoll hat ja schon darauf hingewiesen. Wir müssen Basel II die Zähne ziehen. (Abg. Scheibner: Warum tun Sie dann nichts?) Wir tun das! (Abg. Scheibner: Ja wann denn?) Ich bin auch nicht der Glücklichste, wenn der Finanzminister nicht gleich handelt. Aber wir sind auf einem guten Weg mit diesem Gesetz, alles zu machen, damit die Unternehmen überleben. Das ist ein guter Weg, den wir da gehen. (Beifall bei der SPÖ.)
12.11
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.
12.11
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, das 100 Milliarden € schwere Bankenpaket hat ein Ziel gehabt, nämlich die Wirtschaft, die Unternehmen mit ausreichend Kapital zu stärken, ihnen dieses zur Verfügung zu stellen.
In meinen Gesprächen mit den Unternehmen quer durch die Branchen – beginnend bei den Ökowirtschaftsunternehmen, über die Holzindustrie, bis hin zu den metallverarbeiteten Betrieben – höre ich Folgendes: Wir haben eine Kreditklemme! – Ganz klar definiert. Das sagen gut gestellte Unternehmen, die gut im Rennen sind und gute Potentiale haben; selbst diese klagen.
In Anbetracht dieser Erfahrungen der österreichischen Firmen glaube ich, dass es ein wichtiger und kluger Schritt ist, 10 Milliarden aus dem Bankenpaket herauszunehmen und für Haftungen den Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Frage ist allerdings: Unter welchen Bedingungen?
In dieser Beziehung ist, meine ich, beim Beschluss des Bankenpaketes im Herbst ein schwerer Fehler passiert. Das Ganze ist im Wesentlichen ohne Auflagen und ohne Bedingungen über die Bühne gegangen. Diesen Fehler, Herr Stummvoll und Herr Matznetter, sollten wir heute nicht noch einmal machen!
Sie kommen heute mit einer Gesetzesvorlage, bei der letzte Woche im Ausschuss darauf hingewiesen wurde, dass es gleichzeitig auch eine Richtlinie geben wird, doch diese Richtlinie fehlt heute. Diese Richtlinie ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhanden.
Herr Staatssekretär Lopatka, Sie waren es doch, der das letzte Woche im Finanzausschuss versprochen hat. Daher stellt sich die Frage: Wie steht es nun mit Ihrem Versprechen, warum ist diese Richtlinie heute nicht da?
Wenn Sie das mit der Absicht vergleichen würden, ein Auto zu kaufen, dann würde sich das so darstellen: Sie gehen zum Autohändler und sagen, Sie möchten ein gut funktionierendes Auto, und es wird Ihnen eines gebracht, das schön schwarz lackiert ist, mit einem roten Dach, vier Räder dran, der Motor passt. Aber was fehlt diesem Auto? – Das Lenkrad und die Bremse, also etwas, womit Sie bestimmen können, in
welche Richtung es gehen soll, und die Bremse, die sie in Notfällen ziehen können. Ähnlich ist es heute bei dem vorliegenden Gesetz.
Dieses Gesetz braucht Auflagen und Richtlinien, und das fehlt zu unserem großen Bedauern. Wir halten es für wichtig, jetzt, in dieser sehr schwierigen Situation, den Unternehmen Haftungen zur Verfügung zu stellen und damit Arbeitsplätze zu sichern.
Ich glaube, dass es auch ein wesentlicher Punkt ist, ein Signal an all jene zu geben, die jetzt in Kurzarbeit sind, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder schon arbeitslos sind. Wir halten es für wichtig, dass klar definiert wird, dass es während der Haftungslaufzeit keine Boni-Zahlungen für Führungskräfte gibt.
Das ist ein wichtiger Punkt, genauso wie es ein wichtiges Anliegen von uns ist, dass man die Gewinnausschüttungen in dieser Zeit begrenzt – zu Recht begrenzt. Die Gewinne sollten in so schwierigen Zeiten wie diesen im Unternehmen verbleiben, dort die Eigenkapitalbasis stärken, dort in Investitionen fließen und damit Arbeitsplätze sichern. (Beifall bei den Grünen.)
In dieser vorliegenden Gesetzesmaterie fehlt auch die Absicherung einer größtmöglichen Arbeitsplatzgarantie. Das wäre jetzt notwendig! Man kann nicht hergehen, ein Gesetz in dieser Form beschließen und dabei keinen Bezug auf die Arbeitsplätze nehmen, denn die müssen jetzt im Zentrum stehen.
Wenn gefordert wird, Unternehmen müssen 250 Mitarbeiter und mehr haben, damit sie Haftungen bekommen, dann stellt sich schon die Frage: Was tun Sie denn mit den Unternehmen, die zu den Leitbetrieben gehören, aber 220 Mitarbeiter, also weniger als gefordert haben und deswegen nicht gefördert werden?
Gehen Sie doch mit dieser Regelung ein wenig flexibler um, lassen Sie doch diese Grenze fallen! Finanzminister Pröll hat nach dem Ministerrat am 16. Juni ganz klar gesagt: Diese Haftungen sind für mittelständische Unternehmen und für große Unternehmen! Mittelständische Unternehmen, meine Damen und Herren, sind – und Sie wissen das genau! – Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern. Also müssen Sie auch hier den richtigen Schritt setzen!
Ich meine, allen von uns ist klar, dass mit Steuergeldern verantwortungsvoll und sorgsam umgegangen werden muss, und ein verantwortungsvoller und sorgsamer Umgang mit Steuergeldern heißt auch, dass die Unternehmen Auflagen zu erfüllen haben. Doch genau das vermissen wir in diesem Gesetz! Daher bringen ich jetzt einen Abänderungsantrag ein, der diese Forderungen enthält und die groben Mängel behebt.
In diesem Sinne, geschätzte Damen und Herren von der Regierung und von den Regierungsparteien: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Stimmen Sie unserem Antrag heute zu! (Beifall bei den Grünen.)
12.16
Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, in den Kernpunkten erläutert und wird an die Abgeordneten verteilt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Lichtenecker, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (229 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz – ULSG) erlassen wird und das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzge-
setz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden
und über den Antrag 434/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Unternehmensfinanzierungsrettungspaketes (284 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (229 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz – ULSG) erlassen wird und das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden
und über den Antrag 434/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Unternehmensfinanzierungsrettungspaketes (284 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 wird in §2 (1) Ziffer 4 ersatzlos gestrichen. Die bisherigen Ziffern 5 und 6 erhalten die Bezeichnungen der Ziffern 4 und 5
2. In Artikel 1 lautet §4 (8):
„(8) Der Bundesminister für Finanzen bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates durch Verordnung Richtlinien, nach denen Haftungen gemäß § 1 übernommen werden können. Diese Richtlinien legen nähere Bestimmungen über den Nachweis der Voraussetzungen für die Haftungsübernahme, die Bedingungen und Auflagen, die Anwendung der Haftungsquoten, die Risikoklassen und das Entgelt für Haftungen nach diesem Bundesgesetz fest. Dabei sind insbesondere Regelungen vorzusehen, die
1. die Festlegung des Auswahlverfahren,
2. die Festlegung der Auswahl- und Beurteilungskriterien,
3. die Ausschöpfung sonstiger Möglichkeiten zur Eigen- und Fremdfinanzierung durch das begünstigte Unternehmen,
4. die für Bund gegenüber dem Kreditgeber vorrangige Sicherstellung,
5. die Verwendung der durch die Haftungsübernahme erhaltenen Mittel,
6. die Bedachtnahme auf die Erhaltung der Arbeitsplätze,
7. das Auskunfts- und Einsichtsrecht des Bundes und ein regelmäßiges Monitoring der antragstellenden Unternehmen durch Informationspflichten.
8. die Nichtgewährung von erfolgsabhängigen Prämien für Führungskräfte des eine Haftung in Anspruch nehmenden Unternehmens während der Laufzeit
9. die Beschränkung von Gewinnausschüttungen an Eigentümer während der Laufzeit der Garantie
10. die Rechtsfolgen für den Fall der Nichteinhaltung von Auflagen
betreffen.“
3. In Artikel 1 wird in § 4 folgender Absatz 11 angefügt:
„(11) Über das Ausmaß der auf Grund dieses Bundesgesetzes übernommenen Haftungen, die langfristigen beschäftigungspolitischen Auswirkungen, über die Abwicklung der infolge Inanspruchnahme von Haftungen geleisteten Zahlungen und Rückflüsse sowie über übernommene Garantien hat der Bundesminister für Finanzen dem Hauptausschuss halbjährlich schriftlich zu berichten. Über die Tätigkeit des Beirates gemäß § 6 hat der Bundesminister für Finanzen dem Hauptausschuss jährlich einen Bericht vorzulegen, der nach Kenntnisnahme vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht wird.“
4. In Artikel 1 lautet § 6:
„§ 6. (1) Zur Begutachtung von Ansuchen um Haftungsübernahme und Abgabe einer Empfehlung an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Übernahme der Haftung ist beim Bundesministerium für Finanzen ein Beirat zu errichten.
(2) Der Beirat hat sich eine Geschäftsordnung zu geben, die dem Hauptausschuss im Nationalrat vorzulegen ist. Die Empfehlungen des Beirates kommen mit einfacher Stimmenmehrheit zustande.
(3) Mitglieder des Beirates, der diese Begutachtung unter gesamtwirtschaftlichen einschließlich nachhaltigen beschäftigungspolitischen Aspekten und unter Berücksichtigung vom zukunftsorientierten Potential des Antragstellers zu prüfen hat, sind:
1. ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen als Vorsitzender, je ein Vertreter des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,
2. je ein Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer, und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes;
3. ein Vertreter der Österreichischen Nationalbank;
4. ein Vertreter des Bevollmächtigten ohne Stimmrecht.
(4) Die Mitglieder des Beirates üben ihre Funktion ehrenamtlich aus.
(5) Die Geschäfte des Beirates sind vom Bundesministerium für Finanzen zu führen.
(6) Alle Personen, die mit der Behandlung und Begutachtung von Ansuchen um Haftungsübernahmen befasst sind, sind verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung dieser Tätigkeit bekannt gewordenen Amts-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren.“
Begründung
Zu Ziffer 1:
Durch den Wegfall §2(1) Z4 – dh der Beschränkung der Garantien nur für Großunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern entfällt die Einschränkung auf Großunternehmen. Gerade mittelständische Betriebe sind massiv von der Krise betroffen und es soll auch für Betriebe unter 250 Mitarbeitern möglich sein, zwischen der AWS und der Kontrollbank als Förderanbieter wählen zu können. Insgesamt muss natürlich sichergestellt sein, dass es zu keiner Doppelförderung kommt – das ist aber durch Einschränkung im Gesetz, dass „maximal 80% des haftungsrelevanten Gesamtkreditbetrages besichert sein darf“ (§4(6) USLG) gesichert.
Zu Ziffer 2:
Die Richtlinien sollen dem Hauptausschuss des Nationalrats in Form einer Verordnung vorgelegt werden, zu deren Inkrafttreten es einer Zustimmung des Hauptausschusses
bedarf (analog den Garantien im Ausfuhrförderungsgesetz). Derzeit ist keinerlei Einbindung des Nationalrats in die Richtlinien-Erstellung vorgesehen und auch keine Information des Nationalrats. Laut Gesetz werden aber gerade in den Richtlinien die für eine Garantievergabe entscheidenden Kriterien im Detail definiert.
Um die Risiken der Republik möglichst gering zu halten, sollen in den Richtlinien u.a. klare Regelungen zu Auskunft- und Einsichtsrechten des Bundes enthalten sein und der Vorrang des Bundes gegenüber dem Kreditgeber bei den Sicherstellungen. Weiters darf es zu keinen Gewinnausschüttungen während der Garantielaufzeit kommen, und es sind während der Laufzeit der Haftung keine erfolgsabhängigen Prämien für Führungskräfte in dem eine Haftung in Anspruch nehmenden Unternehmen zu gewähren.
Zu Ziffer 3:
Erforderlich ist eine halbjährliche – zeitnahe – Berichtspflicht an den Hauptausschuss des Nationalrats – analog dem Standard beim Ausfuhrförderungsgesetz oder Bankenpaket. Bezüglich der Berichtspflicht an das Parlament/Hauptausschuss darf es aus grüner Sicht keinen Rückfall von bereits existierenden Berichtsstandards geben. Derzeit ist im Gesetz keinerlei Berichtspflicht an das Parlament (außer Globalsummen an den Budgetausschuss) vorgesehen - z.B. über Höhe der eingegangen Haftungen, an wen und unter welchen Bedingungen und aufgrund welcher Kriterien (zB beschäftigungspolitische Auswirkungen) diese Haftungen vergeben wurden. Auch in diesem Bereich gibt es keine Transparenz.
Zu Ziffer 4:
Der Beirat soll die Prüfung der Anträge aufgrund von gesamtwirtschaftlichen einschließlich nachhaltigen beschäftigungspolitischen Aspekten (analog Ausfuhrförderungsgesetz) und unter Berücksichtigung vom zukunftsorientierten Potential des Antragsstellers vornehmen und nicht so wie jetzt im Gesetz vorgesehen nur unter gesamtwirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte.
Änderung der Zusammensetzung des Beirats, der über die Übernahme von Garantien in einfacher Mehrheit entscheidet. Da ein wesentliches Ziel dieser Garantien die nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen ist, soll auch die Vertretung von ArbeitnehmerInnen-vertreterInnen im Beirat (analog Ausfuhrförderungsverfahren – hier sind im Beirat sowohl AK als auch der ÖGB vertreten) sichergestellt sein. Zudem soll auch ein(e) Vertreter(in) des Sozialministeriums im Beirat vertreten und stimmberechtigt sein.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. – Bitte.
12.16
Staatssekretär
im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wirtschaft des Euroraums
ist im ersten Quartal mit 4,9 Prozent „so stark geschrumpft wie nie
zuvor“ – 11:19 Uhr/APA 183. Teil des Euroraums ist
auch Österreich. Wir können uns da nicht herausnehmen. Natürlich
sind auch wir massiv von dieser weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise
betroffen.
Die entscheidende Frage ist aber: Hat die Regierung darauf richtig reagiert, ja oder nein? (Abg. Strache: Nein!) Ich sage Ihnen: Die Regierung hat absolut richtig reagiert! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Klar zu beantworten: Nein!)
Ich sage Ihnen, Herr Klubobmann Strache, warum ich zu dieser Ansicht komme.
Erstens: Letzte Woche waren Vertreter der OECD hier und haben den Jahresbericht präsentiert. Die OECD war in anderen Fragen durchaus kritisch, was unsere Arbeit betrifft, aber genau in diesem Punkt hat die OECD gesagt, es war zu hundert Prozent richtig, in welchem Ausmaß und mit welcher Schnelligkeit die Regierung hier reagiert hat. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Ja wo denn?) – Ich sage es Ihnen, wo. Und zwar: mit dem Bankenpaket, mit den Konjunkturpaketen und heute mit diesem Gesetz! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Deshalb steigt die Arbeitslosenrate katastrophal?! Eine Rekord-Rate!)
Ich nenne Ihnen noch einen weiteren Punkt. Schauen wir uns die Steuerentwicklung im ersten Halbjahr dieses Jahres an! Wie war da die Entwicklung? – Dort, wo unsere Unternehmungen im internationalen Wettbewerb stehen, hat es voll durchgeschlagen. Bei einem Minus von 25 Prozent im Export merken wir das natürlich bei der Körperschaftsteuer, wo es entsprechende Einbrüche gab. Aber in dem Bereich, wo Maßnahmen in Form der Steuerreform gesetzt worden sind, nämlich beim privaten Konsum, haben wir von Jänner bis Juni keinen Rückgang bei der Umsatzsteuer (Abg. Strache: Bei der Arbeitsplatzsicherung sind Sie völlig gescheitert! Völlig gescheitert!)
Nun zur Arbeitsplatzsicherung, weil Sie dieses Thema anschneiden. – Die letzten Zahlen, die uns zur Verfügung stehen, sind die Zahlen von Mai dieses Jahres. Unter den EU-27 liegt ein einziges Land vor Österreich, wenn es um die Zahl der Arbeitslosen geht, nämlich die Niederlande. Wir sind nicht Erster, aber wir sind Zweiter unter den EU-27, wenn es um Arbeitsplatzsicherung geht, und diese ist für die Menschen ganz, ganz wichtig. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Durch die Umschichtung mit Umschulungen, die die Arbeitslosen verstecken!)
Im Vordergrund steht für uns bei allen Maßnahmen die Arbeitsplatzsicherung. Das rechnet sich übrigens auch für das Finanzministerium.
Die zweite Steuer, wo es kaum Rückgänge gibt, weil die Lohnsumme im Gesamten annähernd gleich geblieben ist, ist die Lohnsteuer.
Also sowohl die internationalen Beobachter als auch die Steuereinnahmen zeigen deutlich, dass die Regierung richtig unterwegs ist. Ich verstehe daher nicht, dass Sie heute gegen diese Maßnahme sind.
Für die Klein- und Mittelbetriebe haben wir schon viel gemacht. Ich denke da etwa an das KMU-Förderungsgesetz, an die Mittelstandsmilliarde, an die Fördermaßnahmen der aws.
Hier geht es jetzt um einen ganz, ganz wichtigen Lückenschluss, denn mehr als 500 Unternehmungen, die wir in Österreich haben, kommen im Prinzip in Frage, dieses Gesetz in Anspruch zu nehmen, das sind nämlich jene Unternehmungen mit einer Mitarbeiterzahl von mindestens 250 – und das sind dann noch lange nicht große Konzerne, wie Sie das dargestellt haben. Das sind durchaus sehr erfolgreiche mittelständische Betriebe, über die wir uns freuen, dass sie so stark exportorientiert sind – aber jetzt sind natürlich die Probleme umso größer, je erfolgreicher sie in den letzten Jahren im Export waren (Abg. Strache: ... rechtliche Vorgaben, auf die Sie vergessen haben! ... Vorgaben vergessen!) –, das sind Unternehmungen mit 50 Millionen € Umsatz und einer Bilanzsumme, die höher als 43 Millionen € ist. Und diese Unternehmungen müssen eine gesunde wirtschaftliche Basis mitbringen, um überhaupt dafür in Frage zu kommen, in den Genuss dieser Maßnahmen zu kommen!
Das ist kein Bankenförderungsgesetz – überhaupt nicht! –, wir in Österreich haben nur das Glück, dass wir mit der Oesterreichischen Kontrollbank eine Bank haben, die über langjährige Erfahrung verfügt und die bei den Exportkrediten – und Sie kennen die
Vierteljahresberichte, diese kommen ja immer ins Parlament – beweist, dass hier gut gearbeitet wird.
Für diese Gruppe von Unternehmungen haben wir mit diesem Gesetz Rahmenbedingungen geschaffen, die in Wirklichkeit strenger sind als die Rahmenbedingungen bei den Klein- und Mittelbetrieben. Wenn es um die Haftungsquote geht, die wir da eingehen, liegen wir zwischen 30 und 70 Prozent des haftungsrelevanten Gesamtkreditbetrages, bei kleineren Unternehmungen und bei der aws kann das bis zu 80 Prozent gehen. Das heißt, dass vom Bund eben nicht das gesamte Risiko übernommen wird, überhaupt nicht! Natürlich bleibt ein Risiko bei den Banken.
Natürlich schauen wir bei den Unternehmungen, die diesbezüglich vorstellig werden, sehr, sehr genau, dass sie jene Kriterien erfüllen, die wir auch schon klar im Gesetz festgeschrieben haben, selbst wenn hier Behauptungen aufgestellt worden sind, die allein beim Betrachten des § 4 Abs. 8 sofort widerlegt sind. Selbstverständlich hat da der Bundesminister für Finanzen gemeinsam mit dem Bundeskanzler Vorsorge zu treffen, und zwar aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung! Sie wissen also genau, quasi welches Auto Sie kaufen – weil Sie, Frau Abgeordnete Lichtenecker, diesen Vergleich angestellt haben.
Sie sehen es hier im Gesetz ganz genau – § 4 Abs. 8 Z 6 folgende –: Natürlich ist Bedacht zu nehmen auf die „Erhaltung der Arbeitsplätze“, das ist unser oberstes Ziel, natürlich geht es um eine „Angemessenheit der Vergütung von Organen, Angestellten und wesentlichen Erfüllungsgehilfen“ (Abg. Dr. Lichtenecker: Was heißt „angemessen“?), natürlich geht es um eine „Angemessenheit der Gewinnausschüttung an Eigentümer“ – na selbstverständlich! (Abg. Strache: Schwammig und nicht definiert!)
Wir wollen, dass diese Betriebe weiterhin in dieser ganz, ganz schwierigen Zeit international erfolgreich sein können, um Arbeitsplätze zu sichern (Abg. Bucher: Mehr Rechte für die Gewerkschaft haben Sie vergessen!) und um das zu gewährleisten, was wir in den letzten Jahren geschafft haben, nämlich den Anteil im Export Jahr für Jahr zu erhöhen.
Meine Damen und Herren! Wenn heute in der Früh der Finanzminister schon sagen konnte, dass es einen Österreich-Bonus gibt, dann ist dieser in den letzten Jahren aufgrund der Maßnahmen (Abg. Strache: Zu einem echten Malus geworden! Ein echter Malus!) auch der Vorgängerregierungen geschaffen worden, und das weisen auch alle internationalen Studien aus.
Dieses Gesetz, das heute hier im Hohen Haus beschlossen wird, schließt diese Lücke, und dieser Lückenschluss ist notwendig für die größeren Unternehmungen in Österreich: Diese sind letztendlich dann das Rückgrat, damit auch die kleineren Unternehmungen als Zulieferer – Herr Abgeordneter Stummvoll hat es angeschnitten – weiterhin das schaffen können, was unser oberstes Ziel ist, nämlich die Sicherung von Arbeitsplätzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.24
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. – Bitte.
12.24
Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Staatssekretär Lopatka hat eindrucksvoll bestätigt, was die OECD und der Internationale Währungsfonds in den letzten Wochen über Österreich gesagt haben, dass nämlich die Maßnahmen in Sachen Konjunkturpakete, dass die Maßnahmen in Sachen Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskrise genau die richtigen waren.
Hier geht es um nicht mehr und nicht weniger als einen Lückenschluss, um jetzt dort zu helfen, wo Hilfe angesagt ist, nämlich bei größeren Unternehmungen, die insbesondere Kredite mit einer Laufzeit von zwei, drei oder vier Jahren mit größerem Volumen, wie das Stummvoll gesagt hat, nicht oder nur schwer bekommen.
Lassen wir uns doch nicht ein auf diese Diskussionen, die zum Beispiel in Deutschland geführt werden, wo ein Finanzminister die Banken bedroht und unter Sanktion stellen will! Lassen wir uns auch nicht darauf ein, dass irgendwann einmal Wirtschaftsanalysten feststellen, ob es eine Kreditklemme gab oder nicht, sondern treffen wir die richtigen Maßnahmen zur Vorsorge! Und genau das ist es: Wir helfen, und das erwartet die Wirtschaft insgesamt von uns, wobei „Wirtschaft insgesamt“ natürlich heißt: die Kleinen, die Mittleren und die Großen.
Es macht überhaupt keinen Sinn, diese auseinanderzudividieren, das kann nicht einmal die Opposition wollen, es macht allerdings Sinn, differenziert vorzugehen in Sachen Unternehmungen mit weniger als 250 Mitarbeitern und Unternehmungen mit mehr als 250 Mitarbeitern, weil die EU-Beihilferegeln – Matznetter hat das richtig angesprochen – bei den Kleineren und Mittleren Dinge erlauben, die bei den Größeren nicht erlaubt sind oder in Sachen Haftungsentgelt teurer sind.
Das heißt: Maximal 10 Milliarden € an Haftungsrahmen für Kreditvolumina für die Mittleren und Großen ab 250 Mitarbeiter, und – meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie selbst haben das zum Teil ja mit beschlossen – wir haben insgesamt den Haftungsrahmen für die Kleinen und die Mittleren unter 250 Mitarbeitern im Rahmen der Konjunkturpakete von 2,9 auf 5,2 Milliarden € erhöht. Und wissen Sie, wie groß der Ausnützungsrahmen für diese 5,2 Milliarden € an Haftungen für die KMUs unter 250 Mitarbeiter ist? – Dieser liegt bei ganzen 22 Prozent!
Wenn der Ausnützungsgrad einmal 80, 90 Prozent erreicht, dann werden die Herren Lopatka und Pröll, aber sicherlich auch Stummvoll und Bartenstein die Ersten sein, die sagen: Wir müssen hinaufgehen mit diesem Haftungsrahmen, wir kommen nicht aus! Aber für heute, für morgen und für übermorgen ist für den Bedarf der Kleinen, der Mittleren und der Großen in Sachen Haftung für Kredite, die sie sonst vielleicht nicht oder nicht so leicht bekommen würden, ausreichend gesorgt. (Beifall bei der ÖVP.)
Das heißt, wir helfen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir handeln, wir machen das angemessen, und wir lassen es nicht zu, dass die Kleinen und Mittleren auseinanderdividiert werden.
Eines bleibt mir weiter unerklärlich, nämlich warum die Opposition bei diesem Liquiditätsstärkungsgesetz nicht mitgeht, weil das, was der Abänderungsantrag von Frau Lichtenecker umfasst, in Wirklichkeit bereits in der Regierungsvorlage steht: Bedachtnahme auf die Punkte A, B und C, Arbeitsplätze und Ähnliches mehr – Staatssekretär Lopatka hat das ausgeführt. Da bin ich wieder bei Stummvoll: Sie stimmen wohl aus Bestemm dagegen oder weil Sie Opposition sind, aber nicht im Interesse der Wirtschaft. – Das können Sie für diese Oppositionshaltung diesmal wirklich und fürwahr nicht in Anspruch nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
12.28
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.
12.28
Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Die Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Stummvoll, niemand will Groß- und Kleinbetriebe oder Großindustrie und KMUs auseinanderdividieren. (Abg. Dr. Stummvoll: Na ja!) Was die ÖVP in den letzten Jahren allerdings nicht begriffen hat, ist, dass die Wirtschaft nicht nur aus Großbetrieben besteht. Sie haben sich schon
lange davon verabschiedet, anzuerkennen, dass es auch Klein- und Mittelbetriebe gibt. (Zwischenruf des Abg. Bucher.)
Ich nenne Ihnen nur ein Beispiel: Sie wollten damals bei der Mittelstandsmilliarde, als der AWS-Haftungsrahmen erhöht wurde, sogar den Zusatzantrag stellen, dass auch die Großindustrie auf AWS-Förderungen zugreifen kann im Falle, dass die Klein- und Mittelbetriebe diesen Rahmen nicht ausnutzen, weil Sie schon da ganz klar gewusst haben, dass die Klein- und Kleinstbetriebe gar nicht in der Lage sind, selbst um AWS-Förderungen anzusuchen, weil sie einfach auch die Logistik nicht haben, solche Berge von Papier auszufüllen. Das zeigt Ihren wahren Hintergrund, nämlich dass Sie Lobbying nur für die Großindustrie machen, und das ist falsch und das verurteilen wir. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)
Wenn Sie heute die Klein- und Großbetriebe nicht auseinanderdividieren wollen, dann müssen Sie auch Chancengleichheit schaffen. Das, was Sie mit der lächerlichen Konjunkturmilliarde gemacht haben, die nie dort angekommen ist, wo man sie wirklich brauchen würde, und das, was Sie jetzt für die Großindustrie machen, passt überhaupt hinten und vorne nicht zusammen, das müssen Sie sich einmal merken!
Schauen wir uns an, was diese Regierung für die heimische Wirtschaft wirklich tut! Herr Cap hat heute von „im Interesse der heimischen Wirtschaft“ gesprochen, und Herr Staatssekretär Lopatka hat vorhin gesagt, es gebe einen sogenannten Österreich-Bonus. – Ich frage mich, was er darunter versteht oder was er damit gemeint hat.
Ich werde Ihnen anhand von zwei Beispielen versuchen zu erklären, was diese Regierung wirklich für die heimische Wirtschaft übrig hat, nämlich gar nichts – das ist der Punkt. Ich könnte Ihnen nahtlos weitere Beispiele nennen, das sind nur zwei davon.
Die EXPRESS-INTERFRACHT, das ist ein ÖBB-Enkel, fährt im Auftrag des Logistikers Rail Cargo, das ist eine ÖBB-Tochter. Das ist also ein Unternehmen, bei dem wir seitens der Regierung direkt oder indirekt Einfluss nehmen können, denn wir bezahlen ja auch den jährlichen Abgang, der nicht gerade klein ist. (Zwischenruf des Abg. Haberzettl.)
Diese Firma INTERFRACHT fährt mit 150 nagelneuen Lkw, diese sind alle in Rumänien angemeldet, inklusive der Lenker. Der Steuerausfall pro Lkw in Österreich beträgt 50 000 € pro Jahr plus – bei 150 Lenkern – zirka 7,5 Millionen € an Löhnen und deren Wertschöpfung; sie fahren zu Dumpingpreisen in Österreich und Südosteuropa.
Wir wissen, dass Hunderte österreichische Frächter, Klein- und Kleinstunternehmer vom Konkurs bedroht sind, und wir subventionieren mit Staatsgeldern solche Unternehmen, die im Ausland angemeldet sind und ausländisches Personal beschäftigen – und dann reden wir hier vom Österreich-Bonus! (Beifall bei der FPÖ.)
Ein zweiter Fall, der mich dann übrigens noch zu einer parlamentarischen Anfrage veranlassen wird, weil ich wirklich wissen will, was da dahinter steckt: Ich höre, dass im Hauptverband – der Vorsitzende ist der ÖVP-Mann Schelling – Programmieraufträge in einer Größenordnung von 25 Millionen € vergeben werden. Jetzt kann man darüber diskutieren, ob das viel oder wenig ist – für Klein- und Mittelbetriebe ist das sehr viel. Diese werden vergeben, und siehe da: Wer bekommt die Aufträge? – EDV-Programmierer aus Rumänien! Alles bezahlt mit Steuergeldern.
Liebe Zuschauer auch zu Hause und hier auf der Galerie, so viel hat die österreichische Bundesregierung aus Schwarz und Rot oder Rot und Schwarz, wenn Sie so wollen, übrig für die heimische Wirtschaft, nämlich gar nichts. Wenn Sie heute Klein- und Mittelbetriebe unterstützen wollen, dann schaffen Sie Chancengleichheit, dann geben Sie nicht der Großindustrie 10 Milliarden €! (Beifall bei der FPÖ.)
Interessanterweise wird das heute und damit genau an dem Tag beschlossen, an dem die Frage Magna bereits ansteht und 300 Millionen € an Staatshilfe beansprucht, damit die österreichischen Steuerzahler den Opel-Deal von Magna mitfinanzieren können. Interessant ist, dass diese 300 Millionen € genau die Höchstgrenze sind, die heute hier beschlossen wird, und siehe da: Es steht bereits in der Zeitung, dass dieses Paket, das heute hier beschlossen werden soll – also im Moment noch gar nicht beschlossen ist –, bereits ausgenutzt wird! Das ist die Wirtschaftspolitik von ÖVP und SPÖ. Na, gute Nacht! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.32
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Rudas. – Bitte.
12.32
Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Staatssekretäre! Liebe Zuseher auf der Galerie und Zuseher zu Hause! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe die Aufregung vom Vorredner nicht ganz (Zwischenrufe bei der FPÖ), denn natürlich ist es Voraussetzung, dass es Unternehmen sind, die einen Sitz in Österreich haben, und natürlich ist es Voraussetzung, dass die operative Tätigkeit in Österreich stattfindet.
Aber ich verstehe an sich nicht, wie man gegen dieses Gesetz sein kann: Jeden Tag unterschreiben Eltern eine Bürgschaft, wenn ihre Kinder einen Kredit aufnehmen, um ein Haus zu kaufen, um ein Auto zu kaufen, um eine Wohnung umzubauen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.) Jeden Tag machen das Eltern, weil sie ihren Kindern vertrauen, weil es zu einer Familie dazugehört, dass man auch in schwierigen Zeiten zusammenhält, und weil sie natürlich wollen, dass ihre Kinder wachsen und dass sie weiter investieren und weiter leben. (Abg. Mag. Kogler: Das sage ich ja dauernd, dass die Konrads und die Prölls eine Familie sind!)
So ist es auch Aufgabe der Politik, Österreich durch schwierige Zeiten zu bringen, so ist es auch unsere Aufgabe, zum Beispiel Haftungen für Unternehmensfinanzierungen zu übernehmen. Sehr geehrte Damen und Herren! Hier geht es um Tausende Arbeitsplätze – um Tausende Arbeitsplätze! Natürlich darf dieses Gesetz nicht alleine sein, darf nicht alleine stehen: Es muss ein Schritt von vielen sein, es muss ein Teil eines Gesamtpakets sein – was es eben auch ist.
Aber, sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe dieses Spiel Regierungsparteien/Opposition. Ich habe zwar ein bisschen länger dafür gebraucht, aber ich habe mich daran gewöhnt – es ist okay. Es ist auch okay, wenn man dort oder da Verbesserungsvorschläge hat. (Abg. Dr. Lichtenecker: Das ist schön, dass wir das können!) Aber was sollen die Menschen denken, um deren Job es geht, wenn sich jemand hier herausstellt und nur kritisiert, aber keinen einzigen Verbesserungsvorschlag hat, keine einzige Maßnahme vorschlägt, wie man Arbeitsplätze rettet? – Wir alle hier werden monatlich dafür bezahlt, gerade jetzt größte Anstrengungen zu unternehmen, um Arbeitsplätze zu retten.
Ich weiß, die Taktik der FPÖ ist Folgende: Sie verunsichern die Menschen, weil sie glauben, sie seien dann Krisengewinner. Sie glauben, sie bekommen mehr Stimmen, wenn die Menschen Angst haben, alles zu verlieren. Aber Sie irren – Sie irren! Gehen Sie einmal hinaus und reden Sie mit den Menschen! (Abg. Dr. Rosenkranz: Sie reden ja nur mit Niki Lauda! – Zwischenruf des Abg. Dr. Königshofer.) Die Menschen erwarten heute mehr denn je von der Politik, dass sie weiß, wohin die Entwicklung geht, wohin sich Österreich entwickelt, und dass die Politiker Visionen haben und wissen, was nach der Krise zu tun ist. Sie wollen rasche Maßnahmen und Schutz vor Arbeitslosigkeit und Hilfe bei Arbeitslosigkeit.
Kurz, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FPÖ (Abg. Dr. Haimbuchner: Hat sich das Verhältnis zu Kollegem Kopf schon gebessert?), bevor Sie vor Lachen nicht mehr können: Menschen wollen heute, da sie von Arbeitslosigkeit betroffen sind, handelnde Politik: Politik, die handelt, nicht Politik, die nörgelt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
12.36
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.
12.36
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn das stimmt, was uns die Regierung immer wieder weiszumachen versucht, nämlich dass die Banken so funktionieren, wie sie funktionieren sollen, dann bräuchten wir dieses Gesetz gar nicht. (Abg. Dr. Cap: Hypo Alpe-Adria!) Dieses Gesetz brauchen wir in Wahrheit gar nicht, denn wenn eine Bank – und so steht es ja auch im Gesetz (Abg. Dr. Cap: Hypo Alpe-Adria!) – einem gesunden Leitbetrieb Österreichs keinen Kredit ohne Haftung gibt (Abg. Dr. Cap: Hypo Alpe-Adria!), dann funktionieren die Banken nicht. Sie funktionieren nicht, denn wenn eine Bank schon einem Leitbetrieb, der noch dazu gesund ist – und so steht es im Gesetz –, keinen Kredit gibt, wem sonst soll die Bank einen Kredit geben? Vielleicht einem KMU, einem Kleinbetrieb? (Abg. Dr. Cap: Hypo Alpe-Adria!)
Wenn sich Frau Rudas hier herstellt und das als das Normalste und das Notwendigste der Welt ansieht, dass der Staat dafür haftet, dass ein gesunder Betrieb einen Kredit bekommt, dann, Herr Staatssekretär, muss ich sagen, funktionieren unsere Banken nicht so, wie sie funktionieren sollen. – Das ist genau das Problem! (Beifall beim BZÖ.)
Das heißt, wenn Sie hier hergehen und behaupten, die Banken funktionieren aufgrund des Bankenrettungspaketes, dann brauchen wir dieses Gesetz nicht (Beifall beim BZÖ – Staatssekretär Mag. Schieder: Warum stimmen Sie dann nicht zu?), und wenn Sie hier hergehen und sagen, die Banken funktionieren nicht, weil sie keine Kredite vergeben, dann brauchen wir dieses Gesetz. – Wir brauchen es aber nicht so, wie Sie es hier verabschieden wollen (Abg. Dr. Bartenstein: Sondern?), nein, wir brauchen es auch ausgedehnt auf Klein- und Mittelbetriebe (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein), denn es ist nicht so, wie Sie behaupten, nämlich dass Klein- und Mittelbetriebe ohnehin alle möglichen Mittel haben – AWS und so weiter –, das ist eben nicht der Fall! (Abg. Dr. Bartenstein: 22 Prozent Ausnutzung!) Gehen Sie hinaus zu den Betrieben und schauen Sie einmal, wie die Genehmigungen und so weiter laufen, wie lange da die Wartezeiten und wie aufwendig die Verfahren sind!
Wenn Sie also für die Industrie, und das sind nicht, wie Sie gesagt haben, 500, sondern es sind über 1 000 Betriebe, eine Möglichkeit schaffen, leicht zu Krediten zu kommen, dann sollten Sie auf jeden Fall auch die Klein- und Mittelbetriebe einbeziehen, denn sonst ist das, was Sie immer wieder behaupten – die Klein- und Mittelbetriebe sind so wichtig in diesem Land –, nur leeres Gewäsch. Ich höre das seit 30 Jahren: Die KMUs sind das Rückgrat unserer Wirtschaft, die KMUs sind so wichtig, die KMUs stellen mehr als 90 Prozent der Betriebe und, und, und. – Alles richtig, aber es passiert nichts, ganz im Gegenteil!
Wenn sich Großbetriebe ansiedeln, dann wird in die Tasche des Steuerzahlers gegriffen (Abg. Bucher: Arbeitsmarkt!), dann gibt es Ansiedlungshilfen, dann gibt es Unterstützungen für die Arbeitsplätze, dann gibt es Umwidmungen, dann gibt es Finanzspritzen, wenn sie in Schwierigkeiten geraten. Da wird fest in die Tasche gegriffen, was grundsätzlich ja auch in Ordnung ist, nur dann nicht, wenn man die KMUs dabei ausnimmt und ein KMU gar nichts bekommt.
Schauen Sie sich einmal die Handwerksbetriebe mit zehn oder weniger Mitarbeitern an! Wenn die in Schwierigkeiten geraten, hilft niemand. Da kommt auch kein Politiker mit der dicken Brieftasche vorbei und lächelt in die Kamera, so wie es bei den Großbetrieben passiert. – Das ist genau der Punkt!
Wenn Ihnen die KMUs wirklich am Herzen liegen, dann müssen Sie endlich Taten setzen und dürfen nicht schon wieder ein Gesetz verabschieden, in dem die KMUs neuerlich explizit ausgenommen werden. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Entweder stimmen Sie heute diesem Abänderungsantrag zu und beziehen die KMUs ein, oder ich will nie wieder von Ihnen hören, dass die KMUs in diesem Lande so wichtig sind, denn das ist leeres Gewäsch! (Beifall beim BZÖ.)
KMUs, also Klein- und Mittelbetriebe, dürfen in diesem Land nicht länger als Stiefkind betrachtet werden, weil dafür sind sie einfach zu wichtig. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
12.40
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.
12.40
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es geht uns darum, dass man das Richtige zum richtigen Zeitpunkt tun muss. (Ruf beim BZÖ: Das haben wir heute schon gehört!) Viele haben heute schon etwas sehr Wichtiges gesagt: Es ist richtig, dass die Mehrzahl der Mitarbeiter in Österreich von kleinen und mittleren Betrieben beschäftigt wird. Genau deswegen hat diese Regierung selbstverständlich als Allererstes und bereits vor mittlerweile, glaube ich, einem halben Jahr ein KMU-Paket beschlossen, das es in sich hatte und noch immer hat.
Selbstverständlich wurde zuerst den kleinen und mittleren Betrieben geholfen, und selbstverständlich steht von uns niemand an, hier auch nachzudoppeln, wenn es notwendig ist. Aber mit ein bisschen gesundem Menschenverstand wird jeder verstehen: Solange das Geld, das für die kleinen und mittleren Betriebe zur Verfügung steht, erst zu 22 Prozent ausgeschöpft wurde, werden wir nicht dem guten Geld noch etwas nachwerfen, während wir anderswo noch keine Vorkehrungen getroffen haben und wirklich Not am Mann ist.
Wir haben bei den großen Unternehmen auch große Probleme. Schwierigkeiten im Export bekommen auch und leider vor allem jene Unternehmen zu spüren, die absolut solide sind, die in die Zukunft, Innovation und Export investieren, die Forschung und Entwicklung fördern, die in diesem Land forschen. Genau jene Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern tragen überwiegend zu 65 Prozent unserer Forschungsquote bei. Wenn sie momentan in Liquiditätsengpässe kommen und momentan Überbrückungshilfe brauchen, werden wir diesen Unternehmen selbstverständlich helfen!
Wir stehen ihnen zur Seite, denn es geht um nichts Geringeres als darum: Haben wir in Österreich in Zukunft noch Wachstum? Haben wir in Österreich in Zukunft noch die großen Unternehmen, die den kleinen die Aufträge geben, die die kleinen Forschungseinheiten beschäftigen, die die großen Forschungsaufträge vergeben, die die großen Exporte machen, die große Projekte finanzieren und umsetzen können?
Aus diesem Grund garantieren wir auch den größeren Unternehmen – erst in zweiter Linie, aber eben nicht nur den kleinen, sondern auch den großen Unternehmen – das Überleben in unserem Land, wenn sie in Probleme kommen. Wir garantieren damit Wachstum für die Zukunft in Österreich und die Arbeitsplätze unserer Kinder. (Beifall bei der ÖVP.)
12.42
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
12.42
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Herr Lopatka, ich wollte gleich auf Sie zu sprechen kommen. Die OECD-Berichte liegen vor, das haben Sie erwähnt. Sie haben allerdings weggelassen, dass eigentlich ein wesentlicher Block davon handelt, dass wir in der Regierung und im Parlament uns auch jetzt schon darüber den Kopf zerbrechen sollten, wie die Konsolidierungskosten für diese Krise getragen werden sollen.
Da verschweigen gerade Sie beziehungsweise die ÖVP sich beharrlich! Und zwar aus einem guten Grund: weil Sie den Leuten einreden wollen, dass man mit der sogenannten Verwaltungsreform allein das Problem lösen könnte. Das glaubt kein Mensch, das glauben Sie selbst nicht! Insofern tragen Sie zur Unglaubwürdigkeit der Politik bei. Es ist völlig klar, dass irgendwer für die Krisenbekämpfungskosten aufkommen muss. Wir reden soeben wieder vom Zehn-Milliarden-Paket; stellen Sie sich vor, es wird etwas davon schlagend! (Abg. Dr. Lichtenecker: Genau!) Wer fragt denn da? – Aber zu diesen Bedingungen kommen wir noch.
Der Hintergrund ist schlicht und ergreifend nicht die Psychologie der Wirtschaft. Die Wirtschaftsteilnehmer sind ohnehin alle schlauer, als Sie es hier darstellen, und sie wissen ganz genau, dass irgendwann einmal Kosten abzutragen sind. Da stellt sich umso eher die Frage – dann, wenn es notwendig ist, nicht jetzt, da gebe ich Ihnen schon recht – nach Steuererhöhungen und danach, wer sie dann trägt, wenn sie notwendig sein werden. Das ist auch eine sozialpolitische Frage, und der einzige Grund, warum Sie das verschweigen, ist, dass Sie schlicht und ergreifend zu einer reinen Reichenpartei degradiert sind, weil Sie nämlich die zentrale Frage nicht ansprechen wollen, dass auch diese Ihre Klientel gefälligst einmal etwas zur Aufrechterhaltung des Sozial- und Bildungsstaates beitragen soll. (Beifall bei den Grünen.)
Das ist Ihr Problem, und das stülpen Sie jetzt dem ganzen Land über, aus ideologischer Unvernunft, finde ich, denn man könnte jetzt sehr offen darüber reden. Diese Verwaltungsreform, so gut und richtig sie ist – wir werden da mitarbeiten –, glauben wir Ihnen erst dann, wenn wir rechtzeitig die Bundesländer dabeihaben. Da wird der Mut der ÖVP gefragt sein, weil sich die Frage stellt, wie lange wir uns das wirklich noch leisten können, dass alle Landeshauptleute herumrennen, jeden Unsinn im Bundesland verteidigen und das noch unter Föderalismus verkaufen. Das ist dumpfe Politik-Folklore, dagegen ist aufzutreten! Das tun Sie aber auch nicht, insofern ist es eine doppelte Unglaubwürdigkeit.
Alles fügt sich da ins Bild – kommen wir zu dem Gesetz, das hier vorliegt, es fügt sich ja ins Bild! Das 10-Milliarden-€-Paket wäre eine gute Sache, das ist wirklich viel gescheiter, wenn schon die Kreditklemme stattfindet, möglicherweise auch gegenüber den großen Betrieben. Ich habe nichts dagegen, wenn gegenüber Industriebetrieben gehaftet wird. Im Gegenteil, wir haben in Österreich eine hervorragende Industrie, die in der Situation auch die eine oder andere Rückendeckung brauchen kann. Aber die Frage ist, wie wir die Gesetze ausgestalten.
Gut ist einmal, dass das aus dem Bankenpaket gekommen ist, weil es dann dort nicht mehr gebraucht wird oder dort nicht mehr verklopft werden kann. Jetzt geht es aber um genau die gleichen Fragen wie beim Bankenpaket, und das Entsetzen kommt am Schluss. Dort lautete schon die Kritik, dass es zu wenige Auflagen gibt. Jetzt nimmt man zwar das Geld dort weg, aber die Auflagen für das Industriehaftungspaket – das ist wohl die bessere Übersetzung – sind noch viel geringer beziehungsweise gar nicht mehr erkennbar!
Das ist schon ein Problem, da müssen Sie erklären, wieso man im Anlassfall nicht Beschränkungen für die Dividenden vornehmen kann, von denen, die ja über diese Haftungsrahmen zu befinden haben. Das ist schon wichtig. Es muss nicht jede Dividende verboten werden – das ist völliger Unsinn –, aber eine bestimmte Beschränkungsvorgabe braucht es. (Abg. Dr. Bartenstein: Da steht ja drin ...!) Nein, da steht irgendetwas von Angemessenheit. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.)
Sie sind nicht einmal in der Lage oder willens, die Richtlinien dazu vorzulegen. Wir haben schon wieder das gleiche Problem wie beim Bankenpaket: Sie kündigen für heute Richtlinien an – und da sitzt ja der Herr Staatssekretär –, sie liegen jedoch nicht vor, aber wir sollen zustimmen. Wir machen das nicht mehr auf dieser Basis! (Beifall bei den Grünen.)
Der beste Beweis für diese Sache ist, dass für Manager-Boni wieder keine gescheiten Beschränkungen vorliegen, sondern eine typische Wischiwaschi-Formulierung, ganz anders als in der Bundesrepublik Deutschland. Auch da zeigt sich wieder das Versäumnis. MAGNA stellt sich jetzt um 300 Millionen € an, auf den Tag, und die größten Managergehälter werden dort ausbezahlt! Es gibt kein Entgegenkommen. Dort wird zwar kurzgearbeitet (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen), aber Herr Ober-Manager Sigi Wolf kassiert noch immer über 4 Millionen € im Jahr – und Sie greifen in keiner Weise ein.
Denken Sie einmal darüber nach, warum die Leute narrisch werden! (Beifall bei den Grünen.)
12.47
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Mag. Schieder. – Bitte.
12.47
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz, um das es heute im Kern hier in der Debatte geht, ist ein wichtiger Beitrag in der Bekämpfung der Wirtschaftskrise, und es ist ein wichtiger Beitrag zum Einsatz für den Erhalt von Arbeitsplätzen. In dem Bereich, an den sich dieses Gesetz richtet, sind 300 000 Menschen direkt beschäftigt, und wenn wir noch die vielen zusätzlichen Arbeitsplätze über Kleinfirmen, die Auftragnehmer dieser Unternehmen sind, dazurechnen, so können wir von 500 000 bis 600 000 Arbeitsplätzen sprechen.
Dieses Gesetz schließt die Lücke, die wir haben. Im AWS geht es um die Förderung von kleineren und mittleren Unternehmen und jetzt in diesem Gesetz um die Förderung von mittleren und größeren Unternehmen. Somit haben wir ein durchgängiges Programm vom Kleinunternehmen – in Wirklichkeit über die Steuerreform eine Förderung des Einzelunternehmens – bis hin zu den Großunternehmen in Österreich.
Dieses Gesetz soll vor allem den Zugang zur Liquidität für größere Unternehmen ermöglichen, weil zurzeit diese Liquidität auf den Kapitalmärkten so nicht gegeben ist. Das Instrument der Bundeshaftung, das wir gewählt haben, ist anderen Instrumenten, die früher regelmäßig diskutiert wurden – wie zum Beispiel den geforderten Garantien für Unternehmensanleihen –, auch aus ökonomischen Gründen eindeutig vorzuziehen.
Ziel dieses Gesetzes ist auch, dass es hier um gesunde Unternehmen geht. Es geht nicht um Unternehmen, die bereits in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, sondern um solche, die im Vorjahr gesunde Unternehmen waren, nun aber aufgrund der Auswirkungen der Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten zu geraten drohen. Diese Schwierigkeiten wollen und werden wir mit diesem Gesetz verhindern.
Ein ganz wichtiger Punkt – auch im Gesetz, Frau Abgeordnete Lichtenecker – ist der Standort Österreich, der eindeutig festgeschrieben ist: die Anknüpfung an den Erhalt des Standortes Österreich und dann auch an den Erhalt von Arbeitsplätzen. Daher geht Ihr Antrag, den Sie heute gestellt haben, insofern ins Leere, als er in der Gesetzesmaterie bereits explizit verankert (Abg. Dr. Lichtenecker: Sie wissen, dass genau das ...!) und für die Haftungsgrundlage vorgesehen ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Eine Fata Morgana ist das! Eine Sinnestäuschung!)
Dieses Gesetz ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der österreichischen Unternehmen, sondern auch zur Lösung des gesamtwirtschaftlichen Problems der Kreditklemme, das ja nicht nur ein österreichisches Problem ist, ein Problem der österreichischen Banken und des ihnen unterstellten mangelnden Willens (Abg. Bucher: Also ist es doch ein Problem! – weitere Zwischenrufe), sondern ein Problem der Kapitalmärkte auf der gesamten Welt und in Gesamt-Europa.
Wir sind mit diesem Gesetz Vorreiter in der Europäischen Union, weil wir hier ein wirksames Instrumentarium zur Verfügung stellen, das zum Beispiel durch die Übernahme der Triple-A-Bonität der Republik Österreich quasi gleichsam den Unternehmen diese Bonität leiht und damit auch eine Antwort auf die Frage der steigenden Eigenmittelvorschriften bei den Banken ist. Das heißt, ich glaube, dass wir mit dieser Maßnahme auch eine richtige Antwort zur Lockerung der Kreditklemme geben, die wesentlich direkter und effizienter ist als die vielfach eindimensional diskutierte Aufweichung von Basel II, weil sie sich auch direkt an die Unternehmen wendet.
Das Problem bei Basel II – das ist heute auch diskutiert worden – ist ja nicht der Kerngedanke – das möchte ich schon betonen! –, dass dem steigenden Ausfallsrisiko mehr Eigenkapital gegenüberstehen muss. Dieser Ansatz ist im Prinzip richtig, weil das Problem bei Basel II eher in seinem prozyklischen Verstärkungseffekt liegt. Das heißt, wir müssen hier mehr ins Detail gehen und weniger nach einmaligen Antworten suchen, sondern schauen, wie wir dieses Problem vom Grunde her regeln können, ohne dass wir die Eigenkapitalvorschriften an sich komplett außer Kraft setzen.
Diese Auffassung hat übrigens auch der Europäische Rat, der ECOFIN, in seinen Schlussfolgerungen erst kürzlich vertreten. Daher ist es, glaube ich, sinnvoller, hier nicht über Einmal-Maßnahmen zu diskutieren, sondern, wenn schon, dann eine umfassendere Reform der Basel-II-Vorschriften zu diskutieren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend möchte ich es noch einmal betonen: Wir setzen mit diesem Gesetz nicht nur einen wichtigen Schritt zur Unterstützung der Liquidität von Unternehmen, sondern vor allem für den Erhalt jener 300 000 Arbeitsplätze, die im Bereich der Großindustrie und der größeren und mittleren Unternehmen in Österreich direkt vorhanden sind, und von weiteren 200 000 bis 300 000, also in Summe von 500 000 bis 600 000 Arbeitsplätzen, die von diesem Wirtschaftsbereich abhängen.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist nicht die Verantwortung dieser Bundesregierung, den Unternehmern in Österreich Geschenke zu machen, sondern es ist unsere Verantwortung, der Wirtschaftskrise so gegenzusteuern, dass aus der Wirtschaftskrise nicht auch noch eine Sozialkrise wird. Das tun wir mit diesem Gesetz – und das ist gut so. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.52
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. – Bitte.
12.52
Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es geschieht jetzt in der Republik
Österreich eigentlich etwas, was ich vorbildhaft für Europa nenne, weil in Europa im Augenblick noch darüber diskutiert wird: In welcher Art und Weise können wir Kapital flüssig machen, um der Wirtschaft Kapital zuzuführen?
Es ist, glaube ich, völlig unrichtig, davon auszugehen, dass es marode Unternehmungen sind, die dieses Kapital brauchen, sondern auch in Zeiten der Krisen ist es notwendig, dass sich Unternehmen wirtschaftlich weiterentwickeln. Für diese Weiterentwicklung, auch für innovative Weiterentwicklung, fehlt Mittel- und Großunternehmungen das Kapital. Aus den genannten Gründen ist es sehr schwierig, an große Kapitalbeträge zu kommen.
Ich finde es auch richtig und wichtig, dass diese zehn Milliarden aus dem Bereich des Haftungsrahmens des Bankenpakets hergenommen werden, weil damit genau eine Forderung erfüllt wird, die wir allesamt hier erhoben haben, nämlich nicht alles Geld den Banken, sondern auch Geld der Wirtschaft zur Verfügung zu stellen. Ich glaube, das ist hier mit diesem Schritt der Fall.
Die Forderung, dass es gesunde Unternehmungen sein müssen, wird, glaube ich, jenen Einwendungen gerecht, dass wir nicht maroden Unternehmungen die Chance geben, ein paar Jahre länger marode zu sein, sondern dass es wirklich in die Zukunft weist und um innovative Zukunftsideen geht. Die Haftungsdauer des Bundes wird mit fünf Jahren begrenzt, und die Haftungsquote zwischen 30 und 70 Prozent ist, glaube ich, auch fair, logisch und richtig.
Dass mit diesem Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz einerseits die Unternehmen gestützt und andererseits Arbeitsplätze nicht nur abgesichert, sondern unter Umständen auch geschaffen werden, ist einer der wichtigsten Gründe dafür, dieses Gesetz zu beschließen. Ich glaube, das ist die richtige Initiative, auch zum richtigen Zeitpunkt.
Herr Themessl, Ihnen möchte ich noch Folgendes ins Stammbuch schreiben: Behaupten Sie nicht Dinge, die nicht stimmen! Die ÖBB hat nämlich einen der erfolgreichsten Geschäftsbereiche im Güterverkehr. Ich würde Sie ersuchen, die Geschäftsberichte oder, wenn notwendig, auch die Bilanzen zu lesen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Es gibt hier gemeinwirtschaftliche Leistungsbereiche, das ist korrekt, aber nur für den kombinierten Ladungsverkehr. Der Rest ist schlichtweg unrichtig, was Sie darüber behaupten, dass es hier Quersubventionen gibt.
Wir sollten uns aber auch über die Kostenwahrheit im Transportwesen unterhalten. Da schauen Sie mit Ihren Lkws nicht besonders gut aus! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
12.55
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte.
12.55
Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz – ein Wortungetüm mit 38 Buchstaben –, was verbirgt sich dahinter? (Abg. Mag. Molterer: Bis 38 kann er zählen! – Abg. Dr. Stummvoll: Ist das der Hauptpunkt Ihrer Kritik?) – Es ist das dritte Banken-Hilfspaket, das die Republik Österreich hiermit auflegt. (Abg. Mag. Molterer: Bis 38 kann er zählen! Der Beweis ist erbracht!) Es wird nur mit einem Mäntelchen für Großbetriebe praktisch kaschiert.
Ich möchte daran erinnern: Was haben die Banken bisher an Unterstützung bekommen? – 15 Milliarden € zur Erhöhung der Eigenkapitalquote, 5 Milliarden an Aufstockung im Bereich der Exporthaftungen. Ich habe damals eingewendet: Wozu die Erhöhung der Exporthaftungen, wenn die Exporte rasant zurückgehen? – Da hat man versucht, mir etwas anderes zu erklären. In der Zwischenzeit wissen wir, auch die
Raiffeisen-Organisation hat hier kräftig zugegriffen, sie hat nämlich 4 Milliarden € aus diesem Titel bekommen. Und jetzt gibt es diese 10-Milliarden-Hilfe für Unternehmenskredite über eine Bundesbürgschaft.
Herr Generaldirektor Nowotny von der Oesterreichischen Nationalbank hat unlängst im Finanzausschuss gesagt, dass die Situation der Banken sich beruhigt hat und alles wieder halbwegs passt. Wir haben demnach normale Zeiten, hat er gemeint, und in normalen Zeiten – wenn es wirklich so wäre – müssten die Banken keine zusätzlichen Bürgschaften bekommen, um Kredite geben zu können. Aber es dürfte, glaube ich, nicht so gelten, denn es ist immer noch das Risiko vorhanden, dass im Osten einiges von diesen Obligos nicht mehr hereinzubringen ist. Denken Sie nur daran: Wenn nur 10 Prozent der Obligos, die wir im Osten offen haben, ausfallen, dann sind das 30 Milliarden €!
Es fragt sich schon: Wie geht es den Wiener Großbanken denn wirklich? Warum müssen wir jetzt mit einem neuerlichen Bankenpaket zur Stelle sein? – Mir wird immer mehr klar, dass der Rechnungshof nicht prüfen darf, weil weitere Problemfälle im Keller sind. Ich sage Ihnen eines: Solange diese Regierung die Wahrheit über den Status der heimischen Banken nicht auf den Tisch legt, wird sie von der FPÖ zu weiteren Haftungen oder Krediten aus dem Steuertopf keine Zustimmung bekommen. (Beifall bei der FPÖ.) Wir wollen nicht weiter dubiose Ostgeschäfte unterstützen.
Was mich besonders wundert, ist, dass die SPÖ diese ÖVP-Politik im Bankenbereich so stark unterstützt. Da gibt es doch jede Menge Bankenmanager, die hier im Nationalrat sitzen, die von der ÖVP aufgestellt sind. Ich darf daran erinnern: Aus der Generalanwaltschaft der Raiffeisen-Gruppe sitzen hier herinnen Herr Ferdinand Maier, Herr Jakob Auer, Herr Karl Donabauer, Herr Grillitsch – und Herr Ikrath als Generalsekretär des Sparkassenverbandes. Das ist ein Grund dafür, dass diese Bankenpakete so wunderbar kommen, dass ohne Halt die Pakete aus dem Hut gezaubert werden und die SPÖ dafür sorgt, dass diese Pakete auch umgesetzt werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir Freiheitlichen vertreten ganz konsequent die Linie, die unser Klubobmann Strache schon genannt hat: Nur dann, wenn der Rechnungshof die Banken und auch jene Betriebe, die über Staatshaftungen zu Geld kommen, prüfen kann, wird es bei uns eine Gesprächsbereitschaft geben. Nur dann, wenn jene Manager, die in diesen Betrieben arbeiten, auf der Höhe des Einkommens des Bundeskanzlers festgesetzt sind, wird mit uns zu reden sein. Und nur dann, wenn österreichische Betriebe zweckgebunden unterstützt werden, und vor allen Dingen, wenn die KMU unterstützt werden, können Sie mit uns reden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
13.00
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.
13.00
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Die Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Die in Behandlung stehende Vorlage ist ein Beweis mehr dafür, dass diese Regierung handlungsfähig ist. Nach zwei Konjunkturpaketen und einer Tarifreform ist das nun ein weiteres Paket zur Unterstützung großer Unternehmen.
Tatsächlich lässt die Formulierung, dass ansuchende Unternehmen auf gesunder Basis zu stehen haben, aufhorchen, weil man doch annehmen könnte, dass gesunde Unternehmen auch ohne Staatsgarantie Kredite bekommen – was zweifellos auch damit zusammenhängt, wie sehr die Banken Partner der Unternehmen sein wollen. Zweifellos sollte das Bankenpaket die Kreditwirtschaft in Bewegung halten. Das dürfte
aber offensichtlich nicht so funktionieren, was nicht verwunderlich ist, zumal die Banken gegenwärtig mit Aufschlägen operieren, die Kredite unmöglich machen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)
Daher wird es jetzt umso wichtiger sein, dass bei der Umsetzung dieses Paketes dafür gesorgt wird, dass die Konditionen in Ordnung sind. Es ist aber zweifellos wichtig, gerade jetzt Maßnahmen zu setzen, die der Wirtschaft Impulse geben und mithelfen, die Beschäftigung aufrechtzuerhalten. Das geschieht zweifellos mit dem ULSG sowie mit dem KMU-Paket, das schon vor einiger Zeit beschlossen wurde.
Diese Pakete sind unterschiedlich, was nämlich die Möglichkeit der nachträglichen Besicherung für die großen Unternehmen betrifft. Diese Formulierung gibt zweifellos weiten Raum, würde ich sagen. Genau an diesem Punkt werden die Kontrollbank und der Beirat gefordert sein, dafür zu sorgen, dass es nicht doppelte Haftungen für Altkredite gibt, sondern dass zur Belebung der Wirtschaft frisches Geld ins System kommt.
Das schon vorher beschlossene KMU-Paket funktioniert. Das ist auch prüfbar, wo es behandelt wird. Ich bin überzeugt davon, dass auch ULSG funktionieren wird und all die Pakete, die die Regierung bisher geschnürt hat, gemeinsam mit der gut aufgestellten österreichischen Wirtschaft dafür sorgen werden, dass Österreich ein Stück besser durch die Krise kommt. (Beifall bei der SPÖ.)
13.03
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.03
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Also ganz kennen wir uns jetzt nicht mehr aus: Jetzt haben uns zuerst Herr Staatssekretär Lopatka und Herr Finanzminister Pröll wortreich erklärt, es gäbe gar keine Kreditklemme – und dann steht der Herr Finanzstaatssekretär von der SPÖ, Herr Schieder, auf und sagt, wir müssen das heute unbedingt beschließen, damit wir die Kreditklemme endlich in den Griff bekommen und sie lockern. (Abg. Grosz: Eine Hand weiß nicht, was die andere tut!)
Also was stimmt jetzt, Herr Staatssekretär und Herr Finanzminister: Haben wir eine Kreditklemme oder haben wir sie nicht? Wir sind nach den Erfahrungen, die wir mit den kleineren und mittleren Unternehmen haben, der Meinung: wir haben die Kreditklemme! Und nicht nur das: Es gibt umfassende Probleme bei Finanzierungen, bei Investitionen, Wachstumsziele werden verschoben, es gibt Kapitalknappheit und sehr große Probleme bei den kleineren und mittleren Unternehmen. Jetzt gibt es wiederum zwei (Abg. Krainer: was Schieder sagt! – Heiterkeit bei der SPÖ.) – Herr Staatssekretär Lopatka, ich darf interpretieren, was Ihr Herr Kollege von der SPÖ sagt: Im Zweifelsfall stimmt immer das, was SPÖ-Schieder sagt (demonstrativer Beifall bei der SPÖ), nur damit Sie auch zum Akt nehmen, was Ihnen der Herr Koalitionspartner hier ausrichtet.
Ich bin da anderer Meinung. Ich glaube, dass wir sehr wohl Probleme haben. Und Herr Staatssekretär, wenn Sie uns sagen, es sei ja schon so viel gemacht worden für die kleineren und mittleren Unternehmen, dann gibt es auch hier nur zwei Möglichkeiten: Entweder das stimmt nicht, weil sie noch immer die größten Probleme haben – oder die Krise ist noch viel schärfer geworden, und zwar gerade für die kleineren und mittleren Unternehmen.
Deswegen argumentieren wir ja, dass wir die kleineren und mittleren Unternehmen in diesem Paket berücksichtigen wollen. Das ist unser Verlangen. Wir wollen die kleineren und mittleren Unternehmen unterstützen. (Beifall beim BZÖ.)
Zu diesem Zwecke darf ich folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 wird in § 2 Absatz 1 Ziffer 4 ersatzlos gestrichen. Die bisherigen Ziffern 5 und 6 erhalten die Bezeichnungen Ziffern 4 und 5.“
*****
Ich glaube, dass das dann eine gewisse Ausgewogenheit und Fairness hätte und dass wir auch im Kampf gegen die Finanzschwäche, die das Land derzeit aufgrund der internationalen Krise hat, auch erfolgreich ankämpfen können. Genauso wollen wir das auch mit weiteren Maßnahmen erreichen, Herr Staatssekretär. Wenn die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, dann müssen wir weitere Maßnahmen, weitere Wirtschaftsbelebungsschritte unternehmen.
Deswegen bringe ich auch folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Ing. Lugar, Windholz, Kolleginnen und Kollegen betreffend BZÖ-Wirtschaftsbelebungspaket ein, mit dem wir – ich erläutere das jetzt in den Grundzügen – umfassende Möglichkeit haben, mit einzelnen, wirklich guten Punkten, die Wirtschaft, aber auch die Privaten zu unterstützen, indem wir die Steuerbelastung senken, wie zum Beispiel eine Investitionsprämie von 10 Prozent der Investitionssumme für die nächsten eineinhalb Jahre.
*****
Wenn der Herr Kollege Stummvoll auch die Güte hätte, zuzuhören: Erinnern Sie sich etwa an unser gemeinsames Konjunkturbelebungspaket 2002, wo wir für die Jahre 2003 und 2004 limitiert eine solche Investitionszuwachsprämie beschlossen haben?
Das war doch etwas unheimlich erfolgreiches, das wurde von Wifo und IHS als zielgerichtete und richtige Maßnahme gelobt. Stimmen Sie uns daher zu! Machen wir diese Investitionsprämie von 10 Prozent Investitionssumme für die nächsten eineinhalb Jahre! Das wäre ein Input, ein Signal auch für die kleineren und mittleren Unternehmen. (Beifall beim BZÖ.)
Oder: Wenn wir schon diese Kreditklemme haben, warum befugen wir nicht die Oesterreichische Nationalbank, günstige Kredite direkt an die KMUs zu vergeben? Auch das ist ein richtiger Ansatz, den wir in unserem Paket haben.
Die dritte Möglichkeit wäre, dass wir für die Dauer der noch anstehenden Krise angepasste Stundungsmöglichkeiten für Einkommenssteuerabgaben in Not geratener Unternehmen einfach vergeben. Eine Stundung in dieser Richtung wäre wohl eine richtige Maßnahme. Und ganz wichtig wäre, endlich – das ist etwas, das sehr leicht zu machen und eine sinnvolle Maßnahme wäre – die staatliche Kreditgebühr im Sinne des Gebührengesetzes abzuschaffen. Das alles sind Maßnahmen, die den kleineren und mittleren Unternehmen helfen und sie wirklich unterstützen würde (Beifall beim BZÖ) – bis hin zu Steuergutschriften bei Ablegung von Facharbeiter- oder Meisterprüfungen.
Es gibt noch eine Maßnahme, die wir immer wieder fordern: dass wir auch diese Einpersonenfirmen, 100 000 Einpersonenfirmen in Österreich, steuerlich dann unterstützen (Abg. Dr. Lichtenecker: 200 000!) – 200 000, gekauft! –, wenn sie zumindest einen oder mehrere Mitarbeiter anstellen. Herr Kollege Matznetter, wissen Sie, was das für ein Impuls für den Arbeitsplatz, für den Arbeitsmarkt wäre, wenn wir steuerliche Erleichterungen für die Einpersonenunternehmen bringen würden?! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)
Das wäre eine richtige Maßnahme, die wir in unserem Paket auch vorschlagen. (Beifall der Abgeordneten Bucher und Ursula Haubner. ) Bis hin zu einheitlichen Unternehmenssteuern und unserem Flat-Tax-Modell mit einheitlichen Steuern zur Entlastung der Menschen, bis hin auch zur Erhöhung von Alleinverdienerabsetzbetrag und Kinderabsetzbetrag.
Ich denke, das sind wirklich gute Maßnahmen. Schauen Sie sich das Paket einmal in Ruhe an! Überlegen Sie sich, ob Sie es nicht doch unterstützen können! Denn das sind Maßnahmen, die einerseits die hohe Steuerbelastung senken und andererseits eine gute Maßnahme gegen die Finanzschwäche der kleineren und mittleren Unternehmen sind. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)
13.08
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt.
Der Entschließungsantrag, der soeben eingebracht wurde, wurde in den Grundzügen erläutert und gemäß § 53 Abs. 4 Geschäftsordnung im Saal verteilt. Beide Anträge stehen im Zusammenhang mit der Materie und daher auch mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler Kolleginnen und Kollegen,
eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 08.07.2009 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (229 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz - ULSG) erlassen wird und das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden und Antrag 434/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Unternehmensfinanzierungsrettungspakets (284 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 wird in § 2 Absatz 1 Ziffer 4 ersatzlos gestrichen. Die bisherigen Ziffern 5 und 6 erhalten die Bezeichnungen Ziffern 4 und 5.
Begründung
Zu Recht wird in der Gesetzesbegründung dargestellt, dass die anhaltende angespannte Lage auf dem Finanzmarkt sowie die sich sukzessive verschlechternde Wirt-
schaftslage neue Wege in der Liquiditätssicherung der österreichischen Unternehmen erforderlich machen. Zu Recht wird angeführt, dass mittelgroße bis große Unternehmen, die zu den regionalen und nationalen Stützen der Beschäftigung und Innovation zählen, einer ausreichenden Finanzkraft bedürfen, um die Zeit einer tief greifenden Krise zu überwinden und weiterhin als Aushängeschilder und Wachstumsmotoren der heimischen Wirtschaft erhalten zu bleiben. Richtig ist auch, dass die schwierige Lage auch gesunde Unternehmen betroffen hat, wobei insbesondere die unerwartete Kapitalknappheit zu kurz- und mittelfristigen Engpässen führte und geplante Investitionen und Wachstumsziele aufgeschoben oder sogar aufgegeben werden mussten.
Allerdings ist das BZÖ der Ansicht, dass die genannten Punkte gleichermaßen für alle Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gelten und dementsprechend der in der Regierungsvorlage in Artikel 1 § 2 Absatz 1 Ziffer 4 vorgesehene Ausschluss derartiger Unternehmen nicht zu rechtfertigen ist.
Insbesondere kann ein solcher nicht durch den Hinweis „Unternehmen, welche die Voraussetzungen nach dem vorliegenden Bundesgesetz nicht erfüllen, stehen andere staatliche Stützungsmöglichkeiten (wie nach dem Garantiegesetz 1977, BGBl. Nr. 296/1977, ERP-Fonds-Gesetz, BGBl. Nr. 207/1962, oder KMU-Förderungsgesetz, BGBl. Nr. 432/1996) zur Verfügung, die durch zusätzliche Maßnahmen in Ausschöpfung des temporären Beihilfenrahmens (siehe Mitteilung der Europäischen Kommission betreffend „Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise“, ABl. Nr. C 83 vom 7.4.2009, S. 1) nochmals erweitert werden.“ gerechtfertigt werden.
Dies ist damit zu begründen, dass trotz der vorgenannten Maßnahmen die Kreditklemme noch nicht behoben ist und daher eine zusätzliche Wahlmöglichkeit für Kleinstunternehmen und KMU´s förderlich erscheint. Zudem werden dadurch Mittel, die für das Bankenrettungspaket zur Verfügung gestellt worden sind, an die Kleinstunternehmen und die KMU´s weitergeleitet. Dadurch wird insbesondere dem Sinn und Zweck der im Bankenrettungspaket vorgesehen Auflage Rechnung getragen, wonach die Staatshilfe in Anspruch nehmenden Institute die aufgenommen Mittel im Gegenzug zum Teil zur Versorgung kleiner und mittlerer Unternehmen verwenden sollen.
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Ing. Lugar, Windholz Kolleginnen und Kollegen betreffend BZÖ-Wirtschaftsbelebungspaket,
eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 08.07.2009 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (229 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz - ULSG) erlassen wird und das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden und Antrag 434/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Unternehmensfinanzierungsrettungspakets (284 der Beilagen)
Beängstigende Zukunftsaussichten offenbarte der IHS-Chef Bernhard Felderer am 14.06.2009 in der ORF-Pressestunde. Nach seinen Aussagen sei die Wirtschaftskrise noch lange nicht ausgestanden und ein Aufschwung in weiter Ferne. Zudem folgerte er, dass die Arbeitslosenzahl bis Ende 2010 voraussichtlich um 100.000 ansteigen werde und die Entwicklung der Neuverschuldung "ziemlich beängstigend" sei.
Diese Aussage verdeutlicht beispielhaft die Ernsthaftigkeit der Lage und den Handlungsbedarf der Bundesregierung, um die Bürgerinnen und Bürger vor den prognostizierten Folgen zu schützen bzw. ein weiteres Durchschlagen der Krise auf die Realwirtschaft möglichst abzumildern und zu vermeiden.
Trotz der Warnungen von allen Seiten zeigt die Bundesregierung jedoch nicht die nötige Entschlossenheit, die in Zeiten der Krise notwendig ist. So sind trotz der riesigen Schuldenlast des Staates noch keine Reformen durchgesetzt worden bzw. wie die Schulreform kläglich gescheitert. Stattdessen wird von der Bundesregierung um neue Steuerabgaben und damit um weitere Belastungen der Bürgerinnen und Bürger gestritten.
Daher fordert das BZÖ ein vielschichtiges Maßnahmenpaket, mit dem die hohen Steuerbelastungen der Bürgerinnen und Bürger und die bestehenden Finanzierungsschwierigkeiten von KMU´s entschieden angegriffen werden, ohne jedoch die Bürgerinnen und Bürger zu belasten. Im Gegensatz zur Bundesregierung steht das BZÖ für absolute Reformbereitschaft und für eine Beseitigung veralteter und teurer Strukturen.
Staats- und Verwaltungsreform sowie umfassende Steuerreform – BZÖ Flat-Tax Modell
Das BZÖ fordert ein einfaches, aber revolutionäres Steuersystem, durch das die kalte Progression und die soziale Ungerechtigkeit des derzeitigen Steuersystems beendet werden. So ist im derzeitigen System die Gesamtbelastung der Einkommen bereits ab dem Beginn der Steuerpflicht hoch, steigt dann im Bereich der Mittelstands-Einkommen noch an, um dann bei den sehr gut Verdienenden plötzlich wieder nach unten zu gehen, was sozial ungerecht ist. Gleichzeitig soll durch einen massiven Abbau von Ausnahmeregelungen die Steuergerechtigkeit zugunsten der Kleinverdiener und des Mittelstandes (die derzeit im Gegensatz zu Großbetrieben ihre Besteuerung nicht optimieren können) verbessert werden.
Kern dieses Vorschlags ist eine Flat-Tax - also ein einheitlicher Abgabensatz -, die zusammen mit einem Steuerfreibetrag in Höhe von 11.000 Euro Gerechtigkeit durch eine deutlich niedrigere Gesamtbelastung kleiner und mittlerer Einkommen, aber eine höhere Belastung sehr hoher Einkommen garantiert. Die Einheitsabgabe im BZÖ-Modell ersetzt Lohn- und Einkommenssteuer sowie die Sozialversicherungs-Beiträge. Dem Steuerzahler wird nur ein einziger und einheitlicher Prozentsatz abgezogen. Vom Jahreseinkommen wird zuerst der Steuerfreibetrag von 11.000 Euro substrahiert. Von der verbleibenden Summe wird die Flat-Tax samt Sozialversicherung in der einheitlichen Höhe von 44 Prozent abgezogen – für Steuer und Sozialversicherung. Im Bereich von Bruttojahreseinkommen zwischen Geringfügigkeitsgrenze und 14.235,28 Euro gilt dagegen ein einheitlicher Abgabensatz von 10 %, der die jetzigen Abgaben für Sozialversicherung und Lohnsteuer (ab 10.000 bzw. 11.000 Euro Jahresbruttoeinkommen) ersetzt. Ausnahmen von der 10%-igen Einheitsabgabe bestehen dagegen beispielsweise für Pensionisten. Insgesamt werden durch das Flat-Tax Modell nahezu alle Steuerpflichtigen deutlich entlastet. Lediglich für Spitzenverdiener mit sechsstelligen Jahresgagen steigt die Belastung.
Im Bereich der Familienförderung ist (statt der Schaffung eines Kinderfreibetrages– wie von der Regierung vorgesehen -) der Kinderabsetzbetrag (KAB) auf ca. 1.000 Euro/Jahr
bzw. 85 Euro/pro Monat sowie der Alleinverdienerabsetzbetrages um ca. 100 Euro zu erhöhen. Zudem ist die von der Regierung vorgeschlagene Beschränkung auf öffentliche und private Kindereinrichtungen bzw. „pädagogisch qualifiziertes Personal“ abzulehnen, da sie nicht das Randzeitproblem für berufstätige Eltern löst. Zu bedenken ist nämlich, dass speziell Randzonenzeiten, die über die Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen hinausgehen (ab 16.00 bzw. 17.00 Uhr), in der Betreuung ein Problem darstellen. Da oftmals nur ein bis zwei Stunden überbrückt werden müssen ist es in der Praxis nahezu unmöglich, dafür ausschließlich pädagogisch geschultes Personal zu finden. Daher ist stattdessen die Absetzbarkeit aller Kinderbetreuungskosten pro Kind und Jahr (Deckelung bei € 2.300.-) analog zum Bezug der Familienbeihilfe einzuführen, d.h. der Familienbeihilfe beziehende Elternteil soll die Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen können. Zudem ist die Familienbeihilfe nach dem Verbraucherpreisindex jährlich zu valorisieren.
Im Bereich der Unternehmensbesteuerung sieht das BZÖ-Modell unter anderem eine einheitlichen Unternehmensbesteuerung – die „Business Tax“ – vor, die die steuerliche Situation des unternehmerischen Mittelstands verbessert. Dafür sollen die bisherigen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb) im Sinne des Einkommenssteuergesetzes zu einer Einkunftsart für Unternehmen zusammengefasst werden. Zum anderen soll eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung erfolgen, indem alle Unternehmen ein Wahlrecht zukommt, sich auch nach den Vorschriften für Körperschaften, d.h. mit einem Steuersatz von 25 %, besteuern zu lassen. Weiters sind verschiedene Maßnahmen zur Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen vorgesehen (z.B. Stärkung des Eigenkapitals von KMU´s) sowie eine Totalreform der lohsummenabhängigen Abgaben durch Einführung einer einheitlichen Arbeitgeberabgabe, um den Aufwand und die damit verbundenen Verwaltungskosten zu senken.
Im Bereich der Spendenabsetzbarkeit ist zudem eine Ausweitung gegenüber dem Regierungsmodell (beispielsweise im Bereich Umwelt-, Natur oder Tierschutz) zu vorgesehen.
Ein weiterer Eckpfeiler des Steuermodells und wesentlicher Ansatz zur Erreichung wesentlicher Einsparungsmöglichkeiten ist die Vereinfachung im Bereich der Verwaltung durch eine einzige Abgabenbehörde, eine Berufungsinstanz und ein einheitliches Sozialversicherungssystem statt der immer noch bestehenden ständestaatlichen Ungleichbehandlung. Somit wäre endlich der Weg für die längst fällige Reform der Sozialversicherungen geebnet. In Kombination mit den weiteren, durch eine Staats- und Verwaltungsreform (insoweit ist auf die Vorschläge des Rechnungshofes zu verweisen) zu erreichenden Einsparpotentialen wird insoweit die Basis für entstehende Abgabeausfälle geschaffen.
Direkte Kreditvergabe durch die österreichischen Nationalbank an Kleinstunternehmen sowie KMU´s
Zur Ankurbelung unserer weitgehend kreditgestützten Wirtschaft ist der momentanen Verschärfung auf dem Kreditmarkt durch eine Ermächtigung einer „Staatsbank“ entgegenzutreten, die direkt günstige Kredite an die Privatwirtschaft vergeben kann. Dadurch soll insbesondere erreicht werden, dass die Kleinstunternehmen und die KMU´s von den mehrfach zu vernehmenden Risikoaufschlägen der Banken unabhängiger werden bzw. die Banken durch größeren Konkurrenzdruck zur Lösung der Kreditklemme animiert werden. Geeignet erscheint dazu die Instrumentalisierung der österreichschen Nationalbank, da so bestehende Ressourcen und bestehendes Know-how genutzt werden kann.
Kurzfristige Stundung der Einkommenssteuerabgaben für im Zuge der Wirtschaftskrise in Not geratene kleine und mittlere Unternehmen
Neben den Verbesserungen, die für KMU´s durch das BZÖ-Steuermodel vorgesehen sind, müssen jedoch weitere Unterstützungsmaßnahmen für KMU´s verwirklicht werden. Anzuführen ist insoweit, dass die KMU´s zu Recht als wesentliche Wirtschaftsmotoren Österreichs bezeichnet werden. Zu bedenken ist insbesondere, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise und die damit verbundene Kreditklemme insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen erhebliche Schwierigkeiten im Bereich kurzfristiger Finanzierungen mit sich bringen. Zu vernehmen ist, dass von den Banken Betriebsmittelkredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen nur unter vergleichsweise schlechten Bedingungen gewährt oder abgelehnt werden. Daher ist eine an die Dauer der Krise angepasste Stundungsmöglichkeit für Einkommenssteuerabgaben zu fordern, um die im Zuge der Wirtschaftskrise in Not geratenen kleinen und mittleren Unternehmen kurz- und mittelfristig zu stützen und unabhängiger von den Banken zu machen.
Abschaffung der staatlichen „Kreditgebühr“ im Sinne des Gebührengesetzes
In Hinblick auf die weitgehend kreditgestützte österreichische Wirtschaft ist weiters die Stärkung der Attraktivität von Krediten dringend notwendig. Daher ist die Abschaffung der staatlichen Kredit(-vertrags-)gebühr im Sinne des Gebührengesetzes zu fordern, da diese Kredite unnötig verteuert und dadurch negative Wirkungen auf die Investitionsfreudigkeit und somit letztlich auf das Wirtschaftswachstum hat. Diesem Aspekt kommt in der jetzigen Krisenzeit besondere Bedeutung zu, da im Zuge der Krise die Gesamtkosten für Kredite sowieso angestiegen sind und in näherer Zukunft keine Entspannung dieser Lage zu erwarten ist. Außerdem stellt die staatliche Kreditgebühr in Europa eine Besonderheit dar, was aus Wettbewerbsgesichtpunkten zu kritisieren ist. Weiters hat sich dass BZÖ schon mehrfach gegen „Bagatellsteuern“ ausgesprochen, da der damit verbundene Aufwand unserer Ansicht nach nicht im Verhältnis zu dem Erfolg steht und daher nicht zu rechtfertigen ist.
Vor diesem Hintergrund ist abschließend auf den im Regierungsprogramm angekündigten Abschied vom „Gebührenstopp“ der alten Regierung hinzuweisen. Insoweit drohen sogar noch Anhebungen der Kreditgebühren, da nach dem Regierungsprogramm „sämtliche Gebühren einer jährlichen Valoisierung unterzogen werden sollen“.
Investitionsprämie
Weiters ist die Einführung einer Investitionsprämie (10 % der Investitionssumme) für 1 ½ Jahre zu fordern. So wurde eine Investitionszuwachsprämie während der BZÖ-Regierungsbeteiligung als ein Kernstück des Konjunkturpakets 2002 eingeführt und die heimischen Unternehmen konnten davon in den Jahren 2002 bis 2004 nachhaltig profitieren. Dass diese Maßnahme die gewünschten Effekte voll erbrachte, wurde unter anderem von WIFO und IHS bestätigt, die mehrmals den positiven Beitrag der Investitionszuwachsprämie zum Wirtschaftswachstum hervorstrichen (OTS0138/04.08.2005). Darüber hinaus wurde dies auch in einer entsprechenden Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen 3037/AB vom 27.07.2005 voll bestätigt, wenn dort unter anderem ausgeführt wurde:
„Dass die zeitlich begrenzte Investitionszuwachsprämie von den Unternehmen in höherem Ausmaß als erwartet in Anspruch genommen wurde, spiegelt die Treffsicherheit der zur Stärkung der Investitionstätigkeit gesetzten Maßnahme wider. () der rückläufigen Entwicklung der Investitionen konnte erfolgreich Einhalt geboten werden.“ „Dadurch wurde ein entscheidender Impuls zur Belebung der heimischen Wirtschaft gesetzt und damit nicht zuletzt ein wesentlicher Beitrag zur Absicherung der Beschäftigung und zur Schaffung neuer Arbeitplätze geleistet.“
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den das BZÖ-Flat-Tax-Steuermodell mit den folgenden Eckpunkten umgesetzt wird:
für Bruttojahreseinkommen im Bereich zwischen Geringfügigkeitsgrenze und 14.235,28 Euro besteht grundsätzlich ein einheitlicher Abgabensatz von 10 % (Ausnahme beispielsweise für Pensionisten), der die jetzigen Abgaben für Sozialversicherung und Lohnsteuer (ab 10.000 bzw. 11.000 Euro Jahresbruttoeinkommen) ersetzt,
ab einem Bruttojahreseinkommen von 14.235,29 Euro ist eine Flat-Tax-Einheitsabgabe statt der jetzigen Lohn- und Einkommenssteuer- sowie der Sozialversicherungsbeiträge einzuheben, wobei vom Bruttojahreseinkommen zuerst ein Steuerfreibetrag in der Höhe von 11.000 Euro und von der verbleibenden Summe die Flat-Tax in der einheitlichen Höhe von 44 Prozent abzuziehen sind,
der Kinderabsetzbetrag (KAB) wird auf ca. 1.000 Euro/Jahr bzw. € 85/pro Monat erhöht,
der Alleinverdienerabsetzbetrages wird um ca. 100 Euro erhöht,
alle Kinderbetreuungskosten pro Kind und Jahr sind bis zu einem Höchstbetrag von 2.300 Euro absetzbar, wobei dies analog zum Bezug der Familienbeihilfe erfolgt, d.h. der Familienbeihilfe beziehende Elternteil soll die Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen können,
die Familienbeihilfe ist entsprechend dem Verbraucherpreisindex in jedem Jahr zu valorisieren,
im Bereich der Unternehmensbesteuerung erfolgt eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung, indem alle Unternehmen ein Wahlrecht zukommt, sich auch nach den Vorschriften für Körperschaften, d.h. mit einem Steuersatz von 25 %, besteuern zu lassen.
die drei betrieblichen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb) werden zu einer einheitlichen Einkunftsart für Unternehmen zusammengefasst,
Einführung verschiedener Maßnahmen zur Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen wie beispielsweise die Stärkung des Eigenkapitals von KMU´s, Steuergutschriften bei Ablegung von Facharbeiter- oder Meisterprüfungen bzw. vergleichbaren Prüfungen oder Steuerprämien für Neueinstellungen durch Ein-Mann-Unternehmen,
Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf Bereiche wie beispielsweise Blaulichtorganisationen, Umwelt-, Natur- oder Tierschutz ,
Totalreform der lohsummenabhängigen Abgaben durch Einführung einer einheitlichen Arbeitgeberabgabe, um den Aufwand und die damit verbundenen Verwaltungskosten zu senken und
Installierung einer einzigen Abgabenbehörde, einer Berufungsinstanz und eines einheitliches Sozialversicherungssystems zur dringend erforderlichen Vereinfachung im Bereich der Verwaltung;
außerdem wird die Bundesregierung ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die Vorschläge des Rechnungshofes betreffend einer Staats- und Verwaltungsreform ehestmöglich umgesetzt werden;
weiters wird die Bundesregierung ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die österreichische Nationalbank ermächtigt wird, direkt günstige Kredite an Kleinstunternehmen und KMU´s zu vergeben;
die Bundesregierung wird auch ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die gesetzlichen Voraussetzungen für eine an die Dauer der Krise angepasste Stundungsmöglichkeit für Einkommenssteuerabgaben für im Zuge der Wirtschaftskrise in Not geratene kleine und mittlere Unternehmen geschaffen werden;
zudem wird die Bundesregierung ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die staatliche Kreditgebühr im Sinne des Gebührengesetzes abgeschafft wird und
dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den eine Investitionsprämie (10 % der Investitionssumme) für 1 ½ Jahre eingeführt wird.“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.09
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Meine Damen und Herren, wir hatten vorhin schon eine heftige Diskussion. Ich möchte jetzt nicht näher darauf eingehen und freue mich schon auf die Fortführung im Anschluss an diese Meldung.
Herr Kollege Westenthaler, ich hätte mir eigentlich gedacht, dass Sie auch zu der gegenständlichen Gesetzesvorlage ein paar Worte sagen. Die Grundsatzdebatte, die Sie heute angeregt haben, müsste man eigentlich im Ausschuss führen. Da sind Sie herzlich eingeladen; ich glaube, dass wäre besser.
Da der Herr Kollege Kogler hier richtigerweise darauf hingewiesen hat, dass es sinnvoll ist, jetzt dieses Maßnahmenpaket zu schnüren, möchte ich in Richtung der Oppositionsparteien sagen – und das sage ich nicht überheblich –: Man muss sich entweder dazu bekennen, in welche Richtung es gehen soll, oder man soll eben das Gegenteil davon sagen. (Abg. Dr. Lichtenecker: Das stimmt so nicht!)
Es geht da in Wirklichkeit um eine Maßnahme, die Stabilität fördern soll: für die Großindustrie und für jene Unternehmen, die Arbeitsplätze im gesamten Zulieferungsbereich schaffen. Das ist wichtig. Und wenn wir heute hören, was passiert, wenn hier etwas schlagend werden könnte, dann muss man berücksichtigen, dass ja gerade jene Unternehmen davon betroffen sind, von denen wir uns wirtschaftliche Sicherheit erwarten, deshalb kommen die Haftungen zum Tragen.
Ich darf noch einmal auf diesen § 4 Abs. 8 hinweisen, weil immer die Frage gestellt wird, was denn die Maßgaben seien, nach denen das hier jetzt verteilt werden soll. Es wird hier also eine Richtlinie erstellt werden. Diese Richtlinie sieht sehr wohl vor, dass Bedachtnahme auf die Erhaltung von Arbeitsplätzen stattzufinden hat. Daher soll man nicht so tun, als wäre das nicht geregelt – das steht ausdrücklich im Gesetz.
Als weitere Auflage wird hier die Angemessenheit der Gewinnausschüttung an Eigentümer erwähnt, nämlich die Frage: was zahlen sie an ihre Eigentümer aus?, damit auch hier entsprechend die finanzielle Struktur der Gesellschaft gewahrt wird. Auch das steht darin als Auflage vermerkt.
Ebenso vermerkt sind die Rechtsfolgen für den Fall des Nichteinhaltens von Auflagen, wie auch die Bezugssysteme im Vorstand. Alles, wovon heute hier von Kritikern behauptet wurde, es werde nicht geregelt, steht also ausdrücklich im Gesetz. Mehr kann man nicht tun. Daher werden wir dieser Vorlage selbstverständlich gerne zustimmen! (Beifall bei der SPÖ.)
13.11
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Königshofer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.11
Abgeordneter DDr. Werner Königshofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir haben hier wieder eine Diskussion zu den Themen Bankenpaket und folgende; wir haben am Vormittag schon darüber gesprochen. Dieses Bankenpaket hat einige Mängel. Es ist vor allem nicht eingetreten, was Sie sich erhofft haben: nämlich mehr Bereitschaft der Banken, Kredite zu vergeben.
Die Banken waren weiterhin misstrauisch, sie haben weiterhin das Geld zurückgehalten, nicht einmal sich selbst Kredite gegeben. Sie haben das Geld an die OeNB gegeben, an die EZB, die damit dann wieder irgendwelche Staatsanleihen aus Griechenland oder sonst wo aufgekauft haben.
Die Wirtschaft spürt es, wenn es eine Kreditklemme gibt, die kleinen wie die großen Betriebe. Nur haben die großen eben eine größere Lobby. Da werden die Industriebetriebe eben zur Industriellenvereinigung gegangen sein und haben wohl gesagt: Liebe Industriellenvereinigung, wir kriegen keine Kredite, wir brauchen Liquidität. Daraufhin wird die Industriellenvereinigung zum Finanzminister gegangen sein – und das ist als Ergebnis herausgekommen.
Wobei ich gar nicht sage, dass es schlecht ist, wenn man 10 Milliarden € aus dem Bankenpaket für diesen Zweck herauslöst und widmet, nur: Die Kleinen haben Sie dabei übersehen. Und das, meine Damen und Herren von Rot und Schwarz, ist Ihre Todsünde, vor allem Ihre Todsünde von der ÖVP, weil Sie die Klein- und Mittelbetriebe nicht berücksichtigt haben! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Großruck und Dr. Matznetter.)
Ich weiß, ich weiß, es gibt die Instrumentarien über AWS und so weiter. Aber, Herr Kollege Matznetter, Sie haben auch gesagt, gerade in der Krise gehe es um die Signalwirkung – und diese Signalwirkung für Klein- und Mittelbetriebe haben Sie nicht gesetzt! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Das haben Sie verabsäumt, das ist Ihre Todsünde (Beifall bei der FPÖ) und das werden Sie vor den kleinen Tischlermeistern, Schlossermeistern und vor den touristischen Familienbetrieben verantworten müssen, meine Damen und Herren!
Jetzt wende ich mich an die Sozialdemokraten – zum Thema Kreditklemme. Ich greife noch einmal den Vorschlag auf, den ich schon vor einigen Monaten gemacht habe – und Frau Kollegin Rudas, da können Sie nicht sagen, die Opposition hätte keine Vorschläge –: Ich fordere die Regierung noch einmal auf, mit der amerikanischen Investmentfirma Cerberus in Verhandlung zu treten, um die Anteile an der BAWAG P.S.K. für Österreich zurückzukaufen! (Beifall bei der FPÖ.)
Diese Bank, die BAWAG P.S.K., ist die Hausbank der Republik. Es laufen jährlich über 8 Milliarden € an Zahlungen über diese Bank! Diese Bank hat das Potential und die Struktur, in Österreich auf dem Kapital- und Kreditmarkt entsprechend aufzutreten. Machen Sie das! Schieben Sie nicht alle Vorschläge der Opposition beiseite! Springen Sie einmal über Ihren eigenen Schatten und treten Sie in konstruktive Gespräche ein! Das
wäre von Nutzen für diese Republik, für das Volk und für unsere Heimat! – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)
13.14
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. Ebenfalls 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.14
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt wirklich schon einige Male und allzu oft gehört, es sei alles in Ordnung, es werde ausreichend getan, es werde dann immer wieder noch ein bisserl mehr getan, aber die Wirtschaft prosperiere anscheinend ohnehin, die Arbeitslosenzahlen gehen zurück und die Krise sei bewältigt. So hört man es von den Rednern der Regierungsfraktionen.
Die Tatsachen sind leider nach wie vor anders. Ich weiß ja nicht, wie lange man noch überprüfen und zuwarten will. Wir hören da immer wieder vom Bankenpaket – das war vorigen Oktober, wir haben damals Gespräche zwischen den Fraktionen geführt! Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen wissen selbst nicht mehr, dass das noch die alte Regierung beschlossen hat; sie glauben, das Bankenpaket sei irgendwann jetzt beschlossen worden und da könne man ja noch zuwarten und überprüfen.
Meine Damen und Herren, vor einem Dreivierteljahr haben wir alle gemeinsam das Bankenpaket beschlossen. Heute machen Sie uns unsere Zustimmung zum Vorwurf. Sie wissen ganz genau, dass wir selbstverständlich bereit waren, auch in diesem Bereich Verantwortung zu übernehmen, aber unter der Voraussetzung, dass diese Haftungen, diese Zuschüsse, die gegeben wurden, auch weitergegeben werden, und zwar an jene, die sie brauchen. Und es sind nicht nur die Großbetriebe und auch nicht nur die wenigen mittleren, die Sie heute wieder fördern, sondern es sind Hunderte und Tausende kleine Betriebe, die das Geld beziehungsweise die Unterstützung dringend brauchen! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Kickl.) Da ist nach wie vor zu wenig gemacht!
Ich möchte da nicht pauschal die Banken kritisieren, da gibt es unterschiedliche. Zum Teil ist es auch innerhalb der Institute unterschiedlich. Hier bemühen sich Abteilungen und Beamte, zu unterstützen, und dort erntet man nur Überheblichkeit und Ablehnung. Und es kann ja nicht davon abhängig sein, ob man gerade eine gute oder schlechte Bank beziehungsweise einen guten oder schlechten Manager erwischt hat, ob das eigene Unternehmen überlebt oder nicht!
Meine Damen und Herren von der Bundesregierung! Herr Staatssekretär! Auch ich habe es schon einige Male hier gesagt: Es wären auch ein paar Dinge notwendig, die im Verwaltungsbereich hängen. Was ist mit den Bilanzierungsvorschriften, um jene Betriebe zu entlasten, die zwar für die Rechnungen, die sie ausgestellt haben, Steuern zahlen müssen, aber das Geld nicht bekommen?
Oder Basel II: Wir haben bis jetzt noch nichts gehört von österreichischen Initiativen, um die Basel-II-Kriterien bei der Kreditvergabe aufzulockern. Das würde noch überhaupt kein Geld kosten, sondern braucht nur Engagement und Initiative der Bundesregierung.
Letztlich wäre es in Bezug auf gesetzliche Maßnahmen notwendig, innovativen Unternehmungen Unterstützung zu geben. Wenn ich da die Frau Abgeordnete Wurm sehe – ich glaube, aus dem Burgenland (Rufe: Aus Tirol!) – Woher sind Sie? Aus Tirol, gut. Also Ihre Kollegin – da gibt es mehrere gleichen Namens –, Ihre Kollegin im Burgenland hat sich vor wenigen Tagen deutlich dafür ausgesprochen, einer bedrohten Firma im Photovoltaik-Bereich im Burgenland, die Mitarbeiter abbauen muss, zu helfen.
Es gibt viele solche innovativen Betriebe, bei denen ausländische Großkonzerne nur darauf warten, dass diese noch mehr Probleme bekommen und zusperren müssen, um sie mit ihrem Know-how aufkaufen zu können.
Es wäre sinnvoll, auch diesen Unternehmungen durch eine Erleichterung der gesetzlichen Bestimmungen zu helfen; gerade auch im Bereich erneuerbare Energien und Zukunftsbereiche. (Abg. Krainer: Das sagt der Kärntner! – Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.)
Ja, aber Frau Kollegin Wurm, meine Damen und Herren von der SPÖ, wir haben in diesen Tagen etwa das Ökostromgesetz auf der Tagesordnung, wo in diesem Bereich nichts gemacht wird, wo man, soweit ich gehört habe, vielleicht dem Bauernbund ein Geschenk mit dem Biodiesel macht, aber nichts im Bereich der erneuerbaren Energien beziehungsweise der Photovoltaik!
Wir würden uns erwarten, dass Sie nicht nur da sitzen und sagen, es wäre alles in Ordnung, sondern dass man neben Maßnahmen für Banken beziehungsweise neben den Verwaltungseinsparungen auch Erleichterungen für diese innovativen Betriebe schafft und dafür sorgt, dass sie wieder ein Geschäft machen und überleben können – zumal damit verhindert wird, dass viel gutes österreichisches Know-how ins Ausland gelangt! (Beifall beim BZÖ.)
13.19
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 284 der Beilagen.
Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:
Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen, sowie Abänderungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.
Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Ing. Bucher, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeordnete Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen haben jeweils einen gleich lautenden Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Streichung der Z 4 des § 2 in Artikel 1 und die sich daraus ergebenden Änderungen der Ziffernbezeichnungen bezieht.
Wer diesen Anträgen die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf § 4 Abs. 8 in Art. 1 bezieht.
Wer sich für diesen Abänderungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer hiezu seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen, der die Einfügung eines neuen Abs. 11 in Art. 1 § 4 zum Inhalt hat.
Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 1 § 6.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Antrag aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer hiezu seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend BZÖ-Wirtschaftsbelebungspaket.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 681/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG) (285 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 696/A der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz – BWG geändert wird (288 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Weinzinger. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
13.23
Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es sind dies zwei ganz sicher nicht unerhebliche Anträge, Materien, die hier behandelt werden.
Bei der einen Materie geht es um die Lockerung, um die Auflösung unseres Bankgeheimnisses; ein Rechtsinstitut, auf das wir in Österreich sehr stolz sind, über das wir, die Wirtschaftstreibenden, die Banken, aber natürlich auch die uns besuchenden ausländischen Wirtschaftstreibenden sehr froh sind.
Man kann dazu verschiedene Ansätze haben und sagen: Nun gut, da wird Missbrauch betrieben, da kann Missbrauch betrieben werden – Missbrauch kann in allen Bereichen und in allen Materien geschehen –, und wir haben ausreichende Möglichkeiten, diesen Missbrauch zu verhindern beziehungsweise hintanzustellen.
Daher ist es sehr fragwürdig – und ich bin auf die jetzige Debatte sehr gespannt –, wie es beurteilt wird, dass wir nun tatsächlich in Richtung Aufweichung dieses Bankgeheimnisses gehen sollen.
Dazu kommt noch, dass die Spannung
größer wird, weil Sie dafür hier schließlich
und endlich eine Zweidrittelmehrheit brauchen und es fraglich ist, ob diese
zustande kommt.
Bei der zweiten Materie, die wir hier behandeln, geht es darum, das Bankwesengesetz dahin gehend abzuändern, dass die Besicherung der Einlagen unserer Bürger, der privaten Menschen – nicht der Betriebe, nicht der Unternehmungen, nicht der Großunternehmen, es geht auch nicht um die Klein- und Mittelbetriebe, sondern es geht schlicht um den Bürger –, dass also die Besicherung dieser seiner Einlagen in Banken in Form von Sparbüchern, Spareinlagen und Ähnlichem unbegrenzt auf ein weiteres Jahr verlängert wird. Wir haben diese Möglichkeit, aber wir haben, offensichtlich in vorauseilendem Gehorsam, die Möglichkeit, die von der EU eingeräumt wurde, nämlich dass das bis zum 31. Dezember 2010 erstreckt wird, nicht angenommen, sondern es wurde gesagt, dass diese Besicherung mit 31. Dezember 2009, also mit Ende dieses Jahres ausläuft.
Ich weiß schon, dass es sich dabei in einem sehr großen Ausmaß um eine psychologische Handlung handelt. Es geht darum, dass unsere Bürger, die seit Jahren und Jahrzehnten sparen, brav und bieder jeden Monat einige Euro, 10, 20 oder 30 € zurücklegen, das Gefühl haben, dass dieses Geld auf jeden Fall sicher ist. Nichts verunsichert unsere Mitbürger mehr als der Umstand, dass ihre kleinen Sparguthaben plötzlich nichts mehr wert sein könnten, dass sie verloren gehen könnten, weil die Bank in Konkurs geht. (Abg. Krainer: Was haben die die letzten 40 Jahre gehabt? – Gegenruf des Abg. Kickl.)
Was haben die in den letzten 40 Jahren gehabt? – Sie haben in den letzten 40 Jahren die Sicherheit gehabt, dass unsere Wirtschaft tadellos funktioniert und nichts passieren kann. Und jetzt erleben sie seit einem Jahr Tag für Tag, Woche für Woche, dass das alles nicht mehr stimmt, dass alles in Schwebe ist und dass Fürchterliches passieren könnte. – Daher: Geben wir ihnen diese Möglichkeit!
Der Antrag von mir und von Freunden von mir sagt nichts anderes, als dass wir eine Möglichkeit, die uns auch die EU einräumt, die ja eigentlich eher rigoros mit solchen Sachen umgeht, nutzen und diese Frist bis 31. Dezember 2010 erstrecken.
Im Sinne unserer fleißigen und braven Mitbürger kann ich Sie nur bitten, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
13.27
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
13.28
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie heißt es so schön? – „Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube!“ und sage offen: Ich bin heute enttäuscht, und ich nenne die Enttäuschung auch beim Namen. Die Enttäuschung lautet: Werner Kogler, Lutz Weinzinger und Sepp Bucher. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Warum? – Weil das drei Kollegen aus dem Finanzausschuss sind, die ich überaus schätze, mit denen immer sehr sachlich-konstruktive und menschlich durchaus sympathische Gespräche möglich waren, und die – ich bin immer um Konsens bemüht – immer alle Informationen, die sie haben wollten, auch bekommen haben.
Ich glaube, wir haben im Finanzausschuss ein Klima, wo man wirklich sagen kann: Es bleibt nichts verborgen, es kann jede Frage gestellt werden. Wir machen immer wieder, gemeinsam mit Kollegem Krainer von unserem Koalitionspartner, informelle Fraktionsführerbesprechungen, immer wieder mit dem Angebot: Wenn ihr Probleme habt, wenn ihr Fragen habt, wenn etwas unklar ist, dann setzen wir uns zusammen und versuchen wir, das zu lösen!
Daher bin ich heute enttäuscht, weil ich gerade die Argumente dieser Kollegen – und alle drei Kollegen wissen das – immer ernst genommen habe, immer wieder bestrebt war, ihre Zustimmung zu bekommen. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das Fernsehen ist schon weg!) Wir haben auch heikle Dinge gemeinsam hier beschlossen; ich sage nur: Bankenpaket. Das war damals nicht einfach, aber wir haben es gemeinsam beschlossen. Gemeinsam tragen wir die Verantwortung.
Jetzt bei diesem Amtshilfegesetz schaut es plötzlich anders aus. Aber nicht deshalb, weil der Inhalt des Gesetzes schlecht wäre. (Abg. Mag. Kogler: Doch!) – Herr Kollege Kogler, ich weiß, was Sie denken, ich weiß, was Sie als Geschäftsführender Klubobmann offensichtlich sagen müssen. Es geht längst nicht mehr um den Inhalt des Gesetzes, sondern es geht darum, dass Sie jetzt offensichtlich versuchen, politische Tauschgeschäfte zu machen. (Abg. Mag. Kogler: Das darf man eh nur bei der ÖVP!)
Sie wissen, das ist eine Materie, die einer Zweidrittelmehrheit bedarf, und sagen: Okay, auch wenn das Gesetz in Ordnung ist, wollen wir einen Kaufpreis dafür haben! – Ist ja an sich nicht unanständig, aber ich darf trotzdem sagen, dass ich schon ein bisschen menschlich enttäuscht bin. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)
Peter Westenthaler, deshalb bin ich aber nicht pessimistisch, sondern durchaus optimistisch, weil ich mir gerade bei diesen drei Kollegen, meine Damen und Herren, nicht vorstellen kann, dass sie die Verantwortung für Sanktionen gegen Österreich übernehmen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Der Markt ist immer ein Tauschgeschäft, oder nicht?)
Auch wenn jeder Vergleich hinkt (Abg. Ing. Westenthaler: Aber geh, hör auf!), Peter Westenthaler: Es ist schon einmal in diesem Land Politikern nicht gut bekommen, Sanktionen gegen Österreich gutzuheißen. (Abg. Ing. Westenthaler: Sind gescheitert!) Du erinnerst dich daran! (Abg. Mag. Kogler: Wer sagt denn das? Das wird immer absurder!) Daher bin ich durchaus optimistisch, dass es uns gelingen wird, bis Anfang September, wenn die G 20 wieder tagen, hier noch zu einem Konsens zu kommen. Ich bin optimistisch. Ich bin zwar heute enttäuscht, bin aber optimistisch, was die Gesprächsbasis der nächsten Wochen und Monate betrifft.
Wir werden hier zweifellos so wie bisher dafür Tag und Nacht zur Verfügung stehen – auch die Experten des Finanzministeriums.
Ich erwähne ausdrücklich: Kollege Kogler hat sich wirklich intensivst erkundigt, hat immer wieder Kontakte gehabt – ich kenne die Kontakte – mit dem Finanzministerium, mit dem Kabinett des Finanzministers, mit Steuerrechtlern, und, und, und. Ich schätze das wirklich, denn ich habe gerne Gesprächspartner, Verhandlungspartner, die kompetent sind, mit denen man in der Sache wirklich reden kann.
Ich habe auch im Hauptausschuss unlängst gesagt – Herr Mag. Kogler, Sie wissen es –, ich nehme Ihre Argumente wirklich ernst. Ich sage ganz offen: Das sage ich nicht über jeden hier vom Rednerpult aus, aber ich nehme Ihre Argumente wirklich ernst. Und ich bin überzeugt davon, wir werden noch eine Lösung finden.
Worum geht es denn, meine Damen und Herren? – Zu glauben, Österreich könne sich als einziges Land von OECD-Standards ausnehmen (Abg. Dr. Pirklhuber: Ja! – Abg. Mag. Kogler: Das sage ich Ihnen schon seit drei Jahren! Ich bin der Einzige, der überhaupt argumentiert hat in diese Richtung!), noch dazu, wo ja das Bankgeheimnis für Inländer völlig unangetastet bleibt?
Herr Kollege Weinzinger, Sie wissen: Den lieben kleinen Sparer, den Sie da so herzzerreißend erwähnt haben, tangiert das ja überhaupt nicht. Es geht nur darum, dass wir unter vier Voraussetzungen bei der Amtshilfe nicht sagen können: Bankgeheimnis, es gibt keine Amtshilfe!
Die vier Voraussetzungen sind:
Es muss ein ganz konkreter Fall sein. (Abg. Ing. Westenthaler: Wo hört das auf?)
Es muss ein steuerlich relevanter Zusammenhang sein.
Es müssen Geldflüsse in Österreich nachgewiesen werden.
Und es muss der anfragende Staat erklären, dass er alle innerstaatlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat.
Nur unter diesen vier Voraussetzungen können wir dann, im Gegensatz zu bisher, nicht sagen: Bankgeheimnis, wir geben euch keine Auskünfte!
Die politische Botschaft lautet: Das Bankgeheimnis für Inländer, für den berühmten kleinen Sparer, bleibt völlig unberührt, aber wir wollen nicht Ausländer, die Steuerbetrüger sind, schützen. Das ist die Botschaft.
Noch einmal: Bei aller Enttäuschung heute über die drei genannten Kollegen bin ich optimistisch, bin ich überzeugt davon, dass sie nicht haben wollen – alle drei wollen das nicht haben –, dass Sanktionen gegen Österreich beschlossen werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.33
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
13.33
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Stummvoll, es ist schon interessant, dass Sie sich jetzt menschlich so tief betroffen fühlen und das jetzt ändern wollen, aber vielleicht sind Sie auch menschlich zutiefst getroffen, wenn das alles stimmen sollte. Und ich glaube nicht – ich verwahre mich auch dagegen; es war ja heute am Vormittag schon die Diskussion darüber –, dass da jetzt Steuerhinterzieher geschützt werden.
Ich verwahre mich wirklich dagegen, dass Gewerbetreibende, Unternehmer, auch erfolgreiche Unternehmer, so einfach pauschal als „Steuerhinterzieher“ verunglimpft werden. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) Wenn das so sein sollte, Herr Kollege Stummvoll (Abg. Dr. Stummvoll: Ausländer!), dann gebe ich Ihnen einen guten Tipp: Fahren Sie ins Kleine Walsertal, dort gibt es eine Raiffeisenbank. Im Kleinen Walsertal, wissen Sie das? (Abg. Mag. Kogler: Jungholz!) Das ist eine der kleinsten Banken Österreichs mit einer Bilanzsumme von 1 Milliarde €, 2 Milliarden € Vermögen, und die Einlagen sind im letzten Jahr trotz Krise um 15 Prozent gestiegen. Dann fahren Sie dort zu Raiffeisen und fragen Sie nach, ob dort lauter Steuerhinterzieher und Steuerbetrüger sind. – Ich sage: nein! (Abg. Mag. Kogler: Ich sage: ja!)
Da Sie, Herr Kollege Stummvoll, gesagt haben, es sei so viel diskutiert worden und Sie hätten so viel Auskunft gegeben: Ja, aber entweder unvollständig oder unrichtig! Bis zum Ausschuss haben Kollege Bartenstein – erinnern Sie sich? – und auch noch andere Ihrer Kollegen allen Ernstes in der Öffentlichkeit behauptet: Österreicher sind nicht betroffen! – Das ist falsch. Das wissen Sie mittlerweile, Herr Kollege Stummvoll. Es sind natürlich jene Österreicher betroffen, die im Ausland steuerpflichtig sind – die berühmten 183 Tage. Das sind Tausende Unternehmer, arbeitende Menschen in Deutschland, in Europa – egal, wo –, die in Österreich zum Beispiel Konten haben.
Das schaue ich mir an, wenn dann irgendeine deutsche Behörde kommt, auf eine Vernaderung oder auf eine Verdachtslage hinauf, und dann bei diesen Österreichern einfach in der Bank Einschau nimmt. Da bin ich dagegen, und da stelle ich mich schützend vor die Österreicher, die auch im Ausland tätig sind, denn die kommen irgendwann einmal zurück in unser Land, vielleicht mit mehr Wertschöpfung. (Beifall beim BZÖ.)
Das ist der Punkt. Und das ist einfach nicht okay, dass Sie den Österreichern suggerieren, dass da nichts passiert.
Bis jetzt gab es das auch, es musste ein Finanzstrafverfahren laufen – dann genügt die reine Verdachtslage. Ich bin der Meinung, dass das eine Sache ist, die man sich genauer anschauen muss, die man diskutieren muss, denn es kann nicht so sein, dass Österreich auf den kleinsten Druck der internationalen Gemeinschaft hin, wenn man so will, sofort seine Errungenschaft des Bankgeheimnisses über Bord wirft.
Wir sagen daher: Hände weg von diesem Bankgeheimnis! Nicht einmal einen Zipfel aufmachen, denn wenn man einmal ein bisschen etwas aufmacht, was kommt dann als Nächstes! Gibt es dann weitere Schritte, wenn wir einmal diesen Schritt gemacht haben? Wird das weiter gelüftet? Oder was ist das Ganze? Ist das nicht vielleicht ein politischer Abtausch des Finanzministers, indem er nach seiner Reise durch den Osten sagt: Passt auf, ihr helft mir ein bisschen bei der Raiffeisen-Förderung, und dafür kommen wir euch beim Bankgeheimnis entgegen!? – Für solche politische Deals sind wir nicht zu haben, wenn Sie das meinen, Herr Kollege Stummvoll. Das wollen wir nicht, das kommt für uns nicht in Frage. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.)
Außerdem stelle ich mir die Frage: Wovor fürchtet sich diese Regierung? Herr Kollege Krainer, Herr Pendl, Herr Staatssekretär, wovor fürchten Sie und der Herr Finanzminister sich? – Vor grauen Listen? Weil da irgendjemand droht, Österreich werde auf einer grauen Liste stehen? Auf Nachfrage sagt uns der Herr Staatssekretär, da werde es vielleicht Sanktionen gegen Österreich geben.
Ich sage Ihnen heute: Es wird keine Sanktionen geben, denn die EU – nicht wir, sondern die EU! – hat aus 1999/2000 gelernt. Und wenn es wirklich so sein sollte, dass die Europäische Gemeinschaft gegen ein Mitgliedsland wegen dieser Frage Sanktionen auf den Plan ruft, dann muss man wirklich die Frage stellen, was solch eine Gemein-
schaft überhaupt wert ist. Und dann müssen wir uns erst recht wehren und aufrecht dorthin gehen und nicht mit gekrümmtem Buckel. Das ist etwas ganz Wichtiges. (Beifall beim BZÖ.)
Noch etwas zum Ablauf, weil wir heute schon so viel über den Parlamentarismus gesprochen haben (Abg. Krainer – in Richtung des Abg. Dr. Stummvoll –: Kollege Stummvoll, bei denen, wo Sie gesagt haben, nicht alle schätzen Sie wegen der Fachkenntnis, könnte es sein, dass es Betroffene im Raum gibt, die zuhören?): Das ist ja auch nicht wahr, Herr Kollege Stummvoll, Herr Kollege Krainer, wie Sie im Parlament mit dieser Materie umgehen.
Erstens gibt es einen Abgeordneten Krainer, der uns im Ausschuss nicht etwas erklärt und dort nicht mit uns diskutiert, um uns vielleicht zu gewinnen, sondern der uns beschimpft und uns etwas schlecht behandelt – erinnern Sie sich daran, was im Ausschuss vorgefallen ist! Das ist nicht die Art und Weise, wie wir zusammenarbeiten wollen.
Aber auch Folgendes: Während wir das noch im Ausschuss verhandelt haben, also als es noch nicht einmal durch den Ausschuss war, geschweige denn im Plenum beschlossen, hat am selben Vormittag der Ministerrat bereits eine Verhandlungsvollmacht beschlossen. Geht man so mit dem Parlament um, dass man sagt: Was dort passiert, ist uns völlig egal, wir beschließen gleich einmal eine Verhandlungsvollmacht, wir verhandeln gleich, denn das Parlament ist ohnehin unwichtig!? – Das ist auch im Zusammenhang mit dieser Materie nicht in Ordnung.
Wenn Sie hier sagen: Jawohl, es gibt auch Forderungen der Opposition, vielleicht auch im Hinblick auf die Diskussion über Zweidrittelmehrheiten!, dann ist es erstens politisch legitim, wenn man fragt: Wie schauen Minderheitsrechte aus? Wie geht man überhaupt mit der Opposition in diesem Hohen Haus um? – Das ist eine legitime Frage. Zweitens dürfen Sie nicht vergessen, dass das nicht die letzte Materie in diesem Hohen Haus sein wird, die einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Ich glaube, es kommt sogar in diesen Tagen noch eine, bei der Landesverteidigung. Sie werden uns noch öfter brauchen, nämlich mindestens eine der drei Oppositionsparteien.
Gehen Sie daher in sich und überlegen Sie, was wir heute bei der Einwendungsdebatte diskutiert haben, ob die Art, wie man mit der Opposition in diesem Hohen Haus umgeht, sinnvoll ist.
Ich sage das jetzt völlig abgekoppelt vom Inhalt: Es ist nicht sinnvoll. Sie sollten die Opposition geschäftsordnungsmäßig einbinden und nicht ausschließen, und Sie sollten nicht drüberfahren, sondern ordentlich diskutieren. Das ist eine legitime Forderung, die wir stellen und die zu berücksichtigen wir Sie bitten. Andernfalls werden Sie für Materien, die einer Zweidrittelmehrheit bedürfen, keine Zustimmung bekommen, wenn nicht einmal ordentlicher Parlamentarismus auf der Tagesordnung steht. (Beifall beim BZÖ.)
13.38
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krainer. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
13.39
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zum Vorwurf, dass ich im Ausschuss jemanden beschimpft hätte: Kollege Stummvoll hat gesagt, es gibt Kollegen, die für ihre Sachkenntnis bekannt sind. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben gesagt, Sie haben eh nicht zugehört!) Und es gibt Kolleginnen und Kollegen, die sind für ihre Ehrlichkeit bekannt, und es gibt andere, die sind auch amtsbekannt, weil sie halt unehrlich sind. Kollege Westenthaler fällt für mich in diese zweite Kategorie, und so ernst zu nehmen
ist das, was er von sich gibt. (Abg. Ing. Westenthaler: Der nächste Baustein für die Zweidrittelmehrheit! – Abg. Ursula Haubner: Diese Überheblichkeit!)
Ich bin dafür, dass wir hier eine sehr offene und ehrliche Diskussion führen, nämlich auch über die Frage Bankgeheimnis insgesamt. Und wenn Minister Pröll hier in der Diskussion sagt – das muss ich auch kritisieren –, dass wir sicher keinen automatischen Informationsaustausch machen, sondern nur einen Informationsaustausch auf Anfrage, dann gehört in Wirklichkeit zur Ehrlichkeit dazu, zu sagen: Österreich hat sich bereits verpflichtet (Abg. Mag. Kogler: Richtig!), am automatischen Informationsaustausch teilzunehmen! (Abg. Mag. Kogler: Zinsenrichtlinie!)
Das war unter der Regierung Schwarz – Blau/Orange. Der Klubobmann und andere Vertreter aus dieser Zeit, die das heute kritisieren, sitzen da. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Die Freiheitlichen haben einen einzigen Finanzminister in der Geschichte der Zweiten Republik gestellt, das war Karl-Heinz Grasser. Grasser war jener Finanzminister, der im Europäischen Rat zugestimmt hat, dass sich Österreich verpflichtet, am automatischen Informationsaustausch teilzunehmen, ohne irgendein Bankgeheimnis. (Abg. Ing. Westenthaler: Im Rahmen des Bankgeheimnisses!)
Beim automatischen Informationsaustausch gibt es überhaupt kein Bankgeheimnis mehr, da gibt es für einen Betroffenen überhaupt kein Rechtsmittel mehr. (Abg. Neubauer: Wieso muss man es dann verhandeln, wenn es das ohnehin nicht mehr gibt?) Bitte, erkundigen Sie sich beim Kollegen Bucher; der hat zumindest eine gewisse Sachkenntnis! – Das ist die erste Sache.
Offen und ehrlich diskutieren. Das heißt, es muss uns klar sein, nicht Österreich entscheidet, wie lange wir noch das Bankgeheimnis haben, sondern es entscheiden Andorra, die Schweiz, Liechtenstein. Sobald die nämlich den Informationsaustausch auf Anfrage machen, wie wir das jetzt machen wollen oder heute auch noch nicht, aber wie wir es früher oder später machen werden müssen, hat sich Österreich bereits verpflichtet, am automatischen Informationsaustausch teilzunehmen. – Das ist das Erste, das man klar sagen muss. (Abg. Ing. Westenthaler: Wenn Sie so weitermachen, bekommen Sie es nicht mehr!)
Jene, die sich hier als Hüter des Bankgeheimnisse aufspielen, kommen von genau jener Partei, wo der Finanzminister bereits zugestimmt hat, dass das überhaupt nicht mehr gilt, nicht einmal mehr der Standard, den wir jetzt haben. Der Standard, den wir jetzt einführen wollen, ist derselbe, der für einen Österreicher gilt oder für einen Steuerpflichtigen in Österreich, um das korrekt zu sagen.
Wenn ein Finanzamt, die Finanzbehörde der Meinung ist oder den Verdacht hat, es würden Steuern hinterzogen, wird ein Verfahren eingeleitet, und es wird das Bankgeheimnis auch für jemanden, der in Österreich ist, einfach aufgehoben, mit Berufungsmöglichkeit für den Einzelnen. Genau der gleiche Standard gilt jetzt für einen, der in Deutschland steuerpflichtig ist.
Jedes Jahr wird auch das Bankgeheimnis für Menschen, die in Österreich steuerpflichtig sind, aufgehoben. Genauso soll das in Zukunft auch sein, wenn jemand nicht in Österreich steuerpflichtig ist, weil es nämlich darum geht, dass das Bankgeheimnis auch heute kein Schutz bei Steuerhinterziehung in Österreich ist. Das kann einfach auf Antrag der Finanzbehörden mit einem ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren aufgehoben werden. Jetzt erklären Sie mir, wieso jemand, der in Deutschland steuerpflichtig ist, rechtlich besser gestellt sein soll als jemand, der in Österreich steuerpflichtig ist. Dafür gibt es überhaupt keinen Grund. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie sagen, Österreicher sind nicht betroffen! – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)
Ich sage ganz klar: Nein, wir wollen Steuerhinterzieher nicht schützen, überhaupt nicht, wurscht, ob das Österreicher, Deutsche, Amerikaner oder was auch immer sind. Wir sind gegen Steuerhinterziehung und wir werden es auch nicht zulassen, dass österreichische Gesetze für Steuerhinterziehung missbraucht werden. (Abg. Neubauer: Für das Protokoll: Kein Applaus bei der SPÖ!) Das ist die wesentliche Frage, um die es hier geht, nämlich Steuerhinterziehung.
Wenn sich FPÖ und BZÖ hier vor die Steuerhinterzieher stellen und diese schützen wollen, sollen sie es tun. Das tun wir nicht. (Abg. Strache: Ihre Stiftungen wollen wir nicht schützen!) Wir sind der Meinung, jeder soll Steuern zahlen – egal, ob er in Österreich, denn da gilt das Bankgeheimnis für ihn nicht, oder in Deutschland steuerpflichtig ist. (Beifall bei der SPÖ.)
13.43
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Eingestellte Redezeit: 7 Minuten. – Bitte.
13.43
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Ich darf mit einem Zitat beginnen; es ist vom 29. Feber 2008 aus einem Gastkommentar in der Zeitschrift „FORMAT“, der den Titel trägt: „Steuerbetrug und Geldwäsche bekämpfen“. Da heißt es – ich zitiere –:
„Die anderen Länder werden es sich nicht mehr gefallen lassen, dass einzelne Staaten sich als sicherer Hafen für Steuerflüchtlinge und Vertreter des organisierten Verbrechens andienen.“
Und weiter: „So sollten endlich Intention und Inhalt der EU-Zinsenrichtlinie umgesetzt werden.“ – Das ist das, was vorher gemeint wurde.
Weiter: „Die Entschärfung des Bankgeheimnisses“ ist unausweichlich. – Diesen Kommentar habe ich selbst verfasst. Er ist abgedruckt worden wie viele andere auch.
Bereits seit Jahren ist es so, dass Vertreter der Grünen die einzigen Wirtschafts- und Finanzpolitiker überhaupt sind, die sich diesem Thema offen genähert haben. Alle anderen haben es anders gehalten. (Beifall bei den Grünen.)
Das ist auch zu akzeptieren, weil man nämlich auch einen anderen Zugang dazu haben kann. Ich respektiere auch die Haltung des Abgeordneten Westenthaler oder das, was die FPÖ-Fraktion vorgebracht hat, wenn das sozusagen das Anliegen ist. Ich meine nur – und da sind wir eben völlig unterschiedlicher Meinung, obwohl wir uns in anderer Sache dann treffen –, dass es tatsächlich erstens aus inhaltlicher Überzeugung und zweitens auch aufgrund sinnvoller internationaler Vereinbarungen da Änderungen geben wird müssen. Wir werden ja dann noch darüber reden: Ja, aber welche denn? Sind sie ausreichend, sind sie die richtigen?
Ich mache nur bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam, dass es ja nicht nur bloß darum geht, hier irgendwelche lustigen Mätzchen zu machen, sondern dass vielleicht auch die Einwände, die Bedenken, die Verbesserungsvorschläge gegenüber dem vorliegenden Gesetz, dem Amtshilfe-Durchführungsgesetz, nicht nur ernst genommen werden sollten, sondern dass vielleicht zumindest der Versuch gestartet werden sollte, dass diese auch eingearbeitet werden, denn dann würde es vielleicht eine Zustimmung geben. Aber von dem Versuch ist ja keine Rede. Auf das werden wir ja noch zu sprechen kommen.
Ich sage des Weiteren noch einmal für das Protokoll, denn das wird ja in der Zukunft möglicherweise wirklich wichtig sein, dass nachgezeichnet werden kann, wer sich wann wie verhalten hat, dass die Grünen im „Standard“ vom 25. Feber 2008 ganz klar
darauf hingewiesen haben, dass die OECD-Regeln, die ja schon seit drei Jahren in dieser Form existieren, seit drei Jahren liegt Österreich da schon daneben, eine Rolle spielen werden. Das geht in das heurige Jahr hinein, Anfang März ist es ja wirklich losgegangen. Österreich musste seinen Vorbehalt unter dem Druck – jedenfalls hat es auf einmal der Herr Finanzminister so dargestellt – aufgeben, und plötzlich sollen OECD-Regeln gelten.
Da haben wir – ich darf die APA vom 13. März 2009 zitieren – gesagt: „,Sollten Änderungen notwendig sein, werden die Grünen für Verhandlungen bereit stehen‘“. – 13. März 2009!
Wir haben uns auch mit dem Ministerium in Verbindung gesetzt, da hat Kollege Stummvoll schon recht. Nur muss es schon den Abgeordneten vorbehalten bleiben, die hier nach ihrem Gewissen und auch nach einer Haltung abzustimmen haben, wie sie die Vorlagen, die kommen, bewerten. Es ist ja mitnichten so, dass wir hier nicht Fragezeichen und Einwände formuliert hätten. Ich darf diese jetzt einfach einmal in aller Ruhe vorbringen.
Das vorliegende Amtshilfe-Durchführungsgesetz erfüllt möglicherweise gar nicht die OECD-Regeln, auf die Sie so wert legen. Sie sagen immer, Sie haben das wortwörtlich abgeschrieben. Das stimmt ja schon erstens einmal überhaupt nicht. Ich flechte hier ein, warum man auch sehr misstrauisch sein darf. Da stimme ich wieder den RednerInnen der freiheitlichen Fraktion und dem Herrn Westenthaler zu. Da wird getrickst und geschummelt, dass sich die Balken biegen.
Ich zitiere Pröll: „das Bankgeheimnis bleibt ungetastet!“, und vor allem in der Folge, es bleibt für die Österreicher unangetastet. – Das stimmt nicht! Das macht mir aber auch nichts, wenn es eine gescheite Regelung ist, denn da geht es ja um etwas anderes. Es ist nur auffällig, dass in der öffentlichen Darstellung getrickst und geschummelt wird. Das Hauptproblem ist allerdings – und das ist ja mit freiem Aug und Ohr erkennbar und hörbar –, in Berlin wird so geredet und in Wien wird so geredet. Für die Kamera wird diese Haltung eingenommen. (Der Redner stellt eine kameragerechte Haltung dar.) Das ist genau diese Doppelbödigkeit, die das Haus immer wieder erreicht und die die ÖVP zu verantworten hat; das können Sie perfekt. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)
Wenn Sie auf frischer Tat ertappt werden, dann gehen Sie nicht auf die anderen los, sondern schauen Sie einmal, wie man das ins Reine bringen könnte!
Jetzt kommen andere Einwände als von Vorrednern zum Amtshilfe-Durchführungsgesetz. Wir beginnen bei den Voraussetzungen dafür. Es ist nicht klar, ob hier schon wieder mit gleicher Zunge gesprochen wird. Die berühmte Geschichte, ja, wenn ein Verdacht vorliegt. In Berlin wird gesagt, ja, das ist ohnehin ein bisschen weitergehend, das passt schon. Da trifft man sich auch mit Steinbrück. In Wien wird gesagt, ja, wenn das wirklich, da muss schon fast ein Steuerbetrug, aber jedenfalls – was weiß ich. Das ist nicht das Gleiche.
Wissen Sie, welches Problem wir erzeugen, nämlich im Zusammenhang mit der zweiten Geschichte? Jetzt sind schon die Voraussetzungen nicht klar. Wenn Sie den Kommentar zu Artikel 26 OECD-Musterabkommen lesen, werden Sie daraufkommen, dass das nicht ganz mit dem übereinstimmt, was hier öffentlich verkündet wird. Wenn man die Erläuterungen des Gesetzes liest, hat man einen ähnlichen Eindruck.
Jetzt kommen wir zur Überprüfung. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Es ist das Gesetz so angelegt, dass im Zuge eines Verfahrens, das relativ lange dauert – das werde ich auch noch extra ausführen –, die österreichische Behörde angehalten ist, zu überprüfen, ob die ausländische Behörde alles unternommen hat – und zwar wird bei uns wie-
der so erzählt: ganz streng –, dass das Ansuchen in Österreich überhaupt sozusagen genehmigungsfähig wird.
Ich halte das für einen Schwachpunkt dieses Gesetzes, denn das führt ja dazu, dass zwei verschiedene staatliche Behörden einander gegenseitig nach dem jeweils anderen staatlichen Recht auf die Finger klopfen sollen. Meines Erachtens gehört da noch nachgeschärft in Bezug auf eine Klarstellung. – Ja, hinter vorgehaltener Hand hört man dann etwas anderes, nämlich: So heiß wird das nicht gegessen wie gekocht! Und jetzt heißt es wieder: Das reicht doch, wenn der Betreffende gefragt worden ist; das ist schon ausreichend! – In den Erläuterungen aber steht etwas anderes.
In diesem Zusammenhang ist auch interessant, welcher Fristenlauf da erzeugt wird: Die österreichische Behörde muss das einmal entgegennehmen – na die werden ein bisserl brauchen, kann ich da nur sagen –, und sie muss zwingend den Betreffenden im Ausland verständigen, und zwar ohne jegliche Ausnahme; das wird noch ein eigenes Problem aufwerfen. Der Betreffende hat dann vier Wochen Zeit, sich zu überlegen, ob er dagegen beruft.
Beruft der Betreffende, kommt wieder die Behörde in Österreich ins Spiel, die im Übrigen erst vom Minister benannt werden muss, die gibt es ja noch nicht. Die Behörde braucht Zeit – und dann sind es noch einmal sechs Wochen Frist, in der der Betreffende berufen kann; deshalb wird das Ganze ja gemacht.
Ich respektiere den Versuch, da ein rechtsstaatliches Verfahren nachzubilden – das ist an sich ein respektierenswerter Gedanke –, nur werden da Fristenläufe erzeugt, die möglicherweise dem gar nicht genügen, was seitens der OECD verlangt wird, die jedenfalls den Partnern im Doppelbesteuerungsabkommen nicht genügen werden.
Dieses Amtshilfe-Durchführungsgesetz ist ja sozusagen nur eine Krücke für dazwischen – und das sagt gar nichts, denn am Schluss kommt es auf die Vereinbarungen mit den Ländern an, und da werden wir sehen, was auf dem Tisch liegt. Solange Sie nicht ein Doppelbesteuerungsabkommen mit jenen Ländern vorlegen, wo es Kritik gab – Frankreich, Deutschland zum Beispiel –, ist nicht überprüfbar, ob das halten wird.
Wir haben den Eindruck, dass man in Deutschland gar nicht weiß, wie das in Österreich gelöst werden soll; spätestens aber bei der Verhandlung zum Doppelbesteuerungsabkommen muss die Katze aus dem Sack.
Wenn verwiesen wird auf unser ADG, dann kommen wir zum nächsten Problempunkt, den wir uns damit einbrocken und die OECD auch möglicherweise dagegen halten kann: Wir schreiben ins Amtshilfe-Durchführungsgesetz verpflichtend hinein – ich habe das schon erwähnt, und ich glaube, das ist schon der fünfte Kritikpunkt, jedenfalls ein weiterer offener Punkt –, dass der Betroffene verständigt werden muss. – Nach der Diktion Pröll ist der Betroffene ohnehin ein potentieller Steuerhinterzieher – oder auch ein Betrüger.
Wenn das Ganze also so ist, dann sagt die OECD, und zwar völlig zu Recht: Es muss doch möglich sein, Ausnahmen zu haben, damit diese ganzen Auskunftsbegehren, eben durch diese Verständigungspraxis nicht dazu führen, dass der Zweck der Untersuchung vereitelt wird! Sozusagen vulgär übersetzt: Man kann doch nicht jeden Gauner davon verständigen, dass ermittelt wird, denn dann schafft dieser doch die Beweise auf die Seite!
Logisch, dass das ein großes Problem ist. In den OECD-Richtlinien wird daher davon ausgegangen, dass es Ausnahmebestimmungen gibt. Mit diesem Amtshilfe-Durchführungsgesetz wird das jedoch völlig vereitelt; es gibt keine einzige Ausnahme! Das
heißt, am Schluss der Übung können wir nicht einmal sicher sein, ob das von jenen akzeptiert wird, denen Sie folgen wollen.
Sie von SPÖ und ÖVP behaupten ja, wir müssen das wegen der OECD machen; Sie behaupten ja, es drohen von dort internationale Sanktionen, können dem Parlament aber nicht einmal vorlegen, dass das von diesen Institutionen überhaupt akzeptiert wird! Vorher kann man dem doch überhaupt nicht zustimmen, denn sonst haben wir ja in drei Monaten sozusagen den gleichen Tango hier herinnen!
Wenn schon sanieren, dann anständig und auch eine anständige Bekämpfung des Steuerbetrugs – und nicht immer dieses doppelte Spiel! (Beifall bei den Grünen.)
In Österreich gibt es Praktiken, die mit diesem Gesetz überhaupt nicht ausgeräumt werden können; der Ort Jungholz in Tirol ist ja in diesem Zusammenhang bereits erwähnt worden. Und wie Sie sicherlich wissen, bietet die RAIKA Jungholz ein „Goldfinger-Nummernkonto“ an.
Ich darf zitieren „Goldfinger“ RAIKA Jungholz, und zwar aus der Eigendarstellung des Geschäftsberichtes:
Alle personenbezogenen Informationen lagern sicher verwahrt in einem Datensafe und sind nur einem kleinen, ausgewählten, streng reglementierten Personenkreis zugänglich. – Zitatende.
So will man das Anonymitätsverbot unterlaufen. Der Kunde ist zwar der Bank bekannt, aber es wird sozusagen alles weggesperrt und es gibt nur mehr die Nummernkonten. – Das ist doch nicht in Einklang zu bringen mit den OECD-Vorstellungen, wie Sie das darzustellen versuchen.
Sie von der Koalition sagen, es müsse ja ein Name für die Abfrage bekannt sein. Dieser Name ist aber nirgends bekannt; das kann nicht abgefragt werden!
Ein weiteres Problem: Wenn Sie die Fristen auf ein halbes Jahr bis auf ein Jahr verzögern, dann schaue ich mir an, ob inzwischen tatsächlich alle Daten gesichert werden können, um den Zweck dieser Ermittlung zu erfüllen.
Wenn Sie gleichzeitig solche anonymen Dinge zulassen und das nicht auflösen, dann ist doch Feuer auf dem Dach, dass die ganz großen Fische, um die es ja da in Wirklichkeit geht, Ihnen auch da durch die Finger gehen werden. Entweder die anderen „überreißen“ das nicht – was mir auch nicht recht ist –, aber wenn das auf den Tisch kommt, haben wir neuerlich ein Problem, wenn Österreich mit Deutschland darüber verhandelt.
Doppelbesteuerungsabkommen also auf den Tisch, auf Basis dieses Gesetzes, und wenn dann alles passt, können wir weiterreden! Oder Sie müssen in einer anderen Art und Weise den Beweis antreten, warum mittlerweile noch sechs Punkte zu hinterfragen sind.
Und dann kommen Sie von der Koalition uns nicht damit, wir hätten ohnehin keine konkreten Einwände!
Zum Schluss kommend: Von niemandem kann man es besser lernen als von der ÖVP, dass Verhandlungsmaterien Verhandlungsmaterien sind. Und kein Mensch versteht, wenn Sie drohen, dass die Opposition schuld sei, weil die OECD irgendwas macht. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie können das Gesetz verbessern, und Sie haben es in der Hand, zusätzlich durch ein Ausverhandeln von Zwei-Drittel-Mehrheits-Paketen eine Zustimmung der Oppositionsparteien zu erreichen; also ein ganz ein normaler Vorgang in der Politik; das machen Sie ja sonst jeden Tag: in der Regierung, bei Regierungsverhandlungen und so weiter. – Kommen S’ mir also nicht so daher!
Erklären Sie von SPÖ und ÖVP der Bevölkerung auch, warum der Rechnungshof nicht endlich das Banken-Paket prüfen darf! Wenn Sie wollen, dann sagen Sie halt „Junktim“ dazu. – Wir meinen, wenn wir Zwei-Drittel-Mehrheits-Materien haben, dann verhandeln wir das unter einem. Wir haben einen Antrag eingebracht; den könnten wir bereits am Freitag beschließen. Stellen Sie sich vor, ja, wir könnten uns einig werden, wenn das auch bereinigt wird!
Was Skylink betrifft: Es gibt eine Prüfkompetenz für 25 Prozent. Momentan ist ja nicht einmal gesichert, dass der Rechnungshof da prüfen darf, wie eben bei dieser Affäre, die ohnehin allen sozusagen auf den Keks geht, also diese Affäre beim Flughafen Wien.
Wir brauchen da jedenfalls in Bezug auf eine Zweidrittel-Mehrheit eine Änderung, denn mit einem Einzelauftrag wird das nicht gehen; das ist ein Verfassungsproblem; ähnlich ist das ja auch bei anderen Dingen.
Das ist also ein ganz ein normaler politischer Vorgang, und daher bitte ich die Abgeordneten der ÖVP sowie all jene, die hier drohen – als Nächstem vielleicht dem Herrn Staatssekretär –, den Leuten zu erklären, warum der Rechnungshof das Banken-Paket nicht überprüfen soll. Erklären Sie das doch, bitte! (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Die OECD versteht das sicher; die OECD ist da bestimmt auf unserer Seite, und wir werden auch mit OECD-Vertretern reden.
Die OECD ist sicher dafür, dass in Österreich Transparenz ins Wirtschaftsleben gehört. – Mit dem können Sie uns also nicht mehr „verscheuchen“. – Und zum Thema Verhandlungspraxis: Der Herr Bundesminister für Finanzen war zu der ganzen Materie nicht im Ausschuss, obwohl es angeblich so wichtig ist, hat aber Zeit gefunden, am Gewerkschaftstag mit den christlich-sozialen Gewerkschaftern herumzuschwadronieren. Am gleichen Tag war das! Die Zeit hat Pröll schon gehabt – aber nicht für den Ausschuss.
Heute ist der Finanzminister schon wieder nicht hier, obwohl das angeblich so wichtig ist! Wie stellen Sie sich denn das überhaupt vor?! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Die Grünen haben eine Fünfer-Klubobleute-Runde zusammengetrommelt; das war am Donnerstag voriger Woche. – Das Ergebnis war, dass wir am gestrigen Vormittag die Information erhalten haben, dass das, was sich die Opposition vorgestellt hat, „zu viel“ ist.
Wenn das Ihr Verständnis von professionellem Verhandeln ist, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht, ÖVP! Aber beschuldigen Sie doch bitte nicht andere! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)
13.58
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.58
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Abgeordneter Kogler, ich weiß nicht, ob Sie den Widerspruch bemerkt haben, in dem Sie sich befinden: Sie haben recht, sie waren einer der Ersten, der dieses Thema erkannt hat und massiv dafür eingetreten ist, dass es da zu Änderungen kommt. – Jetzt wollen wir genau diese Änderungen, und Sie sind wieder der Erste, der nicht mitstimmt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) Das ist der große Widerspruch. (Abg. Mag. Kogler: Klären Sie die Widersprüche auf!) Ich sage Ihnen, warum das so ist. (Abg. Mag. Kogler: Erklären Sie sich das selbst ...!) Das kann ich relativ einfach beantworten, Sie müssen mir nur zuhören.
Heute ist Luxemburg von der „grauen Liste“ gestrichen worden. Eines von der OECD anerkannten Doppelbesteuerungsabkommen hat Luxemburg mit Österreich geschlossen. (Abg. Mag. Kogler: Mit Österreich!) – Sie, Herr Abgeordneter Kogler, machen sich also Sorgen um etwas, worum Sie sich keine Sorgen machen müssen! (Abg. Mag. Kogler: Sie leben es nicht einmal vor!) Sie selbst haben das gesagt.
Es ist das oft missverstanden worden von anderen Abgeordneten, so als ob das etwas mit der EU zu tun hätte. Meine Damen und Herren, das ist kein Problem zwischen Österreich und der Europäischen Union, dass wir da vor der Europäischen Union in die Knie gingen oder Angst hätten. – Diese Auseinandersetzung, die wir zu führen haben, ist auf einer anderen Ebene, eben auf der OECD-Ebene angesiedelt.
Daher, um das eingangs ganz klar zu sagen: Der entscheidende Punkt ist die Frage, dass im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise in London beim G-20-Gipfel von der OECD Listen vorgelegt wurden, und Österreich befindet sich leider auf einer „grauen Liste“.
Auf der Ebene der Staatengemeinschaften ist der Druck auf jene Staaten, die sich auf „schwarzen“ oder „grauen Listen“ befinden, enorm erhöht worden, weltweit zu einheitlichen Standards zu kommen, und ich halte das auch für richtig. Unser Problem, wo Sie jetzt sagen, das sei quasi eine Missachtung des Parlaments, ist, dass wir parallel im Parlament die notwendige Zweidrittelmehrheit finden und diese Doppelbesteuerungsabkommen möglichst rasch auf den Tisch legen müssen (Abg. Mag. Kogler: Her damit!), denn am 20. September kommen die Finanzminister der G 20 zusammen (Abg. Ing. Westenthaler: Da fürchten wir uns jetzt!), um dann beim nächsten G-20-Gipfel auch diese Frage zu behandeln, die ein Teil des umfassenden Pakets ist, um gegen diese Finanz- und Wirtschaftskrise mit nachhaltigen Maßnahmen vorzugehen.
Daher – und aus keinen anderen Gründen! – ist das für uns von großer Bedeutung – mit „uns“ meine ich die österreichische Wirtschaft, denn es geht auch um die Sicherung der Arbeitsplätze.
Ich werde Ihnen noch im Detail sagen, wie diese Sanktionen aussehen könnten, denn das ist ohnehin international auch schon festgelegt worden. Im Deutschen Bundestag liegt bereits ein diesbezügliches Gesetz in der Schublade. (Abg. Mag. Kogler: Das haben sie sogar schon beschlossen!) Ich werde Ihnen, weil Sie das immer beiseite wischen ... (Abg. Mag. Kogler: Nein, das haben sie sogar schon beschlossen! – Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Wovor fürchten wir uns? – Nein, wir haben nichts zu befürchten. Von Herrn Kollegen Weinzinger ist das in seiner Rede direkt angesprochen worden, daher werde ich es Ihnen sagen und bitte auch um Verständnis dafür, dass ich schon die notwendige Aufmerksamkeit von Ihrer Seite haben möchte, damit nachher niemand sagt, das sei ihm nicht bekannt gewesen. (Abg. Brosz: Und warum verhandeln Sie das nicht endlich ernsthaft?)
Das ist kein Drohen von meiner Seite her, sondern ich möchte Ihnen nur jene Fakten nennen, mit denen wir konfrontiert sind, wenn wir gemeinsam nicht zur notwendigen Mehrheit kommen. Ohne Rechtsgrundlage sind die Doppelbesteuerungsabkommen, die wir abschließen, natürlich obsolet. (Abg. Mag. Kogler: Warum darf der Rechnungshof die Banken nicht prüfen? Erklären Sie das einmal!)
Daher erster Punkt: Alle in Österreich ansässigen Steuerzahler sind von diesem Gesetz nicht berührt, um das deutlich zu sagen. (Abg. Mag. Kogler: Nein, das ist wahr!) – Das ist wahr. (Abg. Mag. Kogler: Richtig, das ist einmal wahr!) Das ist aber die ganz, ganz große Zahl derjenigen, die in Österreich Konten haben, um das einmal ganz deutlich zu sagen. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie viele Österreicher sind betroffen?)
Ich verstehe es also, ehrlich gesagt, nicht, warum Herr Abgeordneter Westenthaler – ich weiß, er hat ein Herz für den Sport – hier auftritt, um zum Beispiel für Sportler einzutreten, die in Monaco ihren Wohnsitz haben, aber aus irgendeinem Grund, vielleicht weil es der Sponsor will, auch in Österreich ein Konto haben. Da möchte ich hineinschauen können und überprüfen können, ob er ordnungsgemäß seine Steuern zahlt. Da habe ich nichts dagegen. (Abg. Ing. Westenthaler: Sportler habe ich gar nicht gesagt! Gewerbetreibende!) – Es sind vor allem auch Sportler, die im Ausland, zum Beispiel in Monaco, ihren Wohnsitz haben. Genau um diese Österreicher geht es dann auch, die eben schauen, dass sie nicht in Österreich steuerpflichtig werden, sondern aus welchen Gründen auch immer ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Das ist eine ganz kleine Minderheit, aber genau um diese Fälle geht es. Herr Kollege Westenthaler, ich bin gerne bereit, Ihnen das im Nachhinein näher zu erläutern.
Dieses Amtshilfe-Durchführungsgesetz ist eben die Lösung, die Steuersubjekte, die in Österreich sind, auszunehmen. Da ändert sich nichts am Bankgeheimnis. Das Bankgeheimnis bleibt in der Form, wie es ist und wie es die Österreicherinnen und Österreicher schätzen, davon unberührt. Es gibt aber sehr wohl durch dieses Gesetz die Möglichkeit, den internationalen Standards zu entsprechen, die eben von der OECD eingefordert werden.
Es ist ganz genau festgelegt und mit der OECD ausverhandelt; ich selbst konnte das gemeinsam mit Sektionschef Nolz in Paris mit dem Generalsekretär der OECD Punkt für Punkt durchbesprechen. Wir haben diese Vorlagen im Nachhinein auch von der OECD schriftlich übermittelt bekommen, welche Standards wir zu erfüllen haben, damit wir diesen Erfordernissen entsprechen (Abg. Mag. Kogler: Wieso legen Sie das dem Ausschuss nicht vor?), und daher sage ich Ihnen, das, was Luxemburg heute geschafft hat, ist diesbezüglich unser großes Ziel, denn bisher waren wir da im Gleichklang mit Luxemburg und mit der Schweiz unterwegs. Die Schweizer haben auch noch nicht alle Doppelbesteuerungsabkommen, aber wir wollen nicht allein auf der Strecke bleiben.
Daher möchte ich Ihnen schon sagen, was es bedeutet, wenn wir von der internationalen Staatengemeinschaft isoliert stehen bleiben. Das bedeutet, dass wir auf eine „schwarze Liste“ gesetzt werden können, und zwar schon im Herbst dieses Jahres. (Abg. Ing. Westenthaler: Buh!) Jetzt könnte man sagen, mein Gott, auf irgendeiner Liste ist man immer. (Abg. Dr. Moser: Seit 25 Jahren ...!)
Wir wollen in diesem Fall auf keiner Liste stehen. (Abg. Grosz: ... Schmäh!) Warum wollen wir auf keiner Liste stehen? – Stehen wir auf dieser Liste, dann können von den anderen Staaten Defensivmaßnahmen, wie sie genannt werden und wie sie schon festgelegt sind, ergriffen werden, und zwar erstens einmal auf völkerrechtlicher Ebene (Abg. Grosz: Das heißt, die marschieren in Österreich ein!), dass diese Staaten die Doppelbesteuerungsabkommen, die wir abgeschlossen haben und die in unserem Interesse sind, auflösen. Dann haben wir diese Doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr. (Abg. Grosz: Bewaffnet mit Kugelschreibern!)
Was aber wirtschaftliche und steuerliche Sanktionen betrifft, so wäre das für einen Staat wie Österreich – wir haben das heute schon besprochen – mit 60 Prozent Exportanteil von einer fatalen Wirkung, insbesondere mit unserem wichtigsten Wirtschaftspartner, nämlich Deutschland. In Deutschland wurde ein Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz – ein langes Wort – im Bundestag eingebracht, in dem klar festgelegt ist – wie auch in anderen Staaten, zum Beispiel in Frankreich, schon klar gesagt worden ist –, wie man vorgehen möchte. (Abg. Grosz: Lopatka wird uns verteidigen vor dem Einmarsch der EU-Truppe!)
Erster Punkt: die Erhöhung der Quellensteuer auf Zahlungen an diese Staaten, nämlich an uns. (Abg. Mag. Kogler: Ja, eben!)
Zweiter Punkt: die Verweigerung des Abzuges von Betriebsausgaben, wenn der Empfänger in einem solchen Land ansässig ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Fahren Sie einmal rein bei dem Verein!)
Sie müssen sich einmal vorstellen, was das für unsere Unternehmer bedeutet: wie schon gesagt, die Kündigung der Doppelbesteuerungsabkommen, dann eine Verweigerung der Steuerbefreiung bei Beteiligungsgewinnen und eine Reihe weiterer Maßnahmen. (Abg. Mag. Kogler: Das können Sie alles verhindern!)
Meine Damen und Herren, das hätte natürlich massive negative Auswirkungen auf unsere Wirtschaftsbeziehungen, gerade mit Deutschland und mit anderen Staaten. (Abg. Grosz: Wieso macht ihr nichts dagegen?) Das alles, was ich Ihnen hier gesagt habe, ist auch in Berlin besprochen worden und wird von der OECD unterstützt, weil man zu Ergebnissen kommen möchte.
Daher appelliere ich insbesondere noch einmal an Herrn Kollegen Kogler: Ich verstehe es wirklich nicht, dass Sie bei diesem Ansinnen, für das Sie sich in den letzten Jahren so starkgemacht haben, jetzt plötzlich nach Argumenten suchen, die mit der Sache in Wirklichkeit nichts zu tun haben, um nicht mitzustimmen. (Abg. Mag. Kogler: Sie haben noch keinen einzigen Punkt beantwortet!)
Der entscheidende Punkt, darf ich noch einmal deutlich sagen, sind die Doppelbesteuerungsabkommen, dass diese Anerkennung finden. Grundlage für diese Doppelbesteuerungsabkommen ist dieses Amtshilfe-Durchführungsgesetz (Abg. Mag. Kogler: Legen Sie es vor!), aber dieses Amtshilfe-Durchführungsgesetz können wir bekanntlich nur dann beschließen, wenn wir die notwendige Zweidrittelmehrheit bekommen. (Abg. Mag. Kogler: Aber nur in Österreich!)
Daher bitte ich Sie im Interesse des Wirtschaftsstandortes, im Interesse der Arbeitsplätze diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Gott schütze Österreich! – Abg. Ing. Westenthaler: Ich habe gehört, dass der Steinbrück seine Kavallerie schon gesattelt hat!)
14.07
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
14.08
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe sehr genau zugehört, als Herr Kollege Kogler seine Rede gehalten hat, und es war schon bezeichnend für ihn, der sich sonst um Fakten bemüht, dass seine Rede dieses Mal mit Ausdrücken wie „Gerüchte“, „hinter vorgehaltener Hand“ „möglicherweise“, „könnte sein“, „angeblich“ und so weiter nur so gespickt war. (Abg. Mag. Kogler: Aber das ist ja die Ebene, wo der Pröll ...!) Früher einmal hätte man das das mutwillige Produzieren einer „Fama“ genant. Kollege Kogler hat nämlich genau das missen lassen, was er angeblich präsentieren wollte, nämlich Fakten. (Abg. Mag. Kogler: Sechs Punkte!)
Das einzige Faktum war die Frage, ob diese Gesetzesvorlage, wie wir sie heute diskutieren, mit der OECD, dem Artikel 26 und seiner Umsetzung konform und dafür tauglich ist. Das hat Herr Staatssekretär Lopatka klipp und klar beantwortet. Es ist das mit der OECD offenkundig ausreichend besprochen und als tauglich befunden. Damit verstehe ich aber überhaupt nicht mehr, warum Sie nun auf einmal ablehnen, was gerade die Grünen über Jahre immer wieder verlangt haben und was jetzt am Tisch liegt (Abg. Mag. Kogler: Wir haben sogar viel mehr verlangt, etwas anderes!), nämlich Steuerhinterziehungsmöglichkeiten – und ich spreche jetzt ausdrücklich von Möglichkeiten – im Ausland Steuerverpflichteter durch eine Verbesserung der Informationsbereitstellung
hintanzuhalten. (Abg. Grosz: Das macht nur der Herr Voves! Steuern hinterziehen, das tut nur der Herr Voves! – Abg. Mag. Kogler: Wieso soll ich Ihnen das glauben?! Sie haben bis gestern bestritten, dass es das gibt! Die ÖVP hat 20 Jahre gesagt, das gibt es nicht! – Abg. Grosz: Steuern hinterziehen tut nur die SPÖ!)
Daher ist der Verdacht enorm groß – und daher appellieren wir ja so an die Verantwortung der grünen Fraktion –, dass es Ihnen gar nicht um diese Regelung im Sinne aller geht, nämlich Steuerhinterziehungsmöglichkeiten zu reduzieren und zu eliminieren, sondern es drängt sich der Verdacht auf, dass es den Grünen eigentlich um ganz andere Themen geht, um Themen, die überhaupt nichts mit dem vorliegenden Gesetz zu tun haben!
Daher möchte auch ich an Sie appellieren, denn es geht um eine sehr ernsthafte und – für den Wirtschaftsstandort, die Unternehmen und die Arbeitsplätze in diesem Lande – entscheidende Frage. Ob wir am Ende des Tages auf einer „schwarzen Liste“ landen – mit allen Konsequenzen, die Herr Staatssekretär Lopatka sehr korrekt wiedergegeben hat und die tatsächlich ein enorm dramatisches Ausmaß haben – oder eben das mit dem Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das eine taugliche Grundlage für die Adaptierung der Doppelbesteuerungsabkommen ist, vermeiden können, das liegt in der Verantwortung des Hohen Hauses und somit jeder Fraktion. (Abg. Mag. Kogler: ... Rückverweisungen!)
An die Adresse der Freiheitlichen gerichtet, möchte ich Folgendes anmerken: Das Bankgeheimnis, das ein hohes Rechtsgut darstellt, ähnlich wie das Briefgeheimnis und das Telefongeheimnis den einzelnen Bürger davor schützt, dass der Staat willkürlich in seine Privatsphäre eindringt, haben wir konsequent abgesichert. Das ist etwas, was wir alle wollen. Ich habe das früher noch drastischer formuliert und möchte es hier wiederholen: Es gibt in unserer Rechtsordnung und Rechtstradition eben keinen Raum dafür, dass beamtete Voyeure willkürlich und beliebig in den monetären Schlafzimmern unserer Bürger ein- und ausgehen (Abg. Mag. Kogler: Was heißt „willkürlich“?!), und den wird es auch künftig nicht geben, weil wir den § 38 nicht anrühren. (Abg. Mag. Kogler: Bitte! – Abg. Dr. Moser – den Kopf schüttelnd –: Das ist ja ...! – Abg. Ing. Westenthaler: Sie machen’s ja eh nicht! – Abg. Mag. Kogler: Das sind nicht die Deutschen, die ...!)
Es geht ausschließlich um die Frage, ob wir in der Lage sind, mit dem Amtshilfe-Durchführungsgesetz den Artikel 26 der OECD zu erfüllen und seine rechtliche Umsetzung sicherzustellen oder nicht. Diese Verantwortung des Hohen Hauses hiefür, aber auch für alle möglichen Folgen, ist unteilbar. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Ob das die Kunden im Sparkassenverein auch so sehen?)
14.12
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gradauer. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
14.12
Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte etwas zu dem anmerken, was Herr Abgeordneter Krainer gesagt hat, weil er angedroht hat, dass wir daran schuld wären, wenn es zu Sanktionen kommt. Ich möchte schon daran erinnern, Herr Krainer, dass die ersten Sanktionen, die wir auferlegt bekommen haben, auf Ihre Initiative hin passiert sind. Als damals der Wähler entschieden hat, dass es zu einer blau-schwarzen Regierung kommt, da haben Sie von der SPÖ die Sanktionen geradezu herbeigebetet. Ich erinnere an den Herrn Gusenbauer, wie er in Paris mit Sekt – wahrscheinlich war es Champagner – angestoßen und gefeiert hat, dass Österreich unter Sanktionen gestellt worden ist. (Abg. Krainer: Auf die Niederlage Hitler-Deutschlands!) Also so ist
es nicht, lieber Herr Krainer! (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Gegenruf bei der FPÖ: So war es!)
Zum Zweiten möchte ich feststellen, dass wir in Österreich, auch hier im Nationalrat, nichts mehr selber entscheiden können. Die Entscheidungen werden uns vom Ausland aufoktroyiert, wir selber stehen gewaltig unter Druck, und entscheiden tun andere für uns.
Bei diesem Amtshilfe-Durchführungsgesetz geht es aus meiner Sicht in zwei Schritten darum, das Bankgeheimnis in Österreich überhaupt abzuschaffen. Das ist im ersten Schritt einmal für die Ausländer vorgesehen und im zweiten Schritt für die Inländer. Das ist genau wie das Amen im Gebet. (Abg. Strache: Das ist Schritt eins, und dann folgt Schritt zwei!)
Unser Misstrauen lässt sich begründen. Sie erinnern sich daran, dass man uns versprochen hat, dass der Schilling bleibt. Was ist passiert? – Der Euro wurde eingeführt, ohne dass das Volk gefragt wurde. Man hat versprochen, dass die Transitrechte bei der Durchfahrt durch Österreich nicht angegriffen werden. Was ist passiert? – Die Transitrechte sind weg. (Abg. Strache: Temelín! Beneš-Dekrete! Lauter Versprechungen, die nie eingehalten worden sind!) Man hat versprochen, die Uni-Regelungen beizubehalten. Man hat versprochen, dass wir darüber entscheiden können, ob wir in Österreich Genprodukte anbauen dürfen oder nicht, ob wir das wollen oder nicht. Man hat uns auch versprochen, dass die Neutralität bleibt. – All diese Dinge sind in der Zwischenzeit abgeschafft. Was die Neutralität anlangt: Ich erinnere nur an die Tatsache, dass Österreich im Tschad bereits halb im Kriegseinsatz ist.
Uns Freiheitlichen geht es um ein Heimatrecht. Dieses Bankgeheimnis ist genauso wie die Neutralität ein solches. Die Österreicher hängen an diesem Heimatrecht und deshalb sind wir dafür, dass das Bankgeheimnis bleibt, wie es war. Wir wollen auch nicht, dass es zu einer Entwicklung wie in Deutschland kommt und Hartz IV in Österreich eingeführt wird. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Genau!)
Das würde bedeuten, dass es in Österreich, genauso wie in Deutschland, zum „gläsernen Menschen“ kommt und dass jedem, der arbeitslos wird oder eine soziale Unterstützung vom Land bekommen soll, zuerst das Geld – das er sich mühsam über Jahre erspart hat – aus dem Sparguthaben weggenommen wird.
Das wollen wir Freiheitlichen nicht und deshalb kämpfen wir, solange es irgendwie möglich ist, dafür, dass das Bankgeheimnis in der Form, wie wir es kennen, beibehalten wird. Ich hoffe, es bleibt dabei! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
14.16
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bayr. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
14.16
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, die OECD-Grundsätze jetzt nicht nur aus der Froschperspektive zu betrachten, sondern diese Frage der Transparenz von Geldflüssen auch in einen entwicklungspolitischen und internationalen Kontext zu stellen und dabei auch die Frage von Verteilungsgerechtigkeit anzusprechen.
Das Tax Justice Network hat errechnet, dass im Jahr 2005 alleine wohlhabende Privatpersonen etwa 11,5 Billionen US-Dollar in Offshore-Finanzzentren angelegt haben und dass dadurch dem Fiskus weltweit etwa 255 Milliarden US-Dollar entzogen worden sind. Diese Zahl umfasst nur illegale und legale „Steuerschonungen“ beziehungsweise Steuerhinterziehungen von Privatpersonen. Unternehmen sind nicht mitgerechnet; man kann also davon ausgehen, dass die Zahl in Summe um ein Vielfaches höher ist.
Gegen Steuererosion auf globaler Ebene vorzugehen, wird wohl nur mit einem legitimierten und sehr starken internationalen Instrument gelingen. Dafür ist aber letztendlich auch nationalstaatliche Umsetzung und Implementierung dieser Grundlagen, wie eben auch der OECD-Richtlinie, notwendig. Steueroasen, das wissen wir alle, sind fairer Entwicklung abträglich. Es gehen dadurch Einnahmen verloren, die rechtmäßig der Öffentlichkeit zustehen würden, und somit können Ausgaben, wie zum Beispiel für Armutsbekämpfung, Bildung oder Infrastruktur, nicht getätigt werden. Steueroasen sind Zufluchtshäfen für unterschlagene Vermögen von Diktatoren oder Autokraten, die die Rechtsstaatlichkeit aushöhlen.
Die OECD-Grundsätze wären ein sehr wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuerdumping. Darüber hinaus könnten wir noch sehr viele Schritte in Richtung eines gendergerechten, umverteilenden und progressiven Steuersystems weitergehen – mit einer Wirkung, die wir uns wünschen würden, mit einem Mehr an Transparenz über Gewinne von multinationalen Konzernen.
Ich finde es sehr befremdlich, dass die Opposition in dieser Frage nicht mitgeht. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
14.18
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner dazu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Höbart. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
14.18
Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär Lopatka! Hohes Haus! Ich persönlich bin der Meinung – aber auch einige sehr renommierte Wirtschaftsexperten –, dass sich die wirtschaftliche Situation in den nächsten Monaten in keinster Weise bessern wird. Ganz im Gegenteil: Mehr und mehr Unternehmen stellen letztendlich auf Kurzarbeit um und kündigen sogar Mitarbeiter.
Zarte Pflänzchen – wie auch der Herr Vizekanzler immer zu sagen pflegt – einer Wirtschaftserholung sind frühestens erst Mitte des Jahres 2010, eher gegen Ende des Jahres 2010, zu erwarten. Bis dahin werden wir weitere, durchaus bittere Stunden erleben. Ob nun politnahes und auch durchaus als unfähig zu bezeichnendes Management aus den roten und schwarzen Reihen Schuld an solchen Entwicklungen trägt, muss man hier schon einmal diskutieren, meine ich; Stichwort AUA.
Ich sehe hier einen Mann in den Reihen der ÖVP, der vor noch nicht allzu langer Zeit gemeint hatte, die AUA sei selbständig überlebensfähig, was sich jetzt als fataler Fehler herausgestellt hat. Ob gierige Manager – vor allem aus der Finanzwirtschaft – daran Schuld sind, dass sich diese Krise so auswächst, interessiert am Ende des Tages die betroffenen Menschen in keinster Weise.
Der Punkt ist, dass viele Menschen – das hat auch Klubobmann Kopf richtigerweise heute Früh erkannt – die Existenz bereits verloren haben oder eben vor einer sehr, sehr ungewissen Zukunft stehen. Daher ist es nun das Gebot der Stunde, vertrauensbildende Maßnahmen in Richtung der Bevölkerung zu setzen, die letztlich Jahr für Jahr, Monat für Monat, Stunde für Stunde sehr fleißig Arbeit verrichtet und mehr denn je – da muss ich sagen, leider mehr denn je – Steuern entrichtet.
Daher hat die FPÖ sinnvollerweise den Antrag 696/A eingebracht, der die Sache auf den Punkt bringt, den unbegrenzten Haftungsrahmen für private Sparguthaben bis Ende des Jahres 2010 zu verlängern. Diese Verlängerung dieser unbegrenzten Einlagensicherung dient einerseits der Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die österreichische Finanzwirtschaft, ins österreichische Finanzsystem, andererseits aber auch – und das ist letztlich viel, viel wichtiger – dem Schutz der Sparguthaben der
fleißigen und anständigen Bürger in diesem Land. Das muss man hier ganz klar sagen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Großruck.)
Daher, sehr geehrte Damen und Herren, muss ich Sie wirklich alle in die Pflicht nehmen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Großruck) –, diesem Antrag zuzustimmen, denn sonst droht der nächste Verrat an der Bevölkerung in unserem Land. (Beifall bei der FPÖ.)
14.22
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin beziehungsweise der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Hinsichtlich des Gesetzentwurfes in 285 der Beilagen liegen ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Rückverweisungsantrag des Abgeordneten Ing. Westenthaler vor.
Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf betreffend Amtshilfe-Durchführungsgesetz in 285 der Beilagen nochmals an den Finanzausschuss zu verweisen, und ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Damit entfällt die Abstimmung über die Vorlage selbst.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, seinen Bericht 288 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (286 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 682/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955 geändert wird – Bewertungsgesetznovelle 2009 (287 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grosz. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
14.24
Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir diskutieren heute die Regierungsvorlage über das Einkommensteuergesetz, in dem auch die Absetzbarkeit der Betreuungskosten von behinderten Menschen geregelt
wird. Das ist recht und gut, und wir werden diesem auch zustimmen (Zwischenruf des Abg. Rädler), wiewohl wir uns gerade bei der steuerlichen Absetzbarkeit und überhaupt bei der Steuergestion im Bereich Stiftungen noch einige Maßnahmen erwartet hätten.
Wir diskutieren heute auch eine Regierungsvorlage, durch die den österreichischen Haushalten durch Kinderpässe Mehrkosten von knapp 4 € entstehen. Sehr geehrte Damen und Herren vor allem von der großen Koalition! Bei jeder Kleinigkeit – und sei es auch nur, wenn es um Kinderpässe geht – achten Sie auf 4 €, die Sie den Menschen in Österreich aus der Tasche ziehen können. Aber wie verhält es sich eigentlich mit Ihrem eigenen Vermögen, mit dem Vermögen Ihrer Parteien, das Sie – sei es von der SPÖ, aber auch von der ÖVP – reihenweise in Stiftungen parken? (Abg. Großruck: Die ÖVP hat keine Stiftungen!)
Sie parken Ihr Vermögen, Ihre Millionen, in Stiftungen – Julius Raab-Stiftung, Kollege, keine Aufregung. (Staatssekretär Dr. Lopatka: Das ist keine Stiftung!) Es gibt noch eine Unmenge von Stiftungen, die wir in Ihrem Bereich aufdecken werden, Sie brauchen überhaupt keine Angst zu haben. Sie sind in diesem Bereich überhaupt sehr zurückhaltend. Sie verteidigen mit Zähnen und Klauen die Stiftungen – die Heuschrecken-Stiftungen (Heiterkeit bei der ÖVP) –, die sich beispielsweise gerade die Sozialdemokraten in der Steiermark, in Oberösterreich, aber auch in Kärnten über die Jahre entwickelt haben, und ich erinnere ein wenig daran.
Ich erinnere an die Vorgänge der letzten drei Monate. 16. April 2009: Einen Kilometer Luftlinie – oder 700 Meter Luftlinie – von hier entfernt ist das vornehme Café Landtmann, in dem ein gewisser Herr Landeshauptmann Franz Voves – Ihnen dürfte er bekannt sein – davon gesprochen hat, die sogenannten Reichen ans Kreuz nageln zu wollen. Einen Monat später, exakt am 13. Mai dieses Jahres, habe ich, haben wir, hat das BZÖ die Stiftungsurkunde über diese ominöse SPÖ-Steiermark-Stiftung präsentiert.
Das Erste, was Herr Landeshauptmann Voves getan hat, war, dass er uns mit einer Klage bedroht hat. Das sei alles eine Lüge, das sei widerlich, das sei eine Verleumdungs- und Vernaderungskampagne. Was offenbarte sich? – Ein Stiftungskonstrukt mit 31 Unternehmen und einem geschätzten Vermögen von mehr als 50 Millionen €. (Ruf beim BZÖ: Pfui Teufel!)
Dann wurde gelogen, dass sich die Balken biegen: Die Stiftung ist gemeinnützig, sagen Herr Voves und der ehemalige sozialdemokratische Finanzminister, ein gewisser Herr Staribacher, der einigen von Ihnen noch bekannt sein dürfte; diese Stiftung ist gemeinnützig und unterstützt ausschließlich Arbeitslosenprojekte in der Steiermark; diese Stiftung hat niemals Wahlkämpfe der Sozialdemokratie in irgendeiner Form finanziert; es gibt keine Steuerschuld, das ist alles eine Bagatelle; diese Stiftung agiert lupenrein und jeder, der etwas anderes behauptet, wird von den roten Genossen in der Steiermark mit Klage bedroht. (Abg. Mag. Grossmann: Zum Thema! Zum Thema!)
Was ist jetzt die mühsam erarbeitete Wahrheit? Was hat sich in diesen drei Monaten entwickelt? – Es offenbart sich de facto der größte Steuerskandal in der Geschichte der Zweiten Republik, in den eine Partei direkt verwickelt ist, bei dem sie Haupttäter ist. (Beifall beim BZÖ.)
Parteien, die in diesem Haus – auch heute – über Steuergesetze befinden, aber selbst nicht in der Lage sind, ihrer eigenen Steuerverpflichtung nachzukommen; Parteien und Politiker, die von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes die Staatsbürgerpflicht an den Fiskus einfordern, aber selbst ihr Vermögen an der Steuer vorbeischwindeln. Die SPÖ-Steiermark-Stiftung – das ist aktenkundig und mittlerweile auch durch einen Bescheid des Finanzamtes der Stadt Graz eindrucksvoll bestätigt – ist eingerichtet
worden, um Parteivermögen der steirischen Sozialdemokratie an der Steuer vorbeizuschwindeln.
Das Gleiche wie in der Steiermark, wo sich Sodom und Gomorrha im Steuerrecht offenbart, haben wir in Oberösterreich. Jeder Österreicher zahlt brav die Steuern, aber Herr Voves und Herr Erich Haider – und wie sie alle heißen, die Genossinnen und Genossen – parken ihr Vermögen in Heuschreckenstiftungen, um Franz Müntefering, den Ihnen bekannten SPD-Vorsitzenden aus Deutschland, zu zitieren.
Die Stiftungsrichtlinien wurden im Übrigen von Landeshauptmann Voves am 16. Dezember 2004 höchstpersönlich mit seiner Unterschrift – nicht von einem gewissen Herrn Schachner-Blazizek, der jetzt als elegantes Bauernopfer herhalten muss, sondern von Voves selbst – geändert, um Stiftungsvermögen an die Partei zu übermitteln. Die Stiftung hat – und das ist mittlerweile aktenkundig, die Faksimile können Sie in allen Tageszeitungen lesen – Wahlkämpfe der Sozialdemokratie unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit finanziert; eine gemeinnützige Stiftung, die eingerichtet worden ist, um karitativen Zwecken in diesem Land zu dienen, karitativen und humanistischen Zwecken – und herausgekommen ist ein Steuerpark-Instrument, aus dem sich die Genossen wie aus der freien Handkasse bedienen.
Diese Stiftung wird in Zukunft Steuerschuld aufweisen, sie wird in Millionenhöhe Steuerschuld aufweisen – in der Millionenhöhe, in der die SPÖ Vermögen an der Steuer vorbeigeschwindelt hat.
Aus diesem einstigen politischen Skandal, den wir vor drei Monaten hier erstmals diskutiert haben, hat sich jetzt ein einzigartiger Kriminalfall in der Geschichte der Zweiten Republik Österreichs entwickelt.
Und nun? – Jetzt kommt die Erleuchtung, die Weisheit, die die Sozialdemokratie trifft. Herr Voves sagt zu Beginn dieser Woche: Diese Stiftung wird jetzt aufgelöst. Das ist die politisch völlig falsche Entscheidung. Wenn er etwas zu sagen gehabt hätte, hätte es diese Stiftung nie gegeben. – Zitatende.
Noch einmal in Erinnerung gerufen: Er selbst war es, der im Jahr 2004 dieser Stiftung die Gemeinnützigkeit abgesprochen hat und aus dieser Stiftung ein gemeines Instrument, das parteinützig ist, entwickelt hat!
Aufgrund der Worte: Die SPÖ darf keine Stiftung haben und schon gar keine gemeinnützige!, hat er auch am Montag, zumindest für seine steirischen Abgeordneten, die jetzt mittlerweile, glaube ich, vollzählig das Plenum verlassen haben – nein, doch nicht, Kollegen Muchitsch sieht man; ist ja kaum zu übersehen –, aufgrund der Worte also, die SPÖ dürfe keine Stiftung haben und schon gar keine gemeinnützige, wird es spannend werden, wie die Sozialdemokratie hier und heute abstimmen wird.
Da Ihr eigener Bundesparteivorsitzender Faymann sagt: Die SPÖ darf Stiftungen haben, aber nur anständige!, stellt sich jetzt für mich die Frage, was Sie von der steirischen Sozialdemokratie sind. – Unanständig, das wusste ich immer schon, aber dass das mittlerweile Ihr eigener Bundesparteivorsitzender auch bestätigt, ist einmal etwas Neues in dieser ganzen Diskussion. (Beifall beim BZÖ.)
Zumal man eines auch sagen muss: Die Worte „Anstand“ und „Sozialdemokratie“ sind überhaupt nicht kompatibel, wenn man sich die Skandale der letzten 60 Jahre anschaut. Das sind zwei Fremdwörter, die keinesfalls zusammenpassen – weder in der Steiermark noch in Oberösterreich. Daher werden wir heute den Antrag einbringen, Stiftungen für Parteien gänzlich zu verbieten. (Beifall beim BZÖ.)
Hunderttausende Österreicherinnen und Österreicher zahlen Steuern – nur Sie von der SPÖ nicht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir machen es Ihnen leicht, sehr geehrte Da-
men und Herren von der Sozialdemokratie: Wir werden darüber eine namentliche Abstimmung verlangen, damit die Bürgerinnen und Bürger sowohl in Oberösterreich als auch in der Steiermark einmal wissen, wem Sie hier in diesem Haus überhaupt dienen. Dienen Sie dem Mammon Ihrer Parteien, dem Geld, das Sie in Stiftungen parken, oder dienen Sie diesem Land und den Leuten, die in diesem Land täglich Steuern zu zahlen haben?
Um Ihnen diese Entscheidung zu erleichtern, verlangen wir eine namentliche Abstimmung. Gilt das Wort des Herrn Faymann, oder gilt das Wort des Herrn Voves? Ich bin gespannt, was die Damen und Herren Muchitsch, Silhavy und wie sie alle heißen, hier heute bei der Abstimmung liefern werden.
Ich bringe nun zwei Anträge ein.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Grosz, Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Änderungen der gesetzlichen Stiftungsbestimmungen, wodurch ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können.“
*****
Zweiter Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Grosz, Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend eine verbindliche Normierung für das gesamte „Stiftungsrecht“, dass die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den für das gesamte Stiftungsrecht verbindlich geregelt wird, dass die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt.“
*****
Ich bin sehr gespannt, sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie, ob die Halbwertszeit Ihrer Versprechungen wieder nur einige Minuten oder zwei Tage dauert, oder ob Sie die Worte des steirischen SPÖ-Vorsitzenden, des Kernöl-Karl-Marx, auch wirklich ernst nehmen und Ihr Abstimmungsverhalten auch heute hier in diesem Haus entsprechend anpassen.
Ich ersuche um Ihre Zustimmung und danke Ihnen bereits jetzt. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Weninger: Primitiv!)
14.33
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die beiden soeben eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen somit mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Bucher, Grosz, Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderungen der gesetzlichen Stiftungsbestimmungen, wodurch ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können
eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 08.07.2009 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (286 d.B.)
In Hinblick auf die aktuellen Ereignisse bezüglich der SPÖ-Stiftung „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ erscheint zur Akzeptanzsicherung in der Bevölkerung sowie zum Schutz des Rufes des Stiftungsrechts und damit eng verbunden zum Schutz des Wirtschaftsstandortes Österreich dringend geboten, den politischen Parteien die Möglichkeit zu nehmen, dass Stiftungsrecht für sich in Anspruch zu nehmen.
Besonders hervorzuheben ist insoweit, dass selbst der steirische SPÖ-Landeshauptmann Franz Voves ausführte: „Aber die SPÖ darf keine Stiftung haben, schon gar keine gemeinnützige.“ (vgl. dazu Interview in „ÖSTERREICH“ vom 07.07.2009), wobei Bundeskanzler Werner Faymann dieser Aussage kurze Zeit später widersprach. So führte er aus, dass dies nicht für anständige Stiftungen gelte und verwies auf die oberösterreichische SPÖ-Stiftung, die Sozialwohnungen verwalte. Bedenkt man zudem, dass die ÖVP-Oberösterreich ebenfalls eine Stiftungskonstruktion („Privatstiftung zur Förderung des Gedankens des Wohnungseigentums und dessen Realisierung, insbesondere in Oberösterreich“ – Stiftungsvorstand: ÖVP-Landesgeschäftsführer und Landtagsabgeordneter Mag. Michael Strugl) nutzt, so wird wegen des wachsenden Ausmaßes der dringende Handlungsbedarf deutlich.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können.“
*****
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Bucher, Grosz, Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine verbindliche Normierung für das gesamte „Stiftungsrecht“, dass die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt
eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 08.07.2009 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (286 d.B.)
Mit der Einordnung einer Stiftung als gemeinnützig sind über die normalen Stiftungsprivilegien hinaus zusätzliche steuerliche Vorteile verbunden. (Stiftungseingangssteuer/ Körperschaftssteuer).
In Zusammenhang mit der Causa SPÖ-Stiftung „Zukunft Steiermark Privatstiftung“
- die den steirischen SPÖ-Landeshauptmann sogar zu folgender Schlussfolgerung veranlasste: „Aber die SPÖ darf keine Stiftung haben, schon gar keine gemeinnützige.“ (vgl. dazu Interview in „ÖSTERREICH“ vom 07.07.2009) -
hat sich jedoch gezeigt, dass bei der Einstufung als gemeinnützige Stiftung schwerwiegende Fehler aufgetreten können, die zu beachtlichen Steuerausfällen geführt haben dürften. In Hinblick auf die mit einer solchen Einordnung verbundenen steuerlichen Vorteile besteht insbesondere zum Schutz der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dringender Handlungsbedarf, um zukünftig derartige Missstände zu vermeiden. Aber auch zur Sicherung des Rufes des Stiftungsrechtes und damit zusammenhängend zur Sicherung des Rufes des Wirtschaftsstandortes Österreich erscheint es daher dringend notwendig, explizit für das gesamte „Stiftungsrecht“ zu normieren, dass die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den für das gesamte Stiftungsrecht verbindlich geregelt wird, dass die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt.“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort; ebenfalls 3 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.
14.34
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Grosz, wenn Sie sich hier herstellen und die Raab-Stiftung (Zwischenruf des Abg. Grosz) – nein, ich habe ja nicht gesagt, dass ich alles kritisiere –, wenn Sie sich hier herstellen und die Raab-Stiftung mit anderen Stiftungen vergleichen, dann sollten Sie vielleicht einmal recherchieren, was die Raab-Stiftung tut. Zu den anderen Dingen, die Sie angeführt haben, muss ich schon sagen: Ich glaube, dass man gesetzlich nicht verordnen muss, dass Parteien keine Privatstiftungen machen sollten (Abg. Kickl: Nur zu ihrem Schutz!), sondern dass das auch eine Sache des Anstandes ist, ob eine politische Partei eine Privatstiftung hält oder nicht. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn man letztendlich doch eine Privatstiftung hat und nicht weiß, ob sie gemeinnützig ist oder nicht, dann sollte man nicht – so wie Herr Kollege Voves aus der Steiermark das getan hat – so laut schreien, dass die Stiftungsbegünstigungen fallen sollen, weil man ansonsten natürlich selbst sehr stark der Kritik ausgesetzt ist und somit ins Rampenlicht gerät. Ich glaube, Herrn Voves tut das ohnehin schon leid, denn sonst wäre das jetzt nicht alles ans Tageslicht gekommen, sondern wahrscheinlich irgendwo unter der Decke verschwunden.
So, wie Voves jetzt nicht genau weiß, wie er wieder aus dieser Stiftung herauskommt, habe ich bei einer der letzten Nationalratssitzungen schon erwähnt, dass es in Österreich natürlich nicht nur Stiftungen gibt, die man anzweifeln muss, sondern auch Stiftungen, die sehr viele Arbeitsplätze schaffen und über die man nicht unbedingt herziehen muss. Gäbe es diese Stiftungen nicht, gäbe es auch diese Arbeitsplätze nicht. Es ist jetzt auch nicht der richtige Zeitpunkt, immer wieder über irgendwelche zusätzlichen Steuern für Unternehmen oder Anteilshalter von Unternehmen zu reden, weil das ebenfalls Arbeitsplätze gefährdet, und das wollen wir nicht.
Zur nun in Verhandlung stehenden Änderung des Einkommensteuergesetzes: Bei dieser Änderung geht es nicht um die Betreuung behinderter Menschen, Herr Kollege Grosz, sondern da geht es um die Absetzbarkeit von Betreuungskosten für behinderte Kinder, die es ja aufgrund der Steuerreform schon gibt. – Sie haben damals gegen dieses Familienpaket gestimmt, das eine Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum vollendeten 10. Lebensjahr vorsieht. – Für behinderte Kinder gilt allerdings auch: bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, und daher ist es nur gut, dass diese Regelung jetzt für behinderte Kinder, die ja einen erhöhten Betreuungsbedarf haben, ausgeweitet wird.
Zu den Passkosten, Herr Kollege Grosz, zu den 4 €, die Sie da bekritteln. Ich kann Ihnen nur sagen, wenn wir die Gebühren für den Kinderpass nicht auf 30 € reduziert hätten, dann müssten die Eltern dafür 70 € Passgebühr bezahlen, und ich glaube, das ist nicht in unserem Sinne.
Sie, Herr Grosz, haben damals auch gesagt, wir haben die Stiftungseintrittssteuer halbiert. – Das ist ein Blödsinn! Die Stiftungseintrittssteuer haben wir eingeführt und die Schenkungssteuer abgeschafft. Das sind Tatsachen, bitte, verdrehen Sie diese nicht immer! (Beifall bei der ÖVP.)
Grundsätzlich sei gesagt, mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes haben wir nach dem Familienpaket, mit dem wir eben die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten, den Kinderfreibetrag, die Kinderzuschläge et cetera neu eingeführt beziehungsweise erhöht haben, nur wieder einen Schritt weiter in Richtung Familienpolitik gemacht. Wir zeigen damit auch, wo unsere Kompetenz liegt. Für Polemik, Herr Kollege Grosz, haben wir Sie hier im Hohen Haus, daran brauchen wir uns nicht zu beteiligen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Das sollen Sie eh nicht, weil Sie können es eh nicht!)
14.37
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Haubner zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
14.37
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die jetzt in Verhandlung stehenden Tagesordnungspunkte befassen sich – wie schon gehört – mit zwei Materien, nämlich mit den sogenannten Kinderpässen und mit der erweiterten Absetzbarkeit von Kosten für behinderte Kinder. Ich möchte zunächst ganz klar feststellen, wie auch Kollege Grosz schon ge-
sagt hat: Wir werden dieser Erweiterung der Absetzbarkeit zustimmen, weil es notwendig ist. Jeder, der ein behindertes Kind an seiner Seite hat, weiß, das erfordert sehr viel an persönlicher Fürsorge, sehr viel an persönlichem Einsatz, aber es entstehen auch viele finanzielle Belastungen.
Wir sind damit einverstanden – ich frage mich nur: Was geschieht mit jenen Eltern, die keine Steuern zahlen, die aber auch derartige finanzielle Belastungen zu tragen haben? Hier hätte man, denke ich, in diesem Zusammenhang etwas machen können. Ich hätte mir vor allem auch vonseiten der SPÖ, die sich so gerne als so soziale Partei darstellt, erwartet, dass man fragt: Was tun wir für diese Eltern, für diese Mütter – es sind ja auch viele alleinerziehende Mütter dabei –, die behinderte Kinder haben? Was tun wir für sie, damit sie auch nicht so viel von dieser finanziellen Belastung zu tragen haben?
Ich glaube, dass die SPÖ zwischenzeitlich mehr mit dem steuerschonenden Umgang mit eigenen Geldern beschäftigt ist. Kollege Grosz hat das ja schon angeführt; vor allem die SPÖ Steiermark ist hier sehr stark betroffen, aber auch Oberösterreich. Die oberösterreichische SPÖ hält sich auch eine Privatstiftung (Abg. Grosz: Ach so?!), eine Privatstiftung unter dem Namen „L 36“. Man muss natürlich nachforschen, was „L 36“ heißt – ich weiß es mittlerweile.
Grundsätzlich ist ja gegen Stiftungen, Privatstiftungen für gemeinnützige Zwecke, die schon vielfach erwähnt wurden, überhaupt nichts einzuwenden. Aber ich glaube, eine Partei braucht keine Privatstiftung. Das hat einfach einen schalen Beigeschmack, vor allem wenn ich jetzt an Herrn Haider aus Oberösterreich denke. Haider kritisiert immer wieder die niedrige Besteuerung von Stiftungen. Er war strikt dagegen, dass dieser Eingangssteuersatz wieder reduziert wird, aber seine SPÖ hier in Wien hat diesem niedrigen Eingangssteuersatz zugestimmt – hier in diesem Haus!
Erich Haider wettert in Oberösterreich immer und sagt: Stiftungen sind ein Übel, denn dort parken die Reichen ihr Geld. – Ich frage mich: Gehört die SPÖ zu den Reichen, weil sie dort ihr Geld unter „L 36“ parkt?
Ich sage auch, jeder Arbeitnehmer, jeder Einzelne von uns, jeder kleine und mittlere Betrieb zahlt brav seine Steuern, zahlt pünktlich seine Steuern (Abg. Krist: Wir auch!), und die SPÖ, die sogenannte soziale Arbeiterpartei schleust ihr Parteivermögen steuerschonend via eine Stiftung am Finanzminister vorbei. (Abg. Krist: Reden Sie nicht die Unwahrheit! – Abg. Schopf: Das ist die Unwahrheit! Unwahrheit!) Das müssen Sie mir einmal erklären. (Beifall beim BZÖ.)
Sie müssen mir auch erklären, wie das mit diesem Wahlplakat von Erich Haider vereinbar ist (die Rednerin stellt eine rote Tafel vor sich auf das Rednerpult, auf der in weißer Schrift zu lesen ist: „Gerechtigkeit statt grenzenloser Gier!“), wo in Oberösterreich plakatiert wird: „Gerechtigkeit statt grenzenloser Gier!“. – Wo bleibt hier die Gerechtigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren?
Kollege Krainer hat zuerst so vollmundig gesagt: Wir schützen keine Steuerhinterzieher. Wir sind für Offenheit und Ehrlichkeit. (Abg. Krist: Wollen Sie behaupten, dass die SPÖ-Oberösterreich Steuern hinterzieht?!) – Ich frage mich: Wie lässt sich das miteinander vereinbaren?
Daher bekräftige ich hier heraußen noch einmal unsere Forderung und auch den Antrag, den wir heute eingebracht haben, dass es generell in Zukunft nicht möglich sein darf, dass Parteien eine eigene Stiftung haben. Ich hoffe, Sie stimmen dem auch im Sinne der politischen Sauberkeit zu. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Krist: Wider besseres Wissen ...!)
Ihr Kollege aus der Steiermark, Landeshauptmann Voves hat ja ohnehin schon die Flucht nach vorne angetreten und hat gesagt: Generell ist diese Stiftungskonstruktion nichts für Parteien.
Sein Vorsitzender Bundeskanzler Faymann hat es ein bisschen korrigiert und hat gesagt: Na ja, es ist für anständige Stiftungen. Da habe er an und für sich nichts dagegen.
Kollege Grosz hat Sie ohnehin schon gefragt, und ich frage Sie jetzt noch einmal: Was ist eine „anständige“ Stiftung? Das heißt, die in der Steiermark ist unanständig und die in Oberösterreich ist anständig?! Das ist noch so viel Aufklärungsbedarf.
Ich möchte gerade im Zusammenhang mit Oberösterreich wissen: Stimmt es, dass fünf Immobilien, nämlich die Parteizentrale in der Landstraße, die einstige Parteidruckerei und -plakatfirma Gutenberg-Werbering und viele andere Beteiligungen in dieser Stiftung sind? Stimmt es, dass erst – wie gesagt wurde – frühestens in neun Jahren ein Gewinn zu erwarten ist? Stimmt es, dass die Mehreinnahmen, die dann aus dieser Stiftung kommen, für die Stiftungsbegünstigten, nämlich für die SPÖ verwendet werden können? Stimmt es, dass die Verwaltung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu erfolgen hat und dass vor allem ein maximaler Erfolg anzustreben ist?
Da, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, herrscht wirklich Aufklärungsbedarf – Aufklärungsbedarf auch im Sinne der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Daher bringe ich einen zusätzlichen Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Grosz und Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Stiftungen und Überprüfung der mit möglichen Falscheinordnungen verbundenen Steuermindereinnahmen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, schnellstmöglich zu überprüfen, ob insbesondere die von politischen Parteien gegründeten und als gemeinnützig eingestuften Stiftungen tatsächlich gemeinnützig sind und welche tatsächlichen Steuerausfälle durch mögliche Falschbeurteilungen entstanden sind sowie dem Nationalrat einen entsprechenden Bericht vorzulegen.“
*****
Ich lade Sie ein, dem zuzustimmen, um alle Unklarheiten zu beseitigen, auch im Zusammenhang mit der SPÖ-Stiftung in Oberösterreich. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
14.44
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Grosz, Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Stiftungen und Überprüfung der mit möglichen Falscheinordnungen verbundenen Steuermindereinnahmen
eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 08.07.2009 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (286 d.B.)
Mit der Einordnung einer Stiftung als gemeinnützig sind über die normalen Stiftungsprivilegien hinaus zusätzliche steuerliche Vorteile verbunden. (Stiftungseingangssteuer/ Körperschaftssteuer).
In Zusammenhang mit der SPÖ-Stiftung „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ hat sich jedoch gezeigt, dass bei der Einstufung als gemeinnützige Stiftung schwerwiegende Fehler aufgetreten können, die zu beachtlichen Steuerausfällen geführt haben dürften.
So wurde die genannte SPÖ-Stiftung als gemeinnützige Stiftung deklariert, obwohl in der Stiftungsurkunde als Zweck der Stiftung die „Verfolgung und Verwirklichung sozialdemokratischer Ideale“ auf „Landesebene sowie auf nationaler, internationaler und supranationaler Ebene“, insbesondere im „politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Leben“ eingetragen war. Treffend vertritt der Steuerrechtsprofessor Werner Doralt dazu, dass die „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ ein Paradefall einer nicht gemeinnützigen Stiftung sei. Explizit führte er aus: „Ich frage mich, warum das Finanzamt das so akzeptiert hat“. Begünstigte sind Personen und Institutionen, die diese Ziele verwirklichen – sowie der Stifter, also die steirische SPÖ, selbst. Politische und wirtschaftliche Ziele zu verfolgen könne aber keinesfalls gemeinnützig sein, sagt Doralt. Entsprechend heißt es in der Richtlinie des Finanzministeriums zu gemeinnützigen Vereinen: „Die Verfolgung politischer Zwecke ist keine Förderung gemeinnütziger Zwecke“.
Letztlich musste der steirische SPÖ-Landeshauptmann Franz Voves dem Druck der Öffentlichkeit nachgeben und hat die Liquidation der SPÖ-Stiftung angekündigt.
Besonders hervorzuheben ist, dass er zudem geläutert ausgeführte: „Aber die SP darf keine Stiftung haben, schon gar keine gemeinnützige.“ (vgl. dazu Interview in „ÖSTERREICH“ vom 07.07.2009) Noch beachtlicher ist aber, dass Bundeskanzler Werner Faymann der Aussage kurze Zeit später widersprach. So führte er aus, dass dies nicht für anständige Stiftungen gelte und verwies auf die oberösterreichische SPÖ-Stiftung, die Sozialwohnungen verwalte.
Insgesamt erscheint es in Betracht der aktuellen Geschehnisse zum Schutz der Steuerzahlerinnen und der Steuerzahler dringend geboten, die Einstufungsentscheidungen aller als gemeinnützig eingetragenen Stiftungen zu überprüfen. Zudem sind im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die mit möglichen Falscheinordnungen verbundene Steuermindereinnahmen festzustellen.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, schnellstmöglich zu überprüfen, ob insbesondere die von politischen Parteien gegründeten und als gemeinnützig eingestuften Stiftungen tatsächlich gemeinnützig sind und welche tatsächlichen Steuerausfälle durch mögliche Falschbeurteilungen entstanden sind sowie dem Nationalrat einen entsprechenden Bericht vorzulegen.“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Hechtl zu Wort. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
14.45
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Vorweg zu Kollegem Grosz. – Danke, dass Sie uns so große Aufmerksamkeit erweisen. Sie können sicher sein, das Wort unseres Bundeskanzlers Werner Faymann hat Gewicht und gilt. (Abg. Grosz: Das vom Herrn Voves nicht? Eilt-Meldung: Rücktritt Voves!) Das hat er vor der Wahl bewiesen, und das hat er auch gerade mit der Steuerreform nach der Wahl bewiesen. Das möchten wir festhalten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Nix Voves! Abgesetzt!)
Geschätzte Damen und Herren, lassen Sie mich zu dem gegenständlichen Antrag kommen! Mit diesem Antrag betreffend die Änderung des Einkommensteuergesetzes wird ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gesetzt – ein Schritt, mit dem eine weitere Unterstützung unserer Familien gewährleistet wird, eine Richtung, geschätzte Damen und Herren, die die Steuerreform 2009 mit der Einführung der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuung bereits vorgegeben hat. Diese Entwicklung muss Schritt für Schritt weitergeführt werden und stellt ein klares Bekenntnis zur Unterstützung der Familien und der Kinder dar.
Wenn wir die Kinderbetreuung steuerlich als außergewöhnliche Belastung ansehen, so sind wir dabei besonders verpflichtet, auch der Betreuung von behinderten Kindern große Aufmerksamkeit zu schenken. Wir sind uns darin einig, dass die Betreuung eines behinderten Kindes neben den vielen Anforderungen auch enorme finanzielle Belastungen für die Familien mit sich bringt. Mit dieser Gesetzesänderung werden die Betreuungskosten für jene Kinder, für die eine erhöhte Familienbeihilfe zusteht, nunmehr bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das sechzehnte Lebensjahr vollenden, absetzbar. Mit der Anhebung der Altersgrenze von zehn auf nunmehr sechzehn Jahre ist der Personenkreis wesentlich erweitert worden.
Geschätzte Damen und Herren, über diesen Weg der steuerlichen Absetzbarkeit der Betreuungskosten und der Ausweitung des Personenkreises wird nun die Möglichkeit geschaffen, diesen Familien eine steuerliche Erleichterung und somit finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, die diese Familien gerade in diesen Zeiten dringend benötigen. (Beifall bei der SPÖ.)
14.47
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Strutz zu Wort. – Strutz ist von der Rednerliste gestrichen worden, habe ich gerade vernommen.
Somit gelangt als nächster Redner Herr Abgeordneter Mag. Kogler als Kontraredner zu Wort. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
14.48
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Ich kann es kurz machen: Bei TOP 4 haben wir zu den Artikeln 1 und 2 eine unterschiedliche Einschätzung. Da habe ich aber ohnehin gesehen, dass ein Antrag auf getrennte Abstimmung vorliegt. Wir stimmen natürlich in Artikel 1 Verbesserungen für behinderte Kinder, die hier geregelt werden, zu; Artikel 2 betreffend Passgesetz lehnen wir ab.
TOP 5 stimmen wir zu, damit das geklärt ist.
Allerdings wurde ja die Debatte auch zum Problem der steuerlichen Behandlung von Stiftungen zugelassen und wurden speziell bestimmte Stiftungen der Sozialdemokratischen Partei angesprochen.
Schauen Sie, ich kann auch das kurz machen! Seltsam ist der Vorgang in der Steiermark schon gewesen, eine Stiftungskonstruktion zu wählen, ursprünglich gar nicht so sehr aus Steuerschonungsgründen, sondern weil Stiftungen natürlich hervorragend dazu geeignet sind, quasi einen Mantel aufzubauen, um bestimmte Firmengeflechte in sich zu halten, wo es dann relativ intransparent zugeht. Dieser Vorteil ist evident.
Witzigerweise – und das muss man sich schon auf der Zunge zergehen lassen – ist ja der Antrag auf Gemeinnützigkeit der Stiftung der SPÖ Steiermark erst im Jahr 2006 gestellt worden. Das ist schon seltsam. Wahrscheinlich hat die Sozialdemokratie der Steiermark entdeckt, dass man, nachdem die ÖVP aus eigenem Verschulden die Wahl verloren hat und auf diese Art und Weise Herr Landeshauptmann Voves kreiert worden ist, plötzlich gemeinnützig ist: Jetzt, da wir regieren, sind wir gemeinnützig.
Allerdings ist immer offengeblieben, was an dieser Stiftung eigentlich nützlich sein soll, und auch an dieser Art der SPÖ-Postenschacherpolitik, die wir immer wieder feststellen. Das deckt sich mit diesen Intransparenzdingen in der Steiermark. Es ist dann aber möglicherweise von „gemeinnützig“ nur mehr das „Gemeine“ übrig geblieben.
Jetzt stellt sich noch eine andere Frage, die in diesem Zusammenhang schon etwas ernster ist. Ich meine, jemand muss die Gemeinnützigkeit anerkennen oder muss zumindest der Sache nachgehen: Das ist die Finanzbehörde.
Wie ist es möglich, dass eine politische Partei im Jahr 2006 nach fünf Jahren draufkommt, hoppala, wir sind jetzt gemeinnützig, das dann beim Finanzamt deponiert, und das Finanzamt braucht geschlagene vier Jahre, um überhaupt der Sache einmal nachzugehen? Es ist keine Verpflichtung, sondern eine Selbsterklärung – das finde ich ja schon seltsam, das sollten wir einmal reparieren –, aber die Steuerbehörde in Graz hat vier Jahre lang keinen Anlass gesehen. Erst durch die Entwicklung der letzten Wochen ist die Steuerbehörde aktiv geworden.
Diesen Vorgang an sich finde ich schon aufklärungswürdig. Man sollte sich einmal anschauen, wer in der Steuerbehörde in Graz an dieser Stelle fuhrwerkt, dass dieser Sache nicht nachgegangen wird. Vielleicht sollten wir einmal eine entsprechende Anfrage einbringen. Schauen wir, wer von den Oppositionskollegen schneller ist! Das wäre doch eine lohnende Übung – finde ich –, denn das leuchtet mir wirklich nicht ein. (Beifall bei den Grünen.)
Letzter Punkt in diesem Zusammenhang: Es ist erfreulich, wenn diese Stiftung aufgelöst wird – keine Ahnung, ob das jetzt etwas Gutes oder Schlechtes ist. Die Auflösung der Stiftung kann natürlich zu zusätzlichen Verschleierungen führen. Das darf nicht passieren. In Wirklichkeit geht es nicht so sehr darum, ob die Stiftung weiterbesteht oder nicht, sondern gefälligst darum, dass die Verträge und die Zahlungsströme offengelegt werden. Das ist wichtig! Die Liquidierung ist nicht mehr so wesentlich, weil ich auch mit dem Ziel liquidieren kann, erst recht alles verschwinden zu lassen, was die Transparenz betrifft. (Beifall bei den Grünen.)
14.51
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
14.52
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Natürlich ist es scheinheilig, wenn die SPÖ Steiermark jetzt eine Stiftung, von der sie jahrelang behauptet hat, sie sei gemeinnützig, unter dem Druck der Öffentlichkeit auflöst. Natürlich ist es scheinheilig, wenn sich die SPÖ Oberösterreich die „L 36“, weil sie ja nicht gemeinnützig ist, weiterhin leistet.
Genauso scheinheilig ist es aber auch, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen vom BZÖ darüber jetzt so echauffieren, die sich in seltener Eintracht mit allen anderen Landtagsparteien in Kärnten die Parteienförderung in einem Bundesland (Abg. Ursula Haubner: Aber keine Stiftung!), das wirklich schwache Wirtschaftsdaten hat, von 40 auf 60 Millionen € erhöhen. Sie sind nicht einmal den Umweg über eine Stiftung gegangen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) – So viel dazu. (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt aber zu den eigentlichen drei Themen dieses Tagesordnungspunktes. – Zur Bewertungsgesetznovelle. Natürlich werden wir zustimmen. Es geht um den elektronischen Rechtsverkehr im Grundbuchverfahren. (Abg. Grosz: Roman Haider, der Wirtschaftsexperte!) Das ist heutzutage der Stand der Technik. Dass das jetzt endlich ermöglicht werden soll, kann natürlich nur unsere Zustimmung finden. Wir hoffen beim Bewertungsgesetz nur, dass das nicht der Weisheit letzter Schluss der Regierungsparteien zum Thema Verwaltungsreform oder Verwaltungsvereinfachung bleibt, sondern dass da noch ein bisschen mehr kommt.
Zum Chip-Pass für Kinder. Wenn man wirklich EU-weit der Meinung ist und in einer EU-Verordnung festlegt, dass jetzt auch Kinder einen Chip-Pass brauchen, weil im Kindergarten möglicherweise terroristische Anschläge zu befürchten sind, dann ist es nur recht und billig – Herr Klubobmann Kopf hat heute Vormittag von der Armutsgefährdung für kinderreiche Familien gesprochen –, dass dieser dann nicht auch noch die gleichen Kosten verursacht wie die Pässe von Erwachsenen.
Zum Schluss zur Absetzbarkeit der Kosten für behinderte Kinder bis zum 16. Lebensjahr. Auch dem werden wir zustimmen, dass das bis zum 16. Lebensjahr erweitert worden ist. Aber das geht nicht weit genug. Ein Kind bleibt behindert und verursacht erhöhten Betreuungsbedarf und erhöhte Kosten, auch wenn es 18 Jahre ist. Warum bleibt man hier bei 16 Jahren? Aber es ist immerhin schon eine Verbesserung von zehn auf 16 Jahre. (Abg. Mag. Molterer: Aber es ist kein Kind mehr!) Auch wenn ein behindertes Kind erwachsen ist, verursacht es immer noch Kosten für die Eltern.
Da man die ganze Thematik Behinderung, Kinder und dergleichen wirklich mit Vorsicht behandeln muss, sich das ganz genau anschauen muss und das eine sehr inhomogene Gruppe ist – ein fünfjähriges Kind, das behindert ist, hat natürlich einen höheren Betreuungsbedarf als ein fünfjähriges Kind, das nicht behindert ist; das kann ich einmal zwei Stunden alleine spielen lassen –, bringen wir folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Haider, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung des Vorarlberger Pflegemodells
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen einer Novelle zum Bundespflegegeldgesetz das Vorarlberger Pflegemodell insofern zu implementieren, als bei pflegebedürftigen Kindern, bei denen Selbstgefährdung vorliegt, die Beaufsichtigung als Schutz der Person zur Verhinderung von gesundheitlichen Schäden und Verletzungen zum Pflegebedarf gehören soll, für den eine entsprechende Stundenanzahl pro Monat zugrunde zu legen ist.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
14.55
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Haider, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung des Vorarlberger Pflegemodells
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 4, Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (286 d.B.), in der 29. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 8. Juli 2009
Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit Rechten ausgestattet werden und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden. Ziel unterstützender Betreuung muss die Integration und ein möglichst selbstbestimmtes Leben sein.
Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaates. Ohne das Freimachen von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen. Die Finanzierung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kosten der Pfleger und Betreuer.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen einer Novelle zum Bundespflegegeldgesetz das Vorarlberger Pflegemodell insofern zu implementieren, als bei pflegebedürftigen Kindern, bei denen Selbstgefährdung vorliegt, die Beaufsichtigung als Schutz der Person zur Verhinderung von gesundheitlichen Schäden und Verletzungen zum Pflegebedarf gehören soll, für den eine entsprechende Stundenanzahl pro Monat zugrunde zu legen ist.“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Krist zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung zur tatsächlichen Berichtigung und erteile das Wort.
14.56
Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Haubner bezichtigte in ihren konfusen Ausführungen die SPÖ Oberösterreich der Steuerhinterziehung und der nicht-ordentlichen Verwaltung von Vermögen. (Abg. Ursula Haubner: Das ist eure Stiftung!)
Ich berichtige tatsächlich zum einen: Lernen Sie einmal Geschichte, Frau Abgeordnete! Sie als Oberösterreicherin wissen ganz genau, dass die SPÖ Oberösterreich in vergangenen Zeiten mehrfach enteignet wurde und kein Vermögen besitzen durfte. Das
wissen Sie ganz genau, denn es waren auch Vorgänger Ihrer Partei mit dabei. (Abg. Ursula Haubner: Was hat das mit der Stiftung zu tun? – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!) Die Stiftung „L 36“ ist die Landstraße 36, das ist die Adresse der Parteizentrale.
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter, ich habe an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung erinnert, die besagen, den zu berichtigenden Sachverhalt wiederzugeben und dann tatsächlich zu berichtigen. (Abg. Keck: Macht er gerade!) Das ist ein Redebeitrag, den Sie bis jetzt gestaltet haben.
Wollen Sie fortsetzen, und zwar mit einer tatsächlichen Berichtigung?
Abgeordneter Hermann Krist (fortsetzend): Es besteht kein Steuervorteil, weil wir noch nie gemeinnützig waren. Es ist eine unternehmerische Stiftung – da kann man gerne darüber diskutieren, ob das gescheit ist oder nicht –, aber die Stiftung hat keinen Steuervorteil oder eine Steuerersparnis gebracht. Der Vorteil der Stiftung gilt für natürliche Personen – das wissen Sie –, die auf diese Weise einen enormen Steuervorteil hatten, insbesondere durch den Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die bei größerem Vermögen, je nach Verwandtschaftsgrad, zwischen 15 und 60 Prozent beträgt.
Das trifft bei unserer Stiftung nicht zu, weil die verschiedenen Vermögenswerte, die im Wirtschaftsverein Arbeiterheim Linz, im sozialdemokratischen Verein für Oberösterreich und in der Partei und im Heimbauverein gewesen sind, nie juristische Personen sind, nie sterben und deshalb nie schenkungs- und erbschaftssteuerpflichtig gewesen wären und sind. – Im Gegenteil! Wir haben durch die Umgründung in
14.58
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter, Sie überspannen tatsächlich den Bogen der Geschäftsordnung.
(Beifall bei der SPÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Krist. – Zwischenruf der Abg. Ursula Haubner.)
Ich darf Ihnen auch mitteilen, dass das sicher ein Vorwurf war, der nicht der Würde des Hauses entspricht, wenn Sie in Richtung der Frau Abgeordneten Haubner behaupten, dass ihre Partei daran beteiligt gewesen sei, dass der SPÖ Vermögen enteignet wurde. (Abg. Ing. Westenthaler: Unglaublich!) Das wissen Sie selbst auch.
Wir setzen in der Rednerliste fort.
Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Haberzettl zu Wort. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir um 15 Uhr die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes zur Abhaltung einer Kurzdebatte unterbrechen müssen.
Wollen Sie trotzdem beginnen? (Abg. Haberzettl, der bereits beim Rednerpult steht, verneint dies.) – Dann werden Sie im Anschluss an die Kurzdebatte das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt erhalten.
Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.
*****
(Die Sitzung wird um 14.59 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag
Präsidentin Mag. Barbara Prammer (den Vorsitz übernehmend): Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und unterbreche gleichzeitig die Verhandlungen über die derzeitigen Tagesordnungspunkte zur Durchführung der kurzen Debatte.
Die kurze Debatte betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Walser, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 644/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert werden, eine Frist bis 9. Juli 2009 zu setzen.
Am Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57 Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung steht.
Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung beziehungsweise Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Das Wort erhält zunächst der Herr Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Walser, mit einer Redezeit von 10 Minuten. – Bitte.
15.01
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Besucherinnen und Besucher auf den Galerien! Hohes Haus! ÖVP und SPÖ haben Martin Graf gewählt. (Uah-Rufe bei der FPÖ. – Abg. Kickl: Eine gute Wahl!) Es sind diese beiden Parteien, neben anderen, natürlich auch die Freiheitliche Partei, natürlich auch die zweite Rechtspartei in diesem Haus, das BZÖ. (Abg. Dr. Graf: Es haben auch Grüne gewählt!)
Es sind aber vor allem diese zwei Großparteien, es sind die zwei Regierungsparteien, die dafür verantwortlich sind, was sich in den letzten Monaten an Rufschädigung für das österreichische Parlament und somit auch für den österreichischen Staat, für unsere Republik abgespielt hat. (Ruf bei der SPÖ: Die Grünen waren es!)
Seien Sie nicht so nervös, meine Damen und Herren, hören Sie zu, schreien Sie nicht drein! Interessanterweise werden auch die Sozialdemokraten bei diesem Thema etwas nervös. Herr Kollege Krainer, ich verstehe das, denn Sie waren ja schlussendlich auch beteiligt daran, dass wir jetzt in Österreich diesen Zustand haben. (Abg. Weinzinger: Ein hervorragender Zustand!)
Ich darf Sie daran erinnern, dass dieser Staat gegründet worden ist in einem antifaschistischen Grundkonsens, zu dem sich die jetzigen zwei Großparteien verpflichtet haben – Sie nicht, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, von Ihnen wissen wir es; Sie können sich bis heute nicht zu diesem Grundkonsens bekennen. Aber bei den Großparteien ist das bis heute unbestritten.
Sie haben einen Menschen in das hohe Amt gewählt (Abg. Dr. Rosenkranz: Wenigstens einen Menschen!) – Sie haben ihm quasi die Räuberleiter gemacht, damit er hinaufkraxeln kann hier auf den Präsidentenstuhl –, der nicht zu diesem Grundkonsens steht. Das ist sein gutes demokratisches Recht, das ist keine Frage, aber es entspricht nicht dem, was in diesem Staat üblich ist. (Abg. Weinzinger: ... antifaschistischer Grundkonsens!)
Dieser Staat zieht nämlich seit seiner Gründung eine klare Grenze zwischen ihm und dem Faschismus. In diesem Staat gibt es zwischen Rassismus und Demokratie eine klare Trennlinie. (Abg. Weinzinger: Also, was ist es: Faschismus oder Rassismus?) In diesem Staat wird der Nazismus von allen demokratischen Parteien klar abgelehnt, die Menschenrechte gelten. Hier gibt es klare Grenzen.
Martin Graf steht mit seiner gesamten politischen Biographie für das absolute Gegenteil davon. (Abg. Weinzinger: Die haben Sie geschrieben, die Biographie!) Bei Martin Graf verschwimmen all diese klaren Grenzen, die wir in diesem Staat gezogen haben möchten. Ich darf an ein paar Dinge erinnern, die bereits bekannt waren, als Sie, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, Martin Graf gewählt haben.
Martin Graf beispielsweise schätzt über den Tod hinaus den Neonazi Norbert Burger, wie er verkündet hat – Norbert Burger, verurteilter Terrorist, wenn ich daran erinnern darf, Sprengstoffattentäter, der als Mitbegründer, als Obmann der wegen neonazistischer Betätigung, wegen Wiederbetätigung aufgelösten NPD in Erscheinung getreten ist. (Abg. Kickl: Das strotzt vor Unwahrheiten!) Diesen Norbert Burger schätzt also unser Dritter Nationalratspräsident. (Abg. Dr. Rosenkranz: Sind Sie wirklich Historiker? Das kann ich mir nicht vorstellen!)
Graf selbst ist als Mitglied der rechtsextremen „Olympia“ aufgetreten. Auch das war allen klar. (Abg. Weinzinger: Das trauen Sie sich als Abgeordneter zu sagen, ansonsten könnte man Sie verklagen!) Natürlich ist die „Olympia“ rechtsextrem, Herr Kollege Weinzinger! Schauen Sie sich den Jahreslagebericht des Innenministeriums aus den neunziger Jahren an, bevor die FPÖ in die Regierung gekommen ist; da konnte man das nämlich noch schreiben. Da steht ganz klar drin, dass die „Olympia“ als Kaderschmiede für nationale und rechtsextreme Gesinnung zu bezeichnen ist. Das ist, bitte, der Jahreslagebericht des Innenministeriums, nicht irgendwo das DöW, wie Sie vielleicht vermuten, sondern das sind offizielle staatliche Organe.
Einer solchen Organisation gehört Martin Graf voll Stolz an. Wie ich annehme, Herr Präsident, wird das bis heute nicht anders sein. Das alles war, bitte, bekannt, als Sie ihn gewählt haben, diesen Martin Graf, der vorher und nachher durch ständige Provokationen all diese Grenzen, von denen wir gesprochen haben, überschritten hat. (Abg. Dr. Haimbuchner: Ihre Rede ist auch an der Grenze!)
Ich darf Sie, Frau Präsidentin, darauf hinweisen, dass es in diesem Haus bestimmte Regeln gibt bei Reden. (In den Reihen der ÖVP stehen mehrere Abgeordnete mit dem Rücken zum Redner gewandt.) – Ich darf Sie darauf hinweisen, dass der Rücken dieser Herren vielleicht den Herrn Petzner entzückt (Abg. Scheibner: Na, na! Oberwitzbold! Sie diskriminieren!), wie er das letzte Mal gesagt hat, mich nicht. Ich würde meinen, Sie sollten bei dieser Debatte zuhören, denn es betrifft vor allem Sie, meine Damen und Herren, vor allem meine Herren von der ÖVP in diesem Fall. (Beifall bei den Grünen.)
Die heutigen Staatsgrenzen seien willkürlich gezogen, hat der Herr Graf verlauten lassen. Und weiter meint er, das deutsche Volkstum müsse sich frei in Europa entfalten können. Auch dazu steht er bis heute: zum deutschen Volkstum. Falls Sie es nicht wissen, gehören Sie aus seiner Sicht natürlich auch dazu. Oder, Herr Graf, sind wir da einer Meinung? – Ja, er nickt jedenfalls zustimmend.
Die Provokationen sind weitergegangen nach Grafs Wahl, die Provokationen haben System. „Verlängerter Arm“ – ich zitiere hier natürlich wieder wörtlich – „des Herrn Muzicant ist der gewalttätige linke Mob auf den Straßen. Mit seinen Beschimpfungen schafft der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde ein Klima der politischen Bruta-
lität, weswegen sich schon viele Bürger fragen, ob er nicht als Ziehvater des antifaschistischen Linksterrorismus bezeichnet werden sollte.“ – Originalzitat Martin Graf.
Eine weitere Provokation, die von Ihnen, von der ÖVP vor allem, akzeptiert wird!
Zu diesem Zeitpunkt ist es dann den Herrschaften von der sozialdemokratischen Fraktion zum Glück zu viel geworden. Die Sozialdemokraten haben ab diesem Zeitpunkt die Notbremse zu ziehen versucht – leider ist es ihnen wegen der heftigen Gegenwehr der Österreichischen Volkspartei nicht gelungen. Und das erstaunt bei der ÖVP doch ein bisschen, wenn wir etwa daran denken, was einzelne Repräsentanten der ÖVP da immer wieder von sich gegeben haben.
Ernst Strasser, zum Zeitpunkt der Wahlen natürlich ...
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich muss Sie unterbrechen. Sie reden jetzt 7 Minuten Ihrer 10 Minuten, die Sie zur Begründung des Fristsetzungsantrages haben. Sie verfügen noch über 3 Minuten Redezeit. Ich würde vorschlagen, zur Begründung der Fristsetzung beziehungsweise überhaupt zum Antrag zu kommen.
Abgeordneter Dr. Harald Walser (fortsetzend): Gerne, Frau Präsidentin.
Ich würde meinen, dass es zur Begründung dazugehört, was Martin Graf diesem Staat, dieser Republik und diesem Hohen Haus für einen Schaden zugefügt hat. Aber ich komme gerne zu dieser Fristsetzung, die wir für Freitag, 10. Juli, vorgesehen haben. Wir glauben, dass bis dahin der zuständige Ausschuss einen Bericht vorlegen muss. Andernfalls hat das Hohe Haus selbständig zu entscheiden, wie es mit der Schaffung einer Abwahlmöglichkeit aussieht.
Ich darauf hinweisen, dass inzwischen auch der Herr Bundespräsident offen eine generelle Diskussion über die Abwahl hoher Amtsträger befürwortet, natürlich mit Zustimmung eines Großteils der Sozialdemokraten.
Martin Graf hat alles unternommen, um zum Symbol in diesem Staat zu werden. Er hätte nie Repräsentant dieses Hohen Hauses werden dürfen, er hätte nie in das Amt eines Dritten Nationalratspräsidenten gewählt werden dürfen! (Beifall bei den Grünen.)
Wer, wie derzeit die ÖVP, mit starrsinniger Beharrlichkeit, mit politischem Opportunismus verhindert, dass er abgewählt werden kann, macht sich mitschuldig an der sinkenden Popularität, am sinkenden Ansehen des österreichischen Parlaments, macht sich mitschuldig daran, was in den letzten Wochen und Monaten in Österreich vor sich gegangen ist – ich erinnere an die Schändung von Gedenkstätten, ich erinnere an Übergriffe, die es in diesem Land gegeben hat.
Wir, meine eine Damen und Herren insbesondere von der ÖVP, werden Sie nicht aus Ihrer Verantwortung entlassen. (Abg. Mag. Kogler: Der Klubobmann hört gar nicht zu!) Wir werden darauf hinweisen, dass Sie es sind, die eine Abwahlmöglichkeit nach wie vor blockieren. Wir werden darauf hinweisen, auch in Zukunft darauf hinweisen, dass Sie somit verantwortlich sind dafür, dass das österreichische Parlament im In- und Ausland massiv Schaden nimmt. (Abg. Dr. Haimbuchner: Du hast recht! Es wird der Kollege Anschober abgewählt – Abwahl in Oberösterreich!)
Sie haben Graf gewählt, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP. Sie haben ihn gewählt, und Sie sind jetzt auch dafür verantwortlich, eine Möglichkeit zu finden, um ihn aus diesem hohen Amt wieder abzuwählen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
15.11
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit der nunmehr zu Wort kommenden Rednerinnen und Redner jeweils 5 Minuten beträgt.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.11
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Position der SPÖ zu diesem Thema ist klar und ist während mehrerer Diskussionen auch klar auf den Tisch gelegt worden. Wir sind grundsätzlich für eine Abwahlmöglichkeit der Präsidentinnen und Präsidenten in diesem Haus, und zwar mit einer Zweidrittelmehrheit.
Ich halte auch den Vorschlag der Frau Präsidentin, der in die Diskussion eingebracht wurde, nämlich vor Abwahlmöglichkeit eine schriftliche Zustimmung von zumindest 92 Abgeordneten zu dieser Abwahlmöglichkeit zu erhalten, für sehr überlegenswert, weil man dann natürlich auch eine gewisse Frist bis zur wirklichen Abwahl hat, um das sehr gewissenhaft prüfen zu können.
Ich halte diese Vorschläge für sehr, sehr diskussionswürdig, aber ich halte den Fristsetzungsantrag für dieses Thema für völlig verfehlt. Das ist ein derart heikles Thema, und wir wissen, dass wir derzeit keine Mehrheit bekommen, um das auch wirklich durchsetzen zu können, und ein Fristsetzungsantrag eher dazu führt, hier Druck hineinzubringen in eine heikle Diskussion, die, glaube ich, irgendwann in dieser Richtung entschieden wird. (Abg. Öllinger: Es geht um die Debatte!)
Ich glaube auch, dass wir gut beraten sind, auch über die anderen hohen Amtsträger, bei denen es derzeit keine Abwahlmöglichkeiten beziehungsweise eine Abwahlmöglichkeit nur mit einfacher Mehrheit gibt, nochmals nachdenken sollten, um in unserer Verfassung auch für diese Amtsträger eine Abwahlmöglichkeit spezifisch zu überdenken.
Ich glaube, dass das ein Thema ist, das sehr gewissenhaft geprüft werden soll, also nicht unter Druck. Wir wissen, dass es derzeit keine Mehrheit gibt, und daher halte ich den Fristsetzungsantrag für völlig verfehlt. Wir werden ihm auch nicht zustimmen.
Wir sind aber sehr wohl dafür, dass wir dieses Thema weiter behandeln, und wir sind auch sehr wohl dafür, dass wir eine Möglichkeit schaffen. Und ich glaube, es wird auch der Zeitpunkt kommen, wo diese Möglichkeit eingeräumt wird.
Momentan sind wir nicht in der Lage, diese Mehrheit herzustellen, und ich meine daher, dass man mit einem Fristsetzungsantrag genau das Gegenteil dessen erreicht, was man eigentlich will, nämlich eine Diskussion, eine offene Diskussion darüber und Überzeugungsarbeit in die Richtung, dass man irgendwann zu einem Ergebnis kommt, das dann diese Möglichkeit einräumt.
Wir werden diesem Fristsetzungsantrag nicht zustimmen. Auch im Sinne des Verfassungsausschusses würde ich Sie ersuchen, mit diesem heiklen Thema etwas weniger aufgeregt umzugehen, weil nur ein langfristiges Ziel erreichbar sein wird in dieser Sache und wir das nicht an Einzelfällen, die derzeit nicht lösbar sind, weil eben keine Mehrheit da ist, festmachen sollten, sondern über allgemeine Regelungen für alle Amtsträger in hohen Positionen nachdenken sollten. (Beifall bei der SPÖ.)
15.15
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer, und zwar für 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Mag. Stadler – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Donnerbauer –: Mach’s kurz! – Abg. Mag. Donnerbauer: Nur keine Aufregung! – Heiterkeit.)
15.15
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen! Auch von unserer Seite ein klares Nein zu diesem Fristsetzungsantrag, aber
auch ein klares Ja zur weiterführenden Diskussion über dieses Thema, aber abgesehen von einem Anlassfall und nicht unter zeitlichem Druck.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist, glaube ich, auch für die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie für die Bürger nicht verständlich, dass die Grünen – das kann man eigentlich nur aus parteipolitischem Kalkül erklären – an einem Tag hier zwei völlig verschiedene Standpunkte einnehmen. (Abg. Mag. Kogler: Was?)
Auf der einen Seite sagen Sie heute bei der Diskussion zum UVP-Gesetz, das wochenlang diskutiert wurde, das soll abgesetzt werden, das soll zurückverwiesen werden an einen Ausschuss, da braucht man viel mehr Zeit. Da geht es um ein einfaches Gesetz, bitte! Und auf der anderen Seite soll etwas, wo es um die Änderung der Verfassung geht – ja nicht nur das; es geht auch um einen ganz, ganz wichtigen Punkt, nämlich dass hier führende Funktionäre des Parlaments, die auch für das Funktionieren verantwortlich sind (Abg. Mag. Kogler: Das ist ja schon diskutiert worden im Ausschuss! Das ist ja ein Unterschied!) –, jetzt mit Fristsetzung, quasi über Nacht, im Ausschuss diskutiert und beschlossen werden!
Das kann niemand nachvollziehen, und daher wird es dafür auch keine Zustimmung geben von uns. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Sie sind die Nacht-und-Nebel-Experten!)
Wir sind, wie bereits gesagt, für eine überlegte Vorgangsweise und auch für eine intensive Diskussion. Man soll hier wirklich auch Zeit geben, nachzudenken, denn immerhin ist diese Verfassung vor vielen Jahrzehnten geschaffen worden, und auch damals hat der Verfassungsgesetzgeber wohl mit gutem Grund diese Abwahlmöglichkeit nicht geschaffen. (Abg. Öllinger: Kampl!) Daher sollte man sich jetzt auch sehr gut überlegen, ob das Sinn macht, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen das überhaupt möglich ist. (Abg. Öllinger: Denken Sie an den Herrn Kampl!)
Ich darf hier einen unverdächtigen Zeugen zitieren, auf den auch schon mein Vorredner hingewiesen hat, nämlich den Herrn Bundespräsidenten. Der Herr Bundespräsident hat in der „Pressestunde“ am vergangenen Sonntag darauf hingewiesen, dass man das trennen soll. Das eine sind die Äußerungen des Dritten Präsidenten Graf, die auch wir nicht teilen, die auch wir ablehnen, und über die Äußerungen ist eine politische Diskussion natürlich zulässig und soll auch geführt werden.
Das andere ist die Änderung der Verfassung und die Abwahl eines Repräsentanten dieses Hohen Hauses, eines der Präsidenten oder eben auch aller drei Präsidenten. Oder wollen Sie vielleicht ernsthaft dafür eintreten, dass nur der Dritte Präsident abgewählt werden können soll und nicht der Erste und nicht der Zweite?
Also wenn, geht es um eine Diskussion über alle Präsidenten, und daher plädiert auch der Herr Bundespräsident dafür, und auch wir schließen uns dieser Meinung an – ich darf zitieren –, dass man das nicht im Schnellschuss erledigen soll. Und was anderes als ein Schnellschuss ist ein Fristsetzungsantrag? Man soll das sorgfältig überlegen, meint der Herr Bundespräsident. Man soll sich da ruhig Zeit lassen, Verfassungsjuristen beiziehen und eine Lösung schaffen, die nicht nur für den Dritten Präsidenten gelten kann oder soll, sondern für verschiedenste oberste Organe dieser Republik.
Das heißt, es geht um eine systematische Diskussion des Themas und nicht um eine Fristsetzung, nicht um terminlichen Druck und eine übereilte Vorgangsweise. Dafür stehen wir nicht zur Verfügung. Wofür wir zur Verfügung stehen, ist, wie gesagt, eine weitere Diskussion dieses Themas, unabhängig vom Anlassfall und ohne zeitlichen Druck. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)
15.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. 5 Minuten. – Bitte.
15.19
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Mir kommt vor, dass die Grünen wirklich kein anderes Thema mehr haben als Martin Graf. Aus dieser Versenkung, aus dieser medialen Versenkung kommen Sie offensichtlich nur mehr damit heraus. Und wahrscheinlich können Sie das Parteilogo mit dem „G“ beibehalten, aber statt „Grün“ sollten Sie besser „Graf“-Partei schreiben, weil ein anderes Thema haben Sie tatsächlich nicht mehr. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist schon nahezu sensationell, wenn Kollege Walser hier sagt, dass ÖVP und SPÖ – natürlich mit uns Freiheitlichen – den Präsidenten Graf gewählt haben. Es war eine geheime Abstimmung. Ich weiß nicht, haben Sie die Stimmzettel markiert oder Ähnliches? (Abg. Öllinger: Sie haben sie markiert!) Wie Sie hier im Parlament geheime Wahlen überwachen, das weiß ich nicht. Aber dass Sie das behaupten, wirft auch ein bezeichnendes Licht auf das, was Sie unter Demokratie verstehen.
Es ist auch interessant, dass es Sie, Herr Walser, „geschafft“ haben, in Ihren Ausführungen die Frage Fristsetzung kein einziges Mal anzusprechen. Das Einzige, was damit zu tun gehabt hat, war, dass Sie von einem Verfassungsausschuss am „10. Juli“ gesprochen haben. Im Antrag steht, dass die Frist des Verfassungsausschusses bis zum 9. Juli sein soll. Gut, das sind eben auch gewisse „Unschärfen“. Das soll bei Ihnen auch so sein, in Ihrer üblichen chaotischen Art. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Walser: Ich habe gesagt: die Sitzung am 10.! – Abg. Mag. Kogler: Plenum und Ausschuss ist ja ein Unterschied!) Wie auch immer.
Weil Sie auch sagen, die Burschenschaft „Olympia“ sei eine Kaderschmiede für nationale Elemente, muss ich Sie fragen: Wenn Sie das Wort „national“ als so negativ und schlecht empfinden, wie halten Sie es aus, Abgeordneter zum Nationalrat in der Republik Österreich zu sein? Das ist doch für Sie etwas Schizophrenes! Da müssten Sie doch längst schauen, dass Sie diese Würde zurücklegen, wenn das so etwas Entsetzliches oder Furchtbares sein soll! (Beifall bei der FPÖ.)
Was bei Ihnen natürlich noch auffällt, ist – und damit kommen wir zum Gegenstand der Debatte –: Es geht tatsächlich nur um einen Dritten Präsidenten, und nicht so, wie die Vorredner von SPÖ und ÖVP es gesagt haben, um die generelle verfassungsrechtliche – durchaus diskutierbare – Frage: Wie kann man oberste Organe dieser Republik abwählen? Bei dieser Frage geht es wirklich nicht nur um einen Dritten Präsidenten – der Ihnen parteipolitisch nicht passt; das ist an sich das Unerhörte, was Sie eigentlich wollen: je nach Belieben.
Es geht dabei nicht nur um die Frage: Was passiert mit dem Nationalratspräsidium?, sondern es geht auch um die Frage: Was passiert mit der Volksanwaltschaft? (Abg. Mag. Stadler: ... eh schon einmal protestiert!) – Da gibt es auch keine Abwahlmöglichkeit. Das wird man diskutieren müssen. Die ÖVP hat das bereits vor Jahren einmal angeregt. – Weiters: Was passiert zum Beispiel mit der Frage betreffend Abwahl von Ausschussvorsitzenden, Schriftführern, Ordnern des Hohen Hauses? – Das sind ja alles Funktionen, die es gibt. Diese Frage muss breit diskutiert werden.
Und dann muss man natürlich auch die Frage der Usance klären. Wir Freiheitlichen haben uns immer dazu bekannt, die Demokratie zu respektieren. Sie haben von uns kein Wort gehört, als bei der Nationalratswahl 2006 die Grünen um wenige Stimmen mehr hatten als die Freiheitlichen und sie drittstärkste Partei waren. Wir hätten um den Volksanwalt streiten können, denn da war an und für sich nur mandatsmäßig ein Gleichstand gegeben. (Abg. Öllinger: Das haben Sie eh gemacht! – Abg. Mag. Kogler: Sie haben es eh probiert!) Da haben wir zurückgesteckt. Da haben wir gesagt, okay, das können
die Grünen machen. Aber Sie verwinden es einfach nicht, dass Sie jetzt auf Platz 5 liegen. Und da muss man dazusagen, das ist eben der letzte Platz. In einem Starterfeld von 1 bis 1000 wäre ja der fünfte Platz etwas Gutes, aber von Platz 1 bis Platz 5 ist der fünfte Platz schlicht und ergreifend der letzte Platz. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Walser: Sie sind auch ... bei der EU-Wahl!)
Das ist an sich auch der Platz, auf den Sie gehören. Als es um die Wahl gegangen ist beziehungsweise um weitere Aktionen, auch was unsere Frau Innenministerin betroffen hat, haben wir ja die entsprechenden Aktionen von der Balustrade her erlebt, die hier in Ihrem Kreis und in Ihrem Dunstkreis stattfinden, und im Prinzip ist es auch so, dass man sagen wird: Der Wähler muss eigentlich dafür sorgen, dass Sie in Zukunft nur mehr Aktionen von der Balustrade her machen können, wo Sie sich hier entsprechend benehmen können und hier im Haus nichts mehr zu tun haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist wichtig, dass die Verfassung nicht mit Schnellschüssen bearbeitet wird und dass hier nicht auf diese Art und Weise entsprechende Änderungen gemacht werden. Das, was Sie hier machen, ist nur parteipolitische Taktik und daher in einer Frage der Verfassung eindeutig abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)
15.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Scheibner mit einer Redezeit von 5 Minuten zu Wort. – Bitte.
15.23
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Meine Damen und Herren! Es ist schon interessant, welche Unschärfen hier in der Diskussion sowohl vonseiten den Grünen als auch jetzt vonseiten des Redners der FPÖ aufgetreten sind, denn: Die FPÖ hat das damals nach der Nationalratswahl nicht akzeptiert – und das ist ihr gutes Recht –, dass den Grünen irgendwelche Funktionen zufallen. Da hat es, glaube ich, sogar Gegenkandidaturen gegeben, aber zumindest eine heftige Debatte, einmal dafür, einmal dagegen.
Zweitens ist für mich als ehemaliges langjähriges Mitglied der FPÖ interessant, dass mittlerweile die Entscheidung, ob Österreich eine Nation ist oder nicht, eindeutig mit Ja entschieden sein dürfte – ich freue mich darüber –, weil jetzt nämlich das Argument, das man immer eingebracht hat, mit den Nationalratsabgeordneten auch hier gegenüber den Grünen verwendet wird. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Früher ist man, wie wir ja wissen, schon schief angesehen worden, wenn man gesagt hat, der 26. Oktober ist der Nationalfeiertag. Aber auch das soll hier, lieber Kollege Kickl, von mir durchaus positiv zur Kenntnis genommen werden. (Abg. Dr. Haimbuchner: Was hat denn der Jörg Haider einmal dazu gesagt?)
Aber damit jetzt zu den Grünen, meine Damen und Herren, die sich ja ... (Abg. Dr. Haimbuchner: Was hat denn der Jörg Haider einmal dazu gesagt?) – Darüber haben wir ja auch sehr heftig diskutiert. Mit dieser Debatte brauchst du mir gar nicht zu kommen! Lasst mich jetzt einmal auch auf die Grünen zu sprechen kommen. (Abg. Dr. Haimbuchner: Eine semi-intellektuelle Debatte!) – Na ja, über die Frage, was intellektuell ist, da streite ich mich gerne mit euch. (Abg. Dr. Haimbuchner: Semi-intellektuell!) Da bin ich sicher auf der besseren Seite, wenn es darum geht. (Beifall beim BZÖ.)
Herr Kollege Walser, zu Ihrem Fristsetzungsantrag. Das ist natürlich schon spannend: Die Grünen, die immer wieder vorgeben, so sehr die Demokratie zu verteidigen, und immer nur als die – gerade bei Ihnen passt dieses Wort ja – Oberlehrer hier auftreten und uns erklären, wie toll das alles ist, haben ja jetzt auch schon parteipolitisch zuge-
geben, dass Sie jetzt als – in Klammern: einziges – Ziel den Kampf gegen den Präsidenten Graf hier führen. – Ich glaube, es gäbe mehrere Ziele, auch für Sie, die es wert wären, sie hier im Hohen Haus zu unterstützen, als dauernd nur diese Debatten hier zu prolongieren – das wird wirklich schon langweilig! –, und interessanterweise jetzt auch mit Fristsetzungsanträgen zur Verfassung.
Auch da hat – ich kann mich noch gut erinnern – Professor Van der Bellen richtigerweise immer darauf hingewiesen, dass man gerade bei der Bundesverfassung und gerade, wenn es darum geht, oberste Organe entsprechend zu regeln und neu zu regeln, mit besonderer Vorsicht agieren muss.
Jetzt möchte ich gar nicht inhaltlich auf die Dinge, die gewesen sind, die Präsident Graf gesagt hat oder nicht, eingehen, aber dass Sie jetzt sogar mit einer Fristsetzung hergehen, auch aus politischen Gründen – denn da sind keine Gründe oder irgendwelche Voraussetzungen genannt, die zu dieser Abwahl führen können, sondern aus rein politischen Gründen, weil Sie sich einbilden, Sie brauchen das jetzt für Ihre innenpolitische Debatte (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun) und damit Sie auch wieder einmal in den Medien vorkommen, Frau Kollegin Korun –, und versuchen, husch-pfusch die Möglichkeit zu schaffen, den Präsidenten oder das Präsidium abzuwählen, das ist interessant, gerade wenn Sie von den Grünen das tun, die Sie immer so sehr auch für die Minderheitsrechte im Parlament eintreten.
Jetzt stelle ich mir das nur vor – das kann ja jedem passieren, das kann auch Ihnen einmal passieren; ich weiß nicht, ob Sie wieder einmal Drittstärkste werden; momentan sind Sie, glaube ich, weit davon entfernt, aber es könnte irgendwann einmal, in weiterer Folge, auch der Fall sein –: Nehmen wir an, wir haben wieder – das wollen wir auch nicht hoffen, aber vielleicht haben wir das wieder einmal – eine Regierung mit Zweidrittelmehrheit. Und dann macht Ihr Präsident irgendetwas, was dieser Zweidrittelmehrheit nicht passt.
Ich erinnere daran, dass wir jetzt im Geschäftsordnungskomitee überlegen, den Vorsitz für Untersuchungsausschüsse einem der drei Präsidenten zu geben. Und dann macht dieser Präsident, der vielleicht von Ihrer Fraktion kommt, als Vorsitzender eines Untersuchungsausschusses irgendetwas, was dieser Zweidrittelmehrheit absolut zuwider ist, nicht passt. Und plötzlich findet man irgendeinen Grund – hurra! –, und es bedarf nur eines ganz normalen Antrages, eines ganz normalen Geschäftsordnungsantrages und dessen Annahme mit Zweidrittelmehrheit – und der Präsident ist weg, der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses ist weg, möglicherweise kommt es zu einer Verzögerung dieses Ausschusses oder überhaupt zu dessen Ende. Das ist das, was Sie mit diesem Ad-hoc-Antrag jetzt in wenigen Tagen möglich machen. Ich sage: möglich machen.
Ich sage Ihnen, diese Frage ist ein Thema: Inwieweit können oberste Organe und höchste Repräsentanten abgewählt werden oder nicht? Es ist zum Beispiel eine Problematik, dass der Rechnungshofpräsident derzeit mit einfacher Mehrheit abgewählt werden kann. Das könnte auch der Fall sein: Es gibt einen Rechnungshofpräsidenten, der zu kritisch prüft – also weg mit ihm mit einfacher Mehrheit! Das ist ein Problem. Das gehört diskutiert und möglicherweise auch geändert. Es könnte auch sein, dass das eine oder andere oberste Organ hier mit einer Abwahlmöglichkeit ausgestattet werden soll.
Bei den Abgeordneten und Funktionen dieses Hauses sollte
aber mit besonderer Vorsicht vorgegangen werden. Ich halte, ehrlich
gesagt, nichts davon, dass man einen Präsidenten, der hier gewählt
wird, auch, mit welcher Mehrheit auch immer, abwählen kann. Es gibt das
Strafrecht, das entsprechend auch einen Mandatsverlust bewirken kann.
Darüber hinaus, was politische Gründe betrifft, wäre ich sehr
vorsichtig. Aber
es ist relativ einleuchtend, warum die Grünen gerade so eine Debatte jetzt immer wieder führen: weil sie eben sonst keine Themen haben, mit denen sie in der Öffentlichkeit punkten können. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Geh bitte!)
15.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser mit einer Redezeit von 5 Minuten zu Wort. – Bitte.
15.29
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Die ÖVP ist unbestritten eine antifaschistische Partei, die mitgeholfen hat, diese Republik aus den Trümmern des Nationalsozialismus wiederzuerrichten. (Abg. Rädler: Im Gegensatz zu den Grünen! – Heiterkeit.) – Das geht sich historisch nicht aus, da haben Sie recht.
Unbestritten ist auch, dass es bei der ÖVP keine Affinität zum Thema Rechtsextremismus gibt, dass es da eine ganz, ganz klare Grenze gibt. Ich stelle mir heute noch die Frage – und das bezieht sich auch auf die SPÖ, aber auch auf die ÖVP –, wie der Fehler passieren konnte, Graf zum Dritten Nationalratspräsidenten zu wählen. Das kann einerseits ein Irrtum gewesen sein, dass man die Person unterschätzt hat – gut, wir haben damals gewarnt, aber auf die Oppositionsparteien hört man nicht immer –, oder, und das ist die zweite Variante, man wollte sich zum damaligen Zeitpunkt Koalitionsoptionen offenhalten, und da war eine Wahl Grafs opportun.
Jetzt ist unbestritten, bei ÖVP und SPÖ, dass diese Wahl ein Fehler war. Es gibt vonseiten der ÖVP Rücktrittsaufforderungen an Graf, nämlich sogar von ÖVP-Bundesparteiobmann Pröll – also nicht von irgendjemandem –, und es gibt sie vonseiten der SPÖ. Aber man sträubt sich nach wie vor, die Abwahlmöglichkeit zu schaffen, weil Herr Graf sein Amt nicht räumen will.
Schauen wir uns die Argumente der ÖVP näher an, damit wir uns vielleicht den Motiven ein bisschen annähern können: Minderheitsschutz. – Also, mit Verlaub: Der Schutz der Minderheitsrechte im Hohen Haus ist nicht das Stammthema der ÖVP. Wenn Sie uns die Untersuchungsausschüsse als Minderheitsrecht einräumen, dann dürfen Sie in dieser Frage auch hier glaubwürdig auftreten. Bis dahin nehme ich Ihnen diese Nummer nicht ab. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kopf: Das ist doch kein Argument!)
Der zweite Punkt: Meine Damen und Herren, Sie verkennen eines: Die Nominierung des Dritten Nationalratspräsidenten ist kein Minderheitsrecht, sondern es ist bloß Usance, dass die drittstärkste Partei einen Vorschlag macht und die Mehrheit wählt. Das heißt, Sie geben vor, über den Minderheitsschutz ein Recht zu schützen, das es nicht gibt. (Abg. Kopf: Das hat Glawischnig gesagt, nicht wir!)
Dritter Punkt: Wenn Sie das in dieser Konsequenz weiterdenken, hieße das, dass eine Person – gehen wir weg von Graf –, die gewählt wird, aber unfähig oder unwürdig ist, dieses Amt auszuüben, auch nicht abgewählt werden kann. Das kann doch nicht in Ihrem Sinne sein!
Es werden immer wieder historische Vergleiche zu 1933 gezogen. Diese Vergleiche sind, mit Verlaub, schlecht und falsch. 1933 sind drei Nationalratspräsidenten zurückgetreten – und nicht abgewählt worden. Man muss sich die Geschichte genauer anschauen: Großdeutsche und Sozialdemokraten haben damals versucht, das Parlament wiederzubeleben (Abg. Dr. Graf: Es war der großdeutsche, der es einberufen wollte!), und es waren die Polizisten von Dollfuß, die den Abgeordneten den Zutritt zum Parlament verwehrt haben. (Abg. Dr. Graf: So ist es!)
Das ist historische Tatsache – und das hat überhaupt nichts mit der Situation zu tun, die wir hier heute diskutieren, meine Damen und Herren. Daher kann auch diese Argumentation bei unserer heutigen Geschäftsordnungsdebatte überhaupt nicht weiterhelfen.
Jetzt stelle ich mir die Frage: Warum will die ÖVP, unter all diesen Prämissen, Graf nicht abwählen? (Abg. Grosz: Weil sie aus den Fehlern ... gelernt hat!) – Es gibt mehrere Erklärungen. Das eine ist: Die ÖVP hat ein Fehlermanagement, das eben so läuft: Am besten zudecken und nicht darüber reden und diese Themen nicht befördern, sondern schauen, dass sie von der medialen Tagesordnung kommen! – Das widerspricht aber, bitte, Ihrem antifaschistischen Anspruch.
Nächster Punkt: Sie von der ÖVP wollen sich die Koalitionsoption FPÖ offenhalten. (Abg. Mag. Kogler: Richtig!) Da könnten wir der Sache schon eine Spur näher kommen.
Der dritte Punkt ist: Ich habe ein bisschen den Verdacht, dass die ÖVP auch mit der FPÖ spielt und ganz froh ist, dass die FPÖ in der einen oder anderen politischen Frage erpressbar ist. Wir werden heute noch über das Korruptionsstrafrecht diskutieren, wo sich die FPÖ auffällig wohlverhaltend gegenüber den Regierungsvorschlägen benimmt, und ich bin mir nicht sicher, ob nicht genau dieses Kalkül der ÖVP dahintersteckt, immer wieder als Drohpotential diese Abwahl in der Schublade zu haben und dann, wenn es um heikle politische Fragen geht, das herauszuholen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.)
Warum ist die Fristsetzung notwendig, und warum hinken alle Vergleiche, die hier gebracht wurden? – Kollege Donnerbauer, der UVP-Vergleich ist ein denkbar schlechter Vergleich. (Abg. Mag. Kogler – in Richtung ÖVP –: ...! Genau so funktioniert ihr!) Der Vorwurf beim UVP-Gesetz ist, dass es im falschen Ausschuss diskutiert wurde. Unser Antrag wurde im zuständigen Verfassungsausschuss ausführlich diskutiert. Nur wird offensichtlich der Weg gewählt, das durch Vertagungen auf die lange Bank zu schieben und eben keine Entscheidung zu wollen.
Nächster Punkt, das Beispiel Abwahlmöglichkeit für wichtige parlamentarische Organe. Der Rechnungshofpräsident, einer der wichtigsten Kontrollore der Republik, meine Damen und Herren, der heikle Berichte erstellt (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) – das ist schon mein Schlusssatz –, ist mit der Hälfte der Abgeordnetenstimmen hier abwählbar.
Alles Ausreden, meine Damen und Herren! – Treten Sie unserem Fristsetzungsantrag näher, schaffen Sie klare Verhältnisse! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
15.34
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 644/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden, eine Frist bis zum 9. Juli 2009 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt. (Ruf bei der FPÖ – da sich nicht alle Abgeordneten der Grünen von den Sitzen erhoben haben –: Es sind nicht einmal alle Grünen dabei!)
Fortsetzung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 4 und 5 der Tagesordnung wieder auf.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Haberzettl. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
15.35
Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Verehrte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir kommen zurück zur Materie des zuletzt diskutierten Tagesordnungspunktes: Änderung des Einkommensteuergesetzes.
Sie wissen, dass seit 1. Jänner 2009 als Folge der Steuerreform die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Betreuung von Kindern besteht und dass eine der Vorraussetzungen für die Absetzbarkeit darin besteht, dass das Kind im jeweiligen Kalenderjahr nicht älter als zehn Jahre sein darf.
Die Altersgrenze wird nun für behinderte Kinder auf 16 Jahre erhöht. Damit entsteht eine erhöhte Abschreibemöglichkeit für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, wenn sie behindert sind. (Beifall bei der SPÖ.)
Es kommt aber weiters auch zu Änderungen im Gebührengesetz. Dazu seien zwei wesentliche Punkte angeführt, die ja schon in der Diskussion erwähnt wurden, nämlich die Ausstellung von Reisepässen für Kinder – hier wird die Gebühr von 69,90 € auf 30 € gesenkt – und die Ausstellung von Personalausweisen für Personen, die ebenfalls unter 16 Jahre alt sind – dafür wird die Gebühr von bisher 56,70 € auf 26,30 € gesenkt.
Die Bewertungsgesetz-Novelle trägt der technischen Entwicklung Rechnung. Es ist jetzt möglich, elektronisch die Übertragung von Daten über Änderungen im Eigentum von Grundstücken an die Finanzbehörde durchzuführen. Damit wäre für die Zukunft auch eine raschere Einheitsbewertung möglich.
Ich darf mir abschließend noch eine Bemerkung zur Frage der Moral in der SPÖ erlauben. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das ist gut!) In diesem Hause ist 1 Prozent der Abgeordneten vorbestraft. Wenn ich in die Reihen der SPÖ schaue, finde ich dort keinen dieser Abgeordneten, die eine Vorstrafe haben. Und ich denke, das ist auch eine Frage der Moral. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Riepl: Jetzt sind sie ruhig, die vom BZÖ und von den Freiheitlichen!)
15.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Herren Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz und das Gebührengesetz geändert werden, in 286 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Windholz vor.
Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Teil ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Weiters kommen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 2 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer sich für diesen Teil ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderungen der gesetzlichen Stiftungsbestimmungen, wodurch ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können.
Hiezu ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordneten-Pulte und tragen den Namen des/der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“, das sind die grauen Stimmzettel, beziehungsweise „Nein“, das sind die rosafarbenen.
Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderungen der gesetzlichen Stiftungsbestimmungen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen sind, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Ich bitte nunmehr die Frau Schriftführerin Abgeordnete Hagenhofer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Bevor sie mit diesem Namensaufruf beginnt, darf ich noch einmal in Erinnerung rufen: Wir haben bei den namentlichen Abstimmungen der letzten Zeit immer großen Druck erzeugt, weil es schnell gehen sollte, was dazu geführt hat, dass es Irritationen bei der letzten namentlichen Abstimmung gab. (Abg. Kopf: Das hat mit „schnell“ nichts zu tun gehabt, Frau Präsidentin! – Abg. Dr. Bartenstein: Das hat mit Tempo nichts zu tun gehabt! – Abg. Grosz: Mit dem Zählen! – Weitere Zwischenrufe bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und BZÖ.)
Nein, das war die eine Sache, Herr Abgeordneter Grosz. Es gab eine zweite Angelegenheit. Ich rede jetzt nicht über die Vorgangsweise des Herrn Abgeordneten Vilimsky, sondern ich möchte sagen, wir zählen ja mit, wie viele hier abstimmen. Wenn dann drei gleichzeitig ihre Stimmzettel reinwerfen, können wir das nicht entsprechend zählen. Das heißt, ich ersuchen Sie wirklich, einzeln und nacheinander die Stimmzettel in die Urne zu werfen, damit das Zählergebnis und das Stimmergebnis zusammenpassen. (Abg. Ing. Westenthaler: Vielleicht einmal eine moderne Abstimmungsanlage anschaffen! Das wäre eine Möglichkeit!)
Bitte, Frau Schriftführerin.
(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Hagenhofer beziehungsweise den Schriftführer Dr. Haimbuchner werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführerin und des Schriftführers die Stimmzählung vornehmen.
Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.
*****
(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 15.48 Uhr unterbrochen und um 15.54 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: abgegebene Stimmen: 173; davon „Ja“-Stimmen: 70, „Nein“-Stimmen: 103.
Der Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Stimmverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter, Brunner Christiane, Bucher Josef;
Deimek, Dolinschek, Doppler;
Fichtenbauer;
Gartelgruber, Gradauer, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;
Hagen, Haider, Haimbuchner, Haubner Ursula, Herbert Werner, Höbart Christian, Huber Gerhard, Hübner Johannes;
Jannach, Jury;
Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek, Kurzmann;
Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;
Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;
Neubauer;
Öllinger;
Pirklhuber;
Rosenkranz;
Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;
Tadler Erich, Themessl;
Unterreiner;
Van der Bellen, Vilimsky, Vock;
Walser, Weinzinger Lutz, Westenthaler, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Windholz, Winter;
Zanger, Zinggl.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;
Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier;
Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;
Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert;
Eßl;
Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;
Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Grossmann, Großruck;
Haberzettl, Hagenhofer, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek;
Ikrath;
Jarolim;
Kaipel, Kapeller, Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;
Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;
Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;
Neugebauer Fritz;
Oberhauser, Obernosterer;
Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Prinz;
Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;
Sacher, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Steibl Ridi Maria, Steier, Steindl Konrad, Stummvoll;
Tamandl;
Weninger Hannes, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine verbindliche Normierung für das gesamte „Stiftungsrecht“, dass die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag findet keine Mehrheit, ist damit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Stiftungen und Überprüfung der mit möglichen – was heißt das?, „Fallscheinordnungen“, gibt es das?; das ist eine derart unleserliche Schrift (Abg. Kopf: Falscheinordnungen! – Rufe beim BZÖ: Falscheinordnungen!) – Falscheinordnungen verbundenen Steuermindereinnahmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung des Vorarlberger Pflegemodells.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bewertungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 287 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 673/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Ausgleichsordnung, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührengesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Notariatsaktsgesetz, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Tilgungsgesetz 1972, das Unterhaltsvorschussgesetz 1985, das Urheberrechtsgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 – FamRÄG 2009) (275 d.B.)
7. Punkt
Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (276 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haubner mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten. – Bitte.
15.56
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Mit dem hier vorliegenden Familienrechts-Änderungsgesetz will man Antworten auf die gesellschaftliche Realität geben – Antworten, die längst notwendig sind, wenn wir uns die Zahl der Scheidungen, die Zahl der Lebensgemeinschaften, die Zahl der Alleinerzieherinnen anschauen. Ich sage, die Antwort ist leider Gottes unvollständig. Es ist das, was vorliegt, ein Flickwerk. Man hat an ein paar Schrauben gedreht und dieses Gesetz jetzt ohne Begutachtung ins Parlament gebracht. Ich denke, es ist ein winziger Schritt in die richtige Richtung. Einige Dinge möchte ich gerade im Zusammenhang mit den Kindern hier kritisch erwähnen.
Der leichtere Zugang zum Unterhaltsvorschuss wäre der richtige Weg. Bisher war die Situation mehr als unbefriedigend, aber auch mit der jetzigen Vorlage, mit der jetzigen Lösung bleibt das so. Man hat zwar die Verfahren etwas verkürzt, indem man nicht warten muss, bis ein Exekutionsurteil, ein Gerichtsurteil vorliegt, sondern es besteht bereits der Anspruch, wenn das Verfahren zu laufen beginnt, aber man hat nicht die Lücken geschlossen für die Kinder, die grundsätzlich keinen Anspruch auf Unterhalt haben, weil der Unterhaltspflichtige – meistens ist es der Vater – krank ist, arbeitslos ist oder im Ausland lebt.
Ich denke, bei einem guten Gesetz, bei einer guten Änderung wäre hier Handlungsbedarf gewesen, auch im Sinne der Armutsbekämpfung. Mein Kollege Scheibner als nachfolgender Redner wird daher noch einen Entschließungsantrag einbringen, dass die Lücken, die bestehen, geschlossen werden und dass man den Unterhaltsvorschuss generell auf eine Unterhaltssicherung für Kinder umstellt. (Beifall beim BZÖ.)
Das Zweite, was ich kritisch anmerken möchte: Es ist grundsätzlich gut, wenn man Patchworkfamilien mit mehr Rechten und Pflichten ausstattet, aber das darf nicht ohne Gleichklang mit den leiblichen Eltern geschehen. Meistens sind es die Väter, die hier in Mitleidenschaft gezogen werden. Wenn wir die Rechte und Pflichten der Stiefeltern verbessern, dann müssen wir auch jene der biologischen Eltern verbessern.
Wir alle wissen, wenn sich Eltern trennen, ist das für Kinder eine sehr, sehr große Belastung. Daher muss alles getan werden, damit die Kinder, die ein Recht auf Mutter und Vater haben, auch den Vater weiterhin als Bezugsperson haben. Daher meinen wir, dass die Obsorgeregelung in die Richtung überarbeitet werden soll, dass ein gleichwertiger Kontakt der Kinder mit beiden Elternteilen sichergestellt ist, sowohl mit dem Stiefelternteil als auch mit dem leiblichen Elternteil.
Ich weiß aus Erfahrung, dass es für Kinder auch eine neue Chance sein kann, wenn sie in einer neuen Partnerschaft ihrer Mutter oder ihres Vaters eingebettet sind und dort ein neues Familienleben haben, aber der leibliche Vater darf nicht darauf reduziert werden, dass er nur zahlt und sonst keinerlei Rechte in Anspruch nehmen kann.
Wir sagen Ja zu dieser Änderung, aber in Abstimmung mit der generellen Obsorge. Wir vom BZÖ haben uns erwartet, dass Sie, Frau Bundesministerin, bei diesem Familienrechts-Änderungspaket, das ja schon einige Ministerinnen beschäftigt hat, den großen Wurf beziehungsweise einen großen Reformschritt machen werden, aber das, was uns hier vorliegt, ist lediglich ein Reformschrittchen. Daher meine ich, wir sind erst am Anfang. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)
16.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Steibl zu Wort. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
16.01
Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eingangs möchte ich kurz auf die Ausführungen der Kollegin Haubner eingehen.
Frau Kollegin Haubner, es stimmt nicht, dass es keine Begutachtung gab. – Die erste Einbringung fand unter Bundesministerin Karin Gastinger, BZÖ, statt, und die zweite Einbringung, mit Begutachtung, fand unter Bundesministerin Berger, SPÖ, statt.
Jetzt haben die Abgeordneten die Initiative ergriffen in Form eines Initiativantrages. Ich glaube, dass wir gut vorgearbeitet haben.
Ich möchte Frau Justizministerin Bandion-Ortner gratulieren für das, was jetzt auf dem Tisch liegt. Das ist kein Flickwerk, es ist inhaltlich gut vorbereitet, es ist angepasst an die Lebenssituationen unserer Familien. Dafür möchte ich auch einen Dank an die Beamten des Ministeriums und an ihr Kabinett richten, die das gut vorbereitet haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Das Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 entspricht den Erfordernissen der vielbesagten modernen Familie.
Das Wichtigste in der Familie ist und bleibt das Übernehmen von Verantwortung füreinander, und auch im Hinblick darauf regelt das Gesetz einiges neu. Bedacht genommen wurde dabei auch auf die Patchworkfamilien. Die eheliche Beistandspflicht von Ehegatten wird ausdrücklich dahin gehend erweitert, dass jeder Ehegatte dem anderen bei der Ausübung der Obsorge gegenüber dessen Kindern angemessen beizustehen hat. Darüber hinaus geht es auch um die Vertretung in Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens.
Was ich besonders unterstreichen möchte, ist der Umstand, dass Stiefeltern beziehungsweise Patchworkeltern für die Kinder ja auch eine Bereicherung darstellen können – als weitere Bezugsperson –, und in den meisten Fällen ist das ja auch so.
Auf der anderen Seite – und das haben zahlreiche Anfragen und Mails in der Vorbereitungszeit zu diesem Gesetz wieder einmal gezeigt – ist das Obsorge- und Besuchsrecht betreffend den ehemaligen Partner ein sehr sensibles und oftmals mit Problemen behaftetes Thema. Wir werden daran weiter arbeiten und sind uns dessen bewusst, dass es hier noch Diskussionsbedarf gibt.
Ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Situation der Betroffenen – Kinder beziehungsweise auch AlleinerzieherInnen – wurde beim Unterhaltsvorschuss gemacht. Ich meine, dass da eine gute Regelung gefunden wurde.
Das Ergebnis des Exekutionsverfahrens gegen den Unterhaltsschuldner muss nicht mehr abgewartet werden. Künftig soll grundsätzlich Vorschuss geleistet werden, sobald ein vollstreckbarer Exekutionstitel für den gesetzlichen Unterhaltsanspruch besteht und ein tauglicher Exekutionsantrag bei Gericht eingebracht worden ist.
Ebenfalls ein sehr sensibler Bereich ist die Adoption, auch die Auslandsadoption. Für besonders wichtig halte ich hier sowohl die Regelung mit dem fakultativen Anerkennungsverfahren bei ausländischen Adoptionen als auch die Regelung mit der obligatorischen Einholung von Strafregisterauskünften vor Adoptionsentscheidungen.
Auch da möchte ich sagen: Das ist ein wichtiger Schritt, wo noch mit beiden Ministerien, dem Justizministerium und dem Familienministerium, weiter gearbeitet werden
muss, um noch größere Rechtssicherheit herbeizuführen, dies insbesondere bei der Auslandsadoption.
Werte Kolleginnen und Kollegen, die vorliegenden Änderungen im Familienrecht zeigen einmal mehr: Schauen wir hin! Hören wir zu! Finden wir verantwortungsvolle Lösungen für Probleme und Notwendigkeiten der Familien in Österreich!
Leider sind die vier Minuten Redezeit viel zu kurz, um als Erstredner der ÖVP den Inhalt wirklich klar formulieren und ausreichend darstellen zu können, weil in dieser Änderung so viel an Inhalt verpackt ist, das Gutes für die Situation der Familien in Österreich bedeutet. (Beifall bei der ÖVP.)
16.06
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
16.06
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Steibl, es tut mir sehr leid, dass Sie nur drei oder vier Minuten Redezeit bekommen haben. (Abg. Steibl: Wir sind etwas mehr!) Da müssen Sie in Ihrer Fraktion mehr auf die Wichtigkeit dieser Themen hinweisen, dann bekommen Sie vielleicht mehr Redezeit. (Abg. Steibl: Wir sind mehr Abgeordnete!) Es ist schon merkwürdig, dass die angebliche Familienpartei nicht mehr als vier Minuten, wie Sie beklagen, für dieses wichtige Thema der Erstrednerin zur Verfügung stellt. (Beifall beim BZÖ.)
Ganz so kann man es nicht sehen, wie Sie, Frau Steibl, wenn Sie sagen, dass es schön ist, dass es jetzt diesen Initiativantrag gibt, wo es zwar keine Begutachtung gibt, dass es aber die Begutachtung schon im Jahre 2003 gegeben hat. Ich glaube nicht, dass dieser Initiativantrag identisch ist mit den Intentionen der Frau Ministerin Gastinger und dass man sagen kann, das ist deckungsgleich.
Es wäre bei einer grundlegenden Reform des Familienrechts wichtig, dass man ausführlich darüber debattiert, dass der Entwurf einer ordentlichen Begutachtung unterworfen wird und dass wir auch im Ausschuss umfassend darüber diskutieren – es sei denn, Sie sind ohnehin der Meinung, dass das nur eine kleine, eine marginale Änderung ist. Dieser Verdacht kommt natürlich auf.
Im Ausschuss hat die Frau Bundesministerin dankenswerterweise in wirklicher Offenheit gesagt: Na ja, man hätte auch mehr machen können, aber man hat sich halt nicht auf mehr einigen können!
Es wäre aber notwendig, dass wir auf die neuen Gegebenheiten – so neu sind diese ja gar nicht – im Zusammenleben von Menschen stärker Rücksicht nehmen, als Sie das bei dieser Novelle gemacht haben. Immerhin feiert das ABGB bald seinen 200-jährigen Bestand, und der rechtspolitische Kern von verschiedenen Bestimmungen im Eherecht stammt ja noch aus dieser Zeit beziehungsweise aus dem Jahr 1938, also aus der Zeit nach dem Anschluss. Ich glaube, wir sind uns wohl einig darüber, dass wir nicht mehr nach den Bestimmungen dieser Zeit leben wollen und das Zusammenleben von Menschen auch nicht mehr nach diesen Bestimmungen regeln wollen.
Wie sich Menschen organisieren, wie sie sich ihr Leben gestalten wollen, das sollte ihnen freigestellt sein. Der Gesetzgeber sollte nur dort eingreifen, wo es um Schutzinteressen, vor allem um solche von Kindern geht.
Es ist noch immer nicht geregelt, Frau Bundesministerin – wir haben darüber schon im Ausschuss diskutiert –, dass wir Kinder auch in Bezug auf Versorgungsleistungen und bezüglich ihrer Rechte gleich behandeln, unabhängig davon, aus welcher Beziehung
sie kommen, ob sie nun aus einer Erstehe kommen, ob sie aus einer Patchworkfamilie kommen oder ob sie aus einer Zweitehe kommen. Derzeit werden Kinder ungleich behandelt. Und das ist im 21. Jahrhundert nicht akzeptabel. (Beifall beim BZÖ.)
Es gibt noch einige andere Punkte, wo dringend eine Modernisierung der Rechtsbestände notwendig ist. In Deutschland hat man es in weiten Bereichen gemacht. Wir würden uns wünschen, dass man nicht, wie Sie gesagt haben, bis zum 200-jähringen Jubiläum, bis zum Jahr 2011, wartet, sondern dass man rasch eine umfassende Reform des Ehe- und Scheidungsrechtes und auch des Unterhaltsrechtes unternimmt.
In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Scheibner, Mag. Stadler, Haubner, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden ersucht, Gesetzentwürfe vorzulegen,“ – und zwar wollen wir da, Frau Kollegin Steibl, wirklich eine umfassende Begutachtung – „die
1. für eine Schließung der Versorgungslücken für Minderjährige, die keinen oder einen zu ihrer Versorgung zu niedrigen Unterhalt erhalten, sorgen;
2. den gleichwertigen Kontakt der Kinder mit beiden Eltern sicherstellen und dafür sorgen, dass Kinder nicht länger als Waffen im Streit der Eltern missbraucht werden können;
3. den Schutz der Kinder in problematischen familiären Situationen durch eine umfassende Überarbeitung des Jugendwohlfahrtsrechtes gewährleisten und
4. das Ehe- und Scheidungsrecht umfassend den geänderten Bedürfnissen der Menschen anpassen.“
*****
Frau Bundesministerin, wenn Sie das in Angriff nehmen, dann haben Sie unsere Unterstützung. Aber in Anbetracht der vorliegenden Gesetzesänderung haben Sie noch einige Hausaufgaben für ein modernes Familienrecht zu erledigen. (Beifall beim BZÖ.)
16.10
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Scheibner, Mag. Stadler, Haubner, Kolleginnen und Kollegen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses (275 d.B.) über den Antrag 673/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Ausgleichsordnung, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührengesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Notariatsaktsgesetz, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, das Strafgesetzbuch,
die Strafprozessordnung 1975, das Tilgungsgesetz 1972, das Unterhaltsvorschussgesetz 1985, das Urheberrechtsgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 – FamRÄG 2009)
betreffend einen notwendigen nächsten großen Reformschritt im Familienrecht
In einigen unserer Nachbarländer – wie etwa in Deutschland, aber auch der Schweiz – ist das Familienrecht in den letzten Jahren den geänderten Bedürfnissen der Menschen durch weitreichende Reformen angepasst worden. In Österreich wurde mit dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz im Jahr 2000 durch die Einführung der Obsorge beider Eltern nach einer Scheidung ein erster Meilenstein erreicht. Fast ein Jahrzehnt später hätte daher ein weiterer spürbarer Erneuerungsschritt im Familienrecht erfolgen müssen.
Das heute zur Beschlussfassung vorliegende Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 erfüllt diese berechtigten Erwartungen leider nicht: Es enthält in der Substanz nur zwei kleine Verbesserung (Erleichterung der Vorausverfügung über eheliches Gebrauchsvermögen, keine Abhängigkeit des Unterhaltsvorschusses von einem vergeblichen Exekutionsschritt). Sehr fragwürdig ist es aber, dass zwar die volle Aufmerksamkeit des Gesetzgebers auf das Verhältnis von Stiefeltern zu Stiefkindern gerichtet wurde, eine substantielle Weiterentwicklung des Kindschaftsrechts im Interesse der Kinder und Eltern sowie eine wirksame finanzielle Absicherung der Kinder aber unterbleibt und eine echte Reform des Ehe- und Scheidungsrechts nicht einmal angedacht wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden ersucht, Gesetzesentwürfe vorzulegen, die
1. für eine Schließung der Versorgungslücken für Minderjährige, die keinen oder einen zu ihrer Versorgung zu niedrigen Unterhalt erhalten, sorgen;
2. den gleichwertigen Kontakt der Kinder mit beiden Eltern sicherstellen und dafür sorgen, dass Kinder nicht länger als Waffen im Streit der Eltern missbraucht werden können;
3. den Schutz der Kinder in problematischen familiären Situationen durch eine umfassende Überarbeitung des Jugendwohlfahrtsrechts gewährleisten und
4. das Ehe- und Scheidungsrecht umfassend den geänderten Bedürfnissen der Menschen anpassen.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Binder-Maier mit gewünschten 4 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.
16.10
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Scheibner, ich gebe Ihnen recht, es wäre angebracht, dass Erwachsene sich wie Erwachsene verhalten, vor allem, wenn sie Väter und Mütter sind, und das Wohl ihrer Kinder im Auge haben. Wir können noch so viele gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen: Wenn Eltern sich nicht ihrer Rolle bewusst sind (Abg. Strache: ... die gemeinsame Obsorge!), dann gibt es viele Probleme, Herr
Kollege Strache, und zwar gerade bei der gemeinsamen Obsorge. (Abg. Strache: In Deutschland funktioniert das sehr gut! Das hat sogar Rot-Grün initiiert!)
Meine Damen und Herren! Das Familienrecht ist ein sehr sensibler Bereich, ein wichtiger Rechtsbereich, er spiegelt vor allem auch Wertehaltungen wider, die gesetzlich festgehalten wurden und werden.
Es sei mir ein Blick zurück in die Geschichte gestattet: Wir haben als Sozialdemokratie ab 1970 viele Familienrechtsreformen auf den Weg gebracht, vor allem was die rechtliche Gleichstellung der Frau in der Familie anbelangt. Auch das Unrecht, dass der Mann das Oberhaupt der Familie sei, wurde in dieser Zeit beseitigt.
Seither haben wir veränderte Bedingungen: Lebensformen, Lebensgeschichten, Lebensgewohnheiten und Realitäten der Menschen haben sich verändert und ändern sich immer wieder. Und darauf muss die Familiengesetzgebung reagieren und Rücksicht nehmen und dafür einen Rahmen schaffen. Das halte ich für wichtig. Mir geht es vor allem darum, ein modernes Familienrecht zu schaffen, das den Bedingungen des 21. Jahrhunderts entspricht.
Worum geht es dabei? – Ein paar Zahlen und Fakten: Wir haben in Österreich 1 704 000 Ehepaare, davon 63 Prozent Erst-Ehen, 309 000 Lebensgemeinschaften, 681 000 Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren, 119 100 Lebensgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren, 151 000 Alleinerzieherinnen mit Kindern und 76 000 Patchworkfamilien mit Kindern unter 18 Jahren.
Die wichtigsten Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfes wurden schon dargelegt: Beratung, Verbesserung der Unterhaltsbevorschussung, Ausdehnung der ehelichen Beistandspflicht auf die Obsorge der Stiefkinder, Vertretung des Ehegatten in der Obsorge durch den Stiefelternteil, Recht minderjähriger Kinder auf Beistand in Familienverbänden.
Ich meine, aus Frauensicht sind vier Punkte besonders bemerkenswert.
Erstens: Verstärkter Hinweis auf Beratungsmöglichkeit bei einer Scheidung.
Zweitens: Bevorschussung beim Unterhaltsvorschuss. Da geht es darum, Alleinerzieherinnen zu unterstützen, woran man meiner Meinung nach noch weiterarbeiten muss, denn da gibt es noch einige Lücken zu schließen. Ich denke da vor allem an das schwedische Modell, bei dem, wenn Unterhalt nicht geleistet wird, der Staat selbstverständlich einspringt und sich der Staat vom Unterhaltspflichtigen die Mittel zurückholt.
Drittens: Mehr Sicherheit in Patchworkf