Plenarsitzung
des Nationalrates
191. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
Donnerstag, 15. Dezember 2022
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Großer Redoutensaal
Stenographisches Protokoll
191. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVII. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 15. Dezember 2022
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 15. Dezember 2022: 9.05 – 19.53 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Bericht über den Antrag 2980/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird
2. Punkt: Bericht über den Antrag 2418/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
3. Punkt: Bericht über den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2020 und 2021
4. Punkt: Bericht über den Antrag 2867/A(E) der Abgeordneten Mag. Meri Disoski, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erstellung einer Erhebung zu Menstruationsgesundheit in Österreich
5. Punkt: Bericht über den Antrag 2868/A(E)
der Abgeordneten Dipl.-
Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen
und Kollegen
betreffend die Umsetzung einer umfassenden Informationsoffensive
gegen Gewalt an Frauen & Kindern
6. Punkt: Erklärung der Republik Österreich über
die Annahme des Beitritts
des Plurinationalen Staats Bolivien und des Beitritts Jamaikas zum
Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler
Kindesentführung
7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Strafregistergesetz 1968 geändert werden (Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022)
8. Punkt: Bericht über den Antrag 2982/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz, die Rechtsanwaltsordnung und das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter geändert werden
9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Filmstandortgesetz 2023 erlassen wird und das Filmförderungsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden
10. Punkt: Bericht über den Antrag 2943/A(E) der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket zum Schutz des heimischen Kulturgutes vor Beschädigungen und Zerstörungsaktionen durch Klimaaktivisten
11. Punkt: Bericht über den Antrag 3001/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Harald Troch, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Verhinderung von Hunger und Mangel als Kriegswaffe gegen die Zivilbevölkerung
12. Punkt: Bericht über den Antrag 2825/A(E)
der Abgeordneten Dr. Ewa
Ernst-Dziedzic, Dr. Gudrun Kugler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die eklatanten
Menschenrechtsverletzungen insbesondere gegenüber Frauen im Iran
13. Punkt: Bericht über den Antrag 3015/A(E)
der Abgeordneten Mag. Martin Engelberg, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic,
Kolleginnen und Kollegen betreffend
Druck auf den Iran aufrechterhalten
14. Punkt: Bericht über den Antrag 2824/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Schutz ethnischer, kultureller und religiöser Minderheiten vor Verfolgung
15. Punkt: Bericht über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2021
16. Punkt: Erklärung der Republik Österreich
über die Rücknahme des österreichischen Einspruchs gegen den
Beitritt der Dominikanischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung
ausländischer öffentlicher Urkunden
von der Beglaubigung
17. Punkt: Bericht über den Antrag 2837/A(E)
der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic,
Kolleginnen und Kollegen betreffend
Einsatz für Ende der Gewalt und notwendiges Friedensabkommen zwischen
Armenien und Aserbaidschan
18. Punkt: Bericht über den Antrag 2336/A(E) der
Abgeordneten
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend
200-jähriges Jubiläum der Unabhängigkeit Brasiliens
19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014 und das Heeresgebührengesetz 2001 geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2023 – WRÄG 2023)
20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird
21. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Susanne
Fürst, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesverfassungsgesetz zur Abwahl
des Nationalratspräsidenten, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG),
BGBl. Nr. 1/1930 idF BGBl. I Nr. 194/1999, zuletzt geändert
mit
BGBl. I Nr. 141/2022, geändert wird (2905/A)
22. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 24, 44 und 45, 76 und 77 sowie über die Bürgerinitiative Nr. 32
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Inhalt
Nationalrat
Mandatsverzicht der Abgeordneten Nurten Yɪlmaz ........................................... 41
Angelobung des Abgeordneten Christian Oxonitsch .......................................... 42
Personalien
Verhinderungen ...................................................................................................... 41
Geschäftsbehandlung
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG ............................................................................................................. 88
Fragestunde (18.)
Frauen, Familie, Integration und Medien ........................................................... 43
Eva Maria Holzleitner, BSc (229/M)
Edith Mühlberghuber (216/M); Joachim Schnabel
Henrike Brandstötter (232/M); Mario Lindner, Mag. Romana Deckenbacher, Rosa Ecker, MBA
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (226/M); Rosa Ecker, MBA, Barbara Neßler
Mag. Hannes Amesbauer, BA (217/M); Mag. Yannick Shetty, Mag. Ernst Gödl
Mag. Eva Blimlinger (235/M); Henrike Brandstötter
Michael Bernhard (233/M); Mag. Meri Disoski, Julia Elisabeth Herr, Mag. Johanna Jachs
MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (227/M); Mag. Verena Nussbaum
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ............................................................................. 41, 106
Ausschüsse
Zuweisungen ............................................................................................ 88, 382
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und
Jugend über
den Antrag 2980/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (1851 d.B.) ............................ 89
Redner:innen:
Mag. Bettina Rausch ............................................................................................... 89
Petra Wimmer .......................................................................................................... 91
Edith Mühlberghuber .............................................................................................. 93
Barbara Neßler ........................................................................................................ 95
Michael Bernhard .................................................................................................... 96
Norbert Sieber .......................................................................................................... 98
Eva Maria Holzleitner, BSc ...................................................................................... 99
Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab ......................................................... 101
Wolfgang Zanger ..................................................................................................... 103
Mario Lindner ........................................................................................................... 106
Annahme des Gesetzentwurfes in 1851 d.B. ..................................................... 124
2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und
Jugend über
den Antrag 2418/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem
das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
(1852 d.B.) ............. 106
Redner:innen:
Norbert Sieber .......................................................................................................... 107
Kai Jan Krainer ......................................................................................................... 109
Edith Mühlberghuber .............................................................................................. 110
Barbara Neßler ........................................................................................................ 111
Fiona Fiedler, BEd .................................................................................................... 113
Julia Elisabeth Herr .................................................................................................. 114
Wolfgang Zanger (tatsächliche Berichtigung) ...................................................... 116
Peter Wurm .............................................................................................................. 116
Mag. Verena Nussbaum .......................................................................................... 121
Mag. Meri Disoski .................................................................................................... 123
Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Befristete Erhöhung der Zuverdienstgrenze
im Rahmen der vorzeitigen Alterspension“ – Ablehnung ................ 118,
124
Annahme des Gesetzentwurfes in 1852 d.B. ..................................................... 124
3. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über
den Gleichbehandlungsbericht für
die Privatwirtschaft 2020 und 2021, vorgelegt von der Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien
(III-785/1833 d.B.) .................................................................................................. 124
Redner:innen:
Dr. Werner Saxinger, MSc ....................................................................................... 125
Mario Lindner ........................................................................................................... 127
Rosa Ecker, MBA ...................................................................................................... 128
Mag. Meri Disoski .................................................................................................... 130
Henrike Brandstötter .............................................................................................. 132
Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab ......................................................... 134
Mag. Dr. Petra Oberrauner ..................................................................................... 135
Mag. Faika El-Nagashi ............................................................................................ 137
Kenntnisnahme des Berichtes III-785 d.B. .......................................................... 166
4. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 2867/A(E) der Abgeordneten Mag. Meri Disoski, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erstellung einer Erhebung zu Menstruationsgesundheit in Österreich (1834 d.B.) ............. 139
Redner:innen:
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................... 139
Eva Maria Holzleitner, BSc ...................................................................................... 141
Rosa Ecker, MB
A ...................................................................................................... 142
Mag. Meri Disoski .................................................................................................... 143
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1834 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „die Erstellung einer Erhebung zu Menstruationsgesundheit in Österreich“ (288/E) ............................................................... 167
5. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 2868/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung einer umfassenden Informationsoffensive gegen Gewalt an Frauen & Kindern (1835 d.B.) .......................................................................... 145
Redner:innen:
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................... 146
Sabine Schatz ........................................................................................................... 148
Rosa Ecker, MBA ...................................................................................................... 153
Mag. Meri Disoski .................................................................................................... 158
Henrike Brandstötter .............................................................................................. 160
Sabine Schatz (tatsächliche Berichtigung) ........................................................... 161
Pia Philippa Strache ................................................................................................ 162
Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab ......................................................... 164
Entschließungsantrag der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Henrike
Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gewalt
gegen
Frauen – Forderung einer einheitlichen Definition des Begriffs ,Femizid‘
zur verbesserten kriminalstatistischen Erfassung und Prävention von geschlechtsmotivierten
Frauenmorden“ – Ablehnung ......................... 150,
167
Entschließungsantrag der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Durchführung einer Dunkelfeldstudie zu Gewalt gegen Frauen“ – Ablehnung ................................................................ 155, 167
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1835 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „die Umsetzung einer umfassenden Informationsoffensive gegen Gewalt an Frauen & Kindern“ (289/E) ........................... 167
6. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1758 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts des Plurinationalen Staats Bolivien und des Beitritts Jamaikas zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (1848 d.B.) .................................................................................... 167
Genehmigung des Staatsvertrages in 1848 d.B. ................................................ 210
7. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1789 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Strafregistergesetz 1968 geändert werden (Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022) (1849 d.B.) ................................................................... 168
Redner:innen:
Mag. Selma Yildirim ................................................................................................. 168
Mag. Agnes Sirkka Prammer ................................................................................... 174
Mag. Harald Stefan ................................................................................................. 177
Mag. Michaela Steinacker ....................................................................................... 179
Dr. Johannes Margreiter ......................................................................................... 182
Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. ............................................... 184, 199
Mag. Johanna Jachs ................................................................................................ 188
Dr. Harald Troch ...................................................................................................... 190
Dr. Nikolaus Scherak, MA ....................................................................................... 192
Sabine Schatz ........................................................................................................... 194
Mag. Philipp Schrangl .............................................................................................. 196
Mag. Christian Drobits ............................................................................................ 197
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der Ergebnisse der Zerbes-Kommission anlässlich des Terroranschlages vom 2. Novembers 2020 in Wien“ – Ablehnung ........................................................................... 171, 211
Annahme des Gesetzentwurfes in 1849 d.B. ..................................................... 210
8. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2982/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz, die Rechtsanwaltsordnung und das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter geändert werden (1850 d.B.) ............................................................... 201
Redner:innen:
Mag. Harald Stefan ................................................................................................. 201
Mag. Agnes Sirkka Prammer ................................................................................... 202
Dr. Johannes Margreiter ......................................................................................... 203
Mag. Ruth Becher .................................................................................................... 206
Karl Schmidhofer ..................................................................................................... 207
Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. ................................................................ 209
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der RATG-Tarife“ – Ablehnung 204, 211
Annahme des Gesetzentwurfes in 1850 d.B. ..................................................... 211
9. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über die
Regierungsvorlage (1790 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein
Filmstandortgesetz 2023 erlassen wird und das Filmförderungsgesetz
und das KommAustria-Gesetz
geändert werden (1891 d.B.) ................................................................................ 212
Redner:innen:
Thomas Spalt ........................................................................................................... 212
Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................. 213
Gabriele Heinisch-Hosek ......................................................................................... 216
Hans Stefan Hintner ................................................................................................ 219
Mag. Julia Seidl ........................................................................................................ 221
Katharina Kucharowits ........................................................................................... 222
Vizekanzler Mag. Werner Kogler ............................................................................ 227
Mag. Ruth Becher .................................................................................................... 230
Annahme des Gesetzentwurfes in 1891 d.B. ..................................................... 243
10. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 2943/A(E) der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket zum Schutz des heimischen Kulturgutes vor Beschädigungen und Zerstörungsaktionen durch Klimaaktivisten (1892 d.B.) ............. 232
Redner:innen:
Thomas Spalt ........................................................................................................... 232
Lukas Hammer (tatsächliche Berichtigung) .......................................................... 233
Hermann Weratschnig, MBA MSc ......................................................................... 234
Mag. Selma Yildirim ................................................................................................. 236
Mag. Martin Engelberg ............................................................................................ 238
Vizekanzler Mag. Werner Kogler ............................................................................ 239
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1892 d.B. .......................................... 244
11. Punkt: Bericht des Ausschusses für
Menschenrechte über den Antrag 3001/A(E) der Abgeordneten
Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Harald Troch,
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen
und Kollegen betreffend der Verhinderung von Hunger und Mangel als Kriegswaffe
gegen die Zivilbevölkerung (1853 d.B.) ......................................... 244
Redner:innen:
Dr. Gudrun Kugler .................................................................................................... 245
Robert Laimer .......................................................................................................... 246
Dr. Susanne Fürst .................................................................................................... 248
Dr. Ewa Ernst-Dziedzic ............................................................................................ 249
Dr. Helmut Brandstätter ......................................................................................... 250
Mag. Martin Engelberg ............................................................................................ 254
Dr. Nikolaus Scherak, MA ....................................................................................... 256
Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. 258
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht
1853 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „der
Verhinderung von Hunger und Mangel
als Kriegswaffe gegen die Zivilbevölkerung“ (290/E) ........................................ 288
Gemeinsame Beratung über
12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 2825/A(E) der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Gudrun Kugler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die eklatanten Menschenrechtsverletzungen insbesondere gegenüber Frauen im Iran (1854 d.B.) ............................................................................................................... 259
13. Punkt: Bericht des Ausschusses
für Menschenrechte über den Antrag 3015/A(E) der Abgeordneten Mag. Martin Engelberg,
Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend Druck auf
den Iran aufrechterhalten (1856 d.B.) .................................................................. 259
Redner:innen:
MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................. 260
Mag. Martin Engelberg ............................................................................................ 262
Dr. Harald Troch ...................................................................................................... 264
Dr. Ewa Ernst-Dziedzic ............................................................................................ 265
Henrike Brandstötter .............................................................................................. 267
Bundesminister Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. ........................................... 268
Angela Baumgartner ............................................................................................... 270
Melanie Erasim, MSc ............................................................................................... 272
Mag. Romana Deckenbacher .................................................................................. 273
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1854 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „die eklatanten Menschenrechtsverletzungen insbesondere gegenüber Frauen im Iran“ (291/E) ............................................. 288
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1856 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Druck auf den Iran aufrechterhalten“ (292/E) ....... 288
14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 2824/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Schutz ethnischer, kultureller und religiöser Minderheiten vor Verfolgung (1855 d.B.) .... 275
Redner:innen:
Dr. Susanne Fürst .................................................................................................... 275
Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................... 280
Petra Wimmer .......................................................................................................... 282
Dr. Ewa Ernst-Dziedzic ............................................................................................ 283
Dr. Gudrun Kugler .................................................................................................... 284
Mag. Dr. Petra Oberrauner ..................................................................................... 286
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Auftreten gegen Christenverfolgung“ – Annahme (294/E) .................................................................................................... 276, 289
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht
1855 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „den Schutz
ethnischer, kultureller und
religiöser Minderheiten vor Verfolgung“ (293/E) .............................................. 289
15. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2021 der Bundesregierung (III-770/1766 d.B.) ........................................................................................................ 289
Redner:innen:
MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................. 289
Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................... 293
Christian Hafenecker, MA ....................................................................................... 299
Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................ 302
Dr. Ewa Ernst-Dziedzic ............................................................................................ 305
Dr. Helmut Brandstätter ......................................................................................... 307
Bundesminister Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. ........................................... 311
Mag. Bettina Rausch ............................................................................................... 315
Katharina Kucharowits ........................................................................................... 317
Michel Reimon, MBA ............................................................................................... 321
Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich .............................................................................. 323
Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................... 325
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Michel Reimon, MBA,
Mag. Jörg Leichtfried, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Dr. Helmut
Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Eintreten
gegen
die Todesstrafe im Zusammenhang mit den Protesten im Iran“ –
Annahme (295/E) .................................................................................................... 297,
345
Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „politisch willkürlich motiviertes Vorgehen gegen den Istanbuler Bürgermeister Imamoglu“ – Ablehnung .............................................................................. 304, 345
Entschließungsantrag der Abgeordneten Katharina Kucharowits,
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen
und Kollegen betreffend „Verurteilung und Stopp der Türkischen Angriffe in Nordostsyrien
und dem Nordirak“ – Ablehnung ................ 319, 346
Kenntnisnahme des Berichtes III-770 d.B. .......................................................... 345
16. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1664 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme des österreichischen Einspruchs gegen den Beitritt der
Dominikanischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (1767 d.B.) ....... 327
Genehmigung des Staatsvertrages in 1767 d.B. ................................................ 346
17. Punkt: Bericht des Außenpolitischen
Ausschusses über den Antrag 2837/A(E) der Abgeordneten
Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Einsatz für Ende der
Gewalt und notwendiges Friedensabkommen
zwischen Armenien und Aserbaidschan (1768 d.B.) ..................................................................................... 327
Redner:innen:
Mag. Martin Engelberg ............................................................................................ 327
Dr. Harald Troch ...................................................................................................... 328
MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................. 329
David Stögmüller ..................................................................................................... 331
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1768 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Einsatz für Ende der Gewalt und notwendiges Friedensabkommen zwischen Armenien und Aserbaidschan“ (296/E) ............. 346
18. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 2336/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend 200-jähriges Jubiläum der Unabhängigkeit Brasiliens (1864 d.B.) .......................................................................... 333
Redner:innen:
Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................ 334
Mag. Martin Engelberg ............................................................................................ 335
MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................. 336
Dr. Astrid Rössler ..................................................................................................... 337
Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... 339
Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA ............................................................................ 342
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1864 d.B. hinsichtlich des Antrages 2336/A(E) ......................................................................................................... 346
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1864 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Förderung und Vertiefung der bilateralen Beziehungen mit Brasilien“ (297/E) ..................................................................... 346
19. Punkt: Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (1772 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014 und das Heeresgebührengesetz 2001 geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2023 – WRÄG 2023) (1875 d.B.) ....................................................................................... 347
Redner:innen:
Mag. Friedrich Ofenauer ......................................................................................... 347
Robert Laimer .......................................................................................................... 349
Ing. Mag. Volker Reifenberger ................................................................................ 352
David Stögmüller ..................................................................................................... 354
Dr. Helmut Brandstätter ......................................................................................... 356
Ing. Reinhold Einwallner .......................................................................................... 359
Mag. Gerhard Kaniak .............................................................................................. 361
Rudolf Silvan ............................................................................................................ 363
Bundesministerin Mag. Klaudia Tanner ................................................................. 364
Annahme des Gesetzentwurfes in 1875 d.B. ..................................................... 366
20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1771 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (1823 d.B.) .................................................... 366
Redner:innen:
Mag. Andreas Hanger .............................................................................................. 367
Michael Seemayer ................................................................................................... 368
David Stögmüller ..................................................................................................... 370
Staatssekretärin Claudia Plakolm .......................................................................... 373
Mag. Yannick Shetty ............................................................................................... 376
Annahme des Gesetzentwurfes in 1823 d.B. ..................................................... 378
21. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz zur Abwahl des Nationalratspräsidenten, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 idF BGBl. I Nr. 194/1999, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 141/2022, geändert wird (2905/A) .......................... 378
Redner:innen:
Dr. Susanne Fürst .................................................................................................... 379
Mag. (FH) Kurt Egger ............................................................................................... 380
Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................... 381
Mag. Agnes Sirkka Prammer ................................................................................... 382
Zuweisung des Antrages 2905/A an den Verfassungsausschuss .................... 382
22. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 24, 44 und 45, 76 und 77 sowie über die Bürgerinitiative Nr. 32 (1863 d.B.) ....................................................................... 383
Redner:innen:
Petra Wimmer .......................................................................................................... 383
Hermann Gahr ......................................................................................................... 384
Rudolf Silvan ............................................................................................................ 385
Christian Ries ........................................................................................................... 387
Robert Laimer .......................................................................................................... 389
Mag. Sibylle Hamann .............................................................................................. 390
Michael Seemayer ................................................................................................... 392
Michael Bernhard .................................................................................................... 393
Carina Reiter ............................................................................................................ 395
Hermann Weratschnig, MBA MSc ......................................................................... 397
Hans Stefan Hintner ................................................................................................ 398
Erwin Angerer .......................................................................................................... 400
Mag. Ulrike Fischer .................................................................................................. 402
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1863 d.B. hinsichtlich der Petitionen Nr. 24, 44 und 45, 76 und 77 sowie der Bürgerinitiative Nr. 32 .............. 403
Eingebracht wurden
Anträge der Abgeordneten
Sabine Schatz, August Wöginger, Mag. Christian Ragger, Mag. Markus Koza, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimopferrentengesetz geändert wird (3069/A)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem ein Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten
und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG)
geändert wird (3070/A)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall des Pensionssicherungsbeitrages bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension (3071/A)(E)
Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 und 2023 für die Erhöhung des Entgelts in der Pflege (Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG) geändert wird (3072/A)
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (3073/A)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Durchführung einer Dunkelfeldstudie zu Gewalt gegen Frauen (3074/A)(E)
Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umfassende Inklusion im tertiären Bildungsbereich verankern! (3075/A)(E)
Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz geändert wird (3076/A)
Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Jörg Leichtfried, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung der Stiftung Forum Verfassung erlassen wird (3077/A)
Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder für Wohn- und Heizkostenzuschüsse (Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz) erlassen und das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G geändert werden (3078/A)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftskennzeichnung von importierten Honigmischungen (3079/A)(E)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderprogramm für Brennstoffzellentechnologie (3080/A)(E)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der Almwirtschaft vor dem Wolf (3081/A)(E)
Thomas Spalt, Ing. Reinhold Einwallner, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bericht an den Nationalrat über den Ausbau der direkten Demokratie (3082/A)(E)
Katharina Kucharowits, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verurteilung und Stopp der Türkischen Angriffe in Nordostsyrien und dem Nordirak (3083/A)(E)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Durchführung von Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien (3084/A)(E)
Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft genehmigt wird, und das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert werden (3085/A)
Ing. Martin Litschauer, Joachim Schnabel, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) geändert wird (3086/A)
Peter Haubner, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem ein Bundesgesetz über das Verfahren und den
Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen
(HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG) erlassen wird, und das
Gesetz
über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und
Korruptionsbekämpfung, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das
Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und
Staatsanwaltsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche
Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das
Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche
Landesvertragslehrpersonengesetz und das Rechtspraktikantengesetz
geändert werden (3087/A)
Anfragen der Abgeordneten
Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Schlepperwesen in Österreich (13234/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Schlag gegen illegalen Katzenhandel (13235/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Treibhausgas SF6: Klimakiller in Windkraftanlagen (13236/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Verkauf von alten Windrädern ins Ausland (13237/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Treibhausgas SF6: Klimakiller in Windkraftanlagen (13238/J)
Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Unvollständige Ausbildung von Grundwehrdienern und Missbrauch in verschiedenen Assistenzeinsätzen (13239/J)
Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Fehlende Mobilität des Österreichischen Bundesheeres und ersatzlose Ausscheidung von Geländefahrzeugen (13240/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Probleme des E-Card-Systems (13241/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Insolvenz des steirischen Sozialvereins „Leib & Söl!“ (13242/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Straßeninfrastruktur in Vorarlberg (13243/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Standardzulassung trotz fehlender Daten und unrichtige Behauptungen in den Broschüren des BMSGPK (13244/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend VKI: Irreführende Werbung für Gratisbrille von Hartlauer (13245/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Black
Friday: Die 9 häufigsten Gefahren beim Online-Schnäppchenfang
(13246/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Förderkonzept
zur Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung von
Verbraucherschutzorganisationen insbesondere des VKI -
Entschließungsantrag vom 18.11.2022 (13247/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Letzter Ausweg Pfandleihe (13248/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend VKI: Irreführende Werbung mit „Statt“-Preis bei Infrarotheizungs-Anbieter (13249/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Dreiste Abzocke: Smoothie-Flasche kostet 49 Euro (13250/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Wiener
Spitäler überlastet: Gastpatienten werden nur noch akut behandelt
(13251/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend VKI: Unzulässige Ausschlussklauseln bei ARAG-Rechtsschutzversicherung (13252/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Pharmastudien-Zahlungen an Ärzte nicht mehr registrierungspflichtig (13253/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend VKI: Ausschlussklausel in Rechtsschutzversicherung laut OGH unzulässig (13254/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Geld
zurück
für Fitnesscenterkunden (13255/J)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie betreffend Fehlendes ESA_Lab am Weltraum-Tech-Standort Österreich? (13256/J)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Steuerreformgesetz 2022 eröffnet den rot-schwarzen Wohnbaugenossenschaften enorme Steuervorteile (13257/J)
Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend „Ausdünnung der Zugverbindungen in der westlichen Obersteiermark nach Eröffnung der Koralmbahn?“ (13258/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMEIA im 4. Quartal 2022 (13259/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMAW im 4. Quartal 2022 (13260/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BML im 4. Quartal 2022 (13261/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für EU
und Verfassung betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im
BMEUV im 4. Quartal 2022 (13262/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMBWF im 4. Quartal 2022 (13263/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMJ im 4. Quartal 2022 (13264/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend
Beschäftigung von Menschen
mit Behinderung im BMKÖS im 4. Quartal 2022 (13265/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMI im 4. Quartal 2022 (13266/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMLV im 4. Quartal 2022 (13267/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMFFIM im 4. Quartal 2022 (13268/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMF im 4. Quartal 2022 (13269/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BKA im 4. Quartal 2022 (13270/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMSGPK im 4. Quartal 2022 (13271/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMKUEMIT im 4. Quartal 2022 (13272/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMLV für das 4. Quartal 2022 (13273/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Arbeit
und Wirtschaft betreffend Kosten für Dolmetsch- und
Übersetzungsleistungen im BMAW für das 4. Quartal 2022 (13274/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMBWF für das 4. Quartal 2022 (13275/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMJ für das 4. Quartal 2022 (13276/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMKÖS für das 4. Quartal 2022 (13277/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMSGPK für das 4. Quartal 2022 (13278/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMI für das 4. Quartal 2022 (13279/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Kosten
für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMKUEMIT
für das 4. Quartal 2022 (13280/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMEUV für das 4. Quartal 2022 (13281/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BML für das 4. Quartal 2022 (13282/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Kosten für
Dolmetsch-
und Übersetzungsleistungen im BMFFIM für das 4. Quartal 2022
(13283/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BKA für das 4. Quartal 2022 (13284/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMF für das 4. Quartal 2022 (13285/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für europäische und internationale
Angelegenheiten betreffend Kosten für Dolmetsch-
und Übersetzungsleistungen im BMEIA für das
4. Quartal 2022 (13286/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Überstunden im BMJ für das 4. Quartal 2022 (13287/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Überstunden im BMF für das 4. Quartal 2022 (13288/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Überstunden im BMKUEMIT für das 4. Quartal 2022 (13289/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend
Überstunden im BMKÖS für
das 4. Quartal 2022 (13290/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für EU
und Verfassung betreffend Überstunden im BMEUV für das
4. Quartal 2022 (13291/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Überstunden im BMI für das 4. Quartal 2022 (13292/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Überstunden im
BMBWF
für das 4. Quartal 2022 (13293/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Überstunden im BMFFIM
für das
4 Quartal 2022 (13294/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Land-
und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Überstunden
im BML für das 4. Quartal 2022 (13295/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Überstunden im BMLV für das 4. Quartal 2022 (13296/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend
Überstunden im BMEIA
für das 4. Quartal 2022 (13297/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Überstunden im BKA für das 4. Quartal 2022 (13298/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend
Überstunden
im BMSGPK für das 4. Quartal 2022 (13299/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Überstunden im BMAW für das 4. Quartal 2022 (13300/J)
Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend
2000 Euro Pflegeprämie im Bundesland Kärnten (13301/J)
Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend
2000 Euro Pflegeprämie im Bundesland Tirol (13302/J)
Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend
2000 Euro Pflegeprämie im Bundesland Oberösterreich (13303/J)
Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend
2000 Euro Pflegeprämie im Bundesland Steiermark (13304/J)
Mag. Christian
Ragger, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend
2000 Euro Pflegeprämie im Bundesland Vorarlberg (13305/J)
Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend
2000 Euro Pflegeprämie im Bundesland Niederösterreich (13306/J)
Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend
2000 Euro Pflegeprämie im Bundesland Salzburg (13307/J)
Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend
2000 Euro Pflegeprämie im Bundesland Wien (13308/J)
Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend
2000 Euro Pflegeprämie im Bundesland Burgenland (13309/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Wohnungsbestand Bundesheer (13310/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 4. Quartal 2022 (13311/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 4. Quartal 2022 (13312/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 4. Quartal 2022 (13313/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 4 Quartal 2022 (13314/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 4. Quartal 2022 (13315/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 4. Quartal 2022 (13316/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 4. Quartal 2022 (13317/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie betreffend Werbe-
und PR-Ausgaben der Bundesregierung im
4. Quartal 2022 (13318/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Werbe- und PR-Ausgaben
der Bundesregierung
im 4. Quartal 2022 (13319/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 4. Quartal 2022 (13320/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Werbe-
und PR-Ausgaben
der Bundesregierung im 4. Quartal 2022 (13321/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 4. Quartal 2022 (13322/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der Bundesregierung im 4. Quartal 2022 (13323/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft,
Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Werbe- und PR-Ausgaben der
Bundesregierung im 4. Quartal 2022 (13324/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (13325/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (13326/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (13327/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (13328/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (13329/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (13330/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (13331/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (13332/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (13333/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (13334/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (13335/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie betreffend Spesen
und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (13336/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (13337/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Spesen und Repräsentationsausgaben der Bundesregierung (13338/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2022 (13339/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend
Zielgruppen und Werbeausgaben
in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2022 (13340/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2022 (13341/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2022 (13342/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2022 (13343/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Zielgruppen und
Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2022 (13344/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Finanzen betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen
Netzwerken
und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2022 (13345/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2022 (13346/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2022 (13347/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2022 (13348/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Regionen
und Wasserwirtschaft betreffend Zielgruppen
und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im
zweiten Halbjahr 2022 (13349/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für Justiz betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken
und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2022 (13350/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Inneres betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen
Netzwerken
und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2022 (13351/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Zielgruppen und Werbeausgaben in sozialen Netzwerken und Online-Medien im zweiten Halbjahr 2022 (13352/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kosten der Kabinette im Bundeskanzleramt im 4. Quartal 2022 (13353/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Kosten
der Ministerbüros im
4. Quartal 2022 (13354/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie betreffend Kosten
der Ministerbüros im 4. Quartal 2022 (13355/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2022 (13356/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2022 (13357/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2022 (13358/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2022 (13359/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Kosten
der Ministerbüros
im 4. Quartal 2022 (13360/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2022 (13361/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Kosten der
Ministerbüros
im 4. Quartal 2022 (13362/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2022 (13363/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2022 (13364/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Kosten der Ministerbüros im 4 Quartal 2022 (13365/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kosten der Ministerbüros im 4. Quartal 2022 (13366/J)
MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kollektiver Rechtsschutz zur Geltendmachung von Rechtswidrigkeiten einer Preiserhöhung nach § 80 Abs 2a EIWOG (13367/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Q4 2022 (13368/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q4 2022 (13369/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Externe Verträge im Bundeskanzleramt Q4 2022 (13370/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Landesverteidigung Q4 2022 (13371/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Finanzen Q4 2022 (13372/J)
Michael
Schnedlitz, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend
Externe Verträge im Bundesministerium für
Arbeit und Wirtschaft Q4 2022 (13373/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Q4 2022 (13374/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Regionen
und Wasserwirtschaft betreffend Externe
Verträge im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen
und Wasserwirtschaft Q4 2022 (13375/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Justiz Q4 2022 (13376/J)
Michael
Schnedlitz, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Externe Verträge
im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Q4 2022 (13377/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Externe Verträge im
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Q4 2022 (13378/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Externe Verträge im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Q4 2022 (13379/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2022 im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (13380/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2022 im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (13381/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Inneres betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2022 im
Bundesministerium
für Inneres (13382/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2022 im Bundesministerium für Landesverteidigung (13383/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2022 im Bundesministerium für Finanzen (13384/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2022 im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (13385/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2022 im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (13386/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2022 im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (13387/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2022 im Bundesministerium für Justiz (13388/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2022 im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (13389/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2022 im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (13390/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2022 im Bundeskanzleramt (13391/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2022 (13392/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend
Personalkosten
und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2022 (13393/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2022 (13394/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Finanzen betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts
Q4 2022 (13395/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2022 (13396/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2022 (13397/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für
Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Personalkosten
und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2022 (13398/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2022 (13399/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2022 (13400/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres Kabinetts Q4 2022 (13401/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für Justiz betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres
Kabinetts
Q4 2022 (13402/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Inneres betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung Ihres
Kabinetts
Q4 2022 (13403/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Keine zweite BUWOG – Nein zu Anlegerwohnungen im gemeinnützigen Wohnbau und der schleichenden Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit! (13404/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst
und Sport betreffend Maßnahmen zum Schutz des heimischen
Kulturgutes vor Beschädigungen und Zerstörungsaktionen
durch Klimaaktivisten (13405/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Milliarden-Vergabe an Lifebrain (13406/J)
*****
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend Externe Kosten
für Relaunch der Parlaments-Website (62/JPR)
Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Ich eröffne
die Sitzung und darf Sie,
meine Damen und Herren Abgeordnete, recht herzlich zu dieser letzten Sitzung
hier in diesem Redoutensaal begrüßen. Ich darf die Damen und Herren
auf
der Galerie, die Vertreter der Medien und diejenigen, die diese Sitzung zu Hause
vor den Bildschirmen mitverfolgen, recht herzlich begrüßen.
Die Amtlichen Protokolle der 187. und der 188. Sitzung vom 13. Dezember 2022 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Mag. Maria Smodics-Neumann, Maria Großbauer, Kira Grünberg, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Mag. Karin Greiner, Maximilian Köllner, MA und Dr. Dagmar Belakowitsch.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt folgende Mitteilung gemacht:
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA wird durch Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch vertreten, und
Bundeskanzler Karl Nehammer, MSc wird durch Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm vertreten.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Frau Abgeordnete Nurten Yılmaz auf ihr Mandat
verzichtet hat und an ihrer Stelle Herr Christian Oxonitsch in den Nationalrat berufen wurde.
Da der Wahlschein bereits vorliegt und der Genannte im Haus anwesend ist, werde ich sogleich seine Angelobung vornehmen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird der neue Abgeordnete seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.
Ich darf den Schriftführer, Abgeordneten Zanger, um Verlesung der Gelöbnisformel ersuchen. – Bitte.
Schriftführer Wolfgang Zanger: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“
*****
(Abg. Christian Oxonitsch leistet die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“.)
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.
Herr Abgeordneter, ich darf Sie
recht herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.) Sie
sind ein erfahrener Politiker, und ich wünsche Ihnen viel Erfolg hier im
Hohen Haus, viele gute Kontakte in Ihrer Fraktion sowieso, aber auch zu allen
anderen Kollegen im Nationalrat, und dass Sie Ihren Vorstellungen auch
gerecht werden können.
Ich darf bekannt geben, dass die Sitzung in ORF 2 bis 13 Uhr und dann im Anschluss bis 19.15 Uhr in ORF III übertragen wird. Im Anschluss wird sie dann
live gestreamt beziehungsweise von der TVthek übertragen, und auch die privaten Fernsehanstalten werden Teile der Diskussion übertragen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur Fragestunde.
Die Fragestellungen werden durch die Damen und Herren wie
üblich – das haben wir gestern schon
erläutert – am Rednerpult erfolgen. Die Anfrage darf jeweils
nur 1 Minute dauern, auch die Zusatzfrage. Die Antwort darf beim
ersten Mal 2 Minuten und beim zweiten Mal dann nur 1 Minute dauern.
Ich werde Sie dementsprechend darauf aufmerksam machen.
Ich darf Frau Bundesministerin Raab recht herzlich begrüßen.
Frauen, Familie, Integration und Medien
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir fangen an.
Die 1. Anfrage stellt Abgeordneter Sieber. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Minister! Familien sind das Herz und auch das Rückgrat unserer Gesellschaft. Das hat sich während der Pandemie bewiesen, als Familien stark herausgefordert waren, aber maßgeblich dazu beigetragen haben, dass wir so gut durch die Pandemie gekommen sind. Einen herzlichen Dank an dieser Stelle an die österreichischen Familien!
Aber auch jetzt, gerade in der
Zeit der Inflation und der Teuerung, sind Familien wieder sehr herausgefordert.
Die österreichische Bundesregierung tut viel,
um entsprechende Entlastungen zu schaffen.
Meine Frage an Sie, Frau Minister, lautet:
„Welche Maßnahmen setzen Sie in Ihrem Ressort gegen die Teuerung für Familien“?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Schönen guten Morgen zuerst auch von meiner Seite! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Vielen Dank für die Frage! Sie alle wissen, wir machen derzeit alles Mögliche, alles uns Mögliche, um die Menschen in Österreich zu entlasten: von Energieschutzschirmen, Heizkostenzuschüssen bis hin zu familienpolitischen Maßnahmen, weil eben Familien besonders unter der Teuerung leiden. Jeder kennt das selbst, jeder, der Kinder hat, weiß das.
Daher haben wir sehr früh
begonnen, auch konkrete Entlastungsmaßnahmen zu setzen: mit einer Sonderfamilienbeihilfe in der Höhe von
180 Euro im August. Wir haben dann den Kindermehrbetrag und
den Familienbonus erhöht und auch den Antiteuerungsbonus für die
Familien eingeführt, für die Erwachsenen,
aber auch für die Kinder, die diesen bezogen haben.
Worauf ich besonders stolz bin und wovon ich auch wirklich glaube, dass es ein Meilenstein der Familienpolitik ist, ist die Valorisierung der Familienleistungen, die ab 1. Jänner stattfindet. Das bedeutet, die Familienleistungen werden automatisch an die Inflation angepasst. In Zeiten wie diesen, in denen wir wirklich eine hohe, eine Rekordinflation haben, bedeutet das natürlich eine massive Erhöhung der Familienleistungen. Da meine ich alles: Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, natürlich auch den Familienzeitbonus, das Schulstartgeld – alles, was da darunter fällt.
Wir werden natürlich auch weiterhin die Familien ins Zentrum unserer Entlastungsmaßnahmen stellen, denn – Herr Abgeordneter, du hast es gesagt –
die Familien sind der Kern und das
Rückgrat unserer Gesellschaft, und
daher – und das ist auch meine Aufgabe – versuchen wir
abseits von konkreten familienpolitischen Maßnahmen, bei allen
Entlastungsmaßnahmen auch
die Familienkonstellationen mitzudenken.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Norbert Sieber (ÖVP): Frau
Minister, Österreich hat eine große Tradition der
Familienunterstützung in der Familiengesetzgebung. Kaum
ein anderes Land in Europa unterstützt Familien so umfangreich wie eben
Österreich. Das sind drei Ebenen: finanzielle Unterstützungen,
bei denen wir schon seit vielen Jahren auf gutem Wege unterwegs sind;
Sachleistungen wie eben Kindergärten, Gratisbusfahrten und so weiter, mit
denen wir Familien wirklich auch sehr gut unterstützen. Nur im
Bereich der steuerlichen Unterstützung waren wir nicht ganz vorne mit
dabei. Alle familienrelevanten Familienverbände haben diese Forderung seit
vielen Jahren erhoben.
Mit der Einführung des Familienbonus wurde eine
Lücke geschlossen. Nun sind wir auch in diesem Bereich, der steuerlichen
Entlastung, ganz an der Spitze
mit dabei. Nun haben wir Veränderungen und Verbesserungen beim
Familienbonus Plus gemacht.
Meine Frage lautet: Wie schauen diese Veränderungen beim Familienbonus aus? Und wie viel Geld steht für 2023 in diesem Bereich zur Verfügung?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag.
Dr. Susanne Raab: Ja, genau – wir haben eben diese
drei Säulen der Familienentlastung: die finanziellen Entlastungen,
von denen ich gerade gesprochen habe; die Sachleistungen sozusagen, das ist
auch alles,
was der Bund den Ländern beispielsweise im Bereich der Kinderbetreuung zur
Verfügung stellt, um die Kinderbetreuungsangebote auszubauen. Und
die dritte Säule sind die steuerlichen Entlastungen.
In allen Säulen haben wir in diesem Jahr nachgezogen, so auch bei den steuerlichen Entlastungen. Wir haben uns auf die Erhöhung des Familienbonus von 1 500 auf 2 000 Euro verständigt und auch auf die Erhöhung des Kindermehrbetrages von 250 auf 550 Euro. Das ist eine Maßnahme, die besonders bei jenen, die nicht vollumfänglich vom Familienbonus profitieren, weil sie eben noch nicht so viel verdienen, zum Tragen kommt. Das ist besonders für alleinerziehende Mütter wichtig und daher auch aus der frauenpolitischen Perspektive ganz wichtig.
Rund 950 000 Familien und 1,6 Millionen Kinder profitieren in unserem Land davon im Ausmaß von 1,6 Milliarden Euro. Sie werden steuerlich entlastet.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Frau Abgeordnete Holzleitner. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Guten Morgen, Frau Ministerin! Im Jahr 2021 haben Sie einen Familienbericht präsentiert, ein reguläres Nachschlagewerk, ein wirklich umfassendes statistisches Werk, in dem auf die Lage der Familien aufmerksam gemacht wird.
Die politische Entscheidung ist eine sehr tragische, denn der letzte Frauenbericht stammt aus dem Jahr 2010. Auch der Frauenbericht ist üblicherweise alle zehn Jahre neu erstellt worden, aber es wurde wirklich bewusst die politische Entscheidung getroffen, diesen Frauenbericht eben nicht neu aufzulegen, was wir aus sozialdemokratischer Sicht extrem bedauern, weil dieser Frauenbericht wie gesagt auch für die Lage der Frauen und für uns wichtig wäre, um evidenzbasierte politische Entscheidungen für die Frauen in diesem Land treffen zu können.
Deshalb meine Frage:
„Auf welcher evidenzbasierten Grundlage werden Sie die Lage der Frauen Österreich in den kommenden Jahren analysieren, wenn Sie sich weiterhin weigern einen Frauenbericht zu beauftragen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Also ich gebe Ihnen recht, Frau Abgeordnete, dass es wirklich wichtig ist, dass wir Zahlen, Daten und Fakten haben, wie der Stand der Gleichberechtigung in Österreich auf allen verschiedenen Ebenen ist.
Sie wissen ja, dass gerade wir
als Bundesregierung in den letzten Monaten ganz umfassende Studien dahin gehend
in Auftrag gegeben haben. Ich möchte
nur an die Zeitverwendungserhebung erinnern, die wir in Auftrag gegeben haben.
Ich möchte daran erinnern, dass wir die Prävalenzstudie zur Gewalt an Mädchen
und Frauen veröffentlichen. Ich möchte daran erinnern, dass wir jetzt
erstmalig eine Studie über die Frauenmorde der letzten zehn Jahre gemacht haben.
Ich möchte auch daran erinnern, dass wir natürlich Daten und Fakten zur Lage der Frauen in allen
Lebensbereichen haben, das ist nämlich der Bericht
„Frauen und Männer in Österreich – Zahlen, Daten,
Fakten“ – das war der frühere Gender-Index –,
in den Lebensbereichen wie zum Beispiel Bildung, Gesundheit, ökonomische
Situation, oder auch andere geschlechterdifferenzierte Daten.
Dann gibt es eben noch in
anderen Ressorts solche evidenzbasierten Daten,
aber ich nehme Ihre Anregung auch dahin gehend mit, dass wir schauen, wie wir
das besser bündeln können und wie wir sozusagen für alle einen
rascheren Zugang auch zu diesen Daten schaffen können.
Sie können sicher sein, es
gibt wirklich viele Daten diesbezüglich. Ich will uns
da auch weiter breit aufstellen, die Beauftragungen in vielen Bereichen sind erfolgt.
Vielleicht können wir schauen, wie wir das noch ein bissl besser
bündeln und auch für alle leichter zugänglich machen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Es ist ja nicht nur eine Kritik der SPÖ-Fraktion, dass dieser Frauenbericht nicht neu aufgelegt wird, sondern beispielsweise auch eines breiten wissenschaftlichen Netzwerkes, nämlich des Käthe-Leichter-Netzwerkes, wo viele Expert:innen diese Kritik auch regelmäßig erneut üben, dass dieser Frauenbericht nicht nur eine Sammlung von bestehenden Berichten sein soll, sondern wirklich eine Neuauflage.
Diese umfassende Gestaltung zur Lage der Frauen, wie sie eben genau im Familienbericht im vergangenen Jahr präsentiert worden ist und wie es beim Familienbericht einfach immer regelmäßig passiert, ist wichtig. Den Frauen wird dieser umfassende Bericht aber verwehrt.
Was entgegnen Sie diesem Käthe-Leichter-Netzwerk, einem Netzwerk von Wissenschafter:innen, dass es diesen Frauenbericht nicht geben wird?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Genau dasselbe, das ich Ihnen auch gerade entgegnet habe: Es ist wichtig, dass wir umfassende Daten haben, und das will ich im Frauenbereich und im Familienbereich haben.
Im Familienbereich haben wir
das in einem Bericht, und im Frauenbereich, wenn Sie mich fragen, haben wir
sogar noch viel mehr Daten, haben wir noch ein
viel breiteres Datenumfeld, weil wir beispielsweise auch die Daten ganz zentral
aus dem Arbeitsmarktressort haben, die auch veröffentlicht werden, weil
wir beispielsweise auch die Daten aus dem Integrationsbereich haben, was die
Arbeitsmarktbeteiligung oder die Teilhabe von Frauen in unterschiedlichen Lebensbereichen betrifft.
Also ich würde niemals
behaupten, dass wir im Bereich der Gleichberechtigung weniger Daten haben als
in anderen Bereichen. Ich glaube, dadurch, dass Gleichberechtigung halt so eine
extreme Querschnittsmaterie ist und auch alle Ressorts betrifft, ist es
wichtig, dass man die Daten leicht zugänglich macht
und dass man alles schnell auf einen Blick hat.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Schönen guten Morgen, Frau Bundesminister! Das Kinderbetreuungsgeld gilt nur für 28 Monate, wenn es nur ein Elternteil in Anspruch nimmt, zum Beispiel die Mutter. Viele Mütter wollen auch nach dieser Zeit ihre Kinder selbst zu Hause betreuen, aber viele können sich das nicht leisten.
Eltern, die ihren Nachwuchs in eine Betreuungseinrichtung geben, erhalten Unterstützung von der öffentlichen Hand. Eltern, die ihre Kinder selbst zu Hause betreuen, bekommen jedoch keine Fördermittel. Um echte Wahlfreiheit zu gewährleisten, ob Eltern ihre Kinder in Fremdbetreuung geben oder zu Hause betreuen, muss es eine Gleichstellung und vor allem eine entsprechende Wertschätzung der innerfamiliären Betreuung geben.
Daher meine Frage:
„Welche Maßnahmen setzen Sie zur Unterstützung der familieninternen Kinderbetreuung?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau
Bundesministerin.
Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag.
Dr. Susanne Raab: Sie wissen, dass ich
immer auch für die echte Wahlfreiheit stehe und dass ich will,
dass jede Familie das Lebensmodell wählt, das sie möchte, egal
ob die Familie das Kind länger zu Hause betreuen möchte oder in einer
Kinderbetreuungseinrichtung. Ich bin schon sehr davon überzeugt, dass das
Kinderbetreuungsgeld – das brauchen Sie sich
nur im europäischen Vergleich anzusehen – ein sehr zentrales
Mittel ist, um zu gewährleisten, dass die Frauen und Mütter auch
über einen längeren Zeitraum bei den Kindern sein
können – oder auch die Eltern, wie es in meinem Fall ist, da
hat mein Mann auch ein Jahr das Kinderbetreuungsgeld bezogen.
Wir brauchen uns im europäischen Vergleich sicherlich nicht davor zu scheuen, das vor den Vorhang zu holen. Wir haben das KBG jetzt valorisiert. Wir haben wichtige Maßnahmen umgesetzt, wie zum Beispiel dass die Kinderbetreuungszeiten auf die Pension angerechnet werden. Daran sieht man, wie hoch der Stellenwert der familiären und familieninternen Kinderbetreuung in Österreich ist.
Wir haben das Recht auf Elternteilzeit eingeführt; das ist etwas, das dem entgegenkommt, weil die Familien – auch aus arbeitsrechtlicher Perspektive – so die Möglichkeit haben, sich ohne Sorge um eine Kündigung der familieninternen Kinderbetreuung zu widmen. Ich bin davon überzeugt, dass wir sowohl im arbeitsrechtlichen Kontext als auch bei den Familienleistungen gute Modelle haben, die das über einen längeren Zeitraum ermöglichen.
Klar ist aber auch: Damit wir echte Wahlfreiheit haben, brauchen wir das Investment in die Kinderbetreuung und die Möglichkeit, dass man die Kinderbetreuung überhaupt nutzen kann, und daher haben wir im letzten Jahr auch diesen Schwerpunkt gesetzt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte.
Abgeordnete
Edith Mühlberghuber (FPÖ): Es gibt ja Gemeinden, in denen es echte
Wahlfreiheit gibt. Ich spreche da die Gemeinden Berndorf und Gössendorf
an. Die gehen mit gutem Beispiel voran, dort wird das Modell Wahlfreiheit
in der Kinderbetreuung umgesetzt und gelebt.
Können Sie sich solch ein Modell auch auf Bundesebene vorstellen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag.
Dr. Susanne Raab: Da sind wir wieder bei
dem Thema, dass die Bereitstellung der Kinderbetreuung Landes- und
Gemeindesache ist,
und deshalb liegt das auch im Kompetenzbereich der Gemeinden und Bundesländer.
Von unserer Seite ist dahin gehend nichts geplant, wir werden aber weiter in die Familienleistungen investieren und so die Familien in Österreich unterstützen. Wir werden die Wahlfreiheit auf beiden Seiten unterstützen: mit den Familienleistungen für jene, die zu Hause betreuen, und mit dem Ausbau der Kinderbetreuung für jene, die schneller wieder in den Erwerb einsteigen wollen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Schnabel. – Bitte.
Abgeordneter
Joachim Schnabel (ÖVP): Guten
Morgen, Frau Ministerin! Sie haben ja gerade gesagt, dass die Gemeinden und die
Länder verfassungsrechtlich für die Kinderbetreuung zuständig
sind. In den letzten Jahren wurde, auch
mit Unterstützung des Bundes, massiv in den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen investiert,
90 000 Plätze wurden geschaffen. Es ist ganz
wichtig – da danke ich als Bürgermeister auch
für die neue 15a-Vereinbarung –, dass wir da weiterhin
tätig sind, auch vonseiten des Bundes, um die Gemeinden mit finanziellen
Mitteln maßgeblich zu unterstützen.
Wir haben ja in diesem Sommer
die neue 15a-Vereinbarung beschlossen. Welche Möglichkeiten, Frau
Ministerin – das ist meine Frage –, sehen Sie dank dieser
neuen 15a-Vereinbarung im Bereich der Kinderbetreuung und
der Elementarpädagogik?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Ich glaube, dass das eine ganz wichtige Vereinbarung ist und war, auch wenn ab und zu versucht wird, sie schlechtzureden. Wir als Bund haben noch nie so viel Geld in die Kinderbetreuung investiert – noch nie. Es ist Ländersache und der Bund unterstützt mit einem noch nie dagewesenen Investment.
Das zeigt sich auch an den
Zahlen: Die Besuchsquote bei den Drei- bis Sechsjährigen konnte in den
letzten Jahren von 86,6 Prozent auf 95 Prozent erhöht werden,
bei den unter Dreijährigen von 14 auf 31 Prozent. Was
mir wichtig ist: Ich weiß aus Rückmeldungen von den Familien, vor
allem von
den Frauen, dass die Verlängerung und
Flexibilisierung der Öffnungszeiten
ganz wichtig ist, deshalb koppeln wir das Investment an diese
VIF-Konformität. Das heißt, dass es unter der Woche wirklich
längere Öffnungszeiten gibt,
aber auch was die Ferienzeiten betrifft.
Wir wollen speziell den Bedarf bei den unter Dreijährigen decken, auch das ist ein Kernbereich der 15a-Vereinbarung, und wir wollen in die sprachliche Frühförderung investieren. Früher investieren statt später reparieren – das ist, glaube ich, ein ganz wichtiges Motto.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Frau Abgeordnete El-Nagashi. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Die Integrationspolitik wird sehr oft für ideologische
Auseinandersetzungen missbraucht, sie wird damit oft zum Spielball von populistischen Debatten, die die Gesellschaft spalten und Ängste schüren.
Sie haben vor Kurzem zur zweiten Integrationskonferenz geladen – mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachbereichen –, um die fachliche Auseinandersetzung zu stärken.
Wie stellen Sie sicher, dass die Ergebnisse dieser Debatten, dieser fachlichen Gespräche in die Arbeit des Österreichischen Integrationsfonds einfließen und damit eine sachlich begründete Integrationspolitik ermöglichen?
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 234/M, hat folgenden Wortlaut:
„Wie stellen Sie als Integrationsministerin die transparente und nachvollziehbare Berücksichtigung von Expertisen und Diskussionen (wie zB die Ergebnisse der Integrationskonferenz und ähnlicher Veranstaltungen) in die Arbeitsschwerpunkte des Österreichischen Integrationsfonds sicher?“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag.
Dr. Susanne Raab: Ich glaube, dass es
ganz wichtig ist, die Fakten zu nennen, und dass auch faktenbasierte
Integrationspolitik ganz
wichtig ist, um eben die Integration richtig darzustellen – so, wie
sie ist. Es ist nicht alles schwarz und es ist nicht alles weiß, daher
investiere ich sehr
stark in diesen Expertendialog.
Aus meiner Sicht ist gerade im Integrationsbereich die Zusammenarbeit zwischen den Experten, den Bundesländern, dem Bund, dem ÖIF, den NGOs, all
jenen, die da etwas bewegen und bewegen wollen, ganz zentral. Das funktioniert so, dass zum Beispiel die Ergebnisse dieser Konferenz in den Integrationsbeirat, wo per Gesetz alle Stakeholder sitzen, hineinfließen und dort debattiert werden.
Ich glaube schon, dass gerade
der Schwerpunkt Arbeitsmarkt ein ganz wichtiger war, weil man so eben wieder
das AMS und den ÖIF zusammenbringt, weil
dort die Wissenschaft auch ganz stark vertreten ist. Daher hatte ich das
Gefühl, die Konferenz an sich hat schon einen Mehrwert gehabt.
Sie wissen, die Arbeitsschwerpunkte des ÖIF ergeben sich primär aus dem Gesetz, aus dem Integrationsgesetz, seine Haupttätigkeiten sind dort verankert. Eine aus meiner Sicht ganz zentrale Aufgabe ist es, die kompetenzübergreifende Vernetzung und Koordination sicherzustellen. Ich versuche, über solche Veranstaltungen einen Beitrag dazu zu leisten.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi (Grüne): Das Thema Arbeitsmarktintegration war auch auf der Integrationskonferenz zentral. Es ist so, dass der Fachkräftemangel in Österreich stark wahrgenommen wird. Gleichzeitig gibt es viele Geflüchtete, die noch nicht in den Arbeitsmarkt integriert sind, das betrifft vor allem die Vertriebenen aus der Ukraine.
Welche Maßnahmen sind da geplant? Welche Schritte werden Sie setzen, um diese Arbeitsmarktintegration zu unterstützen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Ja, genau, so ist es. Wir haben auf der einen Seite einen Fachkräftebedarf in allen Branchen, auf der anderen Seite meines Erachtens ein hohes Potenzial. Die Zahlen schwanken momentan noch.
Wir wissen, wir haben 80 000 registrierte Ukrainer:innen, wir wissen, insgesamt befinden sich ungefähr 65 000 davon hier in Österreich in der Grundversorgung. Für in etwa 10 000 davon sind Beschäftigungsbewilligungen ausgestellt worden, das heißt, da haben wir noch ein gewisses Potenzial.
Erst letzte Woche habe ich mich mit Arbeitsminister Kocher getroffen, um zu schauen, wie wir die Menschen da noch besser erreichen können – über Informationsmaßnahmen, die beispielsweise vom AMS über die Grundversorgung ausgerollt werden, oder schlichtweg auch über die Zurverfügungstellung von Deutschkursen.
Ich möchte aber auch sagen, dass unsere ersten Zahlen zeigen, dass die Ukrainer sehr rasch Deutsch lernen und in wenigen Monaten ein gutes Deutschniveau haben. Wir haben einen Großteil der Deutschkurse mit Kinderbetreuung ausgerollt, damit insbesondere die Frauen und Kinder die Kurse machen können.
Es ist eine zentrale
Arbeitsmarktmaßnahme, ich kann im Integrationsbereich nur
unterstützen und versuchen, gemeinsam mit dem Arbeitsminister und mit
dem Innenminister dieses Thema anzugehen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordnete Brandstötter. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Henrike Brandstötter (NEOS): In
Zahlen: 23,47 Prozent der Frauen in
Österreich ab 15 Jahren haben körperliche Gewalt erlebt,
sexuelle Gewalt
haben 23,75 Prozent der Frauen ab 15 Jahren erlebt, sexuelle
Belästigung am Arbeitsplatz 26,59 Prozent. 2021 wurden
1 054 Vergewaltigungen angezeigt. Das entspricht einem
Anstieg von 30 Prozent seit 2017 – das ist schon sehr, sehr
viel. 28 Femizide hatten wir heuer schon zu betrauern.
Meine Frage ist:
„Patriarchale Rollenbilder sind auch Ihrer Aussage zufolge die Hauptursachen für Gewalt gegen Frauen. Welche konkreten Maßnahmen setzen Sie, um nachhaltige Verbesserungen für Frauen zu schaffen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Ich glaube, dass das eine zentrale Ursache ist.
Wir haben letzte Woche den Gewaltschutzgipfel abgehalten, und Wissenschaftler:innen haben die Kernergebnisse der Studie zu den Frauenmorden der letzten zehn Jahre präsentiert. Der Bericht wird zeitnah veröffentlicht, mit allen Ergebnissen, wurde mir zugesagt.
Sie haben gesagt, zentrale
Ergebnisse, weshalb es zur Spitze des Eisbergs kommt, weshalb es zu Morden kommt, sind psychische Erkrankungen,
Drogenmissbrauch ein patriarchales Grundverständnis. Ich würde sogar
noch einen Schritt weitergehen und sagen, es geht um Machtmissbrauch. Dort
finden sich Aussagen wie: Meine Frau darf
ohne mich nicht das Haus verlassen! –
Das ist für mich schon noch einmal intensiver, sage ich jetzt einmal.
Und, um die Fakten beim Namen zu nennen, es gibt unter den
Männern, die morden, auch einen überproportionalen Anteil an
Männern mit Migrationshintergrund.
Es ist also so ein Sammelsurium an unterschiedlichen Fakten.
Wenn Sie mich jetzt fragen, wie wir gegen patriarchale Rollenbilder vorgehen und was wir da konkret tun, dann kann ich Ihnen unterschiedliche Maßnahmen nennen: Zum einen hat der Sozialminister, der auch beim Gewaltschutzgipfel anwesend war, gerade eine Kampagne gegen Männergewalt angekündigt, die dieses patriarchale Rollenbild adressiert, die zur Bewusstmachung dienen soll.
Außerdem haben wir seit
letztem Jahr auch das verpflichtende Antigewalttraining für jene
Männer, die bereits ein Betretungsverbot erhalten haben. Im Integrationsbereich gibt es ganz viele
Maßnahmen, beispielsweise schon
in den Schulen: Da haben wir das Projekt Heroes breit ausgerollt, bei dem
eben Männer aus den Communities mit den Jugendlichen in den Schulen in der
Klasse sprechen, zum Beispiel über die Frage: Wie ist denn das
Mädchen- und Frauenbild in eurer Community, in eurer Familie?
Da braucht es einfach einen gesamtgesellschaftlichen Zugang, das ist keine frauenpolitische Aufgabe allein. Ich will die Frauen adressieren und die Frauen unterstützen, und daher gibt es unterschiedliche Maßnahmen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte.
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Ich frage noch einmal nach, denn patriarchale Rollenbilder haben ja keinen Pass, das ist etwas sehr Universelles. Deshalb noch einmal: Welche konkreten Maßnahmen setzen Sie, damit es gar nicht so weit kommt?
Sie haben jetzt von Maßnahmen gesprochen, die dann gesetzt werden, wenn Gewalt passiert, aber was tun wir im Bereich der Prävention, damit es gar nicht so weit kommt?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Wir haben uns innerhalb der Bundesregierung darauf verständigt, dass ich als Frauenministerin insbesondere ein Investment in die Frauen tätige und der Sozialminister diesbezüglich schon früher, in der Prävention, auf einer bewusstseinsbildenden Ebene tätig ist. Wir haben auch beim letzten Gewaltschutzgipfel klar gemacht, dass der Herr Sozialminister das patriarchale Männerbild adressiert und da auch die Männergewalt in einem präventiven Stadium.
Ich möchte gerne das Geld,
das wir im Frauenministerium zur Verfügung haben, zentral dafür
einsetzen, dass wir die Frauen unterstützen, für die Frauen
eine breite Struktur haben, wenn sie Hilfe
brauchen. Das sehe ich als den Schwerpunkt im Frauenministerium.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Lindner. – Bitte.
Abgeordneter
Mario Lindner (SPÖ): Guten Morgen,
Frau Ministerin! Die Männer- und Burschenberatungsstellen in
Österreich leisten schon jetzt enorm wichtige Arbeit zu Sensibilisierung
und Gewaltprävention, aber es kann
nicht sein, dass sie sich von Projektförderung zu Projektförderung
hanteln müssen. Warum lehnen Sie eine bundesweite Basisfinanzierung
für flächendeckende Angebote der präventiven Burschen-
und Männerarbeit in allen Regionen noch immer ab?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Nein, Herr Abgeordneter Lindner, das ist ähnlich zu dem, wie ich es jetzt gerade der Frau Kollegin erklärt habe: Die Männereinrichtungen werden primär aus dem Sozialressort finanziert. Wir unterstützen natürlich auch Beratungsstellen, wo auch Männer hingehen können, aber primär sind es Frauen- und Mädchenberatungsstellen, die wir unterstützen – 171 Frauen- und Mädchenberatungsstellen, auch Familienberatungsstellen, wo dann natürlich auch Männer hingehen, aber die Männereinrichtungen werden aus dem Sozialressort finanziert. Es gibt dort auch eine eigene Abteilung für Männerpolitik sozusagen, wo es eben auch diese Finanzierung gibt. Ich nehme auch gerne Ihr Anliegen zum Sozialminister mit.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Deckenbacher. – Bitte.
Abgeordnete Mag.
Romana Deckenbacher (ÖVP): Einen
wunderschönen guten Morgen, Frau Minister! Ja, leider sind in
Österreich immer wieder Frauen
und Mädchen von Gewalt betroffen, und in vielen Fällen handelt es
sich dabei um Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund. Es ist daher
von
großer Bedeutung, dass vor allem diese Frauen gefördert und
unterstützt werden, um eben ein sicheres und selbstbestimmtes Leben
führen zu können. Das gilt natürlich vor allem am
Arbeitsmarkt, aber auch im sozialen Umfeld.
Welche Schritte, Frau Minister, setzen Sie für diese Frauen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Ja, ich will, dass jede Frau ein selbstbestimmtes Leben führen kann, egal ob sie Migrationshintergrund hat oder nicht – daher auch dieser Schwerpunkt. Die Beratungsmaßnahmen werden ausgebaut, im Österreichischen Integrationsfonds gibt es ein eigenes Frauenzentrum, das in diesem Jahr eröffnet wurde, es gibt eine neue Schulbesuchsoffensive von Integrationsbotschafter:innen mit dem Schwerpunkt Stärkung von Mädchen in den Schulen.
Es gibt auch konkrete
Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt im Kontext von
Integration: Es sind ja neue Formen von Gewalt wie Zwangsehe, weibliche
Genitalverstümmelung, und wir haben eine Koordinationsstelle geschaffen,
damit es in ganz Österreich auch Ansprechstellen für jene gibt, die
von dieser brutalen Gewalt betroffen sind. Wir haben Projektförderungen
des BKA mit Frauenschwerpunkt – 40 Projekte im Jahr 2022
mit rund 3,52 Millionen Euro Fördermittel.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte.
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Frau Minister, Sie haben nun auch selbst schon erkannt, dass patriarchale Rollenbilder, die meist – importiert – aus
fremden
Kulturen stammen, die Hauptursache für Gewalt gegen Frauen sind. 40 Prozent
Täter mit Migrationshintergrund sind, im Vergleich zum Anteil
an der Gesamtbevölkerung, überrepräsentiert.
Welche konkreten
Maßnahmen werden jetzt Ihrerseits unternommen,
um Frauen vor dieser importierten Gewalt besser nachhaltig zu schützen und
zu unterstützen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Ich glaube, man kann an unterschiedlichen Ebenen ansetzen: ganz früh bereits bei den jungen Burschen, also in der Prävention, wenn man so will. Da haben wir aus dem Integrationsbereich eben ganz zentral diese Projekte im Schulbereich, die ich vorhin genannt habe, Heroesprojekte, in denen Männer in den Communities mit den Jugendlichen darüber sprechen und versuchen, ihr Bewusstsein dahin gehend zu schärfen, dass es nicht in Ordnung ist, wenn sie den Mädchen sagen, was sie anziehen sollen und dass sie ein Kopftuch tragen müssen. – Das ist der präventive Ansatz, der ganz zentral ist.
Der zweite Ansatz ist, dass wir mit all jenen arbeiten, die nach Österreich kommen. Auch da haben wir im Integrationsbereich verpflichtende Integrationsmaßnahmen wie die Wertekurse, in denen die Gleichberechtigung ein ganz wichtiges Element ist.
Der dritte Ansatz ist, wie ich finde, ein sicherheitspolizeilicher Aspekt. Überall dort, wo die sicherheitspolizeilichen und die strafgesetzlichen roten Linien überschritten werden, ist es eine Aufgabe des Innenministeriums, daher gibt es da auch eine zentrale Zusammenarbeit.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Frau Abgeordnete Pfurtscheller. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Guten Morgen, Frau Ministerin! Wir haben es jetzt schon in Ihren Anfragebeantwortungen ein Stück weit gehört: Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ist Ihnen ein ganz, ganz großes Anliegen. Es ist Ihnen ja als Ministerin auch gelungen, das Budget für den Gewaltschutz laufend zu erhöhen und vor allem auch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Ministerien beim Thema Gewaltschutz zu erreichen.
Ja, der Gewaltschutz beansprucht einen Großteil der Ressourcen in Ihrem Ressort, und Sie haben jetzt schon ein bisschen ausgeführt, wofür Sie diese verwenden. Welche Maßnahmen setzt Ihr Ressort, außerhalb der Beispiele, die Sie jetzt genannt haben, noch im Gewaltschutz von Frauen und Mädchen?
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 226/M, hat folgenden Wortlaut:
„Welche Maßnahmen setzt Ihr Ressort gegen Gewalt an Frauen?“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Ich möchte noch einmal auf den Gewaltschutzgipfel, der vor Kurzem stattfand, hinweisen. Das hat es bisher noch nie gegeben, dass die Justizministerin, der Innenminister, der Sozialminister und die Frauenministerin gemeinsam eine solch enge Zusammenarbeit im Bereich des Gewaltschutzes haben. Das ist, glaube ich, auch ein Schlüssel dafür.
Nichtdestotrotz braucht es auch
Ressourcen, deshalb haben wir ja auch die finanziellen Mittel umfassend
aufgestockt. Wir haben die Sicherstellung der um rund 50 Prozent
erhöhten Mittel für die Gewaltschutzzentren – diese Mittel
sind also um rund 50 Prozent erhöht worden –, wir haben auch die Mittel für Frauen- und Mädchenberatungsstellen erhöht. Wir widmen uns neuen Formen von Gewalt wie Cybergewalt in Paarbeziehungen oder Ex-Beziehungen – das ist etwas, mit dem wir in den letzten Jahrzehnten noch nicht so zu tun gehabt haben, sage ich einmal. Wir haben nunmehr auch die Frauenhelpline schwerpunktmäßig ausgebaut und neue Projekte geschaffen, beispielsweise Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt in allen neun Bundesländern.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Keine.
Dann darf Frau Ecker gleich eine Zusatzfrage stellen. – Bitte.
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Frau Minister, Sie waren beim Gewaltschutzgipfel nicht nur als Frauenministerin anwesend, sondern quasi in Personalunion auch als Integrationsministerin, und auch die Problemstellung über den Import von Gewalt aus islamischen Kulturen ist aufgrund der Datenlage bekannt.
Welche konkreten
Maßnahmen gibt es in Ihrem Ressort beziehungsweise eben auch in Ihrer Zuständigkeit als
Integrationsministerin insbesondere in Bezug
auf die Rolle der Islamisierung in Österreich?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Ich glaube, es ist ganz, ganz wichtig, dass man unterscheidet zwischen dem Islam als Religion, der ja auch eine anerkannte Religionsgemeinschaft in Österreich ist, und dem, was unter politischem Islam oder natürlich auch Extremismus verstanden wird, nämlich überall dort, wo der Islam auch für die negative Umstrukturierung unserer Gesellschaft verwendet und missbraucht wird.
Ich habe
diesbezüglich bereits vor zwei Wochen eine Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene ausgerollt, und es waren auch Ministerkolleginnen
und -kollegen aus anderen Ländern hier. Wir haben uns genau darüber
unterhalten, wie wir gemeinsam in
diesen schwierigen Fällen, in denen oft noch kein
Sicherheitsverstoß vorliegt, Bewusstsein bilden können. Die zentrale
Maßnahme, die wir daraus abgeleitet haben, war die wissenschaftliche
Zusammenarbeit im Bereich des
politischen Islams auch über die Grenzen hinweg. Man sieht sich
also an, welche Organisationen das sind, die aus dem Ausland Werte, die wir
nicht haben wollen, nach Österreich und nach Europa
tragen. Daher gibt es diesbezüglich enge Kooperationen, beispielsweise
publiziert die Dokumentationsstelle politischer Islam immer wieder wissenschaftliche Arbeiten,
wie zuletzt auch vergangene Woche, anhand derer man sieht, dass es
Einrichtungen gibt, in denen wir Nachschau halten müssen, ob dort auch
die europäischen Werte vertreten werden. Wenn nicht, müssen wir
selbstverständlich Verfahren einleiten, um dagegen vorzugehen. Das tun wir auf unterschiedlichen
Ebenen: im Schulbereich, das habe ich schon gesagt, im Bereich des Kultusamtes und im Bereich der wissenschaftlichen Zusammenarbeit.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Abgeordnete Neßler. – Bitte sehr.
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Guten Morgen, Frau Ministerin! Die Weihnachtszeit steht vor der Tür. Das ist eine Zeit, in der es ein besonders hohes Risiko für Gewalt in der eigenen Familie gibt. Gewalt an Frauen bedeutet oft auch Gewalt an Kindern, weil sie stille Zeugen und Zeuginnen sind. Allein dieses Jahr sind in Tirol 196 Kinder direkt Opfer von häuslicher Gewalt geworden, 870 Kinder indirekt. Wir wissen, dass das, wenn Kinder in einem Umfeld von Angst und Schmerzen aufwachsen, tiefe Narben an Körper und Seele hinterlässt. Daher meine Frage: Welche Maßnahmen zur Gewaltprävention setzen Sie in Ihrem Ressort?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesminister, bitte.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Ich glaube auch, dass wir, gerade wenn wir von häuslicher Gewalt sprechen, immer auch die Kinder mit bedenken müssen. Das ist ganz wichtig, das haben wir auch beim Gewaltschutzgipfel herausgearbeitet. Deshalb hat beispielsweise der Innenminister auch spezielle Schulungen dafür vorgesehen, wie man mit Kindern umgeht, wenn Polizistinnen und Polizisten in eine Situation kommen, in der sie auf häusliche Gewalt treffen und die Kinder da zusehen oder gar selbst Opfer werden.
Wir haben die Familienberatungsstellen in meinem Bereich finanziell aufgestockt, die ganz zentral für die Adressierung der Kinder sind, weil dort meistens die Mütter mit den Kindern hinkommen. Wir haben auch eine finanzielle Aufstockung im Bereich des Kinderschutzes geplant beziehungsweise im Budget veranschlagt, das ist auch wichtig.
Ich möchte auch auf den neuen Eltern-Kind-Pass verweisen. Ich glaube, da ist uns etwas Gutes gelungen, weil wir mit der Novelle der gesetzlichen Bestimmungen betreffend den Eltern-Kind-Pass auch eine sogenannte Familienberatung vorgesehen haben, in deren Rahmen man auch solche Themen besprechen kann, damit es nicht in einer schwierigen Situation, etwa wenn man das erste Kind kriegt, zu Konflikten kommt – also auch eine Präventionsmaßnahme, von der ich sehr überzeugt bin.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordnete Wimmer. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Petra Wimmer (SPÖ): Guten Morgen,
Frau Ministerin! Derzeit wird ja eine Familienrechtsreform im Justizministerium
ausgearbeitet,
es gibt einigen Reformbedarf bei der Väterbeteiligung, bei der Aufteilung
der Verantwortung auf beide Elternteile, bei der Verkürzung von Verfahren,
Kinderschutz, Gewaltschutz und so weiter.
Welche Eckpunkte sind für Sie als Familienministerin bei der geplanten Familienrechtsreform jedenfalls notwendig, welche müssen umgesetzt sein?
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 230/M, hat folgenden Wortlaut:
„Welche Eckpunkte müssen Ihrer Ansicht nach in der geplanten Familienrechtsreform jedenfalls umgesetzt sein?“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag.
Dr. Susanne Raab: Sie wissen ja, dass
mir der Entwurf vom Justizministerium noch
nicht vorliegt, deshalb kann ich da inhaltlich noch
nicht viel Auskunft geben, aber Sie haben gewisse Elemente schon
genannt.
Also was ist mir wichtig? – Ich will auf jeden
Fall eine Modernisierung und Vereinfachung des Unterhaltsrechts. Mir ist
wichtig, dass wir auch den Aspekt der Stärkung der Väterbeteiligung
mit bedenken. Es ist wichtig, dass wir,
wenn Frauen in schwierigen Gewaltsituationen sind, auch diese Ebene mit bedenken.
Da gibt es sozusagen generelle Anforderungen, und dann gibt es spezifische
Lebensbereiche, zum Beispiel wenn Frauen von Gewalt betroffen sind.
Ich glaube, das Allerwichtigste ist, dass wir bei der Reform des Kindschaftsrechts das Kind und das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen und da noch einmal rechtlich nachschärfen. Deshalb werde ich den Entwurf unter diesem Aspekt begutachten: Ist das Kindeswohl überall gewahrt?
Selbstverständlich müssen wir auch schauen, wo noch wichtige Maßnahmen zur Stärkung der Gleichberechtigung innerhalb der Familie gesetzt werden müssen und wo wir auf die Frauen besonders Rücksicht nehmen müssen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete
Petra Wimmer (SPÖ): Sie haben den
Unterhalt angesprochen, das ist ja eine wichtige Maßnahme, um auch die
Existenz zu sichern. Die Unterhaltsgarantie ist uns besonders wichtig und wurde
2017 auch von allen Parteien positiv
bewertet. Gibt es im Hinblick auf die Unterhaltsgarantie
eine Bewegung? Wie stehen Sie dazu?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Nein, wir haben den Unterhaltsvorschuss als bewährtes Instrument, der viel von dem, was Sie sagen, abdeckt. Eine Unterhaltsgarantie ist eine Sozialleistung, die aus dem Sozialministerium heraus zu finanzieren wäre, eine Sozialleistung, bei der ganz zentral auch schon viel durch die Mindestsicherung abgedeckt ist, weil wir ja auch spezielle Beiträge haben. Bei Familien mit Kindern steigt ja auch die Mindestsicherung. Das heißt, das müsste man sich dahin gehend auch ansehen.
Wir werden uns darauf committen, dass wir den Unterhaltsvorschuss leichter zugänglich machen, ähnlich wie es in der Coronapandemie war. Ich denke, da haben wir uns gut weiterentwickelt, und das sollten wir auch künftig in ein Gesetz gießen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Amesbauer. – Bitte sehr.
Abgeordneter
Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Guten
Morgen, Herr Präsident! Frau Bundesministerin, Sie haben ja vor einigen
Tagen in Wien eine internationale Konferenz gegen Islamismus mit
Regierungsvertretern aus Griechenland, Belgien und Frankreich abgehalten. Dem
Vernehmen nach waren da rund 150 Personen dabei, darunter auch hochkarätige
Experten auf
den Gebieten Extremismus und Islamismus.
Ich finde das
grundsätzlich natürlich begrüßenswert, wir wissen ja aus
den Berichten des Verfassungsschutzes, dass der Islamismus nach wie vor die
größte Gefährdung der Sicherheit in Österreich darstellt.
Wie Sie richtig gesagt
haben, sind der politische Islam und diese radikalen Tendenzen auch für
die Integrationsbemühungen nicht gerade förderlich.
Sie haben auch gesagt, Österreich sei ein Kompetenzort im Kampf gegen den politischen Islam. Könnten Sie vielleicht ein bissel erläutern, was Sie damit gemeint haben? Die konkrete Frage von mir an Sie, Frau Ministerin, lautet:
„Welche konkreten Maßnahmen für die Integration Fremder in Österreich haben Sie aus der von Ihnen veranstalteten internationalen Konferenz gegen Extremismus, vor dem Hintergrund der Migranten-Ausschreitungen in Linz, abgeleitet?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Ja, darüber könnte man jetzt sehr lange sprechen, das ist ein ganz breites Feld. Vielleicht folgende Gedanken dazu: Ich bin davon überzeugt, dass Wien als Kompetenzort etabliert wurde. Wir haben jetzt schon zum zweiten Mal dieses Vienna Forum abgehalten und haben im letzten Jahr gesehen, dass sich immer mehr Länder beteiligt haben, weil immer mehr Länder hinsichtlich Extremismus auf keinem Auge blind sein wollen. Es ist nicht so, dass das die einzige Gefahr ist, wir haben Extremismus in unterschiedlichen Bereichen, aber wir müssen auch einfach die Fakten beim Namen nennen und uns eben diesem Bereich widmen.
Wir haben mittlerweile elf Partner in Europa, mit denen wir daran arbeiten, Segregation und Radikalisierung den Nährboden zu entziehen. Wir haben folgende Maßnahmen definiert: zum einen die verstärkte wissenschaftliche
Zusammenarbeit, die Beobachtung von Organisationen, die wir in Österreich haben, auch durch die Dokumentationsstelle politischer Islam. Diese ist ja über die Grenzen hinaus tätig. Das heißt, in diesem Bereich werden wir mit den elf Partnern in Europa die wissenschaftliche Zusammenarbeit stärken. Österreich ist da vielfach schon ein Vorbild. Ja, auch unsere verpflichtenden Integrationsmaßnahmen sind im Gespräch gewesen. Das haben nicht alle Länder, sondern das haben die wenigsten, daher haben wir das auch präsentiert.
Zu solchen Ausschreitungen wie
in Linz ist zu sagen: Klar ist, dass man Integration nicht erzwingen kann. Wir
stellen ein breites Angebot zur Verfügung, das ist wichtig, das ist ein Investment in die Integration, aber es
braucht auch den Willen der Menschen, sich an unsere Regeln zu
halten. Wenn das nicht der Fall ist, dann bin ich für die schärfsten
Maßnahmen, die das Recht bietet,
dann bin ich auch dafür, dass wir die strafrechtlichen Konsequenzen ziehen
und schauen, in welchen Fällen wir Asyl
aberkennen und Außerlandesbringungen vornehmen können.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Danke,
Frau Ministerin! Vor allem beim letzten Teil Ihrer Ausführungen bin ich
voll und ganz auf Ihrer
Seite: Integration kann man nicht erzwingen, und wenn es zu Situationen wie in Linz kommt, dann muss man auch Konsequenzen
ziehen. Meine Zusatzfrage
passt da recht gut dazu.
Vor wenigen Tagen hat
Innenminister Karner gesagt, er will auch Abschiebungen nach Afghanistan und
Syrien prüfen. Das ist eine Forderung, die wir schon
lange stellen. Gestern erst hat Frau Ministerin Edtstadler gesagt, sie will die
europäischen Außengrenzen
mit Zäunen und Mauern schützen. Das ist eine Idee, die
mir äußerst sympathisch ist, weil die Festung Europa meine Idealvorstellung
von Europa ist. Jetzt ist meine Frage: Unterstützen Sie die Forderungen Ihrer
Regierungskollegen, Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien
durchzuführen und Zäune und Mauern an den europäischen Außengrenzen zu errichten?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Ich glaube aus Integrationssicht, dass Integration nur dann gelingt, wenn auch die Zahl jener, die zu uns kommen, für alle unsere Systeme machbar und verkraftbar ist. Das ist meine Sicht durch die Integrationsbrille. Daher bin ich dafür, dass wir dort helfen, wo Hilfe notwendig ist – etwa bei den kriegsvertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainern, wo wir viel tun –, aber selbstverständlich auch den Kampf gegen illegale Migration führen. Daher bin ich froh, dass nun auf europäischer Ebene endlich viel in Gang gekommen ist. Wir haben auch fünf Punkte, die uns wichtig sind, der Europäischen Kommission vorgelegt, und wir werden nun sehen, wie sich die Debatte in den nächsten Wochen entwickelt.
Ich bin froh, dass der Innenminister und der Kanzler da auch so viel in der Entwicklung dieser Debatte geschafft haben – aber nicht nur in der Entwicklung der Debatte, sondern beispielsweise hat die Rücknahme der Visaliberalisierung in Serbien, was Indien betrifft, die Zahl an indischen Asylwerbern bei uns in Österreich schon massiv nach unten gebracht. Das sind faktisch die richtigen Maßnahmen, aber wir brauchen die Europäische Union da als Einheit im Kampf gegen illegale Migration.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage stellt Abgeordneter Shetty. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! (Bundesministerin Raab: Guten Morgen!) Ich glaube, wir sind uns einig – wir haben das ja auch schon öfter diskutiert –, dass Radikalisierung, insbesondere von jungen Burschen, toxisch für die Integration ist.
Frau Bundesministerin, seit Ihrem Amtsantritt lautet unsere Kritik, dass Sie einerseits zu viel Aktivität zeigen, wenn es um Showpolitik und um Pauschalverdächtigung geht – Stichwort die Islamlandkarte, mit der alle Musliminnen und Muslime unter Generalverdacht gestellt wurden –, aber zu wenig Aktivität, wenn es um tatsächliche Problembekämpfung geht.
Sie hätten in uns nämlich Verbündete, wenn Sie
Radikalisierung wirklich den Kampf ansagen würden, wenn Sie
Extremismus im Keim ersticken wollten. Für uns ist ganz klar: Die
Demokratie muss wehrhaft gegen ihre Feinde sein, es
muss gelten: keine Toleranz für die Intoleranz. Deswegen ist es
beispielsweise unbegreiflich, dass die islamistischen Moscheen, in denen der
Attentäter
von Wien radikalisiert wurde, immer noch die Tore offen haben.
Deswegen meine Frage: Könnten Sie bitte ganz konkret drei gesetzliche sowie drei budgetäre Maßnahmen nennen, die Sie in Ihrer Amtszeit gegen integrationshemmende Radikalisierung getroffen haben?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesminister, bitte.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Also zum einen: Wir brauchen die Präventionsebene im Integrationsbereich. Die konkrete Maßnahme, die ich da im letzten Jahr getroffen habe, war, dass wir die verpflichtenden Integrationsmaßnahmen für all jene, die kommen, in diesem sensiblen Bereich – im Kampf gegen Antisemitismus, gegen Extremismus, für die Gleichberechtigung von Mann und Frau und im Wertebereich – ausgebaut haben, verdreifacht haben. Wir haben die Dauer der Wertekurse in Österreich von acht auf 24 Stunden verdreifacht, um dort konkret noch einmal verpflichtend für alle – bei sonstiger Kürzung der Sozialleistungen – auch über diese Themen zu sprechen.
Wie ich aber vorhin schon gesagt habe: Es braucht halt natürlich auch den Willen, da sozusagen mitzumachen im Sinne dessen, sich dann auch mit unseren Werten laufend auseinanderzusetzen. Der Kurs ist ja nur eine Startmaßnahme.
Zum Zweiten: Wir haben
beispielsweise auch das Budget im Bereich der Sektenstelle erhöht. Die
Sektenstelle wird jetzt ausgebaut, bringt auch Berichte im Bereich des
Extremismus heraus, es gibt neue Schnittstellen, nämlich
gerade da, wo auch Verschwörungstheorien mit hineinkommen – das
ist ja oft so ein Sammelsurium aus unterschiedlichen Gemengelagen.
Der dritte Punkt
ist – das habe ich vorhin schon gesagt –: Ich denke, wir
müssen bei den Jugendlichen auch in die
Prävention kommen, und das machen wir
über Schulprojekte, betreffend die ich mich darüber freue,
dass wir flächendeckend Integrationsprogramme gegen eher
kulturelle Gewalt, die ja auch
sehr oft über diese Strömungen getriggert wird, in die Schulen
bekommen. Da danke ich auch dem Bildungsminister, dass das möglich ist.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage stellt Abgeordneter Gödl. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Frau
Ministerin, ich möchte beim Thema Extremismus anknüpfen. Sie haben
bei der vorigen Frage auch schon
das Thema politischer Islam angesprochen. Der politische Islam ist ja eine Herrschaftsideologie,
deren Werte im krassen Widerspruch zu den Menschenrechten und auch zu
unseren Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaates stehen.
Daher möchte ich jetzt die Frage an Sie richten: Wie zeigt sich das Problem des politischen Islams in Österreich, und was tut die Bundesregierung konkret dagegen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau
Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Ja, wie gesagt ist mir wichtig, dass wir wirklich unterscheiden zwischen jenen, die friedlich im Einklang mit der Religion leben, und jenen, von denen die Religion missbraucht wird – das ist ja auch eine Gefahr für jene Muslime, die friedlich im Einklang mit den Werten in unserem Land leben. Es ist mir wichtig, dass wir in der Prävention alle schützen wollen und sie sich nicht gegen eine Religion richtet, sondern gegen Extremismus.
Was tun wir? – Wir
haben die Dokumentationsstelle politischer Islam etabliert, die auch mit dem
Verfassungsschutz zusammenwirkt. Wir haben auch die Novellierung des
Islamgesetzes durchgeführt – das passt vielleicht auch noch zur
Frage von Abgeordneten Shetty –, mit dem wir die konsequente
Durchsetzung des Auslandsfinanzierungsverbots noch einmal
nachgeschärft haben, mit dem wir auch die Maßnahmen gegen radikale
Imame, nämlich eine Art Imameverzeichnis, ausgerollt haben. Es gibt
eine neue Studie zu Extremismus in Österreich durch Professor Peter
Neumann in Zusammenarbeit mit österreichischen Expert:innen, und es
gibt eben die vertiefende kontinuierliche europäische Allianz in
Zusammenarbeit und im Rahmen des Vienna Forum – also
like-minded Gruppen –, damit wir identifizieren, wie die
Strömungen nach Europa kommen und wo wir Gemeinsamkeiten haben, damit
wir sie in Europa zurückdrängen und nicht nur in Österreich.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordnete Blimlinger. – Bitte sehr.
Abgeordnete Mag.
Eva Blimlinger (Grüne): Herr
Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! ORF – wir
müssen ja sicherstellen, dass dieser ein
neues Finanzierungsmodell kriegt, aber ein anderer Bereich ist: Als Argument
gegen eine Gremienreform im ORF verweisen Sie immer wieder darauf,
dass das nicht im Regierungsprogramm steht oder es dort nicht vorgesehen ist.
Inhaltlich ist das aber kein Argument, und daher würde mich interessieren:
„Was ist Ihr inhaltliches Argument, den ORF nicht endlich durch eine Gremienreform dem parteipolitischen Einfluss zu entziehen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag.
Dr. Susanne Raab: Ich glaube, zum einen
ist es wichtig, dass wir auch in diesem Zusammenhang auf die Aussagen der
Journalistinnen und Journalisten im ORF verweisen, weil oft über
diese Debatte dann so der Eindruck entsteht, als würde auf die
Journalistinnen und Journalisten
im ORF irgendwo politischer Druck ausgeübt. – Das ist
überhaupt nicht meine Ansicht und auch nicht jene der Journalistinnen und
Journalisten im ORF,
die sagen, sie können unabhängig arbeiten – und ich
glaube, das sieht man auch am Output und am Content des ORF.
Ich denke auch, dass die gesetzliche Grundlage und die entsprechenden Bestellungsvorgänge – die im Übrigen auf einer breiten parlamentarischen Mehrheit beruhen – über mehrere Jahre und Jahrzehnte von fast allen Parlamentsparteien in diesem Haus beschlossen wurden. Dieses mehrschichtige System, in dem sich die repräsentative Demokratie und auch die Zivilgesellschaft sowie das föderalistische Prinzip unserer Bundesverfassung und auch die Repräsentation der Selbstverwaltung abbilden, ist ein System, das sich meines Erachtens über die letzten Jahre vernünftig entwickelt hat.
Ich glaube, dass unser Fokus im
ORF jetzt – wie du, liebe Frau Abgeordnete, auch gesagt
hast – auf ganz großen Herausforderungen liegt, nämlich
auf der Finanzierung aufgrund des VfGH-Erkenntnisses und eben darauf, dass der
ORF Menschen auch künftig über digitale Kanäle gut erreichen
kann und diesen Trend auch mitgehen kann.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau
Abgeordnete.
Abgeordnete
Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Zu einem anderen Bereich
der Medien: Was ist geplant, damit Medien, die antisemitische, rassistische Inhalte, Russlandpropaganda oder Fakenews
verbreiten, insgesamt aus
der heimischen Medienförderung kein Steuergeld erhalten?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag.
Dr. Susanne Raab: Wir haben ja auch in
dem in Begutachtung befindlichen Gesetzentwurf zur neuen
Qualitätsjournalismusförderung rote Linien definiert. Ich
glaube, es ist natürlich immer sehr sensibel, wenn man in den Inhalt
hineingeht, denn dann sind auch immer das Recht auf Meinungsäußerung
und das Recht auf Pressefreiheit tangiert.
Da ist es wichtig, dass die roten Linien auch überall dort definiert sind,
wo es selbstverständlich eine strafrechtliche Verantwortung gibt, und
meines Erachtens ist es so, dass es, wenn wir in die Qualität des
Journalismus und in die Journalistinnen und Journalisten selbst
investieren – was wir mit dem neuen Gesetz tun –, dann
insgesamt ein guter Garant dafür ist, dass es keine Fakenews gibt, sondern
dass sich qualitätsvoller Journalismus durchsetzt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Brandstötter. – Bitte.
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sie haben jetzt sehr wortreich gesagt, warum das, was Expertinnen und Experten seit Langem fordern, nämlich eine Entpolitisierung der Gremien, in Ihrem Plan nicht vorgesehen ist. Ich verweise da auf den European Media Freedom Act, einen Entwurf der Kommission, in dem auch genau das gefordert wird, nämlich professionell agierende Gremien ohne politischen Einfluss.
Meine Frage betrifft aber die
Finanzierung des ORF. Der Verfassungsgerichtshof hat ja auf Betreiben des ORF
den gebührenfreien Empfang über das Internet
als verfassungswidrig befunden, und die Folge ist, dass sich die
Bundesregierung
nun eine neue Form der ORF-Finanzierung überlegen muss. Da
stehen drei Varianten im Raum: eine
erweiterte GIS-Gebühr, eine Haushaltsabgabe
oder eine Budgetfinanzierung. Gleichzeitig drängt aber
auch die Zeit: Mit 1.1.2024 muss der ORF zwingend ein neues Finanzierungsmodell
haben. Man hört auch aus dem ORF und auch von vielen Expertinnen und
Experten,
dass dringend – spätestens bis Ende März – eine
Finanzierung vorliegen muss, damit sie auch implementiert werden kann.
Daher meine Frage: Wie ist da
der Stand der Dinge? Welche Finanzierungsform präferieren Sie? Wird es
dazu auch eine breite parlamentarische Debatte
geben, obwohl sich das ja zeitlich sehr schwer ausgehen wird?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Also Sie können sich sicher sein, dass wir mit Hochdruck daran arbeiten, dass wir ein vernünftiges Modell entwickeln. Es gibt die drei Varianten, die Sie genannt haben: die Budgetfinanzierung, die Haushaltsabgabe und die Erweiterung auf die neuen, GIS-pflichtigen Streaminggeräte. Alle Varianten sind derzeit in Prüfung, werden derzeit auch mit dem Koalitionspartner besprochen, und selbstverständlich sind wir auch mit dem ORF in ganz engem Kontakt, damit wir dem VfGH-Erkenntnis gerecht werden.
Faktum ist: Die Deadline, die der Verfassungsgerichtshof gegeben hat, ist Ende nächsten Jahres.
Selbstverständlich werden wir aber sicherstellen, dass
der ORF auch weiter wirtschaften kann, und
werden in unserer Koalition, wie es auch Usus ist, gemeinsam ein
vernünftiges Modell unter der Prämisse, dass die Menschen auch künftig mehr entlastet werden, erarbeiten. Es
ist mir in Zeiten wie diesen
wichtig, dass wir besonders darauf schauen, dass die Menschen auch etwas davon
haben und entlastet sind.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Bernhard. – Bitte sehr.
Abgeordneter
Michael Bernhard (NEOS): Guten Morgen,
Frau Ministerin! Das Kinderbetreuungsgeld ist ohne Frage eine der wichtigsten
Familienleistungen, die wir haben, gerade für Jungfamilien. Es
ist so, dass ja einerseits bereits eine neue EU-Richtlinie vorliegt, die klare
Regelungen vorsieht, wie beispielsweise, dass beide Elternteile nicht
übertragbare Anteile beim Kinderbetreuungsgeld haben sollen, dass
andererseits 2024 aber auch – das wissen wir heute auch
schon – die Geldleistungen entsprechend angepasst werden sollen. Da
ist in Bezug auf das Kinderbetreuungsgeld – das ist ganz
wesentlich –
auch nicht vorgesehen, was es in Österreich gibt: dass Elternteile
gleichzeitig dieses Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen können, also
dass
Mutter und Vater oder beide Elternteile zugleich beim Kind zu Hause sind.
Meine konkrete Frage ist:
„Welche konkreten
Maßnahmen sind aus Ihrem Ressort angedacht die
EU Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie angemessen umzusetzen und
bis wann können wir mit einer Vorlage rechnen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag.
Dr. Susanne Raab: Unsere
Einschätzung ist etwas anders als Ihre, Herr Abgeordneter. Unser Haus hat
sich das sehr genau angesehen:
Das jetzige österreichische Modell im Bereich des
Leistungsrechts – ich rede nicht vom Arbeitsrecht, sondern vom
Bereich des Leistungsrechts, also Kinderbetreuungsgeld –
geht eigentlich über die Anforderungen der
EU-Richtlinie hinaus.
Gerne können wir uns noch
einmal zusammensetzen und das, was Sie jetzt gesagt haben, noch einmal fachlich
und inhaltlich prüfen. Wir sehen
einen Handlungsbedarf im Bereich der arbeitsrechtlichen Karenzthematik. Daran
arbeitet auch der Arbeitsminister, und er wird das sicherlich –
natürlich in Absprache mit mir und im Rahmen der koalitionären
Abstimmungen – zeitnah vorlegen.
Da liegt aber die Zuständigkeit eben beim BMAW. Im Bereich
des Kinderbetreuungsgeldes und des Familienzeitbonus sehen wir
keinen Anpassungsbedarf an die Richtlinie.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter
Michael Bernhard (NEOS): Frau
Ministerin, unterschiedlicher Meinung waren wir ja auch bei der indexierten Familienbeihilfe,
und ich
habe dann am Ende des Tages glücklicherweise Recht behalten.
Ich möchte aber beim
Kinderbetreuungsgeld bleiben: Selbst wenn Sie bei der Richtlinie jetzt keinen Umsetzungsbedarf sehen – Themen einer
modernen Familie, wie dass beide Elternteile gemeinsam, aber
natürlich kürzer zu Hause bleiben können oder auch dass die
Modelle so unkompliziert sind, dass
man keine Familienberatungsleistung staatlich finanzieren muss, um die Leistung
richtig zu erklären, zeigen ja, dass es
einen grundsätzlichen Handlungsbedarf
gibt.
Teilen Sie diese
Einschätzung und haben Sie grundsätzlich, unabhängig von der
Richtlinie, vor, das Kinderbetreuungsgeld in irgendeiner Form anzupassen,
zu modernisieren, zu reformieren?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag.
Dr. Susanne Raab: Sie sehen ja, dass ich
laufend
auch Schritte setze, um Erleichterungen beim Kinderbetreuungsgeld vorzunehmen.
Grundsätzlich möchte ich also nur sagen, dass – das zeigt
auch der
letztjährige Familienbericht – die Familien grundsätzlich mit dem Kinderbetreuungsgeld zufrieden sind. Ja, es gibt viele verschiedene Varianten, was bedingt, dass das System insgesamt ein bisschen komplex ist – da gebe ich Ihnen recht –, aber durch diese unterschiedlichen Varianten werden halt auch alle Familienkonstellationen irgendwie gut abgedeckt. Das ist die Rückmeldung aus den Zahlen über die Familien.
Wir haben ja gerade auch
Reformen des Kinderbetreuungsgelds, des Familienzeitbonus und so weiter auf den Weg gebracht, wobei Sie uns ja auch teilweise – vielen
Dank dafür – unterstützt haben. Ich bin immer bereit, dass
wir Nachschau halten, wo wir moderner und flexibler werden können.
Zwei
kleinere Reformen haben wir ja jetzt auf den Weg gebracht. Ich bin gerne auch
offen für Ihre Anregungen für die Zukunft, wo wir da noch besser
werden können.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Disoski. – Bitte.
Abgeordnete
Mag. Meri Disoski (Grüne): Guten
Morgen, Frau Ministerin! Die Frage von Kollegen Bernhard bezog sich ja auf die
EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir haben in der
letzten Gleichbehandlungsausschusssitzung den Gleichbehandlungsbericht
für die Privatwirtschaft debattiert, den wir auch später noch im
Plenum behandeln werden. Da sind fünf Forderungen
der Gleichbehandlungsanwaltschaft gelistet. Diese Umsetzung
der EU-Richtlinie ist eine Forderung, weitere Forderungen sind unter
anderem auch das Verbandsklagerecht, eine bessere personelle Aufstockung der
Gleichbehandlungsanwaltschaft, auch das Levelling-up.
Wir Grüne unterstützen alle Forderungen, die die Gleichbehandlungsanwaltschaft in diesem Bericht erhebt. Gemeinsam haben wir schon einiges geschafft, insbesondere bei der Aufstockung der Planstellen für die Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Ich will Sie aber gerne fragen,
Frau Ministerin: Die langjährigste und wichtigste Forderung der
Gleichbehandlungsanwaltschaft ist das Levelling-up. Was
planen Sie denn da, um diese Forderung möglichst rasch und bundesweit umzusetzen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Ich bin immer in ganz engem Kontakt mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft und der Gleichbehandlungskommission. Ich habe deren Mittel jetzt auch personell und finanziell aufgestockt, weil ich deren Arbeit sehr schätze. Selbstverständlich prüfen wir immer auch die Vorschläge, die in diesem Bereich natürlich sehr zentral im Bereich des Arbeits- und Wirtschaftsministers liegen, der ja letztens im Gleichbehandlungsausschuss auch Stellung dazu bezogen hat.
Es gibt auch auf EU-Ebene dahin gehend Überlegungen und Vorschläge, aber solange sozusagen auf EU-Ebene die Richtlinien oder die Überlegungen zwischen den europäischen Mitgliedstaaten nicht weiter gediehen sind, so auch der Arbeitsminister, wird es da keinen konkreten Vorstoß geben. Selbstverständlich, das hat auch der Arbeitsminister gesagt, ist man aber immer offen für eine gesamtgesellschaftliche Diskussion.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Herr. – Bitte.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Guten Morgen, Frau Ministerin! Die Erstellung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie und dessen Präsentation wurden ursprünglich für März 2022 terminisiert. Bis heute ist uns dazu keine Fertigstellung oder keine sonstige Information bekannt. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Raab.) – Ich wiederhole es gerne: Der Nationale Aktionsplan zur EU-Kindergarantie war für März 2022 terminisiert.
Ich mache die Frage kurz: Was ist passiert? Warum verzögert sich diese Fertigstellung? Wir glauben, dass es eher dringlich notwendig ist, diesen fertigzustellen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag.
Dr. Susanne Raab: Ich weiß, dass
da auch mit anderen Ressorts schon eine Kontaktaufnahme stattgefunden
hat, weil es ja eine kompetenzüberschreitende Maßnahme oder eine
Querschnittsmaterie ist. Das ist auch weiterhin in der Verwaltung in
der Prüfung, auch in Abstimmung mit der EU-Kommission, weil das ja
sozusagen etwas Europäisches ist,
das nicht nur aus Österreich heraus fertiggestellt werden kann.
Gerne werde ich diesbezüglich noch einmal in der Verwaltung nachfragen und Ihnen eine Antwort nachreichen. (Abg. Herr: Danke!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Jachs. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Schönen guten Morgen, Frau Bundesministerin! Alle Eltern wissen es: Der Spagat in Bezug auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist oft ein sehr, sehr schwieriger. Wir haben jetzt auch schon über die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesprochen.
Mich würde jetzt noch interessieren: Welche
Maßnahmen – und ich weiß,
das sind viele – setzen Sie auf nationaler Ebene, um die
Vereinbarkeit
von Familie und Beruf zu erleichtern?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Ich glaube, wir brauchen sozusagen den Rahmen im Bereich der rechtlichen Möglichkeiten, aber wir brauchen auch
das Bewusstsein und wir brauchen auch die Wirtschaft auf unserer Seite, das halte ich für sehr wichtig.
Ich sehe auch, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer sehr viel auf dieses Thema setzen, weil sie alle die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten wollen. Daher haben wir gemeinsam mit den Unternehmen auch viele Maßnahmen gesetzt, beispielsweise das Netzwerk Unternehmen für Familien, den Staatspreis Familie und Beruf. Es gibt die Zertifizierung von familienfreundlichen Unternehmen, Gemeinden, Universitäten, mit der eben auch speziell auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf abgestellt wird. Die 15a-Vereinbarung habe ich bereits genannt.
Wie gesagt war es ja ein
Herzensanliegen von mir, dass wir im Eltern-Kind-Pass auch eine Art
Familienberatung mit Vereinbarkeitsfokus einführen, damit
man sich, wenn man das erste Mal in dieser Situation ist, auch einfach einmal
als Familie gemeinsam mit einer Familienberaterin zusammensetzt und überlegt: Wie
kann man es denn gemeinsam gut schaffen, die Familie in den Fokus zu stellen? –
Das Gemeinsame ist mir wichtig, und das werden wir im neuen Eltern-Kind-Pass
auch tun.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Frau Abgeordnete Totter. – Bitte sehr.
Abgeordnete
MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Schönen
guten Morgen! Frau Ministerin, Sie haben
jetzt schon den Eltern-Kind-Pass erwähnt: Der hat sich
über die Jahre natürlich sehr bewährt, dennoch muss er auch im
Hinblick auf die Digitalisierung angepasst und weiterentwickelt werden.
Meine Frage lautet daher:
„Was wird im neuen Eltern-Kind-Pass enthalten sein?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau
Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Ich habe bereits die Familienberatung mit dem Vereinbarkeitsfokus erwähnt. Was wichtig ist, ist, dass er digitalisiert wird. Ich glaube, das freut jeden, der noch das gelbe Büchlein kennt, mit dem ich jetzt seit eineinhalb Jahren noch herumlaufen darf. Ich glaube, auch da die Digitalisierung vorzunehmen ist ein richtiger und wichtiger Schritt.
Wir werden zudem folgende Leistungen zusätzlich in den Eltern-Kind-Pass aufnehmen – und da auch ein Danke an den Gesundheitsminister –: psychosoziale Beratung zu Beginn der Schwangerschaft; eine zweite freiwillige Hebammenberatung vor der Geburt; ein zusätzliches Hörscreening für Neugeborene – das war auch eine langjährige ärztliche Forderung –; eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung und auch ergänzende Laboruntersuchungen sowie Ernährungs- und Gesundheitsberatung.
Das heißt, wir setzen nicht mehr nur auf das körperliche Wohlbefinden des Kindes, sondern denken eben auch ein bisschen weiter: Das Umfeld gehört dazu, und so etwas wie Ernährung und psychosoziale Beratung gehören dazu.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Die Elternberatung ist schon erwähnt worden: Was genau wird die neue Elternberatung beinhalten?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Wir wollen, und das habe ich mit den Familienberatungsstellen so vereinbart, den Eltern beim ersten Kind einen Kompass geben. Wenn man das erste Mal ein Kind kriegt, dann ist man offen für so etwas, dann hat man viele Fragen, von Kinderbetreuungsgeld über die Vereinbarkeit bis zu Themen wie partnerschaftliche Aufteilung, Karenz, Papamonat und Elternteilzeit, all das. Wir wollen als ein Element im Eltern-Kind-Pass
verankern, dass man einmal gemeinsam eine solche Familienberatungsstelle aufsucht.
Ich will damit, dass Eltern, insbesondere Frauen, Informationen über Entscheidungen erhalten, beispielsweise was für eine Auswirkung eine Karenz auf ihre Pension hat, dass man sich schon früh darüber Gedanken macht, welche Entscheidungen langfristig welchen Effekt haben.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Nussbaum. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Frau Bundesministerin, ich möchte beim Gesundheitsthema bleiben. In der letzten Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses wurde uns die Veröffentlichung des Frauengesundheitsberichtes für Jänner 2023 angekündigt: Was sind aus Ihrer Sicht als Frauenministerin die zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre im Bereich Frauengesundheit?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Der Frauengesundheitsbericht wird beim Gesundheitsminister erstellt, deshalb kann ich betreffend Timeline nur weitergeben, was der Gesundheitsminister sagt.
Ich glaube, die Herausforderungen sind zum einen, dass wir wirklich auf genderspezifische Aspekte im Gesundheitsbereich eingehen. Dieser Bereich ist ja noch neu. Dass Frauen bei gewissen Dingen eine andere Medikation brauchen, dass sich ein Herzinfarkt bei Frauen anders als bei Männern darstellt – all diese genderspezifischen Aspekte müssen wir breit in das klinische Personal bringen, in die Ausbildung bringen. Das halte ich für zukunftsrelevant.
Besonders setze ich mich im
Bereich der Unterstützung für Krebspatientinnen ein, für
frauenspezifische Krebsarten, besonders bei Brustkrebs, besonders
bei Gebärmutterhalskrebs. Da möchte ich besonders unterstützen, und da haben wir auch neue Projekte, die aus dem Frauenressort heraus finanziert werden, gemeinsam mit der Meduni Wien, damit auch die Kinder und die Partner der Patientinnen mitbetreut werden, denn das ist auch eine große Belastung für die Familien. Deshalb unterstütze ich besonders da, zusätzlich zum Gesamtgesundheitssystem, das da natürlich gefordert ist.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Leichtfried. – Bitte sehr.
Abgeordneter
Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Frau
Bundesministerin! Eines
der Charakteristika des türkisen Kurz-Systems war ja dieses Messagecontrolprinzip,
das auch beinhaltet hat, die Medienvielfalt in Österreich einzuschränken, denn
je weniger Medien, desto leichter wäre es, zu kontrollieren. Man hat das
Gefühl, das wird jetzt mit der drohenden Einstellung der „Wiener Zeitung“
nahtlos fortgesetzt. Ich weiß nicht, ob Sie möchten, dass Ihr Name
in der österreichischen Mediengeschichte einmal mit der Einstellung der ältesten
Zeitung der Welt verknüpft wird.
Deshalb meine Frage an Sie:
Wenn Sie doch nicht wollen, dass das so ist, welche Konzepte – die gibt es ja, es gibt mehrere bekannte Konzepte, auch unbekannte Konzepte, die Sie vielleicht kennen – haben Sie diskutiert und welches haben Sie vor, umzusetzen, um die „Wiener Zeitung“ nachhaltig weiterzuführen?
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 231/M, hat folgenden Wortlaut:
„Welcher der bereits
öffentlich präsentierten oder bisher unbekannten neuen
Finanzierungsvarianten für den Weiterbestand der Wiener Zeitung als
Tageszeitung werden Sie nähertreten, um zu verhindern, dass die
älteste Tageszeitung der
Welt nicht mehr regelmäßig erscheinen kann?“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Herr Abgeordneter, mich wundert Ihre Frage dahin gehend sehr, dass Sie sagen, wir wollten, dass es weniger Medien gibt. Wir haben jetzt die Medienförderung massiv aufgestockt. Wir haben gerade eine Digitalisierungsförderung im Feld, um die schwierige Situation für die Medien abzufedern, damit wir den Medienstandort Österreich und die Vielzahl an Medien, auch an Printmedien, aufrechterhalten können. Ich glaube, man kann uns wirklich nicht nachsagen, dass wir nicht in den Medienstandort investieren, sondern das Gegenteil ist der Fall. Die dementsprechenden Gesetze sind ja in Begutachtung.
Was die „Wiener
Zeitung“ betrifft, so möchte ich Ihnen massiv widersprechen. Wir wollen nicht ein Aus für die
„Wiener Zeitung“, sondern wir wollen eine digitale
Transformation auch für die „Wiener Zeitung“, wie es viele
andere Verlage derzeit auch machen,
weil natürlich die Printleser:innenzahl schwindend
ist und weil es wichtig ist, dass wir in den digitalen Bereich
investieren.
Die „Wiener
Zeitung“ hat eine sehr geringe Auflage, wie Sie wissen. Daher hoffe ich,
dass mit einem neuen Konzept der Digitalisierung mehr Menschen und
vor allem die Jugend erreicht werden können. Wir wollen außerdem,
dass das digitale Schwarze Brett für kostenfreie
Veröffentlichungen und Ausschreibungen besteht,
denn bisher sind ja die Pflichtveröffentlichungen in Print passiert.
Und wir wollen, dass zudem auch die Journalist:innenausbildung, die bei
der „Wiener Zeitung“ derzeit schon passiert – man tut
jetzt so, als wenn das irgendetwas Neues wäre; nein, die haben schon
eine großartige Journalist:innenausbildung –,
gestärkt wird, damit Journalistinnen und Journalisten wiederum gut
ausgebildet für die Verlage in Österreich zur Verfügung stehen. (Beifall
bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Faktum
ist: Sie liquidieren
die Printausgabe der „Wiener Zeitung“.
Die Zusatzfrage dazu: Wird es
zu Kündigungen kommen? Wie wird es mit dem Personal weitergehen, wenn es
Kündigungen gibt? In welchem Bereich
wird gekündigt?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Ich möchte noch einmal sagen, dass der jetzige Gesetzentwurf nicht die Einstellung der Printausgabe vorsieht, sondern es ist vorgesehen, dass die „Wiener Zeitung“ auch in Print jedenfalls monatlich erscheint, was nichts mit dem Onlineauftritt zu tun hat.
Wo lesen Sie derzeit Zeitung,
Herr Abgeordneter? (Abg. Leichtfried: Überall!) –
Wahrscheinlich wie viele andere am Handy, im digitalen Bereich. Da hoffe
ich wie gesagt, die Leserzahl steigern zu können. Es ist dem
Geschäftsmodell der „Wiener
Zeitung“ nach dem Gesetz auch unbenommen, öfter zu
erscheinen –
es ist eine Mindestvorgabe, das zu tun.
Daher ist es uns wichtig, dass wir auch die unabhängige Redaktion aufrechterhalten, daher hat es auch Angebote von der Geschäftsführung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegeben, dass gemeinsam am neuen Modell mitgewirkt wird, dass wir die unabhängige Redaktion aufrechterhalten können. Das war mir immer wichtig. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Singer. – Bitte.
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Bundesministerin! Kollege Leichtfried hat jetzt die „Wiener Zeitung“ angesprochen und Sie haben die Medienvielfalt angesprochen. Ich möchte den Bereich Medien, Journalismus als Gesamtes ansprechen.
„Welche Maßnahmen planen Sie in Ihrem Ressort im Bereich der Förderung von Journalismus und Medien?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Wir haben umfassende Medienkonferenzen abgehalten, über 20 verschiedene Runden mit Medienschaffenden, aber beispielsweise auch Wissenschaftler:innen. Daraus hat sich dieses Konzept ergeben, nach dem wir sehr stark in die journalistische Leistung investieren, das heißt, Verlage auch pro Journalist fördern, mit zusätzlichen Incentives, wenn man so will, wenn jemand beispielsweise besonders viele Auslandskorrespondenten hat, aber auch Frauenförderung war mir da besonders wichtig. Wir setzen also auf den Journalisten und auf die Qualitätssteigerung in den Redaktionen.
Ich hoffe, dass der Begutachtungsentwurf für die neue Qualitätsjournalismusförderung dann bald in Gesetz gegossen werden kann. Das ist mein Vorhaben. Ich bin froh, dass wir es auch rasch geschafft haben – danke an die RTR –, dass auch die digitale Transformationsförderung rasch ausgerollt werden konnte. All jene, die noch nicht so im digitalen Bereich sind, brauchen Unterstützung, um ihr Geschäftsmodell in der Zukunft weiter halten zu können, und diese Unterstützung haben wir derzeit auch im Feld.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Das ist nicht der Fall.
Ich danke Frau Bundesministerin Raab. Da alle Anfragen zum Aufruf gelangt sind, darf ich die Fragestunde für beendet erklären. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Einlauf und Zuweisung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Schriftliche Anfragen: 13234/J bis 13406/J
Schriftliche Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates:
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Gesundheitsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz 2021 geändert wird (1899 d.B.)
*****
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 12 und 13 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß
wurde eine
Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart. So ergeben
sich folgende Redezeiten: ÖVP 185, SPÖ 128,
FPÖ 105, Grüne 95
sowie NEOS 76 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von den Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 38 Minuten. Deren Debattenredezeit wird auf 5 Minuten beschränkt.
Ich darf gleich darüber abstimmen lassen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig. Ich danke herzlich.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 2980/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (1851 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rausch. Bei ihr steht das Wort. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Bettina Rausch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen, Zuseherinnen und Zuseher hier im Haus und zu Hause vor dem Bildschirm! Ohne Erziehung, Betreuung und Pflege würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren. Die Begleitung von Kindern beim Aufwachsen, sie in ihrem Alltag zu begleiten, ist Arbeit,
und ich denke, das vergessen wir manchmal gerne, wenn wir frisch gebackene Eltern fragen: Und? Gehst du weiter arbeiten oder bleibst du daheim bei den Kindern?
Aus eigener
Erfahrung – ich habe selbst zwei kleine Töchter zu
Hause – kann ich sagen, dass der Alltag mit Kindern viel Arbeit und
Zeitaufwand bedeutet, im Winter, wie Sie hören, auch den Umgang mit
Kindergartenviren, die uns dann zu Hause zu schaffen machen, jedenfalls eine
große Verantwortung, die man
hat, die vielleicht nicht messbar, aber
jedenfalls immer spürbar bleibt.
Mir ist auch klar: Diese Verantwortung bleibt in gewisser Weise oder jedenfalls zum Teil auch unbezahlbar. Das liegt in der Natur der Sache und ist im Sinne der Eigenverantwortung und Freiheit von Familien, Eltern und Kindern auch gut so.
Gleichzeitig verdienen Menschen, die sich um andere, vor allem um Kinder, kümmern, Anerkennung und Unterstützung auch von der Gesellschaft, von der öffentlichen Hand. Diese Anerkennung geben wir nicht nur symbolisch, sondern auch finanziell, durch klare und treffsichere Maßnahmen wie etwa die Familienbeihilfe, die nun auch valorisiert wird, den Familienbonus Plus, den Kindermehrbetrag, einen indexierten Kinderabsetzbetrag und das Kinderbetreuungsgeld, das unter anderem dann in Anspruch genommen wird, wenn man für die Erziehung und Betreuung von Kindern vorübergehend Berufstätigkeit einschränken oder aufgeben muss oder will.
Uns ist umso wichtiger, dass jene Väter und Mütter, die sich dafür entscheiden, doppelt beizutragen und Verantwortung zu übernehmen und auch während der Kinderbetreuungszeit beruflich geringfügig weiterzuarbeiten, das auch tun können. Dafür gibt es ja die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und auch bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld.
Diese Zuverdienstgrenze werden
wir nun, wenn der Antrag Zustimmung erfährt, wovon ich ausgehe, von
7 600 auf 7 800 Euro erhöhen und damit an die
neue Geringfügigkeitsgrenze für 2023 anpassen, und auch bei der
Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld werden wir die Zuverdienstgrenze
für
den zweiten Elternteil, also jenen, der nicht den Antrag stellt, von
16 200 auf 18 000 Euro pro Kalenderjahr erhöhen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) – Da kann man ruhig klatschen, ja. Uns geht es
darum, jene, die doppelt beitragen, doppelt
Verantwortung tragen, nicht zu bestrafen, sondern sie im Gegenteil zu
unterstützen, ihnen mehr Planbarkeit und auch mehr Freiraum und Spielraum
zu geben.
Ich möchte alle, die zusehen und für die das Thema ist, auch
darauf hinweisen,
dass es auf der Homepage des Bundeskanzleramtes einen ausführlichen
Rechner für das Kinderbetreuungsgeld gibt. Danke dafür auch an das
Team der Frau Bundesministerin. Also, liebe angehende Mütter und
Väter, egal ob Sie Ihr Kind alleine oder gemeinsam betreuen, sich die Zeit
aufteilen möchten: Das Kinderbetreuungsgeld
passt für viele Lebenssituationen, und darum geht es uns auch
heute!
Vielen Dank an Barbara Neßler und Norbert Sieber, die
diesen Antrag eingebracht haben, und danke an die Frau Bundesministerin
für die Abwicklung all der Anträge, die kommen. – Vielen
Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der
Abg. Neßler.)
10.23
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Wimmer. – Bitte sehr.
Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die vorliegende Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz sieht eine Anpassung der Zuverdienstgrenze an die Geringfügigkeitsgrenze vor, und das
ist gerade in Zeiten, in denen ein Zuverdienst für viele Familien wichtig und notwendig ist, eine notwendige Maßnahme. Die Anpassung ist wichtig, sie ist notwendig, und daher stimmen wir dieser Novelle auch zu.
Viel lieber würden wir heute aber einer umfassenden Novelle des Kinderbetreuungsgeldes zustimmen, denn auch diese wäre dringend notwendig. In fast jedem Ausschuss betone ich, dass es einige Baustellen beim Kinderbetreuungsgeldgesetz gibt, dass immer wieder Nachrichten von Eltern an mich herangetragen werden, dass es Probleme mit dem Kinderbetreuungsgeld gibt.
Ein ganz besonders tragischer Fall ist in den letzten Wochen an mich herangetragen worden. Er betrifft eine junge Frau, die während des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes ihren Lebensgefährten, den Vater ihres Kindes, verloren hat. Er ist tragischerweise verstorben. Durch den Tod des Kindesvaters wurde der ursprüngliche Plan der jungen Familie völlig umgeworfen, da er seinen Teil der Karenz jetzt nicht mehr antreten konnte. Die Mutter konnte trotz der nachvollziehbaren, wirklich schweren Situation nicht länger in Karenz gehen, da es keine Härtefallregelung gibt und das System in diesem Fall einfach sehr unflexibel ist.
So kam zu der Trauer der jungen Frau um den Lebensgefährten und den Vater auch eine große finanzielle Sorge. Dieser sehr tragische Fall und viele andere Fälle mit Baustellen im Bereich des Kinderbetreuungsgeldes zeigen einfach, wie notwendig eine Reform ist und dass sie endlich angegangen werden muss.
Es gibt aber auch in anderen Bereichen
Baustellen, ich nenne da das Stichwort Mutter-Kind-Pass oder Eltern-Kind-Pass.
Es wurde ja erfreulicherweise
groß angekündigt, dass es da Verbesserungen geben soll, dass die
Leistungen ausgebaut werden, aber nach wie vor gibt es keine Einigung mit den
Krankenkassen, was die Anpassung der Honorare für die Untersuchungen
betrifft. Es ist also immer noch nicht gesichert, dass die
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen eine Kassenleistung bleiben. Das ist
wirklich seit Monaten nicht geklärt,
und ich ersuche dringend darum, das endlich auf die Beine zu stellen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ebenfalls verunsichert werden die Eltern
dadurch, dass es in vielen Gegenden in Österreich
schwierig ist, einen Kinderarzt mit Kassenvertrag zu finden. Die
Kinderstationen in den Spitälern sind überfüllt, es gibt lange
Wartezeiten auf Untersuchungen und auf
Behandlungen, und ganz tragisch ist auch, dass
es bei speziellen Medikamenten für Kinder zu
Lieferschwierigkeiten kommt.
Es gibt also so viele Problemlagen für
Familien. Ganz besonders tragisch für die Familien ist die hohe
Teuerungsrate. Wenn sie überlegen müssen, ob sie
heizen oder Lebensmittel einkaufen sollen, dann ist das wirklich eine ganz
große Belastung für die Familien. Die Sozialmärkte wissen nicht
mehr, wie sie ihre Kund:innen versorgen sollen, weil die Waren ausgehen.
Delogierungspräventionsstellen und Beratungsstellen haben einen hohen
Zulauf, einen steigenden Zulauf an Hilfesuchenden, und das jetzt vor
Weihnachten. Es wird also eng für viele Österreicherinnen und
Österreicher.
Daher, sehr geehrte Regierungsparteien: Nicht alle Familien können die aktuellen Krisen selber bewältigen, sie wollen aber keine Almosenempfänger und Bittsteller sein. Sie wollen, dass die Politik die Rahmenbedingungen so gestaltet, dass jeder eigenständig und eigenverantwortlich leben kann. (Beifall bei der SPÖ.) Deshalb sage ich hier heute im Sinne eines Appells vor Weihnachten: Lassen Sie sie nicht im Stich! (Beifall bei der SPÖ.)
10.28
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mühlberghuber. Bei ihr steht das Wort. – Bitte.
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld hat ja hauptsächlich die Funktion,
Eltern, die über ein
höheres Einkommen verfügen und sich für eine kurze
Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen, die Möglichkeit
zu geben, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten. Die
Zuverdienstgrenze
beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe soll
weiterhin eine geringfügige Beschäftigung während des
Anspruchszeitraumes ermöglichen.
Die Erhöhung der Zuverdienstgrenze von 7 600 Euro auf 7 800 Euro pro Kalenderjahr ist richtig, weil ja auch die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeldkonto – das ist die pauschale Variante – von 16 200 auf 18 000 Euro angehoben wurde. Daher ist diese Änderung und Anpassung für uns ein ganz logischer Vorgang, um den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes zu ermöglichen beziehungsweise eventuell dann später Rückzahlungen zu vermeiden. Eine Anpassung an die aktuelle Teuerung und die derzeitige Wirtschaftslage ist notwendig, um Familien ein entsprechendes Auskommen zu gewährleisten. Wir bewerten diese Anhebung der Zuverdienstgrenze deshalb auch positiv, dem Antrag wird vonseiten der FPÖ also zugestimmt.
Allgemein aber, Frau Bundesminister, zum Kinderbetreuungsgeld: Das
gehört überarbeitet. Es ist ein Wirrwarr. Ich bekomme viele
Anrufe, mich erreichen viele E-Mails – die Menschen sind
unzufrieden. Es ist ein Durcheinander. Es ist so breit gefächert, viele
blicken überhaupt nicht durch. Die Menschen wissen nicht, für welche Variante sie sich entscheiden
sollen oder welche für sie, für die
Familie vernünftig ist, aber es wird sich in diese Richtung nichts
ändern, Frau Bundesminister. Ich habe in der letzten Ausschusssitzung mit
Ihnen gesprochen. Sie meinen, es sei vernünftig, die Eltern, die
Familien seien zufrieden. – Wir sind nicht der Meinung, weil
wir das Ohr beim Bürger haben. Der Bürger berichtet uns, und ich
glaube dem Bürger alles oder zumindest sehr viel. (Beifall
bei der FPÖ.)
Genau da sind wir, das ist wieder ein Nachteil für unsere Familien, für unsere Mütter, für unsere Väter, weil sich wieder nichts ändert. Es wird nicht
verbessert, es wird nicht vereinfacht, und das ist schade für unsere Familien! – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
10.31
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Neßler. – Bitte sehr.
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Nachdem wir die Erhöhung der Zuverdienstgrenze im Kontomodell des Kinderbetreuungsgeldes bereits umgesetzt haben, erfolgt nun die Erhöhung beim einkommensabhängigen Modell. Mit der Erhöhung der Zuverdienstgrenze reagieren wir auch auf die Inflation, und besonders Frauen werden davon profitieren.
Eine weitere Änderung
umfasst die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für Alleinerziehende und
Personen, deren Partner oder Partnerin Niedrigverdiener oder Niedrigverdienerin
ist. Diese Beihilfe bekommen jene Personen, die
bereits ein sehr niedriges Kinderbetreuungsgeld beziehen und während der
Karenz wenig beziehungsweise gar nichts dazuverdienen. Mit dieser
Maßnahme unterstützen wir also vor allem jene, die
besonders von Armut betroffen sind, und gerade im Kontext der Teuerung ist das
jetzt wichtig, wie meine Vorredner und Vorrednerinnen ausgeführt haben.
Weil es die letzte Sitzung vor
Weihnachten ist, möchte ich die Gelegenheit nutzen, nicht um
Glückwünsche zu überbringen, sondern um noch einen Punkt
anzusprechen, der mir besonders wichtig ist: Die stille Nacht, heilige Nacht
ist in einigen Haushalten leider eine sehr laute Nacht, weil gerade zu Weihnachten
das Risiko für häusliche Gewalt extrem steigt. Oft mischen sich bestehende Spannungen
gekoppelt mit Alkoholkonsum zu einem toxischen Mix zusammen. Das kann oft
in Gewalt umschlagen. Und wenn es um häusliche Gewalt geht, dann sind
Kinder oft direkt davon betroffen, oft aber auch stille
Zeugen und Zeuginnen, die mitbekommen, dass die eigene Mutter geschlagen wird, dass ein Geschwisterteil geschlagen wird. Jedes Kind bedarf Sicherheit, Geborgenheit, und wenn ein Kind in einer Umgebung von Angst aufwächst, dann hinterlässt das Spuren an Körper und Seele.
Darum sage ich gerade jetzt: Seien wir aufmerksam, denn weghören kann mitunter wirklich tödlich enden. Scheuen wir uns nicht, Hilfe anzubieten, scheuen wir uns nicht, selber Hilfe zu holen! Darum möchte ich abschließend noch jenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Frauenhäusern, an den Helplines meinen Dank aussprechen, die vor allem Frauen und Kinder, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind, während der Feiertage unterstützen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich wünsche frohe und vor allem gewaltfreie Weihnachten! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.34
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bernhard. – Bitte.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen und Zuseherinnen und Zuseher! Wir adaptieren heute das Kinderbetreuungsgeld hinsichtlich der Zuverdienstgrenzen, und wir stimmen der Vorlage auch zu, allerdings – das muss man ehrlicherweise auch sagen – ist sie handwerklich doch etwas rückständig. Der Vorschlag vonseiten der NEOS wäre gewesen, dass wir die Zuverdienstgrenzen tatsächlich automatisch entweder an die Geringfügigkeit oder auch an die Inflation koppeln, dass wir sozusagen den Zuverdienst auch direkt valorisieren.
Was passiert nämlich, wenn wir jetzt einmalig den Betrag 7 600 durch 7 800 ersetzen oder 16 000 auf 18 000 anheben? – Da müssen Sie in einem Jahr oder in zwei oder drei Jahren wieder etwas beschließen, es gibt immer eine Ver-
zögerung
von Monaten, einem Jahr oder auch zwei Jahren, in denen Menschen weniger dazuverdienen können. Und
da ja die Gründung einer Familie auch immer ein zeitlich
befristetes Projekt ist, diese erste Phase, in der
man das Kinderbetreuungsgeld bezieht, kann man auch in eine Zeitphase fallen,
in der man dann einfach geringere Zuverdienstmöglichkeiten hat, was
aber sachlich nicht gerechtfertigt ist.
Wir wollen aber auch – und das ist auch wesentlich – die Gelegenheit noch einmal nutzen – ich habe Ihnen das vorhin bei der Fragestunde auch schon gesagt, Frau Ministerin –, um anzumerken, dass das Kinderbetreuungsgeld aus unserer Sicht noch nicht dort angelangt ist, wo es anlangen könnte. Es gibt mittlerweile viele Möglichkeiten, es gibt sogar sehr viele Möglichkeiten. Es ist mittlerweile so, dass Ihr Ressort Familienberatungsleistungen finanziert, damit Familien, die gegründet werden, beim Kinderbetreuungsgeld überhaupt den richtigen Antrag stellen können. Da stellt man sich die Frage, ob nicht eine Vereinfachung in irgendeiner Form auch sinnvoll wäre.
Auf der anderen Seite
gibt es aber tatsächlich auch Notwendigkeiten – beziehungsweise
Gegebenheiten in modernen Familien –, im Rahmen derer man sich
fragt: Können nicht beide Elternteile eine längere Zeit gemeinsam zu
Hause
sein und diese erste Zeit intensiver erleben, dann aber natürlich wiederum
früher in die Erwerbstätigkeit zurückkehren? Können nicht
Eltern in den ersten
drei Jahren geblockt abwechselnd, aber auch immer wieder zeitversetzt in den
Kinderbetreuungsgeldbezug gehen, damit man sich das besser aufteilt, damit das mit
der beruflichen Tätigkeit, vielleicht mit einer selbstständigen
Tätigkeit oder mit einer saisonalen Tätigkeit, besser
zusammenpasst?
Da gibt es schon einige Elemente, bei denen wir, ohne dass wir jetzt mehr Geld in die Hand nehmen müssen, mehr Möglichkeiten für junge Familien schaffen können. Wir als NEOS werden da weiterhin konkrete Vorschläge auch im Familienausschuss einbringen, und wir hoffen, dass von Ihrer Seite die Offenheit besteht, dass wir das Kinderbetreuungsgeld entsprechend reformieren, damit es auch wirklich immer den Bedürfnissen der jungen Familien entspricht und
nicht den Bedürfnissen der Politik. – In diesem Sinne: Schönen Tag! (Beifall bei den NEOS.)
10.37
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Sieber. – Bitte.
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident!
Geschätzte Frau Minister! Werte
Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir diskutieren
hier eine Anpassung im Kinderbetreuungsgeld, und das wurde von verschiedenen
Vorrednern als Anlass genommen, Kritik anzubringen – aber auch
konstruktive Kritik, wie wir da weiterarbeiten können. Ja, wir sind
für solche Vorschläge immer offen und denken auch darüber nach,
wie dieses System weiterentwickelt werden kann.
Eines muss dazu aber doch gesagt werden: Ich glaube nicht, dass es ein Land in Europa gibt, das ein derart vielfältiges und gutes System der Kinderbetreuung anbietet (Ruf bei der SPÖ: Geh bitte, das stimmt ja überhaupt nicht! – Abg. Heinisch-Hosek: Wir haben nicht das beste Modell, das weißt du! – Abg. Krisper: Nachmittagsbetreuung?), in dem wirklich auf verschiedenste Lebensmodelle eingegangen wird und in dem sich die Betroffenen selber aussuchen können, welches Modell sie wählen wollen. Deswegen glaube ich, dass wir durchaus darüber reden können, wie wir das weiterentwickeln, aber dieses vorliegende Modell ist ein sehr gutes. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Aber wie gesagt: Wir diskutieren beziehungsweise berichten hier ja grundsätzlich über einen Allparteienantrag zur Anpassung der Zuverdienstgrenzen in zwei Bereichen: beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und auch bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld. Dabei – das wurde bereits mehrfach gesagt – wird die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld von 7 600 Euro auf 7 800 Euro und bei
der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld für den zweiten Elternteil – denn für den anspruchsberechtigten ersten Elternteil haben wir es bereits im Entlastungspaket III gemacht – von 16 200 auf 18 000 Euro angehoben.
Es ist für uns – und für Sie mag es auch so erscheinen – eine kleine Anpassung, in Wirklichkeit aber ist es so: Wenn wir diese Anpassung nicht gemacht hätten, dann wäre für manche Eltern im Jahr 2023 eine geringfügige Beschäftigung aufgrund der Aufwertung nach dem ASVG eben nicht mehr möglich gewesen. Dem werden wir hiermit gerecht, und ich danke Ihnen allen für die breite Unterstützung dieses Antrages. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.39
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Holzleitner. – Bitte.
Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc
(SPÖ): Herr Präsident! Sehr
geehrte Frau Ministerin! Wie meine Kollegin
Petra Wimmer schon ausgeführt hat,
werden wir dieser Novelle zustimmen. Es muss uns aber klar sein, dass es einfach
schwierig ist, wenn Servicestellen, die Familien und Frauen beraten, eine unsichere
Grundlage für ihre Gespräche und Beratungen vorfinden, weil wir diese
Zuverdienstgrenze zwei Wochen vor Jahreswechsel anheben, es aber schon vorher
bekannt war, dass dieser Beschluss gefällt wird. Die Familien und Frauen
können so wirklich schwierig Planungssicherheit haben. Deshalb glaube ich,
dass wir uns wirklich gemeinschaftlich überlegen müssen, wie wir das
in Zukunft besser handhaben, damit diese Planungssicherheit einfach früher
im Jahr gegeben ist.
Wenn es um die Unterstützung von Familien und Alleinerzieher:innen geht, möchte ich zum Jahresende noch ein Thema aufs Tableau bringen, das wir in diesem Haus schon viel zu lange auf die lange Bank geschoben haben, nämlich – wir haben es vorhin in der Fragestunde auch angesprochen – die
Unterhaltsgarantie. 2017 – mittlerweile fünf Jahre her! – gab es eine Podiumsdiskussion zur Nationalratswahl, und alle Parteien, damals sechs verschiedene Fraktionen, haben das Taferl mit dem Ja gezückt, Ja zu einer Unterhaltsgarantie. Nun, mehr als fünf Jahre später, ist diese Unterhaltsgarantie noch immer nicht Realität! Es ist mir egal, ob es Türkis-Blau, Schwarz-Grün, Türkis-Grün ist, egal, welche Fraktionen die Regierung stellen: Ziel muss es sein, dass diese Unterhaltsgarantie endlich Realität wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Es geht nämlich um nicht weniger als 170 000 Alleinerziehende, vorwiegend Frauen, die für eine Viertelmillion Kinder sorgfaltspflichtig sind und von denen 46 Prozent mit Armutsgefährdung zu kämpfen haben. Das sind erschreckende Zahlen, die uns nicht kaltlassen dürfen. Gerade die Unterhaltsgarantie könnte ein wichtiger Punkt sein, um diese Armutsgefährdung abzuwenden.
Wir wissen, Unterhaltsverfahren sind langwierig, sind schwierig, sind kostenintensiv, und während dieser Zeit befinden sich viele Alleinerzieher:innen und deren Kinder in der Armut, verharren in der Armut und haben kaum Unterstützung, insbesondere wenn die Gesprächsbasis mit dem Ex-Partner schwierig ist, wenn er vielleicht untergetaucht ist. Wir wissen auch, dass die kleinen Adaptierungen des Unterhaltsvorschusses nicht ausreichen, dass eine Garantie gegeben werden kann, dass Frauen und Kinder eine gute Unterstützung zur Verfügung haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Deshalb werden wir als SPÖ sicherlich nicht müde,
diese TV-Diskussion,
diese Taferl mit dem klaren Ja aller Fraktionen immer wieder ins
Gedächtnis zu rufen, immer wieder ins Gedächtnis zu rufen, dass es
politisch eine breite
Basis für diese Unterhaltsgarantie gegeben hat. – Frau
Ministerin, es war der damalige Kandidat Sebastian Kurz, der auch Sie in
die Regierung geholt hat, der diese Unterhaltsgarantie bei dieser
TV-Diskussion unterstützt hat. Deshalb erwarten wir uns von Ihnen, dass
Sie sich für diese einsetzen. – Vielen Dank. (Beifall
bei der SPÖ.)
10.43
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Raab. – Bitte.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte meine letzte Sitzung in diesem Haus in diesem Jahr auch dafür nutzen, dass ich für die Zusammenarbeit mit Ihnen allen Danke sage. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit im nächsten Jahr und freue mich auch auf die konstruktiven Vorschläge im Familienausschuss.
Ich glaube, diese Zusammenarbeit hat in diesem Jahr viel bewirkt. Wir haben ja – deshalb möchte ich das nicht immer so punktuell darstellen – ein breites System an Unterstützungsmaßnahmen für Familien. Ich denke, es ist es wert, dass man das einfach noch einmal erwähnt.
Wir haben auf der einen Seite finanzielle Unterstützungsleistungen für Familien, bei denen wir in diesem Jahr viel erreicht haben, nämlich bei der Familienbeihilfe, beim Kinderbetreuungsgeld. Auch wenn wir den Unterhaltsvorschuss debattieren, haben wir da immer wieder Reformen und auch Erhöhungen auf den Weg gebracht.
Wir haben die Sachleistungen
für die Familien, Stichwort Kinderbetreuung.
Da investieren wir als Bund 1 Milliarde Euro in den Ausbau der
Kinderbetreuung.
Wir haben die
Familienberatungsstellen, fast 400 Familienberatungsstellen
in ganz Österreich, die für die Familien da sind, die wir in den
letzten Jahren auch finanziell stärker unterstützen, damit sie
wirklich für jede Familie, die einen
Platz braucht, einen haben.
Und wir haben die steuerlichen Entlastungen. Den
Familienbonus Plus gibt es ja noch nicht so lange, und wir haben ihn jetzt nach
wenigen Jahren auch
erhöht und immer wieder an die Anforderungen der neuen Zeit angepasst.
Ich denke daher, dass uns mit den Reformen, die wir in diesem Jahr schon auf den Weg gebracht haben, vieles gelungen ist. Wenn ich nur an das Kinderbetreuungsgeld und die wichtigen Dinge für die Eltern denke, etwa daran, dass der Familienzeitbonus, wenn man ihn bekommt, danach wieder vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen wird – ja, das mögen jetzt technische Details sein, aber das sind Dinge, die die Familien wahnsinnig ärgern! Ich glaube, es ist uns viel gelungen, um solche Hürden, bürokratische Hürden, aber auch inhaltliche Hürden, beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes zu entfernen.
Auch in der
Digitalisierung – wir haben ein neues digitales System, Fabian, wo
alle Familienleistungen zusammenkommen. Es
erleichtert es den Familien enorm
beim Bezug der Leistungen, dass man nicht die Zettelwirtschaft hat und wieder
jeden Zettel einscannen und dann hochladen muss.
Wir haben den Eltern-Kind-Pass neu aufgestellt. Ich
möchte es in dieser Runde noch einmal
sagen: Ja, selbstverständlich wird der Eltern-Kind-Pass
weiterhin
eine finanzierte Leistung bleiben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Er ist ein zentrales Element für die Gesundheit der Säuglinge und zur
Reduktion des Säuglingssterbens und daher eine absolute
Erfolgsgeschichte, die wir nun auch weiterspinnen.
Mit den weiteren heutigen Reformen, nämlich bei den
Erleichterungen für jene Eltern, die
Kinder mit Behinderungen haben, und auch mit der Erhöhung der
Zuverdienstgrenze, glaube ich, gehen wir gemeinsam gut in das neue Jahr. Vielen
Dank auch für die Signale, die ich gerade vernommen habe, dass Sie diesen Erleichterungen auch zustimmen. Ich glaube, das ist
auch ein schönes Signal, dass wir wirklich immer versuchen,
konstruktiv, gemeinsam miteinander an Schrauben zu drehen. Ich freue mich, auch
wenn es nicht immer leicht ist, auf die Zusammenarbeit mit Ihnen im neuen Jahr.
Da wird uns sicher, so hoffe ich,
auch mit breiter parlamentarischer Mehrheit im Familienbereich da und dort etwas
gelingen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Grünen.)
10.46
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.
Abgeordneter
Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr
Präsident! Geschätzte Frau Minister! In der Vorwoche ist wieder
einmal bekannt geworden, dass die Liste der Mangelberufe in Österreich
2023 so lange wie nie ist. Momentan
sind es über das ganze Staatsgebiet 68 Mangelberufe, nächstes
Jahr 100. Darunter finden sich Schlosser, Dreher, Schweißer genauso wie
Elektriker, Installateure und Ähnliches – was wir
alle von zu Hause kennen, wenn wir irgendetwas brauchen – bis hin
natürlich zu Pflegekräften und Ärzten.
Das mag viele Gründe haben, einer davon liegt definitiv
klar auf dem Tisch: Es gibt zu wenige Leute, die diese Berufe ausüben
können. Und warum ist
das so? – Weil wir infolge einer völlig fehlgeleiteten
Familienpolitik in diesem Land viel zu
wenige Kinder auf die Welt bringen. (Ah-Rufe bei den
Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Erasim
und Koza.) Man muss also die Ursache bekämpfen und nicht die Wirkung. Wir brauchen – und dazu
stehe ich – eine Offensive für unsere Familien in diesem
Land, eine Geburtenoffensive für mehr eigene Kinder (Beifall bei der
FPÖ), denn nur das sichert langfristig und nachhaltig die
Gesellschaft dieses Staates. Das wäre eine verantwortungsvolle Politik
für die Gesellschaft und für die Bürger in diesem Land. (Abg.
Neßler: Mehr Kinder für alle! Was ist denn los mit ihm?)
Wir haben derzeit rund
85 000 Lebendgeburten pro Jahr, davon 65 000 Österreicher.
Die Zielwerte müssten ungefähr – das habe ich für
mich zumindest einmal
berechnet – 30 Prozent höher sein. (Ruf bei den
Grünen: Die Zielwerte! Geil!) Dem gegenüber stehen
auch – da muss man auch ohne
Tabu hinschauen – 30 000 bis 60 000 geschätzte
Abtreibungen. (Abg. Holzleitner: Das ist ein Recht der
Frauen! – Abg. Disoski: Geh bitte! – Abg. Holzleitner: Die Frauen
haben ein Recht auf ihren Körper, Herr Kollege Zanger!) Es sind deswegen
Schätzungen, weil in Österreich keine Statistiken erhoben werden. Das wäre
aber wichtig, um einmal in die Motivforschung zu gehen. (Abg. Disoski:
Das Motiv, eine Abtreibung zu machen, ist,
eine Abtreibung machen zu wollen! Punkt!) Warum passieren
Abtreibungen? Warum werden Kinder getötet, noch bevor sie auf die Welt
kommen? Da braucht man die Gründe dafür (Abg.
Disoski: Nein, die braucht man nicht! Die sind klar! – weitere
Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen), und deswegen ist eine Statistik
so wichtig. (Abg. Holzleitner:
Von Ihnen lassen sich die Frauen nicht das Recht auf ihren Körper
verbieten! – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und
Grünen.)
Es ist einfach nicht wahr, dass
jede Frau freiwillig ihr Kind hergibt! Das kannst du mir ja nicht
erzählen, Frau Kollegin! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Neßler:
Oh
mein Gott! – Abg. Disoski: Wieso reden Sie über dieses
Thema? Mit welcher Expertise reden Sie über dieses Thema?) Es muss
Grundsätze geben, ein klares Bekenntnis zur traditionellen Familie
als Keimzelle des Staates. (Abg. Erasim: Erbärmlich ist diese
Rede, erbärmlich!) Wir müssen jene entlasten, die die Zukunft
dieses Landes sichern, und es darf nicht sein, dass jemand,
der fleißig arbeitet und die Absicht hat, eine Familie zu gründen,
armutsgefährdet ist. (Abg. Schallmeiner: Das haben wir schon
einmal gehabt!)
Dazu gibt es
Lösungsansätze. Das reicht von steuerlichen Modellen bis hin zu
vollkommener Steuerfreiheit für Familien mit drei oder vier Kindern (Abg.
Disoski: Na so weit kommt es noch! So weit kommt es noch!),
Anreizsysteme, zum Beispiel Geburtenprämien in Höhe von
5 000 Euro, sage ich jetzt einmal,
pro österreichischem Kind. Wir müssen Möglichkeiten schaffen,
dass
man leichter zu Eigentum kommt, wenn man Familien gründet, in Form von
besonderen Finanzierungsmöglichkeiten, beispielsweise zinslose Kredite
et cetera. (Ruf bei den Grünen: Bitte verbreitet da nicht
reaktionäre Familienbilder ...! Lasst uns da verschont! Das ist
ja - -!)
Und wenn wir wissen, warum so
viele Abtreibungen passieren, dann muss man auch hergehen und sagen: Vielleicht
kann man ja Möglichkeiten schaffen,
damit nicht jede Frau abtreiben muss (Abg. Neßler –
die Hände zusammenschlagend –: Bitte! – Ruf bei
der SPÖ: Was geht Sie das an?), nur weil sie sich in
finanzieller Not befindet oder Angst hat, in ihrer Existenz gefährdet zu sein. (Abg. Heinisch-Hosek: Da braucht man Sie nicht dazu!)
Mir ist es wichtig, Frau
Minister, das als Diskussionsgrundlage zu sehen. Ich würde mir
wünschen, dass Sie sich über das, was ich jetzt gesagt habe
(Abg. Disoski: Ich würde mir wünschen, dass Sie nicht
über Dinge reden, von denen Sie keine Ahnung haben!), ein bisschen
Gedanken machen, ebenfalls bitte Norbert Sieber als Chef des
Familienausschusses. Das dauert alles, ich weiß, aber ich denke, wir
müssen anfangen, hier für eine zukünftig wieder gesunde und
normale Volkswirtschaft zu arbeiten.
Ein persönliches Wort noch
an Sie, Frau Minister: Danke für Ihre klare Absage an diese Bewegung, die
da im Zuge der ganzen Klimadiskussion entstanden ist,
an jene, die sagen: Nein, wir setzen keine
Kinder in die Welt, denn damit schaden wir dem Klima! –
Das gibt es ja auch schon, und da haben Sie im Ausschuss ganz klar
gesagt, dass Sie dem nichts abgewinnen können. (Zwischenruf der Abg. Erasim.)
Auch Sie, Frau Minister, werden
heuer Weihnachten feiern, nehme ich an, im Kreise der Familie. Ich wünsche
Ihnen jetzt persönlich, dass Sie mit Ihrem kleinen Weihnachtssternchen die
Zeit genießen können und die Ruhe haben (Abg. Disoski: Die
Redezeit ist lange vorbei!), das, was so ein kleines Kind einem schenkt, wirklich
auch anzunehmen. Und wer weiß, vielleicht legt ja das Christkind
noch den einen oder anderen Weihnachtsstern in die Krippe (Heiterkeit bei Abgeordneten
von ÖVP und FPÖ), das wäre dann eine besonders schöne
Bescherung, wie man so schön sagt. Ich wünsche Ihnen wirklich alles
Gute!
Frohe Weihnachten auch allen Familien in diesem Land! (Abg. Disoski: Redezeit ist vorbei!) Das Leuchten der Kinderaugen daheim sollen Vater und Mutter genießen, und wünschen wir uns alle, dass dieses Leuchten in den nächsten Jahren noch viel mehr wird! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.51
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lindner. – Bitte.
Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Abgeordneter Zanger, nur ein Satz: Frauen haben ein Recht auf ihren eigenen Körper! (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS.)
10.51
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu jetzt niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Familie und Jugend.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf noch bekannt geben, dass das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht hat:
Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler wird durch Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab vertreten.
Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 2418/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1852 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 2. Tagesordnungspunkt.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Sieber. – Bitte.
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte
Frau Minister! Hohes Haus! In dieser Vorlage geht es darum, dass wir zwar
einerseits für Menschen mit Behinderung, Familien mit Kindern mit
Behinderung in Österreich viel Unterstützung haben – und
das ist auch gut so, dass wir
hier einen gesellschaftlichen Schulterschluss haben und eben unterstützend
und tragend mit dabei sind –, aber es gibt immer wieder
Möglichkeiten, um da Entlastung zu schaffen, Familien zu
unterstützen, Menschen mit Behinderung zu unterstützen. Und in diesem
Tagesordnungspunkt geht es eben um eine
solche Entlastung, um eine Unterstützung von Familien mit Kindern
mit Behinderung.
Worum geht es? – Ab einer Behinderung von 50 Prozent bekommt man einen sogenannten Behindertenpass. Die Voraussetzung ist eine erhebliche Behinderung, um dann auch die erhöhte Familienbeihilfe, die benötigt wird, zu bekommen. Bisher war es so, dass man, damit man diesen Behindertenpass bekommt, jährlich eine Untersuchung nachreichen musste. Es hat nicht genügt, einmal eine Untersuchung zu machen, damit dann automatisch der Behindertenpass weitergeführt und auch die erhöhte Familienbeihilfe vom Finanzamt ausbezahlt wird.
Jetzt werden wir hier dafür sorgen, dass, ist die
Untersuchung einmal gemacht, der Behindertenpass zugestanden wird, damit diese
Untersuchungen nicht
mehr jährlich stattfinden müssen und die Familien mit ihren Kindern
zu den Ärzten gehen und den Nachweis erbringen müssen, dass das
Kind noch die entsprechende Behinderung hat. Ausgenommen davon sind jene
Fälle einer Behinderung, bei denen klar ist, das eine Verbesserung des
Zustandes möglich ist. Da wird es dann notwendig sein, alle fünf
Jahre – also nicht jährlich,
sondern alle fünf Jahre – eine Untersuchung zu machen, um den Behindertenpass wieder zu bekommen. Ich glaube, das ist eine sehr gute und wichtige Regelung, und ich danke auch, dass wirklich alle Parteien hier zustimmen.
Meine Damen und Herren, ich möchte aber auch die
Gelegenheit nutzen, zu einer aktuellen Situation und Berichterstattung kurz
Stellung zu nehmen: Es geht um die Vorwürfe gegen meinen, unseren
Landeshauptmann Markus Wallner
in Vorarlberg, der ja aufgrund einer
anonymen Berichterstattung (Abg. Loacker: Der selbst zu
lange zugeschaut hat ...! – Abg. Einwallner: ...
nie was gewusst davon!) wirklich sehr angeschossen und unter Druck gesetzt
wurde.
Die WKStA hat ermittelt, und wie wir jetzt aus Berichten entnehmen (Abg. Einwallner: 30 Jahre ...! Seit 30 Jahren das gleiche Geschäftsmodell der ÖVP, die ihr Geld in die Parteikassen kriegt, 30 Jahre! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ – Zwischenrufe bei den NEOS) und hören können, hat sich nichts bestätigt, hat sich keiner der Vorwürfe gegen Markus Wallner bestätigt.
Unser Landeshauptmann sagt trotzdem, er vertraue auf die
WKStA, sie solle weiter ermitteln (Abg. Heinisch-Hosek: Zur Sache!),
er vertraue auf die
WKStA, und, ja, momentan ist es so, dass nichts vorliegt. (Abg. Loacker:
Ja, ja! – Abg. Disoski: Was hat das mit der
Tagesordnung zu tun? – Abg. Leichtfried:
Da geht es ja um Familien und nicht um ...!) Es steht im Raum, dass
die WKStA die Ermittlungen einstellen wird. (Abg. Heinisch-Hosek: ...
Familienpolitik! – Zwischenruf des Abg. Einwallner.)
Aber meine Damen und Herren,
eines zur Klarstellung (Abg. Leichtfried: Ich meine, für was
sitzen Sie da oben? ... ich weiß nicht!): Dass diese anonyme
Anzeige gereicht hat, um einen untadeligen Landeshauptmann hierher nach Wien
in einen Ausschuss zu zitieren (Ruf bei der SPÖ: Was ist das für
ein Niveau in dem Raum? – Rufe bei der SPÖ: Zur Sache! –
Ruf: Entziehen Sie ihm das Wort!) und ihn dort sehr,
sehr wenig wertschätzend – sehr wenig
wertschätzend! – zu befragen (Abg. Loacker: ...
Prinzessin auf der Erbse!), ist so weit gegangen (Rufe
bei der SPÖ: Zur Sache!), dass in cumulo diese Befragungen und auch die
Berichterstattung, die durchaus vorverurteilend war (Ruf bei der SPÖ:
Zur Sache!), dazu geführt haben, dass er gesundheitlich wirklich
Schwierigkeiten hatte.
(Abg. Disoski: Zur Sache bitte,
Kollege! Das ist überhaupt nicht zur Sache!)
Ich möchte Ihnen ein Zitat von Reinhard Haller vortragen, der heute in der Zeitung Folgendes geschrieben hat: „In der Zeit der Besinnung könnten vielleicht alle, die in der Politik engagiert sind oder diese kommentieren, einmal darüber reflektieren, ob Beschämen anderer nicht viel bequemer ist als kreatives Ersinnen eigener Lösungsvorschläge und konstruktive Kritik nicht viel motivierender wäre als destruktive.“ (Beifall bei der ÖVP.)
Diese Worte sollten wir uns alle zu Herzen nehmen! Wenn es einen Wunsch an das Christkind gibt – ich bin zu lange in der Politik, wir haben einen harten Umgang miteinander (Abg. Erasim: Zur Sache!) –, dann den: dass wir ab dem kommenden Jahr, auch mit dem Neustart im neuen Parlament, einen anderen, einen etwas wertschätzenderen Umgang miteinander pflegen und wir nicht aufgrund von Luftschlössern, von unbestätigten anonymen Aussagen, die sich durch nichts bestätigen lassen, untadelige Menschen so niedermachen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
10.57
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet
ist Frau Abgeordnete Nussbaum. (Abg. Leichtfried: Herr
Präsident, das ist ...! – Abg. Krainer: Das
ist falsch! Es ist umgemeldet worden! Es ist umgemeldet worden, Krainer statt
Nussbaum! – Abg. Wöginger: Das entscheidest
aber nicht du! Das entscheidet immer noch der Präsident! Wo sind
wir denn?) – Okay, dann spricht Herr Abgeordneter Krainer
statt Abgeordneter Nussbaum. Ich würde Sie bitten, das rechtzeitig bekannt
zu geben, dann können wir das auch in unserer EDV
korrigieren. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielen Dank. – Zur ÖVP-Familie vielleicht ein paar Worte: Kollege Sieber hat recht, es ist vollkommen unklar, wir wissen nicht – denn das war ja der Vorwurf dieser eidesstattlichen Erklärung –, ob
Herr Wallner persönlich Inserate für den Wirtschaftsbund Vorarlberg eingeworben hat oder nicht. Wir wissen nicht, ob das stimmt oder nicht, das ist eine unbewiesene Behauptung. (Abg. Sieber: ...! Das ist eine glatte Lüge! – Ruf bei der ÖVP: Sie unterstellen das!)
Was wir aber wissen, ist, dass der Wirtschaftsbund in Vorarlberg mehrere Millionen Euro an Inseraten für eine Zeitung, deren Werbewert deutlich unter dem Inseratenpreis liegt, eingeworben hat – erstens. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hörl und Sieber.) Das Zweite, das wir wissen, ist, dass fast 1 Million Euro an Steuern nicht bezahlt wurden und jetzt nachgezahlt werden müssen. (Abg. Berlakovich: ... jetzt ist dauernd zur Sache geschrien worden! Was ist mit zur Sache?) Das Dritte, das wir wissen, ist, dass Herr Wallner in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der ÖVP Vorarlberg in den letzten Jahren fast 1 Million Euro aus diesem Inseratengeld für seinen Wahlkampf bekommen hat und genommen hat.
Das ist das, was wir über die ÖVP-Familie in Vorarlberg wissen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)
11.00
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.
Abgeordnete
Edith Mühlberghuber (FPÖ):
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau
Bundesminister! Ich möchte noch ganz kurz auf diese Aussage meines
Kollegen Zanger zurückkommen. Herr
Lindner hat daraufhin gemeint, jede Frau habe
ein Recht auf ihren Körper. – Ja,
das ist richtig. Warum haben wir das aber bei der
Coronadebatte im Zusammenhang mit der Pflichtimpfung nicht einmal
gehört? (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe
bei der SPÖ.)
Jeder Mensch hat ein Recht auf seinen Körper. Als es um
die Impfung ging, habe ich von euch aber nichts dazu gehört! Da habt ihr
mitgestimmt! Da habe ich
das nicht gehört! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Kommen wir zurück zu Tagesordnungspunkt 2. Bei
diesem Antrag geht es
um eine Erleichterung für minderjährige Inhaber eines Behindertenpasses. Derzeit
müssen ja Kinder mit erheblicher Behinderung für die erhöhte
Familienbeihilfe einen zusätzlichen Nachweis des Sozialministeriumservice einbringen,
obwohl die Voraussetzungen für einen Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe und der Behindertenpass identisch
sind. (Präsidentin Bures übernimmt den
Vorsitz.)
Familien mit Kindern mit Behinderung sind ohnehin
täglich mit großen finanziellen und bürokratischen
Herausforderungen konfrontiert. Eine deutliche Erleichterung für
betroffene Familien wird mit diesem Antrag umgesetzt
und unnötiger Verwaltungsaufwand wird dadurch reduziert. Das Verfahren
wird vereinfacht und beschleunigt. Die Betroffenen ersparen sich nicht nur die
bisher nötigen gesonderten ärztlichen Untersuchungen, sondern
auch zusätzliche Behördenwege.
Wir haben schon im Ausschuss zugestimmt und wir werden auch heute diesem Antrag die Zustimmung geben. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
11.02
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Bitte.
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt, anders als meine Vorredner, tatsächlich zur Sache sprechen.
Wir wissen, Eltern mit behinderten Kindern sind in ihrem Alltag extrem gefordert. Die Betreuung und Unterstützung ihrer Kinder mit Behinderung nimmt viel Energie und Zeit in Anspruch. Oft geben gerade Mütter ihren Beruf auf, um für ihr Kind mit Behinderung da zu sein, das Kind zu unterstützen, zu pflegen, zu fördern, zur Therapie und in die Schule zu bringen. Neben all diesen Aufgaben müssen auch noch viele Behördenwege erledigt werden, denn
ein Kind mit Behinderung in Österreich großzuziehen bedeutet auch viel Bürokratie.
Genau darum beschließen wir heute eine deutliche Vereinfachung und
Beschleunigung zum Antragsprozess betreffend Gewährung der erhöhten
Familienbeihilfe. Künftig wird der Behindertenpass mit der ärztlichen
Untersuchung als Nachweis reichen. Alle wissen, glaube ich, wie es davor
abgelaufen ist, dass das wirklich ein Bürokratieabbau ist. So können
wir die Familien deutlich schneller unterstützen.
Diese Verfahrenserleichterung sowie die schon beschlossene Valorisierung der Familienleistungen sind wichtige Bestandteile, um Eltern mit behinderten Kindern zu unterstützen, denn ab 2023 wird die erhöhte Familienbeihilfe valorisiert. Verkürzt gesagt: Wenn die Preise steigen, steigen auch die Familienleistungen. Das ist wirklich ein sozialpolitischer Meilenstein. Das hat vor uns keine Regierung geschafft, wir haben das aber jetzt zusammengebracht. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Ich muss noch kurz etwas zur
FPÖ sagen: Abtreibung zu verbieten, Herr Kollege, bedeutet nicht, dass es
weniger Abtreibungen gibt. Das bedeutet nur, dass
die Frauen kriminalisiert werden. Das bedeutet, dass die Ärztinnen und
Ärzte kriminalisiert werden. Und das bedeutet gravierende Folgen für
die Gesundheit der Frau. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf
des Abg. Wurm.)
Reden, in denen Männer Frauen die Autonomie
absprechen, beziehungsweise Reden, in denen
Männer einen Besitzanspruch auf den Körper der Frauen
stellen, finde ich einfach nur mehr wahnsinnig ermüdend. Wir gehen
sicherlich keinen Schritt zurück! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
11.04
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte.
11.04
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Kinder mit Behinderung werden von der Gesellschaft oft vergessen. Viele Familien werden so zu Bittstellern gemacht. Die Sonderausgaben, die zusätzlich anfallen, die Zeit, die Kämpfe mit dem Bildungssystem, die Arztbesuche, der Zugang zu Therapien, der Umgang mit mitleidigen oder abwertenden Blicken: All das erschwert das Leben enorm. Dass wir jetzt den Zugang zur erhöhten Familienbeihilfe erleichtern, wird diesen Familien sehr helfen und ist daher im Sinne von gesellschaftlicher Inklusion wünschenswert und zu begrüßen.
Wichtig ist auch, dass solche Verfahren für Menschen mit Behinderungen vereinfacht werden und Familien dadurch mühsame Bürokratie erspart wird. Schnellere und unkompliziertere Verfahren bedeuten oftmals auch schnellere finanzielle Unterstützung, und das ist insbesondere in Zeiten der Teuerung und Energiekrise, die Menschen mit Behinderung besonders hart treffen, extrem wichtig.
Weniger auffällig, aber langfristig genauso wichtig sind auch die Änderungen in der bürokratischen Abwicklung. Da wird es am Anfang wohl noch ein paar technische Schwierigkeiten geben. Wir begrüßen es aber sehr, dass zumindest im Familienbereich einige Schritte in Richtung Digitalisierung und automatisierter Abwicklung stattfinden. Wir dürfen das aber nicht nur als Probebetrieb sehen, sondern müssen es flächendeckend ausrollen.
Dass gerade das Bundesamt für Behindertenwesen der
Testballon ist, freut mich sehr, geht aber auch mit einer kleinen Mahnung einher:
Gehen wir bitte
keine Minischritte, sondern packen wir gemeinsam große Vorhaben an, damit
wir Inklusion wirklich auf jeder Ebene der Gesellschaft leben können!
Inklusion ist nämlich ein Menschenrecht. (Beifall bei den NEOS.)
11.06
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Julia Elisabeth Herr. – Bitte.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr
(SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr
geehrtes Hohes Haus! Heute beschließen wir eine Regelung, mit der unter
anderem, einfach zusammengefasst gesagt, versucht wird, das Leben von Familien
mit Kindern mit Behinderung zu erleichtern. Da stimmen wir natürlich zu.
Es geht nämlich
darum, dass für Kinder, die bereits einen Behindertenschein haben, quasi
ein automatischer behördlicher Informationsaustausch stattfindet,
sodass man sich einen weiteren Gang zum Arzt, um eine weitere
ärztliche Bestätigung zu bekommen, zukünftig sparen kann.
Das sind sehr, sehr kleine Erleichterungen, von denen wir hier sprechen,
als einen Meilenstein würde ich das nicht bezeichnen. (Abg. Neßler:
Es geht um die Valorisierung der Familienleistungen!) Natürlich freut
es uns aber trotzdem, wenn das möglich ist.
Die Erleichterung bleibt aber winzig, wenn wir uns anschauen, was in
diesem Bereich sonst noch alles zu tun wäre, um ein wirklich
gleichberechtigtes Leben für alle Kinder zu ermöglichen. Erst in
dieser Sitzung haben Sie von ÖVP
und Grünen unseren wichtigen Antrag auf einen Rechtsanspruch auf Bildung
auch für die elfte und zwölfte Schulstufe für behinderte Kinder
einfach abgelehnt. – Es bleibt also viel zu tun. (Beifall bei der
SPÖ.)
Lassen Sie mich zu diesem sehr
ernsten Thema noch eines sagen, weil zuletzt auch wieder eine Diskussion rund
um die Sendung „Licht ins Dunkel“ und
die Fragen losgetreten wurden, wie Kommunikation auf Augenhöhe stattfinden
kann und wie wir es schaffen können, über zentrale Rechte von
beeinträchtigten Personen zu sprechen und nicht über
Almosen – das ist eine wichtige Frage –: Viele
Spenden fließen jetzt in der Weihnachtszeit in Ausgaben, die eigentlich
vom Staat finanziert werden sollten, in Ausgaben, die so essenziell sind, dass
sie nicht von Spendenfreudigkeit abhängig sein sollen. Das bedeutet
nämlich: Wenn es eine Spende gibt, dann ist es gut. Wenn es aber keine
Spende
gibt, was ist dann? Da geht es um Unterstützungen, die eben selbstverständlich sein sollten, wenn es um die Betreuung von Menschen mit Behinderung geht.
Es gibt aber darüber hinaus auch viele andere soziale Einrichtungen. Schauen wir uns etwa an, wie abhängig Einrichtungen von Spenden sind, wenn es um die Hilfe von obdachlosen Menschen geht. Die Erfüllung all dieser Aufgaben muss der Sozialstaat finanzieren, das darf nicht von irgendjemandes Goodwill abhängen! (Beifall bei der SPÖ.)
In diesem Zusammenhang ist es
natürlich wichtig, wen man da adressiert, und zwar nicht die Spender und Spenderinnen, die jetzt zu Weihnachten etwas
Gutes tun wollen, die oft selber nicht viel haben, aber trotzdem noch einen
kleinen Teil solidarisch spenden. Und es geht auch nicht um die Vereine,
die in diesem Bereich Unglaubliches leisten, und auch nicht um die vielen
Ehrenamtlichen, die ihre Zeit einsetzen, um Menschen zu helfen. Es ist die
neoliberale Politik, die wir da angreifen müssen (Abg. Loacker:
Es wäre schön, gäbe es eine neoliberale Politik! In welcher Welt
lebst du?), die die grundsätzlichste Versorgung der
Bürger:innen auslagern will, statt sie staatlich zu garantieren. (Beifall
bei der SPÖ.)
Da müssen wir ansetzen. Wir müssen einen Sozialstaat
schaffen (Abg. Loacker: Wir haben eine Staatsquote von
52 Prozent!), in dem Betreuungsleistungen nicht ausgelagert
werden, Herr Loacker, sondern bereitgestellt werden –
für ein selbstbestimmtes Leben für
alle und gegen die Abhängigkeit von Spenden. – Vielen Dank. (Beifall
bei der SPÖ. – Abg. Loacker: Bevor der Kommunismus nicht
da ist, bist du nicht zufrieden! – Abg. Herr –
auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz –:
Was ist das Problem?)
11.10
Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Wolfgang Zanger zu Wort gemeldet. – Bitte.
11.10
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Kollegin
Neßler hat behauptet, ich hätte in meiner Rede davon gesprochen,
Abtreibungen
zu verbieten. Das ist unrichtig.
Tatsächlich habe ich davon gesprochen, dass es notwendig ist, Statistiken zu den Abtreibungen einzuführen, um möglicherweise jene zu verhindern, die letztendlich nur deswegen passieren, weil sich eine Frau und Mutter in ihrer Existenz gefährdet sieht oder einer möglichen Armutsgefährdung entgegensieht.
Bitte, liebe Frau Kolleginnen von den Grünen, ich würde Ihnen empfehlen, sinnerfassend zuzuhören. (Beifall bei der FPÖ.)
11.11
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes
Haus! Werte Zuseher! Ich glaube, es ist vollkommen klar und wir sind uns hier
im Saal alle einig, dass die Familien gerade eine sehr schwere Zeit
durchmachen. Unserer Meinung nach ist die Regierung an diesen schwierigen
Umständen für die Familien sehr stark beteiligt. Ich glaube, ich
kann heute etwas präsentieren, womit wir den Familien eine
Erleichterung schaffen können. Es ist nämlich mittlerweile
so, dass Frauen immer öfter auch später im Leben Kinder gebären
und es deshalb mittlerweile auch Versorgungspflichten für Personen,
die 60 plus oder in Frühpension sind, gibt.
Wir haben ja, sowohl was den
Arbeitskräftemangel in Österreich als auch die finanzielle
Absicherung in der Pension betrifft, einige Anträge eingebracht, und ich möchte
heute einen Antrag einbringen, der – ich sage es für die
Kollegen der anderen Fraktionen gleich vorweg – gestern im Tiroler
Landtag von
allen Parteien befürwortet wurde: von der Sozialdemokratie, von den
Grünen,
von den NEOS, von der ÖVP und selbstverständlich auch von uns, denn wir haben ihn gestern im Landtag eingebracht.
Ich möchte einen gleichlautenden Antrag heute hier im Parlament
einbringen, weil ich davon ausgehe, dass die Fraktionen ja ähnlich
denken wie ihre Kollegen
in Tirol und sie den Kollegen in Tirol in
diesem Fall nicht in den Rücken fallen werden. Es gibt ja sicher
viele Tiroler ÖVP-Abgeordnete, die das ganz
gleich sehen wie die Landesregierung in Tirol, die ja mittlerweile aus
Sozialdemokratie und ÖVP besteht. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Es wäre jetzt vor Weihnachten eine schöne Geschichte, wenn wir gemeinsam etwas machen und vor allem auch für Familien, bei denen die Notwendigkeit da ist, eine Erleichterung bringen.
Ich möchte diesen Entschließungsantrag jetzt einbringen und kurz vorlesen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Befristete Erhöhung der Zuverdienstgrenze im Rahmen der vorzeitigen Alterspension“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende arbeits- und sozialpolitische Forderung im Bereich der Alterspensionen unmittelbar umsetzt:
Die Zuverdienstgrenze soll im Rahmen einer vorzeitigen Alterspension von derzeit 485,85 Euro befristet bis zum 31.12.2024 auf 1.000 Euro erhöht werden.“
*****
Ich sage es noch einmal: Das
würde jenen Menschen – Frauen und Männern –, die aus welchen Gründen auch immer in
Frühpension sind, die Möglichkeit
bieten, wenn sie es wollen und die Notwendigkeit da ist, bis zu 1 000 Euro
pro Monat dazuzuverdienen, ohne ihren Anspruch auf die Pension zu verlieren.
Das ist, glaube ich, eine sehr sinnvolle Geschichte, die aufgrund der
derzeitigen äußeren Umstände auch notwendig ist.
Das haben alle Fraktionen im Tiroler Landtag gestern auch so gesehen, und ich gehe davon aus, dass auch wir alle hier im Parlament diese Erleichterung schaffen werden, wie gesagt gerne auch befristet bis Ende 2024, weil eben die Umstände derzeit so sind, wie sie sind.
Ich freue mich auf einen vorweihnachtlichen gemeinsamen Beschluss und sage Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.15
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Wurm, Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Befristete Erhöhung der Zuverdienstgrenze im Rahmen der vorzeitigen Alterspension
eingebracht im Zuge der Verhandlung über die Debatte zu TOP 2.) Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 2418/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1852 d.B.) in der 191. Sitzung des Nationalrats am 15. Dezember 2022
Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 regelt den Lastenausgleich im Interesse der Familien. Dazu zählen unter anderem Familienbeihilfe, Schulfahrtbeihilfe und
Schülerfreifahrten, Freifahrten und Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge, Unentgeltliche Schulbücher, Familienhärteausgleich sowie der Familienhospizkarenz – Härteausgleich.
Der § 39a. Familienlastenausgleichsgesetz regelt unter anderem folgende Leistungen aus dem Familienlastenausgleichsfonds:
(1) Aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen ist an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt für die gesetzliche Unfallversicherung der Schüler und Studenten (§ 8 Abs. 1 Z 3 lit. h und i des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) ab dem Jahr 1991 ein jährlicher Beitrag von 4 360 000 Euro zu zahlen.
(2) Der Beitrag ist in dem Jahr zu zahlen, für welches er bestimmt ist.
(3) Aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sind den
Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung 70 vH der Aufwendungen
für das Wochengeld
(§ 162 in Verbindung mit § 168 des
Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes,
§ 41 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 und
§ 36 Abs. 2 des Arbeitsmarktservicegesetzes, BGBl. Nr. 313/1994) zu
ersetzen.
(4) Aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sind der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen der Aufwand für die Teilzeitbeihilfen zur Gänze sowie 70 vH der Aufwendungen für die übrigen Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Gewährung der Leistung der Betriebshilfe (des Wochengeldes) an Mütter, die in der gewerblichen Wirtschaft oder in der Land- und Forstwirtschaft selbständig erwerbstätig sind, zu ersetzen.
(5) Aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sind die Pensionsbeiträge für die nach § 18a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes Selbstversicherten den Trägern der gesetzlichen Pensionsversicherung zu zahlen.
(Anm.: Abs. 6 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 103/2001)
(7) Aus Mitteln des
Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen ist der Aufwand für
die Wiedereinstellungsbeihilfe nach Art. XXI des Karenzurlaubserweiterungsgesetzes,
BGBl. Nr. 408/1990, zu leisten.
Geänderte
demographische und gesellschaftliche Entwicklungen haben in den letzten Jahren
und Jahrzehnten dazu geführt, dass es immer mehr „alte“ bzw.
„ältere“
Eltern (Großeltern) gibt, die kurz vor dem Eintritt in die reguläre
Alterspension, nach Eintritt in eine
vorzeitige oder reguläre Alterspension usw. noch Unterhaltspflichten inklusive
der Finanzierung für schulpflichte Kinder (Enkelkinder), Kinder (Enkelkinder)
in Lehrausbildung mit geringem Einkommen bzw. Kinder (Enkelkinder) in
Ausbildung im Universitäts- und Fachhochschulbereich finanziell aufkommen
müssen und daher auch auf einen Zuverdienst neben ihrer Pension angewiesen
sind. Dies hat sich durch die aktuelle Teuerungskrise noch verstärkt.
In diesem Zusammenhang sei
ergänzend auf Judith Schadl/Thomas Damberger: „Lebenszufriedenheit
von Eltern in Österreich im Zusammenhang mit Alter
und Lebenslagen-Blick auf Belastungen und Bereicherungen hinsichtlich der
Elternschaft, Masterarbeit Graz 2017“ verwiesen.
Wer vor dem gesetzlichen
Pensionsantrittsalter in Pension geht (Frühpension, Korridorpension oder Hacklerregelung) darf bis zur
Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 485,85 Euro im Monat
dazuverdienen, ohne dass die Pension für das betreffende Monat wegfällt. Die Anzahl der
Frühpensionen ist im Corona-Jahr 2020 deutlich angestiegen. Ein
Hauptgrund dafür war die günstigere Hacklerregelung, welche von 2019 bis 2020 in Anspruch genommen werden konnte.
Das zeigen die Zahlen
der Pensionsversicherungsanstalt. Im Jahr 2020 gingen 28.225
Personen in Frühpension, das sind um fast 5.000 mehr als im Jahr
2019.
In Anbetracht der enormen Teuerung trifft es nun viele Frühpensionisten besonders hart. Zwar wird vermehrt die Möglichkeit eines geringfügigen Zuverdienstes genutzt, allerdings reichen die knapp 500 Euro bei weitem nicht aus, um die anfallenden Mehrkosten zu stemmen.
Aus diesem Grund soll die Zuverdienstgrenze für Personen, welche sich in der Frühpension befinden, befristet bis zum 31.12.2024 auf 1.000 Euro erhöht werden. Sollte sich die Situation bis zu diesem Zeitpunkt nicht entspannen, muss eine entsprechende Verlängerung angedacht werden.
Die unterfertigten Abgeordnete stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende arbeits- und sozialpolitische Forderung im Bereich der Alterspensionen unmittelbar umsetzt:
Die Zuverdienstgrenze soll im Rahmen einer vorzeitigen Alterspension von derzeit 485,85 Euro befristet bis zum 31.12.2024 auf 1.000 Euro erhöht werden.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, es ist wirklich ausdrücklich zu begrüßen, dass wir mit den vorliegenden Änderungen im Familienlastenausgleichsgesetz finanzielle, aber auch bürokratische Hürden für Familien mit Kindern mit Behinderungen ein Stück weit abbauen. Jede Erleichterung der Verfahren ist von unserer Seite her zu begrüßen.
In Zukunft werden durch die Ausstellung des Behindertenpasses auch die
Erfordernisse für die erhöhte Familienbeihilfe
erfüllt. Damit entfällt eine weitere ärztliche Untersuchung, die
gerade für Menschen mit Behinderungen sehr
große Hürden verursacht hat. Auch das Vorliegen der Mindestdauer der
Beeinträchtigung von sechs Monaten
wird für eine erhöhte Familienbeihilfe übernommen.
Die Feststellung alle fünf Jahre, ob die erhebliche Behinderung gegeben
ist, ist auch nur mehr dann notwendig, wenn eben Änderungen zu erwarten sind.
Das ist alles gut.
Gestern haben wir im Plenum
auch beschlossen, dass bei der Beantragung des Behindertenpasses zukünftig
die Fotos verwendet werden, die bereits in
der Datenbank der Republik vorhanden sind. Auch das ist eine positive
Maßnahme zur Entbürokratisierung.
Das bringt mich jetzt aber auch gleich zum nächsten Punkt, den ich ansprechen möchte: Wir haben schon vor einiger Zeit hier im Parlament alle gemeinsam beschlossen, dass für Anliegen von Menschen mit Behinderungen sogenannte One-Stop-Shops eingerichtet werden sollen, also Stellen, zu denen man hingeht und die sich um alle Anliegen gesammelt kümmern und alles beantragen, sodass der Mensch im Vordergrund nur einen Antrag stellt und die Behörden im Hintergrund miteinander kommunizieren und alles regeln. Was ist dazu bisher passiert? – Ich habe leider absolut keine Informationen zum aktuellen Stand der Umsetzung. Ich vermute, dass da bis jetzt wieder einmal gar nichts geschehen ist.
Wir finden, es ist notwendig, dass man Vereinfachungen in der Bürokratie, im finanziellen Ablauf vornimmt. Gerade die Digitalisierung bietet eine große Chance, um da Änderungen durchzuführen. Wir sehen, dass eigentlich eine echte Verwaltungsreform kommen müsste und das ganze Antragsystem komplett überarbeitet werden sollte. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
11.18
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Meri Disoski. – Bitte.
11.18
Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr Kollege Zanger, dieses bevormundende Frauenbild der FPÖ, das es Frauen nicht zutraut, informierte Entscheidungen über den eigenen Körper zu treffen, lehne ich als grüne Frauensprecherin auf das Schärfste ab, ich weise das zurück. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)
Schwangerschaftsabbrüche sind privat zu finanzierende Eingriffe, und diese sind in Österreich teuer, sie kosten zwischen 800 und 1 200 Euro. Das ist verdammt viel Geld, eine große finanzielle Belastung für eine ungewollt schwangere Person. Würde, wie es bei anderen Gesundheitsleistungen üblich ist, auch diese Gesundheitsleistung in Österreich von der Krankenkasse gezahlt werden, dann hätten wir Statistiken und dann hätten wir vor allem auch die Situation, dass jede ungewollt schwangere Person, jede ungewollt schwangere Frau auch einen sicheren Abbruch durchführen würde. Darüber können wir gerne reden.
Und zur Motivforschung: Ein Motiv, eine ungewollte
Schwangerschaft abzubrechen, ist, eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen zu wollen;
mehr hat den Staat und auch die Religion nicht zu interessieren. (Beifall
bei den
Grünen sowie der Abgeordneten Künsberg-Sarre und Scherak.)
11.19
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Präsidentin Doris Bures: Wir würden nun zu den Abstimmungen kommen.
Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich in den Abstimmungsvorgang eintreten können. – Widerspruch sehe ich zumindest keinen, dann werde ich jetzt zu den Abstimmungen kommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1851 der Beilagen.
Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2:
Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, samt Titel
und Eingang in 1852 der Beilagen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich wiederum um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Befristete
Erhöhung
der Zuverdienstgrenze im Rahmen der vorzeitigen Alterspension“.
Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Bericht des
Gleichbehandlungsausschusses über den Gleichbehandlungsbericht für
die Privatwirtschaft 2020 und 2021, vorgelegt von der
Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien (III-785/1833 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Herr Abgeordneter Werner Saxinger, Sie erhalten als Erster das Wort. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele von Ihnen kennen sicher den Sänger Harry Belafonte. Er sang Hits wie „Day-O“ oder „Island in the Sun“, und bei diesen tiefen Temperaturen würden wir uns derzeit wahrscheinlich oft gerne auf eine wärmende Insel beamen.
Mit diesem Harry Belafonte
verbinde ich aber auch meine erste persönliche Wahrnehmung einer
Diskriminierung. Er gab nämlich 1981 in der Linzer Sporthalle ein Konzert,
und nach dem Konzert wurde ihm in einer Diskothek der Eintritt
verwehrt – auf der Eingangstür stand ein Hinweisschild: nur
für
deutsch sprechende Gäste. Das war für mich damals ein klassisches
Diskriminierungsphänomen, dieser Rassismus. Es ist ein
gesellschaftliches Phänomen, das seit Jahrhunderten strukturell
verankert ist, nicht nur im Alltag, sondern leider auch noch immer in
Institutionen.
Vieles hat sich zum Besseren
geändert, doch bei manchem gibt es noch Luft nach oben. Das
Gleichbehandlungsgebot besagt, dass niemand aufgrund
von Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder
Weltanschauung, sexueller Orientierung oder
Behinderung benachteiligt werden darf. Dieser Grundsatz gilt für
Arbeitsverhältnisse und die sonstige Arbeitswelt und ist im
Gleichbehandlungsgesetz geregelt.
Wie schaut das derzeit in Österreich aus? – Der Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2020 und 2021 liegt nun vor und er enthält einige interessante Daten. Die Anwaltschaft für Gleichbehandlung verzeichnete einen Anstieg an Anfragen betreffend Diskriminierung im Vergleich zu 2018 und 2019.
Am häufigsten waren Anfragen im Bereich der Geschlechterdiskriminierung in der Arbeitswelt, ein Drittel davon betreffend sexuelle Belästigung. Zahlreiche Anfragen gab es auch hinsichtlich rassistischer Diskriminierung in der Arbeitswelt, beim Zugang zu Wohnraum oder auch Bankgeschäften. Auch Coronamaßnahmen waren ein Thema, wobei der OGH klarstellte, dass die Ablehnung der Impfung nicht den Anforderungen des Begriffs der Weltanschauung betrifft.
Wir haben in Österreich circa vier Millionen Beschäftigungsverhältnisse, und da kommt es naturgemäß oft zu Konflikten. Wann kommt es nun zu einem Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission? – Bei jedem zehnten Diskriminierungsfall nach dem Gleichbehandlungsgesetz, also jede zehnte Anfrage führt dann zu einem Verfahren.
Was kann man aus dem
Gleichbehandlungsbericht 2020 und 2021 noch herauslesen? –
In den Senaten der Gleichbehandlungskommission gab es insgesamt
122 Beschwerdefälle. Wie sieht es mit den
Diskriminierungsgründen
aus? – Der hauptsächliche Diskriminierungsgrund betraf das
Geschlecht in Kombination mit Alter und
auch Weltanschauung. In beiden Senaten gab es keine Beschwerden aufgrund
der sexuellen Orientierung.
Was waren die häufigsten Tatbestände? – Das war hauptsächlich Beruf, gefolgt von sexueller Belästigung.
Aus welchen Bereichen kommen die Beschwerden? – Auch ganz interessant: bunt gemischt, aus vielen Ressorts, Ministerien, Universitäten und auch Museen.
Was ist in Zukunft noch zu erwarten? – Ein besonderer Fokus wird sicherlich auf der Altersdiskriminierung liegen.
Sehr geehrte Damen und Herren, seien wir wachsam in Hinblick auf Diskriminierung!
Ich möchte gerne mit einem Satz enden, den wir uns alle vor Augen führen sollten, und der gerade in der Weihnachtszeit mehr denn je gilt: Manche Menschen merken erst, wie sie mit anderen Menschen umgehen, wenn sie selbst so behandelt werden – und plötzlich ist das Leben unfair. – Ich danke und wünsche allen frohe Weihnachten! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Schwarz.)
11.25
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Abgeordneter Mario Lindner. – Bitte.
Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau
Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein schwules Paar wohnt
zusammen in einem Haus mit Garten, in der Nachbarschaft weiß
man, dass die beiden in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben. Eines
Tages wird einer der beiden Männer, während er sich in seinem
privaten Garten aufhält, von einem Nachbarn verbal belästigt.
Das Paar wendet sich an die Anwaltschaft für Gleichbehandlung –
diese kann die beiden lediglich über den lückenhaften
Gesetzesschutz aufklären und an die Rechtsanwaltskammer weiterleiten.
Ich frage Sie, Frau Ministerin
Raab: Ist das fair? Finden Sie das okay? Warum schauen Sie bei Diskriminierung zu? Warum handeln Sie nicht endlich und
schauen nicht einfach zu, wenn Menschen in Österreich diskriminiert
werden? Egal, ob es um die sexuelle Orientierung, um das Alter, um die Religion
oder die Weltanschauung geht: Sie schauen zu und handeln nicht – das
ist fahrlässig, Frau Bundesministerin! (Beifall bei der
SPÖ.)
Es ist nicht nur für Betroffene nicht erklärbar, warum das Gleichbehandlungsgesetz idente Handlungen in einem Bereich rechtlich sanktioniert, in einem anderen Bereich jedoch nicht. Das versteht wirklich kein Mensch in diesem Land. Jeder Fall ist ein Fall zu viel, und es ist längst an der Zeit für das Levelling-up! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Disoski und Weratschnig.)
Wir brauchen aber nicht nur das
Levelling-up, wir brauchen endlich auch Folgendes: Abbau der Zersplitterung des
Gleichbehandlungsrechts; Klagsrecht und Klagsbudget für die GAW für
eine Mitwirkung an Gerichtsverfahren; Ermöglichung des wirksamen
Monitorings aktueller Diskriminierungsphänomene und Erhöhung des
Budgets für Informations- und Bewusstseinsarbeit der
GAW; Ausbau der Wirksamkeit der GAW.
Ich frage Sie, Frau Bundesministerin: Wer fordert das? – Ihre eigenen Expert:innen der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Und was machen Sie? – Nichts! Und das ist fahrlässig, Frau Bundesministerin! (Beifall bei der SPÖ.)
An dieser Stelle ein
großes Danke an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anwaltschaft für Gleichbehandlung für
ihre hartnäckige Arbeit. Vielen Dank
dafür! (Beifall bei
der SPÖ sowie der Abgeordneten Disoski und Meinl-Reisinger.)
Ich wünsche mir für 2023, dass die Forderungen der Anwaltschaft für Gleichbehandlung endlich umgesetzt werden, denn: Jeder Fall ist ein Fall zu viel! Es ist längst an der Zeit für ein Levelling-up. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Disoski.)
11.27
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rosa Ecker. – Bitte.
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier und zu Hause! Die Gleichbehandlungsanwaltschaft verzeichnete einen starken Anstieg an Diskriminierungsanfragen, es waren um etwa 1 000 Anfragen mehr als im Vergleichszeitraum 2018 und 2019. Warum ist das so? – Es waren einerseits auch Firmenanfragen darunter, andererseits mehr Einzelanliegen von Personen, und auch da ist Corona ein Mitschuldiger. Das Angebot nutzten nach wie vor, wie wir es schon wissen, mehr Frauen als Männer, eher im Alter über 35 Jahren.
Diskriminierung am Arbeitsplatz und systematische Benachteiligung von Frauen, die Mütter werden, passieren leider immer noch. Mit Diskriminierung am Arbeitsplatz müssen aber auch immer mehr ältere Arbeitnehmerinnen zurechtkommen. Es wird Maßnahmen für das Arbeiten im Alter brauchen, um sicherzustellen, dass Frauen auch im Alter noch einen Arbeitsplatz haben.
Besonders auffällig sind die geschlechtsbezogenen Belästigungen, die der Bericht sehr gut aufzeigt, und Äußerungen, die sich Frauen offenbar gefallen lassen müssen. Es sind Aussagen wie zum Beispiel: Die Kolleginnen seien „eh nur Hausfrauen“ und könnten „ihren Dreck, den sie machen, ... selbst wegsaugen“, oder: Es werde „‚eine Sekretärin mit Eiern in den Hosen‘ gebraucht“.
Sehr geehrte Frau Minister! Ich habe es schon im Ausschuss gesagt: Offenbar braucht es in Österreich wirklich auch Kampagnen zu wertschätzender Sprache.
Die Digitalisierung ist auch in
der Gleichbehandlungsanwaltschaft angekommen, mit
E-Learning-Tools, die Firmen zur Verfügung stehen, um proaktiv handeln
und Fälle vielleicht auch präventiv verhindern zu können.
Hybridkonferenzen haben Einzug
gehalten, durch die Zeit gespart wird, durch die Geld gespart wird und bei
denen auch das positive Resümee gezogen
wird, dass Lösungen genauso gut,
vielleicht sogar besser erarbeitet werden konnten, weil sich die Streitparteien in räumlicher Distanz
befunden haben,
also sich nicht gegenüberstanden.
Beinahe 1 500 Fälle konnten zu passenden
Stellen – zum Beispiel an die Behindertenanwaltschaft,
an Institutionen der Landesverwaltungen, an den öffentlichen
Dienst – weitervermittelt werden, und da wurde der Wunsch
nach einer einheitlichen Organisation geäußert. Die
Gleichbehandlungsanwaltschaft – da gilt die Gratulation Frau Konstatzky –
erhielt den Verwaltungspreis für Führungs- und
Steuerungsarbeit. Wir wissen, die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist mit
ihren Regionalstellen EU-weit ein Vorzeigeprojekt und feierte vor nicht
allzu langer Zeit das 30-jährige Jubiläum.
Schlussendlich ist es aber trotzdem ein Bericht, der aufzeigt, dass im Diskriminierungsbereich noch vieles zu tun ist. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. El-Nagashi.)
11.30
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Meri Disoski. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher, insbesondere hier auf der Galerie! Es freut mich, dass junge Leute da sind, das ist sehr schön zu sehen. Viele Berichte, die wir ja sonst in den Ausschüssen behandeln, werden auch dort enderledigt, deswegen freue ich mich heute besonders darüber, dass wir den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft für die Jahre 2020 und 2021 auch hier im Plenum diskutieren können.
Im Berichtszeitraum feierte die
Gleichbehandlungsanwaltschaft ihr 30-jähriges Bestehen – auch auf diesem Wege noch einmal herzliche
Gratulation dazu!
Ich glaube auch, dass dieser Jubiläumsbericht auf eine sehr
eindrucksvolle Art und Weise zeigt: Die
Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft wirkt.
Stellvertretend für diese
Arbeit und für all jene, die dort tagtäglich tätig sind, möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei
Frau Sandra Konstatzky,
der Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, und bei Frau
Claudia Hillebrand, der Geschäftsführerin des Senats I der
Gleichbehandlungskommission, für diese wichtige, engagierte Arbeit
bedanken. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Abg.
Oberrauner.)
Im Zeitraum der Berichtslegung, also 2020, 2021, hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft insgesamt 4 962 Mal zu Diskriminierung und zu Gleichbehandlung informiert, beraten und auch individuell unterstützt. Es haben 217 Menschen diskriminierende Vorfälle geschildert, in denen nach dem Gleichbehandlungsgesetz Schutzlücken bezüglich des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, des Alters und auch der sexuellen Orientierung bestehen.
Die häufigsten Anfragen finden nach wie vor im Bereich der Geschlechterdiskriminierung in der Arbeitswelt statt, dabei beschweren sich Frauen in den Jahren 2022, 2021, 2020 nach wie vor am häufigsten wegen sexueller Belästigung.
Viele Anfragen gab es auch im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und schon an zweiter Stelle liegen Anfragen zum Diskriminierungsgrund der ethnischen Zugehörigkeit. Ich glaube, da werden wir später von einer Kollegin noch mehr dazu hören.
Nach wie vor ist es so, dass
sich relativ wenige Personen wegen Diskriminierungen aufgrund der
sexuellen Orientierung an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden. Die
Gleichbehandlungsanwaltschaft begegnet diesem Under-Reporting, indem sie
versucht, sich auch gezielt mit den spezifischen Communities zu
vernetzen, diese auf die Beratungsangebote aufmerksam zu machen und auch
dorthin zu führen, wo sie hin sollen – nämlich ihr Recht einzumahnen,
ihr Recht einzuklagen. Durch diese engagierte Vernetzungsarbeit haben sich
auch die Zahl der Meldungen von Diskriminierung aufgrund der
sexuellen Orientierung fast verdoppelt. Das ist gut, das ist ein wichtiges
Zeichen, aber da wird auch einmal mehr klar, dass nach wie vor eine
Gesetzeslücke im Gleichbehandlungsgesetz besteht, die es aus grüner
Sicht sehr dringend zu schließen gilt. Kollege Lindner hat schon darauf
hingewiesen:
Das sogenannte Levelling-up ist auch eine der langjährigsten und
wichtigsten Forderungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft, die auch von unserer
Fraktion, den Grünen, aus vollster
Überzeugung unterstützt wird. (Beifall bei den Grünen.)
Das gilt aber leider nicht für alle Fraktionen hier im Hohen Haus. Noch gibt es Widerstände auch hier im Hohen Haus gegen die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes – aller Diskriminierungsgründe auf alle Lebensbereiche –, aber auch diese Widerstände werden wir überwinden. Wir werden hartnäckig sein und gemeinsam mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft dafür kämpfen.
Zum Schluss: Diese wichtige
Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft wird gesehen, sie wird
wertgeschätzt – nicht nur in Worten, sondern auch in
Taten. Deshalb ist es uns ja auch gelungen, das zu tun, was wir im Regierungsübereinkommen
vereinbart haben, nämlich die Gleichbehandlungsanwaltschaft auszubauen.
In den letzten drei Jahren gab es eine Budgetsteigerung um 50 Prozent im Vergleich zu 2019. Wir haben fünf zusätzliche Planstellen geschaffen, mit denen jetzt auch mit diesen Regionalbüros, die entstehen, in allen Bundesländern die wichtige Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft durchgeführt werden kann. Mit dieser hohen regionalen Zugänglichkeit ist die Gleichbehandlungsanwaltschaft tatsächlich EU-weit eine Vorreiterin, und darauf, finde ich, können wir zu Recht stolz sein. (Beifall bei den Grünen.)
11.34
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Bitte.
Abgeordnete Henrike Brandstötter
(NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister!
Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Wir
befinden uns in einer Musikschule in Niederösterreich im Jahr 2022.
Der langjährige Direktor belästigt Musiklehrerinnen, er küsst
auf den Mund, er betascht Hüften, er zupft an BHs, er macht widerliche Bemerkungen zu
und über Schülerinnen, er bedroht eingeschüchterte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die um Jobs und Musikerkarrieren bangen.
Mehrmals werden zuständige
Bürgermeister informiert, und es passiert nichts. Offensichtlich
ist der Direktor der Musikschule unantastbar, weil er beste Kontakte
zum Land hat. Erst durch massiven medialen Druck wird er jetzt abgesetzt.
Wir reden oft über das Budget der Gleichbehandlungsanwaltschaft und
über deren Notwendigkeit, die aber so oft übersehen
wird – eine Notwendigkeit, die auch dieser Fall zeigt –
und die immer größer wird. Da müssen sich jetzt
auch die Kollegen von der FPÖ und teilweise von der ÖVP gut
festhalten: Der gesellschaftliche Wandel und diese Woke Bubble sorgen
dafür, dass wir
auch immer mehr mit Gleichbehandlung und Diskriminierung zu tun haben, weil es
einfach kein Kavaliersdelikt mehr ist, einer Frau ungefragt auf den Hintern zu grapschen.
Ich erinnere an einen ehemaligen ÖVP-Kollegen, der gedacht hat, Hinterngrapschen sei eine ganz normale Form der Annäherung, und der das auch öffentlich, medial kundgetan hat. (Abg. Michael Hammer: Der ist aber nicht mehr bei uns ...!) – Er ist nicht mehr hier (Abg. Michael Hammer: Aber bei uns auch nicht mehr!), aber ich glaube, der Aufschrei von Ihnen war damals irgendwie sehr leise. (Abg. Stefan: Er hat seine Frau kennengelernt! Er hat ja dann geheiratet!)
Es ist auch nicht in Ordnung,
Frauen weniger als männlichen Kollegen zu zahlen. Wenn man sich den
Bericht genau ansieht: Es ist auch nicht in Ordnung,
einer alleinerziehenden Mutter eine Wohnung nicht zu geben, weil man glaubt,
dass sie sich die Miete nicht leisten kann. Es geht auch nicht mehr, dass
man jemanden kündigt, nur weil er 55 Jahre alt wird. – Das
alles zeigt die Gleichbehandlungsanwaltschaft mit diesem Bericht auf.
Deshalb ist es wichtig, dass wir
die Ableitungen daraus ernst nehmen und auch in die Umsetzung gehen. Was wir
brauchen, ist eine massive Vereinfachung
der Wege und ein Entwirren der Zuständigkeiten, damit Betroffene noch
leichter wissen, wo sie sich bei Diskriminierung hinwenden können. Wir
brauchen
einen besseren Diskriminierungsschutz bei Altersdiskriminierung. Wir brauchen
einen besseren Schutz bei Diskriminierung aus gesundheitlichen Gründen.
Auch bei den bestehenden Beständen brauchen wir echten Schutz vor
sexueller Belästigung. Wir müssen das Levelling-up auch endlich
gesetzlich verankern, damit wir Diskriminierung wegen sexueller
Orientierung reduzieren.
Bedanken wir uns also bitte nicht nur bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft
für ihren Bericht, sondern nehmen wir ihre Empfehlungen und Forderungen
auch ernst! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei
Abgeordneten der Grünen.)
11.37
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Bundesministerin Susanne Raab zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Frau Präsidentin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich danke der Gleichbehandlungsanwaltschaft und den Gleichbehandlungskommissionen für den diesjährigen Bericht, er ist für uns ein wesentlicher Monitor in dem Feld. Ich danke Ihnen nicht nur für den Bericht, sondern natürlich vor allem für Ihre starke Arbeit in diesem Bereich, dass Sie sicherstellen, dass Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, auch zu ihren Rechten kommen.
Ich möchte noch auf das replizieren, was vorhin gesagt wurde: dass man den Empfehlungen der Gleichbehandlungskommission für die Weiterentwicklung dieser Institution nicht nachkommt. Frau Abgeordnete Disoski hat es schon erwähnt: Vielleicht ist noch nicht so bekannt, dass wir im kommenden Budget 2023 ja auch eine Budgeterhöhung für die Gleichbehandlungsanwaltschaft vorgesehen haben, insgesamt seit 2019 nunmehr ein Plus von 50 Prozent. Es gibt nun auch insgesamt 28 Planstellen, das heißt eine Aufstockung von fünf Planstellen für den Bereich. Schon lange hat es nicht mehr also eine so zentrale Stärkung der Gleichbehandlungsanwaltschaft gegeben. Ich denke, das ist auch ein wichtiger und richtiger Schritt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Ich möchte mich zu Jahresende noch einmal bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft und den Kommissionen, aber auch bei allen Frauen- und Mädchenberatungsstellen bedanken. Ich sehe, da kommt es auch oft zu einer guten Zusammenarbeit – dass sich die Frauen zuerst sehr niederschwellig an die Frauen- und Mädchenberatungsstellen wenden und diese dann den formalen Weg an die Gleichbehandlungsanwaltschaft ermöglichen. So konnten wir auch am Ende des Tages jene, die wir erreichen und die sich dann
trauen, ihre Rechte zu beanspruchen, auch zur Gleichbehandlungskommission bringen. Das freut mich sehr, das zeigt sich auch im diesjährigen Bericht. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
10.40
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Oberrauner. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucherinnen und Besucher! Geschätzte Damen und Herren, die Sie uns von zu Hause zuschauen! Im Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2020 und 2021 gibt es Zahlen, Daten und Fakten, die wirklich erstaunlich sind.
69 Prozent der Anfragen in
der Anwaltschaft kommen natürlich von Frauen. 40 Prozent der eingehenden
Fälle betreffen Diskriminierung aufgrund
des Geschlechtes, 18 Prozent der Fälle betreffen Diskriminierung am
Arbeitsplatz und sexuelle
Belästigung. Laut Statistik Austria geben sogar 27 Prozent der Frauen
in Österreich an, am Arbeitsplatz sexuell belästigt worden zu sein,
also ein Drittel. Ich glaube, da ist es einmal dringend notwendig, auch von öffentlicher
Seite, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an ihre Fürsorgepflicht zu
erinnern und das vielleicht auch mit Konsequenzen zu belegen.
In 24 Prozent der Fälle geht es um Diskriminierungssituationen
in Verbindung mit Arbeitsbedingungen und mit der Beendigung eines
Arbeitsverhältnisses. Die Fälle stehen immer im Zusammenhang mit
Schwangerschaft, Karenz und Wiedereinstieg. In 6 Prozent der Fälle
geht es um Entgeltdiskriminierung. Das ist allerdings nur die Prozentzahl, die
angezeigt wird. Viele trauen sich aber
nicht, sich dagegen aufzulehnen.
Gott sei Dank, und das freut uns als SPÖ sehr, gibt es mittlerweile wenigstens auf EU-Ebene die Vereinbarkeitsrichtlinie, die es Frauen und Männern ermöglichen soll, Arbeit, Familie und Pflege besser in Einklang zu bringen. Sie hätte in Österreich mit August 2022 umgesetzt werden sollen. Minister Kocher hat zumindest angekündigt, dass er spätestens Anfang 2023 einen Entwurf in Begutachtung schickt. Das zeugt vom Stellenwert dieses Themas für die Regierung.
Die Lohntransparenz-Richtlinie halten wir für
essenziell. Mit 15.12. sollte da eine endgültige Einigung auf
EU-Ebene vorliegen. Sie regelt die wesentlichen
Dinge, die auch uns wichtig sind, denn 17,1 Prozent der Frauen werden in
diesem Bereich noch immer diskriminiert und die Lohnschere ist einfach zu
weit offen.
Wir legen Wert auf ein Lohngesetz mit Strafen bei Unterbezahlung, wir wollen höhere Bezahlung in frauendominierten Branchen und einen Rechtsanspruch auf ganztägige Gratiskinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Zeit der Ausreden ist vorbei. Die Daten und Fakten
liegen am Tisch, und das in kaum einem Bereich so klar wie bei diesem. Es geht
jetzt wirklich darum,
dass auch die Ministerin tätig wird, Empathie, Motivation und Konsequenz
entwickelt und diese Dinge, die Europa
jetzt für die Mitgliedsländer sozusagen allgemein regelt, in
Österreich umsetzt.
Dazu gehört es auch, dass in den Ausschüssen
nicht – unter Anführungszeichen – „nur“ Anträge der Opposition gestellt
werden sollen. Ohne diese
bräuchte man gar keinen Ausschuss zu machen, da von der Regierung
genau nichts kommt.
Das zeigt, dass wir offensichtlich Probleme haben, aber
keine Lösungen. Die Lösungen, die
wir anbieten, werden vertagt. So ist der Respekt in diesem
Bereich: gut erforscht, klar belegt, aber leider kein Interesse. –
Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper.)
11.43
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Faika El-Nagashi. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Der Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft spricht einen sehr relevanten, sehr wichtigen Punkt an, nämlich den der Intersektionalität, der gleichzeitigen Betroffenheit auf mehreren Diskriminierungsebenen.
Was am häufigsten dokumentiert worden ist beziehungsweise am öftesten passiert, ist, dass eine Person Diskriminierung als Frau erlebt und gleichzeitig auch aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit oder der Religion und Weltanschauung, also zum Beispiel als Frau und als Migrantin.
Da ist ein effektiver Diskriminierungsschutz notwendig. Um aber effektiv vor Diskriminierung schützen zu können, ist es zuallererst notwendig, diese Lebensrealitäten überhaut benennen zu können und den Raum zu haben, darüber zu sprechen, sich dazu zu organisieren, sich als Frauen selbst zu organisieren, selbst zu repräsentieren und selbst zu definieren, sich selbst zu bestimmen.
Frau Ministerin, Sie haben den Beitrag der Frauen- und Mädchenberatungsstellen in diesem Zusammenhang angesprochen. Ich möchte das an einem Beispiel veranschaulichen, nämlich am Beispiel der Arbeit der Migrantinnen- und Frauenorganisation Lefö.
Eine der Mitgründerinnen des Vereins Lefö, María Cristina Boidi, ist vor einigen Wochen verstorben. Gestern durfte ich bei ihrer Verabschiedung dabei sein. Christina Boidi ist als Flüchtlingsfrau aus Argentinien nach Österreich gekommen und hat hier in den 1980er-Jahren einen Verein gegründet, der es anderen Frauen, die auch als Geflüchtete gekommen sind, ermöglicht hat, zusammenzukommen, sich zu organisieren und über ihre Lebensrealitäten, über ihre Situation zu sprechen.
Dieser Verein,
dieser Raum wurde dann nicht nur für exilierte Frauen geöffnet, für die das Leben im Exil die einzige
Möglichkeit war, in Freiheit zu leben –
Cristina Boidi war davor fünf Jahre in Argentinien während der
Militärdiktatur inhaftiert –, sondern auch für
Migrantinnen, die aus unterschiedlichen
Gründen in Österreich gelebt haben.
Dieser Raum, der es Frauen
ermöglicht hat, sich gegenseitig zu stärken, aber auch ganz praktische
Hilfestellungen geboten hat – wie zum Beispiel Deutschkurse oder
Arbeitsmarktintegration, die Möglichkeit, sich gemeinsam darüber
auszutauschen und sich zu unterstützen –, ist immer mehr zu
einem politischen Raum geworden, in dem eine Analyse zu den Ausbeutungsverhältnissen
stattgefunden hat, unter denen Frauen weltweit leben, zu den
Abhängigkeitsverhältnissen in patriarchalen Gesellschaften, die es
weltweit gibt. In diesem politischen Raum wurden die Rahmenbedingungen von
Frauen im Zusammenhang mit Arbeitsmigration analysiert – da
wurden Frauen und Migrantinnen in ihrer Lebensrealität als Frauen und
Migrantinnen gleichzeitig gestärkt.
Ich glaube, wir sehen an diesem Beispiel das Potenzial, das das Zusammendenken dieser Kategorien mit sich bringt, nämlich das Potenzial der NGOs, der Zivilgesellschaft, die in diesem Bereich arbeitet, aber auch das Potenzial des Ministeriums, das diese Bereiche zusammenfasst und zusammendenkt.
Wir erkennen an diesem Beispiel auch die Notwendigkeit der Förderschwerpunkte, die wir im Bereich Frauen und Migrantinnen setzen, um beide Bereiche, quasi beide Identitäten, zusammen und gemeinsam zu stärken und uns damit einem umfassenden Diskriminierungsschutz, den es in diesem Bereich braucht, anzunähern. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Brandstötter und Krisper.)
11.47
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gleichbehandlungsausschusses.
Bericht des
Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 2867/A(E)
der Abgeordneten Mag. Meri Disoski, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth
Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erstellung einer
Erhebung zu Menstruationsgesundheit in Österreich (1834 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Frau Abgeordnete Elisabeth Pfurtscheller, ich erteile Ihnen das Wort. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie! Liebe Zuseher vor den Bildschirmen! In der Medizingeschichte galten Frauen lange als Mängelexemplare des Mannes und wurden deswegen auch entsprechend vernachlässigt, oft mit ganz fatalen Fehldiagnosen.
Über diese Tatsache könnten wir jetzt wahrscheinlich ganz lange diskutieren, und Sie werden es nachvollziehen können, dass ich eine ganz andere Meinung dazu habe, aber Gott sei Dank ist es ja so, dass Ärzte und Ärztinnen inzwischen mit diesen Mythen aufräumen und sich redlich bemühen, mithilfe der Gendermedizin für die Frauen große Fortschritte im medizinischen Bereich zu erreichen.
Wir als Koalition wollen auch unseren Beitrag dazu leisten, einen maßgeblichen Beitrag, und deswegen haben wir auch den Ausbau der Gendermedizin in
unserem Regierungsprogramm
verankert. Mit unserem gegenständlichen Antrag widmen wir uns einem
relativ blinden Fleck in der Frauenmedizin, nämlich
der Menstruationsgesundheit.
Die NGO Erdbeerwoche hat eine Umfrage unter jungen Frauen
durchgeführt. Diese bringt zutage, dass 60 Prozent der
Mädchen eine negative Einstellung zur Menstruation haben und
50 Prozent überhaupt das Basiswissen darüber
fehlt. Ich finde das ziemlich erschreckend. Da hat man das Gefühl, dass
sich in den letzten Jahrzehnten in diesem Bereich nichts geändert hat.
Viele Frauen –
gerade junge Frauen – wissen wenig über die Menstruation,
über die Folge von Krankheiten und über Menstruationshygiene. Gerade
in
dem Bereich sollten wir als Frauen uns aber sehr viel Wissen aneignen, denn die
Menstruation begleitet uns über Jahrzehnte, sie gehört zu unserem
Selbstverständnis als Frau und sollte daher auch positiv besetzt
sein.
Daher halte ich es für
extrem wichtig, dass wir nun die Ministerien – also die Frau Ministerin und den Herrn Gesundheitsminister – dazu
auffordern,
eine Studie über die Menstruation mit allen ihren Nebenerscheinungen wie
Endometriose, Myome und natürlich auch all die Hygienemaßnahmen,
die notwendig sind, anzufertigen. Das Wichtigste ist allerdings: Es sollen auch
Handlungsempfehlungen für Verbesserungen abgeleitet werden.
Mir persönlich ist besonders das Thema Endometriose wichtig. Schätzungen sagen, dass wahrscheinlich jede zehnte Frau von Endometriose betroffen ist und dass sie einen langen schmerzvollen Weg bis zur richtigen Diagnose und zur richtigen Behandlung vor sich hat. Diese Krankheit kann sehr, sehr schwerwiegende Folgen haben – nicht nur, dass man jahrelang unter Schmerzen leidet, sondern sie kann auch bis zur Kinderlosigkeit führen.
Da muss sich unbedingt etwas ändern. Ich
bin ganz überzeugt davon, dass wir
da einen Schwerpunkt setzen müssen. Es braucht bessere Diagnosemöglichkeiten,
aber vor allem Fortschritte in der Behandlung – und diese Studie,
die
nun ausgearbeitet werden soll, ist der erste Schritt dorthin. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
11.51
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva Maria Holzleitner. – Bitte.
Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Diese Menstruationsstudie ist ja ein gutes Ansinnen, das wir an sich unterstützen; für uns ist es aber schon wesentlich, dass auch sofort konkrete Taten gesetzt werden, weil wir über manche Problemlagen schon Bescheid wissen.
Wir wissen, dass es in Österreich ein Problem mit Periodenarmut gibt, weshalb Projekte wie die Rote Box in Wien oder kostenlose Periodenartikel auf Toiletten von Schulen oder Gemeinden wirklich gute Projekte sind. Das sind Produkte, die jede Frau im Alltag benötigt – und wenn man auf eine Toilette geht, nimmt man sich auch das Klopapier nicht selbst mit, sondern geht davon aus, dass welches vorhanden ist. Ähnliches sollte auch für Periodenartikel gelten – weil es, wenn man unter Periodenarmut leidet, im schlimmsten Fall gesundheitliche Folgen wie toxische Schocks haben kann, wenn man einen Tampon zu lange drinnen haben muss, weil man sich keinen anderen leisten kann. Das sind wirklich schwerwiegende gesundheitliche Gefährdungen, mit denen Frauen konfrontiert sein können.
Ich möchte allerdings auch noch auf das Thema Endometriose eingehen, weil diesbezüglich andere Länder wirklich große Schritte nach vorne machen, und das Erstellen einer Studie zu lange dauert, um den Betroffenen von Endometriose endlich unter die Arme zu greifen. (Beifall bei der SPÖ.)
Eine von zehn Frauen ist betroffen. Eine von zehn Frauen muss bis zu
neun
Jahre leiden, bis Endometriose diagnostiziert wird – neun Jahre!
Eine von zehn Frauen wird mit den Behandlungskosten
komplett im Stich gelassen. Eine
von zehn Frauen kann nur die Symptome behandeln, weil die Krankheit noch immer nicht heilbar ist. Eine von zehn Frauen leidet unter unregelmäßigen, extrem starken Blutungen und kann unfruchtbar werden. Endometriose ist teilweise unfassbar schmerzhaft. Da müssen wir als Österreich auch endlich nachziehen.
Emmanuel Macron hat sich hingestellt und hat gesagt, Endometriose ist nicht nur ein Problem von betroffenen Frauen, Endometriose ist ein Problem der Gesellschaft. Diesen Mut würden wir uns auch in Österreich wünschen! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Australien hat einen konkreten Endometrioseplan beschlossen. Die Ampelkoalition in Deutschland hat letztens Commitment für mehr Forschungsgelder für Endometriose gezeigt. All das wollen wir auch in Österreich: mehr Forschungsgelder und einen Aktionsplan für Endometriose, damit die betroffenen Frauen nicht mehr alleine gelassen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
11.54
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rosa Ecker. – Bitte.
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Ja, dass die Jungs und Mädels
in unserem Land kein ausreichendes
Basiswissen über die Menstruation haben, ist schon
auch ein Zeugnis dafür, dass die schulische Aufklärung total versagt
hat. Das ist auch irritierend, weil
es dazu im Netz für alle verfügbare Informationen gibt –
für Jugendliche und
Erwachsene –, aber offensichtlich sind auch viele Eltern in
diesem Bereich überfordert. Viele Daten zu erfassen ist immer gut, damit
man weiß, wo man ansetzen kann – wenn danach auch
Verbesserungen für die Frauen- und Mädchengesundheit geschaffen
werden. Die Frage ist, ob
diese Maßnahmen dann auch umgesetzt werden – das hoffen wir ja
derzeit nur.
Der Antrag der SPÖ, nämlich
der Aktionsplan für Endometriose, hätte in Folge auch gleich
mitberücksichtigt werden können. Da braucht es natürlich auch
ein entsprechendes Engagement des Gesundheitsministers. Dezidiert angeführt werden nämlich neben der Menstruationshygiene beispielsweise Endometriose und Myome – ob da eine Erhebung ausreicht? Das, denke ich, wird schwierig, das wird man sehen. Endometriose kann schließlich sehr verschieden sein und wird auch das Chamäleon in der Gynäkologie genannt. Wir haben vorhin erst diskutiert: Ja, was ist denn das, wenn es doch auch die Gesellschaft betrifft? – Einfach gesagt: Bei Endometriose wächst Gewebe dort, wo es nicht hingehört; das bedeutet körperliches und natürlich auch psychisches Leiden und betrifft 10 bis 15 Prozent der Mädchen und Frauen. Trotzdem hören die Betroffenen den Satz: Du hast doch nur die Menstruation, du bist doch nicht krank! Da mehr Bewusstsein zu schaffen, kann natürlich schon helfen.
Wir unterstützen diesen Antrag, um bei diesem
Tabuthema schlussendlich auch Verbesserungen herbeizuführen, aber
grundsätzlich stellt sich schon, wie
schon in den letzten drei Tagen, immer wieder die Frage, warum die Regierung
quasi immer einen schriftlichen Arbeitsauftrag an sich selbst braucht, damit
auch beim Thema Frauengesundheit etwas gearbeitet wird. (Beifall
bei der FPÖ.)
11.56
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Meri Disoski. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Stellen Sie sich vor, Sie haben brutale Zahnschmerzen, so richtig pochende Schmerzen, die Ihnen das Denken und das Arbeiten unmöglich machen, und Sie wollen nur eines: dass dieser Schmerz endlich, endlich aufhört. Dann gehen Sie zur Zahnärztin; Sie wissen, die kann Ihnen helfen, die findet die Ursache für diesen Schmerz und behandelt ihn, und Sie als Patientin sind wieder schmerzfrei.
Nun stellen Sie sich aber vor, Sie gehen zum Zahnarzt und der kann Ihnen nicht helfen – schlichtweg, weil er einfach nicht weiß, woher diese Schmerzen kommen. Nun stellen Sie sich weiter vor, Sie müssten ganze zehn Jahre mit diesen Schmerzen durch die Welt laufen und Ihr Leben und Ihren Alltag bestreiten – zehn Jahre, in denen Ihre Gesundheit nicht intakt ist, Ihr Alltag eingeschränkt ist, Sie sich kaum zur Arbeit schleppen können, im Supermarkt ohnmächtig werden und dergleichen.
Das ist eigentlich unvorstellbar, oder? – Genau so geht es jedoch monatlich Hunderttausenden Frauen in Österreich, um genau zu sein einer von zehn, denn so viele sind von Endometriose – der zweithäufigsten gynäkologischen Erkrankung – betroffen. Viele dieser Frauen warten sieben bis zehn Jahre bis zur Diagnose, und in diesen sieben bis zehn Jahren werden die Betroffenen nicht ernst genommen, ihre Symptome werden als normale Periodenkrämpfe, die sie halt aushalten müssen, abgetan, und die Krankheit bleibt vor allem in diesen zehn Jahren unbehandelt. Von der bisherigen Gesundheitspolitik sind diese Frauen im Stich gelassen worden, sie waren alleine mit ihrem jahrelangen Hürdenlauf bis zur Diagnose, den Kosten für Ärztinnen und Ärzte, für Schmerzmittel und Therapien – und das müssen wir ändern. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Pfurtscheller.)
In diesem Bereich, in dem in der Vergangenheit politisch Verantwortliche – zum Beispiel auch sozialdemokratische Gesundheits- und Frauenminister:innen, Kollegin Holzleitner – weggeschaut und keine konkreten Taten gesetzt haben, da schauen wir hin und da gehen wir einen Schritt. Das Gesundheitsministerium finanziert eine Studie zur Menstruationsgesundheit, die speziell Endometriose in den Fokus rückt. Damit können wir vorhandene Daten- und auch Wissenslücken schließen, auf die Betroffene und Expertinnen, Experten schon lange hinweisen. Es ist natürlich klar, dass auf diesen ersten Schritt weitere Schritte folgen müssen, damit Betroffenen künftig schneller und auch besser geholfen wird.
Was für andere
Erkrankungen gilt, zum Beispiel für eine Zahnwurzelentzündung, muss
natürlich auch endlich bei Endometriose Normalität werden,
nämlich
gute Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten und Kostenübernahmen der
Behandlungen und Therapien durch die Krankenkassen. No na braucht es das.
Sicher braucht es das, und all das fordert die Endometriose Vereinigung Austria
seit Langem. Vielen Dank an dieser Stelle für eure wichtige, engagierte
ehrenamtliche Arbeit, die auch den Grundstein für diesen Antrag heute
gelegt hat (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Pfurtscheller) –
und Danke auch an jene 21 561 Personen, die eine Petition
der Plattform Aufstehn.at zu diesem Thema unterstützt haben!
Viel zu lange sind Betroffene von Endometriose von der
Gesundheitspolitik ignoriert und im Stich gelassen worden. Das müssen wir
ändern, und
ich verspreche Ihnen: Das werden wir auch. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.00
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung verlege ich an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gleichbehandlungsausschusses.
Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 2868/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung einer umfassenden Informationsoffensive gegen Gewalt an Frauen & Kindern (1835 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Elisabeth Pfurtscheller. – Bitte.
12.01
Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth
Pfurtscheller (ÖVP): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen
und Kollegen!
Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie und vor den Bildschirmen!
Vom 25.11. bis zum 10.12. haben wir die 16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
begangen.
In den vergangenen Jahren hat
es sich sehr oft so getroffen, dass wir während dieser Zeit auch eine oder
mehrere Plenarsitzungen hatten und das Thema debattieren konnten. Das war heuer
leider nicht der Fall. Deswegen bin ich sehr, sehr
froh, dass wir anlässlich des Antrages von meiner Kollegin und mir heute
die Gelegenheit haben, noch einmal über dieses wichtige Thema
Gewaltschutz für Frauen und Mädchen zu sprechen und es noch
einmal an die Öffentlichkeit zu tragen.
Wir alle hier im Hohen Haus sind uns einig, wie wichtig es ist, Frauen
und
Mädchen vor Gewalt zu schützen. Unsere Regierung arbeitet hart daran,
die Situation für die Betroffenen zu verbessern. Seit 2019 ist es
unserer Frau Ministerin gelungen, das Frauenbudget – oder das Budget
für ihr Ressort und damit auch für den Gewaltschutz –
maßgeblich zu erhöhen, nämlich
um circa 140 Prozent. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Grünen.)
Ganz besonders erfreulich ist auch, dass die unterschiedlichen Ressorts unter der Leitung der Frau Ministerin in den letzten Jahren noch besser und erfolgreicher zusammenarbeiten, als es schon vorher der Fall war. Damit wird auch für die Öffentlichkeit gezeigt und das Bewusstsein gestärkt: Gewaltschutz geht uns alle an. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Aus diesem Gedanken heraus hat die Frau Ministerin auch vergangene Woche eine Gewaltschutzkonferenz durchgeführt, an der sowohl die
Justizministerin als auch der Innenminister, der Gesundheits- und
Sozialminister sowie die Frau Ministerin selbst teilgenommen haben. Diese
Konferenz wurde ja heute
auch schon in einigen Reden erwähnt und hat wieder wichtige Erkenntnisse gebracht.
In den
vergangenen Jahren wurden sehr, sehr viele neue Maßnahmen gesetzt. Es
wurden aber auch bereits bestehende Maßnahmen ausgebaut. Ich möchte
jetzt nur beispielhaft erwähnen: 50 Prozent mehr Geld für die
Gewaltschutzzentren und eine deutliche
Aufstockung der Budgets für die Frauen- und Mädchenberatungsstellen. Es
gibt zum Beispiel seit letztem Jahr eine Schulungsoffensive gegen
Cybergewalt.
Es wurden vom Innenministerium mittlerweile 1 100 Präventionsbedienstete in der Exekutive ausgebildet. Es gibt verpflichtende opferschutzorientierte Täterarbeit, die vom Innenministerium finanziert wird. Es gibt die kostenlose Prozessbegleitung beziehungsweise wurde sie von der Frau Justizministerin ausgebaut. Im Sozialministerium wurde die Männerberatung deutlich ausgebaut.
Ganz wichtig ist
aber auch, dass Frauen und Mädchen wissen, wohin sie sich wenden
können, wenn sie Hilfe und Schutz brauchen. Daher sind
Informationskampagnen so unglaublich wichtig. Mit unserem Antrag haben
wir eben auch gebeten, dass diese Informationskampagnen weitergeführt werden.
Ich möchte daher abschließend die
Gelegenheit nutzen, Sie zu ermuntern: Wenn Sie Gewalt beobachten oder selbst
von Gewalt betroffen sind, zögern Sie
bitte nicht, entweder die Polizei unter der Nummer 133 zu rufen oder die
Frauenhelpline anzurufen – sie ist das ganze Jahr die ganze
Woche, also auch am Wochenende, rund um die Uhr unter der Nummer
0800 222 555 erreichbar –, oder nutzen Sie das
Internet! Gehen Sie auf das Frauenserviceportal! Einfach bei Google
Frauenserviceportal eingeben, dort finden Sie alle Informationen zu den
einzelnen Gewaltschutzeinrichtungen.
Bitte nutzen Sie die Gelegenheit gerade auch jetzt in dieser Zeit während der Feiertage, in der doch immer wieder auch Übergriffe im häuslichen Bereich stattfinden! Wir alle sind für Sie da. Wir lassen Sie nicht alleine. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.05
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte.
Abgeordnete
Sabine Schatz (SPÖ): Frau
Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Vergangene Woche sind die 16 Tage
gegen Gewalt zu Ende gegangen. Das Thema Gewalt an Frauen rückt in diesen
Tagen vermehrt in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Es wäre
zweifelsohne auch ein wichtiger Zeitraum gewesen, den man als Regierung, als
Regierungsparteien hätte nutzen können, um tatsächlich
Maßnahmen auf
den Weg zu bringen.
Jetzt beschließen wir einen Antrag zur Umsetzung einer
Informationskampagne zum Thema Gewalt. Ich möchte gleich außer Frage
stellen, dass das wichtig
und richtig ist. Wir fordern das ja auch immer in unseren Anträgen, die
Sie vertagen, aber diese Kampagne hat bereits stattgefunden. Sie ist zu
Ende, aber
wir beschließen heute, dass sie umgesetzt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren von ÖVP und Grünen,
da muss man schon auch darüber diskutieren: Wie ernst nehmen Sie unsere
parlamentarische Arbeit?
Wie ernst nehmen wir uns selbst hier im
Parlament mit dem, was wir machen? (Beifall bei der
SPÖ.)
Es ist aus frauenpolitischer Sicht schon auch ein bisschen entlarvend, wenn wir gerade zum Thema Gewaltschutz, das auch so einen wichtigen und großen Stellenwert in der Arbeit dieser Regierung einnimmt – die frauenpolitische Arbeit reduziert sich eigentlich fast auf dieses Thema –, nur so einen Pseudoantrag für eine Informationskampagne beschließen, die schon längst erfolgt ist.
Das zeigt einmal mehr, dass es in dieser Regierung offenbar nicht mehr möglich ist, auch Dinge voranzubringen, die wirklich notwendig sind.
Wir haben aber gerade beim
Thema Gewaltschutz vieles zu tun. Es gibt in diesem Bereich viele offene
Baustellen. Krisenzeiten bedeuten immer auch einen eklatanten Anstieg von
häuslicher Gewalt. Die Wiener Interventionsstelle
gegen Gewalt hat darauf aufmerksam gemacht, dass mit dem Beginn der Coronakrise
die Zahl der Annäherungs- und Betretungsverbote in Österreich extrem angestiegen
ist. Zum Vergleich: 2018 hat es noch 8 076 Betretungsverbote gegeben,
2021 waren es schon 13 546. Die Spitze des Eisberges sind
28 Femizide – also 28 Frauen in Österreich, die von ihren
Partnern oder Ex-Partnern ermordet worden sind – und 25
Fälle von schwerer Gewalt oder Mordversuchen. Ja, das ist die traurige und
dramatische Bilanz in diesem Jahr.
Daten zu Femiziden werden in
Österreich allerdings nicht erhoben. Sie sind aber für unsere Arbeit
als Basis für evidenzbasierte Maßnahmen dringend notwendig. Geschlechtsspezifische
Gewaltverbrechen finden wir in der Kriminalstatistik in Österreich
leider nicht. Andere Länder in Europa sind da seit Jahren weiter voraus und auch beispielgebend. Es ist
notwendig, dass wir da endlich Maßnahmen setzen. Dazu braucht
es auch eine klare Definition des Begriffs
Femizid. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Brandstötter.)
Deswegen bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gewalt gegen Frauen – Forderung einer einheitlichen Definition des Begriffs ‚Femizid‘ zur verbesserten kriminalstatistischen Erfassung und Prävention von geschlechtsmotivierten Frauenmorden“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien, Integration und Medien im Bundeskanzleramt und Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert schnellstmöglich eine rechtswirksame Definition für den Begriff ‚Femizid‘ zu erarbeiten und dafür zu sorgen, dass ressortübergreifende Maßnahmen ergriffen werden, damit geschlechtsspezifische Motive bei Frauenmorden in Zukunft detailliert in der Kriminalstatistik aufscheinen und so essentielle Weichen für eine umfassendere Gewaltschutzpolitik in Österreich gestellt werden können.“
*****
Bitte stimmen Sie diesem so wichtigen Antrag zu! – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
12.09
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Sabine Schatz, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen,
betreffend Gewalt gegen Frauen - Forderung einer
einheitlichen Definition des
Begriffs “Femizid” zur verbesserten kriminalstatistischen Erfassung
und Prävention von geschlechtsmotivierten Frauenmorden
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des
Gleichbehandlungsausschusses
über den Antrag 2868/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth
Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend die
Umsetzung einer umfassenden Informationsoffensive gegen Gewalt an Frauen &
Kindern (1835 d.B.)
Durchschnittlich
drei Frauen im Monat werden hierzulande Opfer eines Femizids.
28 - so viele Frauen verloren in
diesem Jahr bereits aufgrund ihres Geschlechts, frauenverachtender
Haltungen und der Abweichung von patriarchalen Rollenvorstellungen ihr
Leben in Österreich, so der Verein AÖF. Im Vorjahr waren es zwischen
26 und 31, je nach Quellen der Information, die freilich nie den Anspruch auf Vollständigkeit erheben können. Denn Daten zu Femiziden werden in Österreich nicht systematisch amtlich erhoben und sind daher auch nicht einheitlich ermittelbar, obwohl eine klare Datengrundlage essentiell für umfassende Gewaltpräventionskonzepte ist.
So legt auch Artikel 11 der Istanbul-Konvention, die in Österreich am 1. August 2014 in Kraft getreten ist, fest, dass in regelmäßigen Abständen einschlägige genau aufgeschlüsselte statistische Daten zu sammeln sind. Auch GREVIO1, also das eingesetzte Gremium zur Überwachung der Einhaltung der Istanbul-Konvention, sprach sich bereits dringend für einen Ausbau der Datenerhebung aus. Eine genaue Datenerhebung, die eine exakte Auskunft über das Verhältnis zwischen Opfer und Täter gibt, wäre nicht nur zwecks detaillierter Erfassung von Femiziden wichtig: Zahlen haben auch klare Wirkung für politisches Handeln. Erst mit dem entsprechenden breiten Wissen über ein Phänomen oder ein strukturelles Problem können Ableitungen getroffen und zielgerichtete Maßnahmen gesetzt werden.
Neben der
fehlenden gesonderten Erfassung ist ebenfalls problematisch, dass Tätermotive in keiner Weise strafverschärfend wirken
können - ein Unterschied zu anderen Bereichen, wie Fremdenfeindlichkeit
und Rassismus, wo das bereits
der Fall ist (vgl. §33 Abs. 1 Z5 StGB). Gerade bei Femiziden ist eine
Differenzierung zu anderen Formen der Gewalt essentiell. Es handelt sich eben
nicht “nur” um
einen Frauenmord, der unabhängig vom Geschlecht passiert. Femizide zeigen
auf brutalste Weise die Folgen eines gesellschaftlich noch immer
verankerten strukturellen Sexismus auf.
Um Femizide und ihre Ursachen bekämpfen zu können, müssen sie vor allem benannt und sichtbar gemacht werden. Daher braucht es eine bundesweit einheitliche Definition des Begriffs und folglich eine polizeiliche Erfassung in der Kriminalstatistik, welche über die aktuell gängige Kategorisierung hinausgeht. Nur wenn Datenerhebungen Tätermotive im Bereich der Frauenmorde erfassen, kann das geschlechtsspezifische Phänomen der Femizide manifest gemacht und bekämpft werden. Deutschland etwa hat den dringenden Handlungsbedarf erkannt und erfasst
seit 1. Jänner 2022 spezifisch Delikte, die "aufgrund von Vorurteilen bezüglich eines Geschlechts beziehungsweise einer geschlechtlichen Identität begangen werden". Spanien erfasst Femizide sogar bereits seit 2004 systematisch in der Kriminalstatistik.
Es darf nicht
sein, dass geschlechtsspezifische Gewaltverbrechen in Österreich weiterhin
ein weißer Fleck in der Kriminalstatistik bleiben. Das Ausmaß an
Gewalt an Frauen ist alarmierend hoch und die extremste Ausdrucksform
ungleicher Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen. Eine klare
Definition des Begriffs “Femizid” zur systematischen Erfassung in
der Kriminalstatistik ist einer von
vielen, wenngleich sehr essentieller Schritt zu einer intensivierten
Gewaltschutzpolitik in Österreich.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien,
Integration und Medien im Bundeskanzleramt und Bundesminister für Inneres,
wird aufgefordert schnellstmöglich eine rechtswirksame Definition für
den Begriff “Femizid” zu erarbeiten und dafür zu sorgen, dass
ressortübergreifende Maßnahmen ergriffen werden, damit
geschlechtsspezifische Motive bei Frauenmorden in
Zukunft detailliert in der Kriminalstatistik aufscheinen und so essentielle
Weichen für eine umfassendere Gewaltschutzpolitik in Österreich
gestellt werden können.“
1 Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rosa Ecker. – Bitte.
12.09
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Gewalt in Österreich passiert einfach. Die allermeisten Opfer sind Frauen – passiert einfach; die allermeisten Täter sind Männer – passiert einfach; das eigene Zuhause der gefährlichste Ort – passiert einfach; beinahe an jedem Tag schwere Gewalt gegen Frauen – passiert in Österreich; an etwa jedem zehnten Tag ein Frauenmord – passiert in Österreich; 28 Frauenmorde in Österreich – sind einfach passiert.
Daraus ergibt sich ein glasklarer Auftrag an die Politik: Gewalt gegen Frauen muss noch besser aufgezeigt, besser deklariert, besser bekämpft werden.
Am 25. November begannen die jährlichen 16 Tage gegen Gewalt, und sie endeten am vergangenen Samstag. Die Regierung startete eine Informationsoffensive gegen Gewalt an Frauen und Kindern. Das ist grundsätzlich sehr begrüßenswert, aber diese Idee jetzt rückwirkend, als PR-Gag quasi, als Antrag hier im Hohen Haus zur Abstimmung zu bringen, das ist mehr als beschämend. In jeder Sitzung, das ganze Jahr über hätten wir im Ausschuss über diesen Antrag beraten können und vor Beginn hier im Parlament präsentieren können. Das hat die Regierung aber offensichtlich verschlafen – ist wahrscheinlich auch einfach so passiert.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Auch anlässlich des Internationalen Frauentages im März gab es so
einen rasch präsentierten „Jo eh, sicher“-Antrag, gegen den
man als Opposition gar nicht sein kann, weil er ohnehin nicht
viel hergibt. Ordentliche parlamentarische Arbeit schaut anders aus,
glaubwürdige Arbeit der Regierung schaut anders aus.
Eine Erkenntnis durch valide Daten hat die Studie zu
Frauenmorden aber gebracht, sehr geehrte
Damen und Herren – und ich habe es hier immer gesagt –:
Importierte Gewalt beträgt in Österreich
anteilsmäßig mehr als 30 Prozent.
Das sagt schon die Statistik, ich wurde hier im Plenum
dafür – milde gesagt – immer geschimpft.
Jetzt haben Sie, Frau Minister, aufgrund der Gewaltstudie bestätigt, dass auch die Herkunft des Täters eine Rolle spielt und Täter mit Migrationshintergrund im Vergleich zum Anteil der Gesamtgesellschaft mit 40 Prozent überrepräsentiert sind. Diese Gewalt steht auch im Blickfeld: Gewalt auf der Straße, fünf Vergewaltigungen in Wien innerhalb von zwei Wochen an öffentlichen Orten, Jugendliche in Graz, die auf einen Gleichaltrigen losgehen, ein Überfall Dutzender Männer am Wiener Donaukanal, mehr als hundert Halloweenausrastende am Linzer Taubenmarkt und auch Asylsuchende gegen Asylsuchende in Frankenburg. Wie fragte doch „Die Presse“ Ende November? – „In einem der sichersten Länder der Welt stellt sich die heikle Frage: Ist es ,draußen‘ gefährlicher geworden?“
Dass sich die Frauen in
Österreich nicht mehr sicher fühlen, ist eine Tatsache, egal ob am
Bahnhof, im Parkhaus, im Park oder auf der Straße. Da wären
Sie, Frau Minister, als Integrationsministerin gefragt: Lassen Sie es nicht
einfach so passieren! Sie sind auch als Frauenministerin gefragt: Sorgen Sie
für Maßnahmen, dass sich Frauen im öffentlichen Raum wieder sicher
bewegen können!
Zu den Femiziden: Da braucht es noch weit mehr: bessere Bekämpfung mit mehr wirksamer Prävention, und es braucht offensichtlich auch noch mehr Information. Gewalt beginnt nicht mit Mord, Gewalt ist viel subtiler und endet meist erst, wenn die Frau den Mut aufbringt, die Haustür hinter sich schließt und nie mehr zurückkommt.
Warum machen Frauen das nicht? Was braucht es? Was hilft?
Was rettet Leben? Was kann neben mehr Geld im Gewaltschutz, mehr
Präventionsbeamten oder der Kassenboninitiative
im Handel noch helfen? Eine Möglichkeit wäre
Ursachenforschung, etwa mit einer Studie, mit einer Befragung zu Gewalterfahrungen, die sich mit dem sogenannten Dunkelfeld
häuslicher und sexueller
Gewalt befasst; das, was wir allgemein als Dunkelziffer anführen, aber
nicht explizit erklären können. Die Ergebnisse könnten uns
helfen, zielgenaue
Maßnahmen zu setzen, um Hilfsangebote und Opferschutzangebote genau so anzusetzen, dass sie hilfreich sind, und auch um präventive Hilfen anbieten zu können, damit eben Frauen eine Chance haben.
Darum bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Durchführung einer Dunkelfeldstudie zu Gewalt gegen Frauen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen und Integration und der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, eine österreichweite Dunkelfeldstudie zu ,Gewalt gegen Frauen‘ durchzuführen, mit der unter anderem die Hintergründe von Gewalt gegen Frauen, das typische Täterbild und mögliche gezielte Hilfestellungen zur Eindämmung von Gewalt gegen Frauen erhoben werden.“
*****
Sehr geehrte Damen und
Herren! Ich unterstreiche, was Klaudia Frieben, die Vorsitzende des
Österreichischen Frauenrings, sagt, nämlich „der Kampf gegen Gewalt an Frauen“ werde „noch immer
nicht mit der Ernsthaftigkeit geführt,
die sich Frauen verdient haben“.
Der heute vorliegende Regierungsantrag wird die Glaubwürdigkeit im Kampf gegen Gewalt an Frauen sicher nicht verbessern. (Beifall bei der FPÖ.)
12.14
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Durchführung einer Dunkelfeldstudie zu Gewalt gegen Frauen
eingebracht im Zuge zur Debatte zu TOP 5, Bericht des Gleichbehandlungs-ausschusses über den Antrag 2868/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung einer umfassenden Informationsoffensive gegen Gewalt an Frauen & Kindern (1835 d.B.)
in der 191. Sitzung des Nationalrates am 15. Dezember 2022
In den letzten
elf Jahren wurden in Österreich mehr als 350 Frauen ermordet, im aktuellen
Jahr sind es mutmaßlich bereits 28. Dazu kommen mehr als
800 Mordversuche und schwere Gewalttaten. Und ein Abwärtstrend ist nicht
in Sicht.
Die bestehenden Hilfestellungen sind offensichtlich nicht ausreichend, eine schnelle Evaluierung und Anpassung der aktuellen Maßnahmen ist dringend erforderlich. Sinnvoll erscheinen derzeit neben mehr Geld für die Gewaltprävention ein Ausbau der Beratungsstellen für Frauen und Mädchen in den Regionen sowie die finanzielle Absicherung der regionalen und dezentralen Einrichtungen.
In Österreich steht Gewalt mittlerweile klar im Kontext zu Migration, vor allem der unkontrollierten Einwanderung und dem oft nicht vorhandenen Integrationswillen. Viele der Männer und insbesondere jungen Männer, die derzeit in unser Land strömen, stammen aus einem komplett anderen Kulturkreis, in welchem Frauen und Mädchen nichts zählen.
Das Sicherheitsgefühl der Frauen in unserem Land nimmt seit Jahren immer mehr ab. Es braucht endlich Maßnahmen und Taten, um die Gewalt an Frauen und Mädchen in unserem Land einzudämmen. Österreich muss wieder zu einem Land werden, wo Frauen und Mädchen keine Angst haben müssen!
Dazu ist es aber notwendig so viele Informationen wie möglich über die Ursachen und Hintergründe der Gewalt an Frauen zu erhalten. Viele Delikte werden derzeit aus verschiedenen Gründen nicht angezeigt. Gezielte Hilfestellungen für die Opfer, gezielte Maßnahmen gegen die Täter und damit dauerhaft weniger Gewalt gegen Frauen sind daher oft nur schwer möglich.
Eine Möglichkeit wären Dunkelfeldstudien, wie sie etwa in Deutschland bereits seit Jahren durchgeführt werden. Dunkelfeldstudien untersuchen Bereiche, zu denen keine oder unzureichende Informationen vorhanden sind. Ziel derartiger Studien ist es, weitergehende Erkenntnisse über das Gesamtaufkommen bestimmter Straftaten einschließlich des sogenannten Dunkelfeldes, zu gewinnen. Hierzu bedient man sich der Befragung zufällig ausgewählter Personen bezüglich ihrer Erfahrungen als Opfer („Opferbefragungen“) oder Täter („Täterbefragungen“).
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen und Integration und der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, eine österreichweite Dunkelfeldstudie zu „Gewalt gegen Frauen“ durchzuführen, mit der unter anderem die Hintergründe von Gewalt gegen Frauen, das typische Täterbild und mögliche gezielte Hilfestellungen zur Eindämmung von Gewalt gegen Frauen erhoben werden.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, steht mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Meri Disoski. – Bitte.
12.14
Abgeordnete Mag. Meri Disoski
(Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Worüber reden
wir, wenn wir über Gewalt an Frauen und Mädchen sprechen? Eine
übergriffige Nachricht, eine unerwünschte Berührung, ein
ordinärer Nachruf auf der Straße? – Gewalt gegen Frauen
und Mädchen hat viele, sehr hässliche Gesichter, und die Grenzen
dieser unterschiedlichen Gewaltformen sind dabei fließend. Im Laufe ihres
Lebens widerfährt jeder dritten Frau, jedem dritten Mädchen eine dieser
Gewaltformen, und 2021 sind in unserem Land 29 Frauen getötet worden.
Nach Schlägen, nach Tritten oder sexuellen Übergriffen ist der Femizid
somit der Gipfel dieser patriarchalen Gewalt, die Männer gegen Frauen
ausüben.
Österreich
hat – und ich habe es hier von diesem Redner:innenpult aus schon oft
gesagt und ich sage es auch in meiner letzten Rede hier im Ausweichquartier
des Hohen Hauses – ein massives
Problem mit Männergewalt. Dieses Problem ist von der Politik lange
nicht ernst genug genommen worden, aber damit ist tatsächlich endlich
Schluss! Endlich haben Gewaltschutz und Gewaltprävention jenen
Stellenwert, den es auch braucht, nämlich den höchsten. (Beifall
bei
den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Da wundere ich mich schon,
Kollegin Ecker von der FPÖ, dass Sie im Zusammenhang mit Gewaltschutz von
einem PR-Gag sprechen. Gewaltschutz ist nie ein PR-Gag. Er hat
auch keine Farbe. Er ist weder grün, türkis, schwarz,
blau schon gar nicht und auch nicht pink oder rot.
Frau Kollegin Schatz, ich
bin auch ein bissel befremdet, wenn du von Pseudoarbeit der
Regierung im Gewaltschutz sprichst. Wie schaut denn diese Pseudoarbeit der
Regierung im Gewaltschutz aus? – 140 Prozent mehr Geld
im Frauenbudget, aus dem heraus zentraler Gewaltschutz und Gewaltpräventionsmaßnahmen
finanziert werden. Wir sind jetzt bei 24,3 Millionen Euro. Zehn Jahre
lang sozialdemokratische Frauenminister:innen – 10 Millionen
Euro, stagnierende Budgets. Wo war da die Priorität bei der
Sozialdemokratie?
Es gibt 50 Prozent mehr Geld für die Frauen- und Mädchenberatungsstellen. – Ihr habt da früher weggesehen. Die 197 Beratungsstellen für Frauen und Mädchen sind nicht ausreichend finanziert gewesen, als ihr in Regierungsverantwortung gewesen seid. Es sind 50 Prozent mehr seit 2019! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Rund ein Drittel aller Frauen,
die in einem Frauenhaus Schutz finden, kehren später
zum gewalttätigen Partner zurück. Das tun sie nicht, weil sie davon
überzeugt sind oder weil sie es wollen,
sondern weil sie sich keine eigene Wohnung leisten können. Mit
jährlich 3 Millionen Euro für neue Start-
und Übergangswohnungen unterstützen wir endlich gewaltbetroffene
Frauen und deren Kinder bei einem guten Start in ein neues, gewaltfreies Leben.
(Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die
Justizministerin – gut, dass sie auch gerade zu uns gestoßen
ist – hat
die Opferrechte massiv gestärkt. Ein Schwerpunkt ist zum Beispiel
die kostenlose juristische und psychosoziale Prozessbegleitung – das
hat es vorher nicht gegeben –, auch der Ausbau dieser
Prozessbegleitung auf
Kinder und Jugendliche, die Zeuginnen und Zeugen von Gewalt geworden sind. In
diesem Zusammenhang sprechen Opferschützer:innen von einem
Meilenstein im Gewaltschutz, aber die SPÖ spricht von
Pseudoarbeit – sehr interessant.
Ich könnte jetzt diese
Aufzählung noch sehr, sehr lange fortführen, meine Liste ist noch
lange nicht zu Ende, aber ich glaube, wer sich ernsthaft mit der
Arbeit der Bundesregierung im Bereich Gewaltschutz, Gewaltprävention auseinandersetzt, der sieht, dass diese beiden
wichtigen Themen endlich die
höchste Priorität, endlich den richtigen Stellenwert haben.
Ich kann allen, die heute zuschauen, nur versprechen, wir
werden nicht rasten und wir werden weiterhin alles tun, was getan werden muss,
damit wir
diesem Gewaltproblem begegnen, weil jede Frau, jedes Mädchen ein Recht
auf ein gewaltfreies Leben hat. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.18
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Bitte.
Abgeordnete
Henrike Brandstötter (NEOS): Bemerkenswertes
hat sich kürzlich im
Gleichbehandlungsausschuss zugetragen. ÖVP und Grüne haben einen
Antrag eingebracht; sie wollen eine Kampagne
gegen Gewalt an Frauen starten. – Eine gute Idee!
Spannend war, dass sich die Regierungsparteien
mit diesem Antrag selbst beauftragt haben. Darauf angesprochen, meinten sie,
das wäre Selbstmotivation. Das war sehr lustig. (Heiterkeit der
Abg. Meinl-Reisinger.)
Noch skurriler war: Zu
diesem Zeitpunkt lief diese Kampagne schon. Jetzt
würden unbeteiligte Beobachter vielleicht sagen, das sei eine
Veräppelung. Ich kann Ihnen versichern: Damit sind sie nicht allein. (Beifall
bei den NEOS.)
Gewalt hat viele Gesichter, und Gewalt gegen Frauen ist ein riesiges Problem, dessen muss man sich bewusst sein. Die Kampagne, die wir jetzt beschließen, die schon gelaufen ist, war sehr wichtig, lassen Sie mich aber auch zur Motivation etwas mitgeben: Der Kampf gegen Gewalt an Frauen darf sich nicht nur darin erschöpfen, dass wir Kampagnen machen, sondern wir müssen aktiver hinsehen. Kollegin Schatz hat heute schon einen gemeinsamen Antrag eingebracht.
Wir brauchen dringend eine
Definition des Wortes Femizid und wir brauchen einen Eingang davon in die Kriminalstatistik. Das sind wir auch den
getöteten Frauen in diesem Land schuldig, dass sie
zumindest als Person in der Statistik auftauchen. Kollegin Disoski von den
Grünen hat gerade vorhin in ihrer
Rede gezeigt, warum das so wichtig ist, denn sie hat von 29 Femiziden im
heurigen Jahr gesprochen. Die autonomen Frauenhäuser, die ja diese
Statistik
führen und aufgrund von Medienberichten zählen, kommen auf 28 Femizide. Es bringt da auch wenig, auf die EU zu verweisen und zu sagen, wir warten bis Brüssel eine Definition vorlegt. Wir müssen selber aktiv werden, weil das Problem dermaßen groß ist.
Von Gewalt betroffene Frauen
brauchen einen leichteren Zugang zur Gesundheitsbehandlung, nachdem es zu
Gewalt gekommen ist, aber eben auch davor. Wir müssen dringend an der
Prävention arbeiten. Frau Bundesministerin, Sie sprechen ja
immer wieder von den patriarchalen Strukturen, die es aufzubrechen gilt.
Ich frage mich aber: Was machen Sie denn gegen diese? Wir müssen
Frauen dringend finanziell unabhängig machen. Wir müssen Kinderbetreuung
zu einer gemeinsamen Aufgabe machen und nicht so tun, als wäre das einfach
eine Frauenaufgabe. Wir müssen Pflege als professionellen Beruf wahrnehmen und nicht als Aufgabe, die Frauen
dann einfach irgendwie mitmachen. Wir müssen echte
Politik für den Gewaltschutz machen, und das bedeutet auch, dass wir
Frauen selbst ermächtigen müssen. Wir müssen
Politik machen, die Frauen selbst ermächtigt, und dazu gehört allem
voran eine ordentliche Kinderbetreuung und
ein Rechtsanspruch darauf ab dem ersten Lebensjahr des Kindes. Das haben
wir Frauen in Österreich uns einfach verdient. (Beifall bei den NEOS.)
Das wäre auch ein erster Schritt dazu, dass wir uns
nicht nur selbst ermächtigen oder selbst motivieren müssen, um
Kampagnen zu machen, denn das Ziel
muss ja sein, dass diese Kampagnen obsolet sind. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
12.21
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Abgeordnete Sabine Schatz zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Kollegin Disoski hat in ihrem Redebeitrag behauptet, ich hätte in meinem Redebeitrag von einer
Pseudoarbeit der Regierung im Gewaltschutz gesprochen. (Abg. Disoski: Ja!) – Das ist unrichtig.
Der tatsächliche Sachverhalt lautet: Ich habe angesichts des Antrages für eine Umsetzung einer Kampagne, die längst vorbei ist, von einem Pseudoantrag gesprochen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)
12.22
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Pia Philippa Strache zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Pia Philippa Strache (ohne
Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Liebe Ministerinnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt an
Frauen und Kindern hat in den letzten Jahren dramatisch zugenommen.
Frauen, aber eben auch Kinder, leiden
meist im Stillen in einem –
oftmals familiären – gewalttätigen Umfeld.
Vielen Frauen fehlt aber der Mut und auch die Kraft, sich an jemanden oder eben an eine Stelle, die hilft, zu wenden. Es ist aber nicht nur der Mut, der fehlt, sondern es ist schlicht die Angst, die diese Frauen lähmt. Es ist die psychologische Komponente der Frauen, die sich selbst die Schuld an der ihnen zugefügten Gewalt geben, die denken, sie hätten es verdient, und dem Täter leider auch Glauben schenken, wenn er sagt, er tut es nie wieder. Es ist die Schuldfrage, die Kinder nicht differenzieren können, folglich wissen sie nicht, dass es falsch ist, dass ihnen Gewalt angetan wird.
Fangen wir bei uns an! Wenn wir heute von häuslicher
Gewalt hören, denken wir daran, betroffene Frauen und Kinder nicht im
Stich zu lassen. Gerade die
jetzt so besinnlichen Feiertage sind für viele Frauen und Kinder alles
andere als besinnlich. Sie sind erfüllt von Zorn, Wut und Schlägen.
Helfen wir! Oder hören wir zumindest auf, darüber zu urteilen,
diese Frauen und die Gewalt, die ihnen angetan wird, zu verurteilen.
Was meine ich
damit? – Oftmals, wenn ich mit jemandem darüber spreche, fallen
relativ rasch Sätze wie: Na selber
schuld, sie geht ja nicht!, oder: Es liegt ja an ihr, denn sie
hätte es ja in der Hand, zu gehen! – Nein, diesen Frauen wurde
die Kraft genommen. Sie fühlen sich machtlos, erbärmlich und sind
oftmals beschämt. Es ist eine gesellschaftliche Pflicht, zu sagen:
Diese Frauen und Kinder brauchen Hilfe!,
und: Ich helfe! Eben deswegen braucht es eine breite Offensive, die
nicht nur Betroffenen eine Hilfeleistung bietet, sondern auch Menschen darauf aufmerksam macht, zu sagen: Ich halte mich
da nicht raus, ich leiste
Hilfe, ich habe genau diesen Mut, der
diesen Frauen genommen wurde, und helfe!
Wenn wir jetzt den Umstand haben, dass jede dritte Frau schon einmal Opfer von häuslicher Gewalt geworden ist, ist alleine hier in diesem Hohen Haus schon einmal jeder von uns damit konfrontiert worden, dass Frauen und Kinder Hilfe brauchen. Schauen wir daher nicht weg, schauen wir hin und helfen! Ich bin wirklich der festen Überzeugung, dass gerade Frauen mit Kindern kaum selbstständig Hilfe in Anspruch nehmen und daher darauf angewiesen sind, dass man ihnen von außen hilft. Sonst bleiben sie bei ihrem Partner, da diese Menschen oftmals unheimlich manipulativ sind und mehr Macht über diese Frauen haben, als ein Außenstehender denken mag. Ja, das zieht sich durch alle gesellschaftlichen Schichten.
Bei allem, was heute an Positivem genannt wurde, fehlt mir einmal mehr die psychologische Komponente. Frauen müssen nicht nur davon überzeugt werden, ihren gewalttätigen Partner zu verlassen, sondern sie müssen auch dabei unterstützt werden, nicht mehr zum gewalttätigen Partner zurückzukehren. Nicht nur die sichtbaren Wunden müssen heilen, sondern auch die Seelen der Frauen, aber auch die Seelen der Kinder. Dieser Aspekt darf nicht vernachlässigt werden. Mit häuslicher Gewalt aufzuwachsen macht etwas mit einer Kinderseele, daher darf der psychologische Aspekt neben dem Ausbau der Gewaltambulanzen nicht vernachlässigt werden.
Ich kann es nur noch einmal
sagen: Auch wenn man es von außen nicht sieht, zieht es sich durch alle gesellschaftlichen
Schichten. Gewalt kennt keine gesellschaftlichen Schichten. Gewalt kennt eben
nur Gewalt, daher liegt es an uns, an uns als Zivilpersonen, zu handeln, damit
Gewalt an Frauen und
Kindern kein Tabuthema und auch keine Stigmatisierung mehr ist.
Ich denke, man wird nicht jede von Gewalt betroffene Frau
mit einer Notfallnummer oder einer Informationskampagne erreichen
können. Daher ist es wichtig, Bewusstsein zu schaffen, wie viel jeder
Einzelne von uns tun kann, um kein von Gewalt betroffenes Kind oder keine von
Gewalt betroffene Frau
im Stich zu lassen, mit der Gewalt – oftmals im eigenen
Zuhause – alleinzulassen. (Beifall
bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.)
12.26
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Susanne Raab zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg:innen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Sie wissen, dass seit Beginn meiner Amtszeit und auch seit Beginn unserer gemeinsamen Regierungsperiode der Gewaltschutz wirklich ganz oben auf unserer Agenda steht und dass wir auch innerhalb der Regierung diesbezüglich einen starken Schulterschluss haben.
Den haben wir – die Justizministerin, der
Sozialminister, der Innenminister und ich –
nicht zuletzt beim gemeinsamen Gewaltschutzgipfel vor wenigen Tagen auch noch einmal
bekräftigt. Er zeigt sich auch in all unseren Budgets, nicht nur im
Frauenbudget – wovon ein Großteil in den Gewaltschutz
geht –, das
wir um 440 Prozent erhöht haben, sondern auch in den Maßnahmen
und in den Budgets der Justiz, des Inneren und auch im Bereich des Sozialen.
Das ist
auch gut und wichtig, denn wir alle wollen,
dass jede Frau und jedes Kind ein
Recht auf ein gewaltfreies Leben hat und dass sich das in tatsächlichen Maßnahmen manifestiert. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Ich glaube, dass durch die Zusammenarbeit zwischen den
Ressorts, die wirklich gut ist – dafür möchte ich auch
Danke sagen –, in den letzten Jahren viel gelungen ist. Es war eine
langjährige Forderung der Fraueneinrichtungen, dass wir die Zahl der
sogenannten sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen
steigern. Das sind jene Konferenzen, bei denen die Menschen, die im Bereich des
Sozialen, der Bildung, der Polizei, der Gewaltschutzzentren, der Frauenschutzeinrichtungen
mit schwierigen Fällen im Bereich der häuslichen Gewalt konfrontiert
sind, zusammenkommen. Diese haben wir in den Regionen von – noch
vor zwei Jahren – 57 auf nunmehr 167 in diesem Jahr gesteigert. Das
ist auch eine enorme Weiterentwicklung für den Schutz der Frauen vor Gewalt.
(Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Wir schützen nicht nur die Frauen, die von
häuslicher Gewalt betroffen
sind – das will ich, dass jede Frau einen Zufluchtsort in einem
Gewaltschutzzentrum, in einem Frauenhaus, in einer Beratungseinrichtung hat –,
sondern wir widmen uns auch, wenn man so will, der zweiten Seite der
Medaille, das ist eben die Arbeit mit den Männern im Bereich der
Prävention und – auch ganz zentral – wenn es darum
geht, dass wir mit jenen arbeiten und jenen sprechen, die bereits
Wegweisung und Betretungsverbot erhalten haben. Das haben wir durch die
Einführung der verpflichtenden Antigewalttrainings für jene, die bereits
ein Betretungsverbot erhalten haben, geschafft. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Das ist sicherlich nicht das Ende der Fahnenstange und das darf es auch nicht sein. Informationskampagnen, über die wir heute schon gesprochen haben, müssen natürlich auch das Element der Zivilcourage beinhalten, denn, ja, ich finde, es geht uns alle an und niemand darf wegsehen. Es ist sozusagen nicht nur Aufgabe der Frauen oder ein Recht der Frauen, dass sie sich wehren, sondern es ist unsere Aufgabe, dass wir hinsehen und dass wir gemeinsam gegen Gewalt vorgehen, wenn sie stattfindet. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Neben den Informationskampagnen werden wir nicht ruhen und natürlich weiterarbeiten. Die Justizministerin beispielsweise arbeitet, gemeinsam mit unserem Ressort, derzeit an einer Studie, wie man Gewaltambulanzen besser umsetzen kann. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiges Thema, damit wir auch die Verurteilungsquoten, die Verurteilungsraten erhöhen – was auch wieder wichtig dafür ist, dass sich die Frauen trauen und es auch für wert empfinden, von ihrem Recht Gebrauch zu machen. (Beifall der Abgeordneten Disoski und Maurer.) Das wird auch ein Thema, dessen wir uns im nächsten Jahr gemeinsam annehmen werden, es wird sicherlich nicht das letzte sein.
Ich freue mich auch hier auf die Zusammenarbeit und hoffe,
dass wir es schaffen, Schritt für Schritt dort hinzukommen, wo wir alle
hinwollen, nämlich dass jede Frau und jedes Kind in Österreich
geschützt ist. (Beifall bei ÖVP
und Grünen.)
12.30
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Präsidentin Doris Bures: Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich in den Abstimmungsvorgang eintreten können. – Danke, dann kommen wir zu den Abstimmungen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2020 und 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, III-785 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für dessen Kenntnisnahme? – Das ist einstimmig so zur Kenntnis genommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4, die dem Ausschussbericht 1834 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „die Erstellung einer Erhebung zur Menstruationsgesundheit in Österreich“.
Wer spricht sich dafür aus? – Auch das ist einstimmig angenommen. (288/E)
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5,
die dem Ausschussbericht 1835 der Beilagen angeschlossene Entschließung
betreffend „die Umsetzung
einer umfassenden Informationsoffensive gegen Gewalt an Frauen &
Kindern“.
Wer spricht sich dafür aus? – Auch das ist einstimmig angenommen. (289/E)
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gewalt gegen Frauen – Forderung einer einheitlichen Definition des Begriffs ,Femizid‘ zur verbesserten kriminalstatistischen Erfassung und Prävention von geschlechtsmotivierten Frauenmorden“.
Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Rosa Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Durchführung einer Dunkelfeldstudie zu Gewalt gegen Frauen“.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1758 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts des Plurinationalen Staats Bolivien und des Beitritts Jamaikas zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (1848 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Ich begrüße sehr herzlich Frau Bundesministerin Alma Zadić im Hohen Haus.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wortmeldung liegt mir dazu keine vor. Daher ist die Debatte geschlossen.
Die Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt verlege ich an das Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Justizausschusses.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1789 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Strafregistergesetz 1968 geändert werden (Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022) (1849 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte.
Abgeordnete
Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau
Präsidentin! Hohes Haus!
Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren oben auf der
Galerie und vor den Bildschirmen! Wir behandeln jetzt das sogenannte
Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz. Das sagt sehr, sehr vielen Menschen in
diesem Land nichts, aber es geht um psychisch kranke Rechtsbrecher.
Früher hat man geistig abnorme Rechtsbrecher gesagt. Das Paket, das uns
jetzt zur Diskussion und Beschlussfassung vorliegt, ändert im Großen
und
Ganzen, muss ich sagen, an der Begrifflichkeit etwas, das ist auch wichtig,
denke ich, weil Sprache sehr mächtig sein kann, aber wir reden
hier – und das
ist ganz wichtig – über die Sicherheit, auch über das
Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung. Das stellen wir allem voran,
das muss uns allen ganz, ganz
wichtig sein.
Worin sieht die Bevölkerung zu Recht eine Bedrohung, wenn es ganz gefährliche, psychisch kranke Rechtsbrecher sind? – Wir reden von einer Gesamtzahl von etwa 1 400 Personen, die im sogenannten Maßnahmenvollzug sind, das heißt aufgrund ihrer psychischen Erkrankung Rechtsregeln gebrochen haben. Von diesen 1 400 sitzen in etwa 500, weil sie ganz gefährlich sind, zu Recht im Maßnahmenvollzug und sollten dort auch menschenrechtskonform untergebracht sein. Daran darf es keinen Zweifel geben.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir reden aber auch von etwa
950 Menschen, die nach Meinung einer Expert:innengruppe zu Unrecht im
Maßnahmenvollzug sitzen, zu Unrecht verwahrt werden
und – das ist das Versagen, das müssen wir uns alle
vorwerfen – nicht therapiert werden, nicht auf das Leben nach diesem
Freiheitsentzug vorbereitet werden und teilweise auf unbestimmte Zeit
weggesperrt werden. Das ist nicht gerecht. Um diese Personen geht es.
(Beifall bei der SPÖ.)
Um diese Personen geht es: Einerseits sind wir in der
Verantwortung, da Ressourcen zur Verfügung zu stellen, Frau Ministerin.
Das ist der Hauptpunkt, aber das vermisse ich leider. Es gibt zwar eine
begriffliche Veränderung,
es gibt eine Reihe von Regeln, die Sie eingeführt haben – aber
meiner Auffassung nach mit zu viel Ermessensspielraum. Jetzt können
wir zwar davon ausgehen, dass wir sehr vernünftige Menschen haben, die in
den forensisch-therapeutischen Anstalten arbeiten, aber wir haben ihnen keine
Mittel in die Hand gegeben. Ohne entsprechende Vorsorge lassen wir diese
Menschen allein. Das wird sich nicht ändern, das wird sich auch mit dem,
was heute vorliegt, nicht ändern. (Beifall bei der SPÖ.)
Da, muss ich sagen, sind die
Erwartungen, dass da quasi nach 50 Jahren Stillstand jetzt angeblich der
Durchbruch gelungen ist – darin, glaube ich, sind wir uns alle
einig –, nicht hoch, da werden wir alle enttäuscht. Aber das,
was hier auch nicht passt, ist, dass Sie zu vermischen anfangen. Sie
reaktivieren in Wahrheit eine tote Bestimmung. Es gibt natürlich
gefährliche Rückfallstäter und es gibt auch
Terroristen, die sehr gefährlich sind – und Terrorismus ist
sehr ernst zu nehmen –, nur: Wir haben
gesehen, dass man in einem Bereich, in dem es
um psychisch kranke und zu behandelnde Menschen geht, die Rückfallstäter,
die wegen Terrorismus schon einmal verurteilt worden sind oder
unter Umständen verurteilt werden, hat. Mir kommt das Ganze wie ein
Schönreden oder Ablenken von wahrer Terrorismusprävention vor.
Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir das nicht tun, sondern diese
Probleme ernst nehmen.
Nach dieser unsäglichen Tragödie des Terroranschlages im November 2020 wurde in Wien eine Kommission eingesetzt. Diese Kommission hat Vorschläge unterbreitet. Da ist aber nicht wirklich etwas weitergegangen. Ich finde, wir sind verpflichtet, das in Angriff zu nehmen. Sie dürfen sich nicht mit diesen Bestimmungen, wie Sie sie jetzt vorlegen, durchschwindeln. (Beifall bei der SPÖ.)
Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der Ergebnisse der Zerbes-Kommission anlässlich des Terroranschlages vom 2. Novembers 2020 in Wien“
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Empfehlungen der Untersuchungskommission zum Terroranschlag von 2. November 2020 vollinhaltlich umzusetzen und dem Nationalrat in geeigneter Weise (geheime Details sollen natürlich im Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses bleiben zur Überprüfung von Maßnahmen - -
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, Sie müssen die Klammerbemerkung bitte auch verlesen.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (fortsetzend): Danke.
In geeigneter Weise (geheime Details sollen im Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit berichtet, der Rest sollte in einem schriftlichen Bericht an den Nationalrat dargestellt werden) zu berichten.
*****
Frau Ministerin, da sind wir alle gefordert und das müssen wir ernst nehmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.40
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesregierung
betreffend „Umsetzung der Ergebnisse der Zerbes-Kommission anlässlich des Terroranschlages vom 2. Novembers 2020 in Wien“
Eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1789 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Jugendgerichtesgesetz 1988 und das Strafregistergesetz 1968 geändert werden (Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022) (1849 d.B.).
Mit der gegenständigen
Vorlage wird auch eine Ergänzung im § 23 StGB vorgeschlagen, die
gefährliche, terroristische Straftäter*innen als eigenen Absatz
ergänzt. Wie die Verhandlungen im Justizausschuss gezeigt haben, kann der
bisher bestehende § 23 betreffend gefährliche
Rückfallstäter nicht als praxistauglich
bezeichnet werden, da bisher nur eine einzige Person nach dieser Bestimmung verurteilt worden ist. Generell ist zum Vorschlag folgendes festzuhalten:
▶️ Diese geplante Maßnahme macht Österreich nicht sicherer.
▶️ Das geplante Gesetz verhindert einen Terroranschlag nicht, sondern greift erst, nachdem eine terroristische Tat verübt wurde. Es ist die Selbstaufgabe der Sicherheitspolitik, wenn man erst eingreift, nachdem ein Täter einen Anschlag verübt hat.
▶️ Den schrecklichen Terroranschlag in Wien hätte diese Bestimmung nicht verhindert!
▶️ Die Regierung ist aufgefordert, zuallererst die Empfehlungen der Expert*innen-Kommission umzusetzen, die schwere Versäumnisse und Fehler der Behörden im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien festgestellt hat.
▶️ Eine wesentliche Empfehlung: Die Sicherheitsbehörden müssen besser zusammenarbeiten. Die SPÖ hat dazu ein Terrorismusabwehrzentrum gefordert, das weiterhin nicht umgesetzt ist.
Anlässlich des scheußlichen Terroranschlages am 2. November 2020 in Wien wurde eine Untersuchungskommission eingesetzt („Zerbes-Kommission“), die sich aus folgenden honorigen Persönlichkeiten zusammensetzt:
Univ.-Prof.in Dr.in Ingeborg Zerbes (Vorsitz)
Universität Wien, Institut für Strafrecht und Kriminologie
Dr. Herbert Anderl
Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit a.D.
Hubertus Andrä
Polizeipräsident München a.D.
Univ.-Prof. Dr. Franz Merli
Universität Wien, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
HR Dr. Werner Pleischl
Generalprokurator a.D.
Dr.in Monika Stempkowski
Universität Wien, Institut für Strafrecht und Kriminologie
Diese hat einen Abschlussbericht gelegt, der, neben einer Analyse, die Ursachen der Defizite aufzeigt und Empfehlungen formuliert.
Auch für die SPÖ
ist es analog zum Zerbes-Bericht wesentlich, beim Terrorismus die Prävention in den Vordergrund zu stellen.
Terroristische Taten müssen möglichst
im Vorfeld verhindert werden; dies kann nur durch
Professionalität in der Arbeit der Polizei
und der Nachrichtendienste erfolgen. Wie der Zerbes-Bericht allerdings
aufzeigt, war dies im Vorfeld des Terroranschlages nicht der Fall.
Es ist den interessierten Bürger*innen sowie auch dem Nationalrat bisher nicht bekannt, welche Empfehlungen bereits umgesetzt und welche aus welchen Gründen nicht umgesetzt wurden.
Deshalb stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle
Empfehlungen der Untersuchungskommission zum Terroranschlag von 2. November
2022 vollinhaltlich umsetzsetzen und den Nationalrat in geeigneter Weise
(geheime Details sollten
im Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses zur Überprüfung
von Maßnah-
men zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit berichtet, der Rest sollte in einem schriftlichen Bericht an den Nationalrat dargestellt werden) zu berichten.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Danke, Frau Abgeordnete. Der Entschließungsantrag ist jetzt ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nun gelangt Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Frau Kollegin Yildirim, wir sind uns ja oft in sehr vielen Dingen einig, aber da, muss ich aber sagen, muss ich Ihnen von Grund auf widersprechen, denn das, was wir da machen, ist ein sehr wesentlicher Schritt, um den Maßnahmenvollzug ins 21. Jahrhundert zu holen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir haben im System unseres Strafrechts ein wesentliches Prinzip, und das bedeutet, dass derjenige, der gegen Strafgesetze verstößt, sich dafür vor Gericht zu verantworten hat. Wenn die Person dann verurteilt wird, verhängt das Gericht eine Strafe, die der persönlichen Schuld angemessen ist. Das Strafrecht mit diesem Prinzip steht aber dort an, wo aufgrund von psychischen Erkrankungen oder Störungen einer Person dieses Unrecht nicht vorgeworfen werden kann. Genau dort greift der Maßnahmenvollzug ein.
Diese Menschen sind oft
dennoch gefährlich, von ihnen geht eine Gefahr aus,
und sie sind auch behandlungsbedürftig, um diese Gefahr zu reduzieren und
um ihre Gesundung, soweit es möglich ist, sicherzustellen. Deshalb gibt es
den Maßnahmenvollzug.
Auch damals schon, als er geschaffen wurde, war die ursprüngliche Idee diejenige, dass Straftäter:innen, die nicht verurteilt werden können, oder auch schuldfähige Straftäter:innen, die aufgrund ihrer Erkrankung weiterhin gefährlich sind, in Einrichtungen untergebracht werden, wo sie ihrem Krankheitsbild entsprechend betreut und behandelt werden – das immer mit dem Ziel, sie letztendlich wieder in die Gesellschaft eingliedern zu können, sofern das möglich ist.
Das war damals schon richtig
gedacht, aber es entspricht natürlich so, wie es damals formuliert und wie es damals ausgestaltet wurde und wie es auch
aufgrund der bisher gültigen Bestimmungen gelebt werden musste, nicht mehr
dem, was wir jetzt über die Behandlung und über den Umgang von
Menschen mit psychischen Erkrankungen wissen – deshalb diese
Änderung.
Einerseits ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass nicht Menschen in die Maßnahme kommen, die dort nicht hingehören, die in eine normale Krankenanstalt gehören, die dort behandelt werden müssen. Auf der anderen Seite ist es aber auch wichtig, dass man denjenigen, die dort arbeiten, die mit diesen Menschen umgehen – seien es jetzt die Bediensteten der Justizwache oder seien es die sozialen oder ärztlichen Dienste –, die richtigen Methoden und Möglichkeiten zur Verfügung stellt. Das – das möchte ich an dieser Stelle hier auch sagen – wird der zweite Schritt der Reform werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Diese Regelungen, die wir jetzt geschaffen haben, stellen
die Grundlage dafür dar, den Maßnahmenvollzug
auf vollkommen neue Beine zu stellen, indem
die Zugangsbestimmungen im
Maßnahmenvollzug vollkommen neu geregelt werden, und zwar so, dass sichergestellt ist, dass dort niemand mehr
landet,
der dort nicht hingehört, und dass sichergestellt ist, dass
regelmäßig überprüft wird,
ob die Personen dort noch sein müssen. (Beifall bei den Grünen
sowie
des Abg. Haubner.)
Einen kleinen Ausflug noch zum letzten Teil der Rede meiner Vorrednerin:
Was nicht hierher gehört, sind die Bestimmungen betreffend den
Umgang im Bereich Inneres, im Bereich der
Nachrichtendienste. Das alles, was Sie jetzt
hier verlangen, was auch ursprünglich im Bericht der
Zerbes-Kommission verlangt wurde, ist im Bereich Inneres umzusetzen. Im
Bereich Justiz wurden schon sehr viele Hausaufgaben gemacht. Diese
Regelung, die wir jetzt schaffen, ist eine Spezialbestimmung auf Grundlage
dessen, was bereits bestehende Gesetzeslage ist. Es ändert sich nichts am
grundsätzlichen Zugang des Staates zum Umgang mit Rückfallstäter:innen.
Es ist nur eine zusätzliche Qualifikation, die jetzt geschaffen
wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wie gesagt, was die Umsetzung
der Empfehlungen des Berichtes anlangt:
Das gehört im Wesentlichen nicht hierher, es gehört in einen anderen
Ausschuss, in ein anderes Themengebiet. Ich glaube, Sie können sich noch
an die Reform erinnern, im Zuge derer wir die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst
geschaffen haben. All das ist dort beheimatet. Damals waren Sie auch
eingebunden, Ihre Fraktion war in die Reform eingebunden, im Zuge derer wir
die Dienste auf völlig neue Füße gestellt haben. Das alte BVT,
das damals tatsächlich versagt
hat, gibt es nicht mehr. Wir haben das alles reformiert.
Zusätzlich noch zum Maßnahmenvollzug: Das, was
wir jetzt machen, ist ein erster Schritt in eine sehr, sehr richtige und
wichtige Richtung. Es geht dabei um den Umgang mit Menschen mit psychischen
Erkrankungen, es geht um den Schutz der
Bevölkerung, und deshalb ist es sehr wichtig, dass wir jetzt diesen
ersten Schritt gehen. Ich ersuche Sie, ihn
mit uns gemeinsam zu gehen, und
hoffe auf breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.45
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Stefan. – Bitte.
12.45
Abgeordneter Mag. Harald Stefan
(FPÖ): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Da ich der Kollegin gerade
zugehört habe,
muss ich sagen: Das klingt sehr gut, allerdings habe ich dazu eine andere Meinung,
muss ich offen sagen. Es erscheint mir in erster Linie so, als würde man damit
Kosten von der Justiz in das Gesundheitssystem verlagern, und das zulasten des
Schutzes der Gesellschaft. – Das ist das Hauptproblem.
Wenn man sich das anschaut – ich werde dann auch noch ein Beispiel bringen –, scheint es, als ob es wichtig wäre, dass man Menschen aus dem Maßnahmenvollzug – der Teil der Justiz ist – in die Psychiatrie bringt, wenn ich das so sagen darf, um Kosten zu sparen. Das ist natürlich kein guter Ansatz, wenn es darum geht, den Sinn von Justizanstalten an sich zu betrachten.
Der zweite Punkt ist, dass dann natürlich ein Auffangnetz da sein muss. Wenn ich diese Personen, diese zumindest früher einmal gefährlichen oder vielleicht noch immer gefährlichen Personen, aus den Justizanstalten hinausbringe, brauche in ein Auffangnetz – davon wird gesprochen. Dieses Auffangnetz existiert aber so nicht oder nicht in ausreichendem Ausmaß, und das sind unsere beiden wesentlichen Kritikpunkte.
Betreffend den zweiten Kritikpunkt muss man sich ja nur die Stellungnahmen der Institutionen
anschauen; zum Beispiel jene der Gesellschaft für Psychiatrie, die
feststellt, dass es das Personal dafür nicht gibt. Es hat keine
Vorbereitung für diese sogenannte Reform stattgefunden, und es besteht die
große Angst, dass die betreuenden Personen dort dann auch Gefahren
ausgesetzt sind. Das sind ja keine normalen Patienten, das sind Patienten, die
einmal kriminell waren, von denen es Gefährdungsanalysen gibt. Es
gibt also große Kritik am sogenannten Auffangnetz. – Das ist
die eine Seite.
Die andere Seite habe ich eingangs schon angesprochen: Ich habe den Eindruck, dass da der Schutz der Gesellschaft nicht so wesentlich ist wie die Kosten-
ersparnis. Schauen wir uns zum Beispiel die Übergangsbestimmungen
beziehungsweise die neue Regelung an: Wenn man mit unter
25 Jahren in
den Maßnahmenvollzug kommt, kann man maximal 15 Jahre drinnen
bleiben.
Für eine Person, über die von Richtern oder von Psychiatern regelmäßig Gefährdungsanalysen gemacht werden, in denen festgestellt wird, dass sie im Maßnahmenvollzug bleiben sollte, ist es jetzt plötzlich nach 15 Jahren vorbei. Sie wird aufgrund des Ablaufs von 15 Jahren einfach entlassen, auch wenn vielleicht festgestellt wurde, dass sie eigentlich noch gefährlich ist. Das System ist nicht mehr flexibel. Das geht sogar so weit, dass in den Übergangsbestimmungen ganz klar ausgesprochen wird, dass Personen, auf die das zutreffen würde, sofort – ohne Festlegung einer Probezeit – zu entlassen sind.
Man sieht, es geht in erster Linie darum, die Leute von dort
hinauszubringen. Diese Personen sind nun einmal gefährlich gewesen,
sonst wären sie dort nicht hineingekommen. Da gab es immer wieder
Gefährdungsanalysen, da gab
es immer wieder Richter und Psychiater, die sich darum gekümmert haben.
Man sieht also, dass da einige Fehler passiert sind.
Einen positiven Ansatz gibt es
in diesem Gesetz: dass es strengere Regelungen bei terroristischen Straftaten
gibt und dass da die Altersgrenzen auch heruntergesetzt werden. Das ist eine
sinnvolle Maßnahme. Wir werden daher eine getrennte Abstimmung verlangen
und in zweiter Lesung diesem
Punkt zustimmen. Abgesehen davon werden wir nicht zustimmen, wir werden das
ablehnen.
Ich fasse vielleicht noch einmal kurz zusammen: Das ist eine schlecht vorbereitete Reform mit der falschen Zielsetzung, nämlich Kostenersparnis statt Schutz der Gesellschaft. (Beifall bei der FPÖ.)
12.49
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Michaela Steinacker. – Bitte.
12.49
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker
(ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte
Zuseherinnen und Zuseher! 50 Jahre ist unser Maßnahmenvollzug alt
und er wird modernisiert. Wir diskutieren
und beschließen heute Veränderungen,
die den Maßnahmenvollzug in die heutige Zeit bringen sollen.
Was ist der Maßnahmenvollzug eigentlich? – Ein sperriges Wort: Maßnahmen und Vollzug. Nun, es geht darum, wie die Zukunft von psychisch erkrankten Personen, die straffällig geworden sind, ausschauen soll und wie dementsprechend die Haft beziehungsweise dann die Sicherung vorgenommen werden soll.
Mit dieser Reform – da bin ich natürlich nicht der Meinung derer, die heute gegen diese Reform gesprochen haben – stellen wir eben die fachgerechte Behandlung sicher, indem eben viel mehr auf den Menschen geschaut wird. Wir machen durch Schaffung der Möglichkeit, dass auch klinische Psychologen für die Gutachtenerstellung tätig werden können, einen viel breiteren Expertenpool auf, und wir nehmen die menschenrechtskonforme Behandlung dieser Menschen sehr ernst, indem wir eben verschiedene Richtlinien ändern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ein schwieriges, verantwortungsvolles
Thema ist es allemal, denn es geht
ja darum, einen Menschen durch die Beurteilung durch Psychiater, Psychologen
potenziell lebenslang in eine Anstalt einzuweisen, eben weil sie durch ihr
Verhalten eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen und
weil – das muss ja bestätigt werden – eine hohe
Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie künftig wieder Straftaten mit
gefährlichen Folgen ausüben.
Das heißt, all diese Dinge – einerseits die
Anhaltung, andererseits natürlich
die Behandlung –, um Menschen wieder eine Perspektive geben zu
können, dass sie aus diesem Maßnahmenvollzug herauskommen
können, stellen einen
ganz wesentlichen Punkt dar.
Was jetzt von Kollegen Stefan gesagt wurde – dass wir diese Dinge überfallsartig machen –, das stimmt so nicht. Es gab bereits unter Bundesminister Brandstetter Kommissionen, die ganz intensiv an diesem Maßnahmenvollzug gearbeitet haben. Es ist ein Gesetzentwurf, den die Frau Bundesministerin in der Begutachtung hatte, den sie dem Parlament zugeleitet hat, wo wir den Beschluss fassen werden. Es wurde jahrelang mit Stakeholdergruppen, mit den Fachgruppen, die da mithelfen, dass diese Personen auch bestmöglich betreut und immer wieder untersucht werden, darüber beraten, wie man das dementsprechend darstellen kann.
Was ist denn ein wichtiger Punkt? – Es gab die
Kritik, dass in der Vergangenheit zu viele
Menschen in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher – so
haben
sie früher geheißen, wir nennen sie jetzt forensische Zentren; ich
glaube, auch diese Umbenennung ist ganz wichtig, um die Stigmatisierung von
diesen Personen wegzubekommen – waren. Daher ist die Änderung
notwendig, dass die Anlasstat nunmehr zukünftig mit drei Jahren
Freiheitsstrafe bedroht
sein muss. Das ist wichtig, weil früher Menschen auch lediglich wegen
minderschwerer Delikte dann im Maßnahmenvollzug waren –
deswegen auch diese Änderung in der Strafdrohung.
Ganz wichtig ist auch, dass weiterhin für Sexualdelikte oder Delikte wie schwere Körperverletzung dieses eine Jahr Freiheitsstrafe gilt.
Ich möchte im Rahmen
meiner Redezeit, die ich hier zur Verfügung habe, noch sagen, dass
uns das ganz wichtig ist, und ich möchte auch ein Dankeschön sagen an
die Psychologen, an die Gerichtspsychologen, an die Psychiater, die in
den Anstalten mit den Menschen arbeiten, die in diese Maßnahmen kommen. Wir haben das Ganze attraktiviert, damit sie
für diesen Bereich tätig sind.
Wir haben die Gebühren für die Sachverständigen bereits
erhöht, und wir schaffen jetzt eben auch die Möglichkeit, dass
klinische Psychologen mitwirken können. Damit ist dieser Pool und diese
Ressource zur Begutachtung der Menschen, die jetzt jährlich
begutachtet werden sollen, einfach viel größer geworden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ein weiterer Punkt –
das ist auch von Kollegen Stefan angesprochen worden – ist der
Bereich der Terrordelikte, bei dem wir uns gefragt haben: Wie kann
man diese Themen behandeln? Wie schaffen wir eine Regelung? Wie kann das
ausschauen? – Es gibt ja die Rückfallstäterregelung
für die Maßnahmen.
Da haben wir uns ganz genau überlegt, wie denn die Rahmenbedingungen sind.
Das heißt, es muss schon eine schwere Vortat begangen worden sein, die mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Monaten bedroht war. Wenn dann diese terroristische Anlasstat verübt worden ist, dann muss es durch diese Anlasstat zu einer Verurteilung von mehr als 18 Monaten Freiheitsstrafe kommen. Dann noch als dritter Punkt: Es muss mit weiteren spezifischen Gefahren gerechnet werden.
Wenn all diese Punkte erfüllt sind, dann besteht die Möglichkeit – und das entscheiden immer noch ein Richter und ein Gutachter –, dass diese Maßnahme gesetzt wird.
Genau das, Frau Bundesministerin, war für uns so wichtig, denn wir haben Maßstab an den Grund- und Menschenrechten genommen, und deswegen glaube ich, dass das, was wir da machen, legitim und richtig ist.
Es ist ein riesengroßes, breites Thema, mit dem wir noch nicht fertig sind. Wir haben im Budget auch Gelder für die Anstalten vorgesehen, damit man auch wieder eigene Plätze machen kann und damit man diese besonderen Betreuungsnotwendigkeiten auch in unseren Haftanstalten bestmöglich durchführen kann.
In diesem Sinne glaube ich, dass wir mit dieser Novelle eine gute Grundlage dafür schaffen. Wir werden intensiv an diesem Thema weiterarbeiten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.55
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter. – Bitte.
12.55
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns darüber einig, dass Sprache Macht hat. Aus diesem Grund werden in diesem Gesetzentwurf Bezeichnungen, die nicht mehr gängig sind, ersetzt – Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher durch forensisch-therapeutisches Zentrum et cetera.
Für mich fängt aber die Frage der Bezeichnung schon viel früher an, weil eigentlich der Begriff Maßnahmenvollzug schon in dem Sinn falsch ist, dass es in diesem Gesetz, das wir jetzt anpassen, ja auch um die Anordnung der Maßnahmen geht. Das ist schon der entscheidende Punkt: Jemand hat sich regelwidrig verhalten, landet vor dem Strafgericht. Da sind wir seit 50 Jahren so weit, dass wir sagen: Wer nicht zurechnungsfähig ist, wer nicht schuldfähig ist, der kann auch nicht bestraft werden. Das heißt also, es muss in erster Linie einmal geklärt werden: War der Täter zurechnungsfähig oder nicht?
Dann muss geklärt werden – um eine vorbeugende Maßnahme verhängen zu können –, ob dieser Täter allenfalls auch gefährlich ist. Das ist der große Unterschied zum normalen Strafverfahren. Beim normalen Strafverfahren geht es darum, zu klären: Hat jemand etwas getan, und unter welchen Bedingungen und in welchem Zustand hat er es getan?
Bei der Anordnung von Maßnahmen, bei der Maßnahmenanordnung geht es darum, dass wir einen Blick in die Zukunft machen müssen. Wir müssen sozusagen in die Glaskugel schauen, ob dieser Täter aufgrund seiner psychischen Erkrankung allenfalls eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt.
Und genau da ist mein Hauptkritikpunkt an der jetzigen
Novelle des Maßnahmenvollzugs. Ich weiß es aus der Praxis. In Hall
in Tirol, wo ich beruflich tätig bin,
befindet sich die forensische Anstalt von Tirol. Das führt dazu, dass
ich relativ oft mit Verfahrenshilfen im Rahmen von
Unterbringungsverfahren zu tun habe.
Ich kann berichten, dass
es wirklich dringenden Verbesserungsbedarf gibt,
was die Qualität der Gutachten betrifft, die der
Entscheidung der Gerichte zugrunde liegen, ob jemand als gefährlich
einzustufen ist oder nicht. Das ist
eine ganz wichtige Entscheidung. Natürlich, auf der einen Seite haben wir
das Bedürfnis der Gesellschaft nach Sicherheit, aber auf der anderen Seite
haben wir auch das Grundrecht
jedes Einzelnen auf die persönliche Freiheit, die nur dann
eingeschränkt werden darf, wenn es alternativlos ist.
Genau da haben wir dieses berühmte Sicherheitsdilemma,
nämlich das Dilemma, dass natürlich der Sachverständige, der
sagt: keine Gefahr!, mitunter, wenn
dann doch etwas passiert, ein Riesenproblem bekommen wird im Gegensatz zum Sachverständigen, der auf Nummer sicher geht
und sagt: Oh, der ist gefährlich,
den müssen wir unterbringen, den
müssen wir in den Maßnahmenvollzug geben! – Dieser Sachverständige geht auf Nummer
sicher, weil sich da das Gegenteil,
dass einer eigentlich ungefährlich gewesen wäre, nie
beweisen wird. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Mit der Darstellung
dieser Problematik will ich deutlich machen, wie wichtig
es wäre, dass wir die Anforderungen an die Gutachten und an die
Qualifikation der Gutachter nicht nach unten senken, wie das jetzt in dem
Entwurf passiert, nach dem praktisch auch Psychologen diese
Entscheidung und diese Beurteilung treffen können, ob jemand
gefährlich ist oder nicht – und das, obwohl wir wissen,
dass sich die forensische Psychiatrie in den vergangenen Jahrzehnten, seit
es den Maßnahmenvollzug bei uns gibt, zu einer ganz wichtigen Spezialwissenschaft,
einem Teilgebiet der Psychiatrie entwickelt hat. Ich weiß, dass es wenige
Gutachter gibt, aber diesem Problem jetzt damit zu begegnen, dass man die
Anforderungen an die Gutachten herunterschraubt, das kann es ja wohl nicht
sein, wenn es um die doch sehr entscheidende Frage geht, ob wir jemanden
wegsperren oder nicht. (Beifall bei den NEOS.)
Da hätte ich mir schon erwartet, dass wir Beispielen aus dem Ausland wie etwa der Schweiz folgen, wo es nicht auf das Urteil von Einzelpersonen ankommt, sondern wo Konzilien, bestehend aus Psychiatern, auch aus Personen aus dem
Bereich der
Seelsorge, dem Bereich der Bewährungshilfe und dem Bereich
des Strafvollzugs, entscheiden, ob jemand in den Maßnahmenvollzug kommen
soll oder dort zu bleiben hat.
All das fehlt mir, all das ist etwas, was eigentlich ohne Weiteres möglich gewesen wäre. Ja, es wäre nicht nur möglich gewesen, es wäre notwendig gewesen, das in einem ersten Schritt der Reform der Maßnahmenanordnung und des Maßnahmenvollzugs zu machen. Das ist leider nicht erfolgt, deshalb können wir diesem Entwurf keine Zustimmung erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
13.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Bundesministerin Dr.in Alma Zadić. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin
für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.:
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Ich
freue mich wirklich sehr,
dass wir heute diese Regierungsvorlage im Hohen Haus behandeln, denn nach
50 Jahren Stillstand holen wir den Maßnahmenvollzug ins
21. Jahrhundert,
wir machen ihn gerechter, wir machen ihn menschenrechtskonformer und vor allem
auch treffsicherer. Es ist ein mutiger Schritt dieser Bundesregierung. (Beifall
bei Grünen und ÖVP.)
Der Maßnahmenvollzug ist in seinem Kernbestand seit nunmehr fast 50 Jahren unverändert geblieben, und das ist dramatisch, wenn wir uns die Entwicklungen insbesondere in diesem Bereich anschauen: Die rechtlichen Vorgaben haben sich geändert, ja, wir wurden sogar vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen unseres Maßnahmenvollzugs verurteilt. Genau deswegen braucht es jetzt diese Reform, und ich freue mich wirklich sehr, dass wir sie heute im Hohen Haus behandeln. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Ich weiß, die Reform ist
komplex, und ich möchte kurz erläutern, worum es geht. Im ersten
Teil, also dem Teil, der heute zu beschließen sein wird, geht es um
das
Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz – ein sperriger
Titel –, also um die Voraussetzungen, unter denen jemand
eingewiesen wird. Das heißt, wir regeln
die Voraussetzungen anders und
erhöhen auch die Voraussetzungshürde, die dafür
verantwortlich ist, dass jemand im Maßnahmenvollzug landet.
Im zweiten Teil der Reform,
über den auch viele heute im Hohen Haus gesprochen haben, geht es
tatsächlich um die Behandlung und die Betreuung der Menschen, die im
Maßnahmenvollzug sind und die während dieser strafrechtlichen
Unterbringung auch die notwendige Behandlung und Betreuung brauchen. Dieser zweite Teil baut auf dem ersten
Teil, der heute hoffentlich beschlossen wird, auf. Das heißt, auf
diesem Fundament wird dieser zweite Teil aufgebaut, der gerade in Ausarbeitung
ist, und ich freue wirklich sehr, wenn
wir auch diesen zweiten Teil zur Umsetzung
bringen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Was ändert sich bei den
Einweisungsvoraussetzungen? Ich habe es schon gesagt: Die
Einweisungsvoraussetzungen werden treffsicherer und damit auch gerechter. Was
bedeutet das? – Das bedeutet, dass Personen, die eine
Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, selbstverständlich
weiterhin im Maßnahmenvollzug sein sollen. Gleichzeitig aber sollen
jene Personen, deren Fremdgefährdung besser nach dem Unterbringungsgesetz
behandelt werden kann, eben nicht mehr vom Maßnahmenvollzug umfasst sein,
weil es einfach nicht mehr gerecht ist, dass Menschen, die vielleicht
minderschwere Delikte begehen und deren Prognose ist, dass sie vielleicht
irgendwann einmal jemandem etwas androhen werden, potenziell ihr Leben
lang hinter Gitter kommen. Das ist einfach nicht gerecht. (Beifall bei
Grünen und ÖVP.)
Außerdem – und das ist auch ein Meilenstein dieser Reform – führen wir eigene Regelungen für Jugendliche ein. Das Strafrecht unterscheidet seit Jahrzehnten zwischen Jugendlichen und Erwachsenen, aber in diesem Gesetz, im Maßnahmenvollzugsgesetz, gab es diese Unterscheidung nicht. Jugendliche wurden wie Erwachsene behandelt und vielleicht wegen einer Rauferei, weil
sie psychisch krank sind, potenziell lebenslang eingesperrt. Genau das ändert sich jetzt, denn wir haben Sonderregelungen für Jugendliche geschaffen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Wenn jemand von Ihnen einen
Blick in das Gesetz gewagt hat, hat er gesehen, dass es sprachlich eigentlich
ganz und gar nicht in die heutige Zeit passt.
Dort findet man Wörter wie „geistige oder seelische Abartigkeit
höheren Grades“ oder „Unterbringung in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher“. Und damit machen wir
auch Schluss, denn es heißt jetzt „schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung“ und
„forensisch-therapeutisches Zentrum“, das
heißt, wir gehen auch vom Begriff Anstalt ab. – Vielen Dank
dafür. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Jetzt möchte ich auf einen Teil der Reform zu sprechen kommen, der für viel Aufregung sorgt und auch hier im Hohen Haus jetzt zigfach angesprochen wurde: Es geht um die Regelung des Maßnahmenvollzugs für Terroristinnen und Terroristen. Das ist ein Sonderfall der bereits bestehenden Maßnahmenvollzugsform für gefährliche Rückfallstäter nach dem bestehenden § 23 StGB. Damit können wegen eines Terrordelikts bereits verurteilte Personen unter strengen und klar geregelten Voraussetzungen, ähnlich wie eben bereits gefährliche Rückfallstäter, untergebracht werden. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen: Es handelt sich nicht um eine präventive Maßnahme und schon gar nicht um eine präventive Haft, sondern es handelt sich tatsächlich um eine Person, die bereits verurteilt wurde und die noch einmal verurteilt wird.
Welche Voraussetzungen braucht es denn
dafür? – Die Anlasstat muss ein Terrordelikt sein. Es muss sich
um eine Verurteilung zu zumindest 18 Monaten Freiheitsstrafe handeln. Es
ist auch erforderlich, dass es eine schwere Vortat
gab, für die jemand bereits zwölf Monate lang in Haft war, und
drittens muss zu befürchten sein, dass eine solche Person weitere
terroristische Straftaten begeht.
Jetzt gab es eine große
Diskussion darüber: Ja was heißt denn das, dass die Person weitere terroristische Straftaten
begeht? – Das Gericht schaut sich in diesem Fall alle
Begleitumstände an. Das ist jetzt nicht etwas, was wir speziell
für dieses Gesetz erfunden haben, sondern das ist etwas, was bereits
bestehende Rechtslage ist. Das Gericht ist da gefordert, sich besondere
Begleitumstände anzuschauen,
nämlich ob beispielsweise dem Täter nachgewiesen werden
kann, dass er ein Anführer einer Terroristenorganisation ist und dieser
Terroristenorganisation vielleicht ewige Treue und Gehorsam geschworen hat.
Oder: Der Täter hat ein Bekennerschreiben und Videos veröffentlicht,
in
denen er sich tatsächlich zu diesen gewalttätigen Zielen und zu
dieser Ideologie bekennt. Genau deswegen ist
es notwendig, dass diese Menschen auch
weiterhin im Maßnahmenvollzug sind, in dem es für sie auch weiterhin
Deradikalisierungsmaßnahmen gibt und sie weiter betreut werden. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es wurde auch mehrfach unterstellt, dass diese Regelung nicht EMRK-konform ist. Ich kann Ihnen versichern: Die Regelung ist EMRK-konform und auf Artikel 5 EMRK auch stützbar. Und warum ist das der Fall? – Weil sie einerseits zeitlich begrenzt ist und andererseits der Ausspruch der Unterbringung nach § 23 StGB zeitgleich mit dem Urteil über die Anlasstat erfolgt. Daher ist diese Regelung unseres Erachtens und nach all den Studien, die wir in diesem Zusammenhang bekommen und gelesen haben, auch EMRK-konform. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Scherak: ... EMRK-konforme Sicherungshaft ...! – Abg. Meinl-Reisinger: Wir hoffen, dass sie EMRK-konform ist!)
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit der nun vorliegenden Regierungsvorlage beenden wir diesen 50-jährigen Stillstand und machen diesen Maßnahmenvollzug gerechter. Diese Regierungsvorlage ist nur ein erster Schritt, sie ist das Fundament, auf dem ein gerechter und menschenrechtskonformer Maßnahmenvollzug aufbaut, und ein weiterer Schritt in Richtung einer sichereren Gesellschaft.
Ich freue mich wirklich sehr und hoffe, dass dieses Vorhaben Ihre Zustimmung findet.
Ich möchte an dieser Stelle all jenen danken, die sich im Rahmen der Ausarbeitung des Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetzes so eingebracht haben – und das ist nicht von heute auf morgen gegangen, da hat es zigfache Arbeitsgruppen gegeben. Allen Expertinnen und Experten möchte ich an dieser Stelle noch einmal herzlich danken. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
13.10
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Johanna Jachs. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Johanna Jachs
(ÖVP): Herr Präsident! Sehr
geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte
Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach knapp
einem halben Jahrhundert reformieren wir heute
den Maßnahmenvollzug. Das ist auch wichtig, weil die Zahl der Untergebrachten
in den letzten Jahren stark gestiegen ist: Mittlerweile gibt es knapp
1 400 im Maßnahmenvollzug Untergebrachte.
Liebe Oppositionskolleginnen und -kollegen! Ich verstehe ja, dass es Ihre Aufgabe ist, die Arbeit der Regierung zu kritisieren – das ist auch wichtig in einer Demokratie! –, aber es ist auch unsere Aufgabe, gerade wenn es um die Anordnung von freiheitsentziehenden Maßnahmen geht, genau hinzusehen. Darum lade ich auch Sie ein, liebe Kolleginnen und Kollegen, da genau hinzusehen, denn wir wägen da gut ab.
Es geht darum, dass wir mit Augenmaß vorgehen und dass wir heute die Strafschwellen, die die Voraussetzung für den Maßnahmenvollzug bilden, anheben. Und für mich ganz, ganz zentral ist, dass wir – die Frau Bundesministerin hat es gesagt – eigene Regelungen für jugendliche Rechtsbrecher schaffen.
Das hat es in dieser Sache nicht gegeben und das ist so, so wichtig. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Es ist auch so, dass im
Strafverfahren die Gutachterinnen, Gutachter in Zukunft immer anwesend werden sein müssen, und das ist auch ganz wichtig,
damit
sich die Sachverständigen bei der Beurteilung eben ein
ganzheitliches Bild machen können. Die Notwendigkeit der Anordnung
soll jährlich überprüft werden. Ich gehe davon aus, dass
das auch für die jetzt bereits Untergebrachten gelten wird. Wir machen den
Maßnahmenvollzug also viel gerechter und gestalten ihn effektiver
aus.
Weil uns an Qualität sehr viel liegt – das hat die Frau Bundesministerin auch gerade vor mir ausgeführt –, ist das jetzt Teil eins der Reform, und Teil zwei – die genauere Ausgestaltung des Vollzuges – folgt dann im zweiten Paket. Ich bin zuversichtlich, dass es dann in Summe zu einer sehr homogenen und wichtigen Reform kommen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da heute aber der letzte Tag hier im Ausweichquartier in der Hofburg ist, erlauben Sie mir noch kurz einen Satz. Das Jahr 2022 neigt sich nämlich auch dem Ende zu, und darum ist es, glaube ich, an der Zeit, kurz ein bisschen zurückzublicken.
Gerade wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier müssen bei unseren Beschlüssen immer das große Ganze im Auge haben, und ich glaube, das tun wir auch – gerade dafür sind Parlamentarismus und die parlamentarische Diskussion enorm wichtig. Was wir in diesem Jahr erlebt haben, war, glaube ich, angeheizt durch die Pandemie, die Teuerung, den Krieg, durch die ganzen Krisen, die wir momentan zu bewältigen haben, eine Entwicklung, die uns auch hier herinnen im Hohen Haus und bei unseren Debatten – da nehme ich mich selbst jetzt gar nicht aus – einfach begleitet hat.
Darum wünsche ich mir, dass unser Diskurs auch im nächsten Jahr streitbar bleibt, aber ich wünsche mir auch, dass wir gemeinsam – Opposition
und Regierung – im nächsten Jahr wieder daran arbeiten, das Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen, und gemeinsam an einem besseren Bild der Politik arbeiten. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
13.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dr. Harald Troch. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und
Herren! Der Maßnahmenvollzug ist schwer in der Kritik gestanden. Zweimal
hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich
verurteilt, weil der Maßnahmenvollzug in Österreich eben nicht
ordnungsgemäß und
eigentlich menschenrechtswidrig abgelaufen ist.
Der Maßnahmenvollzug ist
natürlich insofern eine heikle wie auch wesentliche Sache, weil es ja zu
lebenslangen Anhaltungen kommen kann. Das heißt,
es geht da ja um eine vorbeugende
Unterbringung von psychisch kranken Rechtsbrechern, und der kritische
Punkt dabei ist, dass es um eine menschenrechtskonforme Unterbringung
dieser Rechtsbrecher geht.
Es ist hier von 50 Jahren Stillstand gesprochen worden. Die Regierungsparteien, die Koalition feiert ihre bescheidene Vorlage als die Überwindung von 50 Jahren Stillstand ab – da muss ich aber sagen: Sie lesen (ein Schriftstück in die Höhe haltend) Ihre eigene Regierungsvorlage nicht! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Scherak.)
Auf den Seiten 1 und 2 – ich habe mir erlaubt, das mit gelbem Marker hervorzuheben – stehen die sechs Schritte, die bis 2013 als Reform passiert sind, also von einem 50-jährigen Stillstand kann man nicht reden. Nichtsdestotrotz gibt es die Verurteilung Österreichs. Ich würde den Kollegen Abgeordneten empfehlen, einmal die eigene Regierungsvorlage zu lesen, wenn Sie hier reden, und die Reformschritte durchaus zu sehen.
Auf der anderen Seite gab es
aber bereits 2015 eine Ministerialvorlage. Diese Ministerialvorlage geht wesentlich weiter als die jetzige
Regierungsvorlage.
(Beifall bei der SPÖ.) Das heißt, Frau Minister, man nimmt die
Ministerialvorlage von 2015, schreibt sie um, bessert das Datum aus, und man
hätte bereits
ein wesentlich besseres Gesetz als das, was hier vorliegt.
Dazu sagt die SPÖ
natürlich Nein, weil uns das viel zu wenig ist. Eine nachhaltige Reform
muss natürlich beides berücksichtigen: die Sicherheit unserer Gesellschaft,
aber auch dass psychisch kranke Rechtsbrecher natürlich Grund- und
Freiheitsrechte haben. Die Unterbringung in forensisch-therapeutischen Zentren,
bei denen es nur um eine Umbenennung von Justizanstalten geht, zum Beispiel
Garsten (Abg. Ribo: Ja, aber das ist es nicht!), ist uns zu wenig
und
reine Kosmetik.
Es geht um mehr Mittel für den Maßnahmenvollzug für Gutachter und die Gutachten. Es gibt insgesamt zu wenig Personal in den Justizanstalten, es sind zu wenig Mittel da, und es sind zu wenig Therapeuten für die im Maßnahmenvollzug Untergebrachten vorhanden.
Natürlich gibt es einerseits Justizanstalten, andererseits Spitäler. Wo jene Personen hingehören, die im Maßnahmenvollzug sind, in Spitäler oder Justizanstalten, ist eine Frage finanzieller Mittel. Für Justizanstalten ist der Bund zuständig, für die Spitäler sind die Länder zuständig. Das heißt, es wäre dringend an der Zeit, mit den Bundesländern Gespräche zu führen, bei denen es um eine klare Finanzierung geht. Das ist bisher nicht gemacht worden, daher: viel Kosmetik.
Die Regierung vertröstet für weitere Schritte auf das Jahr 2023. Es gibt Mängel bei der Nachbetreuung, und auch das Expertennetzwerk Kriminalpolitik belegt massive Mängel bei dieser Reform des Maßnahmenvollzugs. Daher sagt die Opposition natürlich Nein dazu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.18
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesministerin, Sie haben vorhin gesagt, Sie freuen sich über diese Reform. – Ich kann das nicht sonderlich nachvollziehen, ich weiß aber, wer sich mit Ihnen freut: Das ist der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz, denn das, was Sie heute hier beschließen wollen, ist nichts anderes als die Sicherungshaft, die sich Sebastian Kurz so dringend gewünscht hat. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Was besonders skurril ist, ist – das haben Sie jetzt gerade selbst hier gesagt; Sie haben sich hier hingestellt und haben Folgendes gesagt –: Na ja, die ist eh EMRK-konform! – Na ja, es wäre ja noch schöner, wenn es nicht so wäre! Ich erwarte mir doch von einer Justizministerin, dass sie Gesetze vorlegt, die den Menschenrechten entsprechen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.) Das zu betonen ist so skurril, das ist unfassbar.
Es gibt, Sie haben es richtig ausgeführt, da einen Paragrafen über die sogenannten gefährlichen Rückfallstäter, der im Übrigen de facto totes Recht ist. Ich erinnere an unsere Konversation im Ausschuss: Ich habe das gesagt, Sie haben den Kopf geschüttelt und haben später, um den Beweis anzutreten, dass das nicht totes Recht ist, gesagt, es gebe momentan eine Person, die nach diesem Paragrafen in Haft sitzt. – Na gut, das ist ein einigermaßen schlechter Beweis, um zu sagen, dass es nicht totes Recht ist.
Niemand versteht, wieso Sie den erweitern: Nicht nur ich nicht, sondern auch alle Expertinnen und Experten verstehen es nicht – Sie haben die Stellungnahmen sicher gelesen. Die Richter:innenvereinigung sagt, sie versteht das nicht, Professoren der Universität Wien sagen, sie verstehen das nicht, Professoren
der Universität Innsbruck sagen, sie verstehen das nicht, die Rechtsanwaltskammer sagt, sie versteht das nicht, die Vereinigung der Strafverteidiger:innen versteht das nicht und, und, und.
Eine dermaßen fakten- und wissensfreie Politik habe ich von den Grünen so noch nicht erlebt. Ich habe immer gedacht, es ist Ihnen wichtig, dass Sie Politik in Bezug auf Fakten und Wissen machen. Es ist offensichtlich nicht so. Ich habe mich da getäuscht. (Abg. Prammer: Das hätte ich von euch auch erwartet!)
Was auch noch skurril ist: Das, was Sie machen, ist reine Anlassgesetzgebung. Ich habe auch da einen ehemaligen Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, im Ohr, den ich sehr geschätzt habe und der in Bezug auf das Strafrecht gesagt hat: Wir dürfen keine Anlassgesetzgebung machen. – Das, was Sie tun, ist reine Anlassgesetzgebung.
Ich sage Ihnen aber etwas: Es kommt noch besser. Der Anlass, weswegen
wir hier überhaupt über diese ganze Sicherungshaft diskutieren,
ist das grauenhafte Attentat vom 2. November in Wien. Ohne dieses Attentat
hätte es diese Debatte nie gegeben. Sie suggerieren, dass Sie dieses
Attentat mit Ihrer Reform hätten verhindern können. Das ist aus zwei
Gründen sehr skurril. Der erste
ist: Wir wissen, das Attentat wäre zu verhindern gewesen. Wir wissen, wenn
der Verfassungsschutz auf das gehört hätte, was die slowakischen
Behörden ihm geschickt haben, wäre es unproblematisch gewesen,
jemanden, der schon einmal verurteilt war, wegen einer terroristischen Straftat
auch entsprechend ins Gefängnis zu bringen. Es war reines
Behördenversagen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von
SPÖ und FPÖ.)
Das ist auch genau das, was die Kommission, die Sie eingesetzt haben, gesagt hat. Es gibt einen Bericht der Zerbes-Kommission, der nichts anderes sagt. Man muss sich ja immer die Frage stellen: Wieso setzen wir solche Untersuchungskommissionen ein, wenn wir nachher nicht auf sie hören? Die Kommission kommt übrigens auch zu einem Schluss, der im Gegensatz zu ihrem
steht. Die sagt nämlich explizit, es braucht keine Unterbringung von irgendwelchen Gefährdern.
Der zweite Grund ist aber noch skurriler: Mit dem, was Sie da vorschlagen, hät-ten Sie überhaupt keine Handhabe gegen diesen Attentäter gehabt. Sie haben es vorhin ausgeführt: Es braucht zwei Taten – es braucht eine Vortat und es braucht eine Anlasstat. Der Attentäter von Wien hatte davor eine Tat begangen. Er ist wegen einer terroristischen Straftat verurteilt worden, weil er sich auf den Weg nach Syrien zum IS gemacht hat. Es gab aber keine Vortat. Sie hätten ihn mit dem, was Sie da vorschlagen, nie einsperren können. Das ist doch total skurril, dass Sie eine Anlassgesetzgebung machen, mit der Sie den Anlass, über den Sie sprechen, nicht einmal hätten verhindern können. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das ist eine Anlassgesetzgebung, eine
Symbolgesetzgebung in einem so sensiblen grundrechtlichen Bereich, und all das,
ohne dass Sie damit gegen den konkreten Anlass irgendetwas hätten tun
können. (Abg. Loacker: Ich glaube,
sie will zur ÖVP wechseln!) Das ist vollkommen faktenbefreit. Das ist
vollkommen sinnbefreit und ein Abgesang auf
das, wofür die Grünen einmal gestanden
sind, nämlich dafür, evidenzbasierte Politik zu machen. (Beifall
bei den NEOS.)
13.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Frau
Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und
Herren! Meine Kolleg:innen Yildirim und Troch haben
ja schon unsere grundsätzliche
Position und auch Kritik an der vorliegenden Gesetzesvorlage formuliert.
Ich möchte konkret zum Jugendgerichtsgesetz Stellung nehmen. Da gibt es ja auch mehrere und durchaus sehr kritische Stellungnahmen zur aktuellen
Gesetzesvorlage.
Grundsätzlich ist es natürlich positiv, dass es zu einer Art
Überarbeitung der aktuellen Gesetze kommt und dass es auch eigene
Regelungen für jugendliche
Straftäter, Straftäterinnen geben wird. Dennoch gibt es aber auch
in dieser Regierungsvorlage unserer Ansicht nach einen dringenden Bedarf,
diese mit einem kinderrechtlichen Fokus noch einmal genauer anzusehen und zu
überarbeiten.
Besonders sensibel ist natürlich die Frage der freiheitsentziehenden Maßnahmen im Maßnahmenvollzug für nicht volljährige Jugendliche. Für diese Altersgruppe bräuchte es eigentlich eigene, alternative Einrichtungen, in denen diese untergebracht werden. Wir halten da beispielsweise auch den Vorschlag zur Errichtung von eigenen betreuten Wohneinrichtungen, der in den Stellungnahmen gekommen ist, für eine wirklich positive Entwicklung. Dazu braucht es sozialpädagogische und sozialpsychiatrische Begleitung. Kinder und Jugendliche brauchen im Maßnahmenvollzug tatsächlich auf sie zugeschnittene Maßnahmen, Begleitmaßnahmen, damit sie da auch bestmöglich und konkret unterstützt werden können, Frau Ministerin! (Beifall bei der SPÖ.)
Das heißt aber auch, es braucht für diese Zielgruppe neben der Sicherstellung geeigneter psychiatrischer Betreuung insgesamt eine Stärkung der sozialarbeiterischen Unterstützungsleistungen. Dafür braucht es – Frau Ministerin, das ist, glaube ich, der Knackpunkt – natürlich auch ausreichend Kinder- und Jugendpsychiater:innen. Da werden wir investieren müssen. Da werden wir in mehr ausgebildete Fachkräfte investieren müssen, um da auch die bestmöglichen Lösungen zu finden. (Beifall bei der SPÖ.)
Im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit –
und damit möchte ich schließen – brauchen wir tatsächlich die besten
Rahmenbedingungen, um da auch den speziellen kinderrechtlichen Fokus
nicht aus den Augen zu verlieren. –
Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.25
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Philipp Schrangl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.25
Abgeordneter
Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr
geehrte Damen und Herren zu Hause vor
den Fernsehschirmen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer in den letzten Jahren
Justizanstalten besucht hat, so wie ich das gemacht habe, der weiß, dass
der Maßnahmenvollzug nicht vor 50 Jahren stehen geblieben ist.
Es gibt dort engagierte Justizwachebeamte, die ihn im Rahmen der Gesetze
weiterentwickelt haben, und auch engagierte Mitarbeiter, die diesen
Maßnahmenvollzug nicht immer zu meiner Freude – die
Betroffenen wissen, wen ich meine –, aber doch auch
weiterentwickelt haben.
Vielleicht hat die Erhöhung der Belagszahlen seit 2015 – es macht bei der Jahreszahl gleich klick – auch mit den offenen Grenzen zu tun, also dass es jetzt so extrem viele Menschen im Maßnahmenvollzug gibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei allem Verständnis für die sprachliche Anpassung in Bezug auf die Stigmatisierung der dort Untergebrachten dürfen wir nicht vergessen: Es handelt sich dabei immer noch um Rechtsbrecher, um verurteilte Straftäter und nicht einfach nur um Patienten. Daher hoffe ich, dass nicht nur für den Austausch des Schildes an der Justizanstalt Asten – und nicht Garsten, Herr Kollege Troch – Geld einbudgetiert ist, sondern auch für mehr Personal, denn ohne mehr Personal wird diese Reform am Maßnahmenvollzug nichts ändern, und für reine Publicitymaßnahmen steht die Freiheitliche Partei nicht zur Verfügung.
Wir werden auch in Zukunft genau hinschauen, wie zum Beispiel die Belagszahlen in Asten und auch in den anderen zukünftigen forensisch-therapeutischen Einrichtungen sind, denn die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung steht für uns Freiheitliche immer noch an erster Stelle. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)
Positiv möchte ich aber auch noch etwas anmerken – und daher rührt unser Verlangen auf getrennte Abstimmung –: Positiv ist, dass wir mit einer Verlegung
von solchen Straftätern von Krankenhäusern in Justizanstalten natürlich eine enorme Einsparung für den Steuerzahler haben, da die Kosten in Krankenhäusern für den Steuerzahler – für das Justizbudget – weit über dem liegen, was in Justizanstalten zu bezahlen ist.
Negativ sehen wir – und daher
werden wir auch dagegenstimmen –, dass trotz einer
alljährlichen Überprüfung, die im Gesetz vorgesehen ist,
für gewisse Personengruppen eine Freilassung nach fünf beziehungsweise
15 Jahren ohne Überprüfung vorgesehen ist. Wir
sehen da eine Sicherheitsbeeinträchtigung
der österreichischen Bevölkerung und werden dem unsere Zustimmung
verweigern. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.28
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christian Drobits. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits
(SPÖ): Herr
Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus!
Geschätzte Zuseherinnen, Zuseher auf
der Galerie! Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt – es
ist schon vieles gesagt worden – darf ich aber trotzdem festhalten,
warum unsere
Position so ist, wie sie ist, nämlich dass wir dem Gesamtpaket des
Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetzes nicht zustimmen können. Wir
sagen, es sind einige Punkte dabei, die nicht ausreichen. Wir sind aber
durchaus bereit, einige punktuelle Angelegenheiten positiv zu bewerten, Frau
Bundesministerin.
Was aber nicht der Fall ist, ist, dass es einen Reformstillstand gegeben hat. Das möchte ich entschieden verneinen. Es hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten durchaus immer wieder Bemühungen gegeben, da etwas zu machen. Es war auch klar erkennbar, dass diese Reformbemühungen teilweise auch geendet haben, dass dann Arbeitskreise eingesetzt worden sind, es aber keine Erledigungen gab.
Die Unterbringungszahlen sind aber ständig gestiegen. Wir wissen, von 2001 bis 2022 ist eine Verdreifachung eingetreten. Zuletzt gab es über 1 443 untergebrachte Personen. Es gab Handlungsbedarf, es musste gehandelt werden. Dieser Gesetzentwurf, der uns vorliegt, ist nur ein kleiner Schritt, er gibt aber große Hoffnung auf weitere größere Schritte, die folgen müssen.
Was ist nun der Zweck der Unterbringung? – Der Zweck der Unterbringung ist zweifelsohne die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, aber auch die medizinische Behandlung und die Resozialisation.
Von meinen Kollegen ist das bereits ausgeführt worden, auch Kollege Scherak hat es gesagt: Was mit § 23a hinsichtlich der Rückfalltäterregelung passiert ist, dass Terroristen nunmehr aufgrund dieser Bestimmung untergebracht werden können, ist, glaube ich, eine Gesetzgebung, die das Problem nicht löst. Das Problem kann man nur lösen, wenn man die Expertenkommission anlässlich dieses heimtückischen Anschlages anhört. Diese hat gesagt: Es sind Fehler passiert, es sind Behördenfehler passiert, und die Sicherheitsbehörden müssen enger zusammenarbeiten. Wir haben noch nicht gesehen, dass diesbezüglich Handlungen erfolgt sind, deshalb denke ich auch – so wie Kollege Scherak –, dass versucht wird, über dieses Maßnahmenvollzugsgesetz eine Regelung zu machen, obwohl das Problem eigentlich anders gelöst werden sollte.
Positiv ist, Frau Bundesministerin, die Regelung im Jugendgerichtsbereich. Ich finde das wichtig, das möchte ich auch betonen. Positiv ist auch, dass in der Hauptverhandlung der Sachverständige für Psychiatrie anwesend sein muss. Das sehe ich auch durchaus als Grundlage dafür, dass wir sagen können, gewisse Punkte sind richtig.
Ich möchte mich bei Ihnen aber auch abschließend, weil es meine letzte Rede ist, dafür bedanken, dass Sie das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz umgesetzt haben. Sie wissen, die Initiative gegen Altersdiskriminierung war eine mir wichtige. Der Entwurf ist da, ich hoffe, dass wir da auch eine positive Erledigung erzielen.
Ich möchte mich, da es die letzte Rede meinerseits in
diesem Jahr ist, bei
euch allen auch für die gute Zusammenarbeit bedanken und wünsche
frohe Feiertage. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)
13.31
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Bundesministerin Dr.in Alma Zadić. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma
Zadić, LL.M.: Ich
möchte nur kurz auf ein paar Punkte eingehen. Der erste Punkt, Frau
Abgeordnete Schatz und
Herr Abgeordneter Margreiter, weil Sie auch so betont haben, wie wichtig die
Betreuung im Maßnahmenvollzug und die Behandlung an sich sind: Wir
haben heuer 40 Millionen Euro extra für den Strafvollzug
veranschlagt, damit wir genau in diesem Bereich auch weiter ausbauen
können, insbesondere auch
was das Personal betrifft. Es ist derzeit in ganz Österreich so, dass wir
gerade im Pflegebereich, aber auch in den Psychiatrien und bei Psychologen
dringend notwendig Ressourcen brauchen. Glauben Sie mir: Ich investiere alles,
was wir investieren können, in diesen Bereich, weil es enorm wichtig ist,
dass Menschen, die im
Maßnahmenvollzug untergebracht sind, auch entsprechende Betreuung
bekommen. Deswegen arbeiten wir auch an diesem zweiten Teil
des Maßnahmenvollzugsgesetzes, der ja genau das regeln soll, nämlich
die Betreuung und die Behandlung im Maßnahmenvollzug.
Einen zweiten Punkt möchte
ich noch ansprechen, weil Sie, Herr Abgeordneter Scherak, gesagt haben, Sie
erwarten sich von einer Justizministerin, dass
sie EMRK-konforme Gesetze erlässt: Ja selbstverständlich mache ich
EMRK-konforme Gesetze. Ich habe nur die Frage im Ausschuss in Erinnerung, mit
der eben unterstellt wurde, dass das nicht EMRK-konform sei, und daher wollte ich hier die Gelegenheit ergreifen, um noch einmal
zu erklären, warum das
sehr wohl so ist. Immer wieder wird jedes Gesetz von mir nochmals dahin
ge-
hend geprüft, ob es tatsächlich unseren verfassungsrechtlichen Bestimmungen und der EMRK, die in Österreich auch im Verfassungsrang ist, entspricht.
Ein dritter Punkt zum Thema totes Recht: § 23 StGB ist kein totes Recht, weil wir jetzt bereits eine Person, einen gefährlichen Rückfallstäter haben, der genau wegen § 23 sitzt. Ich würde mir so wie Sie wünschen, dass weder der neue noch der alte § 23 jemals zur Anwendung kommt, denn das würde bedeuten, dass unser Strafvollzug – so wie er jetzt ausgestaltet ist, mit der Betreuung, mit der Behandlung, mit der Deradikalisierungsbetreuung, die wir jetzt auch aufgestockt haben – so gut funktioniert, dass jemand, der wegen einer terroristischen Straftat sitzt, in diesen zwölf Monaten so gut behandelt wird, dass es nicht mehr notwendig ist, dass er noch einmal eine Straftat begeht, dass es auch nicht mehr notwendig ist, dass es eine Prognose für weitere terroristische Straftaten gibt. Das würde ich mir wünschen.
Genau deswegen investiere ich ja auch jetzt so viel in
Deradikalisierung, in Betreuung und Behandlung im Strafvollzug. Wir haben noch
nie so viel Geld für den Strafvollzug
in die Hand genommen, und ich glaube, das ist wichtig. Ja,
ich würde mir so wie Sie wünschen, dass dieser Paragraf nie
angewendet werden muss. (Beifall bei den Grünen und
bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Justizausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
8. Punkt
Bericht des
Justizausschusses über den Antrag 2982/A der Abgeordneten
Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz,
das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz, die Rechtsanwaltsordnung und
das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und
Rechtsanwaltsanwärter geändert werden (1850 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Mag. Harald Stefan. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ja, wieder ein COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, und wir tun so, als gäbe es noch immer eine Pandemie, als hätten wir einen Ausnahmezustand und müssten daher gewisse Regelungen, die bis jetzt eigentlich klar waren, außer Kraft setzen. Eine dieser Covid-Maßnahmen, die ja alle doch einer ziemlichen Panik geschuldet waren, war, dass man Gerichtsverhandlungen, Einvernahmen und so weiter mittels Videokonferenz machen konnte und mittlerweile kann und es auch im gesellschaftlichen Bereich und bei Vereinen und so weiter möglich sein sollte, dass man Videokonferenzen durchführt.
Viele von diesen an sich sehr
schnell erstellten Gesetzen sind durchaus gut gemacht gewesen, also vor allem
auch im Hinblick darauf, dass das ja
sehr schnell gemacht werden musste. Jetzt kann man natürlich auch
darüber nachdenken, was sinnvoll ist, was man ins Dauerrecht
übernehmen kann.
Da kann man mit uns wirklich diskutieren. Es haben sich ein paar dieser
Maßnahmen auch bewährt, aber diese jetzt wieder um ein weiteres
halbes Jahr zu
verlängern und so zu tun, als wäre das jetzt eine Notmaßnahme und daher würden Covid-Maßnahmen verlängert, ist jedenfalls der völlig falsche Ansatz. Daher werden wir das ablehnen.
Wir brauchen ordentliche neue Gesetze, in denen wir das übernehmen, was wir als sinnvoll erachtet haben, aber man muss dabei auch aufpassen, dass die Qualität erhalten bleibt, dass zum Beispiel auch Aktionärsrechte durchaus geschützt werden und nicht vielleicht einmal der Bequemlichkeit geopfert werden. Das muss man ausreichend diskutieren. Das können wir gerne, da werden wir uns auch beteiligen, da werden wir sicherlich auch der einen oder anderen Maßnahme zustimmen, aber jedenfalls nicht einer künstlichen Verlängerung von Notmaßnahmen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)
13.37
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Agnes Sirkka Prammer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, zum Glück entwickelt sich die Lage so, dass wir die Pandemie bald überstanden haben werden. Noch ist das nicht der Fall, noch müssen wir uns dafür bereithalten, dass sich die Situation wieder ändert, und noch müssen wir diese Regelungen aufrecht halten. Wollen wir das? Finden wir das gut? – Nein, es ist notwendig. Genauso wie es die ganze Zeit über notwendig war. (Abg. Loacker: Aber nicht in der Schweiz, nicht in Italien!)
Es sind Regelungen, die sich an die jeweilige Situation anpassen können, weil sie immer die Voraussetzung haben, dass diese Sonderregelungen in der aktuellen Situation notwendig sind. Dieses Korrektiv ist da drinnen, und deshalb ist es sinnvoll, sie noch bis zum Sommer zu verlängern. Wir hoffen, dass wir dann ohnedies diese gesamte Pandemiesituation überstanden haben. Wir arbeiten
auch gleichzeitig daran, diese Bestimmungen zu durchforsten und uns anzuschauen, welche dieser Vereinfachungen oder welche dieser Beschleunigungen und dieser Distanzverhandlungen zum Beispiel auch unter normalen Umständen möglich sind und welche man unter normalen Umständen nicht machen darf, weil sie die Grundprinzipien unserer Verfahrensordnung zu sehr angreifen. (Abg. Wurm: ... normale Umstände!)
Das ist unser jetziger Stand der Dinge: Wir sind noch in der Pandemie, wir brauchen diese Regelungen noch und wir müssen sie einsetzen können, wenn sich die Situation wieder ändert. Ändert sich die Situation nicht und bleibt alles so, wie es jetzt ist, werden diese Regelungen auch nicht zur Anwendung kommen, weil sie unter dem Vorbehalt stehen, dass sie notwendig sind. Deshalb ersuche ich, dem zuzustimmen, genauso wie wir es auch noch einmal machen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Dr. Johannes Margreiter. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Ich kann mich, was die Materie Verlängerung der Covid-Sondergesetze betrifft, Kollegen Stefan anschließen. Wir sehen auch keine Notwendigkeit mehr, dieses Provisorium fortzuführen.
Ich erinnere daran, dass gerade heute berichtet wird, dass jetzt auch in den Krankenhäusern und Pflegeheimen die 3G-Regel fällt. Es ist also tatsächlich Entspannung da, und auf Vorrat, nur weil es wieder einmal passieren könnte, solch einschneidende Maßnahmen, die doch die Verfahrensqualität wesentlich beeinträchtigen, zu beschließen, davon halten wir nichts.
Unter anderem sind aber auch Änderungen in der Rechtsanwaltsordnung und im Disziplinarstatut für Rechtsanwälte vorgesehen, und das nehme ich zum Anlass,
einen Entschließungsantrag einzubringen, zumal gerade jetzt, in dieser Teuerungswelle, darauf hinzuweisen ist, dass jene Entlohnung der Anwälte, die der unterlegene Prozessgegner zu ersetzen hat, seit 2015 nicht mehr angepasst worden ist. Diese Anpassung der Tarife, die der unterlegene Prozessgegner zu ersetzen hat, erfolgt durch eine Verordnung der Justizministerin, die sogenannte Zuschlagsverordnung.
Diesbezüglich bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der RATG-Tarife“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Justizministerin wird aufgefordert, dem Hauptausschuss eine Verordnung gemäß § 25 RATG zuzuleiten, mit der zu denen im Tarif des RATG als Entlohnung des Rechtsanwaltes/ der Rechtsanwältin angeführten festen Beträgen ein Zuschlag festgesetzt wird.“
*****
Ich bitte höflich, diesem Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
13.41
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Erhöhung der RATG-Tarife
eingebracht im Zuge der Debatte in der 191. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2982/A der Abgeordneten
Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz, die Rechtsanwaltsordnung und das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter geändert werden (1850 d.B.) – TOP 8
Die Verlängerung der Maßnahmen der COVID-19-Justiz-Begleitgesetze stellen für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen weiterhin eine Herausforderung dar. In diesem Zusammenhang steht auch die jahrelange Nicht-Erhöhung der RATG-Tarife.
§ 25 RATG ermächtigt die Bundesministerin für Justiz zu den Beträgen des RATG durch Verordnung einen Zuschlag festzusetzen, um eine den geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen angemessene Entlohnung zu sichern. Die letzte Zuschlagsverordnung (Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen) ist im Jahr 2015 erfolgt und mit 1. Jänner 2016 in Kraft getreten. Allein schon durch die massive Inflation, welche sich im laufenden Jahr entwickelt hat, ist eine Tarifanpassung überfällig, um eine den geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende angemessene Entlohnung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu sichern. Mittlerweile liegt die VPI-Steigerung im Verhältnis zur letzten Anpassung 2015 bei ca. 25%.
Die Erhöhung der RATG-Tarife ist daher längst überfällig und ehestmöglich umzusetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Justizministerin wird aufgefordert, dem Hauptausschuss eine Verordnung gemäß § 25 RATG zuzuleiten, mit der zu denen im Tarif des RATG als Entlohnung des
Rechtsanwaltes/ der Rechtsanwältin angeführten festen Beträgen ein Zuschlag festgesetzt wird."
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht. Er steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Mag.a Ruth Becher. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Es geht um die Verlängerung einer
Covid-19-Maßnahme und auch den Bereich des Gesellschaftsrechtes und der
Rechtsanwaltsordnung. Eine wiederholte Verlängerung dieser
Covid-19-Notmaßnahmen betrifft aber ein Thema, das an sich viel
größer ist als diese hier vorliegende Detailregelung, nämlich
Grundrechte, die die Menschen betreffen, etwa im Bereich der
Rechtsprechung, also vor Gericht, aber auch im Bereich des Justizvollzuges,
also der Behandlung in den Gefängnissen. Beides ist rechtspolitisch von
sehr großer Bedeutung.
Es gibt derzeit viele Vereinfachungen, aber auch Erschwernisse. Eine typische Vereinfachung im Bereich der Justiz ist die Möglichkeit, Zeugenaussagen vor Gericht auch via Videokonferenz vorzunehmen. Ein Beispiel für Erschwernisse wäre die Einschränkung von Besuchsmöglichkeiten für Häftlinge.
Weil diese Maßnahmen Grundrechte der Menschen betreffen, sind sie als Coronamaßnahmen in ihrer Dauer natürlich begrenzt und wurden regelmäßig verlängert. Daraus lässt sich schließen, dass für die Bundesregierung eine Ausnahmesituation aufgrund der Pandemie weiterhin besteht. Das deckt sich aber nicht mit der weitgehenden Aufhebung von Coronaschutzmaßnahmen und es deckt sich auch nicht mit einer mangelnden Bereitstellung von Geldmitteln für die Bekämpfung der Pandemie.
So wurde zum Beispiel im Kulturausschuss kritisiert, dass keine Geldmittel für mögliche Hilfsmaßnahmen im Budget bereitgestellt sind. Es gibt im Bereich der Kultur also keine Gefährdung durch die Pandemie mehr – das muss man daraus schließen.
Aus meiner Sicht befindet sich die Bundesregierung auf dem Scheideweg, denn wenn die Pandemie vorbei ist, müssen auch die Covid-bedingten Erleichterungen im Bereich der Verwaltung auslaufen. Eine Art Verwaltungsreform durch die Hintertür, ohne verfassungsrechtliche Prüfung, ist in einem Rechtsstaat nicht in Ordnung. Wenn sich einzelne Maßnahmen als sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen erweisen beziehungsweise erwiesen haben, soll man sie weiterführen, kann man sie weiterführen, aber dann gehören sie ordentlich, nachhaltig, verfassungskonform in die jeweiligen Gesetze implementiert.
Daher ist die Entscheidung der SPÖ, einer neuerlichen Verlängerung zuzustimmen, heute gegeben, aber mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es das letzte Mal ist. Die Bundesregierung ist aufgefordert, jetzt rechtstaatliche Maßnahmen zu implementieren oder das zu verwerfen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Karl Schmidhofer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Karl Schmidhofer (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Werte Zuseher:innen, die Sie diese Sitzung zu Hause mitverfolgen! Dieser Antrag – wir haben es bereits von den Vorrednern gehört – enthält eine Verlängerung der notwendigen Bestimmungen aus dem 1. und 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz.
Das ist letztlich notwendig, wie wir gehört haben. Es bringt auch mit sich, dass wir in diesem Antrag unter anderem auch die Verlängerung der Offenlegungsfristen für die Jahresabschlüsse für die Wirtschaft mitbehandeln.
Es wird mit dieser Verlängerung für Vereine und Gesellschaften auch die Möglichkeit geschaffen, dass über Video beziehungsweise Kommunikationsmittel mit Bildübertragung gearbeitet werden kann. Das hat sich in den letzten Jahren bewährt, es hat sich gut eingespielt. Es ist auch dieser Bundesregierung zu danken, dass wir in den Monaten gelernt haben, mit dieser technischen Ausstattung umzugehen.
Letztlich ist das auch ein Vorteil –und das sollte man auch bedenken, wenn nach dem 30.6. diese Geschichten wieder auslaufen –, sodass wir vielleicht doch einiges in das Dauerrecht überführen können. Dazu haben sich auch die Vorredner geäußert, nämlich dass man darüber reden kann. Es wäre wirklich auch ein Vorteil in der Abwicklung für Gesellschaften, bei denen man jetzt an Sitzungen physisch teilnehmen muss, dass man dann eventuell auch über Bildübertragung dabei sein kann. Das spart einerseits Zeit, andererseits würde es natürlich auch Ressourcen sparen, wenn man bedenkt, dass man oft bundesländerübergreifend zu solchen Versammlungen oder Sitzungen fahren muss und man sich das dann ersparen könnte.
Man muss sich bei allen bedanken, die mit diesem Instrument gut arbeiten konnten – bei den aufgezählten Vereinen beziehungsweise Gesellschaften, bei den Rechtsanwälten, allen, die bei Gericht zu tun hatten –, dass man diese Zeit auch wirklich gut genutzt hat, keine Fristen versäumt hat und letztlich gut arbeiten konnte.
Ich darf mich jedenfalls für die Zustimmung bedanken, sodass gut weitergearbeitet werden kann. – Frau Ministerin, auch Ihnen und Ihrem Team herzlichen Dank, und ein Dank dem Ausschuss! Wir haben gehört, dass die SPÖ natürlich auch mitgehen wird, und ich freue mich, dass wir das heute beschließen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr.in Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.
13.48
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Es wurde schon erwähnt: Mit diesem Initiativantrag verlängern wir noch einmal die Covid-Regeln, und zwar bis zum 30. Juni 2023.
Um auf Sie, Herr Abgeordneter Stefan, einzugehen: Ich kann Ihnen noch einmal versichern – ich weiß, dass diese Verlängerung ein Stretch ist –, wir werden diese Zeit nicht komplett ausschöpfen, weil wir daran arbeiten, viele dieser guten Regelungen ins Dauerrecht zu überführen. Es braucht einfach noch, wie Sie, glaube ich, im letzten Beitrag gesagt haben, Fachexpertise, die dann auch einfließt, wir werden das also sicherlich nicht bis zum Ende ausschöpfen.
Da das meine letzte Rede in diesem Jahr ist, möchte ich allen noch frohe Weihnachten wünschen und erholsame Feiertage. Ich hoffe, wir alle sehen uns frisch und munter und vor allem auch gesund im neuen Jahr im neuen alten Parlament wieder! Ich freue mich wirklich sehr. (Allgemeiner Beifall.)
13.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ebenfalls alles Gute, Frau Bundesministerin!
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Justizausschusses.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 6 bis 8, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wünschen die Klubs dazu eine Unterbrechung? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Justizausschusses, den Abschluss des Staatsvertrages: Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts des Plurinationalen Staats Bolivien und des Beitritts Jamaikas zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, in 1758 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG zu genehmigen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022 in 1789 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Mag. Harald Stefan vor.
Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 4 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Teil des Gesetzentwurfes ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der Ergebnisse der Zerbes-Kommission anlässlich des Terroranschlages vom 2. Novembers 2020 in Wien“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 1850 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der RATG-Tarife“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
9. Punkt
Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (1790 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Filmstandortgesetz 2023 erlassen wird und das Filmförderungsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (1891 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Thomas Spalt. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Staatssekretärin – sie ist noch nicht hier. Geschätzte Abgeordnete! Geschätzte Kollegen! Ja, das Filmförderungsgesetz ist auch für uns Freiheitliche im Grunde eine gute Gesetzesvorlage: gut, wenn es darum geht, österreichische Filmschaffende, Produzenten und Schauspieler zu unterstützen; gut, wenn es darum geht, den Standort Österreich auch als Drehort interessant zu machen; und auch gut im Sinne dessen, was der Film über unsere Landschaft, über unsere Kultur und über unsere Architektur vermitteln kann.
Was jedoch nicht so gut ist, ist die Festlegung des Kreises der neuen Förderberechtigten. In der uns vorliegenden Fassung wird der Kreis der Förderberechtigten auf österreichische Staatsbürger oder Filmschaffende mit ständigem Wohnsitz im Inland geändert.
In den Erläuterungen dieser Vorlage wird dazu festgehalten: „Förderberechtigt sind [...] Förderungswerber aus der EU, dem EWR und der Schweiz.“ – Der ständige Wohnsitz in Österreich wird mit keinem Wort erwähnt. Es bleibt hier die Frage, ob dies bewusst in den Erläuterungen nicht erwähnt wurde oder ob dies schlicht und einfach vergessen wurde.
Die geplante Öffnung von Fördertöpfen für Drittstaatsangehörige lehnen wir ganz klar ab. Weiters liegen auch noch keine Förderrichtlinien vor. Das macht es schwierig, einem Fördergesetz zuzustimmen, wenn wir die Förderrichtlinien nicht kennen. Auch der Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Jahr 2011, aus drei Förderstellen eine zu machen, wurde nicht nachgekommen.
Zusammengefasst: Sehr schade! Wie eingangs erwähnt begrüßen wir die Idee hinter dem Filmfördergesetz, jedoch können wir, solange das Gesetz noch mit diesen Fehlern behaftet ist, dieses nur ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
13.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich darf Herrn Vizekanzler Werner Kogler sehr herzlich begrüßen.
Ich bitte Frau Mag.a Eva Blimlinger zum Rednerpult. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Wir werden heute einen, wie ich meine, Meilenstein für die gesamte Filmbranche beschließen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Erst am 25. November 1980 erhielt Österreich als letztes westeuropäisches Land ein Filmförderungsgesetz – spät, sehr spät waren wir dran –, und österreichische Filme konnten nun im Rahmen des Österreichischen Filmförderungsfonds, des sogenannten ÖFF – heute ÖFI – finanziert werden. Mittlerweile werden die meisten neu erscheinenden österreichischen Filme vom ÖFI gefördert.
Die vorliegende Reform ist die wichtigste seit der Einführung 1980 und stellt eine umfassende Stärkung der gesamten heimischen Kreativwirtschaft,
der Filmwirtschaft im internationalen Wettbewerb dar. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Herausragend sind insbesondere die Öffnung für alle Formate, der grüne Bonus für nachhaltige, klimafreundliche Produktionen und die Zusatzfinanzierung für Projekte mit einem hohen Frauenanteil. Wie gesagt, es wird für alle Formate – von Kino über Fernsehen, Streaming bis zum Service Work in der Post Production – offen sein. Das ist, wie man so schön sagt, ein echter, und zwar ein wirklich echter Gamechanger, der Österreichs Filmwirtschaft international weit vorne positionieren wird. Das Modell wird zu einem Mehr an Investitionen führen und damit das hohe kreative und künstlerische Potenzial des österreichischen Films, der österreichischen Filmszene auszeichnen und weiter stärken.
Noch bevor wir es heute beschließen, zeigt das Gesetz bereits seine erste Wirkung – und das freut mich besonders –: Anfang 2023 wird eine neue HBO-Miniserie in Wien gedreht werden. Für „The Palace“ sind Hollywoodstars wie Kate Winslet und Hugh Grant angekündigt. Ein Vorbote für die internationale Anziehungskraft der neuen Filmförderung – großartig! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es geht selbstverständlich in erster Linie um den österreichischen Film, aber eben auch um den europäischen und den internationalen. Es geht um Österreich als Filmstandort, und es ist großartig, dass es jetzt schon funktioniert.
100 Jahre nachdem 1923 die Rosenhügelstudios eröffnet worden sind, jene Studios, die zunächst Zentrum der großen europäischen Stummfilmproduktionen wie „Samson und Delila“ waren, wo dann in den 1930er-Jahren mit der Tobis-Sascha, der großen deutschsprachigen Produktionsfirma, Highlights wie zum Beispiel „Maskerade“ produziert wurden, die dann arisiert und für Propagandafilme der Nazis genutzt wurden, 100 Jahre danach beschließen wir dieses Gesetz. Regisseure, Schauspieler, Schauspielerinnen, Filmleute mussten in die USA flüchten, und dort trafen sich viele von ihnen in Hollywood. Österreich
fand es, wie so oft, nicht der Mühe wert, sie nach dem Krieg, nach dem Nationalsozialismus zur Rückkehr einzuladen, und das hatte nicht nur für den Film, wie Sie wissen, sondern für sehr viele Bereiche Folgen.
Über die 1950er-Jahre und den österreichischen – man muss sagen – Heimatfilm ist nicht wirklich viel zu sagen. Er kam über den lokalen Rahmen nicht ansatzweise hinaus.
Jetzt können wir mit diesem Gesetz einen großen Schritt – oder besser noch: viele große Schritte – in die Filmzukunft gehen. Es ergeben sich völlig neue Rahmenbedingungen für die gesamte Branche, aber insbesondere auch für den personalintensiven Bereich der Dienstleisterinnen und Dienstleister. Und das ist ebenfalls vollkommen neu: Diese sind ab jetzt nicht nur als Ausführende tätig, sondern schlüpfen als Antragsteller:innen für internationale Produktionen in eine neue Rolle, wodurch ein Wirtschaftswachstum in diesem hoch kreativen Bereich vorprogrammiert ist. Es betrifft im Wesentlichen 20 000 Filmschaffende, 8 000 Film- und Musikunternehmen, und wir müssen schauen, wie wir für die Zukunft genügend Fachkräfte bekommen.
Ich fasse es noch einmal zusammen: Das Modell umfasst Kino, TV, Streaming, Virtual Reality und schließt damit die bisher bestehende Lücke, und den Bereich des Service Work in der Post Production – Ton, Musik, Animation. Der Filmverleih wird als wichtiges Bindeglied zwischen Produktion und Publikum einbezogen. Kleiner Wermutstropfen leider: Beim Verleih sind europäische Produkte, europäische Filme nicht abgedeckt, aber das kriegen wir auch noch hin.
Die Basisförderung beträgt 30 Prozent, der grüne Bonus weitere 5 Prozent. Das macht Österreich international wirklich zum Vorreiter für klimafreundliches Produzieren. Eine Gendergapfinanzierung für Projekte mit hoher Beteiligung von Frauen ist bei ÖFI plus und Fisa plus vorgesehen.
Für Kinoproduktionen mit hohem internationalen Finanzierungsanteil wird ein Bonus bei ÖFI plus implementiert. Fisa plus und der Fernsehfonds Austria
ermöglichen eine Kombination on top, den Exzellenzbonus für TV-Eigenproduktionen. Die Maximalhöhe des Zuschusses liegt bei 5 Millionen Euro pro Film, für Serien bei 7,5 Millionen Euro.
Ich erlaube mir folgendes Schlusswort: Ich widme meine heutige Parlamentsrede Reinhard Pyrker, 1949 bis 1997 – viel zu früh verstorben –, ohne den es das Fördermodell in den 1980er-Jahren und die Entwicklung des österreichischen Films nicht gegeben hätte.
In diesem Sinne kann ich nur sagen: Film ab, gute Projektion, schöne Weihnachten!
Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Vielleicht eine Einstiegsfrage: Wann waren Sie zum letzten Mal im Kino? Wann haben Sie einen Kinofilm genießen können? (Abg. Stögmüller: Heute wär ich gegangen!) – Heute wärst du gegangen? (Abg. Stögmüller: Ja, „Avatar“!) – Sehr gut.
Warum beginne ich so, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen? – Die Filmwirtschaft, die österreichische Filmwirtschaft war natürlich auch von der Pandemie sehr gebeutelt, das ist keine Frage. Die österreichische Filmwirtschaft, Kreativwirtschaft – es wurde soeben gesagt – besteht aus Zigtausend Unternehmen, aber noch mehr Filmschaffenden und Menschen, die in Berufen in diesen Bereichen arbeiten: 20 000 oder mehr.
Wenn man den Filmwirtschaftsbericht 2020 hernimmt, der die Zahlen aus 2019 ausweist: Es waren – und das war vor der Pandemie – in diesem Jahr 8 500 Personen in 2 700 Unternehmen, vor allem in Produktionsfirmen, TV-Serien und Kinofilmen. Das ist schon eine ganz schöne Zahl.
Für die Branche, die sich seit Langem, seit vielen Jahren Veränderungen wünscht, Vereinfachungen wünscht, einfach mehr Mittel ohne Deckel wünscht – und das wird jetzt Wirklichkeit –, geht das jetzt in Erfüllung.
Wir können dieser dreiteiligen Vorlage – es wird einerseits das Filmstandortgesetz 2023 geschaffen, andererseits werden das Filmförderungsgesetz und auch das KommAustria-Gesetz novelliert – unsere Zustimmung erteilen, mit dem einen Wermutstropfen, der auch von Kollegin Blimlinger genannt wurde, auch meine Kollegin Kucharowits wird noch darauf eingehen: den Bedingungen beim Verleih europäischer Filme.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass wir postpandemisch sagen können – das sind wir eh noch nicht, postpandemisch, aber trotzdem –, dass wieder alle Festivals angelaufen sind und wir durchaus sehr stolz sein können, dass wir nicht nur den Rathausplatz im Sommer genießen können, sondern auch die Viennale, die im Herbst stattgefunden hat, die Diagonale in Graz, das Vienna Independent Film-Festival, das Tricky-Women-Festival und vieles mehr.
Auch Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP loben dieses Gesetz insofern, als sie sagen, dass es einen Mehrwert für unser Land bedeutet, wenn der Tourismus durch diese Festivals angekurbelt wird, wenn durch die Weiterentwicklung dieses Gesetzes jetzt auch internationale Produktionen mit Hollywoodstars – das wurde auch schon gesagt – nach Österreich geholt werden, dass es aber auch so ist, dass der Hafen Wien und die HQ7-Studios – eine neue Filmproduktion – Hallen mit 3 300 Quadratmetern schaffen werden – also gute, beste Voraussetzungen für internationale, aber auch heimische Produktionen, für die Zukunft des österreichischen Films auf der einen Seite, aber wie gesagt auch für gute internationale Kooperationen.
Ich möchte hier noch eine Frage stellen, die ich eigentlich Herrn Bundesminister Kocher hätte stellen wollen, weil es Fisa plus betrifft – aber, Herr Vizekanzler Kogler, vielleicht können Sie ihm das ausrichten –: Professor Heiduschka von Wega-Film – Sie alle werden ihn kennen –, der mit Michael Haneke sehr viel gearbeitet hat, aber auch mit Elisabeth Scharang – wir haben auch Oscars für diese Filme bekommen; wir können ganz stolz auf unsere Regisseure, Regisseurinnen und Produzenten, Produzentinnen sein, die schon dermaßen viele Preise eingeheimst haben –, fragt zum Beispiel: Wenn jetzt das ÖFI plus Ausgaben, die zu 100 Prozent in Österreich getätigt wurden, zu 30 Prozent rückerstattet – das ist dieses Geld, das dazukommt –, ist das auch für Fisa plus so? Die erkennen – wir kennen ja die Richtlinien noch nicht – nur 80 Prozent an, und wenn man von 80 Prozent 30 Prozent hernimmt, ist das weniger, als wenn man von 100 Prozent 30 Prozent hernimmt, die rückerstattet werden können. Das wäre eine Frage, die ich gerne weiterleiten möchte, weil ich darum gebeten wurde, die man dann vielleicht aus den Richtlinien ohnehin herauslesen kann, die man aber vielleicht auch so klären könnte.
Sehr geehrte Damen und Herren! Was braucht es jetzt noch? – Ich glaube, dass eine Nachwuchsoffensive, wie wir im Ausschuss besprochen haben, auch eine wichtige Forderung wäre, dass wir nicht Menschen sozusagen einladen müssen, hier zu arbeiten, sondern dass wir unseren Nachwuchs hier auch ausbilden, dass wir Ausbildungsplätze schaffen. Wenn das jetzt noch folgt, können wir durchaus sehr stolz darauf sein, dass dieses Filmstandortgesetz und die Novelle zum Filmförderungsgesetz hier als gelungen betrachtet werden können – wie gesagt, bis auf den einen Wermutstropfen.
Nichtsdestotrotz, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir im Kunst- und Kulturbereich, Herr Vizekanzler, schon noch offene Baustellen. Wir wissen, im Budget war es so, dass die Teuerung quasi die Zusatzmittel aufgefressen hat, und dass es, wenn auch die Filmwirtschaft prosperiert, nicht so sicher ist, wie es jetzt mit den kleinen Kabaretts ausschaut. Wir müssen uns schon – obwohl wir heute euphorisch sind – um alle kümmern und schauen, dass nicht
nur die Arbeitsplatzsituation eine gesicherte ist, wir vom Prekariat wegkommen, sondern vor allem auch, dass kleinere Einrichtungen im Kunst- und Kulturbereich nicht nur nicht vergessen werden, sondern auch in Zukunft sehr speziell gefördert werden. (Beifall bei der SPÖ.)
14.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Hans Stefan Hintner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hans Stefan Hintner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Kollegin Blimlinger hat ja diesen wahren und wirklichen Meilenstein, was die Filmförderung in Österreich anlangt, in den Eckpunkten skizziert und hat noch einen Wunsch geäußert. Sie weiß aber, dass die Frage nach der Förderung des Verleihs europäischer Filme in Österreich, die nicht in Österreich gedreht worden sind, noch so eine budgetäre Frage ist. Man wird ja in Zukunft weitersehen, wie man sie behandelt.
Gabi Heinisch-Hosek hat auch darauf hingewiesen, dass sich in Simmering etwas tut, dass wir hier wieder ein sehr, sehr großes Filmstudio internationalen Ranges bekommen. Das ist gut so. Es wird heute auch im betreffenden „Kurier“-Artikel darauf hingewiesen, was wir heute verabschieden, und ich glaube, so einen großen Konsens in der Kultur haben wir hier selten gehabt.
Wir wissen, dass mit der Filmindustrie, mit dem Filmgeschäft natürlich auch Wertschöpfungssynergien und vor allem Effekte für den Fremdenverkehr verbunden sind. Ich wäre nicht der Mödlinger Bürgermeister, würde ich Ihnen nicht einiges von diesem Filmgeschehen, vielleicht auch von seinerzeit, erzählen. Wir haben es 1986 natürlich gemerkt, als „Echo Park“ zum Teil in Mödling gedreht worden ist, oder „Mayerling (1968)“ – Ava Gardner, Catherine Deneuve, Omar Sharif, alle bei uns in der Region Mödling, liebe Gabi.
Selbst die „Sackbauer-Saga“ wurde zum Teil bei uns gedreht, rund um Mödling „Die drei Musketiere“ 1993 mit Kiefer Sutherland, viele „Tatort“-Serien
et cetera. Ein Film, der 2022 zu 90 Prozent in der Stadt Mödling selbst abgedreht worden ist, war „Jeanny – Das 5. Mädchen“.
Auf einen zumindest zeitweiligen Mödlinger, der in Mödling seine Jugend verbracht und die Matura gemacht hat, sind wir sehr, sehr stolz, denn er hat auch internationale Filmgeschichte geschrieben: Peter Lorre. „M – Eine Stadt such einen Mörder“ vom legendärem Fritz Lang und seine Rolle in „Casablanca“ werden uns ja ewig in Erinnerung bleiben.
Ich darf auch darauf hinweisen, dass Gebhardt Productions, mehrfacher Staatspreisträger, mehrfach ausgezeichnet in Cannes, ebenfalls den Sitz in Mödling hat. Für die, die vielleicht nicht wissen, was sie machen: „Wir sind Kaiser“, „Echt fett“, „SOKO Kitzbühel“, „Tatort“, „Science Busters“, „Pratersterne“, „CopStories“, der letzte Kinofilm war „Die letzte Party deines Lebens“. Auch Gebhardt Productions wird sich über die neue Filmförderung sehr, sehr freuen.
Zu einem darf ich allerdings noch Bürgermeister oder diejenigen, die in Gemeinden Verantwortung haben, aufrufen: Mödling ist deshalb so beliebt, weil wir es auch zulassen, dass Filmproduktionen im öffentlichen Raum stattfinden können. Wir hören von vielen anderen Kommunen über die Filmschaffenden, dass es schwierig geworden ist, eine Straße abzusperren, am Abend zu filmen, Anrainerprobleme et cetera, et cetera. Wenn man in der Kommune oder im öffentlichen Bereich Verantwortung trägt, kann man durchaus auch etwas zum Gelingen der österreichischen Filmwirtschaft beitragen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Österreich, das Land großer Schauspieler, Oscar-Preisträger und hervorragender Filmkunst, hat nun auch eine zukunftsfitte Filmförderung erhalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
14.12
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Julia Seidl. – Bitte, Frau Abgeordnete.
14.12
Abgeordnete Mag. Julia Seidl (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher:innen hier und vor den Bildschirmen! Vorweg, wir freuen uns sehr, dass wir in Österreich endlich eine Filmförderung haben, die ihren Namen auch verdient. Die österreichische Filmwirtschaft hinkt im europäischen Vergleich seit Jahren hinterher. Wir befinden uns ja nicht auf einer einsamen Insel, selbst wenn heute Stimmen laut werden, dass wir gerne wieder eine werden wollten, sondern befinden uns in einem Wettbewerbsmarkt, der im europäischen Raum stattfindet. Da hinken wir seit langer Zeit hinterher, obwohl die Qualität des österreichischen Films unbestritten ist.
Ich möchte trotzdem einen Kritikpunkt an diesem Filmförderungsgesetz und Filmstandortgesetz anbringen, und zwar geht es um die konkrete Ausgestaltung dieser Förderung. Im europäischen Vergleich sind nämlich fast alle Fördermodelle Kombinationsmodelle zwischen Steuergutschriften, also Tax-Credit-Systemen, und Förderungen. Österreich wählt den Weg, den wir gerne wählen, nämlich tatsächlich eine 100-Prozent-Förderung auszugeben, also ein reines Förder- beziehungsweise Zuschusssystem.
Ich habe mich mit einigen Expert:innen unterhalten, die zu dem Thema in Europa forschen, und die hätten alle empfohlen, dass wir ein Mischsystem andenken, aus einem einzigen Grund, der aber sehr wichtig ist, wenn wir dieses System betrachten. Wenn wir nämlich Steuergutschriften und Steueranreizsysteme schaffen würden, würden wir Geld von Investoren nach Österreich bringen, die damit langfristige Investitionen in den Standort sichern würden. (Beifall bei den NEOS.)
Langfristige Investitionen in den Standort wären sehr, sehr wichtig und könnten durch unser Steuersystem attraktiver gemacht werden und Geld nach Österreich bringen. Das würde bedeuten, dass wir als Staat selbst weniger reine Fördergelder in die Hand nehmen müssen. (Beifall bei den NEOS.)
Insgesamt freuen wir uns, dass wir endlich ein Fördersystem haben. Trotz alledem fehlt es, wie man auch im europäischen Vergleich sehen kann, zumindest zu einem kleinen Teil an einem Gegenfinanzierungsmodell. Wir hätten uns gewünscht, dass wir eine größere Debatte darüber geführt hätten, welche Modelle in Europa bestehen und welche gut funktionieren, um anhand von diesen ein Fördersystem zu bauen, das nicht nur zu 100 Prozent ein Fördergeldausschüttungssystem ist, sondern eben auch ein Tax-Credit-Modell, wie es die Deutschen aktuell diskutieren.
Trotzdem ist das vorliegende Gesetz hundertmal besser als das, was es bisher gab. Deswegen werden wir auch zustimmen. Wir würden uns aber trotzdem wünschen, dass man in Zukunft auch über andere Modelle als das österreichische System, ständig nur Förderungen auszuschütten, nachdenkt. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Lukas Hammer: Das ist halt ein Fördermodell!)
14.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Katharina Kucharowits. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Werter Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Hintner, obwohl ich in der Nähe von Mödling lebe, habe ich gar nicht gewusst, dass Mödling anscheinend das zweite Hollywood ist. Ich finde das ehrlich wirklich gut, wirklich voll gut. Ich möchte das an dieser Stelle einmal sagen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS.)
Nicht nur das zweite Hollywood ist gut, sondern auch die Filmförderung, die wir heute diskutieren, ist eine gute. Sie ist wichtig und ist vor allem ein Anreiz für den österreichischen Film, aber vor allem für den österreichischen Filmstandort. Damit wird eine Forderung umgesetzt, die es schon lange vonseiten der Filmbranche gibt. Das ist auch ein wichtiger Impuls für das Kulturland Österreich
und vor allem für die Kreativwirtschaft in Österreich. Kurz gefasst, Kollegin Heinisch-Hosek hat es schon ausgeführt: Wir werden dem Gesetz zustimmen.
Ich möchte aber an der Stelle dennoch ein paar Kritikpunkte zum Gesetz anbringen. Zum einen hat der Rechnungshof in der Begutachtung ganz klar darauf hingewiesen, dass es eigentlich wahnsinnig viele Anlaufstellen gibt, wo man diese Förderungen erhält, nämlich österreichweit 19 an der Zahl. Der Rechnungshof empfiehlt eine Anlaufstelle pro Gebietskörperschaft. Allein im Bund gibt es drei. Ich bin der Meinung, das kann man sich schon einmal genauer ansehen, ob man da nicht reduzieren könnte.
Ein zweiter Punkt betrifft das Filmstandortgesetz. Die Filmschaffenden regen ein Gremium bei Fisa plus an, das es ja schon bei Fisa gab. Dass es das auch bei Fisa plus geben wird, hat die Frau Staatssekretärin im Ausschuss schon kundgetan. Der Wunsch, die Anregung und der Appell der Filmschaffenden ist aber, dass in diesem Gremium natürlich auch Vertreter:innen von Filmschaffenden drinnen sitzen und nicht nur vom Minister für Arbeit und Wirtschaft bestellte Personen. Ich denke, auch das ist etwas, was man dezidiert aufnehmen könnte.
Ein dritter Kritikpunkt, Herr Vizekanzler, ist: Die faire Entlohnung von Kulturschaffenden findet in diesem Gesetz überhaupt keinen Niederschlag, was ein bisschen schade ist, weil man die angemessene Vergütung und den Anspruch auf die angemessene Vergütung schon hätte festmachen können. Das kommt in dem Gesetz leider nicht vor.
Des Weiteren fehlt in Summe ein übergeordneter Plan. Ich glaube, mit diesem Gesetz sichern wir viele Filmemacher:innen, die es bereits in Österreich gibt, und alle Berufe am Set, die damit zu tun haben. Wie kommen wir aber zu neuen Personen in dem Bereich, zu neuen Filmemacher:innen, zu neuen Personen, die am Set arbeiten wollen? Da fehlt jeglicher Plan, wir haben dazu noch nichts gehört, und das Gesetz liefert diesbezüglich keine Antworten.
Ein abschließender Kritikpunkt, der heute schon sowohl von Kollegin Blimlinger als auch Kollegin Heinisch-Hosek erwähnt wurde: Es geht um den Filmverleih. Die Regierungsvorlage sieht ausschließlich die Förderung des Verleihs von österreichischen Filmen vor. Jetzt muss man sich einmal vor Augen führen: Im Jahr werden rund 50 österreichische Filme ins Kino gebracht, im Vergleich dazu aber 200 europäische Filme. Da gibt es einfach ein Ungleichgewicht, und wir sind der Meinung, es braucht die Ausweitung der Filmverleihförderung auf den europäischen Film.
Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (1790 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Filmstandortgesetz 2023 erlassen wird und das Filmförderungsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (1891 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1, § 2 Abs. 1 wird folgende Ziffer 3 ergänzt:
„3. die Verleihtätigkeit für die Veröffentlichung europäischer Filme in Österreich.“
2. In Artikel 1, § 2 Abs. 5 lautet die Ziffer 3:
„25.000 Euro für Produktionsteile in den Bereichen audiovisueller Bild- und Tonpostproduktion, Animation, digitaler Filmeffekte (VFX) oder Filmmusik und in Österreich anerkannte Vorkosten für den Verleih, welche im Rahmen der Veröffentlichung europäischer Filme getätigt werden.“
3. In Artikel 1 wird nach § 5 folgender § 5a eingefügt:
„Besondere Förderungsvoraussetzungen für die Verleihtätigkeit für die Veröffentlichung europäischer Filme in Österreich“
§ 5a. „Als Förderungswerbende nach dieser Bestimmung kommen Verleihunternehmen mit Sitz in Österreich in Betracht, die in Österreich steuerpflichtig sind oder derartige Unternehmen, die eine Betriebsstätte (Zweigniederlassung) in Österreich haben. Dies gilt unabhängig von deren Firmenstandort, solange dieser innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweizer Eidgenossenschaft liegt. Die Bestimmungen nach diesem Paragraphen gelten für Unternehmen, die Verleihtätigkeiten für die Veröffentlichung europäischer Filme in Österreich durchführen. Davon ausgenommen sind Filme, die in den Anwendungsbereich des Filmförderungsgesetzes fallen.“
*****
Bitte stimmen Sie unserem Abänderungsantrag zu! Es geht da auch um die Förderung des europäischen Films, und ich denke, in der EU ist das dringend vonnöten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
14.20
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Heinisch-Hosek,
Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (1790 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Filmstandortgesetz 2023 erlassen wird und das Filmförderungsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (1891 d.B.) (TOP 9)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1, § 2 Abs. 1 wird folgende Ziffer 3 ergänzt:
„3. die Verleihtätigkeit für die Veröffentlichung europäischer Filme in Österreich.“
2. In Artikel 1, § 2 Abs. 5 lautet die Ziffer 3:
„25.000 Euro für Produktionsteile in den Bereichen audiovisueller Bild- und Tonpostproduktion, Animation, digitaler Filmeffekte (VFX) oder Filmmusik und in Österreich anerkannte Vorkosten für den Verleih, welche im Rahmen der Veröffentlichung europäischer Filme getätigt werden.“
3. In Artikel 1 wird nach § 5 folgender § 5a eingefügt:
„Besondere Förderungsvoraussetzungen für die Verleihtätigkeit für die Veröffentlichung europäischer Filme in Österreich“
§ 5a. „Als Förderungswerbende nach dieser Bestimmung kommen Verleihunternehmen mit Sitz in Österreich in Betracht, die in Österreich steuerpflichtig sind oder derartige Unternehmen, die eine Betriebsstätte (Zweigniederlassung) in Österreich haben. Dies gilt unabhängig von deren Firmenstandort, solange dieser innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweizer Eidgenossenschaft liegt. Die Bestimmungen nach diesem Paragraphen gelten für Unternehmen, die Verleihtätigkeiten für die Veröffentlichung europäischer Filme in Österreich durchführen. Davon ausgenommen sind Filme, die in den Anwendungsbereich des Filmförderungsgesetzes fallen.“
Begründung
Der Filmverleih ist als wichtiges Bindeglied zwischen der Produktion von Filmen und dem Konsum in den Kinos ein wichtiger wirtschaftlicher und kulturpolitischer
Faktor. Unabhängige österreichische Verleiher sind für die nachhaltige – auch regionale – Verbreitung von Kultur wesentlich. Jährlich werden etwa 50 österreichische Filme und 200 europäische Filme ins Kino gebracht; bei den europäischen Filmen werden über 70 % der Beträge in Österreich investiert. In diesem Sinne sollen Vorkosten für den Verleih, die für europäische Filme anfallen, von der Förderung erfasst sein. Das gilt ausschließlich für jene Kosten, die in Österreich entstehen. In Bezug auf das Fördervolumen für die Verleihwirtschaft soll ein „Deckel“ eingezogen werden, der vorsieht, die anerkannten Vorkosten pro Verleihunternehmen und Jahr zu limitieren. Die Details dazu sind in Förderungsrichtlinien gemäß FISA+ zu regeln und umzusetzen.
Positive Effekte einer solchen Förderung sind in Bezug auf Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Investitionen erwartbar. Diese Strukturförderung ist ein wichtiger wirtschafts- und kulturpolitischer Impuls, damit die Verleihbranche die kommenden Herausforderungen (hoher zukünftiger Investitionsbedarf in den Kinos, steigende Energiekosten, Teuerung, Publikum wird immer diverser, veränderter Medienkonsum, steigende Konkurrenz in Europa und Österreich durch weltweit agierende Konzerne, etc.) bewältigen kann. Die Förderung sichert und steigert das Auftragsvolumen der Verleihwirtschaft und stärkt damit die unabhängigen österreichische KMUs und EPUs. Die Dynamik und das Innovationsrisiko in der Verleihbranche werden durch diese Standortförderung gesteigert.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist nun Vizekanzler Mag. Werner Kogler. – Bitte, Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Kurz zu einigen Punkten und zu Antworten auf zwei Fragen oder Anregungen: Zunächst einmal Danke für die konstruktive
Debatte, die ich hier vernehme. Das Wichtigste wurde ja gesagt, aber es ist tatsächlich, gemessen an dem, was bisher war, fast ein historischer Schritt. Es ist schon so konstruiert, dass da auch ziemlich viel frischer Wind hereinkommt mit Anreizwirkungen, die jetzt halt nicht über das Steuermodell funktionieren, das ist richtig, darüber kann man gerne diskutieren, ist ja auch passiert. Ich möchte nur anmerken, dass es in der Bundesrepublik Deutschland – ich stehe ja in Kontakt mit Claudia Roth – tatsächlich so ist, dass sie einen Mix abwägen, aber die Filmproduzenten und Filmproduzentinnen in Deutschland verweisen ganz stark auf das österreichische Modell. Wie das dort ausgeht, werden wir also noch sehen.
Das hat natürlich schon große Anreizwirkungen – auch die Förderarchitektur gegenüber einer bloßen Steueranreizarchitektur. Warum? – Weil man da gleich einmal das Geld kriegt oder unabhängig davon, dass man am Schluss einer Produktion jedenfalls so viel Gewinn haben muss, dass man das überhaupt lukrieren kann. Der Unterschied ist natürlich evident. Und wenn wir wollen, dass das von vornherein nicht immer nur eine große Gewinnmaschinerie ist, dann ist das vielleicht auch nicht so schlecht.
Ich gebe aber zu: Ein Mischsystem kann sicher auch etwas beitragen; wir stehen da nicht an. Ich füge nur hinzu, dass in der deutschen Debatte – wenn sie schon strapaziert wird – eher die Schlagseite auf dem österreichischen Modell liegt, speziell aus Sicht der Produzenten, denn die wissen natürlich ganz genau, dass, wenn das so lukrativ ist, wenn es ein Fördertopf ist, sollte es einmal gerade nicht reichen, dann eine gute Chance besteht, dass dieser auch erhöht wird; sonst hätten wir ja da einen fixen Deckel gemacht.
Ansonsten ist, glaube ich, schon hervorzuheben, dass zwei besondere Elemente eingebaut sind: Der Green-Filming-Bonus ist nicht nichts. Wir haben zwar Zertifikate für alle möglichen Genres, etwa im Kulturbereich, wo schon Umweltzeichen vergeben werden. Da geht es aber um die Zertifizierung, gefördert wird das unseres Wissens noch nirgends, und das dann – noch einmal –
mit 5 Prozent. Ich sage: auch nicht schlecht. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Ofenauer und Rausch.)
Zum berechtigten Hinweis von Abgeordneter Kucharowits von vorhin: Also so viel gilt natürlich schon, es ist vorgesehen, dass der Kollektivvertrag als Voraussetzung gilt. Das ist deshalb wichtig, weil man sich sonst alles Mögliche importieren kann und trotzdem gefördert wird, wenn in anderen Bereichen alle Rechnungen vorgelegt werden, aber da kein Hinweis auf irgendwelche seltsamen Konstruktionen existiert. Das wäre über diese Schiene und über diesen Verweis – wenn nämlich nicht absichtlich betrogen wird, das ist ja immer die Frage, wer das alles ausschließen kann; aber will hier die Stimmung nicht trüben –, also von der Förderarchitektur her, zumindest was den Kollektivvertrag betrifft – und der sollte jetzt nicht der schlechteste sein –, eingebaut.
Somit komme ich eigentlich schon zur Frage der Abgeordneten Heinisch-Hosek. Ich danke ausdrücklich für den besonders ausgewogenen Beitrag, ich habe Ihnen wirklich sehr gerne zugehört. Ich habe zwischenzeitlich auch eruieren können – denn ich bin auch nicht überall so drinnen; ich darf das hier zum Ausdruck bringen –, woher genau die Regelungen kommen. Wir wissen, dass wir, um überhaupt in der Kultur oder speziell im Film derartige Förderausschüttungen machen zu können, schon eine Ausnahme von der EU-Förderarchitektur brauchen. Deshalb gibt es da eine eigene Richtlinie, die AGVO, die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, und aus der ergibt sich, wenn wir wie hier im kulturellen Bereich territoriale Anreize setzen – und das ist ja ein territorialer Anreiz, weil wir sagen: alles, was in Österreich ist –, ein Deckel von 80 Prozent; den haben Sie ja erwähnt, aber der kommt von dort heraus. Das heißt, wenn man einen rein österreichischen Film hat, dann ist das halt mit 80 Prozent des Gesamtbudgets gedeckelt, bei einer Mischproduktion, bei der beispielsweise der österreichische Anteil auch immer noch sehr hoch wäre – nehmen wir 70 Prozent als Konstruktionsbeispiel –, greift das gar nicht mehr, weil ja die 80 Prozent dann schon drüber wären.
Insofern hätten Sie recht, aber da sind wir nicht frei. Ich glaube, es ist eh eine gute Errungenschaft in der Europäischen Union, dass wir – gerade auf den amerikanischen Markt und auf das, was dort alles vorgeht, schielend – hier überhaupt diese Freistellungsverordnungen haben. Und das ist ganz bewusst herbeigeführt worden. Sie wissen ja, dass Länder wie Frankreich oder Österreich dafür immer besonders kämpfen, und das ist gut so, und das ist das Ergebnis davon. Insofern haben Sie das, was Sie insinuiert haben, glaube ich, richtig getroffen, aber die Richtlinie selber kommt aus einem Bereich, den wir nun einmal ad hoc nicht beeinflussen können – aber immerhin: 80 Prozent und davon 30, das ist auch nicht schlecht, und wenn der Produktionswert in Österreich bei 70 Prozent ist, wie eben ausgeführt, spielt das dann gar keine Rolle mehr. So ist das zu beantworten. Ich gebe es aber trotzdem noch einmal gerne Kollegen Kocher weiter, damit es doppelt abgesichert ist. (Abg. Heinisch-Hosek legt die rechte Hand an den Brustkorb.)
Abschließend kann ich mich nur bedanken: nicht nur für die Debatte hier, sondern auch beim erwähnten Kollegen Kocher, bei Frau Kollegin Raab im Bundeskanzleramt, denn da wurde wirklich, denke ich, gescheit zusammengearbeitet. Freuen wir uns einmal, wenn wir gemeinsam so viel zusammenbringen! Ich weiß, dass die sozialdemokratische Fraktion hier immer schon sehr viel Ambition hineingelegt hat. – Danke dafür. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Laimer.)
14.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag. Ruth Becher. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Film als Mittel der Freizeitunterhaltung und Kultur hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Wahrscheinlich hat das bewegte Bild auch durch Kurzfilmdienste wie Tiktok eine Vormachtstellung als Medium unserer Zeit erhalten, und nicht nur erhalten, sondern wurde dadurch auch erheblich ausgebaut. Das ist eine
durchaus erfreuliche Entwicklung. Es gibt die Streamingdienste wie Netflix, Disney oder Amazon Prime, und am Anfang gab es natürlich die Befürchtung, dass nach den Videotheken auch die Kinos existenziell bedroht sind und damit die gesamte Filmindustrie – aber genau das Gegenteil war der Fall. Der Hunger nach Unterhaltungsprogrammen war sehr groß und hat in der Branche zu einem eigentlich noch nie gekannten Aufschwung beigetragen.
Aber auch durch das Zutun der EU wurde dafür gesorgt, dass der regionale Film in den europäischen Staaten profitiert hat, und das vorliegende Gesetz trägt auch diesem Umstand im Bereich der Förderung Rechnung und sorgt dafür, dass beispielsweise die Ökologisierung in diesem Bereich vorangetrieben wird. Das begrüßen wir als SPÖ, und wir werden daher diesem Entwurf auch zustimmen. Es gibt für die gesamte Ökologisierung der Filmbranche aber weder praktikable Vorgaben noch Maßnahmen, die eine Umsetzung dieser Vorgaben in der Praxis ermöglichen.
Noch schlimmer ist es im Bereich der Arbeitskräfte am Filmset, ein an sich wunderbarer Arbeitsplatz – eine Reihe von Vorteilen, technische, künstlerische Anforderungen, relativ sichere Erwerbs- und Karrierechancen stoßen da aber auf eine Struktur an Ausbildungs- und Berufsabschlussmöglichkeiten, die völlig unzureichend ist. Der österreichische Film – so ehrlich, glaube ich, muss man sein – ist ohne Leihkräfte aus dem Ausland nicht tragfähig, und das ist sehr schade, weil das nicht so sein müsste. Die Versäumnisse der Bundesregierung in diesem Reformvorhaben sind ein klarer Auftrag, hier nachzubessern und für Verbesserungen zu sorgen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
14.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Kulturausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
10. Punkt
Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 2943/A(E) der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket zum Schutz des heimischen Kulturgutes vor Beschädigungen und Zerstörungsaktionen durch Klimaaktivisten (1892 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Thomas Spalt. – Bitte schön.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Vizekanzler! Geschätzte Abgeordnete! Liebe Zuseher! Worum geht es hierbei und warum habe ich diesen Antrag eingebracht? – In diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, umgehend ein Maßnahmenpaket zum Schutz des heimischen Kulturgutes vor Beschädigungen und Zerstörungsaktionen durch Klimaaktivisten zu erarbeiten. Wir alle haben die Bilder der sogenannten Klimaaktivisten im Kopf, die sich überall in Europa auf Straßen festkleben, das öffentliche Leben stören, und das so lange, bis sie dann – natürlich vorsichtig und verletzungsfrei – in stundenlangen Polizeieinsätzen wieder von der Straße entfernt werden können.
Die Menschen, die dann stundenlang im Stau stehen, sind Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten, und es wird nicht danach unterschieden, welcher Schaden für den Einzelnen entsteht. Ob ein Kind nicht in die Schule, ein Berufstätiger nicht zur Arbeit oder ein Patient nicht zu seinem Arzttermin kommt, ist den Aktivisten egal. Man glaubt es kaum: Sogar Rettungsfahrzeuge im Einsatz kommen dann zu spät zur Unfallstelle oder ins Krankenhaus.
Dann gibt es noch jene sogenannten Aktivisten, die auf den Tag genau heute vor einem Monat im Leopold-Museum ein Klimtgemälde mit irgendwelchen
Flüssigkeiten beschmutzt haben. Unter dem Deckmantel einer vermeintlich guten Sache werden Sachbeschädigungen an Kulturgütern in Kauf genommen. Bitte, jetzt soll einmal jemand den Österreichern erklären, was das Beschmieren von Kunstwerken mit Konservendosentomatensuppe mit Umweltschutz zu tun hat. Also in Wahrheit versteht das niemand.
Genau da braucht es jetzt ein Maßnahmenpaket und eine Nulltoleranzpolitik, statt diese Form von Aktivismus zu verteidigen. Statt diese Form von Aktivismus zu verurteilen und zu unterbinden, werden hier im Hohen Haus Scheindebatten über Begrifflichkeiten geführt. Vor ein paar Wochen wurde hier im Plenum noch der Begriff Klimaterroristen verurteilt. Mittlerweile werden diese Aktionen sogar von der „Frankfurter Allgemeinen“ als Klimaterrorismus bezeichnet. Selbst nennen sie sich die Letzte Generation, und eines, geschätzte Damen und Herren, sage ich Ihnen auch ganz klar: Wenn bewusst Sachbeschädigungen von einzigartigen Kunstwerken in Kauf genommen werden, dann liegt für mich die Betonung bei Letzte Generation auf das Letzte. (Beifall bei der FPÖ.)
Geschätzte Damen und Herren, hören Sie bitte auf, diese Aktionen schönzureden! Schaffen wir ein Maßnahmenpaket und unterbinden wir diese Aktionen, denn das ist genau das, was sich die österreichische Bevölkerung von uns erwartet! (Beifall bei der FPÖ.)
14.33
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Hammer hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung.
Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Spalt hat gerade behauptet, dass Klimaaktivist:innen ein Klimtgemälde beschmutzt hätten. – Das ist falsch.
Ich berichtige tatsächlich: Klimaaktivist:innen haben eine Glasscheibe angeschüttet und nicht das Klimtgemälde beschmutzt. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der FPÖ: Das ist aber lächerlich! – Weiterer Ruf bei der FPÖ: Na geh, bitte! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Das ist ein sehr wesentlicher Unterschied, wenn die Freiheitlichen ihren Antrag - -
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, bitte keinen Debattenbeitrag. Sie haben ja auch geschäftsordnungskonform die Berichtigung vorgenommen.
Abgeordneter Lukas Hammer (fortsetzend): Ich habe eigentlich noch ein bisschen Zeit.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Dann bitte aber auch im Sinne der Geschäftsordnung. – Bitte schön, Sie können fortsetzen.
Abgeordneter Lukas Hammer (fortsetzend): Ich habe die tatsächliche Berichtigung deswegen für wichtig gehalten (Abg. Zanger: Nein, so geht das nicht!), weil Sie diese Debatte, diesen Antrag mit einer falschen Behauptung, die ich gerade tatsächlich berichtigt habe, eingeleitet haben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Martin Graf: Das ist ein Redebeitrag!)
14.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Hermann Weratschnig. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Werte Abgeordnete! Kurz einmal vorausgeschickt: Die Eckpfeiler unserer Demokratie sind die freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit. (Abg. Wurm: Jaaa!) Das sind wichtige Grundrechte für eine lebendige und funktionierende Demokratie. An dieser Stelle möchte ich die Abgeordnete Nurten Yılmaz von gestern zitieren. Sie
hat von „selbstbewusst“ und „widerständig“ gesprochen: Dafür steht der Grundpfeiler der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit. (Beifall bei den Grünen.)
Werte Abgeordnete, wir stehen auf der Seite der Zivilgesellschaft, der Klimabewegung. Wir stehen auf der Seite der Weiterentwicklung der Bürger:innenbeteiligung. Ich möchte in diesem Zusammenhang den Klimarat und den Umgang mit dem Klimavolksbegehren erwähnen. Das sind, so glaube ich, sehr gute Beispiele, wie wir hier im Hohen Haus gemeinsam die Bürger:innenbeteiligung weiterentwickeln. Auch auf Landes- und Gemeindeebene braucht es Instrumente wie Bürger:innenräte und die Beteiligung der Zivilgesellschaft noch viel mehr, als das derzeit passiert.
Zum Zweiten entspricht, glaube ich, der Austausch von Politiker:innen mit Bürger:innen, mit NGOs und gerade auch mit jungen Menschen, die sich um die Zukunft sorgen, einem politischen Selbstverständnis. Die Klimaschutzbewegung ist eine breite Bewegung aus der Mitte der Gesellschaft.
Werte Abgeordnete, ich bin selbst auf der Straße gestanden, habe Protestaktionen mitorganisiert, habe Bürger:innenprotest mitgetragen und mitorganisiert und damit, so glaube ich, ganz wichtige Symbole geschaffen und der Politik gegenüber Einsatzbereitschaft gezeigt. Das machen jetzt die Jungen tagtäglich. An dieser Stelle einmal ein ganz herzliches Danke für dieses zivile Engagement und für diese Courage. (Beifall bei den Grünen.)
Die Versammlungsfreiheit und die Meinungsfreiheit sind die höchsten Güter einer Demokratie. Und, werte Abgeordnete, Klimaschutz ist eine Überlebensfrage! Klimaschutz ist Überlebensschutz, die Überlebensfrage für die kommenden Generationen. Ich möchte da einen Vorarlberger Landesrat zitieren: „Junge Menschen wollen kein Verständnis, sie wollen konkrete Maßnahmen“. – Dazu sind wir aufgefordert, dazu steht diese Bundesregierung, diese Koalition, zwar weniger in der Zielformulierung, dafür mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen.
Eines aber von meiner Seite, auch als Mitglied im Kunst- und Kulturausschuss, ganz deutlich: Die Bedrohung von Kunstwerken ist kein taugliches Mittel, um breite Akzeptanz zu erreichen. Gerade Kunst und Kultur sind Ausdruck einer Protestbewegung, sind Ausdruck des Aufweckens eines gesellschaftlichen Diskurses. Kunst und Kultur thematisieren, Kunst und Kultur führen gerade diesen Diskurs. Deshalb bin ich überzeugt, und wir wissen es auch, dass gerade Kunst und Kultur an der Seite der Klimabewegung stehen und diese auch tatkräftig unterstützen.
Die Aktionen der Klimaaktivist:innen sind ein Aufschrei, ein Hilferuf der Ohnmacht, der Sorge, Ausdruck von Zukunftsängsten. Da sind wir im Hohen Haus als Parlamentarier gefordert. Da stehen wir – und da stehen wir als Grüne insbesondere – auf der Seite von friedlich Protestierenden, von gewaltfreiem Protest. Liebe Abgeordnete, gewaltfreier ziviler Ungehorsam ist Teil der Versammlungsfreiheit und in diesem Sinne auch so zu sehen.
Am Schluss nochmals: Ich glaube, weniger der Konflikt und der Streit um Zielformulierungen, sondern mehr Einigkeit und Mut sind hier im Hohen Haus gefragt, wenn es um die Umsetzung von konkreten Klimaschutzmaßnahmen geht. Das wünsche ich uns, das wünsche ich allen Verantwortungsträgern auf allen politischen Ebenen, und dafür gilt es einzustehen. (Beifall bei den Grünen.)
14.40
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Selma Yildirim. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Gleich vorweg: Wir, die Sozialdemokratische Fraktion, werden dem Antrag der Freiheitlichen Partei nicht zustimmen; nicht etwa, weil er, wie ich fast befürchte, eine Themenverfehlung ist. Der Antrag selbst ist ja tituliert mit „Maßnahmenpaket zum Schutz des heimischen Kulturgutes“, und ich denke, wenn der Kultursprecher der FPÖ schon einmal
in einem Museum war, müsste er eigentlich wissen, dass Kunst und Kultur dort von Internationalität leben, dass das auf jeden Fall weitgreifender zu sehen ist und – davon bin ich überzeugt – sie immer Ausdruck und Zeichen einer kritischen gesellschaftlichen Auseinandersetzung sind.
In Bezug auf die Methode mag man es gut oder weniger gut finden, was die Klebe- und Schüttaktionen in Museen bewirkt haben. Bei mir persönlich war es wirklich ein Erschrecken, aber ich glaube, das war auch die Intention der Klimaaktivistinnen und -aktivisten. (Abg. Zarits: Also ist es in Ordnung, oder wie?) Man muss sich das auch genauer anschauen, und ich sage es noch einmal: Es gibt sicher andere Methoden, auf berechtigte Anliegen wie den Klimaschutz hinzuweisen.
Wenn man aber genauer hinschaut, kann man erkennen, dass da schon vorsichtig agiert wird, dass sie nicht Kunstwerke anschütten. Das ist jetzt keine Entschuldigung. Ich habe auch im Ausschuss darüber diskutiert und, Herr Kanzler, Ihre Staatssekretärin hat uns bestätigt, dass die Bundesmuseen ja auch zu einem runden Tisch eingeladen sind, um sich ganz generell Maßnahmen zu überlegen und zu besprechen, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht.
Für mich oder für uns ist auch eines wichtig: Museen sollen Kunst und Kultur niederschwellig anbieten, sie sollen keine Hochsicherheitszonen werden. Ich habe es öfter erlebt, dass Kunst und Kultur viele Themenbereiche sehr viel niederschwelliger und kritischer vermitteln können, als wir in der Politik es schaffen, und daher schätze ich sie.
Man kann solchen Aktionen auch so begegnen wie zum Beispiel das Ferdinandeum, das Tiroler Landesmuseum, es macht. Es hat einen eigenen Raum für Klimaaktivist:innen zur Verfügung gestellt, um dort Diskussionen zu führen oder ihre Aktionen zu setzen. Zugleich wurde das mit einem sehr guten Zweck verbunden, der sich Mit der Suppe ins Museum nennt. Damit werden Lebensmittelspenden für bedürftige Menschen gesammelt. (Abg. Sieber: ... skurril!) Man kann also auch so mit den Aktionen umgehen und muss sie nicht gleich kriminalisieren.
Das ist es auch, was mich wirklich stört: dass Sie als Freiheitliche gleich so überschießend reagieren, dass sie jetzt, ein Monat später, wieder das Wort Terrorismus in den Mund nehmen. Das ist absolut überschießend. Ich glaube, Sie sollten sich die Intention anschauen, und das bedeutet: das Klimaschutzpaket. (Beifall bei der SPÖ.)
Die schwarz-grüne Regierung ist mit dem Klimaschutzpaket säumig, und das sollten Sie weiterbringen. Darauf wollten die Aktivist:innen aufmerksam machen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Martin Engelberg. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Martin Engelberg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Aus unserer Sicht ist Aktionismus bei diesem Anlass genau das verkehrte Mittel. Es ist der verkehrte Anlass, um eine Klimadiskussion zu führen, es ist der verkehrte Anlass, um über Versammlungsfreiheit und Demonstrationsfreiheit zu diskutieren. Wenn wir wirklich etwas für den Schutz der Kulturgüter tun wollen, wenn wir wirklich etwas tun wollen, damit die Anliegen der Klimaaktivisten auch wirklich Gehör finden, dann sollten wir alles andere tun, als populistische Aktionen zu setzen.
Tatsache ist: Je weniger Popularität, je weniger Aufmerksamkeit wir diesen Aktionen schenken, desto besser. Wir wissen ganz genau, dass das immer ein Nährboden für weiteren Aktionismus, für Nachahmungstäter ist. Das tut der Sache und auch unseren Kulturgütern, die wir schützen wollen, nicht gut. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Vorrednerin hat es schon gesagt: Die Museen und Kultureinrichtungen in Österreich gehen sehr, sehr gut, fürsorglich, auch durchaus innovativ mit dieser Herausforderung um. Wenn wir tatsächlich nicht wollen, dass Museen genauso zu Hochsicherheitszonen werden wie Flughäfen, dass wir bei
einem Museumsbesuch eine Sicherheitskontrolle passieren müssen wie am Flughafen, dann gebietet es die Vernunft, den Ball flach zu halten. Daher dient dieser Antrag auch nicht der Sache. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
Was sicher ist: Wir werden die Kunst- und Kultureinrichtungen immer dabei unterstützen, unsere Kulturgüter bestmöglich zu schützen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.45
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Vizekanzler Kogler. – Bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Herr Präsident, es tut mir leid, dass ich jetzt der Letzte bin – ich habe es übersehen, weil die Wortmeldungsliste so kurz war. Das ist, glaube ich, nicht üblich, dass man als Regierungsmitglied als Letzter redet, aber ich habe dafür nur wenige Punkte.
In erster Linie zielen der Antrag der freiheitlichen Fraktion und ein Teil der Debattenbeiträge ja darauf ab, was in den österreichischen Museen und Kultureinrichtungen passiert. Dazu kann ich gerne kurz Auskunft geben.
Ich möchte mich unbedingt dem Abgeordneten Engelberg anschließen, nämlich insofern, dass wir, gerade in Österreich, es so verstehen – und da wollen wir sogar noch mehr tun –, dass Kultureinrichtungen und besonders auch Museen fast Begegnungsorte, jedenfalls Orte der Begegnung mit Kunst und Kultur sein sollten und dass sie eine gewisse Grundoffenheit vermitteln sollten, und zwar ab dem Betreten des Eingangsbereichs.
Das konfligiert jetzt natürlich mit den Herausforderungen, die beschrieben wurden. Damit es da kein Missverständnis gibt: Ich finde das auch nicht nur witzig.
Wohl ist es so, dass von der Motivlage her nicht Kunst- und Kulturgüter per se beschädigt werden sollen – die Aktivist:innen informieren sich schon, dazu haben wir ja auch ein paar Berichte von den Sicherheitsstellen einholen können –, aber natürlich kann man sozusagen eine gewisse Restgefahr durch das, was sonst vielleicht Vandalismus heißt, nicht leugnen. Das will ich hier ganz offen sagen. Insofern sind auch die Vorkehrungen darauf zu richten, und das passiert auch.
Eine Abgeordnete – war es Kollegin Yildirim? – hat angesprochen, dass dazu ja aus den Ausschussberatungen kommend in Aussicht gestellt wurde, dass auch gemeinsam mit den Museen auf weitere Sicherheitskonzepte gedrängt wird. Ich darf Ihnen sagen, dass unter der Federführung unseres Hauses, also eigentlich von Kollegin Mayer, die gerade erkrankt ist, ein Minigipfel stattgefunden hat und dass da einige weitere Verbesserungsvorschläge gekommen sind. Es geht da um versicherungsrechtliche Fragen sowie um Fragen zu weiteren Schutzformen ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Zugänglichkeit – das ist eben der Spannungsbogen. Insgesamt ist man diesbezüglich in Österreich sehr entspannt und relativ gut vorbereitet. Die Details sollte ich Ihnen aus Sicherheitsgründen aber dann doch nicht mitteilen. Wir haben uns aber davon überzeugt, und so läuft das.
Jetzt noch zum Grundsätzlichen: Ja, es bleibt zunächst ein Spannungsfeld – ich argumentiere heute ja aus der Sicht von Kunst und Kultur. Was die Motive und den Begriff Terrorismus betrifft: Ich glaube, ich habe – damals bin ich allerdings dort drüben gesessen, so kann man es leicht auseinanderhalten, es ist eh auf allen möglichen Videos zu sehen – eindeutig Stellung dazu bezogen, was ich von der Unterstellung halte, dass es sich da um Terrorismus handeln würde.
Das ist jetzt gar nicht mein Punkt, sondern es ist genau umgekehrt: Ich möchte sagen, dass man bei aller Motivlage, die dahintersteht – Herr Abgeordneter Weratschnig hat das ja auch ausgeführt –, schon auch hinschauen muss, ob es dann auch die richtige Aktion ist, wenn ich mir diese Bemerkung erlauben
darf. Denn ich könnte ja auch einmal spitzfindig werden und sagen: Na ja, von einem Klimt und einem van Gogh oder einem ihrer Gemälde geht nun einmal keine Gefahr für das Weltklima aus.
Das ist natürlich in die andere Richtung polemisch, weil es um Aufmerksamkeitserregung geht, das ist doch völlig klar. Für mich ist die Grenzziehung aber spätestens da, wo es darum geht, dass in Kauf genommen wird, dass eine Beschädigung entstehen könnte. Das geht einfach nicht, sorry guys, das geht nicht! (Beifall bei Grünen und ÖVP.) Und ob das immer so genau absehbar ist, ist dann die Frage, obwohl das Bemühen da ist, das hatte ich ja schon gesagt. – Das ist das eine.
Das Zweite ist, dass natürlich insgesamt die Erhalter und Betreiber dieser Kultureinrichtungen – gerade habe ich es ja gesagt – sich jetzt mit zusätzlichen Dingen herumschlagen müssen, um diese Sicherheiten zu gewährleisten. Das kann dann in der Abwägung schon einmal dazu führen, dass man dem ursprünglichen Gedanken, dass eigentlich immer mehr Leute zu immer günstigeren Preisen in die Museen gehen sollen et cetera, nun ein bisschen entgegensteht: Jetzt haben wir das vielleicht geschafft, aber plötzlich muss man dann fünfmal die Taschen kontrollieren – das sind wirkliche Probleme, das muss man einfach ansprechen.
Es ist vielleicht ganz gut, wenn man – bei allem Verständnis für die Motivlage und für die beabsichtigte Erregung von Aufmerksamkeit, die ja damit in Wahrheit verbunden ist – das einmal dorthin kanalisiert, wo vielleicht das Anliegen auch naheliegender nachvollziehbar ist.
Jetzt gibt es dazu nämlich auch Aussagen – bei Weitem nicht nur von mir, wo das ja nicht einleuchten will – wie etwa jene des großartigen Pianisten Igor Levit, der mit diesen Dingen eh sehr großzügig umgeht, der aber zuerst einmal sagt – das muss schon einmal in die Birne hinein –: „Wenn Du etwas Schönes“ – wie die Welt an sich, so gut sie halt schön sein kann – „bewahren willst, warum verletzt / zerstörst Du etwas Schönes“, nämlich die Kunstwerke?
Ich kann dazu eh nicht mehr beitragen, als diesen da zum Ausdruck gebrachten Spannungsbogen nachzuvollziehen. In der Sache selber gehen wir so vor, wie ich das vorhin ausgeführt habe.
Ein Letztes noch; es muss eh nicht zum Ceterum-censeo werden, aber weil die Aussage heute wieder gefallen ist – zwar viel moderater, zugegeben, aber trotzdem –, möchte ich darauf eingehen: Wissen Sie, den Trennstrich zum Terrorismus sollte man schon ziehen können, auch in diesem Haus, darauf möchte ich noch einmal hinweisen. Terrorismus ist nämlich zumindest bisher ein Begriff gewesen – wenn wir an dieser Stelle die Sprache nicht verhunzen wollen –, bei dem es um bewusste Verletzung und Ermordung – fast Massenermordung – von Menschen geht, und dass davon Irritation und Gefahr, in der Regel für das Staatsganze, ausgehen sollen.
Wenn man den Begriff so interpretiert, wie ich meine, dass es zulässig ist – und das ist auch der Ursprungskern des Begriffs, wenn wir uns zurückerinnern –, dann ist es völlig unangebracht, im Zuge dieser Aktionen von Terrorismus zu sprechen. Diese Trennschärfe sollten wir schon anwenden, denn sonst weht nämlich der Wind aus einer ganz anderen Richtung, wobei ich der Meinung beziehungsweise zumindest der Hoffnung bin, dass das nicht die Mehrheit hier im Hause ist – dann sollte das aber auch oft genug so gesagt werden. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
14.52
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich sehr, dass ich den Sprecher des Repräsentantenhauses des Königsreichs Marokko, Seine Exzellenz Rachid Talbi El Alami, bei uns im Hohen Haus begrüßen darf. (Allgemeiner Beifall.)
Mein Gruß gilt auch dem Botschafter Exzellenz Azzeddine Farhane: Herzlich willkommen! In Kürze werden die Herren dann auch ihre Kontakte mit unserer parlamentarischen Freundschaftsgruppe pflegen und sich austauschen.
Morgen habe ich dann die Freude, dass wir uns treffen und damit auch einen wesentlichen Beitrag zur Vertiefung der parlamentarischen Beziehungen zwischen dem Nationalrat und dem Repräsentantenhaus des Königreichs Marokko leisten können. – Herzlichen Dank für Ihren Besuch! (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.)
Ich darf außerdem den Herrn Bundesminister für Äußeres herzlich willkommen heißen.
*****
Ich frage nun die Klubs, ob wir abstimmen können. – Damit gelangen wir zu den Abstimmungen.
Wir kommen zuerst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Filmstandortgesetz 2023 erlassen wird und das Filmförderungsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden, in 1790 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.
Wer für diesen Zusatzantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer hierfür die Zustimmung erteilt, der wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Es ist gleiches Stimmverhalten festzustellen, damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 1892 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 3001/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Harald Troch, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Verhinderung von Hunger und Mangel als Kriegswaffe gegen die Zivilbevölkerung (1853 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Ich darf mich beim Herrn Vizekanzler herzlich für seine Anwesenheit bedanken.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Kugler. – Bitte.
14.56
Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel dieser Gedenkschrift der Erzdiözese Wien lautet (das genannte Buch in die Höhe haltend): „Die Wahrheit überlebt nicht von alleine“. Diese Gedenkschrift handelt vom sogenannten Holodomor.
Der Holodomor war ein systematisch organisierter Hungermord, hauptsächlich in den Jahren 1932 und 1933, dem im Großraum Ukraine bis zu sieben Millionen Menschen zum Opfer gefallen sind. Das waren vorwiegend Bauern, die sich gegen die Kollektivierung ihres Besitzes gewehrt haben, die sich nicht in Kolchosen eingliedern lassen wollten. Die Ukraine verwendet dafür den Begriff Holodomor.
In dieser Gedenkschrift schreibt der große Historiker Timothy Snyder, dass es keine würdige Art zu verhungern gebe. Er beschreibt das so: „[...] es ist eine Art des Sterbens, bei der die Überlebenden den Kalorienwert der Verstorbenen in Betracht ziehen mussten.“ Und er schreibt weiter: Diese Art des Tötens zerstört die Überreste jeglicher Solidarität, „der dörflichen Solidarität, der familiären Solidarität, der Solidarität in Ehen und Freundschaften.“ Sie tötet nicht nur die Menschen, sondern macht ihre Art zu leben unmöglich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute erkennen wir einstimmig das stalinistische Verbrechen des Holodomor an. Warum tun wir das? – Heute gab es dazu eine Debatte im Europäischen Parlament, und dort ist ein wichtiger Satz gefallen: Nicht verurteilte Verbrechen werden sich wiederholen!
Der Holodomor wurde von der Sowjetunion geleugnet. Das Leugnen der Hungersnot des Holodomor war die erste große Lüge des 20. Jahrhunderts, so Timothy Snyder.
Das Leugnen so einer Katastrophe hebt den Horror auf eine weitere Dimension: Die individuelle Erfahrung wird nicht nur verschwiegen, sondern sie wird
bestritten und sie wird diffamiert. Schlimmer noch: Sie wird als politische Provokation dargestellt – das war die These der Kommunisten in der Sowjetunion, dass nämlich die vom Hunger aufgedunsenen Bäuche nichts anderes als eine bewusste Provokation gegen das Sowjetregime waren.
Ich selbst musste erst Abgeordnete werden, bis ich den Begriff Holodomor das erste Mal gehört habe, und selbst der Begriff Gulag, die Lager in der Sowjetunion, ist mir in meiner Gymnasialzeit vorenthalten worden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist Zeit, dass wir das Wissen um die stalinistischen Verbrechen auch im österreichischen Allgemeinwissen verankern! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Schwarz.)
„Die Wahrheit überlebt nicht von alleine“, und wer die Geschichte nicht kennt, der versteht auch die Gegenwart nicht. In unserem Antrag, dem wir heute alle zustimmen werden, ziehen wir eine Parallele zwischen Geschichte und Gegenwart, und wir verlangen, dass Hunger und Mangel nie wieder als Kriegswaffen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden. Heute sehen wir in der Ukraine Parallelen, nämlich die Zerstörung kritischer Infrastruktur, die Zerstörung der Energieversorgung als Kriegswaffe gegen die Zivilbevölkerung; und das ist ein Kriegsverbrechen.
Wir müssen das beitragen, was wir beitragen können, damit die Ukraine durch diesen Winter kommt, aber auch, dass so etwas nie wieder vorkommt, denn die Wahrheit überlebt nicht von alleine. Dass wir alle heute hier diesem Antrag zustimmen, ist ein kleiner Beitrag, dass solche Verbrechen nicht wieder vorkommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
15.00
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Laimer. – Bitte sehr, das Wort steht bei Ihnen.
Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! In der Ukraine tobt seit zehn Monaten ein Krieg, der unser aller Vorstellungsvermögen
definitiv übersteigt. In einem konventionellen Krieg ist jegliche Menschenachtung ausgeschaltet, und der brutale Aspekt der Menschenverachtung ist gerade für die Zivilbevölkerung – insbesondere für Frauen, Kinder, ältere Menschen und kranke Menschen – bittere Realität geworden. Die systematische Zerstörung kritischer Infrastruktur – Strom, Gas, Wasser – in der Ukraine zeugt leider in besonders brutaler Form – gerade jetzt im Winter, mit Dauerfrost und Minusgraden – davon.
Ob Frieren oder Hungern, es bleibt, was es ist: die Demütigung des Feindes, insbesondere die Erniedrigung der Zivilbevölkerung, um Widerstand zu brechen. Diese entmenschlichte Kriegsführung hat leider lange Tradition. Wie wir sehen ist dieser Zivilisationsbruch auch im 21. Jahrhundert noch immer nicht überwunden. Die täglichen Berichte und Bilder zeugen davon.
Daher ist auch die Philosophie eines sauberen Krieges, wie die Bush-Administration das in den 1990er-Jahren glaubhaft machen wollte, eine unwahre Darstellung von Krieg. Der saubere Krieg ist und bleibt Illusion, es gibt ihn nicht, und schon gar nicht ist er eine Legitimation, Menschen zu töten. 9/11 hat die Welt dramatisch verändert, völlig neue Aspekte der Kriegsführung und Militarisierung hervorgebracht. Auch in einer hochtechnologisierten Zeit hinterlassen gezielte Drohnenschläge immer wieder zivile Opfer, vor allem Frauen und Kinder.
Meine Damen und Herren! Vor 90 Jahren ereignete sich in der Sowjetunion eine der größten humanitären Katastrophen im 20. Jahrhundert. Geschätzt wurden mehr als sechs Millionen verhungerte Menschen – sie wurden nicht registriert –, ausgerechnet in der Kornkammer Europas, der Ukraine, aber auch in Kasachstan und im Nordkaukasus! Stalins Klassenkampf gegen Großbauern und ethnische Gruppen war ein Programm der Kollektivierung von Grund und Boden und hinterließ ein Schlachtfeld von Hungertoten. Dieser ging als Holodomor in die Geschichte ein.
Im Zweiten Weltkrieg gab es die Belagerung von Leningrad durch Nazideutschland: in eineinhalb Jahren mehr als 600 000 tote Zivilisten, darunter wieder Frauen, Kinder, ältere Menschen. Die erschöpften Vorräte sorgten insbesondere im Winter 1941/42 für diese Katastrophe. Das heutige Sankt Petersburg wurde systematisch ausgehungert.
Um mit Willy Brandt, einer Lichtgestalt der Völkerverständigung, der Solidarität und der friedlichen Koexistenz, anlässlich seiner Verleihung des Friedensnobelpreises in Oslo zu schließen: „Krieg ist nicht mehr die ultima ratio, sondern die ultima irratio.“ Denken wir gerade in diesen Stunden an Willy Brandt und seine Aussagen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.04
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fürst. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn der Dreißigerjahre des 20. Jahrhunderts setzte das kommunistische Sowjetregime unter Diktator Stalin rücksichtslos die Zwangskollektivierung der Bauernschaft in Russland, im eigenen Land, aber auch in der Ukraine, die sich ja nach dem Ersten Weltkrieg gebildet hatte, durch.
Die kommunistischen Parteifunktionäre zwangen die Bauern in die Kolchosen. Hunderttausende Bauern wurden deportiert und verfolgt, und die verbliebenen Höfe mussten dann zwangsweise Getreide abgeben. Sie erhielten Quoten – Erntequoten –, die sie abzugeben hatten. Dies führte dazu, dass sie in eine Hungersnot rutschten, sich nicht mehr ernähren konnten und für ihre eigene Bevölkerung nicht mehr die Grundversorgung sicherstellen konnten.
Dies führte zu Millionen Hungertoten. Es war Mord durch Hunger. Bis zu sieben Millionen werden von Historikern gerade diskutiert. Man muss sich vorstel-
len, es war eben eine völlig unverschuldete Hungerkatastrophe, die da eingesetzt hat. Es war keine Dürre, es war keine Naturkatastrophe, sondern es war künstlich und barbarisch von Stalin herbeigeführt und auch vom Sowjetregime erbarmungslos beobachtet.
Die kommunistische Propaganda hat dann in den Jahren und Jahrzehnten danach natürlich das Wissen darüber möglichst gering gehalten, die monströsen Verbrechen zugedeckt. Nun wissen wir mehr. Wir verstehen vielleicht auch Konflikte in Osteuropa besser; und wir denken heute daran, weil sie zum einen 90 Jahre her sind und weil sie natürlich auch besondere Brisanz durch den aktuellen Krieg zwischen Russland und der Ukraine haben.
Ich denke, nur mit Wissen über die Geschichte können wir die Konflikte besser verstehen, und vielleicht denken wir heute auch daran, unser Möglichstes zu tun, soweit es in unserer Macht steht, um einen Beitrag zum Frieden auch im aktuellen Konflikt zu leisten. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Engelberg.)
15.06
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Ernst-Dziedzic. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Zuseher:innen auf der Galerie! Werte Kollegen und Kolleginnen! – „Das sind Wahnsinnige, die gerne töten“, sagte gestern ein russischer Deserteur. Diese Aussage erschreckt uns, weil sie uns vor Augen führt, dass es tatsächlich Menschen gibt, die imstande sind, bei vollem Bewusstsein anderes Leben nicht nur zu bedrohen, sondern auch auszulöschen.
Da geht es nicht nur um die Brutalität und die Bestialität dahinter, sondern was uns besonders erschreckt, ist die Systematik dieser Vernichtung. Sie werden wissen: Mehr als 450 Menschen wurden allein in Butscha brutal
umgebracht, und die Situation in der Ukraine ist gerade jetzt wirklich eine tragische. Die Freundschaftsgruppe war dort und hat mit eigenen Augen gesehen, wie man systematisch versucht, Menschen auszuhungern, Menschen zu vertreiben, Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen und sie vor allem auch aus ihren Häusern zu vertreiben, aus ihrer Heimat zu vertreiben – und ja: Es gibt eine gewisse Kontinuität.
Wie vor 90 Jahren Millionen Menschen ihr Leben durch Hunger verloren haben, so versucht der neue Stalin – Putin – auch wieder, die Ukrainer zu vertreiben, zu vernichten, und spricht ihnen schlicht die Existenz ab. Deswegen diskutieren wir ja auch den Holodomor heuer besonders: nicht nur aufgrund des 90-jährigen Jubiläums, sondern, wie Sie richtig gesagt haben, weil wir jetzt vor Augen geführt bekommen, dass diese Geschichte sich wiederholt.
Der Holodomor war sicherlich ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, aber aus meiner Sicht, historisch-politisch gesehen, auch ein Völkermord an diesen Millionen von Menschen. Der Europarat hat gerade erst heute das auch als Völkermord anerkannt – eben mit dem Verweis, dass vieles im Archiv verschlossen ist, dass vieles gerichtlich nicht verurteilt werden konnte, wir das aber politisch klar einordnen müssen.
Ich freue mich sehr, weil wir hier um die Worte gerungen haben, aber das Verständnis ist ein gemeinsames: dass es sich um ein Verbrechen handelt und dass wir dieses Verbrechen jetzt, 90 Jahre danach, nicht zulassen dürfen und auch nicht zulassen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP sowie des Abg. Scherak.)
15.09
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Brandstätter. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe
Zuseherinnen und Zuseher! Ich beginne mit einem Zitat aus diesem Buch „Himmel über Charkiw“ von Serhij Zhadan (das genannte Buch in die Höhe haltend). Er schreibt: „2. April“ – 2022. – „Das sind Kyrylo und Tymofij, Brüder. Kyrylo ist 12, Tymofij 9. In zwei Metrostationen sind sie für die jüngeren Kinder verantwortlich, nennen sie die Kleinen))))
Gestern frage ich Tymofij: Was soll ich euch mitbringen? Nichts, sagt er. Überlegt dann. Bring, sagt er, Webteppiche, damit die Kleinen nicht über den kalten Boden kriechen“ müssen. Kinder im Krieg. Inzwischen hören wir aus Cherson, dass es dort gegenwärtig, 2022, Folterkammern für Kinder gibt.
Ein weiteres, ganz anderes Zitat stammt von Andrej Kurkow (das Buch „Tagebuch einer Invasion“ in die Höhe haltend) – er ist übrigens ein russischer Schriftsteller, der in der Ukraine aufgewachsen ist. Er schreibt: „Sogar die Häuser toter Schriftsteller wurden ins Visier genommen. Das Museum und Wohnhaus meines ukrainischen Lieblingsschriftstellers und philosophen Hryhorij Skoworoda […] wurde durch einen einzigen Bombeneinschlag zerstört.“
Meine Damen und Herren, gerade jetzt in diesem Moment, in dem wir hier zusammen sind, sollen die Menschen in der Ukraine ermordet werden, aber auch die ukrainische Kultur soll ausgelöscht werden. Kollegin Ernst-Dziedzic hat es bereits gesagt: Wir waren gerade als parlamentarische Freundschaftsgruppe in der Ukraine. Wir waren in Kiew, wir waren auch die erste Delegation in Charkiw. Kollege Gerstl und Kollege Troch waren auch mit in Kiew. Wir haben erlebt, was die Menschen uns erzählt haben; sie haben uns vom Krieg, aber auch von diesem unglaublichen Widerstandswillen erzählt. Sie haben uns erklärt, dass sie wissen, wenn sie diesen Krieg nicht gewinnen, dann leben sie in einer Putin-Diktatur.
Wir haben vom Holodomor gehört, das ist 90 Jahre her. Das Ziel war Tod durch Hunger – Holodomor. Heute sprechen die Menschen in der Ukraine von Cholodomor – Ziel: Tod durch Erfrieren. Das, was Diktator Stalin begonnen hat, will Diktator Putin nun in der Ukraine vollenden. Mein Kollege Niki Scherak wird über den Cholodomor noch Genaueres sagen.
Ich will aber noch etwas über die Ukraine erzählen, was wir dort gesehen haben. Am 24. Februar dieses Jahres bin ich hier gestanden und konnte erzählen, was mir meine Kollegin aus dem ukrainischen Parlament Inna Sovsun erzählt hat. Sie hat mir auch die Geräusche von sich zu Hause von den Bombenangriffen auf Kiew vorgespielt. Im Juni haben wir uns gesehen, und da hat sie mir gesagt: Sie hat das Selbstbewusstsein, dass Putin sein Ziel nicht erreichen wird. Nun sagt sie: Wir müssen diesen Krieg gewinnen, sonst werden wir alle vernichtet. Das darf sich aber nicht wiederholen, 90 Jahre danach.
Wir haben in Kiew mit Vertretern der NGO Civil Liberties gesprochen. Es sind inzwischen 24 000 Kriegsverbrechen detailliert registriert. Das heißt, diese Organisation und andere wissen inzwischen von 24 000 Fällen, in denen genau aufgeschrieben ist, was passiert ist, zum Teil die Täter, zum Teil die Opfer. Der Generalstaatsanwalt der Ukraine spricht von 44 000 Kriegsverbrechen, aber diese 24 000 sind jedenfalls nachgewiesen.
Es ist nachgewiesen, dass russische Soldaten angewiesen wurden, möglichst viele Frauen in der Ukraine zu vergewaltigen, nach dem Motto: Die sollen nie wieder einen Mann anschauen, es sollen keine ukrainischen Kinder mehr geboren werden. Das ist nachgewiesen.
Es ist ebenfalls nachgewiesen, dass russische Soldaten angewiesen wurden, auf Ukrainer zu schießen, dass sie auch alles, was Zivilbevölkerung bedeutet, einfach vernichten.
Dieser Krieg hat noch eine Auswirkung. Ich habe es bereits gesagt: Andrej Kurkow ist Russe – und er beschreibt, wie sein Großvater von den Deutschen ermordet wurde und er als Kind nicht Deutsch lernen konnte und wollte. Was er nun beschreibt, ist, dass es für diese junge Generation von Ukrainern heißt, sie wollen – obwohl viele von ihnen russischsprachig sind – mit der russischen Kultur, dieser großartigen russischen Kultur, nichts mehr zu tun haben. Er schreibt auch über eine Opernsängerin, die sagt: Es kann doch nicht sein, dass ich nie wieder in „Eugen Onegin“ mitsingen kann – und auch ich kann mir
nicht vorstellen, dass ich das nicht wieder höre. Ein Teil des Zerstörungswerks von Putin ist es aber, uns auch dahin zu kriegen, dass wir die russische Kultur nicht mehr schätzen. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf nicht sein.
Wir haben beim Bürgermeister von Charkiw auch gehört, wie viele Schulen, Spitäler und zivile Einrichtungen ganz bewusst zerstört wurden. Noch etwas: Wir waren beim Gouverneur von Charkiw, und ich habe ihn gefragt, wie viele Menschen eigentlich die Oblast, also das Bundesland, verlassen haben, und er hat gesagt: Fragen Sie lieber, wie viele zurückgekommen sind! – Er sagt, sehr viele seien zurückgekommen, weil sie in ihrer Heimat leben wollen, und da, glaube ich, kommen wir ins Spiel: Wir müssen Hilfe organisieren – und ich bedanke mich bei allen, die schon so viel Hilfe geleistet haben: Bund, Ländern, Gemeinden, NGOs. Im Außenministerium wird das ja auch zusammengefasst.
Ich bedanke mich bei den Apothekern ohne Grenzen, die das achte Mal dort waren, sehr viele Medikamente hingebracht haben und wirklich einen wunderbaren Job machen. Ich bedanke mich bei den vielen Einzelpersonen, die helfen, und vor allem auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Außenministeriums. Arad Benkö und seine Leute machen wirklich einen super Job, sie sind Tag und Nacht unterwegs, sie begleiten alle Delegationen, die kommen, und das ist sehr wichtig.
Ein Wort zur Zukunft möchte ich auch noch sagen. Wir waren auch bei der stellvertretenden Ministerpräsidentin Olha Stefanischyna. Sie ist für die Gespräche mit der Europäischen Union zuständig. Sie hat uns gesagt, sie seien – in Abstimmung mit dem Parlament, das übrigens sehr, sehr aktiv ist, muss ich euch sagen – dabei, die Gespräche zum Beitritt zur Europäischen Union vorzubereiten. Da werden nun extra einzelne Gesetze vorbereitet und im Parlament diskutiert, und da geht es auch um Korruption. Sie sprechen selbst an, in welchen Bereichen sie ein Problem haben. Sie sagen: Das müssen wir gemeinsam lösen!, und das finde ich auch ganz großartig.
Herr Bundesminister, ich bitte wirklich, dass wir bei diesen Gesprächen auch sehr konstruktiv mitmachen, genau zuhören, sagen, was die dort brauchen, in welchen Bereichen sie uns brauchen, und mithelfen, weil das ein Stück Europa ist, das zerstört werden soll und nicht zerstört werden darf.
Zum Schluss möchte ich sagen: Ich habe mich gefreut – das letzte Mal war ich mit Kollegin Meinl-Reisinger allein –, dass dieses Mal eben vier Parteien dort waren, und ich würde mich wirklich freuen, wenn wir das nächste Mal zu fünft fahren.
Nach allem, was ich gesagt habe, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, müssen Sie verstehen: Dort ist etwas im Gange. Da soll ein Land ausgelöscht werden, da sollen Menschen systematisch ermordet werden. Kollegen Schnedlitz, mit dem ich gerne über Bücher rede, habe ich gestern gesagt: Das Buch schenke ich dir morgen! – Jetzt ist er leider nicht da, aber ich werde es ihm nachher schenken. Ich weiß, er ist ein Leser, er wird es lesen, und vielleicht kommen wir dann zusammen. Ich glaube, wir brauchen da mehr Einigkeit.
Ich bedanke mich wie gesagt bei allen im Außenministerium und bei allen anderen Kolleginnen und Kollegen, und ich sage: Machen wir das gemeinsam! Die brauchen uns, aber wir brauchen sie auch, wenn wir ein friedliches vereintes Europa haben wollen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Ernst-Dziedzic.)
15.17
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Schülerinnen und Schüler des Francisco Josephinums aus Wieselburg recht herzlich bei uns im Hohen Haus begrüßen! (Allgemeiner Beifall.)
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Engelberg. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Martin Engelberg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Außenminister! Benennen wir die Dinge doch so, wie sie sind und wie sie waren: Der
Holodomor war eines der wirklich großen Verbrechen des 20. Jahrhunderts. Es war eines der vielen Verbrechen des stalinistischen Regimes, deswegen verdient dieses auch die Bezeichnung verbrecherisches Regime. Es wurde nicht nur damals, sondern auch über viele Jahre weitgehend ignoriert, verschwiegen, totgeschwiegen.
Interessanterweise wurde es gerade in Österreich, hier in Wien, auch schon damals in den Dreißigerjahren sehr wohl wahrgenommen. Man hat auch versucht, zu helfen. Dabei hat Kardinal Innitzer eine ganz wichtige Rolle gespielt. Der bereits zitierte Historiker Timothy Snyder schreibt in seinem Buch, dass es außergewöhnlich war, dass in Wien so deutlich Stellung dazu genommen wurde. Es haben sich also sozusagen interreligiös die katholischen Denominationen, Orthodoxe, Protestanten und auch die jüdische Gemeinde zusammengetan und versucht, zu helfen.
Man darf nicht vergessen, dass zu den damaligen Zeiten, bis zur Schoah, die Ukraine, Polen, dieses Gebiet, das Zentrum des jüdischen Lebens in der Welt waren. Meine Familie mütterlicherseits stammt ja aus Lemberg. Lemberg war damals eine der großen Städte der österreichisch-ungarischen Monarchie, liegt aber heute in der Ukraine. Meine Mutter und ihre Familie haben das sehr wohl wahrgenommen. Ich weiß sozusagen von Kindheit auf, dass es da ein großes Verbrechen gab – und obwohl es natürlich unvergleichbar mit der Schoah ist, die dann darauf folgte, wurde trotzdem auch immer wieder darüber gesprochen, wie verbrecherisch das stalinistische Regime da vorgegangen ist.
Wir wollen daher – damals wie heute – dazu Stellung nehmen. Im November 2006 hat das Parlament der Ukraine den Holodomor zum Völkermord am ukrainischen Volk erklärt. Dem haben sich immerhin 16 Parlamente angeschlossen – unter anderem Australien, Kanada, USA, Tschechien, Estland und so weiter –, obwohl die Definition oder die Anwendbarkeit der Definition durchaus umstritten war. Zuletzt hat auch der Deutsche Bundestag den Holodomor als ein Menschheitsverbrechen dargestellt. Aus heutiger Perspektive
liegt es auch nahe, von einer historisch-politischen Einordnung als Völkermord zu sprechen.
Daher auch der Entschließungsantrag hier in diesem Hohen Haus, in dem wir den Holodomor eben auch klar als Hungermord an Millionen Menschen bezeichnen und natürlich auch unbedingt dazu aufrufen und auffordern, dass sich solche Verbrechen nie mehr wiederholen dürfen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
15.21
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Scherak. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es war Andrij Jermak, der Kanzleichef des ukrainischen Präsidenten, der diesen neuen Begriff des Cholodomor – mit Ch – verwendet hat. Es geht ihm darum, diesen Tod durch Erfrieren, wie es Wladimir Putin gerade versucht, dieses Verbrechen am ukrainischen Volk irgendwie neu einzufassen. Die ganze Art und Weise, wie Putin diesen Krieg führt, ist deswegen so besonders perfide, weil das – und deswegen debattieren wir das hier 90 Jahre nach dem Holodomor, nach dem Tod durch Hunger – eben zusammenfällt.
Ich freue mich, dass wir es geschafft haben, hier fraktionsübergreifend einen Antrag zustande zu bringen, der den Holodomor – also historisch gesehen – als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnet und dazu aufruft, dass wir uns als Österreich dafür einsetzen, dass solche Verbrechen – wenn man versucht, Menschen mit Hunger zu töten – in Zukunft nicht mehr passieren.
Ich wäre aber auch davon überzeugt gewesen, dass wir den Holodomor als das hätten bezeichnen sollen, was er eigentlich war, nämlich ein Völkermord. Das haben andere Parlamente, wie Kollege Engelberg schon gesagt hat, schon gemacht. Explizit hat heute das Europäische Parlament den Holodomor als das bezeichnet, was er war, nämlich ein Völkermord.
Jetzt kann man sagen, wenn man sich das historisch anschaut, ist das ein symbolischer Akt, wenn wir uns zusammenstellen und sagen: Das, was vor 90 Jahren war, war das oder jenes. Es hat aber deswegen so große Relevanz, weil es diese großen Parallelen zur jetzigen Situation hat. Kollege Brandstätter hat das, glaube ich, schon sehr eindrucksvoll gesagt, wie in der Ukraine momentan gegen die Ukraine Krieg geführt wird. Genau deswegen hat es so große Relevanz, weil es für uns als westliche Demokratie die Möglichkeit gibt, zu zeigen, auf wessen Seite wir stehen, wenn wir hier Dinge klar einordnen. Und ich bin überzeugt davon: Es kann in der Situation nur eine Seite geben. Das ist auf der Seite des Friedens, auf der Seite der Freiheit, auf der Seite der Demokratie, und das heißt natürlich auf der Seite der Ukraine. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Lindner.)
Die Parallelen sind so evident, weil dieser Hungermord eben nicht irgendwelche Naturgewalten waren, sondern weil Stalin das ganz bewusst eingesetzt hat, um ein Volk, um Mitglieder einer Bevölkerung in der Ukraine durch Hunger zu töten. Jetzt ist es halt Wladimir Putin. Er macht nicht genau das Gleiche, er macht es ein wenig anders. Er beginnt, Energieinfrastruktur zu zerbomben und Leute durch Erfrieren umzubringen.
Ich glaube, es ist relevant, dass wir aus der Geschichte lernen. Es ist relevant und wichtig, dass wir das, was wir aus der Geschichte lernen, auch entsprechend benennen; und es ist umso relevanter, dass wir es in Zeiten benennen, in denen die Parallelen zu dem, was jetzt passiert, so offensichtlich sind. Deswegen wäre ich der Meinung gewesen, dass wir es als das hätten bezeichnen sollen, was es war, nämlich ein Völkermord. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Steinacker.)
15.24
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gerstl. – Bitte sehr.
15.24
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Als Mitglied der Gruppe von vier Parteien dieses Parlaments, die sich letzte Woche von Mittwoch bis Sonntag in der Ukraine aufgehalten hat, möchte ich Ihnen allen noch ein paar Blitzlichter geben.
Wir waren dort, begleitet von täglichen Raketenangriffen: Luftalarm, Abmarsch in den Bunker. Besuch in den Ministerien, Besuch im Parlament mit Taschenlampe: Licht abgedreht, weil einerseits wenig Elektrizität da, andererseits aus Sicherheitsgründen. Die Gänge sind verbarrikadiert, überall Sandsäcke, überall Schießscharten.
Wir fahren von Kiew weiter nach Charkiw in die Ostregion der Ukraine, rund 30 bis 40 Kilometer von der russischen Grenze entfernt. Von dort, von russischem Boden, ist Artilleriebeschuss bis in die Vororte von Charkiw möglich. Russland schießt ohne eine eigene Bedrohung unmittelbar auf Vororte, auf die Zivilbevölkerung von Charkiw.
Die Menschen haben keine Chance. Sie haben keine Möglichkeit, zu fliehen. Sie haben auch kein Geld. Sie kehren zurück in ihre Heimat. Sie wollen dort auch Weihnachten feiern und sie sagen uns immer wieder: Sie kämpfen für ihre Freiheit. Sie kämpfen nicht nur für ihre Freiheit, sondern sie kämpfen auch für die Freiheit Europas. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)
Das hat mich besonders berührt, denn es könnte ja auch so ein Satz sein: die Freiheit Europas; das ist ihnen eingeimpft, vielleicht von oben, vielleicht ist es Propaganda. Wenn man dann aber vor der EU-Mission in Kiew steht und von den Angehörigen der EU-Mission erzählt bekommt, dass vor wenigen Wochen unmittelbar daneben eine Rakete eingeschlagen hat, die die EU-Mission durchaus hätte treffen können oder vielleicht auch bewusst dieses Ziel hatte, und dass diese Rakete vom Schwarzen Meer aus abgeschossen wurde, dann wis-
sen wir, dass der Krieg in Europa angekommen ist und dass wir alle in diesem Verhältnis und in diesem Umfeld leben: Krieg in der Ukraine, Krieg in Europa.
Die Menschen vor Ort kämpfen um ihr Leben, und sie sind nicht gewillt, aufzuhören, weil sie nicht in der Versklavung leben wollen, wie sie uns gesagt haben. All die Gräueltaten, die die Russen innerhalb der besetzten Gebiete begangen haben und die die Menschen dort jetzt von den befreiten Gebieten erzählt bekommen, zeigen ihnen, dass sie keine Alternative haben: Freiheit oder Sklave. Helfen wir ihnen und helfen wir uns für die Freiheit Europas! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
15.28
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Ich verlege die Abstimmung wie vereinbart an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Menschenrechte und fahre in der Tagesordnung fort.
Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 2825/A(E) der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Gudrun Kugler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die eklatanten Menschenrechtsverletzungen insbesondere gegenüber Frauen im Iran (1854 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 3015/A(E) der Abgeordneten Mag. Martin Engelberg, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend Druck auf den Iran aufrechterhalten (1856 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 2824/A(E) der Abgeordneten Kugler, Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Schutz ethnischer, kultureller und religiöser Minderheiten vor Verfolgung, 1855 der Beilagen. (siehe S. 262)
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kassegger. – Bitte sehr.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist ein Thema des Ausschusses für Menschenrechte, eigentlich ist es aber auch ein Thema für den Außenpolitischen Ausschuss, weil es – zumindest aus unserer Sicht – ein außenpolitisches Thema ist. Deswegen melde ich mich hier zu Wort.
Worum geht es bei diesen beiden Tagesordnungspunkten 12 und 13? – Es geht zum einen um eine Verurteilung eklatanter Menschenrechtsverletzungen, insbesondere gegenüber Frauen. Zur Erläuterung: Wir wissen, im Iran gibt es massive Demonstrationen gegen das Regime, insbesondere von Frauenbewegungen, und sehr, sehr harte Reaktionen des Regimes darauf.
Wenn ich sage, sehr, sehr hart, dann sage ich auch gleich dazu: Es gibt überhaupt keine Diskussion darüber, dass die Freiheitliche Partei die Art und Weise dieser Reaktionen mit Gefängnisstrafen, teilweise mit dem Aussprechen von Todesstrafen – also typische Reaktionen eines doch totalitären Regimes – ablehnt und auf keinen Fall gutheißt. Im Übrigen ist die Rolle der Frau im Iran auch per se nicht mit jener Rolle, die wir Freiheitliche der Frau in der Gesellschaft sozusagen zuerkennen, wie wir die Frau in der Gesellschaft sehen, vereinbar, überhaupt nicht vereinbar. – Das sei einmal klargestellt.
Jetzt werden Sie sich wundern, warum wir nicht für diesen Antrag stimmen. Das möchte ich jetzt erläutern: Weil auch in diesem Antrag oder in beiden Anträgen in Wahrheit diese verurteilungswürdigen Dinge – noch einmal: es ist
überhaupt keine Frage, dass wird das auch verurteilen und dass wir auch dagegen auftreten, welche Rolle der Frau im Iran zugedacht wird – wieder mit Forderungen nach Sanktionen, mit einem Sanktionsregime, mit neuen Sanktionen et cetera junktimiert werden.
Wenn man Außenpolitik auch als den Versuch, das große, gesamte Ganze zu sehen, versteht und auch die Interessen Österreichs im Rahmen der außenpolitischen Vertretungen wahrzunehmen versucht, dann muss man natürlich auch beurteilen, was in der Vergangenheit zwischen dem Iran und – ich sage es einmal so – der sogenannten westlichen Wertegemeinschaft passiert ist, nämlich: große Fortschritte im Atomabkommen.
Da geht es darum, dass sich der Iran verpflichtet hat oder hätte, keine Atombombe zu bauen, um das flapsig zu formulieren, wenn im Gegenzug dazu das Sanktionsregime beendet, die Sanktionen aufgehoben worden wären. Das hat bereits Donald Trump sozusagen aufgekündigt. Welche Motivlage die Amerikaner oder Trump gehabt haben, weiß ich jetzt nicht im Detail. Jedenfalls haben sich die Europäer massiv bemüht, diese Verhandlungen am Leben zu erhalten.
Noch einmal: Das Ziel war, dass die Iraner keine Atombombe bauen – das ist doch ein löbliches Ziel, wenn man die globale Sicherheit im Auge hat beziehungsweise selbige einem etwas bedeutet –, und dafür verzichten wir auf Sanktionen.
Das geht jetzt natürlich vollkommen in die andere Richtung. Sie (in Richtung Bundesminister Schallenberg) wissen, das ist in Wien verhandelt worden. Bei diesen Verhandlungen sei, erklärten Sie – ich zitiere Sie –, das Fenster zu. Wir werden jetzt das Sanktionsregime wieder anheben und die Sanktionen erhöhen.
Wir halten das für den falschen Weg. Das ist auch aus unserer Sicht nicht mit einem der wenigen strategischen außenpolitischen Ziele Ihres Ministeriums
vereinbar, nämlich mit jenem, Wien als internationalen Verhandlungsstandort und als Standort für internationale Organisationen zu promoten, zu pushen, zu stärken. Das geht sich von der Logik her nicht aus.
Das heißt, das ist der Punkt, der uns stört, den wir für falsch halten, weil Sanktionen – wir sehen es ja bei den Russlandsanktionen – nichts bringen, sondern sogar kontraproduktiv sind, tendenziell die Spannungen noch erhöhen, wahrscheinlich auch die Radikalisierung dieses Regimes – noch einmal: das wir dem Grunde nach, nicht nur dem Grunde nach, sondern grundsätzlich ablehnen – noch weiter vorantreiben und ein sinnvolles Abkommen, nämlich das Atomabkommen, verunmöglichen.
Das ist der falsche Weg, und deswegen können wir – ich hoffe, ich habe es einigermaßen erläutert – diesen beiden Anträgen nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
15.33
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich muss mich korrigieren, ich habe vorhin zwei Seiten im Croquis überblättert: Wir verhandeln jetzt die Tagesordnungspunkte 12 und 13. Der Redner war aber der richtige.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Engelberg. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Martin Engelberg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Vor allem auch (in Richtung Galerie) Besucher von der iranischen Exilcommunity hier in Wien – herzlich willkommen hier im Nationalrat, im Parlament! (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.) Ich glaube, das Thema heute sollte ganz klar benannt werden. Wir fordern eine ganze Reihe von Dingen.
Wir fordern erstens einmal und vor allem den sofortigen Stopp der Todesurteile im Iran. Am 8.12.2022 wurde der 23-jährige Mohsen Shekari durch Erhängen hingerichtet, jetzt, vor wenigen Tagen, am 12. Dezember, wurde ein Demonstrant, Majidreza Rahnavard, auf der Straße hingerichtet, und
über 28 Demonstranten, darunter auch Kindern, droht die Hinrichtung. Ich nenne auch immer die Namen, weil es ganz wichtig ist, dass man Menschen, die ermordet werden, aus der Anonymität holt und die Namen auch wirklich in Erinnerung behält.
Wir fordern weiters den sofortigen Stopp der Verhaftungen und die Freilassung der politischen Gefangenen. 18 242 Personen wurden bisher vom iranischen Regime verhaftet, 475 ermordet, darunter 65 Minderjährige. Zwei Pen-Club-Preisträgerinnen, und zwar Mahvash Sābet und Fariba Kamalabadi, wurden erneut zu zehn Jahren Haft verurteilt, nachdem sie bereits zehn Jahre in der Haft verbracht haben.
Wir fordern den sofortigen Stopp der Verfolgung von religiösen und ethnischen Minderheiten und da vor allem der Verfolgung der Bahai, einer sehr friedlichen Religionsgemeinschaft, und von anderen religiösen Gruppen. Wir fordern auch den sofortigen Stopp der Verfolgung der Kurden und anderer Volksgruppen im Iran. Auch die Verfolgung von LGBTIQ-Personen, die im Iran sozusagen notorisch ist, muss sofort gestoppt werden. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Schließlich verurteilen wir den iranischen Sicherheitsapparat und die iranischen Revolutionsgarden und fordern Sanktionen gegen sie. Es ist auch eine EU-weite Initiative im Gange, die Revolutionsgarden auf die EU-Terrorliste zu setzen. Das wäre auch der richtige Schritt. Sie sind schließlich und endlich nicht nur für die Gewalt im Iran verantwortlich, sondern überhaupt auch für die Destabilisierung des gesamten Nahen Ostens und für Terroranschläge in der ganzen Welt, und letztlich haben sie auch die Lieferung von Waffen an Russland zu verantworten, die dort gegen Zivilisten und zivile Ziele eingesetzt werden.
Zum Schluss ein Appell an uns alle: Vergessen wir bitte nicht die Menschen im Iran, den Mut, den sie aufbringen, sich gegen dieses verbrecherische Regime aufzulehnen! Stehen wir ihnen bei, lassen wir sie nicht im Stich! Wir müssen alles
tun, um sie zu unterstützen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.37
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Troch. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Einst war der Iran ein stolzes Land. Der Iran war stolz auf 4 000 Jahre Geschichte und Kultur, der Iran war stolz auf seine Dichter, der Iran war stolz auf seine Frauen.
Heute ist der Iran eine berüchtigte Diktatur: Hinrichtungen am Galgen, brutale Gewalt, tägliche Gewalt gegen Frauen, brutalste Gewalt gegen Mädchen und Jungen, staatlicher Terrorismus, Barbarei statt Menschenrechte. Ein Mann verteilt Süßigkeiten an Frauen ohne Schleier bei einer Demonstration. Majidreza Rahnavard, 23 Jahre, wird geschnappt, in einem Schnellverfahren, in einem Scheinverfahren zum Tode verurteilt. Die Familie wird nicht verständigt. Majid wird hingerichtet, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion verscharrt, der Körper wird der Familie nicht zurückgegeben. Die Familie erfährt erst danach, wo er angeblich bestattet ist.
Die Menschenrechtsverletzungen im Iran sind allerdings nichts Neues. 2005 bis 2015 erfolgten offiziell 73 Hinrichtungen von Kindern und Jugendlichen, darunter acht Kinder zwischen zwölf und 14 Jahren. Sie wurden getötet, getötet durch die Justiz der Islamischen Republik Iran. Ein Delikt ist der Krieg gegen Gott, ein tödliches Delikt, in Farsi Moharebeh. Krieg gegen Gott ist ein juristisches Delikt.
Ja, es ist Krieg im Iran, aber ein Krieg der Regierung gegen das eigene Volk. Da wird mit einer Brutalität vorgegangen, die eigentlich unvorstellbar ist. Festgenommene Frauen werden allein schon systematisch vergewaltigt. Es gibt
den Fall der 19-jährigen Yalda, die während einer Demonstration festgenommen wurde, zwei Wochen in Polizeihaft, unzählige Male vergewaltigt, und als sie endlich freigelassen wird, schreibt sie nur mehr einer Freundin, dass sie mit dem, was sie durchmachen musste, nicht mehr leben kann, und begeht Suizid.
Jetzt geht es vor allem natürlich darum, die Hinrichtungen zu stoppen. Zwei iranische Aktivisten, Ava Farajpoory und Reza, haben hier eine Initiative gestartet, bei der vor allem Parlamentarier die Patenschaft übernehmen können – die Patenschaft für zum Tode Verurteilte. Ich habe die Patenschaft für Seyed Mohammad Hosseini übernommen. (Der Redner hält ein Foto eines Mannes in die Höhe. – Beifall bei SPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.) Wir versuchen, Öffentlichkeit zu schaffen – Öffentlichkeit, die wir als Abgeordnete wahrscheinlich leichter haben, um ein Menschenleben, möglichst viele Menschenleben zu retten.
Von den österreichischen Behörden, von Österreich erwarte ich mir primär, dass die Iraner, die Österreicher und Österreicherinnen mit iranischen Wurzeln hier in Österreich geschützt werden – geschützt vor Bespitzelung und Überwachung durch Anhänger des iranischen Regimes, die sich hinter der Botschaft oder im Imam-Ali-Zentrum in Floridsdorf verstecken. Meiner Meinung nach ist es notwendig, die islamistischen Revolutionsgarden auf die Terrorliste zu setzen und Frauen, Leben, Freiheit im Iran zu unterstützen: „Jin, Jiyan, Azadî“! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.42
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Ernst-Dziedzic. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kollegen, Kolleginnen! Werte Gäste auf der Galerie! Wir hatten heute einen Austausch mit der iranischen Exilcommunity in Österreich. Sie haben uns viele Bilder, Fotos und Namenslisten gebracht. (Die Rednerin hält
in der Folge mehrere Ausdrucke mit Fotos von Personen in die Höhe.) Es ist furchtbar, die Existenzen hinter diesen Bildern zu sehen. Es ist furchtbar, zu hören, wie viele Menschen von Verfolgung, Verhaftung und Hinrichtung betroffen sind. (Die Rednerin hält in der Folge mehrere Namenslisten in die Höhe, die sie durchblättert.) Und es ist furchtbar, dass die Listen nicht aufhören, sondern immer länger werden, und es Listen von verschwundenen Personen, von hingerichteten Personen, von Personen, die auf der Hinrichtungsliste stehen, gibt – eine ganze Liste von Menschen, die in den letzten Wochen Opfer von Hinrichtungen geworden sind.
Ich sage hier im österreichischen Parlament wiederholt: Wir werden nicht wegsehen. Wir werden das nicht dulden. Wir stehen hinter euch und werden das hier im österreichischen Parlament so lange thematisieren, bis diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufhören! (Beifall bei Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich selbst werde mich weiterhin – wie viele Kolleginnen und Kollegen hier im österreichischen Parlament – dafür einsetzen, dass alle politischen Gefangenen freigelassen werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass es einen Stopp der Verfolgung, der Folter und der Hinrichtungen gibt. Wir werden die Zivilgesellschaft im Iran selber, aber auch Sie, die Exilcommunity (in Richtung Galerie), die hier in Österreich lebt, weiterhin unterstützen und euch nicht vergessen. Wir werden weiterhin scharfe personenbezogene Sanktionen gegen Regimeunterstützer fordern.
Und ja, ich bin sehr dafür, dass wir das Revolutionswächterregime auf die Terrorliste setzen, weil das, was dieses an den Menschen verübt, schlicht Terror ist. Und ja, auch ich habe die Patenschaft für zwei lesbische Frauen übernommen, weil diese besonders unter Druck stehen – nicht nur, weil sie Frauen sind, sondern weil sie dem patriarchalen, reaktionären System, das das iranische Regime im Moment vertritt, am meisten entgegengesetzt sind. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
In diesem Sinne: Frau, Leben, Freiheit! Vielen Dank (in Richtung Galerie), dass Sie heute wieder da sind! (Beifall bei Grünen, ÖVP, SPÖ und NEOS.)
15.44
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Brandstötter. – Bitte.
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! (In Richtung der Mitglieder der iranischen Exilcommunity auf der Galerie:) Schön, dass Sie heute hier sind! Der Tod von Mahsa Amini hat eine Protestwelle ausgelöst, die das ganze Land seit nunmehr drei Monaten erfasst. Iranerinnen und Iraner wollen genau das, was für uns selbstverständlich ist: Sie wollen ein freies und selbstbestimmtes Leben ohne Zwänge. Durch die Teilnahme an den Demonstrationen riskieren sie ihr Leben. Fast 500 Menschen wurden getötet, darunter mehr als 60 Kinder. Wir haben heute schon gehört: 18 000 Protestierende wurden festgenommen. Es drohen ihnen Folter, Vergewaltigung und oft auch der Tod.
Selbst Minderjährige werden vom Regime hingerichtet. In Gebieten, in denen Minderheiten leben, geht das Regime noch brutaler gegen Demonstrierende vor. An vorderster Front der Proteste stehen Frauen und Mädchen, die nicht mehr dulden, als Menschen zweiter Klasse behandelt zu werden. 44 Jahre Unterdrückung sind ihnen genug. Es reicht! Iranische Frauen verlangen die elementarsten Menschenrechte.
Um es einmal klarzumachen: Fast jede iranische Frau wurde zumindest einmal aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes auf der Straße angehalten. Frauen dürfen nicht anziehen, was sie wollen. Ihre Zeugenaussage zählt die Hälfte jener eines Mannes. Eine Frau erbt nur die Hälfte der Summe dessen, was ihr Bruder erbt. Eine Frau darf in der Ehe von ihrem Mann vergewaltigt werden. Eine Scheidung ist kaum möglich. Eine Frau darf oft nicht einmal singen oder tanzen.
Frauen- und Menschenrechtsaktivist:innen prangern schon lange diese desaströsen Zustände an. Viele von ihnen sitzen jetzt unter unmöglichen Haftbedingungen im Gefängnis. Diese Gefängnisse sind voll mit politischen Häftlingen.
Iranerinnen und Iraner verfolgen aber auch mit, wie sich die restliche Welt verhält. Auch das Regime verfolgt sehr genau die Reaktionen der internationalen Gemeinschaft. Deshalb müssen wir hinschauen. Wenn die internationale Gemeinschaft wegschaut, wird das Regime mit noch mehr Härte vorgehen. Es wurden Menschen hingerichtet, weitere Todesurteile werden vollstreckt werden. Es drohen Massenhinrichtungen wie in den 1980er-Jahren.
Dieses Regime hält sich nicht an internationale Menschenrechtsnormen. Es verhält sich durch und durch willkürlich. Das zeigt sich auch an den willkürlichen Verhaftungen von Doppelstaatsbürgern, auch von österreichischen.
Nicht zu vergessen: Der Iran stellt auch eine große Gefahr für Europa dar. Er unterstützt Russlands völkerrechtswidrigen Angriffskrieg militärisch mit der Lieferung von Drohnen.
Dass der Iran jetzt aus der UN-Frauenkommission ausgeschlossen wurde, kann wirklich nur ein erster Schritt sein. Mit diesem Antrag unterstützen wir Iranerinnen und Iraner in ihrem Kampf. Wir zeigen, dass wir an ihrer Seite stehen, dass es uns nicht egal ist, wie es mit ihnen weitergeht. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Stögmüller.)
15.48
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Schallenberg. – Bitte sehr.
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Alexander Schallenberg, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Besucher auf der Galerie! Ich glaube, es ist
doch notwendig, dass ich mich zu Wort melde, weil vorhin gesagt wurde, unsere Politik zum Iran stünde in einem gewissen Widerspruch zu den Interessen des Amtssitzes oder zu den Interessen an einem Atomdeal mit dem Iran.
Ich glaube, genau das Gegenteil ist der Fall: Nicht wir haben die Fenster zugeschlagen, nicht wir wenden uns ab und gehen, galoppieren quasi in die Gegenrichtung. Der Iran hat das gemacht! Wien stand immer bereit und steht auch weiterhin bereit für sinnvollen Dialog, für sinnvolle Verhandlungen, aber bitte nicht mit Scheuklappen, bitte nicht, indem man auf einem Auge blind ist!
Was wir momentan sehen, ist ein Iran auf Konfrontationskurs, auf Konfrontationskurs nicht nur mit dem Westen, sondern – was noch viel schwerwiegender ist – mit der eigenen Bevölkerung, und ein Iran, der sich zum Handlanger macht, zum Handlanger Russlands im Aggressionskrieg in der Ukraine. Mit iranischen Drohnen werden dort Kriegsverbrechen begangen. Der Iran musste in der Zwischenzeit sogar zugeben, dass er Drohnen liefert.
Ich halte es also für
vollkommen richtig, dass wir letzten Montag als
EU-Außenminister ein drittes Sanktionspaket geschnürt haben, weitere
30 Entitäten und Personen auf die Sanktionsliste gesetzt haben.
Wir werden diesen Kurs so fortsetzen müssen, befürchte ich, denn
wir müssen davon ausgehen, dass der Iran mit aller Brutalität
vorgeht. Wir haben jetzt schon die ersten Hinrichtungen erlebt. Ich habe
deswegen auch den iranischen Botschafter am Montag ins Außenministerium
zitieren lassen. Es gibt Tausende willkürliche Verhaftungen, es gibt bereits Hunderte Tote. Es muss dem Iran
klar sein, dass eine Politik, bei der er 50 Prozent der
Bevölkerung ausschließt, bei der er glaubt, sozusagen
pick and choose machen zu können, nicht möglich ist. Das führt
das Land in die Vergangenheit, das wird das Land in die Steinzeit führen.
Wünschen wir das? Freuen wir Österreicher uns? – Ja überhaupt nicht! Österreich ist eines jener Länder, vielleicht sogar das Land mit den längsten
Beziehungen diplomatischer Natur mit dem Iran. Wir haben seit
1872 einen Botschafter. Wir waren, das habe ich das letzte Mal schon
erwähnt, das einzige westliche Land, das auch in den schwierigsten Phasen
in den
Achtziger- und Neunzigerjahren das Kulturinstitut als Fenster in den Westen offengehalten
haben.
Noch einmal, wir stehen – mit Wien – selbstverständlich als Ort, als Platz der Begegnung, des Dialoges weiterhin zur Verfügung. Dieser Dialog darf aber nie blind sein, der Dialog muss immer auf klaren Wertefundamenten beruhen – und das tut es in diesem Fall. Das, was ich so bedauere: Ich selber und mein Team, das Außenministerium, haben sehr, sehr viel in diese Beziehung mit dem Iran, in die JCPOA-Verhandlungen, in die Verhandlungen für den Wiener Atomdeal investiert. Wir haben es begrüßt, dass sie wieder aufgenommen wurden; denn ja, die größte Befürchtung, die ich habe, ist ein nukleares Wettrüsten in der Golfregion.
Noch einmal aber: Nicht wir haben das Fenster zugeschlagen, sondern der Iran hat sich von diesen Verhandlungen de facto abgewandt. Das heißt, wir müssen Konsequenzen ziehen. Wie immer in der Außenpolitik gibt es aber auch die Möglichkeit einer Rückkehr zum Dialog, zu einer Aufhebung der Sanktionen. Das liegt aber alleine in den Händen der Mullahs, es liegt alleine am Regime in Teheran, die Maßnahmen zu setzen, die Akte zu setzen. Die Forderungen, die der Westen an den Iran hat, sind ganz klar, und von denen werden wir nicht abrücken. – Danke. (Beifall bei ÖVP, Grünen und NEOS.)
15.51
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Baumgartner. – Bitte sehr.
Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher und Zuhörer auf der Galerie und zu Hause! Ich hatte vorhin die Gelegenheit, mit Frau Mag. Isma Forghani
und ihrem Gatten Dr. Forghani zu sprechen. Frau Mag. Forghani ist beauftragte für Menschenrechtsfragen der Bahai Religionsgemeinschaft Österreich, und ich darf sie hier im Hohen Haus recht herzlich begrüßen. (Beifall bei ÖVP, Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Vor circa zwölf Wochen brachen die Proteste im Iran aus und seither gab es mindestens 450 Todesopfer. Die Menschen gehen auf die Straße und riskieren ihr Leben. Warum? – Aus Hoffnung. Aus Hoffnung, dass durch die Proteste Änderungen herbeigeführt werden. Die Hoffnung ist gepaart mit Angst, denn die Menschen im Iran riskieren tagtäglich ihr Leben, wenn sie auf die Straße gehen. Ihnen widerfahren Gewalt, Folter, Mord, Verbrechen, Menschenrechtsverletzungen, die wir auf das Schärfste verurteilen.
Fanden diese Gewalttaten zu Beginn noch öffentlich durch die Sittenpolizei statt, so werden sie jetzt hinter verschlossener Tür begangen, denn die Regeln, deren Durchsetzung Aufgabe der Sittenpolizei war, bleiben weiter in Kraft. Österreich muss sich, so wie wir es seit Beginn dieser Proteste gemacht haben, weiterhin entschlossen gegen dieses Unrecht, verübt durch das iranische Regime, stellen.
Der Sanktionsdruck muss weiter erhöht werden. Wir wollen uns auf europäischer Ebene und international für den Kampf gegen die Gewalt an Frauen und auch für die Aufklärung und für die Ahndung dieser Verbrechen einsetzen. Die Sanktionen der EU sind da eine weitere Hoffnung für die Menschen im Iran. Es wurden bereits Sanktionen verhängt, und diese müssen ausgebaut werden, denn sie wirken und setzen Staaten wie den Iran unter Druck. Auch im Hinblick auf die Rolle des Iran in der Ukraine sowie im Nahen Osten kann es seitens der Europäischen Union nur gemeinsame Entschlossenheit geben, um diese Aktivitäten zu stoppen. Das sind wir den mutigen Menschen im Iran schuldig. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Brandstätter.)
15.54
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Erasim. – Bitte sehr.
15.54
Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Herr Außenminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Frauenrechte sind Menschenrechte, und Menschenrechte sind unantastbar (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper), von Niederösterreich bis Vorarlberg innerhalb unseres Landes, über die Grenzen hinweg in der Ukraine, aber natürlich auch in Afghanistan oder dem Iran.
Die systematische Unterdrückung der Frau war zu fast allen Zeiten in so gut wie allen Regionen der Welt Teil der Gesellschaft. Auch in Österreich hat es eine sozialdemokratische Alleinregierung benötigt, um im Jahr 1976 das Familienrecht in die Moderne zu führen. Wir alle leben nach wie vor, einmal mehr, einmal weniger, in patriarchalen Strukturen und Denkweisen. Es hat immer mutige, engagierte und kämpferische Frauen – aber auch Männer – benötigt, um für die rechtliche Gleichstellung zu kämpfen. Meine vollste Anerkennung, Unterstützung und Bewunderung gilt in dieser Minute ganz speziell den iranischen Frauen und Menschenrechtsaktivist:innen, die sich teils seit Jahren gegen Unterdrückung und Misshandlung wehren. Viele von ihnen bezahlen diesen Kampf mittlerweile mit ihrem Leben oder müssen lange Haftstrafen absitzen.
Der – leider nicht ganz überparteiliche – Schulterschluss zu Frauen- und Menschenrechten wäre in vielen Bereichen mehr als wünschenswert, denn auch der Antrag meines Kollegen Troch zur dramatischen Situation gerade von Frauen in Afghanistan hätte es sich verdient, hier behandelt zu werden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Brandstätter.)
Nichtsdestotrotz appelliere ich an alle Menschen hier in diesem Saal, aber auch außerhalb: Bündeln wir unsere Kräfte über die Grenzen hinweg und kämpfen wir Seite an Seite mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Frauen- und Menschenrechte sowie für die Freilassung aller willkürlich inhaftierten Demonstrierenden und politischen Gefangenen, denn auch zwei
österreichisch-iranische Doppelstaatsbürger befinden sich in politischer Gefangenschaft!
Herr Bundesminister, hören wir nicht auf, in dieser schwierigen Situation an einem Strang zu ziehen! Als Mitglied der österreichisch-iranischen parlamentarischen Freundschaftsgruppe – es fällt schon fast schwer, diesen Namen in diesem Zusammenhang im Moment so deutlich zu sagen – kann ich Ihnen versichern, dass Kollege Gerstl und Kollege Scherak bei unserem letzten Treffen, bevor die Eskalation die momentane Stufe erreicht hat, auch auf dieser Stufe ganz klar und deutlich befürworteten, die Enthaftung dieser beiden österreichisch-iranischen Staatsbürger zu fordern, aber auch auf alle anderen menschenrechtlichen und frauenrechtlichen Situationen nicht zu vergessen. Frauenrechte sind Menschenrechte, und Menschenrechte sind unantastbar! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
15.58
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Deckenbacher. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher, auch jene auf der Galerie – herzlich willkommen! Frau, Leben, Freiheit: Das ist für uns selbstverständlich, aber nicht überall auf der Welt ist das so.
Mahsa Amini, eine 22-jährige Iranerin, mitten in ihrem Leben, starb im September dieses Jahres im Iran in Gewahrsam der Sittenpolizei. Haftgrund: Sie hat sich nicht an die Kleiderordnung gehalten. Wir in Österreich werden nicht einfach wegschauen und so tun, als wäre alles in Ordnung, wenn gleichzeitig Frauen auf dieser Welt, wie zum Beispiel eben im Iran, nicht frei über ihren Körper entscheiden können, nicht wählen, studieren, alleine reisen oder auch alleine etwas übernehmen dürfen, und das nur aus einem Grund: weil sie Frauen sind.
Seit dem schrecklichen Schicksal dieser jungen Frau, die zu Tode kam, demonstrieren Tausende Menschen weltweit gegen die Unterdrückung und Misshandlungen im Iran. Bei Massenprotesten wollen im Besonderen junge, mutige Frauen, aber auch viele junge Männer ein Zeichen dafür setzen, dass jede und jeder, unabhängig vom Geschlecht, das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung haben muss. Sie stellen sich gegen das Regime der Sittenpolizei. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Sie setzen sich auch der Gefahr der Festnahme und Tötung aus, und das tun sie für die Vielfältigkeit, für die Freiheit und für die Menschenrechte. Das iranische Regime reagiert gewaltsam und die im Rahmen von Massenprotesten Demonstrierenden werden auf menschenrechtswidrige Weise verhaftet, gefoltert und in vielen Fällen ohne rechtskräftige Verfahren auch zum Tode verurteilt.
Wir dürfen dieses Handeln gegen Demonstrantinnen und Demonstranten, die sich friedlich für die Frauenrechte sowie Menschenrechte im Iran einsetzen, nicht dulden. Treten wir geschlossen über unsere Ländergrenzen hinweg für die universellen Frauen- sowie Menschenrechte ein, für die Gleichbehandlung zwischen Mann und Frau, egal wo auf dieser Welt – wir sollen sie leben, denn wir stehen ganz klar auf der Seite derer, die für die Grundrechte und für ihre Freiheit kämpfen! (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Brandstätter.)
Zeigen wir Solidarität mit den Frauen im Iran und stärken wir sie, geben wir ihnen eine Stimme, im Zeichen von Frau, Leben Freiheit! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
16.01
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist auch nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Menschenrechte.
Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 2824/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Schutz ethnischer, kultureller und religiöser Minderheiten vor Verfolgung (1855 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fürst. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Vorsitzender! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt den Antrag der