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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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29. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 8. Juli 2009

 

 


Stenographisches Protokoll

29. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode                        Mittwoch, 8. Juli 2009

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 8. Juli 2009: 9.08 – 23.28 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz – ULSG) erlassen wird und das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bundes­haushaltsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden, und Bericht über den

Antrag 434/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Unternehmensfinanzierungsrettungspaket

2. Punkt: Bericht über den Antrag 681/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stumm­voll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG)

3. Punkt: Bericht über den Antrag 696/A der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz – BWG geändert wird

4. Punkt: Bericht über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stumm­voll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden

5. Punkt: Bericht über den Antrag 682/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stumm­voll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955 geändert wird – Bewertungsgesetznovelle 2009

6. Punkt: Bericht über den Antrag 673/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donner­bauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Aus­gleichsordnung, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührengesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Kon­kursordnung, das Notariatsaktsgesetz, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Tilgungsgesetz 1972, das


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Unterhaltsvorschussgesetz 1985, das Urheberrechtsgesetz und die Zivilprozessord­nung geändert werden (Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 – FamRÄG 2009)

7. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz 1965, das SE-Gesetz, das Unter­nehmensgesetzbuch, das Umwandlungsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Kapitalbe­richtigungsgesetz, das Gesellschafter-Ausschlussgesetz, das Übernahmegesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Grundbuchs­gesetz geändert werden (Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 – AktRÄG 2009)

9. Punkt: Bericht über den Antrag 671/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donner­bauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwalt­schaftsgesetz geändert werden

10. Punkt: Bericht über den Antrag 16/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB) geändert wird

11. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (UVP-G-Novelle 2009)

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die alt­katholische Kirche und das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die israeli­tische Religionsgesellschaft geändert werden

13. Punkt: Bericht über den Antrag 660/A der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Silvia Fuhrmann, Mag. Heidemarie Unterreiner, Stefan Petzner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Preisbindung bei Büchern geändert wird

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bun­desgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptions­prävention und Korruptionsbekämpfung erlassen wird

15. Punkt: Bericht über den Antrag 243/A(E) der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Informationsverpflichtung des Büros für Interne Ange­legenheiten an Betroffene

16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Ver­tragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden

17. Punkt: Bericht über den Antrag 670/A der Abgeordneten Fritz Neugebauer, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsge­setz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundesgesetz über die Grün­dung einer Bundespensionskasse AG und das Pensionskassengesetz geändert wer­den (1. Dienstrechts-Novelle 2009)

18. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Rich­ter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsge­setz 1965 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden

19. Punkt: Bericht über den Antrag 678/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein


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Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, und das Bezü­gegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert werden

20. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit das Ein­kommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, sowie das Beamten-Kranken- und Unfall­versicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, geändert werden

21. Punkt: Bericht über den Antrag 278/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 40

Geschäftsbehandlung

Einwendungen der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Josef Bucher und Ing. Norbert Hofer gegen die Tagesordnung gemäß § 50 der Geschäftsord-
nung.................................................................................................................... 40, 41, 41

Durchführung einer gemeinsamen Debatte gemäß § 50 Abs. 1 der Geschäftsord­nung                  62

Redner:

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ..... 62

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 64

Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 65

Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 67

Herbert Kickl ........................................................................................................... ..... 69

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ..... 71

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ..... 72

Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ..... 74

Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ..... 75

Peter Haubner ......................................................................................................... ..... 77

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ........................................................................... ..... 78

Hannes Weninger ................................................................................................... ..... 80

Gerald Grosz ........................................................................................................... ..... 81

Konrad Steindl ........................................................................................................ ..... 83

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ..... 84

Einwendungen finden keine Mehrheit ............................................................................. 84

Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 644/A der Abge­ordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 9. Juli 2009 zu setzen ..................................................................................................... 84

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kur­zen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 85


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Redner:

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 159

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 162

Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 163

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 164

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 166

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 167

Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 169

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 87

Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kolle-
gen, den Antrag 681/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Umset­zung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG) in der Fassung des Ausschussberich­tes 285 d.B. gemäß § 71 Abs. 1 iVm § 72 Abs. 6 der Geschäftsordnung an den Finanzausschuss rückzuverweisen – Annahme ..............................................................................  144, 144

Antrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Finanzausschusses über den An­trag 681/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG), (285 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z. 2 der Geschäfts­ordnung an den Finanzausschuss rückzuverweisen – Annahme .............................................................................................................  144, 144

Unterbrechung der Sitzung ...............................................................................  159, 172

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .................................. 167

Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungs­gesetz 2000 geändert wird (UVP-G-Novelle 2009), (271 d.B.), gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie rückzu­verweisen – Ablehnung ............................................................................................................  243, 243

Antrag der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen, den An­trag 671/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetz­buch, die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geän­dert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes 273 d.B., gemäß § 71 der Geschäftsordnung an den Justizausschuss rückzuverweisen – Ablehnung ................................................  243, 243

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls die­ser Sitzung durch Präsidenten Fritz Neugebauer .................................................................................. 243

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ............................... 243

Aktuelle Stunde (7.)

Thema: „Die Antworten Österreichs auf die aktuelle Wirtschaftslage und die Lage auf den internationalen Finanzmärkten“ ................................................................................ 41


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Redner/Rednerinnen:

Karlheinz Kopf .............................................................................................................. 42

Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll ................................................................................ 44

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 47

Werner Amon, MBA ............................................................................................... ..... 48

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ..... 50

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 51

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ..... 53

Marianne Hagenhofer ............................................................................................. ..... 54

Jakob Auer .............................................................................................................. ..... 56

DDr. Werner Königshofer ...................................................................................... ..... 57

Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 58

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ..... 60

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 40

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 86

Auslieferungsbegehren

gegen die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek und Karl Öllinger ............. 86

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (229 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unter­nehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz – ULSG) erlassen wird und das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bun­deshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geän­dert werden, und über den

Antrag 434/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Unternehmensfinanzierungsrettungspaket (284 d.B.) ................................................... 89

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 90

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ..... 91

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 92

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ..... 94

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ..... 96

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ....................................................................... 100

Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ... 102

Bernhard Themessl ................................................................................................... 103

Mag. Laura Rudas ...................................................................................................... 105

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 106

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 107

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 108

Staatssekretär Mag. Andreas Schieder ................................................................... 109

Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ... 111

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 112

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 113

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 113


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 6

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 121

DDr. Werner Königshofer ...................................................................................... ... 122

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 123


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 7

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend BZÖ-Wirtschaftsbelebungspaket – Ablehnung ............................................................  114, 126

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 124

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 681/A der Abgeord­neten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG) (285 d.B.) ...................................................................................................................... 126

3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 696/A der Abgeord­neten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz – BWG geändert wird (288 d.B.) ...................................................................................................................... 126

Redner/Rednerinnen:

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ... 126

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ... 127

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 129

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 131

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 133

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ....................................................................... 137

Mag. Peter Michael Ikrath .......................................................................................... 140

Alois Gradauer ........................................................................................................... 141

Petra Bayr ................................................................................................................... 142

Ing. Christian Höbart .................................................................................................. 143

Rückverweisung des Gesetzentwurfes in 285 d.B. an den Finanzausschuss ........... 144

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 288 d.B. ..................................................... 144

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 680/A der Abgeord­neten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (286 d.B.)                       144

5. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 682/A der Abgeord­neten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955 geändert wird – Bewertungsgesetznovelle 2009 (287 d.B.)                       144

Redner/Rednerinnen:

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 144

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 149

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 151

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 154

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 155

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 156

Hermann Krist (tatsächliche Berichtigung) ................................................................ 158

Wilhelm Haberzettl ..................................................................................................... 170

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Änderungen der gesetzlichen Stiftungsbestimmungen, wodurch ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können – Ablehnung (namentliche Abstimmung)               145, 167

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend eine verbindliche Normierung für das gesamte „Stiftungsrecht“, dass die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt – Ablehnung ..................................  145, 174

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Stiftungen und Überprü­fung der mit möglichen Falscheinordnungen verbundenen Steuermindereinnah­men – Ablehnung ................................................................  149, 174

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung des Vorarlberger Pflegemodells – Ableh-
nung .....................................................................................................................  154,
174

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 286 und 287 d.B. ......................................... 170

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 673/A der Abgeordne­ten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Ausgleichsordnung, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührengesetz 1957, das Gerichtsge­bührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Notariatsaktsge­setz, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Tilgungsgesetz 1972, das Unterhaltsvorschuss­gesetz 1985, das Urheberrechtsgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 – FamRÄG 2009) (275 d.B.) ....................... 174

7. Punkt: Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Ge­richtsgebührengesetz geändert werden (276 d.B.)           ............................................................................................................................. 174

Redner/Rednerinnen:

Ursula Haubner .......................................................................................................... 175

Ridi Maria Steibl ......................................................................................................... 176

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 177

Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 180

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 181

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 182

Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner .................................................. 183

Anna Franz .................................................................................................................. 185

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 186

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 187

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ... 189

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 194

Gerhard Köfer ......................................................................................................... ... 195

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 196

Anneliese Kitzmüller .............................................................................................. ... 197

Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen notwendigen nächsten großen Reformschritt im Fami­lienrecht – Ablehnung ....  174, 201


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 8

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterhaltssicherung von Kindern – Ablehnung ...................................................  187, 201

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Patchworkfamilien – Ablehnung ..........................................................................  188, 201

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Trennungsopfer – gemeinsame Obsorge beider Eltern­teile – Ablehnung ..........  193, 207

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 275 und 276 d.B. ......................................... 201

8. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (208 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz 1965, das SE-Gesetz, das Unterneh­mensgesetzbuch, das Umwandlungsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Kapital­berichtigungsgesetz, das Gesellschafter-Ausschlussgesetz, das Übernahmege­setz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Grundbuchsgesetz geändert werden (Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 – AktRÄG 2009) (277 d.B.)                         207

Redner/Rednerinnen:

Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 207

Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................ 208

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 209

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 210

Mag. Peter Michael Ikrath ...................................................................................... ... 210

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 212

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 212

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 277 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Verbesserung der Transparenz von Aktienoptionen (E 40)                                                     213

Gemeinsame Beratung über

9. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 671/A der Abgeordne­ten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessord­nung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (273 d.B.) ...................................................................................................................... 213

10. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 16/A der Abgeordne­ten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB) geändert wird (274 d.B.) ...................................................................................................................... 208

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Fichtenbauer .............................................................................................. 213

Mag. Heribert Donnerbauer .............................................................................  214, 241

Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ... 222

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 224

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 226

Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner .........................................  228, 243

Mag. Silvia Fuhrmann ............................................................................................ ... 230

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 231

Mag. Johann Maier ............................................................................................  232, 243

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 233

Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ... 234

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 235

Hannes Fazekas ...................................................................................................... ... 236


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 9

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 237

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 238

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 239

Karl Öllinger ................................................................................................................ 242

Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 243

Annahme des Gesetzentwurfes in 273 d.B. ................................................................ 274

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 274 d.B. ..................................................... 243

11. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltverträglichkeitsprü­fungsgesetz 2000 geändert wird (UVP-G-Novelle 2009) (271 d.B.) ............................................................................................... 243

Redner/Rednerinnen:

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 243

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 243

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 243

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 243

Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ... 243

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................... 243

Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ... 243

Bernhard Themessl ................................................................................................... 243

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 243

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 243

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................. 243

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 243

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 243

Gerhard Steier ......................................................................................................... ... 243

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 243

Franz Hörl (tatsächliche Berichtigung) ....................................................................... 243

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 243

Dr. Günther Kräuter ............................................................................................... ... 243

Johann Rädler ......................................................................................................... ... 243

Peter Mayer ............................................................................................................. ... 243

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Verbesserungen bei der Exportgarantie- Vergabe für ökologisch, sozial und kulturell sensible Projekte – Ablehnung ............................................................................................................  254, 243

Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend: kein grenznahes Atommüll-Lager in Tschechien – Ableh­nung ..................................  268, 243

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 243

12. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (159 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über äußere Rechtsver­hältnisse der Evangelischen Kirche, das Bundesgesetz über finanzielle Leistun­gen an die altkatholische Kirche und das Bundesgesetz über finanzielle Leistun­gen an die israelitische Religionsgesellschaft geändert werden (256 d.B.) .................................. 243

Redner/Rednerinnen:

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 243

Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 243

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 243

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 243

Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .................................................................. 243


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 10

Mag. Rosa Lohfeyer ............................................................................................... ... 243

Peter Stauber .......................................................................................................... ... 243

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 281

13. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 660/A der Abgeord­neten Mag. Christine Muttonen, Silvia Fuhrmann, Mag. Heidemarie Unterreiner, Stefan Petzner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Bü­chern geändert wird (298 d.B.) ............................................................................................... 243

Redner/Rednerinnen:

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 243

Mag. Silvia Fuhrmann ............................................................................................ ... 243

Mag. Heidemarie Unterreiner ................................................................................ ... 243

Stefan Petzner ......................................................................................................... ... 243

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 243

Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .................................................................. 243

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 243

Jochen Pack ................................................................................................................ 243

Josef Jury .................................................................................................................... 243

Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 243

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 243

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager .................................................................... ... 243

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 243

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (219 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bun­desamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung erlassen wird (300 d.B.) ...................................................................................................................... 243

15. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 243/A(E) der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Informationsverpflichtung des Büros für Interne Angelegenheiten an Be­troffene (301 d.B.) ................................................................... 243

Redner/Rednerinnen:

Harald Vilimsky ....................................................................................................... ... 243

Günter Kößl ............................................................................................................. ... 243

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 243

Otto Pendl ................................................................................................................... 243

Dr. Peter Pilz ......................................................................................................  243, 243

Erwin Hornek .......................................................................................................... ... 243

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 243

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 243

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 243

Ing. Norbert Kapeller .............................................................................................. ... 243

Leopold Mayerhofer ................................................................................................... 243

Angela Lueger ............................................................................................................ 243

Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ............................................................................... 243

Rudolf Plessl ........................................................................................................... ... 243

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 243

Jochen Pack ............................................................................................................ ... 243


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 11

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter .......................................  243, 243

Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 243

Annahme des Gesetzentwurfes in 300 d.B. ................................................................ 243

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 301 d.B. ..................................................... 311

Gemeinsame Beratung über

16. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (160 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienst­gesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (278 d.B.)                                                                                                                                                                  243

17. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 670/A der Ab­geordneten Fritz Neugebauer, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediensteten­gesetz 1948, das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensions­kasse AG und das Pensionskassengesetz geändert werden (1. Dienstrechts-Novelle 2009) (279 d.B.)                    243

18. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Ver­tragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstge­setz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Gehalts­gesetz 1956 geändert werden (280 d.B.) ...................................................................................................................... 243

Redner/Rednerinnen:

Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 243

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 243

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 243

Dr. Peter Sonnberger ............................................................................................. ... 243

Werner Herbert ....................................................................................................... ... 243

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek .......................................................... 243

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 243

Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 243

Mario Kunasek ........................................................................................................ ... 243

Angela Lueger ......................................................................................................... ... 243

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Dienstfreistellung von Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind – Ablehnung ............................................................................................................  319, 243

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 278, 279 und 280 d.B. ...................................... 243

Gemeinsame Beratung über

19. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 678/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­bezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, und das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert werden (282 d.B.) ................................................................... 243

20. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, sowie das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, geändert werden (283 d.B.) ........... 322


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 12

Berichterstatter: Dr. Peter Sonnberger ...................................................................... 322

Redner/Rednerinnen:

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 243

Dr. Peter Sonnberger ............................................................................................. ... 243

Werner Herbert ....................................................................................................... ... 243

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ... 243

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 282 und 283 d.B. ......................................... 243

21. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 278/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (281 d.B.) .................... 243

Redner/Rednerinnen:

Werner Herbert ....................................................................................................... ... 243

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 243

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 243

Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 243

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ... 243

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 243

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 281 d.B. ..................................................... 243

Eingebracht wurden

Petitionen ...................................................................................................................... 86

Petition betreffend „Mobilfunk-Haftungsfonds für gesundheitliche Folgeschäden“ (Ordnungsnummer 28) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Petition betreffend „Lärmschutz ÖBB im Wipptal“ (Ordnungsnummer 29) (über­reicht vom Abgeordneten Hermann Gahr)

Petition betreffend „Finanzielle Absicherung von ‚147 – Rat auf Draht‘“ (Ord­nungsnummer 30) (überreicht von der Abgeordneten Angela Lueger)

Bürgerinitiativen .......................................................................................................... 86

Bürgerinitiative betreffend „Anti-Mobbing-Gesetz“ (Ordnungsnummer 9)

Bürgerinitiative betreffend „Definition von Service- und Signalhunden im Bundes­behindertengesetz (analog zu § 39a BBG, BGBl. 177/99 – Definition von Blinden­führhunden)“ (Ordnungsnummer 10)

Bürgerinitiative betreffend „die ngo-freundliche Änderung der Paragraphen 278 ff StGB und die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden im Falle der am 21. Mai 2008 verhafteten TierschützerInnen“ (Ordnungsnummer 11)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 86

236: Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (UVP-G-Novelle 2009)

237: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kur­anstalten geändert wird


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 13

238: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunst­gegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen ge­ändert wird

292: Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird

312: Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert werden

313: Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz und das Abfallwirtschafts­gesetz 2002 geändert werden (Bergbauabfallgesetz)

Berichte ......................................................................................................................... 86

Zu III-1: Berichtigung zum Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2007

Vorlage 17 BA: Monatserfolg Mai 2009; BM f. Finanzen

III-73: Bericht, Reihe Bund 2009/7; Rechnungshof

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................. 86

Aufnahme der Verhandlungen mit der Regierung der Russischen Föderation zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 13. April 2000 unterzeichne­ten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 10/2003

Aufnahme der Verhandlungen mit der Französischen Republik zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 26. März 1993 unterzeichneten Abkom­mens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuer­umgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 613/1994

Aufnahme der Verhandlungen mit dem Königreich Belgien zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 unterzeichneten Abkom­mens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter an­derer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern, BGBl. Nr. 415/1973

Aufnahme der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritan­nien und Nordirland zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 30. April 1969 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteue­rung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkom­men, BGBl. Nr. 390/1970

Aufnahme der Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland zum Ab­schluss eines Protokolls zur Abänderung des am 24. August 2000 unterzeichne­ten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Anträge der Abgeordneten

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend eindeutige Kennzeichnung von Schinkenimitaten (697/A)(E)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lebensmittelkennzeich­nungspflicht in der Gastronomie (698/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 14

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung des Gleichheitsgrund­satzes bei Rezeptabrechnungen (699/A)(E)

Dr. Peter Wittmann, Mag. Wilhelm Molterer, Dr. Walter Rosenkranz, Herbert Scheibner, Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unteraus­schuss des Verfassungsausschusses „Verwaltungsreform“ (700/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Funktions­dauer der Behindertenvertreter im öffentlichen Dienst an die Funktionsdauer der Perso­nalvertreter (701/A)(E)

Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheib­ner, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungs­gesetz 1975) geändert wird (702/A)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pauschalabgeltung nach der Reisegebühren-Verordnung für Polizeibeamte, die einer Dienststelle in Wien, einer anderen Landeshauptstadt oder einem gleichgelagerten Ballungszentrum mit großer räumlicher Ausdehnung zur dauernden Dienstleistung zugewiesen sind (703/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pilotprojekt Elektromobilität (704/A)(E)

Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheib­ner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (705/A)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Herstellung und des Verkaufs von „Schummelschinken“ (706/A)(E)

Zurückgezogen wurden die Anträge der Abgeordneten

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Schlechterstel­lung für StudienbeihilfebezieherInnen durch die geplante Novellierung des Einkommen­steuergesetzes (EStG) [(521/A)(E)] [(Zu 521/A)(E)]

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hinweispflicht für Stand-by-Geräte [(592/A)(E)] [(Zu 592/A)(E)]

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Ge­schäftsfelder“ und Dienstleistungen der Volksanwaltschaft im Zusammenhang mit einer Markenregistrierung (2494/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Nazirock in der Leopoldstadt (2495/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne­res betreffend Kosten der Grundversorgung seit 2004 (2496/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Maßnahmen nach § 26 StVO – Lotsungen (2497/J)

Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend die Kosten für Informationen des Finanzministeriums (2498/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 15

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von Aserbaidschan (2499/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend fatalen Unfall – Tod eines jungen Mannes in Ramingdorf (2500/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 16

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend die Vergabe von Visa an Staats­bürger von Dubai (2501/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von China, im Speziellen an Bewohner der Sonderverwaltungszone Hongkong (2502/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend die Vergabe von Visa an Staats­bürger von Bahrain (2503/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von Kasachstan (2504/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend die Vergabe von Visa an Staats­bürger von Kuwait (2505/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von Kirgisistan (2506/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend die Vergabe von Visa an Staats­bürger der Vereinigten Arabischen Emirate (2507/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend die Vergabe von Visa an Staats­bürger von Katar (2508/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von Russland (2509/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend die Vergabe von Visa an Staats­bürger von Saudi-Arabien (2510/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von Singapur (2511/J)

Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Einsatz von Sozialarbeitern an Schulen (2512/J)

Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Lehrerfortbildungsmaßnahmen (2513/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von Ukraine (2514/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von Usbekistan (2515/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von Tadschikistan (2516/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von Taiwan (2517/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Visavergabe an die Staatsbürger von Südkorea (2518/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Evaluierung internationaler Abkommen (2519/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Leasingfahrzeuge bei der Polizei (2520/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Einsatz von Diensthunden in Justizanstalten (2521/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Auswirkungen von Roundup auf die Umwelt (2522/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Auswirkungen von Roundup auf die Umwelt (2523/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Verwendung von Kunstdün­ger in Österreich (2524/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Gesundheit betreffend Verschweigen eines schweren Laborzwischenfalls durch mit H5N1 verseuchten Grippeimpfstoff – Folgeanfrage (2525/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Festnahmeauftrag gemäß § 74 Fremdenpolizeigesetz (2526/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Ver­kehrsstrafen des BKA (2527/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Verkehrsstrafen des BMASK (2528/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Verkehrsstrafen des BMEIA (2529/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Verkehrsstrafen des BMVIT (2530/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 17

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Verkehrsstrafen des BMG (2531/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Verkehrsstrafen des BMLFUW (2532/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Verkehrsstrafen des BMF (2533/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Verkehrsstrafen des BMFöD (2534/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Verkehrsstrafen des BMWF (2535/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Verkehrsstrafen des BMI (2536/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Verkehrsstrafen des BMJ (2537/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verkehrsstrafen des BMUKK (2538/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Verkehrsstrafen des BMWFJ (2539/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Verkehrsstrafen des BMLVS (2540/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Kinderbetreuungsstatistik 2008/2009 (2541/J)

Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Auswahl des österreichischen Vorschlages für die Kommission der Europäischen Uni­on (2542/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Strafverfahren nach den strafrechtlichen Nebengesetzen im Jahr 2008“ (2543/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Schulmilchaktion in Öster­reich – Entwicklung/Nachfrage“ (2544/J)

Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend eine Personen- und Kostenübersicht der Botschaften und Konsulate der Republik Österreich in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (2545/J)

Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Schließung der Österreichischen Botschaft in Maskat (Oman) (2546/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend neue alarmierende Belege aus Belgien und Dänemark für Gesundheits­beeinträchtigungen durch Mobilfunk (2547/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 18

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend neue alarmierende Belege für Gesundheits­beeinträchtigungen durch Mobilfunk aus Belgien und Dänemark (2548/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend neue alarmierende Belege für Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Mobilfunk aus Belgien und Dänemark (2549/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend E-Voting bei ÖH-Wahlen 2009 (2550/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Mädchen und junge Frauen in nicht tradi­tionellen Berufen (2551/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frau­en und öffentlichen Dienst betreffend Mädchen und junge Frauen in nicht traditionellen Berufen (2552/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend Mädchen und junge Frauen in nicht traditionellen Berufen (2553/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Mädchen und junge Frauen in nicht traditio­nellen Berufen (2554/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Mädchen und junge Frauen in nicht traditio­nellen Berufen (2555/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend einen Suizid im Maßnahmenvollzug (2556/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Einbruch in das Ministerbüro im Haus des Sports (2557/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Unterzeichnung des Berichts des Weltagrarrates (2558/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Unterzeichnung des Berichts des Weltagrarrates (2559/J)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Arbeitsverweigerung des Sportministers I (2560/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Versetzung von Beamten in das Bundesministerium für Inneres (2561/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Abschiebung langjährig integrierter AsylwerberInnen, im Besonderen den Fall des Westafrikaners Peter Paul (2562/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kompetenzklärung beim Schutz vor nichtionisierender/elektromagnetischer Strahlung (2563/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 19

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend den Tod von Duncan MacPherson (2564/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend den Tod von Duncan MacPherson (2565/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Tod von Duncan MacPherson (2566/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Prümer Vertrag – Erfahrungen und Ergebnisse (31.12.2008)“ (2567/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Ermittlungen und Anzeigen nach § 222 StGB (Tierquälerei) durch die Exe­kutive im Jahr 2008“ (2568/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend „Anzeigen beziehungsweise Strafverfahren nach § 222 StGB (Tierquälerei) im Jahr 2008“ (2569/J)

Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend fragwürdige Methoden der Standortsuche für eine Erstaufnahmestelle im Süden Österreichs (2570/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Geldwäscherei, EADS, OMV, Telekom und Alfons Mensdorff-Pouilly (2571/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Geldwäscherei, EADS, OMV, Telekom und Alfons Mensdorff-Pouilly (2572/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Einbruch in das Ministerbüro im Haus des Sports (2573/J)

DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Jus­tiz betreffend Abführung von Sonderhonoraren der Primärärzte an das BKH Hall i. Tirol und damit verbundene Unregelmäßigkeiten (2574/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend gestickte Namensklettbänder für Rekruten (2575/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Belohnungsgelder für Ausbilder in der Rekrutenausbildung (2576/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Prüfung der oberösterreichischen SPÖ-Stiftung durch das Finanz­amt (2577/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend falsche und politisch abwertende Behauptungen bei Gruppenführungen im Parlament (2578/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Interview Dr. Springer, „Wiener Zeitung“ vom 13.05.2009 betreffend Vergabe kunsthandwerklicher Aufträge (2579/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Überwachung der Grauen Wölfe (2580/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 20

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend die nicht nachvollziehbare Einstellung eines Strafverfahrens durch die Staats­anwaltschaft Wien (2581/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Weisungen an die Exekutive zur Nichtauflösung einer unangemeldeten Demonstration vor dem Wiener Rathaus und die damit verbundene Duldung mehrerer Verwaltungsübertretungen (2582/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend eine „Karfreitags-Veranstaltung“ von Tierschützern zur Religionsverhöhnung gemäß § 188 StGB beziehungsweise die Zurücklegung der Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck (2583/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend S 18 Bodensee Schnellstraße (2584/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kanzlerfest am ÖBB-Gelände (2585/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Kanzlerfest am ÖBB-Gelände (2586/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend „Regressforderungen nach dem ASVG (So­zialversicherungsträger)“ (2587/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Lohnkürzungen nach der Steuerreform – Missbrauch von ,Nettolohnvereinbarungen‘ durch Arbeitgeber“ (2588/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Lohnkürzungen nach der Steuerreform – Missbrauch von ,Nettolohnverein­barungen‘ durch Arbeitgeber“ (2589/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Dauerverspätungen der ÖBB auf der Strecke Salzburg–Graz (2590/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Interview Dr. Springer, „Wiener Zeitung“ vom 13.05.2009 (2591/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kunstwerk „Erde, Wasser, Feuer, Luft“ in Wien (1. Bezirk) (2592/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Kulturtourismus und Weltwirtschaftskrise (2593/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kulturtourismus und Weltwirtschaftskrise (2594/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 21

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Un­terricht, Kunst und Kultur betreffend Nichtaufstiegsberechtigung nach Aufsteigen mit einem „Nicht genügend“ (2595/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Un­terricht, Kunst und Kultur betreffend Kostenersparnis bei Schulen in freier Trägerschaft (2596/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Un­terricht, Kunst und Kultur betreffend Missbrauch von Schülern und Schulleitern in Ober­österreich zu Wahlkampfzwecken der ÖVP (2597/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Un­terricht, Kunst und Kultur betreffend Finanzierung von Studien zur Erforschung des Wahlverhaltens von Jugendlichen durch das BMUKK (2598/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Suchtgiftmissbrauch im Straßenverkehr (2599/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Suchtgiftmissbrauch im Straßenverkehr (2600/J)

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ausschreitungen bei der Demonstration gegen die EU-Wahlkundgebung in Graz (2601/J)

DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 7 Inter­bankmarktstärkungsgesetz und § 6 Finanzmarktstabilitätsgesetz über die im 4. Quartal ergriffenen Maßnahmen (33/HA) (2602/J)

DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend das Naheverhältnis der Frau Bundesministerin Dr. Claudia Schmied zur Kommunalkredit Austria AG (2603/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Altlastensanierung (2604/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Veräußerung und Neubau von Finanzämtern (2605/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Förderungen für die Grauen Wölfe (2606/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 22

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Kohäsionspolitik der Europäischen Union und die Abwanderung heimischer Betriebe nach Slowenien (2607/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Kohäsionspolitik der Europäischen Union und die Abwanderung heimischer Betriebe nach Tschechien (2608/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Kohäsionspolitik der Europäischen Union und die Abwanderung heimischer Betriebe nach Ungarn (2609/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Kohäsionspolitik der Europäischen Union und die Abwanderung heimischer Betriebe nach Bulgarien (2610/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Kohäsionspolitik der Europäischen Union und die Abwanderung heimischer Betriebe nach Rumänien (2611/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Kohäsionspolitik der Europäischen Union und die Abwanderung heimischer Betriebe in die Slowakei (2612/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Arbeitsweise der Finanzmarktaufsicht im Fall der Erste-Bank-Gruppe (2613/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Gesundheit betreffend Geschlechtskrankheiten (2614/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Gesundheit betreffend Psychopharmaka bei Kindern (2615/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend kriminelle Jugendbande in Liezen (2616/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Folgeanfrage zu einem Besuchsrechtsverfahren am Bezirksgericht Leopold­stadt (2617/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend kriminelle Jugendbande in Graz (2618/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ge­sundheit betreffend Tierversuche für Botox-Faltenbehandlung (2619/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne­res betreffend technische Überwachungsmöglichkeit von IP-Telefonie (3. Versuch nach Verweigerung der Beantwortung) (2620/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend: Was tun Sie für die Si­cherheit der österreichischen Bevölkerung in der Causa Temelίn? (2621/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Ver­bot von ausländischen Fernsehsendern und deren Fernsehprogramme in Österreich“ (2622/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Kriminalitätsstatistik 2008 – Strafrechtliche Nebengesetze u.a.“ (2623/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Grabsteinunfälle auf Friedhöfen – Verletzungs- und Todesfolgen“ (2624/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Wasserunfälle in Österreich“ (2625/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 23

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Kostenaufwand für Kampagnen des BMUKK (2626/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Kostenaufwand für Kampagnen des BMUKK (2627/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Kostenaufwand für Kampagnen des BMUKK (2628/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Klassenwiederholungen und SchulabbrecherInnen (2629/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend gefälschte E-Mails – Missbrauch des Finanzministeriums (2630/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspen­sionen (2631/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Bestellung der Leiterin der Bundesanstalt für Bergbauernfragen (2632/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Kostenwahrheit für Drittmittelaktivitäten an den öster­reichischen Universitäten (2633/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend CERN Mitgliedsbeitrag und leistungsorientierte For­schungsfinanzierung (2634/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Sanierung der AGES (2635/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Sanierung der AGES (2636/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Folgeanträge und Kriminalität (2637/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend die sogenannte Integrationsvereinbarung (2638/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Amtsmissbrauch und Nötigung bei der ASFINAG Maut Service GmbH (2639/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Fami­lie und Jugend betreffend die Klärung der Probleme mit Förderanträgen bei der AWS sowie die Umsetzung der Konjunkturpakete (2640/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend die Klärung der Probleme mit Förderanträgen bei der AWS sowie die Umsetzung der Konjunkturpakete (2641/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend unzureichende Fördermittel für thermische Sanierungen privater Wohnbauten (2642/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Dienstleistungen der Volksanwaltschaft unter der geschützten Wort-Bildmarke „Volks­anwaltschaft“ (2643/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 24

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Gerichtsverfahren nach §§ 137-141 StGB: Wilderei in Österreich (2008)“ (2644/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Herstellung, Lagerung und Handel mit pyrotechnischen Artikeln im Jahr 2008“ (2645/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Schutzgeldzahlungen – Schutzgelderpressungen in Österreich“ (2646/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Vollziehung und Kontrollen nach dem Pyrotechnikgesetz 2008“ (2647/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Feuerwerkskörpern (Pyrotechnikmate­rialien) für 2008“ (2648/J)

Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend organisierte Bettelei in Graz (2649/J)

Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die nationale Strategie des europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2650/J)

*****

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des National­rates betreffend Aussageverweigerung BMI (24/JPR)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (1721/AB zu 1774/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (1722/AB zu 1776/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1723/AB zu 1795/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühl­berghuber, Kolleginnen und Kollegen (1724/AB zu 1800/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (1725/AB zu 1801/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1726/AB zu 1821/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (1727/AB zu 1876/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (1728/AB zu 1902/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 25

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (1729/AB zu 1926/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1730/AB zu 1982/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1731/AB zu 1983/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1732/AB zu 1984/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1733/AB zu 1985/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1734/AB zu 1986/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1735/AB zu 1987/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1736/AB zu 1988/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1737/AB zu 1989/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1738/AB zu 1990/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1739/AB zu 2015/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1740/AB zu 2041/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1741/AB zu 2219/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (1742/AB zu 1702/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Sonja Ablinger, Kolleginnen und Kollegen (1743/AB zu 1721/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1744/AB zu 1710/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1745/AB zu 1727/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (1746/AB zu 1728/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 26

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (1747/AB zu 1699/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1748/AB zu 1711/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1749/AB zu 1712/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neu­bauer, Kolleginnen und Kollegen (1750/AB zu 1739/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1751/AB zu 1814/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (1752/AB zu 1704/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lich­tenecker, Kolleginnen und Kollegen (1753/AB zu 1716/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (1754/AB zu 1718/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stad­ler, Kolleginnen und Kollegen (1755/AB zu 1720/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1756/AB zu 1724/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1757/AB zu 1726/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (1758/AB zu 1723/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1759/AB zu 1745/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1760/AB zu 1762/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (1761/AB zu 1786/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (1762/AB zu 1789/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1763/AB zu 1883/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1764/AB zu 1785/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 27

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1765/AB zu 1804/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1766/AB zu 1822/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1767/AB zu 1823/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1768/AB zu 1824/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1769/AB zu 1825/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1770/AB zu 1839/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (1771/AB zu 1905/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (1772/AB zu 1703/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (1773/AB zu 1705/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (1774/AB zu 1722/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1775/AB zu 1731/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1776/AB zu 1734/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1777/AB zu 1744/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1778/AB zu 1766/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1779/AB zu 1784/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lich­tenecker, Kolleginnen und Kollegen (1780/AB zu 1715/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1781/AB zu 1761/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 28

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1782/AB zu 1837/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (1783/AB zu 1730/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1784/AB zu 1732/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (1785/AB zu 1746/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1786/AB zu 1748/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1787/AB zu 1750/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1788/AB zu 1767/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (1789/AB zu 1779/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1790/AB zu 1780/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (1791/AB zu 1783/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (1792/AB zu 1791/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1793/AB zu 1809/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (1794/AB zu 1729/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen (1795/AB zu 1735/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Bela­kowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1796/AB zu 1737/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neu­bauer, Kolleginnen und Kollegen (1797/AB zu 1740/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 29

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1798/AB zu 1742/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Ste­fan, Kolleginnen und Kollegen (1799/AB zu 1743/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (1800/AB zu 1747/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1801/AB zu 1749/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1802/AB zu 1751/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1803/AB zu 1752/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1804/AB zu 1753/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1805/AB zu 1754/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1806/AB zu 1755/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1807/AB zu 1756/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1808/AB zu 1757/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1809/AB zu 1758/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen (1810/AB zu 1759/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1811/AB zu 1765/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neu­bauer, Kolleginnen und Kollegen (1812/AB zu 1773/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen (1813/AB zu 1775/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1814/AB zu 1777/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (1815/AB zu 1778/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1816/AB zu 1781/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1817/AB zu 1782/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (1818/AB zu 1788/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1819/AB zu 1787/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1820/AB zu 1797/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 30

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1821/AB zu 1812/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (1822/AB zu 1792/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1823/AB zu 1793/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1824/AB zu 1796/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1825/AB zu 1799/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1826/AB zu 1803/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1827/AB zu 1806/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1828/AB zu 1813/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (1829/AB zu 1819/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1830/AB zu 1838/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1831/AB zu 1882/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (1832/AB zu 1903/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kuna­sek, Kolleginnen und Kollegen (1833/AB zu 1948/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1834/AB zu 2002/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1835/AB zu 1807/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (1836/AB zu 1817/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1837/AB zu 2042/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (1838/AB zu 2086/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1839/AB zu 1805/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 31

des Präsidenten des Rechnungshofes auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (1840/AB zu 2193/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karls­böck, Kolleginnen und Kollegen (1841/AB zu 1808/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1842/AB zu 1815/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuch­ner, Kolleginnen und Kollegen (1843/AB zu 1836/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1844/AB zu 2033/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1845/AB zu 1842/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 32

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1846/AB zu 1850/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1847/AB zu 1851/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1848/AB zu 1852/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1849/AB zu 1853/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1850/AB zu 1854/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1851/AB zu 1855/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1852/AB zu 1856/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1853/AB zu 1857/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1854/AB zu 1858/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1855/AB zu 1859/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1856/AB zu 1860/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1857/AB zu 1861/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1858/AB zu 1862/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1859/AB zu 1863/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1860/AB zu 1864/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1861/AB zu 1865/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1862/AB zu 1849/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1863/AB zu 1826/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1864/AB zu 1827/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1865/AB zu 1828/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1866/AB zu 1829/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartel­gruber, Kolleginnen und Kollegen (1867/AB zu 1830/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (1868/AB zu 1831/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartel­gruber, Kolleginnen und Kollegen (1869/AB zu 1832/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartel­gruber, Kolleginnen und Kollegen (1870/AB zu 1833/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartel­gruber, Kolleginnen und Kollegen (1871/AB zu 1835/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Man­fred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1872/AB zu 1840/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1873/AB zu 1816/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (1874/AB zu 1820/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1875/AB zu 1843/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 33

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1876/AB zu 1867/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1877/AB zu 1868/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1878/AB zu 1869/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1879/AB zu 1870/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1880/AB zu 1871/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1881/AB zu 1872/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1882/AB zu 1873/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1883/AB zu 1874/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1884/AB zu 1875/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (1885/AB zu 1901/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1886/AB zu 1866/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen (1887/AB zu 1881/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1888/AB zu 1885/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1889/AB zu 1896/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1890/AB zu 1897/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1891/AB zu 1878/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (1892/AB zu 1946/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1893/AB zu 1879/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (1894/AB zu 1895/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (1895/AB zu 1898/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (1896/AB zu 1908/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (1897/AB zu 1909/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 34

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1898/AB zu 1932/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1899/AB zu 1933/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1900/AB zu 1934/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1901/AB zu 1935/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1902/AB zu 1936/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1903/AB zu 1937/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1904/AB zu 1938/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1905/AB zu 1939/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1906/AB zu 1941/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1907/AB zu 2014/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen (1908/AB zu 2077/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (1909/AB zu 2116/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 35

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (1910/AB zu 1886/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (1911/AB zu 1887/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (1912/AB zu 1888/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (1913/AB zu 1889/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (1914/AB zu 1890/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (1915/AB zu 1891/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (1916/AB zu 1892/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (1917/AB zu 1893/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (1918/AB zu 1894/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (1919/AB zu 1899/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1920/AB zu 1884/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (1921/AB zu 1900/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (1922/AB zu 1904/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1923/AB zu 1910/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1924/AB zu 1911/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1925/AB zu 1912/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1926/AB zu 1913/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1927/AB zu 1914/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1928/AB zu 1915/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1929/AB zu 1916/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1930/AB zu 1917/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1931/AB zu 1918/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1932/AB zu 2045/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1933/AB zu 2046/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (1934/AB zu 1095/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (1935/AB zu 2107/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (1936/AB zu 2128/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (1937/AB zu 2136/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 36

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (1938/AB zu 1906/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1939/AB zu 1962/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (1940/AB zu 2011/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (1941/AB zu 2029/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1942/AB zu 2037/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1943/AB zu 2057/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1944/AB zu 2126/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1945/AB zu 2151/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1946/AB zu 2195/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (1947/AB zu 1920/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1948/AB zu 1942/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1949/AB zu 1943/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1950/AB zu 1944/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1951/AB zu 1945/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1952/AB zu 1950/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (1953/AB zu 1922/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolle­ginnen und Kollegen (1954/AB zu 1925/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1955/AB zu 1994/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1956/AB zu 1981/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 37

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (1957/AB zu 2081/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1958/AB zu 2083/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (1959/AB zu 2105/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1960/AB zu 2162/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (1961/AB zu 2206/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (1962/AB zu 1923/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kol­leginnen und Kollegen (1963/AB zu 1924/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (1964/AB zu 1995/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (1965/AB zu 1919/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1966/AB zu 1993/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1967/AB zu 1992/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (1968/AB zu 2000/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stad­ler, Kolleginnen und Kollegen (1969/AB zu 1931/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1970/AB zu 1964/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1971/AB zu 1991/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (1972/AB zu 2006/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1973/AB zu 2020/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (1974/AB zu 1927/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 38

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1975/AB zu 1929/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (1976/AB zu 1947/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1977/AB zu 1996/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1978/AB zu 1997/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1979/AB zu 1998/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (1980/AB zu 1928/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (1981/AB zu 1930/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (1982/AB zu 1949/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1983/AB zu 1951/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1984/AB zu 1952/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1985/AB zu 1953/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1986/AB zu 1954/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1987/AB zu 1955/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1988/AB zu 1956/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1989/AB zu 1957/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1990/AB zu 1958/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 39

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1991/AB zu 1959/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (1992/AB zu 1960/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1993/AB zu 1963/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1994/AB zu 1965/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1995/AB zu 1966/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1996/AB zu 1967/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1997/AB zu 1968/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1998/AB zu 1969/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (1999/AB zu 1970/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (2000/AB zu 1971/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (2001/AB zu 1972/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (2002/AB zu 1973/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (2003/AB zu 1975/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (2004/AB zu 1976/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (2005/AB zu 1977/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (2006/AB zu 1978/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (2007/AB zu 1979/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (2008/AB zu 1980/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (1822/AB zu 1792/J) (Zu 1822/AB zu 1792/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (9/ABPR zu 23/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (10/ABPR zu 21/JPR)


09.08.34


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 40

Beginn der Sitzung: 9.08 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neuge­bauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.

Die Amtlichen Protokolle der 26. Sitzung vom 16. Juni 2009 sowie der 27. und 28. Sit­zung vom 17. Juni 2009 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstan­det geblieben.

Am heutigen Sitzungstag sind folgende Abgeordnete als verhindert gemeldet: Faul, Praßl, Dr. Pilz, Lunacek und Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek, die ich sehr herzlich zu ihrem Sebastian beglückwünsche – ich denke, auch in Ihrem Namen. (Allgemeiner Beifall.)

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger wird durch die Bundesministerin für Inneres Dr. Maria Fekter und der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner wird durch die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek vertreten.

09.09.50*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abge­ordneter Kogler zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


9.10.02

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsi­dentin! Meine Damen und Herren! Ich erhebe Einwendungen gegen die Tagesordnung: Tagesordnungspunkt 11, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, soll abgesetzt wer­den, da das nicht im zuständigen Umweltausschuss behandelt wurde. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Ich beantrage darüber hinaus nach § 50 der Geschäftsordnung dazu eine Debatte. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Der Weg ist das Ziel!)

9.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Klub­vorsitzender Bucher zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


9.10.31

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Ho­hes Haus! Wir erheben ebenfalls Einwendungen gemäß § 50 der Geschäftsordnung.

Begründung: Das UVP-Gesetz ist nicht geschäftsordnungskonform zugewiesen wor­den, es wurde nämlich dem Wirtschaftsausschuss statt dem Umweltausschuss zuge-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 41

wiesen. Daher erheben wir Einwendungen und wollen, dass Tagesordnungspunkt 11 von der Tagesordnung genommen wird. – Danke. (Beifall bei BZÖ und Grünen.)

9.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Außerdem hat Herr Abgeordneter Hofer im Sinne des § 50 der Geschäftsordnung schriftlich Einwendungen gegen die schriftlich mitgeteilte Tagesordnung der heutigen Sitzung erhoben, nämlich gegen die auf der Tagesordnung stehende UVP-Gesetz-Novelle 2009.

Herr Abgeordneter Hofer hat sich aber auch mündlich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


9.11.27

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Bevölkerung Österreichs hat das Recht, dass die von ihr gewählten Mandatare, die auch gut bezahlt werden, nach bestem Wissen und Gewissen ihre Tätigkeit hier im Hohen Haus ausüben. Dazu ist es notwendig, dass die Materien den richtigen Ausschüssen zugewiesen werden, weil genau in diesen Ausschüssen jene Personen sitzen, die sich intensiv mit der The­matik beschäftigen. Es war daher ein Fehler, das UVP-Gesetz dem Wirtschaftsaus­schuss zuzuweisen.

Deswegen erheben wir Einwendungen gegen die Tagesordnung. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

9.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich trete den Einwendungen nicht bei, weshalb der Nationalrat zu entscheiden hat.

Debatte und Abstimmung über die Einwendungen werden nach der Durchführung der Aktuellen Stunde stattfinden.

09.12.22Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Die Antworten Österreichs auf die aktuelle Wirtschaftslage
und die Lage auf den internationalen Finanzmärkten“

Ich gebe bekannt, dass die Aktuelle Stunde sowie die anschließenden Debatten bis 13 Uhr vom ORF live übertragen werden.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Kopf mit einer 10-minütigen Rede­zeit. – Bitte.

 


9.12.50

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister und Vize­kanzler! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst, bevor ich zum eigentlichen Thema komme, ein paar Bemerkungen zu einer aktuellen Situation machen.

Wir erleben derzeit in Österreich die wohl schlimmsten Regenfälle seit vielen Jahren, wenn nicht sogar Jahrzehnten. Ganze Landstriche in unserem Land sind überflutet, Schäden zigfacher Art an Häusern, Menschen bangen um ihre Existenz oder haben sie bereits verloren. Gott sei Dank gibt es rasche Hilfe von den Gemeinden, von den Län­dern, vom Bund, von den Nachbarn, von vielen ehrenamtlichen Helfern, Einsatzkräften


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 42

bei Feuerwehren, Rettungsorganisationen und so weiter. Lassen Sie mich den Men­schen, die von dieser Katastrophe betroffen sind, unser Mitgefühl ausdrücken, auch unsere Hilfe zusagen, lassen Sie mich an dieser Stelle aber vor allem auch Dank sagen an die vielen Nachbarn, an die vielen Hilfskräfte, die diesen Menschen in diesen schweren Stunden beistehen. (Allgemeiner Beifall.)

Nun zum eigentlichen Thema. Wir stecken weltweit in einer veritablen Krise. Österreich ist zwar – Gott sei Dank! – ein Land, das besondere Wettbewerbsfähigkeit aufweisen kann, das besonderen Reichtum, besondere Einkommensgrößenordnungen aufweisen kann, aber trotzdem bleiben wir von dieser Krise nicht verschont – leider, muss man sagen –, auch wenn wir vielleicht imstande sind, die Krise da oder dort besser zu be­wältigen als andere.

Zunächst waren Anleger betroffen, die ihr Geld in gutem Glauben Menschen anvertraut haben, auf Produkte gesetzt haben, die sich dann als trügerisch oder noch schlimmer, jedenfalls als nicht werthaltig erwiesen haben. In der Zwischenzeit ist die Krise bei der Sachgüterproduktion angekommen, und zwar in einem schlimmen Ausmaß, und zu­nehmend sind leider auch Klein- und Mittelbetriebe im Gewerbe, im Handel, im Dienst­leistungsbereich, im Tourismus betroffen. Wir müssen darüber reden – wir tun das –, und wir müssen natürlich auch handeln. Wir haben in der Vergangenheit vielfach schon gehandelt, und wir werden sicher auch in der Zukunft noch das eine oder andere tun.

Meine Damen und Herren, darüber hinaus ist Österreich – Gott sei Dank! – auch eines jener Länder dieser Welt, das hinsichtlich der Ausprägung des Sozialsystems an der Spitze liegt. Wir sind im weltweiten Spitzenfeld, was die Sozialquote anlangt. 30 Pro­zent unseres Bruttoinlandsprodukts gehen in soziale Transferleistungen. Wir haben weltweit eine der geringsten Spreizungen zwischen den niedrigsten und den höchsten Einkommen. Aber wir können nicht wegdiskutieren, dass wir in mehreren Bereichen Probleme im Zusammenhang mit der Armut haben. Es sind Familien, insbesondere mit mehreren Kindern, betroffen oder zumindest immer in Gefahr, in die Armutsfalle zu stürzen. (Abg. Öllinger: Arbeitslosigkeit!) Die Konsumgesellschaft trägt das Ihre dazu bei. Ältere werden zunehmend pflegebedürftig – wir müssen uns noch stärker mit die­sem Thema beschäftigen –, vor allem ältere Menschen, die alleinstehend sind. Und – völlig richtig, Kollege Öllinger – Arbeitslosigkeit ist sehr oft leider auch das Tor zur Armut oder der Beginn der Armutsgefährdung.

Wir müssen darüber reden, aber wir dürfen nicht nur reden, sondern wir müssen auch handeln. Wir haben auch vielfach schon gehandelt. Ich habe schon darauf hingewie­sen, dass wir einen der weltweit höchsten Sozialstandards haben.

Ein dritter Punkt, meine Damen und Herren: Österreich kann sich auch durchaus se­hen lassen, was die ökologischen Standards anlangt. Wir gehören auch zu den Spit­zenländern, was die Umweltsituation Österreichs im internationalen Vergleich anlangt, aber Klimawandel und Naturkatastrophen sind nicht wegzudiskutieren, sind nicht weg­zuleugnen, und wir müssen vor allem Sorge tragen dafür, dass unsere Kinder nicht darunter zu leiden haben, dass wir nicht jetzt Ressourcen verbrauchen, dass wir nicht jetzt die Zukunft unserer Kinder verbrauchen. Auch da ist zusätzlich zum Reden Han­deln angesagt, und auch da brauchen wir uns nicht zu verstecken angesichts der Handlungen, die wir in der Vergangenheit gesetzt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Zurück zur aktuellen Krisensituation. Wir haben viel getan, um diese Krise zu bewälti­gen: Spareinlagen gesichert, die Kreditwirtschaft gestärkt, wir haben die Konjunktur mit Konjunkturpaketen gestützt, wir haben die Steuerzahler entlastet, insbesondere mit einem großen Schwerpunkt bei den Familien mit Kindern, wir haben Jobs gesichert durch die Ausweitung der Kurzarbeitsmöglichkeiten, wir haben die Umwelthaftung ver-


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stärkt, wir haben eine Ökoprämie eingeführt – wir haben auch in diesem Zusammen­hang über die Probleme gesprochen, aber auch gehandelt und damit Probleme gelöst.

Wir sind auch bei der Krisenbewältigung erfolgreich. Der Europäische Rat hat gerade dieser Tage wieder festgestellt, dass unsere Maßnahmen zeitgerecht und auch in an­gemessener Höhe und in angemessenem Ausmaß gesetzt worden sind. Das heißt, meine Damen und Herren, Sie sehen hier eine Koalition, wie ich es einmal genannt habe, der praktischen Vernunft vor sich. Sie zeigt sich in konkreten Maßnahmen und Handlungen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir dürfen auch mit Stolz, wie ich meine, in dieser Krisensituation auf ein Weiteres ver­weisen, nämlich darauf, dass in Österreich eine Organisation, eine Einrichtung mithilft, diese Krise zu bewältigen: die Sozialpartnerschaft. Von vielen Ländern werden wir darum beneidet, dass wir ein gutes Zusammenwirken der Sozialpartnerorganisationen untereinander haben, aber vor allem auch in der Interaktion mit der Politik – auch ein Beitrag dazu, dass wir die Krise vielleicht ein bisschen besser bewältigen können als andere.

Eines sei an dieser Stelle auch noch erwähnt: Wir können uns in der Zwischenzeit auch auf eine funktionierende internationale Partnerschaft verlassen. Stellen wir uns doch einmal vor, wir wären nicht Mitglied der Europäischen Union, wir hätten nicht den Euro zur Stabilisierung – wo wären wir dann wohl? Ein paar Beispiele anderer Länder zeigen, um wie viel schlechter es denen, die nicht in dieser Gemeinschaft sind, die nicht auf die Solidarität dieser Gemeinschaft setzen können und nicht den Euro als Stabilitätsanker haben, geht als uns. Seien wir froh, dass wir im Jahre 1994 die richtige Entscheidung getroffen haben! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, es kommt aber auch eine Zeit nach der Krise. Wir sind gut aufgestellt und werden mit Sicherheit rascher und besser aus dieser Krise herauskom­men als manche andere Länder, aber wir dürfen uns nicht darüber hinwegschwindeln, dass wir in diesem Land einige strukturelle Schwächen haben, die zu beseitigen oder zumindest zu mildern wir jetzt angehen müssen. Die Kompetenzverteilung zwischen den einzelnen Gebietskörperschaftsebenen, die Effizienz in der öffentlichen Verwal­tung, Bildung, im Gesundheitssystem –das sind nur einige Bereiche, wo wir dringend nach mehr Effizienz trachten müssen und wo wir Reformdruck haben. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Ein Appell an alle, die daran beteiligt sind: Verweigerung bei diesen Themen verlängert nur die Krise. (Beifall bei der ÖVP.)

Noch ein Letztes: Wir haben auch international Reformdruck. Wir brauchen neue Spiel­regeln in der Finanzwelt, wir brauchen Spielregeln für den globalen Wettbewerb. Der Papst hat kürzlich eine Sozialenzyklika herausgegeben und darin etwas Richtiges geschrieben. Er ruft nach einer Weltautorität für Wirtschaftsreformen. Ich glaube, alle demokratischen Kräfte dieser Welt sind aufgerufen, diese Weltautorität gemeinsam
zu bilden und neue Spielregeln ethischer Art zu definieren, wie wir künftig miteinan-
der umgehen und miteinander wirtschaften. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)

Ein Letztes noch zur Krisenbewältigung: Meine Damen und Herren, wir brauchen auch ein Umdenken in der Gesellschaft. Wir brauchen bei diesem Thema mehr zivilgesell­schaftliches Engagement statt mehr Anspruch an die öffentlichen Hände. Es ist Zeit für mehr Solidarität in der Familie, Zeit für mehr Nachbarschaftshilfe, Zeit für mehr ehren­amtliches Engagement und es ist damit auch Zeit, dass die Politik diesen Errun­genschaften unserer Gesellschaft wieder einen größeren Stellenwert einräumt, als sie


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es in der Vergangenheit vielleicht da oder dort getan hat. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Das war ein direkter Angriff!)

9.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zur Stellungnahme des Herrn Vizekanzlers und Finanzministers. 10 Minuten. – Bitte.

 


9.22.51

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Karlheinz Kopf hat die Situation, die finanzpolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, in denen sich Österreich, ja Europa und die Welt befinden, beschrieben.

Ich komme gerade von der Euro-Gruppe, dem Treffen der europäischen Finanzminis­ter, das Montag und Dienstag stattgefunden hat, zurück. Wir haben die Situation sehr intensiv beraten, und man kann klar und deutlich feststellen, wir befinden uns in der tiefsten Rezession der Zweiten Republik. Es ist so, dass auch in diesen Wochen die Wirtschaftsprognosen eher noch nach unten deuten, nach unten zu korrigieren sind und wir den Talboden der krisenhaften Entwicklung noch nicht gänzlich erreicht haben und keine Rede davon sein kann, dass man den Aufschwung bereits wirklich nachhal­tig und spürbar auch organisieren kann.

Das sind die Rahmenbedingungen, vor denen wir stehen. Ich bin deshalb auch sehr froh, dass wir in diesen Tagen im Parlament auch Kompetenz in der Frage, wie wir diese Krise gemeinsam bewältigen wollen, zeigen. Eine Reihe von Beschlussfassun­gen stehen an, die in den Eckpunkten dazu beitragen sollen, dass Österreich besser als andere Länder durch diese Krise kommt und schneller als andere Länder aus die­ser Krise wieder herauskommt. Und dazu brauchen wir auch diese Eckpunkte, auf die ich später noch eingehen werde, die zur Beschlussfassung entsprechend anstehen.

Wir haben im Kreis der Finanzminister gestern aber auch sehr ausführlich darüber dis­kutiert, wie es mit den Defizitverfahren für Länder, auch für Österreich, die die Rah­menbedingungen des Stabilitätspaktes nicht erfüllen können, ausschaut. Da gibt es seitens der Europäischen Kommission eine Bewertung der österreichischen Finanz- und Wirtschaftspolitik, die klar und deutlich eines zeigt: Das österreichische Programm zur Bewältigung der Krise wurde groß genug und auch rechtzeitig gesetzt. Das unter­scheidet uns von vielen anderen europäischen Ländern. (Beifall bei der ÖVP.) Die Kommission stellt dieses Zeugnis aus.

Wir haben auch klare Schritte im Kampf gegen die Krise gesetzt, mit einem Volumen von insgesamt 5,7 Milliarden €, etwa 2 Prozent unseres Bruttoinlandsproduktes, eines der größten Konjunkturpakete Europas, und man kann heute schon sagen, dass diese Pakete auch wirken. Wir haben eine Steuerentlastung durchgesetzt und umgesetzt, die den Menschen in Form von 2,3 Milliarden € direkt zugute kommt und die Kaufkraft stärkt. Auch hier sehen wir die ersten positiven Auswirkungen. Wenn wir uns die Um­satzsteuerentwicklung, die Lohnsteuerentwicklung in Österreich trotz und wegen dieser Pakete ansehen, so sind wir positiv überrascht festzustellen, dass der Inlandskonsum trotz der Krise nach wie vor die tragende Säule darstellt. Auch das unterscheidet uns deutlich von anderen europäischen Ländern, weil wir die richtigen Maßnahmen zur richtigen Zeit gesetzt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit verbunden ist ein zweiter Punkt. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass es in der Politik noch nie so wichtig war, zum richti­gen Zeitpunkt das Richtige zu tun. Wir sind in einer sehr sensiblen Phase. Jede Bot­schaft, jede Aussage, jeder falsche Beschluss kann sich auf die Frage, wie wir die Krise gemeinsam bewältigen, fatal auswirken. Deswegen ist es absolut kontraproduk-


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tiv, wenn man jetzt eine Debatte beginnt oder versucht zu beginnen, die da heißt, zum Beispiel wieder über Steuererhöhungen nachzudenken, nachdem wir entlastet und die Kaufkraft gestärkt haben. (Beifall bei der ÖVP.) Der Zeitpunkt ist absolut der falsche. Es ist auch falsch, über diese Frage zu diskutieren, weil dies den Abschwung vertiefen und den Aufschwung hemmen würde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in so schwierigen Zeiten auch in einer zentralen Verantwortung der Politik mit zwei Paketen die richtige Antwort seitens der Bundesregierung gegeben. Natürlich geht es vorerst darum, dass die Menschen in Beschäftigung gehalten werden, dass wir mit einer Kurzarbeitsregelung alles tun, damit die Menschen nicht die Betriebe verlassen müssen, sondern gemeinsam mit den Be­trieben auch diese Krise durchtauchen können.

Mit dem Arbeitsmarktpaket II und mit den darin vorgesehenen Maßnahmen haben wir die absolut richtigen Antworten gegeben, mit der Verbesserung und der Verlängerung der Kurzarbeitsregelungen auf 24 Monate, mit der Verbesserung der Bildungskarenz – es ist wichtig, dass man gerade auch in der Krise an Ausbildung und Qualifizierung für die Zeit nach der Krise denkt –, mit mehr Flexibilität und auch mit der Vereinfachung der Altersteilzeit, das als drittes großes Paket innerhalb dieses Arbeitsmarktpaketes. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben aber auch etwas, worauf wir in die­ser Krise stolz sein können, Österreich hat gerade in den letzten Jahren einen Bonus erwirtschaftet. Aufgrund einer vorsorgenden Finanz- und Wirtschaftspolitik, durch das Setzen von richtigen Maßnahmen stehen wir heute noch besser da als viele andere europäische Länder. Alle Wirtschaftsprognosen zeigen, dass trotz des deutlichen Mi­nus, das wir in Österreich haben, Länder wie Deutschland, auch andere Länder der Europäischen Union mit einer wesentlich stärkeren Rezession, mit einer wesentlich höheren Arbeitslosenquote als Österreich zu kämpfen haben.

Österreich ist das zweitbeste Land in der Europäischen Union, was die Arbeitslosen­zahlen betrifft, und wir liegen auch im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit an zweiter Stelle hinter den Niederlanden. Das fällt nicht vom Himmel, sondern das sind die Maß­nahmen, die in den letzten Jahren gesetzt wurden und als Grundlage dafür dienen, dass wir heute besser als andere darauf aufbauen können. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Silhavy.)

Österreich ist ein Land, das ganz stark von der Exportwirtschaft lebt. 60 Prozent unse­res Bruttoinlandsprodukts werden im Export erwirtschaftet, und es zeigt sich natürlich, dass das die größte Herausforderung ist. Die Exportwirtschaft hat, was die Waren­exporte betrifft, in Österreich ein Minus von 15 Prozent zu verzeichnen, in der Sachgü­terproduktion von minus 10 Prozent. Das tut weh und fordert uns ganz besonders. Deswegen müssen wir auch gemeinsam in dieser Frage der Exportankurbelung, der Exportgarantien, bei all den Themen, die den Export stützen, eine klare Ansage treffen und wollen das auch tun, weil in Österreich im Bereich der Wirtschaft sehr viel, eigent­lich überproportional viel von einer funktionierenden Exportwirtschaft abhängt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun zum Unternehmensliquiditätsstärkungs­gesetz. Im Gegensatz zu anderen Ländern wollen wir in Österreich nicht, dass am Ende dieser Krise die Auferstehung der Verstaatlichten steht, wir wollen seitens des Staates nicht offensiv in Betriebe investieren und so zum „besseren“ – unter Anfüh­rungszeichen – Unternehmer werden, weil wir es nicht können. Aber was wir mit die­sem Gesetz machen, ist etwas anderes. Wir sorgen dort, wo Liquiditätsengpässe da sind, mit Haftungen und Garantien im Hintergrund gemeinsam mit den Banken und mit der Wirtschaft für geordnete Finanzierungsmöglichkeiten. Das ist die Aufgabe, die wir haben und die wir realisieren wollen. (Beifall bei der ÖVP.)


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Wir wollen mit diesem Gesetz gesunde Unternehmen in die Zukunft führen, also für diese Unternehmen und damit für die Abertausenden Beschäftigten eine Brücke über die Krise in die Zukunft bauen. Es ist die Aufgabe des Staates, für einen gewissen Zeit­raum, also in den nächsten Jahren, zu helfen, aber nicht, sich als Eigentümer zu enga­gieren. Mit 10 Milliarden € ist dies ein Paket, das helfen wird, das die richtigen Antwor­ten für die Unternehmen, für die Beschäftigungssituation in Österreich geben wird.

Wir werden auch für die Klein- und Mittelunternehmen mit einem umfangreichen Paket im Bereich von AWS die richtigen Antworten setzen, in der Frage der Eigenkapitalstär­kung, aber auch durch wesentlich höhere Kredit-, Garantie- und Haftungsrahmen, als wir das in der Vergangenheit vorgesehen haben.

Trotzdem, sehr geehrte Damen und Herren, muss uns klar sein, dass wir am Ende des Tages, nach der Krise eine gemeinsame Aufgabe haben. Auch das haben wir im Rah­men der Finanzminister intensiv diskutiert. Wir müssen heute beginnen, darüber nach­zudenken, wie wir die Konsolidierung, die Rückführung der Defizite und auch der stark gestiegenen Haushalte organisieren. Es gibt von meiner Seite ein klares Bekenntnis dazu, dass wir zum richtigen Zeitpunkt, dann, wenn stabiler Aufschwung sichtbar ist, die richtigen Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes setzen werden. Es ist wichtig, sich engagiert darauf vorzubereiten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Wer zahlt?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, man sieht auch ganz klar, dass die internatio­nalen Herausforderungen für uns größer geworden sind. Die internationale Zusammen­arbeit läuft.

Zum Schluss noch zu einem Gesetz, das heute hier als Amtshilfe-Durchführungsge­setz auf dem Tisch liegt. Österreich hat sich dazu bekannt, im Sinne von größerer Steuerehrlichkeit für Ausländerinnen und Ausländer bessere Informationen zu geben, ohne das Bankgeheimnis für Österreicherinnen und Österreicher anzugreifen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Das ist falsch!)

Ich appelliere an Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren – es sind ganz entschei­dende Momente in der Abstimmung um dieses Gesetz, wir brauchen eine Zweidrittel­mehrheit; Österreich hat sich wie andere Länder dazu bekannt, schneller und besser Informationen für ausländische Investoren in Österreich bereitzustellen –: Wer dieses Gesetz verhindert, schadet dem Wirtschaftsstandort Österreich massiv, weil wir nicht von der grauen Liste runterkommen (Abg. Mag. Kogler: Da haben Sie uns erst hinauf­gebracht!), und deckt auch Steuersünder und Steuerhinterzieher! Das kann und wird nicht unser Ziel sein! (Beifall bei der ÖVP.)

Deswegen mein Appell, meine sehr geehrten Damen und Herren, stimmen Sie diesem Gesetz zu! Schaden Sie nicht dem Lande, nicht dem Wirtschaftsstandort! (Zwischen­rufe bei den Grünen.) Sie werden dann auch die Verantwortung dafür haben, wenn wir nicht von dieser Liste runterkommen. Es ist eine einmalige Chance. Es ist das richtige Gesetz zur richtigen Zeit, um mehr Steuerehrlichkeit zu erreichen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Wegen Ihrer Politik ist Österreich überhaupt auf der Liste oben! Das ist unglaublich! Das ist genau die Scheinheiligkeit, warum man dem nicht zustimmen kann!)

9.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

 


Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Krainer. 5 Minuten. – Bitte.


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9.34.10

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Auf die Frage: Gibt die Politik die richtigen Antworten auf die Wirtschaftskrise, auf die internationale Situation auf den Finanzmärkten? hat die Politik in Österreich eine Reihe von Antworten gegeben, nicht erst diese Bundesregierung, sondern bereits auch die Vorgängerbundesregierung, nicht nur dieses Parlament, dieser Nationalrat, sondern auch der Vorgängernationalrat. Ich erinnere daran, dass wir den ersten Teil der Steuerreform bereits vor ziemlich ge­nau einem Jahr beschlossen haben, wonach all jene, die bis 1 300 € brutto verdienen, durch die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge im Schnitt um 25 € im Mo­nat, um zirka 400 € im Jahr entlastet wurden. Das war sicher einer der ersten Schritte, eine der ersten Antworten der Politik, und das war keine schlechte Antwort. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben hier nach dem Ausbruch der internationalen Finanzkrise im September, Ok­tober letzten Jahres einstimmig das Bankenpaket beschlossen, wo wir auch, glaube ich, eine Antwort gegeben haben, nämlich dadurch, dass wir die Sparguthaben gesi­chert haben, indem wir gesagt haben, jedes Sparbuch wird in jeder beliebigen Höhe von uns gesichert, begrenzt für diese Krise, und wir stellen genügend Mittel zur Verfü­gung, dass das Bankensystem, das Wirtschaftssystem stabil bleibt. Ein einstimmiger Beschluss hier im Haus, und ich glaube, das war auch keine schlechte Antwort.

Wir haben nur einen Monat später das KMU-Paket für Klein- und Mittelbetriebe, für Un­ternehmen bis 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschlossen, Förderungsmöglich­keiten, Stützungs-, Haftungsmöglichkeiten, genau in der Krise, genau zum richtigen Zeitpunkt, in Kraft getreten mit 1. Jänner dieses Jahres, auch sehr schnell und recht­zeitig und auch keine schlechte Antwort in Zeiten der Krise.

Wir haben eine vernünftige Pensionserhöhung beschlossen. Wir haben gewusst, auf die Exporte haben wir einen geringen Einfluss, denn dazu, dass Waren und Dienstleis­tungen im Ausland nachgefragt werden, kann die Politik in Österreich nicht sehr viel beitragen. Aber was wir machen können, ist, darauf zu achten, dass der Inlandskon­sum halbwegs stabil bleibt, und deswegen natürlich die Erhöhung der Pensionen (Abg. Öllinger: Arbeitslosengelderhöhung!) und dann vor allem auch die Steuerreform, deren zweiter Teil in Höhe von einigen Milliarden im Durchschnitt eine Entlastung von 35, 50, 70 € je nach Einkommenshöhe gebracht hat.

Das war genau die richtige und eine gute Antwort, um die Inlandsnachfrage, um den Inlandskonsum als Stütze der Konjunktur in Österreich zu halten. Und, Herr Bundesmi­nister, ich war davon nicht überrascht, denn ich bin davon ausgegangen, dass, wenn wir die richtige Politik machen, der Inlandskonsum zur Stütze werden wird, und genau­so war es auch. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber vielleicht hängt es auch damit zusammen, dass wir ja über Monate die Vorverle­gung der Steuerreform gefordert haben, wo Sie noch gezögert haben, diesen Schritt mitzumachen, aber es freut uns, dass Sie jetzt, im Nachhinein zumindest sagen, ja, es war der richtige Schritt und ja, wir haben damit in dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation auch eine ganz wichtige und richtige Antwort gegeben.

Wir haben genauso auch mit dem Budget, mit der Kurzarbeit hier richtige Antworten gegeben, Vorziehen von Investitionen, Steigerung der öffentlichen Nachfrage. Wir ha­ben bei der Frage, in Bildung, Forschung und Entwicklung zu investieren, genau das Richtige gemacht.

Was den Bildungsbereich betrifft: Ministerin Schmied hat gesagt: zwei Stunden mehr. Das ist nicht gekommen, und zwar deswegen, weil die Lehrer gesagt haben, wir stim­men einem Gehaltsverzicht im Äquivalent von einer Stunde zu. Und das darf man jetzt nicht so geringschätzen, dass Lehrerinnen und Lehrer in Österreich auf einen Teil ihres


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Gehalts in Höhe von zwischen 20 und 70 € im Monat in Abtausch für diese eine Stunde verzichtet haben. Und das ist ein Beitrag, den diese Berufsgruppe geleistet hat, und das muss man von Seiten der Politik auch anerkennen. Nicht nur die Politik gibt die richtigen Antworten, meistens geben auch weite Teile der Bevölkerung die richtige Ant­wort, wie in diesem Fall die Lehrerinnen und Lehrer.

Wir geben aber heute auch Antworten – der Herr Bundesminister hat ja schon darauf hingewiesen – mit dem Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz – ein echter Zungen­brecher. In diesem Fall geht es darum, dass das, was wir für Kleinbetriebe bis 250 Mit­arbeiter gemacht haben, auch für größere Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern gel­ten soll. Es soll ihnen mit Haftungen ermöglicht werden zu expandieren, anstatt einfach Arbeitskräfte abzubauen. Auch eine richtige Antwort, die wir heute geben.

Eine andere Antwort, die wir heute geben sollten, wackelt, das ist nämlich die Frage, ob das Bankgeheimnis für Steuerhinterziehung missbraucht werden darf oder nicht. Da bin ich der Meinung, nein, das darf es nicht, und es wäre an und für sich auch vernünf­tig, wenn das Haus hier mit der notwendigen Mehrheit, also der Zweidrittelmehrheit auch die Antwort geben würde: Nein, das Bankgeheimnis darf nicht für Steuerhinterzie­hung missbraucht werden! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Amon mit 5 Mi­nuten zu Wort. – Bitte.

 


9.39.41

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vize­kanzler und Finanzminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Zusätzlich zu den dramatischen Hochwässern ist die Gesamtsituation insbesondere auch auf dem Arbeitsmarkt eine sehr dramatische, ausgelöst durch die Wirtschaftskrise infolge der Finanzkrise, mit der wir nicht nur hier in Österreich, sondern in ganz Europa und über­all auf der Welt zu kämpfen haben.

Die österreichische Bundesregierung, allen voran der Finanzminister, hat in Form von absolut richtigen Maßnahmen reagiert und Weichenstellungen vorgenommen. Denken wir etwa an das Bankenpaket, das die Spareinlagen der Österreicherinnen und Öster­reicher absichert (Abg. Grosz: Das Bankenpaket ist ein gutes Beispiel!), denken wir an die Übernahme diverser Haftungen, um der Industrie einen entsprechenden Rückhalt zu geben, aber denken wir vor allem auch an die sehr umfassenden Maßnahmen – ein Ausfluss aus sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen mit dem Sozialminister, dem Wirtschaftsminister, der Regierungsspitze – für den und auf dem Arbeitsmarkt!

Die Maßnahmen, die gesetzt worden sind und die richtig sind, insbesondere auch jene, die im Rahmen des Arbeitsmarktservice geleistet werden, sind nicht hoch genug einzu­schätzen, auch wenn die Zahlen dramatisch sind, meine Damen und Herren.

Die Kurzarbeit als Vehikel – mehr kann es ja nicht sein –, um über die Krise hinwegzu­kommen, ist keine Dauerlösung, aber etwas, das doch versucht, Menschen in einer sehr schwierigen, sehr dramatischen Situation Hoffnung zu geben.

Die Krise wurde nicht hier in Österreich ausgelöst, sie wurde nicht von Unternehmerin­nen und Unternehmern auch nicht von Industrieunternehmern – ausgelöst, sondern in Wirklichkeit von einer beispiellosen Zockerei. Jetzt geht es eigentlich darum, Rah­menbedingungen zu schaffen und Maßnahmen zu setzen – nicht nur hier in Österreich, sondern auch international –, um sicherzustellen, dass sich eine solche Situation nach dieser Krise nicht noch einmal wiederholt.

Deshalb, meine Damen und Herren, ist es dem Herrn Finanzminister hoch anzurech­nen, dass er in schwierigen internationalen Verhandlungen sichergestellt hat, dass sich


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Österreich auch an jenen Maßnahmen beteiligt, die notwendig sind, damit Steuerleis­tungen in den jeweiligen Ländern auch tatsächlich erbracht werden. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Neugebauer: So ist es!)

All diese Maßnahmen, meine Damen und Herren, die wir heute setzen können, um ge­gen die Krise vorzugehen, all die Maßnahmen, die in unseren Nachbarstaaten, in Euro­pa, ja überall auf der Welt gesetzt werden, um gegen die Krise vorzugehen, all diese Maßnahmen werden nämlich aus Steuergeldern finanziert, also letztlich von uns allen, meine Damen und Herren! Deshalb beinhaltet das Thema der Steuergerechtigkeit auch das rechtzeitige Abliefern von Steuern, und das ist eine Bürgerpflicht, meine Da­men und Herren, und wir haben alles daranzusetzen, dass der Steuergerechtigkeit auch zum Durchbruch verholfen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist mir daher völlig unverständlich – und ich möchte das in aller Deutlichkeit sagen: es ist mir völlig unverständlich! –, warum die Oppositionsparteien einer internationalen Vereinbarung nicht nachkommen wollen, die eine Zusammenarbeit sicherstellt, wenn ein Nachbarland oder ein anderer Staat einen begründeten Verdacht hat, dass es etwa einen Steuerflüchtigen nach Österreich gibt, und wenn die Situation besteht, dass sich diese Person nicht an der Aufklärung von Fragen beteiligt, die von den jeweiligen Steu­erbehörden gestellt worden sind. Dass Sie solche Steuerflüchtlinge schützen wollen, meine Damen und Herren von der Opposition, das ist nicht nachzuvollziehen! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hagenhofer.)

Alle Staaten haben sich zur Umsetzung der OECD-Standards bekannt, auch die Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein. (Abg. Mag. Kogler: Sie haben ja die OECD die ganze Zeit ignoriert!) Und wir wären das einzige Land – Herr Kollege Kogler, das einzige Land! –, das diese OECD-Standards nicht zu erfüllen bereit ist. (Abg. Mag. Kogler: Sie sind ja so scheinheilig! Das wissen Sie ganz genau! – Zwischenruf des Abg. Grosz.) Das ist inakzeptabel, Herr Kogler. Bewegen Sie sich, blockieren Sie hier nicht! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte Sie wirklich dazu einladen, sicherzustellen, dass wir diesbezüglich nicht von wirtschaftlichen Maßnahmen betroffen werden. (Abg. Mag. Kogler: Sie sagen ja die Unwahrheit! – Zwischenruf des Abg. Grosz.) Sie wissen genau, dass der nächste G 20-Gipfel Anfang September stattfindet. Die anderen Industriestaaten erwarten sich da Fortschritte, wie sie die Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein vorweisen können. (Abg. Bucher: Überhaupt nichts wird passieren, Herr Kollege!) Gefährden Sie durch Ihre Blockade nicht Unternehmen, Arbeitsplätze und das wirtschaftliche Fortkommen Österreichs! (Beifall bei der ÖVP. Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: So ist es! Abg. Mag. Kogler: Seit Jahren verweigert die ÖVP eine Lösung, und jetzt kommen Sie mit einem Husch-Pfusch-Gesetz! Es ist das falsche Gesetz! Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Er deckt Steuerhinterzieher! Abg. Mag. Kogler: Ihr kennt euch ja nicht einmal aus! Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Er will Steuerhinterzieher decken! Abg. Ing. Westentha­ler: Vor was fürchtest du dich?)

9.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wein­zinger. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


9.45.18

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren Regierungs­mitglieder! Hohes Haus! Das heutige Thema lautet „Die Antworten Österreichs auf die aktuelle Wirtschaftslage und die Lage auf den internationalen Finanzmärkten“. Und wo­rüber wurde in den letzten beiden Redebeiträgen diskutiert? – Über das Bankgeheim­nis, darüber, warum wir es aufgeben müssen und warum wir den ersten Schritt tun müssen – nämlich weil es die EU so fordert! (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Nein, ...!) 


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Und weil wir es für richtig halten, höre ich gerade von der Regierungsbank. Nicht, weil es die EU fordert, sondern weil es so richtig und wichtig ist. Tatsächlich hat das mit un­serem Thema heute eigentlich gar nichts zu tun (Abg. Mag. Kogler: Richtig, das ist ein Missbrauch des Themas!), sondern in diesen Zusammenhang wird die ganze Sache deswegen gebracht – es ist ein Missbrauch des Themas, das glaube ich auch fast! –, weil Sie die Zweidrittelmehrheit haben wollen. (Zwischenruf des Abg. Grosz. Abg. Ing. Westenthaler: Raiffeisen ...!) Sie haben es offensichtlich schon irgendjemandem versprochen, und vielleicht tun Sie sich schwer damit – und zu Recht tun Sie sich schwer damit!

Meine Damen und Herren, ich habe mir gestern überlegt, was denn da heute kommen wird, wenn dieses Thema tatsächlich behandelt wird. Ich habe schon länger warten müssen, bis ich vom Klubobmann der ÖVP endlich das bekommen habe, was ich er­wartet habe, nämlich erstens die Aussage, dass wir ein hervorragendes Bankenpaket aufgestellt haben, und zweitens – da habe ich etwas völlig Neues gelernt, ich bin ja wirklich ganz weg! –, dass man die richtigen Maßnahmen zur richtigen Zeit setzen muss. Auch das wurde von beiden Herren gesagt. Bitte, das ist eine Selbstverständ­lichkeit ohnegleichen! Na selbstverständlich sind die richtigen Maßnahmen zur richti­gen Zeit zu setzen, und Sie haben das eben nicht gemacht, vor allem im Hinblick auf die Steuerreform. (Beifall bei der FPÖ.)

Seit mehr als einem Jahr predigen wir in diesem Haus, dass die Steuerreform mög­lichst rasch durchgeführt werden muss, und zwar aus Gerechtigkeitsgründen. Diese Steuerreform, die bis jetzt durchgeführt wurde, ist ja keine Steuerreform an sich, son­dern das ist nichts anderes als eine Bereinigung der derzeitigen Steuersätze, die ja aufgrund der fortschreitenden Inflation nicht mehr stimmen. Meine Damen und Herren, eine Steuerreform ist etwas anderes! Die greift ein, die ändert die Wirtschaft, die ver­bessert die Wirtschaft. Jetzt verbessern wir nur die Situation der Steuerzahler, und zwar in dem Ausmaß, wie es zumindest gerecht ist; das war alles. Das war Ihre Ant­wort auf die Wirtschaftskrise, behaupten Sie. Tatsächlich war das etwas, was Sie durchführen mussten. Sie hätten diese Steuerreform mit oder ohne Wirtschaftskrise gemacht eine Steuerreform, die, wie gesagt, keine echte Steuerreform war und zu spät gekommen ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, Sie haben in einer, wie ich etwas überspitzt behaupte, Nacht- und Nebelaktion ein Bankenpaket geschnürt (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Und Sie haben zugestimmt!), mit dem Sie die Banken abgesichert haben und dem wir zuge­stimmt haben, weil Sie mit Argumenten gekommen sind, die schlüssig waren – nicht Sie, sondern hinter Ihnen standen, bitte, Ihre Banken. (Abg. Strache: Die nie eingelöst wurden! Die nie eingelöst wurden vom Herrn Finanzminister Molterer!)

Sie haben dann aber im Endeffekt aus diesem Bankenpaket nicht das Richtige ge­macht das festzustellen steht uns ja auch zu –, denn wenn wir schon Banken unter­stützen, dann hätte damit verbunden sein müssen, dass wir die Banken in ihrer Tätig­keit, in ihrer Aktion und in ihrer Reaktion auf diese Unterstützung überprüfen, wenn möglich über den Rechnungshof. (Abg. Bucher: Molterer ...!) Und wo wird überprüft? Gar nirgends wird überprüft! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Banken fordern, und kein Mensch weiß, wie viel sie an ihre Manager zahlen, wie viel sie für ihr Missmanagement für Bonuszahlungen ausgeben und Ähnliches mehr. (Abg. Scheibner: Das war ja noch ein anderer Finanzminister! Abg. Ing. Westentha­ler: Wir wollen den Finanzminister Molterer zurück!)

Meine Damen und Herren, fest steht, Ihre Reaktion und Ihre Antwort auf die aktuelle Wirtschaftslage und auf die Lage auf den internationalen Finanzmärkten waren äußerst schwach: einerseits eine Steuerreform, die ohnehin schon im Regierungsabkommen


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verankert war – und die zu spät kam –, und andererseits ein Bankenpaket, in das Sie nicht die entsprechenden Regulative eingebaut haben.

Das war keine befriedigende Antwort, das müssen Sie sich hinter die Ohren schreiben. (Beifall bei der FPÖ.)

9.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Klubobmann Bucher zu Wort. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


9.50.40

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Regie­rungsbank! Hohes Haus! Ich darf vorweg auch zu den Hochwasserkatastrophen, die uns in den letzten Tagen und Wochen heimgesucht haben, Stellung nehmen. Ich hoffe, dass sich die Solidarität der Regierungsparteien auch zeigt und sie den Opfern auch monetär zu Hilfe eilen, denn wir wissen, dass im Katastrophenfonds relativ wenig Mittel vorhanden sind; und wenn jetzt auch die einzelnen finanziellen Forderungen eintreffen, ist es notwendig, dort nachzubessern.

Daher zeigen wir volle Solidarität mit den Opfern und empfinden große Dankbarkeit für alle, die sich in den letzten Tagen in den Dienst der Sache gestellt haben: alle Freiwilli­gen-Organisationen und Helfer und vor allem auch die öffentliche Hand. Wir setzen darauf, dass sich dann auch die Bundesregierung entsprechend erkenntlich zeigt, mei­ne Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Aber wir diskutieren ja heute die Antworten der Bundesregierung auf die aktuelle Wirt­schaftskrise, auf die Finanzkrise. Herr Vizekanzler, Herr Finanzminister, wenn Sie die einzelnen Maßnahmen, die Sie in den letzten Monaten gesetzt haben, um dieser Wirt­schaftskrise zu begegnen, schon so glorreich aufzählen, dann vergessen Sie nicht zu erwähnen, dass wir zu dem Zeitpunkt, als Sie auf der Ebene der Regierungsparteien darüber beraten und verhandelt haben, noch einen Rückgang in der Größenordnung von 1,52 Prozent zu erwarten hatten.

Dann haben Sie Maßnahmen gesetzt – aus unserer Sicht natürlich die falschen, die nicht wirkungsvoll genug sind –, um der Wirtschaftskrise zu begegnen. Heute wissen wir, dass der Rückgang der Wirtschaft am Ende des Jahres 4,5 oder möglicherweise 5 Prozent ausmachen wird. Das ist ein klares Indiz dafür, dass Sie die völlig falschen Maßnahmen gesetzt haben und dass Sie das Krisenbudget, das Sie uns hier vorgelegt haben, viel zu spät geschnürt haben. Sie hätten schon im Februar dieses Jahres ein Budget vorlegen müssen, damit entsprechende Aufträge von der öffentlichen Hand an die Realwirtschaft ergehen. Es weiß jeder Bürgermeister und jeder Landeshauptmann, dass die Realwirtschaft keine Aufträge erhält, wenn man sehr lange zuwartet.

Das sind die wesentlichen und essentiellen Fehler gewesen, die Sie begangen haben, Herr Finanzminister! Daher sehen wir, wenn wir die einzelnen Konjunkturpakete auf europäischer Ebene und mit denen unserer Nachbarländer vergleichen – beispiels­weise mit jenem unseres wichtigen Handelspartners Deutschland –, dass Deutschland 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts an Mitteln für die Bewältigung der Wirtschaftskrise bewegt hat. Die Europäische Union hat im Durchschnitt 1,5 Prozent an Mitteln bewegt, um diese Wirtschaftskrise abzuwenden, und Österreich hat lediglich 0,3 Prozent aufge­wendet, um dieser Wirtschaftskrise etwas Entsprechendes entgegenzusetzen. Das ist entschieden zu wenig, Herr Finanzminister! (Beifall beim BZÖ.)

Sie hätten richtige, wirkungsvolle und vor allem umfangreichere Maßnahmen setzen müssen, um der Wirtschaft unter die Arme zu greifen. Wenn Sie sich jetzt in eine Steu­erreformdiskussion begeben, wie beispielsweise die SPÖ, dann ist das der falsche Zeitpunkt, denn die Wirtschaft braucht jetzt Hoffnung, die Wirtschaft braucht jetzt Sig-


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nale, damit jetzt auch von Seiten der öffentlichen Hand und der Bundesregierung eine Hilfestellung kommt.

Jede Diskussion über Steuererhöhungen ist kontraproduktiv, vor allem in Anbetracht dessen, was jetzt droht, nämlich die Verschleuderungs- und Verniedlichungsakrobatik, die Sie auf Bundesebene betreiben. Das geht in Richtung Mittelstandsbesteuerung, die Sie vornehmen wollen, und das betrifft all jene leistungsorientierten und leistungswilli­gen Mittelständler unseres Landes, die diese Volkswirtschaft aufrechterhalten. Das heißt, dies ist das falsche Signal zum falschen Zeitpunkt. Jetzt sollte eigentlich eine Steuersenkungsdiskussion losgetreten werden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ. Abg. Kickl: ... Millionen ... Gutes bewirken!)

Aber was Wirtschaftspolitik bedeutet, das sehen wir auch am Beispiel der AUA und der ÖBB. Beim Verkauf der AUA haben wir der Lufthansa 500 Millionen € nachgeschmis­sen, bei den ÖBB wurden 600 Millionen € verspekuliert und beim Flughafenprojekt Skylink werden am Ende des Tages 900 Millionen € verloren gegangen sein.

Wenn Sie all diese Beträge zusammenrechnen, die das Ergebnis dieser rot-schwarzen Wirtschaftspolitik unseres Landes sind, dann kommen Sie auf die Summe der steuer­lichen Entlastung von zirka 2 Milliarden €, die Sie im heurigen Jahr verabschiedet haben. Das sind die rot-schwarze Wirtschaftspolitik und die Kammerpolitik der Arbeiter­kammer des Landes, die uns zugrunde richten. (Beifall beim BZÖ. Zwischenrufe der Abg. Dr. Moser.)

Es wäre viel vernünftiger, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie endlich einmal beginnen würden, diese Kreditklemme aufzulösen – diese Bremsklötze –, damit die Wirtschaft zu Geld kommt. Denn ohne dieses dringend benötigte Geld kann die Wirtschaft nicht arbeiten und offensichtlich nicht angekurbelt werden. Das ist das ele­mentarste Problem. Da können Sie hundert Konjunkturpakete beschließen, wenn die Banken kein Geld geben, dann sind all diese Konjunkturpakete völlig umsonst. Wenn dies die Antworten auf die Herausforderungen der Wirtschaftskrise sind, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Bundesregierung, dann haben Sie sich die fal­schen Fragen gestellt. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Weinzinger.)

9.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen zu Wort. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


9.56.13

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Da­men und Herren! Schade, es war ein aktuelles Thema zu wichtigen Fragen – inter­nationale Finanzmärkte, aktuelle Wirtschaftslage –, und Klubobmann Kopf bringt es zustande, zu diesem Thema nicht ein einziges Wort zu sagen. Ich glaube, nicht einmal die Worte „internationale Finanzmärkte“ sind in seinem Vortrag vorgekommen. Das waren die üblichen, gar nichts sagenden ... (Abg. Kopf: Ist ja gar nicht wahr! Ist nicht wahr! Schauen Sie das Protokoll an!) – Sorry, Herr Kopf, Sie können ja das Protokoll Ihrer eigenen Rede dann nachlesen und schauen, ob ich recht habe oder nicht. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

Herr Finanzminister Pröll ist marginal besser, er nimmt immerhin zu einigen Punkten Stellung, aber er missbraucht dann diese Aktuelle Stunde zu Ausführungen, die einen ja zu Tränen rühren, was das Bankgeheimnis für Ausländer betrifft. Nachdem die ÖVP jahrelang (Abg. Mag. Kogler: Jahrzehntelang!), jahrzehntelang bei diesem Thema nur Obstruktion betrieben hat, fällt ihr jetzt plötzlich ein – unter internationalem Druck der OECD, der EU und was weiß ich was noch, der G 20, sonst wären sie ja nie darauf ge­kommen –, da endlich etwas zu tun. (Abg. Amon: Jetzt sind Sie dagegen!)


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Jetzt glauben Sie im Ernst, weil es Ihnen einfällt, weil Sie uns pfeifen, kommen wir an­gerannt und sagen: Jawohl, bitte, wo darf ich unterschreiben?! (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll.) – Na Moment! Die ÖVP will etwas, Herr Kollege Kopf, und wir wollen etwas, und wenn wir uns darüber einigen, dann gibt es eine Zweidrittel­mehrheit, und wenn Sie da auf stur schalten, dann werden Sie diese eben nicht be­kommen. Das ist Ihre Entscheidung. Aber nur weil Sie pfeifen, kommen wir nicht ange­rannt, damit werden Sie sich im Laufe der Zeit anfreunden müssen. (Beifall bei den Grünen. Abg. Kopf: Es wird am Schluss vernünftige Kräfte geben!)

Herr Finanzminister, Sie haben vom Österreich-Bonus gesprochen. – Was ist denn die­ser Österreich-Bonus? Ich sage Ihnen etwas anderes, nämlich wo ich einen Öster­reich-Malus sehe, leider. Sie können uns natürlich alles Mögliche über die positive Ein­schätzung Österreichs erzählen, und es ist ja nicht alles falsch. Ich bin ja auch stolz auf die Erfolge der Vergangenheit, na sicher. Aber was ist jetzt? Der Spread, die Differenz der Verzinsung zu deutschen Bundesanleihen, liegt nach wie vor bei 60 bis 80 Basis­punkten. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Er war bei 130!) Er war im Herbst bei 130, er war im Frühjahr bei 140 (Abg. Dr. Stummvoll: Das heißt, abgebaut! Das heißt, verbes­sert!), nicht zuletzt ausgelöst durch die stümperhafte Umgangsweise der Bundesregie­rung mit den Osteuropafragen. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll den Kopf schüttelnd : Na geh! Abg. Kopf: Fragen Sie einmal den IWF, wann er rechnen lernt!) Na sicher, insbesondere der Herr Finanzminister hat durch diese unüberlegte spontane Reise in die osteuropäischen Hauptstädte auf den Finanzmärkten Panik ausgelöst. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Geh, bitte!  Abg. Amon: Die sehr erfolgreich war! Abg. Ing. Wes­tenthaler: Der Konrad-Privatjet war das! Abg. Strache: ... Raiffeisenjet!)

Damals, Herr Finanzminister, ist der Spread auf 140 Punkte hochgeschossen, um sich anschließend wieder zu beruhigen. Das hat es meiner ganzen Erfahrung und Erinne­rung nach nie gegeben. Selbst zu Schillingzeiten betrug der sogenannte Spread nie mehr als 10 bis 30 Basispunkte, und jetzt ist er doppelt bis dreimal so hoch. Das ist der österreichische Malus, wie er von den internationalen Finanzmärkten eingeschätzt wird. Und solange in verschiedenen Punkten nichts dagegen getan wird, wird das auch so bleiben.

Zum Beispiel, Herr Finanzminister, wäre es eine Gelegenheit gewesen, heute zu sa­gen, wie Sie sich die Exitstrategie aus diesen Verschuldungsdaten vorstellen. (Abg. Dr. Stummvoll: Sie verlangen ja noch mehr Schulden!) Na die üblichen Plattitüden von Herrn Kopf und von Herrn Pröll gar nichts! Die Exitstrategie aus dieser hohen Verschul­dung, die binnen weniger Jahre um 70, 80, vielleicht 100 Milliarden € – nicht mehr Schilling – ansteigen wird, mit der entsprechenden Zinsbelastung im Budget, na wie sieht die aus? Was werden Sie tun? (Abg. Dr. Stummvoll: Sie wollen noch mehr Schulden haben!)

Ich möchte das gerne wissen, das Hohe Haus möchte das gerne wissen, und die inter­nationalen Finanzmärkte – die angeblich heute Thema gewesen wären – möchten das auch gerne wissen, um einzuschätzen, wie die Bonität des österreichischen Schuld­ners, der Republik Österreich ist. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Reden Sie Österreich nicht schlecht!)

Ja, sicher, wenn man das Thema einer Aktuellen Stunde zur aktuellen Wirtschaftslage und zu internationalen Finanzmärkten ernst nimmt, die ja schließlich von der ÖVP vor­geschlagen wurde, dann höre ich aus dem Hintergrund – ich wiederhole es für die Kol­legen, die es nicht mitbekommen haben –: Reden Sie Österreich nicht schlecht!

Ja, Herrgott, kann man jetzt reden über die österreichischen Probleme, oder sollen wir da herinnen sitzen, mit der Burkha womöglich, die Oppositionsfraktionen jedenfalls


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(Heiterkeit und Beifall bei den Grünen), damit ÖVP und SPÖ einander gegenseitig Weihrauch spenden können?

Herr Finanzminister, heute beschließen wir ein Gesetz zu Kredithaftungen und Garan­tien der Republik für Unternehmen. Das ist im Prinzip gut, aber nur für große Unterneh­men. Was tun wir denn für die kleinen Unternehmen? (Abg. Dr. Matznetter: Für die haben wir schon was getan!) Sie hätten uns vom ECOFIN-Rat berichten können, Herr Finanzminister, oder was mit Basel II ist, dieser prozyklischen Regelung in diesem Be­reich. Nichts haben Sie getan. In der Zeitung muss man das nachlesen.

In der Zeitung lese ich allerdings auch nach – das ist die heutige „Presse“ –, dass Sie zum deutschen Finanzminister gesagt haben: Bei uns gibt es keine Kreditklemme, die Kreditklemme hat sich entschärft, sagt Finanzminister Pröll. (Präsidentin Mag. Pram­mer gibt das Glockenzeichen.) Ach so? Vor wenigen Wochen – ich kann mich noch gut erinnern – haben Sie gesagt, es gibt in Österreich gar keine Kreditklemme. (Abg. Ing. Westenthaler: Wo dann?) Jetzt auf einmal hat sie sich entschärft!

Schade um diese Chance, wichtige Fragen gründlich und seriös zu besprechen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

10.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Hagen­hofer mit 5 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


10.01.52

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Geschätzte Besucherinnen und Besu­cher auf der Galerie! Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen jetzt ein Zitat aus dem „Standard“ bringen, das von einem Unternehmer stammt, der international tätig ist und aus meinem Bezirk, nämlich aus Braunau in Oberösterreich, kommt: Wir haben alle die Blase mit bedient. Geld war ein Commodity, und dieses wird jetzt zum Edelstein.

Genau dorthin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, müssen wir, glaube ich, drängen und die Krise eben benennen. Warum? Was war der Slogan? – Der Slogan war: Las­sen Sie Ihr Geld arbeiten! Und genau durch diese hochriskanten Spekulationen auf dem Geldmarkt ist die Finanzkrise ja ausgebrochen, die dann das Wirtschaftswachs­tum eben nach unten gedrückt hat.

Der Durchschlag auf die Realwirtschaft bei uns in Österreich, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, und im Besonderen bei uns im Bezirk Braunau – wir sind ein sehr auto­motiv ausgerichteter Bezirk – hat am 6. Oktober 2008 begonnen, und zwar so – das möchte ich Ihnen nicht vorenthalten –, dass Firmen bei mir angerufen und gesagt haben: Frau Hagenhofer, wir wissen nicht, was los ist. Über Nacht wurden 40 Prozent Aufträge storniert, 50 Prozent Aufträge storniert. Wir kennen nicht die Gründe.

Die weiteren Gründe waren laut Diskussion mit den Zulieferern: Wir wissen es selber nicht, wir wurden selbst überrascht. Wir werden jetzt die Weihnachtsferien vorverlegen und es mit Open End vorerst einmal so belassen.

Was waren die Auswirkungen? – Bei uns im Bezirk ist die Arbeitslosigkeit rasant ge­stiegen, und es waren für die Menschen die Probleme insofern besonders groß, als in vielen Bereichen auch Ehepaare betroffen waren, Partner, Partnerinnen betroffen wa­ren, mit Kindern, die dann zu mir gekommen sind und gesagt haben: Frau Hagenhofer, was können wir an Arbeitslosengeld erwarten? Was kommt auf uns zu? Mein Mann wird arbeitslos werden. Ich bin schon arbeitslos. Wir haben zwei Kinder. – Ich habe ihnen dann gesagt, was sie an Arbeitslosengeld zu erwarten haben, worauf die Antwort der Frau war: Und jetzt werden wir zum Tischler gehen und unsere Küche, die wir


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eigentlich für Ostern geplant hätten, stornieren. – Es gab und gibt noch viele solche Schicksale.

Wenn man davon ausgeht – und es ist so –, dass in der Regel nach neun Monaten ein neues Leben beginnt, und wenn ich mir heute, zehn Monate später, die Arbeitsmarkt­daten meines Bezirkes ansehe, dann muss ich sagen, ich möchte Ihnen auch diese nicht vorenthalten. Jetzt sind wir nämlich dort, dass es derzeit so ausschaut, dass wir, beginnend bei 110 Prozent Auftragslage, die die Unternehmen in der Regel im Vorjahr im Juni, Juli noch hatten, einen rasanten Absturz hatten und sich dieser Absturz leicht, sozusagen in einer geraden Linie, nicht nach oben, sondern in einer sehr geraden Linie, fortsetzt, das heißt, sich nicht bewegt.

Unser Bezirk hat 90 000 Einwohner, von diesen 90 000 sind rund 35 400 unselbstän-
dig beschäftigt. Und jetzt, meine Damen und Herren, ist es so, dass von diesen rund 35 400 Beschäftigten 5 585 in Kurzarbeit sind, 3 558 arbeitslos und in Schulung, 210 Personen in Bildungskarenz, und demgegenüber stehen 256 offene Stellen. Das heißt also, der Markt ist faktisch tot oder still, wenn man so will.

Es ist daher dringend notwendig, da etwas zu tun. All die Maßnahmen, die gesetzt wur­den, die mein Kollege Jan Krainer ja schon genannt hat, waren wichtig und notwendig, weil es ja sonst noch weiter nach unten gegangen wäre. Aber meine abschließende Bitte an Sie, Herr Finanzminister, ist schon, darüber nachzudenken, dass das Arbeits­losengeld in Summe angehoben wird, denn wenn die Krise generell so anhält, dann werden wir mit der Anhebung der Bemessungsgrundlage nicht das Auslangen finden, weil ja die Menschen noch viel, viel mehr in die Armut stürzen werden. Und wenn mir junge Leute sagen, ich bin jetzt 22 und möchte nichts wie Arbeit, dann ist das ein Signal für uns alle. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

10.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Auer zu Wort. 5 Minuten. – Bitte.

 


10.07.06

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollegin Hagenhofer hat in dramatischer, in realisti­scher Weise geschildert, wie sich die Auswirkungen einer derartigen Wirtschaftskrise, die in einer Region, in der sie zu Hause ist, in unserem Bundesland Oberösterreich, dominierend ist, darstellen.

Ja, sie hat recht, sie sollte allerdings auch dazusagen, dass auch das Land Oberöster­reich gerade für diese Region und für diesen Leitbetrieb in dieser Region ein entspre­chendes Haftungspaket unterstützt und zur Verfügung gestellt hat, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist wohl selten so, dass ein Thema einer Aktuellen Stunde wirklich so aktuell ist wie das heutige, nämlich: Sind die Antworten, die Österreich gegeben hat, die richtigen auf diese Herausforderung? Sind die Antworten auf diese aktuelle Wirtschaftslage und die Lage auf den internationalen Finanzmärkten das, was sich die Menschen erwarten und was notwendig ist?

Wir erleben seit mehr als einem Dreivierteljahr spannende, schwierige, ja dramatische Zeiten, und die Weltwirtschaft hat – vielleicht nicht ganz unerwartet für manche Insider, aber ob ihrer Heftigkeit sicher nicht in diesem Ausmaß erwartet – eine 180-gradige Kehrtwendung vollzogen. Unternehmungen fast aller Branchen mussten sich schlag­artig auf die neuen, schwierigen Rahmenbedingungen einstellen, die Strategie ändern, manchmal auch schmerzliche Maßnahmen setzen, so bedauerlich dies auch ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 56

Es zeigt sich wieder einmal: Je industrieller ein Land ausgeprägt ist und die Wirtschaft sich darstellt, umso schwieriger ist es und umso spürbarer sind diese dramatischen Veränderungen. Auch Geschäftsbanken, meine Damen und Herren – weil immer die Banken so kritisch beäugt werden –, sind zwangsläufig von diesen Marktentwicklungen betroffen. Selbst dann, wenn sie keine Subprime-Veranlagungen oder andere Veranla­gungen in hochriskante Wertpapiere getätigt haben, das plötzlich absinkende Zinsen­niveau auf allen Geldmärkten, die Bonitätsveränderungen internationaler Finanzinsti­tute, schließlich auch das Einfrieren von Liquidität aufgrund des hohen Vertrauens­verlustes haben halt auch Auswirkungen auf traditionelle Geschäftsmodelle.

Was sind die Antworten der Bundesregierung auf die genannten Herausforderun­gen? – Es ist ein Bankenpaket geschnürt worden. Ja, das ist falsch benannt worden, aber die richtige Maßnahme gewesen. Falsch benannt deshalb, weil es ja nicht ein Bankenpaket ist, um den Banken alleine zu helfen, sondern um die Einlagen für die Sparer zu sichern und die Kreditwirtschaft in vernünftigem Rahmen aufrechtzuerhalten, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Vorwurf, der heute von einem Vorredner gemacht wurde, dass hier falsch agiert worden wäre, die Banken wären abgesichert worden, aber man wüsste nicht, was die Manager bezahlt bekommen: Herr Kollege Weinzinger, Geschäftsbericht lesen! Da steht es wortwörtlich drinnen, genau ausgewiesen, wie hoch sozusagen die Bezahlung des Vorstandes der Oberösterreichischen Raiffeisenlandesbank ist. Sie können es nachlesen. Aufgrund deiner Fachkunde ist das für dich ja kein Problem.

Zum Zweiten, zum Vorwurf, den ÖBB hätte man das Geld nachgeschmissen: Da gab es doch einmal einen Kollegen. Wie hieß der? – Gorbach. Meine Damen und Herren, da gingen manche aus diesen Kreisen noch Hand und Hand durch die Gegend und waren stolz auf diesen Minister Gorbach. Was daraus geworden ist, wissen wir. (Abg. Bucher: Sie waren mit in der Regierung!) Seien Sie stolz auf den Vizekanzler Gor­bach, seien Sie doch stolz auf ihn! Aber wenn das Ergebnis sich nicht so darstellt, dann sollten Sie sich auch dazu bekennen, nicht nur stolz sein darauf.

Meine Damen und Herren, zum ständigen Vorwurf, dass die Kreditklemme gegeben sei, dass die Banken der Wirtschaft das Geld nicht zur Verfügung stellten: Für meine Bank, für die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich sage ich Ihnen eine Kennziffer: Im Vorjahr gab es eine Ausweitung der Finanzierungsleistung von 32,7 Prozent. Daher weise ich diesen Vorwurf für diese Bank ausdrücklich zurück. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir sollten gerade in Anbetracht dieser Krise auch noch einmal nachdenken, vor allem dieser Block hier in der Mitte: Wie wäre es, wenn wir nicht bei der Europäischen Union wären? Wie wäre es denn, wenn wir noch den Schilling hätten, meine Damen und Her­ren? – Wir hätten eine dramatische Auswirkung. Daher sollten Sie ein wenig in sich ge­hen, nachdenken und vielleicht doch die damalige Maßnahme, den Beitritt, als richtig betrachten und dem Alois Mock und der damaligen Bundesregierung unter Vranitzky dankbar sein, dass so entschieden wurde und dass das Volk in Österreich vernünftiger war als Sie hier, als Sie versucht haben, es zu beeinflussen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) – Herr Kollege spitze Zunge, seien Sie ein wenig vorsichtig betreffend Kredit­klemme. Da haben Sie einen Kollegen in Ihren Reihen, der hat offensichtlich eine. Denken Sie ein wenig darüber nach! (Beifall bei der ÖVP.)

Noch ein Hinweis: Ansonsten wird immer von den internationalen Standards gepredigt. Heute, meine Damen und Herren, hätten wir die Chance, einen internationalen Stan­dard, eine OECD-Richtlinie, einzuführen. Denken Sie über das nach, was Sie sonst immer fordern – und dann werden Sie sicher zustimmen! (Beifall bei der ÖVP.)

10.12



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 57

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Königshofer zu Wort. 5 Minuten. – Bitte.

 


10.12.42

Abgeordneter DDr. Werner Königshofer (FPÖ): Frau Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Die schlimmste Wirtschaftskrise der Neuzeit kommt erst auf Österreich zu, und ihre Auswirkungen werden in den nächsten Wochen und Monaten für unsere Wirtschaft voll spürbar werden.

Schon im Jahre 2007 ist in den USA die sogenannte Subprime-Krise ausgebrochen, und die ist dann in weiterer Folge auf eine Krise der US-amerikanischen Realwirtschaft getroffen, indem die US-amerikanischen Automobilfirmen größte Schwierigkeiten beka­men und nun teilweise insolvent sind oder vor der Insolvenz standen. Ganz brenzlig wurde die Situation im September 2008, als das große Investmentbankhaus Lehman Brothers schließlich Insolvenz anmelden musste.

Da möchte ich ein kurzes Schlaglicht auf die US-amerikanische Finanzpolitik werfen. Der damalige amerikanische Finanzminister Paulson unter der Bush-Regierung hat sich die Gläubigerstruktur von Lehman Brothers angeschaut und festgestellt, dass eher in geringerem Ausmaß US-Bürger und ‑Institutionen Gläubiger sind, sondern in ver­mehrtem Ausmaß Europäer und Asiaten. Und da hat Herr Paulson, ein Todfeind des Chefs von Lehman Brothers, gesagt: Keine Finanzhilfe des amerikanischen Staates für Lehman Brothers. Und diese Bank musste Konkurs anmelden.

Weil so viele Europäer davon betroffen waren, war in Europa Feuer auf dem Dach. Und die EU in ihrem unendlichen Langmut hat dann zu ihren 27 Mitgliedern gesagt: Macht nun mal! Ihr dürft Maßnahmen ergreifen und Pakete schnüren, die wir euch dann schon absegnen werden. Und so ist es auch gekommen.

Auch in Österreich wurden zwei Gesetze beschlossen, die dieser Krise, die dieser Finanzkrise vor allem entgegenwirken sollten. Das eine war dieses Finanzmarktstabi­lisierungsgesetz für die Banken und das Interbankenmarktstärkungsgesetz, wodurch die Haftung für die Spareinlagen übernommen wurde. Das war nicht unrichtig, aller­dings sind da einige Dinge anzumerken und zu kritisieren.

Bei diesem Bankenpaket, das rund 100 Milliarden € umfasst und nur zur Rettung und Stabilisierung des Bankensektors aufgelegt wurde, ist in erster Linie zu kritisieren, dass die Verträge mit den Banken nicht offengelegt werden. Warum werden diese Verträge geheimgehalten? (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, da geht es um Steuergelder, und ich habe so das Gefühl, dass in Österreich alle wichtigen Finanzverträge, von den Cross-Border-Leasing-Ver­trägen bis zu diesen Bankverträgen und auch die Abfangjägerverträge, unter Ver­schluss gehalten werden. Die Menschen haben ein Recht darauf, zu erfahren, was mit ihrem Geld geschieht und wie mit ihrem Geld umgegangen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, nur zwei Kritikpunkte noch an diesem Bankengesetz. Der erste ist in Bezug auf die Dividendenausschüttung. Da steht im Gesetz oder in den Verträgen drinnen, dass eine Dividendenausschüttung nur insoweit stattfindet, als eine Deckung im laufenden Jahresgewinn gegeben ist.

Für die Hypo Alpe-Adria, die 900 Millionen € zu 8 Prozent Dividende bekommen hat, würde das bedeuten – neun mal acht ist 72 –: Wenn die Bank nur 30 Millionen Gewinn macht, dann könnte sie dem Staat nur 30 Millionen zurückgeben, bei Verlusten über­haupt nichts. Und das ist nicht einzusehen! Jeder Bankkunde, dessen Betrieb Verlust macht, muss sehr wohl die Zinsen an die Bank bezahlen. Hier haben sich die Banken herausverhandelt, bei Verlusten keine Dividenden zahlen zu müssen. Unannehmbar! (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 58

Das Wichtigste, was aus dem Bericht des Herrn Bundesministers herauskommt, ist, dass dieses Geld im Wesentlichen vom Staat kommt. Sie machen hier einen Tabu­bruch. Sie lassen sich die Schulden des Staates und der Unternehmen von der Oester­reichischen Nationalbank bezahlen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Herr Kolle­ge Matznetter, wir haben das schon ausdiskutiert. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) – Sie kommen auch noch dran!

Jetzt werde ich in Bezug auf die Kommunalkredit noch etwas festhalten: Hier steht aus­drücklich, dass das Geld von der OeNB kommt. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Die Kommunalkredit – abschließend, Frau Präsident – hat in den letzten Monaten 9,1 Milliarden € an Barmitteln und Haftungen bekommen. Und dafür, für dieses Geld, für diese Affäre, möchte ich sagen, ist auch eine Ministerin, Frau Dr. Claudia Schmied, mit verantwortlich. Sie war von 2004 bis Ende 2006 (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen) Vorstandsdirektorin in der Kommu­nalkredit, und sie trägt dafür auch die Verantwortung.

Meine Damen und Herren! ...

10.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen jetzt sehr viel Zuzeit gegeben, aber ich muss auf die Uhr schauen! (Beifall bei der SPÖ.)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar mit 5 Minuten. – Bitte.

 


10.18.31

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Finanzminister! Sie haben ein Doppelbudget für 2009 und 2010 verabschiedet, und Sie haben es zu einer Zeit geplant, als Sie noch keine Ahnung hatten, wie sich die wirtschaftliche Lage entwickeln wird. Daraus erklärt sich auch, warum Sie in diesem Budget nur ein Promille, das heißt ein Tausendstel des Budgets, für zusätzliche Wirt­schaftsbelebungsprogramme aufgelegt haben. Es ist nämlich nur ein Promille, was hier aufgewendet wird, und all die Milliarden, von denen Sie sprechen, die Sie hier zur Be­kämpfung der Krise einsetzen, sind nicht zur Wirtschaftsbelebung da, sondern sie sind für Garantien für Betriebe, sie sind für die Kurzarbeit, sie sind für das AMS und für an­dere Dinge. Das ist auch wichtig und richtig so, Herr Finanzminister, nur ist es kein Wirtschaftsbelebungsprogramm.

Die einzige Maßnahme, die die Wirtschaft wirklich belebt, ist dieses ein Promille, und dazu gehört unter anderem auch die Maßnahme zur thermischen Sanierung. Doch die­se Maßnahme, die einzige Maßnahme, die wirklich funktioniert, die innerhalb von drei Monaten schon ausgebucht ist, für die kein weiteres Geld zur Verfügung steht und wo der Herr Wirtschaftsminister und auch Sie sich beharrlich weigern, das entsprechend aufzustocken (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll), diese Maßnah­me, die funktioniert, die einzige Maßnahme, die funktioniert, die wird von Ihnen einge­stellt.

Wenn man sich die Maßnahme genau anschaut, dann sieht man, dass sie sich von selbst bezahlt. Sie finanzieren nämlich 20 Prozent der Investitionssumme für die ther­mische Sanierung, was allein das ist, was Sie über die Mehrwertsteuer wieder herein­bekommen – von den Lohnsteuern und der Verhinderung von Arbeitslosigkeit, wofür Sie auch Geld in die Hand nehmen müssten, gar nicht zu sprechen.

Das ist also eine Maßnahme, die sich selbst bezahlt, und sie wird von Ihnen nicht fort­geführt. Das ist bedauerlich. (Beifall beim BZÖ.)

Generell will ich jetzt auf einige Fehlentwicklungen eingehen. Die Regierung hat jahre­lang zugesehen, wie Arbeitsplätze ins Ausland abwandern und wir immer stärker von Energieimporten abhängig werden. In beiden Fällen ist ein massiver Abfluss an Wert-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 59

schöpfung zu verzeichnen, und das ist beängstigend, das ist vor allem besorgniserre­gend.

Diese Fehlentwicklung – gerade in der Energiefrage – müsste nicht sein. Unsere Ab­hängigkeit steigt von Monat zu Monat. Es gibt ein Beispiel, an dem wir sehen können, wie wir das Problem österreichweit in Angriff nehmen können, und zwar das Beispiel Güssing. Güssing war das Armenhaus des Burgenlandes, die ärmste Region in ganz Österreich. Güssing hat sich auf die Füße gestellt. Früher gab es in Güssing praktisch keine Arbeitsplätze, alle mussten auspendeln. Es hat einen gewaltigen Abfluss an Ar­beitskräften, an Menschen gegeben, es war eine gewaltige Absiedlung im Gange. Mitt­lerweile ist Güssing eine prosperierende Region. Güssing hat 50 neue Betriebe ange­siedelt, nach Güssing ziehen die Leute und wandern nicht mehr ab. (Abg. Grillitsch: Schwarzer Bürgermeister! Schwarzer Bürgermeister!)

Wie hat das funktioniert? (Abg. Grillitsch: Schwarzer Bürgermeister! Schwarzer Bür­germeister!) Güssing hat sich auf die Füße gestellt und erzeugt mittlerweile die gesam­te Energie, die es braucht, selbst. Das heißt, Güssing ist energieautark, Güssing hat in erneuerbare Energien investiert (Abg. Grillitsch: Schwarze Energiepolitik! Schwarze Energiepolitik!), Güssing hat Geld in die Hand genommen, um in die Zukunft zu inves­tieren. – Genau das, Herr Finanzminister, empfehle ich auch Österreich. (Beifall beim BZÖ.)

Um Österreich energieautark machen zu können, brauchen wir 200 Milliarden €. Das sieht zunächst einmal nach sehr viel aus. Aber wenn man gegenüberstellt, dass wir jedes Jahr Energie um fast 12 Milliarden € importieren, dann sieht das nicht mehr so schlimm aus. (Abg. Grillitsch: Sie schmücken sich mit fremden Federn, Herr Kollege!) Wenn wir auch noch gegenüberstellen, dass wir für die Banken einfach so 100 Milliar­den € zur Verfügung haben, aber für unsere eigene Energieautarkie scheinbar nichts zur Verfügung steht (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Sie kennen den Unterschied nicht zwischen !) –, dann muss ich Ihnen sagen, Herr Finanzminister: Machen Sie diese Investitionen! Machen Sie uns energieautark, indem Sie sinnvoll investieren, indem Sie Geld in die Hand nehmen und in Projekte investieren, die Wertschöpfung in Öster­reich schaffen, die Betriebe in Österreich belassen! Energie, die man im Inland produ­ziert, kann man nicht im Ausland produzieren über Firmen, die wegen der Gruppen­besteuerung keine Steuern zahlen.

Wir schaffen mit dieser Maßnahme Arbeitsplätze, wir schaffen Wertschöpfung. Auch Sie, Herr Finanzminister, haben dann dementsprechend mehr Einnahmen über die Mehrwertsteuer und andere Steuern. Lassen Sie uns diese Sache vernünftig angehen! Nehmen wir das Geld in die Hand! Verlängern Sie in einem ersten Schritt die Förde­rung für die thermische Sanierung, weil wir mit dieser Maßnahme den ersten Schritt – nämlich Energie sparen – hin zu einer Energiewende einleiten können. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Das ist gut für Österreich und gut für die ös­terreichische Bevölkerung. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

10.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Letzter in der Aktuellen Stunde gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler mit 5 Minuten zu Wort. – Bitte. (Abg. Grillitsch: Nein, nicht der Kogler jetzt!)

 


10.23.54

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema dieser Aktuellen Stunde lautet: „Die Antworten Österreichs auf die aktuelle Wirtschaftslage und die Lage auf den internationalen Finanzmärkten“ – ein Thema auf Vorschlag der ÖVP. Es war den ÖVP-Rednern vorbehalten, den Bogen vom Hochwasser über Danksagungen, über die Ausführungen des Papstes zur Welt-


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wirtschaftsordnung (Abg. Grillitsch: War das falsch?) bis zu ihrem schludrigen Um­gang mit internationalem Steuerbetrug zu spannen. Das war ihre Bandbreite. (Beifall bei Grünen und BZÖ. – Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll.)

Dazwischen hat Herr Bundesminister Pröll erkennen lassen, welches Hobby sein PR-Berater gerade hat. Der hat ihm offensichtlich eingeredet, er müsse in jedem zweiten Satz „richtig“ sagen. Er hat sein Mantra des Tages gefunden, er sagt: richtige Maßnah­men zur richtigen Zeit! – Danke der Freiwilligen Feuerwehr! Richtige Maßnahmen zur richtigen Zeit! (Abg. Grillitsch: Dem Kogler sind die Menschen wurscht! Dem Kogler sind die Menschen wurscht! Dem Kogler sind die Opfer wurscht!) Danke dem Papst! Richtige Maßnahme zur richtigen Zeit! Danke der ÖVP, weil wir jetzt den Steuerbetrug bekämpfen, nachdem wir 25 Jahre eben diesem Vorschub geleistet haben! (Neuerli­cher Zwischenruf des Abg. Grillitsch.) – Das ist Ihre Anlage zu dieser Aktuellen Stun­de.

Keine Sorge – auch wenn Sie noch so viel dazwischenkeppeln –, wir holen Sie da her­aus, wir holen die ÖVP aus diesem Eck heraus. Wir machen jetzt eine vernünftige De­batte, eine vernünftige Debatte zur Wirtschaft, und es gibt ja durchaus ein paar gemein­same Anknüpfungspunkte. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Schreien Sie nicht so viel dazwischen! Sie müssen sich ja auch mit dem Ernst der Lage auseinandersetzen (Abg. Rädler: Aber nicht mit Ihnen!), wenn Sie eine Aktuelle Stunde verlangen!

Wenn Sie etwas beitragen wollen – und ich glaube, da können wir zumindest bei der Mehrheit des Hauses wirklich Einigkeit erzielen –, dann ist es nebst dem, was in Öster­reich alles zu diskutieren und an Maßnahmen zu setzen ist, schon wichtig, festzuhal­ten – und das sollten wir wirklich gemeinsam machen –, dass gerade diese Krise zeigt – auf dem realwirtschaftlichen Sektor, aber erst recht auf dem Finanzsektor –, dass es nur mehr mit gemeinsamen internationalen Maßnahmen geht, mit koordinier­ten Maßnahmen der Wirtschafts- und Finanzpolitik.

Ob es Regeln sind, ob es Kontrollen sind oder ob es aktives Eingreifen durch investive Programme der öffentlichen Hand ist (Beifall bei den Grünen), das alles funktioniert viel besser, wenn es gemeinsam gemacht wird. Hier ergibt eins und eins durchaus mehr als zwei. Das ist eine große Einsicht. Das könnten wir auch einmal erzählen, weil das eine Gemeinsamkeit wäre. Damit würden wir für Jahre zumindest Nutzen stiften und könnten den flächendeckenden Schaden, den Finanzminister Grasser und andere mit ihrer Wirtschaftsphilosophie angerichtet haben, wieder beheben – zumindest in den Köpfen und vielleicht auch in den Herzen der Menschen –, wenn nicht ständig aufein­ander herumgehackt wird, wenigstens in dem Bereich, der die österreichische Maß­nahmenseite betrifft.

Da ist es ja nicht mehr nur rosig, es gibt hier herinnen jetzt eine Rollenverteilung. Das werden Sie, Herr Bundesminister, akzeptieren. Wenn Sie sich auf die EU oder andere berufen, dass unsere Pakete so gut beurteilt werden, dann liegt das vielleicht auch daran, dass dort die papierenen Werke betrachtet werden. In der Tat: Die Summen, die dort ausgewiesen sind, die Maßnahmen, die beschrieben sind, selbst in den Gesetzen, die wir teilweise aus diesem Grund mitgetragen haben, das alles schaut gar nicht ein­mal so schlecht aus. Das Problem ist in manchen Bereichen, dass die Maßnahmen­realität mit den Angaben und Vorhaben nicht übereinstimmt. (Abg. Dr. Pirklhuber: Papier ist geduldig!)

Bleiben wir beim sogenannten KMU-Paket. Ich kann ja nur ein paar herausnehmen und vielleicht ein paar Gegenmaßnahmen skizzieren. Es gibt ganz eindeutig das Pro­blem, dass die kleinen und mittleren Betriebe zwar Kreditangebote bekommen, aber


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die Kautelen für diese Kredite verschärft werden und schlussendlich doch so etwas Ähnliches wie eine Kreditklemme entsteht.

Es gibt eigentlich das Förderinstrument der AWS. Was geschieht dort? Die Behaftun­gen funktionieren mit Ach und Krach; die hat es aber früher auch schon gegeben. Die Förderbank, die dort eingerichtet werden sollte, funktioniert überhaupt nicht, weil es von der Republik noch immer keine Banklizenz gibt. Und diejenigen Maßnahmen, die auf Unternehmensbeteiligungen abzielen, funktionieren deshalb nicht, weil die zustän­dige Gesellschaft erst jetzt ihre Geschäftsführer gefunden hat und gerade dabei ist, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Also mit Verlaub: Das ist nicht wirklich rasch, richtig und am richtigen Ort.

Ähnliche Probleme haben wir bei anderen Maßnahmen. Wenn der Begriff „richtig“ ir­gendwo einen Sinn hat, dann dort, wo es darum geht, in der Krise richtig zu investie­ren. Ich sage Ihnen, die Ökoprämie ist ein Unsinn. Sie heißt deshalb auch zu Recht „Schrottprämie“. (Ruf bei den Grünen: Schrottmaßnahmen!) Ausgerechnet in Öster­reich – das gibt es sonst nirgends – gibt es völlig unabhängig davon, welche Neuautos das sind – ob ökologisch verträglich oder nicht –, die volle Förderung. (Abg. Rädler: Das stimmt ja nicht!) Das ist in allen anderen Ländern viel besser. Wir müssen über­haupt davon weggehen, in der Krise mit öffentlichen Mitteln Bereiche zu unterstützen, in denen langfristig nicht viel zu holen ist. (Abg. Rädler: Blödsinn! – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Wir müssen dazu kommen, in die Zukunftsmärkte zu investieren. Deshalb sind Investi­tionen in die Ökoindustrie viel klüger als solche in Industrien, bei denen langfristig nichts zu holen ist. Darüber sollten wir uns einmal verständigen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.29.22Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 GOG

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur angekündigten De­batte über die Einwendungen der Abgeordneten Mag. Kogler, Bucher sowie Ing. Hofer jeweils betreffend die Absetzung des Tagesordnungspunktes 11, Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungs­gesetz 2000 geändert wird.

Ich mache gemäß § 50 der Geschäftsordnung von meinem Recht Gebrauch, in der ge­meinsamen Debatte die Redezeit auf je 5 Minuten und die Zahl der Redner und Red­nerinnen auf drei pro Fraktion zu beschränken.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 5 Minuten. – Bitte.

 


10.30.09

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da ich Erstredner bin, möchte ich etwas vorwegnehmen, das in der nun folgenden De­batte sicherlich von den Regierungsparteien angeführt werden wird, nämlich dass es in Zeiten, in denen wir eine schwere Wirtschaftskrise haben, in Zeiten, in denen es mas­sive Schäden durch Hochwasser gibt, nicht angebracht ist, sich darüber zu unterhalten, ob das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz im Industrieausschuss oder im Umwelt­ausschuss beraten wird. (Abg. Rädler: Wirtschaft! Wirtschaftsausschuss!) Ich weiß, dieses Argument wird kommen, meine Damen und Herren.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 62

Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen schon darauf hinweisen, dass diese Wirt­schaftskrise durch die Gier weniger Personen ausgelöst worden ist, und da sind wir in Österreich nicht ganz unbeteiligt, und zwar deswegen, weil wir in wesentlichen wirt­schaftlichen Bereichen Personen an den Schalthebeln der Macht sitzen haben, die dafür gar nicht geeignet sind, sondern lediglich das richtige Parteibuch haben.

Beispiel: Austrian Airlines. – Das Unternehmen wurde an die Wand geflogen und der verantwortliche Vorstandsvorsitzende mit einer millionenschweren Abfertigung nach Hause geschickt.

Beispiel: ÖBB. – 600 Millionen € verspekuliert (Abg. Strache: 900!), aber keine finan­ziellen Konsequenzen für die Verantwortlichen. (Abg. Strache: Skylink!)

Oder: Constantia Privatbank. – Der Bank ging es schlecht, die Nationalbank hat 50 Mil­lionen € zugeschossen, und die drei Vorstände haben 30 Millionen € an Abfertigung kassiert! Ein Großteil des Geldes, das wir zugeschossen haben, wurde von den Vor­ständen abkassiert. (Ruf bei der ÖVP: Reden Sie zur Sache!)

Und zuletzt Skylink am Flughafen Wien, der im Eigentum eines roten und schwarzen Bundeslandes steht. Es ist so, dass im Jahr 2004 Herr Kaufmann noch gesagt hat, das koste 270 Millionen € (Abg. Jakob Auer: Zur Sache!), jetzt aber Kosten von einer Mil­liarde € ins Haus stehen werden. Und was macht man, meine Damen und Herren? – Die Herren kassieren gewaltig ab! Eine Gehaltserhöhung 2007 um ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich muss Sie unterbrechen. Wir sind bei der Einwendungsdebatte, und ich darf Sie dringend ersuchen, zum Thema der Einwendung zu sprechen. (Abg. Rädler: Falsche Rede!)

 


Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (fortsetzend): Frau Präsidentin! Ich komme zum Schluss meiner Einleitung – und das ist wichtig, weil genau dieses Argument von Sei­ten der Regierungsparteien kommen wird –: Genau jene Herrschaften, die einen wirt­schaftlichen Schaden in Österreich zu verantworten haben, sind Parteigänger von SPÖ und ÖVP und kassieren gewaltig ab. Ich weiß, Frau Präsidentin, dass Sie das nicht gerne hören, aber es ist eine Tatsache! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, dieser UVP-Entwurf nützt weder der Umwelt noch der Wirt­schaft. Die Bürgerbeteiligung bleibt eingeschränkt, und in bestimmten Fällen können Verfahren länger dauern. – Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.

Übrigens, Frau Präsidentin, ich hätte mich sehr gefreut, wenn Sie in der vorletzten Sit­zung – ich glaube, es war in dieser Sitzung, als permanent über Martin Graf gespro­chen worden ist, obwohl ein ganz anderes Thema auf der Tagesordnung gestanden ist – auch so konsequent vorgegangen wären. Damals war das leider nicht der Fall! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, die Vorgangsweise, diese Materie im Industrieausschuss zu beraten, dient doch nur dazu, den Umweltminister aus seiner Verantwortung zu neh­men. Das ist doch der wahre Grund, warum man das dort beraten hat. Die Parteien entsenden ihre Mandatare in Ausschüsse, diese bereiten sich dort vor, lesen sich ein, erwerben Fachwissen – und dann gibt man eine Materie in einen völlig anderen Aus­schuss. Das ist eine Vorgangsweise, die wir nicht mittragen können, meine Damen und Herren! (Abg. Rädler: Ihr seid eh gegangen!)

Die Vorgangsweise, die Sie bei parlamentarischen Beratungen an den Tag legen, ist insgesamt mehr als schäbig. (Beifall bei der FPÖ.) Gute Anträge werden einfach ver­tagt. Letztes Beispiel dafür: Im Verkehrsausschuss ist von Kollegem Neubauer ein An­trag eingebracht worden, wonach man Senioren besondere Vergünstigungen zukom­men lassen sollte, wenn sie mit der Bahn fahren. Sie haben dann gesagt: Naja, das


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gehört eigentlich in den Sozialausschuss. Wir haben gesagt: Gut, dann weisen wir das dem Sozialausschuss zu! Nein, das wollen wir nicht, vertagen wir den Antrag lieber!, meinten Sie. – Das ist eine schäbige und unehrliche Vorgangsweise. (Abg. Rädler: Zum Thema!)

Ich mache Ihnen einen Vorschlag: Wenn Ihnen Anträge von der Opposition – egal, von wem, ob von uns oder wahrscheinlich auch von den Grünen und vom BZÖ – gefallen, dann unterschreiben Sie diese doch! Das wäre die richtige Vorgangsweise, aber nicht: vertagen, vertuschen und falschen Ausschüssen zuweisen, meine Damen und Herren! (Abg. Rädler: Falsche Rede!) – Das ist keine falsche Rede! (Ruf bei der FPÖ: Der fal­sche Zwischenruf war das!)

Sie von ÖVP und SPÖ haben jegliches Selbstvertrauen abgegeben, meine Damen und Herren! Sie sind ein verlängerter Arm der Bundesregierung und haben nicht erkannt, dass Sie als Parlamentarier sehr wohl die Verantwortung haben, auch sehr selbstbe­wusst Ihre eigenen Ideen und Initiativen voranzustellen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Das machen Sie leider nicht, weshalb wir auch diese Ein­wendungen gegen die heutige Tagesordnung erhoben haben. (Beifall bei der FPÖ.)

10.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hofer, ich halte nur fest: Meine Aufgabe ist es, die Geschäftsordnung einzuhalten, und meine Aufgabe ist es außerdem, die Damen und Herren Abgeordneten zur Einhaltung der Geschäftsordnung zu ermahnen. (Abg. Vilimsky: Aber mit zweierlei Maß! – Gegenruf der Abg. Silhavy.)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner mit 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.35.50

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Von Seiten der ÖVP ist während der Ausführungen meines Vorredners immer der Ruf zur Sache gekommen. – Ich werde mich mit der Sache beschäftigen, meine Da­men und Herren, mit unserem Antrag auf Absetzung des Punktes 11 von der Tages­ordnung, weil es nämlich vor allem auch darum geht – das sage ich Ihnen, den Regie­rungsparteien, und ganz besonders Herrn Abgeordnetem Cap –, wie man in diesem Hohen Haus mit der Geschäftsordnung und mit der Opposition umgeht. Das ist das Thema, meine Damen und Herren, und da sind wir ganz klar bei der Sache.

Ich habe deshalb Herrn Abgeordneten Cap im Besonderen angesprochen – wir haben das auch schon ein paar Mal diskutiert –, weil er damals unter der Regierung Schwarz-Blau, dann Schwarz-Orange einer der Hauptkritiker gewesen ist, wenn es darum ge­gangen ist, dass die Opposition in ihren Rechten nicht beschnitten wird. (Abg. Dr. Graf: Ja, genau!) Ich kann mich noch sehr gut erinnern. Wir haben immer darauf geachtet, dass die Opposition 24 Stunden vor den jeweiligen Debatten entsprechende Abände­rungsanträge und Entschließungsanträge erhalten hat. Wenn das einmal nicht der Fall gewesen ist, hat es sofort einen Riesenwirbel gegeben: Unglaublich! Ungeheuerlich!

Es waren Kollege Cap und einige andere von den jetzigen Regierungsparteien auch – vor allem von der SPÖ, damals in Opposition –, die gesagt haben: Jetzt wird das alles anders werden. Wir können ihn – so Kollege Cap – beim Wort nehmen, dass es jetzt Rechte für die Opposition, Minderheitsrechte geben wird, dass die Anträge rechtzeitig kommen werden und dass man nicht drüberfährt. (Abg. Grosz: Stimmt alles nicht!)

Wir wissen, was Realität ist, meine Damen und Herren! (Abg. Grosz: Das genaue Ge­genteil!) Von 24 Stunden ist überhaupt keine Rede mehr!

Diesen Antrag, um den es heute hier geht, einen §-27-Antrag – für diejenigen, die zu­schauen und zuhören und das nicht wissen: das ist ein Antrag, der im Ausschuss


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eingebracht wird, der nicht auf der Tagesordnung ist; ein Antrag zu einem Antrag, der in einem inhaltlichen Zusammenhang steht (Abg. Mag. Kogler: Wenn das wenigstens stimmen täte!) oder stehen sollte –, haben wir kurz vor der Ausschusssitzung elektro­nisch übermittelt bekommen, und er wurde vom Ausschussobmann im Wirtschaftsaus­schuss zugelassen, obwohl er in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit irgendeiner Materie in diesem Ausschuss stand. Man wollte ihn halt im Wirtschaftsausschuss ha­ben und nicht im Umweltausschuss, wo er eigentlich hingehört hätte.

Nur: Dort ist der „falsche“ Ausschussobmann, deshalb wolltet ihr das verhindern. Dort passt es nicht, denn dort ist der Ausschussobmann kein Mitglied der Regierungsfraktio­nen. – So geht man mit der Geschäftsordnung um, so geht man mit der Opposition um! (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Sagen Sie doch ganz einfach, Sie wollen das nicht, dann haben wir vielleicht das nächste Mal keine Ausschussobleute mehr, die den Oppositionsparteien angehören!

Man will ja sogar schon ein Mehrheitswahlrecht einführen – auch wieder in Diskus­sion –, weil diese Opposition stört. Es stört vielleicht auch, dass man sich in einer Koa­litionsregierung zusammenfinden muss. Ändern wir eben gleich das Wahlrecht: The winner takes it all – wer mehr Stimmen hat, wer die relative Mehrheit hat, bekommt das Mandat! Dann hat man halt, wenn man Pech hat, zwar 20 Prozent der Wählerstim­men – so wie in Großbritannien –, aber nur 3 oder 4 Prozent der Mandate, dafür kann jemand, der vielleicht 30 Prozent der Wählerstimmen hat, mehr als 50 Prozent der Mandate haben und bequem allein regieren.

Dann brauchen wir auch nicht mehr über Präsidenten zu diskutieren, denn dann gibt es nur mehr drei Präsidenten der stärksten Fraktion. Dann gibt es nur mehr Minister von einer Fraktion, und wir brauchen uns auch über die Anträge gar nicht mehr zu unterhal­ten. – Dann ist alles wunderbar! Ihr müsst euch nur noch ausmachen, wer dann die Nummer Eins ist (Ruf bei der ÖVP: Der Wähler!) – und da wäre ich mir nicht so sicher, wer das jeweils ist.

Aber, meine Damen und Herren, wenn Sie sich hier als Parlamentarier ernst nehmen, dann werden Sie wohl auch zugeben, dass es so nicht gehen kann, dass es nicht nach den Interessen der Parteisekretariate oder vor allem der Regierungskabinette gehen kann, wie hier im österreichischen Hohen Haus mit diesen Anträgen umgegangen wird. Es ist ja leider nicht nur bei diesem Antrag der Fall. Wir werden das auch heute noch einmal diskutieren.

Da haben wir von der Opposition unsere Zusammenarbeit angeboten, etwa bei der Re­form der Schulverwaltung. Dazu gibt es eine wirklich gute Vorlage vom Rechnungshof, diese bringt wirklich Einsparungen. Da brauchen wir nicht über Steuererhöhungen nachzudenken und darüber, wie wir das Geld zur Sanierung der Wirtschaft zusammen­bringen, sondern da gibt es konkrete Vorstellungen des Rechnungshofes, wie man in der Schulverwaltung einsparen kann.

Wir alle haben uns darauf verständigt, ja, wir werden darüber diskutieren, aber rasch wollen wir darüber diskutieren. Die ÖVP hat schon im „Österreich-Gespräch“ gebremst und gesagt, man braucht die Länder dazu, das machen wir erst im Herbst. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Jetzt wird wieder entgegen allen Zusagen dieser Unterausschuss – so prognostiziere ich das – erst im Herbst seine Arbeit auf­nehmen und sie möglicherweise irgendwann am Sankt-Nimmerleins-Tag beenden.

Meine Damen und Herren, deshalb gerechtfertigt: Absetzung dieses Tagesordnungs­punktes von der Tagesordnung und geschäftsordnungsmäßige Behandlung dort, wo er hingehört, nämlich im Umweltausschuss. (Beifall bei BZÖ und Grünen sowie bei Ab­geordneten der FPÖ.)

10.41



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 65

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Mag. Kogler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.41.29

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! In diesem Fall ist wirk­lich die Form verräterisch für den dahinterstehenden Inhalt, wenn es nämlich um die Behandlung des sogenannten Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes hier im Haus geht. In Wirklichkeit haben Sie daraus ein Wirtschaftsverträglichkeitsprüfungsgesetz gemacht, und insofern war Ihre Vorgangsweise ja konsistent. Sie ist nur geschäftsord­nungswidrig. Deshalb unterhalten wir uns hier im Rahmen einer Einwendungsdebatte darüber.

Jawohl, dieser Punkt gehört von der Tagesordnung und dem Umweltausschuss zuge­wiesen! Sie selbst, die Regierung hat ja eine Regierungsvorlage eingebracht. Wir könnten das in drei Tagen sanieren, damit wenigstens der richtige Weg hier im Parla­ment eingehalten wird.

Ich sage Ihnen zu Beginn auch, warum das geschäftsordnungswidrig ist. Wie mein Vorredner erwähnt hat, geht es hier um einen Antrag, der erst im Ausschuss anlässlich eines anderen Antrags eingebracht wurde. Dieser muss aber nach § 27 GOG „in inhalt­lichem Zusammenhang“ stehen.

Was war denn der zugrunde liegende Antrag? – Ein Gesetz, in dem es um Ausbil­dungsvorschriften für Wärter, die Dampfkessel zu bewarten haben, gegangen ist. Na super! Mit der gleichen Begründung könnten wir ja beim Schrankenwärtergesetz eine Verknüpfung mit der internationalen Vereinbarung mit der Luftfahrt herstellen, denn das hat beides mit Verkehr zu tun. Das ist Ihre Logik. Aber es geht ja gar nicht um die Logik, sondern es geht einfach um die Durchsetzung bestimmter Interessen und Vor­gänge – genau so, wie sie die Industrie durchgesetzt hat – im Inhalt dieses Gesetzes.

Genau so haben Sie sich dazu missbrauchen lassen, den falschen Ausschuss heran­zuziehen – nämlich den Wirtschaftsausschuss und nicht den Umweltausschuss –, um diese ganze Sache dort durchzuwinken und sozusagen auch noch formal zu schän­den. Das ist ein Schandgesetz, das geht völlig in die falsche Richtung! (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt muss man sich weiters die Entstehungsgeschichte anschauen. Es wäre ja wieder gar nicht zu irgendetwas gekommen, hätte nicht die EU – im Übrigen wieder im Guten – vor drei Jahren bereits angemahnt, dass hier etwas zu ändern ist. Drei Jahre braucht die Regierung für eine Novelle (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist unglaublich!), aber eineinhalb Stunden soll die Opposition nur Zeit haben – das war nämlich genau die Frist von der Übermittlung bis zum Beginn der Ausschusssitzung.

Und Sie glauben, dass wir uns das einfach so gefallen lassen? – Das ist doch nicht Ihr Ernst! Es wird jetzt bei mehreren Punkten, und zwar gemeinsam, wie Kollege Scheib­ner gesagt hat, der Fall sein, dass wir hier einfach nicht mitspielen. Zuzuschreiben ha­ben Sie sich das selber, denn das kann man sich erstens ohnehin nicht gefallen las­sen, und zweitens gibt es seit Jahren die Ankündigung Ihrerseits, dass hier im Haus eine andere Praxis Einzug halten wird. Wir werden Sie jetzt an den Taten messen. Aus diesem Grund kann man Ihnen das nicht so einfach durchgehen lassen.

Wenn wir noch einmal auf dieses Gesetz zurückkommen, so ist zu sagen: Da geht es um gravierende Dinge! Da geht es darum, dass die BürgerInnenrechte beschnitten werden, dass die Verfahren zum Schaden der Chancen der Umwelt beschleunigt wer­den, die ja auch einen Anwalt braucht; dafür gibt es ja so etwas wie ein UVP-Gesetz. (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.) Und Sie haben nicht einmal das, was das Geschei­teste in dieser Situation wäre, getan, nämlich das Energieeffizienzgebot in diesem


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Gesetz verankert, sondern einfach herausgestrichen – auf Druck der Industrie einfach herausgestrichen! Das stimmt, das wissen Sie ganz genau.

Das ist jetzt aber eine inhaltliche Begründung dafür, warum das alles im Umweltaus­schuss hätte verhandelt werden sollen. (Beifall bei den Grünen.)

Sie schieben das in den Wirtschaftsausschuss. Das war doch Absicht! Der Umwelt­ausschuss hat ja gleichzeitig getagt. Wenn Sie schon die Fristen und den § 27 miss­brauchen, dann wären Sie doch in den Umweltausschuss gegangen, damit das nicht ganz so schlimm wäre. Aber nein! Es wird auf den Exzess hingearbeitet, man geht in den Wirtschaftsausschuss, weil es am Schluss ja doch eine Logik hat, nämlich genau jene, die ich Ihnen beschreibe. Dort antwortet natürlich in erster Linie der Herr Wirt­schaftsminister und nicht der Herr Umweltminister. Und auch das beschreibt das Bild. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.)

In der ganzen Verhandlungssituation musste der Umweltminister vorne die Staffage geben – das ist ja typisch für die ÖVP –, und der Wirtschaftsminister hat in Tateinheit mit der Industriellenvereinigung hinten das Gesetz vermurkst.

Das ist der Punkt: Ein schlechtes Gesetz im Auftrag der Industrie wollen Sie uns als Umweltgesetz verkaufen! Deshalb haben Sie das in Ihrer missbräuchlichen Logik gleich im Wirtschaftsausschuss behandelt. Wir sind dazu da, diesen Missbrauch aufzu­decken – erstens, um das parlamentarische Getriebe wieder ins Reine zu bringen, und zweitens, um unsere anwaltliche Rolle für die Umwelt einzunehmen.

Das tut sonst niemand. Und da können Sie in hundert Sonntagsreden erklären, dass die ÖVP jetzt auch die Umweltpartei ist. Sie müssen ja schon schauen, dass Sie bei Ihrer Wirtschaftskompetenz noch irgendwo hinterherhumpeln, aber von einer „Umwelt­partei ÖVP“ brauchen wir nicht mehr zu reden. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen. – Zwischenruf des Abg. Hornek.) Und Sie bringen den Beweis jeden Tag, auch hier im Haus.

Unser Widerstand ist Ihnen gewiss, denn Ihnen darf man die Umwelt mit Sicherheit nicht überlassen! (Beifall bei den Grünen.)

10.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.46.49

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Hohes Haus! Ich würde vorschlagen, dass wir die Diskussion so führen, dass uns die Zuseherinnen und Zuseher an den Fernseh­schirmen auch verstehen. (Demonstrativer Beifall des Abg. Peter Haubner. – Ironische Heiterkeit bei den Grünen.) Ich plädiere dafür, dass sich alle fünf Parteien dazu beken­nen, für Österreich zu arbeiten und nicht zu streiten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Ironi­sche Heiterkeit bei Grünen und FPÖ.) Das, was sich bis jetzt dargestellt hat, ist letztlich Streit, und was Sie damit erreichen werden, ist, dass man zur Fernseherfernbedienung greifen wird und entweder umschalten oder ausschalten wird. Das kann nicht das Ziel sein. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist eine Provokation, Herr Cap!)

Wenn es hier um das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geht, dann muss ich Ihnen sagen, darin sind Elemente enthalten, die sowohl den Klimaschutz berücksichtigen als auch selbstverständlich die Verfahren beschleunigen (Abg. Dr. Pirklhuber: Sie kennen sich gar nicht aus mit der Materie!), aber nicht zu Lasten der Industrie und nicht zu Las­ten der Umwelt, sondern am Ende des Tages muss es irgendwann eine Entscheidung geben. Sonst kann kein Investor darüber nachdenken, und der Umwelt hilft es auch nichts. (Abg. Grosz: Das ist der „neue“ Parlamentarismus!)


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Daher ist diesbezüglich nichts anderes geplant, als dass dieses Gesetz – und es soll heute auf der Tagesordnung bleiben – im Interesse des Umweltschutzes, im Interesse der Wirtschaft und im Interesse der Arbeitsplätze letztlich Klarheit schafft, damit das dann auch wirklich ein erfolgreicher Vorgang bei diesen Verfahren wird – und sonst nichts. (Abg. Dr. Pirklhuber: Fachlich unglaublich! Sie haben schon bessere Reden gehalten!)

Wenn man sich herstellt und sagt, es seien schon wieder irgendwelche geheimen Ver­schwörungen oder Anschläge geplant, dann werden wir nie auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Daher wird es wahrscheinlich leider keine Fünf-Parteien-Einigung geben, die ich für sehr, sehr gut gehalten hätte, so wie bei vielen anderen Punkten auch.

Ich will mich jetzt gar nicht auf einen Streit einlassen, welcher Tagesordnungspunkt wo behandelt wird. Ich finde, es sind heute so viele wichtige Punkte auf der Tagesord­nung: der ganze Komplex der Antikorruptionsgesetzgebung, dass da eine Behörde im Innenministerium zur Korruptionsbekämpfung eingeführt wird. Etwas, was auch wichtig ist, ist, dass aus dem 100 Milliarden-Bankenhaftungspaket 10 Milliarden für Betriebe mit über 250 Mitarbeitern – Schlüsselbetriebe der heimischen Wirtschaft! – verwendet werden, da also Geld in die Hand genommen wird. (Abg. Dr. Pirklhuber: Aber die Um­welt wollen Sie ...!?)

Das Arbeitsmarktpaket für Beschäftigung wird morgen hier behandelt. Und das wollen Sie alles mit einer kleinlichen Streiterei zudecken. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist ja lä­cherlich!) Bitte arbeiten Sie mit uns im Interesse Österreichs und versuchen Sie hier nicht, ein falsches Bild von unserer Arbeit im Parlament zu erwecken! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte noch etwas sagen, was die Minderheitenrechte betrifft, denn viele, die zu­sehen, Wählerinnen und Wähler, haben in unterschiedlicher Intensität die Parteien, die hier vertreten sind, gewählt. (Abg. Dr. Rosenkranz: ... immer mehr Nichtwähler!) Wir bekennen uns nach wie vor dazu, dass wir einen vernünftigen Umgang mit der Oppo­sition haben. (Abg. Ursula Haubner: Ah so?!) Ich gebe zu, das ist zu über 90 Prozent gelungen, es ist aber nicht bei allen Vorlagen gelungen, weil die Verhandlungen – die Gespräche hier im Haus, aber auch die vielen Gespräche mit Menschen außerhalb des Parlaments – dazu geführt haben, dass es zu einer Verzögerung gekommen ist.

Das gebe ich zu. Die Kritik nehmen wir an. Das ist richtig, und wir wollen versuchen, in Zukunft hier dem entgegenzukommen und nicht wieder Raum zu geben. (Abg. Scheib­ner: Wir ändern nichts!) Aber manchmal dauern Verhandlungen länger, und dann kön­nen die Fristen der Information gegenüber den Oppositionsparteien nicht eingehalten werden. Diese Kritik akzeptieren wir. (Abg. Ursula Haubner: Das ist oft so! – Abg. Dr. Pirklhuber: Drei Jahre nichts getan! ... im falschen Ausschuss!)

Was ich aber nicht akzeptiere, ist, wenn mir plötzlich der ehemalige Minister Scheibner in einem Anfall von Nostalgie erzählen will, dass während der damaligen Regierung, der er angehört hat, so quasi paradiesische demokratische Zustände hier im Hause ge­herrscht hätten. (Abg. Grosz: Das war auch so!) – Das ist doch lächerlich! (Abg. Grosz: Sie wollen den Parlamentarismus abschaffen!)

Ich erinnere an „speed kills“. Da waren Sie in der Regierung. Da haben Sie geschaut, dass es keinen Untersuchungsausschuss zu den Eurofightern gibt. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) Sie waren auch nicht gerade der Erfinder von Transparenz. Wirklich nicht! Jetzt sollten Sie einmal eine Pause mit den Zwischenrufen machen und ein biss­chen andächtig und selbstkritisch über Ihre eigene Zeit in der Regierung nachdenken, bevor Sie weitere Zwischenrufe machen! (Zwischenrufe beim BZÖ.)


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Also, bitte, tun Sie das nicht! Wir wollten – da haben wir damals aus der Erfahrung der Oppositionszeit, die wir hatten, den Schluss gezogen –, wenn wir wieder in der Regie­rung sind, einen vernünftigen Umgang miteinander haben. (Abg. Scheibner: Warum vertagen Sie dann alle Anträge von der Opposition?) Nicht Streit soll es geben, son­dern konstruktive Zusammenarbeit und Transparenz und dass Sie hier eingebunden sind. Das wollen wir versuchen. (Abg. Strache: Warum wird das ... so nicht gelebt?)

Das ist nicht immer gelungen, aber wir werden es in Zukunft noch intensiver versu­chen, damit es hier – auch im Interesse aller Österreicherinnen und Österreicher – um­gesetzt wird. (Abg. Dr. Pirklhuber: Sehen Sie Ihren Fehler ein?) Ich habe Ihnen schon einmal gesagt, wir haben gute Ideen, der Koalitionspartner hat gute Ideen und manch­mal haben auch Sie gute Ideen. (Abg. Öllinger: Das ist nur Gesülze! – Zwischenrufe bei FPÖ, BZÖ und Grünen.)

Wenn das zum Nutzen von Österreich eingesetzt und angewendet werden kann, dann werden wir das aufgreifen. Eine Ausschussarbeit hier im Haus hat den Sinn, dass man hier wirklich all diese guten Ideen dabei einfließen lässt. (Abg. Scheibner: So werden Sie weiter verlieren!)

Was undemokratisch ist, ist, wenn Sie jetzt alle gemeinsam so lange Zwischenrufe machen, den Lärmpegel erhöhen, dass ich meine eigene Stimme nicht mehr höre (iro­nische Heiterkeit bei Grünen und BZÖ) und die Zuseherin oder der Zuseher auch nichts mehr hört. (Abg. Grosz: Nur zu ihrem Selbstschutz!) Diese haben ein Recht dar­auf, dass sie die Debatte, ungestört von Ihren Zwischenrufen, verfolgen können. (Bei­fall bei SPÖ und ÖVP.)

10.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Kickl mit 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.52.07

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zu Klubobmann Cap von der SPÖ, der befürchtet, dass die Zuseher abschalten werden – was durchaus möglich ist nach seinem Redebeitrag, weil sie das schon fünfmal gehört haben, ohne dass diesen Ankündigungen irgendwann einmal etwas gefolgt wäre –, bin ich sehr froh darüber, dass diese Einwendungsde­batte heute einmal im Fernsehen übertragen wird. Das gestattet einen gewissen Blick hinter die Kulissen von Rot und Schwarz und zeigt auf, was manche in diesem Hohen Haus darunter verstehen, wenn sie permanent von einer „neuen demokratischen Kul­tur“ sprechen, von „Rechten der Opposition“ und wenn man sich, wie Herr Cap, diese Begriffe sozusagen auch noch patentieren lässt und bei jeder Gelegenheit damit hau­sieren geht.

Da ist immer sehr viel von der „Würde des Hauses“ die Rede, vom Ansehen des Parla­ments. – Bei der Art und Weise, wie Sie jetzt am Beispiel dieses Herumgeschiebes zwischen diversen Ausschüssen damit umgehen, nur weil es Ihnen parteipolitisch besser in den Kram passt, was aber in der Sache durch nichts zu rechtfertigen ist, sollten Sie sich einmal bei der Nase nehmen und fragen, ob das ein guter Dienst ist, den Sie hier dem Parlamentarismus erweisen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Das Problem an der ganzen Sache ist, dass diese UVP-Problematik nur ein kleiner Mosaikstein einer ganzen Reihe von Dingen ist (Abg. Mag. Kogler: Richtig!), wo es im Grunde genommen gegen die Opposition geht, wo die Minderheitenrechte mit Füßen getreten werden und wo von einem „neuen Parlamentarismus“ gesprochen wird – ich glaube, diesen Begriff haben Sie verwendet, Herr Kollege Cap, ohne zu wissen, was das genau bedeuten soll. (Abg. Strache: Das ist ein sehr alter Parlamentarismus!)


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Das ist nur ein Beispiel von vielen. Damit kann man in der ganzen Fülle gerade ein bisschen den Bogen spannen.

Stichwort: Sozialausschuss. (Abg. Grosz: Sozialrechtsänderungsgesetz!) Ist ja nichts Unwichtiges in einer solchen Krise. Wir wissen, dass die Spitze überhaupt noch nicht erreicht worden ist. Das ist eine sehr interessante Vorgangsweise, die man dort ge­wählt hat. Man möchte meinen, dass man sich dort mit den wesentlichen Fragen, was den Arbeitsmarkt, die soziale Lage, die Armutsbekämpfung, die Bekämpfung der Ar­beitslosigkeit betrifft, mit der notwendigen Intensität, Nachhaltigkeit und Tiefgründigkeit auseinandersetzt.

Was passiert? – Man muss einmal froh sein, wenn überhaupt ein Termin zustande kommt. Das liegt nicht an den Oppositionsparteien, sondern an einem peinlichen ter­minlichen Eiertanz zwischen Rot und Schwarz. Da können weder Grün noch Orange, noch Blau irgendetwas dafür, dass es keine Termine gibt. (Zwischenruf der Abg. Csörgits.) Und Sie tun so, als ob es diese Krise nicht gäbe. (Beifall bei FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Grosz: Terminkrise!)

Gibt es dann einen Termin, muss man sich einmal anschauen, wie man mit diesem Termin umgeht. Dieser eine Termin, den es dann gibt, ist von vorne bis hinten vollge­stopft. Da ist jedes Martinigansl ein Dreck dagegen! Da sind wichtige Materien hinein­gepfercht. Man kann sagen, für die Debatte, für die wesentlichen Inhalte bleibt über­haupt keine Zeit. Das geht im Fließbandverfahren, und vieles findet auch gar nicht mehr den Weg hier herein.

Stichwort Sozialbericht 2007/2008: Das wäre einmal eine interessante Sache gewe­sen. Es wäre durchaus wert, hier herinnen über diese Themen im Sinne einer Transpa­renz, einer Offenheit, einer ehrlichen Diskussion zu diskutieren. Aber dieser Sozialbe­richt – das verstehe ich schon aufgrund Ihrer Lage – ist ja im Grunde genommen das Armutszeugnis für die Ära Buchinger/Kdolsky in vielen Bereichen. Da verstehe ich schon, dass Sie darüber lieber den Mantel des Schweigens breiten und das schnell im Ausschuss, in einem Husch-Pfusch-Verfahren, erledigen. Etwas anderes ist es in Wirk­lichkeit nicht.

Dieser Bericht, den Sie uns hier vorenthalten, ist ein Armutszeugnis Ihrer Sozialpolitik! Er bringt schwarz auf weiß zum Ausdruck, dass es Ihnen nicht einmal in den guten, fet­ten Jahren, die noch nicht lange hinter uns liegen und in denen die Steuereinnahmen wirklich gesprudelt sind, gelungen ist, die Arbeitslosigkeit entsprechend zurückzudrän­gen, die Armut effizient zu bekämpfen, die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen zu schließen! Nichts ist Ihnen gelungen! Da sollen wir Ihnen Glauben schen­ken, dass Ihnen das jetzt gelingt, obwohl die Situation eine ungleich schlechtere ist? So naiv sind wir nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt könnte man glauben – wenn es schon so lange dauert, dass man einen solchen Ausschusstermin zustande bringt –, dass man sagt, gut Ding braucht eben Weile, dafür ist dann das, was beispielsweise im Sozialausschuss vorbereitet wird, von einer gewis­sen Substanz und es eignet sich tatsächlich dafür, diese Krise nachhaltig zu bekämp­fen.

Es ist aber leider auch hier so, dass man weit fehlt, wenn man sich auf diese Annahme einlässt. Wie könnte es sonst möglich sein, dass sich so etwas Wichtiges wie das Sozi­alrechtsänderungsgesetz – immerhin ein großes Paket, wo es um wesentliche Dinge wie Mitversicherung von pflegenden Angehörigen et cetera geht – nicht auf der Tages­ordnung einer Sitzung des Sozialausschusses findet – der Einzigen, die es seit Wo­chen gibt? Das findet sich nicht einmal auf der Tagesordnung, obwohl man lange genug Zeit gehabt hat, das vorzubereiten. Das wird dann im Husch-Pfusch-Verfahren in diese Tagesordnung hineingepfercht. Das ist keine Vorgangsweise, die eine solide,


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eine nachhaltige Beratung über diese wichtigen Materien zulässt, wie wir von der Op­position sie, im Interesse der Bevölkerung, von Ihnen verlangen. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann kann es, wenn Sie Ihre Arbeit vernünftig machen würden, auch nicht sein, dass dann wenige Minuten – ich glaube, es sind nicht einmal Stunden – vor Ausschussbe­ginn seitenlange Abänderungsanträge zu Ihren eigenen Anträgen eintreffen. (Präsiden­tin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Man fragt sich: Mit welcher Intensität ha­ben Sie denn die Vorbereitungen betrieben, wenn das, was Sie uns vorlegen, offenbar so schlecht ist, dass Sie es, bevor es eingebracht ist, schon wieder verändern müs­sen? (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Zum Schluss kommend: Herr Kollege Cap, wenn Ihr „neuer Parlamentarismus“ so aus­schaut, dann werden wir diesem neuen Parlamentarismus eine neue Oppositionspolitik gegenüberstellen – und Sie werden noch öfters an uns denken, denn es wird viele Angelegenheiten geben, bei denen Sie uns brauchen werden.

Und: Es muss Schluss sein mit diesem Darüberfahren! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

10.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes mit 5 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.

 


10.57.53

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Ge­schätztes Hohes Haus! Ich glaube, wir sollten noch einmal auf den Punkt zurückkom­men, den wir heute eigentlich besprechen. Es geht darum, das Umweltverträglichkeits­prüfungsgesetz zu reformieren und heute – laut Tagesordnung – zu behandeln.

All das, was in den letzten Minuten gesagt wurde, hätte eigentlich zu diesem Thema passen sollen. Unsere Zuseher werden sich zu Hause wahrscheinlich fragen, worum es wirklich geht. (Abg. Neubauer: Sie haben’s nicht begriffen! – Abg. Ing. Hofer: Sie haben nicht zugehört!) Uns geht es darum, zu begründen, warum wir das heute disku­tieren wollen. Wir wollen heute über dieses Thema reden, weil es ein wichtiges Thema ist, das zur richtigen Zeit behandelt werden soll. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Scheib­ner: Geschäftsordnung – wissen Sie, was das ist?)

Liebe Freunde! Hier geht es uns einfach darum, zu erkennen, welche Probleme es draußen wirklich gibt. (Abg. Brosz: Drinnen im Haus!) Wir wissen, dass die Umweltver­träglichkeit eines großen Projektes zu prüfen ist, und wir sind froh, dass wir heute ein Verfahren haben, das dem Investor die Chance gibt, auch wirklich zu einem Bescheid zu kommen. Viele Fragen, verschiedene Rechtsmaterien sind zu behandeln, und die Umweltverträglichkeitsprüfung hilft, dass alles zum selben Zeitpunkt fertig wird. Das Ziel ist immer, dass zum Schluss auch investiert werden kann, denn das bedeutet Arbeitsplätze, Infrastruktur und Kraftwerke. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.) Also das ist doch ein gutes Ziel, wenn wir dieses Verfahren besser machen wollen.

Genau das war die Aufgabe. Es ist die Aufgabe, zu helfen, dass diese Verfahren von unnötigen Verzögerungsfaktoren entschlackt werden, die gerade von Ihnen sehr gerne eingesetzt werden. Berufungen, Berufungen, Berufungen, zusätzliche Gutachten, zusätzliche Gutachten, zusätzliche Gutachten und um zum Schluss dieses ... (Abg. Kickl: Wollen Sie den Rechtsstaat in Frage stellen?)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich merke hier noch einmal an, wie ich das schon beim Herrn Abgeordneten Hofer getan habe: Einwendungsde­batte heißt nicht, die 5 Minuten zur Gänze in die inhaltliche Debatte zu investieren.

 


Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin. – Es geht schlichtweg darum, das so umzusetzen, wie wir es brauchen. Da geht es um


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Tempo, da geht es darum, vor dem Sommer die Entscheidungen zu treffen, denn wir wissen ganz genau, im Herbst wird es grimmig. Wir wissen ganz genau, wir wollen die Energiewende – die wünschen auch Sie sich. Aber alles, was Sie heute machen, ist nicht inhaltliche Befassung. Wir haben im Ausschuss unterbrochen und vier Tage Zeit, es fertig zu verhandeln. Das aber war nicht Ihr Thema. Sie wollen einfach nur zeigen, dass Sie als Opposition behindern, verhindern und gute Themen aufschieben können, und das werden die Menschen draußen nicht verstehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Menschen verlangen von uns, dass wir zwar im Parlament reden, reden, reden, aber unsere Gage bekommen wir dafür, dass wir Entscheidungen bringen. Sie können tagelang herumreden, wichtig ist, dass wir vor dem Sommer Entscheidungen bringen, und das ist auch der Sinn der heutigen Verhandlungen. (Präsident Neugebauer über­nimmt den Vorsitz.)

Liebe Freunde! Wir haben drei Ausschüsse gehabt, die Sie verlassen haben (Abg. Kickl: Zu Recht!), weil Sie selbst der Meinung waren, Sie wollen nicht darüber reden. (Abg. Dr. Graf: Das stimmt nicht!) Aber der Ausschuss ist das Gremium dafür. Im Wirt­schaftsausschuss ist Herr Kollege Kogler gewesen und hat gesagt: Ich bin da, aber nicht, um darüber zu reden. – Das muss man sich geben! Das ist so, wie wenn einer sagt: Du, ich komme auf Besuch, aber ich muss dir heute sagen, dass ich keine Zeit habe. (Abg. Kickl: Wir haben dort darüber geredet, wo es hingehört hätte! Sie können sich ja auch in den Bundesratssaal stellen und dort reden!)

Liebe Freunde, so können wir durchaus miteinander umgehen, aber ernst nehmen kann das wirklich niemand mehr.

Geschätzte Damen und Herren! Der Vorgang, den wir hier erleben, zeigt, dass eine wichtige Materie, die unter der Patronanz des Umweltministers entwickelt wurde (Ruf bei den Grünen: ... in den Umweltausschuss gehört!), im Wirtschaftsministerium ge­genverhandelt wurde, im BMVIT gegenverhandelt wurde, mit vielen NGOs besprochen wurde, ins Parlament gekommen ist und dann im Wirtschaftsausschuss dem Realitäts­check unterworfen wurde, wo dann beide Minister anwesend waren und beide Minister im Rahmen ihrer Kompetenzen Auskunft gegeben haben. Selbstverständlich ist es ein Umweltthema, das in seiner Qualität hält.

Und jetzt sage ich Ihnen noch etwas: Dieses Gesetz wird bewirken, dass Hochwasser­schutzbauten schneller fertig werden. (Widerspruch bei der FPÖ.) Ich komme aus einer Region, wo eine Umweltverträglichkeitsprüfung ein Dammprojekt so lange verzögert hat, bis das Hochwasser gekommen ist und ganze Ortschaften im Wasser gestanden sind und evakuiert werden mussten. So etwas wird es nicht mehr geben, weil dieses Gesetz vernünftige Regeln dafür vorgibt, dass Hochwasserschutzbauten auch ordent­lich errichtet werden können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

11.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


11.02.51

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Das, was Kollege Cap über die Würde des Hohen Hauses von sich gegeben hat, nehmen wir gerne zur Kenntnis, aber die Handlungen, die diese Regierung setzt, diese Parteien setzen, haben eher damit zu tun, dass man das Haus würgt, dass man es würgt und verhindert, dass hier gearbeitet wird. Das ist der Punkt, und das werde ich auch erläutern. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn es darum geht, Termine auszumachen, Arbeitstermine zu vereinbaren, wenn es darum geht, Anträge der Opposition mit einfließen zu lassen, dann wird seitens der Re-


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gierungsparteien blockiert, wird abgelehnt, wird abgewiegelt, wird immer versucht, das zu verhindern. Und wenn Kollege Cap wiederholt davon spricht, die Oppositionsrechte stärken, die Demokratie ausbauen zu wollen, aber genau das Gegenteil geschieht, dann frage ich mich schon, ob das der Würde des Hauses entspricht.

Jetzt zur Debatte selbst, zur Einwendungsdebatte. – Der Umgang der Regierungspar­teien mit uns, mit der Opposition, ist eigentlich ungeheuerlich. Wenn man bedenkt, dass am 23. Juni der Ministerrat die UVP-Gesetz-Novelle beschlossen hat und der Bundeskanzler dafür Sorge getragen hat, dass das Gesetz im zuständigen Umweltaus­schuss behandelt wird, und zeitgleich am selben Tag, am 23. Juni, die Geschäftsord­nung sträflichst missbraucht wird, um das Gesetz nicht im Umweltausschuss behan­deln zu müssen, sondern im Wirtschaftsausschuss durchzupeitschen, und die Opposi­tion davon gerade einmal 90 Minuten vorher Kenntnis erlangt, dann kann man nicht sagen, dass das Arbeitsverhältnisse sind, die in Ordnung sind. Das funktioniert so nicht!

Liebe Kollegen von der ÖVP, die Geschäftsordnung wurde von Ihrem ehemaligen Klubdirektor Zögernitz kommentiert. Und es ist festzustellen, es gibt keinen sachlichen, direkten inhaltlichen Zusammenhang zwischen dem Dampfkesselgesetz, wo es einge­bracht worden ist, und dem UVP-Gesetz. Daher: Zögern Sie nicht, Zögernitz anzuwen­den, handeln Sie geschäftordnungskonform und lassen Sie eine ordentliche Behand­lung mit Experten im Umweltausschuss zu! (Beifall beim BZÖ.)

Wenn man den Inhalt des Dampfkesselbetriebsgesetzes betrachtet: Was ist Kern die­ses Themas? Worum geht es hier überhaupt? – Es geht darum, dass man ausländi­sche Zeugnisse für Betriebswärter für den Betrieb von Schiffsmaschinen und Lokomoti­ven anerkennt. Da frage ich mich schon: Was hat das mit dem UVP-Gesetz zu tun? – Null Komma Josef, auf gut Mühlviertlerisch gesagt, denn im UVP-Gesetz geht es darum, dass man die Öffentlichkeit einbindet und auf Grund fachlicher Grundlagen die Auswirkungen von großen Anlagen und Geschehnissen auf Menschen, Tiere, Pflan­zen, Boden, Wasser und Luft prüft.

Da frage ich mich, wie Sie hier einen Zusammenhang herstellen können. Sie werden ihn nicht konstruieren können, denn es gibt ihn einfach nicht! Deshalb ist auch die Vorgehensweise des Ausschussobmannes, diesen Antrag im Wirtschaftsausschuss behandeln zu lassen, strikt geschäftsordnungswidrig gewesen.

Wir fordern daher erneut die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes, damit das im Umweltausschuss behandelt werden kann. Das ist machbar. Somit könnte man auch das Gesetz ordnungsgemäß mit Experten, mit den Betroffenen, mit den zuständi­gen Abgeordneten behandeln. Es ist einfach sagenhaft, dass Sie hier die Rechte der Opposition ignorieren! Ich stelle immer wieder fest, seit ich hier im Hohen Haus bin: Sie haben gerade einmal 55 Prozent der Stimmen, ÖVP und SPÖ gemeinsam, aber Sie handeln so, als ob Sie 100 Prozent der Stimmen hätten.

Ich denke etwa daran, wie viele Anträge von der Opposition im Zusammenhang mit der Beratung des Doppelbudgets eingebracht worden sind. Da hat man immer gesagt: Das geht nicht, denn es kommt ohnehin das Budget. Dann haben die Regierungsparteien das Budget beschlossen, und dann haben Sie gesagt: Jetzt haben wir das Budget beschlossen, jetzt können wir die Anträge inhaltlich nicht mehr diskutieren.

Dieser Zugang ist einfach sagenhaft! Da ging es auch um Anträge im Bereich der For­schung, der Entwicklung, da ging es um Bildung, um wichtige Dinge, die Sie einfach schlichtweg vom Tisch gewischt haben.

Oder zuletzt bei der UG-Novelle. Da gehen Sie her, machen einen Vorschlag für eine UG-Novelle, ein einen Zentimeter dickes Papier, ohne Experten-Hearing in dieser Fas-


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sung, ohne ein Begutachtungsverfahren durchzuführen, ohne Experten in den Aus­schuss einzuladen, ohne die Betroffenen direkt zu fragen, und wollen das ruckzuck ein­fach durchdrücken, obwohl 70 Prozent der Stellungnahmen dazu negativ sind.

Ich verlange von Ihnen nichts Unredliches, ich will nur haben, dass Sie das Parlament ernst nehmen, dass Sie die Betroffenen, die Menschen in Österreich ernst nehmen, sie einbinden, dass Sie die Materien dort behandeln, wo sie geschäftsordnungsmäßig hin­gehören, und die Opposition nicht weiter ausgrenzen.

Zum Schulschluss kann ich abschließend nur eines festhalten: Für Ihr derzeitiges de­mokratiepolitisches und regierungspolitisches Handeln bekommen Sie ein glattes Nichtgenügend! Danke, setzen! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: Sie sitzen eh schon!)

11.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


11.07.51

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kollege Widmann hat darauf hingewiesen, wofür wir hier im Parlament da sind, wofür wir ge­wählt werden, nämlich um zu arbeiten. Ich weiß nicht, ob die Bevölkerung von uns Einwendungsdebatten erwartet. Wir haben in den nächsten drei Tagen hier nahezu 80 Punkte zu erledigen! Hier gibt es viel Diskussionsbedarf, viele Verbesserungen, die wir zu beschließen haben, und daher sollten wir uns dem zuwenden. (Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen.)

Was aber ist der große Streitpunkt, warum diese Einwendungsdebatte geführt wur­de? – Herr Kollege Hofer hat sich darüber mokiert, dass dieses Gesetz im Wirt­schaftsausschuss diskutiert wurde. – Ich sage, es ist ein Querschnittmaterie, dieses Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, und ich sage Ihnen auch, warum.

Ich frage Sie jetzt: Wo hätten Sie zum Beispiel das Gewaltschutzpaket II hingetan? – In den Justizausschuss, in den Familienausschuss, in den Gleichstellungsausschuss? Es gibt Gesetze, wo einfach die Materien unterschiedlich zu behandeln sind. (Abg. Stra­che: Da ist der Wurm drinnen, in der Rede!) Das ist das Problem.

Wir können jederzeit – Sie wissen das, Herr Hofer – nominieren. Natürlich haben wir zum Beispiel beim Familienrechtsänderungsgesetz unsere Expertin für Familienfragen, Gabriele Binder, hinein nominiert. Natürlich haben sich mit dem Gewaltschutzpaket II die Frauen – es geht ja vor allem um Frauen – damit auseinandergesetzt.

Suchtmittelgesetz – ein weiteres Beispiel –: Wo ist denn das behandelt worden? Im Gesundheits- und im Justizausschuss, und die Gesundheitsexperten und -expertinnen sind von den verschiedenen Klubs beigezogen worden. Das ist die richtige Vorgangs­weise! Es ist ja in diesem Leben eben nicht alles eindimensional. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Kickl: Aber nicht, wenn Sie es erst im Ausschuss einbringen! Sie verste­hen das, glaube ich, nicht!)

In Bezug auf das Gesetz an sich, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, ist zu sagen: Schnellere Verfahren tun allen gut! Ich weiß das aus eigener Erfahrung. Ich war Mitglied einer Bürgerinitiative bei der Autobahnabfahrt Innsbruck-Mitte. Wir haben jah­relang gekämpft – und herausgekommen ist für uns leider nicht das Ergebnis, wie wir es uns erwartet haben, aber gekostet hat es uns viel Geld, viel Zeit und viel Nerven. Wenn das Ganze schneller gegangen wäre, dann wäre uns geholfen gewesen, den Er­richtern des Projektes und allen. (Abg. Kickl: Alles in den Hauptausschuss, da geht es am schnellsten!)


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Das gilt für sehr viele Bereiche, Asylgerichtsverfahren, Asylverfahren etwa. Da sagen Sie auch immer: Schneller, schneller soll es gehen! Natürlich, weil schnellere Verfah­ren auch mehr Rechtssicherheit bedeuten, und natürlich mit dem entsprechenden Standard, aber eine gewisse Beschleunigung in Verfahrensschritten ist etwas sehr Wichtiges und Notwendiges für unsere Bürgerinnen und Bürger, und darum soll es uns ja gehen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Weinzinger: Und das kann man nicht im Umweltausschuss?)

Kollege Widmann hat zwar gesagt, wir sollen uns setzen und er hat „Nichtgenügend“ verteilt. – Das ist keine Art der Diskussionsführung: weder hier noch in den Schulen, aber davon abgesehen: Wir haben viel zu diskutieren, wir haben viel zur Verbesserung der Situation der Menschen in Österreich beizutragen, und viele, die sich diese Debatte hier angeschaut haben, werden sich gedacht haben: Eure Sorgen möchten wir haben!

Uns geht es um die Arbeitsplätze, uns geht es darum, wie wir das Leben noch entspre­chend gestalten können, uns geht es darum, dass die Jugend einen Arbeitsplatz hat; daher wird zum Beispiel eine Jugendarbeitsstiftung errichtet. (Abg. Strache: Bei Ihnen geht es um Stiftungen, Vermögensoptimierung, aber nicht um die Menschen, nicht um soziale Verantwortung! – Abg. Kickl: Sie sollten das Wort „Stiftung“ nicht in den Mund nehmen!) Uns geht es darum, dass zum Beispiel Patchwork-Familien bessere Bedin­gungen haben, dass sie sich das tägliche Leben leichter machen können.

Es gibt noch sehr viele Materien, die wir in diesen drei Tagen zu behandeln haben. Es wurde schon das BIA genannt, das Büro für Interne Angelegenheiten. Ich bin sehr froh darüber, dass dieses jetzt auf rechtlich vernünftige Beine gestellt wird – wir wissen, worüber wir reden –, dass es einen Rechtschutzbeauftragten gibt, eine Rechtsschutz­kommission. All das ist wichtig und notwendig für die Menschen hier in Österreich.

Daher: Arbeiten wir die nächsten drei Tage dafür, wofür wir gewählt wurden, nämlich um die Situation in unserem Lande zu verbessern. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Ab­geordneten der ÖVP. – Abg. Neubauer – in Richtung der Abg. Mag. Wurm –: Sie wä­ren mit Ihrem Zeugnis auch nicht durchgekommen! – Abg. Mag. Wurm: Ich bin überall durchgekommen! Wie ist es denn bei Ihnen, Herr Neubauer?)

11.12


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


11.12.41

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und auch zu Hause! Zunächst einmal, Herr Kollege Lugar, möchte ich mich als Südburgenländerin schon dagegen verwahren, Güssing als „Armenhaus“ zu bezeichnen! Ich gebe Ihnen aber recht: Es ist toll, was dort geschehen ist! Ich wundere mich aber, dass darüber geredet wird, und wenn es darum geht, ein Ökostrom-Gesetz zu beschließen, das solche Maßnahmen unterstützen soll, dann haben wir die große Blockade hier in diesem Haus.

Güssing zeigt aber genau – das habe ich dort in meiner Arbeit gesehen –, wie gut es funktioniert, wenn Umwelt und Wirtschaft gemeinsam arbeiten, wenn es gemeinsame Entwicklungen gibt. Und genau darum geht es in dieser Debatte. Das Umweltverträg­lichkeitsprüfungsgesetz ist das Kernstück der österreichischen Umweltpolitik, und so, wie hier in diesem Haus auch heute während der Reden mit diesem Kernstück umge­gangen wird, zeigt genau, wie es sich auch in der Realität abspielt: Es wird drüberge­fahren – es wird drübergefahren über die Umwelt und drübergefahren über Betroffene, die sich für ihre Interessen einsetzen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 75

Ich halte das für einen ungeheuerlichen Affront gegenüber allen Menschen, die meist ehrenamtlich in ihrer Freizeit für die Umwelt kämpfen! (Beifall bei den Grünen.)

Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz soll für einen Interessensausgleich sorgen, für einen Ausgleich der Interessen von Wirtschaft und Umwelt und von Betreiberinnen und Betroffenen. So, wie Sie das hier behandelt haben, haben Sie sich auf die Seite der Wirtschaft geschlagen und gegen die Betroffenen und gegen die Umwelt gestellt und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz zu einem Wirtschaftsverträglich­keitsprüfungsgesetz gemacht. Und gerade jetzt, wenn auch der in Österreich ange­kommene Klimawandel besprochen wird, sollten wir uns schon überlegen, ob wir nicht doch der Umwelt einen größeren Stellenwert beimessen sollen.

Natürlich brauchen wir Arbeitsplätze, das ist ganz klar, aber Ihr Bild von Arbeitsplatz­beschaffung: mehr Gestank, mehr Lärm, mehr Rauch sind mehr Arbeitsplätze, das hat vielleicht in den sechziger Jahren funktioniert, aber das funktioniert heute sicher nicht mehr. Ich glaube, es wird Zeit, dass auch Sie von den Regierungsparteien im 21. Jahr­hundert ankommen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich finde es auch bezeichnend, dass der zuständige Minister, Herr Landwirtschaftsmi­nister Berlakovich, bei dieser Debatte nicht anwesend ist. Wir hätten das gerne auch im Umweltausschuss mit ihm besprochen, aber das war ja leider nicht möglich. Offen­sichtlich hat er das „Beiwagerl“ Umwelt im Landwirtschaftsministerium nun völlig abge­geben und zugelassen, dass es von der Wirtschaft überfahren wird.

Ich habe aber dennoch Hoffnung, denn es gibt in Österreich sehr viele NGOs, sehr viele Bürgerinitiativen und sehr viele Private, die sich für die Umwelt einsetzen. Bei denen möchte ich mich auch heute ganz herzlich bedanken, dass sie das trotz dieser schwierigen Situation tun. (Beifall bei den Grünen.)

Frau Kollegin Wurm, ich weiß nicht, mit welchen Bürgerinitiativen Sie gesprochen haben. Ich habe jedenfalls mit VertreterInnen von sehr vielen Bürgerinitiativen gespro­chen und weiß, wie schwierig es für Bürgerinitiativen ist, ihre Rechte geltend zu ma­chen. Stellen Sie sich vor, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft von heute auf morgen mit einem Riesenkraftwerk konfrontiert sind: Ich glaube, da möchte wohl jeder mitreden und mit gestalten und das nicht einfach irgendjemand anderem überlas­sen und über sich drüberfahren lassen. Es ist sehr schwierig für diese Menschen, wenn sie von heute auf morgen um ihre Lebensqualität kämpfen müssen, und auch, wenn sie sich mit der Wertminderung konfrontiert sehen, was ihre Grundstücke, ihre Häuser angeht, in die sie oft ihr ganzes Kapital investiert haben.

Ich weiß auch, wie schwierig es ist für diese Menschen, wenn sie in diesem ohnehin schon sehr komplizierten Verfahren dann plötzlich einer ganzen Armada von hoch pro­fessionellen Gutachtern gegenüber stehen und selbst keinerlei Unterstützung haben. Es wäre auch Aufgabe der Politik, diese Menschen zu unterstützen, auch finanziell. Das Mindeste, was wir in diesem Haus tun müssen, ist, die Sorgen der Betroffenen und die Umweltinteressen auch entsprechend zu behandeln, ernst zu nehmen und dort zu behandeln, wo es sein muss, nämlich im Umweltausschuss – und sonst nirgends. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal an alle appellieren, die sich jetzt schon für die Umwelt einsetzen – der zuständige Minister tut es offenbar nicht. Ich appelliere an Sie, das weiterhin zu tun und weiter für die Umwelt zu kämpfen. Wir Grünen und ich, wir werden ganz sicher mit Ihnen kämpfen!

Diese Debatte zeigt für mich heute auch noch einmal ganz eindeutig, dass wir in Öster­reich unbedingt ein eigenständiges Umweltministerium brauchen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.17



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 76

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


11.17.54

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wenn man die Dis­kussion so verfolgt, die Menschen an den Fernsehschirmen, die mit dem Hochwasser kämpfen und Sorgen um ihren Arbeitsplatz haben, werden wenig Verständnis dafür haben, dass wir hier darüber diskutieren, ob etwas in dem einen Ausschuss oder in einem anderen Ausschuss beschlossen wird (Beifall bei der ÖVP), sondern die Men­schen wollen, dass wir rasch handeln. (Abg. Weinzinger: Die Menschen wollen ein funktionierendes Parlament! – Abg. Mag. Kogler: Dann schaffen wir gleich das Parla­ment ab oder wenigstens die Ausschüsse!)

Ich glaube, auch bei der ganzen Diskussion rund um das UVP-Gesetz und bei der De­batte in den Medien haben wir feststellen können, dass es eine breite Palette gibt – von viel zu wenig Naturschutz, bis hin zu viel zu wenig Lockerungen –, und in der Tat war es sehr schwierig, dieses UVP-Gesetz so anzulegen, dass man allen Bereichen Rechnung trägt. Nach intensiven Verhandlungen und nach intensiven Beratungen aber ist es uns gelungen, hier eine ordentliche Grundlage zu schaffen, die weiterhin ein nachhaltiges Wirtschaften mit unseren Naturressourcen ermöglicht. Ich glaube, das ist etwas ganz Entscheidendes.

So ist es unter anderem gelungen, auch bei den UVP-Verfahren für die Zusammen­schließung bei den Skigebieten eine vernünftige Dimension zu finden und auch zu er­reichen, dass im Bereich der Wasserressourcen zukünftig für den Bau von Kraftanla­gen weniger bürokratische Hürden im Wege stehen, und dass auch die Verfahrens­dauer wesentlich verkürzt wird. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt, und es ist eine notwendige Entscheidung gewesen, weil die Energiefrage eine der großen Zukunftsfra­gen ist, die wir beantworten müssen. Und da dürfen wir keine Zeit verlieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie haben heute diese Einwendungs­debatte gefordert, weil Sie kritisieren, dass die UVP-Novelle im Wirtschaftsausschuss und nicht im Umweltausschuss behandelt wurde.

Daran sieht man einfach Ihre Einstellung, dass Sie die Naturschutzverfahren, wie Kol­legin Brunner ja jetzt ausgeführt hat, nur von der Seite der Umwelt betrachten und die Interessenabwägung bei Projekten im Sinne der wirtschaftlichen Weiterentwicklung im Land ablehnen. Sie vergessen darauf, dass wir, gerade wir in Österreich, viele Regio­nen haben, die im Bereich Tourismus mit der Ressource unserer Natur wirtschaften müssen. In vielen dieser Talschaften ist ein anderes Wirtschaften neben der Landwirt­schaft als eben jenes im Tourismus nicht möglich.

Ich weiß nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ob Sie einmal versucht haben, sich in die Lage dieser Menschen zu versetzen. Es ist leicht, aus der Entfer­nung Einwände zu bringen, es ist auch leicht, mit dem Finger auf der Landkarte ir­gendwelche Naturschutzgebiete auszuweisen, und es ist auch leicht, jeglichen Eingriff in die Natur abzulehnen, wenn man, wie Sie alle, nicht dort leben oder wirtschaften muss. Wenn Sie selbst und Ihre Familie dort Ihren Lebensunterhalt verdienen müssten und Ihren Arbeitsplatz in dieser Region hätten, wo genau diese Maßnahmen notwendig sind, dann würden Sie wahrscheinlich auch ein wenig anders darüber denken. (Ruf bei der ÖVP: Genau!)

Meine Damen und Herren, es ist immer wieder beeindruckend, wenn man in die Bun­desländer hinausfährt zu den Familienbetrieben und den Klein- und Mittelbetrieben in den Tourismusregionen, wie diese Unternehmen sorgsam mit der Ressource Natur umgehen – weil diese Basis Natur die Basis für ihr Leben ist und weil die Erhaltung der Natur überlebenswichtig ist für die touristische Weiterentwicklung in diesen Regionen.


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Daher sind wir gefordert, dass wir unsere Gesetze so anlegen, dass die Naturressour­cen auch noch unseren Kindern und Kindeskindern zur Verfügung stehen, und deshalb müssen wir auch aufpassen, dass diese nicht verbraucht werden. Meine lieben Kolle­ginnen und Kollegen, ein Gebrauchen der Naturressourcen, um wirtschaften und damit leben zu können, muss in der Alpenregion erlaubt sein!

Auch im Bereich der Energiefrage ist es höchst an der Zeit, dass wir uns dazu beken­nen, dass eine saubere Energieerzeugung im eigenen Land aus erneuerbaren Res­sourcen durchaus geringfügige Eingriffe in die Natur rechtfertigt und dadurch andere Arten der Energiegewinnung (Abg. Neubauer: Ist das zur Sache?), wie zum Beispiel aus Kohle und aus Atomenergie, vermieden werden können.

Das vorliegende UVP-Gesetz ist eine Grundlage dafür, dass wir Projekte schneller ab­wickeln können. Und es ist so, dass es an den Projektbewerbern und an den Beamten liegt, dieser Novelle Leben einzuhauchen und sinnvolle Projekte im Land rasch umzu­setzen.

Meine Damen und Herren, lassen wir neben dem Schutz und Bewahren unserer Natur­ressourcen auch ein Wirtschaften zu, damit wir weiterhin in unseren Betrieben Arbeits­plätze schaffen und den Wohlstand erhalten können! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Haimbuch­ner. – Bitte.

 


11.22.39

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Lopatka! – Er ist gerade nicht da. – Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Also, da waren schon einige Aussagen dabei, die schwer nachdenklich machen. Herr Kollege Schultes ist ja gar nicht mehr da (Ruf bei der ÖVP: Da ist er! – Abg. Ing. Schultes: Hallo!), Herr Kollege Cap auch nicht, aber Herr Kollege Haubner hat hier auch mit niedrigen Emotionen gespielt, indem er das Hochwasser zum Anlass genommen hat, um hier die Debatte in eine falsche Rich­tung zu führen.

Zur Hochwasserdiskussion sage ich Ihnen nämlich Folgendes: Da sind auch manche Gesetze, manche Raumordnungsgesetze offensichtlich in dieser Art und Weise ent­standen, denn das sind schlampige Gesetze. Und deswegen gibt es in manchen Be­reiche derartige Überschwemmungen, und deswegen sind die Menschen davon betrof­fen: weil es keine ordentliche Raumordnung gibt (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Dr. Moser), weil es keine ordentliche Bauordnung gibt und weil manche Bürgermeister hier offensichtlich auch mit Baugenehmigungen nicht ganz sorgfältig umgegangen sind, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist der springende Punkt! (Beifall bei der FPÖ. – Hallo-Rufe und weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Aber Ihre Vorgangsweise hat ja Tradition. Ihre Vorgangsweise hat eine alte, eine schlechte Tradition. Erinnern wir uns an die vergangene Gesetzgebungsperiode, als die Gesundheitsreform, die Vorgaben in der Gesundheitsreform nicht im Gesundheits­ausschuss behandelt worden sind – denn dort hat eine FPÖ-Mandatarin die Obmann­schaft innegehabt –, sondern man hat das Ganze im Sozialausschuss behandelt. Es ist Ihnen einfach unangenehm, wenn ein oppositioneller Abgeordneter dort die Obmann­schaft innehat. Dann schicken Sie es lieber gleich in einen anderen Ausschuss und schauen: Wie können wir uns da durchschwindeln?, damit Sie sich ja nicht im Detail damit auseinandersetzen müssen! – Das ist Ihre Art, das ist Ihr Verständnis von Parla­mentarismus. (Beifall bei der FPÖ.)


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Zu Herrn Kollegen Schultes, der sich gerade intensiv mit dem Kollegen Auer unterhält: Wozu gibt es denn überhaupt Sachausschüsse, wenn Sie so quasi sagen: Naja, wir machen uns die Gesetze so, wie wir das brauchen. – Ja, so schauen manche Gesetze ohnedies aus, wie Sie die Gesetze brauchen!? Wozu gibt es einen Umweltausschuss? Wozu gibt es Bereichssprecher überhaupt? – Die haben natürlich den Sinn, dass jene Abgeordneten, die sich besonders mit dieser Materie auseinandersetzen, dort auch mitarbeiten. – Aber das wollen Sie offensichtlich gar nicht.

Was haben denn Sie überhaupt für ein Selbstverständnis von Parlamentarismus? Was haben Sie für ein Selbstverständnis als Parlamentarier? Wollen Sie offensichtlich nicht dort mitarbeiten, wo die Sachmaterie hingehört? – Nun, das ist Ihre Art, wie Sie Politik betreiben.

Frau Kollegin Wurm, eines sage ich Ihnen schon: Man muss nicht damit rechnen, dass im Wirtschaftsausschuss beim Dampfkesselgesetz das UVP-Gesetz behandelt wird. Was soll man da wirklich noch dazu sagen? Das ist die Vorgangsweise, die kritisiert wird, und über diese Vorgangsweise müssen wir uns unterhalten. Was haben Sie nicht alles gesagt in den vergangenen Jahren, in der Ära der schwarz-blauen Regierung? Da haben Sie immer gesagt, speed kills. (Abg. Mag. Wurm: Der Khol! Der Khol hat das gesagt!)

Jetzt muss alles ganz, ganz schnell gehen. Sie reden ja sogar so ganz, ganz schnell. Aber damals kritisierten Sie das immer, indem Sie sagten: speed kills. – Ich möchte einmal sehen, was gewesen wäre, wenn man diese Vorgangsweise damals in der schwarz-blauen Regierung gewählt hätte! Da hätte die Sozialistische Jugend – die 34, die es noch gibt – an einem eigenen Tag demonstriert. Da hätte es dann nicht nur eine Donnerstags-Demonstration gegeben, sondern es hätte auch eine Montags-Demons­tration gegeben, und Sie hätten wahrscheinlich argumentiert, dass die Verfassung aus­gehebelt wird.

So hätte auch Kollege Cap argumentiert. Aber Herr Kollege Cap ist ja leider Gottes jetzt nicht da. Man muss ja nur Herrn Kollegen Cap zitieren, was der in der Vergangen­heit so von sich gegeben hat:

„,Die SPÖ ist – so wie alle anderen Parteien außer der ÖVP – sehr daran interessiert, dass es Untersuchungsausschüsse als Minderheitenrecht gibt – ...‘“

Ein „neues und lebendiges Parlament“ sollte es geben. – Und dann hat Cap gesagt:

„,Arbeiten wir doch die guten Ideen der Oppositionsparteien ein und führen wir vernünf­tige Gespräche mit allen Oppositionsparteien.‘ Insgesamt wolle er, dass sich die ,Parla­mentsparteien auf Augenhöhe mit den Regierungsmitgliedern befinden‘, umriss Cap sein Verständnis von ,Parlament neu‘ ...“

Sie sind ja selbst als Abgeordneter nicht einmal auf Augenhöhe mit Ihren eigenen Re­gierungsvertretern, weil ja nicht einmal mehr Ihre Abgeordneten mit ihrer Sachkenntnis in den richtigen Ausschüssen zusammenarbeiten! – Das ist Ihr Verständnis von Parla­mentarismus. (Beifall bei der FPÖ.)

Deswegen unterhalten wir uns hier heute über diese Vorgangsweise. Es hat ja auch der ehemalige Bundeskanzler Gusenbauer sehr viel Vernünftiges zu diesen Themen gesagt. Offensichtlich hat man ihn in die Wüste geschickt, weil Transparenz und Kon­trolle nicht mehr so wichtig sind.

Entweder ist Transparenz und Kontrolle Ihnen wirklich nicht mehr wichtig, oder es hat sich wieder einmal die ÖVP durchgesetzt, oder Sie haben wieder einmal den Kürzeren gezogen. Ich glaube, das Letztere ist der Fall, und Sie wollen in Wirklichkeit gar nicht


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ein transparentes, ein neues und ein lebendiges Parlament. Sie reden nur dann davon, wenn Sie nicht die Mehrheit haben, wenn Sie in der Opposition sind.

Das ist nicht unser Verständnis von Parlamentarismus. Wir wollen, dass in diesem Land ordentlich gearbeitet wird und dass auch ordentliche Gesetze zustande kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte.

 


11.27.57

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Jedes Verständnis für eine ordentliche und geschäftsordnungskonforme Debatte, aber wenn es um die Frage geht, ob eine Materie in dem einen oder in dem anderen Aus­schuss debattiert wird, sollten wir doch die Kirche im Dorf lassen und uns jenen The­men widmen, die für die Menschen in unserem Land wichtig sind.

Ich bin zwar auch grundsätzlich der Meinung, dass die UVP-Novelle im Umweltaus­schuss gut aufgehoben gewesen wäre, aber daraus den Schluss zu ziehen, dem Wirt­schaftsausschuss dafür die Kompetenz abzusprechen, ist unrichtig und unfair. In einer Materie, die in derart komplexer Weise Umwelt- und Wirtschaftsmaterien verknüpft (Abg. Dr. Haimbuchner: Dampfkesselgesetz!), den Mitgliedern des Wirtschaftsaus­schusses die inhaltliche Kompetenz abzusprechen, ist eine Desavouierung des Wirt­schaftsausschusses – gerade von denjenigen, die die Sitzung des Wirtschaftsaus­schusses boykottiert haben. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Neubauer: Kein Applaus der SPÖ!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir schon eine Debatte über die Tages­ordnung im Hohen Haus führen, dann sollten wir die Debatte auch darüber führen, was wir in den nächsten drei Tagen, so wie es heute in der Früh auch in den Medien ange­kündigt wurde, vorhaben, für Österreich zu erarbeiten: Wir haben in diesen drei Tagen mehr als 80 Tagesordnungspunkte auf dem Programm – 80 Tagesordnungspunkte, bei denen es darum geht, Antworten auf die Wirtschaftskrise zu finden, Arbeitsplätze zu sichern, die Wirtschaft zu stärken, der Jugend Chancen zu geben und den sozialen Zu­sammenhalt in unserer Gesellschaft zu stärken. Das ist für uns SozialdemokratInnen wichtig und steht im Vordergrund. (Beifall bei der SPÖ.)

Schauen wir doch gemeinsam auf die Tagesordnung, schauen wir uns diese 80 Punkte an! Da geht es um die Unterstützung der Wirtschaft – noch heute behandeln wir ein Unterstützungspaket für Klein- und Mittelbetriebe in Österreich –, um die Förderung von Einpersonenunternehmen, wenn sie bereit sind, jungen Menschen eine Chance zu geben, und diese anstellen. Wir beraten über die steuerliche Entlastung für die Betreu­ung von behinderten Kindern. Wir modernisieren das Familienrecht, besonders im Hin­blick auf neue Formen des Zusammenlebens.

Morgen steht das Arbeitsmarktpaket II auf dem Programm, ein riesiges Paket, um wei­tere Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Menschen so gering wie möglich zu halten. Es geht um die Verbesserung der Kurzarbeit, um Altersteilzeit, um Bildungska­renz und vor allem um die Jugendstiftungen, die jungen Menschen die Chance geben sollen, in den Arbeitsmarkt einzusteigen.

Es geht in diesen Tagen um Verbesserungen für pflegende Angehörige, es geht um den Konsumentenschutz, um mehr Transparenz bei den Energierechnungen, es geht um Verbesserungen bei den Studienbedingungen, um Unterstützungen für unsere Grundwehrdiener, um Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit, um Refor­men bei den ÖBB – um nur einige Punkte stichwortartig anzusprechen. Das, meine


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Damen und Herren, Hohes Haus, sind die Themen, die die Menschen berühren, das sind die Themen, die der SPÖ wichtig sind! (Beifall bei der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, glauben Sie tatsächlich, dass ir­gendjemand in Österreich Verständnis für diese Haarspalterei, für diese i-Tüpferl-Rei­terei zur Tagesordnung hat? Wir werden unter dem entsprechenden Tagesordnungs­punkt die inhaltlichen Fragen der UVP-Novelle sehr detailliert diskutieren können, so wie das die Fraktionen, die im Wirtschaftsausschuss anwesend waren, auch dort ge­macht haben.

Meine Damen und Herren, in den nächsten drei Tagen – einen halben Tag haben wir bereits mit einer Tagesordnungs-Debatte verplempert (Ruf bei der FPÖ: Mit was? – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Was soll denn das? – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ) – stehen viele Punkte am Programm, die die österreichische Wirtschaft stärken, die die Arbeitsplätze sichern, die den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft in Österreich gerade in der Zeit der Wirtschaftskrise stärken.

Ich lade Sie ein, meine sehr geehrten Damen und Herren, gemeinsam mit der Sozial­demokratie und gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Vorlagen der Regie­rung zu folgen und am Projekt für ein soziales, faires und modernes Österreich mitzu­wirken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


11.32.26

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Erstens: Das Parlament „verplempert“ nichts, und schon gar nicht einen „halben Tag“. Wenn Sie eine Stunde – und wir diskutieren zur Geschäftsordnung jetzt eine Stunde – als „halben Tag“ bezeichnen, dann dürften Sie die gleiche Arbeitsauffassung wie Ihr Kollege Faul haben, denn der arbeitet auch nur zwei Stunden am Tag. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Riepl: Wenn Sie sachlich bleiben könnten, wäre es schön!)

Sehr geehrte Damen und Herren, wir diskutieren hier ein weiteres Mal darüber – und das UVP-Gesetz ist doch wirklich nur das i-Tüpfelchen auf das, was wir seit neun Mo­naten hier in diesem Haus erleben, was den Umgang mit der Geschäftsordnung be­trifft –, wie die Bundesregierung mit dem Parlament, mit der Demokratie und mit dem Parlamentarismus umgeht. Nur weil diese Bundesregierung im eigenen Chaos ver­sinkt, weil sie Verhandlungen bis zum Schluss führt, weil sie nicht in der Lage ist, Ge­setzesabläufe einzuhalten, wird dieses Parlament, volkstümlich gesagt, „vergenuss­wurzelt“, hier in einer Stunde über wichtige Materien zu entscheiden. Wenn jeder Klein­betrieb, wenn jeder Unternehmer in diesem Land so ein Chaos hätte wie Sie in der Bundesregierung und in den Regierungsparteien, sehr geehrte Damen und Herren, könnte er zusperren! Jeder Haushalt hat mehr Ordnungsmäßigkeit und Gesetzmäßig­keit, jeder Hausmann und jede Hausfrau organisiert den Haushalt besser als Sie ein ganzes Land! (Beifall beim BZÖ.)

Sie von der Koalition reden heute von wesentlichen Materien wie dem UVP-Gesetz und gefährden dieses Gesetz selbst, indem Sie nicht einmal das kleine Einmaleins des Parlamentarismus, der Demokratie hier einhalten. Das erleben wir seit neun Monaten! Und – Herr Präsident, Sie werden gestatten – in einer Debatte zur Geschäftsordnung darf ich einmal aufzählen, was wir seit neun Monaten erleben, diese Abgehobenheit der großen Koalition, die seit zehn Jahren das erste Mal wieder hier Einzug gehalten hat.

Zum AUA-Unterausschuss: Die Abgeordneten haben Zeugenladungen verlangt, die Zeugen wurden dem Ausschuss verweigert, der Ausschuss ist zur Farce verkommen.


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Neue Fragen haben sich aufgeworfen. Und die AUA haben Sie jetzt selbst dadurch ge­fährdet, und zwar insofern, als sich die Europäische Kommission mittlerweile den Fra­gen der Abgeordneten im Parlament angeschlossen hat und auch noch große Fragen an Sie zu stellen hat – nur weil Sie gemeint haben, Sie vertuschen, dann wird es schon gehen. Jetzt kommen wir drauf, dass es nicht geht und dass die ganze AUA uns um die Ohren fliegt, weil Sie hier Ihre Vertuschungspolitik machen. (Beifall beim BZÖ.)

Oder: Das 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz. Kollege Kickl, Sie haben vollkommen recht: Eine Stunde vor Ausschussbeginn kommt eine wesentliche Materie wie das 3. Sozial­rechts-Änderungsgesetz in den Ausschuss (Abg. Schönpass: Sie reden bewusst die Unwahrheit!), und die Abgeordneten werden dazu vergattert, hier über wesentliche Ma­terien abzustimmen – wo wir uns bei Ihrer Pfuschpolitik heute schon sicher sein kön­nen, dass der Verfassungsgerichtshof das „heben“ wird, denn das ist Pfusch, was Sie dem Parlament hier vorlegen!

Oder: Wesentliche Anträge, die überhaupt über fünf Jahre schubladisiert wurden: Si­cherheit der österreichischen Haushalte – ein Antrag des Abgeordneten Westenthaler und weiterer Kollegen des BZÖ betreffend einbruchssicherere Gestaltung wird fünf Jahre verschoben, schubladisiert im Sicherheitsbereich.

Oder: Anträge von Seppi Bucher, unserem Klubobmann, zur Steuerreform werden fünf Jahre lang nicht einmal diskutiert, werden auf die lange Bank geschoben.

Nächstes Beispiel: Das heutige Anti-Korruptions-Gesetz wird auf die späte Mitter­nachtsstunde verschoben, damit nur die Öffentlichkeit ja nicht draufkommt, dass dieses Anti-Korruptions-Gesetz nicht einmal im Ansatz den Namen „Anti-Korruption“ verdient, weil Sie wichtige Manager von staatsnahen Betrieben, wo wirklich Korruption möglich ist, einfach ausnehmen wollen. (Beifall beim BZÖ.)

Oder: Eine Innenministerin, die im Innenausschuss ankündigt, sie macht jetzt „Mitzis Quiz“: Welche Gemeinde will in Österreich das Asyl-Erstaufnahmezentrum? – Wir fra­gen an, welche Gemeinde sich bei ihr gemeldet hat, und sie war nicht in der Lage, dem parlamentarischen Fragerecht nachzukommen und versteifte sich auf den Standpunkt: Ich sage zu euch nichts! – Ist das eine Innenministerin? Ist das der Umgang mit dem Parlament? Ist das der Umgang mit dem Nationalrat?

Oder: Das 12. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das seit drei Jahren auf seine Ratifizierung in diesem Haus wartet. Im Menschenrechtsaus­schuss werden jene Parteien, die es einfordern, volkstümlich gesagt, niedergetögelt, und es wird wieder auf die lange Bank geschoben.

Und das UVP-Gesetz ist jetzt das i-Tüpfelchen auf Ihre Art und Weise, mit dem Parla­ment umzugehen. Und ich sage Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von SPÖ und ÖVP: Wir sind nicht das Marionettentheater und das Puppentheater des Herrn Fay­mann und des Herrn Pröll! Wir sind hier ein Parlament, das nach bestem Wissen und Gewissen über wesentliche Materien der Österreicherinnen und Österreicher zu ent­scheiden hat – und keine Abstimmungsmaschinerie! (Beifall beim BZÖ.)

Wenn Sie den Parlamentarismus nicht mehr wollen, dann sagen Sie es! Dann schaffen Sie die Demokratie und das Parlament schlichtweg ab! Aber wenn Sie darauf be­stehen, dass Parlamentarismus, Demokratie und Bürgerrechte in diesem Land auch in Zukunft Geltung haben, dann werten Sie dieses Parlament endlich auf! Wir wollen klare Spielregeln, die eingehalten werden, nachvollziehbare und transparente Gesetze. Das sind gerade Sie, Herr Cap, der Sie seit 60 Jahren, glaube ich, in diesem Haus von klaren Spielregeln predigen (Heiterkeit bei der FPÖ – Zwischenrufe bei der SPÖ), diesem Haus endlich schuldig.


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Es würde Ihnen gut anstehen, Herr Cap, wenn Sie das eine oder andere Mal eine Ihrer Sonntagsreden auch umsetzen würden. Seit Jahrzehnten lähmen Sie die Politik mit Ihren Ankündigungen und waren bis heute nicht imstande, auch nur eines Ihrer Ver­sprechen gegenüber den Österreicherinnen und Österreichern umzusetzen! – Ich dan­ke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BZÖ.)

11.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

 


11.37.43

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Grosz, dass Parlamentaris­mus in Österreich nicht stattfindet, ich glaube, das erleben wir gerade heute hier bei dieser Debatte zur Geschäftsordnung.

Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, als Vorsitzender des Wirtschaftsaus­schusses meine Motive ausführen, warum ich der Meinung war, dass man die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz auch im Wirtschaftsausschuss abhandeln kann.

Es ist ja heute schon einige Male gesagt worden: Natürlich ist Umwelt/Umweltverträg­lichkeit eine Querschnittmaterie, eine Querschnittmaterie, die Wirtschaft und Umwelt gleichermaßen betrifft. Und wir haben in vieler Hinsicht hier, glaube ich, einen gelunge­nen Kompromiss gefunden, der auf der einen Seite die Umweltstandards nachweislich ausweitet – wobei man dazu sagen muss, dass gerade die Umweltstandards bisher in der Umweltverträglichkeitsprüfung auch schon weit über den europäischen Normen ge­wesen sind –, mit dem aber auf der anderen Seite auch die erforderlichen wichtigen Maßnahmen getroffen werden, damit die Wirtschaft einerseits eine gewisse Planungs­sicherheit hat und andererseits die Beschleunigung der Verfahren doch einigermaßen sichergestellt wird.

Ich habe heute vieles gehört. Ich habe gehört, dass ein Abgeordneter des BZÖ, oder besser gesagt, von den Freiheitlichen – Hofer war es –, gesagt hat, dass sich die Ver­fahren zukünftig aufgrund dieser erweiterten Standards verlängern werden. Die ande­ren wiederum, aufseiten der Grünen – und zwar Herr Kollege Kogler –, haben gesagt, die Verfahren seien viel zu kurz. – Ich glaube daher, dass diese Novelle eine wirklich gute Maßnahme ist, die uns die Verwirklichung der genannten Ziele tatsächlich ermög­licht.

Wie sieht es denn draußen in der Praxis tatsächlich aus, meine Damen und Herren? Ich habe gestern mit Herrn Schierhackl von der ASFINAG gesprochen, und wenn die­ser mir sagt, dass beispielsweise bei Straßenbauten mittlerweile mehr als 30 Prozent vom Gesamtaufwand in Umweltmaßnahmen investiert werden, dann glaube ich, dass wir in Österreich mit den Standards und mit den Maßnahmen, die wir hier anzubieten haben, absolut im europäischen Spitzenfeld liegen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn wir heute mehrfach gehört haben, in welcher wirtschaftlich schwierigen Zeit wir leben, wenn wir um jeden Arbeitsplatz kämpfen müssen, dann, meine Damen und Her­ren, ist es recht und billig, auch dafür zu sorgen, dass die Menschen unseres Landes in Beschäftigung bleiben.

Wenn Sie auch Unternehmen, die dem Staat nahestehen, wie beispielsweise der Elek­trizitätswirtschaft, Konjunkturoffensiven anbieten, dann sind auch überschaubare Maß­nahmen, gerade was die Umweltverträglichkeitsprüfung anlangt, notwendig. Man muss in diesem Zusammenhang auch sehen, dass beispielsweise für Ausbauten der Was­serkraft, für thermische Kraftwerke, für den Ausbau der Wind-, Biomasse- und Solar-


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energie insgesamt ein Rahmenplan bis 2020 in der Höhe von in etwa 13 Milliarden € zur Verfügung steht.

Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich auch der Sozialdemokratischen Partei, vor al­lem den Verhandlern, allen voran Petra Bayr, aber natürlich auch unseren Verhand­lern, dass in dieser wirklich schwierigen Materie ein entsprechender Kompromiss und Konsens gefunden wurde.

Es ist, glaube ich, wichtiger für die Menschen, dass wir entsprechende Maßnahmen anbieten, um Beschäftigung zu haben. Die Menschen und Bürger haben nichts davon, wenn wir nicht zu unserer Verantwortung stehen. Es sind hier von uns Entscheidungen zu treffen. Ich bin schon relativ lange in diesem Haus und höre immer die gleichen Vor­würfe, die Opposition sei zu wenig eingebunden. Gerade in diesem Ausschuss haben wir sehr genau darauf geachtet, dass genügend Zeit zur Verfügung steht, um diese Materie, um die Abänderungsanträge entsprechend studieren zu können. Wir haben die Sitzung unterbrochen und sie zwei Tage später, nämlich am Freitag, wieder fortge­setzt.

Wenn dann die einzige Antwort der Oppositionsparteien ist, wir nehmen an diesen Be­ratungen nicht teil, dann kann ich das eigentlich nicht verstehen, schon gar nicht, wenn man bei der Novelle des UVP-Gesetzes seine eigenen Interessen oder Gedanken ein­zubringen hat.

Wir halten es, wie gesagt, damit, dass wir die Verantwortung für den Bürger wahrneh­men und dem Populismus nicht weiter frönen wollen. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


11.43.08

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Da­men und Herren! Herr Kollege Steindl, Ihre Ausführungen dokumentieren klipp und klar, glasklar, wie notwendig unsere Einwendungen sind, wie notwendig unsere Ge­schäftsordnungsdebatte ist, wie notwendig es ist, dass wir darüber diskutieren, dass die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz regulär, das heißt, über den normalen, qualifizierten Fachausschuss, in dieses Parlament zur Beschlussfassung kommt – und nicht über den Wirtschaftsausschuss

Sie, Herr Kollege Steindl, waren nämlich in keiner Weise in der Lage, zu argumentie­ren, warum partout ein Umweltverträglichkeitsgesetz im Zusammenhang mit einem Dampfkesselbetriebsgesetz diskutiert werden muss!

Meine Damen und Herren, bei einem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geht es darum, dass Menschen, die im Umfeld von Autobahnen, im Umfeld von Flughäfen, im Umfeld von Gewerbebetrieben leben, überhaupt ihre Grundrechte geltend machen können, sprich das Grundrecht auf Schlaf, das Grundrecht auf Gesundheit. Bei einer Materie, wo es um solche Angelegenheiten geht, verschieben Sie die Debatte auf ein Nebengleis, auf ein Abstellgleis, das heißt Dampfkesselbetriebsgesetz, in einen Aus­schuss, in ein Expertengremium, das in erster Linie die Interessen der Wirtschaft im Auge hat – nicht aber das Interesse der Menschen, die betroffen sind von solchen An­lagen in ihrem Schlaf, in ihrer Gesundheit, in ihrer Lebensqualität. Betroffen davon ist natürlich auch die Umwelt.

Sie von der Koalition ziehen das auf diese Ihre Art und Weise durch – und Ihre Argu­mentation ist weder sachlich noch fachlich. Sie sagen immer nur, es geht um Arbeits­plätze, wir von den Grünen betreiben nur i-Tüpferl-Reiterei. Ja, meine Damen und Her­ren, uns geht es auch um Arbeitsplätze, um qualifizierte Arbeitsplätze.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 84

Aber Ihre Husch-Pfusch-Gesetzgebung – das neue Umweltverträglichkeitsprüfungsge­setz ist ja wieder eine Husch-Pfusch-Gesetzgebung – führt dazu, dass Vorhaben nicht regulär und ordentlich geprüft werden, sondern in schneller Manier auf die Wiese ge­stellt, den Leuten vor die Tür geknallt werden und sich im Nachhinein als höchst unwirt­schaftlich, als höchst belastend für die SteuerzahlerInnen erweisen. Und im Nachhinein zeigt sich dann auch, dass damit gar keine Arbeitsplätze geschaffen worden sind. Ich zeige Ihnen das anhand eines schlichten Beispiels, Herr Kollege.

Skylink, der Ausbau des Flughafens in Wien-Schwechat. EU-rechtlich, auch vom ös­terreichischen Recht her gesehen hätte man da eine Umweltverträglichkeitsprüfung vornehmen müssen. Sie haben es nicht gemacht. Sie haben erweitert: 22 000 Qua­dratmeter, 50 000 Quadratmeter, ja noch mehr, und es wurde immer wieder über die niederösterreichische Landesregierung versucht, eine normale Vorgangsweise, wie sie rechtlich vorgeschrieben ist, durchzusetzen, aber Sie haben es immer wieder zu ver­hindern versucht. Und was ist das Resultat? – Das Resultat ist eine Bauruine, ein Bau­stopp, eine Millionenverschleuderung und -verschwendung. Sie wissen ja selber von dieser Kostenexplosion.

Dieses Projekt, das von vornherein auf der Liste der Steuerverschwendungsprojekte stand, das haben Sie durchgesetzt – ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, ohne die Notwendigkeit, Qualität im Verfahren anzuwenden. Und gerade deswegen ist es für uns so wichtig, dass wir eine qualifizierte Herangehensweise haben, und zwar sowohl bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen als auch bei der Behandlung von Gesetzen im Parlament. Denn wenn wir schlampig sind, wenn wir Ihre Husch-Pfusch-Methoden anwenden, wenn wir Ihre geschäftsordnungswidrigen Vorgangsweisen anwenden, dann rächt sich das doppelt. (Beifall bei den Grünen.) Dann rächt sich das bei den Menschen, dann rächt sich das bei den Steuergeldern.

Deswegen: weg mit diesem Gesetz, weg mit diesem Dampfkesselbetriebsgesetz auf der morgigen Tagesordnung, hin zu einer ordentlichen Vorgangsweise!

Ich verwende zum Schluss noch einen Vergleich: Niemandem in der Bevölkerung muten Sie zu, bei einem Herzleiden statt zum Internisten in den Wirtschaftshof eines Krankenhauses oder sofort zum Produzenten eines Herzschrittmachers zu gehen. Sie sagen immer wieder, die Menschen sollen zum dafür zuständigen Arzt gehen. Beim Umweltverträglichkeitsgesetz wenden Sie genau diese Methode an: weg vom Arzt, hin zum Mechaniker, zum Hersteller von irgendwelchen Produkten. Das muss doch jeder begreifen, dass diese Vorgangsweise nicht nur ein Gewaltstreich gegen die Demokra­tie, gegen die Spielregeln ist, sondern auch in der Qualität, in der Sache völlig kontra­produktiv ist. (Beifall bei den Grünen.)

11.48


Präsident Fritz Neugebauer: Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die den Einwendungen Rechnung tragen wollen, das heißt die Absetzung des Tagesordnungspunktes 11 betreffend Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsgesetz geändert wird, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Minderheit.

Es bleibt bei der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung für die heutige Sitzung.

Fristsetzungsantrag

 


Präsident Fritz Neugebauer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Dr. Walser beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Bericht-


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erstattung über den Antrag 644/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und Bundesgesetz, mit dem das Bundesge­setz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden, eine Frist bis zum 9. Juli 2009 zu setzen.

Es liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.

Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden.

Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfol­gen.

11.49.31Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Fritz Neugebauer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 2494/J bis 2630/J;

Schriftliche Anfrage an die Präsidentin des Nationalrates: 24/JPR;

2. Anfragebeantwortungen: 1721/AB bis 2008/AB;

Austauschseite zur Anfragebeantwortung: Zu 1822/AB;

Anfragebeantwortungen (Präsidentin des Nationalrates): 9/ABPR und 10/ABPR;

3. Initiativanträge: Zurückziehungen: 521/A(E) und 592/A(E);

4. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (UVP-G-Novelle 2009) (236 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (237 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen geändert wird (238 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (292 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert werden (312 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz und das Abfallwirtschaftsge­setz 2002 geändert werden (Bergbauabfallgesetz) (313 d.B.);

5. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:

Berichtigung zum Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2007 (Zu III-1 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg Mai 2009, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 17 BA);


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Immunitätsausschuss:

Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (111 Hv 52/09v) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek wegen des Verdachtes der strafbaren Handlung nach §§ 111 Abs. 1 und 2 sowie 152 Abs. 1 StGB,

Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (095 Hv 20/09w) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen nach §§ 111 Abs. 1 und 2 sowie 152 StGB;

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 28 betreffend „Mobilfunk-Haftungsfonds für gesundheitliche Folgeschäden“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Petition Nr. 29 betreffend „Lärmschutz ÖBB im Wipptal“, überreicht vom Abgeordneten Hermann Gahr,

Petition Nr. 30 betreffend „Finanzielle Absicherung von ‚147 – Rat auf Draht‘“, über­reicht von der Abgeordneten Angela Lueger,

Bürgerinitiative Nr. 9 betreffend „Anti-Mobbing-Gesetz“,

Bürgerinitiative Nr. 10 betreffend „Definition von Service- und Signalhunden im Bun­desbehindertengesetz (analog zu § 39a BBG, BGBl. 177/99 – Definition von Blinden­führhunden)“,

Bürgerinitiative Nr. 11 betreffend „die ngo-freundliche Änderung der Paragra­phen 278 ff StGB und die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsaus­schusses zur Untersuchung der Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden im Falle der am 21. Mai 2008 verhafteten TierschützerInnen“;

Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiati­ven an andere Ausschüsse:

Gesundheitsausschuss:

Petition Nr. 10 betreffend „Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung (BGBl II Nr. 486/2004)“, überreicht vom Abgeordneten Dietmar Keck;

Verfassungsausschuss:

Petition Nr. 19 betreffend „Kinderrechte in die Bundesverfassung – initiiert von den oö. Kinderfreunden“, überreicht von den Abgeordneten Sonja Ablinger und Mag. Kurt Gaßner,

Bürgerinitiative Nr. 4 betreffend „Tierschutz als Rechtsgut im Verfassungsrang“;

Verkehrsauschuss:

Petition Nr. 9 betreffend „Änderung § 24 StVO – Lkw-Parken im Wohngebiet“, über­reicht vom Abgeordneten Dietmar Keck;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/7 (III-73 d.B.).

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen mit der Regierung der Russischen Föderation zum Ab­schluss eines Protokolls zur Abänderung des am 13. April 2000 unterzeichneten Ab-


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kommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 10/2003,

Aufnahme der Verhandlungen mit der Französischen Republik zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 26. März 1993 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 613/1994,

Aufnahme der Verhandlungen mit dem Königreich Belgien zum Abschluss eines Proto­kolls zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Ge­werbesteuern und der Grundsteuern, BGBl. Nr. 415/1973,

Aufnahme der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 30. April 1969 un­terzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinde­rung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen, BGBl. Nr. 390/1970,

Aufnahme der Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 24. August 2000 unterzeichneten Abkom­mens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen.

*****

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 4 und 5, 6 und 7, 9 und 10, 14 und 15, 16 bis 18 sowie 19 und 20 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Einwendungen? – Werden nicht erhoben. Wir können daher so vorgehen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Fritz Neugebauer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestal­tung und Dauer der Debatten erzielt. Es wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen.

Es ergeben sich folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP je 122 Minuten, FPÖ 108 Minu­ten, BZÖ und Grüne je 95 Minuten.

Die Frau Präsidentin hat bereits mitgeteilt, dass die Debatte bis 13 Uhr vom ORF live übertragen wird.

Wir haben hiezu folgende Redeordnung vereinbart: Ursprünglich waren 11 Minuten vorgesehen, wir sind im Zeitverzug. Nach Rücksprache mit den Klubverantwortlichen beträgt die Redezeit pro Fraktion 9 Minuten. Ein Regierungsmitglied mit 10 Minuten, eine zweite Rednerrunde, ein weiteres Regierungsmitglied mit 8 Minuten, wobei ich die Herren auf der Regierungsbank bitte, sich sehr kurz zu fassen.

Der vorsitzführende Präsident wird dann vor Beginn der letzten Runde nach Rückspra­che mit den Klubvorsitzenden die Redezeit zu gleichen Teilen verteilen.


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Es besteht Einvernehmen darüber, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach der Fernsehübertragung aufgerufen werden.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit angenommen.

11.51.261. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (229 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz – ULSG) erlassen wird und das Inter­bankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bundeshaus­haltsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert wer­den, und über den

Antrag 434/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Unternehmensfinanzierungsrettungspaket (284 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache. – Bitte.

 


11.52.08

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär – ein zweites Regierungsmitglied ist ja noch nicht anwe­send –! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines muss man ja dieser Bundesre­gierung lassen: Sie hat wirklich ein sagenhaftes „Talent“. Alles, was diese Bundesre­gierung angreift, geht gehörig schief und wird falsch gemacht! Und das zeigt sich auch wieder an dem heute vorliegenden Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz, das zwar auf den ersten Blick ganz nett aussieht, aber auf den zweiten Blick genau das Gegen­teil davon ist, das leider Gottes sehr schlecht ist; ich werde dann darauf zu sprechen kommen.

Man schichtet 10 Milliarden € aus dem Haftungsrahmen des Bankenpakets für Staats­garantien um. So weit, so gut. Und jetzt kommt schon das erste Problem: Umgeschich­tet wird nämlich nur zugunsten von Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern. Ja, bitte, was heißt denn das?! Die kleineren und mittleren Unternehmen sind also wieder ein­mal ausgenommen von diesem Gesetz, die lässt man einmal mehr außen vor. Sie las­sen die kleineren und mittleren Unternehmen – hier dokumentiert – wieder einmal im Stich. (Beifall bei der FPÖ.)

In den Erläuterungen zu diesem Gesetz ist sogar ausdrücklich festgehalten, dass klei­nere und mittlere Unternehmen ausgeschlossen sind.

Das zweite Problem ist, dass dieses Gesetz nicht einmal der heimischen Industrie hel­fen wird. In Wirklichkeit handelt es sich hiebei nämlich nur um eine Alibiaktion, um das Restrisiko der Wiener Großbanken und der Großbanken Österreichs zu minimieren. Das steckt dahinter.

Mit anderen Worten: Die Bundesregierung hilft einmal mehr Konrad und Co in dieser Republik, aber nicht den kleineren und mittleren Unternehmen und nicht denen, die es brauchen würden, nämlich der Wirtschaft. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 89

Man sichert Konrad und Co ab, also genau jene Herrschaften, die mit ihrer Casino-Mentalität an dieser Entwicklung und Krise, die wir heute vorfinden, kräftig Mitschuld haben und dazu beigetragen haben.

Was Sie hier präsentieren, ist im Grunde ein zweites Bankenrettungspaket unter dem Vorwand, der Wirtschaft helfen zu wollen, aber in Wirklichkeit verteilen Sie das Geld mit vollen Händen weiter in Richtung Banken.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass Unternehmen, die Partnerunter­nehmen im Finanzsektor haben oder mit Unternehmen des Finanzsektors als verbun­denes Unternehmen in Beziehung stehen, sehr wohl diese Haftung in Anspruch neh­men können. Wenn man böswillig wäre – wir sind ja nicht böswillig, aber wenn man böswillig wäre –, könnte man ja fast meinen, dass der Herr Finanzminister da wieder einmal einen ganz speziellen Mischkonzern besonders bedacht hat, nämlich einen Mischkonzern, dessen Name mit „Raiff“ anfängt und mit „eisen“ endet. Sprich: Das Giebelkreuzregime steht wieder einmal ganz, ganz prominent in der Interessenlage dieses Gesetzes und ist darin auch zu finden. Dieses Gesetz kann man und muss man deshalb auch als reinen Pfusch bezeichnen.

Wir wollen eine Vergabe von Staatshaftungen für die österreichische Industrie nur unter gewissen Voraussetzungen. Das war ja auch das, was der ehemalige Finanzmi­nister Molterer hier von der Regierungsbank aus einmal versprochen hat, und bis heute ist dieses Versprechen nicht eingehalten worden, dass gewisse Voraussetzungen zu erfüllen sind.

Die Voraussetzungen sind von unserer Seite klar definiert, nämlich eine verpflichtende Bilanzkontrolle durch den Rechnungshof. Wir wissen ja aus leidvoller Erfahrung, dass es die eine oder andere Bank gibt, wo die Bilanzen nicht unbedingt korrekt waren und wo es auch zu Verurteilungen gekommen ist.

Weiters braucht es ein Verbot von Staatshaftungen zum Stopfen der Spekulationslö­cher im Osten oder auch sonst wo. Auch das fehlt genau in diesem Bereich.

Ebenso verlangen wir eine Zweckbindung der Staatshaftung zur Stärkung des österrei­chischen Arbeitsmarktes. Auch das ist von der Bundesregierung nicht definiert. Und in jenen Betrieben, die die Staatshaftung in Anspruch nehmen, muss es eine Deckelung der Managergehälter in Höhe des Einkommens des Bundeskanzlers geben. Da geht es um Steuergeld, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Wir Freiheitlichen wollen eine Staatshaftung auch für KMUs, für kleinere und mittlere Unternehmen, denn die kleinen und mittelständischen Unternehmen sind nun einmal die Seele und der Motor unserer Wirtschaft. Sie tragen den Hauptanteil der österreichi­schen Arbeitsplätze mit 60 Prozent, und sie bilden 70 Prozent aller Lehrlinge in Öster­reich aus. Und die lassen Sie von der ÖVP im Stich! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie von der ÖVP lassen die kleineren und mittleren Unternehmer im Stich. Die ÖVP ist keine Wirtschaftspartei mehr in diesem Land, sondern sie ist eine Banken- und Indus­triepartei geworden! Das ist die Realität. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Regierung muss endlich mit dieser schäbigen Behandlung des Mittelstands auf­hören. Sorgen Sie endlich dafür, dass die kleineren und mittleren Unternehmer leichter zu günstigen Krediten kommen, und hören Sie endlich auf, den Großbanken das Geld in den Rachen zu werfen! (Beifall bei der FPÖ.)

11.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 90

11.57.46

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, was soll ich zu meinem Vorredner, dem Kollegen Strache, sagen? (Abg. Strache: Recht müssen Sie mir ge­ben!) Ich sage, in jedem Parlament der Welt ist es so: Es ist das Vorrecht der Oppo­sition, alles zu kritisieren, alles besser zu wissen, überall das Oberg’scheiterl zu spie­len, aber nichts verantworten zu müssen. In jedem Parlament der Welt ist es so, Herr Kollege Strache – und warum soll es bei uns anders sein? (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Sie brauchen nur unsere Anträge anzunehmen!)

Ich orte nur einen Unterschied, Herr Kollege Strache: Während man in vielen Ländern von der Arroganz der Macht spricht, stelle ich hier bei uns eine Arroganz der Minder­heit fest. Das ist sehr deutlich zu spüren. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

Aber nun zum Gesetz selbst, meine Damen und Herren.

Wir beschließen mit diesem Gesetz einen weiteren wichtigen Baustein im Rahmen einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung jener Rezession, die eine globale ist und die stärkste seit den letzten 80 Jahren; ein Gesetz, das eine konsequente Fortführung jener Pakete ist, die wir bereits beschlossen haben – Konjunkturpaket I, Konjunkturpa­ket II, Arbeitsmarktpaket I, Arbeitsmarktpaket II, Steuersenkungspaket, Bankenpaket –, eine sehr konsequente Fortführung der Strategie Stabilisierung der Finanzmärkte, aber auch der Strategie Impulse für Wachstum und Beschäftigung.

Es waren die Experten des Währungsfonds, die vor zwei Wochen im Parlament waren und mit den Fraktionsführern des Finanzausschusses diskutiert und gesagt haben, Ös­terreich habe rechtzeitig die richtigen Maßnahmen zur Krisenbekämpfung beschlos­sen – ein Kompliment für die Regierung, ein Kompliment für die Mehrheit in diesem Parlament, für all jene, die hier zugestimmt haben.

Aber es ist richtig, wir haben ein Problem: Wir haben das Problem, dass insbesondere auf Grund der prozyklischen Wirkung von Basel II – Basel II regelt die Eigenkapital­vorschriften der Banken – bei einer Wirtschaftskrise die Banken genötigt sind, mehr Eigenkapital zu bilden. Das fehlt natürlich für die Kreditvergabe. Daher haben wir die­sen Weg gewählt, dass jene Unternehmen, die Großkredite längerfristig brauchen, die­se auch bekommen, denn da gibt es wirklich Probleme. Wir haben keine Kreditklemme bei den Klein- und Mittelbetrieben. In meinem Wahlkreis Waldviertel haben die Spar­kassen in Pressegesprächen darauf hingewiesen: Es ist Liquidität vorhanden – kommt, ihr bekommt die Kredite! Aber bei großvolumigen langfristigen Sachen gibt es Proble­me. Daher dieses Gesetz.

Herr Kollege Strache, da Sie, genauso wie Ihre Kollegen im Finanzausschuss, hier ver­suchen, Groß und Klein auseinanderzudividieren: Wir werden nicht zulassen (Abg. Strache: Sie kümmern sich nicht um die Kleinen! Sie lassen die Kleinen und Mittleren im Stich!), dass Groß und Klein auseinanderdividiert wird, und zwar aus folgendem Grund: Wir haben in Österreich schätzungsweise 180 bis 200 Leitbetriebe; Leitbetrieb heißt: hohe Wertschöpfung, hoher Forschungsaufwand, hohe Arbeitsplatzsicherheit. 103 davon wurden vom Industriewissenschaftlichen Institut vor einem Monat unter­sucht. Ergebnis: Diese 103 Leitbetriebe haben ein Netzwerk von 95 000 Klein- und Mittelbetrieben als Zulieferer. In diesen Klein- und Mittelbetrieben, die die Zulieferer für die industriellen Leitbetriebe sind, sind 300 000 Arbeitsplätze gesichert. Also hören Sie auf mit dieser Polemik betreffend Groß und Klein. (Abg. Strache: Die kleinen und mitt­leren Unternehmen lassen Sie im Stich! Das ist das Problem!)

Außerdem, Herr Kollege Strache – Sie haben leider nicht zugestimmt –, haben wir schon im Vorjahr eine Mittelstandsmilliarde beschlossen, um speziell den KMUs zu hel­fen. Und das funktioniert! (Abg. Strache: Das war ein Minimundus-Paket! – Abg. Bu-


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cher: Das funktioniert nicht!) Wenn es Fälle gibt, Herr Kollege Bucher, dann nennen Sie die Einzelfälle! Wir sind bereit, jedem Einzelfall nachzugehen. Legen Sie die Ein­zelfälle auf den Tisch! Mag sein, dass da oder dort, wo Menschen arbeiten, auch Feh­ler passieren. Legen Sie diese Einzelfälle konkret auf den Tisch und versuchen Sie nicht ständig, mit Pauschalverdächtigungen, das funktioniere nicht, politisches Klein­geld zu wechseln! (Beifall bei der ÖVP.)

Noch einmal: Eine erfolgreiche Politik – ein Gesetz, das in jenen Bereichen, wo wir heute zugegebenermaßen noch Probleme haben, diese lösen wird.

Herr Kollege Strache, ich weiß, dass Ihr Leibthema die Ausländerfrage ist. Ich würde vorschlagen: Bleiben Sie bei der Ausländerfrage! Spielen Sie nicht den Ober-National­ökonomen! Das passt nicht zu Ihnen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Aber kommen S’, Herr Stummvoll, seien S’ nicht peinlich!)

12.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bucher. – Bitte.

 


12.01.48

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Kollege Günter Stummvoll, weil du gerade von Arroganz gespro­chen hast: Wo ist der Herr Finanzminister? Warum interessiert es den Herrn Finanz­minister nicht, was wir zu diesem Gesetz zu sagen haben? (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Mag. Kogler: Der ist nie da!)

Da du, Kollege Stummvoll, von Arroganz gesprochen hast: Warum vertagt Ihr jedes Mal unsere Anträge, alle Anträge, die von der Opposition gestellt werden? Alle Oppo­sitionsparteien bemühen sich, Vorschläge einzubringen, und diese werden jedes Mal systematisch in allen Ausschüssen vertagt. Das ist Arroganz, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeord­neten der FPÖ.)

Dieses Gesetz, das die Liquidität der Unternehmen stärken soll, ist ein Gesetz für Kon­zerne und für Banken. Das ist richtig, und das ist so! (Neuerlicher Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.) Das ist nicht zu leugnen. Wenn Sie wirklich auf Ihre Fah­nen schreiben, dass Sie die kleinen und mittelständischen Unternehmen und ebenso die Einpersonengesellschaften vertreten, dann tun Sie einmal etwas für diese! Aber Sie machen nichts dergleichen. (Abg. Strache: Der Konrad ist der Einzige, der vertreten wird! – Abg. Mag. Kogler: Hochzinspolitik!)

Auch die Wirtschaftskammer hat sich längst davon verabschiedet, die Interessenvertre­tung zu spielen. Sie tut nichts! Sie macht nur eines: die Absicherung ihrer Pfründe. Mit 20 Prozent der Macht des Wirtschaftsbundes vereinnahmen Sie 100 Prozent der Wirt­schaftskammer. Das ist alles, was Ihnen gelingt! Ansonsten leisten Sie keine Standes­vertretung für die mittelständische Wirtschaft. (Beifall beim BZÖ.)

Die Regierung hat die Wirtschaftskammer ruhig gestellt, indem Sie gesagt hat: Ihr seid jetzt eine Selbstverwaltungskörperschaft, verfassungsrechtlich abgesichert, ihr be­kommt eine Internationalisierungsoffensive und eine Prämie, durch die ihr ein bisschen Geld erhaltet, aber lasst uns mit euren Vorschlägen in Frieden!

Das ist nicht der richtige Weg, weil die Wirtschaftskammer da als eigentliche Interes­senvertretung völlig versagt.

Wir brauchen endlich einmal eine Befreiung der Wirtschaft in Österreich – eine Befrei­ung von der Bürokratie, von der Steuerlast und von der Zwangsmitgliedschaft. Das wäre in Österreich endlich einmal für die klein- und mittelständische Wirtschaft notwen­dig! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 92

Was machen Sie stattdessen? – Sie retten die Banken großzügig mit 100 Milliarden €. Es profitieren nur die Banken vom Maßnahmenpaket.

Erinnern wir uns doch an die Auflagen! Was haben wir gesagt? – Der Rechnungshof soll prüfen, inwieweit die Auflagen, die wir gemacht haben, auch tatsächlich umgesetzt werden. Nichts davon ist bis heute geschehen!

Wir haben gesagt, wenn eine österreichische Bank vom Steuerzahler Eigenkapital in Anspruch nimmt, dann muss das Doppelte davon in die Kreditwirtschaft, in die Real­wirtschaft fließen. Nichts davon passiert! Die Kredite fließen nicht, die mittelständische Wirtschaft, die kleinbetriebliche Struktur in Österreich wartet noch immer auf die Kre­dite und niemand in dieser Republik darf das überprüfen, auch der Rechnungshof nicht. Niemand in dieser Republik übt die Kontrolle aus und gibt uns Sicherheit und Ge­währ dafür, dass das, wofür wir hier alle im Hohen Haus zu 100 Prozent eingestanden sind, auch wirklich erfüllt wird. Das ist eine Farce, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Mag. Kogler: Jawohl! Völlig richtig!)

Die Banken gehen her, nehmen das Geld der österreichischen Wirtschaft, gehen damit in den Osten und geben dort das Geld für Kredite aus, nämlich 300 Milliarden €. Das ist der Punkt! Die österreichische Wirtschaft ist bei Krediten ausgehungert worden. Es gibt in Österreich eine Kreditklemme, die ist nicht zu leugnen, und da kann der Pröll hundert Mal im Ausland sagen, in Österreich gebe es keine Kreditklemme, nur weil er als Finanzminister keine Kreditklemme zu erleiden hat und vielleicht sein Onkel auch nicht.

Die österreichische Wirtschaft leidet nach wie vor daran, dass sie von den Banken kei­ne Kredite erhält, weil die Banken viel zu hohe Bedingungen stellen, weil sie auch einen viel zu hohen Risikoaufschlag verrechnen, nämlich von über 3 Prozent. Das ist unzumutbar! Warum soll die kleine und mittelständische Wirtschaft in Österreich, war­um sollen die österreichischen Steuerzahler dafür büßen und haften, dass die öster­reichischen Banken 300 Milliarden an Krediten im Osten vergeben haben? Das sieht niemand in dieser Republik ein! (Beifall beim BZÖ.)

Da Herr Kollege Stummvoll gesagt hat: Wir haben eh schon etwas getan über die austria wirtschaftsservice!, darf ich ihm sagen: Das Problem ist, dass wir dort Garan­tien zur Verfügung gestellt haben, jedoch die Banken die Kreditanträge von den Betrie­ben nicht weitergeben. Sie verlangen 1,2 Prozent Aufschlag oder Bearbeitungsgebühr, und selbst das ist ihnen zu wenig. Das ist das Problem! Daher ist es ineffektiv, was Sie da unternommen haben, um die Kreditklemme aufzulösen. (Beifall beim BZÖ.)

Mit welcher Arroganz – weil hier vorhin das Wort „Arroganz“ gefallen ist – die Banken mit ihren Kunden umgehen, das zeigt die Kommunalkredit, die wir im letzten Jahr ge­rettet haben, wo wir eine Notverstaatlichung gemacht und 1,2 Milliarden an Haftung übernommen haben. Wissen Sie, was die Kommunalkredit an einen ihrer eigenen Kun­den schreibt? Ich zitiere:

Sehr geehrter Herr Mag. Pichler! 2008 war für uns das bisher erfolgreichste, aber gleichzeitig auch ein sehr herausforderndes Jahr. – Zitatende.

Das Jahr 2008, in dem die Kommunalkredit pleitegegangen ist, war für sie das erfolg­reichste Jahr! Das ist ein Beispiel für Arroganz, die nicht mehr zu überbieten ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Wir stehen ganz klar auf dem Standpunkt: Wir brauchen endlich eine Lockerung von Basel II. Was hat man uns nicht alles hier im Hohen Haus versprochen, dass Basel II, diese strengen Kreditrichtlinien nicht angewendet werden bei Krediten bis 1 Million €.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 93

Von all dem ist heute nicht mehr die Rede, im Gegenteil: Der kleinen und mittelständi­schen Wirtschaft werden diesbezüglich ganz strenge Kreditrichtlinien auferlegt!

Das ist der falsche Weg! Dort sollten wir lockern und bei den Systembanken mit stren­geren Richtlinien ansetzen, damit dort die Kontrolle auch wirklich greift. Der umge­kehrte Weg von Basel II wäre der richtige! (Beifall beim BZÖ.)

Herr Finanzminister, meine Herren Staatssekretäre, kümmern Sie sich endlich um die kleine und mittelständische Wirtschaft, kümmern Sie sich um die Einpersonengesell­schaften, denn sie sind letztendlich das Fundament, das wir brauchen, wenn wir wieder zu mehr Wachstum in Österreich kommen wollen! (Beifall und Bravorufe beim BZÖ so­wie Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


12.07.38

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Staats­sekretäre! Das vorliegende Gesetz, das von den Oppositionsparteien so vehement ab­gelehnt wird, ist eine Anpassung dessen, was wir mit dem Bankenpaket im Vorjahr ge­macht haben. Die ursprüngliche Auslegung war folgende: Wir bewahren die österrei­chischen Banken in der schwersten Krise seit 80 Jahren davor, dass die Anlegergelder verlorengehen, wir sorgen dafür, dass die Banken funktionsfähig bleiben.

Wir haben hier im Hohen Haus erreicht – das war in der Regierungsvorlage noch nicht enthalten –, dass auch die Bedingung aufgenommen wurde, dass genügend Kredit gegeben wird. Damals haben alle zugestimmt, und wir haben gesagt: Wir schauen uns das ganz genau an! (Abg. Scheibner: Wie lange wollen Sie noch schauen?) Auch der Präsident der Wirtschaftskammer Leitl hat damals gesagt: Wir werden ein Monitoring machen und schauen uns das an!

Der Erkenntnisstand ist der – schon im Jänner hat sich das gezeigt –, dass wir bei langfristigen und größeren Finanzierungen weiterhin Probleme haben, weil die Umset­zung des Bankenpakets nicht entsprechend schnell funktioniert, und zwar nicht wegen der österreichischen Politik, die hat schnell und prompt reagiert, nicht wegen des öster­reichischen Parlaments, das hat schnell und rasch gehandelt, sondern deshalb, weil das Beihilfenverfahren in der EU und die Abstimmung in Europa so lange dauert, aber auch deshalb, weil sozusagen das Auftauen der internationalen Märkte nicht schnell genug funktioniert.

Ich habe daher bereits am 12. Jänner gefordert – damals noch mit viel Kritik bedacht –: Machen wir doch für die großen Unternehmen so etwas, wie wir es für die Kleinen be­reits im Oktober mit dem KMU-Paket I beschlossen haben, nämlich: Stellen wir mit direkter öffentlicher Haftung sicher, dass die Finanzierung kommt!

Jetzt haben wir diesen Vorschlag heute als Vorlage hier, und ich verstehe überhaupt nicht, wie Sie einem solchen Gesetz, das vernünftig und richtig ist, Ihre Zustimmung verweigern können! (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir brauchen Kreditlinien, und wir müssen sicherstellen, dass auch große Unterneh­men, die Tausende Arbeitsplätze in Österreich halten, die Finanzierung bekommen. Aber wenn ich jetzt das Argument höre, die Kleinen bekämen die Finanzierung nicht, dann muss ich schon sagen: Bitte, gehen Sie einmal mit der Wirtschaft zur aws und schauen Sie sich an, was wir geboten haben! Sie haben doch selbst diesem Gesetz zugestimmt, wo Folgendes enthalten ist: 2 Prozent Zinsen, ERP-Kleinkredite, ein Jahr rückzahlungsfrei, fünf Jahre Rückzahlung (Abg. Strache: Die Kleinen kriegen keine


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 94

Kredite!), Haftentgelt für KMUs: 0,4 Prozent. (Abg. Strache: Das ist ein Unsinn, den Sie da verzapfen!)

Das ist viel niedriger als bei diesem Gesetz, aber hier können wir es wegen des Bei­hilfenrechts nicht günstiger regeln. Die großen Unternehmen zahlen bis zu 4,5 Prozent Haftentgelt. Wir begünstigen damit die KMUs – und Sie wollen sie in das vorliegende Gesetz einbeziehen, einer schlechteren Regelung unterwerfen. Informieren Sie sich vorher, bevor Sie so etwas hier vertreten!

Wir haben für die KMUs eine gute Regelung gemacht, und wir machen jetzt eine gute für die Großen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was die Basel-II-Sache betrifft, haben Sie recht, dass wir das angehen müssen; Herr Kollege Stummvoll hat ja schon darauf hingewiesen. Wir müssen Basel II die Zähne ziehen. (Abg. Scheibner: Warum tun Sie dann nichts?) Wir tun das! (Abg. Scheibner: Ja wann denn?) Ich bin auch nicht der Glücklichste, wenn der Finanzminister nicht gleich handelt. Aber wir sind auf einem guten Weg mit diesem Gesetz, alles zu ma­chen, damit die Unternehmen überleben. Das ist ein guter Weg, den wir da gehen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichten­ecker. – Bitte.

 


12.11.08

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Her­ren Staatssekretäre! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, das 100 Mil­liarden € schwere Bankenpaket hat ein Ziel gehabt, nämlich die Wirtschaft, die Unter­nehmen mit ausreichend Kapital zu stärken, ihnen dieses zur Verfügung zu stellen.

In meinen Gesprächen mit den Unternehmen quer durch die Branchen – beginnend bei den Ökowirtschaftsunternehmen, über die Holzindustrie, bis hin zu den metallverarbei­teten Betrieben – höre ich Folgendes: Wir haben eine Kreditklemme! – Ganz klar defi­niert. Das sagen gut gestellte Unternehmen, die gut im Rennen sind und gute Poten­tiale haben; selbst diese klagen.

In Anbetracht dieser Erfahrungen der österreichischen Firmen glaube ich, dass es ein wichtiger und kluger Schritt ist, 10 Milliarden aus dem Bankenpaket herauszunehmen und für Haftungen den Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Frage ist allerdings: Unter welchen Bedingungen?

In dieser Beziehung ist, meine ich, beim Beschluss des Bankenpaketes im Herbst ein schwerer Fehler passiert. Das Ganze ist im Wesentlichen ohne Auflagen und ohne Be­dingungen über die Bühne gegangen. Diesen Fehler, Herr Stummvoll und Herr Matz­netter, sollten wir heute nicht noch einmal machen!

Sie kommen heute mit einer Gesetzesvorlage, bei der letzte Woche im Ausschuss dar­auf hingewiesen wurde, dass es gleichzeitig auch eine Richtlinie geben wird, doch diese Richtlinie fehlt heute. Diese Richtlinie ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhanden.

Herr Staatssekretär Lopatka, Sie waren es doch, der das letzte Woche im Finanzaus­schuss versprochen hat. Daher stellt sich die Frage: Wie steht es nun mit Ihrem Ver­sprechen, warum ist diese Richtlinie heute nicht da?

Wenn Sie das mit der Absicht vergleichen würden, ein Auto zu kaufen, dann würde sich das so darstellen: Sie gehen zum Autohändler und sagen, Sie möchten ein gut funktionierendes Auto, und es wird Ihnen eines gebracht, das schön schwarz lackiert ist, mit einem roten Dach, vier Räder dran, der Motor passt. Aber was fehlt diesem Auto? – Das Lenkrad und die Bremse, also etwas, womit Sie bestimmen können, in


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 95

welche Richtung es gehen soll, und die Bremse, die sie in Notfällen ziehen können. Ähnlich ist es heute bei dem vorliegenden Gesetz.

Dieses Gesetz braucht Auflagen und Richtlinien, und das fehlt zu unserem großen Be­dauern. Wir halten es für wichtig, jetzt, in dieser sehr schwierigen Situation, den Unter­nehmen Haftungen zur Verfügung zu stellen und damit Arbeitsplätze zu sichern.

Ich glaube, dass es auch ein wesentlicher Punkt ist, ein Signal an all jene zu geben, die jetzt in Kurzarbeit sind, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder schon arbeitslos sind. Wir halten es für wichtig, dass klar definiert wird, dass es während der Haftungs­laufzeit keine Boni-Zahlungen für Führungskräfte gibt.

Das ist ein wichtiger Punkt, genauso wie es ein wichtiges Anliegen von uns ist, dass man die Gewinnausschüttungen in dieser Zeit begrenzt – zu Recht begrenzt. Die Ge­winne sollten in so schwierigen Zeiten wie diesen im Unternehmen verbleiben, dort die Eigenkapitalbasis stärken, dort in Investitionen fließen und damit Arbeitsplätze sichern. (Beifall bei den Grünen.)

In dieser vorliegenden Gesetzesmaterie fehlt auch die Absicherung einer größtmögli­chen Arbeitsplatzgarantie. Das wäre jetzt notwendig! Man kann nicht hergehen, ein Gesetz in dieser Form beschließen und dabei keinen Bezug auf die Arbeitsplätze neh­men, denn die müssen jetzt im Zentrum stehen.

Wenn gefordert wird, Unternehmen müssen 250 Mitarbeiter und mehr haben, damit sie Haftungen bekommen, dann stellt sich schon die Frage: Was tun Sie denn mit den Unternehmen, die zu den Leitbetrieben gehören, aber 220 Mitarbeiter, also weniger als gefordert haben und deswegen nicht gefördert werden?

Gehen Sie doch mit dieser Regelung ein wenig flexibler um, lassen Sie doch diese Grenze fallen! Finanzminister Pröll hat nach dem Ministerrat am 16. Juni ganz klar gesagt: Diese Haftungen sind für mittelständische Unternehmen und für große Unter­nehmen! Mittelständische Unternehmen, meine Damen und Herren, sind – und Sie wissen das genau! – Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern. Also müssen Sie auch hier den richtigen Schritt setzen!

Ich meine, allen von uns ist klar, dass mit Steuergeldern verantwortungsvoll und sorg­sam umgegangen werden muss, und ein verantwortungsvoller und sorgsamer Umgang mit Steuergeldern heißt auch, dass die Unternehmen Auflagen zu erfüllen haben. Doch genau das vermissen wir in diesem Gesetz! Daher bringen ich jetzt einen Abände­rungsantrag ein, der diese Forderungen enthält und die groben Mängel behebt.

In diesem Sinne, geschätzte Damen und Herren von der Regierung und von den Re­gierungsparteien: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Stimmen Sie unserem Antrag heute zu! (Beifall bei den Grünen.)

12.16


Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, in den Kernpunkten erläutert und wird an die Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Lichtenecker, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Finanz­ausschusses über die Regierungsvorlage (229 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bun­desgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Unternehmensliquiditäts­stärkungsgesetz – ULSG) erlassen wird und das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzge-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 96

setz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundesgesetz, mit dem das Bun­desfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden

und über den Antrag 434/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend eines Unternehmensfinanzierungsrettungspaketes (284 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (229 d.B.): Bundesge­setz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Un­ternehmensliquiditätsstärkungsgesetz – ULSG) erlassen wird und das Interbankmarkt­stärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmen­gesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden

und über den Antrag 434/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend eines Unternehmensfinanzierungsrettungspaketes (284 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 wird in §2 (1) Ziffer 4 ersatzlos gestrichen. Die bisherigen Ziffern 5 und 6 erhalten die Bezeichnungen der Ziffern 4 und 5

2. In Artikel 1 lautet §4 (8):

„(8) Der Bundesminister für Finanzen bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundes­kanzler mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates durch Verordnung Richtlinien, nach denen Haftungen gemäß § 1 übernommen werden können. Diese Richtlinien legen nähere Bestimmungen über den Nachweis der Voraussetzungen für die Haftungsübernahme, die Bedingungen und Auflagen, die Anwendung der Haf­tungsquoten, die Risikoklassen und das Entgelt für Haftungen nach diesem Bundesge­setz fest. Dabei sind insbesondere Regelungen vorzusehen, die

1. die Festlegung des Auswahlverfahren,

2. die Festlegung der Auswahl- und Beurteilungskriterien,

3. die Ausschöpfung sonstiger Möglichkeiten zur Eigen- und Fremdfinanzierung durch das begünstigte Unternehmen,

4. die für Bund gegenüber dem Kreditgeber vorrangige Sicherstellung,

5. die Verwendung der durch die Haftungsübernahme erhaltenen Mittel,

6. die Bedachtnahme auf die Erhaltung der Arbeitsplätze,

7. das Auskunfts- und Einsichtsrecht des Bundes und ein regelmäßiges Monitoring der antragstellenden Unternehmen durch Informationspflichten.

8. die Nichtgewährung von erfolgsabhängigen Prämien für Führungskräfte des eine Haftung in Anspruch nehmenden Unternehmens während der Laufzeit

9. die Beschränkung von Gewinnausschüttungen an Eigentümer während der Laufzeit der Garantie

10. die Rechtsfolgen für den Fall der Nichteinhaltung von Auflagen

betreffen.“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 97

3. In Artikel 1 wird in § 4 folgender Absatz 11 angefügt:

„(11) Über das Ausmaß der auf Grund dieses Bundesgesetzes übernommenen Haftun­gen, die langfristigen beschäftigungspolitischen Auswirkungen, über die Abwicklung der infolge Inanspruchnahme von Haftungen geleisteten Zahlungen und Rückflüsse sowie über übernommene Garantien hat der Bundesminister für Finanzen dem Haupt­ausschuss halbjährlich schriftlich zu berichten. Über die Tätigkeit des Beirates gemäß § 6 hat der Bundesminister für Finanzen dem Hauptausschuss jährlich einen Bericht vorzulegen, der nach Kenntnisnahme vom Bundesministerium für Finanzen veröffent­licht wird.“

4. In Artikel 1 lautet § 6:

„§ 6. (1) Zur Begutachtung von Ansuchen um Haftungsübernahme und Abgabe einer Empfehlung an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Übernahme der Haf­tung ist beim Bundesministerium für Finanzen ein Beirat zu errichten.

(2) Der Beirat hat sich eine Geschäftsordnung zu geben, die dem Hauptausschuss im Nationalrat vorzulegen ist. Die Empfehlungen des Beirates kommen mit einfacher Stim­menmehrheit zustande.

(3) Mitglieder des Beirates, der diese Begutachtung unter gesamtwirtschaftlichen ein­schließlich nachhaltigen beschäftigungspolitischen Aspekten und unter Berücksichti­gung vom zukunftsorientierten Potential des Antragstellers zu prüfen hat, sind:

1. ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen als Vorsitzender, je ein Vertreter des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,

2. je ein Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer, und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes;

3. ein Vertreter der Österreichischen Nationalbank;

4. ein Vertreter des Bevollmächtigten ohne Stimmrecht.

(4) Die Mitglieder des Beirates üben ihre Funktion ehrenamtlich aus.

(5) Die Geschäfte des Beirates sind vom Bundesministerium für Finanzen zu führen.

(6) Alle Personen, die mit der Behandlung und Begutachtung von Ansuchen um Haf­tungsübernahmen befasst sind, sind verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung dieser Tätigkeit bekannt gewordenen Amts-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwie­genheit zu bewahren.“

Begründung

Zu Ziffer 1:

Durch den Wegfall §2(1) Z4 – dh der Beschränkung der Garantien nur für Großunter­nehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern entfällt die Einschränkung auf Großunterneh­men. Gerade mittelständische Betriebe sind massiv von der Krise betroffen und es soll auch für Betriebe unter 250 Mitarbeitern möglich sein, zwischen der AWS und der Kontrollbank als Förderanbieter wählen zu können. Insgesamt muss natürlich sicherge­stellt sein, dass es zu keiner Doppelförderung kommt – das ist aber durch Einschrän­kung im Gesetz, dass „maximal 80% des haftungsrelevanten Gesamtkreditbetrages besichert sein darf“ (§4(6) USLG) gesichert.

Zu Ziffer 2:

Die Richtlinien sollen dem Hauptausschuss des Nationalrats in Form einer Verordnung vorgelegt werden, zu deren Inkrafttreten es einer Zustimmung des Hauptausschusses


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 98

bedarf (analog den Garantien im Ausfuhrförderungsgesetz). Derzeit ist keinerlei Einbin­dung des Nationalrats in die Richtlinien-Erstellung vorgesehen und auch keine Informa­tion des Nationalrats. Laut Gesetz werden aber gerade in den Richtlinien die für eine Garantievergabe entscheidenden Kriterien im Detail definiert.

Um die Risiken der Republik möglichst gering zu halten, sollen in den Richtlinien u.a. klare Regelungen zu Auskunft- und Einsichtsrechten des Bundes enthalten sein und der Vorrang des Bundes gegenüber dem Kreditgeber bei den Sicherstellungen. Wei­ters darf es zu keinen Gewinnausschüttungen während der Garantielaufzeit kommen, und es sind während der Laufzeit der Haftung keine erfolgsabhängigen Prämien für Führungskräfte in dem eine Haftung in Anspruch nehmenden Unternehmen zu gewäh­ren.

Zu Ziffer 3:

Erforderlich ist eine halbjährliche – zeitnahe – Berichtspflicht an den Hauptausschuss des Nationalrats – analog dem Standard beim Ausfuhrförderungsgesetz oder Banken­paket. Bezüglich der Berichtspflicht an das Parlament/Hauptausschuss darf es aus grü­ner Sicht keinen Rückfall von bereits existierenden Berichtsstandards geben. Derzeit ist im Gesetz keinerlei Berichtspflicht an das Parlament (außer Globalsummen an den Budgetausschuss) vorgesehen - z.B. über Höhe der eingegangen Haftungen, an wen und unter welchen Bedingungen und aufgrund welcher Kriterien (zB beschäftigungs­politische Auswirkungen) diese Haftungen vergeben wurden. Auch in diesem Bereich gibt es keine Transparenz.

Zu Ziffer 4:

Der Beirat soll die Prüfung der Anträge aufgrund von gesamtwirtschaftlichen ein­schließlich nachhaltigen beschäftigungspolitischen Aspekten (analog Ausfuhrförde­rungsgesetz) und unter Berücksichtigung vom zukunftsorientierten Potential des An­tragsstellers vornehmen und nicht so wie jetzt im Gesetz vorgesehen nur unter ge­samtwirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte.

Änderung der Zusammensetzung des Beirats, der über die Übernahme von Garantien in einfacher Mehrheit entscheidet. Da ein wesentliches Ziel dieser Garantien die nach­haltige Sicherung von Arbeitsplätzen ist, soll auch die Vertretung von ArbeitnehmerIn­nen-vertreterInnen im Beirat (analog Ausfuhrförderungsverfahren – hier sind im Beirat sowohl AK als auch der ÖGB vertreten) sichergestellt sein. Zudem soll auch ein(e) Vertreter(in) des Sozialministeriums im Beirat vertreten und stimmberechtigt sein.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. – Bitte.

 


12.16.49

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wirtschaft des Euroraums
ist im ersten Quartal mit 4,9 Prozent „so stark geschrumpft wie nie zuvor“ – 11:19 Uhr/APA 183. Teil des Euroraums ist auch Österreich. Wir können uns da nicht herausnehmen. Natürlich sind auch wir massiv von dieser weltweiten Finanz- und Wirt­schaftskrise betroffen.

Die entscheidende Frage ist aber: Hat die Regierung darauf richtig reagiert, ja oder nein? (Abg. Strache: Nein!) Ich sage Ihnen: Die Regierung hat absolut richtig reagiert! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Klar zu beantworten: Nein!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 99

Ich sage Ihnen, Herr Klubobmann Strache, warum ich zu dieser Ansicht komme.

Erstens: Letzte Woche waren Vertreter der OECD hier und haben den Jahresbericht präsentiert. Die OECD war in anderen Fragen durchaus kritisch, was unsere Arbeit betrifft, aber genau in diesem Punkt hat die OECD gesagt, es war zu hundert Prozent richtig, in welchem Ausmaß und mit welcher Schnelligkeit die Regierung hier reagiert hat. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Ja wo denn?) Ich sage es Ihnen, wo. Und zwar: mit dem Bankenpaket, mit den Konjunkturpaketen und heute mit diesem Gesetz! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Deshalb steigt die Arbeitslosenrate katastro­phal?! Eine Rekord-Rate!)

Ich nenne Ihnen noch einen weiteren Punkt. Schauen wir uns die Steuerentwicklung im ersten Halbjahr dieses Jahres an! Wie war da die Entwicklung? – Dort, wo unsere Un­ternehmungen im internationalen Wettbewerb stehen, hat es voll durchgeschlagen. Bei einem Minus von 25 Prozent im Export merken wir das natürlich bei der Körperschaft­steuer, wo es entsprechende Einbrüche gab. Aber in dem Bereich, wo Maßnahmen in Form der Steuerreform gesetzt worden sind, nämlich beim privaten Konsum, haben wir von Jänner bis Juni keinen Rückgang bei der Umsatzsteuer (Abg. Strache: Bei der Ar­beitsplatzsicherung sind Sie völlig gescheitert! Völlig gescheitert!)

Nun zur Arbeitsplatzsicherung, weil Sie dieses Thema anschneiden. – Die letzten Zahlen, die uns zur Verfügung stehen, sind die Zahlen von Mai dieses Jahres. Unter den EU-27 liegt ein einziges Land vor Österreich, wenn es um die Zahl der Arbeits­losen geht, nämlich die Niederlande. Wir sind nicht Erster, aber wir sind Zweiter unter den EU-27, wenn es um Arbeitsplatzsicherung geht, und diese ist für die Menschen ganz, ganz wichtig. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Durch die Umschichtung mit Umschulungen, die die Arbeitslosen verstecken!)

Im Vordergrund steht für uns bei allen Maßnahmen die Arbeitsplatzsicherung. Das rechnet sich übrigens auch für das Finanzministerium.

Die zweite Steuer, wo es kaum Rückgänge gibt, weil die Lohnsumme im Gesamten an­nähernd gleich geblieben ist, ist die Lohnsteuer.

Also sowohl die internationalen Beobachter als auch die Steuereinnahmen zeigen deutlich, dass die Regierung richtig unterwegs ist. Ich verstehe daher nicht, dass Sie heute gegen diese Maßnahme sind.

Für die Klein- und Mittelbetriebe haben wir schon viel gemacht. Ich denke da etwa an das KMU-Förderungsgesetz, an die Mittelstandsmilliarde, an die Fördermaßnahmen der aws.

Hier geht es jetzt um einen ganz, ganz wichtigen Lückenschluss, denn mehr als 500 Unternehmungen, die wir in Österreich haben, kommen im Prinzip in Frage, dieses Gesetz in Anspruch zu nehmen, das sind nämlich jene Unternehmungen mit einer Mit­arbeiterzahl von mindestens 250 – und das sind dann noch lange nicht große Kon­zerne, wie Sie das dargestellt haben. Das sind durchaus sehr erfolgreiche mittel­ständische Betriebe, über die wir uns freuen, dass sie so stark exportorientiert sind – aber jetzt sind natürlich die Probleme umso größer, je erfolgreicher sie in den letzten Jahren im Export waren (Abg. Strache: ... rechtliche Vorgaben, auf die Sie vergessen haben! ... Vorgaben vergessen!) –, das sind Unternehmungen mit 50 Millionen € Um­satz und einer Bilanzsumme, die höher als 43 Millionen € ist. Und diese Unternehmun­gen müssen eine gesunde wirtschaftliche Basis mitbringen, um überhaupt dafür in Fra­ge zu kommen, in den Genuss dieser Maßnahmen zu kommen!

Das ist kein Bankenförderungsgesetz – überhaupt nicht! –, wir in Österreich haben nur das Glück, dass wir mit der Oesterreichischen Kontrollbank eine Bank haben, die über langjährige Erfahrung verfügt und die bei den Exportkrediten – und Sie kennen die


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Vierteljahresberichte, diese kommen ja immer ins Parlament – beweist, dass hier gut gearbeitet wird.

Für diese Gruppe von Unternehmungen haben wir mit diesem Gesetz Rahmenbedin­gungen geschaffen, die in Wirklichkeit strenger sind als die Rahmenbedingungen bei den Klein- und Mittelbetrieben. Wenn es um die Haftungsquote geht, die wir da ein­gehen, liegen wir zwischen 30 und 70 Prozent des haftungsrelevanten Gesamtkredit­betrages, bei kleineren Unternehmungen und bei der aws kann das bis zu 80 Prozent gehen. Das heißt, dass vom Bund eben nicht das gesamte Risiko übernommen wird, überhaupt nicht! Natürlich bleibt ein Risiko bei den Banken.

Natürlich schauen wir bei den Unternehmungen, die diesbezüglich vorstellig werden, sehr, sehr genau, dass sie jene Kriterien erfüllen, die wir auch schon klar im Gesetz festgeschrieben haben, selbst wenn hier Behauptungen aufgestellt worden sind, die allein beim Betrachten des § 4 Abs. 8 sofort widerlegt sind. Selbstverständlich hat da der Bundesminister für Finanzen gemeinsam mit dem Bundeskanzler Vorsorge zu tref­fen, und zwar aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung! Sie wissen also genau, quasi welches Auto Sie kaufen – weil Sie, Frau Abgeordnete Lichtenecker, diesen Vergleich angestellt haben.

Sie sehen es hier im Gesetz ganz genau – § 4 Abs. 8 Z 6 folgende –: Natürlich ist Be­dacht zu nehmen auf die „Erhaltung der Arbeitsplätze“, das ist unser oberstes Ziel, na­türlich geht es um eine „Angemessenheit der Vergütung von Organen, Angestellten und wesentlichen Erfüllungsgehilfen“ (Abg. Dr. Lichtenecker: Was heißt „angemes­sen“?), natürlich geht es um eine „Angemessenheit der Gewinnausschüttung an Eigen­tümer“ – na selbstverständlich! (Abg. Strache: Schwammig und nicht definiert!)

Wir wollen, dass diese Betriebe weiterhin in dieser ganz, ganz schwierigen Zeit interna­tional erfolgreich sein können, um Arbeitsplätze zu sichern (Abg. Bucher: Mehr Rechte für die Gewerkschaft haben Sie vergessen!) und um das zu gewährleisten, was wir in den letzten Jahren geschafft haben, nämlich den Anteil im Export Jahr für Jahr zu erhöhen.

Meine Damen und Herren! Wenn heute in der Früh der Finanzminister schon sagen konnte, dass es einen Österreich-Bonus gibt, dann ist dieser in den letzten Jahren aufgrund der Maßnahmen (Abg. Strache: Zu einem echten Malus geworden! Ein echter Malus!) auch der Vorgängerregierungen geschaffen worden, und das weisen auch alle internationalen Studien aus.

Dieses Gesetz, das heute hier im Hohen Haus beschlossen wird, schließt diese Lücke, und dieser Lückenschluss ist notwendig für die größeren Unternehmungen in Öster­reich: Diese sind letztendlich dann das Rückgrat, damit auch die kleineren Unterneh­mungen als Zulieferer – Herr Abgeordneter Stummvoll hat es angeschnitten – weiterhin das schaffen können, was unser oberstes Ziel ist, nämlich die Sicherung von Arbeits­plätzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


12.24.33

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Staats­sekretäre! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Staatssekretär Lopatka hat ein­drucksvoll bestätigt, was die OECD und der Internationale Währungsfonds in den letz­ten Wochen über Österreich gesagt haben, dass nämlich die Maßnahmen in Sachen Konjunkturpakete, dass die Maßnahmen in Sachen Bekämpfung der Finanz- und Wirt­schaftskrise genau die richtigen waren.


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Hier geht es um nicht mehr und nicht weniger als einen Lückenschluss, um jetzt dort zu helfen, wo Hilfe angesagt ist, nämlich bei größeren Unternehmungen, die insbesondere Kredite mit einer Laufzeit von zwei, drei oder vier Jahren mit größerem Volumen, wie das Stummvoll gesagt hat, nicht oder nur schwer bekommen.

Lassen wir uns doch nicht ein auf diese Diskussionen, die zum Beispiel in Deutschland geführt werden, wo ein Finanzminister die Banken bedroht und unter Sanktion stellen will! Lassen wir uns auch nicht darauf ein, dass irgendwann einmal Wirtschaftsanalys­ten feststellen, ob es eine Kreditklemme gab oder nicht, sondern treffen wir die rich­tigen Maßnahmen zur Vorsorge! Und genau das ist es: Wir helfen, und das erwartet die Wirtschaft insgesamt von uns, wobei „Wirtschaft insgesamt“ natürlich heißt: die Kleinen, die Mittleren und die Großen.

Es macht überhaupt keinen Sinn, diese auseinanderzudividieren, das kann nicht ein­mal die Opposition wollen, es macht allerdings Sinn, differenziert vorzugehen in Sa­chen Unternehmungen mit weniger als 250 Mitarbeitern und Unternehmungen mit mehr als 250 Mitarbeitern, weil die EU-Beihilferegeln – Matznetter hat das richtig ange­sprochen – bei den Kleineren und Mittleren Dinge erlauben, die bei den Größeren nicht erlaubt sind oder in Sachen Haftungsentgelt teurer sind.

Das heißt: Maximal 10 Milliarden € an Haftungsrahmen für Kreditvolumina für die Mitt­leren und Großen ab 250 Mitarbeiter, und – meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie selbst haben das zum Teil ja mit beschlossen – wir haben insgesamt den Haf­tungsrahmen für die Kleinen und die Mittleren unter 250 Mitarbeitern im Rahmen der Konjunkturpakete von 2,9 auf 5,2 Milliarden € erhöht. Und wissen Sie, wie groß der Ausnützungsrahmen für diese 5,2 Milliarden € an Haftungen für die KMUs unter 250 Mitarbeiter ist? – Dieser liegt bei ganzen 22 Prozent!

Wenn der Ausnützungsgrad einmal 80, 90 Prozent erreicht, dann werden die Herren Lopatka und Pröll, aber sicherlich auch Stummvoll und Bartenstein die Ersten sein, die sagen: Wir müssen hinaufgehen mit diesem Haftungsrahmen, wir kommen nicht aus! Aber für heute, für morgen und für übermorgen ist für den Bedarf der Kleinen, der Mitt­leren und der Großen in Sachen Haftung für Kredite, die sie sonst vielleicht nicht oder nicht so leicht bekommen würden, ausreichend gesorgt. (Beifall bei der ÖVP.)

Das heißt, wir helfen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir handeln, wir ma­chen das angemessen, und wir lassen es nicht zu, dass die Kleinen und Mittleren aus­einanderdividiert werden.

Eines bleibt mir weiter unerklärlich, nämlich warum die Opposition bei diesem Liquidi­tätsstärkungsgesetz nicht mitgeht, weil das, was der Abänderungsantrag von Frau Lichtenecker umfasst, in Wirklichkeit bereits in der Regierungsvorlage steht: Bedacht­nahme auf die Punkte A, B und C, Arbeitsplätze und Ähnliches mehr – Staatssekretär Lopatka hat das ausgeführt. Da bin ich wieder bei Stummvoll: Sie stimmen wohl aus Bestemm dagegen oder weil Sie Opposition sind, aber nicht im Interesse der Wirt­schaft. – Das können Sie für diese Oppositionshaltung diesmal wirklich und fürwahr nicht in Anspruch nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


12.28.04

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Die Herren Staatsse­kretäre! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Stummvoll, niemand will Groß- und Kleinbetriebe oder Großindustrie und KMUs auseinanderdividieren. (Abg. Dr. Stummvoll: Na ja!) Was die ÖVP in den letzten Jahren allerdings nicht begriffen hat, ist, dass die Wirtschaft nicht nur aus Großbetrieben besteht. Sie haben sich schon


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lange davon verabschiedet, anzuerkennen, dass es auch Klein- und Mittelbetriebe gibt. (Zwischenruf des Abg. Bucher.)

Ich nenne Ihnen nur ein Beispiel: Sie wollten damals bei der Mittelstandsmilliarde, als der AWS-Haftungsrahmen erhöht wurde, sogar den Zusatzantrag stellen, dass auch die Großindustrie auf AWS-Förderungen zugreifen kann im Falle, dass die Klein- und Mittelbetriebe diesen Rahmen nicht ausnutzen, weil Sie schon da ganz klar gewusst haben, dass die Klein- und Kleinstbetriebe gar nicht in der Lage sind, selbst um AWS-Förderungen anzusuchen, weil sie einfach auch die Logistik nicht haben, solche Berge von Papier auszufüllen. Das zeigt Ihren wahren Hintergrund, nämlich dass Sie Lobbying nur für die Großindustrie machen, und das ist falsch und das verurteilen wir. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Wenn Sie heute die Klein- und Großbetriebe nicht auseinanderdividieren wollen, dann müssen Sie auch Chancengleichheit schaffen. Das, was Sie mit der lächerlichen Kon­junkturmilliarde gemacht haben, die nie dort angekommen ist, wo man sie wirklich brauchen würde, und das, was Sie jetzt für die Großindustrie machen, passt überhaupt hinten und vorne nicht zusammen, das müssen Sie sich einmal merken!

Schauen wir uns an, was diese Regierung für die heimische Wirtschaft wirklich tut! Herr Cap hat heute von „im Interesse der heimischen Wirtschaft“ gesprochen, und Herr Staatssekretär Lopatka hat vorhin gesagt, es gebe einen sogenannten Österreich-Bonus. – Ich frage mich, was er darunter versteht oder was er damit gemeint hat.

Ich werde Ihnen anhand von zwei Beispielen versuchen zu erklären, was diese Re­gierung wirklich für die heimische Wirtschaft übrig hat, nämlich gar nichts – das ist der Punkt. Ich könnte Ihnen nahtlos weitere Beispiele nennen, das sind nur zwei davon.

Die EXPRESS-INTERFRACHT, das ist ein ÖBB-Enkel, fährt im Auftrag des Logistikers Rail Cargo, das ist eine ÖBB-Tochter. Das ist also ein Unternehmen, bei dem wir sei­tens der Regierung direkt oder indirekt Einfluss nehmen können, denn wir bezahlen ja auch den jährlichen Abgang, der nicht gerade klein ist. (Zwischenruf des Abg. Haber­zettl.)

Diese Firma INTERFRACHT fährt mit 150 nagelneuen Lkw, diese sind alle in Rumä­nien angemeldet, inklusive der Lenker. Der Steuerausfall pro Lkw in Österreich beträgt 50 000 € pro Jahr plus – bei 150 Lenkern – zirka 7,5 Millionen € an Löhnen und deren Wertschöpfung; sie fahren zu Dumpingpreisen in Österreich und Südosteuropa.

Wir wissen, dass Hunderte österreichische Frächter, Klein- und Kleinstunternehmer vom Konkurs bedroht sind, und wir subventionieren mit Staatsgeldern solche Unter­nehmen, die im Ausland angemeldet sind und ausländisches Personal beschäftigen – und dann reden wir hier vom Österreich-Bonus! (Beifall bei der FPÖ.)

Ein zweiter Fall, der mich dann übrigens noch zu einer parlamentarischen Anfrage ver­anlassen wird, weil ich wirklich wissen will, was da dahinter steckt: Ich höre, dass im Hauptverband – der Vorsitzende ist der ÖVP-Mann Schelling – Programmieraufträge in einer Größenordnung von 25 Millionen € vergeben werden. Jetzt kann man darüber diskutieren, ob das viel oder wenig ist – für Klein- und Mittelbetriebe ist das sehr viel. Diese werden vergeben, und siehe da: Wer bekommt die Aufträge? – EDV-Program­mierer aus Rumänien! Alles bezahlt mit Steuergeldern.

Liebe Zuschauer auch zu Hause und hier auf der Galerie, so viel hat die österreichi­sche Bundesregierung aus Schwarz und Rot oder Rot und Schwarz, wenn Sie so wollen, übrig für die heimische Wirtschaft, nämlich gar nichts. Wenn Sie heute Klein- und Mittelbetriebe unterstützen wollen, dann schaffen Sie Chancengleichheit, dann geben Sie nicht der Großindustrie 10 Milliarden €! (Beifall bei der FPÖ.)


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Interessanterweise wird das heute und damit genau an dem Tag beschlossen, an dem die Frage Magna bereits ansteht und 300 Millionen € an Staatshilfe beansprucht, damit die österreichischen Steuerzahler den Opel-Deal von Magna mitfinanzieren können. In­teressant ist, dass diese 300 Millionen € genau die Höchstgrenze sind, die heute hier beschlossen wird, und siehe da: Es steht bereits in der Zeitung, dass dieses Paket, das heute hier beschlossen werden soll – also im Moment noch gar nicht beschlossen ist –, bereits ausgenutzt wird! Das ist die Wirtschaftspolitik von ÖVP und SPÖ. Na, gute Nacht! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Rudas. – Bitte.

 


12.32.45

Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Staatssekretä­re! Liebe Zuseher auf der Galerie und Zuseher zu Hause! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe die Aufregung vom Vorredner nicht ganz (Zwischenrufe bei der FPÖ), denn natürlich ist es Voraussetzung, dass es Unternehmen sind, die einen Sitz in Österreich haben, und natürlich ist es Voraussetzung, dass die operative Tätig­keit in Österreich stattfindet.

Aber ich verstehe an sich nicht, wie man gegen dieses Gesetz sein kann: Jeden Tag unterschreiben Eltern eine Bürgschaft, wenn ihre Kinder einen Kredit aufnehmen, um ein Haus zu kaufen, um ein Auto zu kaufen, um eine Wohnung umzubauen. (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.) Jeden Tag machen das Eltern, weil sie ihren Kindern vertrauen, weil es zu einer Familie dazugehört, dass man auch in schwierigen Zeiten zusammenhält, und weil sie natürlich wollen, dass ihre Kinder wachsen und dass sie weiter investieren und weiter leben. (Abg. Mag. Kogler: Das sage ich ja dau­ernd, dass die Konrads und die Prölls eine Familie sind!)

So ist es auch Aufgabe der Politik, Österreich durch schwierige Zeiten zu bringen, so ist es auch unsere Aufgabe, zum Beispiel Haftungen für Unternehmensfinanzierungen zu übernehmen. Sehr geehrte Damen und Herren! Hier geht es um Tausende Arbeits­plätze – um Tausende Arbeitsplätze! Natürlich darf dieses Gesetz nicht alleine sein, darf nicht alleine stehen: Es muss ein Schritt von vielen sein, es muss ein Teil eines Gesamtpakets sein – was es eben auch ist.

Aber, sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe dieses Spiel Regierungspar­teien/Opposition. Ich habe zwar ein bisschen länger dafür gebraucht, aber ich habe mich daran gewöhnt – es ist okay. Es ist auch okay, wenn man dort oder da Verbes­serungsvorschläge hat. (Abg. Dr. Lichtenecker: Das ist schön, dass wir das können!) Aber was sollen die Menschen denken, um deren Job es geht, wenn sich jemand hier herausstellt und nur kritisiert, aber keinen einzigen Verbesserungsvorschlag hat, keine einzige Maßnahme vorschlägt, wie man Arbeitsplätze rettet? – Wir alle hier werden monatlich dafür bezahlt, gerade jetzt größte Anstrengungen zu unternehmen, um Ar­beitsplätze zu retten.

Ich weiß, die Taktik der FPÖ ist Folgende: Sie verunsichern die Menschen, weil sie glauben, sie seien dann Krisengewinner. Sie glauben, sie bekommen mehr Stimmen, wenn die Menschen Angst haben, alles zu verlieren. Aber Sie irren – Sie irren! Gehen Sie einmal hinaus und reden Sie mit den Menschen! (Abg. Dr. Rosenkranz: Sie reden ja nur mit Niki Lauda! – Zwischenruf des Abg. Dr. Königshofer.) Die Menschen erwar­ten heute mehr denn je von der Politik, dass sie weiß, wohin die Entwicklung geht, wohin sich Österreich entwickelt, und dass die Politiker Visionen haben und wissen, was nach der Krise zu tun ist. Sie wollen rasche Maßnahmen und Schutz vor Arbeits­losigkeit und Hilfe bei Arbeitslosigkeit.


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Kurz, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FPÖ (Abg. Dr. Haimbuchner: Hat sich das Verhältnis zu Kollegem Kopf schon gebessert?), bevor Sie vor Lachen nicht mehr können: Menschen wollen heute, da sie von Arbeitslosigkeit betroffen sind, han­delnde Politik: Politik, die handelt, nicht Politik, die nörgelt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

12.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


12.36.02

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn das stimmt, was uns die Regierung immer wieder weiszumachen versucht, nämlich dass die Banken so funktionieren, wie sie funktionieren sollen, dann bräuchten wir dieses Gesetz gar nicht. (Abg. Dr. Cap: Hypo Alpe-Adria!) Dieses Gesetz brauchen wir in Wahrheit gar nicht, denn wenn eine Bank – und so steht es ja auch im Gesetz (Abg. Dr. Cap: Hypo Alpe-Adria!) – einem gesunden Leitbetrieb Österreichs keinen Kredit ohne Haftung gibt (Abg. Dr. Cap: Hypo Alpe-Adria!), dann funktionieren die Banken nicht. Sie funktionieren nicht, denn wenn eine Bank schon einem Leitbetrieb, der noch dazu gesund ist – und so steht es im Gesetz –, keinen Kredit gibt, wem sonst soll die Bank einen Kredit geben? Vielleicht einem KMU, einem Kleinbetrieb? (Abg. Dr. Cap: Hypo Alpe-Adria!)

Wenn sich Frau Rudas hier herstellt und das als das Normalste und das Notwendigste der Welt ansieht, dass der Staat dafür haftet, dass ein gesunder Betrieb einen Kredit bekommt, dann, Herr Staatssekretär, muss ich sagen, funktionieren unsere Banken nicht so, wie sie funktionieren sollen. – Das ist genau das Problem! (Beifall beim BZÖ.)

Das heißt, wenn Sie hier hergehen und behaupten, die Banken funktionieren aufgrund des Bankenrettungspaketes, dann brauchen wir dieses Gesetz nicht (Beifall beim BZÖ – Staatssekretär Mag. Schieder: Warum stimmen Sie dann nicht zu?), und wenn Sie hier hergehen und sagen, die Banken funktionieren nicht, weil sie keine Kredite vergeben, dann brauchen wir dieses Gesetz. – Wir brauchen es aber nicht so, wie Sie es hier verabschieden wollen (Abg. Dr. Bartenstein: Sondern?), nein, wir brauchen es auch ausgedehnt auf Klein- und Mittelbetriebe (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein), denn es ist nicht so, wie Sie behaupten, nämlich dass Klein- und Mittelbetriebe ohnehin alle möglichen Mittel haben – AWS und so weiter –, das ist eben nicht der Fall! (Abg. Dr. Bartenstein: 22 Prozent Ausnutzung!) Gehen Sie hinaus zu den Betrieben und schauen Sie einmal, wie die Genehmigungen und so weiter laufen, wie lange da die Wartezeiten und wie aufwendig die Verfahren sind!

Wenn Sie also für die Industrie, und das sind nicht, wie Sie gesagt haben, 500, son­dern es sind über 1 000 Betriebe, eine Möglichkeit schaffen, leicht zu Krediten zu kom­men, dann sollten Sie auf jeden Fall auch die Klein- und Mittelbetriebe einbeziehen, denn sonst ist das, was Sie immer wieder behaupten – die Klein- und Mittelbetriebe sind so wichtig in diesem Land –, nur leeres Gewäsch. Ich höre das seit 30 Jahren: Die KMUs sind das Rückgrat unserer Wirtschaft, die KMUs sind so wichtig, die KMUs stellen mehr als 90 Prozent der Betriebe und, und, und. – Alles richtig, aber es passiert nichts, ganz im Gegenteil!

Wenn sich Großbetriebe ansiedeln, dann wird in die Tasche des Steuerzahlers gegrif­fen (Abg. Bucher: Arbeitsmarkt!), dann gibt es Ansiedlungshilfen, dann gibt es Unter­stützungen für die Arbeitsplätze, dann gibt es Umwidmungen, dann gibt es Finanzsprit­zen, wenn sie in Schwierigkeiten geraten. Da wird fest in die Tasche gegriffen, was grundsätzlich ja auch in Ordnung ist, nur dann nicht, wenn man die KMUs dabei aus­nimmt und ein KMU gar nichts bekommt.


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Schauen Sie sich einmal die Handwerksbetriebe mit zehn oder weniger Mitarbeitern an! Wenn die in Schwierigkeiten geraten, hilft niemand. Da kommt auch kein Politiker mit der dicken Brieftasche vorbei und lächelt in die Kamera, so wie es bei den Groß­betrieben passiert. – Das ist genau der Punkt!

Wenn Ihnen die KMUs wirklich am Herzen liegen, dann müssen Sie endlich Taten set­zen und dürfen nicht schon wieder ein Gesetz verabschieden, in dem die KMUs neuer­lich explizit ausgenommen werden. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Entweder stimmen Sie heute diesem Abänderungsantrag zu und beziehen die KMUs ein, oder ich will nie wieder von Ihnen hören, dass die KMUs in diesem Lande so wichtig sind, denn das ist leeres Gewäsch! (Beifall beim BZÖ.)

KMUs, also Klein- und Mittelbetriebe, dürfen in diesem Land nicht länger als Stiefkind betrachtet werden, weil dafür sind sie einfach zu wichtig. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

12.40


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


12.40.03

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es geht uns darum, dass man das Richtige zum richtigen Zeitpunkt tun muss. (Ruf beim BZÖ: Das haben wir heute schon gehört!) Viele haben heute schon etwas sehr Wichtiges gesagt: Es ist richtig, dass die Mehrzahl der Mitarbeiter in Österreich von kleinen und mittleren Betrieben beschäftigt wird. Genau deswegen hat diese Re­gierung selbstverständlich als Allererstes und bereits vor mittlerweile, glaube ich, einem halben Jahr ein KMU-Paket beschlossen, das es in sich hatte und noch immer hat.

Selbstverständlich wurde zuerst den kleinen und mittleren Betrieben geholfen, und selbstverständlich steht von uns niemand an, hier auch nachzudoppeln, wenn es not­wendig ist. Aber mit ein bisschen gesundem Menschenverstand wird jeder verstehen: Solange das Geld, das für die kleinen und mittleren Betriebe zur Verfügung steht, erst zu 22 Prozent ausgeschöpft wurde, werden wir nicht dem guten Geld noch etwas nachwerfen, während wir anderswo noch keine Vorkehrungen getroffen haben und wirklich Not am Mann ist.

Wir haben bei den großen Unternehmen auch große Probleme. Schwierigkeiten im Ex­port bekommen auch und leider vor allem jene Unternehmen zu spüren, die absolut solide sind, die in die Zukunft, Innovation und Export investieren, die Forschung und Entwicklung fördern, die in diesem Land forschen. Genau jene Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern tragen überwiegend zu 65 Prozent unserer Forschungsquote bei. Wenn sie momentan in Liquiditätsengpässe kommen und momentan Überbrückungs­hilfe brauchen, werden wir diesen Unternehmen selbstverständlich helfen!

Wir stehen ihnen zur Seite, denn es geht um nichts Geringeres als darum: Haben wir in Österreich in Zukunft noch Wachstum? Haben wir in Österreich in Zukunft noch die großen Unternehmen, die den kleinen die Aufträge geben, die die kleinen Forschungs­einheiten beschäftigen, die die großen Forschungsaufträge vergeben, die die großen Exporte machen, die große Projekte finanzieren und umsetzen können?

Aus diesem Grund garantieren wir auch den größeren Unternehmen – erst in zweiter Linie, aber eben nicht nur den kleinen, sondern auch den großen Unternehmen – das Überleben in unserem Land, wenn sie in Probleme kommen. Wir garantieren damit Wachstum für die Zukunft in Österreich und die Arbeitsplätze unserer Kinder. (Beifall bei der ÖVP.)

12.42



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 106

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


12.42.51

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Herren Staats­sekretäre! Herr Lopatka, ich wollte gleich auf Sie zu sprechen kommen. Die OECD-Be­richte liegen vor, das haben Sie erwähnt. Sie haben allerdings weggelassen, dass eigentlich ein wesentlicher Block davon handelt, dass wir in der Regierung und im Par­lament uns auch jetzt schon darüber den Kopf zerbrechen sollten, wie die Konsolidie­rungskosten für diese Krise getragen werden sollen.

Da verschweigen gerade Sie beziehungsweise die ÖVP sich beharrlich! Und zwar aus einem guten Grund: weil Sie den Leuten einreden wollen, dass man mit der sogenann­ten Verwaltungsreform allein das Problem lösen könnte. Das glaubt kein Mensch, das glauben Sie selbst nicht! Insofern tragen Sie zur Unglaubwürdigkeit der Politik bei. Es ist völlig klar, dass irgendwer für die Krisenbekämpfungskosten aufkommen muss. Wir reden soeben wieder vom Zehn-Milliarden-Paket; stellen Sie sich vor, es wird etwas davon schlagend! (Abg. Dr. Lichtenecker: Genau!) Wer fragt denn da? – Aber zu die­sen Bedingungen kommen wir noch.

Der Hintergrund ist schlicht und ergreifend nicht die Psychologie der Wirtschaft. Die Wirtschaftsteilnehmer sind ohnehin alle schlauer, als Sie es hier darstellen, und sie wissen ganz genau, dass irgendwann einmal Kosten abzutragen sind. Da stellt sich umso eher die Frage – dann, wenn es notwendig ist, nicht jetzt, da gebe ich Ihnen schon recht – nach Steuererhöhungen und danach, wer sie dann trägt, wenn sie not­wendig sein werden. Das ist auch eine sozialpolitische Frage, und der einzige Grund, warum Sie das verschweigen, ist, dass Sie schlicht und ergreifend zu einer reinen Reichenpartei degradiert sind, weil Sie nämlich die zentrale Frage nicht ansprechen wollen, dass auch diese Ihre Klientel gefälligst einmal etwas zur Aufrechterhaltung des Sozial- und Bildungsstaates beitragen soll. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist Ihr Problem, und das stülpen Sie jetzt dem ganzen Land über, aus ideologi­scher Unvernunft, finde ich, denn man könnte jetzt sehr offen darüber reden. Diese Verwaltungsreform, so gut und richtig sie ist – wir werden da mitarbeiten –, glauben wir Ihnen erst dann, wenn wir rechtzeitig die Bundesländer dabeihaben. Da wird der Mut der ÖVP gefragt sein, weil sich die Frage stellt, wie lange wir uns das wirklich noch leisten können, dass alle Landeshauptleute herumrennen, jeden Unsinn im Bundes­land verteidigen und das noch unter Föderalismus verkaufen. Das ist dumpfe Politik-Folklore, dagegen ist aufzutreten! Das tun Sie aber auch nicht, insofern ist es eine dop­pelte Unglaubwürdigkeit.

Alles fügt sich da ins Bild – kommen wir zu dem Gesetz, das hier vorliegt, es fügt sich ja ins Bild! Das 10-Milliarden-€-Paket wäre eine gute Sache, das ist wirklich viel ge­scheiter, wenn schon die Kreditklemme stattfindet, möglicherweise auch gegenüber den großen Betrieben. Ich habe nichts dagegen, wenn gegenüber Industriebetrieben gehaftet wird. Im Gegenteil, wir haben in Österreich eine hervorragende Industrie, die in der Situation auch die eine oder andere Rückendeckung brauchen kann. Aber die Frage ist, wie wir die Gesetze ausgestalten.

Gut ist einmal, dass das aus dem Bankenpaket gekommen ist, weil es dann dort nicht mehr gebraucht wird oder dort nicht mehr verklopft werden kann. Jetzt geht es aber um genau die gleichen Fragen wie beim Bankenpaket, und das Entsetzen kommt am Schluss. Dort lautete schon die Kritik, dass es zu wenige Auflagen gibt. Jetzt nimmt man zwar das Geld dort weg, aber die Auflagen für das Industriehaftungspaket – das ist wohl die bessere Übersetzung – sind noch viel geringer beziehungsweise gar nicht mehr erkennbar!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 107

Das ist schon ein Problem, da müssen Sie erklären, wieso man im Anlassfall nicht Be­schränkungen für die Dividenden vornehmen kann, von denen, die ja über diese Haf­tungsrahmen zu befinden haben. Das ist schon wichtig. Es muss nicht jede Dividende verboten werden – das ist völliger Unsinn –, aber eine bestimmte Beschränkungsvor­gabe braucht es. (Abg. Dr. Bartenstein: Da steht ja drin ...!) Nein, da steht irgendet­was von Angemessenheit. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.)

Sie sind nicht einmal in der Lage oder willens, die Richtlinien dazu vorzulegen. Wir ha­ben schon wieder das gleiche Problem wie beim Bankenpaket: Sie kündigen für heute Richtlinien an – und da sitzt ja der Herr Staatssekretär –, sie liegen jedoch nicht vor, aber wir sollen zustimmen. Wir machen das nicht mehr auf dieser Basis! (Beifall bei den Grünen.)

Der beste Beweis für diese Sache ist, dass für Manager-Boni wieder keine gescheiten Beschränkungen vorliegen, sondern eine typische Wischiwaschi-Formulierung, ganz anders als in der Bundesrepublik Deutschland. Auch da zeigt sich wieder das Ver­säumnis. MAGNA stellt sich jetzt um 300 Millionen € an, auf den Tag, und die größten Managergehälter werden dort ausbezahlt! Es gibt kein Entgegenkommen. Dort wird zwar kurzgearbeitet (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen), aber Herr Ober-Manager Sigi Wolf kassiert noch immer über 4 Millionen € im Jahr – und Sie greifen in keiner Weise ein.

Denken Sie einmal darüber nach, warum die Leute narrisch werden! (Beifall bei den Grünen.)

12.47


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Mag. Schieder. – Bitte.

 


12.47.22

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Unternehmensliqui­ditätsstärkungsgesetz, um das es heute im Kern hier in der Debatte geht, ist ein wichti­ger Beitrag in der Bekämpfung der Wirtschaftskrise, und es ist ein wichtiger Beitrag zum Einsatz für den Erhalt von Arbeitsplätzen. In dem Bereich, an den sich dieses Gesetz richtet, sind 300 000 Menschen direkt beschäftigt, und wenn wir noch die vielen zusätzlichen Arbeitsplätze über Kleinfirmen, die Auftragnehmer dieser Unternehmen sind, dazurechnen, so können wir von 500 000 bis 600 000 Arbeitsplätzen sprechen.

Dieses Gesetz schließt die Lücke, die wir haben. Im AWS geht es um die Förderung von kleineren und mittleren Unternehmen und jetzt in diesem Gesetz um die Förderung von mittleren und größeren Unternehmen. Somit haben wir ein durchgängiges Pro­gramm vom Kleinunternehmen – in Wirklichkeit über die Steuerreform eine Förderung des Einzelunternehmens – bis hin zu den Großunternehmen in Österreich.

Dieses Gesetz soll vor allem den Zugang zur Liquidität für größere Unternehmen er­möglichen, weil zurzeit diese Liquidität auf den Kapitalmärkten so nicht gegeben ist. Das Instrument der Bundeshaftung, das wir gewählt haben, ist anderen Instrumenten, die früher regelmäßig diskutiert wurden – wie zum Beispiel den geforderten Garantien für Unternehmensanleihen –, auch aus ökonomischen Gründen eindeutig vorzuziehen.

Ziel dieses Gesetzes ist auch, dass es hier um gesunde Unternehmen geht. Es geht nicht um Unternehmen, die bereits in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, sondern um solche, die im Vorjahr gesunde Unternehmen waren, nun aber aufgrund der Aus­wirkungen der Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten zu geraten drohen. Diese Schwierig­keiten wollen und werden wir mit diesem Gesetz verhindern.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 108

Ein ganz wichtiger Punkt – auch im Gesetz, Frau Abgeordnete Lichtenecker – ist der Standort Österreich, der eindeutig festgeschrieben ist: die Anknüpfung an den Erhalt des Standortes Österreich und dann auch an den Erhalt von Arbeitsplätzen. Daher geht Ihr Antrag, den Sie heute gestellt haben, insofern ins Leere, als er in der Geset­zesmaterie bereits explizit verankert (Abg. Dr. Lichtenecker: Sie wissen, dass genau das ...!) und für die Haftungsgrundlage vorgesehen ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Eine Fata Morgana ist das! Eine Sinnestäuschung!)

Dieses Gesetz ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der österreichischen Un­ternehmen, sondern auch zur Lösung des gesamtwirtschaftlichen Problems der Kredit­klemme, das ja nicht nur ein österreichisches Problem ist, ein Problem der österreichi­schen Banken und des ihnen unterstellten mangelnden Willens (Abg. Bucher: Also ist es doch ein Problem! – weitere Zwischenrufe), sondern ein Problem der Kapitalmärkte auf der gesamten Welt und in Gesamt-Europa.

Wir sind mit diesem Gesetz Vorreiter in der Europäischen Union, weil wir hier ein wirk­sames Instrumentarium zur Verfügung stellen, das zum Beispiel durch die Übernahme der Triple-A-Bonität der Republik Österreich quasi gleichsam den Unternehmen diese Bonität leiht und damit auch eine Antwort auf die Frage der steigenden Eigenmittel­vorschriften bei den Banken ist. Das heißt, ich glaube, dass wir mit dieser Maßnahme auch eine richtige Antwort zur Lockerung der Kreditklemme geben, die wesentlich di­rekter und effizienter ist als die vielfach eindimensional diskutierte Aufweichung von Basel II, weil sie sich auch direkt an die Unternehmen wendet.

Das Problem bei Basel II – das ist heute auch diskutiert worden – ist ja nicht der Kern­gedanke – das möchte ich schon betonen! –, dass dem steigenden Ausfallsrisiko mehr Eigenkapital gegenüberstehen muss. Dieser Ansatz ist im Prinzip richtig, weil das Pro­blem bei Basel II eher in seinem prozyklischen Verstärkungseffekt liegt. Das heißt, wir müssen hier mehr ins Detail gehen und weniger nach einmaligen Antworten suchen, sondern schauen, wie wir dieses Problem vom Grunde her regeln können, ohne dass wir die Eigenkapitalvorschriften an sich komplett außer Kraft setzen.

Diese Auffassung hat übrigens auch der Europäische Rat, der ECOFIN, in seinen Schlussfolgerungen erst kürzlich vertreten. Daher ist es, glaube ich, sinnvoller, hier nicht über Einmal-Maßnahmen zu diskutieren, sondern, wenn schon, dann eine umfas­sendere Reform der Basel-II-Vorschriften zu diskutieren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend möchte ich es noch einmal betonen: Wir setzen mit diesem Gesetz nicht nur einen wichtigen Schritt zur Unterstützung der Liquidität von Unternehmen, sondern vor allem für den Erhalt jener 300 000 Arbeits­plätze, die im Bereich der Großindustrie und der größeren und mittleren Unternehmen in Österreich direkt vorhanden sind, und von weiteren 200 000 bis 300 000, also in Summe von 500 000 bis 600 000 Arbeitsplätzen, die von diesem Wirtschaftsbereich abhängen.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist nicht die Verantwortung dieser Bundesregie­rung, den Unternehmern in Österreich Geschenke zu machen, sondern es ist unsere Verantwortung, der Wirtschaftskrise so gegenzusteuern, dass aus der Wirtschaftskrise nicht auch noch eine Sozialkrise wird. Das tun wir mit diesem Gesetz – und das ist gut so. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. – Bitte.

 


12.52.46

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es geschieht jetzt in der Republik


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 109

Österreich eigentlich etwas, was ich vorbildhaft für Europa nenne, weil in Europa im Augenblick noch darüber diskutiert wird: In welcher Art und Weise können wir Kapital flüssig machen, um der Wirtschaft Kapital zuzuführen?

Es ist, glaube ich, völlig unrichtig, davon auszugehen, dass es marode Unternehmun­gen sind, die dieses Kapital brauchen, sondern auch in Zeiten der Krisen ist es not­wendig, dass sich Unternehmen wirtschaftlich weiterentwickeln. Für diese Weiterent­wicklung, auch für innovative Weiterentwicklung, fehlt Mittel- und Großunternehmun­gen das Kapital. Aus den genannten Gründen ist es sehr schwierig, an große Kapital­beträge zu kommen.

Ich finde es auch richtig und wichtig, dass diese zehn Milliarden aus dem Bereich des Haftungsrahmens des Bankenpakets hergenommen werden, weil damit genau eine Forderung erfüllt wird, die wir allesamt hier erhoben haben, nämlich nicht alles Geld den Banken, sondern auch Geld der Wirtschaft zur Verfügung zu stellen. Ich glaube, das ist hier mit diesem Schritt der Fall.

Die Forderung, dass es gesunde Unternehmungen sein müssen, wird, glaube ich, jenen Einwendungen gerecht, dass wir nicht maroden Unternehmungen die Chance geben, ein paar Jahre länger marode zu sein, sondern dass es wirklich in die Zukunft weist und um innovative Zukunftsideen geht. Die Haftungsdauer des Bundes wird mit fünf Jahren begrenzt, und die Haftungsquote zwischen 30 und 70 Prozent ist, glaube ich, auch fair, logisch und richtig.

Dass mit diesem Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz einerseits die Unternehmen gestützt und andererseits Arbeitsplätze nicht nur abgesichert, sondern unter Umstän­den auch geschaffen werden, ist einer der wichtigsten Gründe dafür, dieses Gesetz zu beschließen. Ich glaube, das ist die richtige Initiative, auch zum richtigen Zeitpunkt.

Herr Themessl, Ihnen möchte ich noch Folgendes ins Stammbuch schreiben: Behaup­ten Sie nicht Dinge, die nicht stimmen! Die ÖBB hat nämlich einen der erfolgreichsten Geschäftsbereiche im Güterverkehr. Ich würde Sie ersuchen, die Geschäftsberichte oder, wenn notwendig, auch die Bilanzen zu lesen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Es gibt hier gemeinwirtschaftliche Leistungsbereiche, das ist korrekt, aber nur für den kombinierten Ladungsverkehr. Der Rest ist schlichtweg unrichtig, was Sie darüber be­haupten, dass es hier Quersubventionen gibt.

Wir sollten uns aber auch über die Kostenwahrheit im Transportwesen unterhalten. Da schauen Sie mit Ihren Lkws nicht besonders gut aus! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

12.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte.

 


12.55.38

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Unternehmensliquiditätsstärkungsge­setz – ein Wortungetüm mit 38 Buchstaben –, was verbirgt sich dahinter? (Abg. Mag. Molterer: Bis 38 kann er zählen! – Abg. Dr. Stummvoll: Ist das der Hauptpunkt Ihrer Kritik?) – Es ist das dritte Banken-Hilfspaket, das die Republik Österreich hiermit auflegt. (Abg. Mag. Molterer: Bis 38 kann er zählen! Der Beweis ist erbracht!) Es wird nur mit einem Mäntelchen für Großbetriebe praktisch kaschiert.

Ich möchte daran erinnern: Was haben die Banken bisher an Unterstützung bekom­men? – 15 Milliarden € zur Erhöhung der Eigenkapitalquote, 5 Milliarden an Aufsto­ckung im Bereich der Exporthaftungen. Ich habe damals eingewendet: Wozu die Er­höhung der Exporthaftungen, wenn die Exporte rasant zurückgehen? – Da hat man versucht, mir etwas anderes zu erklären. In der Zwischenzeit wissen wir, auch die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 110

Raiffeisen-Organisation hat hier kräftig zugegriffen, sie hat nämlich 4 Milliarden € aus diesem Titel bekommen. Und jetzt gibt es diese 10-Milliarden-Hilfe für Unternehmens­kredite über eine Bundesbürgschaft.

Herr Generaldirektor Nowotny von der Oesterreichischen Nationalbank hat unlängst im Finanzausschuss gesagt, dass die Situation der Banken sich beruhigt hat und alles wieder halbwegs passt. Wir haben demnach normale Zeiten, hat er gemeint, und in normalen Zeiten – wenn es wirklich so wäre – müssten die Banken keine zusätzlichen Bürgschaften bekommen, um Kredite geben zu können. Aber es dürfte, glaube ich, nicht so gelten, denn es ist immer noch das Risiko vorhanden, dass im Osten einiges von diesen Obligos nicht mehr hereinzubringen ist. Denken Sie nur daran: Wenn nur 10 Prozent der Obligos, die wir im Osten offen haben, ausfallen, dann sind das 30 Mil­liarden €!

Es fragt sich schon: Wie geht es den Wiener Großbanken denn wirklich? Warum müs­sen wir jetzt mit einem neuerlichen Bankenpaket zur Stelle sein? – Mir wird immer mehr klar, dass der Rechnungshof nicht prüfen darf, weil weitere Problemfälle im Keller sind. Ich sage Ihnen eines: Solange diese Regierung die Wahrheit über den Status der heimischen Banken nicht auf den Tisch legt, wird sie von der FPÖ zu weiteren Haf­tungen oder Krediten aus dem Steuertopf keine Zustimmung bekommen. (Beifall bei der FPÖ.) Wir wollen nicht weiter dubiose Ostgeschäfte unterstützen.

Was mich besonders wundert, ist, dass die SPÖ diese ÖVP-Politik im Bankenbereich so stark unterstützt. Da gibt es doch jede Menge Bankenmanager, die hier im National­rat sitzen, die von der ÖVP aufgestellt sind. Ich darf daran erinnern: Aus der General­anwaltschaft der Raiffeisen-Gruppe sitzen hier herinnen Herr Ferdinand Maier, Herr Jakob Auer, Herr Karl Donabauer, Herr Grillitsch – und Herr Ikrath als Generalsekretär des Sparkassenverbandes. Das ist ein Grund dafür, dass diese Bankenpakete so wun­derbar kommen, dass ohne Halt die Pakete aus dem Hut gezaubert werden und die SPÖ dafür sorgt, dass diese Pakete auch umgesetzt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir Freiheitlichen vertreten ganz konsequent die Linie, die unser Klubobmann Strache schon genannt hat: Nur dann, wenn der Rechnungshof die Banken und auch jene Betriebe, die über Staatshaftungen zu Geld kommen, prüfen kann, wird es bei uns eine Gesprächsbereitschaft geben. Nur dann, wenn jene Manager, die in diesen Betrieben arbeiten, auf der Höhe des Einkommens des Bundeskanzlers festgesetzt sind, wird mit uns zu reden sein. Und nur dann, wenn österreichische Betriebe zweckgebunden un­terstützt werden, und vor allen Dingen, wenn die KMU unterstützt werden, können Sie mit uns reden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.00


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.

 


13.00.11

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Die Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Die in Behandlung stehende Vorlage ist ein Beweis mehr dafür, dass diese Regierung handlungsfähig ist. Nach zwei Konjunkturpaketen und einer Tarifreform ist das nun ein weiteres Paket zur Unterstützung großer Unterneh­men.

Tatsächlich lässt die Formulierung, dass ansuchende Unternehmen auf gesunder Ba­sis zu stehen haben, aufhorchen, weil man doch annehmen könnte, dass gesunde Unternehmen auch ohne Staatsgarantie Kredite bekommen – was zweifellos auch damit zusammenhängt, wie sehr die Banken Partner der Unternehmen sein wollen. Zweifellos sollte das Bankenpaket die Kreditwirtschaft in Bewegung halten. Das dürfte


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 111

aber offensichtlich nicht so funktionieren, was nicht verwunderlich ist, zumal die Ban­ken gegenwärtig mit Aufschlägen operieren, die Kredite unmöglich machen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Daher wird es jetzt umso wichtiger sein, dass bei der Umsetzung dieses Paketes dafür gesorgt wird, dass die Konditionen in Ordnung sind. Es ist aber zweifellos wichtig, gerade jetzt Maßnahmen zu setzen, die der Wirtschaft Impulse geben und mithelfen, die Beschäftigung aufrechtzuerhalten. Das geschieht zweifellos mit dem ULSG sowie mit dem KMU-Paket, das schon vor einiger Zeit beschlossen wurde.

Diese Pakete sind unterschiedlich, was nämlich die Möglichkeit der nachträglichen Be­sicherung für die großen Unternehmen betrifft. Diese Formulierung gibt zweifellos wei­ten Raum, würde ich sagen. Genau an diesem Punkt werden die Kontrollbank und der Beirat gefordert sein, dafür zu sorgen, dass es nicht doppelte Haftungen für Altkredite gibt, sondern dass zur Belebung der Wirtschaft frisches Geld ins System kommt.

Das schon vorher beschlossene KMU-Paket funktioniert. Das ist auch prüfbar, wo es behandelt wird. Ich bin überzeugt davon, dass auch ULSG funktionieren wird und all die Pakete, die die Regierung bisher geschnürt hat, gemeinsam mit der gut aufgestell­ten österreichischen Wirtschaft dafür sorgen werden, dass Österreich ein Stück besser durch die Krise kommt. (Beifall bei der SPÖ.)

13.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Westentha­ler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.03.16

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Meine Herren Staats­sekretäre! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Also ganz kennen wir uns jetzt nicht mehr aus: Jetzt haben uns zuerst Herr Staatssekretär Lopatka und Herr Finanz­minister Pröll wortreich erklärt, es gäbe gar keine Kreditklemme – und dann steht der Herr Finanzstaatssekretär von der SPÖ, Herr Schieder, auf und sagt, wir müssen das heute unbedingt beschließen, damit wir die Kreditklemme endlich in den Griff bekom­men und sie lockern. (Abg. Grosz: Eine Hand weiß nicht, was die andere tut!)

Also was stimmt jetzt, Herr Staatssekretär und Herr Finanzminister: Haben wir eine Kreditklemme oder haben wir sie nicht? Wir sind nach den Erfahrungen, die wir mit den kleineren und mittleren Unternehmen haben, der Meinung: wir haben die Kredit­klemme! Und nicht nur das: Es gibt umfassende Probleme bei Finanzierungen, bei Investitionen, Wachstumsziele werden verschoben, es gibt Kapitalknappheit und sehr große Probleme bei den kleineren und mittleren Unternehmen. Jetzt gibt es wiederum zwei  (Abg. Krainer: was Schieder sagt! – Heiterkeit bei der SPÖ.) – Herr Staats­sekretär Lopatka, ich darf interpretieren, was Ihr Herr Kollege von der SPÖ sagt: Im Zweifelsfall stimmt immer das, was SPÖ-Schieder sagt (demonstrativer Beifall bei der SPÖ), nur damit Sie auch zum Akt nehmen, was Ihnen der Herr Koalitionspartner hier ausrichtet.

Ich bin da anderer Meinung. Ich glaube, dass wir sehr wohl Probleme haben. Und Herr Staatssekretär, wenn Sie uns sagen, es sei ja schon so viel gemacht worden für die kleineren und mittleren Unternehmen, dann gibt es auch hier nur zwei Möglichkeiten: Entweder das stimmt nicht, weil sie noch immer die größten Probleme haben – oder die Krise ist noch viel schärfer geworden, und zwar gerade für die kleineren und mitt­leren Unternehmen.

Deswegen argumentieren wir ja, dass wir die kleineren und mittleren Unternehmen in diesem Paket berücksichtigen wollen. Das ist unser Verlangen. Wir wollen die kleine­ren und mittleren Unternehmen unterstützen. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 112

Zu diesem Zwecke darf ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Berichtes des Finanz­ausschusses wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 wird in § 2 Absatz 1 Ziffer 4 ersatzlos gestrichen. Die bisherigen Ziffern 5 und 6 erhalten die Bezeichnungen Ziffern 4 und 5.“

*****

Ich glaube, dass das dann eine gewisse Ausgewogenheit und Fairness hätte und dass wir auch im Kampf gegen die Finanzschwäche, die das Land derzeit aufgrund der in­ternationalen Krise hat, auch erfolgreich ankämpfen können. Genauso wollen wir das auch mit weiteren Maßnahmen erreichen, Herr Staatssekretär. Wenn die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, dann müssen wir weitere Maßnahmen, weitere Wirt­schaftsbelebungsschritte unternehmen.

Deswegen bringe ich auch folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Bu­cher, Ing. Westenthaler, Ing. Lugar, Windholz, Kolleginnen und Kollegen betreffend BZÖ-Wirtschaftsbelebungspaket ein, mit dem wir – ich erläutere das jetzt in den Grundzügen – umfassende Möglichkeit haben, mit einzelnen, wirklich guten Punkten, die Wirtschaft, aber auch die Privaten zu unterstützen, indem wir die Steuerbelastung senken, wie zum Beispiel eine Investitionsprämie von 10 Prozent der Investitions­summe für die nächsten eineinhalb Jahre.

*****

Wenn der Herr Kollege Stummvoll auch die Güte hätte, zuzuhören: Erinnern Sie sich etwa an unser gemeinsames Konjunkturbelebungspaket 2002, wo wir für die Jah­re 2003 und 2004 limitiert eine solche Investitionszuwachsprämie beschlossen haben?

Das war doch etwas unheimlich erfolgreiches, das wurde von Wifo und IHS als zielge­richtete und richtige Maßnahme gelobt. Stimmen Sie uns daher zu! Machen wir diese Investitionsprämie von 10 Prozent Investitionssumme für die nächsten eineinhalb Jah­re! Das wäre ein Input, ein Signal auch für die kleineren und mittleren Unternehmen. (Beifall beim BZÖ.)

Oder: Wenn wir schon diese Kreditklemme haben, warum befugen wir nicht die Oester­reichische Nationalbank, günstige Kredite direkt an die KMUs zu vergeben? Auch das ist ein richtiger Ansatz, den wir in unserem Paket haben.

Die dritte Möglichkeit wäre, dass wir für die Dauer der noch anstehenden Krise ange­passte Stundungsmöglichkeiten für Einkommenssteuerabgaben in Not geratener Un­ternehmen einfach vergeben. Eine Stundung in dieser Richtung wäre wohl eine richtige Maßnahme. Und ganz wichtig wäre, endlich – das ist etwas, das sehr leicht zu machen und eine sinnvolle Maßnahme wäre – die staatliche Kreditgebühr im Sinne des Gebüh­rengesetzes abzuschaffen. Das alles sind Maßnahmen, die den kleineren und mittleren Unternehmen helfen und sie wirklich unterstützen würde (Beifall beim BZÖ) – bis hin zu Steuergutschriften bei Ablegung von Facharbeiter- oder Meisterprüfungen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 113

Es gibt noch eine Maßnahme, die wir immer wieder fordern: dass wir auch diese Ein­personenfirmen, 100 000 Einpersonenfirmen in Österreich, steuerlich dann unterstüt­zen (Abg. Dr. Lichtenecker: 200 000!) – 200 000, gekauft! –, wenn sie zumindest einen oder mehrere Mitarbeiter anstellen. Herr Kollege Matznetter, wissen Sie, was das für ein Impuls für den Arbeitsplatz, für den Arbeitsmarkt wäre, wenn wir steuerliche Erleichterungen für die Einpersonenunternehmen bringen würden?! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Das wäre eine richtige Maßnahme, die wir in unserem Paket auch vorschlagen. (Beifall der Abgeordneten Bucher und Ursula Haubner. ) Bis hin zu einheitlichen Unterneh­menssteuern und unserem Flat-Tax-Modell mit einheitlichen Steuern zur Entlastung der Menschen, bis hin auch zur Erhöhung von Alleinverdienerabsetzbetrag und Kinder­absetzbetrag.

Ich denke, das sind wirklich gute Maßnahmen. Schauen Sie sich das Paket einmal in Ruhe an! Überlegen Sie sich, ob Sie es nicht doch unterstützen können! Denn das sind Maßnahmen, die einerseits die hohe Steuerbelastung senken und andererseits eine gute Maßnahme gegen die Finanzschwäche der kleineren und mittleren Unternehmen sind. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

13.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt.

Der Entschließungsantrag, der soeben eingebracht wurde, wurde in den Grundzügen erläutert und gemäß § 53 Abs. 4 Geschäftsordnung im Saal verteilt. Beide Anträge ste­hen im Zusammenhang mit der Materie und daher auch mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler Kolleginnen und Kollegen,

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 08.07.2009 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (229 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidi­tät von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz - ULSG) erlassen wird und das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bun­deshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 so­wie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden und Antrag 434/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Unternehmensfinanzierungsrettungspakets (284 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Berichtes des Finanzaus­schusses wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 wird in § 2 Absatz 1 Ziffer 4 ersatzlos gestrichen. Die bisherigen Ziffern 5 und 6 erhalten die Bezeichnungen Ziffern 4 und 5.

Begründung

Zu Recht wird in der Gesetzesbegründung dargestellt, dass die anhaltende ange­spannte Lage auf dem Finanzmarkt sowie die sich sukzessive verschlechternde Wirt-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 114

schaftslage neue Wege in der Liquiditätssicherung der österreichischen Unternehmen erforderlich machen. Zu Recht wird angeführt, dass mittelgroße bis große Unterneh­men, die zu den regionalen und nationalen Stützen der Beschäftigung und Innovation zählen, einer ausreichenden Finanzkraft bedürfen, um die Zeit einer tief greifenden Krise zu überwinden und weiterhin als Aushängeschilder und Wachstumsmotoren der heimischen Wirtschaft erhalten zu bleiben. Richtig ist auch, dass die schwierige Lage auch gesunde Unternehmen betroffen hat, wobei insbesondere die unerwartete Kapi­talknappheit zu kurz- und mittelfristigen Engpässen führte und geplante Investitionen und Wachstumsziele aufgeschoben oder sogar aufgegeben werden mussten.

Allerdings ist das BZÖ der Ansicht, dass die genannten Punkte gleichermaßen für alle Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gelten und dementspre­chend der in der Regierungsvorlage in Artikel 1 § 2 Absatz 1 Ziffer 4 vorgesehene Aus­schluss derartiger Unternehmen nicht zu rechtfertigen ist.

Insbesondere kann ein solcher nicht durch den Hinweis „Unternehmen, welche die Voraussetzungen nach dem vorliegenden Bundesgesetz nicht erfüllen, stehen andere staatliche Stützungsmöglichkeiten (wie nach dem Garantiegesetz 1977, BGBl. Nr. 296/1977, ERP-Fonds-Gesetz, BGBl. Nr. 207/1962, oder KMU-Förderungsgesetz, BGBl. Nr. 432/1996) zur Verfügung, die durch zusätzliche Maßnahmen in Ausschöp­fung des temporären Beihilfenrahmens (siehe Mitteilung der Europäischen Kommission betreffend „Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleich­terung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirt­schaftskrise“, ABl. Nr. C 83 vom 7.4.2009, S. 1) nochmals erweitert werden.“ gerecht­fertigt werden.

Dies ist damit zu begründen, dass trotz der vorgenannten Maßnahmen die Kredit­klemme noch nicht behoben ist und daher eine zusätzliche Wahlmöglichkeit für Kleinst­unternehmen und KMU´s förderlich erscheint. Zudem werden dadurch Mittel, die für das Bankenrettungspaket zur Verfügung gestellt worden sind, an die Kleinstunterneh­men und die KMU´s weitergeleitet. Dadurch wird insbesondere dem Sinn und Zweck der im Bankenrettungspaket vorgesehen Auflage Rechnung getragen, wonach die Staatshilfe in Anspruch nehmenden Institute die aufgenommen Mittel im Gegenzug zum Teil zur Versorgung kleiner und mittlerer Unternehmen verwenden sollen.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Ing. Lugar, Windholz Kolleginnen und Kollegen betreffend BZÖ-Wirtschaftsbelebungspaket,

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 08.07.2009 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (229 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidi­tät von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz - ULSG) erlassen wird und das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bun­deshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden und Antrag 434/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Unternehmensfinanzierungsrettungspakets (284 der Beilagen)


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Beängstigende Zukunftsaussichten offenbarte der IHS-Chef Bernhard Felderer am 14.06.2009 in der ORF-Pressestunde. Nach seinen Aussagen sei die Wirtschaftskrise noch lange nicht ausgestanden und ein Aufschwung in weiter Ferne. Zudem folgerte er, dass die Arbeitslosenzahl bis Ende 2010 voraussichtlich um 100.000 ansteigen werde und die Entwicklung der Neuverschuldung "ziemlich beängstigend" sei.

Diese Aussage verdeutlicht beispielhaft die Ernsthaftigkeit der Lage und den Hand­lungsbedarf der Bundesregierung, um die Bürgerinnen und Bürger vor den prognosti­zierten Folgen zu schützen bzw. ein weiteres Durchschlagen der Krise auf die Realwirt­schaft möglichst abzumildern und zu vermeiden.

Trotz der Warnungen von allen Seiten zeigt die Bundesregierung jedoch nicht die nö­tige Entschlossenheit, die in Zeiten der Krise notwendig ist. So sind trotz der riesigen Schuldenlast des Staates noch keine Reformen durchgesetzt worden bzw. wie die Schulreform kläglich gescheitert. Stattdessen wird von der Bundesregierung um neue Steuerabgaben und damit um weitere Belastungen der Bürgerinnen und Bürger gestrit­ten.

Daher fordert das BZÖ ein vielschichtiges Maßnahmenpaket, mit dem die hohen Steu­erbelastungen der Bürgerinnen und Bürger und die bestehenden Finanzierungsschwie­rigkeiten von KMU´s entschieden angegriffen werden, ohne jedoch die Bürgerinnen und Bürger zu belasten. Im Gegensatz zur Bundesregierung steht das BZÖ für absolu­te Reformbereitschaft und für eine Beseitigung veralteter und teurer Strukturen.

Staats- und Verwaltungsreform sowie umfassende Steuerreform – BZÖ Flat-Tax Mo­dell

Das BZÖ fordert ein einfaches, aber revolutionäres Steuersystem, durch das die kalte Progression und die soziale Ungerechtigkeit des derzeitigen Steuersystems beendet werden. So ist im derzeitigen System die Gesamtbelastung der Einkommen bereits ab dem Beginn der Steuerpflicht hoch, steigt dann im Bereich der Mittelstands-Einkom­men noch an, um dann bei den sehr gut Verdienenden plötzlich wieder nach unten zu gehen, was sozial ungerecht ist. Gleichzeitig soll durch einen massiven Abbau von Ausnahmeregelungen die Steuergerechtigkeit zugunsten der Kleinverdiener und des Mittelstandes (die derzeit im Gegensatz zu Großbetrieben ihre Besteuerung nicht optimieren können) verbessert werden.

Kern dieses Vorschlags ist eine Flat-Tax - also ein einheitlicher Abgabensatz -, die zu­sammen mit einem Steuerfreibetrag in Höhe von 11.000 Euro Gerechtigkeit durch eine deutlich niedrigere Gesamtbelastung kleiner und mittlerer Einkommen, aber eine hö­here Belastung sehr hoher Einkommen garantiert. Die Einheitsabgabe im BZÖ-Modell ersetzt Lohn- und Einkommenssteuer sowie die Sozialversicherungs-Beiträge. Dem Steuerzahler wird nur ein einziger und einheitlicher Prozentsatz abgezogen. Vom Jah­reseinkommen wird zuerst der Steuerfreibetrag von 11.000 Euro substrahiert. Von der verbleibenden Summe wird die Flat-Tax samt Sozialversicherung in der einheitlichen Höhe von 44 Prozent abgezogen – für Steuer und Sozialversicherung. Im Bereich von Bruttojahreseinkommen zwischen Geringfügigkeitsgrenze und 14.235,28 Euro gilt da­gegen ein einheitlicher Abgabensatz von 10 %, der die jetzigen Abgaben für Sozialver­sicherung und Lohnsteuer (ab 10.000 bzw. 11.000 Euro Jahresbruttoeinkommen) er­setzt. Ausnahmen von der 10%-igen Einheitsabgabe bestehen dagegen beispielsweise für Pensionisten. Insgesamt werden durch das Flat-Tax Modell nahezu alle Steuer­pflichtigen deutlich entlastet. Lediglich für Spitzenverdiener mit sechsstelligen Jahres­gagen steigt die Belastung.

Im Bereich der Familienförderung ist (statt der Schaffung eines Kinderfreibetrages– wie von der Regierung vorgesehen -) der Kinderabsetzbetrag (KAB) auf ca. 1.000 Euro/Jahr


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bzw. 85 Euro/pro Monat sowie der Alleinverdienerabsetzbetrages um ca. 100 Euro zu erhöhen. Zudem ist die von der Regierung vorgeschlagene Beschränkung auf öffent­liche und private Kindereinrichtungen bzw. „pädagogisch qualifiziertes Personal“ abzu­lehnen, da sie nicht das Randzeitproblem für berufstätige Eltern löst. Zu bedenken ist nämlich, dass speziell Randzonenzeiten, die über die Öffnungszeiten von Kinder­betreuungseinrichtungen hinausgehen (ab 16.00 bzw. 17.00 Uhr), in der Betreuung ein Problem darstellen. Da oftmals nur ein bis zwei Stunden überbrückt werden müssen ist es in der Praxis nahezu unmöglich, dafür ausschließlich pädagogisch geschultes Per­sonal zu finden. Daher ist stattdessen die Absetzbarkeit aller Kinderbetreuungskosten pro Kind und Jahr (Deckelung bei € 2.300.-) analog zum Bezug der Familienbeihilfe einzuführen, d.h. der Familienbeihilfe beziehende Elternteil soll die Kinderbetreuungs­kosten steuerlich geltend machen können. Zudem ist die Familienbeihilfe nach dem Verbraucherpreisindex jährlich zu valorisieren.

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung sieht das BZÖ-Modell unter anderem eine einheitlichen Unternehmensbesteuerung – die „Business Tax“ – vor, die die steuerliche Situation des unternehmerischen Mittelstands verbessert. Dafür sollen die bisherigen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb) im Sinne des Einkommenssteuergesetzes zu einer Einkunftsart für Unternehmen zusammengefasst werden. Zum anderen soll eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung erfolgen, indem alle Unternehmen ein Wahlrecht zukommt, sich auch nach den Vorschriften für Körperschaften, d.h. mit einem Steuersatz von 25 %, besteuern zu lassen. Weiters sind verschiedene Maßnahmen zur Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen vorgesehen (z.B. Stärkung des Eigenkapitals von KMU´s) sowie eine Totalreform der lohsummenabhängigen Abgaben durch Einführung einer einheitlichen Arbeitgeberabgabe, um den Aufwand und die damit verbundenen Verwaltungskosten zu senken.

Im Bereich der Spendenabsetzbarkeit ist zudem eine Ausweitung gegenüber dem Re­gierungsmodell (beispielsweise im Bereich Umwelt-, Natur oder Tierschutz) zu vorge­sehen.

Ein weiterer Eckpfeiler des Steuermodells und wesentlicher Ansatz zur Erreichung we­sentlicher Einsparungsmöglichkeiten ist die Vereinfachung im Bereich der Verwaltung durch eine einzige Abgabenbehörde, eine Berufungsinstanz und ein einheitliches Sozi­alversicherungssystem statt der immer noch bestehenden ständestaatlichen Ungleich­behandlung. Somit wäre endlich der Weg für die längst fällige Reform der Sozialversi­cherungen geebnet. In Kombination mit den weiteren, durch eine Staats- und Verwal­tungsreform (insoweit ist auf die Vorschläge des Rechnungshofes zu verweisen) zu erreichenden Einsparpotentialen wird insoweit die Basis für entstehende Abgabeaus­fälle geschaffen.

Direkte Kreditvergabe durch die österreichischen Nationalbank an Kleinstunternehmen sowie KMU´s

Zur Ankurbelung unserer weitgehend kreditgestützten Wirtschaft ist der momentanen Verschärfung auf dem Kreditmarkt durch eine Ermächtigung einer „Staatsbank“ entge­genzutreten, die direkt günstige Kredite an die Privatwirtschaft vergeben kann. Da­durch soll insbesondere erreicht werden, dass die Kleinstunternehmen und die KMU´s von den mehrfach zu vernehmenden Risikoaufschlägen der Banken unabhängiger werden bzw. die Banken durch größeren Konkurrenzdruck zur Lösung der Kredit­klemme animiert werden. Geeignet erscheint dazu die Instrumentalisierung der öster­reichschen Nationalbank, da so bestehende Ressourcen und bestehendes Know-how genutzt werden kann.


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Kurzfristige Stundung der Einkommenssteuerabgaben für im Zuge der Wirtschaftskrise in Not geratene kleine und mittlere Unternehmen

Neben den Verbesserungen, die für KMU´s durch das BZÖ-Steuermodel vorgesehen sind, müssen jedoch weitere Unterstützungsmaßnahmen für KMU´s verwirklicht wer­den. Anzuführen ist insoweit, dass die KMU´s zu Recht als wesentliche Wirtschafts­motoren Österreichs bezeichnet werden. Zu bedenken ist insbesondere, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise und die damit verbundene Kreditklemme insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen erhebliche Schwierigkeiten im Bereich kurz­fristiger Finanzierungen mit sich bringen. Zu vernehmen ist, dass von den Banken Be­triebsmittelkredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen nur unter vergleichs­weise schlechten Bedingungen gewährt oder abgelehnt werden. Daher ist eine an die Dauer der Krise angepasste Stundungsmöglichkeit für Einkommenssteuerabgaben zu fordern, um die im Zuge der Wirtschaftskrise in Not geratenen kleinen und mittleren Unternehmen kurz- und mittelfristig zu stützen und unabhängiger von den Banken zu machen.

Abschaffung der staatlichen „Kreditgebühr“ im Sinne des Gebührengesetzes

In Hinblick auf die weitgehend kreditgestützte österreichische Wirtschaft ist weiters die Stärkung der Attraktivität von Krediten dringend notwendig. Daher ist die Abschaffung der staatlichen Kredit(-vertrags-)gebühr im Sinne des Gebührengesetzes zu fordern, da diese Kredite unnötig verteuert und dadurch negative Wirkungen auf die Investi­tionsfreudigkeit und somit letztlich auf das Wirtschaftswachstum hat. Diesem Aspekt kommt in der jetzigen Krisenzeit besondere Bedeutung zu, da im Zuge der Krise die Gesamtkosten für Kredite sowieso angestiegen sind und in näherer Zukunft keine Entspannung dieser Lage zu erwarten ist. Außerdem stellt die staatliche Kreditgebühr in Europa eine Besonderheit dar, was aus Wettbewerbsgesichtpunkten zu kritisieren ist. Weiters hat sich dass BZÖ schon mehrfach gegen „Bagatellsteuern“ ausgespro­chen, da der damit verbundene Aufwand unserer Ansicht nach nicht im Verhältnis zu dem Erfolg steht und daher nicht zu rechtfertigen ist.

Vor diesem Hintergrund ist abschließend auf den im Regierungsprogramm angekün­digten Abschied vom „Gebührenstopp“ der alten Regierung hinzuweisen. Insoweit dro­hen sogar noch Anhebungen der Kreditgebühren, da nach dem Regierungsprogramm „sämtliche Gebühren einer jährlichen Valoisierung unterzogen werden sollen“.

Investitionsprämie

Weiters ist die Einführung einer Investitionsprämie (10 % der Investitionssumme) für 1 ½ Jahre zu fordern. So wurde eine Investitionszuwachsprämie während der BZÖ-Regierungsbeteiligung als ein Kernstück des Konjunkturpakets 2002 eingeführt und die heimischen Unternehmen konnten davon in den Jahren 2002 bis 2004 nachhaltig profitieren. Dass diese Maßnahme die gewünschten Effekte voll erbrachte, wurde unter anderem von WIFO und IHS bestätigt, die mehrmals den positiven Beitrag der Investi­tionszuwachsprämie zum Wirtschaftswachstum hervorstrichen (OTS0138/04.08.2005). Darüber hinaus wurde dies auch in einer entsprechenden Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen 3037/AB vom 27.07.2005 voll bestätigt, wenn dort unter anderem ausgeführt wurde:

„Dass die zeitlich begrenzte Investitionszuwachsprämie von den Unternehmen in höhe­rem Ausmaß als erwartet in Anspruch genommen wurde, spiegelt die Treffsicherheit der zur Stärkung der Investitionstätigkeit gesetzten Maßnahme wider. () der rück­läufigen Entwicklung der Investitionen konnte erfolgreich Einhalt geboten werden.“ „Da­durch wurde ein entscheidender Impuls zur Belebung der heimischen Wirtschaft ge­setzt und damit nicht zuletzt ein wesentlicher Beitrag zur Absicherung der Beschäfti­gung und zur Schaffung neuer Arbeitplätze geleistet.“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 118

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzule­gen, durch den das BZÖ-Flat-Tax-Steuermodell mit den folgenden Eckpunkten umge­setzt wird:

für Bruttojahreseinkommen im Bereich zwischen Geringfügigkeitsgrenze und 14.235,28 Euro besteht grundsätzlich ein einheitlicher Abgabensatz von 10 % (Ausnahme bei­spielsweise für Pensionisten), der die jetzigen Abgaben für Sozialversicherung und Lohnsteuer (ab 10.000 bzw. 11.000 Euro Jahresbruttoeinkommen) ersetzt,

ab einem Bruttojahreseinkommen von 14.235,29 Euro ist eine Flat-Tax-Einheitsabgabe statt der jetzigen Lohn- und Einkommenssteuer- sowie der Sozialversicherungsbei­träge einzuheben, wobei vom Bruttojahreseinkommen zuerst ein Steuerfreibetrag in der Höhe von 11.000 Euro und von der verbleibenden Summe die Flat-Tax in der ein­heitlichen Höhe von 44 Prozent abzuziehen sind,

der Kinderabsetzbetrag (KAB) wird auf ca. 1.000 Euro/Jahr bzw. € 85/pro Monat er­höht,

der Alleinverdienerabsetzbetrages wird um ca. 100 Euro erhöht,

alle Kinderbetreuungskosten pro Kind und Jahr sind bis zu einem Höchstbetrag von 2.300 Euro absetzbar, wobei dies analog zum Bezug der Familienbeihilfe erfolgt, d.h. der Familienbeihilfe beziehende Elternteil soll die Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen können,

die Familienbeihilfe ist entsprechend dem Verbraucherpreisindex in jedem Jahr zu valorisieren,

im Bereich der Unternehmensbesteuerung erfolgt eine rechtsformneutrale Unterneh­mensbesteuerung, indem alle Unternehmen ein Wahlrecht zukommt, sich auch nach den Vorschriften für Körperschaften, d.h. mit einem Steuersatz von 25 %, besteuern zu lassen.

die drei betrieblichen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selb­ständiger Arbeit und Gewerbebetrieb) werden zu einer einheitlichen Einkunftsart für Unternehmen zusammengefasst,

Einführung verschiedener Maßnahmen zur Stärkung von kleinen und mittleren Unter­nehmen wie beispielsweise die Stärkung des Eigenkapitals von KMU´s, Steuergut­schriften bei Ablegung von Facharbeiter- oder Meisterprüfungen bzw. vergleichbaren Prüfungen oder Steuerprämien für Neueinstellungen durch Ein-Mann-Unternehmen,

Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf Bereiche wie beispielsweise Blaulichtorga­nisationen, Umwelt-, Natur- oder Tierschutz ,

Totalreform der lohsummenabhängigen Abgaben durch Einführung einer einheitlichen Arbeitgeberabgabe, um den Aufwand und die damit verbundenen Verwaltungskosten zu senken und

Installierung einer einzigen Abgabenbehörde, einer Berufungsinstanz und eines ein­heitliches Sozialversicherungssystems zur dringend erforderlichen Vereinfachung im Bereich der Verwaltung;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 119

außerdem wird die Bundesregierung ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die Vorschläge des Rechnungshofes betreffend einer Staats- und Verwaltungsreform ehestmöglich umgesetzt werden;

weiters wird die Bundesregierung ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Ge­setzesentwurf vorzulegen, durch den die österreichische Nationalbank ermächtigt wird, direkt günstige Kredite an Kleinstunternehmen und KMU´s zu vergeben;

die Bundesregierung wird auch ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzu­legen, durch den die gesetzlichen Voraussetzungen für eine an die Dauer der Krise angepasste Stundungsmöglichkeit für Einkommenssteuerabgaben für im Zuge der Wirtschaftskrise in Not geratene kleine und mittlere Unternehmen geschaffen werden;

zudem wird die Bundesregierung ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die staatliche Kreditgebühr im Sinne des Gebührengesetzes abgeschafft wird und

dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den eine In­vestitionsprämie (10 % der Investitionssumme) für 1 ½ Jahre eingeführt wird.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Jarolim. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.09.04

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Meine Damen und Herren, wir hatten vorhin schon eine heftige Diskussion. Ich möchte jetzt nicht näher darauf eingehen und freue mich schon auf die Fortführung im Anschluss an diese Meldung.

Herr Kollege Westenthaler, ich hätte mir eigentlich gedacht, dass Sie auch zu der ge­genständlichen Gesetzesvorlage ein paar Worte sagen. Die Grundsatzdebatte, die Sie heute angeregt haben, müsste man eigentlich im Ausschuss führen. Da sind Sie herz­lich eingeladen; ich glaube, dass wäre besser.

Da der Herr Kollege Kogler hier richtigerweise darauf hingewiesen hat, dass es sinnvoll ist, jetzt dieses Maßnahmenpaket zu schnüren, möchte ich in Richtung der Opposi­tionsparteien sagen – und das sage ich nicht überheblich –: Man muss sich entweder dazu bekennen, in welche Richtung es gehen soll, oder man soll eben das Gegenteil davon sagen. (Abg. Dr. Lichtenecker: Das stimmt so nicht!)

Es geht da in Wirklichkeit um eine Maßnahme, die Stabilität fördern soll: für die Groß­industrie und für jene Unternehmen, die Arbeitsplätze im gesamten Zulieferungsbe­reich schaffen. Das ist wichtig. Und wenn wir heute hören, was passiert, wenn hier etwas schlagend werden könnte, dann muss man berücksichtigen, dass ja gerade jene Unternehmen davon betroffen sind, von denen wir uns wirtschaftliche Sicherheit erwar­ten, deshalb kommen die Haftungen zum Tragen.

Ich darf noch einmal auf diesen § 4 Abs. 8 hinweisen, weil immer die Frage gestellt wird, was denn die Maßgaben seien, nach denen das hier jetzt verteilt werden soll. Es wird hier also eine Richtlinie erstellt werden. Diese Richtlinie sieht sehr wohl vor, dass Bedachtnahme auf die Erhaltung von Arbeitsplätzen stattzufinden hat. Daher soll man nicht so tun, als wäre das nicht geregelt – das steht ausdrücklich im Gesetz.

Als weitere Auflage wird hier die Angemessenheit der Gewinnausschüttung an Eigen­tümer erwähnt, nämlich die Frage: was zahlen sie an ihre Eigentümer aus?, damit auch hier entsprechend die finanzielle Struktur der Gesellschaft gewahrt wird. Auch das steht darin als Auflage vermerkt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 120

Ebenso vermerkt sind die Rechtsfolgen für den Fall des Nichteinhaltens von Auflagen, wie auch die Bezugssysteme im Vorstand. Alles, wovon heute hier von Kritikern be­hauptet wurde, es werde nicht geregelt, steht also ausdrücklich im Gesetz. Mehr kann man nicht tun. Daher werden wir dieser Vorlage selbstverständlich gerne zustimmen! (Beifall bei der SPÖ.)

13.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Königshofer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.11.28

Abgeordneter DDr. Werner Königshofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir haben hier wieder eine Diskussion zu den Themen Bankenpaket und folgende; wir haben am Vormittag schon darüber gesprochen. Dieses Bankenpaket hat einige Mängel. Es ist vor allem nicht eingetreten, was Sie sich erhofft haben: nämlich mehr Bereitschaft der Banken, Kredite zu vergeben.

Die Banken waren weiterhin misstrauisch, sie haben weiterhin das Geld zurückgehal­ten, nicht einmal sich selbst Kredite gegeben. Sie haben das Geld an die OeNB ge­geben, an die EZB, die damit dann wieder irgendwelche Staatsanleihen aus Griechen­land oder sonst wo aufgekauft haben.

Die Wirtschaft spürt es, wenn es eine Kreditklemme gibt, die kleinen wie die großen Betriebe. Nur haben die großen eben eine größere Lobby. Da werden die Industriebe­triebe eben zur Industriellenvereinigung gegangen sein und haben wohl gesagt: Liebe Industriellenvereinigung, wir kriegen keine Kredite, wir brauchen Liquidität. Daraufhin wird die Industriellenvereinigung zum Finanzminister gegangen sein – und das ist als Ergebnis herausgekommen.

Wobei ich gar nicht sage, dass es schlecht ist, wenn man 10 Milliarden € aus dem Ban­kenpaket für diesen Zweck herauslöst und widmet, nur: Die Kleinen haben Sie dabei übersehen. Und das, meine Damen und Herren von Rot und Schwarz, ist Ihre Todsün­de, vor allem Ihre Todsünde von der ÖVP, weil Sie die Klein- und Mittelbetriebe nicht berücksichtigt haben! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Groß­ruck und Dr. Matznetter.)

Ich weiß, ich weiß, es gibt die Instrumentarien über AWS und so weiter. Aber, Herr Kol­lege Matznetter, Sie haben auch gesagt, gerade in der Krise gehe es um die Signal­wirkung – und diese Signalwirkung für Klein- und Mittelbetriebe haben Sie nicht ge­setzt! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Das haben Sie verabsäumt, das ist Ihre Todsünde (Beifall bei der FPÖ) und das werden Sie vor den kleinen Tischlermeistern, Schlossermeistern und vor den touristischen Familienbetrieben verantworten müssen, meine Damen und Herren!

Jetzt wende ich mich an die Sozialdemokraten – zum Thema Kreditklemme. Ich greife noch einmal den Vorschlag auf, den ich schon vor einigen Monaten gemacht habe – und Frau Kollegin Rudas, da können Sie nicht sagen, die Opposition hätte keine Vor­schläge –: Ich fordere die Regierung noch einmal auf, mit der amerikanischen Invest­mentfirma Cerberus in Verhandlung zu treten, um die Anteile an der BAWAG P.S.K. für Österreich zurückzukaufen! (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Bank, die BAWAG P.S.K., ist die Hausbank der Republik. Es laufen jährlich über 8 Milliarden € an Zahlungen über diese Bank! Diese Bank hat das Potential und die Struktur, in Österreich auf dem Kapital- und Kreditmarkt entsprechend aufzutreten. Ma­chen Sie das! Schieben Sie nicht alle Vorschläge der Opposition beiseite! Springen Sie einmal über Ihren eigenen Schatten und treten Sie in konstruktive Gespräche ein! Das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 121

wäre von Nutzen für diese Republik, für das Volk und für unsere Heimat! – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)

13.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. Ebenfalls 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.14.45

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt wirklich schon einige Male und allzu oft gehört, es sei alles in Ordnung, es werde ausreichend getan, es werde dann immer wieder noch ein bisserl mehr getan, aber die Wirtschaft prosperiere anscheinend ohnehin, die Ar­beitslosenzahlen gehen zurück und die Krise sei bewältigt. So hört man es von den Rednern der Regierungsfraktionen.

Die Tatsachen sind leider nach wie vor anders. Ich weiß ja nicht, wie lange man noch überprüfen und zuwarten will. Wir hören da immer wieder vom Bankenpaket – das war vorigen Oktober, wir haben damals Gespräche zwischen den Fraktionen geführt! Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen wissen selbst nicht mehr, dass das noch die alte Regierung beschlossen hat; sie glauben, das Bankenpaket sei irgendwann jetzt beschlossen worden und da könne man ja noch zuwarten und überprüfen.

Meine Damen und Herren, vor einem Dreivierteljahr haben wir alle gemeinsam das Bankenpaket beschlossen. Heute machen Sie uns unsere Zustimmung zum Vorwurf. Sie wissen ganz genau, dass wir selbstverständlich bereit waren, auch in diesem Be­reich Verantwortung zu übernehmen, aber unter der Voraussetzung, dass diese Haf­tungen, diese Zuschüsse, die gegeben wurden, auch weitergegeben werden, und zwar an jene, die sie brauchen. Und es sind nicht nur die Großbetriebe und auch nicht nur die wenigen mittleren, die Sie heute wieder fördern, sondern es sind Hunderte und Tausende kleine Betriebe, die das Geld beziehungsweise die Unterstützung dringend brauchen! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Kickl.) Da ist nach wie vor zu wenig ge­macht!

Ich möchte da nicht pauschal die Banken kritisieren, da gibt es unterschiedliche. Zum Teil ist es auch innerhalb der Institute unterschiedlich. Hier bemühen sich Abteilungen und Beamte, zu unterstützen, und dort erntet man nur Überheblichkeit und Ablehnung. Und es kann ja nicht davon abhängig sein, ob man gerade eine gute oder schlechte Bank beziehungsweise einen guten oder schlechten Manager erwischt hat, ob das eigene Unternehmen überlebt oder nicht!

Meine Damen und Herren von der Bundesregierung! Herr Staatssekretär! Auch ich habe es schon einige Male hier gesagt: Es wären auch ein paar Dinge notwendig, die im Verwaltungsbereich hängen. Was ist mit den Bilanzierungsvorschriften, um jene Be­triebe zu entlasten, die zwar für die Rechnungen, die sie ausgestellt haben, Steuern zahlen müssen, aber das Geld nicht bekommen?

Oder Basel II: Wir haben bis jetzt noch nichts gehört von österreichischen Initiativen, um die Basel-II-Kriterien bei der Kreditvergabe aufzulockern. Das würde noch über­haupt kein Geld kosten, sondern braucht nur Engagement und Initiative der Bundes­regierung.

Letztlich wäre es in Bezug auf gesetzliche Maßnahmen notwendig, innovativen Unter­nehmungen Unterstützung zu geben. Wenn ich da die Frau Abgeordnete Wurm sehe – ich glaube, aus dem Burgenland  (Rufe: Aus Tirol!) – Woher sind Sie? Aus Tirol, gut. Also Ihre Kollegin – da gibt es mehrere gleichen Namens –, Ihre Kollegin im Burgen­land hat sich vor wenigen Tagen deutlich dafür ausgesprochen, einer bedrohten Firma im Photovoltaik-Bereich im Burgenland, die Mitarbeiter abbauen muss, zu helfen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 122

Es gibt viele solche innovativen Betriebe, bei denen ausländische Großkonzerne nur darauf warten, dass diese noch mehr Probleme bekommen und zusperren müssen, um sie mit ihrem Know-how aufkaufen zu können.

Es wäre sinnvoll, auch diesen Unternehmungen durch eine Erleichterung der ge­setzlichen Bestimmungen zu helfen; gerade auch im Bereich erneuerbare Energien und Zukunftsbereiche. (Abg. Krainer: Das sagt der Kärntner! – Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.)

Ja, aber Frau Kollegin Wurm, meine Damen und Herren von der SPÖ, wir haben in diesen Tagen etwa das Ökostromgesetz auf der Tagesordnung, wo in diesem Bereich nichts gemacht wird, wo man, soweit ich gehört habe, vielleicht dem Bauernbund ein Geschenk mit dem Biodiesel macht, aber nichts im Bereich der erneuerbaren Ener­gien beziehungsweise der Photovoltaik!

Wir würden uns erwarten, dass Sie nicht nur da sitzen und sagen, es wäre alles in Ordnung, sondern dass man neben Maßnahmen für Banken beziehungsweise neben den Verwaltungseinsparungen auch Erleichterungen für diese innovativen Betriebe schafft und dafür sorgt, dass sie wieder ein Geschäft machen und überleben können – zumal damit verhindert wird, dass viel gutes österreichisches Know-how ins Ausland gelangt! (Beifall beim BZÖ.)

13.19

13.19.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 284 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kol­leginnen und Kollegen, sowie Abänderungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kollegin­nen und Kollegen.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Ing. Bucher, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeordnete Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen haben jeweils einen gleich lautenden Ab­änderungsantrag eingebracht, der sich auf die Streichung der Z 4 des § 2 in Artikel 1 und die sich daraus ergebenden Änderungen der Ziffernbezeichnungen bezieht.

Wer diesen Anträgen die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 123

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf § 4 Abs. 8 in Art. 1 bezieht.

Wer sich für diesen Abänderungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiezu seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen, der die Einfügung eines neuen Abs. 11 in Art. 1 § 4 zum Inhalt hat.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 1 § 6.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Antrag aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiezu seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend BZÖ-Wirtschaftsbelebungspa­ket.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

13.22.392. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 681/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen ab­gabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG) (285 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 696/A der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz – BWG geändert wird (288 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 124

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Weinzinger. Eingestellte Redezeit: 4 Mi­nuten. – Bitte.

 


13.23.33

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es sind dies zwei ganz sicher nicht unerhebliche Anträge, Materien, die hier be­handelt werden.

Bei der einen Materie geht es um die Lockerung, um die Auflösung unseres Bankge­heimnisses; ein Rechtsinstitut, auf das wir in Österreich sehr stolz sind, über das wir, die Wirtschaftstreibenden, die Banken, aber natürlich auch die uns besuchenden aus­ländischen Wirtschaftstreibenden sehr froh sind.

Man kann dazu verschiedene Ansätze haben und sagen: Nun gut, da wird Missbrauch betrieben, da kann Missbrauch betrieben werden – Missbrauch kann in allen Berei­chen und in allen Materien geschehen –, und wir haben ausreichende Möglichkeiten, diesen Missbrauch zu verhindern beziehungsweise hintanzustellen.

Daher ist es sehr fragwürdig – und ich bin auf die jetzige Debatte sehr gespannt –, wie es beurteilt wird, dass wir nun tatsächlich in Richtung Aufweichung dieses Bankge­heimnisses gehen sollen.

Dazu kommt noch, dass die Spannung größer wird, weil Sie dafür hier schließlich
und endlich eine Zweidrittelmehrheit brauchen und es fraglich ist, ob diese zustande kommt.

Bei der zweiten Materie, die wir hier behandeln, geht es darum, das Bankwesengesetz dahin gehend abzuändern, dass die Besicherung der Einlagen unserer Bürger, der pri­vaten Menschen – nicht der Betriebe, nicht der Unternehmungen, nicht der Großunter­nehmen, es geht auch nicht um die Klein- und Mittelbetriebe, sondern es geht schlicht um den Bürger –, dass also die Besicherung dieser seiner Einlagen in Banken in Form von Sparbüchern, Spareinlagen und Ähnlichem unbegrenzt auf ein weiteres Jahr ver­längert wird. Wir haben diese Möglichkeit, aber wir haben, offensichtlich in voraus­eilendem Gehorsam, die Möglichkeit, die von der EU eingeräumt wurde, nämlich dass das bis zum 31. Dezember 2010 erstreckt wird, nicht angenommen, sondern es wurde gesagt, dass diese Besicherung mit 31. Dezember 2009, also mit Ende dieses Jahres ausläuft.

Ich weiß schon, dass es sich dabei in einem sehr großen Ausmaß um eine psycho­logische Handlung handelt. Es geht darum, dass unsere Bürger, die seit Jahren und Jahrzehnten sparen, brav und bieder jeden Monat einige Euro, 10, 20 oder 30 € zu­rücklegen, das Gefühl haben, dass dieses Geld auf jeden Fall sicher ist. Nichts verun­sichert unsere Mitbürger mehr als der Umstand, dass ihre kleinen Sparguthaben plötz­lich nichts mehr wert sein könnten, dass sie verloren gehen könnten, weil die Bank in Konkurs geht. (Abg. Krainer: Was haben die die letzten 40 Jahre gehabt? – Gegenruf des Abg. Kickl.)

Was haben die in den letzten 40 Jahren gehabt? – Sie haben in den letzten 40 Jahren die Sicherheit gehabt, dass unsere Wirtschaft tadellos funktioniert und nichts passieren kann. Und jetzt erleben sie seit einem Jahr Tag für Tag, Woche für Woche, dass das alles nicht mehr stimmt, dass alles in Schwebe ist und dass Fürchterliches passieren könnte. – Daher: Geben wir ihnen diese Möglichkeit!

Der Antrag von mir und von Freunden von mir sagt nichts anderes, als dass wir eine Möglichkeit, die uns auch die EU einräumt, die ja eigentlich eher rigoros mit solchen Sachen umgeht, nutzen und diese Frist bis 31. Dezember 2010 erstrecken.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 125

Im Sinne unserer fleißigen und braven Mitbürger kann ich Sie nur bitten, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.28.07

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie heißt es so schön? – „Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube!“ und sage offen: Ich bin heute enttäuscht, und ich nenne die Enttäuschung auch beim Namen. Die Enttäuschung lautet: Werner Kog­ler, Lutz Weinzinger und Sepp Bucher. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Warum? – Weil das drei Kollegen aus dem Finanzausschuss sind, die ich überaus schätze, mit denen immer sehr sachlich-konstruktive und menschlich durchaus sympa­thische Gespräche möglich waren, und die – ich bin immer um Konsens bemüht – immer alle Informationen, die sie haben wollten, auch bekommen haben.

Ich glaube, wir haben im Finanzausschuss ein Klima, wo man wirklich sagen kann: Es bleibt nichts verborgen, es kann jede Frage gestellt werden. Wir machen immer wieder, gemeinsam mit Kollegem Krainer von unserem Koalitionspartner, informelle Fraktions­führerbesprechungen, immer wieder mit dem Angebot: Wenn ihr Probleme habt, wenn ihr Fragen habt, wenn etwas unklar ist, dann setzen wir uns zusammen und versuchen wir, das zu lösen!

Daher bin ich heute enttäuscht, weil ich gerade die Argumente dieser Kollegen – und alle drei Kollegen wissen das – immer ernst genommen habe, immer wieder bestrebt war, ihre Zustimmung zu bekommen. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das Fernse­hen ist schon weg!) Wir haben auch heikle Dinge gemeinsam hier beschlossen; ich sage nur: Bankenpaket. Das war damals nicht einfach, aber wir haben es gemeinsam beschlossen. Gemeinsam tragen wir die Verantwortung.

Jetzt bei diesem Amtshilfegesetz schaut es plötzlich anders aus. Aber nicht deshalb, weil der Inhalt des Gesetzes schlecht wäre. (Abg. Mag. Kogler: Doch!) – Herr Kollege Kogler, ich weiß, was Sie denken, ich weiß, was Sie als Geschäftsführender Klubob­mann offensichtlich sagen müssen. Es geht längst nicht mehr um den Inhalt des Ge­setzes, sondern es geht darum, dass Sie jetzt offensichtlich versuchen, politische Tauschgeschäfte zu machen. (Abg. Mag. Kogler: Das darf man eh nur bei der ÖVP!)

Sie wissen, das ist eine Materie, die einer Zweidrittelmehrheit bedarf, und sagen: Okay, auch wenn das Gesetz in Ordnung ist, wollen wir einen Kaufpreis dafür haben! – Ist ja an sich nicht unanständig, aber ich darf trotzdem sagen, dass ich schon ein bisschen menschlich enttäuscht bin. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Peter Westenthaler, deshalb bin ich aber nicht pessimistisch, sondern durchaus opti­mistisch, weil ich mir gerade bei diesen drei Kollegen, meine Damen und Herren, nicht vorstellen kann, dass sie die Verantwortung für Sanktionen gegen Österreich überneh­men. (Abg. Dr. Pirklhuber: Der Markt ist immer ein Tauschgeschäft, oder nicht?)

Auch wenn jeder Vergleich hinkt (Abg. Ing. Westenthaler: Aber geh, hör auf!), Peter Westenthaler: Es ist schon einmal in diesem Land Politikern nicht gut bekommen, Sanktionen gegen Österreich gutzuheißen. (Abg. Ing. Westenthaler: Sind gescheitert!) Du erinnerst dich daran! (Abg. Mag. Kogler: Wer sagt denn das? Das wird immer ab­surder!) Daher bin ich durchaus optimistisch, dass es uns gelingen wird, bis Anfang September, wenn die G 20 wieder tagen, hier noch zu einem Konsens zu kommen. Ich bin optimistisch. Ich bin zwar heute enttäuscht, bin aber optimistisch, was die Ge­sprächsbasis der nächsten Wochen und Monate betrifft.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 126

Wir werden hier zweifellos so wie bisher dafür Tag und Nacht zur Verfügung stehen – auch die Experten des Finanzministeriums.

Ich erwähne ausdrücklich: Kollege Kogler hat sich wirklich intensivst erkundigt, hat im­mer wieder Kontakte gehabt – ich kenne die Kontakte – mit dem Finanzministerium, mit dem Kabinett des Finanzministers, mit Steuerrechtlern, und, und, und. Ich schätze das wirklich, denn ich habe gerne Gesprächspartner, Verhandlungspartner, die kompe­tent sind, mit denen man in der Sache wirklich reden kann.

Ich habe auch im Hauptausschuss unlängst gesagt – Herr Mag. Kogler, Sie wissen es –, ich nehme Ihre Argumente wirklich ernst. Ich sage ganz offen: Das sage ich nicht über jeden hier vom Rednerpult aus, aber ich nehme Ihre Argumente wirklich ernst. Und ich bin überzeugt davon, wir werden noch eine Lösung finden.

Worum geht es denn, meine Damen und Herren? – Zu glauben, Österreich könne sich als einziges Land von OECD-Standards ausnehmen (Abg. Dr. Pirklhuber: Ja! – Abg. Mag. Kogler: Das sage ich Ihnen schon seit drei Jahren! Ich bin der Einzige, der über­haupt argumentiert hat in diese Richtung!), noch dazu, wo ja das Bankgeheimnis für Inländer völlig unangetastet bleibt?

Herr Kollege Weinzinger, Sie wissen: Den lieben kleinen Sparer, den Sie da so herz­zerreißend erwähnt haben, tangiert das ja überhaupt nicht. Es geht nur darum, dass wir unter vier Voraussetzungen bei der Amtshilfe nicht sagen können: Bankgeheimnis, es gibt keine Amtshilfe!

Die vier Voraussetzungen sind:

Es muss ein ganz konkreter Fall sein. (Abg. Ing. Westenthaler: Wo hört das auf?)

Es muss ein steuerlich relevanter Zusammenhang sein.

Es müssen Geldflüsse in Österreich nachgewiesen werden.

Und es muss der anfragende Staat erklären, dass er alle innerstaatlichen Möglichkei­ten ausgeschöpft hat.

Nur unter diesen vier Voraussetzungen können wir dann, im Gegensatz zu bisher, nicht sagen: Bankgeheimnis, wir geben euch keine Auskünfte!

Die politische Botschaft lautet: Das Bankgeheimnis für Inländer, für den berühmten kleinen Sparer, bleibt völlig unberührt, aber wir wollen nicht Ausländer, die Steuerbetrü­ger sind, schützen. Das ist die Botschaft.

Noch einmal: Bei aller Enttäuschung heute über die drei genannten Kollegen bin ich optimistisch, bin ich überzeugt davon, dass sie nicht haben wollen – alle drei wollen das nicht haben –, dass Sanktionen gegen Österreich beschlossen werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.33.13

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Stummvoll, es ist schon interessant, dass Sie sich jetzt menschlich so tief betroffen fühlen und das jetzt ändern wollen, aber vielleicht sind Sie auch menschlich zutiefst getroffen, wenn das alles stimmen sollte. Und ich glaube nicht – ich verwahre mich auch dagegen; es war ja heute am Vormittag schon die Dis­kussion darüber –, dass da jetzt Steuerhinterzieher geschützt werden.


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Ich verwahre mich wirklich dagegen, dass Gewerbetreibende, Unternehmer, auch er­folgreiche Unternehmer, so einfach pauschal als „Steuerhinterzieher“ verunglimpft wer­den. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) Wenn das so sein sollte, Herr Kollege Stummvoll (Abg. Dr. Stummvoll: Ausländer!), dann gebe ich Ihnen einen guten Tipp: Fahren Sie ins Kleine Walsertal, dort gibt es eine Raiffeisenbank. Im Kleinen Walsertal, wissen Sie das? (Abg. Mag. Kogler: Jungholz!) Das ist eine der kleinsten Banken Österreichs mit einer Bilanzsumme von 1 Milliarde €, 2 Milliarden € Vermögen, und die Einlagen sind im letzten Jahr trotz Krise um 15 Prozent gestiegen. Dann fahren Sie dort zu Raiffeisen und fragen Sie nach, ob dort lauter Steuerhinterzieher und Steuer­betrüger sind. – Ich sage: nein! (Abg. Mag. Kogler: Ich sage: ja!)

Da Sie, Herr Kollege Stummvoll, gesagt haben, es sei so viel diskutiert worden und Sie hätten so viel Auskunft gegeben: Ja, aber entweder unvollständig oder unrichtig! Bis zum Ausschuss haben Kollege Bartenstein – erinnern Sie sich? – und auch noch an­dere Ihrer Kollegen allen Ernstes in der Öffentlichkeit behauptet: Österreicher sind nicht betroffen! – Das ist falsch. Das wissen Sie mittlerweile, Herr Kollege Stummvoll. Es sind natürlich jene Österreicher betroffen, die im Ausland steuerpflichtig sind – die berühmten 183 Tage. Das sind Tausende Unternehmer, arbeitende Menschen in Deutschland, in Europa – egal, wo –, die in Österreich zum Beispiel Konten haben.

Das schaue ich mir an, wenn dann irgendeine deutsche Behörde kommt, auf eine Ver­naderung oder auf eine Verdachtslage hinauf, und dann bei diesen Österreichern ein­fach in der Bank Einschau nimmt. Da bin ich dagegen, und da stelle ich mich schüt­zend vor die Österreicher, die auch im Ausland tätig sind, denn die kommen irgend­wann einmal zurück in unser Land, vielleicht mit mehr Wertschöpfung. (Beifall beim BZÖ.)

Das ist der Punkt. Und das ist einfach nicht okay, dass Sie den Österreichern sugge­rieren, dass da nichts passiert.

Bis jetzt gab es das auch, es musste ein Finanzstrafverfahren laufen – dann genügt die reine Verdachtslage. Ich bin der Meinung, dass das eine Sache ist, die man sich ge­nauer anschauen muss, die man diskutieren muss, denn es kann nicht so sein, dass Österreich auf den kleinsten Druck der internationalen Gemeinschaft hin, wenn man so will, sofort seine Errungenschaft des Bankgeheimnisses über Bord wirft.

Wir sagen daher: Hände weg von diesem Bankgeheimnis! Nicht einmal einen Zipfel aufmachen, denn wenn man einmal ein bisschen etwas aufmacht, was kommt dann als Nächstes! Gibt es dann weitere Schritte, wenn wir einmal diesen Schritt gemacht ha­ben? Wird das weiter gelüftet? Oder was ist das Ganze? Ist das nicht vielleicht ein poli­tischer Abtausch des Finanzministers, indem er nach seiner Reise durch den Osten sagt: Passt auf, ihr helft mir ein bisschen bei der Raiffeisen-Förderung, und dafür kommen wir euch beim Bankgeheimnis entgegen!? – Für solche politische Deals sind wir nicht zu haben, wenn Sie das meinen, Herr Kollege Stummvoll. Das wollen wir nicht, das kommt für uns nicht in Frage. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.)

Außerdem stelle ich mir die Frage: Wovor fürchtet sich diese Regierung? Herr Kollege Krainer, Herr Pendl, Herr Staatssekretär, wovor fürchten Sie und der Herr Finanzminis­ter sich? – Vor grauen Listen? Weil da irgendjemand droht, Österreich werde auf einer grauen Liste stehen? Auf Nachfrage sagt uns der Herr Staatssekretär, da werde es vielleicht Sanktionen gegen Österreich geben.

Ich sage Ihnen heute: Es wird keine Sanktionen geben, denn die EU – nicht wir, son­dern die EU! – hat aus 1999/2000 gelernt. Und wenn es wirklich so sein sollte, dass die Europäische Gemeinschaft gegen ein Mitgliedsland wegen dieser Frage Sanktionen auf den Plan ruft, dann muss man wirklich die Frage stellen, was solch eine Gemein-


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schaft überhaupt wert ist. Und dann müssen wir uns erst recht wehren und aufrecht dorthin gehen und nicht mit gekrümmtem Buckel. Das ist etwas ganz Wichtiges. (Beifall beim BZÖ.)

Noch etwas zum Ablauf, weil wir heute schon so viel über den Parlamentarismus ge­sprochen haben (Abg. Krainer – in Richtung des Abg. Dr. Stummvoll –: Kollege Stummvoll, bei denen, wo Sie gesagt haben, nicht alle schätzen Sie wegen der Fach­kenntnis, könnte es sein, dass es Betroffene im Raum gibt, die zuhören?): Das ist ja auch nicht wahr, Herr Kollege Stummvoll, Herr Kollege Krainer, wie Sie im Parlament mit dieser Materie umgehen.

Erstens gibt es einen Abgeordneten Krainer, der uns im Ausschuss nicht etwas erklärt und dort nicht mit uns diskutiert, um uns vielleicht zu gewinnen, sondern der uns be­schimpft und uns etwas schlecht behandelt – erinnern Sie sich daran, was im Aus­schuss vorgefallen ist! Das ist nicht die Art und Weise, wie wir zusammenarbeiten wol­len.

Aber auch Folgendes: Während wir das noch im Ausschuss verhandelt haben, also als es noch nicht einmal durch den Ausschuss war, geschweige denn im Plenum be­schlossen, hat am selben Vormittag der Ministerrat bereits eine Verhandlungsvollmacht beschlossen. Geht man so mit dem Parlament um, dass man sagt: Was dort passiert, ist uns völlig egal, wir beschließen gleich einmal eine Verhandlungsvollmacht, wir ver­handeln gleich, denn das Parlament ist ohnehin unwichtig!? – Das ist auch im Zusam­menhang mit dieser Materie nicht in Ordnung.

Wenn Sie hier sagen: Jawohl, es gibt auch Forderungen der Opposition, vielleicht auch im Hinblick auf die Diskussion über Zweidrittelmehrheiten!, dann ist es erstens politisch legitim, wenn man fragt: Wie schauen Minderheitsrechte aus? Wie geht man überhaupt mit der Opposition in diesem Hohen Haus um? – Das ist eine legitime Frage. Zweitens dürfen Sie nicht vergessen, dass das nicht die letzte Materie in diesem Hohen Haus sein wird, die einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Ich glaube, es kommt sogar in diesen Tagen noch eine, bei der Landesverteidigung. Sie werden uns noch öfter brauchen, nämlich mindestens eine der drei Oppositionsparteien.

Gehen Sie daher in sich und überlegen Sie, was wir heute bei der Einwendungs­debatte diskutiert haben, ob die Art, wie man mit der Opposition in diesem Hohen Haus umgeht, sinnvoll ist.

Ich sage das jetzt völlig abgekoppelt vom Inhalt: Es ist nicht sinnvoll. Sie sollten die Opposition geschäftsordnungsmäßig einbinden und nicht ausschließen, und Sie sollten nicht drüberfahren, sondern ordentlich diskutieren. Das ist eine legitime Forderung, die wir stellen und die zu berücksichtigen wir Sie bitten. Andernfalls werden Sie für Mate­rien, die einer Zweidrittelmehrheit bedürfen, keine Zustimmung bekommen, wenn nicht einmal ordentlicher Parlamentarismus auf der Tagesordnung steht. (Beifall beim BZÖ.)

13.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Krainer. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.39.01

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zum Vorwurf, dass ich im Ausschuss jeman­den beschimpft hätte: Kollege Stummvoll hat gesagt, es gibt Kollegen, die für ihre Sachkenntnis bekannt sind. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben gesagt, Sie haben eh nicht zugehört!) Und es gibt Kolleginnen und Kollegen, die sind für ihre Ehrlichkeit bekannt, und es gibt andere, die sind auch amtsbekannt, weil sie halt unehrlich sind. Kollege Westenthaler fällt für mich in diese zweite Kategorie, und so ernst zu nehmen


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ist das, was er von sich gibt. (Abg. Ing. Westenthaler: Der nächste Baustein für die Zweidrittelmehrheit! – Abg. Ursula Haubner: Diese Überheblichkeit!)

Ich bin dafür, dass wir hier eine sehr offene und ehrliche Diskussion führen, nämlich auch über die Frage Bankgeheimnis insgesamt. Und wenn Minister Pröll hier in der Diskussion sagt – das muss ich auch kritisieren –, dass wir sicher keinen automati­schen Informationsaustausch machen, sondern nur einen Informationsaustausch auf Anfrage, dann gehört in Wirklichkeit zur Ehrlichkeit dazu, zu sagen: Österreich hat sich bereits verpflichtet (Abg. Mag. Kogler: Richtig!), am automatischen Informationsaus­tausch teilzunehmen! (Abg. Mag. Kogler: Zinsenrichtlinie!)

Das war unter der Regierung Schwarz – Blau/Orange. Der Klubobmann und andere Vertreter aus dieser Zeit, die das heute kritisieren, sitzen da. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Die Freiheitlichen haben einen einzigen Finanzminister in der Geschichte der Zweiten Republik gestellt, das war Karl-Heinz Grasser. Grasser war jener Finanzminister, der im Europäischen Rat zugestimmt hat, dass sich Österreich verpflichtet, am automatischen Informationsaustausch teilzunehmen, ohne irgendein Bankgeheimnis. (Abg. Ing. Westenthaler: Im Rahmen des Bankgeheimnisses!)

Beim automatischen Informationsaustausch gibt es überhaupt kein Bankgeheimnis mehr, da gibt es für einen Betroffenen überhaupt kein Rechtsmittel mehr. (Abg. Neu­bauer: Wieso muss man es dann verhandeln, wenn es das ohnehin nicht mehr gibt?) Bitte, erkundigen Sie sich beim Kollegen Bucher; der hat zumindest eine gewisse Sachkenntnis! – Das ist die erste Sache.

Offen und ehrlich diskutieren. Das heißt, es muss uns klar sein, nicht Österreich ent­scheidet, wie lange wir noch das Bankgeheimnis haben, sondern es entscheiden Andorra, die Schweiz, Liechtenstein. Sobald die nämlich den Informationsaustausch auf Anfrage machen, wie wir das jetzt machen wollen oder heute auch noch nicht, aber wie wir es früher oder später machen werden müssen, hat sich Österreich bereits ver­pflichtet, am automatischen Informationsaustausch teilzunehmen. – Das ist das Erste, das man klar sagen muss. (Abg. Ing. Westenthaler: Wenn Sie so weitermachen, be­kommen Sie es nicht mehr!)

Jene, die sich hier als Hüter des Bankgeheimnisse aufspielen, kommen von genau je­ner Partei, wo der Finanzminister bereits zugestimmt hat, dass das überhaupt nicht mehr gilt, nicht einmal mehr der Standard, den wir jetzt haben. Der Standard, den wir jetzt einführen wollen, ist derselbe, der für einen Österreicher gilt oder für einen Steuer­pflichtigen in Österreich, um das korrekt zu sagen.

Wenn ein Finanzamt, die Finanzbehörde der Meinung ist oder den Verdacht hat, es würden Steuern hinterzogen, wird ein Verfahren eingeleitet, und es wird das Bankge­heimnis auch für jemanden, der in Österreich ist, einfach aufgehoben, mit Berufungs­möglichkeit für den Einzelnen. Genau der gleiche Standard gilt jetzt für einen, der in Deutschland steuerpflichtig ist.

Jedes Jahr wird auch das Bankgeheimnis für Menschen, die in Österreich steuerpflich­tig sind, aufgehoben. Genauso soll das in Zukunft auch sein, wenn jemand nicht in Ös­terreich steuerpflichtig ist, weil es nämlich darum geht, dass das Bankgeheimnis auch heute kein Schutz bei Steuerhinterziehung in Österreich ist. Das kann einfach auf An­trag der Finanzbehörden mit einem ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren aufgeho­ben werden. Jetzt erklären Sie mir, wieso jemand, der in Deutschland steuerpflichtig ist, rechtlich besser gestellt sein soll als jemand, der in Österreich steuerpflichtig ist. Dafür gibt es überhaupt keinen Grund. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie sagen, Österrei­cher sind nicht betroffen! – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)


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Ich sage ganz klar: Nein, wir wollen Steuerhinterzieher nicht schützen, überhaupt nicht, wurscht, ob das Österreicher, Deutsche, Amerikaner oder was auch immer sind. Wir sind gegen Steuerhinterziehung und wir werden es auch nicht zulassen, dass österrei­chische Gesetze für Steuerhinterziehung missbraucht werden. (Abg. Neubauer: Für das Protokoll: Kein Applaus bei der SPÖ!) Das ist die wesentliche Frage, um die es hier geht, nämlich Steuerhinterziehung.

Wenn sich FPÖ und BZÖ hier vor die Steuerhinterzieher stellen und diese schützen wollen, sollen sie es tun. Das tun wir nicht. (Abg. Strache: Ihre Stiftungen wollen wir nicht schützen!) Wir sind der Meinung, jeder soll Steuern zahlen – egal, ob er in Öster­reich, denn da gilt das Bankgeheimnis für ihn nicht, oder in Deutschland steuerpflichtig ist. (Beifall bei der SPÖ.)

13.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Kogler. Eingestellte Redezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


13.43.31

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Meine Damen und Herren! Herr Staats­sekretär! Ich darf mit einem Zitat beginnen; es ist vom 29. Feber 2008 aus einem Gast­kommentar in der Zeitschrift „FORMAT“, der den Titel trägt: „Steuerbetrug und Geld­wäsche bekämpfen“. Da heißt es – ich zitiere –:

„Die anderen Länder werden es sich nicht mehr gefallen lassen, dass einzelne Staaten sich als sicherer Hafen für Steuerflüchtlinge und Vertreter des organisierten Verbre­chens andienen.“

Und weiter: „So sollten endlich Intention und Inhalt der EU-Zinsenrichtlinie umgesetzt werden.“ – Das ist das, was vorher gemeint wurde.

Weiter: „Die Entschärfung des Bankgeheimnisses“ ist unausweichlich. – Diesen Kom­mentar habe ich selbst verfasst. Er ist abgedruckt worden wie viele andere auch.

Bereits seit Jahren ist es so, dass Vertreter der Grünen die einzigen Wirtschafts- und Finanzpolitiker überhaupt sind, die sich diesem Thema offen genähert haben. Alle anderen haben es anders gehalten. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist auch zu akzeptieren, weil man nämlich auch einen anderen Zugang dazu ha­ben kann. Ich respektiere auch die Haltung des Abgeordneten Westenthaler oder das, was die FPÖ-Fraktion vorgebracht hat, wenn das sozusagen das Anliegen ist. Ich mei­ne nur – und da sind wir eben völlig unterschiedlicher Meinung, obwohl wir uns in an­derer Sache dann treffen –, dass es tatsächlich erstens aus inhaltlicher Überzeugung und zweitens auch aufgrund sinnvoller internationaler Vereinbarungen da Änderungen geben wird müssen. Wir werden ja dann noch darüber reden: Ja, aber welche denn? Sind sie ausreichend, sind sie die richtigen?

Ich mache nur bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam, dass es ja nicht nur bloß darum geht, hier irgendwelche lustigen Mätzchen zu machen, sondern dass vielleicht auch die Einwände, die Bedenken, die Verbesserungsvorschläge gegenüber dem vor­liegenden Gesetz, dem Amtshilfe-Durchführungsgesetz, nicht nur ernst genommen werden sollten, sondern dass vielleicht zumindest der Versuch gestartet werden sollte, dass diese auch eingearbeitet werden, denn dann würde es vielleicht eine Zustimmung geben. Aber von dem Versuch ist ja keine Rede. Auf das werden wir ja noch zu spre­chen kommen.

Ich sage des Weiteren noch einmal für das Protokoll, denn das wird ja in der Zukunft möglicherweise wirklich wichtig sein, dass nachgezeichnet werden kann, wer sich wann wie verhalten hat, dass die Grünen im „Standard“ vom 25. Feber 2008 ganz klar


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darauf hingewiesen haben, dass die OECD-Regeln, die ja schon seit drei Jahren in dieser Form existieren, seit drei Jahren liegt Österreich da schon daneben, eine Rolle spielen werden. Das geht in das heurige Jahr hinein, Anfang März ist es ja wirklich los­gegangen. Österreich musste seinen Vorbehalt unter dem Druck – jedenfalls hat es auf einmal der Herr Finanzminister so dargestellt – aufgeben, und plötzlich sollen OECD-Regeln gelten.

Da haben wir – ich darf die APA vom 13. März 2009 zitieren – gesagt: „,Sollten Än­derungen notwendig sein, werden die Grünen für Verhandlungen bereit stehen‘“. – 13. März 2009!

Wir haben uns auch mit dem Ministerium in Verbindung gesetzt, da hat Kollege Stummvoll schon recht. Nur muss es schon den Abgeordneten vorbehalten bleiben, die hier nach ihrem Gewissen und auch nach einer Haltung abzustimmen haben, wie sie die Vorlagen, die kommen, bewerten. Es ist ja mitnichten so, dass wir hier nicht Frage­zeichen und Einwände formuliert hätten. Ich darf diese jetzt einfach einmal in aller Ruhe vorbringen.

Das vorliegende Amtshilfe-Durchführungsgesetz erfüllt möglicherweise gar nicht die OECD-Regeln, auf die Sie so wert legen. Sie sagen immer, Sie haben das wortwörtlich abgeschrieben. Das stimmt ja schon erstens einmal überhaupt nicht. Ich flechte hier ein, warum man auch sehr misstrauisch sein darf. Da stimme ich wieder den RednerIn­nen der freiheitlichen Fraktion und dem Herrn Westenthaler zu. Da wird getrickst und geschummelt, dass sich die Balken biegen.

Ich zitiere Pröll: „das Bankgeheimnis bleibt ungetastet!“, und vor allem in der Folge, es bleibt für die Österreicher unangetastet. – Das stimmt nicht! Das macht mir aber auch nichts, wenn es eine gescheite Regelung ist, denn da geht es ja um etwas anderes. Es ist nur auffällig, dass in der öffentlichen Darstellung getrickst und geschummelt wird. Das Hauptproblem ist allerdings – und das ist ja mit freiem Aug und Ohr erkennbar und hörbar –, in Berlin wird so geredet und in Wien wird so geredet. Für die Kamera wird diese Haltung eingenommen. (Der Redner stellt eine kameragerechte Haltung dar.) Das ist genau diese Doppelbödigkeit, die das Haus immer wieder erreicht und die die ÖVP zu verantworten hat; das können Sie perfekt. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

Wenn Sie auf frischer Tat ertappt werden, dann gehen Sie nicht auf die anderen los, sondern schauen Sie einmal, wie man das ins Reine bringen könnte!

Jetzt kommen andere Einwände als von Vorrednern zum Amtshilfe-Durchführungsge­setz. Wir beginnen bei den Voraussetzungen dafür. Es ist nicht klar, ob hier schon wieder mit gleicher Zunge gesprochen wird. Die berühmte Geschichte, ja, wenn ein Verdacht vorliegt. In Berlin wird gesagt, ja, das ist ohnehin ein bisschen weitergehend, das passt schon. Da trifft man sich auch mit Steinbrück. In Wien wird gesagt, ja, wenn das wirklich, da muss schon fast ein Steuerbetrug, aber jedenfalls – was weiß ich. Das ist nicht das Gleiche.

Wissen Sie, welches Problem wir erzeugen, nämlich im Zusammenhang mit der zwei­ten Geschichte? Jetzt sind schon die Voraussetzungen nicht klar. Wenn Sie den Kom­mentar zu Artikel 26 OECD-Musterabkommen lesen, werden Sie daraufkommen, dass das nicht ganz mit dem übereinstimmt, was hier öffentlich verkündet wird. Wenn man die Erläuterungen des Gesetzes liest, hat man einen ähnlichen Eindruck.

Jetzt kommen wir zur Überprüfung. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Es ist das Gesetz so angelegt, dass im Zuge eines Verfahrens, das relativ lange dauert – das werde ich auch noch extra ausführen –, die österreichische Behörde angehalten ist, zu überprü­fen, ob die ausländische Behörde alles unternommen hat – und zwar wird bei uns wie-


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der so erzählt: ganz streng –, dass das Ansuchen in Österreich überhaupt sozusagen genehmigungsfähig wird.

Ich halte das für einen Schwachpunkt dieses Gesetzes, denn das führt ja dazu, dass zwei verschiedene staatliche Behörden einander gegenseitig nach dem jeweils ande­ren staatlichen Recht auf die Finger klopfen sollen. Meines Erachtens gehört da noch nachgeschärft in Bezug auf eine Klarstellung. – Ja, hinter vorgehaltener Hand hört man dann etwas anderes, nämlich: So heiß wird das nicht gegessen wie gekocht! Und jetzt heißt es wieder: Das reicht doch, wenn der Betreffende gefragt worden ist; das ist schon ausreichend! – In den Erläuterungen aber steht etwas anderes.

In diesem Zusammenhang ist auch interessant, welcher Fristenlauf da erzeugt wird: Die österreichische Behörde muss das einmal entgegennehmen – na die werden ein bisserl brauchen, kann ich da nur sagen –, und sie muss zwingend den Betreffenden im Ausland verständigen, und zwar ohne jegliche Ausnahme; das wird noch ein eige­nes Problem aufwerfen. Der Betreffende hat dann vier Wochen Zeit, sich zu überlegen, ob er dagegen beruft.

Beruft der Betreffende, kommt wieder die Behörde in Österreich ins Spiel, die im Übri­gen erst vom Minister benannt werden muss, die gibt es ja noch nicht. Die Behörde braucht Zeit – und dann sind es noch einmal sechs Wochen Frist, in der der Betref­fende berufen kann; deshalb wird das Ganze ja gemacht.

Ich respektiere den Versuch, da ein rechtsstaatliches Verfahren nachzubilden – das ist an sich ein respektierenswerter Gedanke –, nur werden da Fristenläufe erzeugt, die möglicherweise dem gar nicht genügen, was seitens der OECD verlangt wird, die je­denfalls den Partnern im Doppelbesteuerungsabkommen nicht genügen werden.

Dieses Amtshilfe-Durchführungsgesetz ist ja sozusagen nur eine Krücke für dazwi­schen – und das sagt gar nichts, denn am Schluss kommt es auf die Vereinbarungen mit den Ländern an, und da werden wir sehen, was auf dem Tisch liegt. Solange Sie nicht ein Doppelbesteuerungsabkommen mit jenen Ländern vorlegen, wo es Kritik gab – Frankreich, Deutschland zum Beispiel –, ist nicht überprüfbar, ob das halten wird.

Wir haben den Eindruck, dass man in Deutschland gar nicht weiß, wie das in Öster­reich gelöst werden soll; spätestens aber bei der Verhandlung zum Doppelbesteue­rungsabkommen muss die Katze aus dem Sack.

Wenn verwiesen wird auf unser ADG, dann kommen wir zum nächsten Problempunkt, den wir uns damit einbrocken und die OECD auch möglicherweise dagegen halten kann: Wir schreiben ins Amtshilfe-Durchführungsgesetz verpflichtend hinein – ich habe das schon erwähnt, und ich glaube, das ist schon der fünfte Kritikpunkt, jedenfalls ein weiterer offener Punkt –, dass der Betroffene verständigt werden muss. – Nach der Diktion Pröll ist der Betroffene ohnehin ein potentieller Steuerhinterzieher – oder auch ein Betrüger.

Wenn das Ganze also so ist, dann sagt die OECD, und zwar völlig zu Recht: Es muss doch möglich sein, Ausnahmen zu haben, damit diese ganzen Auskunftsbegehren, eben durch diese Verständigungspraxis nicht dazu führen, dass der Zweck der Unter­suchung vereitelt wird! Sozusagen vulgär übersetzt: Man kann doch nicht jeden Gau­ner davon verständigen, dass ermittelt wird, denn dann schafft dieser doch die Be­weise auf die Seite!

Logisch, dass das ein großes Problem ist. In den OECD-Richtlinien wird daher davon ausgegangen, dass es Ausnahmebestimmungen gibt. Mit diesem Amtshilfe-Durch­führungsgesetz wird das jedoch völlig vereitelt; es gibt keine einzige Ausnahme! Das


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heißt, am Schluss der Übung können wir nicht einmal sicher sein, ob das von jenen akzeptiert wird, denen Sie folgen wollen.

Sie von SPÖ und ÖVP behaupten ja, wir müssen das wegen der OECD machen; Sie behaupten ja, es drohen von dort internationale Sanktionen, können dem Parlament aber nicht einmal vorlegen, dass das von diesen Institutionen überhaupt akzeptiert wird! Vorher kann man dem doch überhaupt nicht zustimmen, denn sonst haben wir ja in drei Monaten sozusagen den gleichen Tango hier herinnen!

Wenn schon sanieren, dann anständig und auch eine anständige Bekämpfung des Steuerbetrugs – und nicht immer dieses doppelte Spiel! (Beifall bei den Grünen.)

In Österreich gibt es Praktiken, die mit diesem Gesetz überhaupt nicht ausgeräumt werden können; der Ort Jungholz in Tirol ist ja in diesem Zusammenhang bereits er­wähnt worden. Und wie Sie sicherlich wissen, bietet die RAIKA Jungholz ein „Goldfin­ger-Nummernkonto“ an.

Ich darf zitieren „Goldfinger“ RAIKA Jungholz, und zwar aus der Eigendarstellung des Geschäftsberichtes:

Alle personenbezogenen Informationen lagern sicher verwahrt in einem Datensafe und sind nur einem kleinen, ausgewählten, streng reglementierten Personenkreis zugäng­lich. – Zitatende.

So will man das Anonymitätsverbot unterlaufen. Der Kunde ist zwar der Bank bekannt, aber es wird sozusagen alles weggesperrt und es gibt nur mehr die Nummernkonten. – Das ist doch nicht in Einklang zu bringen mit den OECD-Vorstellungen, wie Sie das darzustellen versuchen.

Sie von der Koalition sagen, es müsse ja ein Name für die Abfrage bekannt sein. Die­ser Name ist aber nirgends bekannt; das kann nicht abgefragt werden!

Ein weiteres Problem: Wenn Sie die Fristen auf ein halbes Jahr bis auf ein Jahr ver­zögern, dann schaue ich mir an, ob inzwischen tatsächlich alle Daten gesichert werden können, um den Zweck dieser Ermittlung zu erfüllen.

Wenn Sie gleichzeitig solche anonymen Dinge zulassen und das nicht auflösen, dann ist doch Feuer auf dem Dach, dass die ganz großen Fische, um die es ja da in Wirk­lichkeit geht, Ihnen auch da durch die Finger gehen werden. Entweder die anderen „überreißen“ das nicht – was mir auch nicht recht ist –, aber wenn das auf den Tisch kommt, haben wir neuerlich ein Problem, wenn Österreich mit Deutschland darüber verhandelt.

Doppelbesteuerungsabkommen also auf den Tisch, auf Basis dieses Gesetzes, und wenn dann alles passt, können wir weiterreden! Oder Sie müssen in einer anderen Art und Weise den Beweis antreten, warum mittlerweile noch sechs Punkte zu hinterfragen sind.

Und dann kommen Sie von der Koalition uns nicht damit, wir hätten ohnehin keine kon­kreten Einwände!

Zum Schluss kommend: Von niemandem kann man es besser lernen als von der ÖVP, dass Verhandlungsmaterien Verhandlungsmaterien sind. Und kein Mensch versteht, wenn Sie drohen, dass die Opposition schuld sei, weil die OECD irgendwas macht. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie können das Gesetz verbessern, und Sie haben es in der Hand, zusätzlich durch ein Ausverhandeln von Zwei-Drittel-Mehrheits-Paketen eine Zustimmung der Oppositionsparteien zu erreichen; also ein ganz ein normaler Vorgang in der Politik; das machen Sie ja sonst jeden Tag: in der Regierung, bei Regierungsver­handlungen und so weiter. – Kommen S’ mir also nicht so daher!


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Erklären Sie von SPÖ und ÖVP der Bevölkerung auch, warum der Rechnungshof nicht endlich das Banken-Paket prüfen darf! Wenn Sie wollen, dann sagen Sie halt „Junktim“ dazu. – Wir meinen, wenn wir Zwei-Drittel-Mehrheits-Materien haben, dann verhandeln wir das unter einem. Wir haben einen Antrag eingebracht; den könnten wir bereits am Freitag beschließen. Stellen Sie sich vor, ja, wir könnten uns einig werden, wenn das auch bereinigt wird!

Was Skylink betrifft: Es gibt eine Prüfkompetenz für 25 Prozent. Momentan ist ja nicht einmal gesichert, dass der Rechnungshof da prüfen darf, wie eben bei dieser Affäre, die ohnehin allen sozusagen auf den Keks geht, also diese Affäre beim Flughafen Wien.

Wir brauchen da jedenfalls in Bezug auf eine Zweidrittel-Mehrheit eine Änderung, denn mit einem Einzelauftrag wird das nicht gehen; das ist ein Verfassungsproblem; ähnlich ist das ja auch bei anderen Dingen.

Das ist also ein ganz ein normaler politischer Vorgang, und daher bitte ich die Abge­ordneten der ÖVP sowie all jene, die hier drohen – als Nächstem vielleicht dem Herrn Staatssekretär –, den Leuten zu erklären, warum der Rechnungshof das Banken-Paket nicht überprüfen soll. Erklären Sie das doch, bitte! (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Die OECD versteht das sicher; die OECD ist da bestimmt auf unserer Seite, und wir wer­den auch mit OECD-Vertretern reden.

Die OECD ist sicher dafür, dass in Österreich Transparenz ins Wirtschaftsleben ge­hört. – Mit dem können Sie uns also nicht mehr „verscheuchen“. – Und zum Thema Verhandlungspraxis: Der Herr Bundesminister für Finanzen war zu der ganzen Materie nicht im Ausschuss, obwohl es angeblich so wichtig ist, hat aber Zeit gefunden, am Gewerkschaftstag mit den christlich-sozialen Gewerkschaftern herumzuschwadronie­ren. Am gleichen Tag war das! Die Zeit hat Pröll schon gehabt – aber nicht für den Ausschuss.

Heute ist der Finanzminister schon wieder nicht hier, obwohl das angeblich so wichtig ist! Wie stellen Sie sich denn das überhaupt vor?! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Die Grünen haben eine Fünfer-Klubobleute-Runde zusammengetrommelt; das war am Donnerstag voriger Woche. – Das Ergebnis war, dass wir am gestrigen Vormittag die Information erhalten haben, dass das, was sich die Opposition vorgestellt hat, „zu viel“ ist.

Wenn das Ihr Verständnis von professionellem Verhandeln ist, dann kann ich nur sa­gen: Gute Nacht, ÖVP! Aber beschuldigen Sie doch bitte nicht andere! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

13.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.58.12

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Abgeordneter Kogler, ich weiß nicht, ob Sie den Widerspruch bemerkt haben, in dem Sie sich befinden: Sie haben recht, sie waren einer der Ersten, der dieses Thema er­kannt hat und massiv dafür eingetreten ist, dass es da zu Änderungen kommt. – Jetzt wollen wir genau diese Änderungen, und Sie sind wieder der Erste, der nicht mit­stimmt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) Das ist der große Widerspruch. (Abg. Mag. Kogler: Klären Sie die Widersprüche auf!) Ich sage Ihnen, warum das so ist. (Abg. Mag. Kogler: Erklären Sie sich das selbst ...!) Das kann ich relativ einfach beant­worten, Sie müssen mir nur zuhören.


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Heute ist Luxemburg von der „grauen Liste“ gestrichen worden. Eines von der OECD anerkannten Doppelbesteuerungsabkommen hat Luxemburg mit Österreich geschlos­sen. (Abg. Mag. Kogler: Mit Österreich!) – Sie, Herr Abgeordneter Kogler, machen sich also Sorgen um etwas, worum Sie sich keine Sorgen machen müssen! (Abg. Mag. Kogler: Sie leben es nicht einmal vor!) Sie selbst haben das gesagt.

Es ist das oft missverstanden worden von anderen Abgeordneten, so als ob das etwas mit der EU zu tun hätte. Meine Damen und Herren, das ist kein Problem zwischen Ös­terreich und der Europäischen Union, dass wir da vor der Europäischen Union in die Knie gingen oder Angst hätten. – Diese Auseinandersetzung, die wir zu führen haben, ist auf einer anderen Ebene, eben auf der OECD-Ebene angesiedelt.

Daher, um das eingangs ganz klar zu sagen: Der entscheidende Punkt ist die Frage, dass im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise in London beim G-20-Gipfel von der OECD Listen vorgelegt wurden, und Österreich befindet sich leider auf einer „grauen Liste“.

Auf der Ebene der Staatengemeinschaften ist der Druck auf jene Staaten, die sich auf „schwarzen“ oder „grauen Listen“ befinden, enorm erhöht worden, weltweit zu einheitli­chen Standards zu kommen, und ich halte das auch für richtig. Unser Problem, wo Sie jetzt sagen, das sei quasi eine Missachtung des Parlaments, ist, dass wir parallel im Parlament die notwendige Zweidrittelmehrheit finden und diese Doppelbesteuerungs­abkommen möglichst rasch auf den Tisch legen müssen (Abg. Mag. Kogler: Her da­mit!), denn am 20. September kommen die Finanzminister der G 20 zusammen (Abg. Ing. Westenthaler: Da fürchten wir uns jetzt!), um dann beim nächsten G-20-Gipfel auch diese Frage zu behandeln, die ein Teil des umfassenden Pakets ist, um gegen diese Finanz- und Wirtschaftskrise mit nachhaltigen Maßnahmen vorzugehen.

Daher – und aus keinen anderen Gründen! ist das für uns von großer Bedeutung – mit „uns“ meine ich die österreichische Wirtschaft, denn es geht auch um die Sicherung der Arbeitsplätze.

Ich werde Ihnen noch im Detail sagen, wie diese Sanktionen aussehen könnten, denn das ist ohnehin international auch schon festgelegt worden. Im Deutschen Bundestag liegt bereits ein diesbezügliches Gesetz in der Schublade. (Abg. Mag. Kogler: Das haben sie sogar schon beschlossen!) Ich werde Ihnen, weil Sie das immer beiseite wi­schen ... (Abg. Mag. Kogler: Nein, das haben sie sogar schon beschlossen! Zwi­schenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Wovor fürchten wir uns? Nein, wir haben nichts zu befürchten. Von Herrn Kollegen Weinzinger ist das in seiner Rede direkt an­gesprochen worden, daher werde ich es Ihnen sagen und bitte auch um Verständnis dafür, dass ich schon die notwendige Aufmerksamkeit von Ihrer Seite haben möchte, damit nachher niemand sagt, das sei ihm nicht bekannt gewesen. (Abg. Brosz: Und warum verhandeln Sie das nicht endlich ernsthaft?)

Das ist kein Drohen von meiner Seite her, sondern ich möchte Ihnen nur jene Fakten nennen, mit denen wir konfrontiert sind, wenn wir gemeinsam nicht zur notwendigen Mehrheit kommen. Ohne Rechtsgrundlage sind die Doppelbesteuerungsabkommen, die wir abschließen, natürlich obsolet. (Abg. Mag. Kogler: Warum darf der Rechnungs­hof die Banken nicht prüfen? Erklären Sie das einmal!)

Daher erster Punkt: Alle in Österreich ansässigen Steuerzahler sind von diesem Ge­setz nicht berührt, um das deutlich zu sagen. (Abg. Mag. Kogler: Nein, das ist wahr!) Das ist wahr. (Abg. Mag. Kogler: Richtig, das ist einmal wahr!) Das ist aber die ganz, ganz große Zahl derjenigen, die in Österreich Konten haben, um das einmal ganz deut­lich zu sagen. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie viele Österreicher sind betroffen?)


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Ich verstehe es also, ehrlich gesagt, nicht, warum Herr Abgeordneter Westenthaler – ich weiß, er hat ein Herz für den Sport – hier auftritt, um zum Beispiel für Sportler ein­zutreten, die in Monaco ihren Wohnsitz haben, aber aus irgendeinem Grund, vielleicht weil es der Sponsor will, auch in Österreich ein Konto haben. Da möchte ich hinein­schauen können und überprüfen können, ob er ordnungsgemäß seine Steuern zahlt. Da habe ich nichts dagegen. (Abg. Ing. Westenthaler: Sportler habe ich gar nicht ge­sagt! Gewerbetreibende!) Es sind vor allem auch Sportler, die im Ausland, zum Bei­spiel in Monaco, ihren Wohnsitz haben. Genau um diese Österreicher geht es dann auch, die eben schauen, dass sie nicht in Österreich steuerpflichtig werden, sondern aus welchen Gründen auch immer ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Das ist eine ganz kleine Minderheit, aber genau um diese Fälle geht es. Herr Kollege Westenthaler, ich bin gerne bereit, Ihnen das im Nachhinein näher zu erläutern.

Dieses Amtshilfe-Durchführungsgesetz ist eben die Lösung, die Steuersubjekte, die in Österreich sind, auszunehmen. Da ändert sich nichts am Bankgeheimnis. Das Bankge­heimnis bleibt in der Form, wie es ist und wie es die Österreicherinnen und Österrei­cher schätzen, davon unberührt. Es gibt aber sehr wohl durch dieses Gesetz die Mög­lichkeit, den internationalen Standards zu entsprechen, die eben von der OECD einge­fordert werden.

Es ist ganz genau festgelegt und mit der OECD ausverhandelt; ich selbst konnte das gemeinsam mit Sektionschef Nolz in Paris mit dem Generalsekretär der OECD Punkt für Punkt durchbesprechen. Wir haben diese Vorlagen im Nachhinein auch von der OECD schriftlich übermittelt bekommen, welche Standards wir zu erfüllen haben, damit wir diesen Erfordernissen entsprechen (Abg. Mag. Kogler: Wieso legen Sie das dem Ausschuss nicht vor?), und daher sage ich Ihnen, das, was Luxemburg heute geschafft hat, ist diesbezüglich unser großes Ziel, denn bisher waren wir da im Gleichklang mit Luxemburg und mit der Schweiz unterwegs. Die Schweizer haben auch noch nicht alle Doppelbesteuerungsabkommen, aber wir wollen nicht allein auf der Strecke bleiben.

Daher möchte ich Ihnen schon sagen, was es bedeutet, wenn wir von der internatio­nalen Staatengemeinschaft isoliert stehen bleiben. Das bedeutet, dass wir auf eine „schwarze Liste“ gesetzt werden können, und zwar schon im Herbst dieses Jahres. (Abg. Ing. Westenthaler: Buh!) Jetzt könnte man sagen, mein Gott, auf irgendeiner Liste ist man immer. (Abg. Dr. Moser: Seit 25 Jahren ...!)

Wir wollen in diesem Fall auf keiner Liste stehen. (Abg. Grosz: ... Schmäh!) Warum wollen wir auf keiner Liste stehen? Stehen wir auf dieser Liste, dann können von den anderen Staaten Defensivmaßnahmen, wie sie genannt werden und wie sie schon festgelegt sind, ergriffen werden, und zwar erstens einmal auf völkerrechtlicher Ebene (Abg. Grosz: Das heißt, die marschieren in Österreich ein!), dass diese Staaten die Doppelbesteuerungsabkommen, die wir abgeschlossen haben und die in unserem Interesse sind, auflösen. Dann haben wir diese Doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr. (Abg. Grosz: Bewaffnet mit Kugelschreibern!)

Was aber wirtschaftliche und steuerliche Sanktionen betrifft, so wäre das für einen Staat wie Österreich – wir haben das heute schon besprochen – mit 60 Prozent Export­anteil von einer fatalen Wirkung, insbesondere mit unserem wichtigsten Wirtschafts­partner, nämlich Deutschland. In Deutschland wurde ein Steuerhinterziehungsbekämp­fungsgesetz – ein langes Wort – im Bundestag eingebracht, in dem klar festgelegt ist – wie auch in anderen Staaten, zum Beispiel in Frankreich, schon klar gesagt worden ist –, wie man vorgehen möchte. (Abg. Grosz: Lopatka wird uns verteidigen vor dem Einmarsch der EU-Truppe!)

Erster Punkt: die Erhöhung der Quellensteuer auf Zahlungen an diese Staaten, näm­lich an uns. (Abg. Mag. Kogler: Ja, eben!)


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Zweiter Punkt: die Verweigerung des Abzuges von Betriebsausgaben, wenn der Emp­fänger in einem solchen Land ansässig ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Fahren Sie ein­mal rein bei dem Verein!)

Sie müssen sich einmal vorstellen, was das für unsere Unternehmer bedeutet: wie schon gesagt, die Kündigung der Doppelbesteuerungsabkommen, dann eine Verwei­gerung der Steuerbefreiung bei Beteiligungsgewinnen und eine Reihe weiterer Maß­nahmen. (Abg. Mag. Kogler: Das können Sie alles verhindern!)

Meine Damen und Herren, das hätte natürlich massive negative Auswirkungen auf un­sere Wirtschaftsbeziehungen, gerade mit Deutschland und mit anderen Staaten. (Abg. Grosz: Wieso macht ihr nichts dagegen?) Das alles, was ich Ihnen hier gesagt habe, ist auch in Berlin besprochen worden und wird von der OECD unterstützt, weil man zu Ergebnissen kommen möchte.

Daher appelliere ich insbesondere noch einmal an Herrn Kollegen Kogler: Ich verstehe es wirklich nicht, dass Sie bei diesem Ansinnen, für das Sie sich in den letzten Jahren so starkgemacht haben, jetzt plötzlich nach Argumenten suchen, die mit der Sache in Wirklichkeit nichts zu tun haben, um nicht mitzustimmen. (Abg. Mag. Kogler: Sie ha­ben noch keinen einzigen Punkt beantwortet!)

Der entscheidende Punkt, darf ich noch einmal deutlich sagen, sind die Doppelbe­steuerungsabkommen, dass diese Anerkennung finden. Grundlage für diese Doppel­besteuerungsabkommen ist dieses Amtshilfe-Durchführungsgesetz (Abg. Mag. Kogler: Legen Sie es vor!), aber dieses Amtshilfe-Durchführungsgesetz können wir bekanntlich nur dann beschließen, wenn wir die notwendige Zweidrittelmehrheit bekommen. (Abg. Mag. Kogler: Aber nur in Österreich!)

Daher bitte ich Sie im Interesse des Wirtschaftsstandortes, im Interesse der Arbeits­plätze diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Grosz: Gott schütze Österreich! – Abg. Ing. Westenthaler: Ich habe gehört, dass der Stein­brück seine Kavallerie schon gesattelt hat!)

14.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Ikrath. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.08.09

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe sehr genau zugehört, als Herr Kollege Kogler seine Rede gehalten hat, und es war schon bezeichnend für ihn, der sich sonst um Fakten bemüht, dass seine Rede dieses Mal mit Ausdrücken wie „Gerüchte“, „hin­ter vorgehaltener Hand“ „möglicherweise“, „könnte sein“, „angeblich“ und so weiter nur so gespickt war. (Abg. Mag. Kogler: Aber das ist ja die Ebene, wo der Pröll ...!) Früher einmal hätte man das das mutwillige Produzieren einer „Fama“ genant. Kollege Kogler hat nämlich genau das missen lassen, was er angeblich präsentieren wollte, nämlich Fakten. (Abg. Mag. Kogler: Sechs Punkte!)

Das einzige Faktum war die Frage, ob diese Gesetzesvorlage, wie wir sie heute disku­tieren, mit der OECD, dem Artikel 26 und seiner Umsetzung konform und dafür tauglich ist. Das hat Herr Staatssekretär Lopatka klipp und klar beantwortet. Es ist das mit der OECD offenkundig ausreichend besprochen und als tauglich befunden. Damit verstehe ich aber überhaupt nicht mehr, warum Sie nun auf einmal ablehnen, was gerade die Grünen über Jahre immer wieder verlangt haben und was jetzt am Tisch liegt (Abg. Mag. Kogler: Wir haben sogar viel mehr verlangt, etwas anderes!), nämlich Steuerhin­terziehungsmöglichkeiten – und ich spreche jetzt ausdrücklich von Möglichkeiten – im Ausland Steuerverpflichteter durch eine Verbesserung der Informationsbereitstellung


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hintanzuhalten. (Abg. Grosz: Das macht nur der Herr Voves! Steuern hinterziehen, das tut nur der Herr Voves! Abg. Mag. Kogler: Wieso soll ich Ihnen das glauben?! Sie haben bis gestern bestritten, dass es das gibt! Die ÖVP hat 20 Jahre gesagt, das gibt es nicht! Abg. Grosz: Steuern hinterziehen tut nur die SPÖ!)

Daher ist der Verdacht enorm groß – und daher appellieren wir ja so an die Verantwor­tung der grünen Fraktion –, dass es Ihnen gar nicht um diese Regelung im Sinne aller geht, nämlich Steuerhinterziehungsmöglichkeiten zu reduzieren und zu eliminieren, sondern es drängt sich der Verdacht auf, dass es den Grünen eigentlich um ganz andere Themen geht, um Themen, die überhaupt nichts mit dem vorliegenden Gesetz zu tun haben!

Daher möchte auch ich an Sie appellieren, denn es geht um eine sehr ernsthafte und – für den Wirtschaftsstandort, die Unternehmen und die Arbeitsplätze in diesem Lande – entscheidende Frage. Ob wir am Ende des Tages auf einer „schwarzen Liste“ landen – mit allen Konsequenzen, die Herr Staatssekretär Lopatka sehr korrekt wiedergegeben hat und die tatsächlich ein enorm dramatisches Ausmaß haben  oder eben das mit dem Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das eine taugliche Grundlage für die Adaptierung der Doppelbesteuerungsabkommen ist, vermeiden können, das liegt in der Verantwor­tung des Hohen Hauses und somit jeder Fraktion. (Abg. Mag. Kogler: ... Rückverwei­sungen!)

An die Adresse der Freiheitlichen gerichtet, möchte ich Folgendes anmerken: Das Bankgeheimnis, das ein hohes Rechtsgut darstellt, ähnlich wie das Briefgeheimnis und das Telefongeheimnis den einzelnen Bürger davor schützt, dass der Staat willkürlich in seine Privatsphäre eindringt, haben wir konsequent abgesichert. Das ist etwas, was wir alle wollen. Ich habe das früher noch drastischer formuliert und möchte es hier wieder­holen: Es gibt in unserer Rechtsordnung und Rechtstradition eben keinen Raum dafür, dass beamtete Voyeure willkürlich und beliebig in den monetären Schlafzimmern unse­rer Bürger ein- und ausgehen (Abg. Mag. Kogler: Was heißt „willkürlich“?!), und den wird es auch künftig nicht geben, weil wir den § 38 nicht anrühren. (Abg. Mag. Kogler: Bitte! Abg. Dr. Moser den Kopf schüttelnd –: Das ist ja ...! Abg. Ing. Westentha­ler: Sie machen’s ja eh nicht! Abg. Mag. Kogler: Das sind nicht die Deutschen, die ...!)

Es geht ausschließlich um die Frage, ob wir in der Lage sind, mit dem Amtshilfe-Durch­führungsgesetz den Artikel 26 der OECD zu erfüllen und seine rechtliche Umsetzung sicherzustellen oder nicht. Diese Verantwortung des Hohen Hauses hiefür, aber auch für alle möglichen Folgen, ist unteilbar. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Ing. Westenthaler: Ob das die Kunden im Sparkassenverein auch so sehen?)

14.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gradauer. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.12.39

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte etwas zu dem anmerken, was Herr Abgeordneter Krainer gesagt hat, weil er angedroht hat, dass wir daran schuld wären, wenn es zu Sanktionen kommt. Ich möchte schon daran erinnern, Herr Krainer, dass die ersten Sanktionen, die wir auferlegt bekommen haben, auf Ihre Initiative hin passiert sind. Als damals der Wähler entschieden hat, dass es zu einer blau-schwar­zen Regierung kommt, da haben Sie von der SPÖ die Sanktionen geradezu herbeige­betet. Ich erinnere an den Herrn Gusenbauer, wie er in Paris mit Sekt – wahrscheinlich war es Champagner – angestoßen und gefeiert hat, dass Österreich unter Sanktionen gestellt worden ist. (Abg. Krainer: Auf die Niederlage Hitler-Deutschlands!) Also so ist


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es nicht, lieber Herr Krainer! (Zwischenrufe bei der SPÖ. Gegenruf bei der FPÖ: So war es!)

Zum Zweiten möchte ich feststellen, dass wir in Österreich, auch hier im Nationalrat, nichts mehr selber entscheiden können. Die Entscheidungen werden uns vom Ausland aufoktroyiert, wir selber stehen gewaltig unter Druck, und entscheiden tun andere für uns.

Bei diesem Amtshilfe-Durchführungsgesetz geht es aus meiner Sicht in zwei Schritten darum, das Bankgeheimnis in Österreich überhaupt abzuschaffen. Das ist im ersten Schritt einmal für die Ausländer vorgesehen und im zweiten Schritt für die Inländer. Das ist genau wie das Amen im Gebet. (Abg. Strache: Das ist Schritt eins, und dann folgt Schritt zwei!)

Unser Misstrauen lässt sich begründen. Sie erinnern sich daran, dass man uns ver­sprochen hat, dass der Schilling bleibt. Was ist passiert? – Der Euro wurde eingeführt, ohne dass das Volk gefragt wurde. Man hat versprochen, dass die Transitrechte bei der Durchfahrt durch Österreich nicht angegriffen werden. Was ist passiert? – Die Transitrechte sind weg. (Abg. Strache: Temelín! Beneš-Dekrete! Lauter Versprechun­gen, die nie eingehalten worden sind!) Man hat versprochen, die Uni-Regelungen bei­zubehalten. Man hat versprochen, dass wir darüber entscheiden können, ob wir in Österreich Genprodukte anbauen dürfen oder nicht, ob wir das wollen oder nicht. Man hat uns auch versprochen, dass die Neutralität bleibt. – All diese Dinge sind in der Zwi­schenzeit abgeschafft. Was die Neutralität anlangt: Ich erinnere nur an die Tatsache, dass Österreich im Tschad bereits halb im Kriegseinsatz ist.

Uns Freiheitlichen geht es um ein Heimatrecht. Dieses Bankgeheimnis ist genauso wie die Neutralität ein solches. Die Österreicher hängen an diesem Heimatrecht und des­halb sind wir dafür, dass das Bankgeheimnis bleibt, wie es war. Wir wollen auch nicht, dass es zu einer Entwicklung wie in Deutschland kommt und Hartz IV in Österreich ein­geführt wird. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Strache: Genau!)

Das würde bedeuten, dass es in Österreich, genauso wie in Deutschland, zum „gläser­nen Menschen“ kommt und dass jedem, der arbeitslos wird oder eine soziale Unter­stützung vom Land bekommen soll, zuerst das Geld – das er sich mühsam über Jahre erspart hat – aus dem Sparguthaben weggenommen wird.

Das wollen wir Freiheitlichen nicht und deshalb kämpfen wir, solange es irgendwie möglich ist, dafür, dass das Bankgeheimnis in der Form, wie wir es kennen, beibehal­ten wird. Ich hoffe, es bleibt dabei! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bayr. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


14.16.28

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, die OECD-Grundsätze jetzt nicht nur aus der Froschperspektive zu betrachten, son­dern diese Frage der Transparenz von Geldflüssen auch in einen entwicklungspoliti­schen und internationalen Kontext zu stellen und dabei auch die Frage von Vertei­lungsgerechtigkeit anzusprechen.

Das Tax Justice Network hat errechnet, dass im Jahr 2005 alleine wohlhabende Pri­vatpersonen etwa 11,5 Billionen US-Dollar in Offshore-Finanzzentren angelegt haben und dass dadurch dem Fiskus weltweit etwa 255 Milliarden US-Dollar entzogen worden sind. Diese Zahl umfasst nur illegale und legale „Steuerschonungen“ beziehungsweise Steuerhinterziehungen von Privatpersonen. Unternehmen sind nicht mitgerechnet; man kann also davon ausgehen, dass die Zahl in Summe um ein Vielfaches höher ist.


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Gegen Steuererosion auf globaler Ebene vorzugehen, wird wohl nur mit einem legiti­mierten und sehr starken internationalen Instrument gelingen. Dafür ist aber letztend­lich auch nationalstaatliche Umsetzung und Implementierung dieser Grundlagen, wie eben auch der OECD-Richtlinie, notwendig. Steueroasen, das wissen wir alle, sind fai­rer Entwicklung abträglich. Es gehen dadurch Einnahmen verloren, die rechtmäßig der Öffentlichkeit zustehen würden, und somit können Ausgaben, wie zum Beispiel für Ar­mutsbekämpfung, Bildung oder Infrastruktur, nicht getätigt werden. Steueroasen sind Zufluchtshäfen für unterschlagene Vermögen von Diktatoren oder Autokraten, die die Rechtsstaatlichkeit aushöhlen.

Die OECD-Grundsätze wären ein sehr wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerhinter­ziehung und Steuerdumping. Darüber hinaus könnten wir noch sehr viele Schritte in Richtung eines gendergerechten, umverteilenden und progressiven Steuersystems weitergehen mit einer Wirkung, die wir uns wünschen würden, mit einem Mehr an Transparenz über Gewinne von multinationalen Konzernen.

Ich finde es sehr befremdlich, dass die Opposition in dieser Frage nicht mitgeht. Dan­ke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

14.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner dazu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Höbart. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.18.57

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär Lopatka! Hohes Haus! Ich persönlich bin der Meinung – aber auch einige sehr renommierte Wirtschaftsexperten –, dass sich die wirtschaftliche Situation in den nächsten Monaten in keinster Weise bessern wird. Ganz im Gegenteil: Mehr und mehr Unternehmen stellen letztendlich auf Kurzarbeit um und kündigen sogar Mit­arbeiter.

Zarte Pflänzchen – wie auch der Herr Vizekanzler immer zu sagen pflegt – einer Wirt­schaftserholung sind frühestens erst Mitte des Jahres 2010, eher gegen Ende des Jah­res 2010, zu erwarten. Bis dahin werden wir weitere, durchaus bittere Stunden erleben. Ob nun politnahes und auch durchaus als unfähig zu bezeichnendes Management aus den roten und schwarzen Reihen Schuld an solchen Entwicklungen trägt, muss man hier schon einmal diskutieren, meine ich; Stichwort AUA.

Ich sehe hier einen Mann in den Reihen der ÖVP, der vor noch nicht allzu langer Zeit gemeint hatte, die AUA sei selbständig überlebensfähig, was sich jetzt als fataler Fehler herausgestellt hat. Ob gierige Manager – vor allem aus der Finanzwirtschaft – daran Schuld sind, dass sich diese Krise so auswächst, interessiert am Ende des Ta­ges die betroffenen Menschen in keinster Weise.

Der Punkt ist, dass viele Menschen – das hat auch Klubobmann Kopf richtigerweise heute Früh erkannt – die Existenz bereits verloren haben oder eben vor einer sehr, sehr ungewissen Zukunft stehen. Daher ist es nun das Gebot der Stunde, vertrauens­bildende Maßnahmen in Richtung der Bevölkerung zu setzen, die letztlich Jahr für Jahr, Monat für Monat, Stunde für Stunde sehr fleißig Arbeit verrichtet und mehr denn je – da muss ich sagen, leider mehr denn je – Steuern entrichtet.

Daher hat die FPÖ sinnvollerweise den Antrag 696/A eingebracht, der die Sache auf den Punkt bringt, den unbegrenzten Haftungsrahmen für private Sparguthaben bis Ende des Jahres 2010 zu verlängern. Diese Verlängerung dieser unbegrenzten Ein­lagensicherung dient einerseits der Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die österreichische Finanzwirtschaft, ins österreichische Finanzsystem, andererseits aber auch – und das ist letztlich viel, viel wichtiger – dem Schutz der Sparguthaben der


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fleißigen und anständigen Bürger in diesem Land. Das muss man hier ganz klar sagen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Großruck.)

Daher, sehr geehrte Damen und Herren, muss ich Sie wirklich alle in die Pflicht neh­men (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Großruck) –, diesem Antrag zuzustimmen, denn sonst droht der nächste Verrat an der Bevölkerung in unserem Land. (Beifall bei der FPÖ.)

14.22

14.22.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin beziehungsweise der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes in 285 der Beilagen liegen ein Rückverweisungs­antrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Rückverweisungsantrag des Abgeordneten Ing. Westenthaler vor.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf betreffend Amtshilfe-Durch­führungsgesetz in 285 der Beilagen nochmals an den Finanzausschuss zu verweisen, und ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

Damit entfällt die Abstimmung über die Vorlage selbst.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, seinen Bericht 288 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

14.23.284. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Gebührenge­setz 1957 geändert werden (286 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 682/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955 geändert wird – Bewer­tungsgesetznovelle 2009 (287 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grosz. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.24.21

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir diskutieren heute die Regierungsvorlage über das Einkommensteuergesetz, in dem auch die Absetzbarkeit der Betreuungskosten von behinderten Menschen geregelt


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wird. Das ist recht und gut, und wir werden diesem auch zustimmen (Zwischenruf des Abg. Rädler), wiewohl wir uns gerade bei der steuerlichen Absetzbarkeit und über­haupt bei der Steuergestion im Bereich Stiftungen noch einige Maßnahmen erwartet hätten.

Wir diskutieren heute auch eine Regierungsvorlage, durch die den österreichischen Haushalten durch Kinderpässe Mehrkosten von knapp 4 € entstehen. Sehr geehrte Damen und Herren vor allem von der großen Koalition! Bei jeder Kleinigkeit – und sei es auch nur, wenn es um Kinderpässe geht – achten Sie auf 4 €, die Sie den Men­schen in Österreich aus der Tasche ziehen können. Aber wie verhält es sich eigentlich mit Ihrem eigenen Vermögen, mit dem Vermögen Ihrer Parteien, das Sie – sei es von der SPÖ, aber auch von der ÖVP – reihenweise in Stiftungen parken? (Abg. Groß­ruck: Die ÖVP hat keine Stiftungen!)

Sie parken Ihr Vermögen, Ihre Millionen, in Stiftungen – Julius Raab-Stiftung, Kollege, keine Aufregung. (Staatssekretär Dr. Lopatka: Das ist keine Stiftung!) Es gibt noch eine Unmenge von Stiftungen, die wir in Ihrem Bereich aufdecken werden, Sie brau­chen überhaupt keine Angst zu haben. Sie sind in diesem Bereich überhaupt sehr zu­rückhaltend. Sie verteidigen mit Zähnen und Klauen die Stiftungen – die Heuschre­cken-Stiftungen (Heiterkeit bei der ÖVP) –, die sich beispielsweise gerade die Sozial­demokraten in der Steiermark, in Oberösterreich, aber auch in Kärnten über die Jahre entwickelt haben, und ich erinnere ein wenig daran.

Ich erinnere an die Vorgänge der letzten drei Monate. 16. April 2009: Einen Kilometer Luftlinie – oder 700 Meter Luftlinie – von hier entfernt ist das vornehme Café Landt­mann, in dem ein gewisser Herr Landeshauptmann Franz Voves – Ihnen dürfte er be­kannt sein – davon gesprochen hat, die sogenannten Reichen ans Kreuz nageln zu wollen. Einen Monat später, exakt am 13. Mai dieses Jahres, habe ich, haben wir, hat das BZÖ die Stiftungsurkunde über diese ominöse SPÖ-Steiermark-Stiftung präsen­tiert.

Das Erste, was Herr Landeshauptmann Voves getan hat, war, dass er uns mit einer Klage bedroht hat. Das sei alles eine Lüge, das sei widerlich, das sei eine Verleum­dungs- und Vernaderungskampagne. Was offenbarte sich? – Ein Stiftungskonstrukt mit 31 Unternehmen und einem geschätzten Vermögen von mehr als 50 Millionen €. (Ruf beim BZÖ: Pfui Teufel!)

Dann wurde gelogen, dass sich die Balken biegen: Die Stiftung ist gemeinnützig, sa­gen Herr Voves und der ehemalige sozialdemokratische Finanzminister, ein gewisser Herr Staribacher, der einigen von Ihnen noch bekannt sein dürfte; diese Stiftung ist ge­meinnützig und unterstützt ausschließlich Arbeitslosenprojekte in der Steiermark; diese Stiftung hat niemals Wahlkämpfe der Sozialdemokratie in irgendeiner Form fi­nanziert; es gibt keine Steuerschuld, das ist alles eine Bagatelle; diese Stiftung agiert lupenrein und jeder, der etwas anderes behauptet, wird von den roten Genossen in der Steiermark mit Klage bedroht. (Abg. Mag. Grossmann: Zum Thema! Zum Thema!)

Was ist jetzt die mühsam erarbeitete Wahrheit? Was hat sich in diesen drei Monaten entwickelt? – Es offenbart sich de facto der größte Steuerskandal in der Geschichte der Zweiten Republik, in den eine Partei direkt verwickelt ist, bei dem sie Haupttäter ist. (Beifall beim BZÖ.)

Parteien, die in diesem Haus – auch heute – über Steuergesetze befinden, aber selbst nicht in der Lage sind, ihrer eigenen Steuerverpflichtung nachzukommen; Parteien und Politiker, die von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes die Staatsbürgerpflicht an den Fiskus einfordern, aber selbst ihr Vermögen an der Steuer vorbeischwindeln. Die SPÖ-Steiermark-Stiftung – das ist aktenkundig und mittlerweile auch durch einen Bescheid des Finanzamtes der Stadt Graz eindrucksvoll bestätigt – ist eingerichtet


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worden, um Parteivermögen der steirischen Sozialdemokratie an der Steuer vorbeizu­schwindeln.

Das Gleiche wie in der Steiermark, wo sich Sodom und Gomorrha im Steuerrecht of­fenbart, haben wir in Oberösterreich. Jeder Österreicher zahlt brav die Steuern, aber Herr Voves und Herr Erich Haider – und wie sie alle heißen, die Genossinnen und Ge­nossen – parken ihr Vermögen in Heuschreckenstiftungen, um Franz Müntefering, den Ihnen bekannten SPD-Vorsitzenden aus Deutschland, zu zitieren.

Die Stiftungsrichtlinien wurden im Übrigen von Landeshauptmann Voves am 16. De­zember 2004 höchstpersönlich mit seiner Unterschrift – nicht von einem gewissen Herrn Schachner-Blazizek, der jetzt als elegantes Bauernopfer herhalten muss, son­dern von Voves selbst – geändert, um Stiftungsvermögen an die Partei zu übermitteln. Die Stiftung hat – und das ist mittlerweile aktenkundig, die Faksimile können Sie in al­len Tageszeitungen lesen – Wahlkämpfe der Sozialdemokratie unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit finanziert; eine gemeinnützige Stiftung, die eingerichtet worden ist, um karitativen Zwecken in diesem Land zu dienen, karitativen und humanistischen Zwecken – und herausgekommen ist ein Steuerpark-Instrument, aus dem sich die Ge­nossen wie aus der freien Handkasse bedienen.

Diese Stiftung wird in Zukunft Steuerschuld aufweisen, sie wird in Millionenhöhe Steu­erschuld aufweisen – in der Millionenhöhe, in der die SPÖ Vermögen an der Steuer vorbeigeschwindelt hat.

Aus diesem einstigen politischen Skandal, den wir vor drei Monaten hier erstmals dis­kutiert haben, hat sich jetzt ein einzigartiger Kriminalfall in der Geschichte der Zweiten Republik Österreichs entwickelt.

Und nun? – Jetzt kommt die Erleuchtung, die Weisheit, die die Sozialdemokratie trifft. Herr Voves sagt zu Beginn dieser Woche: Diese Stiftung wird jetzt aufgelöst. Das ist die politisch völlig falsche Entscheidung. Wenn er etwas zu sagen gehabt hätte, hätte es diese Stiftung nie gegeben. – Zitatende.

Noch einmal in Erinnerung gerufen: Er selbst war es, der im Jahr 2004 dieser Stiftung die Gemeinnützigkeit abgesprochen hat und aus dieser Stiftung ein gemeines Instru­ment, das parteinützig ist, entwickelt hat!

Aufgrund der Worte: Die SPÖ darf keine Stiftung haben und schon gar keine gemein­nützige!, hat er auch am Montag, zumindest für seine steirischen Abgeordneten, die jetzt mittlerweile, glaube ich, vollzählig das Plenum verlassen haben – nein, doch nicht, Kollegen Muchitsch sieht man; ist ja kaum zu übersehen –, aufgrund der Worte also, die SPÖ dürfe keine Stiftung haben und schon gar keine gemeinnützige, wird es span­nend werden, wie die Sozialdemokratie hier und heute abstimmen wird.

Da Ihr eigener Bundesparteivorsitzender Faymann sagt: Die SPÖ darf Stiftungen ha­ben, aber nur anständige!, stellt sich jetzt für mich die Frage, was Sie von der stei­rischen Sozialdemokratie sind. – Unanständig, das wusste ich immer schon, aber dass das mittlerweile Ihr eigener Bundesparteivorsitzender auch bestätigt, ist einmal etwas Neues in dieser ganzen Diskussion. (Beifall beim BZÖ.)

Zumal man eines auch sagen muss: Die Worte „Anstand“ und „Sozialdemokratie“ sind überhaupt nicht kompatibel, wenn man sich die Skandale der letzten 60 Jahre an­schaut. Das sind zwei Fremdwörter, die keinesfalls zusammenpassen – weder in der Steiermark noch in Oberösterreich. Daher werden wir heute den Antrag einbringen, Stiftungen für Parteien gänzlich zu verbieten. (Beifall beim BZÖ.)

Hunderttausende Österreicherinnen und Österreicher zahlen Steuern – nur Sie von der SPÖ nicht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir machen es Ihnen leicht, sehr geehrte Da-


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men und Herren von der Sozialdemokratie: Wir werden darüber eine namentliche Ab­stimmung verlangen, damit die Bürgerinnen und Bürger sowohl in Oberösterreich als auch in der Steiermark einmal wissen, wem Sie hier in diesem Haus überhaupt dienen. Dienen Sie dem Mammon Ihrer Parteien, dem Geld, das Sie in Stiftungen parken, oder dienen Sie diesem Land und den Leuten, die in diesem Land täglich Steuern zu zahlen haben?

Um Ihnen diese Entscheidung zu erleichtern, verlangen wir eine namentliche Abstim­mung. Gilt das Wort des Herrn Faymann, oder gilt das Wort des Herrn Voves? Ich bin gespannt, was die Damen und Herren Muchitsch, Silhavy und wie sie alle heißen, hier heute bei der Abstimmung liefern werden.

Ich bringe nun zwei Anträge ein.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Grosz, Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Änderun­gen der gesetzlichen Stiftungsbestimmungen, wodurch ausgeschlossen wird, dass po­litische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzent­wurf vorzulegen, durch den ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechts­form der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können.“

*****

Zweiter Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Grosz, Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend eine ver­bindliche Normierung für das gesamte „Stiftungsrecht“, dass die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzent­wurf vorzulegen, durch den für das gesamte Stiftungsrecht verbindlich geregelt wird, dass die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke dar­stellt.“

*****

Ich bin sehr gespannt, sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie, ob die Halbwertszeit Ihrer Versprechungen wieder nur einige Minuten oder zwei Tage dauert, oder ob Sie die Worte des steirischen SPÖ-Vorsitzenden, des Kernöl-Karl-Marx, auch wirklich ernst nehmen und Ihr Abstimmungsverhalten auch heute hier in diesem Haus entsprechend anpassen.

Ich ersuche um Ihre Zustimmung und danke Ihnen bereits jetzt. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Weninger: Primitiv!)

14.33



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 145

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die beiden soeben eingebrachten Entschließungs­anträge sind ausreichend unterstützt und stehen somit mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Bucher, Grosz, Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Än­derungen der gesetzlichen Stiftungsbestimmungen, wodurch ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen kön­nen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 146

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 08.07.2009 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Ge­bührengesetz 1957 geändert werden (286 d.B.)

In Hinblick auf die aktuellen Ereignisse bezüglich der SPÖ-Stiftung „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ erscheint zur Akzeptanzsicherung in der Bevölkerung sowie zum Schutz des Rufes des Stiftungsrechts und damit eng verbunden zum Schutz des Wirtschafts­standortes Österreich dringend geboten, den politischen Parteien die Möglichkeit zu nehmen, dass Stiftungsrecht für sich in Anspruch zu nehmen.

Besonders hervorzuheben ist insoweit, dass selbst der steirische SPÖ-Landeshaupt­mann Franz Voves ausführte: „Aber die SPÖ darf keine Stiftung haben, schon gar keine gemeinnützige.“ (vgl. dazu Interview in „ÖSTERREICH“ vom 07.07.2009), wobei Bundeskanzler Werner Faymann dieser Aussage kurze Zeit später widersprach. So führte er aus, dass dies nicht für anständige Stiftungen gelte und verwies auf die ober­österreichische SPÖ-Stiftung, die Sozialwohnungen verwalte. Bedenkt man zudem, dass die ÖVP-Oberösterreich ebenfalls eine Stiftungskonstruktion („Privatstiftung zur Förderung des Gedankens des Wohnungseigentums und dessen Realisierung, ins­besondere in Oberösterreich“ – Stiftungsvorstand: ÖVP-Landesgeschäftsführer und Landtagsabgeordneter Mag. Michael Strugl) nutzt, so wird wegen des wachsenden Ausmaßes der dringende Handlungsbedarf deutlich.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, durch den ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können.“

*****

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Bucher, Grosz, Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine verbindliche Normierung für das gesamte „Stiftungsrecht“, dass die Verfolgung politi­scher Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 08.07.2009 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Ge­bührengesetz 1957 geändert werden (286 d.B.)

Mit der Einordnung einer Stiftung als gemeinnützig sind über die normalen Stiftungspri­vilegien hinaus zusätzliche steuerliche Vorteile verbunden. (Stiftungseingangssteuer/ Körperschaftssteuer).

In Zusammenhang mit der Causa SPÖ-Stiftung „Zukunft Steiermark Privatstiftung“

- die den steirischen SPÖ-Landeshauptmann sogar zu folgender Schlussfolgerung veranlasste: „Aber die SPÖ darf keine Stiftung haben, schon gar keine gemeinnützige.“ (vgl. dazu Interview in „ÖSTERREICH“ vom 07.07.2009) -

hat sich jedoch gezeigt, dass bei der Einstufung als gemeinnützige Stiftung schwer­wiegende Fehler aufgetreten können, die zu beachtlichen Steuerausfällen geführt ha­ben dürften. In Hinblick auf die mit einer solchen Einordnung verbundenen steuerlichen Vorteile besteht insbesondere zum Schutz der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dringender Handlungsbedarf, um zukünftig derartige Missstände zu vermeiden. Aber auch zur Sicherung des Rufes des Stiftungsrechtes und damit zusammenhängend zur Sicherung des Rufes des Wirtschaftsstandortes Österreich erscheint es daher dringend notwendig, explizit für das gesamte „Stiftungsrecht“ zu normieren, dass die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, durch den für das gesamte Stiftungsrecht verbindlich geregelt wird, dass die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke dar­stellt.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort; ebenfalls 3 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


14.34.10

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kolle­gen! Herr Kollege Grosz, wenn Sie sich hier herstellen und die Raab-Stiftung (Zwi­schenruf des Abg. Grosz) – nein, ich habe ja nicht gesagt, dass ich alles kritisiere –, wenn Sie sich hier herstellen und die Raab-Stiftung mit anderen Stiftungen verglei­chen, dann sollten Sie vielleicht einmal recherchieren, was die Raab-Stiftung tut. Zu den anderen Dingen, die Sie angeführt haben, muss ich schon sagen: Ich glaube, dass man gesetzlich nicht verordnen muss, dass Parteien keine Privatstiftungen machen sollten (Abg. Kickl: Nur zu ihrem Schutz!), sondern dass das auch eine Sache des An­standes ist, ob eine politische Partei eine Privatstiftung hält oder nicht. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 147

Wenn man letztendlich doch eine Privatstiftung hat und nicht weiß, ob sie gemeinnützig ist oder nicht, dann sollte man nicht – so wie Herr Kollege Voves aus der Steiermark das getan hat – so laut schreien, dass die Stiftungsbegünstigungen fallen sollen, weil man ansonsten natürlich selbst sehr stark der Kritik ausgesetzt ist und somit ins Ram­penlicht gerät. Ich glaube, Herrn Voves tut das ohnehin schon leid, denn sonst wäre das jetzt nicht alles ans Tageslicht gekommen, sondern wahrscheinlich irgendwo unter der Decke verschwunden.

So, wie Voves jetzt nicht genau weiß, wie er wieder aus dieser Stiftung herauskommt, habe ich bei einer der letzten Nationalratssitzungen schon erwähnt, dass es in Öster­reich natürlich nicht nur Stiftungen gibt, die man anzweifeln muss, sondern auch Stif­tungen, die sehr viele Arbeitsplätze schaffen und über die man nicht unbedingt herzie­hen muss. Gäbe es diese Stiftungen nicht, gäbe es auch diese Arbeitsplätze nicht. Es ist jetzt auch nicht der richtige Zeitpunkt, immer wieder über irgendwelche zusätzlichen Steuern für Unternehmen oder Anteilshalter von Unternehmen zu reden, weil das ebenfalls Arbeitsplätze gefährdet, und das wollen wir nicht.

Zur nun in Verhandlung stehenden Änderung des Einkommensteuergesetzes: Bei die­ser Änderung geht es nicht um die Betreuung behinderter Menschen, Herr Kollege Grosz, sondern da geht es um die Absetzbarkeit von Betreuungskosten für behinderte Kinder, die es ja aufgrund der Steuerreform schon gibt. – Sie haben damals gegen die­ses Familienpaket gestimmt, das eine Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum vollendeten 10. Lebensjahr vorsieht. – Für behinderte Kinder gilt allerdings auch: bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, und daher ist es nur gut, dass diese Regelung jetzt für behinderte Kinder, die ja einen erhöhten Betreuungsbedarf haben, ausgeweitet wird.

Zu den Passkosten, Herr Kollege Grosz, zu den 4 €, die Sie da bekritteln. Ich kann Ihnen nur sagen, wenn wir die Gebühren für den Kinderpass nicht auf 30 € reduziert hätten, dann müssten die Eltern dafür 70 € Passgebühr bezahlen, und ich glaube, das ist nicht in unserem Sinne.

Sie, Herr Grosz, haben damals auch gesagt, wir haben die Stiftungseintrittssteuer hal­biert. – Das ist ein Blödsinn! Die Stiftungseintrittssteuer haben wir eingeführt und die Schenkungssteuer abgeschafft. Das sind Tatsachen, bitte, verdrehen Sie diese nicht immer! (Beifall bei der ÖVP.)

Grundsätzlich sei gesagt, mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes haben wir nach dem Familienpaket, mit dem wir eben die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungs­kosten, den Kinderfreibetrag, die Kinderzuschläge et cetera neu eingeführt bezie­hungsweise erhöht haben, nur wieder einen Schritt weiter in Richtung Familienpolitik gemacht. Wir zeigen damit auch, wo unsere Kompetenz liegt. Für Polemik, Herr Kol­lege Grosz, haben wir Sie hier im Hohen Haus, daran brauchen wir uns nicht zu beteili­gen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Das sollen Sie eh nicht, weil Sie können es eh nicht!)

14.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Haubner zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.37.55

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die jetzt in Verhandlung stehenden Tagesordnungs­punkte befassen sich – wie schon gehört – mit zwei Materien, nämlich mit den soge­nannten Kinderpässen und mit der erweiterten Absetzbarkeit von Kosten für behinderte Kinder. Ich möchte zunächst ganz klar feststellen, wie auch Kollege Grosz schon ge-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 148

sagt hat: Wir werden dieser Erweiterung der Absetzbarkeit zustimmen, weil es notwen­dig ist. Jeder, der ein behindertes Kind an seiner Seite hat, weiß, das erfordert sehr viel an persönlicher Fürsorge, sehr viel an persönlichem Einsatz, aber es entstehen auch viele finanzielle Belastungen.

Wir sind damit einverstanden – ich frage mich nur: Was geschieht mit jenen Eltern, die keine Steuern zahlen, die aber auch derartige finanzielle Belastungen zu tragen ha­ben? Hier hätte man, denke ich, in diesem Zusammenhang etwas machen können. Ich hätte mir vor allem auch vonseiten der SPÖ, die sich so gerne als so soziale Partei darstellt, erwartet, dass man fragt: Was tun wir für diese Eltern, für diese Mütter – es sind ja auch viele alleinerziehende Mütter dabei –, die behinderte Kinder haben? Was tun wir für sie, damit sie auch nicht so viel von dieser finanziellen Belastung zu tragen haben?

Ich glaube, dass die SPÖ zwischenzeitlich mehr mit dem steuerschonenden Umgang mit eigenen Geldern beschäftigt ist. Kollege Grosz hat das ja schon angeführt; vor allem die SPÖ Steiermark ist hier sehr stark betroffen, aber auch Oberösterreich. Die oberösterreichische SPÖ hält sich auch eine Privatstiftung (Abg. Grosz: Ach so?!), eine Privatstiftung unter dem Namen „L 36“. Man muss natürlich nachforschen, was „L 36“ heißt – ich weiß es mittlerweile.

Grundsätzlich ist ja gegen Stiftungen, Privatstiftungen für gemeinnützige Zwecke, die schon vielfach erwähnt wurden, überhaupt nichts einzuwenden. Aber ich glaube, eine Partei braucht keine Privatstiftung. Das hat einfach einen schalen Beigeschmack, vor allem wenn ich jetzt an Herrn Haider aus Oberösterreich denke. Haider kritisiert immer wieder die niedrige Besteuerung von Stiftungen. Er war strikt dagegen, dass dieser Eingangssteuersatz wieder reduziert wird, aber seine SPÖ hier in Wien hat diesem niedrigen Eingangssteuersatz zugestimmt – hier in diesem Haus!

Erich Haider wettert in Oberösterreich immer und sagt: Stiftungen sind ein Übel, denn dort parken die Reichen ihr Geld. – Ich frage mich: Gehört die SPÖ zu den Reichen, weil sie dort ihr Geld unter „L 36“ parkt?

Ich sage auch, jeder Arbeitnehmer, jeder Einzelne von uns, jeder kleine und mittlere Betrieb zahlt brav seine Steuern, zahlt pünktlich seine Steuern (Abg. Krist: Wir auch!), und die SPÖ, die sogenannte soziale Arbeiterpartei schleust ihr Parteivermögen steu­erschonend via eine Stiftung am Finanzminister vorbei. (Abg. Krist: Reden Sie nicht die Unwahrheit! – Abg. Schopf: Das ist die Unwahrheit! Unwahrheit!) Das müssen Sie mir einmal erklären. (Beifall beim BZÖ.)

Sie müssen mir auch erklären, wie das mit diesem Wahlplakat von Erich Haider verein­bar ist (die Rednerin stellt eine rote Tafel vor sich auf das Rednerpult, auf der in weißer Schrift zu lesen ist: „Gerechtigkeit statt grenzenloser Gier!“), wo in Oberösterreich plakatiert wird: „Gerechtigkeit statt grenzenloser Gier!“. – Wo bleibt hier die Gerechtig­keit, meine sehr geehrten Damen und Herren?

Kollege Krainer hat zuerst so vollmundig gesagt: Wir schützen keine Steuerhinterzie­her. Wir sind für Offenheit und Ehrlichkeit. (Abg. Krist: Wollen Sie behaupten, dass die SPÖ-Oberösterreich Steuern hinterzieht?!) – Ich frage mich: Wie lässt sich das mitein­ander vereinbaren?

Daher bekräftige ich hier heraußen noch einmal unsere Forderung und auch den An­trag, den wir heute eingebracht haben, dass es generell in Zukunft nicht möglich sein darf, dass Parteien eine eigene Stiftung haben. Ich hoffe, Sie stimmen dem auch im Sinne der politischen Sauberkeit zu. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Krist: Wider besseres Wissen ...!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 149

Ihr Kollege aus der Steiermark, Landeshauptmann Voves hat ja ohnehin schon die Flucht nach vorne angetreten und hat gesagt: Generell ist diese Stiftungskonstruktion nichts für Parteien.

Sein Vorsitzender Bundeskanzler Faymann hat es ein bisschen korrigiert und hat ge­sagt: Na ja, es ist für anständige Stiftungen. Da habe er an und für sich nichts dage­gen.

Kollege Grosz hat Sie ohnehin schon gefragt, und ich frage Sie jetzt noch einmal: Was ist eine „anständige“ Stiftung? Das heißt, die in der Steiermark ist unanständig und die in Oberösterreich ist anständig?! Das ist noch so viel Aufklärungsbedarf.

Ich möchte gerade im Zusammenhang mit Oberösterreich wissen: Stimmt es, dass fünf Immobilien, nämlich die Parteizentrale in der Landstraße, die einstige Parteidruckerei und -plakatfirma Gutenberg-Werbering und viele andere Beteiligungen in dieser Stif­tung sind? Stimmt es, dass erst – wie gesagt wurde – frühestens in neun Jahren ein Gewinn zu erwarten ist? Stimmt es, dass die Mehreinnahmen, die dann aus dieser Stif­tung kommen, für die Stiftungsbegünstigten, nämlich für die SPÖ verwendet werden können? Stimmt es, dass die Verwaltung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu erfolgen hat und dass vor allem ein maximaler Erfolg anzustreben ist?

Da, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, herrscht wirklich Aufklärungsbedarf – Aufklärungsbedarf auch im Sinne der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Daher bringe ich einen zusätzlichen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Grosz und Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Über­prüfung der Gemeinnützigkeit von Stiftungen und Überprüfung der mit möglichen Falscheinordnungen verbundenen Steuermindereinnahmen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, schnellstmöglich zu überprüfen, ob insbesondere die von politischen Parteien gegründeten und als gemeinnützig eingestuften Stiftungen tatsächlich gemeinnützig sind und welche tatsächlichen Steuerausfälle durch mögliche Falschbeurteilungen entstanden sind sowie dem Nationalrat einen entsprechenden Be­richt vorzulegen.“

*****

Ich lade Sie ein, dem zuzustimmen, um alle Unklarheiten zu beseitigen, auch im Zu­sammenhang mit der SPÖ-Stiftung in Oberösterreich. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

14.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Grosz, Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Über­prüfung der Gemeinnützigkeit von Stiftungen und Überprüfung der mit möglichen Falscheinordnungen verbundenen Steuermindereinnahmen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 150

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 08.07.2009 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Ge­bührengesetz 1957 geändert werden (286 d.B.)

Mit der Einordnung einer Stiftung als gemeinnützig sind über die normalen Stiftungspri­vilegien hinaus zusätzliche steuerliche Vorteile verbunden. (Stiftungseingangssteuer/ Körperschaftssteuer).

In Zusammenhang mit der SPÖ-Stiftung „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ hat sich jedoch gezeigt, dass bei der Einstufung als gemeinnützige Stiftung schwerwiegende Fehler aufgetreten können, die zu beachtlichen Steuerausfällen geführt haben dürften.

So wurde die genannte SPÖ-Stiftung als gemeinnützige Stiftung deklariert, obwohl in der Stiftungsurkunde als Zweck der Stiftung die „Verfolgung und Verwirklichung sozial­demokratischer Ideale“ auf „Landesebene sowie auf nationaler, internationaler und supranationaler Ebene“, insbesondere im „politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftli­chen und kulturellen Leben“ eingetragen war. Treffend vertritt der Steuerrechtsprofes­sor Werner Doralt dazu, dass die „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ ein Paradefall einer nicht gemeinnützigen Stiftung sei. Explizit führte er aus: „Ich frage mich, warum das Finanzamt das so akzeptiert hat“. Begünstigte sind Personen und Institutionen, die diese Ziele verwirklichen – sowie der Stifter, also die steirische SPÖ, selbst. Politische und wirtschaftliche Ziele zu verfolgen könne aber keinesfalls gemeinnützig sein, sagt Doralt. Entsprechend heißt es in der Richtlinie des Finanzministeriums zu gemeinnützi­gen Vereinen: „Die Verfolgung politischer Zwecke ist keine Förderung gemeinnütziger Zwecke“.

Letztlich musste der steirische SPÖ-Landeshauptmann Franz Voves dem Druck der Öffentlichkeit nachgeben und hat die Liquidation der SPÖ-Stiftung angekündigt.

Besonders hervorzuheben ist, dass er zudem geläutert ausgeführte: „Aber die SP darf keine Stiftung haben, schon gar keine gemeinnützige.“ (vgl. dazu Interview in „ÖSTER­REICH“ vom 07.07.2009) Noch beachtlicher ist aber, dass Bundeskanzler Werner Fay­mann der Aussage kurze Zeit später widersprach. So führte er aus, dass dies nicht für anständige Stiftungen gelte und verwies auf die oberösterreichische SPÖ-Stiftung, die Sozialwohnungen verwalte.

Insgesamt erscheint es in Betracht der aktuellen Geschehnisse zum Schutz der Steu­erzahlerinnen und der Steuerzahler dringend geboten, die Einstufungsentscheidungen aller als gemeinnützig eingetragenen Stiftungen zu überprüfen. Zudem sind im Inter­esse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die mit möglichen Falscheinordnungen verbundene Steuermindereinnahmen festzustellen.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, schnellstmöglich zu überprüfen, ob insbesondere die von politischen Parteien gegründeten und als gemeinnützig eingestuften Stiftungen tatsächlich gemeinnützig sind und welche tatsächlichen Steuerausfälle durch mögliche Falschbeurteilungen entstanden sind sowie dem Nationalrat einen entsprechenden Be­richt vorzulegen.“

*****

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 151

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Hechtl zu Wort. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


14.45.07

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Vorweg zu Kollegem Grosz. – Danke, dass Sie uns so große Aufmerksamkeit erweisen. Sie können sicher sein, das Wort unseres Bundeskanzlers Werner Faymann hat Gewicht und gilt. (Abg. Grosz: Das vom Herrn Voves nicht? Eilt-Meldung: Rücktritt Voves!) Das hat er vor der Wahl bewiesen, und das hat er auch gerade mit der Steuerreform nach der Wahl be­wiesen. Das möchten wir festhalten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Nix Voves! Abgesetzt!)

Geschätzte Damen und Herren, lassen Sie mich zu dem gegenständlichen Antrag kommen! Mit diesem Antrag betreffend die Änderung des Einkommensteuergesetzes wird ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gesetzt – ein Schritt, mit dem eine wei­tere Unterstützung unserer Familien gewährleistet wird, eine Richtung, geschätzte Da­men und Herren, die die Steuerreform 2009 mit der Einführung der steuerlichen Ab­setzbarkeit der Kinderbetreuung bereits vorgegeben hat. Diese Entwicklung muss Schritt für Schritt weitergeführt werden und stellt ein klares Bekenntnis zur Unterstüt­zung der Familien und der Kinder dar.

Wenn wir die Kinderbetreuung steuerlich als außergewöhnliche Belastung ansehen, so sind wir dabei besonders verpflichtet, auch der Betreuung von behinderten Kindern große Aufmerksamkeit zu schenken. Wir sind uns darin einig, dass die Betreuung eines behinderten Kindes neben den vielen Anforderungen auch enorme finanzielle Belastungen für die Familien mit sich bringt. Mit dieser Gesetzesänderung werden die Betreuungskosten für jene Kinder, für die eine erhöhte Familienbeihilfe zusteht, nun­mehr bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das sechzehnte Lebensjahr vollen­den, absetzbar. Mit der Anhebung der Altersgrenze von zehn auf nunmehr sechzehn Jahre ist der Personenkreis wesentlich erweitert worden.

Geschätzte Damen und Herren, über diesen Weg der steuerlichen Absetzbarkeit der Betreuungskosten und der Ausweitung des Personenkreises wird nun die Möglichkeit geschaffen, diesen Familien eine steuerliche Erleichterung und somit finanzielle Unter­stützung zukommen zu lassen, die diese Familien gerade in diesen Zeiten dringend benötigen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Strutz zu Wort. – Strutz ist von der Rednerliste gestrichen worden, habe ich gerade vernommen.

Somit gelangt als nächster Redner Herr Abgeordneter Mag. Kogler als Kontraredner zu Wort. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.48.17

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Ich kann es kurz ma­chen: Bei TOP 4 haben wir zu den Artikeln 1 und 2 eine unterschiedliche Einschät­zung. Da habe ich aber ohnehin gesehen, dass ein Antrag auf getrennte Abstimmung vorliegt. Wir stimmen natürlich in Artikel 1 Verbesserungen für behinderte Kinder, die hier geregelt werden, zu; Artikel 2 betreffend Passgesetz lehnen wir ab.

TOP 5 stimmen wir zu, damit das geklärt ist.

Allerdings wurde ja die Debatte auch zum Problem der steuerlichen Behandlung von Stiftungen zugelassen und wurden speziell bestimmte Stiftungen der Sozialdemokrati­schen Partei angesprochen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 152

Schauen Sie, ich kann auch das kurz machen! Seltsam ist der Vorgang in der Steier­mark schon gewesen, eine Stiftungskonstruktion zu wählen, ursprünglich gar nicht so sehr aus Steuerschonungsgründen, sondern weil Stiftungen natürlich hervorragend dazu geeignet sind, quasi einen Mantel aufzubauen, um bestimmte Firmengeflechte in sich zu halten, wo es dann relativ intransparent zugeht. Dieser Vorteil ist evident.

Witzigerweise – und das muss man sich schon auf der Zunge zergehen lassen – ist ja der Antrag auf Gemeinnützigkeit der Stiftung der SPÖ Steiermark erst im Jahr 2006 gestellt worden. Das ist schon seltsam. Wahrscheinlich hat die Sozialdemokratie der Steiermark entdeckt, dass man, nachdem die ÖVP aus eigenem Verschulden die Wahl verloren hat und auf diese Art und Weise Herr Landeshauptmann Voves kreiert worden ist, plötzlich gemeinnützig ist: Jetzt, da wir regieren, sind wir gemeinnützig.

Allerdings ist immer offengeblieben, was an dieser Stiftung eigentlich nützlich sein soll, und auch an dieser Art der SPÖ-Postenschacherpolitik, die wir immer wieder feststel­len. Das deckt sich mit diesen Intransparenzdingen in der Steiermark. Es ist dann aber möglicherweise von „gemeinnützig“ nur mehr das „Gemeine“ übrig geblieben.

Jetzt stellt sich noch eine andere Frage, die in diesem Zusammenhang schon etwas ernster ist. Ich meine, jemand muss die Gemeinnützigkeit anerkennen oder muss zu­mindest der Sache nachgehen: Das ist die Finanzbehörde.

Wie ist es möglich, dass eine politische Partei im Jahr 2006 nach fünf Jahren drauf­kommt, hoppala, wir sind jetzt gemeinnützig, das dann beim Finanzamt deponiert, und das Finanzamt braucht geschlagene vier Jahre, um überhaupt der Sache einmal nach­zugehen? Es ist keine Verpflichtung, sondern eine Selbsterklärung – das finde ich ja schon seltsam, das sollten wir einmal reparieren –, aber die Steuerbehörde in Graz hat vier Jahre lang keinen Anlass gesehen. Erst durch die Entwicklung der letzten Wochen ist die Steuerbehörde aktiv geworden.

Diesen Vorgang an sich finde ich schon aufklärungswürdig. Man sollte sich einmal an­schauen, wer in der Steuerbehörde in Graz an dieser Stelle fuhrwerkt, dass dieser Sache nicht nachgegangen wird. Vielleicht sollten wir einmal eine entsprechende An­frage einbringen. Schauen wir, wer von den Oppositionskollegen schneller ist! Das wäre doch eine lohnende Übung – finde ich –, denn das leuchtet mir wirklich nicht ein. (Beifall bei den Grünen.)

Letzter Punkt in diesem Zusammenhang: Es ist erfreulich, wenn diese Stiftung aufge­löst wird – keine Ahnung, ob das jetzt etwas Gutes oder Schlechtes ist. Die Auflösung der Stiftung kann natürlich zu zusätzlichen Verschleierungen führen. Das darf nicht passieren. In Wirklichkeit geht es nicht so sehr darum, ob die Stiftung weiterbesteht oder nicht, sondern gefälligst darum, dass die Verträge und die Zahlungsströme offen­gelegt werden. Das ist wichtig! Die Liquidierung ist nicht mehr so wesentlich, weil ich auch mit dem Ziel liquidieren kann, erst recht alles verschwinden zu lassen, was die Transparenz betrifft. (Beifall bei den Grünen.)

14.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.52.05

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Natürlich ist es scheinheilig, wenn die SPÖ Steiermark jetzt eine Stiftung, von der sie jahrelang behauptet hat, sie sei gemeinnützig, unter dem Druck der Öffentlich­keit auflöst. Natürlich ist es scheinheilig, wenn sich die SPÖ Oberösterreich die „L 36“, weil sie ja nicht gemeinnützig ist, weiterhin leistet.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 153

Genauso scheinheilig ist es aber auch, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen vom BZÖ darüber jetzt so echauffieren, die sich in seltener Eintracht mit allen anderen Landtagsparteien in Kärnten die Parteienförderung in einem Bundesland (Abg. Ursula Haubner: Aber keine Stiftung!), das wirklich schwache Wirtschaftsdaten hat, von 40 auf 60 Millionen € erhöhen. Sie sind nicht einmal den Umweg über eine Stiftung gegan­gen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) – So viel dazu. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt aber zu den eigentlichen drei Themen dieses Tagesordnungspunktes. – Zur Be­wertungsgesetznovelle. Natürlich werden wir zustimmen. Es geht um den elektroni­schen Rechtsverkehr im Grundbuchverfahren. (Abg. Grosz: Roman Haider, der Wirt­schaftsexperte!) Das ist heutzutage der Stand der Technik. Dass das jetzt endlich ermöglicht werden soll, kann natürlich nur unsere Zustimmung finden. Wir hoffen beim Bewertungsgesetz nur, dass das nicht der Weisheit letzter Schluss der Regierungspar­teien zum Thema Verwaltungsreform oder Verwaltungsvereinfachung bleibt, sondern dass da noch ein bisschen mehr kommt.

Zum Chip-Pass für Kinder. Wenn man wirklich EU-weit der Meinung ist und in einer EU-Verordnung festlegt, dass jetzt auch Kinder einen Chip-Pass brauchen, weil im Kindergarten möglicherweise terroristische Anschläge zu befürchten sind, dann ist es nur recht und billig – Herr Klubobmann Kopf hat heute Vormittag von der Armutsge­fährdung für kinderreiche Familien gesprochen –, dass dieser dann nicht auch noch die gleichen Kosten verursacht wie die Pässe von Erwachsenen.

Zum Schluss zur Absetzbarkeit der Kosten für behinderte Kinder bis zum 16. Lebens­jahr. Auch dem werden wir zustimmen, dass das bis zum 16. Lebensjahr erweitert wor­den ist. Aber das geht nicht weit genug. Ein Kind bleibt behindert und verursacht er­höhten Betreuungsbedarf und erhöhte Kosten, auch wenn es 18 Jahre ist. Warum bleibt man hier bei 16 Jahren? Aber es ist immerhin schon eine Verbesserung von zehn auf 16 Jahre. (Abg. Mag. Molterer: Aber es ist kein Kind mehr!) Auch wenn ein behindertes Kind erwachsen ist, verursacht es immer noch Kosten für die Eltern.

Da man die ganze Thematik Behinderung, Kinder und dergleichen wirklich mit Vorsicht behandeln muss, sich das ganz genau anschauen muss und das eine sehr inhomo­gene Gruppe ist – ein fünfjähriges Kind, das behindert ist, hat natürlich einen höheren Betreuungsbedarf als ein fünfjähriges Kind, das nicht behindert ist; das kann ich einmal zwei Stunden alleine spielen lassen –, bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haider, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung des Vorarlberger Pflegemodells

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen einer Novelle zum Bundespflege­geldgesetz das Vorarlberger Pflegemodell insofern zu implementieren, als bei pflege­bedürftigen Kindern, bei denen Selbstgefährdung vorliegt, die Beaufsichtigung als Schutz der Person zur Verhinderung von gesundheitlichen Schäden und Verletzungen zum Pflegebedarf gehören soll, für den eine entsprechende Stundenanzahl pro Monat zugrunde zu legen ist.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

14.55



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 154

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haider, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung des Vorarlberger Pflegemodells

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 4, Bericht des Finanz­ausschusses über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuergesetz 1988 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (286 d.B.), in der 29. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 8. Juli 2009

Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit Rechten ausgestattet werden und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden. Ziel unterstützender Betreuung muss die Integration und ein möglichst selbst­bestimmtes Leben sein.

Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaates. Ohne das Freimachen von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen. Die Finanzie­rung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kos­ten der Pfleger und Betreuer.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen einer Novelle zum Bundespflege­geldgesetz das Vorarlberger Pflegemodell insofern zu implementieren, als bei pflege­bedürftigen Kindern, bei denen Selbstgefährdung vorliegt, die Beaufsichtigung als Schutz der Person zur Verhinderung von gesundheitlichen Schäden und Verletzungen zum Pflegebedarf gehören soll, für den eine entsprechende Stundenanzahl pro Monat zugrunde zu legen ist.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Krist zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung zur tatsächlichen Berichtigung und erteile das Wort.

 


14.56.09

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Haubner bezichtigte in ihren konfu­sen Ausführungen die SPÖ Oberösterreich der Steuerhinterziehung und der nicht-or­dentlichen Verwaltung von Vermögen. (Abg. Ursula Haubner: Das ist eure Stiftung!)

Ich berichtige tatsächlich zum einen: Lernen Sie einmal Geschichte, Frau Abgeordnete! Sie als Oberösterreicherin wissen ganz genau, dass die SPÖ Oberösterreich in ver­gangenen Zeiten mehrfach enteignet wurde und kein Vermögen besitzen durfte. Das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 155

wissen Sie ganz genau, denn es waren auch Vorgänger Ihrer Partei mit dabei. (Abg. Ursula Haubner: Was hat das mit der Stiftung zu tun? – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!) Die Stiftung „L 36“ ist die Landstraße 36, das ist die Adresse der Parteizentrale.

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter, ich habe an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung erinnert, die besagen, den zu berichtigenden Sachverhalt wiederzugeben und dann tatsächlich zu berichtigen. (Abg. Keck: Macht er gerade!) Das ist ein Redebeitrag, den Sie bis jetzt gestaltet haben.

Wollen Sie fortsetzen, und zwar mit einer tatsächlichen Berichtigung?

 


Abgeordneter Hermann Krist (fortsetzend): Es besteht kein Steuervorteil, weil wir noch nie gemeinnützig waren. Es ist eine unternehmerische Stiftung – da kann man gerne darüber diskutieren, ob das gescheit ist oder nicht –, aber die Stiftung hat keinen Steuervorteil oder eine Steuerersparnis gebracht. Der Vorteil der Stiftung gilt für natür­liche Personen – das wissen Sie –, die auf diese Weise einen enormen Steuervorteil hatten, insbesondere durch den Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die bei größerem Vermögen, je nach Verwandtschaftsgrad, zwischen 15 und 60 Prozent beträgt.

Das trifft bei unserer Stiftung nicht zu, weil die verschiedenen Vermögenswerte, die im Wirtschaftsverein Arbeiterheim Linz, im sozialdemokratischen Verein für Oberöster­reich und in der Partei und im Heimbauverein gewesen sind, nie juristische Personen sind, nie sterben und deshalb nie schenkungs- und erbschaftssteuerpflichtig gewesen wären und sind. – Im Gegenteil! Wir haben durch die Umgründung in 

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter, Sie überspannen tatsächlich den Bogen der Geschäftsordnung.

(Beifall bei der SPÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Krist. – Zwischenruf der Abg. Ursula Haubner.)

Ich darf Ihnen auch mitteilen, dass das sicher ein Vorwurf war, der nicht der Würde des Hauses entspricht, wenn Sie in Richtung der Frau Abgeordneten Haubner behaup­ten, dass ihre Partei daran beteiligt gewesen sei, dass der SPÖ Vermögen enteignet wurde. (Abg. Ing. Westenthaler: Unglaublich!) Das wissen Sie selbst auch.

Wir setzen in der Rednerliste fort.

Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Haberzettl zu Wort. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir um 15 Uhr die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes zur Abhaltung einer Kurzdebatte unterbrechen müssen.

Wollen Sie trotzdem beginnen? (Abg. Haberzettl, der bereits beim Rednerpult steht, verneint dies.) – Dann werden Sie im Anschluss an die Kurzdebatte das Wort zu die­sem Tagesordnungspunkt erhalten.

Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

*****

14.59.20(Die Sitzung wird um 14.59 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenom­men.)

 


*****


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 156

15.00.11Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsidentin Mag. Barbara Prammer (den Vorsitz übernehmend): Ich nehme die un­terbrochene Sitzung wieder auf und unterbreche gleichzeitig die Verhandlungen über die derzeitigen Tagesordnungspunkte zur Durchführung der kurzen Debatte.

Die kurze Debatte betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Walser, dem Verfas­sungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 644/A betreffend ein Bundes­verfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert werden, eine Frist bis 9. Juli 2009 zu setzen.

Am Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristset­zungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57 Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung steht.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung beziehungsweise Staatssekretä­ren sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Herr Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Walser, mit einer Redezeit von 10 Minuten. – Bitte.

 


15.01.35

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Besucherinnen und Besucher auf den Galerien! Hohes Haus! ÖVP und SPÖ haben Martin Graf gewählt. (Uah-Rufe bei der FPÖ. – Abg. Kickl: Eine gute Wahl!) Es sind diese beiden Parteien, neben anderen, natürlich auch die Freiheitliche Partei, natürlich auch die zweite Rechtspartei in diesem Haus, das BZÖ. (Abg. Dr. Graf: Es haben auch Grüne gewählt!)

Es sind aber vor allem diese zwei Großparteien, es sind die zwei Regierungsparteien, die dafür verantwortlich sind, was sich in den letzten Monaten an Rufschädigung für das österreichische Parlament und somit auch für den österreichischen Staat, für unse­re Republik abgespielt hat. (Ruf bei der SPÖ: Die Grünen waren es!)

Seien Sie nicht so nervös, meine Damen und Herren, hören Sie zu, schreien Sie nicht drein! Interessanterweise werden auch die Sozialdemokraten bei diesem Thema etwas nervös. Herr Kollege Krainer, ich verstehe das, denn Sie waren ja schlussendlich auch beteiligt daran, dass wir jetzt in Österreich diesen Zustand haben. (Abg. Weinzinger: Ein hervorragender Zustand!)

Ich darf Sie daran erinnern, dass dieser Staat gegründet worden ist in einem anti­faschistischen Grundkonsens, zu dem sich die jetzigen zwei Großparteien verpflichtet haben – Sie nicht, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, von Ihnen wissen wir es; Sie können sich bis heute nicht zu diesem Grundkonsens bekennen. Aber bei den Großparteien ist das bis heute unbestritten.

Sie haben einen Menschen in das hohe Amt gewählt (Abg. Dr. Rosenkranz: Wenigs­tens einen Menschen!) – Sie haben ihm quasi die Räuberleiter gemacht, damit er hin­aufkraxeln kann hier auf den Präsidentenstuhl –, der nicht zu diesem Grundkonsens steht. Das ist sein gutes demokratisches Recht, das ist keine Frage, aber es entspricht nicht dem, was in diesem Staat üblich ist. (Abg. Weinzinger: ... antifaschistischer Grundkonsens!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 157

Dieser Staat zieht nämlich seit seiner Gründung eine klare Grenze zwischen ihm und dem Faschismus. In diesem Staat gibt es zwischen Rassismus und Demokratie eine klare Trennlinie. (Abg. Weinzinger: Also, was ist es: Faschismus oder Rassismus?) In diesem Staat wird der Nazismus von allen demokratischen Parteien klar abgelehnt, die Menschenrechte gelten. Hier gibt es klare Grenzen.

Martin Graf steht mit seiner gesamten politischen Biographie für das absolute Gegen­teil davon. (Abg. Weinzinger: Die haben Sie geschrieben, die Biographie!) Bei Martin Graf verschwimmen all diese klaren Grenzen, die wir in diesem Staat gezogen haben möchten. Ich darf an ein paar Dinge erinnern, die bereits bekannt waren, als Sie, mei­ne Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, Martin Graf gewählt haben.

Martin Graf beispielsweise schätzt über den Tod hinaus den Neonazi Norbert Burger, wie er verkündet hat – Norbert Burger, verurteilter Terrorist, wenn ich daran erinnern darf, Sprengstoffattentäter, der als Mitbegründer, als Obmann der wegen neonazisti­scher Betätigung, wegen Wiederbetätigung aufgelösten NPD in Erscheinung getreten ist. (Abg. Kickl: Das strotzt vor Unwahrheiten!) Diesen Norbert Burger schätzt also un­ser Dritter Nationalratspräsident. (Abg. Dr. Rosenkranz: Sind Sie wirklich Historiker? Das kann ich mir nicht vorstellen!)

Graf selbst ist als Mitglied der rechtsextremen „Olympia“ aufgetreten. Auch das war al­len klar. (Abg. Weinzinger: Das trauen Sie sich als Abgeordneter zu sagen, ansons­ten könnte man Sie verklagen!) Natürlich ist die „Olympia“ rechtsextrem, Herr Kollege Weinzinger! Schauen Sie sich den Jahreslagebericht des Innenministeriums aus den neunziger Jahren an, bevor die FPÖ in die Regierung gekommen ist; da konnte man das nämlich noch schreiben. Da steht ganz klar drin, dass die „Olympia“ als Kader­schmiede für nationale und rechtsextreme Gesinnung zu bezeichnen ist. Das ist, bitte, der Jahreslagebericht des Innenministeriums, nicht irgendwo das DöW, wie Sie viel­leicht vermuten, sondern das sind offizielle staatliche Organe.

Einer solchen Organisation gehört Martin Graf voll Stolz an. Wie ich annehme, Herr Präsident, wird das bis heute nicht anders sein. Das alles war, bitte, bekannt, als Sie ihn gewählt haben, diesen Martin Graf, der vorher und nachher durch ständige Provo­kationen all diese Grenzen, von denen wir gesprochen haben, überschritten hat. (Abg. Dr. Haimbuchner: Ihre Rede ist auch an der Grenze!)

Ich darf Sie, Frau Präsidentin, darauf hinweisen, dass es in diesem Haus bestimmte Regeln gibt bei Reden. (In den Reihen der ÖVP stehen mehrere Abgeordnete mit dem Rücken zum Redner gewandt.) – Ich darf Sie darauf hinweisen, dass der Rücken die­ser Herren vielleicht den Herrn Petzner entzückt (Abg. Scheibner: Na, na! Oberwitz­bold! Sie diskriminieren!), wie er das letzte Mal gesagt hat, mich nicht. Ich würde mei­nen, Sie sollten bei dieser Debatte zuhören, denn es betrifft vor allem Sie, meine Da­men und Herren, vor allem meine Herren von der ÖVP in diesem Fall. (Beifall bei den Grünen.)

Die heutigen Staatsgrenzen seien willkürlich gezogen, hat der Herr Graf verlauten lassen. Und weiter meint er, das deutsche Volkstum müsse sich frei in Europa entfalten können. Auch dazu steht er bis heute: zum deutschen Volkstum. Falls Sie es nicht wissen, gehören Sie aus seiner Sicht natürlich auch dazu. Oder, Herr Graf, sind wir da einer Meinung? – Ja, er nickt jedenfalls zustimmend.

Die Provokationen sind weitergegangen nach Grafs Wahl, die Provokationen haben System. „Verlängerter Arm“ – ich zitiere hier natürlich wieder wörtlich – „des Herrn Mu­zicant ist der gewalttätige linke Mob auf den Straßen. Mit seinen Beschimpfungen schafft der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde ein Klima der politischen Bruta-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 158

lität, weswegen sich schon viele Bürger fragen, ob er nicht als Ziehvater des antifa­schistischen Linksterrorismus bezeichnet werden sollte.“ – Originalzitat Martin Graf.

Eine weitere Provokation, die von Ihnen, von der ÖVP vor allem, akzeptiert wird!

Zu diesem Zeitpunkt ist es dann den Herrschaften von der sozialdemokratischen Frak­tion zum Glück zu viel geworden. Die Sozialdemokraten haben ab diesem Zeitpunkt die Notbremse zu ziehen versucht – leider ist es ihnen wegen der heftigen Gegenwehr der Österreichischen Volkspartei nicht gelungen. Und das erstaunt bei der ÖVP doch ein bisschen, wenn wir etwa daran denken, was einzelne Repräsentanten der ÖVP da immer wieder von sich gegeben haben.

Ernst Strasser, zum Zeitpunkt der Wahlen natürlich ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich muss Sie unterbrechen. Sie reden jetzt 7 Minuten Ihrer 10 Minuten, die Sie zur Begründung des Fristsetzungs­antrages haben. Sie verfügen noch über 3 Minuten Redezeit. Ich würde vorschlagen, zur Begründung der Fristsetzung beziehungsweise überhaupt zum Antrag zu kommen.

 


Abgeordneter Dr. Harald Walser (fortsetzend): Gerne, Frau Präsidentin.

Ich würde meinen, dass es zur Begründung dazugehört, was Martin Graf diesem Staat, dieser Republik und diesem Hohen Haus für einen Schaden zugefügt hat. Aber ich komme gerne zu dieser Fristsetzung, die wir für Freitag, 10. Juli, vorgesehen haben. Wir glauben, dass bis dahin der zuständige Ausschuss einen Bericht vorlegen muss. Andernfalls hat das Hohe Haus selbständig zu entscheiden, wie es mit der Schaffung einer Abwahlmöglichkeit aussieht.

Ich darauf hinweisen, dass inzwischen auch der Herr Bundespräsident offen eine ge­nerelle Diskussion über die Abwahl hoher Amtsträger befürwortet, natürlich mit Zustim­mung eines Großteils der Sozialdemokraten.

Martin Graf hat alles unternommen, um zum Symbol in diesem Staat zu werden. Er hätte nie Repräsentant dieses Hohen Hauses werden dürfen, er hätte nie in das Amt eines Dritten Nationalratspräsidenten gewählt werden dürfen! (Beifall bei den Grünen.)

Wer, wie derzeit die ÖVP, mit starrsinniger Beharrlichkeit, mit politischem Opportunis­mus verhindert, dass er abgewählt werden kann, macht sich mitschuldig an der sinken­den Popularität, am sinkenden Ansehen des österreichischen Parlaments, macht sich mitschuldig daran, was in den letzten Wochen und Monaten in Österreich vor sich ge­gangen ist – ich erinnere an die Schändung von Gedenkstätten, ich erinnere an Über­griffe, die es in diesem Land gegeben hat.

Wir, meine eine Damen und Herren insbesondere von der ÖVP, werden Sie nicht aus Ihrer Verantwortung entlassen. (Abg. Mag. Kogler: Der Klubobmann hört gar nicht zu!) Wir werden darauf hinweisen, dass Sie es sind, die eine Abwahlmöglichkeit nach wie vor blockieren. Wir werden darauf hinweisen, auch in Zukunft darauf hinweisen, dass Sie somit verantwortlich sind dafür, dass das österreichische Parlament im In- und Ausland massiv Schaden nimmt. (Abg. Dr. Haimbuchner: Du hast recht! Es wird der Kollege Anschober abgewählt – Abwahl in Oberösterreich!)

Sie haben Graf gewählt, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP. Sie haben ihn gewählt, und Sie sind jetzt auch dafür verantwortlich, eine Möglichkeit zu finden, um ihn aus diesem hohen Amt wieder abzuwählen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit der nunmehr zu Wort kommenden Rednerinnen und Redner jeweils 5 Minuten be­trägt.

 


Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 159

15.11.52

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Position der SPÖ zu diesem Thema ist klar und ist während mehrerer Dis­kussionen auch klar auf den Tisch gelegt worden. Wir sind grundsätzlich für eine Ab­wahlmöglichkeit der Präsidentinnen und Präsidenten in diesem Haus, und zwar mit einer Zweidrittelmehrheit.

Ich halte auch den Vorschlag der Frau Präsidentin, der in die Diskussion eingebracht wurde, nämlich vor Abwahlmöglichkeit eine schriftliche Zustimmung von zumindest 92 Abgeordneten zu dieser Abwahlmöglichkeit zu erhalten, für sehr überlegenswert, weil man dann natürlich auch eine gewisse Frist bis zur wirklichen Abwahl hat, um das sehr gewissenhaft prüfen zu können.

Ich halte diese Vorschläge für sehr, sehr diskussionswürdig, aber ich halte den Frist­setzungsantrag für dieses Thema für völlig verfehlt. Das ist ein derart heikles Thema, und wir wissen, dass wir derzeit keine Mehrheit bekommen, um das auch wirklich durchsetzen zu können, und ein Fristsetzungsantrag eher dazu führt, hier Druck hin­einzubringen in eine heikle Diskussion, die, glaube ich, irgendwann in dieser Richtung entschieden wird. (Abg. Öllinger: Es geht um die Debatte!)

Ich glaube auch, dass wir gut beraten sind, auch über die anderen hohen Amtsträger, bei denen es derzeit keine Abwahlmöglichkeiten beziehungsweise eine Abwahlmög­lichkeit nur mit einfacher Mehrheit gibt, nochmals nachdenken sollten, um in unserer Verfassung auch für diese Amtsträger eine Abwahlmöglichkeit spezifisch zu überden­ken.

Ich glaube, dass das ein Thema ist, das sehr gewissenhaft geprüft werden soll, also nicht unter Druck. Wir wissen, dass es derzeit keine Mehrheit gibt, und daher halte ich den Fristsetzungsantrag für völlig verfehlt. Wir werden ihm auch nicht zustimmen.

Wir sind aber sehr wohl dafür, dass wir dieses Thema weiter behandeln, und wir sind auch sehr wohl dafür, dass wir eine Möglichkeit schaffen. Und ich glaube, es wird auch der Zeitpunkt kommen, wo diese Möglichkeit eingeräumt wird.

Momentan sind wir nicht in der Lage, diese Mehrheit herzustellen, und ich meine daher, dass man mit einem Fristsetzungsantrag genau das Gegenteil dessen erreicht, was man eigentlich will, nämlich eine Diskussion, eine offene Diskussion darüber und Überzeugungsarbeit in die Richtung, dass man irgendwann zu einem Ergebnis kommt, das dann diese Möglichkeit einräumt.

Wir werden diesem Fristsetzungsantrag nicht zustimmen. Auch im Sinne des Verfas­sungsausschusses würde ich Sie ersuchen, mit diesem heiklen Thema etwas weniger aufgeregt umzugehen, weil nur ein langfristiges Ziel erreichbar sein wird in dieser Sache und wir das nicht an Einzelfällen, die derzeit nicht lösbar sind, weil eben keine Mehrheit da ist, festmachen sollten, sondern über allgemeine Regelungen für alle Amtsträger in hohen Positionen nachdenken sollten. (Beifall bei der SPÖ.)

15.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Don­nerbauer, und zwar für 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Mag. Stadler – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Donnerbauer –: Mach’s kurz! – Abg. Mag. Don­nerbauer: Nur keine Aufregung! – Heiterkeit.)

 


15.15.20

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen! Auch von unserer Seite ein klares Nein zu diesem Fristsetzungsantrag, aber


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 160

auch ein klares Ja zur weiterführenden Diskussion über dieses Thema, aber abgese­hen von einem Anlassfall und nicht unter zeitlichem Druck.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist, glaube ich, auch für die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie für die Bürger nicht verständlich, dass die Grünen – das kann man eigentlich nur aus parteipolitischem Kalkül erklären – an einem Tag hier zwei völlig ver­schiedene Standpunkte einnehmen. (Abg. Mag. Kogler: Was?)

Auf der einen Seite sagen Sie heute bei der Diskussion zum UVP-Gesetz, das wo­chenlang diskutiert wurde, das soll abgesetzt werden, das soll zurückverwiesen wer­den an einen Ausschuss, da braucht man viel mehr Zeit. Da geht es um ein einfaches Gesetz, bitte! Und auf der anderen Seite soll etwas, wo es um die Änderung der Ver­fassung geht – ja nicht nur das; es geht auch um einen ganz, ganz wichtigen Punkt, nämlich dass hier führende Funktionäre des Parlaments, die auch für das Funktionie­ren verantwortlich sind (Abg. Mag. Kogler: Das ist ja schon diskutiert worden im Aus­schuss! Das ist ja ein Unterschied!) –, jetzt mit Fristsetzung, quasi über Nacht, im Aus­schuss diskutiert und beschlossen werden!

Das kann niemand nachvollziehen, und daher wird es dafür auch keine Zustimmung geben von uns. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Sie sind die Nacht-und-Nebel-Experten!)

Wir sind, wie bereits gesagt, für eine überlegte Vorgangsweise und auch für eine inten­sive Diskussion. Man soll hier wirklich auch Zeit geben, nachzudenken, denn immerhin ist diese Verfassung vor vielen Jahrzehnten geschaffen worden, und auch damals hat der Verfassungsgesetzgeber wohl mit gutem Grund diese Abwahlmöglichkeit nicht ge­schaffen. (Abg. Öllinger: Kampl!) Daher sollte man sich jetzt auch sehr gut überlegen, ob das Sinn macht, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen das überhaupt mög­lich ist. (Abg. Öllinger: Denken Sie an den Herrn Kampl!)

Ich darf hier einen unverdächtigen Zeugen zitieren, auf den auch schon mein Vorred­ner hingewiesen hat, nämlich den Herrn Bundespräsidenten. Der Herr Bundespräsi­dent hat in der „Pressestunde“ am vergangenen Sonntag darauf hingewiesen, dass man das trennen soll. Das eine sind die Äußerungen des Dritten Präsidenten Graf, die auch wir nicht teilen, die auch wir ablehnen, und über die Äußerungen ist eine poli­tische Diskussion natürlich zulässig und soll auch geführt werden.

Das andere ist die Änderung der Verfassung und die Abwahl eines Repräsentanten dieses Hohen Hauses, eines der Präsidenten oder eben auch aller drei Präsidenten. Oder wollen Sie vielleicht ernsthaft dafür eintreten, dass nur der Dritte Präsident abge­wählt werden können soll und nicht der Erste und nicht der Zweite?

Also wenn, geht es um eine Diskussion über alle Präsidenten, und daher plädiert auch der Herr Bundespräsident dafür, und auch wir schließen uns dieser Meinung an – ich darf zitieren –, dass man das nicht im Schnellschuss erledigen soll. Und was ande­res als ein Schnellschuss ist ein Fristsetzungsantrag? Man soll das sorgfältig überle­gen, meint der Herr Bundespräsident. Man soll sich da ruhig Zeit lassen, Verfassungs­juristen beiziehen und eine Lösung schaffen, die nicht nur für den Dritten Präsidenten gelten kann oder soll, sondern für verschiedenste oberste Organe dieser Republik.

Das heißt, es geht um eine systematische Diskussion des Themas und nicht um eine Fristsetzung, nicht um terminlichen Druck und eine übereilte Vorgangsweise. Dafür stehen wir nicht zur Verfügung. Wofür wir zur Verfügung stehen, ist, wie gesagt, eine weitere Diskussion dieses Themas, unabhängig vom Anlassfall und ohne zeitlichen Druck. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

15.18



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 161

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Ro­senkranz. 5 Minuten. – Bitte.

 


15.19.06

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Mir kommt vor, dass die Grünen wirklich kein anderes Thema mehr haben als Martin Graf. Aus dieser Versenkung, aus dieser medialen Versenkung kommen Sie offensichtlich nur mehr damit heraus. Und wahrscheinlich können Sie das Parteilogo mit dem „G“ beibehalten, aber statt „Grün“ sollten Sie besser „Graf“-Partei schreiben, weil ein ande­res Thema haben Sie tatsächlich nicht mehr. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist schon nahezu sensationell, wenn Kollege Walser hier sagt, dass ÖVP und SPÖ – natürlich mit uns Freiheitlichen – den Präsidenten Graf gewählt haben. Es war eine geheime Abstimmung. Ich weiß nicht, haben Sie die Stimmzettel markiert oder Ähnliches? (Abg. Öllinger: Sie haben sie markiert!) Wie Sie hier im Parlament ge­heime Wahlen überwachen, das weiß ich nicht. Aber dass Sie das behaupten, wirft auch ein bezeichnendes Licht auf das, was Sie unter Demokratie verstehen.

Es ist auch interessant, dass es Sie, Herr Walser, „geschafft“ haben, in Ihren Ausfüh­rungen die Frage Fristsetzung kein einziges Mal anzusprechen. Das Einzige, was damit zu tun gehabt hat, war, dass Sie von einem Verfassungsausschuss am „10. Juli“ gesprochen haben. Im Antrag steht, dass die Frist des Verfassungsausschusses bis zum 9. Juli sein soll. Gut, das sind eben auch gewisse „Unschärfen“. Das soll bei Ihnen auch so sein, in Ihrer üblichen chaotischen Art. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Walser: Ich habe gesagt: die Sitzung am 10.! – Abg. Mag. Kogler: Plenum und Ausschuss ist ja ein Unterschied!) Wie auch immer.

Weil Sie auch sagen, die Burschenschaft „Olympia“ sei eine Kaderschmiede für natio­nale Elemente, muss ich Sie fragen: Wenn Sie das Wort „national“ als so negativ und schlecht empfinden, wie halten Sie es aus, Abgeordneter zum Nationalrat in der Re­publik Österreich zu sein? Das ist doch für Sie etwas Schizophrenes! Da müssten Sie doch längst schauen, dass Sie diese Würde zurücklegen, wenn das so etwas Entsetz­liches oder Furchtbares sein soll! (Beifall bei der FPÖ.)

Was bei Ihnen natürlich noch auffällt, ist – und damit kommen wir zum Gegenstand der Debatte –: Es geht tatsächlich nur um einen Dritten Präsidenten, und nicht so, wie die Vorredner von SPÖ und ÖVP es gesagt haben, um die generelle verfassungsrechtli­che – durchaus diskutierbare – Frage: Wie kann man oberste Organe dieser Republik abwählen? Bei dieser Frage geht es wirklich nicht nur um einen Dritten Präsidenten – der Ihnen parteipolitisch nicht passt; das ist an sich das Unerhörte, was Sie eigentlich wollen: je nach Belieben.

Es geht dabei nicht nur um die Frage: Was passiert mit dem Nationalratspräsidium?, sondern es geht auch um die Frage: Was passiert mit der Volksanwaltschaft? (Abg. Mag. Stadler: ... eh schon einmal protestiert!) – Da gibt es auch keine Abwahlmöglich­keit. Das wird man diskutieren müssen. Die ÖVP hat das bereits vor Jahren einmal angeregt. – Weiters: Was passiert zum Beispiel mit der Frage betreffend Abwahl von Ausschussvorsitzenden, Schriftführern, Ordnern des Hohen Hauses? – Das sind ja alles Funktionen, die es gibt. Diese Frage muss breit diskutiert werden.

Und dann muss man natürlich auch die Frage der Usance klären. Wir Freiheitlichen ha­ben uns immer dazu bekannt, die Demokratie zu respektieren. Sie haben von uns kein Wort gehört, als bei der Nationalratswahl 2006 die Grünen um wenige Stimmen mehr hatten als die Freiheitlichen und sie drittstärkste Partei waren. Wir hätten um den Volks­anwalt streiten können, denn da war an und für sich nur mandatsmäßig ein Gleichstand gegeben. (Abg. Öllinger: Das haben Sie eh gemacht! – Abg. Mag. Kogler: Sie haben es eh probiert!) Da haben wir zurückgesteckt. Da haben wir gesagt, okay, das können


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die Grünen machen. Aber Sie verwinden es einfach nicht, dass Sie jetzt auf Platz 5 lie­gen. Und da muss man dazusagen, das ist eben der letzte Platz. In einem Starterfeld von 1 bis 1000 wäre ja der fünfte Platz etwas Gutes, aber von Platz 1 bis Platz 5 ist der fünfte Platz schlicht und ergreifend der letzte Platz. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Walser: Sie sind auch ... bei der EU-Wahl!)

Das ist an sich auch der Platz, auf den Sie gehören. Als es um die Wahl gegangen ist beziehungsweise um weitere Aktionen, auch was unsere Frau Innenministerin betrof­fen hat, haben wir ja die entsprechenden Aktionen von der Balustrade her erlebt, die hier in Ihrem Kreis und in Ihrem Dunstkreis stattfinden, und im Prinzip ist es auch so, dass man sagen wird: Der Wähler muss eigentlich dafür sorgen, dass Sie in Zukunft nur mehr Aktionen von der Balustrade her machen können, wo Sie sich hier entspre­chend benehmen können und hier im Haus nichts mehr zu tun haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist wichtig, dass die Verfassung nicht mit Schnellschüssen bearbeitet wird und dass hier nicht auf diese Art und Weise entsprechende Änderungen gemacht werden. Das, was Sie hier machen, ist nur parteipolitische Taktik und daher in einer Frage der Ver­fassung eindeutig abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

15.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Scheibner mit einer Redezeit von 5 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


15.23.29

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Meine Damen und Herren! Es ist schon interessant, welche Unschärfen hier in der Diskussion sowohl vonseiten den Grünen als auch jetzt vonseiten des Redners der FPÖ aufgetreten sind, denn: Die FPÖ hat das damals nach der Nationalratswahl nicht akzeptiert – und das ist ihr gutes Recht –, dass den Grünen irgendwelche Funktionen zufallen. Da hat es, glaube ich, sogar Ge­genkandidaturen gegeben, aber zumindest eine heftige Debatte, einmal dafür, einmal dagegen.

Zweitens ist für mich als ehemaliges langjähriges Mitglied der FPÖ interessant, dass mittlerweile die Entscheidung, ob Österreich eine Nation ist oder nicht, eindeutig mit Ja entschieden sein dürfte – ich freue mich darüber –, weil jetzt nämlich das Argument, das man immer eingebracht hat, mit den Nationalratsabgeordneten auch hier gegen­über den Grünen verwendet wird. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Früher ist man, wie wir ja wissen, schon schief angesehen worden, wenn man gesagt hat, der 26. Oktober ist der Nationalfeiertag. Aber auch das soll hier, lieber Kollege Kickl, von mir durchaus positiv zur Kenntnis genommen werden. (Abg. Dr. Haimbuchner: Was hat denn der Jörg Haider einmal dazu gesagt?)

Aber damit jetzt zu den Grünen, meine Damen und Herren, die sich ja ... (Abg. Dr. Haimbuchner: Was hat denn der Jörg Haider einmal dazu gesagt?) – Darüber haben wir ja auch sehr heftig diskutiert. Mit dieser Debatte brauchst du mir gar nicht zu kommen! Lasst mich jetzt einmal auch auf die Grünen zu sprechen kommen. (Abg. Dr. Haimbuchner: Eine semi-intellektuelle Debatte!) – Na ja, über die Frage, was intel­lektuell ist, da streite ich mich gerne mit euch. (Abg. Dr. Haimbuchner: Semi-intel­lektuell!) Da bin ich sicher auf der besseren Seite, wenn es darum geht. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Kollege Walser, zu Ihrem Fristsetzungsantrag. Das ist natürlich schon spannend: Die Grünen, die immer wieder vorgeben, so sehr die Demokratie zu verteidigen, und immer nur als die – gerade bei Ihnen passt dieses Wort ja – Oberlehrer hier auftreten und uns erklären, wie toll das alles ist, haben ja jetzt auch schon parteipolitisch zuge-


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geben, dass Sie jetzt als – in Klammern: einziges – Ziel den Kampf gegen den Präsi­denten Graf hier führen. – Ich glaube, es gäbe mehrere Ziele, auch für Sie, die es wert wären, sie hier im Hohen Haus zu unterstützen, als dauernd nur diese Debatten hier zu prolongieren – das wird wirklich schon langweilig! –, und interessanterweise jetzt auch mit Fristsetzungsanträgen zur Verfassung.

Auch da hat – ich kann mich noch gut erinnern – Professor Van der Bellen richtigerwei­se immer darauf hingewiesen, dass man gerade bei der Bundesverfassung und gera­de, wenn es darum geht, oberste Organe entsprechend zu regeln und neu zu regeln, mit besonderer Vorsicht agieren muss.

Jetzt möchte ich gar nicht inhaltlich auf die Dinge, die gewesen sind, die Präsident Graf gesagt hat oder nicht, eingehen, aber dass Sie jetzt sogar mit einer Fristsetzung herge­hen, auch aus politischen Gründen – denn da sind keine Gründe oder irgendwelche Voraussetzungen genannt, die zu dieser Abwahl führen können, sondern aus rein poli­tischen Gründen, weil Sie sich einbilden, Sie brauchen das jetzt für Ihre innenpolitische Debatte (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun) und damit Sie auch wieder einmal in den Medien vorkommen, Frau Kollegin Korun –, und versuchen, husch-pfusch die Möglich­keit zu schaffen, den Präsidenten oder das Präsidium abzuwählen, das ist interessant, gerade wenn Sie von den Grünen das tun, die Sie immer so sehr auch für die Minder­heitsrechte im Parlament eintreten.

Jetzt stelle ich mir das nur vor – das kann ja jedem passieren, das kann auch Ihnen einmal passieren; ich weiß nicht, ob Sie wieder einmal Drittstärkste werden; momentan sind Sie, glaube ich, weit davon entfernt, aber es könnte irgendwann einmal, in weite­rer Folge, auch der Fall sein –: Nehmen wir an, wir haben wieder – das wollen wir auch nicht hoffen, aber vielleicht haben wir das wieder einmal – eine Regierung mit Zweidrit­telmehrheit. Und dann macht Ihr Präsident irgendetwas, was dieser Zweidrittelmehrheit nicht passt.

Ich erinnere daran, dass wir jetzt im Geschäftsordnungskomitee überlegen, den Vorsitz für Untersuchungsausschüsse einem der drei Präsidenten zu geben. Und dann macht dieser Präsident, der vielleicht von Ihrer Fraktion kommt, als Vorsitzender eines Unter­suchungsausschusses irgendetwas, was dieser Zweidrittelmehrheit absolut zuwider ist, nicht passt. Und plötzlich findet man irgendeinen Grund – hurra! –, und es bedarf nur eines ganz normalen Antrages, eines ganz normalen Geschäftsordnungsantrages und dessen Annahme mit Zweidrittelmehrheit – und der Präsident ist weg, der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses ist weg, möglicherweise kommt es zu einer Verzöge­rung dieses Ausschusses oder überhaupt zu dessen Ende. Das ist das, was Sie mit diesem Ad-hoc-Antrag jetzt in wenigen Tagen möglich machen. Ich sage: möglich ma­chen.

Ich sage Ihnen, diese Frage ist ein Thema: Inwieweit können oberste Organe und höchste Repräsentanten abgewählt werden oder nicht? Es ist zum Beispiel eine Pro­blematik, dass der Rechnungshofpräsident derzeit mit einfacher Mehrheit abgewählt werden kann. Das könnte auch der Fall sein: Es gibt einen Rechnungshofpräsidenten, der zu kritisch prüft – also weg mit ihm mit einfacher Mehrheit! Das ist ein Problem. Das gehört diskutiert und möglicherweise auch geändert. Es könnte auch sein, dass das eine oder andere oberste Organ hier mit einer Abwahlmöglichkeit ausgestattet werden soll.

Bei den Abgeordneten und Funktionen dieses Hauses sollte aber mit besonderer Vor­sicht vorgegangen werden. Ich halte, ehrlich gesagt, nichts davon, dass man einen Präsidenten, der hier gewählt wird, auch, mit welcher Mehrheit auch immer, abwählen kann. Es gibt das Strafrecht, das entsprechend auch einen Mandatsverlust bewirken kann. Darüber hinaus, was politische Gründe betrifft, wäre ich sehr vorsichtig. Aber


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es ist relativ einleuchtend, warum die Grünen gerade so eine Debatte jetzt immer wieder führen: weil sie eben sonst keine Themen haben, mit denen sie in der Öffent­lichkeit punkten können. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Geh bitte!)

15.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser mit einer Redezeit von 5 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


15.29.15

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Die ÖVP ist unbestritten eine antifaschistische Partei, die mitgeholfen hat, diese Re­publik aus den Trümmern des Nationalsozialismus wiederzuerrichten. (Abg. Rädler: Im Gegensatz zu den Grünen! – Heiterkeit.) – Das geht sich historisch nicht aus, da haben Sie recht.

Unbestritten ist auch, dass es bei der ÖVP keine Affinität zum Thema Rechtsextremis­mus gibt, dass es da eine ganz, ganz klare Grenze gibt. Ich stelle mir heute noch die Frage – und das bezieht sich auch auf die SPÖ, aber auch auf die ÖVP –, wie der Feh­ler passieren konnte, Graf zum Dritten Nationalratspräsidenten zu wählen. Das kann einerseits ein Irrtum gewesen sein, dass man die Person unterschätzt hat – gut, wir haben damals gewarnt, aber auf die Oppositionsparteien hört man nicht immer –, oder, und das ist die zweite Variante, man wollte sich zum damaligen Zeitpunkt Koalitions­optionen offenhalten, und da war eine Wahl Grafs opportun.

Jetzt ist unbestritten, bei ÖVP und SPÖ, dass diese Wahl ein Fehler war. Es gibt von­seiten der ÖVP Rücktrittsaufforderungen an Graf, nämlich sogar von ÖVP-Bundespar­teiobmann Pröll – also nicht von irgendjemandem –, und es gibt sie vonseiten der SPÖ. Aber man sträubt sich nach wie vor, die Abwahlmöglichkeit zu schaffen, weil Herr Graf sein Amt nicht räumen will.

Schauen wir uns die Argumente der ÖVP näher an, damit wir uns vielleicht den Moti­ven ein bisschen annähern können: Minderheitsschutz. – Also, mit Verlaub: Der Schutz der Minderheitsrechte im Hohen Haus ist nicht das Stammthema der ÖVP. Wenn Sie uns die Untersuchungsausschüsse als Minderheitsrecht einräumen, dann dürfen Sie in dieser Frage auch hier glaubwürdig auftreten. Bis dahin nehme ich Ihnen diese Num­mer nicht ab. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kopf: Das ist doch kein Argument!)

Der zweite Punkt: Meine Damen und Herren, Sie verkennen eines: Die Nominierung des Dritten Nationalratspräsidenten ist kein Minderheitsrecht, sondern es ist bloß Usance, dass die drittstärkste Partei einen Vorschlag macht und die Mehrheit wählt. Das heißt, Sie geben vor, über den Minderheitsschutz ein Recht zu schützen, das es nicht gibt. (Abg. Kopf: Das hat Glawischnig gesagt, nicht wir!)

Dritter Punkt: Wenn Sie das in dieser Konsequenz weiterdenken, hieße das, dass eine Person – gehen wir weg von Graf –, die gewählt wird, aber unfähig oder unwürdig ist, dieses Amt auszuüben, auch nicht abgewählt werden kann. Das kann doch nicht in Ihrem Sinne sein!

Es werden immer wieder historische Vergleiche zu 1933 gezogen. Diese Vergleiche sind, mit Verlaub, schlecht und falsch. 1933 sind drei Nationalratspräsidenten zurück­getreten – und nicht abgewählt worden. Man muss sich die Geschichte genauer an­schauen: Großdeutsche und Sozialdemokraten haben damals versucht, das Parlament wiederzubeleben (Abg. Dr. Graf: Es war der großdeutsche, der es einberufen wollte!), und es waren die Polizisten von Dollfuß, die den Abgeordneten den Zutritt zum Parla­ment verwehrt haben. (Abg. Dr. Graf: So ist es!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 165

Das ist historische Tatsache – und das hat überhaupt nichts mit der Situation zu tun, die wir hier heute diskutieren, meine Damen und Herren. Daher kann auch diese Argu­mentation bei unserer heutigen Geschäftsordnungsdebatte überhaupt nicht weiterhel­fen.

Jetzt stelle ich mir die Frage: Warum will die ÖVP, unter all diesen Prämissen, Graf nicht abwählen? (Abg. Grosz: Weil sie aus den Fehlern ... gelernt hat!) – Es gibt meh­rere Erklärungen. Das eine ist: Die ÖVP hat ein Fehlermanagement, das eben so läuft: Am besten zudecken und nicht darüber reden und diese Themen nicht befördern, son­dern schauen, dass sie von der medialen Tagesordnung kommen! – Das widerspricht aber, bitte, Ihrem antifaschistischen Anspruch.

Nächster Punkt: Sie von der ÖVP wollen sich die Koalitionsoption FPÖ offenhalten. (Abg. Mag. Kogler: Richtig!) Da könnten wir der Sache schon eine Spur näher kom­men.

Der dritte Punkt ist: Ich habe ein bisschen den Verdacht, dass die ÖVP auch mit der FPÖ spielt und ganz froh ist, dass die FPÖ in der einen oder anderen politischen Frage erpressbar ist. Wir werden heute noch über das Korruptionsstrafrecht diskutieren, wo sich die FPÖ auffällig wohlverhaltend gegenüber den Regierungsvorschlägen benimmt, und ich bin mir nicht sicher, ob nicht genau dieses Kalkül der ÖVP dahintersteckt, immer wieder als Drohpotential diese Abwahl in der Schublade zu haben und dann, wenn es um heikle politische Fragen geht, das herauszuholen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.)

Warum ist die Fristsetzung notwendig, und warum hinken alle Vergleiche, die hier ge­bracht wurden? – Kollege Donnerbauer, der UVP-Vergleich ist ein denkbar schlechter Vergleich. (Abg. Mag. Kogler – in Richtung ÖVP –: ...! Genau so funktioniert ihr!) Der Vorwurf beim UVP-Gesetz ist, dass es im falschen Ausschuss diskutiert wurde. Unser Antrag wurde im zuständigen Verfassungsausschuss ausführlich diskutiert. Nur wird offensichtlich der Weg gewählt, das durch Vertagungen auf die lange Bank zu schie­ben und eben keine Entscheidung zu wollen.

Nächster Punkt, das Beispiel Abwahlmöglichkeit für wichtige parlamentarische Orga­ne. Der Rechnungshofpräsident, einer der wichtigsten Kontrollore der Republik, meine Damen und Herren, der heikle Berichte erstellt (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) – das ist schon mein Schlusssatz –, ist mit der Hälfte der Abgeord­netenstimmen hier abwählbar.

Alles Ausreden, meine Damen und Herren! – Treten Sie unserem Fristsetzungsantrag näher, schaffen Sie klare Verhältnisse! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.34

15.34.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Walser, Kolle­ginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den An­trag 644/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz (B-VG) und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ge­schäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden, eine Frist bis zum 9. Juli 2009 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt. (Ruf bei der FPÖ – da sich nicht alle Abgeordneten der Grünen von den Sitzen erhoben haben –: Es sind nicht einmal alle Grünen dabei!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 166

15.35.16Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punk­te 4 und 5 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Haberzettl. Gewünschte Redezeit: 2 Mi­nuten. – Bitte.

 


15.35.30

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Verehrte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir kommen zurück zur Materie des zuletzt diskutierten Tagesordnungspunktes: Änderung des Einkommen­steuergesetzes.

Sie wissen, dass seit 1. Jänner 2009 als Folge der Steuerreform die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Betreuung von Kindern besteht und dass eine der Vorraussetzungen für die Absetzbarkeit darin besteht, dass das Kind im jeweiligen Kalenderjahr nicht älter als zehn Jahre sein darf.

Die Altersgrenze wird nun für behinderte Kinder auf 16 Jahre erhöht. Damit entsteht eine erhöhte Abschreibemöglichkeit für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, wenn sie behindert sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Es kommt aber weiters auch zu Änderungen im Gebührengesetz. Dazu seien zwei we­sentliche Punkte angeführt, die ja schon in der Diskussion erwähnt wurden, nämlich die Ausstellung von Reisepässen für Kinder – hier wird die Gebühr von 69,90 € auf 30 € gesenkt – und die Ausstellung von Personalausweisen für Personen, die ebenfalls un­ter 16 Jahre alt sind – dafür wird die Gebühr von bisher 56,70 € auf 26,30 € gesenkt.

Die Bewertungsgesetz-Novelle trägt der technischen Entwicklung Rechnung. Es ist jetzt möglich, elektronisch die Übertragung von Daten über Änderungen im Eigentum von Grundstücken an die Finanzbehörde durchzuführen. Damit wäre für die Zukunft auch eine raschere Einheitsbewertung möglich.

Ich darf mir abschließend noch eine Bemerkung zur Frage der Moral in der SPÖ erlau­ben. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das ist gut!) In diesem Hause ist 1 Prozent der Abgeordneten vorbestraft. Wenn ich in die Reihen der SPÖ schaue, finde ich dort keinen dieser Abgeordneten, die eine Vorstrafe haben. Und ich denke, das ist auch eine Frage der Moral. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Riepl: Jetzt sind sie ruhig, die vom BZÖ und von den Freiheitlichen!)

15.37

15.37.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Herren Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz und das Gebührengesetz geändert werden, in 286 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Windholz vor.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 167

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Teil ihre Zustimmung ge­ben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters kommen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 2 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer sich für diesen Teil ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenom­men. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderungen der gesetzlichen Stiftungsbestimmungen, wodurch ausgeschlossen wird, dass politische Parteien die Rechtsform der Stiftung für sich in Anspruch nehmen können.

Hiezu ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordneten-Pulte und tragen den Namen des/der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“, das sind die grauen Stimmzettel, beziehungsweise „Nein“, das sind die rosafarbenen.

Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderungen der gesetzlichen Stiftungs­bestimmungen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen sind, „Nein“-Stimmzet­tel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr die Frau Schriftführerin Abgeordnete Hagenhofer, mit dem Namens­aufruf zu beginnen.

Bevor sie mit diesem Namensaufruf beginnt, darf ich noch einmal in Erinnerung rufen: Wir haben bei den namentlichen Abstimmungen der letzten Zeit immer großen Druck erzeugt, weil es schnell gehen sollte, was dazu geführt hat, dass es Irritationen bei der letzten namentlichen Abstimmung gab. (Abg. Kopf: Das hat mit „schnell“ nichts zu tun gehabt, Frau Präsidentin! – Abg. Dr. Bartenstein: Das hat mit Tempo nichts zu tun gehabt! – Abg. Grosz: Mit dem Zählen! – Weitere Zwischenrufe bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 168

Nein, das war die eine Sache, Herr Abgeordneter Grosz. Es gab eine zweite Angele­genheit. Ich rede jetzt nicht über die Vorgangsweise des Herrn Abgeordneten Vilimsky, sondern ich möchte sagen, wir zählen ja mit, wie viele hier abstimmen. Wenn dann drei gleichzeitig ihre Stimmzettel reinwerfen, können wir das nicht entsprechend zählen. Das heißt, ich ersuchen Sie wirklich, einzeln und nacheinander die Stimmzettel in die Urne zu werfen, damit das Zählergebnis und das Stimmergebnis zusammenpassen. (Abg. Ing. Westenthaler: Vielleicht einmal eine moderne Abstimmungsanlage anschaf­fen! Das wäre eine Möglichkeit!)

Bitte, Frau Schriftführerin.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Hagenhofer beziehungsweise den Schriftführer Dr. Haimbuchner werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführerin und des Schriftführers die Stimmzählung vornehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

*****

15.48.30(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 15.48 Uhr unterbrochen und um 15.54 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

15.54.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: abgegebene Stimmen: 173; davon „Ja“-Stimmen: 70, „Nein“-Stimmen: 103.

Der Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Stimmverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter, Brunner Christiane, Bucher Josef;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Fichtenbauer;

Gartelgruber, Gradauer, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;

Hagen, Haider, Haimbuchner, Haubner Ursula, Herbert Werner, Höbart Christian, Hu­ber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek, Kurzmann;

Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;

Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 169

Öllinger;

Pirklhuber;

Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Tadler Erich, Themessl;

Unterreiner;

Van der Bellen, Vilimsky, Vock;

Walser, Weinzinger Lutz, Westenthaler, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Grossmann, Großruck;

Haberzettl, Hagenhofer, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek;

Ikrath;

Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Lud­wig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;

Sacher, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rose­marie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Steibl Ridi Maria, Steier, Steindl Konrad, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger Hannes, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 170

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen be­treffend eine verbindliche Normierung für das gesamte „Stiftungsrecht“, dass die Ver­folgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag findet keine Mehrheit, ist damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung der Gemeinnützig­keit von Stiftungen und Überprüfung der mit möglichen – was heißt das?, „Fallschein­ordnungen“, gibt es das?; das ist eine derart unleserliche Schrift (Abg. Kopf: Falsch­einordnungen! – Rufe beim BZÖ: Falscheinordnungen!) – Falscheinordnungen ver­bundenen Steuermindereinnahmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung des Vorarlberger Pflegemodells.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bewertungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 287 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

15.56.166. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 673/A der Abgeordneten Mag. He­ribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfech­tungsordnung, die Ausgleichsordnung, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührengesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Notariatsaktsgesetz, die Nota­riatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozess­ordnung 1975, das Tilgungsgesetz 1972, das Unterhaltsvorschussgesetz 1985, das Urheberrechtsgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Fami­lienrechts-Änderungsgesetz 2009 – FamRÄG 2009) (275 d.B.)

7. Punkt

Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundesge­setzes, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Gerichtsgebüh­rengesetz geändert werden (276 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 171

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haubner mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten. – Bitte.

 


15.56.57

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Hohes Haus! Mit dem hier vorliegenden Familienrechts-Änderungsgesetz will man Antworten auf die gesellschaftliche Realität geben – Antworten, die längst notwen­dig sind, wenn wir uns die Zahl der Scheidungen, die Zahl der Lebensgemeinschaften, die Zahl der Alleinerzieherinnen anschauen. Ich sage, die Antwort ist leider Gottes un­vollständig. Es ist das, was vorliegt, ein Flickwerk. Man hat an ein paar Schrauben ge­dreht und dieses Gesetz jetzt ohne Begutachtung ins Parlament gebracht. Ich denke, es ist ein winziger Schritt in die richtige Richtung. Einige Dinge möchte ich gerade im Zusammenhang mit den Kindern hier kritisch erwähnen.

Der leichtere Zugang zum Unterhaltsvorschuss wäre der richtige Weg. Bisher war die Situation mehr als unbefriedigend, aber auch mit der jetzigen Vorlage, mit der jetzigen Lösung bleibt das so. Man hat zwar die Verfahren etwas verkürzt, indem man nicht warten muss, bis ein Exekutionsurteil, ein Gerichtsurteil vorliegt, sondern es besteht bereits der Anspruch, wenn das Verfahren zu laufen beginnt, aber man hat nicht die Lücken geschlossen für die Kinder, die grundsätzlich keinen Anspruch auf Unterhalt haben, weil der Unterhaltspflichtige – meistens ist es der Vater – krank ist, arbeitslos ist oder im Ausland lebt.

Ich denke, bei einem guten Gesetz, bei einer guten Änderung wäre hier Handlungsbe­darf gewesen, auch im Sinne der Armutsbekämpfung. Mein Kollege Scheibner als nachfolgender Redner wird daher noch einen Entschließungsantrag einbringen, dass die Lücken, die bestehen, geschlossen werden und dass man den Unterhaltsvorschuss generell auf eine Unterhaltssicherung für Kinder umstellt. (Beifall beim BZÖ.)

Das Zweite, was ich kritisch anmerken möchte: Es ist grundsätzlich gut, wenn man Patchworkfamilien mit mehr Rechten und Pflichten ausstattet, aber das darf nicht ohne Gleichklang mit den leiblichen Eltern geschehen. Meistens sind es die Väter, die hier in Mitleidenschaft gezogen werden. Wenn wir die Rechte und Pflichten der Stiefeltern verbessern, dann müssen wir auch jene der biologischen Eltern verbessern.

Wir alle wissen, wenn sich Eltern trennen, ist das für Kinder eine sehr, sehr große Be­lastung. Daher muss alles getan werden, damit die Kinder, die ein Recht auf Mutter und Vater haben, auch den Vater weiterhin als Bezugsperson haben. Daher meinen wir, dass die Obsorgeregelung in die Richtung überarbeitet werden soll, dass ein gleichwertiger Kontakt der Kinder mit beiden Elternteilen sichergestellt ist, sowohl mit dem Stiefelternteil als auch mit dem leiblichen Elternteil.

Ich weiß aus Erfahrung, dass es für Kinder auch eine neue Chance sein kann, wenn sie in einer neuen Partnerschaft ihrer Mutter oder ihres Vaters eingebettet sind und dort ein neues Familienleben haben, aber der leibliche Vater darf nicht darauf reduziert werden, dass er nur zahlt und sonst keinerlei Rechte in Anspruch nehmen kann.

Wir sagen Ja zu dieser Änderung, aber in Abstimmung mit der generellen Obsorge. Wir vom BZÖ haben uns erwartet, dass Sie, Frau Bundesministerin, bei diesem Fami­lienrechts-Änderungspaket, das ja schon einige Ministerinnen beschäftigt hat, den gro­ßen Wurf beziehungsweise einen großen Reformschritt machen werden, aber das, was uns hier vorliegt, ist lediglich ein Reformschrittchen. Daher meine ich, wir sind erst am Anfang. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

16.01



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 172

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Steibl zu Wort. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


16.01.00

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eingangs möchte ich kurz auf die Ausfüh­rungen der Kollegin Haubner eingehen.

Frau Kollegin Haubner, es stimmt nicht, dass es keine Begutachtung gab. – Die erste Einbringung fand unter Bundesministerin Karin Gastinger, BZÖ, statt, und die zweite Einbringung, mit Begutachtung, fand unter Bundesministerin Berger, SPÖ, statt.

Jetzt haben die Abgeordneten die Initiative ergriffen in Form eines Initiativantrages. Ich glaube, dass wir gut vorgearbeitet haben.

Ich möchte Frau Justizministerin Bandion-Ortner gratulieren für das, was jetzt auf dem Tisch liegt. Das ist kein Flickwerk, es ist inhaltlich gut vorbereitet, es ist angepasst an die Lebenssituationen unserer Familien. Dafür möchte ich auch einen Dank an die Be­amten des Ministeriums und an ihr Kabinett richten, die das gut vorbereitet haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 entspricht den Erfordernissen der vielbe­sagten modernen Familie.

Das Wichtigste in der Familie ist und bleibt das Übernehmen von Verantwortung fürein­ander, und auch im Hinblick darauf regelt das Gesetz einiges neu. Bedacht genommen wurde dabei auch auf die Patchworkfamilien. Die eheliche Beistandspflicht von Ehe­gatten wird ausdrücklich dahin gehend erweitert, dass jeder Ehegatte dem anderen bei der Ausübung der Obsorge gegenüber dessen Kindern angemessen beizustehen hat. Darüber hinaus geht es auch um die Vertretung in Obsorgeangelegenheiten des tägli­chen Lebens.

Was ich besonders unterstreichen möchte, ist der Umstand, dass Stiefeltern bezie­hungsweise Patchworkeltern für die Kinder ja auch eine Bereicherung darstellen kön­nen – als weitere Bezugsperson –, und in den meisten Fällen ist das ja auch so.

Auf der anderen Seite – und das haben zahlreiche Anfragen und Mails in der Vorberei­tungszeit zu diesem Gesetz wieder einmal gezeigt – ist das Obsorge- und Besuchs­recht betreffend den ehemaligen Partner ein sehr sensibles und oftmals mit Problemen behaftetes Thema. Wir werden daran weiter arbeiten und sind uns dessen bewusst, dass es hier noch Diskussionsbedarf gibt.

Ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Situation der Betroffenen – Kinder be­ziehungsweise auch AlleinerzieherInnen – wurde beim Unterhaltsvorschuss gemacht. Ich meine, dass da eine gute Regelung gefunden wurde.

Das Ergebnis des Exekutionsverfahrens gegen den Unterhaltsschuldner muss nicht mehr abgewartet werden. Künftig soll grundsätzlich Vorschuss geleistet werden, so­bald ein vollstreckbarer Exekutionstitel für den gesetzlichen Unterhaltsanspruch be­steht und ein tauglicher Exekutionsantrag bei Gericht eingebracht worden ist.

Ebenfalls ein sehr sensibler Bereich ist die Adoption, auch die Auslandsadoption. Für besonders wichtig halte ich hier sowohl die Regelung mit dem fakultativen Anerken­nungsverfahren bei ausländischen Adoptionen als auch die Regelung mit der obligato­rischen Einholung von Strafregisterauskünften vor Adoptionsentscheidungen.

Auch da möchte ich sagen: Das ist ein wichtiger Schritt, wo noch mit beiden Ministe­rien, dem Justizministerium und dem Familienministerium, weiter gearbeitet werden


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 173

muss, um noch größere Rechtssicherheit herbeizuführen, dies insbesondere bei der Auslandsadoption.

Werte Kolleginnen und Kollegen, die vorliegenden Änderungen im Familienrecht zei­gen einmal mehr: Schauen wir hin! Hören wir zu! Finden wir verantwortungsvolle Lö­sungen für Probleme und Notwendigkeiten der Familien in Österreich!

Leider sind die vier Minuten Redezeit viel zu kurz, um als Erstredner der ÖVP den Inhalt wirklich klar formulieren und ausreichend darstellen zu können, weil in dieser Än­derung so viel an Inhalt verpackt ist, das Gutes für die Situation der Familien in Öster­reich bedeutet. (Beifall bei der ÖVP.)

16.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


16.06.16

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Steibl, es tut mir sehr leid, dass Sie nur drei oder vier Minuten Redezeit bekommen haben. (Abg. Steibl: Wir sind etwas mehr!) Da müssen Sie in Ihrer Fraktion mehr auf die Wichtigkeit dieser Themen hinweisen, dann bekommen Sie vielleicht mehr Redezeit. (Abg. Steibl: Wir sind mehr Abgeordnete!) Es ist schon merkwürdig, dass die angebliche Familienpartei nicht mehr als vier Minuten, wie Sie beklagen, für dieses wichtige Thema der Erstrednerin zur Verfügung stellt. (Beifall beim BZÖ.)

Ganz so kann man es nicht sehen, wie Sie, Frau Steibl, wenn Sie sagen, dass es schön ist, dass es jetzt diesen Initiativantrag gibt, wo es zwar keine Begutachtung gibt, dass es aber die Begutachtung schon im Jahre 2003 gegeben hat. Ich glaube nicht, dass dieser Initiativantrag identisch ist mit den Intentionen der Frau Ministerin Gastin­ger und dass man sagen kann, das ist deckungsgleich.

Es wäre bei einer grundlegenden Reform des Familienrechts wichtig, dass man aus­führlich darüber debattiert, dass der Entwurf einer ordentlichen Begutachtung unterwor­fen wird und dass wir auch im Ausschuss umfassend darüber diskutieren – es sei denn, Sie sind ohnehin der Meinung, dass das nur eine kleine, eine marginale Ände­rung ist. Dieser Verdacht kommt natürlich auf.

Im Ausschuss hat die Frau Bundesministerin dankenswerterweise in wirklicher Offen­heit gesagt: Na ja, man hätte auch mehr machen können, aber man hat sich halt nicht auf mehr einigen können!

Es wäre aber notwendig, dass wir auf die neuen Gegebenheiten – so neu sind diese ja gar nicht – im Zusammenleben von Menschen stärker Rücksicht nehmen, als Sie das bei dieser Novelle gemacht haben. Immerhin feiert das ABGB bald seinen 200-jährigen Bestand, und der rechtspolitische Kern von verschiedenen Bestimmungen im Eherecht stammt ja noch aus dieser Zeit beziehungsweise aus dem Jahr 1938, also aus der Zeit nach dem Anschluss. Ich glaube, wir sind uns wohl einig darüber, dass wir nicht mehr nach den Bestimmungen dieser Zeit leben wollen und das Zusammenleben von Men­schen auch nicht mehr nach diesen Bestimmungen regeln wollen.

Wie sich Menschen organisieren, wie sie sich ihr Leben gestalten wollen, das sollte ihnen freigestellt sein. Der Gesetzgeber sollte nur dort eingreifen, wo es um Schutz­interessen, vor allem um solche von Kindern geht.

Es ist noch immer nicht geregelt, Frau Bundesministerin – wir haben darüber schon im Ausschuss diskutiert –, dass wir Kinder auch in Bezug auf Versorgungsleistungen und bezüglich ihrer Rechte gleich behandeln, unabhängig davon, aus welcher Beziehung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 174

sie kommen, ob sie nun aus einer Erstehe kommen, ob sie aus einer Patchworkfamilie kommen oder ob sie aus einer Zweitehe kommen. Derzeit werden Kinder ungleich be­handelt. Und das ist im 21. Jahrhundert nicht akzeptabel. (Beifall beim BZÖ.)

Es gibt noch einige andere Punkte, wo dringend eine Modernisierung der Rechtsbe­stände notwendig ist. In Deutschland hat man es in weiten Bereichen gemacht. Wir würden uns wünschen, dass man nicht, wie Sie gesagt haben, bis zum 200-jähringen Jubiläum, bis zum Jahr 2011, wartet, sondern dass man rasch eine umfassende Re­form des Ehe- und Scheidungsrechtes und auch des Unterhaltsrechtes unternimmt.

In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Mag. Stadler, Haubner, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden ersucht, Gesetzentwürfe vorzulegen,“ – und zwar wollen wir da, Frau Kollegin Steibl, wirklich eine umfassende Begutachtung – „die

1. für eine Schließung der Versorgungslücken für Minderjährige, die keinen oder einen zu ihrer Versorgung zu niedrigen Unterhalt erhalten, sorgen;

2. den gleichwertigen Kontakt der Kinder mit beiden Eltern sicherstellen und dafür sor­gen, dass Kinder nicht länger als Waffen im Streit der Eltern missbraucht werden kön­nen;

3. den Schutz der Kinder in problematischen familiären Situationen durch eine umfas­sende Überarbeitung des Jugendwohlfahrtsrechtes gewährleisten und

4. das Ehe- und Scheidungsrecht umfassend den geänderten Bedürfnissen der Men­schen anpassen.“

*****

Frau Bundesministerin, wenn Sie das in Angriff nehmen, dann haben Sie unsere Unter­stützung. Aber in Anbetracht der vorliegenden Gesetzesänderung haben Sie noch einige Hausaufgaben für ein modernes Familienrecht zu erledigen. (Beifall beim BZÖ.)

16.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Mag. Stadler, Haubner, Kolleginnen und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses (275 d.B.) über den Antrag 673/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allge­meine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Ausgleichsordnung, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührengesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Nota­riatsaktsgesetz, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, das Strafgesetzbuch,


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die Strafprozessordnung 1975, das Tilgungsgesetz 1972, das Unterhaltsvorschussge­setz 1985, das Urheberrechtsgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 – FamRÄG 2009)

betreffend einen notwendigen nächsten großen Reformschritt im Familienrecht

In einigen unserer Nachbarländer – wie etwa in Deutschland, aber auch der Schweiz – ist das Familienrecht in den letzten Jahren den geänderten Bedürfnissen der Men­schen durch weitreichende Reformen angepasst worden. In Österreich wurde mit dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz im Jahr 2000 durch die Einführung der Obsorge beider Eltern nach einer Scheidung ein erster Meilenstein erreicht. Fast ein Jahrzehnt später hätte daher ein weiterer spürbarer Erneuerungsschritt im Familienrecht erfolgen müssen.

Das heute zur Beschlussfassung vorliegende Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 erfüllt diese berechtigten Erwartungen leider nicht: Es enthält in der Substanz nur zwei kleine Verbesserung (Erleichterung der Vorausverfügung über eheliches Gebrauchs­vermögen, keine Abhängigkeit des Unterhaltsvorschusses von einem vergeblichen Exekutionsschritt). Sehr fragwürdig ist es aber, dass zwar die volle Aufmerksamkeit des Gesetzgebers auf das Verhältnis von Stiefeltern zu Stiefkindern gerichtet wurde, eine substantielle Weiterentwicklung des Kindschaftsrechts im Interesse der Kinder und Eltern sowie eine wirksame finanzielle Absicherung der Kinder aber unterbleibt und eine echte Reform des Ehe- und Scheidungsrechts nicht einmal angedacht wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden ersucht, Gesetzesentwürfe vorzulegen, die

1. für eine Schließung der Versorgungslücken für Minderjährige, die keinen oder einen zu ihrer Versorgung zu niedrigen Unterhalt erhalten, sorgen;

2. den gleichwertigen Kontakt der Kinder mit beiden Eltern sicherstellen und dafür sor­gen, dass Kinder nicht länger als Waffen im Streit der Eltern missbraucht werden kön­nen;

3. den Schutz der Kinder in problematischen familiären Situationen durch eine umfas­sende Überarbeitung des Jugendwohlfahrtsrechts gewährleisten und

4. das Ehe- und Scheidungsrecht umfassend den geänderten Bedürfnissen der Men­schen anpassen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Binder-Maier mit gewünschten 4 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.

 


16.10.55

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Scheibner, ich gebe Ihnen recht, es wäre an­gebracht, dass Erwachsene sich wie Erwachsene verhalten, vor allem, wenn sie Väter und Mütter sind, und das Wohl ihrer Kinder im Auge haben. Wir können noch so viele gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen: Wenn Eltern sich nicht ihrer Rolle bewusst sind (Abg. Strache: ... die gemeinsame Obsorge!), dann gibt es viele Probleme, Herr


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Kollege Strache, und zwar gerade bei der gemeinsamen Obsorge. (Abg. Strache: In Deutschland funktioniert das sehr gut! Das hat sogar Rot-Grün initiiert!)

Meine Damen und Herren! Das Familienrecht ist ein sehr sensibler Bereich, ein wichti­ger Rechtsbereich, er spiegelt vor allem auch Wertehaltungen wider, die gesetzlich festgehalten wurden und werden.

Es sei mir ein Blick zurück in die Geschichte gestattet: Wir haben als Sozialdemokratie ab 1970 viele Familienrechtsreformen auf den Weg gebracht, vor allem was die recht­liche Gleichstellung der Frau in der Familie anbelangt. Auch das Unrecht, dass der Mann das Oberhaupt der Familie sei, wurde in dieser Zeit beseitigt.

Seither haben wir veränderte Bedingungen: Lebensformen, Lebensgeschichten, Le­bensgewohnheiten und Realitäten der Menschen haben sich verändert und ändern sich immer wieder. Und darauf muss die Familiengesetzgebung reagieren und Rück­sicht nehmen und dafür einen Rahmen schaffen. Das halte ich für wichtig. Mir geht es vor allem darum, ein modernes Familienrecht zu schaffen, das den Bedingungen des 21. Jahrhunderts entspricht.

Worum geht es dabei? – Ein paar Zahlen und Fakten: Wir haben in Österreich 1 704 000 Ehepaare, davon 63 Prozent Erst-Ehen, 309 000 Lebensgemeinschaften, 681 000 Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren, 119 100 Lebensgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren, 151 000 Alleinerzieherinnen mit Kindern und 76 000 Patch­workfamilien mit Kindern unter 18 Jahren.

Die wichtigsten Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfes wurden schon dargelegt: Beratung, Verbesserung der Unterhaltsbevorschussung, Ausdehnung der ehelichen Beistandspflicht auf die Obsorge der Stiefkinder, Vertretung des Ehegatten in der Ob­sorge durch den Stiefelternteil, Recht minderjähriger Kinder auf Beistand in Familien­verbänden.

Ich meine, aus Frauensicht sind vier Punkte besonders bemerkenswert.

Erstens: Verstärkter Hinweis auf Beratungsmöglichkeit bei einer Scheidung.

Zweitens: Bevorschussung beim Unterhaltsvorschuss. Da geht es darum, Alleinerzie­herinnen zu unterstützen, woran man meiner Meinung nach noch weiterarbeiten muss, denn da gibt es noch einige Lücken zu schließen. Ich denke da vor allem an das schwedische Modell, bei dem, wenn Unterhalt nicht geleistet wird, der Staat selbstver­ständlich einspringt und sich der Staat vom Unterhaltspflichtigen die Mittel zurückholt.

Drittens: Mehr Sicherheit in Patchworkfamilien.

Viertens: Mehr Rechtssicherheit bei Auslandsadoptionen.

Außerdem gab es im Justizausschuss von Kollegin Hakl den Vorschlag, die rechtliche Situation in Lebensgemeinschaften auch zu verändern, und zwar im Zusammenhang mit eigenen Kindern. Diesbezüglich gibt es eine Zusage von Ihnen, Frau Ministerin, dass daran gearbeitet wird.

Es ist wichtig, dass die offenen Fragen weiterhin debattiert werden, dass die unerledig­ten Problemfelder diskutiert werden. Wir werden weiterhin daran arbeiten, dass das derzeitige Familienrecht modern, fair und unserer Zeit entsprechend gestaltet und wei­terentwickelt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

16.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichten­bauer zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 177

16.15.09

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich möchte zunächst die rechtshistorischen Irrtümer aufklären, die im Raume stehen. Das geltende Familienrecht stammt nicht aus dem Jahre 1811. Ich erinnere an die Broda’sche Familienrechtsreform, die damals sehr um­stritten war. Das war im Jahre 1975. Allgemein ist natürlich festzustellen, dass nie ein statischer Zustand erreicht wird, sondern es geht immer etwas weiter.

Es ist wichtig, dass in angemessener Form ein weiterer Schritt gesetzt worden ist. Daher werden wir dieser Novelle auch die Zustimmung erteilen, wie wir das schon im Ausschuss getan haben.

Persönlich möchte ich anmerken, dass es mir zur großen Befriedigung gereicht, dass endlich der § 543 ABGB aufgehoben wird, der ein besonders diskriminierender Para­graph für Opfer gewesen ist. Damit wurden nämlich Personen, die untereinander des Ehebruchs, der Blutschande gerichtlich überführt waren, vom Erbrecht ausgeschlos­sen.

Ich habe schon im Jahre 1985 und auch danach mehrmals die Aufhebung dieses Para­graphen gefordert, aber nichts erreicht. – Wie man sieht, muss man alt genug werden, dann gibt es irgendwann das gewünschte Ergebnis, wobei ich natürlich außerstande bin, die Kausalität heute auf mich zurückzuführen, aber sagen darf man es.

Es ist auch richtig, dass ein Schritt in die Möglichkeit eröffnet worden ist, Vorausverfü­gungen über die Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse für den Fall der Scheidung schon vor derselben zu machen, was bisher verboten war oder unwirksam gewesen wäre. Das stellt eine Erleichterung dar, denn prinzipiell, aber vor allem in bestimmten Bevölkerungskreisen, gibt es Bedürfnisse nach einer Vermö­gensabsicherung, insbesondere was die Ehewohnung betrifft. Sehr häufig ist es so, dass die Ehewohnung aus einer der Familien stammt, und für den Fall der Eheschlie­ßung wissen die Parteien, dass sie dem anderen Teil zufallen kann. Das hindert oft die Eheschließung, denn das ist nicht erwünscht. In diese Richtung gibt es nun in dieser Vorlage eine wichtige Änderung.

Das Übrige haben meine Vorredner schon gesagt.

Dass es keine Begutachtung gegeben hat, ist, wenn Sie so wollen, ein Schönheitsfeh­ler, aber das hindert nicht, dass man zugunsten der Bevölkerung das Richtige tut.

Noch einen Punkt: Wir sind der Meinung, dass die verpflichtende gemeinsame Ob­sorge von Eltern eingeführt werden soll, ausgenommen den Fall, dass durch Gerichts­beschluss erreicht würde, dass ein Teil der Obsorgeverpflichtung nicht gerecht wird oder diese für das Kindeswohl schädlich wäre.

Überdies soll tatsächlich das, was Kollegin Hakl im Ausschuss gesagt hat, berücksich­tigt werden, nämlich dass nicht verheiratete Eltern nicht in eine Schieflage in Bezug auf die Berechtigung von Patchworkfamilien oder -eltern kommen sollen.

Sonst ist die Zeit zu kurz, um allgemein über die Gesetzesänderung zu sprechen. Trotz allem werden wir dieser zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhau­ser zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 5 Minuten. – Bitte.

 


16.18.45

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich geht das Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 in die richtige Richtung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 178

Ich muss mir aber schon erlauben, anzumerken, dass da ein großer Wurf angekündigt wurde und jetzt doch einige größere Reformlücken zurückbleiben.

In manchen Bereichen hatte man beim österreichischen Familienrecht schon längst den Eindruck, dass wir uns von der internationalen Rechtsentwicklung völlig abgekop­pelt haben und ein negatives Alleinstehungsmerkmal haben.

Stichwort: Scheidungsrecht. – Da gehören dringend Reformen her.

Das Unterhaltsrecht ist auch nicht befriedigend gelöst.

Weiters: Obsorge und Besuchsrecht. – Die Probleme sind da eklatant.

Auch beim Namensrecht besteht, Frau Bundesministerin, dringender Handlungsbedarf.

Zwei Punkte spricht das Gesetz besonders an: Das sind die Lebensgemeinschaften und das Unterhaltsrecht. Und genau dort kann man sehen, was leider in diesem Ge­setz nicht geregelt wurde.

Die Situation ist relativ klar: Die Scheidungsrate beträgt in Österreich 50 Prozent. Wir haben weiters einen Rückgang bei den Eheschließungen. Und wir haben 300 000 Le­bensgemeinschaften, doch das Gesetz kennt das Institut der Lebensgemeinschaft praktisch, mit wenigen Ausnahmen, gar nicht. Man nimmt ausschließlich Bezug auf die Ehe und ignoriert damit die Realität.

Mir kommt es schon so vor, als ob hier ein ideologisches Konzept übergestülpt würde und man an der Lebensrealität der Menschen völlig vorbeigeht.

Was bräuchten wir? – Frau Bundesministerin, wir bräuchten zunächst einmal eine Defi­nition der Lebensgemeinschaft im ABGB.

Als Zweites bräuchten wir einige wenige Bereiche, in denen wir auch Rechte und Pflichten im Bereich der Lebensgemeinschaften regeln. Ich rede da nicht über eine Gleichstellung, denn ich weiß schon, und das ist auch indiziert, dass, wenn jemand nicht heiratet, er nicht die vollen Rechte einer Ehe lösen will. Da muss man genau dif­ferenzieren!

Ich möchte Ihnen daher ein Beispiel bringen: Wo man etwas regeln könnte, wäre, dass in Lebensgemeinschaften Miteigentum an gemeinsamen Haushalts- und Freizeitge­genständen entsteht. Das ist notwendig, um den wirtschaftlich schwächeren Teil zu schützen. Was passiert jetzt oft? – Der eine kauft den Fernseher, den Videorekorder, den DVD-Player, was auch immer, der andere bestreitet die Lebenshaltungskosten. Wenn die Beziehung auseinandergeht, nimmt der eine den Fernseher, den DVD-Player und die Videokamera mit, und die Person – meist die Frau –, die die Lebenshal­tungskosten bestritten hat, bekommt nichts. Ich glaube, das ist nicht zielführend und nicht indiziert.

Zweiter Punkt, Unterhaltsrecht: Natürlich fällt nicht alles, was hier an Problemen zu lö­sen ist, in Ihre Zuständigkeit, das muss man fairerweise auch sagen, Tatsache ist aber, dass unter Alleinerzieherinnen das Armutsrisiko extrem hoch ist. Rund 30 Prozent aller Alleinerzieherinnen leben an oder unter der Armutsgrenze, und die Probleme sind eklatant: Die Unterhaltszahlungen sind in der Regel zu niedrig, das heißt, die Leute kommen weder mit dem Unterhalt noch mit dem Unterhaltsvorschuss aus. Zweitens dauern die Verfahren zu lange: Wir haben drei Behörden, die involviert sind – wir haben die Jugendämter, wir haben die Bezirksgerichte und wir haben die Oberlandes­gerichte –, und da frage ich mich, warum der Behördendschungel auch im Sinn der Verwaltungsvereinfachung nicht aufgelöst wird und wir beispielsweise das Unterhalts­verfahren beziehungsweise das Unterhaltsvorschussverfahren beim Jugendamt ansie­deln? – Ich glaube, damit wäre allen geholfen.


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Dritter Punkt: Es gibt Lücken im Unterhaltsrecht, die extrem unbefriedigend sind. Ein Beispiel: Wenn beim Unterhaltspflichtigen keine Chance auf Rückzahlung des Vor­schusses besteht, dann bekommt das Kind schlichtweg nichts. Das heißt, wenn er aus irgendwelchen Gründen in der Einschätzung der Behörde nicht in der Lage ist, irgend­wann einmal seine Schulden der Republik gegenüber aufgrund des Unterhaltsvor­schusses zurückzuzahlen, dann sagt man: Okay, es gibt nichts, das Kind bekommt nichts! – Das geht nicht!

Ich denke, man kann den Unterhalt und den Unterhaltsvorschuss nicht von der Ein­bringlichkeit des Unterhalts vom unterhaltspflichtigen Elternteil abhängig machen. Das ist zynisch und das widerspricht der Intention des Gesetzes.

Mein grundlegendes Anliegen, Frau Bundesministerin, ist Folgendes: Das kann maxi­mal – maximal! – der erste Schritt zu einer Familienrechtsreform sein. Wir haben, so die Regierung hält, noch vier Jahre vor uns, und ich glaube, dass wir in all diesen auf­gezählten Gebieten – im Scheidungsrecht, im Namensrecht, im Unterhaltsrecht – noch große Reformen brauchen, um dieses Land in diesen Fragen und Rechtsbereichen endlich wieder europareif zu machen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.23.30

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Her­ren auf den Zuschauerrängen! Familienrecht ist nichts Statisches, sondern etwas Be­wegliches; es muss sich den gesellschaftlichen Realitäten anpassen.

Die Zahlen wurden heute schon von Frau Abgeordneter Binder-Maier genannt; ich möchte zwei wiederholen: Es gibt insgesamt über 300 000 Lebensgemeinschaften und es gibt fast 76 000 Patchworkfamilien, also Familien mit Kindern aus früheren Bezie­hungen. Genau dieser Realität entspricht jetzt die Reform: Patchworkfamilien werden sozusagen vom Gesetzgeber aufgenommen, sie werden akzeptiert. Den verheirateten Patchworkeltern werden gewisse Rechte und Pflichten, die im Alltag erforderlich sind, eingeräumt.

In den letzten Wochen wurde immer wieder deponiert, dass es doch nicht sein könne, dass der Lebensgefährte, der leibliche Vater, der mit der Kindesmutter in Lebensge­meinschaft lebt, weniger Rechte hat als der verheiratete Stiefvater. – Ja, diese Kritik klingt auf den ersten Blick gesehen eigentlich plausibel, nur muss man sich das jetzt genauer anschauen.

Einerseits ist es ja so, dass man natürlich die gemeinsame Obsorge für das gemein­same leibliche Kind beantragen kann – und dann hat man noch viel mehr Rechte als der verheiratete Stiefvater oder die verheiratete Stiefmutter –, andererseits muss man sich fragen, wieso man eigentlich nicht heiratet, wenn man zusammen leben will. – Es ist deswegen, weil die Leute eben ungebunden sein wollen, vor allem keine Pflichten haben wollen, aber daher natürlich auch keine Rechte haben.

Man kann wirklich darüber diskutieren, wie es mit der Lebensgemeinschaft weiter­geht – eine Definition im ABGB finden et cetera –, aber es ist keine einfache Sache, und ich glaube, man muss auch herausfinden, was die Leute eigentlich wollen. Ich habe gestern zufälligerweise auf einer Postkarte einen Spruch gelesen, der sehr gut zu dieser Thematik passt. Darauf stand: Heirate oder heirate nicht, du wirst beides be­reuen. (Heiterkeit des Abg. Kopf.) – Insofern wird man also sehen, was die Zukunft bringt. Wir werden uns das noch genau anschauen.


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Jedenfalls wurde den Lebensgemeinschaften auch durch die Reform mehr Wertigkeit zuerkannt, und zwar deswegen, weil nun Lebensgefährten die Möglichkeit haben, sich zum Beispiel in einem Zivilprozess der Aussage zu entschlagen, genauso wie Patch­workkinder jetzt diese Möglichkeit haben.

Was hat sich noch geändert? – Es wurde auch schon angeführt: Im Adoptionsrecht hat es Änderungen gegeben. Aber ich will nicht alles wiederholen, was ohnehin schon ge­sagt wurde.

Ganz wichtig ist auch die Modernisierung der Ehepakte: Bis jetzt war es nur möglich, Vorausvereinbarungen zu treffen, was die ehelichen Ersparnisse betrifft, jetzt kann man auch über das eheliche Gebrauchsvermögen Vereinbarungen treffen und auch über die Ehewohnung, und trotzdem ist gewährleistet, dass der schwächere Teil nicht unter die Räder kommt. Das Gericht kann unter bestimmten Umständen – in einer un­zumutbaren Situation – diesen Ehepakt auflösen.

Außerdem wird das ABGB ein bisschen entrümpelt – das ist der erste Schritt, würde ich einmal sagen: Die Morgengabe, die Widerlage, der Witwengehalt sind Dinge, die jetzt aus dem Gesetz entfernt wurden, weil sie einfach totes Recht waren. – Es hindert Sie aber natürlich niemand, wenn Sie heiraten wollen, Ihrer Ehegattin am Morgen ein Geschenk zu überreichen!

Die Beratung im Zuge von Scheidungen ist auch noch ein wesentlicher Punkt: Es soll jetzt, wenn jemand sich noch nicht hat beraten lassen, diese Person die Möglichkeit er­halten, doch noch eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Das Gericht muss daher die Verhandlung zu diesem Zweck vertagen.

Das waren die wichtigsten Eckpunkte des Familienrechtspaketes. Es war sicherlich ein erster Schritt und ich gebe zu, da ist noch einiger Bedarf vorhanden.

Was den Unterhaltsvorschuss betrifft, Herr Abgeordneter Scheibner, fällt mir gerade Folgendes ein: Es wird immer verlangt, Unterhaltsvorschuss auch dann zu gewähren, wenn kein Unterhaltsanspruch besteht. Das kann ich nicht machen! Das ist eine Frage der Mindestsicherung, der Grundsicherung, und dafür sind die Länder zuständig.

Insgesamt allerdings ist dieses Paket, so glaube ich, ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch bei meinen Vor­gängerinnen, bei Karin Gastinger und Maria Berger, bedanken, die gemeinsam mit meinen sehr engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bundesministerium für Justiz sehr viele Vorarbeiten geleistet haben. – Danke vielmals. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei der SPÖ.)

16.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Franz zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


16.29.14

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Da­men und Herren! Wenn man auf unser überholtes Allgemeines Bürgerliches Gesetz­buch, stammend aus dem Jahr 1811 – wir haben schon davon gehört –, schaut, als der Mann noch das absolute Oberhaupt der Familie war, die Frau ihrem Mann untergeord­net und ihm zum Beistand verpflichtet war, er über den gemeinsamen Wohnsitz, den Beruf seiner ehelichen Kinder und den Familiennamen bestimmte, dann kann man den großen gesellschaftlichen Wandel erkennen. (Abg. Scheibner: ... 200 Jahre ... Ge­setz! – Zwischenruf der Abg. Binder-Maier.)

Allerdings erfolgten die Veränderungen im Gesetz nur sehr zögerlich. Erst nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges waren die auf eine Änderung des Familienrechts gerich­teten Bestrebungen erfolgreich.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 181

Vorstellungen, die noch vor nicht allzu langer Zeit als nicht realisierbare Zukunftsvisio­nen gegolten haben, werden heute offen erörtert und verwirklicht.

Das Bemühen unserer Gesetzgebung, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Recht Benachteiligungen auszugleichen, trägt nun Früchte. Die Diskriminierungen der Frau, der unehelichen Kinder, der Eltern und Kinder aus gestörten Familienverhältnis­sen wurden allmählich beseitigt beziehungsweise gemildert.

Lange hat es auch gedauert, bis endlich die Gleichberechtigung der Geschlechter im Familienrecht tatsächlich verwirklicht wurde.

Dass das österreichische Recht auf die neuen Lebenssituationen von Menschen immer mehr Rücksicht zu nehmen hat, steht außer Frage. Natürlich wäre es schön, wenn beide Elternteile nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht und damit die Ver­antwortung für ihre Kinder übernehmen würden, doch die Realität spricht eine andere Sprache: Zu oft werden Partnerkonflikte auf dem Rücken der Kinder ausgetragen. Des­halb ist die Ausdehnung der ehelichen Beistandspflicht auf die Obsorge für Stiefkinder sinnvoll, ebenso die Vertretungsmöglichkeit des Ehegatten in den Obsorgeangelegen­heiten des täglichen Lebens.

Dass Minderjährige ein Recht auf Beistand in Familienverbänden erhalten, ist eine po­sitive Neuerung zum Wohl der Kinder.

Das Reformwerk beinhaltet auch die Verbesserung der Unterhaltsbevorschussung: Der Kindesunterhalt soll effizienter und rascher durchsetzbar sein, sind es doch gerade die Alleinerziehenden und deren Kinder, die in Österreich am meisten armutsgefährdet sind.

Ich glaube, dass sich die langwierigen Verhandlungen ausgezahlt haben und dadurch endlich den gesellschaftlichen Realitäten Rechnung getragen wird. Entscheidend ist für mich auch, dass das Wohl der Kinder bei den Überlegungen für die gesetzlichen Ände­rungen in den Mittelpunkt gestellt wurde.

Es hat ein redaktionelles Versehen gegeben, deshalb bringe ich noch folgenden Antrag ein (Zwischenruf des Abg. Grosz):

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Justizausschusses (276 d.B.) betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht und Antrag des Justizausschusses (276 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geän­dert werden, wird wie folgt geändert:

Der Titel des Gesetzes lautet wie folgt:

„Bundesgesetz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird“

*****

(Beifall bei der ÖVP.)

16.32



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 182

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten. – Bitte.

 


16.32.52

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist höchst an der Zeit, dass der Rechtsbestand auch im Familienrecht an die Lebensrealität der Menschen angepasst wird, und das ist in diesem Familienrechts-Änderungsgesetz weitgehend der Fall.

Sehr begrüßenswert – und das wurde ja von meinen Vorrednerinnen auch schon er­wähnt – ist die Berücksichtigung moderner Lebensformen, wie zum Beispiel der Patch­workfamilien, die – und das ist ein Fortschritt zum bestehenden Familienrecht – durch die Erweiterung der ehelichen Beistandspflicht von Ehegatten rechtlich bessergestellt sind. Wer also jemanden heiratet, der ein minderjähriges Kind hat, ist zukünftig auch verpflichtet, seinen Ehepartner bei dessen elterlichen Aufgaben zu unterstützen.

In Lebensgemeinschaften gibt es nach wie vor keine gesetzlichen Rechte und Pflich­ten, aber auch hier wird im Familienrechts-Änderungsgesetz eine Beistandspflicht ein­geführt, die auf den Schutz des Kindes abzielt. Das heißt, in Zukunft kann man nicht wegschauen, und der Partner ist verpflichtet, auch auf das Wohl des Kindes zu schau­en.

Der letzte Punkt, der leider nicht umgesetzt wird, der aber aus meiner Sicht ein wichti­ger Schritt wäre – die Frau Ministerin hat ja auch dahin gehend Stellung genommen, dass hier noch diskutiert und überlegt wird –, betrifft die Lebensgemeinschaften, in de­nen der leibliche Vater mit seinen Kindern gemeinsam in der Lebensgemeinschaft lebt, das sind immerhin über 130 000 Familien. Hier wäre betreffend eine Vertretungsmög­lichkeit bei Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens zumindest eine Gleichstel­lung mit dem Stiefvater anzustreben.

Viele wichtige Änderungen in diesem Gesetz sind bereits von meiner Kollegin Gabi Binder und auch von Kollegin Ridi Steibl erwähnt worden, was aber fehlt, ist eine drin­gend notwendige Reform des LebenspartnerInnengesetzes von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften.

Die Regenbogen-Parade am vergangenen Wochenende in Wien hat gezeigt – es gab über 100 000 TeilnehmerInnen –, dass ein Großteil der Anwesenden sich sehr aktiv für die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare eingesetzt hat. Und wir werden uns, die Sozi­aldemokratie wird sich dafür einsetzen, dass es in dem Entwurf, den es hoffentlich bald geben wird – die Frau Ministerin hat ja auch dazu Stellung genommen und gesagt, dass es an der Zeit ist und dass hier eine praktikable Lösung notwendig ist –, auch ein­getragene Partnerschaften gibt, standesamtliche Partnerschaften, die eine umfassende rechtliche Absicherung gleichgeschlechtlicher Paare darstellen sollen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Steibl.)

16.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


16.36.11

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesminister! Kollege Fichtenbauer hat schon festgestellt, dass wir das Gesetz so annehmen und ihm auch zustimmen werden, weil die Tendenz stimmt, ich möchte aber trotzdem den Blick auf einen Punkt lenken, der gleichfalls bereits ange­sprochen wurde.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 183

Zwar ist die Mitwirkung des Stiefvaters an der Erziehung des Stiefkindes eine sehr sinnvolle Sache, und auch, dass die Vertretung in Obsorgeangelegenheiten des tägli­chen Lebens für den Stiefvater ermöglicht wird. Das führt aber dazu, dass wir eine ku­riose Situation haben, weil jetzt der leibliche Vater, der mit der Mutter sogar im gleichen Haushalt lebt, geringere Rechte hat als der Stiefvater. (Abg. Steibl: Das stimmt ja nicht! Er kann auch eine gemeinsame Obsorge ...!) – Tatsache ist, dass man natürlich eine Regelung treffen kann, aber vom Gesetz her ist man als leiblicher Vater, der ge­meinsam im Haushalt lebt, derzeit in einer schwächeren Position. Dabei reden wir nicht einmal von einer Patchworkfamilie, sondern wir reden von einer Familie, in der Vater, Mutter und Kind zusammenleben, in der aber der Vater, wenn er nicht aufgrund einer Vereinbarung die gemeinsame Obsorge hat, nicht dieselben Rechte wie der Stiefvater hat.

Zu argumentieren, es müsse ja einen Unterschied geben zwischen verheiratet und nicht verheiratet, ist in diesem Zusammenhang nicht zielführend, denn hier geht es um das Verhältnis der Kinder zu den Eltern und nicht um jenes der Eltern untereinander. Wir sind, so wie viele andere, diesbezüglich auch der Meinung, dass es sehr wohl Dif­ferenzen und dass es eine Wahlfreiheit geben muss, ob ich heirate oder nicht, und dass daher da auch Unterschiede bestehen müssen. Aber das hat nichts damit zu tun, wie das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern ist, denn das Kind sucht sich nicht aus, ob die Eltern verheiratet sind, ist aber von der Differenzierung dann sehr wohl betrof­fen.

Wie schon angemerkt wurde, ist im Ausschuss von Kollegin Hakl ein Vorschlag gekom­men, hier eine Änderung durchzuführen, und diesen greifen wir auf, und ich bringe einen entsprechenden Antrag ein. (Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Bericht des Justizausschusses (275 d.B.) wird wie folgt ge­ändert:

In Artikel 1 (Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches) wird nach der Z 2 folgende Z 2a eingefügt:

„2a. Dem § 137 wird folgender Abs. 5 angefügt:

,(5) Ein nicht mit der Obsorge betrauter Elternteil, der mit dem anderen Elternteil und dem gemeinsamen minderjährigen Kind nicht nur vorübergehend im gemeinsamen Haushalt lebt, hat dem anderen Elternteil in der Ausübung der Obsorge für das ge­meinsame Kind in angemessener Weise beizustehen. Soweit es die Umstände erfor­dern, vertritt er ihn auch in den Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens.‘“

*****

Das ist allerdings natürlich nur der erste Schritt; der zweite Schritt sollte die verpflich­tende gemeinsame Obsorge sein. Diesbezüglich wird Frau Kollegin Kitzmüller noch einen Antrag einbringen, und das wäre dann der wirkliche und wahre Schritt in die rich­tige Richtung.

Wir hoffen, dass diese Rechte der Kinder auf beide Elternteile eine Mehrheit in diesem Haus finden. (Beifall bei der FPÖ.)

16.39



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 184

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Fichtenbauer, Kitzmüller, Hofer und weiterer Abgeordneter

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 6, Bericht des Justizaus­schusses über den Antrag 673/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Ausgleichsord­nung, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, die Exekutionsordnung, das Gebühren­gesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Notariatsaktsgesetz, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, das Strafge­setzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Tilgungsgesetz 1972, das Unterhaltsvor­schussgesetz 1985, das Urheberrechtsgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 – FamRÄG 2009) (275 d.B.), in der 29. Sitzung des Nationalrats am 8. Juli 2009.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Bericht des Justizausschusses (275 d.B.) wird wie folgt ge­ändert:

In Artikel 1 (Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches) wird nach der Z 2 folgende Z 2a eingefügt:

„2a. Dem § 137 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Ein nicht mit der Obsorge betrauter Elternteil, der mit dem anderen Elternteil und dem gemeinsamen minderjährigen Kind nicht nur vorübergehend im gemeinsamen Haushalt lebt, hat dem anderen Elternteil in der Ausübung der Obsorge für das ge­meinsame Kind in angemessener Weise beizustehen. Soweit es die Umstände erfor­dern, vertritt er ihn auch in den Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens.““

Begründung:

Durch die vorgeschlagene Änderung des § 90 ABGB im FamRÄG 2009 werden die Rechte und Pflichten der Ehegatten von Eltern ausgeweitet. Jeder Ehegatte hat damit dem anderen in der Ausübung der Obsorge für dessen Kinder in angemessener Weise beizustehen. Soweit es die Umstände erfordern, soll auch eine Vertretung des Eltern­teils in Obsorgeangelegenheiten für den Stiefelternteil vorgesehen sein.

Nun ist es so, dass ein Stiefelternteil zukünftig mehr Rechte und Pflichten die Obsorge betreffend innehat, als ein lediger, mit dem anderen Elternteil und dem gemeinsamen Kind zusammenlebender Elternteil, der mit der Obsorge nicht betraut ist.

Diese drohende Schieflage soll mit dem vorliegenden Antrag verhindert werden und den betroffenen Elternteilen zumindest jene Rechte und Pflichten zukommen lassen, die mit dem FamRÄG 2009 Stiefeltern zugesprochen werden.

Gemäß Daten der Statistik Austria sind die unehelichen Geburten seit Jahrzehnten im Steigen begriffen. So veränderte sich die Unehelichenquote von 1991 bis 2008 von 24,8% auf 38,8%. Die statistische Aussage führt zum Schluss, dass knapp 40% der Neugeborenen in einer familiären Situation leben, in welcher die Eltern nicht verheiratet sind und dennoch in einem erheblichen Ausmaß zusammen leben. Wenn in sogenann-


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ten „Patchwork-Familien“ eine Nachbesserung der Gesetzeslage erfolgt, so ist es gleichwohl angebracht, in den oben beschriebenen Fällen – soll heißen: keine Patch­workfamilie, sondern lediglich unverheiratete Paare leben mit ihrem Kind zusammen – eine Anpassung vorzunehmen.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.39.26

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte BesucherInnen auf den Rängen! Es mutet schon immer recht seltsam an, wenn sich VertreterInnen der Regierungsparteien hier herstel­len und abfeiern, was sie denn nicht alles für Österreichs Familien tun. Die ÖVP, indem sie sagt: Wir sind die Familienpartei und wir haben jetzt wieder einmal für die Lebens­situation unserer Familien eine wichtige Regelung nachgeschoben!, und die SPÖ, indem sie sich als die Partei, die für soziale Anliegen eintritt, hier herstellt und das hier abfeiert.

Tatsache ist, dass dieses Familienrechtspaket natürlich ein erster wichtiger Schritt ist – das hat mein Kollege Steinhauser schon ausgeführt –, aber Tatsache ist auch, dass genau in diesen beiden Belangen, nämlich bezogen auf die Lebenssituation der Fami­lien einerseits und auf die soziale Ausstattung, wenn man es so nennen will, auf die sozialen Rahmenbedingungen für die Familien andererseits, nicht ausreichend gesorgt ist, auch nicht durch dieses Familienpaket.

Frau Ministerin Bandion-Ortner, wenn Sie sagen, dass das Familienrecht nicht etwas Statisches, sondern etwas Bewegliches ist, dann fällt mir dazu das Bild von einem Dreirad ein. Das ist nämlich das Tempo, in dem Sie das Familienrecht vorantreiben. (Abg. Mag. Stefan: Kann nicht umfallen! Sehr stabil!) Demgegenüber gleicht die Ent­wicklung von Familien dem Tempo eines – wollen wir ökologisch bleiben – schnellen Rennrades, eines Downhill-Rennrades. (Abg. Scheibner: Es kann aber sein ...!) Sie mögen hier wirklich Schritte setzen, aber diese Schritte sind viel zu langsam. Wenn man zum Beispiel bedenkt, dass in der Schweiz seit 1976 eine Regelung für Patch­work-Familien vorliegt, dann kann man sich ausrechnen – wenn man der Mathematik mächtig ist –, wie viele Jahre wir hinterherhinken.

Ich möchte hier zwei Bereiche herausgreifen, zum einen die Patchwork-Familien. Es ist schon gesagt worden, wie viele Familien davon betroffen sind. Es wurde auch schon angesprochen, dass die vorgelegte Regelung nur für verheiratete Personen gelten soll. Das halten wir eben nicht für der Lebenssituation der österreichischen Familien ange­messen, denn Sie wissen genauso wie wir, dass es zahlreiche Patchwork-Familien gibt, in denen keine weitere Ehe geschlossen wurde, sondern die Ehepartner sich dar­auf verständigt haben, eben in Lebensgemeinschaft zu leben.

Wir wissen zum Beispiel, dass 24 Prozent der Lebensgemeinschaften Patchwork-Le­bensgemeinschaften sind, und dem stehen 6 Prozent der Ehepartner gegenüber, die Patchwork-Ehepartner sind. Das allein zeigt schon, dass es hier eine große Gruppe gibt, die in anderen Situationen lebt, die sich nicht entschlossen hat, ein zweites Mal zu heiraten, und die von Ihren Regelungen überhaupt nicht umfasst ist. Deswegen brin­gen wir auch einen Antrag ein, zu dem ich später noch kommen werde.

Es ist auch nicht einzusehen, dass bei Kindern ein Unterschied gemacht wird, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht, ob der Mann oder die Frau, mit der sie im Haushalt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 186

leben, die Schulentschuldigung unterschreiben darf, ob diese Person sie zum Arzt be­gleiten darf, um zu entscheiden, ob sie Medikamente einnehmen können.

Ein zweiter Punkt ist der Unterhalt. Kollege Steinhauser hat schon auf die verfahrens­rechtlichen Probleme hingewiesen. Was wir diesem Unterhaltsrecht insgesamt und auch dieser Novelle vorwerfen, ist, dass dies keine Gesamtsystemänderung hervorruft, sondern nur kleine Probleme beseitigt. Wir haben in gravierenden Bereichen nach wie vor Lücken.

Wir wissen, dass ein Drittel der Alleinerziehenden armutsgefährdet ist, dass diese Menschen unter der Armutsgrenze leben. Wenn Sie sich diese Zahl, die hier von uns und auch von anderen Fraktionen immer wieder genannt wird, nicht vorstellen können, auch nicht, was das bedeutet, dann kann ich Ihnen nur das vor wenigen Monaten er­schienene Buch der Universität Wien „Kinderarmut in Österreich“ ans Herz legen. Dar­in ist genau beschrieben, was denn Kinderarmut bedeutet.

Kinderarmut bedeutet beispielsweise, andere Kinder nicht nach Hause einladen zu können, weil es erstens entweder nicht den Platz dafür oder zweitens nicht die Mög­lichkeit gibt, diese Kinder mit Jause, Getränken oder sonstigen Dingen zu versorgen. Kinderarmut bedeutet – und das ist ja hinlänglich bekannt –, auf diverse Schulausflüge und Skikurse nicht mitfahren zu können.

Hier raten wir dringend an, schleunigst etwas zu unternehmen, und bringen daher einen zweiten Antrag ein, nämlich den Entschließungsantrag betreffend Unterhalts­sicherung von Kindern:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzule­gen, die gewährleistet, dass jedes Kind getrennt lebender Eltern Anspruch auf staat­liche Unterhaltssicherung in der Höhe des Regelbedarfs hat, sofern sein Unterhaltsan­spruch gegenüber dem zweiten Elternteil nicht besteht.‘“

*****

Und hier der bereits angekündigte Entschließungsantrag zum Thema Patchwork-Fa­milien:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die gewährleistet, dass die Vertretung in Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens auch für unver­heiratete Lebensgefährten möglich wird. Zudem sollte die Möglichkeiten geschaffen werden, dass alle Beteiligten einer Patchworkfamilie (leibliche Eltern, Stiefelternteile verheiratet/unverheiratet, minderjährige Kinder) im Einvernehmen vereinbaren können, wie Rechte und Pflichten in Bezug auf das Kind aufgeteilt werden. Derartige Vereinba­rungen sollen von Pflegschaftsgerichten zu bewilligen sein.‘“

*****

Meine Damen und Herren von ÖVP und SPÖ, nehmen Sie sich selbst ernst: Schaffen Sie ein Familienrecht für alle Familien – egal, ob Patchwork, Regenbogen, Alleinerzie-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 187

hende! Schaffen Sie ein Recht für alle Familien – egal, ob sozial schwach oder vermö­gend! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die beiden soeben eingebrachten Entschlie­ßungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterhaltssicherung von Kindern,

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Justizausschusses über den An­trag 673/A der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Ausgleichsordnung, das Außerstreitgesetz, das Ehege­setz, die Exekutionsordnung, das Gebührengesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Notariatsaktsgesetz, die Notariatsord­nung, das Privatstiftungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Tilgungsgesetz 1972, das Unterhaltsvorschussgesetz 1985, das Urheberrechtsge­setz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Familienrechts-Änderungsge­setz 2009 – FamRÄG 2009) (275 d.B.)

Das Unterhaltsvorschussgesetz regelt die Gewährung von Vorschüssen auf den ge­setzlichen Unterhalt von Kindern durch den Bund. Dem betreuenden Elternteil sollen durch das Gesetz Kosten und Risiko der Einbringlichmachung des Unterhaltes abge­nommen werden.

Das Armutsrisiko ist bei AlleinerzieherInnen besonders hoch. Knapp 30 Prozent leben unter der Armutsgrenze oder sind armutsgefährdet. Nach Schätzungen wird bei knapp der Hälfte der Kinder der Geldunterhalt nicht bzw. nicht regelmäßig geleistet.

Trotz minimaler Verbesserungen des Unterhaltsvorschussgesetzes im Rahmen des Familienrechtsänderungspakets wird es weiterhin Kinder bzw. Familien geben, die kei­nen Unterhaltsvorschuss bekommen können. Denn wenn der zweite Elternteil gestor­ben ist, die Feststellung der Vaterschaft nicht möglich ist oder wenn der Unterhalts­pflichtige in Folge von Krankheit und dauernder Arbeitslosigkeit von der Unterhalts­pflicht enthoben wird, gibt es nach der derzeitigen Gesetzeslage keinen Unterhaltstitel und daher auch keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse.

Die Sicherung des Unterhalts für alle Kinder ist ein wesentlicher Baustein im Kampf ge­gen Armut in den Familien. Es gibt keine Statistik darüber, wie viele Mütter (oder Väter) keinen Unterhalt für die Kinder bekommen. Eine der wenigen Quellen ist eine von der Plattform für AlleinerzieherInnen im Jahr 2003 gemachte Umfrage: 17 Prozent der Kin­der von Alleinerziehenden haben aufgrund der Gesetzeslage keinen Unterhaltsan­spruch.

Derzeit bekommen Minderjährige in Österreich Sozialhilfe, wenn sie die Vorausset­zungen erfüllen (insbesondere auch fehlendes eigenes Vermögen). Der Richtsatz für Sozialhilfe für Minderjährige beträgt in Österreich im Bundesländerdurchschnitt etwa 135 Euro. Laut aktuellen Statistiken beziehen 43.600 Minderjährige Sozialhilfe.

Es gibt einen allgemeinen Richtsatz für den Bedarf, den Kinder einer bestimmten Al­tersstufe neben der Betreuung durch den haushaltsführenden Elternteil haben (Werte der Kinderkostenanalyse der Statistik Austria).


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 188

Regelbedarfsätze 2009 (seit 1.7.2008):

  0 –    3 Jahre: 176 Euro

  3 –    6 Jahre: 225 Euro

  6 –  10 Jahre: 290 Euro

10 – 15 Jahre: 333 Euro

15 – 19 Jahre: 391 Euro

(19 – 28 Jahre: 491 Euro kommt hier nicht zum Tragen)

Vergleicht man die Regelbedarfsätze und die Unterstützung durch die Sozialhilfe, dann wird deutlich wie schnell Familien verarmen, wenn kein Unterhaltsanspruch besteht.

Armut in Familien muss auch im Falle der Trennung von Vater und Mutter verhindert und der Unterhalt für das Kind bzw. die Kinder gesichert werden – unabhängig vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzule­gen, die gewährleistet, dass jedes Kind getrennt lebender Eltern Anspruch auf staat­liche Unterhaltssicherung in der Höhe des Regelbedarfs hat, sofern sein Unterhaltsan­spruch gegenüber dem zweiten Elternteil nicht besteht.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Patchworkfamilien,

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Justizausschusses über den An­trag 673/A der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Ausgleichsordnung, das Außerstreitgesetz, das Ehege­setz, die Exekutionsordnung, das Gebührengesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Notariatsaktsgesetz, die Notariatsord­nung, das Privatstiftungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Tilgungsgesetz 1972, das Unterhaltsvorschussgesetz 1985, das Urheberrechtsge­setz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Familienrechts-Änderungsge­setz 2009 – FamRÄG 2009) (275 d.B.)

Aktuell gibt es rund 75.000 Patchworkfamilien mit Kindern unter 18 Jahren. Bei der Le­bensform der Patchworkfamilien handelt es sich demnach längst nicht mehr um eine kleine Minderheit. Immer mehr Menschen gehen auch nach einer Trennung neue fixe Beziehungen ein. Das heißt, es wird normal, dass der andere Partner mit den leibli­chen Eltern elterliche Funktionen und Rollen übernimmt.

Dennoch hatte der Gesetzgeber bisher auf dieses neue Familienmodell nicht reagiert. Es ist daher zu begrüßen, dass ein Vorstoß zur rechtlichen Abklärung des Verhältnis-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 189

ses von Stiefeltern gegenüber Stiefkindern gewagt wird. Allerdings gehen die Vorschlä­ge nicht weit genug.

Das Familienrechts-Änderungspaket 2009 sieht für Patchworkfamilien vor, dass der verheiratete Stiefelternteil das Recht sowie die Pflicht hat, seinen obsorgeberechtigten Ehepartner bei Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens zu vertreten, soweit es die Umstände erfordern. Die ehelichen Beistandspflicht wird somit erweitert.

Zwischen unverheirateten Lebensgefährten sollen nach wie vor keine gesetzlichen und persönlichen Rechte und Pflichten bestehen. Deshalb haben unverheiratete Patch­work-Stiefeltern auch kein Recht, den obsorgeberechtigten Lebensgefährten im tägli­chen Leben zu vertreten (in der Schweiz ist eine Patchwork-Regelung auch für unver­heiratete Paare seit 1976 vorgesehen).

Dennoch ist es in vielen Patchworkfamilien Realität, dass keine zweite Ehe eingegan­gen wird und deshalb viele Patchwork-Elternteile unverheiratet zusammen leben (Patchworkanteil bei Lebensgemeinschaften mit Kindern 24 Prozent, Patchworkanteil bei Ehepaaren mit Kindern 6 Prozent). Nicht nur verheiratete Stiefelternteile überneh­men wesentliche Teile der tägliche Pflege und Betreuung, sondern auch nicht verheira­tete Stiefelternteile.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die gewährleistet, dass die Vertretung in Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens auch für unver­heiratete Lebensgefährten möglich wird. Zudem sollte die Möglichkeiten geschaffen werden, dass alle Beteiligten einer Patchworkfamilie (leibliche Eltern, Stiefelternteile verheiratet/unverheiratet, minderjährige Kinder) im Einvernehmen vereinbaren können, wie Rechte und Pflichten in Bezug auf das Kind aufgeteilt werden. Derartige Vereinba­rungen sollen von Pflegschaftsgerichten zu bewilligen sein.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


16.45.27

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir hinken nicht hintennach, Frau Kollegin Musiol, sondern wir passen zeitgerecht an. Ich glaube, dass gerade dieses Familienrechts-Än­derungsgesetz viele Neuerungen bringt, Neuerungen, die ganz einfach aufgrund der geänderten Familien- und Partnerschaftsverhältnisse notwendig sind, ob das jetzt die Ausdehnung der Beistandspflicht im Falle der Obsorge für die Stiefkinder ist, ob das die Vertretung des Ehegatten in Obsorgepflichten ist, die Beseitigung von Diskriminie­rungen von Lebensgefährten oder auch die Modernisierung des Ehegüterrechtes. Das alles sind Neuerungen, die ganz einfach notwendig sind.

Zwei Bereiche aber möchte ich hervorheben, Bereiche, die mir auch in meiner Tätigkeit als Bürgermeister immer wieder unterkommen, Bereiche, in denen meist der potenziell schwächere Teil zum Handkuss kommt. Das ist zum einen der Unterhaltsvorschuss­bereich, in dem es ganz einfach immer wieder der Fall ist, dass dieser Vorschuss nicht


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 190

funktioniert. Es war und ist ermüdend für Frauen – meist sind es Frauen –, wenn sie hier um ihr Recht kämpfen müssen. Deshalb hoffe ich wirklich, dass mit dieser Neu­regelung eine Lücke geschlossen wird, wenn vielleicht auch noch nicht alle Lücken.

Ein zweiter Bereich, der in der Gemeinde/Gesellschaft ebenfalls immer wieder für Pro­bleme sorgt, ist dann gegeben, wenn es zu Scheidungen kommt. Hier ist es oft so, dass ein Teil einfach nur aus einer qualvollen Beziehung heraus will und oft auf vieles, auf fast alles verzichtet, um diese Beziehung beenden zu können. Da ist, wie ich mei­ne, der Hinweis auf die Möglichkeit der Beratung wichtig. Aber ich glaube auch, dass es sinnvoll wäre, zu einer verpflichtenden Beratung zu kommen, weil ganz einfach wirklich gewährleistet sein soll, dass nicht irgendein Teil unter die Räder kommt.

Während in diesen zwei Fällen meiner Ansicht nach doch eher die Frauen von diesen Regelungen profitieren, haben Männer in einem anderen Bereich oft ein Problem, und zwar in der Weise, dass sie nach einer gescheiterten Beziehung ihre Kinder nicht mehr sehen können beziehungsweise kaum eine vernünftige Beziehung zu ihnen aufbauen können. Ich glaube, dass die Regelung, die wir hinsichtlich der Halbierung der Ge­richtsgebühren getroffen haben, ebenfalls ein guter und wichtiger Schritt ist und dass der Proteststurm der betroffenen Väter zu Recht Erfolg gehabt hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend möchte ich feststellen, dass ich der Ansicht bin, dass immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt der Familienrechtsgesetzgebung stehen muss, und deshalb ist auch eine ständige Anpassung dieses Rechtes notwendig. Jedenfalls finde ich, dass wir hier eine sehr gute und doch auch weitreichende Beschlussfassung vornehmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Köfer mit ge­wünschten 3 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


16.48.29

Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundes­minister! Hohes Haus! Das Familienbild hat sich – das haben wir heute schon öfters gehört – massiv verändert. Neben der klassischen Familienform gibt es die Patchwork-Familien und die allein erziehenden Elternteile, von denen natürlich der überwiegende Teil Frauen sind.

Beeindruckende Zahlen liefern auch den Beweis für die aktuelle Familienlandschaft in unserem Land. Kollegin Binder-Maier hat ja bereits über 680 000 Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren erwähnt. Bemerkenswert sind aber auch 120 000 Lebensgemeinschaf­ten und 150 000 allein erziehende Elternteile mit ihren Kindern, die eben das 18. Le­bensjahr noch nicht erreicht haben. Die 76 000 Patchwork-Familien in Österreich mit minderjährigen Kindern runden diese Statistik ab.

Geschätzte Frau Kollegin Musiol, niemand von den Regierungsparteien lässt sich hier feiern oder „abfeiern“, aber das neue Familienrechts-Änderungsgesetz ist ein absolut notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Er trägt eben diesen neuen familiären Ent­wicklungen Rechnung und berücksichtigt die unterschiedlichsten Formen der heutigen Familienkonstellationen, die es nun einmal gibt.

Stellvertretend für diese neuen Patchwork-Väter und ‑Mütter mit ihren Familien ist es zu einer längst fälligen Aufwertung gekommen. Es ist sehr erfreulich, wenn Väter und Mütter, juristisch gesehen, nicht mehr länger beziehungslos gegenüber dem Kind be­ziehungsweise den Kindern des Partners sind und längerfristig, zumindest juristisch, nicht mehr als Fremde gelten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 191

Im Interesse der Kinder und der nunmehrigen Beschleunigung bei der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen ist zu begrüßen, dass es zu verkürzten Verfahren kommt. Von meinen Sprechtagen her, ebenfalls als Bürgermeister, kenne ich das Problem speziell sehr junger Mütter, wenn sie über Monate hinweg ohne Unterhalt der meist noch sehr jungen Väter, die aber sehr oft auch noch in der Ausbildung stehen, auskommen müs­sen.

Ich gebe der Frau Kollegin darin recht, dass Väter nicht nur zu einer pünktlichen Zah­lungsmaschinerie ohne Rechte degradiert werden dürfen. Es ist daher auch erfreulich, dass für das Besuchsrecht nun nicht mehr so dramatisch wie ursprünglich geplant be­zahlt werden muss. Künftig müssen für einen Antrag auf Besuchsrecht statt der vorge­sehenen 232 € zwar noch immer 116 € gezahlt werden, aber diese Reduktion bedeutet eine deutliche Erleichterung für die jeweiligen Elternteile.

Es wäre wünschenswert, würden speziell diese Gerichtsgebühren im Zusammenhang mit dem Besuchsrecht von Kindern keinesfalls in Stein gemeißelt sein und könnten sie, so es vielleicht die budgetäre Situation irgendwann einmal nach dieser Krise erlaubt, zum Wohle der Kinder, die ja das Anrecht auf beide Elternteile haben, wieder rückgän­gig gemacht werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.51.29

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nister! Hohes Haus! Ich glaube, wir machen heute einen sehr wesentlichen Schritt auf dem Weg, das Familienrecht an die Lebensverhältnisse der Menschen in Österreich anzupassen.

Es ist ja so, dass sich zwar das Zusammenleben von Familien, die Anzahl der Patch­work-Familien und vieles andere rasant geändert haben, aber aus der letzten Jugend­studie können wir auch ablesen, dass eines noch immer unverändert ist: Der größte Wunsch unserer Kinder und Jugendlichen, mit 89 Prozent an erster Stelle stehend, ist, irgendwann im Leben eine glückliche Beziehung und eine glückliche, stabile Familie zu haben.

Das heißt, da sind der Wunsch und die Vision von den tatsächlichen Lebensrealitäten weit entfernt. Das ist das, was das Familienrecht auch so besonders sensibel macht, weil all diese Visionen und Sehnsüchte mit der Lebensrealität, mit dem Alltag oft so schlecht konform gehen und die Verletzungen umso tiefer sind. Deswegen muss es unsere oberste Aufgabe sein, im Familienrecht immer die Schwächsten als Erste zu schützen. Die Schwächsten sind allerdings nicht die Erwachsenen, die sich einmal irren und verletzen können, sondern das sind in erster Linie die Kinder.

Aus diesem Grund gibt es für mich einen kleinen Wermutstropfen in dieser Novelle, und der betrifft die Obsorgerechte des Stiefvaters gegenüber den Stiefkindern. Ich sa­ge absichtlich „Vater“, weil es meistens um den Stiefvater gehen wird. Natürlich ist es wünschenswert, dass ein neuer Partner das Kind des Lebenspartners vom Kindergar­ten abholen oder es zum Arzt bringen kann, wenn es ein aufgeschlagenes Knie gibt. (Beifall des Abg. Hörl.) Dass aber der leibliche Vater, der in aufrechter Lebensgemein­schaft mit der Mutter des Kindes lebt, ex lege nicht die gleichen Obsorgerechte hat, das, muss ich ganz ehrlich sagen, kann ich nicht verstehen. (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ. – Beifall bei ÖVP und SPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 192

Ich glaube, dass dieser Punkt sehr wenig damit zu tun hat, wie die Verhältnisse von zwei Lebenspartnern oder von Lebensgemeinschaften oder Ehen gestaltet sind, inso­fern es um die Beziehung zwischen zwei erwachsenen Menschen geht – ich bin nicht der Ansicht des BZÖ oder der Grünen, dass wir an Lebensgemeinschaft gleich Rechts­ansprüche oder Unterhaltsansprüche knüpfen sollen –, sondern es geht hier ganz allein um das Recht des Kindes auf den eigenen Vater – zumeist ist es der Vater –, auf die Obsorge durch den eigenen Vater. (Abg. Steibl: ... die gemeinsame Obsorge ...!)

Ich freue mich darüber, dass diese Diskussion dazu geführt hat, dass wir auf die Rech­te jedes Kindes im Besonderen auch auf den Vater im Sommer und im Herbst einen Schwerpunkt legen werden. Dieser Punkt wird hoffentlich im Rahmen eines größeren Paketes korrigiert werden. Ich danke auch der Frau Bundesminister, der Sektion und allen Beteiligten dafür, dass eine offene Debatte darüber geführt wird, ob wir vielleicht hinsichtlich der rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeit von Besuchsrechten auch ge­genüber Frauen weiterkommen.

In diesem Sinne werde ich dieses Paket, so wie es im Ausschuss vorgelegen ist, mit beschließen und freue mich auf die weiteren Diskussionen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Kitzmüller mit gewünschten 3 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


16.54.56

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehr­te Frau Minister! Werte Kollegen! Hohes Haus! Wir haben schon beim Budgetbegleit­gesetz einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Besuchsrechtsgebühren hätte verhindern sollen. Aber in schwierigen Zeiten geht es eben, wie wir wissen, nun einmal nur Schrittchen für Schrittchen voran. Das Obsorgeverfahren ist jetzt mit Gebühren von 220 € belastet, dies wird auf 116 € reduziert, und damit ist schon einmal ein richtiger Schritt in die Richtung, die wir angeregt haben, auf dem Weg. Wir hoffen, dass diese Ungerechtigkeit beim nächsten Mal vielleicht doch noch einmal reduziert wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu erwähnen ist auch die neue Zusammenstellung, die Familienzusammenstellung, die auf jeden Fall auch eine Chance sein kann. Dass jetzt der Stiefvater mehr Rechte be­kommen und mehr Rechte haben soll – das haben auch meine Vorredner schon ange­sprochen –, ist in diesem Falle nicht einzusehen, denn der leibliche Vater muss ja doch in Verbindung mit dem Kind bleiben und soll daher zumindest die gleichen, wenn nicht sogar einmal die besseren Rechte haben.

Meine Damen und Herren, durch die Ausweitung der Rechte des Stiefvaters sieht man ja, dass hier Gefahr in Verzug oder Not am Manne ist, wie es so schön heißt. Deswe­gen bringe ich einen Entschließungsantrag ein, der wie folgt lautet:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellst möglich dem Nationalrat eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, welche die Obsorge beider Elternteile als gesetzlichen Regel­fall vorsieht. Ein Abgehen von der gemeinsamen Obsorge soll im Einzelfall nur bei einer objektiven Gefährdung des Kindeswohls vorgesehen sein. Dabei sind positive in­ternationale Erfahrungen und die Regelungen der Bundesrepublik Deutschland bezie­hungsweise die vorgeschlagenen Regelungen der Revision des Zivilgesetzbuches des Schweizer Bundesrates zu berücksichtigen.“

*****


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 193

Meine Damen und Herren, in unseren Augen besteht nun einmal eine Familie aus Va­ter, Mutter und Kind. Das ist das Fundament, auf dem unser Staat und unsere Gesell­schaft aufbauen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kitzmüller, Hofer und weiterer Abgeordneter be­treffend Trennungsopfer – gemeinsame Obsorge beider Elternteile,

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 6, Bericht des Justiz­ausschusses über den Antrag 673/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Ausgleichsord­nung, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, die Exekutionsordnung, das Gebühren­gesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Notariatsaktsgesetz, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, das Strafge­setzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Tilgungsgesetz 1972, das Unterhaltsvor­schussgesetz 1985, das Urheberrechtsgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 – FamRÄG 2009) (275 d.B.) in der 29. Sitzung des Nationalrates am 8. Juli 2009

Seit dem 1.7.1998 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das neue Kindschaftsrecht. Und dieses geht von einem grundsätzlichen Fortbestand der gemeinsamen elterlichen Sorge aus. Damit hat der Deutsche Gesetzgeber die Bedeutung von Vater und Mutter für die gesunde Entwicklung eines Kindes erkannt und betont. Somit ist die gemein­same Obsorge der gesetzliche Regelfall nach einer Scheidung. Über das Sorgerecht entscheidet das Gericht nur noch dann, wenn ein Elternteil für sich das alleinige Sorgerecht beantragt. Jener Elternteil, der die Alleinsorge für die Kinder anstrebt, muss nachweisen, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl abträglich ist.

Seit 1.7.2001 gibt es in Österreich die Möglichkeit, die „Obsorge beider Elternteile" im Falle einer Scheidung freiwillig zu vereinbaren. Diese Regelung wurde im Jahr 2005 einer Evaluierung unterzogen. Die Evaluierungsstudie des BMJ brachte unerwartete Ergebnisse (zumindest für die Studienersteller). Die neue Möglichkeit der gemeinsa­men Obsorge wurde im Untersuchungszeitraum in über 53% der Fälle in Anspruch ge­nommen. Positive Auswirkungen sind vor allem die schnellere Beruhigung des Konflikt­niveaus, weniger Konflikte um die Ausübung des Besuchsrechts, hohe Zufriedenheit mit der Obsorge beider Elternteile, häufigere Kontakte der Kinder mit dem getrennt le­benden Elternteil, eine zehn mal niedrigere Kontaktabbruchsrate als bei alleiniger Ob­sorge, der getrennt lebende Elternteil übernimmt quantitativ und qualitativ mehr elter­liche Aufgaben und Verantwortung, mehr Austausch zwischen den getrennt lebenden Eltern, positive Auswirkungen auf die Zahlung des Kindesunterhalts (pünktlicher, Höhe wird eher als angemessen erlebt)...

Am 28.1.2009 hat der Schweizer Bundesrat eine Novelle zum Zivilgesetzbuch in Be­gutachtung geschickt, welche vorsieht, im Bereich der Elternschaft die gemeinsame Obsorge (nach deutschem Vorbild) zur Regel zu machen.

Zitat der „Medieninformation des Bundesrates zu diesem Entwurf:

„Die gemeinsame elterliche Sorge soll zur Regel werden; Bundesrat schickt Revision des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 194

Bern, 28.1.2009 – Die gemeinsame elterliche Sorge soll zukünftig im Interesse des Kindeswohls für geschiedene sowie für nicht miteinander verheiratete Eltern zur Regel werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Revision des Zivilgesetz­buches (ZGB) bis zum 30. April 2009 in die Vernehmlassung geschickt.

Die vorgeschlagene ZGB-Revision sieht für geschiedene Eltern vor, dass ihnen das Sorgerecht auch nach der Scheidung von Gesetzes wegen gemeinsam zusteht. Um eine möglichst reibungslose Ausübung des Sorgerechts sicherzustellen, werden die El­tern verpflichtet, dem Gericht ihre Anträge bezüglich Betreuung und Unterhalt des Kin­des zu unterbreiten. Das Gericht kann aber auch – von Amtes wegen oder auf Antrag der Eltern – die elterliche Sorge einem Elternteil allein übertragen. Seine Entscheidung muss in jedem Fall vom Wohl des Kindes getragen sein.

Für nicht miteinander verheiratete Eltern sieht die ZGB-Revision je nach Kindesverhält­nis eine unterschiedliche Lösung vor. Im Falle einer Anerkennung des Kindes durch den Vater steht das Sorgerecht von Gesetzes wegen beiden Elternteilen zu. Die Eltern sind nicht verpflichtet, eine Vereinbarung über die Betreuung und den Unterhalt des Kindes abzuschließen. Bei Uneinigkeit können sie sich an die Kindesschutzbehörde wenden. Das Gericht kann auf Antrag eines oder beider Elternteile die elterliche Sorge aber auch dem Vater oder der Mutter allein anvertrauen. Wenn der Vater das Kind nicht anerkennt, steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu. Beruht das Kindesver­hältnis auf einem Vaterschaftsurteil, verbleibt die elterliche Sorge allein bei der Mutter. Allerdings kann der Vater beim Gericht beantragen, dass ihm das Sorgerecht gemein­sam mit der Mutter zugesprochen wird, sofern dies mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist.

Heutige Rechtslage

Nach geltendem Recht wird die elterliche Sorge im Fall einer Scheidung entweder der Mutter oder dem Vater übertragen. Das Gericht kann die elterliche Sorge aber auch bei beiden belassen, sofern dies mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist, ein gemeinsamer Antrag vorliegt und die Eltern dem Gericht eine Vereinbarung über die Betreuung des Kindes und die Verteilung der Unterhaltskosten vorlegen. Sind die Eltern nicht mitein­ander verheiratet, steht die elterliche Sorge der Mutter zu. Sie können aber wie ge­schiedene Eltern unter den gleichen Bedingungen das gemeinsame Sorgerecht erlan­gen.

von verschiedenen Seiten kritisiert

Diese Rechtslage wird seit mehreren Jahren von Seiten der Politik, der Wissenschaft und der Vätervereinigungen kritisiert. Sie berücksichtige zu wenig das Wohl des Kin­des, das für seine gedeihliche Entwicklung auf beide Elternteile angewiesen ist. Zudem würden Väter und Mütter nicht gleich behandelt. Mit der Scheidung verliere ein Eltern­teil, meistens der Vater, seine Rolle als Erzieher und Vertreter des Kindes. Häufig sei er nur noch ein mit einem Besuchsrecht ausgestatteter Zahlvater. Das gemeinsame Sorgerecht könne in seiner heutigen Form nur beschränkt Abhilfe schaffen. Da es von einem gemeinsamen Antrag der Eltern abhänge, missbrauche ein Ehegatte nicht sel­ten seine Zustimmung, um anderweitige Vorteile zu erlangen.

Gemeinsame Elternschaft trotz Scheidung

Mit der Zuweisung der elterlichen Sorge an einen Elternteil zerbricht nicht nur die Ehe, sondern auch die Elternschaft. Demgegenüber setzt das gemeinsame Sorgerecht die gemeinsame Elternschaft trotz Scheidung fort und verwirklicht die Gleichstellung von Vätern und Müttern. Auf diese Weise wird die Bedeutung beider Elternteile anerkannt, die sich die gleiche Verantwortung für die Erziehung des Kindes teilen. Wie während der Ehe fällen sie weiterhin die das Kind betreffenden Entscheide, womit eine enge


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und auf Ausgleich bedachte Beziehung zwischen dem Kind und seinen Eltern be­stehen bleibt und ein Bruch zwischen dem Kind und dem Elternteil ohne Sorgerecht verhindert wird.

Verletzung des Besuchsrechts soll strafbar werden

Nach geltendem Recht haben der Elternteil ohne Sorgerecht sowie das Kind einen An­spruch auf angemessenen persönlichen Verkehr. In der Praxis verhindert oder er­schwert die obhutsberechtigte Person allerdings häufig die Ausübung des Besuchs­rechts. Sie riskiert praktisch keine Sanktionen, während der Elternteil, der das Kind dem obhutsberechtigten Elternteil nicht zurückbringt, strafrechtlich belangt werden kann. Mit einer Ergänzung der Strafnorm, die das Entziehen von Unmündigen unter Strafe stellt, soll diese Ungleichhandlung beseitigt werden: In Zukunft soll auch bestraft werden können, wer einen Elternteil daran hindert, sein Besuchsrecht auszuüben.“

Folgend sollen Zitate aus dem „Bericht zum Vorentwurf einer Teilrevision des Schwei­zerischen Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge) und des Schweizerischen Strafgesetz­buches (Art. 220)“ (Erläuternde Bemerkungen zum Begutachtungsverfahren, Anm.) wiedergegeben werden:

„Zeitlich/geschichtlicher Hintergrund:

Seit 2000: Gemeinsames Sorgerecht auf gemeinsamen Antrag

Die Frage des gemeinsamen Sorgerechts nach einer Scheidung stellte sich erneut bei der Revision des Scheidungs- und Kindesrechts2, die am 1. Januar 2000 in Kraft ge­treten ist. Im Vernehmlassungsverfahren (Begutachtung, Anm.) wurde der Vorschlag für die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts mehrheitlich befürwortet. Trotzdem wollte der Gesetzgeber das gemeinsame Sorgerecht nicht zum Regelfall erklären, weil er der Meinung war, dieses entspreche nicht der schweizerischen Realität. Nur unter bestimmten Voraussetzungen sollten die Eltern die Möglichkeit erhalten, die elterliche Sorge weiterhin gemeinsam auszuüben. Die gleiche Möglichkeit räumte der Gesetz­geber auch jenen Eltern ein, die nicht miteinander verheiratet sind. Tatsächlich wäre es widersprüchlich gewesen, dieses Recht unverheirateten Eltern zu verweigern, das gleiche Recht aber geschiedenen Eltern einzuräumen. Nach Auffassung des Gesetz­gebers durfte der Entscheid der Eltern, nicht zu heiraten, keine negativen Auswirkun­gen auf das Kind haben.

Seit 2004: Zahlreiche Begehren, das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall vorzusehen

Die Frage der Einführung des gemeinsamen Sorgerechts als Regelfall hat seit 2004 an Aktualität gewonnen, wie verschiedene parlamentarische Vorstöße, diverse Studien und die Bemühungen verschiedener Organisationen betroffener Väter zeigen. Gestützt darauf wurde der vorliegende Vorentwurf für eine Revision des Zivilgesetzbuches (VE-ZGB) ausgearbeitet.

Geltendes Recht

Übertragung der elterlichen Sorge an einen Elternteil bei Scheidung

Weitergeltung des gemeinsamen Sorgerechts aufgrund eines gemeinsamen Antrags der Eltern

Das neue Scheidungsrecht hat die frühere Sorgerechtsregelung nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Der Gesetzgeber hat vielmehr am Prinzip festgehalten, dass die elter­liche Sorge bei einer Scheidung nur einem Elternteil übertragen wird (Art. 133 Abs. 1 Zivilgesetzbuch [ZGB]. Auf gemeinsamen Antrag der Eltern kann das Gericht das Sor­gerecht aber auch beiden belassen, sofern dies mit dem Kindeswohl vereinbar ist und die Eltern dem Gericht eine genehmigungsfähige Vereinbarung über ihre Anteile an der


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Betreuung des Kindes und die Verteilung der Unterhaltskosten vorlegen (Art. 133 Abs. 3 ZGB).

Übertragung der elterlichen Sorge an die Mutter bei nicht miteinander verheirateten Eltern

Gemeinsames Sorgerecht aufgrund eines gemeinsamen Antrags der Eltern

Sind die Mutter und der Vater nicht miteinander verheiratet, steht die elterliche Sorge nach dem Gesetz allein der Mutter zu (Art. 298 Abs. 1 ZGB). Die Vormundschaftsbe­hörde kann das Sorgerecht aber auch in diesem Fall auf gemeinsames Begehren hin beiden Eltern übertragen (Art. 298a Abs. 1 ZGB). Um eine Diskriminierung zu vermei­den, wollte der Gesetzgeber das gemeinsame Sorgerecht dabei nicht von der Voraus­setzung abhängig machen, dass die Eltern den gemeinsamen Haushalt führen.

Kritik am geltenden Recht

Zu wenig berücksichtigtes Kindeswohl

Ungleichbehandlung von Vater und Mutter

Kommt es zu einer Scheidung, muss das Kind geschützt werden. Fachleute betonen, dass es für die harmonische Entwicklung eines Kindes wichtig ist, soweit möglich mit beiden Elternteilen eine enge Beziehung zu unterhalten. Die beste Lösung, um dieses Ziel zu erreichen, ist, dass die Eltern als Paar für das Kind verantwortlich bleiben, auch wenn die Ehe in die Brüche gegangen ist. Das setzt voraus, dass die Eltern zusammen die elterliche Sorge ausüben. Im Gegensatz dazu droht beim geltenden Recht, das auf dem Grundsatz des alleinigen Sorgerechts eines Elternteils steht, die Spaltung. Die Studie des Nationalfonds - Kinder und Scheidung: Der Einfluss der Rechtspraxis auf familiale Übergänge (im Folgenden: NFP 52) – zeigt das folgende Bild: Bei den 2.112 befragten geschiedenen Paaren wurde in 61,5 % der Fälle das Sorgerecht allein der Mutter und nur in 3 % der Fälle allein dem Vater zugewiesen, während in 35,5 % der Fälle das gemeinsame Sorgerecht beibehalten wurde. Diese Zahlen entsprechen jenen des Bundesamtes für Statistik.

Zuweisung der elterlichen Sorge von 2000 bis 2006

Jahr

Mutter

Vater

Beide

2000

6.373

523

1.189

2001

8.569

682

2.861

2002

8.463

826

3.379

2003

8.744

734

3.319

2004

8.926

738

3.998

2005

10.898

935

4.487

2006

10.450

966

4.678

2007

8.846

745

4.981


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Der Elternteil, dem die elterliche Sorge entzogen wird (meist handelt es sich dabei um den Vater), verliert seine Rolle als Vertreter und Erzieher des Kindes. Er sieht sich bloß noch als Zahlvater mit Besuchsrecht5. Dies schadet dem betroffenen Elternteil, dem die Verantwortung für das Kind entzogen wird und der sich damit dem Kind entfremdet. Noch schädlicher ist diese Lösung aber für das Kind, dessen Entwicklung dadurch schwer und dauerhaft gefährdet werden kann6. Weil die elterliche Sorge meist der Mutter zugesprochen wird, hat sie ferner die Möglichkeit, ihre Zustimmung zum ge­meinsamen Sorgerecht von Zugeständnissen in anderen Punkten abhängig zu ma­chen. Beispielsweise kann sie versuchen, auf diese Weise höhere Unterhaltsleistungen durchzusetzen. Sie kann ihre Zustimmung aber auch ohne Angabe von Gründen ver­weigern. Fehlt es an einem gemeinsamen Antrag, scheidet das gemeinsame Sorge­recht aus. Aus der Sicht des Kindes ist diese Situation unbefriedigend. Die geltende Regelung zum gemeinsamen Sorgerecht entspricht deshalb nicht dem Wohl des Kindes7.

Die Tatsache, dass die elterliche Sorge von Gesetzes wegen einem Elternteil allein übertragen wird (Art. 133 Abs. 1 ZGB), stieß denn auch bereits vor Inkrafttreten des neuen Scheidungsrechts im Jahr 2000 auf Kritik8. Die kritischen Stimmen verstummten auch später nicht. Im Gegenteil verlangen grösser werdende Kreise aus Politik und Lehre sowie Vätervereinigungen eine Revision des Gesetzes mit dem Ziel, das ge­meinsame Sorgerecht als Regelfall vorzusehen.

Eine von der gesellschaftlichen Entwicklung überholte Regelung

Immer mehr Eltern entscheiden sich heute für das gemeinsame Sorgerecht. Im Jahr 2000 galt bezogen auf die ganze Schweiz das gemeinsame Sorgerecht für 1189 Scheidungskinder (15 %). Im Jahr 2007 stieg diese Zahl auf 4981 (34 %). Dabei ist das gemeinsame Sorgerecht in den Kantonen der lateinischen Schweiz häufiger an­zutreffen als in der Deutschschweiz (42 % gegen 30 % im Jahr 2007)9. Im Hinblick auf die im Ausland gemachten Erfahrungen darf man davon ausgehen, dass diese Zahlen ohne das faktische Vetorecht der Mutter noch höher lägen.

Die Studie NFP 52 zeigt, dass die große Mehrheit der Väter, die das Sorgerecht im Zusammenhang mit einer Scheidung verloren haben, sich dieses zurückwünschen10.

Überholte Regelung im Vergleich mit dem Ausland

Die Schweiz hinkt der Rechtsentwicklung in Europa hinterher. Die Mehrheit der euro­päischen Länder kennt heute die gemeinsame Sorge nach einer Scheidung als Regel­fall (vgl. Ziff. 1.4.1). Die Schweiz hat sich immer um ein modernes Kindesrecht bemüht; eine Anpassung an die Gesetzgebung im Ausland ist deshalb wünschenswert.

Umfrage zum Scheidungsrecht bei Richter/innen und Anwält/innen sowie Mediato­ren/Mediatorinnen (Mai 2005)

Mit dem Postulat Jutzet (00.3681 – Anwendung des neuen Scheidungsrechts) vom 13. Dezember 2000 wurde der Bundesrat eingeladen, bei den Praktikern Berichte über die Erfahrungen mit dem neuen Scheidungsrecht einzuholen und aufgrund der Ergeb­nisse gegebenenfalls frühzeitig eine Gesetzesrevision in die Wege zu leiten. In der Fol­ge wurde ein Fragebogen an 160 Gerichte Erster und Zweiter Instanz, an 1.510 auf das Scheidungsrecht spezialisierte Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes und an den Verband der Mediatorinnen und Mediatoren verschickt. Insgesamt 950 Per­sonen haben geantwortet.

Die Umfrage lässt nicht auf besondere Probleme im Zusammenhang mit dem gemein­samen Sorgerecht schließen. Die befragten Personen regten aber gewisse Verbesse­rungen für die Väter ohne Sorgerecht an; durch Ergänzung von Artikel 275a ZGB sollte ihnen ein eigentliches Mitbestimmungsrecht bei wichtigen Entscheidungen gewährt


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werden, insbesondere bei einem Wohnortswechsel ins Ausland. Ferner sollten gewisse Behörden (so beispielsweise die Schule) verpflichtet werden, systematisch beide Elternteile zu informieren. Empfohlen wurde auch ein konsequenter Gebrauch von Arti­kel 292 StGB und Bußen bei Missachtung des Besuchsrechts durch jenen Elternteil, bei dem das Kind lebt. Der Vollzug sollte ganz generell verbessert werden, nötigenfalls mittels Androhung pekuniärer Nachteile. Angeregt wurde ferner, das Besuchsrecht als Verpflichtung auszugestalten. Verlangt wurde auch eine großzügigere Ausgestaltung des Besuchsrechts. Ebenfalls ein Thema waren die Beratung und Mediation, allenfalls auch gegen den Willen der Beteiligten.

Rechtsvergleichung und Verhältnis zum internationalen Recht

Rechtsvergleichung

Die allgemeine Entwicklung in Europa geht in Richtung einer Verbesserung der recht­lichen Situation des Vaters, und zwar auch dann, wenn dieser nicht mit der Mutter ver­heiratet ist. Im Allgemeinen bevorzugen die europäischen Gesetzgeber die gemein­same Ausübung der elterlichen Sorge sowohl für die geschiedenen als auch für die nicht miteinander verheirateten Eltern. Die Modalitäten der gemeinsamen Ausübung des Sorgerechts sind jedoch je nach Land sehr unterschiedlich ausgestaltet.

Deutschland

Die Eltern üben nach der Scheidung die elterliche Sorge weiterhin gemeinsam aus. Auch das Obhutsrecht steht den Eltern gemeinsam zu. Das Gericht kann die Beendi­gung der gemeinsamen elterlichen Sorge in zwei Fällen verfügen: auf gemeinsamen Antrag der Eltern hin (wobei ein Kind, das älter als 14 Jahre ist, dies durch seinen Widerspruch verhindern kann), oder wenn das Kindesinteresse dies verlangt. Um an­dauernde Konflikte zwischen den Eltern über die Ausübung der elterlichen Sorge zu vermeiden, sieht das Gesetz eine Aufteilung der Kompetenzen vor. Danach müssen Eltern Entscheide von erheblicher Bedeutung für das Kind gemeinsam fällen. Dagegen trifft derjenige Elternteil, der die Obhut über das Kind hat, die Entscheidungen des täg­lichen Lebens allein.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemein­sam zu, nachdem sie vor oder nach der Geburt vor einem Notar oder beim Jugendamt eine entsprechende Erklärung abgegeben haben. Die gemeinsame elterliche Sorge hängt nicht vom Zusammenleben der Eltern ab. Die Behörde, welche die Erklärung entgegennimmt, ist nicht berechtigt, die Opportunität dieser Lösung zu überprüfen. Sie muss die Erklärung entgegennehmen. Sie prüft auch nicht, ob die gemeinsame elter­liche Sorge im Interesse des Kindes liegt. Wenn die Eltern keine gemeinsame Erklä­rung abgegeben haben, obliegt die elterliche Sorge ausschließlich der Mutter. Der Va­ter hat das Recht auf persönlichen Verkehr mit dem Kind.

Belgien

Im Falle einer Scheidung kommt die elterliche Sorge dem Vater und der Mutter ge­meinsam zu, unabhängig davon, ob die Eltern zusammenleben oder nicht. Vorausge­setzt ist indessen, dass kein anderslautendes Gerichtsurteil vorliegt. Die Eltern müssen sich über die Obhut sowie über die wichtigen Entscheide für das Kind verständigen. Fehlt eine Vereinbarung oder widerspricht sie den Interessen des Kindes, kann das Gericht die elterliche Sorge ausschließlich dem Vater oder der Mutter zuteilen. Der Elternteil ohne Sorgerecht hat Anspruch auf persönlichen Verkehr mit dem Kind.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und ist das Kindesverhältnis zu beiden Eltern hergestellt, üben sie gemeinsam die elterliche Sorge aus, und zwar unabhängig davon, ob sie zusammenleben oder nicht. Wie bei der Scheidung kann das Gericht die elterliche Sorge einem Elternteil allein zuweisen.


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Frankreich

Im Prinzip üben Vater und Mutter auch nach der Scheidung die elterliche Sorge weiter­hin gemeinsam aus. Das Gericht kann jedoch die elterliche Sorge nur einem Elternteil zuweisen, wenn das Interesse des Kindes dies verlangt. Der Elternteil, der die elter­liche Sorge verliert, hat ein Besuchsrecht und das Recht, über wichtige Entscheidun­gen, die das Leben des Kindes betreffen, informiert zu werden.

Auch für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, gilt der Grundsatz der gemeinsa­men elterlichen Sorge, und zwar unabhängig davon, ob sie zusammenleben oder nicht. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn die Abstammung des Kindes von einem Elternteil bereits erstellt ist und der andere Elternteil das Kind im ersten Jahr nach der Geburt nicht freiwillig anerkennt, oder wenn die Abstammung zwar gerichtlich festgestellt ist, das über die Abstammung urteilende Gericht dem betreffenden Elternteil aber die elter­liche Sorge nicht zuteilt. In diesen Fällen ist nur der bereits feststehende Elternteil Inha­ber der elterlichen Sorge. Die Mutter und der Vater können allerdings durch gemein­same Erklärung vor dem Tribunal de Grande Instance vereinbaren, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben. Die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge kann außer­dem auch in einem Urteil des Familiengerichts angeordnet werden.

Italien

Im Falle einer Scheidung bleiben beide Eltern Inhaber der elterlichen Sorge. Allerdings steht die Ausübung des Sorgerechts ausschließlich dem obhutsberechtigten Elternteil zu. Entscheidungen, die für das Kind von großer Bedeutung sind, müssen jedoch von beiden Eltern gemeinsam getroffen werden. Der Elternteil, dem keine Obhutsberechti­gung zukommt, hat das Recht und die Pflicht, auf die Erziehung des Kindes zu achten. Er kann das Gericht anrufen, wenn er der Auffassung ist, dass Entscheidungen gegen die Interessen des Kindes getroffen werden.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und ist das Kind von beiden Elternteilen anerkannt worden, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie zusam­menleben. Wenn dies nicht der Fall ist, obliegt die elterliche Sorge demjenigen Eltern­teil, mit dem das Kind lebt, oder, wenn das Kind mit keinem der Eltern zusammenlebt, dem Elternteil, welcher das Kind als erstes anerkannt hat.

England und Wales

Eltern, die sich scheiden lassen, üben die elterliche Sorge weiterhin gemeinsam aus. Sie regeln selbständig die Obhut über das Kind und die Beziehungen desselben mit jedem von ihnen. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, trifft die laufenden Entschei­dungen des täglichen Lebens, während die Eltern über die wichtigeren Fragen weiter­hin gemeinsam befinden. Das Gericht entscheidet über das Sorgerecht im Allgemeinen oder über besondere Fragen bei der Erziehung des Kindes nur dann, wenn die Eltern nicht zu einer Einigung gelangen oder wenn durch die Lösung, die sie getroffen haben, das Wohl des Kindes gefährdet wird.

Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater die gemeinsame el­terliche Sorge unabhängig von einem Zusammenleben mit der Mutter erhalten, sofern die Eltern eine diesbezügliche Einigung treffen; diese muss in Anwesenheit eines Ver­mittlungsrichters oder Gerichtsschreibers unterzeichnet und beglaubigt werden. An­schließend wird die Vereinbarung beim Kanzleivorsteher des High Court in London deponiert und kann auch der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Der Vater kann außerdem beantragen, dass ihm die elterliche Sorge durch gerichtliche Verfügung zugeteilt wird. Das Gericht entspricht dem Begehren, sofern nicht mit guten Gründen befürchtet werden muss, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kind schaden könnte.


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Dänemark

Bei einer Scheidung können die Eltern vereinbaren, die elterliche Sorge weiterhin ge­meinsam auszuüben. Eine solche Vereinbarung kann mit Hilfe des von der zuständi­gen Behörde vorbereiteten Formulars erstellt werden; eine Registrierung bei der Be­hörde ist dagegen für die Verbindlichkeit nicht notwendig. Wenn sich die tatsächlichen Umstände in der Folge erheblich ändern, hat die Behörde jedoch die Befugnis, die Ver­einbarung anzupassen.

Ein neues Gesetz, welches am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten ist, unterstreicht die Bedeutung der Kooperation zwischen den Eltern im Interesse und zum Wohle des Kin­des. Die gemeinsame elterliche Sorge setzt voraus, dass sich die Eltern über alle wich­tigen Fragen, welche das Kind betreffen, einschließlich der Wahl des Wohnortes, einig sind. Wenn sie sich über eine andere Frage nicht verständigen können, veranlasst die zuständige Behörde ein Gespräch mit den Eltern und trifft in letzter Instanz selbst eine Entscheidung.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, steht der Mutter in den folgenden Fällen die elterliche Sorge allein zu: wenn dies so zwischen den Eltern vereinbart wurde; wenn die zuständige Behörde oder das Gericht dies beschlossen hat; wenn der Vater das Kind nicht anerkannt hat; wenn der Vater seit zehn Monaten nicht mit dem Kind und der Mutter zusammenwohnt. In allen anderen Fällen kommt die elterliche Sorge grundsätzlich beiden Eltern gemeinsam zu.

Der Umzug eines Elternteils mit oder ohne elterlicher Sorge ins Ausland oder innerhalb des Landes muss dem anderen Elternteil sechs Wochen im Voraus zur Kenntnis ge­bracht werden, damit die Frage der elterlichen Sorge erneut überprüft und eine Ent­scheidung getroffen werden kann, was die beste Lösung für das Kind ist.

Auch wenn das Kind nur mit einem Elternteil zusammenwohnt, hat es stets Anspruch auf persönlichen Verkehr mit dem anderen Elternteil. Der Elternteil, der nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist, hat ausserdem Anspruch auf Information und auf Teilnahme am gesellschaftlichen Leben des Kindes.“

Es wäre wünschenswert, wenn auch die Österreichische Bundesregierung diesen The­menkreis ähnlich objektiviert und ohne ideologische Scheuklapppen betrachten könnte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellst möglich dem Nationalrat eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, welche die Obsorge beider Elternteile als gesetzlichen Regel­fall vorsieht. Ein Abgehen von der gemeinsamen Obsorge soll im Einzelfall nur bei einer objektiven Gefährdung des Kindeswohls vorgesehen sein. Dabei sind positive in­ternationale Erfahrungen und die Regelungen der Bundesrepublik Deutschland bezie­hungsweise die vorgeschlagenen Regelungen der Revision des Zivilgesetzbuches des Schweizer Bundesrates zu berücksichtigen.“

*****

16.57.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 201

Wünschen die Berichterstatterinnen beziehungsweise Berichterstatter noch ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Familien­rechts-Änderungsgesetz 2009 in 275 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kol­legen vor.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde zunächst über den erwähnten Zusatzantrag, sodann über die von dem Ver­langen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen daher zunächst zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordne­ten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf die Einfügung einer Z 2a in Art. 1 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über Art. 5 und Art. 15 Z 1 und 2, Z 4 bis 14, Z 17, Z 19 und 20 sowie Z 22 bis 24 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die diesen Teilen ihre Zustim­mung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenom­men. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen notwendigen nächsten großen Reformschritt im Familienrecht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterhaltssicherung von Kindern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Patchworkfamilien.

Wer für diesen Antrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 202

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Trennungsopfer – gemeinsame Obsorge beider Elternteile.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert wer­den, in 276 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kolle­gen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf eine Änderung des Titels des Gesetzentwurfes bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Ti­tel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

17.01.568. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (208 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Aktiengesetz 1965, das SE-Gesetz, das Unternehmens­gesetzbuch, das Umwandlungsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Kapitalbe­richtigungsgesetz, das Gesellschafter-Ausschlussgesetz, das Übernahmegesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Grundbuchsgesetz geändert werden (Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 – AktRÄG 2009) (277 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer mit einer gewünschten Rede­zeit von 4 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


17.02.18

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da es sich um eine Einver­nehmensmaterie handelt und es auch um die Umsetzung einer Richtlinie der EU, der Aktionärsrechterichtlinie, geht, darf ich mich kurz fassen. (Präsident Neugebauer über­nimmt den Vorsitz.)

Wir setzen damit die genannte Aktionärsrechterichtlinie um. Da geht es vor allem dar­um, dass man Aktionärsrechte stärkt, dass man auch versucht, durch verschiedene Maßnahmen die Präsenz bei Hauptversammlungen zu erhöhen, Anreize dafür zu schaffen und es den Aktionären zu erleichtern, an der Hauptversammlung teilzuneh­men. Es geht auch darum, Minderheitsrechte in Aktionärsversammlungen zu stärken,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 203

es geht um die Möglichkeit elektronischer Formen der Teilnahme oder um die Ermög­lichung der Teilnahme an einer Aktionärsversammlung in brieflicher Form.

Darüber hinaus wurde im Justizausschuss auch ein Entschließungsantrag eingebracht, der, glaube ich, gerade in dieser Zeit durchaus wesentlich ist und in dem wir die Frau Bundesministerin für Justiz ersuchen, bis Mitte 2010 einen Bericht zu erstellen und vor­zulegen, der sich darauf bezieht, inwieweit die börsennotierten Gesellschaften die Vor­gabe der Regel 31 des österreichischen Corporate-Governance-Kodex einhalten. Bei dieser Regel 31 geht es darum, dass im Corporate-Governance-Kodex festgelegt und von börsennotierten Gesellschaften verlangt wird, dass sie die Bezüge der Vorstände getrennt im Geschäftsbericht bekannt geben und veröffentlichen.

Auf diesen Bericht sind wir gespannt. Ich glaube, die Diskussion über Bezüge von Vor­ständen ist gerade bei börsennotierten Gesellschaften durchaus eine legitime, ohne sie in eine Neiddebatte umzuwandeln. Ich glaube, es ist auf der anderen Seite auch wich­tig, weiterhin kompetente Führungskräfte und Vorstände für wichtige und börsenno­tierte Unternehmen zu finden. Daher soll das meiner Ansicht nach ohne Aufregung auf sachlicher Ebene diskutiert werden, und dafür erhoffen wir uns durch den gewünschten Bericht der Bundesministerin für Justiz entsprechende Inputs.

Abschließend möchte ich festhalten, dass Aktiengesellschaften entgegen dem derzeiti­gen, natürlich durch die Wirtschafts- und Finanzkrise bestimmten Trend und vielleicht einer entsprechenden Sichtweise eine ganz wichtige Aufgabe im Wirtschaftsleben un­seres Landes erfüllen. Es sollte eigentlich ein gemeinsames Ziel sein, die Möglichkeit der Beteiligung durch entsprechendes Kapital der Bevölkerung noch auszubauen, die Anreize zu verstärken und die Sicherheit auch für die Aktionäre zu erhöhen.

Gerade dort, wo es eben nicht um Finanzvehikel geht, nicht um Instrumente, die welt­weit konstruiert wurden und die vielleicht diese Finanzkrise ausgelöst haben, geht es dabei um die Beteiligung an bestehenden, lebenden Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und letztlich auch zum Wohlstand unseres Landes beitragen. Ich glaube, dar­an sollten wir gemeinsam arbeiten, das nicht zu verteufeln, sondern weiterhin die Vor­aussetzungen zu verbessern, damit möglichst viele Menschen die Sicherheit haben können und auch den Anreiz haben, sich daran zu beteiligen und unseren Unterneh­men Kapital zur Verfügung zu stellen. Das wird eine weitere Arbeit sein, die damit noch nicht erledigt ist und auf die ich mich schon im Besonderen freue. – Danke sehr. (Bei­fall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


17.05.53

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Meine Damen und Herren! Frau Präsi­dent! Frau Bundesminister! Ich kann mich dem anschließen, es ist natürlich eine Ein­vernehmensmaterie. Es ist allerdings so, dass nicht nur die Aktionärsrichtlinie umge­setzt wurde, sondern einiges mehr. Das hat natürlich mit Transparenz, mit Teilhabe, mit Interesse für den Kapitalmarkt zu tun.

Was hier erreicht werden soll, ist, dass ganz einfach durch eine vermehrte Einbezie­hung ein Interesse der Aktionäre für die Aktiengesellschaft erweckt werden soll und eigentlich auch eine Art Controlling erfolgt, weil wir doch alle wissen, dass – ich erwäh­ne hier nur Meinl – vieles in den Gesellschaften den Gesellschaftern und den Aktionä­ren nicht bekannt ist, weshalb auch das Interesse nicht so groß ist. Wesentlich für einen guten Kapitalmarkt ist ja, dass durch Information das Interesse gesteigert wird


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 204

und eigentlich auch, wie man hier sagen muss, eine entsprechende Wiederbelebung im Bereich der Aktien stattfindet.

Dabei gibt es jetzt auch neue Formen dafür, die Hauptversammlung, die Aktionärsver­sammlung stattfinden zu lassen, nicht nur an einem Ort, wie das bisher üblich ist, son­dern man kann es nunmehr auch über Satellit oder über Fernleitungen machen. Das ist eine Neuigkeit. Das heißt, dass nunmehr auch Aktionäre teilnehmen können, die etwa im Ausland sind, die etwa sogar jenseits des Atlantiks situiert sind. Sie sind jetzt über diese Satellitenverbindung direkt verbunden und können via Fernteilnahme auch ihre Fragen stellen. Gerade lebendige Aktionärsversammlungen, in denen das Fragerecht ausgeübt und alles durchleuchtet wird, was zur Diskussion steht, bewirken immer wie­der auch eine besondere Kursentwicklung. Das ist meiner Ansicht nach sehr wichtig.

Was die Frage der Bezüge des Vorstandes und deren Ausweis anlangt, ist es, glaube ich, wichtig, dass man nicht eine falsch verstandene Geheimhaltung betreibt, sondern sich klar dazu bekennt, dass eben der Vorstand einen Betrag von X bekommt, der aus­zuweisen ist, und zwar auch detailmäßig. Ich glaube, es ist auch wichtig, sich bei der Gelegenheit anzuschauen, inwieweit Bezugssysteme von Vorständen unter Umstän­den auch dazu dienen können, die Nachhaltigkeit der Unternehmen zu gefährden, indem so mancher Schritt für den kurzfristigen Erfolg gesetzt wird.

Zur Causa Meinl würde ich meinen, wenn wir alle jetzt sehen, dass wir nahezu tagtäg­lich mit Informationen in den diversen Medien „zugespamt“ werden, die teilweise tatsa­chenwidrig sind, weil in den Urteilen etwas anderes drinsteht, dann müssen wir anhand dieser unerfreulichen Entwicklung hier auch den einen oder anderen rechtlichen Schritt setzen. Ich freue mich diesbezüglich auch schon auf den Redebeitrag des Kollegen Ikrath. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.08


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


17.09.01

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Die vorliegende Regierungsvorlage ist eine Umsetzung einer EU-Richtlinie, also nicht allzu spannend. Es geht im Wesentlichen – ich glaube, die Vorredner haben das schon ausgeführt – um die Stärkung der Kleinaktionäre und die Zurückdrängung des Einflus­ses der Investorengruppen, die in der Vergangenheit viel Unheil angerichtet haben.

Auch wird in diesem Vorschlag, in diesem Gesetz die Informationspolitik verbessert, und zwar sollen schon 21 Tage vor der Hauptversammlung alle Informationen zur Ver­fügung stehen. Auch die Möglichkeit einer Videokonferenz wird hier eingerichtet. Spe­ziell wichtig ist dies in folgender Hinsicht: Wie wir ja von Meinl European Land wissen, haben sie dort ihre Hauptversammlung nach Jersey verlegt, um es den österreichi­schen Kleinaktionären möglichst zu vermiesen, dort hinzukommen. In Zukunft wird es dann so sein, dass man via Video- beziehungsweise Konferenzschaltung hier auch teilnehmen und auch online abstimmen kann, was sicher eine große Verbesserung bringt – und das ist gut so.

Ich möchte hier aber auch noch auf andere Punkte eingehen, die mir sehr wichtig sind. Was wir ganz besonders dringend brauchen, ist, den Blick etwas auszuweiten – auf den gesamten Finanzmarkt.

Wenn ich mir anschaue, dass der Casino-Kapitalismus weitergeht, als hätte es nie eine Krise gegeben, dass immer noch für 1 € in der Realwirtschaft 35 € in der virtuellen Wirtschaft zirkulieren, weil da Finanzderivate und Sonstiges produziert werden und die europäischen Banken noch immer Finanzderivate in Milliardenhöhe auflegen, jeden Monat neue, dann frage ich mich wirklich: Haben wir aus der Krise nichts gelernt?


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 205

Genau in diesem Bereich bräuchten wir auch die Europäische Union, die zumindest den europäischen Banken diesen Casino-Kapitalismus verbietet und ihnen sagt, dass diese Derivate, die hier im Umlauf sind, die meist auch nicht wirklich bedeckt sind, dementsprechend eingeschränkt gehören.

Deshalb ist die EU aufgefordert, nicht nur dieses Gesetz vorzuschlagen, das ja auch sehr gut und begründet ist, sondern hier zusätzlich einen Riegel vorzuschieben; denn wenn wir so weitermachen, kommt die nächste Krise garantiert in 10 oder 15 Jahren. Deshalb sollte die EU diese ihre Hausaufgaben machen. Dafür brauchen wir sie und daher ist es auch gut so. (Beifall beim BZÖ.)

17.11


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


17.11.57

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz ist bemerkenswert – vor allem hinsichtlich seiner Entstehungsgeschich­te. Sie müssen sich vorstellen: Es hat einen Ministerialentwurf gegeben, dann eine Begutachtung und dann eine Regierungsvorlage. Diese Vorgangsweise stellt im Parla­ment ja mittlerweile die Ausnahme dar, die meisten Gesetze werden hier ja im Schnell­verfahren durchgejagt.

Auch im Justizbereich, wo ja an sich die legistische Qualität sehr hoch ist, ist das mitt­lerweile die Ausnahme. Beim Gewaltschutzpaket hat man umfassende Abänderungs­anträge draufgesetzt. Beim Familienrechtspaket – das wurde schon diskutiert – hat die Begutachtung gefehlt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.) Und beim Korrup­tionsstrafrecht werden wir über die Entstehung des betreffenden Gesetzes heute noch beim nächsten Tagesordnungspunkt diskutieren. Insofern ist es bemerkenswert, wie dieses Gesetz entstanden ist. – Große Anerkennung dafür.

Zweiter Punkt, inhaltlich sehr interessant: Ich glaube, dieses Gesetz geht in die richtige Richtung, weil es die Aktionärsrechte stärkt, vor allem die Rechte der Kleinaktionäre. Das Fragerecht wurde ausgebaut, Informationsrechte wurden ausgebaut, es gibt also eine Vielzahl an Erleichterungen für die Kleinaktionäre.

Einen Punkt in diesem Zusammenhang würde ich gerne diskutieren, der wahrschein­lich, Frau Bundesministerin, nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt, weil das eine Än­derung im Arbeitsverfassungsgesetz wäre: das wäre die Frage der Stärkung der Be­triebsräte im Aufsichtsrat bei der Mitwirkung bei der arbeitsrechtlichen Beendigung der Dienstverhältnisse von Vorständen.

Was ist der Hintergrund? – Wenn man schaut, wie heute Pleite-Manager „vergoldet“ werden und auf der anderen Seite die ArbeitnehmerInnen für diese Pleiten die Zeche zahlen müssen, durch Kurzarbeit, Lohnverzicht, Kündigungen und so weiter, dann wä­re es mir sehr angenehm, wenn die Betriebsrätinnen und Betriebsräte im Aufsichtsrat die Möglichkeit hätten, genauer hinzuschauen, wie diese Pleite-Manager verabschiedet werden.

Aber ich nehme an, dass ich mich mit diesem Anliegen an Bundesminister Hundstorfer wenden werde müssen. Ich glaube, es wäre ein notwendiger und wichtiger Reform­schritt, wenn wir hier die Betriebsräte mitreden lassen. – Danke schön! (Beifall bei den Grünen.)

17.14


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Bitte, Herr Kollege Ikrath!)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 206

17.14.13

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Danke, Herr Kollege Jarolim, dass Sie mir das Wort gleich miterteilen. Ich weiß nicht, wie ich Ihnen jetzt eine Freude machen kann, aber in der Causa Meinl knüpfe ich gerne an und stelle auch fest, dass mein Unbehagen in der Causa nicht geringer ge­worden ist.

Meine Zuversicht allerdings, dass das Justizministerium sehr konsequent seine Be­mühungen fortsetzt, über die Justiz diese Causa transparent zu machen, um dann auch die entsprechenden rechtlichen Folgewirkungen daran zu knüpfen, ist mittlerweile weiter gestiegen. (Beifall der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Kuntzl und Mag. Jo­hann Maier.)

Ich möchte jetzt aber auf die eigentliche Gesetzesmaterie eingehen, und zwar auf drei Aspekte, die ich gerne aus der Praxiskenntnis einer börsenotierten Gesellschaft beleuchten möchte.

Erstens: Da es uns, glaube ich, ein gemeinsames Anliegen ist, den Aktionären, vor allem den Kleinaktionären mehr Möglichkeiten zu geben, sich über Hauptversammlun­gen zu artikulieren, eine Kontrolle über das Unternehmen auszuüben und ihre Interes­sen als Investoren zu vertreten, ist die Einführung des Record Date und dessen Nach­weis eine extrem positive Neuerung.

Für viele Kleinaktionäre war die Hinterlegungspflicht und damit auch das Faktum, in der Zeit zwischen Hinterlegungsdatum und Hauptversammlung mit den Aktien nicht mehr handeln zu können, ein echtes Handicap. Das ist damit jetzt behoben, und das sollte tatsächlich dazu führen, dass gerade für Kleinaktionäre die Teilnahme an der Hauptversammlung attraktiver wird.

Es ist zweitens ein ganz wesentlicher Aspekt, gerade unter den aktuellen Rahmenbe­dingungen, dass künftig Vorstandsgehälter auch im Einzelnen veröffentlicht werden sollen: Eine entsprechende Sollbestimmung gibt es jetzt bereits im Governance Kodex. Ungefähr ein Drittel der börsenotierten Gesellschaften realisiert sie auch schon, ohne dass damit gröbere negative Auswirkungen verbunden waren. Auch wenn man die Neidthematik schon beachten muss, meine ich, dass es tatsächlich sehr sinnvoll ist – im Sinne der Unternehmen, aber auch der Aktionäre –, diese Transparenz durchge­hend sicherzustellen.

Eine dritte Verbesserung, der ich besonders positiv gegenüberstehe – wobei ich mich beim Justizministerium dafür bedanken will, dass man sie jetzt so herausgearbeitet hat –, ist, dass künftig im Corporate-Governance-Bericht auch sämtliche Maßnahmen, die eine verstärkte Einbeziehung von Frauen in Vorstände, Aufsichtsräte und leitende Funktionen in Unternehmen zum Ziel haben, auszuweisen sind.

Ich glaube, Unternehmen sind gut beraten, wenn sie das sehr ernst nehmen und alle Schritte setzen, um das Potential, das in den Frauen liegt, für die Unternehmen ent­sprechend einzusetzen und zu nützen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.17


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Abg. Dr. Fichtenbauer – auf dem Weg zum Rednerpult –: Das ist falsch!) – Herr Doktor, wo haben Sie sich gemeldet? (Abg. Dr. Fichtenbauer: Der Ord­ner hat gemeldet, schon vor einer Viertelstunde!) – Dann wird das in Kürze auch auf dem Bildschirm aufscheinen. (Heiterkeit im Saal.)

 


Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 207

17.18.19

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Danke vielmals, Herr Präsident. – Wir haben eine Justizmaterie. Einer der berühmten Rechtstheoretiker des 19. Jahrhun­derts, Rudolf Jhering, hat das berühmte Werk „Der Kampf ums Recht“ geschrieben – übrigens in seiner Zeit in Wien. Man sieht also, der Kampf ums Recht spielt sich all­täglich ab: man muss um seine Redezeit kurz kämpfen – wobei mir fast die Chance ge­nommen worden wäre, ein ausdrückliches Lob in Richtung der Beamtinnen und Beam­ten des Justizministeriums zu äußern, die diese außerordentlich komplexe Materie in einer perfekten Form durch den Weg der Regierungsvorlage vorbereitet und dem Par­lament zugeleitet haben.

Diese Arbeit ist äußerst diffizil, das ist nicht zu unterschätzen. Die Umsetzung der Ak­tionärsrechte-Richtlinie war geboten, und zwar bis spätestens 3. August 2009. Die Per­fektion der Vorlage hat sich auch dadurch gezeigt, dass im Justizausschuss dazu nicht gesprochen wurde, sondern alles so hingenommen wurde, wie es geliefert wurde.

Ein kleiner Satz dazu: Natürlich ist es sehr richtig und wird auch in den einleitenden Bemerkungen darauf verwiesen, dass künftig die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte durch das Record Date möglich ist und dadurch die bisher notwendige Hinterlegung der Aktien und die damit verbundene Handels­sperre bei börsenotierten Aktien vermieden wird. Die Stärkung der Rechte von Minder­heits- und Kleinaktionären ist wichtig.

Ein kleiner Hinweis: Wer die Sendung „Offen gesagt“ über die AUA verfolgt hat, konnte die interessante Erzählung eines Inhabers von immerhin 5 Prozent der AUA-Aktien hören. Den Namen kennen Sie alle. Es gab eine Jubelfeier, als es geheißen hat, die AUA wäre „saniert“ – was, wie wir ja jetzt wissen, eine der großen historischen Lügen in der Zeitgeschichte des Wirtschaftslebens war. Es hat eine riesige Feier gegeben, mit sehr vielen Eingeladenen und Millionen an Ausgaben, aber der 5 Prozent-Aktionär war dazu nicht einmal eingeladen. So schaut es aus.

Ich hoffe aber, dass dies der richtige Schritt ist. Es geht natürlich nicht um Einladun­gen, sondern um die aktienrechtliche Wahrnehmung von Minderheitsrechten. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dr. Cap.)

17.20

17.20.30


Präsident Fritz Neugebauer: Keine weitere Wortmeldung? – Dann ist die Debatte jetzt wirklich geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 277 der Beilagen.

Wer diesem Gesetzentwurf beitritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wenn Sie in dritter Lesung zustimmen, dann bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 277 der Beilagen ange­schlossene Entschließung.

Ich bitte um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist angenommen. (E 40.)

17.21.439. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 671/A der Abgeordneten Mag. He­ribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 208

ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (273 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 16/A der Abgeordneten Mag. Al­bert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB) geändert wird (274 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 9 und 10 der Tagesord­nung, über die die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Eine mündliche Berichterstattung wurde nicht gewünscht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.22.29

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Es ist dies eine Materie, die sehr stark im Zentrum der öffentlich gelaufenen Debatte und der Aufmerksamkeit steht. Wir haben auch eine Reihe von Diskussionen im Bereich des Justizausschusses hinter uns, ferner gab es informelle Treffen, die von Vertretern des Justizausschusses beschickt wurden.

Wir haben jetzt das Ergebnis einer Abänderung der bisherigen Vorlage, die die Regie­rungsparteien vorgenommen haben. Uns stört nunmehr, nach Vorliegen dieses Abän­derungsantrages, insbesondere, wie wir auch schon im Ausschuss ausführlich darge­legt haben, dass bestimmte Organe von Rechtsträgern, die wir bisher dem § 306a StGB unterworfenen Begriffsinhalte ablesen oder ableiten konnten, leitende Angestellte öf­fentlicher Unternehmen, definitiv nicht aufscheinen sollen – oder unklar ist, ob sie auf­scheinen.

Deshalb bringen wir auch einen Abänderungsantrag zum Abänderungsantrag ein, dass in Abs. 1 Z 4a die Litera d zu lauten hätte:

„als Organ eines Rechtsträgers oder aufgrund eines Dienstverhältnisses zu einem Rechtsträger tätig ist, der von einer oder mehreren Gebietskörperschaften selbst be­trieben wird oder an dem eine oder mehrere Gebietskörperschaften unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 50 vH des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt sind, jedenfalls aber jeder Rechtsträger, dessen Gebarung der Überprüfung durch den Rechnungshof, dem Rechnungshof gleichartige Einrichtungen der Länder oder einer vergleichbaren internationalen oder ausländischen Kontrolleinrichtung unterliegt.“

*****

Gemeint sind selbstverständlich – damit wir es klar mit Worten bezeichnet haben; wel­che Gesellschaften meinen wir? – zum Beispiel ÖIAG oder AUA oder dergleichen mehr, das wissen Sie ohnehin alle. Es verbietet sich nur aus Gründen der legistischen Sauberkeit ... (Heiterkeit des Abg. Dr. Zinggl.) Wenn Sie darüber lachen wollen, Herr Kollege Zinggl, ist es Ihnen unbenommen, aber es ist interessant festzustellen, dass Ihnen die Nichteinbeziehung solcher Gesellschaften ein Element der Lustbarkeit ver­schafft. Es sei Ihnen gegönnt.

Staatsnahe Betriebe sollen klarerweise von der korruptionsverpönten Strafbarkeit er­fasst sein. Wir erachten es als einen Mangel, dass die Einbeziehung in die Bestim­mung des Amtsträgers gemäß § 74 StGB nicht besteht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 209

Ferner wiederhole ich auch die Schelte, dass § 117 StGB abgeschafft wird, dass näm­lich Erben von verstorbenen beleidigten Personen eine Ehrenbeleidigungsklage nicht mehr einbringen können. Das ist sicher ein Mangel und ein Rechtsdefekt. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Petzner: Dann müsst ihr aber auch dagegen stim­men!)

17.25


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donner­bauer. – Bitte.

 


17.25.55

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie schon Kollege Fichtenbauer erwähnt hat, ist dies eine Gesetzesmaterie, die sicher besondere öffent­liche Aufmerksamkeit bekommt und diese grundsätzlich auch verdient, weil klar ist – darüber sollte, meine ich, Einigkeit bestehen –, dass Korruption ein wesentliches nega­tives Element in einem Staatswesen sein kann und daher der Korruptionsbekämpfung durchaus entsprechende Aufmerksamkeit zugewendet werden soll.

Wir schaffen damit die entsprechenden Instrumente. Einerseits gibt es schon die Kor­ruptionsstaatsanwaltschaft, die ja am 1. Jänner 2009 ihren Dienst aufgenommen hat, andererseits gilt es, hier jetzt auch eine eigene Korruptionsbehörde im Bereich des In­nenministeriums für die Ermittlungsagenden zur Verfügung zu stellen.

Wir haben auch einige Straftatbestände neuerlich verschärft, insbesondere die echte Bestechung – ich glaube, dieser sollte auch das Hauptaugenmerk gelten –, wo es nämlich darum geht, dass Amtsträger wirklich Gegenleistung dafür erhalten, dass sie ein Amtsgeschäft pflichtwidrig erledigen. Das ist, glaube ich, auch Kern der Korruption.

Was auch mit diesem Gesetzentwurf passiert – und kein Geheimnis ist, dazu stehen wir auch –, ist, dass gewisse Präzisierungen gegenüber der jetzigen Regelung vorge­nommen werden, weil auf der einen Seite die Korruption effizient bekämpft werden soll – das ist, glaube ich, unstrittig –, aber auf der anderen Seite beim derzeit geltenden Gesetz zumindest die Befürchtung war, insbesondere im Bereich des Anfütterns, dass man damit eine pauschale Verdächtigung für eine gesamte Berufsgruppe, nämlich für alle öffentlich Bediensteten ausspricht und diese Berufsgruppe mehr oder weniger durchgehend kriminalisiert – schon für durchaus kleine, übliche Geschenke wie einen Blumenstrauß oder dafür, dass etwa nur ein Kaffee angenommen wird.

Wenn man bei einer Amtshandlung irgendwo, zum Beispiel bei einer Gemeinde stun­denlang eine Verhandlung führt und dabei mit Mineralwasser oder Kaffee versorgt wird, ist das, glaube ich, etwas, wogegen wir alle nichts haben sollten.

Um diese Klarstellungen geht es jetzt. Mit dieser neuen Systematik ist es uns, glaube ich, durchaus gelungen, das Gesetz in diesem Bereich klarer zu fassen, indem man jetzt ganz klar sagt: Es gibt einerseits die Bestechung, andererseits die Vorteilsan­nahme für pflichtgemäße Handlungen – auch das soll verpönt sein, aber mit einer ge­ringeren Strafdrohung.

Auf der dritten Seite gibt es dann eben die echte Vorbereitung von Bestechungsde­likten. Auch diese soll klarerweise streng bestraft werden. Damit ist aber schon dieser Zusammenhang hergestellt – und um den geht es, glaube ich, der ist auch wichtig –, nämlich der Zusammenhang zwischen: einerseits, wenn jemandem ein Vorteil zuge­wendet wird, und andererseits, wenn dafür ein Amtsgeschäft pflichtwidrig oder pflicht­gemäß vollzogen oder auch nur ein zukünftiges Amtsgeschäft angebahnt wird.

All das ist mit diesem Gesetz ganz klar unter Strafe gestellt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 210

Ich bringe jetzt noch folgenden Abänderungsantrag des Kollegen Jarolim und meiner Wenigkeit hier ein. Dieser Antrag wurde – oder wird im Saal noch verteilt werden; ich darf ihn in seinen Eckpunkten erläutern.

Dabei geht es um etwas, das auch in den letzten Tagen diskutiert wurde, nämlich um die Frage, wie wir sowie alle Mitglieder eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers uns in diesem Gesetz wiederfinden.

Dabei geht es darum, dass natürlich auch Mitglieder eines verfassungsmäßigen Vertre­tungskörpers, wie wir hier im Hohen Haus, unter diese Regeln fallen sollen – das war ja auch bisher schon mit der Regelung des Stimmenkaufs der Fall.

Jetzt ging es darum, in einer offenen Diskussion hier im Haus – wir haben uns ja noch vor wenigen Tagen mit allen Parlamentsparteien hier zusammengesetzt und das disku­tiert – noch eine andere Regelung zu finden. Diese ist nun dahin gehend, dass man die Abgeordneten natürlich auch unter den Begriff „Amtsträger“ hineinnimmt – speziell für die Tätigkeiten, die sie ausüben. Das sind die Abstimmung sowie alle Pflichten, die in der Geschäftsordnung für die Mitglieder dieses Hohen Hauses festgelegt sein werden. Und das ist dann klarerweise auch strafbar nach diesem Abänderungsantrag. (Abg. Petzner: Was ist mit der ASFINAG? – Abg. Grosz: Das ist alles eine Klopapierrolle!)

Dieser Abänderungsantrag wird, wie gesagt, verteilt werden. Ich ersuche die Frau Prä­sidentin, ihn auch weiters in Behandlung zu nehmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Johann Maier.)

17.29


Präsident Fritz Neugebauer: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Donnerbauer ge­meinsam mit Dr. Jarolim eingebrachte Abänderungsantrag ist in seinen Schwerpunkten erläutert, wird verteilt, genauso wie der zuvor von Herrn Abgeordnetem Dr. Fichten­bauer in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag, der ebenfalls verteilt wird.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Justizausschusses (273 d.B.) über den zum Antrag 671/A der Ab­geordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Justizausschusses (273 d.B.) über den zum Antrag 671/A der Ab­geordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden, wird wie folgt geändert:

1. Die Beschlussformel lautet wie folgt:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und
das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Korruptionsstrafrechtsänderungsge­setz 2009-KorrStrÄG 2009)“

2. In der Novellierungsanordnung zum Inhaltsverzeichnis entfällt die Z „1.“

3. Die Novellierungsanordnung zu Artikel 1 erhält die Ziffernbezeichnung „1.“.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 211

4. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

a) In der Z 3 lautet die lit. a:

„a) Abs. 1 Z 4a lautet:

„4a. 3. § 74 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 1 Z 4a lautet:

„4a. Amtsträger: jeder, der

a. Mitglied eines inländischen verfassungsmäßigen Vertretungskörpers ist, soweit er in einer Wahl oder Abstimmung seine Stimme abgibt oder sonst in Ausübung der in den Vorschriften über dessen Geschäftsordnung festgelegten Pflichten eine Handlung vor­nimmt oder unterlässt,

b. für den Bund, ein Bundesland, einen Gemeindeverband, eine Gemeinde, für einen Sozialversicherungsträger oder deren Hauptverband, für einen anderen Staat oder für eine internationale Organisation Aufgaben der Gesetzgebung, Verwaltung oder Justiz als deren Organ oder Dienstnehmer wahrnimmt, mit Ausnahme der in lit. a genannten Amtsträger in Erfüllung ihrer Aufgaben,

c. sonst im Namen der in lit. b genannten Körperschaften befugt ist, in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, oder

d. als Organ eines Rechtsträgers oder aufgrund eines Dienstverhältnisses zu einem Rechtsträger tätig ist, der von einer oder mehreren Gebietskörperschaften selbst be­trieben wird oder an dem eine oder mehrere Gebietskörperschaften unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 50 vH des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt sind, jedenfalls aber jeder Rechtsträger, dessen Gebarung der Überprüfung durch den Rechnungshof, dem Rechnungshof gleichartige Einrichtungen der Länder oder einer vergleichbaren internationalen oder ausländischen Kontrolleinrichtung unterliegt.

b) Folgende Z 10a wird eingefügt:

„10a. § 304 a samt Überschrift entfällt.“

c) Die Novellierungsanordnung der Z 11 lautet:

„11. Nach dem § 304 wird folgender § 305 samt Überschrift eingefügt:“

d) In der Z 11 wird § 305 wie folgt geändert:

da) In Abs. 1 wird nach dem Wort „Amtsträger“ die Wendung „nach § 74 Abs. 1 Z 4a lit. b bis d“ eingefügt.

db) In Abs. 2 wird vor dem Wort „Amtsträger“ das Wort „solcher“ eingefügt.

e) In der Z 12 wird § 306 wie folgt geändert:

ea) In Abs. 1 wird nach dem Wort „Dritten“ die Wendung „fordert,“ eingefügt.

eb) In Abs. 2 werden nach dem Wort „Amtsträger“ die Wendung „nach § 74 Abs. 1 Z 4a lit. b bis d“ und vor dem Wort „Vornahme“ das Wort „pflichtgemäße“ eingefügt.

f) In der Z 15 wird im § 307a Abs. 1 nach dem Wort Amtsträger die Wendung „nach § 74 Abs. 1 Z 4a lit. b bis d“ eingefügt.

g) In der Z 15 wird im § 307b Abs. 1 die Wendung „Vornahme oder Unterlassung eines künftigen pflichtwidrigen Amtsgeschäfts“ durch die Wendung „pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines künftigen Amtsgeschäfts“ ersetzt.

h) In der Z 16 entfällt im § 308 Abs. 1 die Wendung „, ein Mitglied eines inländischen verfassungsmäßigen Vertretungskörpers“.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 212

5. Die Z 2 wird wie folgt geändert:

a) Nach der Novellierungsanordnung zu Artikel 2 (Änderung der Strafprozessordnung) wird die Überschrift

„Artikel 2

Änderung der Strafprozessordnung“

eingefügt.

b) In der Z 1 lautet § 20a Abs. 1 wie folgt:

„(1) Der KStA obliegt für das gesamte Bundesgebiet die Leitung des Ermittlungsverfah­rens, dessen Beendigung im Sinne des 10. und 11. Hauptstücks sowie die Einbringung der Anklage und deren Vertretung im Hauptverfahren und im Verfahren vor dem Ober­landesgericht wegen folgender Vergehen oder Verbrechen:

1. Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB),

2. Bestechlichkeit (§ 304 StGB),

3. Vorteilsannahme (§ 305 StGB)

4. Vorbereitung der Bestechlichkeit (§ 306 StGB),

5. Bestechung (§ 307 StGB),

6. Vorteilszuwendung (§ 307a StGB),

7. Vorbereitung der Bestechung oder der Vorteilsannahme (§ 307b StGB),

8. Verbotene Intervention (§ 308 StGB),

9. Untreue unter Ausnützung einer Amtsstellung oder unter Beteiligung eines Amtsträ­gers (§§ 153 Abs. 2 zweiter Fall, 313 oder in Verbindung mit § 74 Abs. 1 Z 4a StGB),

10. Geschenkannahme durch Machthaber (§ 153a StGB)

11. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren (§ 168b StGB) und Schwerer Betrug (§ 147 StGB) sowie Gewerbsmäßiger Betrug (§ 148 StGB) auf Grund einer solchen Absprache,

12. Geschenkannahme durch Bedienstete oder Beauftragte (§ 168c Abs. 2 StGB),

13. Geldwäscherei (§ 165 StGB), soweit die Vermögensbestandteile aus einem in Z 1 bis Z 9, Z 11 zweiter und dritter Fall und Z 12 genannten Vergehen oder Verbrechen herrühren, Kriminelle Vereinigung oder Kriminelle Organisation (§§ 278 und 278a StGB), soweit die Vereinigung oder Organisation auf die Begehung der in Z 1 bis Z 9 und Z 11 zweiter und dritter Fall genannten Vergehen oder Verbrechen ausgerichtet ist.“

c) Z 8 hat zu lauten:

8. § 514 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Die Bestimmungen der §§ 20a Abs. 1, 28a Abs. 1 und 3, 30 Abs. 1, 36 Abs. 2 und 100a Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. xxxx/2009 treten mit 1.September 2009 in Kraft. Die Bestimmungen der §§ 20a Abs. 2, 282 Abs. 1 und 465 Abs. 1 in der Fassung dieses Bundesgesetzes treten jedoch erst mit 1. Jänner 2010 in Kraft. Soweit die KStA nicht gemäß § 28a Abs. 2 vorgeht, bleibt sie für alle Verfahren zuständig, in denen eine Zuständigkeit auf Grund der Bestimmungen der §§ 20a und 28a in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 109/2007 begründet war, sofern


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 213

diese mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes noch nicht beendet wurden. Nach Aufhebung der verfahrensbeendenden Entscheidung ist jedoch nach den neuen Be­stimmungen vorzugehen.““

Begründung:

Abgesehen von den Z 1, 3 und 5, die der Berichtigung von Redaktionsversehen die­nen, sollen mit dem Abänderungsantrag noch folgende Klarstellungen bezweckt wer­den:

Zu Z 3 lit. a bis lit. h und Z 4 lit. b

Die vorgeschlagenen Änderungen dienen dazu, Mitglieder inländischer verfassungs­mäßiger Vertretungskörper gemäß den von der Republik Österreich bereits eingegan­genen internationalen Verpflichtungen (Art. 15 in Verbindung mit Art. 2 lit. a des Über­einkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption, BGBl III Nr. 47/2006, Straf­rechtsübereinkommen über Korruption des Europarates, ETS 173) in die Definition des Amtsträgers einzubeziehen. Die Strafbarkeit soll sich jedoch ausschließlich auf den Be­reich der pflichtwidrigen Handlungsweisen beziehen, wobei hier entweder die Stimm­abgabe oder eine sonstige Handlung eines Abgeordneten in Betracht kommt, die er nach den Vorschriften über die Geschäftsordnung zu setzen verpflichtet ist. Die Be­stimmung über die Abgeordnetenbestechung (§ 304a StGB) kann demnach entfallen.

Die lit. d im § 74 Abs. 1 Z 4a StGB soll an die Definition des „öffentlichen Unterneh­mens“ im Sinne des bisherigen § 306a angepasst werden, um Unternehmen wie bei­spielsweise ÖBB, ASFINAG, ORF, und ÖIAG auch mit zu umfassen.

Durch die Übernahme der Abgeordneten in den Begriff des Amtsträgers kann auch die entsprechende Wendung in § 308 Abs. 1 StGB entfallen.

Die Bestimmung über die Zuständigkeit der KStA (§ 20a StPO) soll mit diesen Ände­rungen abgestimmt werden.

Zu Z 3 lit. e

Nach der derzeitigen Fassung wäre das Fordern insoweit privilegiert, als es in Abs. 1 nicht genannt wird, jedoch nach einer Erlaubnis gemäß Abs. 2 straffrei würde, die An­nahme und das Versprechen Lassen für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlas­sung hingegen nicht. Um dies zu vermeiden, soll in Abs. 1 das „fordern“ wieder aufge­nommen und in Abs. klargestellt werden, dass selbst das Fordern für eine pflichtge­mäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts grundsätzlich strafbar ist.

Zu Z 3 lit. g

In § 307b Abs. 1 wäre zur Vermeidung von Auslegungsdifferenzen insoweit ein Re­daktionsversehen zu berichtigen, als hier das Wort „pflichtwidrig“ anders als in den an­deren Bestimmungen vor dem Wort „Amtsgeschäft“ steht. Es soll auch hier jedoch auf die Vornahme der Unterlassung bezogen und daher vor diese Wendung gerückt wer­den.

Zu Z 4 lit. c

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird seine Tä­tigkeit erst am 1. Jänner 2010 aufnehmen, im Hinblick darauf soll auch § 20a Abs. 2 über die Zusammenarbeit zwischen KStA und Bundesamt erst zu diesem Zeitpunkt wirksam werden.

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Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 214

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses (273 d.B.) über den zum Antrag 671/A der Ab­geordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Justizausschusses (273 d.B.) über den zum Antrag 671/A der Ab­geordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden, wird wie folgt geändert:

Der Titel des Gesetzes lautet wie folgt:

Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und
das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Korruptionsstrafrechtsänderungsge­setz 2009-KorrStrÄG 2009)“

2. In der Novellierungsanordnung zum Inhaltsverzeichnis entfällt die Z „1.“

3. Die Novellierungsanordnung zu Artikel 1 erhält die Ziffernbezeichnung „1.“.

4. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

a) In der Z 3 lautet die lit. a:

„a) Abs. 1 Z 4a lautet:

„4a. Amtsträger: jeder, der

a. Mitglied eines inländischen verfassungsmäßigen Vertretungskörpers ist, soweit er in einer Wahl oder Abstimmung seine Stimme abgibt oder sonst in Ausübung der in den Vorschriften über dessen Geschäftsordnung festgelegten Pflichten eine Handlung vor­nimmt oder unterlässt,

b. für den Bund, ein Bundesland, einen Gemeindeverband, eine Gemeinde, für einen Sozialversicherungsträger oder deren Hauptverband, für einen anderen Staat oder für eine internationale Organisation Aufgaben der Gesetzgebung, Verwaltung oder Justiz als deren Organ oder Dienstnehmer wahrnimmt, mit Ausnahme der in lit. a genannten Amtsträger in Erfüllung ihrer Aufgaben,

c. sonst im Namen der in lit. b genannten Körperschaften befugt ist, in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, oder

d. als Organ eines Rechtsträgers oder aufgrund eines Dienstverhältnisses zu einem Rechtsträger tätig ist, der der Kontrolle durch den Rechnungshof, dem Rechnungshof gleichartige Einrichtungen der Länder oder einer vergleichbaren internationalen oder ausländischen Kontrolleinrichtung unterliegt und weit überwiegend Leistungen für die Verwaltung der in lit. b genannten Körperschaften erbringt.““

b) Folgende Z 10a wird eingefügt:

„10a. § 304 a samt Überschrift entfällt.“

c) Die Novellierungsanordnung der Z 11 lautet:

„11. Nach dem § 304 wird folgender § 305 samt Überschrift eingefügt:“

d) In der Z 11 wird § 305 wie folgt geändert:

da) In Abs. 1 wird nach dem Wort „Amtsträger“ die Wendung „nach § 74 Abs. 1 Z 4a lit. b bis d“ eingefügt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 215

db) In Abs. 2 wird vor dem Wort „Amtsträger“ das Wort „solcher“ eingefügt.

e) In der Z 12 wird § 306 wie folgt geändert:

ea) In Abs. 1 wird nach dem Wort „Dritten“ die Wendung „fordert,“ eingefügt.

eb) In Abs. 2 werden nach dem Wort „Amtsträger“ die Wendung „nach § 74 Abs. 1 Z 4a lit. b bis d“ und vor dem Wort „Vornahme“ das Wort „pflichtgemäße“ eingefügt.

f) In der Z 15 wird im § 307a Abs. 1 nach dem Wort Amtsträger die Wendung „nach § 74 Abs. 1 Z 4a lit. b bis d“ eingefügt.

g) In der Z 15 wird im § 307b Abs. 1 die Wendung „Vornahme oder Unterlassung eines künftigen pflichtwidrigen Amtsgeschäfts“ durch die Wendung „pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines künftigen Amtsgeschäfts“ ersetzt.

h) In der Z 16 entfällt im § 308 Abs. 1 die Wendung „, ein Mitglied eines inländischen verfassungsmäßigen Vertretungskörpers“.

5. Die Z 2 wird wie folgt geändert:

a) Nach der Novellierungsanordnung zu Artikel 2 (Änderung der Strafprozessordnung) wird die Überschrift

„Artikel 2

Änderung der Strafprozessordnung“

eingefügt.

b) In der Z 1 lautet § 20a Abs. 1 wie folgt:

„(1) Der KStA obliegt für das gesamte Bundesgebiet die Leitung des Ermittlungsverfah­rens, dessen Beendigung im Sinne des 10. und 11. Hauptstücks sowie die Einbringung der Anklage und deren Vertretung im Hauptverfahren und im Verfahren vor dem Ober­landesgericht wegen folgender Vergehen oder Verbrechen:

1. Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB),

2. Bestechlichkeit (§ 304 StGB),

3. Vorteilsannahme (§ 305 StGB)

4. Vorbereitung der Bestechlichkeit (§ 306 StGB),

5. Bestechung (§ 307 StGB),

6. Vorteilszuwendung (§ 307a StGB),

7. Vorbereitung der Bestechung oder der Vorteilsannahme (§ 307b StGB),

8. Verbotene Intervention (§ 308 StGB),

9. Untreue unter Ausnützung einer Amtsstellung oder unter Beteiligung eines Amtsträ­gers (§§ 153 Abs. 2 zweiter Fall, 313 oder in Verbindung mit § 74 Abs. 1 Z 4a StGB),

10. Geschenkannahme durch Machthaber (§ 153a StGB)

11. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren (§ 168b StGB) und Schwerer Betrug (§ 147 StGB) sowie Gewerbsmäßiger Betrug (§ 148 StGB) auf Grund einer solchen Absprache,

12. Geschenkannahme durch Bedienstete oder Beauftragte (§ 168c Abs. 2 StGB),

13. Geldwäscherei (§ 165 StGB), soweit die Vermögensbestandteile aus einem in Z 1 bis Z 9, Z 11 zweiter und dritter Fall und Z 12 genannten Vergehen oder Verbrechen herrühren, Kriminelle Vereinigung oder Kriminelle Organisation (§§ 278 und 278a


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StGB), soweit die Vereinigung oder Organisation auf die Begehung der in Z 1 bis Z 9 und Z 11 zweiter und dritter Fall genannten Vergehen oder Verbrechen ausgerichtet ist.“

c) Z 8 hat zu lauten:

8. § 514 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Die Bestimmungen der §§ 20a Abs. 1, 28a Abs. 1 und 3, 30 Abs. 1, 36 Abs. 2 und 100a Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. xxxx/2009 treten mit 1.September 2009 in Kraft. Die Bestimmungen der §§ 20a Abs. 2, 282 Abs. 1 und 465 Abs. 1 in der Fassung dieses Bundesgesetzes treten jedoch erst mit 1. Jänner 2010 in Kraft. Soweit die KStA nicht gemäß § 28a Abs. 2 vorgeht, bleibt sie für alle Verfahren zuständig, in denen eine Zuständigkeit auf Grund der Bestimmungen der §§ 20a und 28a in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 109/2007 begründet war, sofern diese mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes noch nicht beendet wurden. Nach Aufhebung der verfahrensbeendenden Entscheidung ist jedoch nach den neuen Be­stimmungen vorzugehen.““

Begründung:

Abgesehen von den Z 1, 3 und 5, die der Berichtigung von Redaktionsversehen die­nen, sollen mit dem Abänderungsantrag noch folgende Klarstellungen bezweckt wer­den:

Zu Z 3 lit. a bis lit. h und Z 4 lit. b

Die vorgeschlagenen Änderungen dienen dazu, Mitglieder inländischer verfassungs­mäßiger Vertretungskörper gemäß den von der Republik Österreich bereits eingegan­genen internationalen Verpflichtungen (Art. 15 in Verbindung mit Art. 2 lit. a des Über­einkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption, BGBl III Nr. 47/2006, Straf­rechtsübereinkommen über Korruption des Europarates, ETS 173) in die Definition des Amtsträgers einzubeziehen. Die Strafbarkeit soll sich jedoch ausschließlich auf den Bereich der pflichtwidrigen Handlungsweisen beziehen, wobei hier entweder die Stimmabgabe oder eine sonstige Handlung eines Abgeordneten in Betracht kommt, die er nach den Vorschriften über die Geschäftsordnung zu setzen verpflichtet ist. Die Be­stimmung über die Abgeordnetenbestechung (§ 304a StGB) kann demnach entfallen.

Durch die Übernahme der Abgeordneten in den Begriff des Amtsträgers kann auch die entsprechende Wendung in § 308 Abs. 1 StGB entfallen.

Die Bestimmung über die Zuständigkeit der KStA (§ 20a StPO) soll mit diesen Ände­rungen abgestimmt werden.

Zu Z 3 lit. e

Nach der derzeitigen Fassung wäre das Fordern insoweit privilegiert, als es in Abs. 1 nicht genannt wird, jedoch nach einer Erlaubnis gemäß Abs. 2 straffrei würde, die An­nahme und das Versprechen Lassen für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlas­sung hingegen nicht. Um dies zu vermeiden, soll in Abs. 1 das „fordern“ wieder aufge­nommen und in Abs. klargestellt werden, dass selbst das Fordern für eine pflichtge­mäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts grundsätzlich strafbar ist.

Zu Z 3 lit. g

In § 307b Abs. 1 wäre zur Vermeidung von Auslegungsdifferenzen insoweit ein Re­daktionsversehen zu berichtigen, als hier das Wort „pflichtwidrig“ anders als in den an­deren Bestimmungen vor dem Wort „Amtsgeschäft“ steht. Es soll auch hier jedoch auf


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die Vornahme der Unterlassung bezogen und daher vor diese Wendung gerückt wer­den.

Zu Z 4 lit. c

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird seine tä­tigkeit erst am 1. Jänner 2010 aufnehmen, im Hinblick darauf soll auch § 20a Abs. 2 über die Zusammenarbeit zwischen KStA und Bundesamt erst zu diesem Zeitpunkt wirksam werden.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 


17.30.41

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (BZÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Abgeordnete von SPÖ und ÖVP, diese Gesetzesnovelle betreffend Korruptionsbekämpfung, die heute von Ihnen hier im Hohen Haus durchgepeitscht wird, ist sicherlich kein Ruhmesblatt! Mit diesem Gesetz gehen Sie bei der Korrup­tionsbekämpfung in Wirklichkeit einen deutlichen Schritt zurück und blamieren unser Land im internationalen Vergleich. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)

Anstatt wie von der EU, wie durch Beschlüsse der UNO verlangt, eine Verschärfung vorzunehmen, machen Sie Lockerungen in den einzelnen Bestimmungen! Anstatt Präzisierung gibt es Verwirrung, eine Abänderung zum Abänderungsantrag! Anstatt klarer Strafen gibt es Privilegien und Ausnahmebestimmungen!

Allein die Gesetzwerdung dieser Novelle ist eine Farce! (Zwischenruf des Abg. Mag. Johann Maier.) In einer nie dagewesenen Eile – mit der „Begründung“, Kulturver­anstaltungen, Sportveranstaltungen könnten im Sommer nicht stattfinden – wird diese Novelle durchgepeitscht. Zwei Wochen Zeit für Stellungnahmen, zwei Wochen Zeit für eine Begutachtung zeigt ja in Wirklichkeit Ihr schlechtes Gewissen. Die geharnischte Kritik über diese verkürzten Fristen ist schon ernst zu nehmen.

Der ehemalige Präsident des Rechnungshofes Dr. Fiedler hat es ja auf den Punkt ge­bracht, als er davon sprach, dass dieses Gesetz in Wirklichkeit eine Anleitung zur Kor­ruption ist. (Abg. Mag. Johann Maier: Von welchem Gesetz reden Sie?)

Dieser Gesetzentwurf stellt eine Schwächung der Bemühungen zur Korruptionsbe­kämpfung dar. (Abg. Mag. Johann Maier: Welcher Entwurf, Herr Kollege?) – Ich zitiere Dr. Fiedler: Die Erläuterungen lesen sich passagenweise wie eine Anleitung zur Kor­ruption.

Nicht nur die Kritik von Dr. Fiedler, sondern auch die Stellungnahmen der Staatsanwäl­te und des Rechnungshofes müssten Ihnen doch zu denken geben. Der Rechnungshof schreibt beispielsweise in seiner Stellungnahme zum Paragraph des „Anfütterns“, den Sie hier nicht wirklich präzisieren – ich zitiere –:

„Dies führt dazu, dass diese Regelung dem auch in den Erläuterungen zum Ausdruck gebrachten Ziel der Schärfung und Präzisierung der Antikorruptionsbestimmungen ent­gegenwirken könnte.“

Deshalb, Herr Kollege, gibt es auch keinen Grund und keine Eile, diese Gesetzesno­velle durchzupeitschen. Wir stellen daher einen Rückverweisungsantrag und laden Sie ein, dem beizutreten. Es gibt keinen Grund zur Eile, es gibt aber auch keinen Grund für Ausnahmen. Warum sind Manager von ORF, von ÖBB, Post und Telekom, pikanterweise auch von der AUA, davon ausgenommen? Gerade in diesen Bereichen hat es doch in den letzten Jahren massive Kritik gegeben. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 218

Mit Ihrem Antrag – aber das verschweigen Sie hier beim Rednerpult – wollten Sie Man­datare von diesen Bestimmungen ausnehmen! Der Justizsprecher der SPÖ, Jarolim, hat sich sogar zu dem etwas kuriosen Vorschlag verstiegen, dass EU-Abgeordnete, die schon unter diese Strafbestimmungen fallen, ausgenommen werden. Das war dann offenbar doch ein bisschen zu viel – und jetzt wird halt seitens der SPÖ zurückgeru­dert.

Ihr Abänderungsantrag, den Sie heute hier einbringen, stellt in Wirklichkeit nur eine Verschleierung dar, nämlich: die Abgeordneten nur ein bisschen unter diese Bestim­mungen bringen, diese aber doch nicht zu verpflichten. Das zeigt doch das schlechte Gewissen, das da aus Ihnen spricht, weil wir Sie halt ertappt und aufgezeigt haben, was Sie da wirklich wollten: In Wirklichkeit wollen Sie mit dieser Gesetzesnovelle Privi­legien schaffen; in Wirklichkeit wollten Sie beinhart eine diesbezügliche Entschärfung durchziehen!

Wir vom BZÖ sind für eine Beibehaltung des Begriffes „anfüttern“, und zwar selbst dann, wenn bloß der Verdacht besteht, dass Beamte bei ihren Handlungen beeinflusst worden sein könnten. Wir sind gegen Ausnahmeregelungen für die Mitarbeiter von ÖBB, ORF, ASFINAG, AUA und Telekom sowie gegen Ausnahmen für Mitarbeiter im Gesundheitsbereich und in der Pharmaindustrie. (Abg. Petzner  in Richtung SPÖ –: Skandalös!)

Wir vom BZÖ sind für klare Bestimmungen für Abgeordnete, wo auch klar Rechte und Pflichten definiert werden,

Deshalb ersuche ich Sie: Peitschen Sie heute dieses Gesetz mit Ihrer Mehrheit nicht durch! Eile ist da keinesfalls geboten, denn es gibt eine Reihe von ganz wichtigen Einwänden des Rechnungshofes, ebenso solche des ehemaligen RH-Präsidenten Dr. Fiedler, und ebenso gibt es Einwände seitens der Staatsanwälte, Einwände, die ernst zu nehmen sind.

Nehmen Sie diese Kritik ernst! Orientieren Sie sich an internationalen Standards – und machen Sie Österreich nicht zu einer Lachnummer im internationalen Bereich! Ich for­dere Sie auf: Treten Sie unserem Antrag auf Rückverweisung bei! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Johann Maier: Das ist nicht auszuhalten! – Abg. Grosz: Jarolim hat das alles verteidigt!)

17.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


17.35.56

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Kollege Strutz, gestatten Sie, dass ich zu diesem Holler jetzt nichts sage, denn das ist so etwas von daneben, was Sie soeben von sich gegeben haben und so etwas von absolut nicht eingehend auf die Materie, dass man darüber eigentlich gar nicht zu diskutieren braucht. Kollege Fichtenbauer ist jetzt gerade nicht hier; der wäre ein un­verdächtiger Zeuge. Jedenfalls kann ich nur sagen, Herr Kollege Strutz, ein Eingehen auf diese Ihre Äußerungen erübrigt sich.

Meine Damen und Herren, Anti-Korruptionsbestimmungen sind schon länger in Diskus­sion, und mit Bedauern muss man sagen – ich meine aber, man kann ja auch aus Schaden klug werden; jetzt unabhängig von der Frage in Bezug auf Abgeordnete –, dass sich manche dieser Bestimmungen als absolut unnachvollziehbar herausgestellt haben, weil da einfach Bestimmungen drinnen waren wie: Amtsträger ist jeder, der auch sonst mit öffentlichen Aufgaben betraut ist! – und kein Mensch hat gewusst, wer das jetzt eigentlich sein soll.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 219

Es gab dann eine längere Diskussion, wobei dann das Justizministerium einen Erlass herausgegeben hat, in dem gestanden ist: das sind alle in Vollziehung der Gesetze tätig werdenden; blablabla (Abg. Grosz: „Blablabla“?), also die jeweiligen Einheiten fal­len darunter. (Abg. Petzner: Das glauben Sie doch selber nicht! Sie haben sich dem öffentlichen Druck beugen müssen! Das glauben Sie doch selber nicht!)

Damit war natürlich automatisch eine Diskussion eröffnet, ob der Briefträger, der ein Trinkgeld entgegennimmt, oder ob die Lehrerin, die einen Blumenstrauß entgegen­nimmt, auch darunter fällt. Und wenn die Strafrechtsfakultät der Universität Wien er­klärt, dass das der Fall ist – entgegen den Ausführungen des Korruptionsstaatsanwal­tes Geyer, das muss man auch dazu sagen –, dann ist es angesagt, da etwas zu tun. Rechtsklarheit ist doch wohl unser hohes Ziel, und Unklarheit, noch dazu in ausgepräg­ter Form, ist nicht akzeptabel. Daher ist es auch wichtig gewesen, zu dieser Novelle zu kommen.

Herr Kollege Strutz, zur Erklärung: Der nunmehrige und hoffentlich beschlossen wer­dende Entwurf geht davon aus, dass die jeweils einzeln geltenden Normen – Dienst­normen, Organisationsnormen – wirksam sind, und dass, wenn ein Verstoß gegen die­se stattfindet, nach dem nunmehrigen Gesetz Strafbarkeit gegeben ist. Die Grund­überlegung war die, dass man relativ schwer mit sehr vielen Details und mit viel Aufwand alle Sachverhalte abdecken kann – und daher ist am Ende der Diskussion herausgekommen, dass wir uns sozusagen orientiert haben an den jeweiligen dienst­rechtlichen und organisationsrechtlichen Normen. Und wenn gegen diese ein Verstoß stattfindet, dann ist das einer, der dieser Deliktsgruppe zugeordnet wird.

Ich glaube, dass das sehr sachlich ist, und ich meine, es gibt eigentlich nichts, womit man ein Mehr an Rechtssicherheit herbeiführen könnte; alle Betroffenen wissen müs­sen, was für sie gilt. Und es ist eben so, dass das jetzt auch strafrechtlich ahndbar ist.

Im Grunde genommen kann ich daher überhaupt nicht verstehen, was an dem schlecht sein soll, wieso das eine Verschlechterung darstellen soll, wo es da „Ausnahmen“ ge­ben soll. Ich verstehe da auch Herrn Präsidenten Fiedler nicht mehr. Ich kann das irgendwie nur darauf zurückführen, dass sich Herr Präsident Dr. Fiedler sozusagen berufen fühlt, jetzt permanent irgendwelche Erklärungen abgeben zu müssen; sonst ist das ist nicht nachvollziehbar.

Ich ersuche Sie wirklich, sich das anzuschauen und dann wirklich aus dem Gesetzes­text heraus zu argumentieren – und nicht so, wie Sie das getan haben, Herr Kollege Strutz, weil Ihnen angeblich vor sechs Wochen irgendjemand etwas gesagt hat. Es gab dazu auch schon in Zeitungen Interviews von Ihnen, die in keiner Weise sachlich richtig waren! Ich glaube, wenn man sich da herausstellt – noch dazu als erster Redner –, dann sollte man den Gesetzentwurf, zu dem man spricht, zumindest einmal kurz gele­sen haben. Das ist doch eine Anforderung, die, wie ich meine, wirklich nicht allzu hoch geschraubt ist.

Ich möchte zur Frage der Abgeordneten noch etwas sagen, da diesbezüglich in letzter Zeit eine Diskussion stattgefunden hat. (Zwischenrufe beim BZÖ.) Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist wichtig, dass man sich im Zusammenhang mit der Diskussion auch die Vorschläge anhört, die jetzt hier gemacht worden sind, nämlich das Verhalten zu hinterfragen und möglicherweise Strafanzeigen zu machen. Und wenn dann mit die­ser Deliktsgruppe eine Strafanzeige gemacht wird, dann gibt es die Auslieferungsfrage nicht mehr, denn dann ist auszuliefern, weil es jeweils mit Politik zusammenhängt.

In der Diskussion ist es ja darum gegangen, dass sich jemand in einem Abstimmungs­vorgang anders verhält, als man das von ihm erwarten würde. Kann man allen Ernstes


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verlangen, dass wir hier eine Gesinnungs... (Ruf bei der FPÖ – in Richtung Galerie, von der aus jemand filmt –: Können Sie das bitte lassen! – Weitere Zwischenrufe.)

Herr Präsident, ich glaube, Sie sind gefordert.

 


Präsident Fritz Neugebauer (das Glockenzeichen gebend): Bitte setzen Sie fort, Herr Dr. Jarolim!

 


Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (fortsetzend): Es stellt sich die Frage, ob es allen Ernstes unser Interesse sein kann, dass wir darüber diskutieren, ob es strafrecht­lich relevant ist, dass eine Abgeordnete/ein Abgeordneter bei irgendeiner Abstimmung anders abstimmt, als man das von ihr oder ihm erwartet hätte. Meine Damen und Herren, wo bleibt da das freie Mandat? Und was ist mit der Überlegung, dass wir damit letztlich das, was hier wichtig und wesentlich ist, nämlich die Immunität, untergraben?

Mir persönlich ist es egal, ob jetzt das eine oder andere kommt – diese komischen Unterstellungen sind ja völlig haltlos –, aber eines ist schon richtig: In unserem Land kann alles gesagt werden, und zwar auch von den Abgeordneten, die nicht die großen Parteien, sondern kleinere Gruppen vertreten, und es ist wichtig, hier alles sagen zu können, weil man es anderswo nicht sagen kann, da man andernfalls mit einer Klags­welle konfrontiert ist, die einen entsprechenden Kostendruck verursacht.

Das war mir ein Anliegen, und wir haben jetzt eine gute Lösung gefunden, die dem Rechnung trägt. Aber für alle weiteren Diskussionen möchte ich wirklich einen Appell an uns alle richten: Wir haben hier Funktionen, wir haben hier die Tätigkeit einer ver­fassungsmäßig vorgesehenen Einrichtung sicherzustellen, und es kommt halt oft nicht besonders gut an, wenn man sagt, für die Abgeordneten solle man auch noch ein biss­chen etwas machen, wenn man diese Rolle aus den Augen verliert.

Ich bin überzeugt davon, dass der Vorschlag sehr gut ist. Aber wenn die Diskussion so weitergeht, wie ich das heute erst wieder gelesen habe, Herr Kollege Steinhauer (Rufe bei den Grünen: Steinhauser!), nämlich dass Sie wieder erklären, dass man in der SPÖ darauf verweist und so weiter, dass man nicht nachvollziehen kann, welche Abge­ordneten wie abgestimmt haben, und wir in diesem Parlament eine Gesinnungspolizei einrichten, dann lässt mich das erschaudern.

Ich meine, dass wir alle aufgefordert sind, hier einerseits sehr selbstbewusst und ande­rerseits selbstbewusst im Sinne der Verfassung vorzugehen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhau­ser. – Bitte. (Abg. Mag. Ikrath – auf die Galerie zeigend, von der aus wieder gefilmt wird –: Schon wieder, Herr Präsident! – Weitere Zwischenrufe.)

 


17.42.43

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Art, wie dieses Gesetz zustande gekommen ist, stellt ein Ärgernis für den Parla­mentarismus dar. Das muss man festhalten.

Kurze Begutachtungsfrist von zwei Wochen – wir wissen, was normalerweise üblich ist. (Abg. Mag. Donnerbauer: Eine Verfassungsänderung wollen Sie heute mit Fristset­zung bis morgen!) Dann hat es keine Regierungsvorlage gegeben, sondern man hat parallel zur Begutachtung einen Initiativantrag eingebracht und hat versucht, innerhalb weniger Tage die Änderungen für den Ausschuss einzuarbeiten. Selbst die Abgeordne­ten der Regierungsparteien haben im Ausschuss noch gesagt, dass die Abänderungs­anträge nicht beschlussfertig sind! Ich habe dann einen Antrag auf Vertagung gestellt – das ist nämlich die einzige Konsequenz aus solch einer Aussage. Daraufhin sind bei


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den Großparteien wieder alle hektisch zusammengelaufen, haben irgendetwas herum­gebastelt und letztendlich das Ganze durchgezogen. – Das ist das Erste. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)

Das Zweite: Frau Bundesministerin Bandion-Ortner, Sie sagen immer, dass Sie auf Zu­rufe von Lobbyistinnen und Lobbyisten nicht reagieren. Also optisch schaut es anders aus.

Der Zeitdruck, ich sage nur: Salzburger Festspiele. Die Vorgangsweise: Die Lobbyisten haben im Justizministerium die Türklinken geputzt; das wissen wir aus APA-Berich­ten.

Wenn Sie nicht auf Zurufe reagieren, Frau Bundesministerin – ich nehme das zur Kenntnis –, dann nehmen Sie sich Zeit für dieses Gesetz! Das, was jetzt das Ergebnis dieses Gesetzes sein wird, ist eindeutig: „Anfüttern“ wird de facto straffrei! Das ist das Ergebnis Ihrer Novellierung! An die Stelle des Anforderungstatbestandes tritt jetzt der Straftatbestand Vorbereitung der Bestechung. Daraus kann ich, wenn ich es gut mei­ne, ablesen, dass man im Justizministerium versucht, zumindest ein Restelement des Tatbestandes „Anfüttern“ zu retten. Tatsache ist aber, und das wissen wir – das brau­chen wir auch nicht wegzureden –: Das Ganze hängt ja daran, dass bei der Handlung des „Anfütterns“ der Vorsatz gegeben sein muss, dass später ein Amtsgeschäft nicht objektiv durchgeführt wird. Wir wissen, dass diese innere Motivationslage nur sehr schwer beweisbar sein wird.

Das heißt, es wird hier so getan, als sei „Anfüttern“ in irgendeiner Form weiter strafbar, de facto ist es aber straffrei gestellt – eine klassische Placebo-Handlung.

Aber halten wir fest, was das Ergebnis ist: Wenn ein Rüstungskonzern Beamte, die mit einem Beschaffungsvorgang zu tun haben, samt Gattinnen zu VIP-Wochenenden ein­lädt, ist das in Zukunft straffrei, sofern nicht der Vorsatz besteht, dass er später irgend­ein Beschaffungsgeschäft verschieben wird, oder wenn er nur klug genug ist, dass der Vorsatz nicht nachweisbar ist.

Ich traue mich, Ihnen heute schon eine Wette anzubieten: Wenn ich in zwei Jahren eine Anfrage an Sie, Frau Minister, richte, wie viele Personen nach diesem neuen Tat­bestand des „Anfütterns“ verurteilt worden sind, wird die Antwort lauten – und da bin ich mir sicher –: niemand.

Da wäre es politisch ehrlicher gewesen, Frau Justizministerin, wenn wir auf das einge­gangen wären, was Sache ist: Wollen wir, dass „Anfüttern“ strafbar ist oder nicht? – Wir wollen, dass „Anfüttern“ strafbar ist – Sie wollen es nicht. Also dann hätten Sie es lieber gleich ganz aus dem Gesetz gestrichen.

Der nächste Punkt ist die berühmte Abgeordneten-Korruption – ich weiß nicht, was Kollege Jarolim zitiert hat, ich werde es mir nachher anschauen, ich kenne das nicht –, dazu muss man sich die Geschichte ein bisschen anschauen.

Rot, Schwarz, Blau, Orange haben sich vor zwei Jahren durch Milde geschont. Straf­freiheit für korrupte Abgeordnete, das war das Motto. Sonst ist kein Straftatbestand zu streng, aber wenn es um die Abgeordneten geht, dann gilt in diesem Haus Milde. Man hat eine völkerrechtliche Verpflichtung nicht umgesetzt, nämlich die UN-Konvention ge­gen Korruption.

Dann ist es zwei Jahre lang zu einem Abwehrkampf der Verteidiger der korrupten Ab­geordneten gekommen. Die Argumente waren skurril. Die einen haben gesagt: Völker­rechtliche Verpflichtung, das ist uns wurscht, wir haben schon viel unterschrieben, das brauchen wir nicht umzusetzen! – Das war die Linie der SPÖ. Die ÖVP hat etwas anderes versucht, sie hat gesagt: Das haben wir doch schon alles umgesetzt!


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Der Legislativdienst dieses Hauses hat allen Klubs ein Gutachten zukommen lassen, dass die UN-Konvention hinsichtlich der Straftatbestände der Abgeordneten nicht um­gesetzt ist. (Abg. Mag. Donnerbauer: Sie wissen genau, in dem Gutachten steht
nur die Meinung eines Einzelnen ...!) –
Ja, genau darauf habe ich gewartet! Was
macht Kollege Donnerbauer? – Er sagt, das ist die Einzelmeinung irgendeines Be­amten im Justizministerium. Das ist ja „nur“ der führende Legist im Strafrecht in dieser Republik, aber Kollege Donnerbauer weiß es offensichtlich besser. (Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.)

Wenn die Sachargumente nicht ausreichen, dann wird die Populismuskeule geschwun­gen. Halten wir fest: Nach Meinung von SPÖ und ÖVP sind jene, die für Transparenz, für ein faires Korruptionsstrafrecht für Abgeordnete sind, böse Populisten, jene, die für den Graubereich und für Privilegien von korrupten Abgeordneten sind, sind die auf­rechten Parlamentarier. – So schaut es aus!

Tatsache ist, das hat nichts mit Populismus zu tun, sondern eine moderne Demokratie braucht auch im Korruptionsstrafrecht Standards für Abgeordnete. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)

Aber noch besser war es ja in den Verhandlungen, in denen man mir dann den gut gemeinten Rat mitgegeben hat: Okay, Ihre Meinung in Ehren, aber bitte ja nichts öffentlich, Sie schaden dem Parlamentarismus! – Das ist ja an Zynismus nicht zu über­bieten: Derjenige, der Privilegien kritisiert, schadet dem Parlamentarismus!

Meine Damen und Herren, Schaden wird dem Parlamentarismus zugefügt, wenn wir uns hier Korruptionsregeln geben, die Abgeordnete vor Strafverfolgung schützen und die draußen niemand verstehen kann. (Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.) Das scha­det dem Parlamentarismus, und wir dürfen uns nicht wundern, wenn dann das Ver­trauen in das Parlament sinkt. Aber das ist die logische Folge einer solchen Vorgangs­weise. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Vergangenen Dienstag ist die „Schutzabteilung“, die den korrupten Abgeordneten die Mauer gemacht hat, in sich zusammengebrochen, und es ist angekündigt worden, end­lich auch die Abgeordneten ins Korruptionsstrafrecht einzubeziehen. Ich war im ersten Moment sehr erfreut darüber, habe das als politischen Erfolg gesehen – bis ich den Antrag in Händen gehalten habe.

Meine Damen und Herren, richtig ist, die Abgeordneten werden den Amtsträgern gleichgestellt. Aber dann schränkt man gleich die Strafbarkeit ein auf – erstens – den Stimmenkauf und – zweitens – jene Pflichten, die die Abgeordneten nach der Ge­schäftsordnung haben.

Ich habe in der Geschäftsordnung nachgeschaut, welche die Pflichten der Abgeordne­ten sind. Das ist in § 11 nachzulesen: Die „Pflichten“ eines Abgeordneten bestehen in der Anwesenheitspflicht bei Sitzungen.

Also halten wir fest: Die große Einbeziehung der Abgeordneten ins Korruptionsstraf­recht schaut so aus, dass sich künftig Abgeordnete, die Geld dafür bekommen, dass sie nicht zu Sitzungen gehen, strafbar machen. – Na das ist „epochal“, meine Damen und Herren! Ich gratuliere Ihnen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Amon: Das könnte ja Mehrheiten verändern! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Regen Sie sich nicht so auf, sonst könnte man noch glauben, Sie rennen um Ihr eige­nes strafrechtliches Leiberl. Wenn Sie so herumschreien, erhalten die Leute den Ein­druck, Sie hätten Angst vor Strafverfolgung. Ich würde da aufpassen, denn da entsteht ein Eindruck, der Ihnen nicht gerecht wird, meine Damen und Herren, denn ich bin überzeugt davon, dass Sie, Kollege Donnerbauer, kein Fall für das Korruptionsstraf-


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recht sind. Also herunter mit der Stimmlage, sonst bekommt man noch den Eindruck, dass Sie sich vor irgendetwas fürchten.

Meine Damen und Herren, was bedeutet das im Ergebnis? – Wenn jemand gegen Geld kritische Fragen im Untersuchungsausschuss nicht stellt, ist das straffrei. Wenn jemand Anfragen gegen Geld verkauft, ist er weiter straffrei. Wenn jemand, der einen Untersuchungsausschuss führt, Geld dafür bekommt, dass er das in eine bestimmte Richtung ausübt, ist er straffrei. (Abg. Mag. Donnerbauer: Wer macht denn so etwas?)

Dieser Antrag von Ihnen, der heute vorliegt, ist ein Riesenschwindel, ein Placebo. Sie führen die Öffentlichkeit an der Nase herum und fügen damit dem Parlamentarismus Schaden zu. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

17.51


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Mag. Ban­dion-Ortner. – Bitte.

 


17.51.11

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeord­nete! Ich bin wirklich sehr froh darüber, dass dieses Gesetz heute verabschiedet wird.

Ein paar Worte zum Werdegang: Den einen passt es nicht, wenn ein Gesetz zu lange dauert, wenn man zu lange daran werkt, den anderen passt es nicht, wenn es zu schnell geht. Also man kann es wirklich niemandem recht machen – und ich gewöhne mich in der Politik schon langsam daran.

Folgendes ist festzuhalten: Wir haben das Gesetz in Begutachtung geschickt – es war eine relativ kurze Frist, das ist richtig, aber es handelt sich auch nicht um ein komplett neues Gesetz, sondern um die Modifizierung eines bestehenden Gesetzes. (Ruf bei den Grünen: Entschärfung!)

Wir haben 54 ausführliche Rückmeldungen erhalten, und wir haben sachliche Kritik aufgenommen, populistische Kritik jedoch nicht. Aber leider eignet sich dieses Thema sehr für Populismus. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Dr. Strutz: Ist der Rechnungs­hof populistisch?)

Es gibt jetzt einen neuesten Entwurf, und dieser ist meines Erachtens wirklich gut ge­lungen.

Eines sei vorweg gesagt: Ich reagiere tatsächlich nicht auf Zurufe! Leute, die mich kennen, wissen das. Aber es hat natürlich seit 15. Jänner, dem Tag meines Amtsan­tritts, zahlreiche Besprechungen gegeben. Ich bin überall auf dieses Gesetz angespro­chen worden, egal, wohin ich gekommen bin – im Wirtshaus, bei einer Veranstaltung, auf der Straße, überall –, niemand war mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmun­gen zufrieden.

Und – das ist vielleicht auch nicht ganz unwichtig – auch Politiker von den Oppositions­parteien haben mich darauf angesprochen und gefragt: Können wir das nicht ändern, das ist ja furchtbar, man kann nirgends mehr hingehen?! (Rufe bei den Grünen: Wer?) Und jetzt plötzlich, da wir es ändern, sind wir die Schlimmen; aber bitte. Das sei einmal gesagt. – Ich nenne keine Namen, aber ich könnte sie nennen. (Ruf bei der ÖVP: Das waren sicher der Pilz und der Steinhauser! – Weitere anhaltende Zwischenrufe.) – Wenn ich weiterreden darf, sagen Sie es mir bitte. – Danke.

Was hat sich jetzt geändert? – Die bestehende Gesetzeslage hat einfach zu großen Unsicherheiten geführt. Das hat der Wirtschaft geschadet. Und dieses Gesetz soll der Wirtschaft nicht schaden, sondern der Wirtschaft nützen. Deswegen ist Korruptionsbe-


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kämpfung auch so wichtig. Korruptionsbekämpfung ist mir ein wesentliches Anliegen, das habe ich stets betont. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Deshalb gibt es in diesem Entwurf auch Verschärfungen der Korruptionsbestimmun­gen. Es sind Wertgrenzen eingezogen worden, wir haben Untergrenzen eingezogen, und wir haben die Strafdrohungen erhöht, denn wahre Korruption gehört wirklich effi­zient und effektiv bekämpft, da bin ich ganz Ihrer Meinung! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Kommen wir zum Begriff Amtsträger. Dieser war bis jetzt äußerst unpräzise gefasst.

Wer soll denn jetzt Amtsträger sein? – Erstens Dienstnehmer und Organe von Gebiets­körperschaften und Sozialversicherungsträgern; zweitens Personen, die hoheitliche Funktionen ausüben; und drittens Unternehmen, die überwiegend für Gebietskörper­schaften und Sozialversicherungsträger tätig sind und die der Rechnungshof-Kontrolle unterliegen, also zum Beispiel Bundesrechenamt, Buchhaltungsagentur des Bundes oder die Bundesbeschaffungsbehörde, aber nicht AUA, Telekom, Post und die Unter­nehmen, die hier teilweise herumgeistern. (Abg. Dr. Strutz: Ja warum denn nicht?)

Warum nicht? – Herr Abgeordneter Strutz, ich kann Ihnen ganz genau erklären, warum nicht.

Was wollen wir eigentlich? – Wir wollen die strengeren Korruptionsbestimmungen für die Bereiche der Verwaltung. (Abg. Mag. Kogler: Ach?!) Für alle anderen Bereiche gibt es genauso Bestechungsbestimmungen. Die sind nicht so streng, aber es gibt Beste­chungsbestimmungen. Natürlich dürfen auch Mitarbeiter des ORF und Mitarbeiter der ASFINAG nicht bestechen und auch nicht bestochen werden, da gibt es ja Bestimmun­gen im Strafgesetzbuch. (Abg. Dr. Strutz: Ab 3 000 €!) Unternehmen, die sich im freien Wettbewerb bewähren müssen, sollen unter die allgemeinen Bestechungsbestimmun­gen fallen. Das ist einfach die Intention dieses Gesetzes.

Und wo zieht man sonst die Grenzen? Können Sie mir da genaue Grenzen definie­ren? – Das ist nicht möglich.

Was darf man und was darf man nicht – ich erkläre es noch einmal ganz kurz –: Man darf nicht, es ist strafbar, Vorteile für Pflichtwidrigkeiten anzunehmen und zu geben. Außerdem ist es verboten, Vorteile, die gegen ein ausdrückliches dienstrechtliches Verbot genommen und gegeben werden, anzunehmen, also Vorteile gegen dienst­rechtliche Bestimmungen zu geben und anzunehmen. Das ist auch ein ganz wesentli­cher Fortschritt, denn sozusagen der Gleichklang zwischen Dienstrecht und Strafrecht wird auch international gefordert.

Außerdem ist zu sagen: Wenn ein Dienstgeber etwas erlaubt, warum soll man es dann strafrechtlich ahnden?

Vorteile, die ein Amtsträger fordert, sollen auch strafbar sein. Fordern darf ein Amtsträ­ger keine Vorteile; das soll so sein.

Zur berühmten Bestimmung betreffend das „Anfüttern“: „Anfüttern“ soll jetzt strafbar sein, wenn pflichtwidriges Verhalten beabsichtigt ist – und das lässt sich nachweisen, natürlich kann man das nachweisen. Viel weniger kann ich nachweisen – Herr Abge­ordneter Steinhauser, wir haben das bereits im Justizausschuss besprochen –, ob ein Abgeordneter eine Frage bewusst gestellt hat oder nicht. Wie will ich das nachweisen?

Wichtig ist auch, dass wir jetzt die tätige Reue hineingenommen haben. Die tätige Reue ist den Vermögensdelikten immanent und führt dazu, dass Straftaten aufgeklärt werden, aufgedeckt werden und Schaden verhindert wird. Das heißt, es muss jemand vor Aufdeckung der Tat dies bekannt geben und den Vorteil der Behörde zukommen


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lassen. Das ist, wenn Sie so wollen, vielleicht eine kleine Vorstufe für eine Kronzeu­genregelung, über die man durchaus diskutieren kann.

Wie gesagt, ich bin sehr froh darüber, dass dieses Gesetz heute verabschiedet wird. Ich glaube auch, dass es in der Öffentlichkeit zu Missverständnissen gekommen ist. Ich hoffe, dass diese Missverständnisse vielleicht auch in der einen oder anderen Dis­kussion mit Kritikern bald ausgeräumt werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Weinzinger.)

17.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Fuhr­mann. – Bitte.

 


17.58.49

Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Man bekommt hier manchmal den Eindruck, als würden manche bewusst schüren, dass es zu Missverständnissen in der Bevölkerung und auch in der Öffentlichkeit kommt. Umso wichtiger ist es, wiederholt zu betonen, dass es bei der Reform des Anti­korruptionsgesetzes nicht um die Kriminalisierung, sondern vielmehr um die Aufhebung der Kriminalisierung der Förderer von Kultur, Wissenschaft und Sport geht und dass dieses Gesetz natürlich ein klares Bekenntnis zur Bekämpfung von Korruption ablegt, und das sollte unser Ziel sein, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Das geltende Antikorruptionsgesetz war den Kulturveranstaltern ein besonders großer Dorn im Auge, weil vor allem Sponsoren, und zwar insbesondere Sponsoren der Salz­burger Festspiele, gedroht hatten, ihre Engagements zu kündigen. Das hat sogar dazu geführt, dass sich Kulturverantwortliche, aber auch Sponsoren zu einem Aktionskomi­tee zusammengeschlossen haben, das die Politik dazu aufgefordert hat, möglichst rasch zu handeln. Und genau das haben wir getan, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Diesem Aktionskomitee haben sich prominente österreichische Kulturmanager ange­schlossen. Um nur einige zu nennen: die Festspielpräsidentin Rabl-Stadler, der Musik­verein-Intendant Thomas Angyan oder auch der Bundestheaterholdingchef Georg Springer. Deren Vorwurf an das bestehende Gesetz war vor allem, dass jede Einla­dung – und das wissen Sie alle sehr genau – unter den jetzigen Bedingungen sehr leicht unter den Generalverdacht gerät, später eine kriminelle Handlung auszulösen.

Dass das zur totalen Verunsicherung aller Sponsoren führt, nämlich sowohl im Bereich der Kultur, der Wissenschaft als auch des Sportes, ist naheliegend, und deshalb ist es so wichtig, hier auch zu handeln. Dieses Aktionskomitee bezeichnet die Neuerungen als großen und richtigen Schritt, und das ist für mich Zeichen genug, dass nämlich Be­troffene dieses Gesetz begrüßen, dass es sich um eine gute Reform handelt, die wir auch alle gemeinsam mittragen sollten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es handelt sich um Neuregelungen, die sinn­voll sind, die präzise sind und vor allem auch Graubereiche abdecken. Unser Ziel – und das müssen wir uns vor Augen halten – ist es, gegen echte Korruption vorzuge­hen, aber nicht unseren Sport- und Kulturveranstaltern Steine in den Weg zu legen. (Beifall bei der ÖVP.)

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten führt eine derartige Verunsicherung von Sponsoren natürlich zu existenziellen Gefährdungen von Kulturveranstaltern (Zwi­schenruf des Abg. Mag. Kogler), und das dürfen wir nicht zulassen. Um Rechtssicher­heit und Klarheit zu schaffen, bedarf es sozialer und adäquater, vor allem auch ver­ständlicher Regelungen. Diese sind jetzt mit diesem Gesetz, mit dieser Reform gege­ben.


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Ich bitte Sie noch einmal, zu bedenken, es wäre gerade im Interesse der Kultur- und Sportveranstalter wichtig, dass dieses Hohe Haus das Gesetz hier auch gemeinsam beschließt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


18.02.17

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Wir haben zur Kenntnis genommen, dass man sich bemüht hat, das Antikorruptionsgesetz zu präzisieren und zu verbessern, kein Zweifel. Aber ein wesentlicher Punkt ist dabei nicht gelungen, und zwar ist das in § 74 Abs. 1 die Defi­nition der Amtsträger. Genau das ist ein entscheidender Punkt, ein springender Punkt, den wir in unserem Abänderungsantrag anders definiert haben.

Es ist eine gemischte Funktionalität gewählt worden, es ist also die Zuordnung sehr unklar. Es wird hier von weit überwiegenden Leistungen gesprochen. Was das be­deuten soll, ist fraglich, das ist ein sehr unklarer Begriff. Die Definition darauf abzustel­len, ob eine Körperschaft beziehungsweise ein Unternehmen vom Rechnungshof oder einem ähnlichen Gebilde geprüft wird, wäre eine viel sinnvollere Regelung. Daher ha­ben wir auch diese gewählt. Im Ergebnis schaut es ja jetzt so aus, dass beim vorlie­genden Abänderungsantrag gerade die großen Infrastrukturunternehmen ASFINAG, ÖBB – diese wurden ja bereits angesprochen – und so weiter ausgenommen sind. Und genau dort, wo die großen Beschaffungsvorgänge ablaufen, wo also in Wirklichkeit unglaublich viel Geld im Spiel ist, vor allem Geld von der öffentlichen Hand, soll diese Bestimmung nicht zutreffen.

Die Regelung, die im Abänderungsantrag Donnerbauer, Jarolim enthalten ist, ist wirk­lich nicht zielführend. Die Unternehmen, die hiemit gemeint sind, kommen in Wirklich­keit doch gar nicht in Frage. Durch diesen schwammigen Begriff „weit überwiegenden Leistungen“ ist dies völlig entschärft. Also es wäre sehr wohl der entscheidende Punkt gewesen, gerade die zuvor von mir genannten Unternehmen mit hineinzunehmen, gerade diese Unternehmen in das Antikorruptionsgesetz mit aufzunehmen, weil gerade dort in ganz großem Ausmaß öffentliches Geld verschoben wird. Gerade dort müsste das also greifen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir werden daher nur unserem Abänderungsantrag zustimmen. Wenn Sie mitgehen, schön, wenn nicht, dann sind wir nicht dabei. (Beifall bei der FPÖ.)

18.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


18.04.55

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich über die Redner von BZÖ und Grünen und über den Kollegen Steinhauser wirklich gewundert.

Wenn wir hier ein Gesetz debattieren, dann gehe ich einmal davon aus, dass zumin­dest die Abänderungsanträge des Justizausschusses berücksichtigt werden. Das, was Kollege Strutz hier geliefert hat, war nicht mehr zu unterbieten. Er zitiert aus einer Ministerialvorlage. Da ich annehme, dass er nicht nur des Redens, sondern auch des Lesens mächtig ist, empfehle ich ihm wirklich, die Abänderungsanträge genau zu lesen und die Debatte hier im Plenarsaal auf den Punkt zu bringen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 227

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Halten wir fest: Würden die Positionen von BZÖ und Grünen umgesetzt, dann wäre ein Sponsoring im kulturellen und im sportlichen Bereich nicht in diesem Umfang wie bisher möglich. Ich argumen­tiere hier nicht mit den Bregenzer Festspielen, nicht mit den Salzburger Festspielen und nicht mit den Wiener Festwochen, sondern ich argumentiere mit den Kleinbühnen, ich argumentiere mit Kabaretts, ich argumentiere im Sinne des Sports, im Sinne der Sportveranstalter. Sponsoren kaufen ganze Aufführungen auf und sind daher für die kleinen Theater, für die Bühnen überlebensnotwendig. Ich sage hier das, was ich auch schon im Justizausschuss gesagt habe.

Bei mir waren Veranstalter, auch diejenigen, die den Grünen nahestehen. Und ich ha­be immer wieder betont, dass es in diesem Haus zwei Fraktionen gibt, die den Begriff „Anfüttern“ so weit auslegen, dass ein normales Sponsoring nicht mehr möglich ist. Werte Kolleginnen und Kollegen, diese Argumentation werde ich weiterführen.

Ich werde insbesondere in Kärnten meine Freunde im Sport darüber informieren, dass Sportveranstaltungen beziehungsweise Karten von Sportveranstaltungen nicht mehr aufgekauft werden können. Kollege Petzner, das geschieht so. Bisher war es üblich, dass Veranstaltungen aufgekauft wurden, dass man 100, 200 Karten gekauft und diese an Bekannte weitergegeben hat. – Ginge es jedoch nach Ihnen, wäre dies nicht mehr möglich.

Zweite Feststellung: Würde Ihre Argumentation, Kollege Petzner, durchgehen, dann würde Jörg Haider, würde er noch leben, strafrechtlich belangt werden. (Abg. Ursula Haubner: Jörg Haider, der sich nicht verteidigen kann! Das ist ungeheuerlich!) Denn das, was bei der Feier seines 50. Geburtstags geschehen ist, erfüllt genau den Tatbe­stand der Korruption, und das möchte ich mit aller Deutlichkeit festhalten. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Petzner.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Mit dieser Regelung wird es möglich sein, Korruption dort, wo sie tatsächlich stattfindet, wirklich zu bekämpfen. Korruptionsbekämpfung ist notwendig: im internationalen Bereich als auch bei uns in Österreich. Ich verweise auch auf die öffentliche Argumentation, die immer wieder da­zu missbraucht wird, Abgeordnete dieses Hauses zu diskriminieren. Ich distanziere mich davon und fordere den grünen Abgeordneten Steinhauser auf, sich hier zu ent­schuldigen; er hat hier mehrfach von korrupten Abgeordneten gesprochen. Namens meiner Fraktion: Wir lassen uns das nicht gefallen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wenn Kollege Steinhauser glaubt, dass es in diesem Haus korrupte Abgeordnete gibt, dann soll er sie anzeigen. (Zwischenrufe des Abg. Mag. Steinhauser.) Nur eines ver­stehen wir nicht: dass er auf diese Art und Weise Abgeordnete denunziert. Kollege Steinhauser, Sie denunzieren Abgeordnete dieses Hauses, Sie betreiben Täuschung und Irreführung, weil Sie Dinge behaupten, die nicht im Gesetz stehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Petzner und Ing. Westenthaler.)

18.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


18.09.38

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Ich möchte genau auf das zurückkommen, was Kollege Westenthaler jetzt anspricht. Kollege Maier schimpft hier vom Rednerpult über einen Toten. Ich weiß nicht, ob das der richtige Stil einer Regierungspartei ist. (Zwischenruf des Abg. Mag. Johann Maier.) Ich glaube, Sie sollten sich schämen.

Meine Damen und Herren! Kollege Jarolim hat das schon richtig gesagt, er hat wirklich recht gehabt: Dieses noch bestehende Antikorruptionsgesetz ist ein Pfusch. Das müs-


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sen wir feststellen. Kein Mensch kennt sich aus. Niemand weiß, wie das wirklich aus­gelegt wird. (Zwischenruf des Abg. Mag. Johann Maier.) Nein, Sie ändern es ja des­wegen, Herr Kollege, weil es nicht vollziehbar ist. Jetzt machen Sie aber den nächsten Fehler, gehen her und peitschen das in einer Husch-Pfusch-Aktion durch. Die Fristen werden verkürzt. Man kann nicht einmal diskutieren, während Sie uns zu erklären ver­suchen, dass jetzt alles besser werde.

Herr Kollege, wo stehen Sie? Man muss sich wirklich fragen, welche Husch-Pfusch-Gesetzgebung das ist. Diese Vorgangsweise, wie hier dieses Antikorruptionsgesetz abgeändert wird, finde ich schäbig, ja jämmerlich. Es ist eine Katastrophe.

Man möge nur schauen, wie die Diskussion hier geführt worden ist. Abgeordnete wur­den herausgestrichen. Dies hat sofort einen schalen Beigeschmack; „Futter“ für die Medien, „Futter“ für alle Kritiker. Ich glaube, das war der falsche Weg. Dieses Gesetz gehört meiner Meinung nach wieder zurück in den Ausschuss, gehört ordentlich be­raten und dann abgeändert. Es muss dafür gesorgt werden, dass solche Fälle wie die Herausnahme des ORF, der ASFINAG, der Post, verschiedener öffentlicher Kammern und so weiter nicht mehr möglich sind. Wie hier schon richtig gesagt wurde: Fakt
ist, dass genau in diesen Bereichen, wo überall viel Geld im Spiel ist, wie bei der ASFINAG, die Gefahr der „Anfütterung“ von Amtsträgern besteht. Diese sind aber nicht in den Begriff aufgenommen. Ich kann Ihnen also nur sagen: Ändern Sie das! Hier ge­hört eine Änderung vorgenommen. (Beifall beim BZÖ.)

Ich bin dann schon ein wenig verwundert, wenn sich Frau Minister Bandion-Ortner hier herstellt und sagt, die Kritiker dieses Gesetzes seien populistisch. – Wenn Honoratio­ren wie ein ehemaliger Rechnungshofpräsident Fiedler dieses Gesetz kritisieren, auch der Rechnungshof selbst hat es jetzt kritisiert, dann ist das nicht populistisch, sondern fachlich korrekt. Da sollten Sie sich bei der Nase nehmen, Frau Minister! (Beifall beim BZÖ.)

Zum Abschluss möchte ich noch Folgendes deponieren: Das fällt zwar nicht unter „An­fütterung“, das weiß ich, aber es ist eine klare Sache für einen BZÖ-Politiker. Ich war früher fünf Jahre lang im Bundesrat, habe jedes Jahr zwei Festspielkarten, Premiere­karten zur Verfügung gestellt bekommen, auch heuer wieder, habe diese aber nie an­genommen, sondern das immer aus der eigenen Tasche bezahlt. Und genau so sollte man als Politiker und als Vorbild auf die Straße hinausgehen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.12


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schöneg­ger. – Bitte.

 


18.13.08

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wenn man die Diskussion in den letzten Wochen, wenn man den einen oder anderen Tippgeber in Zeitungen, wenn man auch die Debattenbeiträge heute hier einigermaßen aufmerksam verfolgt, dann muss man leider Gottes irgendwann zum Schluss kommen, dass es sich bei dieser Republik um eine schwerst korrupte Republik handeln muss. Man muss zu dem Schluss kommen, dass wir in einer Bananenrepublik leben. (Abg. Mag. Steinhau­ser: Blödsinn!) Und da heute von Anstand gesprochen wurde: Es wäre höchst anstän­dig, wenn wir alle gemeinsam gegen diese Darstellung auftreten würden. (Beifall bei der ÖVP.)

Es geht nämlich in Wahrheit um Korruptionsbekämpfung in der Republik Österreich. Es geht um die Korruptionsbekämpfung in einem Land, das weltweit unter den saubers-


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ten Ländern im Kampf gegen die Korruption steht. (Abg. Grosz: Nicht vergessen: Skylink!) Österreich ist im internationalen Ranking von Transparency International auf Platz 12, mit 8,1 von 10 möglichen Antikorruptionspunkten versehen worden. (Abg. Grosz: Nach Sizilien!) Also ich bitte schon, auch die Kolleginnen und Kollegen, die vielleicht in Kärnten andere Erfahrungen gemacht haben, dieses Thema mit dem nöti­gen und angebrachten Ernst und mit entsprechendem Augenmaß zu verfolgen. (Abg. Grosz: Skylink! AKH-Skandal!)

Es geht darum, die bestehende Gesetzeslage zu optimieren, zu präzisieren, damit die Normunterworfenen auch eine gewisse Rechtssicherheit haben. Mit diesem Gesetzent­wurf ist ein klarer Versuch, und zwar ein tauglicher Versuch unternommen worden. (Abg. Grosz: Der Sumpf gehört trockengelegt!) – Ich weiß schon, dass ihr euch auf­regt, KollegInnen aus Kärnten, Gerald Grosz, du bist ja „importiert“, Kärnten ist ein eigenes Thema, da ist sicherlich noch Handlungsbedarf, aber hier diskutieren wir über die Optimierung des Gesetzes. Es ist ein tauglicher Versuch unternommen worden: mit klaren Sanktionen für klare Tatbestandsmerkmale, mit klarer Definition des Begriffes „Amtsträger“, mit der systemkonformen Einführung der tätigen Reue.

Wenn dieser Entwurf Gesetz wird, wird das dazu beitragen, dass wir im internationalen Ranking weiter nach vorne kommen und Österreich kein korruptes Land ist. – Dafür danke, Frau Minister. (Beifall bei der ÖVP.)

18.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


18.15.52

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Wenn mein Kollege Steinhauser von der Möglichkeit ge­sprochen hat, dass es korrupte Abgeordnete geben könnte (Abg. Mag. Johann Maier: Nicht von der „Möglichkeit“, er hat das anders formuliert!) – ja, lassen Sie mich ausre­den –, dann kann ich dazu nur sagen, er hat nicht recht gehabt. Es kann gar keine kor­rupten Abgeordneten geben, weil es einen solchen Paragraphen im Strafgesetzbuch gar nicht gibt. Daher gibt es das gar nicht. Daher hat er nicht recht gehabt.

Aber wenn dann von der ÖVP so Zwischenrufe kommen: Wer ist denn das? Wir haben keine korrupten Abgeordneten, und daher brauchen wir das Gesetz auch nicht!, dann kann ich dazu nur sagen, das ist ja eine wirklich ganz eigenartige Logik. Entsprechend dieser Logik könnte man auch sagen, eine Gesellschaft, wo nicht gestohlen wird, braucht auch keine Gesetze, wonach Diebstahl strafbar ist. Und in dem Augenblick, in dem dann gestohlen wird, ist es halt so, dass dann genau die Diebe eben nicht verur­teilt werden können. Daher ist diese Logik völlig verkehrt aufgezogen.

Meine Damen und Herren, ich habe mich schlau gemacht und mir angeschaut, was vor eineinhalb Jahren abgelaufen ist. Wir haben am 5. Dezember 2007 gemeinsam Anti­korruptionsparagraphen beschlossen. Und ich kann Ihnen mitteilen – lesen Sie es selbst durch! –, da hat es überhaupt keine Aufregung gegeben, da waren eigentlich alle davon angetan. Es hat einen Einwand der Grünen gegeben, sogar einen Antrag, dass die Parlamentarier auch mit einbezogen werden sollten. Das ist seither konstant gelaufen. Dieser wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Aber sonst waren eigentlich alle sehr zufrieden. Auch die Öffentlichkeit hat sehr positiv reagiert. Das Gesetz folgte damals internationalen Normen, und Österreich hatte ganz offensichtlich einen Nachholbedarf in Sachen Korruptionsmoral, weil in diesem Land Korruption sehr leicht mit Gemütlichkeit verwechselt wird.

Dann plötzlich waren die Salzburger Festspiele. Das kann man wirklich zeitlich ganz genau beobachten. Und auf einmal sind große Firmen und Sponsoren draufgekom-


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men: Hoppala, das betrifft ja uns, da sind ja wir mit beteiligt; wir laden ja auch Amtsträ­ger ein, und zwar nicht einmal zu knapp, ganz schön viele; und auch das, was sie be­kommen, ist nicht so ohne! Die Firma UNIQA zum Beispiel gibt so ein „Sponsoren­paket“ – unter Anführungszeichen – mit 800 € an. Da ist zum Beispiel die Reise dabei, da ist die Festspielkarte dabei, die Übernachtung, ein Essen und alles auch noch für eine Begleitperson. Und all das geht jetzt hurtig weiter, ist also weiterhin möglich.

Anstatt diese unlöbliche Tradition bleiben zu lassen, ist jetzt nämlich Folgendes ge­schehen: Man hat das Gesetz attackiert und will das Unrecht zum Recht machen. Und genau das wird jetzt geschehen. Das, was mich besonders dabei stört, ist, dass das Ganze unterlegt wurde mit der Argumentation „Untergang des kulturellen Abendlan­des“. Also in dem Augenblick, in dem Korruption, „anfüttern“ nicht mehr möglich ist, stirbt sozusagen die Kunst.

Da wird die Kunst jetzt zwei Mal instrumentalisiert: das erste Mal mit der „Anfütterung“, also mit diesen Paketen, und das zweite Mal dadurch, dass man sagt: ohne „Anfütte­rung“ keine Kultur und keine Kunst. – Ich kann Ihnen sagen, meine Damen und Herren, ich kenne – und ich bin aus der Kultur- und Kunstszene, wie Sie wissen – keinen einzi­gen Künstler/keine einzige Künstlerin, der beziehungsweise die sich für die Lockerung dieses Strafbestandes stark gemacht hat, also daran interessiert war, auch nicht aus dem Kulturmanagement.

Da gibt es nur eine Frau, die in der Öffentlichkeit aufgetreten ist, nämlich Frau Rabl-Stadler. Herr Kollege Maier, Sie haben mir das im Ausschuss schon gesagt, und ich habe gesagt: Nennen Sie mir doch die Leute! Sie haben gesagt, na ja, die alle. Witt­mann habe ich gefragt: Ja, ja, da waren Leute bei mir! Die ÖVP: Ja, da waren Leute! – Ich kenne niemanden, nennen Sie mir die Leute! Wieso kenne ich die nicht? Wieso können Sie die nicht nennen? Nennen Sie sie!

Es ist also niemals um Kultur und Kunst gegangen, sondern es geht nur um die Wirt­schaftsinteressen, die hinter diesen vorgeschobenen Kulturinteressen stehen. Auch heuer haben wir diese Interessen wieder, auch heuer gibt es wieder Salzburger Fest­spiele, und ich kann Ihnen, Frau Ministerin, den Vorwurf leider nicht ersparen, dass da eine Anlassgesetzgebung gemacht wird. Das muss jetzt alles so schnell passieren, da­mit die Salzburger Festspiele abgewickelt werden können. Die Kontingente sind längst wieder verkauft, und da wurde doch hinter den Kulissen längst der Kollegin Rabl-Stad­ler – ich sage „Kollegin“, weil sie mit mir im Stiftungsrat gesessen ist – versprochen, dass bis zum 1. September alles geregelt ist. Und, Frau Ministerin, Sie haben alles geregelt und alles ist wieder in Ordnung, alles ist eitel Wonne!

Jetzt komme ich noch ganz kurz zum Begriff Amtsträger. Ich glaube schon, dass eine Schärfung des Amtsträger-Begriffes notwendig war, aber diese Schärfung war ja in Wirklichkeit eine Auflösung von vielen, die eigentlich auch unter diesen Begriff gefallen wären. Ich kann mir jetzt eigentlich überlegen, dass in Holdings wie zum Beispiel bei den Bundestheatern auch Leute arbeiten, zum Beispiel der Volksoperndirektor, der dann gegen ein Geschenk durchaus – und zwar mit Steuergeldern – Firmen beauftra­gen kann, die ihm sozusagen dienlich und hold waren.

Meine Damen und Herren, ich kann abschließend nur sagen: Auf eine Kultur, die auf „Anfüttern“ und auf Korruption aufgebaut ist, kann ich verzichten! Sie werden sich nicht wundern, dass wir diesem Gesetz nicht näher treten können. (Beifall bei den Grünen.)

18.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 231

18.21.43

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzte Frau Bundesministerin! Herr Prä­sident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Zinggl, genau das ist auch der Grund, warum wir uns in den letzten Wochen immer wieder damit auseinanderzusetzen haben, der Medienhype, dass Österreich so darge­stellt wird, wie das Herr Abgeordneter Schönegger erwähnt und geschildert hat, dass die Bevölkerung das Gefühl hat, Österreich ist eines der korrumpiertesten Länder, was die Amtsträgerinnen und Amtsträger betrifft. – Ich kann nur wieder darauf verweisen, im europäischen Ranking von Transparency International hat Österreich den sechsten Platz. (Abg. Mag. Kogler: Die Opposition ...! Abg. Öllinger: Zuerst waren wir beim zwölften!) International, von 145 Staaten, Herr Kogler; EU-weit sechster Platz.

Aber gerade, was die Kulturszene betrifft, Herr Abgeordneter Zinggl, kennen Sie sich doch aus. Sie sind ja in der Kunstszene aktiv, und Sie wissen ganz genau, es geht nicht immer um die Bregenzer Festspiele oder um die Salzburger Festspiele. Weil Sie gesagt haben, Herr Abgeordnete Maier soll Ihnen entsprechende Leute nennen: Neh­men Sie diesen dicken Ordner, in dem all diese Förderungen drinnen sind! Das sind hunderte Kleinbühnen, Kabarettisten, Künstlerlinnen und Künstler, die letztendlich mit 2 000 € Subvention auskommen müssen, in den Gemeinden, in den Städten. Die spü­ren das am meisten, und daher ist es ganz besonders wichtig, dass wir dem einen Rie­gel vorgeschoben haben.

Ich kann nur wieder erwähnen, es ist ja von Anfang an außer Streit gestanden, dass wir die Korruption und die Bestechung in diesem Sinne nicht tolerieren dürfen. (Abg. Mag. Kogler: Wer sagt denn das?) Es darf auch kein Kavaliersdelikt sein, das ist ja klar, daher auch die vorliegenden Verbesserungen. (Abg. Mag. Kogler: Da muss man eine offene Kultur fördern und keine Sektionschefs anschmieren!) Diese Verbesserun­gen und der Diskussionsprozess haben ja fast ein Jahr lang gedauert seit der Be­schlussfassung bei dem ersten Gesetz, und man darf auch ein wenig gescheiter wer­den, denn es hat sich gezeigt, dass in vielen Bereichen Schwierigkeiten vorhanden sind. Das Begutachtungsverfahren hat auch gezeigt, wo bei den politischen Sachbei­trägen eigentlich die Probleme liegen.

Ich hätte überhaupt kein Verständnis dafür, dass sich fortan alle Amtsträger in den un­terschiedlichsten Funktionen, die in unzähligen Vereinen – in Sportvereinen und in Kul­turvereinen – ehrenamtlich tätig sind, immer ganz genau überlegen müssen, was sie tun, wenn sie für den Verein tätig sind, um sich um Sponsorengelder, Beschaffungen und vieles andere mehr zu kümmern, und jederzeit damit rechnen müssen, dass sie bei Gericht angezeigt werden. (Abg. Mag. Kogler: ... Spenden, aber nicht ...!)

Es war notwendig, dass man das verbessert, und das ist eindeutig verbessert worden. Ich kann davon ausgehen, dass da ein sehr gutes Gesetz geschaffen worden ist. (Abg. Mag. Kogler: Gehen Sie davon aus!) Es war auch notwendig, die Amtsträgerdefinition neu zu schaffen, und wir können davon ausgehen, dass auch durch die Erhöhung der Strafrahmen jene, die wirklich bestechen und die wirklich anfällig für die Korruption sind – nämlich nicht jene, über die wir jetzt die ganze Zeit diskutieren – ihrer gerechten Strafe zugeführt werden.

Daher glaube ich, dass auch hinkünftig eine Sinn machende Interaktion und Kommuni­kation und ein vernünftiges Miteinander zwischen allen Amtsträgerinnen und Amtsträ­gern und den Vereinen sichergestellt ist und dass nicht jedes Handeln tatbildmäßig ist.

In diesem Sinne, glaube ich, ist ein sehr gutes Gesetz entstanden, und ich danke auch der Frau Bundesministerin für die Unterstützung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.25



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 232

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


18.25.16

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Minister! Lieber Vorredner, das Gesetz ist dann ein gutes Gesetz, wenn man die Aufweichung von Antikorruptionsbestimmungen als gut ansieht oder wenn man gewissen Teilen der Wirtschaft, zum Beispiel dem Beherbergungsgewerbe oder auch der Theaterwirtschaft, den Vorrang vor dem Korruptionsschutz gewährt. Das sollten wir allerdings nicht.

Ich darf daran erinnern, dass schon der große Jurist Cicero im Jahr 70 v. Chr. in seiner Anklagerede gegen den korrupten Statthalter Verres gesagt hat: Keine Festung des Erdkreises ist stark genug, dass sie dem Geld widerstehen kann!

Dieses Problem zieht sich nicht nur durch die römische Geschichte, sondern bis heute auch durch die Geschichte der Republik Österreich. Das heißt bei Weitem nicht, dass die Republik Österreich ein korrupter Staat ist oder dass wir Weltmeister in Korruption sind, aber wir sind nicht gefeit vor der Korruption, und weite Bereiche unserer Verwal­tung sind von der Korruption nicht nur bedroht, sondern auch von ihr durchsetzt – das weiß jeder, der sich juristisch betätigt, der Bauvorhaben und Bauverfahren abgeführt hat.

Um noch einmal auf Cicero zurückzukommen: Das Wichtigste ist, dass ein Amtsträger, einer, der den Staat vertritt, frei von Druck und, wie er gesagt hat, frei von den Ver­führungen des Geldes zum besten Wohl des Allgemeinen entscheidet. Und das sollte auch unsere Maxime sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Maxime war im bisherigen Gesetz recht klar und gut geregelt – von Unschärfen beim Amtsträger-Begriff abgesehen, aber sie war klar geregelt. Die Regelung hat ge­heißen, jedermann, der im Zusammenhang mit seiner Amtstätigkeit Geld entgegen­nimmt, ist strafbar. – So sollte es auch sein! Es kommt nicht darauf an, dass jemand konkret oder nachweisbar konkret etwas Böses tut und dafür Geld nimmt, sondern er sollte im Zusammenhang mit seiner Amtsführung gar kein Geld entgegennehmen. Das gilt auch für uns Abgeordnete.

Und das ist, um Herrn Kollegen Jarolim zu zitieren, mit den Worten des Gesetzes jetzt nicht mehr der Fall. Jetzt ist nicht mehr von der Amtsführung die Rede, sondern es ist davon die Rede, dass jemand konkret gegen seine Pflichten handeln muss oder Geld dafür entgegennimmt, dass er seinen Pflichten gemäß handelt.

Das heißt, es gibt da eine eklatante Abschwächung des Korruptionsschutzes, und des­halb verstehe ich die Frau Ministerin nicht, wenn sie sagt, das sei ein gutes Gesetz. Ich verstehe sie auch nicht, wenn sie sagt, das Gesetz soll den Interessen der Wirtschaft dienen und muss deshalb reformiert werden, denn, wie gesagt, es soll der gesamten Wirtschaft dienen und die gesamte Wirtschaft hat ein hohes Interesse an einem korrup­tionsfreien Funktionieren der Staatsverwaltung. (Beifall bei der FPÖ.)

Einzelne Teilbereiche der Wirtschaft, die von Korruption profitieren mögen, sollten sie auch dem Kultursektor zuzuordnen sein, dürfen nicht über das Gesamtwohl gestellt werden.

Ein Letztes noch, Frau Minister: Sie haben gesagt, ASFINAG, ÖBB, ORF können wir in die Korruptionsbestimmungen nicht einbeziehen, weil sie ja im freien Wettbewerb ste­hen und daher nicht schlechter gestellt werden dürfen als andere Unternehmen. Mit Verlaub, das ist ja wohl ein Witz! Inwiefern stehen die ASFINAG, die ÖBB und der ORF im freien Wettbewerb? Das sind Unternehmen, die Staatsvermögen politisch besetzt im Sinne und auf Rechnung des Staates verwalten (Abg. Grosz: So ist es!), und sie


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 233

müssen daher wie staatliche Organe behandelt werden. (Abg. Grosz: Das hat Ihnen wahrscheinlich die ÖVP erklärt, aber das ist leider nicht so, Frau Minister, wie Sie glauben!)

Wenn unser diesbezüglicher Abänderungsantrag keine Zustimmung findet, dann wer­den wir natürlich das Gesamtgesetz ablehnen. Danke. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Grosz: ... Millionenaufträge zu vergeben! ASFINAG, Lärmschutz ...!)

18.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


18.29.17

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Von diesen drei zu ändernden Gesetzen darf ich kurz auf das Strafgesetzbuch eingehen. Mit diesem Gesetz sollen das Korruptionsstrafrecht ab­geändert und sich in der Praxis ergebende Probleme abgebaut werden. Ziel ist es, Kor­ruption zu verhindern. Ich glaube, Frau Bundesministerin, mit dieser Änderung ist es dir wirklich gelungen, ein taugliches Gesetz zu schaffen – mit der parlamentarischen Ar­beit, die dieses Gesetz dann letztendlich noch verändert hat.

Mich wundert allerdings diese Diskussion, die da heute stattfindet.

Herr Kollege Strutz hat den Abänderungsantrag offensichtlich nicht gelesen (Abg. Grosz: Das bezweifle ich! Der Herr Kollege Strutz kann im Gegensatz zu anderen le­sen und schreiben!) und bei Herrn Kollegen Steinhauser, der pauschal vermittelt, dass alle Abgeordneten und Amtsträger generell korrupt seien, kann ich mir schon vorstel­len, dass er vielleicht in seiner eigenen Fraktion Probleme damit hat, wenn jetzt plötz­lich pflichtgemäßes und pflichtwidriges Verhalten herausgestrichen werden. (Abg. Dr. Strutz: Ich glaub, du bist angefüttert! Rufe beim BZÖ: Sind Sie angefüttert?) Wer gibt vertrauliche Informationen weiter und verschafft sich unter Umständen damit Vor­teile für sich selbst? In unserer Fraktion sind solche Leute nicht zu finden, die findet man eher in Richtung der Grünen.

Wenn Herr Kollege Zinggl sagt, dass zu ihm niemand gekommen ist, dann kann ich mir das schon vorstellen. So, wie Sie sich verhalten, würde ich auch nicht zu Ihnen gehen und sagen: Helft mir! Da gehe ich auch noch lieber zum Jacky Maier und sage: Pass einmal auf, diese und jene Probleme sind zu beheben! (Beifall bei der ÖVP.)

Kollege Hübner, wir sagen nicht, dass die Wirtschaft wichtiger ist als die Korruptions­bekämpfung. Nur gehören unnötige Hürden aus dem Weg geräumt; das ist, glaube ich, wichtig. Es sollte nicht so sein, dass zwischenmenschliche Kontakte mit einem solchen Gesetz verhindert werden; traditionelle Gepflogenheiten sollten nicht unterbunden oder kriminalisiert werden. Es sollte auch in Zukunft möglich sein, dass man kulturelle, sportliche und auch jagdliche Anlässe wahrnehmen kann, ohne dass man sofort unter Korruptionsverdacht steht. (Ruf: Das ist nicht das Problem! Abg. Dr. Strutz: Mens­dorff! ... Jagdausflug!)

Es kommt eher darauf an, ob man als Amtsträger einen Vorteil annimmt und davon seine Amtshandlungen beeinflussen lässt, und umgekehrt, ob jemand von einem Amts­träger pflichtwidrige Amtshandlungen verlangt und dafür einen Vorteil bekommt. Das ist entscheidend, und das wird mit diesem Gesetz auch entsprechend verhindert. (Beifall bei der ÖVPAbg. Petzner: Können Sie ... Innenministerium!)

18.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


18.32.00

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Bundesminister Bandion-Ortner, bei allem Respekt, ich kann Ihnen den Vorwurf nicht


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ersparen: Der Entwurf, den wir heute diskutieren, hat die Wertigkeit einer Rolle Klo­papier! (Beifall bei Abgeordneten des BZÖ.)

Frau Bundesminister, wenn der Europarat Österreich für die Korruptionsanfälligkeit der Politik und der Justiz kritisiert, sollten Sie diese Berichte vielleicht hin und wieder einmal lesen und ernst nehmen, und im Gesetz sollten diese Überlegungen wiederum Niederschlag finden.

Wenn Herr Abgeordneter Schönegger von der ÖVP heute davon spricht, dass wir Ös­terreicher nicht in einem mafiösen Land leben, dann sage ich, nein, da gebe ich dir vollkommen recht, denn Sizilien ist in der Korruptionsbekämpfung offenbar noch weit fortschrittlicher, als es das Anti-Korruptionsgesetz der österreichischen Bundesregie­rung ist. (Zwischenruf des Abg. Mag. Schönegger.)

Dass wir in Österreich ein scharfes Anti-Korruptionsgesetz brauchen, wissen wir spä­testens, seit wir in Österreich einen AKH-Korruptionsskandal und einen WEB-Korrup­tionsskandal zu dulden hatten; und wir wissen es auch, da wir in Österreich gerade jetzt in diesen Wochen von einem Skylink-Korruptionsskandal erschüttert werden, bei dem 500 Millionen € Steuergeld irgendwo zwischen Michael Häupl und Erwin Pröll ver­sinken und keiner weiß, wo dieses Steuergeld hingekommen ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wenn wir von Korruption sprechen, wissen wir, was das ist, weil wir in diesem Haus auch einen Untersuchungsausschuss darüber gehabt haben, Herr Kollege „Eurolim“, nämlich den „Euroteam“-Ausschuss, bei dem Sie ja auch im Mittelpunkt der Beratun­gen gestanden sind. – Das war ein Korruptionsskandal bis ins Sozialministerium.

Ich erinnere Sie schlussendlich nur ungern an „Noricum“ und „Lucona“, an all das, was SPÖ und ÖVP innerhalb von 30 Jahren in dieser Republik verbrochen und wodurch Sie Korruption in dieser Republik erst salonfähig gemacht haben. (Beifall beim BZÖ.)

Sehr geehrte Frau Bundesminister, Sie wollen Abgeordnete mit einbeziehen: Also ob das jetzt die Meisterleistung ist, den Kollegen Faul, mich oder wen auch immer in die Korruptionsbedingungen einzubeziehen, zumal wir ja ohnedies nur eine Entschei­dungsbefugnis über unser eigenes Gehalt haben?

Das mag zwar die Meisterleistung sein, ist auch in Ordnung, denn Abgeordnete sollen sich nicht davonstehlen, sondern ganz im Gegenteil die gleichen Pflichten genießen wie jedes andere Organ dieser Republik auch, aber dass Sie die Abgeordneten als Placebo mit einbeziehen und gleichzeitig den gesamten staatsnahen Bereich wie die ASFINAG außen vor lassen, das ist nicht zielführend. – Ich erinnere an den Rech­nungshofbericht darüber, dass die ASFINAG um Millionen Euro sündteure Lärmschutz­wände beschafft hat, vom gleichen Produzenten, mit windigen Ausschreibungen, ge­baut dort, wo man nicht einmal Lärmschutzwände bauen sollte.

Ja, Frau Bundesminister Bandion-Ortner, da wäre jetzt das kleine Einmaleins aus Ihrem Zivilberuf als Richterin gefragt. Das ist doch der Boden, der Sumpf der Korrup­tion. Ein Bundespräsident – Gott hab’ ihn selig – hat in dieser Republik von einem Sumpf gesprochen, wenn er von Korruption gesprochen hat. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Königshofer. Zwischenbemerkung von Bundesministerin Mag. Ban­dion-Ortner.)

Oder reden wir über die ÖBB, über die Schmiergeldzahlungen und Verdächtigungen in diesem Bereich; oder, Frau Bundesminister, über die Kammern! Sind Kammern denn nicht korruptionsanfällig? Oder, Frau Bundesminister, wie steht es mit dem Bereich der Sozialversicherungen? Offenbar wissen Sie nichts über die Zulassung von Medika­menten und die Verquickungen mit der Pharmaindustrie. Diesen Bereich wollen Sie nicht mit einbezogen haben, weil Sie sonst die Wettbewerbsfähigkeit zerstören? Sozi-


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alversicherungsgelder der Österreicherinnen und Österreicher, die verhunzt und der Korruption ausgeliefert werden, damit sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit – die ohnedies im öffentlichen Auftrag nicht gegeben ist – nicht gefährden?!

Frau Bundesminister! ORF, Post, Telekom, Bauaufträge in einer Höhe von zig Millio­nen Euro – und Sie meinen, dass Sie diese Republik beruhigen, indem Sie Abgeord­nete mit einbeziehen, weil möglicherweise der Herr Öllinger einen 10-€-Eintrittsgut­schein für eine Veranstaltung bekommt? Das ist Ihr großer Wurf in der Korruptionsbe­kämpfung in einer Republik, die unter zehn oder 15 Skandalen zu leiden hatte, in der Korruption tatsächlich stattfindet?!

Ich möchte Sie und Ihre Partei – denn mittlerweile sind Sie eine Parteigängerin auf die­ser Regierungsbank – ja gar nicht an den Fall Mensdorff und sonstige Verquickungen innerhalb der österreichischen Justiz erinnern, und auch nicht an die blinden Augen, die die Justiz in diesem Bereich offenbar hat.

Sie von der Koalition haben aus den Rechnungshofberichten nichts gelernt. Sie sitzen hier und heute auf der Regierungsbank in einem Haus, in dem der Rechnungshof Wo­che für Woche und Monat für Monat Verfehlungen in der öffentlichen Verwaltung scho­nungslos aufdeckt, und Sie waren nicht in der Lage, diese Erkenntnisse in ein Gesetz zu fassen, das den Namen Anti-Korruptionsgesetz tatsächlich verdient, denn das, was wir heute hier vorliegen haben, worüber wir heute befinden sollen, hat mit einem Anti-Korruptionsgesetz nichts zu tun.

Das ist ein Persilschein für Korruption in unserem Land. Nein, Frau Bundesminister, das ist eine Einladung zur Korruption, eine regelrechte Einladung für die Vorstände staatsnaher Betriebe (Beifall beim BZÖ): Tut es doch, ihr seid doch straffrei, denn ihr seid außerhalb des Wettbewerbs gestellt! Schiebt eure Bauaufträge, kassiert Provisio­nen, lasst euch schmieren, tut es doch, denn ihr habt eine nette Bundesministerin, die von all dem nichts wissen will, und eine überlastete und überforderte Korruptions­staatsanwaltschaft, die bis heute nicht in der Lage war, zum Beispiel beim jüngsten ASFINAG-Skandal ordentlich zu ermitteln! Euch wird ja ohnedies nichts geschehen! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Frau Bundesministerin Bandion-Ortner, ich frage Sie daher, in wessen Dienst Sie eigentlich noch stehen: Stehen Sie im Dienst der unabhängigen Justiz – oder stehen Sie im Dienst von beiden Parteien, ihren Lobbyismen, ihren Kammern, ihren Sozialver­sicherungsanstalten und ihren Verbindungen in die Bauwirtschaft?! (Zwischenruf des Abg. Petzner.)

Frau Bundesminister, dieser Entscheidung müssen Sie sich stellen, und zwar heute. Sie waren anfänglich eine große Hoffnung dieser Bundesregierung (Abg. Steibl: Und ist es auch noch!), das haben mehrere Fraktionen gesagt, aber die Betonung liegt lei­der Gottes auf waren. (Beifall beim BZÖ. Abg. Dr. Jarolim: Das war ein sensationel­ler Schwachsinn! – Abg. Grosz: Herr Präsident, „sensationeller Schwachsinn“, das ist ein Ordnungsruf!)

18.38


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


18.38.34

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werte Frau Ministerin! Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Diskussion, die hier in den letzten Minuten beziehungsweise in der letzten halben Stunde stattgefunden hat, hat mich dazu bewogen, mich nochmals zu Wort zu melden.


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Ich bin wirklich betroffen, vor allem von zwei Fraktionen, die der Versuchung des Popu­lismus bei diesem Thema leider überhaupt nicht widerstehen können. (Beifall bei Abge­ordneten der ÖVP. Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser.) – Ja, Herr Kollege Steinhauser, ich komme schon noch zu Ihnen.

Dass dem BZÖ und dem Herrn Kollegen Grosz nichts zu dumm ist und sie jede Be­hauptung – und sei sie noch so unwahr – hier heraußen für eine kleine Schlagzeile ver­breiten, das wissen wir, das ist nichts Neues. (Zwischenruf des Abg. Dr. Strutz.)

Aber ich sage Ihnen Folgendes, Herr Kollege Grosz: dass wir den Kärntner Korrup­tionsmaßstab der letzten Jahre zum Maßstab dieser Republik machen werden, das wird mit uns sicher nicht passieren! (Beifall bei ÖVP und SPÖAbg. Petzner: Das ist der größte Topfen! Bringen Sie ein Beispiel!)

Herr Kollege Steinhauser, von den Grünen waren wir das bis jetzt eigentlich nicht ge­wohnt, aber offensichtlich ist die Versuchung einfach zu groß. Nur, Herr Kollege Stein­hauser, ich weise auf das Allerschärfste zurück, dass Sie so tun, als ob hier lauter kor­rupte Abgeordnete säßen, und zwar ohne den Funken eines Beweises, ohne auch nur eine Tatsache zu nennen, die das erhärtet. Das ist zurückzuweisen und ist ganz, ganz bedauerlich und fürchterlich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bravorufe der Abg. Steibl.)

Herr Kollege Steinhauser, wenn Sie sagen, dass man alles unter Strafe stellen soll, weil man den Vorsatz und den Zusammenhang zwischen einem Vorteil und einem Amtsgeschäft nicht nachweisen kann, dann haben Sie das Strafgesetzbuch nicht ver­standen.

Was ist der Unterschied zwischen Mord, Totschlag und fahrlässiger Tötung? – Nur die Frage des Vorsatzes, der innere Vorgang. Würden Sie deswegen, weil das nicht nach­weisbar ist, dafür plädieren, dass man immer wegen Mordes eingesperrt wird? Nur weil der Vorsatz nicht nachweisbar ist? – Das kann so nicht sein! Es ist das zu kriminali­sieren, was wir verwerflich finden, und verwerflich ist ganz klar, wenn jemand – ein Amtsträger – einen Vorteil daraus zieht, dass er ein Amtsgeschäft pflichtwidrig oder pflichtgemäß ausführt. Das ist hiermit unter Strafe gestellt, und das wollen wir auch so haben.

Noch etwas, und das ist mir auch besonders wichtig: Diese Denkweise, die hier hervor­tritt, ist, glaube ich, etwas, das der Arbeitsweise und dem Selbstverständnis dieses Hauses überhaupt nicht entgegenkommt und nicht entspricht. Wenn Sie als Beispiel sagen, was Ihrer Meinung nach strafbar sein soll, und es ist das, dass jemand eine kri­tische Frage nicht stellt (Abg. Mag. Steinhauser: Das sagt der Herr Fiedler!), dann frage ich Sie: Was ist der Maßstab für diese Frage? Ist es das, wenn eine Frage den Grünen nicht entspricht, wenn ein Verhalten hier in diesem Haus Ihrer Fraktion nicht entspricht, dann sollen wir eingesperrt werden? – Das wird es mit uns nicht geben, Herr Kollege Steinhauser! Ich glaube, das zeigt auch ganz deutlich auf, worum es geht. Es geht darum, die Arbeitsweise, das freie Mandat auch weiterhin zu bewahren (Abg. Mag. Steinhauser: Ich bin nicht gegen das freie Mandat!), und nicht darum, Abgeord­nete dieses Hauses und ihre Tätigkeit zu kriminalisieren und unter Kuratel des Gerich­tes zu stellen.

Dagegen verwahren wir uns, und dagegen werden wir auch weiterhin auftreten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


18.41.53

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin, Sie werden nicht überrascht sein, wenn ich sage, Sie haben auch


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 237

meine Erwartungen in ein ordentliches Korruptionsstrafrecht etwas enttäuscht. Aber ich mache Ihnen nicht den größten Vorwurf. Für mich war es Offenbarung genug, als Sie in einem Interview gesagt haben – da wurden Sie sehr eindringlich befragt –: Wir wol­len mehr Klarheit schaffen, und darum muss das Ganze flexibler werden!

Wenn Sie es so auf den Punkt bringen, sollte es mir recht sein, nur ist es leider nicht so.

Der eigentliche Punkt ist – und das vermisse ich in dieser Debatte hier –: Die Sensibili­tät gegenüber diesem Thema, werte Kolleginnen und Kollegen, ist in der Debatte nicht durchgekommen. Worüber diskutieren wir, lieber Jacky Maier? Über die Fußballkar­ten – ja, soll so sein – oder meinetwegen über Opernkarten, oder diskutieren wir dar­über, welches Verhalten wir auf alle Fälle strafbar machen wollen?

In der ganzen Debatte ist der Name eines sehr prominenten Finanzministers nicht ge­fallen, von dem ich weiß, dass wir in den letzten Jahren seinetwegen sehr viele Debat­ten auf dieses Thema verwendet haben, weil es in seinem Fall natürlich um einen – damals nicht strafbaren – Fall von Korruption, von geradezu klassischem Anfüttern gegangen ist. Sie wissen alle, wen ich meine: Finanzminister Grasser. – Nicht genannt worden, eine ganze Debatte lang, in der wir über Korruption und Anfüttern reden.

Dir, lieber Jacky Maier, sage ich: Der Fall Grasser, das, was er gemacht hat, nämlich sich eine Homepage finanzieren zu lassen, ohne eine konkrete Handlung damit zu ver­binden, wird nach dem Gesetz, das ihr jetzt beschließt, auf alle Fälle wieder straffrei. Nach dem, was wir jetzt an Gesetzesbestimmungen haben – noch haben –, wäre es möglicherweise strafbar. (Abg. Mag. Stefan: Herr Kollege Öllinger !) Aber wenn wir das so beschließen, dann ginge Herr Grasser, würde er das heute machen, auf alle Fälle straffrei aus. – Erster Fall. Ich will das gar nicht im Detail diskutieren. (Abg. Mag. Stefan: Wie ist das mit dem Hybrid-Fuhrpark der grünen Parteispitze?)

Jetzt komme ich auf die Abgeordneten und auf das Aufplustern der Abgeordneten hier herinnen, die sich alle als korrupt betrachtet sehen, zu sprechen. Reden wir über die konkreten Fälle. – Frau Bundesministerin, Sie werden sich an einen erinnern, der in Ihrem Fall, im BAWAG-Prozess, abgehandelt worden ist: Da wird, ohne dass es die Öffentlichkeit – damit meine ich nicht die Abgeordneten hier herinnen – besonders in­teressiert hätte, im BAWAG-Prozess klar, dass ein Bankdirektor zu einem Abgeordne­ten geht und sagt: Ich zahle dir 10 Millionen Schilling, wenn du in deiner Fraktion die Stimmung für den Verkauf einer Bank an die andere „erkundest“ – zwischen Anfüh­rungszeichen! 10 Millionen Schilling für das Erkunden einer Meinung in einer Fraktion dieses Hauses! (Ruf beim BZÖ: Welche Partei war denn das?)

Der Deal wurde abgeschlossen. Im Prozess hat sich dann herausgestellt, dass als Ho­norar „nur“ – unter Anführungszeichen – 240 000 Schilling vereinbart und auch tatsäch­lich bezahlt wurden, dafür, dass ein Abgeordneter dieses Hauses angeblich nur in sei­ner Fraktion erkundet, ob die Mitglieder einverstanden sind. Es sind nur 240 000 Schil­ling bezahlt worden. Warum? – Der Abgeordnete hat vor dem Gericht, wo er als Zeu­ge – und nicht als Angeklagter – einvernommen wurde, gesagt: Das war alles so einfach, es war niemand dagegen!

240 000 Schilling sind dafür bezahlt worden, dass niemand dagegen war, dass eine Bank an die andere Bank – P.S.K. an BAWAG, damit wir es klar aussprechen – ver­kauft wird.

Dritter Fall: Ein Abgeordneter dieses Hauses hat sein Mandat für das Versprechen ver­kauft, dass er bis zu seinem Lebensende eine Geldleistung erhält. – Das ist nicht straf­bar. Genauso wenig, wie der vorhin geschilderte Fall. Da frage ich Sie, Sie alle von allen Fraktionen: Wollen Sie, dass das auch in Zukunft so bleibt? Bei Fall 1, Grasser, bei Fall 2, BAWAG, Elsner , und bei Fall 3 – ich nenne jetzt den Abgeordneten nicht


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 238

(Abg. Dr. Graf: Warum? – Abg. Kickl: Warum denn?) –, bei Kollegem Gaugg, der sein Mandat um diese Leistung verkauft hat?

Na gute Nacht, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie wirklich glauben, das sei in Ordnung! (Beifall bei den Grünen.)

18.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler  in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Maier –: Jacky, nimm das mit Jörg Haider zurück! Das würde dir gut anste­hen! – Abg. Öllinger: Kollege Maier, das erklärst du jetzt!)

 


18.47.04

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen und mich bei den Beamten des Justizministeriums (Abg. Grosz: Das macht normalerweise nur der Pendl!) für die Arbeit der letzten Wochen, und zwar nicht nur zu diesem Tagesordnungspunkt, sondern auch zu allen anderen Tagesordnungs­punkten, recht herzlich bedanken. Es war ein Sonderaufwand, insbesondere die Ände­rungen im Korruptionsstrafrecht (Abg. Mag. Steinhauser: Das war doch ein Initiativan­trag!) vorzubereiten, um den Bedürfnissen der Abgeordneten gerecht zu werden. Herz­lichen Dank für diese Arbeit! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Anhaltende Zwischenrufe bei BZÖ und Grünen.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte namens meiner Fraktion noch einige Klarstellungen vornehmen, die absolut notwendig sind. Wenn Kollege Grosz hier herausgeht und jeden Skandal oder jeden vermutlichen Skandal als Korruptionsfall bezeichnet, dann möchte ich das mit aller Entschiedenheit zurückwei­sen. Wenn Kollege Grosz hergeht und meint, es wäre nicht möglich, das zu bestrafen, möge er nur das Strafgesetzbuch lesen, den Tatbestand der Untreue, denn genau dieser Tatbestand ist auf die von dir zitierten Fälle konkret anwendbar.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Art und Weise, wie hier Probleme sehr unsensibel angesprochen und pauschale Verdächtigungen ausgespro­chen werden, ist aus unserer Sicht zurückzuweisen. (Abg. Ing. Westenthaler: Was war deine Pauschalrede von Jörg Haider?)

Zur Frage Sponsoring ebenfalls noch eine klare Feststellung: Worum es geht, werte Kolleginnen, werte Kollegen, ist, dass ganze Aufführungen von Kleinbühnen, von Ka­baretts (Abg. Öllinger: Grasser! – Zwischenruf des Abg. Dr. Zinggl) aufgekauft wer­den. Kollege Zinggl, das ist das Problem der kleinen Kulturveranstalter. Dabei geht es nicht um das „Anfüttern“, sondern es geht um die Tatsache, dass Künstler die Möglich­keit bekommen, aufzutreten. (Abg. Öllinger: Sag etwas zum Grasser!) Das, Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird nach Meinung der Grünen, aber auch nach Meinung des BZÖ – oder sollte nach deren Meinung – ausgeschlossen wer­den. (Abg. Ing. Westenthaler: Was ist mit deiner Pauschalrede?)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Klarstellung für den Fall, dass ich eventuell missverstanden worden bin. Ich wollte nur auf eines hinweisen: Hät­ten diese Bestimmungen im Korruptionsstrafrecht bereits damals gegolten, als Jörg Haider den 50. Geburtstag gefeiert hat, dann hätte die Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen ihn und auch gegen die Geschenkgeber ein Verfahren einleiten müssen. (Abg. Grosz: Gegen die eigene Partei!) Nicht nur die eigene Partei, das waren auch andere, das wissen Sie ganz genau. (Abg. Ing. Westenthaler: Wer denn?) Sie können es in einer parlamentarischen Anfrage, die ich damals gestellt habe, nachlesen. (Anhaltende Zwischenrufe bei BZÖ und Grünen.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 239

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Korruptionsstraf­recht bewegen wir uns auf einem internationalen Standard. Ich weise nochmals – wie schon im Justizausschuss – die Vorwürfe zurück, dass wir uns von internationalen Standards wegbewegen. Wir haben ein Korruptionsstrafrecht, das Korruption tatsäch­lich und effektiv verfolgen wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Grosz: Er weiß selbst nicht, wovon er redet, das ist das Problem!)

18.50


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz für 3 Minuten. – Bitte.

 


18.50.47

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Was die Grünen hier natürlich versuchen, ist eines: einen Generalver­dacht zu erzeugen gegen Abgeordnete – und das erinnert eigentlich eher an Prozesse, noch dazu mit Beweislastumkehr, die wir aus stalinistischen Schauprozessen oder Ähnlichem kennen. In Zukunft wird offensichtlich nur mehr darauf geschaut, wann wer mit wem wo gesprochen hat.

Bespitzeln können Sie, anzeigen können Sie auch – aber das Gesetz insgesamt ist na­türlich auch aus unserer Sicht nicht perfekt, weil – und das hat die Frau Justizministerin gesagt – gewünscht war, dass die Manager aus den staatsnahen Betrieben nicht in diesem Gesetz vorkommen. Dazu kann ich nur sagen: Unser Wille ist das nicht, denn gerade in diesen Bereichen geht es um Steuergelder, und die Skandale der letzten Zeit haben deutlich gezeigt, dass Korruption beziehungsweise der Verdacht der Korruption beziehungsweise die Möglichkeit der Korruption gerade in Bereichen wie ASFINAG, ÖBB, Skylink und so weiter – ich möchte Ihnen das alles ersparen, da wir es ohnehin schon wissen – bis hin zur AUA eben vorkommen.

Daher darf ich aus formellen Gründen – ein Abänderungsantrag musste zurückgezo­gen werden, weil die handschriftliche Korrektur nicht akzeptiert wurde – einen Abände­rungsantrag der Kollegen Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen einbringen, der aufgrund seines Umfangs verteilt wird. Ich darf stückhaft auf das Wesentliche einge­hen: Es geht darum, dass Punkt 4a.(d) so ausgestaltet wird, dass eben entsprechend diesem auch Manager und leitende Angestellte aus diesen staatsnahen Betrieben er­fasst werden.

*****

Das ist für uns Freiheitliche auf jeden Fall eine unabdingbare Bedingung, um diesem Gesetz zustimmen zu können. (Beifall bei der FPÖ.)

18.52


Präsident Fritz Neugebauer: Der in seiner ersten Wortmeldung von Herrn Abgeord­netem Dr. Fichtenbauer eingebrachte Abänderungsantrag ist zurückgezogen. Der nun in den Kernpunkten erläuterte Antrag wird entsprechend verteilt und steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Justizausschusses (273 d.B.) über den zum Antrag 671/A der Ab­geordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 240

Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Justizausschusses (273 d.B.) über den zum Antrag 671/A der Ab­geordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden, wird wie folgt geändert:

1. Die Beschlussformel lautet wie folgt:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und
das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Korruptionsstrafrechtsänderungsge­setz 2009-KorrStrÄG 2009)“

2. In der Novellierungsanordnung zum Inhaltsverzeichnis entfällt die Z „1.“

3. Die Novellierungsanordnung zu Artikel 1 erhält die Ziffernbezeichnung „1.“.

4. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

a) In der Z 3 lautet die lit. a:

„a) Abs. 1 Z 4a lautet:

„4a. 3. § 74 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 1 Z 4a lautet:

„4a. Amtsträger: jeder, der

a. Mitglied eines inländischen verfassungsmäßigen Vertretungskörpers ist, soweit er in einer Wahl oder Abstimmung seine Stimme abgibt oder sonst in Ausübung der in den Vorschriften über dessen Geschäftsordnung festgelegten Pflichten eine Handlung vor­nimmt oder unterlässt,

b. für den Bund, ein Bundesland, einen Gemeindeverband, eine Gemeinde, für einen Sozialversicherungsträger oder deren Hauptverband, für einen anderen Staat oder für eine internationale Organisation Aufgaben der Gesetzgebung, Verwaltung oder Justiz als deren Organ oder Dienstnehmer wahrnimmt, mit Ausnahme der in lit. a genannten Amtsträger in Erfüllung ihrer Aufgaben,

c. sonst im Namen der in lit. b genannten Körperschaften befugt ist, in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, oder

d. als Organ eines Rechtsträgers oder aufgrund eines Dienstverhältnisses zu einem Rechtsträger tätig ist, der von einer oder mehreren Gebietskörperschaften selbst be­trieben wird oder an dem eine oder mehrere Gebietskörperschaften unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 50 vH des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt sind, jedenfalls aber jeder Rechtsträger, dessen Gebarung der Überprüfung durch den Rechnungshof, dem Rechnungshof gleichartige Einrichtungen der Länder oder einer vergleichbaren internationalen oder ausländischen Kontrolleinrichtung unterliegt.

b) Folgende Z 10a wird eingefügt:

„10a. § 304 a samt Überschrift entfällt.“

c) Die Novellierungsanordnung der Z 11 lautet:

„11. Nach dem § 304 wird folgender § 305 samt Überschrift eingefügt:“

d) In der Z 11 wird § 305 wie folgt geändert:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 241

da) In Abs. 1 wird nach dem Wort „Amtsträger“ die Wendung „nach § 74 Abs. 1 Z 4a lit. b bis d“ eingefügt.

db) In Abs. 2 wird vor dem Wort „Amtsträger“ das Wort „solcher“ eingefügt.

e) In der Z 12 wird § 306 wie folgt geändert:

ea) In Abs. 1 wird nach dem Wort „Dritten“ die Wendung „fordert,“ eingefügt.

eb) In Abs. 2 werden nach dem Wort „Amtsträger“ die Wendung „nach § 74 Abs. 1 Z 4a lit. b bis d“ und vor dem Wort „Vornahme“ das Wort „pflichtgemäße“ eingefügt.

f) In der Z 15 wird im § 307a Abs. 1 nach dem Wort Amtsträger die Wendung „nach § 74 Abs. 1 Z 4a lit. b bis d“ eingefügt.

g) In der Z 15 wird im § 307b Abs. 1 die Wendung „Vornahme oder Unterlassung eines künftigen pflichtwidrigen Amtsgeschäfts“ durch die Wendung „pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines künftigen Amtsgeschäfts“ ersetzt.

h) In der Z 16 entfällt im § 308 Abs. 1 die Wendung „, ein Mitglied eines inländischen verfassungsmäßigen Vertretungskörpers“.

5. Die Z 2 wird wie folgt geändert:

a) Nach der Novellierungsanordnung zu Artikel 2 (Änderung der Strafprozessordnung) wird die Überschrift

„Artikel 2Änderung der Strafprozessordnung“

eingefügt.

b) In der Z 1 lautet § 20a Abs. 1 wie folgt:

„(1) Der KStA obliegt für das gesamte Bundesgebiet die Leitung des Ermittlungsverfah­rens, dessen Beendigung im Sinne des 10. und 11. Hauptstücks sowie die Einbringung der Anklage und deren Vertretung im Hauptverfahren und im Verfahren vor dem Ober­landesgericht wegen folgender Vergehen oder Verbrechen:

1. Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB),

2. Bestechlichkeit (§ 304 StGB),

3. Vorteilsannahme (§ 305 StGB)

4. Vorbereitung der Bestechlichkeit (§ 306 StGB),

5. Bestechung (§ 307 StGB),

6. Vorteilszuwendung (§ 307a StGB),

7. Vorbereitung der Bestechung oder der Vorteilsannahme (§ 307b StGB),

8. Verbotene Intervention (§ 308 StGB),

9. Untreue unter Ausnützung einer Amtsstellung oder unter Beteiligung eines Amtsträ­gers (§§ 153 Abs. 2 zweiter Fall, 313 oder in Verbindung mit § 74 Abs. 1 Z 4a StGB),

10. Geschenkannahme durch Machthaber (§ 153a StGB)

11. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren (§ 168b StGB) und Schwerer Betrug (§ 147 StGB) sowie Gewerbsmäßiger Betrug (§ 148 StGB) auf Grund einer solchen Absprache,

12. Geschenkannahme durch Bedienstete oder Beauftragte (§ 168c Abs. 2 StGB),


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 242

13. Geldwäscherei (§ 165 StGB), soweit die Vermögensbestandteile aus einem in Z 1 bis Z 9, Z 11 zweiter und dritter Fall und Z 12 genannten Vergehen oder Verbrechen herrühren, Kriminelle Vereinigung oder Kriminelle Organisation (§§ 278 und 278a StGB), soweit die Vereinigung oder Organisation auf die Begehung der in Z 1 bis Z 9 und Z 11 zweiter und dritter Fall genannten Vergehen oder Verbrechen ausgerichtet ist.“

c) Z 8 hat zu lauten:

8. § 514 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Die Bestimmungen der §§ 20a Abs. 1, 28a Abs. 1 und 3, 30 Abs. 1, 36 Abs. 2 und 100a Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. xxxx/2009 treten mit 1.September 2009 in Kraft. Die Bestimmungen der §§ 20a Abs. 2, 282 Abs. 1 und 465 Abs. 1 in der Fassung dieses Bundesgesetzes treten jedoch erst mit 1. Jänner 2010 in Kraft. Soweit die KStA nicht gemäß § 28a Abs. 2 vorgeht, bleibt sie für alle Verfahren zuständig, in denen eine Zuständigkeit auf Grund der Bestimmungen der §§ 20a und 28a in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 109/2007 begründet war, sofern diese mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes noch nicht beendet wurden. Nach Aufhebung der verfahrensbeendenden Entscheidung ist jedoch nach den neuen Be­stimmungen vorzugehen.““

Begründung:

Abgesehen von den Z 1, 3 und 5, die der Berichtigung von Redaktionsversehen die­nen, sollen mit dem Abänderungsantrag noch folgende Klarstellungen bezweckt wer­den:

Zu Z 3 lit. a bis lit. h und Z 4 lit. b

Die vorgeschlagenen Änderungen dienen dazu, Mitglieder inländischer verfassungs­mäßiger Vertretungskörper gemäß den von der Republik Österreich bereits eingegan­genen internationalen Verpflichtungen (Art. 15 in Verbindung mit Art. 2 lit. a des Über­einkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption, BGBl III Nr. 47/2006, Straf­rechtsübereinkommen über Korruption des Europarates, ETS 173) in die Definition des Amtsträgers einzubeziehen. Die Strafbarkeit soll sich jedoch ausschließlich auf den Be­reich der pflichtwidrigen Handlungsweisen beziehen, wobei hier entweder die Stimm­abgabe oder eine sonstige Handlung eines Abgeordneten in Betracht kommt, die er nach den Vorschriften über die Geschäftsordnung zu setzen verpflichtet ist. Die Be­stimmung über die Abgeordnetenbestechung (§ 304a StGB) kann demnach entfallen.

Die lit. d im § 74 Abs. 1 Z 4a StGB soll an die Definition des „öffentlichen Unterneh­mens“ im Sinne des bisherigen § 306a angepasst werden, um Unternehmen wie bei­spielsweise ÖBB, ASFINAG, ORF, und ÖIAG auch mit zu umfassen.

Durch die Übernahme der Abgeordneten in den Begriff des Amtsträgers kann auch die entsprechende Wendung in § 308 Abs. 1 StGB entfallen.

Die Bestimmung über die Zuständigkeit der KStA (§ 20a StPO) soll mit diesen Ände­rungen abgestimmt werden.

Zu Z 3 lit. e

Nach der derzeitigen Fassung wäre das Fordern insoweit privilegiert, als es in Abs. 1 nicht genannt wird, jedoch nach einer Erlaubnis gemäß Abs. 2 straffrei würde, die An­nahme und das Versprechen Lassen für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlas­sung hingegen nicht. Um dies zu vermeiden, soll in Abs. 1 das „fordern“ wieder aufge-


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nommen und in Abs. klargestellt werden, dass selbst das Fordern für eine pflichtge­mäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts grundsätzlich strafbar ist.

Zu Z 3 lit. g

In § 307b Abs. 1 wäre zur Vermeidung von Auslegungsdifferenzen insoweit ein Redak­tionsversehen zu berichtigen, als hier das Wort „pflichtwidrig“ anders als in den ande­ren Bestimmungen vor dem Wort „Amtsgeschäft“ steht. Es soll auch hier jedoch auf die Vornahme der Unterlassung bezogen und daher vor diese Wendung gerückt werden.

Zu Z 4 lit. c

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird seine Tä­tigkeit erst am 1. Jänner 2010 aufnehmen, im Hinblick darauf soll auch § 20a Abs. 2 über die Zusammenarbeit zwischen KStA und Bundesamt erst zu diesem Zeitpunkt wirksam werden.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ort­ner zu Wort. – Bitte.

 


18.52.59

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ganz kurz, Herr Grosz! (Abg. Grosz: Hier!) Warum regen Sie sich immer so auf? – Das ist erstens ungesund (Heiter­keit und Beifall bei ÖVP und SPÖ), und zweitens, Herr Grosz (Abg. Grosz: Bei der Regierung kannst dich nur aufregen!) – ein Satz nur! –: In den Fällen, die Sie genannt haben, AKH, WEB et cetera, et cetera, ist es doch zu strengen Urteilen gekommen, und das ganz ohne Antikorruptionsbestimmungen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Keck: Das hat er nicht gewusst!)

18.53


18.53.49

Präsident Fritz Neugebauer: Wortmeldung hiezu liegt keine mehr vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Kolleginnen und Kollegen, da umfangreiche Abänderungs- und Zusatzanträge vorlie­gen und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung bis nach der Abstimmung zu Punkt 11 der Ta­gesordnung.

18.54.0911. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsge­setz 2000 geändert wird (UVP-G-Novelle 2009) (271 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir setzen nun in der weiteren Behandlung der Tages­ordnung fort und kommen zum 11. Punkt.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte.

 


18.54.34

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Kollege Grosz! Meine Damen und Herren! Ein klares Wort zur UVP, zur derzeitigen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 244

Gesetzeslage. Es ist, glaube ich, kein Geheimnis, dass viele Organisationen beklagen, dass es im UVP-Verfahren keine Ergebnisoffenheit gibt, sondern dass letztendlich so gut wie jedes Verfahren positiv abgeschlossen wird, was auch eine immense Zeitver­zögerung mit sich bringt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in vielen Bereichen eine mehr oder weniger lästige Pflichtübung. Dabei zeigt der letzte UVP-Bericht, dass die Verfahrensdauer bei den Trassenvorhaben halbiert wurde und die Verfahrensdauer bei Anlagenvorhaben gleich geblieben ist.

Mit der nun beabsichtigten Novelle schränkt man vor allem die Parteienrechte ein, weil man davon ausgeht, dass die Parteien die Schuld daran tragen, dass die Verfahren so lange dauern. Man muss schon auch darauf hinweisen, dass es auch andere gibt, die dafür die Verantwortung tragen, zum Beispiel dann, wenn ein Projektwerber die Unter­lagen nicht vollständig oder nicht ordentlich vorlegt. Es ist ebenfalls eine Tatsache, dass auch die Behörden nicht allzu selten Verfahren verschleppen.

Wir müssen weiters darauf hinweisen, dass der jetzt formulierte § 6 zu einer Verfah­rensverlängerung führen kann, weil die Formulierung dazu führen wird, dass viele Pro­jektwerber davon ausgehen, dass die Umweltverträglichkeitserklärung sehr oberfläch­lich gestaltet werden kann. Dann werden in weiterer Folge die Nachforderungen der UVP-Gutachter kommen, und es wird länger dauern, bis es zur Vollständigkeitsprüfung kommt. Daher muss der Projektwerber ganz klar wissen, was die Behörde von ihm will. Auch das ist ein Beitrag dazu, dass die Verfahren rasch abgewickelt werden können.

Es ist auch notwendig, dass die Umweltverträglichkeitserklärungen rasch an die Um­weltstellen weitergeleitet werden. Ein Beispiel dazu, ein Projekt in Niederösterreich: Die Einreichung ist im März erfolgt, und bis heute wurden die Unterlagen nicht weiterge­leitet. – Natürlich werden dann diese Verfahren sehr lange dauern. Deshalb muss es auch eine Fristsetzung für die Weiterleitung der Unterlagen geben.

Es wird von unserer Seite keine Zustimmung zu dieser Novelle geben; die Zweidrittel­mehrheit wird nicht einfach zu erreichen sein. Wir werden dem Rückverweisungsan­trag, der von den Grünen eingebracht worden ist, zustimmen, weil wir noch einmal dar­auf hinweisen, dass es notwendig ist, dass dieses UVP-Gesetz im Umweltausschuss beraten wird.

Frau Kollegin Wurm hat angeführt, es handle sich um eine Querschnittsmaterie, die auch im Wirtschaftsausschuss beraten werden muss. – Ich muss noch einmal sagen: Auch die letzten Novellen sind natürlich im Umweltausschuss und nicht im Wirtschafts­ausschuss beraten worden! Das schmälert nicht die Kompetenzen der Kollegen im Wirtschaftsausschuss – ganz im Gegenteil! –, aber wir alle, wir Mandatare, die wir in Ausschüssen tätig sind, bemühen uns, unser Fachwissen für unsere Ausschussarbeit zu pflegen, uns in Sachbücher einzulesen, Veranstaltungen zu besuchen, und daher wollen wir auch, wenn es zum Beschluss über eine Materie kommt, die dem Aus­schuss zuzuweisen wäre, nicht außen vor gelassen werden. Das ist uns wirklich ganz, ganz wichtig. (Beifall bei der FPÖ.)

18.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


18.58.19

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zualler­erst darf ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Schultes, Bayr, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag gem. § 27 GOG der Abgeordneten Steindl, Matznetter betref-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 245

fend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geän­dert wird, einbringen.

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen, dass verschiedene Punkte zu ändern wären.

*****

Dieser Antrag wird verteilt, daher kann ich es mir ersparen, ihn im Detail zu erläutern. Ich möchte aber auf einige Punkte hinweisen, die zeigen, dass die Diskussion im Par­lament der Weiterentwicklung dieser Materie gutgetan hat.

Wir haben bis zuletzt eine intensive Diskussion zwischen den Ministerien gehabt, auch mit der Bürgergesellschaft, mit diversen Bundesländern, Shareholdern, Stakeholdern, und sind letztendlich zu einem sehr guten Entwurf für eine neue Fassung des UVP-G gekommen, mit dem diverse verfahrensbeschleunigende Rechtsvorgänge eingeführt werden. Das ist sehr gut, das ist sehr richtig.

Gleichzeitig ist es gelungen, die Bürgerrechte zu stärken, die Transparenz zu verbes­sern, den Zugang zu den Daten zu erhöhen.

Uns war es im parlamentarischen Vorfeld – und es ist schade, dass sich die Opposi­tionsparteien an dieser Diskussion dann nicht mehr beteiligt haben – wichtig, einige Punkte anzupassen, die den Investorenservice verbessern, die den Service für betei­ligte, betroffene Nachbarn, für Menschen, die an diversen Projekten interessiert sind, verbessern. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

So wird es in Zukunft möglich sein, auch über das Internet, solange die Bescheide of­fen sind, alle Daten zu bekommen und auch sehr intensiv mitzuverfolgen, was ge­schieht. (Abg. Neubauer: Wenn wir keine Unterlagen bekommen, können wir uns nicht beteiligen!) Auch der Projektwerber wird die Möglichkeit haben, auf seine Daten aus Vorverfahren, Gutachten und so weiter zurückzugreifen. Das alles verbilligt das Verfah­ren, steigert die Qualität und verbessert für alle den Zugang zu einer umweltgerechten Projektentwicklung.

Ich möchte mich ganz besonders bei unserem Umweltminister Berlakovich bedanken, denn wenn man so ein Gesetz aufschnürt, dann gibt es natürlich unendlich viele Wün­sche und Begehrlichkeiten dahin gehend, die Dinge in dieser schwierigen Zeit, in der wir leben, zu beschleunigen. Er hat standgehalten, er hat all die Themen, die der Be­schleunigung gedient haben, gut verstanden. Es wurde der Wirtschaft vom Wirtschafts­ministerium kommuniziert, dass nur das geht, was auch wirklich im Sinne des Geset­zes möglich ist. Somit haben wir gemeinsam etwas vorzulegen, das ich Ihnen gerne zur Beschlussfassung empfehlen möchte. (Beifall der ÖVP.)

19.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag wurde gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung im Saal verteilt. Aufgrund seines Umfanges wurde er in seinen Kernpunkten erläutert, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schultes, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag gem. § 27 GOG der Abgeordneten Steindl, Matznetter betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (UVP-G-Novelle 2009)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 246

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Antrag wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 5 wird folgende Z 5a eingefügt:

„5a. Die Überschrift zu § 4 lautet: „Vorverfahren und Investorenservice“; dem § 4 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Behörde kann die Projektwerber/innen auf deren Anfrage durch die Übermitt­lung von Informationen, über die die Behörde verfügt und die der Projektwerber/die Projektwerberin für die Vorbereitung der Unterlagen gemäß § 5 Abs. 1 benötigt, unter­stützen. Auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist Bedacht zu nehmen. Im Falle der kostenlosen Bereitstellung dürfen die Informationen nur für die Realisierung des Projektes verwendet werden. Die für das Genehmigungsverfahren voraussichtlich wesentlichen Themen und Fragestellungen können im Rahmen dieses Investorenservice zur Projektvorbereitung von der Behörde bekannt gegeben werden.“

2. Z 8 lautet:

„8. § 6 Abs. 1 Z 1 lit. e lautet:

„Klima- und Energiekonzept: Energiebedarf, aufgeschlüsselt nach Anlagen, Maschinen und Geräten sowie nach Energieträgern, verfügbare energetische Kennzahlen, Dar­stellung der Energieflüsse, Maßnahmen zur Energieeffizienz; Darstellung der vom Vor­haben ausgehenden klimarelevanten Treibhausgase (§ 3 Z 3 Emissionszertifikatege­setz) und Maßnahmen zu deren Reduktion im Sinne des Klimaschutzes; Bestätigung eines befugten Ziviltechnikers oder technischen Büros, dass die im Klima- und Ener­giekonzept enthaltenen Maßnahmen dem Stand der Technik entsprechen;“

3. Nach Z 14 wird folgende Z 14a eingefügt:

„14a. § 9 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:

„Die im Internet veröffentlichten Daten sind bis zur Rechtskraft des verfahrensbeenden­den Bescheides online zu halten.“

4. Nach Z 56 wird folgende Z 56a eingefügt:

„56a. § 26 Abs. 1 Z 2 lautet:

„je ein/e Vertreter/in der Bundesarbeitskammer, der Wirtschaftskammer Österreich, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern – Landwirtschaftskammer Öster­reich, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Industriellenvereinigung;“

5. Nach Z 56a wird folgende Z 56b eingefügt:

„56b. Im § 26 Abs. 1 wird am Schluss des Textes der Punkt durch einen Strichpunkt er­setzt und werden folgende Z 6 und Z 7 angefügt:

„6. ein/e Vertreter/in der Umweltanwälte;

7. ein/e Vertreter/in der gemäß § 19 Abs. 7 anerkannten Umweltorganisationen.“

6. Nach Z 56b wird folgende Z 56c eingefügt:

„56c. § 27 Abs. 1 zweiter Satz lautet:

„Der/die Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden werden für die jeweilige Legislaturperiode gewählt und bleiben im Amt bis zum nächsten Zusammentreten des Umweltrates.“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 247

7. Z 61 lautet:

㤠43 Abs. 1 dritter Satz lautet:

„Die Dokumentation hat insbesondere die Feststellungsentscheidungen (§§3 Abs. 7, 24 Abs. 5), die Umweltverträglichkeitserklärung des Projektwerbers/der Projektwerbe­rin, die wichtigsten Ergebnisse des Umweltverträglichkeitsgutachtens oder der zusam­menfassenden Bewertung, die wesentlichen Inhalte und Gründe der Entscheidung(en), die Ergebnisse der Nachkontrolle sowie Angaben über die jedes Jahr durchgeführten Verfahren mit Art, Zahl und Verfahrensdauer zu enthalten und einen aktuellen Link auf die Internetseiten der UVP-Behörden, auf denen Kundmachungen gemäß § 9 Abs. 4 erfolgen.“

8. Z 64 lautet:

Dem § 46 wird folgender Abs. 20 angefügt:

„(20) Für das Inkrafttreten durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. XX neu gefasster oder eingefügter Bestimmungen sowie für den Übergang zur neuen Rechtslage gilt Folgen­des:

1. Die §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 und 3, 6 Abs. 1 und 2, 23b Abs. 2, 24 Abs. 7, 24a Abs. 3 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX sind auf Vorhaben nicht anzuwenden, für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Novelle ein Geneh­migungsverfahren nach diesem Bundesgesetz anhängig ist.

2. § 19 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX ist in Verfahren nicht anzuwenden, in welchen vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Novelle die öffentliche Auflage gemäß § 9 dieses Bundesgesetzes bereits eingeleitet wurde.

3. § 24 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX ist auf Vorhaben nicht anzuwenden, für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Novelle bereits ein Feststellungsverfahren nach bisheriger Rechtslage anhängig ist.

4. Vorhaben, deren Genehmigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgeset­zes BGBl. I Nr. XX nicht mehr der Nichtigkeitsdrohung des § 3 Abs. 6 unterliegt, gelten als gemäß diesem Bundesgesetz genehmigt.

5. Auf Vorhaben des Anhanges 1, die erstmals unter den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fallen und für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgeset­zes BGBl I Nr. XX ein nach den Verwaltungsvorschriften erforderliches Genehmigungs­verfahren anhängig ist, ist dieses Bundesgesetz nicht anzuwenden, sofern nicht der Projektwerber/die Projektwerberin bei der Landesregierung die Durchführung der Um­weltverträglichkeitsprüfung und des konzentrierten Genehmigungsverfahrens bzw. eine Einzelfallprüfung beantragt.

6. Auf Vorhaben des Anhanges 1, die nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX nicht mehr unter den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fallen und für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Novelle bereits ein Genehmigungsverfah­ren nach diesem Bundesgesetz anhängig ist, ist dieses Bundesgesetz in seiner novel­lierten Fassung weiterhin anzuwenden.

7. Auf Vorhaben, auf die gemäß Abs. 18 Z 5 und Abs. 19 der dritte Abschnitt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 153/2004 nicht anzuwenden ist, findet auch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. XX keine Anwendung.“

Begründung:

Zu Z 1 (§ 4):

Das Investorenservice soll die Vorbereitungsphase für UVP-pflichtige Projekte verkür­zen und eine Möglichkeit für die frühzeitige Berücksichtigung der für die Projektvorbe-


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reitung relevanten Umweltdaten eröffnen. Das Investorenservice kann unabhängig da­von, ob ein Vorverfahren stattfindet, in Anspruch genommen werden. Die der Landes­regierung als UVP-Behörde zur Verfügung stehenden Informationen umfassen sowohl die funktionell der Landesverwaltung als auch die funktionell der mittelbaren Bundes­verwaltung zuzuordnenden Informationen im Bereich des Amtes der Landesregierung.

Zu Z 2 (§ 6)

Im Hinblick auf die Bedeutung des Klimaschutzes wird das Energiekonzept auf ein Klima- und Energiekonzept erweitert, das insbesondere auch Maßnahmen zur Reduk­tion der klimarelevanten Treibhausgase anzuführen hat. Das Konzept hat eine Bestäti­gung eines befugten Ziviltechnikers oder technischen Büros zu enthalten, dass die Maßnahmen dem Stand der Technik entsprechen.

Zu Z 4 bis 6 (§§ 26, 27):

Der Umweltrat wird um Vertreter/innen der Industriellenvereinigung, der Umweltan­wälte und der Umweltorganisationen erweitert. Gleichzeitig wird die Funktionsdauer der Vorsitzenden auf die Legislaturperiode ausgelegt.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wid­mann. 3 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


19.01.41

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Das UVP-Gesetz hat ja eigentlich die Aufgabe, dass man Dinge vorantreibt, die wichtig und richtig sind, dass man aber gleichzeitig auch auf die Lebensgrundlagen – ob Wasser, Boden oder Luft – Rücksicht nimmt. Aber umgekehrt darf man mit dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz nicht das Kind mit dem Bade ausschütten – so, wie es manchmal passiert – und damit gewisse Dinge unter dem Deckmantel der Öf­fentlichkeitsbeteiligung zu verhindern versuchen. Ich denke, dass es drei Dinge sind, die man beim UVP-Gesetz und auch bei dessen Novelle ganz genau betrachten muss.

Das sind erstens die Tatbestände, zweitens die Schwellenwerte und drittens die Frage, in welcher Region, in welchen sensiblen Gebieten eine Maßnahme gesetzt oder ge­baut werden darf. Unser Problem dabei ist, dass diese Novelle eigentlich nicht der große Wurf ist, sie ist nur eine kleine Reparatur aufgrund eines Vertragsverletzungs­verfahrens – das war der Ausgangspunkt –, weil das UNESCO-Weltkulturerbe nicht dabei war.

Der massivste Kritikpunkt ist einfach – und ich bin froh, dass heute der Umweltminister hier ist – das parlamentarische Verfahren. Dieses hat nicht stattgefunden. Wir wissen seit zwei, drei Jahren, dass man das UVP-Gesetz novellieren muss, und dann bekommt man als Oppositionsabgeordneter eineinhalb Stunden vor der Umweltaus­schusssitzung einen §-27-Antrag vor die Nase geknallt – so dick (der Redner hält eine Unterlage in die Höhe) – und soll darüber befinden – ich habe das mit, hier sind die Tatbestände auf 50 Seiten aufgelistet –, ob die Tatbestände richtig sind, ob sie ausge­wogen sind, ob die Schwellenwerte passen und ob andere Dinge in sich schlüssig sind. Das geht so nicht!

Das heißt, das Gesetz ist ein reiner Entwurf der Ministerien. Leider Gottes wurde er nicht gemeinsam mit dem Umweltminister diskutiert, wobei ich grundsätzlich einmal sa­ge  (Zwischenruf des Abg. Hörl.) – Herr Bürgermeister von der ÖVP, hör mir zu! Ich habe ja auch etwas Positives extra für dich eingebaut. – Grundsätzlich positiv wäre ja


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gewesen, dass man die Verfahren beschleunigt. Das ist ja grundsätzlich ein richtiger Ansatzpunkt. Man muss nur aufpassen, dass man dann im Detail gewisse Öffentlich­keitsrechte und Bürgerrechte nicht allzu sehr beschränkt.

Wenn man weiß, dass es nunmehr 200 Tatbestände gibt, die durch das vereinfachte Verfahren und letztlich nur mehr 42 durch das normale Verfahren abgewickelt wer­den, dann macht das normale Verfahren nur mehr ein Fünftel aller Tatbestände aus, ist also eigentlich das Ausnahmeverfahren. Ich denke, es gibt viele Bereiche, wo man die Schwellenwerte – bitte hören Sie von der ÖVP-Fraktion mir zu! – auch durchaus hätte erhöhen können. Dazu hat der Mut gefehlt. So etwa bei der Wasserkraft oder in ande­ren Bereichen, im Hochwasserschutz zum Beispiel, wo man jetzt erfahren muss, dass aufgrund von Eingaben von Umweltanwälten etwa in Oberösterreich der Hochwasser­schutz massiv verzögert worden ist.

Fragen Sie die Bürger in der Region Machland, in Mauthausen in Oberösterreich, deren Häuser jetzt wieder unter Wasser stehen, was sie davon halten, dass gewisse Projekte des Hochwasserschutzes verzögert worden sind!

Positiv ist, dass etwa der Austausch von ineffizienten Turbinen in der Wasserkraft be­schleunigt wird. Aber ich sage auch dazu, es gibt gewisse Verfahren, da hat man Zeit, wenn man sie längerfristig planen kann, etwa im Straßenbau, im Leitungsbau oder im Starkstromnetz. Der Ringschluss des Netzes ist wichtig, ist notwendig, ich denke da an Salzburg. Dort kann man mit den Bürgern reden, die grundsätzlich dafür sind, es geht aber um das Wie. Braucht man überall in Siedlungsgebieten große Masten und Hoch­spannungsleitungen oder kann man auch mit Erdkabeln etwas machen? – Das sind die Dinge, über die man nachdenken sollte.

Ich darf noch eine Idee einbringen: Ich glaube grundsätzlich, dass man Verfahren, die fossile Energieträger beinhalten, im Rahmen der UVP gleich behandeln sollte wie bis­her, aber Verfahren, die massiv auf Nachhaltigkeit, auf Wasserkraft setzen, bevorzu­gen sollte, massiv bevorzugen sollte.

Einen Punkt darf ich auch anfügen: Warum prüft man nicht im UVP-Verfahren Dinge, wenn Maßnahmen gesetzt werden, die eine massive Verbesserung der Umweltsitua­tion bringen, auch für die Menschen, nämlich dahin gehend, dass man dann generell von der UVP Abstand nimmt? Es gibt solch ein Beispiel in Oberösterreich. Ein Kreis­verkehr, der weniger Stau auf einer Bundesstraße verursacht hat, war UVP-pflichtig. Obwohl es nun weniger Stau gibt und weniger Emissionen vorhanden sind, musste man dieses Projekt auch einer UVP unterziehen. Da frage ich mich, ob das sinnvoll und richtig ist.

Ein kleiner Punkt im Detail. § 12 Abs. 3 beinhaltet, dass private Gutachten in Zukunft direkt vom Auftraggeber abrechenbar sind. Das Verfahren bleibt aber bestehen, das heißt, dass die Behörde die Kostennote prüfen muss und weiterhin mittels Bescheid vorschreibt. Also eigentlich ein unnötiges Verfahren, das man auch noch abändern und abschaffen könnte.

In den Grundsätzen zusammengefasst, kann man sagen, es gibt durchwegs schwache Ansätze in die richtige Richtung. Die Opposition wurde aber bei den Beratungen mas­sivst ausgeschaltet. (Abg. Dr. Bartenstein: Nein! – Abg. Prinz: Selber rausgegangen, Rainer!) – Es hat keine wirkliche inhaltliche Diskussion gegeben, es hat keine Diskus­sion gegeben. Liebe Kollegen von der ÖVP, 50 Seiten nur Anhang beim UVP-Gesetz in zwei Stunden diskutieren zu wollen, das ist eine Farce – dafür habt ihr zwei Jahre Zeit gehabt, gemeinsam mit dem Umweltminister und mit dem Wirtschaftsminister; es ist nicht zustande gekommen –, und noch dazu beim falschen Gesetz, nämlich beim


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Dampfkesselwärtergesetz. Jetzt zu behaupten, man hätte ja dabei sein können, ist einfach eine Farce! Es hat nicht stattgefunden.

Sie haben aber die Chance – und das sage ich abschließend –, den grünen Antrag zu unterstützen, um das Gesetz rückzuverweisen; da geht nichts verloren. Lieber Kollege Hofer von der FPÖ, eine Zweidrittelmehrheit brauchen sie nicht, sie brauchen eine ein­fache Mehrheit. Leider Gottes! Wir könnten theoretisch das Gesetz dann, wenn es im Wirtschaftsausschuss landet, letztlich auch noch im Umweltausschuss – dort, wo es hingehört – ordentlich und sachlich ausdiskutieren. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

19.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Bayr zu Wort. Eingestellte Redezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


19.07.39

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn vielleicht auf den eigentlichen Anlass der Novelle eingehen, nämlich auf die Herstellung der EU-Konformität. Diese ist im Sinne der Umwelt ja durchaus positiv zu beurteilen. Es geht einerseits darum, dass schutzwürdige Gebiete, wie zum Beispiel Na­turschutzgebiete oder Gebiete mit hoher Luftschadstoffbelastung oder auch UNESCO-Weltkulturerbestätten, in Einzelfallprüfungsverfahren niedrigere Schwellenwerte haben werden, das heißt, dass es öfter zu Umweltverträglichkeitsprüfungen kommen wird, wenn auch eben in Einzelfallprüfungen.

Auch der Umstand, dass die Umweltschutzorganisationen wiederum die Möglichkeit zur Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof im vereinfachten Verfahren erhalten, ist ein bisschen so etwas wie Herstellung von Waffengleichheit und durchaus zu begrü­ßen. Aber auch der Umstand, dass man bei bestehenden Wasserkraftwerken, wenn es zu effizienzsteigernden Maßnahmen zum Beispiel durch Turbinenaustausch kommt und wenn es zu keiner weiteren Beeinträchtigung der Umwelt durch mehr Wasserge­schiebe oder durch höhere Staumauern kommt, keine neue UVP braucht und Energie­effizienz einfach besser ausgenutzt wird, ist etwas, womit ich durchaus leben kann.

Was ich mir in der Tat gewünscht hätte und was sich die sozialdemokratische Fraktion mehr gewünscht hätte, ist eine stärkere Berücksichtigung sowohl von Energieeffizienz als auch von Klimaschutz als Prüfkriterium. Ich möchte daran erinnern, dass wir in bei­den Fragen – Energieeffizienz und auch Klimaschutzmaßnahmen – europäische Ziele zu erfüllen haben. Ich glaube, dass wir wirklich alle Möglichkeiten, auch alle gesetzli­chen Möglichkeiten ausnutzen sollten, um in diese Richtung etwas zu tun. Dazu wäre hier die Möglichkeit gewesen.

Wir haben im Abänderungsantrag, den der Kollege Schultes eingebracht hat, einen kleinen Kompromiss gefunden. Immerhin wird künftig in der Umweltverträglichkeits­erklärung auch ein Klima- und Energiekonzept vorzulegen sein, das heißt, dass einer­seits energetische Kennzahlen, Energieflüsse und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ausgewiesen sein müssen. Was andererseits Treibhausgase betrifft, so muss auch bei diesen im Vorfeld abgeschätzt werden, wie groß der Ausstoß sein wird, und beschrieben werden, welche Maßnahmen es geben wird, sie im Sinne des Klimaschutzes zu reduzieren.

Bei beiden Parametern, Energieeffizienz und Klimaschutz, werden sich die Maßnah­men auf dem letzten Stand der Technik bewegen müssen. Das ist auch durch ein Zivil­technikerbüro zu bestätigen.

Auch den Umstand, dass eine Umwelt-NGO und eine Vertreterin/ein Vertreter der Um­weltanwälte künftig zusätzlich im Umweltrat sein werden, halte ich in der Diskussion um das breite Tragen dieses Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes für gut. Kollege


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 251

Schultes ist schon auf die bessere und längere Auffindbarkeit von Dokumenten im In­ternet eingegangen. Das wird sicher zur Transparenz beitragen. Ich möchte aber auch nicht verhehlen, dass ich meine, dass Mitwirkungs- und Mitsprachemöglichkeiten von Betroffenen künftig durchaus verbessert werden müssen.

Lassen Sie mich auch grundsätzlich etwas zur UVP und zu ihrem schlechten Ruf sa­gen, den sie zu Unrecht als Verhinderungsinstrumentarium hat, was sie in der Tat nicht ist! Diese Geschichten von den ewigen Verfahren sind ein Ammenmärchen. Die stim­men zum großen Teil nicht. Und wenn es sehr lang dauernde Verfahren gibt, dann sind diese oft auf Gründe zurückzuführen, die meistens auf der Seite der Projektwerber lie­gen. Zum Beispiel gibt es Fälle, wo ein UVP-Verfahren begonnen wird, eingereicht wird, aber noch gar nicht alle Grundstücke angekauft sind, die man später für das Pro­jekt benötigen wird. Oder: Es gibt einfach schlechte Unterlagen, um das Projekt ein­zureichen, und die Unterlagen werden erst viel später in ausreichender Qualität er­bracht. Das alles verzögert natürlich. Auch ist es so, dass in einigen Bundesländern die Behörden sowohl personell als auch ressourcenmäßig schlecht ausgestattet sind.

Das größte momentane Infrastrukturprojekt, der künftige Wiener Hauptbahnhof, musste zum Beispiel drei UVPs – in der Bahninfrastruktur, im Städtebau und im Straßenbau – machen und hat alle drei in kürzestmöglicher Zeit abgeschlossen, weil die Unterlagen gut waren und weil es eine potente Behörde gegeben hat, und damit ist es gelungen, die Umweltschutzqualität wirklich hoch zu halten.

Das UVP-Gesetz ist zweifellos ein Gesetz in progress, also in permanenter Weiterent­wicklung. Mir ist es auch wichtig, dass wir uns darauf verständigt haben, dass wir diese Weiterentwicklung gemeinsam machen wollen, dass wir eine Gesprächsplattform ein­richten wollen, wo wir uns über prinzipielle Weiterentwicklungen dieser UVP unterhal­ten wollen, um bei einer künftigen Gelegenheit, die nicht morgen oder übermorgen sein wird, jedenfalls nicht mehr zu solchen Ad-hoc-Vorhaben kommen zu müssen, sondern einen breiten Konsens für Verbesserungen zu haben.

Ich denke, dass es ein tragbarer Kompromiss geworden ist, dass es weitere Vereinfa­chungen und Verkürzungen des Verfahrens gibt, dass Investitionen bald getätigt wer­den können, dass die Qualität des Umweltschutzes nicht untergraben wird und auch Mitbestimmungsrechte nicht sinnlos eingeschränkt werden. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner zu Wort. Eingestellte Redezeit: ebenfalls 6 Minuten. – Bitte.

 


19.13.15

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf die UVP inhaltlich zu sprechen kom­me, möchte ich auf das Kraftwerksprojekt Ilisu zu sprechen kommen, das nach un­serer Umweltverträglichkeitsprüfung sicher nicht genehmigungsfähig gewesen wäre. (Abg. Mag. Kogler: Gerade noch!) So gut ist unsere UVP. Umso mehr sollten wir uns aber die Frage stellen, ob wir nicht auch hinsichtlich von Exportgarantie-Vergaben mehr ökologische, soziale und kulturelle Kriterien anlegen sollten.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserungen bei der Exportgarantie-Vergabe für ökologisch, sozial und kulturell sensible Projekte


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 252

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden auf­gefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Ausfuhrförderungsgesetzes zur Beschluss­fassung vorzulegen, derzufolge

die Zielbestimmung der Exportförderung um die Ziele der nachhaltigen Entwicklung er­weitert und mit § 1 des Bundesgesetzes für Entwicklungszusammenarbeit in Überein­stimmung gebracht wird,

die gesetzlichen Regelungen für Richtlinien so gestaltet sind, dass der Förderzweck der Haftungsübernahme den erweiterten Zielbestimmungen entsprechen muss und mit international anerkannten Umwelt-, Sozial-, ArbeitnehmerInnen- und Menschenrechts­standards sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen übereinstim­men müssen,

aussagekräftige Informationen über die Auswirkungen eines Projektes in diesen Berei­chen mindestens 120 Tage vor der Entscheidung über eine Garantieerteilung dem Hauptausschuss des Nationalrates vorzulegen sind und

ein verbindliches ex-ante und ex-post Monitoring über die Einhaltung der Zielbestim­mungen und ökologischen, sozialen, menschenrechtlichen und kulturellen Standards verankert und bei Nichteinhaltung der Zielbestimmungen und Standards Sanktions­möglichkeiten vorgesehen werden.

*****

(Beifall bei den Grünen.)

Nun aber zu unserer Umweltverträglichkeitsprüfung, die wir inhaltlich diskutieren könn­ten. Ich weiß nicht, wer von den beiden Ministern jetzt tatsächlich dafür zuständig ist. Behandelt ist es ja im Wirtschaftsausschuss worden, im Umweltausschuss konnten wir leider nicht darüber reden. Ich habe schon gesagt, leider ist das genau das Spiegelbild dessen, wie es auch in der Realität passiert, nämlich Drüberfahren über die Umwelt und Drüberfahren über Betroffene.

Vom Kollegen des BZÖ ist ja schon angesprochen worden, dass wir einen Rückverwei­sungsantrag gestellt haben. Laut Geschäftsordnung können wir die Gesetzesnovelle leider nur in den Wirtschaftsausschuss rückverweisen. Aber wir erwarten uns, dass dann der richtige Ausschuss mit der Behandlung des Umweltverträglichkeitsprü­fungsgesetzes betraut wird, nämlich der Umweltausschuss. (Beifall bei den Grünen.)

Da es heute schon geheißen hat, die Opposition wehre sich gegen eine Diskussion und wir redeten ja nicht mit, möchte ich Ihnen schon sagen: Sie hatten jetzt zwei Jahre lang Zeit, an dieser UVP-Gesetzesnovelle herumzuverhandeln. Bis vor Kurzem ist nichts passiert. Ich habe bereits im Jänner dieses Jahres eine Sitzung des Umwelt­rates verlangt, weil noch nichts passiert ist und wir gesehen haben, dass wir unbedingt an dieser Gesetzesnovelle arbeiten müssen. Wir haben unsere Stellungnahmen dort und auch in den Ausschüssen eingebracht. Also sagen Sie nicht, wir arbeiten nicht mit! Sie wollten nur unsere Anregungen nicht annehmen.

Es gibt einige Punkte in dieser Novelle, die positiv sind. Ich beginne damit, weil es lei­der nur einige wenige sind. Es gibt zum Teil in sensiblen Gebieten niedrigere Schwel­lenwerte. Die NGOs haben im vereinfachten Verfahren Beschwerdemöglichkeiten beim Verwaltungsgerichtshof. Und – es wurde vorhin schon angesprochen – es gibt die Auf­lage, dass ProjektwerberInnen ein Energieeffizienzkonzept vorlegen müssen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 253

Damit komme ich aber jetzt auch gleich zu dem, was hier fehlt oder was negativ ist: Das Energieeffizienzkonzept wird zwar vorgelegt, ein Genehmigungskriterium ist es aber nicht. Herr Landwirtschaftsminister! Da sind Sie leider umgefallen. Das Energie­effizienzkriterium war im Entwurf schon drinnen, ist aber leider herausgestrichen wor­den.

Wenn Sie jetzt beide hier sitzen, so passt es in diesem Zusammenhang sehr gut, denn ich frage Sie schon, wie Sie das mit Ihrer Energiestrategie hinkriegen wollen. Da sagen Sie immer, Energieeffizienz werde sehr wichtig sein. Wenn Energieeffizienz dann aber kein Genehmigungskriterium ist, frage ich mich, wie Sie das handhaben wollen.

Es sind in diesem Gesetz massive Verfahrensbeschleunigungen drinnen, so zum Bei­spiel die Möglichkeit, dass die mündliche Verhandlung entfällt. Für alle, die noch kein UVP-Verfahren mitgemacht haben, erkläre ich es: Die mündliche Verhandlung ist die Möglichkeit, in der Betroffene direkt mit den Gutachtern in Kontakt sind und Fragen ge­klärt werden können. Da löst sich manchmal auch einiges, manchmal wird das Projekt aber auch schlimmer, als es eigentlich ist.

Es wird dann immer so getan, wenn eine Person, eine Bürgerinitiative eine Berufung einbringt, als ob dann ein Projekt schon gefährdet wäre und nicht genehmigt werden könnte. Also das ist sicherlich nicht so! Menschen, die sich für die Umwelt einsetzen, sind nicht Leute, die nichts anderes zu tun haben, als sich jahrzehntelang mit Verfah­ren zu beschäftigen, sondern das sind Menschen, die um ihre Lebensqualität und ihr Eigentum kämpfen. (Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Was wir wollen, ist eine Parteistellung und ein Antragsrecht für Nachbarinnen und Nachbarn auch im Feststellungsverfahren, denn in 80 Prozent aller Feststellungsver­fahren wird entschieden, dass nicht einmal eine UVP notwendig ist. Da fallen dann alle Betroffenen um jegliche Parteienrechte um. Wenn sich im Nachhinein herausstellt – und da gibt es auch Fälle –, eigentlich hätten wir doch eine UVP machen sollen, dann schauen die Anrainerinnen und Anrainer durch die Finger und erhalten auch keine Schutzmaßnahmen.

Wir brauchen finanzielle Unterstützung für die Bürgerinitiativen. Wir Grüne haben einen Bürgerinitiativen-Fonds. Herr Landwirtschaftsminister! Ich weiß nicht, wie es mit Ihnen steht? Das wäre vielleicht auch eine Idee für Sie. (Beifall bei den Grünen.)

Der Zugang zu allen Daten ist leider nicht gegeben. Gutachten werden zwar veröffent­licht, aber alle Daten, die für die Verhandlung relevant sind, liegen bei den Behörden, meistens in den Landeshauptstädten. Und das ist für die Bürgerinitiativen schon sehr mühsam. Das bedeutet meistens einen Urlaubstag, um sich die Daten zu beschaffen. Da ist es in der heutigen Zeit wohl selbstverständlich, dass über die gesamte Verfah­rensdauer alle für die UVP relevanten Daten und Akte elektronisch zur Verfügung ste­hen müssen.

Wir brauchen vor allem auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Biss. Jetzt ist es ja so, dass die zuständige Behörde die Genehmigung durchführt, das Verfahren durch­führt. Wenn das Projekt dann aber genehmigt ist, dann gibt es keine Behörde, die tat­sächlich auch Auflagen kontrolliert, Nebenbestimmungen kontrolliert und die dann auch entsprechende Verwaltungsstrafen einleiten kann.

Mit den Betroffenen haben Sie offensichtlich nicht gesprochen, Herr Landwirtschafts­minister. Sie haben die Umweltpolitik aufgegeben. Ich fordere Sie auf, hier endlich auch wieder konkreter zu werden und Umweltpolitik in Österreich zu machen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir dazu auch ein eigenständiges Umweltministerium brauchen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.20



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 254

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde betreffend Verbesserungen bei der Exportgarantie-Vergabe für ökologisch, sozial und kulturell sensible Projekte

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirt­schaft und Industrie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umwelt­verträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (UVP-G-Novelle 2009) (271 d.B.)

Am 6. Juli 2009 wurde die staatliche Exportgarantie für das umstrittene türkische Kraft­werksprojekt Ilisu zurückgezogen. Die Garantie war am 26.3.2007 für Lieferungen von Turbinen und elektromechanischer Ausrüstung vergeben worden, obwohl ein derarti­ges Projekt nach den geltenden Standards der österreichischen Umweltverträglich­keitsprüfung niemals genehmigungsfähig gewesen wäre.

Die Zusage wurde aber an die Erfüllung von 153 Auflagen gekoppelt. Nach zwei nega­tiven Gutachten eines ExpertInnengremiums über die (Nicht-) Einhaltung dieser Aufla­gen und nach mehreren Fristverlängerungen kam nun endlich das Aus für das Projekt. Ilisu ist damit einmalig in der Geschichte der österreichischen Exportförderung, die – trotz einiger Verbesserungen in den vergangenen Jahren – durch strenge Geheimhal­tung und mangelnde Transparenz gekennzeichnet ist.

Es muss in Zukunft sichergestellt werden, dass mit österreichischen Exportgarantien keine ökologisch, sozial und/oder kulturell schädlichen Projekte wie Ilisu unterstützt werden. Auch sollen Exportgarantien – so sie für Projekte oder Beteiligungen in Ent­wicklungsländern gewährt werden – entwicklungspolitischen Zielen nicht widerspre­chen.

Daher ist die Aufnahme international anerkannter Umwelt-, Sozial, ArbeitnehmerInnen­rechts- und Menschenrechtsstandards, insbesondere die Partizipation der von einem Projekt betroffenen lokalen Bevölkerung, der OECD-Leitsätze für multinationale Unter­nehmen in die Richtlinien und eine Einbeziehung der Ziele des EZA-Gesetzes und der nachhaltigen Entwicklung in den Zielbestimmungen der österreichischen Ausfuhrförde­rung notwendig.

Ein Monitoring der eingereichten bzw. geförderten Projekte muss sowohl ex-ante vor Garantieerteilung als auch ex-post durchgeführt werden.

Das begleitende Monitoring muss bei ökologisch, sozial, menschenrechtlich und/oder kulturell besonders sensiblen Projekten von einer unabhängigen Institution durchge­führt werden. Sanktionsmöglichkeiten bei der Nichteinhaltung o.a. Prinzipien und Stan­dards, die im Zuge des Monitorings erhoben werden, sind vorzusehen

Im Sinne einer verbesserten Transparenz sollen relevante Informationen in den Berei­chen Umwelt, Soziales, ArbeitnehmerInnenrechte, Menschenrechte und Kultur bereits 120 Tage vor der Entscheidung über eine Garantieerteilung dem Hauptausschuss des Nationalrates übermittelt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 255

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden auf­gefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Ausfuhrförderungsgesetzes zur Beschluss­fassung vorzulegen, derzufolge

die Zielbestimmung der Exportförderung um die Ziele der nachhaltigen Entwicklung er­weitert und mit § 1 des Bundesgesetzes für Entwicklungszusammenarbeit in Überein­stimmung gebracht wird,

die gesetzlichen Regelungen für Richtlinien so gestaltet sind, dass der Förderzweck der Haftungsübernahmen den erweiterten Zielbestimmungen entsprechen muss und mit international anerkannten Umwelt-, Sozial-, ArbeitnehmerInnen- und Menschen­rechtsstandards sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen überein­stimmen müssen,

aussagekräftige Informationen über die Auswirkungen eines Projektes in diesen Berei­chen mindestens 120 Tage vor der Entscheidung über eine Garantieerteilung dem Hauptausschuss des Nationalrates vorzulegen sind und

ein verbindliches ex-ante und ex-post Monitoring über die Einhaltung der Zielbestim­mungen und ökologischen, sozialen, menschenrechtlichen und kulturellen Standards verankert und bei Nichteinhaltung der Zielbestimmungen und Standards Sanktions­möglichkeiten vorgesehen werden.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist für eine Stellung­nahme Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. Ich erteile ihm das Wort.

 


19.20.49

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Regierungskol­lege! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt wohl wenige Materien wie das Thema Umweltverträglichkeitsprüfung, wo die Interessen so aufeinanderprallen, wie wir es gerade gehört haben: die Interessen von Bürgerrechtlern, Bürgerinitiativen, wo es den Anschein hat, dass es nie genug Rechte gibt, dass diese noch immer zu wenig sind, und auf der anderen Seite Interessen von Teilen der Wirtschaft, die sagen, die Verfahren behindern uns, wir könnten mehr machen, wenn wir nicht diese lästigen Verfahren hätten, oder hier sollte noch mehr vereinfacht werden.

Daher bin ich sehr froh darüber, dass es gelungen ist, in wirklich intensivster Arbeit und unter Beteiligung aller Interessengruppen ein Gesetz zu machen und jetzt hier be­schlussreif vorzulegen, das wirklich versucht, alle Interessen unter einen Hut zu brin­gen.

Mir ist es darum gegangen, diese Balance zu haben zwischen einem Ja zu einer wirt­schaftlichen Entwicklung, die gerade in schwierigen Zeiten sinnvoll ist, und einem Ja zu einem Ausbau der Wasserkraft, wenn wir die Ziele in Bezug auf erneuerbare Energie – 34 Prozent bis 2020 – erreichen wollen, und auf der anderen Seite sehr wohl dem Wahren der Bürgerrechte und der Sicherung von Natur- und Umweltschutz bezie­hungsweise Wasserrechten.

Das ist gelungen, und das wird in der vorliegenden Gesetzesnovelle gewährleistet. Da­her gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, die intensivst an einer ordentlichen Gesetzesnovelle gearbeitet haben (Beifall bei der ÖVP), allen, die daran beteiligt sind, auch meinem Kollegen Wirtschaftsminister Mitterlehner. Wir waren bereit, hier einen Weg zu gehen, der es ermöglicht, die Interessen unter einen Hut zu bringen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 256

Diese Balance ist geglückt, wie ja die Stellungnahmen von allen Seiten im Endeffekt zeigen, bis auf einige wenige, denen es eben nicht reicht. Aber Tatsache ist, dass man das Bild auch zurechtrücken muss. Es wird gelegentlich in der Öffentlichkeit erklärt, dass das UVP-Gesetz schuld ist, wenn Verfahren zu lange dauern. Und es ist vorhin angesprochen worden: Es hängt oft vom Projekteinreicher ab, von diversen Initiativen, und, und, und, und vor allem auch von der Landesbehörde. Das ist die Behörde erster Instanz, und wenn diese effizient arbeitet, dann können Verfahren auch entsprechend durchgezogen werden.

So haben beispielsweise Wasserkraftwerke ein Durchschnittsverfahren in erster In­stanz von zehn Monaten, in zweiter Instanz – das ist dann der unabhängige Umwelt­senat im Lebensministerium, ein Richtergremium – von 13,8 Monaten.

Es gibt schon einzelne Projekte, die viel länger dauern, aber das ist oft darin begrün­det, dass die Unterlagen nicht entsprechend ausreichend sind und dass auch die poli­tische Willensbildung im jeweiligen Bundesland, wo eben das Projekt stattfinden soll, nicht gegeben ist. Das ist die Wahrheit, und das kann auch in Zukunft so sein. Das Ge­setz kann das nicht verhindern, wenn eben nicht gewährleistet ist, dass die Landes­behörde ein Verfahren effizient und rasch durchzieht.

Ich bekenne mich zur Verfahrensbeschleunigung. Es hat keinen Sinn, wenn wir Zwei­fach-, Dreifachgutachten machen, die viel Geld kosten und die in der Materie keine neuen Erkenntnisse bringen. Daher macht es Sinn, wenn im Vorverfahren Gutachten verwendet werden, diese im Hauptverfahren ebenfalls zuzulassen.

Ich sehe auch keinen Sinn darin, dass man zwingend eine mündliche Verhandlung an­setzen muss, wenn es keine neuen Erkenntnisse gibt. Dann dauert es natürlich länger. Auch das muss nicht sein, wenn es in der Materie nichts Neues bringt.

Ich bekenne mich auch dazu, dass hier irgendwann einmal der Behördenleiter sagt: Schluss des Ermittlungsverfahrens! Das hat doch für alle Beteiligten einen Sinn, dass ein Verfahren irgendwann einmal zu Ende ist und man sagt, alle Für und Wider sind am Tisch, und dann wird entschieden: ja zu einem Projekt oder nein zu einem Projekt.

Aber ad infinitum Verfahren hinauszuzögern, davon hat der Steuerzahler nichts, und das versteht auch kein Mensch. Und es soll auch gewährleistet sein, dass es hier effi­zient unter Wahrung der Qualität des Verfahrens weitergeht.

Ich sage auch ja dazu, dass wir einen Turbinentausch machen, wenn dadurch die Na­tur nicht negativ beeinflusst wird, dann soll die UVP eben nicht notwendig sein. Das hat Sinn und bringt auch einiges.

Es werden aber im Gegenzug auch Bürgerrechte gestärkt. Es ist bereits angesprochen worden: Es können Umweltorganisationen, wiederum im vereinfachten Verfahren, Be­schwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen. Sie bekommen auch die Unterlagen auf elektronischem Wege übermittelt. Das heißt, das soll auch diesen Initiativen ihre Arbeit und ihre Interessenabwägung vereinfachen, und wir stehen dazu.

Das, was neu im Gesetz ist, und das ist natürlich wichtig: der Klimaschutz. Es ist wichtig, dass es erstmals im Gesetz die Energieeffizienz gibt, und zwar im Vorver­fahren, wo der Projektwerber ein Konzept vorlegen muss, das nachweist, dass dieses Projekt energieeffizient ist. Das halte ich für sinnvoll.

Das, was die Bürgerinitiativen anerkennen müssen, ist, dass es manche gegeben hat, die das öffentliche Interesse Versorgungssicherheit hineinbringen wollten. Ich war nicht dafür, und das ist jetzt auch nicht drinnen. Dann hätten sie nämlich sagen kön­nen, es werden die Bürgerrechte schlecht behandelt, und es wird der Naturschutz, der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 257

Umweltschutz gekippt. Aber das findet eben nicht statt, und daher können diese Inter­essen auch weiter gewahrt werden.

Es soll eine Abwägung der öffentlichen Interessen in den Materiengesetzen, die nach­folgend dann da sind – Wasserrechtsgesetz, Forstgesetz, Straßengesetz und so wei­ter –, stattfinden.

Ich weiß nur, dass Unternehmer auch vielfach sagen, dass das Gesetz auch die Si­cherheit gibt, dass alle Verfahren in einem Verfahren abgewickelt sind und sie nicht mehrere Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen. Planungs- und Rechtssicher­heit sind gegeben, die Bürgerrechte werden gewahrt, und der Umweltschutz wird aus­gebaut. Das ist wichtig, und das soll auch ermöglichen, dass wir in Österreich unseren hohen Standard beibehalten, dass wir hier Projekte auch in einer angemessenen Zeit umsetzen können und gleichzeitig Umweltschutz und Bürgerrechte gewahrt sind.

Wofür ich nicht bin – und das war mein Ziel bei diesem Gesetz –, ist, dass sozusagen Konflikte um ein Kraftwerksprojekt, um ein großes Projekt, das umgesetzt werden soll, auf der Straße ausgetragen werden. Das halte ich nicht für sinnvoll. Es hat einen Sinn, dass alle Beteiligten an einen Tisch kommen, die Interessen abgewogen werden und dann entschieden wird.

Dazu stehe ich, und ich sage noch einmal ein herzliches Dankeschön allen, die etwas dazu beigetragen haben, dass dieses wichtige Gesetz, das auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Impulse geben soll und auch dem Umweltschutz, dem Klimaschutz dient, Realität wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Barten­stein zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.27.19

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Bundes­minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, das UVP-Gesetz ist auch schon in seiner bestehenden Fassung besser als sein Ruf. Minister Berlakovich, aber auch Frau Kollegin Bayr haben das schon deutlich zum Ausdruck gebracht: Die­ses Sündenbockimage, das der UVP anhaftet, ist nicht gerechtfertigt.

Man kann der Beispiele noch mehrere nennen. Es geht nicht nur um die Effizienz, mit der die Ämter der Landesregierung die UVP durchführen. Es ist mir auch ein Fall be­kannt, wo in einem halbwestlichen Bundesland ein Amt der Landesregierung einer 380-kV-Leitung in erster Instanz das Plazet gegeben hat, sich aber dann die Landes­politik des entsprechenden Landes – im Übrigen ziemlich parteiübergreifend – gegen diese Leitung gestemmt hat. (Abg. Mag. Stadler: Aus guten Gründen!) Aber wir nen­nen keine Namen.

Einen anderen Namen nenne ich: Mit Ende Juni, konkret mit 1. Juli, ist in der Steier­mark die 380-kV-Leitung ans Netz gegangen, meine sehr verehrten Damen und Her­ren, ein lang umfehdetes, heiß umstrittenes Projekt. Aber auch da war nicht die UVP schuld, sondern letztlich die politische Nicht-Entscheidung. Es hat Jahre gedauert, bis sich dann endlich die großen Parteien und die Sozialpartner aufgerafft haben. Heute steht das Ding, und ich kenne nicht wenige, die ob des Abtragens von alten 110- oder 220-kV-Leitungen, die zehn Meter bei ihrem Haus vorbeiführen, sehr, sehr glücklich sind, dass es diese moderne 380-kV-Leitung gibt. (Abg. Mag. Stadler: Jöh! Geh, geh, geh!) – Gehen Sie einmal zum „Maurer“ nach Gleisdorf – ich lade Sie dort auf einen weißen Spritzer oder auch zwei ein – und erkundigen Sie sich dort einmal vor Ort, Herr Kollege, denn auch das ist manchmal recht hilfreich. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 258

Meine sehr verehrten Damen und Herren, so viel zum Thema UVP und Sündenbock-Image, das nicht gerechtfertigt ist.

Ähnlich wie heute saßen der Umwelt- und der Wirtschaftsminister auch im Umweltaus­schuss friedlich und partnerschaftlich nebeneinander und waren zu allen Auskünften bereit. Auch die hohe Beamtenschaft der beiden Häuser ist heute wieder sehr konsen­sual da. Wer aber nicht da war, waren die Vertreter der Opposition. Wenn Sie sich an der Diskussion nicht beteiligen – Hand aufs Herz! –, wenn Sie Formalismen vorschie­ben, dann sind Sie schon ein wenig selber schuld. Dann sprechen Sie aber nicht von der Ausschaltung der Opposition, denn Sie haben sich, wenn man so will, selbst aus­geschaltet, weil Sie einen Formalgrund gesucht haben, hier nicht mitdiskutieren zu müssen.

Wenn Sie sagen, 90 Minuten hätten Sie Zeit gehabt, um den §-27-Antrag zu lesen: Ge­ben Sie doch der Wahrheit ein bisschen mehr die Ehre, die da lautet, Herr Kogler, von Dienstag bis Freitag haben Sie Zeit gehabt – allerdings Freitag sehr früh, 8 Uhr früh ist für einen Parlamentsausschuss wirklich unangemessen früh. Aber in diesen drei Tagen war für die Opposition jede Zeit, um die Unterlagen zu studieren. Und, wie schon ge­sagt, die Minister und auch alle Umweltsprecher, die im Ausschuss hier anwesend wa­ren, jedenfalls jene der Regierungsfraktionen, waren und wären bereit gewesen, das Projekt mit Ihnen zu diskutieren. Inhaltlich hören wir es heute ja: Es ist nicht wirklich konsistent, was Sie dagegen vorzubringen haben.

Abschließend – weil das rote Lämpchen hier beim Rednerpult schon leuchtet –: Gibt es Ihnen nicht zu denken, dass der Umweltdachverband, also die Umweltspitzenorganisa­tion dieses Landes, sich optimistisch zu dieser UVP-Novelle äußert, bloß Sie nicht? – Aber das Land wird es aushalten. (Beifall bei der ÖVP.)

19.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Themessl zu Wort. Eingestellte Redezeit: ebenfalls 3 Minuten. – Bitte.

 


19.31.09

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Bartenstein, gibt es Ihnen nicht auch zu denken, dass Sie uns sage und schreibe zwei Tage zur Verfügung stellen wol­len, um 50 Seiten zu studieren und dann mitzudiskutieren (Abg. Dr. Bartenstein: Nein, das schaffen Sie!), wenn Ihr Parteikollege, Herr Minister Berlakovich, vorhin gesagt hat, dass in den letzten Monaten sehr ausführlich und sehr lange mit allen Beteiligten über dieses Gesetz gesprochen wurde und alle Informationen beziehungsweise Anre­gungen et cetera eingeholt wurden. Aber offensichtlich hat man ganz vergessen, auch die Opposition mit einzubinden.

Wenn Sie in Zukunft wollen, dass wir mitdiskutieren und auch unsere Vorschläge ein­bringen, dann wäre schon ein anderes Verhalten der Regierungsparteien gegenüber der Opposition gefragt. (Beifall bei der FPÖ.) Sie haben das ja heute bereits bei einem Punkt festgestellt, den Sie zurückziehen mussten, und Sie werden auch in Zukunft das eine oder andere Mal eine dieser Oppositionsparteien brauchen, um eine Zweidrittel­mehrheit in diesem Hohen Haus zu bekommen. Ich hoffe daher, dass Sie endlich zur Kenntnis nehmen, dass Sie die Zweidrittelmehrheit nicht mehr selber haben und in Zu­kunft mit den Oppositionsparteien anders umgehen sollten. Und da geht es eben nicht, dass man als Opposition eineinhalb Stunden vor einer Sitzung, und dann noch im falschen Ausschuss, die Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommt.

Aber nun zum eigentlichen Thema. – Seitens der Wirtschaft wäre es ja sehr zu begrü­ßen, wenn man hier die UVP-Verfahren beschleunigen würde. Aber seien Sie doch


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 259

ehrlich: An den strukturellen Problemen ändert sich nichts! Es war doch auch jetzt schon so, dass man, wenn von einem Bundesland ein Projekt gewollt wurde, dafür ge­sorgt hat, dass die Landesbehörden darauf geschaut haben, dass die UVP-Verfahren schnell und zügig durchgeführt werden, weil auch die Unterlagen dementsprechend aufbereitet wurden. Und dann gibt es auch keinen Grund, von einer Verzögerung zu sprechen.

Auf der anderen Seite war genau das Gegenteil der Fall: Wenn ein Bundesland ein Projekt nicht wollte, hat man ja schon bisher jede Verzögerung zugelassen. Aber viel­leicht wäre es ein Anreiz, den Sie vielleicht in Ihre Gedanken mit aufnehmen könnten, einmal zu überlegen, ob man UVP-Verfahren bereits in der Planungsphase startet. Dann könnte ein UVP-Verfahren eine Planung eines Projektes mit begleiten, und man könnte damit wesentlich mehr Zeit gewinnen.

Aber noch einmal ein Appell an die Regierungsparteien: Wenn Sie in Zukunft wollen, dass wir mitdiskutieren, dass wir gute Vorschläge mit einbringen, dann stellen Sie uns Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung und lassen Sie uns nicht nur zwei Tage Zeit, wenn das Ministerium dafür zwei Jahre Zeit hat. Dann werden Sie vielleicht in Zukunft bei erforderlichen Zweidrittelmehrheiten den einen oder anderen aus der Opposition finden, der Sie unterstützt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznet­ter zu Wort. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.34.06

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Minis­ter auf der Regierungsbank! Ich möchte mit dem Entschließungsantrag der grünen Fraktion beginnen. Mir ist eigentlich unverständlich, weshalb Sie jetzt damit kommen. Ich meine – seien wir ehrlich! –, wir haben so viel in diesem Bereich umgesetzt, und gerade im Lichte der Entscheidung um Ilisu ist das deutlich erkennbar: Erinnern wir doch bitte an jede unserer Diskussionen im Hauptausschuss, wo in Wirklichkeit ange­zweifelt wurde, dass wir Ernst machen in der Frage der Umsetzung der Auflagen! Je­dem Einzelnen ist es so gegangen. Wir sind im Ausschuss im Dialog gestanden, und ihr habt gemeint: Ihr erzählt uns, dass ihr von den türkischen Betreibern irgendwelche Richtlinien verlangt, aber am Ende wird ohnehin das Geld gegeben werden. – Nein, es ist nicht so! Wir nehmen diese Standards ernst und bemühen uns, das, was wir um­setzen, auch Wirklichkeit werden zu lassen. Und in diesem Sinne bedarf es dieses Ent­schließungsantrages nicht, weil unsere Regelungen genau jene Richtlinien umsetzen, die den OECD-Leitsätzen entsprechen, und wir, soweit es geht, bei den Projekten auch die entsprechenden Standards umsetzen.

Das ist eine gute Überleitung zu dem Thema, das uns jetzt eigentlich beschäftigt, näm­lich die Frage der Umweltverträglichkeitsprüfungen. Was ist das Problem, mit dem wir zu kämpfen haben?

Wir haben in Österreich ein Verfahren, wonach wir die EU-Normen umzusetzen haben, und das tun wir gerne, weil sichergestellt ist, dass die Projekte, die im Land verwirklicht werden, einen möglichst dem Stand der Technik entsprechenden hohen Standard er­füllen. Das Problem, das wir haben, ist, dass die Verfahrensdauer in vielen Fällen sehr, sehr lang ist. (Abg. Dr. Moser: Die ist ja gar nicht so lang!) – Ich komme noch zu Ihrem Problem!

Jetzt komme ich zu dem Punkt, den wir hier erfüllen: Mit dieser Novelle wird in keinem Zentimeter das Recht von Parteien, das Recht von Bürgerinitiativen, das Recht von Be­troffenen auch nur in einem Jota eingeschränkt! Im Gegenteil, wir erweitern die Dinge:


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Zum Beispiel können die NGOs wieder Beschwerde führen. Nur, was wir tun, ist grund­vernünftig: dass es, bereits bevor ein Verfahren eingerichtet wird, möglich ist, dass die Projektwerber sich auf das Verfahren einstellen, dass das transparent veröffentlicht wird, dass wir Verfahrensergebnisse, die wir aus einem Vorverfahren haben, auch im Hauptverfahren verwenden können. Wir bemühen uns, die Verfahren zu straffen, damit die Projekte im Interesse unserer Wirtschaft und damit der Beschäftigten rascher abge­wickelt werden können.

Ich sage Ihnen auch eines, Frau Kollegin: Jedes Recht ist dort gewahrt, aber ein Recht, Frau Kollegin, wird dort nicht gewahrt, nämlich das Recht, mit Eingaben im Ver­fahren ein Projekt zu verhindern, auch wenn es zu genehmigen ist. Dieses Recht gibt es nämlich nicht, Frau Kollegin! Das Recht gibt es nicht, dass ich in einem Verfahren, wo ich am Ende des Tages mit allen Auflagen ein ordnungsgemäßes Projekt habe, sage: Fünf Jahre, und womöglich so lange, bis der Projektwerber aufgibt, verzögern wir das Projekt, weil wir es gar nicht haben wollen! (Abg. Mag. Brunner: Woher kommt diese Angst vor Bürgerinitiativen?)

Das ist nicht zulässig, und daher ist eine Beschleunigung unter Wahrung aller Rechte ein sehr vernünftiger Schritt, den wir mit dieser Reform umsetzen.

Ich will auch nicht versäumen, diese Diskussion, die wir heute früh in der Einwen­dungsdebatte begonnen haben, noch einmal auf den Punkt zu bringen. Es ist klar, dass zwei mögliche Ausschüsse in Frage kommen werden bei der UVP: der Wirt­schafts- und Industrieausschuss und der Umweltausschuss. Ich sage ganz offen, auch unsere Abgeordneten hätten lieber eine Behandlung im Umweltausschuss gehabt, aber gerade weil wir der Geschäftsordnung treu sind, haben wir es zu einem Gesetz gemacht, nach § 27 GOG, wo der Grundtatbestand bei den Dampfkesseln Anlagen be­trifft, die üblicherweise der UVP unterliegen.

Wir haben uns damit bewusst an den Buchstaben der Geschäftsordnung gehalten, deswegen war es dort, und wir hätten es beim Chemikaliengesetz nicht anbringen können, denn dort wäre es wirklich unzulässig gewesen. Und es hätte auch die grüne Fraktion dasselbe wie wir machen können – wir haben nämlich drei Tage Zeit einge­räumt, wir hätten unterbrochen –, nämlich das mit vielen Abgeordneten des Umwelt­ausschusses im Wirtschaftsausschuss genauso behandeln können.

Das Ergebnis war Verweigerung. Leider, muss ich sagen, denn es ist ein gutes Gesetz, und es wäre auch gescheiter gewesen, wir hätten es gemeinsam beschlossen. – Dan­ke, meine Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.38.51

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Werte Herren Minister! Meine Damen und Herren! Von wegen „gutes Gesetz“, Herr Kollege Matznetter: Lesen Sie die Stellung­nahmen der einzelnen Umweltanwaltschaften, lesen Sie, was viele NGOs eingewandt haben, und schauen Sie selber nach! Zum Beispiel wird das mündliche Verfahren, wenn da keine Einwendung kommt, sofort gestrichen. Es ist entgegen Ihren Ausfüh­rungen sehr wohl auch eine Reduktion der Mitwirkungsmöglichkeiten der BürgerInnen gegeben.

Herr Umweltminister, Sie haben gesagt: Alle Interessen unter einen Hut gebracht! Wir haben in Zukunft keine Ad-infinitum-Verfahren. – Entschuldigen Sie: Gab es jemals Ad-infinitum-Verfahren? – Nein, überhaupt nicht! (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich:


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Vor 20 Jahren!) Aber was es gegeben hat, Herr Umweltminister, ist eine ständige Ver­wässerung, ein ständiger Abbau von Qualität bei jeder Novelle des UVP.

Schauen wir uns die letzte Novellierung im Jahr 2006 an: 2006 gab es die Diskussion um die dritte Piste am Flughafen Schwechat, und da musste ja über das UVP-Gesetz eine Möglichkeit geschaffen werden, dass man dann in einer Verordnung möglichst flugzeugakzeptable Grenzwerte beim Lärmschutz etabliert. Nicht akzeptable Werte für die Bevölkerung, nein, nicht WHO-Standard, nein, sondern man wollte für die Flug­industrie akzeptable Werte schaffen. Und dazu wurde im Vorfeld das Umweltverträg­lichkeitsprüfungsgesetz novelliert.

Jetzt geht es darum, ein Mahnschreiben der EU endlich abzuarbeiten, sprich, gewisse europäische Standards zu bekommen. Und was machen Sie? – Ruck, zuck! Sie pa­cken die Gelegenheit beim Schopf, reiben sich die Hände, denken: Es ist jetzt sowieso wieder notwendig, eine Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz in irgend­einen Ausschuss zu bringen. Nehmen wir doch die Gelegenheit wahr und nützen wir auch den Rückenwind der Wirtschaftskrise, um wieder die Möglichkeiten für die betrof­fenen Anrainerinnen und Anrainer zu reduzieren, Verfahren zu beschleunigen, die sowieso schon relativ schnell sind, und vergessen wir absichtlich auf Dinge, die längst notwendig wären!

Herr Umweltminister! Herr Wirtschaftsminister! Wie schaut es denn aus mit dem Zu­gang zum Feststellungsverfahren? Bitte, allein die Behörden entscheiden, ob es über ein Vorhaben eine UVP gibt oder nicht. Die Bürgerinnen und Bürger haben kein dies­bezügliches Recht! Und ich sage Ihnen: Wenn sie ein Recht hätten, dann hätten Ihnen diese BürgerInnen im Fall Skylink Schwechat, sprich Flughafen Schwechat, Millionen von Kosten erspart. Schauen Sie sich das an! Skylink ist das Paradeprojekt, wo eine Behörde auf Landesebene – in diesem Fall Niederösterreich – einfach binnen einer Woche den Bescheid durchgezogen hat: Keine UVP-Pflicht.

Bitte, so verfahren die Behörden mit dem bestehenden UVP-Gesetz! Was ist dann not­wendig? – Bürger, die das genau anschauen, Bürger, die sich dann an Brüssel wen­den, eine EU-Kommission, die uns ein Mahnschreiben, eine Klage schickt. Und was machen Sie dann? – Sie zögern hinaus. Dann lassen Sie einen Umweltverträglichkeits­bericht erarbeiten, denn es gibt ja keine UVP ex post. Jetzt muss ein Bericht erstellt werden. Dieser Bericht betreffend den Flughafen stimmt wieder nicht. 71 000 zusätz­liche Quadratmeter sind ja bereits verbaut worden – mangelhaft, mit allen möglichen Planungsfehlern, mit schlechter Vergabe, mit Beraterverträgen, alles in Millionenhöhe. Das alles passiert. Der Flughafen muss nachreichen, er reicht nach, die Monate ziehen ins Land, die Wochen verstreichen. Und jetzt, jetzt in der Sommerzeit, fällt dem Bun­desministerium ein: Ab 31. Juli wird dann aufgelegt bei diesem Bericht Skylink Schwe­chat, wo die Millionen bereits verprasst worden sind. Und dann haben die Bürgerinnen und Bürger vielleicht die Möglichkeit, bei einem Bericht mitzuwirken.

Mängel hin und hin: bei den niederösterreichischen Behörden, beim Flughafen. Die SteuerzahlerInnen zahlen drauf, denn – das Argument vom Vormittag gilt –: Umwelt­verträglichkeitsprüfungen, korrekt abgewickelt, bringen nämlich Qualität! Umweltver­träglichkeitsprüfungen, korrekt abgewickelt, helfen Kosten sparen! Herr Wirtschaftsmi­nister – das ist ja ganz Ihr Anliegen! –, lesen Sie endlich die Berichte des Rechnungs­hofes gründlich! Dort wird nämlich genau darauf hingewiesen, dass viele Projekte zum Beispiel im Straßenbau, aber auch bei Flughäfen, an sich überhaupt nicht wirtschaftlich sind, in keiner Weise wirtschaftlich sind. Und mit Ihren beschleunigten Verfahren, mit Ihrer abgespeckten UVP treiben Sie Projekte voran, die uns letztlich wirklich nur sozu­sagen Geldsorgen bescheren, die kontraproduktiv sind – wirtschaftspolitisch, umwelt­politisch, klimapolitisch, demokratiepolitisch.


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Das alles verantworten Sie mit Ihrer ständigen Herunterstreicherei von Qualitätsstan­dards, von Qualitätskriterien, von Prüfungstiefe, von Partizipationsniveau. Das ist Ihre Umweltpolitik. – Nein danke! Keine Zustimmung! Zurück in den Ausschuss, und zwar in den Umweltausschuss! (Beifall bei den Grünen.)

19.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminis­ter Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


19.44.08

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Herr Kollege auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht bei der konkreten Abwicklung beziehungsweise bei dem Be­schluss dieser Novelle nicht um ein Entweder-oder, sondern durchaus um ein Sowohl-als-auch. Meines Erachtens ist ein beschleunigtes Verfahren durchaus auch in Ein­klang zu bringen mit der Qualität im Umweltbereich. Es ist ein schwieriger Balanceakt, aber ich glaube, dass wir diesen Balanceakt mit Maß und Ziel umgesetzt haben.

Ich nehme nur als Beispiel – weil es vor allem Ihnen aufseiten der Grünen viel zu viel ist und anderen wiederum viel zu wenig, was jetzt die Geschwindigkeit der Verfahren anbelangt –, was in Deutschland oder in Holland rund um Investitionsbeschleunigun­gen im Rechtsbereich verändert wurde. In Deutschland beispielsweise gibt es ein In­vestitionsbeschleunigungsgesetz mit der Verkürzung des Klagewegs auf das Bundes­verwaltungsgericht als einzige Instanz. Da könnte man darüber reden, dass die Materie verändert wird und dass hier wirklich Interessen weniger deutlich und verfahrensmäßig schlechter zum Ausdruck gebracht werden können, als es bei uns der Fall ist. Wir haben in diesem Bereich meines Erachtens sehr sorgsam umgesetzt.

Ich komme jetzt auf zwei aus meiner Sicht umstrittene Punkte zu sprechen, die wir letztendlich doch einvernehmlich regeln konnten.

Das eine ist die Versorgungssicherheit als öffentliches Interesse. Meine Damen und Herren, das Thema beziehungsweise das Wort „Versorgungssicherheit“ ist zum Reiz­wort geworden. Aber ich frage Sie schon, kann es ein Reizwort sein, wenn wir – wir sind hier öffentliche Vertreter – das öffentliche Interesse der Versorgungssicherheit in ein Verfahren einbeziehen? (Abg. Dr. Lichtenecker: Das ist völlig okay!) Das ist doch die Aufgabe auch in diesem Bereich, und daher gehört auch die Interessenabwägung der Materiengesetze so vorgenommen.

Was wir erreicht haben, war genau das, dass das Reizwort nicht in dieser Form vor­kommt, dass aber so, wie andere Materiengesetze – das Wasserrecht, das Forstrecht oder das ElWOG – angesprochen sind, natürlich auch das Interesse der Versorgungs­sicherheit in die Abwägung einzubeziehen ist. Was ganz normal ist, insbesondere des­wegen (Abg. Dr. Moser: Die Effizienz ist die beste Methode zur Versorgungssicher­heit!), weil der Verwaltungsgerichtshof, aber auch der Umweltsenat ja schon entspre­chende Entscheidungen getroffen haben, in denen das Interesse an Versorgungssi­cherheit auch zum Ausdruck kommt. Genau das wird auch hier in der entsprechenden Regelung abgebildet. – Das ist der eine Punkt, wo wir, glaube ich, ein durchaus gutes Einvernehmen erzielt haben.

Beim zweiten geht es um die Verankerung der Energieeffizienz. Auch da ist es unserer Meinung nach ein Vorteil, dass die Energieeffizienz nicht ein K.O.-Kriterium im Bereich des Verfahrens geworden ist. Das mag für den Wasserbereich, für Elektrizität durchaus positiv sein, weil man hier auch wesentliche Interessen hat, auch effizient zu arbeiten, könnte aber in anderen Bereichen – denken Sie an die Abwärme, wenn die Voest ein Verfahren hat – auch ein sehr kostspieliges und schwierig umzusetzendes Kriterium


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sein. (Abg. Dr. Moser: Das ist gut gelaufen, das ...-Verfahren!) – Es ist jetzt in der Um­weltverträglichkeitserklärung auch meines Erachtens zufriedenstellend festgelegt. Das heißt, es muss einbezogen werden, ist aber kein Ausschließlichkeitskriterium.

Kommen wir damit zu den Verbesserungen. Es ist schon mehrmals der Entfall der mündlichen Verhandlung angesprochen worden, wenn keine Einwendungen bestehen. Meine Damen und Herren, wenn so ein Projekt vorbereitet wird, für das die Notwendig­keit einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, dann ist es doch zumutbar, dass man sich auch rechtzeitig darüber Gedanken macht, ob man Einwendungen hat oder nicht – und nicht in jeder Phase, wo das Verfahren de facto schon im Laufen ist. (Abg. Mag. Brunner: Das klingt aber nach ...!)

Das Zweite: Auch der Schluss des Ermittlungsverfahrens bei Entscheidungsreife oder der angesprochene Turbinentausch – wenn also nur Turbinen getauscht werden und sonst nichts verändert wird –, aber auch das Verfahrensmonitoring sind entsprechend beschleunigende Maßnahmen, die wir ebenso wie das im Abänderungsantrag einge­brachte Investorenservice bestens unterstützen.

Es stellt sich in diesem Zusammenhang natürlich die Frage: Bewirkt das jetzt eine Be­schleunigung der Verfahren? – Das ist schwer abzuschätzen. Wir glauben, ja, es könnte angesichts der besseren Klarheit und der Optimierung zumindest möglich sein, dass die Dauer der Verfahren innerhalb von neun Monaten, beziehungsweise sechs Monaten für das verkürzte Verfahren, hergestellt werden kann. Ich gestehe ein, mit Durchschnittswerten kann man hier trefflich streiten, aber im Endeffekt besteht aus unserer Sicht, was die Beobachtung anbelangt, sehr viel an Verfahrensmöglichkeiten.

Gerade in einer Konjunkturkrise ist das doch auch ein Element, das berücksichtigt ge­hört, nämlich: Wir haben 66 Projekte, die derzeit einem UVP-Verfahren unterzogen werden oder unterzogen werden müssen. Investitionsvolumen: 13 Milliarden €. Allein was einreichbare Projekte im Bereich der E-Wirtschaft anbelangt, ist das ein Volumen von 2,3 Milliarden €. Daher: Wenn jetzt das neue Gesetz, das novellierte Gesetz da ist, haben wir eine entsprechende Sicherheit im Verfahrensbereich, und das allein sollte Anlass sein, die Projekte einzureichen und eventuell auch beschleunigt durchzubrin­gen.

Daher, meine Damen und Herren, fassen wir zusammen: Angesprochen wird der „gro­ße Wurf“. Dieser ist in diesem Zusammenhang sicher nicht möglich. Würde mein Kolle­ge oder ich davon sprechen, wäre ganz sicher damit verbunden, dass in einem Bereich entsprechende Rechte auf der Strecke geblieben wären. Das ist nicht der Fall. Ich finde, die vorliegende Regelung ist ein ausgewogener Kompromiss, der beiden Seiten Rechnung trägt. Ich darf mich daher auch bei meinem Kollegen Niki Berlakovich und auch bei seinen Mitarbeitern im Beamtenbereich herzlich bedanken. Ich finde, mit die­ser Regelung können wir in schwierigen Zeiten notwendige Projekte schneller realisie­ren, ohne den Umweltschutz zu gefährden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hörl. Einge­stellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Moser – in Richtung des sich zum Red­nerpult begebenden Abg. Hörl –: Skipisten? – Abg. Dr. Lichtenecker: Wasserkraftwer­ke oder Skipisten?)

 


19.50.37

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Meine Herren Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren von der Opposition, wenn Sie sich heute so aufregen, dass wir im Wirt­schaftsausschuss, angehängt an das Dampfkesselgesetz, dieses UVP-Gesetz behan-


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delt haben, dann verstehe ich Sie sogar. Nur: Das interessiert keinen Bürger. Das Ergebnis zählt, nämlich Umweltschutz und wirtschaftliche Weiterentwicklung!

Sie hatten ausreichend Zeit, sich einzubringen. Zeit zu stehlen ist übrigens Ihre Spezia­lität, meine Damen und Herren von den Grünen und von den Freiheitlichen: die Frei­heitlichen mit ihrem umstrittenen Präsidenten Graf und Sie von den Grünen, indem Sie die ewiggestrigen Debatten immer wieder anleiern, so wie auch heute. Das nützt kei­nem, höchstens Ihren beiden Fan-Klubs zur eigenen Erbauung. (Abg. Dr. Lichten­ecker: Herr Hörl, Ihnen schadet das sicher nicht!)

Diese Novelle zum UVP-Gesetz wird in ausgewogener Form sowohl ökologischen als auch ökonomischen Anforderungen gerecht. Und ich freue mich auch, dass Sie, Herr Kollege Widmann – wo ist er denn? –, diese grundsätzlich positiv sehen; ein bisserl be­leidigt zwar, aber doch grundsätzlich positiv.

Auch, Herr Kollege Hofer, Verfahrensverzögerungen direkt nur den Unternehmungen anzulasten, halte ich eigentlich für ein bisschen schofel. Lange Genehmigungsdauern sind ein klarer Standortnachteil, straffe Verfahren wirken konjunkturbelebend. Das ös­terreichische UVP-Gesetz stellt nach wie vor harte, teure und hohe Anforderungen an den Projektwerber, daher ist es gerechtfertigt, auch hohe Ansprüche an die Verfah­renseffizienz zu stellen. Der in der Novelle vorgesehene Maßnahmenmix an beschleu­nigenden Faktoren wird hoffentlich zu einer deutlichen Verkürzung der Verfahrensdau­ern führen und ist damit ein Schritt in die richtige Richtung. (Abg. Dr. Pirklhuber: Herr Kollege Hörl! Reden, nicht lesen!)

Hohes Haus! Ich bin sicher, wenn wir bei der durch uns selbst aufgebauten Monster-Umweltbürokratie 20 Prozent wegnehmen, spürt das noch kein Wurm, kein Käfer, keine Kräuterwiese und kein Sumpf! Heute steht in der „Kronen Zeitung“ – schauen Sie sich das an! –: Österreich ist Weltmeister im Landschaftsschutz. – Seien wir stolz dar­auf!

Wenn das so ist, dann frage ich mich: Brauchen wir diese Bürokratie in diesem Aus­maß? Sollten wir uns nicht darüber Gedanken machen, sie zu vereinfachen?

Ich bedanke mich auch dafür, dass wir bei den Skigebieten hier eine grobe Ungerech­tigkeit beseitigen konnten, und danke insgesamt den beiden Umweltsprechern Bayr und Schultes und auch den beiden Ministern und ihren Beamten für ihre Arbeit. Ich glaube, das ist der richtige Weg zu unserem Ziel, nämlich dem Kampf um Arbeitsplätze in einem schönen und wunderbaren Land. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

19.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker zu Wort. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.53.17

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man dem Kollegen Hörl zuhört, muss man wirklich froh sein, dass ein Burgenländer Umweltminister und ein Oberösterreicher Wirtschaftsminister ist und dass nicht ein Tiroler dort sitzt (Abg. Mag. Wurm: Ahjajai? Ach so?) – bei aller Wertschätzung für die Tirolerinnen und Tiroler, bei aller Wertschät­zung gegenüber dem Land Tirol.

Zu Beginn gleich einmal Schluss mit den Märchen, die hier verbreitet werden! Lieber Christoph Matznetter, das Dampfkesselbetriebsgesetz, bei dessen Behandlung die UVP-Debatte eingehängt worden ist, hat wirklich gar nichts damit zu tun, dass es ein Betriebsanlagengenehmigungsgesetz ist, in keinerlei Weise. Es geht um die Betriebs­wärterpflicht für Dampfkesselanlagen und letztendlich um eine Ausbildungsgeschichte


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und fällt ins Berufsrecht. Das war in dieser Form so nicht in Ordnung! (Abg. Dr. Matz­netter: ... § 1 des Gesetzes ...!)

Zweite Sache: Wir Grünen haben einerseits seit Jahren, weil es ja die Mahnverfahren gibt, und andererseits schon seit Frühling intensivst die Diskussion um die UVP-No­velle geführt und waren selbstverständlich auch beim letzten Wirtschaftsausschuss mit unserer Umweltsprecherin und mit unserem stellvertretenden Klubobmann vertreten, um das zu debattieren und unsere Stellungnahme abzugeben. Das sei hier einmal klar­gestellt. (Ruf bei der SPÖ: Das war Arbeitsverweigerung!)

Wenn Sie die UVP-Novelle jetzt anschauen, dann gibt es natürlich auch noch einen Bereich, wo wir durchaus ein schweres Manko sehen, und das ist die Anlagenliste: Welche Anlagen kommen überhaupt in den Bereich dessen, dass eine UVP-Pflicht vor­liegt?

Da komme ich jetzt zu einem Thema, das hier in diesem Saal ja auch immer sehr hef­tig diskutiert wird, nämlich zum Thema Wasserkraft. – Die Schwelle mit 15 Megawatt halten wir für zu hoch. Wir glauben, dass wir hier eine Senkung vornehmen müssen, denn, meine Damen und Herren, ein Wasserkraftwerk mit 10 MW in einem sensiblen Gebiet kann viel heikler sein als in einem anderen Gebiet ein 15-MW-Wasserkraftwerk.

Offen gesagt – man muss das schon einmal klar hier sagen: Die Wasserkraft in Öster­reich wird unser Klima nicht retten! Sie wird uns hier in dieser Form nicht weiterhelfen. Warum? – Einerseits sollte einmal Schluss gemacht werden damit, den Klimaschutz immer gegen den Naturschutz auszuspielen. Das ist eine unerträgliche Geschichte, die hier doch laufend immer wieder forciert wird.

Wenn wir Klimaschutz in dieser Form vorantreiben wollen, dann brauchen wir zwei Standbeine: Das eine sind ganz klar die erneuerbaren Energien, und das zweite ist die Energieeffizienz. Und wenn wir bei der Energieeffizienz sind und uns die Situation in Österreich anschauen, dann erinnere ich daran, dass der Vorgänger des jetzigen Wirt­schaftsministers wirklich im sozusagen Plenarrhythmus Märchen erzählt hat: Märchen über die Energieeffizienz in Österreich, dass es eine Entkoppelung gibt zwischen Wirt­schaftswachstum und Energieverbrauch.

Das alles stimmt in dieser Form nicht. Die Energieintensität hat sich verschlechtert! Ös­terreich ist da bei Weitem nicht im Spitzenfeld! Herr Minister Mitterlehner, da gibt es viel zu tun, um genau diesen Bereich voranzutreiben. Und dass man jetzt die Energie­effizienz nicht als verpflichtendes Kriterium, als entscheidendes Kriterium in dieser UVP-Novelle verankert hat, halte ich für einen schweren Fehler. Das halte ich für einen schweren Fehler, sowohl aus wirtschaftspolitischer Sicht, aber genauso auch aus Kli­maschutzsicht, und ich glaube, dass da eine große Chance versäumt worden ist, was hier auch noch seine Nachwehen haben wird. (Beifall bei den Grünen.)

19.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steier. Einge­stellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.57.29

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprü­fungsgesetz 2009 ist, wie schon mehrmals von meinen Vorrednern erwähnt, im We­sentlichen eine Reaktion auf das von der EU gegen die Republik Österreich eingelei­tete Vertragsverletzungsverfahren. Dieses bezog sich im Wesentlichen auf mangelnde Berücksichtigung relevanter Vorhaben durch die Einzelfallprüfung mit niedrigen Schwel­lenwerten sowie die Nicht-Berücksichtigung der UNESCO-Welterbestätten im UVP-Gesetz.


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Nunmehr wird – und das wurde auch einhellig bestätigt – durch zahlreiche Ergänzun­gen im Anhang der UVP-pflichtigen Projekte diese Lücke geschlossen. Abfallbehand­lungsanlagen, wasserwirtschaftliche Projekte und Industrievorhaben, die in schutzwür­digen Gebieten, zum Beispiel in Naturschutzgebieten oder Gebieten mit bereits vorlie­gender hoher Luftschadstoffbelastung liegen, werden nun bereits bei einem niedrigen Schwellenwert einer Einzelprüfung unterzogen. Auch die UNESCO-Welterbestätten sind nun in der Novelle festgehalten. Neu ist die stärkere Verankerung des Klima­schutzaspektes durch die Forderung nach der Vorlage eines Klima- beziehungsweise Energiekonzepts in der Umweltverträglichkeitserklärung.

In Österreich werden im europäischen Vergleich statistisch gesehen sehr wenige Um­weltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt, was vor allem an hohen Schwellenwerten zur Begründung der UVP-Pflicht liegt. Tatsächlich werden aufgrund der Novelle künftig rund 200 Tatbestände im vereinfachten Verfahren, also ohne adäquate Öffentlichkeits­beteiligung im Feststellungsverfahren, und nur zirka 40 im ordentlichen Verfahren ab­zuwickeln sein.

Meine geschätzten Damen und Herren, ob das dazu beitragen wird, Konflikte bei der Umsetzung von Projekten und Investitionsvorhaben zu vermeiden? Wohl nicht. Wie nämlich in einer vom UBA erstellten Studie zur Evaluierung der Umweltverträglichkeits­prüfung verlautet, heißt es:

Die „Befriedigung scheinbar widersprüchlicher Interessenslagen gelingt vor allem dann, wenn neben den Behörden die Umweltanwälte/innen und die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig in die Planungsphase ... eingebunden werden.“

Meine geschätzten Damen und Herren! Auch wenn wir mit der UVP-Gesetz-No­velle 2009 notwendige Anpassungen an seit Jahren geltendes EU-Recht erledigen, so wäre eine tiefer gehende Diskussion im für diese Materie zuständigen Umweltaus­schuss wünschenswert gewesen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Neu­bauer zu Wort. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


20.00.31

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Lassen Sie mich eingangs kurz auf Kollegen Hörl replizieren: Herr Kollege Hörl, wenn jemand so wie du in deiner eigenen Gemeinde langjährige Gäste aus der Mitternachtsmesse hinaustreibt und damit die gesamte Gemeinde über die Grenzen hinweg zum Gespött macht, dann sollte er sich selbst in seiner Funktion für den Tourismus hinterfragen – und nicht den hier amtierenden Präsidenten! Das darf ich dir wirklich ins Stammbuch schreiben! (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrte Bundesminister, ich darf Ihnen sagen: Dieses Gesetz ist wirklich Öster­reichs unwürdig. Dieses Gesetz macht uns auch unglaubwürdig, was unsere Umwelt­politik auch in der EU anlangt. Sie machen es sich mit diesem Gesetz, Herr Bundes­minister Berlakovich, wirklich etwas zu leicht, denn wenn man bedenkt, welche Position wir zur Atomkraft haben, und wenn dann so ein Gesetz zur Anwendung kommt, dann werden wir unglaubwürdig, auch was unsere Position gegenüber Temelίn, auch gegen­über Tschechien und auch gegenüber der Atomkraft selbst anlangt, meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Und das kann es nicht sein! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie sind mit diesem Gesetz ganz eindeutig der verlängerte Lobbyistenarm einer Grup­pe in Österreich, die es sich offenbar immer noch richten kann, wie sie es braucht. Es kann nicht angehen, dass der kleine Häuselbauer alle Punkte punktgenau erfüllen muss, von der Planeinreichung bis zur Umsetzung des Objektes – und Sie hier herge-


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hen und so ein Gesetz zur Beschlussfassung vorlegen, und das noch ohne Einbezie­hung der Opposition. Ich werde Ihnen auch sagen, warum das so ist.

Sie räumen mit diesem Gesetz eine komplette Zersplitterung eines Projekts ein, bis es unter dem Schwellenwert liegt. Das hat schon zu negativen Auswirkungen beim Hoch­hausprojekt in Wien geführt, das hat zu negativen Auswirkungen beim Flughafenpro­jekt geführt. Wenn hier Projekte nicht mehr zusammengezählt werden, dann ist das ein Skandal, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das hat schwerwiegende und weitreichende Folgen. (Beifall bei der FPÖ.)

Denken Sie nur an den Ausbau Temelín Stufe I und II, und jetzt stehen wir vor der Aus­baustufe III und IV. Wenn es jetzt nach unserem Umweltverträglichkeitsgesetz geht, dann sollen diese Punkte nicht mehr zusammengezählt werden dürfen, dann ist es nach Ihrer Diktion ein ganz neues Projekt. Also wo da die Logik ist, das möge man mir bitte erklären.

Sie haben mit diesem Ihrem Gesetz den Österreichern einen ganz schlechten Dienst erwiesen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch beim Atomrestmülllager, das an der tschechisch-österreichischen Grenze errichtet werden soll, wäre die Situation Ihrer Lo­gik folgend eine ähnliche.

Sie kennen unsere Kritik, die wir gegen Tschechien vorbringen, und wir als freiheitliche Fraktion werden – das darf ich jetzt ankündigen – nächste Woche eine Klage gegen Tschechien, nämlich die zweite, einreichen. Ich bin sicher, dass auch diese Klage beim Europäischen Gerichtshof angenommen wird, wie das auch bei unserer ersten der Fall war.

Aber unsere Position wäre durchaus günstiger, wenn wir solche eigenen Gesetze nicht hätten. Was werden die Tschechen über uns sagen, wenn wir jetzt selber so ein Ge­setz haben, die Tschechen sich aber selber an die EU-Richtlinie für UVPs nicht halten und uns nach nationalstaatlichen Kriterien als Partei nicht anerkennen?! Diese Vor­gangsweise vonseiten der Tschechen ist für uns nicht akzeptabel. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier soll unter dem Deckmantel einer Verfah­rensbeschleunigung nur eines betrieben werden, nämlich die Entrechtung der Bürger­rechte in Österreich, und das ist schäbig, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir, die Abgeordneten Haimbuchner, Neubauer, stellen deshalb folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie der Bundesminister für europäische und interna­tionale Angelegenheiten werden aufgefordert, zur Wahrung der österreichischen Inter­essen und insbesondere zum Schutz der oberösterreichischen Bevölkerung ehestens folgende Maßnahmen zu setzen und einzuleiten:

1. Rasche Aufklärung über mögliche Atommüll-Lager-Pläne in Grenznähe zu Oberös­terreich bei der tschechischen Regierung,

2. Vertiefung von politischen Gesprächen mit der tschechischen Regierung, um die ös­terreichischen Interessen zu wahren und um klarzustellen, dass ein Atommüll-Endlager


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nahe der oberösterreichischen Grenze seitens Österreichs striktest abgelehnt wird, und gleichzeitig

3. auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass die Problematik der Atommüllendlagerung be­ziehungsweise -entsorgung diskutiert und einer Lösung zugeführt wird.“

*****

Wenn Sie die Interessen der österreichischen Bevölkerung wirklich im Auge haben, dann geben Sie, wozu ich Sie gerne einlade, diesem Antrag Ihre Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ.)

20.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Verhand­lungsgegenstand und somit mit zur Debatte.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Neubauer, Dr. Haimbuchner und weiterer Abgeordneter betreffend kein grenznahes Atommüll-Lager in Tschechien

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umwelt­verträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (UVP-G-Novelle 2009) (271 d.B.), in der 29. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 8. Juli 2009

Seit Jahren gibt es seitens der Tschechischen Republik Bemühungen, einen geeigne­ten Standort für ein Endlager für hochaktive radioaktive Abfälle zu finden. Bereits jetzt sind große Mengen an abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen in der Tschechischen Republik vorhanden. Diese Problematik war und ist regelmäßig Gegen­stand bilateraler Kontakte zwischen Österreich und der Tschechischen Republik.

Derzeit plant die tschechische Regierung offensichtlich die Errichtung eines Atommüll­lagers nahe der Grenze zu Oberösterreich. Ein Militärareal, das am Moldaustausee liegt, wird gerade auf Empfehlung der tschechischen Behörde für die Deponierung von Atommüll geologisch genauer untersucht. Wie das Neue Volksblatt berichtet, liegt dieses Gelände nahe der Gemeinde Oberplan und damit lediglich 60 Kilometer von Linz und wenige Kilometer von Mühlviertler Gemeinden entfernt.

Da es aus heutiger Sicht keinerlei Ansatzpunkte für rechtliche Schritte Österreichs zur Verhinderung der Realisierung eines möglichen Atommüll-Endlagers an grenznahen Standorten in Tschechien gibt, muss Österreich alle Möglichkeiten auf diplomatischem Weg nutzen, damit ausgeschlossen werden kann, dass in Grenznähe zu Oberöster­reich ein Atommüll-Lager errichtet wird.

Konkrete Ansatzpunkte für Lage, Art und Umfang wären zwar erst im Zuge des grenz­überschreitenden UVP-Verfahrens vorhanden, mit dem frühestens kurz vor dem ge­planten Baubeginn gerechnet werden kann. Aus heutiger Sicht sind jedoch gerade deshalb alle politischen und diplomatischen Schritte als die wirksamste Möglichkeit zur Verhinderung möglicher Endlager-Projekte erforderlich.

Der gültige Beschluss der Kreisvertretung von Südböhmen gegen die Errichtung des Endlagers sowie die kritische Haltung von Kreishauptmann Zimola begünstigen den Protest gegen einen möglichen Standort zusätzlich.


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Da der am 29. Mai 2009 im Nationalrat einstimmig beschlossene unselbständige 5-Parteien-Entschliessungsantrag 223/UEA der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Petra Bayr, Ing. Norbert Hofer, Mag. Christiane Brunner, Ing. Robert Lugar, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Suche der Tschechischen Republik nach einem geeigne­ten Standort für ein Endlager für hochaktive radioaktive Abfälle aus unserer Sicht nicht weit genug geht, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie der Bundesminister für europäische und interna­tionale Angelegenheiten werden aufgefordert, zur Wahrung der österreichischen Inter­essen und insbesondere zum Schutz der oberösterreichischen Bevölkerung ehestens folgende Maßnahmen zu setzen und einzuleiten:

1. Rasche Aufklärung über mögliche Atommüll-Lager-Pläne in Grenznähe zu Oberös­terreich bei der tschechischen Regierung,

2. Vertiefung von politischen Gesprächen mit der tschechischen Regierung, um die ös­terreichischen Interessen zu wahren und um klarzustellen, dass ein Atommüll-Endlager nahe der oberösterreichischen Grenze seitens Österreichs striktest abgelehnt wird, und gleichzeitig

3. auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass die Problematik der Atommüllendlagerung bzw. -entsorgung diskutiert und einer Lösung zugeführt wird.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Hörl zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen in der Geschäftsordnung und erteile ihm das Wort. – Bitte.

 


20.06.14

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Herr Kollege Neubauer hat gesagt, ich hätte lang­jährige deutsche Gäste aus unserer Pfarrkirche in Gerlos zu Weihnachten hinausge­schmissen. – Das ist falsch!

Richtig ist, dass ich etwas rabiate Hüttenbesitzer aus dem Nachbardorf darauf auf­merksam gemacht habe, wenn sie durch die Sakristei am verblüfften Pfarrer vorbei in die Kirche eindringen, dass es Hausfriedensbruch ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenecker: Was war das? – Abg. Mag. Wurm: Hausfriedensbruch! – Der Redner wendet sich schon vom Rednerpult ab, kommt aber zu diesem wieder zurück.)

Richtig ist, dass ich ...

20.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf (dem Redner das Mikrophon abdrehend): Entschuldi­gung, sind Sie noch nicht fertig gewesen? (Abg. Hörl: War nur mehr ein Satz! – Abg. Grillitsch: Nein, er ist noch nicht fertig! – Heiterkeit. – Abg. Hörl verlässt das Redner­pult.) Das kann man dann im Protokoll nachlesen. (Neuerliche Heiterkeit. – Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Glaser. Eingestellte Redezeit: 2 Minu­ten. – Bitte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 270

20.07.00

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Herren Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser Änderung des UVP-Gesetzes kommen wir einen Schritt zur rascheren und besseren Umsetzung not­wendiger Vorhaben weiter, und es passiert dabei nichts, was unserer Umwelt schadet, sondern im Gegenteil: Es wird dafür Sorge getragen, dass wichtige Entscheidungen nach Berücksichtigung aller Bedenken und Einwände rasch fallen.

Manche Bedenkenträger haben ja, so scheint es, eine große Freude daran, oft skurrile Argumente gegen notwendige Projekte zu finden. Ich habe mir zum Beispiel extra ein­mal im Schloss Trautenfels im Ennstal den Wachtelkönig angeschaut, weil dieser sei­nerzeit die Ennstrasse verhindert hat. In der Zwischenzeit ist dieser Wachtelkönig auch bei der S 7 und irgendwo in Vorarlberg ebenfalls gesichtet worden. Es hat ihn zwar noch niemand gesehen, aber es soll ihn da und dort geben.

Ähnlich sind oft die Argumente, die von grüner Seite herbeigetragen werden, und oft sind es auch, Kollegin Brunner, das wissen Sie auch, wirklich persönliche Interessen, die hier vorgeschoben werden. Ich glaube, das ist nicht in Ordnung, vor allem wenn es dann wirklich auf Kosten Belasteter geht. Ich denke hier zum Beispiel ganz konkret an die S 7 im Lafnitztal, wo Ihnen, Kollegin Brunner, tausende belastete Anrainer an der alten Bundesstraße absolut egal sind! (Zwischenruf der Abg. Mag. Brunner.) – Ja, aber sie sind Ihnen egal, völlig egal.

Dazu muss man, glaube ich, ganz eindeutig sagen: Das ist ein sehr elitäres Demokra­tieverständnis, das Sie von den Grünen, teilweise auch die anderen Oppositionspartei­en, haben. Das hat sich auch gezeigt, wie Sie im Ausschuss verfahren sind, denn die Chance wurde Ihnen gegeben, dass Ihre umweltkundigen Abgeordneten dabei gewe­sen wären. Aber Sie sind noch einmal ausgezogen!

Das, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, ist in meinen Augen überheblich. (Beifall bei der ÖVP.) Und da muss man auch dazusagen: Der Umwelt­schutz ist nicht das Primat einer Partei oder der Opposition, sondern der Umweltschutz ist uns zumindest genauso wichtig wie Ihnen allen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenecker: Das merkt man aber nicht, Herr Kollege!) Das beweisen wir jetzt auch mit der Beschlussfassung dieser Novelle.

Ich möchte zum Schluss feststellen: Das Gesetz, das wir heute beschließen, ist gut, und es ist dringlich, es jetzt zu beschließen. Die Umweltkriterien in diesem Gesetz ha­ben Vorrang. Die Erreichung der Kyoto-Ziele wird damit erleichtert, und auch Energie­effizienz und Versorgungssicherheit sind dabei zu berücksichtigen. (Abg. Dr. Lichten­ecker: Herr Kollege, träumen Sie weiter!) Deshalb sehe ich keinen Grund, dass irgend­eine/irgendeiner hier in diesem Saal diesem Gesetz nicht zustimmen können sollte. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.10.25

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Hohes Haus! Sehr geehrte Herren Minis­ter! Der Herr Umweltminister sagt sehr offen in einem Interview im „Standard“ von mor­gen im Zusammenhang mit der UVP-Novelle, dass „manche Vertreter der Industrie den Umweltschutz kippen wollten“.

Das sollte man nicht vergessen, denn ursprünglich war in der Novelle ein übergeordne­tes öffentliches Interesse für die Wasserkraft drinnen – also eine einseitige Hierarchie und Bevorzugung von Kraftwerken. (Abg. Kopf: Das haben aus deinem Lager schon


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 271

einige wollen!) Und wenn etwas einseitig ist, Kollege Kopf, dann gibt es eben eine zweite Seite, die nicht berücksichtigt wird, und das ist in diesem Fall der Naturschutz. Das war das Problem.

Erfreulicherweise hat sich dann nach gewissen Irritationen innerhalb der ÖVP eigent­lich ein vernünftiger Weg ergeben, und der ungezügelte Kraftwerksbau ist nun nicht möglich – und daher auch nicht die Zerstörung der letzten freien Fließgewässer. Einen ähnlichen Irrweg hat man ja schon in den fünfziger, sechziger Jahren mit dem Verbau beschritten, was man heute wieder kostspielig rückbauen muss. Diesen Fehler sollte man nicht zweimal machen.

Namhafte Organisationen – daher verstehe ich in diesem Fall die Grünen wirklich nicht –, Umweltdachverband beispielsweise, Naturfreunde, Alpenverein, Arbeiter-Fische­rei-Vereine, durch die 1,3 Millionen Leute repräsentiert werden, begrüßen eigentlich jetzt diesen Etappensieg, wie es genannt wurde, mit Unterstützung des Bundeskanz­lers und des Umweltministers.

Es ist schon ein Ausgleich gelungen zwischen Ökologie und Ökonomie. Es ist gut, dass beschleunigt Turbinen bei Kraftwerken getauscht werden können. Es ist in Ord­nung, wenn ein Ausbau dort, wo es sinnvoll ist, möglich ist. Und es ist wichtig, dass ge­schützt wird in bestimmten Bereichen, wo die Natur geschützt werden muss.

Ich glaube, insgesamt ist es ein wichtiges Signal, dass einseitige Interessen zum Scha­den der Umwelt hier keine Unterstützung finden. Dieses Signal ist wichtig in Richtung Lobbyisten, die sich das anders vorstellen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rädler. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.12.45

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Es ist schon ein frivoles Spiel, das hier von den Grünen betrieben wurde in der Einwendungsdebatte, muss ich sagen, Herr Kollege Kogler, auch wenn Sie so lieb schauen um diese Uhrzeit. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Es war nicht sehr schön, dass man in der Einwendungsdebatte gesagt hat, es sei das eine Schande für das Parlament, weil dieses Gesetz im Wirtschaftsausschuss behan­delt wurde und nicht im Umweltausschuss. Gut. Das ist ein verkürztes Verfahren. – Ich weiß nicht, wollen Sie jetzt zu den Roten wandern, oder was haben Sie vor? (Abg. Mag. Kogler: Lassen Sie sich nicht irritieren! Reden Sie einfach weiter! Sagen Sie das, was Sie immer schon sagen wollten!)

Das Nächste: Kollegin Brunner hat gemeint, wir fahren da drüber. – Ich weiß nicht: Wo sind wir denn drübergefahren? Sie waren ja nicht einmal im Ausschuss! Ihnen geht es wirklich um eine Sichtweise, Sie wollen das medial so darstellen, als würde die UVP nur von den Grünen abhängen. So ist es sicher nicht! Die Verantwortungsbereiche sind klar geregelt. Und ich glaube, wir haben mit dieser Novelle ein Ordnungsinstrument zur Hand, mit dem wir alle in Zukunft leben können.

Da bin ich beim Klubobmann Cap, der gemeint hat, in Wahrheit geht es ja darum, dass die Bevölkerung von uns erwartet, dass wir hier Entscheidungen treffen und für Klarheit stehen und dass wir künftigen Investoren die Möglichkeit bieten, nicht in langen Ver­fahren, sondern in klaren und überschaubaren Verfahren ein Projekt abzuhandeln. Und dafür steht natürlich die Novelle dieses Gesetzes. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 272

Die Klarheit ist daran zu erkennen, dass wir in der ersten Instanz, auf Landesebene, einen nachvollziehbaren Zeitrahmen eingeschoben haben, so auch auf Bundesebene, und dass es auch ein vereinfachtes Verfahren geben wird, den Umweltsenat anzuru­fen.

Ich glaube, alle, die heute die Debatte verfolgt haben, haben gesehen, worum es der Opposition hier eigentlich geht (Abg. Mag. Kogler: Um die Umwelt!) und wer in der Sache dafür steht. Dafür sagen wir ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Windbüchler-Souschill: Um mehr Golfplätze!)

20.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mayer. Ebenfalls 2 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


20.14.57

Abgeordneter Peter Mayer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Diese Novelle war unter anderem auch notwendig, um Verstärkung des Klimaschutzes bei der UVP durch Vorlage eines Energiekonzeptes zu gewährleisten. Und: Mit der UVE, der Umweltverträglichkeitserklärung, hat der Projekt­betreiber ein Energiekonzept vorzulegen. Diese beinhaltet Energiebedarf, vorgesehene Energieträger, energetische Kennzahlen und Maßnahmen zur Energieeffizienz.

Kollegin Brunner hat ja geglaubt, dass dies mit der Novelle nicht stattfinden wird. Ich kann Ihnen versichern, es ist das in der Novelle enthalten. Hätten Sie am Freitag, nachdem wir drei Tage Vorbereitung hatten, am Ausschuss teilgenommen, dann hät­ten Sie auch mitdiskutieren können. (Beifall bei der ÖVP.)

Folgendes möchte ich Ihnen schon sagen: Die Bevölkerung draußen wird großteils nicht darüber diskutieren, dass dieses Thema im „falschen“ Ausschuss diskutiert wur­de, sondern darüber, dass die Opposition dreimal die Diskussion verweigert hat. Das wird diskutiert! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Gehören Sie zur ÖVP?)

Ich bin überzeugt davon, dass die betroffenen Bürger auf kürzestem Wege hier Ein­blick nehmen können und auch werden, auch über das Internet. Die Transparenz des Verfahrens durch die Veröffentlichung im Internet sorgt automatisch für die Qualität der Projekte. (Abg. Mag. Kogler: Geben Sie endlich zu, dass Sie zur ÖVP gehören!)

Worum geht es wirklich? Es geht um die Balance zwischen Wirtschaftsentwicklung und Umweltschutz. Wichtig ist, dass alle öffentlichen Interessen wie Wasser und Natur­schutz, Energieversorgung auf gleicher Ebene behandelt werden.

Das Argument Versorgungssicherheit soll kein Kriterium für die Genehmigung sein. Das heißt, der Versorgungsaspekt ist somit kein Freibrief für die Genehmigung. Aber, und das möchte ich festhalten: Ich bin der Meinung, dass hier die Interessenabwägung eine wesentliche Rolle spielen sollte, gerade dann, wenn es um die Erreichung gewisser Ziele geht, wie beispielsweise die 34 Prozent bei der erneuerbaren Energie, die angestrebt werden.

Ich möchte feststellen, dass es hierbei nicht um ein generelles Verhinderungsgesetz geht.

Ein weiterer positiver Aspekt, was die Verfahrensdauer anbelangt, ist sicher das Ver­fahrensmonitoring, um bei Verzögerung feststellen zu können, wer daran tatsächlich schuld ist.

Somit möchte ich abschließend festhalten, dass es sich hierbei um eine sehr zweck­mäßige Novelle handelt, und ersuche um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.18


20.18.30


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 273

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen, den Gesetzentwurf betreffend Umweltver­träglichkeitsprüfungsgesetz 2000 in 271 der Beilagen nochmals an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zu verweisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Rückverweisungsantrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 271 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Ing. Schultes, Bayr, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des eben erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Ing. Schultes, Bayr, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Wer diesem Gesetzentwurf beitritt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mit Mehrheit be­schlossen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserungen bei der Exportgarantie-Vergabe für ökologisch, sozial und kulturell sensible Projekte.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend: kein grenznahes Atommüll­lager in Tschechien.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

20.20.01Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 9 und 10.

Zunächst ist über den vorliegenden Rückverweisungsantrag abzustimmen.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes in 273 der Beilagen liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Dr. Strutz, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und das Staatsanwalt­schaftsgesetz geändert werden, in 273 der Beilagen nochmals an den Justizausschuss zu verweisen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 274

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hierfür eintreten, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

*****

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und das Staatsanwaltschaftsge­setz geändert werden, in 273 der Beilagen.

Hierzu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen sowie

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträgen betroffenen Teile – entsprechend der Systematik des Gesetzentwur­fes – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeord­neten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben jeweils einen gleichlautenden Abänderungsantrag eingebracht, der eine Änderung des Titels und des Inhaltsverzeichnisses des Gesetzentwurfes sowie der sich daraus ergebenden Umnummerierungen zum Inhalt hat.

Wer sich für diese Änderungen ausspricht, den bitte ich um ein diesbezügliches Zei­chen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 § 74 Abs. 1 Ziffer 4a des Gesetzentwur­fes bezieht.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Antrag ihre Zustimmung ertei­len, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Abänderungsantrag des Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen, der sich ebenfalls auf den Artikel 1 § 74 Abs. 1 Ziffer 4a des Gesetzentwurfes bezieht.

Wer diesem Antrag beitritt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeordne­ten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben jeweils einen gleichlautenden Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der die fol­genden Ergänzungen beziehungsweise Änderungen zum Inhalt hat:

die Einführung einer Ziffer 10a in Artikel 1,

die Änderung der Ziffern 11, 12, 15 und 16 in Artikel 1,

die Einführung einer Überschrift in Artikel 2 sowie

die Änderung der Ziffern 1 und 8 in Artikel 2.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 275

Wer diesen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenom­men.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 274 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

20.25.1912. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (159 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der Evan­gelischen Kirche, das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die altkatho­lische Kirche und das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die israeli­tische Religionsgesellschaft geändert werden (256 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abgeordneter Mayer. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


20.26.10

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Unterrichtsausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit mehreren Anträgen befasst, darunter mit drei, die sich mit Kirche und Staat be­fassten. Ein Antrag war jener des Kollegen Stadler, mit dem Ziel, den Kirchenbeitrag in seiner Pflichtform abzuschaffen und auf freiwillige Basis zu stellen und für die Beiträge eine Zweckwidmung vorzusehen. Das heißt, der Spender kann dann jeweils auch sa­gen, wofür die Mittel verbraucht werden sollen. Weiters fordert der Kollege Stadler in seinem Antrag, dass die Klags- und Exekutionsmöglichkeit beseitigt werden soll.

Dieser Antrag wurde bereits im Rahmen einer Kurzdebatte hier im Haus diskutiert. Wir haben schon damals rechtliche Bedenken zu der eingebrachten Form vorgebracht, und der Kollege Stadler hat dann selbst im Ausschuss die Vertagung befürwortet und bean­tragt. Ich nehme an, dass er heute hier dazu Stellung nehmen wird.

Der zweite Punkt, dem wir heute die Zustimmung geben sollten, betrifft wiederkehren­de Leistungen an Kirchen und Religionsgemeinschaften. Es geht dabei vor allem um die Evangelische Kirche, die altkatholische Kirche und die israelitische Religionsge­meinschaft.

Durch den Nationalsozialismus wurde den Kirchen und Religionsgemeinschaften ab dem Jahr 1938 praktisch ihr gesamtes Vermögen gestohlen. Österreich hat sich im


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 276

Staatsvertrag von Wien verpflichtet, den Rechtszustand von vor dem 13. März 1938 wiederherzustellen beziehungsweise dort, wo dies nicht möglich ist, finanziellen Ersatz zu leisten. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wurden der Vermögensvertrag mit dem Heiligen Stuhl und die vorliegenden gesetzlichen Regelungen im Jahre 1960 geschaf­fen, die bisher fünf Mal valorisiert wurden. Die Valorisierung erfolgt, wenn der Wertver­lust mehr als 20 Prozent beträgt.

Diese Novelle dient der rechtlichen Umsetzung der Inflationsabgeltung um die von 1996 bis zum Jahr 2007 eingetretene Geldwertminderung; das sind genau 23,95 Pro­zent Mehrkosten. Diese Mehrkosten betragen 284 372 € und sind im Bundesvoran­schlag 2009/2010 bereits berücksichtigt.

Wichtig scheint auch die Feststellung, dass es sich bei den gegenständlichen Leistun­gen um keine Subvention handelt, sondern um gesetzliche Verpflichtungen als Ersatz für Erträge, die aufgrund der entzogenen Vermögensmasse nicht mehr erwirtschaftet werden können.

Ein dritter Bereich wird uns noch in diesem Jahr beschäftigen im Verhältnis Kirche zum Staat, und zwar im weiteren Sinn. Es ist nämlich im Koalitionsübereinkommen verein­bart, dass zum Thema Ethikunterricht eine Enquete stattfinden wird, und dort wird es um die zentrale Frage gehen, ob die Schulversuche zum Ethikunterricht auslaufen sol­len oder in welcher Form Ethikunterricht endgültig eingeführt werden soll. Ich glaube, dass das eine große Herausforderung für uns ist, und ich lade daher schon jetzt alle daran interessierten Abgeordneten ein, an dieser Enquete teilzunehmen.

Ein weiterer Bereich, der ebenfalls im Unterrichtsausschuss behandelt wurde und der einem eigenen Unterausschuss zugewiesen wurde, befasst sich mit dem Nationalen Bildungsbericht.

Meine Damen und Herren, ich möchte diesen Nationalen Bildungsbericht, der für jeden Bildungsinteressierten wirklich ein Lexikon ist, jedem, der an Bildung interessiert ist oder, wenn auch nur im Entferntesten, mit Bildung zu tun hat, ans Herz legen. Er ist tatsächlich eine wichtige Errungenschaft für die politische Diskussion, für unser tägli­ches politisches Geschäft in der Bildungspolitik, und ich freue mich schon auf die inten­siven Beratungen im entsprechenden Unterausschuss. (Abg. Neubauer: Zu welchem Thema reden Sie?)

Nicht zuletzt möchte ich nicht nur dem Koalitionspartner, sondern ganz besonders auch unserer Ministerin nicht nur zum Nationalen Bildungsbericht, sondern auch zur erfolgreichen Vereinbarung, dass es endlich auch in Österreich möglich sein wird, die Reifeprüfung zentral zu organisieren, die Fragen zentral zu stellen, sprich: zur Einfüh­rung der Zentralmatura gratulieren.

Ich glaube, es ist ein weiterer wichtiger Meilenstein, neben den Schulstandards in der vierten und achten Schulstufe jetzt auch zentrale Vorgaben für die Matura zu haben. Ich bin überzeugt davon, dass das die Studierfähigkeit unserer jungen Menschen erhö­hen und auch zusätzlich Objektivität bringen wird. Das freut mich, und ich gratuliere recht herzlich der Frau Ministerin zu diesem tollen Erfolg. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.31.23

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir beschließen heute eine fast 24-prozentige Erhö­hung beziehungsweise Anpassung der staatlichen Beiträge an die evangelische Kir-


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che, an die altkatholische Kirche und an die israelitische Religionsgemeinschaft. Die­ser Prozentsatz, diese Anpassung entspricht der bereits vertraglich fixierten Anhebung der Zahlungen an die katholische Kirche, die aufgrund der Geldentwertung seit dem Jahr 1996 notwendig wurde.

Wie wir alle wissen, wurde ab dem Jahr 1938 den Kirchen und Religionsgemeinschaf­ten durch das nationalsozialistische Regime praktisch ihr gesamtes Vermögen genom­men. Das freie Österreich hat sich im Staatsvertrag von Wien verpflichtet, den Rechts­zustand wiederherzustellen beziehungsweise finanziellen Ersatz zu leisten. Der Ver­mögensvertrag mit dem Heiligen Stuhl sowie die gesetzlichen Regelungen dafür wur­den 1960 geschaffen und seither fünfmal valorisiert, wobei eine Valorisierung erst ab einem Werteverlust von 20 Prozent zu erfolgen hat.

In diesem Zusammenhang erscheinen mir zwei Punkte besonders erwähnenswert: ers­tens der Umstand, dass die Mehrkosten von zirka 284 000 € für diese Anpassung, die notwendig geworden ist, als eigener Budgetposten im Bundesvoranschlag 2009/2010 bereits berücksichtigt wurden. Zweitens handelt es sich hierbei nicht um eine Subven­tion, sondern um gesetzliche Verpflichtungen als Ersatz für Erträge, die aufgrund der entzogenen Vermögensmasse nicht mehr erwirtschaftet werden konnten.

Ich darf Sie dazu um Ihre Zustimmung ersuchen und würde gerne auch den Kollegen Strache um seine Zustimmung ersuchen; der ist aber, wie schon so oft in der letzten Zeit, hier nicht anwesend. (Abg. Kickl: Dafür sind ja Sie hier!) Mir tut es ein bisserl leid, dass er, der ja jetzt anscheinend das Religiöse entdeckt hat, denn er ist ein Neo-Firm­ling, bei diesem kirchlichen Thema nicht dabei ist. Aber es ist halt so.

Er ist heute vielleicht zweieinhalb Stunden hier gewesen, nennt sich aber Klubobmann. Sie von der FPÖ haben heute, wie so oft, von der Würde und vom Ansehen des Hohen Hauses gesprochen, aber wenn ein Klubobmann so wenig da ist, dann gibt er sich eine Blöße. Aber Ihnen wird das egal sein. Doch es ist nicht gut für das Hohe Haus.

Schauen wir einmal nach, in welchen Ausschüssen er ist! (Zwischenruf bei der FPÖ.) Er ist nur im Hauptausschuss. Es wäre also gut, wenn er zwei Drittel von seinem Ge­halt zurückzahlen würde. Er befindet sich schon seit Monaten im Wiener Gemeinde­ratswahlkampf, im Zuge dessen er sich in der Stadt herumtreibt, an irgendwelchen Würstelständen oder in Discos. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

20.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stad­ler zu Wort. Eingestellte Redezeit: ebenfalls 3 Minuten. – Bitte.

 


20.34.05

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Kollege Lettenbichler, man kann am Kolle­gen Strache viel kritisieren, aber wenn ein Abgeordneter spät, aber doch noch ein Sa­krament empfängt, dann sollte man – speziell vonseiten der ÖVP – das nicht lächerlich machen. Das ist eine Sache, die man respektieren sollte. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wir werden diesem Gesetz zustimmen, weil es eine korrekte Anpassung ist. Darüber gibt es, glaube ich, überhaupt keine Auffassungsunterschiede.

Die Vertagung der Anträge, die Kollege Mayer erwähnt hat, war mir deswegen wichtig, weil Verhandlungen mit Vertretern der römisch-katholischen Kirche über die Frage der Widmungsmöglichkeit des Kirchenbeitrages laufen.

Nun sage ich ganz nüchtern dazu: Egal, wo man steht, die katholische Kirche soll hin­sichtlich der Klagbarkeit ihrer Mitgliedsbeiträge nicht schlechter gestellt sein als ein Verein, wenngleich – und das ist nämlich der Haken an der Argumentation – in einem


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Verein jedes Vereinsmitglied durch demokratische Mitwirkung in den Organen dafür sorgen kann, wie die Gelder verwaltet werden, von wem sie verwaltet werden und aus­gegeben werden und wie diese Ausgaben kontrolliert werden. Das kann man in der römisch-katholischen Kirche so nicht. Daher hinkt der Vergleich mit dem Verein etwas.

Umgekehrt soll es so sein, dass die katholische Kirche angehalten sein sollte, die Wid­mungsmöglichkeiten zu verbreitern, und sich nicht sozusagen nur auf das, was in den Ordinariaten Mainstream ist, zu reduzieren. Wenn man also bereit ist, die volle Breite des Meinungsspektrums in der katholischen Anhängerschaft auch in den Widmungs­möglichkeiten widerzuspiegeln, dann soll es so sein, dass auch die Klagbarkeit beibe­halten wird. Wenn das nicht der Fall ist, dann bin ich wirklich dafür, die Klagbarkeit zu beseitigen.

Glauben Sie mir, es gibt kaum eine Abgabe, die dermaßen unpopulär ist wie der Kir­chenbeitrag (Beifall beim BZÖ), und da ist die katholische Kirche zum erheblichen Teil sogar selbst schuld daran, dass das so ist. Es kommt also darauf an, wie gesprächs­bereit man hinsichtlich der Verbreiterung der Widmungsmöglichkeiten ist.

Ein letzter Satz noch an Sie, Frau Bundesminister: Es wird sich der eine oder andere wundern, warum man das überhaupt im Unterrichtsausschuss diskutiert. Der Hinter­grund ist der: weil die Frau Bundesminister für Kultusangelegenheiten zuständig ist.

Nun ist das eine Abteilung, die im Ministerium so gut wie nie auffällt. Das ist eine Ab­teilung, die nicht wirklich sozusagen zu den karriereträchtigen Abteilungen Ihres Minis­teriums gehört, wenn ich das einmal elegant formulieren darf. Es ist eine sehr ruhige Kugel, die man dort schiebt, weil im Grunde das Ganze nur Formalakte sind, die dort stattfinden.

Aber man hat es sich zur Angewohnheit gemacht, die Dinge allzu locker zu nehmen. Meine Damen und Herren, da sei jetzt einmal hier in Richtung römisch-katholische Kir­che gesagt: Alle Kirchenbeitragsvorschreibungen der letzten Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte – ich habe es nicht untersucht, wie weit zurückreichend –, aber jedenfalls alle Kirchenbeitragsvorschreibungen innerhalb der Verjährungszeiträume haben keine hinreichende gesetzliche Deckung.

Warum nicht? – Man hat es sich nämlich zur Angewohnheit gemacht, im Unterrichtsmi­nisterium in der Abteilung für Kultusangelegenheiten die Kirchenbeitragsordnungen nur mehr zur Kenntnis zu nehmen und nicht, wie es der § 3 Abs. 2 des Kirchenbeitragsge­setzes aus dem Jahre 1939 vorsieht, sie zu genehmigen.

Nun kann man sagen: Das ist ein unnötiger Formalismus! Aber so ist das nun einmal im Rechtsstaat: Eine Genehmigung, meine Damen und Herren, ist keine Kenntnisnah­me! Wenn ich eine Baugenehmigung brauche, dann genügt es nicht, wenn ich dem Herrn Bürgermeister und seiner Gattin das Bauprojekt zur Kenntnis bringe und sage: Das haben der Herr Bürgermeister und seine Gemahlin eh daheim bei Kipferl und Kaffee diskutiert! Der Bürgermeister hat es ja eh zur Kenntnis genommen!

Wenn der Herr Bezirkshauptmann eine Betriebsanlagengenehmigung zu erteilen hat, dann genügt es nicht, wenn der Herr Bezirkshauptmann das Projekt zur Kenntnis ge­nommen hat. Genauso ist es mit den Kirchenbeitragsordnungen. Nach wie vor, Herr Kollege Mayer, spricht das Gesetz von Genehmigung, und zwar sind auch die Ände­rungen zu genehmigen.

Genehmigt wird aber gar nichts mehr – seit Jahr und Tag! Ich habe nämlich gestern so einen Fall vor einem Bezirksgericht vertreten und weiß: Seit Jahr und Tag wird nur mehr zur Kenntnis genommen. Und der Bischof von Linz hat sich – ich möchte es jetzt elegant sagen – nicht gescheut, das Dokument auch noch vorzulegen, wo das drinnen


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stand, und gemeint, das Ministerium hat es ja eh genehmigt. Dann sagte ich: Wo ist die Genehmigung? – Dann kam die Antwort: Ja, zur Kenntnis genommen.

Meine Damen und Herren, zur Kenntnis nehmen ist nicht genehmigen! Daher sage ich: Wenn es die Kirche hart auf hart haben will, dann beweise ich, dass die Kirchenbei­tragsordnungen seit Jahr und Tag – jedenfalls innerhalb der Verjährungszeiträume – keine hinreichende Rechtsgrundlage haben.

Wir werden das, wenn es hart auf hart geht, auch hinaufziehen zu den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts, um einmal zu beweisen, dass man so schludrig auch im kirch­lichen Bereich nicht umgehen kann. Wenn man von den Menschen Gelder verlangt, dann müssen zumindest die Rechtsgrundlagen passen. Sonst hat niemand in diesem Land irgendetwas zwangsweise einzufordern.

Wenn man zwangsweise irgendetwas verlangt, dann müssen auch die Rechtsgrund­lagen im Einklang mit dem Gesetz stehen. Sonst gibt es keine Grundlage für zwangs­weises Einheben. (Beifall beim BZÖ.)

Daher appelliere ich an die Damen und Herren der kirchlichen Vertretungsorgane, ge­nau zu sein, wenn man beim Bürger in die Tasche greift – auch an Sie, Frau Bundes­minister, denn auch im Ministerium sollte man das durchaus genauer nehmen. Wenn man dem Bürger in die Tasche greift und ihn dann auch noch mit Verfahrenskosten auf dem Exekutionsweg belangt, dann müssen die Rechtsgrundlagen passen. Doch sie passen derzeit nicht!

Daher mein Appell, insbesondere an die römisch-katholische Kirche, vernünftig zu sein und dem Umstand Rechnung zu tragen, dass man eine gewisse Breite auch in der Widmungsmöglichkeit vorsehen muss.

Wenn man hart auf hart geht, dann kann man es auch hart haben, aber dann beweise ich den Vertretern der Kirche, dass sie seit Jahr und Tag keine Rechtsgrundlage für die zwangsweise Einhebung von Kirchenbeiträgen besitzen. (Beifall beim BZÖ.)

20.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, bitte ich darum, bei den Wortmeldungen wenigstens mit einem Satz zu den vorliegen­den Materien Stellung zu nehmen. (Abg. Jarolim: ... jetzt damit um, was der Herr Kol­lege Stadler gesagt hat? Das kann man ja nicht ignorieren, was der Herr Kollege Stad­ler gesagt hat! Wie gehen wir damit um? – Abg. Zanger: Wir nehmen es zur Kenntnis!)

Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser zu Wort. 3 Minuten einge­stellte Redezeit. – Bitte.

 


20.40.47

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Prä­sident, ich nehme an, es wird Sie freuen, dass ausgerechnet ich als Erster Ihrem Wunsch nachkomme und zumindest einen Satz zum bestehenden Gesetz sagen wer­de: Wir stimmen zu.

Es ist, denke ich, eine klare Angelegenheit: Die Republik Österreich kommt da im We­sentlichen nur ihren vertraglichen Verpflichtungen nach, und somit ist es für mich über­haupt keine Frage, dass wir Grüne da natürlich mit dabei sind „auf diesem Ticket“.

Eine spannende Diskussion hat jetzt allerdings gerade vorhin Herr Kollege Stadler an­geschnitten, denn diese Überlegungen sind natürlich durchaus nachvollziehbar, und ich glaube, wir müssen uns insgesamt, was das Verhältnis zwischen Staat und Kirche anlangt, vielleicht auch wieder einmal grundsätzlichere Gedanken machen: Wir sind für eine klare Trennung von Staat und Kirche, wir sind aber gleichzeitig natürlich auch da­für, dass die Arbeit der Religionsgemeinschaften in diesem Land nicht behindert wird,


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sondern, so wie bisher, dort, wo sie positiv wirkt, selbstverständlich auch unterstützt wird. Dennoch ist es ganz klar, dass hier ein Graubereich eingetreten ist, und wir ha­ben alle dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Bestimmungen auch wirklich durchge­setzt werden.

Basis des vorliegenden Gesetzes ist übrigens der Staatsvertrag, und darauf wird ja auch gepocht, und zwar Artikel 26. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass nicht zuletzt wir Grüne für die wirkliche Umsetzung dieses Staatsvertrages immer wieder eingetreten sind, und – diesbezüglich, Kollege Stadler, haben Sie vielleicht we­niger Freude mit meinen Ausführungen – da möchte ich natürlich auch an den Artikel 7 erinnern, der nach wie vor nicht umgesetzt ist. (Abg. Kickl: ... freies Assoziieren!) Es handelt sich dabei um die Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Österreich: in Kärnten, im Burgenland und in anderen Bundesländern.

Auch das Thema Ethikunterricht wäre natürlich spannend! Ich möchte hier keine nähe­ren Ausführungen dazu machen wie Elmar Mayer, aber ich freue mich auf die entspre­chende Auseinandersetzung, denn auch hier geht es im Kern um diese Frage: Was ist die Aufgabe des Staates und was ist die Aufgabe der Religionsgemeinschaften? – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Frau Bun­desminister Dr. Schmied zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 


20.43.31

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Prä­sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich ganz kurz fassen, da ich davon ausgehe, Herr Abgeordneter Stadler, dass wir die Thematik Kirchenbeiträge im Unterrichtsausschuss wohl noch eingehend diskutieren werden.

Zur vorliegenden Novelle darf ich nur festhalten, dass der Gesetzesantrag den Aus­schuss einstimmig passiert hat, worüber ich mich sehr freue – es handelt sich hier um eine gesetzliche Anpassung –, und darf der guten Ordnung halber festhalten, dass die Mehrkosten, gerundet sind das 285 000 €, in den Bundesvoranschlägen für 2009 und 2010 bereits berücksichtigt sind. – Danke für die breite Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

20.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer zu Wort. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.44.00

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Ich möchte dem Wunsch des Präsidenten nachkommen und noch einmal kurz auf die Materie der vorliegenden Gesetze eingehen.

Durch die Änderungen sollen die staatlichen Beiträge an die evangelische Kirche, die altkatholische Kirche und die israelitische Religionsgesellschaft an die seit 1996 statt­gefundene Geldentwertung angepasst werden – es wurde ja schon erwähnt, dass in Übereinstimmung mit dem Artikel 26 des österreichischen Staatsvertrages Kirchen und Religionsgesellschaften mit diesen wiederkehrenden Leistungen für die durch die NS-Gesetzgebung verfügten Vermögensentziehungen entschädigt werden.

Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wurden der Vermögensvertrag mit dem Heiligen Stuhl und die vorliegenden gesetzlichen Regelungen im Jahre 1960 geschaffen. 2007 wurde nun das neuerliche Begehren gegenüber der Republik Österreich geltend gemacht, wegen der seit 1996 eingetretenen Geldwertänderung im Verhandlungsweg


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den Fixbetrag entsprechend zu erhöhen. Diese Verhandlungen haben im März 2009 zur Unterzeichnung eines Sechsten Zusatzvertrages geführt, und die vorliegende No­velle dient eben der rechtlichen Umsetzung dieser Inflationsabgeltung.

Die Höhe wurde mit 23,95 Prozent schon erwähnt, und diese entspricht der bereits ver­traglich fixierten Anhebung der Zahlungen auch an die katholische Kirche.

Ich möchte hier schon noch einmal festhalten, dass es sich bei den gegenständlichen Leistungen nicht um Subventionen handelt, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung als Ersatz für Erträge, die eben aufgrund des damals entzogenen Vermögens nicht mehr erwirtschaftet werden konnten.

Ich möchte abschließend der Ministerin noch danken und ihr zum Nationalen Bildungs­plan gratulieren. Und als AHS-Lehrerin begrüße ich die Zentralmatura als wichtigen Teil der Bildungsreform. (Beifall bei der SPÖ.)

20.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stauber. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.46.49

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Es sind zu diesem Punkt eigentlich schon alle wichtigen inhaltlichen Daten genannt worden. Ich möchte mich auch nur noch einmal positiv dazu äußern, dass dieser Punkt in die­sem Hause einstimmig beschlossen werden soll, denn es ist wirklich nur eine Umset­zung eines Gesetzes, eine Inflationsabgeltung, und keine Subvention an die Religions­gemeinschaften.

Ein Wort noch ganz kurz zu Kollegem Stadler, der ja im Ausschuss den Antrag über die Abschaffung der Kirchensteuer eingebracht hat und dass wir nicht klagen dürfen, was das anlangt: Ich denke, Sie liegen damit durchaus richtig, dass das vielen Leuten passen würde, aber ich glaube, der Antrag, so wie Sie ihn jetzt, in der vorliegenden Form, gestellt haben, ist nicht ganz so, dass man ihn gleich annehmen könnte. Da wäre schon noch einiges auszudiskutieren, aber wir sind durchaus bereit, diese Dis­kussion zu führen.

Ich denke, momentan hat er noch inhaltliche Mängel und er ist auch ein bisschen ver­fassungswidrig, aber in den Diskussionen im Ausschuss können wir das noch hin­bringen, und dann werden wir doch, so denke ich, auch da zu einem einstimmigen Be­schluss kommen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.48

20.48.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 159 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.


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20.49.0013. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 660/A der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Silvia Fuhrmann, Mag. Heidemarie Unterreiner, Stefan Petzner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern geän­dert wird (298 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu Punkt 13 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


20.49.46

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über das Buchpreisbindungsgesetz – um ge­nau zu sein: über eine Anpassung des Gesetzes, die nach einem Urteil des Europäi­schen Gerichtshofes erforderlich wurde.

Der EuGH hat in einem Urteil vom April des heurigen Jahres festgestellt, dass die Im­portregelung geändert werden muss, damit für ausländische Buchanbieter kein Wett­bewerbsnachteil besteht. Die neue Regelung gilt für alle Wirtschaftsteilnehmer, die in Österreich Bücher verkaufen wollen, und stellt somit die Gleichbehandlung sicher. Kurz gefasst sollten zukünftig im Ausland verlegte und nach Österreich importierte Bücher genauso behandelt werden wie in Österreich verlegte Bücher.

Von großer Bedeutung ist, dass die vorgesehene Regelung vor allem darauf abzielt, Bücher als Kulturgut abzusichern. Das hat weitgehende Auswirkungen und bedeutet, dass die Vielfalt der Verlags- und Buchlandschaft in Österreich geschützt wird und da­mit auch die Versorgung der Bevölkerung mit Büchern gewährleistet ist.

Eine unglaubliche Breite an Büchern aus allen Bereichen wird angeboten, wenn Sie in ein Buchgeschäft gehen – von der Belletristik über Ratgeber und Fachbücher bis hin zur Kinder- und Jugendliteratur –, und es ist gleichgültig, ob Sie in der Stadt oder am Land leben: Auch in den entlegensten Orten ist es möglich, Bücher zum gleichen Preis zu kaufen!

Um den Absatz von Bestsellern und oft nachgefragten Titeln braucht man sich weniger Sorgen zu machen, aber bei Werken vor allem im Bereich der Qualitätsliteratur sind viele Autoren und Autorinnen darauf angewiesen, dass ihre Werke abseits des wirt­schaftlichen Drucks verlegt und angeboten werden können. Durch die Preisbindung wird es den Verlagen ermöglicht, Risken mit dem Erlös von Bestsellern zu vermeiden und gleichzeitig neue Autoren und Autorinnen und auch literarische Experimente zu unterstützen. Somit kann ein Preiskampf auf dem Rücken der Verlage und der Buch­handlungen vermieden werden.

Meine Damen und Herren, ohne Buchpreisbindung, die in ihrem Kern als Instrument vom EuGH ja indirekt bestätigt wurde, wäre also die Vielfalt des heimischen Angebots von deutschsprachigen Büchern am Markt gefährdet. Daher ist es umso erfreulicher – das haben wir ja auch im Kulturausschuss schon festgestellt –, dass alle im Hohen Haus vertretenen Parteien die geplante Adaptierung unterstützen, sodass wir sie als Fünf-Parteien-Antrag einbringen können.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte aber noch einen anderen Punkt an­schneiden, der uns zurzeit alle sehr beschäftigt, nämlich den Wasserschaden in der Albertina: Es ist wirklich ein großes Glück – und ich glaube, diesbezüglich sind wir alle


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sehr froh –, dass die Kunstschätze nicht beschädigt wurden! Jetzt ist es allerdings wichtig, dass lückenlos und rasch untersucht wird, wie es zu dem Wassereinbruch kommen konnte und wo die Fehler liegen. (Abg. Petzner: Und wie wollen Sie das machen?) Der Ball liegt nun bei der zuständigen Burghauptmannschaft, die die Ursa­chen so schnell wie möglich und so gründlich wie notwendig zu erforschen begonnen hat. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Fuhrmann zu Wort. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


20.53.37

Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin­nen und Kollegen! Meine Vorrednerin, Kollegin Muttonen, hat genau erläutert, worum es bei der Buchpreisbindung geht, ich kann mich daher sehr kurz fassen.

Das Modell der Buchpreisbindung hat sich, und das zeigt das EuGH-Urteil, trotz alle­dem bewährt. Das heißt, das EuGH-Urteil hat das Modell der Buchpreisbindung so, wie wir es in Österreich eingeführt haben, keinesfalls in Frage gestellt, sondern nur festge­halten, dass Adaptierungen notwendig sind, was die Gleichstellung der Importeure und der ausländischen Verleger mit inländischen Verlegern betrifft. Das bedeutet, ausländi­sche Verleger sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, einen Letztverkaufspreis für das österreichische Bundesgebiet zu empfehlen und dabei auf die österreichischen Markt­bedingungen einzugehen.

Das österreichische Modell der Buchpreisbindung ist grundsätzlich der richtige Weg, das möchte ich nochmals betonen, und ich bin deshalb sehr froh, dass es uns sehr rasch gelungen ist, mit allen betroffenen Akteuren da zu einer guten Lösung zu kom­men, um heute auch das Gesetz vorzulegen.

Wie das meine Vorrednerin schon gesagt hat, denke ich, dass das Wichtigste ist, dass wir das Ziel vor Augen behalten oder in den Vordergrund stellen, und das sind die kul­turelle Vielfalt und der Erhalt der Strukturen des Buchhandels.

Und auch was die Stellungnahme zur Albertina betrifft, kann ich mich Kollegin Mutto­nen inhaltlich nur voll anschließen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Unterreiner zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.55.30

Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass sich bei der Anpassung des Gesetzes alle Parteien im Sinne des Kulturgutes Buch so schnell auf diese Lösung einigen konnten.

Der Wert von Büchern ist ein ganz besonderer: Man kann ihn nicht nur materiell und wirtschaftlich bemessen, sondern es ist natürlich auch ein geistiges und ein kulturelles Gut. Die vorliegende Regelung schützt diesen Wert weiterhin und ermöglicht auch, dass ausländische Verleger den Letztverkaufspreis mitbestimmen und mit festlegen können. Das ist insofern wichtig, weil wir mit Deutschland einen gemeinsamen Sprach­raum haben und viele Bücher beziehungsweise ein beträchtlicher Teil der Bücher eben aus Deutschland auf den Markt kommt, was für uns in Österreich von großer Bedeu­tung ist. (Beifall bei der FPÖ.)


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In diesem Zusammenhang erscheint es auch angebracht, auf den Umstand hinzuwei­sen, dass ja, wie Sie alle wissen, große Ketten, die mit Büchern handeln und nahezu monopolistisch tätig sind, durch dieses Gesetz darin eingeschränkt werden, Preisdum­ping zu betreiben. Mit dieser Novellierung erhalten die Verleger und damit auch die Autoren die Möglichkeit, ihre Bücher nicht verschleudern beziehungsweise unter ihrem Wert auf den Markt bringen zu müssen.

Ich habe das Buch als Kulturgut schon erwähnt. – Unter dieser Prämisse ist der Eingriff in das Marktsystem, den die Buchpreisbindung darstellt, zu begrüßen, wenn auch da­durch, das muss man schon zugeben, wirtschaftliche Möglichkeiten für alle Beteiligten der Wertschöpfungskette verloren gehen. Die Festlegung des Buchpreises über Ange­bot und Nachfrage sowie der mögliche Preiskampf unter den Verlagen und Buchhand­lungen wird unterbunden, und dadurch ist gewährleistet, dass auch kleine und unbe­kannte Werke eine Chance auf Veröffentlichung haben – das haben meine Vorredne­rinnen bereits erwähnt.

Kurz gesagt beinhaltet die novellierte Regelung weiterhin den Schutz von Büchern als Kulturgut als Erfordernis des allgemeinen Interesses und berücksichtigt bei diesem Ziel die Interessen des ausländischen Verlegers sowie des inländischen Importeurs. – Wir begrüßen diese Preispolitik und heißen deshalb diese Novelle gut.

Da meine Vorrednerinnen die Albertina erwähnt haben, mache ich das auch – ich den­ke, das Thema wird uns noch länger beschäftigen –: Ich glaube, es wird noch einige Zeit dauern, bis wir wirklich alles wissen und alles aufgelöst haben. Wir wissen, dass die Dinge, die in der Albertina sind, einige der größten Kunstgüter der Menschheit um­fassen. Es ist wirklich wichtig, dass wir das aufklären, aber auch – das ist entschei­dend! –, dass wir die Konsequenzen daraus ziehen, damit solch ein Skandal nie mehr wieder passieren kann. (Beifall bei der FPÖ.)

20.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Petzner zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.58.29

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Das Thema heute ist eigentlich ein Fünf-Parteien-Antrag beziehungsweise gibt es da die Fünf-Parteien-Einigung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 30. April 2009, wonach Österreich im Bereich der Buchpreisbindung eine Neuregelung treffen muss.

Es gibt den Fünf-Parteien-Konsens, dass die Regelung, die jetzt getroffen wird, in Ord­nung ist und damit die Ziele, nämlich der Schutz von Büchern als Kulturgut und vor allem auch der Schutz der kleinen Buchhändler und der kleinen Unternehmer draußen, sichergestellt sind. Das heißt, diese Regelung, wie sie hier vorliegt, steht außer Streit und wird von allen fünf Parteien, und damit natürlich auch vom BZÖ, vom Bündnis Zukunft Österreich, mitgetragen. – Das ist der eine Themenkomplex, der außer Streit steht.

Wenn man vom Schutz von Kulturgut spricht, dann sind zwar die Bücher geschützt, aber beim „Dürer-Hasen“ zum Beispiel – ich stelle immer die Frage: Wo ist der „Dürer-Hase“? – bin ich mir nicht so sicher. Damit bin ich beim Themenkomplex der Albertina, wo ich eingangs festhalte, dass ich es schon als eigenartig empfinde, dass sämtliche Vorredner den Albertina-Komplex in ihren Ausführungen erwähnen, seitens der Parla­mentsdirektion aber ein entsprechender Antrag des BZÖ betreffend Einsetzung einer internen Untersuchungskommission im Bundesministerium, um diese Causa aufzuklä-


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ren, mit dem Verweis abgelehnt wurde, dass das nicht Thema oder nicht Gegenstand der heutigen Verhandlung sei.

Ich finde das doch ein bisschen eigenartig und möchte das hier festhalten. Das heißt, ich kann diesen Entschließungsantrag nicht einbringen, aber dennoch wie meine Vor­redner zumindest zu dieser Causa Stellung nehmen. (Präsidentin Mag. Prammer über­nimmt wieder den Vorsitz.)

Am 23. Juni 2009 ist seitens der Albertina die Information an die Öffentlichkeit ergan­gen, dass Wasser in das Hauptdepot der Albertina eingedrungen sei. Da hat man sehr vorsichtig argumentiert und hat von einem Wasserschaden gesprochen. Wenig später hat sich herausgestellt, dass es nicht einfach ein Wasserschaden war, sondern – ich zitiere Schröder, Direktor der Albertina –, ein sintflutartiger Wassereinbruch, der in der Folge die sofortige Total-Evakuierung von 950 000 Kunstwerken, darunter dem Dürer-Hasen, Werken von Rembrandt, Rubens, Schiele und so weiter, nach sich gezo­gen hat.

Diese Evakuierung läuft, sie ist bis dato noch immer nicht abgeschlossen, weil – und das ist die zweite Eigenartigkeit bei dieser Causa – das hochtechnische System, die Hochtechnik in diesem Depot, das über 5 Millionen € gekostet hat, die Evakuierung verhindert hat, da die Stromversorgung durch den Wassereintritt außer Gefecht gesetzt wurde.

Das heißt, man hat um 5 Millionen € ein Depot gebaut, in das es hineingeregnet hat – und keiner ist dafür verantwortlich, keiner weiß, was schuld ist! Man muss die un­schätzbaren Kunstwerke evakuieren, auch das gelingt nicht, weil das Robotersystem sich selbst austrickst – und niemand ist verantwortlich! Niemand ist verantwortlich für diesen beispiellosen Skandal, für diese Verschwendung von Sponsorgeld und Steuer­geld, jeder putzt sich ab und sagt: Ich habe damit nichts zu tun!

Ich habe auch bei Frau Muttonen festgestellt, dass sie die Verantwortung an den Burg­hauptmann, und das heißt, an das Wirtschaftsministerium abschieben will und damit das macht, was alle anderen machen, nämlich auf die anderen zu verweisen, aber selbst keine Verantwortung tragen zu wollen. Das kann es nicht sein, sondern es muss diese Causa restlos aufgeklärt werden!

Daher fordern wir vom BZÖ die Einsetzung einer internen Untersuchungskommission, die alle Verantwortlichen überprüft. Vom Kulturministerium über das Wirtschaftsminis­terium, die Museumsleitung, Bauaufsicht und Bauherren bis hin zu den Baufirmen ge­hören alle angeschaut, gehören alle durchleuchtet und im Fall des Falles zur Verant­wortung gezogen.

Wenn es sein muss, muss dort auch der Direktor zurücktreten. (Beifall beim BZÖ.) Das ist nichts Außergewöhnliches, sondern ich verweise zum Schluss darauf, dass es vor vier Jahren im Tiroler Landesmuseum einen ähnlichen Vorfall gab, einen Wasserein­tritt, der mit der sofortigen Konsequenz verbunden war, dass der gesamte Vorstand, die gesamte Leitung des Landesmuseums zurückgetreten ist. Dieses Landesmuseum hat dort noch heute mit dem Schimmel zu kämpfen.

Bei der Albertina versucht man, es zu vertuschen, will die Öffentlichkeit falsch informie­ren und das Ganze verschleiern. Das kann es nicht sein! Es muss zum Schutz dieser unbezahlbaren Kunstwerke und auch im Interesse der Steuerzahler und der Sponso­ren eine umfassende Aufklärung stattfinden. Ich fordere Sie auf, Frau Minister, diese umgehend zu veranlassen und Ihrer Verantwortung als Kulturministerin entsprechend gerecht zu werden! Ich vertraue und hoffe darauf, dass Sie das tun. (Ruf bei der SPÖ: Es ist immer das Gleiche mit euch ...!) – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

21.03



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 286

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.03.41

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Frau Mi­nisterin! Meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzesantrag ist alles gesagt, da braucht man, glaube ich, zusätzlich nichts zu erwähnen. Die Wirtschaftskammer und auch die Beamtinnen und Beamten des Ministeriums haben da ganze Arbeit ge­leistet und den erforderlichen Schutz von Büchern für die nächsten Jahre, würde ich einmal sagen, gewährleistet, oder wir glauben alle miteinander, dass er gewährleistet ist. Es ist schon so: Vor fünf Jahren, auf den Tag genau vor fünf Jahren, haben wir die Buchpreisbindung beschlossen. Fünf Jahre hat sie mehr oder weniger gehalten, und jetzt muss sie novelliert werden, vielleicht wieder für fünf Jahre.

In der ganzen Aktion ist mir nur eine Sache nicht ganz geheuer. Ich frage mich, ob wir da nicht gegenüber dem EuGH forscher hätten auftreten können, und zwar aus einem einfachen Grund. Die UNESCO-Konvention gibt einen wesentlich größeren Schutz des Kulturgutes vor, als er jetzt durch den EuGH mehr oder weniger vertreten wird. Der EuGH argumentiert so: Ein Buch ist nicht nur Kulturgut, sondern auch Ware. Aber mei­ner Meinung nach ist da die UNESCO-Konvention nicht ganz richtig interpretiert, weil das für alle Kulturgüter gilt. Das ist auch beim Film so. Jedes Kulturgut ist entweder Ware oder Dienstleistung und würde dann entweder dem GATS- oder dem GATT-Ab­kommen und damit auch den Regeln des freien Marktes unterliegen. Dagegen aber gibt es die UNESCO-Konvention, und die würde dem zu fast 180 Grad widersprechen. Das härter zu spielen, wäre wichtig gewesen, um in Zukunft nicht ähnliche Urteile fol­gen zu lassen.

Im Übrigen bin ich in dem Zusammenhang der Meinung, dass Frau Ferrero-Waldner nicht die ideale Generaldirektorin der UNESCO wäre, weil sie nämlich diesen wirt­schaftsliberalen Kurs der Regierung Schüssel – sie hat ja im „Zeit im Bild“-Interview von dem Kollegen noch als „Bundeskanzler“ Schüssel gesprochen – vertreten hat und damit genau das Gegenteil von dem vertritt, was uns die UNESCO-Konvention nahe­legt. Vom mangelnden Schutz einer Theatergruppe bei den Genua-Demonstrationen will ich gar nicht reden.

Ein letzter Satz abschließend zur Albertina: Es wird geprüft, okay, das haben wir jetzt gehört. Und das ist alles gut und schön. Aber wer prüft? – Es prüft die Burghauptmann­schaft! Die Burghauptmannschaft ist jedoch meiner Meinung nach wesentlich verant­wortlich für das, was passiert ist. Es prüft sich sozusagen der, der wirklich selbst ver­antwortlich ist. Das halte ich für die falsche Vorgangsweise. Ich würde Sie bitten, Frau Ministerin, auch die Zusammenhänge um die Verantwortung der Burghauptmannschaft in diesem Fall irgendwie zu prüfen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Dr. Schmied zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.06.36

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern wird novelliert; das geschieht sehr rasch, und es geschieht durch einen Fünf-Parteien-Antrag. Das ist wichtig, und darüber freue ich mich als Kunst- und Kulturministerin. Es geht um die Vielfalt des Buchhandels, und es geht um das Kulturgut Buch. Wie gesagt, ich freue mich sehr, dass das in dieser breiten Zustim­mung gelingt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 287

Ein paar Sätze zur aktuellen Causa, zur Albertina: Herr Abgeordneter Petzner, wir ha­ben auch im Kulturausschuss schon darüber gesprochen. Für mich steht außer Streit, es geht erstens um die Sicherung der Kunstwerke, die Sicherung der Kunstschätze. Ich habe diesbezüglich auch das Bundesdenkmalamt eingeschaltet, was jetzt die ak­tuelle Lagerung, die Zwischenlagerung, wenn ich das so formulieren darf, betrifft, dass das auch sorgsam geschieht und den wertvollen Kunstwerken nichts passiert.

Der zweite Punkt ist – da bin ich einer Meinung mit Ihnen, Herr Abgeordneter Zinggl, und mit Ihnen, Herr Abgeordneter Petzner –, wir brauchen die lückenlose Aufklärung der Ursachen! Das brauchen wir aus mehreren Gründen. Das brauchen wir aus versi­cherungsrechtlichen Gründen, das brauchen wir aus Haftungsüberlegungen, und das brauchen wir drittens natürlich auch, weil wir die Zukunftsfrage beantworten müssen: Wie geht es mit dem Depot weiter? Wie erfolgt in Zukunft die sichere Lagerung?

Ich kann Ihnen nur versichern, dass mein Ministerium, die Burghauptmannschaft, die Albertina, das Bundesdenkmalamt jetzt in regelmäßigem, täglichem Kontakt und Aus­tausch sind und dass ich hier auch voll und ganz dahinter bin. Es ist jetzt keine Frage der persönlichen Schuldzuweisungen, sondern nun geht es um lückenlose Aufklärung der Ursachen, um für die Zukunft die richtigen Entscheidungen zu treffen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


21.08.40

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ich möchte mich vielleicht meinen Vorrednern insofern kurz anschließen: Es haben ja alle ihrer Freude über die rasche Behandlung des Buchpreisbindungsgesetzes Ausdruck verlie­hen, und auch ich denke, dass es wirklich sehr rasch gegangen ist. Ende April ist die­ses Urteil des EuGH gefallen, und heute beschließen oder verabschieden wir einstim­mig dieses neue Gesetz. Das zeigt auch das hohe Verantwortungsbewusstsein aller Ausschussmitglieder im Kulturausschuss.

Gehandhabt werden die Vorgaben des EuGH-Urteils folgendermaßen: Für die in Ös­terreich verlegten Bücher wird der heimische Letztverkaufspreis vom Verleger festge­setzt, und für die im Ausland verlegten Bücher wird der Importeur an den vom auslän­dischen Verleger für Österreich empfohlenen Letztverkaufspreis gebunden sein. Mit der Beibehaltung der Buchpreisbindung bleibt auch die Vielfalt des heimischen Ver­lagswesens und die Unterstützung der kleineren Verlage sichergestellt.

Was die Albertina betrifft, möchte ich auch noch – obwohl die Frau Ministerin schon er­klärt hat, dass eine rasche und lückenlose Aufklärung notwendig ist – ein paar Worte dazu sagen. Ich denke, das Krisenmanagement hat hier doch sehr toll funktioniert und läuft sehr effizient. Die Frau Ministerin hat bereits im Ausschuss davon berichtet. Die Sachverständigen arbeiten zurzeit daran, es werden vorsichtige Probebohrungen vor­genommen ... (Abg. Petzner: Also wenn das professionelles Krisenmanagement war, dann weiß ich nicht ...!)

Absolut, Herr Petzner! Das ist absolut professionell. Es wird ein Bericht vorliegen, es haben ja alle Interesse daran, dass das rasch und lückenlos aufgeklärt wird. (Neuerli­cher Zwischenruf des Abg. Petzner.) Wenn die Ursachen bekannt werden, dann ist auch noch ein externes Gutachten geplant, nachdem die interne Aufklärung erfolgt ist. Dann wird man sich das ansehen. (Abg. Petzner: Das werden wir uns auch anschau­en!) Diese Maßnahmen, die eingeleitet worden sind, gewährleisten, dass es rasch auf­geklärt wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

21.11



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 288

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Pack mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


21.11.19

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Zum vorliegenden Themenbereich muss man festhalten, dass in allen Institu­tionen der Europäischen Union darüber Einigkeit besteht, dass Bücher nicht nur eine Handelsware sind, sondern kulturelle Werte verkörpern sowie die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Lehre und der Forschung garantieren. Nicht nur in Österreich, sondern in den meisten der EU-Mitgliedstaaten gibt es daher eine Preisbindung von Büchern. Das österreichische Modell wurde viele Male als Vorbild herangezogen.

Wie bereits von meinen Vorrednern erwähnt, steht dahinter die Überzeugung, dass nur durch preisgebundene Bücher dafür gesorgt werden kann, dass die Anzahl der Publi­kationen von Büchern nicht sinkt und die kulturelle Vielfalt erhalten bleibt. Die Verlage werden ermutigt, nicht nur kommerziell erfolgreiche Bücher zu verlegen, sondern auch kulturell wertvolle kleinere Editionen auf den Markt zu bringen.

Zudem gewährleistet vor allem die Preisbindung eine flächendeckende Versorgung der Verbraucher mit Büchern, da sich eine höhere Anzahl von Buchhandlungen am Markt behaupten kann. Durch die Preisbindung können vor allem kleinere und spezialisierte Buchhandlungen am Markt überleben.

Die Preisbindung ist aber nicht nur für Händler und Verleger, sondern natürlich auch für Schriftsteller wichtig. Gäbe es keine Bindung, hätten manche junge Schriftstellerin und mancher junger Schriftsteller noch größere Probleme, einen dementsprechenden Ver­leger zu finden.

Dass die ganze Geschichte in Bezug auf das Wettbewerbsrecht der EU problema­tisch ist, haben wir eigentlich immer schon gewusst, gerade wenn es darum geht, gemeinsame Sprachräume abzusichern. Das war im Endeffekt auch der Grund dafür, dass im Jahr 2000 das Buchpreisbindungsgesetz entstanden ist. Herr Kollege Zinggl hat es ja schon erwähnt. Es war nicht heute vor fünf Jahren, sondern morgen vor fünf Jahren, um das auf den Punkt zu bringen. (Abg. Dr. Zinggl: Das war nicht 2000, son­dern 2004!)

Nein, ich habe gesagt: vor fünf Jahren. 2000 haben wir das erste Mal damit begonnen, und morgen vor fünf Jahren haben wir die Buchpreisbindung ohne Befristung gesetz­lich verankert. Schon damals haben wir immer gesagt, wir müssen ein Auge auf Brüs­sel werfen und schauen, wie sich die Situation weiterentwickelt. Damals haben wir noch auf eine Richtlinie gehofft, die die Preisbindung für gemeinsame Sprachräume er­möglicht.

Jetzt ist dieses Urteil in einer anderen Art und Weise gekommen. Dennoch haben wir es durch rasches Handeln weiter ermöglicht, dass wir hier Importeure und Verleger gleichstellen, dementsprechend wirklich den Markt für Österreich aufbereiten können und faire Rahmenbedingungen sowohl für ausländische als auch inländische Verleger geschaffen haben.

Zu Kollegen Zinggl möchte ich nur eines sagen: Die Vorbehalte, die er gegenüber Frau Kommissarin Ferrero-Waldner hat, sind auf das Entschiedenste zurückzuweisen. Sie ist für die Aufgabe, für die sie sich beworben hat, sicher am besten geeignet! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Jury gelangt nun zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 289

21.14.29

Abgeordneter Josef Jury (BZÖ): Frau Präsident! Sehr verehrte Frau Minister! Ich rede nicht über die Albertina, ich spreche über das Buch. Was dieses Buchpreisbin­dungsgesetz betrifft, das im Widerspruch zu Art. 28 des EU-Vertrages gestanden ist, ist es gut, dass es eine Fünf-Parteien-Einigung gegeben hat, um dieses Gesetz auf eine breite Basis zu stellen und die Buchpreisbindung auch für die Zukunft abzusi­chern.

Aber wenn man über Bücher redet, muss man auch über das Lesen reden. Da gibt es latente Schwächen, latente Schwächen unserer Jugend. (Abg. Grosz: Auch von Abge­ordneten!) Es gibt EU-Erhebungen über österreichische Schülerinnen und Schüler aus den Jahren 2000 bis 2009. Im Jahr 2000 zeigte sich, dass zehnjährige österreichische Volksschüler zu 14 Prozent nicht mehr sinnhaftig lesen konnten. Diese Prozentzahl hat sich in den letzten neun Jahren um ein Drittel auf 21 Prozent erhöht. Da schrillen für einen die Alarmglocken! (Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

Frau Minister! Sie sind nicht nur Kulturminister, sondern vor allem auch Unterrichtsmi­nister. Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Initiative der Neuen Mittelschule, die dieses Problem abstellen wird. Es gibt ein „G’riss“ um diese Neue Mittelschule, und wenn man in Kärnten weiß, dass man 2008 mit fünf Klassen angefangen hat, 2010 60 Klassen hat und 2011 80 Klassen haben wird, dann ist das eine Erfolgsgeschichte.

Frau Minister, ich glaube, Sie stimmen mir zu, wenn wir im Herbst eine Initiative star­ten, um die 10-Prozent-Beschränkung dieser Neuen Mittelschule aufzuheben, um die zehnjährige Jugend in die Neue Mittelschule zu bekommen und um diese österreichi­sche Bildungsreform forsch anzutreiben. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Sacher mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


21.17.10

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Das tut doch gut, wenn man heute so einen konsensualen Tages­ordnungspunkt wie bei dem Gesetz zur Buchpreisbindung hat! (Beifall bei Abgeordne­ten der SPÖ.) Ich darf natürlich uns allen und speziell der Frau Bundesministerin zu diesem gemeinsamen Erfolg gratulieren.

Es ist ja nicht überall so, sehr geehrte Damen und Herren! In Kalifornien möchte Gou­verneur Schwarzenegger die Schulbücher abschaffen, oder er hat es schon getan. In Österreich gehen wir Gott sei Dank den entgegengesetzten Weg: Wir tun alles, um das Buch als Kulturgut zu fördern und zu erhalten. (Abg. Mag. Stadler: Arnold würde das ...!)

Ich habe einfach einige Schlagzeilen der letzten Wochen, die in der Literaturlandschaft über unsere Literaten und über die Bücher zu finden waren, zusammengesucht: Bach­mann-Preis für Jens Petersen, Grazer Literaturpreis für Alfred Kolleritsch, Bruno-Kreis­ky-Preis für das politische Buch für Robert Reich, Frauen.Literatur.Preis der Stadt Linz für Angelika Reitzer – nur einige Schlagzeilen rund um das Buch, rund um die Literatur, die belegen, welch hohen Stellenwert das Buch bei uns hat, und als Pädagoge sage ich: auch in den Schulen!

Ich darf hier auch dem Kollegen Jury zustimmen: Wir müssen alles tun, um die Lese­fertigkeit zu fördern und zu steigern. Gerade ein gut funktionierender Buchmarkt, auf dem der Leser einen guten, fairen Preis für hohe Qualität bekommt, ist uns mit dem heutigen Gesetz ein Anliegen. Das trägt dazu bei, dass der Stellenwert des Buches als


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 290

Kulturgut ungebrochen ist, erhalten wird und das Buch vor allem für alle leistbar blei­ben soll.

Ich darf zum Schluss noch mit einem Satz Frau Bundesministerin Dr. Schmied zu ihrem Umgang mit der Problematik Albertina gratulieren. Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin, wir wollen hier nicht vorschnell urteilen. Es werden die Gutachten zeigen: Möglicherweise ist es technisches Versagen, möglicherweise ist es vielleicht ein tech­nischer Skandal. Aber eines, liebe Kollegen vom BZÖ: Reden wir nicht einen politi­schen Skandal herbei, wie Sie es vielleicht versuchen! Das wird sich herausstellen, die wahren Schuldigen werden gefunden werden. (Beifall bei der SPÖ.)

21.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Au­bauer. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.20.03

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Frau Bundesministerin Schmied hat es angesprochen und auch mein Vorredner: das Buch als Kulturgut. Brauchen wir über­haupt noch Bücher in unserer heutigen Zeit – in einer digitalen Welt, in der wir alle wahrscheinlich mehr Zeit vor dem Computer verbringen als mit einem Buch in der Hand?

Ja, ich meine, wir brauchen Bücher, und zwar mehr denn je. Warum? – Weil Bücher unsere Phantasie anregen, weil sie mit Worten trösten können, weil sie erfreuen, weil sie Erinnerungen wachrufen und weil Bücher – was besonders wichtig ist; auch das ist schon angeklungen – unseren Wortschatz erweitern. In Zeiten von Mails und SMS ein großes und unverzichtbares Plus.

Das heißt, für mich gibt es kein Entweder-oder: entweder Computer oder Buch, son­dern beides. Beides hat Nutzen und Reiz. Es geht um eine Erweiterung der Möglichkei­ten – und nicht um eine Einschränkung. Warum führe ich das so aus? – Weil das Kul­turgut Buch auch wirtschaftlich überleben und finanziell abgesichert sein muss.

Deshalb eine Neuregelung der Preisbindung. Wir brauchen faire Preise für die Autoren, für den Handel, für die Verlage. Da sind wir uns ja alle einig – und das ist schön so –: Wir wollen das breit gefächerte Angebot in unseren Bücherläden, unsere hervorragen­den Bücher erhalten und bewahren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Cor­tolezis-Schlager. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.21.53

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Wir sind uns alle einig: Die Buchpreis­bindung in Österreich sichert die Vielfalt des Angebotes. Aus einer vom Hauptverband des österreichischen Buchhandels herausgegebenen Studie geht hervor, dass mit über elf Titeln pro Jahr in Österreich die meisten Bücher im deutschen Sprachraum gelesen werden. Nach Internet und Fernsehen wird das Buch an dritter Stelle als wichtigstes Medium von den Befragten angegeben.

Trotzdem zeigen aber Lese-Screeningtests in der fünften Schulstufe, dass nicht alle sinnerfassend lesen können – und im Unterschied zum BZÖ glauben wir nicht an eine Leseförderung erst zwischen 10 und 14 Jahren, denn Lese-Screeningtests zeigen uns auf, dass eine Leseförderung vor allem im Volksschulalter zu erfolgen hat. Im Volks-


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schulalter gibt es ja eine gemeinsame Schule, und wir sehen in der fünften Schulstufe, dass es da bereits altersadäquat einen Nachholbedarf gibt und weiterer Anstrengun­gen bedarf.

Was wir auch brauchen, ist eine Weiterentwicklung des Förderungsinstrumentariums für die Verlage, und zwar ergänzend zu den bestehenden Förderungen, denn indirekt war es immer so, dass über die Schulbuchverlage österreichischen Autorinnen und Autoren mehr Möglichkeiten gegeben wurden; das Schulbuch stellt ja eine indirekte Verbesserung in der Gemeinkostenstruktur der Schulbuchverlage dar.

Wie wir wissen, sind infolge von Fusionen viele Schulbuchverlage nicht mehr in Öster­reich angesiedelt, sondern eben international. Umso mehr wünsche ich mir daher für das österreichische Verlagswesen – ergänzend zu den bestehenden Instrumentarien – eine Weiterentwicklung der Förderung.

Ich weiß, dieses Instrumentarium der Schulbuchförderung liegt nicht in Ihrem Ressort, Frau Bundesministerin, aber ich glaube, wir sollten uns überlegen, durch welche Maß­nahmen es möglich ist, das kulturelle Sprungbrett der österreichischen Verlage auch weiterhin in österreichischen Händen zu lassen, um die österreichische Sprachvarie­tät und die österreichische Kultur auch weiterhin eigenständig – ergänzend zum deutschsprachigen Angebot – fördern zu können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten von SPÖ und FPÖ.)

21.24

21.24.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 298 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

21.25.0314. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvor­lage (219 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung erlassen wird (300 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 243/A(E) der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Infor­mationsverpflichtung des Büros für Interne Angelegenheiten an Betroffene (301 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.


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Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Vilimsky mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


21.26.30

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Bitte, nicht lachen: Ich war nicht irgendwo fau­lenzen, sondern im Ausschuss. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bun­desminister! Frau Präsidentin! (Abg. Riepl: Wie geht’s der linken Zehe? Wieder ge­sund?) – Bestens, aber wir können uns dann draußen im Detail darüber unterhalten.

Wir befinden uns heute in einer Situation, wo Korruption ein breites, wichtiges Thema ist und wo es aus unserer Sicht auch etwas Gutes ist, entsprechende Maßnahmen zu setzen, entsprechende Behörden beziehungsweise Strukturen zu schaffen, um diese Korruption in bestmöglicher Art und Weise bekämpfen zu können. Das aber, was jetzt eingerichtet wird, nämlich ein Bundesamt für Korruptionsbekämpfung und Korruptions­prävention, ist aus unserer Sicht nicht der große Wurf, den wir uns da eigentlich erwartet hätten. Wir hätten uns eine wirklich unabhängige und weisungsfreie Behörde vorgestellt, bestehend aus Ermittlern aus dem Finanz- und Justizbereich sowie der Exekutive; Ermittlern, die allen Verdachtslagen entsprechend nachgehen und ohne Steuerung durch die Politik agieren können.

Wir haben uns auch vorgestellt, dass es eine Beurteilungskompetenz gibt, nämlich dass es uns hier im Hohen Haus obliegt, als gewählte Volksvertreter die Tätigkeit einer solchen Behörde in einem hiefür einzurichtenden Ausschuss kontrollieren zu können. Das hat jedoch in dieser Art und Weise nicht stattgefunden. Trotzdem aber ist ein Amt geschaffen worden, mit dem man der Korruption entgegentreten und diese bekämpfen kann. – In diesem Punkt werden also wir Freiheitlichen unsere Zustimmung nicht ver­wehren.

In diesem Zusammenhang gibt es aber auch eine Angelegenheit, die aus meiner Sicht mit großer Sorge zu bedenken ist, dass nämlich das – noch! – Büro für Interne Ange­legenheiten quasi übergeführt werden soll in diese Behörde und dass diesem Büro für Interne Angelegenheiten Herr Kreutner vorsteht, wobei wir ja alle im Untersuchungs­ausschuss erlebt haben, wie eigenmächtig und möglicherweise parteipolitisch gesteu­ert Herr Kreutner seiner Tätigkeit nachgegangen ist beziehungsweise nachgeht. Und jetzt steht quasi im Raum, dass dieser Herr Kreutner der Chef dieser einzurichtenden Behörde sein soll.

Wir Freiheitlichen haben den Antrag eingebracht, dass all jene Personen – alle Politiker insbesondere –, gegen die seitens des BIA seit dem Jahre 2000 ermittelt wurde, zu­mindest im Nachhinein das Recht erhalten sollen, darüber informiert zu werden, dass eben gegen sie ermittelt wurde. Wir haben ja im Untersuchungsausschuss gehört, dass eine vermeintliche Liste von Politikern, gegen die das BIA ermittelt hat, existieren soll – aber bis zum heutigen Tag wissen wir nicht, mit welchen Vorwürfen gegen wel­che Politiker seitens des BIA ermittelt und was da alles dokumentiert wurde.

Daher halten wir es für ganz wichtig, dass diese Personen, dass diese Politiker zumin­dest im Nachhinein und in demokratiepolitisch sauberer Art und Weise darüber infor­miert werden, dass seitens des BIA gegen sie ermittelt wurde. Das war Gegenstand des Antrages, der ebenfalls hier zur Debatte steht; ein Antrag, der Ihre Mehrheit noch nicht gefunden hat, aber jeder kann klüger werden – und vielleicht geben Sie Ihrem demokratiepolitischen Herzen einen Stoß, einen Ruck und stimmen dem doch zu, damit eben jene Personen, jene Politiker, gegen die in möglicherweise nicht ganz sau-


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berer Art Ermittlungen getätigt wurden, das Recht erhalten, zumindest im Nachhinein darüber informiert zu werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Kößl mit einer gewünschten Redezeit von 4 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


21.30.09

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Geschätz­te Damen und Herren! Kollege Vilimsky, das sind Verdächtigungen und Anschuldigun­gen gegen den Kollegen Kreutner, die in keiner Weise bestätigt sind.

Im Großen und Ganzen muss man eines klar und deutlich zum Ausdruck bringen: Das ist keine Übernahme des BIA in dem Sinne, sondern die Einrichtung eines eigenständi­gen Bundesamtes zur Bekämpfung von Amts- und Machtmissbrauch sowie zur Vor­beugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption. Gleichzeitig muss aber auch das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden, damit internationale Vorgaben und Ver­pflichtungen erfüllt werden können. Entsprechend diesen internationalen Verpflich­tungen soll diese Organisationseinheit geschaffen werden, die diesen Aufgaben auch nachkommen kann.

Das neue Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird also eine Nachfolgeorganisation für das BIA sein und mit 1. Jänner 2010 eine Ergänzung zur Korruptionsstaatsanwaltschaft darstellen. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde mit 1. Jänner 2009 installiert, und wir wissen ganz genau, dass im Zusammenhang mit Gerichtsakten die Staatsanwaltschaft an die Polizei herantritt, entsprechende Erhebun­gen durchzuführen. Und in diesem Bereich, in der Korruptionsprävention und in der Korruptionsbekämpfung, wird das neue Bundesamt zur Unterstützung herangezogen beziehungsweise es wird ergänzend dazu installiert und danach auch ausgerichtet werden.

Die Behörde wird weisungsgebunden dem Innenministerium unterstehen; das ge­schieht im Gleichklang mit der Korruptionsstaatsanwaltschaft, bei der auch die Ministe­rin die Letztentscheidung zu fällen hat.

Es muss klar und deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass der Rechtsschutzbe­auftragte, der im Innenministerium installiert ist, in die Installation dieses Bundesamtes mit einbezogen wird. Es ist geklärt, dass der Rechtsschutzbeamte die Quasikontrolle über dieses neue Bundesamt haben wird. Ich meine, dass wir gerade mit dem Rechts­schutzbeauftragten da sehr, sehr gute Erfahrung haben.

Die Entscheidung, die jetzt getroffen wird, ist sehr wichtig, und die Installation die-
ses
Bundesamtes wird, so denke ich, zur Zufriedenheit aller führen, unabhängig da­von, wer diesem Bundesamt als Direktor vorsteht. (Beifall bei der ÖVP. – Bravoruf des Abg. Ing. Kapeller.)

21.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Westentha­ler zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.34.06

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Wir lehnen das nunmehr geplante Bundesamt zur Bekämpfung der Korruption ab, weil in Wirklichkeit nichts anderes stattfindet als ein Türschildwechsel: Das BIA kommt weg, und es heißt jetzt anders, irgendetwas mit „Korruption“. Die Strukturen bleiben gleich, und auch die Irrläufe dieses Amtes bleiben gleich, Frau Ministerin. (Zwischenruf des Abg. Ing. Kapeller.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 294

Wenn man sich die Ausschreibungskriterien für den Leiter dieses neuen Bundesamtes anschaut, dann ist das wie der Lebenslauf des Herrn Kreutner. (Abg. Grosz: So ist es! Postenschacher!) Die Ausschreibung ist maßgeschneidert auf die Ausbildung, auf die Funktion und auf den Lebenslauf des Herrn Kreutner. Das, was Sie hier machen, ist eine Kreutner-Verlängerungsaktion – mit Namenswechsel. Die heißen jetzt nicht BIA 1 bis BIA 10 – die sprechen sich ja dort nicht mit Vornamen an, sondern mit Nummern; Herr Kreutner ist BIA 1 –, sondern die heißen jetzt wahrscheinlich K 1 bis K 11, das klingt auch ganz gut, oder KB 1 – das wäre noch besser – bis KB 11.

Frau Ministerin, das, was Sie hier tun, entspricht nicht der Intention Ihres Vorgängers. Denn Ihr Vorgänger Platter hat sehr genau erkannt, welche „Behörde“ – zwischen An­führungszeichen –, welche Stelle er da eigentlich als Last mitzuziehen hat (Abg. Grosz: Eine Hydra!), die nichts anderes tut und die für nichts anderes da ist, außer der verlängerte Arm der ÖVP zu sein und Oppositionspolitiker zu bespitzeln. Das ist näm­lich die Wahrheit. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Ing. Kapeller.)

Jahrelang hat das BIA Oppositionspolitiker bespitzelt – vom Kärntner Landeshaupt­mann abwärts bis zu BZÖ-Politikern in Kärnten. Da gebe ich dem Kollegen Vilimsky recht. Legen Sie einmal auf den Tisch, was da passiert ist! Bis in die letzten Wochen und Monate, in denen Oppositionsabgeordnete auch telefonüberwacht wurden, ohne das zu wissen, ohne Aufhebung der Immunität, ohne einen Antrag über die Justiz zu stellen, sondern das BIA hat einfach Rufdatenerfassungen von Handys von Abgeord­neten, von Oppositionsabgeordneten durchgeführt. (Abg. Grosz: Aber nicht wirklich? Unfassbar!) Das ist doch ein Riesenskandal! Und Kreutner belohnt man jetzt mit einem neuen Amt. Das ist ja unglaublich, was da passiert! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz: Untersuchungsausschuss! Das ist ja unglaublich!)

Frau Ministerin Dr. Fekter, schaffen Sie hier Ordnung! Aber machen Sie nicht den Bock zum Gärtner, indem Sie den bisherigen BIA-Chef, der diese Methoden hat einreißen lassen, mit dieser Funktion betrauen. Jetzt kommen Sie wieder mit der Ausrede: Wir handeln ja nur im Auftrag der Justiz! – Frau Ministerin, Sie dürfen aber nicht im Auftrag der Justiz handeln, wenn es falsch ist, sondern Ihre Behörde hat das auch zu beurtei­len, was sie machen darf und was nicht. (Abg. Mag. Stadler: Vertreten muss sie es ...!) Und Sie haben es zu vertreten.

Wenn Abgeordnete dieses Hauses rechtswidrig verfolgt werden, observiert werden, rechtswidrig Rufdaten erfasst werden und was weiß ich noch alles, dann ist das ein Skandal, den Sie aufklären müssen, bevor Sie überhaupt mit der Installierung einer solch neuen Behörde beginnen. Das verlangen wir von Ihnen, Frau Ministerin. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mayerhofer.)

Sie können das alles auch gerne schriftlich haben. Ich habe den ganzen Akt dieser Rufdaten, dieser illegalen Rufdatenerfassung von Abgeordneten dieses Hauses. Ich lege Ihnen das gerne auf den Tisch.

Sie wollen damit auch wieder eine Behörde schaffen, die überhaupt nicht unabhängig ist, weisungsgebunden gegenüber der Ministerin – und sie selbst entscheidet, wer der Chef dieser Behörde wird. Da gibt es zwar irgendeinen Rat, der seinen Senf dazuge­ben darf, aber entscheiden tut die Ministerin. Auf fünf Jahre wird der Leiter bestellt, und da frage ich mich wirklich: Wo ist die weisungsungebundene, die unabhängige Behör­de? – Nirgends. Dieses Amt ist wieder der verlängerte Arm der ÖVP, und das lehnen wir ganz extrem und entschieden ab, Frau Ministerin! Das akzeptieren wir nicht! (Beifall beim BZÖ.)

All das ist ja konfus. Da gibt es eine Korruptionsstaatsanwaltschaft, die überhaupt nicht verlinkt ist mit der neuen Behörde. Da wird nur Bürokratie geschaffen, aber in Wirklich-


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keit bringt das nichts. Sie werden daher verstehen, dass wir heute selbstverständlich nicht zustimmen.

Dem Antrag der FPÖ jedoch stimmen wir zu, den finden wir vernünftig. Das entspricht auch unserer Intention. Wenn Sie schon Politiker dieses Hauses oder auch andere be­spitzeln, dann wollen wir das zumindest wissen, denn dann können wir schauen, ob BIA 1 bis BIA 10 irgendwo in unserem Rucksack sitzen, vor der Wohnung stehen oder mit einem Fernrohr vor uns stehen – ist ja alles möglich – oder ob wieder unsere Handys abgehört werden, wie das in einem Fall passiert ist, den ich Ihnen, Frau Ministerin, auch genannt habe und wo ich um Aufklärung durch Sie ersuche und über den ich auch die Staatsanwaltschaft bereits informiert habe. So geht es nicht!

Solange das nicht geklärt ist, haben Sie die verdammte Pflicht, hier für Ordnung zu sor­gen und Herrn Kreutner einmal die Leviten zu lesen oder auch andere Konsequenzen zu ziehen. (Beifall beim BZÖ.)

21.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Pendl zu Wort. 4 Minuten. – Bitte.

 


21.38.41

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Zumindest jene, die hier waren, Herr Kollege Grosz, wissen ja, was wir und auch ich persönlich in den letzten Jahren hier kritisiert haben, dass nämlich das Büro nach unserem Dafürhalten auf keiner Rechts­grundlage basierte.

Herr Kollege Westenthaler, selten habe ich erlebt, dass die Vorbereitung zu einem Ge­setz so intensiv war wie bei diesem Gesetz: lange Begutachtungszeit, alle Experten eingeladen, interne Fachleute aus dem Bundesdienst, auch externe. Selten, kann ich sagen, ist hier so viel eingeflossen.

Meine Damen und Herren! Bei der letzten Fünf-Parteien-Besprechung haben wir im­mer noch Wünsche aufgenommen, die eigentlich auch von uns positiv beurteilt worden sind. Also sich jetzt hierher zu stellen und dieses neue Bundesamt so zu kritisieren, das ist nicht fair, Herr Kollege Westenthaler, das sage ich Ihnen, denn entweder wollen Sie es nicht oder Sie haben es sich nicht angeschaut. (Abg. Ing. Westenthaler: Was sagen Sie zu den Bespitzelungen?) Dieses Amt hat gemäß der neuen Organisations­struktur eine ordentliche Rechtsgrundlage.

Es gibt einen weit verbesserten Rechtsschutz, der das ganze Verfahren begleitet. Das haben wir noch nie gehabt. (Abg. Ing. Westenthaler: Da kommt ihr auch noch drauf!) Wir müssen aufpassen, wir können nicht den ganzen öffentlichen Dienst nur schlecht­reden, Herr Kollege. Es ist nun einmal so, dass es klare Gesetzesvorgaben gibt. Das ist überhaupt kein Thema, das sage ich in aller Öffentlichkeit, wir können nicht lauter Sonderregelungen für jede einzelne Dienststelle oder Behörde haben.

Wir haben im Spitzenbereich Vergabezeiten von fünf Jahren. Das hat weder mit dem Parlament noch mit einem Hilfsorgan des Parlaments zu tun, das ist eine ganz normale Dienststelle, und wir wollten sie auch gleich behandelt wissen wie alle anderen Dienst­stellen.

Wir haben dort eine klare Struktur: Es gibt einen Direktor und einen Stellvertreter. Auf­grund eines im Parteiengespräch geäußerten Wunsches haben wir noch den Vor­schlag der Anhörung des Direktors bei einer Ausschreibung aufgenommen, was ja alles auf gesetzlicher Grundlage basiert.


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Ich darf also zusammenfassend sagen: Dieses Gesetz ist auf breitester Grundlage dis­kutiert worden. Noch einige Tage vor dem Ausschuss hat ein Fünf-Parteien-Gespräch stattgefunden. Ich möchte auch in aller Klarheit sagen, wir haben uns bei diesem Parteiengespräch auch dahin gehend verständigt, dass wir genau die Bestimmungen, die die Korruptionsstaatsanwaltschaft betreffen, in unser Gesetz übernehmen.

Wir haben auch gesagt, dass es sehr spät werden kann. Alle waren dafür. Wir haben für dieses Bundesamt nicht nur eine sehr eingeschränkte Weisungsmöglichkeit eins zu eins von der Staatsanwaltschaft übernommen, sondern wir haben auch andere Punkte übernommen.

Da diese im Bereich der Justiz so spät fertig geworden sind, muss ich jetzt noch fol­genden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kößl, Pendl, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (219 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bun-


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desgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprä­vention und Korruptionsbekämpfung erlassen wird (300 d.B.)

Der Nationalrat möge in zweiter Lesung beschließen:

Frau Präsidentin! Ich darf hier nur auf die Eckdaten verweisen. Hier geht es aus­schließlich um die Anpassung jener Bestimmungen, die wir 1 : 1 aus dem Korruptions­staatsanwaltschaftsbereich hier in diese Gesetzesmaterie übernehmen.

*****

Ich darf Sie alle einladen, dieser Vorlage und diesem Abänderungsantrag Ihre Zustim­mung zu geben. Ich glaube, das ist ein ausgezeichnetes Bundesamt, das seine Auf­gabe sicher im Interesse der Republik, aber vor allem auch unserer Bürgerinnen und Bürger erfüllen wird.

Ich wünsche, nicht wissend, was die Ausschreibungen ergeben werden, jenem, der in Verantwortung stehen wird, und jenen Kollegen, die in diesem Amt arbeiten werden, schon im Voraus viel Erfolg, viel Schaffenskraft. Kritisiert ist leicht, Kollege Westentha­ler, aber arbeiten muss auch jemand. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Grosz: Dan­ke!)

21.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Pendl eingebrachte Abänderungsantrag wurde in seinen Grundzügen erläutert und wird ge­mäß § 53 Abs. 4 GOG an die Abgeordneten verteilt; er steht daher auch mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kößl, Pendl, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (219 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bun­desgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprä­vention und Korruptionsbekämpfung erlassen wird (300 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (219 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bun­desgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprä­vention und Korruptionsbekämpfung erlassen wird (300 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Artikel 2 § 4 Abs. 1 und 2 lautet:

„(1) Das Bundesamt ist bundesweit für sicherheits- und kriminalpolizeiliche Angelegen­heiten wegen folgender strafbarer Handlungen zuständig:

1. Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 des Strafgesetzbuches – StGB, BGBl. Nr. 60/1974),

2. Bestechlichkeit (§ 304 StGB),

3. Vorteilsannahme (§ 305 StGB),

4. Vorbereitung der Bestechlichkeit (§ 306 StGB),

5. Bestechung (§ 307 StGB),

6. Vorteilszuwendung (§ 307a StGB),

7. Vorbereitung der Bestechung oder der Vorteilsannahme (§ 307b StGB),

8. Verbotene Intervention (§ 308 StGB),

9. Untreue unter Ausnützung einer Amtsstellung oder unter Beteiligung eines Amtsträ­gers (§§ 153 Abs. 2 zweiter Fall, 313 oder in Verbindung mit § 74 Abs. 1 Z 4a StGB),

10. Geschenkannahme durch Machthaber (§ 153a StGB),

11. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren (§ 168b StGB) und Schwerer Betrug (§ 147 StGB) sowie Gewerbsmäßiger Betrug (§ 148 StGB) auf Grund einer solchen Absprache,

12. Geschenkannahme durch Bedienstete oder Beauftragte (§ 168c Abs. 2 StGB),

13. Geldwäscherei (§ 165 StGB), soweit die Vermögensbestandteile aus einem in Z 1 bis Z 9, Z 11 zweiter und dritter Fall und Z 12 genannten Vergehen oder Verbrechen herrühren, Kriminelle Vereinigung oder Kriminelle Organisation (§§ 278 und 278a StGB), soweit die Vereinigung oder Organisation auf die Begehung der in Z 1 bis Z 9 und Z 11 zweiter und dritter Fall genannten Vergehen oder Verbrechen ausgerichtet ist,

14. strafbare Handlungen nach dem StGB sowie nach den strafrechtlichen Nebenge­setzen, soweit diese mit Z 1 bis 13 in Zusammenhang stehen und soweit diese über schriftlichen Auftrag eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft vom Bundesamt zu verfolgen sind,

15. strafbare Handlungen nach dem StGB sowie nach den strafrechtlichen Nebenge­setzen von öffentlich Bediensteten aus dem Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres, soweit diese über schriftlichen Auftrag eines Gerichtes oder einer Staats­anwaltschaft vom Bundesamt zu verfolgen sind.

In den Fällen der Z 11 bis 13 kommt eine Zuständigkeit des Bundesamtes nur dann in Betracht, wenn die genannten Straftaten gemäß § 28 Abs. 1 2. Satz StGB für die Be­stimmung der Strafhöhe maßgeblich sind.


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(2) Das Bundesamt ist für Ermittlungen im Rahmen der internationalen polizeilichen Kooperation und Amtshilfe oder zur Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtun­gen der Europäischen Union sowie mit den Ermittlungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den im Abs. 1 genannten Fällen zuständig. Das Bundesamt ist in Angelegenheiten des Abs. 1 Z 1 bis 13 im Hinblick auf die internationale polizei­liche Kooperation der zentrale nationale Ansprechpartner gegenüber OLAF, Interpol, Europol sowie anderen vergleichbaren internationalen Einrichtungen. § 4 Abs. 1 Bun­deskriminalamt-Gesetz, BGBl. I Nr. 22/2002, bleibt unberührt.“

2. Art 2 § 5 samt Überschrift lautet:

„Meldestelle

§ 5. Die Sicherheitsbehörden oder -dienststellen, die von einer Straftat im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 bis 15 Kenntnis erlangen, haben diese unbeschadet ihrer Berichtspflich­ten nach der Strafprozessordnung 1975 – StPO, BGBl. Nr. 631/1975, unverzüglich schriftlich dem Bundesamt zu berichten (Meldepflicht). Kein Bundesbediensteter darf davon abgehalten werden, einen Verdacht oder Vorwurf im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 bis 15 auch direkt und außerhalb des Dienstweges an das Bundesamt zu melden (Mel­derecht).“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz mit einer gewünschten Redezeit von 4 Minuten zu Wort. – Bitte. (Zwischenrufe beim BZÖ. – Abg. Pendl: Jetzt haben wir wenigstens eine Rechtsgrundlage!)

 


21.44.29

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine Damen und Herren! Ich kann mich von der Begeisterung des Kollegen Pendl nur bedingt mitreißen lassen. Ja, es stimmt, es ist gut, dass es ein Amt gibt. Ein Amt ist in Österreich immer besser als kein Amt.

Ich melde aber trotzdem gewisse Bedenken an. Die Aufforderung ist ja nicht von den Spitzen der österreichischen Korruptionsbekämpfung gekommen – zu denen ich nicht unbedingt die hinter mir sitzende Innenministerin zähle –, sondern die Aufforderung ist von der OECD, vom Europarat und von den Vereinten Nationen gekommen.

Was hat die ÖVP unter Beihilfe der SPÖ daraus gemacht? – Ein Amt mit einzelnen Zähnen, das an der Leine der Ministerin relativ wenig Spielraum haben wird. Der Ver­fassungsdienst – und das ist für mich der wichtigste Punkt – hat darauf hingewiesen, dass es jetzt keine Verfassungsbestimmung gibt, die eine Weisungsfreiheit des Amtes zur Korruptionsbekämpfung garantiert, und hat dringend ersucht, eine derartige Verfas­sungsbestimmung ins Gesetz aufzunehmen.

Sie sind dem Verfassungsdienst nicht gefolgt und wissen so gut wie wir, dass die erste Rüge entweder von der OECD oder vom Europarat oder von den Vereinten Nationen kommen wird. Keiner von den dreien wird sagen, wir haben unsere Hausaufgaben ge­macht, sondern Sie haben etwas an Korruptionsbekämpfung zugelassen, weil Sie das mussten, um nicht alles an Korruptionsbekämpfung jetzt schon zulassen zu müssen.

Das Problem ist ein doppeltes: Uns fehlen Gesetze. Die Behörden werden Korruption weiterhin nur in eingeschränktem Ausmaß bekämpfen können. Wir haben keine ver­nünftigen Gesetze für die Korruptionsbekämpfung in der Parteienfinanzierung. Nach wie vor ist es in Österreich legal, wenn die ÖVP über die Industriellenvereinigung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 299

Spenden wäscht. Würde sie das in der Bundesrepublik Deutschland tun, würde auf­grund des deutschen Strafrechtes ein Strafmaß von drei Jahren darauf stehen.

Nach wie vor dürfen österreichische Firmen, die öffentliche Aufträge lukrieren, an Par­teien Spenden zahlen. Nach wie vor dürfen öffentliche Unternehmen an Parteien Spen­den zahlen, und so weiter und so fort. Es gibt eine Aufstellung eines schwedischen wissenschaftlichen Institutes über die Schärfe der Antikorruptionsgesetzgebung. Öster­reich liegt dort etwa auf einer Stufe mit Bangladesch. Es gibt keinen europäischen Staat, der vom gesetzlichen Niveau der Korruptionsbekämpfung her mit Österreich ver­gleichbar ist.

Jetzt bekommen wir das Bundesamt, und dahinter sitzt eine ÖVP-Ministerin, die bis jetzt schon gezeigt hat, dass sie bereit ist, sehr viel zu tun, damit Korruptionsbekämp­fung nur dann funktioniert, wenn es entweder gegen die SPÖ oder gegen die FPÖ oder gegen das BZÖ geht. Wir scheiden da zumindest bis jetzt aus, weil es bei uns als ein­ziger Partei bis jetzt keinen Anlassfall gegeben hat. (Abg. Ing. Westenthaler: Pilz! In deine Computer hat auch schon wer hineingeschaut! Erinnere dich!)

Wenn es gegen die ÖVP geht, wird wahrscheinlich die kurze Leine der Ministerin zur Anwendung kommen. Das erschwert natürlich die ganze Geschichte ziemlich stark, weil in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren etwa 80 bis 90 Prozent der politisch moti­vierten Korruptionsfälle eindeutig der Österreichischen Volkspartei zuzurechnen sind.

Das heißt, der Großteil der Korruptionsbekämpfung wird an der Innenministerin und ihrem Weisungsrecht, ihrem Kontrollrecht, ihrem Personalrecht und vielen anderen Rechten scheitern. Der Korruptionsstaatsanwalt wird sich mühen, und es wird sehr stark am Parlament liegen, durch die Ausübung seiner Kontrollrechte die Arbeit der Be­amten und Beamtinnen auch im Innenministerium zu ermöglichen. Das ist das Einzige, was ich zum Schluss dem Abgeordneten Westenthaler und auch den Kollegen von der FPÖ erwidern möchte: Nein, an den Beamten im Büro für Interne Angelegenheiten liegt es nicht.

Bis auf zwei konkrete Fälle, einen Fall ohne jeden politischen Bezug in der Steiermark und den sogenannten TIWAG-Fall in Tirol, gibt es keinen Hinweis auf gezielt falsche Ermittlung vonseiten von Beamten des Büros für Interne Angelegenheiten.

Vom Kollegen Westenthaler erwarte ich schon seit vielen Monaten, dass er endlich die Beweise für sogenannte gezielte illegale Telefonüberwachungen auf den Tisch legt. (Abg. Ing. Westenthaler: Liegt schon auf dem Tisch!) Wenn diese auf dem Tisch liegen, bin ich selbstverständlich bereit, dass wir hier im Parlament darüber reden und auch über Konsequenzen reden.

Aber Beamte zuerst zu verurteilen und dann zu sagen, wir liefern die Beweise nach, Kollege Westenthaler, das hat ebenso wenig mit rechtsstaatlicher Kultur zu tun wie die Korruptionsbekämpfung vonseiten der Österreichischen Volkspartei. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Habe ich auch der Frau Ministerin mitgeteilt!)

21.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten. – Bitte.

 


21.49.44

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hochgeschätzte Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Österreich zum sichersten Land der Welt zu machen. (Ironische Hei­terkeit bei FPÖ, BZÖ und Grünen.) Ein wesentlicher Beitrag dazu wird das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung sein.


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Das Bundesamt wird eng mit der Korruptionsstaatsanwaltschaft zusammenarbeiten, um so Korruption wirksam zu bekämpfen. Der Kampf gegen Korruption muss jedoch frühzeitig erfolgen. Das Bundesamt wird daher auch intensiv Präventionsarbeit leisten, um Korruption schon an den Wurzeln zu bekämpfen. (Abg. Mag. Kogler: Sie gehören ja zu den Pradler Ritterspielen!)

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem neuen Bundesamt zur Korruptionspräven­tion werden wir eine hervorragende Einrichtung zur Verfügung haben. Wir haben in Ös­terreich nun eine schlagkräftige Einrichtung, die in diesem Bereich arbeiten kann.

Das Bundesamt wird die zentrale nationale Verbindungsstelle für polizeiliche Koopera­tion mit ähnlichen internationalen Einrichtungen sein, denn internationale Kriminalität müssen wir auch durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit bekämpfen. Das Bun­desamt wird immer dann tätig werden, wenn Delikte im Bereich der Korruption vorlie­gen. Zusätzlich kann das Amt von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht beauftragt werden, wenn es sich um Delikte mit Korruptionsbezug handelt. Ebenso wird das Bun­desamt zuständig sein, sollten sich Mitarbeiter des Innenministeriums strafbar machen.

Um die notwendige Transparenz zu wahren, wird eine spezielle Kommission, der auch der Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums angehört, zur Kontrolle der not­wendigen Tätigkeiten eingerichtet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz ist ein wichtiger Mosaikstein auf dem Weg zum sichersten Land der Welt. (Beifall bei der ÖVP.)

21.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.51.56

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Kollege Hornek hat zuerst davon gesprochen, Österreich sollte zum sichersten Land gemacht werden, die Frau Bundesministerin hat zustimmend genickt, sie hat es ja bereits öfters erwähnt.

Willkommen in der Hauptstadt für Autodiebe – „Kurier“ von morgen: „Es wird gestohlen wie noch nie.“ – Also so schaut anscheinend das „sicherste Land“ beziehungsweise die Vision aus, die Sie vor sich hertragen. Da muss ich sagen, da ist man offensichtlich vor der Realität ein bisschen blind.

Aber es gibt hier zumindest eine Bemühung, die wir auch mittragen werden, nämlich die Einrichtung dieses Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbe­kämpfung.

Es hat bereits einige Zweifel daran gegeben, und zwar den Verdacht, dass es eigent­lich nur um eine Institution geht, um ein Amt, das die BIA nahtlos ablöst, und zwar nicht nur als Ersatz aufgrund einer anderen, vielleicht besseren oder richtigeren rechtsstaat­lichen Basis, sondern auch personell. Darauf sind wir sehr gespannt.

Es gibt ja Verdachtsmomente – und die wurden auch geäußert –, dass allein im Gesetz bereits eine Ausschreibungsrichtlinie vorgegeben ist, die den bisherigen Leiter des BIA auch als künftigen Leiter präsentiert. Ich glaube, da wird man einmal sehen, ob das dann tatsächlich der Fall sein wird oder ob das alles nur reine, pure Hellseherei der Opposition gewesen ist, wenn es zufällig wirklich Herr Mag. Kreutner werden sollte. Ich glaube es zwar nicht, weil der Wortlaut des Gesetzes ja dem entgegensteht.

Der Wortlaut ist ja der, dass Leiter nur jemand werden kann, der fünf Jahre in einem Beruf tätig gewesen ist, für den der Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften Berufsvoraussetzung ist. Und Beamter oder Vertrags-


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bediensteter ist ja grundsätzlich nicht etwas, wo man das Studium braucht, sondern das sind an sich die klassischen Rechtsberufe. Tatsache ist, dass es wahrscheinlich schwierig sein wird, das zu argumentieren.

Die Frau Bundesministerin – und das wäre an sich wirklich etwas Schönes – wurde vom Kollegen Vilimsky und anderen ersucht, bekanntzugeben, gegen wen ermittelt wurde. Das ist jetzt nicht eine Frage, die wir auf ein Gesetz stellen wollen, aber ich glaube, es würde zum guten Ton gehören, wenn Sie, wenn das BIA aufgelöst wird, sagten: Wir schließen das Kapitel BIA ab. Zu diesem Zwecke bin ich bereit, dieses und jenes bekanntzugeben. Ich bin für eine transparente Behörde, und darum teile ich das mit.

Das wäre ein Ersuchen. In der Bundesrepublik, bei Stasi-Akten, dort wird es gemacht. Und bei uns sollte es nicht sein? Ich glaube, das wäre ein rechtsstaatlich und demo­kratiepolitisch wertvoller Standpunkt, den Sie sich hier aneignen könnten, dem wir von unserer Seite dann auch Lob zollen würden. (Beifall bei der FPÖ.)

21.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig mit gewünschten 2 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


21.54.59

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das neue Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ist nicht eine Eins-zu-eins-Nachfolge des BIA, Herr Kol­lege Rosenkranz. Aber es freut mich trotzdem, dass die Kritikpunkte der letzten Jahre gefruchtet haben und wir heute mit dieser Vorlage das Bundesamt auf eine rechtliche Basis stellen. Das war ja auch in den letzten Jahren immer ein Kritikpunkt seitens der SPÖ, dass das BIA auf keiner rechtlichen Grundlage basiert hat.

Wer der Leiter dieses Bundesamtes werden wird, wissen wir heute alle noch nicht. Ich denke mir, auch die Oppositionspartei auf dieser Seite kann das heute noch nicht wissen, sonst hätte sie hellseherische Fähigkeiten. (Abg. Mayerhofer: Ich schon, Frau Kollegin! Ich sage Ihnen das dann!)

Die Strukturen wurden auch schon relativ genau erklärt, und ich denke mir auch, dass es eine durchgängige Transparenz geben wird, weil es eben schriftliche Aufforderun­gen braucht, um Ermittlungen zu starten. Das ist eine wesentliche Verbesserung ge­genüber dem jetzigen Zustand.

Eine wesentliche Verbesserung ist vor allem auch die Einrichtung der Rechtsschutz­kommission, worüber ich mich als SPÖ-Abgeordnete sehr freue, weil der Rechts­schutzbeauftragte in Zukunft die Ermittlungen sicher noch besser und noch transparen­ter gestalten wird. Das Bundesamt ist verpflichtet, die Rechtsschutzkommission zu un­terstützen, dieser Auskunft zu geben, und es kommt in diesem Fall die Amtsverschwie­genheit nicht zum Tragen, bei der Rechtsschutzkommission wird es keine Weisungen geben, sondern sie kann völlig unabhängig arbeiten. Und genau diese Punkte sind große Verbesserungen gegenüber dem vorigen Zustand.

Die Rechtsschutzkommission wird Empfehlungen an die Bundesministerin abgeben können, und es muss einen jährlichen Bericht geben, der im Unterausschuss des In­nenausschusses behandelt werden muss. Teile davon werden auch dem Parlament, uns allen zugänglich sein. Das heißt, wir alle werden darüber auch sprechen und dis­kutieren können.

Ich finde, das sind eindeutige Verbesserungen gegenüber dem BIA. Das Bundesamt und die Rechtsschutzkommission werden gute Arbeit leisten, davon bin ich überzeugt. Es gibt mehr Transparenz, es gibt mehr Rechtssicherheit und es gibt vor allem auch


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eine Ausschussfeststellung, die sicherstellt, dass sich jeder Betroffene an die Rechts­schutzkommission wenden kann.

Ich denke mir, ein gutes Gesetz, und lade alle ein, diesem Gesetz zuzustimmen. (Bei­fall bei der SPÖ.)

21.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen für 3 Minuten. – Bitte.

 


21.57.29

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Ich muss schnell machen, drei Minuten, wir haben nicht mehr viel Zeit. Ich möchte mich deshalb nur auf die Organisation der Antikorruptionsbehörde und Herrn Kreutner etwas einschießen, sage ich einmal, und Ihnen mitteilen, warum Herr Kreutner für den Posten nicht tauglich ist. Und jetzt erkläre ich Ihnen einmal, wie das BIA arbeitet.

Meine Damen und Herren, Sie kennen den Fall des Polizeibeamten in Vorarlberg, der seine Kollegin misshandelt haben soll. Und dieser Polizeibeamte ist verurteilt worden, besser gesagt, es wurde ermittelt. Das BIA ließ das sein – kein Strafrechtsdelikt –, hat das dem LPK Vorarlberg übergeben, dieses hat dann ermittelt. Plötzlich wurde dann ein Strafrechtsdelikt daraus. Fakt war, dass vom LPK Vorarlberg mangelhaft ermittelt wurde. Der betreffende Beamte wurde vor Gericht gezerrt und dort in allen sechs Punkten freigesprochen.

Der Staatsanwalt hat Berufung eingelegt, das Ganze ist an das Oberlandesgericht nach Innsbruck gegangen. Und dort ist etwas aufgetaucht, und zwar ein Mail eines Be­amten, der gesehen hat, dass dieser Beamte zu Unrecht beschuldigt worden ist.

Ich habe Frau Innenminister Fekter dann im Innenausschuss gefragt, ob da richtig er­mittelt worden ist und warum das das BIA nicht von Anfang an gemacht hat. Sie hat gesagt, es war nichts Strafrechtliches dahinter. Und beim Oberlandesgericht Innsbruck hat man diesen neuen Entlastungsbeweis nicht zugelassen.

Ich habe das Mail selber gesehen. Ich habe dann eine Anfrage an die Frau Innenmi­nister gestellt, warum das BIA in dieser Sache nicht ermittelt hat. Daraufhin hat das BIA plötzlich wieder begonnen zu ermitteln. Und jetzt kommt die Krux an der Sache: Das BIA hat ermittelt, hat diesen Entlastungszeugen befragt, der dieses Mail geschickt hat, das gezeigt hat, dass der Beschuldigte das nicht war.

So, jetzt ist das BIA am Ermitteln gewesen, hat das Ganze aufgenommen. Und was hat es nicht gemacht? – Es hat die beschuldigten Beamten, die diese Körperverletzung gemacht haben sollen, nur als Zeugen, nicht als Beschuldigte einvernommen, und das Opfer wurde gar nicht einvernommen.

Jetzt wurde das mangelhafte Ergebnis wieder an die Staatsanwaltschaft Feldkirch ge­schickt.

Derselbe Staatsanwalt, der dort die Berufung gemacht hat, weil das ein politisches Urteil sein musste, hat das Ganze wieder eingestellt. Das heißt, das war alles für die Katz’. – Das ist die Arbeit des BIA, das ist die Arbeit des Herrn Kreutner, und deswe­gen ist dieser Mensch untauglich für diese Funktion. Danke. (Beifall beim BZÖ.)

22.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Ka­peller. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 303

22.00.20

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! (Abg. Mayerhofer: Du hast es schwer, gell?) – Ich habe es schwer, lieber Kollege Mayer­hofer, aber, lieber Kollege Hagen, du hast es mir noch schwerer gemacht. Ich habe das jetzt nicht ganz verstanden, aber sei’s drum; lassen wir diesen Fall.

Ich weiß nicht ganz genau, warum sich bei diesem Thema alle auf den jetzigen Leiter des BIA einschießen. Es weiß keiner, ob er zum neuen Chef des Amtes bestellt wird oder nicht (Abg. Ing. Westenthaler: Wetten? Wollen wir wetten?), aber eines möchte ich Ihnen jetzt schon sagen, Herr Kollege Westenthaler: Dass Sie als rechtskräftig ver­urteilter Abgeordneter in diesem Haus ein Problem mit polizeilichen Ermittlungen, mit der Justiz und somit mit dem Rechtsstaat haben, das verstehe ich persönlich. (Abg. Ing. Westenthaler: Sehr billig! Abg. Bucher: Hast du nichts anderes?)

Ich will Ihnen nicht den Rücktritt nahelegen, da gibt es andere, aber ich verstehe Ihre Intention, dass die Polizei, die Justiz, die Staatsanwälte, auch das BIA, auch der Kreut­ner alle nicht Ihre Freunde sind. Ich verstehe Sie, aber ob Sie dann wirklich hier richtig sind, der richtige Repräsentant sind, um Gesetze für diesen Rechtsstaat zu beschlie­ßen, das möchte ich schon in Frage stellen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. Abg. Ing. Westenthaler: Das entscheidet der Wähler!)

Weil immer vom Amt gesprochen wird und davon, dass das Schlimme an diesem Amt die durchgängige Weisungsbefugnis der Ministerin ist, muss ich schon sagen, Herr Kollege Pilz, an Sie gerichtet: Ich glaube, wenn eine gesetzwidrige Weisung der Frau Bundesministerin an die Kollegen dieses Amtes ergehen würde, dann handeln die Be­amten so, wie es im B-DG steht. (Abg. Grosz: Das hatten wir schon in den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts! Engelbert Dollfuß! Weiterer Ruf beim BZÖ: ... be­stimmen, wer im Parlament sitzt!)

Die Beamten werden eine gesetzwidrige Weisung nicht annehmen, sondern sie wer­den sie nicht befolgen und sich sofort bei Ihnen melden, damit es an die Zeitung geht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mayerhofer zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.02.21

Abgeordneter Leopold Mayerhofer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Minister! Wir werden diesem Bundesamt und diesem Gesetz zustimmen, mit Vorbehalt betreffend die eben in Rede stehende Person.

Grundsätzlich ist mit diesem Gesetz der Weg in die gewollte Richtung eingeschlagen, deshalb gibt es die Zustimmung. So weit, so gut. Wir dürfen gespannt sein, wie wirk­sam dieses Bundesamt sein wird. Natürlich hängt das Gelingen dieses Projekts ganz wesentlich damit zusammen, wer diesem Bundesamt vorsteht. Damit wären wir beim „Herrn K.“.

Wenn zum Beispiel bereits im Ministerialentwurf der XXIII. Gesetzesperiode ein Perso­nenprofil abgedruckt wird, in dem nur mehr die Blutgruppe fehlt, und dann kommt man automatisch zum Herrn Kreutner, dann ist das eine Impertinenz und eine Frechheit, die ihresgleichen sucht, liebe Freunde von der ÖVP, wer auch immer das inszeniert hat – vielleicht derjenige, der das Amt haben will. Es wird natürlich mit einem wesentlich höheren Gehalt verbunden sein, es könnte daher auch sein, dass er das inbrünstig an­strebt, der Herr Kreutner. Das ist natürlich möglich. Es könnte aber auch sein, dass seine engsten Freunde das wollen, weil er bestimmte Dinge für eine bestimmte Gruppe besonders genau erledigt. Da sage ich jetzt einmal, diese Vorgangsweise trägt den


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Keim der Korruption bereits in sich. (He-Rufe des Abg. Hornek.– Jawohl! Und das ist nicht gut. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn diese schädliche Neigung in die jetzt gültige Vorlage wieder hineingeschrieben wurde, dann, muss ich sagen, fehlt Ihnen das nötige Fingerspitzengefühl, und wenn Sie glauben, dass sich die Opposition diese Frechheit gefallen lässt, dann haben Sie sich schwer geirrt.

Herr Kreutner ist ein Geschöpf – das muss man auch sagen – des erfolglosesten In­nenministers, den diese Republik jemals erlebt hat. Nach Einem habe ich geglaubt, es kann nichts Schlimmeres kommen, aber dennoch, und dieser Mann hat jenen Kreutner geboren und in diese Ämter gehievt. – Das möchten wir auch einmal sagen.

Eine alte Bauernweisheit sagt: Wie der Herr, so ’s G’scher! – Darum traue ich diesem Mann nicht mehr. Das will ich einmal sagen. (Abg. Grosz: „Wie der Herr, so sein G’scher!“ ...!) – Ja, das kennst du ohnehin. Wir sind ja alle im Volk und in der Bevöl­kerung gut verankert, wo diese Sprüche noch durchaus ihre Berechtigung haben und ausgesprochen werden.

Der in Aussicht Genommene sollte sich eher um einen Job bei der ÖVP umschauen. Dort würde er sich vielleicht noch wohler fühlen. Wenn ich einmal einen Vergleich brin­gen darf: Dieser Mann steht ja im Verdacht, dass er, wie soll ich sagen, eine gröbliche Kompetenzüberschreitung begangen hat, aber das war alles ohne Folgen, komplett und völlig. Kein Disziplinaranwalt, keine Medien haben sich eingeschalten, gar nichts. Aber der kleine Polizist hat eine falsche Uniformjacke an, und den haut man nieder bei der Disziplinarkommission, mit 1 150 €, gell? Das haben sie gekonnt. Dazu waren sie gerade noch im Stande. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte hier der Hoffnung Ausdruck verleihen und bin guter Dinge, dass dieses neue Amt wahrlich eine große Chance ist, den großen Schaden, den die Korruption in diesem Land anrichtet, von der Wirtschaft fernzuhalten, und einen Mehrwert im Aus­land insofern hat, als auch die Sicherheitsbehörden, wenn wir imstande sind, Korrup­tion glaubhaft zu bekämpfen, wesentlich an Glaubwürdigkeit gewinnen würden, und die haben es auch wahrlich nötig. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mayerhofer, ich halte nur fest: Es gibt hier Übereinstimmung, auch aufgrund der Anmerkungen in der Geschäfts­ordnung, dass das Wort „Frechheit“ hier im Saal nicht benutzt wird. Ich mache Sie nur darauf aufmerksam. Ich würde im Wiederholungsfalle auch wieder zum Mittel des Ord­nungsrufes greifen. (Abg. Mayerhofer: Jawohl!)

Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Lueger zu Wort. Redezeit: 3 Minu­ten. – Bitte.

 


22.06.41

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ich möchte schon darauf hin­weisen, warum wir diese Vorlage hier auf dem Tisch haben: Weil die Tätigkeiten des Büros für Interne Angelegenheiten, dessen Leiter Martin Kreutner war, Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des letzten Untersuchungsausschusses waren. Es gab damals eine Reihe von Kritikpunkten und Aktivitäten, und der Hauptkritikpunkt war eigentlich das Fehlen dieser klaren Rechtsgrundlage.

Jetzt versuchen wir, diesen Zustand mit dieser Vorlage zu beenden. Gleichzeitig wer­den auch die internationalen Vorgaben im Bereich der Korruptionsbekämpfung damit erfüllt, dass zur wirksamen Verhinderung, Vorbeugung und Verfolgung von Korruption eine unabhängige Stelle errichtet wird.


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Das Bundesamt selbst soll eng mit der zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung der Korruption zusammenarbeiten. Die internen Zusammensetzungen, sei es etwa die Be­setzung des Direktors und seines Stellvertreters, wurden schon ausführlich behandelt.

Ich möchte noch gerne zu dem Blog Stellung nehmen, den Herr Kollege Pilz heute Früh ins Netz gestellt hat, in dem er schreibt: „Obwohl der Verfassungsdienst eine Ver­fassungsbestimmung zur Weisungsfreiheit des Amtes verlangt hat, bleibt die Innen­ministerin hart.“ Gleichzeitig beziehen Sie sich in Ihren Wortmeldungen immer wieder darauf, was die OECD und die Europäische Kommission vorschreiben und was der Verfassungsdienst in seiner Stellungnahme vorschreibt.

Ich möchte dazu gerne etwas aus der Stellungnahme des Verfassungsdienstes zitie­ren. Auf der Seite 3 steht – in der Vorbemerkung –, dass es um eine Sicherheitsbe­hörde geht, „welcher die erforderliche Unabhängigkeit bei Beibehaltung der politischen Letztverantwortung eines obersten Organs zukommen soll“. – Also ist die Frau Ministe­rin sehr wohl mit im Boot. (Abg. Dr. Pilz: Lesen Sie weiter!)

Zum Zweiten beziehen Sie sich immer auf die OECD. Da kann ich Ihnen weiters vorle­sen: „Welcher ‚Unabhängigkeitsmaßstab‘ konkret angestrebt wird, ist nicht erkennbar.“ (Abg. Dr. Pilz: Lesen Sie weiter!) Es ist eine notwendige Unabhängigkeit zu gewähr­leisten, und die unzulässige Einflussnahme ist auch noch im Staat selber zu bewerten. (Abg. Dr. Pilz: Lesen Sie den kompletten Text!) – Wenn ich den kompletten Text vorle­sen soll, wäre meine Redezeit bei Weitem erschöpft – Sie wissen genau, auf welchen Bereich ich mich beziehe, nämlich auf die Unabhängigkeit, und auf den beziehen Sie sich auch. (Abg. Dr. Pilz: Lesen Sie den Absatz vom Verfassungsdienst!) – Das ist der Absatz des Verfassungsdienstes betreffend die Unabhängigkeit. Ich denke auch, dass Sie in Ihrem Blog auch immer bei der Wahrheit bleiben sollten.

Ich glaube, dass dieses Gesetz eine gute Chance hat, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Daher werden wir seitens unserer Fraktion diesem Gesetzentwurf zustim­men. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Dr. Pilz: Lernen Sie lesen!)

22.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Fürntrath-Mo­retti zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.10.00

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte ergänzend noch auf die Melde­stelle eingehen. Ich halte es für sehr wichtig, dass es eine Meldepflicht und ein Melde­recht gibt. Das muss immer schriftlich eingebracht werden, das heißt, wenn eine Straf­tat bekannt wird, muss sie schriftlich gemeldet werden und kein Bundesbediensteter darf davon abgehalten werden, einen Verdacht oder Vorwurf auch direkt und außer­halb des Dienstweges an das Bundesamt zu melden. – Ich halte das für sehr wesent­lich.

Zu meinem Vorredner, Herrn Abgeordnetem Hagen, möchte ich sagen, genau aus die­sem Grund – weil Sie dieses Beispiel genannt haben – gibt es ja jetzt eine Rechts­schutzkommission mit einem Rechtsschutzbeauftragten und zwei Beisitzern. (Zwi­schenruf des Abg. Hagen.) Das ist auch ganz, ganz wesentlich. Aber weil ein Abgeord­neter vor mir – ich glaube, Herr Abgeordneter Rosenkranz, Sie waren das; Sie haben das ein bisschen ins Lächerliche gezogen – von Wien als der Hauptstadt für Autodiebe gesprochen hat: Ein bisschen Eigenverantwortung haben unsere Mitbürgerinnen und ‑bürger auch.

Ich erzähle Ihnen jetzt ein Beispiel: In Graz hat man vor ein paar Tagen drei Häuser von meinem entfernt im dritten Stock um die Mittagszeit eine Wohnung aufgebrochen.


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Alle waren ganz furchtbar aufgeregt und entsetzt. Ich habe dann ein bisschen nachge­fragt. Warum war es für die Diebe so einfach? – Die Haustür war offen und nicht abge­sperrt, obwohl es eine Hausschließanlage gibt! Da frage ich mich dann schon: Sollen wir Tausende Polizisten auf die Straße stellen, oder müssten wir nicht auch selber ein bisschen vorsichtiger sein?! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Jury: Was hat das mit Autodiebstahl zu tun?! Abg. Weinzinger: In einem sicheren Land kann man die Haustüre offenlassen! ... ein Land, wo man die Haustüre offenlassen konnte, und das möchte ich wieder haben! Das ist ja unglaublich!)

22.11



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 307

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Plessl zu Wort. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.11.47

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wie zumindest aus manchen Redebeiträgen meiner Vorredner schon hervorgegangen ist, setzen wir hier und heute gemeinsam einen wichtigen Schritt im Kampf gegen nationale und inter­nationale Korruption.

Im internationalen Korruptionsvergleichsindex von 2008 liegt Österreich im unbedenkli­chen Bereich unter den Top 15 von 180 Staaten – genau auf dem zwölften Platz –, und im europäischen Vergleich unter den Top 10 – von 31 Staaten genau auf dem achten Platz.

Trotzdem sind wir dazu angehalten, die internationalen Vorgaben im Bereich Korrup­tionsbekämpfung bestmöglich in nationales Recht umzusetzen. Daher bildet die heute beschlossene Neufassung der Bestimmung des Antikorruptions-Strafrechtes in Kombi­nation mit der Korruptionsstaatsanwaltschaft und der unter dem aktuellen Tagesord­nungspunkt behandelten Errichtung des Bundesamtes zur Korruptionsbekämpfung und ‑prävention auch ein schlüssiges Gesamtpaket.

Das neue Amt wird bundesweit ermitteln und für Vorbeugung, Bekämpfung und Verhin­derung von Korruption zuständig sein. Gleichzeitig wird das Bundesamt eng mit der zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption kooperieren und so den Kampf gegen alle Formen von Korruption effizient und schlagkräftig führen.

Zusätzlich schaffen wir durch die gleichzeitige Einrichtung der unabhängigen und ver­fahrensbegleitenden Rechtsschutzkommission auch mehr Rechtssicherheit und beu­gen Willkür und Missbrauch vor.

Jeder Betroffene kann sich an diese Rechtsschutzkommission wenden. Dieser Schutz­mechanismus wurde mit einer Ausschussfeststellung sichergestellt. In meiner Doppel­funktion als Bürgermeister und Abgeordneter zum Nationalrat bin ich, ehrlich gesagt, ganz froh, dass die heute beschlossene Neufassung und Klarstellung der Antikorrup­tionsbestimmungen durchgeführt wird.

Ich möchte nicht, dass Politiker, hier anwesende Kolleginnen und Kollegen, Minister, Staatssekretäre, Landeshauptleute und so weiter aufgrund unklarer rechtlicher Defini­tionen von Einzelnen pauschal vorverurteilt, kriminalisiert und unter Generalverdacht gestellt werden.

Die heutige Novellierung beseitigt diese Unklarheit und ersetzt sie durch klare und transparente Regeln, die keinen internationalen Vergleich scheuen müssen. Daher ist heute ein schlechter Tag für die Korruption und ein guter Tag für die Republik. – Dan­ke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.14.29

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Ich spreche in erster Linie Sie an. Wir haben heute durch die Rede des Kollegen Westenthaler erfahren – mir war der Sachverhalt ebenfalls neu –, dass die Staatsanwaltschaft Wien am 14. Au­gust 2008 illegalerweise die Rufdaten des Kollegen Westenthaler überwacht hat, und zwar hinsichtlich aller SMS, aller Telefonate, Ein- und Ausgänge. (Abg. Ing. Westen­thaler: Als Zeuge! Rufe bei der FPÖ: Skandal!)

Es geht mir jetzt nicht darum, Skandal zu rufen, sondern ich sage, dass dieses Minis­terium offensichtlich in Kumpanei – das ist nicht neu – mit der Staatsanwaltschaft – auch das ist nicht neu –, offensichtlich sogar genehmigt von einem Richter – auch das wäre nicht neu –, keinen Genierer hat, die Rufdatenerfassung eines Abgeordneten die­ses Hauses, weil Oppositionsabgeordneter, sanktionslos vorzunehmen, ohne dass eine entsprechende Auslieferung, ohne dass eine entsprechende Aufhebung der Im­munität vorliegt. (Abg. Scheibner in Richtung von Bundesministerin Dr. Fekter, die mit dem an der Regierungsbank stehenden Abg. Amon spricht –: Zuhören, Frau Minis­ter!)

Herr Kollege Westenthaler erfährt das amtlich – nicht irgendwo zwischen Tür und An­gel, sondern amtlich! – im Zuge einer Einvernahme (Abg. Strache: Das ist ein Skan­dal!) und schreibt am 9. Februar 2009 dem Leitenden Staatsanwalt Dr. Schneider einen Brief. – Herr Dr. Schneider hat sich bis heute nicht bemüht, überhaupt zu antwor­ten. (Abg. Ing. Westenthaler: Nicht eine Antwort!)

Frau Präsidentin, ich werde Ihnen jetzt im Anschluss an meine Rede diesen Brief des Kollegen Westenthaler an Herrn Dr. Schneider überreichen – vor dem ganzen Haus –, und ich ersuche Sie, die Rechte auch der Oppositionsabgeordneten dieses Hauses zu schützen, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie bei Abgeordne­ten von ÖVP und SPÖ.)

Wenn man glaubt, man kann das Immunitätsrecht aushebeln, indem man einen Abge­ordneten, gegen den ermittelt wird, nur als Zeugen einvernimmt, obwohl er in Wirklich­keit als Beschuldigter behandelt wird, dass man es nur daran aufhängen könne, dass er nur Zeuge sei, dann sei es kein Immunitätsfall, dann hat sich das Spielchen ausge­spielt, meine Damen und Herren, denn dann wird in Zukunft, solange man gegen das Gesetz handeln will, ein Abgeordneter schlicht und einfach als Zeuge behandelt. Dann darf man alles, und wenn man genug beieinander hat, dann behandelt man ihn als Be­schuldigten, und dann tritt man erst ans Parlament heran, meine Damen und Herren!

Ich sage zum wiederholten Male, das ist wieder ein Beleg, dass das Immunitätsrecht gegen die Opposition verwendet wird, meine Damen und Herren, Hohes Haus! Es ist wieder ein Beleg dafür – ich sage das jetzt in Richtung Österreichische Volkspartei, es spielt sich wieder in Ihrem Bereich ab –, wie das Immunitätsrecht zu Lasten der Oppo­sition benutzt wird, meine Damen und Herren. Schaffen Sie es ab, wenn Sie es so benutzen! Wir können drauf pfeifen, wenn es nur dazu dient, gegen die Opposition vor­zugehen, meine Damen und Herren, Hohes Haus! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Das alles zeigt, welche Missstände im Innenministerium vorhanden sind. Auch das ist nicht neu. Ich habe schon einmal einen anderen Innenminister von einer anderen Frak­tion dort oben gehabt und habe ihm nachgewiesen, was für einen Sauladen er beiein­ander hatte.

Jetzt hat sich aber nichts gebessert. Mittlerweile geniert man sich nicht einmal mehr, Abgeordnete illegalerweise auszuspionieren, meine Damen und Herren! Das hat eine


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neue Qualität. Stellen Sie das ab! (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ. Abg. Mag. Stadler übergibt Präsidentin Mag. Prammer ein Schriftstück.)

22.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Stadler, ich möchte an die­ser Stelle nur festhalten, dass ich mich immer für Sie erreichbar halte – wie auch für alle anderen 181 Abgeordneten –, alles zu unternehmen, damit die Gesetze eingehal­ten werden. Ich kann nur nichts unternehmen, wenn ich es nicht weiß. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Jetzt wissen Sie es! – Abg. Mag. Stadler: Ich werfe es auch nicht Ihnen vor! Abg. Grosz in Richtung Bundesministerin Dr. Fekter : Da sitzt das Versäum­nis!)

Das wollte ich nur an dieser Stelle festhalten. Jetzt weiß ich es. Es hat aber ein wenig so geklungen, als hätte es Versäumnisse meinerseits gegeben, und das will ich an die­ser Stelle klarstellen. (Bundesministerin Dr. Fekter: Waren Sie überhaupt Abgeordne­ter in diesem Zeitraum? Wann war denn die Ermittlung? Abg. Grosz: August 2008! Das ist ja unglaublich! „Waren Sie überhaupt Abgeordneter?“ Das ist die Verteidigung? Jetzt gehen Sie ja schon von der Regierungsbank ...! Bundesministerin Dr. Fekter: Nein, aber Fakten darf man noch wissen! Fakten darf man doch wissen! Ich wollte wis­sen, wann das war! Ich habe nicht gewusst, wann das war! Weitere Zwischenrufe beim BZÖ. Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pack. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.18.53

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Bekämpfung von Amts- und Machtmissbrauch sowie die Vorbeugung und Verhinderung und Bekämpfung von Korruption sind wichtige Auf­gaben. Ich glaube, das haben alle Vorredner ganz dick und fett unterstrichen.

Es ist notwendig, dass der Kampf gegen Korruption nicht nur bereits vergangene Ver­fehlungen umfasst, sondern auch im Vorfeld präventive Maßnahmen setzt. Dieser Ge­setzesvorschlag trägt dieser Intention Rechnung. Das neue Bundesamt erhält diese Aufgabe und wird nicht nur zum reinen Hilfsapparat der Justiz.

Gerade die Öffentlichkeit hat besonders großes Interesse an der Tätigkeit solcher Ein­richtungen. Dieser Entwurf beinhaltet daher, von meinen Vorrednern bereits löblich er­wähnt, eine Rechtsschutzkommission. Diese Kommission kann außerhalb und zusätz­lich zum geltenden Rechtsschutzsystem tätig werden. Eine volle Unabhängigkeit dieser Kommission ist gegeben, die damit die Tätigkeit des Bundesamtes perfekt kontrollieren kann und so ihrem Auftrag gerecht werden kann.

Bei aller Emotion, die jetzt in dieser Debatte kurz aufgekommen ist – man wird alles aufklären –, ist es, glaube ich, wichtig, dass sowohl die SPÖ als auch die Freiheitli­chen, als auch die ÖVP diesem Gesetz zustimmen, denn es ist ein richtiger und wichti­ger Schritt im Bereich der Korruptionsbekämpfung. (Beifall bei der ÖVP.)

22.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fek­ter. – Bitte.

 


22.20.34

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrtes Ho­hes Haus! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zu den Vorwürfen, die Kollege Westenthaler gegen mich soeben erhoben hat, kann ich nur sagen: Er hat mir vor vielleicht 6 Minu­ten kurz, ganz kurz ein Schreiben gezeigt (Abg. Ing. Westenthaler: Im Ausschuss be-


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reits!), in dem die Staatsanwaltschaft eine Rufdatenerfassung angeblich gegen ein Handy (Abg. Ing. Westenthaler: Ich habe nur ein Handy!), das ihm zuzuordnen ist, angeordnet hat. Ich kann das jetzt, da ich das erst heute in dieser Deutlichkeit so erfahren habe, nicht verifizieren, ich kann Ihnen aber versichern, dass die Immunität des Hauses auch von meinen Ermittlungsbeamten hochzuschätzen ist, und ich kann Ihnen auch versichern, dass ich als ehemalige Abgeordnete weiß, was damit verbun­den ist. (Beifall bei der ÖVP.)

22.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ober­nosterer zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.21.47

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorlage zum Korruptionsbekämpfungsgesetz liegt auf dem Tisch. Wir wissen, sie ist von allen Experten durchgesehen worden, es sind alle Meinungen eingebracht worden, sie ist in Begutachtung gewesen. Ich sage ganz ehrlich, ich vertraue diesem Gesetz und hoffe, dass es heute hier auch die Zu­stimmung bekommt. Es schützt uns vor Amts- und Machtmissbrauch. Ich glaube, das ist das Wichtigste; überall arbeiten nur Menschen.

Über die Diskussion, die heute hier geführt wurde – gerade von dieser emotionalen Seite her, auch vonseiten der Oppositionsparteien –, bin ich im Grunde genommen schon sehr verwundert.

Zu dem, was Kollege Westenthaler soeben gesagt hat – Frau Bundesministerin Fekter hat ja kurz darauf geantwortet –, möchte ich einfach nur sagen: Ich selbst bin, wie ge­sagt, seit drei Jahren Abgeordneter, und etwas war für mich immer ganz klar: dass sich mein Leben und all das, was mit dem Mandat eines Abgeordneten zusammenhängt, im Schaufenster abspielen und jeder von mir wissen kann, was ich tue, wo ich bin oder was ich rede. (Zwischenrufe beim BZÖ, darunter Abg. Scheibner: Wo sind Sie denn hergekommen?)

Weshalb mich das gerade vonseiten des Herrn Westenthaler so sehr verwundert, dazu möchte ich nur Folgendes sagen (neuerliche Zwischenrufe beim BZÖ): Seine Partei war eigentlich immer diejenige, die gesagt hat: Jeder Abgeordnete muss gläsern sein, die Partei muss gläsern sein, man sollte alles sehen. (Abg. Strache: Ein Spitzelstaat! Einen Spitzelstaat wollen Sie!) Das heißt aber nicht, dass diese Sache ... (Abg. Stra­che: Einen Spitzelstaat wollen Sie! Was ist das denn für eine Ansage? Das ist un­glaublich! Das hat ja mit einer Demokratie nichts zu tun, was Sie zum Besten geben!) Ich habe nicht gesagt, dass ich das gutheiße. Das habe ich nicht gesagt! (Abg. Scheibner: Das interessiert uns nicht, was Sie wollen! Eine Frechheit ist das! Unge­heuerlich!) – Das habe ich ja nicht gutgeheißen! (Weitere Zwischenrufe bei BZÖ und FPÖ.)

22.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer (das Glockenzeichen gebend): Meine Damen und Herren, ich ersuche Sie, sich wieder zu mäßigen!

(Beifall bei der ÖVP für den das Rednerpult verlassenden Abg. Obernosterer.)

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz mit einer gewünschten Redezeit von 1 Minute.

 


22.25.00

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem soeben Gesagten wird es eine Spur länger als 1 Minute werden, und das aus


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einem sehr guten Grund: Niemand wird mir tiefe politische Freundschaft zu Herrn Ab­geordnetem Westenthaler unterstellen – wer das wagt, der bekommt es mit mir zu tun (Heiterkeit bei Grünen, SPÖ und FPÖ – Abg. Keck: War das jetzt eine gefährliche Dro­hung?) –, aber trotzdem, ich erzähle Ihnen einfach, was ich erlebt habe.

Als ich mir erlaubt habe, die einschlägigen E-Mails des früheren Innenministers Dr. Strasser zu veröffentlichen – da geht es um Machtmissbrauch im größtmöglichen Stil im Innenministerium (Zwischenrufe bei der ÖVP) –, hat der Staatsanwalt dem Büro für Interne Angelegenheiten einen Brief geschrieben, und Beamte waren so nett, mir eine Kopie dieses Briefs zukommen zu lassen. (Abg. Mag. Stadler: Jö! Ah, so läuft das?) Ich habe ihn auch der Justizministerin gegeben.

In diesem Brief steht: Der Staatsanwalt fordert das Büro für Interne Angelegenheiten auf, so Anzeige zu erstatten, dass er die Möglichkeit hat, die Beschlagnahme meines Computers anzuordnen. Bitte dafür aber nicht das Büro für Interne Angelegenheiten, sondern den Staatsanwalt verantwortlich zu machen.

Auch im Fall des Kollegen Westenthaler, der sehr genau untersucht werden sollte, müssen wir uns anschauen, wie ein Staatsanwalt eine derartige Maßnahme beantra­gen kann und wie ein Richter das genehmigen kann, weil das ein Problem ist, das wir schon einige Male erlebt haben, ein Problem, das sich offensichtlich häuft. Die Justiz ermittelt gegen einen Abgeordneten dieses Hauses, offensichtlich von unterschiedli­chen Fraktionen, führt ihn nicht als Beschuldigten (Abg. Grosz: Sondern als Zeugen!), sondern als Zeugen (Abg. Grosz: Das kann jedem von uns passieren!), umgeht damit ihrer Meinung nach – meiner Meinung nach zu Unrecht, weil es ein beschuldigtenähnli­cher Status ist – das Immunitätsverfahren und schaut, dass sie an den Computer, an das Telefon, an sonst etwas des Abgeordneten herankommt. (Abg. Strache: Unfass­bar!) – Und das ist kein Privatproblem von Herrn Abgeordnetem Westenthaler oder von mir oder von irgendjemand anderem (Abg. Strache: Das ist ein Haus-Problem!), das ist ein Problem unseres Hauses. (Allgemeiner Beifall.)

Ich habe es nie verstanden, dass wir jenseits aller Vorwürfe an BIA oder Staatsanwalt oder Richter nicht einmal sagen: Wir müssen dringend besprechen, wie wir die wich­tige Kontrolltätigkeit von Abgeordneten aller Fraktionen entsprechend schützen kön­nen, damit nicht durch die Verwechslung Zeuge/Beschuldigter und einige andere – sa­gen wir es einmal so – Verwechslungen sehr schwierige und für uns eigentlich nicht tragbare Situationen entstehen! Ich rege an, das so bald wie möglich zu besprechen, weil unsere Kontrolltätigkeit, wie ich glaube, genauso wichtig ist – nicht wichtiger, nicht weniger wichtig, aber genauso wichtig – wie die Kontrolltätigkeit von Redakteuren und Redakteurinnen, die zu Recht durch das Redaktionsgeheimnis besonders geschützt sind. – Das ist der eine Punkt, den wir dringend besprechen müssen.

Das Zweite nur der Vollständigkeit halber in Richtung der Kollegin von der SPÖ: Der Verfassungsdienst hat zwei Gutachten verfasst. Im ersten Gutachten heißt es – und das haben Sie nicht zitiert; darauf verweise ich schon mehrere Male im Ausschuss und in aller Öffentlichkeit –, ich zitiere:

„Von dieser Frage der ,Unabhängigkeit‘ ist jedoch der Begriff der Unabhängigkeit im Sinne einer Weisungsfreiheit (Art. 20 B-VG) zu unterscheiden. Eine einfachgesetzliche Weisungsfreistellung und damit Durchbrechung des Weisungszusammenhangs zum Bundesminister ist nur unter den Voraussetzungen des Art. 20 Abs. 2 B-VG zulässig; darüber hinausgehende Bestimmungen bedürfen der verfassungsrechtlichen Anord­nung.“

Und jetzt kommt die von mir zitierte Empfehlung des Verfassungsdienstes:

„Der vorliegende Entwurf sollte vor diesem Hintergrund einer Überarbeitung unterzo­gen werden“ – das heißt, einer verfassungsrechtlichen Überarbeitung, um diese Durch-


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brechung des Weisungszusammenhanges auf Basis des Bundes-Verfassungsgeset­zes zu ermöglichen und das Amt weisungsfrei zu stellen. Das ist eine Empfehlung des Verfassungsdienstes, der die Frau Bundesministerin – aus aus ihrer Sicht wahrschein­lich guten, aus meiner Sicht weniger guten Gründen – nicht Folge geleistet hat. Das ist auch der Grund dafür, dass ich glaube, dass weder OECD noch Europarat, noch Ver­einte Nationen mit dem jetzigen zur Beschlussfassung anstehenden Gesetz einver­standen sein werden und wir diese Vorlage noch einmal zurück ins Parlament bekom­men. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fek­ter. – Bitte.

 


22.30.05

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Mir liegt jetzt eine kurze Information darüber vor, dass es eine Rufdatenrückerfassung gegeben hat. Wes­tenthaler meint, im August 2008. Sie ist von der Staatsanwaltschaft angeordnet worden (Abg. Ing. Westenthaler: Rechtswidrig!), und Kollege Westenthaler war Zeuge und nicht Beschuldigter. Der Beschuldigte war ein Polizist. – Ich werde mit der Frau Justiz­ministerin umgehend ein Gespräch darüber führen, ob man denn das Immunitätsge­setz im Hinblick auf diese Situation unter Umständen nachjustieren müsste. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

22.30

22.30.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung des Abg. Mag. Don­nerbauer –: Sie würden bei einem Zeugen Rufdatenerfassung machen? Ist das richtig, Herr Justizsprecher?) – Herr Abgeordneter Westenthaler, bitte, wir kommen zur Ab­stimmung.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämp­fung erlassen wird, samt Titel und Eingang in 300 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kößl, Pendl, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht, der sich auf die Änderungen der §§ 4 und 5 in Art. 2 bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Kößl, Pendl, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angele­genheiten, seinen Bericht 301 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

22.33.0116. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (160 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbe­dienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (278 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 670/A der Abgeordneten Fritz Neugebauer, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG und das Pensionskassengesetz geändert werden (1. Dienstrechts-Novelle 2009) (279 d.B.)

18. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbe­dienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesleh­rer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden (280 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 bis 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Windholz zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 2 Mi­nuten, wie gewünscht, mache aber darauf aufmerksam, dass die Gesamtrestredezeit Ihrer Fraktion 4 Minuten beträgt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


22.34.12

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Hohes Haus! Die Tagesordnungspunkte 16 bis 18 werden unsere Zustimmung finden. Ich darf ganz kurz darauf eingehen.

Endlich wird ein bis jetzt als Graubereich bezeichneter Bereich tatsächlich geregelt: die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie, sprich, von Internet und E-Mail – bis jetzt ein Graubereich. Diesbezüglich wird im Gesetzestext stehen: „grund­sätzlich nur für dienstliche Zwecke“. Das Wort „grundsätzlich“ bedeutet, dass natürlich Ausnahmen zulässig sind.

Es wird eine Verordnung geben, in der detaillierte Nutzungsgrundsätze festgeschrie­ben sind. Dies ist absolut begrüßenswert, damit es auch tatsächlich Spielregeln für die öffentlich Bediensteten gibt.

Auch sehr gut ist, dass man Vorsorge trifft, damit es nicht zu einer überschießenden und unverhältnismäßigen Kontrolle durch den Dienstgeber kommt beziehungsweise diese hintangehalten wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 313

Für den Bereich der Landeslehrer erfolgt die Öffnung der Bundespensionskasse. Dies ist ein erster Schritt, dem hoffentlich ein logischer zweiter folgen wird, dass nämlich eine Überführung für sämtliche Landeslehrer in den Bundesdienst erfolgen wird.

Ich habe eine Anfrage an die Unterrichtsministerin betreffend Auszahlungsbeträge von Überstunden für ein Schuljahr gestellt. – Da ergeben sich 193 Millionen €, allerdings nur für die Bundeslehrer; für die Landeslehrer konnte sie gar keine Auskunft geben. Ich halte das für einen Zustand, den man möglichst rasch beenden sollte.

Ich darf noch eingehen auf die neue Möglichkeit bei der Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres bezie­hungsweise naher Angehöriger, wo die Regelung Pflegegeldstufe 3 gilt. Diese Anpas­sung gilt auch für ASVG-Versicherte.

Zum Schluss darf ich noch eine ganz kurze Bemerkung machen, weil die Ministerin da ist: Wir brauchen möglichst rasch und sehr dringend ein neues Dienst- und Besol­dungsrecht. Ich darf das von diesem Rednerpult einmal mehr einfordern! (Beifall beim BZÖ.)

22.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Pendl zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 3 Minuten. – Bitte.

 


22.36.45

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Prä­sidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ein­gangs noch eine Klarstellung zum vorherigen Tagesordnungspunkt: Zweimal, in gar nicht langen Abständen, haben wir über die Präsidentin an die Justiz ein Schreiben ge­richtet, die Justizorgane aufzuklären über das Immunitätsgesetz. Diejenigen, die dabei waren, wissen das alle. Es ist so, dass es egal ist, wen es da jetzt gerade getroffen hat oder um wen es geht. Ich würde dringend bitten, und namens meiner Fraktion fordere ich das auch ein – wir distanzieren uns davon –, dass wir diese Frage klären, denn ich glaube, hier geht es um das Haus, hier geht es um das Ansehen aller Abgeordneten dieses Hauses, meine geschätzten Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ.)

Nun zu dem einen oder anderen Punkt in aller Kürze. – Ich möchte zunächst einmal für das Verhandlungsergebnis – es liegt dem ja eine Sozialpartner-Verhandlung zugrun­de – allen sehr, sehr herzlich danken. Es war eine schwierige Verhandlung, das sage ich gleich dazu. Ich bin froh, dass man in dieser IKT-Angelegenheit auch im Lichte des Datenschutzesrates, nämlich Trennung auch der Telefonie, einvernehmlich Dienstneh­mer-, Dienstgebervertreter, zu dieser Rechtssicherheit gekommen ist. Ich glaube, das ist im Interesse aller.

Wir haben im Verfassungsausschuss – denn im Sozialausschuss wird ja nur für ASVG-Versicherte die Verbesserung, was die Pflege in der Familie ab der Pflegestufe 3 be­trifft, behandelt – hier jetzt auch für die Beamten gleichgeschaltet.

Was komplett untergeht – und das wundert mich; ich gratuliere einmal mehr dazu, denn ich denke, das ist zur Freude von vielen –: Es gibt das erste Bundesgesetz, das gegendert ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Bundesministerin! Wer auch immer das betrieben hat, einvernehmlich ausver­handelt hat, das Bundes-Personalvertretungsgesetz – ich gratuliere auch dazu. Ich glaube, das ist ein Meilenstein. Ein Gesetz muss das erste sein, sage ich jetzt einmal, und wenn das gerade das Personalvertretungsgesetz ist, so ist das auch etwas Schö­nes.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 314

Ich möchte aber die Gelegenheit nützen und bei dem Thema öffentlicher Dienst un­seren Kolleginnen und Kollegen für ihren Dienst für die Republik, für unsere Menschen sehr herzlich danken. (Beifall bei SPÖ und BZÖ.)

Frau Präsidentin! Stellvertretend für alle möchte ich mich bei den Damen und Herren der Parlamentsdirektion bedanken, denn wir schauen nie auf die Uhr – und sie müssen für uns arbeiten. Alles Gute! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

22.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich werde mir erlauben, diesen Dank und die Anerkennung an die Beschäftigten des Hauses auch schriftlich weiterzuleiten. (Abg. Scheibner: Aber von uns allen!) – Natürlich, das hat Herr Abgeordneter Pendl ja auch gesagt: im Namen des gesamten Hauses.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. 2 Minuten ge­wünschte Redezeit; die Grünen haben eine Gesamtrestredezeit von 5 Minuten. – Bitte.

 


22.40.05

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Da­men und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Grundsätzlich begrüßen wir es, dass der sensible Bereich der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechno­logien bei dieser Beamten-Dienstrechts-Novelle angegangen wird. Trotzdem sehen wir einige Probleme und stehen daher dem jetzigen Entwurf kritisch gegenüber.

Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass laufend personenbezogene Daten gespei­chert werden. Das wird gar nicht hinterfragt, weil Art, Umfang und Dauer der Speiche­rung in diesem Gesetz nicht geregelt sind. Und wer das nicht regelt, geht wohl davon aus, dass diese Daten laufend verfügbar sind. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt ist, es sind unbestimmte Gesetzesbegriffe enthalten. Es wird von „Gefahr“ und „Schaden“ gesprochen, ohne dass man näher definiert, was „Gefahr“ und „Schaden“ in diesem Gesetz sind. Jetzt weiß ich schon, es gibt landläufige Annahmen, was man unter „Gefahr“ und „Schaden“ versteht, aber eine Konkretisierung unterbleibt.

Nächster Punkt ist, die Kontrollmaßnahmen sollen nur dann angeordnet werden, wenn Organisationseinheiten betroffen sind, die mindestens fünf Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer umfassen. Das halten wir Grüne für zu eng definiert, denn das sind ja fast noch personenbezogene Kontrollmaßnahmen. Wir würden vorschlagen, dass die Organisationseinheit mit 25 Personen definiert ist, dann wäre der Spielraum schon größer, dann wäre es wesentlich zielgerichteter und dann, so glaube ich, wäre das Ziel, das dahintersteckt, auch erreicht.

Letzter Punkt – das ist immer die entscheidende und spannende Frage –: Wer darf die Kontrollmaßnahmen anordnen? – Auch da sind wir mit dem Gesetz nicht zufrieden. Wir haben das schon im Ausschuss diskutiert. Wir hätten es für sinnvoll erachtet, dass die Disziplinarkommissionen mit eingebunden sind.

In diesem Sinne glaube ich, der Anspruch des Gesetzes, prinzipiell diesen sensiblen Bereich zu regeln, ist richtig, aber es sind doch einige Fragen offengeblieben, deren Regelung uns mangelhaft erscheint. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

22.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger zu Wort. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


22.42.20

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte noch ganz kurz auf die Angelegenheit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 315

Westenthaler zurückkommen. Ich glaube, es liegt im Interesse aller Abgeordneten hier in diesem Hause, dass, wenn der Sachverhalt so ist, genau ermittelt und geprüft wer­den muss. Es kann wirklich nicht sein, dass Abgeordnete abgehört werden – und nie­mand weiß etwas davon. Das kann jeden hier im Hause betreffen, darum ist meines Erachtens in dieser Sache Aufklärung unbedingt notwendig. (Allgemeiner Beifall.)

Zur Beamten-Dienstrechtsgesetz-Novelle darf ich Folgendes sagen: Es wird damit eine gesetzliche Grundlage für die Zulässigkeitserklärung der privaten IKT-Nutzung im öf­fentlichen Dienst geschaffen. Das Gesetz erlaubt in einem eingeschränkten Ausmaß auch die private Nutzung. Durch Verordnung werden hier Nutzungsgrundsätze festzu­legen sein. Es gibt auch Kontrollgrundsätze und Mitwirkungsrechte der Personalvertre­tung. Das ist, so glaube ich, auch ganz wichtig, nämlich in Form einer Herstellung des Einvernehmens mit der Personalvertretung.

Ich denke, da wurde durchaus eine sehr brauchbare Regelung geschaffen. Ich ersuche daher um Annahme des gegenständlichen Gesetzentwurfes. (Beifall bei der ÖVP so­wie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Herbert zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


22.43.52

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg: Auch meine Fraktion wird diesen in Rede stehenden dienstrechtlichen Bestimmungen die Zustimmung ertei­len. Ich erkläre kurz, worin unsere Beweggründe liegen:

Zum einen war es aufgrund der zunehmenden Ausstattung und Ausrüstung der Dienst­stellen und Arbeitsbereiche im öffentlichen Dienst mit der Internettechnologie dringend erforderlich, hier klare und eindeutige Regelungen zu schaffen, wo auch klar die Trenn­linie gezogen wird zwischen dem verständlichen Ansinnen des Dienstgebers auf der einen Seite, die private Nutzung dienstlicher Internettechnologie so gering wie möglich zu halten, und auf der anderen Seite eine ausufernde und unverhältnismäßige Kon­trolle des Bediensteten durch den Dienstgeber weitestgehend zu verhindern.

Ich denke, diese Regierungsvorlage ist ein guter Ansatz, ein guter Kompromiss, der auch die Wünsche des Datenschutzrates, Stichwort „Ausnahme der Telefonie“, berück­sichtigt hat, diesen Wünschen entspricht, daher klare Rechtssicherheit schafft und die dienstliche Verfügung über die zur Verfügung gestellte Internettechnologie beinhaltet.

Auch der Zugang der Landeslehrer zu den Bundespensionskassen ist als zusätzliche Pensionskassenvorsorge grundsätzlich zu begrüßen und findet ebenfalls unsere Zu­stimmung.

Natürlich ist aus dienstrechtlicher Sicht die Erweiterung des Karenzurlaubes für alle Bundesbediensteten und auch Landeslehrer zur Versorgung pflegebedürftiger Angehö­riger ab der Pflegestufe 3 aus sozialen und auch aus menschlichen Gründen absolut zu begrüßen. Ich denke, diesen gesetzlichen Anträgen und der Regierungsvorlage können wir unsere Zustimmung nicht verweigern. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Hei­nisch-Hosek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.46.26

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich kann sehr gerne an die zustimmenden, teilweise kri-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 316

tischen Redebeiträge anschließen, weil ich denke, dass ein funktionierender öffentli­cher Dienst optimale Rahmenbedingungen, aber auch dienstrechtliche Rahmenbedin­gungen erfordert, die wir ständig weiterentwickeln müssen. Es war viel Unsicherheit da, es waren sehr viele unterschiedliche Regelungen da, was die private Nutzung von EDV-Geräten durch Bundesbedienstete anbelangt. Wir haben jetzt eine klare Rechts­grundlage, eine Verordnung wird folgen.

Das ist in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst passiert, mit dem Datenschutzrat. Herzlichen Dank für – in diesem Fall – die sehr gute Zusammenarbeit. Natürlich bringen die Kontrollmaßnahmen durch den Dienstgeber, die damit geschaffen werden, eine gute Voraussetzung für diese teils private Nutzung der EDV-Anlagen im Bundesdienst.

Natürlich ist es auch wichtig, dass ein Ausgleich, ein fairer Ausgleich nämlich, zwi­schen den Interessen der Bediensteten und des Dienstgebers geschaffen wurde. Wir haben dies auch im Hinblick darauf, dass im Herbst Personalvertretungswahlen anste­hen, zum Anlass genommen, einige technische Anpassungen wie zum Beispiel die Vereinheitlichung von Stichtagen oder Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung um­zusetzen.

Es war mir als Frauenministerin selbstverständlich auch ein Anliegen, den Gesetzes­text dieses Personalvertretungsgesetzes in gendergerechter Sprache zu formulieren.

Letzter Punkt – er wurde soeben von meinem Vorredner genannt –: Die Einbeziehung von Landeslehrern und -lehrerinnen in die Bundespensionskasse ist auch eine Mög­lichkeit, dass diese, wenn sie das wollen, eben einbezogen werden.

Ich darf mich in diesem Zusammenhang – vielleicht ist nicht mehr Gelegenheit dazu –, genauso wie Kollege Otto Pendl, sehr herzlich dafür bedanken – ich glaube, in Ihrer aller Namen –, dass der öffentliche Dienst so gut funktioniert, auch unter den Bedin­gungen, unter denen er jetzt, gerade in Zeiten der Krise, zu funktionieren hat, mit den Maßnahmen, die wir gesetzt haben, mit dem Stellenplan, mit dem Budget, das wir er­stellt haben, dass wir nämlich Planstellen abgebaut haben und trotzdem versuchen werden, sehr serviceorientiert zu bleiben. Und das immer in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, auch was die Herbst-Dienstrechts-Novelle anbelangt, die ja noch aussteht, um für unsere Bediensteten im öffentlichen Dienst das Beste herauszuholen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.49.12

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte vorweg eines fest­halten: Ich gehe davon aus, dass so ein Fall wie der Fall Peter Westenthaler, der alle Abgeordneten betreffen kann, in unser aller Interesse aufgeklärt wird. Da geht es um Fragen der Privatsphäre und des Datenschutzes, aber auch um unsere Rechte als Ab­geordnete. (Allgemeiner Beifall.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer am Sonntag oder am Montag das „profil“ gelesen hat, der konnte erfahren, dass eine Firma in Oberöster­reich im Jahr 2003, vielleicht auch im Jahr 2004 Videoüberwachungen bei ihren Mit­arbeitern durchgeführt hat, Krankenstände erfasst hat und eine Kontrolle der E-Mails vorgenommen hat.

Da gibt es Regelungsdefizite im privaten Bereich. Ähnliche Probleme – und ich möchte das hier sehr deutlich sagen – hatten wir auch im Bundesbereich. Einige von Ihnen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 317

werden sich noch erinnern können: im Jahre 2004, als bekannt wurde, dass das Bun­deskanzleramt eine Spionagesoftware angekauft hat, und als bekannt wurde, dass im Finanzministerium illegale Logfile-Auswertungen ohne Zustimmung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst durchgeführt wurden. Es kam dann zu einer sehr heftigen Diskus­sion, und diese Diskussion hatte dazu geführt, dass sich der österreichische Daten­schutzrat dafür eingesetzt hat, dass es zu einer eigenen bundesgesetzlichen Regelung kommt.

Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, mich beim Vorsitzenden des österreichi­schen Datenschutzrates, beim Kollegen Dr. Wögerbauer recht herzlich zu bedanken, von dem – gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Datenschutzrates – die Initiative für diese Gesetzesnovelle ausgegangen ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war ein schwieriger Weg – ich sage es ganz offen –: Dieses Gesetz ist lange Zeit von einigen Spitzenbeamten blockiert worden. Erst aufgrund einer Weisung des damaligen Bundeskanzlers Gusen­bauer im Jahre 2007 kam es zu einem Arbeitskreis und letztendlich genau zu dieser Gesetzesvorlage. Es ist ein gemeinsamer Erfolg des Datenschutzrates mit der Ge­werkschaft Öffentlicher Dienst. Kollege Neugebauer hat damals sehr deutlich diese Vorgangsweise kritisiert, sie als ungeheuerlich bezeichnet, und die Gewerkschaft im Finanzministerium hat der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz regelt Nut­zungsgrundsätze einerseits, aber auch Kontrollgrundsätze andererseits. Sie wurden gemeinsam mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst erarbeitet. Für den Bundesdienst haben wir nun Regelungen, aber nicht – und ich betone das! – in den einzelnen Bun­desländern und nicht in den Gemeinden. Meine Fraktion und ich erwarten uns, dass in diesem Sinne zum Schutz der Beamten in diesem Bereich ähnliche Bestimmungen für die Länder, aber auch für die Gemeinden geschaffen werden. (Beifall bei der SPÖ so­wie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort er­teile, wollte ich noch einmal hier an dieser Stelle – es haben einige Redner noch ein­mal auf den vorherigen Tagesordnungspunkt Bezug genommen – klarstellen, dass ich selbstverständlich meiner Aufgabe als Präsidentin des Nationalrates nachkomme und beiden Ministerinnen – der Frau Innenministerin und der Frau Justizministerin – ein Schreiben übermitteln werde, in dem ich dringende Aufklärung des Sachverhaltes bezüglich der Rufdatenrückerfassung betreffend Kollegen Westenthaler verlange. Ich werde auch die Klubs über die Ergebnisse und die Antworten informieren. Sie werden von mir hören, Sie werden die Antworten der beiden Ministerinnen zugestellt bekom­men.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Donabauer mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


22.53.32

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Einige wichtige Gesetzesmaterien liegen vor, sind auch schon reichlich referiert worden, nämlich jene mit Bezug auf die Bundespensions­kassenregelung, wo im Rahmen der Dienstrechts-Novelle nun jedes Bundesland mit Verordnung dem Kollektivvertrag und dem Pensionskassenvertrag des Bundes beitre­ten kann. Ich denke, das ist ein richtiger Ansatz, der auch breit getragen ist und seine notwendige Begleitung findet.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 318

Zum Zweiten eine sozialpolitische Maßnahme. Diese Regierung hat sich zu Beginn ihrer Arbeit klar dahin gehend geäußert, dass man vor allem beim Bundespflegegeld Anpassungen derart machen wird, dass alle, die Pflegearbeit leisten, auch in Zukunft eine bessere Wahrnehmung und Wertschätzung finden sollen.

Demnach wird jetzt in der Bundesbeamten-Dienstrechtsgesetz-Novelle auf das Beam­ten-Dienstrecht, auf das Vertragsbedienstetengesetz, auf das Richter- und Staatsan­waltschaftsdienstgesetz, auf das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, auf das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz mit folgendem Inhalt Bezug ge­nommen, dass all diejenigen, die ein Kind bis zum 40. Lebensjahr pflegen und betreu­en oder die einen nahen Angehörigen ab der Pflegestufe 3 pflegen und betreuen, eben den Pensionsbeitrag seitens des Bundes zugewiesen bekommen. Bei der Pflege eines Kindes wird dieses Geld aus dem FLAF kommen, ansonsten wird das mehr oder weniger aus dem Bundeshaushalt kommen.

Ich denke, dass wir damit einen Meilenstein in der sozialpolitischen Ausrichtung in un­serem Land gelegt haben und dass wir hier vor allem eines machen, nämlich dass wir den Familien und den Angehörigen, die diese Aufgabe zu erfüllen haben, doch eine anerkennende und wertschätzende Haltung entgegenbringen. (Beifall bei der ÖVP.)

22.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Kunasek zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.55.51

Abgeordneter Mario Kunasek (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Da wir jetzt auch über das Beamten-Dienst­recht debattieren, möchte ich aus gegebenem und aktuellem Anlass folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kunasek, Herbert und weiterer Abgeordneter

betreffend Dienstfreistellung von Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, die eine spezielle rechtliche Grundlage schafft, den Mitgliedern der Freiwilli­gen Feuerwehren, welche als Beamte oder Vertragsbedienstete im öffentlichen Dienst stehen, Dienstfreistellungen für die Dauer des jeweiligen Einsatzes zu ermöglichen.“

*****

(Beifall des Abg. Dr. Königshofer.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten in den letzten Wochen durchaus dramatische Wettersituationen und wir haben wieder erlebt, dass unsere Kameradin­nen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr sehr gute Arbeit geleistet haben und sehr wichtige Aufgaben auch für unsere Bevölkerung wahrgenommen haben. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir haben erlebt, dass die Feuerwehren nicht nur den Opfern rasch geholfen haben, sondern sie haben auch in Tausenden Mannstunden Schlimmeres verhindert. Ich den-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 319

ke, diese Feuerwehren haben sich nicht nur unseren Dank verdient, sondern sie haben sich auch sinnvolle Maßnahmen verdient, damit die Leistungsfähigkeit auch in Zukunft erhalten wird und sichergestellt ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen leider feststellen, dass die Ta­gesausrückbereitschaft bei den Feuerwehren derzeit nicht mehr so funktioniert, wie sie funktionieren sollte. Gerade in der Zeit zwischen 7 und 17 Uhr gibt es massive Schwie­rigkeiten, mit der entsprechenden Mannstärke auszurücken. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass die Landesfeuerwehrgesetze auch die Pflicht der Mitglieder zur Hilfestel­lung regeln. Wenn jetzt ein Dienstnehmer seiner Pflicht nachkommen will, muss er dies auf Urlaubs- oder Zeitausgleichsbasis durchführen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das ist keine zufriedenstellende Lösung. Ich bitte Sie deshalb, mit der von uns geforderten Regelung zum einen die Einsatzbereitsatz der Feuerwehren zu stärken, aber zum anderen auch ein positives Signal an unsere freiwilligen Helfer bei der Feuerwehr auszusenden.

Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag entsprechend zu unterstützen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

22.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kunasek, Herbert und weiterer Abgeordneter betreffend Dienstfrei­stellung von Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der Freiwilligen Feu­erwehr sind

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 16 über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (160 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Bundes-Personalvertre­tungsgesetz geändert werden in der 29. Nationalratssitzung am 08. Juli 2009

Aufgrund der derzeitigen dramatischen Wettersituation kam und kommt es zu vermehr­ten und lang anhaltenden Einsätzen der Freiwillige Feuerwehren (FF). In tausenden Mannstunden wurde von den Mitgliedern dieser FF, oft auch unter Lebensgefahr, den Opfern dieser Katastrophen geholfen und schlimmeres verhindert.

Derzeit ist es für viele FF ein großes Problem die sogenannte Tagesausrückbereit­schaft in der Zeit von 7.00 bis 17.00 Uhr sicherzustellen. Viele Mitglieder der FF müs­sen zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit aus ihrer jeweiligen Ortsgemeinde aus­pendeln und stehen damit für Einsätze in der oben angeführten Zeit nicht zur Verfü­gung.

Weiters ist in den jeweiligen Landesfeuerwehrgesetzen die Pflicht für Mitglieder der FF zur Hilfeleistung bei Brand- und sonstigen Einsatzfällen geregelt. Will ein Mitglied der FF dieser Pflicht nachkommen, so hat es Urlaub oder Zeitausgleich zu konsumieren.

Dafür, dass sich diese Menschen für die Allgemeinheit in ehrenamtlicher Art und Weise einsetzen, muss es eine spezielle Regelung geben, bei der nicht Urlaub und Zeitaus­gleich zu Lasten des Bediensteten verbraucht werden müssen. Diese Regelung würde auch die Einsatzbereitschaft der FF stärken.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 320

Vor diesem Hintergrund stellen unterfertigte Abgeordnete folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, die eine spezielle rechtliche Grundlage schafft, den Mitgliedern der Freiwilli­gen Feuerwehren, welche als Beamte oder Vertragsbedienstete im öffentlichen Dienst stehen, Dienstfreistellungen für die Dauer des jeweiligen Einsatzes zu ermöglichen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Lueger mit ge­wünschten 3 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.

 


22.58.13

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Da zunehmend immer mehr Arbeits­plätze mit der modernen Informationstechnologie ausgestattet werden, stellt sich im­mer wieder die Frage, in welchem Umfang und in welcher Weise die Kontrolle durch den Dienstgeber zulässig ist.

Mit dem gegenständlichen Gesetzentwurf ist die Privatnutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie, die den öffentlichen Bediensteten vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt wird, genau geregelt. Mit diesem Entwurf soll eigentlich ein Aus­gleich einer sehr diametral entgegenstehenden Problematik passieren – einerseits mit grundrechtlich geschützten Interessen der Bediensteten, andererseits mit Interessen der DienstgeberIn betreffend die Nutzungs- und Kontrollmöglichkeiten. Dieser Gesetz­entwurf ist sehr wohl im Zusammenhang mit der Verordnung zu sehen, die das tat­sächliche Ausmaß der privaten Nutzung genau umschreibt. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Sie sichert die Festlegung von Kontrollgrundsätzen, damit es keine übermäßige und unverhältnismäßige Kontrolle durch den Dienstgeber gibt. Das soll hiemit hintangehal­ten werden. Es ist eigentlich einer Initiative von Jacky Maier im Rahmen des Daten­schutzrates zu verdanken, dass er durch seine zahlreichen Anfragen aufgedeckt hat, dass viele Ressorts, was die Art und das Ausmaß der Kontrolle betrifft, überhaupt nicht einheitlich vorgehen beziehungsweise diese nicht einheitlich geregelt ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Daher ist es jetzt sehr, sehr positiv, dass auch die Personalvertretung jetzt eingebun­den ist, die im Vorfeld nicht eingebunden war, und dass dieser Entwurf in enger Koope­ration mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und dem Datenschutzrat erfolgt ist.

Kollege Pendl hat es schon erwähnt, und ich möchte noch ergänzen, es war die Initia­tive unserer Frauenministerin, dass das Bundes-Personalvertretungsgesetz vollständig gegendert wurde, und das freut mich sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist ein wesentlicher Beitrag zur Vereinbarung von Beruf und Familie, im Gleichklang mit der im 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz erfolgten Novelle im ASVG, die zur weite­ren Umsetzung auch unseres Regierungsprogramms dient, dass Bundesbediensteten und Landeslehrern die Möglichkeit gegeben wird, wenn sie ein behindertes Kind oder einen nahen Angehörigen pflegen, zumindest mit der Pflegestufe 3, einen Karenz-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 321

urlaub gegen Entfall der Bezüge zu nehmen, der zur Gänze für den Ruhegenuss, zur Hälfte für die Vorrückung angerechnet wird.

Ich bin überzeugt davon, dass diese Kolleginnen und Kollegen in einer schwierigen Si­tuation sind, wenn sie diese Pflege übernehmen, und dass wir ihnen eine finanziell und rechtlich gute Hilfestellung geben, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden.

Daher werden wir diesen drei Tagesordnungspunkten auch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

23.01

23.01.30


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz, das Vertragsbedienstetengesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz ge­ändert werden, samt Titel und Eingang in 278 der Beilagen.

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wenn Sie auch in dritter Lesung zustimmen, bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetz­entwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ku­nasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dienstfreistellung von Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind.

Wenn Sie dem beitreten, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend 1. Dienstrechts-Novelle 2009, samt Titel und Eingang in 279 der Beilagen.

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist angenommen.

Ich darf Sie auch in dritter Lesung um eine Zustimmung bitten. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz, das Vertragsbedienstetengesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 280 der Beilagen.

Ich bitte Sie um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist angenommen.

Ich bitte, wenn Sie dem auch in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

23.03.3319. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 678/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, und das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert werden (282 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 322

20. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, sowie das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, geändert werden (283 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 19 und 20 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung zu Punkt 19 wurde verzichtet.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zu Punkt 20 erteile ich Herrn Abgeord­netem Dr. Sonnberger als Berichterstatter das Wort.

 


23.04.30

Berichterstatter Dr. Peter Sonnberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Druckfehlerberichtigung zum Bericht und Antrag des Verfas­sungsausschusses vom 30. Juni 2009 in 283 der Beilagen über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, sowie das Be­amten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, geändert wer­den.

Im Titel des diesem Bericht und Antrag angeschlossenen Gesetzestextes fehlt vor der Wortfolge „das Einkommensteuergesetz“ das Wort „dem“. Der Titel lautet richtig: „Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, sowie das Be­amten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, geändert wer­den“.

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich danke dem Herrn Berichterstatter für die Ausführun­gen.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte, Frau Kollegin.

 


23.05.39

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der neuen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments tritt auch das neue Abgeordnetenstatut in Kraft, das die allgemeinen Bedingungen für die Ausübung des Mandates festlegt. Aber nicht nur das: Das Abgeordnetenstatut enthält auch Regelungen betreffend Bezüge und Ruhegeld und löst damit auch die bisherigen nationalen Bezüge- und Pensionsregelungen ab.

Das gilt jedenfalls für die neuen EU-Abgeordneten. Und der erfreuliche Nebeneffekt für uns als Budgetverantwortliche ist auch die Tatsache, dass die Entschädigungen nach dem EP-Abgeordnetenstatut nun aus Gemeinschaftsmitteln bestritten werden. Die Abgeordneten, die schon bisher dem Europäischen Parlament angehörten, können nun wählen zwischen dem neuen europäischen Bezügesystem oder dem Verbleib im nationalen System.

Dieses Optionsrecht soll durch die heute zu beschließende Novelle des Bundesbezü­gegesetzes ermöglicht werden.

Uns liegen aber heute auch noch weitere unbedingt notwendige begleitende Änderun­gen im Bereich der Einkommensteuer und der Kranken- und Unfallversicherung zur Beschlussfassung vor. Konkret geht es darum, alle österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments in die Beamten-Kranken- und Unfallversicherung aufzuneh­men beziehungsweise darin zu belassen und eben auch die erforderlichen Rahmen-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 323

bedingungen betreffend Beitragseinbringung zu schaffen. Und was das Steuerrecht betrifft, so soll Doppelbesteuerung vermieden werden.

Insgesamt also alles durchaus vernünftige und sinnvolle Regelungen, und ich freue mich, dass Sie alle diese Ansicht teilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. – Bitte. (Abg. Dr. Haimbuchner: Schon wieder?!)

 


23.07.40

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Noch ganz kurz ergänzend: Es geht auch noch um den Progressionsvorbehalt, und vor allem bleibt es eine Pflichtversicherung der Abgeordne­ten nach dem BKUVG. Das andere wurde letztendlich schon gesagt.

Daher darf ich nur noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

zum Bericht des Verfassungsausschusses 282 d.B.

Artikel 2 Z. 1 wird wie folgt geändert:

In § 49e Abs. 6 wird nach der Wortfolge „Bestimmungen der Abs. 3 bis 5“ der Ausdruck „für Zeiten ab dem 14. Juli 2009“ eingefügt.

*****

Ich ersuche um Annahme des Antrages. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.08


Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag steht, weil verlesen und ord­nungsgemäß eingebracht, mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Mag. Daniela Musiol und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses 282 d.B. betreffend den Antrag 678/A der Abg. Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, und das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert werden.

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Artikel 2 Z. 1 des eingangs bezeichneten Gesetzesvorschlags wird wie folgt geändert:

In § 49e Abs. 6 wird nach der Wortfolge „Bestimmungen der Abs. 3 bis 5“ der Ausdruck „für Zeiten ab dem 14. Juli 2009“ eingefügt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 324

Begründung:

Die vorgeschlagene Ergänzung dient der Klarstellung, dass auch für jene Mitglieder des Europäischen Parlaments, die die Optionserklärung nicht abgeben, ihre sich aus § 49e BezG ergebenden Rechte hinsichtlich der bis 13. Juli 2009 erworbenen Zeiten gewahrt bleiben.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.

 


23.08.51

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsse­kretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Bei der in Rede stehenden Änderung des Bezügegesetzes beziehungsweise Einkommensteuer- sowie Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz-Änderung für EU-Abgeordnete handelt es sich ja überwiegend um eine Konsensmaterie. Daher werde ich mich kurz halten.

Meine Fraktion ist der Auffassung, dass das eine sinnvolle Anpassung hinsichtlich der Einkommensverhältnisse für sämtliche EU-Abgeordnete – beginnend mit der nächsten Wahlperiode – darstellt. Nicht nur, dass es nunmehr eine einheitliche Regelung der Be­züge für EU-Abgeordnete geben soll, hat es auch den positiven Effekt, dass für die Auszahlung dieser Einkommen nun nicht mehr das nationale Budget verantwortlich ist, sondern das von der EU getragen wird. Schon allein aus diesem Grund unterstützen wir diesen Antrag und halten ihn für einen richtigen und zweckmäßigen Schritt in die richtige Richtung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

23.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. Restredezeit Ihrer Fraktion: 3 Minuten. – Bitte.

 


23.10.10

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Keine BesucherInnen ... – Oja! Werte Besucherin auf der Galerie! Wir freuen uns, dass unsere Initiative, die wir vor einigen Wochen eingebracht haben, eine Anpassung bezüglich des Abgeordnetenstatus umzusetzen, jetzt sozusa­gen auf Ihre Initiative gestoßen ist und dass wir hier gemeinsam diesen Antrag einbrin­gen konnten. Leider war das drei Wochen vor der EP-Wahl nicht möglich – jetzt ist es möglich.

Ich möchte diese Anpassung aber auch zum Anlass nehmen, um etwaige andere An­passungen, beispielsweise im Bereich der Reform der Mitwirkungsrechte, der parla­mentarischen Mitwirkungsrechte im Bereich EU und Staatsvertrag anzusprechen. Prä­sidentin Prammer hat sowohl in der Präsidialkonferenz als auch medial angekündigt, dass es auf Beamtenebene eine Arbeitsgruppe gibt, die sich schon seit Dezem­ber 2008 mit der Frage beschäftigt, in welchem Ausmaß und welche Anpassungen hier im Bereich der Geschäftsordnung und der Verfassung im Hinblick auf den Lissabonner Vertrag notwendig sein werden.

Ich hoffe, dass diese Arbeitsgruppe in Richtung Herbst zu ersten Vorschlägen kommen wird, sodass wir im Herbst erste Geschäftsordnungs- und Verfassungsanpassungsvor­schläge diskutieren können, und ich bin schon gespannt, wie schnell das funktionieren kann. (Beifall bei den Grünen.)

23.12


23.12.30


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 325

Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden, in 282 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Sonnberger, Mag. Musiol, Kollegin­nen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 2 Z. 1 des Entwurfes bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Sonnberger, Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche um ein bejahendes Zeichen. – Das ist angenommen.

Ich lade Sie ein, auch in dritter Lesung dem Gesetzesentwurf zuzustimmen und ein Zeichen zu geben. – Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf des Bundesgesetzes in 283 der Beila­gen betreffend die Änderungen des Einkommensteuergesetzes sowie des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes, unter Berücksichtigung der vom Bericht­erstatter vorgetragen Druckfehlerberichtigung, samt Titel und Eingang.

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist angenommen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf zustimmen, bitte ich um ein Zeichen. – Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

23.13.4221. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 278/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (281 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe den 21. Punkt der Tagesordnung auf.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.

 


23.14.08

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsan­walt! (Heiterkeit.) Geschätztes Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vor­liegende Antrag von Mag. Stefan, Dr. Fichtenbauer und weiterer Abgeordnete wurde deshalb eingebracht, weil wir der Meinung sind, dass es eine dringende Stärkung der Oppositionsrechte insbesondere in jenen Fragen bedarf, wo das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss herzustellen ist.

Der Grund dafür war die Sitzung des EU-Hauptausschusses am 13. Juli 2007, wo die Nominierung des Herrn Hubert Weber als Mitglied des Europäischen Rechnungshofes diskutiert wurde und wo in weiterer Folge in der Frage der weiteren Kandidaten, der weiteren Nominierung die Bekanntgabe dieser Personen aus datenschutzrechtlichen Gründen verweigert wurde.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 326

Ich denke, gerade in einer Angelegenheit, in der vom Gesetz oder von der Geschäfts­ordnung her das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss herzustellen ist, dem Haupt­ausschuss aber hier wichtige Detailinformationen vorenthalten bleiben, stellt sich schon die Frage, inwieweit hier Handlungsfähigkeit besteht. Aus diesem Grunde wurde dieser Antrag von uns auch eingebracht. Ich darf Sie daher ersuchen, im Sinne eines parla­mentarischen Lebens und auch einer parlamentarischen Kultur, aber auch in Bezug auf die Rechte des österreichischen Parlamentes diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

23.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


23.16.13

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn man sich den Antrag genauer durch­liest, den Sie gestellt haben, stellt man sich schon die Frage, wie die Begründung zum Gesetzestext passt, weil da auf ganz andere Inhalte als auf den Antrag Bezug ge­nommen wird. Das heißt, ich bin mir nicht sicher, ob das überhaupt so schlüssig ist, wie Sie das da meinen. (Abg. Dr. Graf: Die anderen Begründungen sind ja längst be­kannt!)

Geht man jetzt davon aus, dass Sie in diesem Antrag meinen, dass ausschließlich die Oppositionsabgeordneten Namen für die Besetzung am Europäischen Rechnungs­hof nennen dürfen, ist das, glaube ich, eigentlich die Abkehr von einem Grundsatz, den wir in unserer Verfassung haben, nämlich dass jeder Abgeordnete die gleichen Rechte besitzt – jeder Abgeordneter einer Regierungspartei, aber auch einer Oppositionspar­tei. Und es wird hier nicht unterschieden zwischen den Rechten einer Oppositionspar­tei und einer Regierungspartei, sondern ausschließlich auf den Abgeordneten, der ein freies Mandat ausübt, abgestellt. (Abg. Dr. Graf: Das kennen wir aber schon von der Volksanwaltschaft!)

Diesen Grundsatz sollten wir beibehalten. Wenn man gesagt hätte, es können auch die Regierungsparteien Namen nennen, dann wäre das wieder eine Gleichstellung der Abgeordneten gewesen. Darüber könnten wir wirklich diskutieren, aber so, wie es da ist, dass man hier eine privilegierte Stimmabgabe eines Oppositionsabgeordneten erst­malig in der Verfassung etabliert, halte ich das für eine Abkehr von einem Grundsatz in der Verfassung, und das ist strikt abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

23.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. 2 Mi­nuten Restredezeit. – Bitte.

 


23.18.17

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden hier dagegen stimmen, weil wir dafür sind, nämlich für den Grundantrag der Freiheitlichen. Es ist ja der seltene Fall, dass einmal ein Oppositionsantrag über­haupt hier ins Hohe Haus kommt und nicht wie 99 Prozent der anderen Oppositions­anträge auf irgendwann vertagt wird – immerhin.

Über die Legistik will ich jetzt nicht diskutieren, sondern nur über die Grundintention des Antrages, dass das Hohe Haus bei den Bestellungen, bei denen Österreich mitwir­ken kann bezüglich der Organe der Europäischen Union, ein stärkeres Mitspracherecht hat. Das ist zu unterstützen, nicht nur in dem Bereich, dass wir mehr Auskunft bekommen über die Kandidaten, sondern es geht ja auch um andere Bereiche. Es


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 327

stehen jetzt auch Bestellungen von Kommissaren an. Es wäre auch hier, glaube ich, durchaus interessant, dass der österreichische Nationalrat nicht nur eine Diskussions­möglichkeit hat, sondern auch ein Entscheidungsrecht, wen Österreich in diese wichti­gen Positionen entsendet.

Dieser Antrag ist ein wichtiger Teilbereich dieser Grundintention und wird daher von uns unterstützt. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

23.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähauser. – Bitte.

 


23.20.01

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich darf mich hier den Ausführungen meines Kollegen Wittmann anschließen. Ich möchte nur noch anmerken, dass ich die Gepflogenheit, die jetzt zur Bestellung geführt hat – nämlich: die Regierung schlägt vor, der Hauptausschuss ist damit zu be­fassen –, für ausreichend halte, um entsprechend informiert zu werden und auch Be­schlüsse herbeizuführen.

Ich möchte auch anmerken, dass niemand weiß, da die Periode für den Rechnungshof ja sechs Jahre dauert, eine Legislaturperiode bei uns fünf Jahre, zu welchem Zeitpunkt er in der Regierung oder in der Opposition ist. Ich glaube, dass das Gegenwärtige sich bewährt hat. Man sollte es daher beibehalten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.20


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


23.20.46

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! (In Richtung der letzten noch anwesenden Zuhörerin auf der Besuchergalerie:) Sehr geehrte Besucherin! Wir stimmen dem Antrag zu und ha­ben auch im Ausschuss dem Antrag der FPÖ zugestimmt. Demzufolge werden wir den negativen Ausschussbericht ablehnen.

Der wesentliche Teil ist ja die Frage, ob diese Einvernehmensregel in ihrer bestehen­den Form durchzuführen ist, und da treten wir der Argumentation der FPÖ in der Begründung des Antrages nahe, die da lautet: Die Einvernehmensregel gerät dadurch zur Farce, dass nicht einmal die anderen BewerberInnen bekannt gegeben werden.

Natürlich ist das ein datenschutzrechtlich heikles Problem, vor allem für Personen, die sich in aufrechten Dienstverhältnissen befinden, hier mittel bis sehr öffentlich bekannt geben zu müssen, dass sie sich um einen anderen Posten bewerben. Andererseits be­stünde auch die Möglichkeit, diese Ausschusssitzung oder diesen Teil der Ausschuss­sitzung für vertraulich zu erklären, sodass das eben nur einem eingeschränkten Perso­nenkreis bekannt werden kann.

Vor diesem Hintergrund unterstützen wir diesen Antrag, wiewohl wir natürlich auch nicht verschweigen wollen, dass ein noch weiter gehender Antrag, nämlich ein auf die Wahl im Plenum gerichteter – so wie ja auch der Präsident des nationalen Rechnungs­hofes hier durch das Plenum gewählt wird –, eine noch größere Legitimation schaffen würde. Aber der erste Schritt, nämlich dieser Antrag, ist von uns zu unterstützen. (Bei­fall bei den Grünen.)

23.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 328

23.22.29

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Zum Abschluss: In der Einführungsvorlesung zu Recht und Staat sei­nerzeit von Professor Winkler wurde sehr zu Beginn des Vorlesungszyklus von ihm auf ein sehr wichtiges Werk der Literaturgeschichte verwiesen, nämlich auf „Animal Farm“. Satz 1 lautet: “All animals are equal, but some” – the pigs – “are more equal than others.” – Es sind alle gleich, aber einige sind gleicher. Und das ist die Realver­fassung! Und ein kleines Intentiönchen, diese Gleichheitsformel tatsächlich mit realer Wirklichkeit zu versehen, enthält dieser Antrag.

Ich erinnere daran: Bei der letzten „Pressestunde“ des Herrn Vizekanzlers Pröll hat die­ser völlig unverblümt gesagt: SPÖ und ÖVP haben das Tauschgeschäft gemacht: die SPÖ bekommt den EuGH-Richter, und wir bekommen den Kommissar. Punkt, aus, Ende. – Da kann man ja nicht so tun, als ob das abseits des edlen Tuns und Lebens wäre. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist natürlich Teil der politischen Realverfassung!

Aber das muss man ja nicht so hinnehmen! Kreisky hat übrigens den schönen Satz geprägt: Das Karnickel hat nie eine Freude mit der Vivisektion. – Warum soll also von einem Abgeordneten der Opposition diese Darbietung der politischen Realverfassung schweigend hingenommen werden?! Es steht auch vom Standpunkt des Gerechtig­keitsausgleiches kein wirkliches Argument dagegen, dies nicht zu tun. Es gibt nämlich kein Register, wo drinnen steht: Gescheite Abgeordnete – Regierungsparteien; dumme Abgeordnete – Oppositionsparteien. Noch dazu, wo sich die Rollen im Laufe von eini­gen Jahren ja zu ändern pflegen.

Es wäre also schon nett, wenn Sie Ihrem Herzen einen Stoß gäben und dem Ansin­nen, das wir mit diesem Antrag darbieten, Neigung zuwenden würden. Es wäre poli­tisch und demokratiepolitisch angebracht. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

23.25

23.25.30


Präsident Fritz Neugebauer: Eine weitere Wortmeldung liegt nicht mehr vor. Die De­batte ist geschlossen.

Wenn alle Damen und Herren ihre Plätze eingenommen haben, darf ich dann zur Ab­stimmung einladen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 281 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist angenommen.

23.25.41Verlesung eines Teils des Amtlichen Protokolls

 


Präsident Fritz Neugebauer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeord­neten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tages­ordnungspunktes 19: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 678/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Mag. Daniela Musiol, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden, in 282 der Beilagen, sowie des Tagesord­nungspunktes 20: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz sowie das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, 283 der Beilagen, zu verle­sen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 329

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amt­lichen Protokolls:

„TO-Punkt 19: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 678/A der Abge­ordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, und das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert werden (282 der Beilagen)

TO-Punkt 20: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, sowie das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, geändert werden (283 der Beilagen)

Die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Sonnberger, Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 19/1 ein.

Abgeordneter Dr. Sonnberger bringt die Druckfehlerberichtigung Beilage XX/1 ein.

Abstimmungen:

Zu TO-Punkt 19:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 282 der Beilagen unter Be­rücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 19/1 in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen.

Zu TO-Punkt 20:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 283 der Beilagen in zweiter Lesung unter Berücksichtigung der Druckfehlerberichtigung Beilage XX/1 und in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 19 und 20 vor (Bei­lage XIX/1).“

*****

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amt­lichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der GO mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

23.28.31Einlauf

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 697/A bis 706/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 2631/J bis 2650/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 23.29 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 330

Diese Sitzung ist geschlossen.

23.28.58Schluss der Sitzung: 23.28 Uhr

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Druckfehlerberichtigung

23. Sitzung, 20. und 26. bis 29. Mai 2009:

In der gedruckten Version hat auf S. 445 die Redebeginnzeit von Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner statt „10.47“ richtig „9.47“ zu lauten.

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Impressum:

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