Parlament Österreich

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

 

14. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 26., und Freitag, 27. Februar 2009

 

 


Stenographisches Protokoll

14. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode

Donnerstag, 26., und Freitag, 27. Februar 2009

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 26. Februar 2009: 10.02 – 24.00 Uhr

                                                Freitag, 27. Februar 2009:    0.00 –   2.12 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den Antrag 424/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Barbara Riener, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­marktservicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finan­zierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Betriebliche Mitarbei­ter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Beschäfti­gungsförderungsgesetz geändert werden (Beschäftigungsförderungsgesetz 2009), und über den

Antrag 59/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Umsetzung eines Beschäftigungsprogrammes

2. Punkt: Bericht über den Antrag 97/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzie­rungsgesetz (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2008, geändert wird

3. Punkt: Bericht über den Antrag 114/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Renaissance des dualen Ausbildungssystems

4. Punkt: Bericht über den Antrag 129/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Teilzeitlehre

5. Punkt: Bericht über den Antrag 101/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Änderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Ausländer aus nicht EWR-Staaten

6. Punkt: Bericht über den Antrag 366/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Barbara Riener, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

7. Punkt: Bericht über den Antrag 401/A der Abgeordneten Barbara Riener, Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensi­onsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 2

8. Punkt: Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und der Republik Östlich des Uruguay (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung)

9. Punkt: Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung)

10. Punkt: Bericht über den Antrag 386/A der Abgeordneten Ridi Maria Steibl, Gabrie­le Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

11. Punkt: Bericht über den Antrag 163/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform beziehungsweise Abschaffung des Zu­schusses zum Kinderbetreuungsgeld

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigentum der ÖIAG geändert wird

13. Punkt: Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesver­mögen

14. Punkt: Bundesgesetz zur Durchführung des Rahmenbeschlusses über die Anwen­dung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbu­ßen im Bereich des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens (EU-Finanzstraf­vollstreckungsgesetz – EU-FinStrVG)

15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexe­kutionsordnung, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Grundsteuergesetz 1955, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemeine Ver­waltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Finanz­strafgesetz geändert werden (Abgabenverwaltungsreformgesetz – AbgVRefG)

16. Punkt: Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsge­setz 2007, das Börsegesetz 1989, das Sparkassengesetz, das Bundesfinanzierungs­gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz und das Finanzkonglomerategesetz geändert und das Börsefondsgesetz 1993 und das Börsefondsüberleitungsgesetz aufgehoben werden

18. Punkt: Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitu­tionen (IFI-Beitragsgesetz 2008)

19. Punkt: Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias

20. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Nieder­lande zur weiteren Abänderung des zwischen der Republik Österreich und dem König­reich der Niederlande am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 unterzeichneten Protokolls und des am 26. Dezember 2001 unterzeichneten Protokolls

21. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Re­gierung der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkom­men und vom Vermögen samt Protokoll und Annex


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 3

22. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaft­steuern bei Erbfällen, in denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. August 2008 verstorben ist

23. Punkt: Bericht über den Antrag 315/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdi­nand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Stra­ßenverkehrsordnung 1960 (22. StVO-Novelle) und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden

24. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schiffahrtsgesetz geändert wird

25. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Orga­nisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre betreffend den Bei­tritt zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astrono­mische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll und zum Proto­koll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astrono­mische Forschung in der südlichen Hemisphäre und die dazugehörigen Bedingungen

26. Punkt: Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisa­tion für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre

27. Punkt: Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astro­nomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll

28. Punkt: Änderung des Übereinkommens zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Tschechischen Republik, der Repu-
blik Ungarn, der Republik Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und der Repu­blik Slowenien zur Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hochschulbil­dung im Rahmen des Central European Exchange Programme for University Studies („CEEPUS II“)

29. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Vietnam über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hoch­schulbereich (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung)

30. Punkt: Bericht über den Antrag 425/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Europawahl­ordnung und das Europa-Wählerevidenzgesetz geändert werden

31. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 11. De­zember 1969 über die Einstellung und Beschäftigung Behinderter (Behinderteneinstel­lungsgesetz – BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970, geändert wird (102/A)

32. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landwirtschafts­gesetz 1992 geändert wird (135/A)

33. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Einrichtung einer Ar­beitslosenanwaltschaft (144/A)

34. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsge­setz 1985 geändert wird (Staatsbürgerschaftsänderungsgesetz 2008) (150/A)

35. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz geändert wird (151/A)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 4

36. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bun­des-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl Nr. 1/1930, geändert wird (286/A)

37. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 68/2008, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. Nr. 102/2002, zuletzt geändert durch das Bun­desgesetz BGBl. Nr. 54/2008, das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, BGBl. Nr. 150/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 84/2006, das Mineralrohstoffgesetz, BGBl. Nr. 38/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 113/2006, und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 2/2008, geändert werden (Erste Energieeffizienznovelle 2008) (296/A)

38. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (297/A)

39. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsge­setz 1979, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftli-
che Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Nachhilfeunterrichtsgesetz) (300/A)

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 34

Ordnungsrufe ..................................................................................................  45, 46, 168

Geschäftsbehandlung

Einwendungen des Abgeordneten Josef Bucher gegen die Tagesordnung gemäß § 50 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 34

Einwendungen des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer gegen die Tagesordnung gemäß § 50 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 34

Durchführung einer gemeinsamen Debatte gemäß § 50 Abs. 1 der Geschäftsord­nung                  54

Redner/Rednerinnen:

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ..... 54

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 56

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 57

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ..... 59

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ..... 61

Gerald Grosz ........................................................................................................... ..... 62

Ing. Peter Westenthaler (tatsächliche Berichtigung) ................................................... 63

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ..... 64

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ..... 65

Alois Gradauer ........................................................................................................ ..... 67


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 5

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ..... 68

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ..... 69

Einwendungen finden keine Mehrheit ............................................................................. 70

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwor­tung 393/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung .................................................................................................... 71

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung         181

Redner/Rednerinnen:

Stefan Petzner ......................................................................................................... ... 181

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 184

Jochen Pack ............................................................................................................ ... 186

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 187

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................ 188

Gerald Grosz ............................................................................................................... 189

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 191

Antrag der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen auf Nicht­kenntnisnahme der Anfragebeantwortung 393/AB – Ablehnung .........................................................  184, 192

Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen auf Einset­zung eines Untersuchungsausschusses betreffend Betrug mit Arbeitslosengel­dern bei der Bundesbuchhaltungsagentur gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsord­nung .................................................................. 333

Bekanntgabe ................................................................................................................... 71

Verlangen gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 71

Redner/Rednerinnen:

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 335

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 338

Dr. Peter Sonnberger ............................................................................................. ... 338

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 339

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 340

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 342

Ablehnung des Antrages .............................................................................................. 343

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 75

Antrag des Abgeordneten Mag. Werner Kogler, den Bericht des Finanzaus­schusses über die Regierungsvorlage (32 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigentum der ÖIAG geändert wird (62 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 der Geschäftsordnung an den Finanzausschuss rückzuverweisen – Ablehnung ...  229, 229

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls die­ser Sitzung durch Präsidenten Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................ 343

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ............................... 345

Aktuelle Stunde (3.)

Thema: „Sicheres Österreich statt Kriminalitätsexplosion, Asylmissbrauch, Islamisierung und Massenzuwanderung“ ................................................................................................ 34


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 6

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 35

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter .................................................. 37

Otto Pendl ..................................................................................................................... 39

Günter Kößl ............................................................................................................. ..... 41

Harald Vilimsky ....................................................................................................... ..... 42

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 44

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ..... 45

Angela Lueger ......................................................................................................... ..... 47

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ..... 48

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ........................................................................... ..... 50

Maximilian Linder ................................................................................................... ..... 51

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ..... 52

Ausschüsse

Zuweisungen .................................  71, 117, 308, 311, 314, 316, 321, 325, 328, 330, 333

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die budgetäre Zersetzung des österreichischen Bundesheeres (463/A)(E) ......................................................... 137

Begründung: Dr. Peter Fichtenbauer ......................................................................... 143

Bundesminister Mag. Norbert Darabos .................................................................. 148

Debatte:

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ... 151

Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 153

Ing. Norbert Kapeller .............................................................................................. ... 155

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ... 157

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ... 161

Mario Kunasek ........................................................................................................ ... 163

Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ... 165

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 166

Kurt List ................................................................................................................... ... 169

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 171

Bundesminister Mag. Norbert Darabos ............................................................... ... 172

Werner Herbert ....................................................................................................... ... 173

Gerhard Köfer ......................................................................................................... ... 174

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 176

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 178

Christian Faul .......................................................................................................... ... 179

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Berichtes des Bundesministers für Lan­desverteidigung und Sport zum Zustand des österreichischen Bundesheeres – Ablehnung ....................................................  160, 181

Ablehnung des Selbständigen Entschließungsantrages 463/A(E) .............................. 181

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 424/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Barbara Riener, Kolleginnen und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 7

Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicege-
setz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Be­schäftigungsförderungsgesetz geändert werden (Beschäftigungsförderungsge­setz 2009), und über den

Antrag 59/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betref­fend rasche Umsetzung eines Beschäftigungsprogrammes (57 d.B.) ................................................................. 75

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An-
trag 97/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betref-
fend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2008, geändert wird (58 d.B.)                76

Redner/Rednerinnen:

Herbert Kickl ........................................................................................................... ..... 76

Franz Riepl ............................................................................................................... ..... 78

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ..... 79

Barbara Riener ........................................................................................................ ..... 81

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ..... 82

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................... ..... 85

Walter Schopf .......................................................................................................... ..... 87

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ..... 88

Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ..... 90

Josef Jury ...................................................................................................................... 92

Dietmar Keck ................................................................................................................ 93

Karl Öllinger .................................................................................................................. 94

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ......................................................... ... 102

Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ... 103

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 104

August Wöginger .................................................................................................... ... 107

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ... 108

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend gerechte Bedingungen zur Inanspruchnahme von Kurzar­beitsbeihilfen durch Unternehmen – Ablehnung                84, 111

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung des Unterlaufens und Sicherung der vollen In­anspruchnahme der Übergangsfristen für den Arbeitsmarkt – Ablehnung .....................................................................................  89, 111

Entschließungsantrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Mehr Geld für arbeitslose Menschen! Jetzt!“ – Ablehnung ..........................................................  99, 111

Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Schließung der sogenannten Karriere-Entwicklungs-Center
bei der österreichischen Post AG und anderen staatsnahen Betrieben – Ableh­nung  106, 111

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Studienplatzförderung der Fachhoch­schule Kärnten um 34 Prozent – Ablehnung               109, 111

Annahme des Gesetzentwurfes in 57 d.B. .................................................................. 110


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 8

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 57 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend die inhaltliche Ergänzung des Sozialberichtes (E 11) ....................................................... 111

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 58 d.B. ....................................................... 111

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 114/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Renaissance des dualen Ausbildungssystems (59 d.B.) ........................................................................................................................ 112

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 129/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Teilzeitlehre (60 d.B.) .................. 112

Redner/Rednerinnen:

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 112

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 113

Stefan Markowitz .................................................................................................... ... 114

Jochen Pack ............................................................................................................ ... 114

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................... ... 115

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 116

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 59 und 60 d.B. .................................. 117

Zuweisung des Antrages 114/A(E) an den Ausschuss für Wirtschaft und Indus-
trie ................................................................................................................................. 117

Zuweisung des Antrages 129/A(E) an den Ausschuss für Wirtschaft und Indus-
trie ................................................................................................................................. 117

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 101/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Änderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Ausländer aus nicht EWR-Staaten (61 d.B.) ................................................................................ 117

Redner/Rednerinnen:

Herbert Kickl ........................................................................................................... ... 117

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 119

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 120

Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ... 121

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................... ... 123

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 123

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes ................................................................... 124

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 366/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Barbara Riener, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozi­alversicherungsgesetz geändert werden (55 d.B.) ...................................................... 124

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 401/A der Abgeordneten Barbara Riener, Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (56 d.B.)                            124


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 9

Redner/Rednerinnen:

Christian Faul .......................................................................................................... ... 124

Barbara Riener ........................................................................................................ ... 125

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 126

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 127

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 128

Dr. Sabine Oberhauser, MAS................................................................................. ... 129

Karl Donabauer .......................................................................................................... 129

Ridi Maria Steibl ......................................................................................................... 130

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 131

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 55 und 56 d.B. ............................................. 131

8. Punkt: Regierungsvorlage: Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und der Republik Östlich des Uruguay (47 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung)                       132

Genehmigung des Staatsvertrages .......................................................................... ... 132

9. Punkt: Regierungsvorlage: Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Proto­koll III) (50 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung) ............................................................................................... 132

Redner/Rednerinnen:

August Wöginger ....................................................................................................... 132

Dr. Wolfgang Spadiut ................................................................................................ 133

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 133

Genehmigung des Staatsvertrages ............................................................................. 134

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG ....................................... ... 134

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 386/A der Abge­ordneten Ridi Maria Steibl, Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (82 d.B.) ................................................. 134

11. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 163/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Re-
form beziehungsweise Abschaffung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld (83 d.B.)                       134

Redner/Rednerinnen:

Anneliese Kitzmüller .............................................................................................. ... 134

Ridi Maria Steibl ...................................................................................................... ... 135

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 192

Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 195

Edith Mühlberghuber ............................................................................................. ... 196

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ... 196

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ... 199

Staatssekretärin Christine Marek ......................................................................... ... 200

Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ... 201

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 202

Ing. Norbert Hofer (tatsächliche Berichtigung) .......................................................... 203

Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ............................................................................... 203

Hermann Lipitsch ....................................................................................................... 204


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 10

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 205

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 206

Silvia Fuhrmann ...................................................................................................... ... 206

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kolle­gen betreffend Umwandlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld in eine nicht rückzahlbare Familienförderung und rückwirkende Streichung der geltenden Verpflichtung zur Rückzahlung des Zuschusses – Ablehnung  194, 207

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeld­gesetz geändert wird – Ablehnung  198, 207

Annahme des Gesetzentwurfes in 82 d.B. .................................................................. 207

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 83 d.B. ....................................................... 207

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (32 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Übertragung von Bundesbe­teiligungen in das Eigentum der ÖIAG geändert wird (62 d.B.) ........................................................................................................................ 207

13. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (33 d.B.): Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (63 d.B.) ............................. 207

Redner/Rednerinnen:

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 208

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ... 209

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 210

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 212

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 214

Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ... 216

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 217

Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ... 220

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 220

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 222

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ................................................................... ... 223

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 225

Kurt List ................................................................................................................... ... 226

Mag. Laura Rudas ................................................................................................... ... 228

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schadenersatzforderungen gegen das Duo Ötsch/Michae­lis – Ablehnung .......  218, 230

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Rettungspaket für die Post – Ablehnung .....................................................................................  227, 230

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 62 und 63 d.B. ............................................. 229

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (37 d.B.): Bundesgesetz zur Durchführung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbu-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 11

ßen im Bereich des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens (EU-Finanz­strafvollstreckungsgesetz – EU-FinStrVG) (64 d.B.) ................................. 230

15. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (38 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutions­ordnung, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Grundsteuergesetz 1955, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemei-
ne Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Finanzstrafgesetz geändert werden (Abgabenverwaltungsreformgesetz – AbgVRefG) (65 d.B.) ............ 230

16. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (21 d.B.): Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols (66 d.B.) ............................................................................................. 230

Redner/Rednerinnen:

Gerhard Huber ............................................................................................................ 231

Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 232

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 233

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 234

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 235

DDr. Werner Königshofer ...................................................................................... ... 236

Peter Mayer ............................................................................................................. ... 238

Marianne Hagenhofer ............................................................................................. ... 238

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 239

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 240

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 241

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend vorgezogenen Finanzausgleich der Länder – Ablehnung ...........................................................  236, 242

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 64, 65 und 66 d.B. ............................................ 242

Gemeinsame Beratung über

17. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (45 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsge­setz 2007, das Börsegesetz 1989, das Sparkassengesetz, das Bundesfinanzie­rungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsauf­sichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz und das Finanzkonglomerategesetz geändert und das Börsefondsgesetz 1993 und das Börsefondsüberleitungsge­setz aufgehoben werden (67 d.B.)             ............................................................................................................................. 242

18. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (15 d.B.): Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2008) (68 d.B.)          ............................................................................................................................. 243

19. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (44 d.B.): Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias (69 d.B.)           ............................................................................................................................. 243

20. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (11 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande zur weiteren Abänderung des zwischen der Republik Österreich und dem König­reich der Niederlande am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkom­mens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 12

18. Dezember 1989 unterzeichneten Protokolls und des am 26. Dezember 2001 unterzeichneten Protokolls (70 d.B.) ............................. 243

21. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (16 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll und Annex (71 d.B.) ........................ 243

22. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (22 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutsch­land zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteu­ern bei Erbfällen, in denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. August 2008 verstorben ist (72 d.B.) ............................................................... 243

Redner/Rednerinnen:

Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 243

Mag. Peter Michael Ikrath ...................................................................................... ... 244

Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 245

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 250

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ... 251

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ... 252

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 254

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 256

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 256

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 257

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 258

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Bankgeheimnis – Ablehnung ...............................................................................  248, 260

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Stress-Test“ für Banken – Ablehnung ......................................................................................  248, 260

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Absicherung der Firmenpension gegen Totalausfall – Ableh-
nung .....................................................................................................................  249, 260

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kunden­schutz im WAG und BWG – Annahme (E 12)          255, 260

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 67, 68 und 69 d.B. ............................................ 260

Genehmigung der drei Staatsverträge in 70, 71 und 72 d.B. ....................................... 261

23. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 315/A der Abge­ordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (22. StVO-Novel­le) und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (74 d.B.)    ............................................................................................................................. 261

Redner/Rednerinnen:

Bernhard Vock ........................................................................................................ ... 261

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 262

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 263

Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................ ... 264

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 265

Johann Hell .............................................................................................................. ... 270


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 13

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 271

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 272

Peter Stauber .......................................................................................................... ... 273

Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ... 274

Johann Rädler ......................................................................................................... ... 275

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 275

Johann Singer ......................................................................................................... ... 276

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 277

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend datenschutzrechtliche Sanierung der 22. StVO-Novelle – Ab­lehnung ................  267, 277

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend einfache und klare Regeln für den Radverkehr als Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit – Ablehnung           269, 278

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 277

24. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (34 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schiffahrtsgesetz geändert wird (73 d.B.)                                                                            278

Redner/Rednerinnen:

Mag. Rosa Lohfeyer ............................................................................................... ... 278

Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................ ... 278

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 279

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 279

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 280

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 280

Gemeinsame Beratung über

25. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (10 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre betref­fend den Beitritt zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organi­sation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanz­protokoll und zum Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäi­schen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und die dazugehörigen Bedingungen (78 d.B.) ....................... 280

26. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (13 d.B.): Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Orga­nisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre (79 d.B.) ................................................................................................... 281

27. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (14 d.B.): Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll (80 d.B.) ..................................................................................... 281

Redner/Rednerinnen:

Anna Franz .................................................................................................................. 281

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 282

Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ... 282

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 283

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 283

Peter Mayer ............................................................................................................. ... 284


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 14

Ing. Kurt Gartlehner ................................................................................................ ... 285

Bundesminister Dr. Johannes Hahn .................................................................... ... 285

Genehmigung der beiden Staatsverträge in 78 und 80 d.B. ........................................ 285

Genehmigung des Protokolls in 79 d.B. ....................................................................... 286

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 79 und 80 d.B.                     286

28. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (17 d.B.): Änderung des Übereinkommens zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Tschechischen Republik, der Re­publik Ungarn, der Republik Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und der Republik Slowenien zur Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hochschulbildung im Rahmen des Central European Exchange Programme for University Studies („CEEPUS II“) (81 d.B.) ............................................................................................................................. 286

Redner/Rednerinnen:

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 286

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 287

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 287

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 288

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 289

August Wöginger .................................................................................................... ... 289

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 292

Silvia Fuhrmann ...................................................................................................... ... 293

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager .................................................................... ... 293

Bundesminister Dr. Johannes Hahn .................................................................... ... 294

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ........................................................................... ... 294

Entschließungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Ing. Kurt Gart­lehner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Medizinische Universität Linz – An­nahme (E 13) ...............  290, 295

Genehmigung des Staatsvertrages ............................................................................. 295

29. Punkt: Regierungsvorlage: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Vietnam über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (51 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung) .................................................... 295

Redner:

Elmar Mayer ................................................................................................................ 295

Genehmigung des Staatsvertrages ............................................................................. 296

30. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 425/A der Ab­geordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Europawahlordnung und das Europa-Wählerevi­denzgesetz geändert werden (84 d.B.) ................................... 296

Redner/Rednerinnen:

Mag. Harald Stefan ..................................................................................................... 296

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 301

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 301

Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 302

Werner Herbert ....................................................................................................... ... 303

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ... 303


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 15

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 304

Dr. Peter Sonnberger ............................................................................................. ... 305

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................. ... 305

Dr. Günther Kräuter ............................................................................................... ... 306

Entschließungsantrag der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Entfall des Wahlkampfprivilegs der Dienstfreistellung für Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer, Landeslehrer, wie auch Beamte – Ableh­nung ..................................................................................  302, 306

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 306

31. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969 über die Einstellung und Beschäftigung Behinderter (Behin­derteneinstellungsgesetz – BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970, geändert wird (102/A)                                                                                                                                                                     307

Redner/Rednerinnen:

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 307

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 307

Jochen Pack ............................................................................................................ ... 307

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 308

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 308

Zuweisung des Antrages 102/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ............... 308

32. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirkl­huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landwirtschaftsgesetz 1992 geändert wird (135/A)           ............................................................................................................................. 308

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 309

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 310

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 310

Harald Jannach ........................................................................................................... 310

Gerhard Huber ............................................................................................................ 311

Zuweisung des Antrages 135/A an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ..... 311

33. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Einrichtung einer Arbeitslosenanwaltschaft (144/A)                       311

Redner/Rednerinnen:

Karl Öllinger ................................................................................................................ 312

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 312

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 313

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 313

Zuweisung des Antrages 144/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ............... 314

34. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürger­schaftsgesetz 1985 geändert wird (Staatsbürgerschaftsänderungsgesetz 2008) (150/A) ................................................ 314

Redner/Rednerinnen:

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 314

Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ... 315


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 16

Ing. Norbert Kapeller .............................................................................................. ... 315

Bernhard Vock ............................................................................................................ 316

Maximilian Linder ....................................................................................................... 316

Zuweisung des Antrages 150/A an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ........ 316

35. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bun­des-Verfassungsgesetz geändert wird (151/A)             ............................................................................................................................. 316

Redner/Rednerinnen:

Mag. Daniela Musiol ................................................................................................... 317

Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................ 317

Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ... 318

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 318

Zuweisung des Antrages 151/A an den Verfassungsausschuss ................................ 321

36. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuch­ner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl Nr. 1/1930, geändert wird (286/A)                                                                                                                             321

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ........................................................................... ... 322

Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ... 323

Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 323

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 323

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 324

Zuweisung des Antrages 286/A an den Verfassungsausschuss ................................ 325

37. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbe­ordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 68/2008, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. Nr. 102/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 54/2008, das Emissionsschutzge­setz für Kesselanlagen, BGBl. Nr. 150/2004, zuletzt geändert durch das Bundes­gesetz BGBl. Nr. 84/2006, das Mineralrohstoffgesetz, BGBl. Nr. 38/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 113/2006, und das Umweltverträg­lichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 2/2008, geändert werden (Erste Energieeffizienznovel­le 2008) (296/A) ................ 325

Redner/Rednerinnen:

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 325

Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 326

Erwin Hornek .......................................................................................................... ... 326

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 327

Franz Hörl .................................................................................................................... 328

Zuweisung des Antrages 296/A an den Umweltausschuss ........................................ 328

38. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (297/A)      ............................................................................................................................. 328

Redner/Rednerinnen:

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 328

Petra Bayr ................................................................................................................... 329


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 17

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 329

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 330

Zuweisung des Antrages 297/A an den Umweltausschuss ........................................ 330

39. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsge­setz 1979, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Nachhilfeunter­richtsgesetz) (300/A) .................................................................................................... 330

Redner/Rednerinnen:

Ursula Haubner .......................................................................................................... 331

Elmar Mayer ................................................................................................................ 331

Anna Franz .............................................................................................................. ... 332

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 332

Zuweisung des Antrages 300/A an den Unterrichtsausschuss ................................... 333

Eingebracht wurden

Petitionen ...................................................................................................................... 72

Petition betreffend „Erhaltung des Landbriefträger von Kleinsölk“ (Ordnungsnum­mer 13) (überreicht von der Abgeordneten Elisabeth Hakel)

Petition betreffend „Veröffentlichung vorgesehener strategischer Umgebungs­lärmkarten und darauf basierender Aktionspläne gemäß der Bundes-Umge­bungslärmschutzverordnung in Bezug auf die Stadtgemeinde Schwechat“ (Ord­nungsnummer 14) (überreicht vom Abgeordneten Hannes Fazekas)

Petition betreffend „Österreich als gentechnikfreie Modellregion“ (Ordnungsnum­mer 15) (überreicht vom Abgeordneten Gerhard Huber)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 71

75: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Verbot von Streumuni­tion geändert wird

76: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regie­rung der Bundesrepublik Deutschland über den vorübergehenden Aufenthalt von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres und Angehörigen der deut­schen Bundeswehr auf dem Gebiet des jeweils anderen Staats (österreichisch-deutsches Streitkräfteaufenthaltsabkommen)

77: Übereinkommen über Streumunition

88: Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeige­setz 2005 und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden

89: Zivilverfahrens-Novelle 2009 – ZVN 2009

90: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (30. KFG-Novelle)

91: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Konjunkturbelebungsgesetz 2009

92: Ökoprämiengesetz


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 18

Berichte ......................................................................................................................... 72

III-30: Bericht Reihe Bund 2009/3; Rechnungshof

III-34: Bericht über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2007); Bundesregierung

III-35: 7. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2008; Bundesregierung

III-36: Gemeinsamer Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgeset­zes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2006 und 2007; BM f. Frauen und öffentlichen Dienst und BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

III-37: Restitutionsbericht 2007; BM f. Unterricht, Kunst und Kultur

III-39: Bericht betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermitt­lungsmaßnahmen im Jahr 2007; BM f. Justiz

III-40: Bericht zum EU-Arbeitsprogramm 2009; BM f. Wirtschaft, Familie und Ju­gend

III-41: Bericht zum EU-Arbeitsprogramm 2009 auf der Grundlage des Achtzehn­monatsprogramms des französischen, des tschechischen und des schwedischen Ratsvorsitzes sowie des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für das Jahr 2009; BM f. europäische und internationale Angelegen­heiten

Zu III-13: Berichtigungsseite zum Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2006 und 2007

Anträge der Abgeordneten

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die budgetäre Zerset­zung des österreichischen Bundesheeres (463/A)(E)

Ing. Hermann Schultes, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Bundes-Umwelthaftungsgesetz – B-UHG) (464/A)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Erhebung von Kirchenbeiträgen (Kirchenbeitragsgesetz, KB-G) (465/A)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend GVO-freie Fütterung als Kriterium für das AMA-Gütesiegel (466/A)(E)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung des Regelbud­gets (Ordinarium) und einer international vergleichbaren und konkurrenzfähigen Finan­zierungssicherheit des FWF (467/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Chancengleichheit für Kinder von Geburt an – Verankerung des Geburtslandprinzips (ius Soli) im Staatsbürger­schaftsgesetz (468/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des EuGH-Be­schlusses „Sahin gegen Österreich“ vom 19.12.2008; Herstellung einer europa- und menschenrechtskonformen Rechtslage beim Familiennachzug (469/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 19

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksich­tigung ökologischer Kriterien bei der Beschaffung von Lebensmitteln in öffentlichen Einrichtungen des Bundes (470/A)(E)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herabset­zung der Substitutionsziele bei Agrartreibstoffen (471/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Schutz von Tieren beim Transport (472/A)(E)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen Umsetzungs- und Finanzierungsplan einer bundesweiten, abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung (473/A)(E)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehal­tung der österreichischen Gentechnik-Anbauverbote (474/A)(E)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Rehabilitierung von Justizopfern des Austrofaschismus (475/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klimaschutzgesetz (476/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sofortmaßnahmen des Bundes für den Klimaschutz im Rahmen des Klimaschutzgesetz-Pakets (477/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundeseinheitliche Regelungen zum Klimaschutz im Rahmen des Klimaschutzgesetz-Pakets (478/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ökologische und kli­magerechte Beschaffung des Bundes (479/A)(E)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer arbeitsbedingter Risiken in der Prävention und bei der Aner­kennung von Berufskrankheiten (480/A)(E)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehal­tung der österreichischen Gentechnik-Anbauverbote (481/A)(E)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Gleichstellung von Schulen in freier Trägerschaft mit konfessionellen Privatschulen (482/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Straffreiheit für Angehörige im Falle von unrechtmäßigem Aufenthalt (483/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Navigationsgeräte für Streifen- und Einsatzfahrzeuge der Polizei (484/A)(E)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend thermische Sanierung (485/A)(E)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsanpassung des Richt­wertmietzinses (486/A)(E)

Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheib­ner, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­verfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, und ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (487/A)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 20

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreich als gentechnikfreie Modellregion (488/A)(E)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neufassung des Kraftfahrgeset­zes (489/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhebung von Gesundheitsdaten über Kinder und Jugendliche (490/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umset­zung und Ausbau des Nationalen Kindergesundheitsplans (491/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwerb von Zusatzfacharztqualifikationen für bisher nicht berücksichtigte Bereiche der Kinder­medizin (492/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sanierung haustechnischer Anlagen und Senkung des Energieverbrauchs in öffentlichen Gebäuden bei gleichzeiti­ger Unterstützung heimischer KMUs (493/A)(E)

DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend bilanztechnische Sonderaktivierung von „giftigen Wertpapieren“ und „faulen Krediten“ (Bankenstabilisie­rungsgesetz) (494/A)(E)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Österreich-Tickets (495/A)(E)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gleichstellung des Fachhoch­schul-Diplomstudienganges „Militärische Führung“ mit anderen Fachhochschul-Diplom­studiengängen (496/A)(E)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Masterplan Tourismus (497/A)(E)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsatzsteuersenkung für heimische Bergbahnen (498/A)(E)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deckelung der Nebengebühren­werte (499/A)(E)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zweite Säule – Wechsel der Pensionskasse (500/A)(E)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Gebühr bei der Verlängerung einer befristeten Lenkberechtigung (501/A)(E)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Selbst­behalte (502/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung des Selbstbehaltes bei Therapien für Kinder und Jugendliche (503/A)(E)

Fritz Grillitsch, Mag. Kurt Gaßner, Harald Jannach, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirkl­huber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der öster­reichischen Gentechnik-Anbauverbote (504/A)(E)

Mag. Kurt Gaßner, Fritz Grillitsch, Harald Jannach, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirkl­huber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der öster­reichischen Gentechnik-Anbauverbote (505/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 21

Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesver­fassungsgesetz, mit dem besondere Bestimmungen für die Neuermittlung der Vertei­lung von nach der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 2009 zu verge­benden Mandaten durch die Bundeswahlbehörde erlassen werden (506/A)

Gabriele Tamandl, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Trans­parenz bei Strom- und Gasrechnung (507/A)(E)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die schnellstmögliche Sicherstellung ausreichender Mittel für den FWF (508/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Vereinheitlichung von Antrags- und Auszahlungsmodalitäten der Familienleistungen in Österreich (509/A)(E)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klage gegen Tschechien aufgrund des Nichteinhaltens der europäischen Richtlinie 85/337/EEG im Zuge der Erweiterung des AKW Temelίn um die Blöcke 3 und 4 (510/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend die Errichtung einer medizinischen Universität in Linz (511/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend die Errichtung einer medizinischen Universität in Linz (512/A)(E)

Dr. Peter Sonnberger, Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Richtwertgesetz, das Wohnungs­eigentumsgesetz 2002, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Heizkosten­abrechnungsgesetz geändert werden (Wohnrechtsnovelle 2009 – WRN 2009) (513/A)

Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer Medizin-Uni­versität in Linz (514/A)(E)

Zurückgezogen wurde der Antrag der Abgeordneten

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Rückzahlung der Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld (302/A)(E) (Zu 302/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend EURATOM-Kosten (908/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend EURATOM-Kosten (909/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Männerabteilung (910/J)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend „Rinds-Embryonen-Essen“ (911/J)

Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Rinds-Embryonen-Essen“ (912/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Errichtung eines Kreisverkehrs (913/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Teilnahme von Vertretern der Bundesregierung bei VIP-Veranstaltungen (914/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 22

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Teilnahme von Vertretern der Bundesregierung bei VIP-Veranstaltungen (915/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Teilnahme von Vertretern der Bundesregie­rung bei VIP-Veranstaltungen (916/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Teilnahme von Vertretern der Bundesregierung bei VIP-Veranstaltungen (917/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Teilnahme von Vertretern der Bundesregierung bei VIP-Veranstaltungen (918/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Teilnahme von Vertretern der Bundesregierung bei VIP-Veranstaltungen (919/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Teilnahme von Vertretern der Bundesregierung bei VIP-Veranstaltungen (920/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Teilnahme von Vertretern der Bundesregierung bei VIP-Veranstaltungen (921/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Teilnahme von Vertretern der Bundesregierung bei VIP-Ver­anstaltungen (922/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Teilnahme von Vertretern der Bun­desregierung bei VIP-Veranstaltungen (923/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Teilnahme von Vertretern der Bundesregierung bei VIP-Veran­staltungen (924/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Teilnahme von Vertretern der Bundesregierung bei VIP-Veranstaltungen (925/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Teilnahme von Vertretern der Bundesregierung bei VIP-Veran­staltungen (926/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Teilnahme von Vertretern der Bundesregierung bei VIP-Veran­staltungen (927/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend kasachisch finanzierte Recherchen (928/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Leader+/Projekte in Öster­reich“ (929/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend „StPO-Reform und Privatanklageverfahren“ (930/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 23

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Solarien & Bräunungslampen (UV-Hautbestrahlungsgeräte) sowie deren gesundheitliche Risiken“ (931/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Solarien & Bräunungslampen (UV-Hautbestrahlungs­geräte) sowie deren gesundheitliche Risiken“ (932/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Maßnahmen seitens des Bundeskanzleramts als Reaktion auf den GRECO Evaluie­rungsbericht Österreich (933/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frau­en und öffentlichen Dienst betreffend Maßnahmen seitens der Bundesministerin für öf­fentlichen Dienst als Reaktion auf den GRECO Evaluierungsbericht Österreich (934/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ge­sundheit betreffend Missstände in der Tierhaltung (935/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Maßnahmen seitens des Justizministeriums als Reaktion auf den GRECO Evaluierungsbericht Österreich (936/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Probleme mit dem Bundes-Gleichbehandlungs­gesetz und dem Ausschreibungsgesetz im BMVIT (937/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend BMVIT-Gelder für den „Sohn von Rambow“ (938/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „blaues Wunder“ im BMVIT: Unterstützung von FPÖ-Parteiveranstaltungen über eine jahrelang dem BMVIT zugeordnete und vom BMVIT kofinanzierte „Bundesagentur“ (939/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend das Unterbleiben einer Einvernahme von Dieter Althaus, den an einem Pistenunfall mit Todesfolge beteiligten Ministerpräsidenten von Thüringen, durch die Staatsanwalt­schaft Leoben sowie die nicht nachvollziehbare Vorgehensweise der Justiz in dieser Angelegenheit (940/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die unzureichende Besetzung von Planstellen bei der Polizei in Oberösterreich (941/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Betreuung von Asylwerbern in Österreich (942/J)

Mag. Bernd Schönegger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Un­terricht, Kunst und Kultur betreffend grobe Vernachlässigung der Steiermark im Schul­entwicklungsplan 2009/2010 (943/J)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verurteilungen wegen pornografischer Darstellungen Minderjähriger (944/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend RFID-Chips (945/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 24

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Personaleinsparungen bei der Bundesimmobiliengesell­schaft (946/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Ausgliederung und Teilverkauf bei der BIG (947/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Väterkonferenz 2008 (948/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 25

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Auskunftspflichtgesetz (949/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Sinnhaftigkeit der Verschrottungsprämie für Österreich (950/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ablöse für Ex-Manager der Constantia Privatbank (951/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Gesundheit betreffend Knochendichtemessung (952/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Suspendierung eines Islamlehrers (953/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend den Rübenlagerplatz in Prel­lenkirchen (954/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Aufnahme von Imamen in das Bundesheer (955/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend mögliche Haftung des Staates für Raiffeisen vor dem Bankenpaket (956/J)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend richtige Verwendung der offiziellen Staats­bezeichnung Österreichs an Grenzübergängen (957/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend unverständliche Schikanen rund um die Autobahnvignetten in Slowenien (958/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Umgang der Innsbrucker Polizei mit Bürgern (959/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kündigung Rahmenvertrag ORF-Staatsoper (960/J)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Umgang mit der deutschen Spra­che (961/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kunstprojekt Flakturm Arenbergpark (962/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend öffentliche Förderungen an www.ceiberweiber.at (963/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Väterkonferenz 2008 (964/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Lehrlingsausbildung im Heer (965/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Vergleich der Gesamtkriminalität in Kärnten des Jahres 2008 gegenüber dem Jahr 2007 (966/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Exekutive in Kärnten (967/J)

Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Preisentwicklung bei Medikamenten aufgrund der Mehrwertsteuersenkung (968/J)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Tätigkeit der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit § 28 EheG (969/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Un­terricht, Kunst und Kultur betreffend Religionsunterricht an österreichischen Schulen (970/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Planungsvertrag Regio Liner (971/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Schutzmaßnahmen und Rechtsstellung der Lehrer­schaft (972/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ge­sundheit betreffend „Cross-Border-Leasing“ in den Zuständigkeitsbereichen der Minis­terien (973/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend „Cross-Border-Leasing“ in den Zuständigkeits­bereichen der Ministerien (974/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Cross-Border-Leasing“ in den Zuständigkeitsbereichen der Ministerien (975/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Cross-Border-Leasing“ in den Zuständigkeits­bereichen der Ministerien (976/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Cross-Border-Leasing“ in den Zustän­digkeitsbereichen der Ministerien (977/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend „Cross-Border-Leasing“ in den Zuständigkeitsbe­reichen der Ministerien (978/J)

DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend die Ostrisiken der österreichischen Banken (979/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 26

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertretungsbehör­de in den Vereinigten Staaten von Amerika im Jahr 2008 (980/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertretungsbehör­de in den Vereinigten Staaten von Amerika im Jahr 2007 (981/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertretungsbehör­de in den Vereinigten Staaten von Amerika im Jahr 2006 (982/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertretungsbehör­de in den Vereinigten Staaten von Amerika im Jahr 2005 (983/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertretungsbehör­de in den Vereinigten Staaten von Amerika im Jahr 2004 (984/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Causa H. (985/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Tschetschenen in Österreich (986/J)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kritik an Salzburger Gerichtsgutachter (987/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend vom BMVIT beauftragte Studien zu „Genderthemen“ (988/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Maßnahmen im Zuge einer Ver­kostung von Kalbsembryonen (989/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Förderung einer Verkostung von Kalbsembryonen (990/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Exekutive in Salzburg (991/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend die künftige Auslagerung von Ser­vice-Leistungen an österreichischen Vertretungen (992/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Leitung österreichische Vertre­tungsbehörde in den Vereinigten Staaten von Amerika (993/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend unverständliche Schikanen rund um die Autobahnvignetten in Slowenien (994/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend unverständliche Schikanen rund um die Autobahn­vignetten in Slowenien (995/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 27

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend schlampige Besuchsrechtsverfahren am Bezirksgericht Leopoldstadt (996/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Dolmetschkosten bei der Exekutive (997/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Exekutive in der Steiermark (998/J)

Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend die Preisentwicklung bei Medikamenten aufgrund der Mehrwertsteuersenkung (999/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Sozia­les und Konsumentenschutz betreffend faktisches Beschäftigungsverbot für Asylwerbe­rInnen (1000/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 28

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 – Gender Budgeting (1001/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frau­en und öffentlichen Dienst betreffend geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 – Gen­der Budgeting (1002/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend geschlechtergerechte Budget­politik 2009 – Gender Budgeting (1003/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ar-
beit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend geschlechtergerechte Budgetpoli­tik 2009 – Gender Budgeting
(1004/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 – Gender Budgeting (1005/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 – Gender Budgeting (1006/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne­res betreffend geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 – Gender Budgeting (1007/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 – Gender Budgeting (1008/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 – Gen­der Budgeting (1009/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 – Gender Budgeting (1010/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Un­terricht, Kunst und Kultur betreffend geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 – Gender Budgeting (1011/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend geschlechtergerechte Budgetpoli­tik 2009 – Gender Budgeting (1012/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 – Gen­der Budgeting (1013/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 – Gen­der Budgeting (1014/J)

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend den Umgang der Republik Öster­reich mit den Beneš-Dekreten und AVNOJ-Beschlüssen (1015/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Martin Graf, der Spitzenmanager und Spitzenkandidat der FPÖ (1016/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Interne Revision (1017/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öf­fentlichen Dienst betreffend Interne Revision (1018/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Interne Revision (1019/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Interne Revision (1020/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Interne Revision (1021/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betref­fend Interne Revision (1022/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Interne Revision (1023/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Interne Revision (1024/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Interne Revision (1025/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Interne Revision (1026/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Interne Revision (1027/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Interne Revision (1028/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Interne Revision (1029/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 29

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Interne Revision (1030/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne­res betreffend Heil-Hitler-Rufe für FPÖ-Strache (1031/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Studienzuschuss für Mehrfachstudien und Umsetzung StudbeiV 2004 (1032/J)

DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Rech­nungshofes betreffend jenes Partizipationskapital in Höhe von 900 Millionen € aus dem Bankenhilfspaket der Republik Österreich an die Hypo Group Alpe-Adria (1033/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Ministerbüro im Haus des Sports (1034/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Unterbringung von Soldaten im Grenzeinsatz (1035/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend: Hilft, wer schnell hilft, wirklich doppelt? Das „Bankenpaket“ und die Steuerleistungen der Banken Bank Austria, RZB, Erste Bank, BAWAG P.S.K. (1036/J)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Bundesrechnungsabschluss 2007 Kapitel 40 (1037/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Blaulicht-Verkauf an Private (1038/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend eingebürgerte österreichische Staatsbürger mit Doppelstaatsbürgerschaft (1039/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Privatisierung der Österreichische Post AG (1040/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Scheinehen (1041/J)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verurteilungen nach dem Suchtmittelgesetz im Jahr 2008 (1042/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Blaulicht für First Responder (1043/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend die Normverbrauchsabgabe (1044/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Unterrichtsverbot für Islam-Lehrer (1045/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Polizeiinspektion Kopernikusgasse (1046/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 30

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Polizeiinspektion Isbarygasse (1047/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zwischenfall bei Ausreise der Zogajs am Flughafen (1048/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Grundversorgung (1049/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Kosten Asyl- und Fremdenwesen (1050/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Demonstrationen in Österreich (1051/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Ausschreitungen bei der Demonstration gegen den WKR-Ball (1052/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend Postamtsschließungen im ersten Halbjahr 2009 (1053/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Begräbnis von Umar Israilov (1054/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kosten der Regierungsklausur (1055/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Kosten der Regierungsklausur (1056/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Fa­milie und Jugend betreffend Kosten der Regierungsklausur (1057/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Kosten der Regierungsklausur (1058/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Kosten der Regierungsklausur (1059/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kosten der Regierungsklausur (1060/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Kosten der Regierungsklausur (1061/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Kosten der Regierungsklausur (1062/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Kosten der Regierungsklausur (1063/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Kosten der Regierungsklausur (1064/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kosten der Regierungsklau­sur (1065/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 31

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kosten der Regierungsklausur (1066/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Kosten der Regierungsklausur (1067/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Kosten der Regierungsklausur (1068/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Tätigkeit des Dr. Herbert Sch. als Strafverteidiger (1069/J)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Berücksichtigung der Beschäftigungsbedingun­gen im geplanten Postmarktgesetz (1070/J)

Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Kriminalität im Straßengüterverkehr (1071/J)

Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Pfeifsignale der ÖBB im Gailtal (1072/J)

Hermann Lipitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Kosten von Freifahrten an Wochenenden für Schü­lerInnen in Internaten und Lehrwerkstätten (1073/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen als Futtermittel in Österreich (1074/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend die vom Bundesministerium für Inneres aufgewendeten Kosten für Dolmetsch­tätigkeiten (1075/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Verschleppung eines Strafverfahrens durch das LG Salzburg (1076/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne­res betreffend das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) und die Pläne hinsichtlich der Errichtung einer Anti-Korruptionsbehörde (1077/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen als Futtermittel in Österreich und die dadurch entstehenden unabschätzbaren Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung (1078/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Vergabe des AMA Gütesiegels an Produkte, die unter Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in Futtermit­teln erzeugt worden sind (1079/J)

Günter Kößl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Barrierebahnhof Ulmerfeld-Hausmening II (1080/J)

Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend durchschnittliche Pensionshöhen (1081/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 32

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Werbeeinschaltungen des BZÖ-LHStv. Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (1082/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Quecksilber in Energiesparlampen (=Kompaktleuchtstofflampen) (1083/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Förderung der altösterreichischen Minderheit in Slowenien (1084/J)

August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Postamtsschließungen im Jahr 2009 (1085/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Wein – Einfuhrkontrolle durch das BMF im Jahr 2007“ (1086/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend „Vollziehung des Produktpirateriegesetzes in den Jahren 2007 und 2008 – Ent­wicklung der Produkt- und Markenpiraterie“ (1087/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend „Kosten der Justiz (Eigendeckungsgrad) – Erledigung der Geschäftsfälle 2008“ (1088/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Organhandel und organisierte Kriminalität im Kosovo/Albanien“ (1089/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Fremdwährungskredite und die FMA-Mindeststandards“ (1090/J)

*****

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betref­fend Bezüge- und Bundesbezügegesetz (2/JPR)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalra­tes betreffend Jahresbericht 2008 des Nationalrates in Form einer Hochglanzbroschüre (3/JPR)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (521/AB zu 506/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (522/AB zu 514/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (523/AB zu 516/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (524/AB zu 517/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 33

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (525/AB zu 510/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (526/AB zu 518/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (527/AB zu 513/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (528/AB zu 504/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (529/AB zu 512/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (530/AB zu 515/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neu­bauer, Kolleginnen und Kollegen (531/AB zu 527/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (532/AB zu 525/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (533/AB zu 628/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (534/AB zu 672/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (535/AB zu 526/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (536/AB zu 522/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (537/AB zu 523/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kollegin­nen und Kollegen (538/AB zu 529/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kollegin­nen und Kollegen (539/AB zu 536/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (540/AB zu 640/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (541/AB zu 620/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (542/AB zu 651/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (543/AB zu 661/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (149/AB zu 147/J) (Zu 149/AB zu 147/J)


10.02.22


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 34

Beginn der Sitzung: 10.02 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neuge­bauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.

Das Amtliche Protokoll der 13. Sitzung vom 17. Februar 2009 ist in der Parlaments­direktion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Csörgits, Mag. Donnerbauer, Gahr, Praßl, Doppler, Tadler, Brosz, Dr. Van der Bellen, Dr. Zinggl.

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Klubobmann Bucher zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.02.49

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einen schönen „Guten Morgen!“ Die Tages­ordnung, die in der Präsidiale nicht mit unserer Zustimmung beschlossen wurde, sieht vor, dass ein sehr wichtiger Tagesordnungspunkt, nämlich jener, der die Zuwendung von 500 Millionen € an Steuermitteln an die AUA anlangt, sehr weit hinten diskutiert wird. Wir halten es für angebracht, eine so hohe Summe, die der Steuerzahler zu leis­ten hat – 500 Millionen €! –, entsprechend zu würdigen und diesen Tagesordnungs­punkt an die Spitze der heutigen Tagesordnung zu stellen.

Daher stelle ich gemäß § 50 der Geschäftsordnung den Antrag, den Tagesordnungs­punkt 12 als Punkt 1 vorzureihen, und verlange eine Debatte über diesen Antrag. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

10.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, Sie haben die Ein­wendungen gehört. Herr Klubobmann Bucher hat die Einwendungen mündlich darge­legt. Auch schriftlich liegt uns diese Einwendung von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer vor, nämlich die Einwendungen betreffend die Tagesordnungspunkte 12 bis 22. Es sind dies die Vorlagen des Finanzausschusses.

Ich trete diesen Einwendungen nicht bei, weswegen der Nationalrat zu entscheiden hat.

Die Debatte und die Abstimmung über die Einwendungen werden nach Durchführung der Aktuellen Stunde stattfinden.

10.04.37Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Sicheres Österreich statt Kriminalitätsexplosion,
Asylmissbrauch, Islamisierung und Massenzuwanderung“

Ich gebe bekannt, dass die Aktuelle Stunde im Zeitraum von 10 Uhr bis 11.20 Uhr vom ORF live übertragen wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 35

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Strache. Ich erteile ihm das Wort und mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.

 


10.05.04

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Innenminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir im Titel der heutigen Aktuellen Stunde von einer Kriminalitätsexplosion sprechen, dann tun wir das ganz bewusst und aus gutem Grund. Wenn wir die Zahlen des Sicherheits­monitors kennen und wissen, wie diese Zahlen auf dem Sicherheitsmonitor aussehen, bevor sie im Innenministerium überarbeit und manipulativ beschönigt werden, bevor man eine offizielle Innenministeriumsstatistik der Öffentlichkeit präsentiert (Beifall bei der FPÖ), müssen wir feststellen, dass die Realität völlig anders aussieht, als es jene Zahlen darstellen, die von Seiten des Innenministeriums Monat für Monat der Öffent­lichkeit geschönt in einer Statistik präsentiert werden.

Ich habe schon in der Vergangenheit immer wieder darauf aufmerksam gemacht und aufgezeigt, dass es leider eine statistische Bearbeitung von Kriminalitätszahlen gibt, die wie folgt gehandhabt wird: Wenn in einer Gasse oder in einem Viertel einer Stadt oder eines Dorfes Kraftfahrzeuge gestohlen werden – zum Beispiel 20 Kraftfahrzeuge in einer Gasse oder in einem Viertel – und der Täter nicht erwischt wird, dann führt das in der heutigen Statistik des Innenministeriums dazu, dass man nur ein Delikt in die Statistik nimmt. Obwohl 20 gestohlene Kraftfahrzeuge ja 20 Delikte darstellen würden, wird das nur als ein Delikt in die Statistik genommen! Wenn der Täter dann in der Folge erwischt werden sollte, geht man her und nimmt in die Statistik 20 aufgeklärte Delikte auf, die man der Öffentlichkeit präsentiert.

Das ist doch eine nicht nur sehr merkwürdige, sondern auch falsche Vorgangsweise, wie man da mit Zahlen und Statistiken umgeht! (Beifall bei der FPÖ.) Ich sage, das ist eine untragbare Methode, wo man die eigene österreichische Bevölkerung – im wahrs­ten Sinne des Wortes! – für dumm zu verkaufen versucht.

Ich werde daher die Zahlen des Sicherheitsmonitors nennen. Wir haben die Zahlen von November 2008 bis Jänner 2009 im Vergleich zu November 2007 bis 2008, damit man die Vergleichszahlen kennt. In diesem Zeitraum hat es allein in Wien bei den Woh­nungseinbrüchen eine unglaubliche Steigerung von 22 Prozent gegeben. Das sind über 2 760 Einbrüche nur in Wien! Das heißt, es gab um 500 Einbrüche mehr als im Vergleichszeitraum 2007 bis 2008.

Die Zahl der Einbrüche in Häuser hat sich in Wien sogar um 100 Prozent gesteigert, von 290 Einbrüchen im Vergleichszeitraum 2007/2008 auf 770 Einbrüche von Novem­ber 2008 bis Jänner 2009.

Bei Einbruchsversuchen und Einbrüchen in Wohnungen, Häuser, Büros und Ge­schäftslokalitäten gibt es in Wien laut Aussage von Exekutivbeamten einen Spitzenwert von täglich zwischen 100 und 150 Fällen. Er pendelt also immer zwischen 100 und 150 Einbruchsversuchen pro Tag in Wien.

Nehmen wir nur als Beispiel den 30. Jänner 2009! An diesem Tag gab es in Wien 1 542 Delikte, 233 davon waren Gewaltdelikte, 974 Eigentumsdelikte, 218 Kfz-Delikte, wobei hier nicht Falschparken gemeint ist, sondern Autoeinbrüche und Autodiebstäh­le. – Allein das zeigt auf, wie dramatisch die Entwicklung ist.

In Kärnten gibt es einen Anstieg der Kriminalität um 5 Prozent – auch diese Zahlen lie­gen uns vor. Die Zahl der Einbrüche stieg in Kärnten um 22 Prozent von 676 auf 830. In Salzburg ist ebenfalls ein Anstieg zu verzeichnen. Das ist also kein ausschließlich ostösterreichisches Phänomen, dass wir nur in Wien dramatische Kriminalitätsanstiege


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 36

hätten! Auch in Salzburg gab es einen Anstieg der Gesamtkriminalität um 4 Prozent. Die Zahl der Einbrüche stieg in Salzburg um 19 Prozent von 1 040 auf 1 260.

Wenn man die Zahlen und Daten von Gesamtösterreich im Sicherheitsmonitor den ver­öffentlichten Statistiken des Innenministeriums gegenüberstellt, kann man sich nur wundern. Es sind im Jahr 2009 insgesamt 135 300 Delikte am Sicherheitsmonitor an­geführt. Spitzenreiter sind dabei Einbruch, Diebstahl, Raub und Sachbeschädigung. In Gesamtösterreich gibt es einen Anstieg um 14 Prozent, das sind um 16 720 Delikte mehr als im Vergleichszeitraum 2007 bis 2008. Damals waren es noch 118 580 De­likte.

Das zeigt, die Kriminalität steigt dramatisch an und wird von dieser rot-schwarzen Bun­desregierung, von Frau Innenminister Fekter schöngefärbt, es werden falsche Zahlen veröffentlicht, und man versucht, Probleme, die vorhanden sind, einfach unter den Tisch zu kehren. Das ist nicht verantwortungsvoll, Frau Innenminister! (Beifall bei der FPÖ.)

Exekutivbeamte verlautbaren ja unter der Hand sehr offen, dass seit der Schengen-Grenzöffnung die Kriminalität in Gesamtösterreich, speziell aber im Osten Österreichs dramatisch angestiegen ist – in manchen Teilbereichen um 40 Prozent, im Bereich der Hauseinbrüche um 61 Prozent. Wir haben aktuell ein sicherheitspolitisches Fiasko – das ist die traurige Realität!

Fast 50 Prozent aller Autodiebstähle in Österreich finden in Wien statt. Wir haben von vertraulichen Exekutivquellen Zahlen genannt bekommen, dass im Jahr 2008 alleine in Wien 3 300 Autodiebstähle stattgefunden haben. Das entspricht einer Steigerungsrate von über 30 Prozent! Ich betone ausdrücklich: nur im Bereich Autodiebstahl, da sind die Autoeinbrüche nicht statistisch erfasst. Es zeigt, wie die traurige Realität in diesem Bereich leider Gottes aussieht.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Beantwortung einer Anfrage unse­res Sicherheitssprechers an die Frau Innenministerin vom 12. Februar 2009. Darin steht, dass es im Jahr 2008 65 316 fremde Tatverdächtige in Österreich gegeben hat. 9 877 davon waren Asylwerber, 10 905 Personen waren Fremde ohne Beschäftigung, 9 965 waren sogenannte Kriminaltouristen, und 4 050 waren ausländische Schüler und Studenten.

Wenn man das auf Nationalitäten umlegt, dann sind das 4 931 Tatverdächtige, die
aus Bosnien-Herzegowina kamen, 1 380 aus Georgien, davon aber 1 009 Asylwerber, 1 550 Tatverdächtige aus Nigeria, davon 965 Asylwerber, und so geht das munter wei­ter. Die meisten tatverdächtigen Asylwerber musste man mit 3 633 in Wien feststellen, gefolgt von Oberösterreich mit 1 737.

Ich sage, die Warnzeichen blinken hell und heftig, und man kann sie nicht übersehen! Das Problem ist, dass Sie in dieser Bundesregierung Kriminalität nur mehr verwalten und in Wirklichkeit am falschen Platz Einsparungsmaßnahmen vornehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir brauchen 3 000 zusätzliche Exekutivbeamte in Österreich! In Wien alleine fehlen 1 500 Exekutivbeamte. 50 Prozent aller Verbrechen Österreichs finden heute in Wien statt, aber es gibt nur ein Drittel der Exekutivbeamten in Wien. Wir brauchen in Wien 1 500 neue, zusätzlich ausgebildete Exekutivbeamte und weitere 1 500 zusätzliche ausgebildete Exekutivbeamte für den Bereich Restösterreichs.

Sie aber machen genau das Gegenteil! Sie haben mit Ihrer Evaluierung, die jetzt im In­nenministerium festgestellt wurde, vor, weitere Planstellen einzusparen. Wir erleben es ja auch bei den Einsätzen und Überwachungen der Kriminalpolizeigruppen, wo regel­mäßig aus Gründen der Personalknappheit nach zwei oder drei Wochen und noch vor


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 37

einer möglichen Aufklärung eines Kriminalfalles diese Aktionen abgebrochen werden und der Frust der Beamten dramatisch ansteigt, und zwar zu Recht.

Es fehlt nicht nur an Personal, es fehlt an Autos, an mobilen Computern, an Laptops, Telefonen, Funkgeräten. Die Beamten fühlen sich zu Recht im Stich gelassen. Voll­wertig ausgebildete Exekutivbeamte oder Kriminalbeamte müssen heute 60 Prozent ihrer Dienstzeit für Verwaltungstätigkeiten aufwenden! Das zeigt ja, dass hier etwas schiefläuft. Statt dass man dafür Sorge trägt, dass es in den Referaten Verwaltungsbe­amte gibt, die diese Tätigkeit machen, damit die Exekutivbeamten und Kriminalbeam­ten im Kampf gegen die Kriminalität auch präventiv auf der Straße tätig sein können (Beifall bei der FPÖ), werden sie mit 60 Prozent Verwaltungsaufgaben zugeschüttet.

Seit der letzten unseligen Reform geht es bergab – und wir stehen im sicherheitspoliti­schen Bereich vor dem Kollaps!

Ich möchte zum Abschluss ergänzend noch einen Themenbereich nennen. (Präsiden­tin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Letzter Satz: Auch beim Bleiberecht gibt es aktuell eine Regierungseinladung für Asylmissbrauch. Ich sage, es kann nicht sein: Wer als Asylmissbraucher uns Österreicher lange genug an der Nase herumführen kann, kann doch nicht als Dankeschön am Ende dann von Ihnen eine Aufenthalts­genehmigung bekommen! (Beifall bei der FPÖ.)

Wie im Fall Zogaj – letzter Satz – hat eine rechtskonforme Familienzusammenführung in der Heimat, im Kosovo, stattzufinden. Da hat endlich auch von Ihrer Seite sicherge­stellt zu werden, dass man den Österreichern nicht auf der Nase herumtanzt in dieser Frage! (Beifall bei der FPÖ.)

10.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu Wort gemeldet. Ich mache darauf aufmerksam, dass auch bei Ihnen, Frau Ministerin, die Redezeit 10 Minuten nicht übersteigen soll. – Bitte.

 


10.16.30

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher auch vor den Fernseh­schirmen! Herr Strache, Verunsicherung der Bevölkerung ist nicht angebracht! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Strache: Aufklärung!) Wenn Sie hier mit Panikmache im Hinblick auf die Sicherheitssituation in Österreich so drastische Worte finden, dann machen Sie damit die Polizeiarbeit schlecht – und auch das lasse ich nicht zu! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Rufe bei der FPÖ: Nein!)

Herr Strache, Sie haben in Ihrer Rede so gehalten, als wäre die Polizei unfähig (Rufe bei der FPÖ: Sie! – Abg. Strache: Sie sind unfähig, Frau Innenministerin, nicht die Polizei!), als würde nichts geschehen, als würde nichts passieren – und das, Herr Strache, lasse ich nicht zu! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Haim­buchner.)

Österreich gehört zu den sichersten Ländern dieser Welt, und wir werden weiter daran arbeiten, dass das so bleibt! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Haimbuchner: Reden Sie mit den Leuten draußen!)

Zu dieser Verunsicherung bezüglich der statistischen Zahlen darf ich hier einmal den Unterschied zwischen Sicherheitsmonitor und Kriminalstatistik aufklären. In der Kri­minalstatistik finden sich die Zahlen jener Fälle, in denen die Polizei nach Aufklärung derselben Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Wenn Sie hier Fälschung un­terstellen, unterstellen Sie diese Fälschung den Beamten, die diese Anzeige erstatten


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 38

(Rufe bei der FPÖ: Ihnen!), und das lasse ich nicht zu! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Ihnen unterstelle ich das!)

Ich komme zu Ihrem Fall mit den 20 Kfz-Diebstählen. 20 Kfz-Diebstähle sind in der Kri­minalstatistik folgendermaßen erfasst: 19 Mal Diebstahl, einmal gewerbsmäßig, 20 De­likte. (Abg. Kopf: Aha!) Das heißt, was Sie hier gesagt haben, ist einfach falsch, weil die Gewerbsmäßigkeit bei 20 evident ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Haimbuch­ner: Gewerbsmäßigkeit ...!)

Im Hinblick auf die Explosion der Kriminalität, wie Sie es genannt haben, kann ich Ihnen Folgendes sagen: Wir haben erst unlängst beim Amtsmissbrauch einen Anstieg um sagenhafte 4 381 Prozent gehabt. Und wissen Sie warum? Weil nämlich eine Auto­werkstätte dabei ertappt wurde, dass sie Pickerl in betrügerischer Art und Weise aus­gegeben hat. Es sind insgesamt über 1 000 Pickerl falsch ausgegeben worden – und plötzlich hatten wir einen explosionsartigen Anstieg. Aber der tatsächliche Kriminalitäts­anfall war ein Täter, eine Werkstätte. Daher kann man in diesem Fall nicht von einer „Explosion“ reden. – Die Bevölkerung soll wissen, wie das gemeint ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte betonen, Herr Strache – und mir ist das ein großes Anliegen (Abg. Mag. Stadler: Wer hat denn Ihre Handtasche gestohlen, Frau Minister? Wer war der Täter, der die Handtasche gestohlen hat?) –, dass wir mit dem Sicherheitsmonitor ein durchaus taugliches Instrument haben. Das sind nicht die aufgeklärten Fälle, sondern das sind die angezeigten Fälle, nämlich die von der Bevölkerung angezeigten Fälle (Abg. Strache: Und ein kleiner Prozentsatz kommt dann zur Staatsanwaltschaft!), die sich sehr häufig aufklären, die eingestellt werden; also das sind beispielsweise auch die Anzeigen des Herrn Pilz bei der Staatsanwaltschaft, die fast alle eingestellt werden. Das ist noch keine Explosion der Kriminalität! (Beifall bei der ÖVP.)

Die Polizei hat also – zusätzlich zu diesen Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft, das heißt justizrelevanten Fällen, die in der Kriminalstatistik stehen – ein Instrument, aus dem stundengenau hervorgeht, wo die kriminellen Phänomene stattfinden (Abg. Stra­che: Der Handtaschenräuber!), in welchen Grätzeln, in welchen Vierteln, in welchen Ballungszentren, auf welchen Hauptverkehrsrouten, nämlich den Sicherheitsmonitor. Der Sicherheitsmonitor ist ein Instrument der Polizei, der zeigt, wo sich die Banden in etwa befinden. Dieser Sicherheitsmonitor weist ein Ansteigen der Kriminalität aus, das ist richtig, aber von einer „Explosion“ kann nicht die Rede sein! (Beifall bei der ÖVP.)

Daher haben wir uns dazu entschlossen – das habe ich schon mehrmals gesagt –, ein neues Instrument in der Statistik einzuführen, das Opferdaten besser abbildet, das den Modus Operandi, wie Täter vorgehen, das Umfeld der Täter, die organisierte Kriminali­tät besser abbildet, das uns auch einen besseren Vergleich mit der Justiz erlaubt, denn die Polizei sammelt Delikte, während die Justiz Täterstatistiken führt; das ist derzeit nicht vergleichbar. Auch das wollen wir ändern. Wir wollen wissen, wie sich die krimi­nelle Energie bei uns breit macht, bündelt, nach welchen Methoden die Täter vorgehen (Zwischenrufe der Abgeordneten Mayerhofer und Strache), damit wir dann gezielt die Strategien entwickeln, die dagegen notwendig sind.

Diesbezüglich haben wir zwei Schwerpunkte im Auge: einerseits die Einbruchs- und Diebstahlskriminalität und andererseits die Jugend- und Kinderkriminalität. Wir sind dabei, gegen diese beiden Phänomene ganz gezielt vorzugehen; und die Polizei hat enorme Fahndungserfolge. (Abg. Strache: So schlechte Aufklärungsdaten wie nie zuvor!)

Ich werde auch dafür Sorge tragen, dass die Fahndungserfolge der Polizei präsentiert werden, damit man weiß, wie effizient die Polizei arbeitet, denn das wird von Herrn Strache und seiner Partei permanent nur schlechtgemacht (Abg. Strache: Sie wird nur


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 39

im Stich gelassen von dieser Regierung! Von Ihnen wird die Polizei im Stich gelassen! Von dieser Regierung werden die Exekutivbeamten im Stich gelassen!), es wird per­manent über die Unfähigkeit der Polizei gesprochen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Dr. Haimbuchner: Das ist die typische ÖVP-Masche!)

Weil Sie auch immer von den ausländischen Tatverdächtigen reden, möchte ich hier ein paar Unwahrheiten korrigieren. Im Jahr 2008 betrug der Anteil ausländischer Tat­verdächtiger 27,2 Prozent. Davon die größte Gruppe waren die Deutschen, also EU-Bürger, wobei den deutschen Tatverdächtigen hauptsächlich Vergehen angelastet werden und weniger Verbrechen, beispielsweise Verkehrsunfälle et cetera. Die meis­ten Verbrechen wurden von Rumänen und Serben begangen, Herr Strache! Die zweit­größte ausländische Tätergruppe nach den Deutschen waren die Serben mit 7 833 (Abg. Strache: Ich habe die türkische Gruppe!), dann die Türken mit 6 330 und die Ru­mänen mit 5 719. (Abg. Strache: Sie haben die Türken hier verwechselt! Die Türken haben 6 330! Sie lesen falsche Zahlen vor!) Die Serben sind aber nicht die größte Asylwerbergruppe. Daher kann man nicht Asylwerber und ausländische Tatverdächtige unter einem nennen, sondern muss das klar trennen. (Demonstrativer Beifall bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Aber auch mir ist das ein riesiger Dorn im Auge, und ich werde dafür Sorge tragen, dass die kriminelle Energie, die sich in Österreich ausbreitet, nicht mehr in diesem Aus­maß attraktive Bedingungen vorfindet. Diesbezüglich bitte ich um die Unterstützung des Parlaments, indem wir gesetzliche Verschärfungen vornehmen. Vor allem aber werden wir neuerlich Anstrengungen unternehmen, um den Aufenthalt dieser Kriminel­len in Österreich so rasch wie möglich zu beenden! – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Strache: Na hoffentlich! Zeit ist’s!)

10.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. Wie gesagt: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.26.27

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Herr Klubobmann Strache, wer Ihnen zuge­hört hat, muss glauben, dass Sie von einem anderen Land gesprochen haben. (Zwi­schenrufe bei der FPÖ.)

Wir alle kennen das subjektive Sicherheitsempfinden unserer Bevölkerung. (Abg. Stra­che: Das sind Fakten!) Und gerade diese Bundesregierung hat bereits in ihrem Koali­tionsübereinkommen auf vieles richtig reagiert und ist vorbereitet, meine geschätzten Damen und Herren. Es wurde mehr Personal für diesen Bereich vorgesehen. (Abg. Strache: Nicht einmal der natürliche Abgang wird gedeckt!)

Ich erinnere daran – damit ihr nicht glaubt, wir vergessen alles –: Die FPÖ war dabei, als die größten Planstelleneinsparungen in der Geschichte bei der Exekutive stattge­funden haben! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Das macht ihr!)

Ich möchte aber auch Folgendes sagen, damit das nicht untergeht – weil hier Fäl­schung unterstellt wird, was die Statistiken betrifft –: Danke, Frau Ministerin, dass Sie schon herausgearbeitet haben, dass man hier von den Beamten spricht. Die Beam­tInnen unserer Republik haben es sich nicht verdient, dass man ihnen hier vom Red­nerpult aus Derartiges unterstellt. (Abg. Strache: Das ist ja die Weisung! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 40

Meine geschätzten Damen und Herren, wir alle sollten unseren Kolleginnen und Kolle­gen von der Exekutive für deren schweren Dienst ein Dankeschön sagen! (Abg. Stra­che: Die lassen ja Sie im Stich!) Sagen wir doch einmal danke, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Strache: Sie lassen die Exekutivbeamten im Stich! Die fühlen sich ja im Stich gelassen!)

Jeder, der sich mit der Materie auseinandersetzt und sachlich argumentiert, weiß und muss sagen – das wurde ebenfalls von der Frau Ministerin angeführt –, dass wir dar-
an arbeiten, dass diese Statistiken im Justizministerium und im Innenministerium, die ganz unterschiedlich geführt werden, zusammengeführt werden, was sehr wichtig
ist. (Abg. Neubauer: Es geht ja nichts weiter!) Dann haben wir auch endlich Zahlen, Frau Ministerin, an denen nicht zu rütteln ist. So ist das ganz einfach! (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.)

Herr Klubobmann, ich möchte die Zahlen, die hier vom Innenministerium und seiner Ressortchefin berichtet wurden, nicht wiederholen, denn diese sind richtig. Ich würde mir lauter anständige Leute wünschen, überhaupt keine Diskussion, das wünschen wir uns alle, aber es geht nicht, immer nur so en passant zu sagen ... (Zwischenruf des Abg. Neubauer. – Abg. Strache: Zahlen und Fakten!) – Nur stimmen sie offensichtlich nicht! Schauen Sie sich das einmal genauer an. (Abg. Strache: Das ist der Sicher­heitsbericht!)

Ich meine, dass wir gemeinsam an diese so wichtige Arbeit zu gehen haben. Wir wol­len schauen, dass wir mehr Leute bekommen, auch in den Ballungszentren. Das ist auch unser Ansinnen. Wir alle wollen das, aber dann müssen wir es auch umsetzen. (Abg. Strache: Aber dort spart ihr ja ein! Nicht einmal den natürlichen Abgang deckt ihr! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wir wollen eine ordentliche Ausrüstung für die Kolleginnen und Kollegen der Exekutive (Abg. Strache: Es werden weitere Plan­stellen abgebaut!), aber wir müssen auch an anderen Punkten ansetzen, da es zu vie­len kriminellen Handlungen etwa aufgrund des sozialen Umfelds kommt.

Wenn wir von Sicherheit sprechen, meine geschätzten Damen und Herren, muss klar sein, dass es immer nur um die umfassende Sicherheit gehen kann und der engere Bereich der Sicherheit, so wichtig er ist, nicht losgelöst von der sozialen Sicherheit und von der Gesamtschau gesehen werden kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich meine, dass sich die Bundesregierung im Bereich der inneren Sicherheit ein gutes Programm, gute Inhalte vorgenommen hat, und ich lade Sie alle ein, diese so wichtigen Aufgaben in den Ballungsräumen, im Rahmen der Hauptverkehrsträger, bei der Ausbil­dung der Exekutive hier im Hohen Haus gemeinsam mit uns zu diskutieren und zu ver­suchen, sie so rasch wie möglich umzusetzen. Die Österreicherinnen und Österreicher werden es Ihnen und uns allen danken.

Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen – weil es immer wieder anders durchkommt –: Wir haben kein Bleiberecht und wir bekommen kein Bleiberecht! Was wir haben und was wir diskutieren, das ist ein humanitärer Aufenthalt. (Abg. Dr. Haimbuchner: Was ist das jetzt eigentlich?) Und wenn wir mehr Rechtssicherheit erzielen wollen und es straffe und rasche Verfahren geben soll (Abg. Dr. Haimbuchner: Was ist ein „humani­tärer Aufenthalt“?) – das werden wir ja in nächster Zeit diskutieren –, dann muss man das richtig diskutieren, Herr Klubobmann, und nicht mit falschen Aussagen und Anga­ben.

Es geht bei diesem Thema um Menschen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und diese haben ein Recht darauf, dass wir menschlich über sie diskutieren. Und da­zu lade ich Sie herzlich ein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.31



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 41

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Kößl zu Wort. Ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.31.40

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte doch einiges ins rechte Lot bringen und sagen: Das Thema dieser Aktuellen Stunde gäbe es nicht, wären nicht kommenden Sonntag Landtagswahlen in Kärnten und in Salzburg. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Jetzt kommt wieder das!)

Das, was Kollege Strache hier gebracht hat, war an und für sich reiner Populismus und hat mit der Realität draußen nichts zu tun, das möchte ich in aller Deutlichkeit klarstel­len. (Abg. Dr. Haimbuchner: Nur die ÖVP ist seriös!)

Lieber Kollege Strache, eines muss auch klargestellt werden: Die Sicherheit ist in den Händen der Frau Bundesminister Fekter wirklich gut aufgehoben (Abg. Strache: Das ist eine gefährliche Drohung! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), und wir arbeiten sehr konstruktiv für ein sicheres Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Bundesminister Fekter hat es gesagt (Zwischenruf des Abg. Strache): Österreich gehört zu den sichersten Ländern der Welt – und so wird es auch künftig sein! (Beifall bei der ÖVP.)

Noch etwas, Herr Kollege Strache: Du hast jetzt gehört, dass die Serben bei der Krimi­nalität an der Spitze liegen. (Abg. Strache: Türken! Da sind falsche Zahlen genannt worden!) – Gerade die FPÖ möchte aber, dass Serbien so schnell wie möglich in die Europäische Union integriert wird. (Abg. Strache: Anständige und unanständige Bür­ger, darum geht es, nicht um die Herkunft!) Das ist das zweischneidige Denken vonsei­ten der FPÖ!

Meine geschätzten Damen und Herren, noch etwas möchte ich klarstellen: Die Krimi­nalitätsstatistik zu lesen ist keine Kunst – man muss sie nur lesen. (Abg. Strache: Das ist ja serbenfeindlich, was Sie da machen! – Abg. Dr. Graf: Was haben Sie gegen Ser­bien? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, einen Moment! – Die Aus­führungen von Herrn Klubobmann Strache sind von allen Fraktionen respektiert wor­den, ohne extreme Zwischenrufe. Ich verlange von der Freiheitlichen Partei denselben Respekt den anderen Rednern gegenüber. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abge­ordneten der Grünen.)

Herr Abgeordneter, setzen Sie bitte fort.

 


Abgeordneter Günter Kößl (fortsetzend): Noch etwas, Kollege Strache: Im Sicher­heitsbericht 2007 ist auf den ersten Seiten angeführt, wie man die Kriminalstatistik liest und was sie aussagt.

Eines muss auch klar sein: Wenn ihr behauptet, dass die Kriminalstatistik nicht richtig ist, dann, muss ich sagen, wäre sie vor zehn Jahren auch nicht richtig gewesen, denn die Kriminalstatistik wird heute nach denselben Gesichtspunkten dargestellt wie da­mals. Sie zeigt auf jeden Fall eines: sinkende Kriminalitätszahlen ab dem Jahr 2005. Das muss zur Kenntnis genommen werden! Es ist nicht ehrlich, wenn von dieser Stelle aus erklärt wird, dass die Kriminalität ständig steigt.

Es stimmt: Seit dem Wegfall des Eisernen Vorhanges hat sich unser Gesellschaftssys­tem verändert, und natürlich haben die offenen Grenzen ein anderes Bild gebracht. Wir dürfen ja nicht vergessen, dass Österreich, solange es den Eisernen Vorhang gab, vom Osten her in keiner Weise gefährdet war, was Kriminalität betrifft. Heute sind wir


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 42

im Herzen Europas und natürlich einer ganz anderen Situation ausgeliefert. Das müs­sen wir zur Kenntnis nehmen.

Die Arbeit der Polizei, der Exekutive ist vorbildlich – ich bin täglich mit den Kollegen draußen beisammen und diskutiere mit ihnen –, aber wir haben in verschiedenen Be­reichen auch Probleme – das ist auch von der Frau Bundesminister angesprochen worden –, arbeiten aber an deren Bewältigung. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir hier im Hohen Haus konstruktiv daran arbeiten, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Polizei draußen effizient arbeiten kann. Das ist unsere Aufgabe: nicht schlechtzureden, sondern dort, wo es ein Manko gibt, die Frau Bundesminister zu unterstützen, damit die Exekutive Rahmenbedingungen hat, unter denen sie gegen die Kriminalität wirksam vorgehen kann.

Noch etwas: Gerade in den letzten zehn Jahren hat es bei der Exekutive einen enor­men Modernisierungsschub gegeben; dieser muss natürlich fortgesetzt werden. Es muss immer angepasst werden, es hat jedoch – wenn auch nicht in den letzten Jah­ren – vom Fahrzeugpark bis hin zu sämtlichen technischen Ausrüstungen ein wirklicher Modernisierungsschub stattgefunden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Cap.)

10.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Vilimsky zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.36.38

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn mein Vorredner, der ÖVP-Sicherheitssprecher, behauptet hat, die Sicherheit sei bei Innenministerin Maria Fekter in guten, in besten Händen (demonstra­tiver Beifall bei der ÖVP), kann man der ÖVP nur zurufen: Die Handtasche der Frau Innenministerin war nicht in guten Händen! (Beifall bei der FPÖ.)

Eine ihrer ersten Begegnungen mit Kriminalität war, dass der Frau Innenministerin in einem italienischen Nobellokal Kriminelle die Handtasche gestohlen haben. Aber ihr Schluss daraus war nicht, an die Öffentlichkeit zu gehen und vor Kriminalität zu warnen (Abg. Mag. Stadler: War das ein Serbe, ein Rumäne oder ein Österreicher?), sondern sie wollte das geheim halten; sie hat es nicht gemeldet. Es hat der Freiheitlichen be­durft, diese Sache an die Öffentlichkeit zu spielen, damit man sieht, wie Kriminalität in Österreich ausgeübt wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, Sie können das der ÖVP-Freundschaftsgruppe Hietzing er­zählen, dass es in Wien und Österreich keine Kriminalität gibt! Jeder Österreicher, der mit offenen Augen durch die Stadt geht, weiß und kann ein Lied davon singen, wie stark die Kriminalität in diesem Land schon gestiegen ist!

Wissen Sie, was mich besonders enttäuscht? – Gestern am Abend lief im ORF ein „Club 2“, und der hatte eindeutig die Intention – allein schon von der Beschreibung her –, die Polizei als rassistische Schlägertruppe zu qualifizieren, indem man zehn Jah­re alte Fälle herangezogen hat, um der Polizei zu unterstellen, welch „böse Schläger­truppe“ sie sei. (Ruf bei den Grünen: Was sagen Sie zum jüngsten Fall?) Ich habe weder von Rot noch von Schwarz auch nur irgendein Wort der Verteidigung gehört! (Beifall bei der FPÖ.)

Enttäuschend ist es auch, meine Damen und Herren, dass weder Ihnen von der ÖVP noch Ihnen von der SPÖ und auch nicht Ihnen als Ministerin abzuringen ist, unserer Polizei Danke zu sagen: Danke, liebe Polizistinnen und Polizisten, dass ihr uns täglich unter Einsatz von Leib und Leben, wenn es kalt ist und wenn es regnet, schützt! (Bei­fall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 43

Sie beide waren wahrscheinlich auch schon lange nicht mehr in Wachzimmern, denn sonst wüssten Sie, wie es um die Wiener Exekutive bestellt ist. Der Verputz bröckelt ab, die Exekutive ist in Räumen untergebracht, bei denen der Menschenrechtsbeirat des Innenministeriums schreien würde, wenn ein Inhaftierter dort untergebracht wäre, aber die Augen zudrückt, wenn es um die Polizei geht.

Die Polizei hat keine Ausrüstung, die Polizisten müssen sich im Winter selbst Pullover kaufen, weil der zur Verfügung gestellte Pullover zu wenig warm ist, müssen sich mit eigenem Geld Hauben kaufen, weil die Kappe nicht reicht. – Die Polizei wird von Ihnen alleingelassen. Letztes Jahr, als ich den Antrag eingebracht habe, dass wir alle auf eine Erhöhung der Politikergehälter verzichten und den österreichischen Polizisten und Polizistinnen dafür 500 bis 1 000 € Belohnung als Dankeschön für den Einsatz bei der EURO zur Verfügung stellen, haben Sie das abgelehnt. Das ist schäbig! (Beifall bei der FPÖ.)

Auf der anderen Seite sieht man, wie es den Häftlingen geht, wie es in österreichi­schen Gefängnissen ausschaut. Als Sicherheitssprecher meiner Partei besuche ich ja auch Gefängnisse, war zum Beispiel in Stein, und – man glaubt es kaum! – dort wird Sand aus Dubai eingeflogen, um einen Beachvolleyball-Platz für die Häftlinge zu er­richten. (Abg. Strache: Das ist unglaublich!)

Dort werden Therapeuten mit 150 € Stundensatz eingesetzt, um bei Schwerstverbre­chern und Gewaltverbrechern eine Schneckentherapie zu machen, bei welcher der Häftling zuschauen muss, wie links und rechts eine Schnecke hinaufkriecht – mit 150 € Stundensatz! –, während der Justizwachebeamte für die Rufbereitschaft in der ganzen Nacht 7 € bekommt – nicht in der Stunde, sondern in der ganzen Nacht 7 €! Das ist schäbig! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Das ist ja unglaublich! Ein Skandal!)

Meine Damen und Herren, es gilt die Feststellung, die Kriminalität steigt und steigt, und die Aufklärung geht runter und runter. Nicht einmal den Handtaschendiebstahl der Frau Minister konnte man bis heute aufklären. Und man muss auch festhalten, dass das zwei Ursachen hat: Die eine Ursache heißt Asylbetrug und die andere Öffnung der Schengen-Grenzen.

Jetzt bringe ich Ihnen etwas zur Kenntnis:

„‚Wir haben immer mehr Fälle klaren Asylmissbrauches.‘ () Einerseits steige die Zahl jener, die illegal einreisen, hier Verbrechen begehen und erst nach einer Verhaftung Asylantrag stellen. Andererseits würden immer mehr verurteilte Kriminelle, die einen negativen Asylbescheid bekommen und abgeschoben werden sollen, ‚oft schon am Flughafen unter den abenteuerlichsten Begründungen einen neuen Asylantrag stellen ()‘“

Das sagt niemand anderer als der Chef der Fremdenpolizei. Und Sie beide beschlie­ßen jetzt eine Liberalisierung des Asylgesetzes (Abg. Mag. Korun: Da haben Sie etwas falsch verstanden!), was zur Folge haben wird, dass neben dem Asyltitel, neben der subsidiären Schutzberechtigung nun auch noch das humanitäre Bleiberecht als Zu­wanderungsschiene geöffnet werden soll! Österreich macht sich international zur Lach­nummer vor den Schlepperbanden, und das ist Ihre Schuld! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Die FPÖ sagt ja zur Polizei, ja zu einer besseren Besol­dung, ja zu einer besseren Ausrüstung der Polizei und ja zu einer harten Bekämpfung der Kriminalität. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Westentha­ler zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 44

10.42.14

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Vilimsky, wenn ich mir die Ministerin heute so angehört habe – alles paletti, überhaupt kein Anstieg der Kriminalität, ich glaube, es gibt überhaupt keine Kriminalität –, dann denke ich (Bundesministerin Dr. Fekter: Ha­ben Sie nicht aufgepasst?), dass sie deshalb ihren Handtaschendiebstahl nicht ange­zeigt hat, weil sie der Meinung ist, die Tasche wurde gar nicht gestohlen (Bundes­ministerin Dr. Fekter: Natürlich ist er angezeigt worden!), sondern hat sich nur „örtlich verändert“. (Heiterkeit und Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Deswegen ist das auch nicht in der Kriminalitätsstatistik, denn die Ministerin ist ja der Meinung, es ist nichts los in Österreich, alles wunderbar, seit sie Ministerin ist. (Bun­desministerin Dr. Fekter: Er ist sicher angezeigt worden!) Es geht mir nicht um den Zahlenstreit, Monitoring, Statistik – über jede eigene Statistik kann man streiten. (Zwi­schenruf des Abg. Großruck.) Frau Minister, Sie müssen doch wissen, wenn Sie in die Bevölkerung hineinhören, dass es um das Empfinden der Bevölkerung geht.

Hand aufs Herz: Es gibt doch kaum mehr jemanden in der Bevölkerung, der nicht selbst betroffen ist oder jemanden im Bekannten- oder Freundeskreis hat, der von Ein­bruch oder Kriminalität betroffen ist. Das ist das Problem, das die Bevölkerung derzeit hat – nicht Ihre gefälschten Statistiken, Frau Ministerin! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Und wenn Sie schon der FPÖ nicht glauben, dass die Kriminalität steigt, wenn Sie uns nicht glauben und allen, die davor warnen (der Redner hält in der Folge jeweils die Kopie einer Schlagzeile aus den genannten Zeitungen in die Höhe), sage ich Ihnen Folgendes: Die Zeitung „ÖSTERREICH“ titelt: „Die Zahl der Wohnungseinbrüche ex­plodiert“. – Das hat die Zeitung „ÖSTERREICH“ letzte Woche getitelt.

Die „Kronen Zeitung“ titelt – auch das kann ich Ihnen hier sagen –: „Immer mehr Ein­brüche und Überfälle!“.

Im „Kurier“ steht: „Hilflos gegen Einbrecher“. – Alles nicht wahr. Die Ministerin sagt, stimmt alles nicht.

Und das Neueste ist, in der Zeitung „ÖSTERREICH“ steht heute: „Irre Raubserie in Wien“. – Stellen Sie sich vor, Frau Minister, von Dienstag, 17.30 Uhr, bis Mittwoch, 14.30 Uhr, gab es diese Woche allein in Wien sechs Überfälle – in 21 Stunden! Raub­überfälle auf Banken, auf Trafiken, auf Tankstellen – aber es ist nichts los, es ist alles in Ordnung, es gibt keine Kriminalität. (Abg. Strache: Alles paletti!)

Frau Ministerin, Sie haben gesagt, Verunsicherung ist nicht angebracht. – Aber Ihr Wegschauen in Sachen Kriminalität ist gefährlich. Das ist die Wahrheit! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Sie reden hier von irgendeinem Pickerlbetrug. – Das ist Ihr Problem, aber Ihnen ist völ­lig wurscht, dass jede Minute in Österreich eine Straftat begangen wird, Ihnen ist völlig wurscht (Bundesministerin Dr. Fekter: Nein! Das ist mir nicht wurscht!), dass alle 30 Minuten allein in Wien eine Wohnung aufgebrochen und in ein Haus eingebrochen wird. Das ist Ihnen egal. Bandenkriminalität, öffentliche Hinrichtungen zwischen Tsche­tschenen gibt es mittlerweile, bis hin auch zum Weltrekord. – Sie haben gesagt, Öster­reich ist das sicherste Land.

Frau Ministerin, Wien hält als Hauptstadt den Weltrekord bei Banküberfällen. Das ist verbrieft, das ist eine Zahl, die Sie nachprüfen können. Was hat denn die Bank davon, was hat denn die Familie davon, wenn Sie ihnen sagen, Österreich ist das sicherste Land der Welt, Frau Ministerin? – Das ist nicht wahr! In Wirklichkeit gibt es einen Si­cherheitsnotstand. Sie sind dazu veranlasst – und die Regierung wäre verpflichtet –,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 45

endlich die Schengen-Grenzen wieder dichtzumachen, bis die Kriminalität wieder sinkt. – Das ist die Wahrheit. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es ist nicht unser Begriff – das an die Adresse der ÖVP –, es ist nicht unser Verständ­nis eines globalisierten Europa, dass unsere Euros nach Brüssel wandern, unsere Autos nach Polen und die Wohnungs-Einrichtungsgegenstände nach Rumänien. Das ist ein falsches Verständnis von einem globalisierten Europa. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Und dann kommt noch dazu, dass Ihre Regierung bei all diesen Rahmenbedingen, bei der gestiegenen Kriminalität in den letzten Monaten 1 500 Kriminelle vorzeitig aus den Haftanstalten entlassen hat – durch ein Haftentlastungspaket, das völlig ungerechtfer­tigt ist. Ich frage Sie einmal: Frau Minister, haben Sie nachgeprüft, wie die Rückfall­quote bei diesen 1 500 Kriminellen, die vorzeitig entlassen worden sind, aussieht? – Das ist keine Antwort.

Oder Ihr Bleiberecht: Das Bleiberecht, das Sie jetzt wollen, ist ja nichts anderes als ein Scheinasylanten-Legalisierungsgesetz, in das Sie hineinschreiben – stellen Sie sich das vor, meine Damen und Herren! –, dass auch Asylanten, die die Hälfte ihrer Aufent­haltszeit illegal im Land gewesen sind, jetzt plötzlich um das Bleiberecht ansuchen dürfen. Das heißt, Asylanten, die einen Rechtsbruch begangen haben, dürfen unter dem Titel „Humanitäres Bleiberecht“ plötzlich im Land bleiben.

Frau Ministerin, kennen Sie die Drittstaatsregelung? Wissen Sie denn nicht, dass in den letzten Jahren jeder Asylant, der nach Österreich gekommen ist, über einen si­cheren Drittstaat nach Österreich gekommen ist und überhaupt kein Recht auf Asyl in unserem Land hat, weil es entweder keinen Asylgrund gibt, oder weil er in einem sicheren Drittstaat war und dorthin zurück abgeschoben werden müsste?! – Das ist die Wahrheit, Frau Ministerin! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Sie geben mit diesem Bleiberecht die falschen Antworten. Ich warne Sie eindrücklich vor diesem Bleiberecht. Ich hoffe, dass wir das im Parlament auch noch ändern kön­nen und dass das so nicht beschlossen wird, denn es gibt auch kaum mehr Asylanten, die aufgrund von Behördenverschulden – ausschließlichem Behördenverschulden – ihre Aufenthaltsgenehmigung oder ihre Niederlassungsbewilligung nicht bekommen haben. Das sind alles bereits von den Grünen – ich sage immer, von der parlamentari­schen Schlepperbande der Grünen – gut betreute Asylanten, die beraten worden sind (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), immer wieder Anträge gestellt haben und das Asylrecht missbrauchen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)

Und jetzt schaffen Sie auch noch die berühmte Patenschaft. Ich gratuliere Ihnen! Sie von der ÖVP werden bereits am Sonntag in den beiden Bundesländern Salzburg und Kärnten die Antwort auf Ihre Verabschiedung von der Sicherheitspolitik in Österreich bekommen. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

10.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Westenthaler, für den Vor­wurf „parlamentarische Schlepperbande“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Abg. Ing. Westenthaler: Das sage ich schon das dritte Mal! – Zwischenrufe beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist keine objektive Vorsitzführung! Für „Lüge“ gibt es kei­nen Ordnungsruf, aber für die Wahrheit!)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.48.01

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Statis­tiken muss man lesen können, um über mögliche Fälschungen urteilen zu können.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 46

Meine Damen und Herren von FPÖ und BZÖ, das primäre Problem in der Krimina­litätsstatistik ist nicht der durchaus feststellbare Anstieg der Kriminalität – 7 Prozent vom Jänner 2008 auf Jänner 2009 –, sondern das wirklich große Problem ist die Auf­klärungsquote bei Masseneigentumsdelikten. Bevor die ÖVP das Innenministerium übernommen hat, hatten die Bundesrepublik Deutschland und Österreich beim Ein­bruchsdiebstahl eine Aufklärungsquote von ziemlich genau 30 Prozent. Vergleichbare Situation, vergleichbare kriminalpolizeiliche Arbeit, vergleichbare Erfolge. Heute hat die Bundesrepublik Deutschland nach wie vor 30 Prozent Aufklärungsquote. Die Aufklä­rungsquote in Österreich liegt unter 14 Prozent. – Das ist das wirkliche Problem.

Und wir müssen uns fragen, warum acht Jahre schwarzer Innenminister und Innenmi­nisterinnen zu einer Halbierung der Aufklärungsquote beim Einbruchsdiebstahl geführt haben, das heißt, zu einer Verdoppelung der Chancen der organisierten Kriminellen, die in Häuser und Kraftfahrzeuge einbrechen. Da gibt es eine politische und persön­liche Verantwortung von Ernst Strasser bis hin zu Maria Fekter.

Wissen Sie, was die Innenministerin daraus für Konsequenzen gezogen hat? – Die Aufklärungsquote wird nicht mehr veröffentlicht! Das ist die einzige Konsequenz. (Bun­desministerin Dr. Fekter: Können Sie nicht lesen? Das steht in der Kriminalstatistik!) Insbesondere die Wiener Kriminalpolizei ist schwer demoralisiert, parteipolitische Säu­berungen haben gewaltigen Schaden angerichtet. Die Kollegen und Kolleginnen, ins­besondere aus der SPÖ, können sehr kompetent darüber berichten. Deswegen ist es dringend notwendig, wieder ordentliche Zustände bei der Kriminalpolizei in den Groß­städten herzustellen.

Aber das Dümmste ist, so zu tun, als wäre die Kriminalität in Österreich in erster Linie Ausländerkriminalität. Sollen wir, Herr Kollege Strache, Herr Kollege Westenthaler, jetzt Zehntausende Deutsche abschieben, und wenn ja, wohin mit der größten Täter­gruppe? (Abg. Strache: Straftäter ...!) Das ist also offensichtlich Unfug.

Überlegen Sie einmal etwas anderes: Stellen Sie sich eine Minute lang vor, die Abge­ordneten Graf, Westenthaler und Winter wären Ausländer. Bei dem, was ihnen heute vorzuwerfen ist – nicht von mir persönlich, sondern von der Staatsanwaltschaft und von der Kriminalpolizei – gäbe es doch wahrscheinlich gar keine Einreiseerlaubnis für Martin Graf, für Susanne Winter und für Peter Westenthaler. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Und würde es ihnen gelingen, nach Österreich einzurei­sen, und wären sie dann wieder ein Fall für den Staatsanwalt, dann müssten wir sie wahrscheinlich in Schubhaft besuchen – und wir wären selbstverständlich dazu bereit, wenn ihre persönlichen Rechte als Schubhäftlinge geschmälert wären. (Die Abgeord­neten Öllinger und Mag. Steinhauser halten ein Plakat mit der Aufschrift „FPÖ: Selbst ein Fall fürs Kriminal?!“ in die Höhe.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Einen Moment, Herr Abgeordneter! – Ich ersu­che darum, diese Tafel zu entfernen! (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist kein Ordnungs­ruf, oder?!) Auch diese Formulierung hat nichts im Plenum zu suchen und auch dafür einen Ordnungsruf.

Herr Abgeordneter Pilz, Sie sind am Wort. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Peter Pilz (fortsetzend): Frau Präsidentin, vielleicht versuchen wir es mit einer anderen Formulierung: Es gibt diesen hässlichen Satz aus den Zeiten eines Unrechtsregimes: „Unsere Ehre heißt Treue.“ Ich frage nun die Abgeordneten der Freiheitlichen Partei: Ist jetzt Ihr Spruch schön langsam: Unsere Ehre heißt Un­treue? Ist es wirklich in Ordnung, dass jemand als Nationalratspräsident das Zentrum der österreichischen Demokratie nach außen vertreten soll, dem gleichzeitig Rechtsex­tremismus und ein schweres Delikt vorgeworfen werden? (Abg. Strache: Geh bitte! Sie werden nur mehr peinlich!) Herr Dr. Graf, sind Sie wirklich in der Lage, dieses Haus,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 47

den österreichischen Rechtsstaat und die österreichische Demokratie nach außen zu vertreten? (Beifall bei den Grünen. Widerspruch bei der FPÖ.)

Deswegen richtet sich die Frage nach der Kriminalität auch an die freiheitliche Fraktion. (Abg. Strache: Das ist nur mehr peinlich!) Wenn Sie den Menschen signalisieren, dass Sie bestimmte Formen der Kriminalität unter Immunität stellen und mit politischen Äm­tern verkleiden wollen, dann regen Sie sich bitte nicht über die Kriminalität derer auf, die nicht über Ihre Privilegien verfügen. (Abg. Scheibner: Wie oft sind Sie schon im Immunitätsausschuss gewesen?)

Ich bin der Meinung, wir sollten zwischen den Kriminellen keine Unterschiede ma­chen – nicht zwischen Inländern und Ausländern, nicht zwischen Asylwerbern und einem Dritten Nationalratspräsidenten. Vor dem Rechtsstaat, vor dem Strafgericht und vor der Kriminalpolizei sollen alle gleich sein. (Beifall bei den Grünen.)

10.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Lueger zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.53.02

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist für mich eine spannende Sache, dass man in der Aktuellen Stunde diese Thematik einbringt und sich jetzt letztendlich nur auf die Kriminalität einschießt. Die anderen Thematiken, zum Beispiel Islamisierung, sind von Ihnen überhaupt nicht angesprochen worden. (Abg. Strache: Kommen noch!)

Aber am Beispiel Wien möchte ich eines gleich zitieren. (Abg. Ing. Westenthaler: Das erklären Sie uns am besten! Wir sind schon sehr gespannt!) – So ist es. – Wenn wir von konfessionellen Lehrern reden, reden wir am Beispiel Wien von 1 161 Lehrern. Da sind aber griechisch-orthodoxe, buddhistische, alt-katholische, koptische, mosaische, serbisch-orthodoxe, evangelische, islamische und römisch-katholische Lehrer mit da­bei. Es gibt 774 römisch-katholische Religionslehrer, 169 islamische und 141 evangeli­sche. (Abg. Ing. Westenthaler: Themaverfehlung!)

Die Vorgehensweise – und im Gegensatz zu Ihnen sind wir nicht diejenigen, die Hass verbreiten und aufhetzen (Abg. Scheibner: Wer macht das? – Sie!), sondern wir ver­suchen, auch Maßnahmen dagegen zu ergreifen – und die Entscheidung der Frau Bundesministerin Schmied waren richtig, sie hat eine moralisch und juristisch richtige Entscheidung getroffen und diesem Lehrer die Unterrichtserlaubnis entzogen. Das war ein wichtiges Signal – und das alleine als Signal war nicht genug! Es wurde auch ein zusätzliches Maßnahmenpaket für den Religionsunterricht geschnürt, in dem ein klares Bekenntnis zu Demokratie und Menschenrechten eine Basis ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Die islamische Glaubensgemeinschaft hat sich dazu verpflichtet, fünf Punkte einzufüh­ren und diese bei Zuwiderhandlung auch zu ahnden. Es werden für das neue Schuljahr neue Dienstverträge ausgegeben, wo die Werte der Demokratie, der Menschenrechte und vor allen Dingen das Bekenntnis zu unserer Verfassung festgeschrieben sind. Leh­rer, die sich davon distanzieren, denen ist die Unterrichtserlaubnis zu entziehen. Im April soll ein neuer Lehrplan nach modernen Qualitätskriterien entstehen, Schulbücher und Lehrmaterialien sollen von einem unabhängigen wissenschaftlichen Beirat über­prüft werden. Die Fachinspektoren sollen in Zukunft jedes Semester einen Tätigkeits­bericht direkt an das Unterrichtsministerium verfassen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist Themaverfehlung! Wir sind bei einem anderen Tagesordnungspunkt!)

Zusätzliche Maßnahmen von der Bundesministerin für Unterricht wurden noch in der Überprüfung der Deutschkenntnisse gesetzt, eine Schwerpunktprüfung durch die Schulaufsicht ist noch zusätzlich dazugekommen, und verbindliche Grundvorausset-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 48

zungen für die Aufnahme in den Lehrberuf ist der Abschluss eines Studiums an einer Pädagogischen Hochschule, ein Universitätsstudium oder eine vergleichbare Ausbil­dung, die innerhalb der EU absolviert werden muss.

Aber eines kann ich Ihnen ganz, ganz deutlich sagen: Rassismus und Verhetzung fin­den bei uns hier keinen Platz! (Beifall bei der SPÖ.)

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Neuregelung des humanitären Bleiberechts. Ich denke, dass das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, denn im Gegensatz zum ersten Entwurf, den die Landeshauptleute so nicht zur Kenntnis genommen ha­ben, gibt es jetzt einen neuen Entwurf, in dem sich auch die Landeshauptleute dafür ausgesprochen haben, dass es zu dieser Entscheidung der Altfälle kommt, von Perso­nen, die vor 1. Mai 2004 bereits in Österreich waren. Bei den Neufällen, bei Personen, die erst anschließend gekommen sind, wird das humanitäre Bleiberecht dann gleich mit dem Verfahren mitgeprüft.

Betreffend Asylanträge, weil Sie immer so gerne Zahlen zitieren, ist zu sagen: Im Jahr 1999 gab es 20 000 Asylanträge, im Jahr 2007 waren es 11 921. Ja, es stimmt, es gab einen leichten Anstieg von 7,45 Prozent im Jahr 2008 – das sind rund 800 Fäl­le – auf 12 800. Aber dem gegenüber stehen im Jahr 2008 3 512 positive Entscheide. Diejenigen, die Asyl brauchen, sollen auch Asyl erhalten, denn Asyl soll ein Menschen­recht bleiben. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu allen alten, noch offenen Fällen, die der Asylgerichtshof aufzuarbeiten hat, ist zu sa­gen: Aus dem Jahr 2007 sind das 25 000 Fälle. Bis zum zweiten Halbjahr des Jah­res 2008 wurde die Zahl bereits auf 22 100 reduziert, das Ziel soll sein (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), bis 2010 den gesamten Rückstand aufzu­arbeiten, und Ziel muss sein, dass die Verfahrensdauer letztendlich kürzer ist, als sie bisher ist. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, Sie haben Ihre Redezeit auf­gebraucht. Einen Schlusssatz noch. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Die kriegt wieder aufgedreht! Wir werden abgedreht!)

 


Abgeordnete Angela Lueger (fortsetzend): Integrationspolitik muss ein breites Bünd­nis in der Bevölkerung finden. Die Lebens- und Politikbereiche und ein klares Bekennt­nis zu einem guten, vielfältigen Zusammenleben der Menschen – das ist unser Ziel.

10.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, das war mehr als ein Satz. (Beifall für die das Rednerpult verlassende Abg. Lueger. – Abg. Ing. Westenthaler: Was ist das für eine Vorsitzführung?)

Herr Abgeordneter Westenthaler, alle bisherigen Redner haben länger als 5 Minuten gesprochen.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.59.11

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie! Liebe Fernseh­zuschauer! Ich glaube, ich bin zu wenig lange in diesem Haus, als dass ich das ver­stehe, was heute hier von der Opposition zum Thema Sicherheit vorgetragen wurde.

Wissen Sie, was eines der höchsten Güter eines Staates ist? Das ist die Sicherheit. Und wissen Sie, wofür Österreich zum Beispiel im Tourismus steht? Österreich ist in der ganzen Welt als das sicherste Tourismusland bekannt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 49

Jeder von euch ist in der Welt schon viel herumgekommen. Schauen wir einmal, in welchen Städten – und wenn es nur in Deutschland ist – man am Abend so sicher wie bei uns in Österreich spazieren gehen kann, auch in unserer Bundeshauptstadt Wien!

Wenn das Thema Sicherheit von der Opposition darauf aufgehängt wird, dass der Frau Ministerin die Handtasche abhanden gekommen ist (Abg. Scheibner: Nur ein Bei­spiel!) oder dass die Polizisten zu wenig warme Pullover für den Winter haben, dann, glaube ich, hat man wirklich den Ernst der Sache verkannt.

Etwas möchte ich hier aber auch noch dazusagen, ohne jetzt groß die Statistik zu be­mühen: Die Frage dabei ist immer: Was kommt unterm Strich heraus? (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Die Tasche ist weg!) Unterm Strich kommt heraus, dass Österreich und Bayern zu den sichersten Staaten auf dieser Welt gehören. Seien wir doch stolz darauf, was Österreich beim Thema Sicherheit unter allen Ministern der Nachkriegszeit und unserer jetzigen Frau Minister zuwege gebracht hat! Seien wir stolz darauf, dass Österreich für den Tourismus als sicheres Land gilt und Österreich generell ein siche­res Land ist! (Beifall bei der ÖVP.)

Dass aber auch in diesem sicheren Staat Österreich Kriminalität herrscht, das, glaube ich, ist uns allen klar und auch allen bewusst. Dort haben wir anzusetzen, und die Frau Ministerin ist, glaube ich, ein Garant dafür, in dem Bereich auch aktiv zu sein.

Im Regierungsübereinkommen steht: 1 000 Polizisten in den nächsten fünf Jahren mehr. (Abg. Mayerhofer: Das stimmt ja nicht! 1 000 Ausbildungsplätze, Herr Kolle­ge!) Im Regierungsübereinkommen steht, dass Asylverfahren schneller abgewickelt werden sollen. Die Zahlen dafür sind heute alle schon auf den Tisch gekommen, und ich möchte sie nicht weiter wiederholen. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vor­sitz.)

Wenn heute Zeitungsberichte zitiert werden, dann möchte ich einmal einen anderen Zeitungsbericht zitieren: „Österreich geizte im Vorjahr mit Asyl-Zuerkennung. Nur halb so viele Menschen bekamen in zweiter Instanz Asyl – starker Rückgang bei Asyl für Tschetschenen.“ (Abg. Ing. Westenthaler: Das war im Vorjahr, Herr Kollege!)

Wie mit dem Bereich Sicherheit und Zuwanderung seitens der Oppositionsparteien in diesem Hause Populismus betrieben wird, zeigt sich im Zusammenhang mit der im Regierungsprogramm angekündigten Erstaufnahmestelle. Drei Anträge hat es in die­sem Haus dazu schon gegeben. Einmal hat man den Antrag gestellt, es darf in Kärnten nicht sein, dann, es darf in der Steiermark nicht sein, und der letzte Antrag war für Judenburg. Es wird vielleicht heute auch noch ein Antrag kommen, weil Salzburg hat ja auch Landtagswahlen am Sonntag, also wird man für Salzburg auch noch einen Antrag stellen. Und jetzt möchte ich Ihnen nur zwei Sätze dazu vorlesen.

Die Prüfung sei überhaupt noch nicht eingeleitet worden, heißt es. „Zum gegenwär­tigen Zeitpunkt kann ich Ihnen versichern, dass weder Judenburg noch ein anderer Standort für die Errichtung der Erstaufnahmestelle ausgewählt worden ist.“ – Von der Frau Ministerin persönlich unterschrieben und auch den zuständigen Personen zu­gesandt. (Abg. Petzner: Weil ihr es euch vor der Landtagswahl nicht sagen traut! So schaut es aus! – Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

Ich bitte euch wirklich, gerade in dieser Zeit, in Zeiten der Wirtschaftskrise zusammen­zustehen, heißt es doch immer: Je mehr ein Land zusammensteht, desto schneller werden die Probleme bewältigt. Das hat man schon in der eigenen Familie gelernt. Wenn es einer Familie schlecht geht, dann steht man zusammen, um die Zukunft zu meistern. Und wir befinden uns jetzt in einer Wirtschaftskrise. Daher: Stehen wir doch über die Parteigrenzen hinaus zusammen, um diese Krise zu bewältigen, und verna­dern wir nicht dieses Land, eines der unsichersten zu sein! Seien wir doch stolz darauf,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 50

dass wir in diesem Land leben können – ich bin es auf alle Fälle –, dass wir in einem der sichersten Länder der Welt leben! Der Tourismus ist ein Hauptfaktor und profitiert davon.

Vernadern wir nicht dieses Land nach außen hin, dass es uns nicht geht wie der Türkei oder Ägypten, wo die Touristen nicht mehr wissen, wo sie hinfahren sollen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.05


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet ist Kollege Dr. Haimbuchner. – Bitte.

 


11.05.11

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Werte Damen und Herren Kollegen! Hohes Haus! Frau Kollegin Fekter, jedes Mal, wenn wir das Innenministerium oder Ihre Tätigkeit kritisieren, kommen Sie her und sagen: Ich nehme meine Beamten in Schutz! – Wir kritisieren die Beamten überhaupt nicht, wir kritisieren Ihre Politik! (Beifall bei der FPÖ.) Nehmen Sie nicht die Beamten des Innenministeriums, nehmen Sie nicht die Exekutivbeamten in Geiselhaft; unterstüt­zen Sie lieber die Beamten! – Das wäre Ihre Aufgabe.

Seit vielen Jahren stellt die ÖVP den Innenminister – nun eine Innenministerin. (Ruf bei der ÖVP: Gott sei Dank!) Die Frau Kollegin Fekter soll nunmehr der ÖVP ein Law-and-order-Image verpassen, aber die Zahlen und Fakten sprechen halt eine andere Spra­che. Alleine in Oberösterreich, Frau Bundesministerin, haben wir 195 Opfer pro Tag durch kriminelle Handlungen. Besonders besorgniserregend: Jede fünfte Straftat wird mittlerweile von Jugendlichen begangen, von 14- bis 18-Jährigen, in Linz sind es der­zeit 24 Prozent. Was unternehmen Sie dagegen? – Überhaupt nichts! Sie haben keine Antworten. Sie reden immer von Sicherheitsgefühl, aber Sie müssen einmal für wirk­liche Sicherheit sorgen, nicht nur für ein Sicherheitsgefühl! (Beifall bei der FPÖ.)

Außerdem: Mit dem Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung ist es nicht so weit her. Hö­ren Sie sich einmal in der Bevölkerung um!

Eine Vorrednerin hat zuerst kritisiert, man würde sich nicht über den Islamismus unter­halten. Frau Kollegin, wir werden Ihnen jetzt einige Fakten wiedergeben, die wirklich besorgniserregend sind.

So war in österreichischen Schulen über acht Jahre lang ein radikal-islamisches Schul­buch unter Duldung der Schulbehörden in Verwendung. Der Autor, Scheich Jusuf al‑Qaradwi, wird im bundesdeutschen Verfassungsschutzbericht 2006 erwähnt und hieß Selbstmordattentate von Palästinensern gut.

Ich zitiere Ihnen nur ein wenig aus diesem Buch: Die Frau, die sich parfümiert und durch eine Menschenansammlung geht, ist eine Ehebrecherin. (Abg. Strache: Und das an österreichischen Schulen!) – Das ist an österreichischen Schulen in Verwen­dung gestanden. (Abg. Kickl: Die Frau Minister interessiert das nicht! Die liest lieber Zeitung!)

Wenn Sie dann weiterlesen: Der Weltherrschaftsanspruch des Islam wird im ersten Kapitel dieses Buches bekräftigt.

Was haben Sie dagegen unternommen? – Nichts haben Sie dagegen unternommen! Weder Rot noch Schwarz haben da etwas gemacht.

Wenn wir dann weiters die Diskussion rund um den Religionslehrer Aly El Ghoubashy beobachten, dann wird es wirklich skandalös. Wegen seines Kommentars in einer ös­terreichischen Tageszeitung unter dem Titel „Islamunterricht – Lernen für das Leben in der Isolation“ wurde Herrn Ghoubashy die Unterrichtserlaubnis, die Lehrbefugnis ent­zogen, und zwar direkt von Herrn Shakfeh. Ich glaube, das ist untragbar, das ist ein


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 51

Skandal sondergleichen. Das ist mit einer liberalen europäischen Gesellschaft über­haupt nicht zu vereinbaren. (Beifall bei der FPÖ.)

Was an dieser Stelle auch erwähnenswert ist: Es hat zu diesem Thema Stellungnah­men gegeben von der SPÖ, von der Freiheitlichen Partei. Von der ÖVP gibt es bis heute keine Stellungnahme zu diesem skandalösen Vorgehen! – Das ist die Österrei­chische Volkspartei! Das ist jene Partei, die von Sicherheit spricht, aber ganz anders handelt.

Im österreichischen demokratischen System ist es möglich, dass einem Menschen, der von seinem Menschenrecht Gebrauch macht, von dem Recht auf freie Meinungsäuße­rung, in Österreich die Lehrbefugnis entzogen wird. Das ist der wahre Skandal und macht nachdenklich.

Wo sind die Antworten der großen Koalition auf die radikalen Vorgänge in manchen Schulen? Wo sind die Maßnahmen – wir haben es heute öfter schon gehört – gegen den Asylmissbrauch? Sie beschließen jetzt ein Bleiberecht, das heißt also, Scheinasy­lantentum wird jetzt belohnt. Dafür sind Sie mit verantwortlich, Frau Bundesministerin Fekter.

Und Sie müssen mir auch noch erklären, welche Rolle hier die NGOs einnehmen sol­len, wie Sie das überhaupt demokratisch rechtfertigen, dass jetzt irgendjemand ande­rer entscheiden soll und Menschen, die sich im Prinzip illegal in Österreich aufhalten, noch dafür belohnt werden, weil sie diesen illegalen Zustand über viele Jahre aufrecht­erhalten konnten.

Wir müssen zu einer anderen Politik zurückkehren. Wir müssen zu einer wirklichen Sicherheitspolitik zurückkehren, und zwar dergestalt, dass wir nicht nur die Sorgen und Ängste der Menschen ernst nehmen, sondern dass wir auch tatsächlich handeln. Wir brauchen nicht nur ein Sicherheitsgefühl, sondern wir müssen für wahre Sicher­heit in unserer Heimat, der Republik Österreich sorgen. Dafür steht die Freiheitliche Partei. (Beifall bei der FPÖ.)

11.10


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Kollege Linder. – Bitte.

 


11.10.48

Abgeordneter Maximilian Linder (BZÖ): Geschätzte Frau Bundesminister! Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen im Plenum! Vor allem aber liebe Zuhörer aus meiner Heimatgemeinde Afritz am See! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Bundesministerin Dr. Fekter: Kärntner Wahlrede! – Abg. Mag. Kogler: Die habt ihr orange eingefärbt! Gebt es zu!) Selbstverständlich!

Die Liberalisierung des Bleiberechts ist ein Schritt in die Richtung, dass den Österrei­chern, die sich an das Gesetz halten, ein Schlag ins Gesicht versetzt wird. Deshalb, glaube ich, sollten wir in Österreich zu unseren Gesetzen stehen.

In den Schulen geht es bereits so weit geht, dass man die Kinder auffordert, nicht mehr „Grüß Gott“ zu sagen, aus Rücksicht und falschem Verständnis den muslimischen Mit­schülern gegenüber. Es ist, wie ich meine, der nächste Schritt, dass wir lernen müs­sen, zu unserer Kultur zu stehen (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ), sonst wird uns der Islam immer mehr unterwandern, unterlaufen. Und ich denke, es ist notwendig, zu unserer Religion, zu unserer Kultur und zu unserem Brauchtum zu ste­hen. Wir in Kärnten haben mit dem Moscheenverbot den richtigen Schritt gesetzt, mit dem wir zeigen, dass wir zu unserer Religion und zu unserer Kultur stehen. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 52

Ein weiterer schlimmer Punkt für mich ist die Kriminalität durch Asylwerber hier bei uns, in der Stadt genauso wie auf dem Land. Ich möchte nur zwei Ereignisse, die bei uns in Kärnten stattgefunden haben, in Erinnerung rufen: die Asylanten, die Tschetschenen, die in Villach als Schlägerbanden aufgetreten sind, oder erst vor Kurzem die vier Asy­lanten, die ein 16-jähriges Mädchen vergewaltigt haben. Ich meine, das ist eine schlim­me Sache.

Und wenn dann unser damaliger Landeshauptmann rigoros vorging und diese Perso­nen aus unserem Bundesland wegschickte, es dann aber leider noch Leute gibt, die Mitleid mit diesen Asylanten haben, verstehe ich die Welt nicht mehr. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir sollten lernen, zu unseren Gesetzen zu stehen, und die Leute, die als Gäste oder als Asylwerber zu uns kommen, anhalten, sich auch an diese zu halten. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache.)

Wir in Kärnten haben mit unserem Flüchtlingslager auf der Saualm oben, wie ich mei­ne, ein Projekt geschaffen, das in ganz Österreich seinesgleichen sucht. Viele Landes­hauptleute hätten gerne ein solches. Und wir freuen uns auch, dass die Frau Innen­minister bei ihrem Besuch bei uns in Kärnten ausdrücklich erwähnt hat, dass dieses „Saualm-Lager“ (Heiterkeit bei BZÖ, ÖVP und FPÖ) den Gesetzen entspricht und sei­nen Zweck erfüllt. (Beifall beim BZÖ.) Deshalb, glaube ich, sollten sich auch die an­deren Bundesländer ein Beispiel daran nehmen, anstelle mit dem Finger darauf zu zeigen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Pilz: Deutsch lernen!)

Um weiterhin der Ausländerkriminalität Einhalt zu gebieten, fordern wir mehr Polizisten. Es ist unserem Landeshauptmann Gerhard Dörfler gelungen, schon 50 Polizisten mehr nach Kärnten zu bekommen, und wir hoffen, dass wir die restlichen 250 auch noch be­kommen. (Beifall beim BZÖ.)

Liebe Frau Innenminister, wenn es Ihnen nicht gelingt, in Österreich für Schutz und Ordnung für die einheimische Bevölkerung zu sorgen, egal, ob Sie es nicht wollen oder ob Sie von Ihrem Koalitionspartner daran gehindert werden, lassen Sie uns in Kärnten weiterhin für unsere Kärntner zu sorgen, rigoros gegen die Ausländerkriminalität vorzu­gehen (Abg. Dr. Pilz: Grammatik!), und bestrafen Sie uns nicht mit dem Erstauffang­lager-Süd! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache.)

11.15


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Kollegin Mag. Korun. – Bitte.

 


11.15.40

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren auch auf der Galerie und vor den Fernsehbildschirmen! Es wäre natürlich nicht die FPÖ, wenn sie nicht lauter Dinge zusammenhauen würde, wie zum Beispiel Kriminalität, Ausländer, Asylwerber, Mos­lems. (Abg. Scheibner: „Vermischen“ heißt das!) Das wird alles in einen Topf ge­schmissen – Herr Kollege, ich kann Deutsch, danke! –, und rauskommen soll dann das absolut Böse, das immer abzulehnen ist (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das ist leider die Wahrheit!), egal, ob das jetzt völlig undifferenziert Ausländer und Auslände­rinnen sind, unter die – es wurde schon angemerkt – übrigens auch bundesdeutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen und andere EU-Angehörige fallen, ob das Asyl­werber, Asylwerberinnen sind, völlig ohne Differenzierung, ob die straffällig geworden sind oder nicht, ob das die 400 Muslime und Musliminnen sind, die in unserem Land leben (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: 400?), die mehrfach österreichische Staats­angehörige sind (Abg. Strache: 400? 400 000! Sie kennen sich bei Zahlen überhaupt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 53

nicht aus!), völlig egal, ob sie sich an die österreichischen Gesetze halten oder nicht, das wird alles zermanschkert.

Das ist Sündenbockpolitik, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den Grü­nen. – Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

Das ist Sündenbockpolitik, alle in einen Topf zu hauen und alle gleichzeitig mit Krimi­nellen gleichzusetzen. Und das ist Angstmacherei, und wir brauchen in unserem Land und in unserer Politik ganz sicher keine Angstmacher und Angstmacherinnen. (Abg. Scheibner: Solche Schönfärber brauchen wir auch nicht! – Abg. Strache: Aufdecker brauchen wir!) Wir brauchen Problemlöser und Problemlöserinnen, denn wir haben – ja – auch Probleme hinsichtlich der Kriminalität in unserem Land. (Beifall bei den Grü­nen. – Abg. Strache: Aufdecker der Realität sind wir!)

Stichwort sogenannter Asylmissbrauch. Ein Lieblingswort der Freiheitlichen übrigens, denn „Asyl“ nehmen die Freiheitlichen und auch das BZÖ nur mehr im Zusammenhang mit dem Wort „Missbrauch“ in den Mund. (Abg. Mag. Stefan: Es gibt ja keine anderen mehr!)

Ich frage Sie: Wenn österreichische Häuselbauer und Häuselbauerinnen einen Antrag stellen und wenn dieser Antrag abgelehnt wird, sagen Sie dann, das ist Missbrauch der österreichischen Bauordnung? (Abg. Mag. Stefan: Woher soll ein Asylant kommen? Aus welchem Land soll ein Asylant kommen?) Wenn sich österreichische Studierende auf der Uni für eine Prüfung anmelden und diese Prüfung nicht bestehen, sagen Sie dann, das ist Missbrauch der österreichischen Universitäten?

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen von den Freiheitlichen und vom BZÖ, geben Sie es zu: Sie haben keine Ahnung vom Rechtsstaat! Das ist das Problem! (Ironische Heiterkeit bei FPÖ und BZÖ. – Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Scheibner: Das ist ja ungeheuerlich! – Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

Hätten Sie eine Ahnung von den realen Zuständen im Asylwesen, dann würden Sie nicht mehr von „Asylmissbrauch“ sprechen, sondern von der Tatsache, dass trotz sehr restriktiver Asylgesetze in Österreich 30 Prozent der Asylwerber und Asylwerberinnen schon in der ersten Instanz Asyl zuerkannt bekommen und weiters mehr als 30 Pro­zent von den Menschen, die Sie schleunigst außer Landes gebracht und abgeschoben haben wollen, in der zweiten Instanz.

Zur Erinnerung: Das sind Leute, von denen Sie wollen, dass sie nach dem ersten Negativbescheid schleunigst abgeschoben werden sollen. In über 30 Prozent der Fälle hat der Unabhängige Bundesasylsenat beziehungsweise der Asylgerichtshof Be­schwerden stattgegeben und gesagt, die Bescheide der ersten Instanz waren nicht in Ordnung, diese Menschen sind verfolgt im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, sie müssen Asyl bekommen. (Abg. Strache: 85 Prozent Ablehnung! – Weitere Zwischen­rufe bei FPÖ und BZÖ.)

So viel zu Ihrer Behauptung vom angeblichen Asylmissbrauch und dass die Mehrzahl der österreichischen Asylwerber und Asylwerberinnen Missbrauchsfälle wären. (Beifall bei den Grünen.)

Zweiter Bereich: Kriminalität. Mein Kollege Peter Pilz hat es bereits angesprochen: Kri­minalität ist Sache des Strafrechts – sowohl Ausländerkriminalität als auch Inländer­kriminalität. Alle sollten vor dem Gesetz gleich behandelt werden, und alle sollten auch ihre Strafe bekommen, wenn sie eine Kriminaltat begangen haben und wenn ihre Schuld bewiesen wird. – So einfach und gut kann das in einem Rechtsstaat funktionie­ren.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 54

Zur Kriminalität noch ein letzter Satz: Sie wenden einen sehr üblichen Trick an, der uns von Ihnen schon sattsam bekannt ist, Sie setzen nämlich die Zahl der Anzeigen mit der Zahl der Verurteilungen gleich. Eine Information an alle, die hier zuschauen und zuhö­ren (Abg. Ing. Westenthaler – auf die ORF-Koje weisend –: Es ist schon aus! Die Übertragung ist schon aus!): Ungefähr jede sechste Anzeige führt zu einer Verurtei­lung, sowohl bei Inländern als auch bei Ausländern. (Abg. Mag. Stefan: Weil sie zuerst einmal den Täter fassen müssen!) Hören Sie bitte mit Ihren Märchen auf, und halten Sie sich sowohl an die Zahlen als auch an den Rechtsstaat! (Beifall bei den Grünen.) Dann könnten wir Kriminalitätsprobleme in Österreich gut und rechtsstaatlich lösen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.20


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Aktuelle Stunde ist somit beendet.

11.20.59Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 GOG

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nunmehr zur angekündigten Debatte über die Einwendungen des Abgeordneten Bucher betreffend die Vorreihung des Tagesord­nungspunktes 12 sowie des Abgeordneten Ing. Hofer, der wünscht, dass die Tagesord­nungspunkte 12 bis 22 – das sind Vorlagen des Finanzausschusses – an die Spitze der Tagesordnung gestellt werden.

Gemäß § 50 der Geschäftsordnung wird die Debatte in einem geführt. Ich beschränke die Redezeit auf 5 Minuten und die Zahl der Redner pro Klub auf drei.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte.

 


11.21.52

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben diese Einwendungsdebatte verlangt, weil wir der Über­zeugung sind, dass es heute zwei ganz wesentliche Punkte gibt, die auf der Tages­ordnung stehen: einerseits die Frage der Kurzarbeit – die auch prominent gereiht ist –, aber andererseits auch die Frage, wie es mit der AUA in Zukunft weitergeht. Immerhin ist geplant, dass wir einen Betrag von einer halben Milliarde Euro in dieses Unterneh­men investieren, und da ist es schon wichtig, dass wir das nicht unter ferner liefen ganz am Ende der Tagesordnung behandeln, sondern wirklich dann diskutieren, wenn wir uns der Aufmerksamkeit aller Mandatare auch sicher sein können. (Abg. Mag. Molte­rer: Was heißt das? Was machen Sie bei den späteren Tagesordnungspunkten?)

Herr Molterer, Ihre Karriere als Vizekanzler und Zwischenrufer ist legendär, aber ich bitte Sie: Sie sind ja dafür verantwortlich! Sie waren doch Finanzminister in dieser Zeit und haben die Verantwortung für dieses Debakel! Wir bezahlen jetzt 500 Millionen € – und Sie sitzen lässig da mit der orangen Mappe und betätigen sich als Zwischenrufer. Ich „gratuliere“, Herr ehemaliger Finanzminister Molterer! (Beifall bei der FPÖ.)

Augen zu und durch!, das ist Ihre Devise (Abg. Kopf: Also von dir bin ich Seriöseres gewohnt!), oder nach Kurt Ostbahn: I wü’s gar net wissen, net so genau! – Das ist Ihre Devise, Herr Molterer. Und Tatsache ist (neuerlicher Zwischenruf bei der ÖVP) – ich rege mich schon auf, bitte, denn da geht es um eine halbe Milliarde Euro! –: Ein Unter­nehmer aus Österreich, der die zweitgrößte Firma im Bereich der Luftfahrt hat (Abg. Mag. Molterer: Und die AUA ist Ihnen wurscht!) – sie war Ihnen wurscht, die AUA –, hat sich dafür interessiert, die AUA zu unterstützen – der stellt heute noch Leute an! –,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 55

und meldete sich im Büro von Herrn Molterer. Und was sagte Herr Molterer? – Die Politik mischt sich in die Angelegenheiten der AUA nicht ein! (Heiterkeit bei Abgeordne­ten der FPÖ. – Abg. Strache: Da lachen sogar die Molterers!) – Herr Molterer hat doch gar kein Interesse gehabt, eine rot-weiß-rote Lösung zu finden! Das ist doch die Wahr­heit, meine Damen und Herren!

Jetzt geht die Angst um, dass die Lufthansa abspringen könnte. Natürlich: Zu dem Zeit­punkt, zu dem sich die Lufthansa für die AUA interessiert hat, war das wirtschaftliche Umfeld noch ein völlig anderes. Und wenn Sie die Aussagen der Kommission richtig deuten, dann wird klar, dass es neue Auflagen geben wird. Und die Lufthansa hat be­reits gesagt: Wenn es neue Auflagen gibt, dann werden wir aus diesem Geschäft aus­steigen.

Ich frage Sie: Wo ist der Plan B? – Wir brauchen einen Plan B für die Austrian Airlines, denn – es ist richtig – es geht nicht nur um die Mitarbeiter bei der AUA direkt, sondern es geht auch um 30 000 Beschäftigte, die im Umfeld des Flughafens Wien Schwechat aktiv sind und die letztendlich auch von der AUA abhängig sind. Daher müssen wir uns überlegen: Was tun wir, wenn die Lufthansa aus diesem Geschäft aussteigt? – Diesen Plan B, meine Damen und Herren, den gibt es nicht. Man steckt den Kopf in den Sand, man verlässt sich darauf, dass sich schon alles irgendwie regeln wird – und das kann auf gar keinen Fall funktionieren.

Was müssen wir also tun? – 500 Millionen € sollen investiert werden. Wenn die Luft­hansa diesem Deal nicht beitritt, dann müssten wir eben Geld in eine Kapitalaufsto­ckung investieren, dann müssen wir auch Sorge dafür tragen, dass es zu einer Re­dimensionierung der AUA kommt. Ja, die AUA ist zu groß, die AUA ist für ein Land wie Österreich zu groß. Wir müssen das Streckennetz überarbeiten, das heißt, jene Linien fliegen, die auch wirklich Gewinne einbringen können. Wir müssen eine Flottenharmo­nisierung durchführen. Wir können uns in einem kleinen Unternehmen wie der AUA nicht so viele verschiedene Flugzeugtypen leisten, weil jeder Typ mit Basiskosten ver­bunden ist. Daher müssen wir darauf achten, dass es zu einer Flottenharmonisierung kommt. Und wir müssen natürlich auch mit anderen Unternehmen kooperieren. Und da war es besonders verwerflich und besonders dumm, dass man sich hinstellte und sagte, wir machen eine Stand-alone-Lösung – mit Unterstützung der Politik, Herr Mol­terer. Mit Unterstützung der Politik sagte man, wir machen eine Stand-alone-Lösung.

Wer sich ein bisschen in der Luftfahrt auskennt, weiß, dass ein Unternehmen in der Größe der AUA in einem Land wie Österreich niemals eine Stand-alone-Lösung durchführen kann. Es gab auch ein Gutachten in der Chefetage der AUA, das aber schubladisiert worden ist. Und dann stellte sich einige Zeit später Herr Ötsch noch hin und sagte, die AUA ist saniert. – Kurz darauf hat man dann feststellen müssen, dass die AUA mit dem Rücken zur Wand steht.

Ich behaupte, meine Damen und Herren, dass Herr Ötsch und Herr Michaelis diesem Unternehmen schweren Schaden zugefügt haben. Und jetzt frage ich mich: Wo bleibt da die Staatsanwaltschaft? Da gibt es den § 159 Abs. 3 des Strafgesetzbuches, der besagt:

„Ebenso ist zu bestrafen, wer grob fahrlässig seine wirtschaftliche Lage ... derart beein­trächtigt, dass Zahlungsunfähigkeit eingetreten wäre, wenn nicht von einer oder mehre­ren Gebietskörperschaften ...“ eine Unterstützung möglich gewesen wäre; das heißt, wenn der Staat hier nicht Zuschüsse getätigt hätte.

Ich fordere daher die Staatsanwaltschaft auf, hier endlich aktiv zu werden! (Beifall bei der FPÖ.)

11.27



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 56

Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


11.27.22

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Wir haben dieses Verlangen auf eine Debatte, was die Ände­rung oder Umreihung der Tagesordnung anlangt, ganz bewusst gestellt, weil ich glau­be, dass es überhaupt einmalig ist, dass man hinsichtlich eines 500-Millionen-Coups, der den Steuerzahler trifft, ein derartiges Verhalten an den Tag legt, was die Tagesord­nung anlangt, dass man diese wichtige Angelegenheit irgendwo zwischen Uruguay und was weiß ich welche Abkommen hineinschummelt. Das gehört an die Spitze einer Tagesordnung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das war im Hohen Haus noch nie da, dass man einen so prominenten Punkt wie die AUA, diese 500 Millionen €, die der Steuerzahler aufzubringen hat, dass man diese Transferleistung mit einer derartigen Missachtung behandelt und diese Regierung es nicht der Mühe wert findet, überhaupt dazu Stellung beziehen zu wollen. Wir haben es wirklich versucht, auch in der Präsidiale, die Regierungsparteien davon zu überzeugen, dass die Thematik AUA äußerst wichtig ist, die Österreich berührt und die Menschen betrifft. Es geht ja um die fliegende Identität Österreichs, von der sehr viel die Rede ist und in den letzten Jahren die Rede war – und jeden Österreicher, jede Österreicherin verbindet irgendetwas mit der AUA: ein gemeinsames Flugerlebnis oder was auch immer, und ebenso die vielen Beschäftigten dort. Es ist auf alle Fälle in den letzten Jahren sehr viel an Steuermitteln in die AUA hineingeflossen. Und Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, machen eine Beschwichtigungspolitik, die ihresgleichen sucht. So kann man mit einem so wichtigen Unternehmen wie der AUA einfach nicht umgehen! (Beifall beim BZÖ.)

Das ist ja auch etwas, das typisch ist, was Ihr Verhalten anlangt: dass Sie die Opposi­tionsrechte zwar hier am Rednerpult immer so sehr loben und hervorstreichen und wie eine Monstranz vor sich hertragen, Herr Kollege Cap, aber wenn es drauf ankommt, auch einmal die Wünsche und Begehrlichkeiten der Opposition ernst zu nehmen, jedes Mal einen Rückzieher machen, sich hinter Ihren Mehrheiten verschanzen und dafür sorgen, dass die Opposition nicht zu ihrem Recht kommt, ihren Verlangen nicht zum Durchbruch verholfen wird und nicht auch deren Themen einmal an die Spitze der Tagesordnung gestellt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Sie von der Koalition pendeln zwischen Gleichgültigkeit und Überforderung hin und her: Gleichgültigkeit, was die Anliegen der Bevölkerung anlangt (Beifall beim BZÖ), und Überforderung, was die Aufgabenstellungen und die Themen auf der Höhe der Zeit anlangt. Als ein einziges Beispiel dafür sei nur etwa das Bankenrettungspaket ge­nannt, wo wir alle noch immer im Dunkeln herumtasten, noch immer nicht wissen, ob diese 100 Milliarden € auch wirklich richtig waren, ob sie auch wirklich eingesetzt wer­den, ob die Mittel auch wirklich dort landen, wo man sie haben und wohin man sie transferieren wollte. Es ist inzwischen eine Fülle von Regierungstätigkeiten zusammen­gekommen, die einfach nicht zusammenpassen, die vor allem nicht in das Hohe Haus Eingang finden.

Sie von SPÖ und ÖVP haben in der Zwischenzeit keine wirklich fundamentalen Regie­rungsvorlagen hervorbringen können. Wir warten alle darauf, dass irgendwann einmal auch Gesetze ins Hohe Haus kommen. Wir bestücken die Tagesordnung nur mit ers­ten Lesungen. Das ist nicht der gelebte Parlamentarismus, den wir uns vorstellen. Na­türlich wollen wir, dass unsere Anträge ebenso auf die Tagesordnung kommen; aber wenn, dann sollte eine gewisse Wertigkeit damit verbunden sein – und nicht Ihr Ziel,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 57

die Oppositionstätigkeit ständig unter den Teppich zu kehren, meine sehr geehrten Da­men und Herren.

Die Alleinverantwortung für das gesamte AUA-Desaster trägt einzig und allein diese Bundesregierung! Sie haben es verbockt, während Ihrer Regierungsverantwortung – auch Sie, Herr Kollege Molterer und vor allem Herr Faymann – in den letzten beiden Jahren die wesentlichen Entscheidungen zur Gesundung der AUA zu treffen. Sie ha­ben nämlich in den letzten Jahren überhaupt keine Entscheidungen getroffen. Sie ha­ben sich zurückgezogen, den Kopf eingezogen und darauf gewartet, dass sich dieses AUA-Problem von selbst löst. Nur: Wenn man politische Verantwortung ernst nimmt, wenn man Regierungsverantwortung ernst nimmt, dann hat man diese Entscheidungen auch zu treffen und dementsprechend zu den Entscheidungen zu stehen. Das haben Sie in den letzten beiden Jahren verabsäumt.

Einzig und allein Sie sind verantwortlich dafür, dass jetzt der Steuerzahler 500 Millio­nen € leisten muss, damit die AUA überhaupt noch ihren Betrieb aufrechterhalten kann; dass 250 Millionen für einen Überbrückungskredit zur Verfügung gestellt werden müssen, damit die Flieger überhaupt weiter abheben können. Sie haben die AUA an die Lufthansa verkauft, ohne dass Sie das Vergabeverfahren berücksichtigt und einge­halten hätten. Es werden eine Reihe von Klagen auf die AUA, aber auch auf die Regie­rung zukommen. Was Sie hier bewiesen haben, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Regierung, ist kein Lehrstück der Wirtschaftlichkeit, sondern ein Desas­ter, das seinesgleichen sucht. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.32


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler  in Richtung des sich zum Rednerpult bege­benden Abg. Dr. Cap –: Die Ötsch-Verteidigungsrede ist das jetzt!)

 


11.32.53

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Wenn ich mich an die Diskussionen über die Austrian Airlines in den vergangenen Jahren erinnere, in denen immer wieder auch die Frage hinsichtlich eines allfälligen Verkaufs der Austrian Airlines gestellt wurde, dann gab es da nicht wenige auch aus diesen (in Richtung BZÖ) Reihen, die sagten, die Heckflosse muss rot-weiß-rot bleiben, die AUA muss österreichisch bleiben und so weiter. Daran, wie die Situation der AUA ist und ob sie das machen muss oder nicht machen muss, hat natürlich jeder von denjenigen, die sich da zu Wort gemeldet haben, zuletzt gedacht – und hat damit auch zuletzt gedacht an die Situation der Beschäftigten und auch an die Frage, ob dann diese Firma noch führbar ist oder nicht. – Das möchte ich gleich einmal vorausschicken, denn das war immer ein Gegenstand auch bei den Kontroversen, die es dabei gegeben hat.

Da vorhin davon die Rede war, wer die Verantwortung trägt: Entschuldigung, Herr Klubobmann Bucher, Sie sind ja Unternehmer (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist der Gegensatz zu Ihnen! ...!), Sie denken ja über den Tellerrand, nehme ich einmal an, hin­aus; denn würden Sie das nicht tun, könnten Sie Ihr Unternehmen nicht führen. Es ist ein erfolgreiches Unternehmen, das Sie führen, daher nehme ich an, dass Sie über den Tellerrand hinaus denken. Sie wissen doch ganz genau, wodurch unter anderem die Situation bei Fluglinien – global, aber auch bei den Austrian Airlines – entstanden ist (Abg. Dr. Moser – einen Rechnungshofbericht in die Höhe haltend –: Das steht ge­nau drinnen!): jahrelang hohe Kerosinpreise, die natürlich ihre Auswirkungen haben! Das kann man doch nicht einfach wegeskamotieren! Oder: eine Konkurrenzsituation, eine Wettbewerbssituation, die ebenfalls ihre Auswirkungen gehabt hat. (Abg. Scheib­ner: ... in der Mitte der Tagesordnung?)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 58

Ich leugne nicht, dass es auch Managementfehler gegeben hat. (Abg. Ing. Westentha­ler: Es geht um die Tagesordnung, Herr Klubobmann Cap!) Ich leugne nicht, dass die Verantwortung natürlich auch dort anzusiedeln ist. Aber ich weigere mich, dabei nicht auch die objektiven Faktoren zu berücksichtigen, die auch eine Rolle spielen. (Abg. Bucher: Auch! Auch!) Ja, aber das muss man dazusagen (Abg. Bucher: Und der Herr Faymann ist nicht schuld?!), denn, Herr Klubobmann Bucher, als Sie hier am Redner­pult gestanden sind, haben Sie immer nur gesagt: Die Politik ist schuld, die Politik ist schuld! – und im Hinterkopf haben Sie kurz wieder an die zwei Landtagswahlen am Sonntag, den 1. März gedacht –, aber Sie haben nicht darauf Bezug genommen, dass man, wenn man darüber seriös eine Debatte führen will, auch darüber nachdenken muss, was die Faktoren sind.

Und als Drittes ist jetzt noch die Wirtschaftskrise dazugekommen (Abg. Strache: Das ist eine Bankenkrise in Wirklichkeit, keine Wirtschaftskrise!), die Wirtschafts- und Fi­nanzkrise mit den Auswirkungen auf die Buchungen, auf den Ticketverkauf, mit Flug­linien, die zugrunde gegangen sind, weltweit. (Abg. Strache: Eine Bankensystemkrise, in Wirklichkeit!) Bitte, das muss man sich aber anschauen! Das ist, bitte, ein weltweites Faktum: vorher schon das Joch der hohen Kerosinpreise – und dann letztlich auch noch die Wirtschaftskrise. Das war dann für manche zu viel. (Abg. Bucher: Warum hat der Ötsch gehen müssen?)

Jetzt kann man noch einmal darüber diskutieren, dass eine prophetische Management­führung oder Politikführung vor Jahren schon vielleicht ein anderes Konzept entwickeln hätte müssen. (Abg. Dr. Moser – neuerlich den Rechnungshofbericht in die Höhe hal­tend –: Das steht ja alles drinnen!)

Ich weiß, was drinnen steht. Aber ich sage Ihnen nur: Ich bin nur dafür, dass wir, wenn wir das diskutieren, niemanden und nichts aus der Verantwortung herauslassen und nicht so tun, als wäre die Politik imstande, mit prophetischen Gaben Wirtschaftskrisen über Jahre vorauszusehen, sie mit einem Fingerschnipser zu verhindern oder zu be­wältigen, Kerosinpreise mit einen Schnipser runter- oder raufzubewegen. Das ist ab­surd! So können wir eine politische Debatte nicht führen, wenn wir versuchen wollen, sie seriös zu führen. Und wir sollten sie seriös führen, weil es hier um Tausende und Abertausende Beschäftigte geht. (Abg. Strache: Der Herr Ötsch hat uns vor einem Dreivierteljahr erzählt, wie klass alles ist! – Das ist ja, bitte, eine Frotzelei!)

Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Ich verteidige die Managementführung keinen Millimeter, und ich weiß natürlich, dass dort Fehler gemacht wurden – ich betone das jetzt ein zweites Mal –, aber ich weigere mich, bei dieser Diskussion nicht auch zu be­rücksichtigen, was sonst noch für Faktoren wirksam sind.

Jetzt komme ich zu einem weiteren Punkt: Das ist eine ganz neue Debatte, die wir heute hier führen, denn bis jetzt sind Einwendungsdebatten vor allem geführt worden über die Frage, ob etwas überhaupt auf der Tagesordnung ist. (Abg. Mag. Kogler: Gehört eh! – Wer hat das abgestellt?) Das ist heute auf der Tagesordnung. Wenn ich das, was Sie sagen, zu Ende denke, dann manchen wir statt eines Plenartages gleich sieben, und nur mehr einen ersten Tagesordnungspunkt und keinen zweiten und kei­nen dritten mehr (Abg. Scheibner: Mein Gott na! – Ruf beim BZÖ: Das ist sogar unter Ihrem Niveau!), denn: Diese Abwertungsdiskussion, dass alles, was am zweiten, drit­ten, vierten, fünften Platz ist, nichts mehr wert ist, entwertet ja letztlich auch unsere Ar­beit! – Sie tun ja so, wie wenn das um 2 Uhr in der Früh auf der Tagesordnung wäre. Das ist ja absurd! Das ist auf der Tagesordnung, das wird diskutiert, das wird die Medien interessieren. Das wird auch uns selbstverständlich zu interessieren haben, und wir werden das selbstverständlich auch zu diskutieren haben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 59

Wogegen ich mich besonders wehre, ist, dass Sie gegen den ersten Tagesordnungs­punkt so sehr wettern, bei dem es um die Kurzarbeit geht (Abg. Ing. Westenthaler: Wo es um die Arbeitslosigkeit geht! ... alle arbeitslos!), bei dem es unter anderem auch um öffentliche Gelder geht, bei dem es um die Wirtschaft geht, um die Beschäftigten geht, um tragische Schicksale geht, weil plötzlich Kurzarbeit stattfindet, eine Verringerung der Einkommen erfolgt und manche dann ihren Arbeitsplatz verlieren. – Das ist für Sie nichts wert? (Abg. Bucher: Natürlich! Aber Ihnen ist die AUA unangenehm! – Ruf beim BZÖ: Arbeitsplätze gibt’s bei der AUA!) Das hat keine Bedeutung? Dass das an einer prominenten Stelle der Tagesordnung aufscheint, das wollen Sie nicht?!

Wo ist denn Ihr soziales Empfinden? Schminken Sie sich das Wort „sozial“ gleich ein­mal ab, denn das ist Kälte, soziale Kälte, die Sie hier ausstrahlen, indem Sie sagen, das braucht nicht vorne als erster Tagesordnungspunkt gereiht zu sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Da geht es um Tausende und Abertausende Beschäftigte! (Abg. Strache: Tausende AUA-Familien, die dann nicht wissen, wie es weitergeht! Das ist soziale Kälte!) – Das können wir daher nicht zulassen. Deshalb sind wir dafür und bleiben dabei, dass das der erste Punkt der Tagesordnungspunkt bleibt. (Beifall bei der SPÖ.)

11.38


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


11.38.16

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! In der Tat, es gibt mehrere gute Gründe für diese Einwendungsdebatte, nicht bloß einen. Dieses Anliegen werden wir noch aufgreifen, Herr Kollege Cap.

Eines sei vorausgeschickt – das hat nichts mit pro oder contra Arbeitsplätze zu tun, aber wir haben uns einer seriösen Linie verpflichtet, auch was die Subventionierung der AUA in dieser Spätphase des Fast-Absterbens betrifft –: Ja, es kann Situationen geben, in denen auch ein Zuschuss plus Verkauf notwendig ist. Solche Situationen kann es geben.

So, und jetzt ist aber Schluss mit lustig, denn jetzt reden wir einmal darüber, was das Haus hier betrifft: Gerade deshalb gibt es so viele gute Gründe nicht nur für die Ein­wendungsdebatte, sondern – in einem hat Kollege Cap recht – dafür, dass wir über­haupt einen Rückverweisungsantrag stellen: denn wir werden auch beweisen können, dass die AUA heute das Geld noch gar nicht braucht. Da läuft ja auch noch einiges schief.

Aber warum eigentlich diese Einwendungsdebatte und am besten gleich noch die Rückverweisung? – Sie haben übrigens überhaupt nicht dazugesagt, warum Sie nicht bereit waren, das auf Platz zwei zu stellen. Auch dieses Kompromissangebot hat es gegeben! – Es bestand die klare Absicht, das nicht nur hinter Uruguay, sondern vor allem auf einen Zeitpunkt nach Mitternacht zu verräumen. Das ist Ihre Mitternachtspoli­tik, das ist die finstere AUA-Politik, und die setzt sich hier fort! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ. – Abg. Grosz: Bravo!)

Sie setzt sich hier fort in einigen klar nachweisbaren Punkten. – Die fünf Minuten Rede­zeit sind beileibe nicht genug, um die Chronologie nachzuzeichnen. – Jeder Punkt für sich wäre geeignet, diese ganze Geschichte sogleich wieder von der Tagesordnung herunterzuräumen:

Am 24. April des Vorjahres hat hier der Rechnungshofausschuss getagt – sagen Sie mir nicht, das ist nichts! –: Michaelis, Ötsch.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 60

Ich zitiere Ötsch aus der „Parlamentskorrespondenz“:

„AUA-Vorstand Alfred Ötsch hielt Zukunftsängste nicht für angebracht und betonte, nach der Kapitalerhöhung sei die AUA in finanziell ruhiges Fahrwasser gekommen.“ – In finanziell ruhiges Fahrwasser! Na gratuliere! Das Einzige, was für ihn ruhig ist, ist, wenn Sie ihm jetzt noch eine Million hinterherschmeißen für das Ganze. Aber ich frage mich, wo das ruhige Fahrwasser sein soll bei einem Verkauf, wo 500 Millionen zuge­schossen werden sollen.

Ich betone noch einmal, es kann eine derartige Situation geben. Aber da spricht einer, der verantwortlich ist, vor wenigen Monaten von ruhigem Fahrwasser und davon, dass die AUA saniert ist, und zwar am gleichen Tag. Erinnern Sie sich? Und dann ist es zu Ihrem Leidwesen Tag für Tag losgegangen, Herr Abgeordneter Molterer, ich weiß schon.

Nun geht es darum – und jetzt komme ich zum nächsten Punkt –, dass der Unteraus­schuss des Rechnungshofausschusses, also ein Gremium dieses Nationalrats, wo heute 183 Leute für 400, 500 Millionen € die Hand heben sollen, diese Sache untersu­chen soll. Wir haben säuberlich getrennt: Der Finanzausschuss ist für die Sache zu­ständig, aber der Unterausschuss für die Untersuchung. Es kam, wie es kommen musste: Es gibt keine Unterlagen. Es gibt irgendeinen Wischiwaschi-Erhebungsbericht des Finanzministers. Es gibt keinen einzigen Buchstaben von den Gutachten, die hier in Wahrheit schon jahrelang herumkugeln. Es gibt ein Roland Berger-Gutachten aus dem Jahr 2006, aus dem sehr wohl hervorgegangen wäre, wie man zu verfahren hät­te. – Das wird alles hier in diesem Haus nicht zugelassen.

Das heißt, Sie verhindern die Aufklärung des Umstandes, wie es dazu kommen konn­te, stützen Manager, die von vorne bis hinten gelogen haben, das Parlament auf jeden Fall angelogen haben – ob sie den Aufsichtsrat angelogen haben, wissen wir nicht. Aber all das hat hier untersucht zu werden. Und da kann man sich nicht verstecken und sagen, das sei alles nicht vom Interpellationsrecht umfasst. Ja, bei der ÖIAG, da dürfen wir ja gar nicht fragen, und bei der AUA schon gar nicht. Aber wenn Sie sich hier herinnen um 500 Millionen anstellen und alle die Hand aufhalten wollen, da sind wir auf einmal alle zuständig. Aha! – Das geht nicht zusammen! (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Wer 500 Millionen € von diesem Haus will, muss wenigstens die Unterlagen und die Gutachten beischaffen! Wenn Minister Pröll erklärt, das könne er nicht, das habe er nicht, dann muss ich sagen, da gackern ja die Hühner! Wenn er es nicht hat, dann soll er es sich besorgen. Er ist die Eigentümerversammlung der ÖIAG. Abgesehen davon glauben wir es ihm ohnehin nicht. Er will es nicht hier hereinbringen, aber er will die 500 Millionen €. Er will die 500 Millionen € unter anderem für einen Aufsichtsrat in der ÖIAG, dessen Privatisierungsausschuss von Sigi Wolf geleitet wird, der schon bei der Voest sein Unwesen getrieben hat, wo das Schlimmste noch verhindert werden konn­te. Jetzt sitzt er dort wieder dem Privatisierungsausschuss vor. Die Betriebsräte, die im Aufsichtsrat sitzen, sind mit nichts informiert worden, haben selber Gutachten in Auf­trag gegeben, weil der ganze Ausschreibungsprozess von vorne bis hinten lahmt und hinkt. Das werden wir jetzt von der EU noch zurückbekommen. Wir haben immer dar­auf hingewiesen. Und all das soll nicht auf den Tisch! Das Einzige, was Sie auf den Tisch knallen wollen, sind 500 Millionen € – und das geht so nicht! (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

Dieser Aufsichtsrat der ÖIAG ist selbst ein Fall für die Untersuchung und für die Auf­sicht. Das ist das, was Sie – Schwarz-Blau noch – dort eingebrockt haben und was jetzt fortgeführt wird. Es geht nicht an, dass Herr Michaelis mit seinen Jagdfreunden auf der einen Seite die Vorstände besetzt und auf der anderen Seite mit dem Jagd-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 61

freund Chef von der Lufthansa auch noch kollaboriert und die AUA geradezu um einen Spottpreis in diese Fluggesellschaft hineingetrieben hat.

Wenn Sie das nicht untersuchen wollen, dann geben Sie es zu! Aber dann kommen Sie nicht um die 500 Millionen. Deshalb werden wir konsequenterweise einen Rückver­weisungsantrag stellen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

11.43


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Kopf zu Wort. – Bitte.

 


11.44.00

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Pirklhuber: Jetzt ist er schmähstad, der Kopf!) – Wollen Sie sich zu Wort melden, Herr Pirklhuber? Kommen Sie, es geht nachher noch. Sie dürfen drei Redner melden. Einer dürfte noch von Ihnen.

Meine Damen und Herren, überhaupt keine Frage, das Thema Existenzsicherung der AUA ist wichtig, ist verdammt wichtig. (Abg. Ing. Westenthaler: Mitternachtseinlage!) Darum steht es ja heute auch auf der Tagesordnung. Aber ist das Thema Kurzarbeit, Flexibilisierung der Kurzarbeit, um Kündigungen vermeiden zu können, nicht auch wichtig? Ist das Thema Korrektur beim Schutzbetrag für die Witwenpensionen nicht wichtig? Ist das Thema Kinderbetreuungsgeld, Erleichterungen und Verbesserungen bei der Rückforderung, Erleichterungen für die Mütter nicht auch wichtig? (Abg. Ing. Westenthaler: Auch das Uruguay-Abkommen ist wichtig!) Viele Themen, aber ge­rade diese sind besonders wichtig. Und ich denke, insbesondere, meine Damen und Herren, das Thema Sicherung der Beschäftigung, Vermeidung von Kündigungen ist gerade in der jetzigen so schwierigen Zeit doch wohl das allerwichtigste und alles überlagernde Thema. Und darum steht es auf der Tagesordnung an erster Stelle. (Bei­fall bei der ÖVP.)

Nachher kann man ständig darüber streiten. Kollege Cap hat es ohnehin schon gesagt. Diese Streitigkeit über Wertigkeiten – was ist jetzt wichtiger: das Kinderbetreuungs-
geld, der Schutzbetrag bei den Witwenpensionen oder Sonstiges? –, die führt doch zu nichts! (Abg. Scheibner: Vielleicht könnten wir für die AUA-Debatte auch eine Fern­sehübertragung bekommen!) Wir haben keine Fernsehübertragung, insofern ist diese Diskussion sowieso müßig, Herr Kollege Scheibner. Diese Diskussion, meine Damen und Herren, führt uns doch nicht weiter. Der Inhalt wird schon noch diskutiert werden beim entsprechenden Tagesordnungspunkt, lieber Freund.

Zur AUA: Kollege Kogler hat es ja schon gesagt, eben weil wir die AUA nicht aufgege­ben haben, beschließen wir heute diese Unterstützung, diese 500 Millionen, weil wir damit sicherstellen können, dass die AUA unter dem Dach des Lufthansa-Konzerns als österreichisches Unternehmen weiterleben kann mit Standort Flughafen Wien. Und das muss doch unser großes Ziel sein, dass wir dieses Unternehmen mit dieser Unterstüt­zung sicherstellen und so sicher in die Zukunft führen. Das ist das Wichtigste! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Noch ein Satz zum Inhalt: Na selbstverständlich schauen in der Rückbetrachtung man­che strategischen Entscheidungen, was dieses Unternehmen betrifft, ob das im ÖIAG-Aufsichtsrat war, ob es im AUA-Aufsichtsrat oder im Management war oder ob es das war, was das Management den Aufsichtsräten vorgeschlagen hat, heute etwas anders aus.

Es zeigt sich heute, dass es eine Fehleinschätzung war, dass eine Stand-alone-Lö­sung in der Zukunft möglich wäre. Das war eine Fehleinschätzung. Aber das ist nichts strafrechtlich Relevantes, das ist nichts Inkorrektes, das ist ein Fehler, das ist in der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 62

Rückbetrachtung ein schwerer Fehler, und dieser Fehler hat im Übrigen dem Herrn Ötsch auch den Job gekostet. Das ist ... (Abg. Ing. Westenthaler: Eine Million Abferti­gung bekommen! Ihr schmeißt einem Pleitemanager 1 Million € nach!)

Aber was Sie dem Herrn Ötsch trotzdem nicht unterstellen dürfen, ist, dass er nicht nach bestem Wissen und Gewissen zu dem damaligen Zeitpunkt diesen Vorschlag ge­macht hat. (Abg. Neubauer: Wie wissen Sie das?)

Im Nachhinein stellt sich vieles als richtig oder falsch heraus. Und im Nachhinein ist es immer leicht, gescheit zu sein, lieber Herr Westenthaler, lieber Herr Flugexperte Wes­tenthaler. Im Nachhinein können wir alle der Welt erklären, warum was so ist.

Faktum ist, wir werden heute unter dem Tagesordnungspunkt 3 dieses Thema behan­deln. Wir haben diesen Punkt übrigens einen Punkt vorgereiht in der Präsidiale, das hat die Präsidentin auf Vorschlag von uns gemacht. Wir haben also sehr wohl Bereit­schaft gezeigt, die Tagesordnung anzupassen. Und wir werden heute durch unseren Beschluss hoffentlich gemeinsam einen wichtigen Beitrag zur Existenzsicherung der AUA leisten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort haben sich das allemal verdient. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.48


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort kommt nun Herr Kollege Grosz. – Bitte.

 


11.48.43

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Klubobmann Kopf! Wenn man für Erfolglosigkeit und Versagen 1,1 Millionen € vom Steuerzahler bekommt, dann möchte ich nicht wissen, was man bei Ihnen für erfolgrei­che Unternehmensführung bekommt. Dem müssen Sie ja den Hintern vergolden wie einem Millionär.

Zu Ihren Ausführungen, Herr Klubobmann Cap, zur Frage der Junktimierung: Uns geht es darum, dass man einen wirklich wichtigen Tagesordnungspunkt, ein Thema, wo es um 500 Millionen € Steuergeld geht, auch ordnungsgemäß in diesem Parlament disku­tiert – und nicht irgendwo nach dem Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und der Republik Östlich des Uruguay oder nach dem Bericht be­treffend Renaissance des dualen Ausbildungssystems in Österreich.

Alles gut und schön. Jeder Tagesordnungspunkt hat einen Wert. Aber 500 Millionen € haben einen Riesenwert, denn das fehlt uns in Zukunft im Steuertopf. (Beifall beim BZÖ.)

Daher sage ich Ihnen: Es interessiert mich Ihre 40-jährige Alt-Polemik, wo Sie Arbeits­lose mit 500 Millionen € aufrechnen, nicht mehr. Die ist so verstaubt und die kennt die­ses Haus ohnedies. – Das aber, was wir von Ihnen wollen, ist, dass Sie Parlamenta­rismus auch leben und Parlamentarismus nicht bis zur Mitternachtsstunde und bis zum Mitternachtsläuten verschieben. (Beifall beim BZÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt ein kleiner Einleitungskurs im Unterrichtsfach „Die Rache des Archivs“: „Die AUA soll rot-weiß-rot bleiben“ – Wilhelm Molterer, zweite Reihe fußfrei, am 8. Mai 2008 in der APA. Und weiter: „Die Privatisierung der ÖIAG sei eine großartige Erfolgsgeschichte,“ – das glauben Sie wahrscheinlich selbst nicht mehr – „durch die die ÖIAG nicht nur entschuldet wurde, sondern deren einzelne Un­ternehmen nun erfolgreiche Betriebe mit zufriedenen Mitarbeitern geworden seien.“ – Das waren Ihre Worte!

Und Grinsekanzler Faymann am 5. August 2008: „AUA steht gut da, müssen nichts verschenken“.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 63

Und der Ihnen als eher glückloser Landeshauptmannstellvertreter aus der Steiermark bekannte Herr Schützenhöfer: „Für den Wirtschaftsstandort Österreich ist die AUA ge­radezu ein Flaggschiff und ein Identifikationsmerkmal der Österreicherinnen und Öster­reicher.“ – So weit Ihre hohlen Sonntagsreden, so weit Ihre Sonntagsreden, denen keine Taten folgten. (Abg. Kopf: Was ist daran falsch?)

Daher frage ich mich – und diese Antwort werden Sie mir geben müssen –: Was hat zu Ihrem Meinungsumschwung geführt, dass Sie nunmehr die AUA wie eine billige Braut mit der Mitgift von 500 Millionen € an die Lufthansa verschenken wollen? Was hat zu Ihrem innerhalb weniger Monate stattgefundenen Meinungsumschwung geführt, dass die AUA nicht mehr ein eigenständiges Unternehmen sein soll, sondern in Zukunft das Fluggepäck der Lufthansa, und wir kein rot-weiß-rotes Flaggschiff mehr haben? Diese Frage werden Sie mir beantworten müssen, sehr geehrte Damen und Herren von SPÖ und ÖVP. (Beifall beim BZÖ.)

Faktum ist, die AUA steht dank Ihrer parteipolitischen Einflussnahmen vor dem Ab­sturz. Eine Milliarde € allein an Verbindlichkeiten!

Faktum ist: Die Herren Ötsch und Michaelis ruinieren die AUA – und Sie von Rot und Schwarz zeichnen diese Versager mit der Olympia-Medaille in der Klasse der Abferti­gungen und Gehaltsfortzahlungen auf Kosten des Steuerzahlers aus. Faktum ist, 500 Millionen € geben Sie der AUA als Mitgift, verschenken Sie auf Kosten des Steu­erzahlers, damit Sie dann dieses österreichische Unternehmen in den Rachen der Luft­hansa werfen. 500 Millionen € an Steuergeld dafür, dass in Hinkunft die Flugverbindun­gen an wichtigen Wirtschaftsstandorten wie Graz, Klagenfurt, Salzburg, Innsbruck und in Vorarlberg gecancelt werden und die Wirtschaftsstandorte einen Schlag ins Gesicht versetzt bekommen. 500 Millionen € Steuergeld für die Unfähigkeit Ihrer rot-schwarzen Manager, die wir hier im Parlament sanktionieren sollen. 500 Millionen € – und für jene, die es noch immer nicht kapiert haben: 6,8 Milliarden Schilling! – wollen Sie ausgeben, obwohl dieses Parlament – Abgeordneter Kogler hat völlig recht – im zuständigen Un­terausschuss nicht einmal eingeweiht werden darf. Gutachten, Unterlagen, Unterneh­mensbilanzen, Unternehmensentscheidungen der AUA, der ÖIAG, werden dem Parla­ment und dem zuständigen Ausschuss einfach versagt. Und das ist ja die eigentliche Widerwärtigkeit: vertuschen, verheimlichen. (Beifall beim BZÖ.) Die Rechte des Parla­ments werden mit Füßen getreten.

Der zuständige Finanzminister fliegt mit Learjet in der Gegend herum, stellt sich aber nicht dem Budgetausschuss in diesen wichtigen Angelegenheiten. Zwei Minister wie Pröll und Bures sitzen im Unterausschuss und erklären sich in diesem Ausschuss für völlig unzuständig: Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts. Wir mussten ihnen drei Stunden lang erklären, worum es sich bei der AUA eigentlich handelt.

Daher zu guter Letzt: Sie verräumen diese Debatte auf Tagesordnungspunkt 12, und das ist das Schändliche. Wichtig ist, dass wir darüber diskutieren, dass wir über ein ös­terreichisches Unternehmen diskutieren. Wir wollen eine rot-weiß-rote AUA, wir wol­len Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die stolz auf ihr Unternehmen sein können, und wir wollen eine AUA, wo die Kompetenz der Macher nicht mit der Präpotenz Ihrer Ver­sager vertauscht wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ).

11.53


Präsident Fritz Neugebauer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Ab­geordneter Ing. Westenthaler zu Wort gemeldet. Maximal 2 Minuten. – Bitte.

 


11.54.06

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Herr Klubobmann Kopf von der ÖVP hat sich hier herausgestellt und Folgendes


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 64

behauptet, nämlich dass der Tagesordnungspunkt, den wir gerne vorgezogen hätten, über das 500 Millionen €-Geschenk an die AUA Tagesordnungspunkt 3 sei. – Das ist falsch!

Ich berichtige tatsächlich und stelle klar, dass es sich um den Tagesordnungspunkt 12 handelt, Herr Klubobmann Kopf. Noch nie zuvor ist ein Abgeordneter und Klubobmann so schnell der Lüge überführt worden wie Sie. Es ist peinlich, Herr Klubobmann Kopf, was Sie hier geliefert haben. (Beifall beim BZÖ.)

11.54


Präsident Fritz Neugebauer: Kollege Westenthaler, ich verweise auf Ihre letzten Sätze und bitte, etwas auf die Wortwahl Bedacht zu nehmen.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


11.55.00

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Da­men und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Stummvoll, sehr geehrter Herr Kollege Molterer, es ist wirklich eigenartig und zeigt, wie viel Butter auf dem Kopf Sie persön­lich haben müssen (Öh-Rufe bei der ÖVP), wenn Sie Ihren Abgeordneten und Klubob­mann Kopf hier herausschicken und dieser dann die Versagenspolitik der ÖVP, die Versagenspolitik des Finanzministers und Vizekanzlers hier heraußen damit entschul­digt, dass er eben sagt, ja, diese Stand-alone-Sache war eine Fehleinschätzung.

Diese Butter auf dem Kopf vergönne ich Ihnen, sehr geehrter Herr Kollege Molterer, sehr geehrter Herr Kollege Stummvoll (Beifall bei den Grünen – Zwischenrufe bei der ÖVP), die Sie ja immer behauptet haben, Sie von der ÖVP hätten die wirtschaftspoli­tische Kompetenz, die Sie ja auch immer gesagt haben: alles im Sinne des Unterneh­mens, im Sinne des Standortes!, und die Sie ebenso immer gesagt haben: Wir sind die Sparmeister der Republik!

Was sollen wir heute machen beim Tagesordnungspunkt 12, im neunten Block? – Sol­len wir für diese Fehleinschätzung – ich zitiere Ihren Kollegen Kopf – wertvolles Steu­ergeld, das ja Sie immer sparen wollen, Herr Kollege Molterer, nun sozusagen auf den Tisch legen, wo dieses Geld doch Länge mal Breite fehlt?!

Ich will jetzt gar nicht reden über fehlendes Geld bei B wie Bildung oder A wie Asylbe­schleunigung oder S wie Sicherheitspolitik. Diese „Butter“, Herr Abgeordneter Molterer, kann ich Ihnen beweisen. Sie wissen ganz genau, es gibt den Rechungshofbericht, der Ihnen in Ihrer Zeit als Finanzminister zu Beginn des Jahres 2007 vorlag. Und in diesem Rechnungshofbericht steht – ich zitiere jetzt; aber das alles müssen Sie ohnehin wis­sen, haben aber leider nicht entsprechend gehandelt –: Wir haben bei der AUA im in­ternationalen Vergleich das schlechteste Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital; von einem hohen Liquiditätsrisiko ist ebenfalls in diesem Rechnungshofbericht die Rede. – Das war bitte Anfang 2007!

Weiters steht in diesem RH-Bericht: hoher Personalstand; falsche Wachstumsstrate­gie – nachzulesen auf Seite 24 –; weiters: zu großes Streckennetz; hoher Treibstoffauf­wand, hohe Verspätungsgebühren. Und weiters heißt es: Wir müssen umsteuern, wir haben einen massiven Liquiditätsbedarf! – Nochmals: Das alles bereits Anfang 2007!

Was aber haben Sie als damaliger Finanzminister getan, Herr Kollege Molterer? – Nichts! Butter also auf dem Kopf! Sie haben die Hände in den Schoß gelegt, offen­sichtlich nach dem Motto: Finger weg; eine Sache der ÖIAG – und letztlich zahlen das ohnehin die SteuerzahlerInnen! Das ist Ihre Politik der „Sparsamkeit“ gewesen – und damit sind Sie ja auch vor die Wählerinnen und Wähler getreten!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 65

Jetzt ist die Bilanz da; jetzt ist die Malaise da, jetzt dürfen wir blechen, wobei das Geld vorne und hinten nicht reicht! Deshalb wird ja dieser brisante Tagesordnungspunkt nach hinten gereiht. Deshalb darf auch im Unterausschuss des Rechnungshofaus­schusses nicht Einblick genommen werden in Gutachten, in denen diese Situation der AUA bereits im Jahre 2006 dargelegt wurde.

Wir Abgeordnete dürfen Ihrer Ansicht nach gar nicht wissen, was Sie damals schon ge­wusst haben, welches Wissen Sie unter den Scheffel stellten beziehungsweise unter den Tisch kehrten, damit die AUA ja allein weitermachen kann. Darum geht es ja im Endeffekt: Es war das aufgrund des Drucks der österreichischen Wirtschaft, die sozu­sagen ein billiges nationales „Luft-Taxi“ haben wollte – und für dieses billige nationale Luft-Taxi aus Sicht der Wirtschaft dürfen nun die SteuerzahlerInnen blechen!

Sie wissen ganz genau: Ja, bei der Swissair gibt es das Schweizer Kreuz auf der Heckflosse, und die Swissair bedient Zürich nach wie vor optimal. – Sie aber haben es völlig verabsäumt, eine ähnliche Lösung für die AUA rechtzeitig und ohne Aufwand an Steuergeldern herbeizuführen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.) Das war auch Ihr Fehler, Herr Stummvoll!

Ich bin immer dafür eingetreten, dass für die AUA strategische Partner geholt werden. Und ich könnte Ihnen dazu viel und Länge mal Breite zitieren; denn beispielsweise habe ich hier ein Besprechungsprotokoll mit der ÖIAG aus dem Jahr 2004, wo ich ge­sagt habe: Ich lege keinerlei Wert auf diese Stand-alone-Lösung, denn wir brauchen ein tragfähiges Unternehmen für den Standort Wien-Schwechat, ein Unternehmen, das Zukunft hat!

Sie wissen ganz genau: Kein nationales Flugunternehmen in der Größenordnung der AUA hat eine Überlebenschance. Aber trotz dieses Wissens – und das ist mein großer Vorwurf – haben Sie keinerlei Aktivitäten gesetzt, keinen Privatisierungsauftrag erteilt, auch im Regierungsübereinkommen steht das nicht. – Einen Privatisierungsauftrag ha­ben Sie jedoch für die Telekom ins Regierungsübereinkommen aufgenommen, und das, obwohl die Telekom beileibe kein Krisenfall ist. Für die AUA haben Sie jedoch kei­nen Privatisierungsauftrag in Ihr Übereinkommen hineingeschrieben! Das haben Sie verweigert! Ich weiß doch das alles aus bestinformierten Kreisen der ÖIAG. Da war Ihre Devise offensichtlich: Ohren zu und durchtauchen!

Deswegen auch mein Hauptvorwurf: Deswegen heißt AUA nicht nur Austrian Airlines, sondern Abtauchen und Absaufen.

Das ist der Skandal, den wir heute hier – jedoch erst viel zu spät und in der Nacht – diskutieren werden. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ. – Zwi­schenrufe bei der ÖVP.)

11.59


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Mag. Stadler. – Bitte.

 


12.00.10

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Jede Tages­ordnung dieses Hauses – deswegen wird sie in der Präsidialkonferenz auch so lange beraten – ist auch eine politische Wertung jener Themen, die hier in Verhandlung ste­hen. Wenn man sich die heutige Tagesordnung anschaut, dann sieht man, was die Wertigkeit – insbesondere vor dem Hintergrund, dass Medien über diese Verhand­lungsgegenstände berichten sollen – dieses Hauses wirklich ausmacht. Wir haben als Tagesordnungspunkt 8: Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und der Republik Östlich des Uruguay. – Jetzt wissen wir wenigstens, dass


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 66

Uruguay östlich des Uruguay liegt. Epochal wichtig! 500 Millionen € spielen im Ver­gleich dazu keine Rolle.

Tagesordnungspunkt 9: Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 und so weiter. – Wissen Sie, worum es da geht, Herr Kollege Kopf? Es geht um die Einführung des Roten Kristalls, um die internationale Einführung des Roten Kris­talls als Konkurrenzzeichen in Zukunft zum Roten Halbmond und zum Roten Kreuz. Epochal wichtig, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Ich bin überzeugt davon, meine Damen und Herren, dass Sie schon seit Tagen Schweißhände haben allein bei dem Gedanken daran, diese Gegenstände hier öffent­lich diskutieren zu müssen. Sie waren bestimmt regelrecht froh, dass Sie solch einen unwichtigen Gegenstand wie 500 Millionen € zurückschieben konnten als Punkt 12 der Tagesordnung, damit die Medien nicht mit solchen Unwichtigkeiten befasst werden wie 500 Millionen € – plus 200 Millionen Haftung, die noch unterschlagen werden. Wir ha­ben es also mit 700 Millionen € zu tun, wenn man die Volumina zusammenzieht. (Abg. Mag. Molterer: Nein!)

200 Millionen € sind jetzt in der Übergangsphase Haftung. Ziehen Sie das zusammen: Es geht um ein Volumen von insgesamt 700 Millionen €, das heute diskutiert wird. (Abg. Mag. Molterer: Nein!) Aber natürlich! Aber ja, Herr Kollege Molterer, das ist ja laut ÖVP nicht so wichtig. Es ist doch wurscht, ob man die Summe jetzt mit 500 oder 700 Millionen ansetzt, wenn man das Thema als Tagesordnungspunkt 12 diskutieren kann. Warum nicht gleich als Tagesordnungspunkt 24? Dann hätten Sie überhaupt keine Öffentlichkeit mehr dabei.

Die größte Investition, die wir seit einigen Jahrzehnten vornehmen, meine Damen und Herren, die größte Investition ist bei uns einen Tagesordnungspunkt 12 wert. Sie wol­len diese Investition nicht wegen ihrer Höhe so spät diskutieren. Sie hätten das norma­lerweise im Schaufenster gemacht, wenn es eine populäre Investition wäre. Aber nein, sie ist eben unpopulär. Und warum unpopulär? Weil es eine Genesis des Versagens Ihrer Leute in der Österreichischen Industrieholding AG, in der ÖIAG ist. Das ist der Punkt. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn es ein Orden wäre, den Sie hier zu zelebrieren hätten, dann stünde das ganz oben auf der Tagesordnung, dann wäre das ein riesiges Investitionspaket: Die Regie­rung handelt, die Regierung investiert, die Regierung reißt nieder! – Ein Schmarrn! Die Regierung zeigt hier, dass sie versagt hat und deswegen so spät darüber diskutieren möchte. Das ist der Hintergrund, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.) Heu­cheln Sie nicht, was Ihnen alles am Herzen liegt – Sie sind nur am Reparieren!

Mittlerweile sieht es ja so aus, Herr Kollege Molterer, dass nicht nur Ihre Stand-alone-Lösung ein vollkommener Holler ist, nicht nur die Auffassung, dieses Management sei fähig, ein vollkommener Holler ist – der Holler wird noch mit 1,1 Millionen Abfertigung abgegolten; wenn jeder Konkursant in Österreich 1,1 Millionen bekommen würde, dann würde ich auch noch Konkurs anstreben –, nein, sondern jetzt stellt sich heraus, dass man noch froh sein muss, wenn die Lufthansa das Unternehmen bekommen muss, denn wenn ich mir die Alternativkosten im Insolvenzfall anschaue, der hier in Ihrer eigenen Regierungsvorlage sogar zitiert ist, dann besteht die Gefahr, dass es noch teurer wird. Dann kommt man wahrscheinlich mit den 500 Millionen € gar nicht mehr aus. (Abg. Kopf: So ist es!) – „So ist es“, sagt Kollege Kopf. Ich bitte dringend, das im Protokoll zu vermerken. Zwischenruf Kollege Kopf, Klubobmann der ÖVP: „So ist es!“ (Beifall beim BZÖ.) – Ein Skandal! Ein Beweis des Versagens dieser Regierung, meine Damen und Herren! Der Beweis des Versagens Ihrer Leute in der ÖIAG, der Beweis des Versagens Ihrer gesamten politischen Linie im Zusammenhang mit der Sanierung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 67

der AUA! Das sollte prominent diskutiert werden und nicht zu mitternächtlicher Stunde. (Beifall beim BZÖ.)

12.04


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster spricht Herr Kollege Gradauer. – Bitte.

 


12.04.49

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Zuhörer! Ich verstehe diese ganze Aufregung über die Tagesordnung in dieser Form nicht, weil ich nicht verstehen kann, dass SPÖ und ÖVP nicht bereit sind, nach Wichtigkeit zu reihen und damit das zu tun, was für den Staat und für die Bevölkerung notwendig ist. Ich begreife nicht, warum Sie sich so dagegen sperren. Es wäre doch überhaupt nichts dabei, die gewünschte Umreihung vorzunehmen und damit das zu tun, was der Wichtigkeit entspricht. Ich begreife das nicht. Diese Diskussion spricht bei Weitem nicht für Sie – Sie spricht eindeutig gegen Sie. (Beifall bei der FPÖ.)

Es wird schon einen Grund haben, warum Sie die Tagesordnungspunkte nicht umrei­hen wollen. – Weil Sie vertuschen möchten, weil Sie nicht eingestehen möchten, dass Sie die AUA betreffend total versagt haben. Ich habe schon im Ausschuss erwähnt, dass es ein wahres Trauerspiel ist, was mit der AUA alles geschieht oder nicht ge­schieht, und das ist typisch für die Wirtschaftskompetenz dieser Bundesregierung, typisch für die Wirtschaftskompetenz von SPÖ und ÖVP. Ein Trauerspiel, denn diese beiden Parteien haben als Verantwortliche die AUA als österreichisches Traditionsun­ternehmen in einem Jahr zum Absturz gebracht. Das muss man wissen.

Die Gründe dafür sind: unfähige Manager, die wieder von der Politik berufen wurden, uneinsichtige Belegschaftsvertreter – das muss auch einmal gesagt werden –, ein sehr schwieriger Markt und letztlich gutgläubige Eigentümervertreter, die meiner Meinung nach die Dinge wesentlich unterschätzt haben.

Die derzeitige Situation wurde heute schon einige Male besprochen: Die AUA kann nicht einmal mehr verschenkt werden. Das muss man sich vorstellen! Dieses Unter­nehmen mit derart tüchtigen Mitarbeitern kann nicht einmal mehr verschenkt werden. Es muss eine Mitgift von 500 Millionen € aus dem Steuertopf bekommen. Es hat zwar der Herr Staatssekretär unlängst im Ausschuss gesagt, das sei kein Steuergeld, das hier verwendet wird, sondern die ÖIAG habe voriges Jahr 700 oder 800 Millionen ver­dient und davon nehme man dieses Geld. – Danke vielmals, solch einen Staatssekre­tär kann ich mir wirklich sparen! (Beifall bei der FPÖ.)

Tatsache ist, dass 6 000 Mitarbeiter von dieser Misere betroffen sind, dass der Flugha­fen Wien wirklich in seiner Existenz bedroht ist, dass die OMV einen der größten Kun­den verliert, dass die Zulieferer ihr Geschäft wahrscheinlich abschreiben können, weil die Lufthansa ihre Zulieferer sicher anderswo suchen wird.

Ich verstehe überhaupt nicht, warum man nicht rechtzeitig gerade mit diesen Partnern in Verhandlungen getreten ist, warum man nicht mit der OMV zum Beispiel einen bes­seren Kerosinpreis ausverhandelt hat. Herr Cap, Sie hätten das veranlassen können.

Oder: Flughafengebühr in Wien senken; die Zulieferer auffordern, ihren Beitrag für die AUA zu leisten, denn das ist ihr Kunde für die Zukunft. Die Mitarbeiter hätten rechtzei­tig über die ernste Situation informiert werden müssen, um auch ihren Beitrag dazu zu leisten, dass das Unternehmen wirklich saniert werden kann.

Vor gut einem Jahr hat man eine riesige Sanierungsfeier für die AUA abgehalten. Da war alles noch in Ordnung: Sanierung okay, das Unternehmen sei bestens aufge­stellt. – Hat man die Öffentlichkeit und uns im Parlament belogen? Ich denke schon,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 68

denn man kann nicht so naiv sein, zu glauben, dass ein Jahr später alles nicht mehr stimmt, dass ein Jahr später alles anders ist als damals bei dieser ominösen Feier.

Ich habe damals in der ersten Sitzung des Rechnungshofausschusses, der dieses Ka­pitel behandelt hat, davon gesprochen, dass mit diesen wenigen Zahlen, die man uns vorgelegt hat, die AUA niemals erfolgreich in die Zukunft geführt werden kann – und ich wurde leider ausgelacht. Hätte man damals ein bisschen genauer hingesehen und nicht politischen Druck erzeugt, dann wäre es vielleicht mit der AUA nicht so weit ge­kommen.

Auf jeden Fall sollte verhindert werden, dass Herr Ötsch eine Abfertigung bekommt, die über 1 Million € ausmacht. Das ist ein Skandal schlechthin! Wenn Sie das genehmigen und wenn Sie das durchziehen, dann wird der Bürger bei den nächsten Wahlen darauf die Antwort geben. Diese Misswirtschaft wird sich der Österreicher nicht gefallen las­sen! (Beifall bei der FPÖ.)

12.10


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Weinzinger. – Bitte.

 


12.10.28

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren in den Zuschauerrängen, insbesondere Freunde aus Leo­ben, herzlich willkommen! (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.) Wir führen jetzt eine interessante Diskussion, die deswegen interessant ist, weil sie aufgrund eines Ge­schäftsordnungstricks, wenn Sie so wollen, vorverlegt wurde. Anderenfalls hätten wir diese Diskussion irgendwann spät in der Nacht, um 23 Uhr oder mit noch mehr Glück für die Regierungsparteien um 24 Uhr, geführt, und um diese Zeit hört gar niemand mehr zu.

Worum geht es denn? Sie haben jetzt aufgelistet bekommen: Fehler, Nachlässigkeiten, Erstaunliches, Fehlmeldungen, Fehleinschätzungen, Fehlinformationen von hochrangi­gen Managern. Sie haben gehört, wie man ein Unternehmen nicht führt, ein Unterneh­men, das uns jahrelang, jahrzehntelang als Vorzeigeunternehmen vorgeführt wurde, ein Vorzeigeunternehmen dieser Republik, denn schließlich und endlich gehörte dieses Unternehmen unserer Republik.

Meine Damen und Herren, Sie haben noch nichts gehört über Fehler seitens der Ma­nager, wofür die Manager dann vermutlich gar nichts konnten. Wussten Sie, dass un­sere AUA – noch können wir unsere AUA sagen – 24 Direktoren hat? Gleichrangige Direktoren mit den gleichen Aufgabengebieten hat die KLM, und die ist etwas größer als die AUA, sechs. Die AUA hat 24, wir leisten uns 24 – und die sind hervorragend be­zahlt. Da schaut jeder kleine Bankdirektor bei uns nur so durch die Finger. Mit Bank­direktor meine ich aber einen Bankdirektor einer ordentlichen Bank draußen auf dem Land und nicht die Zentralbankdirektoren hier in der Bundeshauptstadt.

Wir könnten mit vier Direktoren auskommen, meine Damen und Herren! Wir haben einen Personalstand, der betriebswissenschaftlich, betriebswirtschaftlich nie überprüft wurde, der nie dahin gehend überprüft wurde, ob er in diesem Ausmaß tatsächlich not­wendig ist, ob man nicht Verbesserungen durchführen kann. (Abg. Hornek: Was hat dieses Gredat mit der Geschäftsordnung zu tun?) Das hat mit der Geschäftsordnung insofern zu tun, dieses Gredat, als wir dieses Thema jetzt diskutieren sollten, jetzt dar­über reden sollten und nicht erst um 23 oder 24 Uhr.

Meine Damen und Herren, wir wollen jetzt darüber reden! Wir wollen, dass Sie die Tagesordnung kurzfristig ändern – das ist überhaupt kein Problem, da braucht man


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 69

sich keinen Fuß dabei zu brechen –, dass wir unsere Tagesordnung entsprechend den Möglichkeiten der Geschäftsordnung kurzfristig ändern. Das wird doch, bitte, drinnen sein.

Weil mein Vorredner soeben zwei Firmennamen erwähnt hat: zum Flughafen Wien. – Wer sind denn die Haupteigentümer vom Flughafen Wien? – Das sind das Bundesland Wien und das Bundesland Niederösterreich. Wer hätte also wiederum den Nachteil? – Wiederum die öffentliche Hand.

Wer hat die AUA eventuell ausgesaugt mit so hohen Gebühren? – Wiederum die öf­fentliche Hand; die öffentliche Hand, die einem Unternehmen, das der öffentlichen Hand maßgebend gehört, einfach den finanziellen Boden unter den Füßen wegzieht.

Weiters haben wir gehört, die OMV wird Einbußen haben, weniger Treibstoff verkau­fen. – Wem gehört denn die OMV? Zu 30 Prozent der ÖIAG und der Rest verschiede­nen, zum Teil auch in öffentlicher Hand befindlichen Eigentümern, Aktionären. Wieder­um: Die eigene Firma, das eigene Unternehmen entzieht dem eigenen Unternehmen finanzielle und wirtschaftliche Möglichkeiten. Jahrelang hätte man schon günstigere, wesentlich günstigere Treibstoffpreise ausverhandeln können. Was hat man ge­macht? – Einfach laufen lassen, nur damit die politische Kultur in Österreich – Schwarz und Rot bestimmen das Wirtschaftsgeschehen der Verstaatlichten Industrie – weiterge­führt werden kann. Das ist die Hauptproblematik, an der wir und unsere Wirtschaft ins­besondere im öffentlichen Bereich leiden.

Daher: Ziehen Sie diesen Tagesordnungspunkt vor! (Beifall bei der FPÖ.)

12.15


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


12.15.53

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine Damen und Herren! Es ist eine seltsame Situation: Dieses ganze Desaster, vor dem wir hier im Nationalrat stehen, dass wir wie­der 500 Millionen € an Nachschuss genehmigen sollen, stammt ja aus einem schwarz-blauen Management. Das waren Prinzhorn-Erfindungen; Michaelis, und Ötsch ist dann eher von der ÖVP unterstützt und gefördert worden. Daher verstehe ich die SPÖ nicht. Josef Cap hat in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass die SPÖ als Regierungspartei einige Male geholfen hat, Licht ins Dunkel zu bringen. Er hat sich anders verhalten, als das Regierungsparteien alter großer Koalitionen getan haben.

Jetzt haben wir einen Fall für eine parlamentarische Untersuchung – und wir müssen zuerst untersuchen, ehe wir sagen können, ob diese 500 Millionen € überhaupt in die­ser Form vertretbar sind –, und die SPÖ signalisiert: Nichts untersuchen, nichts nach­schauen und möglichst in der Nacht diskutieren!?

Jetzt haben das Finanzministerium und der Finanzminister meines Wissens einen schon ganz guten Überblick über die zahlreichen Leichen in den AUA-Kellern, die dem Parlament bis heute nicht bekannt sind. Ich habe gestern von Mitarbeitern der AUA be­reits Hinweise auf einige der Hauptleichen erhalten. Da gibt es noch einiges zu unter­suchen, die Keller der AUA dürften gut gefüllt sein. Mich würde interessieren: Wie ist es der ÖVP gelungen, die von der AUA-Geschichte an und für sich unbelastete dama­lige Oppositionspartei SPÖ jetzt mit in die politische Haftung zu nehmen? Wissen Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, überhaupt, in welche politische Haftung Sie jetzt mitgenommen werden? Wissen Sie, was das möglicherweise bedeuten kann, wenn nächste oder übernächste Woche herauskommt, was wirklich in den AUA-Kellern


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 70

zu finden ist? Wissen Sie, was das dann möglicherweise auch für Ihre politische Ver­antwortung bedeutet?

Jetzt könnten Sie noch als Nichtbeteiligte an der damaligen Misswirtschaft sagen: Okay, das Parlament soll sich das ordentlich anschauen. Alle Unterlagen, die der Fi­nanzminister hat, sollten selbstverständlich zuerst dem Nationalrat und seinen Aus­schüssen zur Prüfung übergeben werden, damit wir sagen können, ob es überhaupt verantwortbar ist, 500 Millionen an Steuergeldern nachzuschießen.

Noch einmal: Warum übernehmen Sie diese Verantwortung, ohne reinzuschauen, ohne nachzuschauen? Warum signalisieren Sie der ÖVP, die eine Partei der Leichen in fast allen Betriebskellern ist (Abg. Hörl: Jetzt reicht es aber!), warum signalisieren Sie der Österreichischen Volkspartei blindes Vertrauen? (Beifall bei den Grünen. – Abg. Hornek: Das ist eine skandalöse Frechheit!)

Kollege Cap, ist dir klar, welches Risiko du da deiner eigenen Fraktion, deiner eigenen Partei aufbürdest? Deswegen ist es nicht nur im Interesse des Parlaments, natürlich im Interesse der Steuerzahlerinnen und der Steuerzahler, sondern dieses Mal auch im wohlbegründeten Interesse der SPÖ, genau zu untersuchen, was hier passiert ist.

Ich sage Ihnen eines: Herr Ötsch hat nicht nur wegen seiner katastrophalen Fehlspe­kulationen gehen müssen.

Es gibt auf der ganzen Welt einen einzigen Fluglinienmanager, der es verabsäumt hat, seine Fluglinie mit geeigneten Finanzprodukten gegen die absehbare Explosion der Treibstoffkosten zu versichern. Das ist ein unbeschreiblicher Managementfehler, angesichts dessen überall sonst über eine fristlose Entlassung nachgedacht würde.

Okay, Sie haben sich auf ein Flaschenpfand von 1,1 Millionen € geeinigt. Das ist eine außerordentliche Leistung, aber das war nicht der einzige Grund. Fragen Sie einmal den Finanzminister, was wirklich in der AUA passiert ist! Fragen Sie den Finanz­minister, was er wirklich weiß, und wenn es Ihnen der Finanzminister nicht sagt, dann garantiere ich Ihnen Folgendes: In diesem Haus werden wir bereits in den nächsten Wochen über diese „AUA-Keller“ diskutieren, und auch über die wirklichen Verhältnis­se, die in der AUA geherrscht haben, und über die Gründe, warum zwei Finanzminis­ter trotz Informationen weggeschaut haben. (Abg. Hornek: Lesen Sie den Rechnungs­hofbericht!)

Die Causa AUA kommt, auch wenn Sie sie heute in die Nacht verschieben, bei Tages­licht in dieses Haus zurück. – Das garantieren wir Ihnen! (Beifall bei den Grünen.)

12.21


12.21.20Präsident Fritz Neugebauer: Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es liegen zwei Anträge mit jeweils unterschiedlicher Zielsetzung vor.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über die Einwendungen betreffend die Vorrei­hung des Tagesordnungspunktes 12.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. (Heiterkeit und demonstrativer Beifall beim BZÖ für Abg. Mag. Gaßner, der sich versehentlich erhoben hatte.) – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Einwendungen betreffend die Tages­ordnungspunkte 12 bis 22; das sind die Vorlagen des Finanzausschusses.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 71

12.22.10Ankündigung eines Dringlichen Antrages

 


Präsident Fritz Neugebauer: Die Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 463/A(E) der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die budgetäre Zersetzung des österreichischen Bundesheeres dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird dieser Antrag um 15 Uhr behandelt werden.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 393/AB

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weiters teile ich vor Eingang in die Tagesordnung mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 393/AB der Anfrage 358/J der Abgeordneten Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstaufnahmezentrum Süd durch die Frau Bun­desministerin für Inneres abzuhalten.

Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrages verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weiters teile ich mit, dass die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt haben, einen Untersuchungsausschuss betreffend Betrug mit Arbeitslosengeldern bei der Bun­desbuchhaltungsagentur einzusetzen.

Es liegt das von fünf Abgeordneten geschäftsordnungsgemäß gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen. Debatte und Abstimmung finden nach Erledigung der Tagesordnung statt.

12.23.09Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Fritz Neugebauer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 908/J bis 1070/J;

Schriftliche Anfrage an die Präsidentin des Nationalrates: 2/JPR;

2. Anfragebeantwortungen: 521/AB bis 543/AB;

Ergänzung zur Anfragebeantwortung: Zu 149/AB;

3. Initiativanträge: Zurückziehung: 302/A(E);

4. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition geän­dert wird (75 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (88 d.B.),


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 72

Zivilverfahrens-Novelle 2009 – ZVN 2009 (89 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (30. KFG-Novelle) (90 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Konjunk­turbelebungsgesetz 2009 (91 d.B.),

Ökoprämiengesetz (92 d.B.);

5. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:

Berichtigungsseite zum Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegren­zungsgesetz für die Jahre 2006 und 2007 (Zu III-13 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 13 betreffend „Erhaltung des Landbriefträger von Kleinsölk“, überreicht von der Abgeordneten Elisabeth Hakel,

Petition Nr. 14 betreffend „Veröffentlichung vorgesehener strategischer Umgebungs­lärmkarten und darauf basierender Aktionspläne gemäß der Bundes-Umgebungslärm­schutzverordnung in Bezug auf die Stadtgemeinde Schwechat“, überreicht vom Abge­ordneten Hannes Fazekas,

Petition Nr. 15 betreffend „Österreich als gentechnikfreie Modellregion“, überreicht vom Abgeordneten Gerhard Huber;

Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiati­ven an andere Ausschüsse:

Justizausschuss:

Petition Nr. 1 betreffend „Verjährungsverbot für Sexualstraftaten“, überreicht vom Ab­geordneten August Wöginger;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 439/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Verhinderung des Unterlaufens und Sicherung der vollen Inanspruchnahme der Übergangsfristen für den Arbeitsmarkt,

Antrag 441/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen be­treffend die fehlerhafte Anrechnung angeblicher PartnerInneneinkommen in der Not­standshilfe,

Antrag 442/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Aufhebung des „Bartenstein-Erlasses“ punkto Beschäftigungsverbot für Asylwer­berInnen,

Antrag 445/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung des Entgeltfortzahlungs-Fonds,

Antrag 450/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969 über die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 73

Einstellung und Beschäftigung Behinderter (Behinderteneinstellungsgesetz – BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970, geändert wird;

Außenpolitischer Ausschuss:

Übereinkommen über Streumunition (77 d.B.);

Finanzausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Bankwesenge­setz geändert werden (48 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Steuerre­formgesetz 2009 (StRefG 2009) (54 d.B.),

Antrag 444/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einrichtung eines Solidaritätsfonds für die Opfer der Wirtschaftskrise,

Antrag 447/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ankurbelung der Binnennachfrage,

Antrag 448/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Schadenersatzforderungen gegen das Duo Ötsch/Michaelis,

Antrag 449/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Bankenrettungspakets;

Justizausschuss:

Antrag 446/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Trennungsopfer – gemeinsame Obsorge beider Elternteile;

Kulturausschuss:

Antrag 440/A(E) der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Weiterbestehen des Radiosymphonieorchesters (RSO);

Landesverteidigungsausschuss:

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den vorübergehenden Aufenthalt von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres und Angehörigen der deutschen Bundeswehr auf dem Gebiet des jeweils anderen Staats (österreichisch-deutsches Streitkräfteaufent­haltsabkommen) (76 d.B.);

Ausschuss für Menschenrechte:

Antrag 457/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Haftbedingungen in den in der Volksrepublik China Laogai (Umer­ziehungslager, wörtl. Umerziehung durch Arbeit) genannten Gefangenenlager;

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/3 (III-30 d.B.);

Verfassungsausschuss:

Gesetzesantrag des Bundesrates vom 9. Februar 2009 betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (53 d.B.),

Antrag 451/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung des E-Voting bei der nächsten Hochschülerschaftswahl,

Antrag 453/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rundfunkgebühren-Reformpaket,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 74

Antrag 454/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung der rechtlichen Grundlagen für eine Muttersprachenerhebung besonderer Art,

Antrag 455/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert wird,

Antrag 456/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beseitigung von Doppelgleisigkeiten bei der Kontrolle der österreichischen Finanzge­barung mittels Integration der Kompetenzen der Landesrechnungshöfe in den Rech­nungshof,

Antrag 458/A der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird,

Antrag 459/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geän­dert wird,

Antrag 460/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Rechnungshofgesetz geändert werden,

Antrag 461/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Rechnungshofgesetz geändert werden,

Antrag 462/A(E) der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Restaurierung und Erhaltung jüdischer Friedhöfe in Österreich;

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Antrag 443/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen be­treffend verstärkte Nutzung von Biogas in Gasnetzen;

Wissenschaftsausschuss:

Antrag 452/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung des E-Voting bei der nächsten Hochschülerschaftswahl;

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Außenpolitischer Ausschuss:

Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten zum EU-Arbeitsprogramm 2009 auf der Grundlage des Achtzehnmonatsprogramms des französischen, des tschechischen und des schwedischen Ratsvorsitzes sowie des Le­gislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für das Jahr 2009 (III-41 d.B.);

Gleichbehandlungsausschuss:

7. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2008, vorgelegt von der Bundesregierung (III-35 d.B.),

Gemeinsamer Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2006 und 2007, vorgelegt von der Bundesminis­terin für Frauen und öffentlichen Dienst und vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (III-36 d.B.);


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 75

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbe­richt 2007) (III-34 d.B.);

Justizausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2007 (III-39 d.B.);

Kulturausschuss:

Restitutionsbericht 2007, vorgelegt von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur (III-37 d.B.);

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Bericht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zum EU-Arbeitspro­gramm 2009 (III-40 d.B.).

*****

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 3 und 4, 6 und 7, 10 und 11, 12 und 13, 14 bis 16, 17 bis 22 sowie 25 bis 27 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Fritz Neugebauer: In der Präsidialkonferenz wurde folgender Konsens er­zielt: Es wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, wodurch sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 122 Minuten, Freiheitliche 108 Mi­nuten sowie BZÖ und Grüne je 95 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

12.24.241. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 424/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Barbara Riener, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Ar­beitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selb­ständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Beschäftigungs­förderungsgesetz geändert werden (Beschäftigungsförderungsgesetz 2009) und über den

Antrag 59/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen be­treffend rasche Umsetzung eines Beschäftigungsprogrammes (57 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 76

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 97/A der Ab­geordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2008, geän­dert wird (58 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kickl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.25.08

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon richtig, dass es hier in die­sem Hohen Haus viele wichtige Dinge zu debattieren gibt, die es eigentlich alle ver­dient hätten, auf der Tagesordnung ganz vorne zu stehen. Die Tatsache, dass es viel Wichtiges zu diskutieren gibt, lässt jedoch – wenn man sich die Arbeit der Regierungs­parteien, insbesondere auch jene im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, anschaut – nicht den Schluss zu, dass alle Dinge, die wichtig sind, auch entsprechend wichtig genom­men werden.

Meine Damen und Herren, es ist eine unbestreitbare Tatsache, dass wir uns in Öster­reich derzeit der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise, die dieses Land, die diese Republik je erlebt hat, gegenüber sehen. Im Gegensatz zu dem, was die Bundesregie­rung im Zuge der Schönrederei und der Verniedlichungsstrategie, die sie wie in vielen anderen Bereichen auch hier einschlägt, behauptet, ist ein Ende der Talfahrt noch lange nicht in Sicht.

Und leider ist es ebenfalls eine unbestreitbare Tatsache, dass diese Bundesregierung mit ihrer – und das muss man unter Anführungszeichen setzen – „Strategie“ des zuerst einmal Verharmlosens und dann in homöopathischen Dosen dagegen Antretens einen ganz großen Beitrag dazu geleistet hat, dass diese Krise die Menschen in Österreich in der Härte trifft, in der sie getroffen werden, meine Damen und Herren!

Für Sie von SPÖ und ÖVP ist es vielleicht ein Glück, dass Sie Ihr eigenes Versagen, Ihre eigene Untätigkeit, Ihr eigenes Zuschauen in den wirtschaftlich goldenen Zeiten, die noch gar nicht so lange her sind, Ihre konsequente Nichtaktivität, die mich manch­mal an ein Modellprojekt „Pension am Arbeitsplatz“ erinnert, dass Sie all das jetzt der Weltwirtschaftskrise in die Schuhe schieben können. – Für die Österreicher ist genau diese Sachlage jedoch das Pech. Die haben nämlich das Problem, dass zu den Din­gen, die wir aus Amerika importiert haben, für die wir alle nichts können, die wir geerbt haben, durch diese Unfähigkeit, durch diese Halbherzigkeit und durch diese Blauäugig­keit der Bundesregierung eine entsprechende Verschärfung dazukommt.

Meine Damen und Herren, ich darf Sie daran erinnern, dass – es ist noch nicht allzu lange her – hier hinter dem Rednerpult auf der Regierungsbank ein Arbeitsminister ge­sessen ist, der alle unsere freiheitlichen Warnungen – die Dinge waren ja schon seit einiger Zeit abzusehen – in den Wind geschlagen hat und gesagt hat: Diejenigen, die warnen und die sagen, es müssen beizeiten entsprechende Entlastungsmaßnahmen getroffen werden, malen den Teufel an die Wand! – Heute ist das Gespenst der Ar­beitslosigkeit jedoch da.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 77

Da sind natürlich Instrumente gefragt und gefordert, mit denen wir alle gemeinsam da­zu beitragen sollen, in dieser schwierigen Situation ein höchstmögliches Maß an Be­schäftigung aufrechtzuerhalten. Ich denke, wir alle hier in diesem Hohen Haus sind uns in dem einen Punkt einig, dass das Teuerste und das Negativste für die Menschen die Arbeitslosigkeit ist.

Deshalb stimmen wir als FPÖ den jetzt vorgeschlagenen Flexibilisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Instrument der Kurzarbeit zu. Ja, es muss für die Betriebe die Möglichkeit geben, diese Kurzarbeit länger in Anspruch zu nehmen, als das bisher der Fall ist! Wir stimmen Ihnen auch in der Intention zu, wenn es darum geht, dass die Phasen der geringen Beschäftigungsmöglichkeit auch dazu genutzt werden sollen, dass man sich sozusagen auf den Erwerb von arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen konzentriert. Ich bin nur einigermaßen skeptisch, dass ausgerechnet das AMS die In­stitution sein soll, der man das auch zutraut, nach all dem, was sich dort abspielt. (Abg. Dr. Bartenstein: Wie bitte?!)

Meine Damen und Herren! Wir stimmen Ihnen auch dahingehend zu, dass das Instru­ment der Arbeitsstiftung erweitert werden muss. Es muss uns aber allen klar sein, dass das, was da passiert, die Bekämpfung der Wirkung ist und kein Ansetzen bei einer Ursache, wie es eigentlich notwendig wäre.

Das wäre es gut gewesen, wenn Sie in der Vergangenheit das eine oder andere Mal auf die Vorschläge der FPÖ gehört hätten, statt vom hohen Ross herunter die Welt schönzureden.

Meine Damen und Herren, es ist eine Tatsache, dass es das Instrument der Kurzarbeit gibt, und wir wollen es gemeinsam verbessern. – Da sind wir alle einer Meinung. Das alles entbindet Sie aber nicht etwa von der Verantwortung in anderen Bereichen, wo Sie wegschauen, wo aber das reinste Chaos herrscht.

Ich bringe Ihnen hier ein Beispiel aus dem Bereich der Post; da gibt es die sogenann­ten KEZ. Was da so hochtrabend unter der Bezeichnung KEZ daherkommt, das heißt „Karriere- und Entwicklungszentrum“, und das ist in Wirklichkeit nichts anderes als eine Mischung aus Guantanamo und „Legebatterie“ für Menschen, von Postmanagern, de­nen Sie von SPÖ und ÖVP für ihre Schließungspläne und für ihren Stellenabbau auch noch das Verdienstzeichen der Republik um den Hals hängen. Das ist eine „Endlager­stätte“ für Menschen, aber nichts, was zu einer gedeihlichen Entwicklung von Perso­nen beiträgt. (Beifall bei der FPÖ.)

Da herrschen Zustände, das ist absolut unglaublich! Da werden Menschen aus dem Zustelldienst der Post abgezogen, zugestellt wird natürlich weiter, aber das machen dann andere – das wird sozusagen ausgelagert –, und die ehemaligen Zusteller landen dann in diesen KEZ. Dort müssen sie dann von 8 bis 16 Uhr herumsitzen, ohne auch nur irgendeinen Auftrag zu haben. Zweimal in der Woche dürfen sie dann 15 Minuten irgendwo hinspazieren. Im Grunde genommen dürfen sie über all das gar nicht spre­chen, denn es wird ihnen der Mund mit Knebelverträgen gestopft. Das sind die Zu­stände, die in diesen KEZ herrschen!

Das Ziel dieser KEZ, meine Damen und Herren, ist nicht, diesen Menschen neue Be­schäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen, sondern das einzige Ziel dieser ganzen Aktion ist nichts anderes, als dass man die Menschen in eine derartige Frustration treibt, dass sie von selber das Handtuch werfen und aus dem Postdienst ausscheiden.

Meine Damen und Herren! Das, was Sie da als Instrument der Arbeitsmarktpolitik mit einsetzen, ist in Wirklichkeit eine Schande für die Arbeitsmarktpolitik. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 78

Das ist übrigens genauso eine Schande wie Ihre Ablehnung des Solidaritätsfonds, den wir vorgeschlagen haben, wo es einfach darum geht, dass Menschen wie Sie und ich, denen es allen ein bisschen besser geht, in einen Topf einzahlen, aus dem besondere Härtefälle unterstützt werden sollen, die zum Beispiel auch mit Kurzarbeitsmaßnahmen nicht gerettet werden können.

Wir haben das vorgeschlagen  SPÖ und ÖVP waren aber dagegen! Auch das zeigt, wie weit es bei Ihnen eigentlich wirklich mit Ethik und Moral her ist: Sie reden zwar ganz gerne davon, wenn es um den Bereich der Wirtschaft geht, aber Sie sollten dort ganz leise sein, wo es um den Bereich der eigenen Anwendung geht. (Beifall bei der FPÖ. Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.)

Meine Damen und Herren! Unsere Unterstützung im Bereich der neuen Kurzarbeits­regelung werden Sie haben, aber wir verbinden mit dieser Unterstützung zugleich die eindringliche Mahnung an Sie, umzudenken und Ihre Strategie des permanenten Hin­terherlaufens hinter der Krise und Ihre Strategie des zögerlichen Herumexperimentie­rens durch einen großen Wurf zu ersetzen – einen großen Entlastungswurf, wie wir ihn schon lange gefordert haben. Wären Sie unseren Vorschlägen gefolgt, hätte das den Menschen in Österreich vieles erspart. (Beifall bei der FPÖ.)

12.32


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Kollege Riepl. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


12.32.26

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Die wirtschaftliche Lage erfordert Handlungen der Politik. – Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Die neue Kurzarbeitsregelung ist also unserer Auffassung nach der richtige Schritt zur richtigen Zeit. Er vergrößert, wie wir alle wissen, den Gestaltungsspielraum für die Betriebe ernorm.

Die Durchrechnungszeiträume sind verlängert worden, Kurzarbeit wird künftig bis 18 Monate möglich sein, und es gibt noch ein weiteres wichtiges Element dabei: Die neue Regelung bietet den Betrieben erstmals auch eine attraktive Kombination mit Qualifizierungsmöglichkeiten, die natürlich auch den Arbeitnehmern zugute kommen.

Der Notwendigkeit von raschen Lösungen wird also heute Rechnung getragen. Ich bin neugierig, ob die grüne Fraktion, die im Ausschuss dagegen war, ihre Haltung jetzt geändert hat. Wir werden sehen, wie sich die Redner artikulieren werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Kurzarbeit verhindert Arbeitslosigkeit, bedeutet aber auch immer Einkommensverlust. Wenn die Gewerkschaft insbesondere mit den Be­triebsräten vor Ort dafür sorgt, dass dieser Einkommensverlust zumutbar bleibt, dann hängt damit auch eine Beschäftigungssicherheit zusammen. Das heißt, es kommt viel­fach zu einem Abtausch zwischen Einkommensverlust und dafür Beschäftigungssi­cherheit als Gegenleistung. Damit sind wir bei der Behaltezeit; fairer Tausch ist die Devise dabei.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ein Unternehmer, wie es beispielsweise bei einem Kurzarbeitsfall in einem Betrieb geschehen ist, den Betriebsräten sagt: Macht euch keine Sorgen, wenn die Leute fünf, sechs oder sieben Monate lang 20 oder 25 Prozent weniger Einkommen haben, die werden schon ein Sparbuch haben, und das können sie auflösen!, und wenn der Betriebsrat dann antwortet: Aber ihr habt uns doch als Management die letzten drei Jahre gesagt, es wären die besten Jahre in der Geschichte des Unternehmens!, dann fragt man sich, wo denn das Sparbuch des Un­ternehmens in diesem Zusammenhang ist. Wenn dann gesagt wird, das könne man


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 79

nicht so sehen und man solle seitens der Arbeitnehmerseite keine radikalen Forderun­gen aufstellen, dann sollte klarerweise die Fairness im Vordergrund stehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben es in den letzten Wochen und Monaten aber auch mit interessanten Situationen und Wortmeldungen zu tun gehabt: Wirt­schaftstreibende und Wirtschaftsvertreter haben gesagt, es sei sogar zumutbar, auf bis zu 25 Prozent des Nettolohnes zu verzichten. – Da gab es Aussagen von der Indus­triellenvereinigung in diese Richtung. Oder: Behaltefristen bedrohen direkt Arbeitsplät­ze. – Da gab es eine Meldung ebenfalls aus diesem Eck. Die Vernunft und die Praxis zeigen eigentlich das Gegenteil.

Der Landesobmann des Freien Wirtschaftsverbandes Vorarlberg sagt, Behaltefristen seien kontraproduktiv, wenn man möglichst viele im Arbeitsprozess halten will. – Eine kuriose Haltung! Denn: Behaltefristen dienen ja zur Beschäftigungssicherheit. Aber da spielt das Wirtschaftsinteresse sichtlich die größere Rolle. Wenn man sich das alles anschaut, dann merkt man, dass es manchmal auch ganz sonderbar zugeht.

Besonders sonderbar, Herr Sozialminister, geht es jedoch zu, wenn Vertreter des Ar­beitsmarktservice – wie zum Beispiel der Geschäftsführer des AMS Vorarlberg Strini – sagen, Behaltefristen nach Kurzarbeit seien Unsinn. – Das behauptete er gestern, wo man weiß, man redet darüber und versucht, gemeinsam Lösungen zu finden! Ich frage mich, wie ein Arbeitsmarktservice-Geschäftsführer eines Bundeslandes so eine Hal­tung einnehmen kann. Das ist für mich unverständlich. Er hat das nicht nur gegenüber den „Vorarlberger Nachrichten“ gesagt, sondern er denkt auch so, und das ist das Problem dabei. Ich möchte Sie wirklich fragen, Herr Sozialminister: Was kann man in so einer Situation tun? Das ist nämlich einfach nicht tolerierbar. (Abg. Dr. Bartenstein: Herr Kollege, ist das ein Aufruf zur Disziplinierung?)

In der medialen Öffentlichkeit wurden manchmal Probleme gezeichnet, die es in der betrieblichen Realität gar nicht gibt. Die Praxis beweist, dass so mancher Zuruf nur der persönlichen Befriedigung des Rufenden diente.

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer mit den Ge­werkschaften und Betriebsräten bei wirtschaftlichen Problemen im Betrieb vernünftig redet, der wird auch vernünftige Lösungen finden.

Ich habe persönlich bis heute in der Früh 111 Kurzarbeitsvereinbarungen, Sozialpart­nervereinbarungen unterschrieben. Überall ist es möglich gewesen, vernünftige Lösun­gen zu suchen. Wer die Vernunft zu Hause lässt, der wird jedoch mit den Betriebsrä­ten, der Arbeitnehmerseite und den Gewerkschaften keine vernünftigen Lösungen fin­den. (Beifall bei der SPÖ.)

12.37


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Dolinschek. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.37.47

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorgesehenen Maßnahmen wie jene, das Instrument der Kurzarbeit zu flexibilisieren, die Kurzarbeit mit überbetrieblich verwertbaren Qualifizierungsmaßnahmen zu verbinden und eine Verlängerung der ma­ximalen Dauer von drei Monaten auf zunächst sechs und in weiterer Folge auf 18 Mo­nate vorzunehmen, stellen aus Sicht des BZÖ und aus meiner persönlichen Sicht einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dar.

Fest steht aber auch, dass jeder Arbeitnehmer, der in die Arbeitslosigkeit entlassen wird, wesentlich teurer kommt – nämlich um das Dreifache – als jemand, der sich in


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 80

Kurzarbeit befindet. Deswegen ist dieses Instrument auch ein taugliches in Zeiten der Wirtschaftskrise. (Beifall beim BZÖ.)

Die Kurzarbeit ist natürlich an einen Einkommensverlust gekoppelt. Wie Kollege Riepl richtig gesagt hat, ist es so, dass es Rücklagen da und dort gibt. Dass eine gewisse Fairness verlangt wir, ist auch klar, denn Kurzarbeit bringt jedem etwas: den Arbeitge­bern, weil der Betrieb weiterläuft, den Arbeitnehmern, weil sie nicht in die Arbeitslosig­keit entlassen werden, aber auch der öffentlichen Hand, weil die Leute einfach nicht zu teuer kommen. – Das zahlt ja auch wieder der Steuerzahler – also wir alle –, und des­wegen bringt es auch etwas.

Eine Diskussion über eine Behaltefrist nach einer Kurzarbeit und so weiter ist entbehr­lich. Und zu den Aussagen, vom Kollegen Riepl gerade zitiert, die vom Leiter des AMS Vorarlberg in Bezug auf die Behaltefrist getätigt worden sind, muss ich sagen: Es ge­hört natürlich noch sehr, sehr viel geändert, was die Bürokratie des AMS betrifft, denn da ist auch noch einiges im Argen. (Beifall beim BZÖ.) Dazu wird dann vielleicht mein Kollege Jury hier noch einige Beispiele bringen, wie bürokratisch da vorgegangen wird.

Geschätzte Damen und Herren, ein umfassendes Maßnahmenpaket im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit fehlt mir jedoch, denn meiner Meinung nach muss es erstens ein­mal zu einer deutlich höheren Dotierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik in den nächs­ten beiden Jahren kommen, muss es neue Förderungsmöglichkeiten zur Arbeitsplatz­erhaltung in vorübergehenden Krisenzeiten und verstärkte Bildungsmaßnahmen für WiedereinsteigerInnen sowie eine weitere Verbesserung der Qualität der AMS-Dienst­leistungen für Arbeitsuchende geben. Eine stärkere Förderung einer markt- und quali­tätsorientierten hochwertigen Aus- und Weiterbildung im Sinne eines lebenslangen Lernens ist unbedingt notwendig, insbesondere auch während der Arbeitslosigkeit und zur Nutzung von Zeiten bei verringertem Arbeitsvolumen.

Es muss auch eine arbeitsmarktrelevante hochqualifizierte Berufsausbildung für Ju­gendliche sichergestellt werden, denn von Maßnahmen seitens dieser Bundesregie­rung im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit ist weit und breit nichts zu sehen. Be­reits vor Monaten wurde hier im Hohen Haus eine Ausbildungsgarantie für junge Men­schen beschlossen, doch offenbar wurde von dieser Bundesregierung bisher nichts umgesetzt. (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.) Es ist für mich ganz einfach schockie­rend, dass sich der negative Trend auf dem Arbeitsmarkt, Frau Kollegin, ungebremst weiter fortsetzt und die geplanten Maßnahmen bis dato überhaupt nicht gegriffen ha­ben. Sie sind wirkungslos geblieben! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.)

Geben Sie das doch zu! Schauen Sie sich doch einmal die Arbeitslosenstatistik an, Frau Kollegin, dann werden Sie sehen, was da los ist! (Beifall beim BZÖ.) Die globale Wirtschaftskrise ist an uns nicht vorübergegangen. In Österreich hat sie dazu geführt, dass im Jänner rund 300 000 Arbeitslose gemeldet waren. Diese rund 300 000 Arbeits­losen sind Ihnen wahrscheinlich egal, Frau Kollegin. Aber so kann es nicht sein! (Wi­derspruch der Abg. Mag. Lapp.) Wir brauchen Anreize für Unternehmen, damit diese auch ältere Arbeitnehmer einstellen, genauso aber auch jüngere. Und das muss einmal angegangen werden, geschätzte Damen und Herren!

In der Baubranche kommt noch einiges auf uns zu – das werden wir erst im Sommer sehen. In Kärnten werden Maßnahmen gesetzt in den Bereichen Infrastruktur, Bauten und so weiter, um die Wirtschaft anzukurbeln. Nehmen Sie sich ein Beispiel an Kärn­ten! (Beifall beim BZÖ. – Rufe bei der SPÖ: Bitte nicht! – Abg. Mag. Lapp: Der Fa­sching ist vorbei!)

12.42


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Riener. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 81

12.42.49

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesmi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Man sieht an der geringen Präsenz hier, wie wichtig dieses Thema ist.

Ich möchte eingangs die Schülerinnen und Schüler des Sacre Coeur Graz recht herz­lich begrüßen, die dieser Debatte jetzt beiwohnen – herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Die letzten Monate in der Arbeitswelt haben uns gezeigt, dass Österreich nicht unab­hängig vom Weltmarkt ist, dass die weltweiten Ereignisse Österreich auch erreicht ha­ben. Vor diesem Hintergrund, Herr Kollege Kickl, ist es wichtig, auch Ruhe zu bewah­ren. In einer Krise sind zwei Punkte wesentlich (Zwischenruf des Abg. Öllinger): Ruhe, um den Überblick zu bewahren – Herr Kollege Öllinger, Sie haben recht –, und zur richtigen Zeit die richtigen Maßnahmen zu setzen. Da sind wir uns einig, glaube ich.

Es wurden in diesem Zusammenhang bereits einige Konjunkturpakete geschnürt, und das ist ein weiterer wichtiger Schritt. Ich bin froh, dass Sie das auch als guten Schritt sehen, denn Kurzarbeit ist immer besser als Arbeitslosigkeit, vor allem mit der neu ein­geführten Qualifizierungsbeihilfe. Das heißt, dass man die Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter wieder fit für den künftigen Arbeitsmarkt macht. (Abg. Kickl: Mit Trommelkursen beim AMS?!)

Menschen in Arbeit zu behalten ist sehr wesentlich für das Selbstwertgefühl eines Menschen. Unser Landeshauptmann-Stellvertreter, Hermann Schützenhöfer, sagt im­mer: Arbeit ist Teil der Sinnerfüllung des Lebens. – Und genau das ist es, was wir auch hiemit berücksichtigen. (Abg. Kickl: Wo ist der Herr Landeshauptmann?)

Herr Kollege Riepl hat das schon angesprochen: Der Verwaltungsrat hat die genauen Richtlinien bezüglich der Mindest- und der Höchstdauer der Kurzarbeit festzusetzen, sowie die Verlängerung der Beihilfengewährung, den Personenkreis, die Mindest- und die Höchstdauer des Arbeitszeitausfalles, die Höhe der Beihilfe. Das sind sozusagen die Schwerpunkte. In weiterer Folge haben aber die Arbeitsmarktpartner, die Sozial­partner die genauen Details festzulegen.

Zur Behaltefrist werden Kollege Bartenstein und Kollege Wöginger dann noch ausführ­licher Stellung nehmen.

Was die Qualifizierungsbeihilfe angeht, so habe ich schon erwähnt, es gilt letztendlich, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Chance nutzen, sich fortzubilden, um neue Produktionsverfahren zu beherrschen und sich auf neue Werkstoffe und Pro­duktionsprozesse vorzubereiten.

Ich danke auch Finanzminister Pröll, dass er für dieses Beschäftigungsförderungsge­setz 222 Millionen € zur Verfügung stellt, denn die Sicherung der Arbeitsplätze und so­mit die Verhinderung von Arbeitslosigkeit hat oberste Priorität. Diesbezüglich sind wir uns einig, wie ich bereits gehört habe.

Die Notwendigkeit von Kurzarbeit zeigt aber auch, dass Störungen im Wirtschaftssys­tem vorhanden sind. Diesen Störungen muss man Hoffnung entgegensetzen, und Kurzarbeit ist eben ein solches Zeichen der Hoffnung, auch der Hoffnung, dass sich die ökosoziale Marktwirtschaft mit all ihren ethischen Prinzipien durchsetzt und Aktien­kurse nicht losgelöst von der Realwirtschaft gesehen werden. (Beifall bei der ÖVP), der Hoffnung, dass die Menschen, Unternehmer wie Arbeitnehmer, erkennen, dass eine florierende Wirtschaft nur in einem wertschätzenden, ausgewogenen Miteinander mög­lich ist. Herr Kollege Riepl, es geht nicht nur um die Arbeitnehmer, sondern auch die Unternehmer müssen miteinander gut umgehen. Es soll also eine Balance gegeben sein. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 82

Abschließend: Es gilt, die Krise zu meistern, die Wirtschaft zu stärken und den Men­schen zu helfen, damit mit Vertrauen die Zukunft für alle bewältigt werden kann. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.47.38

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Grüne glauben prinzipiell, dass Kurzarbeit durchaus ein geeignetes Mittel ist, um vor allem in kurzen Krisen Arbeitsplätze zu erhalten. Aber so, wie dieser Antrag im De­tail aussieht, können wir ihm nicht zustimmen, und ich möchte auch erläutern, warum. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Es geht uns vor allem um die Einkommenssituation der Betroffenen, die Sie hier in die­sem Antrag vorzeichnen. Sie können künftig die Arbeitszeit um bis zu 90 Prozent re­duzieren. Das heißt, es bleibt eine Restzeit und auch ein Restlohn von 10 Prozent des Gesamtvolumens übrig. (Abg. Keck: Das stimmt ja gar nicht!) Für die restlichen 90 Prozent bekommen die Betroffenen eine Entschädigung in der Höhe von 55 Pro­zent. Und das führt bei mittleren Einkommen – sagen wir 1 600, 1 700 € – zu Einkom­men unter der Armutsgrenze. (Abg. Riepl: Das ist ja nicht alles! Da kommt ja noch was dazu! Da kommt noch eine dritte Zahlung dazu!) Und nicht einmal nur dann, wenn wir um 90 Prozent reduzieren, sondern auch, wenn wir um 80, 70, 60 Prozent reduzieren, sind wir noch immer bei Einkommen unterhalb der Armutsgrenze. – Das ist für uns nicht akzeptabel! (Beifall bei den Grünen.)

Ich weiß schon: Im Ausschuss haben der Herr Minister und auch der Herr Abgeordnete Riepl erklärt: Das ist ganz anders, eigentlich relevant sind die konkreten Vereinbarun­gen der Sozialpartner. Aber, meine Damen und Herren, ist es für Sie irrelevant, was wir hier im Haus beschließen, was wir zum Gesetz machen? Also: Mein Verständnis eines Rechtsstaates ist ein anderes. Das ist nicht die Verantwortung, die ich von einem gewählten Mandatar oder einer Mandatarin erwarte!

Meine Damen und Herren! Sie bewerten heute hier das, was vorliegt. Und das, was vorliegt, ermöglicht minus 63 Prozent Einkommen. Darum geht es! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Riepl: Das stimmt nicht!)

Und übrigens, wenn Sie auf die Vereinbarungen verweisen: Das, was heute die Sozi­alpartner vorgestellt haben, enthält keinesfalls irgendeine Mindestsicherung, was die Einkommen dieser betroffenen Menschen angeht. (Abg. Riepl: Schauen Sie sich die Praxis an!)

Wir haben dazu einen Abänderungsantrag, der Ihnen zeigt, was Sie hätten tun können, gesetzlich hätten tun können, zum Beispiel, indem Sie sagen, mindestens in der Höhe der Ausgleichszulage, 772 €, oder Sie hätten zustimmen können, dass wir die Netto­ersatzrate endlich – endlich! – anheben. Kollege Öllinger wird dazu noch mehr sagen. Wir Grüne hätten gewollt, dass wir die betroffenen Menschen gesetzlich vor Armut schützen, aber solange Sie diesen Änderungen nicht zustimmen, bleibt dieser Antrag für uns inakzeptabel. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren, wir Grüne sind davon überzeugt, dass es in Anbetracht der Krise nicht sein kann, dass wir so weiter tun wie bisher. Wir brauchen einfach neue und bessere Wege in der Wirtschafts- und Arbeitswelt. Kollege Riepl hat es bereits ange­sprochen: Jahrelang haben die Unternehmen deutliche Gewinne gemacht. Die Aktio­näre haben von diesen Gewinnen profitiert, während die Löhne und Gehälter der Be­schäftigten stagniert haben oder sogar zurückgegangen sind.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 83

Und was ist jetzt? – Jetzt sind es wieder die Beschäftigten, die Zugeständnisse ma­chen müssen, die Einkommensverluste hinnehmen müssen, und es ist die öffentliche Hand, die massiv in Sachen Kurzarbeit investiert. Und die Aktionäre, die Unterneh­mer? – Hier braucht es eine fairere Beteiligung.

Wir Grüne wollen – und sagen das auch in einem Entschließungsantrag –, dass wäh­rend der Kurzarbeit und auch zwei Jahre danach allfällig ausgeschüttete Gewinne auf­gesplittet werden zwischen den Aktionären, den betroffenen Beschäftigten, die Lohn­einbußen hatten und auch dem AMS als Financier der Beihilfe. Das ist für uns fair und das Mindeste, was die Profiteure hier beizutragen haben. (Beifall bei den Grünen.)

Der zweite Punkt unseres Antrags: Sie sehen hier gesetzlich künftig ja nur mehr eine Behaltefrist während der Beihilfenbezugsdauer vor. Aber sogar das haben die Vertreter der Wirtschaft noch zu unterlaufen versucht, was schon im höchsten Grade absurd wäre. Es gibt eine Beihilfe, um Beschäftigung zu erhalten, und dann soll der Arbeits­platz nicht einmal während des Bezuges dieser Beihilfe absolut gesichert sein?!

Herr Kollege Riepl, der jetzt hinausgegangen ist, hat von Fairness, die man erwarten kann, gesprochen. Das ist nicht die Art von Fairness, die zu erwarten ist.

Aber es ist mir natürlich klar, dass Behaltefristen nicht sehr langfristig festgesetzt wer­den können. Wir alle wissen nicht, was in eineinhalb Jahren sein wird. Wir hätten des­halb den Vorschlag, dass die Behaltefrist nach Ablauf der Kurzarbeitszeit an eine pro­sperierende wirtschaftliche Entwicklung zu knüpfen ist.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend gerechte Be­dingungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitsbeihilfen durch Unternehmen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, ehestens, jedoch spätestens bis 1. April 2009, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die sicherstellt, dass die Inanspruchnahme von Beihilfen für Kurzarbeit an folgende Bedingungen geknüpft wird:

Die genaue Beobachtung der Gewinnentwicklung in Unternehmen während der Inan­spruchnahme der Beihilfen und zwei Jahre danach. Eine etwaige Gewinnausschüttung in diesem Zeitraum ist zwischen den AktionärInnen beziehungsweise EigentümerIn­nen, den vorher von Lohnverzicht durch Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten sowie dem AMS als Beihilfen- und Fördergeber aufzuteilen. Prämien und Bonifikationen für das Management sind ebenfalls in diese Regelung einzubeziehen. Und eine gesetzlich festgelegte Behaltefrist auch nach der Beendigung der Kurzarbeit bei positiven Kon­junkturtests, die sich an der Länge der Kurzarbeit der betroffenen ArbeitnehmerInnen orientiert und maximal sechs Monate betragen kann.

*****

Meine Damen und Herren, Ihr Antrag in der Form, wie Sie ihn vorlegen, ist nicht ver­antwortungsvoll. Wir müssen das Gesetz beurteilen, das daraus entsteht, und das ist nicht zufriedenstellend. Und wenn Herr Kollege Riepl in seiner Rede darauf hingewie­sen hat, dass 25 Prozent Einkommensverlust eine Zumutung sind, oder wenn ich an die Geschichte mit den Behaltefristen vom AMS-Vorarlberg denke, die er kritisiert,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 84

dann wundert mich doch sehr, dass Sie diesem Gesetz zustimmen, denn genau das steht da drinnen! (Beifall bei den Grünen.)

12.54


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ord­nungsgemäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Öllinger Freundinnen und Freunde betreffend gerechte Be­dingungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitsbeihilfen durch Unternehmen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Initiativantrag (424/A): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktser­vicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Beschäftigungs­förderungsgesetz geändert werden (Beschäftigungsförderungsgesetz 2009) (57 d.B.)

Was in der Debatte um Kurzarbeit zu sehr in den Hintergrund gerät ist die Tatsache, dass sie für ArbeitnehmerInnen im wesentlichen einen Lohnverzicht und Einkommens­verlust von bis zu 60% bedeutet. ArbeitnehmerInnen leisten so einen wesentlichen Bei­trag zur Überwindung einer Krise, an deren Ursachen sie nicht schuld sind. Darüber hinaus wurden in den Jahren vor der Krise zum Teil sehr hohe Gewinne eingefahren, von denen ArbeitnehmerInnen durch sinkende und stagnierende Reallöhne kaum et­was abbekommen haben. Das belegen alle Einkommensberichte des Rechnungshofes der letzten Jahre.

Wir sind der Meinung, wenn öffentliche Gelder, wie im gegenwärtigen enormen Aus­maß in die Unternehmen fließen, dann sind begleitend unbedingt genauere Auflagen und Bedingungen gesetzlich zu formulieren. Während der Zeit der Krise und der Inan­spruchnahme von Kurzarbeit muss garantiert werden, dass Lasten und Risken gerech­ter verteilt werden und auch das Management und die Eigentümer der Unternehmen einen entsprechenden finanziellen Beitrag zur Überwindung der Krise leisten, analog den ArbeitnehmerInnen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Kurzarbeit schafft eine massive Erweiterung der Möglichkeiten für Unternehmen, Kurzarbeitsbeihilfe in Anspruch zu nehmen, ohne dass weitere Bedingungen an Unternehmen konkret im Gesetz formuliert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, ehestens, jedoch spätestens bis 1. April 2009, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die sicherstellt, dass die Inanspruchnahme von Beihilfen für Kurzarbeit an folgende Bedingungen geknüpft wird:

Die genaue Beobachtung der Gewinnentwicklung der Unternehmen während der Inan­spruchnahme der Beihilfen und zwei Jahre danach. Eine etwaige Gewinnausschüttung in diesem Zeitraum ist zwischen den AktionärInnen bzw. EigentümerInnen, den vorher von Lohnverzicht durch Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten sowie dem AMS als Bei-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 85

hilfen- und Fördergeber aufzuteilen. Prämien und Bonifikationen für das Management sind ebenfalls in diese Regelung einzubeziehen.

Und eine gesetzlich festgelegte Behaltefrist auch nach der Beendigung der Kurzarbeit bei positiven Konjunkturtests, die sich an der Länge der Kurzarbeit der betroffenen Ar­beitnehmerInnen orientiert und maximal sechs Monate betragen kann.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nun erteile ich Herrn Bundesminister Hundstorfer das Wort. – Bitte.

 


12.54.37

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstor­fer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte eingangs ein paar Dinge grundsätzlich feststellen. Wenn es hier im Hause so dargestellt wird, als ob die Bun­desregierung eine Situation verharmlosen würde, dann sind diejenigen, die das sagen, behaupte ich, blind. Wir haben keine Sekunde lang diese Situation verharmlost! Wir haben keine Sekunde lang die Situation, die wir in der österreichischen exportorientier­ten Industrie haben, verharmlost, nicht einmal eine Zehntelsekunde!

Nur: Wir haben in diesem Land eine ganze Reihe von Industriebetrieben, auf die wir seit Jahrzehnten stolz waren – und es auch immer noch sind –, die aber zum Beispiel eine Exportquote von 100 Prozent haben, wo man also auch mit nationalen, unmittel­baren Konjunkturprogrammen nicht helfen kann. Hier kann man nur international zu­sammengehen, international helfen – und die Autos, die in England, in Spanien, in Ita­lien nicht gekauft werden, ändern die Beschäftigung unter anderem bei Magna in Graz in Kurzarbeit.

Und wenn jemand hier steht und glaubt, wir können die Gesamtproduktion der österrei­chischen Autozulieferindustrie durch ein nationales Programm retten, dann schlage ich ihn für den Nobelpreis vor, denn diese Rechnung kann nie stimmen. Das möchte ich hier einmal grundsätzlich festhalten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Kickl: Ihre „Wirtschaftskompetenz“ haben Sie bei der BAWAG bewiesen!)

Ich möchte hier auch grundsätzlich festhalten, dass ein Solidaritätsfonds, der von Spenden lebt, in Wirklichkeit nichts anderes ist als das, was wir in einem Bundesland schon kennengelernt haben: Einer gibt Almosen an die, die er persönlich will. – Das kann nicht unsere Politik sein! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Stummvoll.)

Unsere Politik kann nur die sein, zu fragen: Wie können wir den Menschen, die von dieser Wirtschaftskrise betroffen sind, helfen? Ich weiß auch in dieser Sekunde über­haupt nicht, wie sich die Arbeitslosigkeit im Oktober darstellen wird. Es wäre vermes­sen von mir, zu behaupten, die Arbeitslosenrate im Oktober ist x oder ist y. Wir haben Planungen, wir haben Prognosen, und wir können mit diesen Planungen und Progno­sen versuchen, diese Krise dazu nützen, um die Defizite, die wir auch im Arbeitsmarkt haben, auszugleichen.

Es ist zum Beispiel der vereinigten Opposition völlig egal, dass 45 Prozent der Arbeits­losen als höchste Qualifikationsstufe die Pflichtschule haben. Hier müssen wir uns ganz massiv bemühen, den betroffenen Menschen zu helfen (Abg. Kickl: Das ist ja lustig!), durch Qualifikationsprogramme besser zu werden – für sich selbst, nicht nur für die Wirtschaft, sondern für sich selbst als Person. – Das ist Punkt eins. (Abg. Kickl: Sie sollten mit Ihren Kollegen reden, die für den Schulbereich zuständig sind!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 86

Punkt zwei: Wir werden 1 Milliarde € in die Hand nehmen, um die aktive Arbeitsmarkt­politik 2009 neu zu gestalten. Und auch hier sage ich Ihnen ganz salopp etwas: Ich selbst bin kein Freund von fünf Mal AMS-Kursen: Wie bewerbe ich mich richtig? Das ist nicht mein Thema. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP. – Abg. Kickl: Was halten Sie von Trommelkursen?) Hier haben wir, glaube ich, alle aus der Vergangen­heit gelernt. Hier muss man qualitativ da oder dort nachbessern, aber wir haben mit dem AMS sehr wohl ein geeignetes Instrumentarium in der Hand. Und wir werden die Mitarbeiterzahl noch um 200 aufstocken, es wird in den nächsten 18 Monaten also um 200 Mitarbeiter mehr geben, aber nicht, um einen Mangel zu verwalten, sondern um ein Problem besser zu gestalten und aus dieser Krise heraus besser gemeinsam Dinge zu tun. – Das auch hier nur als Botschaft.

Ich möchte versuchen, auch den Grünen noch eine Antwort zu geben, weil die Grünen hier ja dagegen sind. Ich kann es nicht nachvollziehen. Jemand, der in Arbeitslosigkeit ist, bekommt als Minimum 55 Prozent. In der Regel sind wir mit einem Paket von Zu­schlägen auf 60, 65, teilweise auf 80 Prozent. Jemand, der im Betrieb arbeitet, auch wenn er nur zehn Stunden arbeitet, hat mit der Kurzarbeitsbeihilfe immer noch mehr als diese 55 Prozent Arbeitslosengeldbezug.

Deshalb kann ich den Standpunkt der Grünen nicht nachvollziehen. Ich glaube, hier werden ganz einfach Standpunkte vorgeschoben, die nicht nachvollziehbar sind. Wenn man Menschen wirklich liebt und wenn man für Menschen arbeiten will, dann kann man zur Kurzarbeit in der Form, wie wir sie jetzt vorschlagen, nur ja sagen. Das möch­te ich auch hier noch einmal ganz offen gesagt haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Zum Schluss kommend noch ein kleines Zahlenspiel. Ich möchte an sich nicht mit Zah­len um mich werfen, weil zu viele Zahlen sehr oft verwirrend sind, aber eines sei mir gestattet: Wir hatten im Jänner dieses Jahres – bei allen Problemen, die wir mit der Ar­beitslosigkeit haben, bei allen Schwierigkeiten, die wir mit der Arbeitslosigkeit haben – so viele Menschen in Beschäftigung wie noch nie. Wir finden also eine Situation vor, die auch zu einem gewissen Optimismus Anlass gibt. Wir haben diese Menschen in Beschäftigung. (Abg. Kickl: Jetzt reden wir aber über die, die keine Beschäftigung haben! – Abg. Mag. Schatz: Das sind Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte!) Ich habe nicht gesagt, dass das Vollzeitäquivalente sind. Das habe ich überhaupt nicht gesagt!

Wir haben Menschen in Beschäftigung, und wir haben im Jänner 2009 eine Arbeits­losenrate, die natürlich sehr hoch ist – gar keine Frage –, die aber immer noch unter jener des Jahres 2005 liegt. Das soll kein Verweisen auf eine andere Zeit sein, denn denen, die jetzt arbeitslos sind, hilft das überhaupt nicht. Wir haben aber auch die Mög­lichkeit, einen gewissen Optimismus zu entwickeln. Wenn wir an die Problemstellung von Haus aus mit Resignation herangehen, so wie das in einigen Redebeiträgen hier der Fall war, dann werden wir überhaupt kein Problem lösen. (Präsidentin Mag. Pram­mer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wir haben eine historische Chance. Nützen wir diese für Qualifizierungsmaßnahmen! (Abg. Dr. Pirklhuber – auf die Bankreihen der SPÖ weisend –: Das interessiert Ihre Parteikollegen überhaupt nicht! Schauen Sie einmal, wie wenig da sitzen! – Abg. Keck: Bei euch sind es auch wenig, Kollege Pirklhuber! – Abg. Öllinger: Mehr schon!) Nüt­zen wir diese schwierige Zeit für Qualifizierungsmaßnahmen, nützen wir diese Zeit, um den Menschen zu helfen, mit Kurzarbeit darüber hinwegzukommen!

Dann werden wir diese Krise als Chance genutzt haben, überleben und schließlich hö­her qualifizierte Menschen im Arbeitsprozess haben. Das wollen wir alle: höchstmög­liche Qualifikation, bestmöglich ausgebildete Menschen, denn diese sind Garant dafür,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 87

dass künftige Wirtschaftskrisen anders an uns vorübergehen, während sie uns heute leider treffen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schopf. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.02.40

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren Minister! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist dieses Thema besonders wichtig, weil ich als Gewerkschaftssekretär in Oberösterreich in den letzten Wochen, in den letzten Monaten eigentlich rund um die Uhr versuche, gemeinsam mit den Be­schäftigten, gemeinsam mit den Betriebsrätinnen und Betriebsräten faire Vereinbarun­gen abzuschließen. Vereinbarungen, in denen die Maßnahme Kurzarbeit geregelt wird. Es geht nicht nur um die Maßnahme allein, über die eine Einigung der Sozialpartner er­zielt wird. Wir versuchen immer wieder im Vorfeld, Betriebsvereinbarungen abzuschlie­ßen. Ich persönlich habe mit 42 Betrieben in Oberösterreich verhandelt. In all diesen 42 Betrieben – mittlerweile sind 13 000 Kolleginnen und Kollegen betroffen – ist es uns gelungen, für die Kurzarbeit Schutzmechanismen einzubauen, die sich sehen lassen können.

Liebe Kollegin Schatz, wir haben mit diesen Unternehmungen vereinbart, dass die Kol­leginnen und Kollegen, unabhängig davon, wie stark sie von Kurzarbeit betroffen sind, ob zwei Tage oder vier Tage gearbeitet wird, ein Mindestnettoeinkommen von 90 Pro­zent erhalten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Keck: Bravo!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist darauf zurückzuführen, dass es eine starke Or­ganisation gibt, dass es gut ausgebildete, engagierte Betriebsräte und Betriebsrätinnen gibt. Unter anderem ist auch eine Gruppe aus Donawitz hier anwesend – ich begrüße sie sehr herzlich –, die in ihrem Unternehmen auch eine derartige Regelung ausver­handelt hat. Es geht uns jedoch nicht nur um die 90 Prozent Nettoeinkommen. Es geht uns um viele andere Regelungen, die wir in diese Vereinbarungen einzubauen versu­chen, und das gelingt uns auch.

Es gelingt überall, die Behaltefrist einvernehmlich festzulegen. Es geht um die Frage, von welchem Betrag die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Es geht um die Frage des Urlaubs. Es gibt also viele Themen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, letztendlich ist es uns in diesen Betrieben immer wie­der gelungen, entsprechende Vereinbarungen abzuschließen. Ich denke auch, dass die Maßnahme Kurzarbeit ein richtiges und wichtiges Instrument ist. Und ich bin dem Herrn Sozialminister dankbar dafür, dass jetzt die Möglichkeit geschaffen worden ist, diese Maßnahme im Extremfall auf bis zu 18 Monate auszudehnen. Damit kann man die Kolleginnen und Kollegen in Beschäftigung halten, und das ist für die Gewerkschaf­ten und für die Beschäftigten ein ganz wichtiger Punkt. Es ist ganz, ganz entscheidend, dass die betroffenen Menschen in Beschäftigung gehalten werden.

Kollege Riepl hat bereits einige Fakten präsentiert. Ich möchte nur eine Zahl wiederho­len: Wir haben alleine in unserer Branche, in der Branche Metallgewerbe, Metallindus­trie, Elektroindustrie mittlerweile weit über 30 000 Kolleginnen und Kollegen in Kurz­arbeit. Wir haben allein in Oberösterreich fast 14 000 Menschen, die sich in Kurzarbeit befinden.

Dass es in Zukunft leichter möglich sein wird, Qualifizierung und Kurzarbeit zu verein­baren, dass also die Möglichkeit dazu existiert, ist ein wichtiger Punkt.

Diese Möglichkeit einer Verlängerung auf 18 Monate ist deswegen wichtig, weil es viele Betriebe geben wird, die das brauchen. Ich könnte hier schon einige erwähnen,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 88

mit denen leider bereits Verhandlungen über eine Verlängerung geführt werden. Per­sönlich wünsche ich mir natürlich, dass diese Verlängerung nicht benötigt wird. Ich wünsche mir, dass die Kurzarbeitsmaßnahmen zu Ende geführt werden und die Kolle­ginnen und Kollegen wieder zu 100 Prozent Beschäftigung haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Bartenstein.)

13.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer zu Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


13.06.40

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Meine Herren Bundesminister! Es muss auch einmal gesagt werden, weil das schon lange nicht mehr erwähnt worden ist, dass diese Krise mit Sicherheit vorbeigehen wird und dass diese Krise, wenn wir die richtigen Maßnahmen setzen, für Österreich auch eine große Chance darstellen kann, weil wir, wenn wir die „Rezession“ – unter Anführungszei­chen – betrachten, immer noch im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland nicht so schlecht dastehen.

Das Argument aber, Herr Bundesminister Hundstorfer, dass jetzt mehr Menschen in Beschäftigung stehen als je zuvor, ist schon ein hinkender Vergleich, weil man natür­lich in Vollzeitarbeitsplätzen rechnen muss und sehr, sehr viele Menschen nur Teilzeit beschäftigt sind und mit ihrem Einkommen auch aufgrund der schwierigen wirtschaftli­chen Lage nicht das Auskommen finden können.

Ich kann daher auch die Argumente, die von den Grünen vorgebracht wurden, was die Gewinnerwartungen von Unternehmen anbelangt, während Kurzarbeit geleistet wird, sehr gut nachvollziehen. Ich meine allerdings, dass es in der Praxis nicht möglich sein wird, die Maßnahmen umzusetzen.

Wann ist ein Unternehmer bereit, auf dieses Modell einzugehen? – Wenn er davon ausgehen kann, dass er die Menschen, die er momentan in Kurzarbeit beschäftigt, nach Vorübergehen dieser Krise auch weiterhin beschäftigen kann, dass es dann wie­der eine bessere wirtschaftliche Lage geben wird.

Es ist immer noch besser, den Betroffenen die Chance auf Kurzarbeit zu geben, als sie in die Arbeitslosigkeit zu schicken. Wenn ich Unternehmer wäre und all diese Maßnah­men, die Sie jetzt vorgeschlagen haben, umsetzen müsste, damit ich in meinem Unter­nehmen Kurzarbeit realisieren kann, dann würde ich auf dieses Modell nicht eingehen, dann würde ich die Mitarbeiter wahrscheinlich entlassen. Und das ist nicht das, was wir uns wirklich wünschen. Deswegen ist dieses Modell der Kurzarbeit wirklich ein gutes. Wir müssen dabei auch den Tatsachen ins Auge sehen, wenngleich wünschenswert wäre, dass die Unternehmen sehr, sehr genau beobachtet werden, während sie Unter­stützung vonseiten der öffentlichen Hand in Anspruch nehmen.

Mir erscheint es auch wichtig, zu erkennen, dass wir in den nächsten zwei Jahren von steigender Arbeitslosigkeit betroffen sein werden. Ich bitte Sie jetzt, mir bei dem, was ich in den nächsten zwei, drei Minuten sagen werde, nicht automatisch vorzuwerfen, dass ich Menschen, die aus anderen Ländern nach Österreich kommen, schlecht be­handeln will. Es geht mir darum, dass wir ein Unterlaufen der Übergangsfristen auf dem Arbeitsmarkt nicht zulassen dürfen.

Wenn uns der EuGH die Möglichkeit abspricht, das Feststellungsverfahren weiter durchzuführen, also festzustellen, ob jemand als Selbständiger in Österreich tatsäch­lich auch selbständig aktiv ist oder nur scheinselbständig, damit er die entsprechenden Fristen unterlaufen kann, dann müssen wir eine Möglichkeit finden, das auch ordentlich zu regeln. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 89

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung des Unterlaufens und Sicherung der vollen Inanspruchnahme der Über­gangsfristen für den Arbeitsmarkt

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ein Unterlaufen der Übergangsfristen zu verhindern und eine volle Inanspruchnah­me der Übergangsfristen zum Schutz des österreichischen Arbeitsmarktes vor Lohn­dumping und Scheinselbständigkeit zu gewährleisten.“

*****

Meine Damen und Herren, wir müssen auch bei der Zuwanderung, bei der Einwande­rung darauf achten, dass wir nicht Menschen mit falschen Versprechungen ins Land holen, weil diese Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in den nächsten zwei Jahren von Arbeitslosigkeit betroffen sein können. Daher müssen wir sehr bedacht und sehr umsichtig vorgehen und wirklich darauf achten, dass nur jene nach Österreich kommen, die auch die Chance haben, in den nächsten Jahren in Österreich Beschäfti­gung zu finden, dass wir nicht jene ins Land locken, von denen wir wissen, dass sie in den nächsten Jahren genauso von Arbeitslosigkeit betroffen sein werden wie Zigtau­sende, ja Hunderttausende Österreicher.

Herr Bundesminister, Sie haben heute angeführt, wie wichtig soziale Maßnahmen auch in den nächsten zwei Jahren sein werden. – Erlauben Sie mir, diesen ganz kleinen Seitenhieb: Sie haben auch in der Vergangenheit schon gesagt, dass die Maßnahmen zur Bewältigung der Krise, auch soziale Maßnahmen auf europäischer Ebene getroffen werden müssen. Ich frage mich daher, wie es der ÖVP so schnell gelungen ist, Sie da­von zu überzeugen, auf einen Kommissar, vielleicht auf einen Sozialkommissar zu ver­zichten. (Beifall bei der FPÖ.)

13.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung des Unterlaufens und Sicherung der vollen Inanspruchnahme der Über­gangsfristen für den Arbeitsmarkt eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 in der Sitzung am 26. Februar 2009

Noch kurz vor der Weihnachtspause hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine ös­terreichische Bestimmung gekippt, die Arbeitsplätze in Österreich schützt. Damit be­günstigt der EuGH Scheinselbständigkeit durch Gesellschaften aus den neuen EU-Mit­gliedstaaten am österreichischen Arbeitsmarkt.

„Dieses Urteil ist äußerst bedauerlich“, sagt AK Präsident Herbert Tumpel. „Und eine böse Weihnachtsüberraschung für die Arbeitnehmer in Österreich. Gerade jetzt, wo in


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 90

ganz Europa die Arbeitslosenzahlen steigen und die Menschen Lohndruck und den Verlust des Arbeitsplatzes befürchten, ist das ein fatales Signal.“

Gerade die Schwächsten auf dem österreichischen Arbeitsmarkt würden durch dieses Urteil getroffen. Darauf muss die Politik jetzt rasch reagieren. „Ich fordere, dass die betreffende Bestimmung im Ausländerbeschäftigungsgesetz schnellsten repariert wird. Der Schutz der Arbeitsplätze in Österreich darf nicht aufgrund des EuGH-Urteils er­satzlos gestrichen werden“, so Tumpel.

Der EuGH rügt in seinem Urteil, dass Österreich Firmen aus den neuen Mitgliedstaaten diskriminiert: Denn dem AMS steht vor der Eintragung solcher Gesellschaften ins Fir­menbuch eine dreimonatige Prüffrist zur Verfügung, um fest zu stellen, ob tatsächlich eine selbständige Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Der EuGH lehnt diese Feststellungsverfahren ab und schlägt Österreich ersatzweise vor, weniger einschränkende Maßnahmen zu greifen, beispielsweise Überprüfungen im Nachhinein oder eine Erhöhung der Verwaltungskontrollen. Gerade in der häufig be­troffenen Baubranche geht diese Forderung aber an der Realität vorbei. Bei einer Kon­trolle im Nachhinein sind die Firmen schon lange wieder weg. Das Urteil übersieht zu­dem völlig, dass Österreich das Recht hat Übergangsfristen für den Arbeitsmarkt in An­spruch zu nehmen.

Österreich hat das Recht bis 2011 bzw. 2013 die Übergangsfristen für den Arbeits­markt gegenüber Arbeitskräften aus den neuen EU-Staaten in Anspruch zu nehmen. Die spezielle Lage Österreichs in Europa und das nach wie vor beträchtliche Lohnge­fälle machen dies unbedingt erforderlich.

Die Übergangsfristen für den Arbeitsmarkt werden jedoch unterlaufen, wenn Arbeits­kräfte aus den neuen Mitgliedstaaten unter dem Deckmantel einer Personengesell­schaft oder GmbH am österreichischen Arbeitsmarkt tätig werden. Das Ausländerbe­schäftigungsgesetz legt daher fest: Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, soll nicht nach der "äußeren Erscheinungsform des Sachverhalts" sondern nach dem "wahren wirtschaftli­chen Gehalt" beurteilt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ein Unterlaufen der Übergangsfristen zu verhindern und eine volle Inanspruchnah­me der Übergangsfristen zum Schutz des österreichischen Arbeitsmarktes vor Lohn­dumping und Scheinselbstständigkeit zu gewährleisten.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bar­tenstein. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.11.49

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Herrn Bundesminister! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Die vielleicht bedeutendste Wirtschaftszeitschrift der Welt, „The Economist“, titelt mit „Der Kollaps der Industrie“. Die Japaner berichten über 40-prozentige Exporteinbrüche im Jänner, und der noch am Sonntag bei uns im ORF zu Gast gewesene Chef-Volkswirt der Deut-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 91

schen Bank, Walter, schließt nicht aus, dass die Wirtschaft in Deutschland auch 5 Pro­zent oder sogar darüber hinaus schrumpfen könnte, wenn es nicht spätestens zu Jah­resmitte zu einem Aufschwung käme.

So sieht es aus. Die Situation ist dramatisch. Da halte ich es für sehr angemessen, wenn in Österreich die politisch Verantwortlichen, auch die Sozialpartner, noch deutli­cher zusammenrücken. Meine Damen und Herren von den Grünen, mir wäre ja heute eine sehr geschlossene Beschlussfassung deutlich lieber, um sich zu dem Instrument der Kurzarbeit und dessen Flexibilisierung zu verständigen.

Ich halte, so wie viele andere auch, die Kurzarbeit für ein taugliches Mittel. Ich halte den Teilkompromiss, den die Sozialpartner heute Mittag vorgestellt haben, für vernünf­tig und gut, was einen flexiblen Umgang auch mit den Behaltefristen angeht.

Herr Kollege Riepl, ich verstehe es im Übrigen nicht, dass Sie eine halbe Stunde spä­ter, nachdem der ÖGB-Präsident und der IV-Präsident diesbezüglich einen Konsens demonstriert haben, Präsident Sorger angreifen. Ich verstehe es auch nicht, dass Sie das AMS gängeln wollen, das beste AMS der Welt, den Landesgeschäftsführer in Vor­arlberg. Herr Sozialminister! Ich bin mir fast sicher, dass Sie dieser Einladung nicht fol­gen werden, und bin der Überzeugung, dass Meinungsfreiheit auch unter den Füh­rungskräften des AMS in Zukunft möglich sein wird. Das sind keine weisungsgebunde­nen Beamten, sehr geehrter Herr Abgeordneter! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zurück zum Thema Kurzarbeit. – Es ist schon manches an Vorteilen angesprochen worden. Niemand sieht hier ungerechtfer­tigte Nachteile. Wenn man es so will, ist das, etwas übertrieben formuliert, eine Win-Win-Win-Situation. Die Arbeitnehmer behalten den Job, statt arbeitslos zu werden. Die Arbeitgeber behalten die Fachkräfte, statt diese zu verlieren, und AMS und öffentliche Hand – das sind ja in manchem, was die Finanzierung anbelangt, kommunizierende Gefäße – sparen sich im Durchschnitt etwa zwei Drittel der Kosten, die ein Arbeitsloser auslösen würde.

Die Sozialpartner haben sich auf 18 Monate im Sinne einer Ausdehnung der Kurzar­beitsfrist verständigt, und niemand von uns weiß, ob die Krise in 18 Monaten zu einem Ende gekommen sein wird, aber die Hoffnung besteht und die Hoffnung lebt. Sie stirbt ja auch bekanntlich zuletzt. Die Chance ist jedenfalls da, dass man mit diesen 18 Mo­naten durchkommt. Wenn nicht, dann werden wir uns ohnehin schon früher zusam­mensetzen und neuerlich darüber nachdenken müssen. Ich halte das also für gut und zweckmäßig.

Aus der Not eine Tugend gemacht wird auch, wenn man sagt: Nutzen wir die Chance für Qualifizierung, schaffen wir mehr Möglichkeiten für Qualifizierungsmaßnahmen während dieser Kurzarbeit!

Ich warne jedoch davor, die Kurzarbeit als Patentrezept, als Allheilmittel zu sehen. Mit der Industrie in diesem Lande – und sie ist jetzt einmal in der ersten Phase die Haupt­betroffene – geht es steil bergab. Auftragseinbrüche stehen nicht nur vor der Türe, sondern sie sind leider an der Tagesordnung. Wie weit es jetzt noch bergab geht, ist noch immer nicht gewiss. Niemand sieht noch den Boden, niemand sieht ein Licht am Ende des Tunnels.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, als jemand, der aus der mittelständischen Realwirtschaft kommt, sage ich Ihnen: Wir können im Bereich der Realwirtschaft tun, was wir wollen, solange die Stabilisierung der Finanzwirtschaft auf dieser Welt nicht gelingt, so lange wird es mit der Realwirtschaft nicht bergauf gehen. Ich kenne Öster­reichs Unternehmer, die in vielem maßvoller sind als ihre ausländischen Kollegen. Das gilt auch für die Manager. Wenn die einmal wissen, dass sie mit 90 oder 80 Prozent


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 92

des Vorjahresniveaus leben müssen und leben werden, wenn das der Boden ist, dann können die auf dieser Basis kalkulieren, dann kann wieder von dieser Basis aus Stabi­lität einkehren, aber das ist eben noch nicht bekannt.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, eine letzte Anmerkung in Form eines Satzes, damit sich Herr Bundesminister Hundstorfer nicht noch einmal zu Wort melden muss. Sehr geehrter Herr Kollege Hofer, Sie rennen mit Ihrem Antrag offene Türen ein, denn die Bundesregierung hat – ich hätte das in dieser Phase auch so vorgeschlagen – die Übergangsfristen verlängert respektive die Inanspruchnahme schon beschlossen. Das ist beim derzeitigen Stand der Dinge absolut sinnvoll und verhindert, dass unser Ar­beitsmarkt in einem Ausmaß überbeansprucht wird, wie wir uns das in den nächsten Monaten leider Gottes eben einfach nicht leisten können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hagenhofer.)

13.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Jury zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


13.16.56

Abgeordneter Josef Jury (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Wenn ich mir heute ein Interview mit Ihrem politischen Stiefvater, Herr Bundesminister Hundstorfer (Abg. Grosz: Fritz Verzetnitsch!) – es ist dies der Ex-Fi­nanzminister Hannes Androsch –, in der „Kleinen Zeitung“ anschaue – es heißt schon Stiefvater, denn Ziehsöhne können sich ihre Stiefväter nicht aussuchen –, wo es heißt, die Regierung müsse klotzen statt kleckern, Herr Minister, dann denke ich mir: Was macht die Regierung eigentlich: Arbeitsverweigerung? Was machen Sie mit dem Auftrag, den Ihnen die österreichische Bevölkerung gegeben hat?

Der Großindustrielle Hannes Androsch sagt, die Regierung habe alle Maßnahmen an­gekündigt, aber längst nicht umgesetzt. Das Budget wird nicht vor Mitte Mai vorliegen. Was machen Sie? – Arbeitsverweigerung?

Sie geben zu wenig Geld in Infrastruktur und für die Universitäten, Sie geben zu wenig Geld für die Forschung aus. Die Regierung muss klotzen, darf nicht kleckern. Die Re­gierung muss der Krise selbstbewusst antworten. Die Regierung muss zusätzliche Nachfrage möglich machen.

Meine Damen und Herren, allein in der Wasserwirtschaft gibt es Bauprogramme mit einem Volumen von 15 Milliarden €. Sie verzögern diese Bauprogramme, indem Sie sie nicht genehmigen. (Beifall beim BZÖ.)

Thermische Sanierungen bei Altbauten – 100 Millionen € sind ein Klacks, Herr Minister! Da muss mehr Geld hinein. (Abg. Grosz: Kärnten zeigt es vor! Stan Laurel und Oliver Hardy haben Sie gespielt!)

Noch etwas sagt der Herr „Salzbaron“, und zwar: Ich verstehe auch nicht, warum erst im Mai das Budget beschlossen wird; damit hat man das erste Halbjahr komplett ver­säumt!

Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch Herr Ex-Minister Barten­stein! Bitte macht keine schlechte Stimmung! Schauen wir alle, dass wir ... (Zwischen­rufe bei der SPÖ.) Nein, wirklich! Schauen wir lieber, dass wir den Stier bei den Hör­nern packen und dieser Krise selbstbewusst begegnen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz: Das Problem dabei ist: In der Regierung haben sie nur Ochsen!)

Natürlich darf es da um die Ausstattung des AMS, die Verwaltung des AMS keine Dis­kussion geben. Wir müssen schauen, dass wir Menschen in Beschäftigung bringen. Das ist die beste Arbeitsplatzpolitik! (Beifall beim BZÖ.)

13.19



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 93

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordne­ter Keck. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.20.07

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren Minister! Es ist sensationell, was ich hier in Bezug auf das Beschäftigungsförderungsgesetz oder die Kurzarbeit höre. Kollege Kickl zum Beispiel hat gesagt, dass die Krise abzusehen war und dass die Regierung an der Krise mit verantwortlich ist. (Abg. Kickl: An den Aus­wirkungen!)

Lieber Kollege Kickl, ich arbeite in einem Unternehmen, das von dieser Krise wirklich ausnehmend hart getroffen wurde. Noch im Oktober 2008 hat unser Vorstand sehr, sehr große Expansionspläne gehabt, weil absolut nichts von einer Krise zu merken war. Im November gab es einen ganz leichten Einbruch, und im Dezember hat es uns getroffen, dass es – negativ gesehen – eine Freude war: Es sind uns Aufträge im Aus­maß von Zigtausend Tonnen weggebrochen, und wir haben wirklich nicht mehr ge­wusst, was wir tun sollen.

Ich kann nur sagen: Das einzige Mittel, um in dieser Krise reagieren zu können, hat dann die Regierung aufgebracht, als sie gesagt hat: Wir wollen keine Arbeitslosen ha­ben, wir müssen sofort reagieren! (Abg. Grosz: ... Kurzarbeit!) – Und ein Mittel, um Ar­beitslosigkeit zu verhindern, ist, das Kurzarbeitsmodell, das jetzt von der Regierung ausgearbeitet wurde, auch umzusetzen und das alte wirklich entscheidend zu ändern.

Wieso entscheidend ändern? – Das alte Kurzarbeitmodell ... (Abg. Grosz: Das erklä­ren Sie einem Arbeitnehmer, ...!) – Lieber Herr Grosz, Sie waren noch nie betroffen; Sie reden immer nur von Dingen, von denen Sie keine Ahnung haben! (Beifall bei der SPÖ.) – Das alte Kurzarbeitsmodell war auf sechs Monate befristet, mit Ausnahmen ein Jahr.

Und wenn – ich kann das hier herinnen am Beispiel meiner Firma sagen; lieber Kollege Grosz, erkundigen Sie sich einmal! – pro Woche Aufträge im Ausmaß von 60 000 Ton­nen wegbrechen, dann ist nicht die Unternehmensführung und nicht die Regierung schuld, dann muss man schauen, wer oder was daran schuld ist. (Zwischenruf des Abg. Bucher.) – Ich glaube nicht, dass bei MAN, bei MAGNA, bei STEYR, bei BMW, bei der voestalpine irgendwer schuld daran ist, dass das passiert ist, sondern ich denke, man muss handeln angesichts einer Krise, die eingetroffen ist. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Handeln heißt, man muss ein Modell finden, mit dem man die Beschäftigten in Be­schäftigung halten kann – und das ist eben das Kurzarbeitsmodell, das von der Regie­rung eingeführt wird. Und es ist dringend notwendig, dass es dazu gekommen ist, da­mit man länger planen, den Beschäftigten länger Hoffnung geben und ihnen sagen kann: Du bist in Beschäftigung, du verlierst deine Arbeit nicht, lieber Kollege! (Abg. Ing. Westenthaler: ... einfach immer am besten! Am besten immer!)

Das ist, was richtig ist und was gut gemacht wurde, und diesbezüglich können wir alle miteinander dieser Regierung und Sozialminister Hundstorfer nur danken, dass es ge­kommen ist, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Nur die eigene Partei applaudiert!) Mit all den Maßnahmen, die von Ihrer Seite vorgeschlagen wurden, hätte man, wenn sie gekommen wären, die Zahl der Arbeitslosen um Zigtau­sende erhöht (Abg. Grosz: Der Klubobmann sitzt in der letzten Reihe, ...! – Zwischen­ruf des Abg. Schopf), denn von Ihnen, Kollege Grosz, sind noch nie Vorschläge ge­kommen, mit denen man diese Krise ein bisschen in den Griff bekommen hätte. (Beifall bei der SPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von BZÖ und SPÖ.)

13.22



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 94

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Öllin­ger. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.22.53

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich könnte und sollte man, so habe ich mir gedacht, in dieser Zeit doch auch darüber sprechen, dass sich die Politik – anders als früher – in wirtschaftliche Belange etwas mehr einmischen sollte. In der Vergangenheit lautete das Rezept der Politik: Fin­ger weg von der Wirtschaft! Die Wirtschaft geht uns nichts an! Wir sind draußen! Wir stellen Regeln auf beziehungsweise kontrollieren diese Regeln – so ist es eigentlich richtiger –, sonst interessiert uns das nicht! – Stimmt’s, Herr Kollege Bartenstein?

Jetzt haben wir eine Situation, wo wir das Scheitern dieser Art von Wirtschaftspolitik erleben müssen, und zwar nicht nur in Österreich – da gebe ich ihnen völlig Recht, weil das hausgemacht wäre –, sondern global, weil das quer durch die Welt durchgebetet wurde.

Nun komme ich zum Thema Kurzarbeit. – Natürlich ist auch Kurzarbeit eine Möglich­keit, einzugreifen, eine Möglichkeit, zu schauen, ob man etwas machen kann, um Men­schen in Beschäftigung zu halten. Nur sollte die Politik die Regeln bestimmen! Wo sind die Regeln? – Was wir heute beschließen, ist nichts anderes als ein Gesetz, das in Ihrer Diktion mehr Flexibilität ermöglicht, in meiner Diktion noch schwammiger ist als die alten Bestimmungen. Das heißt, es macht mehr möglich, was nicht hier herinnen von der Politik kontrolliert und in den Rahmenbedingungen festgesetzt wird, sondern wo Sie als Regierungsmehrheit der Meinung sind (Zwischenruf des Abg. Schopf), das werden sich die Sozialpartner schon richten.

Kollege Schopf – danke für das Stichwort! – bringt das Beispiel von den 13 000, die er vertritt, die jetzt schon Kurzarbeit arbeiten, und bezüglich derer sagt er: Da passt es! – Ja, ich habe nichts dagegen! Ich finde es super, Kollege Schopf, dass es dort passt, nur sind die 13 000 nicht die Einzigen, die von der Kurzarbeit erfasst werden. Und wir müssen auch auf die 40 000 oder 50 000, die vielleicht noch dazukommen, achten. Die arbeiten nicht in Branchen, wo es, so wie in der Metallbranche, relativ gute kollektivver­tragliche Beziehungen gibt.

Wir wissen doch genau, wo unsere Problembranchen sind! Und wenn schon der Tou­rismus hergeht und sagt: Auch wir brauchen die Kurzarbeitsregelung! – darüber brau­chen wir ja nicht zu diskutieren –, dann wissen wir, was noch an Erwartungen betref­fend die Kurzarbeitsregelung auf uns zukommt. Und da sagen wir: Rahmenbedingun­gen!

Etwas davon finden Sie in unserem Abänderungsantrag. Punkt 1: Ein Mindesteinkom­mensniveau. Punkt 2: Auch wenn die Regelung noch nicht präzise ist, warum, wenn schon die öffentliche Hand Geld in die Hand nimmt und sich der Betrieb sanieren kann, denn nicht darüber nachdenken, dass zumindest das Verhältnis der Aufteilung des er­arbeiteten Gewinns nicht einseitig zugunsten des Unternehmens belassen bleibt, son­dern dass auch die Arbeitnehmer davon etwas haben, wenn sie schon diejenigen sind, die in dieser Krisensituation und während der Kurzarbeit die Hauptlast tragen müssen?

Eines habe ich von Ihnen noch nicht gehört, nämlich, dass die Kurzarbeit einen Vorteil für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin schaffen würde.

Ja, selbstverständlich wissen wir alle, dass das Einkommensverluste zur Folge hat, die nicht gering sind! Was wir uns erwartet hätten, das wären diese Mindestbedingungen, was wir uns erwartet hätten, das wären neben der Kurzarbeit andere Möglichkeiten, wie man von Seiten der Politik, von Seiten der Arbeitsmarktpolitik auf dieses wahnsin­nige Geschehen Einfluss nehmen kann. Warum denn nicht diskutieren über Modelle


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 95

von Arbeitsrotation? Warum denn nicht diskutieren über erweiterte Modelle von Bil­dungsurlaub oder einfach Arbeitsurlaub? Warum denn das alles nicht tun? Warum nicht jetzt über Väterkarenz diskutieren? – Ja, wäre eine Möglichkeit, das würde jetzt gerade helfen. Warum nicht? – Wo sind die Konzepte?

Das alles hätten wir auch mit den Sozialpartnern gemeinsam machen können. Was Sie gemacht haben, das war nichts anderes, als dass sich die Sozialpartner hingestellt und gesagt haben: Wir haben etwas beschlossen! Aus, Punkt. Wir haben es schon be­schlossen! – Das habe ich schon vor einer Woche von den Sozialpartnern gehört. Da hatten wir aber noch nicht einmal im Parlament darüber diskutiert.

So schaut es aus, meine sehr geehrten Damen und Herren, nämlich: Sie sind nicht wirklich bereit, in einen Dialog zu treten, obwohl es die Situation jetzt gerade umso dringender notwendig machen würde!

Ich habe Ihnen den Abänderungsantrag schon in den wesentlichen Punkten darge­stellt: ein Mindesteinkommen, eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes und der Not­standshilfe, die Valorisierung.

Ich bringe Ihnen jetzt – die Zeit ist knapp – auch noch folgenden Antrag zur Kenntnis.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mehr Geld für arbeitslosen Menschen! Jetzt!“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens, spätestens jedoch bis 1. April 2009, einen Gesetzesantrag zuzuleiten, mit dem die Nettoersatzrate in der Ar­beitslosenversicherung deutlich erhöht und eine Wertsicherung von Bezügen aus der Arbeitslosenversicherung geschaffen wird.

*****

Das ist ein Begehren, das nicht unbillig ist, das wissen Sie alle, und trotzdem werden Sie es heute wieder nicht beschließen. Sie sagen zwar – quer durch die Parteien; auch in der ÖVP gibt es welche, die das tun –: Ja, das wollen wir, aber wir beschließen es nicht! – So schauen Ihre Maßnahmen gegen die Krise aus?! Habe ich da etwas von Ihnen überhört?!

Sie werfen uns vor, dass wir dem nicht zustimmen, dort, wo ich Ihnen gerade gesagt habe, dass die Politik die Rahmenbedingungen schon klarer setzen sollte, und dort, wo es darum geht, weitere Rahmenbedingungen zu setzen – einige, inklusive der Erhö­hung des Arbeitslosengeldes, habe ich Ihnen genannt –, klappen Sie die Ohren zu und sagen: Das geht uns nichts an! – So wird es nichts werden mit der Verbesserung und mit der Krise als Chance! (Beifall bei den Grünen.)

13.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Öllinger in seinen Grundzügen erläuterte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und wird


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 96

aufgrund seines Umfanges zur Verteilung gebracht werden, und auch der Entschlie­ßungsantrag der Grünen, ebenfalls von Herrn Abgeordnetem Öllinger eingebracht, ist ordnungsgemäß eingebracht worden. Beide Anträge stehen mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Schatz, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Aus­schuss für Arbeit und Soziales über den Antrag zum Antrag der Abgeordneten Renate Csörgits, Barbara Riener, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Be­triebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Beschäftigungsförderungsgesetz geändert werden (Beschäftigungsförde­rungsgesetz 2009; 424/A)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 424/A der Abgeordneten Csörgits, Riener, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarkt­förderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversi­cherungsgesetz 1977, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Beschäftigungsförderungsgesetz geändert wer­den, in der Fassung des Berichtes des Sozialausschusses (57 d.B.) wird wie folgt ge­ändert:

1. In Art. 1 Z.4. entfällt in § 37b Abs. 2, zweiter Satz das Wort „allenfalls“.

2. In Art. 1 Z.4. wird nach § 37b Abs. 2, dritter Satz folgender Satz eingefügt: „Das mo­natliche Nettoeinkommen aus Arbeitslohn und Kurzarbeitsunterstützung darf den Richt­satz nach § 293 Abs. 1 Lit a Sublit. bb nicht unterschreiten.“

3. In Art. 1 Z.4. werden in § 37b Abs. 2, letzter Satz nach dem Wort „Vereinbarung“ die Worte „für einen drei Monate nicht übersteigenden und nicht verlängerbaren Zeitraum“ eingefügt.

4. In Art. 1 Z.4. wird in § 37b Abs. 4, vierter Satz die Zahl „18“ durch die Zahl „12“ er­setzt. Es entfallen nach dem Wort „Monaten“ der Beistrich und der Satzteil „bei Vorlie­gen besonderer Umstände auch darüber hinaus,“.

5. In Art. 1 Z.4. werden in § 37b Abs. 4, fünfter Satz nach dem Wort „darf“ die Worte „unter Berücksichtigung des Abs. 2 vierter Satz“ eingefügt. Das Wort „zehn“ wird durch die Zahl „20“ sowie die Zahl „90“ durch die Zahl „80“ ersetzt.

6. In Art 1 Z.4. wird nach § 37b Abs. 5, erster Satz folgender Satz eingefügt:

„Die für den auf Grund der Kurzarbeit entfallenden Teil des Lohns anfallenden Beiträge zur Sozialversicherung sowie die für die Kurzarbeitsentschädigung anfallende Lohn­steuer sind vom Arbeitgeber zu tragen.“

7. In Art. 1 Z.4. entfällt in § 37c Abs. 2, zweiter Satz das Wort „allenfalls“.

8. In Art. 1 Z.4. wird nach § 37c Abs. 2, dritter Satz folgender Satz eingefügt: „Das mo­natliche Nettoeinkommen aus Arbeitslohn und Qualifizierungsunterstützung darf den Richtsatz nach § 293 Abs. 1 Lit a Sublit. bb nicht unterschreiten.“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 97

9. In Art. 1 Z.4. werden in § 37c Abs. 2, letzter Satz nach dem Wort „Vereinbarung“ die Worte „für einen drei Monate nicht übersteigenden und nicht verlängerbaren Zeitraum“ eingefügt.

10. In Art. 1 Z.4. wird in § 37c Abs. 6, vierter Satz die Zahl „18“ durch die Zahl „12“ er­setzt. Es entfallen nach dem Wort „Monaten“ der Beistrich und der Satzteil „bei Vorlie­gen besonderer Umstände auch darüber hinaus,“.

11. In Art. 1 Z.4. werden in § 37c Abs. 6, fünfter Satz nach dem Wort „darf“ die Worte „unter Berücksichtigung des Abs. 2 vierter Satz“ eingefügt. Das Wort „zehn“ wird durch die Zahl „20“ ersetzt.

12. In Art 1 Z.4. wird in § 37c Abs. 7 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Die für den auf Grund der Kurzarbeit mit Qualifizierung entfallenden Teil des Lohns anfallenden Beiträge zur Sozialversicherung sowie die für die Qualifizierungsentschädi­gung zuzüglich der Abgeltung für die Inanspruchnahme durch die Qualifizierung anfal­lende Lohnsteuer sind vom Arbeitgeber zu tragen.“

13. In Art. 1 Z.5. werden § 78 Abs. 22, erster Satz die Worte „und mit 31.12.2010 außer Kraft.“ angefügt.

14. In Artikel 2 Z. 11 wird §53 Abs. 19 folgender Satz angefügt: „§ 27 Abs. 1, § 34 und § 40 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2009 sowie der Entfall der §§ 29 bis 33 treten mit 31. Dezember 2010 außer Kraft.“

15. Artikel 4 Z 3 bis 11 lauten:

„3. § 21. Abs. 1 lautet:

„§ 21. (1) Für die Festsetzung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes ist aus den beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger gespeicherten Beitragsgrundlagen aus arbeitslosenversicherungspflichtigem Entgelt das Entgelt der letzten sechs Kalen­dermonate vor der Geltendmachung des Arbeitslosengeldes heranzuziehen. Sonder­zahlungen im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung (§ 49 ASVG) sind anteilsmä­ßig zu berücksichtigen. Durch Teilung des Entgelts der maßgeblichen Beitragsgrund­lagen durch sechs ergibt sich das monatliche Bruttoeinkommen. Zeiten, in denen der Arbeitslose infolge Erkrankung (Schwangerschaft) nicht das volle Entgelt oder wegen Beschäftigungslosigkeit kein Entgelt bezogen hat, sowie Zeiten des Bezuges einer Lehrlingsentschädigung, wenn es für den Arbeitslosen günstiger ist, bleiben bei der Heranziehung der Beitragsgrundlagen außer Betracht. In diesem Fall ist das Entgelt durch die Zahl der Versicherungstage zu teilen und mit 30 zu vervielfachen. Beitrags­grundlagen, die einen Zeitraum enthalten, in dem Karenz(urlaubs)geld oder Kinderbe­treuungsgeld oder ein Kombilohn (§ 34a AMSG) bezogen wurde oder die Normalar­beitszeit zum Zwecke der Sterbebegleitung eines nahen Verwandten oder der Beglei­tung eines schwerst erkrankten Kindes gemäß § 14a oder § 14b AVRAG oder einer gleichartigen Regelung herabgesetzt wurde, bleiben außer Betracht, wenn diese niedri­ger als die sonst heranzuziehenden Beitragsgrundlagen sind. Sind die heranzuziehen­den Beitragsgrundlagen zum Zeitpunkt der Geltendmachung älter als ein Jahr, so sind diese mit den Aufwertungsfaktoren gemäß § 108 Abs. 4 ASVG der betreffenden Jahre aufzuwerten.“

4. § 21. Abs. 2 lautet:

„Beitragsgrundlagen, die Zeiten einer gemäß § 1 Abs. 2 lit. e von der Arbeitslosenver­sicherungspflicht ausgenommenen krankenversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit enthalten, gelten als Beitragsgrundlagen aus arbeitslosenversicherungspflichtigem Ent­gelt. Für Personen, die gemäß § 3 versichert waren, sind die entsprechenden Beitrags­grundlagen in der Arbeitslosenversicherung heranzuziehen. Bei Zusammentreffen von


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 98

Beitragsgrundlagen aus arbeitslosenversicherungspflichtigem Entgelt mit Beitrags­grundlagen auf Grund der Versicherung gemäß § 3 sind die Gesamtbeitragsgrundla­gen heranzuziehen.“

5. § 21 Abs. 3 erster Satz lautet:

„Als Grundbetrag des Arbeitslosengeldes gebühren täglich 70 vH des täglichen Netto­einkommens, kaufmännisch gerundet auf einen Cent.“

6. In § 21 Abs. 5 wird die Zahl „80“ durch die Zahl „90“ und die Zahl „60“ durch die Zahl „75“ ersetzt.“

7. Nach § 21 a wird folgender § 21 b eingefügt und lautet samt Überschrift:

„Valorisierung

§ 21 b (1) Ist seit der Festsetzung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes ein Jahr vergangen, so sind für den Fall, dass zu diesem Zeitpunkt nach diesem Gesetz Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, eine Bevorschussung von Leistungen aus der Pensi­onsversicherung, Weiterbildungsgeld, Übergangsgeld nach Altersteilzeit oder Über­gangsgeld bezogen wird, die zur Festsetzung des Grundbetrags des Arbeitslosen­geldes herangezogenen Beitragsgrundlagen mit dem Aufwertungsfaktor gemäß § 108 Abs. 4 ASVG des letzten Jahres aufzuwerten und der Grundbetrag des Arbeitslosen­geldes erneut festzusetzen.

(2) Liegt im Fall des Fortbezugs (§ 19) von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Über­gangsgeld nach Altersteilzeit oder Übergangsgeld der Zeitpunkt der Festsetzung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes länger als ein Jahr zurück, so sind die zur Fest­setzung des Grundbetrags herangezogenen Beitragsgrundlagen mit den Aufwertungs­faktoren gemäß § 108 Abs. 4 ASVG der betreffenden Jahre aufzuwerten und der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes erneut festzusetzen.“

8. § 23 wird folgender Absatz 8 angefügt:

„(8) Wurde im Fall des Bezugs einer Bevorschussung von Leistungen aus der Pensi­onsversicherung der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes gemäß § 21b neu festge­setzt, so ist hat eine Neufestsetzung der Höhe der Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung zu erfolgen.“

9. § 26 wird folgender Absatz 9 angefügt:

„(9) Wurde im Fall des Bezugs von Weiterbildungsgeldes der Grundbetrag des Arbeits­losengeldes gemäß § 21b neu festgesetzt, so ist hat eine Neufestsetzung der Höhe des Weiterbildungsgeldes zu erfolgen.“

10. § 36 wird folgender Absatz 9 angefügt:

„(9) Wurde im Fall des Bezugs von Notstandshilfe der Grundbetrag des Arbeitslosen­geldes gemäß § 21b neu festgesetzt, so hat eine Neufestsetzung der Höhe der Not­standshilfe zu erfolgen.“

11. Dem § 79 werden folgende Abs. 99 und 100 angefügt:

„(99) § 18 Abs. 6 bis 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2009 tritt mit 1. Februar 2009 in Kraft.“

(100) „§21 Abs. 1. bis 3. und 5. sowie § 21b, § 23 Abs 8., § 26 Abs. 9 und § 36 Abs 9. treten mit 1. April. 2009 in Kraft.“

15. In Art. 5 werden § 73 Abs. 10, erster Satz die Worte „und mit 31.12.2010 außer Kraft.“ angefügt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 99

Begründung

Der vorliegende Gesetzesantrag zielt auf eine Verlängerung der Möglichkeit von Kurz­arbeit ab. Die Intention ist nachvollziehbar und unterstützenswert. Der Antrag ermög­licht aber erhebliche Beeinträchtigungen der Lebenssituation der Beschäftigten, ohne dass eine entsprechende Absicherung durch den Gesetzgeber oder Gegenleistung durch die Unternehmen erfolgt.

Hier wurde ein Schutzbedürfnis der betroffenen MitarbeiterInnen insofern außer Acht gelassen, als Maßnahmen, die finanziell für drei oder sechs Monate erträglich sein mögen, nunmehr für den Zeitraum von bis zu achtzehn Monaten und sogar darüber hinaus möglich sein sollen.

Auch wenn die Praxis der Sozialpartner bessere Bedingungen als die gesetzlich fest­gelegten erreicht, so wird insbesondere die ArbeitnehmerInnenseite mit der Fortdauer der Kurzarbeit unter erheblichen Druck geraten, auch schlechtere als die bisher übli­chen Bedingungen für Kurzarbeit zu akzeptieren. Damit werden zusätzliche Schutz­maßnahmen für die Beschäftigten notwendig, zumal der Gesetzesantrag in der vorlie­genden Version theoretisch Netto-Einkommensverluste von bis zu 60% ermöglicht.

Die im vorliegenden Abänderungsantrag beinhalteten Schutzbestimmungen für Arbeit­nehmerInnen setzen ein Mindestmonatseinkommen in der Höhe des Ausgleichszu­lagenrichtsatzes fest. Darüber hinaus sieht der Antrag vor, dass Sozialversicherungs­beiträge für jenen Teil des Lohnes, der auf Grund der Kurzarbeit nicht zur Auszahlung wird, keinesfalls von den ArbeitnehmerInnen zu tragen sind.

Die Dauer der Kurzarbeit wird mit 12 Monaten begrenzt, zumal in der Kombination mit Kurzarbeit mit Qualifizierung ohnehin längere Kurzarbeitsvereinbarungen erreicht wer­den können. Außerdem ist die Neuregelung mit Ende 2010 zu befristen, um die Wir­kung bewerten und eine entsprechende Neuausrichtung vornehmen zu müssen.

Teil des Abänderungsantrages sind auch eine Neufassung der Bestimmungen zur Be­rechnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bzw. dessen Valorisierung. Diese Be­stimmungen sind auch in Zusammenhang mit der Kurzarbeit zu betrachten, weil Kurz­arbeitsbeihilfe und Kurzarbeitsentschädigung auf Basis der Höhe des fiktiven Arbeits­losengeldes zu Stande kommen.

Die Verbesserung der Situation lohnarbeitsloser Menschen, die Österreich mit der zweitniedrigsten Nettoersatzrate der EU auskommen müssen, ist ein Gebot der Stun­de. Im Krisenfall verbessert eine Erhöhung der Nettoersatzrate nicht nur die Lebens­situation der Betroffenen, sondern via Kurzarbeitsbeihilfe auch jene der betroffenen Betriebe.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mehr Geld für arbeitslose Menschen! Jetzt!“

eingebracht im Zuge der Debatte über Antrag der Abgeordneten Renate Csörgits, Barbara Riener, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 100

das Beschäftigungsförderungsgesetz geändert werden (Beschäftigungsförderungsge­setz 2009; 424/A, XXIV GP) in der Fassung des Ausschussberichts (57 dB, XXIV GP)

Mehr Geld für arbeitslose Menschen! Jetzt!

Der drohende deutliche Anstieg der Zahl arbeitsloser Menschen ist Grund genug, sich mit der Lebenssituation lohnarbeitsloser Menschen auseinanderzusetzen.

Der Publikation „Einkommen, Armut und Lebensbedingungen 2006“ der Statistik Aus­tria ist zu entnehmen, dass der Anteil der armutsgefährdeten Menschen in der Gruppe der arbeitslosen Menschen bei 33%, bei von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Men­schen sogar bei 40% liegt.

Einer von drei arbeitslosen Menschen und vier von zehn langzeitarbeitslosen Men­schen sind somit von sozialer Ausgrenzung bedroht und laufen Gefahr, selbst auf ein­fachste Selbstverständlichkeiten des Alltags verzichten zu müssen, weil das Einkom­men nicht ausreicht: Das beginnt bei der Unmöglichkeit, den eigenen Kindern die Teil­nahme an Schulveranstaltungen wie etwa einen Skikurs zu ermöglichen, geht über die Qualität der Lebensmittel oder der Wohnung bis hin zur Verschuldung und dem Verlust der Wohnung.

Ein Mensch, der in einem Jahr sechs Monate das durchschnittliche Arbeitslosengeld und sechs Monate die durchschnittliche Notstandshilfe erhalten hat, erreicht nur 75% der Armutsgefährdungsschwelle. Um die Armutsgefährdungsschwelle zu erreichen, müsste sein Einkommen um ein Drittel erhöht werden. Noch viel schlimmer trifft ein niedriger Bezug Menschen in der Notstandshilfe. Wer ein ganzes Jahr lang auf die durchschnittliche Notstandshilfe angewiesen ist, erreicht nur knapp 52% der Armutsge­fährdungsschwelle. Dieses Einkommen müsste also verdoppelt werden, um vor Armut zu schützen.

Regierung vergisst arbeitslose Menschen!

Österreichische Lohnarbeitslose haben – anders etwa als PensionistInnen oder Men­schen mit Erwerbseinkommen bis € 1350,- - keine Unterstützung zur Bewältigung der hohen Inflation oder der hohen Energiekosten des letzten Jahres erhalten. Sie haben nichts davon, dass ein Bankenrettungspaket geschnürt wird oder eine Steuerreform bevorsteht.

Arbeitslose Menschen profitieren weder von der Rettung der Banken noch von einer Steuerreform. Sie sind die größte Gruppe von Menschen, die bisher keine Unterstüt­zung bei der Bewältigung von Inflation, Heizkosten – und Lebensmittelpreissteigerun­gen erfahren haben. DAS MUSS SICH ÄNDERN!

Österreich hat eine der niedrigsten Arbeitslosenleistungen der EU!

Österreich hat in der Arbeitslosenversicherung mit 55% eine der niedrigsten Netto­ersatzraten Europas. Das bedeutet, dass lohnarbeitslose Menschen in Österreich bei Arbeitslosigkeit nur 55% dessen erhalten, was sie während ihrer Erwerbstätigkeit ver­dient haben. Über 83% aller lohnarbeitslosen Menschen erhalten Bezüge, die unter der Armutsgefährdungsschwelle liegen.

Eine geringfügige Erhöhung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung ist im Regierungsprogramm vorgesehen, jedoch an Bedingungen geknüpft (Einführung der Mindestsicherung durch die Bundesländer, die jedoch gegenwärtig von Kärnten blo­ckiert wird). Ebenso sieht die Regierungsvereinbarung geringfügige Verbesserungen bei der Berechnung der Notstandshilfe vor. Angesichts der unglaublich niedrigen Ein­kommen der Betroffenen ist dies jedoch bei Weitem nicht ausreichend, um die Armuts­gefährdung bei arbeitslosen Menschen zu verringern.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 101

Die niedrige Ersatzrate in der Arbeitslosenversicherung bekommt in der aktuellen Wirt­schaftskrise noch eine zusätzliche Dimension: Das Arbeitslosengeld gilt auch als Be­zugsgröße für die Kurzarbeitsentschädigung. Das niedrige Arbeitslosengeld wird somit auch für Menschen mit Job ein Problem!

Angesichts stark steigender Arbeitslosenzahlen werden in den nächsten Monaten im­mer mehr Menschen von diesem Problem betroffen sein. Die Nettoersatzrate in der Ar­beitslosenversicherung muss daher schnell und deutlich angehoben werden.

Österreich kennt keine Wertsicherung bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe

Wer in Österreich arbeitslos wird und in der Folge auf Notstandshilfe angewiesen ist, erhält in der Folge immer den selben Betrag, selbst wenn er/sie über Jahre hinweg dar­auf angewiesen ist. Die fehlende Wertsicherung dieser Bezüge hat dazu geführt, dass die durchschnittliche Notstandshilfe seit dem Jahr 2000 um mehr als acht Prozent an Kaufkraft verloren hat.

Eine Anpassung von Bezügen aus der Arbeitslosenversicherung zumindest im Aus­maß der Inflation ist daher unbedingt erforderlich!

Mehr Geld für arbeitslose Menschen! Jetzt!

In der Öffentlichkeit vorgebrachten Argumente gegen eine Erhöhung der Nettoersatz­rate sind Scheinargumente und oftmals falsch:

Es gibt keinen erkennbaren negativen Zusammenhang zwischen der Höhe der Netto­ersatzrate in der Arbeitslosenversicherung und der Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme. Im Gegenteil: Menschen mit niedrigen Einkommen müssen sich zuallererst um die so­fortige Stabilisierung ihrer prekären Lebenssituation bemühen und werden dadurch so­gar bei der Suche nach neuer Beschäftigung behindert.

Der angeblich fehlende Kündigungsschutz in Ländern mit hoher Nettoersatzrate ist ein Märchen! In Dänemark, dem EU-Land mit der höchsten Nettoersatzrate in der Arbeits­losenversicherung, ist der Kündigungsschutz in Kollektivverträgen festgeschrieben und entspricht in weiten Teilen den in Österreich gegebenen gesetzlichen Bedingungen.

Die Verbesserung der Lebenssituation von arbeitslosen Menschen ist gerade ange­sichts des drohenden Anstiegs der Arbeitslosigkeit ein Gebot der Stunde. Eine Erhö­hung der Nettoersatzrate sowie die Wiedereinführung einer Wertsicherung hilft nicht allein den betroffenen arbeitslosen Menschen, sondern ist auch ein Beitrag zur Über­windung der gegenwärtigen Krisensituation, da gerade Menschen mit niedrigen Ein­kommen zusätzliches Geld für den Konsum ausgeben.

Die Politik hat die Situation arbeitsloser Menschen in den letzten Jahren ignoriert. Es ist höchst an der Zeit, die Versäumnisse der letzten Jahre nachzuholen und die Fehler zu korrigieren.

Die Landtage von Wien und der Steiermark haben die Bundesregierung aufgefordert, die Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung zu erhöhen. VertreterInnen aller politischen Parteien haben sich dieser Forderung angeschlossen Gegenüber der Ta­geszeitung Österreich fordert etwa die Salzburger Landeshauptfrau Burgstaller die Er­höhung der Nettoersatzrate mit der grundsätzlich richtigen Begründung: „Bisher erhält man im Regelfall nur 55 Prozent des vorangegangenen Nettoeinkommens. Eine ar­beitslose Alleinerzieherin hat weiter 100 Prozent der Kosten zu tragen“. Unterstützt wird diese Forderung auch von der Wiener und der steirischen SPÖ sowie der steiri­schen ÖVP (dort auch der FPÖ und KPÖ), die alle einem entsprechenden Antrag der Grünen zugestimmt haben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 102

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens, spätestens jedoch bis 1. April 2009, einen Gesetzesantrag zuzuleiten, mit dem die Nettoersatzrate in der Ar­beitslosenversicherung deutlich erhöht und eine Wertsicherung von Bezügen aus der Arbeitslosenversicherung geschaffen wird.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Bundesminister Dr. Mit­terlehner. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


13.30.01

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Herr Kollege Hundstorfer! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei einigen vorhin getätigten Wortspenden ist fast der Eindruck entstanden, als ob jetzt, in dieser Krisensituation, die Möglichkeit bestanden hätte, dass wir in Österreich die Konjunkturpakete ganz rasch umsetzen, um damit diese Krise bewältigen zu kön­nen. (Abg. Kickl: Abzufedern! Abzufedern! – Abg. Grosz: NoVA abschaffen?!)

Meine Damen und Herren, ich glaube, dies ist eine irrige Einschätzung, weil wir meines Erachtens noch nicht einmal an der Talsohle angelangt sind, sondern immer noch eine Entwicklung nach unten haben. Und der wichtigste Punkt ist, dass wir in dieser Situa­tion mit genau den richtigen Maßnahmen antworten. Und wenn auch der von mir sehr geschätzte Kollege Androsch sagt, man hätte da klotzen statt kleckern sollen, dann stehe ich dazu, dass es richtig ist, dass manche Maßnahmen in der Umsetzung erst später beginnen.

Bedenken Sie, dass beispielsweise die thermische Sanierung jetzt hätte beginnen sol­len! Die Heizperiode endet in etwa März/April. Dann ist es richtig und notwendig, mit dem Kesselaustausch, mit der Fenstersanierung, mit Ähnlichem zu beginnen. Analo­ges passiert beim Autokauf: Sie kaufen den Neuwagen in der Regel erst dann, wenn der Winter vorbei ist und der Sommer sozusagen wirklich ins Haus steht. – Die Maß­nahmen müssen also stimmig, zum richtigen Zeitpunkt kommen, und es ist gut und wichtig, dass der Großteil dieser Umsetzung erst jetzt richtig beginnt.

Noch etwas ist angesprochen worden, und zwar: Wir haben jetzt eine Nachfragekrise, und Österreich wird einen globalen Marktwert nicht ändern können. – Worum es aber geht, ist die Aufrechterhaltung der Strukturen, es geht darum, die Produktionsstruktu­ren sicherzustellen. Da hat Österreich mit der Kurzarbeit den richtigen Ansatz, und jetzt, mit der Adaptierung der Kurzarbeit, auch die adäquate Ausrichtung auf die Zu­kunftsfragen gefunden.

Herr Kollege Öllinger, ich glaube, es ist nicht richtig, dass wir davon sprechen, dass es in dieser Situation Verlierer gibt, denn niemand ist ein absoluter Gewinner. Es gilt für alle Beteiligten, den richtige Ansatz zu finden, um der Krise zu begegnen, um die Strukturen aufrechtzuerhalten, denn im Wesentlichen ist das natürlich eine temporäre Maßnahme. Es ist keine Dauermaßnahme, sondern es ist eine situationsbezogene Maßnahme, die hier gesetzt wird, und unter diesen Umständen profitiert im Wesentli­chen jeder. Denn: Die Unternehmen haben dank der Kurzarbeit niedrigere Personal-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 103

kosten, sie können verdiente Fachkräfte behalten, die sie natürlich – und das ist nicht uneigennützig – beim nächsten Aufschwung wieder brauchen, die Arbeitnehmer behal­ten ihren Job, und den Staat kostet ein Arbeitsloser mehr als drei Arbeitnehmer in Kurzarbeit. – Dies ist also insgesamt eine unter diesen Bedingungen doch optimierte Situation.

Warum es notwendig war, das Gesetz weiterzuentwickeln, ist auch klar. Nämlich, weil bestimmte Fragen, was die Kosten anlangt, nicht geklärt waren. Und da, Frau Kollegin Schatz, sollten Sie unterscheiden zwischen der Lage der Arbeitszeit und dem Kosten­ersatz der Arbeitszeit. Wenn die Möglichkeit besteht, die Arbeitszeit um 10 Prozent zu reduzieren, dann heißt das nicht, dass sich auch die Entschädigung dafür um 10 Pro­zent reduziert, denn es wird durchgerechnet. Auf der anderen Seite ist es dem Betrieb möglich, Fließbänder und ähnliche Einrichtungen im Produktionsprozess darauf auszu­richten.

Als zweiter Punkt war eine Klärung notwendig bezüglich die Behaltefrist, wenn nur in einem Teil der Firma oder an einem Standort gearbeitet wird: Ist dann betreffend Be­haltefrist der gesamte Teil betroffen? – Das ist ebenfalls geklärt, und es gibt betreffend die Behaltefrist auch eine praktischere Regelung als vorher, wobei, wie ich meine, auch Folgendes festzustellen ist: Es hat doch keines der Unternehmen Interesse, dass es nach Ende der Kurzarbeit die Mitarbeiter kündigt! Das wäre ja widersinnig! Wozu hätte es dann die Kurzarbeit gemacht? – Sollte es aber die wirtschaftliche Situation er­fordern, muss ein Unternehmer dann auch einigermaßen Dispositionsspielraum haben, sonst geht das ganze Unternehmen möglicherweise in Insolvenz. – Daher gilt es, die richtige Maßnahmenabwägung zu finden, um einerseits Flexibilität zu ermöglichen und andererseits Sicherheit zu geben.

Lassen Sie mich also zusammenfassend Folgendes sagen, insbesondere Ihnen, Herr Öllinger, weil Sie gemeint haben, dass hier nicht richtig verhandelt wurde: Ich finde, es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer – das sind die beiden hauptsächlich be­troffenen Gruppierungen – in Sozialpartnergesprächen eine Einigung erzielen. Das ha­ben Sie getan. Es finden sich also neben dem Gesetzgeber auf der zweiten Ebene der Richtlinienumsetzung auch die Sozialpartner, was, wie ich finde, vom Prozess her durchaus richtig gestaltet ist.

Es geht nicht um Vergangenheitsverklärung – niemand tut das! –, sondern es geht dar­um, dass wir uns mit den Problemen der Gegenwart auseinandersetzen, damit wir die Zukunft entsprechend gestalten können. Daher ist dies ein richtiger Ansatz zur richti­gen Zeit, der uns helfen wird, diese Krise zu bewältigen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.35.22

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Herren Minister! Hohes Haus! Mit dem vorliegenden Tagesordnungspunkt setzen wir eine Maßnahme, die ein Teil vieler verschiedener Maßnahmen ist.

Das, was uns hier von den Oppositionsparteien vorgeworfen wurde, nämlich dass die­se Maßnahme nicht greifen würde und zu wenig sei, ist meiner Meinung nach ein fal­sches Argument. Ich glaube, der Unterschied zwischen den Oppositions- und den Re­gierungsparteien ist Folgender: Es gibt von Seiten der Regierungsparteien Vorschläge, die verwirklicht werden können, und von Seiten der Oppositionsparteien gibt es Vor­schläge, die sich in Bereichen finden, die sich nicht verwirklichen lassen. (Abg. Öllin­ger: Woher wissen Sie das?)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 104

Betreffend die Maßnahmen gegen die Krise hat es von einigen Vorrednern sehr viele dramatische Worte gegeben, aber mir ist es wichtig, dass wir von den Regierungspar­teien tatsächlich verschiedene Maßnahmen setzen: im Bereich der Wirtschaftsförde­rung, im Bereich des Ausbaus der Infrastruktur, im Bereich des Arbeitsmarktes, im Bereich der Steuerreform, und es werden sicher noch weitere wesentliche Maßnahmen dazukommen.

Betreffend die Kurzarbeit wurden von den Vorrednern schon einige Punkte dargelegt, zum Beispiel, dass dieselbe eine flexible Lösung bietet, aber meinen Hauptaugenmerk möchte ich auf folgenden Aspekt richten: Ich meine, dass Menschen vor Arbeitslosig­keit bewahrt werden, ist eine wichtige Funktion in unserem Staat, denn, sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition, wenn wir bis ins Unermessliche steigende Ar­beitslosenzahlen hätten, dann würden Sie sich hier herstellen und darüber reden, wie diese Arbeitslosenzahlen niedriger gemacht werden könnten. – Der Unterschied zu den Regierungsparteien ist, dass wir daran arbeiten, dass es durch die Kurzarbeit we­niger Arbeitslose gibt. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Von Seiten der Oppositionsparteien ist für mich heute sehr klar herausgekommen, dass es beispielsweise bei den Freiheitlichen nur die Ansätze gibt, dass milde Gaben verteilt werden sollen, worum sich die Menschen, die keine dunkle Hautfarbe haben, anstellen gehen dürfen, um dann eine Auszahlung bekommen, und dass – natürlich – alle Ausländer aus unserem Land entfernt werden sollen, damit die Wirtschaft dann wieder florieren kann. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Sie haben falsche Informa­tionen! – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Bei den Grünen hatte ich das Gefühl, dass sie falsche Informationen haben, aber nach der Rede des Kollegen Öllinger von vorhin ist mir klar geworden, worum es ihm gegan­gen ist: Er will nicht, dass regional zwischen den zuständigen Sozialpartnern verhan­delt wird, was für die Menschen in einer Region wesentlich und wichtig ist, sondern die Grünen wollen das in ein Gesetz hineinschreiben. Ich denke mir aber, vor Ort zu verhandeln, das bringt wesentlich bessere Leistungen, als sozusagen ein ganzes Land über einen Kamm zu scheren. (Abg. Öllinger: Jetzt sind Sie aber schon tief im Kaffee­sudlesen drinnen! – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.)

Vonseiten des BZÖ ist es so, dass dort meiner Meinung nach nur der Kärntner Wind herumweht. – Ich denke mir, am 1. März wird man sehen, wie sich das BZÖ weiter ver­halten wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von Seiten der Regierungsparteien wird se­riös, ernsthaft und natürlich auch sehr wirksam gearbeitet, und die Adaptierung der Kurzarbeit ist ein sehr positives Beispiel dafür. (Beifall bei der SPÖ.)

13.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Be­lakowitsch-Jenewein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.39.11

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Herren Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich jetzt meiner Vorrednerin zugehört habe, muss ich sagen: Ein bisschen Märchenstunde war da schon dabei! (Abg. Mag. Lapp: Das habe ich von ... übernommen, Frau Kollegin! Kollege Kickl hat auch ...!) – Ich weiß nicht, wann Sie Ihre Rede vorbereitet haben; offensichtlich vor drei Wochen. Sie haben heute überhaupt nicht zugehört! Aber sei’s drum, es ist eigentlich schade um die Zeit, wenn man sich mit dieser Rede befasst.

Als mein Kollege Kickl heute gesagt hat, die Regierung schiebe jetzt alles dieser Krise in die Schuhe, hat er recht gehabt, Herr Bundesminister! Die Regierung schiebt tat-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 105

sächlich alles dieser Krise in die Schuhe, auch ihre eigenen Versäumnisse, die in Wirk­lichkeit schon Jahre zurückliegen. Und es zeigt sich, dass der sogenannte nationale Aktionsplan die Kurzarbeit ist – sonst hat diese Regierung überhaupt nichts anzubie­ten. Das ist das Einzige! (Beifall bei der FPÖ.)

Selbstverständlich werden wir dem zustimmen – das ist ja ganz klar, darum werden ja jetzt auch nicht herumkommen –, nur eines möchte ich schon noch auch bemerken. Es sind hier überhaupt keine gesetzlichen Begleitregelungen vorgesehen, wie das für Un­ternehmen dann ausschauen wird. Das sollten Sie sich schon auch einmal überlegen. Sie machen immer so Husch-Pfusch-Aktionen und wundern sich dann, wenn Sie auf Kritik stoßen. Das sind genau die Dinge, die wir kritisieren! Eine ein bisschen besser überlegte Geschichte wäre da schon notwendig gewesen.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, es ist ja schön, dass Sie sich hier herstellen und alles so loben und die Kurzarbeit so wundervoll und toll finden. Ja, es ist besser, die Menschen sind in Kurzarbeit, als sie sind arbeitslos. Nur: Wenn der Herr Sozialminister sich hier herstellt und sagt: Wir haben so viele Beschäftigte, wie wir noch nie gehabt haben!, dann frage ich mich: Was nützt das den Menschen, die jetzt arbeitslos sind? Das nützt den Menschen überhaupt nichts! Abgesehen davon ist es absoluter Blödsinn, denn die Jobs, von denen Sie sprechen, sind die McJobs, das sind Jobs, von denen Menschen überhaupt nicht leben können, da brauchen die Leute drei, vier Jobs.

Also so ein rosige Situation, Herr Sozialminister, wie Sie sie uns hier dargestellt haben, gibt es nicht. Wir stimmen zwar diesem Gesetz zu, aber jetzt sage ich Ihnen schon eines – und das möchte ich jetzt wirklich noch einmal betonen –: In dieser Krise kommt auf einmal die Post daher und baut ab.

Meine Damen und Herren von der Regierung, vor allem meine Damen und Herren von der SPÖ, es war Ihr Bundeskanzler, der sich im Wahlkampf großkotzig hingestellt und vollmundig verkündet hat, es werden keine Postämter geschlossen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das alles ist jetzt ganz anders. Jetzt heißt es: Jetzt ist alles vorbei, jetzt schließen wir die Postämter! Die Mitarbeiter, die wir nicht brauchen, bringen wir dann in sogenannten „Karriere- und Entwicklungscentern“ unter! Das sind Institutionen, wo die Menschen zum absoluten Nichtstun verdammt sind! Und das kann nicht das sein, was wir wollen, und das kann auch nicht das sein, was Sie wollen, denn in Wahrheit geht es hier darum, dass man Menschen so lange knechtet und Menschen in ihrer Psyche so lange beschneidet, bis sie von selbst das Handtuch werfen und gehen. Das ist eine Art von Mobbing, die wir nicht unterstützen werden! (Beifall bei der FPÖ.)

Es trifft sich ja zeitlich recht gut, dass die Post erst am Montag dann wirklich dem Infra­strukturministerium darlegen muss, welche Postämter, wie viele Postämter geschlos­sen werden, wie viele Menschen dann wirklich den Job verlieren und wie viele Mitar­beiter der Post in diesen sogenannten „Karriere- und Entwicklungscentern“ unterge­bracht werden. Wir wollen das nicht, denn dort sind die Menschen wirklich zum Nichts­tun verdammt. Es gibt Interviews und Auskünfte von vielen Beamten, die gesagt ha­ben, sie dürfen dort nicht einmal arbeiten, sie sind psychisch schon wirkliche Wracks. So etwas ist also die falsche Arbeitsmarktpolitik.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betref­fend Schließung der sogenannten Karriere-Entwicklung-Center bei der österreichi­schen Post AG und anderen staatsnahen Betrieben


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 106

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf eine rasche Schließung der sogenannten Karriere-Entwicklungs-Center bei der österreichischen Post AG und anderen staatsna­hen Betrieben hinzuwirken und sicherzustellen, dass die betroffenen Mitarbeiter wieder entsprechend ihren Fähigkeiten im Unternehmen eingesetzt werden.“

*****

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dem zuzustimmen, denn schon alleine der Na­me „Karriere- und Entwicklungscenter“ ist wirklich Zynismus pur. Diese Menschen ha­ben überhaupt keine Karrierechancen und schon gar keine Entwicklungschancen. Das Durchschnittsalter der Menschen dort ist 45 Jahre. Ich glaube, diese Leute sollten doch wirklich noch ehrliche Chancen auf dem Arbeitsmarkt bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Frau Abgeordneter Belakowitsch-Jene­wein eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betref­fend Schließung der sogenannten Karriere-Entwicklungs-Center bei der österreichi­schen Post AG und anderen staatsnahen Betrieben

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1, Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 424/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Barbara Riener, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktser­vicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Beschäftigungs­förderungsgesetz geändert werden (Beschäftigungsförderungsgesetz 2009) und über den Antrag 59/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betref­fend rasche Umsetzung eines Beschäftigungsprogramms (57 d.B.) in der 14. Sitzung des Nationalrates am 26.2.2009.

Bis kommenden Montag, also bis zum 2. März 2009, muss die österreichische Post AG dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie einen Bericht zur Universaldienstverordnung vorlegen. Mit diesem Bericht muss die Post dann ihre kon­kreten Pläne in Bezug auf die Schließung von Postämtern und die Entlassung von Mit­arbeitern offen legen. Pseudomaßnahmen, wie die Änderung der Universaldienstver­ordnung, die das Schließen von Postämtern im ersten Halbjahr 2009 verhindern und rein zur Beschwichtigung der Bevölkerung dienen sollten, sind dann nicht mehr wirklich aufrechtzuerhalten.

Laut kürzlich bekannt gewordenen Plänen sollen bereits in den nächsten Monaten 300 der 1 300 Postämter geschlossen werden.

Völlig unklar ist derzeit auch noch die Zukunft all jener Mitarbeiter, denen droht abge­baut bzw. in sogenannte Karriere-Entwicklungs-Center abgeschoben zu werden, wo sie in keinster Weise im Sinne ihrer Fähigkeiten und im Sinne des Unternehmens ein-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 107

gesetzt werden, sondern zum bezahlten Nichtstun verdammt sind, während Unterneh­mensbereiche an Dritte ausgelagert werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf eine rasche Schließung der sogenannten Karriere-Entwicklungs-Center bei der österreichischen Post AG und anderen staatsna­hen Betrieben hinzuwirken und sicherzustellen, dass die betroffenen Mitarbeiter wieder entsprechend ihren Fähigkeiten im Unternehmen eingesetzt werden.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


13.43.34

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Her­ren Bundesminister! Hohes Haus! Ich glaube, man muss schon auch einmal klar­stellen, dass dieses Kurzarbeitszeitmodell eine notwendige Maßnahme aufgrund der schwierigen Wirtschaftssituation, in der wir uns derzeit befinden, ist. Es wird kein All­heilmittel sein, aber es ist derzeit die beste Maßnahme, die man in dieser Situation tref­fen muss, um die Arbeitsplätze zu sichern, um der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken.

Ich möchte da schon noch einmal speziell auch an die Grünen die Frage richten: Was ist Ihnen jetzt wichtiger? Ist Ihnen das jetzt wichtig, dass wir der Arbeitslosigkeit mit diesem Modell ganz gezielt entgegentreten, oder sagen Sie, nein, wir haben fünf ande­re Wünsche, die wurden nicht berücksichtigt, und deshalb stimmen wir diesem Modell nicht zu?

Ich sage Ihnen als Personalvertreter, der Gott sei Dank davon nicht betroffen ist, dass Sie sich einmal vor Ort besser mit der Situation auseinandersetzen sollten, sich viel­leicht dort einmal auch einen Überblick verschaffen sollten, wie es in diesen Betrieben momentan wirklich zugeht, die ganz enorm von dieser Wirtschaftskrise betroffen sind, und dann stellen Sie sich hierher und fällen ein Urteil. Das, was Sie hier machen, ist zum Teil sehr polemisch, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem auch ge­genüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Es ist die Aufgabe einer Regierung und auch des Parlaments, in solchen Zeiten Mo­delle zu entwickeln, die helfen, die Menschen in Beschäftigung zu halten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Darum geht es und nicht um irgendwelche zusätzlichen Wünsche, die hier an den Tag gelegt werden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kog­ler: Aber ein gutes Modell ist besser als ein schlechtes! Können Sie mir folgen?) Wir wissen, Herr Kollege Kogler, Sie haben nur gute Modelle, nur bringen Sie sie nicht zur Umsetzung, weil Sie sich immer im Detail verzetteln. Aber das kennen wir ja von den Grünen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Ich möchte auch die Sozialpartner hervorheben und vor allem auch die Betriebsräte, die vor Ort in den Betrieben tätig sind. Vielleicht sollten Sie sich wirklich auch einmal bemühen, bei Betriebsratswahlen Kandidaten ins Rennen zu schicken, die auch einen gewissen Erfolg haben könnten, denn es geht darum, dass man hier Vereinbarungen zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern trifft, um langfristig auf der einen Seite die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 108

Beschäftigung der MitarbeiterInnen abzusichern, aber andererseits auch dem Unter­nehmen die wirtschaftliche Zukunft zu ermöglichen. Darum geht es.

Ich bin sehr froh über das, was heute im Rahmen der Pressekonferenz von den Sozial­partnern mitgeteilt worden ist. Ich halte diese Vereinbarung für sehr zielgerichtet, dass man die Behaltepflicht während der Kurzarbeit auf alle ArbeitnehmerInnen ausgedehnt hat, dass eine allfällige Behaltepflicht nach der Kurzarbeit sich nur auf jene Mitarbeiter bezieht, die zur Kurzarbeit angemeldet waren, und dass es eine Staffelung bei der Be­haltefrist gibt, je nach Dauer der Kurzarbeitsphase: einen Monat Behaltefrist bei zwei Monaten Kurzarbeit, bei vier Monaten Kurzarbeit zwei Monate Behaltefrist, bei 12 Mo­naten Kurzarbeit drei Monate Behaltefrist und bei längerer Kurzarbeitsdauer eine Be­haltefrist von vier Monaten.

Ich glaube, das ist situationsgerecht und mit Hausverstand. Hier haben die Sozialpart­ner aufgrund ihrer Erfahrung vor Ort richtige Maßnahmen und Entscheidungen getrof­fen. Ich bedanke mich ganz herzlich, dass das zustande gekommen ist. Ich kann nur um die Zustimmung zu dieser Regelung ersuchen, die heute vorliegt – im Sinne der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und im Sinne der betroffenen Unterneh­men. (Beifall bei der ÖVP.)

13.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


13.47.29

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause! Heute wurde bereits viel über die Sicherung von Beschäftigten und über die Stärkung der Arbeitsplätze, des Arbeitsmarktes, des Wirtschaftsstandor­tes Österreich geredet, Tatsache ist aber, dass eine wesentliche Grundlage, eine Vor­aussetzung für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für den Erhalt hoch qualifizierter Arbeitsplätze auch eine entsprechende arbeitsmarktrelevante hoch qualifizierte Ausbil­dung ist. Diese hoch qualifizierte Ausbildung muss in Österreich gewährleistet sein, egal, ob es jetzt darum geht, Ausbildung zu schaffen, bevor jemand in das Erwerbsle­ben eintritt, oder berufsbegleitend.

Wenn ich bei der berufsbegleitenden Ausbildung bin, reden wir genauso über das Fachhochschulwesen, über die Fachhochschulen in Österreich, und mir als Kärntner sei es gestattet, auch über den Fachhochschulbereich in Kärnten zu reden. Dieser Fachhochschulbereich in Kärnten ist ein florierender, ein starker Fachhochschulbe­reich, mit über 30 Studiengängen in den Bereichen Bauingenieurwesen, Architektur, Technik, Wirtschaft, Gesundheit, Soziales, wie gesagt auch berufsbegleitend. Und wenn wir hier von Arbeitsplätzen reden, ist es notwendig, in diese Ausbildung zu inves­tieren – denn Investitionen in die Ausbildung sind natürlich eine Investition in die Quali­fizierung zukünftiger Arbeitnehmer. (Beifall beim BZÖ.)

Das Land Kärnten ist seit Gründung der Fachhochschulen im Jahr 1993 immer den Verpflichtungen nachgekommen, hat stets mit Förderungen die Fachhochschulen un­terstützt und auf die Förderungen Jahr für Jahr auch immer wieder etwas daraufgelegt. Der Bund ist diesen Erhöhungen in der Förderung der Fachhochschulen seit 1993 nicht nachgekommen.

In diesem Zusammenhang stellen die Abgeordneten Mag. Darmann, Bucher, Petzner, Dolinschek, Linder, Jury, Kolleginnen und Kollegen folgenden Entschließungsantrag betreffend Erhöhung der Studienplatzförderung der Fachhochschulen in Kärnten um 34 Prozent:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 109

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft und For­schung sowie der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, sicherzustellen, dass

1. die Studienplatzförderung des Bundes ohne einschränkende Zusatzbedingungen um 34 Prozent (3,3 Millionen €) rückwirkend zumindest ab 1.1.2009 erhöht wird, damit die Qualität der Ausbildung und das sehr gute Angebot der Kärntner Fachhochschulen für die Studentinnen und Studenten erhalten und ausgebaut werden kann,

2. ein flankierender Entwicklungs- und Finanzierungsplan erstellt wird, der das weitere notwendige Wachstum des Fachhochschulsektors garantiert.“

*****

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich füge diesem Entschließungsantrag an, dass dieser aufbauend auf einen einstimmigen Regierungsbeschluss der Kärntner Landes­regierung gestaltet wurde, formuliert wurde, und in diesem Sinne ersuche ich vor allem die geschätzten Kolleginnen und Kollegen aus Kärnten, vor allem aus der SPÖ und der ÖVP – Obernosterer, Plassnik, Muttonen, Stauber, Köfer, Lipitsch –, diesem Antrag zu folgen im Sinne des Bildungslandes Kärnten, im Sinne unserer Wirtschaft. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

13.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Darmann, ich lasse diesen Entschließungsantrag zu, unter Zugrundelegung der weitestmöglichen Interpre­tation des inhaltlichen Zusammenhanges. Ich stelle das auch explizit fest, damit wir doch in der Regel weniger Hilfsmittel in Anspruch nehmen müssen, um den inhaltlichen Zusammenhang festzuhalten. Ich lasse ihn zu, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Darmann, Bucher, Petzner, Dolinschek, Linder, Jury, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Erhöhung der Studienplatzförderung der Fachhochschule Kärnten um 34%, eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 1

Die Förderung von Fachhochschulstudienplätzen stellt insbesondere in Zeiten einer drohenden Rezession eine Investition in die Qualifizierung künftiger Arbeitskräfte dar. Das Versäumnis einer solchen Maßnahme zur rechten Zeit wird irreversible Nachteile für die regionale Wirtschaft Kärntens und in weiterer Folge für ganz Österreich mit sich bringen. An der Fachhochschule Kärnten werden derzeit rund 30 Studiengänge in den Bereichen Bauingenieurwesen & Architektur, Technik sowie Wirtschaft, Gesundheit und Soziales angeboten. Das Angebot umfasst Bachelor- und Masterstudien, viele Stu­diengänge werden auch in einer berufsbegleitenden Variante angeboten. Um die Qua­lität der Ausbildung und das sehr gute Angebot der Kärntner Studienlehrgänge erhalten und ausbauen zu können, muss auch der Bund seinen Verpflichtungen und Zusagen nachkommen. Während das Land laufend in die Kärntner Fachhochschulen investiert, um den zahlreichen Studentinnen und Studenten auch künftig neue attraktive Studien­gänge anbieten zu können, hat der Bund seit der Gründung der Fachhochschulen im Jahr 1993 die Förderung der Studienplätze noch nie erhöht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 110

Die finanziellen Anforderungen an die Fachhochschulen sind seit der Einführung konti­nuierlich gestiegen. So haben die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudien sowie die Internationalisierung des Studienangebotes und die Verpflichtung zur angewandten Forschung und Entwicklung auf der einen Seite die Qualität und das Angebot der Stu­dienlehrgänge optimiert, die Kosten dafür wurden jedoch von Seiten des Bundes bisher nicht entsprechend berücksichtigt.

Die Abgeordneten des BZÖ fordern vom Bund eine Erhöhung der Studienplatzförde­rung um 34%, das wären für Kärnten 3,3 Millionen Euro. Darüber hinaus müsse die Dauerhaftigkeit der Maßnahmen mit einem begleitenden Entwicklungs- und Finanzie­rungsplan sichergestellt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft und For­schung sowie der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, sicherzustellen, dass

1. die Studienplatzförderung des Bundes ohne einschränkende Zusatzbedingungen um 34% (3,3 Millionen Euro) rückwirkend zumindest ab 1.1.2009 erhöht wird, damit die Qualität der Ausbildung und das sehr gute Angebot der Kärntner Fachhochschulen für die Studentinnen und Studenten erhalten und ausgebaut werden kann,

2. ein flankierender Entwicklungs- und Finanzierungsplan erstellt wird, der das weitere notwendige Wachstum des Fachhochschul-Sektors garantiert.

*****

 


13.51.02Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist hiezu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Beschäftigungs­förderungsgesetz 2009 in 57 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungs­antrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab­stimmen.

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsan­trag, der sich auf die Artikel 1, 2, 4 und 5 bezieht, eingebracht, und ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minder­heit. Dieser Abänderungsantrag ist damit abgelehnt.

Ich komme sogleich zur Abstimmung dieser Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenom­men.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 111

Wir kommen nun zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich bitte all jene, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 57 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die inhaltliche Ergänzung des Sozialberich­tes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 11.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend gerechte Bedingungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitsbeihilfen durch Unternehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung des Unterlaufens und Sicherung der vollen Inanspruchnahme der Übergangsfristen für den Arbeitsmarkt.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minder­heit, und der Antrag ist damit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Öl­linger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mehr Geld für arbeitslose Menschen! Jetzt!“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schließung der sogenannten Kar­riere-Entwicklungs-Center bei der österreichischen Post AG und anderen staatsnahen Betrieben.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Studienplatzförde­rung der Fachhochschule Kärnten um 34 Prozent.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 58 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 112

13.55.303. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 114/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Renais­sance des dualen Ausbildungssystems (59 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 129/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Teilzeitlehre (60 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Themessl mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.56.09

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren Bundes­minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Es handelt sich hier um zwei Ent­schließungsanträge der freiheitlichen Fraktion, wobei es in erster Linie einmal darum geht, Ungerechtigkeiten bei der Lehrlingsausbildung beziehungsweise bei den Lehrlin­gen gegenüber Besuchern von allgemeinbildenden höheren Schulen und mittleren Schulen zu beseitigen. Alle Besucher von mittleren und höheren Schulen haben ja den Vorteil, dass für die Ausbildung bis inklusive Matura der Bund die Kosten übernimmt, bei den Lehrlingen ist das nicht der Fall. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite, aber viel wesentlichere Punkt ist der, dass wir in der Lehrlingsausbildung einfach umdenken werden müssen. Wir haben heute schon von vielen Vorrednern hier gehört, dass wir wirtschaftlich schwierige Zeiten haben, dass die Anzahl der Arbeits­losen drastisch gestiegen ist und vor allen Dingen natürlich auch dramatisch bei der Beschäftigung von Schulabgängern oder Studienabgängern, die im Moment fast über­haupt nicht in der Lage sind, einen Lehrplatz oder eine Ausbildungsstelle zu finden.

Deswegen muss man natürlich diese veralteten Ausbildungsmethoden auch einmal grundsätzlich überdenken und wieder zu einer dualen Lehrlingsausbildung übergehen, vor allen Dingen auch die Teilzeitlehre ermöglichen und in weiterer Folge überhaupt ein modulares Lehrlingssystem auf die Beine stellen. Wir haben das im Zuge unseres Wirtschaftsprogramms von zwei Jahren einmal vorgestellt, auch sehr im Detail, und das würde auch die Chancen für die Ausbildung von Lehrlingen drastisch erhöhen.

Wir haben ja heute die Tatsache, dass von den Schulabgängern der Hauptschule fast ein Drittel das Problem hat, weder lesen noch schreiben und auch kaum rechnen zu können. Da ist es völlig egal, welche Lehre sie heute beginnen, ob das ein Tischler wird oder ein Schlosser oder ein Bürokaufmann oder eine Bürokauffrau, diese drei Din­ge, also Lesen, Schreiben und Rechnen, brauchen sie überall. Wenn jemand heute im ersten Jahr nach dem Schulabgang nicht die Möglichkeit hat, eine Lehrstelle zu finden, so könnte er, wenn er in ein modulares Entwicklungssystem einsteigt, zumindest ein Modul besuchen, wo er diese Mankos, die er in der Schule nicht beseitigen hat können, ausgleicht und damit natürlich bessere Voraussetzungen schafft, um vielleicht dann im Folgejahr einen Lehrlingsplatz zu ergattern.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 113

Ich glaube, im Zeichen einer Wirtschaftskrise und im Zeichen einer sehr schwierigen Lage, in der wir uns befinden, wäre es höchst an der Zeit, hier im Lehrlingsbereich, im Ausbildungsbereich auch einmal umzudenken. Ich ersuche alle Parteien, bei dieser Diskussion mitzumachen, dann kann es vielleicht auch möglich sein, einen Allparteien­antrag in dieser Richtung einzubringen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königs­berger-Ludwig. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


13.59.04

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Themessl, wir sind ganz Ihrer Mei­nung, dass man versuchen muss, die Lehrausbildung so gut wie möglich für Lehrlinge anzubieten. Da gehört für mich natürlich auch dazu, dass die Lehrausbildner und Lehr­ausbildnerinnen auch auf einem sehr hohen qualitativen Niveau diese Lehrausbildung anbieten. Das ist ein Punkt, wo wir in Zukunft sicher auch in dieser Richtung arbeiten müssen.

Zu dem Punkt, der angesprochen wurde, dass viele Lehrlinge eine schlechte Schulaus­bildung mitbringen und sich deswegen auch in der Berufsschule recht schwer tun, eine Anmerkung: Das ist leider zum Teil wirklich Tatsache, aber ich weiß, dass es sehr gute Lehrlings-Coaching-Stellen gibt, wo Lehrlinge, die sich in den Berufsschulen in gewis­sen Fächern sehr schwer tun, auch gute Unterstützung bekommen. Das gibt es be­reits. Man kann natürlich auch darüber reden, dass man das noch ausbauen muss oder soll. Auch ich bin der Meinung, dass man speziell jungen Menschen auf ihrem Weg ins Erwachsenenleben gute Voraussetzungen schaffen muss. Da sind wir sicher alle gefordert.

Die SPÖ und natürlich auch die Regierung bekennen sich zum dualen Ausbildungssys­tem. Wir sind, wie gesagt, auch dafür, dass es eine gute qualifizierte Ausbildung ge­ben muss. In diesem Bereich wurde auch schon einiges verändert. Es wurden bereits Gesetze verabschiedet, die es zum Beispiel ermöglichen, die Lehre mit der Matura zu kombinieren, um die Lehre für junge Menschen attraktiv zu machen, damit sich mehr junge Menschen für eine Lehre entscheiden können.

Auch ich bin der Meinung, dass es in Zeiten der Herausforderung – um nicht das Wort „Krise“ zu verwenden – notwendig sein wird, alles daranzusetzen, um jungen Men­schen den Start ins Erwerbsleben zu ermöglichen. Hiezu wurde bereits die Ausbil­dungsgarantie beschlossen. Wir müssen diesen Weg ganz konsequent weitergehen, denn es gibt – davon bin ich überzeugt – nichts Schlimmeres, als dass ein junger Mensch ins Leben einsteigen möchte, ihm aber die Chance verwehrt wird, sich am Berufsleben, also in gewisser Weise auch an der Gesellschaft zu beteiligen. Ich bin überzeugt davon, dass der Herr Minister gemeinsam mit seinen Regierungskollegen noch viel auf den Weg bringen wird.

Über die besprochenen Anträge haben wir auch im Ausschuss diskutiert. Da das nicht in den Zuständigkeitsbereich des Arbeits- und Sozialministeriums fällt, haben wir im Ausschuss den Antrag gestellt, die Anträge dem Wirtschaftsministerium zuzuweisen. Ich bin überzeugt, dass es dort eine spannende Diskussion über die Lehrlingsausbil­dung geben wird. (Beifall bei der SPÖ.)

14.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Markowitz. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 114

14.01.46

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Regie­rungsmitglieder! Hohes Haus! Zu dem Antrag betreffend Teilzeitlehre, sehr geehrte Kollegen von der FPÖ, kann ich nur festhalten, dass er zwar in die richtige Richtung geht, wir aber im zuständigen Ausschuss noch ausführlichst darüber diskutieren wer­den müssen.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass behinderte Menschen nicht diskriminiert werden dür­fen – egal, ob sie geistig oder körperlich beeinträchtigt sind. Die Belastung durch eine Wochenarbeitszeit von 38 bis 40 Stunden ist für die Betroffenen oft zu viel. Hier sollte man langsam anpassen. Es ist auch so, dass benachteiligte Menschen in ihrer Region meist keinen Arbeitsplatz finden und oft zu Pendlern werden. Deshalb halten wir es für einen guten Ansatz, die Zeiten herunterzusetzen.

Jugendliche sollten nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in finanzieller Hinsicht unterstützt werden. Daher fordern wir ein Jugendstartgeld von 1 000 €. Das sehen wir als sinnvolle Starthilfe, sofern sie altersmäßig begrenzt und zweckgebunden ist (Beifall beim BZÖ) – zum Beispiel für eine Wohnungskaution oder für die Anschaffung eines Autos.

Ein guter Ansatz hiezu wurde in Kärnten schon umgesetzt; jetzt ist die Bundesregie­rung gefordert, dies für ganz Österreich zu übernehmen. All unsere Bemühungen soll­ten in die Richtung gehen, Lehrlingsarbeitslosigkeit zu vermeiden, denn der Jugend­liche ohne Ausbildung oder Beruf von heute ist der Langzeitarbeitslose von morgen. Das, sehr geehrte Damen und Herren, müssen wir gemeinsam verhindern! – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

14.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pack. Ge­wünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.03.40

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Über diese beiden Anträge haben wir ja schon im Ausschuss kurz diskutiert und sind der Meinung, dass sie im Wirtschafts- und Industrieausschuss besser aufgehoben sind. Meine Vorrednerinnen und Vorredner sind schon darauf eingegangen, dass die Lehre beziehungsweise die duale Ausbildung eine der wichtigsten Formen ist, die es in Österreich im Bereich der Berufsausbildung und der Erlangung der Berufsreife über­haupt gibt. Das Modell, das wir in Österreich haben, ist ein sehr bewährtes, das muss man unterstreichen. Dafür muss man sich sowohl bei der öffentlichen Hand als auch bei den Unternehmerinnen und Unternehmern bedanken, denn gerade die berufsorien­tierte duale Ausbildung ist noch immer das Beste, was es gibt. (Beifall bei der ÖVP.)

Über die Punkte, die in dem Antrag stehen, kann und muss man diskutieren – was zum Beispiel die Übernahme der Kosten für die Berufsschule betrifft. Mit dem Inkrafttreten des Jugendbeschäftigungspaketes im Jahr 2008 wurde eine neue betriebliche Lehr­stellenförderung geschaffen, wo wir eine Basisförderung und eine qualitätsbezogene Förderung haben. Diese Basisförderung – das war ja der Sinn dieser Initiative – deckt teilweise jene Kosten, die in der Zeit entstehen, die der Lehrling in der Berufsschule verbringt. Dadurch kommt dem Lehrstellenbetrieb ein Ersatz zugute.

Dieses System funktioniert sehr gut, das wissen wir. Ich denke, es ist wichtig, dass es ständig evaluiert und ausgebaut wird, bevor wir neue Dinge erfinden, denn diese Art und Weise der Lehrstellenförderung hat sich bewährt.

Ich glaube, wenn wir über Lehrlinge und über die Zukunft der Facharbeiter reden, ist es wichtig, nicht nur darüber zu diskutieren, inwiefern man das Fördersystem verbessern


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 115

kann, sondern auch darüber, inwiefern wir für junge Menschen neue Berufsbilder schaffen können. Und wenn ich daran denke, dass zwei Drittel der klassischen Lehrbe­rufe noch immer männlich dominiert sind, dann ist gerade in diesem Bereich ein gro­ßes Handlungsfeld offen, das noch bearbeitet gehört, das auch für mehr Lehrstellen und mehr Lehrplätze sorgen könnte und sorgen wird.

Bevor man nur an ein Fördersystem denkt, sollte man sich zuerst die Basis genauer anschauen! (Beifall bei der ÖVP.)

14.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte, Herr Minister.

 


14.06.43

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstor­fer: Meine Damen und Herren! Ich möchte hier nur ganz kurz ein paar Dinge klarstel­len. Zuerst möchte ich sagen, dass wir bei der Sprache sehr vorsichtig sein sollten. Es gibt den „Lehrherrn“ in Österreich schon lange nicht mehr (Beifall bei der SPÖ), wir haben den Lehrberechtigten oder die Lehrberechtigte! (Abg. Grosz: Wenn das der ein­zige Inhalt Ihrer Politik ist, na dann Gott schütze Österreich!) Dieser Begriff hat einen bestimmten Hintergrund, deshalb will ich ihn nicht. – Das ist Punkt eins. (Ruf bei der FPÖ: Machen Sie weiter, das ist lustig!)

Punkt zwei: Wir haben viele Möglichkeiten, die Lehrzeit jederzeit zu verlängern, man braucht sich nur die heutige Gesetzeslage anzuschauen. Was bringt eine Teilzeitlehre? Eine Teilzeitlehre hat einen Profiteur, nämlich den Lehrberechtigten. Alle anderen Fäl­le, die Sie hier meinen, sind im heutigen Berufsausbildungsgesetz vollkommen gestalt­bar. Wir haben die Verlängerung der Lehrzeit um vier Monate, das ist jederzeit mög­lich; wir haben die Verlängerung jener Fälle, von denen Sie meinen, dass sie am Anfang Probleme haben, auch das ist ohne Weiteres möglich; wir haben auch die inte­grative Berufsausbildung, auch das ist jederzeit möglich, und vieles mehr.

Zum Schluss möchte ich noch Folgendes erwähnen: Wir haben uns mit dem Arbeits­marktpaket verpflichtet, den 12 000 Jugendlichen, die kommenden Sommer voraus­sichtlich keine Lehrstelle finden werden, überbetriebliche Lehrlingsausbildung anzubie­ten. Das haben wir derzeit für 9 000 Menschen eingerichtet, derzeit sind 7 000 Lehr­linge in dieser Situation – das ist eine normale Zahl für den Februar –, und wir werden das im Sommer, im September und im Oktober für 12 000 Menschen vom Bodensee bis zum Neusiedler See zur Verfügung stellen.

Dabei wird eine überbetriebliche Lehrlingsausbildung angeboten, wenn es nicht mög­lich ist, alles betrieblich abzudecken. Wenn notwendig, werden wir versuchen, diese Zahl von 12 000 zu überschreiten; denn das, was wir in der vorhergehenden Legisla­turperiode beschlossen haben – nämlich dass alle Jugendlichen im 15., 16. und 17. Le­bensjahr, soweit sie eine Berufsausbildung anstreben, diese auch bekommen –, diese Ausbildungsgarantie wird umgesetzt! Das wollte ich Ihnen nur sagen.

Zu einem weiteren Punkt aus dem Entschließungsantrag, dass nämlich vor allem jun­ge Mütter massiv diskriminiert werden, sei mir folgende Bemerkung gestattet: Wir ha­ben 600 junge Mütter, die Lehrlinge sind, mehr sind es nicht. Diese 600 jungen Mütter werden in ihrem Lehrverhältnis sicherlich so betreut und das Lehrverhältnis wird auch sicherlich so verlängert, dass es ihnen einerseits möglich sein wird, auszulernen, dass aber andererseits auch die Vereinbarkeit mit dem Kind gegeben sein wird.

Es ist für mich hochinteressant – das sei jetzt nicht polemisch gemeint, sondern nur als Klarstellung –, dass die Freiheitlichen, die so massiv die Menschen lieben, wiederum die Dienstgeberseite komplett entlasten wollen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 116

Was die Übernahme der Kosten der Berufsschule angeht, müssen wir erst einmal schauen, um welche Kosten es hier geht. Sind es Internatskosten, so ist diese Kosten­übernahme in vielen Kollektivverträgen geregelt. Und ich glaube, Sie haben dabei nicht die Tagesberufsschulen gemeint, und auch nicht die Halbtagsberufsschulen, wo man zweimal in der Woche hingeht. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.11.05

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Ich möchte nur kurz auf den Begriff Lehrherr eingehen. Auch wenn die Rechts­lage diesen Begriff nicht mehr vorsieht, muss ich leider sagen, dass Herrschaftsverhält­nisse in Ausbildungssituationen in der Realität trotzdem noch oft vorkommen. Es wäre erfreulich, wenn wir verstärkt politische Initiativen ergreifen könnten, um hiezu etwas zu verbessern.

Ansonsten bin ich erstaunlicherweise nahe bei Ihren Interpretationen, Herr Minister, was die Anträge der FPÖ betrifft. Auch ich denke, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, die Lehre – unter Anführungszeichen – „in Teilzeit“ zu absolvieren, wenn vonseiten des Lehrlings ein solcher Bedarf besteht, Stichwort: integrative Berufsausbildung. Ich den­ke aber auch, dass es hier teilweise Nuancen gibt, wo noch nachgebessert werden könnte – ich weiß zum Beispiel, dass es im Bereich von chronisch Kranken Probleme gibt.

Ansonsten denke auch ich, dass diese Teilzeitlehre – diesen Aspekt haben Sie explizit angesprochen, wenn nämlich der „Lehrherr“ nicht genügend Arbeit hat –, dass so eine Art von Teilzeitlehre definitiv nicht im Interesse des Lehrlings sein kann. Was hat es bitte für einen Sinn, eine Lehre, die durchaus in drei Jahren bewältigbar wäre, auf fünf Jahre auszudehnen?! – Das zum ersten Antrag.

Zum zweiten, Renaissance der dualen Ausbildung: Ich denke, dass dieser Titel doch etwas zu hoch gegriffen ist, wenn es nur um die Übernahme der Berufsschulkosten geht. Ich denke nicht, dass es in der aktuellen Situation notwendig ist, die Menge der finanziellen Förderungen an die Ausbildungsbetriebe noch zu erhöhen. Ich glaube aber sehr wohl, dass es sinnvoll wäre – das ist prinzipiell das, was Sie in der Überschrift schreiben –, eine Renaissance des dualen Ausbildungssystems anzugehen. Aber das müsste anders ausschauen.

Wir würden uns vorstellen, dass man einmal schaut, welche Ausbildungsschienen überaltert sind, wo es neue Sparten gibt und wo wir neue Lehrberufe installieren könn­ten – zum Beispiel im Bereich der erneuerbaren Energien. Wir fänden es auch sinnvoll, wenn man die Lehre modulartiger gestalten würde, mit einer großen, breiten Basis, die dem Ausgebildeten mehr Flexibilität ermöglichen würde. Auch bei den Lehrplänen der Berufsschulen besteht unserer Meinung nach Innovationsbedarf.

Aber wie gesagt: Was Sie unter Rennaissance verstehen, ist für uns nicht das Rich­tige! (Beifall bei den Grünen.)

14.13


14.13.30Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünschen die Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 117

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 59 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich weise den Antrag 114/A(E) dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zu.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 60 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich weise den Antrag 129/A(E) dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zu.

14.14.445. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 101/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Ausländer aus nicht EWR-Staaten (61 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Als erster Redner gelangt Herr Abgeordneter Kickl zu Wort. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.15.10

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister Hundstorfer, es hätte nicht Ihrer letzten Wortmel­dung, Ihrer Belehrung von der Regierungsbank bedurft, um unter Beweis zu stellen, dass das, was wir schon länger vermuten, stimmt, nämlich dass Sie in ganz wesentli­chen Bereichen mit dem, was man Hausverstand nennt, im wahrsten Sinne des Wor­tes auf Kriegsfuß stehen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ. – Heftiger Widerspruch bei der SPÖ.)

Das gilt aber nicht nur für diese Form der Belehrungen und Ihre ideologisch motivierte Arbeitsmarktpolitik, sondern auch für den Bereich des Zugangs zum Arbeitsmarkt, über den wir uns hier unterhalten.

Da gibt es ganz wesentliche Unterschiede in den Positionierungen. Ich würde einmal sagen, die Freiheitliche Partei hat in der Frage des Zugangs zum Arbeitsmarkt, wo es auch um den Schutz der österreichischen Arbeitnehmer geht, einen pragmatischen und patriotischen Zugang – und keine naiv-ideologische Sicht, wie man sie zum Bei­spiel der SPÖ vorwerfen kann. Wir unterscheiden uns aber auch von der ÖVP, denn Ihre Sicht der Dinge, was die Öffnung des Arbeitsmarktes betrifft, würde ich als rein materiell motiviert definieren. Und Ihnen, Herr Bundesminister Hundstorfer, fehlt in der Frage des Zugangs zum Arbeitsmarkt – vorsichtig formuliert – der etwas größere rot-weiß-rote Horizont.

Meine Damen und Herren, wir sind insgesamt – und nicht erst seit dieser Wirtschafts­krise – mit dem Problem der wachsenden Arbeitslosigkeit konfrontiert, das immer auch ein Problem der Kosten dieser Arbeitslosigkeit ist. Das ist das Gesamtproblem, vor dem wir stehen. Wenn man aber etwas genauer hineinschaut, erkennt man da noch


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 118

ein weiteres, sehr ernstes Detailproblem, das auch mit der Arbeitslosigkeit zusammen­hängt – nämlich die Arbeitslosigkeit von Menschen, die keine österreichischen Staats­bürger sind. – Wir bezeichnen das als Gastarbeitslosigkeit. (Abg. Mag. Korun: Und wenn die Leute schon seit 40 Jahren da sind?!) Das kommt heraus, wenn man Leute unter falschen Voraussetzungen und ohne Begrenzung ins Land holt – wo wir doch eigentlich Gastarbeit haben sollten!

Meine Damen und Herren, in diesem Bereich der Gastarbeitslosigkeit geht es um sehr, sehr viel Geld. Da gehen pro Jahr Millionen über den Tisch, die werden locker aus­gegeben. Ich habe mir einmal die Zahlen angeschaut: Allein im Jahr 2006 waren es 206 Millionen €, die für Arbeitslose ausgegeben wurden, die nicht österreichische Staatsbürger sind. Im Jahr 2007 waren es 218 Millionen €. Das setzt sich dann weiter fort im Bereich der Notstandshilfe: Im Jahr 2006 machte das 107 Millionen € aus, im Jahr 2007 115 Millionen €!

Da haben Sie das Geld, meine Damen und Herren! – Aber Sie haben es nicht bei den Pensionisten, Sie haben es nicht bei den Pflegebedürftigen, Sie haben es nicht bei den Familien; diese Liste könnte ich noch fortsetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, das Interessante an der ganzen Sache ist, dass wir dieses Phänomen seltsamerweise bei einer Gruppe von Menschen haben, von der Sie be­haupten, dass wir sie unbedingt im Land brauchen, wobei es wieder zwei verschiedene Zugänge gibt:

Die rot-grüne Variante der Argumentation ist die, dass wir diese Arbeitslosen, Not­standshilfebezieher und so weiter angeblich brauchen, um unser Sozialsystem abzusi­chern. – Das ist die Variante rot-grün. Es gibt aber noch die zweite, die ÖVP-Variante, nämlich: Wir brauchen diese Notstandshilfebezieher und diese Gastarbeitslosen in Ös­terreich, weil ohne ihre tatkräftige Unterstützung die Wirtschaft in Österreich zusam­menbrechen würde. – In diese Richtung wird vonseiten der ÖVP argumentiert.

Deshalb kommen Sie dann auch in den schwierigen Zeiten, in denen wir uns jetzt be­finden, ohne selbst allzu viel dafür zu können, noch mit haarsträubenden Dingen wie einer Rot-weiß-rot-Karte daher, wo Sie einmal mehr unter dem Deckmantel der Be­schaffung von Arbeitskräften, die wir angeblich im eigenen Land nicht haben, eine beinharte Zuwanderungspolitik auf Kosten der österreichischen Bevölkerung betreiben! (Beifall bei der FPÖ. – Widerspruch bei der SPÖ.)

Da vergleichen Sie allen Ernstes ein kleines Land wie Österreich mit Flächenstaaten wie Kanada, den USA oder Australien. – Das ist doch absoluter Unfug, was Sie da be­treiben! (Beifall bei der FPÖ. – Widerspruch bei der SPÖ.)

Beides, meine Damen und Herren – sowohl das Argument der Sicherung des Sozial­systems als auch das Argument des Bedarfs am Arbeitsmarkt – ist so, generell genom­men, schlichtweg falsch. Sie wissen ja ganz genau, wie die Situation am Arbeitsmarkt ist. Sie wissen ganz genau, dass – vergleichen wir die Arbeitslosenraten von Inländern und Ausländern – die Arbeitslosenrate bei den Ausländern fast doppelt so hoch ist wie bei den Inländern!

Sie wissen auch ganz genau, dass mit Ihrer Politik des „Nur-hereinspaziert-komme-wer-wolle“ ein Verdrängungswettbewerb in Kraft gesetzt wird, bei dem nicht nur die minderqualifizierten österreichischen Arbeitskräfte unter die Räder kommen (Bundes­minister Hundstorfer spricht mit dem an der Regierungsbank stehenden Abg. Kliko­vits) – da sollten Sie als ehemaliger Gewerkschafter eigentlich zuhören (Beifall bei der FPÖ) –, sondern dass diesem Verdrängungswettbewerb auch diejenigen Zuwanderer zum Opfer fallen, die sich bei uns integriert haben und einer ordentlichen Beschäfti­gung nachgehen!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 119

Sie wissen auch ganz genau, dass aus Sicht von uns Freiheitlichen das völlig untaug­liche Instrument eines Befreiungsscheines, das ja in Wirklichkeit nichts anderes ist als eine Eintrittskarte in den Sozialstaat, nichts anderes produziert als Gastarbeitslosigkeit.

Sie wissen ganz genau, meine Damen und Herren, dass die Privilegierung von türki­schen Staatsbürgern gegenüber anderen EWR-Bürgern in Sachen Arbeitsmarkt ja schon in der Sache selbst völlig ungerechtfertigt ist. Noch dazu wird die Situation da­durch verschärft, dass es sich ja da um ein Zuwanderungssegment handelt, das be­sonders gering qualifiziert ist. Das sind doch jene Zuwanderer, die wir angeblich nicht brauchen, und trotzdem privilegieren Sie sie am Arbeitsmarkt! (Abg. Mag. Korun: EU-Recht!)

Ich glaube nicht, dass Ihnen die Studien entgangen sind, die etwa darauf hinweisen, dass gerade bei den Zuwanderern aus der Türkei die Integrationsbereitschaft eine be­sonders gering ausgeprägte ist. Vielleicht sind das ja die Zustände, die Sie haben wol­len! Wir von der Freiheitlichen Partei sehen uns da in guter Gesellschaft mit der öster­reichischen Bevölkerung: Die will davon nämlich nichts wissen! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, deshalb verlangen wir als Freiheitliche, dass das Recht, bei uns zu arbeiten – Gastarbeiter hat das früher einmal aus gutem Grund geheißen – nicht gleichzusetzen ist mit einem Dauerabo für alle Sozialleistungen in Österreich. Deswegen verlangen wir, dass es Beschäftigungsbewilligungen wirklich nur dann gibt, wenn im entsprechenden Berufszweig ein eklatanter Arbeitskräftemangel herrscht.

Da kann man es sich nicht so einfach machen, wie Sie es etwa im Pflegebereich getan haben, wo Sie sozusagen alles, was von außen hereingekommen ist, legalisiert haben, aber den zweiten Teil vergessen haben, nämlich im Bereich der schulischen und beruf­lichen Ausbildung alles verabsäumt haben, um den Pflegekräftemangel im eigenen Land zu beheben. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, was wir brauchen, ist auf keinen Fall so etwas wie diese Rot-weiß-rot-Karte. Ich könnte mir eher vorstellen, dass wir eine rote Karte für Ihre Form der Arbeitsmarktpolitik brauchen könnten (Beifall bei der FPÖ), für diese falsche Form der Arbeitsmarktpolitik, die ja im Grund genommen viel, viel mehr ideologisch ge­prägt als nach den ökonomischen Notwendigkeiten ausgerichtet ist.

Ich sage Ihnen schon jetzt voraus, meine Damen und Herren – auch, wenn Sie sich jetzt dann wahrscheinlich ans Rednerpult stellen und darüber ereifern werden, wie un­menschlich das alles ist –: Es wird uns die Krise dazu bringen – und zwar nicht nur in Österreich! –, entscheidende Einschnitte zu machen und das Prinzip, dass im eigenen Land der eigene Staatsbürger an erster Stelle steht, als oberstes Prinzip anzusehen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Spindel­berger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.22.52

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Seht geehrte Frau Präsidentin! Da ist mir fast das Wort im Hals stecken geblieben, als der Herr Kickl vom Rednerpult aus gesagt hat: Wir gehen das Ganze pragmatisch an, einen patriotischen Zugang zum Arbeits­markt wollen wir haben. (Abg. Grosz: Du kannst dich aber wieder reinsetzen auch! Das ist kein Problem!)

Was Sie machen, ist ausnahmslos Fremdenhatz – um das wirklich ganz klar und deut­lich zu sagen! (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Statt mit sinnvollen Lösungsansätzen für eine integrative Arbeitsmarktpolitik daherzukommen, machen Sie für alles und jedes ausnahmslos nur die Ausländer verantwortlich – und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 120

heute ist der Aschermittwoch schon vorbei! (Abg. Strache: Sie haben offenbar noch einen Kater!) Solche Vorgangsweisen sind auf das Schärfste zu verurteilen; da müss­ten Sie eigentlich die rote Karte kriegen, Herr Kickl! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

Verschließen Sie doch nicht immer die Augen vor der Realität, meine Damen und Her­ren von FPÖ und BZÖ. Unsere Wirtschaft benötigt, ob Krise hin oder Krise her, aus­ländische Fachkräfte. (Abg. Dr. Königshofer: Wo denn?) Wir benötigen die Saison­niers, wir benötigen auch Pflegepersonal. Und allein schon deshalb sind die Forderun­gen, die Sie gerade aufgestellt haben, zurückzuweisen, denn Sie wollen Migranten, Immigranten gar nicht sinnvoll in den Arbeitsmarkt integrieren. Vielmehr sollten wir ge­meinsam das Augenmerk darauf lenken, wie zugewanderte Menschen, die sich legal aufhalten, in den Arbeitsmarkt integriert werden könnten.

Sie wissen es ganz genau: Es gibt von der Gesetzgebung her ohnehin schon genü­gend Hürden – auch in Österreich! –, denn derzeit werden, wie es in Ihrem Antrag steht, die Beschäftigungsbewilligungen für Ausländer ohnehin nur dann erteilt, wenn man keinen Österreicher, keine Österreicherin und auch keinen vorgemerkten auslän­dischen Arbeiter oder Angestellten hat, der zur Verfügung steht, die beantragte Be­schäftigung auszuüben. (Abg. Kickl: Das definieren Sie!) Diese Praxis hat sich seit 1975 bewährt. Da brauchen wir überhaupt nicht zu diskutieren, diese brauchen wir we­der zu verschärfen noch sonst irgendetwas. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte schon noch nebenbei erwähnen, wenn wir von Ausländern reden: Der größte Teil der Einwanderer sind die Damen und Herren aus der Bundesrepublik Deutschland! (Abg. Dr. Königshofer: Auch ein Problem!) Als nächste Stufe besteht für Ausländer die Möglichkeit, nach mindestens fünfjähriger Beschäftigung einen auf fünf Jahre befristeten Befreiungsschein zu erhalten.

Und nun gehen Sie mit Ihren populistischen Ansätzen her und sagen: Diesen Befrei­ungsschein streichen wir ohnehin ersatzlos! – Das heißt, dass auch diejenigen Aus­länder, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten, nie eine Chance hätten, sich am österreichischen Arbeitsmarkt wirklich integrieren zu können. Sie treiben einen Keil hinein, der wirklich nicht mehr verantwortbar ist. Und sogar da legen Sie jetzt noch ein Schäuferl nach mit Ihren Forderungen, indem Sie sagen, es sollte ein Ausländer dann die Arbeitserlaubnis verlieren, wenn er öfters arbeitslos wird.

Das würde in der Praxis Folgendes bedeuten: Wenn jemand in einer Firma beschäftigt ist, die in Konkurs gegangen ist, und dann in einem zweiten Betrieb aufgrund seiner guten Qualifikation wieder eine Beschäftigung findet, schwebt ständig das Damokles­schwert über dieser Person, weil sie sich sagt: Ich muss mich jetzt ordentlich aufführen und all das tun, was mein Arbeitgeber verlangt, weil ich sonst nicht nur meine Arbeits­bewilligung verliere, sondern – wenn es nach Ihren Intentionen geht – auch noch abge­schoben werde.

Was wir in Zeiten einer Wirtschaftskrise brauchen, ist nicht eine Hetzkampagne gegen Ausländer, sondern wir bräuchten ein stärkeres soziales Miteinander. Schämen Sie sich über die Äußerungen, die Sie von sich geben! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

14.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.26.12

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Spindelberger, man hat verschiedene Zugänge zu den verschiedenen Themen, aber eines sollten wir alle ge-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 121

meinsam berücksichtigen: den Schutz der österreichischen Arbeitnehmer und den Schutz des österreichischen Arbeitsmarktes.

Ich verwehre mich dagegen, wenn man sagt, es werde hier eine Hetzkampagne betrie­ben, sondern es geht darum: Wenn wir ausländische Arbeitnehmer benötigen, sollen das Schlüsselarbeitskräfte sein, aber nicht Arbeitskräfte, die zu Lohndumping führen. Das kann es nicht sein! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Sie sagen, wir benötigen Pflegepersonal, Personal in der Gastronomie und so weiter. Warum bilden wir selber keines aus? – Genau da ist das Manko dieser Bundesregie­rung, die dort nicht tätig wird. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Es ist mir völlig unverständlich, dass in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise, einer steigenden Arbeitslosigkeit und einer angespannten Arbeitsmarktlage die Regierungs­parteien von SPÖ und ÖVP einer Erhöhung der Quoten in der Niederlassungsverord­nung in der Europäischen Union einfach zugestimmt haben. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Um einen massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern, geschätzte Damen und Herren, müssten alle geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, dass man den österrei­chischen Arbeitsmarkt schützt und die österreichischen Arbeitnehmer und Arbeitneh­merinnen ihren Arbeitsplatz auch behalten können. (Beifall beim BZÖ.)

Maßnahmen wie Kurzarbeit, Jugendbeschäftigungsprogramm und Altersteilzeit sind zu überlegen, Herr Bundesminister! Es ist ganz, ganz wichtig, dass man die Grenze bei der Altersteilzeit wieder auf das 55. Lebensjahr herabsetzt, und eine Senkung der Lohnnebenkosten für über 55-jährige Arbeitnehmer wäre ebenfalls notwendig. (Abg. Grosz – auf Bundesminister Hundstorfer deutend, der mit einem Mitarbeiter spricht –: Er hört ja nicht einmal zu! Er macht schon wieder Mittagspause!) – Der Herr Bundes­minister hört nicht zu, er ist desinteressiert am österreichischen Arbeitsmarkt, er ist desinteressiert an der Arbeitsmarktpolitik und an den Arbeitsnehmern in Österreich. Er verplappert sich hier! Das ist bezeichnend dafür, wie gleichgültig Ihnen das ist. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Eine drohende Verschlechterung für heimische Arbeitnehmer durch eine vorschnelle, vorzeitige Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes muss verhindert werden, ge­schätzte Damen und Herren! Herr Bundesminister, zusätzlich besteht nämlich ein er­höhter Konkurrenzdruck und ein erhöhter Kostendruck, und es erfolgt auch Lohndum­ping. Das kann doch nicht in Ihrem Interesse sein! Aber Ihnen ist anscheinend alles gleichgültig. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Abg. Grosz: Der Minister tratscht! Dem ist alles wurscht!)

Aufgrund des massiven Anstiegs der Arbeitslosigkeit sind Maßnahmen zum Schutze des österreichischen Arbeitsmarktes dringend notwendig, Herr Bundesminister, und nicht nur Lippenbekenntnisse. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

14.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bar­tenstein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.29.10

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auch wenn es der Opposition offensichtlich entgangen ist: Die Bundesre­gierung hat bereits klargestellt – und das vor Wochenfrist –, dass die Übergangsfristen weiterhin bis zu deren endgültigem Auslaufen in Anspruch genommen werden. Deswe­gen macht es wenig Sinn, Kollege Dolinschek, wenn du massiv eben dafür eintrittst. Die Bundesregierung hat das beschlossen und wird das wohl auch an die Kommission notifizieren.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 122

Vor einem warne ich hier schon, meine sehr verehrten Damen und Herren, nämlich vor der Grundtendenz, vor der Grundbotschaft dieses Entschließungsantrags der Freiheitli­chen. Da wird nämlich nicht mehr und nicht weniger gemacht, als zumindest einmal auf dem Klavier der Ausländerfeindlichkeit zu spielen, wenn nicht gar Emotionen zu schü­ren. Von „Verhetzung“ möchte ich nicht sprechen, so weit möchte ich nicht gehen, aber Sie wollen das ganz, ganz bewusst schüren, und das ist verwerflich, das ist abzuleh­nen. (Abg. Strache: Wir wollen Probleme lösen, wo Sie Probleme produzieren!) Und da weiß ich die Regierungsfraktionen und die große Mehrheit in diesem Lande einer Meinung mit mir, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Abgesehen davon ist Ihr Entschließungsantrag inhaltlich in Vielem falsch und geht völ­lig ins Leere. Vier Punkte führen Sie an. Punkt eins, meine sehr geehrten Damen und Herren, bezieht sich auf das Prinzip der Ausländerbeschäftigungspolitik, die sich seit Jahren bewährt hat, nämlich nach dem Bedarf des Arbeitsmarktes vorzugehen: Stich­wort Fachkräfteverordnung, Stichwort Schlüsselkräfte, zum Beispiel auch Stichwort Pflegepersonal. Die, die wir brauchen, holen wir zu uns, und wir machen das recht ver­nünftig. (Abg. Strache: Sie sorgen nicht für die Ausbildung im eigenen Land!)

Zum Zweiten, was die Asylwerber anlangt, meine sehr verehrten Damen und Herren: Es gibt kaum ein zweites Land, das in Sachen Beschäftigungszugang von Asylwer­bern ... (Abg. Strache: Keine Ausbildungsoffensive im eigenen Land!) – Herr Strache, auch Sie sollte das interessieren, damit Sie es nachher wissen! Jetzt wissen Sie es offensichtlich nicht. – Die Asylwerber haben in diesem Land erst nach sechs Monaten überhaupt irgendeinen Zugang zum Arbeitsmarkt, und dann nur als Saisonniers. Das ist menschlich oft nicht ganz leicht zu vertreten. Da ist es aber notwendig, den Asyl­werbern in dieser Welt schon zu signalisieren, dass wir nicht die günstigsten Zu­gangsbedingungen zum Arbeitsmarkt haben, weil als Konsequenz andernfalls man­cher, der sonst nicht zu uns käme, zu uns kommen würde. Da sind wir also im unte-
ren Mittelfeld, da sind wir sehr restriktiv, und das vertreten wir weiterhin. (Zwischenruf des Abg. Weinzinger.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die anderen beiden Punkte Ihres Entschlie­ßungsantrages sind schlicht und ergreifend ausländerfeindlich. (Abg. Strache: Wir sind inländerfreundlich, während Sie inländerfeindlich agieren!) Ich weiß, es gibt Länder auf dieser Welt, da verlieren ausländische Arbeitskräfte ihren Aufenthalt – vorher ist ihnen der Pass abgenommen worden –, und sie werden ins nächste Flugzeug zurück nach Indien, Pakistan oder Sri Lanka verfrachtet. Das wollen wir in Österreich jedoch nicht sein, abgesehen davon, dass es zu dem Thema auch EU-Regeln gibt (Abg. Stra­che: Reden wir von Nicht-EU-Bürgern!), abgesehen davon, dass ausländische Arbeits­kräfte auch vorher Arbeitslosenversicherungsbeiträge einbezahlt haben und ein An­recht auf Arbeitslosengeld, ein Anrecht auf Notstandshilfe haben.

Was türkische Staatsbürger anbelangt, sehr geehrter Herr Klubobmann Strache, soll­ten Sie jetzt schön langsam wissen: Es gibt keine Freizügigkeit für türkische Arbeitneh­mer. Das wäre ja auch im Fall eines allfälligen EU-Beitritts eines der Kernthemen. Nein, das gibt es nicht. Wenn aber türkische Arbeitnehmer einmal bei uns sind, wenn wir sie hergeholt haben, dann müssen wir und werden wir vernünftig mit ihnen umge­hen, und dann gelten eben auch die Regeln, die schon von meinem Vorredner ange­sprochen worden sind. Da sind wir EU-Recht unterworfen, und wir stehen dazu. Da ist es so: Wenn ein türkischer Arbeitnehmer ein Jahr bei einem Unternehmen legal tätig ist, dann kann er weiter bei diesem Unternehmen tätig sein. Wenn er fünf Jahre da ist, erfährt er insgesamt auch Freizügigkeit in diesem Land. Das ist gut und recht so, und dazu stehen wir, auch wenn in drei Tagen Landtagswahlen sind. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Gaßner.)

14.33



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 123

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


14.33.13

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstor­fer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte nur einen Punkt ergänzen. Herr Abge­ordneter Bartenstein hat schon erwähnt, dass die Bundesregierung den entsprechen­den Beschluss bezüglich der Übergangsfristen gefasst hat. Wir haben diesen Be­schluss gemeinsam in tiefer Abstimmung mit unserem Nachbarland, der Bundesrepu­blik Deutschland, gefasst, weil in diesen beiden Ländern die Situation eine ähnliche ist.

Ich möchte auch noch etwas zu ausländischen Beschäftigten in diesem Land sagen: Sie konstruieren hier etwas und versuchen, Menschen gegen Menschen auszuspielen. (Abg. Weinzinger: Das ist wiederum dasselbe Theater!) – Nein, es ist so! Es ist so. (Abg. Weinzinger: Nein! Fragen Sie die Bevölkerung!) Fragen Sie sich, wann diejeni­gen, die nicht aus dem EU-Raum kommen, in Österreich überhaupt eine legale Be­schäftigungsbewilligung bekommen! – Punkt eins.

Punkt zwei: Den größten Zuzug am österreichischen Arbeitsmarkt haben wir nicht aus Serbien, nicht aus Bosnien, nicht aus Kroatien, nicht aus der Türkei, den größten Zuzug am österreichischen Arbeitsmarkt haben wir mit derzeit 77 000 Menschen aus der Bundesrepublik Deutschland – um Ihre Polemik einmal aufzuarbeiten! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Strache: Warum schützen Sie die österreichische Bevölkerung nicht?) Wir schützen den österreichischen Arbeitnehmer! Sie hätten zum Beispiel auch mitwirken können!

In Kärnten ist ja zum Glück am Sonntag dieser Wahlkampf beendet. (Abg. Grosz: Wie benehmen Sie sich? Sie sind auf der Regierungsbank! Wie benehmen Sie sich?) – Ich kann nur alle einladen, die in Ländern eine Verantwortung haben, auch dafür zu sor­gen, dass zum Beispiel bei einem Beruf, in dem wir immer wieder Menschen brauchen, nämlich in der Krankenpflege, die Länder entsprechend mitwirken und ganz einfach in den Ländern Krankenpflegeschulen errichten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Das ist ja unglaublich! Das ist ja unfassbar!)

14.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllin­ger. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.35.33

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Danke, Herr Bundesminister! Was wir Grüne wollen, ist relativ einfach beschrieben. Wir wollen, dass inländische und ausländische Arbeitskräf­te – Zuwanderer –, die hier in diesem Land sind, gleiche Rechte haben, dass sie ar­beitsrechtlich, sozialrechtlich und auch in den sonstigen Rechten möglichst gleichge­stellt werden. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Warum? – Weil wir die Lohnkonkurrenz und das Lohndumping zwischen Inländern und Ausländern nicht für gut befinden und weil wir den Schwarzarbeitsmarkt möglichst austrocknen wollen. Das geht nur, wenn sich Inländer und Ausländer auf gleicher Augenhöhe begegnen können. (Beifall bei den Grünen.)

Der freiheitliche Antrag will genau das Gegenteil: Aus Zuwanderern, die hier nach Ös­terreich gekommen sind, wollen Sie Arbeitsnomaden, Arbeitssklaven machen, die kein Recht auf Aufenthaltsverfestigung haben, sondern hier nur arbeiten dürfen – und wenn es mit dem Auftrag nicht passt oder wenn es dem Unternehmen nicht passt, nach Hau­se geschickt werden. (Abg. Mag. Kickl: Es könnte sich ja auch jemand integrieren und Staatsbürger werden sollen!) Das ist das, Herr Kollege Kickl, was Sie in Ihrem Antrag


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 124

beschreiben. Das ist Lohndumping, Lohnkonkurrenz pur. Damit schaffen Sie genau die Verhältnisse, mit denen Sie dann Ihr billiges politisches Spiel betreiben können. – So schaut es aus, Herr Kollege Kickl! (Beifall bei den Grünen.)

Ich sage Ihnen auch Folgendes: Dazu muss man auch den anderen Teil, den Sie nicht in diesem Antrag angesprochen haben, kennen. Es geht ja weiter! Es geht ja nicht nur darum, dass Sie diesen Menschen, die hier sind, hier arbeiten, hier Aufenthaltsstatus haben, dieses Recht auf Aufenthaltsverfestigung nehmen wollen, sondern es geht ja so weit, dass Sie sagen: Wir brauchen auch eigene Sozialkassen für die, denn die sollen nicht das Gleiche erhalten! Ja, was wird denn daraus? Die sollen für das Unternehmen, in dem sie beschäftigt werden, billiger werden als Österreicher. Damit schaffen Sie eine neue Stufe in der Konkurrenz zwischen In- und Ausländern. Und damit, so denken Sie, schaut es gut aus für die Freiheitliche Partei, denn dann können Sie wieder richtig weiterhetzen und versuchen, Inländer gegen Ausländer auszuspielen. – So nicht, Kol­lege Kickl! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Das ist vielleicht das grüne Den­ken!)

14.38


14.38.21Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und So­ziales, seinen Bericht 61 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu Ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

14.38.316. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 366/A der Ab­geordneten Renate Csörgits, Barbara Riener, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsge­setz geändert werden (55 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 401/A der Ab­geordneten Barbara Riener, Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (56 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Faul mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten. – Bitte.

 


14.39.20

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank, Frau Präsidentin,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 125

dass Sie den Gesetzestext schon vorgetragen haben; er ist relativ schwierig. Dahinter verbirgt sich aber ein ganz einfach zu reparierendes Gesetz im Sozialversicherungsbe­reich, das die Witwer- und Witwenpensionen betrifft, was notwendig war.

Es ist dies zwar nur eine Kleinigkeit, es betrifft eine kleine Minderheit, aber es hebt die Sicherheit der Pensionshöhe im Witwen- oder Witwerfall auf 60 Prozent an. Ich meine, das ist eine notwendige Maßnahme gewesen. Es gibt dort auch Obergrenzen, sodass das nach oben hin im Wesentlichen nicht überzogen werden kann.

Herr Bundesminister, ich bin Ihnen dankbar für alle Maßnahmen, die helfen, Pensions­systeme im Umlagebereich zu sichern, damit sich die Leute wirklich darauf verlassen können.

Wir haben gesehen – und das ist das Schmerzliche, wenn man mit den Pensionistin­nen und Pensionisten redet –, dass man im Zuge dieser Weltwirtschaftskrise immer nur über die große Dramatik des Einbruchs bei den Banken diskutiert, über die Einbrü­che an den Börsen und bei den Geldinstituten, aber nie wird darüber diskutiert – und das fehlt mir in Österreich –, wie sehr Menschen darunter zu leiden haben, die im Rah­men einer privaten Vorsorge jetzt dadurch enttäuscht sind, dass sie nur mehr einen Bruchteil dessen herausbekommen, was sie sich erwartet haben. Wir hoffen, dass sich die Wirtschaftslage bessert, sodass nicht amerikanische Systeme hier Einzug halten und Leute gänzlich auf ihre Zusatzpension verzichten müssen.

Herr Bundesminister, ein bisschen etwas ist in der vorherigen Diskussion untergegan­gen: Jugendbeschäftigung – herzlichen Dank für diese Initiative! Ich darf Ihnen berich­ten, durch Ihre Mithilfe ist das erste Projekt in Weiz gestartet worden, bei dem es dar­um geht, dass man trotz Kurzarbeit und Arbeitskrise im Autobereich und in der gesam­ten Stahlwirtschaft und in der Stahlproduktion Fachkräfte braucht; Fachkräfte, die umfassend ausgebildet sind, Fachkräfte, die auch bereit sind, in die Montagebetriebe des Auslandes hineinzuwachsen und zu gehen. Wir danken für die Initiative, die einge­leitet wurde. Wir können dort ein Ausbildungszentrum für Jugendliche schaffen, und zwar in der Größenordnung eines mittleren Betriebes, in dem Jugendliche, Mädchen und Burschen, zu Facharbeitern im Metallberuf ausgebildet werden, die in ihrer Region keinen Zugang zu Betrieben haben. Herzlichen Dank für diese Initiative! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Riener zu Wort. Ebenfalls 3 Minuten. – Bitte.

 


14.42.08

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Prinzipiell erfolgt die Kundmachung des Schutzbetrages bei Witwen-/Witwerpensionen seit 2005 durch den jeweils zuständigen Minister. Da wir je­doch die Pensionen bereits mit 1. November 2008 für das Jahr 2009 erhöht haben, und zwar um 3,4 Prozent und nicht um 3,2 Prozent, muss auch der Schutzbetrag-neu ge­setzlich geregelt werden. Dies kann nicht durch Kundmachung des Ministers erfolgen. Deswegen liegen diese beiden gesetzlichen Änderungen vor. Es ist damit gesichert, dass das in allen Pensionssystemen umgesetzt wird.

Aber gestatten Sie mir zum Abschluss eine persönliche Bemerkung: In diesem Hohen Haus war ich nun sechs Jahre – ich war sechs Jahre hier, Sie hören richtig, denn ich darf mich in den Landtag verabschieden, und daher ist das meine letzte Rede hier. Die einen oder anderen werden mich noch im Gesundheitsausschuss sehen, aber die meisten wahrscheinlich nicht mehr.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 126

Für mich waren diese sechs Jahre eine spannende Zeit. Ich habe viel gelernt, und ich habe erfahren dürfen, wie mühsam es ist, berechtigte Anliegen von Personengruppen beziehungsweise Menschen in unserem Wahlkreis in dieses Haus zu transportieren, hier umzusetzen, in den eigenen Reihen wie auch mit dem jeweiligen Koalitionspart­ner, denn letztendlich geht es darum, Mehrheiten zu finden. Dies ist ein Lernprozess. Ich denke aber, dass es möglich ist, mit guten Argumenten – das ist meine Erfahrung – und vor allem mit Beständigkeit immer wieder gute Argumente zu liefern, um wichtige Anliegen auch umzusetzen.

Ich wünsche Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, von ganzem Herzen alles Gute. Etwas wünsche ich Ihnen ganz besonders: dass dieser Plenarsaal endlich den Anfor­derungen nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz entsprechen möge. (Allgemeiner Bei­fall.)

Ich wünsche Ihnen aber auch einen respektvollen Umgang miteinander, einen wert­schätzenden Umgang, den ich im persönlichen Kontakt immer erleben durfte, dass die­se Art des Umgangs auch in diesem Plenarsaal Einzug hält und nach draußen für die Bevölkerung bemerkbar ist. Alles Gute! – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

14.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich darf Ihnen alles Gute für die Zukunft wünschen. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit, viel Erfolg in der Zukunft und alles Gute!

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Neubauer. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.45.31

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Kollegin Riener, ich darf Ihnen auch alles Gute für Ihren weiteren politischen Weg wünschen. Die Zusammenarbeit mit Ihnen hat hervorragend geklappt, dafür darf ich mich recht herzlich auch auf diesem Wege na­mens der Freiheitliche Partei bedanken. (Beifall bei FPÖ, SPÖ und ÖVP.)

Nun zum Antrag selbst: Wir haben hier einen Schutzbetrag für Witwen- und Witwer­pensionen nachzubessern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Nachbes­serung ist wieder einmal einer der besten Beweise dafür, dass diese Bundesregierung immer nur so weit agiert, so weit sie gerade gedrängt wurde, so weit die mediale Auf­merksamkeit durch die „Kronen Zeitung“ oder andere gegeben ist. Andernfalls agiert diese Bundesregierung nicht von selbst, sondern reagiert immer nur. Und das ist das große Manko, das wir seit einigen Jahren bei dieser Koalitionsregierung feststellen. Es ist das eine inkompetente und zögerliche Herangehensweise an wichtige Dinge unse­res täglichen Lebens. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben es bei den Pensionen gesehen, die wir nachbessern mussten und wo die Menschen erst durch Gerichtsklagen zu ihrem Recht kamen; auch hier mussten wir nachbessern. Jetzt müssen wir wieder bei den Witwen- und Witwerpensionen nach­bessern. Das ist eine Art der Politik, die wir für die Menschen in unserem Land nicht haben wollen.

Das Thema Pensionen hat – das ist mir besonders ins Auge gestochen – auch bei der Regierungsklausur wieder einmal keinen Raum eingenommen. Wir haben feststellen müssen, dass die Pensionisten in diesem Land maximal zwei Monate im Jahr für diese Bundesregierung Bedeutung haben – wenn eine Wahl ist, vielleicht ein bisschen län­ger, vielleicht einen Monat länger –, aber sonst sind die Pensionisten in diesem Land nach wie vor die Bittsteller der Republik.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 127

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich orte weiters Nachbesserungsbedarf bei der Harmonisierung der Pensionen. Auch da ist die Bundesregierung säumig, denn sie hat es verabsäumt, die entsprechenden Landeshauptleute, nämlich Häupl und den Landeshauptmann von Kärnten, an die Kandare zu nehmen, damit die Pensionshar­monisierung endlich einmal auf alle Bundesländer durchwirkt. Es geht nicht an, dass andere Bundesländer aufgrund dieser untätigen Landeshauptleute hier immer noch zahlen müssen.

Es geht nicht an, dass das Pensionsalter in Wien 57 Jahre und in Oberösterreich 59 Jahre beträgt. Das kann es nicht sein. Wir als Opposition haben in diesem Zusam­menhang neue Wege gesucht und fordern die Bundesregierung auf, mit uns in einen Dialog einzutreten.

Den nun in Behandlung stehenden Anträgen werden wir die Zustimmung erteilen. (Bei­fall bei der FPÖ.)

14.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Haubner gelangt nun zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.48.43

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Auch ich darf, bevor ich mit meinen eigentlichen Ausführungen beginne, dir, lieber Frau Kollegin Riener, alles Gute für deine zukünftige Tätigkeit im Landtag wünschen, auch namens des BZÖ. Ich bedaure es besonders, dass durch deinen Weggang der Frauenanteil hier im Nationalrat weiter sinkt. Wir hätten es gerne gehabt, wenn du nicht nur als qualifizierte Abgeordnete, sondern auch als Frau hier in diesem Hohen Haus weiter deine Arbeit gemacht hättest. Alles Gute und herzlichen Dank für die Zusammenarbeit! (Allgemeiner Beifall.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, jener Tagesordnungspunkt, der uns nun zur Beschlussfassung vorliegt, beendet eine Ungleichbehandlung, die es seit einigen Mo­naten gibt und die sich aus der Erhöhung der Pensionen im Herbst 2008 ergeben hat. Damals wurden die Pensionen für 1,9 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten um 3,4 Prozent erhöht. Diese Ungleichbehandlung im Zusammenhang mit dem Schutzbe­trag betrifft in etwa 5 200 Personen; in erster Linie Hinterbliebene, in erster Linie Wit­wen und Witwer.

Wir stimmen natürlich dieser Korrektur zu, weil sie dringend notwendig ist und eine we­sentliche Verbesserung für Pensionistinnen und Pensionisten bringt, die diese beson­ders notwendig haben.

Ich möchte aus Anlass dieses Tagesordnungspunktes noch auf zwei Dinge hinweisen, die aus unserer Sicht höchst unsozial, höchst unfair, höchst ungerecht sind und wo die vergangene Regierung von SPÖ und ÖVP keine Änderung herbeigeführt hat und auch die jetzige Regierung keinerlei Anstalten macht, etwas zu ändern: Es gibt in Österreich 200 000 Frauen, die über 65 Jahre alt sind, die schlechtest versorgt sind, die – wenn überhaupt – eine ganz geringe Pension haben, weil sie eben zu wenig Zeiten der Er­werbstätigkeit zusammengebracht haben. Es sind aber auch sehr viele Frauen, die sich im höheren Alter von ihrem Partner getrennt haben und durch die Scheidung in ein soziales Loch fallen. Ich erwarte mir wirklich von dieser Regierung, dass sie eine Ant­wort auf diese Situation, auf dieses Problem gibt und sich nicht einfach darüber hin­wegsetzt.

Das Beispiel in Kärnten hat uns ja eine Lösung gezeigt, wo unter dem damaligen Lan­deshauptmann Jörg Haider das sogenannte Müttergeld eingeführt wurde, das gerade jenen Frauen zugute kommt, die es besonders brauchen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 128

Das zweite Thema, das mir auch sehr wichtig ist, ist das Thema der Einmalzahlungen. Die Einmalzahlungen wurden den Pensionistinnen und Pensionisten angekündigt. Großartig wurde versprochen: Es gibt eine Einmalzahlung als Teuerungsausgleich in der Höhe von 150 € bis 50 €. Aber letztendlich wurde nur groß angekündigt, denn das, was wirklich angekommen ist, war relativ wenig. Von diesem Betrag wurde zwar nicht der Krankenversicherungsbeitrag abgezogen, aber der Betrag ist steuerpflichtig.

Ich sage hier daher: Es ist dringend notwendig, dass Einmalzahlungen, die als Teue­rungsausgleich für jene, die dies besonders brauchen, vorgesehen sind, in Hinkunft steuerfrei sind. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Kickl.)

Herr Bundesminister, ich appelliere hier wirklich auch an Sie, sich dieses Themas an­zunehmen. Wir haben vor zwei Monaten hier im Haus einen Antrag eingebracht, der leider keine Mehrheit gefunden hat, aber im Rahmen der Budgetdiskussionen werden wir wieder einen derartigen Antrag einbringen. Ich hoffe, dass Sie sich gerade bei den Budgetverhandlungen auch dieses Problems bewusst sind und dass Sie nicht einfach jene Pensionistinnen und Pensionisten, die den Teuerungsausgleich wirklich dringend brauchen, ausgrenzen und hier weiterhin die Pensionisten hinters Licht führen, indem groß angekündigt wird und letztlich wenig auf dem Konto der Pensionisten ankommt. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

14.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 4 Minuten und mache darauf aufmerksam, Herr Abgeordneter, dass Sie um 15 Uhr entweder Ihre Rede beenden oder ich Sie andern­falls unterbrechen müsste. – Bitte.

 


14.53.24

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin, ich werde nicht so lange brau­chen. – Wir stimmen der vorgeschlagenen Novellierung zu – klar! –, ich mache aber schon darauf aufmerksam – und das an die Adresse aller Vorredner und Vorrednerin­nen –, dass diese Novellierung schon damit zusammenhängt, dass damals, drei Tage vor der Wahl, ziemlich gepfuscht wurde, und daran war Ihre Fraktion, Frau Kollegin Haubner, ja auch beteiligt.

Wir haben darauf aufmerksam gemacht – ich glaube, auch andere –, dass man eigent­lich Ausschussberatungen gebraucht hätte. Ich sage Ihnen nur: Der Heizkostenzu­schuss, wie er damals beschlossen wurde – und das war auf Ihr Drängen hin –, ist im Prinzip eine Katastrophe. Ich vergönne allen, die den Heizkostenzuschuss jetzt als Ein­malzahlung erhalten, diesen Heizkostenzuschuss, aber er ist beschränkt auf die Aus­gleichszulagenbezieherInnen – und dann hört es auf. Sie wissen genauso gut wie ich – ich glaube, darüber kann man ganz offen reden –, es gibt andere mit niedrigen Pensio­nen, und wenn zwei niedrige zusammenkommen, dann haben wir diese Grenzsitua­tion, wo man mit dem Einkommen um nur 3 € oder 10 € über der Ausgleichszulage liegt. Das ist dann in ganz Österreich nicht nur eine Person, sondern das sind dann Hunderte, bei denen das verheerende Folgen haben kann, nämlich die, dass man we­niger Einkommen hat als der mit der Ausgleichszulage, weil der ja den Heizkostenzu­schuss erhält.

Insgesamt würde ich daher dafür plädieren – ich weiß schon, da stößt man hier herin­nen nicht unbedingt auf Zustimmung; wahrscheinlich bei den Abgeordneten schon noch, aber dort, wo es dann weitergehen sollte, bei den Parteien beziehungsweise im Ausschuss gibt es dann kein Verständnis mehr dafür –, dass wir in den Ausschüssen etwas mehr und gründlicher beraten. Davon bin ich wirklich felsenfest überzeugt. Das wäre zwar nicht die Lösung für viele soziale Probleme in Österreich, es würde aber manche Gesetze etwas nachhaltiger machen, und damit wäre schon viel geholfen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 129

Ihnen, Frau Kollegin Riener, wünsche ich alles Gute. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Glaser.)

14.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser gelangt nun zu Wort. Es gilt dasselbe: innerhalb der Redezeit bleiben – oder ich muss Ihre Rede unterbrechen. Ich stelle die Uhr auf 2 Minuten. – Bitte.

 


14.55.45

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Barbara Riener, auch namens der SPÖ wünsche ich dir wirklich alles, alles Gute. Es tut uns sehr leid, dass du gehst. Es war immer sehr angenehm, mit dir zu arbeiten. Wenn du die Arbeit so, wie du sie hier geleistet hast, im Landtag genauso einbringst, wird dort nicht nur der Frauenanteil gesteigert, sondern er bekommt auch eine ausge­sprochen gute Kapazität dazu. Alles, alles Gute in unserem Namen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Dem Gesetzesantrag stimmen wir klarerweise zu. Es ist dies eine Nachbesserung und ein Gleichziehen für die Witwen und Witwer, für deren Schutzbetrag; eine Lösung, die sehr gut und auch angebracht ist. Es gibt daher nicht nur unsere Zustimmung dazu, sondern es wurde auch der Antrag dazu von uns gemeinsam mit dem Koalitionspartner eingebracht.

Dem Kollegen Neubauer von der FPÖ, der in seiner Rede gesagt hat, dass die Regie­rungsparteien nur zwei Monate im Jahr an die Pensionisten denken, kann ich entge­genhalten, dass die FPÖ in einer Zeit – es ist noch nicht so lange her –, in der sie in der Regierung war, sehr, sehr lange an die Pensionisten gedacht hat. Sie hat nämlich eine sehr, sehr lang wirkende Pensionsreform gemacht, wirklich zum „absoluten Vor­teil“ der Pensionistinnen und Pensionisten. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Ich war damals im strömenden Regen auf der Straße, gemeinsam mit Hunderttausenden Men­schen, und damals haben Sie wirklich „nachhaltig“ an die Pensionisten gedacht. (Neu­erlicher Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Diese Bundesregierung macht es anders: Unsere Maßnahmen nützen den Pensionis­ten! – Ihre Maßnahmen haben den Pensionisten nicht genützt, sondern geschadet. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Donabauer zu Wort. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


14.57.25

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das österreichische Pensionssystem verdient keine Belobigung, sondern Be­wunderung. Es ist einmalig gut! Sie können sich davon überzeugen.

Und wenn die Oppositionsparteien – außer den Grünen – heute hier meinen, dass die Regierungsparteien am 24. September in vorauseilender Begeisterung für die Wahl einen Fehler gemacht haben, so weise ich das zurück und sage: Sie haben genauso mitgestimmt! Sie brauchen sich überhaupt nicht zu beklagen.

Das, was heute hier gemacht wird, ist eine Anpassung für 5 200 Pensionsbezieher, und es geht um einen Gesamtbetrag von etwa 100 000 €.

Herr Bundesminister, zum Zweiten möchte ich bei dieser Gelegenheit zwei Zahlen in den Raum stellen: Wir haben in Österreich 3,4 Millionen Pensionsversicherte und be­reits 2,1 Millionen Pensionsbezieher, wiewohl hier natürlich auch Witwen- und Witwer­pensionen mit eingerechnet sind.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 130

Ich möchte heute hier eine Bitte aussprechen: dass wir in Zukunft bei allen Anpassun­gen die Ausgleichszulagenbezieher stärker berücksichtigen. Das sind die Bezieher der kleinsten Pensionen, die es wirklich am schwierigsten haben.

Außerdem hoffe ich, Herr Bundesminister, dass in den nächsten Wochen und Mona-
ten auch darüber beraten wird – ein immer wieder von mir vorgetragener Wunsch –, dass wir bei den Erwerbsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen außerhalb der Berufs­schutzbestimmung, die wir nicht ändern wollen, einen Zugang für jene Menschen schaffen, die krank sind und die dringend diese Unterstützung, diese Begleitung brau­chen.

Sonst, meine ich, braucht unser Pensionssystem, wie gesagt, keinen Vergleich zu scheuen, und die Regierungen haben auch in den vergangenen Jahren ihre Politik auch auf die Senioren bezogen ordentlich ausgerichtet. Deshalb lohnt sich diese immer wiederkehrende Kritik, wo überall Fehler gemacht wurden, in Wirklichkeit nicht, noch ist sie fachlich und sachlich richtig.

Danke, Barbara Riener, für deine Mitarbeit auch namens meiner Gruppe, unserer Frak­tion! Wir waren und sind stolz auf dich. Du warst immer hervorragend, pünktlich und verlässlich; das ehrt dich. Wir wünschen dir alles Gute für deine neue Aufgabe! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen Fol­gendes mitteilen: Mir wurde gerade von der Parlamentsdirektion mitgeteilt, dass wir erst um 12.24 Uhr in die Tagesordnung eingegangen sind. Da § 74a der Geschäftsord­nung einzuhalten ist: spätestens 15 Uhr, frühestens aber nach 3 Stunden – also die 3 Stunden sind stärker als 15 Uhr –, können wir erst um 15.24 Uhr den Dringlichen An­trag aufrufen. (Abg. Ing. Westenthaler – auf Bundesminister Mag. Darabos weisend –: Der Minister ist eh schon da! Stellen Sie einen Antrag!)

Wir setzen daher in der Tagesordnung vorerst fort.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Steibl. 2 Minuten gewünschte Rede­zeit. – Bitte.

 


15.00.23

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Herren Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Da jetzt eine Steirerin hier am Red­nerpult steht, ist es mir persönlich, aber auch im Namen des Steirerklubs – den gibt es nämlich innerhalb der ÖVP – ein Anliegen, Barbara Riener alles Gute für die Arbeit im Landtag zu wünschen, mit dem kleinen Seitenvermerk, dass sie sich daran erinnern soll, dass gewisse Entschließungsanträge und Anträge, die im Landtag gefasst wer­den, einen weiten Weg über den Wechsel oder den Semmering haben, bis sie in Wien ankommen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine VorrednerInnen haben es ja schon ausgeführt: Mit den beiden vorliegenden Anträgen wird die rückwirkende Erhöhung des Schutzbe­trags bei den Witwen- und Witwerpensionen geregelt.

Ich möchte aber noch auf einen wichtigen Punkt hinweisen, der auch im Regierungs­programm verankert ist. Derzeit sind 62,2 Prozent der Österreicherinnen und Österrei­cher zwischen 15 und 60 Jahre alt, im Jahr 2050 werden es nach den Schätzungen nur mehr 52 Prozent sein, also um 300 000 Personen weniger, die im sogenannten Er­werbsalter sind. Das heißt, die Herausforderung für die nächsten fünf Jahre heißt, sei­tens der Regierung mit notwendigen Schritten und Zielen dieser Situation zu begeg­nen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 131

Die nachhaltige Sicherung der staatlichen Pension für alle Generationen ist gefragt so­wie die nachhaltige Sicherung der staatlichen Sozial- und Gesundheitsleistungen für alle Generationen. Aber auch vom Generationen-Mainstreaming her, vor allem in der Arbeitswelt, ist diesbezüglich weiterzuarbeiten, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Nicht nur die Jugend, sondern auch das Alter hat Chancen für die Zukunft. Und ich glaube, daran müssen wir gemeinsam arbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)

15.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


15.02.37

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Qualität einer Gesellschaft kann man auch daran ermessen, wie sie mit ihren Senioren umgeht. Deshalb: faire Pensio­nen, und deshalb wurden ja die Pensionen infolge der Teuerung im November erhöht und nicht, wie geplant, erst im Jänner.

Nun zum Schutzbetrag. Unsere Senioren haben uns auf dieses Problem aufmerksam gemacht, und die Seniorenvertreter fanden daraufhin bei Sozialminister Hundstorfer und bei Finanzminister Pröll ein offenes Ohr. Die Verbesserungen können also rasch und unbürokratisch beschlossen werden, und dafür möchte ich mich bedanken.

Ich freue mich über diese gute Zusammenarbeit zum Wohle der Senioren. Und eine so gute Zusammenarbeit zum Wohle aller, zum Wohle der Senioren möchte ich auch be­schwören, wenn es um die Reform der Pensionskassen geht, denn, werte Kolleginnen und Kollegen, viele Menschen haben in dieser Jahrhundertfinanzkrise viel Geld verlo­ren. Deshalb gilt es, künftig derartige Megaverluste zu vermeiden. Das ist unser Ziel und deshalb: Zusammenarbeit! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.04


15.04.30Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin oder der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversiche­rungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 55 der Beilagen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 132

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 56 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

15.05.518. Punkt

Regierungsvorlage: Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und der Republik Östlich des Uruguay (47 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Von der Vorberatung in einem Ausschuss wurde gemäß § 28a der Geschäftsordnung Abstand genommen.

Zu Wort ist niemand gemeldet. Daher findet keine Debatte statt.

Gemäß § 65 der Geschäftsordnung gelangen wir nunmehr zur Abstimmung.

Gegenstand ist die Genehmigung des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und der Republik Östlich des Uruguay, in 47 der Beilagen. (Abg. Grosz: Das war wichtiger als die AUA!)

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

15.06.489. Punkt

Regierungsvorlage: Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. Au­gust 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III) (50 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Von der Vorberatung in einem Ausschuss wurde gemäß § 28a der Geschäftsordnung Abstand genommen.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Wöginger. Gewünschte Redezeit: 3 Mi­nuten. – Bitte.

 


15.07.27

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt um ein Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Proto­koll III), also um die Verwendung des roten Kristalls. Neben den bekannten Schutzzei­chen des roten Kreuzes oder des roten Halbmondes wird hier der rote Kristall zusätz­lich als Schutz- beziehungsweise Kennzeichen eingeführt.

Was regelt dieses Zusatzprotokoll? – Es wird geregelt, dass der rote Kristall zusätzlich als Schutz- und Kennzeichen eingeführt und anerkannt wird. (Abg. Grosz: Wie schaut das aus?) – Wie schaut das aus? Der rote Kristall wird optisch als roter Rahmen in Form eines auf der Spitze stehenden Quadrates auf weißem Grund dargestellt, Herr Kollege Grosz, ich glaube, das ist nachvollziehbar, und wird für jene Länder eingeführt, die das rote Kreuz beziehungsweise den roten Halbmond nicht annehmen wollen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 133

Welche Vorteile bringt das Zusatzprotokoll für Österreich? – Es ändert sich bei uns grundsätzlich an der Verwendung des roten Kreuzes als Schutz- beziehungsweise Kennzeichen durch die Sanitätsdienste des österreichischen Bundesheeres und des Österreichischen Roten Kreuzes nichts. Dieses Protokoll gewährt aber die zusätzliche Berechtigung, unter gewissen Voraussetzungen vorübergehend auch den roten Kristall zu verwenden, etwa dann, wenn dies den Schutz erhöht beziehungsweise die Arbeit erleichtert.

Auch österreichische Beteiligungen an Missionen unter dem Dach der Vereinten Natio­nen könnten von einer zusätzlichen Schutzmöglichkeit durch den roten Kristall profitie­ren. 35 Staaten sind beigetreten und haben das ratifiziert. Und ich denke, dass das auch wir in Österreich tun sollten.

Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich diese Gelegenheit auch dazu nützen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Roten Kreuzes, die gerade jetzt wieder bei diesen Schneemassen und Lawinenkatastrophen zum Einsatz kommen, ein aufrichtiges Dankeschön zu sagen, nämlich allen ehrenamtlichen Freiwilligen-Funktio­nären, aber auch den beruflichen und den Zivildienern, die rund um die Uhr für die gesamte Bevölkerung im Einsatz stehen. (Beifall bei ÖVP und BZÖ sowie bei Abgeord­neten der SPÖ.)

15.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


15.10.04

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Mit dem Zusatzprotokoll III aus dem Jahr 2005 zu den Genfer Abkommen soll ein zusätzliches, neutrales Schutzzeichen, der rote Kristall, eingeführt werden. Da die Schutzzeichen der Genfer Abkommen, das rote Kreuz und der rote Halbmond, oft als religiöse Zeichen verstanden werden, ist dieses Zeichen die einzig richtige Alternative. Dadurch wird es nationalen Gesellschaften, die weder das rote Kreuz noch den roten Halbmond oder beide Zeichen annehmen wollen, ermöglicht, der internationalen Rot­kreuz- und Rothalbmond-Bewegung beizutreten.

Wichtig wird sein, dass das Schutzzeichen roter Kristall internationale Anerkennung fin­det, dadurch der Schutz für die Organisationen erhöht und die Arbeit erleichtert wird. Unter diesen Aspekten ist die Einführung des Schutzzeichens roter Kristall nur zu be­grüßen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pirkl­huber. Gewünschte Redezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


15.11.25

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Her­ren! Die Grünen sprechen sich auch für die entsprechende Beschlussfassung dieses Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 aus. Es ist ein quasi kulturübergreifendes Schutzzeichen für Organisationen, die, wie schon angesprochen, das rote Kreuz oder den roten Halbmond nicht annehmen wollen. Gerade beim Einsatz im internationalen Bereich ist es zweckmäßig und richtig, wenn man hier ein alle Kul­turkreise umgreifendes gemeinsames Schutzzeichen hat (Zwischenruf des Abg. Kickl), um allfällige Ressentiments bei dieser schwierigen Arbeit von vornherein hintanzustel­len, Herr Kollege Kickl.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 134

Daher werden wir diesem Protokoll natürlich unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Grünen.)

15.12


15.12.30Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Gemäß § 65 der Geschäftsordnung gelangen wir nunmehr zur Abstimmung.

Gegenstand ist die Genehmigung des Staatsvertrages: Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzei­chens (Protokoll III), in 50 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die arabische, chinesische, französische, russi­sche und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

15.13.3310. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 386/A der Abgeordneten Ridi Maria Steibl, Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (82 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 163/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform beziehungs­weise Abschaffung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld (83 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Kitzmüller. Gewünschte Redezeit: 4 Mi­nuten. – Bitte.

 


15.14.25

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld steht wegen der lau­fenden Rückforderungen immer wieder schwer unter öffentlicher Kritik. „Zuschuss“ be­deutet eine Transferleistung und dass für diese Transferleistung grundsätzlich keine Rückzahlung gefordert wird. Die Regierungsparteien, meine Damen und Herren, sehen das anders.

Laut Arbeiterkammer sollen bereits im September und Oktober rund 4 500 Eltern von Finanzämtern aufgefordert worden sein, bis 31. Oktober 2008 ergänzende Angaben über ihre Einkünfte in den Jahren 2002 und 2003 zu machen. Seit 2002 haben unge­fähr 75 000 Eltern diesen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld beantragt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 135

Woher kommen nun diese Leistungen? – Aus dem FLAF, aus dem Familienlastenaus­gleichsfonds. Wer schüttet diese Leistungen aus? – Die Gebietskrankenkasse, meine Damen und Herren. Und wer fordert sie zurück? – Das Finanzamt. (Abg. Grosz: Wir sind hier nicht in der Fragestunde!) Wie man sieht, ist das eine höchst komplizierte, umständliche und verwaltungsintensive Konstruktion.

Durch diese vermurkste Reform des Kinderbetreuungsgeldes wurde die Zuverdienst­grenze beim Zuschuss auf die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes angehoben. Wozu hat das nun geführt? – Es hat dazu geführt, dass die Zahl der Anträge zum Bezug der Zuschüsse immer weiter gestiegen ist. Bei diesem ganzen Bürokratie-Wirrwarr muss klargestellt werden, dass es sich hiebei sicher nicht um einen Zuschuss handelt, denn es handelt sich in diesem Fall um einen zinsenlosen Kredit, der ja zurückgezahlt wer­den muss. Die Leistungen, die da in Anspruch genommen worden sind, müssen bis zur Erreichung des 15. Lebensjahres des Kindes zurückgezahlt werden.

Weiters werden auch hier die Rückzahlungsmodalitäten komplett außer Acht gelassen. Durch die Anhebung der Zuverdienstgrenze hat jeder Alleinverdiener heute die Mög­lichkeit, einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 5 529,75 € abzu­schließen, und dieser kann zu Lasten des getrennt lebenden Elternteils abgeschlossen werden, ohne dass er davon weiß oder in Kenntnis gesetzt werden muss.

Meine Damen und Herren, diese Maßnahmen sind weder sozial noch familienpolitisch ausgewogen, nicht differenziert und auch nicht gerecht. (Beifall bei der FPÖ.)

Deswegen haben wir Freiheitlichen unter anderem Folgendes gefordert: Abschaffung der Bezeichnung „Zuschuss“ wegen Irreführung, wie man ja sieht; Erhöhung der Ein­kommensgrenzen, aber in einem Bereich der Rückzahlung; Verringerung der Zuver­dienstgrenze auf ein – und darauf legen wir besonderen Wert – sozial treffsicheres Niveau.

Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich hier noch einmal darauf aufmerk­sam machen, dass Entschließungsanträge, die die Opposition einbringt, nicht automa­tisch abzulehnen sind (Beifall bei der FPÖ), sondern es ist an der Zeit, sich mit ihnen inhaltlich auseinanderzusetzen. Das ist wünschenswert und an und für sich schon längst überfällig.

Ich ersuche Sie daher besonders in diesem Fall, um unseren Familien, unseren Müt­tern und Vätern und vor allem unseren Kindern eine Chance zu geben: Stimmen Sie unserem Antrag hier zu! Meine Damen und Herren, mein Dank gilt Ihnen im Voraus. (Beifall bei der FPÖ.)

15.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Steibl. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


15.19.05

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Bezeichnungen „Zuschuss“, „Kredit“, „Kinderbetreuungsgeld“ sind sicher ein wenig verwirrend, aber man kann das wohl klar trennen und das auch den Müttern und Vätern vermitteln, wenn man von den zuständi­gen Stellen, sprich Finanzamt oder Gebietskrankenkasse, ordentlich bei der Beantra­gung aufgeklärt wird.

Worum es heute geht, das hat Kollegin Kitzmüller vom Inhalt her deutlich erklärt, ob­wohl diese technische Bezeichnung nicht so einfach ist – das gebe ich zu –, aber es ist uns im ersten Schritt auch einiges gelungen, wo es um eine Erleichterung und nicht um diese hohe Rückforderung geht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 136

Um es noch einmal klarzustellen: Es geht nicht um das Kinderbetreuungsgeld, das jetzt immerhin 175 000 Bezieherinnen und Bezieher pro Jahr in Anspruch nehmen, sondern um diese Kreditsache. Und ich denke, dass es gut und notwendig ist, bei einer Novel­lierung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes in Zukunft nachzudenken, ob wir hier nicht überhaupt eine andere Lösung finden, als einen Kredit zu gewähren. Ich bin auch nicht dafür, dass das Gesetz so verändert wird, dass das kein Kredit mehr ist, sondern eine weitere zusätzliche Familienleistung. Und gar nicht bin ich, sind wir dafür, dass dann das Amt entscheidet, ist diese Familie bedürftig, hat sie einen Anspruch oder nicht. Das brächte, glaube ich, noch größere Verwirrung in diese Sache.

Ich denke, dass es notwendig wäre – ich habe das schon einige Male angeregt –, ein­mal so wie auf einem Reißbrett aufzulisten, welch großartige Familienleistungen haben wir, welche Zusammenhänge könnte es da geben und wie kann man das zusammen­führen, und ich meine, dass wir hier alle daran mitarbeiten können. Und seien wir ehr­lich, es muss nicht jedes Mal noch ein Stück dazu geben. Vielmehr geht es darum, dass wir hier Klarheit schaffen, Klarheit auch beim Kinderbetreuungsgeld, wie das ja auch im Regierungsprogramm vorgesehen ist. Das heißt, dass es auch eine dritte Stufe geben wird, und zwar für Mütter und Väter mit einer höheren Qualifikation, sprich: dass es einkommensabhängig gestaltet wird. Ebenso muss es eine Klarstellung in manch anderen Bereichen geben.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es die 13. Familienbeihilfe schon gibt. Da gibt es bereits eine klare Formulierung, da brauche ich jetzt nicht noch zusätzlich wo­anders auch noch eine Beihilfe vorzusehen. Mit der kommenden Steuerreform wird es ja so eine Art 15. Gehalt geben. Das sind familienpolitische Maßnahmen, mit denen wir Meilensteine setzen, und ich denke, dass das nicht so ohne ist. Diese Politik bildet sich ja nicht nur in familienpolitischen Maßnahmen ab, sondern im gesamten Familienpaket beziehungsweise im gesamten Steuerpaket.

An dieser Stelle möchte ich nur die steuerliche Absetzbarkeit erwähnen. Manchmal mahlen die Mühlen etwas langsamer. Bei meinem Eintritt in das Parlament war das eine meiner ersten Forderungen. Das ist schon sehr lange her, aber es ist nun doch gelungen, das umzusetzen. Aber keine Angst, lieber Herr Kollege Grosz, ich bin noch nicht zu lange hier im Parlament, ich denke, man kann noch viele andere Dinge hier einbringen. (Abg. Grosz: Ich habe nicht einmal etwas gesagt!)

Ich möchte auch dazusagen, dass es uns – uns, das heißt den Regierungsparteien – in diesem Zusammenhang ganz, ganz wichtig ist, die Wirtschaft als Partner zu sehen. Da denke ich ganz konkret an die Vereinbarkeit von Beruf und Familie über die Kinder­betreuung hinaus, über das, was es dann in den Ländern geben soll, wo es die Mög­lichkeit einer kostenlosen oder kostenneutralen Kinderbetreuung nicht gibt, dieses ver­pflichtende Kindergartenjahr.

In Bezug auf die Vereinbarkeit werden wir heuer auch wieder österreichweit die Wett­bewerbe „Frauen- und familienfreundliche Betriebe“ starten. Ich habe gelesen, dass es in Kärnten im Wahlkampf das Schlagwort „Taten statt Worte“ gibt. Dieses Motto ist ge­schützt für den Wettbewerb in der Steiermark, in Vorarlberg, in Niederösterreich und Kärnten, für die „Frau in der Wirtschaft“ und für unsere Initiative, die nennt sich nämlich „Taten statt Worte“. Aber ich hoffe, dass die Kärntner, die das im Wortlaut drinnen ha­ben, nach dem Wahlkampf wirklich gute Taten setzen, und das ist die ÖVP. (Beifall bei der ÖVP. – Ironische Heiterkeit beim BZÖ.)

15.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 10 und 11 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dring­lichen Antrags gemäß der Geschäftsordnung um 15.24 Uhr stattfinden kann.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 137

15.24.08Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die budgetäre Zersetzung des österreichischen Bundesheeres (463/A)(E)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selb­ständigen Antrages 463/A(E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Ein unzureichendes Budget für die Landesverteidigung scheint wieder einmal traurige Gewissheit zu sein!

Für die Jahre 2009 und 2010 soll es jeweils ein Budget „Landesverteidigung und Sport“ in der Höhe von ca. 2,2 Milliarden Euro geben. Zur Erinnerung: Die vorhandenen Bud­gets der letzten Jahre wurden nie zur Gänze ausgenutzt.

Bundesminister Darabos wäre hier gefordert gewesen, einmal für das Österreichische Bundesheer einzutreten und Flagge zu bekennen. Doch lagen die Prioritäten offen­sichtlich woanders – nämlich sportlich genommen bei der Imageaufbesserung.

Der damals neue Bundesminister für Landesverteidigung Darabos meldete sich am 16. Jänner 2007 in der OTS0181 zu Wort:

„Ich bin stolz darauf, in den nächsten Jahren als Minister für ein Heer verantwortlich zu sein, von dem ich weiß, dass es in jeder Situation 'Schutz und Hilfe' für die österreichi­sche Bevölkerung bietet“, erklärte Verteidigungsminister Norbert Darabos am Dienstag im Rahmen der Regierungserklärung im Nationalrat ()

„Ich bekenne mich zum Milizsystem und kann sagen, dass es mit mir als Minister je­denfalls erhalten bleiben wird.“ ()“

Mit diesen finanziellen Mitteln ist es fraglich, ob die Qualität der Ausbildung, die Sicher­heit unserer Soldaten in Einsätzen sowie generell Einsätze gemäß § 2 Wehrgesetz, überhaupt weiterhin gewährleistet werden können. Auch die Umsetzung der Bundes­heerreform ist somit in weite Ferne gerückt – ein Schlag ins Gesicht eines jeden Sol­daten und ein Anschlag auf die Sicherheit Österreichs.

Seit mehreren Jahren wird das Österreichische Bundesheer methodisch verunsichert. Ursachen sind primär unausgegorene, weil nicht zu Ende geführte Reformen und, in deren Folge, ebenso unausgegorene, weil finanziell ungenügend bedeckte Reform­schritte. Die Erfüllung der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Aufgaben, primär der Landesverteidigung, ist aufgrund dieser Alibi- und Halbreformen sowie einer lang­fristigen, verantwortungslosen Budgetpolitik im Bereich der Landesverteidigung nicht mehr in vollem Umfang sichergestellt. Es fehlt an Ausrüstung und Material, die Moder­nisierung der Hubschrauberflotte und die Nachfolge „Saab 105“ stehen an, der Ersatz des überalterten Fuhrparks geht äußerst schleppend voran. Nicht einmal jeder österrei­chische Soldat hat einen neuen Kampfanzug. Dazu kommt die Belastung durch die Eurofighter-Beschaffung, die, entgegen den politischen Versprechungen, das laufende Heeresbudget nicht zu belasten, dennoch aus diesem finanziert werden muss.

Der Bericht der Bundesheerreformkommission besagt unter Punkt 4.2.4.4. „Materielle Realisierungserfordernisse der Streitkräfteplanung“:

„Das Anforderungs- und Leistungsprofil des Bundesheeres 2010 mit seiner vorrangi­gen Zielsetzung multilateraler Interoperabilität erfordert die Erhöhung der Verteidi­gungsausgaben im Transformationszeitraum unter Berücksichtigung der Kostensteige-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 138

rungen beim Personal-, Betriebs- und Investitionsaufwand. Aus finanzplanerischer Sicht sind für die Transformation mehrere Jahre zu veranschlagen, wobei durch den Abbau nicht mehr benötigter Strukturen, Arbeitsplätze und überzähligen Materials – zu­mindest zeitversetzt – Finanzmittel in den Bereichen Personal und Betrieb frei werden. Die operationellen Fähigkeiten des Bundesheeres 2010 würden in den idealtypisch dargestellten Modellen einen laufenden Verteidigungsetat zwischen 1,11% und 1,18% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) erfordern. ()“

Das BIP Österreichs für das Jahr 2008 lag bei rund 286 Mrd. Euro. Ein Prozent wäre somit 2,86 Mrd. Euro.

Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode, von SPÖ und ÖVP, besagt im Unterkapitel Landesverteidigung:

„Das Österreichische Bundesheer ist in den kommenden Jahren in mehrfacher Weise gefordert.

Es muss seine Aufgaben zum Schutz der Souveränität und Neutralität und im Bereich der militärischen Landesverteidigung erfüllen, der Bevölkerung im Katastrophenfall wir­kungsvoll zur Seite stehen, Assistenz im Inneren leisten, solidarisch zu Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beitragen und sich an anderen internationalen Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären und Ka­tastrophenhilfe beteiligen können.

Das Bundesheer braucht dazu ausreichend personelle Ressourcen, aber auch jene Or­ganisation, Ausrüstung, Ausstattung und Ausbildung, die für moderne Armeen zur Be­wältigung der Anforderungen des 21. Jahrhunderts bei optimalem Schutz der einge­setzten Soldaten und Soldatinnen notwendig sind.“

Die Tageszeitung „Die Presse“ vom 20.02.2009 berichtete auf Seite 1 etwas Anderes:

„So kaputt ist das Bundesheer

Budgetverhandlungen.

Der Finanzminister will beim Heer sparen. Doch damit wird die Heeresreform immer weniger umsetzbar.

Miliz ist tot.

Ohne verpflichtende Truppenübungen basiert die Miliz auf Freiwilligkeit. Doch es finden sich nur Offiziere, die da mitmachen wollen.

Wien. Für Verteidigungsminister Norbert Darabos wird es eine harte Nuss: Mitten in der schwersten Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten will er in den Budgetverhandlungen mit Finanzminister Josef Pröll mehr Geld herausreißen. Der ist aber verständlicherwei­se zurückhaltend: Zusätzliches Geld will er nur für die Wirtschaft, für Forschung und für die Polizei lockermachen. Und so schickte er an Darabos einen Budgetvoranschlag, der um acht Prozent oder 177 Millionen Euro unter den Wünschen des Verteidigungs­ressorts lag.

Ein Betrag, der normalerweise für eine Armee, die auf absehbare Zeit keiner Konflikt­situation ausgesetzt sein wird, durchaus einsparbar wäre. Doch für das österreichische Bundesheer heißt es schon seit Jahren den Gürtel enger schnallen. Schon jetzt ist es finanziell fast nicht möglich, den normalen Betrieb aufrechtzuerhalten. Jetzt weiter zu kürzen, könnte endgültig zum Kollaps führen.

1 Ausbildung läuft auf Sparflamme

Bereits derzeit wird die Ausbildung auf Sparflamme geführt. Überstunden für das Ka­derpersonal und Fahrten auf weit entfernte Übungsplätze müssen aus Kostengründen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 139

weitgehend vermieden werden, berichten Heeres-Insider. Teile der Grundausbildung finden schlicht nicht mehr statt.

2 Grenzeinsatz blockiert Ressourcen

Seit der Osterweiterung und dem Fall der Schengen-Grenze hat der Grenzeinsatz des Bundesheers jeden Sinn verloren. Die Soldaten haben nun nicht mehr die Aufgabe, Illegale beim Grenzübertritt aufzugreifen, sondern patrouillieren im grenznahen Gebiet. Bei Unfällen wird Erste Hilfe geleistet, der eine oder andere Einbruch gemeldet. Der Zweck ist schleierhaft, die Kosten sind dafür hoch: Mit rund 35 Millionen Euro schlägt der Grenzeinsatz zu Buche. Das muss aus dem normalen Heeresbudget getragen wer­den. Und auch die Ausbildung leidet darunter: Da der Grundwehrdienst auf sechs Mo­nate verkürzt wurde, findet die waffenspezifische Ausbildung in vielen Fällen nicht mehr statt.

3 Eurofighter belastet Heeresbudget

Mit dem Eurofighter hat Österreich ein absolutes Hightechprodukt gekauft. Und so et­was hat natürlich seinen Preis. Für Anschaffungs- und Betriebskosten war dem Heer zusätzliches Geld versprochen worden. Daraus wurde nichts: Die Rate für den Kauf (245 Mio. Euro) wanderte ebenso ins Heeresbudget wie die Betriebskosten (derzeit 40 Mio. Euro, in Zukunft vermutlich deutlich mehr). Das reduziert den Spielraum für an­dere Anschaffungen.

4 Kein Geld für die Reform

Eine Bundesheer-Reformkommission unter Leitung des inzwischen verstorbenen Wie­ner Altbürgermeisters Helmut Zilk hat die Weichen für eine an sich sinnvolle Heeresre­form gestellt: weg von der auf Raumverteidigung gedrillten großen Armee mit hohem Milizanteil hin zu kleinen spezialisierten Einheiten, die auf Auslandseinsätze geschickt werden können. Allerdings hat die Reformkommission auch die notwendigen Rahmen­bedingungen dafür genannt: ein Heeresbudget in der Höhe von einem Prozent des BIP sowie eine Anschubfinanzierung von einer Milliarde Euro. Das Budget lag 2008 bei 2,04 Milliarden Euro oder 0,72 Prozent des BIP. Und die Immobilienverkäufe, die für die Anschubfinanzierung sorgen sollten, werden statt einer Milliarde nur rund 300 bis 400 Mio. Euro einbringen.

5 Ausrüstung wird zusammengekratzt

Minister Darabos konnte zwar erst kürzlich den Kauf neuer gepanzerter Fahrzeuge be­kannt geben. Aber: Bei der Ausrüstung hapert es an allen Ecken und Enden. Für Aus­landseinsätze wird alles zusammengekratzt, was da ist, berichten Insider.

6 Die Miliz ist tot: Kein Nachwuchs mehr

Mit dem Auslaufen der verpflichtenden Kaderübungen ist auch das Milizsystem de fac­to zusammengebrochen. Dieses basiert jetzt auf Freiwilligkeit – womit praktisch nur noch Offiziere mitmachen. Eine Miliz ohne Unteroffiziere und Mannschaften macht aber relativ wenig Sinn. Mit dem Austrocknen der Miliz wird es aber in Zukunft auch im­mer schwieriger werden, die Auslandseinsätze zu beschicken. Denn bisher kommt ein großer Teil der Auslandskontingente aus der Miliz. Und auch Katastropheneinsätze im Inland wie jenen beim Hochwasser 2002 wird man heute kaum noch zustande bringen.

7 Die Personalstruktur passt nicht

Das Bundesheer neu soll zu einem guten Teil aus einer jungen Eingreiftruppe, die eini­ge Jahre den Dienst beim Heer versieht, und einer schlanken Führung bestehen. Doch diese Umstrukturierung hat noch nicht einmal begonnen. Weiterhin dominieren beim Heer die pragmatisierten 40- bis 50-jährigen Unteroffiziere. Und es gibt ein gewisses


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 140

Überangebot in den allerhöchsten Rängen: 182 Offiziere im Generalsrang (Brigadiere, Generalmajore etc.) sind für ein kleines Heer wie das österreichische eindeutig zu viel – und so mancher von ihnen soll auch keine wirkliche Aufgabe mehr haben.“

Die „Wiener Zeitung" Nr. 36 vom 21.02.2009 stellt dar:

„Teilweise lebensbedrohlich“

Offiziersgesellschaft: Für Sanierung und Neubau fehlt eine Milliarde. Darabos: Moder­nisierung läuft.

Wien. Undichte Fenster, fehlender Außenputz, Kohlenheizung, Schimmel sowie veral­tete Küchen und Sanitärräume – die Kasernen des österreichischen Bundesheers sind teilweise in desaströsem Zustand. In Summe soll für Sanierung und Neubau der not­wendigen Infrastruktur eine Milliarde Euro fehlen, das entspricht der Hälfte des jährli­chen Heeres-Budgets.

Der Präsident der Offiziersgesellschaft (ÖOG), Eduard Paulus, warnt sogar vor „teil­weise lebensbedrohlichen“ Bauzuständen. Das seien die „Versäumnisse der letzten 30 Jahre aufgrund permanenter Unterdotierung des Verteidigungsbudgets“. Die ÖOG fordert für die nächsten vier Jahre ein jährliches Budget von je 250 Millionen Euro, um die Heeres-Gebäude zu sanieren.

Paulus spricht von einer „baulichen Schande der Nation mit Dritte-Welt-Substandard“. Präsenzdiener seien zum Teil „schlechter untergebracht als Gefängnisinsassen und Asylwerber“. Als Beispiel nennt er die Vega-Payer-Weyprecht-Kaserne in Wien, ein um 1900 errichtetes, denkmalgeschütztes Gebäude, das verfalle. Die Probleme dort: Was­sereintritt, verschimmelte Lehrsäle, durchgerostete Abflüsse, kaputte Türen, Kohleöfen und stinkende Ölöfen. Trotzdem würden am Sitz der Heeresversorgungsschule jährlich mehr als 4 000 Soldaten ausgebildet.

Zu den zwölf derzeitigen Problem-Kasernen zählen neben der Vega-Payer-Weyprecht-Kaserne auch die Maria-Theresien- und die Kaserne in der Schwenkgasse in Wien, die Burstyn-Kaserne (Niederösterreich), die Montecuccoli-Kaserne in Güssing, die Gab­lenz-Kaserne in Graz, die Von-der-Groeben-Kaserne in Feldbach und die Schwarzen­berg-Kaserne in Salzburg.

Verteidigungsminister Norbert Darabos verweist auf das 2007 gestartete Kasernen-In­vestitionsprogramm. Seit damals seien insgesamt 230 Millionen Euro in Modernisie­rung und Neubau der Bundesheer-Gebäude investiert worden. Darabos verwies auf die Investitionen 2009: Im Burgenland werden die Kaserne in Güssing mit 40 Millio­nen Euro, die Benedek-Kaserne mit 3,15 Millionen, in Niederösterreich die Raab-Ka­serne mit 1,8 Millionen und die Jansa-Kaserne mit 4 Millionen Euro saniert.“

Die Bundesheergewerkschaft meldete am 23.02.2009 folgenden Zustand:

„()

"Hunderte von Anrufern und Mail-Verfassern aus Bundesheer internen Kreisen bekla­gen sich bei dem erst vor kurzen aus der Taufe gehobenen Ombudsmann der Bundes­heergewerkschaft über persönliche Einbußen, die sie zu erleiden hätten und darüber, dass die Ausbildung ebenfalls unter dem Geldmangel zu leiden hätte. Besonders wird die mangelnde Infrastruktur im Unterkunftsbereich für Rekruten und Kader bekrittelt", so Haidinger, der sich fragt, "in welchem Land wir eigentlich leben, in dem verurteilte Verbrecher besser untergebracht werden als die eigenen Soldaten". ()

„Herr Bundesminister, legen Sie die Budgetbedarfe auf den Tisch! Stellen Sie fest, dass Sie mehr als 230 Millionen Euro im Jahr 2009 brauchen, um die wichtigsten Bau­bedarfe zu decken. Stellen Sie fest, dass die Anschubfinanzierung der Reform durch


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 141

die Liegenschaftsverkäufe nicht funktioniert. Stellen Sie fest, dass das Bundesheer die Milliarde der Anschubfinanzierung im Budget 2009 und 2010 bereits dringend braucht, um den Ballast, den es seit Jahren vor sich herschiebt, aufarbeiten zu können. Stellen Sie fest, dass die von der Bundesheerreformkommission geforderte jährliche Budget­größe von 1% des BIP bereits mit dem Budget 2009 verwirklicht werden muss", appel­liert Haidinger an Darabos. ()“

Auch „Der Standard" vom 23.02.2009 steht dem um nichts nach:

„Offiziere warnen Regierung schaffe das Heer hintenherum ab

Wien – Das Kürzel VPW steht heeresintern für die um 1900 errichtete Vega-Payer-Weyprecht-Kaserne, die Brigadier Dieter Jocham, Kommandant der Heeresversor­gungsschule, die "vergessene Kaserne" nennt. Denn hier werden dringende Sanie­rungsarbeiten seit Jahren aufgeschoben, bei zehn besonders desolaten Objekten sagt Jocham "Das schaut aus wie Stalingrad."

Der desolate Zustand der Kasernen hat bereits die Bundesheer-Beschwerdekommis­sion auf den Plan gerufen, die amtswegig prüfen will. Und Verteidigungsminister Nor­bert Darabos versichert, dass er gern in Kasernenbauten investieren würde, hätte er genügend Budget.

Dieses muss aber erst verhandelt werden. Und die Offiziersgesellschaf (ÖOG) vermu­tet schon jetzt, dass Darabos nicht durchdringen wird. In der Nacht auf Sonntag wurde an Offiziere und Medien die Warnung verbreitet: "Bundesregierung plant Abschaffung der Landesverteidigung".

Das ist kein Faschingsscherz: Auf der ÖOG-Website wird argumentiert, dass die ge­planten Einsparungen jegliche Verteidigungsanstrengung im Inland unmöglich mach­ten – das Heer würde hintenherum abgeschafft. Die Regierung wurde aufgefordert, "endlich etwas für jene wenigen zu tun, die noch bereit sind, für diese Republik mit ihrem Leben einzustehen bzw. im Ernstfall gar nicht gefragt werden, wie unsere Prä­senzdiener."“

In der Tageszeitung „Österreich“ vom 25.02.2009 stand zu lesen:

„Pröll am Ziel: Budget fertig

Finanzminister Pröll hat die Budgetverhandlungen mit den Ministern abgeschlossen. Letzter harter Brocken war Verkehrsministerin Bures.

Wien. Wäre es eine Papstwahl gewesen – über dem Finanzministerium in der Hinteren Zollamtsstraße wäre der Rauch aufgestiegen: Josef Pröll (ÖVP) schloss gestern die Budgetverhandlungen mit den Ministern ab.

Über die Inhalte von Prölls erstem Doppelbudget (70 Milliarden Euro pro Jahr) herrscht zwar Stillschweigen, es dürfte aber klar sein, dass das Defizit höher ausfallen wird als geplant. Pröll dürfte sogar die Maastrichtgrenze von drei Prozent überschreiten. Insider hielten eine Abgang von bis zu 3,5 Prozent heuer und vier Prozent nächstes Jahr für möglich. Vor allem bei der Körperschafts- und der Kapitalertragssteuer werden Einbrü­che erwartet.

Budgetrede am 21. April. Gestritten wurde mit den Ministern um die sechs Milliar­den Euro Ermessungsausgaben (nur dieses Geld kann verteilt werden – der Rest des Budgets ist fix gebunden). Pröll soll den Ministern nun Einsparungen von knapp unter einer Milliarde abgerungen haben

Pröll schloss die Verhandlungen überraschend rasch ab – dabei hält der Finanzminis­ter seine erste Budgetrede erst am 21. April. Härtesten Widerstand dürfte es von Ver­kehrsministerin Doris Bures (SPÖ) gegeben haben, die gestern schon zum zweiten


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 142

Mal beim Finanzminister saß: Pröll hatte die SPÖ-Politikerin mit einem tiefen Schnitt ins ÖBB-Budget konfrontiert. Der Ausgleich für "gemeinwirtschaftliche Leistungen" soll nicht so stark steigen wie erwartet. Konsequenz: Im Schienennahverkehr müssten Züge gestrichen werden – die Rede war von bis zu einem Zehntel der 3700 Nahver­kehrszüge. Pröll will, dass sich auch die Länder verstärkt am Nahverkehr beteiligen sollen.

Nur vier Sieger. Insgesamt muss ein Großteil der Minister mit weniger Geld als im Vor­jahr auskommen. Doch auch die vier Gewinner sind nicht zufrieden: So wollte SPÖ-Bil­dungsministerin Claudia Schmied 50 Millionen Euro mehr haben – jetzt muss sie aus­gerechnet bei den Lehrern sparen. Sie sollen bei gleicher Gage in Hinkunft mehr arbei­ten.

Ebenfalls mehr Geld bekommen Innenministerin Maria Fekter, Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) und Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ).

Verlierer Darabos. Überraschend schnell abgeschlossen hat Pröll mit Verteidigungsmi­nister Norbert Darabos (SPÖ), der Widerstand angekündigt hatte – und jetzt massiv sparen muss.“

Schon im Jahr 2007 berichtete die APA0159 am 29. April 2007:

„Eurofighter: Militärstratege Karner sieht Heeresreform in Gefahr

Utl.: Wegen zu geringen Budgets

Wien (APA) – Der Militärstratege Gerald Karner sieht angesichts des niedrigen Heeres­budgets die Umsetzung der Bundesheer-Reform 2010 in Gefahr. Abzüglich der Euro­fighter-Raten hat das Bundesheer heuer nur 1,783 Mrd. Euro (rund 0,66 Prozent des Bruttoinlandsproduktes) zur Verfügung. Karner spricht von einem "desaströsen Effekt". In der Bundesheer-Reformkommission war nämlich ein Zielwert von ein Prozent des BIP genannt worden – das wären 2,67 Mrd. Euro.

Auf die Frage, ob das Heer mit diesem Budget in Zukunft seine Aufgaben erfüllen kann oder nicht, meint Karner: "Ich sehe das in der geplanten Form als nicht möglich an". In­klusive Eurofighter-Raten hat das Bundesheer heuer 2,23 Mrd. Euro zur Verfügung (rund 0,8 Prozent des BIP). Dem widersprach Verteidigungsminister Norbert Dara­bos (S). Die Frage der Eurofighter sei für die Umsetzung der Reform nicht relevant.“

Das sogenannte „Tüpfelchen auf dem i“ stellt in Zeiten des budgetären Notstandes dann noch die Umbenennung des Ressorts auf Bundesministerium für Landesverteidi­gung und Sport dar. Ein trauriger Tiefpunkt ist erreicht: Das erste Mal in der zweiten Republik wird dem Bundesministerium für Landesverteidigung ein zusätzlicher Aufga­benbereich zugewiesen. Die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, welche die Um­benennung in Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport beinhaltet, wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien am 22. Jänner 2009 im Nationalrat beschlos­sen. Die Kosten für diese Umbenennung, es müssen zum Beispiel unzählige Schilder an Gebäuden und Kasernen, Briefpapier, Stempel, Akte, e-mail-Adressen, Visitenkar­ten, Ausweise, etc. geändert werden – von den übrigbleibenden Altbeständen, welche vernichtet werden, gar nicht zu reden, wären in diesen Zeiten entbehrlich.

Die FPÖ hat in unzähligen Anträgen und Aussendungen, im Rahmen von Nationalrats­sitzungen, Ausschusssitzungen und Gesprächen immer wieder auf die Problematik der fehlenden Budgetmittel in der Landesverteidigung hingewiesen, doch dies wurde ne­giert. Ein diesbezüglicher Antrag der FPÖ wurde erst Anfang Dezember 2008 von den Regierungsparteien abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 143

Hochrangige Offiziere des Bundesheeres, die Personalvertretungen und Vereinigun­gen wie die Österreichische Offiziersgesellschaft warnten laufend vor dem finanziellen Ausbluten des Österreichischen Bundesheeres, aber auch sie wurden nur belächelt.

Muss erst ein Einsatz, wie zum Beispiel der Katastropheneinsatz im Jahr 2002, bevor­stehen, damit ein Umdenken bei den politisch Verantwortlichen, der Bundesregierung und vor allem Herrn Bundesminister Darabos, einsetzt und endlich dem Österreichi­schen Bundesheer zu den dringend benötigten Budgetmitteln verholfen wird?

Es ist Aufgabe der Bundesregierung, dem Bundesheer einen angemessenen Stellen­wert und damit auch das notwendige Budget zukommen zu lassen.

Auf Grund der genannten Tatsachen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher fol­genden

Dringlichen Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, die geschei­terten Verhandlungen mit dem Bundesminister für Finanzen hinsichtlich des zu be­schließenden Budgets für Landesverteidigung unverzüglich wieder aufzunehmen und für das Landesverteidigungsbudget jeweils für das Jahr 2009 und das Jahr 2010, ein Budget von mindestens 2,86 Milliarden Euro, also mindestens 1 Prozent des BIP Ös­terreichs, sicher zu stellen.

Zudem soll eine Anschubfinanzierung in der Höhe von einer Milliarde Euro zur Umset­zung der Bundesheerreform bereit gestellt werden.“

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantrag­steller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile nun Herrn Abgeordnetem Dr. Fichtenbauer als Antragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


15.24.38

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Sehr geehrte Zuschauer auf der Galerie! Und in Wahrheit würde ich gerne sagen: Liebe und sehr geehrte Österreicher, Väter und Mütter von Soldaten! (Abg. Rädler: Deutschösterrei­cher!) – Ja, das kannst du auch dazusagen, Herr Kollege; ich will dich nicht davon ab­halten. – Väter und Mütter, die Soldaten des österreichischen Bundesheeres aufgezo­gen und in das österreichische Bundesheer entsendet haben!

Ich will damit unterstreichen, dass das Bundesheer nicht Spielball mehr oder weniger gelungener, eigentlich misslungener Zurufsscherzchen von einzelnen Abgeordneten sein sollte, die Besseres zu tun hätten, nämlich sich mit Ernst und Würde den zentralen Aufgaben des Staates zu widmen. Es wäre aber auch raumübergreifend Aufgabe, sich mit den Dingen ernsthaft auseinanderzusetzen, die wir im Rahmen dieses Dringlichen Antrages zu besprechen haben, die eben nicht nur den Herrn Bundesminister für Lan­desverteidigung – in Klammern: und Sport – betreffen, sondern auch den Herrn Fi-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 144

nanzminister, der hier fehlt. (Abg. Riepl: Wo ist er denn?) – Ja, wo ist er? Er ist nicht da.

Und das ist das prinzipielle Zeichen des Desasters, das wir zu beschreiben und zu be­sprechen haben, das nicht von ungefähr in den letzten Tagen außerordentliche Würdi­gung durch die Medien erfahren hat: Es ist das Aushungern des Bundesheeres auf budgetärer Ebene. (Beifall bei der FPÖ.) Wenngleich zuzugeben ist, dass dieser Übel­stand nicht den Bundesminister Darabos betrifft; er ist Erbe einer langen Kette von Ver­säumnissen, aber er trägt im Augenblick die politische Verantwortung.

Nun: Ich verweise darauf, was die Regierungsparteien in ihrem Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode zu diesem Punkt geschrieben haben:

„Das österreichische Bundesheer ist in den kommenden Jahren in mehrfacher Weise gefordert.

Es muss seine Aufgaben zum Schutz der Souveränität und Neutralität und im Bereich der militärischen Landesverteidigung erfüllen, der Bevölkerung im Katastrophenfall wir­kungsvoll zur Seite stehen, Assistenz im Inneren leisten, solidarisch zu Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beitragen und sich an anderen internationalen Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären und Ka­tastrophenhilfe beteiligen können.

Das Bundesheer braucht dazu ausreichend personelle Ressourcen, aber auch jene Or­ganisation, Ausrüstung, Ausstattung und Ausbildung, die für moderne Armeen zur Be­wältigung der Anforderungen des 21. Jahrhunderts bei optimalem Schutz der einge­setzten Soldaten und Soldatinnen notwendig sind.“

Jeder Satz ist zu unterschreiben. Wie sieht aber die Wirklichkeit aus?

Dem Vernehmen nach soll das zwischen Bundesminister Darabos und dem Finanz­minister ausgehandelte Budget für den laufenden Ansatz 2,2 Milliarden € betragen.
Da jetzt die Sportagenden hinzugekommen sind, die wahrscheinlich mit rund 90 bis 100 Millionen € zu veranschlagen sind, nach Maßgabe der bisherigen Aufwendungen für diesen Bereich, bleiben für das Heer 2,1 Milliarden € übrig. Es handelt sich de facto also um eine bloße Fortschreibung der bisherigen Zahl, mehr oder weniger, sodass für einen Zuwachs, der die Absichten, die im Regierungsprogramm festgehalten worden sind, widerspiegeln würde, budgetär keine Bedeckung erkennbar ist.

Kommen wir zu den Fehlbeständen, die umfangreich und sehr eindrucksvoll in letzter Zeit dargestellt wurden!

Die Ausbildung läuft auf Sparflamme. Bereits derzeit wird die Ausbildung nur auf wirk­lich sparsame Weise geführt. Überstunden für das Kaderpersonal und Fahrten auf wei­ter entfernte Übungsplätze müssen aus Kostengründen weitgehend vermieden wer­den – so die Berichte, die auch in der Zeitung unbestritten nachzulesen waren. Teile der Grundausbildung finden schlichtweg nicht mehr statt.

Der Grenzeinsatz blockiert nach wie vor Ressourcen. Ich darf daran erinnern, dass der Grenzeinsatz per se nicht negativ kritisierenswert ist, aber es sollte diese Aufgabe von speziellen Grenzschutzeinheiten im Rahmen des Innenministeriums erfüllt werden, nicht vonseiten des Bundesheeres! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf ferner daran erinnern, dass im Rahmen der Assistenzleistung vor dem Schen­gen-Beitritt der im Osten angrenzenden Länder mehr als zehn Jahre hindurch Assis­tenzeinsatz durch das Bundesheer geleistet worden ist, der sich jährlich mit rund 30 Millionen € zu Buche geschlagen hat, die nicht aus dem Budget refundiert worden sind.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 145

Der Eurofighter belastet das Budget. Das ist wohl wahr und richtig. Bei dieser Gelegen­heit komme ich auf das Budgetbegleitgesetz 2003 zu sprechen, 7. Teil: Bundesministe­rium für Landesverteidigung; Artikel 69 – Bundesgesetz über den Nachkauf von Luft­raumüberwachungsflugzeugen.

„§ 1. Der Bundesminister für Landesverteidigung wird ermächtigt, für den Bund

1. 18 Stück Luftraumüberwachungsflugzeuge zum Kaufpreis von bis zu 1 337 Millionen Euro anzukaufen und zusätzlich

2. Verträge über Lieferungen und Leistungen von bis zu 632 Millionen Euro im Zusam­menhang mit dem Ankauf und der über den Voranschlagsansatz 1/40108 zu bede­ckenden mehrjährigen Bezahlung dieser Luftraumüberwachungsflugzeuge abzuschlie­ßen.

Für die finanzielle Bedeckung hat der Bundesminister für Finanzen zu sorgen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen, der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidi­gung betraut.“

Was folgt daraus? – Der seinerzeitige politische Inhalt der Absichten, die im Procedere des Anschaffungsvorganges unbestritten verkündet worden sind, ist gesetzlich festge­schrieben worden. Das heißt, die Kosten des Eurofighters sind außerhalb des Heeres­budgets zu bedecken.

Wenn also diese Eurofighterkosten nicht extra bedeckt werden, handelt es sich um einen gesetzwidrigen Budgetvollzug. Ich kann natürlich zum Taschenspielertrick grei­fen und sagen, es ist diese 250 Millionen-Tranche, die jährlich dafür verwendet werden muss, sowieso inkludiert. Aber ich wiederhole, das ist nicht ernsthafte Budgetpolitik, dann würden wir von einem Taschenspielertrick sprechen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist kein Zufall, dass Generalstabschef Entacher anlässlich des Nationalfeiertages 2008 klipp und klar davon gesprochen hat, dass ein jährlicher Fehlbestand von rund 250 Millionen € das Heeresbudget belastet. Das sind nämlich genau diese 250 Millio­nen €, die berechnet auf die 10-Jahres-Finanzierung des Eurofighters samt Betriebs­kosten darstellbar sind.

250 Millionen € sind ein unabdingbares Muss, das dem Heer zu vergüten ist.

Nächster Punkt: Es gibt kein Geld für die Reform. Ich erinnere daran, im Juni 2004 wurde das Schlussdokument der Bundesheerreformkommission vom Vorsitzenden der Kommission, Bürgermeister Zilk, übergeben. Anlässlich dieser Übergabe an den dama­ligen Bundesminister Platter hat Zilk klar geäußert, dass die Umsetzung der Reform von mindestens 1 Prozent des BIP als laufendes Budget für das Heer einbegleitet sein muss.

Unbestrittenermaßen ist die Gesamtbudgetierung von 4 Milliarden €, um den Trans­formationsprozess abschließen zu können, gekennzeichnet worden. Es ist auch im Schlussdokument unter Punkt 4 der Bundesheerreformkommission klipp und klar zum Ausdruck gebracht worden, dass, um den Transformationsprozess des Bundesheeres 2010 in dem dargestellten Modell umsetzen zu können, ein laufender Verteidigungsetat zwischen 1,11 und 1,18 Prozent des Bruttoinlandsprodukts notwendig ist.

Es hätte also einer Anschubfinanzierung von 1 Milliarde € bedurft, die nie geflossen ist, sowie einer laufenden angemessenen Erhöhung des Budgets, um den Transforma­tionsprozess herbeizuführen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 146

Faktum ist, dass bundesheerintern und auch -extern das Kürzel „ÖBH 2010“ – sollte die Umsetzung des Transformationsprozesses bezeichnen – nur mehr als Codewort, aber nicht mehr als realisierbarer Inhalt bezeichnet wird.

Wir haben also einen Stau, der de facto 4 Milliarden € ausmacht. Das ist eine unge­heuer hohe und dramatische Summe. Und wenn wir uns damit beschäftigen, die Inhal­te der Bundesheerreformkommission und die Empfehlungen umzusetzen, sprechen wir in Wirklichkeit nicht von 2010 oder 2012, sondern bestenfalls, wenn jetzt alles positiv laufen würde, von 2017. Das ist die Realität!

Die Ausrüstung für Auslandseinsätze, die ja ein besonders beliebtes Sujet darstellen und auch Gelegenheit für vielfältige Sonntagsreden, muss zusammengekratzt werden. Es gibt nämlich vieles nicht, um den Soldaten eine klaglos funktionierende Ausrüs­tungsstruktur mit auf den Weg zu geben. Beispiel Feldspital: Wir haben keinen Opera­tionsshelter, etwas, was natürlich alle Armeen der Welt haben. Man stelle sich vor, im Wüstensand oder im Schmutz, beispielsweise im Tschad, müsste eine Operation durchgeführt werden, ohne diesen Shelter zu besitzen. Die gesamten damit zusam­menhängenden negativen medizinischen Implikationen brauche ich nicht länger darzu­stellen. Abgesehen davon fehlt es an den geeigneten Transportmitteln. Wir haben keine Tieflaster, keine Transportmöglichkeiten, von Hubschraubern ganz zu schwei­gen.

Ein wesentliches Element und zentraler Inhalt des Bekenntnisses der Bundesheerre­formkommission und auch des Herrn Bundesministers Darabos und auch der Verfas­sungslage ist die Miliz.

Die Miliz ist unabdingbar an vorhandene Ausbildungsressourcenmöglichkeiten und der­zeit – nach dem unglückseligen Absenken der Dienstzeit von acht auf sechs Monate – an die Freiwilligkeit gebunden. Die Freiwilligkeit gibt es bei Offizieren, aber schon längst nicht bei Unteroffizieren oder bei Mannschaften. Wir haben derzeit die Situation, dass Anreize, die durchaus auf zwei Ebenen loziert werden müssten, nämlich: man muss entsprechend zahlen und man muss eine gewisse höhere soziale Wertigkeit der Dienst tuenden Menschen darstellen, nicht sichtbar sind.

Bitte sehr, was sollen wir machen, wenn es zu einem neuerlichen Großkatastrophenfall kommt? – Wir haben nur die dünnsten Möglichkeiten, um Notsituationen punktuell viel­leicht begegnen zu können. Aber bei Hochwasserkatastrophen wie im Jahr 2002 kön­nen wir nach derzeitiger Erkenntnis die Situation nicht bewältigen und auch nicht in geeigneter Form der Bevölkerung helfen.

Ein wesentlicher Punkt, der auch umfangreich dargestellt worden ist, ist der desaströse Zustand der Kasernen; jeder konnte es nachlesen. Das ist ja bitte unfassbar! Es gibt undichte Fenster, fehlenden Außenputz, Kohleheizungen, Schimmelbildung sowie ver­altete Küchen und Sanitärräume. Die Kasernen des österreichischen Bundesheeres sind teilweise eine Katastrophe. Es sollte keine solche Kaserne existieren! Ich gebe zu, hier in den Plenarsaal hat es auch hereingeregnet, aber das Geld für diese Sanierung wird vorhanden sein.

Für eine ordnungsgemäße Sanierung der bestehenden Kasernen wäre in Summe fast eine Milliarde erforderlich, also nahezu die Hälfte des Heeresbudgets. Teilweise spricht man von lebensbedrohlichen Bauzuständen. Das ist eine Aufsummierung der Ver­säumnisse der letzten 30 Jahre. Das ist nicht diesem Minister anzulasten, das ist den Ministern der vorigen Dekaden in Summe anzulasten, aber trotzdem, wir müssen von der jetzigen Verantwortung sprechen.

Es gibt zwei Epochen: einmal Minister Frischenschlager, der 1,3 Prozent des BIP er­reicht hat, und andererseits – Ehre sei ihm! – Minister Lichal, der auch eine positive


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 147

Spitze nach oben dargestellt hat. Sonst haben wir ein kontinuierliches Abwärts, was die erforderlichen Vorkehrungen betrifft.

Es ist Dritte-Welt-Substandard, der da teilweise zu verzeichnen ist. Vega-Payer-Wey­precht-Kaserne in Wien, zirka 1900 errichtet – nur zu Ihrer Erinnerung –: Wasserein­tritt, verschimmelte Lehrsäle, durchgerostete Abflüsse, kaputte Türen, Kohleöfen, stin­kende Ölöfen. Trotzdem werden dort, am Sitz der Heeresversorgungsschule, jährlich 4 000 Soldaten durchgeschleust.

Zwölf Problemkasernen haben wir: neben der Vega-Payer-Weyprecht-Kaserne die Maria-Theresien-Kaserne, die Kaserne in der Schwenkgasse in Wien, die Burstyn-Ka­serne in Niederösterreich, die Montecuccoli-Kaserne in Güssing, die Gablenz-Kaserne in Graz, die Von-der-Groeben-Kaserne in Feldbach und die Schwarzenberg-Kaserne in Salzburg. Das sind die heftigsten Baustellen.

Minister Darabos verweist darauf, dass er im Jahr 2007 ein Kasernensanierungspro­gramm begonnen und in Summe Mittel in Höhe von 230 Millionen € aufgewendet hat; so werde die Kaserne in Güssing mit 40 Millionen €, weiters die Benedek-Kaserne,
in Niederösterreich die Raab-Kaserne mit 1,8 Millionen € und die Jansa-Kaserne mit 4 Millionen € saniert. – So weit, so gut. Das dient aber nur zur Beschreibung des riesi­gen Stauvolumens, das wir vor uns haben und um das sich in Wirklichkeit jahre- und jahrzehntelang niemand gekümmert hat.

Ich darf daran erinnern, dass eine Reihe von Anträgen, die wir seit Jahren und Jahr­zehnten seitens der Freiheitlichen Partei vorgebracht haben, die auf eine Erhöhung des Wehrbudgets abgezielt haben, belächelt worden sind, unberücksichtigt geblieben sind und dass es offenkundig ist, dass man der Rufer in der Wüste ist, wenn es um ein Instrument geht, das den gesamten Staat – und nicht einen Sektor dieses Hauses – als lebensnotwendiges Element berührt, als Träger der Souveränität des Landes und als Ausbildungsstätte für einen großen Teil der Jugend des Landes. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Petzner.)

Ich komme zurück auf das Erfordernis eines Anteils des Heeresbudgets von zirka einem Prozent am Bruttoinlandsprodukt. Im Jahr 2008 hat das Bruttoinlandsprodukt 286 Milliarden € betragen. 1 Prozent wären 2,86 Milliarden € als Anteil des Heeresmi­nisteriums am laufenden Budget.

Es wird daher seitens der Freiheitlichen Partei folgender Dringlicher Antrag einge­bracht:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, die geschei­terten Verhandlungen mit dem Bundesminister für Finanzen hinsichtlich des zu be­schließenden Budgets für Landesverteidigung unverzüglich wieder aufzunehmen und für das Landesverteidigungsbudget jeweils für das Jahr 2009 und das Jahr 2010 ein Budget von mindestens 2,86 Milliarden €, also mindestens 1 Prozent des BIP Öster­reichs, sicherzustellen.

Zudem soll eine Anschubfinanzierung in der Höhe von 1 Milliarde € zur Umsetzung der Bundesheerreform bereitgestellt werden.“

*****

Meine Damen und Herren, es gab in den letzten 30 oder 40 Jahren (Abg. Mag. Lapp: Woher nehmen wir das? – Sollten Sie noch sagen!) – und wenn Sie noch so fromm herumfuchteln und fragen: woher sollen wir es nehmen? – keinen einzigen Zeitpunkt,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 148

keine historische Epoche, als es nicht eine Ausrede gegeben hat, warum ein ausrei­chendes Budget für das Heer nicht bereitgestellt werden soll. (Beifall bei der FPÖ.) Selbst wenn wir keine Finanzkrise hätten, wenn wir in Geld schwömmen – ich bin mir gewiss, dass es genug ideologisch oder sonst fundierte Grundlagen gäbe, dem Heer niemals und abermals nicht den erforderlichen Anteil zur Verfügung zu stellen. Das ist die historische Grund- und Todsünde seit Bestehen des Bundesheeres 1955! (Beifall bei der FPÖ.)

Aber es gibt keinen Grund, das als göttlich gegebenes Schicksalsgesetz hinzunehmen. Wir werden immer dafür streiten, dass das Bundesheer seinen Wert für das Land hat und für die Erfüllung seines Auftrags Geld bekommt.

Und wenn es Ihnen noch so schlecht schmeckt: Es lebe das österreichische Bundes­heer! (Beifall bei der FPÖ.)

15.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich der Herr Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Darabos zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


15.45.33

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige Vorbemerkungen, bevor ich auf die eigentliche Sache eingehe.

Herr Abgeordneter Fichtenbauer, ich nehme Ihnen Ihr Engagement zu hundert Prozent ab. Sie als Vorsitzender des Landesverteidigungsausschusses und ich haben, glaube ich, auch eine ganz gute Arbeitsbasis gefunden. Allerdings muss ich schon gleich am Beginn sagen – und das ist auch kurz in einem Zwischenruf angesprochen worden –: Wenn man in die Jahre zurückblendet, in denen Freiheitliche, die dann in andere Par­teien übergewechselt sind, das Ressort geführt haben, dann stellt man, so würde ich meinen, fest, dass das Budget vom BIP-Anteil – vom prozentuellen Anteil her – damals schlechter war, als es heute ist.

Der zweite Punkt: Ich freue mich, dass zumindest ein Drittel der Abgeordneten dieser Debatte, der Behandlung dieses Dringlichen Antrags folgt. Und da es dazu auch einen Zwischenruf gegeben hat, freue ich mich auch, dass Sie mit mir diskutieren, der ich nicht als Deutsch-Österreicher, sondern nur als Österreicher zu bezeichnen bin, und darauf bin ich stolz. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Mag. Stefan: Das ist ein Beweis, dass es solche gibt!)

Es wurde in den vergangenen Tagen – da haben Sie recht, Herr Abgeordneter Fichten­bauer – sehr viel über die Budgetverhandlungen in Österreich berichtet. Ich bin über diese Fülle der Berichterstattung auch nicht sonderlich überrascht – es ist bei Budget­verhandlungen immer so, dass darüber gesprochen wird. Und ich bin auch durchaus der Meinung, dass man mehr über das österreichische Bundesheer diskutieren sollte, stärker diskutieren sollte, intensiver diskutieren sollte – nicht nur in Phasen, in denen man das österreichische Bundesheer beispielsweise beim Katastrophenschutz in Ös­terreich braucht, wie es leider fast jeden Winter der Fall ist.

Das heißt, ich habe dafür durchaus Verständnis. Ich habe auch Verständnis für die eine oder andere Wortmeldung von privaten Vereinigungen – das möchte ich hier im Parlament ausdrücklich betonen: privaten Vereinungen – wie der Offiziersgesellschaft oder dem Milizverband – also Wortmeldungen nicht aus dem Bundesheer, sondern von außen kommend –, die sich Sorgen um das Bundesheer machen, die ihrer Meinung natürlich nur dann Ausdruck verleihen können, wenn sie auch entsprechend pointiert argumentieren. Aber ich bin trotzdem auch der Meinung, dass man da das Sachliche in


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 149

den Vordergrund stellen sollte. Ich halte nichts von einer Politik nach dem Motto „alles oder nichts“, sondern ich bin der Meinung, wir sollten mit kühlem Kopf und Verstand die Interessen des österreichischen Bundesheeres vertreten und versuchen, im Sinne zukunftsorientierter Lösungen die besten Konzepte für das österreichische Bundesheer umzusetzen.

Ich habe mir daher am Beginn meiner Tätigkeit, und ganz bewusst – ich sage das heu­te noch einmal, vielleicht zum letzten Mal – als Nichtdienender beim Bundesheer, zum Ziel gesetzt, gerade in diesem Bereich keine Fehler zu machen, engagiert zu arbeiten, Ihnen so wenig Kritik wie möglich zu ermöglichen, und habe mich von einem Leitge­danken führen lassen, nämlich von dem Gedanken, dass das Geld, das dem österrei­chischen Bundesheer zur Verfügung gestellt wird, auch bei der Truppe landen soll, also bei jenen, die mit der Bevölkerung arbeiten, bei jenen, die im Krisenfall ihren Kopf hinzuhalten haben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Pendl: Bravo!)

Das ist das Wichtigste, das wir gemeinsam hier im österreichischen Parlament auch außer Streit stellen sollten.

Sie haben es selbst angesprochen: Es gab in den letzten Jahrzehnten Versäumnisse beim österreichischen Bundesheer. Das kann man nicht einem Minister allein anlas­ten, sondern das ist offensichtlich auf eine Reihe von Verkettungen über die letzten Jahre zurückzuführen. Aber wenn wir uns alle darauf einigen können, dass das Geld zur Truppe kommen sollte, dann sollten wir zumindest diesen kleinsten gemeinsamen Nenner finden.

Zu Ihrer Kritik: In meiner Amtszeit – und ich rede jetzt nur über meine Amtszeit –, in den letzten zwei Jahren wurden allein 230 Millionen € in die Modernisierung und in den Neubau von Bundesheer-Gebäuden investiert. Mir ist klar, Sie haben durchaus recht, es gibt noch immer viel zu tun. Das ist mir ein Anliegen, weil die Grundwehrdiener, die freiwillig zum österreichischen Bundesheer gehen – 30 000 an der Zahl pro Jahr –, das Anrecht haben, auch sozusagen von der Infrastruktur her bestens versorgt zu werden. Aber immerhin, 230 Millionen € in zwei Jahren in die Modernisierung und in den Neu­bau von österreichischen Kasernen investiert – ich glaube, das kann sich sehen las­sen. Es geht hier um 24 000 Bedienstete, sowohl Kadersoldaten als auch zivile Be­dienstete beim österreichischen Bundesheer, und um die von mir angesprochenen 30 000 Grundwehrdiener.

Darüber hinaus sind 290 Millionen € in den Ankauf – nur in den letzten zwei Jahren! – von Beschaffungselementen geflossen. Ich nenne einige Beispiele: Wir haben Investi­tionen getätigt, die – und ich kritisiere da nicht meine Vorgänger – lange liegen geblie­ben sind, wie etwa die Installierung eines neuen Truppenfunksystems, die Etablierung neuer Lkws, der Ankauf neuer gepanzerter Fahrzeuge mit ABC-Ausstattung, neue ge­schützte Mehrzweckfahrzeuge – eine Investition, die erst in den letzten Wochen finali­siert worden ist – oder ein neues Flugfunksystem. – Das heißt, 290 Millionen in neue Beschaffungsvorhaben.

Zählt man diese beiden Zahlen zusammen, dann sind unter meiner Amtszeit in zwei Jahren 520 Millionen € an Investitionskosten in das österreichische Bundesheer geflos­sen. Ich glaube, das ist eine Summe, die sich sehen lassen kann. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Ing. Kapeller.)

Ich möchte auch nicht verhehlen, dass ich mich ganz besonders freue – und ich sage das jetzt auch nicht als Kritik an meinen Kollegen, die hier heute nicht neben mir sit­zen –, dass im Bundesheer nicht nur von Verwaltungsreform gesprochen worden ist, sondern wir Verwaltungsreform auch tatsächlich umgesetzt haben. Wir haben in der Zentralstelle die Anzahl der Bediensteten von 1 200 auf unter 900 gedrückt. Das heißt,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 150

Verwaltungsreform war für uns im Bundesheer kein Schlagwort, sondern ist eine reale politische Forderung, die auch umgesetzt worden ist.

Ich sage auch, dass ich kein Verwaltungsreform-Fetischist bin; darum geht es ja nicht. Wenn wir in der Verwaltung einsparen, dann bedeutet das aber – und das ist völlig klar –, dass wir mehr Geld für die Truppe haben. Und das ist ein Verwaltungsreform­projekt, das in keinem anderen Ministerium in den letzten zwei Jahren in dieser Deut­lichkeit und in dieser Intensität umgesetzt worden ist. Ich bedanke mich auch bei der Personalvertretung im österreichischen Bundesheer, die das mit mir gemeinsam mitge­tragen hat. Das heißt aber, dass der Leitspruch „Mehr Geld zur Truppe!“ auch Realität werden kann, und auch darauf sollten wir stolz sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist uns ebenso gelungen – auch das ist ein wichtiger Punkt, den Sie auch persönlich angesprochen haben, Herr Abgeordneter –, dass wir in den letzten Monaten mehr Menschen zur Truppe gebracht haben. Allein 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aus der Verwaltung in die Truppe übergeführt worden. Wenn man das österreichische System kennt und weiß, wie schwierig es ist, das umzusetzen, bei gesetzlichen Mög­lichkeiten, das auch zu verhindern, dann muss man sagen, das ist ein herzeigbares Projekt und ein Vorzeigeprojekt, was die Verwaltungsreform in Österreich insgesamt betrifft.

Ich möchte auf noch einen Punkt hinweisen, hinsichtlich dessen in mehreren Aus­schüssen ebenfalls Horrorszenarien gezeichnet wurden; ich möchte darauf hinweisen, dass diese Szenarien nicht stimmen. Wir haben natürlich als österreichisches Bundes­heer die Verpflichtung, im Katastrophenschutz bereitzustehen, den Mann, die Frau zu stellen. Auf Knopfdruck stehen derzeit 10 000 Soldatinnen und Soldaten bereit, um im Falle einer Katastrophe in Österreich – die wir uns alle nicht wünschen – helfen zu kön­nen. Darauf kann sich die österreichische Bevölkerung zu hundert Prozent verlassen. Und insgesamt haben wir mit heutigem Stand 2 500 Soldatinnen und Soldaten des österreichischen Bundesheeres im Inland und im Ausland – davon 1 300 im Ausland – im Einsatz.

Ich kann Ihnen auch versichern, dass – und das sind die wirklich wahren Zeitungsmel­dungen – wir es geschafft haben, beim österreichischen Bundesheer für das nächste Jahr 1 000 neue Dienstposten zu schaffen: KPE-/KIOP-Einheiten, Lehrlinge, die wir ausbilden. Wir sind mit 260 Lehrlingen im österreichischen Bundesheer das führende Ministerium, was die Lehrlinge betrifft. Wir haben allein Neuaufnahmen von 62 Lehrlin­gen zu verzeichnen. Auch das zeigt, dass das Bundesheer vital ist und dass das Bun­desheer lebt.

Ich möchte Ihnen auch mitteilen, dass wir im Milizbereich nicht – so, wie es in der Öf­fentlichkeit dargestellt wird – ein Problem haben. Ganz im Gegenteil, wir haben in der Miliz unsere Hausaufgaben gemacht. Die Miliz ist ein integraler Bestandteil des öster­reichischen Bundesheeres. Ohne die Soldatinnen und Soldaten aus dem Milizbereich ist das Bundesheer seinen Aufgaben nicht gewachsen.

Ich nenne Ihnen nur einige Zahlen: Im Auslandseinsatz am Golan haben wir derzeit 70 Prozent an Milizsoldatinnen und -soldaten, in Bosnien 35 Prozent. Auch das zeigt die Wichtigkeit der Miliz.

Ja, und ich stehe auch dazu – ich habe mit dem Finanzminister in den letzten Tagen das Budget ausverhandelt –: Wir haben eine Weltwirtschaftskrise, eine Finanzkrise zu bewältigen, da kann sich kein Ministerium ausnehmen. Aber durch unsere Einspa­rungsmaßnahmen haben wir so umschichten können, dass wir unseren Aufgaben im Inland, im Ausland, im Assistenzeinsatz gerecht werden können.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 151

Das heißt, wir haben ein Ergebnis erzielt, das mit Augenmaß zu bewerten ist. Und das heißt somit logischerweise: Mit Augenmaß sparen bedeutet auch, dass wir mit Augen­maß investieren können. Genau das ist das, was ich mir vom österreichischen Bundes­heer in Zukunft erwarte.

Ich möchte noch einige Punkte, die Sie angesprochen haben, ganz besonders hervor­heben (Abg. Kickl: Die Eurofighter haben wir noch nicht gehabt!): die Frage des Assis­tenzeinsatzes. Ja, ich bin Burgenländer, und ich stehe als Burgenländer, aber auch als Staatsbürger zu diesem Assistenzeinsatz. (Beifall bei der SPÖ.)

Da können mir die urbanen Kreise erzählen, was sie wollen: Dieser Assistenzeinsatz ist seit 1990 eine Erfolgsgeschichte. Wir haben ihn mit Augenmaß reduziert, wir haben ihn halbiert, aber er ist aus meiner Sicht nach wie vor wichtig.

Eurofighter – gutes Beispiel –: Sie werden in den nächsten Wochen erleben, was die meisten von Ihnen nicht für möglich gehalten haben: dass wir 250 Millionen Cash auf das Konto der Republik Österreich bekommen – von mir ausverhandelt als Reduzie­rung der Eurofighter-Kosten.

Für die Kosten selbst bin ich nicht verantwortlich. Herr Kollege Pilz, weil Sie den Kopf so schütteln: Die Kosten des Eurofighter-Einsatzes haben jene zu verantworten, die diesen Vertrag in den Jahren vor meiner Tätigkeit ausverhandelt haben. Es ist richtig, dass dieser Eurofighter ein gutes Flugzeug ist, und es ist auch richtig, dass er sehr viel kostet. Aber das sozusagen dem jetzigen Verteidigungsminister aufhalsen zu wollen, das halte ich schon, gelinde gesagt, für eine Chuzpe.

Wir werden das österreichische Bundesheer budgetär nicht ausbluten lassen, wie Sie gemeint haben, sondern ganz im Gegenteil: Das österreichische Bundesheer wird mit weit über 2 Milliarden € seinen Aufgaben auch in Zukunft nachkommen können. Darauf können Sie sich verlassen, darauf bin ich stolz. Und Sie werden auch sehen, dass die Truppe nicht nur motiviert ist, sondern dass sie auch in den nächsten Jahren die Kom­petenzen einbringen wird, die sie auch in der Vergangenheit eingebracht hat. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von insgesamt 25 Minuten zukommt.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Weinzinger. Gewünschte Redezeit: 6 Mi­nuten. – Bitte.

 


15.58.06

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister für Landesverteidigung! Ich habe vor einiger Zeit in einer Sitzung des Landesverteidigungsausschusses von Ihnen den Ausspruch gehört: Ich bin Kroate, Burgenländer, Österreicher, ich bekenne mich zu meinem Kroatentum!, und dafür achte ich Sie über alles (Abg. Öllinger: ..., bitte!): weil Sie sich zu Ihrem Volkstum bekennen, sich zu dieser Heimat Österreich bekennen und sich auch für sie einsetzen, wie Sie jetzt gerade mit Worten bewiesen haben. (Beifall bei der FPÖ.)

In meinem Bekanntenkreis kenne ich viele, deren Muttersprache nicht Deutsch ist – ös­terreichische Slowenen, slowenische Österreicher, wenn Sie wollen. In meinem Ver­wandtenkreis gibt es Türkinnen, die Verwandte von mir geheiratet haben, mit türkischer Muttersprache, die sich jetzt klar und eindeutig zum Staat Österreich bekennen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 152

Jetzt frage ich Sie: Wozu – um auf Ihr Eingangsstatement einzugehen – soll ich mich bekennen? (Abg. Öllinger: Na? Bitte! Das wollen wir auch wissen!) Wozu soll ich mich bekennen als Innviertler, dessen Familie in voriger Generation, in vorvoriger Genera­tion und auch schon vor zehn Generationen Deutsch als Muttersprache gehabt hat? Ich bekenne mich eben als deutscher Österreicher – und das kann kein Schimpfwort sein! (Beifall bei der FPÖ. – Rufe: Hoffentlich!) – Ich bin natürlich auch ein begeisterter Oberösterreicher, gar keine Frage.

Ich bin also begeisterter Oberösterreicher und begeisterter Österreicher (Abg. Gril­litsch: Und begeisterter Europäer?), der aber nicht nur hier in diesem Raum sein Ge­löbnis abgegeben hat, für diese Republik einzutreten, sondern der auch auf offenem Kasernenhof sein Gelöbnis abgegeben hat, sich für diese Republik einzusetzen und, wenn es sein muss, auch sein Leben einzusetzen. Ich bin mit großer Begeisterung Sol­dat gewesen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn ich jetzt gehört habe, was Sie über den Zustand dieses unseres österreichischen Bundesheeres gesagt haben, dann muss ich schon sagen: Ich habe offensichtlich
in den letzten 20, 30 Jahren in einer Traumwelt oder in einem Potemkinschen Dorf ge­lebt (Zwischenruf des Abg. Öllinger), denn es war eigentlich alles ganz anders. Und wenn ich jetzt mit Kameraden, die noch aktiv im Dienst sind oder als Milizsoldaten noch aktiv sind, rede, dann sprechen die andere Worte, dann klingt das aber wirklich völlig anders. Dann höre ich von Kompaniekommandanten, die, wenn sie Glück haben, 30 Mann im halben Jahr zu ihrer Kompanie dazubekommen, die sich gar nicht mehr hinaustrauen auf den Kompaniehof, weil sie sich schämen, „Guten Morgen, Kompa­nie!“ vor 28 Hanseln zu sagen. Und von den 28 Hanseln sind 18 Berufssoldaten, und 10 oder 15 andere sind beim Arzt, weil sie es körperlich nicht mehr aushalten.

Herr Darabos, Sie sind auch Sportminister, und somit liegt es natürlich auch in Ihrer Zuständigkeit, dafür zu sorgen, dass die Gesundheit unserer Jugend entsprechend er­halten wird, in der Schule, in der Ausbildung – zum eigenen Vorteil, aber im Endeffekt auch für den Dienst in unserem Bundesheer. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister, Sie haben mit dem Bundesheer – und da können Sie nichts da­für – auch verschiedene andere Aufgaben auszuführen. Sie haben einen Assistenzein­satz zum Wohle der gesamten Republik und zur Unterstützung des Innenministers bei seinen Aufgaben auszuführen. Daher ist es die verdammte Pflicht und Schuldigkeit des Innenministeriums, diese Kosten zu übernehmen! Das muss uns klar sein, und das müssen Sie bei Budgetverhandlungen einbringen. Da müssen Sie einfach sagen: So und so viele Kosten habe ich durch den Assistenzeinsatz, diese sind dem Militärbudget zu vergüten!

Sie haben außerdem die Luftraumüberwachung durchzuführen. Die Aufgabe einer Ar­mee ist es sehr wohl, die Möglichkeiten für einen Luftkampf bereitzustellen. Die Luft­raumüberwachung im Frieden ist eine Aufgabe des gesamten Staates und fällt in den Aufgabenbereich des Innenministers. Daher haben Sie auch hier bei Ihren Budgetver­handlungen dafür zu kämpfen, dass die Kosten, die dabei für das Bundesheer anfallen, eben von den zuständigen anderen Kostenstellen dieser unserer Republik übernom­men werden. Das ist Ihre Aufgabe als Bundesminister für Landesverteidigung! (Bei­fall bei der FPÖ.)

Sie können doch nicht einfach sagen: Ist schon recht, um des lieben Friedens willen übernimmt das alles das Bundesheer, und wenn wir dieses 1 Prozent BIP nicht bekom­men, das die Bundesheerreformkommission so dringend verlangt hat, dann geht es eben nicht, wir geben einfach nach. Im Sinne des Bundesheeres, im Sinne der jungen Männer, die dort dienen, im Sinne der jungen Frauen, die dort ebenfalls dienen kön­nen, und im Sinne der Berufssoldaten können Sie das nicht machen!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 153

Und jetzt kommen wir auf die jungen Männer, die dort dienen, und auch auf die jungen Frauen, die dort dienen können, zu sprechen. Die jungen Männer müssen ja dort dienen, so sie sich nicht für den Zivildienst entscheiden. Diesen ist eine Voraussetzung zu bieten, die unseren Staatsbürgern gerecht wird. Sie haben eine Ausbildung zu be­kommen, die nicht um dreiviertel vier zu Ende ist, weil wir nicht das Geld haben für das Personal, dafür, dass unser Unteroffizierskorps und unser Offizierskorps Überstunden machen können. Dann ist eben eine andere Regelung zu treffen. Das ist Ihre Auf­gabe auch bei den Budgetverhandlungen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir übernehmen ja noch eine weitere Aufgabe in unserem Bundesheer, denn bekannt­lich sind die Kinder der Einwanderer oder jene Einwanderer, die die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen haben und noch jung genug sind, verpflichtet, ihren Wehrdienst zu absolvieren. Und auch die Kinder der Einwanderer sind dazu verpflich­tet. Und auch die Kindeskinder der Einwanderer sind dazu verpflichtet. Wir alle wissen, dass ein großer Teil dieser Einwanderer und Kinder und Kindeskinder von Einwande­rern sich in unsere Gesellschaft nicht einordnen kann, will oder keine Möglichkeit hat oder diese Möglichkeit nicht wahrnimmt. Das wissen wir. Und wenn wir dies nicht zu­geben, dann lügen wir uns in die eigene Tasche.

Beim Heer gäbe es eine hervorragende Möglichkeit, diese Eingliederung in unsere Art der Gesellschaft durchzuführen. Das kostet zusätzlich Geld. Dann müssen Sie eben herausbekommen, wer in dieser Republik für die Eingliederung, für das Zusammenwir­ken der Zugewanderten, der Eingewanderten mit der einheimischen Bevölkerung ver­antwortlich ist, und das hat Ihren Budgetposten entsprechend aufzufetten. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister, es kann nicht sein, dass unsere Armee, die eine hervorragende Tradition hat, die seit 1955 ihre Aufgaben – ob im Jahre 1956, ob im Jahre 1958, ob bei der Jugoslawien-Krise – immer hervorragend und im Sinne der Bevölkerung erfüllt hat, dass dieses Heer immer ganz knapp vor dem Sterben steht, dass es gerade so viel bekommt, dass es zu wenig zum Leben, aber zu viel zum Sterben ist. So kann es nicht weitergehen. Ich erwarte von Ihnen entsprechende Handlungen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prähauser. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.06.27

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Der Antragsteller, die Freiheitliche Partei, war jetzt mit zwei Rednern hier am Rednerpult vertreten. Ich nehme an und unterstelle einmal fürs Erste, dass Sie das Bundesheer mit Finanzmitteln ausstatten wollen.

Ich unterstelle aber auch dem Kollegen Weinzinger, dass er eigentlich weiß, wie „ein­fach“ es ist, bei Budgetverhandlungen sehr viel Budget zugesprochen zu bekommen. Ich unterstelle ihm auch zu wissen, was es heißt, in einer Wirtschaftskrise, die wir jetzt erleben müssen, Träume erfüllt zu bekommen. (Zwischenrufe des Abg. Weinzinger.) Herr Kollege Weinzinger, seien Sie so lieb, hören Sie zu, versuchen Sie, so amikal zu sein wie der Erstredner Kollege Fichtenbauer! Dann werden wir einander auch verste­hen, denn unsere gemeinsame Sorge ist das österreichische Bundesheer. Wir beken­nen uns dazu und wollen die bestmöglichen Voraussetzungen schaffen. Wir wollen aber nicht, dass das Bundesheer gegen andere Bereiche ausgespielt wird. Wir müssen uns nach den Möglichkeiten strecken. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 154

Sie beziehen sich in Ihrem Dringlichen Antrag eigentlich ausschließlich auf Zeitungsbe­richte: „Die Miliz ist tot.“ Aber einer fällt mir besonders auf, und den darf ich dann so zi­tieren:

„Verlierer Darabos. Überraschend schnell abgeschlossen hat Pröll mit Verteidigungs­minister Norbert Darabos (SPÖ), der Widerstand angekündigt hatte – und jetzt massiv sparen muss.“ – Wo haben Sie das her, aus welcher Zeitung? Da haben Sie nämlich die Quelle nicht angegeben.

Wenn wir schon bei Zeitungsberichten sind, dann darf ich einen Bericht aus der „Pres­se“ zitieren, die von sehr zähen Verhandlungen berichtet, die mehrmals unterbrochen werden mussten. „Minister Norbert Darabos, der ein Bundesheer am Rande des Fi­nanzkollapses übernommen hatte, musste weitere Einsparungen abwehren – von einer an sich notwendigen Aufstockung seines Budgets war da keine Rede mehr. Immerhin konnte er die Kürzungen weitgehend vermeiden und bekommt für das nächste Jahr rund 2,2 Milliarden Euro“ inklusive auch der 100 Millionen mehr für den Sport.

Es ist, wie ich meine, nicht schlecht, wenn ein Minister unter diesen Finanzvoraus­setzungen in der Lage ist, das Budget fortzuschreiben. Natürlich wissen wir, dass das Budget des Bundesheeres am untersten Limit angekommen ist. Aber da darf ich Ihnen schon sagen – damit Sie das auch nicht vergessen, denn Sie beziehen sich auf 30 Jahre vorher –: In den 30 Jahren führten die Geschäfte vier Jahre SPÖ-Minister, fünf Jahre freiheitliche Minister und 21 Jahre ÖVP-Minister. Den größten Rückschlag beim Budget des Bundesheeres hat es allerdings unter einem VP-Minister gegeben. Das sollte man nicht vergessen, wenn man es sich leicht macht und dem Minister vor­wirft, er hätte schlecht verhandelt.

Jeder, der ein Ressort zu führen hat, jeder, der um sein Budget kämpfen muss, wird verstehen, wie „einfach“ das ist – ja, in Zeiten wie diesen fast unmöglich. Ich glaube, dass der Herr Minister sehr, sehr gut verhandelt hat. Wir wünschen ihm für die nächs­ten Verhandlungen – wir haben jetzt ein Doppelbudget aufzustellen – eine bessere Ausgangslage, aber nicht im Gespräch mit dem Finanzminister, sondern bessere wirt­schaftliche Rahmenbedingungen, die es uns auch ermöglichen, mehr Geld auszuge­ben. 2000, 2001 und 2002 herrschte Hochkonjunktur, aber das Budget war gemessen am Prozentsatz des BIP, Herr Kollege Fichtenbauer, unter blauen Ministern nicht hö­her. Und das sollte uns allen gemeinsam zu denken geben.

Wie wir hier miteinander diskutieren, lässt aber hoffen, dass wir wirklich glaubhaft ge­meinsam für das Bundesheer einstehen und das Beste erreichen wollen, dafür sorgen wollen, dass die Ausbildung funktioniert. Wir haben auch entsprechende Maßnahmen gesetzt.

Es stehen viele Österreicher und Österreicherinnen im Auslandseinsatz. Dort ist die Ar­beit der Soldatinnen und Soldaten wirklich dazu angetan, das Renommee Österreichs in der Welt weiter zu stärken. Denken Sie daran, vor einem Jahr haben wir über den Tschad-Einsatz diskutiert! Gräuel wurden uns vor Augen geführt. Zeitungen haben dort Reporter schon in das Gefecht – in das vermeintliche Gefecht – geschickt. Heute wis­sen wir, dass die Fähigkeiten unserer Soldatinnen und Soldaten maßgeblich dazu bei­getragen haben, dass sich dort die Lage beruhigt hat und in die Zukunft geblickt wer­den kann. Wir haben jetzt noch einen Einsatz mit UNO-Mandat vor uns, und ich gehe davon aus, dass wir es schaffen werden, dort für entsprechende Ruhe und für ein er­trägliches Umfeld für die Bevölkerung zu sorgen.

Zum Assistenzeinsatz an der Grenze, Niederösterreich und Burgenland: Burgenländer, Niederösterreicher sehen das anders als Vorarlberger oder Salzburger, das ist keine Frage, aber ich gehöre zu jenen, die meinen, dass dieser Einsatz in Wirklichkeit auch eine Ausbildung darstellt – eine Ausbildung am lebenden Objekt. Mein jüngerer Sohn


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 155

war jetzt beim Bundesheer – in Tamsweg, das ist ungefähr 150 Kilometer von Salzburg entfernt –, das erste Mal aus dem Haushalt draußen, und hat in den ersten Tagen ge­sagt: Mama, hol mich nach Hause, fürchterlich! – Wenn man lauter solche jungen Bur­schen und Mädchen dann im Ernstfall irgendwo hinschickt, die noch nie irgendwo eine Finsternis allein haben erleben dürfen, dann bedeutet das einen anderen Zugang.

Wir sollten die Größe haben, auch anzuerkennen, dass das auch eine Ausbildung ist, die natürlich – in welcher Form auch immer – für andere Zeiten fortgeführt werden muss. Das heißt nicht, dass der Grenzeinsatz auf Dauer prolongiert wird – es gibt ja Überlegungen, diesen in diesem Jahr einschlafen zu lassen –, aber es war kein ver­lorenes Geld. Es war eine willkommene Möglichkeit, Soldatinnen und Soldaten an die Realität heranzuführen. Das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung konnte dadurch auch entsprechend befriedigt werden.

Ich darf Ihnen sagen, meine Damen und Herren, Herr Minister, ich bin wirklich ange­nehm überrascht, in welch ruhiger Art und Weise es dir gelungen ist, mit dem Finanz­minister zu einem Ergebnis zu kommen.

Ich möchte aber auch jenen, die sich eingeschaltet haben und von Kollaps und ande­ren Dingen gesprochen haben – wie zum Beispiel meinem Kollegen aus Salzburg, dem Vorsitzenden der Offiziersgesellschaft, unserem Hauptmann Paulus –, danken, auch wenn die Wortwahl dann überbordend war. Der Ansatz, gemeinsam an einem Strang zu ziehen, hat aber dazu geführt, dass es möglich war, gröbere Verluste abzuwenden, und ich glaube, das sollte man anerkennen. Wir sollten die Ärmel hochkrempeln und versuchen, darüber hinaus die notwendigen Finanzmittel gemeinsam zu erreichen. Da­für ist es aber wichtig, zuerst einmal die Wirtschaftskrise in den Griff zu bekommen, um die Euros zu verdienen, die man dann verteilen kann. –Das ist dann eine angenehme Angelegenheit. Ich erinnere noch einmal: Als sie vorhanden waren, hat die Freiheitliche Partei sie nicht dem Bundesheer zugeteilt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. Gewünschte Redezeit: 8 Minuten. – Bitte.

 


16.13.47

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Herr Brigadier Dr. Fichtenbauer, danke für dein hehres Ein­setzen für das Bundesheer, vor allem auch für deine emotionslose und daher sachliche Darstellung der Problematik in diesem Bereich!

Ich habe eigentlich gedacht, es werde eine Fortsetzung vom Vormittag geben, wo euer Frontmann ja wirklich geglänzt hat durch das Darstellen von Unwahrheiten, unmögli­chen Interpretationen der Kriminalstatistik und des Sicherheitsmonitors. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich bin wirklich begeistert, dass es heute Nachmittag etwas anders läuft, auch wenn mir die Brandrede von Lutz Weinzinger anfänglich nicht genau den Weg zum Thema Landesverteidigung gewiesen hat. Aber wir hatten zumindest Nachhilfe, was die Natio­nalitäten in unserer Republik betrifft. (Abg. Dr. Haimbuchner: Brauchst du eh!) Jawohl!

Kurzum, ich denke, es sollte aber eines auch nicht passieren: Auch wenn der Vorwahl­kampf in Kärnten und Salzburg seinen Höhepunkt erreicht, sollten wir nicht das für alle Menschen in Österreich so wichtige Thema Sicherheit so schlechtreden. In Zeiten wie diesen, in denen doch alles auch von der Wirtschaftskrise gebeutelt ist, sollten wir den Menschen Mut zusprechen und nicht noch Öl ins Feuer gießen und nicht das zweit­wichtigste Gut neben dem Arbeitsplatz, nämlich Sicherheit, in Frage stellen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 156

Ich möchte an dieser Stelle auch Folgendes tun: den Soldatinnen und Soldaten für die hervorragende Arbeit, die sie im In- und Ausland leisten, Danke sagen. – Wenn man Ihnen zuhört, dann kommt man zu dem Schluss, dass das nicht mehr möglich ist. Der Zustand des österreichischen Bundesheeres ist Ihrer Darstellung entsprechend so, dass sich die Soldatinnen und Soldaten schämen, wenn sie den Kasernenhof betreten oder wenn sie ausrücken müssen, um anderen zu helfen und Dienst an Menschen zu leisten.

Trotzdem behaupte ich eines: dass uns allen das Bundesheer und auch die Soldatin­nen und Soldaten am Herzen liegen. Und daher möchte ich natürlich auch ein bisschen über das Heeresbudget im Einzelnen sprechen. Ich glaube, ein Plus von 8 Millionen € im Vergleich zu den Vorjahren lässt darauf schließen, dass allen, die Regierungsver­antwortung tragen, die militärische Sicherheit im Inland wie auch das Auftreten des ös­terreichischen Bundesheeres im Ausland ein entsprechendes Anliegen ist. Und ich denke, dieser nachmittägliche Dringliche Antrag ist schon ein bisschen danebengegan­gen. Diese Debatte sollte schon mehr Polemik für den Landtagswahlkampf beinhalten. Ich bin aber dankbar für diese korrekte Darstellung.

Als Polizist möchte ich auch für das Innenressort sprechen (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner), weil ich weiß, lieber Kollege Haimbuchner, dass es auch dort im­mer wieder um dieselben Themen geht. Jeder möchte neue Fahrzeuge, jeder Kollege, jede Kollegin möchte gute, ja beste Unterkünfte, neue Uniformen. Aber auch dort geht es nur step by step, und das ist auch beim österreichischen Bundesheer so. Und wenn ich mir meine Kasernen in Oberösterreich (Abg. Dr. Haimbuchner: Deine Kasernen?), auch in meinem Wahlkreis ansehe, dann muss ich sagen, diese sind in einem besse­ren Bauzustand als derzeit von den Medien berichtet wird. Ich glaube, dass da schon ein bisschen Differenzierung notwendig ist.

Es stimmt, dass die Bundesheer-Reformkommission einen Anteil von einem Prozent des BIP für das Heer verlangt hat. Aber ich möchte Ihnen auch Folgendes sagen: Es hat auch eine reine FPÖ-Verantwortung gegeben, nämlich des FPÖ-Ministers Herbert Scheibner unter dem FPÖ-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, wo dieses eine Prozent auch nicht erreicht wurde. Und daher stelle ich schon fest: Wenn Sie Verantwortung tragen, dann kommen Sie dem Auftrag, den Sie jetzt wieder formulieren, auch nicht nach! (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.)

Daher meine ich schon, es ist reine Polemik, wenn jetzt am Nachmittag, wenn auch beinahe emotionslos, der Wahlkampf in Kärnten und Salzburg mit dem Thema Sicher­heit überlagert wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Tatsache ist, dass jetzt Rahmenbudgets verhandelt und ausverhandelt wurden und dass unser verantwortlicher Bundesminister Norbert Darabos 8 Millionen € mehr zur Verfügung hat. Ich denke, damit kann das Bundesheer seine Aufgaben im In- und Aus­land entsprechend umsetzen und kann im Inland dort helfen, wo andere nicht mehr können, im Rahmen des Katastrophenschutzes, der Luftraumüberwachung, und natür­lich im Ausland, um das Ansehen der Republik entsprechend zu heben, in UN-Peace­keeping-Einsätzen oder auch in den EU-Einsätzen auf dem Balkan oder wo sie sonst stattfinden mögen.

Ich meine, in Zeiten wie diesen, in denen die Menschen um den Arbeitplatz fürchten, müssen wir eine andere Botschaft aus diesem Haus hinaustragen, nämlich nicht Angst schüren und den Menschen Sicherheit absprechen oder ausreden, sondern Mut ma­chen! Wir sollten das den Menschen auch so darstellen. Ich bin sicher, dass unser Ver­teidigungsminister das Rahmenbudget, das er zur Verfügung hat, auch mit Schwer­punkten entsprechend einsetzen wird, damit viele Aufgaben umgesetzt werden kön­nen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 157

Aus unserer, aus meiner Sicht gibt es einige Dinge, die mit diesem Budget nicht nur durchgeführt werden könnten, sondern auch müssen. Ich glaube, dass es notwendig ist, bei den Beschaffungen fortzufahren, wie beispielsweise bei der Anschaffung von Allzweckfahrzeugen für den Auslandseinsatz oder der Aufrüstung der Hubschrauber­flotte.

Ich glaube auch, dass es notwendig ist, die Aufstellung der strukturierten Miliz voranzu­treiben, um im Inland Sicherheit zu gewährleisten.

Ich denke, dass es auch notwendig ist, mit den vorhandenen Budgets schwerpunktmä­ßig die Renovierung der Kasernen voranzutreiben, denn das ist ungemein wichtig, um den Soldatenberuf lukrativ zu machen, um junge Menschen, die zum ersten Mal in die Kaserne kommen, davon zu überzeugen, dass der Soldatenberuf eine Alternative sein kann – im Offiziersbereich, im Unteroffiziersbereich, aber auch im Mannschaftsbereich für die Miliz.

Es ist natürlich auch notwendig, die soziale Absicherung der Reformbetroffenen durch­zuführen.

Ich denke, dass am Ende des Tages vielleicht sogar mehr Geld zur Verfügung stehen wird, als budgetiert ist. Die Erlöse aus den Liegenschaftsverkäufen können eingerech­net werden, und es gibt natürlich auch die Möglichkeit der frei werdenden finanziellen Mittel, wenn der militärische Grenzeinsatz mitten im Schengenraum nicht mehr not­wendig sein wird.

Ich meine, im Großen und Ganzen sollten wir stolz darauf sein, was das österreichi­sche Bundesheer leistet, und gemeinsam dafür eintreten, dass sich die Menschen in Österreich sicher fühlen können, dass wir ihnen sichere Arbeitsplätze bieten können, dass wir ihnen Sicherheit in der Sicherheit geben können. Dazu fordere ich Sie auf, speziell dich, lieber Freund (in Richtung des Abg. Dr. Fichtenbauer), als real denken­den und sehr guten Sicherheitspolitiker. – Ich bedanke mich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. Gewünschte Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

 


16.21.41

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Herr Bundesminister, es ist wirklich nicht notwendig, in dieser Debatte mit in der Vergangenheit absolut notwendigen Anschaffungen von der Zukunft abzulen­ken. Tatsache ist, dass wir einen Antrag der FPÖ auf dem Tisch liegen haben, der sich mit der Zukunft des österreichischen Bundesheeres, mit dem zukünftigen Budget be­schäftigt. Das ist auch gut so, denn wir alle wissen, welche Diskussionen, welche Unsi­cherheiten in den letzten Monaten bezüglich des Bundesheerbudgets bestanden ha­ben und noch immer bestehen.

Sie haben über die Anschaffungen in den letzten Jahren geredet, Herr Bundesminis­ter. – Das ist natürlich eine Notwendigkeit gewesen, das können Sie sich nicht selbst auf die Brust heften. Die wichtigste Anschaffung zum Beispiel in den vergangenen Jah­ren war die Black-Hawk-Staffel. Diese Notwendigkeit hat sich aufgrund eines Katastro­pheneinsatzes ergeben. Wir wissen aber genau, dass wir im internationalen Vergleich noch immer zu wenig Transportkapazitäten mit dieser Hubschrauberstaffel haben. Das heißt, es wäre notwendig, weitere drei Stück anzuschaffen – weitere Investitionen, für die aber in Zukunft das Geld fehlen wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 158

Weiters wird unsere Flugzeugtransportstaffel – um das einmal so kurz und prägnant zu formulieren –, der Hercules, früher oder später den Dienst quittieren, denn die derzei­tige Belastung durch Flugeinsätze nach Afrika, dieser Dauereinsatz, wird natürlich auch die Betriebszeiten der Hercules-Flugzeuge extrem ausreizen.

Herr Bundesminister, laut Medienberichten – das wurde hier schon gesagt – wird es für das Budget 2009/2010 zirka 177 Millionen € weniger geben als im letzten Jahr, und – weil schon kritisiert wurde, dass das nur die Medien schreiben – laut internen Res­sortinformationen sollen es bis zu 140 Millionen € weniger sein, die dem Bundes­heer 2009/2010 zur Verfügung stehen werden. Deswegen ist auch die Aussage von Kollegem Kapeller nicht nachvollziehbar, wonach es im kommenden Jahr 8 Millio­nen € – ein Tropfen auf dem heißen Stein – mehr geben soll.

Herr Kollege Prähauser, Sie haben gesagt, unter diesen Voraussetzungen habe der Herr Bundesminister ein Lob für den derzeitigen Verhandlungsstatus verdient. – Keiner weiß, was bis dato verhandelt wurde, aber Tatsache ist, Herr Kollege Prähauser, dass beispielsweise die Bundesrepublik Deutschland, in der gleichen und vielleicht in einer noch schlimmeren wirtschaftlichen Krise als Österreich befindlich, bei ihrem derzeitigen Budget der Bundeswehr sogar noch 50 Millionen zusätzlich aus einem Konjunkturpaket gegeben hat. Das heißt, in der Bundesrepublik Deutschland wurde noch mehr Geld für die Landesverteidigung budgetiert.

Bei uns schaut alles danach aus, als würden die Mittel gewaltig reduziert werden. Ös­terreich ist neben Irland und Luxemburg ohnehin das Schlusslicht bei den Ausgaben für die Landesverteidigung in Europa, und wenn das so weitergeht, wird Österreich spätestens im Jahr 2010 die rote Laterne bei den Investitionen und Ausgaben für die Landesverteidigung innehaben. Und das, Herr Bundesminister, obwohl es eine Pla­nung der Bundesheer-Reformkommission gibt; Sie kennen diesen Zettel vermutlich (der Redner hält besagten Zettel in die Höhe):

„Management ÖBH 2010

Finanzmittel und materieller Bedarf, Vorschlag, Konsequenzen

Minimalvariante bis 2014 abdeckbar bei

€ 2,3 Milliarden pro Jahr auf Basis 2004“

Das heißt, seit 2004 müssten jedes Jahr zumindest 2,3 Milliarden investiert werden, um die Ziele der Bundesheer-Reformkommission zu erreichen.

Wenn dies nicht der Fall ist – das steht hier auch ganz klar geschrieben –:

„Umsetzung über 2014 hinaus

Streichen von Fähigkeiten, Reduzierung der Organisationsstruktur, Streichen von Ein­heiten und Verbänden“

Geschätzter Herr Bundesminister, ich glaube nicht, dass das im Sinne eines Ressort­chefs für Landesverteidigung ist, nämlich alles zusammenzustreichen, weil man selbst anscheinend nicht in der Lage ist, in Verhandlungen mit dem Finanzminister für ent­sprechende Investitionen, für ein starkes Budget für unsere Sicherheit in Österreich zu sorgen. (Beifall beim BZÖ.)

Aber das ist nicht das einzige Problem, das wurde heute von Kollegem Fichtenbauer schon angesprochen. Zurzeit ist es so, dass die Ausbildung der Rekruten bereits auf Sparflamme läuft, weil durch die unsägliche Verkürzung der Wehrdienstzeit auf sechs Monate in Verbindung mit dem kaum noch zu rechtfertigenden Grenzeinsatz in der be­stehenden Form dem Bundesheer einfach keine Zeit mehr bleibt, eine entsprechende


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 159

Ausbildung der Soldaten vorzunehmen; mit „vorzunehmen“ meine ich, zu vervollständi­gen, von vertiefen rede ich gar nicht. Die Zeit ist nicht vorhanden.

Stichwort Grenzeinsatz, dazu möchte ich Folgendes festhalten: Mehrere meiner Vor­rednerinnen und Vorredner haben festgehalten, dass dieser Grenzeinsatz sicher keine schlechte Einrichtung ist. Tatsache ist aber, dass dieser Grenzeinsatz ohne entspre­chende Kompetenzen für unsere Soldaten absolut zu vernachlässigen ist – weil ein rei­ner Kostenfaktor: 35 Millionen € Kosten im Jahr bei derzeit kaum einem Nutzen, denn man muss wissen – und das sage ich zum wiederholten Male –, derzeit sind unsere Soldatinnen und Soldaten im Grenzraum reine bezahlte Bewegungsmelder. Sie kön­nen zum Handy greifen, sie können die Polizei anrufen, wenn sie irgendeinen Vorfall erkunden, aber sie dürfen nicht selbst einschreiten. Wir haben nicht das Geld, um dafür im Landesverteidigungsbudget 35 Millionen € zu veranschlagen; wenn, dann müssen unseren Soldatinnen und Soldaten auch entsprechende Kompetenzen zugestanden werden.

Beispielsweise – um dem EU-Recht nicht zu widersprechen – könnten wir in dieser Hinsicht unser Kommando Militärstreife & Militärpolizei mit Kompetenzen aufwerten, die auch die Carabinieri als militärische Einheit in Italien haben. Die Europäische Union hat die Carabinieri in Italien noch in keinster Weise kritisiert, dass sie als militärische Einheit eine Grenzüberwachung durchführen. Das ist genehmigt, und die EU wird sich nicht trauen, dem großen Italien hier Vorschriften zu machen. Was spricht dagegen, auch unsere Kräfte mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten, um vor Ort auch die Exekutive zu entlasten, damit sich die Exekutive wiederum um die Ballungszentren kümmern und dort für die Sicherheit der Bevölkerung sorgen kann? (Beifall beim BZÖ.)

Es sind auch die Milizsoldaten schon angesprochen worden. Für den Grenzeinsatz und für die Auslandseinsätze, das ist bekannt, haben sich normalerweise immer genügend Milizsoldaten gemeldet, was aber seit dem Auslaufen der verpflichtenden Kaderübun­gen und durch die Verkürzung eben speziell des Wehrdienstes kaum mehr der Fall ist. Das heißt, die Miliz, die für die Zukunft und für die für Sie, Herr Bundesminister, sehr wesentlichen Auslandseinsätze von besonderer Notwendigkeit ist, stirbt aus. Das heißt, es muss investiert werden, es muss Geld zur Verfügung gestellt werden, es muss die Ausbildung angekurbelt werden, um die Miliz aufzuwerten. Es müssen ent­sprechende Maßnahmen gesetzt werden, die es interessant machen für die Miliz, wei­terzubestehen und weiterhin für unser Bundesheer tätig zu sein.

Schlussendlich muss ich zusammenfassend festhalten, dass es für diese dringend not­wendigen Strukturreformen des österreichischen Bundesheeres, für diese Reformen wirklich an Geld fehlt, an allen Ecken und Enden an Geld fehlt. Die Ziele der Bundes­heer-Reformkommission, die grundlegende Ziele für Ihre Arbeit sind, Herr Ressortchef Bundesminister Darabos, die Ihre Ziele sein sollten ... – (Bundesminister Mag. Dara­bos: Sind Sie auch!) Sie sagen gerade, sie sind es. Dann sind Sie auch gefordert, selbstbewusst zum Finanzminister zu gehen, selbstbewusst in Verhandlungen zu tre­ten, selbstbewusst für ein entsprechendes Budget für das Bundesheer zu sorgen. Das ist Ihre Hauptaufgabe, auch in dieser schwierigen Zeit, die jetzt immer wieder als Ent­schuldigung herangezogen wird.

In diesem Zusammenhang stellt das BZÖ folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Darmann, List, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Vorlage eines Berichtes des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport zum Zustand des österreichischen Bundesheeres


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 160

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, dem Natio­nalrat ein Weißbuch über Zustand und Entwicklungsperspektiven des österreichischen Bundesheeres und den im Regierungsübereinkommen vorgesehenen Evaluierungsbe­richt über den Fortschritt der Bundesheerreform vorzulegen.“

*****

Ich danke. (Beifall beim BZÖ.)

16.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag des Kollegen Darmann ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Darmann, List, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag über die budgetäre Zerset­zung des österreichischen Bundesheeres in der 14. Sitzung des Nationalrates am 26. Februar 2009

betreffend Vorlage eines Berichtes des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport zum Zustand des österreichischen Bundesheeres

Das österreichische Bundesheer ist mit den derzeitigen Budgetmitteln in seiner jetzigen Form nicht mehr aufrecht zu erhalten. Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland, wo die Bundeswehr bei gleich bleibendem Budget sogar noch 50 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket erhält, wird das Budget für das BMLV weiter zusammengestri­chen. Hochrangige Offiziere gehen davon aus, dass bereits ab dem Jahr 2010 Waffen­gattungen wie Kampfpanzer, Panzerartillerie, schwere Pioniere oder Panzergrenadiere nicht mehr finanzierbar sein werden. Brigaden verlegen zurzeit in der Stärke von maxi­mal drei Kompanien auf Truppenübungsplätze, wie letztes Jahr die 3. Panzergrena­dierbrigade. Die Ziele und Vorgaben der Bundesheerreformkommission sind bereits nicht mehr umsetzbar.

Unter den gegebenen Umständen droht dem österreichischen Bundesheer de facto die Zahlungsunfähigkeit. Schon jetzt beginnen die Finanzrochaden, um die Bestellungen des letzten Jahres für die Jahre 2010 und 2011 überhaupt noch sicherstellen zu kön­nen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, dem Natio­nalrat ein Weißbuch über Zustand und Entwicklungsperspektiven des österreichischen Bundesheeres und den im Regierungsübereinkommen vorgesehenen Evaluierungsbe­richt über den Fortschritt der Bundesheerreform vorzulegen.“

*****

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 161

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Gewünschte Redezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


16.31.18

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf gleich mit dem Satz beginnen, mit dem der Vorsitzführende sicherlich rechnet und auf den er schon wartet: Ich bin der Meinung, dass ein Nationalratspräsident, dem sowohl rechts­extreme Gesinnung und Haltung als auch strafrechtlich relevante Delikte vorzuwerfen sind, nicht in der Lage ist (Abg. Dr. Haimbuchner: Aschermittwoch war gestern!), das österreichische Parlament nach außen zu vertreten, und daraus auch die politischen und persönlichen Konsequenzen ziehen sollte. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neu­bauer: Schäm dich! Das ist peinlich!) Ja, ja, Sie haben recht. Es ist peinlich, dass wir hier unter der Vorsitzführung von Dr. Graf diskutieren müssen, aber das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Die Geschäftsordnung gibt uns in diesem Fall im Gegensatz zum Strafrecht keine Möglichkeiten. (Abg. Dr. Haimbuchner: Herr Kollege Pilz, Sie können sich gerne wieder niedersetzen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Bevor ich aufgrund der Zwischenrufe die Kriminalitätsrate der Freiheitlichen Partei mit der der ausländischen Wohnbevölkerung vergleiche und darauf hinweise, dass dieser Vergleich zuungunsten der Freiheitlichen Partei ausgehen wird, jetzt trotzdem zum Thema. (Abg. Neubauer: Der Wahrsager ist unterwegs!)

Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Wir haben gemeinsam – und mit „ge­meinsam“ meine ich erstens alle Fraktionen und insbesondere Abgeordnete wie Toni Gaál und Walter Murauer, aber natürlich auch in erster Linie Helmut Zilk – sehr viel Arbeit und sehr viel Energie in die Entwürfe, in die Reformvorschläge, die der Bundes­heerreform zugrunde liegen, investiert. Wir sind davon ausgegangen, dass diese Re­form gelingt. Voraussetzung für das Gelingen dieser Reform sind ausreichende Mittel und ein ausreichender politischer Wille.

Ich muss als damaliges Mitglied der Bundesheer-Reformkommission heute feststel­len – und ich tue das nicht gerne –: Die Bundesheerreform ist gescheitert, und sie ist auch nicht mehr zu retten. Das ist vorbei. Das war eine große Chance, aus der alten überkommenen militärischen Landesverteidigung zu einer militärischen Unterstützung internationaler Friedenspolitik zu kommen und hier etwas Neues zu schaffen. Dieser sehr ernsthafte und sehr hoffnungsvolle Versuch ist aus zwei Gründen gescheitert. Der größere Grund heißt Eurofighter, der politisch kleinere Grund heißt Norbert Darabos.

Die Geschichte ist ganz einfach. Wir haben immer darauf hingewiesen: Das immens teure und ebenso unsinnige Projekt Eurofighter kann nicht gemeinsam mit der Bundes­heerreform finanziert werden. Das ist ein klares Entweder-oder, außer eine Mehrheit dieses Hauses entschließt sich, vom Sozialen bis zur Bildung einzusparen und dem Militär gewaltige zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Von unserer Seite, von Seite der SPÖ, aber wahrscheinlich auch von anderen Fraktionen hätte es dazu keine Zustimmung gegeben. Daher war klar: entweder Eurofighter oder Bundesheerreform. ÖVP-Minister haben diese Entscheidung getroffen und letzten Endes erklärt, Euro­fighter muss es ohne jedes Wenn und Aber und ohne jede Rücksicht geben. Das hat letzten Endes auch geheißen: ohne Rücksicht auf die Bundesheerreform. Heute zahlen diejenigen, die im Bundesministerium für Landesverteidigung nach wie vor verzweifelt versuchen, zumindest Teile der Reform umzusetzen, genau dafür einen hohen fachli­chen und auch persönlichen Preis.

Die Mitschuld daran kann aber Verteidigungsminister Darabos nicht abstreiten. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss hat ein Gutachten der führenden Vertrags­rechtler dieser Republik gemeinsam mit einem Verfassungsrechtler beauftragt, und es ist eindeutig dargelegt worden, dass der Ausstieg nicht nur vertragsrechtlich möglich,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 162

sondern auch sinnvoll und notwendig ist. Und mit einem Pfuschgutachten eines im Vertragsrecht inkompetenten Privatrechtlers der Universität Wien (Bundesminister Mag. Darabos: Den Sie selbst bestellen wollten!), den wir abgelehnt haben, der uns vom SPÖ-Klub im Untersuchungsausschuss untergejubelt werden sollte und den ich persönlich abgelehnt habe, weil ich wusste, dass er nicht über die fachlichen Voraus­setzungen verfügt ... – Professor Koziol ist Privatrechtler und hat mit Vertragsrecht schlicht und einfach nichts zu tun. Genau das war der Punkt.

Sie haben sich gegen die Experten und für eine politische Opportunität gegenüber Ihrem Koalitionspartner entschieden. Der Auftrag dazu ist vom Bundeskanzler und Ihrem Parteivorsitzenden gekommen. Das war damals ganz klar und eindeutig. Herr Bundesminister Darabos, Sie tragen nicht die Hauptverantwortung, aber große Mitver­antwortung dafür, dass wir heute Eurofighter haben und keine Bundesheerreform be­kommen werden. – Das ist der eine Punkt.

Sie tragen aber auch große Verantwortung dafür, dass österreichische Präsenzdiener völlig sinnlos an den Ost- und Nordgrenzen dieser Republik herumstehen und durch ihre Präsenz Nachbarstaaten, EU-Nachbarn, darauf hinweisen, dass ihnen der öster­reichische Verteidigungsminister in der polizeilichen Sicherheitspolitik nicht über den Weg traut. Der Assistenzeinsatz ist eine tägliche Beleidigung der EU-Nachbarstaaten im Osten und im Norden und wäre schon aus diesem Grunde besser früher als später abzubrechen. Mit ihm wäre aber längst die Wehrpflicht zu entsorgen, denn es gibt überhaupt keinen sicherheitspolitischen Grund mehr, österreichischen jungen männli­chen Staatsbürgern viele Monate ihres Lebens zu stehlen. Das ist Diebstahl an Ausbil­dungszeiten, Diebstahl an beruflicher Entwicklung, Diebstahl an Lebenszeit.

Sie wissen genauso gut wie ich, dass wir weder Miliz noch Militärkommanden, noch neun Militärblasmusikkapellen brauchen, aber Sie wissen genauso gut wie ich, welche Rücksichten Sie auf Lokalpolitiker nehmen – nicht nur im Burgenland, sondern auch anderswo in Österreich.

Die Reform ist am Ende, und das ist bedauerlich. Möglicherweise bedarf es dieser Kri­se im Bundesministerium für Landesverteidigung, die sich jetzt abzeichnet, damit es ir­gendwann wieder einen neuen Anfang gibt. Dass dann überhaupt noch die Voraus­setzungen da sein werden, ein zweites Mal eine Bundesheerreform zu versuchen, das würde ich aus heutiger Sicht eher bezweifeln.

Letzte Bemerkung: Tschad-Einsatz. Sie haben ein Versprechen abgegeben – und Sie sollten sich an dieses Versprechen erinnern –, Österreich wird sich an einer Überbrü­ckungsmission beteiligen, und Sie haben eine Garantie abgegeben, dass andere Staa­ten dann die endgültige Mission übernehmen werden. Wir haben Sie damals darauf hingewiesen, dass Sie sich in die Tschad-Falle begeben und, weil sich niemand finden wird, Sie dann aus der Überbrückungsmission das Endmandat werden machen müs­sen. Sie haben das bestritten – wir haben recht behalten.

Herr Bundesminister, unter etwas anderen Umständen würde man das als politischen Wortbruch bezeichnen. Sie sollten wenigstens den Anstand haben, diesem Haus zu er­klären, warum Sie ein Wort, das Sie dem Hauptausschuss des Nationalrates gegeben haben, nicht gehalten haben.

Unter solchen Voraussetzungen war es für uns selbstverständlich, dass wir diesem neuen Mandat nicht zustimmen können, denn diese Art und Weise, Vereinbarungen zu schließen und dann Vereinbarungen nicht mehr zu halten, einfach zu sagen, es habe sich halt geändert, oder, man könne sich nicht mehr so genau erinnern, ist keine Basis für eine gemeinsame Sicherheitspolitik.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 163

Ich bedaure wirklich persönlich, dass in dieser Situation überhaupt nichts Positives über den Zustand der militärischen Landesverteidigung zu berichten ist. Ihr Haus ist in einem besorgniserregenden Zustand. Politisch und sicherheitspolitisch schaut es bei Ihnen in der Zentrale der österreichischen Landesverteidigung so aus, wie es baulich in den meisten Kasernen dieser Republik ausschaut. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek auf die Decke des Sitzungssaales deutend : Da auch!)

Irgendwann kommt der Punkt, wo das Ganze in dieser Art und Weise nicht mehr trag­bar sein wird. Wir stehen am Beginn einer großen Krise der Landesverteidigung und damit am Beginn einer großen Krise der österreichischen Sicherheitspolitik. Sie tra­gen dafür die Verantwortung. (Beifall bei den Grünen.)

16.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kunasek. Gewünschte Redezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


16.40.49

Abgeordneter Mario Kunasek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Eingangs, bevor ich zur Sache komme, noch ein paar Worte zum Kollegen Kapeller, der gemeint hat, die Diskussion sei Gott sei Dank nicht emotional. Herr Kollege, das habe ich spätestens erkannt, als ich in die Reihen der ÖVP geblickt habe und da maximal zehn bis zwölf Abgeordnete gefunden habe. Das ist ein Zeichen dafür, dass Sie sich schon längst vom Bundesheer und von der Landesverteidigung verabschiedet haben. Das war mir eigentlich von Anfang an klar.

Und noch eine Richtigstellung: Den Soldatenberuf gibt es für Unteroffiziere nicht, weil es noch immer keine Anerkennung des Berufes Unteroffizier gibt. – Die Bundesregie­rung setzt auch keine Akzente in diese Richtung. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon ein bisschen bedenklich und eigentlich auch traurig, was in den letzten Tagen über das Bundesheer in den Medien geschrieben wurde. Nur zwei ganz kurze Zitate: Die Bundesregierung plant die Ab­schaffung der Landesverteidigung. Und: Präsenzdiener schlechter untergebracht als Gefängnisinsassen und Asylwerber.

Herr Kollege Prähauser von der SPÖ! Wenn Sie es der Zeitung nicht glauben, dann glauben Sie es mir! Ich lebe das nämlich seit 14 Jahren als Berufssoldat jeden Tag, und ich kann Ihnen durchaus bestätigen, dass das so ist. (Abg. Prähauser: Mitver­antwortung!) Wir können vielleicht einmal gemeinsam eine Kasernenbegehung ma­chen, dann zeige ich Ihnen diese Unterkünfte. (Abg. Großruck: Was haben Sie für einen Dienstgrad?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, solche Aussagen sollten uns schon zu den­ken geben, und sie sollten vor allen Dingen dem Verteidigungsminister zu denken ge­ben, weil er ja schließlich auch die Verantwortung für sein Ressort zu tragen hat und somit auch für die notwendigen budgetären Mittel zu sorgen hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was ist aber geschehen? Der Herr Minister hat zum Jahreswechsel einen Tagesbefehl ausgegeben, in dem er – ich zitiere – schreibt: „In budgetärer Sicht werden auch im neuen Jahr die Bäume nicht in den Him­mel wachsen.“

Das heißt, er hat eigentlich schon, bevor er die Verhandlungen begonnen hat, sein Scheitern eingestanden, meine Damen und Herren. (Abg. Faul: Ehrlich!) Auch wenn es Ihnen nicht recht ist: ein Kniefall zu Lasten der Soldaten und der Sicherheit in Öster­reich! (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 164

Heute, meine sehr geehrten Damen und Herren, wissen wir, dass es noch schlimmer gekommen ist. Es geht nicht mehr nur um ein Budget, das nicht in den Himmel wächst, es geht um ein Budget, das einer Abschaffung der Landesverteidigung quasi gleich­kommt, um ein Budget, das nicht einmal die notwendigen Standards für den Dienstbe­trieb gewährleistet – von einer Umsetzung der Empfehlungen der Reformkommission, das wurde auch von meinen Vorrednern trefflich erkannt, ganz zu schweigen.

Ich darf noch einmal daran erinnern, meine sehr geehrten Damen und Herren – vor al­lem von den Regierungsparteien –, dass auch Sie damals den Empfehlungen der Bundesheer-Reformkommission zugestimmt haben, und das bedeutet ein Verteidi­gungsbudget von zumindest 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Das wären heute 2,86 Milliarden €, wie das Kollege Fichtenbauer durchaus treffend erkannt hat.

Allerdings – und das kann man heute sagen, meine sehr geehrten Damen und Her­ren – sind wir von diesen Zahlen meilenweit entfernt. Wie gesagt, leider können sich ja die Regierungsparteien an ihre Zustimmungen nicht mehr erinnern, und auch ein ent­sprechender FPÖ-Antrag wurde hier in diesem Haus vor gar nicht allzu langer Zeit – vor ungefähr einem Monat – von Ihnen abgelehnt.

Meine geschätzten Damen und Herren, noch ein Beispiel aus der Truppenpraxis, das auch zeigt, wo schon überall gespart wird: Wir sparen auch bei der Sicherheit, wenn es um den Wachdienst geht. Seit Jänner 2009 gibt es Regelungen, dass für den Wach­dienst zum Wachkommandanten nur mehr Rekruten eingeteilt werden dürfen und nicht mehr Unteroffiziere. Das bedeutet zum einen, man nimmt den Unteroffizieren die Mög­lichkeit, sich ein kleines Zubrot zu verdienen. – Das bewegt sich für einen Nachtdienst in etwa um die 70 bis 75 € – damit man die Größenordnung auch kennt. Vor allen Din­gen geht es aber auch um die Sicherheit der militärischen Liegenschaften. Das sind eigentlich nur Alibi-Sparmaßnahmen, die dem Kleinstverdiener im Bundesheer scha­den.

Zur Infrastruktur wurde ja schon einiges gesagt. Der Herr Minister hat ja über seinen Sprecher ausrichten lassen und auch heute wieder gesagt, dass 230 Millionen € in die Sanierung von Kasernen investiert wurden. Er verschweigt uns aber, dass 230 Millio­nen € jährlich erforderlich wären, um den Standard zu erhalten und dementsprechen­de Maßnahmen zu treffen, wie es auch die Reformkommission vorsieht.

Herr Minister! Von solchen Zahlenspielchen lassen wir, die FPÖ, uns nicht täuschen. (Beifall bei der FPÖ.) Wir fordern Sie deshalb auch auf, die echten Zahlen auf den Tisch zu legen, denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, es kann nicht sein, dass unsere jungen Staatsbürger und unsere Bediensteten in Ruinen Unterkunft finden und Dienst verrichten und auf der anderen Seite für Luxusgefängnisse wie zum Bei­spiel jenes in Leoben sehr wohl Geld vorhanden ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein kurzes Beispiel noch, warum ich vorhin von Alibi-Spaßmaßnahmen, Alibi-Sparmaß­nahmen gesprochen habe.  „Spaßmaßnahmen“ ist eigentlich auch trefflich! – Es wird bei Ausbildung, bei Ausrüstung und bei Infrastruktur gespart. Beim Aufpolieren des Image, Herr Minister, sparen Sie aber nicht! So bekommt das Verteidigungsministerium vom Österreichischen Schiverband eine Rechnung über 320 000 €, datiert mit 17. Fe­bruar, für Promotion-Maßnahmen für das Bundesheer. Also da frage ich mich schon, wo da jetzt die Prioritäten liegen – bei den Soldaten, bei der Truppe oder beim Image, bei der Imageverbesserung des Herrn Ministers?

Wir Freiheitliche – und das sage ich ganz offen und klar – sind der Meinung, es ist jetzt an der Zeit, für die Sicherheit unserer Bevölkerung und für ein funktionierendes System einzustehen und das auch sicherzustellen. Es ist an der Zeit, Anreize für die Unteroffi­ziers- und Offiziersgewinnung zu schaffen und auch für den Milizaufwuchs zu sorgen. (Abg. Großruck: Wo willst du denn einmarschieren?) Auch das wurde trefflich erkannt:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 165

Es geht hier auch um die Beschickung der Auslandseinsätze, die Ihnen ja sonst sehr wichtig sind, Herr Minister.

Herr Minister, bekennen Sie Farbe! Gestehen Sie ein, dass die Bundesheerreform ohne die erforderlichen Mittel gescheitert ist! Gestehen Sie ein, dass es mit den derzei­tigen vorhandenen Mitteln zu einer weiteren Verschlechterung bei der Ausbildung der Rekruten und bei der Führungsfähigkeit des Kaderpersonals kommen wird, und geste­hen Sie bitte auch ein, dass Sie bei den Budgetverhandlungen gescheitert sind! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss kommend: In einem Staat wie Österreich sollte es möglich sein, dem Bundesheer jene Mittel zukommen zu lassen, die es für die Erfüllung seiner umfangreichen Aufgaben im In- und im Ausland braucht. Und es kann nicht sein, dass das Bundesheer auf Kosten unserer jungen Staatsbürger und auf Kosten der Sicherheit des Landes zu Tode gespart wird. Ich fordere Sie daher eindringlich auf, meine Damen und Herren, die Landesverteidigung und das Bundes­heer nicht systematisch auszuhungern und für eine funktionierende Landesverteidi­gung und ein sicheres Österreich einzutreten. (Beifall bei der FPÖ.)

16.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.48.13

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Minister! Hohes Haus! Die jetzige Diskussion zeigt meiner Meinung nach, dass die Freiheitlichen bei der Formulierung ihres Dringlichen Antrags und auch einige andere Vorredner wahrscheinlich das Buch von Nostradamus mit Prophezeiungen des Weltuntergangs als Handlungsanleitung ge­habt haben.

Diese Politik im Nebel, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist meiner Meinung nach keine Unterstützung für jene Leute, die beim österreichischen Bundesheer und
im Bundesministerium beschäftigt sind. Es ist auch keine Unterstützung für die 30 000 Grundwehrdiener jährlich, die ihren Wehrdienst leisten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich denke, ein bisschen mehr Redlichkeit und eine sachliche Aus­einandersetzung wären bei diesem Thema schon wichtig.

Aber vielleicht, sehr geehrte Kollegen von der Freiheitlichen Partei, ist es so, dass Sie die Agonie ausstrahlen, die auch Ihre Personalvertreter im Landesverteidigungsressort haben, weil wir nämlich mit Minister Darabos einen vehementen Kämpfer für die Be­schäftigten und für eine bessere Ausrüstung im Bundesheer haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu diskutieren, dass die Bundesheerreform am Sterben ist oder schon gestorben ist, wie einige Vorredner erwähnt haben, ist meiner Meinung nach auch sehr unseriös, denn die Bundesheer-Reformkommission hat in sehr wichtiger Kleinarbeit und in sehr sachlichen politischen Auseinandersetzungen Rahmen und Eckpunkte festgelegt, wie wir die österreichische Landesverteidigung in den nächsten Jahren bauen müssen.

Wenn Sie davon sprechen, dass der Bau langsamer voranschreitet, und dann davon, dass der Bau gestorben ist, dann machen Sie, meine sehr geehrten Damen und Her­ren, die Sie damals in der Reformkommission tätig waren, Ihre Arbeit schlecht und hin­unter. Das finde ich eigentlich schade, denn die Eckpunkte, die damals ausverhandelt worden sind, gelten und sind sehr wichtig.

Bei den Redebeiträgen der Freiheitlichen Partei ist mir aufgefallen, dass das „F“ nicht nur für „Freiheitliche“, sondern auch für „Floriani-Prinzip“ stehen sollte, denn Sie mei­nen, auf der einen Seite soll das Innenministerium Geld für den Assistenzeinsatz her-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 166

geben, und auf der anderen Seite sollte von dort Geld herkommen. (Abg. Faul Beifall spendend : Sehr richtig!) Werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist auch sehr unseriös und unredlich.

Wenn Sie bezüglich des Assistenzeinsatzes auch davon sprechen, dass die jungen Leute, die an diesem Einsatz beteiligt sind, „Bewegungsmelder“ seien, die in der Land­schaft herumstehen und sozusagen nichts tun können (Abg. Mag. Darmann: Schau dir die Funktion an! Sie haben keine Kompetenz!), da kümmern Sie sich nicht um die Si­cherheit der Bevölkerung in den Gebieten, wo der Assistenzeinsatz verlängert wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde schon vorher gesagt: Das österreichische Bundesheer hat 24 000 Beschäftigte, und es sind derzeit 230 Lehrlinge in Ausbildung. Das österreichische Bundesheer bietet 30 Berufe an, wo junge Leute etwas lernen können.

Wir haben heute beim ersten Punkt der Tagesordnung darüber gesprochen, dass Kurzarbeit eingeführt wird, dass sich bei den jungen Leuten die Ausbildungsmöglich­keiten verringern oder es darum ganz schlecht steht. – Ich denke, es ist wichtig, dass das Bundesheer für 230 junge Leute ein Angebot hat, einen Beruf zu erlernen – auch das eine wichtige öffentliche Aufgabe, die Sie negieren und schlechtreden.

Außerdem ist mir auch sehr wichtig und möchte ich betonen, dass auch die Beschäfti­gung von behinderten Menschen, diese Einstellungspflicht, im Ressort des österreichi­schen Bundesheeres erfüllt ist und damit dieses Ressort nicht nur einer wichtigen ge­sellschaftspolitischen Aufgabe nachkommt, sondern auch der Aufgabe, dass behinder­te Menschen auch Jobs bekommen.

Dann möchte ich noch folgenden Punkt anschneiden: Von Kollegen Dr. Fichtenbauer wurde sehr verächtlich erwähnt, dass jetzt der Sport bei der Landesverteidigung dabei sei. Da möchte ich ihn darauf hinweisen – obwohl er ein wesentlich Berufenerer ist und er sich da als Milizoffizier sicherlich auskennt –, dass eben der Leistungssport beim österreichischen Bundesheer sehr anerkannt ist und dass wir bei den letzten Wettbe­werben wie Olympiaden oder Weltmeisterschaften 14 Goldmedaillen, 18 Silbermedail­len und 24 Bronzemedaillen bekommen haben. – Das haben Sie nicht erwähnt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)

Mit Wolfgang Loitzl – nur als Beispiel –, der im heurigen Winter für sehr großartige Leistungen gesorgt hat, haben wir auch einen Vertreter des österreichischen Bundes­heeres, der gezeigt hat, was österreichischer Kampfgeist ist und zu welchen sportli­chen Höhenflügen das führen kann. Das ist aber bei den Kolleginnen und Kollegen von Seiten der Oppositionsparteien nicht so gefragt und auch nicht so gefordert. (Ruf beim BZÖ: Unterstellung!)

Das österreichische Bundesheer bietet eine wichtige wirtschaftliche und bildungspoliti­sche Stütze und ein Sicherheits- und Verteidigungsrückgrat, und internationale Aner­kennung genießen wir ebenfalls durch den Auftrag bei UNO-Einsätzen. – Das brau­chen wir uns nicht schlechtreden lassen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Au­bauer.)

16.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eßl. Gewünschte Redezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


16.54.05

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Kollege Weinzinger, ich freue mich, dass Sie sehr, sehr stolz sind, Oberösterreicher zu sein, aber ich werde mich trotzdem nicht dazu verleiten lassen, die versammelte Runde jetzt als Oberösterreicher, Niederösterreicher und Durchschnitts-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 167

österreicher zu begrüßen, sondern wir sind alle österreichische Staatsbürger, und wir arbeiten für die Menschen in unserem Land. Das ist unsere Aufgabe.

In Richtung Dr. Fichtenbauer und auch Herrn Kunasek darf ich sagen, dass uns das Wohl der Soldaten und ihre Arbeitsbedingungen natürlich sehr am Herzen liegen, und wenn ich „uns“ sage, so meine ich damit die gesamte ÖVP. Ich denke, wir sollten uns bei den Soldatinnen und Soldaten auch für die Leistungen bedanken, die sie ständig erbringen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neubauer.)

Das Landesverteidigungsbudget mit einem Dringlichen Antrag zu behandeln mag viel­leicht medienwirksam sein, aber ich denke, das ist nicht zielführend. Es ist richtiger und wichtiger, die Budgetdebatte im Ausschuss zu führen und dann entsprechend auch die passenden Ergebnisse nach Hause zu bringen.

Ich habe den Antrag natürlich sehr genau studiert und habe auch festgestellt, dass die Freiheitliche Partei das Regierungsprogramm der Bundesregierung sehr gut gelesen hat und dem eigentlich die wesentlichen Sachen entnommen hat. Da es der zentrale Punkt ist, der die zukünftige Arbeit bestimmen wird, darf ich diese drei Sätze doch noch einmal vorlesen:

„Das österreichische Bundesheer ist in den kommenden Jahren in mehrfacher Weise gefordert. Es muss seine Aufgaben zum Schutz der Souveränität und Neutralität und im Bereich der militärischen Landesverteidigung erfüllen, der Bevölkerung im Katastro­phenfall wirkungsvoll zur Seite stehen, Assistenz im Inneren leisten, solidarisch zu Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik bei­tragen und sich an anderen internationalen Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären und Katastrophenhilfe beteiligen können.

Das Bundesheer braucht dazu ausreichend personelle Ressourcen, aber auch jene Or­ganisation, Ausrüstung, Ausstattung und Ausbildung, die für moderne Armeen zur Be­wältigung der Anforderungen des 21. Jahrhunderts bei optimalem Schutz der einge­setzten Soldaten und Soldatinnen notwendig sind.“

Dazu stehen wir, und das werden wir auch umsetzen. Das ist Inhalt des Regierungs­programms und das wird auch umgesetzt.

Warum werden wir dieses Programm auch entsprechend konsequent umsetzen? – Weil uns das österreichische Bundesheer wichtig ist. Das österreichische Bundesheer ist leistungsfähig und damit ein wesentliches Instrument zur Umsetzung der umfassen­den Sicherheitsvorsorge im Land. Es stellt zudem eine strategische Handlungsreserve für Not- und Krisensituationen dar.

Die militärische Landesverteidigung bedeutet dabei unter den geänderten sicherheits­politischen Verhältnissen im Wesentlichen die Sicherstellung der vollen staatlichen Souveränität zu Lande und in der Luft.

Das Bundesheer muss auch weiterhin Assistenzleistungen im Inneren erbringen kön­nen und zur Verfügung stehen, soweit die zivilen Behörden die Mitwirkung in Anspruch nehmen. (Abg. Mag. Darmann: Da sollte euer Finanzminister Geld !)

Wir als Österreichische Volkspartei wollen jedenfalls größtmögliche Sicherheit, größt­mögliche Sicherheit für die Bürger in unserem Land. Österreich, das dürfen wir nicht ohne Stolz sagen, ist eines der sichersten Länder in Europa, wenn nicht auf der gan­zen Welt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das kommt nicht von oben, meine geschätzten Damen und Herren. Dazu ist es not­wendig, dass wir uns zu einem Sicherheitssystem bekennen – ein Bekenntnis zur inne­ren Sicherheit im Sinne unserer Heimat und ein Bekenntnis zur äußeren Sicherheit im


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 168

Sinne unserer Heimat, und damit brauchen wir auch ein Bekenntnis zum österreichi­schen Bundesheer.

Ich habe vorhin die Rede des Kollegen Pilz gehört und glaube, er rüttelt an diesen Grundsätzen und Grundfesten. Herr Kollege Pilz! Wenn Sie auf das alles verzichten können, was Sie aufgezählt haben, dann hätten wir nicht nur keine Landesverteidigung im umfassenden Sinn mehr, sondern wir hätten auch keine Zivildiener mehr. – Wollen Sie das wirklich? (Abg. Dr. Pilz: Ja!) Viele Einsatzorganisationen würden sich dafür bei Ihnen bedanken. (Abg. Weinzinger: Er hat „ja“ gesagt!)

Die Bundesregierung bekennt sich jedenfalls zum österreichischen Bundesheer. Sie bekennt sich auch zu den Empfehlungen der Bundesheer-Reformkommission, welche mit einem breiten politischen Konsens die Grundlagen für die Anpassung des österrei­chischen Bundesheeres an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts erarbeitet hat. Minister Platter hat mit dieser Kommission einen wesentlichen und breiten Beitrag geleistet.

Uns geht es um die grundsätzlichen Bereiche, und ich rufe trotzdem noch in Erinne­rung, dass unter Minister Platters Regentschaft die Wehrpflicht von acht auf sechs Mo­nate herabgesetzt worden ist. Es geht aber auch um Ausstattung, Ausrüstung und Standorte des Bundesheeres. Ich gebe zu, dass Bundesminister Darabos gefordert ist, auch vor dem Hintergrund einer straffen finanziellen Situation zu handeln. Er ist für das Budget zuständig, und er ist gefordert, Prioritäten zu setzen. Dabei muss ich natürlich schon sagen: Abmachungen, Ankündigungen und Versprechen sind einzuhalten.

Da habe ich ganz konkret ein Versprechen im Ohr, im ORF vor mittlerweile zwei Jah­ren gebracht, wo Landeshauptfrau Burgstaller und Minister Darabos angekündigt ha­ben, sie werden ein Konzept vorlegen, das die Aufrechterhaltung des Standortes Tamsweg auch nach 2010, 2012 sicherstellt. Es ist bei dieser Ankündigung geblie­ben. – Bitte, von der Frau Burgstaller sind wir es ja gewohnt, dass sie sehr, sehr viel verspricht, aber vieles davon nicht hält. (Abg. Prähauser: Ich glaube, du weißt nicht, was du sprichst!) Ich hoffe, Herr Bundesminister, Sie werden das anders machen, und ich ersuche Sie: Geben Sie uns die Informationen zu diesem Konzept! Das ist für die gesamte Region wichtig.

Für die Zukunft, glaube ich, ist es notwendig, dass die Schwerpunkte entsprechend umgesetzt werden. Die Soldaten brauchen eine moderne Ausrüstung, moderne Fahr­zeuge. Wir brauchen ein Kasernensanierungspaket, und letztendlich muss man den Standorten auch langfristig Perspektiven geben.

Wir brauchen motivierte Soldaten, und dazu brauchen diese auch gute Arbeitsbedin­gungen, damit sie zum Wohle der Menschen in unserem Land arbeiten können. Festi­gen wir also die Rahmenbedingungen für ein sicheres Österreich – wir sind auf einem guten Weg dahin! (Beifall bei der ÖVP.)

17.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Bevor ich nun dem nächsten Redner das Wort er­teile, erteile ich Herrn Abgeordnetem Dr. Peter Pilz für seine Aussage – ich zitiere –: „Bevor ich aufgrund der Zwischenrufe die Kriminalitätsrate der Freiheitlichen Partei mit der der ausländischen Wohnbevölkerung vergleiche und darauf hinweise, dass dieser Vergleich zuungunsten der Freiheitlichen Partei ausgehen wird ...“ und so weiter, einen Ordnungsruf, da er damit eine gesamte Partei in diesem Hohen Haus beleidigt hat. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Pilz: Das ist ein Missbrauch Ihres Amtes! Ihre Ehre heißt wirklich Untreue!)

 


Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter List. Gewünschte Redezeit: 5 Mi­nuten. Ich erteile ihm das Wort.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 169

17.02.07

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sie mögen derzeit ein sympathischer Sportminister sein und es auch bleiben, aber ich muss feststellen, dass Sie als Verteidigungsminister eine krasse Fehlbesetzung sind und heute hier sehr, sehr weltfremd agieren. (Beifall beim BZÖ.)

Sie machen sich die Debatte um das Bundesheer hier etwas zu leicht. Vorangestellt darf ich aber sagen, dass ich als Offizier selbstverständlich das Primat der Politik aner­kenne und ich als Offizier Sie auch als Bundesminister schätze und akzeptiere.

Ich darf mit einem Tagesbefehl anlässlich Ihrer neuerlichen Angelobung am 2. Dezem­ber beginnen. Dort schreiben Sie – ich zitiere daraus –:

Am heutigen Tag wird eine neue Bundesregierung angelobt, der ich abermals als Ver­teidigungsminister angehören darf. In den vergangenen beiden Jahren meiner Amtszeit ist es gelungen, klare Schwerpunkte in der Arbeit zu setzen. Bei der Einführung des Systems Eurofighter bei der Luftraumüberwachungsoperation haben wir deutliche Zei­chen der allumfassenden Einsatzfähigkeit des Heeres gesetzt. – Zitatende.

Ich darf hier feststellen, dass Sie bei der Einführung des Systems Eurofighter versagt haben. Auch der Rechnungshof beurteilt Ihre Vorgangsweise ähnlich, auch wenn Sie hier 250 Millionen verstecken. Es war ein politischer Alleingang, den Sie damals getrof­fen haben. Sie haben nicht 18, sondern 15 Flugzeuge beschafft, drei Stück weniger, die Jets wurden teurer, das Einsatzspektrum wurde geringer. (Beifall beim BZÖ.)

Sie haben hier zum Nachteil der Österreicher gehandelt, nur um ein Wahlversprechen der Sozialdemokraten einzulösen. (Abg. Mag. Lapp: Warum erzählen Sie das nicht Scheibner und Grasser?) Das ist ein echter Schuss ins Knie, ein echter Selbstschuss ins Knie des Verteidigungsministers!

Ein paar Anmerkungen zu Ihrer Funktion als Doppelminister. Herr Minister Darabos, die hohen Militärs sind nicht erfreut über den doppelten Aufgabenbereich, den Sie jetzt haben: als Sportminister und Minister für die Landesverteidigung. In den ersten Wo­chen, seit Sie Sportminister sind, haben Sie bereits 100 Prozent Ihrer Leistungen für den Sport eingesetzt, also nicht 50 : 50 oder zumindest 10 Prozent, sondern 100 Pro­zent für den Sport und für die Landesverteidigung eine klassische Doppelnull!

Sie, Herr Minister Darabos, fahren und fliegen von einer Sportveranstaltung zur ande­ren. Die Sozialdemokraten haben es bereits gesagt: Es ist eine gute Sache, am Kulm die Urkunden, Medaillen und Pokale zu verteilen. Sie drängen sich von einem VIP-Be­reich in den anderen, vom goldenen in den diamantenen. Jede Siegerehrung ist bei Ihnen ein Muss. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Dafür aber, Herr Bundesminister, meiden Sie jede Veranstaltung des Bundesheeres wie der Teufel das Weihwasser. Am letzten Wochenende hat es in Graz in der Belgier-Kaserne den Offiziersball des Streitkräfteführungskommandos gegeben – und Sie ha­ben diesen Ball nicht besucht. Sie haben es vorgezogen, in Tirol zu sein, in Tirol zu bleiben. (Abg. Mag. Lapp: Er hat auch andere Termine!) – Ja, ja, genau das ist es ja! Dort war er als Kulturreferent tätig und ist beim Franz Posch in „Mei liabste Weis“ auf­getreten. Also dort „Mei liabste Weis“ – und hier der Offiziersball (lebhafte Zwischen­rufe bei der SPÖ), wo Sie gegenüber den Offizieren als politisch Verantwortlicher eine Wertschätzung abgeben sollten! Das haben Sie wirklich verabsäumt, aber die Offiziere in Graz hätten sich Ihre Anwesenheit verdient! (Beifall beim BZÖ.)

Ich weiß, Herr Bundesminister Darabos, dass Sie ein persönliches Problem mit Unifor­men allgemein haben, und ich weiß, dass Sie den Dienst mit der Waffe aus Gewis­sensgründen abgelehnt haben. Trotzdem haben Sie das zweite Mal das große Los ge-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 170

zogen, und ich werde jetzt den Bereich ansprechen, der sich mit der Kritik an Ihnen be­fasst. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Sie, Herr Bundesminister, können mir glauben, dass ich mich ein bisschen auskenne im Verteidigungsressort (Abg. Keck: Wieso?), und Sie können auch dem Militärkom­mandanten der Steiermark glauben, der ein aktiver Generalstabsoffizier ist, ein roter, ein Militärkommandant mit rotem Parteibuch. Der ist mutig, und er schreibt in einer Schlagzeile in den Medien, im November noch, der rote Militärkommandant: Finanz­loch klafft beim Heer. Die jungen Rekruten können nicht mehr ausgebildet werden. Be­schaffungen sind in vielen Bereichen notwendig. Die Heeresreform 2010 verzögert sich. – Hier werden wir als BZÖ in Bälde aktiv werden und den einen oder anderen An­trag beziehungsweise die eine oder andere Anfrage stellen. – Und weiter schreibt er: Ein Paket muss zur Personalreform und zur Heeresreform geschnürt werden. Ver­äußerungen gehen schleppend, der Zustand der Kasernen ist katastrophal. Auch die Stimmung im Kader ist nicht die beste. – Zitatende.

Ich vermute, dass hier Ihr roter Oberst, Heinz Zöllner, Aussagen getätigt hat, die der Wahrheit entsprechen. Sie sind die Wahrheit! Das können Sie mir glauben, Herr Bun­desminister. Das ist die Wahrheit! Da können Sie sich nicht hinter Aussagen von ande­ren, vom Chef der Miliz oder von Prof. Dr. Karner, der sich natürlich als Militärsachver­ständiger auskennt, verstecken. Ich denke, dass Sie den Militärkommandanten bereits zur Rechenschaft gezogen haben, ihn nach Wien zitiert haben und dementsprechend diszipliniert haben.

Ich als aktiver Offizier stelle jetzt eindeutig fest, dass Sie für alle diese Missstände – es mag schon sein, dass Sie nicht bei Ihnen, in Ihrem grundsätzlichen Verantwortungsbe­reich liegen oder auch schon vorher aufgetreten sind –, für alle diese Missstände jetzt verantwortlich sind, und ich verlange von Ihnen, Herr Bundesminister, und wir vom BZÖ verlangen, dass Sie rasch handeln. Sie sollen im Zuge dieser Heeresreform und im Zuge der positiven Debattenbeiträge zum Bundesheer rasch handeln.

Wir vom Bündnis Zukunft Österreich werden nicht zulassen, dass das Bundesheer und damit ein Teil der Sicherheit Österreichs durch Ihr Agieren auf der Strecke bleibt! Be­suchen und inspizieren Sie gemeinsam mit uns, Herr Bundesminister, oder alleine mit Ihrem Kabinettschef unangemeldet die Kasernen, und machen Sie sich ein Lagebild vor Ort! Stellen Sie fest, was dort läuft, und Sie werden sehen, dass wir und auch die freiheitlichen Offiziere, Milizoffiziere, zum Teil sehr, sehr richtig liegen mit unserer Kri­tik. (Beifall beim BZÖ.)

Nur wer sich vor Ort überzeugt, wird auch sehen, dass es sehr, sehr viele Probleme gibt. Ich stelle fest, dass uns hier im Hohen Haus das Bundesheer nicht gleichgültig sein darf, wie es beispielsweise den Grünen oder den Linken im SPÖ-Flügel bereits ist. Die Bürger, geschätzte Damen und Herren, vertrauen auf ihre Soldaten, nicht nur heu­te im Katastropheneinsatz, wenn es um Schneeschaufeln geht oder um Sprengungen von Lawinen, die durchgeführt werden müssen. (Abg. Mag. Kogler: Aber wegen dem Eurofighter werden sie nicht Schneeschaufeln müssen!)

Wir vom BZÖ sehen das Bundesheer als Basis für eine funktionierende Landesvertei­digung, eine umfassende funktionierende gesellschaftliche Landesverteidigung. Wir werden nicht zulassen, dass die Auflösung des Heeres durch den SPÖ-Minister Dara­bos passiert! Wir werden mit allen Mitteln diese Vorgangsweise bekämpfen und verhin­dern.

Aber wir können abschließend etwas anderes anbieten: Unser ehemaliger Verteidi­gungsminister, Herbert Scheibner, ist hier. (Abg. Faul: Der war bis jetzt nicht da, der ist erst gekommen! Der hat diese ganze Misere verursacht!) Er hat in seinem Verantwor­tungsbereich, als er das Ressort damals geführt hat, kompetent agiert. Er hat kompe-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 171

tent agiert, mit großem Einsatz, mit Disziplin, er hat das Ressort erfolgreich geführt. (Beifall und Bravorufe beim BZÖ.) Er wird heute noch von den Soldaten draußen ak­zeptiert, und er ist einer der Wenigen, die noch im Gespräch sind als ein Verteidi­gungsminister, wie er sein sollte. Nehmen Sie sich ein Beispiel am ehemaligen Minister Herbert Scheibner!

Herr Bundesminister, wenn Sie Zeit haben: Ich kann mit Ihnen jederzeit eine kleine Basisausbildung oder der Mario Kunasek eine erweiterte Ausbildung durchführen oder eine EF-Ausbildung in Auszügen oder Ähnliches. Ich würde Sie wirklich bitten, dass Sie sich etwas mehr für die Soldaten und für das österreichische Bundesheer einset­zen.

Wir vom Bündnis Zukunft Österreich schaffen nämlich mehr Sicherheit mit einem star­ken Bundesheer. (Beifall beim BZÖ.)

17.11


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. 7 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte, Frau Kollegin. (Abg. Dr. Jarolim: Aber der Scheibner ist sicher besser als der Westenthaler! – Abg. Grosz: Dem Herrn Minister Darabos seine Bilder hängen sie in den Kasernen mittlerweile schon ab, weil sie sich so ...!)

 


17.11.40

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Darabos! Anschließend an meinen Parteikollegen Peter Pilz muss ich schon auch hinzufügen, dass Sie akzeptieren müs­sen, dass die Heeresreform gescheitert ist, klarerweise einerseits wegen dem vorhan­denen Zeitverzug, aber auch, weil zum Beispiel die zu veräußernden Liegenschaften nicht das eingebracht haben, was eigentlich geplant war.

Sie müssen auch akzeptieren, dass der Grundwehrdienst völlig tradiert und überaltert ist und abgeschafft werden sollte und dass ein Sozialsystem geschaffen werden sollte, das Zivildiener nicht ausbeutet, sondern die Organisationen sollen staatliche Unterstüt­zung bekommen. (Beifall bei den Grünen.)

Sie als Verteidigungsminister müssen akzeptieren, dass friedenssichernde Maßnah­men in Ihrer politischen Verantwortung liegen. Und eine der friedenssichernden Maß­nahmen, die noch völlig aussteht und die Sie wahrscheinlich in die Geschichtsbücher der österreichischen Republik bringen würde, wäre, endlich aus dem Eurofighterdeba­kel herauszukommen. (Beifall bei den Grünen.) Dann bräuchten wir auch nicht mehr diskutieren, woher Geld genommen werden sollte, weil dann hätten wir 5,4 Milliarden € zur freien Verfügung.

Die weitere politische Verantwortung liegt natürlich auch im Katastrophenschutz, in der Katastrophensicherung. Sie alle haben von den massiven Schneefällen in Nieder­österreich, im Bezirk Scheibbs, gehört. Laut ORF Niederösterreich waren mehr als 2 000 Mann im Einsatz, um Häuser von den sicherheitsgefährdenden Schneemassen zu befreien. 2 000 Menschen zur Sicherheit der Bevölkerung – von der Freiwilligen Feuerwehr, nicht vom Bundesheer! (Beifall bei den Grünen.)

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, engagierte Ehrenamtliche, mussten sich Urlaub nehmen, um die Dächer von den Schneemassen frei zu bekommen! 50 Soldaten wa­ren in Annaberg und haben Lawinensicherung getätigt. 50 : 2 000! Und ich frage mich: Wo war hier der Katastrophenschutz des österreichischen Bundesheeres? Wo waren die 10 000 Soldaten und Soldatinnen? Wenn die Blaulichtorganisationen, die Freiwilli­gen die Grundaufgaben des Bundesheeres übernehmen müssen, dann brauchen wir hier nicht darüber diskutieren, wie viel Geld das österreichische Bundesheer bekom-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 172

men soll, sondern darüber, wie viel Geld die österreichischen Blaulichtorganisationen bekommen sollen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.14


Präsident Fritz Neugebauer: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Mag. Darabos das Wort.

 


17.14.59

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! In aller Kürze: Ich finde es sehr ungerecht ge­genüber dem österreichischen Bundesheer, wenn diese Behauptungen in den Raum gestellt werden, denn das österreichische Bundesheer ist jederzeit bereit für einen Ka­tastropheneinsatz, wenn es eine Anforderung gibt. Das österreichische Bundesheer ist übers ganze Jahr im Assistenzeinsatz, ist bis zu Feuerkatastrophen in Griechenland tätig, bei Lawinenunglücken tätig, und es ist einfach ungerecht gegenüber dem öster­reichischen Bundesheer, solche Behauptungen in den Raum zu stellen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die zweite Sache: Herr Abgeordneter Pilz, das kann man einfach so nicht stehen las­sen. Ich bin durchaus für eine lebendige und vitale Diskussion in diesem Haus, aber wenn Sie mir vorwerfen, dass ich eine Vereinbarung mit Ihnen gebrochen hätte, dann sage ich nein. Sie haben mit mir keine Vereinbarung geschlossen! (Abg. Dr. Pilz: Mit dem Hauptausschuss!) Sie waren gegen den Tschad-Einsatz, Sie waren dagegen, dass wir 500 000 Flüchtlinge im Tschad schützen. Zu dem stehen wir – zu dem steht die ÖVP, zu dem steht die SPÖ, zu dem steht damit die Mehrheit des österreichischen Parlaments. Und wir haben in der Folge jetzt auch diese UNO-Mission unterstützt im heutigen Hauptausschuss, wo ich Sie nicht gesehen habe und wo ich gerne diese Dinge mit Ihnen auch diskutiert hätte. (Ah-Rufe bei der SPÖ. – Abg. Riepl: Typisch grün!)

Noch einmal: Ich bin für jede offene Diskussion hier vom Rednerpult. Und wenn Sie sa­gen, ich habe eine Überbrückungsmission versprochen, dann stimmt das. Das ist eine sogenannte Bridging Mission. Bridging Mission heißt, dass EUFOR für ein Jahr diese Mission im Tschad getragen hat. Jetzt ist es eine UNO-Mission, und wir haben auch, in der Bundesregierung einstimmig und mit Mehrheit im Hauptausschuss, diese Mission weitergeführt, mit dem Herrn Außenminister gemeinsam vorbereitet, mit SPÖ und ÖVP mehrheitlich im Hauptausschuss beschlossen. Und wir stehen dazu, bis zum 31.12. dieses Jahres auch die Flüchtlinge weiter zu schützen.

Im Übrigen möchte ich auch die Gelegenheit dazu nutzen – wenn Sie mich schon so provozieren –, zu sagen, dass sich jedes Argument, das Sie in den letzten Monaten gegen den Tschad-Einsatz vorgebracht haben, als falsch erwiesen hat, unter anderem die Nichtneutralität dieser ganzen Mission. Diese Mission ist für das österreichische Bundesheer eine Vorzeigemission. Nicht zuletzt deshalb wurden wir auch mit der Füh­rung der Spezialeinsatzkräfte betraut – eine Ehre, die das österreichische Bundesheer auszeichnet und die auch die internationale Reputation Österreichs steigert. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Scheibner.)

Zum letzten Punkt, Herr Kollege List: Ich lade Sie ein, Sie können gerne mit mir einmal die Kasernen in Österreich besuchen, die Truppe besuchen. Ich bin nämlich oft bei der Truppe – im Gegensatz dazu, was Sie hier behauptet haben. Und wissen Sie, was ich dort oft höre? – Herr Minister, danke, dass Sie da sind! Sie sind der erste Minister, der da ist. (Ironische Heiterkeit beim BZÖ.)

Was heißt denn das im Umkehrschluss? – Der von Ihnen gelobte Minister, der jetzt auch eingetroffen ist, war offensichtlich nicht bei der Truppe. Mir ist egal, was vor ein


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 173

paar Jahren war, aber dieses Argument lasse ich nicht gelten. (Zwischenrufe beim BZÖ.) Ich besuche alle Bundesländer, ich besuche die Kasernen, und ich lasse mir hier von Ihnen nicht Dinge unterstellen, die einfach nicht stimmen! Man sollte auch hier im Parlament bei der Wahrheit bleiben. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

Sie werden nicht suggerieren können, dass ich mehr Zeit für den Sport aufwende. Ganz im Gegenteil. Wir haben ein Budget von weit über 2 Milliarden €, und von diesen 2 Milliarden € geht der ganz große Teil ins österreichische Bundesheer. Ich habe mit dem Herrn Finanzminister gekämpft, und wir werden das spätestens am 21. April dis­kutieren, wahrscheinlich schon vorher. Ich bin gerne bereit, die drei Säulen des ös­terreichischen Bundesheeres zu verteidigen, nämlich die Frage des Inlandseinsatzes, des Auslandseinsatzes und auch des Assistenzeinsatzes. Und Sie können sich hier auf den Kopf stellen: Ich werde zu diesem Einsatz stehen, einem Einsatz, der ge­meinsam mit dem Innenministerium ausverhandelt ist und der die Sicherheit in Öster­reich erhöht, entgegen so mancher Aussage, die hier vom Rednerpult aus abgegeben wurde, nämlich dass es keinen Sinn macht. Wir haben in den letzten Monaten über 700 Meldungen abgegeben. Damit haben wir der Exekutive geholfen, auch bei der Ver­brechensbekämpfung, und das alleine rechtfertigt diesen Einsatz zu 100 Prozent. (Bei­fall bei der SPÖ.)

17.19


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.

 


17.20.01

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Besucher auf der Galerie! Herr Minister Darabos, Sie haben uns heute hier erklärt, dass in den vergangenen beiden Jahren 520 Millionen € in das österreichische Bundesheer geflossen seien (Abg. Prä­hauser: Das stimmt auch!), und da frage ich mich, wohin diese Gelder wohl gelangt sind. Das Bild, das das österreichische Bundesheer heute darbietet, ist nämlich ein ganz anderes: ein desaströser Gesamtzustand und eine fast bemitleidenswerte Außen­wirkung.

Herr Minister Darabos, ein solches Bild hat sich das österreichische Bundesheer bei Weitem nicht verdient! Den braven Bediensteten des Bundesheers, die sich fleißig einsetzen, denen sollte man eigentlich ganz andere Arbeitsbedingungen bieten. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich gehe sogar noch ein bisschen weiter – ich sage: Das Verteidigungsministerium hat das Bundesheer wahrlich im Stich gelassen. Aber nicht nur das! Das Bundesheer wur­de auch budgetär derart ausgeblutet, dass es mittlerweile den Eindruck erweckt, dass es an den Grenzen seiner Handlungsfähigkeit angelangt ist. Das ist ein äußerst be­denklicher Zustand, meine Damen und Herren!

Ich denke – das liegt eigentlich auf der Hand –, die Ursachen für diesen Zustand liegen in der Vergangenheit, und zwar in der jüngsten Vergangenheit, weil sich da eine Spira­le zu drehen begonnen hat, die ihresgleichen sucht. Da wurde ein exzessiver Planstel­lenabbau bei den Bediensteten des Bundesheers in Gang gesetzt, der nunmehr dahin geführt hat, dass wir nicht wissen, woher wir die Bediensteten für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft des Bundesheers nehmen sollen. Da wurde durch eine unver­antwortliche Einsparungspolitik in Verbindung mit einem exzessiven Ausverkauf des Eigentums des österreichischen Bundesheers die Einsatzbereitschaft wahrlich aufs Spiel gesetzt. (Abg. Faul: Wer war denn da eigentlich Minister?) – Minister Darabos. Das betrifft die letzten zwei Jahre, Herr Kollege. Der Minister selbst hat es angespro­chen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 174

Und nicht zu vergessen: An Ausstattung, Ausrüstung und Einsatzmittel wurde fast
bis zur Selbstverleugnung gespart. Trauriges Beispiel: unsere Bundesheerkasernen. Selbst wenn man nicht dem Militär angehört und bei einer Bundesheerkaserne vorbei­geht, sticht das ins Auge.

Dazu kommt noch eine völlig falsche Prioritätensetzung im Bezug auf die Einsätze. Ich denke an den unnötigen Tschad-Einsatz, der rein aus Prestigegründen angestrebt wur­de und für das österreichische Volk eigentlich keinen Nutzen bringt. Dadurch wurden wichtige Ressourcen für das Bundesheer im eigenen Land, die der eigenen Bevölke­rung zugute kommen könnten, sträflich vernachlässigt. Ich denke an Ressourcen im Bereich der Rettungs- und Lawineneinsätze, aber auch im Bereich der Unterstützung im Katastrophenfall im ländlichen Bereich etwa im Rahmen von großen Feuerwehrein­sätzen. Das sind wirklich notwendige und unverzichtbare Aufgaben, die wertvolle As­sistenzeinsätze für die österreichische Bevölkerung darstellen. Und die gilt es in erster Linie sicherzustellen und aufrechtzuerhalten.

Das Bundesheer muss für das österreichische Volk da sein. Das ist die Priorität, Herr Minister! (Beifall bei der FPÖ.)

Da besteht dringender Handlungsbedarf. Wenn ich Ihr Interesse, Sportveranstaltun­gen zu besuchen, auch verstehen kann, so muss ich Ihnen doch sagen, dass Ihr Hauptverantwortungsgebiet als Minister doch die Verteidigung ist. Ich weiß schon, dass die Sportler, die durch die Sportförderung als Heeresangehörige wertvolle Unter­stützung genießen und auch große Erfolge für Österreich erbringen beziehungsweise „erspringen“ – Loitzl war ein gutes Beispiel hiefür –, natürlich auch eine wichtige An­gelegenheit sind. Wichtiger ist jedoch, dass das Bundesheer wieder jenen Stellenwert bekommt, den es verdient. Dazu gehört die Sicherstellung budgetärer Mittel, um die Ausstattung, Ausrüstung und die erforderlichen Einsatzmittel sicherzustellen, und eine ordentliche Personalpolitik, die zum Ziel hat, wieder genug Personalressourcen zur Verfügung zu haben.

Das erwarte ich mir von Ihnen, Herr Minister, und das ist auch mein Auftrag an Sie. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Scheibner.)

17.25


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Kollege Köfer. – Bitte.

 


17.25.06

Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Werter Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren! (Abg. Ing. Westenthaler: Der Vorgänger von Haupt!) Kurz zu den Ausführungen des Kollegen List. Wenn Herr Bundesminister Dara­bos bei Franz Posch in der Fernsehsendung ist, dann heißt das noch lange nicht, dass das auch eine Live-Schaltung ist, sondern diese Aufzeichnungen wurden bereits vor Wochen gemacht. (Abg. Mag. Darmann: Umso schlimmer!) Zum fraglichen Zeitpunkt – das kann ich bestätigen – war Herr Bundesminister Darabos in Kärnten auf Truppenbe­such und auch in Tirol. (Abg. Scheibner: Wieso können Sie das bestätigen?) Dieser Truppenbesuch ist nicht nur bei der Bevölkerung sehr gut angekommen, sondern auch bei den Soldaten. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Es spricht der Noch-Bürgermeister!)

Als Bürgermeister (Abg. Petzner: Noch!) und auch als nächster Bürgermeister der Be­zirksstadt Spittal an der Drau, die ja auch ein Kasernenstandort ist, und als Sohn eines österreichischen Soldaten weiß ich natürlich sehr genau über die Probleme und Sor­gen des österreichischen Bundesheeres Bescheid. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Vor­gänger von Haupt!) Das Jägerbataillon 26 ist natürlich auch unmittelbar mit Einsparun­gen und Umstrukturierungsmaßnahmen konfrontiert. Wir kennen die Sorgen der Kom-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 175

mandanten, der Unteroffiziere und Chargen, und eine dieser Sorgen ist natürlich auch, dass die in Spittal ansässige Tragtierstaffel, die eine große Akzeptanz bei der Bevölke­rung hat, nach Hochfilzen verlegt werden soll, obwohl die Stallungen bereits vor eini­gen Jahren auf den neuesten Stand gebracht wurden.

Beschlossen – das ist nicht ganz uninteressant, meine Damen und Herren – wurde diese Verlegung im Rahmen der Heeresreform zur Zeit der schwarz-blau-orangen Re­gierung. (Abg. Ing. Westenthaler: Da hat es einen entscheidenden Wendepunkt gege­ben!) Da geht es mir nicht um eine Schuldzuweisung, aber das zeigt, welch doppelbö­dige und durchsichtige Rolle in dieser Frage die damalige Kärntner Landeshauptmann-Partei spielte, und wir konnten erst ... (Abg. Petzner: Pass auf, Herr Noch-Bürgermeis­ter!) – Wart ein bisserl! – Wir konnten erst durch eine parlamentarische Anfrage diese Geschichte etwas näher beleuchten.

Aus der Antwort des Verteidigungsministers geht eindeutig hervor, dass die vorliegen­den Ergebnisse bezüglich der zukünftigen Struktur des Bundesheeres im Bundesland Kärnten in einem persönlichen Gespräch zwischen dem damaligen, leider inzwischen verstorbenen Landeshauptmann und dem seinerzeitigen Verteidigungsminister Platter erörtert wurden. Bestätigt wurde dieses Verhandlungsgespräch auch noch sehr laut­stark in einer OTS-Aussendung vom 18. September 2007 vom Kärntner Klubobmann des BZÖ, der dort wörtlich kundtat:

Darabos braucht sich nichts auf diese Bundesheerreform einzubilden und sich mit fremden Federn zu schmücken. Diese wurde ausschließlich von Landeshauptmann Haider und Bundesminister Platter verhandelt.

Meine geschätzten Damen und Herren, erstens bildet sich der Herr Verteidigungsmi­nister ohnehin nichts auf diese Reform ein, er setzt sie ja auch nur um, auch mit all ihren Problemen. Zweitens bedeutet das aber auch, dass der damalige Landeshaupt­mann sehr wohl wusste, dass die Tragtierstaffel des Jägerbataillons 26, die von großer Bedeutung für Spittal und für Kärnten war, abgesiedelt werden soll. Das dürfte ihn damals aber nicht so dramatisch berührt haben, denn er hat eigentlich nichts dagegen unternommen. Im Gegenteil: Anstatt endlich einmal einen Fehler zuzugeben, hat man ein großes öffentliches Bedauern veranstaltet, um ein bissel Kleingeld zu sammeln, wohl im Glauben, dass ohnehin niemand mehr weiß, was damals wirklich passiert ist. Das ist eine Methode, die durchaus bekannt ist, nämlich schnell anderen noch irgend­einen Fehler umzuhängen. (Abg. Petzner: Die einen reden, die anderen arbeiten! – Weiterer Zwischenruf beim BZÖ.) Das ist richtig.

Ihr Entschließungsantragseifer in der Causa Tragtierstaffel in Ehren, aber das soll wohl das schlechte Gewissen über die seinerzeit mitgetragene Entscheidung zum Abzug der Tragtiere aus Spittal übertünchen. (Abg. Ing. Westenthaler: Herr Bürgermeister! Weiter im Text!) So weit, so gut.

Einen Satz noch zur Rede des Abgeordneten Eßl von der ÖVP, der ein Konzept für die Kaserne Tamsweg verlangt hat. Dazu darf ich Folgendes feststellen: Der Bestand der Kaserne Tamsweg ist weit über das Jahr 2010 hinaus gesichert. Ich denke daher, dass dieses Konzept nicht mehr notwendig ist.

Unser Bundesheer leistet unglaublich viel zum Schutz der Bevölkerung. Wir haben vor wenigen Tagen den zehnten Jahrestag der Lawinenkatastrophe von Galtür erlebt. In Ermangelung eigener Fluggeräte musste damals die amerikanische Armee mit Black Hawk-Hubschraubern aushelfen. Im Nachhinein hat sich also herausgestellt, dass man das doch etwas früher hätte finanzieren sollen.

Eine ähnliche Situation heute: Unser Minister und auch die Militärs und die Kasernen­kommandanten fordern die Neuanschaffung von militärischem Gerät für Katastrophen-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 176

fälle, um bestens ausgerüstet zu sein. Es bleibt zu hoffen, dass nicht wieder eine Kata­strophe kommen muss wie seinerzeit in Galtür, um dem Minister und seinen Militärs mit ihren berechtigten Forderungen nach der bestmöglichen Ausrüstung Gehör zu ver­schaffen. (Abg. Mag. Darmann: Sind Sie in einer anderen Partei als der Minister?)

Ein Bekenntnis zum österreichischen Bundesheer und zur Katastrophenhilfe heißt – das ist der beste Beweis für eine Anerkennung –, dem Heer ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um unsere Republik und ihre Menschen bestmöglich vor Schäden jeglicher Art bewahren zu können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Der nächste Bürgermeister von Spittal heißt Herbert Haupt!)

17.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Kollege Mag. Widmann – Bitte.

 


17.30.32

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lieber Kollege von der SPÖ, ich habe den Eindruck, dass du in der falschen Partei bist. Du brauchst nur dafür zu sorgen, dass dein Minister das Budget ordentlich ausverhandelt, und dann werden die Wünsche, die die SPÖ hat, auch erfüllt werden. (Beifall beim BZÖ.)

Ich habe die Debatte jetzt wirklich interessiert verfolgt. Die Redner von ÖVP und SPÖ erweckten hier den Eindruck, als ob beim Bundesheer alles bestens sei, als ob dort alles in Ordnung sei. Dann frage ich mich aber, warum wir jetzt das hier diskutieren. Ich muss jedoch den Kollegen von der FPÖ und denen vom BZÖ, die massive Missstände orten, recht geben, Herr Minister, und für diese sind auch Sie mit verantwortlich.

Eines ganz persönlich, Herr Minister Darabos: Sie haben den Wehrdienst nicht ge­macht, Sie haben den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert. Und ich frage mich, wie jemand, der aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigert, es mit sei­nem Gewissen vereinbaren kann, Chef dieses Ressorts zu sein. Da frage ich mich: Wie kann das funktionieren? (Beifall beim BZÖ.)

Ich befinde mich da in guter Gesellschaft: Kollege Fichtenbauer, Kollege Weinzinger, Kollege List und auch ich sind Milizoffiziere, und wir wissen, wovon wir reden. Ich lade Sie ein: Machen wir einmal einen Kasernenbesuch, aber nicht so einen, wie Sie ihn machen, nämlich gut vorbereitet von roten Gewerkschaftern, sondern unangekündigt, um direkt mit den Leuten vor Ort zu reden, die Probleme haben! Ich werde Ihnen noch einige Beispiele nennen.

Herr Minister, Sie wissen, im Budget fehlen – eben laut Ihren Angaben – 177 Millio­nen €. Brauchen würden wir 2,8 Milliarden €, das wäre 1 Prozent des BIP. Bekommen werden Sie maximal 2 Milliarden €. 250 Millionen € davon gehen drauf für die Euro­fighter. Damit bleiben 1,7 oder 1,8 Milliarden € übrig. Das sind gerade, nicht einmal ganz 0,7 Prozent des BIP. Das ist wirklich ein Armutszeugnis für dieses Budget. – Das ist das eine.

Ich bin gespannt, was im April herauskommen wird. – Das kann ich Ihnen eigentlich schon jetzt sagen, was herauskommen wird: Der Herr Finanzminister Pröll wird Sie über den Tisch ziehen – und es wird nichts herauskommen beim Budget! Sie werden nicht in der Lage sein, das Budget als Verteidigungsminister zu verteidigen! Das wird es sein. Sie werden sehen, dass ich recht habe. (Beifall beim BZÖ.)

Jetzt einige Beispiele von der Basis, wie es draußen also wirklich ausschaut, in Ober­österreich zum Beispiel. Ich bin 1985 eingerückt in eine frisch sanierte, errichtete Ka­serne Kirchdorf. Das war 1985. Was ist jetzt? – Jetzt ist sie geschlossen worden. Der Herr Ex-Bundeskanzler Gusenbauer hat gesagt: Wenn ich Bundeskanzler werde, dann


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 177

bleibt diese Kaserne! Wo ist er? – Er ist weg, und die Kaserne ist auch weg. –Erstes Beispiel. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.)

Zweites Beispiel: Freistadt. Da haben wir uns unter unserer Federführung gemeinsam mit den Kollegen von der ÖVP noch bemüht, diesen Standort zu erhalten. Wissen Sie, was dort jetzt passiert? – Dort gibt es einen Chargenkurs, und das war es dann. Und das ruht schon fast ein halbes Jahr, da geschieht nichts, da sind keine Soldaten mehr. Eines geschieht aber schon noch: Das Essen wird herangekarrt. Das Essen wird täg­lich von Enns 40 km nach Freistadt gekarrt. Dazu gibt es auch noch Tiefkühlkost, so­dass sogar die Exekutive dort sagt: Leute, das mögen wir gar nicht mehr essen! Was sollte denn eigentlich Sinn und Zweck einer Kaserne sein? – Eine Kaserne soll auch die Region, die Wirtschaft beleben. Aber das tut sie nicht mehr. (Beifall beim BZÖ.)

Daher frage ich Sie, Herr Minister: Warum müssen in Oberösterreich – hört mir zu, lie­be Kollegen von der ÖVP! – 80 bis 90 Prozent der Rekruten in andere Bundesländer auspendeln? Warum, Herr Minister? Ich verstehe das nicht! Wir führen das Essen ein, und die Rekruten führen wir in andere Bundesländer aus und schließen gleichzeitig Kasernen. Das ist eine Bankrotterklärung der Politik! (Beifall beim BZÖ.)

Über die Unterkünfte wurde heute schon debattiert. Dazu ist zu sagen: Junge Rekruten in Unterkünften, wo es überall auf den Wänden Schimmel gibt, in finsteren Löchern, kann man sagen. Im Gegensatz dazu: Asylwerber in bestens ausgestatteten Unter­künften und Kriminelle, Ausländer und auch Österreicher, in Nobelunterkünften von Gefängnissen, mit Blick ins Grüne, mit einem Flatbildschirm. Das haben wir! Das passt doch nicht mehr zusammen! Wir müssen endlich dafür sorgen, dass unsere jungen Menschen auch gute Unterkünfte haben und eine gute Ausbildung bekommen. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Minister, machen Sie es wie in der BRD! Nehmen Sie Geld in die Hand und sanie­ren Sie jetzt – auch als konjunkturbelebende Maßnahme – die Kasernen! In der BRD wenden sie dafür 50 Millionen € auf. Nehmen Sie doch auch, Herr Minister, ein biss­chen Geld in die Hand, führen Sie thermische Sanierungen durch und lassen Sie jene Kasernen herrichten, die wir auch in Zukunft brauchen werden! Und machen Sie eine ordentliche Budgetplanung!

Sagen Sie, welche Gebäude man in Zukunft braucht, welche Ausrüstung, welche Mann-Ausrüstung und was Sie an Personal brauchen! Und gehen Sie mit diesem Papier zum Finanzminister, dann werden Sie vielleicht mehr Erfolg haben!

Nun zum Grenzeinsatz des Heeres. – Das muss man einmal auf der Zunge zergehen lassen: 35 Millionen € für den Grenzsicherungseinsatz im Burgenland und in Niederös­terreich! Erfolgsquote: 3 aufgegriffene Illegale 2008.

Herr Minister, dividieren Sie das einmal durch! 35 Millionen € durch 3 dividiert ergibt 12 Millionen € je aufgegriffenem Illegalen, der angehalten wurde. Per Handy informiert, hat ihn dann die Polizei abgeholt. Das ist die teuerste Grenzsicherungspolizei der ge­samten Welt, die Sie da verwalten. Das ist sinnlos und zwecklos – dieses Geld brau­chen wir woanders! (Beifall beim BZÖ.)

Etwas sei auch zum Katastropheneinsatz gesagt: Ich bin dankbar dafür, dass auch un­ser Bundesheer – das haben Sie richtiggestellt, Herr Bundesminister – bereits jetzt im Katastropheneinsatz ist, etwa bei der Schneeräumung in Vorarlberg oder auch kürzlich in Kärnten.

Machen Sie auch eines, Herr Minister: Beleben Sie die Miliz! Sorgen Sie dafür, dass die Kaderübungen wieder eingeführt werden! Sorgen Sie dafür, dass wir weniger Ge­neräle haben, weniger „Häuptlinge“ – und dafür wieder mehr „Indianer“! Das brauchen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 178

wir in Österreich! Wir brauchen Menschen, die für uns und mit uns arbeiten – und we­niger „Goldfasane“. Das ist der Punkt! 182 Generäle sind für unsere Armee sicherlich zu viel.

Wir verlangen die Aufstockung des Budgets auf 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Wir wollen eine Anschubfinanzierung in Höhe von 1 Milliarde € für Ausrüstung und für Gebäude. Wir wollen das Milizsystem aufwerten so wie in der Schweiz, denn dort heißt es noch etwas, Milizoffizier zu sein. Da hat man auch Bonitäten, Vorteile, etwa auch im öffentlichen Dienst. Und wir wollen, dass Sie die sinnlose Geldverschwendung einstel­len, etwa beim Tschad-Einsatz – dort sprechen Sie von 17 Millionen €, aber in Wirklich­keit waren es fast 30 Millionen € –, und dass Sie auch die sinnlose Geldverschwen­dung beim Grenzeinsatz im Burgenland einstellen.

Herr Minister, Sie haben viel zu tun. Werden Sie nicht zum Totengräber unseres Bun­desheeres, sondern tun Sie etwas dafür! (Beifall beim BZÖ.)

17.37


Präsident Fritz Neugebauer: Darf ich den Kollegen auf der Galerie bitten: Wir sind übereingekommen – auch mit Ihnen, das wissen Sie, und nehmen Sie das bitte auch zur Kenntnis –, dass Sie nicht in die Akten der Abgeordneten mit Teleobjektiven hin­einfotografieren. Ich bitte, das zu respektieren!

Zu Wort gelangt als Nächster Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. Restredezeit der Frak­tion: 5 Minuten. – Bitte.

 


17.38.12

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Hohes Haus! Es war mir ein Anliegen, noch einmal kurz zu diesem Thema zu sprechen, weil Debatten wie diese sehr, sehr unerfreulicherweise eine Falsifizierungsneigung verschiedener Sprecher anziehen, die das, was redlich gemeint ist, unredlich verdrehen wollen.

Erstens, Herr Bundesminister, stelle ich für meine Person und auch für meine Fraktion fest, dass es keine Ursache gibt, anlässlich des Zwischenrufs des „edlen“ Abgeordne­ten aus der ÖVP, der einen zierlichen Schnauzbart trägt, die Frage des Volkstums zu apostrophieren. Ich halte fest, dass die kroatische Volksgruppe, der Sie zugehören, zu den wertvollsten, unleugbaren Bestandteilen Österreichs zählt, ohne die das österrei­chische Staatsvolk nicht denkbar wäre. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dr. Cap.)

Es ist überhaupt ein wertvolles Erbe der seinerzeitigen österreichischen Monarchie, dass wir im Wesentlichen in der Lage waren, auf österreichischem Boden eine Staats­volkswerdung herbeizuführen, welche sich abseits der ethnischen Ursprünge zu einem Volkskörper entwickelt hat, der sich wesentlich unstreitig solidarisch versteht. Und dazu bekennt sich die Freiheitliche Partei und ich besonders. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: Das mit dem „Volkskörper“ müssen Sie schon noch genauer erklären!)

Man braucht, Herr Kollege Kogler, gar kein Bier dazu zu trinken ... (Der Redner be­merkt, dass es sich nicht um Abg. Mag. Kogler, sondern um Abg. Öllinger handelt.) – Entschuldigung, jetzt habe ich Sie verwechselt! Es tut mir sehr leid, das gerundete Antlitz verführte mich zu einer semantischen Verwechslung; das war nicht so gemeint. (Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Öllinger: Das mit dem „Volkskörper“ müssen Sie noch erklären!)

Einige wenige Punkte, die falsifizierungsanfällig sind: Selbstverständlich achtet man – und man hat es zu achten! – das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung entlang der Ostgrenze, und es ist auch achtenswert, dass Sie mit dem Assistenzeinsatz diesem Si­cherheitsbedürfnis ein positives Element hinzufügen wollen, aber es ist unstreitig, dass es sich in Wahrheit um eine zutiefst polizeiliche und keine militärische Maßnahme han­delt. Aus diesem Grund ist die permanente Assistenzleistung, die ja jetzt seit 12 oder


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 179

13 Jahren erbracht wird, verfassungsrechtlich schon heftig debattiert worden, nämlich betreffend die Frage, ob es zulässig ist, eine Permanenzassistenz, die ja nur für einen ad hoc bestehenden Assistenznotfall gedacht ist, überhaupt aufrechtzuerhalten.

Aus diesem Grund haben wir schon vor Jahren gesagt, dass diese Aufgabe im Wege der Einrichtung einer Grenzschutzpolizei erfüllt werden soll. Es hätte historisch einen sehr guten Anlass gegeben, dies ohne Probleme personell bewältigen zu können, als nämlich mit Wegfall der östlichen Schengengrenze alle Kräfte des Zollwesens frei – auf Neudeutsch: jobless – geworden sind. Diese wären durchaus von einem Tag auf den anderen für den Grenzeinsatz einsetzbar gewesen. Vielleicht hätte man nicht einmal eine neue Uniform erfinden müssen. Es wäre ohne Weiteres möglich gewesen, diesen Grenzeinsatz ohne Belastung des Heeres durchzuführen. (Beifall bei der FPÖ.)

Selbstverständlich ist auch richtig, was Kollege Prähauser gesagt hat, nämlich: Der Dienst im Gelände ist für den jungen Soldaten ein unersetzliches Ausbildungselement! Das ist absolut wahr, aber dann haben wir dafür zu sorgen, dass nicht aus Budget­nöten in Bezug auf die Bedeckung der Überstunden des Ausbildungspersonals syste­matisch keine Nachtübungen mehr erfolgen und dass aufgrund der Personalordnung um 15.30 Uhr der Spieß nach Hause geht und die Unteroffiziere de facto nicht mehr dienstpflichtig sind, weil sie ab 7 Uhr Früh Dienst haben. Das ist eine Katastrophe! Das schlägt bis zur Undurchführbarkeit des Ausbildungssystems klassischen Inhalts voll durch!

Schließlich und endlich soll niemand jene, die hier sprechen, für dumm halten. – Jeder weiß, dass Geldverteilung nur im Rahmen des Machbaren und der politischen Absich­ten möglich ist und dass man nur das verteilen kann, was vorhanden ist. Jede Budget­entwicklung ist ein Optimierungsmodell der Abgleichung der Staatsziele zwischen den Ministern. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Herr Minister Darabos, ich zweifle nicht daran, dass Sie Ihr Bestes zu tun versucht ha­ben. Ganz wurscht, ob Sie Zivildiener waren oder nicht, es bleibt davon unberührt, dass es die Notwendigkeit gibt, dass wir die Situation des Staates und des Bundeshee­res und dessen budgetäre Auskleidung einer kritischen parlamentarischen Betrachtung zu unterziehen haben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Faul. – Bitte.

 


17.44.07

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Lieber Kollege Fichtenbauer, eigentlich genießt du meine Wertschät­zung, aber heute wollte ich dir wirklich die rote Karte zeigen für diesen Antrag, den du wider besseres Wissen gestellt hast. Auf der anderen Seite ziehe ich die rote Karte zurück, denn du hast heute etwas für mich ganz Prägnantes gesagt. Du hast gesagt, dass, wenn du zurückdenkst und das Budget anschaust, du die Ursachen für die heuti­ge Misere schon bei anderen Bundesministern siehst. – Du hast dich leider nicht zu sagen getraut, dass du Minister Scheibner meinst, denn das ist eben eine Problematik in Eurer Entwicklung: Freiheitliche Partei-alt, Freiheitliche Partei-neu, FPÖ, BZÖ.

Ich habe mich da an ein Jugenderlebnis erinnert: Ich habe einmal auf einer Wiese braune Eier gefunden, die ich dann unter eine Henne gelegt habe. Nach dem Ausbrü­ten sind zu 50 Prozent Hühner geschlüpft und zu 50 Prozent Fasane, aber sie haben alle aus der gleichen Schüssel gefressen. Nur: Als die Fasane fliegen gelernt hatten, haben sie sich abgespalten – wobei es bei euch eine Besonderheit gibt: Bei Abgeord­netem Stadler weiß ich nie, ob er ein Fasan oder eine Henne ist. Das weiß man in Wirklichkeit nicht! (Beifall bei der SPÖ. – Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Mag. Stadler:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 180

Noch so ein G’schichtl! – Abg. Haubner: Noch so eine! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.) – Ja, aber es ist so! Er hat ja mit mir, an meiner Seite, gegen das gekämpft, was er jetzt vertritt. Sag mir also einmal, was da nicht Henne und Fasan sein sollte.

Aber zurück zum Kollegen Scheibner – Kollege Grosz, hör auf zu schreien! Doktor Fichtenbauer hat Folgendes gesagt: Diese Eurofighter-Vereinbarungen sind die Ursa­che dafür gewesen, dass das Budget heute noch leidet, Herr „Minister“ Scheibner. Und Lutz Weinzinger hat es heute noch einmal auf den Punkt gebracht, als er Folgendes gesagt hat: Auch wenn man meint, man hätte die 250 Millionen zugeführt, in Wirklich­keit hat das Budget und das Geld dort kein Mascherl. Herr Bundesminister Scheibner – Bundesminister a.D., jetzt hätte ich beinahe etwas Falsches gesagt –, heute ist festge­stellt worden, dass genau das Geld gefehlt hat, das Sie ausgegeben haben. (Abg. Scheibner: Das hat jetzt aber niemand verstanden! – Abg. Mag. Darmann: Mathema­tik ist aber nicht Ihre Stärke!)

Jetzt gehen wir zurück zu den Wurzeln. Als wir noch darüber diskutiert haben – da wart Ihr auch dabei –, hieß es: Unbedingt Eurofighter, das Beste, das Wichtigste muss her! Wenn ich darüber nachdenke, welche Begründungen es gegeben hat – die Fußball-Europameisterschaft muss gesichert werden – und welche Bedrohungsszenarien man sah, war das eigentlich das Gegenteil dessen, was ihr heute wieder beschworen habt, Freunde. Heute habt ihr ganz anders geredet! (Abg. Mag. Stadler: ... Ausschuss abzu­würgen ...!)

Und dann, Herr Scheibner, ist es um das Prestigeobjekt gegangen, dann, unter Ihrem Parteifreund Grasser, haben Sie eigentlich Ihre Linie verlassen müssen. Was war er, Henne oder Fasan? – Zuerst Henne, dann auch Fasan – da war noch einer in der Dop­pelrolle! (Abg. Mag. Stadler – den deutschen Karneval imitierend –: Wollen wir ihn ’reinlasse’? Tätä! Tätä!)

Unter Grasser habt Ihr Euch auf eine Finanzierungsvariante 18 Jahre und Halbjahres­raten einlassen müssen, die uns heute noch beglückt und die uns heute noch viele Schmerzen verursacht, denn damals ist euer gesamter Plan zur Barfinanzierung – die Plattform – den Bach hinuntergegangen, „Minister“ Scheibner. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) Du hast aber auch alle anderen Angebote – die Connections in die Schweiz mit den MiG, die uns nichts gekostet hätten – ausgeschlagen, weil Prestigemi­nister Scheibner sich durchsetzen musste – wahrscheinlich auch aus einem bestimm­ten Grund. (Abg. Grosz: Anstoßen nicht vergessen mit dem Glas!)

Herr Minister außer Dienst Scheibner, bis heute haben Sie mir noch nicht nachweisen können, dass das wirklich notwendig gewesen wäre. Und wenn man heute erlebt hat, wie von euren Kolleginnen und Kollegen kritisiert worden ist, dass man damit andere Einheiten ausgehungert hat, dann muss man sagen: Das waren die Worte, die wir mit­einander gewechselt haben! Damals hat uns Abgeordneter Stadler, der heute bei euch sitzt, noch geholfen und hat uns recht gegeben! (Abg. Mag. Stadler: Tätä! Tätä!)

Wenn ich jetzt zurückdenke und subsumiere, dass uns die Eurofighter heute wirklich Mühe bereiten – was vielfach von euch bestätigt wird –, dann frage ich mich, Herr Bun­desminister a.D. Scheibner: Wem haben die Eurofighter wirklich genützt?

Ich erinnere mich zurück an den Abgeordneten Stadler (Abg. Mag. Stadler: Tätä! Tätä! – Abg. Petzner: Faschingskappe!), wie er in die Grundbücher hineingeschaut und gesehen hat, dass es nur ein paar Leuten genutzt hat, die stattliche Besitzungen ohne Finanzierungen und ohne einen Euro Schulden in Besitz genommen haben. Wenn es das war, dann gute Nacht! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Tätä! Tätä!)

17.48



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 181

17.48.50Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 463/A(E) der Abge­ordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die budgetäre Zerset­zung des österreichischen Bundesheeres.

Wer diesem Antrag beitritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Er findet keine Mehrheit und ist abgelehnt. (Ruf bei der FPÖ: Noch nicht!)

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Berichtes des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport zum Zustand des österreichi­schen Bundesheeres.

Wer diesem Entschließungsantrag beitritt, den bitte ich um ein diesbezügliches Zei­chen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

17.49.51Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 393/AB

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zur kurzen Debatte über die Anfrage­beantwortung der Bundesministerin für Inneres mit der Ordnungszahl 393/AB.

Die Anfragebeantwortung ist verteilt, eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt sich dadurch.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass der Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten erhält. In der Debatte stehen jedem Redner 5 Minuten zur Verfügung. Mit­glieder der Bundesregierung sollen nicht länger als 10 Minuten sprechen.

Ich darf nun dem Anfragesteller, Kollegen Petzner, das Wort erteilen. – Bitte.

 


17.50.27

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Innenministerin! Es freut mich ganz besonders, dass auch Sie zu dieser Kurzdebatte in den Plenarsaal gefunden haben. Wir haben eine parlamentarische An­frage betreffend Erstaufnahmezentrum Süd eingebracht, und ich habe bei Ihrer Beant­wortung ehrlich gesagt nicht gewusst, Frau Minister, ob ich lachen oder ob ich weinen soll. (Abg. Grosz: Die Sicherheitspolitik ist ein Trauerspiel! – Abg. Kickl: Bitte nicht mehr weinen!) – Ich habe nicht gewusst, ob ich lachen oder weinen soll, und ich sage Ihnen auch warum. (Beifall beim BZÖ.)

Warum ich nicht gewusst habe, ob ich weinen soll, hat folgenden Grund – ich weiß schon, dass Sie das Thema nervös macht, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, wir werden es trotzdem diskutieren –: Sie konnten einmal mehr, Frau Ministerin, nicht ausschließen, dass Sie eine Erstaufnahmestelle im Süden Österreichs, das heißt in Kärnten, der Steiermark oder in Osttirol errichten. Im Gegenteil, Sie sagen in dieser Anfragebeantwortung noch einmal, dass die Errichtung einer Erstaufnahmestelle Süd im Süden Österreichs in Erwägung gezogen wird. – Ich sage Ihnen hier von dieser Stelle noch einmal und damit zum dritten Mal: Ganz, ganz sicher nicht! Wir werden er­bittertsten Widerstand gegen ein solches Erstaufnahmezentrum leisten, das kann ich Ihnen versprechen! (Beifall beim BZÖ.)

Aber das Beste kommt ja erst, Frau Ministerin! (Ruf bei der ÖVP: Das sind aber nicht Sie!) Das Beste war – und damit bin ich jetzt beim lachenden Teil meiner Anfrage, denn so etwas wie das, was Sie da angeführt haben, habe ich überhaupt noch nie ge-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 182

hört, gesehen oder gelesen –, dass Sie auf die Frage hin, was denn das Ganze über­haupt bringe, was ein Erstaufnahmezentrum im Süden Österreichs bringe oder was das Ganze soll, wortwörtlich geantwortet und darauf verwiesen haben, dass eine sol­che Erstaufnahmestelle ja wirtschaftliche und kommunalpolitische Effekte auf die jewei­lige Region habe.

Nun frage ich Sie, Frau Ministerin: Meinen Sie das wirklich ernst? Ich bitte Sie, mir jetzt zuzuhören: Meinen Sie das wirklich ernst, dass ein Asylaufnahmezentrum wirtschaftli­che Vorteile, kommunalpolitische Vorteile bringt? – Das nimmt Ihnen doch keiner ab! Das werden Sie doch wohl selbst nicht ernst meinen, Frau Ministerin! (Beifall beim BZÖ.)

Eine Erstaufnahmestelle bringt – und das zeigt das Beispiel Traiskirchen – keine wirt­schaftlichen Vorteile, keine kommunalpolitischen Vorteile. Im Gegenteil: Es bedeutet weniger Sicherheit, mehr Straftaten, mehr Kriminalität, mehr Schlägereien, mehr Ein­bruchsdelikte! Und das wollen wir weder in Kärnten noch in der Steiermark noch in Osttirol haben. Das sage ich Ihnen von dieser Stelle aus noch einmal ganz, ganz klar. (Beifall beim BZÖ.)

Sie geben es ja in einer weiteren Antwort selbst zu, indem Sie offen sagen, dass wir in Österreich einen „Asyldruck“– wortwörtlich: „Asyldruck“ – haben. Mit dieser Formulie­rung „Asyldruck“ geben Sie ja selbst zu, dass wir in Österreich ein Problem im Asylbe­reich haben, dass es sehr wohl Asylmissbrauch gibt und dass Sie als zuständige Minis­terin säumig sind, diesen „Asyldruck“ in Österreich abzubauen. Das heißt, diese Anfra­gebeantwortung ist ein Schuldeingeständnis, nicht mehr und nicht weniger. (Beifall beim BZÖ.)

Jetzt möchte ich noch einmal den Punkt „wirtschaftliche und kommunalpolitische Effek­te“ ansprechen und Ihnen, Frau Bundesministerin, sagen – und da wird es besonders spannend –: In Ihrer Anfragebeantwortung sprechen Sie von wirtschaftlichen und kom­munalpolitischen Effekten, aber in einem Brief an die Bürgermeisterin der Stadt Juden­burg Grete Gruber von der SPÖ – ich habe diesen Brief bekommen, den kann ich Ihnen auch geben – sprechen Sie von etwas ganz anderem. (Abg. Grosz: Sie wider­spricht sich jedes Mal, je nachdem, wie sie es braucht!)

Noch einmal: In Ihrer Anfragebeantwortung finden sich „wirtschaftliche und kommunal­politische Effekte“, Sie sprechen dort davon, dass ein Erstaufnahmezentrum ein Vorteil sei, aber im Brief an die Bürgermeisterin der Stadt Judenburg schreiben Sie, dass es darum gehe, „die geographische Belastung“ auszugleichen.

Da frage ich Sie: Was stimmt jetzt? Stimmt jetzt das, was in Ihrer Anfragebeantwortung steht, dass nämlich eine Asylerstaufnahmestelle wirtschaftliche und kommunalpoliti­sche Vorteile bringt, oder stimmt das, was Sie der roten Bürgermeisterin von Juden­burg geschrieben haben, nämlich, dass das Ganze eine geographische Belastung ist? – In einem dieser beiden Fälle haben Sie bewusst die Unwahrheit gesagt, Frau Mi­nister! (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter.) Das ist durch beide Un­terlagen – das alles ist schriftlich vorhanden – belegt. Ich gebe sie Ihnen, ich stelle sie Ihnen gerne zur Verfügung. (Beifall beim BZÖ.)

Sie gehen ja noch so weit und sind dann noch so unehrlich, dass Sie auch gegenüber der Frau Bürgermeisterin von Judenburg nicht klar und ehrlich die Wahrheit sagen, ob in Judenburg, wo die Bevölkerung zu Recht große Sorge und Angst hat, solch ein Erst­aufnahmezentrum kommt oder nicht, sondern Sie verweisen immer darauf, dass das Ganze erst geprüft wird und man erst sehen wird. (Abg. Grosz: Das ist ein Chaos­ministerium, wo die Frau Fekter herrscht!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 183

Auf alle Fälle ist klar, dass man solch ein Erstaufnahmezentrum braucht. Nur: Wo, das können Sie noch nicht sagen. Und das Gleiche erzählen Sie den Kärntnern. Wir ken­nen diesen Trick! Vor der Landtagswahl am 1. März wollen Sie nichts sagen, nichts verraten, nach der Landtagswahl kommt dann das Erstaufnahmezentrum. – Mit uns si­cher nicht! (Beifall beim BZÖ.)

Sie werden schon am kommenden Sonntag sehen, dass die ÖVP in Kärnten mit ihren 11 bis 12 Prozent, die Sie in Kärnten hat, die schwächste Landespartei aller Bundes­länder hat. Ich kann Ihnen garantieren: Sie bleibt die schwächste ÖVP-Landespartei, weil sie mit Ihnen gemeinsam eine falsche Politik macht. – So viel dazu.

Übrigens beantwortet das auch die Frau Justizminister Bandion-Ortner in gleicher Wei­se; dieses Schreiben habe ich auch da. Ihre Kollegin von der ÖVP ist um keinen Deut besser: Auch Frau Ministerin Bandion-Ortner hat nicht den Mut, der Stadt Judenburg offen und ehrlich zu sagen, ob ein solches Erstaufnahmezentrum dort kommt oder nicht.

Dann gibt es so wunderbare Abgeordnete wie Herrn Fritz Grillitsch von der ÖVP, der draußen gegen das Erstaufnahmezentrum wettert (Abg. Grosz: ... und herinnen zu­stimmt!) und hier im Hohen Haus schon zweimal zugestimmt hat (Beifall beim BZÖ), wie auch die Kollegen von der SPÖ Köfer und Muttonen. Die Kärntner und die steiri­schen Abgeordneten von der ÖVP und von der SPÖ, alle haben hier schon zweimal für das Erstaufnahmezentrum im Süden Österreichs gestimmt und nicht dagegen, und den Leuten draußen sagen sie genau das Gegenteil. (Abg. Grillitsch: ... Wahlkampffieber!) Das ist eine unwahre, unehrliche Politik, die Sie, meine Damen und Herren von ÖVP und SPÖ, hier machen! (Beifall beim BZÖ.)

Sie werden am 1. März und bei den weiteren Wahlen die Rechnung dafür präsentiert bekommen, nicht nur in Kärnten, sondern auch bei den Landtagswahlen in der Steier­mark, das kann ich Ihnen von dieser Stelle aus garantieren, meine Damen und Herren! (Abg. Grillitsch: Das werden wir sehen! Das werden wir sehen! Da wirst du ganz klein werden, am Sonntag!)

Zum Schluss sage ich Ihnen noch eines, Frau Bundesministerin: Wir würden das Erst­aufnahmezentrum ja gar nicht brauchen! Wenn Sie endlich die gesetzlichen Instrumen­tarien, die wir gemeinsam noch in unserer Regierungszeit beschlossen haben, nützen würden, dann bräuchten wir kein Erstaufnahmezentrum im Süden Österreichs! (Ruf bei der ÖVP: Jetzt weiß ich, warum Ihr eine Saualpe habt!) – Aber Sie gehen einen ande­ren Weg.

Ich weiß, Sie führen ein Bleiberecht ein und sagen: Alle, die jetzt illegal hier sind, wer­den legal in Österreich belassen, und ihnen allen wird ein Bleiberecht gewährt! – Das ist Ihre Politik: Sie spielen nach außen die eiserne Lady, in Wahrheit sind Sie so schwach wie es ein grüner Innenminister wäre, denn Ihre konkrete Politik unterscheidet sich von jener der Grünen überhaupt nicht! (Abg. Hornek: Lei-lei war gestern! Setzen Sie sich nieder!)

Ich darf zum Schluss auch noch (anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP) – nur nicht nervös werden! – einige Zeitungsartikel zitieren, denn mich ärgert es wirklich (Abg. Hornek: Sie uns auch!), dass Sie so weit gehen, im Zusammenhang mit einem Asyl­erstaufnahmezentrum von wirtschaftlichen und kommunalpolitischen Vorteilen zu spre­chen. Das ist ja wirklich ein Witz, ein verspäteter Faschingscherz! Ich sage Ihnen an­hand von konkreten Beispielen, was solch ein Asylerstaufnahmezentrum bedeutet. Ich zitiere Zeitungsbeispiele, Berichte über die Zustände in Traiskirchen:

In der Zeitung „Österreich“ vom 18.1.2009, wurde darüber berichtet, dass es zwischen Tschetschenen und Afghanen schon fast täglich Schlägereien gibt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 184

In der „Kronen Zeitung“ vom 9.10.2008 heißt es, dass es Aufregung nach einem Großeinsatz der Polizei im Flüchtlingsheim Traiskirchen gab. Ein Afghane und ein Tschetschene waren aneinandergeraten, herausgekommen ist eine Massenschlägerei. 21 Funkstreifen mussten anrücken, um das Ganze wieder zu ordnen, wird da berichtet.

„Der Standard“ vom 19.7.2008 berichtete Folgendes: Am Bahnsteig in Traiskirchen gab es gegen 16.30 Uhr eine Massenschlägerei. Dazu sagte ein Pensionist in Traiskirchen: Wir Traiskirchner sind das ja schon gewöhnt! Die haben mit Steinen geworfen und die Autoscheiben eingeschlagen!

So etwas wollen Sie, Frau Ministerin, nach Kärnten beziehungsweise in den Süden Österreichs importieren? – Das ist eine Sauerei! Wir lassen das ganz, ganz sicher nicht zu, Frau Innenminister! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.)

Das Beste – und damit komme ich jetzt wirklich zum Schluss, bevor ich noch einen An­trag einbringe –, meine Damen und Herren von der SPÖ, ist ja Ihr eigener Bürgermeis­ter, Bürgermeister Knotzer aus Traiskirchen, der etwas ganz Richtiges sagt, nur haben Sie es bis heute nicht umgesetzt. Ihr Bürgermeister sagt Folgendes: Sobald ein Asyl­werber mit dem Gesetz in Konflikt kommt, gehört er nach Verurteilung und Verbüßung der Strafe in sein Heimatland zurückgebracht! – Ja, das ist richtig, so ist es, nur ma­chen Sie es nicht! (Beifall beim BZÖ.)

Sie haben es in der Vergangenheit nicht gemacht, Sie machen es heute nicht, und Sie werden es auch in Zukunft nicht machen. Deswegen vertrauen Ihnen die Menschen auch nicht mehr – nicht nur in Kärnten, sondern auch außerhalb von Kärnten.

Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Antrag

der Abgeordneten Petzner, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die schriftliche Beantwortung 393/AB der Bundesministerin für Inneres hinsichtlich der Anfrage 358/J der Abgeordneten Petzner, Hagen, Bucher und Kollegen betreffend ein Erstaufnahmezentrum Süd wird nicht zur Kenntnis genommen.

*****

Wir nehmen weder Ihre Anfragebeantwortung noch Ihren Plan zur Kenntnis, eine sol­che Erstaufnahmestelle im Süden Österreichs zu errichten, und ich sage Ihnen schon jetzt an dieser Stelle: Am kommenden Sonntag werden Sie auch wissen und sehen, warum! – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.00


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unter­stützt und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. (Abg. Westenthaler – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Pendl –: Wir bedanken uns herzlich! – Abg. Pendl – auf dem Weg zum Rednerpult –: Tut es wenigstens wirklich! Ihr vergesst ja im­mer darauf!)

 


18.01.02

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministe­rin! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich stelle gleich einmal eingangs fest: Am


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 185

Sonntag sind Wahlen. Ich bin neugierig, was wir nach dem 1. März zu hören bekom­men werden! Eigentlich wundert es mich, dass euch außerhalb Kärntens überhaupt je­mand wählt! Vergesst nicht, dass außer Wien, Oberösterreich und Niederösterreich kein Bundesland die Quoten erbringt, und das werden wir den betroffenen Bürgerinnen und Bürgerinnen auch sagen. Wir werden ihnen euer gemeinsames solidarisches Ver­halten auch einmal darstellen! Das möchte ich in aller Klarheit auch einmal hier zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Petzner.)

Lieber Vorredner, wenn Sie schon Bürgermeister Knotzer als einen zitieren, der aus diesem Bezirk kommt, dann sage ich: Ihr kennt nicht einmal Traiskirchen, geschweige denn unseren Bezirk! Wir haben seit 1956 in Solidarität und beispielhafter Weise für diese Republik und für viele Flüchtlinge aus allen Ländern der Welt einen riesigen Beitrag geleistet. Es redet nur jeder immer von Traiskirchen. Wir haben aber im Bezirk außer in Traiskirchen auch in Altenmarkt, in Unterwaltersdorf, in Hirtenberg und in Baden Flüchtlinge untergebracht und erfüllen in Wirklichkeit die Quoten für unser Bun­desland in einem politischen Bezirk! (Abg. Grosz: Regen Sie sich nicht so auf, das schadet dem Herz!)

Wenn ich mir die Quotenaufteilungen der letzten Jahre ansehe, dann kann ich feststel­len, dass ihr alle auf Tauchstation wart! Bei Oberösterreich bedanke ich mich noch ein­mal, Frau Bundesministerin! Ihr habt Oberösterreich, Wien und Niederösterreich alle mit eurem Verständnis von Solidarität im Stich gelassen! Das sagen wir auch in aller Klarheit.

Geschätzte Damen und Herren, ich bin immer für eine offene Diskussion, allerdings sollen wenigstens die Fakten stimmen. Macht uns nicht immer ein X für ein U vor, denn dadurch werden die Behauptungen weder richtiger noch besser! Das ist nun einmal so! (Zwischenruf des Abg. Petzner.)

Wir werden ja sehen, ob wir es schaffen. Ich bin der Meinung, dass die Frau Bundes­ministerin oder die Koalition gar nicht über diese Frage hätte nachdenken müssen, wenn wir eine flächendeckende, faire Aufteilung aller Flüchtlinge in dieser Republik hätten.

Es ist interessant, diese Frage einmal wirklich zu diskutieren. Wir hatten mit gestrigem Tag 1 059 Flüchtlinge allein in Traiskirchen. (Abg. Petzner: Das ist verfehlte Asylpoli­tik!) Das ist nicht verfehlte Asylpolitik! Umgerechnet auf das ganze Land beziehungs­weise auf die Bundesländer, die Quoten nehmen oder nicht nehmen, hat ganz einfach Niederösterreich einen Großteil der Last tragen. Ich meine, Frau Bundesministerin, dass wir diese Frage einmal fair prüfen müssen und dann aber auch entscheiden müs­sen!

Wir haben drei Erstaufnahmestellen, wobei ich jetzt nicht über groß und klein rede: Eine befindet sich im Westen, und zwei befinden sich im Osten, wobei jene auf dem Flughafen auch klein ist, wie ich gleich dazusage. Zwei befinden sich im Bundesland Niederösterreich und eine im Bundesland Oberösterreich. Meine geschätzten Damen und Herren, würden wir nur mit den jetzigen Zahlen fair umgehen, könnten wir uns wahrscheinlich diese ganze Diskussion hier ersparen.

Wir sollten uns gemeinsam bemühen, weniger Ängste zu schüren, und stattdessen sachlich versuchen, diese Probleme gemeinsam einer Lösung zuzuführen. (Abg. Petz­ner: Das sind keine Ängste, sondern Tatsachen!) Wir sollten uns anschauen, wo die einzelnen Knackpunkte in der Betreuung liegen. Ich bin froh darüber, dass heute am frühen Morgen von mehreren Vorrednern, aber auch von der Frau Bundesminister auf die bevorstehenden Beschlüsse im Hohen Haus betreffend das humanitäre Aufent­haltsrecht, aber auch betreffend Neuerungen im Asylverfahren bereits eingegangen wurde, und dabei werden diese Bereiche automatisch gleich mit geprüft.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 186

Wir erwarten uns von diesen neuen gesetzlichen Bestimmungen eine riesige Beschleu­nigung der Verfahren sowie mehr Effizienz und rechtsstaatliche Sicherheit. Ich lade Sie schon heute ein, das Ganze nach dem Hearing im Ausschuss gemeinsam zu debat­tieren. Wir werden das ja in einem Monat hier im Hohen Hause haben. Wissen Sie, woran mich Ihre Haltung erinnert, wenn Sie sich herstellen und sagen: Bei uns nicht!? Das ist genauso, wie wenn alle fliegen wollen, aber keiner Flughäfen will, oder wenn alle die Eisenbahn wollen, aber keiner möchte, dass die Bahn bei seinem Haus vorbei­fährt. Diese Aufzählung könnte man noch fortsetzen

Ich lade Sie ein, in der Republik mit allen Bundesländern Solidarität auch zu leben! Probieren wir es gemeinsam! (Beifall bei der SPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von BZÖ und SPÖ. – Bundesministerin Dr. Fekter: Ein guter Aus­schussvorsitzender!)

18.06


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Pack. – Bitte.

 


18.06.33

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Dieses Thema wird uns wahrscheinlich noch längere Zeit verfolgen, auf jeden Fall bis zur Wahl, danach werden die Kärntner wieder ruhig sein.

Ich glaube – mein Vorredner und auch die Frau Bundesministerin haben es betont, und das sage auch ich als Steirer –, dass es sehr wohl wichtig ist, Solidarität in diesem Fall zu üben. Wir alle müssen dazu bereit sein. Ich kann mich an Zeiten erinnern – es war in den 80ern –, als im Bezirk Hartberg, und zwar in der Gemeinde Rohr, die damals knapp 900 Einwohner hatte, 500 Flüchtlinge waren und wir damals nur durch die Soli­darität der anderen Bundesländer und anderer Gemeinden dieser Lage Herr wurden. Solidarität gehört bei dieser Problematik auf jeden Fall dazu.

Außerdem muss man dazu sagen – und das ist auch ganz wesentlich –, dass die Zah­len, von denen die Freiheitlichen und das BZÖ hier immer sprechen, total falsch sind. Wir müssen in Presseaussendungen, die vom BZÖ ausgeschickt werden, immer wie­der falsche Tatsachen lesen.

Die Frau Ministerin hat in der letzten Zeit immer wieder betont, dass es hiebei nicht darum geht, einen Standort auszusuchen, sondern darum, das Projekt prinzipiell zu planen. (Abg. Grosz: Judenburg – Junge ÖVP!) Das hat aber damit nichts zu tun! – Keiner ist natürlich zufrieden, wenn das vor dem eigenen Haus stattfindet, aber auf der anderen Seite gehört eben Solidarität auch dazu! Wir sind uns der Notwendigkeit von Solidarität bewusst und tragen die Verantwortung.

Natürlich muss man zuerst den Bedarf genau prüfen und sich, wie die Frau Bundesmi­nisterin immer gesagt hat, einmal die gesamte Situation anschauen. Dann muss man mit allen Betroffenen versuchen, eine einheitliche Lösung zu finden. Das ist selbstver­ständlich. Keiner hat bis jetzt von irgendeinem fixen Standort geredet, weder von einem solchen in der Steiermark noch von einem solchen in Kärnten. Es ist aber ganz klar: Irgendwo im Süden Österreichs wird es einen solidarischen Beitrag geben müs­sen. Das werden wir in aller Ruhe und auf sachlicher Ebene diskutieren – aber sicher­lich nicht jetzt im Wahlkampf-Vorgeplänkel vor der Wahl in Kärnten! (Beifall bei der ÖVP.)

18.09


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Zan­ger. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 187

18.09.22

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Pack, ich wünsche Ihnen noch viel Spaß bei uns in der Steiermark, wenn wir der Bevölkerung erzählen werden, dass Sie hier für ein Asylerstaufnahme­zentrum in der Steiermark plädieren, das unterstützen und das mit irgendeiner Solidari­tät gegenüber der Ministerin oder gegenüber wem auch immer begründen! Unsere So­lidarität gehört den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land, und das werden wir auch beweisen! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Pack.)

Frau Bundesminister Fekter, wenn Sie in Ihren Briefen und Ihren Beantwortungen so tun, als bräuchte man sich keine Sorgen zu machen, und wenn man liest, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts angedacht ist und sich alles noch in Prüfung befindet, dann sage ich: Ich traue dieser Beantwortung nicht! Das sage ich Ihnen ganz offen und ehrlich.

Dasselbe spielt sich nämlich auch in Leoben ab, wo es ein Schubhaftzentrum geben soll und wird. Diesbezüglich schreiben Sie in einer anderen Anfragebeantwortung: In­teressen und Anliegen der Bevölkerung müssen weitestgehend berücksichtigt wer­den. – Würden Sie diese weitestgehend berücksichtigen, dann würde es kein Schub­haftzentrum in Leoben geben. Das ist aber nicht der Fall, sondern Sie stehen dazu, dass es gebaut werden soll. Ich sehe also Lug und Trug, wo man nur hinschaut! (Bei­fall bei der FPÖ.)

Weiters ist Leoben bekannt für sein Luxusgefängnis, und Sie schreiben da, dass ein Schubhaftzentrum natürlich „baukünstlerischen Kriterien“ unterliegen würde. – Also wollen wir jetzt nach einem Wellness-Gefängnis auch noch ein Wellness-Schubhaft­zentrum haben, oder was?

Außerdem heißt es da, dass der Standort Leoben auf Grund seiner geografisch günsti­gen Lage gewählt wurde, um hohe Transportkosten zu mindern. – Für alle, die es nicht wissen: Der Standort Leoben liegt mitten im Herzen der Steiermark. Geografisch güns­tig für ein solches Zentrum ist jedoch nur ein Ort, der irgendwo an der Grenze liegt, aber sonst schon gar nirgends! Wir werden uns das nicht gefallen lassen! (Beifall bei der FPÖ.)

Erst vor wenigen Tagen kam die Meldung betreffend ein Erstaufnahmezentrum in Ju­denburg. – Das ist eine spannende Sache. Das haben nämlich Ihre eigenen Kollegen von der Jungen ÖVP aufgebracht: Die jungen Hengste, die wahrscheinlich Kollege Grillitsch als Spionageabteilung in Ihren Stall geschickt hat, haben das dann herausge­flüstert. Grillitsch hat natürlich sofort zurückgerudert. Das ist dieses Gummibandspiel: Zuerst wird etwas in den Raum gestellt, dann wird zurückgerudert, scheibchenweise kommt dann wieder ein bisschen etwas dazu, und schließlich steht das Ganze irgend­wann da. Dazu sage ich: Nein, Frau Bundesministerin, mit uns nicht! Das kann ich Ihnen garantieren! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir werden es nicht zulassen, dass vor Ort von der Jungen ÖVP oder von irgendwel­chen Abgeordneten Ihrer Partei das Feld für Sie aufbereitet wird, sodass Sie nachher nur mehr irgendwann den Gummiball fallen lassen müssen und wir – patsch! –dieses Erstaufnahmezentrum in Judenburg stehen haben! Wir werden rechtzeitig entspre­chende Maßnahmen ergreifen. Ich bin schon gespannt, wie Sie auf die Anfrage, die ich dazu an Sie gestellt habe, antworten werden! Je nachdem, wie offen und ehrlich diese Anfragebeantwortung sein wird, so werden auch unsere Maßnahmen ausschauen! (Abg. Grosz: Bewaffneter Widerstand!)

Ich persönlich glaube, dass Sie sagen: Es wäre super, dieses Erstaufnahmezentrum in Judenburg zu errichten, denn Leoben ist nicht weit! Zuerst holen wir die Leute nach Ju­denburg hinein, und dann parken wir sie einmal ein bisschen in Leoben, bis sie irgend-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 188

wann auf Grund des jetzigen Bleiberechts in die Freiheit entlassen werden und Öster­reich nicht mehr zu verlassen brauchen. Von einem Schubhaftzentrum brauchen wir dann gar nicht mehr zu reden. Es geht nur mehr um ein Zwischenparken, und das war es dann. (Zwischenruf der Abg. Mag. Becher.)

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass sich diese oder vorige Woche ein weiterer Vertrauter der ÖVP zu Wort gemeldet hat, nämlich der Obmann der Wirt­schaftskammer Leoben. Er hat gesagt: Es könnte uns nichts Besseres passieren! Es gäbe dadurch einen wirtschaftlichen Aufschwung, unsere Unternehmen würden gute Geschäfte machen, Aufträge beim Bau erhalten et cetera! Wir könnten dem Bevölke­rungsschwund damit entgegenwirken.

Meine Damen und Herren, das ist unglaublich! Das schlägt dem Fass den Boden aus! Ich habe schon oft genug von den Problemen dieser Region erzählt. Es ist jedoch wirk­lich untragbar, dass sich hier jetzt auf Grund dessen, dass Sie nichts anderes zusam­menbringen, Löcher öffnen, unsere Jugend abwandern muss und dieses Vakuum jetzt mit Asylanten gefüllt wird. Dazu sage ich: Nein danke! Wir lassen uns diese Friss-Hund-oder-stirb-Mentalität nicht aufzwingen! Wir werden uns dagegen mit allen uns zur Verfügung stehenden Maßnahmen wehren. (Beifall bei der FPÖ.)

18.14


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Fekter. – Bitte.

 


18.14.28

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Meine sehr verehr­ten Damen und Herren! Im Jahr 2008 stellten in Österreich insgesamt 12 809 Perso­nen einen Asylantrag. Das ist in etwa eine gleichbleibende Zahl. Sie ist nicht wesent­lich höher als im Jahr 2007, aber doch um ein Wesentliches niedriger als unsere Höchststände, die schon bei 39 000 lagen.

Das heißt, dass das Gesetz, welches 2005 hier beschlossen wurde, das richtige Ziel eingeschlagen hat, und es zeigt sich auch, dass es wirksam ist. Im Vergleich dazu nen­ne ich Ihnen internationale Mobilitätsströme: So hat beispielsweise die Schweiz 2008 um 50 Prozent mehr Asylanträge gehabt, die Niederlande sogar um 80 Prozent und Norwegen um über 110 Prozent. – Das heißt, die gesetzliche Lage, die wir 2005 ge­schaffen haben, hat uns vor derart exorbitanten Antragszahlen von Asylwerbern be­wahrt. Wir sind nicht mehr in dem Ausmaß attraktiv für Schlepperorganisationen, wie wir es noch Anfang dieses Jahrtausends waren.

Dennoch haben wir nach wie vor Zuzugswünsche von Asylwerbern. Ein sehr überwie­gender Teil davon sind aber Dublin-Fälle. Das heißt, diese Menschen wandern über einen sicheren Drittstaat zu uns ein, und deren Verfahren wickeln nicht wir ab, sondern sollen andere Länder abwickeln. Derzeit haben wir in der Bundesbetreuung sehr viele Dublin-Fälle, und auch für diese müssen wir Infrastruktur aufrüsten, damit wir sie ra­scher in jenes Land bringen, wo ihre Verfahren abzuhalten sind.

Für diese beiden Maßnahmen, nämlich für die Schaffung eines Erstaufnahmezentrums im Süden und eines Kompetenzzentrums für die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, finden sich im Regierungsübereinkommen klare Vorgaben. Die Ausgestaltung des Erstaufnahmezentrums Süd befindet sich derzeit in Planung. Diese Planung wird in etwa zwei Monaten abgeschlossen werden. In Anbetracht der Migrationsströme, die auch ganz massiv vom Süden herauf in unser Land drängen, ist es gerechtfertigt, gleich im Süden ein solches Erstaufnahmezentrum einzurichten. Es ist nicht gerecht­fertigt, dass sich diese Migrationsströme illegal durch ganz Österreich bewegen und dann überwiegend entweder in Oberösterreich im Erstaufnahmezentrum in Thalham oder eben in Traiskirchen um Asyl angesucht wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 189

Ich halte es für gerechtfertigt, dass es diesbezüglich eine solidarische Aufteilung gibt, und zwar nicht nur der Quoten. Kollege Pendl hat es erwähnt: Nur Oberösterreich, Niederösterreich und Wien erfüllen die Quoten. Alle anderen Bundesländer sind enorm zurückhaltend, und jenes Bundesland, das sich diesbezüglich besonders unsolidarisch verhält, ist Kärnten. (Zwischenruf des Abg. Petzner.)

Ich will aber nicht nur, dass die Quoten von allen Bundesländern erfüllt werden, son­dern dass auch die dazu notwendige Infrastruktur solidarisch auf die Bundesländer aufgeteilt wird. Der Vorschlag, dass wir, wenn wir ein zusätzliches Erstaufnahmezen­trum brauchen, dieses halt in Schwechat, also wieder in Niederösterreich, errichten, ist nicht gerechtfertigt. Das ist nicht fair! Wie kommen die Niederösterreicher dazu, alle Lasten, die damit verbunden sind, zu tragen? (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Petzner.)

Herr Petzner, ich komme aus jenem Bezirk, in dem sich das Erstaufnahmezentrum West befindet. Seit 1990 bin ich politisch aktiv auf Bundesebene tätig und war seit damals dort Abgeordnete! Ich weiß, was damit verbunden ist! Ich weiß, wie man seriös, korrekt und rechtsstaatlich damit umgeht! Ich weiß aber auch, wie man der Bevölke­rung diesbezüglich Sorgen abnehmen muss! Das geschieht dadurch, dass man nicht alles auf einen Standort konzentriert. Die Oberösterreicher haben ein Recht darauf, dass Solidarität eingefordert wird, genauso wie die Niederösterreicher und die Wiener! (Beifall bei der ÖVP sowie Beifall und Bravorufe bei Abgeordneten der SPÖ.)

Selbstverständlich ist mir bewusst, dass sofort reflexartig jeder sagt: Natürlich brau­chen wir das, aber nicht bei uns! Dieses Florianiprinzip ist immer bei sensiblen Infra­strukturmaßnahmen das lauteste Geschrei, das man hört.

Daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, beschäftigen wir uns im Innenminis­terium derzeit mit der Aufbereitung dessen, was denn so ein Erstaufnahmezentrum ins­gesamt bedeutet (Abg. Petzner: Mehr Kriminalität! Mehr Einbrüche!): Wie viele Ar­beitsplätze sind damit verbunden? Wie viel brauchen wir für die Unterbringung? Was bedeutet es für die Verpflegung? Wie viel Betreuungsinfrastruktur brauchen wir, das heißt, wie viele Ärzte werden sich in dieser Gemeinde ansiedeln, wie viele Rechtsbera­tungsinfrastrukturen wird es dort geben, wie viele NGOs werden dort sein, wie viele werden an der neuen Polizeidienststelle dort dann Dienst machen? Was müssen wir an Infrastrukturmaßnahmen dort neu aufbauen, das heißt, was ist notwendig, dass dort baulich investiert wird? Wie schaut die künftige medizinische Betreuung aus? Und wie können wir einem Bürgermeister, der das attraktiv findet, dass er Kaufkraft im Ort hat, dass er Arbeitsplätze hat, entgegenkommen im Hinblick auf Infrastruktur, die er sich wünscht? (Abg. Petzner: Das meinen Sie doch nicht ernst!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt internationale Beispiele, wo im Falle einer Ausschreibung so eines Projektes sich mehrere Bürgermeister beworben haben, weil sie es als attraktiv empfunden haben, dass man eine sterbende Region damit be­leben kann. (Abg. Petzner: Dann nehmen Sie sie doch auf in Attnang-Puchheim!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wirtschaftlich sehr, sehr schwache Regionen gibt es im Süden einige. Vielleicht können wir helfen, die wirtschaftlich schwachen Re­gionen, die es im Süden gibt, dadurch mit Infrastruktur zu beleben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Mit Kriminalität beleben! – Abg. Petz­ner: Das ist ja nicht ernst zu nehmen!)

18.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nun spricht Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


18.22.20

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Also das war offenbar eine verspätete Faschings-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 190

büttenrede (Beifall beim BZÖ), denn in einem Satz und in diesem Brief, der hier auch zitiert worden ist und den Sie bestätigen, sprechen Sie bei einer Erstaufnahmestelle von einer Belastung, und 10 Minuten später sagen Sie, das ist ein Geschäft, das ist eine tolle Geschichte, das ist ein Tourismusprojekt, jeder Bürgermeister kann froh sein, dass er es bekommt. Na, wenn jeder Bürgermeister froh sein kann, dann suchen Sie sich doch in den Reihen der SPÖ oder der ÖVP den einen oder anderen aus oder einen Landeshauptmann der Sozialdemokratie oder der Österreichischen Volkspartei, der es gerne nimmt. Sie werden keinen einzigen finden. Denn, ja, Faktum ist, es ist eine Belastung. (Beifall beim BZÖ.)

Eine wahrliche Wut bekomme ich über Aussagen wie die eines Herrn Pack, der hier heraußen steht, wo ich gerne einen Vergleich anbringen möchte, auch wenn der mit einem Ordnungsruf bedient werden sollte: Wenn diese Heuchlerei ein Sekret abgeben würde, dann würde nicht das Dach einstürzen, sondern dann wären wir schon längst in dem Sekret hier herinnen ersoffen. (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.)

Wenn Sie, Herr Pack, hier herausgehen und sagen, wir in der Steiermark, wir haben das so gerne, etwa in Hartberg und alles drum und dran, dann würde ich dir gerne einen kleinen Ausflug in die Vereinsversammlungen und die Restbestände der Orts­gruppen der steirischen Volkspartei empfehlen, dann wirst du sehen, wie selbst die Bauernkämpfer wie der Herr Grillitsch in den Medien die Mistgabel in die Hand nehmen und sagen: Nein! Zu mir nach Judenburg kommt es nicht! – Also das, was ich mir von euch erwarte, ist, dass ihr nicht in euren Regionen anders sprecht, als ihr hier herinnen handelt, denn das ist Heuchlertum par excellence. (Beifall beim BZÖ.)

Es ist überhaupt ein widerwärtiges Spiel, das hier SPÖ und ÖVP mit den Ängsten, den berechtigten Ängsten der Menschen treiben. Umkehrschluss: Nicht der Kollege Petz­ner, nicht das BZÖ und in dieser Frage auch nicht die FPÖ spielen hier mit berechtig­ten Ängsten, nein, eine Innenministerin tut dies, die völlig chaotisch agiert und von einem Bundesland zum anderen fährt und sagt, vielleicht kommt es da her oder viel­leicht kommt es dort hin, die de facto mit ihrer Ressortführung seit ihrem Amtsantritt die Regionen in der Obersteiermark, in Kärnten und überall lähmt und nur Angst und Schrecken verbreitet. Bürgerinitiativen wachsen wie die Schwammerln aus dem Bo­den, weil es einfach einen Widerstand gegen diese Projekte gibt. (Beifall beim BZÖ.)

Das bereitet Angst, den Steirerinnen und Steirern, den Kärntnerinnen und Kärntnern, denn mit Ihrer Politik der Intransparenz erzeugen Sie ja erst richtig die Angst. Mit Ihrer Politik, mitten in Leoben, mitten in ein Wohngebiet, mitten in einen Genossenschafts­bau ein Schubhaftzentrum hineinzustellen, damit schüren Sie die Angst, damit entwer­ten Sie die Wohnungen, damit vertreiben Sie die Familien. Und das ist keine nachhal­tige Initiative Ihrerseits zur Stärkung des ländlichen Raumes. (Beifall beim BZÖ.)

Noch etwas: Wir können heute diskutieren, solange wir wollen, Sie werden wahr­scheinlich noch dreimal sagen: Ich weiß nicht, wohin das kommt. Wissen Sie, bei mei­ner Ressortführung weiß ich ja gar nicht, wovon ich spreche. – Langsam habe ich ja schon den Eindruck, dass das nach dem Motto abläuft, es wird nach dem 1. März kom­men, und Sie haben es ja bereits in Ihren Schubladen, wo es hinkommen soll. In die Steiermark soll das Schubhaftzentrum kommen, und nach Kärnten kommt das Asyl­erstaufnahmezentrum Süd, das Sie planen. Damit sind Kärnten und Steiermark, damit sind zwei Bundesländer, die von dieser Wasserkopfregierung in Wien ohnehin benach­teiligt werden, anständig bedient. Das ist Ihr Auftrag, und Sie warten ja nur höflichkeits­halber, damit die Landtagswahlen noch einigermaßen vorübergehen, damit Sie hier nicht das Fallbeil der Wähler straft.

Wenn es nicht nach Kärnten und in die Steiermark kommen würde, wenn es nicht nach Judenburg und nach Leoben kommen würde, dann hätten Sie jetzt viermal vor diesem


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 191

Haus samt Ihren Abgeordneten die Gelegenheit gehabt, es klar und deutlich zu erklä­ren, wie ich es mir von einer verantwortlichen Ressortministerin erwarte, die einigerma­ßen noch die Menschen überzeugen kann: Ja, ich bin Herr meines eigenen Ressorts. Das kommt dorthin, und das kommt dort nicht hin.

Das erwarten wir uns von Ihnen auch im Rahmen einer Anfragebeantwortung, denn wir schreiben ja nicht Anfragen, damit Sie sich – ich weiß nicht – Ihr Ministerbüro damit ta­pezieren, sondern damit wir auch klare Antworten bekommen, denn die Bevölkerung – und wir sind die Vertreter der Bevölkerung – hat ein Recht auf klare Antworten. (Beifall beim BZÖ.)

Da Sie heute Ihre Erklärungen so mit Zahlen abgegeben haben: Ich habe Zahlen aus dem Innenministerium, die Sie selbst unterschrieben haben, Zahlen über die Asylwer­ber in der Grundversorgung, die wir heute hier noch nicht besprochen haben. Allein im Jahr 2008 hat die Steiermark, hat mein Bundesland 2 000 Asylwerber in der Grundver­sorgung gehabt. Aufgerechnet auf den Anteil der Steiermark hat uns das allein 10 Mil­lionen € gekostet. Und diese 2 000 Asylwerber haben insgesamt 744 Straftaten verübt. Und das ist keine ideologische Hetze, nein, das geht aus der Anfragebeantwortung Ihres eigenen Ressorts hervor.

Um auch die Österreichzahlen nachzuliefern, damit Sie sich auch diese vergegenwärti­gen: Von 17 414 Asylwerbern in der Grundversorgung Ihres Ressorts mit einem Kos­tenpunkt von 81 Millionen € allein im Vorjahr wurden 9 816 Straftaten verursacht.

Daher sage ich Ihnen, Frau Innenministerin: Das brauchen wir nicht! Das wollen wir nicht. Jeder, der hier in dieses Land kommt, sich anständig verhält, Asyl und Schutz braucht, der wird auch unseren Schutz bekommen, den werden wir auch willkommen heißen, aber jene, die sich hier benehmen wie die Axt im Walde, fröhliche Urstände auf Kosten des Steuerzahlers hier in unserem Land feiern, egal, ob in der Steiermark, in Kärnten oder in Österreich, die brauchen wir nicht.

Das, was wir brauchen, sind Mandatare auch von der ÖVP und von der SPÖ – Barten­stein, Silhavy (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen); Schlusssatz –, die mit aufrechtem Gang die Interessen ihrer Bundesländer vertreten, und nicht die Garten­schläuche, die sich hier bewegen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

18.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


18.28.39

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist noch gar nicht so lange her, es sind bloß ein paar Jahrzehnte vorbei, da haben auch Österreicher und Österreicherinnen, die Flüchtlinge geworden waren, die Solidarität gebraucht, die Soli­darität von anderen Ländern, die Solidarität von anderen Menschen. (Abg. Petzner: Die haben aber keine Massenschlägerei am Bahnhof veranstaltet!)

Das waren Menschen, österreichische Staatsangehörige, Juden, Jüdinnen, Roma und Sinti, Zeugen Jehovas, gläubige Katholiken und Katholikinnen, Kommunisten und Kommunistinnen, Sozialisten und Sozialistinnen, Sozialdemokraten und Sozialdemo­kratinnen. Sie wurden verschleppt, wurden vertrieben, ermordet teilweise, sind mit dem nackten Leben davongekommen. 1945 hat es auf diesem Kontinent Millionen von Flüchtlingen gegeben, Millionen sogenannter Displaced Persons, Hunderttausende Menschen, die heimatlos geworden waren, die auf der Suche nach Schutz waren. Und wenn damals (Abg. Neubauer: Nicht damals, heute!) zwei österreichische Parteien oder mehrere und viele Menschen, viele Politiker, Politikerinnen in verantwortungsvol-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 192

len Positionen sich so benommen hätten wie die FPÖ und das BZÖ, wenn die nämlich gesagt hätten: Solidarität? Nicht mit uns! Uns doch – bitte, entschuldigt – scheißegal, was mit diesen Flüchtlingen passiert! (Beifall bei den Grünen – empörte Zwischenrufe bei BZÖ und FPÖ – Abg. Grosz: Ordnungsruf! Haben Sie nicht zugehört, Herr Präsi­dent?), dann wären diese Menschen auf der Strecke geblieben, und zwar ganz bein­hart mit ihrem Leben.

Es ist todernst, es geht teilweise auch um die Vorfahren von Ihnen. Es sind etliche Menschen hier, die Nachkommen von Vertriebenen sind. (Anhaltende Zwischenrufe beim BZÖ.) Wenn alle damals gesagt hätten: Flüchtlinge, schön und gut, wenn sie Schutz vor Verfolgung suchen, bitte schön, aber woanders, nicht bei uns! (Abg. Ha­gen: Das waren tatsächlich Flüchtlinge! Machen Sie doch die Augen auf!) Wenn Erst­aufnahmezentren, bitte schön, aber nicht bei uns, woanders! – Das ist dieses Floriani­prinzip, das bei Ihnen in Bezug auf Flüchtlinge inzwischen fröhliche Urständ feiert. Das ist zum Schämen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen.)

Da kann man sich sowohl als Österreicher und Österreicherin, als Europäer/Europäe­rin, aber in erster Linie als Mensch nur schämen, wenn man Ihren Reden hier zuhört, wo Sie so tun, als wären in Ihren Augen alle Menschen, die Asyl wollen, die Schutz vor Verfolgung suchen, angeblich Kriminelle, alle stellen alles Mögliche an in Österreich; sie sollen woanders Asyl finden, nicht bei uns. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Es geht um die Frage einer Erstaufnahmestelle. (Abg. Grosz: Und um ein Schubhaft­zentrum!) Der Definition nach ist das eine Aufnahmestelle – kein Lager, sondern eine Aufnahmestelle –, wo Menschen, die nach Österreich kommen und behaupten, aus po­litischen, rassischen oder religiösen Gründen verfolgt worden zu sein, Aufnahme finden sollen. Was machen Sie? Sie sagen, das sind alles Kriminelle, das wissen wir schon; die kommen, um zu stehlen, zu morden, zu vergewaltigen. Sie können an etwas ande­res gar nicht denken.

Nochmals zur Erinnerung, auch im Sinne von Hunderttausenden und Millionen Men­schen, die während des faschistischen Krieges, während des Faschismus zwischen 1939 und 1945 mit dem nackten Leben davongekommen sind: Sie sollten sich wirklich schämen und endlich Solidarität zeigen, nicht nur zwischen den Bundesländern in Ös­terreich, sondern innerhalb der gesamten EU. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.32


18.32.20Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Petzner, Kolleginnen und Kollegen, die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für deren Nichtkenntnisnahme aussprechen, und ein zustimmendes Zeichen. – (Abg. Petzner: Das ist die Mehrheit!) Das ist die Minderheit und abgelehnt. (Abg. Ursula Haubner: Aber die Mehrheit in der Bevölke­rung!)

18.33.22Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 10 und 11 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Haubner. – Bitte.

 


18.33.33

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich setze dort fort, wo vor der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 193

Dringlichen Anfrage die familienpolitischen Themen behandelt wurden. Es geht, wie Sie alle wissen, gerade beim Kinderbetreuungsgeld, aber auch beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld um wichtige familienpolitische Leistungen, die gerade auch von der ÖVP immer als ein Meilenstein in der Familienpolitik bezeichnet wurden und die auch geschaffen wurden zur Abgeltung von Betreuungsleistungen, um hier wirklich die Wahlfreiheit für die Familien zu erhalten, und auch als ein Mittel zur Armutsbekämp­fung, denn Familienunterstützungen, Familienförderungen senken auch das soziale Ri­siko, arm zu werden, vor allem wenn es sich um Familien mit mehreren Kindern han­delt.

Daher, denke ich, hätte es jetzt gerade die ÖVP, die sich so gerne als die Familienpar­tei bezeichnet, in der Hand, beim Kinderbetreuungsgeld, aber auch beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld notwendige Reparaturen zu machen, die einige Probleme lösen würden, von denen Sie – ich spreche hier im Besonderen die ÖVP an – seit Ein­führung des Kinderbetreuungsgeldes Bescheid wissen.

Das ist zum Beispiel die Zuverdienstgrenze, die bei dieser Familienleistung einfach ab­geschafft gehört, denn sie birgt viele Probleme in sich, Probleme wie komplizierte Be­rechnungen der Bezüge, Unterschiede bei Selbständigen beziehungsweise bei Unselb­ständigen – da liegen Welten dazwischen –, ein sehr hoher Verwaltungsaufwand, Väter, die dieses Kinderbetreuungsgeld natürlich kaum in Anspruch nehmen, weil sie meistens über die Zuverdienstgrenze kommen. Selbst der OGH, der sich jetzt mit die­ser Zuverdienstgrenze beschäftigt, hat gesagt, hier liegt ein Systemfehler vor.

Also Sie hätten es jetzt in der Hand, hier Klarheit zu schaffen, genauso wie beim Zu­schuss zum Kinderbetreuungsgeld, den man jetzt gerade in Zeiten wie diesen in eine nicht rückzahlbare Familienförderung umwandeln könnte.

Was Sie hingegen mit dieser Reparatur jetzt machen, das ist, das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, ein Murks, ist halbherzig und schafft vor allem auch wieder Ungleichbe­handlungen. (Beifall beim BZÖ.)

Frau Kollegin Steibl hat heute hier gesagt – ich habe es mir aufgeschrieben –, wir müs­sen andere Lösungen in Zukunft andenken. Ich bin bei dir, aber warum denkt man diese andere, diese wirklich nachhaltige Lösung beim Kinderbetreuungsgeldzuschuss nicht jetzt schon an? Warum verschiebt man wieder? Ich habe gesagt, wenn man in Zeiten wie diesen einkommensschwachen Menschen und Familien Geld wegnimmt, ist das absolut unsozial, denn in Zeiten wie diesen, wo gerade Familien, Alleinerzieher, aber auch Familienväter, Familienmütter von Kurzarbeit bedroht sind, wo Arbeitslosig­keit für viele Familien ins Haus steht, wo aber die Zahlungen weitergehen, ist das ab­solut hartherzig.

Ich verstehe es wirklich nicht, warum man hier nicht eine gute Lösung macht, so wie wir es schon im Jahr 2004 gemacht haben. Im Jahr 2004 hat der damalige Finanzmi­nister auf die Rückforderung beim Karenzgeldzuschuss verzichtet. Das war eine rich­tige Entscheidung. Wir haben damals ein positives Signal in Richtung Familien gege­ben. Damals war es möglich, und ich frage mich, warum es jetzt nicht möglich ist. (Bei­fall beim BZÖ.)

Daher sollten wir den Familien das Geld lassen, das sie dringend brauchen. Für die Banken haben wir Milliarden zur Verfügung, aber die Familien, die einkommens­schwach sind, müssen jetzt jeden Euro zurückbezahlen. Daher ist es für uns und für mich auch eine Wertschätzung den Familien gegenüber, dass man hier Nägel mit Köp­fen macht und umfassende Leistungen, die sie für die Gesellschaft liefern, auch dem­entsprechend honoriert. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 194

Es ist heute in der Diskussion bezüglich eines Erstaufnahmezentrums und eines Schubhaftzentrums von den anderen Parteien, vor allem von SPÖ, ÖVP und den Grü­nen, so viel von Solidarität gesprochen worden. Ja, Solidarität haben Sie eingefordert für die Asylwerber, ich fordere Solidarität für unsere Familien ein in schwierigen Zeiten wie diesen. (Beifall beim BZÖ.)

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek, Dr. Wolfgang Spadiut

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden Entschließungsantrag:

Der Familienausschuss wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der

die Umwandlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld in eine nicht rückzahl­bare Familienförderung

und die rückwirkende Streichung der geltenden Verpflichtung zur Rückzahlung des Zu­schusses vorsieht.“

*****

Das wäre wirklich eine positive Tat, ein positives Signal für unsere Familien, die in Zei­ten wie diesen jeden Euro brauchen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Kollegin Haubner, korrekterweise richtet sich der Antrag an den Nationalrat, nicht mehr an den Familienausschuss. Der Antrag, der eingebracht wurde, steht in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek, Dr. Wolfgang Spadiut und Kolleginnen und Kollegen betreffend Umwandlung des Zuschusses zum KBG in eine nicht rückzahlbare Familienförderung und rückwirkende Streichung der geltenden Ver­pflichtung zur Rückzahlung des Zuschusses

eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 10

Das Kinderbetreuungsgeld wurde ursprünglich mit der Intention eingeführt, die Betreu­ungsleistung der Eltern, vor allem der Mütter, anzuerkennen und zumindest eine teilweise Abgeltung zu schaffen. Als zusätzliche Maßnahme für einkommensschwache Familien wurde die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines zinsenlosen Kredits in Form eines Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld eingerichtet. Die weltweite Wirt­schaftskrise hat Österreich erreicht und trifft finanziell schwache Eltern besonders schwer. Die Erfahrung der vergangenen Monate hat gezeigt, dass kumulierende Zah­lungsverpflichtungen im Zusammenwirken mit den durch die Finanzämter verfügten Rückzahlungsverpflichtungen die Betroffenen in Existenz bedrohende Situationen drängen. In diesem Zusammenhang stellt sich die grundsätzlich Frage, inwieweit die geltenden Bestimmungen bezüglich der Rückzahlungsverpflichtung der Zuschüsse


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 195

zum Kinderbetreuungsgeld der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers nicht zuwi­derläuft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Familienausschuss wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der

die Umwandlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld in eine nicht rückzahl­bare Familienförderung

und die rückwirkende Streichung der geltenden Verpflichtung zur Rückzahlung des Zu­schusses

vorsieht.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Binder-Maier. – Bitte.

 


18.40.02

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Haubner, ich erinnere Sie daran, dass Sie von 2000 bis 2006 in Regierungsverantwortung waren, in unterschiedlicher Form. Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie heute meinen, dass die Familienleistungen in Österreich nicht ausreichend, nicht gut wären. Ich finde, dass die Familienleistungen in Österreich hervorragend sind und sich sehen lassen können. Sie werden doch Ihre eigene Arbeit nicht in Frage stellen – ich meine, das hat doch keinen Sinn!

Zum Zweiten: Ihre Forderung, die Zuverdienstgrenzen ersatzlos zu streichen, würde ja am Sinn des Kinderbetreuungsgeldes vorbeigehen. Meiner Meinung nach müsste dann eine Arbeitszeitreduktion die Alternative sein, denn es geht darum – was Sie ja immer wieder fordern, Frau Kollegin Haubner, was Sie aber momentan nicht interessiert –, dass Väter und Mütter Zeit für ihre Kinder haben.

Meine Damen und Herren, in der vorliegenden Gesetzesnovelle geht es darum, dass die Rückzahlung des Zuschusses, der als Überbrückungshilfe für finanziell schwierige Zeiten für junge Familien dient, verändert, bereinigt und klargestellt wird, wodurch viele Härtefälle zurückgenommen werden können.

Ich verweise auf einige Punkte im Gesetz: Zum einen kommt es zu einer Anhebung der Abgabengrenzen, zum anderen kommt es zu einer Verkürzung des Beobachtungszeit­raumes von 15 auf sieben Jahre, und zum Dritten, was mir sehr wichtig erscheint, wird die Information für die Eltern, für Frauen und Männer, die diesen Zuschuss in Anspruch nehmen, verbessert, damit sie wissen, woran sie sind, wenn sie diesen Zuschuss be­antragen.

Im Übrigen, meine Damen und Herren, kann ich auch den Entschließungsanträgen, die wir im Ausschuss behandelt haben, etwas abgewinnen – wenn es nämlich darum geht, dass man grundsätzlich über Zuschussregelungen nachdenken soll. Denn: Zuschüs­se, die man zurückzahlen muss, haben immer einen fahlen Beigeschmack. Ich gebe Ihnen daher recht, dass wir neu diskutieren müssen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 196

Insgesamt wird es beim Kinderbetreuungsgeld zu einer Evaluierung kommen, und da­mit können diese Kritikpunkte mitdiskutiert werden und bei einer neuen Novelle des Kinderbetreuungsgeldes diese Überlegungen und diese Gedanken miteinbezogen wer­den. Ziel ist eine gerechte, faire, ausgewogene Lösung für Eltern und Kinder.

Ich denke, wenn wir gemeinsam daran arbeiten, werden wir dieses Ziel auch erreichen. Und ich stehe dazu, dass diese heutige Novellierung Härtefälle abschwächt und eine Verbesserung darstellt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Prinz.)

18.43


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.

 


18.43.30

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Seit 2002 haben etwa 75 000 Eltern den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld bean­tragt. Die Mittel dieser Leistung kommen aus dem Familienlastenausgleichsfonds, sie werden über die Gebietskrankenkassen ausgeschüttet und vom Finanzamt zurückge­fordert. Das ist eine sehr umständliche, komplizierte Konstruktion.

Zum Begriff „Zuschuss“: Der Begriff „Zuschuss“ ist ein Transfer in Form von Barmitteln, Gütern oder Dienstleistungen, für den grundsätzlich keine Rückzahlung gefordert wird. In Wahrheit ist es kein Zuschuss, sondern ein zinsenloser Kredit. Hat nach dem Kin­derbetreuungsgeldgesetz ein Elternteil des Kindes den Zuschuss erhalten – zum Bei­spiel eine alleinstehende Mutter – und hat den anderen Elternteil bekanntgegeben – das ist in diesem Fall der Vater –, dann ist dieser zur Rückzahlung verpflichtet. Er­schwerend kommt hinzu, dass die Rückforderungen bis vor Kurzem nicht vollzogen wurden, nun aber zwei Jahresbeträge auf einmal eingehoben werden. Das trifft beson­ders die sozial Schwachen.

Wir Freiheitliche fordern daher: die Erhöhung der Einkommensgrenze im Bereich der Rückzahlung, Änderung der Bedingungen zur Erlangung des Zuschusses zum Kinder­betreuungsgeld bei getrennt lebenden Eltern und – wegen der Irreführung – die Ab­schaffung der Bezeichnung „Zuschuss“. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.45


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol. Rede­zeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.45.42

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Es mutet schon amüsant an, wie die Regierungspar­teien, Partnerinnen seit 2002 sich diese heiße Kartoffel von einem missglückten Kin­dergeldgesetz hin und her zu schupfen versuchen.

Es ist, wie gesagt, ein Gesetz, das von Beginn an missglückt war, das mehr Fragen und Probleme aufgeworfen hat, als es Antworten gebracht hat; das zu Unsicherheit, Ungleichheit und gravierenden sozialen Härtefällen bei den Betroffenen geführt hat. Es freut uns daher, dass hier jetzt ein erster Schritt gemacht wird, um einer Betroffenen­gruppe – das sind in etwa 50 Prozent der Betroffenen – eine Erleichterung zu bringen.

Das ist uns aber noch lange nicht genug. Aus unserer Sicht gehört da mehr getan. Es bringt zwar für diese Gruppe eine konkrete Entlastung, aber es gibt andere Menschen, die tagtäglich ums Überleben kämpfen und von dieser Regelung ganz konkret aufs Schärfste betroffen sind.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 197

Das sind zum einen bedürftige Familien, die auf diesen Zuschuss zum Kindergeld zwar Anspruch haben, es aber nicht beantragen – nämlich aus Angst, es irgendwann einmal zurückzahlen zu müssen, weil es sich dabei eben um einen Kredit handelt und nicht um eine Leistung, die ihnen zusteht.

Zum anderen sind das bedürftige Familien, die diesen sogenannten „Zuschuss“ in An­spruch nehmen und dann, sobald sich ihre finanzielle Situation stabilisiert hat, von Rückzahlungen betroffen sind. Zum Dritten sind das Alleinerziehende, die trotz der Zu­schüsse nicht überleben können und zusätzlich arbeiten gehen müssen.

Darüber hinaus gibt es die Problematik, dass es Väter gibt, die zu Rückzahlungen ver­pflichtet werden, das sind Väter, die an und für sich den Kindern gegenüber unterhalts­verpflichtet sind. Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass diese Väter einen Bescheid des Finanzamts oder der Gebietskrankenkasse bekommen, in diesem Fall zurückzahlen zu müssen, und gleichzeitig Unterhalt zu leisten haben, dann kann man sich ausrechnen, was sie da als Erstes erledigen werden: Viele werden zuerst die Rückzahlung erledi­gen, wobei wiederum die Kinder und die Frauen zu Leidtragenden werden.

Der große Irrtum, der hier seitens der Regierungsparteien besteht, ist der, dass Fami­lien diesen Zuschuss beantragen, um sich zu bereichern. Nein, sie beantragen ihn nicht, um sich zu bereichern, sondern sie beantragen ihn, weil sie ihn notwendig ha­ben, um in einer finanziell engen Situation, in einer finanziellen Notsituation überleben zu können. Daher ist es mehr als zynisch – darauf habe ich Sie schon im Ausschuss hingewiesen –, da einen „Zuschuss“ zu gewähren, der eigentlich kein solcher ist, hinter dem sich vielmehr ein Kredit verbirgt. (Abg. Steibl: Das ist kein Zuschuss, das ist ein Kredit! Das ist auch ganz klar, das ist gesetzlich so vorgeschrieben!) – Ja, genau!

Weil wir hier von bedürftigen Familien ausgehen und davon, dass diese Familien von dem bestehenden Kinderbetreuungsgeld nicht leben können, gibt es hier eine Rege­lung, bedürftigen Familien eben mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Dieses aber in Form von Krediten abzuführen, ist sozial ungerecht und sozial nicht treffsicher! (Bei­fall bei den Grünen. – Neuerliche Zwischenrufe der Abg. Steibl.)

Frau Kollegin Steibl, ich weiß, dass das wehtut, weil Sie jetzt eingestehen müssen, dass es sich hier um ein verunglücktes Gesetz handelt, an dem Sie von Beginn an be­teiligt waren. Aber fassen Sie bitte Mut und tun Sie etwas! Schaffen Sie hier Fakten, die zu sozialer Gerechtigkeit führen! (Abg. Steibl: Sie haben aber verschlafen, dass wir die 13. Familienbeihilfe eingeführt haben!) – Nein, das haben wir nicht verschlafen!

Wir haben aber auch nicht verschlafen, dass Sie ein 15. Familiengehalt abgefeiert ha­ben, ein sogenanntes Familienentlastungspaket, das die Menschen, die ein gerin-
ges Einkommen haben, die sozial bedürftigen Menschen nicht berücksichtigt – sondern nur den Mittelstand und die gut verdienenden Familien. (Weitere Zwischenrufe der Abg. Steibl.)

Wir freuen uns, dass die Regierung eine jahrelange Forderung der Grünen in ihr Re­gierungsprogramm aufgenommen hat, nämlich die Einführung eines einkommensab­hängigen Karenzgeldes.

Leider wollen Sie das nur als zusätzliche Maßnahme zu den bestehenden Regelungen zum Kinderbetreuungsgeld einführen. Aus unserer Sicht macht das die Regelungen noch unübersichtlicher, als sie jetzt schon sind. Das große Problem in Ihrem Regie­rungsprogramm ist, dass diese Regelung genauso wie der Papamonat unter Finan­zierungsvorbehalt steht. Frau Staatssekretärin, ich bin schon sehr gespannt, woher Sie die dafür notwendigen Budgetmittel nehmen werden. (Abg. Steibl: Auf einmal machen Sie sich Sorgen!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 198

Da uns Ihr Antrag heute noch nicht weit genug geht, bringen wir folgenden Entschlie­ßungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzent­wurf zuzuleiten, der bezüglich des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld folgende Punkte umfasst:

Komplette Streichung der Rückzahlungsverpflichtung von Zuschüssen.

Zuschüsse werden nicht mehr als Kredit gestaltet, sondern als Familienleistungen, die sich an der Bedürftigkeit von Eltern orientieren.

die Bedürftigkeit von Elternteilen wird bei Antragsstellung festgestellt.“

*****

Ihr Verhalten gegenüber diesem Antrag wird zeigen, wie Sie sich zu den betroffenen Familien in diesem Land verhalten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Zwi­schenruf der Abg. Steibl.)

18.51


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist aus­reichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Musiol, Freundinnen und Freunde betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschusses (82 d.B.) über den Antrag 386/A der Abgeordneten Ridi Steibl, Gabriele Binder-Maier, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldge­setz geändert wird

Seit der Einführung des Karenzurlaubszuschussgesetzes (KUZuG) bzw. des Kinderbe­treuungsgeldgesetzes (KBGG) werden Familien, die den Zuschuss zum Kinderbetreu­ungsgeld bezogen haben, erstmals mit Rückforderungen konfrontiert.

Über Jahrzehnte wurde dieses Gesetz nicht exekutiert. Bei den beziehenden Personen handelt es sich um Familien mit niedrigen Einkommen beziehungsweise Alleinerzie­hende Väter und Mütter. Das sind in der Regel sehr junge und nicht gerade einkom­mensstarke Personengruppen. Der Aufwand über jährliche Vorschreibungen eines Jahresbeitrages – abhängig vom Einkommen – den Zuschuss zurückzuholen, stellt eine ordentliche Belastung für Finanzamt und Krankenkassen dar. Der bürokratische Aufwand ist dabei wesentlich höher als der Ertrag. Begründet wurde die Einführung einer Rückzahlungspflicht mit dem Versuch sozialen Missbrauch hintan zu halten.

Die Zahl der BezieherInnen des Zuschusses ist zwischen 2002 und 2007 von jährlich 7.868 Fällen auf rund 35.600 Fälle pro Jahr gestiegen. Zurückzuführen ist der steile Anstieg zum einen auf die Erhöhung der Zuverdienstgrenze und zum anderen auf die Notwendigkeit zusätzlicher finanzieller Unterstützungen.

Familien beziehen den Zuschuss nicht, um sich zu bereichern, sondern um in finanziell schwierigen Situationen überleben zu können. Mit dem Kinderbetreuungsgeld allein ist vielfach kein Auslangen mehr zu finden. Familien einen Zuschuss anzubieten, der in


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 199

Wirklichkeit ein Kredit ist, ist daher zynisch. Familien, denen es gelingt ihre finanzielle Situation zu verbessern werden nun mit Rückforderungen konfrontiert. Gerade in der derzeitig wirtschaftlichen Lage bewirken die rückgeforderten Beträge massive Belas­tungen und mitunter bedrohliche Situationen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzes­entwurf zuzuleiten, der bezüglich des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld folgende Punkte umfasst:

Komplette Streichung der Rückzahlungsverpflichtung von Zuschüssen.

Zuschüsse werden nicht mehr als Kredit gestaltet, sondern als Familienleistungen, die sich an der Bedürftigkeit von Eltern orientieren.

die Bedürftigkeit von Elternteilen wird bei Antragsstellung festgestellt.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


18.52.04

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatsse­kretärin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Musiol, die letzten acht Jahre waren und die nächsten Jahre werden gute Jahre für österreichischen Familien und Kinder sein. Sie sind vielleicht traurig, weil Sie nicht dabei waren, aber das ist kein Pro­blem für uns, wir werden uns weiter bemühen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)

Meine Damen und Herren, der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld hilft, wenn die Not am größten ist, nämlich dann, wenn die Kinder klein sind. Da ist es sehr wertvoll, wenn man zusätzlich 180 € pro Monat hat. Dieser Zuschuss, der den Familien als Kredit ge­währt wird, muss allerdings – durchaus abhängig von der finanziellen Situation – eines Tages zurückbezahlt werden.

Speziell aus den Jahren 2002 und 2003 haben sich verschiedene Härtefälle ergeben. Frau Staatssekretärin Marek und unsere Familiensprecherin Ridi Steibl haben sehr rasch agiert und entsprechende Lösungen ausgearbeitet. Die Inhalte wurden von den Kolleginnen Steibl und Binder-Maier schon dargestellt.

Familien die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, ist eine ehrenvolle und auch höchst sensible Aufgabe. Es geht darum, notwendige Veränderungen mit dem notwendigen Augenmaß und Gespür durchzuführen. Die heutige Debatte soll aber auch zeigen, dass es Grenzen der Finanzierbarkeit gibt. Kredite müssen zurückbe­zahlt und Gesetze müssen eingehalten werden! Die Diskussion um den Kinderbetreu­ungszuschuss hat dies deutlich gezeigt.

Ich hoffe, dass mit der heutigen Debatte auch Schluss ist mit der medialen Verurteilung von Politikerinnen und Politikern, die sich dafür einsetzen, dass in Österreich Gesetze eingehalten werden. (Beifall bei der ÖVP.)

18.53


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Staatssekretärin Marek. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 200

18.53.50

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich darf kurz auf ein paar Redner beziehungsweise Rednerinnen eingehen und so man­ches zurechtrücken.

Frau Abgeordnete Haubner, wir haben im Ausschuss schon sehr intensiv darüber dis­kutiert, es handelt sich hier um eine schnelle rückwirkende Reparatur eines konkreten Punktes. Dass wir hier weitreichender und grundsätzlicher diskutieren müssen, ist klar, das haben wir auch gesagt. Wir planen ja eine umfassende Neuregelung beim Kinder­betreuungsgeld, und zwar auch mit dem zusätzlichen einkommensabhängigen Kinder­betreuungsgeld.

Frau Abgeordnete Musiol, wir bekennen uns zur Wahlfreiheit; ich glaube, es ist im In­teresse der Eltern, dass wir auch weiterhin drei unterschiedliche Varianten zur Verfü­gung stellen. Wir müssen nämlich zur Kenntnis nehmen, dass gerade die Langvariante mit den zweieinhalb Jahren plus sechs Monaten für den Partner von der überwiegen­den Zahl der Eltern eben in Anspruch genommen wird.

Wir sind gegen Zwangsbeglückung, wir sorgen dafür, dass die Familien unterstützt werden, wie sie es individuell brauchen. Ich glaube, dass wir in diesem Bereich mit einer neuen Säule, nämlich 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens für ein Jahr plus zwei Monate für den Partner, wirklich auf dem richtigen Weg sind und die Eltern da­durch bestmöglich unterstützen. Und das, ohne die zwei längeren Varianten anzugrei­fen, weil die Eltern, die Familien das wirklich wollen und auch sehr rege danach fragen.

Wir sehen ja, dass es notwendig ist, bei der Zuverdienstregelung flexiblere und indivi­duellere Möglichkeiten zu schaffen; auch hier wird es den Interessen und Bedürfnissen der Familien entsprechend Regelungen geben – aber das braucht eben Zeit.

In diesem Gesamtkontext werden wir über eine Zuschussregelung und darüber, wie sie in Zukunft sein soll, diskutieren; wir werden uns auch umfassend ansehen, was hier zu tun ist, nur schaffen wir das in dieser Zeit nicht. Sie wissen selbst, was fundierte Geset­zeswerdungsprozesse an Zeit brauchen, und ich glaube, es ist im Sinne der Seriosität wichtig, sich diese Zeit zu nehmen, damit wir mit Anfang kommenden Jahres ein gutes neues Kinderbetreuungsgeld mit allem, was dazugehört, haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist uns aber auch wichtig, soziale Härtefälle zu vermeiden. Es ist wahr, dass auf den Zuschuss sehr lange keine Rückforderungen gestellt wurden. Ich möchte erwähnen, dass es immer, auch bei der Antragstellung, klar war, dass dieser Zuschuss ein Dar­lehen war. Jetzt haben wir, auch was die Information betrifft, einiges verbessert. Aber wir wollen natürlich vermeiden, dass es zu Härtefällen kommt. Deswegen ist, glaube ich, diese Regelung, diese rückwirkende Änderung jetzt mehr als gerechtfertigt; denn es werden dadurch 50 Prozent der einkommensschwachen Familien entlastet bezie­hungsweise müssen keine Rückzahlungen leisten.

Ich darf auch ein paar Anmerkungen zu dem machen, was in den letzten Jahren – Frau Abgeordnete Haubner, Sie werden sich vielleicht erinnern – an Familienleistungen – wobei Transferleistungen ja grundsichernde Elemente sind – passiert ist. Hier haben wir die Erhöhung der Familienbeihilfe, die Erhöhung des Kinderabsetzbetrages, die 13. Familienbeihilfe – gerade erst eingeführt –, Kinderbetreuungsgeld für alle, entkop­pelt von der Erwerbstätigkeit – das ist ganz wichtig für alle Familien, weil es die Er­ziehungsleistung für Kinder anerkennt; das haben Sie, Frau Abgeordnete Haubner, ja auch angesprochen –, Mehrkindzuschlag, Geschwisterstaffelung, all das!

Gerade die Grünen sagen ja immer wieder, die Familiensteuerreform und das 500-Mil­lionen-€-Paket kämen gut verdienenden Familien zugute. Ich habe es mehrfach gesagt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 201

und betone es immer wieder: Genau ein Drittel dieses Betrages, 167 Millionen €, sind reine Transferleistungen, das kommt unabhängig vom Einkommen allen Familien glei­chermaßen zugute! Aber es war auch wichtig, jene Familien zu entlasten, die bisher immer Nettozahler waren, die nirgends soziale Staffelungen und geringere Tarife be­kommen hatten, die überall immer nur zum Handkuss gekommen waren, Menschen, deren Einkommen sozusagen zu hoch war, die für ihre Kinder immer netto gezahlt hat­ten.

Ich darf auch daran erinnern, dass durch die Tarifreform zusätzlich fast 200 000 Men­schen in diesem Land – und das sind zum überwiegenden Teil Familien – überhaupt keine Steuern mehr zahlen. Das sind weitere 200 000, und auch das ist, glaube ich, ein ganz wichtiges Element, um die Familien – und zwar gerade jene mit kleineren Ein­kommen – zu entlasten.

Insgesamt danke ich für die doch sehr breite Unterstützung dieser Initiative. Ich glaube, es ist ein weiterer wichtiger und sehr gerechtfertigter Schritt für die Familien.

Hier darf ich noch zu dem, was Frau Abgeordnete Mühlberghuber gesagt hat, eine klei­ne Korrektur anbringen: Sie haben gesagt, es werde hier gleichzeitig Geld für zwei Jahre zurückgefordert. Das stimmt natürlich nicht, Frau Abgeordnete. Es wird immer nur ein Jahresbetrag rückwirkend gemacht. Wir haben uns jetzt das Jahr 2002 ange­sehen. Sobald die Novelle durch ist, wird hiezu gehandelt, werden die Bescheide aus­geschickt.

Die 2003er werden erst mit Jahresende, also fast ein Jahr später verschickt. Das heißt wir wollen natürlich vermeiden, dass es da zu massiven Härtefällen kommt. Sie haben gesagt, Sie fordern, dass bei der Rückzahlung die Einkommensgrenzen angehoben werden. – Genau das tun wir jetzt, Frau Abgeordnete! Deshalb bin ich auch froh, dass die Freiheitliche Partei unserem Antrag zustimmt.

Ich kann nur noch einmal betonen: Es ist ein erster Schritt für eine umfassendere Re­form, für umfassendere Novellen zum Gesamtkonzept des Kinderbetreuungsgeldes in­klusive Zuschuss. Und wie gesagt: Danke für die breite Unterstützung im Sinne der Familien Österreichs! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.59


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


19.00.04

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Frau Staatssekretärin, ich bin froh darüber, dass Sie heute noch einmal das Bekenntnis wiederholt haben, dass wir uns bei dieser Kinderbetreuungsgeldrege­lung – und es ist schon ein kompliziertes Wort an sich – dazu bekannt haben, dass es Vereinfachungen geben soll. Ich habe mir dieses Gesetz im Kodex Sozialversicherung angeschaut und festgestellt: Es ist wahrlich nicht einfach zu lesen, es ist schwierig zu lesen, man braucht fast einen Steuerberater dazu, und wenn man Juristin ist, schadet es auch nicht. Dieses Gesetz wurde im Jahr 2002, Frau Kollegin Haubner, so be­schlossen. Wenn wir jetzt als ersten Schritt Teilreparaturen vornehmen, ist den betrof­fenen Familien, die von der Rückzahlung bedroht sind, geholfen, und das ist etwas sehr Wichtiges. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Wir wissen ja, dass dieser Kinderbetreuungsgeldzuschuss jenen Eltern, jenen Fami­lien, jenen Alleinerziehenden zu Gute kommen soll, die ein geringes Einkommen ha­ben und die dann in den Genuss der 180 € pro Monat kommen sollten. Dass durch diese Reparatur 50 Prozent jener, die sonst hätten zurückzahlen sollen, jetzt als Härte­fälle eben nicht mehr zurückzahlen müssen, ist – wie ich meine – im Sinne der Fami­lien sehr begrüßenswert.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 202

Worum geht es konkret? – Es geht bei dieser Novellierung konkret um die Halbierung der Zahl jener Anspruchsberechtigten, die dann zu viel Einkommen haben, weil sie die Abgabengrenze oder die Zuverdienstgrenze überschritten haben – da wird es schon wieder kompliziert. Es geht um das 15. Kalenderjahr – eigentlich ist es das 14. Lebens­jahr des Kindes, wenn man genau schaut – oder um das sechste Lebensjahr und dar­um, dass der Anspruch zum Rückzahlen nicht erhoben wird. Das ist ein wichtiger Teil. Andererseits geht es darum, dass der Zuschuss für das Kind nicht mehr bis zum sie­benten Lebensjahr beziehungsweise sechsten Lebensjahr, weil ja die Geburt des Kin­des, um noch einmal die Kompliziertheit hervorzuheben, gemeint ist, zurückgefordert werden kann.

Man muss schon sehr genau lesen, wenn man sich auskennen will. In diesem Sinne freue ich mich schon auf eine Neuregelung für dieses Kinderbetreuungsgeldgesetz, da­mit die Eltern, die es brauchen, es einfacher haben, das auch in Anspruch zu nehmen und dann nicht böse überrascht werden mit einem blauen Brief, wenn dann der Be­scheid ins Haus kommt. Ich hoffe, dass das eben weniger Menschen trifft und dass wir in Zukunft auch in Ihrem Sinne, Frau Kollegin Musiol, so etwas wie ein einkommensab­hängiges Kinderbetreuungsgeld oder auch Karenzgeld, wie es mir lieber wäre, bekom­men werden. (Beifall bei der SPÖ.)

19.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort gemeldet. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.03.18

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Frau Staatssekretä­rin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die Fa­milienpolitik ist ja nicht unbedingt der parlamentarische Heuler an so einem langen Tag. Das ist sehr schade! Die meisten von uns leben ja wohl in Familien. (Abg. Wein­zinger: Ich bin hier! – Abg. Neubauer: Ich auch!)

Es hat sich in den letzten Jahrzehnten sehr viel in österreichischen Familien geändert, nämlich vor allem in Bezug auf die Situation der Frau. Frauen sind aus ihrer Abhängig­keit getreten, Frauen arbeiten, Frauen studieren, Frauen entscheiden selber, ob sie Kinder haben wollen oder nicht, und sie entscheiden auch, in welchem Familienmodell sie leben wollen. (Abg. Weinzinger: Noch entscheidet die Liebe und die Natur und Frau und Mann gemeinsam!) Das ist wunderbar!

Die Politik hinkt leider diesen maßgeblichen Veränderungen seit einiger Zeit sehr hin­terher. Es fällt offensichtlich auch mental sehr schwer, da Veränderungen voranzutrei­ben. Wir begrüßen daher die Bestrebungen der neuen Regierung, da etwas zu ändern, sehr. Die Frage ist nur, ob es wahr wird. Wir wünschen es uns sehr. Es gibt nämlich keine vernünftigen Gründe für Frauen, Frauen zu empfehlen, zu Hause zu bleiben, außer dass es vielleicht für die Männer praktischer und einfacher ist. (Abg. Weinzin­ger: Vielleicht für die Kinder auch!) Vor allem bestätigt auch der letzte Sozialbericht, dass Erwerbstätigkeit von Frauen das beste Mittel ist, um vor Armut zu schützen. Das gilt auch für Familien, gerade in Zeiten wie diesen, wo ganze Familien armutsgefährdet sind, weil der Mann den Arbeitsplatz verliert. (Beifall bei den Grünen.)

Die FPÖ hat im Ausschuss einen Antrag eingebracht und – wie ich meine – zu Recht zurückgezogen, wo es um die Abschaffung der Teilzeitregelung für Väter geht, der das bisherige Karenzmodell als nicht zielführend beschreibt. Sie haben gemeint, das neh­men nur 4 Prozent der Väter in Anspruch, und deswegen meinen Sie, man kann es gleich zurückziehen. (Abg. Kitzmüller: Nein! Wir haben keinen Antrag zurückgezo­gen!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 203

Es ist ja nicht so, dass die Väter oder die Männer nicht zu Hause bleiben wollen und dieses Geld nicht in Anspruch nehmen wollen, sondern dass es oft Familien aufgrund der familiären Einkommenssituation nicht möglich ist, dass der Mann zu Hause bleibt, weil sie es sich einfach nicht leisten können. Wir glauben daher, dass es ein Trug­schluss ist, zu meinen, das sollte man abschaffen oder da Veränderungen anstreben, sondern man muss für Frauen die Wahlmöglichkeit schaffen zu arbeiten. Man soll auch im Sinne der Zuverdienstgrenze keine Anhebung und keine Streichung, sondern eine Wahlmöglichkeit zwischen einer begrenzten Arbeitswochenstunde und einer Zuver­dienstgrenze schaffen, je nachdem, ob man selbstständig oder unselbstständig ist.

Es braucht auch mehr Anreize. Es braucht vor allem genügend Kinderbetreuungsein­richtungen. Wir hinken noch immer dem Barcelona-Ziel der EU weit hinterher, vor al­lem in der Betreuung der Ein- bis Dreijährigen. (Abg. Weinzinger: Kinder weg von der Familie!) Wir brauchen den Papa-Monat. Und nicht zuletzt ist das einkommensabhän­gige Karenzgeld tatsächlich wichtig, auch Deutschland beweist das. Deutschland hat zum ersten Mal keinen Geburtenrückgang, sondern seit 2006 immer mehr Geburten. (Abg. Steibl: Auch bei uns gibt es eine Steigerung!) – Aber minimal! In Deutschland gibt es im Vergleich zu 2006 im Jahr 2007 12 000 Geburten mehr, im Jahr 2008 16 000 Geburten mehr. Das heißt, es greift tatsächlich. Wir plädieren dafür, dass das schnell eingeführt wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer zu Wort. Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsord­nung. – Bitte.

 


19.06.54

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sehr geschätzte Frau Abgeordnete Wurm hat angeführt, dass der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld ein Kredit für sozial Schwache sei.

Ich berichtige tatsächlich: Seit der Kinderbetreuungsgeldnovelle 2008 ist die Zuver­dienstgrenze gleich hoch wie beim Kinderbetreuungsgeld selbst. Das heißt, dass jeder alleinstehende Kindergeldbezieher den geldunterhaltsverpflichteten Elternteil zu einer Rückzahlung verpflichten kann und daher einen Kreditvertrag zu Lasten Dritter ab­schließt. (Beifall bei der FPÖ.)

19.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Abgeordnete ist Frau Kollegin Fürntrath-Moretti. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.07.48

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatsse­kretärin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Vorrednerin aus der Steiermark hat mit ein bisschen Historie begonnen; das möchte ich auch tun. Ich habe zwei Söhne; mein ältester ist 30, der jüngere 25. Als ich meine Kinder bekommen habe, gab es die­se Dinge, die es heute gibt, noch nicht. Und meine Kinder sind trotzdem groß gewor­den, wie viele andere auch, sind wohlgeraten, wie viele, viele andere auch.

Ich weiß schon, dass sich die Situationen geändert haben, und ich freue mich natürlich auch, dass die Frauen selbstständig sind. Die Frage ist immer nur, ob sie für sich etwas Gutes damit gemacht haben. Ich glaube, es gehört zu einer Familie auch immer ein Vater dazu. Ich bedanke mich deswegen auch, dass die Familien von dieser Bun­desregierung und auch von der Regierung davor sehr, sehr kräftig unterstützt wurden. Ich denke da an das Kindergeld, ich denke an Kindergärten. Es gibt ab heuer den Gra­tiskindergarten, und das bringt für die Familien und auch für die Kinder sehr viel.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 204

Was wir natürlich noch machen müssen, ist, dass die Kinderbetreuung flexibler wird und dass sie kostengünstig ist. Ich glaube, das ist ganz entscheidend. Dazu gibt es auch viele Dinge, die schon angedacht sind, und ich bin sicher, dass die Frau Staats­sekretärin, die aus eigener Erfahrung sehr viel einbringt, sicher alles daran setzen wird, dass das noch besser wird, dass die Betreuung besser wird und dass das Beste für die Kinder in diesem Land geschieht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordne­ten der FPÖ.)

19.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lipitsch. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.09.33

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatsse­kretärin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir diskutieren heute über den Zuschuss des Kinderbetreuungsgeldes. Das wurde ja einmal eingeführt, um jenen Menschen, die einkommensschwach sind, also Alleinerziehenden oder Elterntei­len, die geringes Einkommen haben, Hilfestellung zu leisten. Wir haben es heute schon gehört: Dieser Zuschuss beträgt 180 € im Monat.

Es besteht die Gefahr, wenn diese Novelle nicht durchgeführt wird, dass über das Fi­nanzamt rückwirkend Überschreitungen dieser Abgabengrenzen mit Rückforderungen verbunden sind.

Es ist uns natürlich klar: All jene, die diesen Zuschuss bezogen haben, wären natürlich enorm belastet, wenn sie über Jahre hinweg Rückforderungen zurückzahlen müssten, wenn es auch Jahr für Jahr abgestuft ist. Darum war es uns so wichtig, dass wir gera­de diese Abgabengrenzen um durchschnittlich 35 Prozent anheben, und das rückwir­kend mit 1. Jänner 2002, damit diese Menschen in den Genuss dieser Verbesserung kommen.

Was ich auch anmerken möchte – Kollegin Wurm hat das kurz angeschnitten – und was uns auch sehr, sehr wichtig ist: Diese Rückzahlungspflicht endet spätestens mit Ablauf des auf die Geburt des Kindes folgenden siebenten Lebensjahres und nicht erst mit dem 15. Lebensjahr, denn es ist überblickbarer, wie das Einkommen in sieben Jah­ren sein wird, als in 15 Jahren.

Ich meine, durch die nunmehr vorliegende Gesetzesänderung sollten deutlich weniger Personen – wir rechnen mit zirka 50 Prozent weniger – den Zuschuss aufgrund ihrer Einkommenssituation zurückzahlen müssen.

Ich meine auch, der Zielsetzung, Härtefälle zu vermeiden, wird mit dieser Novelle der Regierungsparteien Rechnung getragen. Ich meine, das ist wieder ein Schritt zur Ent­lastung von Familien, welcher sich als Puzzlestein in einem Gesamtpaket im Regie­rungsprogramm, wo die Weiterentwicklung des Kindergeldes festgeschrieben ist, ein­fügt. Dabei möchte ich die Weiterentwicklung betonen. Kindergeld und Familienpolitik müssen sich immer weiterentwickeln, um den Menschen Hilfestellung geben zu kön­nen.

Es sei mir ein letztes Wort erlaubt: Liebe Kolleginnen und Kollegen vom BZÖ – es sind nicht allzu viele da! –, zu Ihrer starrsinnigen Haltung in Kärnten betreffend die bedarfs­orientierte Mindestsicherung des Bundes möchte ich Ihnen ein Beispiel vorrechnen. Einer Familie, bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter zehn Jahren, nehmen Sie Monat für Monat 98,37 € weg, also fast 100 €. (Zwischenrufe beim BZÖ.) Ich hoffe, dass Sie diesen Starrsinn aufgeben und in Hinkunft dieser Mindestsicherung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 205

zustimmen. Verbesserungen im Land Kärnten können immer gemacht werden! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich hoffe, dass diese politische Kultur bald endet und Menschen wieder zu dem kom­men, was ihnen gesetzlich zusteht, und sich nicht irgendwo anstellen müssen, um einen Hunderter zu bekommen. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf des Abg. Petzner.)

19.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter, Sie haben zweimal in Richtung BZÖ gesagt „Schwachsinn“ und einmal „Ihre schwachsinnige Haltung“. (Rufe bei der SPÖ: Starrsinn!) Ich nehme an, das war im Übereifer, und bitte Sie, dies das nächste Mal zu unterlassen. – Danke.

Als Nächste ist Frau Abgeordnete Höllerer zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbe­schränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.13.19

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Staats­sekretärin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es handelt sich um eine Reparatur des Kinderbetreuungsgeldgesetzes. Das ist Frau Staatssekretärin Christine Marek zu ver­danken, die bereits im Dezember 2008 zu einem Runden Tisch geladen hat, weil auf­grund der Rückzahlungsforderungen Härtefälle gedroht haben.

Wir diskutieren heute die Ergebnisse dieser Beratungen. Es kommt zu einer Novellie­rung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes bezüglich des Zuschusses zum Kinderbetreu­ungsgeld.

Eigentlich sind es zwei Schwerpunkte, die ganz maßgeblich zu einer Verbesserung beitragen. Das ist einmal die Änderung bei den Einkommensgrenzen. Die Einkom­mensgrenze, die seit 1. Jänner 2002 gilt, wird jetzt rückwirkend auf das Niveau von 1. Jänner 2008 angehoben. Ebenso wird dieser Zeitraum, der den Finanzämtern zur Verfügung steht, um diese Rückforderungen auszusprechen, von 15 auf 7 Jahre ge­kürzt.

Es sind weiters noch einige technische Veränderungen, die zu mehr Verständnis für die Antragsteller führen werden, enthalten. So wird künftig auch ein deutlicher Hinweis auf den Antragsformularen und auf den Informationsblättern mit gelber Unterlegung formuliert sein. Dadurch wird ersichtlich, dass es sich um einen rückzahlungspflichtigen Kredit handelt, sodass auch ein besseres Verständnis für die Antragsteller erreicht wer­den kann.

Es ist ebenfalls vorgesehen, dass zukünftig der rückzahlungspflichtige Elternteil, der dazu verpflichtet wird, diese Rückzahlungen tätigen zu müssen, auch mittels eines RSb-Briefes von der zuständigen Krankenversicherung verständigt wird, sodass auch diese Ungewissheit zukünftig wegfallen wird.

In diesem Sinne ist eine gute Novellierung auf den Weg gebracht. Es wird damit eine wesentliche soziale Erleichterung für betroffene Personen erreicht werden. In diesem Fall kann man wirklich sagen: Wer schnell hilft, hilft doppelt. Das hat die Frau Staats­sekretärin gemacht, indem sie diese sozialen Ungerechtigkeiten rechtzeitig beseitigt hat. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Mittlerweile haben wir verifiziert, dass vom Herrn Ab­geordneten Lipitsch nicht „Schwachsinn“ gesagt wurde, sondern Starrsinn. Ich ent­schuldige mich daher beim Herrn Kollegen Lipitsch für meinen Fehler.

 


Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Aubauer. Freiwillige Redezeitbeschrän­kung: 2 Minuten. – Bitte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 206

19.16.05

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Den Familien helfen wollen wir doch alle. Deshalb macht es auch Sinn, einer Regelung zuzustimmen, die hilft, Härtefälle weitestgehend zu vermei­den.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir erleben es jetzt: Gerade in wirtschaftlich schwieri­gen Zeiten sind es die Familien, die Halt und Zuversicht geben. Es sind die Familien, die in unsicheren Zeiten Sicherheit geben und Sicherheit schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Wirtschaftsforscher können uns nicht sagen, wann es mit der Konjunktur wieder besser läuft, wann es mit der Konjunktur wieder bergauf geht. Eines können wir aber sicher sagen: Für die Familien wird es eine Entlastung geben, die Familien werden we­niger Steuern zahlen. Diese Regierung schnürt ein Familienpaket, das ein 15. Gehalt bringt – und das ist doch immerhin eine positive Entwicklung. (Beifall bei der ÖVP.)

19.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig Letzte zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Fuhrmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.17.00

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Frau Staatssekretärin Marek hat es vorhin schon angesprochen: Bei dieser Maßnahme, die wir heute beschließen, geht es tatsächlich um den ersten Schritt, um Härtefälle zu beseitigen. Es ist vorhin schon mehrfach gesagt worden, aber es ist, wie ich glaube, wichtig zu betonen, dass wir der Frau Staatssekretärin dankbar sein können, dass sie die Initiative sehr schnell ergriffen hat und bereits im Dezember zu einem Runden Tisch eingeladen hat, um mögliche Lösungsvorschläge zu bespre­chen.

Das Ergebnis dieser Beratungen diskutieren und beschließen wir heute. Ich denke, dass es im Sinne der positiven Absicht sinnvoll wäre, dass alle Parteien das auch mit­tragen und unterstützen.

Viel wichtiger wäre es allerdings, dass alle Parteien hier auch an einem Strang ziehen, wenn es um Maßnahmen für die Familien geht, die, wie Kollegin Aubauer vorhin schon erläutert hat, gerade jetzt in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation von großer Be­deutung sind.

Eine solche Maßnahme wird eine steuerliche Entlastung für Familien sein. Das ist ge­rade für junge Familien, die noch am Aufbau ihrer Existenz sind, die vor ihrer Familien­gründung stehen, eine sehr wichtige Unterstützung.

Es ist davon gesprochen worden, Kinderbetreuungskosten in der Höhe von 2 300 € steuerlich absetzbar zu machen. Das ist etwas, was unser Bundesminister und auch die Frau Staatssekretärin bereits formuliert haben und als finanzielles Vorhaben in Aussicht gestellt haben.

Ich denke, dass es auch sinnvoll und im Interesse der Familien wäre, wenn sich hier alle Parteien in einer konstruktiven Diskussion im Sinne der Familien beteiligen. In die­sem Sinne bitte ich um Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP.)

19.19


19.19.30Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 207

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 82 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenom­men.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend Umwandlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld in eine nicht rückzahlbare Familienförderung und rückwirkende Streichung der geltenden Verpflichtung zur Rückzahlung des Zuschusses.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zuschuss zum Kinderbetreu­ungsgeld.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 83 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

19.21.3112. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (32 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Übertragung von Bundesbeteiligun­gen in das Eigentum der ÖIAG geändert wird (62 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (33 d.B.): Bun­desgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (63 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

 


Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Gradauer. Gewünschte Redezeit: 3 Mi­nuten. – Bitte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 208

19.22.07

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Hohes Haus! AUA – die Zweite.

Ich verstehe jetzt, warum die Regierungsparteien eine Umreihung der Tagesordnung unbedingt vermeiden wollten. Ich verstehe das jetzt wirklich, denn in der Debatte, in der es um die Umreihung gegangen ist, hat man so viel gehört, was nicht ganz trans­parent und verdächtig in der Sache AUA läuft, dass man wirklich den Verdacht haben muss, dass da etwas nicht stimmt.

Ich verstehe auch, dass man versucht, schwierige Themen, wo vielleicht etwas ange­patzt werden könnte, auf sehr spät zu verschieben, weil dann nur noch wenige Leute auf der Galerie sitzen; zu der Zeit, zu der wir die Umreihung debattiert haben, war die Galerie total besetzt.

Ich habe den Eindruck, die Koalition möchte hier vertuschen, die Misswirtschaft ver­schweigen. Und ich habe auch den Eindruck, dass die ÖVP die SPÖ am Nasenring herumführt – auch deshalb, weil ich mich daran erinnere, dass vor einigen Wochen Herr Bundeskanzler Faymann in Berlin war und dort versucht hat, für die Raiffeisen-Or­ganisation Gelder zu lukrieren, die dringend als Unterstützung für den Osten gebraucht werden. Und in der heutigen Debatte ist mir aufgefallen, dass die SPÖ für die ÖVP sehr stark in die Bresche gesprungen ist. (Abg. Dr. Stummvoll: Märchenstunde! – Abg. Weinzinger: Das ist halt ein Koalitionspartner!) Die SPÖ hat erklärt, warum es bei der AUA schlecht geht, nicht die ÖVP, die eigentlich daran Schuld hat. (Abg. Krainer: Wir springen für die AUA in die Bresche, nicht für eine andere Partei! Das haben Sie ein bisschen missverstanden!) Das ist nicht missverständlich gewesen, das war total klar, Herr Kollege. (Abg. Krainer: Für die AUA springen wir natürlich in die Bresche!)

Ich und meine Fraktion stehen auf dem Standpunkt, dass wir diesem Nachschuss von 500 Millionen Steuergeld für die AUA, damit sie verschenkt werden kann, auf keinen Fall zustimmen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich wundere mich, wie sorglos hier mit solch großen Beträgen an Steuergeld umgegan­gen wird. Wenn es darum geht, die Pensionen zu erhöhen, das Pflegegeld zu erhöhen, den Heizkostenzuschuss zu erhöhen, den Ersatz für die Fahrtkosten zu erhöhen, ste­hen Sie auf der Bremse, da geht überhaupt nichts, wenn es aber darum geht, die Ban­ken zu unterstützen und die AUA anzubringen, dann sind 500 Millionen € überhaupt kein Problem. – So mit uns nicht!

Sie haben im Ausschuss gesagt: Ihr müsst da mitstimmen, das ist so wichtig, denn da geht es um die Mitarbeiter! Dazu muss ich sagen: Das ist schon richtig, nur, die Mitar­beiter sollen sich bei Ihnen, bei der SPÖ und der ÖVP, schadlos halten, denn Sie ha­ben dieses ganze Desaster verschuldet und verursacht! (Abg. Hornek: Glauben Sie, was Sie sagen?) – Das glaube ich sicher. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es ist auch zu untersuchen, was bei diesem Verkauf bei der Lufthansa alles mit Herrn Ötsch gelaufen ist. Da ist einiges faul, und ich bin sehr froh darüber, dass der AUA-Deal auch von der EU geprüft wird. Da werden die Dinge sicherlich ans Tageslicht kommen. (Abg. Neubauer: Die werden uns recht geben!)

Als Eigentümervertreterin hat die Regierung die Letztverantwortung in diesen Dingen und ist letztlich auch für das AUA-Desaster verantwortlich und zuständig.

Ich bleibe dabei: Ein Trauerspiel! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. (Abg. Dr. Stummvoll: 4 Minuten!) 4 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 209

19.26.24

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meinem geschätzten Vorredner Grad­auer möchte ich nur sagen: Es geht bei dieser Regierungsvorlage, Herr Kollege, nicht darum, politisches Kleingeld zu wechseln, sondern es geht hier um die Zukunftssiche­rung Tausender Arbeitsplätze bei der AUA, am Flughafen Schwechat und um einen at­traktiven Wirtschafts- und Arbeitsstandort Österreich. Darum geht es und nicht darum, hier politisches Kleingeld zu wechseln. (Abg. Neubauer: Da kommen Sie heute drauf?)

Zweiter Punkt: Hier geht es um 500 Millionen € Finanzhilfe für die AUA als integrieren­der Bestandteil eines Privatisierungsauftrages, den wir gegeben haben. Es ist gar kei­ne Frage, dass diese 500 Millionen ein großer Betrag sind, aber auf der anderen Seite hat die ÖIAG Dividendeneinnahmen, Privatisierungserlöse, die sie dafür verwenden kann, diesen Deal perfekt zu machen.

Alle, die die Faktenlage kennen, Herr Kollege, wissen: Es gibt keine realistische Alter­native dazu. Die theoretische Alternative einer Stand-alone-Lösung würde einen massi­ven Personalabbau, eine drastische Reduktion des Streckennetzes und einen verhee­renden Schaden für den Wirtschaftsstandort Österreich bedeuten. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das wissen Sie, das ist die Faktenlage. (Abg. Neubauer: Ja, aber das ha­ben ja Sie immer gefordert!)

Außerdem sind in diesem Vertrag – ich kann da selbst sagen, ich habe im Fernsehen vor einem Jahr „Im Zentrum“ diskutiert – vier Dinge, die notwendig sind, enthalten.

Erstens: Die Qualitätsmarke „Austrian“ muss erhalten bleiben.

Zweitens: Sitz oder Entscheidungszentrale muss in Österreich bleiben.

Drittens: Die Drehkreuzfunktion von Wien mit einem attraktiven Streckennetz muss er­halten werden.

Viertens: Es muss eine Kernaktionärsstruktur von 25 Prozent plus einer Aktie in Form einer Stiftung erhalten sein.

Alle vier strategischen Ziele sind in diesem Vertrag gesichert.

Nun gebe ich Ihnen gerne die zwei Punkte der Kritik zu: Das Ganze hätte früher sein sollen. – Na gar keine Frage! Aber Sie wissen schon, Herr Kollege, dass in der Demo­kratie der Grundsatz gilt: Du kannst hundert Mal überzeugt sein, dass deine Meinung die richtige ist, wenn du keine politische Mehrheit hast, nützt dir das nichts! (Zwischen­rufe bei der FPÖ.) Und es gab keine Mehrheit für eine Privatisierung zu einem früheren Zeitpunkt, Herr Kollege.

Soll ich Ihnen all die vielen Zitate der Opposition bringen, in denen man für eine Stand-alone-Lösung war, wo gesagt wurde: keine Privatisierung, keine Verschleuderung von Volksvermögen!? (Abg. Kickl: Na suchen Sie es heraus! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Eine ellenlange Liste an Zitaten könnte ich Ihnen hier bringen. – Ich werde sie Ihnen nachliefern. Aussagen von Ihnen selbst werden sicherlich auch darunter sein.

Das Zweite ist der Vorwurf, der Finanzminister würde hier Unterlagen zurückhalten – auch im Unterausschuss des Rechnungshofausschusses zitiert. – Jeder von uns be­kennt sich zur Kontrollfunktion des Nationalrates. Jawohl, der Nationalrat hat die Re­gierung zu kontrollieren – neben der Gesetzgebung eine ganz wichtige Aufgabe des Parlaments –, aber das Kontrollrecht des Parlaments hat dort seine Grenze, wo die Regierung selbst eine Grenze hat.

Und wenn Sie die Gesetzeslage kennen würden, Herr Kollege Kickl, dann müssten Sie wissen, dass zwar der Finanzminister in der Hauptversammlung der ÖIAG der Eigentü­mervertreter ist (Zwischenruf des Abg. Kickl), dass aber die Hauptversammlung nach


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 210

dem Aktiengesetz überhaupt keine Möglichkeit hat, in das operative Geschäft hineinzu­regieren.

Kennen Sie zum Beispiel § 70 Aktiengesetz? – Der Vorstand hat in eigener Verantwor­tung die Gesellschaft zu leiten, zum Wohle des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre, der Arbeitsplätze und des öffentlichen Interesses. (Abg. Bucher: Das hat er gemacht!)

Der Vorstand hat keinen, der ihm Weisungen geben kann. Aber ich verstehe, Ihr Poli­tikverständnis lautet: Die Politik soll überall hineinregieren ins operative Geschäft! (Abg. Neubauer: Das sagen gerade Sie!) Das war ja der Grundgedanke der ÖIAG, dass wir einen Filter haben zwischen der Politik und der Geschäftsführung; und genau das monieren Sie jetzt. (Abg. Bucher: Wer ist schuld am Debakel? Gibt es überhaupt einen Schuldigen?)

Ich muss ehrlich sagen, wir als Mehrheitsfraktionen haben auch im Unterausschuss, Herr Kollege Kogler, die Geschäftsordnung sehr großzügig ausgelegt, denn im Grunde könnte man sagen, dass das alles operativ ist, dass die Privatisierung Aufgabe der operativen Geschäftsführung war, und da hat der Finanzminister keine Möglichkeit. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Die Hauptversammlung kann nicht hineinregieren in den Vorstand. (Abg. Bucher: Wer ist denn Eigentümervertreter?) Die Hauptver­sammlung kann nicht Weisungen an den Vorstand geben. Der Vorstand agiert in eigener Verantwortung.

Daher: Alle Unterlagen, die vom Vorstand gemacht wurden, entziehen sich dem Ein­sichtsrecht des Finanzministers – der ist nicht der oberste Chef (Abg. Bucher: Eigentü­mervertreter!), der ist nicht der Obervorstand sozusagen. Er kann die Eigentümerrech­te in der Hauptversammlung wahrnehmen (Abg. Bucher: Ja!), aber die Hauptver­sammlung kann nicht ins operative Geschäft hineinregieren. (Abg. Bucher: Das be­stimmende Organ ist ...!) – Lieber Sepp Bucher, lies das Aktiengesetz (Abg. Bucher: Ich kenne mich aus!), § 113, § 70 Aktiengesetz, du kannst dort alles nachlesen!

In diesem Sinne: Es geht hier um die Zukunftssicherung für Tausende Arbeitsplätze, für einen attraktiven Wirtschaftsstandort, und wir lassen uns das nicht krankreden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.31.21

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Kollege Stummvoll, das, was Sie uns da erzählen von Eigentümerrechten und wie weit man Einfluss hat, ist schön und nett, aber ist es realpolitisch nicht ganz anders? Ist es realpolitisch nicht so, dass sich gerade die Exponenten von der ÖVP immer dort sonnen, wo jemand erfolgreich ist, sich aber relativ rasch dort verabschieden, wo es den Bach hinuntergeht? Ist nicht das die Wahrheit? Ist das in Wirklichkeit in der Vergangenheit nicht auch so gewesen? (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

In vielen, vielen Bereichen der verstaatlichten und halbverstaatlichten Industrie war man immer dann, wenn es eine Zeitlang irgendwo gut gegangen ist, dort dabei. – Übri­gens auch bei der AUA, das ist noch nicht so lange her, Herr Kollege Molterer. 50 Jah­re AUA war erst vor Kurzem im Vergleich zu den 50 Jahren. (Abg. Mag. Molterer: Das ist die Rede von mir, Herr Westenthaler, wo Sie applaudiert haben!) Damals waren alle dort und haben sich gesonnt, alles super, und Herr Ötsch hat damals, gerade zu die­sem Zeitpunkt, gesagt: Die AUA ist saniert! Holodaro! Alle haben geklatscht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 211

Als Zweites hat er gesagt: Die AUA kommt jetzt in ein ruhiges Fahrwasser! – Und da­mals hätte man eigentlich schon die Alarmglocken läuten hören müssen, denn wenn ein Flugzeug in ein Fahrwasser kommt, kann etwas schon nicht stimmen! Damals hätte man bei der Rede genau zuhören müssen, aber damals war es Finanzminister Molte­rer, der bei der 50-Jahr-Feier auch gesagt hat: Jawohl, wir treten ein – nicht nur für die rot-weiß-rote Heckflosse; das wäre ja nur kosmetisch gewesen –, wir treten ein für eine Stand-alone-Lösung! (Zwischenruf des Abg. Mag. Molterer.) Dazu haben Sie auch noch formuliert: Die Privatisierung der ÖIAG ist eine großartige Erfolgsgeschichte, durch die die ÖIAG nicht nur entschuldet wurde (demonstrativer Beifall bei der ÖVP), sondern deren einzelne Unternehmen nur erfolgreiche Betriebe mit zufriedenen Mitar­beitern haben.

Schauen Sie sich an, wo die erfolgreichen Unternehmungen mit den zufriedenen Mitar­beitern sind! (Abg. Hornek: Voest, ...!) Wissen Sie, wer zufrieden ist, jetzt im Moment (Ruf: Der Ötsch!), und wer „Ätsch!“ sagt? – Herr Ötsch, der sagt „Ätsch!“ zu Ihnen, denn der geht mit einer Million in der Tasche nach Hause (Abg. Bucher: 1,1 Millio­nen!) – er war auch bei der Feier –, mit 1,1 Millionen, um es korrekt zu sagen, und Sie genieren sich nicht einmal und kritisieren das auch nicht! Sie wissen aber ganz genau, Herr Kollege Stummvoll, dass das überhaupt nicht notwendig gewesen wäre, dass es sogar rechtlich notwendig gewesen wäre, diese 1,1 Millionen sozusagen Schmerzens­geld für uns alle an Herrn Ötsch nicht auszubezahlen und auch gerichtlich zu bekämp­fen. Das wäre Ihre Aufgabe gewesen (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ), auch gegen die Verfehlungen des Herrn Ötsch rechtlich anzukämpfen. Der hat kein Anrecht auf diese 1,1 Millionen (Abg. Hornek: Wie ist denn das beim Kollegen Graf?), die Sie ihm letztlich dann bezahlen müssen. Das versteht kein Mensch, gerade in Zeiten wie diesen, in denen es kein Geld gibt.

Und heute sagen Sie: 500 Millionen € – einfach so über den Tisch geschoben. Interes­se gibt es vonseiten des Finanzministers überhaupt keines. Der war in der Sitzung des Finanzausschusses nicht anwesend, als es um die 500 Millionen ging. Jetzt haben wir heute nach Ihren Taschenspielertricks bei der Geschäftsordnung die Debatte auf halb acht Uhr verlegt, aber nicht einmal bis halb acht Uhr hat es der Herr Finanzminister hier ins Hohe Haus geschafft, weil er offensichtlich schon wieder im Privatjet – der ist im Moment sein Lieblingsverkehrsmittel, obwohl er uns noch vor wenigen Monaten ge­sagt hat: Liebe Österreicherinnen und Österreicher, fliegt nicht mit dem Flugzeug, denn das braucht zu viel Kerosin! – Europa und diese Weltkugel umfliegt.

Mit dem Privatjet! Angenehm, da kann man die Füße hinaufgeben, hat keine lästigen Menschen, die einen ansprechen. Er fliegt im Privatjet. Welche Kosten dieser Privatjet für diese Flüge verursacht, wissen wir auch, sie gehen in Zigtausende Euro, und wer sie bezahlt, das werden wir auch noch herausfinden – entweder ist es Raiffeisen, und wenn es nicht Raiffeisen ist, dann ist es der Steuerzahler, und das ist genauso ein Skandal, Herr Kollege Stummvoll und Herr Kollege Molterer! (Beifall beim BZÖ.)

Wenn der Herr Finanzminister wenigstens etwas mitgenommen hätte, wenn er wenigs­tens aus Osteuropa zurückgekommen wäre und gesagt hätte: Jawohl, wir haben unse­re Banken gerettet, die haben uns dort mit offenen Armen empfangen, die waren froh, dass wir gekommen sind! – Aber das Gegenteil war der Fall, er hat sich überall eine Abfuhr geholt, die für einen österreichischen Finanzminister peinlich war; das wurde in allen Medien dieses Landes und auch in Osteuropa vermittelt. Diese Reise zur Rettung des Raiffeisen-Konzerns war kein Ruhmesblatt, ganz im Gegenteil, meine sehr geehr­ten Damen und Herren von der ÖVP!

Und heute bezahlen wir, die Steuerzahler, 500 Millionen € Ausfallshaftung für Ihre ge­scheiterten Manager in AUA und ÖIAG, für Herrn Ötsch, für Herrn Michaelis und wie sie alle heißen, für den rot-schwarzen Dilettantenstadl in den Chefetagen der verstaat-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 212

lichten und halbverstaatlichten Industrie. (Zwischenruf des Abg. Hornek.) Das zahlen wir heute, und das sehen wir nicht ein, und daher werden wir auch nicht zustimmen.

Wir werden aber auch nicht zustimmen, weil es diesem Hohen Haus nicht ermöglicht wird, die ganze Geschichte zu überprüfen.

Den Rechnungshofunterausschuss – da hat Kogler völlig recht; er wird ohnehin noch im Detail darauf eingehen – dumm sterben zu lassen, das ist eigentlich eine Gemein­heit gegenüber dem Nationalrat. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Vorher noch schnell 500 Millionen rüberschieben, aber kontrollieren dürfen wir nicht. Das ist etwas, was wir auch nicht akzeptieren werden und nicht akzeptieren können.

Stand-alone-Lösung – die hat Herr Molterer Hand in Hand mit Herrn Ötsch proklamiert. Heute steht der Steuerzahler „stand alone“ mit 500 Millionen im Rucksack, die er auf­grund Ihrer „glorreichen“ Finanz- und Wirtschaftspolitik bezahlen muss. Der Steuer­zahler „stand alone“, 500 Millionen bleiben ihm übrig, weil die Manager von Rot und Schwarz so versagt haben. Wobei ich mich darüber schon fast nicht mehr wundere, denn wenn nicht einmal der Klubobmann der ÖVP die Zahl Drei von der Zahl Zwölf unterscheiden kann, warum soll dann ein schwarzer Manager rechnen können? Diese Frage stellt sich natürlich auch.

Das ist der Tagesordnungspunkt 12 – noch einmal zur Wiederholung für Kopf, damit er es auch lernt –, und es ist später als halb acht Uhr am Abend, und wir hätten die De­batte gerne am Vormittag geführt.

Letzter Satz: Sie glauben immer, dass das alles eine gegessene Geschichte ist, auch die SPÖ. Der Herr Ex-Finanzstaatssekretär und heutige Abgeordnete (Abg. Grosz – in Richtung des Abg. Dr. Matznetter –: Dort ist er!) rennt auch überall herum wie das Christkindl, mit leuchtenden Augen, und sagt: Super, die Lufthansa hat uns garantiert, Schwechat wird so bleiben, wie es ist, da wird sich nichts ändern, das steht in den Ver­trägen und das haben wir garantiert! – Herr Kollege Matznetter, glauben Sie das wirk­lich, was Sie da sagen? In Zeiten wie diesen, in denen auch die Lufthansa ganz massiv den Sparstift ansetzen muss, pfeifen Ihnen die in ein paar Monaten doch etwas.

Ich sage Ihnen, der Schwechater Flughafen wird künftig vielleicht maximal noch der Ostflughafen werden, von dem man in den Osten fliegen kann. Es werden die Inlands­flüge, die internationalen Destinationen gestrichen werden. Der Flughafen Schwechat wird zum Vorfeld, zum Rollfeld des Flughafens München und des Flughafens Frankfurt werden.

Erinnern Sie sich an meine heutigen Worte, in wenigen Monaten wird das der Fall sein. Dann werden Sie sagen: Na ja, wir haben das ja nicht gewusst, wir haben ja ohnehin alles mit der Lufthansa vereinbart! – Die werden sich überhaupt nicht darum kümmern, die werden ihre Geschäftspolitik, ihre Einsparungspolitik durchziehen, und Sie werden merken, wer darunter leidet: Die AUA wird darunter leiden, der Flughafen wird darunter leiden und vor allem Arbeitsplätze werden verloren gehen, und Sie tragen dafür die Verantwortung! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Hornek.)

19.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.38.30

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Wenn Kollege Westenthaler jemanden zitiert, kann man, glaube ich, beruhigt davon ausgehen, dass das Zitat falsch ist, wie auch im vorhergegangenen Fall, wo er angeblich Kollegen Matznetter zitiert


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 213

hat. (Abg. Bucher: Keiner verniedlicht mehr als Krainer! – Abg. Ing. Westenthaler: Hat es gestimmt oder hat es nicht gestimmt? Er hat gesagt, Schwechat wird so bleiben! )

Ich habe auch ein Zitat mit, aus der heutigen Ausgabe der „Kleinen Zeitung“, und ich darf es vorlesen:

„Dieser marktreligiöse und dogmatische Neoliberalismus von Reagan, Thatcher bis George W. Bush wurde so gelebt, als benötige man den Staat überhaupt nicht. ,Weni­ger Staat‘ hat die Wodoo-alpine Ideologie von Wolfgang Schüssel-Karlheinz Grasser geheißen, die Austrian Airlines sind deren sichtbares Ergebnis. Da kann man nur gra­tulieren.“

Und das ist nicht falsch, was hier Hannes Androsch in einem Interview der „Kleinen Zeitung“ gegenüber gesagt hat. (Zwischenruf des Abg. Grosz. – Weitere anhaltende Zwischenrufe.) Zum Ergebnis bei der AUA kann man wirklich nur „gratulieren“. (Abg. Grosz: Ein sehr „erfolgreicher“ Unternehmer! Hat einen ganzen Betrieb in der Ober­steiermark ...! Ein Arbeiterverräter ist das! ... Eine Heuschrecke! Die personifizierte Heuschrecke!)

Mir ist schon klar, dass jetzt das BZÖ besonders laut schreit, denn wer hat denn diesen Kurs, der die AUA dorthin gebracht hat, wo sie heute steht, getragen? – Das waren die, die heute am lautesten schreien, nämlich BZÖ und FPÖ, damals noch vereint, Präsi­dent Graf war damals noch Abgeordneter hier, und die haben diesen Kurs hier be­schlossen.

Zu dem Zeitpunkt sind all diese Verträge abgeschlossen worden, über die heute ge­jammert wird, dass Ötsch 1,1 Millionen € an Abfertigung bekommt. Aber wer hat denn Herrn Ötsch bestellt? Wer hat denn Herrn Michaelis bestellt? (Abg. Ing. Westenthaler: Wir nicht!) Wann sind diese Verträge gegeben worden? (Beifall bei der SPÖ. – Zwi­schenrufe beim BZÖ.) – Kollege Westenthaler, zu einem Zeitpunkt, als Sie hier noch in der ersten Reihe gesessen sind, nämlich als Klubobmann der damaligen FPÖ, zu die­sem Zeitpunkt sind diese Verträge gemacht worden! (Abg. Ing. Westenthaler: Ötsch haben nicht wir bestellt! Das ist schon ein Schwarzer!)

Ja, es stimmt, die AUA liegt quasi in Trümmern da. Ja, das stimmt, und wir nehmen auch die Verantwortung wahr: Wir räumen die Trümmer weg, die ihr hinterlassen habt. (Beifall bei der SPÖ.) Aber zuerst die AUA zu Trümmern fliegen zu lassen und sich dann über diejenigen aufzuregen, die diese Trümmer kitten, ist ja wirklich lächerlich! (Abg. Ing. Westenthaler: Was stimmt denn jetzt? Das ist aber eine scharfe Kritik an der ÖVP! – Abg. Grosz: Eine scharfe Kritik! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

Wir stehen dazu, dass wir hier die Verantwortung wahrzunehmen haben. Es geht um 8 000 Arbeitsplätze direkt und um 30 000 indirekt, mit dem Flughafen dabei. Ja, es kann keiner sagen, ob es in zwei Jahren genauso viele Starts und Landungen in Schwechat geben wird wie heute. Das kann Ihnen keiner garantieren, ich garantiere das auch nicht. (Abg. Ing. Westenthaler: Herr Matznetter garantiert es! – Gegenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Bitte, hören Sie mit Ihren G’schichterln auf, Herr Westenthaler! Man kann alles, was Sie in den letzten Jahren gesagt haben, hier nachlesen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ver­traglich vereinbart, hat Herr Matznetter gesagt! Die pfeifen Ihnen was!) Da kann sich ja nur jeder wundern über die Schizophrenie: Bei jenen Sachen, die Sie hier vertreten haben, die Sie hier eingebracht haben, kritisieren Sie jetzt die Ergebnisse Ihrer eigenen Politik! Das ist ja alles lächerlich. Es mögen viele der Freiheitlichen persönlich nicht hier gewesen sein, aber es war Ihre Partei, die hier genauso diesen Kurs mitgetragen hat und die uns dort hingeführt hat, wo wir heute sind.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 214

Ja, ich habe kein gutes Gefühl dabei, 500 Millionen € zu beschließen, die die AUA be­kommt. (Abg. Ing. Westenthaler: Ein Albert Fortell für Arme!) Aber es gibt keine Alter­native dazu, weil ich die AUA nicht einfach in Trümmern liegen lassen will, sondern wir sagen hier: Ja, wir wollen, dass die AUA weiterbesteht! Das kostet etwas, und dazu stehen wir. Mit einem guten Gefühl macht es niemand hier in diesem Haus, aber es ist eben auch ein Zeichen für Verantwortung. Ja, wir stehen zu unserer Verantwortung – das sollten Sie auch tun! (Beifall bei der SPÖ.)

19.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Gewünschte Redezeit: 7 Minuten. (Abg. Ing. Westenthaler: Wer ist denn das? Das ist der Albert Fortell für Arme, hat gerade die ÖVP gesagt!)

 


19.42.07

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Meine Damen und Herren! Diese ge­sundheitspolitischen Ausführungen, beim Appell des Nicht-Krankredens beginnend bis zu den Ausführungen des Kollegen Krainer – ich weiß nicht, ob da noch von Appellen des Nicht-Krankbetens die Rede sein kann. Ich glaube, wir sind schon bei dem Punkt, an dem man allenfalls noch zwischen Gesundbeten oder letzter Ölung unterscheiden muss, da ist das irgendwo drinnen angesiedelt.

Ich sage das ohne Ironie, weil es natürlich nach wie vor ein Problem ist, dass viele Al­ternativen – da muss die Opposition schon auch aufpassen – vielleicht noch Schlech­teres bringen können, wenn man jetzt nicht aufmerksam vorgeht. Das ist richtig. Trotz­dem werden Sie uns zugestehen, kurz auf die Chronologie einzugehen.

Ich muss Kollegen Westenthaler enttäuschen: Die wirkliche Auseinandersetzung um das, was das Parlament darf oder nicht darf und was da aus meiner Sicht tatsächlich für eine Sauerei läuft, haben wir abgewickelt, das hat um halb acht keinen Sinn mehr. Nur, was die Positionen der Fraktionen und einzelner Abgeordneter betrifft, stimmt es eben nicht ganz, dass bis vor kurzem noch alle von der Stand-alone-Lösung gespro­chen haben.

Gerade die Position der Grünen war hier aus einem einfachen Grund schon immer eine andere, weil wir nämlich genau unterscheiden, wo sinnvollerweise öffentliches Eigentum bestehen soll und wo nicht. Fluglinien und der Betrieb derselben haben aus verschiedenen Gründen nie dazugehört. Es ist bei den Grünen nicht so schwierig, das ideologisch rückzuvermuten. Deshalb haben wir auch immer gesagt, es hat da dieses Rot-weiß-rot-Gerede keinen besonderen Gehalt. Denn wenn etwas privat sein darf, dann hat das doch kein Mascherl, das ist doch alles so ein Blödsinn! Wo gibt es ein Wiener Kapital und ein Berliner Kapital? Glauben Sie in der SPÖ das wirklich? – Nein.

Deshalb stellt sich die Frage, wer eigentlich die Allianzbrüder waren, die dauernd von diesem Rot-weiß-rot gesprochen haben. Jetzt ist leider der Abgeordnete Molterer nicht mehr hier. Man sollte ihn eigentlich in dem Unterausschuss, der das mit klären soll, darüber befragen, wer hier wie lange woran festgehalten hat. Mein Verdacht ist, das ist einfach die Entwicklungsgeschichte, und das Ergebnis, das wir hier haben, ist einfach ein Amalgam von folgendem Vorgang: Einerseits unfähige, zweitens aber auch willfäh­rige Manager haben hier durchaus in einer gewissen Auftragslage der Politik möglichst lange von diesem Stand-alone herumgefaselt.

Ich kann Ihnen von Kollegin Moser und von mir selbst eine Reihe von öffentlichen Aus­sagen und auch hier vorgebrachten Debattenbeiträgen nennen, die nicht erst drei Mo­nate alt sind, sondern schon weit über ein Jahr zurückliegen, in denen wir das genau so formuliert haben. Ich kann mich an eine Auseinandersetzung mit dem damaligen Mi­nister Molterer erinnern, in der ich ihm vorgehalten habe, mit diesem Rot-weiß-rot- –


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 215

und jetzt Zitat – -Gefasel aufzuhören, er gefährde die Sache damit nur. Also ist mein Befund – allenfalls wäre das in dieser Untersuchung noch auszuleuchten –, wer jetzt mehr Schuld trägt: die Politik in ihrem Verharren und in der Beauftragung oder die Ma­nager, die auch, wie zurzeit erwähnt, von Schwarz-Blau zu Prinzhorns Zeiten ausge­sucht worden sind?

Klar ist: Wenn Sie sich die Personalpolitik anschauen, die rund um Michaelis passiert ist, dann sind es in erster Linie seine Jagdfreunde gewesen, die neben und unter ihm zum Zug gekommen sind. Offensichtlich ist er auch noch mit dem Kollegen Mayrhuber von der Lufthansa hochstandsmäßig unterwegs gewesen. Aber das hat ja in der Wirt­schaftspolitik in diesem Land Tradition. Das ist sozusagen die Berliner Version der Nie­derösterreich-Ausgabe von hier. (Abg. Mag. Stadler: Die Verkonradung ist das!)

Insofern hat das für mich einen nachvollziehbaren Faden. Wie hier die Gewichte zu verteilen sind, das zu untersuchen wäre noch interessant. Aber deshalb sind wir hier so weit gekommen. Nicht, dass es sonst keine Sanierungsprobleme gegeben hätte, aber eines ist sicher: Je früher man darangegangen wäre, desto besser wäre es gewesen.

Jetzt stehen wir mit den 500 Millionen € da. Ich hätte mir sogar vorstellen können, mei­ner Fraktion zu empfehlen zuzustimmen, weil wir immer auch versuchen, einen seriö­sen Kern herauszuarbeiten. (Abg. Dr. Stummvoll: Das wäre sehr gescheit gewesen!) Das kann man aber unter diesen Voraussetzungen nicht! (Abg. Ing. Westenthaler: Das war nur ein Versuch!)

Sie haben es verabsäumt, während des Ausschreibevorgangs schon im Sommer, als es für das meiste ohnehin schon zu spät war, wiederum auf uns zu hören und diese Ausschreibung einmal klar abzuwickeln. Auch das ist nicht passiert. Ich glaube, die EU ist da auf der richtigen Pirsch. Es war auch völlig klar, dass die Franzosen beeinspru­chen werden; ich weiß gar nicht, wer da so naiv sein konnte, das nicht zu erwarten. Es sind mittlerweile auch andere, die dort ... (Abg. Hornek: Herr Lauda zum Beispiel!)

Ja, aber Herrn Lauda habe ich bewusst nicht genannt. Denn dort hat das Malheur schon angefangen, als man vor sieben, acht oder zehn Jahren die Lauda Air viel zu teuer inhaliert und einen Riesenschuldenberg aufgebaut hat. Aber auch das war poli­tisch gewollt. Es ist nicht einzusehen, wieso Herr Lauda hier von allen Möglichen für seine angeblichen Beratungsleistungen dauernd hofiert wird.

Es ist hier eben alles verzwackt und vertrackt, aber das ist die Situation der österreichi­schen Wirtschaftspolitik. Es gibt keine gut beleumundeten Politiker, die volkswirtschaft­lich denken und ein Ding durchziehen, oder nur sehr selten, sondern es ist alles irgend­wie verhabert. Das lasse ich mir mit der Kleinheit des Landes allein nicht erklären. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.) Sie wollten ja selbst öfters darüber hinaus­schauen, Herr Kollege Bartenstein.

Jetzt stehen wir mit den 500 Millionen € da, aber es ist der Sache nicht zuzustimmen, weil nicht klar ist, ob der Vorgang in dieser Form halten wird. Es ist nicht einmal das klar. Wir haben jetzt die wettbewerbsrechtlichen Probleme damit, ob noch eine verbo­tene Beihilfe existiert. Der Ausschreibevorgang war skurril, Sie haben nicht darauf ge­hört, noch einen zweiten Bieter hereinzulassen zu dem Zeitpunkt, als das vielleicht noch möglich gewesen wäre. Natürlich verbessert es die Verhandlungsposition gegen­über einem ersten Bieter, wenn ich einen zweiten habe. Es wurde offensichtlich alles getan, um einen zweiten Bieter hinauszudrängen!

Sie machen nicht einmal den Versuch, das wegwischen zu wollen, dass es einen drin­genden Verdacht gibt, dass die AUA um sehr wenig Geld oder unter der Konstellation eines negativen Kaufpreises der Lufthansa in die Arme getrieben werden soll! Wenn ich mir anschaue, wer bis jetzt bei den Privatisierungen in dem Land immer gefuhr-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 216

werkt hat, ist der Verdacht sehr berechtigt, dass da auch Cliquenwirtschaft herrscht und noch ein paar andere mitgeschnitten haben, denen wir das Vertrauen nicht hätten geben sollen oder denen Sie es nicht hätten geben sollen.

Insofern ist es ja nur konsequent, dass Sie dem Parlament – in Form des Unteraus­schusses – keine Unterlagen geben wollen. Aber vielleicht sollten wir dazu übergehen, in solchen Fällen dann dringend und zwingend einen wirklichen Untersuchungsaus­schuss einzurichten. Möglicherweise ist es ja so, wie Kollege Pilz sagt: dass wir in zwei, drei Wochen schon zur Leichenbeschau in den AUA-Kellern schreiten müssen. (Abg. Grosz: Stimmt eigentlich! Keine blöde Idee!) Machen wir eben gleich einen richti­gen Untersuchungsausschuss, oder machen wir einen besonders scharfen Prüfauftrag an den Rechnungshof! (Abg. Grosz: Ja, genau!) Aber wir lassen uns das sicher nicht gefallen.

Das hat nichts damit zu tun, dass wir nicht darüber nachdenken, dass auch in einer schlechten Situation wirtschaftspolitisch so weit vernünftig gehandelt werden muss, dass man noch rettet, was zu retten ist. Bitte, das zu unterscheiden! Werfen Sie uns nicht vor, das nicht zu tun. Sie aber müssen sich vorwerfen lassen, dass Sie da in einer langen Geschichte von Habererwirtschaft und Misswirtschaft maßgeblich daran betei­ligt waren (Abg. Grosz: Ja, Amigos ...!), dass das eine Wasserung war – genau so, wie es Herr Ötsch gesagt hat –, aber leider nicht in ruhigem Wasser, sondern eine richtige „Pletschen“. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

19.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. (Abg. Ing. Westenthaler: Oje!) Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.50.16

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Natürlich ist es nicht egal, wenn es um Rot-weiß-rot geht, natürlich ist es nicht egal, wenn es um eine Gesellschaft wie Austrian Airlines geht. Da geht es um mehr als 8 000 Arbeitsplätze und die indirekt damit verbundenen Jobs – Krainer hat schon darauf Bezug genommen –, und da geht es um eine Airline, die mit Österreich viel zu tun hat, die für Österreich viel tut und eine große Bedeutung hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich wäre es uns allen lieber gewesen, wäre Option 1 – die Stand-alone-Lösung, die Selbstständigkeit – weiter möglich gewe­sen. Mit der Weisheit des Rückblicks ausgestattet, ist man im Regelfall gescheiter, da­von ist auch hier im Saale niemand ausgeschlossen. So sehe ich das auch, wenn Roland Berger eine Studie macht. Es gibt derer viele, aber das ist eine Studie, die schon im Jahr 2006 einen strategischen Partner empfohlen hat. (Abg. Mag. Kogler: Sie geben wenigstens zu, dass es das gibt!) Damals gab es aber auch Stimmen – und Stummvoll hat das völlig richtig gesagt –, vor allem politische Stimmen, vor allem in der Mitte dieses Hauses, die gesagt haben: Niemals Privatisierung, das kommt überhaupt nicht in Frage!

Im Übrigen war derjenige, der meines Wissens die rot-weiß-rote Heckflosse gewisser­maßen politisch erfunden hat, ein gewisser Bundeskanzler Vranitzky. Er hat das vor vielen Jahren in durchaus nachvollziehbarer Weise als wichtiges Element in den Raum gestellt.

Zwei Jahre später: ÖIAG, Boston Consulting. Dann war es relativ deutlich, es käme wohl nur eine strategische Partnerschaft in Frage. Eine Stand-alone-Variante wäre – Stummvoll hat darauf hingewiesen – mit einem massiven Arbeitsplatzabbau, mit einem massiven Streckennetzrückbau und wahrscheinlich mit massiven Einbußen für den Airport Wien und andere österreichische Flughäfen verbunden gewesen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 217

Einfach war dieses Jahr 2008 für die Airlines dieser Welt nicht: Kerosinpreis verdop­pelt, vervierfacht, dann verfünffacht. Jetzt kann man sagen: Warum haben Sie denn nicht gehedged? – Die AUA war eben damals schon gezwungen, zu sparen. Im Nach­hinein betrachtet, wäre das zwar der billigere Weg gewesen, aber man wollte das nicht.

Das Zweite: Die Rezession hat schon im Herbst zuzuschlagen begonnen, es erfolgte ein massiver Passagierrückgang. Das mag bei anderen Airlines weniger dramatisch ausgefallen sein, es trägt aber natürlich dazu bei. Aus heutiger Sicht wäre es also si­cherlich besser gewesen, früher zu handeln. Aber jetzt zu handeln, ist das Richtige.

In diesem Sinn ist im Übrigen die Swissair – und damit schließe ich – ein negatives und ein positives Beispiel. Die Swissair musste nämlich zwei Mal Pleite gehen, bevor sie an die Lufthansa verkauft wurde, einmal als Swissair, und dann hat man als Swiss einen selbstständigen Relaunch versucht. Das ist nicht gut gegangen, und dann war Swiss im Eigentum von Lufthansa.

Das ist jetzt das Positive an der ganzen Geschichte: Dort ist die rot-weiß-rote oder die Schweizerkreuz-Heckflosse erhalten, der Airport Zürich existiert bestens, und der Umgang von Lufthansa mit der Swiss ist letztlich auch ein „Good reference sample“ für den Umgang, der in Zukunft hoffentlich mit der AUA gepflogen wird. Ich selbst – ich war in den Bieterprozess nicht involviert – habe mir schon lange Zeit gedacht: Wenn Partner, dann Lufthansa; alles andere, vor allem das aus dem Osten, wäre ja eher abenteuerlich gewesen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, so gesehen, gehen wir optimistisch in diesen Dialog mit der Kommission. Der ist völlig üblich! 200 Millionen € Rettungsbeihilfe sind schon genehmigt; 19. Jänner. 500 Millionen €, das ist sehr, sehr viel Geld, keine Frage. Aber im europäischen Kontext sind in den letzten 15 Jahren, wie man mir sagt, insge­samt 17 Milliarden € an Beihilfen an europäische Airlines genehmigt worden – nach langem Handeln, so ist das mit der Kommission, aber sie sind genehmigt worden! Air France und andere waren da an prominenter Stelle dabei.

Also gehen wir davon aus, dass diese 500 Millionen €, die wir heute gewissermaßen politisch der ÖIAG freigeben, gut investiertes Geld sind. Vielleicht hätte man sich das vor zwei, drei Jahren ersparen können, aber heute sind wir eben gescheiter. Jedenfalls tun wir es heute, weil wir Austrian als Partner von Lufthansa erhalten wollen. Das ist der richtige und aus meiner Sicht auch der einzig mögliche Weg. (Beifall bei der ÖVP.)

19.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.54.46

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Stummvoll, natürlich haben Sie damit recht, dass die Politik nicht die Möglichkeit haben soll, direkt in das operative Geschäft einzu­greifen. Aber selbstverständlich hat die Politik auch die Möglichkeit, über den Eigen­tümer einen Vorstand, von dem man glaubt, dass er die Geschicke des Unternehmens nicht positiv führen kann, abzuberufen oder abberufen zu lassen. Ich glaube, dass dies bei Herrn Ötsch der Fall war zu den Zeiten, als er gesagt hat: Wir machen eine Stand-alone-Lösung! – erstens, da war es absehbar –, und zweitens auch, als er gemeint hat, die AUA wäre saniert, und zwar zu einem Zeitpunkt, als er hat wissen müssen, dass es der AUA nicht wirklich gut geht.

Natürlich ist uns klar, dass wir in diesem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld alles tun müssen, um diesem Unternehmen zu helfen. Aber ich bin der festen Überzeugung, dass die Lufthansa aus diesem Geschäft aussteigen wird. Vielleicht irre ich mich, hof-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 218

fentlich irre ich mich! Aber wenn man sich die Stellungnahmen der Kommission an­sieht, wenn man hört, dass die Lufthansa sagt: Wenn es auch nur irgendeine Auflage gibt, dann steigen wir aus diesem Geschäft aus!, dann hat man das Gefühl, dass das auch passieren wird. Der Lufthansa-Vorstand, ein Österreicher, muss sich ja in Deutschland auch anhören: Was du da gemacht hast, ist nicht das optimale Geschäft, das schadet unserem Unternehmen in Deutschland!

Meine Damen und Herren, daher müssten wir darangehen, auch jene, die die Verant­wortung für dieses Debakel tragen – und das ist nicht nur das schwierige wirtschaft­liche Umfeld –, zur Verantwortung zu ziehen. Dazu gibt es einen Entschließungsan­trag der Abgeordneten Ing. Hofer und Weinzinger betreffend Schadenersatzforderun­gen gegen das Duo Ötsch und Michaelis, den ich hiermit einbringe:

Der Nationalrat möge beschließen:

‚Die Bundesregierung wird aufgefordert, mögliche Schadenersatzforderungen gegen den ehemaligen AUA-Vorstand Mag. Alfred Ötsch und den derzeitigen noch-ÖIAG-Al­leinvorstand Dr. Peter Michaelis zu prüfen sowie Abfertigungs- und sonstige Ab­schlagszahlungen von Mag. Alfred Ötsch und allenfalls Dr. Peter Michaelis zumindest bis zur Klärung einzufrieren.‘“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Ich glaube, dieser Beschlusstext ist so formuliert, dass man ihm beitreten kann. Vor al­lem die SPÖ müsste dem beitreten, weil auch Werner Faymann gesagt hat, dass er sich gegen ein sehr großzügiges Verhalten in Bezug auf Herrn Ötsch ausspricht.

Meine Damen und Herren, ich habe es schon vorhin, in meiner ersten Rede betreffend die AUA, angesprochen, dass auch § 159 Abs. 3 des Strafgesetzbuches zu beachten ist. Ich zitiere hier sinngemäß: Verpönter Taterfolg ist die Beeinträchtigung der wirt­schaftlichen Lage in einer Art und Weise, dass Zahlungsunfähigkeit eingetreten wäre, wenn nicht die öffentliche Hand freiwillig saniert hätte. – Genau das ist bei der AUA der Fall! Daher wären Herr Ötsch und auch Herr Michaelis auf Grund des verpatzten Ver­kaufsverfahrens nach § 159 Abs. 3 zu belangen.

Daher bitte ich die Staatsanwaltschaft, hier aktiv zu werden. Wenn sie das von sich aus nicht tut, wird es eine Anzeige geben. Ich hoffe sehr, dass ein Exempel statuiert wird, damit klar wird, dass jeder, auch wenn er im halböffentlichen Bereich tätig ist, dass jeder, der hier werkt, Managementaufgaben übernimmt und dafür wirklich gut verdient, auch eine Verantwortung wahrzunehmen hat und für das Vermögen, das er verwaltet, auch einstehen muss. Wenn er fahrlässig handelt und Vermögen vernichtet, dann muss es auch eine Anklage geben. (Beifall bei der FPÖ.)

19.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Weinzinger und weiterer Abgeordneter betreffend Scha­denersatzforderungen gegen das Duo Ötsch/Michaelis, eingebracht im Zuge der De­batte zu TOP 12 in der 14. Sitzung des Nationalrates am 26. Februar 2009, XXIV. GP.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 219

Das traditionsreiche österreichische Flugunternehmen AUA steht mittlerweile am Ran­de der Pleite und kann nur mehr durch die Übernahme der Lufthansa gerettet werden. Und dies, obwohl die AUA binnen sieben Jahren, trotz Ölpreiserhöhung und anderer Erschwernisse, ihre Schulden halbiert und im Unterschied zur Swissair auch den 11. September 2001 überstanden hat.

Der geplatzte Einstieg von Scheich Mohammed Bin Issa AI Jaber, der rabiate Strate­giewechsel weg von der Eigenständigkeit („Stand-alone-Lösung“) hin zum sogenann­ten Notverkauf, der erneuten Gewinnwarnung und noch höheren Verlusten als befürch­tet, sind klare Indizien für das Missmanagement an der Spitze der AUA.

Laut einem Bericht der Tageszeitung „Österreich“ soll der Ende Jänner mit sofortiger Wirkung abgelöste Ex-AUA-Chef Alfred Ötsch, der zuletzt inklusive erfolgsabhängiger Bezüge 532.000 Euro erhalten hat, auch seine volle Abfertigung von mehr als einer Million Euro erhalten. „Der Deal laufe in einer Geheimaktion der ÖIAG ab. Die Republik ist mit einem Anteil von 41,56 Prozent der wichtigste Eigentümer der ÖIAG.“

Ebenfalls in der Tageszeitung „Österreich“ spricht sich Bundeskanzler Werner Fay­mann gegen ein großzügiges Verhalten gegenüber Alfred Ötsch aus: "Ich habe diese Vertragsauflösung bisher nicht gesehen, will aber unbedingt, dass sie von Juristen ge­prüft wird - und glaube, dass es beim Debakel, das der Herr Ötsch angerichtet hat, kei­nen Anlass für Großzügigkeit gibt".

Mit der möglichen Abfertigung in Höhe von über 1 Mio. wird auch über ein vorzeitiges Ende von Peter Michaelis an der Spitze der ÖIAG spekuliert.

Einer der immer wieder erhobenen Vorwürfe gegenüber Peter Michaelis ist das viel zu lange Zuwarten in Bezug auf die Ablöse von Ötsch und dem Beginn des Verkaufspro­zesses.

Betrachtet man die Maßnahmen der vergangenen zwei Jahre, so kann man zu dem Schluss gelangen, dass der Vorstand möglicherweise in der Bilanz strafrechtlich rele­vante Änderungen vorgenommen hat. So hängt die Bewertung essentieller Bilanzpos­ten (wie Flugzeuge und aktivierte latente Steuern aus Verlustvorträgen) wesentlich von der Beurteilung der zukünftigen Entwicklung ab. Eine Neubewertung z.B. der Buch­werte der Flugzeuge ist wahrscheinlich unumgänglich. Diese Bilanzierungspraxis be­stätigte den Verdacht, dass der AUA seitens des Vorstandes Schaden zugefügt wurde.

Der Verdacht liegt nahe, dass Seitens des AUA-Managements und der ÖIAG-Verant­wortlichen fahrlässig, möglicherweise vorsätzlich unternehmensschädigendes Miss­management praktiziert wurde. Dieser Verdacht ist im Sinne der österreichischen Steu­erzahler zu klären.

Im Interesse Österreichs, seiner Bürger und seiner Volkswirtschaft stellen die unterfer­tigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, mögliche Schadenersatzforderungen gegen den ehemaligen AUA-Vorstand Mag. Alfred Ötsch und den derzeitigen noch-ÖIAG-Al­leinvorstand Dr. Peter Michaelis zu prüfen sowie Abfertigungs- und sonstige Ab­schlagszahlungen von Mag. Alfred Ötsch und allenfalls Dr. Peter Michaelis zumindest bis zur Klärung einzufrieren.“

*****

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 220

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Haberzettl. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.58.40

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich glaube, wir diskutieren hier einen großen Brocken, eine Komödie oder, besser gesagt, eine Tragikomödie, die in Wirk­lichkeit sehr gefährlich enden kann. Ich denke, wir diskutieren hier auch einen Lö­sungsansatz, der angegangen werden muss, der aber nicht ausschließlich auf dem Rücken der Betroffenen, sondern auf eine vernünftige Art und Weise durchgeführt wer­den muss.

Ich möchte Ihnen einen Aspekt vor Augen führen, der Ihnen zeigt, welche Tragödie sich im Augenblick auf dem Flughafen abspielt: Tausende Beschäftigte sind bereit, zur Sanierung des Unternehmens etwas beizutragen. Tausende Beschäftigte haben zu Hause Familien, die Ängste haben, weil sie sich nicht sicher sind, ob ihre Familienmit­glieder in Kürze noch eine Job haben oder nicht. Ich glaube, wir sollten hier nicht eine Diskussion darüber führen, ob Manager versagt haben oder nicht; das wird sich näm­lich in Kürze noch herausstellen. Wir führen hier eine Diskussion, ob Manager versagt haben und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Rechnung bezahlen sollen.

Das ist hier das Falsche an dieser Diskussion. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr gebt ihnen die Millionen!) Stellen Sie sich vor, welche Tragödien auf dem Flughafen durch Ihr Ver­halten mitprovoziert werden! (Abg. Ing. Westenthaler: 1,1 Millionen für Herrn Ötsch!) – Ötsch wird das Problem nicht mehr lösen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


20.00.25

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Kollege Stummvoll, die AUA braucht niemand mehr krankzureden, die AUA ist bereits Patient auf der Intensivstation im Wachkoma! (Abg. Dr. Bartenstein: Auf dem Weg der Besse­rung!) Das ist aber noch eine schöne Beschreibung. Aber natürlich! Alles andere hier heraußen zu behaupten, ist schlicht und einfach fahrlässige Gesundbeterei.

Nennen Sie die Dinge doch beim Namen, führen Sie doch die Öffentlichkeit, auch wenn es acht Uhr ist, nicht an der Nase herum! Dieses Hohe Haus ist doch nicht mit lauter „Armutschkerln“ bestückt, die nicht begriffen haben, was sich hier abspielt. Wenn Sie es in Ihren Reihen (in Richtung ÖVP) noch nicht begriffen haben, sage ich Ihnen, was sich abspielt.

Erstens: Ihr damaliger Finanzminister konnte im Frühjahr 2007 im Rechnungshof-Roh­bericht nachlesen, wie es wirklich um die AUA bestellt ist, hat aber in der Öffentlichkeit und auch vor diesem Hohen Haus etwas ganz anderes behauptet, meine Damen und Herren. – Das ist Faktum Nummer eins! (Beifall beim BZÖ.)

Faktum Nummer zwei ist, dass Ihr ganzes Gerede vom Aktienrecht zwar bei jedem Normalunternehmen zöge, aber nicht bei der ÖIAG, bitte! Diese ist aufgrund eines Sondergesetzes errichtet. Schauen Sie sich das ÖIAG-Gesetz an! Sonst bedürfte es ja nicht eines Regierungsbeschlusses, um einen Privatisierungsauftrag zu erteilen. Das heißt, die Politik mischt hier ganz intensiv mit.

Sie können doch nicht einfach sagen: Wir mischen mit, wenn sozusagen Sonnen­schein ist, wenn es etwas zu verkaufen gibt, aber sonst, wenn wir die Verantwortung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 221

für das Management zu tragen haben, putzen wir uns ab, da kommt dann das Aktien­gesetz zum Tragen!

Schauen Sie sich das ÖIAG-Gesetz an, schauen Sie sich an, warum die Regierung einen Regierungsbeschluss fassen muss, um einen Privatisierungsauftrag zu erteilen! (Abg. Dr. Stummvoll: Auftrag!) Und wenn das so wäre, sage ich: Hurra, packen Sie Ihr Aktiengesetz, gehen Sie zu diesem Vorstand und sagen Sie dort: Da können Sie Ihre 500 Millionen auftreiben, wo Sie wollen! – Aber nicht beim Steuerzahler, meine Damen und Herren – siehe Aktiengesetz! (Beifall beim BZÖ.)

Also: Es ist eben nicht so, wie Sie es sagen, sondern der Steuerzahler hängt halstief mit drinnen, ob es uns passt oder nicht. Das ist es! Und dieser p. t. Steuerzahler kriegt aber eine lange Nase gedreht von diesem Management mit Ihrer Unterstützung und Ihrem Stillschweigen, wenn dieses Parlament als Vertreter dieses p. t. Steuerzahlers Aufklärung über die Vorgänge dort verlangt. Dann kriegen wir eine lange Nase ge­dreht. Da gibt es einen Ausschuss, der braucht überhaupt nichts zu wissen, der wird zum Narren gehalten, meine Damen und Herren!

Dann erwarten Sie noch, dass wir hier herauskommen und vor lauter Staatstragen sa­gen: Ja, ja, das Aktiengesetz, das hat uns der Kollege Stummvoll referiert, er hat hier doziert, Aktiengesetz, da stimmen wir gerne mit, weil das Aktiengesetz das so vor­sieht!? – Das können Sie doch nicht im Traum erwarten! Seien Sie mir nicht böse! (Bei­fall beim BZÖ.) Das können Sie doch wirklich nicht im Traum erwarten.

Ich nenne Ihnen jetzt die Szenarien, die auf uns zukommen. Ich nehme die Regierung beim Wort. Die Regierung sagt in ihrer Regierungsvorlage wortwörtlich – Sie können mitlesen –, ich zitiere:

„Wenn ein Insolvenzszenario vermieden werden soll, wäre, auch unabhängig von einer Transaktion mit Lufthansa, die Leistung einer staatlichen Beihilfe dringend erforderlich.“

Wissen Sie, was das heißt? – Das heißt im Klartext, wenn das Lobbying, das die Luft­hansa derzeit gegen ihren eigenen Vertrag in Brüssel bei der Kommission betreibt, um ihn nämlich zu Fall zu bringen – die würde am liebsten heute noch aussteigen –, ge­lingt, dann geht das ganze „Werkel“ in Konkurs, meine Damen und Herren. Und dann schaue ich mir an, was da noch übrig bleibt von Ihren Haftungen. Wenn sich das nicht so spielt, und das ist noch nicht einmal der schlimmste Fall ... Herr Kollege Stummvoll, wissen Sie, was der schlimmste Fall ist? – Der schlimmste Fall wird sein, dass die Luft­hansa dieses „Werkel“ übernimmt, wir uns mit 500 Millionen einstellen, die Lufthansa ein paar Wochen oder Monate später den Hahn zudreht und die AUA trotzdem in Kon­kurs geht, meine Damen und Herren. Dann sind die 500 Millionen weg, dann geht es uns genau so wie bei der Verstaatlichten Industrie, und das „Werkel“ ist trotzdem in Konkurs.

Was werden Sie dann sagen? Wollen Sie uns dann auch noch mit dem Aktiengesetz niederhalten? Glauben Sie nicht, dass dann der Zeitpunkt gekommen ist, zu dem wir einen Untersuchungsausschuss brauchen werden? Meine Damen und Herren von der SPÖ, dann hängen Sie aber auch mit drinnen, nur damit wir uns nichts vormachen! (Abg. Ing. Westenthaler: Matznetter hängt auch drinnen!)

Sie haben keine Vorsorge getroffen, dass dieses Szenario, das hier vorgezeichnet ist, tatsächlich auch hält. Es hält nicht, das ist meine Befürchtung, es hält nicht! Und da ist mit Beruhigungspillen, Herr Kollege Haberzettl, für die Dienstnehmer nichts gewonnen. Ich fürchte, dass es nicht hält. Ich habe Informationen, dass die Lufthansa in Brüssel bereits gegen den eigenen Vertrag lobbyiert, um herauszukommen, weil sie sich näm­lich ausrechnet, dass eine in Konkurs geschickte AUA wesentlich günstiger und ohne Altlasten zu haben ist, meine Damen und Herren. (Abg. Dr. Stummvoll: Das haben sie


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 222

vorher auch schon gewusst!) – Nein, entschuldigen Sie bitte, das war ... (Zwischenruf des Abg. Hornek.) Es mag sein, dass Sie es vorher gewusst haben. Tatsache ist, dass Sie heute ohne jede Rückversicherung ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hornek.) Herr Kollege, Sie sind der Letzte, der da mitreden sollte, denn Sie haben jeden schwar­zen Funktionär da drinnen bis zum Hals gedeckt. (Beifall beim BZÖ.)

Sie sind heute noch bereit, lieber einem Herrn Ötsch 1 Million € nachzuschmeißen, als darüber nachzudenken (Abg. Hornek: Warum stottern Sie jetzt?), ob Sie mit dieser Million nicht ein fundiertes Rechtsgutachten zustande brächten, das den Weg weist, wie Sie der Lufthansa die Handschellen anlegen könnten, um sicherzustellen, dass sie nicht mehr aus diesem Vertrag herauskommen kann oder dass sie, wenn sie aus diesem Vertrag herauskommt oder in Konkurs geht, dann die 500 Millionen € zurück­erstatten muss.

Haben Sie dafür Vorsorge getroffen? – Nein, haben Sie nicht! Wenn sie in einem Jahr in Konkurs marschiert, wenn sie in einem halben Jahr in Konkurs marschiert mit der AUA, dann sind diese 500 Millionen schlicht und einfach weg, perdu, meine Damen und Herren. Das erklären Sie dann den Steuerzahlern draußen! (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren, das sollen Sie dann einmal erklären, wenn Sie in Zukunft Sozialleistungen beschließen wollen und sagen: Wir haben leider kein Geld mehr, das haben wir leider bei der AUA verbraten! (Abg. Ing. Westenthaler: Die SPÖ geht dann zum Androsch!) Das ist uns schon einmal bei der verstaatlichten Industrie passiert. Heute weiß man, dass es gescheiter gewesen wäre, wir hätten allen Mitarbeitern eine Million in die Hand gedrückt – damals noch Schilling – und hätten sie heimgeschickt. Das wäre uns günstiger gekommen.

Heute wissen wir, meine Damen und Herren, dass dort Millionen, zig Millionen und Abermillionen und -milliarden vergraben wurden. Wenn Sie jetzt nicht aufpassen, dann wird in diesem Fall genau das Gleiche passieren. Und Sie können von der Opposition nicht erwarten, dass bei dieser unverschämten Blockadepolitik des AUA-Manage­ments gegenüber dem Parlament auch nur ein Euro von uns mitgetragen wird. (Anhal­tender Beifall beim BZÖ.)

20.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr werdet den heutigen Tag noch verfluchen!)

 


20.07.22

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die in Diskussion stehende Vorlage ermächtigt die ÖIAG ,das Eigenkapital des Käufers zu erhöhen. Der Käufer verpflichtet sich gleichzeitig, die Mit­tel zur Gänze der AUA zuzuführen. Das kann man natürlich auch bezweifeln, es wer­den aber immer Vereinbarungen zu treffen sein und die Zukunft wird auch zeigen, ob das tatsächlich so ist.

Man muss Verständnis dafür haben, dass die Öffentlichkeit ob der Vorgänge rund um die AUA verärgert ist, aber es gibt dazu keine Alternative, wenn es uns wichtig ist, dass der Flughafen Wien auch in Zukunft Bedeutung haben soll, und wenn wir nicht Tausen­de Jobs vernichten wollen. (Abg. Hornek: Da haben Sie leider recht!)

Eigenständigkeit im Zeitalter vernetzter Unternehmen ist wohl illusorisch. Und wenn ein permanenter Kritiker wie Lauda als Beispiel gelten kann, dann ist zu sagen, es ist auch dieser mit anderen Unternehmen vernetzt. (Abg. Grosz: Das ist eine Jungfernrede!) Kein Verkauf heißt keine AUA, heißt auch kein Standort.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 223

Der frühere Vorstand hat noch vor einem Jahr gemeint, das Unternehmen sei saniert. Das ist zweifellos ein Hinweis auf dessen Qualität – und diese „Qualität“ auch zu beloh­nen, dafür hat zweifellos niemand Verständnis. Es wird auch die Politik gefordert sein, dafür zu sorgen, dass auch Manager ihre Leistung zu verantworten haben, wie auch jeder Staatsbürger.

Auch die Rolle des Aufsichtsrates und jene der ÖIAG ist zweifelhaft. Da gibt es zweifel­los auch Mitverschulden und daher auch Mithaftung. Daher bin ich überzeugt davon, dass diese Kultur auch weiterhin in Diskussion bleiben und auch die Politik in Zukunft gefordert sein wird.

Heute jedenfalls haben wir sicherzustellen, den Standort und Jobs zu sichern. Morgen werden wir dafür zu sorgen haben, dass nicht permanent unfähige, dubiose Manager mit dem Steuergeld der Österreicher abfliegen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekre­tär Dr. Lopatka. – Bitte.

 


20.10.07

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Grosz: Wo ist der Finanzmi­nister?) Ich bin der Auffassung, dass uns hier weder Endzeit-, apokalyptische Visionen, wie sie vom Abgeordneten Stadler angesprochen worden sind (Abg. Mag. Stadler: Letzter Absatz, Seite 1 in der Regierungsvorlage!), was die AUA betrifft, noch zeithis­torische Abhandlungen helfen, wenn es darum geht, zu Lösungen für die Zukunft der AUA zu kommen, meine Damen und Herren. – Erstens. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweitens: Bei aller Unterschiedlichkeit der Redebeiträge in der ersten Debatte, die heu­te zu Mittag stattfand, und jetzt in der zweiten, abendlichen Debatte zeigt sich ja, dass allen hier im Hohen Haus eine gute Zukunft unserer heimischen Fluglinie ein Herzens­anliegen ist. Da ist schon die entscheidende Frage – und das ist die Aufgabe der Re­gierung –: Wie schaffen wir es in dieser schwierigen Situation, die ja jetzt alle Fluglinien haben – denn die sind ja besonders von der Krise, in der wir uns jetzt zweifelsohne be­finden, betroffen –, hier aus der Verantwortung für den Wirtschaftsstandort Österreich, aus unserer Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUA, aber na­türlich auch für den Flughafen und für die vielen Passagiere, die bisher auf das Service der AUA zurückgegriffen haben, zu einer Lösung zu kommen, und zwar dahingehend, dass wir unsere mittelgroße österreichische Fluglinie so unter das Dach der Lufthansa bringen, dass das – und das positives Beispiel der Swiss ist ja von Vorrednern schon angesprochen worden – eben gut vonstatten geht? Dass Fluglinien in dieser Größen­ordnung allein nicht mehr bestehen können, hat sich in dramatischer Weise, nicht nur für uns, sondern auch für die anderen, herausgestellt, weil einfach die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so sind, dass ein Dach notwendig ist, um die österreichischen Interessen auch in Zukunft entsprechend vertreten zu können.

Da möchte ich schon eines sagen, weil Abgeordneter Stadler hier gemeint hat, es sei falsch, da mit dem Aktiengesetz zu kommen. (Abg. Scheibner: Er weiß das sicher besser!) Betreffend ÖIAG-Gesetz darf ich Ihnen den entscheidenden § 7 kurz vorlesen, damit es hier nicht zu einer Legendenbildung kommt.

Gemäß § 7 Abs. 1 ÖIAG-Gesetz 2000 ist die ÖIAG „in Erfüllung des jeweils für eine Legislaturperiode von der Bundesregierung beschlossenen Privatisierungsauftrages mit der gänzlichen oder teilweisen Privatisierung jener Unternehmen betraut“, bezüg­lich derer es eben diese Beschlüsse gibt. – Also ganz klar, man braucht jedes Mal den Regierungsbeschluss. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 224

Aber es ist auch der Absatz 3 ganz deutlich in diesem Kontext zu sehen. Im § 7 Ab­satz 3 ÖIAG-Gesetz heißt es:

Die ÖIAG entscheidet nach dem pflichtgemäßen Ermessen ihrer Organe, wann und in welchem Umfang und wie sie diese Privatisierungen durchführt. – Zitatende.

Das ist der entscheidende Punkt! Das heißt, es gibt hier ganz klare Verantwortlichkei­ten bei der Bundesregierung, aber auch bei den verantwortlichen Organen der ÖIAG.

Meine Damen und Herren, daher muss es in unser aller Interesse sein, dass jetzt die­ser Privatisierungsauftrag, der ja seitens der Bundesregierung ganz wesentliche Punk­te beinhaltet, auch erfolgreich nach einer Prüfung durch die Europäische Kommission, die nichts Außergewöhnliches ist, zur Umsetzung kommt.

Was sind diese Punkte? – Ich möchte sie schon einmal in aller Kürze ansprechen.

Erster Punkt: Es ist wichtig, gerade für eine kleine, mittelgroße Republik wie Öster­reich, dass die Marke Austrian erhalten bleibt. Da geht es ja um mehr als nur um diese Marke. Das ist ein Teil des österreichischen Selbstbewusstseins, würde ich sagen, und das halte ich für wichtig. Da unterscheide ich mich vielleicht von den Grünen.

Zweiter Punkt: Die Aufrechterhaltung der Entscheidungszentrale in Österreich – ganz wesentlich! – ist hier festgehalten.

Dritter Punkt – zweifelsohne schwierig –: Es kann hier keine Garantien geben. Wie heißt es im Privatisierungsauftrag? – Aufrechterhaltung eines für den Standort ange­messenen Streckennetzes. – Das halte ich für realistisch! (Abg. Ing. Westenthaler: Wirklich?)

Vierter Punkt: bestmögliche Erhaltung sicherer Arbeitsplätze bei den Austrian Airlines und auf dem Flughafen Wien.

Fünfter Punkt: Es ist ganz wichtig, dass wir aus den Entscheidungsfindungen nicht ausgeschlossen sind, sondern dass es zur Bildung eines Gremiums zur Wahrung der österreichischen Standortinteressen kommt.

Die ÖIAG hat in ihrer Verantwortung – das möchte ich schon betonen, § 7 Abs. 3 – die­se Privatisierung abgewickelt. Ich gehe davon aus, dass wir bei der EU-Kommission nicht dorthin kommen, was einzelne Redner befürchtet haben, dass diese Privatisie­rung nämlich nicht durchgeht.

Warum gehe ich davon aus? – Der erste Punkt ist – das ist schon gesagt worden –: Die 200 Millionen € Rettungshilfe sind ohnehin schon bewilligt. Am 19. Jänner ist das erfolgt. Ich halte auch diese Restrukturierungsbeihilfe in der Höhe von 500 Millionen € für nichts Außergewöhnliches, wenn wir nach einer Prüfung, die hier vorgesehen ist, zu einem positiven Ergebnis kommen.

Warum? – Weil diese Größenordnung von 500 Millionen € in Wirklichkeit am unteren Ende dessen angesiedelt ist, was innerhalb der Europäischen Union nationale Flugli­nien in den letzten Jahren erhalten haben.

Herr Abgeordneter Bartenstein hat es angesprochen: Das Volumen liegt da insgesamt bei 17 Milliarden. Die Swiss hat zum Beispiel 3 Milliarden € staatlicher Hilfe in An­spruch genommen, die Alitalia 2,9 Milliarden €, die griechische Fluglinie Olympic Air­lines 2,3 Milliarden €. – Ich könnte diese Aufzählung fortsetzen.

Auch in den USA flossen mehr als 18 Milliarden US-Dollar in US-Airlines. Also das ist weltweit leider zu einer Notwendigkeit geworden, um überhaupt den Fortbestand der einzelnen Fluglinien zu sichern.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 225

Meine Damen und Herren, natürlich ist das jetzt eine schwierige Situation, in der sich das neue AUA-Management befindet. Das möchte ich gar nicht leugnen. Aber das Ma­nagement hat mehrfach versichert, dass es bis zum Closing der Übernahme durch die Lufthansa keine weiteren Zuschüsse mehr benötigt, und es verhandelt jetzt auch inten­siv – ich habe gesehen, dass es auch seitens der Belegschaft die Bereitschaft zu gro­ßen Konzessionen gibt –, um eben mit diesem Sparpaket auch aus eigener Kraft einen großen Beitrag zur Zahlungsfähigkeit zu leisten. Und den zweiten Beitrag leisten wir.

Was das Verfahren in Brüssel betrifft, werden diese Verfahren natürlich getrennt, aber doch synchronisiert abgewickelt werden. Aller Voraussicht nach werden wir Mitte Ju­ni – das hoffe ich sehr, und ich bin auch davon überzeugt – zu einem positiven Ergeb­nis bei diesem Verfahren kommen.

Daher bitte ich Sie – und ich kann Sie nur darum bitten –, diesem Gesetz heute zuzu­stimmen, denn das ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass wir diesen Privatisierungs­vorgang positiv und erfolgreich abschließen können. Wie gesagt: Es im Interesse des Wirtschaftsstandortes Österreich, im Interesse der Tausenden Beschäftigten in diesem Bereich, aber auch im Interesse von uns allen, dass wir in Österreich auch in Zukunft eine Fluglinie haben, die es verdient, als eine nationale, große Fluglinie hier von uns die entsprechende Unterstützung zu bekommen. Das ist uns, so glaube ich, allen klar. (Beifall bei der ÖVP.)

20.18



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 226

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hechtl. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.18.33

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Geschätztes Hohes Haus! Die AUA-Debatte verfolgt uns ja über weite Strecken, nicht nur hier im Haus, sondern auch in der Öffentlichkeit sehr stark und sehr vehe­ment. Wie ich bemerkt habe, wird hier die Verantwortung bei der AUA unterschiedlich wahrgenommen und unterschiedlich interpretiert. Wir verstehen das so, dass wir die Verantwortung wahrnehmen, wenn es um Arbeitsplätze und um den Standort der Fluglinie geht und wenn es darum geht, eine weitere Chance für den Standort Wien, für die Fluglinie in Österreich zu erhalten.

Ich möchte aber zu einem weiteren Punkt dieser Debatte, zur Veräußerung von Bun­desvermögen Stellung nehmen. Mit der Regierungsvorlage über die Veräußerung von nicht mehr benötigtem, unbeweglichem Bundesvermögen wird ein weiterer Schritt bei der Heeresreform 2010 gesetzt. Diese Zielsetzung ist auch in das aktuelle Regierungs­programm aufgenommen worden. Mit diesem Verkauf besteht die Möglichkeit, dass an diesen Standorten, in diesen Liegenschaften wieder neues Leben einkehrt.

Es besteht aber darüber hinaus die Möglichkeit, dass Investitionen getätigt und neue Arbeitsplätze geschaffen werden können. Gerade in dieser Zeit sind Investitionen und Arbeitsplätze von großer Bedeutung, besonders für die jeweiligen Standorte. Es ist mir sehr wichtig, festzuhalten, dass im Gesetz festgelegt ist, dass die Veräußerung best­möglich zu erfolgen hat. Mit dieser Vorgangsweise ist gesichert, dass die Veräußerung dieses Volksvermögens mit größter Sorgfalt und Verantwortung durchgeführt wird und dem gesetzlichen Auftrag damit entsprochen wird.

Ich bin froh darüber, dass die Erlöse aus den Verkäufen dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport über das Regularbudget hinaus zufließen. Es ist zu hof­fen, dass möglichst hohe Erlöse erzielt werden können, damit das Bundesheer mit zu­sätzlichen finanziellen Mitteln gestärkt wird. Das Bundesheer kann diese finanziellen Mittel bestens für notwendige Investitionen verwenden. (Beifall bei der SPÖ.)

20.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter List. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.21.17

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Herr Präsident! Herr Finanzstaatssekretär! Geschätzte Damen und Herren des Hauses! Neben dem Verscherbeln der AUA wird jetzt auch ein Immobilienpaket des Bundesheeres diskutiert. Es sollen 15 Liegenschaften in insge­samt sieben Bundesländern Österreichs veräußert werden. Es sind Liegenschaften, die vom Heer im Zuge der Bundesheerreform 2010 freigegeben oder geopfert wurden.

Insgesamt soll aus diesen Verkäufen 1 Milliarde € an Erlös lukriert werden. Nur, diesen kalkulierten Erlös wird es aufgrund der schlechten Wirtschaftslage sicherlich nicht ge­ben. Man kann nur mit einem Bruchteil des Erlöses von 1 Milliarde € rechnen.

Die Immobilien sind teilweise wertlos, das Kaufinteresse ist nicht mehr vorhanden, wie es einmal war. Als Beispiel möchte ich hier ganz kurz den Flughafen Graz-Thalerhof anführen. Da gibt es einen Fliegerhorst mit 40 Hektar, der zum Verkauf steht. Es ste­hen Hangars, Mannschaftsunterkünfte und Wirtschaftsobjekte zur Verfügung. Noch vor wenigen Monaten war die russische Flugzeugfirma Antonov als Käufer interessiert. Jetzt ist Antonov ausgestiegen, weil es von Graz aus nicht mehr möglich ist, den europäischen Markt zu erobern. Großflugzeuge sind nicht mehr gefragt, der Markt ist gesättigt, die Russen sind daher als potentieller Käufer ausgestiegen.

Auch der unmittelbar angrenzende Flughafen Graz-Thalerhof hat derzeit kein Interesse an diesem Gelände, weil er keine Expansionsabsichten hat. Insgesamt ist ja das Luft­fahrtgeschäft eingebrochen – warum soll sich daher der Flughafen jetzt noch ausdeh­nen?

Das bedeutet, auch hochwertige Liegenschaften wie diese im Ausmaß von 40 Hektar mit Flughafenanbindung, Autobahnterminal und Nähe zur Landeshauptstadt Graz wer­den nicht den erhofften optimalen Erlös bringen. Kein Käufer – kein Geld für den Fi­nanzminister und auch kein Geld für den Verteidigungsminister.

Wir stimmen aber dem Verkauf dieser Immobilien mit sehr viel Bauchweh zu. Wir stim­men zu, weil wir wollen, dass diese Mittel, nachdem diese Liegenschaften veräußert wurden, dem Bundesheer zur Sanierung der desolaten Kasernen zugute kommen. Man sollte diese Mittel zweckgebunden verwenden. Und des Weiteren sollte man erst dann verkaufen, Herr Finanzstaatssekretär, wenn die Preise für die Immobilien wieder steigen. (Beifall beim BZÖ.)

Also es heißt so lange abzuwarten, bis derartige Liegenschaften am Markt wieder ge­fragt sind und dafür wirklich angemessene Erlöse erzielt werden können, die dem Staate zugute kommen. Wir haben hier nichts zu verschenken!

Geschätzte Damen und Herren! Ein weiteres Thema, das uns in der nächsten Zeit sehr beschäftigen wird und in den Medien bereits herumgeistert, ist das Problem mit den Postamtschließungen. Es ist nämlich beabsichtigt, weitere 300 Postämter zu schlie­ßen.

Aufgrund dieser Problematik bringen wir orangen Abgeordneten, allen voran Klubob­mann Bucher, folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung mit Postdienstleistungen die nachstehenden Maßnahmen rasch umzuset­zen:

In Verhandlungen mit der Europäischen Union soll die geplante Postmarkt-Liberalisie­rung in Österreich von 2011 auf 2013 verschoben werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 227

Für eineinhalb Jahre soll ein Schließungsstopp für Postämter gelten.

Der Ausbau und die Attraktivierung der Postfilialen unter dem Dach einer Infrastruktur­holding aller staatsnahen Betriebe ist umzusetzen.“

*****

Geschätzte Damen und Herren, nachdem wir im Ausschuss bereits über Unterstützun­gen von Briefträgern in Kleinsölk diskutiert haben und hier sehr wohl Hilfe anbieten werden, ist es nur selbstverständlich, dass Sie, geschätzte Damen und Herren, auch Sie von SPÖ und ÖVP, diesem Entschließungsantrag zur Rettung der Post zustim­men. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim BZÖ.)

20.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist aus­reichend unterstützt und ordnungsgemäß eingebracht, steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Hagen, Dolinschek, Grosz, Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Rettungspaket für die Post

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über
die Regierungsvorlage (32 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigentum der ÖIAG geändert wird (62 d.B.)

Vor wenigen Tagen wurde in den Medien über die Schließung von weiteren 300 Post­ämtern berichtet. Daraufhin stellte Bundeskanzler Faymann klar, dass es ohne Post­amtsschließungen nicht gehen werde. Weiters betonte er, dass alle zufrieden sein könnten, wenn für die geschlossenen Filialen entsprechende Postpartner gefunden würden und den Post-Beschäftigten eine Zukunft aufgezeigt werde.

Doch im November 2008 machte Faymann im Morgenjournal des ORF-Radio folgende Aussage: „Ich werde sicher nicht zulassen, dass jemand 200 oder noch mehr Postfilia­len zusperrt.“

Anfang März wird daher für viele Postämter die Stunde der Wahrheit schlagen. Denn gemäß Postgesetz hat die Österreichische Post AG als Universaldienstbetreiber ein Konzept zur Erbringung des Universaldienstes zu erstellen (Universaldienstkonzept) und der obersten Postbehörde bis spätestens 1. März jeden Jahres vorzulegen.

Zusätzlich wurde bekannt, dass die Post AG der Obersten Postbehörde im Verkehrs­ministerium am 2. März 2009 ein Strategiepapier vorlegen will, wo auch die Privatisie­rung von bis zu 4.000 Briefträgern vorgesehen ist, weil Post-Zusteller privater Anbieter der Post AG um 25 bis 30 Prozent günstiger kommen würden.

Obwohl 2007 der damalige Infrastrukturminister Faymann die Umsetzung der EU-Libe­ralisierung im Postmarktbereich für 2011 mitgetragen hat wurde in seiner fast zweijähri­gen Amtszeit verabsäumt, einen geordneten Übergang zum liberalisierten Postmarkt mit einem sinnvollen Nebeneinander von Post AG und privaten Anbietern sicherzustel­len. Zudem wurden der Post AG keine klaren Vorgaben zur Sicherstellung einer flä­chendeckenden Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Postdienstleistun­gen gemacht. Auch die neue Verkehrsministerin Bures hätte schon längst aktiv werden


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 228

müssen, damit entsprechende Gesetzesentwürfe im Postbereich umgesetzt werden können.

Durch diese Untätigkeit der Regierung sind eine massive Anzahl von Postamtsschlie­ßungen und eine deutliche Personalreduktion im Postbereich zu befürchten. Eine quali­tativ hochwertige flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen kann so für die Zukunft nicht gesichert werden.

Daher ist es völlig unverständlich, dass SPÖ und ÖVP nun die Schließung von Post­ämtern unterstützen und nicht für den Erhalt der Postämter kämpfen. Anstelle von Postamtsschließungen muss dringend ein Rettungspaket für die Post AG umgesetzt werden. Durch einen eineinhalbjährigen Schließungsstopp bei Postämtern soll erreicht werden, dass die Wirtschaftlichkeit der Postämter genau überprüft wird und für die von einer Schließung bedrohten Postämter neue Geschäftsmodelle geschaffen werden.

Damit eine Ausdünnung des ländlichen Raumes mit Postdienstleistungen verhindert wird muss erneut in Verhandlungen mit der Europäischen Union die Umsetzung der geplanten Postmarkt-Liberalisierung in Österreich von 2011 auf 2013 verschoben wer­den. Zudem soll verstärkt in den Ausbau und in die Attraktivierung der Postfilialen unter einem Dach einer Infrastrukturholding aller staatsnahen Betriebe investiert werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung mit Postdienstleistungen die nachstehenden Maßnahmen rasch umzuset­zen:

In Verhandlungen mit der Europäischen Union soll die geplante Postmarkt-Liberalisie­rung in Österreich von 2011 auf 2013 verschoben werden.

Für eineinhalb Jahre soll ein Schließungsstopp für Postämter gelten.

Der Ausbau und die Attraktivierung der Postfilialen unter dem Dach einer Infrastruktur­holding aller staatsnahen Betriebe ist umzusetzen.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Rudas. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


20.25.56

Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe ZuseherInnen über die diversen Livestreams! Es war eine nicht un­gewöhnliche Diskussion, wir haben viel diskutiert über das, was man alles untersuchen muss, was falsch gelaufen ist, bis hin zur theoretischen Diskussion über Neoliberalis­mus. Nur, was ich überhaupt nicht gehört habe, sind Vorschläge, die man den Mitarbei­terinnen und Mitarbeitern der AUA machen kann.

Da geht es um Menschen – um Menschen, die Angst um ihren Arbeitsplatz haben, und denen nützt es nichts, dass Sie politisches Kleingeld schlagen, sondern sie brauchen Antworten und Sicherheiten, was ihren Arbeitsplatz betrifft. Daher: Was machen wir mit diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bis Sie fertig untersucht haben?


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 229

Wir sehen es als unsere Aufgabe, hier einzugreifen und uns nicht theoretischen Ab­wandlungen hinzugeben.

Sehr geehrte Damen und Herren, dass die Grünen sagen, sie haben früh gewarnt, das stimmt. Wir sagen, wir haben früh gewarnt. Nur, dass die Herren von FPÖ und BZÖ hier so großmaulig daherreden, wundert mich schon. (Lebhafte Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

Ich kann mich ganz gut daran erinnern, wie Sie im Anzug herumgelaufen sind und die Privatisierungskaiser waren und damals dafür gestanden sind: Mit den Ellbogen kommt man durch! Nur Privat ist das Richtige! Der Staat soll sich nicht einmischen und raus­halten! (Abg. Weinzinger: Zur gleichen Zeit habt ihr die BAWAG nach Amerika ver­scherbelt!) Und heute stehen Sie da und reden irgendetwas von Verantwortung und fragen, was da passiert ist! Na woher kommt denn der Herr Michaelis, sehr geehrte Damen und Herren? (Abg. Weinzinger: Also von uns kommt er nicht!)

Ich glaube, es hat überhaupt keinen Sinn, dass man sich gegenseitig auf die Schultern klopft und sagt, wir haben es ja immer gesagt, genauso wenig wie, dass man nur schreit, wogegen man alles etwas hat, sondern man soll offen sein für gute Ideen, man soll offen sein für neue Ideen. Vor allem aber muss man rasch handeln. Es hat keinen Sinn zuzusehen, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um ihren Arbeitsplatz zittern, um dann auch noch damit irgendwie für die nächsten Wahlkämpfe aufzumunitionieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, eines zum Schluss: Wir nehmen unsere Verantwor­tung wahr. Ich denke, Peter Michaelis sollte das Gleiche tun und seine Konsequenzen ziehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.28


20.28.30Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Zunächst ist über den Rückverweisungsantrag, den Abgeordneter Mag. Kogler zum Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigentum der ÖIAG geändert wird, in 32 der Beilagen gestellt hat, abzustimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, den erwähnten Gesetzentwurf an den Finanzausschuss rückzuverweisen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigentum der ÖIAG geändert wird, samt Titel und Eingang in 32 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenom­men.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 230

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schadenersatzforderungen gegen das Duo Ötsch/Michaelis.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rettungspaket für die Post.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes betref­fend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen samt Titel und Eingang in 33 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.31.2914. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (37 d.B.): Bundes­gesetz zur Durchführung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen im Bereich des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens (EU-Finanzstrafvoll­streckungsgesetz – EU-FinStrVG) (64 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (38 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsord­nung, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Grundsteuergesetz 1955, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allge-
meine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Finanzstrafgesetz geändert werden (Abgabenverwaltungsreformgesetz – AbgVRefG) (65 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (21 d.B.): Bundes­gesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols (66 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 14 bis 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

 


Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Huber. Gewünschte Redezeit: 4 Minu­ten. – Bitte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 231

20.32.27

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Hohes Haus! Tirol benötigt diese Förderung von 4 Millionen € dringend zur Er­richtung von Infrastrukturmaßnahmen. Wir Tiroler gedenken des 200. Jahrestages des Tiroler Volksaufstandes, der in Sigmundskron seinen Anfang genommen hat. Andreas Hofer hat mit seinen Mander in erbitterten Kämpfen Tirol von bayrisch-französischer Geiselhaft befreit. Mit gottgefälliger Gelassenheit ist er in Mantua in den Tod gegan­gen – für sein Land Tirol, verraten durch den Sandwirt.

Aber bitte, wer ist heute der Sandwirt? (Heiterkeit bei den Grünen.) Ich glaube, in die­ser ÖVP-Regierung im Land Tirol ist auch heute der Sandwirt vertreten. Unser Altlan­deshauptmann, unser Landesvater Eduard Wallnöfer würde sich im Grab umdrehen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Haimbuchner: Der Hofer war’s!) Jetzt haben wir das 200-Jahr-Jubiläum: Der Bergisel ist eine Baustelle, und das Rundgemälde soll abgetra­gen und versetzt werden.

2006 hat Ex-Landeshauptmann Herwig van Staa im Landtag das erste Mal beschlos­sen, dass man ein enormes neues Museum am Bergisel oben bauen und somit das Rundgemälde versetzen wird – entgegen dem Denkmalschutz, entgegen Tausenden Unterschriften von Tirolern, die entsetzt sind, dass man so etwas machen kann. Es gibt Gutachten, wonach das Rundgemälde, welches fast einzigartig auf der Welt ist, durch eine Abtragung zerstört wird. „Gefährdung eines weltweit fast einzigartigen Denkmals“ hat das Bundesdenkmalamt geschrieben. Aus dem Bescheid geht weiters hervor, dass bei dem Zustand des Gemäldes eine Transportierbarkeit unmöglich ist. – Trotzdem, das Land Tirol kann es. Ich fordere und das BZÖ fordert auf: nicht gegen den Willen der Tirolerinnen und Tiroler! (Beifall beim BZÖ.)

Weltweit gibt es drei solcher Rundgemälde: eines in Mesdag in Holland, eines in Alt­ötting in Bayern, und eines gibt es noch in Waterloo in Belgien. Dieses wunderschöne Rundgemälde, das Wahrzeichen Innsbrucks – die beherbergende Rotunde ist das bestbesuchte Museum der letzten Jahre –, wird jetzt abgetragen. Ich glaube, zuständig dafür ist die ÖVP-Raiffeisen-Koalition, denn der Besitzer dieses Rundgemäldes ist die Raiffeisen-Landesbank Tirol. Das Rundgemälde muss weg, damit mit den Grundstü­cken schön spekuliert werden kann. Ich kann mir nicht vorstellen, warum die SPÖ da dafür ist. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.) – Sie, Frau Kollegin Wurm, haben mir heute gesagt, in der Volksschule waren Sie dort drinnen und haben gestaunt, wie schön es ist. (Abg. Mag. Wurm: Auf den Bergisel kommt es hinauf!)

Alle Experten sagen, man kann das Gemälde nicht überstellen. Die „Rotonda“ ist in Tirol jedem ein Begriff. (Abg. Mag. Wurm: Auf den Bergisel! Dort, wo der Freiheits­kampf stattgefunden hat!) Der Eduard Wallnöfer hätte das nie zugelassen, das wissen Sie ganz genau!

Damit werden nur 20 Millionen € sinnlos verpulvert, das hat doch keinen Sinn. Wir brauchen das Geld für sinnvolle Maßnahmen! Das Tourismusbudget wurde um 2 Pro­zent erhöht. Warum tut Tirol da nicht mehr, Frau Kollegin? (Beifall beim BZÖ.)

Das von Diemer und Franz von Defregger gestaltete Riesenrundgemälde stellt die Schlacht am Bergisel dar, den Kernpunkt der 200-Jahr-Feier. Die Leute, die das Rund­gemälde 1896 eröffnet haben, werden sich ja etwas dabei gedacht haben. Alle Tiro­lerinnen und Tiroler haben es schon bei der Eröffnung euphorisch gefeiert – nur die Raiffeisenbank hat es verlottern lassen, damit es der van Staa verlegen kann. Da sind wir dagegen! (Beifall beim BZÖ.)

20.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Let­tenbichler. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 232

20.37.01

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir beschließen heute einen 4-Millionen-€-Zuschuss für das Land Tirol anlässlich des Gedenkjahres 2009. Zweck der finanziellen Unterstüt­zung sollen, und so steht es auch in der Gesetzesvorlage, der Bau des Bergisel-Mu­seums und die Renovierung des Kaiserjägermuseums sein.

Mit dem neuen Museum – und ich begrüße das ausdrücklich – werden gleich mehrere positive Aspekte verbunden. Den Besuchern wird die Geschichte unseres Landes auf anschauliche, moderne Weise nähergebracht, und endlich wird das Riesenrundgemäl­de sein Schattendasein, dass es in Saggen geführt hat, verlassen und an einen statt­lichen Ort gebracht, wo es viel mehr Leute anschauen können. (Abg. Huber: Gegen den Willen der Bevölkerung!)

Dazu noch ein Hinweis, Herr Kollege Huber: Dieses Rundgemälde ist ja ursprünglich als Wanderausstellung geplant gewesen, hat es sogar nach Wien und nach London geschafft. Also wird es die zwei Kilometer auf den Bergisel auch überleben.

Daneben sollen Hörbilder, Filme und Collagen diese 200 Jahre alte Geschichte, wel­che untrennbar mit dem Namen Andreas Hofer verbunden ist, erzählen.

Auch eine Anmerkung zu Andreas Hofer, der ja von so mancher Seite immer wieder kritisch gesehen wird: Am vergangenen Freitag hat selbst der ehemalige EU-Abgeord­nete der Grünen, Reinhold Messner, Andreas Hofer als jene Persönlichkeit, als jene Klammer bezeichnet, die die Landesteile Süd-, Ost-, Nord- und Welschtirol zusammen­hält und somit Tirol zu einer Vorbildregion für das friedliche Miteinander der Volksgrup­pen in Europa macht.

Auch für die Bauwirtschaft wird es positive Impulse geben, Renovierung und Neubau werden Arbeitsplätze sichern und schaffen, und das ist gerade in dieser Zeit wichtig.

Abschließend darf ich erwähnen, dass dieser Zuschuss sehr wertvoll ist und in der Ver­gangenheit auch den Bundesländern Kärnten und Burgenland bei ähnlichen Jubiläen Zuschüsse in vergleichbarer Höhe zugekommen sind.

Das Land Tirol hat am letzten Freitag das Gedenkjahr offiziell eröffnet. Es werden noch viele Veranstaltungen und Projekte folgen, wobei hier ein besonderes Augenmerk auf die Einbindung der Jugend gelegt wird. Der Höhepunkt wird der Landesfestzug am 20. September sein, wo wir uns alle wiedersehen. Darauf freuen wir uns, und darauf sind wir auch stolz. Herzlichen Dank!

Ich darf bei dieser Gelegenheit den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stumm­voll, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zum Abgabenverwaltungsreformgesetz ein­bringen:

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Art. 1 (Änderung der Bundesabgabenordnung) wird wie folgt geändert:

a) In Art. 1 entfällt die Z 80.

b) In Art. 1 wird der Inhalt der Z 81 zu Z 80, der Inhalt der Z 82 zu Z 81, der Inhalt der Z 83 zu Z 82, der Inhalt der Z 84 zu Z 83 und der Inhalt der Z 85 zu Z 84.

*****

Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.39



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 233

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben verlesene Abänderungsantrag ist ausrei­chend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Grundsteuer­gesetz 1955, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Finanzstrafgesetz geändert werden (Abgabenverwaltungsreformgesetz – AbgVRefG) (38 d.B.), in der Fassung des Finanzausschussberichtes (65 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Art. 1 (Änderung der Bundesabgabenordnung) wird wie folgt geändert:

a) In Art. 1 entfällt die Z 80.

b) In Art. 1 wird der Inhalt der Z 81 zu Z 80, der Inhalt der Z 82 zu Z 81, der Inhalt der Z 83 zu Z 82, der Inhalt der Z 84 zu Z 83 und der Inhalt der Z 85 zu Z 84.

Begründung:

Die Bestimmungen zur Wiederaufnahme sollen durch das Abgabenverwaltungsreform­gesetz nicht verändert werden. Aus diesem Grund entfällt die Z 80 und werden die nachfolgenden Ziffern umnummeriert.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Gewünschte Redezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


20.41.00

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ho­hes Haus! Wir haben gehört, wir haben heuer in Tirol ein Gedenkjahr. Ein Gedenkjahr scheint aber kein Jahr der Gedanken zu werden, ja man könnte fast nach dem An­dreas Hofer-Lied, also der Landeshymne, sagen: „Es blutete der Brüder Herz, Ganz Deutschland, ach in Schmach und Schmerz.“

Dieses Gedenkjahr ist eine Groteske, wenn man überlegt, dass der Bund 4 Millionen € in Infrastrukturen investieren will, die zum einen heftigst umstritten sind – siehe Riesen­rundgemälde –, und in einem etwas unseligen Deal zwischen Denkmalschutz und der Neuen Mittelschule in Tirol ein unwürdiges Schauspiel. Zweitens will man ein Museum der Tradition, also etwas sehr Retrospektives gründen. (Demonstrativer Beifall des Abg. Huber.)

Na ja, was die Tradition betrifft: Da gibt es auch einen Michael Gaismair. Der hat näm­lich nicht nur bewahrt, sondern der hat sich gegen die Unterdrückung von Adel und Kirche aufgelehnt, was Hofer nie gemacht hat. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Und wenn man sich noch diese Blasphemie dieses Spiels mit einer Dornenkrone an­schaut, wo die Halbvernünftigen endlich sagen konnten, wir finden das nicht so klug, aber dann – welch ein „Geniestreich“! – wird die Dornenkrone in Rosen eingebettet,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 234

und jetzt kann man sie doch herumtragen, auch wenn die Eisenzacken rausschauen, weil das nun ein Zeichen der Versöhnung ist!

Ich halte das für eine komplett groteske Sache, und ich bitte wirklich alle Tiroler, nicht jenen Politikern zu glauben, die sagen, wenn man hier nicht zustimme, sei man ein Verräter an der Heimat und ein treuloser Gesell’. – Im Gegenteil: Hier zuzustimmen wäre Verrat an der Vernunft, am guten Geschmack und an der Zukunft. (Beifall bei den Grünen.)

20.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.42.43

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für einen Oberösterreicher wird es schön langsam wirklich schwierig zu entscheiden, was wir bei diesem Tagesordnungspunkt machen sollen.

Ich möchte mich daher damit beschäftigen, dass es bei dieser Debatte auch um ein Abgabenverwaltungsreformgesetz geht. Abgabenverwaltungsreformgesetz, Verwal­tungsreform, ... (Abg. Weinzinger: „Was uns das bringt“, Herr Bürgermeister!) – Das bringt uns wieder allerhand, zumindest ein kleines Verwaltungsreförmchen ist da drin­nen versteckt. (Abg. Weinzinger: So ein kleines Reförmchen!) Ab dem 1. Jänner 2010 werden die Kommunalsteuer und die Grundsteuern über dieses Reformgesetz gemein­sam abgerechnet. Und alle Steuerpflichtigen wissen jetzt, dass die BAO „zuständig“ ist für diese Abgaben. – Wunderbar.

Weniger wunderbar finde ich allerdings, dass nach den Berechnungen des Finanz­ministeriums diese Umstellung, diese Verwaltungsreform – die ja etwas bringen soll – die Gemeinden 3,5 Millionen € kostet. Dafür sparen sich die Gemeinden 150 000 € pro Jahr. Wenn Sie schnell mit mir rechnen – ich habe es zweimal nachgerechnet und mich nicht verrechnet –, dauert es jetzt 23 Jahre, bis sich diese Verwaltungsreform für die Gemeinden rechnet.

Gut, mag so sein. Aber solange wir Verwaltungsreformen nur auf den Köpfen der Ge­meinden machen, werden sie nicht funktionieren. Ich höre immer, da gibt es Milliarden-Einsparungen. Ich würde mir, zumal da immer die Milliarden im Saal herumschwirren, wünschen, dass für die Gemeinden, die sicher heuer und im nächsten Jahr massiv unter Kommunalsteuereinbruch leiden werden, auch eine Milliarde bereitgestellt wür­de – direkt an die Gemeinden, denn die haben jede Menge vor. Und sie würden sich nicht irgendwelche Denkmäler bauen, sondern sie würden Schulen restaurieren, Schu­len neu bauen, Kindergärten bauen, Alten- und Pflegeheime bauen, energiefördernde Maßnahmen zahlen – ich könnte hier stundenlang über Gemeindevorhaben reden.

Allerdings, einen Vorschlag dazu – sollte das überhaupt irgendwann einmal angenom­men werden – habe ich schon: Sollte es Geld direkt für die Gemeinden geben, dann bitte auch direkt an die Gemeinden und nicht über den Filter der Länder, wo dann wie­der farbpolitisch, je nachdem, verteilt wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Direkt an die Gemeinden – das würde die Krise unmittelbar bekämpfen, das würde den KMUs helfen, und das würde die Arbeitsplätze sichern. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

20.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Grosz. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte. (Abg. Hornek – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Grosz –: Du heißt Grosz, und ...? – Abg. Grosz:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 235

Nun, ich heiße ja auch nicht Kurz, sondern Grosz! Aber das mit der Längenbezeich­nung dürfte der Herr Kollege nicht draufhaben!)

 


20.45.52

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Hohes Haus! Ich kann den Abgeordneten Gaßner in seiner Meinung voll und ganz unterstützen. Sie haben vollkommen recht: Wenn wir heute nämlich über Maßnahmen zur Stärkung der Bundesländer in Form einer Jubiläumszuwendung für das Land Tirol aus Anlass des Andreas-Hofer-Jubiläums diskutieren, dann ist das schön und gut und auch berechtigt, aber dann müssen wir auch darüber diskutieren, wie wir den Ländern und Gemeinden in Österreich helfen. Auf Tirolerisch: Mander, es isch Zeit! (Beifall beim BZÖ. – Heiterkeit und Zwischenrufe.)

Auch die zischelnde – „Blindschleichel“ würde einen Ordnungsruf einbringen, deswe­gen sage ich es auch nicht – wird nichts daran ändern (Abg. Mag. Wurm: Die Frauen haben inzwischen auch schon etwas zu sagen, Herr Grosz!): Die Wirtschaftskrise macht vor Österreich nicht halt. Die Gemeinden leiden massiv darunter. Gerade in der jetzigen Zeit könnten die Länder und Gemeinden massiv gegen diese Krise auftreten – Abgeordneter Gaßner hat das richtigerweise gesagt –: Kindergartenausbau, Straßen­sanierung, Projekte im Bereich Tourismus und, und, und.

Ich rede hier nicht das Wort für Gemeinden wie das rote Trieben, wo ein sozialistischer Bürgermeister eine Gemeinde in den Konkurs geführt hat. Ich rede auch nicht vom schwarzen Hartberg, wo ein Bürgermeister der ÖVP in krimineller Art und Weise Steu­ergeld in den Sand gesetzt hat. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Nein, ich spreche von den Gemeinden, von den Ländern, die in der heutigen Situation ein dickes Minus haben und in dieser Situation, gerade in der Situation der Wirtschaftskrise, dagegen arbeiten könnten. (Beifall beim BZÖ.)

Diese Gemeinden, sehr geehrte Damen und Herren, sollten wir unterstützen. Und da fordere ich von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von der brüllenden ÖVP-Frak­tion, aber auch von der SPÖ: Haben Sie doch gleichen Enthusiasmus wie beim Ban­kenpaket, und ziehen wir den Finanzausgleich für die Länder vor!

Beim Bankenpaket haben Herr Konrad und Herr Treichl mit den Fingern geschnippt – und Herr Pröll und Herr Faymann sind wie die Püppchen im Kreis gelaufen, und dieses Parlament hat ein Bankenpaket in der Höhe von 100 Milliarden € beschlossen, das sich mittlerweile zum größten wirtschaftspolitischen Skandal entwickelt hat, weil das Geld niemals bei den kleinen Kreditnehmern angekommen ist, sondern, ganz im Ge­genteil, diese dubiosen Banken, die Sie unterstützen, ihre miesen Ostgeschäfte damit unterstützen.

Wie wir wirklich gegen die Wirtschaftskrise arbeiten könnten, ist, indem wir den Finanz­ausgleich vorziehen und den Gemeinden und den Ländern Geld geben. Das ist auch eine Forderung des Abgeordneten Schönegger aus Graz, das ist eine Forderung von Petitionen der ÖVP und der SPÖ in den Gemeinden.

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussrei­fen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den im Sinne des innerösterreichischen Stabili­tätspakts ein vorzeitiger Finanzausgleich ermöglicht wird.“

*****

Ich ersuche um Ihre Zustimmung, denn Sie sind ja ohnedies alle dafür. – Ich danke. (Beifall beim BZÖ.)

20.48



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 236

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Grosz, Petzner, Ing. Westenthaler, Windholz, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend vorgezogener Finanzausgleich der Länder

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 26.02.2009 im Zuge der Debatte zu den Tagesordnungspunkten 14 bis 16: Bericht des Finanzausschusses über die Re­gierungsvorlage (38 d.B.): Bundesgesetz betreffend ein Abgabeverwaltungsreformge­setz – AbgVRefG beschlossen wird (65 d.B.)

Die bestehende Finanz- und Wirtschaftskrise betrifft nicht nur die Bürgerinnen und Bür­ger sowie die Wirtschaft, sondern macht auch vor Ländern und Gemeinden nicht halt. Wie in allen Bereichen ist es in diesem Bereich erforderlich, zügig und wirksam zu re­agieren, um sicherzustellen, dass die Länder, Städte und Gemeinden ihre Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin in angemessener Form wahrnehmen können. In­soweit ist auf die Wichtigkeit der wahrzunehmenden Aufgaben hinzuweisen und bei­spielsweise die Finanzierung der Spitäler und Pflegeheime sowie der Infrastruktur wie Straßen und Schulen zu nennen.

Hinzu kommt, dass die Länder, Städte und Gemeinden im Zuge der von der Bundesre­gierung geplanten Steuertarifreform mit erheblichen Einbussen zu rechnen haben, da eine ausreichende Abdeckung der Einbußen durch den Bund nicht sichergestellt wird. Weiters werden den Ländern und Gemeinden zusätzliche Ausgaben angelastet, wie etwa für das Kindergartenjahr im Zuge der Konjunkturpakete.

Daher hat als Sofortmaßnahme umgehend ein vorgezogener Finanzausgleich zu erfol­gen, der die steuerliche Umverteilung auf Bund, Länder, Gemeinden und Städte neu regelt.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussrei­fen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den im Sinne des innerösterreichischen Stabili­tätspakts ein vorzeitiger Finanzausgleich ermöglicht wird.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Königshofer. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. Ich erteile ihm das Wort.

 


20.49.12

Abgeordneter DDr. Werner Königshofer (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Tiroler Abgeordneter darf ich mich auch im Namen meiner Kollegin Car­men Gartelgruber bei der Bundesregierung bedanken, nämlich für die 4 Millionen €, die die Bundesregierung anlässlich des 200-Jahr-Jubiläums Tirol für infrastrukturelle Maß­nahmen zur Verfügung stellt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 237

Dieses 200-Jahr-Jubiläum erinnert an den Volksaufstand der Tiroler im Jahr 1809, als der Sandwirt aus Passeier mit dem kleinen Tiroler Volk den Aufstand gegen die baye­risch-französische Besatzung gewagt hat. Letztendlich ist er am Bergisel nach vier Schlachten von einem französischen Marschall besiegt worden, nachdem Österreich damals die Tiroler eigentlich im Stich gelassen hat. Die Habsburger haben nicht mehr eingegriffen. (Abg. Prähauser: Salzburg hat gewonnen ...!) Und vielleicht sind diese 4 Millionen € eine späte Entschädigung dafür, dass die Habsburger Tirol nicht unter­stützt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich muss an der schwarz-roten Landesregierung Kritik üben, nämlich an der Durchführung der Feierlichkeiten für dieses Gedenkjahr, denn es ist sehr dilettantisch, wie da vorgegangen wird, vor allem im infrastrukturellen Bereich, im Baubereich.

Ich darf Ihnen sagen: Der Bergisel, dieser Tiroler Heldenberg, wo das Andreas-Hofer-Denkmal steht, ist heuer im Gedenkjahr eine einzige Baustelle. Dieses Riesenrundge­mälde, von dem Kollege Huber gesprochen hat, ist momentan nicht zu besichtigen, weil die Rotunde zugesperrt ist. Man sagt, sie ist baufällig. Man möchte sie abreißen und das Gemälde auf den Bergisel transferieren. Europäische Kunstexperten haben gesagt, das wäre ein barbarischer Akt, und dieser Meinung schließe ich mich an. (Bei­fall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Aber es sind auch die Grünen, die sehr wenig Wert legen auf dieses Gedenkjahr und die Andreas Hofer schon einmal als „Tiroler Taliban“ be­zeichnet haben, die sich da mit wenig Ruhm bekleckert haben. Ein schwuler grüner Landtagsabgeordneter hat sich sogar erfrecht, die Stadt Innsbruck und das Land Tirol aufzufordern, freiheitlichen Studenten für ihre Festveranstaltung keine Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen und zu vermieten. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Ja, liebe Freunde von den Grünen, ich darf Ihnen sagen: Das hat es schon vor 70 und 80 Jahren gegeben, allerdings unter anderen Vorzeichen, und Sie sollten sich dafür schämen! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)

Die sozialistische Freiheitskämpferin Rosa Luxemburg hat einmal gesagt: Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden! (Abg. Mag. Korun: Wurde von Faschisten ermordet!) Und Ihr Problem, meine Damen und Herren von den Grünen, ist, dass Sie immer meinen, die Andersdenkenden wären nur Sie selbst und nicht die anderen. Das ist Ihr Problem! (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)

Noch etwas: Im Jahre 1994 sind links-grüne Aktivisten und Abgeordnete in Innsbruck anlässlich einer Gegendemonstration zu dem damaligen Freiheitskommers Schulter an Schulter mit italienischen Faschisten marschiert. (Ruf bei der FPÖ: Unfassbar!) Sie ha­ben sich nicht entblödet, mit einem Block von 30 bis 40 italienischen Schwarzhemden durch Innsbruck zu marschieren (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber) und gegen einen Freiheitskommers zu demonstrieren. Dafür sollten Sie sich schämen! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich gebe Ihnen abschließend nur noch den einen Rat: Wiederholen Sie im Jahre 2009 diese Blamage von 1994 nicht mehr! Marschieren Sie nicht mehr mit den italienischen Faschisten! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abge­ordneter Mayer. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 238

20.53.55

Abgeordneter Peter Mayer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Finanzstrafen sind kein Kavaliersdelikt, egal, in welchem Land Europas sie anfallen. (Abg. Weinzinger: Finanzvergehen, aber nicht Finanzstrafen!) Daher ist ein wirkungsvolles EU-Finanz­strafvollstreckungsgesetz notwendig. Es geht um die Umsetzung des EU-Rahmenbe­schlusses über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen im ver­waltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren. Dabei werden die für Zuwiderhandlungen gegen Abgaben- und Zollvorschriften verhängten Geldstrafen und Geldbußen erfasst.

Es ist dies eine Regelung für die Vollstreckung von bei Entscheidungen der Finanz- und Zollbehörden sowie bei Strafsachen auch von Gerichten anderer Mitgliedstaaten verhängten Geldstrafen und Geldbußen im Inland sowie für die Vollstreckung von Ent­scheidungen österreichischer Finanzstrafbehörden in einem anderen Mitgliedstaat der EU, sodass diese die entsprechenden Strafen, die in ihrem Land bei den Delikten vor­gesehen sind, ohne weitere Formalitäten gegenseitig anerkennen und eintreiben kön­nen.

Im Rahmenbeschluss finden sich einige Tatbestände, wie zum Beispiel Warenschmug­gel oder Nachahmung und Produktpiraterie. Es ist interessant – und das sollte man auch wissen –: Seit dem Jahr 2005 liegen nahezu 8 000 derartige Anträge zur Vollstre­ckung auf.

Auch für den Justizbereich wurde dieser Rahmenbeschluss bereits umgesetzt.

Der Erlös aus diesen Vollstreckungen bleibt im jeweiligen Vollstreckungsland. Die dies­bezüglichen Kosten sind ebenfalls zu tragen, wobei von einem ausgeglichenen Ergeb­nis ausgegangen wird.

Es handelt sich hiebei um ein sinnvolles Gesetz, und ich ersuche um Zustimmung. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

20.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abge­ordnete Hagenhofer. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.56.13

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eigentlich nur mit einem praktischen Beispiel dort anschließen, wo Kollege Mayer aufgehört hat. Es war bislang ja so, dass jemand, wenn er in Österreich mit einer Finanzstrafe oder Geldbuße belegt war, ganz einfach den Wohnsitz ins benachbarte Ausland, EU-Ausland, verlegen konnte, und schon war er für die Finanzbehörden nicht mehr greifbar.

Genau aus diesem Grund ist es notwendig und wichtig, dass dieser Rahmenbeschluss jetzt umgesetzt wird – es ist eigentlich ohnehin schon seit 2005 fällig.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass derzeit zwölf Länder der Europäischen Union diesen Rahmenbeschluss bereits umgesetzt haben. Und besonders fällt mir da­bei auf, dass speziell die jungen EU-Länder, wie Lettland, Litauen, Slowenien – um nur einige zu nennen –, das schon umgesetzt haben und die älteren EU-Länder da noch nachhinken. Ich glaube, es wäre wichtig und notwendig, dass wir da rasch zu einem Ergebnis innerhalb der gesamten Europäischen Union kommen, um diese Lücke schließen zu können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abge­ordneter Neubauer. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 239

20.57.51

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist für mich wenig verwun­derlich, dass die Grünen heute dem Antrag auf Zuwendung für das Gedenkjahr 1809 – 2009 nicht zustimmen. Die Ideologie dürfte da bei den Grünen eine große Rolle spie­len. Aber so, wie es mein Vorredner Dr. Königshofer angesprochen hat und dem Wunsch Ausdruck verliehen hat, die Grünen mögen doch im Jahre 2009 nicht mit den Faschisten marschieren, ist das leider schon wieder Geschichte, denn mir liegt eine Pressemeldung vom 18. Februar dieses Jahres aus der „Südtiroler Tageszeitung“ vor, und darin ist Folgendes vermerkt – ich zitiere –: Südtirols Grüne verteidigen zusammen mit den Neofaschisten in Italien ein faschistisches Völkermorddenkmal. – Zitatende.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sollten wirklich einmal darüber nachden­ken, welche Verbündeten Sie da haben, denn für Sie gibt es ja offenbar die Grenze nicht, also sind das Ihre Gesinnungsfreunde.

Denken Sie einmal darüber nach, was Sie dort verteidigen! – Es gibt den sogenannten Brunecker Kapuziner Wastl, und die Schützen haben im Jahre 2008, im Dezember, gegen Nationalismus und Nazismus in Südtirol, für die Entfernung aller faschistischen Denkmäler demonstriert, und 4 000 Tiroler haben daran teilgenommen – und dazu ist ihnen zu gratulieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil in Südtirol bei diesen faschistischen Denkmälern nichts geschieht und auch die Grünen da nichts unternehmen, hat man jetzt bei dem Brunecker Kapuziner Wastl erneut eine Demonstration angesagt.

Ich darf Ihnen sagen, wofür dieser Kapuziner Wastl steht: Dieses im Volksmund „Kapu­ziner Wastl“ genannte Ehrenmal verherrlicht die Taten der eigens für den Einsatz in Ostafrika aufgestellten Alpinidivision Pusteria im faschistischen Vernichtungskrieg ge­gen Abessinien. Bei diesem Völkermordunternehmen war auch Giftgas gegen die hilf­lose Zivilbevölkerung eingesetzt worden. Hunderttausende starben, zum Teil auch un­ter furchtbaren Umständen, in den Vernichtungslagern oder wurden von italienischen Truppen massakriert.

Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, verteidigen Ihre grünen Gesin­nungsgenossen in Bruneck zusammen mit den heutigen Faschisten in Italien! Dafür müssen Sie sich schämen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Noch etwas: Sie haben vor zwei Jahren gemeinsam mit einer anderen Plattform in Innsbruck aufgefordert, eine Veranstaltung der Schützen am Tummelplatz zu spren­gen. Das Ergebnis darf ich Ihnen zeigen (der Redner zeigt Fotos): Hier ist genau dar­gestellt, was Sie darunter verstehen, die Hakenkreuzfahnen auf der Bundesfahne und auf der Tiroler Fahne. Hier sind die Schändungen auf der Kapelle. Nie mehr Tirol! – Das ist Ihre Gesinnung, zu der Sie aufrufen und zu der Sie als Grüne auch ermuntern.

Religiöse Kreuze werden herabgewürdigt, mit Teer übergossen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn das bei anderen Religionsgemeinschaften passieren würde, die Heulerei bei Ihnen wäre unerträglich groß.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus diesem Grund ist für uns natürlich ver­ständlich, warum Sie diesen Antrag nicht unterstützen können, weil Sie genau diese Ideologie nämlich im Grunde Ihres Herzens in sich tragen.

Ich darf Ihnen noch eines sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die Ge­schichte mit der Rotunde ist nach Auskunft europäischer Kulturkritiker ein Akt der Bar­barei. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 240

Zu dem, was dort mit diesem Rundgemälde geschieht, das dort abgetragen und auf den Bergisel verpflanzt werden soll, kann ich nur sagen: Einen derartigen Schildbürger­streich hat die Welt noch nicht gesehen! Die Innsbrucker Spatzen pfeifen es von den Dächern, meine Damen und Herren, dort soll es ein wildes Geschäft zwischen Frau Bundesministerin Schmied und dem schwarzen Landeshauptmann Platter gegeben haben. Der Bescheid des Bundesdenkmalamtes für die Rotunde wurde aufgehoben, und im Gegenzug führen wir in Tirol die Gesamtschule ein. So ist es offenbar gelaufen.

Und auch deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden Sie sich bei der nächsten Wahl noch kalte Füße holen.

Folgendes darf ich Ihnen zum Schluss auch noch mitgeben: In Südtirol läuten derzeit die Alarmglocken. Sie werden noch nicht bis zu den Grünen durchgeläutet haben, aber die Alarmglocken aus Rom, die Autonomie in Bozen ganz massiv zu beschneiden, sind angekommen, von den italienischen Faschisten.

Ich kann Ihnen nur sagen: Suchen Sie sich sofort andere Partner, denn sonst scheinen das Selbstbestimmungsrecht und die Autonomie in Südtirol gefährdet zu sein. Ich er­suche auch den Sprecher der ÖVP, den Unterausschuss des Südtirol-Ausschusses so bald als möglich einzuberufen. Es wäre höchst an der Zeit. (Beifall bei der FPÖ.)

21.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gradauer. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.03.15

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich über das Abgabenverwaltungsreformgesetz spreche, möchte ich zur heutigen Plenarsitzung etwas sagen. Laut Berechnungen wird die heutige Sitzung bis zirka 2 Uhr früh dauern, und ich frage mich, ob das sinnvoll ist, ob das nicht anders organisiert werden kann. (Abg. Krainer: Eine Stunde Einwendungsdebatte, bitte! – De­monstrativer Beifall bei der ÖVP.) Herr Kollege Krainer, eine Einwendungsdebatte und eine Dringliche Anfrage kommen ja immer, das kann man immer berücksichtigen. Sie wissen das doch. Aber ich würde Ihnen empfehlen oder ich würde dem Präsidium empfehlen, immer einen Reservetag anzuhängen. Wenn es wirklich so spät wird wie heute, könnte man um 22 Uhr Schluss machen und am nächsten Tag weitermachen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Grosz: Bekommt genug Geld und will nicht arbeiten!)

Nun aber zum Abgabenverwaltungsreformgesetz: Wir von der Freiheitlichen Partei stimmen dieser Regierungsvorlage zu, weil sie ein Schritt in die richtige Richtung
ist. Herr Bürgermeister Gaßner hat schon alles erklärt, was die Kosten betrifft. Darüber könnten wir ein bisschen schmunzeln. (Abg. Mag. Gaßner: Bürgermeister außer Dienst!) Bürgermeister außer Dienst Mag. Gaßner hat die Kosten schon erklärt, dar­über könnte man ein bisschen schmunzeln, da es wirklich über 20 Jahre dauert, bis sich das Ganze amortisiert hat.

Aber worauf ich verweisen wollte: Im Ausschuss hat Herr Mag. Molterer ausgeführt, dass dieses Abgabenverwaltungsreformgesetz ja sehr viele Vorteile für die Kunden, Bürger, Firmen dieses Landes bringen wird. Und das war auch der Grund, warum wir zugestimmt haben, weil es hier um Verwaltungsvereinfachung geht, darum, dass Ver­waltungskosten, Bürokratiekosten gesenkt werden. (Präsidentin Mag. Prammer über­nimmt wieder den Vorsitz.)

Ich möchte in diesem Zusammenhang an das Koalitionsübereinkommen erinnern. Das Regierungsprogramm führt auf Seite 272 aus – das kann man nachlesen –, dass eine Kommission eingesetzt werden soll, die sich mit der Verwaltungsreform auseinander-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 241

setzen wird und bereits im ersten Quartal dieses Jahres, also 2009, konkrete Vorschlä­ge erstatten soll.

Das klingt ja wunderbar. Die Kommission ist allerdings erst vor Kurzem gegründet wor­den, sie hat noch nicht einmal zu arbeiten begonnen. Also da weiß man, was man von dieser Verwaltungsreform der jetzigen Bundesregierung halten kann.

Die „Presse“ schreibt zu dieser Angelegenheit in einem Leitartikel vom 24. Februar, dass schon die Vorgängerregierungen die Verwaltungsreform als Lachnummer im Pro­gramm hatten. Man nimmt diese Ankündigungen der Regierung also überhaupt nicht mehr ernst. In Wirklichkeit ist es keine Lachnummer, sondern es ist wirklich zum Wei­nen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Walser hat sich zu Wort gemeldet mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten. – Bitte.

 


21.06.25

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Soviel ge­ballten Unsinn, wie wir ihn aus den blauen Reihen jetzt gehört haben, habe ich jeden­falls in den letzten drei, vier Monaten selten gehört.

Dass Sie der Fraktion der Geschichtsverfälscher angehören, mussten wir in den letzten Wochen und Monaten, ja in den letzten Jahren mehrfach zur Kenntnis nehmen. Was Sie jetzt da in Tirol treiben, schlägt dem Fass allerdings den Boden aus. Es waren die Grünen, meine wenigen Damen und vielen Herren in der blauen Fraktion, die die Ge­schichte des Nationalsozialismus in Tirol aufgearbeitet haben. (Beifall bei den Grünen.) Und es waren die Grünen in Südtirol, meine wenigen Damen und sehr, sehr vielen zer­schlissenen Herren in der blauen Fraktion, die auf die Denkmäler in Südtirol hingewie­sen haben, die zu den faschistischen Denkmälern hingegangen sind, die auch dort Aufarbeitung betrieben haben und die nicht, und das ist unser Umgang mit Geschich­te, dafür sind (Zwischenruf des Abg. Weinzinger), dass man all diese Denkmäler schleift, sondern wir wollen sie zu dem machen, was sie sind. (Abg. Neubauer hält Fotos in die Höhe.) Sie sollen zum Nachdenken anregen, sie sollen zur Auseinander­setzung mit dem Nationalsozialismus und mit dem Faschismus führen. (Beifall bei den Grünen.)

Das sagen ausgerechnet Sie, meine Damen und Herren, in deren Reihen so viele sind, wie Peter Pilz heute schon treffend festgestellt hat, die gerichtliche Probleme haben, weil sie zu nahe am Rechtsextremismus sind, Herr Graf und andere Persönlichkeiten, die hier immer wieder anstreifen. (Abg. Dr. Graf: Ich habe keine Probleme!) Einige scheinen noch ein bisschen trunken zu sein vor lauter Begeisterung, die sie gestern bei der Rede Philip Dewinters zeigten. Sie sind es, die den organisierten österreichischen Rechtsextremismus einladen, hierher nach Österreich zu kommen. Sie sind die Pein­lichkeit für diese Republik und für dieses Hohe Haus, meine Damen und Herren!

Mokieren Sie sich nicht über die Grünen, sondern schauen Sie, dass Sie mit Ihrer Ge­schichte zurande kommen, da gibt es sehr, sehr viele braune Flecken. – Danke. (Bei­fall bei den Grünen.)

21.08


21.08.30Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 242

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend EU-Finanzstraf­vollstreckungsgesetz samt Titel und Eingang in 37 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Abgabenverwal­tungsreformgesetz in 38 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Streichung der Z. 80 in Art. 1 und auf die sich daraus ergebenden Änderungen der Ziffernbezeichnungen bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf stimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wieder einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend vorgezogenen Finanzausgleich der Länder.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist nicht die Mehrheit. Dieser Antrag findet keine Zu­stimmung.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubi­läumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirol, samt Titel und Eingang in 21 der Beila­gen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

21.11.3317. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (45 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Börsegesetz 1989, das Sparkassengesetz, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 243

Betriebspensionsgesetz und das Finanzkonglomerategesetz geändert und das Börsefondsgesetz 1993 und das Börsefondsüberleitungsgesetz aufgehoben wer­den (67 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (15 d.B.): Bundes­gesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2008) (68 d.B.)

19. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (44 d.B.): Bundes­gesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias (69 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (11 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande zur wei­teren Abänderung des zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkom­men und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. De­zember 1989 unterzeichneten Protokolls und des am 26. Dezember 2001 unter­zeichneten Protokolls (70 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (16 d.B.): Abkom­men zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der So­zialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkom­men und vom Vermögen samt Protokoll und Annex (71 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (22 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern bei Erbfällen, in denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. August 2008 verstorben ist (72 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 17 bis 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Zanger. 3 Minuten gewünschte Rede­zeit. – Bitte.

 


21.13.27

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Frau Präsidentin, danke schön, dass Sie all diese Tagesordnungspunkte bezie-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 244

hungsweise Überschriften verlesen haben. Hätte ich das gemacht, wäre nämlich meine Redezeit vorbei gewesen; so kann ich wenigstens ein paar Erklärungen dazu abgeben.

Da ich voraussetze, dass diese spannende und griffige Materie jedem bekannt ist, darf ich Ihnen in Bezug auf den ersten Punkt – TOP 17, Änderung der Akquisitionsricht­linie – lediglich zur Kenntnis bringen, dass auch wir es für sinnvoll erachten, wenn ob­jektive Kriterien für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Beteiligungserwerbs oder einer Beteiligungserhöhung im Finanzsektor eingeführt werden – sinnvoll insbesondere auch deswegen, weil auch die Finanzinstitutionen diese Bestimmungen zulassen müs­sen.

Zu den Tagesordnungspunkten bezüglich der Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, den Niederlanden und Vietnam darf ich Ihnen ebenfalls zur Kenntnis bringen, dass wir unsere diesbezügliche Zustimmung nicht versagen werden.

Ein bisschen anders gelagert ist es allerdings bei den Beiträgen zu diesen verschiede­nen internationalen Fonds, denn da werden 450 Millionen € – Geld österreichischer Steuerzahler – buchstäblich – und vielleicht auch im wahrsten Sinne des Wortes – in die Wüste geschickt, und das angesichts einer Situation, in der es in Österreich viele Menschen gibt, die Einkommensverluste zu befürchten haben, die um ihren Job ban­gen müssen, die in Kurzarbeit sind und vielleicht sogar vor dem Verlust ihres Arbeits­platzes stehen. – Die Bundesregierung stellt ihnen dafür lediglich eine Steuerentlas­tung von 3,2 Milliarden € in Aussicht, wobei man aber dazusagen muss, dass das in Wirklichkeit und inflationsbereinigt lediglich 1,2 Milliarden € sind. Das ist doch wirklich geradezu eine Verhöhnung der österreichischen Bevölkerung! Aus diesen Gründen werden daher wir Freiheitlichen diesen Punkten nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein anderes Thema möchte ich an dieser Stelle noch ganz kurz anschneiden, weil es vor kurzem Thema in der Presse war, und zwar die Reformkommission betreffend Pen­sionskassen, Pensionsgesetz. Es sitzen schon wieder – aber das interessiert wahr­scheinlich den Herrn Finanzstaatssekretär überhaupt nicht – dieselben Lobbyisten in dieser Kommission, die seinerzeit die lobbybeeinflussten Novellen 2003 und 2005, die genau dieses Desaster, in dem jetzt die Pensionskassen stecken, verursacht haben.

Der einzige neue Proponent, der Seniorenrat, wurde gleich einmal mit seinem Vor­schlag für ein sinnvolles Pauschalsteuermodell kalt abserviert. Ich bin neugierig, was denn da die gravierenden und famosen Änderungen sein sollen.

Einer vernünftigen Bitte, die aus den Reihen der ÖVP an das Finanzministerium heran­getragen wurde, und zwar in Person des Kollegen Stummvoll, der an den Finanzminis­ter die Bitte gerichtet hat, doch den Schutzverband der Pensionskassen, also die Pen­sionsbezieher mit einzuladen und mit an den Tisch zu holen, die die davon tatsächlich Betroffenen repräsentieren, wurde leider nicht Folge geleistet. Das ist für mich unver­ständlich und nicht nachvollziehbar. Vielleicht kann man das noch einmal überdenken. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.17.15

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Also ganz kann ich mich da der Meinung des Kollegen Zanger von der FPÖ nicht anschließen: Wenn man eine Reformkommis­sion einberuft, ist es jedenfalls richtig, dass in dieser Fachleute vertreten sind, die wis­sen, wie die Materie beschaffen ist, und die auch beurteilen können, welche Maßnah-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 245

men zu setzen sind, um der zweiten Säule der Pensionsvorsorge wieder jene Stabilität und jenes Vertrauen zurückzugeben, das diese benötigt – und zu denen wir uns be­kennen. Dass man in der Folge im politischen Raum selbstverständlich andere Interes­sensgruppen mit einbeziehen wird – so eben auch den Schutzverband –, das ist für mich ohnehin selbstverständlich.

Zu den heute zu beschließenden Gesetzesvorlagen ist anzumerken, dass die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie, mit der die Aufsichtsrechte für Finanzunternehmen beim Erwerb anderer Finanzunternehmen geregelt sind, der bisherigen Verwaltungspraxis in Österreich entspricht. Besonders hervorheben möchte ich, dass meiner Überzeugung nach dieses Gesetz eine enorm hohe Qualität aufweist und dafür den Beamten des Fi­nanzministeriums im Besonderen zu danken ist; diese können sich ja im Augenblick über zu wenig Arbeit nicht beschweren.

Nun zu einem Aspekt, der bisher noch nicht erwähnt wurde und der eine Änderung im Börsegesetz betrifft. In diesem Zusammenhang erinnere ich an die Zertifikate von Meinl European Land, wo sich herausgestellt hat – das war eine der großen Schwach­stellen –, dass Zertifikate, die börsenotiert sind, nicht denselben Transparenzregeln wie Aktien unterworfen sind. – Diesen Mangel reparieren wir jetzt mit dieser Novelle, so­dass jene Folgewirkungen, wie sie im Falle der MEL zum Nachteil der Investoren auf­getreten sind, für den Anleger künftig auszuschließen sind.

Des Weiteren – das zu betonen ist mir wesentlich, weil darüber heute auch eine Reihe von Diskussionen stattgefunden hat – überführen wir in den vorliegenden Gesetzes­novellen eine Ausschussfeststellung aus dem Jahre 2007 anlässlich einer Novelle zur Gewerbeordnung heute endlich in eine gesetzliche Form, sodass künftig die Kreditwirt­schaft, wenn sie Versicherungen vertreibt, wieder über eine ausreichende gesetzliche Klarheit und Rechtssicherheit verfügt.

An die Adresse der Versicherungsmakler und deren Interessenverbandes ist zu richten und mehrfach zu unterstreichen, dass damit die aktuelle Marktsituation und der Status quo im Wettbewerb keinerlei Änderungen erfahren, sondern nur die entsprechende rechtliche Umsetzung erfolgt, die damals schon beabsichtigt war.

Zu einem letzten Punkt noch eine entsprechende Anmerkung: Wir werden heute einen Entschließungsantrag diskutieren, mit dem wir die Aufnahme von Fremdwährungskre­diten für Private im Sinne der Sorgfaltspflicht der Banken, vor allem aber auch unter dem Gesichtspunkt des Kundenschutzes neu regeln wollen. Dazu bekenne ich mich mit großer Überzeugung. Ziel ist es jedenfalls, künftig Zwangskonvertierungen, wie wir sie jetzt erlebt haben und wie sie im Einzelfall für den Kunden nicht billig, nicht fair und nicht in Ordnung gewesen sind, überhaupt vermeiden zu können.

Ich bedauere, dass sich die FPÖ diesem Antrag offensichtlich nicht anschließen will, wie ich heute einer Aussendung des Kollegen Weinzinger entnehmen konnte. Ich ver­stehe nicht, wieso der FPÖ der Schutz der Anleger und der Schutz der Kunden offen­sichtlich überhaupt kein Anliegen sind. (Abg. Weinzinger: Da haben Sie etwas miss­verstanden!) Ich hoffe, dass man Sie da noch eines Besseren belehrt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

21.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wind­holz. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.21.40

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Ich beginne mit der Regierungsvorlage betreffend ein Bundes­gesetz über österreichische Beiträge an internationalen Finanzinstitutionen. Ziel der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 246

Vereinten Nationen ist es ja, bis zum Jahr 2015 eine Halbierung der Weltarmut herbei­zuführen. – Ein sehr ambitioniertes Ziel.

Es gibt drei Bereiche: die internationale Entwicklungsorganisation, den afrikanischen Entwicklungsfonds und den asiatischen Entwicklungsfonds, die mit diesen Geldern ge­speist werden. Es handelt sich dabei um eine Größenordnung von fast 500 Millio­nen € – beim ersten Mal habe ich nur 200 erblickt, aber durch ein redaktionelles Verse­hen haben sich dann noch die 300 hinzugefügt –, einen ganz schön großen Brocken. Wir bekennen uns dazu, ich darf aber zwei Dinge, die ich schon im Ausschuss in Richtung des Herrn Staatssekretärs angesprochen habe, hinzufügen: Es gibt dort Dar­lehen, Schuldennachlass, Schaffung von Infrastruktur im Bereich Wasser, Energiever­sorgung und damit untrennbar verbunden auch die Schaffung von Arbeitsplätzen und vor allem auch Klimaschutzmaßnahmen und der Einsatz erneuerbarer Energie.

Erstens muss dringend darauf geachtet werden zu verhindern, dass diese Gelder in falsche Kanäle fließen, in falsche Hände geraten – bei Diktatoren etwa. Zweitens er­suche ich, alles daranzusetzen, um die Möglichkeit für österreichische Unternehmen zu schaffen, ihr Knowhow selbst zur Verfügung zu stellen. Herr Staatssekretär Lopatka hat mir zugesagt, dass ich entsprechende Unterlagen bekomme. (Staatssekretär Dr. Lopatka: Sind schon unterwegs!) – Sie sind schon unterwegs, höre ich soeben. Bravo.

Einen dritten Bereich sollte man ebenfalls ansprechen, warum nämlich gerade aus die­sen Ländern so viele Menschen flüchten, versuchen, nach Europa zu kommen, in die reicheren Länder. Das ist einfach der Wunsch nach einer wirtschaftlichen Besserstel­lung. – Ich glaube, unsere Beiträge sind gut investiertes Geld, wenn man damit errei­chen kann, dass sich die Menschen vor Ort wohl fühlen, sich vor Ort etwas schaffen können, und ich hoffe, dass das ambitionierte Ziel damit auch umsetzbar wird.

Zum Bankwesengesetz kommend: Mein Vorredner hat schon die Änderung des § 21 angesprochen. Ich hoffe, dass die Versicherungsbranche, wo es jetzt einen Sturm der Entrüstung gibt, das auch so sieht, dass am Status quo nichts geändert wird.

Des Weiteren komme ich zum ersten von insgesamt drei Entschließungsanträgen.

Der erste Antrag betrifft das Bankgeheimnis, das in den letzten Tagen nach einer Aus­sage von Luxemburgs Regierungschef Jean-Claude Juncker sehr intensiv diskutiert wurde, der eine Lockerung schon ab Juni de facto angekündigt hat. In Belgien sieht man das ähnlich. Unser Finanzminister hat sich dagegen ausgesprochen.

Ich glaube, er verdient dabei auch Unterstützung vom Parlament, und ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Windholz, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bankgeheimnis

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, alles daran zu setzen, das österreichi­sche Bankgeheimnis beizubehalten.“

*****

Anzufügen ist, dass wir von in etwa 70 Milliarden € internationaler Gelder, die in Öster­reich veranlagt sind, ausgehen können.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 247

Ich komme zum zweiten Entschließungsantrag betreffend einen „Stress-Test“ für Ban­ken. Wir haben ja die Situation, dass es zurzeit kaum verbindliche oder verwertbare In­formationen gibt. Trotz x-facher Nachfrage vor allem im Finanzausschuss gibt es kaum verbindliche verwertbare Informationen über den aktuellen Zustand der österreichi­schen Großbanken. Man kann derzeit höchstens noch spekulieren; im Raum stehen ja ganz große Summen.

Da die 100 Milliarden natürlich auch untrennbar mit der Budgetgestaltung in Zusam­menhang stehen, bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Windholz, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stress-Test“ für Banken

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, bis zum Anfang der parlamentarischen Budgetverhandlungen einen „Stress-Test“ bei den österreichischen Großbanken, die Leistungen aus dem Bankenrettungspaket in Anspruch genommen haben beziehungs­weise nehmen werden, durchzuführen, um ihren Kapitalbedarf für den Fall einer sich verschärfenden Rezession beziehungsweise ihre Fähigkeit einem stärkeren Konjunk­turabschwung und Währungsabwertungen in Zentral-Ost Europa standzuhalten auszu­loten (Risikobewertungen).“

*****

Der dritte Entschließungsantrag beschäftigt sich mit dem Thema der Absicherung der Firmenpension bei Insolvenz. Wenn diese Firma selbst veranlagt hat, also die Leistun­gen direkt vom Unternehmen kommen, dann ist es so, dass es urplötzlich aus diesen Ansprüchen keinen Erlös mehr gibt. Um die Menschen in solchen Situationen zu schüt­zen – derzeit ist das ja nicht geregelt –, bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Windholz, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absicherung der Firmenpension gegen Totalausfall

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den sichergestellt wird, dass Firmenpensionen in eine Pensionskas­se auszulagern sind, sobald Anzeichen für eine wirtschaftliche Schieflage erkennbar sind.“

*****

(Beifall beim BZÖ.)

21.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Alle drei von Herrn Abgeordnetem Windholz eingebrachten Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 248

Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Windholz, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bankgeheimnis

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 26.02.2009 im Zuge der Debatte zu den Tagesordnungspunkten 17 bis 22:

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (45 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Börsege-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 249

setz 1989, das Sparkassengesetz, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Betriebspensionsge­setz und das Finanzkonglomerategesetz geändert und das Börsenfondgesetz 1993 und das Börsefondüberleitungsgesetz aufgehoben werden (67 d.B.)

Derzeit machen Österreich, Belgien und Luxemburg von einer Ausnahme Gebrauch und besteuern Zinserträge ausländischer Anleger an der Quelle mit derzeit 20 Prozent. Diesbezüglich ist jedoch zu vernehmen, dass kürzlich Luxemburgs Regierungschef Jean-Claude Juncker eine Lockerung der Vorschriften zum Bankgeheimnis nach den Wahlen des Großherzogtums im Juni angekündigt hat. Auch Belgien will nach Aussa­gen ihres Finanzministers Didier Reynders auf den EU-weit verbreiteten Informations­austausch umsteigen.

Nach Äußerungen des österreichischen Finanzministers Josef Pröll steht das Bankge­heimnis in Österreich nicht zur Disposition, wobei er jedoch zu Konzessionen im Rah­men eines Gesamtpaketes bei Fragen der europäischen Amtshilfe sowie Ausdehnun­gen der Zinsbesteuerung bereit zu sein scheint.

In Hinblick auf die bis zu 70 Mrd. Euro geschätzten internationalen Gelder auf heimi­schen Konten, die durch eine Abschaffung schrumpfen könnten und in Hinblick auf die aktuell schwierige Lage der Banken ist dieser Weg zu begrüßen und auch in Zukunft trotz der Ankündigungen von Belgien und Luxemburg beizubehalten.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, alles daran zu setzen, das österreichi­sche Bankgeheimnis beizubehalten.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Windholz, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stress-Test“ für Banken

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 26.02.2009 im Zuge der Debatte zu den Tagesordnungspunkten 17 bis 22:

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (45 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Börsege­setz 1989, das Sparkassengesetz, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Betriebspensionsge­setz und das Finanzkonglomerategesetz geändert und das Börsenfondgesetz 1993 und das Börsefondüberleitungsgesetz aufgehoben werden (67 d.B.)

Zur Zeit gibt es kaum verbindliche bzw. verwertbare Informationen über den aktuellen Zustand der österreichischen Großbanken. Größtenteils handelt es sich nur um speku­lative Werte. Insbesondere in Hinblick auf die kurz bevorstehenden Budgetverhandlun­gen erscheint diese Tatsache unbefriedigend. Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein enger Zusammenhang zwischen dem zukünftigen Budget und dem Bankenrettungs­paket besteht und daher für eine gewissenhafte Vorausplanungen konkrete Zahlen not­wendig sind.

Das BZÖ fordert daher einen „Stress-Test“ für Großbanken, die Leistungen aus dem Bankenrettungspaket in Anspruch genommen haben bzw. nehmen werden, um ihren Kapitalbedarf für den Fall einer sich verschärfenden Rezession auszuloten bzw. ihre Fähigkeit zu eruieren, ob sie einem stärkeren Konjunkturabschwung und Währungsab­wertungen in Zentral-Ost Europa standhalten können (Risikobewertungen). In Hinblick auf die derzeitigen Vertrauensverluste in den österreichischen Finanzmarkt ist jedoch sicherzustellen, dass die Informationen vertraulich zu behandeln sind.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, bis zum Anfang der parlamentarischen Budgetverhandlungen einen „Stress-Test“ bei den österreichischen Großbanken, die Leistungen aus dem Bankenrettungspaket in Anspruch genommen haben bzw. neh­men werden, durchzuführen, um ihren Kapitalbedarf für den Fall einer sich verschär­fenden Rezession bzw. ihre Fähigkeit einem stärkeren Konjunkturabschwung und Währungsabwertungen in Zentral-Ost Europa standzuhalten auszuloten (Risikobewer­tungen).“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Windholz, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absicherung der Firmenpension gegen Totalausfall

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 26.02.2009 im Zuge der Debatte zu den Tagesordnungspunkten 17 bis 22:

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (45 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Börsege­setz 1989, das Sparkassengesetz, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Betriebspensionsge­setz und das Finanzkonglomerategesetz geändert und das Börsenfondgesetz 1993 und das Börsefondüberleitungsgesetz aufgehoben werden (67 d.B.)

Die zweite Säule unseres Pensionssystems, nämlich die betriebliche Vorsorge, ist durch die Finanz- und Wirtschaftskrise teilweise erheblich bedroht. Dies liegt daran, dass im Falle einer Insolvenz von Unternehmen die Firmenpensionen komplett ausfal­len können, soweit die Leitungen direkt vom Unternehmen geleistet werden. Allerdings


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 250

kann diesem Szenario vorgebeugt werden, indem die Firmenpensionen in Pensions­kassen ausgelagert werden, wie dies schon mehrfach praktiziert worden ist. So gibt es schon mehrere Hundert Pensionsberechtigte in Pensionskassen, deren Unternehmen nicht mehr existent sind. Daher fordert das BZÖ, dass Firmenpensionen zum Schutz der Bezieherinnen und Bezieher verpflichtend in Pensionskassen auszulagern sind, um ihre Ansprüche dauerhaft zu sichern.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den sichergestellt wird, dass Firmenpensionen in eine Pensionskas­se auszulagern sind, sobald Anzeichen für eine wirtschaftliche Schieflage erkennbar sind.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier mit 3 Minuten gewünschter Redezeit zu Wort. – Bitte.

 


21.27.46

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit einer der nun in Diskussion stehenden Vorlagen be­schließen wir heute Änderungen bei einigen Finanzmarktgesetzen, dem Bankwesen­gesetz, dem Wertpapieraufsichtsgesetz und weiteren Gesetzen. Das wird von unserer Fraktion ausdrücklich begrüßt. Ich schließe mich da der Rede meines Kollegen Michael Ikrath vollinhaltlich an.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zu dem von Abge­ordnetem Mag. Ikrath angesprochenen Entschließungsantrag reden und auch aus un­serer Position zu den Problemstellungen, die sich für Verbraucher und Anleger auf dem Finanzmarkt ergeben, kurz Stellung nehmen.

Ich möchte mit aller Deutlichkeit festhalten, dass Fremdwährungskredite bereits in der Vergangenheit ein Spekulationsgeschäft waren – und sie bleiben auch weiterhin ein Spekulationsgeschäft, mit allen Risken. Sie waren und sind eine besondere Form der Zins- und Währungsspekulation. Das sollten wir uns mit aller Nachdrücklichkeit vor Augen halten, wenn wir über zukünftige Maßnahmen diskutieren.

Es geht dabei um die Frage, unter welchen Voraussetzungen diese Fremdwährungs­kredite von Endverbrauchern, von Konsumenten, aber auch von Bauern und Unterneh­mern aufgenommen worden sind. Ich sage es ganz offen: Es gab eine Gruppe, die ganz bewusst spekuliert hat, und dann gab es eine Gruppe, der diese Fremdwährungs­kredite von den Banken geradezu aufgezwungen wurde – mit nachteiligen Vertragsbe­dingungen, die zurzeit Gegenstand der Prüfung durch den Verein für Konsumenten­information sind. Betroffen davon waren nicht nur Konsumenten, sondern genauso Unternehmer wie auch Bauern und Selbständige.

Daher begrüßen wir grundsätzlich diesen gemeinsamen Fünf-Parteien-Antrag, der vor­sieht, dass die Bundesregierung prüfen soll, ob besondere Regelungen für Fremdwäh­rungskredite notwendig sind und ob Fremdwährungskredite überhaupt für Konsumen­ten geeignet sind. Die Probleme, die sich ergeben, Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, die müssen im Detail in einer Schlichtungsstelle bearbeitet wer-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 251

den. Mit Musterprozessen allein und auch mit einer Sammelklage kann man die Pro­bleme nicht lösen, weil jede Bank unterschiedliche Vertragsgestionen hat, und darin liegt die Schwierigkeit bei der Behandlung der Probleme um die Fremdwährungskre­dite.

Ich kann Ihnen sagen, wir haben in den Arbeiterkammern und im VKI seit Herbst letz­ten Jahres einen um ungefähr zwei Drittel höheren Parteienverkehr, und es wurden die unterschiedlichsten Probleme dargestellt, nicht nur im Bereich der Fremdwährungskre­dite, sondern natürlich auch, was Falschberatung, Fehlberatungen – beispielsweise im AWD-Bereich – betrifft. Was die Lösung dieser Probleme betrifft, steht das Hohe Haus, glaube ich, noch vor einer großen Herausforderung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Weinzinger zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.31.27

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Angelegenheit Fremdwährungskredite wird noch etwas herumver­handelt, und da scheint ein Missverständnis vorzuliegen: Wir, die Freiheitlichen, wollen hier nicht ausscheiden.

Zu den Entwicklungsorganisationen möchte ich einige ganz wenige Worte sagen. Mei­ne Einwendungen zu den weiteren Beiträgen, die die Republik Österreich in den nächsten Jahren leisten will – die Beiträge gehen an die 500 Millionen € –, haben dazu geführt, dass man bereits im Ausschuss gesagt hat, das sei wieder eine fremdenfeind­liche, offensichtlich auch rassistische Ansicht dieser Freiheitlichen, dieser FPÖ. – Mit­nichten, das ist in keiner Weise so gemeint!

Tatsächlich ist es so, dass wir sehen, dass seit Jahren und Jahrzehnten Entwicklungs­hilfe geleistet wird, in sehr hohen Summen, über internationale Entwicklungsorganisa­tionen, und das Ergebnis – das greifbare Ergebnis – ist gleich null. Wir wollen nicht, dass da einfach ein altes Schema weitergeführt wird, obwohl es keine Ergebnisse bringt – und zwar Ergebnisse nicht für uns in erster Linie, sondern für die betroffene Bevölkerung.

Wird da nicht Geld in ungeheurem Ausmaß aufgebracht? Die Republik Österreich ist ein ganz kleiner Staat, und wir zahlen an diese internationalen Entwicklungshilfeorgani­sationen unseren Anteil. Das ist, bitte, ein kleines Scheibchen vom ganz großen Ku­chen – andere zahlen mehr, wesentlich mehr –, und es kommt nichts heraus. Es gibt nach wie vor die illegalen Einwanderungswellen aus Schwarzafrika in Richtung Euro­pa, es herrscht nach wie vor unglaubliches Elend in so manchen afrikanischen Staa­ten, und es besteht nach wie vor dieses Missverhältnis zwischen Regierenden und Re­gierten – so sie überhaupt regiert und nicht nur unterdrückt werden. Da stimmt doch etwas nicht!

Deshalb sind wir gegen die Weiterführung dieser Form der Entwicklungshilfe. Wir wol­len eine neue Art anschauen, überprüfen, festlegen und unsere Anstrengungen darauf lenken, zu überlegen: Wie kann man das besser machen, wie kann man das effizienter machen?

Meine Damen und Herren, es ist natürlich sehr leicht, zu sagen: Na ja, ganz klar, von euch erwarten wir nichts anderes, ihr seid fremdenfeindlich! Das sind wir natürlich nicht, sondern wir wollen, dass derjenige, der aus seiner Heimat weggeht, weil es ihm so schlecht geht, die Möglichkeit hat, in der Heimat zu bleiben, damit es ihm besser geht, dass er nicht in eine fremde Heimat geht, die nie seine Heimat wird, weil er sich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 252

nicht anpassen kann, nicht anpassen will oder weil seine Kultur es nicht zulässt. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Das ist der Unterschied zwischen unserer Auffassung von Hilfe für andere und Ihrer Auffassung: Lassen wir sie alle herein, das passt schon! Dann sollen wir die armen Entwurzelten in eine neue Heimat geben. – Das geht nun einmal nicht, und daher wer­den wir diesen beiden Vorlagen nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

21.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz zu Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.35.06

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine Damen und Herren, ich darf jetzt den von den Kollegen Ikrath und Maier bereits geschilderten Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kun­denschutz im WAG und BWG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, spätestens im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie das Erfordernis gesetzlicher Regelungen über die besonde­ren Kundenschutzaspekte bei Fremdwährungskrediten und Tilgungsträgern zu prüfen. Durch die Verpflichtung zu ausreichender Beratung und das Erfordernis einer Prüfung, ob ausreichende Sicherheiten vorhanden sind, sollen sog. ,Zwangskonvertierungen‘ vermieden werden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, zu überprüfen, ob Fremdwährungskredite grundsätzlich für Verbrauchergeschäfte geeignet sind.

Außerdem wird die Bundesregierung ersucht, dafür zu sorgen, dass in Zusammen­arbeit mit den Sozialpartnern eine Schlichtungsstelle eingerichtet wird, die im Bereich von Fremdwährungskrediten für Streitigkeiten insbesondere betreffend nachteilige Konvertierungen und für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Tilgungsträgern zustän­dig ist, wobei hiefür entsprechende Leitlinien zu erarbeiten sind.“

*****

Das ist der Entschließungsantrag. Es ist unser zweiter Entschließungsantrag im Zu­sammenhang mit einem ernsthaften Versuch einiger, diesmal nicht aller Parteien des österreichischen Nationalrates, die Opfer der Finanzkrise zu schützen. Wir haben vor Monaten hier einen einstimmigen Beschluss gefasst, das Berufsbild des Finanzdienst­leistungsassistenten so zu ändern oder abzuschaffen, dass unqualifizierte Keiler nicht mehr auf schutzlose Menschen losgelassen werden können. Heute wollen wir den zweiten Schritt machen, und dieser zweite Schritt ist ganz einfach und klar: Wir müs­sen die Menschen vor Zwangskonvertierungen von Fremdwährungskrediten schützen. Das ist der entscheidende Punkt.

Was ist eine Zwangskonvertierung? – Das ist die wirtschaftlich dümmste und sozial un­zuträglichste Form, mit Fremdwährungskrediten bei einer momentan negativen Ent­wicklung der Kursverhältnisse umzugehen. Die meisten Fremdwährungskredite in Ös­terreich, endfällige Fremdwährungskredite, werden ab dem Jahr 2017 fällig. Da gibt es einmal ein Rauf und einmal ein Runter des Verhältnisses – meistens zwischen Franken und Euro. Im Herbst des vorigen Jahres hat es eine Phase der ungünstigen Entwick­lung gegeben. Statt jetzt einfach zu sagen, bis zum Jahr 2017 ist noch viel Zeit, haben


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 253

zwei Bankengruppen, die Volksbanken und die Oberbank, und einige wenige andere Institute zwangskonvertiert und damit zum für den Kunden/die Kundin ungünstigsten Zeitpunkt aus einem Frankenkredit einen Eurokredit gemacht. Die Schäden gehen in Einzelfällen in Hunderttausende Euro. Wir haben etliche dieser Fälle bei uns im Klub behandelt, und wir haben gesagt, da muss etwas passieren.

Dazu kommt: Die Nationalbank und die Finanzmarktaufsicht sagen seit weit über einem Jahr: Banken, bitte bietet keine Fremdwährungskredite mehr an! – Unter den Augen der Finanzmarktaufsicht bieten die Hypo Niederösterreich, die Hypo Vorarlberg und wieder die Volksbanken, das mit Abstand auffälligste Institut in jeder Hinsicht in der Bankenszene, offensiv, gemeinsam mit sogenannten Strukturvertrieben, bereits wieder Fremdwährungskredite an. Sie wollen schon wieder ins Geschäft, sie wollen schon wieder dasselbe machen, was im Herbst so schiefgegangen ist. Der Nationalrat muss diesen üblen Praktiken, diesen konsumentenfeindlichen Praktiken jetzt endlich einen Riegel vorschieben. Deswegen haben wir diese Woche gemeinsam diesen Ent­schließungsantrag erarbeitet. Bedauerlicherweise waren an den Verhandlungen auf Abgeordnetenebene nur die Klubs von SPÖ, ÖVP und Grünen beteiligt. Andere Klubs waren mit Referenten vertreten.

Es konnte daher weder von der FPÖ noch vom BZÖ eine verbindliche Zusage ge­macht werden. Heute lese ich in einer Aussendung – einer sehr überraschenden Aus­sendung! des Finanzsprechers der Freiheitlichen Partei zu unserer Initiative folgende Stellungnahme, Bezug nehmend auf das, was ich hier vorgebracht und eingebracht habe – ich zitiere –:

„Das alles geschieht unter dem Deckmantel des Konsumentenschutzes. Offenbar sind nach Ansicht der anderen Parteien  VP-Lobbyisten, SP-Umfallern, Grünen Gutmen­schen und dem BZÖ  die Bürger zu blöd, um selbst zu entscheiden, ob sie einen Fremdwährungskredit mit Wechselkursrisiko eingehen oder nicht.“ (Abg. Mag. Stadler: Dümmer geht es nimmer!)

Herr Abgeordneter Weinzinger, ich weiß nicht, ob den Bürgerinnen und Bürgern ein Blödheitsvorwurf zu machen ist. Da geht es nicht um Blödheit, sondern um Schutz­losigkeit. Ich würde Sie trotz dieser Aussendung ersuchen, sich noch einmal zu über­legen, ob es nicht vernünftig ist, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen – nicht, weil ich davon überzeugt bin, dass wir die Freiheitliche Partei unbedingt brauchen, um die Banken auf einen besseren Kurs zu bringen, sondern weil sich bereits im letzten Dezember bewährt hat, dass das Parlament da einen einstimmigen Beschluss gefasst hat und damit ein sehr klares und eindeutiges Signal an die Banken ausgesandt hat.

Deswegen mein Appell: Überlegen Sie es sich noch einmal! Es sind ja noch einige Rednerinnen und Redner zu diesem Thema zu Wort gemeldet. Mir wäre es lieber, wenn es einen einstimmigen Beschluss gibt, aber glauben Sie uns, die Mehrheit in die­sem Haus ist auch nach dieser Runde der erfolgreichen Verhandlungen durchaus in der Lage, das gegenüber den Banken durchzusetzen.

Wir sind damit mit dem Opferschutzpaket noch nicht fertig. Wir haben zwei wichtige Themen abgearbeitet: die Keiler und die Zwangskonvertierungen. Wir haben noch ein großes, drittes Thema vor uns, und zwar die pyramidenspielartigen Systeme. Ich bin nicht der Einzige hier in diesem Haus, der sich wünscht, dass gefährliche Strukturbe­triebe wie AWD gesetzlich verboten werden. Solche Betriebe soll es in Österreich vom Gesetz her schlicht und einfach nicht mehr geben dürfen, und ich gehe davon aus, dass wir nach ähnlich sachlichen Vorberatungen zwischen den Fraktionen im nächsten oder übernächsten Plenum des Nationalrates bereits den dritten und abschließenden Entschließungsantrag einbringen und auch beschließen können.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 254

Dann haben wir ein Opferschutzpaket, und dann liegt es am Finanzminister, dieses auch umzusetzen. Ich habe mir gewünscht – und ich weiß, ich bin da nicht alleine, auch Abgeordnete anderer Fraktionen haben es sich gewünscht und eigentlich auch erwartet –, dass auf den ersten Beschluss des Nationalrates bereits spätestens Ende Jänner eine Regierungsvorlage in diesem Haus vorliegt. Der Finanzminister hat signali­siert, jetzt möglichst bald diese Regierungsvorlage – man muss schon sagen – nachlie­fern zu wollen.

Ich hoffe, dass es beim heutigen, zweiten Entschließungsantrag schneller geht. Ich kann mir vorstellen, dass wir, wenn das Finanzministerium nur annähernd in dem Tem­po arbeitet, in dem es beim Banken- und Bankerschutz gearbeitet hat, vor dem Som­mer bereits einen wirksamen Opferschutz auf gesetzlicher Grundlage im österreichi­schen Nationalrat beschließen können. Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten des BZÖ.)

21.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grad­auer. – Er ist nicht anwesend.

Dann gelangt Herr Abgeordneter Themessl zu Wort. 2 Minuten gewünschte Rede­zeit. – Bitte.

 


21.44.16

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ja, Herr Kollege Pilz und Herr Kollege Maier, grundsätzlich ist das vollkommen klar, dass wir auch gegen Zwangskonvertierungen von Fremdwäh­rungskrediten zum jetzigen Zeitpunkt sind, aber Ihre Begründung ist grundsätzlich eine falsche: Sie gehen in Ihrer Begründung davon aus, dass es grundsätzlich zu prüfen sei beziehungsweise Banken grundsätzlich dazu anzuhalten seien, an Privatpersonen keine Fremdwährungskredite mehr zu vergeben – und das finden wir grundsätzlich falsch.

Herr Pilz, wissen Sie, Sie hätten unsere Presseaussendung fertig lesen müssen und nicht bei der Hälfte aufhören sollen. Herr Maier, Sie haben nicht in allen Punkten recht. Nehmen Sie Vorarlberg: In Vorarlberg gibt es 12 000 Grenzgänger, die ihr Geld in der Schweiz verdienen. Da fällt Ihre Argumentation des Währungsrisikos komplett weg. Die haben kein Währungsrisiko, weil sie nämlich ihren Lohn in Schweizer Franken bekom­men – und teilweise nicht nur ein Familienmitglied, sondern sogar beide. Erklären Sie heute einmal einem privaten Häuslebauer oder einem privaten Wohnungsbesitzer oder Wohnungskäufer, der heute nur 100 000 € kreditieren muss und jetzt die Möglichkeit hat, in Schweizer Franken einen Kredit aufzunehmen, wo er eine Verzinsung von unter 2 Prozent bezahlt, wohingegen ein Eurokredit zwischen 5 und 6 Prozent Verzinsung aufweist, warum er eine monatliche Mehrbelastung von 250 € im Monat eingehen soll, was er sich dann womöglich nicht mehr leisten kann!

Ich gebe Ihnen recht, dass bei den Bewertungskriterien und bei der Zusage für Fremd­währungskredite anders beraten werden muss und dem Kunden mitgeteilt werden muss, dass er nur dann einen Fremdwährungskredit bekommt, wenn er auch in der Lage ist, eine 6-prozentige Verzinsung zu finanzieren. – Da gebe ich Ihnen recht.

Aber grundsätzlich zu sagen, Privatpersonen dürfen keine Fremdwährungskredite mehr bekommen, das ist grundlegend falsch, weil auch Ihre Argumentation nicht in allen Bereichen stimmt, und dagegen verwahren wir uns. Wissen Sie, wir leben hier nicht im Kommunismus, dass man jedem zu sagen hat, was er zu tun hat und was nicht. Ich gebe Ihnen recht, dass die Aufklärung eine andere werden muss und dass


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 255

Banken bei falscher Aufklärung natürlich auch dementsprechend zur Rechenschaft ge­zogen werden müssen.

Sie können sich aber nicht hier herstellen und sagen, den Privaten wird grundsätzlich verboten, einen Fremdwährungskredit aufzunehmen. Da bin ich gespannt, was die Bauwirtschaft dazu sagen wird – speziell in Vorarlberg! (Beifall bei der FPÖ.)

21.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass der Entschlie­ßungsantrag, den Herr Abgeordneter Pilz eingebracht hat, ordnungsgemäß vorliegt und mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kun­denschutz im WAG und BWG, eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungs­vorlage 45 d.B. (XXIV. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesenge­setz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Börsegesetz 1989, das Sparkassenge­setz, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz und das Finanzkonglo­merategesetz geändert und das Börsefondsgesetz 1993 und das Börsefondsüberlei­tungsgesetz aufgehoben werden

Durch die internationale Finanzkrise sind auch viele KreditnehmerInnen von Fremd­währungskrediten in Schwierigkeiten gekommen. Es wird daher spätestens bei der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie auf Probleme dieser Finanzierungsform Bedacht zu nehmen sein.

Endfällige Fremdwährungskredite sind nur für VerbraucherInnen geeignet, die subjektiv bereit sind, die diesem Finanzierungsmodell zugrunde liegenden Risiken (Währungs­risiko, Zinsrisiko und Risiko aus dem Tilgungsträger) zu tragen und die auch objektiv in der Lage sind, diese Risiken im Fall ihres Eintretens finanziell zu verkraften . Es muss sich also um KonsumentInnen handeln, die bewusst spekulativ handeln wollen und über ausreichende finanzielle Reserven verfügen. Da im Regelfall ein Konsument , der zur Finanzierung des Ankaufs einer Wohnung oder eines Hauses einen Kredit aufneh­men muss, keine derartige Risikobereitschaft und objektive Risikofähigkeit aufweist, sind Fremdwährungskredite als Verbraucherverträge ungeeignet. Seitens der Finanz­marktaufsicht und der Nationalbank wurde daher bereits den Banken empfohlen, keine weiteren Fremdwährungskredite zu vergeben.

Im Bereich von Unternehmenskrediten ist zumindest die umfassende Information über die bestehenden Risiken von Fremdwährungskrediten zu gewährleisten.

Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, spätestens im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie das Erfordernis gesetzlicher Regelungen über die besonde­ren Kundenschutzaspekte bei Fremdwährungskrediten und Tilgungsträgern zu prüfen. Durch die Verpflichtung zu ausreichender Beratung und das Erfordernis einer Prüfung, ob ausreichende Sicherheiten vorhanden sind, sollen sog. „Zwangskonvertierungen“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 256

vermieden werden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, zu überprüfen, ob Fremdwährungskredite grundsätzlich für Verbrauchergeschäfte geeignet sind.

Außerdem wird die Bundesregierung ersucht, dafür zu sorgen, dass in Zusammen­arbeit mit den Sozialpartnern eine Schlichtungsstelle eingerichtet wird, die im Bereich von Fremdwährungskrediten für Streitigkeiten insbesondere betreffend nachteilige Konvertierungen und für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Tilgungsträgern zustän­dig ist, wobei hiefür entsprechende Leitlinien zu erarbeiten sind.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Steindl zu Wort. Gewünschte Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.46.39

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Ich beschäftige mich mit der EU-Richtlinie für Ban­ken, Wertpapierfirmen, Versicherungen, die jetzt geändert wird und die in der Vergan­genheit nur ganz allgemein gehalten war und dem nationalen Spielraum viel Platz gab.

Mittlerweile hat die Praxis gezeigt, dass man die intransparenten Verfahren verbessern muss. Diese Maßnahme wird durch diese neue Bankenrichtlinie MiFID sowie mit ver­schiedenen Versicherungsrichtlinien im harmonisierten europäischen Recht sicher bes­ser zu gestalten sein.

Meine Damen und Herren, durch diese Maßnahme werden Aufsichtsverfahren trans­parenter und in Hinkunft europaweit einheitlich angewendet. Die Auswirkungen dieser harmonisierten Richtlinie werden zusätzlich Rechtsklarheit und Transparenz gerade bei grenzüberschreitendem Beteiligungserwerb im Finanzsektor bringen.

Ein weiterer wesentlicher Punkt dieser Vorlage ist, dass dem Anlegerschutz und den einzelnen Finanzmarktgesetzen europaweit in möglichst einheitlicher Weise Rechnung getragen wird. Die Details daraus wurden ja schon mehrfach erwähnt; die spare ich mir jetzt. Ich denke, es wäre insgesamt zweckmäßig, vorerst zumindest einmal in europa­weiter Hinsicht die Regelungen zu harmonisieren, was hiermit geschieht.

Noch besser wäre es, auf internationaler Ebene harmonisierte Regeln zu haben, damit bei den Kapitaltransaktionen gleiche Regelungen gelten und vor allem die Aufsicht ins­gesamt besser wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

21.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Bayr zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.48.58

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein paar Gedanken zur Wiederauffüllung der internationalen Fi­nanzinstitutionen vonseiten Österreichs und zu dem, was Herr Kollege Weinzinger vor­her gesagt hat:

Die Ergebnisse in der Entwicklungszusammenarbeit – sowohl in der bilateralen als auch in der multilateralen – sind nicht „null“. Es gibt sehr wohl messbare und nachweis­liche Fortschritte, etwa im Bereich der Bildung, der Gesundheitsvorsorge, der Wasser­vorsorge, der Partizipation von Frauen, der Demokratisierung, der Medien und vielem mehr.

Es stimmt aber schon, dass durchaus auch neue Arten von Entwicklungszusammen­arbeit gewünscht, gewollt und gefordert sind, und gerade zur Frage der Effizienz von


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 257

Entwicklungszusammenarbeit gibt es sehr viel Weiterentwicklung, sehr viel Diskussion, sehr viele Dinge, die noch zu tun sind.

Dass die Ergebnisse in manchen Bereichen nicht so sind, wie wir alle uns das wün­schen würden, liegt zum einen an einem sehr schwierigen kolonialen Erbe vieler dieser Länder, die unterentwickelt sind, liegt daran, dass es immense Schuldendienste zu leisten gibt und kein Geld dazu da ist, selbst in soziale Infrastruktur zu investieren, und liegt auch daran, dass nach wie vor die Ausbeutung von Rohstoffen seitens der soge­nannten Ersten Welt „lustig“ vorangeht. – Und nicht nur von Rohstoffen: Es gibt auch eine Ausbeutung der wenigen gut ausgebildeten Menschen, den sogenannten Brain­drain, mit dem Problem, dass zum Beispiel alleine in der Stadt Edinburgh mehr mala­wische Ärzte arbeiten als in ganz Malawi, weil einfach die Bezahlung im Norden viel besser ist.

Das ist ein unglaublich schwieriges Hemmnis, wie man mit der Frage von Entwicklung, mit der Frage von gut ausgebildeten Menschen umgeht. Wir als Norden versuchen nämlich schon immer zu profitieren, wenn es uns genehm ist und wenn es uns taugt.

Ich will damit sagen, dass Entwicklungszusammenarbeit eine sehr komplexe Geschich­te ist, die nicht alleine dadurch, dass man Geld hier, Geld da investiert, zu lösen ist, sondern es handelt sich dabei um ein Zusammenspiel von sehr vielen unterschied­lichen Politiken und Politikbereichen wie Landwirtschaft, Handel, Wissenschaft und vie­len mehr.

Trotzdem, mit der Auffüllung der diversen IFIs, aber auch mit der Entschuldung Libe­rias setzen wir, so denke ich, sehr wichtige Schritte. Gerade in Zeiten einer Wirt­schaftskrise, gerade wo uns bewusst ist, dass es Menschen in den Entwicklungslän­dern viel ärger trifft als uns, ist es geboten, im Sinne einer Weiterentwicklung der Welt hin zu einer gerechten, fairen, ökologisch nachhaltigen weiter lebenden Welt diese Bei­träge zu leisten. Die Regierungsparteien und auch andere – worüber ich sehr froh bin – werden dieser Auffüllung und dieser Entschuldung auch zustimmen. Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.52.09

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Ganz kurz nur ein Nachtrag zu der Frage der Fremdwährungskredite: Wir haben uns in letzter Zeit über die Banken und über die Banker sehr häufig negativ geäußert, meine Damen und Herren. Es gibt nun eine – in Zeiten wie diesen seltene – Gelegen­heit, auch einmal ein kleines Kompliment zu machen: Als wir gesehen haben, dass die Mahnbriefe in großer Zahl an die Zigtausenden Fremdwährungsschuldner gingen, ha­ben wir, da wir keine gesetzliche Grundlage haben, die Sparten in den Banken darum gebeten, dafür zu sorgen, dass nicht zwangskonvertiert wird und Schluss gemacht wird mit Gebührenvorschreibungen, die nicht begründet sind, und es hat – bis auf die zwei Banken, die Kollege Pilz genannt hat – funktioniert. Ein solches kleines Danke­schön darf man dort, wo ethisches Handeln ohne Gesetz funktioniert, auch anbringen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Aber, meine Damen und Herren, es gibt auch ein sehr trauriges Kapitel, und zwar Ihre Nichtzustimmung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Das ist Hilfe für die Ärmsten auf dieser Welt. Ich empfehle jedem, der Zweifel daran hat, wie das abläuft, sich die Projekte anzuschauen. Das österreichische Außenministerium und die ADA werden nicht zögern, für Sie ein Programm zu organisieren. Nehmen Sie teil – es gibt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 258

auch Parlamentarierdelegationen –, schauen Sie sich das an! Es ist eine Schande, dort Mittel zu verweigern.

Wir leben gut genug in diesem Kontinent Europa und haben unsere Verpflichtung für jene Länder, die über Jahrhunderte der Kolonialisierung und nachfolgenden Unterdrü­ckung niemals ordentliche Strukturen aufbauen konnten. Daher noch einmal der Appell aus grundsätzlichen Überlegungen: Unterstützen Sie es – von der Medizin über die Bil­dung über die Verkehrswege! Die brauchen weitaus mehr als das, was wir geben, also sagen Sie nicht nein in einer solchen Situation, denn das sind Grundsätze! Menschen in diesen Situationen, wie sie zum Beispiel am afrikanischen Kontinent bestehen, ver­dienen und bedürfen jeder unserer Unterstützungen. – Zu wenig machen wir sowieso.

Letzter Punkt – und den möchte ich auch nicht auslassen –: Wir haben ein Doppelbe­steuerungsabkommen mit Deutschland für gerade einmal acht Monate. Es ist notwen­dig geworden, weil bei uns ein Verfassungsgerichtshofurteil endgültig wirksam wurde, seit dem es in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr gibt.

Es ist in Ordnung, dass wir das für diese Doppelbesteuerungsfälle lösen, aber folgen­des Problem sollten wir uns vor Augen halten: Schon die OECD, die ja nicht als links­kommunistischer Verein angesehen werden kann, rügt uns äußerst streng wegen der Schieflage unserer Steuerstruktur. Von den Vermögen, von den Vermögenszuwäch­sen, von den Spekulationseinkünften kommt zu wenig in die Staatskasse. Es sind die selbständig und die unselbständig Arbeitenden, die die hohe Steuerlast tragen.

Wir machen jetzt etwas ganz Richtiges: Wir senken die Abgabenlast in diesem Bereich deutlich, und wir fördern Investitionen für Unternehmen, die jetzt investieren. Das ist beides richtig, und beides dient dazu, die Schieflage zu mildern. Mit der Steuerstruk­tur werden wir uns jedoch noch weiter auseinandersetzen müssen.

Wenn tatsächlich eines Tages mehr Steuern verlangt werden müssen, dürfen es nicht Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Pensionist und Pensionistin, kleiner und selbständi­ger Unternehmer, der jeden Tag seinen Betrieb aufsperrt und für Beschäftigung sorgt, sein, sondern dann müssen es die Besitzenden sein, von denen diese Steuereinnah­men kommen werden – und diesen Tag werden wir erleben. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

21.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.56.07

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Für die Punkte 17 bis 22 der Tagesordnung gilt es, wenn ich mich recht erinnere, noch das Abstimmungsver­halten der Fraktion zu erklären. Bezüglich des Wertpapieraufsichtsgesetzes und des Bankwesengesetzes kann ich mich dem Kollegen Ikrath anschließen; bezüglich der entwicklungspolitischen Punkte, die hier angesprochen sind, dem Kollegen Matznetter.

Was die Entschließungsanträge der BZÖ-Fraktion betrifft, ist es in der Debatte doch untergegangen, dass ganz wesentliche Punkte aufgeworfen wurden. Ich beginne beim sogenannten Stress-Test für Banken – die Obama-Mania greift offensichtlich auch bei Ihnen um sich –, eine gescheite Sache.

Es ist doch wirklich jedes Mal darauf hinzuweisen, wenn es hier die Gelegenheit dazu gibt, dass wir über Nacht – wenn nicht bei Nacht und Nebel – und im halben Blindflug 100 Milliarden € für das Bankenpaket reserviert haben – ich weiß schon, es ist ja noch kaum angenommen; man weiß aber auch nicht, ob das etwas Gutes oder etwas Schlechtes ist, dass es so ist –, dass aber sehr viele Informationen darüber fehlen, wie überhaupt die Risikolage ist – von genauen Berichten rede ich gar nicht, vielleicht sind


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 259

sie nicht möglich. Man hat aber auch den Eindruck, dass bezüglich der Risikolage nichts getan wird, um das in Erfahrung zu bringen. Jetzt gibt es immerhin eine infor­melle Aussprache.

Deshalb halte ich diesen Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher und –
ich weiß ja nicht, wie ihr sagt – Bündnisfreunde für außerordentlich schlau. (Abg. Mag. Stadler: Verbündete!) Für außerordentlich populistisch und daher nur in einem bestimmten Segment mäßig schlau halte ich den Antrag, was die Beibehaltung des sogenannten Bankengeheimnisses betrifft. Wenn wir das jetzt ablehnen, stehen wir nicht an, auch dazuzusagen, warum wir das tun, denn in wenigen Wochen wird die De­batte in diesem Land sowieso ganz anders geführt werden müssen.

Heute – und das ist ja Ihr populistischer Zugang – hat der Finanzminister – und ich sage in Klammern: Gott sei Dank – schon teilweise einlenken müssen, indem er gesagt hat, man werde mit der EU schon reden müssen, dass für jene „Steuerausländersitzer“ sozusagen, die in Österreich ihr Geld verramschen und möglicherweise verstecken, die Auskunftspflichten verbessert werden müssen.

Das ist doch völlig klar. Wo kommen wir denn da hin – Stichwort europäischer Gedan­ke, Kollege Cap, Kollege Matznetter, der das auch „mit Zähnen und Klauen verteidi­gen“ will, diesen Humbug, lese ich in der APA. Wo kommen wir denn da hin, wenn ein EU-Land – jetzt haben wir eh schon das blöde Einstimmigkeitsrecht bei Steuerfragen – seine Steuerregelungen selber macht, auch die Steuerverfolgung und –eintreibung, und ein anderes Land das mit abweichenden Bestimmungen torpediert?! – Das ist Bei­hilfe zum Betrug. Das heißt außerdem, in der Betrugssphäre den Wettlauf nach unten zu begünstigen. Das muss man einmal aussprechen, und ich tue das da in aller Unbe­kümmertheit und aller Ehrlichkeit. (Beifall bei den Grünen.)

In wenigen Jahren werden wir ohnehin dort gelandet sein, trotz des Pseudowider­stands der Regierung – und Gott sei Dank ist er nur mehr „pseudo“. (Abg. Dr. Matznet­ter: Ihr schüttet das Kind mit dem Bade aus!) – Nein, das bezieht sich jetzt auf die aus­ländischen Bürger. Was das Inland betrifft, muss man einmal unterscheiden, was das Nützliche am Bankgeheimnis ist, und was das Schädliche. Das Nützliche ist zu retten: dass nicht einer beim anderen „herumstierlt“ – auch nicht jeder Beamte – und der Da­tenschutz gewährleistet ist.

Dass aber Österreich zu einem Anziehungspunkt für Mafiagelder von Sizilien und von der Ostmafia gemacht wird, das können Sie auf die Dauer nicht wirklich wollen. Das schadet mittlerweile sogar dem Wirtschaftsstandort, das hilft nur mehr den Banken, und deshalb sind wir schon wieder am Punkt. (Abg. Mag. Ikrath:  Bürger!) – Ja, ich kenne schon Bürger. Die Bürger sollen ja weiter geschützt werden.

Es geht ja nicht darum, dass die Behörde einfach „herumstierlt“, sondern es geht dar­um, dass die Verdachtsmomente heruntergeschraubt werden müssen und man nicht für alles drei Untersuchungsrichter braucht, wo schon längst verschwunden ist und wegretuschiert wurde, was im Bereich der Geldwäsche passiert ist. Es geht darum, dass man wirklich bei schweren Verdachtsmomenten einmal ordentlich ermitteln kann und nicht alles „schlechte“ Geld in die Schweiz und nach Österreich importiert werden muss. (Abg. Mag. Ikrath: Man macht, was jeder Beamte ...!) In dem Fall stinkt das Geld – lassen Sie sich das gesagt sein, Herr Ikrath! (Beifall bei den Grünen.)

22.00


22.00.50Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 260

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Börsegesetz und wei­tere Gesetze geändert und das Börsefondsgesetz und das Börsefondsüberleitungsge­setz aufgehoben werden, samt Titel und Eingang in 45 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bankgeheimnis.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stress-Test“ für Banken.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absicherung der Firmenpensionen gegen Totalausfall.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kundenschutz im WAG und BWG.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 12.)

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen, samt Titel und Eingang in 68 der Beilagen.

Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Leistung eines österreichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschul­dung Liberias, samt Titel und Eingang in 44 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 261

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist so­mit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Ab­schluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll mit dem Königreich der Nie­derlande zur weiteren Abänderung des mit dem Königreich der Niederlande am 1. Sep­tember 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 unterzeichneten Proto­kolls und des am 26. Dezember 2001 unterzeichneten Protokolls, in 11 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Ab­schluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen mit der Regierung der So­zialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Ver­hinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll und Annex, in 16 der Beilagen die Genehmigung zu er­teilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen mit der Bundesre­publik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erb­schaftsteuern bei Erbfällen, in denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. August 2008 verstorben ist, in 22 der Beilagen die Genehmigung zu ertei­len.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

22.05.0023. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 315/A der Abgeordneten An­ton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (22. StVO-Novelle) und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (74 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Vock. Gewünschte Redezeit: 3 Mi­nuten. – Bitte.

 


22.05.43

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Im Antrag werden zahlreiche Maßnahmen aufgezeigt, die die Sicherheit im Straßenverkehr erhö­hen sollen. Dazu gehören die sogenannte Section Control, das Blitzen von vorne, da-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 262

mit man endlich auch die Bürger der BRD bestrafen kann, die Abstandsmessung sowie die Bestrafung von Nichtbeachtung von Lichtzeichen.

Ich kann mich erinnern, dass wir das in Mödling einmal andiskutiert und geschaut ha­ben, was so eine Kamera für eine einzelne Ampel kostet. Dabei haben wir festgestellt, da können wir uns auf einige Jahre einen Schülerlotsen leisten, das rechnet sich nie und nimmer, das amortisiert sich nicht.

Die Überwachung aus Fahrzeugen – das sieht man ja auch im deutschen Fernsehen immer wieder, wie das passiert – soll interessant sein, und für mich besonders interes­sant ist die sogenannte Verkehrsbeobachtung, denn man kann das auch veröffentli­chen und an Medien weitergeben. Ich sehe schon die sensationslüsternen Medien, die jetzt ja schon, zum Beispiel Puls 4, täglich die Asfinag-Kameras zeigen, die den Ver­kehr aufnehmen, und dann wird man halt in Zukunft endlich über das Fernsehen auch die Unfälle, die ja von der Kamera aufgenommen werden, sehen können.

Wir Freiheitlichen können nur feststellen: Würden diese Maßnahmen und vor allem die Einnahmen aus diesen Maßnahmen wirklich zur Erhöhung der Sicherheit im Straßen­verkehr dienen, könnten wir uns mit diesem Antrag anfreunden. Wir fürchten jedoch, dass diese Maßnahmen ausschließlich zur Auffettung des Budgets dienen sollen. Der Autofahrer als „Melkkuh der Nation“ – nein, danke! (Beifall bei der FPÖ.)

22.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Heinzl zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


22.07.32

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Ho­hes Haus! Die Erhöhung der Verkehrssicherheit ist eines der ganz zentralen Anliegen von uns allen, wie ich meine, und unser gemeinsames Ziel ist es, dass es auf Öster­reichs Straßen in Zukunft keine Schwerverletzten und keine Toten mehr geben soll.

Sicherheit im Straßenverkehr ist wahrlich ein vielschichtiges Problem. Wir alle wissen, dass bei überhöhter Geschwindigkeit, Raserei und Drängeln die besten elektronischen Helferleins oder Airbags nicht helfen und auch keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Folge sind meist Tote und Schwerverletzte.

Werter Herr Kollege von der FPÖ, Herr Abgeordneter Vock, ich darf Ihnen schon sa­gen, dass die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung wahrlich keine willkürliche Schikane sind, sondern sie dienen zum eigenen Schutz – auch zu Ihrem Schutz und zum Schutz von anderen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, viele seit Jahren praktizierte Methoden der Verkehrs­überwachung sind nun endgültig genau gesetzlich geregelt, wie schon angesprochen die Section Control, der Einsatz von Radar, sogenannte Rotlichtkameras und das Fil­men von Verkehrssündern aus Polizeiautos. Erstmals gibt es in Österreich nunmehr auch die Möglichkeit der Radarmessungen von vorne. Damit wird die grenzüberschrei­tende Strafverfolgung erleichtert.

Hohes Haus! Bei der rechtlichen Festlegung all dieser Überwachungsmethoden darf natürlich – das ist ganz wichtig! – der Datenschutz nicht unbeachtet bleiben. Die durch die Verkehrsüberwachung gewonnenen Daten sind hochsensibel. Es ist unsere Aufga­be, die Aufgabe des Parlaments, die Bürger vor der totalen Überwachung zu schützen. Wir wollen sicherlich keine Big-Brother-Verhältnisse in Österreich haben! (Beifall bei der SPÖ.)

Im Rahmen der Novelle der Straßenverkehrsordnung werden daher strenge Daten­schutzbestimmungen festgelegt. Zum Beispiel dürfen Bilder von Staukameras nur live


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 263

gesendet und nicht aufgezeichnet werden, der Beifahrer muss unkenntlich gemacht werden, Daten dürfen nur für Verwaltungsstrafverfahren benutzt werden. Wenn die Da­ten nicht zur Strafverfolgung benutzt werden, müssen sie sofort gelöscht werden. Ver­wendete Daten müssen nach der Verwendung ebenfalls gelöscht werden.

Der Verkehrsausschuss, sehr verehrte Damen und Herren, hat dazu eine Ausschuss­feststellung beschlossen. Verkehrsüberwachung mittels Video wird es nur bei beson­ders gefährlichen Straßenabschnitte geben, zum Beispiel bei Tunnels, Baustellen, an Stellen, wo es viele Verkehrsunfälle gibt, und dort, wo Umweltgrenzen überschritten werden. In der Ausschussfeststellung wurde auch vereinbart, dass dem Nationalrat in zwei Jahren ein Erfolgsbericht über den Einsatz der Section Control vorgelegt wird.

Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der heute zu beschließenden No­velle der Straßenverkehrsordnung wird, wie ich meine, ein wichtiger Beitrag zur Ver­kehrssicherheit geleistet, und die Verkehrssicherheit liegt uns allen am Herzen. – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.11.13

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Das BZÖ steht für Sicherheit, das heißt, alles, was Sicherheit verkörpert, wird von uns unterstützt. Deshalb unterstützen wir auch diese Straßenver­kehrsordnung und Kraftfahrgesetzänderung, da darin Maßnahmen beinhaltet sind, die die Sicherheit verbessern sollen.

Was wir allerdings nicht wollen, ist das Abkassieren bei unseren Staatsbürgern und das Laufenlassen der Nichtstaatsbürger beziehungsweise der Ausländer. Hier sehe ich ein wenig eine Schieflage, die vom Verkehrsministerium noch verbessert werden sollte.

Wir haben in der letzten Zeit auch über die Medien mitbekommen, dass zirka 80 Pro­zent der mit diesen Section-Control-Geräten beziehungsweise fix montierten Verkehrs­kameras Geblitzten keine Strafe bezahlen müssen, da sie im Ausland wohnhaft sind, das Fahrzeug dort zugelassen ist und Österreich mit diesen Staaten entweder keine Abkommen hat oder diese nicht vollzogen werden.

Ich hätte hier an die Frau Bundesministerin den Wunsch, dass österreichische Staats­bürger, die im Ausland eine Übertretung begangen haben, nur dann bestraft werden, wenn auch die Staatsbürger dieser Länder in Österreich Strafe zahlen. Das wäre, glau­be ich, ein wichtiger Punkt in Richtung mehr Fairness. (Beifall beim BZÖ.)

Es wurde auch schon angesprochen, dass die Datensicherheit oder der Datenschutz ein wichtiges Thema ist. Diese Verkehrskameras ermöglichen sicher auch einen Miss­brauch, aber es ist, glaube ich, in diesem Gesetz dafür Sorge getragen worden, dass dieser Missbrauch nicht funktionieren kann. Es kann nämlich nicht sein – nehmen wir ein einfaches Beispiel aus der Praxis –, dass, wenn ich eine Bekannte mit dem Auto mitnehme und ich geblitzt werde, dann das Foto, auf dem eine Frau neben mir sitzt, zu mir nach Hause geschickt wird. Wenn meine Gattin das in die Finger bekommt, glaube ich, haben wir ein gewisses Problem. – Bei mir wird es nicht so sein, aber der eine oder andere könnte in diese Lage kommen. (Heiterkeit. – Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Alles in allem ist diese Änderung notwendig, denn sie unter­stützt die Sicherheit. Es ist wichtig, dass die Verkehrskameras aber nur dort eingesetzt werden, wo sich wirklich Gefahrenstellen befinden. Es sollte das kein Abkassieren sein.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 264

Das Problem liegt sicher darin, dass in gewissen Bereichen wirklich nur zum Auffetten des Budgets abkassiert wird, die Kameras gerade dort aufgestellt werden, aber in Be­reichen, wo es sicher notwendig ist, wenig gemacht wird.

Auch die Erhöhung der Strafen, die Sie vor Kurzem angesprochen haben, wird von mir mit gemischten Gefühlen gesehen. Es gibt Bereiche, wo ich das nachvollziehen kann. Wenn ich das nach Vorarlberg verlege: In der Schweiz sind die Strafen für Autofahrer wesentlich höher. Daher kommen Autofahrer zu uns und veranstalten auf unseren Straßen Autorennen. Für die sind unsere Strafen ein Klacks! Dem muss natürlich schon entgegengewirkt werden. Allerdings soll es nicht nur die Österreicher treffen, sondern alle, die auf Österreichs Straßen fahren. (Beifall beim BZÖ.)

22.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Maier. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.15.00

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der Diskussion, wie wir sie heute haben, ein kleiner Rückblick. Es hat irgendjemand behauptet, dass ab 16 Uhr in die­sem Haus nichts mehr gearbeitet wird: Heute ist erkennbar, dass weit über 16 Uhr, wir haben noch einiges vor uns, also bis nach Mitternacht hinaus gearbeitet wird. (Zwi­schenrufe bei der SPÖ.)

Ich glaube aber, dass – und Herr Kollege Heinzl hat schon darauf hingewiesen – das, was heute hier zu beschließen ist, der richtige Weg ist. Ich möchte vielleicht eine An­merkung machen: Ich bin sehr dankbar, dass seitens der Frau Bundesministerin die Diskussion aufgenommen wurde im Anschluss an die Ergebnisse der Evaluierung des Vormerksystems, dass wir bis Ende des ersten Halbjahres zu einem umfassenden Si­cherheitspaket kommen, in dem wirklich die notwendigen Maßnahmen, die auch aus dem Evaluierungsprozess erkennbar waren, angesprochen werden sollen.

Das ist für uns jedenfalls die Frage der Führerscheinprüfung für junge Mopedlenker, denn wir wissen, dass da wirklich Unglaubliches passiert, die Frage der Kindersiche­rungen, und es soll auch ein wenig angedacht werden, dass wir das, was an Schulun­gen bisher angeboten wurde, vom Inhalt her verändern. Natürlich soll auch die Frage der Strafen, ob jetzt für Schnellfahren oder auch für Alkolenker, diskutiert und spätes­tens bis zum Ende des ersten Halbjahres, also Juni, dem Parlament vorgelegt werden. Ich bin sehr dankbar, dass es auch hier Diskussionsbereitschaft gibt.

Ein Problem, das wir in diversen Regionen haben, ist natürlich die Sicherheit bei den Bahnübergängen oder – andersherum – die Unsicherheit bei unbeschrankten Bahn­übergängen. Die Frau Bundesministerin hat zugesagt, im Rahmen des Konjunkturpa­kets hier eine zusätzliche Maßnahme zu treffen.

Ein Punkt, der vielleicht noch offen ist, aber auch diskutiert wird – und ich habe auch gesehen, dass es hier einen entsprechenden Antrag der Grünen gibt –, ist die Frage Radfahren und wie es den Radfahrern im Straßenverkehr geht. Es ist das, wie ich glaube, eine doch sehr wichtige Frage, denn man weiß, dass fast 10 Prozent der Ver­kehrstoten des Jahres 2008 leider Gottes Radfahrer gewesen sind.

Wenn man die Diskussion der Landeshauptleute, die sich ja sehr engagiert zum The­ma Helm bei Schifahrern geäußert haben, verfolgt hat, sollte man meiner Meinung nach auch von dieser Seite erwarten dürfen, dass es allenfalls auch einen Vorschlag gibt, was die Helmpflicht für Radfahrer anbelangt. Aber das überlassen wir einmal den Landeshauptleuten. Und sollte da etwas kommen, glaube ich, sollten wir dann überprü­fen, inwieweit es sinnvoll ist, dass der Gesetzgeber das regelt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 265

Alles in allem hoffe ich – und das wollte ich im Rahmen der heutigen Debatte einbrin­gen –, dass wir bis Juni ein derartiges Gesamtsicherheitspaket 2009 schnüren kön­nen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Maier, ich gebe Ihnen gerade auch hinsichtlich des ersten Teils Ihrer Ausführungen völlig recht, was die um­fangreiche heutige Tagesordnung betrifft. Aber ich möchte schon auch festhalten, dass wir uns bemühen sollten, keine solchen Sitzungsmarathons mehr absolvieren zu müs­sen, sondern diese Debatten zumindest auf zwei Tage aufzuteilen. (Beifall bei Abge­ordneten von ÖVP, SPÖ, FPÖ, BZÖ und Grünen.)

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.18.36

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Meine Damen und Herren! Ja, der Marathon geht weiter. Eigentlich ist ja die Fra­ge Verkehrssicherheit auch ein Marathonlauf.

Frau Ministerin, Sie wissen es vielleicht nur als Abgeordnete: Wir arbeiten seit Jahren daran, das Ziel, die Vision der österreichischen Verkehrssicherheit, nämlich endlich die Halbierung der Zahl der Toten auf der Straße, zu erreichen. Und das eigentliche Ziel jetzt in der überarbeiteten Fassung ist ja die „Vision Zero“, ähnlich wie in Schweden, dass wir überhaupt möglichst keine Toten mehr durch Straßenverkehrsunfälle haben.

Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, ist natürlich die Diskussion über diese Änderung der Straßenverkehrsordnung zu führen. Frau Ministerin, ich bin ja ganz froh, dass es jetzt die Videoüberwachung des Section-Control-Sektors gibt, dass das Abstandhalten videoüberwacht wird, dass die Rotlichtsignale beachtet werden und es auch diesbezüglich eine Videoüberwachung gibt. Nur, Frau Ministerin, wenn ich schon Verkehrssicherheit großschreiben will, wenn ich schon eine StVO anpeile, dann soll ich diese umfassender gestalten und die Dinge, die Sie auch medial angekündigt haben, endlich berücksichtigen.

Was nützt es mir, wenn ich in diversen illustrierten Zeitungen lese, ja, Sie sind dafür, dass es einen bundesweit einheitlichen Strafkatalog gibt, aber im Parlament, in der Re­alität nichts davon zu spüren ist?

Frau Ministerin, was soll ich davon halten, wenn Sie höhere Mindeststrafen bei Schnellfahren et cetera verlangen, real aber im Parlament davon keine Rede ist?! Wir machen eine Minimaländerung der StVO im Hinblick auf Videoüberwachung, aber die wirklich katastrophalen Ursachen für die Verkehrsunsicherheit, für die Unfalltoten wer­den sozusagen nicht einmal gestreift.

Deswegen: Gerne ein Ja zu dieser Sache betreffend Videoüberwachung – mit allen da­tenschutzrechtlichen Vorbehalten –, aber, Frau Ministerin, ein Nein zu dieser wirklich minimalen StVO-Änderung, die die wesentlichen Aspekte der Verkehrssicherheit gar nicht tangiert, gar nicht anspricht, gar nicht regelt. Deshalb auch unsere Gesamtableh­nung.

In diesem Zusammenhang, Frau Ministerin, weil es ja auch um sehr, sehr differenzierte datenschutzrechtliche Aspekte geht, möchte ich auch einen entsprechenden Entschlie­ßungsantrag einbringen, weil ja auch im Ausschuss darüber diskutiert wurde, dass zum Beispiel die Frage der Datenlöschung – wann wird das videoüberwachte Fahrzeug endlich wieder aus der Datenbank gelöscht – ungeklärt ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 266

Da kann es dann natürlich zu Vorfällen kommen, weil ja das Interesse des Innenres­sorts relativ groß ist, wie wir ja schon gehört haben, die Videoüberwachung nicht nur wegen der Verkehrssicherheit in Anspruch zu nehmen, sondern da auch sozusagen Nebenaspekte mit einzuführen, über die Verkehrssicherheitsaspekte sozusagen Ge­samtüberwachungssysteme zu installieren.

Deswegen bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, umgehend einen Vorschlag für die datenschutz­rechtliche Sanierung der 22. StVO-Novelle vorzulegen.

Dieser Vorschlag muss insbesondere folgende Punkte umfassen:

die Ergänzung der fehlenden Bestimmungen für die Löschung der in den §§ 98a, 98b, 98c, 98d und 98e genannten Regelungen;

eine Neuformulierung von § 98c Abs. 3 letzter Satz, die logisch schlüssig und praktisch vollziehbar ist;

eine logisch schlüssige Neuformulierung des in sich widersprüchlichen § 98f Abs. 2;

eine Neuformulierung der in § 98e Abs. 2 und 3 enthaltenen, viel zu unbestimmten For­mulierungen „Verwendung für nachfolgende Verwaltungsstrafverfahren“ und „eines nachfolgenden Ermittlungsverfahrens“.

*****

Das muss detaillierter und korrekter formuliert werden, damit datenschutzrechtliche Be­denken endlich zerstreut werden können und wir mit dieser StVO-Novelle einen weite­ren Schritt in Richtung Verkehrs- und Datensicherheit vorankommen.

Ein zweiter Aspekt, Frau Ministerin – mein Vorredner, Kollege Ferdinand Maier von der ÖVP hat ja schon darauf hingewiesen –: Uns liegt auch die Sicherheit und die Möglich­keit, Radfahren attraktiver zu gestalten, sehr am Herzen. Frau Ministerin, Sie wissen ja, auch Ihr Ressort soll etwas zum Klimaschutz beitragen. Die Forcierung des Radfahr­verkehrs ist ein eminenter Beitrag zum Klimaschutz. 50 Prozent aller Fahrten sind unter fünf Kilometer und können daher auch locker mit dem Rad bewältigt werden, nur: Da müssen die Rahmenbedingungen stimmen, und zwar auch in der StVO.

Da sind wir einer Meinung mit Landeshauptleuten, da sind wir einer Meinung mit dem Städtebund, der diese Änderungen der StVO im Hinblick auf Attraktivierung für Radfah­rerInnen und FußgängerInnen auch immer wieder eingefordert hat.

Deshalb ein zweiter Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, durch zügige Verbesserungen für Radfahren und Zufußgehen in der StVO zu mehr Verkehrssicherheit beizutragen, und insbesondere

1. umgehend einen Vorschlag zur Aufhebung der Radwegebenützungspflicht im Orts­gebiet und der Sondervorrangregelung für den Radfahrverkehr vorzulegen, wie seit Jahren in diversen Regierungspapieren enthalten, auf Expertenebene als zielführend außer Streit gestellt und nun vom Städtebund gefordert;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 267

2. rasch eine umfassende Überarbeitung der StVO zugunsten der Radfahrenden und Zufußgehenden auf Basis der ebenfalls seit Jahren vorliegenden Vorschläge vorzule­gen.“

*****

Frau Ministerin, tun Sie das, was Ihre Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Ihre Landtagsabgeordneten schon lange fordern! Nehmen Sie diese Segmente von Ver­kehrsteilnehmern, die sowieso benachteiligt sind, ernst – und wo ja auch ein ver­gleichsweise hoher Frauenanteil zu sehen ist, nämlich bei den FußgängerInnen, bei den RadfahrerInnen, auch beim öffentlichen Verkehr – und orientieren Sie Ihre Politik auch auf diese bis jetzt benachteiligten Bevölkerungsschichten und legen Sie daher in­sofern eine bessere StVO vor! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die beiden soeben eingebrachten Entschlie­ßungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend daten­schutzrechtliche Sanierung der 22. StVO-Novelle

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 315/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (22. StVO-Novelle) und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (74 d.B.)

Die 22. StVO-Novelle sieht insbesondere die ausdrückliche gesetzliche Regelung von Section Control (incl. Festlegung der zu überwachende Strecke durch VO wie im VfGH-Erkenntnis vom 15.6.2007 verlangt), sowie von Abstandsmessung, Rotlichtüber­wachung, Verkehrsüberwachung aus Fahrzeugen vor, jeweils soweit mit bildgebenden Verfahren – „videogestützte Verkehrsüberwachungssysteme“ – verbunden. Weiters soll sie die Frontfotografie ermöglichen, die zur grenzüberschreitenden Verfolgung ins­besondere deutscher Verkehrssünder Voraussetzung ist, sowie Rahmenbedingungen für den Einsatz von Kameras zur Verkehrsbeobachtung incl Verwendung der dabei ge­wonnenen Daten festsetzen.

Der Antrag hat im Detail gravierende datenschutzrechtliche Schwächen, die u.a. auch der ÖAMTC in der Stellungnahme im Begutachtungsverfahren ausgeführt hat.

Die Erläuterungen gaukeln hier Lösungen und „restriktive Datenverwendungs- und Lö­schungsregelungen“ vor, was bei genauerer Betrachtung höchstens teilweise zutrifft:

Bei §98a, b, c, d, e fehlt jeweils eine Bestimmung über Löschung der Daten, die Über­tretungen feststellen – diese könnten so nach Nutzung „ewig“ aufgehoben werden!

§98c Abs 3 letzter Satz ist nicht vollziehbar – ob das Kennzeichen des zB voranfahren­den Fahrzeugs für Zwecke des Ermittlungsverfahrens „zwingend erforderlich“ ist, wird sich erst im Zuge dieses Verfahrens herausstellen (wenn zB der belangte Lenker des auffahrenden Fahrzeugs „Hineinzwicken“ des Vorder-Fahrzeugs angibt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 268

§98f Abs 2 ist logisch nicht schlüssig: Damit entsprechende Auflösung vorhanden sein kann, müssen die Kameras diese aufweisen – also kann eben nicht auf Erfordernisse des Einzelfalls abgestellt werden. Es ist ja dann auch klar von „bildgebende Erfassung, die eine Identifizierung von Personen oder Fahrzeugen ermöglicht“ die Rede, was durch die vorangehende restriktivere Formulierung vernebelt werden soll.

In §98e Abs 2 und 3 sind die Formulierungen „Verwendung für nachfolgende Verwal­tungsstrafverfahren“ und „eines nachfolgenden Ermittlungsverfahrens“ viel zu unbe­stimmt - da ist jedes Verfahren umfasst, auch wenn es nichts mit Verkehrssicherheit oder dem begangenen Delikt oder Überwachungszweck zu tun hat. Bezeichnenderwei­se wurde im Datenschutzrat der Antrag, dass Verkehrsüberwachungsanlagen nur zu Zwecken der Verkehrsüberwachung verwendet werden dürfen, von SP-, VP- und FP-Vertretern einhellig abgelehnt. Wortmeldungen bei dieser Sitzung belegten, dass genau diese explizite Einschränkung aktiv vermieden werden soll. Ein Vertreter des BMI äußerte zu dieser Thematik, dass die Nutzung der Aufzeichnungen zu anderen verwaltungsrechtlichen Zwecken nicht ausgeschlossen und durch andere – beschlos­sene oder neue – Gesetze wie die StPO und das SPG geregelt sei. Dass das neue Sicherheitspolizeigesetz ein regelrechter Freibrief für Datenmissbrauch ist, ist hinläng­lich bekannt.

Wenn Bundesministerin Bures aktuell (im Zusammenhang mit Vorratsdatenspeiche­rung) viel von „höchsten grund- und datenschutzrechtlichen Standards“ spricht, so sind diese bei der 22.StVO-Novelle mit Sicherheit nicht erfüllt.

Diese datenschutzrechtliche Problematik der gegenständlichen Novelle dürfte auch VertreterInnen der Regierungsmehrheit nicht ganz geheuer sein. So initiierte ÖVP-Mandatarin Hakl in letzter Sekunde eine Ausschussfeststellung, die eine Einschrän­kung der konkreten Anwendung der auf Filmen und Fotografieren aufgebauten Ver­kehrsüberwachung zum Ziel hat.

Eine Ausschussfeststellung kann aber natürlich datenschutzrechtlich korrekte Regelun­gen in der StVO-Novelle selbst nicht ersetzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, umgehend einen Vorschlag für die datenschutz­rechtliche Sanierung der 22. StVO-Novelle vorzulegen.

Dieser Vorschlag muss insbesondere folgende Punkte umfassen:

die Ergänzung der fehlenden Bestimmungen für die Löschung der in den §§ 98a, 98b, 98c, 98d und 98e genannten Regelungen;

eine Neuformulierung von §98c Abs 3 letzter Satz, die logisch schlüssig und praktisch vollziehbar ist;

eine logisch schlüssige Neuformulierung des in sich widersprüchlichen §98f Abs 2;

eine Neuformulierung der in §98e Abs 2 und 3 enthaltenen, viel zu unbestimmten For­mulierungen „Verwendung für nachfolgende Verwaltungsstrafverfahren“ und „eines nachfolgenden Ermittlungsverfahrens“.

*****


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 269

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend daten­schutzrechtliche Sanierung der 22. StVO-Novelle

betreffend einfache und klare Regeln für den Radverkehr als Beitrag zu mehr Ver­kehrssicherheit

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 315/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (22. StVO-Novelle) und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (74 d.B.)

Mit der 22. StVO-Novelle wird – wie schon bei einer Reihe vorangegangener StVO-Novellen – einmal mehr nur anlassbezogen (höchstgerichtlich erzwungene klarere Rechtsgrundlage für Section Control & Co) und unsystematisch an der Straßenver­kehrsordnung herumgedoktert. Grundlegende Reformschritte und eine Reihe wichtiger, seit Jahren überfälliger, teilweise auch schon seit Jahren regierungsseitig angekündig­ter Verkehrssicherheitsmaßnahmen bleiben auch mit der 22. StVO-Novelle unerledigt: zB bundesweit einheitlicher Strafkatalog, Entschärfung der Unfallbilanz bei jungen Mo­pedfahrerInnen auf Basis der seit 2004 (!)im BMVIT liegenden Experteninputs, höhere Mindeststrafen für Schnellfahren wie von BM Faymann und nun auch BM Bures bereits wiederholt angekündigt, usw usf.

Der Verkehrssicherheit ebenso wie dem Ziel umwelt- und klimafreundlicherer Mobilität würde auch eine radfahrer- und fußgängerfreundliche Überarbeitung der StVO dienen.

Im Lauf der Jahre haben speziell zum Thema Radverkehr sehr viele komplizierte Re­geln Eingang in die StVO gefunden, die einander teilweise sogar widersprechen, den verkehrs-, gesundheits- und umweltpolitisch förderwürdigen Radverkehr einschränken statt fördern und – wegen mangelnder Bekanntheit, Logik und Nachvollziehbarkeit für die motorisierten wie nichtmotorisierten VerkehrsteilnehmerInnen – nicht im möglichen Maß zur Hebung der Verkehrssicherheit beitragen. Anstatt dieses unbefriedigenden Status Quo sollten einfache und klare Regeln für den Radverkehr angestrebt und so auch die Verkehrssicherheit gehoben werden.

Eine solche StVO-Überarbeitung ist seit Jahren überfällig. Sie ist nicht nur expliziter In­halt der Klimastrategien von 2002 (!) und 2007 und des offiziellen Nationalen Verkehrs­sicherheitsprogramms 2002(!)-2010, sondern auch eine zentrale Forderung des von den Grünen seit 2002 wiederholt beantragten und auf Regierungsebene schließlich 2006 verabschiedeten Masterplans Radfahren.

Seit bald zwei Jahren liegt ein detaillierter Antrag der Grünen mit rund 30 konkreten Vorschlägen für die Verbesserung der rechtlichen Situation für Radfahren und Zufuß­gehen in der StVO vor.

Auch der – durchaus auch SPÖ-beschickte – Österreichische Städtebund gab bereits vor bald zwei Jahren „seiner Meinung Ausdruck, dass für eine weitere Hebung der Ver­kehrssicherheit in Ballungszentren und Städten entsprechende legistische Vorkehrun­gen in der Straßenverkehrsordnung zu treffen sind. Diese sollen vor allem Benachteili­gungen für FußgängerInnen, RadfahrerInnen und Schienenfahrzeuge beseitigen sowie einer verbesserten Verständlichkeit der Regelungen der StVO dienen.“

Nach intensiver ExpertInnenarbeit im einem Fachausschuss der FSV liegen zu Rad-Fragen seit Herbst 2008 nun auch konkrete Vorschläge des Städtebunds im BMVIT vor. Mit der Aufhebung der Radwegebenützungspflicht im Ortsgebiet und der Sonder­vorrangregeln für den Radverkehr sind dabei zwei zentrale, auch höchst verkehrssi­cherheitsrelevante Punkte aus der jahrelangen Debatte angesprochen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 270

Aufgrund der jahrelangen Vorlaufzeit und der weit über die ExpertInnenebene hinaus längst abgeschlossenen Meinungsbildung gibt es keinen sachlichen Grund mehr, dass hier nichts weitergeht. Statt rasch die seit Jahren anerkannten zentralen Punkte umzu­setzen, besteht jedoch die Gefahr, dass mit dem Vergeben neuer Studien etc weiterhin die Sache in die Länge gezogen wird.

Bundesministerin Doris Bures hielt zuletzt in einer Aussendung am 19. Februar 2009 (APA-OTS 186) erneut fest, der „Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer muss verbessert werden“, sprach angesichts alarmierender neuer EU-Unfallstatistiken u.a. zu RadfahrerInnen und FußgängerInnen von einem „klaren Handlungsauftrag für die Politik“, erinnert daran, dass „Österreich einen überproportional hohen Anteil an getöte­ten ungeschützten Verkehrsteilnehmern pro Jahr hat“ und sieht darin „einmal mehr (sic!) die Bestätigung für ihre Vorhaben“ für „mehrere Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen“.

Nach jahrelanger Ankündigungspolitik ist es allerhöchste Zeit für Taten statt Worte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, durch zügige Verbesserungen für Radfahren und Zufußgehen in der StVO zu mehr Verkehrssicherheit beizutragen und insbesondere

1. umgehend einen Vorschlag zur Aufhebung der Radwegebenützungspflicht im Orts­gebiet und der Sondervorrangregeln für den Radverkehr vorzulegen, wie seit Jahren in diversen Regierungspapieren enthalten, auf Expertenebene als zielführend außer Streit gestellt und nun vom Städtebund gefordert;

2. rasch eine umfassende Überarbeitung der StVO zugunsten der Radfahrenden und Zufußgehenden auf Basis der ebenfalls seit Jahren vorliegenden Vorschläge vorzule­gen.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. 2 Mi­nuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.25.12

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesminis­ter! Hohes Haus! Wie einem Bericht des Verkehrsklubs Österreich in den letzten Tagen zu entnehmen war, ist die Unfallbilanz im Jänner 2009 besorgniserregend: Bereits 50 Menschen sind in diesem Monat bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen; um neun mehr als im Jahr davor.

Die Zahl der tödlich verunglückten Pkw-Insassen ist von 29 auf 34 gestiegen; 34 Pro­zent davon auf Grund erhöhter Geschwindigkeit. Auffallend dabei ist auch die rasante Zunahme von Drängeln und Rasen.

Verstärkte Verkehrsüberwachung auf unseren Straßen kann eine wirksame Maßnah­me sein, um die Autofahrer sozusagen von dieser erhöhten Geschwindigkeit zu befrei­en, aber auch um andere Verkehrsteilnehmer vor solchen Risikolenkern zu schützen.

Neben der Auswirkung der Kontrolle sollte auch eine Bewusstseinskampagne gegen das Drängeln und Schnellfahren gestartet werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 271

Sehr geschätzte Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt, der jetzt zur Beschlussfassung ansteht, geht es auch darum, ein neues Straßenverkehrszeichen in Kraft zu setzen. Es geht dabei um die rechtskonforme Beschränkung des Gefahrgut­transportes durch Tunnel. Dieses Zeichen zeigt hinkünftig an, dass Gefahrguttrans­porte nur in den mit Pfeilen angebotenen Fahrtrichtungen durchgeführt werden dürfen.

Wir erfüllen mit diesem Beschluss eine Bestimmung des Europäischen Übereinkom­mens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf den Straßen und er­sparen uns damit Beschränkungen des Güterverkehrs durch Tunnel.

Lassen Sie uns, meine Damen und Herren, mit einem gemeinsamen Beschluss we­sentliche Entscheidungen treffen, um die Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen zu verbessern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.27.36

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Wir haben heute eine Änderung der Straßenverkehrsordnung in Verhandlung, und wir haben jetzt doch schon einige Lobesworte dazu gehört; aber als Oppositioneller muss man natürlich auch die kritischen Punkte ein bisschen näher be­trachten. Und da geht es unter anderem einmal um den Datenschutz.

Es gibt eine Ausschussfeststellung dazu – ich behaupte jedoch, jede Ausschussfest­stellung ist der Beginn von Murks, denn besser wäre es, das Gesetz gleich so zu for­mulieren, dass es eindeutig ist, denn das erspart dann verschiedene Rechtsgänge. – Aber gut, soll sein.

Ziel ist es unter anderem, mit der Abschnittskontrolle sicherzustellen, dass auch aus­ländische Fahrer ihre Strafe zahlen. – Und was sagen die Experten des ÖAMTC da­zu? – Fotos von vorne allein sichern nicht die zwischenstaatliche Datenweitergabe. Ein Beispiel dazu: Italien. Wie macht es Italien richtig? – Eine gewisse Zeit nach der Feststellung eines Delikts werden die Autofahrer zur Seite geholt und sofort, und zwar an Ort und Stelle, sozusagen beamtshandelt. Wenn man die Strafe nicht zahlt, wird entsprechend weiter agiert.

Der nächste Punkt: Höhere Strafen bringen nicht mehr Sicherheit. Da möchte ich bei meiner Vorrednerin, der Frau Abgeordneten Moser, anschließen: Es geht uns nicht um die Halbierung der Verkehrstoten. Das wäre nämlich Störung der Totenruhe. Wir wol­len einfach nur, dass die Zahl der Toten halbiert wird. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hörl: Das ist aber schon sehr makaber!)

Auch dieser Wunsch wird wahrscheinlich in Summe ein Wunsch an das Christkind blei­ben, denn wie das Beispiel der Alkofahrer zeigt, wo etliche Leute mit erhöhten Werten zum LCD-Test gehen, ist es so, dass auch dort diese Gesetze nicht wirklich etwas nüt­zen. Der ÖAMTC sagt ein Ja zu sinnvollen Überwachungsmaßnahmen, aber ein Nein zum reinen Abkassieren.

Es würde ja noch angehen, wenn diese Strafgelder alleine in die ASFINAG gingen und für Verkehrsmaßnahmen genützt werden könnten, aber je nachdem, welcher Art das Delikt ist, kann es auch sein, dass die jeweilige Bezirkshauptmannschaft und die Ge­meinde das Geld kassieren. Und da sollte man natürlich eingreifen. Wir würden uns da jedenfalls eine Zweckwidmung beziehungsweise eine Zuordnung zu Verkehrsmaßnah­men wünschen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 272

Wo bleiben Grauzonen in dem Ganzen? – Es gibt noch immer Nebel über den Richt­linien für Privatsheriffs. Jeder Bürgermeister kann, wenn er will, noch immer mit seinen Mannen sozusagen Raubrittertum spielen. Da würden wir uns klare Richtlinien wün­schen. (Abg. Hörl: Frechheit!)

Was uns noch fehlt, ist einfach die Sache mit den Vignetten für Wechselkennzeichen sowie Lösungen für Wechselkennzeichen zwischen Auto und Motorrad. Da schauen wir drauf, dass das nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hörl: Der beleidigte Bürgermeister! – Dafür gibt es jetzt aber einen Ordnungsruf?)

22.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.30.40

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen etwas, das in Österreich wahrscheinlich niemandem sehr sympathisch ist, nämlich zum einen die Section Control, eine permanente Videoüberwachung über eine längere Strecke, wo zunächst jeder gefilmt wird – egal, ob er/sie eine Geschwindigkeitsübertretung begeht oder nicht.

Wir beschließen auch, dass Radarfotos von vorne angefertigt werden. Das jedenfalls nur für diejenigen, die wirklich zu schnell fahren; die anderen werden ja nicht geblitzt. Das alles vor dem Hintergrund, dass es den unbefriedigenden Zustand gibt, dass man auf Grund des deutschen Grundgesetzes und verfassungsgerichtlicher Entscheidun­gen in Deutschland gesagt hat, dass eine Lenkererhebung wie in Österreich nicht zu­lässig sei, da wird ein Menschenrecht verletzt, wenn ein Lenker sozusagen gegen sich selbst aussagen müsse.

Ich muss sagen, das man das nicht ganz von der Hand weisen kann, daher: Unter die­sem Gesichtspunkt ist es gut und richtig, dass aufgrund dieser Maßnahmen in Öster­reich in Hinkunft auch deutsche Raser gestraft werden können.

Ich bin wirklich froh darüber, dass diese Ausschussfeststellung – mir tut es auch leid, dass das nicht entsprechend deutlich im Gesetzestext steht – gemeinsam auf meine Initiative hin möglich war, nämlich dass diese Section Control nur dann und nur dort zum Einsatz kommt, wo es der Erhöhung der Verkehrssicherheit dient – und nicht, wie ich es in einzelnen Debattenbeiträgen gehört habe, überall dort, wo besonders viele Leute Geschwindigkeitsübertretungen begehen.

Es gibt nämlich durchaus Situationen, wo zwar eine Geschwindigkeitsübertretung statt­findet, jedoch niemand gefährdet wird. Das stammt noch aus der Zeit, als man keine flexiblen Geschwindigkeiten vorgeschrieben hat, so zum Beispiel mit Überkopfge­schwindigkeitsregelungen, wo es eben überall nur eine fixe Geschwindigkeit gegeben hat.

Wenn man in der Nacht, wo links und rechts niemand wohnt, irgendwann einmal 150 statt 130 km/h fährt, noch dazu auf einer geraden Strecke, dann ist es das nicht zu laut, dann ist es wahrscheinlich auch nicht gefährlich, stellt aber eine Verwaltungsüber­tretung dar, die jedoch aus meiner Sicht nicht rechtfertigt, dass das dann eine be­sonders stark und streng zu überwachende Strecke werden muss, sondern wo man eben – bei all den jetzigen technischen Möglichkeiten – flexibel sein kann.

Wir in Tirol sind ja diesbezüglich bereits gebrannte Kinder: Es gibt ein IG-Luft, und in Tirol fährt man de facto an 270 Tagen im Jahr, und zwar zu jeder Tages- und Nacht­zeit, zu der überhaupt Autofahrer unterwegs sind, einen Hunderter auf der Autobahn.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 273

Bringen tut das erwiesenermaßen in Bezug auf die Luftgüte gar nichts. Und wenn heuer endlich einmal die Luft bei uns besser wird, dann liegt das daran, dass – bedau­erlicherweise aufgrund der Finanzkrise – 1 000 oder 1 500 Lkw am Tag weniger unter­wegs sind. Lkw dürfen nämlich auch noch alle 100 km/h fahren.

Jetzt, wie gesagt, sind es weniger Lkw, jetzt wird die Luft besser, aber: Bei uns wird eine Infrastruktur errichtet, die wahnsinnig teuer ist – wobei wir uns eigentlich nur noch Bundesstraßen leisten sollten.

Frau Bundesministerin, ich meine, auch das ist ein Einsatz von Mitteln, den wir uns eigentlich gar nicht leisten können. Unsere Autobahnen sollen Autobahnen bleiben! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Stauber. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.34.18

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Die heute zu beschließende 22. Novelle der Straßenverkehrs­ordnung stellt einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Sicherheit auf unseren Straßen dar. Viele Tote und Schwerverletzte im Straßenverkehr könnten verhindert werden, wenn seitens der Verkehrteilnehmer die Geschwindigkeitsbegrenzungen auch wirklich eingehalten würden.

Dass dem nicht so ist, wissen wir alle. Viele dieser schweren Unfälle werden eben von Rasern, von Dränglern und allen, die sich nicht an die StVO halten, hervorgerufen – und das nicht nur in unserem Heimatland Kärnten.

Daher fordert der Präventionsgedanke verstärkte Geschwindigkeitskontrollen, die auch für den Bereich der abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung, der soge­nannten Section Control, präzise geregelt werden. Und das hat nichts mit Abzocken zu tun, sondern soll einfach nur der erhöhten Sicherheit dienen.

Besonders wichtig erscheint mir, dass die vorliegende StVO-Novelle auch den von vie­len Bürgern geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung trägt. Dies wird etwa dadurch gewährleistet, dass sehr restriktive Datenverwendungs- und -löschungs­regelungen zur Anwendung kommen.

Für die Zustimmung von uns Sozialdemokraten zu dieser Novelle ist es wesentlich, dass die aus festgestellten Übertretungsfällen gewonnenen personenbezogenen Daten ausschließlich für unmittelbar daran anschließende Verwaltungsstrafverfahren weiter­verwendet werden dürfen – und für sonst nichts. Dadurch wird jeder Missbrauch mit personenbezogenen Daten verhindert.

Damit sich Österreichs Medienlandschaft in Zukunft wohltuend von jener Großbritan­niens oder Deutschlands abhebt, werden auch alle technischen Maßnahmen ergriffen, um zu gewährleisten, dass Unbeteiligte, die auf den Fotos ersichtlich sind, unkenntlich gemacht und Daten von Dritten, die keine Verwaltungsübertretung begangen haben, sofort gelöscht werden. Auch diese Regelung dient also dem Schutz der Privatsphäre der beteiligten Personen.

Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass diese 22. Straßenverkehrsordnungs-Novelle Österreichs Straßen sicherer machen wird und so hoffentlich manches Leid, das bisher eingetreten ist, in Hinkunft erspart bleibt – und das noch dazu bei höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen. – Danke. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.36



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 274

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Bundesministerin Bures. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


22.36.58

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Meine Damen und Herren! Eigentlich wäre den Ausführungen meines Vorredners kaum etwas hinzuzufügen gewesen, aber, sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus, ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir – eben mit diesem Initiativantrag des Hohen Hauses – ganz rasch auf eine VfGH-Entscheidung reagieren, wonach eine gesetzliche Grund­lage in Österreich fehlt, nach der wir elektronische Einrichtungen für mehr Verkehrs­kontrolle – und damit für mehr Verkehrssicherheit – nützen können.

Es hat diese gesetzliche Grundlage gefehlt, dazu gibt es jetzt auch ein Urteil – und ich bin froh, dass mit diesem Initiativantrag rasch dafür gesorgt wird, dass es zu mehr Ver­kehrssicherheit in Österreich kommt, indem es Abstandsmessungen und Frontfotogra­fie gibt, um auch rechtlich keine Lücken zu lassen, und dass wir weiterhin die Section Control nutzen könne.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist höchst an der Zeit – und ich habe aus allen Debattenbeiträgen bisher den Eindruck gewonnen, dass das einheitlich so gesehen wird –, dass Rasen, dass Drängeln auf Autobahnen und im Straßenverkehr keine Ka­valiersdelikte mehr sind. Wir wissen ja, dass das höchste Unfallrisiko und die meisten Unfälle durch Rasen verursacht werden. Allein im Jahre 2007 sind 230 Menschen töd­lich verunglückt, eben aufgrund des Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit.

Daher steht außer Zweifel, dass wir jetzt entsprechende Maßnahmen setzen müssen. Und mit dieser Novelle setzen wir einen ersten Schritt in die Richtung, dass wir mit Hilfe elektronischer Einrichtungen tatsächlich auch für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich kann Ihnen versichern, dass mir auch in diesem Bereich der Datenschutz ein ganz wesentliches Anliegen ist.

Ich glaube, dass mit dieser Novelle auch viel erreicht wurde, was eine sofortige Lö­schung der Daten betrifft; auch was das Unkenntlichmachen auf Fotos betrifft. Einige Herren Abgeordnete haben ja das Beispiel mit der Beifahrerin gebracht, deren Fotos ja in Zukunft unkenntlich gemacht werden sollen. Dem Datenschutz haben wir hohes Augenmerk geschenkt und entsprechende Regelungen in diese Novelle aufgenom­men. (Abg. Grosz: Die Scheidungsanwälte würde das sehr interessieren!)

Herr Abgeordneter, die Verkehrssicherheit ist sehr ernst zu nehmen – und Frau Abge­ordnete Moser, da haben wir noch viele Maßnahmen zu setzen. Da lade ich alle dazu ein, dass es zu einer nächsten StVO-Novelle kommt, mit der wir einen weiteren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.

Wenn man den Datenschutz, wenn man die Unkenntlichmachung des Fotos der Bei­fahrerin – zu Recht! – wichtig nimmt, lade ich aber auch dazu ein, die Diskussion über den Datenschutz insgesamt ganz ernsthaft zu führen, auch wenn es dann um die Vor­ratsdatenspeicherung, um die Themenbereiche Telefon und Internet geht.

Ich finde, die Verkehrssicherheit und der Datenschutz müssen im Mittelpunkt stehen, und diese Novelle zeigt, beides ist vereinbar. Ich bin froh darüber, dass das Hohe Haus so rasch reagiert und wir dadurch für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen kön­nen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Rädler zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 275

22.40.28

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Bundes­minister! Ich muss jetzt ein paar klare Worte zu Herrn Abgeordnetem Dr. Fichtenbauer und seinen Ausführungen betreffend meinen Schnurrbart verlieren. – Ihre Ahnung bestätigt sich: Ich habe nicht-österreichische Wurzeln, ich bekenne mich nicht zu Deutsch-Österreich, ich habe nicht gedient – aber ich bekenne mich zur Straßenver­kehrsordnung und ihrer 22. Novelle. (Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Dr. Fichtenbauer: Es könnte schlimmer ausgehen!)

Es wurde sehr viel darüber gesprochen. Eine der wichtigsten Maßnahmen – auch aus ökologischer Sicht – ist, dass Section Control vorgenommen werden kann. Ich glaube, das ist gerade für Wien, für die A 2 und die Außenringautobahn, eine wichtige Maß­nahme, und sie sollte eigentlich auch die Zustimmung der Grünen finden.

Für mich von besonderer Bedeutung ist, dass wir uns in einer der nächsten Sitzungen des Verkehrsausschusses auch dem Thema der freiwilligen Einsatzkräfte widmen soll­ten, nämlich den Feuerwehren, aber auch dem Roten Kreuz. Da gibt es einige Forde­rungen, die noch unerledigt sind. – Ich denke nur an die Rettungsstraßen nach bun­desdeutschem Vorbild. Da könnten wir auch eine Regelung finden, dass bei Stauge­fahr zwischen der zweiten und dritten Spur solche Rettungsstraßen eingerichtet wer­den können.

Noch einen Problemkreis aus dem Bereich der Feuerwehren gibt es: Wir haben sehr viele Freiwillige bei den Feuerwehren, es stellt sich aber die grundsätzliche Problema­tik, dass die technische Ausrüstung bei den Feuerwehren immer besser wird und durch diesen Standard natürlich auch die Feuerwehrautos schwerer werden.

Der B-Führerschein erlaubt nur eine Einsatzmöglichkeit auf Autos von bis zu 3,5 Ton­nen, und wenn wir alle verpflichten, für den Einsatz den C-Führerschein zu machen, haben wir bald keine Freiwilligen mehr, die diese Dienste ausüben können. Das geht tief hinein, bis ins Gewerbe zu den Klein-Lkws. (Beifall bei der ÖVP.)

Da ist Änderungsbedarf vorhanden, dem sollten wir uns widmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. 2 Mi­nuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


22.42.40

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Die 22. StVO-No­velle umfasst die Methode der Geschwindigkeitsmessung – abschnittsbezogen, punk­tuell oder durch Überwachung –, die Methode der Abstandsmessung, die Methode der Überwachung aus Fahrzeugen – zum Beispiel durch Zivilstreifen – und die Methode der Verkehrsüberwachung mit Bildübertragung beziehungsweise Aufnahme durch Ka­meras.

Zusätzlich enthält sie die Regelung, welche zulässigen Einsatzzwecke es gibt, die No­minierung der datenschutzrechtlichen Anforderungen und die Erlaubnis der Frontfoto­grafie. Und genau die Erlaubnis der Frontfotografie ist es, mit der ich mich beschäftigen möchte.

Kollege Hagen hat das Beispiel angeführt, dass es zu Hause Probleme geben könnte, wenn irgendjemand seinen Partner betrügt und dann im Auto fährt, die Geschwindig­keitsbeschränkung überschreitet und geblitzt wird. – Lieber Kollege Hagen! Ich möchte dir nur eines sagen: Wenn jemand seinen Partner betrügt und sich dabei noch so blöd anstellt und die Geschwindigkeit überschreitet, dass er geblitzt wird, dann gebührt es


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 276

ihm sowieso, dass das Foto nach Hause geschickt wird, möchte ich dir nur sagen. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ sowie Beifall bei der ÖVP.)

Herr Kollege Hagen, ich bin für die Frontfotografie, und ich werde dir jetzt erklären, wie­so. (Abg. Hagen: ..., zuhören! – Abg. Mag. Stefan: Rechts fahren! Rechts fahren!) Je­der von uns fährt wahrscheinlich viele Kilometer auf der Autobahn. Ich habe auch im letzten Verkehrsausschuss erzählt, was mir vor 14 Tagen passiert ist. Ich habe mit 130 Stundenkilometern einen Lkw überholt und bin auf einer dreispurigen Autobahn auf die Mittelspur gefahren. Als ich wieder auf die rechte Spur fahren wollte, bin ich auf einmal links und rechts von zwei Autos überholt worden: Es waren zwei deutsche Staatsbürger, die an mir „vorbeigeknallt“ sind, und wenn ich nicht wirklich aufgepasst und nicht ganz genau in den Rückspiegel geschaut hätte, hätte es einen Unfall gege­ben, in den ich unschuldig verwickelt worden wäre.

Diese Fahrer leisten sich das nur, weil sie wissen, dass ihnen nichts passiert, wenn sie zu schnell fahren und von hinten fotografiert werden. Daher bin ich absolut für die Frontfotografie, denn dann müssen solche Verkehrsrowdys endlich auch ihre Strafen in Österreich bezahlen.

Dafür trete ich ein, und ich bin der Frau Minister sehr, sehr dankbar, dass sie das in der 22. StVO-Novelle eingeführt hat. Ich bedanke mich wirklich sehr herzlich bei dir, Frau Minister, dass diese Maßnahme endlich gesetzt wurde! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Keck reicht Bundesministerin Bures die Hand.)

22.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Singer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


22.44.50

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorliegenden Änderung der Straßenverkehrsordnung und des Kraftfahrgesetzes werden wesentliche Maßnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt, die die Kontrollmöglichkeiten des Ver­kehrs und damit die Sicherheit auf unseren Straßen erhöhen.

Sehr geehrte Damen und Herren, rund 46 Prozent aller Unfälle auf Österreichs Auto­bahnen wurden von ausländischen Staatsbürgern verursacht. Wenn man bedenkt, dass Geschwindigkeitsübertretungen Ursache für ein Drittel der tödlichen Unfälle sind, so ist der Einsatz der Frontfotografie mehr als gerechtfertigt. Damit kann die Strafver­folgung von deutschen Lenkern bewerkstelligt werden, und die bisherige Ungleichbe­handlung von inländischen Lenkern kann beseitigt werden.

Der hohe Anteil an Geschwindigkeitsübertretungen als Ursache für tödliche Unfälle rechtfertigt auch die abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung, die dann zum Einsatz kommt, wenn sie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und damit zum Schutz der Bevölkerung oder der Umwelt dringend erforderlich erscheint, das heißt, wenn einer besonderen Gefahrensituation begegnet werden muss.

Wesentlich zum Schutz von Fußgängern und damit auch von Kindern trägt die auto­mationsunterstützte Feststellung einer Missachtung eines Rotlichtzeichens bei. Gene­rell bedeutet Automationsunterstützung meiner Ansicht nach auch eine Entlastung der personellen Ressourcen in der Überwachung, wodurch sie damit zur Stärkung der Sicherheit auf Österreichs Straßen insgesamt beiträgt.

Unterstützend zur Verkehrssicherheit ist auch die Möglichkeit der Live-Verkehrsbeob­achtung zu sehen: Störungen im Verkehrsfluss wie Staus, Glatteisbildung, Schneefahr­bahn oder auch Nebelbildung können rasch erkannt und es kann schnell reagiert wer-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 277

den. – In Zusammenarbeit mit den Medien ergibt sich daraus auch ein weiterer Service für die Bürgerinnen und Bürger.

Positiv sehe ich auch die Bestimmungen betreffend den Datenschutz: Daten dürfen nur für Zwecke der Verwaltungsverfahren verwendet werden, alle anderen sind unkenntlich zu machen beziehungsweise zu löschen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin überzeugt davon, dass die vorgesehenen Än­derungen der Straßenverkehrsnovelle zur Sicherheit auf Österreichs Straßen beitragen werden und damit dem Schutz unserer Bevölkerung dienen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Eßl zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.47.31

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Ich glaube, wir alle wollen ein hohes Maß an Verkehrs­sicherheit, bloß wird es null Verkehrsunfälle nicht geben – dazu müssten wir, so meine ich, die Verkehrsmittel insgesamt verbieten.

Zur Umsetzung von Verkehrssicherheit ist es aber auch notwendig, dass es Kontrollen gibt, und mit diesem Gesetz reagieren wir nicht nur auf zwei Erkenntnisse des Verfas­sungsgerichtshofes, sondern legen auch einige neue Dinge fest, die es ermöglichen, die Geschwindigkeitsüberwachung auf neue und bessere Weise durchzuführen und die automatisierte Abstandsmessung zu erneuern.

Wichtig dabei ist, dass die personenbezogenen Daten entsprechend geschützt werden, und wichtig ist auch, dass bei der automatisierten Abstandsmessung diese, was die Kameras betrifft, nur dort eingesetzt wird, wo einer besonderen Gefahrensituation be­gegnet werden muss.

Ich glaube, dass dieses Gesetz durchaus eine Mehrheit und Ihre Unterstützung finden wird. (Beifall bei der ÖVP.)

22.48


22.48.30Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 74 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend datenschutzrechtliche Sanie­rung der 22. StVO-Novelle.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 278

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend einfache und klare Regeln für den Radverkehr als Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

22.50.1624. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (34 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird (73 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. 2 Minuten freiwillige Rede­zeitbeschränkung. – Bitte.

 


22.50.38

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die vorliegende Novellierung des Schifffahrtsgesetzes ist notwendig, weil es eine Verpflichtung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 über tech­nische Vorschriften für Binnenschiffe in nationales Recht gibt.

Ziel dieser Novellierung ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Neufas­sung der Schiffstechnikverordnung geschaffen werden – der Entwurf dazu ist ja derzeit in Begutachtung.

Die Harmonisierung der EU-Vorschriften und der Regelungen der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt soll gleiche technische Vorschriften für das gesamte zusam­menhängende Netzwerk der Wasserstraßen am gesamten europäischen Kontinent bringen. Fahrzeuge müssen demnach nicht mehr mit mehreren Zulassungsurkunden ausgestattet sein, eine in- beziehungsweise ausländische Zulassung berechtigt zur Fahrt auf österreichischen Gewässern.

Im Gegenzug ist im Rahmen der Uferstaatskontrolle eine Überprüfung der inhaltlichen Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften jederzeit für jede zuständige Be­hörde möglich.

Insgesamt ist zu sagen, dass diese und andere Neuerungen nicht nur mehr Rechts­sicherheit für alle am Wasserstraßenverkehr Beteiligten mit sich bringen, sondern auch fairere Wettbewerbsbedingungen und eine Vereinfachung für die Anwender. – Aus die­sem Grund ist diese Novellierung zu begrüßen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Maier. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


22.52.27

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desminister! Herr Bundesminister! Ich freue mich ganz besonders, denn Herr Bundes­minister Hahn ist selbst Segler. Dass er jetzt genau zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend ist, zeigt natürlich, wie stark er sich bezüglich der Schifffahrt engagiert.

Ich möchte aber zuerst noch, Frau Präsidentin, auf die Frage der allfälligen Teilung von Tagesordnungen, wenn eine Sitzung zu lang wird, zu sprechen kommen und noch ein­mal Folgendes in Erinnerung rufen: Wir hatten schon einmal die Diskussion, ob wir nicht vielleicht Tagesordnungspunkte, bei denen es nur Proredner gibt, so einteilen,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 279

dass je Fraktion einer redet und die anderen ihre Redemanuskripte im Protokoll depo­nieren. – Das würde dann wenigstens ein wenig Zeit sparen.

Ich denke, dass wir heute bei der Beschlussfassung zu diesem Gesetz feststellen kön­nen, dass das ein geradezu idealer Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung ist. Die Richtlinie – wir setzen ja eine Richtlinie der Europäischen Union um – zeigt, dass die Frage der Überprüfung von Schiffen oder die Frage von grenzüberschreitendem Ver­kehr dieser Schiffe vereinfacht wird, zum Beispiel sind nicht mehr so viele Zulassungen erforderlich.

Das zeigt wieder einmal, dass es auch vonseiten Brüssels möglich ist, die Bürokratie zurückzudrängen und die Geschichte einfacher und somit auch kostengünstiger zu ma­chen. – Somit bleibt mir nur zu empfehlen, zuzustimmen.

Lassen Sie mich noch ein Wort sagen, wenn wir schon über Schifffahrt reden: Künftig­hin sollte auch im Rahmen der Verkehrspolitik die Frage von Wasserstraßen und die Frage des Ausbaus der Donau eine Rolle spielen, sehr wohl unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, eine Verbesserung, was die Auslastung des Gütertrans­portes auf dem Wasser anlangt, wäre aber sicherlich sinnvoll und sollte von uns auch engagierter betrieben werden. (Beifall bei der ÖVP.)

22.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


22.54.41

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desminister! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Als Besitzer sowohl eines nationalen als auch eines internationalen Schifffahrtspatents (Abg. Großruck: He!) – ja, und da ich darüber hinaus aus dem schönen Donaumarkt Aschach an der Donau komme, also quasi der geborene Donauschiffer bin, ist es mir ausnahmsweise einmal eine Freude, hier über eine EU-Richtlinie sprechen zu können, die wirklich Sinn macht. Ich spreche speziell zwei Themen an.

Erster Punkt, die freie Behördenwahl für Sportfahrzeuge: Es macht natürlich Sinn, dass ein Wiener, der ein Sportboot in Oberösterreich liegen hat, dieses für die technischen Überprüfungen nicht durch das gesamte Bundesgebiet hin- und herführen muss, sondern dass er das dann beispielsweise auch in Oberösterreich überprüfen lassen kann. – Das ist gut für den Tourismus, das ist gut für die Umwelt.

Das zweite Thema ist die Uferstaatskontrolle: Diese gibt unseren Schifffahrtsaufsichts­organen wirklich die Möglichkeit, ordentlich und richtig zu prüfen, also nicht nur die Papiere zu kontrollieren, sondern auch zu überprüfen, ob die technischen Vorausset­zungen, die in den Papieren stehen, bei den jeweiligen Schiffen wirklich genau so ein­gehalten werden.

Diese EU-Richtlinie sorgt für mehr Sicherheit, und mehr Sicherheit auf der Wasser­straße, die ohnehin schon sehr sicher ist – bei den Folgekosten von Unfällen 178-mal sicherer als Lkws, noch 12-mal sicherer als die Bahn –, ist etwas wirklich Gutes! – Wir werden zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

22.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hagen. 3 Minuten freiwillige Redzeitbeschränkung. – Bitte.

 


22.56.39

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Herr Minister! Hohes Haus! Diese Änderung beim Schifffahrtsgesetz ist, wie gesagt, die Umsetzung einer EU-Richtlinie.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 280

Für mich steht fest, dass es hier Verbesserungen für die EU-Staaten betreffend Ge­meinschaftszeugnisse und technische Vorschriften gibt, es gibt Verbesserungen für die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei der Aufklärung von Eigentumsdelik­ten – das ist sehr positiv! –, eine Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten und Verbes­serungen im Bereich des Zulassungswesens.

Darüber hinaus gibt es, was ganz wichtig ist, eine Verwaltungsvereinfachung, und des­wegen wird unsere Fraktion mit Freude zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

22.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort. Ich stelle ihr die Uhr wunschgemäß auf 1 Minute. – Bitte.

 


22.57.34

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Herr Minister Hahn! Sie sind ja jetzt, zu dieser späten Stunde, aus astronomischen Gründen hier, trotzdem lauschen Sie den Redebeiträgen betref­fend das Schifffahrtsgesetz. – Auch wir stimmen dieser Vorlage zu.

An meine Kollegen von der Freiheitlichen Partei: Man muss doch zugeben, dass es in­nerhalb der EU gewisse Bereiche gibt, die wirklich vorbildlich geregelt werden, und das hier ist ein Paradebeispiel dafür. Man kann nicht immer nur schimpfen, man muss auch einmal etwas goutieren! (Abg. Kickl: Das haben wir gemacht! Das haben wir ge­macht!)

Gerade deshalb möchte ich noch, Frau Ministerin, folgenden Appell an Sie richten: Se­hen Sie zu, dass das, was die EU im Schifffahrtsbereich geleistet hat, endlich auch ein­mal im Eisenbahnbereich zustande kommt, da haben wir die Hürden und Schwierig­keiten Länge mal Breite! Ich möchte bei der EU durch Ihren Vorstoß vor allem auch endlich eine korrektere Regelung der Wegekostenrichtlinie! Diese ist auch in der jetzi­gen Fassung nicht okay, weil nämlich die externen Kosten für die Gesundheit nicht be­rücksichtigt werden.

Wir sagen ja zum Schifffahrtsgesetz, und deswegen die Aufforderung an Sie, die EU in anderer Hinsicht auch voranzutreiben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.58


22.58.20Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 34 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig der Fall. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

22.59.2725. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (10 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Organisa-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 281

tion für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre betreffend den Beitritt zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll und zum Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Orga­nisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und die da­zugehörigen Bedingungen (78 d.B.)

26. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (13 d.B.): Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre (79 d.B.)

27. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (14 d.B.): Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomi­sche Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll (80 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 25 bis 27 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Franz. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


23.00.19

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Ge­schätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Wenige Österreicherinnen und Österrei­cher wissen, dass bei uns auf hohem Niveau astronomische Forschung betrieben wird. Die drei Standorte für diese wissenschaftliche Arbeit, nämlich Wien, Graz und Inns­bruck, weisen jeweils wichtige inneruniversitäre Schwerpunkte auf. Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Südsternwarte, kurz gesagt ESO, wird den österreichi­schen Forscherinnen und Forschern die Nutzung modernster Infrastruktur geboten. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Außerdem ist durch den ESO-Beitritt gesichert, dass international renommierte Astro­nomen bei uns in Österreich arbeiten und gleichzeitig eine nachhaltige Nachwuchsför­derung betrieben werden kann. So ist die größte astronomische Forschungseinrichtung auch ein internationaler Arbeitgeber für eine Vielzahl europäischer Jungwissenschaft­lerInnen.

Auf der Uni Innsbruck wird schon seit über 100 Jahren Astronomie betrieben. In den vergangenen Jahren zeichnete sie sich durch eine starke internationale Vernetzung und Ausweitung der Forschungsaktivitäten aus. Wissenschaftliche Fortschritte sind eben nur durch gezielte Zusammenarbeit möglich.

Wie inzwischen bekannt ist – und das ist sehr erfreulich –, wird in den kommenden Wochen Professor Olaf Reimer aus Stanford nach Innsbruck übersiedeln und die Astroteilchenphysik an der Uni Innsbruck etablieren. Dadurch wird der Forschungsbe­reich der Gammaastronomie eröffnet.

Erst durch den Beitritt zur ESO wird es möglich sein, sich den wissenschaftlichen Her­ausforderungen der nächsten Jahre im Bereich der Astronomie erfolgreich zu stellen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.02



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 282

Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


23.02.20

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Es geht, wie meine Vorrednerin schon in den wesentlichen Eckpunk­ten skizziert hat, um den Beitritt zur ESO. Es war zwar in der Vergangenheit bereits so, dass österreichische Wissenschafter und Wissenschafterinnen an Projekten der ESO teilnehmen konnten, aber durch diesen Beitritt wird es nun österreichischen Forschern und Forscherinnen möglich, sozusagen gleichberechtigt auf hohem Niveau durch den Zugang zu hochstehender Infrastruktur an entscheidenden Programmen teilzunehmen und auch den Zugang zu wirklich modernster Technologie offen zu haben. Wir haben hiezu eine eindrucksvolle Präsentation im Wissenschaftsausschuss bekommen. Es ist auch wichtiger Schritt dahingehend, dass Österreich für international renommierte For­scher und Forscherinnen aus dem Bereich der Astronomie weiterhin attraktiv bleibt.

Daher werden wir diesem Beitritt zur ESO selbstverständlich zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.03


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. – Bitte.

 


23.03.31

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass es nach vielen Jahren des Ver­handelns jetzt endlich zu diesem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre kommt. Das ist wichtig, weil unsere Wissenschafter dadurch den Anschluss an die neu­esten Forschungsergebnisse im Bereich der Astronomie nicht verlieren. Das ist auch wichtig, weil sichergestellt ist, dass österreichische Forscher gleichberechtigt mit den Forschern anderer Staaten die Einrichtung dieser Europäischen Organisation nützen können. Und das ist auch deshalb wichtig, weil die astronomische Forschung in Öster­reich damit neue Möglichkeiten vorfindet, die sie bisher nicht hatte.

Ich blicke kurz zurück: Im Jänner 1999 habe ich mit weiteren freiheitlichen Abgeordne­ten an den damaligen Wissenschaftsminister Dr. Caspar Einem die Anfrage gerichtet, wann endlich Österreich der ESO beitreten würde. Die ESO hat damals in Chile schon eine der modernsten und größten Teleskopanlagen der Welt betrieben. Das war in Chile in einer Höhe von 5 000 Metern auf einem Plateau, wo man in einer staubfreien Atmosphäre die Sterne und die Galaxien unter idealen astronomischen Bedingungen beobachten konnte. Die Antwort des Bundesministers am 5. März war hinhaltend. Der Bundesminister war nicht grundsätzlich dagegen, aber er hat gemeint, vor einem grundsätzlichen Ja müsste zuerst die Finanzfrage geklärt werden. In der Zwischenzeit konnte diese wichtige Frage geklärt werden, und wir nehmen nun zur Kenntnis, dass damit im Bereich der astronomischen Forschung mit Sicherheit Fortschritte erzielt wer­den können.

Ich möchte nur der Vollständigkeit halber erwähnen, dass ein weiteres Standbein der europäischen astronomischen Forschung das sogenannte ASTRONET ist. Das ist eine Organisation, die 2005 von neun Förderorganisationen gegründet wurde. Sie hat als wesentliche Aufgabe, die europäische astronomische Forschung zu koordinieren. Ös­terreich ist eines der 15 assoziierten Mitglieder, und der Wissenschaftsfonds vertritt dort die österreichischen Interessen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 283

Ich fasse zusammen: Wir stimmen allen Maßnahmen zu, die die wissenschaftliche For­schung, vor allem im Bereich der Astronomie, verbessern. (Beifall bei der FPÖ.)

23.06


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


23.06.48

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Wissenschaftsminister Hahn hat im Wissenschaftsausschuss gesagt, dass er sehr glücklich ist, dass er endlich der ESO beitreten kann und dass der Nutzen die Kosten bei Weitem übersteigt. 2007 hat das noch anders geklungen. 2007 hat der Herr Bun­desminister nämlich gesagt, dass die Kosten den Nutzen bei Weitem übersteigen und deshalb ein Beitritt nicht in Frage kommt.

Meine Frage an Sie, Herr Minister, ist jetzt: Was hat sich seit damals geändert? Was war der Unterschied? Warum haben Sie das damals abgelehnt und sind heute so be­geistert davon?

Die gleiche Frage habe ich Ihnen auch im Wissenschaftsausschuss gestellt, und Sie haben gesagt, das sei ein sogenannter Bluff gewesen, Sie wollten nur Ihre Verhand­lungsposition verbessern.

Schauen wir es uns an! Gehen wir davon aus, dass Sie damals wirklich so viel Weit­blick hatten und das nur deshalb gemacht haben, um Ihre Verhandlungsposition zu stärken.

Wo sind also diese Verbesserungen, die Sie durch diesen Bluff, durch diesen Kunst­griff erreicht haben? Sind es vielleicht die zusätzlichen 8 Millionen €, die wir jetzt zah­len müssen? Oder sind es vielleicht die immer noch nicht zugesicherten Beobach­tungszeiten, die wir trotz so schwerer Verhandlungen immer noch nicht bekommen ha­ben? Oder sind es vielleicht die Gegengeschäfte, für die es keine Garantien gibt? Also ich kann nichts erkennen, was auf ein besonderes Verhandlungsgeschick Ihrerseits hinweist. Wo ist der Nutzen, den Sie vor zwei Jahren noch vermisst haben und der uns jetzt ins Auge springen müsste?

Ich halte also fest: Wir zahlen hier eine Milliarde in alter Währung, und das Einzige, was wir dafür bekommen, ist eine Zusicherung von Ihnen, dass in dieser Investition für Österreich ein großer Nutzen steckt, Herr Bundesminister. Also was rechtfertigt diese enorme Summe?

Ich weiß, Sie haben den Vertrag schon unterschrieben, und er wird auch heute hier ge­billigt werden. Wir werden Sie, Herr Bundesminister, aber auf keinen Fall aus der Ver­antwortung entlassen und werden uns in Zukunft ganz genau anschauen, ob diese Mil­liarde Schilling gut aufgehoben ist und ob sie dem österreichischen Staat und dem österreichischen Steuerzahler auch wirklich einen Nutzen bringt. Und daran werden wir Sie messen, Herr Bundesminister! (Beifall beim BZÖ.)

23.09


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald ist der nächste Red­ner. – Bitte.

 


23.09.41

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Ja, es ist richtig, in alter Währung hätte das 1 Milliarde Schilling gekostet, aber wir reden jetzt von Milliarden Lichtjahren, in die man zurück- und gleichzeitig in die Zukunft schauen kann. Ich glaube daher, dass dieser Beitritt eine Riesenchance für die österreichische Wissenschaft ist. Die Astronomie in Österreich hat sich neu struktu­riert.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 284

Wir hatten schon goldigere Zeiten. In der Monarchie gab es in Österreich das größte Teleskop Europas. Seither ging es bergab. Jetzt haben wir wieder die Chance, dass es aufwärts geht. Ich glaube, wir sollten viel mehr die Gelegenheit nutzen, diese Leute, diese jungen Wissenschaftler, diese Astrophysiker einmal einzuladen, denn es ist schon begeisternd, wenn man in ihren Berichten liest, dass vor Kurzem ein Gamma­strahler entdeckt wurde, dessen Strahlen 12,8 Milliarden Jahre gebraucht haben, um zu diesen Teleskopen oder zu diesen Antennen zu kommen. Das heißt, dass man 12,8 Milliarden Jahre zurückschaut und das beobachtet und dass dieser Gammastrah­ler laut Berechnung – Cap ist schon ganz begeistert, man sieht es – in wenigen Sekun­den 300 Millionen Mal mehr Energie ausgestrahlt hat als unsere Sonne in 10 Milliarden Jahren Lebenszeit.

Das ist schon etwas Spannendes, vor allem, wenn man sich Klimawandel, Heizung, ein Raus aus Erdöl ansieht – um jetzt ein bisschen sarkastischer zu werden.

Also ich würde das sehr begrüßen. Viele junge österreichische Stipendiaten können dort arbeiten, und es gibt auch einen Technologietransfer von ungeheuren Möglichkei­ten auf Gebieten, wo die Österreicher recht gut sind, in der Technik, in der Optik, bei Sensoren und Detektoren, bei Spiegeln und Reflektoren, in der Datenverarbeitung. Wenn man das nicht nutzen würde, ginge viel verloren, aber ich hoffe, Herr Bundes­minister, dass Ihnen für andere Sachen, die gut, wichtig und genauso spannend sind, auch noch ein bisschen etwas bleibt, wenn es dem Vizekanzler Pröll hoffentlich ge­nehm ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.12


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte. (Abg. Dr. Cap – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mayer –: Das ist dein großer Tag heute!)

 


23.12.13

Abgeordneter Peter Mayer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es freut mich, dass die Verhandlungen zum Beitritt Österreichs zur ESO erfolgreich abgeschlossen werden können. Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, meinen Dank an den Herrn Bundesminister für seine Bemühungen auszusprechen.

Die Astronomie ist heute eine der modernsten und dynamischsten Wissenschaften und wird an den Universitäten Innsbruck, Graz und Wien betrieben und gelehrt. Die Bedeu­tung der Astronomie ist daher unbestritten.

Das Verständnis für das Universum erschließt sich allerdings nur durch den Blick ins All, und dazu braucht man weiterhin Teleskope, die seit ihrer Erfindung stets größer, fortschrittlicher, raffinierter, leistungsstärker, aber vor allem auch teurer geworden sind. Heutzutage sind Bau und Betrieb von Riesenteleskopen und Großsternwarten auf na­tionaler Eben nicht mehr möglich. Sie erfolgen fast ausschließlich durch Kooperation von Staaten oder durch Universitäten.

Die ESO versorgt die europäischen Astronomen und Astrophysiker zudem mit Geräten auf dem modernsten Stand der Technik, und derart ausgefeilte und teure Geräte sind klarerweise nicht mehr von einem Land alleine, sondern nur im Verbund zu beschaffen.

Es wird nicht nur die Attraktivität Österreichs als Forschungsort steigen, sondern auch Wirtschaft und Industrie werden profitieren, denn die ESO ist bestrebt, Aufträge bevor­zugt an Mitgliedsländer zu vergeben.

Da sich der Herr Kollege Lugar große Sorgen macht über die Sinnhaftigkeit der Investi­tion, möchte ich schon anmerken, dass etwa 25 Prozent in Österreich wieder zur An­wendung kommen beziehungsweise investiert werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 285

Wenn man bedenkt, welche Alternativen es gegeben hätte, nämlich andere Anbieter mit weitaus schlechteren Konditionen und Bedingungen, erleichtert dies die Entschei­dung. Im Sinne des Forschungs- und Industriestandortes Österreich bitte ich deshalb um Zustimmung zum Beitritt zur ESO. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Das war schon deine zweite Rede heute! Tapfer!)

23.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. 1 Minute gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


23.14.38

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Nur ganz kurz, denn Kurt Grünewald hat ja die Potentiale die­ses Beitritts bereits ausführlich erläutert.

Ich möchte Herrn Bundesminister Hahn wirklich zu diesem Vertrag gratulieren. Das ist wirklich eine bedeutsame Geschichte. Für die österreichische astronomische Commu­nity steigt jedenfalls die Sonne wieder hoch in den Himmel. Herzlichen Dank auch an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.15


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Bundesminister Dr. Hahn ist der nächste Redner. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt meldet sich der wirklich noch!)

 


23.15.18

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Herr Präsi­dent! Hohes Haus! Ich bedanke mich bei allen, die sich so positiv zum Beitritt zur ESO geäußert haben. Ich nehme zur Kenntnis, dass auch einige Wortmeldungen nicht dazu beitragen konnten, den Unterschied zwischen Astrologie und Astronomie aufzuklären, aber hier gibt es dann vielleicht in der Folge noch Möglichkeiten.

Ich wollte nur noch der guten Ordnung halber feststellen, dass in etwa 28 bis 29 Jahren dieses Investment tatsächlich – ich möchte es in alter Währung sagen – eine Milliarde Schilling gekostet haben wird, aber nicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Das sind rela­tiv einfache Umrechnungen, die sich auch aufgrund der Zahlenlage einfach darstellen lassen.

Jedenfalls vielen herzlichen Dank für die Bereitschaft, diesen Beitritt zu unterstützen. Er wird uns wissenschaftlich nicht nur in der Astronomie, sondern in vielen anderen Fä­chern weiterbringen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

23.16


23.16.30Präsident Fritz Neugebauer: Es liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Wissenschaftsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen mit der Europäi­schen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre betref­fend den Beitritt zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll und zum Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und die dazugehörigen Bedin­gungen, in 10 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 286

Wer dem beitritt, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen.

Wir kommen weiteres zur Abstimmung über den Antrag des Wissenschaftsausschus­ses, dem Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre, 13 der Beilagen, die Ge­nehmigung zu erteilen.

Wer dem zustimmt, den bitte um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen.

Wir kommen ferner zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 der Bundes-Verfassung, dass die dänische, niederländische und schwedische Sprach­fassung dieses Vertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Ein­sichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist so beschlossen.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Wissenschaftsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemi­sphäre samt Finanzprotokoll in 14 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist so be­schlossen.

Wir kommen ferner zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 der Bundes-Verfassung, dass die niederländische und schwedische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsicht­nahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf­liegen.

Wer dem beitritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist so beschlos­sen.

23.18.1128. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (17 d.B.): Änderung des Übereinkommens zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Tschechischen Republik, der Republik Un­garn, der Republik Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und der Re­publik Slowenien zur Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hoch­schulbildung im Rahmen des Central European Exchange Programme for Uni­versity Studies („CEEPUS II“) (81 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


23.18.23

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundesmi­nister! Wir beschließen die Fortführung des CEEPUS-II-Abkommens und dessen Ver­längerung auf sieben Jahre. Das ursprünglich für fünf Jahre angelegte Programm wird also fortgesetzt. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil hier ein reger Austausch mit osteuropäischen Staaten, auch mit Nicht-EU-Staaten, innerhalb der akademischen und der universitären Community stattfindet.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 287

Ganz besonders wichtig ist aus meiner Sicht, dass bei diesem Programm auch Studen­ten, zum Beispiel aus dem Kosovo, teilnehmen können, weil ich glaube, dass insbe­sondere dort die jungen Menschen durch den Austausch, durch das Kennenlernen anderer Kolleginnen und Kollegen in Europa zu Europa hingeführt werden, ein anderes Europa kennenlernen als das, in dem sie unmittelbar aufgewachsen sind: in einem Europa des Krieges, der Auseinandersetzungen und der Feindschaft.

Ich freue mich deswegen, dass es gelungen ist, dieses Abkommen abzuschließen und in weiterer Folge zu verlängern. Ich hoffe, dass wir es nach dem Ablaufdatum in weni­gen Jahren, ab 2011, auch weiter fortsetzen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP so­wie bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.19


Präsident Fritz Neugebauer: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl ist die nächste Redne­rin. – Bitte.

 


23.19.47

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! In einer globalisierten Welt sind natürlich auch die internationale Kooperation, Vernetzung und der Austausch im Bereich der Wissenschaften besonders bedeutend. Daher ist die Verlängerung von CEEPUS II ein sehr wichtiger Schritt in diese Richtung.

Es geht hiebei um ein Austausch- und Stipendienprogramm, und zwar sowohl für Stu­dierende als auch für Lehrer. Es geht darum, durch dieses Programm akademische Mobilität zu fördern, und zwar speziell in Mittel- und Osteuropa. Das soll den europäi­schen Hochschulraum stärken. Damit stellt dieses Programm auch einen sehr wesent­lichen Beitrag zur europäischen Integration dar.

Es ist das ein sehr erfolgreiches Projekt. Es handelt sich dabei zwar um kein Massen­phänomen, aber es trägt dazu bei, sehr wichtige Netzwerke herzustellen und ist daher auch ein wichtiger und wesentlicher Schritt zur Attraktivierung des österreichischen Hochschulraumes. (Beifall bei der SPÖ.)

23.21


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


23.21.07

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Hohes Haus! Die Finanzkrise erreicht nun auch die Universitäten. Wie man hört, herrscht an vielen Hochschulen Forschungsnotstand. Jeden Tag errei­chen uns, die FPÖ, in unseren Büros Hilferufe aus den Universitäten. Wir bekommen all diese Berichte im Wesentlichen mit demselben Inhalt: Zusagen, die für das universi­täre Budget gemacht wurden, werden nicht eingehalten – oder sie können nicht einge­halten werden.

Ich möchte Ihnen hier nur zwei Beispiele zur Kenntnis bringen. Beim ersten Beispiel geht es um eine Protestnote der Fachhochschulen; die Verantwortlichen der Fach­hochschulen protestieren dagegen, dass Bildungschancen für kommende Generation angesichts der Krise ignoriert werden. Das zweite Beispiel betrifft die Med-Uni Wien, das AKH; hier hängen 150 Forschungsplanstellen einfach in der Luft. Dort ist die Fi­nanzierung trotz Zusage in keinster Weise gesichert. Die Forscher in diesen Bereichen sind sehr verunsichert und bitten um Hilfe.

Die Konsequenz: Spitzenforscher wandern ab, die wissenschaftliche Zukunft ist gefähr­det, der Forschungsstandort Österreich ist gefährdet. Aber obwohl für solche Projekte kein Geld vorhanden ist, ist für Prestigeprojekte offenbar sehr wohl Geld vorhanden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 288

Wir beschließen heute, wie gesagt, die Verlängerung eines EU-Studienprogramms na­mens CEEPUS II, das eigentlich auf fünf Jahre befristet war, auf sieben Jahre. Herr Mi­nister, in diesem Zusammenhang haben wir uns einen Zwischenbericht gewünscht und das auch im Ausschuss eingefordert. Wir hätten gerne Folgendes gewusst: Ist Ös­terreich bei diesem Projekt der Hauptzahler? Wie viel zahlen die anderen beteiligten Länder? Erfolgt die Auswahl von geförderten Projekten durch Beamtenkomitees oder durch unabhängige Kommissionen?

Die Antwort ist bis heute leider ausständig. Dieses Projekt ist, wie gesagt, offenbar ein Prestigeprojekt der Regierung, ein Prestigeprojekt der Europäischen Union, ein Projekt der EU, das offenbar als Deckmantel – und das ist unser Vorwurf! – für versteckte EU-Subventionen gedient hat und dient. EU-Beitrittskandidaten, ehemalige und zukünftige, werden offenbar auf diese Weise subventioniert.

Es werden also offensichtlich Mittel des Ministeriums für EU-Projekte ausgegeben und nicht offiziell als EU-Budget deklariert. Das finden wir nicht ganz in Ordnung, denn das sind Mittel, die momentan in dieser Krise anderswo sehr fehlen. Wir stimmen dieser Fristverlängerung trotzdem zu, aber mit Vorbehalten – weil wir der Überzeugung sind, dass es dringlicher wäre, zuerst die im Lande notwendigen Projekte zu finanzieren.

Herr Minister, setzen Sie sich bitte bei den Budgetverhandlungen ein, damit der mo­mentan herrschende Forschungsnotstand nicht prolongiert wird! Geben Sie bitte die notwendigen Budgetmittel frei, und zwar vor allem – ich habe es schon erwähnt – für das AKH, denn das ist eine der dringendsten Maßnahmen, die Sie momentan tun kön­nen! Sichern Sie den Wissensstandort Wien und Österreich und stellen Sie bitte die notwendigen Mittel zur Verfügung! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

23.24


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


23.24.30

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir sagen Ja zur Verlängerung dieses Austauschprogramms CEEPUS II, wir sagen auch Ja zu an­deren Austauschprogrammen, und wir sagen Ja zur budgetären Unterstützung der Uni­versitäten.

Nur ist das, was wir hier beschließen, relativ wenig, es ist nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein. Wenn man sich die Universitäten anschaut – und ich habe das selbst genossen und weiß, wie die Zustände dort sind –, dann weiß man, dass hier wirklich massiv Geld in die Hand genommen werden muss, um die Hochschulausbil­dung zu verbessern. (Beifall beim BZÖ.)

Nicht nur die Universitäten, auch die Fachhochschulen bedürfen dringend einer Aufsto­ckung. Wenn man sich die demographische Entwicklung anschaut und wenn man sich anschaut, um wie viel mehr zukünftige Generationen werden leisten müssen, um all das zu erhalten, was wir heute an Versprechungen für das Pensionssystem oder für anderes hergeben, wenn wir uns also all das anschauen, dann erkennen wir, dass die Schultern der zukünftigen Generationen sehr breit sein werden müssen.

Wir brauchen bestens ausgebildete junge Leute, wir brauchen Eliten, die das Land wei­terbringen. Deshalb muss massiv in die Hochschulbildung investiert werden. Wir sind für das CEEPUS-II-Programm, aber es ist eben, wie gesagt, ein Tropfen auf den hei­ßen Stein, daher müssen hier weitere Maßnahmen folgen. Ich hoffe, dass die Regie­rung bald Gesetze beschließen wird, wo in diese Richtung vernünftige Maßnahmen gesetzt werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 289

Wir vom BZÖ werden alles tun, um der Ausbildung den Stellenwert zu geben, den sie tatsächlich verdient. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

23.26


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Grüne­wald. – Bitte.

 


23.26.23

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Wenn wir uns das Geld für dieses Projekt sparten, würde die Universität dadurch nicht genesen. Es ist schon richtig, dass die Universität mehr Geld braucht. Nur: Wo etwas nicht viel kostet, aber doch vielen jungen Leuten die Chance gibt, mobil zu sein und sich auszutauschen, sollte man nicht sparen; darin rentiert es sich, zu investieren. Wenn Wissenschaft dadurch gekennzeichnet ist, dass man in der Forschung viele Grenzen im Kopf überschreitet und damit auch das Überschreiten nationaler Grenzen verbunden sein kann, dann finde ich das nur positiv.

Es ist nicht nur so, dass die armen, jungen Kosovaren so dankbar und glücklich sein müssen, weil sie das schöne Österreich und unsere tolle Wissenschaft sehen, sondern es schadet auch nicht, den anderen Weg zu betrachten: In diesen Ländern war viel we­niger Geld vorhanden als bei uns, dort haben Wissenschafter und Menschen allgemein gelernt, auch neben und außerhalb von Maschinen und Geräten zu denken – und es kann auch für Hiesige nur vernünftig sein, sich das einmal anzuschauen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

23.27


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


23.27.41

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Generell lässt sich beobachten, dass die CEEPUS-Netzwerke sowohl an Größe als auch an inhaltlicher Breite kontinuierlich zunehmen, wobei das für Netzwerke mit medizinischen Themen in ganz besonderem Maße gilt. Aufgrund der demographischen Entwicklung ist zu erwarten, dass auch in den nächsten Jahren deutlich mehr Medizinerinnen und Mediziner in Österreich benö­tigt werden.

An den drei bestehenden medizinischen Universitäten in Wien, Graz und Innsbruck gibt es nach der zu Ende gegangenen Voranmeldefrist für das kommende Winterse­mester 2009/2010 bereits um 15 Prozent mehr Studienplatzbewerber als im Vorjahr. Daher sehe ich die Notwendigkeit einer genauen Bedarfsanalyse, damit wir in Zukunft über die erforderliche und richtige Infrastruktur verfügen. Sollte sich herausstellen, dass eine weitere Medizin-Uni in Österreich notwendig ist – und davon gehe ich aus –, dann sehe ich nur die Stadt Linz als möglichen Standort.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Medizinische Universität Linz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung unter der Hauptverantwortung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung werden ersucht, unter Berücksichti-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 290

gung von wissenschaftlichen Bedarfsstudien für human- und zahnmedizinische Stu­dienplätze und Ausbildungskapazitäten sowie Ärztebedarf, unter Berücksichtigung der Sicherung der Position Österreichs gegenüber der EU im Bereich Hochschulzugang Human- und Zahnmedizin (Moratorium) im Interesse der Studierenden mit österrei­chischen Reifeprüfungszeugnissen, unter Berücksichtigung der Erstellung des Öster­reichischen Hochschulplans und der als wesentlich erscheinenden Aspekte in ge­sundheitspolitischer Hinsicht die erforderliche Zahl an Studienanfänger-Plätzen in hu­man- und zahnmedizinischen Studienrichtungen in Österreich bis zum Jahr 2025 zu erheben.

Weiters werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, bei Notwen­digkeit eines weiteren Standortes mit dem Land Oberösterreich hinsichtlich einer Er­richtung einer öffentlich-rechtlichen Medizinischen Universität in Linz unter der Haupt­verantwortung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung in Verhandlungen zu treten.“

*****

Meine Damen und Herren, das ist eine Weichenstellung für eine zusätzliche Medizin­universität in Linz. Ich ersuche um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.30


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Medizinische Universität Linz,

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (17 d.B.): Änderung des Übereinkommens zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Tschechischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, Rumänien, der Slowakischen Re­publik und der Republik Slowenien zur Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hochschulbildung im Rahmen des Central European Exchange Programme for University Studies („CEEPUS II“) (81 d.B.)

Generell lässt sich beobachten, dass die CEEPUS-Netzwerke an Größe (Anzahl der teilnehmenden Partner) wie auch an inhaltlicher Breite kontinuierlich zunehmen. Für Netzwerke mit medizinischen Themen gilt das im ganz besonderen Maß. Die Index­zahlen der letzten Jahre zeigen eine konstante Steigerung. Medizinische Fragestellun­gen und vor allem die medizinische Ausbildung erhalten immer mehr Gewicht. In der Antragsrunde für 2009/2010 sind bereits 11 Netzwerke von 61 mit medizinischen Fragen befasst (2008/2009 waren es 8 von 52 nach der Auswahl). Das zeigt einmal mehr, dass die medizinische Ausbildung und Forschung ein Bereich ist, der zuneh­mend grenzüberschreitend arbeitet.

Am 5. Oktober 2006 hat der Oberösterreichische Landtag in einem Beschluss die Bun­desregierung aufgefordert, eine medizinische Universität in Oberösterreich zu gründen und zu errichten. Begründet wurde dies damit, dass die derzeitige Ausbildungssituation von Medizinerinnen und Medizinern in Österreich dadurch gekennzeichnet sei, dass in


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 291

den letzten Jahren die Zahl der Ausbildungsplätze deutlich reduziert wurde. Aufgrund der demographischen Entwicklung sei zu erwarten, dass in den nächsten Jahren deut­lich mehr Medizinerinnen und Mediziner benötigt werden. In Oberösterreich wurden durch enge Kooperationen mit medizinischen Universitäten bereits schon jetzt zahlrei­che Praktikumsplätze in akademischen Lehrkrankenhäusern geschaffen. Daher wäre es die logische Folge, die Zahl der Ausbildungsplätze und Ausbildungsstätten zu erwei­tern und als zusätzlichen Standort für eine eigene medizinische Universität das Bun­desland Oberösterreich bzw. die Landeshauptstadt Linz zu berücksichtigen.

Das Regierungsübereinkommen sieht vor, dass im Sinne einer bedarfsgerechten Stu­dienplatzentwicklung (§ 124b) in einem Stufenplan im Rahmen der Leistungsverein­barungen mit den Universitäten sichergestellt werden soll, dass in den Studien Medizin und Zahnmedizin bis zum Wintersemester 2015 in Summe bis zu 2000 Studienanfän­ger/innen, im Studium der Veterinärmedizin in Summe bis zu 250 Studienanfänger/in­nen und im Studium der Psychologie in Summe bis zu 2300 Studienanfänger/innen die Aufnahme des Studiums möglich ist. Im Kontext des EU-Kommissions-Moratoriums soll dies in den Studien Medizin und Zahnmedizin unter der Maßgabe der Sicherstel­lung der Studienplätze für österreichische Studierende erfolgen.

Andererseits ist im Regierungsprogramm auch vorgesehen, dass in Zusammenhang mit der Verwaltungsreform etwa im Zuge des Österreichischen Hochschulplans als Ge­samtkonzept zur Gestaltung des österreichischen Hochschulraums Standortoptimie­rungen (Beseitigung von Doppelgleisigkeiten in Lehre und Forschung bis hin zur Zu­sammenlegung von Universitäten) vorgeschlagen werden.

An den drei Medizinischen Universitäten Graz, Innsbruck und Wien gibt es nach der aktuell zu Ende gegangenen Voranmelde-Frist für Studienplätze in der Human- und Zahnmedizin für das Wintersemester 2009/2010 jeweils um rund 15 Prozent mehr Be­werberinnen und Bewerber als im Vorjahr. Insgesamt haben sich an den drei Stand­orten 10.735 Personen für ein Studium registriert (2008: rund 9.400). Knapp 40 Pro­zent davon kommen aus dem EU-Ausland, der Großteil davon sind Personen mit deut­schem Reifeprüfungszeugnis. Die Bewerberinnen und Bewerber stehen im Wettbe­werb um derzeit insgesamt 1.500 Anfängerplätze und müssen sich am 3. Juli 2009 den Aufnahme-Verfahren stellen.

2.053 Studierende haben im Jahr 2007/2008 an den Medizinuniversitäten in Graz, Innsbruck und Wien ihr Studium abgeschlossen.

Aus oberösterreichischer Sicht wäre eine solche Medizinuniversität am Standort zu be­grüßen. Dabei sollten alle wichtigen Fragen wie etwa Bedarf an human- und zahnme­dizinischen Studienplätzen, EU-rechtliche Implikationen, hochschulpolitische und ge­sundheitspolitische Planungen sowie alle Fragen von Verwaltung und Budgetpolitik eingehend überprüft werden.

So sollten etwa wissenschaftliche Bedarfsstudien für human- und zahnmedizinische Studienplätze und Ausbildungskapazitäten (vorklinische Fächer, bed-side-teaching, kli­nisch-praktisches Jahr, Turnusplätze und Facharztausbildungsstellen etc.) sowie der Ärztebedarf Berücksichtigung finden.

Eine besondere Bedeutung hat, inwieweit die Errichtung einer vierten öffentlich-rechtli­chen Medizinischen Universität mit der Position Österreichs gegenüber der EU im Be­reich Hochschulzugang Human- und Zahnmedizin (Moratorium) in Einklang gebracht werden kann.

Weiters sollte die Notwendigkeit und der grundsätzliche Bedarf für eine vierte öffent­lich-rechtliche Medizinische Universität im Zuge der Erstellung des Österreichischen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 292

Hochschulplans, wie er dem Regierungsprogramm für die XXIV. Legislaturperiode ent­spricht, Berücksichtigung finden.

Folgende weitere Aspekte von Planung in gesundheitspolitischer und hochschulpoliti­scher Hinsicht sollten Berücksichtigung finden:

Auswirkungen auf die Einzugsgebiete und verfügbaren Lehrkrankenanstalten der an­deren Medizinischen Universitäten und deren Verträge mit Lehrkrankenanstalten;

Auswirkungen einer weiteren Universitätsklinik auf den österreichischen Strukturplan Gesundheit, einschließlich der Verteilung der Gastpatienten und des finanziellen Aus­gleichs zwischen den Bundesländern;

Erfordernisse der human- und zahnmedizinischen Versorgung in Österreich und

erforderliche Mittel für die Errichtung und den Dauerbetrieb einer vierten öffentlich-rechtlichen Medizinischen Universität sowie der räumlichen und zeitlichen Gegebenhei­ten für eine solche.

Im Falle des Bedarfs eines weiteren Standorts einer öffentlich-rechtlichen Medizini­schen Universität sollte die Bundesregierung in der Folge mit dem Land Oberösterreich hinsichtlich einer Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Medizinischen Universität in Linz in Verhandlungen treten.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung unter der Hauptverantwortung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung werden ersucht, unter Berücksichti­gung von wissenschaftlichen Bedarfsstudien für human- und zahnmedizinische Stu­dienplätze und Ausbildungskapazitäten sowie Ärztebedarf, unter Berücksichtigung der Sicherung der Position Österreichs gegenüber der EU im Bereich Hochschulzugang Human- und Zahnmedizin (Moratorium) im Interesse der Studierenden mit österrei­chischen Reifeprüfungszeugnissen, unter Berücksichtigung der Erstellung des Öster­reichischen Hochschulplans und der als wesentlich erscheinenden Aspekte in ge­sundheitspolitischer Hinsicht die erforderliche Zahl an Studienanfänger-Plätzen in hu­man- und zahnmedizinischen Studienrichtungen in Österreich bis zum Jahr 2025 zu erheben.

Weiters werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, bei Notwen­digkeit eines weiteren Standortes mit dem Land Oberösterreich hinsichtlich einer Er­richtung einer öffentlich-rechtlichen Medizinischen Universität in Linz unter der Haupt­verantwortung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung in Verhandlungen zu treten.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Mag. Muttonen. – Bitte.

 


23.30.24

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wir beschließen heute CEEPUS II, ein Programm zur Förderung der Zusammenarbeit und des Austausches auf dem Gebiet der Hochschulbildung in Zentraleuropa.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 293

Mobilität, Internationalität und Austausch sind in kaum einem anderen gesellschaftli­chen Bereich so notwendig und daher auch so selbstverständlich wie in der Wissen­schaft oder auch in der Kunst und daher wegbereitend für die Zukunft. Mobilität, und zwar grenzüberschreitend, ist in vielen Bereichen unseres Lebens nicht mehr wegzu­denken, sie ist geradezu eine Voraussetzung für ein Zusammenwachsen des europäi­schen Raums und für dessen Stärkung.

Diese Mobilität ist daher auch von Interesse für Regierungen und Universitäten, für Studenten, Lehrende und Forschende. Denn die Gesellschaft braucht ganz dringend gut ausgebildete Menschen, die sich in mehreren Kulturen bewegen können und mit verschiedenen Kulturen zusammenarbeiten können.

Man kann durchaus sagen, dass Mobilität in der Bildung so etwas wie ein Wegbereiter oder eine Speerspitze der europäischen Integration ist. Der heutige Beschluss des CEEPUS-II-Übereinkommens wird wesentlich dazu beitragen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Kollegin Fuhrmann. – Bitte.

 


23.31.47

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Ich möchte auch kurz bei dem anschließen, was Kollege Grünewald vorhin ge­sagt hat. In Anbetracht der universitären Situation und auch der angespannten finanzi­ellen Situation glaube ich, dass das kein Projekt ist, bei dem man sparen sollte, auch in Anbetracht der Tatsache, dass es sich hier um keine großen finanziellen Mittel handelt. Vielmehr ist, glaube ich, nicht nur der symbolische Stellenwert, sondern auch die Zu­sammenarbeit mit osteuropäischen Ländern ein sehr wichtiger Akt, nämlich auch dahin gehend, dass dieses Projekt eine österreichische Handschrift trägt und das CEEPUS-Programm 1995 durch die Kraft Österreichs und auch durch die Initiative, die von Ös­terreich ausgegangen ist, in Gang gesetzt wurde.

Ein paar inhaltliche Neuerungen, die ich noch ansprechen möchte: Es geht vor allem darum, auch den Einsatz von ECTS-Punkten in das System kompatibel einzubringen. Es geht aber auch darum, neue Sprachkurse einzusetzen und die dualen Kurse, die früher der Fall gewesen sind, zu ersetzen. Ein Unterschied soll auch in der Aufenthalts­dauer bestehen, diese soll mindestens drei und maximal zehn Monate betragen. Eine Bedingung, die an Lehrende geknüpft ist, besteht darin, den Nachweis dafür zu erbrin­gen, dass mindestens sechs Unterrichtsstunden lang pro fünf Werktagen in der Gast­institution unterrichtet wird.

Ich denke, das ist eine sinnvolle Verlängerung, und bitte daher auch im Interesse der Studierenden um Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP.)

23.33


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächste spricht Frau Kollegin Mag. Cortolezis-Schlager. – Bitte.

 


23.33.42

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Wie die Vorredner und Vorrednerinnen schon ausgeführt ha­ben, ist die Mobilität eine der wichtigen Voraussetzungen, um die Zukunftsperspektiven unserer Studierenden entsprechend zu fördern. Dieses Austauschprogramm vernetzt aber nicht nur die Studierenden, sondern auch die Hochschulen. Es schafft ein dichtes Netzwerk an mittel- und osteuropäischen Universitäten und verbindet EU-Länder, aber auch Nicht-EU-Länder und Beitrittskandidaten. Österreich erbringt damit seinen Beitrag


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 294

zur Weiterentwicklung der hohen Qualität des wissenschaftlichen Personals in Mittel- und Osteuropa.

Die Währung des Programms sind Stipendienmonate, dies ermöglicht auch den Vorteil für sozial und finanziell schwächere Mitgliedsländer. Die wechselseitige Anerkennung der Studienabschlüsse ist ein Vorbild für ein modernes „Life long learning“-Konzept. Der Ruf Österreichs ist gerade in diesen Ländern durch ähnliche Programme wie die­ses besonders gut.

Die Studierenden von morgen sind die Studierenden, die auch als Motor für Kontakte dienen, für wirtschaftliche und wissenschaftliche Kontakte, um jene Impulse zu setzen, die wir für Wien und für Österreich brauchen.

Wissenschaftliche Kooperationen helfen bei der Bewältigung der aktuellen Krise. Sie schaffen Arbeit, frei nach dem Motto unseres Wissenschaftsministers. Ich danke ihm sehr herzlich dafür, denn am Ende des Weges wird damit Wissen für Österreich und Wissen für den Standort Wien ermöglicht. Wissen schafft Arbeit, damit bewältigen wir schneller die Krise und schaffen eine Gründerwelle, ausgehend von unseren jungen Studierenden in Mittel- und Osteuropa. (Beifall bei der ÖVP.)

23.36


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Hahn. – Bitte.

 


23.36.06

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Herr Präsi­dent! Hohes Haus! Ich bedanke mich auch für die allgemeine Zustimmung zur Verlän­gerung von CEEPUS. Ich wollte nur der guten Ordnung halber Folgendes festhalten.

Das Akronym CEEPUS mit den Buchstaben E und U – unter anderen – verleitet zu
der Annahme, dass es sich um ein EU-Programm handeln könnte. Es ist aber kein
EU-Programm, sondern es war zugegebenermaßen eine österreichische Initiative vor 15 Jahren, mittelosteuropäischen Studierenden den Mobilitätsaustausch zu ermögli­chen. Es ist ein sehr erfolgreiches Projekt. Im letzten Jahr ist es uns sogar gelungen, sowohl Serben als auch Kosovaren an einen Tisch zu bekommen, jedenfalls im Wis­senschaftsbereich, und das halte ich für eine sehr, sehr sinnvolle Variante.

Ich bedanke mich auch für das Interesse an einer weiteren Medizinuniversität. Wir wer­den das selbstverständlich prüfen, unter Zugrundelegung ganz rezenter Bedarfsstu­dien, die in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer erstellt wurden, und auch auf Basis des Regierungsübereinkommens, worin ja im Zuge der Vorgaben in Hinblick auf die Verwaltungsreform von Standortoptimierungen die Rede ist. Natürlich schauen wir uns auch an, wie die budgetären Möglichkeiten sind. Aber ich danke noch einmal für das Interesse, und wir werden das mit großer Ernsthaftigkeit angehen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.37


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort hat sich noch Kollege Dr. Haimbuchner gemel­det. – Bitte.

 


23.37.36

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Es wurde ein Entschließungsantrag von den Kollegen Wöginger und Ing. Gartlehner hinsichtlich der Prüfung eines Bedarfs – und so weiter und so fort – hin­sichtlich einer Medizinischen Universität in Linz eingebracht. Die freiheitliche Fraktion wird diesem Antrag nicht zustimmen, und ich begründe kurz, warum nicht.

Entweder ist man für die Errichtung einer Medizinischen Universität in Linz, oder man ist dagegen! (Abg. Kopf: Das ist aber sehr enttäuschend!) Aber das ist wieder einmal


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 295

typisch für die ÖVP. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kopf: Da werden die Oberösterrei­cher aber sehr enttäuscht sein!) Sie will eben dem Landeshauptmann Pühringer hier nicht die Blamage bereiten, dass man in Wirklichkeit ohnehin gegen die Errichtung der Medizinischen Universität ist. (Abg. Grillitsch: Nicht schreien, Herr Redner!) – Ich muss ein bisschen lauter reden, damit Sie es auch um diese Uhrzeit verstehen, Herr Grillitsch. Es ist jetzt immerhin schon kurz nach 23 Uhr.

Die Opposition wird einen weiter gehenden Antrag einbringen, da werden wir Sie dann prüfen, ob Sie für die Errichtung einer Medizinischen Universität in Linz sind oder nicht. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Aber das ist wieder einmal ein typischer Alibi-Antrag der Österreichischen Volkspartei – und da sieht man wieder einmal, dass Landes­hauptmann Pühringer offensichtlich sehr wenig Macht innerhalb der ÖVP hat: Er kann sich bei Ihnen nicht durchsetzen. (Abg. Kopf: Sehr viel! Wir stimmen heute noch einen Antrag ab!) Tut mir leid für dich, lieber August Wöginger! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

23.39


23.38.50Präsident Fritz Neugebauer: Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Wissenschaftsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 17 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Wöginger, Ing. Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Medizinische Universi­tät Linz.

Wer dem beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. (E 13.)

23.39.3729. Punkt

Regierungsvorlage: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozia­listischen Republik Vietnam über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwer­tigkeiten im Hochschulbereich (51 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvor­beratung)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 29. Punkt der Tagesordnung und gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Kollege Mayer. – Bitte.

 


23.40.01

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr verehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf in meinem kurzen Redebeitrag gleichzeitig auch als Bericht­erstatter fungieren, in einer gewissen Art als Berichterstatter, weil diese Vorlage nicht den Ausschuss passiert hat.

Es geht bei der Vorlage darum, dass die Anerkennungsfrage im Hochschulbereich zwi­schen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Vietnam sich wegen des starken Ansteigens der gegenseitigen kulturellen Beziehungen immer häufiger stellt. Die Hochschulen beider Vertragsstaaten bedürfen gesicherter Grundlagen für die Anerkennungsverfahren. Das Abkommen legt die Bedingungen fest, unter denen die Studien- und Prüfungsleistungen an Hochschulen der beiden Vertragsstaaten gegen­seitig anerkannt werden, Studienabschlüsse ein Recht zum weiterführenden Studium geben und akademische Grade geführt werden können.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 296

Das Abkommen wurde auf der Grundlage der Kontakte zwischen den für das Hoch­schulwesen zuständigen Ministern der Vertragsstaaten sowie von Beratungen österrei­chischer und vietnamesischer ExpertInnen formuliert. Die Vertretungsorgane der Uni­versitäten und des Fachhochschulsektors wurden über jeden Schritt informiert und ha­ben der Vorgangsweise zugestimmt. Ziel des Abkommens ist es, die Gleichwertigkeit im Hochschulbereich, das heißt die gegenseitige Anerkennung von Studienabschlüs­sen, Prüfungen und akademischen Graden, in bestimmten Aspekten festzulegen. Es soll die Hochschulen von der Bewertung der akademischen Teilleistung im Einzelfall entlasten, ohne allerdings automatisch volle Studien anzuerkennen oder Entscheidun­gen hinsichtlich beruflicher Tätigkeiten zu berühren.

Das Abkommen lässt den einzelnen österreichischen Hochschuleinrichtungen die Mög­lichkeit, die Frage der Qualität der betreffenden vietnamesischen Ausbildung als Krite­rium in die Entscheidungen einfließen zu lassen. Dadurch ist dem Erfordernis nach Qualitätssicherung der Hochschulstudien ausreichend Rechnung getragen. Ich bitte Sie, darüber abstimmen zu lassen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.42


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen, da keine weitere Wortmeldung vorliegt, gemäß § 65 der Geschäftsordnung zur Abstimmung.

Gegenstand ist die Genehmigung des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen mit der Sozialistischen Republik Vietnam über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich in 51 der Beilagen.

Im Falle der Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstim­mig beschlossen.

23.42.2630. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 425/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem die Europawahlordnung und das Europa-Wählerevidenzgesetz geändert werden (84 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 30. Punkt der Tagesordnung und gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


23.42.57

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um die Einführung der Briefwahl in der Europawahlord­nung. Wir Freiheitliche haben bereits bei der Einführung der Briefwahl an sich uns da­gegen ausgesprochen, und ich begründe das auch ganz bewusst. Denn es hat sich herausgestellt, dass wir hier nicht allein stehen, sondern dass führende Verfassungs­rechtler in Österreich ganz unsere Meinung vertreten, und zwar hundertprozentig, so etwa Heinz Mayer oder auch Karl Weber von der Universität Innsbruck, die genau un­sere Argumente verwenden.

Dazu gehört, dass hier einerseits das allgemeine Wahlrecht nicht gewährleistet ist. Denn wir wissen von der letzten Nationalratswahl, dass einige Briefwahlkarten nicht angekommen sind. Es gibt darüber natürlich keine genaue Statistik, aber nachdem be­reits zig Beschwerden bei uns eingelangt sind, gehe ich davon aus, dass es zumindest Hunderte gewesen sein müssen. All jene Personen sind damit jedenfalls von ihrem Wahlrecht ausgeschlossen, daher ist das allgemeine Wahlrecht hier nicht gewährleis­tet.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 297

Das freie Wahlrecht ist ebenso nicht gewährleistet. Denn wir wissen ganz genau, dass jetzt natürlich der Beeinflussung unmittelbar bei der Stimmabgabe Tür und Tor geöffnet ist. Wir haben schon gesehen, dass etwa in Kärnten, da ja bei den Landtagswahlen auch bereits die Briefwahl möglich ist, mit Vollmacht Briefwahlkarten abgeholt werden. Wir können uns dann in etwa vorstellen, wie sie ausgefüllt werden. Wir können uns vorstellen, wie in Familien unter Umständen abgestimmt wird, wie vielleicht in Vereinen oder in größeren Familienverbänden abgestimmt wird.

Jedenfalls ist nicht mehr gewährleistet, was immer ein ganz wichtiges Prinzip war: dass die Wahl so stattzufinden hat, dass auch niemand anderer Einsicht in die Stimmabga­be nehmen kann. Deswegen muss man ja ins Wahllokal hineingehen – wir wissen das ganz genau –, und das ist hier jedenfalls nicht mehr gewährleistet. Also ist damit ein ganz wesentliches Prinzip der Wahl nicht ermöglicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Weiters ist das freie Wahlrecht folgendermaßen eingeschränkt: Bis jetzt war es immer erforderlich, dass man möglichst unbeeinflusst seine Stimme abgibt, daher gab es die erste Hochrechnung immer erst nach Schließung aller Wahllokale. Jetzt habe ich die Möglichkeit – und das wird mit dieser Briefwahl noch vereinfacht –, nach der Hochrech­nung meine Stimme abzugeben. Denn nach dem neu vorliegenden Entwurf muss acht Tage nach dem Wahltag die Briefwahlstimme bei der Bezirkswahlbehörde einlangen. Mit einer Unterschrift bestätige ich zwar, dass die Stimmabgabe davor stattgefunden hat, aber wir wissen ganz genau, dass das nicht der Fall ist. Daher ist hier dem „Schummelwähler“ Tür und Tor geöffnet und die unbeeinflusste Wahl nicht gewährleis­tet, also auch dieses Prinzip nicht eingehalten.

Die geheime Wahl ist genauso nicht gewährleistet. Wir wissen ganz genau, was auf dem Postweg auch wieder in Richtung Wahllokal, also Bezirkswahlbehörde, verloren gehen kann und dass das geöffnet werden kann. Es steht auf dem Briefkuvert drauf, wer die Stimme abgibt, und eine Unterschrift ist darauf. Wer neugierig ist, kann nach­schauen, wer welche Stimme abgegeben hat. Also auch die Einhaltung dieses Prinzips ist nicht gewährleistet.

Es ist wirklich erstaunlich, dass das ganz genauso von den Verfassungsrechtlern gese­hen wird. Heute haben wir sogar erlebt, dass interessanterweise die Österreichische Hochschülerschaft dieser Kritik beigetreten ist. Auch der ehemalige Verfassungsge­richtshofpräsident Korinek hat hier ein ganz vernichtendes Urteil abgegeben.

Die nächste Stufe wird dann das E-Voting sein, auch das soll schon vor der Tür ste­hen. Wir sind ja so modern. Aber wir wissen ganz genau, dass es bereits große Pro­bleme bei derartigen Versuchen, etwa in England und in Finnland, gegeben hat. Unse­re Experten sagen uns jedoch, in Österreich wird das sicher sein. Allerdings ist die Liste der sicheren Computersysteme, die dann doch gehackt und manipuliert wurden, sehr groß, und es ist natürlich davon auszugehen, dass es auch hier kein wirklich si­cheres System gibt.

Im Übrigen möchte ich wissen, wer dann gewährleistet, dass die Wahl sicher, unbeein­flusst und nicht manipuliert abgelaufen ist. Das können vielleicht nur noch ganz wenige Computerspezialisten, wenn überhaupt, bestätigen, aber sonst ist das jedenfalls der Kontrolle entzogen. Also ist auch hier alles höchst problematisch.

Wir stellen daher einen Abänderungsantrag, der auch bereits ausgeteilt wurde. Dem­nach soll die Briefwahl nur für Wähler aus dem Ausland zulässig sein, wobei gewähr­leistet sein muss, dass die Stimmabgabe vor dem Wahltag erfolgt ist. „Gewährleistet“ heißt, dass bereits eine entsprechende Bestätigung da ist. Die Briefwahl im Inland wird allerdings ersatzlos gestrichen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 298

Ich kann Sie nur auffordern: Nehmen Sie unsere Bedenken ernst, und opfern Sie die Prinzipien unseres Wahlrechts nicht für die nur vermeintlich moderne Briefwahl! (Beifall bei der FPÖ.)

23.48


Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag, der verteilt wurde, wurde in den Kernpunkten erläutert und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs 3 GOG-NR

der Abgeordneten Mag. Stefan und weiterer Abgeordneten zu dem Bericht des Verfas­sungsausschusses über den Antrag 425/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Europawahl­ordnung und das Europa-Wählerevidenzgesetz geändert werden (84 d.B.):

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Artikel I § 46 lautet wie folgt:

„Stimmabgabe durch Wahlberechtigte im Ausland

§ 46. (1) Wähler, die sich voraussichtlich am Wahltag im Ausland aufhalten werden, können dort ihr Wahlrecht, wenn sie im Besitz einer Wahlkarte sind, in der Form aus­üben, dass sie die Wahlkarte unter Beachtung der Abs. 2 bis 3 rechtzeitig an die zu­ständige Bezirkswahlbehörde, deren Anschrift auf der Wahlkarte angegeben ist, über­mitteln.

(2) Für den Fall, dass der Wähler von der im Abs. 1 eingeräumten Möglichkeit Ge­brauch macht, hat er den von ihm ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das beige-farbene Kuvert zu legen, dieses zu verschließen und in die Wahlkarte zu legen, sodann auf der Wahlkarte durch Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass er den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat und hat an­schließend die Wahlkarte zu verschließen und, durch einen Stempel einer Vertretungs­behörde Österreichs, einer österreichischen Einheit oder durch einen Stempel eines Postunternehmens bestätigt, 24 Stunden vor Öffnen der ersten Wahllokale an die Bezirkswahlbehörde zu übermittelt, damit die Wahlkarte dort spätestens am achten Tag nach dem Wahltag bis 14.00 Uhr einlangt. Die Kosten für eine Übermittlung per Postweg hat der Bund zu tragen.

(3) Die Stimmabgabe ist nichtig, wenn

1. die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte nicht oder nachweislich nicht durch den Wahlberechtigten abgegeben wurde,

2. durch den Stempel einer österreichischen Vertretungsbehörde, einer österreichi­schen Einheit oder eines Postunternehmens ersichtlich ist, dass die Stimmabgabe nicht 24 Stunden vor Öffnung der ersten Wahllokale geschehen ist,

3. die Wahlkarte kein Kuvert enthält,

4. die Wahlkarte nur ein anderes oder mehrere andere als das beige-farbene Wahl­kuvert enthält,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 299

5. die Wahlkarte zwei oder mehrere beige-farbene Wahlkuverts enthält,

6. die Prüfung auf Unversehrtheit (§ 72 Abs. 3 und 4) ergeben hat, dass die Wahlkarte derart beschädigt ist, dass ein vorangegangenes missbräuchliches Entnehmen oder Zurücklegen des inliegenden Wahlkuverts nicht ausgeschlossen werden kann, oder

7. die Wahlkarte nicht spätestens am achten Tag nach dem Wahltag bis 14.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt ist.“

2. Artikel I § 72 Abs. 3 entfällt und die Absätze 4,5,6 und 7 werden zu 3,4,5 und 6.

3. Artikel I § 72 Abs. 3 neu lautet wie folgt:

„(3) Am achten Tag nach der Wahl, 14.00 Uhr, prüft der Bezirkswahlleiter unter Beob­achtung durch die anwesenden Beisitzer die gemäß § 46 im Weg der Briefwahl bislang eingelangten Wahlkarten auf die Unversehrtheit des Verschlusses. Anschließend prüft er, ob die auf den Wahlkarten aufscheinenden eidesstattlichen Erklärungen vorliegen und ob sie 24 Stunden vor dem Öffnen des ersten Wahllokales bei einer österreichi­schen Vertretungsbehörde, einer österreichischen Einheit oder einem Postunterneh­men aufgegeben wurde (§ 46 Abs. 2). Wahlkarten, die diese Voraussetzungen nicht er­füllen, dürfen in die Ergebnisermittlung nicht miteinbezogen werden. Danach öffnet der Bezirkswahlleiter die Wahlkarten, entnimmt die darin enthaltenen miteinzubeziehenden beigefarbenen Wahlkuverts und legt diese in ein hierfür vorbereitetes Behältnis. Wahl­karten, bei denen ein Nichtigkeitsgrund gemäß § 46 Abs. 3 Z 3 bis 5 vorliegt, dürfen in die Ergebnisermittlung ebenfalls nicht miteinbezogen werden. Nicht miteinzubeziehen­de Wahlkarten sind dem Wahlakt unter Verschluss beizufügen. Die Gründe für das Versagen der Miteinbeziehung sind in der Niederschrift festzuhalten. Nach gründlichem Mischen der miteinzubeziehenden Wahlkuverts hat die Bezirkswahlbehörde diese zu öffnen, die amtlichen Stimmzettel zu entnehmen, deren Gültigkeit zu überprüfen, die ungültigen amtlichen Stimmzettel mit fortlaufender Nummer zu versehen und für die mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen festzustellen:

1. die Gesamtsumme der abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen;

2. die Summe der abgegebenen ungültigen Stimmen;

3. die Summe der abgegebenen gültigen Stimmen;

4. die auf die einzelnen Parteien entfallenden abgegebenen gültigen Stimmen (Partei­summen).

Sodann hat die Bezirkswahlbehörde für den Bereich des Stimmbezirks die Wahlergeb­nisse der mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen mit den Wahlergebnissen gemäß Abs. 1 zusammenzurechnen und unverzüglich auf die schnellste Art der zuständigen Landeswahlbehörde bekanntzugeben (Sofortmeldung) und in einer Niederschrift fest­zuhalten. Anschließend hat die Bezirkswahlbehörde auch für die mittels Briefwahl ab­gegebenen Stimmen die für jeden Bewerber auf den Parteilisten entfallenden Vorzugs­stimmen zu ermitteln und den Vorzugsstimmenprotokollen (Abs. 2) hinzuzufügen.

4. Artikel I § 72 Abs. 5 neu lautet wie folgt:

„(5) In Städten mit eigenem Statut haben die Sprengelwahlbehörden ihre Berichte un­mittelbar an die Bezirkswahlbehörde zu erstatten. Auch die Wahlakten sind von den Sprengelwahlbehörden unmittelbar an die Bezirkswahlbehörde zu übersenden. Die Abs. 1, 2 und 4 und die §§ 68 bis 71 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Zu­sammenrechnung der örtlichen Wahlergebnisse und die Feststellung des Wahlergeb­nisses im Stimmbezirk der Bezirkswahlbehörde obliegt.“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 300

Begründung

Nach der Nationalratswahl 2008 wurde klar, dass die Briefwahl kein Segen für unsere Demokratie darstellt. Es wurden Briefwahlkarten, die bei der Post hinterlegt wurden, nicht mehr aufgefunden. Auf der Verständigung der Hinterlegung wurde schließlich von Mitarbeitern der Post „nicht auffindbar“ vermerkt. Briefwahlkarten konnten per Post durch die so genannten „Schummelwähler“ nach der ersten Hochrechnung und dem Schließen der letzten Wahllokale um 17 Uhr aufgegeben werden. Weiters wurden Briefwahlkarten ohne Stimmzettel zugesandt.

Der Art. 23a Abs. 1 B-VG ist in Verbindung mit dem Art. 1 B-VG zu sehen, welcher be­sagt, dass Österreich eine demokratische Republik ist und dass das Recht vom Volk aus geht ist i.V.m. Artikel 189 EGV zu sehen, welcher darlegt, dass das Europäische Parlament aus Vertretern der Völker besteht der in der Gemeinschaft zusammenge­schlossen Staaten. Die Aufgaben des Europäischen Parlaments können daher nur durch vom Volk gewählte Repräsentanten geschehen.

Gemäß Art 23a Abs. 1 B-VG werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechts ge­wählt. Der Art. 23a Abs.1 B-VG ist im Zusammenhang mit dem Artikel 2 Ziffer 1 Richt­linie 93/109/EG zu sehen, der festhält, dass die Wahlen zum Europäischen Parlament allgemeinen und unmittelbar zu sein haben.

All diese im B-VG, im EG-Vertrag und in der Richtlinie 93/109/EG festgeschrieben Grundvoraussetzungen, besser gesagt Garantien, um Wahlen nach demokratischen Prinzipien durchzuführen, werden durch den Antrag 425/A von den Abgeordneten Karlheinz Kopf und Dr. Josef Cap aufgeweicht und dadurch stark beschädigt.

Am stärksten werden folgende Prinzipien des Wahlrechts beschädigt:

Das allgemeine Wahlrecht (26 Abs. 1 und 4 B-VG, Art. 8 Staatsvertrag von Wien und Artikel 2 Ziffer 1 Richtlinie 93/109/EG) durch verloren gegangene Briefwahlkarten und nicht zugestellte Stimmzetteln. Das bedeutet, dass alle Staatsbürger das Recht zu wählen und gewählt zu werden nicht uneingeschränkt ausüben können.

Das freie Wahlrecht (Art. 26 Abs. 1 B-VG, Art. 8 Staatsvertrag von Wien und Art. 3 1. Zusatzprotokoll der Menschenrechtskonvention) wird dadurch verletzt, dass die demo­kratische Willensbildung und dass der Wahlberechtigte seine politische Überzeugung möglichst unbeeinflusst von äußerem Zwang und unzulässiger Beeinflussung, was bei einer Stimmabgabe nach der ersten Hochrechnung möglich wäre, nicht Ausdruck ver­leihen kann. Weiters wird nicht gewährleistet, dass politische Gruppierungen frei und ungehindert um die Zustimmung der Bevölkerung werben können. Auch das wird nicht gewährleistet, da die erste Hochrechnung wohl für so manche Briefwahlwähler aus­schlaggebend ist, wem sie ihre Stimme geben werden.

Das geheime Wahlrecht (Art. 26 Abs. 1 B-VG, Art. 8 Staatsvertrag von Wien und Art. 3 1. Zusatzprotokoll der Menschenrechtskonvention), wird dadurch verletzt, weil nicht ga­rantiert werden kann, dass die Abgabe in einer für die Wahlbehörde und die Öffentlich­keit nicht erkennbare Weise geschieht.

Mit diesem Abänderungsantrag sollen genau diese Lücken in der Ausübung des allge­meinen, freien und geheimen Wahlrechts, die durch die Briefwahl im Inland entstehen, geschlossen und die Prinzipien des Wahlrechts wieder gefestigt werden.

Bezüglich der Briefwahl im Ausland wird mit dieser Abänderung des Antrages sicher­gestellt, dass es auch hier, durch die 24 Stunden Frist, keine „Schummelwähler“ mehr geben kann.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 301

Die Briefwahl in erleichterter Form soll daher nur den Wahlberechtigten offen stehen, die sich im Ausland aufhalten und nicht anders ihrem Wahlrecht nachkommen können.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Kollege Dr. Wittmann. – Bitte.

 


23.48.25

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ho­hes Haus! Die Briefwahl wird dahin gehend verändert, dass man nicht mehr die Uhr­zeit, den Ort und das Datum angeben muss, aber die Unterschrift nach wie vor leisten muss. Es wird hier zu einer Vereinfachung kommen, die notwendig ist, um vor allem älteren Leuten auch diese Form der Wahl zu ermöglichen.

Es wird durch diese Novellierung auch die Möglichkeit geschaffen, dass man die Wahl­karte nicht mehr nur auf dem Postweg verschicken, sondern auch direkt bei der Be­zirkswahlbehörde abgeben kann. Das Porto wird vom Staat übernommen; auch das ist eine Erleichterung für die Wählerschicht, die diese Wahlform in Anspruch nimmt.

Bei der Novellierung der Nationalratswahl wird man darauf Bedacht nehmen müssen, dass das taktische Wählen nicht mehr so einfach wie bisher ist, aber trotzdem die Briefwahl beibehalten werden kann. Ich glaube, dass man auch hier zu einer Lösung finden wird, und diese Vereinfachungen kann man dann auch bei der Nationalratswahl umsetzen.

Zum E-Voting: Herr Kollege, ich glaube nicht, dass das die ideale Form des Wählens ist. Sie ist derzeit auch nicht sicher genug, um es weiterzuverfolgen. Ich glaube, dahin gehend wären dann unsere Wahlreformen abgeschlossen, und man hat einen erleich­terten Zugang zur Wahl. Das kann nur zum Vorteil der Demokratie sein. (Beifall bei der SPÖ.)

23.50


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster spricht Kollege Mag. Stadler. – Bitte.

 


23.50.07

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Angesichts der nahenden Geisterstunde wird es von mir keinen Debattenbeitrag geben. Und ange­sichts des Umstandes, dass wir dieser Vorlage zustimmen werden, beschränke ich mich auf den Vortrag des Entschließungsantrages der Abgeordneten Petzner, Kolle­ginnen und Kollegen, der zum Ziel hat, dass das Wahlkampfprivileg der Dienstfreistel­lung für land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer und Landeslehrer, die nicht in land- und forstwirtschaftlichen Schulen tätig sind, sowie auch für Beamte beseitigt werden soll, das Privileg nämlich, dass diese Persönlichkeiten, wenn sie auf einer Kandidaten­liste sind, sofort dienstfrei gestellt werden.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, welche sicherstellt, dass das Wahlkampfprivileg der Dienstfreistel­lung für land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer, Landeslehrer, wie auch Beamte beseitigt wird.“

*****

(Beifall beim BZÖ.)

23.51



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 302

Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petzner, Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall des Wahlkampfprivilegs der Dienstfreistellung für Land- und forstwirtschaftliche Landesleh­rer, Landeslehrer, wie auch Beamte eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 30 Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 425/A der Abgeordneten Karl­heinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Europawahlordnung und das Europa-Wählerevidenzgesetz geändert werden

Im Gegensatz zu jenen Personen, welche sich, aus dem Kreis der Privatwirtschaft kommend, entschließen, sich um das Amt des Bundespräsidenten oder um ein Mandat im Nationalrat, im Europäischen Parlament oder in einem Landtag zu bewerben, haben Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer, Landeslehrer, wie auch Beamte einen klei­nen Startvorteil. Entsprechend den für sie geltenden Bestimmungen ist ihnen nämlich ab der Einbringung des Wahlvorschlages bei der zuständigen Wahlbehörde bis zur Bekanntgabe des amtlichen Wahlergebnisses die erforderliche freie Zeit zu gewähren (vgl. hiezu näher: Art. 23b und 59a B-VG, § 18 BDG 1979, § 15 Land- und forstwirt­schaftliches Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und § 15 Landeslehrer-Dienstrechtsge­setz).

Da es sich auch negativ auf die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler auswirkt, wenn deren gewohnte Lehrer mehrere Wochen lang nicht anwesend sind, und da es weiters zusätzlich im laufenden Schulbetrieb die Schwierigkeit mit sich bringt, dass man für diese Wochen Ersatzlehrer suchen muss, stellen die unterfertigten Abgeordne­ten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, welche sicherstellt, dass das Wahlkampfprivileg der Dienstfreistel­lung für land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer, Landeslehrer, wie auch Beamte beseitigt wird.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Kollege Donabauer. – Bitte.

 


23.52.00

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich denke, dass jetzt nicht e-Voting debattiert und be­schlossen wird, sondern vielmehr die Briefwahl. Wir haben sie vor einem Jahr gesetz­lich eingeführt; sie hat sich auch in der Zwischenzeit bewährt. Natürlich gibt es notwen­dige Adaptierungen. Mit dieser Vorlage wollen wir gerade auf die Europawahl bezogen diese Adaptierung, Novellierung durchführen.

Wir können davon ausgehen, dass etwa 5 Prozent der Wähler davon Gebrauch ma­chen. In einer mobilen Gesellschaft ist das einfach notwendig. Ich denke, dass wir Er­fahrungswerte sammeln sollen, und wenn es dort oder da irgendwelche Fehlentwick­lungen gibt, sollen die auch abgestellt werden. Deshalb kann man nicht grundsätzlich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 303

gegen die Briefwahl sein, ich halte das für einen vollkommen falschen Ansatz. Ich kann Ihnen das auch damit begründen, dass sich zurzeit etwa zwölf Länder der Europäi­schen Union intensiv mit der Einführung der Briefwahl auseinandersetzen; zwei Länder führen bereits die Briefwahl durch.

Alle Details bezüglich der Unterschriftleistung, der Abgabetermine und der Portokosten sind von meinen geschätzten Vorrednern bereits erwähnt worden. Eines sei vielleicht noch ergänzend angemerkt: Die Auflagepflicht der Wählerverzeichnisse an Sonntagen entfällt. Es muss nur ausreichend Zeit geboten sein, dass in die Wählerverzeichnisse Einsicht genommen werden kann. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

23.52


Präsident Fritz Neugebauer: Kollege Herbert ist der Nächste. – Bitte.

 


23.53.54

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der hier in Rede stehende Antrag betreffend Änderung zur EU-Wahl ist wahrlich äußerst bedenklich, ich würde sogar sagen, verfassungsmäßig fahrlässig. Er ermöglicht nämlich ein absolut manipulatives Wahlverhalten mittels der Briefwahl, und Bedenken hinsichtlich der Ausübung einer freien, geheimen, persönlichen und unmittelbaren Wahl sind absolut gerechtfertigt.

Warum ist das so? – Der vorliegende beziehungsweise in Rede stehende Antrag er­möglicht es nämlich, dass künftig die Stimmabgabe per Briefwahl auch nach dem Schließen der Wahllokale stattfindet. Es wird nicht mehr nachvollziehbar sein, wann und wo ein Wähler seine Stimme per Briefwahl tatsächlich abgegeben hat.

Die vorgesehene eidesstattliche Erklärung, dass die Briefwahlkarte ordnungsgemäß, zeitgerecht, unbeobachtet und unbeeinflusst und vor dem Schließen des letzten Wahllokals ausgefüllt wurde, scheint kaum ein taugliches Mittel zu sein, um Manipula­tionen und Missbrauch auszuschließen. Es gibt nämlich keine Sicherheit, dass die in der eidesstattlichen Erklärung gemachten Angaben auch tatsächlich stimmen, und das kann auch nicht überprüft werden. Daher sind unsere Bedenken, die hier am Redner­pult zuvor schon von Mag. Stefan angesprochen wurden, nämlich dass dem Schum­meln bei der EU-Wahl Tür und Tor geöffnet sind, mehr als gerechtfertigt.

Dass namhafte Rechts- und Verfassungsexperten unsere Rechtsansicht in dieser Sa­che mittlerweile bestätigen, brauche ich nicht besonders zu erwähnen. Ich darf Sie da­her einladen, unserem Entschließungsantrag, dass Briefwahl nur mehr Wahlberechtig­ten ermöglicht werden soll, die sich im Ausland befinden und von dort ihre Stimme abgeben können, näherzutreten, und darf um Ihre diesbezügliche Unterstützung ersu­chen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

23.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


23.55.48

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Briefwahl kann man sein, man kann aber auch dagegen sein – es gibt für beides gute Gründe. Was Sie hier anführen, Herr Kollege Stefan, hat nichts Grundsätzliches mit der Briefwahl zu tun, sondern ist eine Frage des Praktikablen.

Wir wissen von der Nationalratswahl her, dass 7 Prozent der Wahlkarten nichtig waren, weil Menschen offensichtlich vergessen haben, Datum und Uhrzeit auszufüllen. Dass hier Abhilfe geschaffen wird, trifft auf unsere Zustimmung, und daher werden wir dieser Änderung zustimmen, wiewohl wir zugeben, dass man natürlich über die Frage der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 304

Briefwahl insgesamt diskutieren kann. Ihr Antrag ist aber auch sehr unpraktikabel ge­staltet, denn zeigen Sie mir einmal – vor allem in Österreich, wo ja ein Postamt nach dem anderen schließt, oder auch in anderen Staaten –, wo die Menschen Vertretungs­behörden oder Postämter vorfinden, die 24 Stunden vor Öffnung der Wahllokale geöff­net haben, damit sie sich dort einen Poststempel abholen können.

Der Intention nach verstehen wir Ihren Antrag, dem können wir auch nähertreten. Na­türlich kann man und sollten wir darüber diskutieren, die Möglichkeit der Abgabe der Stimme nach Bekanntgabe des ersten Ergebnisses zu beseitigen. Natürlich sollten wir darüber nachdenken, wie die Menschen, die ihre Stimme abgeben, sichergestellt be­kommen können, dass ihre Stimme eingelangt ist. Über all diese Dinge würden wir gerne diskutieren, aber der von Ihnen vorgelegte Vorschlag mit den 24 Stunden vor Öffnung der Wahl ist nicht praktikabel; erst recht nicht in Zeiten schließender Post­ämter.

Die Briefwahl ist eine Frage, die entschieden werden muss vor dem Hintergrund Mo­dernisierung, Anpassung an moderne Zeiten, Modernität, Mobilität versus Grundsätze des Wahlrechts, die Sie ja schon ausgeführt haben. Das betrifft nicht nur die Briefwahl, sondern auch das Internetvoting – fälschlicherweise als e-Voting bezeichnet –, das bei der nächsten ÖH-Wahl zum Einsatz kommen soll.

Wir wissen, dass die Wahlkommission der Uni Wien zurückgetreten ist, weil sie die Rechtmäßigkeit der Durchführung der Wahl nicht garantieren kann. Den Medien ist zu entnehmen, dass alle Fraktionen mit Ausnahme der ÖVP und allen voran des Wissen­schaftsministers Hahn der Durchführung des e-Voting bei der ÖH-Wahl im Mai skep­tisch gegenüberstehen. Und wir, gemeinsam mit den grün-alternativen StudentInnen, werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um diesen möglicherweise unde­mokratischen Prozessen entgegenzutreten.

Herr Kollege Wittmann, eine Anregung noch: Machen Sie nicht den Wählerinnen und Wählern, sondern zunächst einmal Ihren RegierungskollegInnen klar, dass es sich nicht um ein Voting für „Dancing Stars“, sondern um eine ÖH-Wahl, sprich um die Wahl der StudentInnenvertretung auf den Universitäten handelt! (Abg. Grosz: Der Unter­schied ist da nicht besonders groß!) – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

23.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann. – Bitte.

 


23.58.50

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wahlbeteiligung ist ein ganz wich­tiger Indikator für das demokratische Bewusstsein in einem Land, und dass die Wahl­beteiligung bei allen Wahlgängen zu wünschen übrig lässt, ist eine bekannte und be­sorgniserregende Tatsache, nicht nur bei uns, sondern auch in anderen Staaten. Ge­rade bei der Wahl zum Europäischen Parlament dürfte diese Tatsache auch weiterhin zum Tragen kommen, nachdem die Wahlbeteiligung ja schon das letzte Mal beschä­mend niedrig war. Hier durch organisatorische Maßnahmen gegenzusteuern ist ein Gebot der Stunde.

Die Stimmabgabe soll den Wahlberechtigten so einfach wie möglich gemacht werden, ohne die wesentlichen Wahlprinzipien auszuhöhlen. Zumindest durch diese Novellie­rung geschieht das sicherlich nicht, nicht durch die geringfügigen Änderungen, die Kol­lege Wittmann soeben schon eingehend dargestellt hat. Ziel dieser Novellierung ist es, die Inanspruchnahme des Wahlrechts wesentlich zu erleichtern, und ich ersuche Sie daher um Ihre Zustimmung und auch ansonsten um Ihre Beiträge, das demokratische


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 305

Bewusstsein und das Europabewusstsein zu erhöhen. – Danke. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

0.00


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Dr. Sonnber­ger. – Bitte.

 


0.00.44

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Die Vorrednerin hat es erwähnt, die Wahlbeteiligungen ge­hen eher zurück, und eine einfache Briefwahl ist ein Bürgerservice und soll letztendlich auch die Wahlbeteiligung heben.

Schon für die letzte Nationalratswahl wurde die Möglichkeit zur Briefwahl ausgeweitet und von der Bevölkerung eigentlich sehr gut angenommen. 7 Prozent der Briefwahl­stimmen waren jedoch ungültig – dies vor allem wegen Verletzung von formalen Er­fordernissen beim Ausfüllen der Wahlkarte, weil das Datum oder die Uhrzeit gefehlt hat, oder weil die Wahlkarte nicht auf dem Postweg übermittelt wurde.

Die Europawahlordnung wird hinsichtlich dieser Formalerfordernisse vereinfacht. Ich gehe davon aus, dass der Anteil an ungültigen Briefwahlstimmen wesentlich vermin­dert werden kann. Datum, Ort, Uhrzeit können in Zukunft entfallen, es reicht eine eidesstattliche Erklärung. Es muss nicht der Postweg sein, und wenn der Postweg ge­wählt wird, zahlt der Bund das Porto. Ich meine, dass in Zukunft Verbesserungen in ähnlicher Richtung auch in der Nationalratswahlordnung zu treffen sein werden. (Beifall bei der ÖVP.)

0.02


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fekter. – Bitte.

 


0.02.05

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Bei der Nationalratswahl 2008 konnten 28 080 Wahlkarten nicht berücksichtigt werden; in etwa bei der Hälfte davon fehlte beispielsweise das Da­tum. Daher ist die jetzige Novelle eine Möglichkeit, die Fehleranfälligkeit zu verringern und die Briefwahl bürgerfreundlicher zu gestalten. Das heißt: Entfall der Angabe von Ort, Datum und Zeit.

Zweitens, es ist schon erwähnt worden, dass man die Wahlkarte nicht mehr aus­schließlich mit der Post an die Wahlbehörde zustellen darf, sondern dass man bei­spielsweise auch selbst diese Karte zur Wahlbehörde bringen kann. Noch nicht er­wähnt wurde, dass mit dieser Novelle pro futuro der Bund auch die Portokosten für diese Briefwahl übernimmt, weil von vielen doch nicht verstanden worden ist, dass sie eine Marke draufpicken sollen, wenn sie ihr demokratisches Recht ausüben. Ich halte diese Regelung auch für bürgerfreundlicher.

Erwähnen möchte ich noch, dass wir mit dieser Novelle einem Wunsch des Gemeinde- und Städtebundes nachkommen, dass die Wählerevidenz am Sonntag nicht mehr offen haben soll. Es hat sich in der Praxis herausgestellt, dass das zwar mit sehr viel Kosten verbunden war, aber niemand am Sonntag dieses Recht in Anspruch genom­men hat. Daher wird das in Zukunft entfallen.

In dieser Umsetzung ist die Debatte um die Frist, bis wann die Wahlkarten einlangen sollen, und deren Ergebnis noch nicht eingearbeitet. Hier wurde die 8-Tage-Frist beibe­halten. Es ist so, dass man mit der Beibehaltung dieser Frist allen Wählerinnen und Wählern die gleichen Möglichkeiten für ihre Wahlentscheidung geben möchte und si-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 306

cherstellen will, dass auch aus dem Ausland einlangende Wahlkarten noch in die Zäh­lung mit aufgenommen werden. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

0.04


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Kollege Dr. Kräuter. – Bitte.

 


0.04.31

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Für mich ist diese Erleichterung eine Art Werbeaktion, und sie soll ja wirklich die Wahlbeteiligung steigern. Diese war im Jahr 2004 erbärmlich und sollte sich maßgeblich verbessern.

Ich nehme sehr, sehr ernst, was der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs Karl Korinek heute, oder besser gesagt gestern, in der „Presse“ analysiert. Wir werden uns das dann im Vorfeld einer weiteren Änderung des Wahlrechtes sehr genau an­schauen. Wir werden im Herbst sehr ausführlich analysieren, was gut gelaufen ist und was schlecht.

Ein paar Indizien gibt es dafür, dass man doch Dinge wie taktisches Wählen dort und da befürchten muss, und das ist dann natürlich konsequent auszuschließen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

0.05


00.05.30Präsident Fritz Neugebauer: Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 84 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Wir stimmen zunächst über die von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab.

Die Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag eingebracht, der sich auf Art. I §§ 46 und 72 bezieht.

Wer dem beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Ich komme gleich zur Abstimmung dieser Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Kolleginnen und Kollegen, die sich dafür aussprechen, um ein Zei­chen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich bitte Sie um ein positives Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzent­wurf sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Ge­setzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall des Wahlkampfprivilegs der Dienstfreistellung für land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer, Landeslehrer, wie auch Beamte.

Wer diesem Entschließungsantrag beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie können auch aufstehen, Herr Präsident!) – Das ist die Minder­heit und abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 307

00.06.31. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 11. Dezem­ber 1969 über die Einstellung und Beschäftigung Behinderter (Behindertenein­stellungsgesetz – BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970, geändert wird (102/A)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 31. Punkt der Tagesordnung.

Das Wort erhält zunächst Herr Kollege Ing. Hofer. – Bitte.

 


0.07.22

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich werde mich ob der vorgeschrittenen Stunde sehr kurz fassen, obwohl dieses Thema vielen von uns sehr am Herzen liegen würde.

Es geht darum, dass wir in den nächsten zwei Jahren mit einer erhöhten Zahl von Ar­beitslosen rechnen müssen und dass davon auch sehr viele Menschen betroffen sein werden, die mit einer Behinderung zu kämpfen haben. Es wäre schade, wenn genau diese Menschen, die auf unsere ganz besondere Unterstützung angewiesen sind, be­sonders benachteiligt werden würden.

Deswegen schlagen wir im Rahmen der Ausgleichstaxe einen neuen Zugang vor, näm­lich eine progressive Ausgleichstaxe, die darauf Rücksicht nimmt, dass es vor allem kleinen Unternehmen viel, viel schwerer fällt, die Einstellungspflicht zu erfüllen, dass aber große Unternehmen mit vielen Mitarbeitern, mit Hunderten, mit Tausenden Mitar­beitern sich leichter tun, dieser Einstellungsverpflichtung nachzukommen, und dem wollen wir auch mit einer progressiven Ausgleichstaxe Rechnung tragen.

Ich möchte Sie sehr herzlich bitten, dieses Modell sehr wohlwollend zu prüfen. Die Zahlen, die ich im Antrag festgelegt habe, sind zu diskutieren, aber das Modell an und für sich, so meine ich, ist eines, das man tatsächlich umsetzen könnte, und ich bitte Sie noch einmal, das sehr wohlwollend und sehr, sehr objektiv zu prüfen. (Beifall bei der FPÖ.)

0.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Kollegin Schönpass. – Bitte.

 


0.08.56

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Das Behindertengesetz soll geändert werden. Das ist bereits im Regierungs­programm verankert. Viele Unternehmer und öffentliche Einrichtungen kaufen sich durch die Ausgleichstaxe von ihrer gesetzlichen Verpflichtung frei. Die Frage ist: War­um, was sind die Ursachen? Darüber nachzudenken und zu diskutieren, sind wir gefor­dert.

Es gibt viele qualifizierte Behinderte, die leistungswillig und einsatzbereit sind. Ziel die­ses Gesetzes soll sein, mehr Behinderte in Jobs zu bringen. Eine Arbeitsgruppe wurde bereits eingesetzt. Neben Strafen sind Anreizsysteme zu schaffen, damit unser Ziel, mehr Behinderte in Jobs zu bringen, auch Wirklichkeit wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

0.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Kollege Pack. – Bitte.

 


0.10.01

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Wir werden im Ausschuss genug Zeit finden, um über dieses Thema aus­führlich zu diskutieren.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 308

Es ist, wie ich glaube, wichtig, und da muss ich meiner Kollegin recht geben, dass wir, bevor wir über Erhöhungen sprechen – Erhöhung der Ausgleichstaxen, der Strafe und so weiter –, zuerst Ursachenforschung betreiben, wieso die Quote nicht eingehalten wird, denn eines ist ganz klar: In Zeiten wirtschaftlicher Krisen sind Erhöhungen der Lohnkosten – wenn man sie indirekt als Lohnnebenkosten bezeichnen will – nicht dien­lich.

Das heißt: Zuerst Ursachenforschung betreiben und erst dann in diesem Bereich weiter diskutieren. (Beifall bei der ÖVP.)

0.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Kollege Dolinschek. – Bitte.

 


0.11.00

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! In Anbetracht der Tatsache, dass sich viele Unternehmen und auch öffentliche Dienststellen von ihrer Verpflichtung nach dem Be­hinderteneinstellungsgesetz, je 25 Mitarbeiter begünstigt einen Behinderten einzustel­len oder zu beschäftigen, freikaufen – die Ausgleichstaxe beträgt seit 1. Jänner 2009 209 €, und wenn man bedenkt, dass das bei 274 Mitarbeitern bloß 2 090 € ausmacht, dann ist das sehr wenig, und viele machen eben davon Gebrauch, stellen niemanden ein und kaufen sich so frei –, ist schon zu überlegen, ob man diese Ausgleichstaxe nicht progressiv etwas anhebt für Unternehmen, die mehr Mitarbeiter beschäftigen, wie auch für den öffentlichen Dienst, sodass diese Ausgleichstaxe dann eben ansteigt. – Das ist meiner Ansicht nach für die Zukunft sehr überlegenswert. (Beifall beim BZÖ so­wie des Abg. Ing. Hofer.)

0.12


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Kollege Öllinger. – Bitte.

 


0.12.00

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt viele Vorschläge zu diesem Thema, auch von uns gab es Vorschläge. Diese wur­den immer wieder eingebracht, und immer wieder haben wir das Argument gehört: Da muss man zuerst die Ursachen prüfen, ob das nicht irgendwie anders möglich und denkbar ist.

Ich kann schon übersetzen, was dieses Argument heißt: Nein, wir wollen das nicht, denn wir wollen die Ausgleichstaxe eigentlich abschaffen. – Das ist im Prinzip die Argu­mentation, die hinter dieser und ähnlichen Haltungen steht.

Ich gebe nur Folgendes zu bedenken: Ich halte das Ausgleichstaxensystem an und für sich für kein schlechtes System, man soll und muss über eine Erhöhung der Aus­gleichstaxen und durchaus auch über einen derart gestalteten progressiven Tarif disku­tieren. – Also, von unserer Seite gibt es die Bereitschaft, darüber zu diskutieren. (Bei­fall bei den Grünen sowie des Abg. Ing. Hofer.)

0.13


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Ich weise diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

00.13.2932. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landwirt­schaftsgesetz 1992 geändert wird (135/A)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 309

Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 32. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


0.13.47

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im vorliegenden Initiativantrag geht es um zwei neue Zielbestim­mungen im Landwirtschaftsgesetz, doch eigentlich ist das eine Anpassung an Heraus­forderungen, vor denen wir nicht nur in Österreich, sondern in einem globalen Maßstab stehen. Ich erinnere an die Millenniumsziele: Wir haben das Ziel, den Hunger in der Welt zu halbieren, haben aber gleichzeitig keine Strategie, wie wir das umsetzen.

Es gibt jedoch eine Landwirtschaftsmethode, nämlich den biologischen Landbau, die gerade im internationalen Kontext, aber auch in Österreich eine Erfolgsgeschichte ist und ein Lösungskonzept für die Lebensmittelproduktion des 21. Jahrhunderts darstellt. In ihrem Kern ist eigentlich das die Herausforderung und das Thema der Diskussion, der wir uns stellen sollten, nämlich: Welchen Stellenwert geben wir dieser Landwirt­schaftsmethode? – Wir meinen, es ist Zeit, das gemeinsam zu diskutierten.

Ein neues Leitbild bedeutet nicht, dass die andere Landwirtschaft auf einmal schlecht ist, sondern dass man Forschung und Entwicklung konkret in eine Richtung vorantreibt, nämlich in Richtung einer biologischen Intensivierung, die das Ziel hat, unter bestmögli­chen Bedingungen auf der einen Seite Klimaschutz zu betreiben und auf der anderen Seite hochwertige und beste Lebensmittel für die Konsumentinnen und Konsumenten zu erzeugen.

Selbstverständlich ist der biologische Landbau auch ein soziales Modell, es geht dabei um Arbeitsplätze im ländlichen Raum, und zwar um qualifizierte und zukunftsfähige Ar­beitsplätze.

Die Intention dieses Initiativantrages ist eben auf der einen Seite genau diese Zielbe­stimmung und – daran gekoppelt – auch die Frage der Gentechnikfreiheit der Lebens­mittelproduktion, nämlich indem in Österreich auf die Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut verzichtet wird.

Eine Zielbestimmung ist ja eine Absichtserklärung und entspricht dem, was wir in den letzten zehn Jahren praktisch vollzogen haben – bei dieser Gelegenheit danke ich auch dafür.

Wir haben angesichts des „Anschlags“ der EU-Kommission, unsere bisherigen Gen­technikanbauverbote zu kippen, am Rande des Plenums auch über einen gemeinsa­men Antrag diskutiert. Wir werden sehen, welche Entscheidungen am Montag im Rah­men des Umweltministerrates fallen, aber eines ist sicher: Mit unserem gemeinsamen Antrag, den wir heute hier eingebracht haben, machen wir klar, dass das österreichi­sche Parlament die Linie, den gentechnikfreien Anbau in Österreich zu sichern, weiter unterstützen wird. – Ich glaube, inzwischen wäre auch das ein Punkt, den wir in die Zielbestimmungen unseres Landwirtschaftsgesetzes hineinformulieren sollten.

Noch zwei, drei Anmerkungen zur Frage, wodurch der Biolandbau auch im Klima­schutz relevante Ergebnisse erzielt: Das ist klarerweise durch eine CO2-Einsparung der Fall, durch den Wasserschutz, und es ist eine Art der Kreislaufwirtschaft, die einen Beitrag zum Artenschutz und zur biologischen Vielfalt leistet.

In diesem Sinne hoffe ich, dass wir das im Ausschuss konstruktiv weiter diskutieren werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

0.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Kollege Mag. Gaßner. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 310

0.17.11

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Pirklhuber, der erste Punkt in Ihrem Antrag, das Leitbild des biologischen Landbaues in den § 1 zu bringen, hat durchaus seine Reize. Ich denke allerdings, wir müssen noch sehr intensiv darüber diskutieren.

Zum zweiten Punkt, der GVO-Freiheit, dem Verzicht auf gentechnikverändertes Saat­gut, lassen Sie mich Folgendes sagen: Diesbezüglich haben wir ja am Montag die Möglichkeit, das schon in Europa zu beenden, und ich hoffe, dass wir, bis dieses Ge­setz in Kraft tritt, es gar nicht mehr brauchen.

Ich wünsche dem Umweltminister, in diesem Fall unserem Minister Berlakovich, alles Gute für die Verhandlungen am Montag. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

0.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Kollege Eßl. – Bitte.

 


0.18.00

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Grünen wollen das Landwirtschaftsgesetz ändern.

Erster Punkt: Ein agrarökologisches Leitbild – sprich: der biologische Landbau – soll besonders gefördert werden. – Ich darf dazu sagen, dass dieser bei uns in Österreich ohnehin schon sehr gut gefördert wird! Wir sind Europameister, kein Land tut so viel dafür wie Österreich!

Der zweite Punkt betrifft den Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut: Wir in Ös­terreich wollen darauf verzichten, wir müssen aber darauf achten, dass das im Ein­klang mit den Gemeinschaftsrechten passiert. Ansonsten müssen wir danach trachten, dass wir in Europa entsprechende Mehrheiten und Verbündete finden, um unsere Ideen durchzusetzen – Kollege Gaßner hat ja schon angesprochen, dass Niki Berla­kovich, unser Bundesminister, in Brüssel tätig ist und dort sehr viel bewegen will.

Ich denke, dass wir diesen Antrag dann im Ausschuss entsprechend diskutieren wer­den. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

0.19


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Kollege Jannach. – Bitte.

 


0.19.00

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Liebe Abgeord­nete! Den Biolandbau als agrarökologisches Ziel festzuschreiben halten wir für etwas problematisch, weil doch eigentlich die konventionelle Landwirtschaft die Grundversor­gung an Lebensmitteln in Österreich sicherstellt und gewährleistet. Wenn in das Land­wirtschaftsgesetz aufgenommen wird, dass die Biolandwirtschaft jetzt unser gemeinsa­mes Ziel ist, dann wird die konventionelle Landwirtschaft, von der auch ich komme, regelrecht diskriminiert. (Beifall bei der FPÖ.)

Leider wird es von den Grünen oft so gemacht, dass die konventionelle Landwirtschaft unterschwellig immer als die „böse“ Landwirtschaft dargestellt wird. Ich fühle mich per­sönlich betroffen, da ja ganz klar ist, dass ich kein Biolandwirt bin, ich denke aber, dass meine Lebensmittel – ich produziere Milch und Getreide – trotzdem nicht wesentlich gesundheitsgefährdender als biologisch produzierte sind. Es ist eben so, dass wir heu­te die Felder nicht mehr eurer Ideologie entsprechend mit Hammer und Sichel bewirt­schaften können, das geht leider nicht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 311

Zur Gentechnik möchte ich nur noch sagen: Es ist wirklich ein bisschen heuchlerisch, was da an Gentechnikdiskussion bei uns passiert. Hier im Parlament überbieten sich alle in ihren Aussagen, dass wir die Gentechnik ablehnen – das bezieht sich auf SPÖ, ÖVP und auch die Grünen –, aber wenn es dann über die Landesgrenzen hinaus und nach Brüssel geht, dann wird alles wieder umgeschmissen und zu all diesen Dingen Ja und Amen gesagt. (Abg. Grillitsch: Nein, die österreichische Position ...!)

Die Position, dass Österreich die Gentechnik ablehnt, ist schon klar. Es hilft aber nichts, wenn Österreich allein auf die Gentechnik verzichtet, weil der Pollenflug beim Mais (Abg. Grillitsch: Bis jetzt haben wir ihn verhindert!), und das wissen Sie ganz ge­nau, nicht vor den Grenzen Halt macht. Mehr oder weniger wird hier in Österreich als Löwe gesprungen und in Brüssel als Bettvorleger gelandet, auch im Bereich der Gen­technik, und das halte ich für sehr, sehr gefährlich. (Beifall bei der FPÖ.)

Was wir brauchen – das brauchen auch die Landwirte und die Konsumenten –, ist
ein selbstbewusstes Auftreten der österreichischen Bundesregierung, denn wir sind schließlich Nettozahler! Und wir müssen gerade im Bereich der Gentechnik auch die letzten Mittel – das eines Vetos, eventuell auch das der Einstellung der Nettozahlungen an die EU – ausnützen, denn nur so können wir der „grünen Gefahr“ entgegentreten, nämlich der Gentechnik in der Landwirtschaft.

Ich freue mich schon auf die Diskussionen im Ausschuss, denn hier einfach zu sagen: Wir werden schon schauen, dass wir in Brüssel etwas für uns herausverhandeln!, das wird gerade im Bereich der Gentechnik viel zu wenig sein. (Beifall bei der FPÖ.)

0.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Kollege Huber. – Bitte.

 


0.21.56

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn wir den biologischen Landbau weiter fördern wollen, dann können wir sicher im Ausschuss darüber sprechen, aber natürlich muss die Versorgungssicherheit gewähr­leistet sein. Das ist eines der vordringlichsten Ziele, die in Österreich sichergestellt sein müssen!

Viel wichtiger wäre es aber, dass man Punkte zur Sprache bringt wie jene in unserem Antrag, nämlich dass wir endlich die Ungerechtigkeit bei der Mehrwertsteuer aufgreifen und diese endlich im Ausschuss behandeln. Ich hoffe, dass die ÖVP da auch zustim­men wird. (Abg. Grillitsch: Was für eine Ungerechtigkeit?) – Zum Beispiel bekommt der pauschalierte österreichische Landwirt 12 Prozent, muss aber für alles, was er an Betriebsmitteln kaufen muss, 20 Prozent bezahlen. Der italienische Landwirt zum Bei­spiel bekommt 10 Prozent, während er für alles, was er kauft, nur 4 Prozent bezahlt.

Wenn wir in Österreich nur eine Angleichung machen würden, würden wir damit auch die Wirtschaft enorm fördern, weil die Landwirte wieder investieren könnten. Es wäre in dieser Zeit allerhöchste Eisenbahn, dass wir da zusammenarbeiten! – Ich freue mich auf den Ausschuss. (Beifall beim BZÖ.)

0.23


Präsident Fritz Neugebauer: Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 135/A dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zu.

00.23.2133. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Einrichtung einer Ar­beitslosenanwaltschaft (144/A)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 312

Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen zum 33. Punkt der Tagesordnung.

Erster Redner: Kollege Öllinger. – Bitte.

 


0.23.39

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Ich möchte, da die Zeit schon etwas vorgeschritten ist, sehr kurz ein paar allgemeine Bemerkungen machen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, es war, glaube ich, vorhin – das ist jetzt schon zwei oder drei Stunden her – ein Kollege der FPÖ, der darauf aufmerksam gemacht hat, dass wir in einem eigentlich ziemlich unwürdigen Rahmen Themen diskutieren, die et­was mehr Aufmerksamkeit und auch Diskussion erfordern würden.

Wir haben hier erste Lesungen, die im Sekundentakt abgewickelt werden. (Abg. Riepl: Minuten! Minutentakt!) – Ich nehme an, dass ein jeder und eine jede mit der ersten Lesung ein wichtiges Thema seiner Person oder der Fraktion verbindet, und wenn das Ganze so abgewickelt wird wie heute, und das betrifft nicht nur die ersten Lesungen, sondern auch die Tagesordnungspunkte vorher, dann halte ich das für unmöglich.

Ich halte die erste Lesung für ein sehr sinnvolles Instrument, weil es möglich ist, ohne den Zwang, hier gleich entscheiden und abstimmen zu müssen, Meinungen auszutau­schen, und das ist sehr wichtig. Und wenn wir uns diese Instrumente – dieses Instru­ment und die anderen – dadurch kaputt machen, dass wir uns nicht einmal mehr die Zeit dafür nehmen, dann geben wir ein Stück Parlamentarismus auf, dann ist Schluss damit! Sagen wir doch gleich: Streichen wir die ersten Lesungen und schauen wir, dass wir nach Hause kommen!, denn so miteinander zu diskutieren ist nicht möglich und nicht sinnvoll. (Abg. Scheibner – auf die Bankreihen der Grünen zeigend –: Aber von euch ..., und die, die da sind, schlafen auch schon!)

Ich sage Ihnen das nur, weil ich schon vorhin gemerkt habe, dass etliche Kollegen und Kolleginnen dem zugestimmt haben.

Das ist jetzt überhaupt kein Vorwurf! Ich habe ja selbst in der Früh der Tagesordnung zugestimmt, aber ich sage Ihnen ganz ehrlich – egal ob meine Fraktion zustimmt oder nicht –, ich werde sicher nicht mehr einer Begrenzung auf zehn, acht oder neun Stun­den zustimmen, wenn 40 Punkte auf der Tagesordnung stehen. Das ist unmöglich, das geht nicht! (Abg. Ing. Westenthaler: Ja, sind wir dabei!)

Sie alle wissen das, wir alle wissen das, trotzdem passiert es immer wieder. Ich will niemandem eine Schuld zuschreiben, ich sage nur, so kann man nicht Parlamentaris­mus betreiben!

Daher sage ich jetzt zum Thema Arbeitslosenanwaltschaft nur mehr so viel: Es liegt ein Antrag vor, Sie kennen ihn, und ich hoffe, dass wir die Möglichkeit haben, darüber ernsthaft zu diskutieren. (Beifall bei den Grünen.)

0.26


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Kollege Hechtl. – Bitte.

 


0.26.13

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätztes Ho­hes Haus! Es liegt ein Antrag auf Einrichtung einer Arbeitslosenanwaltschaft vor. Dass die Arbeitslosen eine Vertretung haben, ist natürlich ein berechtigtes und für uns selbstverständliches Anliegen, da jeder arbeitslose und Arbeit suchende Mensch ein Recht auf Wahrung seiner Interessen hat, ich möchte jedoch feststellen, dass es beim AMS sehr wohl bei regionalen Geschäftsstellen wie auch bei Landesgeschäftsstellen Beratungsmöglichkeiten und ein Beschwerdemanagement gibt, bei Landesgeschäfts-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 313

stellen ist eine Ombuds-Person eingerichtet. Diese Stellen haben, und das sind interne Stellen des AMS, genau jene Anliegen wahrzunehmen, auf die Ihr Antrag abzielt.

In Ihrem Antrag wird auch ausgeführt, dass Arbeitslose und Arbeitsuchende keine an­erkannte Interessenvertretung haben. – Diesbezüglich möchte ich auf § 10 des Arbei­terkammergesetzes verweisen, in welchem ausgeführt wird, dass Arbeitslose als Ar­beitnehmer anzusehen sind und dass die Interessenvertretungen – die freiwillige und die gesetzliche Interessenvertretung – besonders die Arbeitslosen und Arbeitsuchen­den bei deren Rechtsdurchsetzung mit Beratung und Rechtsvertretung in ihren Verfah­ren unterstützen.

Ich bin der Überzeugung, dass Arbeitslose und Arbeitsuchende bei den Interessenver­tretungen sehr gut betreut, beraten und vertreten werden, damit sie zu ihrem Recht kommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Öllinger.)

0.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Kollege Schmuckenschlager. – Bitte.

 


0.28.06

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Wertes Hohes Haus! Wir werden uns in einem sicherlich einig sein: Jeder Arbeitslose ist ein Arbeitsloser zu viel!

Hinter dem Problem der Arbeitslosigkeit verbergen sich viele persönliche Schicksale. Das betrifft auch den Verlust sozialer Kontakte, da man aus seinem gewohnten Umfeld herausgerissen wird – die Lebensumstände verändern sich also schlichtweg komplett.

Klar ist aber auch, dass sich die Regierungsparteien dessen bewusst und daher sehr daran interessiert sind, Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt einzuführen. Doch wir dürfen nicht dem Irrglauben verfallen, zu glauben, dass wir in einer angespannten ar­beitsmarktpolitischen Situation mit einer weiteren Ebene der Arbeitslosenverwaltung Abhilfe schaffen können. Es sind vielmehr Mittel wie die heute beschlossene Kurzar­beit, die helfen, Menschen wieder in Arbeit zu bringen.

Es war vor allem dieser Punkt, mit dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einmaliger Art und Weise im Gleichschritt für Verbesserungen am Arbeitsmarkt gesorgt haben, um einerseits Arbeitsplätze zu sichern und andererseits die Unternehmen wettbewerbsfä­hig zu halten. (Abg. Öllinger: Arbeitslosigkeit gibt es also gar nicht?) – Es gibt sie lei­der schon, doch eines ist auch klar: Mit der Einführung einer weiteren bürokratischen Hürde und einer weiteren Ebene für die Verwaltung der Arbeitslosigkeit werden wir eines nicht schaffen, und das ist, den Menschen, die arbeitslos sind, das zurückzuge­ben, was sie verloren haben, nämlich Arbeit.

Es ist daher nicht der richtige Weg, von Seiten der Politik Symptome mit einem immen­sen bürokratischen sowie budgetären Aufwand bekämpfen zu wollen, sondern wir müssen unsere volle Konzentration auf die Ursachen legen und gemeinsam mit den Sozialpartnern Lösungen für die Menschen in unserem Land finden. (Beifall bei der ÖVP.)

0.29


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Kollege Dolinschek. – Bitte.

 


0.30.22

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn die Grünen jetzt eine Anwaltschaft für Arbeitslose, einen Arbeitslosenan­walt schaffen wollen, so schaffen sie eine zweite Ebene zum Arbeitsmarktservice. Ich bin dafür, dass es einen Behindertenanwalt gibt, eine Volksanwaltschaft gibt und so


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 314

weiter, aber eine Parallelgesellschaft zum AMS aufzubauen, das ist, glaube ich, nicht der richtige Weg, sehr verehrte Damen und Herren der Grünen, denn das schafft nur Bürokratie. Das wäre also schon zu überdenken.

Jeder Arbeitslose ist einer zu viel, das ist ganz klar, und wir müssen das Arbeitsmarkt­service im Sinne einer höheren Effizienz reformieren, aber nicht parallel eine Arbeits­losenanwaltschaft errichten. (Beifall beim BZÖ.)

0.31


Präsident Fritz Neugebauer: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

00.31.2734. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsge­setz 1985 geändert wird (Staatsbürgerschaftsänderungsgesetz 2008) (150/A)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen zum 34. Punkt der Tagesordnung.

Herr Mag. Steinhauser, Sie sind am Wort.

 


0.31.44

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! 64 Jahre nach dem Ende der NS-Terrorherrschaft fällt auf, dass sich Österreich immer noch mit den Schatten der Vergangenheit schwertut. Da gibt es viele Beispiele dafür. Über 30 Jahre ist in Österreich kein Kriegsverbrecher mehr verurteilt worden. Der Herr Aschner – früher Ašner –, ein in Kroatien gesuchter mutmaßlicher Kriegsverbrecher, darf in Kärnten unbehelligt spazieren gehen. Wir tun uns bei der Rehabilitierung der NS-Opfer schwer, wir tun uns bei der Pflege jüdischer Friedhöfe schwer, und wir tun uns auch bei der vollen Rehabilitierung bei der Staatsbürgerschaft schwer.

Man muss zwar zugestehen, dass 1993 die Gesetzeslage für NS-Verfolgte, die die Staatsbürgerschaft verloren haben, verbessert wurde, es ist ein erleichterter Staatsbür­gerschaftserwerb möglich, aber eine volle Wiederherstellung, eine volle Restitution hat es nicht gegeben. Das hat auch die Historikerkommission Mitte der neunziger Jahre festgestellt. Die hat nämlich damals gesagt, dass unsere Gesetzeslage immer noch davon ausgeht, dass die NS-Verfolgten die Staatsbürgerschaft verloren haben. Völlig übersehen wird dabei, dass der Verlust der Staatsbürgerschaft von den NS-Verfolgten nie intendiert war, sondern die sind vertrieben worden, verfolgt worden, ausgebürgert worden und haben, wenn sie eine neue Staatsbürgerschaft angenommen haben, diese zum Schutz angenommen.

Tatsache ist, dass das rund ein Drittel aller Vertriebenen gemacht hat. Was war die Folge? – Es sind zwar die Ausbürgerungen aufgehoben worden, aber gleichzeitig hat nach 1945 die Zweite Republik auch jene Gesetze wieder in Kraft gesetzt, die Verlust­tatbestände geschaffen haben, wenn man eine neue Staatsbürgerschaft angenommen hat. Das heißt, es hat eine zweite Ausbürgerungswelle gegeben. Die NS-Verfolgten sind von der Zweiten Republik de jure und de facto ausgebürgert worden.

Dieser Umstand ist nach wie vor offen, und genau darauf zielt unser Gesetzesantrag ab: Dass diese mangelnde Restitution beseitigt wird. Wir haben diesen Antrag schon in der letzten Gesetzgebungsperiode gestellt, und ich war überrascht, wie schnell ich internationales Feedback bekommen habe. Ich habe E-Mails bekommen aus den Ver­einigten Staaten, aus Singapur, wo Menschen, die das gelesen haben, gesagt haben,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 315

super, dass es diese Initiative gibt, denn das ist nach wie vor offen und es ist notwen­dig.

Wir müssen eine Situation schaffen, wo klargestellt ist, dass diese Menschen nie ihre Staatsbürgerschaft verloren haben. Das waren Österreicherinnen und Österreicher, die Staatsbürger bleiben wollten. Daher sollte mit einem Feststellungsbescheid möglichst einfach festgestellt werden, wenn die Menschen das wünschen, dass sie österreichi­sche Staatsbürger sind.

Zum Zweiten hätte das einen großen Vorteil für die Nachkommen dieser Menschen, denn wir wissen ja, in Österreich knüpft der Erwerb der Staatsbürgerschaft an die El­tern an, und nach derzeitiger Rechtssituation ist es für die Nachkommen der NS-Ver­folgten nicht möglich, eine österreichische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen, wenn die Elterngeneration ausgebürgert wurde, nicht mehr wieder eingebürgert werden woll­te und mittlerweile verstorben ist.

Dieses Gesetz würde der Historikerkommission Genüge tun. Wenn unsere Initiative umgesetzt würde, dann hätte jedenfalls bezüglich der Staatsbürgerschaft die Republik ihre Schuldigkeit getan. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

0.35


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächste spricht Frau Kollegin Mag. Wurm. – Bitte.

 


0.35.26

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Steinhauser hat es schon ausgeführt: Österreichische Staatsbürger, die zwischen 1938 und 1945 vor dem NS-Regime flüchten mussten, haben oft zum eigenen Schutz eine andere Staatsbürgerschaft annehmen müssen. Das bedeutete für viele der Flüchtlinge aber, dass sie dadurch, dass sie aus einer Notlage heraus eine andere Staatsbürgerschaft annehmen mussten, die österreichische verloren haben. Das bedeutet weiters, die Betroffenen wurden damit – auch das wurde schon gesagt – Opfer des Nationalsozialismus einerseits, wurden andererseits aber auch noch de jure mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft bestraft. Und das bedeutete eine Ausbürge­rung.

Zwar wurden dann nach dem Zweiten Weltkrieg, also in der Zweiten Republik nach 1945 zahlreiche Gesetzesnovellen zur Erleichterung für die Erlangung der österrei­chischen Staatsbürgerschaft geschaffen, die das Grundproblem an sich – das hat die Historikerkommission in ihren Berichten festgestellt –, nämlich die Aberkennung der Staatsbürgerschaft, nicht gelöst haben.

Daher bin ich auch der Auffassung des Kollegen Steinhauser, dass mit diesem Antrag, der dem Innenausschuss zugewiesen werden soll – und hier würde ich vorschlagen, dass wir zu einem Expertenhearing einladen sollten, zu dem die Mitglieder der Histori­kerkommission geladen werden, damit wir diesen Antrag eingehend beraten können –, die rechtlichen Konsequenzen für die Opfer, für die NS-Vertrieben dann endlich auch im Gesetz festgelegt werden könnten.

In diesem Sinne bin ich schon sehr gespannt auf eine und interessiert an einer ernst­haften Diskussion im Innenausschuss. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Franz.)

0.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Kollege Ing. Kapeller. – Bitte.

 


0.37.51

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Ich denke, nach dieser ersten Lesung zu dieser Materie muss man dann im Ausschuss schon noch ein bisschen differenzierter darüber nachdenken, denn


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 316

der Opfergeneration, also jenen, die vor dem 9. Mai 1945 flüchten mussten, wurde schon Genüge getan in einigen Novellen zum Staatsbürgerschaftsgesetz. Und ob es tatsächlich Sinn macht, de jure allen Nachkommen dieser Zwangsgeflüchteten 64 Jah­re danach auch die österreichische Staatsbürgerschaft ohne irgendwelche Grundlagen der Erforschung ihrer Lebensumstände zu verleihen, das bezweifle ich.

Ich denke, das sollte im Ausschuss noch entsprechend debattiert werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

0.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Kollege Vock. – Bitte.

 


0.38.47

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Hohes Haus! Wenn man diesen Antrag durch­liest, so kann man, zumindest aus meiner Sicht, die Widersprüche des Antrages in sich auch erkennen, denn es steht eindeutig drinnen: Ein Mangel der nunmehr geltenden Rechtslage liegt darin, dass die Wiederverleihung der österreichischen Staatsbürger­schaft nicht selten zum Verlust der zuletzt innegehabten Staatsbürgerschaft geführt hat. Nicht selten hat dieser Verlust auch finanzielle und sozialrechtliche Konsequenzen nach sich gezogen.

Das heißt, es gibt gute Gründe, warum ehemalige Bürger die Wiedereinbürgerung nicht beantragt haben, weil sie dann nämlich die Staatsbürgerschaft des anderen Staates verlieren würden. So wie in Österreich gibt es nämlich auch in zahlreichen an­deren Staaten nicht die Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaft. Das heißt, entweder jemand ist Österreicher und nimmt die österreichische Staatsbürgerschaft oder die an­dere Staatsbürgerschaft an.

Ich darf auch daran erinnern, dass, wenn man in die nächsten Generationen geht, die österreichische Staatsbürgerschaft Rechte und Pflichten, zum Beispiel die allgemeine Wehrpflicht, nach sich zieht. Zahlreiche Gesetzesnovellen haben Erleichterung für die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft gebracht, steht drinnen. Wir glauben, dieser Weg ist der richtige. (Beifall bei der FPÖ.)

0.39


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster spricht Kollege Linder. – Bitte.

 


0.40.20

Abgeordneter Maximilian Linder (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren im Hohen Haus! Auch wir sind der Meinung, dass man diesen Menschen entgegenkommen soll, dass man ihnen helfen soll und dass dieses Thema ausführlich behandelt werden soll.

Und angesichts der vorgeschrittenen Stunde freuen wir uns, dass die Sitzung bald be­endet wird. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

0.40


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Ich weise den Antrag 150/A dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zu.

00.40.5535. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz geändert wird (151/A)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen zum 35. Punkt der Tagesordnung.

 


Frau Kollegin Musiol, Sie sind am Wort.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 317

0.41.00

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Unser vorliegender Antrag ist kein neuer Antrag. Dieser Antrag hat eine sehr lange Geschich­te, eine für das 21. Jahrhundert sehr unrühmliche Geschichte.

Im Jahr 2002 haben die Grünen gemeinsam mit der SPÖ in Wien ein Gesetz zum kom­munalen Wahlrecht beschlossen – die Geschichte dazu kennen Sie. Im Mai 2007 hat die Abgeordnete Hlavac, Abgeordnete a. D., im Verfassungsausschuss geäußert, dass die Forderung nach einem kommunalen Wahlrecht für AusländerInnen ausdrücklich zu unterstützen sei. Daher bin ich in diesem Sinne schon sehr gespannt, wie die Kollegin­nen und Kollegen der SPÖ sich zu diesem Antrag und in dieser Debatte verhalten werden, denn bislang hatten wir den Eindruck, dass Sie sich diesbezüglich gegenüber Ihrer RegierungskollegInnenfraktion ÖVP nicht durchsetzen konnten.

Ganz kurz: Worauf zielt unser Antrag ab? – Das wissen Sie schon. Uns geht es darum, dass es für alle Menschen, die in diesem Land ihren Wohnsitz haben, die Möglichkeit gibt, auf kommunaler Ebene wählen zu können. Derzeit sind 10 Prozent der Bevölke­rung von diesem kommunalen Wahlrecht ausgeschlossen, weil unser Wahlrecht auf die Staatsbürgerschaft abzielt. Und weil der Kollege Stefan, der jetzt gerade nicht an­wesend ist, den Herrn Dr. Mayer schon zitiert und sich gefreut hat, dass der Herr Dr. Mayer mit ihm einer Meinung ist, was die Briefwahl betrifft, sage ich ihm, dass Herr Dr. Mayer mit uns einer Meinung ist, was das kommunale Wahlrecht betrifft. (Abg. Großruck: Wer ist der Herr Dr. Mayer? Es gibt viele Mayer!) – Herr Dr. Mayer, Verfas­sungsjurist, Universitätsprofessor, geht nämlich auch davon aus, dass es wichtig ist, dass alle Menschen, die in einem Land einem Recht unterworfen sind, auch die Mög­lichkeit haben sollten, dieses Recht mitzubestimmen, und das drückt sich unter ande­rem in Wahlen aus.

Nicht zuletzt auch aufgrund der Möglichkeit, dass UnionsbürgerInnen wählen können, stellt sich hier natürlich die Frage, wo denn die sachliche Rechtfertigung dafür liegt, dass die einen wählen können und die anderen nicht. Der Verfassungsgerichtshof hin­dert uns daran nicht.

Daher bringen wir einen Antrag ein, der hier eine verfassungsgesetzliche Bestimmung vorsieht. Es braucht den Willen. Diesen Willen haben 14 EU-Staaten gezeigt, und ich bin gespannt, ob auch Sie diesen Willen zeigen werden. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

0.44


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster spricht Kollege Dr. Jarolim. – Bitte.

 


0.44.09

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass der Antrag, der auch schon eine Ge­schichte hat, grundsätzlich vernünftig ist, und es dürfte ja derzeit wirklich der Entwick­lung entsprechen, überall dort, wo in Kommunen Menschen zusammenwohnen, diese dann auch im kommunalen Wahlrecht an diesen Wahlen partizipieren zu lassen. Wir stehen dem also sehr offen gegenüber.

Es gibt ja auch schon, wie die Kollegin gesagt hat, eine Geschichte in der Vergangen­heit. Ich glaube, wir sollten uns dem Ganzen eher unverkrampft nähern – abseits von skurrilen Vorschlägen, die vielleicht jetzt in einer der Folgereden noch kommen wer­den –, wir sollten uns dem Ganzen in einem gewissen sinnvollen Rahmen nähern, und ich freue mich schon auf die Diskussion. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

0.44



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 318

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Kollege Dr. Kurzmann. – Bitte.

 


0.45.00

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei wird diesem Gesetzentwurf auch in zweiter Lesung mit Sicherheit nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir, meine Damen und Herren, verschanzen uns nicht hinter irgendwelchen Phrasen, sondern wir sagen das ganz offen heraus: Wir wollen kein Ausländerwahlrecht. Wir wollen kein Wahlrecht für Drittstaatsangehörige auf kommunalpolitischer Ebene.

Es gibt da – und das ist bereits angesprochen worden – ein Verfassungsgerichtshofer­kenntnis, das das Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer in Österreich eindeutig als verfas­sungswidrig qualifiziert. Der Verfassungsgerichtshof hat schon am 30. Juni 2004 Fol­gendes festgestellt – ich zitiere wörtlich –:

„Im Namen der Republik! Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsi­denten Dr. Korinek ... über den Antrag der Abgeordneten zum Wiener Landtag Dr. Fritz Aichinger u. a. ... zu Recht erkannt und am heutigen Tage verkündet:

§ 16 Abs. 2 Z. 2 und § 19a Abs. 1 Z. 3 der Wiener Gemeinderatswahlordnung 1996 ... werden als verfassungswidrig aufgehoben.

Der Landeshauptmann von Wien ist verpflichtet, die Aufhebung unverzüglich im Lan­desgesetzblatt kundzumachen.“ – Zitatende. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, das ist klar und deutlich. Und die Rechtslage hat sich seit­dem nicht verändert. Wir Freiheitlichen haben immer ganz klar gesagt, das Wahlrecht ist ein Staatsbürgerschaftsrecht, und die Staatsbürgerschaft soll erst am Ende einer Integration von Fremden in unserem Land, also wie vorgesehen erst nach einem zehn­jährigen Aufenthalt in Österreich, verliehen werden.

Das Ausländerwahlrecht auf kommunalpolitischer Ebene wurde in Wien von der SPÖ und von den Grünen eingeführt, auf Initiative der Freiheitlichen und der ÖVP dann aber durch den Verfassungsgerichtshof gekippt.

Eine wesentliche Frage ist: Wollen die Betroffenen überhaupt dieses Wahlrecht? Ich bezweifle das, denn wenn wir uns ansehen, wie viele dieser Ausländer dort nicht hin­gehen, wo sie eigentlich ihre Vertretung wählen könnten, nämlich zu den Ausländerbei­räten – in Graz waren das letzte Mal nicht einmal 25 Prozent bei der Wahlurne –, dann stellt sich die Frage entweder nach dem Interesse oder der demokratischen Reife der Betroffenen.

Deswegen habe ich den Eindruck, dass die Grünen mit den Stimmen nichtintegrierter Fremder wohl bloß die schwindende Zustimmung der Österreicher zu ihrer eigenen Po­litik kompensieren. Dafür stehen wir Freiheitlichen aber mit Sicherheit nicht zur Verfü­gung, und es wäre aus meiner Sicht ein Akt der demokratiepolitischen Hygiene, wenn eine Partei wie die Grünen bei den kommenden Wahlen vom Wähler die verdiente Quittung erhalten würde. (Beifall bei der FPÖ.)

0.48


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Kollege Mag. Stadler. – Bitte.

 


0.48.34

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst ein­mal, meine Damen und Herren, ist es völlig unerheblich, was der Herr Professor Mayer oder der Herr Professor „Zapflhuber“ oder die Frau Professor „Schmauswaberl“ zu die­sem Thema sagt (Beifall beim BZÖ), weil das ausschließlich eine verfassungsrecht­liche und verfassungsrechtspolitische Entscheidung ist, die der Souverän zu treffen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 319

hat, und das ist in dem Fall als Vertreter des Souveräns die Zweidrittelmehrheit dieses Hauses – und sonst niemand!

Das heißt also, wir werden uns da nicht von außen sagen lassen, ob wir jetzt unsere Staatsbürgerschaft zum Nulltarif verschleudern, ob wir Wahlrechte zum Nulltarif ver­schleudern oder nicht. Da kann mir der Herr Professor Sowieso gestohlen bleiben, das entscheide ich schon selber, denn dazu bin ich gewählt, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Das ist das Erste, was ich dazu zu sagen habe.

Das Zweite: Herr Kollege Jarolim, ich bin wirklich erstaunt, dass die Sozialdemokratie hier signalisiert, völlig aufzumachen. Ist das Ihr Ernst? Sie wollen wirklich auf kommu­naler Ebene – und dann natürlich auf landespolitischer Ebene und in weiterer Folge auf bundespolitischer Ebene – jedermann das Wahlrecht einräumen? (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Ja, auch jeder Frau.

Da gibt es sogar eine allgemeine Bestimmung, wenn Sie das auch noch mit mir disku­tieren wollen, dass unter „jedermann“ auch jede Frau zu verstehen ist. Der Kollege Strache hat zwar im Fernsehen gesagt, dass er unter „jedermann“ immer beide Ge­schlechtsteile versteht, aber bitte, das ist ein anderes Thema. (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wollen Sie von der Sozialdemokratie wirklich jedermann das Wahlrecht einräumen? – Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! Meine Damen und Herren, ein Wahlrecht ist ein Ausdruck einer besonderen Verbundenheit zu einem Gemeinwesen. Eine besondere Verbundenheit zu einem Gemeinwesen hat man zunächst einmal dadurch – und das ist ein konstitutives Element –, dass man eine Staatsbürgerschaft besitzt. Wer diese Staatsbürgerschaft nicht besitzt, hat zunächst einmal keinen Bezug zu diesem Gemeinwesen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznet­ter.)

Was erschüttert Sie daran, Herr Kollege Matznetter? (Abg. Dr. Matznetter: Das stimmt einfach nicht!) – Natürlich ist das so. Stellen Sie sich vor, das haben wir seit Jahrzehn­ten, und so hat es sich bewährt. (Abg. Dr. Matznetter: Sie haben in den Vereinigten Staaten das Wahlrecht ...!) Ja, das mag sein. Wir in Europa haben eine andere Rechts­tradition. (Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Dr. Matznetter.) – Ihre Obama-Verliebt­heit in Ehren, aber wir in Europa haben eine andere Rechtstradition. In Europa ist das Staatsbürgerschaftselement der Ausdruck einer besonderen Verbundenheit zu einem Gemeinwesen, und zwar mit Rechten und Pflichten ausgestattet, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Ich zähle Ihnen ein paar Rechte auf, Herr Kollege Matznetter, damit sich Ihre Verwir­rung lüftet. Zum Beispiel die Wehrpflicht ist eine Pflicht, die Steuerpflicht ist eine Pflicht, andere Pflichten (Abg. Dr. Matznetter: Die Steuerpflicht gilt unabhängig ...!), so ge­nannte Treuepflichten zur Republik, sind eine solche Pflicht, und zum Beispiel das Recht ... (Abg. Dr. Matznetter: Sie haben ja keine Ahnung! – Weitere Zwischenrufe.) Wie bitte? Keine Ahnung? (Abg. Dr. Matznetter: Die Steuerpflicht trifft alle!) – Natürlich trifft sie alle, aber es gibt sogar ... (Abg. Dr. Matznetter: Unabhängig von der Staats­bürgerschaft!)

Da haben Sie recht, aber es gibt Steuerleistungen und hat früher Steuerleistungen ge­geben, die Ausländer schlechter als zum Beispiel Inländer gestellt haben. Zum Beispiel im Vertragsrecht und im Gebührenrecht hat es so etwas gegeben, Herr Steuerberater Matznetter. Der obergescheite Herr Steuerberater Matznetter! (Beifall beim BZÖ. – Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Dr. Matznetter.) Regen Sie sich nicht auf, das tut Ihrem Blutdruck nicht gut. Kühlen Sie sich wieder ab! Ich sage Ihnen nur, dass die Staatsbürgerschaft eine Wechselbeziehung ist zwischen jemandem, der einem Ge-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 320

meinwesen durch dieses konstitutive Element der Staatsbürgerschaft besonders ver­bunden ist, und jemandem, der diesem Gemeinwesen nicht verbunden ist. (Zwischen­rufe bei der SPÖ.)

Aber nun komme ich (Zwischenruf der Abg. Hagenhofer) – kühlen Sie sich wieder ab! – zur Textierung dieses Antrages. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich komme zur Tex­tierung dieses Antrages. (Abg. Riepl: Warum sagen Sie jeden Satz zweimal? – Abg. Bucher: Ewald, du hast genug Zeit!) Ja, ich weiß das ohnehin. – Die Textierung dieses Antrages ist wirklich einigermaßen amüsant. Es wird vorgeschlagen: Wahlen in den Gemeinderat finden auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönli­chen Wahlrechtes aller Personen österreichischer und nichtösterreichischer Staatsbür­gerschaft statt.

Bitte, was eine österreichische Staatsbürgerschaft ist, wissen wir; aber was ist eine nichtösterreichische Staatsbürgerschaft? – Das ist ganz neu. Bitte erklären Sie mir das: eine nichtösterreichische Staatsbürgerschaft! Der Eidgenosse in der Schweiz hat zum Beispiel keine Staatsbürgerschaft als Eidgenosse – das wird den Sozial­demokraten jetzt wahrscheinlich wieder das Herz aufblühen lassen –, der Eidgenosse hat keine Staatsbürgerschaft. Eine Staatsbürgerschaft hat der bundesrepublikanische Staatsbürger, der österreichische Staatsbürger. Es gibt Länder, die den Terminus Staatsbürgerschaft gar nicht kennen, dort ist es die Nationalität. Zum Beispiel in Frankreich gibt es eine Staatsbürgerschaft gar nicht.

Wer hat also eine nichtösterreichische Staatsbürgerschaft? – Das hätte ich ganz ger­ne gewusst. Und vor allem: Was hat der Staatenlose? Der ist dann überhaupt wieder ausgeschaltet? – Sie haben sich also nicht wirklich Gedanken darüber gemacht. (Abg. Mag. Korun: ... erklären Sie uns!) Nein, ich kann Ihre verworrenen Termini nicht erklä­ren, darum frage ich Sie ja.

Sie haben uns heute auch gesagt, wie großartig Sie der deutschen Sprache mächtig sind und wie wenig angeblich Kärntner der deutschen Sprache mächtig seien. Jetzt sagen Sie mir doch, was eine nichtösterreichische Staatsbürgerschaft ist! Ich höre zu; ich bin bereit, sofort auf Ihre Erklärungen einzugehen, und bin ganz Ohr. Sie haben jetzt die einmalige Gelegenheit, mir an der Rostra etwas zu erklären, und ich habe die Möglichkeit, darauf zu antworten. – Sie können es nicht, Sie haben sich nichts dabei gedacht. Ist es so? (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)

Sie haben einen verpfuschten Terminus erfunden, den Sie nicht erklären können, es ist doch so! So einen Antrag muten Sie dem Parlament zu: nicht durchdacht, verpfuscht, mit Termini, die es überhaupt nicht gibt, einer nichtösterreichischen Staatsbürger­schaft? (Abg. Dr. Matznetter: Im Deutschen ist es so ...!) Bist du nichtösterreichischer Staatsbürger? – Damit bist du nichtösterreichischer Staatsbürger, sonnenklar! Nach Kollegin Korun bist du dann nichtösterreichischer Staatsbürger. Oder was ist das, was soll das sein, ein nichtösterreichischer Staatsbürger?

Dass mittlerweile ein EU-Bürger auf Grund der sich entwickelnden Unionsbürgerschaft sich in irgendeiner Form auf kommunaler Ebene am Gemeinwesen beteiligen kann und mitbestimmen kann, das sieht man noch ein. Es soll ja in Zukunft quasi diese EU-Bür­gerschaft ausgebaut werden. Die Europäische Union ist bemüht, endlich Staatsbürger zu erfinden, weil das nämlich das Element ist, das ihr noch fehlt. Sie hat mittlerweile ein Staatsgebiet, sie ist dabei, durch den Lissabon-Vertrag Staatsgewalten zu entwi­ckeln, aber der Staatsbürger fehlt ihr noch. Na, den haben wir jetzt schon über die Hin­tertür! Das hat auch nicht unsere Zustimmung gefunden, aber wir haben ihn. Das neh­men wir so zur Kenntnis.

Aber jetzt soll das alles überhaupt gleich ausgeweitet werden! Jedermann soll in Zu­kunft in Österreich bestimmen können, nur der Österreicher soll immer weniger dar-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 321

über bestimmen können. Das ist ja das Ziel, sagen Sie es doch! Sagen Sie doch, wie viele Wähler aus Anatolien dann meinetwegen in Wien-Währing das Sagen haben. Darum geht es doch! Das ist das Ziel, das Sie haben. (Zwischenruf der Abg. Mag. Ko­run.) Selbstverständlich! Ich kann doch bei Ihren Anträgen mit der nichtösterreichi­schen Staatsbürgerschaft zwischen den Zeilen lesen. Wir kennen Ihre Ziele: Ihr Ziel ist, das Gemeinwesen in diesem Land zu unterminieren! Das ist Ihr Ziel, und das geht aus diesem Antrag ganz eindeutig hervor. (Beifall beim BZÖ.)

Wissen Sie, dass nicht alle Zuwanderer Ihrer Meinung sind? – Es gibt Zuwanderer, die durchaus dankbar sind für das, was sie von diesem Land bekommen, und die nicht das Ziel haben, dieses Land zu unterminieren angesichts dessen, was sie sich in diesem Land an Wohlstand erarbeiten konnten und von diesem Land bekommen haben. Meine Damen und Herren, auch solche Ausländer gibt es! Die kenne ich, die würden mit den Bestrebungen, die Sie haben, wirklich nicht konform gehen, sondern die haben die Vorstellung, dass man gegenüber einem Land, in dem man Gast ist und von dem man wirklich nur profitiert – die allermeisten Ausländer profitieren von diesem Land –, dank­bar und loyal ist und nicht versucht, dieses Land zu unterminieren, zu untergraben und mit Parallelgesellschaften instabil zu machen. (Beifall beim BZÖ.)

Um gleich auch noch sozusagen die Parallelgesellschaft auf die kommunale Ebene zu heben und damit politisch zu instrumentalisieren, dazu soll Ihr kommunales Wahlrecht da sein. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.) Das ist der Hintergrund, meine Damen und Herren!

Es ist ja schrecklich genug, dass eine staatstragende Partei Ihnen dabei auf den Leim geht, meine Damen und Herren! Meine Hoffnung ist, dass das die andere staatstragen­de Partei dieser Bundesregierung nicht tut. Das wäre meine Zuversicht, aber so ganz sicher bin ich mir nie, denn ich kenne die Bereitschaft der Österreichischen Volkspartei, wenn der Druck groß genug ist, bei jedem Zeitgeist-Unsinn mitzumachen. Das ist ja das Problem dieses Antrages, meine Damen und Herren.

Daher muss man den Anfängen wehren. Man muss den Anfängen wehren und klar sa­gen: Der Österreicher wünscht nicht, dass das österreichische Gemeinwesen durch Parallelgesellschaften, die sich auf kommunalpolitischer Ebene institutionalisieren, un­tergraben werden kann! (Beifall beim BZÖ.) Das ist nicht das Ziel, das sich der Öster­reicher in seiner kommunalpolitischen Entwicklung wünscht.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wo wollen Sie enden? – Wenn Sie heute das aktive Wahlrecht für Ausländer verlangen, für jedermann, für nichtösterreichische Staatsbürger, was immer das sein soll, ist es morgen das passive Wahlrecht, ist es übermorgen das aktive und passive Wahlrecht auf Landesebene, und am Schluss ist es natürlich das Wahlrecht auf Bundesebene. Das wird der Österreicher nicht akzeptie­ren, das wird der österreichische Wähler niemals mittragen! Daher bin ich, glaube ich, eins mit jenen, die das ablehnen, mit der Mehrheit der österreichischen Bevölkerung, und zwar mit der überwiegenden Mehrheit! (Beifall beim BZÖ.)

0.58


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise diesen Antrag dem Verfassungsausschuss zu.

00.58.2036. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl Nr. 1/1930, geändert wird (286/A)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 322

Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen nun zum 36. Punkt der Tagesordnung und gehen sogleich in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster der Antragsteller. – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Haim­buchner. (Abg. Dr. Jarolim: Das war eine erschütternde Rede, Kollege Stadler! – Abg. Scheibner: Kollege Jarolim ist aufgewacht! – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

 


0.58.47

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Herr Präsident! Es freut mich, dass zu dieser Uhrzeit wieder alle munter sind. Nun kommen wir zu einem anderen Thema, zu einem Antrag unsererseits zur Änderung des Bundes-Verfassungsgeset­zes.

Die Kontrolle unserer Verwaltung ist der Freiheitlichen Partei – aber ich glaube, auch anderen Parteien in diesem Hohen Haus – ein großes Anliegen. Bei allen möglichen Gelegenheiten wird die Arbeit des Rechnungshofes gelobt, wird die Arbeit der Mitarbei­ter des Rechnungshofes gelobt. Aber es gibt auch viele Anregungen seitens des Rech­nungshofpräsidenten und seitens der Mitarbeiter des Rechnungshofes, was die Kon­trolle anbelangt, insbesondere was die prozentuelle Bestimmung von 50 anbelangt.

Wir beantragen, dass der Rechnungshof in Zukunft auch Unternehmungen kontrollie­ren kann, an denen der Bund oder andere Rechtsträger, die der Rechnungshofkon­trolle unterliegen, nur mit 25 Prozent beteiligt sind. Weiters wird beantragt, dass in all jenen Bereichen, in denen die Republik Haftungen übernimmt, Darlehen gibt oder Aus­fallshaftungen übernimmt, ebenfalls die Kontrolle gegeben ist. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Der Grund hiefür ist ganz einfach der, dass sich hier in den letzten Jahrzehnten einiges geändert hat. Es war eigentlich bereits in den siebziger Jahren angedacht, eine wei­tergehende Kontrolle einzuführen; aus verschiedensten Gründen ist das damals nicht erfolgt. Wenn man jedenfalls den internationalen Vergleich anstellt, dann zeigt sich, dass bei Beteiligungen von mindestens 25 Prozent eine Kontrolle gerechtfertigt sein sollte. Man sollte meines Erachtens eigentlich so weit gehen, dass überall dort, wo Steuergeld verwendet wird, dass überall dort, wo 1 € an Steuergeld fließt, auch die Kontrolle durch die Republik Österreich oder die Kontrolle durch den Rechnungshof gewährleistet ist.

Weiters ist es uns ein Anliegen, dass auch die gemeinnützigen Bauvereinigungen kon­trolliert werden dürfen. Immerhin erhalten diese jährlich Förderungen in Milliardenhöhe.

Ein weiterer Punkt ist die Kontrolle der Gemeinden. Wie wir wissen, darf der Rech­nungshof derzeit nur jene Gemeinden kontrollieren, die mehr als 20 000 Einwohner ha­ben; die anderen Gemeinden unterliegen verschiedenen anderen Kontrollmechanis­men der Gemeindeaufsicht. Ich weiß, dass das immer ein großes Thema ist, aber es ist vor allem leider Gottes eine sehr verpolitisierte Aufsicht. Hier wäre es auch ein An­liegen seitens des Rechnungshofes, dass man lückenlos kontrollieren kann. Es handelt sich hier um einen Betrag von weit über 10 Milliarden €, und es ist eigentlich nicht ver­ständlich, warum man sich vor allem seitens der Großparteien weigert, hier eine ent­sprechende Kontrolle einzuführen.

In dem Sinne – die Zeit ist schon sehr vorgeschritten –, dass es sich hier größtenteils um Vorschläge handelt, die der Rechnungshof selbst gemacht hat, ersuche ich Sie, dass wir vernünftig darüber diskutieren und dass wir der echten Kontrolle eine Chance geben. Kontrolle – das ist ja schon letztes Mal im Rechnungshofausschuss diskutiert worden – ist nichts Negatives, Kontrolle ist für viele etwas Positives. Viele wären froh, würden sie ordentlich von einem Rechnungshof kontrolliert werden, weil der Rech­nungshof auch immer für gute Anregungen zur Verfügung steht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 323

In diesem Sinne ersuche ich Sie um eine sehr objektive Diskussion, um eine objektive Prüfung und darum, dass man hier vielleicht einmal die parteipolitische Brille ablegt. (Beifall bei der FPÖ.)

1.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lapp. Gewünschte Redezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


1.03.02

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Hohes Haus! Bei der Kontrolle braucht man keine Brille aufzuhaben; ich denke mir, bei der Kontrolle ist es wichtig, dass man sich anschaut, wie Steuergelder verwendet werden (Abg. Dr. Haimbuchner: Wenn man schlecht sieht!), und dass man sich auch Strukturen überlegt, wie effizient kontrol­liert werden kann. Ich möchte kurz auf die einzelnen Punkte dieses Antrages eingehen.

Zur Forderung, dass Landesrechnungshöfe eingerichtet werden sollen: Da ist meiner Meinung nach eine falsche Struktur gegeben. Wir decken uns bei der Intention, dass auch Gemeinden mit weniger als 20 000 Einwohnern vom Rechnungshof geprüft wer­den sollen. Unserer Meinung nach sollte dann aber eine andere Ebene der verschiede­nen Kontrollebenen, die wir in unserem Staat haben, entfallen. Ich denke, das wird auch bei der Verwaltungsreform ein Thema sein. Da Rechnungshofpräsident Moser in der Gruppe der Verwaltungsreform mitarbeitet, wird es auch hier sicherlich Überlegun­gen geben.

Zum Punkt der Unternehmungen und zum Punkt der Gebarung gemeinnütziger Bau­vereinigungen sind sicherlich noch weitere Diskussionen notwendig. Wahrscheinlich wäre es besser, dafür frühere Zeitpunkte anzusetzen, damit wir alle Aspekte abdecken können. (Beifall bei der SPÖ.)

1.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lettenbichler. Gewünschte Redezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


1.04.35

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag verlangt eine Reihe von zu­sätzlichen Prüfkompetenzen für den Rechnungshof. Dem stehe ich – und das verhehle ich hier nicht – mit einer gewissen Skepsis gegenüber.

Es wurde und es wird – so auch in der Vorwoche in der allgemeinen Aussprache im Rechnungshofausschuss – auch über eine Ausdehnung der Kompetenzen zur Prüfung von Gemeinden mit weniger als 20 000 Einwohnern eindringlich diskutiert. Ich darf aber bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass Gemeinden schon jetzt dreifach geprüft werden können. Da gibt es einmal den Prüfungs-Kontrollausschuss, die Ge­meindeaufsicht und auf deren Verlangen auch den Landesrechnungshof.

Prinzipiell sind wir für Diskussionen selbstverständlich offen, aber es müssen alle Be­teiligten eingebunden werden. Wenn es tatsächlich Verbesserungen geben sollte, sind wir dazu bereit. – Ich bedanke mich und wünsche eine gute Nacht. (Beifall bei der ÖVP.)

1.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Grosz. Gewünschte Redezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


1.05.40

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der Antrag des Abgeordneten Dr. Haimbuchner ist schön, er ist eigentlich die Fortsetzung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 324

oder die Schreibübung zu einem Antrag des Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen aus der vorherigen Legislaturperiode.

Jawohl, wir wollen eine Überprüfung der Gemeinden, weil gerade – ich habe es heute schon erwähnt – Trieben oder Liezen Beispiele dafür waren, wie es ist, wenn Bürger­meister außer Rand und Band das Gemeindevermögen in den Sand setzen. Auch die Stadt Graz ist mit immerhin 1,1 Milliarden € an Schulden ein Beispiel dafür. (Abg. Ing. Westenthaler: Wer ist denn dort Bürgermeister?) Diese sind selbst nicht mehr in der Lage, budgetgemäß, effizient und sparsam zu arbeiten.

Daher sagen wir: Ja, der Bundesrechnungshof soll einheitlich effiziente Strukturen ha­ben; ja, er soll prüfen können; ja, er soll diese Möglichkeit haben. Denn: Der Bundes­rechnungshof ist ja nicht nur ein Kontrollorgan, sondern für manche auch ein Bera­tungsorgan, was gerade in einer Zeit, in der die Finanzmittel immer knapper werden, eigentlich recht gut ist. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westen­thaler: Entschuldigung, wer ist denn in Graz Bürgermeister? – Abg. Grosz – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Nagl, ÖVP!)

1.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte. (Abg. Mag. Kogler: Sie überraschen mich, Herr Präsident!) Sie sind eingetragen. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


1.07.10

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, drei Bundesländer stechen hervor, wenn es um Verhaltensauffälligkeiten von Gemeinden geht: Das ist die Steiermark, das ist Niederösterreich, und das ist das Burgenland. Der Bundesrechnungshof hat schon einmal vergleichende Prüfungen über die Gemeindeaufsichten angestellt. Das Ergeb­nis war erschütternd.

Der eigentliche Punkt ist ja der, dass es hier ein Kontrollversagen auf allen Ebenen gibt. Es ist in jedem Bundesland anders organisiert. Wir haben zum Teil die gemeinde­eigenen Kontrollausschüsse. Wir haben in manchen Bundesländern Zuständigkeiten der Bezirksverwaltungsbehörden – ein Unglück der Sonderklasse! Die Gemeindeauf­sichten sind dann die nächste Ebene. Ich kann Ihnen sagen, was das in der Steiermark für eine Institution ist: völlig überfordert, inkompetent, und dort, wo Kompetenz ist, ist man vielleicht auch willfährig gegenüber den roten und schwarzen Mächtigen. (De­monstrativer Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Wir klatschen einmal, bei dir klatscht keiner mehr!)

Am Schluss kommt heraus, was herauskommen muss: Die Gemeindeaufsicht ist selbst ein Fall für die Aufsicht! Die Gemeindeaufsicht ist ein Aufsichtsfall, und der Punkt ist ja der, dass die Rechnungshofkompetenzen hier nur mehr abgeblockt werden, weil die ÖVP uneinsichtig ist. Weil Sie (in Richtung ÖVP) uneinsichtig sind! Ich gebe Ihnen in einem Punkt recht: Wir müssen aufpassen, dass wir nicht zehn verschiedene Kontroll­instanzen über einen Vorgang drüber lassen. Aber das gehört jetzt einmal begradigt, und das scheint die Intention dieses Antrags zu sein, auch wenn man nicht in allen De­tails übereinstimmen muss.

Was auf Dauer nicht gehen wird, ist, dass ohne irgendwelche Probleme Bürgermeister in der Steiermark behaupten können, sie hätten in Absprache mit der Gemeindeauf­sicht ihre Millionen veranlagt, die dann irgendwo versinken, obwohl sie im Wahlkampf bei der BAWAG monatelang das Haus aufgehalten haben mit Ihrer Plärrerei darüber, was alles da ganz schiefgegangen ist. Dort ist das aber ein ganz normaler Vorgang: Der Herr Bürgermeister verkauft zuerst um 60 Millionen die Sparkasse, die eigentlich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 325

90 bis 120 Millionen wert wäre, dann setzt er die 60 Millionen in den Sand, und das unter Mittäterschaft der sogenannten Aufsicht! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wenn Sie jetzt nicht schön langsam verstehen, dass hier kontrolliert werden muss, dann haben Sie ein Problem. Dieser Antrag weist darauf hin – lösen Sie das Problem in Ihren Reihen! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

1.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 286/A dem Verfassungsausschuss zu.

01.09.4837. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 68/2008, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. Nr. 102/2002, zuletzt geändert durch
das Bundesgesetz BGBl. Nr. 54/2008, das Emissionsschutzgesetz für Kessel­anlagen, BGBl. Nr. 150/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 84/2006, das Mineralrohstoffgesetz, BGBl. Nr. 38/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 113/2006, und das Umweltverträglichkeitsprüfungs­gesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 2/2008, geändert werden (Erste Energieeffizienznovelle 2008) (296/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 37. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält als Erste die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Brunner. 3 Minu­ten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


1.10.15

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir wissen, wir sind nach Kyoto verpflichtet, 13 Prozent an Treibhausgasemissionen in den Jahren 2008 bis 2012 gegenüber 1990 einzusparen. Bis 2007 lagen wir aber bei einem Plus von 11 Prozent. Und wir wissen auch, dass CO2-Ausstoß, CO2-Reduktion in direk­tem Zusammenhang mit dem Energieverbrauch oder eben der Reduktion des Energie­verbrauchs steht. Daher ist es auch im Sinne des Klimaschutzes eine Pflicht, sorgsam mit Energie umzugehen, effizient mit Energie umzugehen, auch, um Ressourcen zu schonen.

Auch der Achte Umweltkontrollbericht schlägt eine Steigerung der Energieeffizienz vor. Wir Grüne haben ein umfassendes Klimaschutzpaket vorgeschlagen und heute einge­bracht, in dem die Energieeffizienz ein wesentlicher Baustein ist.

Einer der Hauptemittenten von Treibhausgasemissionen neben dem Verkehr ist die In­dustrie. Daher sehen wir die Aufnahme der Energieeffizienz als Kriterium in das Be­triebsanlagenrecht vor. Betriebsanlagen sollen nur dann genehmigt werden können, wenn sichergestellt ist, dass die Energie, die dort eingesetzt wird, effizient verwendet wird, wenn ein Energieeffizienzkonzept zur Genehmigung vorgelegt wird, das Angaben enthält über die Energieverwendung in der Anlage, über die Verwendung der Energie, die in der Anlage anfällt, und auch eine Darstellung jener Maßnahmen, die gesetzt wer­den, um einen möglichst hohen Wirkungsgrad der Anlage zu erreichen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 326

Diese Vorschläge gehen über die bestehenden Regelungen hinaus. Die bestehenden Regelungen zielen hauptsächlich auf die Reduktion von Emissionen ab. Energiespar­potenziale liegen aber auch in anderen Bereichen von Anlagen. Daher stellt dieses Vorhaben eine Verbesserung in Richtung mehr Energieeffizienz dar.

Energieeffizienz soll als Genehmigungskriterium ins Betriebsanlagenrecht eingeführt werden, damit die Behörde entsprechende Entscheidungen treffen, entsprechende Auflagen erteilen kann, um so die Energieeffizienz von Industrieanlagen sicherstellen zu können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

1.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. Gewünschte Redezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


1.12.50

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie uns allen hinlänglich aus dem Regierungsprogramm bekannt ist, bekennt sich unsere Bundesregierung zu einer ökologischen, aber auch ökonomischen Umwelt- und Klimapolitik. Die Schaffung eines neuen Energieeffizienz­gesetzes, welches umfassendere Maßnahmen und Vorschriften in Bezug auf Klima- und Umweltschutz enthalten soll, wurde vereinbart. Nun liegt es an Bundesminister Mitterlehner, einen Entwurf dafür dem Nationalrat zur Behandlung vorzulegen.

Das Klimaschutzziel für Österreich nach Kyoto ist nur über eine deutliche Senkung des Energieverbrauchs erreichbar. In diesem Zusammenhang müssen Top Runner-Pro­dukte unbedingt forciert, Standby-Geräte optimiert und deren Verwendung minimiert und Gebäude thermisch saniert werden.

Selbstverständlich darf der soziale Aspekt in der Umwelt- und Klimapolitik nicht zu kurz kommen. Neben den zweifelsohne einzuhaltenden umwelttechnischen Auflagen dürfen dadurch jedoch die Energiekosten nicht weiter steigen oder sogar Arbeitsplätze deswe­gen verlorengehen. Unsere Umwelt- und Klimapolitik muss ökologisch, aber auch öko­nomisch und, meine Damen und Herren, für mich persönlich auch sehr sozial ausge­richtet sein. (Beifall bei der SPÖ.)

1.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hornek. 1 Minute gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


1.14.21

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Im Regierungsprogramm ist eine energiepolitische Gesamtstrategie vorgesehen. Dieser Prozess soll bis Ende des Jahres 2009 abgeschlossen sein. Der wichtigste Bestandteil dieser Strategie müssen Energieeffizienz und Energiesparen sein.

Der Vorschlag der Grünen, der die Gewerbeordnung, das Abfallwirtschaftsgesetz,
das Emissionsgesetz für Kesselanlagen ändern will, stellt bedauerlicherweise keinen ganzheitlichen Ansatz dar. Dieser Antrag der Grünen würde mehr sinnlose Bürokratie bei Anlagengenehmigungen bedeuten; in Bezug auf den Artikel 3 des Initiativantrages der Grünen – Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – bestehen verfassungsrecht­liche Bedenken. Daher ist es klug, die energiepolitische Gesamtstrategie der Regie­rung mitzutragen. Das Energiethema wird uns noch viele Stunden in diesem Hohen Haus beschäftigen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Großruck: Wir tragen mit!)

1.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Widmann. Gewünschte Redezeit: 1 Minute. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 327

1.15.32

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bin ganz bei den Grünen, wenn sie für Energieeffizienz eintreten, allein, die Frage ist immer auch die: Wie setzt man das Ganze um? Klimaschutz und Umwelt­schutz sind wichtig, aber man muss sie mit der Wirtschaft und nicht gegen die Wirt­schaft machen, und der Kollege von der ÖVP hat bereits einiges zu diesem Aspekt auf­gezeigt. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Kopf: Wir haben vor 30 Jahren angefangen, Politik nach dieser Formel zu machen!)

Wenn uns nur einfällt, in einigen Gesetzesmaterien wie dem UVP, dem Mineralroh­stoffgesetz, der Gewerbeordnung und dem AWG als Genehmigungsvoraussetzung hineinzuschreiben, dass die Energie effizient zu nutzen ist, dann scheint das vielleicht auf den ersten Blick richtig. Auf den zweiten Blick muss es dann aber auch Menschen geben – nämlich die Behörden –, die das gemeinsam mit den Sachverständigen um­setzen. Und wie wird das ausschauen? – Die Genehmigungsverfahren werden verlän­gert, sie werden verteuert, sie werden verkompliziert, sie werden nicht schneller, sie werden nicht besser, sie werden langsamer und schlechter. Das ist der Punkt!

Die Einreichunterlagen müssten aufgefettet werden. Wir brauchen private Sachver­ständige, weil die Amtssachverständigen dafür nicht mehr ausreichen würden, und bei rund 10 000 Anlagenverfahren pro Jahr kann man sich ausrechnen, was das bedeuten würde.

Ich bringe das jetzt einmal überspitzt auf den Punkt: Das würde auch heißen – gemäß Gewerbeordnung, AWG –, dass Sie, wenn Sie einen Würstelstand bauen, wenn Sie ein Gasthaus bauen, wenn Sie einen Gastgarten erweitern wollen, in Zukunft ein Ener­giekonzept abliefern müssen. Wissen Sie, was das bedeutet? – Das versteht kein Mensch mehr!

Ein anderes Beispiel: Die Voest hat bei ihrer Erweiterung im Zuge des UVP-Verfahrens eine Energieexpertise abgeben müssen, weil ja bereits im UVP normiert ist, dass man bei größeren Anlagen auch die Energie berücksichtigen muss, was ja richtig und sinn­voll ist. Dazu hat man zwei Universitätsprofessoren gebraucht. – Die wird man beim Würstelstand vielleicht nicht brauchen, aber dass man dann bei Gastgärten, bei Würs­telstandeln und bei kleinen Betrieben immer eine Expertise abgeben muss, die man privat zu zahlen hat, die einiges Geld kostet, die das Verfahren verlängert, ist eigentlich nicht einzusehen, weil es eigentlich der falsche Weg ist.

In Summe sind die Überlegungen zwar im Ansatz richtig, aber mit Sicherheit nicht aus­gegoren und gut überlegt. Der Effekt ist mit Sicherheit gering, denn eines ist auch klar: Gerade die Unternehmer legen selbst Wert darauf, Energieeffizienz zu nutzen. War­um? – Weil es ein Kostenfaktor ist. Das ist ein Faktum! Wenn man mit den Betriebs­inhabern draußen redet, weiß man, dass die Betriebe Kosten senken wollen. Und das geht auch nur dann, wenn man die Energiekosten senkt.

Das heißt, die bessere Alternative wäre, da nicht regulativ einzugreifen, nicht zu ver­ordnen, wo es von der Effizienz her nichts bringt oder kaum etwas bringt, sondern auf der Beratungsschiene aktiv zu werden, etwa im Rahmen der Umweltförderung Inland, im Rahmen von Klima aktiv, im Rahmen des Energiesparverbandes in Oberösterreich und mit Anreizen die Betriebe dazu zu bringen, dass sie Maßnahmen setzen. Zum Bei­spiel könnten wir auch einen ähnlichen Weg beschreiten, wie wir ihn bei der Wohnbau­förderung haben. Was spricht denn dagegen, dass wir sagen: Lieber Betrieb, wenn du etwas baust, dann hast du bei uns die Möglichkeit, eine kostenlose Energieberatung zu bekommen und dadurch in Zukunft Betriebskosten zu sparen! Das wäre doch gescheit und intelligent.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 328

Das sind die Wege, die man beschreiten sollte, statt mit diesen Regulativen zu arbei­ten, die außer Bürokratie und Aufwand in Summe wenig bringen, um wirklich energie­effizient zu werden. (Beifall beim BZÖ.)

Das heißt, auf den Punkt gebracht: Der Antrag ist gut gemeint, aber schlecht gemacht, denn das ist letztlich ein Wirtschaftsbehinderungs- und Verwaltungsaufblähungsge­setz – und das ohne Nutzen. (Beifall beim BZÖ.)

1.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hörl. Ge­wünschte Redezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


1.19.45

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf mich beim Abgeordneten Mag. Stadler für die Staatsbürgerschafts- und Deutsch-Nach­hilfe herzlich bedanken.

Ihnen, Frau Abgeordnete Mag. Brunner, möchte ich sagen: Sie haben vollkommen recht, ja, wir alle wollen Energieeffizienz! Nur: Wenn Sie Energieeffizienz sagen, dann meinen Sie in Wirklichkeit Bürokratie, Verkomplizierung der Verfahren und wollen da­mit eigentlich eine wirtschaftliche Weiterentwicklung in Form von Modernisierung, in Form von moderneren Werken behindern. Und das ist abzulehnen! Ich glaube, wir wer­den darüber noch viel zu diskutieren haben. (Beifall bei der ÖVP.)

1.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 296/A dem Umweltausschuss zu.

01.20.3538. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (297/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 38. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält als Erste die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Brunner. Ge­wünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


1.21.02

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe es vorhin angesprochen: Österreich hinkt bei der Erfüllung der Treibhausgas-Re­duktionsziele hinterher. Daher: Es bleibt keine Zeit mehr, die Verantwortung ab- bezie­hungsweise die Verantwortung zwischen Bund und Ländern hin und her zu schieben. Jetzt muss gehandelt werden!

Es wurde ja bereits angesprochen: Auf Bundesebene fehlen die entsprechenden Kom­petenzen: Es gibt weder eine Energiekompetenz noch eine umfassende Umwelt­schutzkompetenz in unserer Bundesverfassung. Nicht zuletzt deswegen sprechen wir von einer notwendigen Bedarfskompetenz; eine solche hat ja auch bereits der frühere Umweltminister Pröll vorgeschlagen; leider war er da nicht sehr erfolgreich. Jedenfalls: Seit Juni vergangenen Jahres hat man nicht mehr sehr viel davon von Ihnen gehört. (Abg. Großruck: Na ja, wir schon!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 329

Nochmals: Es muss jetzt gehandelt werden, und wir wollen auch, dass Bund bezie­hungsweise Umweltminister die nötigen Kompetenzen dafür haben. Daher: Wir brau­chen diese Bedarfskompetenz, um auch die vorhin angesprochene Energieeffizienz in das Betriebsanlagenrecht integrieren zu können, um zum Beispiel auch einen bundes­weit einheitlichen Wärmeschutzstandard in die Bauordnungen integrieren zu können; die bis jetzt gängigen Artikel-15a-Vereinbarungen haben leider nicht die nötigen Wir­kungen im Bereich Klimaschutz gezeigt.

Eine Bedarfskompetenz ist also aus unserer Sicht notwendig, um rasch und effizient auch Klimaschutzmaßnahmen umsetzen zu können. – Unabhängig davon muss der Bund aber natürlich auch Maßnahmen in seinem eigenen Bereich tätigen, mit denen er schon jetzt beginnen kann. Ich denke da etwa an eine Sanierungsoffensive bei öffent­lichen Gebäuden, an ökologische Aspekte im Vergabegesetz oder auch an Leitfäden bezüglich ökologischer Beschaffung.

Das alles sollte der Bund sofort tun, noch vor Einführung einer Bedarfskompetenz, um mit positivem Beispiel voranzugehen und um auch Zeichen gegenüber den Ländern zu setzen, um diese ins Boot zu holen, gemeinsame Aktivitäten starten und diese Be­darfskompetenz letztlich dann auch umsetzen zu können. So können zielgerichtete und erfolgreiche Klimaschutzmaßnahmen getätigt werden. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

1.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bayr. Gewünschte Redezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


1.23.38

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, die Bedarfskompetenz des Bundes ist wahrscheinlich der unumstrittenste Puzzlestein in einem bundesweiten Klimaschutzgesetz. Auch das Grabenwarter/Lang-Gutachten gibt einen sehr deutlichen Fingerzeig in diese Richtung, und alle bis jetzt kursierenden Vor­schläge zu einem diesbezüglichen Gesetz enthalten auch so eine Bedarfskompetenz. Ich glaube, dass es trotzdem Sinn macht, zu warten, bis man das Gesetz an sich auf dem Tisch hat, dass man dann auch parallel dazu die Verfassungsänderung diesbe­züglich beschließt. Es macht nämlich nur dann Sinn, wenn man weiß, wie das eine ausschaut, dass man das andere mit beschließt. Ich glaube auch, dass es vor allem darauf ankommen wird, dass man die anderen Stakeholder, die in der Frage des Klimaschutzes relevant sind, wie die Länder, wie die anderen Ministerien und sonstige, von vornherein mit einbezieht.

Das Bauen eines bundesweiten Klimaschutzgesetzes wird uns im Jahr 2009 ziemlich beschäftigen, das ist keine einfache Aufgabe. Das wissen wir alle. Nur dann jedoch, wenn wir die Vorarbeiten wirklich ordentlich erledigen, wird es ein sinnvolles Bundes­klimaschutzgesetz geben, und ich hoffe, dass wir da alle gemeinsam in diesem Jahr etwas Sinnvolles, Konstruktives zustande bringen werden. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

1.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. Ge­wünschte Redezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


1.24.57

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Die Frau Kollegin Brunner hat bereits aufgezeigt, dass im Vorjahr vom jetzigen Vizekanzler, damaligen Bundesminister Pröll bereits ein Bundesklimaschutzgesetz auf den Weg gebracht und in Begutachtung geschickt wurde. Darin war auch vorgesehen, den Umweltschutz in


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 330

der Verfassung zu verankern. Und es war auch gleichzeitig eine Rahmengesetzgebung für alle umweltrelevanten Sektoren mit in diesem Gesetz beinhaltet. Genau darum geht es!

Es geht darum, dass die Kompetenzverteilung und die Zersplitterung der Kompetenzen die größte Herausforderung ist, um im Umweltbereich und im Klimabereich etwas um­setzen zu können. Daher müssen die Länder mit ins Boot geholt werden. Es müssen alle Sektoren am Verhandlungstisch mit dabei sein, um wirklich etwas weiterzubringen.

Das wird uns in der nächsten Zeit intensiv beschäftigen, aber ich bin davon überzeugt, dass wir die Verhandlungen auf einen guten Weg bringen können, wenn wir alle ge­meinsam daran arbeiten und wenn wir vor allem beste Überzeugungsarbeit leisten, da die Verantwortungsverteilung Richtung aller Sektoren und Richtung der Länder not­wendig ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

1.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wid­mann. Gewünschte Redezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


1.26.17

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe mir den Antrag der Grünen etwas näher angeschaut. Sie wollen den Artikel 11 der Bundesverfassung ändern, vergessen dabei aber auf den Artikel 12, in dem steht, „Bundessache ist die Gesetzgebung über die Grundsätze, Landessache die Erlassung von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung in folgenden Angelegenhei­ten: 5. Elektrizitätswesen, soweit es nicht unter Artikel 10 fällt.“

Genau das war der Grund, warum im Jahre 2004 der § 77a Abs. 1 Z 2 der Gewerbe­ordnung aufgehoben wurde. Da ist nämlich schon drinnen gestanden, Energie soll effi­zient verwendet werden. Und das ist gefallen in diesem normalen Bundesgesetz, weil es der Verfassung widerspricht.

Mit Ihrem Konstrukt bringen Sie eine Konfusion in die Bundesverfassung hinein. Also es kommt einiges hinzu. Das eine war, dass es sachlich, inhaltlich der falsche Weg ist. Es ist zwar das Ziel das richtige, aber – das haben wir vorhin ohnehin schon bespro­chen – der Aufwand, den Sie damit verursachen, würde noch viele weitere Unterneh­mer abschrecken, zu investieren. Gerade in einer Zeit, in der wir eine Wirtschaftskrise durchleben, braucht man keine Energiekonzepte, die die Wirtschaft belasten. Wir brau­chen Unternehmer, die rasch investieren und Anlagen bauen können und die schon im Eigeninteresse ohnehin energieeffiziente Anlagen bauen werden. (Beifall beim BZÖ.)

Das ist der eine Punkt, und da können Sie mit dem Kopf schütteln, so viel Sie wollen, juristisch gesehen ist das ein „Topfen“ – ich hoffe, ich darf das sagen, Herr Präsident –, was Sie hier vorgelegt haben. „Unsinn“, „Blödsinn“ darf man ja im Parlament nicht sa­gen, aber dem Sinne nach ist es ein Unsinn, was Sie hier fabriziert haben, weil es auch verfassungsrechtlich nicht halten würde. (Beifall beim BZÖ.)

1.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 297/A dem Umweltausschuss zu.

01.28.39. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 331

das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Nachhilfeunterrichtsgesetz) (300/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 39. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält als Erste die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Haubner. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


1.28.51

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Unsere Kinder ha­ben ein Recht auf eine bestmögliche Ausbildung unabhängig davon, aus welchem so­zialen Umfeld sie kommen. Und unsere Kinder haben auch ein Recht auf bestmögliche Förderung, wenn sie ihr Klassenziel, ihr Lehrziel nicht erreichen, aus welchen Gründen auch immer. Und auch jene Kinder müssen das Recht haben, dass sie gut gefördert werden, deren Eltern es sich vielleicht nicht leisten können, teure Nachhilfe zu bezah­len.

Dass viele Schülerinnen und Schüler jährlich Nachhilfe brauchen, zeigt sehr anschau­lich eine Studie der Arbeiterkammer. Es sind durchschnittlich 50 000 Schüler pro Jahr, für die die Eltern jetzt und heute tief in die Tasche greifen müssen. Monatlich werden bis zu 70 € für Schülerinnen und Schüler der AHS-Unterstufe ausgegeben. Insgesamt gesehen geben Eltern 150 Millionen € jährlich für Nachhilfeunterricht aus.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, es kann doch nicht der Stein der Wei­sen sein, dass man, wenn in der Schule das Ziel nicht entsprechend erreicht wird, nur auf private Nachhilfe zurückgreift. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Riepl: Wer hat denn die Unterrichtsstunden gekürzt? Waren Sie da nicht in der Regierung?)

Wir haben daher einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Beamten-Dienst­rechtsgesetzes eingebracht, in dem es heißt, dass Lehrer in den letzten drei Wochen der Hauptferien für alle Schüler, die sie nicht selbst unterrichten und die an der Schule eine Wiederholungsprüfung machen müssen, für Nachhilfeunterricht zur Verfügung stehen sollen, denn ich denke, wir sollten sowohl die Kinder als auch die Eltern nicht im Stich lassen. – Mit diesem Modell könnte geholfen werden.

Gerade mit den derzeitigen Vorzeichen, dass die Frau Bundesministerin Schmied vor­schlägt, dass die Lehrer mehr Stunden in den Klassen sein sollen, und dass das The­ma Schule zurzeit wieder generell ein sehr aktuelles ist, all das zu diskutieren. wird, so denke ich, eine sehr spannende und gute Angelegenheit werden. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

1.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mayer. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 1 Minute. – Bitte.

 


1.31.33

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Frau Kollegin Haubner und ihre Absichten sind sicherlich gut gemeint, aber er ist natürlich vollkommen realitätsfremd.

Ich würde Frau Kollegin Haubner und auch die gesamte BZÖ-Fraktion dazu einladen, lieber einen anderen Weg mitzugehen, nämlich eine neue Schule zu kreieren (Zwi­schenruf des Abg. Weinzinger), in der ein solcher Nachhilfeunterricht nicht notwendig ist, in der es nicht notwendig ist, dass man in wirklich sinnloser Weise Jahre an den Schulen wiederholen muss. All das wird möglich, wenn man eine neue Schule kreiert,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 332

deren Weg zu bahnen sich die Ministerin wirklich und wahrhaftig bemüht. (Abg. Bu­cher: Gemeinsame Schule, meinen Sie?)

Wenn man das Gesetz so machen würde, wie Sie das verlangen, dann müsste man auch das Schulzeitgesetz ändern!

Dass Lehrer dann jene Schüler unterrichten müssen, die bei anderen Lehrern ein Nichtgenügend bekommen haben et cetera, wäre aus unserer Sicht der falsche Weg. Wir müssen alles dazu tun, dass wir die Schule so gestalten können, dass mehr indivi­dueller Unterricht stattfinden kann, dass die Schüler unmittelbar gefördert werden, wenn sie im Unterricht sind, und dann zusammengefasst werden und die Chance ha­ben, das Jahr auch tatsächlich positiv abzuschließen.

Ich denke, wir sollten alles dazu tun, unsere Ministerin dabei zu unterstützen. Die neu­en Vorschläge führen eher zu Verwirrung als zu Klarheit. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Weinzinger: ... die Individualität der Kinder ...!)

1.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt als Nächste Frau Abgeordnete Franz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 1 Minute. – Bitte.

 


1.33.10

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Frau Kollegin Haubner, ich gehe mit Ihnen konform, wenn Sie sagen, dass unsere Kinder die bestmögliche Unterstützung brauchen, ich meine aber auch, dass sie die engagiertesten, die besten und motiviertesten Lehrer brauchen, und wenn Sie in Ihrem Antrag behaupten, dass Lehrer 30 Urlaubstage mehr haben, dann stimmt das nicht und dann demotiviert das die Lehrer.

Sie wissen ganz genau, dass es die Jahresnorm aus dem Jahr 2001 gibt, und in dieser ist festgelegt, dass Lehrer in der Arbeitsleistung mit Angestellten beziehungsweise mit Mitarbeitern in der Verwaltung gleichgestellt sind.

Es gibt noch viele Punkte, die hier zu besprechen wären, und es gibt die Möglichkeit, das im Ausschuss zu tun. Ich wünschte mir nur, dass die Lehrer in dieser Diskussion nicht auf der Strecke bleiben und ihre Motivation dadurch geschmälert wird! (Beifall bei der ÖVP.)

1.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Walser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


1.34.25

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Hohes Haus! Das Beste an dem Antrag, Frau Kollegin Haubner, ist, dass das BZÖ endlich aufgewacht ist und sich auch in die bildungspolitische Diskussion eingeschaltet hat (Abg. Scheibner: Wer sind Sie noch einmal? Könnten Sie noch einmal Ihren Namen sagen?); das ist aber wirklich das Ein­zige! Alles andere daran ist Unsinn – und ich würde Ihnen empfehlen, diesen Antrag vielleicht Ihrem „Sprach-Magier“, Herrn Kollegen Stadler, zuerst vorzulegen, dann wür­de vielleicht ein bisschen weniger Unsinn darin stehen.

Denn: Sie schreiben allen Ernstes, dass Ihr Modell dazu dienen soll, die Konjunktur zu retten, weil Sie ihr mit diesem Modell bis zu 180 Millionen € zuführen, haben aber nicht gesehen, dass Sie dieselben 180 Millionen € zuerst woanders wegnehmen. – Also, wenn das die Wirtschaftskompetenz des BZÖ ist, dann Gute Nacht! (Abg. Scheibner: Wenn Sie schlafen gehen wollen, wir halten Sie nicht auf! – Abg. Ing. Westenthaler: Normalerweise stellt man sich vor!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 333

Besonders originell habe ich gefunden, dass Sie in Ihrem Antrag schreiben, dass es sich hierbei um eine unkonventionelle Idee handle. – Wenn Herr Mag. Stadler Ihren Antrag überarbeitet haben wird, dann wird da wahrscheinlich stehen: Das ist eine „Schnapsidee“, es tut mir leid! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

1.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 300/A dem Unterrichtsausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

01.36.06Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Un­tersuchungsausschusses betreffend Betrug mit Arbeitslosengeldern bei der Bundes­buchhaltungsagentur.

Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Öllinger, Glawischnig-Piesczek, Kogler und Kolleginnen und Kolle­gen

auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG betreffend Betrug mit Arbeitslosengeldern bei der Bundesbuchhaltungsagentur

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis SPÖ: 5: ÖVP: 5: FPÖ: 3: BZÖ: 2: Grüne:2 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

1). Aufklärung über sämtliche Prüfungen und Maßnahmen staatlicher Organe zur Auf­deckung von verdächtigen Vorgängen und Malversationen im Bereich der Bundes­buchhaltungsagentur für den Zeitraum seit ihrer Gründung 2004 bis heute.

2). Aufklärung über die politische Verantwortlichkeit für fehlende Konsequenzen aus dem Prüfbericht des Rechnungshofes (RH 2008/11) über die Bundesbuchhaltungs­agentur.

3). Aufklärung über die politische Verantwortlichkeit für fehlende Aufsicht und Kontrolle der Bundesbuchhaltungsagentur durch die zuständigen Ministerien im Zusammenhang mit der aktuellen Betrugsaffäre.

4). Aufklärung über die Sicherheitslücken im Zahlungsverkehr (RH 2008/11, TZ 19) bzw. die fehlenden internen Kontrollmaßnahmen der Bundesbuchhaltungsagentur zur Sicherung des Zahlungsverkehrs.

5). Prüfung der Frage, ob die Ausgliederung der Buchhaltungen des Bundes und ihre Zusammenfassung in einer Bundesbuchhaltungsagentur vor allem in Bezug auf ihre Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Aufsicht und Sicherheit sorgfältig vorbereitet und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 334

umgesetzt wurde und ob es tatsächlich keine Alternativen zur Ausgliederung gegeben hat.

6). Aufklärung, ob die Besetzung von Führungspositionen in der Bundesbuchhaltungs­agentur nach fachlichen Eignungskriterien oder nur nach parteipolitischen Kriterien er­folgt ist.

7). Prüfung der Rolle des heutigen Geschäftsführers der Bundesbuchhaltungsagentur, der zuletzt als Aktenschwärzer des Bundesministeriums für Finanzen für den Euro­fighter-Untersuchungsausschuss bekannt geworden ist, im Zusammenhang mit der Aufklärung der aktuellen Betrugsaffäre.

8). Prüfung der Frage, ob und wann andere Einrichtungen des Bundes (z.B. Arbeits­marktservice, Finanzprokuratur ) Kenntnis von Malversationen im Bereich der Buchhal­tungsagentur bzw. bei Maßnahmenträgern des AMS (Fa. „Venetia“) erhalten haben und ob durch rechtzeitiges Handeln dieser und anderer Bundesstellen die aktuelle Be­trugsaffäre verhindert oder eingedämmt werden hätte können.

9). Prüfung der Frage, ob auch in anderen Bundesdienststellen ähnliche Sicherheits­lücken im Zahlungsverkehr existieren bzw. ob und wie diese Bundesdienststellen ihren Zahlungsverkehr durch interne und externe Kontrollmaßnahmen absichern.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgese­henen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in sämtliche Akten, Verträge, Berichte, Protokolle und sonstige Unterlagen des Bundesministeriums für Finanzen, der Bundesbuchhaltungsagentur, der anderen Bundesministerien (be­züglich der Vorbereitung und Umsetzung der Ausgliederung), des damaligen Bun­desministeriums für Wirtschaft und Arbeit und jetzigen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (als Aufsichtsbehörde des AMS) sowie anderer Dienststellen und Einrichtungen des Bundes und durch mündliche Befragungen von Auskunftspersonen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand sämtliche Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten prüfen.

Begründung:

Durch die Betrugs- und Veruntreuungsaffäre bei der Bundesbuchhaltungsagentur, die im Jänner 2009 zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien und zur Verhaftung meh­rerer Personen, darunter eines Bereichsleiters der Bundesbuchhaltungsagentur geführt hat, ist der Republik ein vorläufig bezifferbarer Schaden von 16,5 Millionen Euro durch Manipulationen beim Telebanking entstanden. Der Schaden, der der Republik und pri­vaten Personen durch Zahlungsbestätigungen der Bundesbuchhaltungsagentur ent­standen ist, ist noch nicht absehbar.

Es gibt ausreichende Hinweise darauf, dass Einrichtungen des Bundes schon Monate vor dem Platzen der Betrugsaffäre Kenntnisse von Malversationen hatten:

So wurde das AMS im November 2008 von vermutlich illegalen Überweisungen im Zu­sammenhang mit dem Schulungsträger „Venetia“ bzw. der Bundesbuchhaltungsagen­tur unter anderem durch die Steuerfahndung informiert. Das AMS hat daraufhin seine Aufsichtsbehörde, das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, infor­miert.

Im Dezember 2008 wurde bekannt, dass der Bereichsleiter der Bundesbuchhaltungs­agentur Forderungsbestätigungen für „Venetia“ (quasi Schuldscheine der Republik


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 335

bzw. des AMS) in Umlauf gebracht hat, wozu er keine Berechtigung hatte. Der neue Geschäftsführer erteilte ihm angeblich eine Weisung, die Ausstellung von Bestätigun­gen wurde allerdings nicht eingestellt.

Als Ende Jänner der Betrug bei der Buchhaltungsagentur öffentlich wurde, war das Bundesministerium für Finanzen zunächst nur darum bemüht, jede Verantwortung von sich zu weisen, da es sich bei der Buchhaltungsagentur um eine ausgegliederte Be­hörde handle. Dass das Bundesministerium die Aufsicht und auch das Weisungsrecht für die Agentur hat, wurde dabei vergessen.

Der Geschäftsführer der Buchhaltungsagentur sprach noch nach dem Platzen der Be­trugsaffäre, davon, dass das „System sicher“ sei und fügte hinzu, dass die interne Re­vision der Agentur „nur Systemfragen“ prüfe (orf.at, 31.1.09).

Mittlerweile haben sich die beteiligten Bundesdienststellen wieder auf „amtliches Schweigen“ (profil, 23.2.09) verständigt:

„Die Finanzprokuratur will nicht sagen, wie viele Verfahren anhängig sind; die Buchhal­tungsagentur kann nicht feststellen, wie viele Schuldscheine im Umlauf sind; und das Finanzministerium verweigert unter Verweis auf ein „laufendes Verfahren zum Krimi­nalfall“ den Kommentar.“

Untätigkeit, Schweigen, Schlampigkeit und fehlende Kontrolle haben den Betrugsfall bei der Bundesbuchhaltungsagentur möglich gemacht. Deshalb ist ein Untersuchungs­ausschuss und nicht Schweigen und Untätigkeit notwendig.

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten gemäß § 33 Abs 2 GOG, über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser De­batte 5 Minuten, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Mi­nuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Öllinger. Ich erteile es ihm hiemit.

 


1.36.54

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, ich werde nicht 10 Minuten lang brauchen, um Ihnen das Anliegen auf Einset­zung eines Untersuchungsausschusses ausreichend zu begründen. So, wie ich die po­litische Lage einschätze – und das ist das eigentliche Problem –, werden Sie dem An­trag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses trotzdem nicht folgen, weil Sie einfach Probleme mit Untersuchungsausschüssen haben. Dabei böte gerade dieser Untersuchungsausschuss genügend Anlass und Gelegenheit, jenseits einer unmittel­baren parteipolitischen Polemik einige Fragen, die in der Republik beziehungsweise in der Verwaltung ganz offensichtlich dringend einer Lösung bedürfen, näher anzusehen.

Worum geht es? – Im Bereich der Bundesbuchhaltungsagentur war es ganz offensicht­lich möglich, seit dem Jahr 2005 – seit dem Jahr 2005! – Geldbeträge Stellen anzuwei­sen beziehungsweise weiterzugeben, die nicht befugte Empfänger dieser Beträge wa­ren und sein konnten, um es einmal so einfach zu sagen. – Das ist der eine Punkt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 336

Es sind dabei 16,5 Millionen € überwiesen worden, ohne dass irgendeine Stelle inner­halb der Buchhaltungsagentur, die Interne Revision des Ministeriums, das die Aufsicht hat, nämlich des Finanzministeriums, oder eine Interne Revision eines Ministeriums, das sonst wie damit befasst war, in diesem Fall des Wirtschaftsministeriums, irgend­etwas gemacht hätte. Man hat nichts bemerkt, Herr Kollege Bartenstein, obwohl etwas gemeldet wurde.

Ich sage Ihnen, was gemeldet wurde: Im Jahr 2005 ist der erste Betrag durch diesen Menschen in der Buchhaltungsagentur, der an einer verantwortlichen Stelle geses-
sen ist, an die Firma Venetia überwiesen worden. Niemand hat das bemerkt. (Abg. Scheibner: Sagen Sie, wer das war! Wer ist das? Sagen Sie den Namen! – Abg. Mag. Stadler: Wer ist das?) – Darüber können wir auch reden, aber ich brauche es Ihnen jetzt nicht im Detail zu sagen: Klar, Herr Wiplinger ist ein Parteigänger der SPÖ gewesen, ja! (Abg. Mag. Stadler: Hochrangiger!) – Nein, hochrangig war er nicht. (Abg. Mag. Stadler: Abgeordneter!) – Die Partei spielt zunächst einmal überhaupt kei­ne Rolle, ich gehe offen an die Sache heran.

Der Punkt ist der, dass nicht nur 16,5 Millionen € innerhalb von vier beziehungsweise fünf Jahren hinterzogen beziehungsweise veruntreut wurden, sondern dass dieser pro­minente Herr in der Bundesbuchhaltungsagentur auch Bestätigungen ausgestellt hat, sogenannte Forderungsbestätigungen, mit denen er mit dem Siegel der Republik pri­vaten Gläubigern weisgemacht hat, dass die Buchhaltungsagentur bestätigt, dass die Firma Venetia gegenüber dem AMS offene Forderungen in Höhe von 700 000 €, 1 Mil­lion €, 16 Millionen € und 7 Millionen € hat – er hat das mit unterschiedlichsten Geldbe­trägen bestätigt.

Welche Forderungen von privaten Gläubigern an die Republik Österreich daraus resul­tieren, lässt sich im Moment gar nicht abschätzen. Wir wissen es nicht! Wir wissen nur, dass es solche private Gläubiger gegeben hat, und wir wissen, dass hier mit Siegel und Unterschrift der Republik bestätigt wurde, dass die Republik für diese Summen geradesteht. – Das ist das eine.

So weit die Fakten: 16,5 Millionen € an unmittelbarem Geldschaden – und welcher Schaden durch die Forderungsbestätigungen, mit denen auch Handel getrieben wurde, entstanden ist, ist derzeit noch unbekannt.

Wir wissen weiters, dass im Oktober beziehungsweise November 2008 diese Vor­gänge amtsbekannt waren. Das AMS hat davon erfahren, und zwar interessanterweise durch die Steuerfahndung, die beim AMS aufgetaucht ist, weil sie bei einem Konto,
das im Zusammenhang mit der berühmten Liechtenstein-CD geöffnet wurde, festge­stellt hat, dass dieser Empfänger, also einer von den Liechtensteiner Steuerflüchtlin­gen, 500 000 € vom AMS erhalten hat.

Da hat die Steuerfahndung natürlich zu Recht nachgefragt – daran kann man sehen, dass sie arbeitet, Herr Molterer –: Warum zahlt das AMS diesem Herrn Sowieso 500 000 €? – Das AMS hat in seinen Unterlagen nachgesehen und hat festgestellt, dass es nichts gezahlt hat. Daraufhin ist man auf die Buchhaltungsagentur verfallen, und dort hat Herr W. eine unglaubliche Geschichte erzählt (Abg. Mag. Stadler: Roter Gemeinderat! – Abg. Ing. Westenthaler: Ist das ein Roter?), die in etwa darin bestan­den hat, dass der Betrag von 450 000 € von einer Schweizer Firma hereingekommen und 500 000 € an einen Dritten überwiesen worden sind. (Abg. Ing. Westenthaler: Ein Sozialdemokrat! Ein Roter!)

Als ich diese Geschichte zum ersten Mal gehört habe, habe ich mich gefragt: Was ist da los? Warum reagiert da niemand, ausgenommen das AMS? – Das AMS hat näm­lich Meldung gemacht: Es hat diesen Vorfall protokolliert, weil er – dieser Vorfall – dem AMS spanisch vorgekommen ist, und es hat dem Wirtschaftsministerium Meldung ge-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 337

macht. (Abg. Kopf: Es ist immer gefährlich, wenn einer am Anfang sagt, dass er die 10 Minuten nicht braucht!)

Was macht das Wirtschaftsministerium, und das ist jetzt, Herr Bartenstein, wie ich ver­mute, nicht Ihre persönliche Schuld? – Im Wirtschaftsministerium hat man mit der Buchhaltungsagentur telefoniert, mit Herrn W., und hat sich dort bestätigen lassen, dass alles in Ordnung ist. – Auf diese Art und Weise sind der Republik 16,5 Millionen € verloren gegangen! (Abg. Grillitsch: Viertelstunde!) – Wenn es Ihnen zu lange dauert, kann ich es gerne noch länger machen! Ich kann meine 10 Minuten ausschöpfen, kein Problem. (Abg. Grillitsch: Das tun Sie bereits! – Abg. Ing. Westenthaler: Sagen Sie, der Herr W., ist das der Herr Wiplinger?)

Der zweite Vorfall hat sich ebenfalls auf sehr interessante Weise abgespielt: Innerhalb der Bundesbuchhaltungsagentur wurde – damit wären wir auch wieder bei einem poli­tischem Faktum – durch Sie, Herr Molterer, ein neuer Geschäftsführer bestellt. (Abg. Grillitsch: Wir haben auch eine Überraschung für Sie, Herr Kollege!)

Dieser neue Geschäftsführer hat im November – Herr Brandl, der Name sagt Ihnen etwas –, als er das Amt angetreten hat, davon erfahren, dass Herr W. Bestätigungen ausstellt (Abg. Ing. Westenthaler: Wer ist das, der Herr W.?) und er hat ihm offensicht­lich per Weisung verboten, weiter Bestätigungen auszustellen – Forderungsbestätigun­gen, zu denen Herr W. nicht berechtigt war und auch Herr Brandl nicht berechtigt ge­wesen wäre. Herr Brandl hat das ja nicht gemacht, aber Herr W. (Abg. Ing. Westen­thaler: Sagen Sie, wer ist der Herr W.?), Herr Wiplinger, um den Namen zu sagen (Abg. Ing. Westenthaler: Ja!), hat das gemacht.

Aber Entschuldigung, Herr Molterer und meine sehr geehrten Damen und Herren, was ist da los? – Der Geschäftsführer der Bundesbuchhaltungsagentur sagt zum Abtei­lungsleiter: Du darfst keine weiteren solcher Forderungsbestätigungen ausstellen!, ob­wohl ihm und jedem anderen, auch Herrn Wiplinger, klar war, dass er sie nie ausstel­len hätte dürfen! Er ist nicht dazu befugt, Forderungsbestätigungen auszustellen!

Herr Wiplinger hat sich nicht daran gehalten, er hat weiter Forderungsbestätigungen ausgestellt und weiter Gelder abgebucht, und so sind bis zum Jänner diese insgesamt 16,5 Millionen € Schaden für die Republik entstanden. (Abg. Mag. Stadler: Wenn du jetzt noch roter Wiplinger sagst, dann passt die Rede! – Abg. Ing. Westenthaler: Von welcher Partei ist denn der W.?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt stellt sich folgende Frage: Was hat die Interne Revision, die Kontrolle in der Bundesbuchhaltungsagentur, in dieser Zeit ge­macht? – Da haben wir nur einen Ansatzpunkt, nämlich eine Äußerung von Herrn Brandl. Er hat gesagt, die Interne Revision ist gar nicht dazu befugt, solche Fälle zu prüfen, sie darf nur systemische Prüfungen machen.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass es in der Buchhaltungsagentur schwere Si­cherheitslücken beim Buchungssystem gibt. Zwei große Lücken hat er festgestellt, eine davon wurde repariert, die zweite war und ist bis heute offen (Abg. Grillitsch: Wie lan­ge haben Sie noch vor, Herr Kollege?): Das ist der Umstand, dass, wenn schnell Geld verfügbar gemacht werden soll, das Geld über e-Banking abgerufen werden kann, über PIN- und TAN-Codes, und zwei Personen die Entscheidung treffen, in welcher Höhe Geldbeträge abgerufen werden können. (Abg. Grillitsch: Wie lange haben Sie noch vor zu reden?)

Diesen Umstand, nämlich dass zwei Personen über relativ große Beträge entscheiden können, gibt es nicht nur bei der Buchhaltungsagentur, den gibt es auch in anderen Bundesdienststellen! Wenn überall das Kontrollsystem so schleißig ist wie dort bezie­hungsweise die Buchhaltungsagentur und deren System der Verbuchung offensichtlich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 338

in den ganzen Jahren seit ihrer Gründung – ausgenommen vom Rechnungshof, der ja dann gleich die schweren Fehler festgestellt hat – nie überprüft worden ist, dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann niemand in dieser Republik kontrollie­ren beziehungsweise mit Sicherheit sagen, ob nicht in anderen Stellen des Bundes ähnliche Probleme auftreten beziehungsweise auftreten werden. (Abg. Grillitsch: Die 10 Minuten sind um!)

Überall gibt es die Sicherung nur dadurch, dass sich zwei Personen gegenseitig kon­trollieren – und diese Sicherheit wird definitiv auch dadurch nicht erhöht, dass sich drei Personen gegenseitig kontrollieren.

Abschließend – damit Sie sich beruhigen (Abg. Ing. Westenthaler: Es regt sich gar keiner auf!) –: Ein Punkt sollte bei der ganzen Sache diskutiert werden (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen), nämlich wie es zur Buchhaltungsagentur gekom­men ist. Das würde auch einen Kern des ganzen Problems treffen, nämlich eine völlig überhastete Ausgliederung, die in keiner Weise, wie es auch der Rechnungshofbericht belegt (Präsident Dr. Graf gibt neuerlich das Glockenzeichen), durchdacht wurde und die jetzt mit heftigen Problemen bei den Nachwirkungen verbunden ist. Ja, es ist so, Herr Molterer! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Molterer: Das ist völlig daneben! Der Wiplinger ist ein Roter!)

1.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Ab­geordneten beträgt 5 Minuten.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krainer. Gewünschte Redezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


1.47.46

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Fraktion steht (Abg. Ing. Westenthaler: Hinter Wiplinger!) dem Instrument des Untersuchungsausschusses an und für sich sehr positiv gegenüber, wir haben in den letzten Jahren auch drei Un­tersuchungsausschüssen zugestimmt – ich glaube, alle waren berechtigt.

Hier kann ich allerdings die politische Verantwortung nicht sehen und auch nicht genau den Auftrag (Abg. Ing. Westenthaler: Genau! Wiplinger!), was dieser Untersuchungs­ausschuss machen soll, deswegen werden wir diesem Antrag hier heute jedenfalls nicht zustimmen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ein Sozi war’s!)

Ich darf aber gleichzeitig sagen, dass uns dieses Instrument weiterhin sehr wesentlich ist und wir uns auch weiterhin dafür einsetzen werden, dass es zu einem Minderheiten­recht wird. Aber auch die Minderheit sollte sich dann ganz genau überlegen, wie und wann dieses Instrument eingesetzt wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

1.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Sonnber­ger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Sonnberger –: Sag endlich einmal, wer Wiplinger ist!)

 


1.48.40

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die ÖVP hat in dieser Frage eine vielleicht ein bisschen klarere Linie und Posi­tion als die SPÖ, denn wir haben immer, bei jedem Ausschuss, gesagt, dass eigentlich zunächst die Strafgerichte mit solchen Angelegenheiten zu befassen sind. Es geht um strafrechtliche Verantwortung, es geht um strafrechtliche Tatbestände und im konkre­ten Fall ist auch ein Strafverfahren anhängig. (Abg. Mag. Kogler: ..., so ein Unsinn!)

Und dann, nach Abschluss dieser Verfahren, kann durchaus überlegt werden, ob es sinnvoll ist, auch das Parlament damit zu befassen. Das Parlament und die Regierung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 339

haben im Übrigen derzeit auch wichtigere Aufgaben, als – wenn ich mich an die drei letzten Untersuchungsausschüsse erinnere – hier monatelang herumzusitzen! (Abg. Mag. Kogler: Na super!) Es war tatsächlich, Herr Kollege Kogler – ich war ja selbst im Eurofighter-Untersuchungsausschuss – ein politisches Tribunal, das hier veranstaltet wurde. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Es war eine Veranstaltung, ein politisches Tri­bunal, bei dem es im Wesentlichen darum gegangen ist, Leute anzupatzen, Zeugen als Beschuldigte zu vernehmen.

Da ist ja eigentlich ziemlich alles falsch gelaufen. Was wurde hier an Vorwürfen erho­ben! Wer wurde hier aller angepatzt! Wer wurde hier aller vorverurteilt! Wenn Sie letzte Woche wieder in den Zeitungen – ziemlich klein – gelesen haben, welche Verfahren alle eingestellt wurden, dann wissen Sie, was hier letztendlich an politischem Kleinkapi­tal herausgeschlagen werden sollte. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Aber es war politisch wirklich notwendig!)

Es hat sich auch eindeutig gezeigt, dass bei der Verfahrensordnung bei diesen Unter­suchungsausschüssen größere Probleme sichtbar geworden sind. Das Geschäftsord­nungskomitee arbeitet das derzeit auf und wird Verbesserungsvorschläge vorlegen. Diese Verbesserungen in der Verfahrensordnung sollen abgewartet werden. Es soll si­chergestellt werden, dass die Zeugen nicht wie Beschuldigte behandelt werden, es braucht präzisere Regelungen hinsichtlich der Aktenvorlage, und auch der Schutz der Geheimhaltung – ich glaube, das ist auch ganz wichtig, da in diese Richtung (der Red­ner blickt in Richtung der Grünen) hin gesprochen – ist ein wichtiges Thema, denn es soll gewährleistet sein, dass diese Akten nicht alle in der Öffentlichkeit herumschwir­ren.

Also viele offene Fragen, die noch geklärt werden müssen. Die ÖVP wird daher aus den besagten Gründen diesem Untersuchungsausschuss nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

1.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


1.51.34

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Glauben Sie wirklich, dass es hier keine strafrechtliche Relevanz geben wird? (Abg. Kopf: Das hat niemand gesagt!) Und glauben Sie wirklich, dass man die politische Verantwortung davon trennen kann? – Ich glaube es nicht. Es ist eben Auf­gabe des Untersuchungsausschusses, zu prüfen, inwieweit es politische Verantwor­tung gibt. (Abg. Scheibner: Es geht um die Reihenfolge!)

Zur Reihenfolge: Es ist doch immer der gleiche Schmäh, mit dem Sie hausieren gehen: Zuerst müssen die Gerichte prüfen, und dann soll es einen Untersuchungsausschuss geben. Das steht aber nirgends in der Geschäftsordnung. Das steht nirgends so drin­nen, meine Damen und Herren. (Abg. Kopf: Das ist doch logisch! – Abg. Dr. Stumm­voll: Das sagt schon der gesunde Menschenverstand!) – Also wenn Sie mir mit dem gesunden Menschenverstand kommen, habe ich schon Probleme. (Beifall bei der FPÖ. – Ironische Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Dr. Stummvoll: Das glaube ich auch!)

Der Herr Molterer sitzt heute locker da und lacht, aber er ist für den 500-Millionen-Zu­schuss an die AUA verantwortlich. Also da würde ich nicht lachen an Ihrer Stelle, dafür tragen Sie die Verantwortung. Wo war Ihr gesunder Menschenverstand bei der Stand-alone-Lösung? Da habe ich nichts davon gehört, da war kein gesunder Menschenver­stand vorhanden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 340

Und was die politische Verantwortung anbelangt: DDSG. Vranitzky damals: Ich über­nehme die Verantwortung. – Passiert ist nichts!

BAWAG, Hypo Alpe-Adria, Bank Burgenland: Keine politische Verantwortung wurde übernommen.

ÖBB-Spekulationsverluste: Keine politische Verantwortung wurde übernommen.

AUA: Keine politische Verantwortung wurde übernommen.

Und jetzt sagen Sie bei der Bundesbuchhaltungsagentur: Bitte, das ist ja eine ausgela­gerte Gesellschaft, da können wir überhaupt nichts dafür.

Tatsache ist, dass hier aus Töpfen des AMS Geld überwiesen wurde, und das nicht zu knapp, und dass erstens ein Versagen des Wirtschaftsministers als Aufsichtsbehörde des AMS vorliegt, zweitens ein Versagen des Finanzministeriums, Herr Kollege Molte­rer, als Aufsichtsbehörde der Bundesbuchhaltungsagentur. Da waren Sie noch dafür verantwortlich. (Abg. Großruck: Vielleicht war der Papst schuld! – Heiterkeit bei der ÖVP.) – Der Papst!

Wer ist denn Aufsichtsorgan? Wer ist denn Aufsichtsorgan der Bundesbuchhaltungs­agentur? Es wundert mich, dass Sie so einen Spaß haben. 17 Millionen €: kein Pro­blem. 500 Millionen € bei der AUA: kein Problem. Die ÖBB spekulieren: kein Problem, zahlt ohnehin der Steuerzahler, locker. Herr Ötsch, Abfertigung 1,1 Millionen €: kein Problem, das macht alles nichts.

Sie sitzen da und lachen. Sie können sich gar nicht mehr einkriegen vor lauter Lachen. Das ist wirklich toll. Ich gratuliere! (Abg. Großruck: Nur weil du ein Problem hast! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ein Versagen der Führung der Bundesbuchhal­tungsagentur, Helmut Brandl, ÖVP-Mitglied: kein Problem.

Ein Versagen des AMS selbst, meine Damen und Herren. Das AMS hätte wissen müs­sen, dass das Institut Venetia schon lange nicht mehr die notwendigen Leistungen er­bracht hat, doch die Vertragserfüllung wurde nicht ordnungsgemäß überprüft. Auch hier eine Verantwortung, die nicht wahrgenommen wird.

Meine Damen und Herren, was denkt sich der Durchschnittsösterreicher, wenn hier die Herrschaften so agieren? Ich vergleiche einmal: Es ist ein rot-schwarzer Skandal, mei­ne Damen und Herren. Auf den Bänken der SPÖ gibt es zumindest kein lustiges Ge­kichere, kein Gegackere, aber Sie, meine Damen und Herren (in Richtung ÖVP), neh­men das ganz, ganz locker, weil es ohnehin nicht Ihr Geld ist.

Deswegen bin ich sehr dafür, dass ein Untersuchungsausschuss auch dieses Desaster überprüft. Ich weiß schon ganz genau, die ÖVP stimmt da nicht mit, das ist ganz klar, das wissen wir, aber es wird notwendig sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn es einmal ein Minderheitenrecht gibt, sodass die Minderheit hier im Haus diese Untersuchungsausschüsse beschließen kann, dann hoffe ich, dass wir auch Skandale wie diese ordentlich prüfen können, aber nicht im Rahmen eines Tribunals, meine Da­men und Herren, sondern wirklich ordnungsgemäß prüfen können. (Beifall bei der FPÖ.)

1.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Lugar. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


1.55.55

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wie wir heute schon gehört haben, hat der Rechnungshof schon einige Zeit, bevor dieser Skandal bekannt wurde, gesagt, dass es bei dieser Bundesbuchhaltungsagentur


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 341

zwei extreme Lücken im Sicherheitssystem gibt. Im Großen und Ganzen ist das Sys­tem, das die dort haben, sehr sicher – man hat mir versichert, eines der sichersten überhaupt –, aber der Rechnungshof hat gesehen, dass eben zwei Lücken in diesem System sind, worauf eine Lücke sofort vom Finanzministerium beseitigt wurde, aber die zweite Lücke ist offen geblieben.

In diese zweite Lücke ist jetzt der Sozialist Wiplinger, angeblich ein guter Freund von Ihnen, Herr Cap, gestoßen (erstaunte Zwischenrufe beim BZÖ – Abg. Ing. Westentha­ler: Ach so?! Von wem ein guter Freund? Vom Cap?) und hat das System dahin ge­hend ausgenützt, dass er genau das gemacht hat, was der Rechnungshof angepran­gert hat, nämlich dass es möglich ist, mit einem Zweiten mittels einer Tarnliste hier illegal Überweisungen zu machen, ohne dass es jemand mitbekommt. Das hat der Rechnungshof damals schon bekrittelt.

Er ist dann zu einer Mitarbeiterin gegangen – und jetzt kommt es und daran möchte ich mich hier aufhängen (Abg. Riepl: Nein, hängen Sie sich nicht auf!), weil hier gefragt worden ist, wo die politische Verantwortung ist und der Herr Krainer keine politische Verantwortung gesehen hat. Aber, Herr Krainer, ich muss Ihnen sagen: Dieser Sozia­list Wiplinger ist zu seiner Mitarbeiterin gegangen und hat zu ihr gesagt – das ist aus seinem eigenen Mund gekommen –: Es ist politisch gewollt, dass ein vor der Insolvenz stehendes Institut gerettet wird. Und deshalb muss gehandelt werden.

Das heißt, er hat eine Mitarbeiterin dazu überredet, einen Rechtsbruch zu begehen, weil es politisch gewollt ist; nach seinen eigenen Aussagen. Und das ist der Punkt, auf den ich hinaus will. (Abg. Scheibner: Wer wollte das?) Genau. Das ist der Punkt.

Wenn der Sozialist Wiplinger einen politischen Auftrag hatte, etwas zu tun, dann ist meine Frage: Von wem hat er diesen Auftrag? Und wenn er das behauptet, ohne dass es stimmt, dann möchte ich wissen: Warum behauptet er das? (Abg. Krainer: Dann fragen Sie ihn!) – Ja, das werden wir ihn im Untersuchungsausschuss fragen, wenn Sie zustimmen. Sonst können wir das leider nicht machen.

Wenn also der Herr Wiplinger das behauptet und wenn der Herr Wiplinger sich auch selbst nicht bereichert hat, was er ja auch behauptet, dann frage ich mich: Wozu das alles? Wozu hat er das gemacht? Das ergibt aus meiner Sicht nur dann einen Sinn, wenn es tatsächlich politisch gewollt wurde, wenn diese Agentur Venetia tatsächlich politisch protegiert wurde und hier etwas zugedeckt werden sollte, was nur mit einem Rechtsbruch möglich war.

Ich habe mir noch einiges aufgeschrieben. (Abg. Krainer: Sagen Sie es uns!) Es kommt mir jetzt auf ein grundsätzliches Problem an. Wir sehen diese ganzen politi­schen Einflussnahmen bei der AUA, bei der Post, bei allen möglichen ÖIAG-Unter­nehmungen, überall sehen wir diesen politischen Einfluss. Und hier ist es sogar ein Kri­minalfall. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ob das bei den ÖBB oder bei der AUA auch ein Kriminalfall wird, das weiß ich noch nicht, aber ich kann nur eines sagen: Wir müssen jetzt endlich diese politische Verantwortung hier klären. (Abg. Dr. Cap – auf seine Kra­watte deutend –: Der Knopf Ihrer Krawatte ist zu groß!) – Ja, Herr Cap, Sie haben eine sehr hübsche Krawatte, gefällt mir sehr gut.

Wir müssen diese politische Verantwortung hier klären. Und dazu bietet sich ein Unter­suchungsausschuss an. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)

Deswegen würde ich Sie bitten, Herr Cap, dass Sie mir nicht immer Ihre Krawatte zei­gen, sondern versuchen, Ihren sozialistischen Freund Wiplinger nicht in Schutz zu nehmen, sondern mit uns hier einem Untersuchungsausschuss zuzustimmen. Damit können Sie sich auch von dieser politischen Verantwortung reinwaschen, indem bei diesem Untersuchungsausschuss dann zweifelsfrei herauskommt, dass Sie und Ihre


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 342

Freunde an dieser ganzen Sache unschuldig sind. Diesen Beweis können Sie antreten, aber das geht eben nur mit einem Untersuchungsausschuss. Wenn Sie dem nicht zu­stimmen, dann wird ein Makel an Ihnen hängenbleiben, so wie schon viele Makel vorher. (Beifall beim BZÖ. – Lebhafte Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Wir werden diesem Antrag zustimmen, und wir hoffen, dass wir nicht wieder niederge­stimmt werden, wie so oft in diesem Hause, und dass wir endlich die politische Verant­wortung hier klären. – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Dem Cap seine Freunderlwirtschaft aufdecken!)

2.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


2.01.34

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Meine Damen und Herren! Diese 16 Mil­lionen €, die hier einmal zu beanstanden sind – es werden ja vermutlich noch ein paar dazukommen –, die sind noch das Geringste an dem ganzen Problem, gemessen an dem, was sonst verludert und verschludert wird.

Jetzt ist er nicht da, der Kollege Stadler, der gerade in dem Punkt (Abg. Mag. Stadler: Hier!) – ach da! – sonst ein durchaus brauchbarer Kampfgefährte ist. Heute hat er ein bisschen ausgelassen, weil er immer nur auf den roten Wiplinger verwiesen hat. Auch das ist da nicht die Hauptfrage. Ja, ja, das ist schon ein Roter, und vielleicht finden wir auch noch einen Schwarzen, das wäre ja alles nicht unüblich im Zuge unserer erfolg­reichen Recherchebemühungen, es geht aber um ganz etwas anderes.

Es geht klipp und klar um Systemfehler, die von der Politik mitzuverantworten sind, und da sind wir schon einmal beim Punkt. Deshalb geht es hier auch um einen Untersu­chungsausschuss. Und dieser ewige Verweis auf die Strafgerichte, Herr Vorredner von der ÖVP, das ist ja die alte Leier. Da wissen wir schon, es soll ja nichts passieren, ir­gendwo schmeißen wir schon einen hinaus, und das war es dann, so als ob sonst nichts dahinterstünde.

Abgesehen davon, dass diese ganze Privatisierungsgeschichte bei dieser Agentur wie­der bei Weitem nicht eine so erfolgreiche war, wie Sie es gerne gehabt hätten, im Ge­genteil, der Rechnungshof stellt ja fest, dass nicht nur nichts gewonnen wurde, dass am Schluss, bis jetzt jedenfalls einmal, während der ersten Jahre seit dieser Einfüh­rung, Mehrausgaben angefallen sind. Deshalb bräuchten wir aber tatsächlich keinen U-Ausschuss, aber nur, um einmal diese Privatisierungsgeschichten mit anzureißen. Viel schlimmer ist ja, dass man so etwas einrichtet, wo über relativ kurze Zeit letztlich Milli­ardenbeträge überwiesen werden, ohne die entsprechenden Kontrollvorrichtungen ge­nauer anzuschauen.

Und jetzt kommt es – ich mache einen Sprung –: Ende 2007 zirka müssen Sie einen sogenannten Rohbericht, also eigentlich das Prüfergebnis des Rechnungshofs bekom­men haben im Haus, Herr Minister. Und was passiert, obwohl dort genau drinnen steht, was die Sicherheitslücken sein können; und genauso ist es dann auch eingetreten. – Es ist nichts passiert! Bis das Ganze aufgeflogen ist, sind ein Jahr und ein paar Monate vergangen.

Wieso soll das kein Gegenstand der Untersuchung sein? – Das hat nichts mehr mit einem roten Wiplinger zu tun, das hat mit einem systematischen Versagen im Ministe­rium zu tun, wenn man das auf den Tisch kriegt und immer noch nichts tut, geradezu wartet, bis der Fall eintritt. Er ist ja auch eingetreten. Und das ist allemal zu klären. Hätten Sie besser gelesen, dann würden Sie schon im Punkt 2 des Untersuchungs­gegenstandes finden, dass genau das zu klären ist – ganz schlicht und ergreifend.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 343

Noch etwas: Was wird passieren? – Wir haben ja den Rechnungshofbericht bekom­men, er wurde jetzt schon mehrmals erwähnt. Wir werden das natürlich ein bisschen akribischer als sonst im Rechnungshofausschuss angehen. Ich habe ja schon Stimmen vernommen von den Klubdirektorgesprächen, dass ÖVP und auch SPÖ gar nicht so ein Interesse daran haben, dass das im Rechnungshofausschuss breiter diskutiert wird. Na, das schauen wir uns aber einmal an, denn dort werden Sie dann wieder sa­gen, wenn wir auf die Tube drücken: Hören Sie auf damit, das ist ja kein Untersu­chungsausschuss! Heute sagen Sie: Wir brauchen keinen Untersuchungsausschuss, denn wir warten auf die Strafgerichte.

So ist politische Verantwortung in dieser Republik definiert: Zuerst darf der normale Ausschuss im Parlament nichts, da wird auf einen U-Ausschuss verwiesen, den ver­ramschen Sie, und dann sagen Sie, wenn einmal ein Urteil da ist nach dem Straf­verfahren – wenn überhaupt, in dem Fall vermutlich schon –: Da ist der Gauner. Wir hatten damit nichts zu tun. – Das ist die österreichische Version von politischer Verant­wortung.

In Wirklichkeit geht es genau darum: Wie ist es möglich, dass dieses Klein-Ganoven­tum auf die Art und Weise so locker auftreten kann, obwohl schon mehrere Alarmglo­cken geschrillt haben? Das ist das Problem! (Abg. Grillitsch – auf das Rednerpult deu­tend –: Gleich wird das rote Licht aufleuchten!) – Sie wissen eh, neulich waren Alkohol­tests draußen. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.)

Ich komme zu einem zusammenfassenden Ergebnis der drei anderen Untersuchungs­ausschüsse, die hier auch noch bekrittelt wurden. Das finde ich ja wirklich kess von der ÖVP. Zuerst alle ablehnen, dann torpedieren und boykottieren – und am Schluss die Ergebnisse leugnen!

Der Untersuchungsausschuss betreffend Innenministerium hat gezeigt, wie es in dem Kabinett dort überhaupt zugeht. Die Leute, die als Zeugen geladen wurden, haben ja ein super Bild abgegeben. Im Banken-Ausschuss haben Sie sich am Schluss selber schon dazu hinreißen lassen, zu sagen, okay, aufgrund der Ergebnisse reformieren wir die Finanzmarktaufsicht. Im Eurofighter-Ausschuss ist klipp und klar bewiesen worden, dass Millionen einfach irgendwo durchgeronnen sind, denen Sie nur mehr nachwinken konnten. Bis heute wissen wir zwar nicht, wo sie gelandet sind, aber dass sie nicht kor­rekt verwendet wurden, steht fest. Und das unter Ihrem Zutun! Reden Sie das nicht weg! (Beifall bei den Grünen.)

2.06


02.06.30Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Öllinger, Kolle­ginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, dies durch ein Zei­chen zu bekunden. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

02.07.01Verlesung eines Teils des Amtlichen Protokolls

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Ab­geordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Berichtes des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 424/A der Abge­ordneten Csörgits, Riener, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beschäftigungsförde­rungsgesetz 2009 und den Antrag 59/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 344

Kollegen betreffend rasche Umsetzung eines Beschäftigungsprogramms, 57 der Beila­gen, zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr den entsprechenden Teil des Amt­lichen Protokolls.

„TO-Punkt 1: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 424/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Barbara Riener, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktför­derungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversi­cherungsgesetz 1977, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Beschäftigungsförderungsgesetz geändert wer­den (Beschäftigungsförderungsgesetz 2009)

und

über den Antrag 59/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Umsetzung eines Beschäftigungsprogramms (57 der Beilagen)

Es liegt das Verlangen von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 vor.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschlie­ßungsantrag, Beilage 1/1 EA ein.

Die Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungs­antrag, Beilage 1/2 EA ein.

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag, Beilage 1/3, ein, der in den Kernpunkten erläutert wird und über den gemäß § 53 Abs. 4 GOG die Vervielfältigung und Verteilung verfügt wird.

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsan­trag, Beilage 1/4 EA ein.

Die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag, Beilage 1/5 EA ein.

Die Abgeordneten Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschlie­ßungsantrag, Beilage 1/6 EA ein.

Abstimmungen:

Zu Tagesordnungspunkt 1:

Der Abänderungsantrag Beilage 1/3 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 57 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Die dem Ausschussbericht 57 der Beilagen angeschlossene Entschließung wird ein­stimmig angenommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/4 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/5 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/6 EA wird abgelehnt.

*****


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 345

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amt­lichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsord­nung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

02.11.10Einlauf

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 463/A(E) bis 514/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 1071/J bis 1090/J eingelangt.

Schließlich ist eine Anfrage der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kol­legen an die Präsidentin des Nationalrates, 3/JPR, eingebracht worden.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für 2.13 Uhr, also gleich im An­schluss an diese Sitzung, ein.

Die Tagesordnung ist der im Saal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen.

Diese Sitzung ist geschlossen.

02.12.12Schluss der Sitzung: 2.12 Uhr

 

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien