
Plenarsitzung
des Nationalrates
266. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
Mittwoch, 12. Juni 2024
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Nationalratssaal
Stenographisches Protokoll
266. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVII. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 12. Juni 2024
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 12. Juni 2024: 9.05 – 22.17 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Bericht über den Sozialbericht 2024 des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
2. Punkt: Bundesgesetz,
mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz,
das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das
Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Mutterschutzgesetz, das
Väter-Karenzgesetz, das Landarbeitsgesetz und das Betriebliche
Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (Sonderwochengeld-Gesetz)
3. Punkt: Bericht
über den Antrag 4065/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl,
Mag. Eva Blimlinger, Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird
4. Punkt: Bericht über den Antrag 4038/A der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-
Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
5. Punkt: Bericht über den Antrag 3996/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Ratifizierung der ILO Konvention 190 gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
6. Punkt: Bericht
über den Antrag 3974/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler,
Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Rückkehr entführter ukrainischer Kinder
7. Punkt: Bericht über den Antrag 4067/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Gewaltambulanzen (Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz – GewaltAFG) erlassen wird
8. Punkt: Bericht über den Antrag 4031/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz geändert wird
9. Punkt: Bericht über den Bericht der Bundesministerin für Justiz über die in den Jahren 2014 bis 2021 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde
10. Punkt: Bericht
über den Antrag 3879/A(E) der Abgeordneten Petra
Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifizierung
der Convention against Trafficking in Human Organs vom Council of Europe
11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein
Bundesgesetz über die Förderung
der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs sowie ein
Bundesgesetz zur Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation
und Technologie erlassen werden
12. Punkt: Bericht über den
Antrag 4074/A der Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA,
Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Gasdiversifizierungsgesetz 2022
und das Energielenkungsgesetz 2012 geändert werden
13. Punkt: Bericht über den
Antrag 4073/A der Abgeordneten Christoph
Stark, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Abmilderung von
Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von
marktbeherrschenden Energieversorgern erlassen wird
14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2024 – WRÄG 2024)
15. Punkt: Bericht über den Antrag 3576/A(E) der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hubschrauberstationierung im Bundesgebiet
*****
Inhalt
Nationalrat
Trauerkundgebung anlässlich des Ablebens der Bundeskanzlerin a. D. Brigitte Bierlein ............................................................................................................................... 54
Mandatsverzicht des Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter ............................... 55
Angelobung des Abgeordneten MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky ..................... 55
Personalien
Verhinderungen ........................................................................................................... 54
Ruf zur Sache ............................................................................................................. 120
Geschäftsbehandlung
Antrag des Abgeordneten Michael Bernhard, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 74/A der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2024 zu setzen – Ablehnung 106, 515
Antrag des Abgeordneten Michael Bernhard,
dem Kulturausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3198/A(E)
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung
einer
zentralen Gedenkstätte für die während des Nationalsozialismus
ermordeten Roma und Romnja, Sinti und Sintizze“ gemäß
§ 43 Abs. 1 GOG
eine Frist bis 1. Juli 2024 zu setzen – Ablehnung ....................................... 106,
515
Antrag des Abgeordneten Michael Bernhard,
dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den
Antrag 3400/A(E) der Abgeordneten
Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Finanzierung
Schulen autochthoner Volksgruppen“ gemäß § 43
Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2024 zu setzen – Ablehnung
107, 515
Antrag des Abgeordneten Michael Bernhard,
dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den
Antrag 2693/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und
Kollegen betreffend „Selbstverwaltung von Volksgruppen“ gemäß
§ 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2024
zu setzen – Ablehnung ................................................................................... 107,
515
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG ............................................................................................................................. 107
Unterbrechung der Sitzung ....................................................................................... 252
Antrag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan, den Bericht des Justizausschusses über den Antrag 4031/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz geändert wird (2566 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 GOG an den Justizausschuss rückzuverweisen – Ablehnung ............................................................................................................................ 343, 354
Aktuelle Stunde (61.)
Thema: „Sicherheit statt
importierter Gewalt – für eine sofortige Senkung der
Strafmündigkeit und ein Ende multikultureller Konflikte in
Österreich“ ................................................................................................................... 57
Redner:innen:
Mag. Hannes Amesbauer, BA ...................................................................................... 57
Bundesminister Mag. Gerhard Karner ........................................................................ 62
Dr. Christian Stocker .................................................................................................... 71
Ing. Reinhold Einwallner ............................................................................................... 74
Dr. Susanne Fürst ......................................................................................................... 78
Mag. Faika El-Nagashi ................................................................................................. 81
Mag. Yannick Shetty .................................................................................................... 84
Mag. Michaela Steinacker ............................................................................................ 88
Mag. Selma Yildirim ...................................................................................................... 91
Mag. Harald Stefan ...................................................................................................... 94
Mag. Georg Bürstmayr ................................................................................................. 97
Dr. Johannes Margreiter .............................................................................................. 99
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ................................................................................................. 56
Ausschüsse
Zuweisungen .............................................................................................................. 101
Dringlicher Antrag
der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, Bsc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Recht auf analoges Leben in Österreich jetzt schaffen – Förderungen und Leistungen wie Handwerkerbonus oder gute staatliche Zinsen auch für Seniorinnen und Senioren uneingeschränkt zugänglich machen!“ (4075/A)(E) .............................................. 252
Begründung: Eva-Maria Holzleitner, Bsc ................................................................. 256
Staatssekretärin Claudia Plakolm ............................................................................. 264
Debatte:
MMag. Michaela Schmidt .......................................................................................... 269
Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ............................................................................. 272
Peter Wurm ................................................................................................................. 275
Dr. Elisabeth Götze ..................................................................................................... 287
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ..................................................................................... 289
Maximilian Köllner, MA ............................................................................................. 293
Eva-Maria Himmelbauer, BSc .................................................................................... 296
Maximilian Linder ....................................................................................................... 299
Mag. Ulrike Fischer ..................................................................................................... 302
MMag. Katharina Werner, Bakk. .............................................................................. 305
Gabriele Heinisch-Hosek ............................................................................................ 307
Mag. Peter Weidinger ................................................................................................ 310
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 313
Bedrana Ribo, MA ...................................................................................................... 318
Mag. Dr. Rudolf Taschner .......................................................................................... 319
Süleyman Zorba .......................................................................................................... 322
Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 324
Mag. Nina Tomaselli ................................................................................................... 326
Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge“ – Ablehnung ...................................................... 281, 328
Ablehnung des Selbständigen Entschließungsantrages 4075/A(E) ................... 328
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Sozialbericht 2024 des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III1146/2586 d.B.) ...................................................................................................................................... 107
Redner:innen:
Mag. Christian Ragger ............................................................................................. .. 108
Mag. Markus Koza ..................................................................................................... 111
Rosa Ecker, MBA ........................................................................................................ 114
Philip Kucher ............................................................................................................... 116
Peter Wurm ................................................................................................................. 119
Mag. Ernst Gödl .......................................................................................................... 122
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 126
Barbara Neßler ........................................................................................................... 129
Josef Muchitsch .......................................................................................................... 132
Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................... 135
Mag. Michael Hammer ............................................................................................... 138
Fiona Fiedler, BEd ....................................................................................................... 141
Gabriele Heinisch-Hosek ............................................................................................ 142
Mag. Verena Nussbaum ............................................................................................. 148
Mario Lindner ............................................................................................................. 149
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und
Kollegen betreffend „Kindergrundsicherung – Jedes Kind hat das
Recht auf ein Aufwachsen ohne finanzielle Sorgen!“ –
Ablehnung ........................................................................................................ 145,
151
Kenntnisnahme des Berichtes III-1146 d.B. .......................................................... 151
2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit
und Soziales über die Regierungsvorlage (2553 d.B.): Bundesgesetz,
mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und
Unfallversicherungsgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967,
das Mutterschutzgesetz, das Väter-Karenzgesetz, das Landarbeitsgesetz
und das Betriebliche Mitarbeiter-
und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden
(Sonderwochengeld-Gesetz) (2587 d.B.) ............................................................................................................................. 152
Redner:innen:
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 152
Barbara Neßler ........................................................................................................... 154
Alois Stöger, diplômé .................................................................................................. 156
Rosa Ecker, MBA ........................................................................................................ 157
Bettina Zopf ................................................................................................................ 159
Annahme des Gesetzentwurfes in 2587 d.B. ........................................................ 160
3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 4065/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Eva Blimlinger, Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird (2588 d.B.) ............................................................................................................................. 161
Redner:innen:
Mag. Eva Blimlinger .................................................................................................... 161
Sabine Schatz ............................................................................................................. 163
Mag. Christian Ragger ................................................................................................ 164
Kira Grünberg ............................................................................................................. 166
Fiona Fiedler, BEd ....................................................................................................... 167
Annahme des Gesetzentwurfes in 2588 d.B. ........................................................ 168
4. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 4038/A der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2579 d.B.) 169
Redner:innen:
Mag. Meri Disoski ....................................................................................................... 169
Eva Maria Holzleitner, BSc ........................................................................................ 172
Rosa Ecker, MBA ........................................................................................................ 174
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ...................................................................... 176
Fiona Fiedler, BEd ....................................................................................................... 179
Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab ............................................................ 180
Ralph Schallmeiner ..................................................................................................... 183
Mag. Dr. Petra Oberrauner ........................................................................................ 190
Dr. Werner Saxinger, MSc .......................................................................................... 192
Dr. Josef Smolle .......................................................................................................... 194
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 196
Annahme des Gesetzentwurfes in 2579 d.B. ........................................................ 198
5. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 3996/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Ratifizierung der ILO Konvention 190 gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (2580 d.B.) ...................................................................................... 199
Redner:innen:
Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß ................................................................................ 200
Katharina Kucharowits .............................................................................................. 202
Rosa Ecker, MBA ........................................................................................................ 204
Mag. Meri Disoski ....................................................................................................... 206
Henrike Brandstötter ................................................................................................. 208
Mag. Romana Deckenbacher .................................................................................... 210
Mario Lindner ............................................................................................................. 211
Mag. Christian Drobits ............................................................................................... 213
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2580 d.B.
beigedruckten Entschließung betreffend „der Ratifizierung der ILO
Konvention 190
gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt“ (373/E) ................................ 214
6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 3974/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückkehr entführter ukrainischer Kinder (2560 d.B.) ............................................................................................................................. 215
Redner:innen:
Dr. Gudrun Kugler ...................................................................................................... 215
Dr. Harald Troch ......................................................................................................... 217
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 219
Mag. Georg Bürstmayr ............................................................................................... 220
Dr. Nikolaus Scherak, MA .......................................................................................... 222
Mag. Peter Weidinger ................................................................................................ 224
Petra Wimmer ............................................................................................................ 226
Melanie Erasim, MSc .................................................................................................. 227
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2560 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Rückkehr entführter ukrainischer Kinder“ (374/E) .......................... 229
7. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 4067/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Gewaltambulanzen (Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz – GewaltAFG) erlassen wird (2565 d.B.) 229
Redner:innen:
Mag. Selma Yildirim ......................................................................................... 229, 251
Mag. Michaela Steinacker ......................................................................................... 234
Mag. Christian Ragger ................................................................................................ 237
Mag. Meri Disoski ....................................................................................................... 239
Henrike Brandstötter ................................................................................................. 241
Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. ................................................................... 244
Mag. Johanna Jachs ................................................................................................... 246
Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab ............................................................ 248
Mag. Agnes Sirkka Prammer ..................................................................................... 328
Pia Philippa Beck ........................................................................................................ 332
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „gesetzliche Verankerung von Gewaltambulanzen“ – Ablehnung 232, 335
Annahme des Gesetzentwurfes in 2565 d.B. ........................................................ 334
8. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 4031/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz geändert wird (2566 d.B.) ..... 335
Redner:innen:
Mag. Christian Drobits ............................................................................................... 335
Mag. Eva Blimlinger .................................................................................................... 337
Mag. Harald Stefan .................................................................................................... 342
Mag. Corinna Scharzenberger ................................................................................... 344
Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. ................................................................... 346
Mag. Muna Duzdar .................................................................................................... 349
Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab ............................................................ 351
Henrike Brandstötter ................................................................................................. 352
Annahme des Gesetzentwurfes in 2566 d.B. ........................................................ 354
9. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Justiz über die in den Jahren 2014 bis 2021 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-1087/2564 d.B.) ................... 355
Redner:innen:
Mag. Philipp Schrangl ................................................................................................ 356
Mag. Klaus Fürlinger .................................................................................................. 357
Mag. Jörg Leichtfried ................................................................................................. 359
Dr. Johannes Margreiter ............................................................................................ 361
Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. ................................................................... 363
Mag. Harald Stefan .................................................................................................... 364
Mag. Andreas Hanger ................................................................................................ 366
Mag. Yannick Shetty .................................................................................................. 368
Mag. Philipp Schrangl ................................................................................................ 371
Mag. Agnes Sirkka Prammer ..................................................................................... 373
Christian Hafenecker, MA ......................................................................................... 374
Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 377
Kenntnisnahme des Berichtes III-1087 d.B. .......................................................... 379
10. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 3879/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifizierung der Convention against Trafficking in Human Organs vom Council of Europe (2567 d.B.) ..................... 379
Redner:innen:
Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 380
Mag. Agnes Sirkka Prammer ..................................................................................... 381
MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky .......................................................................... 383
MMMag. Gertraud Salzmann .................................................................................... 385
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2567 d.B. hinsichtlich des Antrages 3879/A(E) ............................................................................................................................. 387
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2567 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen (SEV Nr. 216)“ (375/E) .................................................... 387
11. Punkt: Bericht des Ausschusses für
Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage
(2555 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die
Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen
Ursprungs sowie ein Bundesgesetz zur Begründung von
Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erlassen
werden (2575 d.B.) .................................................................................................... 387
Redner:innen:
Alois Schroll ................................................................................................................. 388
Lukas Hammer ............................................................................................................ 393
Maximilian Linder ....................................................................................................... 395
Joachim Schnabel ....................................................................................................... 397
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ..................................................................................... 400
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ................................................................ 402
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 405
Johann Höfinger ......................................................................................................... 407
Annahme des Gesetzentwurfes in 2575 d.B. ........................................................ 408
12. Punkt: Bericht des Ausschusses für
Wirtschaft, Industrie
und Energie über den Antrag 4074/A der Abgeordneten
Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das
Gasdiversifizierungsgesetz 2022 und das
Energielenkungsgesetz 2012 geändert
werden (2576 d.B.) .................................................................................................... 409
Redner:innen:
MMMag. Dr. Axel Kassegger ..................................................................................... 410
Lukas Hammer ............................................................................................................ 412
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ..................................................................................... 419
Alois Schroll ................................................................................................................. 421
Tanja Graf ................................................................................................................... 424
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ................................................................ 428
Dr. Christoph Matznetter .......................................................................................... 433
Mag. (FH) Kurt Egger .................................................................................................. 436
Annahme des Gesetzentwurfes in 2576 d.B. ........................................................ 437
13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 4073/A der Abgeordneten Christoph Stark, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern erlassen wird (2577 d.B.) ......................................................... 439
Redner:innen:
Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA ...................................................................................... 439
MMag. Michaela Schmidt .......................................................................................... 441
MMMag. Dr. Axel Kassegger ..................................................................................... 443
Christoph Stark ........................................................................................................... 445
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ................................................................ 448
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ..................................................................................... 451
Michael Schnedlitz ..................................................................................................... 462
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reformpaket Energiewirtschaft“ – Ablehnung ...................... 457, 466
Annahme des Gesetzentwurfes in 2577 d.B. ........................................................ 465
14. Punkt: Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (2554 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2024 – WRÄG 2024) (2573 d.B.) ......................................................................................... 466
Redner:innen:
Ing. Mag. Volker Reifenberger ................................................................................... 466
Mag. Friedrich Ofenauer ............................................................................................ 469
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 473
Robert Laimer ............................................................................................................. 475
David Stögmüller ........................................................................................................ 477
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .............................................................................. 481
Bundesministerin Mag. Klaudia Tanner ................................................................... 487
Ing. Manfred Hofinger ................................................................................................ 489
Ing. Mag. Volker Reifenberger ................................................................................... 491
Mario Lindner ............................................................................................................. 493
Irene Neumann-Hartberger .................................................................................... .. 495
Petra Wimmer ............................................................................................................ 497
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und
Kollegen betreffend „Beschluss zur Novellierung
des KSE jetzt umsetzen!“ – Ablehnung ........................................................ 484,
499
Annahme des Gesetzentwurfes in 2573 d.B. ........................................................ 498
15. Punkt: Bericht
des Landesverteidigungsausschusses über den Antrag 3576/A(E) der
Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Hubschrauberstationierung
im Bundesgebiet (2574 d.B.) .................................................................................... 499
Redner:innen:
Ing. Mag. Volker Reifenberger ................................................................................... 500
Andreas Minnich ........................................................................................................ 501
Ing. Reinhold Einwallner ............................................................................................ 503
David Stögmüller ........................................................................................................ 504
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .............................................................................. 506
Bundesministerin Mag. Klaudia Tanner ................................................................... 511
Rudolf Silvan ............................................................................................................... 513
Entschließungsantrag der Abgeordneten Douglas
Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gesamtstaatliche
Koordination
der Umfassenden Landesverteidigung“ – Ablehnung ................................ 509,
515
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2574 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Hubschrauberstationierung im Bundesgebiet“ (376/E) .................. 514
Eingebracht wurden
Petitionen ................................................................................................................... 103
Petition betreffend „Pflegenotstand beenden. Sichere Pflege Jetzt!“ (Ordnungsnummer 145) (überreicht von den Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Philip Kucher und Josef Muchitsch)
Petition betreffend „Nachhaltige und gerechte Verkehrspolitik“ (Ordnungsnummer 146) (überreicht von der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr)
Bürgerinitiativen ....................................................................................................... 103
Bürgerinitiative betreffend „Initiative Raumluft für hygienisch unbedenkliche Raumluft in Österreichs Bildungseinrichtungen“ (Ordnungsnummer 70)
Bürgerinitiative betreffend „Klare und erreichbare Kriterien für die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft“ (Ordnungsnummer 71)
Regierungsvorlagen .................................................................................................. 102
2556: Bundesgesetz über die Veröffentlichung
länderbezogener Ertragsteuerinformationsberichte
(CBCR-Veröffentlichungsgesetz –
CBCR-VG)
2557: Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 geändert wird
2558: Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden
2559: Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee
2561: Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Digitalisierung)
2562: Abkommen zwischen der Regierung der Republik
Österreich
und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz
2563: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem
Bund und
dem Land Oberösterreich über die Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn
Linz
2581: Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen
dem Bund und dem Land Vorarlberg über die Verbesserung des
Hochwasserschutzes am
Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee
2591: Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Berichte ...................................................................................................................... 102
Vorlage 160 BA: Bericht
gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die
Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag
31. März 2024;
BM f. Finanzen
Vorlage
161 BA: Bericht über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von
Jänner bis April 2024 sowie COVID-19 Berichterstattung
gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz und
§ 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz; BM f. Finanzen
Vorlage 162 BA: Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2023 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 6 Wirkungscontrollingverordnung; BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
III1164: Bericht betreffend Management der IT-Sicherheit im Finanzministerium, Klimaschutzministerium und Landwirtschaftsministerium – Reihe BUND 2024/16; Rechnungshof
III-1168: Bericht betreffend
System der Einlagensicherung – Reihe
BUND 2024/17; Rechnungshof
III1169: Bericht über die in den Jahren 2016 bis 2022 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde; BM f. Justiz
III-1170:
Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2024;
BM f. Bildung, Wissenschaft und
Forschung, BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie und BM f. Arbeit und
Wirtschaft
III-1171: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2024 – Untergliederung 41 Mobilität; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
III-1172: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2024 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
III-1173: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2024 – Untergliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung); BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
III-1174: Bericht betreffend den Jahresbericht 2023 der
Parlamentarischen Bundesheerkommission für Beschwerdewesen und
Stellungnahme
der Bundesministerin für Landesverteidigung; BM f. Landesverteidigung
III-1176: Bericht betreffend Tourismus in Österreich
2023;
BM f. Arbeit und Wirtschaft
III-1178: Tätigkeitsbericht der
Bundeswettbewerbsbehörde für das
Jahr 2023; BM f. Arbeit und Wirtschaft
III-1179: Bericht nach § 3 Abs. 5 des
Bundesgesetzes über die Errichtung des
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2024
(Jänner bis April 2024); BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ........................................................... 106
Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der
Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die
Zusammenarbeit
im Bereich des grenzüberschreitenden Schutzes des Luftraums vor nichtmilitärischen
Bedrohungen aus der Luft
Anträge der Abgeordneten
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Recht auf analoges Leben in Österreich jetzt schaffen – Förderungen und Leistungen wie
Handwerkerbonus oder gute staatliche Zinsen auch für Seniorinnen und Senioren uneingeschränkt zugänglich machen! (4075/A)(E)
Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Gemeinnützigkeit in der Pflege (4076/A)(E)
MMag. Michaela Schmidt, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine weiteren Schließungen von Standorten der Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH (4077/A)(E)
Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Einführung
eines Kündigungsschutzes für schwer kranke Arbeitnehmer:innen und
eines Entgeltfortzahlungsfonds zur Absicherung der Betriebe (4078/A)(E)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung eines budgetären Sondertopfes für Digital Streetwork (4079/A)(E)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz ins Digitale Zeitalter transferieren sowie verpflichtende Kinderschutzkonzepte im KJBG verankern“ (4080/A)(E)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Zivilprozessordnung (RGBI. 113/1895
idF BGBI. I 77/2023)
geändert wird (4081/A)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformpaket Energiewirtschaft (4082/A)(E)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffentliche Lebensmittelbeschaffung: Konsequente Umsetzung des naBe-Aktionsplanes in der Bundesbeschaffungsgesellschaft (4083/A)(E)
Dipl.-Ing. Karin
Doppelbauer, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Öffentliche Lebensmittelbeschaffung:
Konsequente Umsetzung des naBe-Aktionsplanes
zur Stärkung der heimischen Landwirtschaft (4084/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018 und das Bundesgesetz über die Kammern der gewerblichen Wirtschaft geändert werden (4085/A)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kammern der gewerblichen Wirtschaft (Wirtschaftskammergesetz 1998 – WKG) geändert wird (4086/A)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über
den Vollzug von Freiheitsstrafen und der
mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen (Strafvollzugsgesetz –
StVG.) geändert wird (4087/A)
Mag. Martina
Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Mittlere Reife mit Grundkompetenzen, Persönlichkeitsbildung und Berufsorientierung
(4088/A)(E)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung Fahrradverordnung zum sicheren Transport mehrerer Kinder (4089/A)(E)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lücken im Medientransparenzgesetz schließen (4090/A)(E)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nachhaltige Finanzierung des Künstler-Sozialversicherungsfonds (4091/A)(E)
Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird (4092/A)
Franz Hörl, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz geändert wird (4093/A)
Tanja Graf, Mag. Dr.
Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem der Bundesminister für Finanzen zur Bereitstellung
von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes WAG
Teil-Loop ermächtigt wird (4094/A)
Dr. Josef Smolle, Ralph
Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die gehobenen
medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024 –
MTDG) erlassen wird und das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz und das
Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden (4095/A)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Masterplan Musikstandort Österreich (4096/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Mag. Hannes Amesbauer,
BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage zu Abschiebungen im Jahr 2023
sowie erste Zahlen 2024 (18656/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Wirtschaftspolitischer Megagau – Stellenabbau in der Steiermark (18657/J)
Elisabeth Feichtinger,
BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend
die Asiatische Hornisse und mögliche Folgen für die von
Bestäubern abhängige Landwirtschaft (18658/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin
für Justiz betreffend Ist das BMJ bereit für das Krisensicherheitsgesetz? (18659/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen
und Wasserwirtschaft betreffend Ist das
BML bereit für das Krisensicherheitsgesetz? (18660/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ist das BMI bereit für das Krisensicherheitsgesetz? (18661/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister
für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Ist das BMBWF bereit
für das Krisensicherheitsgesetz? (18662/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister
für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Ist das
BMEIA bereit für das Krisensicherheitsgesetz? (18663/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister
für Arbeit und Wirtschaft betreffend Ist das BMAW bereit für das
Krisensicherheitsgesetz? (18664/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur,
öffentlichen Dienst und Sport betreffend Ist das BMKÖS bereit
für
das Krisensicherheitsgesetz? (18665/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister
für Finanzen betreffend Ist das BMF bereit für das
Krisensicherheitsgesetz? (18666/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Ist das BMK bereit für das Krisensicherheitsgesetz? (18667/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Ist das BMLV bereit für das Krisensicherheitsgesetz? (18668/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesregierung betreffend Ist das Krisensicherheitsgesetz
bereit für die nächste Krise?
(18669/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Ist das
BMSGPK bereit für das Krisensicherheitsgesetz? (18670/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Ist das Krisensicherheitsgesetz
bereit für die nächste Krise?
(18671/J)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kostenlose E-Papers oder doch vielleicht eine App für Schüler:innen – wer weiß das schon? (18672/J)
Henrike
Brandstötter, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie,
Integration und Medien betreffend Kostenlose E-Papers
oder doch vielleicht eine App für Schüler:innen – wer
weiß das schon? (18673/J)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Aktueller Stand
Wiener Zeitung (18674/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin
für Justiz betreffend Faktische Diskriminierung schwangerer wohnungssuchender
Frauen (18675/J)
Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend „MRT Großgeräteplan – Verbesserungen für das Land Niederösterreich“ (18676/J)
Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Personalentwicklung der Polizei im Bezirk Korneuburg“ (18677/J)
Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Personalentwicklung
der Polizei im Bezirk Mistelbach“
(18678/J)
Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Personalentwicklung
der Polizei im Bezirk Hollabrunn“
(18679/J)
Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend „Reblaus Express“ (18680/J)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend RH-Bericht beweist: Fehlende Kommunikationsstrategie, keine Nachvollziehbarkeit einzelner Kampagnen, Abweichungen von Schaltplänen zugunsten von Parteimedien (Folgeanfrage) (18681/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Öffentliche Gelder für den Verein „Land schafft Leben“ und für diverse Umweltschutzorganisationen (18682/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend
Öffentliche Gelder für den Verein „Land schafft Leben“
und für diverse Umweltschutzorganisationen (18683/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Klima-Aktivisten“ besetzten Aufführung im Burgtheater am 09. Mai 2024 (18684/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend „Klima-Aktivisten“ besetzten Aufführung im Burgtheater am 09. Mai 2024 (18685/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Europäische Einlagensicherung (18686/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend EU-Migrationspakt (18687/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend
Auszahlung der Agrar-Subventionen (18688/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Europäische Einlagensicherung (18689/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Europäische Einlagensicherung (18690/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage
aufgrund FALSCHBEANTWORTUNG
zur Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG der Anfrage zur Kriminalität
in Österreich 2023 (18691/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage
aufgrund FALSCHBEANTWORTUNG
zur Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG der Anfrage zur Kriminalität
in Kärnten 2023 (18692/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage aufgrund
FALSCHBEANTWORTUNG
zur Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG der Anfrage zur Kriminalität
in Wien 2023 (18693/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage
aufgrund FALSCHBEANTWORTUNG
zur Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG der Anfrage zur Kriminalität
in der Steiermark 2023 (18694/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage aufgrund FALSCHBEANTWORTUNG zur Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG der Anfrage zur Kriminalität im Burgenland 2023 (18695/J)
Mag. Hannes Amesbauer,
BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage aufgrund FALSCHBEANTWORTUNG
zur Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG der Anfrage zur Kriminalität
in Vorarlberg 2023 (18696/J)
Mag. Hannes Amesbauer,
BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für
Inneres betreffend Folgeanfrage aufgrund FALSCHBEANTWORTUNG zur
Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG der Anfrage
zur Kriminalität in Salzburg 2023 (18697/J)
Mag. Hannes Amesbauer,
BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage aufgrund FALSCHBEANTWORTUNG
zur Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG der Anfrage zur Kriminalität
in Oberösterreich 2023 (18698/J)
Mag. Hannes Amesbauer,
BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage aufgrund FALSCHBEANTWORTUNG
zur Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG der Anfrage zur Kriminalität
in Tirol 2023 (18699/J)
Mag. Hannes Amesbauer,
BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage aufgrund FALSCHBEANTWORTUNG
zur Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG der Anfrage zur Kriminalität
in Niederösterreich 2023 (18700/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage: Reaktionen auf Sonderbericht der Volksanwaltschaft zu Terrornacht? (18701/J)
Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Dropoutquoten, Schulabbrecher:innen und NEETs (18702/J)
Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Offene Reformen
des BMSGPK (18703/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Stellenbesetzungen in Gesellschaften im
Eigentum der Sozialversicherungsträger
oder des Dachverbands (18704/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Ideologisch motivierte Einstellung der Flugverbindung Graz-Wien zum Schaden des steirische Wirtschaftsstandortes (18705/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Gebarung des HCV-Fonds für Hepatitis-C-Opfer (18706/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend DNA-Test-Erlass (18707/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Forschungsprojekte zur Information für potenzielle illegale Migranten aus Afghanistan (18708/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Strohmama-Benko“: Ist es in Österreich normal, dass Superreiche über Schenkungen Steuern umgehen? (18709/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Geschenke der russischen Botschaft an Polizisten (18710/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesregierung betreffend Wo bleiben die Reformen
für eine bessere Umsetzung der
Sanktionen? (18711/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Wo bleiben die Reformen für
eine bessere Umsetzung der
Sanktionen? (18712/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Wo bleiben die Reformen für eine bessere Umsetzung von Sanktionen? (18713/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Wo bleiben die Reformen für eine bessere Umsetzung von Sanktionen? (18714/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Wo bleiben die
Reformen für eine bessere Umsetzung
von Sanktionen? (18715/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wo bleiben die Reformen für eine bessere Umsetzung der Sanktionen? (18716/J)
Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Folgeanfrage Talenteförderung (18717/J)
Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Bildungsmaßnahmen
aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität (18718/J)
Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Regierung ohne Klimaschutzgesetz – was nun? (18719/J)
Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Stillstand im
Bereich der Selbsthilfe (18720/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Ausarbeitungskosten der Kindergrundsicherung (18721/J)
Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Status der Bestellung des albanischen Botschafters in Wien (18722/J)
Sabine Schatz, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die
Aktivitäten von Staatsverweiger:innen in den Jahren 2022
und 2023 (18723/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Prüfung
von Privatstiftungen durch die Finanzverwaltung
(18724/J)
Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Missbrauch des Bundesheeres zu Wahlkampfzwecken (18725/J)
Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Entwicklung Schüler:innenzahlen in der Sekundarstufe II“ (18726/J)
Robert Laimer, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend „finanzielle Auswirkungen der Beteiligung an
Sky Shield“ (18727/J)
Maximilian Köllner, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Verschlimmbesserung des neuen Zivildienstgesetzes“ (18728/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Finanzierung der Stiftung COMÚN (18729/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Finanzierung der Stiftung COMÚN (18730/J)
Christian Hafenecker, MA,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz,
Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Finanzierung der Stiftung COMÚN (18731/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Finanzierung der Stiftung COMÚN (18732/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Finanzierung der Stiftung COMÚN (18733/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Finanzierung der Stiftung COMÚN (18734/J)
Christian Hafenecker, MA,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen,
Familie, Integration und Medien betreffend Finanzierung der
Stiftung COMÚN (18735/J)
Christian Hafenecker, MA,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und
Wirtschaft betreffend Finanzierung der Stiftung COMÚN
(18736/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzierung der Stiftung COMÚN (18737/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend
Finanzierung der Stiftung COMÚN
(18738/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale
Angelegenheiten betreffend Finanzierung
der Stiftung COMÚN (18739/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Finanzierung der Stiftung COMÚN (18740/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Finanzierung der Stiftung COMÚN (18741/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Finanzierung der Stiftung COMÚN (18742/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Niederlassungsverordnung 2024-Folgeanfrage (18743/J)
Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für europäische und internationale
Angelegenheiten betreffend Umsetzung des Migrations- und
Mobilitätsabkommens zwischen Österreich und
Indien (18744/J)
Christoph Zarits, Kolleginnen und Kollegen an
den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und
Sport betreffend Weiterentwicklung der sportmedizinischen und
sportpsychologischen Betreuung von Sportlerinnen
und Sportlern im Spitzen- und Leistungssport mit Schwerpunkt auf Nachwuchsleistungssport
(18745/J)
Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Umsetzung des Migrations- und Mobilitätsabkommens zwischen Österreich und Indien (18746/J)
Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Umsetzung des Migrations- und Mobilitätsabkommens zwischen Österreich und Indien (18747/J)
Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister
für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Umsetzung des
Migrations- und Mobilitätsabkommens zwischen Österreich und Indien
(18748/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Sozialversicherung: Offenlegung der Gebarungsvorschaurechnung (05/2024) (18749/J)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Schleppender Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos an Autobahnen und Schnellstraßen (18750/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Arbeitspflicht für Asylwerber:innen? (18751/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Statistik der Digitalsteuer (18752/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an
die Bundesministerin für
Justiz betreffend Islamismusverdächtiger konnte fast zwei Jahre
lang Justizwache-Ausbildung absolvieren (18753/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Rechtskonformes Vorgehen der Exekutive oder faires Beschwerdeverfahren (18754/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Rechtskonformes Vorgehen der Exekutive oder faires Beschwerdeverfahren (18755/J)
Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an
die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie betreffend Exakte Ausweisung der verpflichtenden
Mülltransporte mit der Bahn
(18756/J)
Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kontrolle der
Fahrverbote auf niederrangigem Straßennetz in
Tirol (18757/J)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Managementzentrum Opferhilfe (18758/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Neue Erkenntnisse zur BauID-Karte – Kaufhaus Österreich 2.0? (18759/J)
MMag. Michaela Schmidt, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend
Rettung der Salzburger Geschäftsstelle
des Insolvenz-Entgelt-Fonds (18760/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Rückgang des dienstbaren Personals an den Polizeidienststellen (18761/J)
Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Fach- und Praxis-Lehrkräfte an Pflege-BHS und anderen Berufsbildenden Höheren Schulen (18762/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Reaktionsmiliz (18763/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Wie steht es um die Cyber Defence? (18764/J)
Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aufteilung von Personen in der Grundversorgung (18765/J)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Krisenfeste Manager-Boni beim Verbund (18766/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Der Weg einer parlamentarischen Anfrage im Innenministerium (18767/J)
Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Zerstörung der Schautafeln zum Februargedenken in Steyr (18768/J)
Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Zerstörung der Schautafeln zum Februargedenken in Steyr (18769/J)
Sabine Schatz, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für
Inneres betreffend die Schändung des Gebäudes am Gelände des
ehemaligen Außenlagers Gunskirchen (18770/J)
Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Schändung des Gebäudes am Gelände des ehemaligen Außenlagers Gunskirchen (18771/J)
Christian Oxonitsch, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister
für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Kürzungen
bei Sonderpädagog:innen“ (18772/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister
für Inneres betreffend Geflüchtete aus der Ukraine in Österreich
(18773/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin
für Justiz betreffend Folgeanfrage II: Kriegsverbrechen in der Ukraine
(18774/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage II: Kriegsverbrechen in der Ukraine (18775/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin
für Justiz betreffend Folgeanfrage betreffend schleppende Ermittlungen zum
Ärztekammerskandal (18776/J)
Mario Lindner, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für
Justiz betreffend „Endlich Transparenz über Entwicklung von
Hasskriminalität in Österreich schaffen!“ (18777/J)
Mario Lindner, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Endlich
Transparenz über Entwicklung von Hasskriminalität
in Österreich schaffen!“ (18778/J)
Dietmar Keck, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen
und Wasserwirtschaft betreffend Verzögerung
des Vollspaltenboden-Verbots führt zur Verlängerung der Tierqualen
(18779/J)
Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Verzögerung des Vollspaltenboden-Verbots führt zur Verlängerung der Tierqualen (18780/J)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Aufsicht der Justizministerin im Fall Traunsee (18781/J)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17554/AB zu 18174/J)
der Bundesministerin für
Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker
Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (17555/AB
zu 18143/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17556/AB zu 18171/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA,
Kolleginnen und
Kollegen (17557/AB zu 18206/J)
des Bundesministers für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und
Kollegen (17558/AB zu 18217/J)
des Bundesministers für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Petra Tanzler, Kolleginnen und
Kollegen (17559/AB zu 18192/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (17560/AB zu 18144/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17561/AB zu 18161/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17562/AB zu 18160/J)
des Bundesministers für
Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald
Loacker, Kolleginnen und Kollegen (17563/AB
zu 18127/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17564/AB zu 18215/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen (17565/AB zu 18129/J)
des Bundesministers für
Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois
Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17566/AB
zu 18168/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (17567/AB zu 18151/J)
des Bundesministers für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und
Kollegen (17568/AB zu 18194/J)
der Bundesministerin für
Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die
Anfrage der Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger,
Kolleginnen und Kollegen (17569/AB zu 18130/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (17570/AB zu 18153/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17571/AB zu 18162/J)
des Bundeskanzlers auf die
Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz,
Kolleginnen und Kollegen (17572/AB zu 18163/J)
der Bundesministerin für
EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Alois
Kainz, Kolleginnen und Kollegen
(17573/AB zu 18169/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17574/AB zu 18173/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen (17575/AB zu 18131/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17576/AB zu 18141/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (17577/AB zu 18145/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17578/AB zu 18158/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17579/AB zu 18166/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (17580/AB zu 18178/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17581/AB zu 18132/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17582/AB zu 18148/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17583/AB zu 18172/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (17584/AB zu 18147/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17585/AB zu 18142/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17586/AB zu 18167/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17587/AB zu 18154/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur,
öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas
Spalt, Kolleginnen und Kollegen
(17588/AB zu 18157/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur,
öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Alois
Kainz, Kolleginnen und Kollegen
(17589/AB zu 18159/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft,
Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Alois
Kainz, Kolleginnen und
Kollegen (17590/AB zu 18164/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17591/AB zu 18165/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (17592/AB zu 18146/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17593/AB zu 18207/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (17594/AB zu 18222/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17595/AB zu 18149/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17596/AB zu 18156/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17597/AB zu 18155/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17598/AB zu 18175/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17599/AB zu 18176/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17600/AB zu 18177/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Tanzler, Kolleginnen und Kollegen (17601/AB zu 18191/J)
des Bundesministers für
Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
(17602/AB zu 18180/J)
des Bundesministers für
Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai
Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (17603/AB zu 18202/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (17604/AB zu 18203/J)
des Bundesministers für
Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma
Yildirim, Kolleginnen und Kollegen
(17605/AB zu 18193/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen (17606/AB zu 18213/J)
des Bundesministers für
Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage
der Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner,
Kolleginnen und Kollegen (17607/AB zu 18190/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (17608/AB zu 18223/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (17609/AB zu 18210/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (17610/AB zu 18204/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (17611/AB zu 18188/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (17612/AB zu 18218/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (17613/AB zu 18185/J)
des Bundesministers für europäische und
internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus
Scherak, MA, Kolleginnen und
Kollegen (17614/AB zu 18189/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (17615/AB zu 18184/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (17616/AB zu 18181/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Kai
Jan Krainer,
Kolleginnen und Kollegen (17617/AB zu 18201/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (17618/AB zu 18182/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (17619/AB zu 18183/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17620/AB zu 18187/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (17621/AB zu 18186/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen (17622/AB zu 18197/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17623/AB zu 18198/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17624/AB zu 18208/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17625/AB zu 18220/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17626/AB zu 18209/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen (17627/AB zu 18196/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (17628/AB zu 18221/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (17629/AB zu 18205/J)
des Bundesministers für
Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der
Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen
(17630/AB zu 18211/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur,
öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas
Spalt, Kolleginnen und Kollegen
(17631/AB zu 18214/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (17632/AB zu 18219/J)
der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen (17633/AB zu 18179/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (17634/AB zu 18200/J)
der Bundesministerin für
Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die
Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen
und Kollegen (17635/AB zu 18212/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (17636/AB zu 18216/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (17637/AB zu 18224/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17638/AB zu 18195/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17639/AB zu 18199/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (17640/AB zu 18225/J)
des Bundesministers für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und
Kollegen (17641/AB zu 18228/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17642/AB zu 18231/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17643/AB zu 18274/J)
des Bundesministers für
Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und
Kollegen (17644/AB
zu 18226/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17645/AB zu 18233/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (17646/AB zu 18229/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (17647/AB zu 18230/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (17648/AB zu 18232/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17649/AB zu 18227/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17650/AB zu 18234/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (17651/AB zu 18235/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (17652/AB zu 18237/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17653/AB zu 18249/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17654/AB zu 18264/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17655/AB zu 18276/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17656/AB zu 18258/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17657/AB zu 18271/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17658/AB zu 18261/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17659/AB zu 18254/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17660/AB zu 18272/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17661/AB zu 18240/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17662/AB zu 18260/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17663/AB zu 18246/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17664/AB zu 18267/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17665/AB zu 18251/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17666/AB zu 18263/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17667/AB zu 18277/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17668/AB zu 18247/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (17669/AB zu 18281/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17670/AB zu 18244/J)
der Bundesministerin für
Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die
Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen
und Kollegen (17671/AB zu 18238/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17672/AB zu 18239/J)
der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17673/AB zu 18241/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17674/AB zu 18252/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17675/AB zu 18253/J)
der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17676/AB zu 18255/J)
des Bundeskanzlers auf die
Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher,
Kolleginnen und Kollegen (17677/AB zu 18266/J)
der Bundesministerin für
EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Philip
Kucher, Kolleginnen und Kollegen
(17678/AB zu 18268/J)
der Bundesministerin für
Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die
Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen
und Kollegen (17679/AB zu 18273/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17680/AB zu 18270/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17681/AB zu 18256/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17682/AB zu 18243/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (17683/AB zu 18236/J)
des Bundesministers für
europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der
Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen
(17684/AB zu 18248/J)
des Bundesministers für
europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der
Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen
(17685/AB zu 18265/J)
des Bundesministers für
europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der
Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen
(17686/AB zu 18275/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17687/AB zu 18280/J)
der Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf
die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher,
Kolleginnen und Kollegen (17688/AB zu 18242/J)
der Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf
die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher,
Kolleginnen und Kollegen (17689/AB zu 18257/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Philip
Kucher,
Kolleginnen und Kollegen (17690/AB zu 18269/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17691/AB zu 18278/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17692/AB zu 18250/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17693/AB zu 18262/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur,
öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Philip
Kucher, Kolleginnen und Kollegen
(17694/AB zu 18279/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur,
öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Philip
Kucher, Kolleginnen und Kollegen
(17695/AB zu 18259/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur,
öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Philip
Kucher, Kolleginnen und Kollegen
(17696/AB zu 18245/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (17697/AB zu 18282/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17698/AB zu 18283/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und
Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Kolleginnen
und Kollegen
(17699/AB zu 18290/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (17700/AB zu 18284/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MLS, Kolleginnen und Kollegen (17701/AB zu 18285/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (17702/AB zu 18289/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (17703/AB zu 18291/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (17704/AB zu 18288/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (17705/AB zu 18292/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen (17706/AB zu 18287/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MLS, Kolleginnen und Kollegen (17707/AB zu 18286/J)
des Bundesministers für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und
Kollegen (17708/AB zu 18296/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17709/AB zu 18293/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17710/AB zu 18294/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17711/AB zu 18295/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (17712/AB zu 18300/J)
des Bundesministers für
Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin
Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (17713/AB
zu 18299/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen (17714/AB zu 18297/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen (17715/AB zu 18298/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17716/AB zu 18302/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (17717/AB zu 18301/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (17718/AB zu 18304/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen (17719/AB zu 18303/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Martin Litschauer, Kolleginnen und Kollegen (17720/AB zu 18305/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (17721/AB zu 18307/J)
*****
des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (92/ABPR zu 92/JPR)
des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (93/ABPR zu 93/JPR)
Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr
geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich darf Sie ganz herzlich zur
266. Sitzung des Nationalrates begrüßen, die ich
hiermit eröffne. Ich darf auch die Damen und Herren auf der
Zuschauergalerie und die Journalisten sowie die Damen und Herren,
die unserer Sitzung und den Diskussionen zu Hause vor den Fernsehschirmen folgen,
recht herzlich begrüßen.
Trauerkundgebung
anlässlich des Ablebens
der Bundeskanzlerin a. D. Brigitte Bierlein
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Sie ersuchen, sich im Gedenken an Frau Bundeskanzlerin Dr. Brigitte Bierlein von den Sitzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Sitzplätzen.)
Frau Dr. Bierlein war eine außergewöhnliche
Persönlichkeit: die erste weibliche Bundeskanzlerin, eine Frau von
großem politischem Format. Sie hat 15 Jahre
als Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes gedient, ist
Präsidentin
des Verfassungsgerichtshofes gewesen, hat sich in vielen Funktionen in den
Dienst des Staates und in den Dienst der Menschen gestellt und hat als
Bundeskanzlerin exzellent mit dem österreichischen Parlament zusammengearbeitet.
Ihrer wollen wir gedenken, und ich darf Sie einladen, mir am Freitag
zu ihrem Begräbnis zu folgen. (Die Anwesenden verharren einige Zeit in
stiller Trauer.) – Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen
ihre Sitzplätze wieder ein.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf den zahlreichen Helfern, die am Wochenende in der Steiermark unterwegs waren, recht herzlich danken. Es gab wieder eine Umweltkatastrophe. Wir sind sehr, sehr froh, dass unsere Einsatzkräfte, vor allem die Feuerwehren und die Rettung, und auch viele zivile Helfer den Menschen beigestanden sind. (Allgemeiner Beifall.)
*****
Die Amtlichen Protokolle der 262. und der 263. Sitzung vom 15. Mai 2024 sowie der 264. und der 265. Sitzung vom 16. Mai 2024 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Für die heutige Sitzung als verhindert
gemeldet sind die Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Johann Singer,
Ing. Mag. Alexandra Tanda, Mag. Ruth Becher, Julia Elisabeth
Herr, Dietmar Keck, Klaus Köchl, Heike Grebien
und Josef Schellhorn.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Herr Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter auf sein Mandat verzichtet hat und an seiner Stelle Herr MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky in den Nationalrat berufen wurde.
Da der Wahlschein bereits vorliegt und der Genannte im Hause anwesend ist, darf ich sogleich seine Angelobung vornehmen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird der neue Abgeordnete seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.
Ich darf den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Schallmeiner, um die Verlesung der Gelöbnisformel ersuchen. – Bitte sehr.
Schriftführer
Ralph Schallmeiner: „Sie werden
geloben unverbrüchliche
Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der
Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“
*****
(Abg. MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky leistet die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“. – Allgemeiner Beifall.)
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Mit einem Applaus haben wir Sie schon begrüßen dürfen. Wir gratulieren Ihnen recht herzlich. Sie waren ja schon Parlamentarier im Bundesrat und kennen unsere Praxis. Ich wünsche Ihnen für den Rest der Legislaturperiode alles erdenklich Gute. (Der neue Abgeordnete zum Nationalrat wird von seinen Kolleginnen und Kollegen beglückwünscht.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner
wird ab 17 Uhr durch Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus
Brunner, LL.M. vertreten und Bundesminister für
Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher durch die Staatssekretärin
im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Mag. Susanne
Kraus-Winkler.
*****
Ich darf bekannt geben, dass ORF 2 diese Sitzung wie üblich bis 13 Uhr überträgt und ORF III bis 19.15 Uhr, anschließend wird die Sitzung online übertragen; auch die privaten Fernsehanstalten übertragen Teile dieser Sitzung.
Aktuelle Stunde
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Sicherheit statt importierter Gewalt – für eine sofortige Senkung der Strafmündigkeit und ein Ende multikultureller Konflikte in Österreich“
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amesbauer.
Ihm
stehen 10 Minuten Redezeit zur Verfügung. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA
(FPÖ): Sehr geehrter Herr
Präsident! Herr Innenminister! Geschätzte Damen und Herren!
Geschätzte Österreicherinnen und Österreicher, die Sie diese
Sitzung vor den Bildschirmen verfolgen!
„Sicherheit statt importierter Gewalt – für eine
sofortige Senkung
der Strafmündigkeit und ein Ende multikultureller Konflikte in
Österreich“ – wir haben dieses Thema für die heutige
Aktuelle Stunde gewählt, weil es Handlungsbedarf gibt.
Ich bringe zu Beginn meiner
Ausführungen einen kleinen Auszug an jenen Wahnsinnigkeiten, die sich in
Österreich nur im heurigen Jahr zugetragen haben. Ich sage es noch einmal:
Es ist ein kleiner Auszug an Dingen, mit denen wir
es in Österreich dank der verfehlten Politik dieser
Bundesregierung – aber auch der Sozialisten – zu tun
haben, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der FPÖ.)
Ein paar Überschriften aus
Zeitungsberichten: 2. Februar dieses Jahres: „Nach tödlicher
Messerstecherei in Salzburg: Ermittlungen laufen“; 34-jähriger
Mann erstochen; 27-jähriger Somalier festgenommen. In derselben Nacht: Massenschlägerei
zwischen Syrern; 15 beteiligte Personen – auch da waren
Messer im Spiel.
29. Februar: „Jugendbande soll in Wien 12-Jährige über Monate missbraucht haben“. Das ist der schockierende Fall, den wir alle kennen, meine sehr geehrten
Damen und Herren.
„Über Monate hinweg sollen 17 Verdächtige zwischen
13 und 18 Jahren ein zwölfjähriges Mädchen“
übelst missbraucht und geschändet und gequält haben, das
Opfer im Anschluss verhöhnt und weiterhin
bedroht haben. Das ist so weit gegangen, dass die Familie weggezogen ist, dass
sie aus lauter Angst den Wohnort gewechselt hat. So weit sind wir gekommen, dass
die Opfer flüchten müssen, weil die Täter nicht bestraft
und nicht sanktioniert werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der
FPÖ.)
„Messerstecherei nach Streit um Platz auf
Parkbank“ am 12. März; beide
Männer wurden medizinisch versorgt; der anschließend Festgenommene
griff in der Polizeiinspektion mehrere Beamte an. 20. März:
„Messerstecherei in Vorarlberger Flüchtlingsheim“;
23. März: „Festnahme nach Messerstecherei in Favoriten“. Favoriten werden wir immer
wieder hören – das ist einer jener Brennpunkte, an denen
man schon nahezu täglich mit Gewaltexzessen im Zuwanderermilieu
konfrontiert ist.
„Eine Gruppe Jugendlicher soll auf dem Reumannplatz Frauen belästigt haben“; 21-Jähriger hat Zivilcourage gezeigt, wollte helfen und wurde niedergestochen. „Messerstecherei in Meidling“ am 16. April, „2 Verletzte, 4 Männer geflüchtet“. 24. April: „Asylwerber wegen Missbrauchs angeklagt“. „Zwei Afghanen sollen im Herbst 2023 eine junge Frau in Salzburg vergewaltigt haben.“ Einer der Täter sagte vor Gericht später: „Sie wollte es“ so.
21.5.: „Mitten am Tag!
Messerstecherei in Wien-Donaustadt“. 25.5., auch eine besonders
schäbige Tat: „Hals knapp verfehlt: Video zeigt
Messerattacke“.
In Favoriten, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat ein Polizist eine Kontrolle
durchgeführt; hinter ihm taucht ein Mann auf, ein Ausländer, und
sticht mit voller Wucht mit einem Messer auf den Beamten ein. Dieser Beamte,
der seine Pflicht getan hat, der für unsere Sicherheit in einem Brennpunktbezirk kämpft –
bei chronischer Unterbesetzung der Polizei; nicht nur in Favoriten, das
ist nahezu überall in Österreich so, sehr geehrter Herr
Innenminister –, hat diesen Angriff nur deswegen überlebt, weil
er eine ballistische Stichschutzweste getragen hat, die ihm das Leben gerettet hat.
Diese
ballistischen Stichschutzwesten sind unter Innenminister Herbert Kickl bei der Polizei eingeführt worden. (Beifall bei der FPÖ.)
Laut Ihnen, Herr Minister, ist ja alles schlecht, was damals passiert ist. Wenn ich mir aber Ihre Bilanz anschaue – na ja, da würde ich an Ihrer Stelle eher leisetreten.
25.5.: „Vor Zeugen bei
Busstation“: Syrer versucht, „junge Frau zu vergewaltigen“;
27.5.: „Zwei Verletzte nach Messerstecherei am
Praterstern“ – in
einer Waffenverbotszone. Diese Situation haben wir öfters, dass das gerade
in Ihren großartigen Messerverbotszonen stattfindet. Ich sage Ihnen:
Diese
ganzen Verbotszonen bringen gar nichts. Wir brauchen eine groß angelegte
Abschiebeoffensive, Herr Minister. Das würde die Sicherheit in
unserem
Land erhöhen. (Beifall bei der FPÖ.)
3.6.: „Wieder
Messerstecherei in Favoriten – Opfer notoperiert“; Aussprache
„mehrerer Beteiligter aus der tschetschenischen Community“
eskaliert.
4.6.: „Wilde Messerstecherei in Favoriten“; Großeinsatz;
34-jähriger Syrer, gegen den bereits eine aufrechte Anordnung zur
Festnahme bestand, wurde festgenommen. Und erst jetzt, in der Nacht von
Samstag auf Sonntag, vor wenigen Tagen, wieder: „Messer-Attacke:
Schwerverletzter in Wien-Ottakring“;
auf Schwerverletzten wurde mehrfach eingestochen. (Zwischenruf
der Abg. Scharzenberger.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist wie gesagt nur ein kleiner Auszug aus dem, was tagtäglich passiert – das war nur das heurige erste Halbjahr. Sie (in Richtung Bundesminister Karner) kennen ja die Kriminalitätsstatistiken Ihres Hauses, Sie wissen natürlich auch, wie die Belegung unserer Gefängnisse aussieht. Was die Jugendlichen betrifft, die jugendlichen Straftäter – das versteht in Österreich niemand –: Wenn man unter 14 ist, ist man strafunmündig. Begeht jemand in diesem Alter, unter 14, schwere und schwerste Verbrechen, oft Kapitalverbrechen, gibt es in Wahrheit keine wirkungs-
vollen Sanktionen dagegen. Ich sage eines ganz klar:
Wer mit 13 Jahren alt genug ist, um zu vergewaltigen, um schwere
Körperverletzungen zu begehen, ja, vielleicht auch zu
morden, der ist auch alt genug, um Konsequenzen zu tragen; der kann in ein
Bootcamp und der kann auch ins Gefängnis. (Beifall
bei der FPÖ.)
Darauf werden meine Kollegin Fürst und mein Kollege
Harald Stefan noch eingehen, meine Damen und Herren, aber jetzt noch
einmal zu der ganzen Asylproblematik: Wir wissen, wir haben Rekordzahlen ohne
Ende. Das Rekordjahr 2022 unter Karner mit
112 000 Asylanträgen ist bekannt – das ist ja
nur die Spitze des Eisbergs –, da haben Sie es geschafft, das
bisherige Katastrophenjahr 2015 weit zu übertreffen.
Die gesamte Bilanz dieser schwarz-grünen
Bundesregierung – in dieser jetzt Gott sei Dank endlich zu Ende
gehenden Legislaturperiode, nach der
die Bürger dann die Möglichkeit haben, einen echten Kurswechsel
vorzunehmen – im Asylbereich ist katastrophal. In Summe gab es
in dieser Legislaturperiode unter Schwarz-Grün bis April fast
240 000 illegale Einwanderer, es wurden fast 240 000 Asylanträge
gestellt. Das ist fast die Einwohnerzahl
von Graz, der zweitgrößten Stadt Österreichs, die Sie in diesen
fünf Jahren erreicht haben. Bis zum Ende der Legislaturperiode werden
Sie das haben.
Wie stellen wir uns das denn vor? Holen wir jetzt alle fünf Jahre Menschen
im Ausmaß von Graz aus dem Ausland nach Österreich? Das kann ja
nicht
mehr funktionieren. Es gibt jetzt auch das Problem mit dem Familiennachzug,
für den in Wien die Infrastruktur fehlt.
Wir sehen die Veränderung
der Gesellschaft in den Volksschulen. Jetzt ist
eine Statistik erschienen: In den Wiener Volksschulen sind 35 Prozent
der Volksschulkinder islamischen Glaubens, meine sehr geehrten Damen und
Herren. (Ruf bei den Grünen: Ooooh!) Nur mehr 21 Prozent sind
Katholiken und nur mehr 2 Prozent evangelische Kinder (Abg.
Loacker: Geh, hör auf ...!), 26 Prozent sind ohne
Bekenntnis, aber 35 Prozent islamischen Glaubens.
(Abg. Schallmeiner: Ui! Ganz viel Angst muss man haben, Herr
Kollege!) Eines sage
ich Ihnen von den Grünen: Ihre Willkommenskultur
führt zur Islamisierung.
Die Islamisierung führt dazu, dass wir die zweithöchste
Terrorwarnstufe haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Massenzuwanderung aus
islamischen Ländern ist gleich Islamisierung. (Abg. Schwarz: Kack
dich nicht an!) Islamisierung ist gleich Terrorgefahr. Das
sind die Fakten, vor denen Sie die Augen verschließen. (Abg. Schallmeiner:
Was ist mit dem rechtsextremen Terrorismus? Den gibt es in deiner Welt nicht,
ich
weiß eh!)
Abschließend möchte
ich auch sagen: Es hat das furchtbare Messerattentat in Mannheim mit einem
toten Polizisten gebraucht, damit der Herr Bundeskanzler getwittert
hat, wir müssen endlich „auch nach Afghanistan und Syrien“
abschieben. Bundeskanzler Nehammer hat das getwittert. Das besonders Perfide
ist: Einen Tag vor diesem Tweet haben wir im Innenausschuss den Antrag
gestellt, diese Abschiebungen durchzuführen, aber die ÖVP hat
dem wieder nicht zugestimmt. (Beifall bei der FPÖ.)
Heute diskutieren wir wieder darüber.
Dieser Antrag ist nicht neu, diesen Antrag haben
wir 2022 eingebracht, er wird von Ihnen immer wieder vertagt. Hören
Sie also auf zu twittern, hören Sie, Herr Minister, auch auf,
groß zu
reden! Abschiebungen nach Ruanda, hin und her – ja, das ist alles
gut und richtig, aber handeln Sie endlich!
Schlusssatz: Der Kanzler hat ja
gesagt, er habe die Botschaft vom Sonntag
mit dieser historischen Wahlschlappe verstanden. Wenn er die Botschaft verstanden
hat, dann handeln Sie! Sie haben morgen neuerlich die Gelegenheit, diesem
Antrag zuzustimmen. Wenn Sie das morgen wieder nicht machen, haben Sie sich
endgültig demaskiert.
Wir werden Sie in die Wüste schicken und mit
einem freiheitlichen
Volkskanzler Herbert Kickl für Sicherheit in Österreich sorgen. (Beifall
und Bravoruf bei der FPÖ. – Heiterkeit bei der
ÖVP. – Abg. Michael Hammer:
Vokaki! – Abg. Kickl: Wirst dich abfinden müssen! Aber
du sitzt dann eh nimmer da!)
9.20
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Karner, und ich darf ihn herzlich begrüßen. – Herr Bundesminister, Sie sind am Wort.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard
Karner: Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Werte
Zuseherinnen
und werte Zuseher! Vielen Dank für die Möglichkeit, in dieser
Aktuellen Stunde mit diesem Verlangen einige Punkte zur Situation im Bereich
der Kriminalität, im Bereich der Jugendkriminalität zu
erörtern.
Der Herr Abgeordnete hat in
seiner Begründung zur Einbegleitung
dieser Aktuellen Stunde viele Ereignisse geschildert, schreckliche Ereignisse
geschildert, dramatische Ereignisse geschildert, die in der Tat furchtbar
waren und sind. Lassen Sie mich aber diese eine Vorbemerkung machen: Es stimmt
mich – und das muss ich sagen, Herr Abgeordneter – bedenklich, wenn Sie
(in Richtung Abg. Kickl), Herr Klubobmann, bei der Schilderung dieser
dramatischen, dieser furchtbaren Ereignisse lächelnd mit Ihrem
Nachbarn tratschen. Das ist gegenüber den Opfern leider unerträglich,
das muss ich in dieser Deutlichkeit auch sagen. (Beifall bei der ÖVP. –
Abg. Kickl: Was
sind denn Sie für ein Kasperl, heast! – Abg. Kassegger: Herr
Bundesminister, Sie haben das Problem wieder messerscharf
erkannt! Bei allen anderen Sachen sind Sie blind!)
Ich darf auch noch einige weitere statistische Daten dazu
liefern, um zu versuchen, in dieser so schwierigen Thematik auch eine gewisse
Sachlichkeit reinzubringen. Faktum ist – das ist auch bekannt
gegeben worden –,
dass die Jugendkriminalität in den letzten zehn Jahren massiv gestiegen ist. Faktum ist, in den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der jugendlichen Straftäter bei den Zehn- bis 14-Jährigen verdoppelt, und bei den 14- bis 18-Jährigen ist diese um ein Drittel gestiegen.
Besonders verachtenswert – auch das wurde von
Ihnen geschildert –
war jener Fall, der im Frühjahr des letzten Jahres stattgefunden hat, als
nämlich ein damals zwölfjähriges, heute 13-jähriges
Mädchen von bis zu
18 Burschen missbraucht und vergewaltigt wurde.
Diese Statistik und dieses so abscheuliche Ereignis muss
für uns politisch Verantwortlichen natürlich Auftrag sein (Abg.
Hafenecker: Dann treten Sie
zurück!), hier nicht zur Tagesordnung überzugehen, sondern
entsprechende Maßnahmen fortzusetzen beziehungsweise auch entsprechend
einzuleiten. (Abg. Kickl: Die da wären?)
Ich darf sie Ihnen gerne auch schildern (Abg. Belakowitsch:
Nicht schildern, umsetzen!) und wir können dann gerne darüber
weiterdiskutieren.
(Abg. Kickl: Erklären Sie uns einmal die volle Härte des
Gesetzes!) Wir haben Maßnahmen gestartet (Abg. Belakowitsch:
Welche?), Maßnahmen
wurden konsequent weiter umgesetzt (Abg. Belakowitsch: Welche?) und
es sind neue in Planung. (Beifall bei der ÖVP. – Die Abgeordneten
Kassegger und
Kickl: Vollkommener Realitätsverlust! – Rufe bei der
FPÖ: Welche?)
Mit März wurde eine Einsatzgruppe
Jugendkriminalität eingerichtet (Abg. Belakowitsch: Im
März!), die in enger Zusammenarbeit, in enger Abstimmung mit der
sogenannten EGS – Einsatzgruppe zur Bekämpfung der
Straßenkriminalität ‑,
die vielen hier bekannt ist, massiv Schwerpunktmaßnahmen (Abg. Belakowitsch:
Wo denn?) in ganz Österreich, aber natürlich vor allem in
der Bundeshauptstadt Wien setzt, wo wir – und das wissen
wir, das lesen wir, das
hören wir – auch gewisse Brennpunkte haben. Ich denke an den
Praterstern oder an Favoriten, wo viele Schwerpunktaktionen durchgeführt
worden
sind (Abg. Kickl: Genau, und die Polizeiinspektion sperrt
zu! – Abg. Belakowitsch: ...,
Herr Minister!):
3 300 Anzeigen, davon 800 Minderjährige, 300 Festnahmen, davon
45 Minderjährige, 15 000 Personen wurden kontrolliert.
Harte Knochenarbeit – vielen Dank der Polizei in Wien, in allen
Bundesländern
für diese harte Knochenarbeit! (Beifall bei der ÖVP, bei
Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Loacker.)
Und ja, das Jahr 2022 war ein Jahr, in dem dieses Land,
insbesondere
der Osten dieses Landes, insbesondere das Burgenland, massiv von illegaler
Migration betroffen war. Wir haben hier im Hohen Haus oft darüber
diskutiert und auch berichtet, wie die Zahlen sind, sie wurden
genannt – ja, das ist Faktum.
Daher wurden, auch weil die Zahlen so waren wie sie waren
und sind, entsprechende Maßnahmen ergriffen. Es wurden die Kontrollen
direkt an der Grenze, aber auch im grenznahen Bereich massiv verstärkt.
Ich erinnere an die sogenannte Operation Fox, bei der
österreichische Polizistinnen und Polizisten auf ungarischem Staatsgebiet
gemeinsam mit den ungarischen Kollegen patrouillieren. Es ist keine
einfache Arbeit, eine manchmal kritisierte Arbeit, aber eine notwendige und
richtige Arbeit, die von
den österreichischen Polizisten gemeinsam mit den ungarischen Kollegen
geleistet wird.
Wir haben die Verfahren deutlich beschleunigt und sehen
mittlerweile – das schreiben deutsche Medien, das
sagt nicht der Innenminister –: „Schlepper machen jetzt einen
Bogen um Österreich“ (Abg. Wurm: Ha,
wohin denn?), weil hier von der Polizei, von der Exekutive gemeinsam mit
den Behörden gute, exzellente Arbeit geleistet wird – vielen
Dank dafür!
(Beifall bei der ÖVP.)
Um das auch mit einigen wenigen Zahlen zu unterstreichen:
Wir hatten in den ersten fünf Monaten
des Jahres 2022, nämlich von Jänner bis Mai 2022,
an der burgenländischen Grenze 12 300 illegale Aufgriffe;
in fünf Monaten 12 300 illegale Aufgriffe, vor allem in den
Bezirken Neusiedl am See
und Oberpullendorf. (Abg. Kickl: Das sind nicht „illegale
Aufgriffe“, sondern Aufgriffe von Illegalen, das ist ein bissl was
anderes!) Jene, die von dort kommen,
wissen, was das bedeutet hat, was das für die Gemeinden dort bedeutet hat.
Jetzt, zwei Jahre später, haben wir von Jänner bis Mai, im selben
Zeitraum, 280 Aufgriffe – eine Senkung von
12 300 auf 280, und dies, weil die Polizei vor allem im Burgenland
gemeinsam mit Unterstützung der Landespolizeidirektionen wie gesagt
exzellente Arbeit geleistet hat. (Beifall bei der ÖVP.)
Eine weitere Zahl: In der
letzten Woche gab es an der burgenländischen
Grenze null Aufgriffe – null Aufgriffe! (Abg. Kickl:
Ah, doch null! Ah, doch!) Das muss letztendlich auch das Ziel sein, dass
wir illegale Migration gegen
null drängen.
Ich erwarte mir natürlich nicht von der politischen
Opposition, dass sie das bejubelt, was da gelungen ist (Abg. Belakowitsch:
Das ist ja noch nicht gelungen!), ich erwarte mir nur oder
ich wünsche mir, dass man der Exekutive, der Polizei ein Danke dafür
sagt, was da geleistet wurde und geleistet wird.
(Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Lukas Hammer und Stögmüller. –
Abg. Kickl: Warum stimmen Sie dann der Verteilung durch die
Hintertür zu?)
Der dritte Punkt, den ich ansprechen
möchte – es wurde vom Herrn Abgeordneten auch schon kurz
angesprochen –, betrifft das Thema Abschiebungen. Im letzten
Jahr gab es knapp 13 000 Abschiebungen beziehungsweise Ausweisungen
(Abg. Belakowitsch: Wohin? – Abg. Kickl: So ein
Blödsinn!) – Sie
wissen, etwas mehr als die Hälfte zwangsweise, die andere Hälfte auf
Druck der Behörden, weil sie sonst abgeschoben worden wären. (Abg.
Amesbauer:
Wie viele waren EU-Bürger? Wie viele Afghanen, wie viele
Syrer? – Abg. Belakowitsch: Wo haben wir sie denn
hingeschoben, nach Italien?)
Diesen Weg setzen wir auch in diesem Jahr konsequent fort:
Von Jänner bis April gab es 4 300 Abschiebungen
beziehungsweise Ausweisungen, das sind um 6 Prozent mehr als im
Vergleichszeitraum des letzten Jahres.
Auch da wird konsequente Arbeit geleistet. Es werden natürlich auch jene
abgeschoben, die kriminell sind, und natürlich nach ganz Europa, aber
auch in sogenannte Drittstaaten. Das ist eben das System der Abschiebungen.
Wenn jemand kriminell ist, muss er außer Landes gebracht werden, egal, ob
er
aus Europa kommt oder aus einem Drittstaat. Das sei an dieser Stelle auch ganz
klar gesagt.
Ja, aber wir können mit dem nicht zufrieden sein, auch
das sei ganz klar
gesagt. Der Kampf gegen die illegale Migration muss konsequent fortgesetzt
werden (Abg. Belakowitsch: Was heißt „fortgesetzt“?
Anfangen, Herr Minister, anfangen!), und auch das Thema
Abschiebungen müssen wir intensiv weiterdiskutieren; diskutieren,
darüber reden, Allianzen suchen, auch wenn
es um das Thema geht, dass wir wieder Menschen nach Syrien zurückbringen.
Es gibt eine Initiative, die von Zypern ausgegangen ist, die
Österreich
unterstützt und zu der es vor wenigen Wochen auch ein Treffen von
Vertretern von acht Staaten gab, die sich in dieser Frage verständigt
haben. Wir
suchen Partner, schmieden Allianzen, damit wir das wieder ermöglichen, was
jetzt diskutiert wird: Zurückschiebungen nach Syrien.
Aber auch das Thema Afghanistan: Der deutsche Bundeskanzler
Olaf
Scholz hat es vor wenigen Tagen auf die Tagesordnung gebracht, weil wir als
Österreich seit eineinhalb Jahren im Rat der Innenminister konkret ansprechen, dass
wir darüber reden müssen (Abg. Belakowitsch: Nicht reden,
tun!), ob wir nicht einen Talib wieder nach Afghanistan zurückbringen,
weil er
dort möglicherweise sogar sicherer ist als hier in Österreich. (Abg.
Amesbauer: Dann soll Ihre Fraktion morgen zustimmen, dann haben Sie die
Unterstützung des Parlaments!)
Das sind Dinge, für die
man hart arbeiten muss: Allianzen suchen, konsequent dranbleiben und diese
Dinge abarbeiten. (Abg. Kickl: Während Sie reden,
kommen jeden Tag Neue herein!) Irgendwelche Diskussionen hier, Anträge
oder gar irgendwelche Aktionen am Viktor-Adler-Markt (Abg. Belakowitsch:
Ihre Gesprächsallianzen sind leider ...!), wo man recht laut
schreit, helfen da eben nicht. Da hilft nur harte, konsequente Arbeit, dann
erzielt man auch
Erfolge. (Abg. Belakowitsch: Wann fangen Sie an? –
Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Danke der Polizei und den
Behörden für diese harte Arbeit und
für diese Erfolge! (Beifall bei der ÖVP.)
Ich habe jetzt nur beispielhaft
einige Maßnahmen, die wir gesetzt haben, angeführt. Ich
könnte noch darüber reden, dass wir – was ich ebenfalls
für wichtig und notwendig halte – beispielsweise im
Zusammenhang mit der Staatsschutzreform LSE in den Bundesländern massiv
auch Schritte in
der Prävention setzen, wobei Polizistinnen und Polizisten auch massiv in
die Schulen hineingehen. Das sind weitere Beispiele, wo wir Maßnahmen
gesetzt haben.
Ich komme jetzt noch zu den
gesetzlich vorgelegten Maßnahmen, zu den Vorschlägen aus meinem
Haus, aus dem Innenministerium, die jetzt auf dem
Tisch liegen und die wir sachlich, vernünftig, gut argumentiert diskutieren sollten.
Zum Ersten: das sogenannte Messertrage-Verbotsgesetz, das
angesprochen wurde. (Abg. Amesbauer: Das wirkt gut! – Abg.
Belakowitsch: ... super!
Sehr erfolgreich!) Darüber kann man intensiv diskutieren, aber ich
sage Ihnen ganz offen: Wenn die Polizei sagt, wenn jene, die am Praterstern
Dienst
machen, sagen: Ja, so etwas würde helfen!, dann bin ich als politisch
Verantwortlicher dazu verpflichtet, so etwas auszuarbeiten.
(Abg. Kickl: Sind Sie dann
auch verpflichtet, die Polizeiinspektion zuzusperren? –
Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Das haben unsere
Experten letztendlich getan, mit dem
klaren Ziel, afghanische – das muss man so ansprechen –,
syrische, aber auch tschetschenische Banden, die mit diesen Messern ihr Unwesen
treiben,
zu entwaffnen. Das ist das klare Ziel, und daher verwundert es
mich, dass manche hier dagegen sind. (Beifall bei der ÖVP. –
Abg. Kickl: Warum sperrt die Polizeiinspektion zu am Abend?)
An dieser Stelle sei auch klar gesagt: Das hat –
das habe ich schon mehrmals gesagt und ich sage es gerne an dieser Stelle
wieder – keine Auswirkungen auf die Jäger, auf
die Fischer, auf jene, die mit dem Jausenmesser unterwegs sind, weil sie
wandern sind. (Abg. Belakowitsch: Wer wandert denn am
Reumannplatz? – Abg. Amesbauer: Ja, die halten sich bestimmt
daran, die Wanderer am Reumannplatz! – Abg. Belakowitsch: Gehen
die mit dem Rucksack und
mit der Lederhose am Reumannplatz spazieren? Glauben Sie das wirklich?) Es
geht darum, Banden zu entwaffnen.
Wir haben ein Problem mit den Messern, und das wurde von
Ihnen, Herr Abgeordneter Amesbauer, auch geschildert in den Fällen, die
Sie genannt haben. Wir haben nicht ein Problem mit den
Schusswaffen – wir haben ein sehr strenges Waffengesetz, daher ist
in diesem Bereich die Gewalt massiv zurückgegangen –, aber
wir haben ein Problem mit den Messern, mit den Hieb-
und Stichwaffen. (Abg. Amesbauer: Und wer sind die Stecher? Wer sind
die Messerstecher?) Daher: Wenn man ein Problem hat, muss
man – und das
ist die Aufgabe verantwortungsvoller Politik – Vorschläge
machen, wie man Dinge ändert (Ruf bei der FPÖ: ...
Messerverbotszone in Favoriten funktionieren?) und verbessert,
und das Messertrage-Verbotsgesetz ist solch ein Vorschlag. (Beifall bei
der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Wo ist denn der Polizist
niedergestochen worden? War das am Reumannplatz? – Abg. Hafenecker: In Mannheim
war auch eine Messerverbotszone! Von dort haben Sie es abgeschrieben!)
Damit komme ich zu jenen Jugendlichen, die Straftaten
begehen,
Zwölf-, 13-Jährige – der Fall wurde geschildert, und ich
habe ihn selber geschildert –: Jugendliche mit zwölf,
13 Jahren, die schwere Straftaten begehen, müssen – auch
davon bin ich überzeugt – auch Konsequenzen spüren.
(Abg. Kickl: Ach so! – Abg. Belakowitsch: Aha! Aber?)
Daher haben wir zunächst eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz
vorgeschlagen, in der die sogenannte polizeiliche Regelbelehrung
vorgesehen ist, dass eben jugendliche Straftäter, auch
minderjährige – zwölf, 13 oder auch noch
jünger –,
gemeinsam mit den Eltern verpflichtend zur polizeilichen Regelbelehrung
erscheinen müssen. Wenn sie das nicht tun, dann gibt es Strafen.
1 000 bis 4 600 Euro sind in diesem Fall die Strafen für
die Eltern, um hier auch die
Elternverantwortung miteinzubeziehen. – Ein ganz konkreter Vorschlag
für eine Änderung im
Sicherheitspolizeigesetz, den wir für sinnvoll und richtig halten. (Beifall
bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Kickl: Bravo!)
Ein weiterer Vorschlag: sicherheitspolizeiliche
Fallkonferenzen. Dieses
Thema kennen wir aus dem Bereich Gewaltschutz, wo wir sehen, dass diese
Fallkonferenzen, eine Vernetzung unterschiedlicher Behörden –
nämlich
Polizei, Schule, Vereine, Bezirkshauptmannschaften, viele, die in diesem
Bereich eben tätig sind – einfach Sinn macht. Dort werden
einzelne Fälle der
besonders auffälligen Jugendlichen und welche Maßnahmen da gesetzt
werden können, besprochen. Auch das ist ein Vorschlag für eine
Änderung im Sicherheitspolizeigesetz: die Einführung sogenannter
sicherheitspolizeilicher Fallkonferenzen auch für jugendliche
Straftäter.
Das sind die Novellen im Sicherheitspolizeigesetz, die wir
vorschlagen,
und Sie wissen, und auch dazu stehe ich, dass die Polizei und ich als Innenminister
auch dafür sind und es für notwendig halten, dass das Strafgesetz
geändert wird und die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre gesenkt
wird. Ja, das halten wir für richtig, für sinnvoll. (Abg. Belakowitsch:
Aber? – Abg. Amesbauer: Es gibt hier im Haus keine Mehrheit
dafür!) Neben den Maßnahmen, die ich
schon genannt habe, wäre es auch sinnvoll, das Strafgesetz da zu
ändern, weil es sinnvoll und notwendig ist – nicht, um
auch das klar zu sagen, um Zwölf-,
13-Jährige jahrelang ins Gefängnis zu stecken, sondern um sie auch
Konsequenzen spüren zu lassen, wenn sie so abscheuliche Taten
begehen, wie
das in diesem Fall in Favoriten der Fall war; da gibt es die Möglichkeit
von Erziehungsheimen oder andere Punkte, die man da diskutieren kann. Es gibt
auch viele andere gute Argumente: Prof. Reinhard Haller hat erwähnt,
dass die Pubertät offensichtlich in vielen Bereichen früher beginnt
oder – auch
das ist etwas, was die Polizei immer wieder schildert – dass
Unmündige, also
Zwölf-, 13-Jährige, in ihrer Bandenclique von
14-, 15-, 16-Jährigen
bewusst dafür verwendet werden, die Drogen mit sich zu tragen oder andere
auszurauben, weil diese wissen, dass sie eben nicht strafmündig sind.
Daher ist es notwendig, dass wir auch dieses Thema sachlich, vernünftig
weiterdiskutieren und letztendlich vorantreiben. Die Senkung der
Strafmündigkeit wäre ein wichtiger Schritt, auch aus Sicht
der Polizei. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Abschließend habe ich einfach die große Bitte,
mit diesem Thema – so wie auch ich es in meinen Ausführungen
versucht habe – wirklich mit Ernsthaftigkeit umzugehen. Herr
Klubobmann, ich ersuche Sie wirklich, mit Ernsthaftigkeit mit diesem Thema
umzugehen. (Abg. Kickl: Ja, da können Sie viel von uns lernen!)
Es gibt da viele, viele Opfer und es gibt Täter, die in vielen
Bereichen Kinder und Jugendliche sind, und
diese haben es sich verdient, von den politisch Verantwortlichen in
diesen Fragen ernst genommen zu werden (Abg. Belakowitsch: Ja, von
Ihnen! Sie sind der Zuständige!) und in diesen Fragen
vernünftig sachliche Lösungsvorschläge zu erarbeiten. (Abg.
Amesbauer: Sie haben die Botschaft nicht verstanden!) Das ist das,
was unsere Verantwortung als gewählte
Politiker letztendlich ist. (Abg. Kassegger: ... Totalversager
gewesen!) Daher ersuche ich alle, die in diesem Haus tätig
sind – insbesondere Sie (in Richtung FPÖ) –,
das auch zu tun (Abg. Kickl: Jeder Polizist ist ein Trottel bei
Ihnen, und jeder Straftäter steht da unter einem Schutzschirm!),
tagtäglich zu tun. Das
ist die Bitte, die ich habe.
Zum Schluss möchte ich noch einen Satz sagen, weil mir
das auch wichtig ist, und es ist auch als Dank an unsere
Sicherheitsbehörden zu sehen: Im sogenannten Global Peace Index, der
gestern veröffentlicht worden ist, ist Österreich – und
das ist auch etwas, was zu sagen wichtig ist – vom fünften auf
den dritten Platz vorgerückt. Wir sind einfach eines der sichersten, der
friedlichsten Länder, nicht nur eines der schönsten, sondern auch eines
der sichersten und friedlichsten Länder dieser Welt. Wir sind auf keiner
Insel der Seligen – das beweist diese Diskussion, die zu führen
ist –, aber wir
sind eines der sichersten Länder dieser Welt
(Abg. Belakowitsch: Ja, wenn
Sie mit einem Schübel Polizisten dorthin gehen ...!), ganz konkret
auf Platz drei nach Irland und Island. Vielen Dank dafür allen, die
dafür Verantwortung tragen! (Beifall bei der ÖVP sowie der
Abgeordneten El-Nagashi und Ribo.)
9.37
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist
Herr Abgeordneter Stocker. Bei ihm steht das Wort. Alle Abgeordneten haben ab
jetzt
5 Minuten Redezeit, wie Sie wissen. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker
(ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Herr Innenminister! Geschätzte Damen und Herren hier im
Haus und jene, die
die Sitzung hier im Haus oder vor den Fernsehgeräten verfolgen! (Abg. Belakowitsch:
Er beginnt mit der Aufholjagd!) Herr Kollege Amesbauer, Politik ist
schon der Anspruch und der Wettbewerb, eigene Ideen zu haben – und
nicht die Ideen anderer für die eigenen auszugeben. (Ruf bei der
FPÖ: Ach so? –
Heiterkeit der Abgeordneten Reifenberger und Wurm. –
Abg. Belakowitsch: Ist das die Aufholjagd, die Sie starten?) Ich
darf Ihnen sagen: Die Stichweste hat
zwar Herbert Kickl ausgeteilt, aber beschlossen und beschafft wurde sie unter
Bundesminister Wolfgang Sobotka als Innenminister. (Beifall bei der
ÖVP.)
Der Anspruch, die besten Ideen
zu haben und Vorschläge und
Lösungen zu bringen, das ist die ideale Politik. Die reale Politik der
Freiheitlichen Partei schaut so aus, dass sie hier furchtbare Vorfälle,
die – jeder für sich genommen – schrecklich sind (Ruf
bei der FPÖ: Ja!), zur Emotionalisierung, Polarisierung
verwendet, sehr oft darauf hinweist, dass Messer im Spiel sind –
und bei ihren Parteiveranstaltungen werden Scheren geschliffen und Messer gewetzt.
(Abg. Amesbauer: Na und! Und wer wird da abgestochen bei uns?) Herr
Kollege, das ist der Widerspruch, den Sie haben, und das muss man Ihnen sagen. (Beifall
bei der ÖVP. – Abg. Amesbauer: Wer wird da abgestochen
mit dem
Messer?)
Ihre Sicherheit schaut so aus, dass Sie bei
Parteiveranstaltungen Scheren schleifen, Messer wetzen und Nadelstiche
versetzen wollen. (Beifall bei der
ÖVP. – Heiterkeit der Abgeordneten Belakowitsch und Wurm. –
Ruf bei der
FPÖ: ... mit einer Haushaltsscher’! – Präsident
Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Das ist die reale Politik der Freiheitlichen Partei, und ich
sage Ihnen
auch: Mit Sicherheit spielt man nicht (Abg. Amesbauer: Ist das eine
Satire? Ist das eine Faschingsrede?), und mit den Ängsten und mit den
Sorgen der Menschen spielt man auch nicht, denn Politik ist kein
Spiel. Sie betreiben sie aber wie ein Spiel, Sie bluffen und täuschen die
Bevölkerung. Sie geben vor, Lösungen zu haben (Abg.
Amesbauer: Ja, die haben wir auch!) – keine einzige haben
Sie, keine einzige! Sie beschreiben Probleme, Sie verwenden diese Beschreibung zur Emotionalisierung,
zur Polarisierung und auch zur Hetze (Abg. Amesbauer: Hetze, ja,
ja! Sind wir da wieder?), aber Sie lösen die Probleme
nicht, und das ist der Vorwurf, den man Ihnen machen muss. (Beifall bei der
ÖVP. – Abg. Amesbauer: Machen Sie nur weiter so!)
Sie haben gehört, wie sich die Zahlen gestaltet (Abg.
Belakowitsch: Ich
glaube, das mit der Aufholjagd, das ...!) und verändert haben.
Das ist eine bessere Entwicklung als unter Innenminister Herbert Kickl. (Abg.
Amesbauer: So
ein Blödsinn!) Er hat mehr Asylanträge gehabt (Abg. Amesbauer:
Nein, hat er nicht!), längere Verfahrensdauern, höhere
Anerkennungsquoten (Abg. Belakowitsch: Nein! – Abg. Amesbauer:
Das stimmt nicht! Was sind
denn Sie für ein Sicherheitssprecher? – Präsident Sobotka
gibt das Glockenzeichen): 7 900 Asylanträge oder
Schutzgewährungen an Afghanen unter Herbert
Kickl, 2 900 unter Innenminister Karner.
Das sind die wirklichen Zahlen, die Sie einfach nicht hören wollen, denn sie zeigen, dass das, was Sie versprechen, von Ihnen ja nicht gehalten wird.
Asylstopp, Sie nehmen keinen
Asylantrag an: Ja haben Sie als Innenminister keinen angenommen? –
Selbstverständlich, weil Sie mussten. (Abg. Amesbauer: Schauen
Sie sich die Entwicklung an!) Diese Vorschläge, die Sie hier bringen,
sind auch genau: Wenn die FPÖ kommt, gibt es keine Straftaten
mehr! – Wer soll Ihnen das denn glauben?! (Abg. Amesbauer:
Das habe ich ja gar nicht
gesagt! – Abg. Belakowitsch: Wer hat das gesagt?) Das
alles sind ja Illusionen, die Sie den Menschen verkaufen wollen. (Abg. Amesbauer:
Das hat ja keiner
gesagt!) In Wirklichkeit geht es darum, durch Arbeit zu überzeugen
(Abg. Hafenecker: Dann fangt einmal an! – Abg. Belakowitsch:
Arbeitet halt was!) und nicht durch Hetze und Polarisierung. (Beifall
bei der ÖVP sowie
des Abg. Schallmeiner. – Abg. Amesbauer: Es wird Zeit,
dass ihr mal den Kanzler ...!)
Ich sage Ihnen, die
Verbesserungen im Bereich Inneres zeigen sich im
Budget (Abg. Hafenecker: Was würde der Herr Karner machen, wenn
er einmal Innenminister wird?): 4 Milliarden Euro für innere
Sicherheit. (Abg. Kassegger: Das heißt nur, dass
ihr mehr Geld ausgegeben habt! Sonst heißt das gar nix! Ihr habt mehr
Geld verblasen!) Wir hatten im März 2023 (Zwischenruf der Abg.
Belakowitsch) noch 220 Bewerber, im März dieses Jahres
bereits 748, und wir werden 2024 mehr als 2 500 zusätzliche
Aufnahmen in den Polizeidienst
haben. (Abg. Kickl: Und wie viele fehlen? – Abg. Belakowitsch:
Und wie viele gehen in Pension? – Weitere Rufe bei der FPÖ: Und
wie viele kündigen? Bei 5 000, die
Sie brauchen würden!) Wir investieren in Ausbildung, wir investieren
in die Prävention, und auch in die DSN, in Staatsschutz und
Sicherheit, Nachrichtendienst haben wir investiert und das auf neue
Beine gestellt. Herbert Kickl hat diesen Teil zerstört (Abg. Belakowitsch:
Geh bitte! – Abg. Amesbauer: Hör
auf mit dem Blödsinn!), den Staatsschutz zerstört, den Schutz vor
Terrorismus zerstört, und Sie beschweren sich jetzt, dass die
Terrorwarnstufe
erhöht wurde. Unter Ihrer Verantwortung wurde alles gemacht, dass die
Terrorgefahr gestiegen ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Amesbauer:
Die Terrorwarnstufe haben wir wegen der Islamisten! Das gibt’s ja
nicht! – Abg. Kassegger: Das ist ja euer Problem: dass ihr
die einfachsten Kausalzusammenhänge nicht verstehen wollt!)
Ich frage Sie auch: Wieso sind
Sie, wenn Sie innere Sicherheit so hochhalten – ich komme zur
äußeren –, gegen Sky Shield? – Weil es Putin
nicht passt,
weil Sie Verpflichtungen haben, die nicht zur österreichischen
Bevölkerung bestehen. (Abg. Amesbauer: Jetzt sind wir auf
einmal bei der Landesverteidigung!) Ja, ja, Sicherheit ist
auch das. Sie sind dann, wenn es um Schutz und Sicherheit geht, wenn es um
reale Beschlüsse geht, ganz weit weg; da
haben Sie andere Interessen, die liegen weiter östlich, bei Putin.
(Abg. Amesbauer: Wir brauchen einen Schutzschirm gegen
Masseneinwanderung!
Und gegen die ÖVP! – Abg. Belakowitsch: Und gegen die
ÖVP!)
Ich sage den Menschen eines: Wenn Sie wollen, dass mit der
Sicherheit gespielt wird (Zwischenruf des Abg. Hafenecker),
wählen Sie nicht die ÖVP! Wenn
Sie Bluffen und Täuschen bevorzugen, wählen Sie auch nicht die
ÖVP! Wenn Sie Spaltung und Polarisierung in diesem Land haben wollen (Zwischenruf
der
Abg. Belakowitsch), wählen Sie nicht die ÖVP, und wenn das
Schüren von Ängsten passieren soll, wählen Sie sie auch
nicht! Wenn all das aber nicht sein
soll, dann wählen Sie die ÖVP! (Beifall bei der ÖVP. –
Abg. Kickl: Eine eindrucksvolle Aufholjagd! – Neuerliche
Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch
und Hafenecker.)
9.42
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Einwallner. – Bitte sehr.
Abgeordneter
Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ):
Herr Präsident! Einen
schönen guten Morgen, meine sehr geschätzten Damen und Herren! Um bei
Kollegen Stocker anzuschließen: Wählen Sie nicht die
ÖVP! – Ich glaube,
das ist ein guter Ansatz (Ruf bei der FPÖ: Ja, das ist ein guter
Ansatz!), den man in Österreich durchaus haben kann. (Beifall bei
SPÖ und FPÖ. – Abg. Strasser:
Er hat die Rede nicht verstanden! Sinnerfassend zuhören! – Abg.
Steinacker: Ja, das glaube ich auch! Das ist noch schwieriger als
sinnerfassend lesen!)
Meine Damen und Herren, dass
wir im sicherheitspolitischen Bereich
große Herausforderungen haben, steht, glaube ich, außer Streit.
Meine Damen
und Herren, jeder einzelne Fall, über den berichtet wird,
macht betroffen.
Einige werden in der Früh die Nachrichten gehört haben, auch, dass es
heute Nacht leider wieder einen Mord in Floridsdorf gegeben hat, einen ganz
tragischen Mord. Das muss uns zu denken geben, und das muss auch ganz klar an
einer anderen Politik ablesbar sein. (Beifall bei der SPÖ.)
Wer allerdings der Meinung ist,
dass es ausreicht oder dass es die Lösung
ist, das Strafmündigkeitsalter zu senken, oder wer glaubt, dass der dumpfe
FPÖ-Rassismus ausreicht, um das Problem zu lösen, der irrt gewaltig,
meine
Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
Expertinnen und Experten
bestätigen uns gerade bei der Strafmündigkeit (Abg. Belakowitsch:
Welche Experten?), dass die Senkung eher zu einer Verfestigung von
Täterlebensläufen führt und das Problem nicht löst. Es
mutet ja schon fast ein bisschen skurril an, wenn ich sehe, wie sich FPÖ
und ÖVP als die Sicherheitsparteien in diesem Land darstellen.
Ja wer trägt denn seit
über 20 Jahren die Verantwortung für die Sicherheit in diesem
Land? – Es sind die ÖVP und die FPÖ. Ihr seid
verantwortlich für diesen Zustand, den
wir jetzt haben. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der
Abgeordneten Reiter
und Hafenecker.)
Meine Damen und Herren, wer war
es denn? – Die Schwarzen und
die Blauen waren es, die Anfang der 2000er-Jahre die Polizeiposten zugesperrt
haben! Das war Schwarz-Blau. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Schwarzen und die Blauen waren es, die das Justizsystem kaputtgespart haben – das ist Schwarz-Blau! Da könnte man bei der FPÖ und bei der ÖVP ja noch fast ein Motiv vermuten, wenn man sieht, wie viele Kolleginnen und Kollegen bei Ihnen auf der Anklagebank sitzen.
Meine Damen und Herren, jetzt bekommen wir die Rechnung
dafür präsentiert. Ganz, ganz deutlich und ganz dramatisch, Herr
Bundesminister, zeigt
sich das bei der Polizei: Allein in den letzten vier Jahren – also
in der Amtszeit
von Nehammer und Karner – ist die Zahl der
einsetzbaren Polizistinnen
und Polizisten um 4 000 gesunken, meine Damen und Herren. –
Herr Karner, das ist das Ergebnis Ihrer Politik, das Sie zu verantworten haben.
(Beifall bei der SPÖ.)
Den Apparat im BMI und in der Herrengasse haben Sie raufgefahren
und aufgeblasen und im Endeffekt fehlen die Polizistinnen und Polizisten
auf
der Straße, draußen bei den Menschen. Das ist kein Phänomen,
bei dem man sagt: Das haben wir in manchen Bezirken in Wien oder sonst
irgendwo!,
nein, das ist leider ein flächendeckendes Phänomen. Was tun wir denn
dagegen? – Wir haben in der letzten Legislaturperiode
versucht, dem mit
mehreren Anträgen entgegenzuwirken. Gemeinsam mit Kollegin Bayr habe ich
mehrere Anträge eingebracht, um die Polizei in Favoriten zu stärken.
(Abg. Reiter: Super! Bravo!) Ja was macht denn die ÖVP, wenn es
darum geht, ob es mehr Polizistinnen und Polizisten in Favoriten geben
soll? – Sie stimmt dagegen, sie ist nicht dabei, meine Damen und
Herren, so schaut es leider aus! (Beifall bei der SPÖ. –
Abg. Amesbauer: Du hörst sogar zu!)
Herr Gerstl aus Wien ist heute nicht einmal hier, aber im
Innenausschuss argumentiert er gegen mehr Polizei in Wien. Meine Damen und
Herren, das ist leider der derzeitige Zustand, und es ist nicht nur in
Favoriten so. Wir
haben in der letzten Sitzung des Innenausschusses einen Antrag eingebracht, der
ein Sofortmaßnahmenpaket auf den Weg bringt, ein Maßnahmenpaket,
das natürlich auch auf die regionalen Unterschiede eingeht. Wir haben im
Westen ein massives Problem (Abg. Hörl: Schrei ned so!) mit
den Polizistinnen
und Polizisten. Aber was macht dann die ÖVP? – Sie stimmt
dagegen, sie will nicht einmal im Haus darüber debattieren. Das ist leider
das Ergebnis
einer schwarzen und blauen Politik. (Beifall bei der SPÖ.)
Wie belastet und am Limit die Polizistinnen und Polizisten
sind, zeigt jetzt aktuell ein Volksbegehren, aus Ihrem Haus heraus, von
Kolleginnen und Kollegen,
die sagen: Es ist nicht mehr tragbar, wir halten es nicht mehr aus, wir
brauchen ein Volksbegehren, weil wir inzwischen einen so kritischen
Personalstand
haben, dass wir unsere Arbeit nicht mehr leisten können! – Das ist das Ergebnis von Ihrer Politik, Herr Innenminister!
Ich gebe Ihnen für die letzten drei Monate Ihrer
Amtszeit noch einen
Tipp, weil Sie im Ausschuss gesagt haben, Sie haben das
Gefühl – das Gefühl! –, der Personalstand in
den Polizeiinspektionen ist ausreichend. (Zwischenruf
bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!
Abgeordneter
Ing. Reinhold Einwallner
(fortsetzend): Danke, Herr Präsident! – Herr
Bundesminister, gehen Sie einmal hinaus in eine Polizeiinspektion
und überzeugen Sie sich von den Lebensrealitäten der Polizistinnen
und Polizisten in diesem Land! (Beifall bei der SPÖ.)
Fünf Millionen Überstunden haben die
Polizistinnen und Polizisten
letztes Jahr geleistet – fünf Millionen Überstunden! Herr
Minister, da reicht ein Danke nicht mehr aus. Jetzt braucht es Maßnahmen,
die wirken und die
direkt bei den Polizistinnen und Polizisten ankommen. – Danke
schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schnabel: Wo
ist der Unterschied zur FPÖ?)
9.48
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf recht
herzlich die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft unter der Leitung von
Abgeordneten Stefan
Zierke bei uns im Parlament begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner
Beifall.)
Die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft steht so quasi
Pate – sie
wurde bereits 1951 gegründet; unsere Parlamentarische Gesellschaft, die
Sie gestern eingeladen haben, existiert seit drei Jahren –, ihrem
erfolgreichen Beispiel wollen auch wir folgen. Ich bedanke mich
für die viele Arbeit, die Sie geleistet haben, auch im Zusammenwirken
unter den Parteien, damit
wirklich ein gemeinsamer Konsens, ein gemeinsames Verständnis geschaffen
werden konnte. – Herzlich willkommen noch einmal!
Zu Wort gemeldet ist nunmehr Abgeordnete Fürst. – Bitte sehr.
9.49
Abgeordnete
Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Innenminister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Dass mein Vorredner
von der SPÖ, Herr Kollege Einwallner, wild gegen Schwarz-Blau um sich
schlägt, ist mir klar angesichts der Zustände in der Stadt Wien,
für die nun einmal
seit Jahrzehnten die SPÖ verantwortlich ist. (Beifall bei der
FPÖ.)
Es ist schon interessant, dass Sie davon reden
und uns empfehlen, in die Polizeistationen zu gehen, was
wir, glaube ich, alle regelmäßig tun, dass Sie
von Überstunden von Polizisten reden. (Abg. Leichtfried: ...
einmal Kompetenzen lernen!) Ja warum fallen denn die an? – Weil
Ihr Bürgermeister alles hereinlässt (Beifall bei der
FPÖ), weil hier die höchsten Sozialleistungen ausgezahlt
werden (Abg. Matznetter: Ahnungslos! Alles in Bundeskompetenz!),
Mindestsicherung für Menschen, die das nicht verdient haben. Deswegen ist
das notwendig. (Abg. Yildirim: Gibt’s jetzt Bezirksgrenzen?
Gibt’s jetzt Grenzbalken
an den Bezirken?)
Aber, Herr Innenminister: Der Herr Bundeskanzler hat sich
Anfang März hier (einen Artikel mit der Überschrift
„Missbrauchsfall bewegt Kanzler: ‚Wir müssen
über Strafen reden‘“ in die Höhe haltend) von den
Missbrauchsfällen, gerade auch von jenem des zwölfjährigen
Mädchens, bewegt gezeigt – zu Recht. Da
ist die Rede von Gesprächen, die geführt werden müssen, von
Runden, vom Schmieden von Allianzen. Das war am 3. März, und heute
ist der
12. Juni und auch jetzt sprechen Sie hier wieder von Gesprächen, vom
Schmieden von Allianzen und sagen, man müsse etwas tun. Alles, was Sie an
Maßnahmen aufgezählt haben, ist recht und schön, das ist aber
Symptombekämpfung. Ich nehme nur das Beispiel der Senkung des
Strafmündigkeitsalters her: Das ist nicht die Lösung, aber es
ist natürlich ein Aspekt
und hat abschreckende Wirkung. (Beifall bei der FPÖ.)
Das hätten wir, ÖVP und FPÖ, seit Anfang März längst beschließen können. Sie hätten sofort unsere Stimmen bekommen. Stattdessen stellen Sie sich jetzt hierher und sagen zum Thema Strafmündigkeit: Es gibt jetzt Gespräche mit den
Eltern! Die
Polizisten – wir sind nämlich oft in den
Polizeistationen –
sagen uns, dass das überhaupt keinen Sinn hat. Diese Leute kommen nicht zu
den Gesprächen über eine Regelbelehrung, die sie nicht verstehen, die
ihnen ganz egal ist. Und wenn Sie sagen, es werden Strafen verhängt: Die
werden nicht bezahlt beziehungsweise nicht eingehoben, Herr Innenminister,
das wissen Sie ganz genau.
Wenn Sie wirklich etwas
bewirken wollten, Herr Minister, dann hätten Sie sich jetzt hierher
gestellt, hätten eine eindeutige Botschaft hinaus an die Täter
geschickt und gesagt: Wer illegal hier ist, wer hier kriminell wird, wer hier
unser Gastrecht missbraucht, bekommt kein Geld, bekommt keine Sozialleistungen, keine
Familienbeihilfe, keine medizinische Versorgung! Wer unser Gastrecht
missbraucht, muss raus – und zwar schnell (Beifall bei der
FPÖ) –: raus
aus unseren Schulen, raus aus unseren Wohnungen, weg von unserer Straße
und raus aus unserem Land!
Dass Sie jetzt unserem
Klubobmann und uns vorwerfen, dass wir das
Thema nicht ernsthaft angehen, ist wohl ein Witz. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Sie sagen, wir sind eines der friedlichsten und sichersten Länder.
(Abg. Lausch: Waren Sie auch im 10. Bezirk, Herr
Bundesminister?) Das sagen Sie jetzt den Opfern, von denen ich Ihnen einige
Aussagen zitiere – aus den Gerichtsakten. Das sind nur drei von
unzähligen Beispielen:
Eine 18-Jährige, die von
drei Afghanen vergewaltigt wurde, sagt drei Jahre später im
Strafprozess: Ich fühle mich seitdem wie wertloser Müll! Ich
weiß
nicht, ob ich dieses Gefühl je wieder loswerde!
Ein 14-jähriges
Mädchen, von Syrern vergewaltigt, sagt: Ich bestehe nur mehr aus Angst!
Ich habe Angst, einzuschlafen, ich habe Angst, wach zu sein! –
Kein Leben, keine Freude, nur Angst.
Und die Zwölfjährige,
deren Fall wir alle kennen – die ganze Bande von Ausländern,
die 17 Verdächtigen laufen jetzt in Wien frei auf der Straße
herum und deren Familien bekommen auch dieselbe Familienbeihilfe wie die
des minderjährigen Opfers –, hat gesagt: Sie haben so
entsetzlich viel in mir kaputt gemacht! – Ich glaube, das
können wir alle verstehen, das
werden Sie auch so sehen.
Demgegenüber nur drei Beispiele von Tätern – auch aus den Gerichtsakten –, an denen man sieht, was da aufeinanderprallt, an denen man den Clash der Kulturen sieht:
Ich verstehe nicht, warum ich
hier vor Gericht stehe, bei uns zu Hause
darf man das mit einer unverheirateten Frau, die abends allein unterwegs ist!
Sie ist doch nur eine ungläubige Schlampe!
Und bei einer 18-jährigen
Türkin – von der die Täter nicht gewusst haben,
dass sie eine Türkin ist; sie haben geglaubt, sie sei
Wienerin –: Ja, wenn ich gewusst hätte, dass sie Muslima
ist, hätte ich das nicht gemacht! Sie müsste
halt ein Kopftuch tragen! – Das heißt, gefährdet und
Opfer sind nicht nur die einheimischen Mädchen und Frauen –
aber auch die Jungs –, sondern
alle, auch die Ausländer und die Menschen, die zu uns gekommen sind und
sich an unsere Lebensweise angepasst haben, die diese schätzen. Auch diese
Mädchen sind gefährdet. (Beifall bei der FPÖ.)
Diese Beispiele zeigen den
ganzen Abgrund des Grauens. Von den Nachrednern werden jetzt wieder
Relativierungen kommen: Man wird das nie verhindern können!, Es
gibt auch einheimische Vergewaltiger!, Sie haben eine schreckliche
Geschichte hinter sich! – Nein, das zählt alles nicht. Wer das
macht,
muss raus! Wir könnten unglaublich viele Fälle verhindern, wenn die
Menschen, die kein Recht dazu haben, nicht hier wären. (Beifall bei der
FPÖ.)
Das Phänomen der Gruppenvergewaltigung war vor 2015 kaum bekannt.
Ich komme zum Schluss: Der echte Rassismus, Herr Kollege
Einwallner, ist nicht bei uns, die wir die Probleme benennen, zu finden. Der
echte Rassismus,
die toxische Männlichkeit, der echte bedrohliche Sexismus ist nicht auf
Sylt, der ist nicht am Münchner Oktoberfest, der ist nicht bei der
Landjugend im
Zillertal, nicht bei unseren Fußballanhängern in unseren
Fußballstadien zu finden. (Abg. Bürstmayr: ...
rechtsradikal!) Er ist nicht bei denen zu finden,
die über Remigration oder Bevölkerungsaustausch reden und diese
Probleme benennen, - -
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (fortsetzend): - - sondern er ist leider in unseren Schulen und in unserem öffentlichen Raum angekommen. Das müssen wir ändern, und zwar schleunigst! (Beifall bei der FPÖ.)
9.55
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete
El-Nagashi. – Bitte sehr.
Abgeordnete
Mag. Faika El-Nagashi (Grüne): Sehr
geehrte Damen und
Herren! Lassen Sie mich eines vorweg sagen: Jede einzelne dieser Straftaten,
jeder einzelne Fall ist abscheulich und erschütternd und muss selbstverständlich Konsequenzen
haben, und die gibt es auch. Sie wissen aber ganz genau, dass eine Senkung
des Strafalters keine einzige dieser Taten verhindern würde. Sie
wissen ganz genau, dass wir ansetzen müssen,
bevor etwas passiert (Abg. Deimek: Nicht hereinlassen! Sie sagen es!):
in der Prävention, in der Präventionsarbeit. Das ist etwas,
das anstrengend
ist. Das bedeutet nämlich wirklich Arbeit: in der Präventionsarbeit,
in der Schulsozialarbeit, auch in der Integrationsarbeit, in der Männer-
und Burschenarbeit, auch beim Opferschutz. Sie alle wissen das
selbstverständlich (Ruf bei der FPÖ: Präventiv abschieben!), trotzdem
führen wir hier eine
andere Debatte.
Lassen Sie mich einige Worte zur Integrationsarbeit sagen
(Abg. Martin Graf: Seit 30 Jahren wird ihr Programm gemacht!): Die
FPÖ ist aus Prinzip gegen
Integration. (Ruf bei der FPÖ: Das ist nicht wahr!) Die FPÖ
sabotiert Integration aus Prinzip, sie verunmöglicht Integration aus
Prinzip. Sie stimmen
keinem einzigen Deutschkurs zu, Sie stimmen keiner einzigen
Integrationsmaßnahme zu (neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ),
Sie stimmen keinem
einzigen Projekt in der Extremismusprävention zu – aus Prinzip.
(Abg. Deimek: Warum sagen Sie bewusst die Unwahrheit?) Da fragt
man sich schon:
Warum eigentlich? Warum ist die FPÖ gegen Integration? (Abg. Martin Graf:
Das stimmt ja gar nicht!) Warum ist die FPÖ nicht an Lösungen
interessiert? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Stellen Sie sich vor, es würden ein Mal
alle an einem Strang ziehen, um allen Menschen in Österreich ein
würdevolles Leben zu ermöglichen (die Abgeordneten Belakowitsch
und Wurm: Das haben sie ja!), ein Leben in Sicherheit, in Wohlstand, mit
Respekt und Anerkennung. (Abg. Wurm: Das gibt’s ja, Frau
Kollegin!) Stellen Sie sich vor, die FPÖ würde ein Mal
nicht Wahlkampf auf dem Rücken von geflüchteten und zugewanderten
Menschen machen! (Beifall
bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.) Das
sind Menschen der ersten, der zweiten, der dritten, der vierten
Generation, Menschen, die
hier leben und arbeiten, die ganze Berufssparten am Laufen halten (Abg. Kickl:
Seit 30 Jahren machen Sie die Regeln und das Ergebnis ist bekannt! –
Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen): von der
Reinigung über die Logistik, den Tourismus, die Gastronomie, die
Pflege – ganze Berufssparten. Das
wissen Sie ganz genau.
Stellen Sie sich vor, die FPÖ würde ein Mal
nicht Ängste schüren. (Abg. Martin Graf: Das sind ja keine
illegalen Asylflüchtlinge! Sie vermischen das dauernd,
deshalb geht nichts weiter!) Stellen Sie sich vor, die FPÖ würde
nicht davon sprechen, Menschen aus unserer Mitte zu deportieren, und damit
versuchen,
eine Grenzverschiebung nach der anderen salonfähig zu machen. (Abg. Kickl:
So ein Schwachsinn!)
Die FPÖ will aber die
Entgleisung und nicht die Lösung. Diese liegt
nämlich in der Integrationsarbeit wie sie zahlreiche Vereine und
Initiativen machen, zum Beispiel Train of Hope. Train of Hope entstand als
Spontanhilfe für Geflüchtete am Wiener Hauptbahnhof, um
geflüchtete Menschen mit
dem Notwendigsten erstzuversorgen. Seit Anfang letzten Jahres ist Train of Hope
zu einem Communitycenter für Menschen, die vor dem Krieg in
der Ukraine fliehen mussten, geworden. Es ist ein Ort, an dem sie ankommen
können, wo sie Informationen über ihre Rechte und Orientierung zum
Leben hier in der Gesellschaft bekommen. Ich freue mich darüber, dass wir
kommende Woche zum Weltflüchtlingstag fraktionsübergreifend
diesen Ort, dieses Communitycenter besuchen werden.
Integrationsarbeit ist das, was
der Verein Neuer Start macht. Das ist ein Projekt, um für afghanische
Geflüchtete eine Brücke in die österreichische Gesellschaft zu
bauen. Dort findet Elternarbeit statt, dort wird Jugendlichen Respekt und
Verantwortung vermittelt, dort werden Frauen dabei unterstützt, in
den Arbeitsmarkt einzusteigen, und dort findet Burschenarbeit statt.
Integrationsarbeit sind die
vielen, oft unsichtbaren und wenig sichtbaren Initiativen in der
Extremismusprävention, die nämlich genau dann ansetzen, bevor etwas
passiert, die an der Deradikalisierung arbeiten, die mit Eltern, mit Schulen
zusammenarbeiten, die mit der Polizei, mit Gemeinden und
mit Unternehmen zusammenarbeiten. (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.)
Sehr geehrte Damen und Herren, Integration ist Arbeit und die FPÖ ist
dagegen – aus Prinzip.
Das, sehr geehrte Damen und
Herren, hat die FPÖ mit Extremisten jeder Couleur gemeinsam. (Beifall
bei den Grünen.) Sie brauchen einander, sie brauchen einander
gegenseitig und sie brauchen Probleme. (Zwischenruf des Abg.
Deimek. – Abg. Kickl: Für jeden Völkerwanderer
drei Sozialarbeiter!)
Der grüne Zugang zu Integration ist Integration ab Tag eins, Probleme so früh wie möglich, so schnell wie möglich und so konstruktiv wie möglich anzugehen, egal ob im Zusammenhang mit Spracherwerb, Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnen oder Gesundheit. Das bedeutet Chancen und Perspektiven und Zukunft für alle, die hier leben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das bedeutet ein respektvolles Miteinander auf der Basis
von Rechtsstaat, Demokratie und Menschenrechten. Stellen Sie sich vor, die
FPÖ würde
ein Mal aufhören, zu spalten und Menschen nach Herkunft,
Hautfarbe oder Religion einzuteilen, und wir könnten wirklich ansetzen,
bevor etwas
passiert! (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) Stellen Sie sich
vor, wir könnten Jugendkriminalität bekämpfen, wir könnten
die Gewaltspirale durchbrechen und wir könnten Straftaten verhindern! (Abg.
Wurm: Sind wir schuld, oder wie?!)
Diese Maßnahmen gibt es, an denen arbeiten wir
lösungsorientiert
weiter. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. –
Abg. Kickl: Das Ergebnis ist bekannt! – Abg. Martin Graf:
Seit 20 Jahren machen Sie das
Programm erfolglos! Das muss man leider sagen!)
10.00
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Yannick Shetty. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr
Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen, liebe
Zuseher! Mich hat heute auf dem Weg hier ins Plenum ein Bekannter aus Tirol
angerufen. Er hat gesagt, er hat mitbekommen, dass gerade die Senkung der
Strafmündigkeit diskutiert wird, und er hat mir eine persönliche Geschichte
erzählt. Ein Freund seines Sohnes geht auf eine neue Mittelschule
in Innsbruck. Dessen Familie ist eine ganz einfache Familie ohne politische Kontakte
oder ohne, dass sie jetzt irgendwie die Möglichkeit hätte, da ein
großes Tamtam zu machen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) –
Jetzt hören Sie doch einfach einmal zu!
Frau Belakowitsch, ich habe Sie beobachtet: Sie schreien
durchgehend
rein, den ganzen Tag schon! Ich meine, um 9 Uhr hat das schon so begonnen.
Jetzt hören Sie doch einfach einmal zu! Das gibt es ja nicht!
(Abg. Belakowitsch: Das ist ja unglaublich!)
Der Freund des Sohnes wird seit Wochen, seit Monaten in der
Schule gemobbt. Unter anderem von einem, der schon mehrmals schwere
Körperverletzungen begangen hat. Diesmal hat es eben den Freund
des Sohnes erwischt, dessen Vater mich angerufen hat. (Abg. Amesbauer:
Erzähl die Geschichte,
ja! – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) –
Ich würde
gerne weitermachen. Sie hören das hier nicht, aber das ist eine Dauerbeschallung
aus dem FPÖ-Sektor. (Abg. Belakowitsch: Reden Sie
einmal! – Abg. Hafenecker: Nein, gar nicht!)
Auf jeden Fall hat dieser eine Schüler ihm diesmal das
Kiefer gebrochen. Das zwölfjährige Opfer liegt jetzt im Spital und
der Täter, der zwölfjährige
Bub, geht weiter in die Schule, weil es keine Handhabe gibt. Das ist eine
Täter-Opfer-Umkehr, die da stattfindet. Ich verstehe, dass das
jene – und das
betrifft ja wohl alle hier von uns –, die mit den Opfern dieser
Gewalttaten von unmündigen Minderjährigen konfrontiert sind, deren
Zahl gestiegen ist, bedrückt, weil es für ein Gefühl von Machtlosigkeit,
von einem Mangel an Alternativen, von einem Mangel an Konsequenzen sorgt.
Wenn wir uns jetzt die Vorschläge der FPÖ
anschauen, die hier auf dem
Tisch liegen – und ich möchte das tun, ich möchte das
nicht einfach wegwischen, weil ich glaube, dass das auch nicht die Art und
Weise ist, wie wir hier miteinander umgehen sollten –: Die FPÖ
hat hier das Thema einer Aktuellen Stunde vorgegeben und ich möchte mich
den Vorschlägen widmen,
die die FPÖ gemacht hat.
Ich habe Herrn Kollegen Amesbauer sehr genau zugehört.
Er sagt: Okay, wir haben jetzt eine gestiegene Zahl an straffälligen
unmündigen Minderjährigen und wir wollen die ins Gefängnis
schicken! Zitat: Wer alt genug ist für schwere Verbrechen, der ist auch
alt genug fürs Gefängnis! (Abg. Amesbauer: Ja! –
Abg. Martin Graf: Und muss auch die Konsequenzen tragen!)
Jetzt frage ich mich: einen Zwölfjährigen ins
Gefängnis schicken, dann einen Elfjährigen, einen Zehnjährigen?
Wo zieht ihr die Grenze? Glaubt ihr
wirklich, dass, wenn man einen kleinen Kriminellen ins Gefängnis schickt,
der dann nicht als großer Krimineller rauskommt? (Beifall bei den NEOS. –
Abg. Kickl: Ah! Ah so! Das ist das Problem! Wenn man sie heraußen
lässt, ist es viel besser!)
Man merkt recht schnell, Herr Klubobmann Kickl, dass die
Vorschläge,
die die FPÖ macht, nicht dazu beitragen sollen, die Probleme zu
lösen. Ja, Sie benennen die Probleme vielleicht richtig, aber Sie
wollen, dass die
Probleme größer werden. Sie wollen, dass die Probleme
größer werden, weil das Ihr Geschäftsmodell ist. (Abg. Kickl:
Na was machen wir mit dem zwölfjährigen Kieferbrecher?
Erklären Sie mir das!) – Ja, das sage ich Ihnen, Herr
Kickl. (Abg. Kickl: Was machen wir mit dem Kieferbrecher?) –
Herr Kickl, wenn Sie auch
einmal zuhören würden, dann
würde ich Ihnen sagen, was unsere Vorschläge sind. (Abg. Kickl:
Genau!)
Im Gegensatz zu Ihnen, die Sie Zwölfjährige,
Elfjährige und Zehnjährige ins Gefängnis stecken
wollen, haben wir nämlich ganz konkrete Vorschläge gemacht,
die natürlich auch mit einem Problembewusstsein einhergehen. Erstens: Es
braucht für unmündige Minderjährige, die schwere Straftaten begehen,
harte Konsequenzen. (Abg. Kickl: Ah! – Abg. Belakowitsch:
Welche?)
Die müssen auch den Rechtsstaat spüren.
Wir schlagen vor, dass, durch einen Richter oder eine
Richterin verhängt, verpflichtende Antigewalttrainings
durchgeführt werden, verpflichtend gemeinnützige Arbeit verrichtet
werden soll (Abg. Kickl – die Hände vor dem Gesicht
zusammenschlagend –: Ha!), und, ja, drittens, dass es, wenn dies
nicht befolgt wird, wenn diese Konsequenzen nicht getragen werden, auch zu
einer Verantwortung unter Androhung von Strafen für die Erziehungsberechtigten
kommt. (Abg. Kickl – erheitert –: Ah! Wow!
Wow!)
Das sind ganz konkrete Vorschläge. Das sind
Vorschläge, die zu Lösungen führen würden und nicht nur die
Probleme größer machen würden, Herr Kickl.
(Beifall bei den NEOS. – Abg. Kickl: Geh bitte!)
Aber es ist natürlich
klar, dass Sie daran nicht interessiert sind, denn
es ist ja immer so, Herr Kickl, es ist immer so bei der FPÖ (Abg. Kickl:
Wie weltfremd ist das? – Präsident Sobotka gibt das
Glockenzeichen): Sie ist da und dort vielleicht ein ganz guter Brandmelder,
weil sie hinzeigt, weil sie dort schreit,
wo die Probleme sind – das gestehe ich Ihnen schon zu –,
Sie sind aber
das Gegenteil einer guten Feuerwehr, weil Sie nie daran interessiert sind, die
Brände zu löschen, die Probleme zu lösen. Das können Sie
nicht! Sie
können schreien, lösen können Sie nicht. (Abg. Kickl: Der
Vorschlag ist für die Fisch!)
Das hat man auch während
Ihrer Regierungsbeteiligung gesehen, als
Sie überall gekürzt haben, auch in Bereichen, über die wir heute
nicht diskutieren. Bei den Finanzierungen für die Frauenhäuser
haben Sie gekürzt,
bei der Bewährungshilfe haben Sie gekürzt,
Integrationsmaßnahmen haben Sie gekürzt. Sie sind nicht interessiert
an der Lösung der Integrationsprobleme. Sind die Probleme
groß, sind die Wahlergebnisse gut. So schaut es aus bei der FPÖ.
Deswegen sollten die Menschen
auch wissen, dass, wenn sie ein Kreuz
bei der FPÖ machen, das nicht dazu führt, dass wir weniger Straftaten
von unmündigen Minderjährigen haben werden (Abg. Kickl:
Und ob! – Ruf bei
der FPÖ: Wohin das führt ...!), dass wir weniger
Integrationsprobleme haben werden. Sie machen die Probleme groß und nicht
die Lösungen.
Ein letzter Satz noch zur ÖVP – ich
formuliere den Schlusssatz; ein
letzter Satz sei mir noch erlaubt –: Wenn die ÖVP hier vor der
FPÖ warnt, sage ich: Alle in diesem Saal wissen, wenn die ÖVP Zweiter
wird, macht sie
Kickl zum Kanzler, und wenn die ÖVP Erster wird, macht sie Kickl wieder
zum Innenminister. (Abg. Steinacker: Hellseher!) Das sollten alle
Menschen in Österreich wissen. (Beifall bei den NEOS und bei
Abgeordneten der SPÖ. – Heiterkeit bei der
FPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen ÖVP und FPÖ.)
10.06
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet
ist Frau Magister - - (Abg. Strasser – in
Richtung SPÖ –: Was gibt es da zu klatschen?) – Ich
darf bitten,
dass wir wieder zu einer geordneten Diskussionskultur kommen.
Frau Abgeordnete Steinacker gelangt zu Wort. –
Bitte. (Abg. Belakowitsch: Stimmt das, Frau Kollegin? Können Sie
das bestätigen? – Heiterkeit bei
der FPÖ. – Abg. Wurm: Macht eine Tatsächliche,
bitte!)
Abgeordnete
Mag. Michaela Steinacker (ÖVP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Sie
heute zuhören! Die Aktuelle Stunde der FPÖ bestätigt das Bild,
das wir so oft bekommen: Ein Thema wird thematisiert – ja,
es ist ein aktuelles Thema –, auf ein bestehendes Problem
wird hingewiesen. Es wird emotionalisiert, auf den ersten Blick wird eine einfache
Lösung, die für die meisten Menschen verständlich ist, angeboten. Wir wissen
es: Es sind Scheinlösungen. – Genau das ist heute wieder das
Thema. Warum wir anders handeln müssen, das möchte ich jetzt ableiten. (Abg. Wurm:
Bitte!)
Sie wissen, die Anzeigen betreffend Jugendliche, die
zwischen
zehn und 14 Jahre alt sind, sind auf einem Höchststand. Es gibt
schwere Straftaten – Vergewaltigungen, Erpressungen,
Raub –, schwere Verbrechen nach unserem Strafgesetzbuch. Es gibt
Intensivtäter; das sind Täter, die immer
wieder Straftaten begehen, die unter 14 sind und nicht bestraft und verfolgt
werden können. Da müssen wir etwas ändern, denn nur zuzuschauen
und diese Kriminalisierung weiter zuzulassen, das wollen wir als ÖVP
nicht. Der Weg aber, wie wir dorthin kommen, unterscheidet uns ganz
grundsätzlich
von Ihnen von der FPÖ. (Abg. Belakowitsch: Gott sei Dank!)
Jugendgewalt muss eingebremst werden. (Abg. Belakowitsch: Wie?) Das Strafrecht – und das wissen alle Juristen, die hier sind, die in den Ausschüssen, auch in unserem Justizausschuss, immer wieder diskutieren – hat auch
präventiven Charakter. Genau darum geht es auch, wenn wir verschiedene Angebote
oder Maßnahmen diskutieren, die wir jetzt setzen wollen. Es geht
darum, kriminelle Karrieren von Anbeginn zu verhindern, auch zum Schutz der
Jugendlichen, die da in ein falsches Fahrwasser geraten sind. Wir unterscheiden - -
(Abg. Belakowitsch: Was heißt das? – Abg. Wurm:
Wie, Frau Kollegin?) – Ich komme schon dazu, keine Sorge.
Keine Sorge, ich komme schon dazu.
Wir unterscheiden zwischen den
14- bis 18-Jährigen – da gibt es Maßnahmen, die das Strafgesetzbuch
vorsieht – und den jungen Erwachsenen von 18
bis 21 – da gibt es Sanktions- und Reaktionspakete.
Herr Kollege Kickl, Ihnen sei
ins Stammbuch geschrieben: Nicht jeder Jugendliche – auch 14- bis
21-Jährige nicht – wird mit der vollen Härte des Gesetzes
bestraft und sofort ins Gefängnis gebracht. Ganz im Gegenteil!
Wir gehen davon aus, dass Jugendliche natürlich nach geltendem Recht bestraft
werden müssen, aber doch immer in dem Ausmaß, wie sich der einzelne
Täter verhalten hat. Daher: Volle Härte des Gesetzes ist einfach ein
falscher Ansatz hier. (Beifall bei der ÖVP – Abg. Kickl:
Ja, ja! Die volle Härte gilt nur für Polizisten! Ich weiß!
Für die Polizisten gilt die volle Härte des Gesetzes!)
Herr Kollege Kickl, Sie
brauchen das jetzt gar nicht schönzureden. Diese verkürzten
Botschaften, die volle Härte des Gesetzes, das hilft niemandem und das
will auch keiner. (Abg. Kickl – auf Bundesminister Karner
weisend –: Das
hat ja er gesagt! Das war sein Vokabular!)
Was wir wollen, ist: Der
Bundeskanzler hat ganz klar nach den Vorfällen bei der schweren
Vergewaltigung der Zwölfjährigen - - (Abg. Kassegger:
Jetzt haben
Sie gerade von Prävention geredet, zwei Sätze vorher! Sie
widersprechen
sich selbst!) – Geh, hört mir bitte zu! Ihr tut nur
herumrumoren.
Die Zwölfjährige, die von 18 Jugendlichen vergewaltigt wurde, zwei davon waren unter 14 – es gibt diese Fälle, in denen Jugendliche angestiftet werden, einen Ehrenmord zu begehen. Das war in Deutschland der Fall – weil heute
deutsche Kollegen hier sind –, da ist der Jüngste ausgesucht
worden, um
den Ehrenmord zu begehen, weil er nach den deutschen Gesetzen nicht strafbar
war. Solche Dinge dürfen nicht passieren. (Abg. Kickl: Ah!) Das
heißt, einen
unter 14-Jährigen anzuleiten und zu einer Tat zu verleiten, das darf nicht
sein! Daher komme ich nun zu dem Maßnahmenkatalog. (Abg. Kickl:
Die beste Prävention ist, wenn diese Leute nicht im Land sind! –
Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) – Langsam,
langsam! Ist ja gut, dass ich Ihr Interesse
geweckt habe. (Abg. Wurm: Eine Selbstanklage!)
Erstens einmal: Der Herr
Bundesminister, unsere Verfassungsministerin und der Herr Bundeskanzler haben
sich mit Experten aus Justiz, aus Polizei und
aus dem Sozialbereich zusammengesetzt, die jetzt schon am Thema Fallkonferenzen
arbeiten – Fallkonferenzen, die Jugendliche genau dorthin bringen und Maßnahmen
für sie vorsehen, die notwendig sind, um Straftaten zu verhindern. Es geht
doch darum, Gewalt zu verhindern. (Abg. Kickl: Das
ist ja Hilflosigkeit!)
Frau Kollegin Fürst hat
vorhin gefragt: Was wollt ihr mit denen reden? Was wollt ihr den Eltern
beibringen? – Ja um Gottes Willen, in unserer Demokratie,
in unserem Rechtsstaat ist immer noch das Reden mit denen, die etwas falsch
gemacht haben, der erste Weg, um Gewalt zu verhindern, ihnen das klarzumachen.
Das ist immer noch der wichtigste Zugang. (Beifall bei der
ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Wurm: Nicht
im Kalifat!)
Daher ist es auch wichtig, dass die Eltern dazu aufgerufen
sind, hinzugehen und dieses Gespräch zu führen. Wenn Sie glauben,
dass eine Maßnahme - -
(Abg. Belakowitsch: Das ist doch ..., was Sie da machen!) –
Sie sagen doch immer, 4 000 Euro, 5 000 Euro sind so viel
Geld. Ja, eine Strafe von 4 000 Euro
oder 5 000 Euro ist viel Geld, das man zahlen muss, wenn man nicht
kommt und das Gespräch führt. (Abg. Amesbauer: Ist Ihnen
bewusst, dass Sie gegen die Forderungen Ihres Kanzlers
argumentieren? – Abg. Deimek: Der Kanzler sagt das
Gegenteil!)
Wir kommen zum nächsten
Punkt: Wir wollen eine Bewährungshilfe auch für die unter
14-Jährigen einführen und die Aufenthaltspflicht in besonderen Erziehungseinrichtungen
als Paket schnüren. Und wir reden über die Senkung der
Strafmündigkeit auf zwölf Jahre, wenn alle vorhin genannten
Maßnahmen
in einem Paket mitbeschlossen werden können. Das ist das Paket,
das ist der Ansatz, und das ist ein ganz anderer als der polemische Ansatz,
heute einen Antrag mit dem Inhalt zu stellen: Senkt die Strafmündigkeit
ohne
Wenn und Aber auf zwölf Jahre! (Beifall bei der ÖVP
sowie des Abg. Bürstmayr.)
Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Was wichtig ist – und ich glaube, da sind wir
uns alle einig –, ist, dass rasch reagiert wird und dass der Jugendliche
die Sanktionen auch spürt. Es ist schon ganz wichtig, dass das für
den Einzelnen eine einschneidende Maßnahme ist.
Die Grundregeln des
Zusammenlebens in unserer Gesellschaft – die Vorredner haben das
angesprochen – passen nicht mehr. Wir müssen uns bemühen,
wieder klarzumachen, was es heißt, Demokratie und Rechtsstaat zu leben,
welche Werte wir vertreten.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!
Abgeordnete
Mag. Michaela Steinacker
(fortsetzend): Wir wollen Kinder schützen, wir wollen Kinder
erziehen und Straftäter bestrafen, und das genau
so, wie es notwendig ist: differenziert und mit wirksamen Vorschlägen. Das
ist das, was ich Ihnen heute präsentiert habe. – Danke. (Beifall
bei der ÖVP. –
Abg. Kickl: Hurra!)
10.12
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste aus dem nördlichen Nachbarland – herzlich willkommen! Zwölfjährige, 13-Jährige, 14-Jährige gehören in
Ganztagsschulen und nicht in
Gefängnisse, meine sehr geehrten Damen
und Herren. (Abg. Kickl: Je nachdem!) Gefängnisse
können nicht die Bildungsarbeit übernehmen. Sie alle wissen, wie
es in österreichischen Gefängnissen mittlerweile aussieht.
Eine Gesellschaft, das
Zusammenleben funktioniert nur, wenn wir uns alle an die Regeln halten, und dafür gibt es Gesetze.
Ganz klar ist auch: Wer sich nicht
an die Regeln hält, hat auch mit Konsequenzen zu rechnen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Welche?)
Darauf können wir uns wirklich über alle Parteigrenzen
hinweg einigen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zwölf
Frauenmorde müssen wir seit Jänner in diesem Land beklagen. (Abg. Belakowitsch:
Ja!) Wir haben die Aufgabe,
ganz dringend effektive Gewaltschutzmaßnahmen, Opferschutzmaßnahmen
umzusetzen und nicht dieses ständige Schüren von Ängsten ohne
effektive, wirksame Lösungen zu betreiben. Das braucht es in diesem Land!
Die Bevölkerung wirksam vor Gewalt zu schützen bedeutet aber auch,
öffentliche Institutionen zu stärken. Selbstverständlich
brauchen wir mehr Polizei, Herr Innenminister, die vor Ort ist und eingreifen
kann. (Abg.
Kickl: Darf die dann auch etwas tun?) Selbstverständlich
braucht es mehr Personal in der Justiz – ob in den Justizanstalten,
ob in der Verwaltung oder den Gerichten. Dort – diesen Vorwurf
müssen Sie sich gefallen lassen – wurde von Schwarz, aber auch
in Zeiten von Blau zerschlagen, eingespart, und das
so, dass sehr viele Behörden fast handlungsunfähig geworden sind.
Damit haben wir zu kämpfen. Das Ganze zieht sich wie ein Faden durch alle
Bereiche:
im Bildungsbereich, beim Schutz von Kindern und Jugendlichen. Da müssen
wir endlich ansetzen.
Sie reden von Fallkonferenzen.
Wer hat denn die Fallkonferenzen sofort
nach Amtsantritt abgeschafft? – Sie waren das, Herr Kickl. Sie als
Innenminister haben gesagt: braucht es nicht! Jetzt wissen wir, das braucht es,
denn nur
mit effektiven Projekten, mit Zusammenarbeit können wir auch die
Bevölkerung
schützen. Das muss einfach zur Kenntnis genommen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Disoski.)
Ich kann auch ein bisschen
ausholen: Wir hätten diese Jugendkriminalität effektiver in den
Griff kriegen können, hätte man nicht aus irgendwelchen parteipolitischen
Überlegungen den Jugendgerichtshof zugesperrt. Wir brauchen
Jugendgerichtshöfe, an denen alle, die mit jungen Menschen zu tun
haben, zusammenarbeiten können. Diese Form der Zusammenarbeit kann
effektiv und nachhaltig Sicherheit bringen. (Beifall bei der
SPÖ.)
Man kann nicht
bei der Schulsozialarbeit kürzen und sozialpädagogische Angebote
für Kinder und Jugendliche zerschlagen oder kürzen und sich dann
wundern, dass es keine Betreuungsmöglichkeiten gibt, keine
Auffangmöglichkeiten gibt und die meisten sich dann unbetreut in
Parks und in
irgendwelchen Zentren aufhalten und dann dort leider auch Gewalt passiert.
Diese Ignoranz
ist es, die uns dazu bringt, dass wir heute über das
Thema reden müssen, nämlich auch noch die Strafmündigkeit, das Alter
für die Strafmündigkeit zu senken. Sie alle, die Sie hier sind,
wissen: Es bringt
nichts, Täterkarrieren zu verfestigen, wenn wir junge Erwachsene oder
Unmündige, unter 14-Jährige, nur einsperren, nein, es muss mit
ihnen gearbeitet werden! Das braucht es, das sind Maßnahmen,
die vor Gewalt schützen, die Opferrechte stärken könnten und die
auch einen Jugendschutz für alle
anderen bewirken.
Es kann nicht
sein, dass wir von einer Überschriftenpolitik in die nächste gehen.
Das hilft nicht, spaltet nur die Gesellschaft, wenn nur gehetzt wird und
Ängste geschürt werden. Es braucht Präventionsmaßnahmen,
und zwar sehr früh, damit Gewalt erst gar nicht entsteht. (Beifall bei der
SPÖ.)
Daher fordern wir
einen permanenten Krisenstab und Fallkonferenzen. Wir brauchen die
sozialpädagogischen, psychiatrischen Wohngemeinschaften für Zwölf-
bis 14-Jährige mit Anwesenheitspflicht. Es braucht diese Männlichkeits-
und Bubenarbeit in Schulen. (Beifall bei der SPÖ.) Wir müssen,
um Opferrechte zu schützen und zu festigen, auch sogenannte
Männerberatungsstellen stärken, die einfach mit erwachsenen
Männern darüber
reden, dass eine Frau eine Frau und kein Gebrauchsgegenstand ist und dass hier
Regeln einzuhalten sind. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz!
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (fortsetzend): Es werden alle, die die Regeln nicht einhalten, Konsequenzen zu spüren bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)
10.18
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stefan. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr
geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube,
heute ist wieder einmal so eine Diskussion, bei der man sieht, dass es
wichtig wäre, dass die anderen Fraktionen auf uns hören, dass sie zur
Kenntnis nehmen oder sich einmal eingestehen, dass wir schon seit so vielen Jahren die Themen
richtig ansprechen und auch die richtigen Lösungsansätze haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Auch da ist das wieder der
Fall: Wir haben dieses Problem, das jetzt vor
uns liegt, nämlich das Problem aufgrund der ungehinderten illegalen
Zuwanderung von Menschen, die unsere Gesellschaft ablehnen,
vorhergesagt –
nicht vor einem Jahr, nicht vor fünf Jahren, sondern wir haben damit schon
vor 30 Jahren begonnen. Wir haben das deutlich gesagt. Jetzt stehen wir
vor dem Trümmerhaufen, und jetzt plötzlich versuchen die einen, uns
da nachzulaufen, die anderen sind aus ideologischer Verblendung noch immer
dagegen. (Widerspruch der Abg. Steinacker.)
Denken Sie einmal auch darüber nach, warum diese
Entwicklung in der politischen Landschaft passiert, warum der Zulauf zu
uns so stark ist! Das hat
sehr viel damit zu tun, dass wir dieses Thema angesprochen haben, und wir haben
sehr wohl auch die richtigen Maßnahmen vorgeschlagen – auch in
diesem Fall, bei der Senkung des Strafmündigkeitsalters.
Wir haben diesen Antrag bereits im Jahr 2022 eingebracht; er
war und ist nicht undifferenziert, wie jetzt hier gesagt wurde. Es wissen auch
diejenigen,
die hier geredet haben, dass wir einen sehr sinnvollen und differenzierten
Antrag gestellt haben.
Wir haben ganz klar gesagt: Das ist ein Teil der
Maßnahmen, die man
treffen muss, wenn man feststellt, dass die Straftäter immer jünger
werden und dass offenbar eine Zuwanderung von Menschen stattfindet, die
früher in
die Pubertät kommen, die früher reif sind, die vielleicht auch
falsche Geburtsdaten haben und die hier Gewaltdelikte ausüben, die
bis jetzt unbekannt
waren.
Wir haben wie gesagt im
Jahr 2022 ganz klar gesagt: Die Strafe und das Strafrecht ist ein Teil der
Antwort!, aber auch das wurde weggewischt. Und ja, es ist richtig, ich
weiß, dass die meisten, die hier sitzen, ihre Kinder in andere Schulen
stecken als jene der Kinder, die die Probleme mit den Zuwanderern haben,
dass Sie in Ihren Veranstaltungen zwar über Diversität reden, dass
dort aber keine Diversität stattfindet. Sie kennen die Probleme offenbar
nicht wirklich, und deswegen sind die Wahlergebnisse auch so, wie sie sind:
Nämlich dort, wo die Menschen mit den Themen konfrontiert sind, wissen
sie, dass wir diejenigen sind, die ihnen zuhören und die darauf eingehen.
(Beifall bei der FPÖ.)
Zum Thema Integration: Angeblich wären
wir gegen Integration. Eigenartigerweise sind so viele integrierte
Zuwanderer in unseren Reihen, die uns
wählen, die uns unterstützen, die genau wissen, dass wir in
Wirklichkeit auf ihrer Seite stehen, weil wir versuchen, diese Gesellschaft vor
diesen ganz
negativen Entwicklungen, die es gibt, zu beschützen, zu bewahren (Zwischenruf
des Abg. Matznetter), weil wir auf ihrer Seite stehen. (Beifall
bei der FPÖ.)
Wir haben immer
klar differenziert: Wir waren immer klar dafür, dass Menschen, die hierher
zuwandern und ihren Teil beitragen wollen, zu uns gehören
und dass wir sie letztendlich dann genauso als Österreicher sehen, wenn
sie diesen Weg gefunden haben und sich unserer Kultur anpassen. (Ruf
bei
der FPÖ: Nicht die Sozialisten!) Der andere Weg aber, der da immer
beschritten wird – zu sagen: Die dürfen alles, die können
kommen, die werden bevorzugt, die werden bevorzugt behandelt, denen
darf nichts passieren, die müssen vom ersten Tag an alles bekommen!
(Abg. Yildirim: Wer sagt denn das?
Wo gibt es denn das?) –, ist einfach ein Fehler. Das ist aber
Faktum (Beifall bei der FPÖ), und wissen Sie, das empfinden die
jungen Menschen so!
(Abg. Yildirim: Aber ... wo gibt’s denn das bitte?)
Warum, glauben
Sie, sind die Umfragen jetzt auch bei den jungen Menschen so? – Die
sehen das in der Schule! Da haben wir heute sehr konkrete
Beispiele gehört. Da passiert auf unglaubliche Art und Weise Gewalt von
Elf-, Zwölf-, 13-Jährigen, und sie wissen, unsere Kinder wissen, sie
haben
gar keine Chance, denn erstens können sie mit dieser Gewalt nicht
umgehen – Gott sei Dank –, zweitens passiert denen
nichts, und zwar nicht nur
dann, wenn sie unter 14 sind, sondern auch sonst. Die werden tendenziell
bevorzugt.
Wir haben daher ganz klare Vorstellungen.
Leider habe ich nicht mehr
genug Zeit, das noch im Detail auszuführen, aber wir haben klar
differenziert, und wir müssen einfach feststellen: Die Sicherheit unserer
Bevölkerung
ist das wesentliche Thema. (Beifall bei der FPÖ.) Die Sicherheit
der Bevölkerung ist das, was unsere Menschen wollen. Und sie müssen
zur Kenntnis nehmen, dass sie, wenn sie ein sicheres Österreich
wollen, das nur mit einer Regierung unter freiheitlicher Führung
bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)
10.22
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bürstmayr. – Bitte. (Zwischenrufe der Abgeordneten Matznetter und Lausch.)
10.23
Abgeordneter
Mag. Georg Bürstmayr (Grüne):
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! So, liebe
FPÖ, Sie sagen also, die Kriminalität sei importiert, die Migranten
seien schuld, die Moslems seien schuld. Dann erklären Sie mir doch bitte
einmal eines: Warum hat Ungarn, wo es im Vergleich
mit Österreich praktisch keine Migranten und noch weniger Moslems und
schon gar keine Menschen aus Syrien und aus Afghanistan gibt, eine höhere
Mordrate und eine deutlich höhere Kriminalitätsrate als Österreich? –
Weil das, was Sie sagen, einfach nicht stimmt. (Beifall bei den Grünen
und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Verbrechen emotionalisieren. Sie von der
FPÖ setzen auf diese Emotionen und sagen: Ein Kind, das ein Verbrechen
begangen hat, hat sein Kindsein
verwirkt! – Auch das ist falsch, denn Strafrechtspolitik darf nie
aus der Emotion heraus gemacht werden. (Abg. Kickl: Nur bei Hass!) Zu
sagen, ein Kind
hätte sein Kindsein verwirkt, ist einen Schritt entfernt von
der Aussage, dass ein Mensch sein Menschsein wegen einer Tat verwirkt
hätte (Abg. Kickl:
Reden’S doch nicht so einen Schmarrn!), und das, meine Damen und
Herren, war Teil jener Ideologie, die in der dunkelsten Zeit der
österreichischen
Geschichte gegolten hat. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Amesbauer:
Nur die Opfer schützen! – Abg. Kickl: Na, da sind Sie
sehr nahe dran!)
Deshalb darf Sicherheits- und Justizpolitik nie aus der Emotion heraus gemacht werden. Sie muss immer einen Schritt zurück machen und in aller Ruhe analysieren: Was genau liegt da vor uns? An welchen Schrauben können und müssen wir drehen? Welche Werkzeuge haben wir?
Ich möchte
Ihnen, weil Sie Taferl so gerne haben, mit einem Taferl
etwas verdeutlichen (ein Stück Karton in die Höhe haltend, in dem
in einer waagrechten Reihe verschiedene Schrauben, Nägel sowie ein
Metallhaken stecken): viele verschiedene Schrauben und Nägel; ich habe
mir das von Paul
Watzlawick ausgeborgt. Jede Heimwerkerin weiß, was passiert, wenn Sie auf
alle diese Dinge mit einem Riesenhammer draufdreschen (einen Gummihammer
in die Höhe haltend): Sie verursachen einen massiven Schaden. (Rufe bei der FPÖ: Das ist ja ein Gummihammer! – Abg. Belakowitsch: Sie haben noch nie etwas gearbeitet! – Ruf bei der FPÖ: Mit dem Gummihammer die Nägel einschlagen?!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka (das Glockenzeichen gebend): Ich
würde Sie bitten – wir haben allen Rednern
zugehört –: Lassen Sie doch einmal den Redner ungestört
ausführen! (Rufe bei der FPÖ: ... Gummihammer ...! – Abg. Kickl:
Wir wissen nur noch nicht, ob die Pointe schon war oder
ob sie ...!)
Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (fortsetzend): Strafrechts- und Justizpolitik hat zu analysieren, was vor ihr liegt, und sich dann zu überlegen, welches Werkzeug sie braucht, weil Sie sonst nichts anderes hinterlassen als ein Loch in der Wand. (Abg. Belakowitsch: Nein, ich glaube, mit dem Hammer nicht!)
Das ist Ihre Politik: mit dem Riesenhammer draufhauen: Der
Ausländer! Der Moslem! Der Afghane! – Etwas anderes als diesen
Hammer haben Sie
nicht! (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Abg.
Michael Hammer: Sie haben keinen Hammer!) Nur
lösen Sie damit keine Probleme. Das Schlimme ist nur –
und jetzt wird es ernst (Abg. Hafenecker:
Das ist schiefgegangen mit dem Gummihammer!) –: Sie dreschen nicht nur auf Schrauben, Stecknadeln und Reißnägel ein.
Mit diesem Hammer (Abg. Hafenecker: Gummihammer!) Ihres Zorns,
Ihrer Emotion, Ihres Hasses (Abg. Amesbauer: Kollege, da wird der
Hammer
kaputt, wenn Sie mit dem draufhauen!) schlagen Sie auf Menschen.
Hören Sie endlich auf damit! – Danke fürs
Zuhören. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ. –
Abg. Kickl: Wenden Sie das einmal auf sich selber an! Ein ordentlicher
Rohrkrepierer jetzt da! – Zwischenruf des Abg. Hörl.)
10.26
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Margreiter. – Bitte sehr.
10.27
Abgeordneter
Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes
Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Diese Aktuelle Stunde hat jetzt
doch sehr viele grundverschiedene Standpunkte zu einer Frage offengelegt,
der wir uns wirklich stellen müssen:
Wie gehen wir als Gesellschaft mit Kindern, mit Unmündigen um, die einen
strafrechtlich geschützten Wert verletzt haben, die ein Rechtsgut
verletzt haben?
Ich gebe der FPÖ durchaus recht, wenn sie
dieses Problem aufgreift, denn wir haben einen gesellschaftlichen Wandel, der
mit sich bringt, dass wir
Social Media haben; wir haben Migration, wir haben aber auch körperliche
Entwicklungen, die früher einsetzen. Dennoch soll uns das nicht dazu
verleiten, dass wir dieser einfachen und banalen Idee verfallen,
einfach herzugehen und zu sagen: Setzen wir die Strafmündigkeit herunter
und dann haben
wir alle Probleme gelöst!
Das genaue Gegenteil ist der Fall. Ich
appelliere an die ÖVP, ich appelliere an die FPÖ: Vergessen Sie
diesen Gedanken! Es bringt nämlich überhaupt nichts.
Wenn wir die Strafmündigkeit heruntersetzen, bedeutet das ja nichts
anderes, als dass das Strafrecht auch unter Berücksichtigung der
Sonderregelungen
für Jugendliche im Jugendgerichtsgesetz weiter anwendbar ist.
Die Hauptziele unseres Strafrechts sind die
Generalprävention und die Spezialprävention. Es soll die
Gesellschaft geschützt werden, es soll aber auch
der individuelle Täter davon abgehalten werden, weiterhin strafbar zu
sein. Das Strafrecht spricht somit nicht den Körper, sondern den Geist des
Menschen an. Und wenn wir jetzt vor der Tatsache stehen, dass
heute eben oft zu beobachten ist, dass sich der Geist eines Kindes im
Körper eines Erwachsenen befindet, dann können wir darauf
nicht damit reagieren, dass wir diese unter 14-Jährigen so ansprechen, mit
den Mitteln des Strafrechtes ansprechen wollen und sie zur Besserung
bringen wollen sowie die Gesellschaft schützen wollen. Was wir brauchen,
was uns als Gesellschaft wirklich
weiterbringen würde – und es wurde vieles angesprochen, auch vom Herrn Bundesminister –, ist ein Bewährungsrecht.
Wir brauchen für Kinder, für Unmündige, die
etwas angestellt haben,
die ein Rechtsgut verletzt haben, ein besonderes Recht, das alle diese
Maßnahmen, die heute schon angesprochen worden sind, umfasst, damit
wir
den Geist, damit wir die Seelen dieser Kinder erreichen im Sinne des Schutzes
der Gesellschaft, aber auch im Eigeninteresse dieser betroffenen
Unmündigen, damit sie wieder den Weg zurück finden.
Früher war es so, dass das Jugendgerichtsgesetz eine
Maßnahme, nämlich eine Belehrung durch den Pflegschaftsrichter
vorgesehen hat. Ich weiß das
noch gut, ich selbst war Rechtspraktikant beim Bezirksgericht in Hall: Der Gerichtsvorsteher,
der Pflegschaftsrichter war ein etwas bärbeißiger Mann
und hat bei einem Zwölfjährigen, der mit dem Luftdruckgewehr eine
Straßenlampe beschädigt hat, eben eine solche Belehrung nach
dem Jugendgerichtsgesetz anbringen müssen. Der Pflegschaftsrichter
sagt zu dem: Horch zu, wie wir jung waren, haben wir auch so einen
Blödsinn gemacht, da haben
wir halt eine Watschn kriegt, und der Fall war erledigt! (Abg. Hofer:
Vergewaltigung! Gruppenvergewaltigung!) – So funktioniert
das heute nicht mehr,
das müssen wir zur Kenntnis nehmen.
Heute müssen wir mit den Mitteln der Fallkonferenzen,
mit den Mitteln, über die der Verein Neustart sehr genau Bescheid
weiß, arbeiten. Der Verein Neustart ist eine sehr, sehr
gute, großartige Einrichtung, und ich möchte
die Gelegenheit hier nutzen und diesem Verein für seine Arbeit danken. Der
Verein Neustart hat auch die Ideen und weiß ganz genau, dass es der
gänzlich falsche Weg wäre, die Strafmündigkeit zu senken,
sondern dass wir uns ganz im Gegenteil überlegen sollten, diese sogar
anzuheben (Abg. Kickl:
Ah!), damit bis zu 16-Jährige nicht vom allgemeinen Strafrecht, das
ein Erwachsenenstrafrecht ist, umfasst werden, sondern
altersgemäß angesprochen werden, nämlich in dem Sinn,
dass sie eben ihre Chance nutzen. Diese Belehrung, die damals vielleicht
irgendwie gewirkt hat – ich weiß nicht,
ob sie die kriminelle Karriere dieses Knaben damals beeinflusst hat –, würde nämlich heute jedenfalls nicht mehr wirken.
Daher ist Folgendes angesagt – und das ist ein
Auftrag für die nächste Gesetzgebungsperiode –: Schaffen
wir ein Bewährungsrecht für die Unmündigen – von
mir aus auch etwas darüber hinaus –, für die Jugendlichen,
das einerseits die Gesellschaft schützt, das die Unmündigen aber
andererseits, wenn es ganz schlimm war, auch ein Übel spüren
lässt – das ist
unbestritten –, das ihnen vor allem aber den Weg zurück weist,
sodass sie unsere gemeinsamen Rechtsgüter respektieren und nicht mehr
verletzen! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
10.32
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich danke dem Herrn Bundesminister für Inneres und begrüße Herrn Bundesminister Rauch.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 18656/J bis 18781/J
2. Anfragebeantwortungen: 17554/AB bis 17721/AB
Anfragebeantwortungen (Präsident des Nationalrates):
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz über die Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationsberichte (CBCR-Veröffentlichungsgesetz – CBCR-VG) (2556 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 geändert wird (2557 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das
Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden
(2558 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Digitalisierung) (2561 d.B.)
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der
letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a,
32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100
Abs. 4, 100b Abs. 1
und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Bericht des Bundesministers
für Finanzen gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013
über
die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 31. März
2024 (Vorlage 160 BA)
Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis April 2024 sowie COVID-19 Berichterstattung gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz und § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz (Vorlage 161 BA)
Bericht über die
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2023 gemäß § 68
Abs. 5 BHG 2013 iVm § 6 Wirkungscontrollingverordnung, vorgelegt
vom
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
(Vorlage 162 BA)
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition betreffend
"Pflegenotstand beenden. Sichere Pflege Jetzt!", überreicht von
den Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Philip Kucher und Josef
Muchitsch (145/PET)
Petition betreffend "Nachhaltige und gerechte Verkehrspolitik", überreicht von der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr (146/PET)
Bürgerinitiative betreffend "Initiative Raumluft für hygienisch unbedenkliche Raumluft in Österreichs Bildungseinrichtungen" (70/BI)
Bürgerinitiative betreffend "Klare und erreichbare Kriterien für die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft" (71/BI)
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (2591 d.B.)
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Abkommen zwischen der
Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien
über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz
(2562 d.B.)
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und
der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des
Hochwasserschutzes am Rhein von
der Illmündung bis zum Bodensee (2559 d.B.)
Vereinbarung
gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg
über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der
Illmündung
bis zum Bodensee (2581 d.B.)
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes
betreffend Management der IT-Sicherheit im Finanzministerium,
Klimaschutzministerium und Landwirtschaftsministerium – Reihe
BUND 2024/16 (III1164 d.B.)
Bericht des Rechnungshofes
betreffend System der Einlagensicherung –
Reihe BUND 2024/17 (III-1168 d.B.)
Verkehrsausschuss:
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn Linz (2563 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:
Österreichischer
Forschungs- und Technologiebericht 2024, vorgelegt vom Bundesminister
für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und
dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-1170 d.B.)
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2024 – Untergliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung), vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1173 d.B.)
Gesundheitsausschuss:
Bericht nach § 3
Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
für das Kalenderjahr 2024 (Jänner bis April 2024),
vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-1179 d.B.)
Justizausschuss:
Bericht der Bundesministerin für Justiz über die in den Jahren 2016 bis 2022 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III1169 d.B.)
Landesverteidigungsausschuss:
Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend den Jahresbericht 2023 der Parlamentarischen Bundesheerkommission für Beschwerdewesen und Stellungnahme der Bundesministerin für Landesverteidigung (III-1174 d.B.)
Tourismusausschuss:
Bericht des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft betreffend Tourismus in Österreich 2023 (III-1176 d.B.)
Umweltausschuss:
Bericht nach § 3
Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
für April 2024 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt
und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1172 d.B.)
Verkehrsausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2024 – Untergliederung 41 Mobilität, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1171 d.B.)
Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:
Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde für das Jahr 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-1178 d.B.)
C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich des grenzüberschreitenden Schutzes des Luftraums vor nichtmilitärischen Bedrohungen aus der Luft
*****
Ankündigung eines Dringlichen Antrages
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Abgeordneten Holzleitner, Kolleginnen und Kollegen haben vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 4075/A(E) der Abgeordneten Holzleitner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Recht auf analoges Leben in Österreich jetzt schaffen – Förderungen und Leistungen wie Handwerkerbonus oder gute staatliche Zinsen auch für Seniorinnen und Senioren uneingeschränkt zugänglich machen!“ dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt werden.
Fristsetzungsanträge
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich weiters mitteilen, dass Abgeordneter Bernhard beantragt hat, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 74/A eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen.
Weiters hat Abgeordneter Bernhard beantragt, dem Kulturausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3198/A(E) ebenfalls eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen.
Ich darf mitteilen, dass Abgeordneter Bernhard weiters
beantragt hat,
dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den
Antrag 3400/A(E) eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen.
Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich schlussendlich mitteilen, dass Abgeordneter Bernhard beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2693/A(E) eine Frist bis zum 1. Juli 2024 zu setzen.
Die gegenständlichen Anträge werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Die Tagesblockzeit beträgt 9 „Wiener Stunden“, dadurch ergeben sich die Redezeiten wie folgt: ÖVP 176, SPÖ 122, FPÖ 99, Grüne 90 und NEOS 72 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung jener Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 36 Minuten; die Redezeit pro Debatte ist auf 5 Minuten beschränkt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Sozialbericht 2024 des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-1146/2586 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ragger. Bei ihm steht das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Christian Ragger
(FPÖ): Sehr geehrter Herr
Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Damen und
Herren des Hauses! Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1, dem Sozialbericht,
der im Grunde genommen eine Leistungsschau des Sozialministeriums darstellt.
Wir haben diesen Sozialbericht 2024 durchgearbeitet und haben natürlich auch klar
erkannt, welche Schwerpunkte der Sozialminister in diesem Bereich gesetzt
hat.
Wenn man sich diese Leistungsschau,
diesen Sozialbericht inhaltlich
anschaut, kann man eines mit Fug und Recht festhalten – und heute
können die Damen und Herren hier einige Punkte aus ihm
herausgreifen –, nämlich
dass Sie die Zeichen der Zeit nicht wirklich erkannt haben.
Ich möchte das an drei
Beispielen festmachen. Ich beginne mit der Sozialpolitik, in der letztendlich
noch während unserer Zeit etwas Bedeutendes eingeführt worden
ist, da unsere Grundüberlegung war, dass wir eine Mindestsicherung
machen, die alle Menschen bekommen, die sich etwas schwerer tun
und aus dem Sicherheitsnetz in Österreich herausgefallen sind. Diese
Menschen sollten so versorgt werden. Was damit aber in den letzten Jahren in
Österreich passiert ist – das sage ich vor allem,
weil heute auch sehr viele
Senioren zuschauen –, ist, dass man dieses Sozialhilfegesetz mit
Füßen getreten hat, indem man einfach versucht hat, immer mehr
Ausländer in dieses
System zu bekommen.
Hierbei besonders interessant sind die Wiener, die es geschafft haben, so ziemlich alles an Ausländerpolitik, was nur irgendwie nicht niet- und nagelfest ist,
in die Mindestsicherung hineinzupressen. Ich
sage Ihnen die Zahl: 260 000 Österreicherinnen und
Österreicher, einschließlich Ausländer, bekommen heute
eine Mindestsicherung, das sind 1 054 Euro. Jetzt ist sie
wegen der Inflation angehoben worden und beträgt mittlerweile
1 156 Euro beziehungsweise 1 500 Euro bei Personen mit
einer Lebensgefährtin
oder bei einer im Grunde genommen verheirateten Person. Wenn Sie ein Kind
dazunehmen, dann bekommen sie 224 Euro dazu, bei zwei Kindern
448 Euro. Wenn Sie jetzt schnell gerechnet haben, dann wissen Sie: Das
sind 2 000 Euro netto.
Jetzt sage ich Ihnen die Zahl, wie viele Ausländer in
Wien das beziehen: 170 000 Menschen. 170 000, das sind so viele
Menschen, wie das Burgenland Einwohner hat – also jene, die dort
wohnen –, und die bekommen jedes
Monat 2 000 Euro von uns, vom österreichischen Staat. Und jetzt
müssen Sie sich fragen: Ist das gerecht? Ist es gerecht, dass ein Mensch,
der heute
illegal über unsere Grenze kommt, hier nach Österreich kommt, mit dem
ersten Tag sofort diese Gelder bekommt? (Abg. Koza: Geh! Das stimmt
doch nicht!
Das stimmt ja alles nicht!)
Was haben Sie in diesem Bereich gemacht? – Sie
haben da versagt, denn über das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz hätten
Sie es in der Hand gehabt, das
hätte Ihnen die Möglichkeit gegeben, dem klar einen Riegel
vorzuschieben. Das hat diese Regierung nicht gemacht, und das ist das, was wir
letztendlich
auch geändert wissen wollen und in Zukunft auch nicht mehr zulassen
wollen. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist nämlich einfach nicht billig gegenüber den
Menschen, die ihr Leben
lang hier in Österreich gearbeitet haben, gegenüber den Senioren, die
jahrzehntelang eingezahlt haben, um am Ende des Tages eine Mindestpension
von 900 Euro herauszubekommen. Das versteht kein Mensch!
Mein zweiter Punkt, den ich
Ihnen mitgebe, betrifft den Bereich der Pflege. Sie haben zwar rudimentär,
wie bei einem Bonsaibaum, einzelne Punkte in
diesem Pflegesystem gelebt und gemacht, aber im Grunde genommen sind wir heute
von ausländischem Pflegepersonal abhängig, weil wir die Menschen
mit unserem eigenen Pflegepersonal nicht mehr versorgen können.
950 000 Menschen werden heute gepflegt, und davon sind 90 Prozent
zu Hause in Pflege.
Wer muss auf diese Menschen
aufpassen? – Heute ist das die Mutter,
heute ist das der Vater, heute ist das der nahe Verwandte, der diese Menschen
zu versorgen hat. Und was bekommen die zu Hause – außer bei
einer
24-Stunden-Pflege mit ein paar Hundert Euro – ersetzt? –
Nichts! Wer bekommt einen Ersatz dafür, dass sie sich tagtäglich
für ihre Familie aufopfern? – Niemand!
In einem Pflegeheim, in einem
Wiener Pflegeheim zum Beispiel zahlt die Republik und auch das Bundesland
Wien 10 000 Euro für einen Pflegeplatz.
(Abg. Gödl: Schon einmal etwas von der Pflegekarenz
gehört?) Und jetzt frage ich mich, ob das gerecht ist. Das ist auch
das, was in Ihrem Sozialbericht
drinnen steht. (Abg. Gödl: Haben Sie schon einmal etwas von der
Pflegekarenz gehört?)
Und dann gebe ich Ihnen einen
dritten Punkt mit – weil Sie immer so
großartig reden, die ÖVP, wir alle wollen ja sozusagen sozial
verträglich sein –: Was haben Sie in diesem Land, in
Österreich für die Behinderten gemacht?
Was haben Sie für Menschen mit Beeinträchtigungen gemacht?
Seit fünf Jahren schreiben
Sie im Nationalen Aktionsplan genau vor, dass letztendlich Lohn statt
Taschengeld zu fordern ist. Was haben Sie in fünf
Jahren gemacht? – Nüsse, null, nada. Sie haben kein einziges Mal
etwas gemacht.
Wir haben insgesamt acht Anträge dazu gestellt, dass
Behinderte ordentlich zu entlohnen sind. Menschen mit Beeinträchtigungen
sind ordentlich zu
entlohnen, und sie sollen einen Lohnanspruch haben, wenn sie heute in einer
Stätte sind, und nicht mit einem Taschengeld abgespeist werden.
Daher, summa summarum: Dieser Sozialbericht ist letztendlich keine Leistungsschau, sondern eine Demütigung der österreichischen Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ.)
10.40
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Koza. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen
und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Fangen wir damit an, dass
der österreichische Sozialstaat wirkt, und wir können auf diesen
Sozialstaat auch wirklich stolz
sein, denn ohne soziale Sicherungssysteme wären in Österreich
nicht 1,3 Millionen Menschen armutsgefährdet, sondern rund
3,3 Millionen Menschen. (Abg. Wurm: Das ist ein Armutszeugnis!
Ein Armutszeugnis! 1,3 Millionen, bitte schön! ... stolz sein!)
Dank dieses Sozialstaates haben wir in den Krisen der
letzten Jahre (Abg. Wurm: ... sie zerstört!) allzu
große Verwerfungen und auch den sozialen Absturz breiter
Bevölkerungsschichten verhindern können. So gut aber unser
Sozialstaat auch tatsächlich ist, er hat natürlich seine Lücken,
und der Sozialstaat steht – Stichwort Klimakrise – auch
vor enormen neuen Herausforderungen. (Abg. Wurm: ... Krise gar
nichts ...!)
Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser
Sozialbericht 2024 (ein Exemplar des Berichtes in die Höhe
haltend) und vor allem die Expert:innen aus der Wissenschaft, von
den Universitäten und aus der Wirtschaftsforschung versuchen, Antworten
auf die entsprechenden sozialen Herausforderungen der Gegenwart
und der Zukunft zu geben.
Zuallererst vielleicht einmal ein paar Zahlen, Daten,
Fakten: Österreich liegt hinsichtlich der Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung
deutlich unter dem
EU-Schnitt und im besten EU-Drittel. Wir sind, was die Armutsbekämpfung
betrifft, besser als beispielsweise vergleichbare Staaten wie Deutschland, Belgien oder auch Schweden. – Das ist einmal die gute Nachricht.
Es gibt aber auch eine schlechte Nachricht, denn auch wenn unser Sozialstaat die Menschen in Österreich weitgehend schützt und sich die Menschen in Österreich auch auf unseren Sozialstaat verlassen können, hat er auch Schwachstellen. (Abg. Wurm: Die Grünen!)
Eine Schwachstelle ist unter anderem auch die in diesem
Sozialbericht erwähnte Sozialhilfe, das letzte soziale Netz. Die
Abschaffung der Sozialhilfe, meine
sehr geehrten Damen und Herren, und die Einführung der sogenannten Sozialhilfe
Neu waren wahrscheinlich einer der größten Sündenfälle der
türkis-blauen Koalition. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
Mit der Einführung dieses Deckels, also eines
Höchstbetrags bei der
Sozialhilfe, wurde den Ländern nicht nur ein wesentlicher Spielraum bei
der Bekämpfung von Armut genommen, sondern die Sozialhilfe ist auch
deutlich weniger armutsfest geworden, als es die alte Mindestsicherung noch
war.
Auch wenn wir in dieser Regierung der Sozialhilfe einige
Giftzähne
gezogen und sie auch deutlich verbessert haben – ich denke dabei
beispielsweise an den Schulungszuschlag für Menschen in Sozialhilfe,
die eine
Ausbildung beim AMS machen und dadurch bessere Chancen am Arbeitsmarkt haben,
bessere Chancen, aus der Armut herauszukommen –, ist die
Sozialhilfe, so wie wir sie derzeit haben, doch nichts anderes als ein Fleckerlteppich,
der dringend eine Generalsanierung braucht, und zwar in Richtung einer
Vereinheitlichung der Leistungen, in Richtung von Mindestsätzen statt
Höchstsätzen, in Richtung von flexibleren Möglichkeiten der
Hilfe und eines rascheren, unbürokratischen Zugangs. Wir brauchen eine
moderne Grundsicherung, die wirklich auch ein Sprungbrett zurück ins
Erwerbsleben, zurück in die finanzielle Eigenständigkeit darstellt,
und keine
stigmatisierende, armutsverfestigende Sozialhilfe. (Beifall bei den
Grünen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was aus diesem
Sozialbericht (ein Exemplar des Berichtes in die Höhe
haltend) auch klar hervorgeht, ist: Wer von Armut redet, der darf auch
über den Reichtum nicht schweigen,
weil die soziale Ungleichheit in unserer Gesellschaft massiv steigt,
und die soziale Ungleichheit gefährdet die demokratische Verfasstheit
unserer Gesellschaft. Die soziale Ungleichheit, die sich immer stärker
verbreitet,
führt zu einem Verlust von Chancengerechtigkeit, führt zu einem
Verlust von Zugang zu Ressourcen, zu einem Verlust von
Teilhabemöglichkeiten und
zu einem Verlust von Mitgestaltung.
Die Oesterreichische Nationalbank, die Experten, liefern uns
auch die entsprechenden Zahlen zu diesem Anstieg der sozialen
Ungleichheit, insbesondere wenn es um die Frage der
Vermögensverteilung geht: Wenn die Hälfte der Bevölkerung, die
ärmste Hälfte der Bevölkerung, gerade einmal knapp
5 Prozent des Vermögens hat und die Reichsten 10 Prozent
über die Hälfte des Vermögens haben, ja, dann haben wir in diesem
Land ein Problem. Dieses Vermögen ist auch nur selten
erarbeitet – es ist in Wirklichkeit ein Produkt von Erbschaft.
Gleichzeitig ist aber Vermögen in Österreich auch
sehr niedrig besteuert.
Es ist daher auch kein Zufall, dass uns die Expert:innen in diesem
Sozialbericht – genauso wie viele Expert:innen aus der
EU-Kommission, aus der OECD,
aus dem Internationalen Währungsfonds und so weiter und so
fort – empfehlen, eine Steuerstrukturreform zu machen, eine
Steuerstrukturreform, die
sowohl den Umweltbereich als auch eine gerechtere Vermögensbesteuerung umfasst.
Darum brauchen wir auch ganz dringend eine Besteuerung
von großen Vermögen und von Millionenerbschaften. (Beifall bei
den Grünen.)
Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Darüber müssen wir reden,
und darüber müssen wir auch öffentlich reden. Darum kommt
für uns auch eines überhaupt nicht infrage: dass die Expert:innen,
die in diesem Werk der
OeNB (ein Exemplar des Berichtes in die Höhe haltend) unter anderem
dazu aufrufen, eine gerechtere Besteuerung einzuführen, von der
Nationalbank so
etwas wie ein Sprechverbot bekommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist inakzeptabel, das gehört schleunigst zurückgenommen.
Dieser Sozialbericht ist ein wichtiger Beitrag zu einer
Debatte um eine Weiterentwicklung des Sozialstaates –
führen wir diese bitte auch! – Danke.
(Beifall bei den Grünen.)
10.46
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte.
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister!
Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen!
Wenn man sich den Sozialbericht und die Zahlen ansieht, dann sollte man sich
auch die Referenzbudgets der Schuldnerberatung ansehen. Vergleicht
man diese Referenzbudgets von einem Alleinerzieher, einer Alleinerzieherin
mit einem Kind und von einer Familie, einem Paar mit einem
Kind, so sieht man, dass bei beiden das Geld zu wenig ist.
Bei einer Alleinerzieherin mit Kind sprechen wir von Ausgaben in der Höhe von etwa 2 680 Euro. Das ist beinahe 800 Euro über der Armutsgefährdungsschwelle. Nimmt man die Gesamtausgaben pro Monat von einem Paar mit einem Kind, so sind das 3 704 Euro. Das ist auch 800 Euro über der Armutsgefährdungsgrenze. Das bestätigt das, was wir schon lange sagen: Die Teuerung ist bis tief in die Mittelschicht hineingegangen und hat massive Auswirkungen.
Eines muss man schon festhalten: Nicht alle, die wenig
Einkommen haben, sind arm, denn das Vermögen der Menschen wird im
Sozialbericht nicht berücksichtigt. Das war schon das Problem bei den
vielen finanziellen Hilfen,
die während Corona und auch während der Inflation geflossen sind.
Vieles war unstrukturiert, mit der Gießkanne, ging nicht an die, die es
gebraucht
hätten, oder kam bei manchen gar nicht an.
Frau Steurer, die Projektverantwortliche für diese Referenzbudgets, sagt: „Die Steigerungen der Lebenshaltungskosten sind alarmierend. [...] Es ist [...] besorgniserregend, wenn Menschen bei grundlegenden Bedürfnissen [...] sparen müssen“. – Wir reden hier von Heizung, von Obst, von Gemüse, von Schulausflügen und anderem. Ein Faktor, bei dem Armut offensichtlich wird, ist, wenn für dringend notwendige Reparaturen – das Auto geht kaputt, der Kühlschrank ist kaputt oder eine Schullandwoche steht vor der Tür – das Geld nicht reicht, wenn alle Reserven schon aufgebraucht sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, was hat die Regierung
gemacht? – Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben
durch ihr unzureichendes Krisenmanagement angesichts der hohen Inflation
diesen Wohlstandsverlust noch vorangetrieben. Dieser
Wohlstandsverlust – ich habe es schon gesagt –
geht bis tief in die Mittelschicht hinein, und er wird lange nicht aufholbar
sein.
Jetzt sagt man oft, dass Erwerbsarbeit am besten vor Armut
schützt.
Das stimmt normalerweise, das ist grundsätzlich richtig – wenn
nicht der Staat mit der steigenden
steuerlichen Belastung in beide Taschen hineinlangen
würde. Noch immer liegt die Steuer- und Abgabenquote über
40 Prozent. Da hilft auch die ganze Inflationsanpassung nicht. Der Staat
nimmt mehr als 40 Prozent vom Bruttoeinkommen, und die Menschen kommen mit
dem Netto, das sie in der Brieftasche haben, nicht mehr aus. Dazu kommt die
CO2-Bepreisung, dazu kommt die ORF-Haushaltsabgabe für
alle – auch für die, die den Fernseher nie
einschalten –, die Arbeitslosenzahlen steigen, die
Firmen wandern ab, manche sperren überhaupt zu. Das schafft
noch mehr Unsicherheit.
Die Regierungsparteien, deren Vertreter hier auf der
Regierungsbank haben sich das letzte Jahr über sehr oft dafür
abgefeiert, dass sie die ansteigende
Inflation bekämpft, eine Anpassung herbeigeführt hätten, dass
die Kaufkraft gleichgeblieben sei. – Aber mitnichten! Die Kaufkraft
ist nicht gleichgeblieben, sie ist nicht gestärkt worden,
sondern die Kaufkraft ist gesunken, und das ist durch die fehlgeleitete Politik
von Grün-Schwarz zu begründen.
Die Oppositionsparteien hätten viele Lösungen
aufgezeigt, auch wir Freiheitliche haben viele Anträge betreffend
Kostenlawine stoppen, betreffend Entlastung für Österreich,
betreffend Zuwanderungsstopp eingebracht, weil wir das Geld für unsere
eigenen Leute brauchen, aber all das war Grünen und
ÖVP egal. Sie standen über der Kritik, Sie haben es bis heute nicht
verstanden. Auch wenn Kanzler Nehammer das so meint, ich glaube, er weiß
nicht,
wovon er spricht, und dafür werden die ÖVP und die Grünen bei
der nächsten Nationalratswahl auch die Rechnung präsentiert bekommen.
(Beifall bei der FPÖ.)
10.50
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kucher. – Bitte sehr, Herr Klubobmann.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr
Bundesminister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Im Unterschied
zur Märchenstunde, die wir heute vor allem von der FPÖ
präsentiert
bekommen, war am Sonntagabend auf Ö1 zumindest eine Funktionärin der
ÖVP ehrlich und hat so das Menschenbild der ÖVP ehrlich zum Ausdruck
gebracht. Auf die Frage, warum die ÖVP so deutlich verloren habe, hat sie
eine Antwort gewusst und gesagt: Man muss auch sagen, den Leuten geht
es auch viel zu gut – viel zu gut! –, sie schätzen wirklich
nicht, was man alles leistet.
Die Leute sind also einfach undankbar. Dass es der breiten Masse der Bevölkerung aufgrund der schlechten Bekämpfung der Teuerung inzwischen deutlich schlechter geht, spürt die ÖVP nicht. Das ist deren Menschenbild.
Die Dreistigkeit, mit der sich heute die Vertreterinnen und
Vertreter der Blauen, der FPÖ hier herausstellen und irgendetwas von den
kleinen Leuten
daherreden, die sie jahrelang im Stich gelassen haben – heute, kurz
vor der Wahl –: Das ist aber wirklich eine Schmähpartie. (Beifall
bei der SPÖ. –
Abg. Wurm: Philip, was redest du?!)
Jetzt reden Sie über die Teuerung. – Was ist
mit all den Anträgen in den letzten Monaten? Es war nicht nur die
Bundesregierung, die dagegen war, dass
wir eingreifen und Preise senken, egal ob das das Wohnen in Österreich
betrifft, ob es die Lebensmittelpreise sind, ob es die milliardenschweren
Übergewinne der Energiekonzerne sind oder die Heizkosten, die
sich die Leute nicht leisten können. Wir haben ganz konkrete
Vorschläge gemacht. Wir
haben gesagt: Machen wir doch das in Österreich, was alle anderen Staaten
in Westeuropa auch zustande gebracht haben! (Abg. Wurm: Philip!)
Und
wisst ihr, welche Partei nicht dabei war? – Es war die FPÖ, die
sich geweigert hat, bei den Mieten einzugreifen, bei unserer Mietpreisbremse,
die wir
ganz konkret vorgeschlagen haben, mitzustimmen. (Abg. Wurm: Philip!)
Es war die FPÖ, die in dieser Frage immer dagegen war.
Wenn wir vom Arbeitseinkommen reden, bin ich der Erste, der sagt: Die breite Masse jener Menschen, die mit ihrer Arbeit unser Land am Laufen halten, verdient es, mehr Geld in der Brieftasche zu haben – und ebenso die Pensionistinnen und Pensionisten, die unser Land aufgebaut haben! (Beifall bei der SPÖ.)
Da geht es zum einen auch um einen fairen Beitrag von
Milliardenvermögenden, damit wir die Steuern auf Arbeit wirklich
senken können. Wer war dagegen? – Es war die FPÖ. (Abg.
Wurm: Wo waren wir dagegen? Philip,
wo waren wir dagegen?) Bleiben wir heute bei der Wahrheit: Euch waren die
kleinen Leute immer egal, ihr habt euch jedes Mal, wenn ihr in der
Regierung wart, von der ÖVP über den Tisch ziehen lassen!
Erinnern wir uns miteinander: Herbert Kickl ist immer dabei gesessen, er war immer mit dabei. Heute redet er groß vom System, dabei ist er in Wahrheit seit 20 Jahren ein System auf zwei Beinen. (Heiterkeit des Abg. Schallmeiner.) Das ist Herbert Kickl.
Er war bei Wolfgang Schüssel mit dabei, mit dabei bei den Pensionskürzungen. Da hat er die Reden geschrieben, da hat er gesagt: Das ist super, dass
die
Pensionistinnen und Pensionisten weniger Geld haben. Er war –
Bussi, Bussi – mit Karl-Heinz Grasser unterwegs, als der die
Buwog-Wohnungen verscherbelt hat. Er hat ihm zugejubelt und gesagt: Das ist
klass, dass wir
die Wohnungen verschleudern. – Das war Herbert Kickl.
Als dann Hartinger-Klein hier
auf der Regierungsbank gesessen ist
und der Krankenkasse in Wahrheit Hunderte Millionen Euro weggenommen hat,
weshalb die Menschen heute monatelang auf Arzttermine warten, ist die
ganze blaue Partie mit Herzerln in den Augen danebengesessen und
hat Hartinger-Klein zugejubelt. Und auch dass Kollege Ragger von der FPÖ
heute herausgeht und allen Ernstes von den Pflegeheimen redet, wo
doch die FPÖ alle Pflegeheime an private Investoren verscherbelt und die
gemeinnützige Pflege geschwächt hat, ist alles eine Pflanzerei
der
Menschen. (Beifall bei der SPÖ.)
Die ÖVP war zumindest
ehrlich, die fühlt sich den Großspendern verpflichtet. Karl Nehammer
spürt die Armut nicht. Auch wenn er jetzt sagt, er wird
zuhören, er geht auf Reisen und möchte wieder
zuhören – wirklich gespürt und getan hat er in den letzten
Jahren natürlich gar nichts. Er hat den Menschen, die sich
das Leben nicht mehr leisten können, ausgerichtet, sie sollen sich halt
irgendwo einen Burger bestellen, soll die Pensionistin halt den Burger
essen, sollen die Kinder den Burger essen, soll die alleinerziehende Mutter den
Burger essen. Das war die Antwort von Karl Nehammer.
Man soll die Politik schon auch ganz konkret an den Taten
messen und
nicht an dem, was sozusagen vor Wahlen erzählt wird. Das Ziel der
Regierung von ÖVP und Grünen war es, die Armut in diesem Land zu
halbieren. –
Das ist leider nicht gelungen. Es gab milliardenschwere Einmalzahlungen, die
verpufft sind, aber ihr habt euch geweigert, in einen nicht funktionierenden Markt
einzugreifen. Deswegen sind wir inzwischen Schlusslicht beim
Wirtschaftswachstum, deswegen zeichnet sich eine dramatische Situation für den
Mittelstand ab: weil ihr nicht reagiert habt!
Das ist es, was wir in Österreich wieder brauchen:
nicht eine Politik, die sich durchwurschtelt, wegduckt und zuschaut, sondern
eine Politik, die allen
Ernstes die Probleme auch anpackt und löst (Beifall bei der SPÖ);
dass wir das Leben in Österreich wieder leistbar machen; dass wir die
Teuerung in
den Griff kriegen; dass wir schauen, dass sich die Leute ihre Wohnungen wieder
leisten können; dass wir im Bereich Gesundheit darauf schauen, dass die
Leute einen Rechtsanspruch darauf haben, wieder in einem vernünftigen Zeitraum
einen Arzttermin zu bekommen. All das ist möglich, man muss es
nur tun! (Beifall bei der SPÖ.)
10.55
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wurm. – Bitte.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus!
Werte Zuseher! Vielleicht eine kurze Replik auf Kollegen Kucher: Werte Zuseher,
bitte einfach einmal auf parlament.gv.at nachzuschauen, wenn Sie sich wirklich
darüber informieren wollen, welche Anträge im Parlament abgestimmt wurden
und wie vor allem auch die Sozialdemokratie abgestimmt hat (Abg. Kucher:
Der Vergleich macht sicher!), und Sie dieses Märchen vom
Kollegen Kucher nicht glauben wollen! Schauen Sie einfach selbst nach, dort ist
das schön aufgelistet! Die SPÖ war leider in den letzten Jahren immer
mit diesem Radl ÖVP-Grüne-NEOS dabei, der Bevölkerung zu
schaden. Das ist die Wahrheit, das kann man sich auf der Parlamentshomepage
gerne
anschauen.
Kommen wir vielleicht zum letzten Sonntag, zur EU-Wahl. Ich glaube, sehr, sehr viele Österreicher haben sich gewünscht, dass jetzt irgendwie eine Veränderung passiert und dass die Botschaft, die ja doch gekommen ist, verstanden wird. Die Antwort ist relativ einfach: Die Botschaft zumindest eines Viertels der Österreicher wurde, glaube ich, nicht verstanden, weder von der Sozial-
demokratie noch
von der ÖVP. Und wenn man am Montag in der Zeitung die lächelnde
Ursula gesehen hat, dann, glaube ich, wissen wir alle, wie es weitergeht,
nämlich: Wie bisher wird es weitergehen in Brüssel (Abg.
Michael Hammer: Die hat aber zugelegt, die Fraktion!) und wie bisher
wird es weitergehen in Österreich!
Was heißt das für
Sie, geschätzte Österreicherinnen und Österreicher? –
Es wird weitergehen mit einer Teuerungslawine, die Sie jetzt schon spüren.
Kein Thema, das wird weitergehen, vollkommen klar! Es wird auch weiterhin
im Gesundheitssystem bergab gehen. Das spüren Sie alle jeden Tag, wenn Sie
entweder zu einem Privatarzt gehen - -
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter, ich darf Sie ersuchen, wirklich zum Bericht zu kommen, zur Sache. (Abg. Wurm: Ich komme zum Sozialbericht, Herr Präsident!) Es ist ja recht schön, wenn Sie alles erwähnen, aber jetzt vielleicht doch zum Tagesordnungspunkt! – Bitte.
Abgeordneter
Peter Wurm (fortsetzend): Ich
spreche vom Sozialbericht,
denn es geht genau darum: Wohin entwickelt sich der Sozialstaat in
Österreich? Das ist Thema dieses Tagesordnungspunktes, Herr
Präsident, und genau
dazu spreche ich. Es geht genau um das Thema.
Wir haben 14 Prozent
armutsgefährdete Österreicherinnen und Österreicher.
14 Prozent! Was soll sich daran ändern mit dieser Regierung oder mit
den Ideen, die hier vorliegen? – Genau gar nichts! Es wird
weitergehen wie bisher. Das Sozialsystem in Österreich, und das ist das,
was wir Ihnen
seit Jahren, um nicht zu sagen Jahrzehnten, prophezeien, ist am Ende. Deshalb
leidet die Bevölkerung, das betrifft den Gesundheitsbereich, den
Sozialbereich, das tägliche Leben, die Mieten und, und, und. Das ist die
Realität.
Sie wollten nie zur Kenntnis nehmen, dass ein Sozialsystem nur dann funktioniert, wenn es für jene da ist, die es brauchen, wirklich brauchen, und nicht für die ganze Welt. Genau diese vier Parteien, ÖVP, Grüne, NEOS,
Sozialdemokratie, haben das Sozialsystem in
Österreich nachhaltig ruiniert. Es ist kein Geld mehr da, um diesen
Sozialstaat am Leben zu erhalten; abgesehen davon, dass wir
Milliardenschulden haben. Ich sage noch einmal: Das geplante Budgetdefizit
des Staates heuer umfasst 25 Milliarden Euro.
Schulden – und trotzdem ein kaputtes Sozialsystem! Sie –
alle vier – haben die Botschaft auch vom letzten Sonntag nicht
verstanden, Sie wollen weitermachen wie bisher.
Geschätzte Bevölkerung, es wird ein deutlicheres
Zeichen Ihrerseits brauchen, nämlich nicht 25 Prozent, sondern
Richtung 35, 40 Prozent, damit diese
vier Parteien die Botschaft verstehen und ihre Politik - -
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Herr
Abgeordneter, ich bitte Sie, endlich zum Sozialbericht Stellung zu nehmen.
(Abg. Loacker: Da müsste er ihn
gelesen haben! – Bundesminister Rauch: Hat er nicht!)
Abgeordneter
Peter Wurm (fortsetzend): Herr
Präsident, es geht genau darum, dass das Sozialsystem in Österreich
am Ende ist. (Abg. Kopf: So ein Blödsinn!) Das noch
einmal ganz eindeutig klarzustellen habe ich versucht. Das steht auch im
Sozialbericht auf diesen 600 Seiten genau so drinnen. Ich
habe nicht alle 600 gelesen, aber zumindest die wichtigsten, Herr Kollege.
Die Schlüsse daraus sind aber natürlich ganz
unterschiedliche, weil diese Regierung aus ÖVP und Grünen kein
Schuldeingeständnis macht und auch
keine Systemänderung vornimmt, sondern weitermachen will wie bisher. (Präsidentin
Bures übernimmt den Vorsitz.)
Deshalb: Wir als FPÖ stehen für eine soziale
Gerechtigkeit für Österreicherinnen und Österreicher. (Abg. Disoski:
Dass du da nicht lachen musst, bitte! Ist dir
das nicht peinlich?) Das heißt, es muss jene geben, die ins
Sozialsystem einzahlen, und nur jene, die es wirklich verdienen und brauchen,
sollen aus diesem
Topf bedient werden. Wir sind nicht der Sozialstaat der ganzen Welt, das
dürfte mittlerweile klar sein. – Danke. (Beifall bei der
FPÖ.)
11.00
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ernst Gödl. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Danke für das Wort. Sehr geehrter Herr
Sozialminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Nationalrat!
Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer
auf der Galerie und auch zu Hause! In den letzten Tagen, vor allem am vergangenen
Wochenende, hat sich in einigen Regionen Österreichs ein unvorstellbares
Katastrophenereignis eingestellt, unvorstellbare Regenmengen sind gefallen (Ruf
bei der FPÖ: Sozialbericht! – Abg. Wurm: Ordnungsruf!),
sehr betroffen ist auch mein Heimatbezirk, Graz-Umgebung. (Zwischenruf des Abg. Stefan.)
Es hat sich gezeigt, dass der solidarische Zusammenhalt in
unserer Gesellschaft sehr gut ausgeprägt ist. Ich möchte an dieser
Stelle ausdrücklichen
allen Ehrenamtlichen in den Einsatzorganisationen danken, aber vor allem den
freiwilligen Feuerwehren – in meinem Bezirk ganz besonders Bereichskommandanten
Gernot Rieger und stellvertretend für alle Abschnittskommandanten
Andreas Reiter (Ruf bei der FPÖ: Sozialbericht!) –, die
sich in den
letzten Tagen mit Hunderten Freiwilligen Tausende Stunden engagiert haben, um
die Schäden zu minimieren, um den verzweifelten Menschen vor
Ort zu helfen. Ich möchte das ausdrücklich hier am Beginn der Debatte
zum Sozialbericht hervorheben und ein ganz großes Dankeschön
aussprechen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ,
Grünen und NEOS.)
Das Thema Ehrenamtlichkeit korreliert auch ausdrücklich
mit dem Sozialbericht, der – wie es ein Vorredner gesagt
hat – eigentlich eine „Leistungsschau“
des Sozialstaates Österreich ist, weil sich ein Kapitel mit dem Thema
Ehrenamtlichkeit und freiwilliges Engagement befasst. Laut einer
statistischen
Erhebung engagieren sich in Österreich 49 Prozent aller Menschen ab
dem 15. Lebensjahr freiwillig. In Summe sind es circa 3,7 Millionen
Österreicherinnen und Österreicher oder Menschen, die hier wohnen,
die sich freiwillig in
den verschiedensten Vereinen, NGOs und dergleichen engagieren. Das ist absolut ein sehr, sehr hoher Wert, europaweit und weltweit
ein Höchstwert,
auch im Vergleich gesehen.
Wir haben als Gesetzgeber – und das ist im Sozialbericht auch dargestellt – gerade im vergangenen Jahr einiges dazu beigetragen, um dieses soziale Engagement zu stärken, indem wir das Freiwilligengesetz geändert haben, einige neue Dinge eingeführt haben, an der Freiwilligenstrategie 2023 gearbeitet haben und eben auch einige Rahmenbedingungen verbessert haben. Daher passt dieses Thema auch sehr gut zur Debatte über den Sozialbericht.
Wirklich sehr aktiv war die Bundesregierung und damit auch
der Gesetzgeber in den letzten Jahren im Bereich der Pflege. Wir haben zwei
große Pflegepakete hier gemeinsam erarbeitet, gemeinsam
beschlossen – ein großes Danke an die Hauptprotagonisten, an
unseren Klubobmann Gust Wöginger und an
den Sozialminister, Herrn Rauch, weil es wirklich in vielen Bereichen Verbesserungen
gegeben hat. Das soll nicht heißen, dass damit alles erledigt ist;
nein, es wurde soeben auch ein weiteres Paket mit einigen weiteren Maßnahmen
angekündigt.
Ich nehme nur einen Punkt heraus, zum Beispiel das
Pflegestipendium: 7 000 Menschen haben dieses im Vorjahr bereits in
Anspruch genommen, um sich in eine Pflegeausbildung zu begeben, um dem
drohenden beziehungsweise dem aktuell bestehenden Personalmangel
entgegenzuwirken.
Die Bundesregierung war in dieser Hinsicht sehr aktiv, und das kann man auch im
Sozialbericht sehr gut nachlesen.
Immer wieder kommt das Thema
Armut und Armutsbekämpfung auf. Das
ist ein sehr, sehr wichtiges Thema, das wir als Staat, der sich immer
zu einem ganz großen sozialen Bekenntnis durchgerungen hat, vorweg auch
diskutieren müssen. Eines sei aber Herrn Wurm und auch Herrn
Kucher – der jetzt nicht im Saal ist –, die vorhin auch
zum Thema Armut gesprochen haben, schon gesagt: Österreich war in den
letzten
Jahren und Jahrzehnten sehr erfolgreich in der Armutsbekämpfung, das zeigt jede Statistik.
Vor 15 Jahren, im Jahr 2009,
zum Beispiel waren noch etwa 6 Prozent
der Bevölkerung erheblich materiell depriviert, wie es so schön oder
so kompliziert heißt, also in echter Armut. Das hat sich in den
letzten Jahren stark verringert – stark verringert bis zum
Vorvorjahr, bis 2022, auf etwa 2,1 Prozent, 2,4 Prozent. Es stimmt,
im vergangenen Jahr ist diese Armut, diese echte
Armut auch aufgrund der Entwicklungen, aufgrund der hohen Inflation wieder
gestiegen. Da müssen wir hinschauen, das ist überhaupt keine Frage,
aber im Rückblick hat der österreichische Sozialstaat in den letzten
Jahrzehnten und in den letzten Jahren sehr viel im positiven Sinne
weitergebracht.
Ganz besonders möchte ich
auf die Jugend eingehen. Da zeigt die Statistik eine eigentlich sehr
erfreuliche Zahl: Den geringsten Anteil an absolut armen
jungen Menschen in der Europäischen Union verzeichnen laut Eurostat mit 1,1 Prozent
Slowenien, Luxemburg und Österreich; EU-Schnitt: 6,1 Prozent; in
Deutschland: 6,3 Prozent. Diese 1,1 Prozent sind noch immer zu viel,
aber unser Sozialstaat ist extrem gut aufgestellt, wenn es darum geht, Armut zu
bekämpfen.
Es hat natürlich Hintergründe,
warum das so ist. Österreich – das wurde
erst vor Kurzem ausgewiesen und Frau
Bundesministerin Raab hat das sicher auch wohlwollend zur Kenntnis
genommen – hat europaweit mit 12 Prozent des BIPs die
höchsten Familienleistungen aller Länder in der Europäischen
Union. Das zeigt sich eben auch: ein Armutsbekämpfungsprogramm auch mit
Blick auf Familien mit Kindern und jugendliche Menschen.
Eine wichtige Aussage im
Sozialbericht – eine der wichtigsten aus
meiner Sicht – betreffend den Bereich der Armutsbekämpfung ist:
„Für einen armutsfesten Sozialstaat spielt Erwerbsarbeit eine
zentrale Rolle.“
Auch wenn der Arbeitsminister – weil es ja nicht sein Punkt ist – jetzt nicht da ist: Gerade der Arbeitsminister war in den vergangenen Jahren – Kollege
Muchitsch war da oft an
Bord – sehr, sehr aktiv in der Arbeitsmarktpolitik. In den letzten
drei Jahren haben wir die jeweils höchsten Budgets für den Bereich
Arbeitsmarktpolitik bereitgestellt, weil eben die Erwerbsarbeit der erste Punkt
ist, um Armut zu bekämpfen. Deswegen haben wir auch einige Maßnahmen gesetzt,
zum Beispiel Überstunden steuerlich zu begünstigen, auch die kalte
Progression kann man hier erwähnen, mehr Netto vom Brutto. –
All das
dient dazu, dass die Menschen mehr Einkommen haben, dass sie nicht in Armut
verfallen.
Wir haben auch noch einige Vorhaben im Programm. Wir
sprechen etwa
von einem Vollzeitbonus. Ja, die Teilzeitbeschäftigung ist ein Problem. Wir haben
da eine sehr hohe Quote in Österreich und Teilzeitbeschäftigte sind
tendenziell auch eher armutsgefährdet. Dazu gehört auch das Thema
Ausbau der Kinderbetreuung, damit Vollzeitarbeit, höheres Einkommen
möglich ist.
Schon erwähnt wurde heute, und ich möchte es noch
einmal sagen, weil
es heute schon in der Früh eine sehr erfreuliche Nachricht
war – auch auf Ö3 habe ich es gehört –, dass
eben der Global Peace Index veröffentlicht
wurde und Österreich weltweit – weltweit! –
bezüglich des Friedens an dritter Stelle liegt, nämlich hinter Island
und Irland. Dazu sage ich, gerade mit
diesem Sozialbericht in der Hand (ein Exemplar des Berichtes in die
Höhe haltend): Maßgeblich für Frieden ist auch der soziale
Friede. Für den sozialen
Frieden in einem Land ist es unabdingbar, dass der Sozialstaat in der Breite
akzeptiert wird. Wir schlagen deshalb im Österreichplan von Karl
Nehammer auch einige Änderungen für die Zukunft vor, etwa dass wir
uns, gerade was die Zuwanderung betrifft, das dänische Modell ganz genau
anschauen und den vollen Anspruch auf Sozialleistungen in Zukunft eben erst nach
fünf Jahren Aufenthalt in Österreich gewähren wollen.
Die Kunst im Sozialstaat ist einfach, ihn für alle
bereitzuhalten, die ihn
brauchen, den Laden aber für jene zu schließen, die ihn
missbrauchen. Öster-
reich hat einen guten Sozialstaat, er ist krisenfest,
aber wir werden immer an einer Verbesserung arbeiten
müssen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Leichtfried:
Gibt’s in der ÖVP keine Ordner mehr? – Abg. Michael Hammer:
Bei
uns darf jeder so lange reden, wie er will! ... wie er kann!)
11.09
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr
Bundesminister! Dieser Sozialbericht hat zwei Teile. Der
erste Teil berichtet über das, was das Ministerium gearbeitet hat; das
wird natürlich zu Recht ausgeführt, weil wir einen sehr starken, sehr
umfassenden Sozialstaat haben. So etwas, was wir in Österreich
haben, gibt es meines Erachtens in ganz Europa in dieser Ausbaustufe nirgends.
Also das ist herzuzeigen und das Gegenteil von einem Grund, zu jammern.
Der zweite Teil dieses
Sozialberichts, mit den sogenannten sozialpolitischen – unter
Anführungszeigen – „Analysen“, der ist allerdings
ein Skandal.
Wenn Sie lesen, was da drinsteht, dann glauben Sie, Sie leben irgendwo in
Burkina Faso.
Zuerst beginnen wir mit einer
Armutsstudie, die auf einer Umfrage
basiert. Da werden zum Beispiel die Bürger der Gemeinde Wien befragt, ob
sie ein Auto haben. In Wien brauchen sie kein Auto, da haben sie einen
super öffentlichen Verkehr; und wenn sie sagen, sie haben kein Auto, ist
das ein Armutsindikator. (Abg. Michael Hammer: Na die Freiheitlichen
haben Tesla!)
So wird hier gearbeitet! Sogar die Statistik Austria, die diese Studie gemacht hat, sagt, wir brauchen besseres Datenmaterial. Also man macht eine Umfrage, erklärt die Leute für arm, und ausgehend von dem wird dann eine sozialpolitische – unter Anführungszeigen – „Analyse“ gemacht.
Zu welchen Schlüssen die Autoren da kommen, also da
kann man sich
nur an den Kopf greifen. Zum Beispiel wird festgehalten, dass Teilzeitarbeit
ein Armutsrisiko mit sich bringt. – Stimmt. Und welchen Schluss
ziehen die Autoren? – Ja, dann müssen wir die Arbeitszeit
verkürzen, damit werden Teilzeitkräfte automatisch zu Vollzeitkräften,
dann reichen 30 Stunden,
um Vollzeit zu arbeiten, und somit ist das Armutsrisiko bereinigt. –
Also so einfach ist die Welt! Warum denken Sie nach? (Abg. Hörl:
Falsche
Rechnung!) Warum möchten Sie mehr arbeiten, wenn wir einfach die
Vollzeitarbeitszeit heruntersetzen können? – So ein toller
Bericht ist das.
Überhaupt, nach diesem Bericht trägt der Staat die
Verantwortung für
öffentlich finanzierte Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose mit
einer staatlichen Arbeitsplatzgarantie. Auch ganz einfach, nicht? Zahlen wir
halt noch mehr Steuern und finanzieren damit Arbeitsplätze!
Der Sozialpartnerschaft – nach mir kommt noch
Kollege Muchitsch als führender Sozialpartnervertreter (Abg. Leichtfried:
Nein, nachher kommt Kollegin
Neßler!) – wird ein ganz schlechtes Zeugnis ausgestellt,
weil laut diesem Bericht die kollektivvertraglichen Mindestlöhne vielfach
nicht hinreichen, um
armutsfest zu sein, und daher werden gesetzliche Mindestlöhne
gefordert. – Das aus dem Sozialministerium mit dem Siegel der Bundesregierung
oben
drauf. Man fragt sich wirklich!
Offensichtlich hat der Herr Minister eine ganz eigenartige
Politik, wer bei ihm einen Termin bekommt, denn in diesem Bericht steht
wörtlich: „Vermögende Menschen profitieren von [...]
vorrangigem Zugang zu politischen Entscheidungsträgern“. –
Das hätte ich dem Herrn Minister gar nicht zugetraut, dass bei ihm die
vermögenden Menschen einen besseren Zugang haben als die
Nichtvermögenden! Aber es steht in diesem Bericht, dann muss es ja
wohl stimmen.
Also bei mir bekommen alle einen Termin, ich frage nicht
nach dem Vermögen. Aber offensichtlich ist das bei grünen Ministern
so. Bei Frau Gewessler
ist es nicht so, es bekommen nicht einmal die Austrian Airlines einen Termin bei der Verkehrsministerin, aber das ist ein anderes Thema. (Beifall der Abgeordneten Scherak und Hörl. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Das Ding soll ja wissenschaftlich sein. Es sind vielleicht
auch ein paar Studierende anwesend. Wenn Sie wissenschaftlich arbeiten und
Sie zitieren etwas,
dann arbeiten Sie mit Fußnoten. Dann zitieren Sie aus einem Schriftwerk,
dann ist es Fußnote 1, und hinten tun Sie es dran. Das gibt es hier
nicht, da
wird einfach die Literatur hinten en bloc alphabetisch sortiert aufgelistet. Wo
da wer zitiert wird, das können Sie sich aus den Fingern saugen; von
Wissenschaftlichkeit keine Rede.
Im Sozialministerium arbeitet ja ein Haufen
sozialdemokratisch sozialisierter Leute, und
das spiegelt sich dann auch in dem Bericht wider. So werden
SPÖ-Forderungen übernommen, zum Beispiel das Arbeitslosengeld
müsse auf 70 Prozent Ersatzrate erhöht werden, von jetzt
55 Prozent. (Zwischenruf
des Abg. Hörl.)
Wenn das eine
wissenschaftliche Arbeit wäre, dann müsste drinstehen, dass
82 Prozent der Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe gar
nicht diese 55 Prozent bekommen, sondern viel mehr, weil 82 Prozent
irgendwelche Familienzuschläge, Ergänzungszuschläge,
Schulungszuschläge
bekommen (Abg. Leichtfried: Redezeit ...!) und nur
18 Prozent der Betroffenen mit diesen 55 Prozent das Auslangen finden
müssen. Wissenschaft, meine
Oma, das hier (ein Exemplar des Berichtes in die Höhe haltend)
können Sie einrexen, 400 Seiten für die Fische!
Noch ein paar schöne Zitate aus diesem Werk: „Die
Eigentümergesellschaft, eine Vision des vorigen Jahrhunderts, ist
gescheitert“. – (Abg. Leichtfried: Wer
ist bei den NEOS Ordner?) Oh, sie wollen Eigentum. Die jungen Menschen, die
hier sind, wünschen sich vielleicht später einmal eine
Eigentumswohnung
oder ein Haus. Die Eigentumsgesellschaft ist gescheitert, richtet ihnen
der Sozialminister aus.
Dann werden Steuern gefordert: eine Bodenrente, eine
Erbschaftssteuer und eine Steuer auf das Nettovermögen, und es wird
ausdrücklich festgehalten: Natürlich braucht es alle drei,
nicht eine von den dreien! Das sind „unerlässliche
Instrumente“ für den Sozialstaat, unerlässliche! Da gibt es
keine Diskussion. So wissenschaftlich sind wir hier!
Besonders die Steuer auf das Nettovermögen ist
„entscheidend für den Schutz der Demokratie“. Verstehen Sie:
Wir brauchen eine Vermögensteuer
für den Schutz der Demokratie, denn sonst ist die Demokratie
gefährdet!
So ein Mist steht da (ein Exemplar des Berichtes in die
Höhe haltend)
drinnen. (Hallo-Rufe bei Grünen und SPÖ.) Ich sage Ihnen,
einrexen können Sie das Ding! Steuergeld vernichtet, Hunderte Seiten
für nichts und wieder nichts! (Beifall bei NEOS und
FPÖ. – Ruf: Bravo, Gerald! – Abg. Greiner:
Respekt ist, glaub ich, was anderes, oder? – Abg. Leichtfried:
Die Rede war gleich lang wie
schlecht!)
11.15
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Barbara Neßler zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Besonders begrüßen darf ich die Generation plus aus Oberösterreich. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
Man kann politische Berichte einordnen, wie
man möchte. Man kann sie auch kritisieren. Aber eines braucht es in der
Politik immer, und das ist Respekt,
und ich möchte mich zu Beginn bei allen bedanken, die umfassend an diesem
Bericht gearbeitet haben. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
Weil ich immer
höre, die Armutszahlen hätten sich verschärft, die Regierung tue
nichts: Das ist populistisch, gefährlich und dient auch nicht der Sache.
Zum
Glück haben wir einen starken Sozialstaat, der wirkt. In Österreich
findet eine hohe Umverteilung statt, von Sachleistungen wie Gesundheitsvorsorge
oder Bildung, aber auch Geldleistungen in Form von Sozialhilfe, Familienbeihilfe
oder Pensionen, die Ungleichheiten beseitigt und auch armutsverringernd wirkt,
und zwar von 42 Prozent auf 14,9 Prozent.
Da sieht man, wie wichtig der Sozialstaat ist, vor allem für diejenigen,
die ihn immer wieder angreifen. Wir sehen, was das sonst für die
Bevölkerung
heißen würde.
Zur sozialen Lage:
Die Zahlen zur Armutsgefährdung wurden auf dem Höhepunkt der
Inflation gemessen. Wir sehen, dass sich die Situation seit
damals kontinuierlich positiv entspannt, aber nicht von selbst, sondern weil
wir eine Reihe an Maßnahmen auf die Beine gestellt haben (Abg. Wurm:
Märchen, Barbara!), denn wir wissen, dass gerade in
Krisenzeiten – und wir haben einige Krisen hinter uns –
diejenigen am meisten darunter leiden, die es
ohnehin schon nicht einfach haben. Darum haben wir ein 500 Millionen Euro
schweres Kinderarmutspaket auf die Beine gestellt, das treffsicher wirkt.
Auch der Budgetdienst gibt uns recht mit den Berechnungen, dass die 400 Millionen Euro bei den 30 Prozent der Menschen mit dem niedrigsten Haushaltseinkommen ankommen.
Wir haben 40 Milliarden
Euro zur Bekämpfung der Teuerung in die Hand genommen, damit Menschen eben
nicht weiter in die Armut abrutschen oder in der Armutsfalle landen. Mit der
Valorisierung aller Familien- und Sozialleistungen haben wir einen
sozialpolitischen Meilenstein gesetzt. Die Leistungen sind jetzt um
10 Prozent gestiegen, und die Leute sind nicht vom Goodwill des
jeweiligen Ministers oder der jeweiligen Ministerin abhängig,
sondern das passiert automatisch. (Beifall bei den
Grünen.)
Mit allen Sofortmaßnahmen und Maßnahmen konnten
wir viel abfedern. Der Koalitionspartner hat es gesagt: Ja, wir haben gute
Familienleistungen
in Österreich, aber wir dürfen zugleich auch nicht die Augen davor
verschließen, dass es Kinder gibt, die armutsgefährdet sind.
Was bedeutet Kinderarmut? – Es bedeutet, seinen
eigenen Geburtstag
nicht feiern zu können. Es bedeutet, nicht mit auf Schulausflüge
gehen zu können. Es bedeutet, wegen enger Wohnverhältnisse seine
Freunde nicht
zu sich nach Hause einladen zu können. Es wirkt sich auf die
Chancengleichheit der Kinder aus. Es bedeutet keine soziale Teilhabe und nicht
dazuzugehören,
und das ist nicht nur ein unschönes Gefühl, sondern wirkt sich massiv
auf unsere Kinder aus, auf das Selbstbild unserer Kinder, das dann lautet: Ich
habe
nichts, ich kann nichts, ich bin nichts! Das ist unwürdig, das ist eine
unwürdige Situation für unser Land.
Ich sage immer wieder: Niemand ist freiwillig arm. Armut ist
kein individuelles Problem. Armut ist ein strukturelles Problem, und
darum müssen wir auch strukturell ansetzen. Darum wird früher oder
später kein Weg
an einer Kindergrundsicherung vorbeiführen. (Beifall bei
Grünen und SPÖ.)
Ich bin sehr froh, dass endlich ein Sozialminister alle Experten
und Expertinnen und Organisationen, die zu diesem wichtigen Thema arbeiten, an
einen
Tisch holt und ein Modell erarbeitet, das die nächste Bundesregierung
sofort umsetzen kann, denn so funktioniert vorausschauende Politik. Das
Modell besteht aus Familienleistungen, aus Geldleistungen und Sachleistungen
wie beispielsweise eine warme Mahlzeit pro Tag.
Wir wissen, dass Kinderarmut uns jährlich 17 Milliarden Euro kostet. Wir brauchen dringend Fachkräfte. Trotzdem leisten wir es uns, dass wir Jugendliche zurücklassen.
Die Investition in eine Kindergrundsicherung ist nicht nur im Sinne von Zukunftschancen sinnvoll, sondern sie ist auch ökonomisch grundvernünftig. Das sollten alle Parteien hier herinnen endlich verstanden haben.
Geben wir den Kindern das Gefühl zurück, sie
haben etwas, sie können etwas, sie sind etwas, sie haben eine Zukunft in
diesem Land! – Danke. (Beifall
bei den Grünen sowie des Abg. Saxinger.)
11.20
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Muchitsch. – Bitte.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Ich darf zu Beginn recht herzlich eine Besuchergruppe aus Fürstenfeld begrüßen. Herzlich begrüßt sei der Pensionistenverband aus Fürstenfeld mit seinem Obmann Manfred Hafner. (Allgemeiner Beifall.)
Zu Kollegen Loacker ganz kurz: Also dieser
Bericht (ein Exemplar des Berichtes in die Höhe haltend) –
er hat den Band II mit nicht 400, sondern mit 443 Seiten gemeint –
ist kein „Mist“ oder Schmarrn, sondern ein ausgezeichneter Bericht.
Da muss man auch einmal Danke an das Sozialministerium sagen (Beifall bei
der SPÖ), weil dieser Bericht nämlich im Band I klar die
Aktivitäten aufzählt, aber in Band II sehr wohl
sozialpolitische Analysen
von Expertinnen und Experten enthält und wissenschaftlich untermauert, wo
wir in Österreich noch einen Handlungsbedarf haben. Da wird klar
aufgezeigt,
wo unser Sozialstaat steht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser
Bericht zeigt auch eindeutig auf, wo die Bundesregierung versagt hat, wo wir
einen Aufholbedarf haben,
zum Beispiel bei der Teuerung. Die Einmalzahlungen helfen nicht, die Armut zu
bekämpfen. Fakt ist, die Armut ist weiter gestiegen, und deswegen noch
einmal die Botschaft an die Regierungsparteien: Wer die Teuerung
nicht bekämpft, der erhöht die Armut! Das ist leider in diesem Land
passiert, und dafür ist diese Bundesregierung verantwortlich.
Fakt ist, die Reichen – auch das kommt klar in diesem Bericht zum Ausdruck – werden immer reicher, die Armen immer ärmer. So können und wollen Sie Armut wahrscheinlich nicht bekämpfen.
Wenn hier im
Anschluss Kollege Hammer herauskommen und uns sagen
wird, dass die Sozialleistungen valorisiert werden: Ich frage Sie, Kollege
Hammer
von der ÖVP: Warum ist dennoch die Armut gestiegen? Warum ist die
Armut, auch in Form von Arbeitslosigkeit und Notstandshilfebezug, weiter gestiegen? –
Weil dort die Sozialleistungen nicht valorisiert worden sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen wieder an einem armutsfesten Sozialstaat bauen, weil eine weitere Erkenntnis in diesem Sozialbericht ist: Wer nicht in Bildung investiert, der erhöht die Kosten für die aktive Arbeitsmarktpolitik und schwächt den Wirtschaftsstandort Österreich.
Eine OECD-Studie
zeigt ganz klar: Wenn wir armutsgefährdete Kinder in der Bildung
benachteiligen, wenn diese armutsgefährdeten Kinder nicht
gleiche Bildungschancen bekommen, dann ist das auch für den Staat ein
Verlust, dann sind das nämlich 3,6 Prozent weniger an Wirtschaftsleistung.
Das
sind 18 Milliarden Euro pro Jahr, 50 Millionen Euro pro Tag, meine
sehr geehrten Damen und Herren.
Darüber wird
die Debatte nicht geführt. Die ÖVP, die Wirtschaft reden
immer nur davon, Lohnnebenkosten und damit Sozialleistungen zu senken. Wieso
diskutieren wir nicht einmal, wie man den Wirtschaftsstandort Österreich auch
wieder über die Bildung fitter machen und den Kindern
gleiche Chancen geben kann, ein Bildungssystem zu besuchen? (Beifall
bei der SPÖ.)
Was ÖVP und Grüne noch gemacht haben – weil es heißt, die Kinder seien so wichtig und Kinderarmut sei zu bekämpfen –: Sie haben den Familienbonus von Schwarz-Blau von 1 500 Euro auf 2 000 Euro erhöht. Die Teuerung hat eingesetzt, und Sie haben bei denen, die Sie vorher mit 700 Euro abgespeist haben, die nämlich nicht so gut verdienen, noch 60 Euro pro Monat draufgelegt.
Die Frage stellt sich aber schon: Der ist befristet. Mit 1.1.2025 bekommen Familien, die gut verdienen, 2 000 Euro vom Staat, und Familien, die nicht gut verdienen – das sind überwiegend Frauen, alleinerziehende Mütter, Teilzeitbeschäftigte –, wieder 700 Euro. Warum unterscheiden Sie bei den Familien
zwischen gut verdienenden und nicht gut verdienenden? Diese Frage müssen wir immer wieder und erneut stellen. (Beifall bei der SPÖ.)
Die dritte
Erkenntnis in diesem Sozialbericht ist: Wer Vermögen nicht verteilt und
gerecht besteuert, der ist dafür verantwortlich, dass die Schere
zwischen Arm und Reich noch weiter auseinandergeht. Fakt ist – Kollege
Koza hat das mit seinen 5 Prozent, mit seinen 10 Prozent aufgezeigt –,
das
sagt die Oesterreichische Nationalbank in ihrer Studie, Vermögen und
Einkommen müssen gemeinsam analysiert werden. Diese Studie der
Autoren
der Oesterreichischen Nationalbank sagt, es ist Zeit, dass jene Vermögen,
die unverdient und ohne Leistung steigen, dass diese
Vermögenszuwächse besteuert werden. Da geht es um Erbschaftssteuern
bei Millionenerben, nicht beim kleinen Häuslbauer, nicht beim kleinen
Erben, sondern bei Millionenerben. Es geht ganz klar darum, dass da
etwas gemacht wird.
Diesen Autoren
verbietet man jetzt, das in der Öffentlichkeit bei Pressekonferenzen
zu präsentieren. Das ist ja die größte – ich will
das Wort jetzt
nicht sagen – Unverständlichkeit dabei – ja, so.
Daher, meine sehr
geehrten Damen und Herren, abschließend: Die Sicherung von
Mindestlebensstandards für alle Menschen in Österreich muss so
gestaltet werden, dass relevante Grundrechte gewährleistet werden: ein
Recht auf Wohnen, ein Recht auf Versorgung mit Energie, mit Infrastruktur,
mit Kinderbetreuung, mit Pflege, mit Gesundheitsversorgung. Das sind die Themen,
die wir brauchen. Nur durch Sichern dieser Mindestlebensstandards schaffen wir
einen armutsfesten Sozialstaat.
Es liegt an der Politik, unseren Sozialstaat
abzusichern und weiter auszubauen. Wir in der SPÖ wollen das tun. Wir
haben dazu ein Programm, einen
Plan mit Herz und Hirn, präsentiert. Wir zeigen auch auf, wie man das
finanzieren kann.
Wir brauchen dazu den Auftrag der Menschen in Österreich, und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden uns diesen Auftrag bei der Nationalratswahl am 29. September für ein sozialeres, gerechteres Österreich holen. (Beifall bei der SPÖ.)
11.26
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Johannes Rauch zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Hohes Haus! Ich
nütze die Gelegenheit, jetzt erstens auf ein paar Punkte einzugehen, die
in der Debatte genannt worden sind, und zweitens auch auf den Sozialbericht.
Lassen Sie mich
voranstellen, dass wir in Österreich Gott sei Dank in der Situation
sind, dass wir einen funktionierenden Sozialstaat haben. Den haben
viele europäische Staaten nicht, von anderen in Übersee gar nicht zu
reden. Es sei auch dazugesagt: Dass wir diesen Sozialstaat haben, der Menschen
in Situationen der Arbeitslosigkeit, der Krankheit, des Alters oder einer
Behinderung absichert, ist unter anderem das Verdienst der
Sozialpartnerschaft
und von Regierungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte, die das geschaffen
haben. Das sollte man auch so benennen.
Wir haben
unzweifelhaft in den letzten drei Jahren Krisen zu bewältigen
gehabt, die wir in dieser Form noch nicht hatten, wodurch der Sozialstaat auch
vor Herausforderungen gestellt worden ist. Ich möchte schon betonen,
dass natürlich entlang dieser Krisen, die wir hatten, zum Teil noch haben,
Menschen in ökonomische Notlagen geraten sind, die das vorher so gar
nicht gekannt haben, und dass sich Menschen verschärft in sozialen
Notlagen befinden, die ohnehin schon am Rande gestanden sind und dort
immer wieder
leben mussten. Das war auch der Grund, warum die Bundesregierung gehandelt und tatsächlich
viel Geld in die Hand genommen hat, um dem entgegenzusteuern.
Das heißt,
deutlich gemacht am Beispiel einer Alleinerzieherin mit zwei Kindern: Die hat
in den letzten zwei Jahren oder seit Beginn der Krise mindestens
5 000 Euro zusätzlich bekommen. Das ist für diese Frau viel
Geld. Ich mag mich nicht in diesem Zynismus ergehen und sagen, das ist entweder
zu viel und
nicht treffsicher, oder es ist zu wenig, weil es sowieso nichts nützt.
Sie hat von den
Direktzahlungen, vom Paket gegen Kinderarmut, von der Stromkostenbremse,
vom Energiekostenausgleich profitiert. Sie hat unter anderem möglicherweise
auch vom Wohnschirm profitiert, um eben nicht
die Wohnung zu verlieren oder nicht den Strom oder das Gas abgedreht zu
bekommen.
Das heißt,
die Maßnahmen, die wir gesetzt haben, haben Situationen
von Menschen, die sich in Notlagen befinden, deutlich verbessert. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir haben das auch – weil die beiden Bereiche angesprochen sind – im Pflegebereich und im Gesundheitsbereich gemacht. Es ist einfach in den vergangenen zwei Jahren sowohl im Gesundheitsbereich als auch im Pflegebereich massiv Geld investiert worden, um die Situation dort zu verbessern. Es sind die Gehälter für das Pflegepersonal erhöht worden. Es gibt eine zusätzliche Urlaubswoche. Es ist bei der Gesundheit ein Reformschritt gemacht worden.
Es fließen derzeit pro
Jahr 1 Milliarde Euro zusätzlich in die Pflege und 1 Milliarde
Euro zusätzlich in die Gesundheit. Auch das ist Sozialpolitik –
und zwar gelebte Sozialpolitik, abgesichert auf die nächsten fünf
Jahre. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Während wir hier immer von Statistiken, Zahlen und
Erhebungen reden, stehen hinter diesen Zahlen, Daten und Fakten immer auch
Einzelschicksale, sind Familien und Kinder betroffen. Die OECD hat uns ja
vorgerechnet, dass die Folgen von Kinderarmut in Österreich mit
zweistelligen Milliardenbeträgen
zu Buche schlagen.
Das ist mein Standpunkt, und da möchte ich auch
Kollegen Loacker sagen: Investitionen in die sozialstaatliche Absicherung
rechnen sich volkswirtschaftlich. Es ist eine schlichte ökonomische
Rechnung, dass jeder Euro, den wir in
die soziale Absicherung von Kindern (Abg. Loacker: Für schlicht
halte ich das auch!) und Jugendlichen, in die aktive Arbeitsmarktpolitik,
in die Vermeidung
von Armut und Deprivation investieren, gut investiertes Geld ist.
Schließlich gelingt es damit, Menschen eine Zukunftsperspektive zu geben,
und –
das ist auch der Punkt – ein menschenwürdiges Leben zu
ermöglichen, im Bereich Wohnen, im Bereich Lebenshaltungskosten und beim
Einkaufen. Das ist unsere Verpflichtung. Alles andere, finde ich, ist
zynisch – und wenn Sie
noch nie mit einem Menschen geredet haben, der auf eine Mindestpension angewiesen
ist oder Sozialhilfe bezieht, dann würde ich Ihnen das dringend empfehlen.
(Beifall bei Grünen und SPÖ.)
Ich bin täglich draußen. Es kommen zu mir nicht
die Reichen und Superreichen, Herr Kollege Loacker. Ich setze mich mit den
tatsächlichen Lebensrealitäten der Menschen
auseinander. Das mache ich, seit ich als Sozialarbeiter berufstätig
bin, und ich weiß, wie es denen geht. (Abg. Loacker: Im Bericht
steht,
dass die Reichen ... besser Zugang haben!) Das ist zynisch, Herr
Kollege Loacker, absolut zynisch, und wenn Ihre Welt und Ihre Denke ist, alles
zu privatisieren und an die Profitmaximierung auszulagern, dann ist
es Ihre Welt. Das ist Ihr gutes Recht. Meine ist es nicht (Beifall bei den
Grünen sowie des Abg.
Lindner), weil wir verpflichtet sind, dem entgegenzutreten. So
funktioniert solidarische Gesellschaft. Das ist Ihre Welt nicht, das habe
ich verstanden.
(Beifall bei den Grünen. – Abg. Loacker: Ihr Bericht
ist ein Unfug!)
Was sind die Zukunftsperspektiven? Wir wissen, wir haben
nicht alles erreicht und es gibt noch jede Menge zu tun. Nun gelange ich zum
Punkt der Rechtfertigung und der Darstellung, wie sich diese Dinge
ökonomisch rechnen. Ja, es gibt die Verpflichtung, darzulegen, dass
sozialstaatliche Investitionen und Investitionen des Staates
überhaupt einen volkswirtschaftlichen Nutzen bringen. Das tun
wir – und ich habe es wirklich satt, dass wir immer dann,
wenn wir über Gesundheit, Pflege und Investitionen in Soziales reden, in
Rechtfertigungszwang kommen. Das sind immer böse Ausgaben; aber immer
dann, wenn Gebäude, Schienenwege oder Infrastruktur errichtet werden, dann
sind es Investitionen.
Erstere sind genauso Investitionen in Menschen, und das ist
gerechtfertigt.
Das ist bei den Pensionistinnen und Pensionisten, bei den Jungen, bei
den Arbeitslosen und bei den sozial Bedürftigen gerechtfertigt. Wir werden
uns angewöhnen müssen, dass uns, wenn wir in diesem Staat den
sozialen
Frieden und nicht wie in Frankreich Proteste auf der Straße haben wollen,
diese Investitionen in die soziale Absicherung und den sozialen Frieden etwas
wert sein müssen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
SPÖ.) Das ist die Botschaft dieses Sozialberichtes, nicht mehr und
nicht weniger.
(Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.33
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Michael Hammer zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich zu meinem
Redebeitrag komme, darf ich
im Namen meines Kollegen Laurenz Pöttinger die Gruppe des Seniorenbunds
Neukirchen am Walde mit dem Obmann Franz Doppler sehr herzlich bei
uns im Haus begrüßen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und
Grünen.)
Es ist eine sehr berühmte Gemeinde. Unser ehemaliger Landeshauptmann in Oberösterreich, Josef Ratzenböck, ist aus Neukirchen am Walde. (Abg. Schallmeiner: Oh mein G- -!) Das ist ja eine wichtige Gemeinde.
Herr Kollege Leichtfried, ich werde mich bemühen, meine Redezeit einzuhalten. Du hast dir heute schon Sorgen gemacht, dass wir immer drüberschlagen. Ich werde mich diesbezüglich bemühen. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)
Der Sozialbericht ist immer eine Darstellung des Iststandes
der sozialen
Situation in Österreich und auf der anderen Seite aber auch ein
Tätigkeitsbericht über die Aktivitäten und Maßnahmen der
Bundesregierung und des Sozialressorts. Das ist kein isolierter Bericht,
der nur für diesen Berichtszeitraum gilt – was die
Tätigkeiten und Maßnahmen betrifft, schon; aber die Entwicklungen sind
natürlich in einer zeitlichen Abfolge zu sehen.
Wenn man sich den Bericht und auch die Bewertung durch
Studien und internationale Statistiken anschaut, dann kann man nur zu dem
Schluss kommen, dass die soziale Absicherung in Österreich wirklich
greift, dass wir ein
tolles Sozialsystem haben und auch in den letzten Jahren richtige und wichtige
Maßnahmen gesetzt worden sind.
Natürlich kann man einen Bericht auch immer so lesen,
wie es die SPÖ
macht, speziell dann, wenn sie nicht gerade den Minister stellt. Wenn sie den
Minister im Sozialbereich stellt, dann ist auf einmal die Armut weniger
und dann ist der Bericht nur positiv. Wenn aber eine andere Regierung
tätig ist, dann wird die kollektive Verarmung ausgerufen und alles
schlechtgeredet. Die Österreicherinnen und
Österreicher nehmen Ihnen das aber nicht ab. Das hat man auch am Sonntag
wieder gesehen, weil gesehen wird, dass
die soziale Absicherung da ist, dass seitens der Regierung die Kaufkraft
gesichert wurde, wichtige Maßnahmen gesetzt wurden und die
Bürgerinnen und
Bürger es satt haben, dass hier ewig von einer kollektiven Verarmung
gesprochen wird. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ja, und es war uns gemeinsam
mit der Bundesregierung ein Anliegen,
gerade in den letzten schwierigen Jahren, zu helfen – und der
Berichtszeitraum erstreckt sich ja zurück bis zur Coronapandemie und zur
Teuerung in
Folge des Ukrainekriegs. Wir haben uns wirklich bemüht, in vielen Sparten
und vielen Bereichen die Kaufkraft der Österreicherinnen und
Österreicher
zu sichern. Es ist relativ einfach, wenn man zu diesem Bericht referiert. Man
braucht nämlich nur eine Maßnahme nach der anderen aus dem
Bericht zu zitieren. Wir haben über all die Jahre die Pensionen in einem
ordentlichen Ausmaß angepasst; und ich bin selbst viel mit
Pensionistinnen und Pensionisten im Gespräch, die auch anerkennen, dass in
den letzten
Jahren, was die Pensionsanpassungen betrifft, wirklich viel gemacht wurde. (Beifall
bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir haben Teuerungsausgleiche
und Direktzahlungen geschaffen und
die Aliquotierung bei der ersten Pensionsanpassung ausgesetzt, weil wir gesehen
haben, dass es durch die hohe Inflation da eine Schieflage gibt. Auch da
wurde entsprechend reagiert. Herr Kollege Muchitsch, ja, die Valorisierung der
Sozial- und Familienleistungen ist ein Meilenstein, das wurde in vielen,
vielen Jahren davor – auch in eurer Regierungszeit – nie
gemacht. Das macht bei den Familien, bei den Beziehern von Sozialleistungen
enorm viel aus, was
diese Valorisierung alleine in den letzten Jahren bringt.
Wir haben im Steuerbereich die
kalte Progression abgeschafft, den Familienbonus erhöht und wirklich
quer durch die Bevölkerung in Österreich die
Kaufkraft gesichert, vor allem auch jene der Familien mit Kindern und der Pensionistinnen und Pensionisten. (Abg. Leichtfried:
Die Redezeit!) Daher stehen
wir in Österreich gut abgesichert da. (Beifall bei der ÖVP.)
So gesehen ist der Sozialbericht ein Erfolgsbericht
über die Tätigkeit der Bundesregierung in den letzten Jahren.
Wir sind ja am Ende der Legislaturperiode und wir können hier zu
Recht sagen, dass gerade in diesem Bereich viel gemacht wurde. Natürlich
muss man immer darauf schauen, was in den
nächsten Jahren noch notwendig ist. Aus unserer Sicht sind viele
Maßnahmen, die in Band II drinnen sind, nicht notwendig und nicht
zielführend. Das
muss man sich alles genauer anschauen. Der Tätigkeitsbericht
beschränkt sich auf den Band I, den wir auch voll unterstützen,
und da wurde wirklich
vieles geleistet. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.37
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte. (Abg. Hörl: ... Wetterbericht! – Abg. Leichtfried: Ja, ganz ist sich’s nicht ausgegangen! – Abg. Hörl: ... Wetterbericht!)
11.38
Abgeordnete
Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Frau
Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Die Begrüßung
auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen!
Der Sozialbericht zeigt sehr schön auf, was im Einflussbereich des
Ministeriums so passiert ist, aber auch, wo es noch Handlungsbedarf gibt. Das
geschieht eindeutig auf Basis der Fakten, vor allem aber der Finanzen.
Natürlich gab es viele Reformen und viele kleine Änderungen, aber in
der Pflege, bei den Pensionen und auch in der Bekämpfung der Kinderarmut
fehlt es
einfach an Nachhaltigkeit.
Ich weiß schon, dass Sie darüber nicht gerne
sprechen, aber es steht in dem Bericht auch drin, dass die Kosten für
Pflege und Gesundheit explodieren.
Sie haben es vorher angesprochen: 1 Milliarde Euro für die Pflege,
1 Milliarde Euro für die Gesundheit – aber was wir nicht
schaffen, ist eine Durchrechnung, welche Investitionen sich rentieren
und welche man sich einfach auch sparen könnte, um diese Kosten in
Schach zu halten. Genau diese Gegenrechnung bräuchten wir.
Wenn wir bei Pflege und Gesundheit richtig investieren – nämlich in Prävention – dann wäre auch die Behandlung der Spätfolgen wesentlich kostengünstiger, weil sie nämlich gar nicht da wären. Wenn wir bei Kinderarmut und Bildungschancen auch endlich richtig ansetzen würden und darin investieren, dann bräuchten wir auch wenig Armutsbekämpfung bei Erwachsenen.
Genauso ist es beim Umgang mit Menschen mit Behinderungen.
Da steht
in dem Bericht, dass es ja den NAP Behinderung II mit all seinen
Maßnahmen gibt – und wir wissen genau, was ein NAP in
Österreich bedeutet:
Papier ist geduldig.
Es schlägt aber wirklich dem Fass den Boden aus, dass
in dem Bericht ernsthaft positiv hervorgehoben wird, dass die Bundesländer
diesmal bei der
Erarbeitung des NAP mitgewirkt haben. Ich finde das sehr amüsant. Herr
Minister, Sie wissen genau, wovon ich spreche: Stichwort UN-Handlungsempfehlungen, Stichwort Inklusionsfonds und Finanzausgleichsverhandlungen. Die Bundesländer sind im Bereich der Inklusion nämlich der Bremsfallschirm schlechthin.
Diese Regierung hat es nicht geschafft, im Finanzausgleich
ausreichend Druck auf die Bundesländer auszuüben, deswegen herrscht
weiter Stillstand.
Sie können dem Herrn Bildungsminister noch ausrichten, dass es in seinem
Bereich sogar Rückschritte gibt. Das muss man als Bildungsminister
einmal schaffen. Das ist das Bittere an diesem Sozialbericht, er zeigt alle
Lücken in der Sozialpolitik auf, wo wir einfach nicht weiterkommen.
Ich würde es gerne haben, dass wir die Diskussion
über diesen Bericht als Anleitung für die Zeit nach der Wahl einfach
mitnehmen, damit wir
beim nächsten Sozialbericht nicht wieder die immer gleichen Dinge
besprechen müssen – das zu nichts führt –,
sondern endlich in einen nachhaltigen
Sozialstaat zum Wohle der Bevölkerung investieren und nicht nur in ein
enormes Budgetminus im Sozialbereich. – (Den Dank auch in
Gebärdensprache
ausführend:) Danke. (Beifall bei den NEOS.)
11.41
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte.
Abgeordnete
Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau
Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, Besucherinnen und Besucher! Ja,
Sie
merken selber, es gibt sehr unterschiedliche Lesarten dieses Sozialberichtes.
Die einen sagen, es war noch nie so gut wie jetzt. Es gibt aber auch andere,
die sagen, dass unser Sozialstaat Wunden bekommen hat.
Diese Wunden, die er bekommen
hat, die – das sagen wir als Sozialdemokratie – kann man
seit dem Jahr 2017 messen. Seit der Regierung Kurz, seit
Schwarz-Blau wurde vieles an Verschlechterungen für Menschen, die es
wirklich brauchen (Abg. Wurm: Frau Kollegin!), beschlossen. Ihr
Blauen wart bei
diesen Verschlechterungen live, live, live dabei (Ruf bei der ÖVP: Was
zum Beispiel?), die wir da – zum Teil wirklich
schriftlich – schwarz auf weiß
ablesen können.
Dann gibt es die anderen, die
sagen, es war noch nie so gut wie jetzt, wir brauchen eigentlich gar nichts
für die Leute – die an der Armutsgrenze oder drunter
leben – zu tun, denn die Welt, so wie wir sie sehen, ist in Ordnung.
Das bezieht sich wahrscheinlich auf eure Welt, liebe ÖVP, aber nicht auf
die
Welt der Leute draußen.
Ich möchte zu Beginn auf
zwei Termine aufmerksam machen. Am 17. Juni, Herr Bundesminister, werden
zwei Kapitel der WU-Studie vorgestellt. Gerüchte besagen – ich
habe es in den Medien gelesen –, dass die Autoren, die sozusagen
auch Vermögen- und Erbschaftssteuern vorschlagen, von der Oesterreichischen Nationalbank
ausgeladen wurden beziehungsweise nicht eingeladen werden, zu
präsentieren. Vermögen- und Erbschaftssteuern, die wir als
Sozialdemokratie schon lange vorschlagen, wären ein adäquates Mittel,
um die Wunden des Sozialstaates wieder zu schließen und ihn wieder sicher
zu
machen. (Beifall bei der SPÖ.)
Der zweite Termin findet schon übermorgen
statt. Herr Bundesminister, Sie haben sich dazu bekannt, dass Sie in einer
großen Runde Vorschläge
dazu machen wollen, wie eine Kindergrundsicherung ausschauen soll. Wir haben
heute schon darüber geredet, dass Kinder gute Bildung
genießen können,
nicht in Armut aufwachsen müssen, dass Kinder ein adäquates, warmes
Mittagessen am Tag bekommen. Ich möchte nicht wissen, wie viele
Kinder jetzt
in unseren Schulen sitzen, die keine Jause mithaben. Ich möchte nicht wissen,
wie viele Jugendliche daheim depressiv im Bett liegen, weil sie keine
Therapie bekommen können. Ich möchte nicht wissen, wie viele
alleinerziehende Mütter ihre Kinder halb krank in die Schule
schicken – ich kenne solche
Beispiele –, weil sie Angst haben, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. All das sind Tatsachen, über die man schon auch reden muss. (Beifall bei der SPÖ.)
Übermorgen findet der Gipfel statt, sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen. Als Ideengeberin hat die Volkshilfe fungiert,
alle neun Bundesländer sind aufgesprungen, sie haben gesagt, wir brauchen
in Österreich so etwas wie eine Kindergrundsicherung. Es gibt einen
einstimmigen Beschluss der Bundesländer dazu und der
Bundesminister greift das jetzt auf. Wir haben einen Antrag vorliegen, mit dem
wir uns heute dazu entschließen könnten, den Herrn Bundesminister
dabei zu unterstützen, wenn er die Kindergrundsicherung besprechen
und hoffentlich mit Ihnen positiv diskutieren wird. Daher ist
es meine Aufgabe und auch meine Freude, Ihnen diesen Entschließungsantrag
jetzt näherzubringen.
Er basiert auf einem Dreisäulenmodell,
nämlich einem Mix aus Sach- und Geldleistungen, damit gleichermaßen
für alle Kinder eine wirkliche Untergrenze gegeben ist und Kinder in
einkommensschwächeren Familien – jene, die es
mehr brauchen – einkommensabhängig noch mehr dazubekommen.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kindergrundsicherung – Jedes Kind hat das Recht auf ein Aufwachsen ohne finanzielle Sorgen!“
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz,
wird aufgefordert, um Kinderarmut künftig
zu beseitigen, das vorab dargestellte Modell der Kindergrundsicherung, welches
auf den folgenden drei Säulen basiert, auszuarbeiten und dem Nationalrat
ehestmöglich zur Beschlussfassung zu übermitteln:
- Rasche Investitionen in den Ausbau kostenfreier kindbezogener Infrastruktur,
- Einführung eines Universalbetrages für alle Kinder unter Zusammenführung von Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Familienbonus Plus für alle Familien in voller Höhe,
- Einführung einer einkommensabhängigen Leistung, um armutsbetroffenen Kindern die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
*****
Mit diesem Antrag erleichtern wir Ihnen die Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)
11.46
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Petra Wimmer, Christian Oxonitsch,
Genossinnen und Genossen
betreffend „Kindergrundsicherung – Jedes Kind hat das Recht auf ein Aufwachsen ohne finanzielle Sorgen!“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1.) zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Sozialbericht 2024 des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III1146/2586 d.B.)
Kinderarmut ist nicht hinnehmbar. Kinder brauchen Geborgenheit und Zuversicht, um sich frei entwickeln und entfalten zu können. Auch der aktuelle Sozialbericht 2024 bestätigt, dass Kinderarmut enorme Folgen für die Betroffenen im Erwachsenenalter haben, darüber hinaus aber auch enorme volkswirtschaftliche Kosten verursacht.
Mit der
Einführung einer Kindergrundsicherung soll jedem Kind in Österreich
ein Aufwachsen ohne finanzielle Sorgen ermöglicht werden. In
Österreich sind mehr als 350.000 Kinder und Jugendliche
armutsgefährdet. 239.000 leben in einem
Haushalt, der die Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen warmhalten kann. Besonders dramatisch ist die Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern. Von 2020 auf 2021 stieg die Armutsgefährdung in dieser Gruppe um fünf Prozent auf 36 Prozent. Rund 40 Prozent können sich die Nachmittagsbetreuung für ihre Kinder nicht mehr leisten. Die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen von Kinderarmut kosten die Republik jedes Jahr 17 Milliarden Euro.
Ziel muss sein:
Keine Angst mehr vor dem Monatsende, wenn sich nur noch Nudeln und Toast
ausgehen, um satt zu werden. Chronische Erkrankungen, Fehlzeiten
in der Schule, Scham – all das würde wegfallen und Raum für
mehr schöne Erlebnisse mit der Familie,
Freunden und Hobbys schaffen. Mit der Kindergrundsicherung
sollen alle Kinder unterstützt werden und insbesondere jene
Familien finanziell gestärkt werden, die mit weniger
Haushaltseinkommen auskommen müssen.
Eine armutsbeseitigende und armutsvermeidende Kindergrundsicherung muss aus drei Säulen bestehen:
1. Säule:
Bereitstellung kostenfreier kindbezogene Infrastruktur - insbesondere der
Anspruch auf qualitativ hochwertige Kinderbildung mit gratis Mittagessen,
der kostenlose Zugang zu Ferien- und Freizeitangeboten sowie eine flächen-
sowie bedarfsdeckender Versorgung mit ärztlichem und therapeutischem
Angebot
2. Säule:
Ein Universalbetrag für alle Kinder - abhängig von Anzahl und Alter
der Kinder von zumindest 367 Euro pro Monat unabhängig vom Einkommen
der Eltern
3. Säule: Eine einkommensabhängige Leistung - in der Höhe von maximal 27 Prozent des jeweils geltenden Ausgleichzulagenrichtsatzes pro Monat
Diese
Kindergrundsicherung soll bisher bestehende Leistungen, wie die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag zusammenführen und den
alten Familienbonus Plus in Zukunft für alle Kinder inkludieren. So
erhalten alle Familien den Familienbonus Plus in voller Höhe. Das bedeutet
einen Universalbetrag, abhängig von Alter und Anzahl der Kinder von
mindestens 367 Euro pro Monat für jedes
Kind – unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Um armutsbetroffene Kinder zusätzlich
abzusichern und ihnen Teilhabe in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Sport
und Kultur zu ermöglichen, erhalten sie
eine einkommensabhängige Zahlung in der Höhe von maximal 27 Prozent
des jeweils geltenden Ausgleichszulagenrichtsatzes (derzeit 312 Euro) pro
Monat.
Darüber hinaus braucht es den massiven Ausbau kindbezogener Infrastruktur. Insbesondere muss rasch in den kostenfreien Anspruch auf qualitativ hochwertige Kinderbildung mit gratis Mittagessen, kostenlosen Zugang zu Ferien- und Freizeitangeboten und flächen- sowie bedarfsdeckender Versorgung mit ärztlichem und therapeutischem Angebot investiert werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass alle Kinder gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können und verhindert, dass Armut vererbt wird. Kein Kind soll zurückgelassen werden.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesregierung, insbesondere
für Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz, wird aufgefordert, um Kinderarmut künftig
zu beseitigen das vorab dargestellte Modell der Kindergrundsicherung, welches
auf den folgenden drei Säulen basiert, auszuarbeiten und dem Nationalrat
ehestmöglich zur Beschlussfassung zu übermitteln:
1) Rasche Investitionen in den Ausbau kostenfreier kindbezogener Infrastruktur,
2) Einführung eines Universalbetrages für alle Kinder unter Zusammenführung von Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Familienbonus Plus für alle Familien in voller Höhe,
3) Einführung einer einkommensabhängigen Leistung, um armutsbetroffenen Kindern die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, der Sozialbericht 2024 stellt ganz klar fest, dass Menschen mit Behinderungen von einer gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsmarkt ausgeschlossen bleiben. Diese Diskriminierung wird durch mehrere Aspekte bedingt.
Einerseits werden Menschen mit
Behinderungen durch bauliche Barrieren in ihrem täglichen Leben
eingeschränkt, und das obwohl wir bereits seit
etlichen Jahren ein Behindertengleichstellungsgesetz haben. Das Problem ist
allerdings, dass sich aus diesem Behindertengleichstellungsgesetz für
Menschen mit Behinderungen kein Beseitigungsanspruch von Barrieren ergibt. Das
heißt, wenn Barrieren, die beseitigt werden sollten, eine finanzielle
Härte für den Gegner darstellen, dürfen Menschen mit
Behinderungen weiter diskriminiert werden, weil die finanziellen Gründe da
einfach im
Vordergrund stehen. Das ist eigentlich absurd und unglaublich in unserer
Republik.
Nicht nur die baulichen
Barrieren erschweren Menschen mit Behinderungen jeden Tag das Leben,
auch die Möglichkeit einer geregelten Arbeit mit fairer Entlohnung und
sozialversicherungsrechtlicher Absicherung bleibt
mehr als 25 000 Menschen, die in sogenannten Werkstätten
arbeiten, derzeit vorenthalten. Das verhindert von vornherein ein
selbstbestimmtes und eigenständiges Leben von Menschen mit Behinderungen.
Diese sind, wenn sie nicht aus einem wohlhabenden Elternhaus stammen,
armutsgefährdet.
Lohn statt Taschengeld wurde bereits im Februar 2020 hier im Nationalrat
einstimmig beschlossen. Bis jetzt gibt es leider keine durchgängige
Umsetzung.
Es gibt einzelne Projekte, aber wann alle Menschen mit Behinderungen tatsächlich einen fairen Lohn erhalten werden, wissen wir bis heute nicht.
Die Initiativen, die auch wir
von der SPÖ immer wieder eingebracht haben, wurden von den
Regierungsparteien immer abgelehnt oder in den Ausschüssen durchgehend
vertagt, darunter auch unsere Forderung nach einem bundesweiten
Inklusionsfonds, aus dem alle Leistungen finanziert werden
sollen, die die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am
wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben verbessern sollen.
Die Weichen für eine
spätere Berufstätigkeit werden bereits im Kindergarten und
anschließend in der Schule gestellt. Leider wurden auch unsere
Anträge zum inklusiven Schulsystem beziehungsweise auf das Recht eines
elften und
zwölften Schuljahres für Kinder mit Behinderungen von den
Regierungsparteien abgelehnt. Damit haben Kinder mit Behinderungen schon zu Beginn
ihres Lebens nicht das gleiche Recht auf Bildung wie alle anderen Kinder,
und das wirkt sich auf ihr ganzes Leben aus. Für uns ist es wichtig, allen
Kindern die gleichen Chancen geben zu können (Beifall bei
der SPÖ), damit sie
nicht von ihrem Lebensbeginn an in Armut gedrängt werden.
Die Regierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Armut zu halbieren. Ich kann nur sagen, dass sie in diesem Punkt leider extrem versagt und nichts zustande gebracht hat. Wir brauchen weiterhin einen armutsfesten Sozialstaat, und dafür stehen wir als SPÖ. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.50
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mario Lindner. – Bitte.
Abgeordneter
Mario Lindner (SPÖ): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Vorweg: Danke für den Bericht. Danke an Sie, Herr
Bundesminister, und an alle Kolleginnen
und Kollegen, die an diesem Bericht mitgearbeitet haben.
Was wir als gelernte
Österreicherinnen und Österreicher wissen, ist, dass immer wenn sich
die ÖVP oder Kollege Loacker über einen Bericht aufregen,
dieser Bericht nur gut sein kann. Auch in diesem Sinne vielen Dank, Herr Minister.
(Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Danke auch an die namhaften Institutionen – wie die Oesterreichische Nationalbank, die WU Wien oder die OECD –, die mitgearbeitet haben.
Was ist denn die
Herausforderung? – Die Herausforderung ist, Berichte ernst zu
nehmen. Wenn wir uns die Zahlen, Daten und Fakten anschauen, sehen
wir ja unter anderem zum Beispiel auch beim Frauengesundheitsbericht, beim
LGBTIQ-plus-Gesundheitsbericht, bei den Daten zu Hatecrimes oder
jetzt beim Sozialbericht 2024, dass wir die vorgelegten Zahlen, Daten und
Fakten auch ernst nehmen müssen und Lösungen präsentieren
müssen. Wegschauen und Probleme ignorieren: Das wird nicht funktionieren.
Herr Bundesminister, ich
weiß, es liegt nicht an Ihnen, sondern es liegt
meistens an der ÖVP. Immer dann, wenn es um gute Fortschritte für
Österreich geht, weiß die ÖVP es zu verhindern. Wir müssen
Lösungen suchen
und umsetzen, Vorschläge und Handlungsanleitungen umsetzen und es besser
machen.
Die OECD zeigt in einer Studie
im Sozialbericht, dass die Kosten von Kinderarmut 3,6 Prozent unserer
Wirtschaftsleistung betragen, das sind heuer 18 Milliarden Euro oder
täglich 50 Millionen Euro. Was macht die Bundesregierung? –
Die Bundesregierung erhöht den schwarz-blauen Familienbonus von 1 500
auf 2 000 Euro. Ich frage mich schon: Warum sind der Regierung
zum Beispiel Kinder von Abteilungsleitern 1 300 Euro mehr wert als
jene der alleinerziehenden Sekretärin? Kinderarmut verursacht jeden Tag
50 Millionen Euro an Folgekosten, und das ist eine Schande, meine
sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
Der Sozialbericht zeigt aber auch, dass diese Kosten
entstehen, weil arme Kinder schlechtere Bildungschancen und schlechtere
berufliche Chancen haben,
damit geringere Einkommen erzielen und eher arbeitslos werden. Zudem weisen sie in ihrem späteren Leben einen erheblich schlechteren Gesundheitszustand auf. Wäre es nicht schlau, statt über Fachkräftemangel zu lamentieren, in die Armutsbekämpfung unserer Kinder zu investieren?
Daher: Kindergrundsicherung jetzt! Wir brauchen rasch
Investitionen
in den Ausbau kostenfreier kinderbezogener Infrastruktur, die Einführung
eines Universalbetrages unter Zusammenführung von Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag
und Familienbonus Plus für alle Familien in voller Höhe und die
Einführung einer einkommensabhängigen Leistung, um armutsbetroffenen Kindern
gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Daher ist das Gebot der Stunde:
Kindergrundsicherung jetzt! (Beifall bei der SPÖ.)
11.53
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, den vorliegenden Bericht III-1146 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer für die Kenntnisnahme ist, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kindergrundsicherung – Jedes Kind hat das Recht auf ein Aufwachsen ohne finanzielle Sorgen!“
Wer sich für diesen Entschließungsantrag
ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit,
abgelehnt. (Zwischenruf des Abg. Hörl. –
Abg. Loacker: Du bist nicht allein, Herr Kollege! – Abg. Hörl:
Jetzt bin ich aber enttäuscht von dir!)
2. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die Regierungsvorlage (2553 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und
Unfallversicherungsgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das
Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Mutterschutzgesetz, das
Väter-Karenzgesetz, das Landarbeitsgesetz
und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
geändert werden (Sonderwochengeld-Gesetz) (2587 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu Punkt 2 der heutigen Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau
Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir haben gerade im
Zusammenhang mit dem Sozialbericht über die Großzügigkeit des
österreichischen Sozialstaates gesprochen. Es ist aber noch nicht
genug, wir legen noch etwas drauf: Jetzt
kommt das sogenannte Sonderwochengeld.
Wie kam es dazu? – Wenn
Erwerbstätige – meistens Mütter – in Karenz
gehen, müssen sie sich unter den verschiedenen Arten des
Kinderbetreuungsgeldes für eine Art entscheiden. Da kann
man sich unter anderem auch für das einkommensabhängige
Kinderbetreuungsgeld entscheiden. Das machen vor
allem die Besserverdienerinnen und Besserverdiener. Dieses einkommensabhängige
Kinderbetreuungsgeld bekommt man nicht so lange, das bekommt
man, bis das Kind ein Jahr alt ist.
Wenn man aber arbeitsrechtlich
länger in Karenz ist, als man Kinderbetreuungsgeld bezieht, entsteht
eine Lücke. Diese Lücke hat dazu geführt, dass,
wenn die Mama jetzt in diesem zweiten Jahr – in dem sie noch in
Karenz war, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezogen hat und deshalb nicht
mehr versichert war – noch einmal schwanger geworden ist, sie kein
Wochengeld bekommen hat. Was macht die Regierung jetzt? – Sie
sagt: Diese
Personen kriegen halt auch ein Wochengeld.
Das ist falsch! Warum ist das
falsch? – Da hat sich jemand entschieden: Diese Person hat sich
entschieden, zu optimieren, nämlich das höhere, einkommensabhängige
Kinderbetreuungsgeld zu nehmen, weil da mehr herausschaut. Diese Person hat
aber gleichzeitig entschieden: Ich bleibe zwei Jahre
in Karenz. Sie hat sich die Falle selbst
gebaut und wird dann noch einmal schwanger.
Was machen wir
jetzt? – Wir bürden diese Zahlung den anderen auf, die
vielleicht gesagt haben, ich nehme das niedrigere Kinderbetreuungsgeld, weil
ich zwei Jahre zu Hause bleiben möchte. Die dürfen das, was wir den
Besserverdienerinnen, die sich für das teurere Modell entschieden
haben, jetzt erstatten, mit ihrem Steuergeld querfinanzieren. Es ist nicht
richtig, die Eigenverantwortung in dieser Form auszuschalten. Diese Menschen
haben sich entschieden, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld
zu nehmen
und zwei Jahre in arbeitsrechtlicher Karenz zu bleiben.
Wenn der OGH sagt, das geht so nicht, dann muss man das
sanieren. Das ist richtig, aber man kann es auch so sanieren, dass nicht die,
die den Sozialstaat für die eigene Kasse optimieren, die
Gewinner sind, sondern
dass die Anständigen die Gewinner sind, die gleich entschieden haben, das
niedrigere Kinderbetreuungsgeld zu nehmen. (Beifall bei den
NEOS. – Abg. Stöger: Ist das unanständig?
Entschuldigung!)
11.57
Präsidentin
Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau
Abgeordnete Barbara
Neßler. – Bitte.
11.57
Abgeordnete Barbara Neßler
(Grüne): Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen! Im Zuge der Reform des Kinderbetreuungsgeldes im
Jahre 2017 wurde mit
der sogenannten Wochengeldfalle eine Ungerechtigkeit für all jene Frauen
geschaffen, die knapp hintereinander Kinder bekommen haben. Der Pfusch
aus dem Jahr 2017 hat für folgende Situation gesorgt: Wenn Frauen das
zweite Kind während der Karenz aufgrund des ersten Kindes bekommen und in
der Zeit kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, haben sie derzeit keinen Anspruch
auf das Wochengeld.
Darum war für uns klar:
Frauen dürfen nicht bestraft werden, wenn sie
ihr zweites Kind früher als geplant bekommen. Wir haben lange und intensiv
an einer Lösung gearbeitet, die wir heute endlich beschließen
können. Wir schließen eine Lücke, die viele Familien hart
getroffen hat. Die Einführung des Sonderwochengeldes kommt
rückwirkend mit dem 1. November 2022,
und künftig sind auch alle kranken- und pensionsversichert.
Ich bin froh, dass dieser
Antrag eine breite Mehrheit im Ausschuss gefunden hat – bis auf die
NEOS. Kollege Loacker hat es gerade dargelegt, und ich
kann es nicht nachvollziehen. Im August 2023 hat Ihr Kollege Bernhard eine
Anfrage zu diesem Thema im Sozialministerium eingebracht, fett geschrieben
mit Rufzeichen: „Es ist höchste Zeit, die Wochengeldfalle
abzuschaffen“! Und im Ausschuss haben Sie, wie auch hier jetzt, quasi
erklärt, die Frauen wären
selbst schuld. (Abg. Loacker: Aber es ist ja nicht gelungen!)
Auf der einen Seite etwas zu
fordern und dann auf der anderen Seite, wenn wir es beschließen, dagegen
zu sein und zu kritisieren, obwohl es gerade bei
diesem Thema auch einen OGH-Beschluss dazu gibt und Sie selbst einen Antrag
dazu eingebracht haben, halte ich tatsächlich für populistisch. Das
verstehe
ich nicht. (Beifall bei den Grünen.)
Von der FPÖ wurde im Ausschuss immer wieder kritisiert:
Was macht ihr für die Familien, was macht ihr gerade für die
Mütter? Dazu kann ich nur sagen:
Es sind nach wie vor die Mamas, die die unbezahlte Arbeit in diesem Land leisten,
Arbeit, die jeden Tag erledigt wird, die niemand sieht und alle für
selbstverständlich wahrnehmen. Es ist die sogenannte Sorgearbeit, die
Kindererziehung, es ist die sogenannte Mental Load, die mentale
Sorgearbeit,
immer an alles denken zu müssen, immer für alle mitdenken zu
müssen. Darum: Ja, Frauen verdienen größten Respekt von unserer
Gesellschaft – das darf
auch so gesagt werden –, aber nicht nur Respekt, sondern vor allem
Unterstützung von der Gesellschaft und vor allem von der Politik.
Genau darum war es uns so wichtig, dass wir im
familienpolitischen Bereich viel weiterbringen, dass wir Schritte hin zu mehr
Gleichberechtigung setzen,
dass wir alte Rollenbilder endlich aufbrechen, dass wir Familien finanziell
entlasten, wie beispielsweise mit der Valorisierung der
Familienleistungen – ich
habe vorhin schon gesagt, dass Familien jetzt fast 10 Prozent mehr
bekommen, das ist ein familien- und sozialpolitischer Meilenstein, und das
passiert automatisch. Wir haben das Geld für den Papamonat verdoppelt und
es wird später nicht mehr vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen, damit quasi
die Kinderbetreuung endlich fair aufgeteilt werden kann. Es gibt eine Verbesserung
bei den Vereinbarkeitsrichtlinien, damit wird die Väterbeteiligung
erhöht. Wir haben außerdem die Familienberatungsstellen wieder
aufgestockt.
Wir haben die Digitalisierung der Familienbeihilfe, die
Antiteuerungsmaßnahmen mit der Verdoppelung der
Familienbeihilfe, die Weiterentwicklung vom Eltern-Kind-Pass umgesetzt. Wir
haben mit dem Zukunftsfonds geschaut,
dass bei der Elternbildung endlich etwas weitergeht, damit die Länder eben
keine Ausreden mehr haben, warum sie nicht den Ausbauturbo zünden,
denn gerade dort, glaube ich, können wir uns ein Zuwenig an
Kinderbetreuung einfach nicht mehr leisten. Genau so geht vernünftige,
moderne
Familienpolitik! (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Baumgartner
und Pfurtscheller.)
Wir sind noch lange nicht am Ende. Erst wenn jede Familie wirklich einen Kinderbetreuungsplatz in der Nähe hat, erst wenn die Kindererziehung wirklich
fair aufgeteilt werden kann, erst wenn Frauen
später nicht aufgrund der Sorgearbeit in Altersarmut landen und erst wenn
es keine Nachteile mehr gibt, wenn eine Frau Mama ist, sondern wir echte
Gleichberechtigung haben,
sind wir fertig. Heute beschließen wir eine weitere kleine –
aber wichtige – Verbesserung, und das ist gut so. –
Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.02
Präsidentin
Doris Bures: Nächster Redner: Herr
Abgeordneter Alois
Stöger. – Bitte.
Abgeordneter
Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir reparieren
heute ein Gesetz, das, glaube ich, für viele Frauen eine Notwendigkeit
ist. Danke dafür, Herr Bundesminister! Ich glaube, es ist
wichtig – auch
wenn der Oberste Gerichtshof den Anstoß geben hat
müssen –, dass wir das heute tun; für die Frauen und ihre
Autonomie, dafür, dass sie in der
Phase, in der sie Kinder bekommen, auch Einkommen haben, ist es ganz wichtig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht um Autonomie.
Wenn
eine Frau ein Kind bekommt und dann kein Einkommen mehr hat, ist es eine gesellschaftliche
Aufgabe, dieser Frau die Chance auf Autonomie zu geben.
Wenn wir das tun, wird es in Zukunft eine höhere Bereitschaft geben,
Kinder in die Welt zu setzen, und man wird dann auch keinen Nachteil daraus
haben,
dass man Kinder auf die Welt bringt. (Beifall bei der SPÖ und bei
Abgeordneten der ÖVP.) In diesem Sinne ist der heutige Gesetzesantrag
gut.
Herr Abgeordneter Loacker, es ist keine Frage zwischen
anständig oder unanständig sein. Anständig ist, wenn Frauen die
Aufgabe übernehmen, Kinder zu erziehen, und wenn sie dadurch auch von der
Bevölkerung gestützt
werden und deshalb Autonomie leben können. (Abg. Loacker: Ja,
von der Besserverdienerpartei SPÖ ...!)
Herr Bundesminister, ich habe noch ein Thema, das wir
ansprechen müssen. Die ganzen Regeln in Zusammenhang mit
Kinderbetreuungsgeld, mit Karenz sind derartig kompliziert geworden, dass es
für normale Frauen sehr, sehr schwierig ist, da durchzudringen und
herauszufinden: Wie kann ich denn meine Situation gerade optimieren? Wir
müssten auch einen Beitrag dazu leisten,
dass die Gesetzesmaterien einfacher werden und für die betroffenen
Personen auch verständlich sind. Da gibt es noch Handlungsbedarf, und ich
würde
darum bitten, dass man sich im Ministerium gerade an der Schnittstelle der Themen
Kinderbetreuungsgeld, Karenzgeld, Sonderkarenzgeld miteinander abstimmt und
einheitliche Regelungen zustande bringt. Das wäre für die Frauen ganz
besonders wichtig. (Beifall bei der SPÖ.)
12.04
Präsidentin
Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau
Abgeordnete Rosa
Ecker. – Bitte.
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr
Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Schon im
Juni 2023 gab es von mir Anfragen betreffend Wochengeldfalle, auch
einen Antrag zur Reparatur, weil die Wochengeldfalle eben mütterfeindlich
ist, was auch durch ein OGH-Urteil bestätigt wurde.
Österreich hat eine
Geburtenrate von 1,44 und das Durchschnittsalter der Mütter beträgt
31,5 Jahre, Tendenz steigend. Kinder zu haben wird in Österreich also
zunehmend eine Frage der Leistbarkeit. Ich habe die betreffenden
Zahlen schon beim Tagesordnungspunkt betreffend den Sozialbericht ausgeführt.
Laut den Referenzwerten der Schuldnerberatung liegt die Summe
der Ausgaben – sogar ohne eigenes Auto – weit über
der Armutsgefährdungsschwelle.
Das OGH-Urteil ist vom August 2022 und trotzdem hat es so lange gedauert, die Familien abzusichern. Jetzt stellt sich Kollegin Neßler hierher und
sagt: Für die Grünen war ganz klar,
dass Frauen, die betroffen sind, nicht bestraft werden dürfen! Liebe
Kollegin von den Grünen, Sie haben die Frauen aber bestraft, denn seit
diesem Urteil haben Frauen das Geld nicht bekommen. (Abg. Neßler:
Das ist seit 2017 und wurde seit damals nicht repariert, und wir beschließen es
jetzt!) Sie haben womöglich nicht einmal einen Unterhaltsvorschuss
bekommen, weil Sie es in dieser Regierungsperiode nicht geschafft haben,
das Unterhaltsrecht zu reformieren. Das heißt, die Frauen haben selbst
schauen müssen, wie sie es schaffen, diese Zeit zu überbrücken.
Künftig hätte es noch mehr Mütter betroffen –
das muss man bei dieser Gelegenheit auch anführen –, denn die
Karenzgeldbezugsdauer wird ja aufgrund der Änderungen von ÖVP und
Grünen auf 22 Monate verkürzt (Abg. Neßler:
Wir machen es auch rückwirkend bis 2022!), wenn der Vater nicht in
Karenz geht. Das heißt, es tut sich jetzt wieder eine Lücke von zwei
Monaten auf, die man ohne die Reparatur wieder den Müttern aufgehalst
hätte,
denn da gäbe es weder Anspruch auf Wochengeld noch auf Karenzgeld und auch
nicht auf Krankengeld.
Statt Schwangerschaften und damit die Geburt neuer
Staatsbürger und Steuerzahler zu fördern, wurden die Mütter
bisher bestraft. Sie werden es auch weiterhin, wenn man die Hürden im Zuge
der Anträge, die fehlenden
Bescheide und die langen Verfahrensdauern bedenkt: All das haben die Volksanwaltschaft
und auch die Arbeiterkammer schon kritisiert, aber passiert ist
wenig oder nichts, auf jeden Fall viel zu wenig.
Herr Bundesminister, Sie haben damals notwendige
Änderungen für Ende 2023 angekündigt, und jetzt ist es
wieder ein halbes Jahr später. (Abg. Neßler:
Wir machen es rückwirkend!) Was mich persönlich am allermeisten
stört: Wir beschließen heute auch noch Sachen, die ab sofort
gelten, aber diese Regelung wird rückwirkend mit
1. September in Kraft treten, und die betroffenen Mütter müssen
selbst aktiv werden. Das heißt, Sie müssen bis zum
30. Juni 2025 selbst einen Antrag stellen, damit sie zu diesem Geld, das
ihnen zusteht, kommen.
Herr Minister, auf meine Frage, ob die betroffenen
Mütter wenigstens
eine Verständigung erhalten, dass sie das tun sollen, da ihnen dieses Geld
jetzt zusteht, erhielt ich von Ihnen in der Sozialausschusssitzung nicht einmal
eine Antwort, so nach dem Motto: Mir – sprich: den Grünen –
doch egal, sollen die Mütter halt schauen, wo sie bleiben! (Beifall bei
der FPÖ.)
12.08
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte.
Abgeordnete
Bettina Zopf (ÖVP): Frau
Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Geschätzte Zuseher:innen zu Hause!
Auf der Galerie darf ich ganz besonders den Seniorenbund aus
Roitham – aus meiner Region, aus meinem Bezirk – mit
Obmann Hermann Heimberger begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Und im Namen von Abgeordnetem Norbert Sieber begrüße ich die 4c
der Mittelschule Höchst aus Vorarlberg.
(Allgemeiner Beifall.)
Als zweifache Mutter weiß ich, wie wichtig es ist,
dass es Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld gibt. Mit dem
einkommensbezogenen Kinderbetreuungsgeld haben wir den Bezug
individueller gestaltet. Bei dem einkommensbezogenen Kinderbetreuungsgeld
ist der Bezug höher, dafür aber kürzer
möglich. Die Möglichkeit der Karenzzeit von zwei Jahren besteht jedoch
trotzdem, man kann also trotzdem zwei Jahre in Karenz bleiben.
Ein Grund, warum Frauen nicht nach Ende des
Geldbezugszeitraumes
wieder in ihre Erwerbsarbeit zurückgehen, ist oft, dass sie ein weiteres
Kind erwarten. Derzeit ist die Rechtslage so, dass während einer
Karenzzeit
ohne Geldbezug kein Wochengeld zusteht. Der OGH hat festgestellt, dass dies dem
Unionsrecht widerspricht, deshalb beschließen wir heute das Sonderwochengeld
und setzen wieder eine Maßnahme, die Familien
weiter unterstützt.
Nun aber auch ein Hinweis auf eine neue Studie aus Gera, in der untersucht wurde, warum immer mehr Frauen sich gegen Kinder entscheiden. Frau Prof. Dr. Claudia Rahnfeld betreute diese Studie und ich darf Folgendes zitieren: Es sind nicht die Rahmenbedingungen, die Entscheidungen sind „intrapersonell“. „Es herrscht ein großes Bewusstsein dafür, dass Kinder viel Raum, Zeit und Energie einnehmen.“
Man könnte auch sagen, Kinder bedeuten erwerbslose
Arbeit 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, und gerade deshalb ist es
unsere Aufgabe,
Familien dabei finanziell zu unterstützen, wenn sie Kinder bekommen. (Beifall
bei der ÖVP.)
Unsere Kinder sind nicht nur die Zukunft für die
eigenen Eltern, sie sind
auch die Zukunft für unsere Gesellschaft und auch die Zukunft für den
Staat. Zu diesem ganz persönlichen Entschluss, ob jemand Kinder haben
möchte
oder nicht, möchte ich Ihnen abschließend noch folgendes Zitat von
C. S. Lewis bringen, mit dem er mir aus der Seele spricht: „Kinder halten
uns nicht von Wichtigerem ab. Sie sind das Wichtigste.“ (Beifall bei
der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.11
Präsidentin
Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun
niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den
Gesetzentwurf samt Titel
und Eingang in 2553 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
3. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 4065/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Eva Blimlinger, Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird (2588 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zum 3. Punkt unserer heutigen Tagesordnung.
Als erster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Eva
Blimlinger das
Wort. – Bitte.
Abgeordnete
Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte
Damen und Herren auf der Galerie!
Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir novellieren heute das
Opferfürsorgegesetz, ein Gesetz, das es in dieser Form seit 1947
gibt. Ich wage zu behaupten, es ist eines der am meisten
novellierten Gesetze.
Vielleicht ein kurzer historischer Rückblick: 1945
wurde das erste Opferfürsorgegesetz gemacht. Damals war dies aber nur
für Widerstandskämpfer
und -kämpferinnen gedacht und entstand natürlich unter dem Eindruck
der Moskauer Deklaration, der Selbstbefreiung Österreichs vom
Nationalsozialismus. Erst 1947 hat man Juden und Jüdinnen –
diese waren ja die Mehrzahl der Opfer –, die in den KZs ermordet
worden sind, beziehungsweise Überlebende und deren Nachkommen in das
Opferfürsorgegesetz hineingenommen.
Seit dem Jahr 1947 ist nach und nach die eine oder andere Gruppe dazugekommen,
weil man es aus politischen Gründen vorher nicht wollte – erst
sehr
spät Roma und Sinti, als diese als Volksgruppe anerkannt worden sind,
äußerst spät Behinderte. Also erst nach und nach sind diese
Gruppen mitaufgenommen worden, und das meistens oder immer auf
Druck – das macht mich ein bisschen stolz – des
Parlaments, eine diesbezügliche Änderung
herbeizuführen.
Nun ist es so, dass das
Opferfürsorgegesetz von 1947 zwei Kategorien
von Opfern unterscheidet: die sogenannten aktiven und passiven. Wir werden das,
fürchte ich, in dieser Legislaturperiode leider nicht mehr ändern
können, aber diese Diskriminierung ist eine, die man schon seit
Jahrzehnten immer wieder versucht hat aufzuheben. Die sogenannten aktiven
Opfer, also die Widerstandskämpfer:innen, haben eine Amtsbescheinigung,
die passiven
Opfer einen Opferausweis, aus dem heraus es keine Unterhaltsrente
oder irgendetwas dergleichen gibt. Hingegen gibt es das für die aktiven
Opfer.
Wie Sie wissen, leben nur mehr
sehr wenige. Es wäre also zum jetzigen Zeitpunkt ohnehin nur mehr ein
symbolischer Akt, aber ehrlicherweise muss ich Ihnen sagen, der wäre mir
persönlich sehr wichtig, damit es da keine diskriminierenden
Unterscheidungen zwischen den Opfern des Nationalsozialismus gibt. So
schließen wir zumindest heute mit dieser Novelle eine Lücke,
nämlich mit der letzten Gruppe, die nicht bedacht wurde, bei der es
um Menschen mit nicht getilgten gerichtlichen Verurteilungen geht, die nicht
als Opfer anerkannt worden sind, um Menschen, die sich schon vor 1938
gegen Nazis gewendet haben, die aufgrund von irgendwelchen Schlägereien
mit Nationalsozialisten verurteilt und von den Nazis als sogenannte Berufsverbrecher
bezeichnet worden sind, was natürlich vollkommen willkürlich geschah.
Diese nationalsozialistische Bezeichnung wurde nach 1945
weitergeführt. Das wird nun endlich geändert. Unserer Recherche nach
gibt es diesbezüglich keine Überlebenden mehr, aber vielleicht doch.
Es würde
mich freuen, wenn es noch den einen oder anderen geben würde. Es ist eine
nachträgliche, leider eben nur mehr symbolische Anerkennung von
Opfern des nationalsozialistischen Terrors, die eben bislang nicht als solche
anerkannt wurden. Diese Lücke schließen wir heute.
Ich darf auch die Kolleginnen und Kollegen der Opposition sehr herzlich um Unterstützung bitten, damit wir hier eine gemeinsame Politik des Gedenkens haben.
Genau in diesem Sinn bin ich im Übrigen der Meinung,
dass die noch
immer in Geiselhaft der Hamas befindlichen Geiseln endlich freigelassen werden
sollten. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
12.16
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte.
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute eine Novelle des Opferfürsorgegesetzes. Das Opferfürsorgegesetz ist eine Form der finanziellen Entschädigung, Unterstützung für Opfer politischer Verfolgung der faschistischen Diktaturen in Österreich von März 1933 bis Mai 1945.
Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle vollziehen wir einen Lückenschluss, nämlich jenen Lückenschluss, der eine Opfergruppe umfasst, die bisher ausgeschlossen war: die Opfergruppe der sogenannten Berufsverbrecher, von den Nazis auch als Kriminelle oder Asoziale bezeichnet, die von den Nationalsozialisten in Konzentrationslagern inhaftiert wurden und bisher von der Opferfürsorge ausgeschlossen waren.
So wie viele Maßnahmen, die wir setzen, kommt auch
diese reichlich
spät. Kollegin Blimlinger hat es gesagt: eigentlich schon viel zu
spät, weil wir davon ausgehen müssen, dass aus der Gruppe jener
Personen, die jetzt
von dieser Novelle profitieren würden, wahrscheinlich schon alle
verstorben sind. Es handelt sich aber um einen Lückenschluss in der
Anerkennung
von NS-Opfern und ist damit für uns eine sehr wichtige symbolische Geste,
die wir in unserer historischen Verantwortung heute gemeinsam setzen.
Die Gruppe der KZ-Häftlinge, die als sogenannte Berufsverbrecher, als Kriminelle oder Asoziale bezeichnet wurden und von den Nationalsozialisten deportiert und in den Konzentrationslagern inhaftiert worden sind, ist lange auch von der öffentlichen Wahrnehmung ausgeschlossen gewesen. Andreas
Kranebitter vom
Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes hat sich jetzt auch
wissenschaftlich dieser Opfergruppe gewidmet und ein
Buch dazu in der Mauthausen-Reihe herausgebracht.
Wer waren nun also diese
Personen, die als sogenannte Berufsverbrecher in den Konzentrationslagern
gesessen sind? – Ich erwähne beispielhaft für sehr
viele den Wiener Alfred Gruber. 1936 wurde er nach mehreren Einbruchsdiebstahlsdelikten
zu sechs Monaten schweren Kerkers verurteilt. Diese Haft
hat er abgesessen und ist danach auch nicht mehr straffällig relevant
aufgefallen. Nach dem Anschluss Österreichs ans Deutsche Reich wurde er
dann aber
im Juni 1938 von der Kriminalpolizeidienststelle Wien aufgegriffen, inhaftiert,
ist in das KZ Dachau mit 461 weiteren sogenannten Berufsverbrechern
gekommen und war später in der Gruppe der ersten Häftlinge im
Konzentrationslager Mauthausen.
Die Nationalsozialisten haben das als vorbeugende
Verbrechensbekämpfung bezeichnet, und leider ist diese Gruppe
von NS-Opfern auch in der Zweiten Republik weiter stigmatisiert worden, indem
sie eben nicht
als NS-Opfer anerkannt wurden. Das korrigieren wir heute mit dem Beschluss
dieser Novelle des Opferfürsorgegesetzes. Dafür möchte ich mich
zum
einen beim Dokumentationsarchiv für den Anstoß dazu und zum anderen
bei Kollegin Blimlinger, die diese Initiative entsprechend aufgegriffen hat,
ganz herzlich bedanken. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ
sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
12.19
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Ragger. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Auch die Freiheitlichen werden ihre Zustimmung geben, weil wir klarstellen wollen, nämlich auch vergleichend mit anderen
Gesetzen, dass es einen gleichen Zugang für jeden einzelnen Bürger und jede Bürgerin geben muss.
Ich darf aber noch einmal die
Bestimmung zitieren, damit man auch im Publikum weiß, um welche
Maßnahme es sich handelt. Es hat in § 15 des Opferfürsorgegesetzes
einen Absatz gegeben, der besagt, dass der Anspruch auf Ausstellung einer
Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises nicht gegeben
ist, wenn der Anspruchswerber oder die Anspruchswerberin wegen einer gerichtlich
strafbaren Handlung zu einer mehr als sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt
worden ist. Selbst in einem solchen Fall hatte man die Möglichkeit eines
Anspruchs auf Rentenfürsorge oder Heilfürsorge.
Jetzt war aber die Krux dieses Gesetzes: Wenn diese Verurteilung noch nicht
getilgt gewesen ist, hatte man keinen Anspruch.
Wenn man vergleichbare Gesetze
heranzieht – und jetzt nenne ich nur
vier an der Zahl, nämlich das Impfschadengesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz,
das Verbrechensopfergesetz und das Heimopferrentengesetz –,
dann sieht man die ganz klare Regelung, dass es auch bei
noch nicht getilgten Verurteilungen oder Strafen im Grunde genommen zu einem
Anspruch kommt, das heißt auch allein aus dem Grundsatz der
Gleichbehandlung heraus. Jeder, der dies einmal verfassungsrechtlich
geprüft hätte oder vor den Verfassungsgerichtshof gegangen wäre,
hätte das
selbst durchsetzen können.
Wir als Gesetzgeber drehen es jetzt natürlich um und machen diese rechtliche Regelung. Damit ist das auch für uns nachvollziehbar und auch ein wichtiger Schritt zur Aufarbeitung unserer Vergangenheit. Dementsprechend werden die Freiheitlichen dem zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.22
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Kira Grünberg zu Wort. – Bitte.
12.22
Abgeordnete
Kira Grünberg (ÖVP): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wie meine
Vorredner:innen schon gesagt haben, debattieren wir unter diesem
Tagesordnungspunkt die Novellierung des Opferfürsorgegesetzes.
Das Gesetz gewährt Leistungen an Personen, die während der NS-Zeit,
also zwischen 6. März 1933 und 9. Mai 1945, Opfer von
politischer Verfolgung
wurden, und auch an deren Hinterbliebenen.
Zu den Leistungen zählen unter anderem die Opfer- und
Hinterbliebenenrente, der Diätkostenzuschuss und auch das Sterbegeld
für die Hinterbliebenen
dieser Opfer. Wie schon gesagt wurde, gibt es auch die Möglichkeit, eine
Amtsbescheinigung und einen Opferausweis in Anspruch zu nehmen. Eine
bestimmte Personengruppe wurde dabei aber nicht umfasst, für sie gibt es
bis jetzt Einschränkungen: und zwar für jene, die zu einer mehr als
sechsmonatigen Freiheitsstrafe, die noch nicht getilgt ist,
verurteilt wurden, beziehungsweise auch für jene, deren
„Verhalten in Wort und Tat mit den Gedanken
und Zielen eines freien, demokratischen Österreichs im Widerspruch“
stand oder steht. Dieser Personengruppe blieb der Opferausweis bis dato
verwehrt.
Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle wollen wir diese
Einschränkung streichen. Dieses Gesetz beruht auf einem gemeinsamen Antrag
von ÖVP, SPÖ und Grünen. Es ist uns ein ganz großes
Anliegen, dies zu ändern, obwohl uns durchaus bewusst ist, dass es
sich eher um eine symbolische Geste handelt,
weil wir davon ausgehen müssen, dass alle betroffenen Personen bereits verstorben
sind.
Wieso ist es trotzdem sinnvoll
und so wichtig, diese Änderung vorzunehmen? – Erstens
wird durch die Angleichung des Opferfürsorgegesetzes an die anderen
Sozialentschädigungsgesetze eine einheitliche Rechtslage
geschaffen, die eine Ungleichbehandlung der Opfer verhindert. Zweitens geht es
dabei auch um eine historische Gerechtigkeit. Das bedeutet, auch die Verbrechen
des Nationalsozialismus anzuerkennen und den Opfern sowie deren
Hinterbliebenen angemessene Entschädigungen und Anerkennung zukommen zu lassen.
Es umfasst auch die Aufgabe, die historische Wahrheit zu
bewahren und gegen das Vergessen sowie gegen Geschichtsrevisionismus zu
kämpfen. Die
rechtliche und gesellschaftliche Rehabilitation von zu Unrecht Verurteilten ist
ein wesentlicher Schritt, um die Würde der und das Andenken an die
Opfer zu wahren. In diesem Sinne bitte ich um breite Zustimmung. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.25
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter
Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Die
Begrüßung auch in
Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen!
Das Opferfürsorgegesetz: Anspruch auf Leistungen nach diesem
Opferfürsorgegesetz – wir haben es schon mehrfach
gehört – haben Personen, die
in der NS-Zeit Opfer politischer Verfolgung wurden. Das ist wichtig und auch
richtig so.
Ausgenommen waren aber Personen, die während dieser
Zeit verurteilt
waren. Da könnte man jetzt sagen: Okay, Verbrecher brauchen nicht
unbedingt eine Opferfürsorge, aber das ignoriert auch das Unrecht, dass
diesen
Menschen durch die Nationalsozialisten sehr viel angetan wurde. Es wurden ja
immerhin auch politische Gegner, Homosexuelle oder auch einfach
Fürsprecher der Demokratie verfolgt und verurteilt. Genau das ist es, was
wir jetzt ohnehin nur mehr symbolisch richten können, was aber auch
längst überfällig war. Wer sich für Demokratie und Freiheit
einsetzt, hätte aus diesem Gesetz nie ausgenommen werden dürfen. Es
waren falsche Verurteilungen, und wir hätten als Land, wie
so oft, in der Aufarbeitung einfach besser sein müssen, um zu zeigen, wie
wichtig Demokratie als Fundament ist.
Wir haben auch am Wochenende
erst wieder gesehen: Es braucht ein umfassendes Bekenntnis zur Demokratie. Wir
müssen uns viel stärker dafür einsetzen, dass jeder Mensch
diesen Glauben an die Demokratie nicht
verliert und wieder stärken kann. Es waren am Sonntag nur knapp mehr als
die Hälfte der Menschen wählen. Das sollte eigentlich ein Weckruf
für uns
alle im Parlament sein, dass fast die Hälfte der Bevölkerung nicht
ausreichend motiviert und interessiert ist, um einen Brief abzuschicken oder
eine
Stimme abzugeben.
Nach all dem, was wir über
die Wahlen in den USA oder über Einflussnahmen auf Wahlen in
Russland wissen, müssen wir alles tun, damit wir im Herbst hier zu einem
besseren Wahlergebnis kommen – und ich meine nicht
einzelne Parteiergebnisse, ich meine eine höhere Wahlbeteiligung.
Nutzen wir alle diesen Beschluss, um uns jetzt vor Augen zu
führen: Wer sich für Demokratie und Freiheit einsetzt, hat jeden
Zuspruch verdient. Lassen
Sie uns besser sein als unsere Vorgänger und motivieren wir die
Bevölkerung dafür, Demokratie begeistert zu leben! – (Den
Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke. (Beifall
bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.28
Präsidentin
Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand
mehr gemeldet. Damit
ist die Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau
Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2588 der Beilagen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig beschlossen.
Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 4038/A der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2579 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße die Frau Bundesministerin im Hohen Haus und erteile Frau Abgeordneter Meri Disoski das Wort. – Bitte.
Abgeordnete
Mag. Meri Disoski (Grüne): Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und
Kollegen! Werte Zuseherinnen
und Zuseher, insbesondere hier auf der Galerie! Beim aktuellen Tagesordnungspunkt
widmen wir uns einem Thema, das oft im Verborgenen bleibt: Ich
spreche vom Schwangerschaftsverlust. Von einem Schwangerschaftsverlust wird
gesprochen, wenn eine Frau ihr ungeborenes Kind im Zeitraum vor der
24. Schwangerschaftswoche verliert oder solange es weniger als
500 Gramm wiegt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie hier im Plenarsaal und
auch auf
der Galerie eine Frau kennen, die einen Schwangerschaftsverlust erfahren hat,
ist ziemlich groß: 12 bis 24 Prozent der schwangeren Frauen haben
einen Schwangerschaftsverlust, das ist in etwa jede sechste Frau.
Trotz dieser Häufigkeit,
obwohl das so oft vorkommt, ist der Schwangerschaftsverlust nach wie vor
ein Tabuthema, über das wir eigentlich nur sehr
wenig sprechen. In vielen Ländern ist es auch so etwas wie eine
gesellschaftliche, eine soziale Konvention, überhaupt erst dann
über eine Schwangerschaft zu sprechen, wenn der dritte
Monat quasi überstanden worden ist, weil erst dann das Risiko für
eine mögliche Fehlgeburt deutlich geringer ist.
Wenn also Frauen vor dem dritten Monat einen Schwangerschaftsverlust haben,
dann bekommt das Umfeld oft gar nichts davon mit, weil es gar nicht erst
wusste, dass die Frau schwanger ist. Das ist schlecht, weil für viele
Frauen ein Schwangerschaftsverlust sowohl körperlich als auch psychisch
enorm
belastend ist und sie deshalb Unterstützung – etwa durch
Ärztinnen, Ärzte, Pflegerinnen, Pfleger oder auch durch
Hebammen – brauchen.
Um Frauen bei einem
Schwangerschaftsverlust künftig besser zu unterstützen, als das jetzt
der Fall ist, beschließen wir deshalb heute ein Gesetz und
ein sehr breites Maßnahmenpaket, das wichtige und längst
überfällige Verbesserungen für Betroffene mit sich bringt.
Der aus meiner Sicht zentralste
Punkt, die aus meiner Sicht zentralste Verbesserung ist, dass Frauen, die einen
Schwangerschaftsverlust erleiden, künftig bereits ab der
18. Schwangerschaftswoche gesetzlich Anspruch auf eine Begleitung
durch eine Hebamme haben. Konkret bedeutet das: Betroffene Frauen erhalten in
dieser
sehr herausfordernden und für sie auch belastenden Zeit die
Unterstützung, die sie benötigen, nämlich kompetente Beratung,
Betreuung und auch Pflege
durch qualifizierte Hebammen. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten
der ÖVP sowie der Abg. Holzleitner.)
Teil dieses Maßnahmenpakets, das wir heute beschließen, ist
außerdem
eine Weiterbildungsoffensive für Ärztinnen und Ärzte,
hier insbesondere für Allgemeinmedizinerinnen, -mediziner, auch für
Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie für Hebammen und für
Beraterinnen und Berater in Familien-, Frauen- und auch
Mädchenberatungsstellen. Wir werden eine Broschüre mit dem Titel
„Stille Geburt oder Tod des neugeborenen Kindes“ zur Information für
betroffene Eltern und auch als Beitrag zur Bewusstseinsbildung und zur
Enttabuisierung auf den Weg bringen. Außerdem prüft eine
interdisziplinäre Arbeitsgruppe die Erweiterung der Definition Totgeburt sowie damit etwaig einhergehende Ansprüche betroffener Frauen, wie zum Beispiel den Anspruch auf Wochengeld, auf Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Mit diesem Maßnahmenpaket
setzen wir tatsächlich einen wichtigen
ersten Schritt. Wir wollen damit einerseits wie gesagt das Thema Schwangerschaftsverlust
enttabuisieren und andererseits den betroffenen Frauen,
ihren Partnern und auch Partnerinnen zur Seite stehen.
Mir ist es ein dringendes
Anliegen, an dieser Stelle den Sternchenmamas, dem Verein für Betroffene
von Schwangerschaftsverlust, ein sehr herzliches
Danke zu sagen. Die kämpfen sehr engagiert und ehrenamtlich beherzt für
Verbesserungen für von Schwangerschaftsverlust Betroffene, haben dazu
im Juni 2023 auch eine Bürger:inneninitiative eingebracht, und mit dem
Gesetz, das wir heute hier hoffentlich einstimmig beschließen werden,
sind einige
ihrer Forderungen umgesetzt. Danke für ihr Engagement! (Beifall bei den
Grünen, bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Kaniak.)
Klar ist für uns auch:
Dieses Maßnahmenpaket ist ein erster, ein wichtiger Schritt; in Zukunft
müssen weitere Schritte folgen, um die Situation von Sternchenmamas
weiter zu verbessern, um sie noch besser zu unterstützen.
Daran müssen wir weiterhin mit aller Kraft arbeiten, und ich kann Ihnen
versprechen: Wir Grüne werden das tun. Es ist uns ein großes
Anliegen, dass wir gemeinsam dafür sorgen, dass Frauen nach dem Verlust
einer Schwangerschaft, eines ungeborenen Kindes die bestmögliche
Unterstützung erhalten
und auch dass das Thema Schwangerschaftsverlust nicht länger tabuisiert
ist.
In diesem Sinne hoffe ich wirklich auf einen einstimmigen
Beschluss,
bedanke mich und vertraue darauf, dass wir das heute hier schaffen. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.34
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva Maria Holzleitner. – Bitte.
12.34
Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc
(SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und
Zuseher! Der Schwangerschaftsverlust ist tatsächlich nach wie vor
ein Thema, das viel zu oft tabuisiert wird. Es wird nicht darüber
gesprochen, obwohl jede dritte Frau in ihrem Leben wahrscheinlich eine
Fehlgeburt erleidet. Nicht immer nimmt eine Schwangerschaft einen
glücklichen Verlauf. Unterschiedliche Gründe können dazu
führen, dass das Kind im Mutterleib oder auch – in
Österreich in sehr seltenen Fällen – bei der Geburt
verstirbt. Für Eltern, für Familienangehörige bedeutet das einen
sehr, sehr schwerwiegenden Verlust.
Wird das Kind tot geboren oder verstirbt es während der
Geburt und hat
es ein Gewicht von 500 Gramm oder mehr, spricht man von einer Totgeburt;
stirbt das Kind und hat es weniger als 500 Gramm, spricht man eben von
einem Schwangerschaftsverlust beziehungsweise von einer Fehlgeburt. Es geht
aber nicht nur um diese technischen Details, es geht vor allem auch
um die Schicksale, die dahinterstehen, und um die betroffenen Menschen, die
diesen Verlust als extrem schmerzlich empfinden. Betroffene sind emotional wirklich
stark belastet. Wird ihnen nicht die Möglichkeit eingeräumt, diesen
Verlust entsprechend zu verarbeiten, Unterstützung zu bekommen, können
sich durchaus auch weitere Krankheitsbilder entwickeln, wie Depressionen,
Angststörungen, Suchtabhängigkeit oder in den
schlimmsten Fällen sogar auch Krebserkrankungen. Ein Krankenstand reicht
oftmals nicht aus, um dieses Trauma abzuwenden oder zu überwinden.
Deshalb ist es auch aus gesundheitspolitischer Sicht wirklich extrem wichtig,
dass hier Maßnahmen gesetzt werden, und das wird heute – und
wir
stimmen diesem Antrag auch zu – tatsächlich getan.
Die Betroffenen brauchen Unterstützung, Erholung und vor allem auch Beistand. Im Gleichbehandlungsausschuss haben wir über dieses Thema mittlerweile mehrfach gesprochen, und es ist gut so, dass wir heute auch hier im Plenum –
weil ein Ausschuss leider nicht medienöffentlich ist – über das Thema Schwangerschaftsverlust sprechen und diese Unterstützung den Betroffenen auch zukommt.
Auch mein Dank gilt dem Verein
Sternchenmamas, dem Verein Sternenkind, dem Verein Pusteblume, dem
Verein Augenblick und auch
dem Verein Wandelstern. Sie haben sich an uns Abgeordnete gewendet und uns ihre
Geschichten erzählt. Dass man so offen mit der eigenen Geschichte,
mit der eigenen Betroffenheit umgeht und auch ganz klare Worte dafür
findet, ist nicht selbstverständlich, weil das Thema oftmals wirklich nach
wie
vor mit Scham behaftet ist. Deshalb einen riesengroßen Dank an die
Vereine, die laut sind für dieses Thema, die es offen ansprechen und hier
auch so stark
Druck gemacht haben. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der
Grünen sowie der Abgeordneten Bogner-Strauß und Pfurtscheller.)
Wir sind sehr froh, dass mit
der Weiterbildung für Gesundheitspersonal,
für die Beratungsstellen und vor allem auch mit dem Hebammenbeistand
Betroffenen nun besser geholfen werden kann.
Thematisch zu diesem Tagesordnungspunkt passend wird aber
später
auch noch ein Initiativantrag der Regierungsfraktionen eingebracht: Die
HPV-Impfung soll für alle bis 30 ausgeweitet werden, und das ist großartig.
Die HPV-Impfung ist 2014 damals unter Gesundheitsminister Alois Stöger
auch ins nationale Impfprogramm aufgenommen worden, und sie ist ein wirksamer Schutz
im Kampf gegen Gebärmutterhalskrebs. Deshalb ist es umso wichtiger,
dass diese nach wie vor sehr teure Impfung nun auch für alle
unter 30 kostenlos zur Verfügung gestellt wird, weil wir wissen, dass
diese drei Teilimpfungen, die benötigt werden, nach wie vor 600 Euro
kosten.
Viele junge Menschen wünschen sich eine Teilimpfung zu Weihnachten, eine
zum Geburtstag, damit diese Kosten auch gestemmt werden können.
Diese Erweiterung bis 30 Jahre ist daher ein guter Schritt.
Wir wollen aber auch, dass das langfristig abgesichert wird.
Aktuell sieht der vorliegende Vorschlag nur eine Absicherung bis März
2025 vor. Wir wollen,
dass die HPV-Impfung tatsächlich auch für alle kostenlos zur
Verfügung gestellt wird, weil sie schützt, weil sie wichtig ist, weil
wir damit auch tatsächlich
eine Krebserkrankung in die Geschichtsbücher verbannen können.
Ich möchte an dieser Stelle alle jungen Menschen, die
unter 30 sind und von diesem Angebot Gebrauch machen können, aufrufen,
dieses Angebot
auch anzunehmen – nicht nur junge Frauen, die dadurch eben den
Schutz vor Gebärmutterhalskrebs bekommen, sondern vor allem auch junge
Männer, die als Überträger da auch klar angesprochen werden
müssen, denn mit der HPV-Impfung können wir gemeinsam
Gebärmutterhalskrebs auch tatsächlich bekämpfen. (Beifall bei
der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)
12.39
Präsidentin
Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau
Abgeordnete Rosa
Ecker. – Bitte sehr.
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister!
Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Eine
Fehlgeburt ist ein Abschied vom Anfang, und sie kehrt den uns vertrauten
Lebenskreislauf um. Jede sechste Frau, wir haben es schon
gehört, erlebt eine Fehlgeburt, und es wird kaum thematisiert. Es
ist auch schwierig. Was sagt man einer Frau nach einer Fehlgeburt? Man
fürchtet die Antwort: Ihr habt ja keine Ahnung, wovon ihr redet, ihr habt
ja keine Ahnung, wie es mir geht! – Trauer und Hilflosigkeit, Angst
vor Kinderlosigkeit, Schuldgefühle, verzweifelte Suche nach
Gründen: von Erbgutstörung bis Folsäuremangel,
vom stressigen Alltag bis zur psychischen Belastung. Meist sind die Gründe
nicht zu finden. Und wie geht frau damit um? –
Manche brauchen Zeit, Zeit, um zu trauern, Zeit, sich zurechtzufinden. Manche
stürzen sich in Arbeit. Die gesamte Lebensplanung scheint ungewiss. Manche sprechen darüber, meist wird geschwiegen.
Auch für den vermeintlich
werdenden Vater ist das eine Situation, mit der er erst umgehen muss, er hat
auch den Verlust erlebt. Die Angst und Sorge vor
einer neuerlichen Schwangerschaft, vor einer weiteren Fehlgeburt ist
präsent, und die Frau kämpft mit körperlichen
Veränderungen, schließlich war ihr
Körper ja auch auf Schwangerschaft programmiert. Für all das ist ab
September die Unterstützung durch Hebammen möglich, von der
körperlich-gesundheitlichen Seite bis zur psychischen
Unterstützung, zum Reden mit einer unbeteiligten Dritten, einer Frau,
die aber zu 100 Prozent weiß, wovon gesprochen wird. Das
gibt es eben als Versicherungsleistung bei Fehlgeburten ab der vollendeten
18. Schwangerschaftswoche.
Sehr oft werden Frauen nach
Fehlgeburten wieder schwanger, Kinder bereichern das Leben, aber trotzdem wird
das Sternenkind immer in Gedanken da sein und auch ein Teil der Familie
bleiben. An dieser Stelle richte auch
ich einen herzlichen Dank an die Sternchenmamas mit Monika Romaniewicz und
Miriam Jakl. Sie werden sich weiterhin für diese Frauen einsetzen, die
noch
mehr Unterstützung brauchen.
Manche Gesetze werden sogar
rückwirkend beschlossen, das hatten
wir erst beim vorvorigen Tagesordnungspunkt, und auch dieses Gesetz hätte
man mit 1. Juli oder mit 1. August beschließen können. Es
kommt aber
erst mit 1. September, und das bedauern wir.
Was auch noch fehlt, ist der
Wochengeldanspruch für diese Frauen. Der Sozialausschuss hat ja das Sonderwochengeld beschlossen, um die Wochengeldfalle
zu reparieren. Das wäre ja auch bei Fehlgeburten eine Lösung. Frau
Minister Raab, Sie haben im Ausschuss eine Opt-in-Möglichkeit beim Wochengeld
angedacht. Wir denken, dass eine Opt-out-Version eine bessere arbeitsrechtliche
Akzeptanz hätte.
Wir werden auch eine verstärkte Ausbildungsoffensive brauchen, um die Versorgung mit Hebammen sicherzustellen.
Was zusätzlich noch offen ist, ist die Versorgung von
Frauen, die nach
der Geburt ihres Kindes in einer psychischen Krise stecken. Auch davon ist jede
fünfte Frau und Mutter betroffen. Wochenbettdepressionen werden
oft als Stimmungsschwankungen abgetan. Es gibt nur eine einzige Ambulanz
österreichweit, es gibt bundesweit nur zehn stationäre Betten.
Wir bräuchten mindestens 70, und das in einer familienfreundlichen
Entfernung.
Super, dass es jetzt mehr Unterstützung rund um das
Thema Fehlgeburten
gibt! Genauso brauchen aber auch frischgebackene Mamis mit Angstzuständen und mit Schuldgefühlen mehr
Unterstützung und zumindest ein stationäres
Bett zur Behandlung. Ein dementsprechender Antrag liegt im
Ausschuss vor. Vielleicht schaffen wir ja doch noch eine positive Umsetzung. (Beifall
bei der FPÖ sowie des Abg. Schallmeiner.)
12.43
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Pfurtscheller. – Bitte.
Abgeordnete
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau
Ministerin! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher
hier oben auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Geschätzte Kolleginnen
und Kollegen! Meine Kolleginnen Vorrednerinnen haben die Problemstellung
schon ausgezeichnet dargestellt und auch schon sehr ausführlich
erläutert, was wir heute alles beschließen und was zu diesem
Themenkreis Schwangerschaftsverlust umgesetzt werden soll. Ich möchte
versuchen, noch ein paar Dinge, die mir persönlich auch sehr wichtig
sind, zu ergänzen.
Ich glaube, dass gerade bei diesem Thema, das eben mit einem so großen Tabu belegt ist, der ganz große Dank wirklich den Initiator:innen der Bürgerinitiative Mut zeigen gebührt, der Obfrau Monika Romaniewicz, die mit anderen
Mitstreiterinnen und Mitstreitern
auch bei uns in den Parteien vorgesprochen hat und die
Problemstellung erläutert hat. Gerade bei so einem Thema ist es
unglaublich wichtig, dass die Initiative auch von den Betroffenen
kommt, aus der Bevölkerung kommt, weil wir manchmal, das muss man zugeben,
bei der Fülle an Themen, die wir zu bearbeiten haben, auch kleine blinde
Flecken haben. Deswegen auch von meiner Seite ganz herzlichen Dank an die
Initiatorinnen und Initiatoren für den Mut, für die eindringliche
Berichterstattung, ganz herzlichen Dank aber auch an unsere Frau
Ministerin, die das Thema sofort aufgenommen hat, und an die Kolleginnen und
Kollegen, die bei der Umsetzung der Maßnahmen auch mitgearbeitet haben.
Ich finde es ganz wichtig, auch noch zu betonen oder noch
einmal hervorzuheben, dass wir bei der Bearbeitung dieses Anliegens nicht am
Ende angelangt sind, sondern ich ganz persönlich halte auch diese
Einrichtung
der Arbeitsgruppe für sehr wichtig. Einer der größten
Wünsche der Betroffenen war eben, dass erstens die Definition der
Totgeburt, so wie sie im Gesetz momentan festgelegt ist, noch einmal genauer
angeschaut wird und auch mit den medizinischen Möglichkeiten, die es heute
für Frühchen und
allerfrüheste Frühchen, die lebend zur Welt kommen, gibt, abgeglichen
wird.
Zweitens ist es auch ganz wichtig, dass wir abklären,
wie wir den
betroffenen Müttern in Bezug auf den Mutterschutz helfen können. Da
gibt es nämlich unterschiedliche Auffassungen, auch unter den
Müttern: Manche möchten eben gerne Mutterschutz wahrnehmen, andere
nicht oder nur kürzere Zeit, deswegen auch jetzt die Diskussion über
Opt-out- oder Opt-in-Möglichkeiten beim Mutterschutz.
Was mir auch noch wichtig ist,
ist, mich bei den Hebammen und Hebammenverbänden zu bedanken. Die Hebammen
haben auch sehr eindrücklich darauf hingewiesen, dass es da eine
Versorgungslücke gibt. Es freut
mich sehr, dass die Hebammen aufgrund dieser Maßnahme, die wir heute beschließen,
dass die betroffenen Frauen Hebammenbetreuung schon
ab der 18. Schwangerschaftswoche kostenlos in Anspruch nehmen können,
auch
aufgewertet werden. Die Hebammen leisten einen unglaublich wichtigen
Beitrag für die Mütter bei der Geburt und auch schon vor der Geburt
und nach der Geburt. Das wird manchmal etwas unterschätzt und vielleicht
auch
von manchen Medizinern ganz gerne einmal ein bisschen kleingeredet. Ich glaube,
die Anerkennung tut den Hebammen als Ganzes gut. (Beifall bei der ÖVP
und bei Abgeordneten der Grünen.)
Was mir auch noch ein
großes Anliegen ist, ist das Thema der Aufarbeitung
so eines Verlustes. Es wurde schon gesagt, das ist natürlich extrem
wichtig für die Mütter und auch für die betroffenen Väter,
ich möchte aber die Betroffenen und alle, die Hilfestellung geben, bitten,
sich auch um die Geschwisterkinder zu kümmern. Geschwisterkinder werden
oft nicht informiert beziehungsweise versucht man, ihnen solche Ereignisse zu
verschweigen.
Sie spüren aber intuitiv, dass mit der Mama etwas nicht stimmt, sie
spüren, dass mit dem Papa etwas nicht stimmt, dass alle traurig sind, und
können es sich
nicht erklären. Daher noch einmal mein Appell an alle: Bitte nicht
sozusagen das Umfeld von Mutter und Vater vergessen, bitte nicht die
Geschwisterkinder vergessen!
Insgesamt, glaube ich, ist das Paket, das wir heute
beschließen, ein
großer, wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es gibt noch ein
bisschen etwas zu tun. Den Initiatorinnen und Initiatoren der
Bürgerinitiative möchte ich
auch sagen: Die Bürgerinitiative bleibt über die Gesetzgebungsperiode
hinaus bestehen. Das heißt, sie verfällt nicht, sondern muss weiter
behandelt
werden. Sie befindet sich momentan im Familienausschuss. Das bedeutet, im
Herbst wird weitergearbeitet, auch von parlamentarischer Seite her,
nicht nur durch die Arbeitsgruppe. Ich wünsche gutes Gelingen. –
Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Grünen.)
12.48
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte.
12.48
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Frau Präsidentin! Der Verlust
eines Kindes ist, glaube ich, so ziemlich das Schlimmste, was man sich
vorstellen kann. Gerade wenn man sich als Paar auf ein neues Leben vorbereitet
und eine mehrköpfige Familie werden möchte und dann einen Verlust
erleidet, ist es, glaube ich, noch viel schwerer zu verkraften.
Es gibt eigentlich keine
Möglichkeit, wie man richtig darauf reagiert.
Manche Frauen brauchen Ruhe, wollen sich für ihre Trauerarbeit
zurückziehen. Manche stürzen sich ins Arbeitsleben, um sich abzulenken.
Da ist jede
Frau komplett unterschiedlich, so individuell, wie wir alle sind. Es braucht
auch ganz verschiedene Ansätze. Eines haben sie aber alle gemeinsam, und
das
ist der körperliche Verlust der Schwangerschaft.
Dass wir die Möglichkeit
eines Hebammenbesuchs schaffen, ist deshalb irrsinnig wichtig, damit die Frauen
mit der genau passenden medizinischen Betreuung
mit diesem Verlust umgehen können.
Was wir aber gerne hätten,
ist eine tatsächliche Enttabuisierung dieses Themas. Fehl- und Totgeburten
passieren nun einmal, so schlimm das ist. Vielen
Frauen fällt es irrsinnig schwer, darüber zu sprechen. Sie trauen
sich vielleicht auch nicht, in Krankenstand zu gehen oder psychische
Unterstützung,
Beratung aufzusuchen. Wir brauchen einen offenen gesellschaftlichen Umgang
damit, sodass wir über diese Situationen sprechen können, es
verbalisieren können.
Was wir aber noch brauchen, ist die psychische Versorgung.
Kollegin Pfurtscheller hat es angesprochen: Die psychische Versorgung ist ganz
wichtig für beide Elternteile, für die
Geschwisterkinder, auch für die umliegende
Familie. Es müssen also einfach alle in die psychische Aufarbeitung dieses
Verlustes einbezogen werden. Wir wissen, wie angespannt die psychische
Versorgungssituation in Österreich im Moment ist, aber darüber
geredet gehört trotzdem.
Wir müssen auch schauen, welche Möglichkeiten die Frauen im Arbeitsrecht haben, um für sich selbst die ideale Form der Trauerarbeit und die Zeit dafür zu finden, und das wirklich individuellst.
Was es neben dem Fokus auf den Verlust aber trotzdem auch
braucht,
ist die Unterstützung beim Kinderwunsch. Wir müssen darüber
sprechen, wie Familienplanung funktioniert und welche Möglichkeiten es
noch gibt. Beziehungen können an Totgeburten scheitern. Andere versuchen
es aber trotzdem irgendwann später mit medizinischer Unterstützung
oder
suchen sich eine Samenspende.
Wir schaffen jetzt eine bessere Versorgung für die
Frauen, die ein Kind verlieren, auf der körperlichen Ebene, aber es fehlt
noch viel mehr. Wir müssen
bedenken, wie wir Frauen – nicht nur verheiratete Frauen, auch
alleinstehende Frauen – dabei unterstützen können, sich
ihren Kinderwunsch zu erfüllen
und über Adoption und Pflegeelternschaft nachzudenken.
Lassen Sie uns diese Erweiterung der Versorgung beim
Schwangerschaftsverlust auch als Anlass nehmen, über die
Unterstützung für Familien in allen ihren Formen zu reden, sodass
diese hoffentlich neben dem fürsorglichen Zugang im Umgang mit dem Tod
auch den Weg über ein neues Leben finden. Wir
brauchen bei einem Kinderwunsch so viel Unterstützung wie möglich,
weil Kinder unsere Zukunft sind. – (Den Dank auch in
Gebärdensprache
ausführend:) Danke. (Beifall bei den NEOS, bei
Abgeordneten von ÖVP und SPÖ sowie der Abgeordneten Disoski
und Schallmeiner.)
12.52
Präsidentin
Doris Bures: Nun hat sich Frau
Bundesministerin Susanne
Raab zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr.
Susanne Raab: Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und
Zuseher! Wenn
Familien die zutiefst schmerzhafte und tragische Erfahrung einer Fehlgeburt
oder einer Totgeburt machen, dann zieht das den werdenden Müttern,
aber eben auch den Papas, die sich auch auf das Kind gefreut haben, einfach den
Boden unter den Füßen weg.
Es war mir so wichtig, dass wir in diesem Bereich etwas unternehmen, denn ich weiß von vielen Frauen, dass sie in so einer Situation nicht die Unterstützung bekommen haben, die sie von fachlicher Seite gebraucht hätten, und wie auch schon festgestellt wurde: Es ist ein Thema, das in unserer Gesellschaft enorm tabuisiert ist, obwohl es ganz, ganz viele Frauen und Familien betrifft.
Die Zeit nach einer Fehl- oder Totgeburt ist oftmals geprägt von Stille, auch von Unsichtbarkeit, von großer Unsicherheit – gerade bei den Frauen. Die betroffenen Frauen aus den Bürgerinitiativen haben mir berichtet, dass man sich einfach quält, quälende Fragen stellt: Warum hat das mein Körper nicht geschafft? Was habe ich womöglich falsch gemacht? – Mit diesen Fragen dürfen wir die Frauen nicht alleinlassen. Das ist ganz wichtig, um diese Fragen auch auflösen zu können. Ich will nicht, dass die Familien in solchen Ausnahmesituationen alleine sind.
Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass jede Familie die beste Unterstützung bekommt, um nach solch einer furchtbaren Situation vielleicht auch wieder Hoffnung schöpfen zu können. Deshalb soll heute ein Maßnahmenpaket beschlossen werden.
Wir haben uns dafür entschieden, dass die fachlich
qualifizierten Personen, die dabei die beste Unterstützung bieten
können, die Hebammen sind, denn
die Hebammen sind jene, die auf der einen Seite auf die körperlichen
Veränderungen eingehen können, die mit einer Schwangerschaft oder mit
einer Fehl- oder Totgeburt einhergehen, und auf der anderen Seite auch
psychologisch gut geschult sind, um mit dem seelischen Schmerz der Eltern, der Mütter, der Väter umgehen zu können
und sie dabei unterstützen zu können.
Dann braucht es natürlich eine längerfristige
Begleitung. Da möchte ich die Gelegenheit nutzen, auf die
400 Familienberatungsstellen in Österreich, auf
ein flächendeckendes Netz von Frauen-
und Mädchenberatungsstellen
in Österreich hinzuweisen. In jedem Bezirk gibt es eine Beratungsstelle,
die ganz niederschwellig für die Familien da ist, wo es auch
großartige
Psycholog:innen gibt, die in solchen Situationen unterstützen können.
Natürlich brauchen wir auch die Ärztinnen und
Ärzte. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Gesundheitsminister, dem
ich auch meinen Dank
aussprechen möchte, beschlossen, dass es eine Weiterbildungsoffensive
für Ärztinnen und Ärzte gibt, dass es zu dem Thema neue
Richtlinien für
Ärztinnen und Ärzte geben wird und dass wir natürlich
auch – da sind wir schon dabei – neue
Informationsmaterialien zur stillen Geburt oder zum Tod
eines neugeborenen Kindes erstellen werden, die auch breit
ausgegeben werden.
Abseits davon müssen wir uns auch überlegen: Wie
können wir das Thema Wochengeld, Mutterschutz angehen? Da ist mir
eines ganz wichtig: Wie
bereits von meinen Vorrednerinnen erwähnt geht jede Frau unterschiedlich
damit um. Es gibt Frauen, die einen Mutterschutz brauchen, um länger
Zeit zu haben, mit der Trauer umzugehen und die Trauer zu bewältigen. Es
gibt andere Frauen, die sich schneller wieder in die Arbeit stürzen und
sich
auch ablenken wollen. Es ist mir wichtig, dass wir ein System schaffen, in dem
die individuelle Selbstbestimmung der Frau auch gewahrt bleibt. Zu
diesem Zweck haben wir mit dem Gesundheitsministerium, auch mit meinem Ressort,
mit Fachexpertinnen und -experten eine Expertengruppe
eingerichtet, mit der wir versuchen werden, eine Lösung zu finden. Ich
bedanke mich für die Diskussionen dazu, die wir im Ausschuss zuletzt auch
mit
den Abgeordneten hatten.
Abschließend möchte auch ich mich ganz herzlich
bei den zivilgesellschaftlichen Initiativen bedanken, bei den Sternchenmamas
und bei allen weiteren
Initiativen der betroffenen Frauen, die uns dadurch, dass sie ihr
persönliches
Schicksal und ihre Geschichte geteilt haben, einen
großen, umfassenden
Einblick gegeben haben, um zu erkennen, was es braucht, damit wir die Frauen
bestmöglich unterstützen.
Mit dem heute zu beschließenden Maßnahmenpaket
möchten wir
daher die Rahmenbedingungen und die Unterstützungsmöglichkeiten
für Frauen und Familien schaffen und dafür sorgen, dass sie in diesen
tragischen Situationen mit ihren Gedanken und Gefühlen nicht
alleingelassen werden. – Vielen Dank für eine hoffentlich
breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP
sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
12.58
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter
Ralph Schallmeiner (Grüne): Frau
Präsidentin! Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen!
Ich habe mich im Frühjahr 2023 das erste Mal mit Aktivistinnen und auch
Aktivisten getroffen, mit Sternchenmamas, mit Hebammen, die mir damals in einem
sehr eindringlichen und sehr persönlichen Gespräch ihre
eigene, persönliche Geschichte oder die Geschichten, die die Hebammen
erlebt haben, nahegebracht haben, erzählt haben und mir das Thema vor
Augen geführt haben; wie viele Frauen das betrifft, wie viele Familien,
auch wie viele Männer bis zu einem gewissen Grad. In allererster Linie
betrifft es aber
natürlich die Frauen und dass sich diese Frauen, die davon betroffen sind,
oftmals alleine fühlen – zu Recht alleine fühlen;
also das Gefühl ist zu
Recht da –, weil sie eben auch alleingelassen werden oder wurden. (Präsident
Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Es war ein sehr bewegender
Termin damals, ich kann mich noch sehr
gut daran erinnern. Es hat mich sehr berührt, und ich bin ehrlicherweise
auch
irgendwie mit dem Gefühl hinausgegangen: Ich bin eigentlich froh, dass ich das selbst nie miterleben musste und auch nie werde miterleben müssen.
Das hat mir damals schon auch,
so ehrlich muss ich sein, die Augen geöffnet, und ich finde es gut, dass
wir heute hier sind und einen Beschluss fassen
werden, der zumindest ein bisschen Erleichterung bringen wird, der zumindest
einmal einen Schritt in die richtige Richtung bringen wird, der vor allem
auch mit den Hebammen einen Berufszweig in den Fokus rücken wird, der in
unserem Land in der Vergangenheit vielleicht ein bisschen unterschätzt
worden ist. Vor allem ist es ein Beschluss, der im Endeffekt so etwas wie ein
erster Schritt oder ein erster ganz, ganz großer Schritt in die richtige
Richtung sein wird. Das Thema selbst oder die davon betroffenen Rechtsmaterien
sind nämlich nicht einfach nur einem Ministerium eindeutig zugeordnet. Von
daher ist es auch gut, wenn es die Arbeitsgruppe gibt und wenn
man sich weiterhin damit beschäftigen wird. (Beifall bei Abgeordneten
von Grünen und ÖVP.)
Abschließend
möchte ich noch dort einhaken, wo vorhin Kollegin Holzleitner
aufgehört hat, nämlich bei der HPV-Impfung. Es ist ein sehr wichtiger
Beschluss, der letzte Woche von der Bundes-Zielsteuerungskommission Gesundheit
getroffen wurde. Es ist der Beschluss, der es uns ermöglichen
wird, offene Impflücken zu schließen, der dafür sorgt, dass
diese
sehr teure Impfung in Zukunft für Männer und Frauen
gleichermaßen bis 30 kostenlos sein wird.
Ich schließe mich da an und bitte darum:
Nutzt dieses Angebot, das
euch da gemacht wird – es ist der beste Schutz gegen
Gebärmutterhalskrebs, gegen viele andere Krankheiten –, und denkt vor allem auch daran:
Diesen Schutz könnt ihr mit 14 für euch selbst bestimmen! Ab 14 ist
es eure Entscheidung, ob ihr dieses Angebot annehmt. Geht bitte zu den
Ärztinnen und Ärzten und lasst euch aufklären! Nehmt dieses
Angebot an!
Ganz zum Abschluss möchte ich dazu passend noch einen Abänderungsantrag zum vorliegenden Antrag einbringen. Dieser Abänderungsantrag verlängert die bisherigen Bestimmungen zur Finanzierung der Covid-19-Schutzimpfung.
*****
Ich bitte auch hier um breite Zustimmung. Der Antrag sollte in der Zwischenzeit ausgeteilt worden sein. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
13.01
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner
und Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 4038/A der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2579 d.B.) (TOP 4)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Die Z 2 wird durch folgende Z 2 bis 6 ersetzt:
»2. Im § 747 wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Abs. 2 gilt auch für Impfungen, die von einer durch ein Bundesland oder eine Gemeinde eingerichteten öffentlichen Impfstelle durchgeführt wurden.“
3. Im §
786 Abs. 3 wird der Ausdruck „31. August 2024“ durch den Ausdruck
„31. März 2025“ ersetzt.
4. Im § 786 Abs. 5 dritter Teilstrich wird der Ausdruck „31. März 2025“ durch den Ausdruck „31. Dezember 2025,“ ersetzt.
5. Im § 786 Abs. 5 wird nach dem dritten Teilstrich folgender vierter Teilstrich angefügt:
„– aus dem Jahr 2025 bis längstens 31. März 2026“
6. Nach § 801 wird folgender § 802 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmungen zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2024
§ 802.
(1) § 786 Abs. 3 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. xxx/2024 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) § 747
Abs. 2a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024
tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft und mit
Ablauf des 31. März 2025 außer Kraft.
(3) § 158
Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024
tritt mit 1. September 2024 in Kraft und ist auf ab diesem Zeitpunkt in
Anspruch genommene Leistungen anwendbar.“«
Art. 2
(Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird
wie folgt geändert:
Die Z 2 wird durch folgende Z 2 bis 6 ersetzt:
»2. Im § 384 wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Abs. 2 gilt auch für Impfungen, die von einer durch ein Bundesland oder eine Gemeinde eingerichteten öffentlichen Impfstelle durchgeführt wurden.“
3. Im §
408 Abs. 3 wird der Ausdruck „31. August 2024“ durch den Ausdruck
„31. März 2025“ ersetzt.
4. Im § 408 Abs. 5 dritter Teilstrich wird der Ausdruck „31. März 2025“ durch den Ausdruck „31. Dezember 2025,“ ersetzt.
5. Im § 408 Abs. 5 wird nach dem dritten Teilstrich folgender vierter Teilstrich angefügt:
„– aus dem Jahr 2025 bis längstens 31. März 2026“
6. Nach § 412 wird folgender § 413 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmungen zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2024
§ 413. (1) § 408 Abs. 3 und 5 in der
Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. xxx/2024 tritt mit dem auf die
Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) § 384
Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024
tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2025
außer Kraft.
(3) § 102
Abs. la in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024
tritt mit 1. September 2024 in Kraft und ist auf ab diesem Zeitpunkt in
Anspruch genommene Leistungen anwendbar.“«
Art. 3 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Die Z 2 wird durch folgende Z 2 bis 6 ersetzt:
»2. Im § 378 wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Abs. 2 gilt auch für Impfungen, die von einer durch ein Bundesland oder eine Gemeinde eingerichteten öffentlichen Impfstelle durchgeführt wurden.“
3. Im § 403 Abs. 3 wird der Ausdruck
„31. August 2024“ durch den Ausdruck
„31. März 2025“ ersetzt.
4. Im § 403 Abs. 5 dritter Teilstrich wird der Ausdruck „31. März 2025“ durch den Ausdruck „31. Dezember 2025,“ ersetzt.
5. Im § 403 Abs. 5 wird nach dem dritten Teilstrich folgender vierter Teilstrich angefügt:
„– aus dem Jahr 2025 bis längstens 31. März 2026“
6. Nach § 407 wird folgender § 408 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmungen zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2024
§ 408.
(1) § 403 Abs. 3 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. xxx/2024 tritt mit dem auf die
Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) § 378 Abs. 3 in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024
tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2025
außer Kraft.
(3) § 97 Abs. 3a in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024
tritt mit 1. September 2024 in Kraft und ist auf ab diesem Zeitpunkt in
Anspruch genommene Leistungen anwendbar.“«
Art. 4 (Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Die Z 2 wird durch folgende Z 2 bis 6ersetzt:
»2. Im § 263 wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Abs. 2 gilt auch für Impfungen, die von einer durch ein Bundesland oder eine Gemeinde eingerichteten öffentlichen Impfstelle durchgeführt wurden.“
3. Im § 284 Abs. 3 wird der Ausdruck
„31. August 2024“ durch den Ausdruck
„31. März 2025“ ersetzt.
4. Im § 284 Abs. 5 dritter Teilstrich wird der Ausdruck „31. März 2025“ durch den Ausdruck „31. Dezember 2025,“ ersetzt.
5. Im § 284 Abs. 5 wird nach dem dritten Teilstrich folgender vierter Teilstrich angefügt:
„– aus dem Jahr 2025 bis längstens 31. März 2026“
6. Nach § 288 wird folgender § 289 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmungen zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2024
§ 289. (1) § 284 Abs. 3 und 5 in der
Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. xxx/2024 tritt mit dem auf die
Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) § 263
Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024
tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2025
außer Kraft.
(3) § 74
Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024
tritt mit 1. September 2024 in Kraft und ist auf ab diesem Zeitpunkt in
Anspruch genommene Leistungen anzuwenden.“«
Begründung
Die Träger der Krankenversicherung
leisten bis inklusive 31. März 2025 weiterhin ein Honorar in Höhe von
15 Euro für die Durchführung von Impfungen gegen
SARS-CoV-2 im niedergelasssenen Bereich. Die Kosten werden durch den Bund ersetzt.
Darüber hinaus können auch Impfungen, die in einer öffentlichen
Impfstelle durchgeführt werden, vom jeweiligen Bundesland bzw. der
jeweiligen Gemeinde mit dem jeweils zuständigen
Krankenversicherungsträger zu
den selben Konditionen verrechnet werden.
Die erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind von den Trägern der Krankenversicherung dem/der Bundesminister/in für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für Aufwendungen aus dem Jahr 2024 bis 31. Dezember 2025 und für Aufwendungen aus dem Jahr 2025 bis 31. März 2026 bei sonstigem Anspruchsverlust vorzulegen.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Frau Mag.a Dr.in Petra Oberrauner. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner
(SPÖ): Herr
Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Geschätzte Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Galerie! Ich darf als
Erstes im Namen meines Kollegen, des Nationalratsabgeordneten Alois Schroll,
die Schülerinnen und Schüler
der HAK, HAS und IT-HTL Ybbs an der Donau mit ihrer Professorin und ihrem
Professor begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner
Beifall.)
Auch ich darf zu
diesem Thema sprechen und möchte sagen, dass der Tod eines Kindes
natürlich das Schlimmste ist, was Eltern und auch Geschwistern
passieren kann. Die Trauer ist unfassbar groß, der Verlust kaum zu
begreifen, und die Mütter und die Familien, die so ein Unglück
durchleben müssen,
müssen sich auch darauf verlassen können, dass ihnen Hilfe und
Unterstützung angeboten wird.
Das gilt auch für die Eltern von Sternchenkindern, die aufgrund der bislang bestehenden 500-Gramm-Regel aber keinen Anspruch auf Mutterschutz, kassenfinanzierte Hebammenbetreuung und Bestattungskostenbeitrag haben.
Ich möchte
unterstreichen, wie wichtig das gemeinsame Trauern ist. Wir
haben auf den Friedhöfen gesehen, dass es Stellen gegeben hat, wo Frauen
um ihre anonym bestatteten Kinder getrauert haben, die Kinder waren nicht
mit dem Namen ausgewiesen. Ich war selber für die Friedhöfe
zuständig und habe das mit den Vereinen, die das gefordert haben, verändert.
Das gemeinsame Trauern und die Benennung der Kinder, die dort
begraben sind, mit einem Namen hat die Trauer nicht erleichtert, aber es hat
die Menschen verbunden. Sie haben gesehen: Ich bin nicht allein
mit diesem Thema! – Ich glaube, das
ist ein wertvoller Beitrag, um dieser Thematik würdevoll und respektvoll zu begegnen.
Die Mütter
und Familien haben eine schwere Last zu bewältigen, und oft haben die
betroffenen Mütter und Familien wichtige Hilfe und Schutz nicht
erfahren. Mit diesem Gesetz, mit diesen Veränderungen, die wir jetzt
vornehmen, ist es möglich, dass einfach besser geholfen werden kann
und
dass die Hebammenbetreuung auch für jene Mütter vorgesehen ist, die
ihr Kind nach Vollendung der 18. Schwangerschaftswoche verloren haben. Das
ist ein wichtiger Antrag, der einstimmig beschlossen werden sollte –
wir werden zustimmen – und der auch zeigt, dass wir in diesem
Parlament für wichtige Fragen durchaus auch Einigkeit zeigen können.
Als SPÖ
wünschen wir uns die Ausdehnung des Mutterschutzes auf die betroffenen
Frauen, einen zusätzlichen wichtigen Schutz und eine Sicherheit
im Hinblick auf Ansprüche, die sie dann auch haben, auch mit Blick auf das
Wochengeld sowie den Kündigungs- und Entlassungsschutz. Das ist ein
wichtiger Punkt, denn wenn Frauen trauern, müssen sie auch sicher sein
können, dass sie ihre Arbeit nicht verlieren, weil sie diese Zeit
brauchen.
Ein entsprechender Antrag – die
Erweiterung dieses Antrages – liegt vor. Er ist im
Gleichbehandlungsausschuss bedauerlicherweise vertagt worden. Ich
hoffe, dass die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe uns auch zu diesen
Fragen möglichst bald Lösungsvorschläge präsentieren kann
und wir dann
im Sinne der betroffenen Frauen noch in dieser Gesetzgebungsperiode zu einem
parteiübergreifenden, gemeinsamen Beschluss auch dieser Erweiterung kommen werden. –
Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
13.05
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Werner Saxinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.05
Abgeordneter
Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Vorerst
möchte ich für Kollegen Weber eine Reisegruppe aus dem Lavanttal in
Kärnten herzlich im Hohen Haus begrüßen.
(Allgemeiner Beifall.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Fehl- und
Totgeburten, das ist ein Thema, das eigentlich niemanden kaltlassen kann.
Für Eltern – wir haben das jetzt
schon gehört –, die den Verlust ihres Kindes erfahren, ist es
unvorstellbar, wie sie den schwierigen Weg
der nächsten Wochen und Monate, der vor ihnen
liegt, überhaupt bewältigen können. Es zieht einem quasi
den Boden unter den Füßen weg.
Jeder Mensch, jede Frau reagiert da aber
anders, und es gibt kein Richtig oder Falsch, ich habe es selbst im Alltag oft
erlebt. Manche wollen sich möglichst schnell aus der belastenden
Situation befreien, sie wollen eine sofortige Geburt oder einen sofortigen
Kaiserschnitt, andere wollen das nicht.
Eine rasche Trennung kann Eltern aber auch das innerliche Abschiednehmen erschweren und sie später belasten. Wichtig
ist da wirklich ein Abwägen
mit den Experten – Ärztinnen und Ärzten, Hebammen.
Medizinisch gibt es die Möglichkeit, einige Tage bis zwei Wochen einen natürlichen Beginn der Wehen abzuwarten, auch wenn das Ungeborene nicht mehr lebt. Andere Paare entscheiden sich aber für eine medikamentöse medizinische Einleitung.
Ganz wichtig für uns alle ist aber, dass
eine Begleitung des sterbenden Babys und der Frauen, der Mütter und Paare
stattfindet, weil man einfach
Personen in solch einer psychischen und physischen Extremsituation
unterstützen muss. Man schafft das einfach nicht alleine, und darum
ist dieses
heutige Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Frauen bei Fehl- und
Totgeburten so extrem wichtig.
Was ist darin enthalten? – Hebammen
sind ganz wichtige Ansprechpartner in so einer Situation. Ab 1.9.2024 kann die
Inanspruchnahme der Hebamme
auch nach einer Fehlgeburt nach der 18. Schwangerschaftswoche von der Krankenkasse
übernommen werden. Weitere Punkte sind eine Weiterbildungsoffensive
für Ärztinnen und Ärzte sowie Hebammen, Weiterbildung auch
für Berater:innen in Familienberatungsstellen, Erstellung von Richtlinien,
Leitfäden und auch die Broschüre „Stille Geburt und Tod des
neugeborenen Kindes“. Es muss alles getan werden, um Frauen und Familien
in diesen Extremsituationen zu unterstützen. Das tun wir alle in diesem
Haus – danke dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Grünen.)
Erlauben Sie mir, abschließend ein paar
Zeilen einer Betroffenen vorzulesen, die mich persönlich sehr berührt
haben, weil sie all das Leid, die Freude, auch
den Kummer ausdrücken:
„Es war der schlimmste und zugleich der
schönste Moment in meinem Leben. Zum einen weil ich unseren
süßen, kleinen [...] in meinen Händen halten
durfte, der mir gezeigt hat, wie tief meine Liebe nur gehen kann –
unendlich – zum anderen weil ich mich leider von ihm verabschieden
musste. [...]
Als ich zum ersten Mal deine Bewegungen in meinem Bauch fühlen konnte, war ich so erstaunt, dass in meinem Körper so etwas wundervolles und einzigartiges wachsen kann. Dass diese Bewegungen je aufhören würden, mit dem habe ich nie gerechnet. Als ich deinen leblosen Körper am Ultraschall sehen musste, schnürte sich mein Hals zusammen und mein Atem wurde still. Ich war verloren. Die schwankenden Hormone, die ungewollte neue Identität, die erloschenen Zukunftspläne, der plötzlich leere Körper und die zusätzliche Angst, all das [...] zu erleben. Ein Albtraum.
Du hast uns gezeigt, wie unfair und traurig,
kalt und leer die Welt sein
kann. Du hast mir die Tiefe des Lebens und den schwarzen Himmel gezeigt. Durch
die Trauer muss man aufmerksam, langsam und wachsam hin durchgehen. Hin und
wieder kommen dir Hände entgegen, starke Arme, die dich vom
Boden aufziehen. Als ich das kleine Licht sah, ging ich wieder einen Schritt zurück,
denn ich hatte Angst vor der Realität. Doch in der Finsternis konnte
ich den Himmel nicht sehen. Ich wurde immer stärker, da ich die
Schönheit des Lebens so vermisste. Ich wollte außerdem den Himmel
wieder sehen,
damit ich die Liebe und Wärme meines Sohnes wieder spüren konnte. Und
so wurde der Himmel wieder blauer und blauer und aus der Tiefe kam ein
neues Paradies hervor. Wenn man die Tiefe der Trauer kennenlernen musste,
schätzt man das Leben und die kleinen Dinge wieder umso mehr.
Es gibt 2 Möglichkeiten, mit Verlust
und Trauer umzugehen. Verschlossen und wütend durch die Welt zu gehen oder
ein neues, noch bewussteres und
tief wahrnehmendes Leben zu beginnen.
Lieben, leben, sterben ... [...]
Wir hatten eine so liebevolle, starke Verbindung und ich wusste von Beginn an, du bist etwas ganz besonderes.
Jeden Tag bin ich so dankbar für all die schöne
Zeit, die wir zusammen
hatten. Das Leben hält noch so viele schöne Geschenke für uns
bereit. Das Leben kann so schön
sein und wir möchten es einfach nicht aufgeben. [...] Aus
der Asche steigt der Phönix und wir sind stärker als je zuvor.
Die Kraft hast du uns hinterlassen und die bleibt für immer in uns.“
Das sind sehr schöne, starke, berührende Worte, und den Betroffenen gilt unsere besondere Unterstützung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski, Holzleitner und Schwarz.)
13.10
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun
Herr Dr. Josef
Smolle. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Wir haben viele Gespräche mit den Vertreterinnen der Selbsthilfegruppen der Betroffenen geführt.
Obwohl ich als Arzt diese Schwangerschaftskomplikation seit
vielen
Jahren natürlich auch gekannt habe, war es für mich ein richtiges
Augenöffnen, wie uns diese betroffenen Frauen, diese Mütter ihr
Schicksal geschildert
haben und uns die Augen geöffnet haben, welch ein Schicksalsschlag das an
sich ist – was wir uns vielleicht einigermaßen vorstellen
können –, der aber
auch über den Schicksalsschlag für die Frau, für den Mann,
für die Familie hinaus oft noch mit sich gebracht hat, dass sie in ihrem
Umfeld sowohl im fachlich-professionellen als auch im weiteren sozialen Umfeld
dann nicht das Verständnis, nicht die Unterstützung gefunden haben,
die man gerade in dieser Situation braucht.
Deshalb ist es uns ein ganz großes Anliegen gewesen,
da wirklich helfend einzugreifen und auch das Tabu zu durchbrechen, denn in
diesem Bereich bedeutet die Tabuisierung ja dann, dass die betroffenen
Menschen mit
ihrer Trauer, mit ihrem Leid allein sind und alleingelassen werden. Daher ist
jetzt die ganz konkrete Maßnahme, dass man die Hebammenbetreuung sozusagen von
der Definition her nicht mehr am Geburtsgewicht des Kindes festmacht, sondern
dass man sagt, wenn etwas nach 18 Schwangerschaftswochen
passiert, dann steht jedenfalls die Hebammenbetreuung zu – und das
einerseits in physischer Hinsicht, wenn es um die Heilungs-, die
Rückbildungsvorgänge geht, aber ebenso auch in psychologischer und
psychosozialer Hinsicht.
Natürlich kann man sich dabei nicht allein auf eine
Berufsgruppe stützen; es ist wichtig, dass da das gesamte professionelle
Umfeld mitwirkt, deshalb
auch die Ausbildungsoffensive, die Achtsamkeitsoffensive für
Allgemeinmedizinerinnen, Allgemeinmediziner, Geburtshelferinnen,
Geburtshelfer, aber
natürlich auch für all die Personen, die in Frauen-, Mädchen-
und Familienberatungsstellen tätig sind. Wir haben ja Gott sei Dank
mehr als 400 davon
im Land, und auch dort ist diese entsprechende Bewusstseinsbildung sehr notwendig.
Dass auch noch eine
Broschüre, die darüber informiert, herausgegeben
wird, mag da und dort eine Hilfe für Betroffene sein, ist aber vor allem
eine Information für uns alle in der Gesellschaft, damit wir uns
dieses Themas
bewusst sind und dann vielleicht besser gerüstet sind, mit Menschen in
unserer Umgebung, die von diesem Schicksalsschlag betroffen sind, entsprechend
umgehen zu können und ihnen Hilfe angedeihen zu lassen.
Auch in sozialrechtlicher
Hinsicht gibt es eine Arbeitsgruppe, die Überlegungen anstellt, wie man es
gut hinbekommen kann, einerseits maximalen Schutz
und Absicherung für die Betroffenen zu bieten, gleichzeitig aber zu
berücksichtigen, dass die einzelnen betroffenen Frauen auch durchaus
unterschiedlich
mit der Situation umgehen möchten.
Ich möchte abschließend den Vertreterinnen der
Betroffenen, die so
offen mit uns gesprochen haben, ein ganz herzliches Danke sagen, und ein Danke
sage ich jetzt den Familiensprechern, Frauensprecherinnen, Gesundheitssprechern,
weil es uns alle gemeinsam betrifft, und ein Danke an beide Ministerien
für die Ausarbeitung. Ich möchte mich auch für den einstimmigen Beschluss
im Ausschuss bedanken, und ich würde mich freuen, wenn das jetzt auch im
Plenum so gelingen würde. – Danke schön. (Beifall bei
ÖVP und Grünen sowie der Abg. Holzleitner.)
13.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr
Präsident! Sehr geehrte
Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte
Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich habe mich in der Debatte noch aus
zwei Gründen eingemeldet. Der erste ist, dass ich sehr froh bin, dass wir
hier tatsächlich über alle Parteigrenzen hinweg und auch über
die Ausschussgrenzen hinweg – Sozialausschuss, Familienausschuss,
Gesundheitsausschuss – gemeinsam eine
Unterstützung für betroffene Frauen beschließen werden und hier Menschen, die von Fehlgeburten, von Schwangerschaftsverlusten betroffen sind, eine entsprechende Unterstützung zukommen lassen.
Es gibt zwei kleine Kritikpunkte, die meine Vorrednerin
Abgeordnete
Ecker auch schon angesprochen hat. Wir hätten uns gewünscht, dass das
Ganze noch schneller in Kraft treten könnte und dass auch im Bereich der
psychologischen Betreuung noch mehr getan würde. Wir halten das aber
für einen ganz wichtigen Schritt und werden deshalb dem heutigen Antrag
zustimmen,
dass zumindest einmal die fundamentale Hilfe, dass die Unterstützung durch
Hebammen, dass zusätzliche Informations- und Ausbildungsinitiativen
beschlossen und finanziert werden und die betroffenen Frauen in diesen
schwierigen Zeiten nicht im Regen stehen gelassen werden.
Einen zweiten Punkt möchte ich noch ansprechen, und der
ist weniger erfreulich. Wir haben ja einen Abänderungsantrag
eingebracht, der die Finanzierung der Impfhonorare bei den
Covid-Impfungen für das nächste Dreivierteljahr absichern soll. Das
ist ein Punkt, der mich persönlich ärgert und der einfach auch zeigt,
dass die Versprechungen der Bundesregierung,
in unserem Gesundheitssystem in einen Regelbetrieb überzugehen und einen
generellen Plan zu haben, wie die Finanzierung zum Beispiel von
Präventivmaßnahmen wie Impfungen erfolgt, nicht eingehalten werden.
Wir haben es heute auch schon
gehört: In der Bundes-Zielsteuerungskommission wird beschlossen, dass
die HPV-Impfungen aus den Bundesmitteln
im Rahmen des Finanzausgleichs finanziert werden sollen; andere Impfprogramme,
wie zum Beispiel Influenza, werden dann auch auf Landesebene
zwischenfinanziert, dritte Impfungen werden von Bund und Krankenkasse
gar nicht finanziert (Abg. Schallmeiner: Ich würde mir die
BZK-Beschlüsse durchlesen!), und die Covid-Impfungen werden jetzt zum
Teil wieder weiter vom Bund finanziert. Es ist offensichtlich nicht
möglich, dass diese Bundesregierung einmal eine konsistente,
einheitliche Regelung zustande bringt, sondern sie hinterlässt der
nächsten Bundesregierung einen Scherbenhaufen,
eine weiterhin zersplitterte Finanzierungs- und Kompetenzverteilung im Gesundheitswesen, und der heutige kurz noch hineingeflickte Verlängerungsbeschluss für das Impfhonorar bei den Covid-19-Impfungen zeigt das nur neuerlich auf.
Offensichtlich reichen auch die
400 Millionen Euro, die der Bund zusätzlich in die
Sozialversicherungen hineinzahlt, nicht aus, um die Impfhonorare für die
Ärzte für die Covid-Impfungen auch für das nächste
Dreivierteljahr
zu finanzieren.
Liebe Bundesregierung! (In Richtung Regierungsbank, auf
der Bundesministerin Raab sitzt:) Es sitzt der falsche Minister da: Minister
Rauch sollte sich
meiner Meinung nach schämen. Jetzt beschließt er 400 Millionen
extra - - (Abg. Disoski: Das ist eine Ministerin! Das ist
eine Ministerin, falls es nicht aufgefallen ist!) – Ja,
ich habe eh gesagt, dass Herr Minister Rauch nicht da ist. Er hat
400 Millionen Euro extra pro Jahr in die Sozialversicherung hineinbezahlt
und schafft es nicht einmal, dass die Covid-Impfungen in ein Regelvorsorgeprogramm
übernommen werden. (Abg. Schallmeiner: Ich würde mir die
BZK-Beschlüsse durchlesen, das ist intelligenter!) So geht es
nicht. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
13.17
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu
niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau
Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2579 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 bis 4 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und
Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre
Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. –
Das ist einstimmig auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 3996/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Ratifizierung der ILO Konvention 190 gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (2580 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Frau Mag.a Dr.in Juliane Bogner-Strauß. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.19
Abgeordnete Mag. Dr. Juliane
Bogner-Strauß (ÖVP): Herr
Präsident!
Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Besucherinnen, Besucher
und all jene, die uns zuhören oder auf den Bildschirmen verfolgen! Gewalt
hat in unserer Gesellschaft keinen Platz! Gerade wegen der Diskussion in
der Aktuellen Stunde möchte ich noch einmal darauf hinweisen: Gewalt
findet in allen Gesellschaftsschichten statt – in allen
Gesellschaftsschichten! Deshalb gilt mehr denn je: Gewalt ist keine
Privatsache.
Genau diese Ratifizierung ist
wieder ein Meilenstein, ein Puzzleteil mehr,
um Gewalt zu bekämpfen, und zwar geht es um die Bekämpfung von Gewalt
und Belästigung in der Arbeitswelt. Damit wird die Bundesregierung einen
weiteren Schritt in einem großen Maßnahmenpaket gegen Gewalt setzen,
für das ich mich bedanken möchte. (Beifall bei ÖVP und
Grünen sowie der
Abg. Kucharowits.)
Worum aber geht es in diesem
Übereinkommen? – Konkret verlangt es etwa eine Definition und
„ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung“,
„die Annahme einer umfassenden Strategie, um Maßnahmen zur Verhinderung
und Bekämpfung von Gewalt und Belästigung umzusetzen“,
„Sanktionen“
und „die Einrichtung von oder Stärkung bestehender Durchsetzungs-
und Überwachungsmechanismen“. Auch sollen „Opfer Zugang
zu Abhilfemaßnahmen und zur Unterstützung
haben“, und es sollen wirksame „Vorkehrungen für die Aufsicht
und Untersuchung in Fällen von Gewalt und Belästigung“ in
der Arbeitswelt getroffen werden.
Wen schützt dieses
Übereinkommen? – Das ist sehr breit aufgesetzt. Das Übereinkommen
schützt alle Personen, die einer Beschäftigung nachgehen,
unter anderem aber auch Freiwillige, Praktikantinnen beziehungsweise Praktikanten
und auch Arbeitssuchende, Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer
aller Art. Es gilt für alle Orte, an denen die Arbeit verrichtet wird,
darüber hinaus beispielsweise auch für Orte, an denen Pausen
abgehalten werden, an
denen Weiter- und Ausbildungen gemacht werden und an denen arbeitsbezogene gesellschaftliche Aktivitäten stattfinden.
Sie sehen, das ist ein
Übereinkommen, das wirklich sehr breit aufgestellt
ist. Das Ministerium – so weit darf ich das sagen – hat
eine Ratifikationsprüfung durchgeführt, und ich glaube,
Österreich kann stolz sein: Wir haben bereits ausreichende
Bestimmungen in Gesetz und Praxis, und deshalb steht einer baldigen Ratifizierung
auch nichts im Wege.
Es ist also ein weiterer
Schritt, um Gewalt in Österreich zu bekämpfen,
ein weiterer Schritt von vielen, die in den letzten Jahren gesetzt wurden und
weiterhin werden. Ich möchte jetzt wirklich die Schritte, die schon gesetzt wurden,
nicht unerwähnt lassen, vor allem einige davon, weil heute eben das Thema
Gewalt ein großes Thema war. Es wird leider ein großes
Thema bleiben, und deshalb gilt es, da Schritte zu setzen:
Frau Ministerin, die
Gewaltambulanzen starten jetzt – ich bin stolz darauf, gerade in der
Steiermark –; Mädchenberatungsstellen, Frauenberatungsstellen
werden wesentlich besser finanziert; die Frauenhäuser werden
gestärkt;
die Gewaltschutzzentren wurden ausfinanziert, ein großes Danke;
auch bei Männerberatungsstellen – Herr Minister Rauch ist nicht
mehr da – gibt es natürlich eine Ausweitung, wir wissen, wir
müssen natürlich auch in die Täterarbeit investieren, mit den
Tätern arbeiten; auch ein großes Dankeschön an den
Innenminister, aber auch an den Bildungsminister für den Kampf gegen
Cybermobbing, den Kampf gegen Hass im Netz.
Eines aber möchte ich zum Schluss noch sagen: Zu all
diesen Maßnahmen möchte ich Sie um eines
bitten – um Zivilcourage, wo immer Sie Gewalt sehen oder Gewalt
vermuten. Hinschauen, nicht wegschauen! Hinhören,
nicht weghören! Ermutigen und helfen! Ich weiß, dafür braucht
man
Mut. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg.
Disoski.)
13.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Katharina Kucharowits
(SPÖ): Herr Präsident! Werte
Frau Bundesministerin! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe
Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte damit beginnen: Ich möchte
einfach meine
Redezeit heute nicht verstreifen lassen, ohne darauf aufmerksam zu machen, dass
gestern der elfte Femizid, der elfte Mord an einer Frau, in Österreich begangen
wurde. Unsere Gedanken sind bei den Hinterbliebenen der ermordeten Frauen.
Ich möchte an dieser Stelle
wirklich sagen: Wir müssen alles tun, um Gewalt – und das ist
sozusagen die ausuferndste Form, nämlich Mord – zu verhindern. Geschätzte
Kollegen und Kolleginnen, da gilt es auch, einen Schulterschluss zu machen und
endlich den Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt, auf den wir schon
Monate – Monate! – warten, auf die Füße zu
stellen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Deckenbacher,
Pfurtscheller
und Brandstötter.)
Wir haben einfach ein riesiges
Problem mit Männergewalt in diesem Land, und man muss viel, viel, viel,
viel mehr dagegen tun. Ich fordere Sie und uns
alle einfach dazu auf, dass wir das wirklich, wirklich ernst nehmen. Elf
Frauen, die von Männern ermordet wurden, weil sie Frauen sind –
das ist nicht hinzunehmen. (Beifall bei der SPÖ sowie der
Abgeordneten Deckenbacher, Pfurtscheller, Disoski und Reimon.)
Ich möchte jetzt explizit zum Tagesordnungspunkt
kommen. Jeder und
jede hat das Recht auf einen Arbeitsplatz ohne Gewalt und ohne
Belästigung. Wir wissen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden
weltweit,
aber auch in Österreich immer wieder belästigt: Sie werden beleidigt,
sie werden gedemütigt, sie werden beschimpft, tätlich angegriffen,
gemobbt, bedroht
oder eben auch erpresst. Die höchste Form in diesem Zusammenhang
ist natürlich die körperliche Gewalt.
2019 – Kollegin Bogner-Strauß hat es auch schon ausgeführt – wurde erstmals das internationale „Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung“ verankert. Das war das Übereinkommen Nummer 190 der Internationalen Arbeitsorganisation, der ILO.
Arbeitnehmer:innen aller Art,
aber auch Praktikantinnen und Praktikanten
und auch Arbeitssuchende sollen während der Arbeit, aber auch am Weg zur
Arbeit oder auch zum Beispiel in Umkleidekabinen vor Gewalt geschützt
werden.
Dieses Übereinkommen der ILO sieht eine Reihe von Verpflichtungen vor: Damit geht ein „gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung“ in der Arbeitswelt einher; eine umfassende „Strategie [...] zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt“; auch Unterstützung der Betroffenen, um zum Beispiel diesbezüglich Zugang zu Gerichten zu bekommen. Es müssen „Leitlinien, Ressourcen, Schulungen [...] bereitgestellt werden“ und auch „Sensibilisierungskampagnen“ gefahren werden. Arbeitgeber:innen sind in der Verantwortung.
Österreich hat 2019 bei
der ILO-Konferenz zugestimmt, aber,
geschätzte Kollegen und Kolleginnen, liebe Zuseherinnen und Zuseher,
fünf Jahre lang ist bezüglich des ILO-Übereinkommens nichts
passiert. Man hat jetzt fünf Jahre zugewartet, man wartet noch immer auf
das Ratifizieren.
Wir als
Sozialdemokratie – explizit Kollegin Petra Bayr – haben
bereits 2022 im Ausschuss für Arbeit und Soziales einen Antrag
eingebracht, der die
rasche Ratifizierung dieses Übereinkommens vorsieht. Auch damals ist
nichts passiert, aber man kann ja sozusagen einsichtiger werden, und deshalb
freut es uns, dass ÖVP und Grüne einen Antrag eingebracht haben, den
wir unterstützen werden, auch wenn dieser Antrag offen gesprochen gar
nicht
mehr notwendig ist, weil es bereits eine Regierungsvorlage gibt.
Ich darf an dieser Stelle sagen: Wir fordern Sie wirklich
auf, dass wir diese Regierungsvorlage rasch zur Diskussion in den
Ausschuss bekommen,
damit wir dann dieser Regierungsvorlage auch rasch zustimmen können. Warum? – Niemand muss Gewalt akzeptieren oder gar hinnehmen. Wir alle haben das Recht auf ein gewaltfreies Leben, und das in allen Lebensbereichen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Brandstötter.)
13.28
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Rosa Ecker. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Geschätztes
Präsidium! Frau Minister! Vorab darf ich ganz, ganz herzlich die
Freiheitlichen Frauen aus dem
Bezirk Steyr und die FPÖ Steyr bei uns hier im Hohen Haus
begrüßen – super, dass ihr da seid! (Beifall bei
FPÖ, ÖVP und NEOS sowie der Abg. Disoski.)
Geschätzte Damen und Herren! Das Hohe Haus spricht sich
laufend – die gesamten letzten fünf Jahre dieser Regierungsperiode –
gegen Gewalt
gegen Frauen aus, und das schließt sowohl den privaten und den
öffentlichen Bereich als auch die Arbeitswelt mit ein.
Jetzt, auf die Schnelle – seit letztem
Montag –, liegt dieser Antrag auf Ratifizierung des
ILO-Übereinkommens Nummer 190 vor. Sehr geehrte Damen und Herren,
passen Sie gut auf, die Beschlussfassung lautet: Die Regierung ersucht den
„Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, die Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien sowie die Bundesministerin
für
Justiz“, „dem Nationalrat“ noch in dieser
Gesetzgebungsperiode „die Ratifizierung des ILO-Übereinkommens
Nr. 190 vorzulegen“.
Die Frage ist: Warum lag die Ratifizierung nicht schon zum
Beschluss
im Ausschuss vor, wenn sie doch in dieser Periode – also bis
September – noch beschlossen werden soll? Da brauchen die
zuständigen Minister – Zadić,
Kocher und auch Sie, Frau Minister Raab – jetzt extra einen
Auftrag des Nationalrates? – Also bitte, das darf doch wirklich
nicht wahr sein!
Noch dazu bestätigten Sie
im Ausschuss, dass alle Kriterien überprüft
worden sind und Österreich alle diese Kriterien umfassend erfüllt.
Also könnten wir es auch heute hier ratifizieren; aber so ist das mit
Schwarz-Grün:
große Ankündigungspolitik, um sich ins gute Licht zu
rücken – PR-Aktion in letzter Minute nennen wir das.
Veräppelt kommt man sich
als Oppositionspartei dann auch noch vor,
wenn in derselben Woche, in der die Ausschusssitzung stattfindet, auch diese
Thematik noch im Ministerrat ist. Die ÖGB-Vorsitzende der SPÖ
begrüßt
diesen Antrag, nämlich mit der Begründung, dass es durch
Coronamaßnahmengegner vermehrt verbale und physische Übergriffe
auf Beschäftigte
gegeben hätte. – Sehr geehrte Damen und Herren, die Menschen
haben nicht vergessen, welche verbalen und physischen Übergriffe es auch
auf Maßnahmengegner gegeben hat, aber das wollen ja alle anderen Parteien
in diesem Hohen Haus einfach nicht wahrhaben. (Beifall bei der
FPÖ. –
Abg. Hörl: Na geh!)
Die Kollegin von der ÖVP
hat im Ausschuss gesagt, dieser Antrag habe
große Bedeutung. Das glauben wir weniger, stimmen dem Antrag aber
trotzdem zu, weil wir uns, so wie alle anderen Fraktionen auch, immer gegen Gewalt
aussprechen.
Auch heuer sieht die Statistik bis dato wieder traurig aus.
Je nach Zählweise sind es heuer eigentlich zwölf Frauenmorde und
25 Fälle von schwerer Gewalt
an Frauen. Sehr geehrte Damen und Herren, unser Ziel muss sein,
weniger Gewaltvorfälle verzeichnen zu müssen, aber das wird leider
weder durch den heutigen Beschluss noch
durch die tatsächliche Ratifizierung bewerkstelligt werden. (Beifall
bei der FPÖ.)
13.31
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag. Meri Disoski. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.31
Abgeordnete
Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr
Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollegin Ecker, ich finde es super, dass sich
die FPÖ gegen Gewalt ausspricht; noch besser fände ich es aber, wenn
die FPÖ dort und dann und wo sie in Regierungsverantwortung war oder
ist, auch entsprechende Maßnahmen setzen
würde, und da haben Sie auf voller Linie versagt. Als
Bundesregierungspartei haben Sie Gewaltschutzmaßnahmen gekürzt,
haben Sie die Hochrisikofallkonferenzen abgeschafft. In
Oberösterreich, wo Sie gemeinsam mit der ÖVP regieren, haben Sie
jahrelang darauf hingearbeitet, die Gewaltschutzstrukturen kaputtzusparen. –
Bitte lieber Taten statt leerer Worte, das ist mein Appell an Sie von der
FPÖ! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Ecker:
So
ein Blödsinn!)
Ich mag mich aber gar nicht länger mit Ihren leeren
Worthülsen aufhalten, sondern tatsächlich inhaltlich zum Antrag
sprechen. Es geht da um ein sehr wichtiges Thema, das uns hier im Hohen Haus in
den vergangenen Jahren – leider, muss man ja fast sagen –
in jeder Plenarsitzung begleitet, und
dieses Thema ist Gewalt, insbesondere Gewalt gegen Frauen.
Ich habe mir das mit dieser ILO-Ratifizierung jetzt noch
einmal sehr genau angeschaut, worum es denn da geht, damit auch die
Zuseher:innen, die
das jetzt nicht ganz so im Detail kennen, ein bisschen ein Verständnis
dafür haben, wovon wir überhaupt sprechen. Das beginnt bei
unangemessenem Anstarren, bei anzüglichen Altherrenwitzen mit
sexualisiertem Inhalt, es geht um grenzüberschreitende E-Mails, es geht um
unerwünschten Körperkontakt oder auch tatsächlich um
körperliche Gewalt.
Gemäß einer Erhebung der Statistik Austria
gehört all das, was ich gerade hier aufgezählt habe, für jede
vierte Frau in Österreich zu ihrem Arbeitsalltag.
Jede vierte Frau in Österreich – stellen Sie sich das
vor! – hat bereits zumindest einmal in ihrem Arbeitsleben eine Form
von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz erfahren, und die Täter,
die das machen, sind in den allermeisten
Fällen Männer. Das sind
vielleicht Kollegen, die der Frau 8 Stunden am
Tag am Schreibtisch gegenübersitzen, oder es sind vielleicht Vorgesetzte,
mit denen Frauen dann beispielsweise eine Gehaltserhöhung verhandeln
sollen. Das dürfen wir nicht länger tolerieren! (Beifall bei
Grünen und ÖVP.)
Für uns Grüne ist eines ganz klar: Alle Menschen,
insbesondere auch Frauen – da das ein Thema ist, das insbesondere
Frauen betrifft –, haben ein Recht
darauf, sich überall sicher zu fühlen. Sie haben ein Recht darauf,
ein gewaltfreies Leben zu leben, ob in den eigenen vier Wänden, im
öffentlichen Raum
oder eben auch am Arbeitsplatz.
Es gibt ein Abkommen, eine Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation der UNO, die eben dieses Recht auf ein gewalt- und auch auf ein belästigungsfreies Arbeitsleben verankern möchte. Diese Konvention, von der Sie jetzt schon ein paar Mal gehört haben, Nummer 190, hat das Ziel, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz zu verbieten und zu verhindern. Jedes Verhalten, das Menschen im Arbeitsumfeld herabsetzt, demütigt, sexuell belästigt oder psychisch oder auch physisch angreift, soll so unterbunden werden.
39 Staaten – darunter beispielsweise
Italien, Griechenland oder Großbritannien, Argentinien, auch
Südafrika – hatten diese Konvention bereits ratifiziert und
damit ein sehr, sehr klares Zeichen gegen Gewalt am Arbeitsplatz gesetzt. Und
mit dieser Ratifizierung der Konvention heute setzt nun
auch Österreich dieses starke Zeichen und verpflichtet sich ganz real
dazu, eine umfassende Strategie zur Bekämpfung und zur Verhinderung von
Gewalt
in der Arbeitswelt zu erarbeiten – und das ist sehr, sehr gut und
tatsächlich lange überfällig. (Beifall bei Grünen und
ÖVP.)
Dass hier
tatsächlich Handlungsbedarf besteht, das sehen wir auch anhand
aktueller Umfragen, die es einerseits von der Gewerkschaft Vida, andererseits
auch von der Arbeiterkammer gibt. Sie zeigen, dass die Zahl der Fälle
sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in den vergangenen Jahren
tatsächlich stark zugenommen hat.
Für uns ist ganz klar:
Weder Gewalt noch Belästigung lösen sich in Luft
auf, wenn man die Augen zumacht und nicht hinschaut. Darum schauen wir hin,
darum handeln wir. Die Kolleginnen von der ÖVP haben es jetzt schon
mehrfach ausgeführt: Diese Bundesregierung hat in den vergangenen vier Jahren
sehr viele, sehr umfangreiche Maßnahmen für den Gewaltschutz,
für den Opferschutz, für die Gewaltprävention gesetzt. Mit der
Ratifizierung dieser Konvention gehen wir einen nächsten, weiteren,
wichtigen
Schritt. Jetzt sind natürlich auch die Arbeitgeber:innen in der
Verantwortung, in der Pflicht, entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Für uns Grüne und auch in dieser Bundesregierung ist klar: Gewalt ist nie ein privates Problem. Wir alle, die wir hier sitzen, tragen gemeinsam die Verantwortung, alles, was wir tun können, zu tun, um allen Menschen in unserem Land ein gewaltfreies, diskriminierungsfreies Leben zu ermöglichen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
13.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Henrike Brandstötter (NEOS): Herr
Präsident! Kolleginnen
und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu
Hause vor den Bildschirmen! Die Internationale Arbeitsorganisation, kurz
ILO, ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und auch damit beauftragt,
soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte und Arbeitsrechte zu fördern.
Vor fünf Jahren hat die ILO ein ganz klares Bekenntnis zu einer
Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung abgegeben. Wir sind uns
hoffentlich einig, dass
man im Arbeitsalltag auch mehr Schutz vor Belästigung und Übergriffen
benötigt. Zu viele Menschen, meistens sind es Frauen, werden
angegrapscht,
müssen sich anzügliche Bemerkungen anhören, und das geht bis hin
zu massiven körperlichen Übergriffen.
Das muss aufhören, und deshalb hat auch Österreich vor fünf Jahren dieses Bekenntnis, diese Erklärung, unterzeichnet, hat es aber niemals ratifiziert. Jetzt sollen wir hier alle gemeinsam einen Antrag beschließen, der die Regierung auffordert, eben dieses auch zu tun, und das, meine Damen und Herren, ist pures Marketing. Die Ratifizierung wurde schon längst vom Ministerrat beschlossen; wir haben es heute auch alle in unserer Post gehabt.
Man braucht das Parlament gar
nicht, um die ILO-Konvention zu ratifizieren. Man braucht das Parlament nicht,
um seinen Job zu machen, und das ist insofern ganz spannend, weil ja die
Regierung ganz gerne das Parlament overrult,
dann nämlich, wenn es wirklich um etwas geht. Wenn es aber darum geht,
sich selbst zu beweihräuchern, ein paar Schlagzeilen abzustauben, dann
muss das Parlament dafür herhalten, hier die Vorlage zu liefern und einen
Antrag gemeinsam zu beschließen.
Es hat auch die SPÖ im Ausschuss einen Antrag eingebracht, der von den Regierungsparteien nonchalant abgelehnt worden ist. Es ging darum, dass man die Ratifizierung bitte noch vor den Wahlen, also noch in dieser Legislaturperiode, macht. Das scheint dann doch nicht so dringend zu sein.
Was sagt uns das jetzt alles über die
Diskussion? – Ganz klar: Die Regierung gibt sich einen
Scheinauftrag, um vermeintlich mehr Schutz am Arbeitsplatz zu
gewährleisten. Inhaltlich bringt dieses Abkommen aber de facto keinerlei
Änderung zu den aktuell geltenden Vorschriften, das muss uns auch
klar sein,
denn – und da möchte ich mich auch noch einmal auf die
Europawahlen vom Sonntag beziehen –: Alle Vorschriften, die wir
haben, die Menschen am Arbeitsplatz schützen, hat uns die Europäische
Union gebracht. Wir verdanken es den EU-Vorgaben zur Gleichbehandlungspolitik
und Antidiskriminierung,
dass es da Taten gab – statt den Worten der ÖVP, die in den
letzten 38 Jahren herzlich wenig dazu beigetragen hat, Menschen vor
Belästigung am
Arbeitsplatz zu schützen.
Wir NEOS stimmen dieser Ratifizierungsaufforderung trotzdem
zu, weil das wichtig ist, weil wir uns dazu bekennen, weil Gewalt am
Arbeitsplatz
bekämpft werden muss. Aber ganz klar ist: Bitte endlich Action und weniger
Worte! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
13.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag.a Romana Deckenbacher. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher
(ÖVP): Herr Präsident! Sehr
geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die ILO-Konvention 190 –
wir haben es schon gehört –, was ist das eigentlich? Die
Internationale Arbeitsorganisation ist eine Sonderorganisation
der Vereinten Nationen und ist damit beauftragt, internationale Arbeitsstandards
weiterzuentwickeln und unter anderem auch rechtsverbindliche Übereinkommen
zu schaffen.
Im Zuge einer ILO-Konferenz
wurde das Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und
Belästigung am Arbeitsplatz beschlossen. Es gibt dazu
auch einen EU-Ratsbeschluss mit der Folge, dass die EU die Mitgliedstaaten
aufgefordert hat, dieses Übereinkommen zu ratifizieren. Mit diesem
vorliegenden Antrag soll das heute auch in Österreich passieren.
Gewalt hat, wie wir leider wissen, viele Gesichter, und das auch am Arbeitsplatz. Das reicht von körperlicher bis psychischer Gewalt, unter anderem auch Beschimpfungen, Diskriminierung, Beleidigungen und Demütigungen. Es gibt Studien, wie schon erwähnt, die zeigen, dass Gewalt am Arbeitsplatz international, aber auch in Österreich zunimmt. Besonders gefährdet sind Einrichtungen mit Nachtarbeitsplätzen, zum Beispiel in Krankenhäusern, aber auch in Pflegeeinrichtungen. Es ist unsere politische, aber auch unsere gesellschaftliche Verantwortung, alles zu unternehmen, um allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine geschützte Arbeitsumgebung gewährleisten zu können. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Dieses Übereinkommen fordert ein gesetzliches Verbot
von Gewalt und Belästigung, Strategien zur Prävention und
Bekämpfung, zum Beispiel technische Maßnahmen wie
Alarmsysteme, Zutrittskontrollen, Zugangscodes an Türen, aber auch
personelle Maßnahmen wie Kontakt- beziehungsweise Vertrauenspersonen in
Unternehmen. Dieses Übereinkommen schützt alle Personen im Arbeitsumfeld,
also auch Freiwillige und Praktikant:innen,
und der Schutz erstreckt sich auch auf alle Arbeitsorte und damit verbundene
Orte.
Mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens setzen wir
ein entscheidendes Zeichen zur Schaffung einer Arbeitswelt in
Österreich, die frei ist von Gewalt, Belästigung und Diskriminierung.
Dafür stehe ich hier als Frau,
als Abgeordnete, aber vor allem auch als Vertreterin der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Grünen.)
13.42
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun
Mario Lindner. –
Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Mario Lindner (SPÖ): Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei diesem
Tagesordnungspunkt gibt es selbstverständlich von allen Zustimmung. Letzte
Woche fand aber auch die letzte Sitzung
des Gleichbehandlungsausschusses statt, und das heißt, es ist Zeit,
Bilanz zu ziehen – Bilanz des Gleichbehandlungsausschusses,
Bilanz der Frauenministerin, Bilanz der
Gleichstellungsministerin –, und diese Bilanz ist ernüchternd,
meine sehr geehrten Damen und Herren.
Positiv zu bemerken ist, Frau
Ministerin, Sie waren zumindest konsequent, nämlich konsequent im
Nichtstun oder konsequent im Durchtauchen. (Abg. Hörl: Hallo!
Hallo! Was ist das für eine Tonlage?) Diese Bilanz ist keine gute
für
Frauen, keine gute für LGBTIQ-plus-Personen und keine gute für die
Gleichstellung (Abg. Bogner-Strauß: Frauenbudget
verdreifacht!), aber, Kollege Hörl,
es kommt ja noch schlimmer: Mittlerweile werden Beschlüsse des
Nationalrates nicht mehr umgesetzt – und das ist ein Problem
für die Demokratie,
meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ
sowie des Abg. Shetty.)
Der oberste Gesetzgeber, nämlich wir, wir fordern etwas und wir fordern es einstimmig, und Sie setzen es nicht um. Ich würde sogar behaupten, das ist demokratiegefährdend. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.)
Schauen wir uns zum Beispiel
das Verbot von Konversionstherapien aufgrund der sexuellen Orientierung, der
Geschlechtsidentität, des Geschlechtsausdrucks oder der
Geschlechtsmerkmale an: Das Verbot wurde zwei Mal einstimmig beschlossen
und Sie setzen es nicht um! (Abg. Pfurtscheller: Aber
nicht in der Form!) Oder: Das Verbot von medizinisch nicht notwendigen
Operationen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen wurde
einstimmig beschlossen und Sie setzen es nicht um!
Frauen, meine sehr geehrten
Damen und Herren, sind keine Bittstellerinnen. LGBTIQ-plus-Personen sind keine
Bittsteller:innen – wir sind auch
keine Minderheit. Die LGBTIQ-plus-Community in Österreich ist in der Mitte
der Gesellschaft. Auch wenn die FPÖ jetzt vielleicht gleich wieder
hyperventiliert, ich werde es trotzdem sagen: Die Community in
Österreich umfasst mehr als 900 000 Menschen – das
ist mehr als Vorarlberg Einwohner:innen
hat, mehr als Tirol Einwohner:innen hat, mehr als Kärnten, mehr als
Salzburg und mehr als das Burgenland Einwohner:innen hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen endlich den Diskriminierungsschutz im privaten Bereich, im Bildungsbereich und im Gesundheitsbereich. (Abg. Hörl: Kucher, sag, er soll sich benehmen!) Ich weiß die Grünen hier an unserer Seite, es scheitert alleine an der ÖVP.
Im nächsten Nationalrat brauchen wir endlich eine Politik für Frauen, wir brauchen eine Politik für LGBTIQ-plus-Personen und wir brauchen eine Politik
für echte
Gleichstellung. (Abg. Michael Hammer: Also nicht euch!) In diesem
Sinne: Happy Pride. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. –
Ruf bei der ÖVP: Müssts aber ein wenig zulegen! – Abg. Hörl:
Freundschaft ...! – Abg. Lindner – auf dem Weg zu seinem
Sitzplatz –: Freundschaft, Kollege Hörl!)
13.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Christian Drobits. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr
geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte
Kolleginnen und Kollegen!
Werte Zuseherinnen und Zuseher! Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt
möchte ich darauf auch ein bisschen pragmatisch eingehen, da ich als
Arbeitsrechtler genau diese Thematiken viele Jahre im Gerichtssaal
vertreten durfte.
Ich möchte darauf hinweisen, Frau Bundesministerin: 2019 wurde dieses Übereinkommen von der Internationalen Arbeitsorganisation übernommen, Österreich hat dem zugestimmt. Jetzt sind fünf Jahre vergangen, wir haben bis dato keine Ratifizierung, wir haben bis dato keine Umsetzung.
Wenn Sie, Frau Kollegin Bogner-Strauß, sagen, wir
haben die gesetzlichen Bestimmungen dafür und hätten eigentlich
eh schon alles gemacht, damit
wir nicht ratifizieren müssen, muss ich Ihnen widersprechen. (Abg. Bogner-Strauß:
Das hab’ ich nicht gesagt!) Ich muss Ihnen deshalb widersprechen,
weil es nicht stimmt, weil wir in der Praxis wirklich sehen, dass wir im
Bereich der Arbeitswelt große Probleme damit haben, wenn es um Gewalt,
Diskriminierung und Belästigung geht. (Abg. Bogner-Strauß:
Ich sagte, wir haben die gesetzlichen Vorgaben!)
Es ist nicht nur so, dass geschlechtsspezifisch Frauen
belästigt werden und diskriminiert werden, sondern es ist sehr wohl
auch der Fall, dass Frauen
gegen Frauen, Männer gegen Frauen, Frauen gegen Männer
diskriminierendes
Verhalten an den Tag legen, wodurch es dann im Endeffekt sehr
schwierig
ist, dass diese Menschen weiterarbeiten können. (Abg. Bogner-Strauß:
Der Ratifizierung steht nichts im Wege!) Ich sage Ihnen offen und ehrlich,
Frau Bogner-Strauß, wenn man sich die Arbeitswelt anschaut, sieht man,
dass wir gerade aufgrund der Altersdiskriminierung, der Diskriminierung von
älteren Arbeitnehmern (Abg. Bogner-Strauß: Haben Sie mir
zugehört?)
genau diese Ratifizierung, diese Präventionskonzepte und auch diese
Schutzmaßnahmen brauchen. (Abg. Bogner-Strauß: Haben
Sie mir zugehört? Offensichtlich nicht! Oder nicht verstanden!)
Ich denke auch – ohne dass ich jetzt weiter auf
Sie eingehen möchte –, wir brauchen genau im Bereich der
Diskriminierung klare Konzepte, wir
brauchen eine Verantwortlichkeit von Arbeitgebern, aber wir brauchen auch eine
klare Festlegung, dass Österreich hinter dem steht und sagt: Gewalt
darf keine Toleranz ernten, gerade im Arbeitsalltag.
Ich bin der Meinung, dass wir viel zu lange zugewartet
haben. Meine Fraktion hat bereits vor einigen Monaten im Ausschuss für
Arbeit und Soziales
einen Antrag eingebracht – wieder vertagt. Kollegin Holzleitner hat
einen Antrag eingebracht, gleichlautend, dass das bis zum Ende der
Gesetzgebungsperiode umgesetzt werden soll – wiederum
abgelehnt, vertagt. Heute haben wir diesen Antrag vorliegen. Ich sage Ihnen
offen und ehrlich: Wir werden
natürlich zustimmen. Gewalt, Belästigung und Diskriminierung
dürfen am Arbeitsplatz keine Rolle spielen; wir als SPÖ werden
uns dagegen wehren. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
13.47
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu
niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2580 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „der
Ratifizierung der ILO Konvention 190 gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt.“
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten,
um ein Zeichen
der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (373/E)
Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über
den Antrag 3974/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa
Ernst-Dziedzic, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Rückkehr
entführter ukrainischer Kinder (2560 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist nun Frau Dr.in Gudrun Kugler. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Herr
Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir
befinden uns im 21. Jahrhundert und Krieg in Europa ist im
21. Jahrhundert eigentlich nicht vorstellbar. Aber noch eine andere Sache
ist nicht vorstellbar, nämlich die Verschleppung
von Kindern auf europäischem Boden aus der Ukraine nach Russland. Es sind
20 000 Fälle dokumentiert, wahrscheinlich gibt es noch viel
mehr,
20 000 Fälle von Kindern, die aus der Ukraine nach Russland
verschleppt wurden. 2 000 Kinder werden offiziell gesucht, da
weiß man gar nicht, wo sie sind. Das sind viele, viele Fälle, jeder
einzelne ein Schicksal, jeder einzelne
eine Tragödie für die Familie und für die gesamte
Großfamilie.
Ein Kind, das zurückgebracht wurde, hat berichtet: Wir wurden wie Hunde behandelt. Wir haben nie gelacht. Wir wurden tagelang in den Keller gesperrt. Wenn wir nicht so viel gebettelt hätten, hätten sie uns auch nicht mehr herausgelassen.
Meine sehr verehrten Damen und
Herren, Putin braucht Menschen. Menschen sind wertvoll. Er hat viele Gefallene,
die muss er ersetzen. Putin destabilisiert die Ukraine, indem er
diese Kinder entführt, indem er diesen Kindern ein Trauma antut, das
über Generationen andauert, das in den Familien über Generationen
weitergegeben wird. Putin benützt diese Kinder, um
sie zu russifizieren.
Russifizieren, da gibt es ein
Wort dafür: Russki Mir, und das wird in der russischen Welt definiert
als all jene, für die die große russische Kultur den
höchsten Wert und den Lebensinhalt darstellt. Da schwingt schon etwas mit.
Die russisch-orthodoxe Kirche
verwendet diesen Begriff auch, das tut
mir persönlich ganz besonders weh. Im März 2024 gab es einen
Beschluss der russisch-orthodoxen Kirche, sich für diese russische Welt
einzusetzen, und
dabei verwendet die russisch-orthodoxe Kirche den Begriff
Dreieinigkeit – einen Begriff, der für Christen, für
orthodoxe Christen, für viele Christen, ein
heiliger Begriff ist – und verwendet diesen Begriff völkisch
und nationalistisch. Dreieinigkeit heißt: Großrussen, Kleinrussen
und Belarussen.
Dass dieser theologische Begriff
so missbraucht wird, stellt meines Erachtens eine Schwierigkeit, eine Bedrohung
für die Glaubwürdigkeit der Kirche
dar. Das ist etwas, was die anderen orthodoxen Kirchen bereits als Häresie
verurteilt haben. Ich finde es sehr schade, dass die russisch-orthodoxe
Kirche zum Handlanger für Krieg und für völkische Ideen wird.
Mit unserem Antrag heute unterstützen wir die
Rückführungen dieser Kinder von russischem Boden zurück zu ihren
Familien in die Ukraine. Es gibt unterschiedliche Organisationen, auch
Regierungsorganisationen, internationale Zusammenarbeit, die sich dafür
einsetzen. Ich möchte heute eine Organisation besonders
hervorheben und das ist „Save Ukraine“. Kollegin
Ernst-Dziedzic und ich waren im Dezember in Kiew und haben diese Organisation
besucht. Wir haben uns informiert, wie die Kinder nach Hause
gebracht werden. Es sind leider nur ein paar Hundert. Aber wieder gilt: jedes
Kind – ein Schicksal; jedes Kind, das gerettet wird –
eine große Freude.
Diese Kinder und ihre Familien werden dann von dieser
Organisation dort aufgefangen. Wir haben die Häuser besucht, wo sie
wohnen können, wo man
mit ihnen psychologisch arbeitet, um das Trauma ansatzweise wieder zu heilen.
Save Ukraine hat auch eine Partnerschaft mit
Österreich. Am Anfang des
Krieges wurde ein ganzes ukrainisches Waisenhaus evakuiert und die
Kinder wurden samt Betreuerstab ins Burgenland gebracht, nach Neudauberg. Dort
leben über 50 ukrainische Waisenkinder, werden hervorragend betreut und integriert,
und dafür muss man, glaube ich, auch Danke sagen und gratulieren, dass das
so gut funktioniert! (Beifall bei ÖVP und Grünen
sowie des Abg. Troch.)
Auch wir im Parlament haben in dieser Frage, der Unterstützung dieses Antrages, sehr gut zusammengearbeitet. Ich möchte unserem Menschenrechtsausschussvorsitzenden Niki Scherak Danke sagen, der auch mit der Idee für diesen Antrag zu uns gekommen ist, sodass wir ihn dann auch gemeinsam beschließen konnten.
Weil das die letzte Sitzung des Menschenrechtsausschusses in
unserer Legislaturperiode war: Niki Scherak, Danke für deine
Vorsitzführung, es war eine sehr gute Zusammenarbeit! (Beifall
bei ÖVP und Grünen, bei Abgeordneten
der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)
Mittlerweile gibt es auch in der Ukraine den Spruch: Bringt die Kinder nach Hause! Das soll auch unser Motto werden. Powernit ditej dodomu!
13.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dr. Harald Troch. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen
und Herren! Die SPÖ wird diesem Antrag zur Rückführung
entführter Kinder aus der Ukraine natürlich zustimmen. Ich glaube, es
ist ein Menschenrecht der
Kinder, bei ihren Eltern zu sein. Gerade verschleppte Kinder sind ein besonders schlimmer Aspekt von Krieg.
Österreich steht für
humanitäre Hilfe, natürlich auch in diesem Fall. Ich darf
ähnlich wie Kollegin Kugler auch ein positives Beispiel nennen: Im Sommer werden
50 ukrainische Kinder in Österreich sein, im Kindercamp der Kinderfreunde.
Diese Kinder werden auch hier im Parlament zu Gast sein.
Präsident Wolfgang Sobotka wird die Kinder zu einem gemeinsamen Mittagessen einladen, und Präsidentin Doris Bures
wird für diese Kinder Geschenke vorbereiten. Danke auch
an die Präsidiale des Parlaments, dass es möglich wird, dass die
Kinder hier Gäste sind und das Parlament und Demokratie
erleben dürfen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Krieg und Kinder, Krieg und
Frauen, das ist natürlich ein sehr, sehr heikles Thema, denn es
handelt sich dabei um die zwei besonders vulnerablen Gruppen im Krieg –
Kinder werden traumatisiert, Kinder werden verletzt, weltweit, auf
verschiedenste Weise verletzt. Das erleben wir in der Ukraine, das
erleben wir im Iran – eigentlich in einem Krieg, den das
Mullah-Regime gegen die eigene Bevölkerung, gegen die eigenen Frauen
führt; wir dürfen nicht
vergessen, Mädchen werden mit 12 Jahren im Iran rechtlich
verheiratet, das ist ein Ergebnis dieses Mullah-Regimes –, aber auch
im Sudan, im Südsudan
und natürlich im Nahen Osten, in Israel und in Gaza.
Bei der Gelegenheit möchte ich auch daran erinnern, was Kindern am 7. Oktober durch den Hamas-Angriff passiert ist; aber auch daran, was jetzt durch die Flächenbombardements im Gazastreifen passiert.
Die UNO spricht von 35 000 Toten, und Zehntausende Kinder und Jugendliche sind betroffen. Viele Tausende der arabischen Kinder, das sind im Gazastreifen Muslime wie Christen, müssen ihr Leben lang mit Amputationen leben.
Ich als Menschenrechtssprecher kann auch zu diesen Fragen,
zur
schlimmsten Verletzung, zu Amputationen von Kindern, nicht schweigen, weder
in
der Ukraine noch im Iran noch im Nahen Osten, im Gazastreifen, daher
sage ich: Krieg ist das Schlimmste und macht die schlimmsten Verbrechen
möglich! (Beifall bei der SPÖ.) Daher: Waffenstillstand
an allen Kriegsfronten,
die es auf der Welt gibt, als ersten Schritt zu einem Frieden! –
Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.57
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Hörl: Jetzt wird’s spannend!)
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch
(FPÖ): Herr Präsident! Frau
Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Antrag geht es um
die Rückkehr entführter ukrainischer Kinder. Meine Damen und Herren,
es wurde jetzt schon mehrfach gesagt: Der Krieg, der derzeit auf
europäischem
Boden, in der Ukraine, stattfindet, hat ja nicht nur eine militärische
Komponente. Leider Gottes gehören zur Kriegsführung schon lange die
Entführung
von Menschen und Kindern und auch die Vergewaltigung von Frauen. All das ist
leider Gottes im Krieg Alltag, ist Teil der Kriegsführung und gehört meines
Erachtens zu den schlimmsten Kriegsverbrechen, die es überhaupt geben
kann.
Ganz besonders schlimm ist es
natürlich dann, wenn es Kinder trifft. Kinder
sind die schwächste Gruppe unserer Gesellschaft, die sich auch nicht
wehren können, die oftmals auch in ihrer psychischen Reife das, was sie
erleben, noch gar nicht ganz erfassen können und daher auch sehr, sehr
lange
brauchen, bis sie das verarbeiten können.
Selbstverständlich muss es allen ein Bedürfnis
sein, dass entführte Kinder zurückkommen, aber, das hat mein
Vorredner schon gesagt, nicht nur in
der Ukraine. Es gibt ja auch Menschen – nicht nur Kinder, aber auch
Kinder –, die aus Israel entführt wurden. Auch die sind seit
Oktober nach wie vor
in der Gewalt der Hamas.
Es gibt auf der Welt viele, viele Kriegsschauplätze,
und ja, es ist ein frommer Wunsch, dass überall Frieden ist, dass sofort
die Waffen niedergelegt
werden. Das können wir hier gerne beschließen und uns alle
wünschen, wir wissen aber, wir haben es nicht alleine in der Hand.
Die Frage ist: Wie schaffen wir es, zumindest auf europäischem Boden so rasch wie möglich Frieden zu finden? Ich glaube, das kann nur auf Gesprächsebene, auf Verhandlungsebene möglich sein.
Für die Rückführung der Geiseln, die
Rückführung der entführten Kinder wird es notwendig sein, alles
zur Verfügung zu stellen, und ich danke allen Initiativen. Auch
das, was Kollege Troch gesagt hat, nämlich dass 50 Kinder ins
österreichische Parlament kommen dürfen, ist wundervoll. Es ist
aber, ohne
das geringschätzen zu wollen, nur ein ganz kleiner Tropfen auf den
heißen Stein.
Wir haben ganz viele betroffene Kinder, aber ich glaube, es
muss unser
Ziel sein, jetzt – und wir werden die Welt nicht sofort retten
können, aber das Ziel muss sein – endlich Frieden in Europa zu
bekommen und natürlich auch die Kinder
zurückzuführen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
13.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Georg Bürstmayr. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Mag. Georg Bürstmayr (Grüne):
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr
geehrte Damen und Herren! Worüber
wir heute sprechen, das ist etwas sehr Ernstes, ein Kriegsverbrechen,
eigentlich Völkermord.
Dieses Verbrechen aller Verbrechen hat
verschiedene Gesichter. Eine
Form, es zu begehen, besteht darin, dass in der Absicht eine nationale Gruppe
ganz oder teilweise zu vernichten, Kinder aus dieser Gruppe in eine
andere Gruppe überführt, also entführt werden.
Das ist einer der
Gründe, warum der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl
gegen Wladimir Putin beantragt hat: weil Russland Kinder aus der
Ukraine entführt hat und immer noch entführt, und zwar nicht Dutzende
oder Hunderte, sondern bislang 20 000.
An der Absicht, die ukrainische Nation buchstäblich mit ihrer Kunst, ihrer Literatur, ihrer Sprache, ihrer Identität auszulöschen, kann kaum ein Zweifel bestehen. Die Hinweise und Beweise dafür sind erdrückend. Es ist aber der Internationale Strafgerichtshof, der am Ende darüber zu entscheiden haben wird.
Wovon wir aber
ausgehen müssen, ist die Entführung Tausender Kinder
und dass Russland sie zu Menschen umerziehen will, denen ihre Identität,
ihre Sprache, ja, jede Erinnerung an ihre Vergangenheit, ihre Geschwister, ihre
Familie, ihre Eltern ausgelöscht ist. Das allein ist schlimm genug. Es ist
eigentlich unsäglich schlimm.
Und ja,
entsetzliche Verbrechen geschehen auch anderswo. Das ist die
Realität in unserer Welt, aber das darf uns nicht entmutigen, sondern muss
uns Ansporn sein, weiterzuarbeiten. Bring them home now!, gilt nicht nur
für
die Geiseln der Hamas, sondern auch für die Kinder der Ukraine. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Deshalb bin ich
froh, dass im Menschenrechtsausschuss zu diesem Entschließungsantrag
Einstimmigkeit erzielt werden konnte. Ich hoffe, dass auch dieses Hohe Haus
diesen Antrag einstimmig bestätigt, denn was immer
das neutrale Österreich dazu tun kann, dass dieses Verbrechen ein Ende hat
und diese Kinder wieder nach Hause kommen können, das sollte es tun.
Ich darf in diesem Zusammenhang heute auch
eine besondere Frau auf unserer Galerie begrüßen, Frau Ursula
Langwieler, eine Künstlerin aus Kärnten,
die gemeinsam mit ihrem Ehemann seit dem ersten Tag des russischen Angriffskriegs
nicht nur private Unterstützung in großem Ausmaß auf die Beine
gestellt hat, sondern seit diesem Tag mit ihrer Kunstaktion „Lampen
für den Frieden“ ein Zeichen gegen den Krieg, für die
Menschen der Ukraine setzt.
Ob am Flughafen von Klagenfurt oder vor der russischen Botschaft in Wien: Ihre
Lichter für den Frieden sind ein Symbol der Hoffnung. Sie werfen ihren
hellen Schein aber auch auf das Unrecht und das Leid, das dieser
völkerrechtswidrige Angriffskrieg mit sich gebracht hat, eben auch
für Zehntausende
Kinder.
Auch Intellektuelle und Kunstschaffende aus
ganz Europa sind eine
wichtige Stimme für Zusammenhalt und Frieden, für Menschlichkeit und
Freiheit, für das Miteinander. Das ist keine Frage der
Nationalität. Auch
russische Künstlerinnen und Künstler und Intellektuelle spielen eine
Rolle, nur wird ihre Stimme in Moskau, in Russland selbst mit
rücksichtsloser Härte
zum Verstummen gebracht.
Selbst die letzten Stimmen unabhängiger
Berichterstattung will Putin
zum Schweigen bringen. Dieser Tage wurde die ORF-Korrespondentin Knips-Witting
aus Russland ausgewiesen.
Lassen Sie uns daher heute im Hohen Haus
gemeinsam unsere Stimme
für Frieden und Gerechtigkeit, gegen den von Putin losgetretenen
Angriffskrieg gegen die Ukraine und für eine rasche und sichere
Rückkehr ihrer verschleppten Kinder erheben! – Danke
fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der ÖVP.)
14.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Vorrednerinnen und
Vorredner haben es schon angesprochen: Es geht um viele Tausende
ukrainische Kinder, die aus den
russisch besetzten Gebieten in der Ukraine verschleppt wurden, von ihren Eltern
getrennt wurden, rechtswidrig der Zwangsadoption durch Russen zugeführt wurden
und in Wirklichkeit am Schluss zur Umerziehung nach Russland
gebracht wurden.
Diese breit dokumentierte Vorgangsweise ist wohl
eines der perfidesten russischen Kriegsverbrechen in diesem völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.
Man muss sich das vorstellen: Man kommt
beispielsweise in einem
dieser besetzten Gebiete in eine Verkehrskontrolle und jemand entzieht einem
sein Kind, bringt es in ein fremdes Land, steckt es dort in ein einem
Gefängnis gleichendes Kinderheim. Genau das ist die grausame Realität
für viele, für Abertausende Familien in der Ukraine.
Wir haben die Zahlen ja vorhin schon
gehört. Wenn man von Abertausenden ausgeht – die
Schätzungen gehen bis zu 20 000 ukrainische Kinder, die betroffen
sind – und sich umgekehrt überlegt, wie viele bis jetzt wieder
zu
ihren Familien zurückgebracht wurden, nämlich nur knapp 400, dann
muss man sich vorstellen, welche unfassbaren
Dimensionen das sind, die wohl wirklich
zu den widerlichsten Teilen dieses eh schon widerwärtigen Angriffskriegs
Russlands zählen, der nichts anderes zum Ziel hat –
Kollege Bürstmayr hat es
vorhin angesprochen – als am Schluss die kulturelle und komplette
Auslöschung der Ukraine.
Im März des vergangenen Jahres hat der
Internationale Strafgerichtshof
in diesem Zusammenhang einen internationalen Haftbefehl sowohl gegen Wladimir
Putin als auch gegen die russische Verantwortliche erlassen – und
jetzt kommt eine besondere Skurrilität –, nämlich gegen
die russische Verantwortliche für Kinderrechte, die dafür
zuständig ist, genau diese Deportationen, diese Zwangsadoptionen
durchzuziehen.
Diese Haftbefehle sind ein klares Zeichen
unserer Wertegemeinschaft, dass wir diese Verbrechen nicht ungestraft lassen
werden, aber wir müssen zusätzlich dazu handeln. Darauf
zielt unser gemeinsamer Antrag ab, und ich
bin sehr froh, dass wir alle hier diesen Antrag auch gemeinsam
beschließen werden, nämlich dass wir, soweit wir das
können, die sogenannte internationale Koalition zur
Rückkehr ukrainischer Kinder unterstützen.
Auf allen unterschiedlichen Ebenen – weil es so viele Ebenen gibt, die da möglich sind – versucht diese Koalition und können eben auch wir als Österreich versuchen, Druck aufzubauen, um einzelne Kinder aus Russland wieder in die Ukraine zu bringen. Erst vor Kurzem ist es wieder gelungen, dass fünf Kinder aus Russland nach Hause zu ihren Familien in die Ukraine kommen konnten.
Diese Aufgabe ist gewaltig. Man muss sich nur
überlegen, wie das historisch in anderen Ländern schon war. Man muss
sich nur anschauen, dass zum
Beispiel nach dem Koreakrieg in Nordkorea Tausende Menschen geblieben sind, die
vorher entführt wurden und die dann bis an ihr Lebensende in der grauenhaften
kommunistischen Diktatur in Nordkorea leben mussten.
Wir dürfen das nicht zulassen. Wir
dürfen nicht zulassen, dass sich diese Geschichte wiederholt. Wir
müssen, glaube ich, alles in unserer Macht Stehende tun, um
sicherzustellen, dass die Kinder nach Hause kommen, und dem widerlichen
russischen Regime mit diesen widerwärtigen Kriegsverbrechen auf allen
Ebenen, aber mit diesem besonders perfiden Kriegsverbrechen,
Kinder zu kidnappen, ihren Eltern zu entziehen und sie am Schluss
höchstwahrscheinlich auch dafür einsetzen zu wollen, dass sie
wiederum gegen ihre
Eltern, gegen ihr eigenes Volk vorgehen und vielleicht sogar in den Krieg
ziehen, alles entgegensetzen.
Deswegen bin ich froh, dass wir, wenn es auch
nur kleine Schritte sind, mit denen wir unterstützen können, jedes
erdenkliche Mittel nützen, um es besser zu machen und diese Kinder wieder
zurückzubringen. (Beifall bei den
NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.09
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag. Peter Weidinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Zunächst darf ich im Namen von Herrn
Nationalratsabgeordnetem Bürgermeister Andreas Kühberger die 4. Klasse der HTL Leoben sehr herzlich bei uns im Hohen Haus willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)
Wenn Sie gerade zu Hause vor dem Bildschirm
zusehen, fragen Sie sich wahrscheinlich, warum nicht immer alle Plätze der
Abgeordneten besetzt sind. Das hat auch damit zu tun – und das
möchte ich anhand von einem
kleinen Beispiel erzählen –, dass wir sehr, sehr viele
Besuchergruppen ins Haus bekommen, so wie auch ich gerade eine Klasse
aus Villach-Land bei mir begrüßen durfte. Wir sind mit den
Jugendlichen aus dieser Klasse aus der Schule aus Treffen in Villach-Land
zusammengesessen und ich habe ihnen dann
die Frage gestellt: Was wollt ihr denn eigentlich beruflich werden, was habt
ihr da für Vorstellungen? Es war wunderschön, als man von den
Jugendlichen
hören konnte: Ich will Ärztin werden oder Profifußballer,
Ingenieurin, Apotheker!; oder auch: Ich möchte einfach im Betrieb vom
Vater mitarbeiten
und dort im Bauunternehmen mithelfen! (Zwischenruf des Abg. Hörl.)
Wie viele Kinder können das in der Ukraine nicht machen, weil sie von
Russland verschleppt wurden? Man nimmt ihnen ihre Lebensträume, man nimmt
ihnen ihre Hoffnung und ihre Zukunftsperspektive.
Wie viele Nobelpreisträger:innen, Väter und
Mütter, Menschen, die sich in der Gemeinde engagieren oder in einem
Pfarrgemeinderat in der Ukraine in
ihrer Heimat tätig werden, wird es vielleicht genau aus diesem Grund
niemals geben? Das heißt, dieses Kriegsverbrechen, dessen man sich da von
russischer Seite schuldig macht, ist nicht nur abscheulich und zu verurteilen,
sondern es ist natürlich auch eine Hypothek für die Zukunft und
für die Gegenwart, nämlich in Bezug darauf, ob es wieder zu einer
Versöhnung kommen kann und wir wieder Frieden auf europäischem Boden
erleben.
Das muss immer unser erklärtes, gemeinsames Ziel sein:
Frieden in Europa, möglichst Frieden auf der Welt, aber
natürlich ganz besonders in unserer Nachbarschaft. Deswegen
möchte ich auch die besondere Wertschätzung
zum Ausdruck bringen, dass es hier auf Initiative von Abgeordnetem Scherak
gelungen ist, gemeinsam mit allen Fraktionen – mit Frau Abgeordneter
Gudrun Kugler für unsere Fraktion – einen gemeinschaftlichen
Antrag zu stellen. Wir haben auch die Aufgabe, miteinander klare rote Linien zu
ziehen,
wenn es darum geht, dass unsere Werte der Zivilisation auf dem Spiel stehen.
Ich wünsche mir, dass dieser Antrag auch ein zusätzlicher
Anlass ist, in
uns zu gehen und zu überlegen, wo wir das Gemeinsame stärker
über das Trennende stellen und mehr Brücken zueinander bauen
können, und vor allem
auch, was die Verrohung der Sprache betrifft, vielleicht einen Moment innezuhalten
und einfach mit einer guten Zusammenarbeit zu beweisen, dass
unser System, nämlich Demokratie, der Schutz von Menschen- und Grundrechten,
das Leben in Freiheit, es uns am besten ermöglicht, dass unsere Kinder
Lebensträume und auch die Perspektive auf eine realistische Erfüllung
haben. In diesem Sinne: Bringt die Kinder nach Hause! (Beifall bei ÖVP,
Grünen und NEOS.)
14.12
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist
Frau Abgeordnete
Petra Wimmer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Petra Wimmer (SPÖ): Herr
Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren hier im
Hohen Haus! Wie bereits von meinem Kollegen Harald Troch für meine
Fraktion ausgeführt wurde, stimmen
wir dem vorliegenden Antrag natürlich sehr gerne zu. Es ist uns ein
großes Anliegen, dass die
entführten ukrainischen Kinder wieder mit ihren Familien
vereint werden; und es ist eine große Schande, dass solche
unmenschlichen Vorgehensweisen wie die Entführung von Kindern Teil einer
Kriegsstrategie sind.
Auch andere schreckliche
Kriegsstrategien und Kriegsverbrechen sind natürlich auf das
Schärfste zu verurteilen, denn die Kriege in der Ukraine und Israel
zeigen es uns auch eindeutig, dass die Vergewaltigung von Frauen und Kindern
ebenfalls als Kriegswaffe eingesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ und bei
Abgeordneten der Grünen.) Vergewaltigungen in Kriegen passieren
nicht einfach so. Es zeigt sich ganz klar, dass diese Gewalttaten als
Kriegsstrategie angewendet werden, um die Bevölkerung zu
terrorisieren, zu brechen und in Todesangst zu versetzen. Die Leidtragenden
dieser schrecklichen Gräueltaten sind vor
allem Frauen und Kinder. Darum sind diese Taten auf das Schärfste zu
verurteilen; und jede Stimme, die sich dagegen erhebt, ist eine wichtige
Stimme.
(Beifall bei der SPÖ.)
Wichtig ist es für die
Opfer auch, dass Sie die notwendige Unterstützung bekommen, um diese
schrecklichen Taten und die Traumen, die sie dadurch erleiden, auch
verarbeiten zu können. Da sind wir auch in Österreich gefordert: Ukrainische
Frauen und Kinder, die in Österreich Zuflucht gefunden haben, brauchen
unsere Unterstützung, unser Verständnis und die Möglichkeit zu
einer begleiteten Aufarbeitung. Genauso wichtig ist es, dass die entführten
Kinder wieder mit ihren Familien vereint werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, all diese unvorstellbaren und unmenschlichen Taten sind die Auswüchse von Kriegen. Dafür gibt es letztendlich nur eine Lösung, für die wir uns alle gemeinsam einsetzen müssen – und das ist Frieden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Weratschnig.)
14.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Melanie Erasim. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschirmen zu Hause! Vor allem als Mutter machen mich die Geschichten der vielen Tausend verschleppten Kinder sprachlos. Noch sprachloser macht mich die Systematik, die Russland seit mittlerweile zehn Jahren anwendet, ukrainische Kinder zu entführen, um sie nach ihren nationalistischen Ideologien zu erziehen, ja
umzuerziehen, sie in
Waisenhäuser zu stecken, die Gefängnissen gleichen, zur Adoption
freizugeben und vor allem, sie ihrer Identität zu berauben. Die Zahlen
variieren stark, die Rede ist von bis zu 700 000 Kindern
seit 2014, rund 20 000 Kinder haben die ukrainischen Behörden
identifiziert.
Egal wie hoch die Zahl ist: Jedes Kind ist ein Kind zu viel.
Deshalb stimmen wir auch mit voller Überzeugung diesem
Antrag zu, der ja den Außenminister auffordert, sich weiterhin auf
internationaler Ebene für die Rückführung dieser
entführten Kinder einzusetzen. Eines muss an dieser Stelle ganz klar
gesagt werden: dass diese Art der Verschleppung von Kindern zum
Zweck der Umerziehung den Tatbestand des Genozids erfüllt. Auch Abgeordneter
Bürstmayr hat bereits darauf hingewiesen, und es ist sehr wichtig,
hier darüber zu sprechen. Wenn ukrainische Kinder in Keller gesperrt
werden, weil sie die russische Hymne nicht
singen wollen, dann müssen wir dieses
Unrecht aufzeigen, darüber reden und alles dafür tun, um dies zu
verhindern.
Werte Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und Grünen,
eines kann ich
jedoch nicht fassen: nämlich, dass dieser Antrag, der sicherstellen soll,
dass der Außenminister ganz einfach seinen Job tut –
normalerweise würde ich als Bürgerin davon ausgehen, dass er das auch
ohne diesen Antrag tun würde –, aus Sicht der Regierung der einzige
im Bereich der Menschenrechte ist, worüber es sich lohnt,
im Plenum zu diskutieren. Teile der Welt stehen regelrecht in Flammen,
Millionen von Kindern sind von Hunger, von Krankheit, von Verstümmelung
oder gar Tod bedroht – und Sie können sich lediglich auf diesen
einen Antrag einigen.
Ich persönlich würde mir, so wie viele andere
Menschen, wünschen, dass Österreich am außenpolitischen Parkett
endlich wieder jenes Ansehen genießt, das es einst hatte. Diese
Anträge sind wichtig. (Beifall bei der SPÖ.) Doch
leider sind wir durch Ihre Arbeit oder Ihre Nichtarbeit auf internationaler
Ebene in die Bedeutungslosigkeit verschwunden. Da braucht es viel Engagement
und auch den Mut, Anträge der Opposition anzunehmen, wie zum Beispiel den
von Abgeordnetem Troch zur Pressefreiheit. Die aktuellen Geschehnisse
um die Korrespondentin Maria Knips-Witting zeigen, wie wichtig es wäre,
Ihre Mutlosigkeit zu verlassen und ins Tun zu kommen, und zwar nicht nur bei
einem einzelnen Antrag, wie wichtig er auch zu sein scheint. – Danke
schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.18
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich darf Frau Minister Zadić sehr herzlich im Plenum begrüßen.
Wir kommen jetzt auch schon zur Abstimmung über (Zwischenruf des Abg. Kickl) die dem Ausschussbericht 2560 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Rückkehr entführter ukrainischer Kinder“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (374/E)
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 4067/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Gewaltambulanzen (Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz – GewaltAFG) erlassen wird (2565 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Es wurde auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Mag.a Selma Yildirim. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Werte Frau Frauenministerin! Hohes Haus! Gewaltschutz ist ein
ganz wichtiges Thema und uns allen ein enorm großes Anliegen, hoffentlich nicht nur auf dem Papier.
Gewaltambulanzen, über die
wir jetzt diskutieren werden, sind ein wesentlicher Teil, der uns in
Österreich im Gewaltschutz fehlt. Sie sichern Beweise,
sodass sie später vor Gericht verwendet werden können. Das ist vor
allem bei Gewalt gegen Kinder, Frauen, ältere Menschen,
pflegebedürftige Menschen ganz zentral und wichtig, vor allem
wenn sie nicht nur von körperlicher, sondern auch von sexualisierter
Gewalt betroffen sind.
Es kann helfen, die in
Österreich leider vorhandene niedrige Verurteilungsrate zu heben. Sie sind
sozusagen geeignet dafür, Beweise sicherzustellen, die Betroffenen
können sich in aller Ruhe überlegen, ob sie etwas tatsächlich
zur Anzeige bringen oder nicht. Wir wissen, wie emotional behaftet diese
ganze Gewaltthematik im Familienverhältnis, im Naheverhältnis ist,
aber die Beweise könnten gesichert werden und gehen nicht verloren.
Wir haben daher auf Verlangen
der Expertinnen und Experten als sozialdemokratische Fraktion vor etwas
mehr als vier Jahren einen entsprechenden
Antrag in die parlamentarische Diskussion und Debatte eingebracht,
den die ÖVP, Frau Ministerin, mit ihrer Koalitionspartnerin
bedauerlicherweise von einer Ausschusssitzung zur nächsten verschoben hat.
Sie haben
gesagt, Sie evaluieren und Sie erstellen Studien. Letztendlich sind wir froh,
dass bis jetzt zumindest diese Initiative, über die wir heute diskutieren
werden,
am Tisch liegt.
Allerdings muss ich sagen, dass Sie vor wenigen Wochen einen Initiativantrag ohne Begutachtung in die parlamentarische Debatte geschickt haben. Das verstehen wir nicht, dass Sie das nicht außerhalb der kleinen oder interministeriellen Debatte machen, dass Sie diese Inhalte nicht genau mit jenen Einrichtungen und Expert:innen, die jahrein, jahraus mit gewaltbetroffenen Frauen, Kindern, behinderten Menschen beschäftigt sind, diskutieren. Das
haben Sie nicht
gemacht, dementsprechend gibt es auch eine Empörung
darüber und dementsprechend gibt es sehr viel Verunsicherung.
Wenn wir uns diese sechs,
sieben Paragrafen – die heute hier zur Debatte
vorliegen – anschauen, dann muss ich dem recht geben, denn in diesem Gesetzesantrag,
in diesem Initiativantrag steht eigentlich nur drinnen, dass die Ministerien ermächtigt
werden, mit Betreibern Förderverträge abzuschließen. Das
heißt, Sie beschließen heute hier etwas, was die Verfassung Ministerien
schon zur Verfügung stellt. Das ist keine effektive Verankerung
von Gewaltschutzzentren, daher werden wir das ablehnen. (Beifall
bei der SPÖ.)
Ich möchte
neben der formellen Kritik noch einmal auf die Inhalte zu
sprechen kommen, und ich möchte Ihnen die Chance geben, bei diesem Antrag,
den ich noch einmal einbringen möchte, mitzustimmen und effektive
Zentren zu beschließen.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „gesetzliche Verankerung von Gewaltambulanzen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die
Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, die gesetzlichen
Grundlagen für Gewaltambulanzen zu schaffen. Diese sind im
öffentlichen Bereich flächendeckend in allen österreichischen Bundesländern
zu institutionalisieren und sollen die forensische Beweissicherung im
Falle von Gewalt – insbesondere gegen
Frauen – für
etwaige spätere Strafverfahren sicherstellen. Ein kostenloser,
niederschwelliger Zugang ist sicherzustellen. Dabei sind jedenfalls u.a.
Expertinnen und
Experten aus den Bereichen Gewaltschutz, Gewaltprävention sowie dem medizinischen,
insbesondere aus dem gynäkologischen und gerichtsmedizinischen Bereich,
einzubinden.
Vorzusehen ist außerdem eine Berichtspflicht, die beim Frauenministerium zu bündeln ist. Die Berichte sind dem Nationalrat sowie dem Bundesrat jährlich bis zum 30. September des Folgejahres vorzulegen.“
*****
(Beifall bei der SPÖ.)
14.24
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim,
Genossinnen und Genossen,
eingebracht im
Zusammenhang mit TOP 7 der 266. Sitzung des Nationalrates - Bericht des
Justizausschusses über den Antrag 4067/A der Abgeordneten
Mag. Michaela Steinacker, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die
Förderung von Gewaltambulanzen (Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz
– GewaltAFG) erlassen wird (2565 d.B.)
betreffend gesetzliche Verankerung von Gewaltambulanzen
Ein Problem,
mit dem Opfer häuslicher sowie sexueller Gewalt häufig konfrontiert
sind ist, dass es relativ selten zu Verurteilungen kommt. Außerdem werden
viele Fälle nicht (gleich) angezeigt und die Dunkelziffer ist sehr hoch.
Ein Manko in Österreich sind dabei
laut Expert:innen fehlende sogenannte rechtsmedizinische
„Gewaltambulanzen“. Bei häuslicher Gewalt, nach Vergewaltigungen, bei
Kindesmissbrauch bzw. –misshandlung oder bei Gewalt gegen ältere
bzw. pflegebedürftige Menschen können sie eine zentrale Rolle bei der
Aufklärung
und Verhinderung weiterer Gewalt spielen.
Sie übernehmen die professionelle Beweissicherung und Dokumentation von Verletzungen bei Gewalt, damit diese bei einer etwaigen Anzeige und einem späteren Strafverfahren verwendet werden können.
Wesentlich dabei ist ein niederschwelliger Zugang, sowie die Möglichkeit, die Beweisaufnahme rund um die Uhr an allen Wochentagen durchzuführen. Ebenso sollte eine mobile Möglichkeit geschaffen werden, so dass die Beweissicherung zu den Opfern kommt.
In vielen Krankenhäusern gibt es
bereits Opferschutzgruppen. Gewaltambulanzen sollen im öffentlichen
Bereich institutionalisiert werden - flächendeckend in
allen Bundesländern.
Wichtig ist dabei eine solide gesetzliche Verankerung statt lediglich einer Ermächtigung zur Förderung von Gewaltambulanzen.
Dazu müssen Expert:innen aus den betreffenden Bereichen (Gewaltschutz, Opferschutz, Gewaltprävention, medizinischer Bereich, Gerichtsmedizin) einbezogen und eine Begutachtung des Gesetzesentwurfs durchgeführt werden.
Ergänzend soll eine Berichtspflicht vorgesehen werden. Die Berichte sollen gebündelt an das Frauenministerium gerichtet und Nationalrat und Bundesrat zur Diskussion vorgelegt werden. Das stellte eine öffentliche Debatte sicher.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für Gewaltambulanzen zu schaffen. Diese sind im öffentlichen Bereich flächendeckend in allen österreichischen Bundesländern zu institutionalisieren und sollen die forensische Beweissicherung im Falle von Gewalt – insbesondere gegen Frauen – für etwaige spätere Strafverfahren
sicherstellen. Ein kostenloser, niederschwelliger Zugang ist sicherzustellen. Dabei sind jedenfalls u.a. Expertinnen und Experten aus den Bereichen Gewaltschutz, Gewaltprävention sowie dem medizinischen, insbesondere aus dem gynäkologischen und gerichtsmedizinischen Bereich, einzubinden.
Vorzusehen ist außerdem eine Berichtspflicht, die beim Frauenministerium zu bündeln ist. Die Berichte sind dem Nationalrat sowie dem Bundesrat jährlich bis zum 30. September des Folgejahres vorzulegen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Mag. Michaela Steinacker. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Mag. Michaela Steinacker (ÖVP):
Herr Präsident! Geschätzte Bundesminister:innen! Werte Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Zuschauer:innen hier im Hohen Haus, vor den Bildschirmen
und wo immer Sie uns zuhören!
Ich darf vor Beginn meiner Rede zum Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz
für Kollegin Romana Deckenbacher ganz, ganz herzlich die Seniorengruppe
aus Linz begrüßen. – Herzlich willkommen hier im Hohen
Haus! (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ,
FPÖ, Grünen und NEOS.)
Ja, Gewalt hat
leider viele Gesichter. 2023 wurden in Österreich mehr
als 85 000 Gewaltdelikte angezeigt. Experten gehen davon aus, dass
die Dunkelziffer weit höher ist. Das ist sicher ein Riesenproblem,
vor allem wenn
man weiß, dass in Österreich jede dritte Frau irgendwann einmal in
ihrem Leben von Gewalt betroffen ist.
Wir sehen und wissen, dass es
für Gewaltopfer aufgrund von Angst oder
Scham ganz schwierig ist, eine Anzeige zu machen. Oftmals sehen sie davon ab,
oftmals haben sie lokal auch nicht die Möglichkeit oder können sich
einfach nicht aus dem Familienverband
hinausbewegen, um diese Anzeige
zu machen.
Ich glaube, dieses
Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz zielt genau darauf ab, sehr
niederschwellig Zugang zu forensischer Beweissicherung von
Gewalttaten und deren Auswirkungen, blauen Flecken, zu haben und Vergewaltigungsopfern
dahin gehend zu helfen, dass die Sicherstellung der Beweise
eben entsprechend erfolgen kann. Unser Ziel muss sein, dass jede
Frau und jedes Kind in Österreich ein
Recht auf ein gewaltfreies Leben hat.
Wir wollen dieses bewährte
Pilotprojekt, das es gibt, gesetzlich absichern. Wir wollen es deswegen
gesetzlich absichern – Frau Kollegin Yildirim, wir
haben es im Ausschuss debattiert und auch versucht, zu
erklären –, weil es nur mit diesem Förderungsgesetz
möglich ist, dass Einrichtungen, die schon
einmal Förderung bekommen haben, nochmals gefördert werden. Das
wäre sonst rechtswidrig.
Ich glaube, dass dieses Projekt
uns allen so wichtig sein müsste, dass
man da auch über seinen Schatten springen könnte, bei einem ein
Gesetz, das so wichtig ist, und dann rein eine Förderzusage ermöglicht –
allerdings natürlich unter sehr strengen Bedingungen, denn die
Qualitätssicherung ist ein wichtiges Thema. Dass man sich dem
verschließt, ist für mich unverständlich. Ich bedauere es sehr,
dass Sie dem nicht zustimmen werden. (Beifall bei Abgeordneten
von ÖVP und Grünen.)
Alle anderen Parteien tun es. (Abg. Ragger
formt mit Daumen und Zeigefingern ein Herz.) –
Ja (erheitert), der Kollege macht das (mit
Daumen und Zeigefingern ein Herz formend). Ja, ich glaube, für
die Menschen in Österreich, für Gewaltopfer dürfen wir alle
miteinander ruhig das (neuerlich mit Daumen und Zeigefingern ein Herz
formend) machen, denn sie sind in unserem Herzen und
wir wollen sie auch entsprechend schützen.
Zu dokumentieren
ist – und die Fragen sind zu beantworten –: Was ist passiert? Liegt ein gewaltsamer Übergriff vor? War das
Opfer in Lebensgefahr? Was
war der konkrete Tatablauf? Diese Fragen
können dort in einem geschützten Umfeld, an Orten, wo
jeder hinkommen kann, niederschwellig geklärt werden,
ohne sich jetzt einmal großartig ausweisen zu müssen, ohne vorher
eine Anzeige gemacht zu haben, ohne nachher eine Anzeige machen zu müssen.
Das soll
frei sein, aber die Sicherung der Beweise ist das ganz Entscheidende.
In diesem Sinne:
Gewaltambulanzen schaffen Rechtssicherheit für objektive Sachbeweise, die
dann für Richter notwendig sind, für entsprechende Entscheidungen und
Verurteilungen. Gewaltambulanzen dienen der Gewaltprävention.
Gewalttätige – Männer oder Frauen,
wer immer diese Gewalt
ausübt – wissen, es gibt Stellen, an die
sich das Opfer wenden kann. Dass man als Täter überführt wird,
ist natürlich dann viel leichter möglich, daher ist
es schon auch zum Thema Gewaltprävention ein sehr geeigneter Schutzmechanismus.
Wir erwarten uns durch die Gewaltambulanzen Einblicke in die Dunkelziffern. Ich habe vorhin von den Dunkelziffern gesprochen. Weit mehr als 85 000 Gewalttaten werden leider jährlich verübt. Wir glauben auch, dass das ein wichtiger Punkt ist, dann im Verfahren zum Thema einen objektiven Opferstatus zu liefern und nicht die Beweislast zu haben, wenn Opfer dann Angst haben, dass ihnen kein Glauben geschenkt wird. Vor allem ist es auch ein ganz wichtiger Vorteil für Gewaltopfer, dass belastende Befragungen entsprechend verkürzt werden.
Das System funktioniert sehr
gut. Wir haben Gewaltambulanzen in der Meduni Graz. Da darf ich von dieser
Stelle einmal ein Danke sagen. Sie sind in
einer Vorreiterrolle für das System der Gewaltambulanzen gewesen und haben
uns da sehr viele Erkenntnisse im Vorfeld geliefert. Ich habe es schon
gesagt, es muss ein Mindestleistungskatalog erfüllt werden. Das Gesetz
richtet sich hauptsächlich an Universitäten und gerichtsmedizinische
Institute,
aber in der Folge auch an geeignete Betreiber, die diese Kriterien eben
erfüllen werden.
Wir werden im Sommer in Wien
eine Gewaltambulanz eröffnen. Ich
möchte noch darauf hinweisen, dass es auch mobile Teams geben wird. Wir
haben Flächenbundesländer, in denen die Landeshauptstadt vielleicht
nicht so nahe ist, ein mobiles Team aber vor Ort die Versorgung von Gewaltopfern
und die Beweissicherung vornehmen kann.
Meine Damen und Herren von der
SPÖ, ich darf mich noch einmal an
Sie wenden. Ich verstehe es wirklich nicht,
wie man diesem Gesetz, das ein großer
Schritt zur Beweissicherung ist, nicht die Zustimmung geben kann.
Ich bedanke mich bei allen anderen, die trotz dieses schnellen Verfahrens, das wir im Parlament gehabt haben, dieses Gesetz gelesen haben, im Ausschuss entsprechend diskutiert haben und hier die Zustimmung geben werden. – Vielen Dank dafür im Sinne der Opfer. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
14.30
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Christian Ragger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Christian Ragger
(FPÖ): Sehr geehrter Herr
Präsident! Geschätzte Ministerinnen! Ich darf von Linz nach Wels-Land
weiterrutschen und die Seniorenringgruppe Wels-Land im Namen der Abgeordneten
Rosa Ecker begrüßen. Damit habe ich meine Schuldigkeit getan. (Beifall
bei FPÖ
und ÖVP.)
Zum Inhaltlichen: Ja, ich habe vorhin deswegen gelacht, weil
man sonst immer sagt, dass die Freiheitlichen nicht zustimmen wollen oder die
Freiheitlichen kontraproduktiv agieren. Ich halte aber in diesem Fall
diese Initiative als auch diese gesetzliche Bestimmung für wirklich gut
und richtig, weil wir
es auch in der Praxis oft gesehen haben.
Ich kann Ihnen einen Fall von
häuslicher Gewalt von vor knapp einem Monat erzählen: Es gibt
eine Auseinandersetzung verbaler Natur, die verschärft
sich, die Frau sagt das eine Wort, der Mann sagt das andere Wort. Der Mann
beginnt sie zu stoßen, sie fliegt gegen den Kasten, stürzt und hat
eine Körperverletzung. Es leben mittlerweile beide in Scheidung, und das
Thema beginnt: Wie geht sie mit dieser
Gewalt um? Sie will ihren Nochehemann
nicht anzeigen. Dann vergehen ein paar Tage, dann wird noch
festgestellt, dass sie eine Rötung hat, und am Ende des Tages kommt es zu
einem Gerichtsverfahren. Es wird eingestellt, weil kein objektivierter
Beweis da ist,
um den Nachweis zu erbringen.
Damit das sozusagen nicht
passiert – das ist das, was ja auch meine Vorrednerin gesagt hat,
nämlich 85 000 Mal in Österreich, jetzt nicht in diesem
Fall,
sondern in vielen breit angelegten Fällen –, ist es wichtig,
dass wir eine gesetzliche Förderung für diese Gewaltambulanzen haben.
Daher war es für uns
selbstverständlich, das umzusetzen, weil es ein sinnvoller Ansatz ist. Wir
haben gesehen, dass es an der Universität Graz auch wirklich und gut funktioniert hat. Ich hoffe,
dass es jetzt auf mehrere Bereiche in Wien, Innsbruck oder auch an den
anderen Universitätskliniken, aber
auch auf ganz normale Krankenhäuser ausgedehnt wird.
Daher werden wir auch dementsprechend unsere Zustimmung
erteilen. Ich bedanke mich für diese Initiative und hoffe, dass wir
einen guten Schritt
für den Schutz unserer Frauen gemacht haben. – Danke. Das gilt
natürlich auch für die Männer. (Heiterkeit des
Redners. – Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der
ÖVP.)
14.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Meri Disoski. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
14.32
Abgeordnete
Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr
Präsident! Frau Bundesministerin und Frau Bundesministerin –
auf beiden Seiten! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich muss ganz ehrlich
sagen, ich habe mich in den vergangenen Wochen ein bisschen über die
Positionierung der SPÖ zu den Gewaltambulanzen gewundert.
Kollegin Yildirim hat es vorhin auch ausgeführt. Ich
glaube, Sie haben 2021 einen Antrag im Justizausschuss eingebracht, einen
Entschließungsantrag, der
die Gewaltambulanzen fordert. Während dann die Regierungsparteien schon
quasi seit der Angelobung ressortübergreifend unter Involvierung der
Expertinnen und Experten im Justiz-, im Innen-, im Frauen- und im Gesundheitsministerium
gemeinsam mit externen Expertinnen und Experten und auch
in Absprache mit den Bundesländern damit begonnen haben, ein entsprechendes
Konzept für diese Gewaltambulanzen auszuarbeiten und sich auch
bemüht haben, koalitionsintern die finanziellen Rahmenbedingungen
dafür sicherzustellen, haben mehrere Kolleg:innen –
eigentlich nur Kolleginnen,
es waren keine Kollegen – aus der SPÖ der Regierung
wechselweise Blockade oder Untätigkeit vorgeworfen.
Das belegen zahlreiche
Presseaussendungen aus dem SPÖ-Parlamentsklub
und auch diverse Social-Media-Aktivitäten mehrerer
SPÖ-Kolleginnen. Ich habe vorhin noch einmal geschaut: Am 25. August
2023 ist auf der Website
der SPÖ-Justizsprecherin Yildirim ein Artikel mit dem Titel
„Rechnungshof unterstreicht Forderung nach Gewaltambulanzen“
online gegangen. Mehrfach hat also die SPÖ –
tatsächlich zu Recht, weil die Forderung eine gute und eine wichtige ist,
deswegen arbeiten wir ja auch daran – zu Recht betont,
wie wichtig denn die Umsetzung der Gewaltambulanzen sei und auch eine sehr
schnelle, eine sehr zeitnahe Umsetzung gefordert.
Deswegen war ich sehr überrascht, dass Ende Mai im
Justizausschuss
die SPÖ gegen die Gewaltambulanzen gestimmt hat und auch in der
letztwöchigen Sitzung des Rechnungshofausschusses eine Kollegin der
SPÖ die
Sinnhaftigkeit von Gewaltambulanzen generell infrage gestellt hat
und gemeint hat, wir hätten doch eh schon die Opferschutzgruppen in den Spitälern,
auf die Gewaltambulanzen könne man jetzt verzichten. (Abg. Heinisch-Hosek:
Nein, so habe ich es nicht gesagt! Nein, nein, nein!) Das war eine interessante Veränderung
in der Positionierung, die ich mir nach wie vor nicht erklären kann.
Das bringt mich zur Frage: Was jetzt, liebe Kolleg:innen von
der SPÖ? Gewaltambulanzen: ja oder nein? Stimmen Sie jetzt heute mit oder
stimmen Sie nicht mit? Kommt es heute zu einem überparteilichen
Schulterschluss in
einer so wichtigen Thematik, wo Sie ja zu Recht seit vielen Jahren auch mit Vehemenz
dahinter waren? Gibt es jetzt heute diesen Schulterschluss oder
nicht?
Die Kollegin von den NEOS hat mir mit einem Grummen
zugemurmelt, die NEOS würden entgegen der Ablehnung im Justizausschuss
heute für die Gewaltambulanzen stimmen. Das Gegrummel beziehe sich
quasi auf die Tatsache, dass die Regierungsparteien einen Initiativantrag
eingebracht haben, der ohne Begutachtungsfrist eingebracht worden ist. Ich habe
Verständnis für dieses Gegrummel und kann es auch nachvollziehen,
will aber gleichzeitig auch dazu sagen: Es gab natürlich im
parlamentarischen Prozess die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.
Diese Möglichkeiten sind sehr breit genutzt worden,
und wir haben natürlich in den Ausschüssen, die fachzuständig
sind, auch ausführlich diskutiert und debattiert und auch Dinge
mitgenommen.
Deshalb ist die Frage für mich heute in dieser Runde:
Liebe SPÖ, stimmt
ihr heute mit, macht ihr das heute auch mit möglich, dass dieses wichtige
Projekt im Gewaltschutz – der ist euch ja ein Anliegen –
hier einstimmig zum Beschluss kommt und wir ein gutes, ein wichtiges
Signal aussenden können, oder tut ihr das nicht?
Für uns Vertreterinnen und
Vertreter der Regierungsparteien ist ganz
klar: Wir hören auf das, was uns die Expertinnen und Experten im
Gewaltschutz
seit Jahren oder eigentlich schon seit Jahrzehnten sagen, denn die
fordern die Einrichtung von Gewaltambulanzen schon seit Langem.
Was wir heute mit dem Gesetzesbeschluss machen, der hoffentlich doch einstimmig
sein
wird, ist, dass wir tatsächlich die Finanzierung der schon bestehenden
Einrichtungen langfristig absichern, damit die auch ihre wichtige Arbeit,
die sie
schon aufgenommen haben, weiterführen können (Abg. Heinisch-Hosek:
Für zwei Jahre!), unabhängig davon, aus welchen Farben auch immer
sich eine
kommende Regierung zusammensetzen wird. Ich halte das für sehr wichtig,
für sehr vorausschauend und auch
für sehr verantwortungsvoll im Umgang
mit den dort tätigen Personen. (Beifall bei den Grünen und
bei Abgeordneten
der ÖVP)
Wir wissen um die Wichtigkeit
der Gewaltambulanzen, insbesondere wenn es darum geht, dass man
gerichtsverwertbare Dokumentationen von Spuren, von Gewaltspuren
und Verbrechen hat, die später in einem Gerichtsprozess verwendet werden
können. Darauf wird Kollegin Prammer für uns Grüne
später inhaltlich noch ausführlicher, noch näher eingehen.
Ich mag als Frauensprecherin tatsächlich noch einmal
darauf hinweisen, dass wir jetzt sehr lange, sehr intensiv, vier Jahre hindurch
an dieser Umsetzung
der Gewaltambulanzen gearbeitet haben. Es ist ein riesengroßes Projekt,
in das vier Ministerien involviert waren, das tatsächlich mit sehr vielen
Expert:innen von extern auch auf einen guten Weg gebracht worden ist.
Ich kann nur an alle appellieren, die Gewaltschutz tatsächlich ernst
nehmen, auch Gewaltprävention ernst nehmen, hier heute diesem
Regierungsantrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei den Grünen und
bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.37
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Henrike Brandstötter. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Henrike Brandstötter
(NEOS): Herr Präsident! Kolleginnen
und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher:innen auf der Galerie und zu Hause vor
den Bildschirmen! Wir haben heuer in Österreich schon zehn Femizide zu beklagen.
Beim gestrigen Mord ist es noch nicht klar, ob es sich um einen Femizid handelt
oder nicht. Die Definition eines Femizides, meine Damen
und Herren: Das sind Morde von Männern an Frauen, weil sie Frauen sind.
Das Geschlecht spielt dabei ein ganz entscheidende Rolle.
Ein wichtiger Baustein, um
diese vielen Femizide, um diese viele Gewalt
gegen Frauen einzudämmen, ist Präventionsarbeit. Wir begegnen in
Österreich der Männerarbeit leider noch nicht professionell genug.
Männer, gegen
die eine Wegweisung besteht, müssen 6 Stunden Beratung in Anspruch
nehmen. Das ist gut, aber 6 Stunden sind einfach zu wenig, um wirklich
eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Das ist einfach viel zu
kurz.
Wir brauchen aber auch auf der Seite der Opfer massive Verbesserungen. Opfer von Gewalt bekommen nur selten die medizinische Versorgung, die sie brauchen, und mit diesem Antrag heute stellen wir die Finanzierung von Gewaltambulanzen sicher.
Was passiert dort? –
Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner dokumentieren dort
Knochenbrüche, Prellungen, sexuelle Übergriffe, sie sichern Spuren
am Körper und auf der Kleidung. Allerdings gibt es leider in
Österreich
zu wenig Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner, aktuell nur
zwölf an der Zahl. Dieses Gesetz stellt auch sicher, dass Personal zur
Überbrückung ausgebildet wird, aber es ist nicht das Gleiche,
wie ausgebildete Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner.
Deshalb an dieser Stelle auch
eine Werbeeinschaltung: Wenn Sie Medizin studieren oder vorhaben, Medizin zu
studieren, dann überlegen Sie sich auch, ob Sie vielleicht
Gerichtsmedizinerin oder Gerichtsmediziner werden
möchten. Es gibt Arbeitsplätze, und leider wird Ihnen die Arbeit auch
nicht ausgehen.
Warum ist das wichtig? – Nur
Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner können wirklich professionell
anhand von Verletzungen erkennen, ob
diese Verletzungen durch Gewalt oder durch einen Unfall passiert sind. Das ist
entscheidend für Gerichtsprozesse, weil in Österreich aus Mangel an
Beweisen einfach noch immer viel zu viele Täter ungeschoren davonkommen.
Meine Kollegin Meri Disoski hat mich vorhin gefragt, ob wir
NEOS dem
Antrag der Regierung zustimmen, und ich habe gesagt: Ja, aber mit Grrr, weil
dieses Gesetz einfach ohne Begutachtung durchgepeitscht wurde und auch sehr
vage gehalten ist. Wir wissen beispielsweise nicht, welches Budget für
diese Förderungen jetzt zur Verfügung steht und wie sich die
beteiligten vier Ministerien untereinander eigentlich in Zukunft einigen
wollen, koordinieren wollen, und auch nicht, wie Ambulanzen gefördert
werden.
Hilfreich wäre dabei eine umfassende Strategie gegen
Gewalt, die schon lange versprochen ist – passiert ist hier noch
nichts. Wir müssen einfach strukturierter und professioneller
dringende Fragestellungen angehen, und dazu gehören: Wie können
wir häusliche Gewalt verhindern? Wie können wir
Opfer besser schützen? Wie können wir Täter rascher aus dem
Verkehr ziehen? Wie können wir Gewaltverhalten beenden? Wie können
wir präventiv handeln? – Dazu brauchen wir keine Gesetze, die
als leere Hülle daherkommen, wie das, was wir jetzt beschließen, wir
brauchen klare Zuständigkeiten in
allen Ressorts, klar definierte Aufgaben, was getan werden muss und von wem,
und natürlich auch Budgets für die Umsetzung.
Wir NEOS stimmen wie gesagt trotzdem zu, weil Gewaltschutz
wichtig
ist. Wir geben Ihnen hier einen Vertrauensvorschuss, damit die Gewaltambulanzen
bald auch ins Tun kommen können – im Sinne der betroffenen
Frauen und Mädchen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von
ÖVP
und Grünen.)
14.41
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Frau Bundesministerin Dr.in Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.
14.41
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma
Zadić, LL.M.: Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte
Zuseherinnen und Zuseher!
Es ist mir wirklich eine außerordentliche Freude, dass wir mit dem Ihnen
vorliegenden Initiativantrag eines machen, nämlich die
Gewaltambulanzen aus
der Pilotphase herauszuholen und dauerhaft abzusichern. Und es ist mir deswegen eine große Freude, weil wir –
vier Ministerien: das Frauenministerium,
das Innenministerium, das Gesundheitsministerium und das
Justizministerium – uns schon vor längerer Zeit gemeinsam dazu
bekannt haben, dass wir Gewaltambulanzen wollen und dass wir sie in
Österreich brauchen.
Die Verurteilungsquote in
Österreich ist viel zu niedrig, gerade wenn es um den Bereich
häusliche Gewalt oder um Gewalt gegen Frauen geht. Genau deswegen brauchen
wir Gewaltambulanzen, damit Beweise so festgemacht werden können, damit
sie in einem späteren Gerichtsverfahren auch verwendet
werden können.
Wir haben eine Pilotphase
gestartet, wir vier haben gesagt, wir werden unsere Budgets zusammentun und
einmal ein Pilotprojekt starten. Es freut mich
umso mehr, dass wir jetzt aus dieser Pilotphase rauskommen und mit diesem
Gesetz eine Grundlage schaffen, um die Gewaltambulanzen dauerhaft abzusichern. (Beifall
bei Grünen und ÖVP.)
Erst vor Kurzem haben wir das
erste Pilotprojekt für die Modellregion Süd, die Gewaltambulanz in
Graz, eröffnet. Eine Gewaltambulanz in Graz hat es
schon gegeben, aber nicht so, wie wir uns das ausgemacht haben, nämlich
eine Gewaltambulanz, die rund um die Uhr zugänglich ist, wo man sich
niederschwellig kostenlos untersuchen lassen kann, wo es mobile Teams
gibt, die zu Einrichtungen fahren können, die in Spitäler fahren
können, die zu den
Frauen, zu den Hausärzten fahren können. All das ist notwendig, damit
eine Gewaltambulanz flächendeckend funktionieren kann.
Die nächste Gewaltambulanz – und da freue ich mich auch sehr – wird für die Modellregion Ost folgen und soll hoffentlich im Sommer eröffnet werden.
Die Gewaltambulanz ist aus meiner Sicht wirklich ein
großer Meilenstein und ein Erfolg, denn: Ziel muss es sein, dass wir
Frauen und Mädchen besser vor
Gewalt schützen. Ziel muss es sein, dass wir die Verurteilungsquote in
Österreich heben. Gewalt gegen Frauen ist leider nach wie vor eine
traurige
Realität in Österreich. Gewalt betrifft Frauen unabhängig von
ihrer sozialen Schicht, unabhängig vom Alter, von der Religion, von der
Herkunft. Jede dritte Frau in Österreich wird im Laufe ihres Lebens
psychischer, physischer
oder sexueller Gewalt ausgesetzt. Und das, meine Damen und Herren Abgeordnete,
ist ein klarer Auftrag an die Politik und ein klarer Auftrag an die
Bundesregierung, Maßnahmen zu setzen, um möglichst präventiv zu
wirken, damit wir die Gewaltspirale endlich durchbrechen können! (Beifall
bei
den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das Traurige ist ja eigentlich, dass die Studien, die wir in
Auftrag gegeben haben, ein klares Bild zeichnen. Das Bild ist, dass sich ein
Großteil der Opfer zuvor
nicht an Behörden gewandt hat, obwohl die Frauen, die nachher leider
sterben mussten, bereits Gewalt in der Beziehung erfahren hatten. Daher braucht
es dringend niederschwellige Möglichkeiten, dass Frauen sich
möglichst früh untersuchen lassen können, möglichst
früh Unterstützung bekommen,
damit wir diese Gewaltspirale, die dann in einem Femizid endet, endlich durchbrechen
können. Und dafür braucht es Beweise! (Beifall bei den Grünen.)
Dafür braucht es Beweise, damit diese für ein späteres
Gerichtsverfahren zur Verfügung stehen.
Ich glaube, dass jetzt mit diesem Gesetz ein wichtiger
Schritt gesetzt wird,
und darüber freue ich mich, und ich hoffe wirklich auf breite Zustimmung
hier im Parlament. Damit der Schritt zum flächendeckenden Ausbau, also
nicht
nur in der Region Ost-Süd, sondern wirklich flächendeckend, in ganz
Österreich auch wirklich gelingt, braucht es eine gesetzliche Grundlage.
Es ist nämlich ein Paradigmenwechsel: Eine Gewaltambulanz
wirkt präventiv, verringert die Dunkelziffer und sorgt dafür, dass
Betroffenen in einem Gerichtsverfahren geglaubt wird, weil es auch klare
Beweise gibt.
An dieser Stelle möchte ich mich auch ganz herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Frauenministeriums, des Innenministeriums, des Sozialministeriums und natürlich auch des Justizministeriums bedanken, die viele, viele Stunden – auch unter persönlichem Einsatz – dafür gearbeitet haben, dass wir dieses Projekt auf den Weg bringen können und jetzt diesen Gesetzesantrag zum Beschluss vorliegen haben. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Johanna Jachs. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Herr
Präsident! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich darf gleich an dieser
Stelle die Bäuerinnen und die Goldhaubengruppe aus Waizenkirchen im Namen
meines Kollegen Laurenz Pöttinger begrüßen. Schön, dass
Sie hier bei uns
im Hohen Haus zu Gast sind! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei
Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und NEOS.)
Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn die eigenen vier
Wände, der Ort des eigenen Zuhauses, der Ort, an dem man sich eigentlich
sollte fallen
lassen können, zum Ort der Gewalt werden, dann ist das natürlich
besonders dramatisch. Besonders dramatisch ist es deswegen, weil dadurch ein
ganzes Leben einfach über den Haufen geworfen werden kann. Die Gewalt
kommt oft in verschiedenen Schattierungen, ist nicht schwarz oder weiß
und das ist das Heimtückische.
Das Paradoxe ist ja auch, dass
Gewaltopfer die Gewalt meistens durch
nahe Angehörige erfahren. Die Statistiken und Zahlen haben wir
gehört: Jede dritte Frau in Österreich wird in ihrem Leben irgendwann
einmal Opfer
von Gewalt. Das ist wirklich erschreckend. Die Statistik zeigt aber auch, dass
es meistens keine Einzelfälle sind, sondern wirkliche Gewaltbeziehungen.
Darum ist es eben auch so wichtig, dass Gewaltopfer eine Anlaufstelle haben,
die sie jederzeit kontaktieren können und die sie vor allem ernst nimmt,
die schnell reagiert, die objektiv befundet, die sie nicht permanent dazu
nötigt, sich immer wieder zu ihrer Geschichte zu äußern,
sondern wo dies mit
einem Mal erledigt ist und die auch die Beweise dementsprechend sichert; es
wurde angesprochen. Mit diesem Gesetz sichern wir die Beweise zehn
Jahre lang, unabhängig davon, ob das Gewaltopfer dann Anzeige erstattet
oder nicht, und das ist wirklich ganz zentral. (Beifall bei der ÖVP und
bei Abgeordneten der Grünen.)
Die Dunkelziffer bei Gewalttaten
ist sehr hoch, die Anzeigenstatistik könnte hier noch einen Schwung nach
oben vertragen, und auch die Verurteilungsrate
in dem Bereich liegt bei unter 10 Prozent. Es ist uns auch ein
großes Anliegen, dass dieses Gesetz hoffentlich dazu beiträgt, dass
auch da ein weiterer
Schritt nach vorne gegangen wird.
Jetzt weiß ich schon, dass
Gewaltambulanzen das Problem der Gewalt an Frauen und Mädchen leider auch
nicht lösen werden, da braucht es ganz viele Maßnahmen. Wir haben
schon sehr viele Maßnahmen hier gesetzt. Ich darf kurz noch einmal daran
erinnern: Wir haben das höchste Frauenbudget aller
Zeiten, die Budgets wurden immer höher. Danke, Frau Minister! Wir haben gemeinsam
hier herinnen ein Gewaltschutzpaket beschlossen. Frauen- und
Mädchenberatungsstellen sind dieses Jahr flächendeckend in
Österreich ausgerollt worden. Also wir machen da ganz, ganz viel, und
darum verstehe ich
es einfach nicht, wenn die Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ uns dazu
auffordern – vor circa 60 Minuten wieder –,
mehr Frauenpolitik zu machen.
Jetzt machen wir das und, liebe SPÖ, jetzt geht ihr nicht mit.
Liebe Frau Kollegin Yildirim, ich finde es wirklich schade, wirklich schade, dass du hier so vehement gegen die Gewaltambulanzen auftrittst – wegen eines Formalakts.
Liebe Zuseher:innen, ich erkläre es Ihnen kurz noch
einmal: Die Frau Kollegin hat sich beschwert, dass ein Initiativantrag
eingebracht wurde, das heißt, dass
wir Abgeordneten diesen Antrag hier eingebracht haben. Ich glaube,
es kann dem Hohen Haus wirklich etwas Schlimmeres passieren, als dass wir einen
Antrag beschließen, der von uns Abgeordneten kommt. (Beifall bei
der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)
Darum danke auch noch an die NEOS dafür, dass seit der
letzten Ausschusssitzung noch ein Umschwung stattgefunden hat, dass ihr
hier mitgeht! Ich
glaube, gerade wenn es um den Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
geht, braucht es uns alle. Danke, dass wir hier einen weiteren Schritt
in die richtige Richtung setzen. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Grünen.)
14.50
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Frau Minister Dr. Raab zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr.
Susanne Raab: Sehr geehrter
Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher!
Jedes
Mädchen und jede Frau muss ein selbstbestimmtes Leben führen
können, ein Leben frei von Gewalt. Jede Gewalttat und jeder Mord ist einer
zu
viel, und das ist unser Beweggrund, weshalb wir in den letzten Jahren, in
dieser Legislaturperiode Strukturen geschaffen haben – Strukturen in
der
Prävention von Gewalt und für den Opferschutz.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben in den letzten
Jahren so viel getan wie nie zuvor passiert ist. Wir haben das Frauenbudget
verdreifacht und
mit diesem Geld die Gewaltschutzzentren in jedem Bundesland ausfinanziert. Wir
haben die Frauen- und Mädchenberatungsstellen budgetär gestärkt
und flächendeckend in jedem Bezirk in Österreich eingeführt. Wir
haben eine neue Bund-Länder-Vereinbarung gemeinsam mit den Ländern
getroffen,
um neue sogenannte Schutz- und Übergangswohnungen in den Ländern zu
schaffen, in denen von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder
Unterstützung bekommen. Wir haben eine neue Gewaltschutzplattform
eingerichtet,
die die bestehenden Arbeitsgruppen zusammenführt und derzeit an einer Gewaltschutzstrategie
arbeitet.
Das alles haben wir getan, weil die Frauen in
Österreich es verdient
haben, ein gewaltfreies Leben führen zu können und weil sie dabei
unsere Unterstützung benötigen. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Grünen.)
Natürlich müssen wir auch in die Analyse gehen.
Wir haben unter anderem im Bundeskriminalamt eine Analysestelle
zu Tötungsdelikten an Frauen eingerichtet, damit eine wirklich gezielte
Auseinandersetzung mit den Einzelfällen möglich ist. Da sieht man
sich an, was im Vorfeld passiert ist: Hat es einen Kontakt mit einer
Einrichtung gegeben? War die Polizei schon
einmal involviert? Hat es ein Betretungsverbot gegeben? Daraus werden auch
wieder Erkenntnisse und Schlüsse für weitere Maßnahmen gezogen.
Das sind alles Bausteine – um nur einige exemplarisch zu
nennen – für ein flächendeckendes Gewaltschutznetz in
Österreich.
Sehr geehrte Damen und Herren, nun können wir den
nächsten Schritt setzen, nämlich die flächendeckende Einrichtung
von Gewaltambulanzen. Ich bin demütig und dankbar, dass das gelungen ist.
Ja, es war ein Projekt, das sehr gut vorbereitet war und in dem Kollegin Zadić und ich uns über viele
Monate
hinweg wissenschaftlich begleiten lassen haben, mit Expertinnen und Experten
zusammengearbeitet haben. Wir haben uns anhand eines Modells in einer
Pilotregion – in der Steiermark – genau angesehen, was es
braucht, und erst vor wenigen Monaten durften wir in Graz diese Gewaltambulanz
eröffnen.
Wir sind uns ganz sicher, dass das das richtige Konzept ist,
um zu bewerkstelligen, dass Frauen, die Opfer von Gewalt werden, auch zu
ihrem Recht
kommen. Denn: Die Täter müssen härtestmöglich bestraft
werden. Das haben sich die Frauen, die Opfer von Gewalt werden, verdient. (Beifall
bei der
ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Prammer.)
Wir wissen, dass das derzeit
nicht der Fall ist. Wir, die wir hier sitzen, wissen, dass die
Verurteilungsrate wirklich sehr gering ist – Kollegin Zadić hat es erwähnt –, und dass es eben auch
ein Thema der Beweissicherung ist, dass es oft zu Einstellungen der Verfahren
kommt, weil eben die Beweise fehlen.
Das ist deshalb so tragisch, weil es natürlich mehr als nur die Nichtstrafe, die Nichtverurteilung
ist, es ist ein ganz verheerendes Signal an die Frauen. Wenn man sieht, dass
das Verfahren ohnehin zu keinem Ergebnis führt, ja warum sollte ich mich
dann darauf einlassen? Warum sollte ich mich
als Frau darauf einlassen, diese Retraumatisierung zu erfahren, all das wieder
durchzugehen und über all das wieder sprechen zu müssen? Das müssen wir ändern,
sehr geehrte Damen und Herren. Wir müssen die Beweise sichern, damit die
Frauen zu ihrem Recht kommen und die Täter härtestmöglich
verurteilt werden. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski
und Prammer.)
Ein ganz wesentlicher Baustein
sind die Gewaltambulanzen, die ja nicht nur da sind, um direkt vor Ort die
Beweise zu sichern – ja, das natürlich auch,
aber es steckt viel mehr dahinter: Es gibt mobile Teams, die in die Regionen
fahren, in den Krankenhäusern vor Ort sein können, wenn eine Frau
dort ist und eine Gewalttat, eine Körperverletzung erlitten hat und sich
deshalb behandeln lässt. Es gibt ein breites Netzwerk, das dahintersteht –
Gewaltschutzzentren, Fraueneinrichtungen, mit denen eine Vernetzung stattfindet.
Es werden einfach ganz wichtige Strukturen geschaffen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir legen heute den
Grundstein dafür, dass wir diese Gewaltambulanzen, die wir in Graz
gestartet haben und wofür in
Wien derzeit schon Umbauarbeiten stattfinden, in ganz Österreich ausrollen
können. Ich wünsche mir – wie im Übrigen für
alle Bereiche in der Frauenpolitik – vor allem im Gewaltschutz einen
parteiübergreifenden Schulterschluss. Diesen haben wir in den letzten
Jahren oft erreicht, und das
ist auch gut und richtig so. Dass wir ihn gerade im Bereich der Gewaltambulan-
zen heute womöglich nicht erreichen und es heute keinen Allparteienbeschluss gibt, das lässt mich etwas verständnislos zurück. Ich glaube, es wäre ganz wichtig, dass wir den Frauen gemeinsam zeigen, dass die Gewaltambulanzen ein Ort sind, wo sie sicher sind und wo ihnen zu ihrem Recht verholfen wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
14.56
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim
(SPÖ): Ich möchte noch einmal
zur Präzisierung und Klarstellung sagen, warum wir der Meinung sind, dass
das, was Sie uns heute als Initiativantrag zur Diskussion und zur
Beschlussfassung vorlegen, abzulehnen ist, nämlich weil Expert:innen, die
damit arbeiten, diesbezüglich gegenteilige Stellungnahmen
öffentlich kundgetan haben – nicht
eine, nicht zwei, sondern österreichweit viele.
Es geht dabei darum, dass Sie
einfach etwas – das die Verfassung den Ministerien
ermöglicht – zusammengeschrieben haben. Da gibt es keine finanzielle Absicherung.
Die Gewaltschutzambulanz in Graz gibt es seit Jahren, die war ja die Grundlage
unseres Antrages. Wie viel von dem findet sich
aber jetzt in diesem Initiativantrag, den Sie, die Regierungsparteien,
vorgelegt haben? – Gar nichts. Sie haben nur gesagt, in diesen
sechs, sieben Paragrafen steht nur drinnen, dass die Ministerien
fördern dürfen, und
zwar „geeignete Betreiber“. Es ist weder konkretisiert, ob
institutionalisierte oder öffentliche Betreiber, noch gibt es ausreichende
Mindeststandards, Kriterien oder eine nachhaltige
Finanzierung – gar nichts ist da geregelt.
(Beifall bei der SPÖ.)
Gibt es irgendwelche Vereinbarungen? – Nein. Sie sagen einfach nur: Wir wollen das! – Ja, nice to have, schön, wir wollen das alle. Eine gesetzliche Veran-
kerung bedeutet aber mehr, nämlich auch die
finanzielle, nachhaltige Verankerung und nicht, etwas, das bereits
besteht, einfach nur weiterhin zu
fördern. Das alleine genügt nicht. (Präsident Sobotka
übernimmt den Vorsitz.)
Sie könnten mit den
bestehenden Opferschutzgruppen reden: Wo
kann man ansetzen? Wie kann man ausbauen? – Das alles ist aber nicht
geschehen.
Das ist es, was wir Ihnen vorhalten. Das ist das, was Ihnen die Gewaltschutzeinrichtungen vorwerfen, darum geht es. Deswegen können wir dieser Überschriftenpolitik nicht zustimmen; irgendwann muss damit Schluss sein. (Beifall bei der SPÖ.)
14.58
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Möchte Frau
Abgeordnete Prammer
noch beginnen? (Abg. Prammer: Nein!) – Das ist, glaube ich, besser.
Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr, das sind 2 Minuten.
(Die Sitzung wird um 14.58 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, Bsc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Recht auf analoges Leben in Österreich jetzt schaffen – Förderungen und Leistungen wie Handwerkerbonus oder gute staatliche Zinsen auch für Seniorinnen und Senioren uneingeschränkt zugänglich machen!“ (4075/A)(E)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Wir kommen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 4075/A(E).
Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:
Begründung
Die Regierung hat
jahrelang dabei zugesehen, wie Banken Übergewinne in Milliardenhöhe
auf Kosten von „Häuslbauern“ und Sparerinnen und Sparern
machen. Weder gab es eine Übergewinnsteuer auf Bankengewinne, noch
Mindestzinsen
für Einlagen (wie etwa in Frankreich) oder Zinsdeckel für
„Häuslbauer“-Kredite. Alle Anträge der SPÖ wurden
von der Regierung in den letzten Jahren entweder
vertagt oder abgelehnt. Österreich hatte in den letzten zwei Jahren die
höchste Teuerung in Westeuropa und gleichzeitig ein sinkendes BIP/Kopf.
Jetzt – wo die EZB
die erste Zinssenkung bereits vorgenommen hat – hat
die Regierung den österreichischen Bundesschatz wiedereingeführt.
Eine grundsätzliche sinnvolle Form des Sparens, bei der sich der
Staat bei seinen eigenen Bürgerinnen und Bürgern verschuldet und
dabei bessere Zinsen zahlt
als viele Banken.
Es ist aber völlig
unverständlich, warum einem Großteil der Pensionistinnen und
Pensionisten der Zugang zu ordentlichen Zinsen mutwillig verwehrt wird.
Diese Sparform ist nämlich ausschließlich digital und zwar nur
für Nutzerinnen und Nutzer der ID-Austria zugänglich.
Wir wissen bereits heute, dass nur etwa 1/3 der Menschen die ID-Austria
nutzen. Die Voraussetzungen dafür sind ein Mindestalter von 14 Jahren, die
Benutzung eines Smart-Phones sowie die Nutzung der Vollfunktion der
ID-Austria (die entsprechende App für die jeweiligen Smart-Phones). Man
kann sich leicht
ausrechnen, dass die Nutzung der ID-Austria mit steigendem
Lebensalter rapide abnimmt. Ältere Menschen haben oft gar keinen
Zugang bzw. nicht das nötige
Know-How für die Nutzung des Internets, von einem Smart-Phone bzw. der
Nutzung der ID-Austria ganz zu schweigen. Die Mehrheit der älteren
Menschen weiß vermutlich mit dem Begriff selbst gar nichts anzufangen.
Gerade jene Menschen, die Österreich aufgebaut haben und zu dem Land
gemacht haben, das es heute ist, bekommen also keine guten staatlich
garantierten
Zinsen und müssen sich mit den mickrigen Zinsen am Bankschalter
begnügen. Bei allem Verständnis und auch der Notwendigkeit die
öffentliche Verwaltung
mehr und mehr zu digitalisieren, kann es nicht das Anliegen einer Gesellschaft
sein, eine solch große Gruppe an Menschen – vermutlich weit
über 1 Million - von staatlichen Leistungen bzw. Förderungen
auszuschließen. Es spricht nichts dagegen, wenn möglichst viele
Menschen auf Apps und Online-Pattformen umsteigen,
um ihre Behördenwege zu erledigen. Es macht die Verwaltung effizienter und
ist für viele Menschen eine Vereinfachung. Aber keine andere Form des
Zugangs vorzusehen, ist schlicht rücksichtslos: und zwar nicht nur
gegenüber vielen älteren Menschen sondern auch gegenüber allen,
die (aus welchen Gründen auch
immer) einfach kein Smartphone benützen können oder wollen.
Der eingeschränkte Zugang zur staatlich garantierten Sparform
Bundesschatz ist leider nur die Spitze des Eisbergs einer Entwicklung, die wir
bereits seit
vielen Jahren sehen.
Beim Reparatur- und
Handwerkerbonus gibt es zum Beispiel keine Möglichkeit einer analogen
Beantragung. Im Gesetz ist lediglich eine Online-Beantragung vorgesehen. Mehr
als 100 Mio. Euro Steuergeld stehen als Förderungen bereit. Geld, dass
viele ältere Menschen in Zeiten der Rekordteuerung gut brauchen
könnten.
Wer aber über keinen Internet-Zugang verfügt, kann die Rechnung für
die Sanierung eines Bades, einer Treppe, oder die Schaffung eines
barrierefreien Zugangs
zum Eigenheim nicht einreichen und fällt um eine Förderung von 20%
um. Tausende Euros gehen so für viele ältere Menschen verloren.
Dasselbe gilt für die Modernisierung von Heizsystemen. Wer ein
fossiles Heizsystem gegen eine nachhaltige, moderne, klimafreundliche Heizung
tauschen will, hat
Pech, wenn er oder sie keinen Internetzugang hat bzw. nicht über das
nötige Know-How verfügt. Eine analoge Antragstellung ist nicht
möglich. Dabei entgehen
den Betroffenen zehntausende Euros an Förderung. Das gesamte
Fördervolumen für Sanierungsbonus und Kesseltausch liegt bei rund 3,6
Milliarden Euro bis 2027.
Rechnet man alleine die Bereiche Bundesschatz, Reparatur- und Handwerkerbonus
sowie Sanierungsbonus und Kesseltausch zusammen, sprechen wir von Leistungen bzw. Förderungen der
öffentlichen Hand mit einem Gesamtvolumen von
4 Milliarden Euro, die ausschließlich online beantragt werden
können.
Zu Recht warnen daher Seniorenverbände vor einer Entwicklung, wo ältere Menschen den Zugang zu staatlichen Leistungen und Förderungen mehr und mehr verlieren. Dass ausgerechnet jene Menschen, die oft ihr ganzes Leben lang in die Staatskassa einbezahlt haben, heute keinen Zugang mehr zu Förderungen wie dem Handwerkerbonus oder zu guten staatlichen Zinsen erhalten, ist - insbesondere in Zeiten der Rekordteuerung - nicht nur unverständlich, sondern respektlos.
Ein Recht auf ein analoges Leben bedeutet letztlich auch, dass Menschen
(die das Internet nicht nutzen können oder wollen) weiterhin die
Möglichkeit eines kostenlosen Zugangs zu einer Papierrechnung haben
müssen. Eine Absicherung dieses Rechts ist auch deshalb nötig, weil
es immer wieder Überlegungen gab, dieses
Recht einzuschränken. Zuletzt wurde beispielsweise das Wahlrecht zwischen
elektronischer und Papierrechnung bei Vertragsabschluss im
Telekommunikationsgesetz unter Schwarz-Blau im Jahr 2018
eingeschränkt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Gesetzespaket vorzulegen, das ein Recht auf analoges Leben in Österreich schafft und verhindert,
dass insbesondere
ältere Menschen den Zugang zu staatlichen Leistungen
und Förderungen mehr und mehr verlieren. Es soll insbesondere folgende
Inhalte umfassen:
1. Sicherstellung eines uneingeschränkten Rechts auf die Ausfertigung von kostenlosen Papierrechnungen für Konsumentinnen und Konsumenten.
2. Sicherstellung, dass es
einen kostenfreien und unbürokratischen Zugang zu allen Förderungen
und Leistungen (dazu zählt zum Beispiel auch die Möglichkeit
des Zeichnens von Bundesschatzbriefen) des Bundes auch auf analogem Weg (also
ohne Beantragung via Internet und/oder ID-Austria) für natürliche
Personen
in Zukunft geben wird.“
In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs iVm § 93 Abs. 1 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Frau Abgeordneter Holzleitner als Antragstellerin zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort erteilen. – Gemäß der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit, das wissen Sie, 20 Minuten. Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort. Bitte.
Abgeordnete
Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ):
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Frau Ministerin!
Werte Kolleginnen und Kollegen!
Werte Zuseherinnen und Zuseher! Teilhaben können ist wesentlich: teilhaben
können am sozialen Leben, an demokratischen Entscheidungen.
Gerade, wenn es um das Teilhaben
an demokratischen Entscheidungen geht: Es war ein guter und wichtiger Schritt,
dass am Sonntag bei den Europawahlen erstmals eine Vielzahl an Wahllokalen barrierefrei
zugänglich war, und es werden auch künftig Schritt für Schritt
immer mehr werden. Wir begrüßen das.
Das ist wichtig. Ein Dank gehört an dieser Stelle natürlich auch
allen Wahlbeisitzerinnen, Wahlzeugen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
von Gemeindeämtern, Städten und allen, die diese demokratische Wahl
so möglich gemacht haben, ausgesprochen. (Beifall bei der SPÖ
sowie der
Abg. Bogner-Strauß.)
Barrierefreiheit beim Zugang zum
Wahllokal über eine Rampe und auch bei der Stimmabgabe in der Wahlzelle
selbst muss einfach selbstverständlich
sein. Teilhaben können heißt aber auch, Leistungen abrufen zu
können – insbesondere die, die durch die öffentliche
Hand von Steuerzahlerinnen
und Steuerzahlern finanziert werden –, digital sowie analog. Beides
muss möglich sein.
Klar, Digitalisierung ist nicht
mehr wegzudenken. Digitalisierung ist
wesentlich und Digitalisierung ist auch wichtig für viele Lebensbereiche,
aber gleichzeitig muss eine Gesellschaft auch einen für alle
gleichwertigen
Zugang zu Leistungen aus dem Steuertopf haben und auf jene Rücksicht nehmen,
die bei der Digitalisierung vielleicht nicht so Schritt halten können. Sie
muss auf jene Rücksicht nehmen, die nicht mit Tinder, Tiktok und
Tradingapps aufgewachsen sind, werte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall
bei der SPÖ.)
Die Beispiele dafür sind im
öffentlichen sowie im privaten Bereich ehrlicherweise mittlerweile
mannigfaltig: Der Supermarkt verschickt keine Pickerl
mehr, sondern man muss über eine App einen Code herzeigen, wodurch man
dann 20 Prozent auf Waren erhält. Man will mit dem öffentlichen
Verkehrsmittel irgendwo hinfahren, aber das Ticket im Zug oder am
Schalter ist immer teurer als jenes online, das man auch früher buchen
kann. (Abg. Belakowitsch: Wer hat denn das eingeführt?) Beim
Onlineeinkauf gibt es bei jedem Anbieter einen Frühlings-, einen Winter-,
einen Herbst- oder einen Sommerbonus und den Supersparer auf die letzten
Stücke. Digital ist billiger, digital ist schneller, digital ist
ausufernder.
Viele Menschen haben aber keinen Zugang zu digitalen Möglichkeiten. Sie haben weder ein Smartphone noch ein Tablet noch einen Laptop. Deshalb ist es
wichtig, an diese Menschen zu denken. Für die
Politik kann es niemals die Antwort sein, dass man an diese Menschen
einfach nicht denkt. Es ist eine
Frage der Fairness, es ist eine Frage des Respekts, dass man allen Menschen den
Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ermöglicht. (Beifall bei der
SPÖ.)
Diese Möglichkeit fehlt aktuell in vielen
Bereichen – ganz klar auch bei jenen Förderungen und
Maßnahmen, die erst vor Kurzem beschlossen wurden,
bei denen aber in der Vorlaufzeit ausreichend Zeit gewesen wäre, um
vorzubereiten, dass alle Menschen einen Bonus aus der öffentlichen Hand
bekommen. Die aktuellen Ankündigungen machen das auch nicht wett.
Ich denke da zum Beispiel an den Reparaturbonus, an den Handwerkerbonus – eine praktische Maßnahme, mit der man Handwerksleistungen subventionieren möchte, im privaten Wohnbereich, im privaten Lebensbereich. Man möchte vielleicht ein Zimmer ausmalen, ein Bad renovieren. Die Antragstellung funktioniert online oder mit der ID Austria. Wenn man keinen digitalen Zugang hat, hat man keinen Zugang zum Bonus.
Vollkommen negiert wird dabei aber, dass zwei Drittel der
Menschen keine ID Austria haben, zwei Drittel der Menschen haben somit
auch keinerlei Möglichkeit, diesen Bonus abzuholen. (Zwischenruf
der Abg. Doppelbauer.) Für uns ist das inakzeptabel. Vor allem
wenn man dann auch noch dazunimmt,
dass 45 Prozent aller Menschen über 70 Jahre das Internet nicht
nutzen, kann man davon ausgehen, dass man, wenn man eine Reparatur in Anspruch
nehmen möchte und über 70 Jahre alt ist, keinen Bonus abholen
kann, obwohl man als Steuerzahlerin oder Steuerzahler jahrelang eingezahlt hat.
Man
schaut einfach durch die Finger. Das ist nicht zu akzeptieren, werte
Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPÖ.)
Im Gesetz ist auch klar nur
diese Onlinebeantragung vorgesehen gewesen.
Man kann also sagen, vorsätzlich und bewusst hat man Menschen ohne
Internetzugang, ohne Onlinezugang ausgeschlossen. Es handelt sich um mehr
als 100 Millionen Euro, die da vielen Menschen einfach nicht
zugutekommen – die
aber gerade in Zeiten einer Rekordteuerung wesentlich wären, um entsprechend zu unterstützen. (Abg. Michael Hammer: Das ist das letzte Aufbäumen! Darf der Krainer wieder einmal in der ersten Reihe sitzen und sich freuen!)
Da geht es um 20 Prozent
Förderung, wenn man sein Bad sanieren möchte. 20 Prozent, das
ist ein großer Anteil, der gerade für ältere Menschen
bei einer Badsanierung ehrlicherweise ziemlich wichtig wäre: gänzlich
nicht abrufbar. Es geht um die Modernisierung von Heizsystemen: Man hat
eine alte Ölheizung, eine alte Gasheizung und möchte auf ein modernes,
auf ein nachhaltiges System umsteigen. Wenn man keinen Internetzugang hat,
schaut man durch die Finger. Eine analoge Antragstellung ist nicht vorgesehen.
Wenn man dann vielleicht einen
Installateur oder eine Installateurin bittet,
diese Antragstellung für einen selber durchzuführen, dann wird das
natürlich auch in Rechnung gestellt. Auch da wird man also bestraft, wenn
man eine Papierform der Antragstellung haben möchte. Das ist eine bewusste
Diskriminierung von älteren Menschen, die Unterstützung brauchen, die
sich einen Antrag in Papierform wünschen würden – und beim
Kesseltausch
reden wir immerhin von einer Subventionierung im Ausmaß von
3,6 Milliarden Euro, werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht also um
3,6 Milliarden
Euro, die ausschließlich digital abrufbar sind – oder mit
einer Hilfe, für die man zahlen muss. (Abg. Michael Hammer: Den
Installateur möchte ich sehen!)
Da der Druck der
Pensionist:innen und Senior:innen groß genug war, hat es jetzt eine
Ankündigung gegeben: Es soll eine Unterstützung geben. Auf der
Homepage des Ministeriums findet man schon eine Ankündigung, die aber
ehrlicherweise nur vertröstet und nicht repariert. Dort steht:
„Zudem
wird es möglich sein, in Vertretung für jede Person den Antrag mit
den notwendigen Dokumenten einzureichen.“
Was heißt denn das? – Das heißt nicht
Selbstbestimmung. Das heißt, wenn ich mein Bad renovieren möchte und
den Antrag selbst stellen möchte, dann
geht das nicht. Ich brauche Hilfe. Es gibt keine Papierform, sondern die Antragstellung
wird auf andere Personen ausgelagert.
Da geht es ganz einfach um die
Selbstbestimmung von älteren Menschen!
(Beifall bei der SPÖ.) Es geht darum, dass man nicht das Enkerl
fragen muss, dass man nicht die Nachbarin oder den Nachbarn fragen muss,
sondern dass
man selbstbestimmt leben kann, dass man als Steuerzahlerin oder Steuerzahler
selbstbestimmt Zugang zu den Leistungen hat, die einem auch tatsächlich
zustehen, wenn man jahrelang ins System eingezahlt hat.
Diesen Menschen sagen Sie: Nein,
wir schließen Sie aus! Wenn Sie nicht mit dem Internet umgehen
können, dann wollen wir auch gar nicht, dass Sie
diese Leistungen abrufen können! – Es ist ehrlicherweise fatal,
werte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, dass Sie
bewusst Menschen diskriminieren, die keinen Zugang zu digitalen
Leistungen haben oder auch bei diesen Entwicklungen einfach nicht
mitkommen – das ist nämlich auch
in Ordnung. Digitalisierung ist schnelllebig, nicht alle können damit
Schritt halten.
Es ist eine bewusste Diskriminierung,
dass gerade jene Menschen, die Österreich aufgebaut haben, da einfach
ausgeschlossen werden. Jene Menschen,
die dieses Land zu dem gemacht haben, was es ist, werden mehrfach ausgeschlossen –
nicht nur beim Reparaturbonus und beim Kesseltausch, nein, es gibt auch noch
ein drittes Beispiel.
Jetzt letztens wurde uns die
Wiedereinführung des Bundesschatzes vorgestellt, wenn man als
Sparer:in oder Anleger sicher investieren möchte: Auch da kann man sagen:
Der Bundesschatz ist ohne ID Austria nicht abrufbar. Als Sparer:in kann man den
Bundesschatz nicht abrufen, wenn man keine ID Austria hat, und wir wissen, dass
gerade ältere Menschen sehr bewusst und sehr
gerne sicher anlegen. Sucht man aber ein:e Berater:in, sucht man einen
Schalter, wo man das beantragen kann, dann sucht man landauf, landab
vergeblich,
weil es diese Beratung und diesen Schalter beim Bundesschatz nicht gibt: Man
kann ihn nur über die ID Austria beantragen.
Auch da hat die Bundesregierung eine Lösung
versprochen, und diese
Lösung heißt: Die Gemeinden sollen es machen! – Die
Gemeinden sollen aber
nicht den Bundesschatz vergeben, sondern die Gemeinden sollen Menschen anstellen, die die ID Austria auf dem Smartphone installieren.
Werte Kolleginnen und Kollegen von der Bundesregierung und
von den Regierungsfraktionen! Die Gemeinden helfen schon entsprechend und
machen das schon vielfältig. Außerdem: Wenn ich kein
Smartphone, kein Tablet und keinen Laptop habe, kann ich noch immer nicht den
Bundesschatz beantragen, weil die Unterstützung nur für die
Installation der ID Austria vorgesehen ist. Da beißt sich aber doch
die Katze in den Schwanz, wenn
ich sage, dass die ID Austria installiert werden soll, aber das digitale
Endgerät gänzlich fehlt. Das geht sich nicht aus. Da wird noch immer
ein großer
Teil der Bevölkerung bewusst ausgeschlossen, und diese Lösung, diese
vermeintliche Lösung bei der Beantragung dieser Hilfsleistungen ist
nur
Sand, der den Menschen in die Augen gestreut wird.
Es kommt also seitens der Regierungsfraktionen in Bezug auf
Selbstständigkeit keinerlei Lösung für die älteren Menschen
zustande. Es wird da immer
auf andere Menschen verwiesen, Enkerl, Kinder, Nachbarinnen, Nachbarn, die
einen unterstützen sollen, aber auch dazu kann man nur sagen: Es ist
nicht so einfach, dass man leichtfertig irgendwelche ganz ureigenen Daten vielleicht
für eine Anlage, für einen Sparvertrag oder sonst irgendetwas aus
der Hand geben möchte. Es geht ganz klar um ein selbstbestimmtes Leben, darum,
dass man selbstbestimmt einfach jene Leistungen abrufen möchte,
die einem auch zustehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir sprechen da nicht von nur ein paar Hundert Euro, die
ausgeschüttet werden, wobei ältere Menschen in der Antragstellung
bewusst ausgeschlossen
werden. Rechnet man den Bundesschatz, den Reparaturbonus, den Sanierungsbonus
und den Kesseltausch zusammen – alles Leistungen, die aktuell nur
online abrufbar sind –, sprechen wir von einem Gesamtvolumen von
4 Milliarden Euro – 4 Milliarden Euro, die nur digital
abrufbar sind, weil keine Papierrechnung abgegeben werden kann! Dabei
wäre die Lösung so einfach, denn in vielen anderen Bereichen gibt es
diese Lösungen.
Werte Kolleginnen und Kollegen
von der ÖVP, ein Beispiel, das zeigt,
dass Sie wissen, wie es geht, ist der Agrardiesel. Dieser ist nämlich
nicht online abrufbar, sondern da hilft, wenn man mit den eigenen Daten
hingeht, die Landwirtschaftskammer, den Antrag schriftlich auszufüllen,
und dann bekommt man die Unterstützung des Agrardiesels. Beim Bundesschatz,
beim Reparaturbonus, beim Kesseltausch ist das aber nicht möglich. Da
wird mit zweierlei Maß gemessen: Für die eine Zielgruppe, die einem
vermeintlich wichtig
ist, schafft man Papierformlösungen; die anderen Menschen, gerade die
älteren Menschen, vergisst man gänzlich, und diese versucht man auch
bewusst auszuschließen – von einem Volumen von
4 Milliarden Euro aus dem Steuertopf. (Beifall bei der SPÖ.)
Zu Recht warnen
Senior:innenverbände genau vor einer Entwicklung, bei der älteren
Menschen sukzessive, Schritt für Schritt der Zugang zu staatlichen Leistungen
verwehrt wird, da sie Förderungen mehr und mehr nicht abrufen können,
sodass ausgerechnet jene Menschen, die ihr Leben lang in die Staatskasse
eingezahlt haben, heute keinen Zugang mehr zu Förderungen, keinen
Zugang mehr zu einem Handwerkerbonus, zu guten, gesicherten staatlichen Zinsen
haben. Insbesondere in diesen Zeiten von Rekordteuerungen und einer
extrem hohen Inflation ist es beschämend, dass man diese Menschen einfach
so vergisst, ist es beschämend, dass man diesen
Menschen keine Unterstützung zukommen lässt. Es ist respektlos, werte
Kolleginnen und Kollegen, was Sie da veranstalten! (Beifall bei der
SPÖ.)
Ein Recht auf ein analoges Leben bedeutet einfach, dass
Menschen selbstbestimmt leben können (Abg. Michael Hammer: Dann
kann kein Excel-Fehler passieren, wenn man analog ist!), dass
Menschen eine Absicherung haben, ein Recht darauf haben, dass sie eine Rechnung
in Papierform bekommen,
dass sie eine Förderung einfach als Papierformular ausfüllen (Abg.
Michael Hammer: Excel-Tabellen, drum seids ihr gegen das
Digitalisieren!) und in einen Postkasten werfen können und dann
wissen, dass sie die Unterstützung genauso
wie andere Menschen, die vielleicht mit dem Smartphone ein bisschen flotter drauf sind, gleichermaßen zugesprochen bekommen.
Ein erster wichtiger Schritt wäre, diese großen
digitalen Stolpersteine bei den angesprochenen Förderungen
auszuräumen, deswegen haben wir auch
diesen Dringlichen Antrag gestellt. Es geht um staatliche Förderungen in
Milliardenhöhe, und es geht um Respekt vor Menschen, dass diese
Förderungen auch allen zugutekommen, die diese Förderung
brauchen und in Anspruch nehmen können. Dass Menschen sukzessive
systematisch ausgeschlossen werden, ist für uns einfach nach wie vor
untragbar und entspricht auch nicht dem Diskriminierungsschutz in unserem
Land.
Deshalb haben wir bewusst diesen Antrag heute gestellt,
bewusst dieses Thema aufs Tapet gebracht
(Abg. Wurm: Das Thema ist von uns, Frau Kollegin! –
Abg. Leichtfried: Geh, Kollege Wurm, so ein Blödsinn!), weil es sonst einfach vergessen worden
wäre – vergessen worden wäre, obwohl viele
Pensionist:innen- und Seniorenverbände Tag für Tag ansprechen, dass
ihre Mitglieder eben keine Chance mehr auf Teilhabe haben. Das können
wir nicht akzeptieren, und deshalb schlagen wir mit diesem Antrag auch ganz
konkrete Verbesserungen vor.
Ein Recht auf ein analoges Leben heißt, dass
Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler jenen Teil der Gelder abholen können, der ihnen zusteht, und
dabei geht es einfach nur um Respekt ihnen gegenüber. Die ältere
Generation
hat mit wirklich sehr harter Arbeit dieses Land aufgebaut, das Land am Laufen
gehalten, deshalb ist ihr dieser Respekt bei jeglicher Leistung, die die
öffentliche Hand finanziert, auch zukommen zu lassen –
bedingungslos! Es ist unverschämt, dass man nur eine Ankündigung nach
der anderen präsentiert und in diesem Bereich
tatsächlich nichts bei den älteren Menschen ankommt. (Beifall
bei der SPÖ.)
Respekt für ältere Menschen heißt auch, dass
niemand bestraft werden soll, der einfach nicht so gut mit digitalen
Endgeräten umgehen kann. Respekt
vor älteren Menschen heißt, dass wir sie bei jedem Schritt begleiten und trotzdem auch Selbstbestimmung möglich ist.
Ich finde es unverschämt, wenn dann auch noch ein
Kollege irgendwie dazwischenruft und irgendwelche Scherze über
irgendwelche Excel-Tabellen macht. (Abg. Michael Hammer –
erheitert –: Ja, das ist euer Problem! –
Ruf bei der SPÖ: Typisch Hammer! – Abg. Steinacker: Also
das hat man jetzt aufgelegt! ... aufgelegter Elfer! –
Abg. Greiner: Kollege Hammer, das finden aber
nur Sie witzig, sonst niemand! Rüpelhaftes Benehmen, echt!) – Herr
Kollege, das ist so respektlos, weil Sie wirklich keinerlei Emotion für
die Menschen haben
und somit auch diese Unterstützungswürdigkeit zurückweisen. Es
ist so respektlos, dass Sie sich
über ein Thema lustig machen, das auch in Ihrer Gemeinde
im Linzer Umland ein wesentliches ist (Beifall bei der SPÖ),
weil gerade
in den ländlichen Regionen natürlich die Wege weiter sind und
Unterstützung zu bekommen dann
vielleicht noch einmal doppelt so schwierig ist. Dass genau
Sie als Bürgermeister einer ländlichen Gemeinde im Linzer
Umland sich sozusagen über dieses Thema lustig machen, ist wirklich
extrem beschämend
und zeigt, dass diese Respektlosigkeit sich einfach auch durchzieht, werter Kollege.
(Beifall bei der SPÖ.)
Sie haben aber auch eine Chance, das gutzumachen. Menschen
sollten
immer eine zweite Chance bekommen, deshalb auch Sie. Ich rufe Sie auf, diesem
Antrag einfach zuzustimmen. Somit könnte man vielen Menschen, vielen
älteren Menschen in diesem Land helfen, auch in Ihrer Gemeinde Altenberg.
Das wäre kein Problem. Stehen Sie bei
der Abstimmung auf! (Beifall bei der SPÖ.)
15.18
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Plakolm. – Bitte sehr.
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm: Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher der heutigen
Nationalratssitzung! Das Wichtigste zuerst: Wir brauchen
immer einen
analogen und einen digitalen Weg. Digital muss immer die Ergänzung zum analogen
Weg sein und darf niemals der Ersatz sein. Deshalb ist es bereits
heute so – anders als oftmals und auch jetzt behauptet –,
dass alle Verwaltungswege analog zugänglich sind und der digitale Weg
ein Zusatzangebot ist.
(Beifall bei der ÖVP.)
Aber natürlich bekenne ich
mich auch dazu, dass wir beim Angebot
von Förderungen und Services, die über die hoheitliche Verwaltung
hinausgehen, gerade bei älteren Menschen penibel darauf schauen, dass
dieser
analoge, alternative Weg eben auch weiterhin erhalten bleibt.
Der Bundesschatz wurde
angesprochen. Dieser wird, wie vom Finanzminister bereits angekündigt,
auch über Telefon, Post oder Mail – ganz ohne
ID Austria – zu beantragen sein. (Abg. Holzleitner: Mail
ist aber auch digital! Ist das E-Mail eine Papierform, Frau
Kollegin? – Abg. Haubner: Per Brief, Frau Kollegin! Hat sie
gesagt!) Und auch beim Handwerkerbonus ist es so, dass die Anträge
entweder über Dritte eingereicht werden können oder Unternehmen
direkt beziehungsweise auch die Regionalstellen der Wirtschaftskammer unterstützen
und dort die Anträge auch angenommen werden. (Beifall bei der
ÖVP sowie des Abg. Zorba.)
Wir achten als Bundesregierung sehr penibel darauf, dass wir
ältere Menschen, aber generell alle, die sich mit der Digitalisierung schwertun,
mitnehmen
können. Das ist unserem Bundeskanzler Karl Nehammer ebenso ein
großes Anliegen. Genau aus diesem Grund haben wir vor wenigen Tagen
ein großes Gemeindepaket präsentiert. Teil dieses Gemeindepakets
sind auch 120 Millionen Euro für die Unterstützung der
Bürgerinnen und Bürger in Fragen der Digitalisierung. Wir geben den
Gemeinden Geld in die Hand, um den Menschen direkt vor Ort, wo sie leben,
arbeiten, einkaufen gehen und eben auch Behördenwege bestreiten, enger zur
Seite zu stehen, sie mitzunehmen und in diesen Fragen zu unterstützen.
Danke schön an dieser Stelle dem Präsidenten des
Gemeindebundes
Johannes Pressl, allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und
natürlich den Gemeindebediensteten, die schon jetzt mit Rat und Tat in
vielen Fragen zur
Seite stehen. (Beifall bei der ÖVP.)
Was bringt das Gemeindepaket konkret? –
Beispielsweise können sich zukünftig Bürgerinnen und Bürger
direkt auf noch mehr Gemeindeämtern die
ID Austria ausstellen lassen und sich dafür registrieren. (Abg. Belakowitsch:
Großartig! – Abg. Matznetter: Aber ohne ... geht
das nicht!) Oder die Gemeinden nominieren einen direkten
Ansprechpartner, den sogenannten Digidolmetscher,
der vor Ort in den Gemeinden unsere Angebote im Bereich
der Digitalisierung einerseits in die Breite bringt, und wie ein
Dolmetscher auch in die andere Richtung kommuniziert, nämlich als
Schnittstelle in Richtung
Bund, damit wir genau wissen, wo wir noch besser werden müssen, in welchen
Bereichen der Digitalisierung es zwickt.
Mir ist aber auch wichtig, dass sich jeder, der in
Österreich lebt, so gut
mit Digitalisierung auskennt, dass er oder sie auch im Alltag gut zurechtkommt,
denn für unsere Zukunft ist es wichtig, dass da auch niemand
zurückbleibt.
Mein Appell an alle Parteien hier im Hohen Haus ist deswegen: Helfen wir bitte
zusammen, dass Menschen sich auch trauen, digitale Dinge auszuprobieren! Bitte
ermutigen wir sie, diese Dinge auch einmal kennenzulernen!
Wir haben aus diesem Grund die Digitale Kompetenzoffensive
mit 4 500 kostenlosen Workshops in
ganz Österreich gestartet. Wir können bis zu dreimal
in jede Gemeinde Österreichs mit
einem kostenlosen Kursangebot kommen (Abg. Matznetter: Wie
Kaufhaus Österreich!), das bereits jetzt in vielen Pilotregionen und
bei Pilotworkshops sehr, sehr gut angenommen wird. Bitte nehmen Sie dieses
Angebot in Anspruch! Es steht für Gemeinden, für
Vereine, für die unterschiedlichsten Gruppen zur Verfügung und
startet die nächsten Tage sozusagen auch in der Vollversion durch. (Beifall
bei der ÖVP sowie des Abg. Zorba.)
Vor gut einem Monat habe ich
mit der vorsitzenden Präsidentin des Seniorenrates Ingrid Korosec einen
solchen Pilotworkshop besuchen dürfen. Ich möchte diese Erfahrung
auch teilen, da Frau Abgeordnete Holzleitner ja
auch ihre Erfahrungen hier geteilt hat. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Menschen
eine unglaubliche Freude haben und es ihnen auch ein Selbstbewusstsein gibt,
wenn sie sich selbst mit dem Handy beispielsweise besser zurechtfinden,
wenn sie ein Nachschlagewerk für digitale Behördenwege bekommen, wenn
ihnen auch Gefahren im Internet aufgezeigt werden oder eben digitale
Behördenwege einmal quasi Schritt für Schritt durchgegangen
werden. Das ist wichtig, um Berührungsängste zu nehmen, um auch
berechtigte Ängste und Sorgen zu nehmen und sie hier einfach auch an die
Hand
zu nehmen.
Sie sehen, die Themenpalette
bei diesen Workshops ist sehr, sehr breit aufgestellt. Bitte nutzen wir
diese Chance und geben wir den Menschen dementsprechend das Rüstzeug
mit, dass sie sich auch digital zurechtfinden und dass sie eben auch ermutigt
werden, diese neuen Dinge auszuprobieren! (Beifall
bei der ÖVP.)
Die Digitalisierung soll uns
das Leben einfacher machen. Sie soll uns
vieles erleichtern. Sie soll Wege zum Magistrat oder zur Bezirkshauptmannschaft
einsparen und die Verwaltung jederzeit nutzbar machen, egal zu welcher
Tages- oder eben auch Nachtzeit.
Die Digitalisierung der Amtswege erleichtert aber
tatsächlich auch unser Leben, weil wir mit unserem Handy direkt in der
Hosentasche, in der Handtasche
auch beispielsweise unsere Ausweise mittragen können. Wir haben
200 digitale Behördenwege und bereits den Führerschein, den
Zulassungsschein, den Altersnachweis digitalisiert. Auch da gilt: Wir bringen
analoge Amtswege zusätzlich ins Digitale Amt, wir ersetzen den
analogen Weg nicht. Es wird weiterhin den normalen, analogen
Führerschein im Scheckkartenformat geben. Es wird
weiterhin möglich sein, sich einen Staatsbürgerschaftsnachweis auszudrucken. Es wird weiterhin die Möglichkeit geben, alle Amtswege persönlich vor Ort bei den Ämtern und Behörden zu erledigen.
Gerade vergangene Woche habe ich mit dem Wiener
Bürgermeister Michael Ludwig, der auch Präsident des
Städtebundes ist, eine Kooperation geschlossen, um gemeinsam die
Verwaltungsabläufe mithilfe der Digitalisierung zu vereinfachen. Die
Digitalisierung soll uns beispielsweise ersparen, dass wir fünfmal
irgendwo den Meldezettel oder die Geburtsurkunde abgeben müssen. Das
ersparen wir uns beim digitalen Weg auch, da wir da einfach Synergien
gut nutzen können und die Daten, die der Staat bereits zur Verfügung
hat, die die Behörden bereits zur Verfügung haben, effizient
eingesetzt werden können.
Heute machen wir noch einen weiteren Schritt, der mich sehr,
sehr freut.
Wir stärken mit einer Novelle des E-Government-Gesetzes die Wahlfreiheit
der Bürgerinnen und Bürger und stellen damit klar, dass neben dem
digitalen
Weg immer auch ein analoger Weg für die Kommunikation mit den
Behörden sichergestellt ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Gleichzeitig stärken wir mit dieser Novelle auch die
Digitalisierung in der Verwaltung. In Zukunft werden digitale den analogen
Ausweisen gleichgestellt werden. Die Ausstellung der ID Austria wird
erleichtert, weil man zum
Beispiel kein eigenes Passbild mehr mitnehmen muss. Der größte Punkt
ist: Die Verwaltung wird digitaler werden, indem bis Ende des nächsten
Jahres
die Teile der Verwaltung miteinander, also die Behörden untereinander
vollkommen digital kommunizieren.
Die Digitalisierung spielt in sehr vielen Lebensbereichen
eine immer größer werdende Rolle. Sie betrifft uns alle,
unabhängig vom Alter, unabhängig vom Geschlecht, unabhängig
davon, ob wir in der Stadt oder am Land zu Hause sind. Sie ist aus meiner Sicht
eine riesengroße Chance – eine riesengroße
Chance für unseren Standort, für viele Arbeitsplätze, für
den Wohlstand, den wir
damit auch sichern können, aber auch dafür,
dass wir ein moderner Staat
sind, der einfachere und schnelle Amtswege für Bürgerinnen und
Bürger unkompliziert zur Verfügung stellt – als
Ergänzung, nicht als Ersatz.
Nichtsdestotrotz gibt es trotzdem einige Menschen, die sich
eben
noch nicht ganz damit zurechtfinden, die Berührungsängste haben, die
Unsicherheit spüren und die das Gefühl haben, da nicht
ordentlich mitgenommen zu werden. Genau deswegen achten wir, wie bereits
erwähnt, penibel darauf,
dass es auch einen analogen Weg gibt und wir explizit mit den unterschiedlichsten
Initiativen, mit Wissen, mit Informationen gut unterstützen –
egal ob
das über die Ansprechpersonen, die Digitaldolmetscher, die Digitale
Kompetenzoffensive oder das Gemeindepaket passiert –, um eben
auch diesen Service direkt vor Ort zu den Menschen zu bringen.
Wir brauchen den analogen und den digitalen
Weg. Digital muss immer
die Ergänzung zum analogen Weg sein, digital ist niemals der
Ersatz. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des
Abg. Zorba.)
15.28
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schmidt. – Bitte sehr.
Abgeordnete
MMag. Michaela Schmidt (SPÖ): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau
Staatssekretärin! Frau Ministerin! „Es ist
eine Diskriminierung, wenn man manches nur für einen bestimmten Teil der
Bevölkerung macht.“– Frau Staatssekretärin, das sage
nicht ich, das richtet
Ihnen Ihre ÖVP-Seniorenbundchefin medial aus. Und heute stellen Sie sich
allen Ernstes hierher und sagen Ihrer Seniorenbundchefin, dass sie keine Ahnung hat. –
Sehr respektvoll. (Beifall bei der SPÖ.)
Als vor wenigen Wochen der Handwerkerbonus genau hier im Parlament beschlossen wurde, habe ich kritisiert, dass die Abwicklung des Bonus absolut inakzeptabel ist, weil er ausschließlich digital – entweder über die ID Austria
oder über das Hochladen eines Lichtbildausweises –
beantragt werden
kann. Wir wissen, dass viele, insbesondere ältere Personen, über
diese technischen Möglichkeiten nicht verfügen. Viele
ältere Menschen werden diese Förderung ohne Hilfe von
Kindern oder Nachbarn – das war ja allen Ernstes der Lösungsvorschlag
der ÖVP – nicht beantragen können. Unserem
Entschließungsantrag, der die Auszahlung des Handwerkerbonus auch
für Menschen ohne Smartphone und ohne Internetzugang ermöglicht
hätte, haben Sie nicht zugestimmt. Den haben Sie abgelehnt.
Liebe Frau
Staatssekretärin, ich sage es Ihnen deshalb noch einmal: Bei
allem Verständnis für eine effiziente Verwaltung ist es respektlos,
Förderprogramme so auszugestalten, dass erhebliche Teile der Gesellschaft
davon ausgeschlossen sind (Beifall bei der SPÖ) oder um
familiäre oder nachbarschaftliche Hilfe betteln müssen. Es ist
würdelos, diesen Lösungsvorschlag auch nur anzudenken. Die
SPÖ will dieser Respektlosigkeit heute
endlich ein Ende setzen. Wir fordern daher ein Recht auf analoges
Leben – heute. (Beifall bei der SPÖ.)
Die
Arbeiterkammer kämpft bereits seit vielen Jahren für das Recht auf
eine kostenlose Papierrechnung. Es gab auch ein Gerichtsurteil vom
obersten
Gericht, dass das in sämtlichen Branchen zu gelten hat. Leider wird es
immer wieder umgangen und politisch immer wieder infrage gestellt, und es
muss immer wieder neu erkämpft und eingeklagt werden. Und ich kann euch
sagen, die Arbeiterkammer macht das nicht, um Unternehmen zu ärgern,
sondern weil sie aus der täglichen Beratung weiß, wie viele Menschen
sonst von grundlegenden Dienstleistungen ausgeschlossen sind, wie viele
Menschen
sonst die Telefonrechnung nicht zahlen können oder keine
Banküberweisungen vornehmen können oder alternativ eine
Strafgebühr dafür zahlen
müssen, dass sie sich für ein analoges Leben entscheiden oder
entscheiden müssen.
Aus der
täglichen Praxis kann ich auch sagen: Es sind nicht nur ältere
Personen, sondern das Problem zieht sich natürlich schon durch alle
Altersschichten. Knapp sechs Millionen Menschen in diesem Land haben
keine ID Austria. Natürlich ist aber die ältere Generation
besonders betroffen: Ein Großteil dieser Generation, bis
zu einer Million Österreicherinnen und Österreicher, nutzt nicht
einmal das Internet. Und wenn sich die Bundesregierung
immer wieder dafür rühmt, dass angeblich eh knapp 95 Prozent der
Österreicherinnen und Österreicher das Internet nutzen, dann
muss man schon dazusagen, dass das nur für die unter 75-Jährigen
gilt, denn die anderen hat man in dieser Statistik einfach gar nicht befragt.
Vor diesem
Hintergrund ist besonders ärgerlich, dass das, was wir von Unternehmen zu
Recht einfordern, nämlich das Recht auf ein analoges Leben für
Konsumenten und Konsumentinnen, ausgerechnet von der Bundesregierung nicht
eingehalten wird. Das hat sich beim Reparaturbonus und beim Handwerkerbonus
gezeigt, bei den Förderungen zum Ölkesseltausch, und
auch der Kauf von Bundesschatzanleihen ist eben nur auf digitalem Wege
möglich.
Ich bin mir
inzwischen sicher, dass das Ganze tatsächlich nichts mit einer handwerklichen
Unfähigkeit zu tun hat, sondern dass die Bundesregierung
ganz bewusst große Teile der Bevölkerung von Förderungen in der
Höhe von 4 Milliarden Euro ausschließen möchte.
Möglicherweise ist das eine
Idee, wie man das Budget saniert oder wie man Kosten einsparen kann. (Abg. Bogner-Strauß:
Das ist eine Unterstellung!) Das werden wir als SPÖ nicht
einfach so hinnehmen. (Beifall bei der SPÖ.) Wir wollen eine
Gesellschaft, die auf ältere Personen Rücksicht nimmt.
Wenn es um die eigene Hauptzielgruppe
geht – das hat meine Kollegin schon erwähnt –, dann
hat die ÖVP überhaupt kein Problem damit, was die
papierlose Antragstellung betrifft – beim Agrardiesel hilft die
Landwirtschafts-
kammer im Zweifelsfall auch noch beim Ausfüllen. (Abg. Michael Hammer: ... kann man auch machen!) Das scheint ein sehr komplexer Antrag zu sein, sodass man das nicht digital einfordern muss.
Deswegen bitte ich Sie – und es
scheint ja auch kein Problem zu sein –,
diesem Entschließungsantrag heute zuzustimmen und das Recht auf ein
analoges Leben heute zu garantieren. Stellen Sie sicher, dass die
Österreicherinnen
und Österreicher ein Recht auf eine kostenlose Papierrechnung haben, auf
keine Strafzuschläge, und ermöglichen Sie den Österreicherinnen
und Österreichern doch einen kostenfreien und
unbürokratischen Zugang zu
allen Förderungen und Leistungen!
Niemand soll draufzahlen, nur weil man nicht
alles online machen will. Das hat sich vor allem die ältere Generation,
die mit ihrer harten Arbeit dieses
Land zu dem gemacht hat, was es heute ist, wohl mehr als verdient. –
Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.33
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt
Frau Abgeordnete
Elisabeth Scheucher-Pichler. – Bitte sehr.
Abgeordnete
Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Liebe
Bürgerinnen und
Bürger! Vor allem aber auch liebe Seniorinnen und Senioren! Frau Kollegin,
ich muss das, was Sie gesagt haben, dass
diese Bundesregierung Förderungen
in Höhe von 4 Milliarden Euro jemandem vorenthält, ganz
entschieden zurückweisen. Ganz im Gegenteil, es zeigt –
und das wurde ja heute schon
zweimal gesagt –, wie viel diese Bundesregierung für die
Menschen macht (die Abgeordneten Greiner
und Heinisch-Hosek: Nicht für alle!): Förderungen –
natürlich auch für die Seniorinnen und Senioren –
in Höhe von 4 Milliarden Euro allein in dem Bereich, das spricht ja
für sich, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der ÖVP.)
Sie verunsichern die ältere Generation und die
Menschen, denn natürlich, Frau Kollegin, gibt es auch weiterhin analoge
Möglichkeiten. Alle staatlichen, hoheitlichen Leistungen, alle Amtswege
sind nach wie vor analog möglich. Verunsichern wir nicht ständig
die ältere Generation und die Menschen,
die sich in diesem Bereich noch nicht so gut zurechtfinden! (Beifall
bei der ÖVP.)
Für uns, vonseiten unserer Fraktion, steht immer der Mensch im Mittelpunkt. Es ist immer der Mensch der Ausgangspunkt aller Überlegungen, und natürlich wollen und dürfen wir auch niemanden von digitalen Lösungen ausschließen. Das ist unser Ansatz, und wir haben in den letzten Jahren, in dieser schwierigen Zeit, gezeigt, dass wir gerade auf die Seniorinnen und Senioren schauen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte es aber einmal auch von einer anderen Seite
her sehen: Ich möchte der älteren Generation ein Kompliment machen,
denn gerade in Bezug
auf die Digitalisierung hat sie in den letzten Jahren so viel geleistet, so
viel weitergebracht, ist bereit, sich weiterzubilden. Die Frau
Staatssekretärin hat
es ja auch schon ausgeführt: Es gibt kostenlose Workshops – wir
brauchen noch mehr, gar keine Frage –; es gibt Initiativen, bei
denen junge und ältere
Menschen sich unterstützen; die Wirtschaft macht sehr viel; auch alle
Seniorenorganisationen machen sehr viel. Da also wirklich ein großes
Kompliment
und ein Danke den Seniorinnen und Senioren, dass sie bereit sind, sich auf
dieses Thema einzulassen, denn das ist wichtig. Wir brauchen die
Digitalisierung
in vielen Bereichen. (Beifall bei der ÖVP.)
Gerade die ältere Generation, meine sehr geehrten Damen
und Herren, ist sehr wohl für den Fortschritt. Wir sind für neue
Entwicklungen und wir sehen
auch die vielen Chancen, die es gerade in dem Bereich gibt. – Frau
Kollegin, über 80 Prozent der Menschen wollen keine Papierrechnungen
mehr, auch aus Umweltschutzgründen, das ist also ein ganz schlechter
Ansatz. – Wir sehen gerade vonseiten der Seniorinnen und
Senioren, wie viele Chancen die Digitalisierung bringt, nämlich
gerade zum Beispiel in Richtung Kommunikation: viele
Möglichkeiten gegen die Einsamkeit. Im Pflegebereich, im Gesundheitsbereich kann Zeit gespart werden, damit wir mehr Zeit für den direkten Kontakt von Mensch zu Mensch haben.
Mich hat auch eine Zahl beeindruckt, die ich gefunden habe:
170 000 User
von Finanzonline, meine Damen und Herren, sind über 80 Jahre alt!
Auch das ist doch eine tolle Zahl, und viele Seniorinnen und Senioren sind
digital topfit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der
ÖVP.)
Trotzdem ist es auch von unserer Seite her ganz klar: Wir lassen niemanden zurück! Eine Kämpferin gegen Altersdiskriminierung und auch für analoge Möglichkeiten ist die Vorsitzende des Österreichischen Seniorenrates Ingrid Korosec, die hier auf der Galerie sitzt. – Ich darf auch dich sehr herzlich begrüßen und dir für diese Arbeit danken! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Ich möchte auch noch im Auftrag meiner
Kollegin, der Abgeordneten
Agnes Totter, die ÖVP Tieschen mit Obmann Franz Rindler sehr herzlich begrüßen
und auch die Kolleginnen und Kollegen des Wirtschaftsbund-Mentorings aus
Kärnten: Herzlich willkommen an dieser Stelle! (Beifall bei ÖVP,
SPÖ
und Grünen.)
In Bezug auf die Förderbeiträge von
den Ministerien, die hier angesprochen wurden: Ja, wir haben die Botschaft
durchaus verstanden. In Bezug auf
den Bundesschatz gibt es seitens des Servicecenters – bitte schauen
Sie auf die Homepage, meine Damen und Herren! (Abg. Heinisch-Hosek: Ja,
wir
schon! – Abg. Greiner: Wir schon, aber es gibt Leute,
die ...! – Heiterkeit bei der SPÖ) – sehr
wohl die Möglichkeit telefonischer Beratung. Das steht
eindeutig darauf, ich habe gerade vorhin nachgeschaut: telefonische Beratung
und Hilfestellung.
Beim Handwerkerbonus haben wir Lösungen geschaffen (Abg. Heinisch-Hosek: Welche?): über die Wirtschaft, über die Unternehmen, über die Gemeinden – es wurde von unserer Staatssekretärin schon gesagt. Und da geht es nicht
nur um die
ID Austria, sondern es geht um die Möglichkeit, Menschen
zu schulen oder auch Servicestellen einzurichten, die im digitalen
Bereich den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen. Das
sind immerhin 120 Millionen Euro für die Gemeinden. Das ist ein
erster wichtiger Schritt, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP
und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ja, Sie haben es
schon gesagt: Es ist wichtig – und darauf müssen wir
noch mehr achten, da müssen wir noch sensibler werden, das steht
außer Frage –, dass für all die Förderungen,
die wir geschaffen haben – Bundesschatz, Reparaturbonus,
Handwerkerbonus, Sanierungsbonus und vieles mehr; ich habe es vorhin schon
gesagt: 4 Milliarden Euro, bitte, das spricht ja
für sich! (Abg. Linder: Das ist das Budgetdefizit von
20 Milliarden!) –, auch die analogen Möglichkeiten da sind beziehungsweise entsprechende
Hilfestellung
da ist. (Abg. Holzleitner: Das wäre halt einmal sofort
beim Beschluss und nicht erst im Nachhinein immer!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch
das wurde schon gesagt
und ich betone es noch einmal: Wir haben einen Initiativantrag eingebracht
(Abg. Holzleitner: Na schon wieder eine Reparatur im Nachhinein!) –
er ist bereits eingebracht, zum E-Government-Gesetz –, der unter
anderem die Wahlfreiheit zwischen den Kommunikationsarten für
Bürgerinnen und Bürger sichert
(Abg. Holzleitner: Reparaturbonus für hinige Gesetze!) –
nur zur Klarstellung. Wir haben diesen Antrag bereits eingebracht und damit ist
das auch für die
Zukunft sichergestellt. Wir lassen niemanden allein. Auf uns ist Verlass, meine
sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie der
Abg. Fischer.)
15.39
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wurm. – Bitte.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Zuseher! Ich bin heute glücklich, wirklich glücklich (Ruf bei der
SPÖ – erheitert –: Das freut uns so!), dass endlich einmal auch die Sozialdemokratie Richtung Freiheitliche umfällt (Abg. Heinisch-Hosek: Geh bitte!) und unsere Ideen übernimmt. (Abg. Krainer: Guten Morgen!) Das ist ja super.
Das kenne ich normalerweise vor Wahlen – wir haben ja in drei Monaten Nationalratswahlen, liebe Zuseher, nicht vergessen! –, das kenne ich normalerweise nur von den Freunden der ÖVP, dass sie freiheitliche Ideen übernehmen.
Nur um historisch bei der Wahrheit zu bleiben: Das ist
selbstverständlich zuerst unser Antrag gewesen, aber es freut mich
ja – noch einmal –, wenn die Sozialdemokratie,
obwohl sie ja sonst mit uns nichts zu tun haben will, diese Idee
übernimmt, die natürlich richtig ist. Natürlich geht es darum,
das analoge
Leben in Österreich sicherzustellen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich darf Ihnen später vielleicht noch den Widerspruch bei den Sozialdemokraten, in der Realität, verdeutlichen, aber darauf komme ich später zu sprechen.
Es geht meiner Meinung nach nicht nur um das
Können, wie Sie gesagt haben, also um ältere Menschen, um Menschen
mit Behinderungen, um diese sogenannten vulnerablen Gruppen, oder um Menschen,
die aus finanziellen Gründen keinen Zugang haben. Es geht mittlerweile bei
ganz, ganz vielen – und wenn Sie in die Bevölkerung
hineinhören würden, wüssten Sie das – auch darum,
dass sie das nicht wollen. Sie wollen keine digitale Nummer sein, sie wollen
kein QR-Code sein, obwohl sie es digital könnten. Genau in diese
Richtung läuft das Programm aber seit vielen Jahren, und auch die Sozialdemokratie
war da halt in den letzten Jahren immer dabei, auch in Brüssel,
in der Europäischen Union, denn von dort kommen ja ganz, ganz viele dieser
Programme und Ideen.
Ich darf auch noch einmal auf die Coronajahre
hinweisen – ich weiß,
das schmerzt die Sozialdemokratie –, darauf, wobei ihr da
mitgespielt habt. Ich darf nur an den grünen Pass erinnern, mit dem man
alle ausgeschlossen
hat, die das nicht digital vorweisen konnten. (Abg. Leichtfried: Maria!)
Erinnern
wir uns: Ihr seid da immer dabei gewesen. Aber man kann ja als Sozialdemokratie klüger werden, da spricht ja nichts dagegen. (Abg. Leichtfried: Maria! – Abg. Krainer: Stimmt ja gar nicht! Das hast ja ausdrucken können!)
Ich hoffe nicht, dass es nur ein Wahlkampfschmäh eurerseits ist, denn wir können nachweisen, dass wir sehr, sehr viele Dinge auch in der Realität langfristig ernst meinen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Leichtfried: ... immer ausdrucken, Herr Kollege!)
Die Kollegen von
der ÖVP haben so nett gesagt, dass das Digitale ja quasi
ein Zusatzangebot ist. Ich darf daran erinnern, was uns
die Banken damals erzählt haben: Wir machen jetzt eine digitale
Geschichte für Bankkunden
als Zusatzangebot. – Das Ergebnis heute, 2024 – Sie
werden es wissen –, ist: Die Bankfilialen sind zu, analog ist
erledigt. (Abg. Taschner: Stimmt nicht ganz,
Herr Wurm! Das stimmt nicht!) Das heißt, Sie haben halt einfach keine
Bankfiliale mehr, das heißt, das digitale Zusatzangebot ist zum einzigen
Angebot geworden. Das ist die Realität, die, glaube ich,
jeder nachvollziehen kann.
Kommen wir vielleicht zum wichtigsten Teil der
ganzen Geschichte:
Was ist der wichtigste Teil des analogen Lebens? – Schauen Sie her,
das (ein Bündel Geldscheine in die Höhe haltend) ist der
wichtigste Teil: Bargeld.
(Abg. Michael Hammer: Ist das aus Strache seiner Sporttasche?!)
Wenn Sie finanziell nicht analog unterwegs sein können, sind Sie wie in China im Prinzip erledigt, Sie sind nur mehr eine Nummer.
Warum zeige ich
das Bargeld her? – Weil ich persönlich, weil wir seit Jahren
hier Anträge einbringen, damit es ermöglicht
wird, als Pensionist analog zahlen zu können, im Supermarkt einkaufen zu
können, ein Flugticket kaufen zu können, was auch immer. (Abg. Litschauer: ... in
Niederösterreich, da streichts auch die Förderungen!)
Liebe Sozialdemokratie, ihr habt uns in den
letzten Jahren bei diesen Anträgen immer hängen lassen. Ich gebe euch
heute die Möglichkeit: Wir bringen
einen Antrag ein, der dem, den ihr jetzt habt, ähnlich ist, ergänzen
ihn aber noch einmal – ich werde es dann vorlesen – um
das Bargeld. Ich bin gespannt,
ob die Sozialdemokratie heute wenigstens mitgehen kann
(Abg. Leichtfried: Druckts ihnen das Bargeld aus! – weitere
Zwischenrufe bei der SPÖ), nämlich um für die alten Menschen
und für die vulnerablen
Gruppen das Bargeld zu erhalten, weil das der wichtigste analoge Lebensbereich
ist. Ich bin gespannt auf Ihr Abstimmungsergebnis. (Beifall bei der FPÖ. –
Abg. Litschauer: In Niederösterreich habens die
Heizungsförderung abgedreht, wer bar zahlt, ... keine Förderung
mehr!)
Ja, dann haben wir natürlich noch
einiges, es gibt ja viele Dinge. Man hat
heute gehört, wohin wir getrieben werden, diese analoge Geschichte, das
brauche ich nicht zu wiederholen. Eines haben Sie auch vergessen, liebe Sozialdemokratie,
das ganz viele Menschen draußen betrifft – da habt ihr uns
leider Gottes auch niemals geholfen bei den Anträgen –,
nämlich den Smartmeter, wenn das vielleicht einigen von euch
noch etwas sagt. Ihr habt die digitale Version
durchgedrückt, bis zum letzten Pensionistenhaushalt. (Zwischenruf
des Abg. Schnabel. – Abg. Schroll: Das
ist anders noch möglich! Es ist noch möglich analog!) –
Ja, das hört ihr nicht gerne. Wo ist da bei euch das Recht auf
analoges Leben geblieben?
Auch bei dem Thema stehen wir alleine da. Ich habe in der letzten Plenarsitzung wieder einen Antrag eingebracht. Es ist halt viel Schall und Rauch bei der Sozialdemokratie – leider; leider Gottes. (Abg. Leichtfried: Ist Ihnen schon aufgefallen, dass ...?)
Ich darf es auch noch einmal sagen: Ich
möchte mich nicht auf die Pensionistenvertreter – nichts
Böses gemeint, Frau Korosec – der ÖVP oder der SPÖ
verlassen (Abg. Scheucher-Pichler: Auf uns kannst dich immer verlassen, Herr Kollege!),
ich möchte als Bürger eigenständig das Recht haben, analog zu
existieren, und ich brauche keine Schulungen von euch, von der ÖVP
und von der SPÖ. Ich bin ein freier Bürger Österreichs und ich
möchte das selber erledigen
können. (Abg. Lukas Hammer: Was hat der Smartmeter damit zu
tun?)
Vielleicht noch einmal zur Sozialdemokratie:
Die SPÖ Wien kündigt
die Digital Days von 22. bis 24. Oktober an: „Think Human.
Act Digital. Digitaler Humanismus für Stadt, Wirtschaft &
Wissenschaft.“ – Das (einige Ausdrucke in die
Höhe haltend) macht die SPÖ Wien. (Abg. Leichtfried: Was
heißt das auf Deutsch?) Gibt es auch eine analoge Initiative in Wien?
Ich habe hier
das Zweite (einige Ausdrucke in die Höhe haltend): Digitale Agenda
Wien 2025.
Ihr macht nur digital, analog gibt es gar
nichts bei der Sozialdemokratie.
(Abg. Holzleitner: Das ist so ein Blödsinn! Das stimmt
nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist halt
die Realität. Ich halte das für einen Wahlkampfschmäh von
euch, aber ich nehme das gerne an, weil das Thema extrem wichtig ist. (Zwischenruf
des Abg. Leichtfried.)
Zum Schluss will ich die Grünen
vielleicht noch einmal zum Nachdenken anregen. Das könnt ihr
recherchieren, das steht sogar im „Standard“: Rein der weltweite
digitale Zahlungsverkehr verursacht mehr CO2 als der Pkw-Verkehr. (Zwischenruf
des Abg. Zorba.) Das können Sie nachlesen,
überprüfen, Sie können mich auch gerne korrigieren. Das
vergessen ja alle: Die Server,
um das alles am Leben zu erhalten, sind Stromfresser ohne Ende. Das wird immer
ausgeblendet, das interessiert keinen.
So, jetzt komme ich zu unserem Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Inhalte umfasst:
- Recht auf
analoge Inanspruchnahme und Teilhabe für die Bürger an allen
Dienstleistungen der Verwaltung, Justiz und der Daseinsvorsorge
ohne technische und kommunikative Barrieren
- Analoge und digitale Manuduktionspflicht bei der Inanspruchnahme und Teilhabe an allen Dienstleistungen der Verwaltung, Justiz und der Daseinsvorsorge ohne technische und kommunikative Barrieren mit Gültigkeit für Gebietskörperschaften bzw. ausgegliederte Organisationseinheiten und einschlägige Unternehmen
- Analoges und
digitales Interventionsrecht für Eingaben, Anträge sowie Rechtsmittel
für die Bürger“ – und jetzt kommt’s, liebe Sozialdemokratie,
bei der
ÖVP habe ich einmal die Hoffnung aufgegeben –
„- Annahmepflicht für Bargeld im Geschäftsverkehr mit der Verwaltung, der Justiz und beim Bezug von Waren und Dienstleistungen.
- Bankgebührenbefreiung für den gesamten Zahlungsverkehr mit Verwaltung und Justiz für die Bürger“
*****
Abschließend noch einmal: Ich bin froh,
dass das Thema jetzt aufkocht; es ist ein ganz, ganz wichtiges Thema, liebe
Bürger draußen. Auch mit der KI, mit
der künstlichen Intelligenz, wird das Leben für uns alle noch einmal enger,
mehr überwacht, und ich und wir als Freiheitliche wollen das nicht
(Abg. Zorba:
Es sind eure Überwachungspläne, die es schlimmer machen, nicht die
KI!), in allen Belangen wollen wir das nicht – nicht beim
Bargeld, nicht im täglichen
Leben. Momentan sehe ich uns als einzige Kraft, die das auch umsetzen will.
Sollte die Sozialdemokratie in unsere Richtung
umfallen, freut mich
das. Wir brauchen vielleicht noch einen Partner, aber es ist ganz, ganz
wichtig, dass jene Menschen, die nicht
können oder nicht wollen, auch analog
existieren dürfen. (Abg. Holzleitner: Dann verbreitets
das in eurem Telegram-Channel, oder? – Abg. Heinisch-Hosek: Telegram-Channel!)
Dafür kämpfen wir Freiheitliche schon seit Jahren. Wir werden weiterkämpfen und wir werden es mit einem Bundeskanzler Herbert Kickl auch umsetzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
15.48
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge
eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Recht auf analoges Leben in Österreich jetzt schaffen – Förderungen und Leistungen wie Handwerkerbonus oder gute staatliche Zinsen auch für Seniorinnen und Senioren uneingeschränkt zugänglich machen! (4075/A(E)) in der 266. Sitzung des Nationalrats am 12. Juni 2024
Immer wieder kommt es zu Verwaltungsvereinfachungen bzw. zur Adaptierung bestehender Bundesnormen. Dies sollte aber keine Einbahnstraße in Richtung Digitalisierung sein, die auf Rechtsstaatlichkeit, Bürgernähe und Unmittelbarkeit des Verwaltungshandelns keine Rücksicht mehr nimmt.
Aktuell wird die Digitalisierung in der österreichischen Verwaltung und im Zugang zu öffentlichen Leistungen und Förderungen als die allein selig machende Innovation und als das einzig adäquate Mittel eines effizienten Staatswesens der Gegenwart und Zukunft dargestellt.
Die Schlagwortkombinationen sind:
• Digitalisierung der Gesellschaft
• Digitalisierung der Verwaltung
• Digitalisierung der Wirtschaft
Damit scheint für den Verwaltungsstaat alles gesagt und erledigt. Dass hier Unmittelbarkeit und Bürgernahe und damit auch der Zugang zum Rechtsstaat für die Bürger als Normadressaten vielfach auf der Strecke bleiben, blenden die Propagandisten von „E-Governement“ auf ihrer technologiegetriebenen gesellschaftspolitischen Einbahnstraße aus.
Der Zugang zum
Rechtstaat und die Möglichkeit, Sozialleistungen und Wirtschaftsförderungen
oder Genehmigungen der Verwaltung auch analog und persönlich in Anspruch
zu nehmen, werden immer weiter zurückgedrängt. Die Rechts-
und Hilfesuchenden werden auf anonyme Internetangebote und nur mehr telefonisch
oder per E-Mail erreichbare Service-Auskunftsstellen verwiesen.
Darunter leidet die Qualität der Beziehung der Bürger zu ihrem Staat und dessen Dienstleistungen. Ähnliches gilt für die Angebote der Daseinsvorsorge und weiterer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Grundbedürfnisse.
Die Konsequenz
ist eine fortgesetzte Entfremdung der Bürger und eine Ausgrenzung all
jener, die durch ihr Alter oder ihren gesundheitlichen Zustand sich mit den
digitalen Zugängen bei der Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse immer
schwerer tun.
Was es jetzt braucht, ist die Formulierung
und die Durchsetzung des Rechts auf die Inanspruchnahme und Teilhabe an den
Dienstleistungen der Verwaltung und
an der Daseinsvorsorge. Dazu bedarf es einer Garantie des Staates, dass der
einzelne auch unabhängig von Besitz und Gebrauch elektronischer
Gerätschaften sein
Recht auf den Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen wie Sozialleistungen
und Wirtschaftsförderungen sowie
Genehmigungen der Verwaltung hat, der unmittelbare Zugang zur
Justiz und damit dem Rechtsstaat garantiert wird und die Angebote der
Daseinsvorsorge ebenfalls für alle direkt verfügbar sind.
Daseinsvorsorge als dritte Säule neben Verwaltung und Justiz
Um zu erläutern, wie wichtig auch der
Zugang zur Daseinsvorsorge für die Bürger ist, sollen hier einige
Punkte erläutert werden. Die Daseinsvorsorge umfasst die Bereitstellung
und die Sicherung des allgemeinen und diskriminierungsfreien Zugangs zu
existentiellen Gütern und Leistungen für alle Bürger auf der
Grundlage
definierter qualitativer und quantitativer Standards. Welche Güter und
Leistungen als existentiell notwendig
anzusehen sind, ist durch demokratische Entscheidungen
in einem modernen Sozial-, Verwaltungs- und Wirtschaftsstaat festzulegen
und weiterzuentwickeln.
In einen allgemeinen Kanon dieser
existentiellen Leistungen gehören für uns
aktuell:
• Abwasserentsorgung/Wasserversorgung,
• Bildung,
• Brand- und Katastrophenschutz incl. Rettungswesen,
• Elektrizitätsversorgung,
• Friedhöfe/Krematorien,
• Gasversorgung,
• Geld- und Kreditversorgung,
• Gewerbliche und hoheitliche Entsorgung/Kreislaufwirtschaft,
• Gesundheit (Krankenhäuser,
ambulante Versorgung, Vor- und Nachsorge, Pflege, permanente Verfügbarkeit
von lebenswichtigen Produkten wie Arzneimittel und Medizinprodukte
für den Seuchen- und Katastrophenschutz, intensivmedizinische
Ausrüstungen usw. auch unter extremen Umständen wie denen
einer Pandemie),
• Kultur,
• Öffentliche Sicherheit
• Justiz,
• Post,
• Straßenreinigung,
• Telekommunikation/Internet,
• Verkehrs- und Beförderungswesen (Schienen, Straßen, Wasserstraßen, Luftverkehr),
• Wohnungswirtschaft.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und kann nach Maßgabe der jeweiligen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen und des Lagebilds ergänzt werden.
Manuduktionspflicht als zentrale Grundlage
Um das Recht
auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwaltung
und der Daseinsvorsorge zu garantieren, müssen für die
Umsetzung gegenüber den Bürgern zentrale Grundlagen geschaffen
werden. Eine dieser Grundlagen ist die Manuduktionspflicht.
Als Manuduktionspflicht definiert man die gesetzlich angeordnete Informations-, Anleitungs-, Belehrungs- und Aufklärungspflicht eines Betroffenen über seine Rechte. Diese Manuduktionspflicht kann sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Einrichtungen und dort tätige Organwalter treffen. Sie hängt unmittelbar mit dem Recht des Betroffenen auf Information und Transparenz zusammen.
Mit der
rechtlichen Verpflichtung von staatlichen Behörden und Unternehmen der Daseinsvorsorge zur Manuduktion soll jedem von einer Maßnahme
betroffenen
und in der Hierarchie der Über- und Unterordnung als schützenswert
qualifizierten Rechtssubjekt die Möglichkeit eingeräumt werden, seine
Rechte und Pflichten
zu wahren. Auf dieser Grundlage soll die eigenen Rechtsposition
eingeschätzt werden, um dann auch entsprechend zu reagieren.
Im Gegensatz zur Informationspflicht ist
die Manuduktionspflicht weitaus umfangreicher und bedeutet für
öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Einrichtungen und
dort tätige Organwalter eine entsprechend qualifizierte Reaktion
auf die vorgebrachten Anliegen.
Diese Manuduktionspflicht muss in einem modernen Sozial-, Verwaltungs- und Wirtschaftsstaat von allen Gebietskörperschaften und Einrichtungen der Daseinsversorgung angeboten werden – und zwar sowohl analog wie digital.
Interventionsrecht als weitere zentrale Grundlage
Mit der Manuduktionspflicht korrespondiert
untrennbar das Interventionsrecht für die Bürger. Jeder Bürger
muss die Möglichkeit erhalten, sich nicht nur
unmittelbar und persönlich analog über seine Rechte und Pflichten bei
allen Gebietskörperschaften und Einrichtungen der Daseinsvorsorge zu
informieren, sondern auf dieser Grundlage auch unmittelbar und
persönlich zu intervenieren, d.h. seine Eingaben, Anträge,
Rechtsmittel usw. physisch vorzulegen.
Annahmepflicht für Bargeld in der Verwaltung, Justiz und beim Bezug von Waren und Dienstleistungen
Die schrittweise Beschränkung des
Bargeldgebrauchs, Stichwort: 10.000 Euro Bargeldobergrenze und die
Einführung des Digitalen Euros sind eine zusätzliche Bedrohung der
persönlichen Freiheit jedes Einzelnen. Deshalb braucht es eine Annahmepflicht
für Bargeld im Geschäftsverkehr mit der Verwaltung, der Justiz und
beim Bezug von Waren und Dienstleistungen.
Bankgebührenbefreiung für alle Zahlungen an den Verwaltungsstaat
Der Rechtsverkehr mit den Behörden
darf nicht an sozialen und finanziellen Hürden scheitern. Deshalb muss
für den Zahlungsverkehr mit Justiz und Verwaltung
eine gesetzliche Bankgebührenbefreiung eingeführt und umgesetzt
werden. Das bedeutet eine Bankgebührenbefreiung für den gesamten
Zahlungsverkehr mit Verwaltung und Justiz für die Bürger.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Inhalte umfasst:
• Recht auf analoge Inanspruchnahme und
Teilhabe für die Bürger an allen Dienstleistungen der Verwaltung,
Justiz und der Daseinsvorsorge ohne technische
und kommunikative Barrieren
• Analoge und digitale Manuduktionspflicht bei der Inanspruchnahme und Teilhabe an allen Dienstleistungen der Verwaltung, Justiz und der Daseinsvorsorge ohne technische und kommunikative Barrieren mit Gültigkeit für Gebietskörperschaften bzw. ausgegliederte Organisationseinheiten und einschlägige Unternehmen
• Analoges und digitales Interventionsrecht für Eingaben, Anträge sowie Rechtsmittel für die Bürger
• Annahmepflicht für Bargeld im Geschäftsverkehr mit der Verwaltung, der Justiz und beim Bezug von Waren und Dienstleistungen.
• Bankgebührenbefreiung für den gesamten Zahlungsverkehr mit Verwaltung und Justiz für die Bürger“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete
Götze. – Bitte, bei Ihnen
steht das Wort.
15.48
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuseherinnen und Zuseher! Vielen Dank zunächst einmal für den Antrag, ich freue mich, über dieses wichtige Thema zu sprechen.
Es ist uns
Grünen wirklich ein ganz großes Anliegen, dass alle Menschen, die
eine Leistung brauchen oder Anspruch auf eine Leistung haben, auch Zugang zu
dieser Leistung haben. Daher freue ich mich sehr, darüber sprechen zu
können, was wir in diesem Zusammenhang bereits getan haben, und auch
über die konkreten Beispiele, die Kollegin Holzleitner genannt hat,
sprechen
zu können. Das sind ja tolle Förderungen –
Sanierungsbonus, Handwerkerbonus, Reparaturbonus et cetera –, und
alle ermöglichen bereits den Zugang für
alle. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. –
Abg. Heinisch-Hosek: Nicht für alle! – Abg. Holzleitner:
Nein, nicht für alle!)
Zunächst zur
gesetzlichen Grundlage: Wir haben 2022 hier gemeinsam
das Barrierefreiheitsgesetz beschlossen. Es ermöglicht, dass digitale
Produkte und Dienstleistungen ab 2025, also ab kommendem Jahr – es
gibt eine Übergangszeit –, barrierefrei zugänglich
sein müssen.
Barrierefrei heißt, dass
Menschen sie ohne Hilfe nützen können. Dafür sind verschiedene
Maßnahmen vorgesehen, wie beispielsweise leichtere Schrift,
wenn Dinge online sind, leichteres Lesen durch größere Schrift und
Ähnliches. Das betrifft beispielsweise
ein Ticket, das für den Zug gekauft wird, audiovisuelle Dienste
wie Netflix oder auch Internetbanking. All das muss ab 2025 barrierefrei
zugänglich sein, und wenn Unternehmen das nicht leisten
können, dann sind auch entsprechende Strafen vorgesehen.
So sollen alle digitalen Dienstleistungen in Zukunft besser handhabbar sein. Trotzdem kann es aber sein, dass Menschen immer wieder Unterstützung und Hilfe brauchen, und auch das haben wir bei den Produkten bereits vorgesehen. Ich spreche jetzt zum Beispiel vom Reparaturbonus. Der
Reparaturbonus ist, wie wir wissen, sehr
beliebt. 50 Prozent der Reparaturleistungen von Elektrogeräten,
aber auch neuerdings von Fahrrädern werden bezuschusst. Das BMK
stellt diesen Reparaturbonus zur Verfügung – da gerade
EU-Wahlen waren: es sind übrigens EU-Mittel. Es ist bereits im
Vertrag mit der Reparaturwerkstatt vorgesehen, dass die
Reparaturwerkstätte den Antragstellenden unterstützt. Das
heißt, Sie können sich mit Ihrem Reparaturbonusansuchen an das
Unternehmen wenden. Das wird Sie unterstützen und das für Sie
abwickeln.
Ähnlich ist es beim
Handwerkerbonus, bei dem 20 Prozent der Arbeitskosten bei Sanierungen im
Wohnraum zugeschossen werden. Auch da unterstützt das Unternehmen, der
Betrieb, der wickelt das für Sie ab; ebenso beim Sanierungsbonus. Der
Sanierungsbonus ist für eine thermische Sanierung, beispielsweise
Fenster, Wände, Dach et cetera, mit einer Förderungshöhe
bis zu 42 000 Euro – auch das ist eine BMK-Förderung.
Auch da ist es wieder so, dass der Dienstleistungsbetrieb, mit dem Sie das
machen, Sie selbstverständlich unterstützt (Abg. Greiner:
Und verrechnet!), wenn Sie die Förderung in Anspruch nehmen, und das
werden Sie wahrscheinlich tun. (Beifall bei
den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Darüber hinaus ist es
selbstverständlich so, dass Sie alle diese Anträge
nicht selbst abwickeln müssen. Sie können auch eine Vertrauensperson
hinzuziehen. Manche Menschen haben Verwandte oder Freundinnen, Freunde,
mit denen Sie das machen können. Aber ja, nicht alle Menschen haben diese
Möglichkeit und daher kommt jetzt etwas Neues im neuen Gemeindepaket, das wir
bereits im Ausschuss besprochen haben. Wir haben das auch dahin gehend
besprochen, dass es digitale Unterstützung gibt. (Zwischenruf
bei der SPÖ.) Es ist vorgesehen, dass Gemeindeämter ihre
Bürgerinnen und Bürger unterstützen.
Wie schaut das aus? – Es gibt insgesamt 120 Millionen Euro für alle Gemeinden (neuerlicher Zwischenruf bei der SPÖ), wenn sie dazu bereit sind – und
ich gehe davon aus, dass das alle sein werden, denn auch jetzt sind Gemeindeämter
ja die erste Ansprechperson für ihre Bürgerinnen und
Bürger –, und einen Ansprechpartner nennen. Dieser
Ansprechpartner wird einerseits Leitlinien bekommen, wie diese
Abwicklung zu erfolgen hat – das bedeutet eine gewisse
Standardisierung –, und andererseits dann diese Abwicklung
von diversen Antragstellungen mit den Bürgerinnen und Bürgern
durchführen.
Das ist also insofern eine breite Palette von Maßnahmen, um Menschen mitzunehmen, um Menschen bei den Abwicklungen zu unterstützen.
Abschließend: Es ist mir aber schon noch wichtig, zu
sagen, dass wir natürlich auch in Bildung investieren wollen,
damit Menschen die digitale Transformation sozusagen schaffen, wenn sie
das wollen. Wir sprechen immer vom lebenslangen Lernen, und lebenslanges Lernen
bedeutet auch, fit zu bleiben und sich quasi weiterzubilden. Ich möchte
bei dieser Gelegenheit meinen
Vater nennen, der diesbezüglich ein großes Vorbild für mich ist;
er ist 84 Jahre alt. Er hat
natürlich ein Smartphone und er zeichnet sogar am Smartphone,
weil er einfach gerne zeichnet, und jetzt beginnt er auf seinem Tablet
zu zeichnen. (Abg. Greiner: Aber darum geht es ja nicht!) Also
ich denke, es gibt auch diese Beispiele von Menschen, die wirklich mit der Zeit
gehen und
sich weiterentwickeln (Abg. Greiner: Darum geht es nicht!), und
auch das ist etwas, was man, glaube ich, anerkennen muss. – Danke. (Beifall
bei den Grünen
und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.54
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte sehr.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer
(NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus!
Ich bin ob des Titels des heutigen Dringlichen Antrages tatsächlich ein wenig verwirrt – ich habe auch
nachschauen lassen, ob man Dringliche irgendwie definieren
kann –, dass die SPÖ das jetzt drei Tage nach der EU-Wahl
macht, in einer Situation, in der es einen Krieg in Europa gibt. Zudem gibt es
in diesem Land ein 20-Milliarden-Euro-Defizit (Abg. Kollross: Wir
werden
euch das nächste Mal fragen, was wir machen dürfen! –
Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ) und der Industrie- und
Wirtschaftsstandort ist vollkommen – vollkommen! –
gechallengt (Abg. Kollross: Entschuldigung, dass wir nicht gefragt
haben!) und wird im Augenblick wirklich herausgefordert. (Neuerlicher Zwischenruf
des Abg. Kollross.) Wir haben in den letzten fünf Jahren in
diesem Land keine Reform gesehen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Aber
gut, die SPÖ
will sich auf ein Recht auf ein analoges Leben in Österreich einstimmen und darüber
diskutieren – na großartig! (Beifall bei den
NEOS – Abg. Greiner: Den Witz habe ich nicht
verstanden! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Dann schauen wir uns halt
einmal die Begründung an (Ruf bei der SPÖ: Das ist
ermüdend!), und die war ja tatsächlich auch etwas verwirrend.
(Abg. Holzleitner: Ihnen ist aber schon bewusst, dass die
Förderungen jetzt nicht ausgezahlt werden, oder, und das deswegen auch
unmittelbar Thema ist?) Es ging um
analog versus digital, es ging um Respekt vor älteren Menschen, es ging
darum, sich Dinge nicht leisten zu können. Also was jetzt? Wo wollten Sie
denn
hin oder wo wolltest du hin, Evi? (Abg. Köllner: Hat sie eh
erklärt, da haben Sie anscheinend nicht aufgepasst!) Ich
schätze dich ja eigentlich prinzipiell sehr
(Ruf bei der SPÖ: Hättest aufgepasst!), aber das heute ist
wirklich ein etwas sonderbarer Zugang zu einer Dringlichen (Abg. Heinisch-Hosek:
Doppelbauer,
was ist heute mit Ihnen los?), die in diesem Sinne aus meiner Sicht
wirklich nicht dringlich ist.
Es ist schon viel gesagt
worden. Warum ist es denn nicht dringlich? (Abg. Holzleitner: Weil
die Förderungen ausbezahlt werden oder eben nicht!) Ich meine,
ehrlich, ich komme tatsächlich aus einem kleinen Landdorf, einer Gemeinde mit 2 000 Einwohnerinnen
und Einwohnern. Ich weiß jetzt nicht, ob unsere NEOS-Gruppe schon hier
ist (Zwischenruf bei der SPÖ) – meine Mutti ist
nämlich auch dabei –, die lasse ich jetzt schon einmal vorab
grüßen. Der Kirchen-
chor in Kallham kommuniziert über Whatsapp. Die haben alle ein Smartphone. Jeder Installateur, mit dem du am Land sprichst, wird dir alles ausfüllen, wenn du um eine Förderung ansuchst. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
I don’t know (Zwischenruf
des Abg. Kollross), also solch ein Nonthema hier
heute hervorzuheben, zum Thema zu machen und so aufzublasen ist aus meiner
Sicht einer SPÖ wirklich nicht würdig.
Ich möchte auch noch
einmal ganz kurz auf das zu sprechen kommen,
was Kollege Wurm von der FPÖ so von sich gegeben hat, und auch nur ein
bisschen, um es einzuordnen: Seit ihr in Niederösterreich in der
Landesregierung seid, hat es eine Änderung gegeben: Beim Heizkesseltausch
hat sich die
FPÖ sehr stark dafür eingesetzt, dass es in diesem Bereich keine
Barzahlungen mehr geben kann. – Was du hier erzählt hast, lieber
Peter, macht für mich irgendwie auch keinen Sinn. (Zwischenruf des Abg.
Wurm.)
Was für mich Sinn machen
würde, wenn wir hier schon bei dem Dringlichen Antrag sind: Reden wir
doch über Digitalisierung, reden wir doch über die
Chancen, die die Digitalisierung in Österreich eigentlich bieten
würde! Diskutieren wir darüber, wer in diesem Land immer noch
keine Glasfaser hat und
einen Internetzugang braucht, einen schnellen, damit er seiner Arbeit nachgehen
kann! Wenn es auch nur das Hobby ist und netflixen, alles gut, aber es
braucht Glasfaserausbau in diesem Land.
Reden wir doch über die
Chancen von künstlicher Intelligenz, generativer künstlicher
Intelligenz, bei der es darum geht, dass wir in Zukunft Krankheiten
wahrscheinlich viel besser, viel schneller heilen können –
gerade für alte Menschen oder für ältere Menschen ein
Riesenthema! Reden wir darüber,
wie wir mit Gen-AI vielleicht unsere Umweltprobleme lösen können!
Reden wir darüber, was das für Chancen sind!
Vielleicht noch ein letzter Punkt, weil es auch um den
Kapitalmarkt gegangen ist – da hat ja die SPÖ immer
ein wenig ein Problem, wenn es
um den Kapitalmarkt geht (Abg. Silvan: Na zu Recht!); das wissen
wir auch schon des Längeren – und Sie hier den Bundesschatz so
nach vorne bringen,
nach vorne stellen: 15 Prozent der Besitzer von solchen Investitionen sind
über 65 Jahre alt – Punkt eins. Es ist also jetzt nicht
so, dass die da vollkommen ausgeschlossen wären.
Zweitens kann man anrufen, wenn man so etwas kaufen will – es gibt tatsächlich auch ein Telefon, das man verwenden könnte.
Der dritte Punkt ist: Wie stellen Sie sich denn das
überhaupt vor, das analog
zu machen? Sollen die jetzt Banken aufsperren, sollen die jetzt Bankfilialen machen,
damit die OeBFA das dann machen kann? Soll die OeBFA oder der Staat jetzt
Bankfilialen machen, damit man das dort kaufen kann?
Wenn man das machen möchte, ist natürlich alles weg, was die im
Augenblick verdienen. Ich meine, der
Bundesschatz ist ja eine relativ gute Geschichte.
Man könnte sich aus unserer Sicht darüber
unterhalten, wenn man schon möchte, ob das nicht eine Besserstellung
vom Bundesschatz gegenüber den
Banken ist, die natürlich, wenn sie eine Anleihe verkaufen wollen, ganz
andere Probleme haben; die müssen 40-Seiten-Verträge unterzeichnen
lassen.
Darüber können wir uns gerne unterhalten.
Wir könnten uns auch darüber unterhalten, dass
sich die SPÖ vielleicht dafür einsetzt, mehr Finanzmarktbildung zu
machen – das wäre ein ganz, ganz
tolles Tool, mit dem Sie auch hier in Österreich positiv wirken
könnten –, und so weiter und so weiter.
Noch einmal zusammenfassend: Liebe SPÖ, kommt aus
eurer Höhle
heraus! Die Steinzeit ist vorbei, es gibt die Lösungen. Digitalisierung
ist großartig, wir brauchen viel mehr davon. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
16.00
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Köllner. – Bitte sehr.
16.00
Abgeordneter Maximilian Köllner, MA
(SPÖ): Herr Präsident! Frau
Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr
Präsident, Sie haben eingangs der Sitzung bereits jenen gedankt, die bei
den Überschwemmungen in der Steiermark geholfen haben, aber auch mein
Heimatland Burgenland war schwer von den Niederschlägen betroffen, und
auch ich
möchte diese Gelegenheit nicht ungenützt lassen und allen
Einsatzkräften und freiwilligen Helfern, die für die vielen
Betroffenen in dieser schwierigen
Zeit da waren, meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen. –
Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Bei diesen
Starkregenereignissen der letzten Tage wurde viel Hab und
Gut zerstört, das unsere ältere Generation in den Nachkriegsjahren
mühsam und mit viel Fleiß aufgebaut hat, und ich glaube, es ist
unsere Aufgabe seitens
der Politik, sie und alle, die einen Schaden erlitten haben, rasch und unkompliziert
mit Mitteln der Katastrophenfonds zu unterstützen. Es gibt
aber –
und jetzt komme ich zum eigentlichen Thema unseres Dringlichen
Antrages – viele weitere Lebensbereiche, in denen die ältere Generation,
aber auch
andere, Unterstützung brauchen, und ich frage mich schon: Wo
bleibt der Respekt gegenüber der älteren Generation, gegenüber
den Pensionistinnen und Pensionisten, wenn es um den
uneingeschränkten, um den
analogen Zugang zum Beispiel zu Förderungen geht?
Frau
Staatssekretärin, ich würde auch Sie – genauso wie
mich – noch zur jungen Generation zählen, die schon mit der
Digitalisierung aufgewachsen ist. Unsereiner schafft es wahrscheinlich ohne
große Hilfe, die ID Austria am Smartphone einzurichten und zum Beispiel auch für Antragstellungen zu
nutzen.
Was Sie als Bundesregierung jetzt aber machen wollen, ist, die
Digitalisierung nicht nur nach innen – innerhalb der
Verwaltung – voranzutreiben, sondern Sie wollen auch
die Menschen zwangsweise digitalisieren.
Frau Plakolm, ich weiß nicht, ob Ihnen das bewusst ist, aber Sie haben mit Ihrem Digitalisierungswahn in Wahrheit der Ihnen nahestehenden Seniorenvertreterin Ingrid Korosec ausgerichtet, dass sie eigentlich keine Ahnung hat, was die ältere Generation tatsächlich braucht. – Das finde ich nicht nur nicht in Ordnung, das ist auch respektlos gegenüber jenen, die unser Land mit harter Arbeit zu dem gemacht haben, was es heute ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Ganze
45 Prozent aller Österreicherinnen und Österreicher über
70 Jahre, wir haben es vorhin schon von Frau Kollegin Schmidt gehört,
nutzen das
Internet nämlich nicht. Das ist noch immer eine sehr, sehr hohe Zahl. Das
heißt, Sie schließen auf der anderen Seite etwa eine Million
Menschen in
unserem Land von Förderungen in der Höhe von knapp 4 Milliarden
Euro aus, weil Anträge wie jene für den Sanierungs- oder
Reparaturbonus nur
online einreichbar sind.
Das heißt,
der Trend zur Digitalisierung ist zwar schön und gut, aber ich glaube, der
Mensch muss auch Mensch bleiben. Wir sind also der Meinung, wir
alle müssen auch weiterhin ein Recht auf ein analoges Leben haben. (Beifall
bei der SPÖ.)
Auch Ihr
Prestigeprojekt im Bereich der Digitalisierung, die ID Austria,
dürfte ein bisschen ins Stocken geraten sein, denn anders kann man es sich
nicht
erklären, dass erst ein Drittel dieses Angebot auch nutzt. Nun, damit Sie
weiterkommen – da kommen wir jetzt auf die kommunale
Ebene –, wälzen Sie
die Registrierung der ID Austria wieder einmal auf uns, auf die
Bürgermeister, auf die Gemeinden ab, weil Sie wissen, dass es bei uns
funktioniert –
weil wir eh alles machen, was wir können.
Die Gemeinden sind sowieso die Anlaufstelle Nummer eins für sämtliche Probleme, und wir machen das auch gerne, aber irgendwann ist auch Schluss. Sie können sich nicht nur herstellen und alles auf uns abwälzen, aber uns nicht ausreichend entschädigen. (Beifall bei der SPÖ.) Das heißt, wir haben hier wieder
einen zusätzlichen Mehraufwand für unsere Mitarbeiter in den Gemeindeämtern – da ist es wurscht, ob es eine rote oder eine schwarze Gemeinde ist –, das wird wahrscheinlich jeder Bürgermeister bestätigen.
Ganz ehrlich, Frau Staatssekretärin: Von
welchen Mitteln haben Sie vorhin gesprochen, als es um den
finanziellen Mehraufwand gegangen ist? Wovon haben Sie da gesprochen? Von
Reinigungsmitteln? – Die Gemeinden
pfeifen seit Jahren aus allen Löchern, weil Sie schon während der
Coronapandemie und jetzt auch in der Teuerung versagt haben. Wir baden das
Ganze
aus, das Sie uns eingebrockt haben (Beifall bei der SPÖ), und da
ist es maximal ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn Sie jetzt
alibimäßig 5 Minuten vor
der Nationalratswahl wieder herkommen und die Gemeinden mit ein paar Euro zufriedenstellen
wollen. Auf lange Sicht zahlen es eh wieder wir selber,
weil wir für die Personalaufstockung in den Gemeindeämtern aufkommen
müssen. Vielleicht müssen die Grünen auch einmal schauen,
dass sie in die Gemeinderäte hineinkommen (Abg. Fischer: Wie
bitte? – Zwischenruf des Abg. Litschauer – Abg. Lausch – in
Richtung Abg. Litschauer –: ..., Herr Vizebürgermeister!), dann
wissen sie das auch.
Noch ein letzter Aspekt, weil Sie, Frau
Jugendstaatssekretärin, gesagt haben, dass ein digitaler Antrag auch
über Dritte eingereicht werden kann. Was ist aber, wenn ich als Person das
ganz einfach nicht möchte, oder wenn ich niemanden in meinem
vertrauten Umfeld habe, der mir das macht (Abg. Götze: Gemeinde!
Gemeinde!), oder wenn ich Angst habe, dass jemand Daten erfährt, die
ich vielleicht nicht hergeben möchte? Muss sich jetzt ein älterer
Herr, der Jahrzehnte in unser System eingezahlt hat und einmal etwas
zurückhaben möchte, zum Bittsteller degradieren lassen? Das
würde ich mich schon fragen.
(Abg. Lindinger: Ich glaube, wenn wir lösungsorientiert denken,
dann
schafft ein jeder ...!)
Wir sagen Nein! Wir sagen Nein: Wir brauchen keine Diskriminierung bei Behördenwegen. Wir brauchen auch in Zukunft ein klares Bekenntnis zum klassischen Postweg (Abg. Lindinger: Ein klares Bekenntnis zur Unterstützung, und das
bieten unsere Gemeinden in Österreich!), egal ob für Junge oder
für Alte,
denn das ist nicht nur ein Thema für die ältere Generation. Das
möchte ich Ihnen auch ins Stammbuch schreiben. (Beifall bei der
SPÖ.) Wir machen das eh, Herr Kollege. (Abg. Lindinger: Herr
Bürgermeisterkollege, wir machen das auch!)
Zum Abschluss – weil ich auch
Pensionistinnen und Pensionisten auf der Galerie sehe –: Egal ob Sie
Mitglied beim Seniorenbund, beim Pensionistenverband,
bei irgendeinem anderen Verein oder nirgendwo sind (Abg. Lindinger:
Wir unterstützen die Gemeinden!), die einzige verlässliche Kraft,
wenn es um die Würde der älteren Generation und um sichere Pensionen
geht, ist die
SPÖ. (Oh-Rufe bei den Grünen.) Auch der FPÖ möchte
ich noch eines ausrichten: Die SPÖ Niederösterreich hat im
Niederösterreichischen Landtag einen
Antrag auf ein analoges Leben eingebracht (Abg. Weidinger: Wenn das
der Doskozil hört!), den wer abgelehnt hat? – Die
FPÖ. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf:
Na geh! – Abg. Lausch: ... die Zahlen falsch ...!)
16.06
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.
Abgeordnete
Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP):
Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe
Zuhörerinnen und Zuhörer! Geschätzte
Frau Staatssekretärin! Ich sehe es ja durchaus positiv, dass wir heute
über den Zugang zu Behördenwegen und die Kommunikation mit
öffentlichen
Stellen sprechen, aber auch im Sinne des Respekts ist es, glaube ich, durchaus
gerechtfertigt, dass hier unterschiedliche Meinungen und – da
spreche
ich zum Beispiel Frau Doppelbauer an – auch richtige Ansätze
gut vertreten sind und, wenn andere Meinungen auch von hier vorne kundgetan
werden,
diese nicht gleich wieder herabgewürdigt werden. Also ich
bin sehr froh über die offene Debatte, die wir hier heute führen. (Beifall
bei der ÖVP sowie des
Abg. Zorba.)
Wenn ich nun aus meiner Position heraus – ich bin Digitalisierungssprecherin der ÖVP – reden darf: Natürlich ist es mir ein Anliegen, dass die digitalen Behördenwege ausgebaut werden, benutzerfreundlich und einfach gestaltet sind. Ich sehe darin einen tatsächlichen Mehrwert für die Verwaltung einerseits, aber auch für mich und für alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.
Wenn ich da an meine eigene Erfahrung denke:
Mein zweites Kind – beim ersten war ich einfach zu langsam, da war
die Gemeinde schneller – habe ich in
Ruhe digital über das Digitale Amt angemeldet, und ich war zu dem
Zeitpunkt selbst verblüfft, wie einfach das gegangen ist, und auch, wie
schnell
dieser Anmeldeprozess gewesen ist. Auch wenn wir eine Wohnsitzan-, -ab-
oder -ummeldung unabhängig von Öffnungszeiten hernehmen, wenn
wir eine Rechnung bei der Krankenkasse einfach per Foto über die App einreichen
und viele, viele Möglichkeiten, die sich anbieten, die einen
zusätzlichen Komfort bieten, mit denen es schneller geht, wodurch der
Vorgang auch weniger fehleranfällig ist, weil es Plausibilitäts- und
Möglichkeitenchecks gibt: Das erspart mir, aber auch dem Staat
und somit wieder dem Steuerzahler einiges an Geld.
Als ÖVP haben wir einen sehr
pragmatischen Ansatz und Zugang, wenn
es um die Behördenwege und wie diese erfolgen sollen geht:
Bürgerinnen und Bürger sollen die Wahlmöglichkeit haben (Beifall
bei der ÖVP sowie des
Abg. Zorba), und das haben sie auch bei Amtswegen des täglichen
Lebens. Ich nenne nur Wohnsitz, Beantragen einer Wahlkarte, Beantragen einer
Urkunde, Beantragen eines Meldezettels und vieles, vieles mehr: All das ist
analog wie digital möglich, und das ist, glaube ich, der passende Ansatz.
Wir
konkretisieren aber trotzdem heute mit einem Initiativantrag, den wir eingebracht
haben, das E-Government-Gesetz, das ja sozusagen auch ein
bisschen die Grundlage für die Digitalisierung bei den Behördenwegen
ist. Wir wollen da weiterhin auch für die Zukunft klarstellen, dass neben
der
digitalen Form natürlich auch weitere Kommunikationswege, ein zweiter
Weg – wie analoge Antragstellung, telefonische
Antragstellung – mit angeboten
werden müssen und dass keine dieser Möglichkeiten – weder digital noch analog – zu einer Schlechterstellung oder zu Nachteilen führen. Das ist unsere Handschrift, um eben diese Wahlmöglichkeit auch für die Zukunft zu sichern.
Bei Förderungen wie zum
Beispiel dem Handwerkerbonus oder auch zusätzlichen Diensten wie eben dem
Bundesschatz, der angesprochen worden ist, haben wir in den letzten Wochen
durchaus schon klargestellt, dass es
neben der Nutzung der ID Austria weitere Möglichkeiten gibt. Die
SPÖ war jetzt noch bis Sonntag im Wahlkampf, vielleicht hat sie da nicht
gut zuhören
können; letzte Woche im Budgetausschuss war es schon Thema, dass es eben auch im Zusammenhang mit dem Bundesschatz
Änderungen und Möglichkeiten geben wird, das zu
beantragen. (Abg. Holzleitner: Wann?) – Na letzte Woche
Donnerstag im Budgetausschuss. (Abg. Holzleitner: Wann kommt
das an? Wann ist das möglich? – Abg. Krainer: Ja, da war
ich dort! Da haben Sie gesagt, Sie denken darüber nach! Das ist ja alles
lächerlich!) Es gibt jetzt
schon die Möglichkeit (Abg. Holzleitner: Wann?), telefonisch
alle Zugänge, auch Unterlagen, zu bestellen. (Abg. Krainer: Nein,
Sie wissen es noch gar
nicht! – Abg. Lindinger: Hört einmal zu! –
Weiterer Ruf bei der ÖVP: Horcht einmal zu! – Abg. Krainer:
Das war ja meine Frage! – Abg. Wöginger: Ja und? Andere
haben auch Fragen! – Abg. Krainer: Ja, die Antwort war: Wir
denken darüber nach!) Das brauchen Sie bei der Stelle nur
nachzufragen. Das ist bereits letzte
Woche klargestellt worden. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir werden daran auf jeden Fall weiterarbeiten. (Abg. Krainer: Das ist ja so lächerlich!) – Ich glaube, da spricht die SPÖ für sich selbst, ja.
Ich glaube, dass die
Bürgerinnen und Bürger wesentlich offener sind,
wenn es um digitale Wege geht, als es der SPÖ-Antrag vermuten lässt.
Gerade die ältere Generation – da tut die SPÖ den Senioren
unrecht – ist interessiert, ist wissbegierig, ist
willens, die Nutzung von technischen Geräten und digitalen Services
zu erlernen. Wir sehen das gerade auch im Rahmen
unserer Digitalen Kompetenzoffensive, mit der in Österreich wohnortnah
Kurse
für alle Zielgruppen angeboten werden, dass gerade jene Kurse
für Senioren
gut besucht sind und auch immer wieder ausgebucht sind.
Den heutigen Antrag der SPÖ sehen wir nicht als
Lösungsansatz für eine effiziente und bürgernahe Verwaltung, und
er verabsäumt ja vor allem, auch jene mitzunehmen, die digital sein
möchten, oder den Kompetenzerwerb
gerade im digitalen Bereich zu unterstützen. Daher werden wir ihn heute
ablehnen, dürfen aber darauf verweisen, dass der Initiativantrag zum
E-Government-Gesetz heute auch schon eingebracht worden ist. (Beifall bei
der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
16.11
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Linder. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Maximilian Linder
(FPÖ): Herr Präsident! Frau
Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen!
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuhörer! Vorweg möchte ich mich
als Freiwilligensprecher der Freiheitlichen Partei bei allen
Einsatzkräften, die jetzt in den Katastrophenzeiten im Einsatz sind, im
Einsatz waren, helfen, unterstützend helfen, retten,
schützen, bedanken. Meine Damen und Herren, ich habe selbst in der
Gemeinde miterlebt, was das bedeutet. Wir wären nicht in der Lage, ohne
die Freiwilligen wie Feuerwehr, wie Rotes Kreuz, wie
Rettungshundestaffel, Wasserrettung solche Einsätze zu
bewältigen; daher wirklich ein herzliches Dankeschön im Namen
der Freiheitlichen Partei. (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der
ÖVP sowie des Abg. Stögmüller.)
Zum Dringlichen Antrag, meine Damen und Herren: Ja, die
Digitalisierung
ist die Zukunft. Sie ist wichtig. Wir wissen, dass wir tagtäglich mit der
Digitalisierung leben. Es gibt Freaks, die alles Neue aufgreifen, die
überall dabei
sind, die überall die Ersten sind. Es gibt Anwender, die das, was sie
vorgelebt kriegen, bewältigen und machen. Es gibt aber ganz, ganz viele
Menschen, die analog leben, die keinen Computer haben, die nicht
in der Lage sind,
digitale Vorgänge zu
verfolgen und digitale Anwendungen zu leben – zum
einen, weil sie es nie gelernt haben, oder zum anderen, weil sie sich
dafür entschieden haben, ein analoges Leben zu führen.
Die Digitalisierung greift in alle Bereiche: Gesellschaft,
Wirtschaft,
Verwaltung. Tagtäglich sind wir damit im Haushalt konfrontiert. Viele
Leute haben eine sogenannte Alexa zu Hause, aber, liebe Kolleginnen, liebe
Kollegen: Wer von euch hier ist nicht schon vor der Situation gestanden, dass
er mit einem neuen Programm nicht zurechtkommt, dass er eine neue Anwendung nicht
selber beherrscht, nicht selber in den Griff kriegt, dabei Hilfe braucht, ein
neues Telefon zu installieren? Viele von uns hier stehen vor der
Herausforderung, das zu bewältigen. Meine Damen und Herren, ich weiß
nicht, wie viele von euch wirklich schon mit der künstlichen Intelligenz arbeiten
und sich dabei auskennen.
Wir hier herinnen sind aber bei Gott nicht repräsentativ für die Menschen draußen. Für uns sollte das eigentlich tagtägliche Arbeit sein. Viele Menschen draußen stehen aber vor großen Herausforderungen, wenn sie plötzlich in der Digitalisierung etwas bewegen sollen.
Die ÖVP-grüne Bundesregierung schließt ganz
viele Menschen von
diesen Bereichen aus. Wir haben es heute schon gehört: Viele
Förderungen, viele Anträge sind nur mehr digital möglich. Die
jährlichen Meldungen
zum Wasserverbrauch, Stromverbrauch sind heute nur mehr digital möglich.
Ältere Leute stehen da vor Hürden, die kennen sich nicht aus, die
wissen
es nicht, und was passiert? – Sie kommen zu uns Gemeinden.
Wenn die ÖVP-grüne
Bundesregierung sagt: Na ja, man soll die Enkel holen, man soll die Enkel
fragen, die sollen dabei behilflich sein! (Abg. Scheucher-Pichler: Das
haben wir nicht gesagt!), dann ist das erstens, glaube ich, schon
ein Datenschutzthema: Ich will meine Zugänge, meine Zugangsdaten für
die ID Austria oder sonst etwas nicht unbedingt allen Verwandten geben.
Das Zweite ist: Es gibt diese Großfamilien nicht mehr – im
Arbeitnehmerbereich
nicht mehr und auch in der Landwirtschaft nicht mehr. Entweder haben wir Großbauern, die sich zu 100 Prozent wirklich nur um den Betrieb kümmern und teilweise selbst Sekretärinnen eingestellt haben, oder wir haben die Nebenerwerbslandwirte, die neben 40 Stunden Arbeit noch einen Betrieb führen, und auch da gibt es einfach das Problem, dass die Zeit dafür nicht mehr da ist.
Wenn dann die Regierung meint:
Die Gemeinden sollen es machen!, muss ich sagen, wir haben heute schon
gehört, was das bedeutet. Wir machen es,
aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stoßen langsam auch an
die Grenzen unserer Kapazitäten. Wir wissen nicht mehr, wie wir die
gesamte
Arbeit mit unseren Mitarbeitern bewältigen sollen. Wir hören dann: Es
gibt ein EDV-Hilfspaket! – Wissen Sie, was das
bedeutet? – 120 Millionen Euro
auf vier Jahre, das sind 30 Millionen Euro pro Jahr und auf eine Gemeinde,
so wie meine, sind das heruntergebrochen circa 3 500 Euro pro Jahr.
Wir haben ja schon früher
geholfen, den Menschen die digitale Unterschrift nahezubringen. Eine Beratung
dauert sehr schnell 1, 2, 3 Stunden, und
wenn man weiß, was ein Mitarbeiter kostet, kann man heute davon ausgehen,
dass uns eine Beratung 300, 350 Euro kostet – und
3 500 Euro bekommen wir vom Bund! Ich glaube, jeder
kann nachrechnen, wie schnell da das Geld aufgebraucht ist, und die Gemeinden
sind wieder finanziell in der Ziehung.
Einen zweiten Satz dazu noch – sie ist jetzt
nicht im Haus –: Als die Kollegin Holzleitner den Antrag
begründet hat (Abg. Holzleitner: Ich bin da!), hat
Kollegin Scharzenberger von der ÖVP den Zwischenruf gemacht –
wohlgemerkt: die Kollegin ist ÖAAB-Landesvorstandsmitglied –:
Na ja, die Gemeinden
sollen das einfach machen, die Mitarbeiter schaffen das schon! – Das
heißt, ihr geht davon aus, dass die Mitarbeiter jetzt nichts zu tun
haben. (Abg. Zarits:
Geh bitte!) Mag sein, dass viele Leute so denken, nur von einem
ÖAAB-Vorstandsmitglied erwarte ich mir das nicht. (Beifall bei der
FPÖ.)
Meine geschätzten
Kolleginnen, meine geschätzten Kollegen, es kann nicht sein, dass die
Bundesregierung Gesetze macht und die Umsetzung auf die
unterste Verwaltungsebene, auf die Gemeinden, abschiebt. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung Gesetze macht, von denen
viele Menschen ausgeschlossen sind. (Abg. Lindinger: Herr
Kollege, du weißt es: Beim Heizkostenzuschuss, überall unterstützt
die Gemeinde! Es ist doch grundprinzipiell so,
dass die Gemeinden unterstützen!) Es kann nicht sein, dass die
Bundesregierung eine Förderung vergibt, die man nicht bekommen kann (Abg.
Loacker:
Das kann nicht sein, das ist ganz schlecht für ..., wenn es
tatsächlich so ist!), ohne dass man digital arbeitet. Meine
geschätzten Damen und Herren, es kann
nicht sein, dass die Bundesregierung (Ruf bei der ÖVP: Ja, die
Bundesregierung!) Gesetze macht, für die die Gemeinden
Digitaldolmetscher einführen
müssen, damit die Leute verstehen, was gemacht wird. Ich meine, wo sind
wir denn? – Wir sind in Österreich, wo jeder das Recht hat, den
Zugang zu bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, ich hoffe (Abg. Lindinger:
Es ist so einfach: Ihr in der Gemeinde unterstützt die Leute auch in euren
Gemeinden, oder nicht?! Das
gehört doch zu der Uraufgabe!), dass sich die ÖVP gegenüber
den Grünen durchsetzt und der Bundeskanzler (Abg. Loacker:
Max, kommst zu mir ...!) und der
Herr Finanzminister dafür sorgen, dass jeder Österreicher auch ohne
PC Anträge stellen kann, Förderungen bekommen kann (Ruf bei der
ÖVP: Das kann er!),
aber ich glaube, dass ihr – die ÖVP – euch von den
Grünen wieder
über den Tisch ziehen lassen habt. (Beifall bei der
FPÖ. – Oh-Rufe bei den Grünen. – Abg.
Michael Hammer: Die werden auf der Gemeinde auch noch keinen Computer
haben wahrscheinlich! – Heiterkeit bei den Grünen.)
16.18
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fischer. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! (Unruhe im Saal.) – Tja, dann fange ich halt einmal an: Ich bin
ein großer Freund des
Analogen. Ich habe ein analoges Geldbörsl (eine Geldbörse in
die Höhe haltend), einen analogen Kuli (einen Kugelschreiber in
die Höhe haltend), ein analoges Handy (ein Mobiltelefon in die
Höhe haltend) – nein, das kann man wohl nicht
sagen –, aber bei dem, was heute hier gesagt
worden ist, bekomme ich Angst, die es liebt, mit Bargeld zu
bezahlen, die es liebt, im Geschäft einkaufen zu gehen, die es liebt, aufs
Gemeindeamt zu gehen,
die es liebt, alles persönlich zu erledigen.
Das, was Sie hier aber betreiben, ist: Halten wir doch die Uhr an, halten wir die Zeit an oder drehen wir am besten alles wieder zurück! – Das wird nicht funktionieren. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der SPÖ: Unsinn!)
Und was ist schlecht daran, dass wir jetzt alle ein
Fairphone haben und nicht mehr mit dem Hörer dasitzen? (Abg. Greiner:
Themenverfehlung!) Wieso haben wir nicht unsere Reden alle persönlich
mit der Hand mit der Füllfeder oder
noch besser mit Tinte geschrieben, wie es im historischen Sitzungssaal noch
üblich war? – Weil es einfach auch Fortschritt gibt, und
Fortschritt
darf es geben. (Abg. Holzleitner: Das hat niemand bestritten, Frau
Kollegin!)
Digitalisierung bedeutet nicht,
dass es keine Papierrechnung mehr geben kann. Wir haben heute um 11 Uhr im
Ministerrat beschlossen, dass die Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie - -
(Abg. Krainer: Seit wann sitzen Sie im Ministerrat? –
Heiterkeit bei der SPÖ.) – Wir als Österreich haben
heute im
Ministerrat die Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie beschlossen, und das
führt dazu, dass, wenn Konsumentenschutz - - (Abg. Krainer:
Die haben
einen Vorschlag beschlossen an den Nationalrat! – Ruf bei der
ÖVP – in Richtung Abg.
Krainer –: Ja, Jan, da wärst du auch gern dabei! –
Abg. Matznetter: ... im Ministerrat! – Weitere
Zwischenrufe bei der SPÖ. – Rufe bei den Grünen: Besserwisser,
echt! Also wirklich, die Männer wissen’s immer besser! Red weiter,
die
Männer wissen’s besser! – Abg. Steinacker: Jetzt
lasst sie bitte einmal ausreden! Was soll denn das? – Weitere Rufe
bei der ÖVP: ... die Männer der SPÖ einmal ...!
Genau, frauenfeindlich!) – Also wir werden schlechtes Benehmen
weder analog noch mit Digitalisierung abschaffen, das ist einfach eine Frage
des Stils.
(Beifall bei Grünen und ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Aber bei der SPÖ darf man das ja! Da darf man sich schlecht benehmen!)
Wenn es ein Problem im
Konsumentenschutz gibt, dann haben wir den
Verein für Konsumenteninformation, die Arbeiterkammer, den VSV und viele
andere. Wir haben heute im Ministerrat die Verbandsklage in der Art und Weise
konkretisiert, dass wir, wenn es tatsächlich mit einer Papierrechnung ein
Problem geben sollte, dass man eine Papierrechnung nicht bekommt, auch eine
Sammelklage machen können, liebe SPÖ. (Abg. Holzleitner: Weil
es eine
EU-Richtlinie ist! Das ist eine EU-Richtlinie! Das haben Sie sich ja nicht
einfallen lassen! – Abg. Steinacker: Was ist das? Eine
Richtlinie? Das ist ein Gesetz!)
Dieses Problem gibt es aber nicht. Wer eine Papierrechnung bekommen will,
kriegt sie. (Ruf bei der SPÖ: Die Gerichte sollen richten, was ihr
nicht macht!)
Der zweite Punkt: Kostenfreien,
unbürokratischen Zugang zu den Leistungen – ja, das gibt es,
und mit dem Gemeindepaket 120 Millionen Euro dafür,
dass auf der Ebene, der ich vertraue, auf der untersten Ebene, die Leute
für uns da sind und helfen, Anträge auszufüllen, wenn wir es
nicht schaffen.
Das ist kostenfrei und unbürokratisch.
Wenn von der SPÖ kommt: Na die Grünen oder die anderen
Parteien sitzen nicht im Gemeinderat!, dann sage ich: Ich glaube, Sie
sollten darüber informiert
sein, wer Ihre Kolleginnen und Kollegen sind. Natürlich ist es mir als
Vizebürgermeisterin nicht nur wichtig, sondern wir haben uns auch
bereits darüber informiert und natürlich werden wir das nicht nur in
Anspruch nehmen, sondern das für die Bürgerinnen und Bürger
einrichten: So wie es eine Familylane
gibt, gibt es eine Digital Lane, und da helfen wir den Leuten – eh
klar.
Und was den Reparaturbonus, den
Handwerkerbonus, die Fotovoltaikförderung betrifft, all diese Sachen, die
ihr gut findet: Ihr sagt, die Leute müssen
kommen und diese Förderungen bekommen können. Damit sagt ihr, wir
haben viel getan. Wir tun noch viel mehr,
und das geht digital schnell, aber analog
geht es auch. Macht euch doch bitte ein Bild, was die Wirtschaftskammern leisten, was die Energieagentur Niederösterreich leistet und was die Gemeindeämter leisten werden!
Wenn der Reparaturbonus
910 000 Mal ausgezahlt wurde, dann heißt
das, die Leute sind in der Lage, den Reparaturbonus abzuholen. Wenn der Handwerkerbonus
bedeutet, dass wir uns die Rechnungen auflegen lassen
können – es kann uns ein Betrieb helfen, das
einzureichen –, dann sehe ich das Problem nicht.
Bitte, die digitale Wende bedeutet nicht, das Analoge kleinzureden.
Wir brauchen beides, machen wir etwas gemeinsam, machen wir es gut und für
die Zukunft besser und bleiben wir nicht stehen! – Danke. (Beifall
bei den
Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.23
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Werner. – Bitte sehr.
Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk.
(NEOS): Sehr geehrter Herr
Präsident! Werte Damen auf der Regierungsbank! Liebe Menschen hier im Saal
und zu Hause! Das Recht auf ein analoges Leben – das klingt doch
irgendwie schön, das klingt einfach, das klingt nach Biedermeier
2.0, zurück in die Vergangenheit. Und das klingt irgendwie ein
bisschen populistisch, und das
ist es auch, was mich daran stört, weil es eine Lösung vorgaukelt,
die einfach keine ist.
Ja, es ist Tatsache, dass nicht
alle Menschen gleich digital kompetent
sind, dass wir darauf Rücksicht nehmen müssen und dass wir niemanden
diskriminieren dürfen. Tatsache ist halt aber auch, dass die
Digitalisierung das
Leben einfacher macht und leichter macht und dass sie auch vor der älteren
Generation nicht haltmachen wird.
Wo macht sie das Leben
einfacher? – Zum Beispiel beim Wohnsitzwechsel. Die Kollegin
von der ÖVP hat es vorhin schon angesprochen. Ich kann mich selbst erinnern,
vor zwei Jahren bin ich in Wien am Magistrat gestanden,
habe ein Ticket ziehen müssen, einen analogen Zettel ausfüllen
müssen, habe eine Stunde warten müssen, damit ich mich ummelden kann.
Dieses Jahr: einfach auf der
Couch zu Hause, 5 Minuten und es war erledigt, fertig. Das ist es, was
Digitalisierung leistet. Die Zukunft ist digital, und
es ist unsere Aufgabe hier, dafür zu sorgen, dass auf diesem Weg in diese
Zukunft niemand verloren geht, dass niemand zurückgelassen wird, aber
es ist nicht unsere Aufgabe, diese Zukunft zu verhindern. (Abg. Greiner –
das Gesicht in
den Händen verbergend –: Das ist ja kompletter - -!
Nein!)
Statt Ängste vor der
Digitalisierung zu schüren und Mikromanagement
zu betreiben, wo was irgendwo analog sein muss, wäre es einfach unsere
Aufgabe, für Befähigung zu sorgen, für Offenheit, für
Neugierde und für digitale Kompetenz bei Jung und Alt, in der Schule und
im Seniorencafé.
Liebe Regierung, 4 500 Kurse: Total nett, wenn das jetzt im Jahr 2024 kommt! Das I-Phone wurde im Jahr 2007 präsentiert, das heißt, 17 Jahre Digitalisierung, in denen einfach viel, viel zu wenig passiert ist, auch im Bereich Kompetenzbildung. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Loacker: Dass die Ministerin ...!)
Wir müssen für noch etwas sorgen –
nicht nur für digitale Kompetenz,
sondern vor allem für eines: Wir reden hier immer über Anträge
und Förderungen und Amtswege: Bitte sorgen wir einfach für
weniger Bürokratie,
denn die belastet uns alle, egal wie alt wir sind, egal woher wir kommen.
Einfach weniger Bürokratie, dann haben wir alle mehr davon! (Beifall
bei den
NEOS. – Abg. Erasim: ... ohne Inhalte!)
So, und jetzt möchte ich an meine Kollegin Karin Doppelbauer anknüpfen: Anstatt Ängste zu schüren, reden wir einfach auch einmal über all die Chancen, die Digitalisierung bringt, gerade auch für ältere Personen: Habe ich eine
Rechnung digital, dann kann ich mir die vergrößern. Ich kann sie mir vorlesen lassen, ich kann die Kontraste stärken. Das hilft nicht nur älteren Personen, sondern das hilft auch Menschen mit einer Sehbehinderung, und es ist einfach wichtig, dass wir auch darauf schauen, welche Chancen, welche Möglichkeiten uns das Ganze bietet.
Oder wenn ich eine schlechte Lesekompetenz habe: Natürlich, Digitalisierung soll nicht der Ausweg sein, wenn es darum geht, mehr Lesekompetenz zu erlangen, aber es gibt eben Menschen, die einfach schlechter lesen können, und diese können sich komplizierte Texte durch die KI in eine einfachere Sprache übersetzen lassen oder sich mit einem digitalen Wörterbuch per Mausklick einen Begriff erklären lassen. Das ist das, was uns Digitalisierung bringt.
Begreifen wir Digitalisierung also endlich, anstatt sie als
Gefahr zu begreifen, als Möglichkeit, nämlich die Möglichkeit,
Teilhabe in unserer Gesellschaft zu
stärken und mehr Menschen in die Mitte unserer Gesellschaft zu
bringen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
16.27
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr
Präsident! Frau Staatssekretärin! Frau Bundesministerin!
Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Also ich
habe selten, selten, selten erlebt, dass wir
etwas thematisieren, was eine Gruppe in der Bevölkerung definitiv
benachteiligt, und fast alle anderen reden über etwas ganz anderes.
Wir als Sozialdemokratie sind
natürlich für Digitalisierung. (Abg. Haubner:
Das bezweifle ich!) Wir wissen, dass künstliche Intelligenz
längst die Gesellschaft, die Wirtschaft, das Arbeitsleben, uns
durchflutet, und wir wollen, dass alle,
die Barrierefreiheit noch nicht leben können, ein barrierefreies Leben
beim Lesen, beim digitalen Einreichen von irgendetwas haben. Das ist ja nicht das Thema!
Was wir wollen, ist, dass
jemand, auch wenn er sich ein Smartphone
um 500 bis 1 000 Euro nicht leisten kann, Bundesschatzanleihen kaufen kann
und dass es dafür kein Smartphone braucht. (Abg. Lindinger: Das
stimmt
ja nicht! – Weiterer Ruf bei der ÖVP: Man kann mit dem normalen
Telefon auch anrufen!) Es kann nicht sein, dass jene Gruppe von Menschen,
die das
will, das nicht nutzen kann. Darum geht es
uns doch, entschuldigen Sie bitte! (Beifall bei der
SPÖ. – Rufe bei der ÖVP: Das stimmt ja nicht! Sag die
Wahrheit! Das geht mit dem alten Netztelefon!)
Also noch einmal, für alle
noch einmal langsam: Digitalisierung bringt Erleichterung, hat unser Leben
längst durchflutet. Im gleichen Ausmaß, sehr geehrte Kollegen von
der ÖVP, ist Diskriminierung an der Tagesordnung.
Ich möchte mich jetzt auf Altersdiskriminierung konzentrieren.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel,
gar nicht aus Österreich, sondern aus Spanien. Da gibt es einen
76-jährigen, der eine Petition gestartet hat, weil er auf
der Bank nicht gut behandelt wurde. Und der hat gesagt: Ich bin alt, kein
Idiot. Es geht darum, dass man beim Bankverkehr auch diskriminiert wird,
weil - - (Abg. Haubner: Das ist wieder etwas
anderes!) – Das ist etwas anderes, richtig. In der Arbeitswelt
wird man diskriminiert, wenn man alt ist, weil man zum Teil keine Weiterbildung
mehr in Anspruch nehmen kann.
Man wird diskriminiert, wenn
zum Beispiel die Dunstabzugshaube kaputt ist
und man sich die Reparatur nicht leisten kann, weil man zum Beispiel kein Smartphone
hat und die 200 Euro nicht bekommt.
Es geht also schon darum, dass wir Diskriminierung auf allen
Ebenen –
Herr Hammer, noch einmal für Sie zum Nachdenken (Abg. Zarits: Na
hallo!) – einer Bevölkerungsgruppe, die es besonders
betrifft, nicht wollen –
deswegen heute der Dringliche Antrag, ganz einfach. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Baumgartner und Michael Hammer.)
Es geht um humane Behandlung in Bankfilialen; es geht darum,
dass diese Leute nicht hören: Gehen Sie halt mit Ihren Kindern oder
Enkelkindern hin, die
werden das schon machen! Es geht darum, dass meine Mutter – 87,
Schlaganfall, erblindet auf einem Auge, fast kein Sehvermögen auf dem
anderen Auge – gerade einmal ein Telefon hat, mit dem sie mit 1, 2,
3 mich, meinen Bruder und meine Schwägerin anrufen kann. Es geht darum,
dass sie ohne
Hilfe überhaupt keinen nächsten Schritt tun kann. (Zwischenruf des
Abg. Eßl.)
Genau um diese Gruppe geht es – nicht um die
fitten Senioren und
Seniorinnen, die das wollen, sondern es geht um die Gruppe, die bestraft wird,
weil sie gewisse Dinge in der heutigen Zeit nicht mitverfolgen kann.
Genau darum geht es uns, und alle haben heute über etwas anderes geredet,
was ich ehrlich gestanden ganz seltsam finde. (Beifall bei der SPÖ.)
Auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft beschäftigt sich
natürlich mit Altersdiskriminierung. Beim Zugang zu Gütern und
Dienstleistungen ist es
definitiv schon noch immer so, dass ältere Menschen von vielen Dienstleistungen
ausgeschlossen werden. Der Fahrscheinautomat ist schon
erwähnt worden; oder wer kein Telefonbuch mehr hat und digital nicht
zurechtkommt, kann das auch nicht tun.
Das heißt ja nicht, dass wir irgendwie
rückschrittlich wären. Wir wollen
nur allen in der Bevölkerung ermöglichen, dass sie auf ihre Art und
Weise mit der Zeit gehen können – um es so zu
formulieren – und nicht ausgeschlossen werden. (Beifall
bei der SPÖ.)
Die ältere Generation – sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie sich das bitte noch einmal sagen –: Die haben geschuftet, die haben das Land aufgebaut, und ihnen wollen und müssen wir zugestehen, dass sie ihr Leben so
leben, wie
sie es können oder wollen. Wir können ihnen nicht vorschreiben, dass sie
von heute auf morgen - - Und da ist der Seniorenrat wirklich einer
Meinung mit dem Pensionistenverband, mit dem Seniorenbund: dass wir
diese Altersdiskriminierung nicht zulassen dürfen. (Abg. Lindinger:
Die gibt es aber nicht! Die Gemeinden unterstützen!)
Wir als Sozialdemokratie wollen das auch nicht (Abg. Zarits:
Wir wollen sie
auch nicht!), und deswegen ist es, glaube ich, wichtig, dass wir die
Stolpersteine beim Reparatur- und Handwerkerbonus, beim Sanierungsbonus und
beim Kesseltausch, aber auch beim Bundesschatz so gestalten, dass sich
das alle Menschen irgendwie leisten können und es leisten
können, damit sie das in Anspruch nehmen können. (Beifall bei der
SPÖ. – Abg. Lindinger: Das
können sie in Kooperation mit den Gemeinden auch machen! Die Gemeinden
unterstützen!)
Das habe ich von Ihnen heute nicht gehört. Ich sage
Ihnen eines: Wir
sind vehement gegen digitale Ausgrenzung, aber für Digitalisierung. (Beifall
bei der SPÖ.)
16.33
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Weidinger. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau
Staatssekretärin! Hohes Haus! Für
uns als Vertreter der Mitte ist ganz klar und selbstverständlich, dass wir
an einer Gesellschaft arbeiten, die niemanden zurücklässt, sondern
die alle mitnimmt. (Abg. Belakowitsch: Aus der
Mitte, ...! – Abg. Matznetter: ... den Handwerkerbonus
plus!) Deswegen ist für uns ganz selbstverständlich, dass analoge und digitale
Welt miteinander – mit einem Sowohl-als-auch – existieren
und so mehr Benutzerfreundlichkeit, mehr Bürgernähe und vor allem der
Mensch im Mittelpunkt stehen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Fischer.)
Jetzt sind so viele Dinge
genannt worden, deswegen möchte ich die Diskussion versachlichen.
Gestatten Sie mir bitte, dass ich auf die meiner Meinung
nach wesentlichen Dinge eingehe!
Punkt Nummer eins: Alle
staatlichen Leistungen, die angeboten werden, sind selbstverständlich
analog machbar. Das heißt, da geht man auf das Amt
und dann kann man das machen – von der Wohnsitzänderung
über Wahlkarte, Meldezettel bis zu Geburtsurkunden und Co. Wo ist das
geregelt? – Hier
(ein Exemplar des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes in die Höhe
haltend) im AVG. Wir leben in den Debatten leider oftmals in einem
postfaktischen Zeitalter, aber wir sind gut aufgehoben, weil wir in einem
Rechtsstaat leben. Das ist alles bereits gesetzlich geregelt. (Beifall bei
der ÖVP.)
Weil wir jetzt vom
Handwerkerbonus sprechen und von den anderen
politischen Projekten, die die Mehrheit hier in diesem Haus –
teilweise mit Zustimmung der Opposition – für die
Bürgerinnen und Bürger geschaffen
hat: Da haben wir natürlich das Prinzip, das möglichst
bürgernahe zu machen.
Frau Abgeordnete Schatz, Sie
haben eigentlich genau das Argument
geliefert, warum der Antrag inhaltlich schon erledigt ist – oder es
war die Kollegin aus Salzburg, Verzeihung, jetzt habe ich Sie verwechselt;
aber
es war eine Kollegin von der Sozialdemokratie, die das Argument gebracht
hat –: das Argument mit dem Agrardiesel, mit dem Beispiel, dass da
die Landwirtschaftskammer behilflich ist und das umsetzt. Das ist ja beim
Handwerkerbonus und bei den anderen Bonusprogrammen alles möglich,
mit Interessenvertretungen. (Abg. Matznetter: Nein! ...
Agrardiesel! – Abg. Krainer: Das ist falsch!) –
Ja, selbstverständlich, Dritte können das machen. Das ist ausdrücklich so
vorgesehen.
Wir versehen die Gemeinden mit insgesamt 120 Millionen
Euro auf vier Jahre, damit diese Dienstleistung weiter ausgebaut wird und
erhalten bleibt.
(Beifall bei der ÖVP.)
Eigentlich aber spricht das schon dafür, dass der von
Kollegen Babler ausgerufene Dreikampf innerhalb der Sozialdemokratie
stattfindet. Während nämlich Sie hier behaupten,
für das Recht auf ein analoges Leben zu kämpfen, ist das im
Burgenland nicht so: Wenn man im Burgenland beim burgenländischen
Energieversorgungsunternehmen einen Tarifwechsel machen möchte, dann wird
einem auf der Homepage empfohlen (Ruf bei der ÖVP: Oh!), man
möge bitte
beim Bezirksbüro des Pensionistenverbandes, der natürlich nichts mit
der Partei zu tun hat, anrufen. Die sind gerne dabei behilflich, einen Antrag
auszufüllen. (Abg. Schmidt: Analog zur
Landwirtschaftskammer, würde ich sagen!) Wenn ich da an den „Kurier“ denke: Da wurde
eine Dame zitiert, der man gleich auch
noch eine Mitgliedschaft angedeihen lassen wollte. (Oh-Rufe
bei der ÖVP. – Abg. Loacker: Das wäre beim
Seniorenbund undenkbar!)
Zurück zu den Fakten: Ganz klar: Mit der Volkspartei
wird es niemals eine Abschaffung des Bargeldes geben – niemals, Herr
Kollege Wurm, da können Sie sich ganz sicher sein. Es ist auch die
Europäische Volkspartei, die stärkste Fraktion, die da ganz stark und
geschlossen dahintersteht. (Abg. Belakowitsch: Ja genau, das haben
wir ja gesehen, die schrittweise Reduzierung des Bargelds!)
Auch diese Mär muss ausgeräumt werden.
Ich würde auch darum ersuchen, dass wir bei den
Argumenten mehr differenzieren: Es gibt
6 281 Finanzonlinenutzer, die über 95 Jahre alt sind, und
170 000 Seniorinnen und Senioren, die über 80 sind. (Abg. Taschner:
Hört, hört!) Ich warne also davor, immer eine Verallgemeinerung
von Generationen
zu machen. (Abg. Greiner: Haben Sie zugehört? Es ist keine
Verallgemeinerung, wir wollen nur Gleichberechtigung für die, die es sich
nicht leisten können, kein Smartphone haben! Sie haben es nicht
verstanden!) Man sollte eher den Weg des Ausgleiches, der Balance und des
Miteinanders gehen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir nehmen aber Ihre Ängste und Sorgen, die in diesem
Antrag auch zum Ausdruck kommen, sehr, sehr ernst. Deswegen verweise ich
auf das
E-Government-Gesetz – auf gut Deutsch das Gesetz, das dazu dient,
dass die
Technologie den Menschen dient und nicht umgekehrt –: dass
wir sicherstellen, dass sämtliche staatlichen Leistungen
hinkünftig auch postalisch, durch ein Gespräch, mit Hingehen und mit
dem Telefon im vollen Umfang
garantiert sind. Das ist auch gut so.
In diesem Sinne, geschätzte Damen und Herren: Wir
haben inhaltlich das Anliegen von Teilen der Bevölkerung verstanden. Wir
nehmen die Sorgen ernst, wir kommen dem entgegen. (Abg. Holzleitner: Na
dann stimmen Sie zu!)
Wir können aber dem Antrag hier aus den von mir genannten Gründen
eben nicht zustimmen (Abg. Holzleitner: Die spießen sich nicht mit
der Beschlussformel!), weil er inhaltlich großteils
erfüllt ist. (Beifall bei der ÖVP
sowie des Abg. Zorba.)
16.38
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr
Präsident! Sehr
geehrte Damen auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren hier
herinnen im Saal und auch daheim vor den Bildschirmgeräten! Die SPÖ
hat heute einen Dringlichen Antrag mit dem Titel „Recht auf analoges
Leben in Österreich jetzt schaffen“ eingebracht.
Förderungen, Leistungen wie Handwerkerbonus und
Ähnliches, gute staatliche Zinsen auch für Seniorinnen und Senioren
uneingeschränkt zugänglich zu machen – das klingt auf den
ersten Blick sehr gut, Kollege Wurm war am Anfang ganz begeistert. Dann aber
sind die Reden der SPÖ-Abgeordneten gekommen, und dann hat man
gemerkt, Sie wissen eigentlich gar nicht, was Sie da fordern. Das ist eine
schöne Überschrift, das hat Ihnen gefallen, das haben
Sie abgeschrieben, aber das, was Sie daruntergesetzt haben, zeigt, dass Sie eigentlich
überhaupt keine Ahnung haben, worum es geht, was
es bedeutet, wenn man tatsächlich für analoge Inanspruchnahme ist.
Da geht es nicht nur um einen
Handwerkerbonus oder um einen Reparaturbonus. Nein, meine Damen und Herren
von der SPÖ, da geht es um ein
ganz großes Thema, einen ganz, ganz großen Themenbereich, der
Gefahren darstellt. Ja, die Digitalisierung hat uns natürlich
Erleichterungen
gebracht, aber was hier tatsächlich noch überhaupt nicht erwähnt
wurde, sind ja die Gefahren, die da mitkommen.
Liebe SPÖ, da kann ich es
Ihnen jetzt auch nicht ganz ersparen, Sie waren
bei all diesen gefährlichen Dingen dabei: Beim grünen Pass haben
Sie mitgestimmt. Sie wollten diese Überwachungsapp mitbeschließen,
die dann zum Glück von den Bürgern nicht angenommen worden ist.
(Abg. Zorba:
Das war keine Überwachungsapp!) Sie waren beim digitalen
Eltern-Kind-Pass dabei. Sie waren beim E-Rezept dabei. Sie waren bei der
Elga dabei, die
übrigens unter einer SPÖ-Gesundheitsministerin beschlossen worden
ist. Sie waren bei Finanzonline dabei.
Interessanterweise regen Sie
sich darüber auf, dass Onlinetickets bei
den ÖBB billiger sind. (Abg. Holzleitner: Die FPÖ wollte den
Bundestrojaner einführen! – Weitere Zwischenrufe bei der
SPÖ.) – Ich weiß nicht, warum
Sie jetzt so aufgeregt sind. Es ist schon seit sehr, sehr vielen Jahren so,
meine Damen und Herren, dass die billiger sind. Da waren, glaube ich, noch
SPÖ-Verkehrsminister im Amt. Also da hätten Sie damals schon handeln
können. – Haben Sie nicht gemacht!
Ich erinnere auch daran: Ihr Bundeskanzler Christian Kern
hat sich 2017
dafür starkgemacht: Wir brauchen endlich die digitale Schule und Tablets
für alle Kinder ab der 5. Schulstufe, und so weiter und so fort. (Abg.
Zorba: Ist das schlecht?) – Ja, das ist schlecht (Abg.
Zorba: Warum soll das schlecht sein?), und ich erkläre Ihnen
auch gleich, warum das schlecht ist. (Abg. Zorba: Na bitte,
ich höre zu!) Aber schön langsam, Sie von den Grünen sind
noch gar nicht dran, Sie müssen sich aber nicht benachteiligt fühlen,
Herr Kollege.
Das sind also all die Probleme, die es da gibt, und ich habe
heute noch
gar nichts darüber gehört, was denn die Nachteile dieses digitalen
Zeitalters sind. Man muss doch auch einmal sagen, wie man eine Zukunft gestalten will; nicht
nur laufen lassen, so wie es Frau Kollegin Heinisch-Hosek gesagt hat: Wir sind
für die Digitalisierung, weil sie ja kommt. (Rufe bei der SPÖ:
Sie ist schon da!) Die ÖVP betreffend habe ich die Hoffnung
aufgegeben, dass die etwas gestalten will. Man kann die Zukunft laufen lassen
oder man kann sie bewusst gestalten, meine Damen und Herren (Beifall bei der
FPÖ), und wir wollen sie gerne gestalten. Wir wollen sie auch in der
digitalen Welt gestalten,
denn was wir nicht wollen, ist der gläserne Mensch – und dahin
gehen wir jetzt gerade. Wir haben einen gläsernen Menschen.
Jetzt komme ich zu Ihnen, Herr Kollege von den Grünen,
dazu, was
schlecht daran ist, wenn Kinder so früh Laptops oder I-Pads oder was auch
immer bekommen. Ich sage Ihnen etwas: Die digitale Demenz bei Kindern und Jugendlichen
ist rasant im Ansteigen – rasant! Kollegin Werner von den NEOS hat
gesagt, wie praktisch das nicht sei, sie bleibe zum Ummelden nur mehr
auf der Couch sitzen. Das ist genau diese Vereinsamung, dieses Runterfahren von
Sozialkontakten, was uns dieses digitale Zeitalter auch gebracht hat.
Man kann die Zeit nicht zurückdrehen, und das ist auch
nicht mein Ziel, aber wir müssen bewusst mit diesen Problemen umgehen. Wir
brauchen Antworten auf diese Probleme und auf die Fragen der
Zeit, und da ist von dieser Bundesregierung noch überhaupt gar nichts
gekommen, meine Damen und
Herren. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Die NEOS finden es
vielleicht witzig, aber digitale Demenz ist ein riesengroßes Problem
für unsere Kinder und Jugendlichen. Das sollten wir uns alle einmal
überlegen, was da passiert. Das ist ein großes Thema.
Zweites großes Thema ist
das Sicherheitsrisiko in der digitalen Welt.
Niemand von Ihnen allen hier kann garantieren, dass die digitalen Kommunikationswege
sicher sind. Das können Sie gar nicht. Hackerangriffe auf
Banken, Offenlegen von Bankdaten, Hackerangriff auf die Österreichische
Volkspartei über viele Monate im Jahr 2019, all das haben wir gesehen. Das
sind Dinge, die alle stattgefunden haben. Trotzdem forcieren Sie alles noch
mehr und noch mehr und noch mehr, ohne darüber nachzudenken, was die
Nachteile sind und wie wir diese Nachteile verhindern können, wie wir das
alles sicherer machen können.
Wenn ich dann immer nur
höre, es gehe darum, dass die Senioren benachteiligt sind, dann
sage ich Ihnen eines: Nein, darum allein geht es nicht.
Es sind auch nicht nur Senioren benachteiligt, es gibt sehr viele junge
Menschen, die nicht kompetent sind, die sich im digitalen Zeitalter nicht
zurechtfinden. Es gibt Menschen mit Lernschwierigkeiten, die
damit nicht umgehen können. Das heißt, es sind ganz, ganz viel
mehr Menschen benachteiligt.
Es gibt auch Menschen, die gar
keine ID Austria haben wollen. (Abg. Fischer: Ja! Die wollen
auch kein Internet haben! Das ist eh okay!) Kollege Köllner von
der SPÖ hat gesagt: Frau Staatssekretärin, Sie und ich, wir sind
jung, wir können das! – Es geht nicht immer nur ums Können,
es geht ums Wollen. Es gibt tatsächlich Menschen in diesem Land, die nicht
bereit sind, ihre biometrischen Daten offenzulegen und sich total
überwachen zu lassen. Diesen Überwachungsstaat wollen wir nicht.
(Beifall bei der FPÖ.)
Zu den Chancen: Wenn Sie das
alles als Chancen sehen (Zwischenrufe bei der SPÖ) –
hören Sie auf, reinzuschreien, Sie waren eh schon dran –, sage
ich Ihnen, wer die digitalen Chancen optimal genützt hat: Das waren die
Chinesen, der chinesische Überwachungsstaat, der nämlich genau
diese digitale Überwachung nützt. Wir haben Tendenzen auch schon in
Europa, wo Städte, wo Regionen bereits mit so Gutpunkten anfangen. Selbst
in Wien gab es schon solche Versuche unter der SPÖ mit dieser
Öko-Token-App (Zwischenruf der Abg. Kucharowits), die dann
wieder unterbrochen wurden.
Dieser Versuch, Gutpunkte
für braves Verhalten zu verteilen, ist ein Weg
in eine Richtung, den wir nicht wollen. Wir wollen nicht, dass die Leute dahin
gehend überwacht werden, wie sie
sich verhalten, wie sie sich fortbewegen,
wo sie sich fortbewegen. (Abg. Scherak: ...
Kfz-Kennzeichen erfassen! – Weitere Zwischenrufe bei den
NEOS.) Das geht den Staat nichts an, das geht
niemanden etwas an, und genau davor warnen wir.
Ich weiß nicht, warum Sie
von den NEOS so nervös sind. Kann schon sein, dass Sie das mögen, Sie
mögen ja auch Österreich abschaffen. Das ist Ihre
Ideologie, aber Sie werden zur Kenntnis nehmen müssen: Wir vertreten jene
Österreicher, die gerne bar bezahlen, die sich nicht beobachten lassen
wollen, wo sie sich bewegen, die sich auch nicht hacken lassen wollen und die
einfach auch das analoge Leben in einer Parallelität zur Digitalisierung
leben wollen. Das ist bitte schön nichts Böses, nichts Schlechtes und
das ist auch nicht ein Schritt zurück – im Gegenteil, das ist
ein bewusster Schritt in
die Zukunft! Und jeder, der einen bewussten Schritt gehen will, muss sich auch
Gefahren stellen und muss auch wissen, wie er mit der Digitalisierung
umgeht.
Darum geht es! Es geht nicht allein darum, dass Senioren hier ausgegrenzt werden – auch ein Thema, ein großes Thema, haben wir heute schon gehört –, sondern es geht um viele, viele Personengruppen. Daher ist dieses Thema viel zu wichtig, als dass man das alles für lustig hält, als dass man da blöd herumlacht. Man muss sich dieser Gefahren tatsächlich auch einmal bewusst werden, und das fehlt mir ein bisschen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte nur daran erinnern: Vor ungefähr einem
Jahr hat die SPÖ eine Mitgliederbefragung gemacht, man konnte sich
online als Mitglied anmelden. Was war das Endergebnis nach
dieser digitalen Anmeldung? – Dass sich auch eine Giraffe angemeldet
hat. So viel zu Ihrer digitalen schönen
Welt! (Beifall bei der FPÖ.)
16.46
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ribo. – Bitte.
16.46
Abgeordnete
Bedrana Ribo, MA (Grüne): Herr
Präsident! Geschätzte Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen hier im Saal! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier auf der Galerie
und natürlich auch zu Hause!
Kollegin Belakowitsch, Sie reden von Ernsthaftigkeit und behaupten hier, man
wolle Österreich abschaffen?! Also das ist wirklich ein bissel ein
komischer Zugang.
Aber Szenenwechsel, kommen wir zum Thema zurück! Wir
sind bei Herrn Huber. Herr Huber ist 78 Jahre alt und möchte
einen Reparaturbonus beantragen. Er besitzt ein Handy, mit dem er mit
seinen Kindern telefonieren kann, mit den Enkelkindern ein paar Fotos hin- und
herschicken kann, aber
er hat keinen Computer. Herr Huber ist es gewohnt, dass er für
Anträge immer aufs Amt geht und sie dort stellt. Wie ist das bis jetzt
abgelaufen? – Er
geht hin, holt sich das Formular, geht wieder nach Hause, füllt es aus.
Dann fällt ihm auf, da hat er eine Frage, kennt sich nicht aus. Er geht
wieder hin oder
ruft an, geht wieder nach Hause, füllt
es wieder aus, dann packt er es in ein Briefkuvert und muss zur
Post und es dort abgeben. Wenn man sich das alles
vor Augen führt, muss man sagen: Ganz schön mühsam, oder?
Aus dem neuen Gemeindepaket – meine Kollegin hat
es ja schon vorgestellt – bekommen Gemeinden in den nächsten
vier Jahren 120 Millionen Euro
zur Verfügung gestellt, damit sie bei der Antragstellung Personen wie
Herrn Huber helfen. Was ist die Bilanz daraus? – Herr Huber
muss nicht drei, vier
Mal hin- und hergehen, sondern er geht einmal zum Amt, erhält dort
Unterstützung von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter, indem
sie eben
gemeinsam diesen Antrag ausfüllen. Und dem Kollegen von der FPÖ sei
gesagt: Nein, das dauert nicht 3 Stunden. In meiner Welt dauert das
5 bis
10 Minuten, bis man das ausgefüllt hat, und dann kann man es
abschicken. Also die Bilanz: Herr Huber spart sich Wege, er spart sich Zeit.
Wir ersparen
uns wertvolle Ressourcen, einheitliche Abwicklung wird gefördert, und die
Prozesse werden vereinfacht. Es profitieren alle davon.
Das Problem, wenn man darüber reden möchte: Ja, es
ist nicht einfach
für einige Personengruppen, sich in der digitalen Welt zurechtzufinden,
aber das Problem muss viel größer gedacht werden. Vielmehr sollte
man sich die
Frage stellen: Wie können wir diese Personen – ja, ein Teil von
ihnen sind Senior:innen; aber es sind nicht nur Senior:innen, es sind auch
Menschen, die zum Beispiel Deutsch nicht so gut sprechen – gut
unterstützen?
Liebe SPÖ, es tut mir leid, aber auch ihr müsst
mit der Zeit gehen. Viele Senior:innen sind im digitalen Zeitalter total
angekommen, sie kennen sich im Internet aus, sie wissen, was eine Austria-ID
ist, sie erledigen zum Teil
auch Onlinebankinggeschäfte – das ist die Wahrheit. Sich hier
herauszustellen und zu sagen, alle Senior:innen brauchen da Hilfe und
können das nicht
(Abg. Krainer: Das hat nur niemand getan! Das hat niemand
gesagt! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), das ist
Altersdiskriminierung auf einem anderen
Level. (Abg. Krainer: Sie können gern über Sachen reden,
die niemand sagt, es ist nur peinlich!) Das stimmt einfach
nicht. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Krainer:
Das ist eine intellektuelle Peinlichkeit! – Abg. Ribo –
auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz –: Herr Kollege Krainer, Sie sind uns
allen intellektuell überlegen, das
weiß ich, aber damit muss ich leben!)
16.50
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet
ist Abgeordneter Taschner. (Abg. Krainer: Ich genierte mich für
so eine depperte Rede!) – Ich würde sagen, Herr
Abgeordneter Krainer, beleidigen Sie niemanden. (Beifall bei
den Grünen. – Abg. Ribo: Sie sind uns allen
intellektuell überlegen, das wissen wir!)
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Taschner. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der Antrag der SPÖ hat viel Feuer in die Diskussion gebracht, wie ich jetzt gerade gemerkt habe, aber er hat mich eigentlich irgendwie verwundert, weil das, was beantragt worden ist, etwas ist, das in die Leere läuft oder in Wirklichkeit völlig falsch ist.
Wir haben ja festgestellt: Es steht im Gesetz, dass jede
hoheitliche Kommunikation, das heißt jede Kommunikation mit den
Gerichten oder mit den Ämtern, zunächst unbedingt analog ist und
das Digitale einen Zusatz darstellt. Das ist gesetzlich fixiert.
Die weiteren Dinge, die von Ihnen beeinsprucht worden sind, wurden widerlegt.
Von Frau Kollegin Scheucher-Pichler,
von Kollegin Himmelbauer, von Kollegen Weidinger wurde klar dargelegt: Alles,
was Sie hier geschrieben haben, ist in die Leere laufend. Also eigentlich
ist es verwunderlich, dass Sie diesen Antrag gestellt haben.
Es ist aber auch ein bisschen ärgerlich, dass Sie
diesen Antrag gestellt haben – ärgerlich aus dem folgenden
Grund: weil Sie ja einen politischen Zweck
damit verfolgen , und der Zweck ist nichts anderes als Verunsicherung. Sie wollen
verunsichern. (Beifall bei der ÖVP.)
Sie wollen die Menschen verunsichern, die sagen: Ja, ich
will mit dem
Digitalen nichts zu tun haben, ich mag mit dem Digitalen nichts zu tun haben,
ich kann mit dem Digitalen nichts zu tun haben! Jetzt kommen die und sagen
mir, die Welt wird jetzt für mich ganz schrecklich werden! –
Das sind
Sie. (Abg. Holzleitner: Sie sind im Unrecht! Nein! Sie sollten Ihr
Handwerk ordentlich machen, Kollege Taschner!)
Sie verunsichern diese Leute, und das machen Sie mit
einer – wie soll
ich sagen? – politischen Methode, die nicht in Ordnung ist. (Abg.
Holzleitner: Das Handwerk ordentlich machen!) So geht man nicht vor,
so verunsichert man
nicht die Menschen (Beifall bei der ÖVP), insbesondere da wir
dafür sorgen, dass eben diese Verunsicherung völlig haltlos ist. Ja,
im Gegenteil! Wir bemühen uns darum, dass wirklich alle
Menschen in jeder Hinsicht sowohl analog als auch digital mit den Ämtern,
mit den Behörden, auch mit den Förderstellen kommunizieren
können. Das ist also eigentlich nicht in Ordnung.
Ich möchte noch einen
weiteren Gedanken hineinbringen – das wurde schon von Frau Kollegin
Belakowitsch angedeutet –: Es ist auch so, dass auch
Leute, die sich im Digitalen ganz gut auskennen, sagen: Nicht alles
von dem möchte ich für mich verwenden! Man will es zum Teil nicht machen; nicht, weil man es nicht kann, sondern auch, weil man es nicht will.
Meine sehr verehrten Damen und
Herren, wenn Sie so ein Gerät verwenden und die Daten eingeben, dann sind
in diesem Gerät Algorithmen gleichsam verborgen; und kein Mensch auf
dieser Welt durchschaut mehr
diese Algorithmen, niemand. Diese Algorithmen verwandeln das, was Sie eingeben –
einen Ausweis, Gesundheitsdaten und Ähnliches – plötzlich
in 0-1-Folgen, und kein Mensch auf dieser Welt vermag diese 0-1-Folgen, wenn
sie sie plötzlich sehen, zu verstehen. (Zwischenruf des Abg. Kollross. –
Abg. Wurm: ... aber auch Verunsicherung jetzt, Herr Professor!) Sie
geben damit etwas von sich in ein System und Sie haben damit eine gewisse Art
von
Souveränität hergegeben.
Natürlich nutze ich das auch,
selbstverständlich, ich mache das stündlich, täglich, immer
wieder. Selbstverständlich, natürlich! Es ist ja so angenehm, so
schnell, so bequem – natürlich macht man das, aber ich
weiß jedenfalls, dass man damit Souveränität hergibt. (Abg. Stögmüller:
Das ist jetzt eine Antitrojanerrede, Antibundestrojanerrede! Finde
ich gut, finde ich sehr gut!) Und es muss das Recht bestehen –
das ist eine rein prinzipielle Sache –, zu sagen: Die Schnittstelle
soll nicht bei mir sein, wo ich in die digitale Welt, in die Welt der Computer,
in die Welt der Algorithmen hineinsteige, sondern diese
Schnittstelle möchte ich dort hinschieben, bis hin zum Amt, dort soll es
dann geschehen!
Dieses Recht auf ein Leben frei vom Digitalen muss bestehen.
Ein Recht
auf ein Leben frei vom Digitalen ist nicht das Recht auf ein analoges Leben.
Analoges Leben, das würde ja heißen, dass es auch ein digitales
Leben gibt;
es gibt kein digitales Leben, es gibt nur die digitale Simulation. All das, was
da drinnen ist, ist Simulation von etwas, was wirklich ist. Wenn man sagt:
Ich möchte bei dem Wirklichen bleiben!, soll man das Recht haben, bei dem
Wirklichen zu bleiben. Das heißt, ich muss das Recht haben, dass ich
ein Leben so weit frei vom Digitalen habe, wie ich es will. Wenn das Amt sagt: Da ist deine Schnittstelle, da fangen wir an!, dann ist es in Ordnung.
Also: Dieses Recht, das Recht auf ein Leben frei vom
Digitalen, muss bestehen. Das Recht auf ein analoges Leben ist eine Erfindung
von Herrn Babler
(Abg. Wurm: Nein, nein, von mir, Herr Professor!), und da es kein
analoges Leben gibt, gibt es auch dieses Recht nicht. (Beifall bei der
ÖVP.)
16.55
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Zorba. – Bitte schön.
Abgeordneter
Süleyman Zorba (Grüne): Herr
Präsident! Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatssekretärin! Frau Ministerin! Es ist
ehrlich gesagt als Digitalisierungssprecher jetzt nicht ganz einfach, allem,
was
jetzt gesprochen wurde, zu folgen. Es war die Rede von Hackerangriffen, von
digitaler Demenz, von Algorithmen und vielen anderen Dingen, aber
man merkt, dass Veränderung verunsichert, und die digitale Transformation
ist da keine Ausnahme.
Es gibt natürlich auch Probleme, mit denen wir uns
auseinandersetzen
sollten – das finde ich ganz wichtig, und es wurden von der Frau
Kollegin und auch von den anderen Kollegen wichtige Punkte
angesprochen –, aber Veränderung gestaltet auch, entwickelt
weiter und verbessert.
Wir befinden uns derzeit mitten in einer gesellschaftlichen
Revolution und klar ist: Digitalisierung ist für unsere Gesellschaft,
für die Unternehmerinnen
und Unternehmer, für die Bürgerinnen und Bürger eine große
Chance. Digitalisierung ermöglicht es uns, fast zu jeder Zeit an
jedem Ort mit Menschen
in Kontakt zu treten, mit denen wir in Kontakt treten möchten.
Digitalisierung hält uns informiert, sie ermöglicht es uns, Inhalte,
die wir konsumieren
möchten, zu jeder Zeit und ortsunabhängig zu konsumieren. Wir
können Wahlkarten beantragen, Wohnsitze verändern und viele
andere Dinge tun.
Digitalisierung ist in allen Lebensbereichen angekommen, in der Arbeitswelt, in der Wirtschaft und auch im Privaten.
Warum ist das so? Oder: Warum
sollte man das nicht vehement bekämpfen? – Weil die
Digitalisierung es vereinfacht, Dinge zu erledigen.
Das hat Vorteile: Es ist kostengünstig, effizient und auch einfach bequem.
Es ist auch richtig, dass es Bevölkerungsgruppen gibt, die betreffend
digitale
Bildung noch Aufholbedarf haben. Das ist eine große Herausforderung, und
da gibt es auch eine Bildungsoffensive – die Frau
Staatssekretärin hat es
schon angesprochen –, es werden Workshops angeboten.
Richtig ist aber auch, dass der
Fluss niemals rückwärts fließt. Die Forderung nach einem Recht
auf ein analoges Leben geht an der Realität vorbei und suggeriert, dass
es um analog gegen digital oder digital gegen analog geht. Fakt ist, dass wir
in Österreich in vielen Belangen Digitalisierungsaufholbedarf
haben. Wir machen sehr viel analog, was digital tatsächlich besser,
schneller, einfacher und bequemer
ginge. Das Analoge ist in Ordnung, ich bin kein Feind
des Analogen, aber ich finde, man sollte das nicht gegeneinander
ausspielen. Es muss uns klar sein, dass die Zukunft digital ist, dass wir uns
den Vorteilen
der Digitalisierung nicht verschließen können und dass wir uns die
Sache mit einer romantisierten Nostalgie des Analogen nicht selbst
verkomplizieren
sollten.
Es wird künftig auch
weiter verstärkt in Richtung Digitalisierung gehen, nicht nur in
Österreich, sondern auch weltweit. Es ist beides wichtig, analog wie
digital, und es wird auch immer die Möglichkeit geben, neben dem Analogen
auch das Digitale zu nutzen. In Österreich ist es ja eher so, dass das
Digitale neben dem Analogen besteht und nicht umgekehrt.
Es wurde auch schon vom Initiativantrag gesprochen, der
heute eingebracht wird; da gehen wir in der Verwaltung betreffend
Digitalisierung einen
Schritt weiter. Es wird aber festgehalten, dass auch zukünftig die
Wahlfreiheit
zwischen digital und analog gegeben sein wird, ganz konkret und
ausdrücklich. Das E-Government-Gesetz hat bisher schon die
grundsätzliche Wahlfreiheit zwischen Kommunikationsarten normiert;
mit der Novelle wird
jetzt ausdrücklich klargestellt, dass es neben der Möglichkeit des
elektronischen Verkehrs zumindest eine andere Kommunikationsart geben
muss. – Damit
ist also das Analoge neben dem Digitalen für die Zukunft abgesichert,
obwohl ich die Gefahr in Österreich nicht wirklich sehe.
Ja, auch beim Bundesschatz wird man demnächst
innerhalb von 60 Sekunden nicht nur digital Geld anlegen können,
sondern auch analog, wenn
man es möchte. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
16.59
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Krainer. – Bitte sehr.
Abgeordneter
Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Ruf bei den
Grünen: ... beschimpfen!) Es ist diese Diskussion, wenn
ich das noch einmal zusammenfassen darf, schon ein bisschen ärgerlich:
Die Sozialdemokratie – und nicht nur sie, sondern auch andere Organisationen,
auch ÖVP-Organisationen – hat sich wahnsinnig geärgert,
dass die Bundesregierung betreffend Reparaturbonus, betreffend Bundesschatzscheine,
betreffend das sogenannte Supersparbuch gesagt hat: Das geht
nur digital!
Wenn Sie sagen, das haben
Sie nie gesagt, dann kann ich Ihnen vorlesen: Am 22. April hat
Finanzminister Brunner gesagt, „alle Privatanlegerinnen
und Privatanleger mit aktiver ID Austria [...] können damit ein modernes
und attraktives Anlageprodukt nutzen“. (Präsidentin Bures
übernimmt
den Vorsitz.)
Ich bin ein Bundesschatzkunde
der ersten Stunde, und es war ausgeschlossen –
ausgeschlossen! –, dass es einen anderen Weg gibt. (Abg. Zorba:
Wer
hat das ausgeschlossen?) Die Frau Staatssekretärin hat gesagt: Na ja,
dann sollen sie halt den Nachbarn fragen, oder die Enkelkinder, die können
ihnen
schon helfen!
Als der Reparaturbonus gekommen
ist, ist im Gesetz wieder und ausdrücklich gesagt worden:
ausschließlich digital. Wir haben das hier mehrfach
debattiert. Wir haben das mehrfach kritisiert. Wir haben das in den
Ausschüssen infrage gestellt. Da hat sich herausgestellt, dass beim
Dieselprivileg, beim Agrardiesel für die Landwirte, alles über Papier
läuft, aber: Bundesschatz geht nicht.
Jetzt kommen die ÖVP und
die Grünen daher und behaupten, unsere
Kritik würde nicht stimmen. (Zwischenruf der Abg. Götze.)
Sie können jetzt alle Ihr Handy nehmen und nachschauen, was auf der
Bundesschatz-Seite steht.
Ich kann es Ihnen aber auch vorlesen, für die, die nicht digitalaffin
genug sind. (Abg. Lindinger: Ja, bitte, lies vor!) Da steht:
„Um ein Bundesschatzkonto eröffnen zu können, sind folgende
Voraussetzungen erforderlich: ID Austria mit Vollfunktion, volljährige
Privatperson und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem
EU-Land“.
Das ist das, was jetzt auf der
Homepage steht. Das geht nicht! Das, was
Sie hier machen, ist, dass Sie weite Teile der Bevölkerung von staatlichen
Leistungen ausschließen! Das passiert. (Beifall bei der
SPÖ. – Abg. Lindinger:
Du hast noch immer nicht aufgepasst! Wir haben immer gesagt, wer es nicht
abholen kann, hat die Unterstützung der Gemeinden! Darauf haben wir uns
committed!) – Entschuldigung, Sie sagen, irgendwann
nächstes Jahr kann jemand aufs Gemeindeamt gehen, und wenn er kein
Smartphone hat, hat er noch
immer ein schlechtes Jahr erwischt. (Beifall bei der SPÖ. –
Abg. Lindinger: Die Gemeinde unterstützt heute schon! Du bist
kein Kommunalpolitiker, du kennst
dich da gar nicht aus!)
Ich verstehe überhaupt nicht, wieso Sie nicht einfach sagen: Ja, das war ein Fehler, wir bereinigen ihn, wir werden eine Postadresse und eine Telefonnummer bekannt geben, wo man das auch quasi analog, nicht digital, beantragen
kann, und das wird ab 1. Juli gehen! (Abg. Lindinger: Kann jeder zur Gemeinde gehen! Die Gemeinden unterstützen in Zukunft!)
Die Sache ist, Sie sagen Nein. Sie werden darüber
nachdenken, wie Sie es lösen, was
vollkommen lächerlich ist, weil es die Lösung ja bereits seit zig
Jahren
gibt, nämlich eine Postadresse, wo ich etwas beantragen kann, oder
eine Telefonnummer. Geben Sie es einfach bekannt, stellen Sie es auf die Homepage! Bitte,
machen Sie das bekannt, von mir aus mit Aushängen auf den Gemeindeämtern
(Abg. Lindinger: Ja siehst du, da kann ich auf der Gemeinde beantragen
auch schon!), aber hören Sie auf, weite Teile der Bevölkerung zu
diskriminieren und dann so zu tun, als ob das nicht stattfinden würde!
Das ist nämlich wirklich ärgerlich, weil das seit Monaten passiert!
(Abg. Michael Hammer: Dann ärgerst du dich halt!)
Wir weisen darauf hin. Gut, wenn es repariert wird, aber es
ist noch
nicht repariert. (Abg. Lindinger: Wir unterstützen die Leute, da
brauchen wir es nicht reparieren!) Reparieren Sie es endlich, dass mit der
Diskriminierung von
weiten Teilen der Bevölkerung Schluss ist! – Danke schön. (Beifall
bei der SPÖ.)
17.03
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nina Tomaselli. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Krainer! (Abg. Krainer: Ja, anwesend!) Was ich überhaupt nicht verstehe, ist, wie Sie dieses digitale Zeitalter dermaßen als Feindbild verstehen können! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Krainer: Tut keiner! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Hallo im Jahr 2024! Na wirklich!
Wenn Sie sich vorstellen, was das digitale Zeitalter für uns
alle für Vorteile gebracht hat (Abg. Krainer: Eh!), was es
auch für Chancen gebracht hat, auch für die Chancengerechtigkeit
gebracht
hat, müssten Sie von der Sozialdemokratie als Allererste da vorne stehen
und eine ganze Werbeeinschaltung für digitales Leben machen! (Beifall
bei
den Grünen. – Abg. Krainer: Kein Problem! Wir haben es
erfunden! Wir haben das digitale Amt erfunden!) – Ich höre
gerade: „Wir haben es erfunden!“ –
Auch diese Arroganz, sorry! Ich würde einmal sagen, wir Grüne stehen
für das Recht auf Klimaschutz ein, Sie für das Recht auf analoges
Leben. Ich
glaube, das sagt den Wählerinnen und Wählern alles! (Beifall bei den
Grünen.)
Etwas möchte ich Ihnen auch
sagen: Die Diskussion kommt mir schon
auch zu kurz. Sie reden über den Bundesschatz. Sie haben die
Pressemeldungen gesehen, Sie kriegen 3,5 Prozent Zinsen. Das ist ein sehr,
sehr attraktiver Zinssatz, da sind wir wahrscheinlich einer Meinung. Das gibt
es eben leider nicht bei jeder Bank; das kritisieren wir ja auch beide, dass
die Banken nicht 3,5 Prozent ausgeben. Zur Wahrheit bei diesen
3,5 Prozent Zinsen, die wirklich attraktiv sind, gehört aber eben
auch: Wenn Sie mit der Oebfa sprechen,
sagen die, wenn sie alles in analoger Form
machen würden, dann könnten sie keine 3,5 Prozent
auszahlen, dann sind es nämlich 2,5 Prozent.
(Abg. Krainer: Wer sagt, dass alles sein soll?) Dann frage ich
Sie schon: Wie kommt jetzt die Allgemeinheit dazu, quasi mit dieser Umstellung
weniger Zinsen
zu bekommen, weil Ihrer Meinung nach alles zwanghaft unbedingt, unbedingt
analog gehen soll? (Beifall bei den Grünen. – Abg. Krainer:
Es soll nicht alles
analog gehen!)
Nein, sorry, das passt für mich einfach nicht
zusammen. Das ist auch nicht sozial gerecht, ganz im Gegenteil. (Abg. Krainer:
Diskriminieren Sie weiter die
Älteren!) Ich lade Sie ein, Kollege Krainer, machen wir gemeinsam
Werbung, auch bei den Teilen der Bevölkerung, die noch kein Smartphone
haben (Abg.
Krainer: Die Langsamen und die Schwachen diskriminieren! Grün,
Darwin!), die diesen Schritt noch nicht gegangen sind, dass sie es
lernen. (Abg. Krainer: Darwinismus! Sozialdarwinismus ist das!)
Da sind wir mit dabei. Machen Sie mit! Machen
Sie mit, lieber Herr Kollege Krainer! (Beifall bei Grünen und
ÖVP. –
Abg. Krainer: Darwin, großartig! Sozialdarwinismus!)
17.05
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen, und wir kommen zu den Abstimmungen.
Wenn alle Abgeordneten ihren Platz einnehmen, dann komme ich
zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 4075/A(E) der
Abgeordneten
Holzleitner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Recht auf analoges
Leben in Österreich jetzt schaffen – Förderungen und
Leistungen wie Handwerkerbonus oder gute staatliche Zinsen auch
für Seniorinnen und Senioren uneingeschränkt zugänglich
machen!“
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge“.
Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Damit nehme ich die Verhandlungen über den 7. Tagesordnungspunkt, Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz, wieder auf.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Wir kommen zurück zu den Gewaltambulanzen. (Unruhe im Saal.) – Können wir anfangen?
Die Gewaltambulanzen sind ein
sehr wesentlicher Beitrag dazu, dass es bei Gewalt, insbesondere bei
Gewalt in der Familie, zu mehr Verurteilungen
kommen wird. Warum ist das so? – Gewalt hat immer zwei Komponenten.
Die eine ist, dass die Tat, wenn sie sich im
familiären Umfeld abspielt, sowieso
schon oft von den Opfern selbst vertuscht wird.
Wenn sich aber diese Opfer dann
zumindest vorwagen und die Verletzungen, die dadurch entstanden sind, behandeln
lassen und diese Verletzungen
nicht gerichtsfest dokumentiert werden, dann passiert meistens in diesen Gewaltbeziehungen
Folgendes: Jeder hat das Recht, dass er vor Gericht
die Aussage gegen einen nahen Angehörigen verweigert. Das ist ein
wichtiges Recht, damit man nicht in den Zwang kommt, dass man gegen Angehörige aussagt;
das ist richtig so. Genau dieses Recht wird aber dann von den Gewalttätern
sehr oft missbraucht. Die Gewalt wird in Form von psychischer Gewalt weiter
ausgeübt – nämlich dahin gehend, dass die Opfer von diesem
Recht bei der Verhandlung dann auch Gebrauch machen; und wenn
es eine Tat ist, bei der es nur den Täter und das Opfer gibt, dann ist die
Anklage mit dieser Aussageverweigerung gestorben. Dann kann es keine Verurteilung geben.
Der Täter bestreitet es, das Opfer sagt nichts, es
gibt kein Beweismittel und das Gericht kann nicht anders als freisprechen. Deshalb
gibt es so viele Freisprüche bei Gewaltdelikten.
Da setzen die Gewaltambulanzen
an, denn die Gewaltambulanzen sorgen dafür, dass mit einer
gerichtsmedizinisch sicheren und fundierten Beweissicherung objektive
Beweismittel da sind. Das bedeutet, auch dann, wenn
das Opfer von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, gibt es ein
Beweismittel, nämlich die dokumentierten Verletzungen. Dann kann ein
Richter, eine Richterin den Täter auch verurteilen. Das ist wichtig, und
das muss so passieren.
Das führt gleichzeitig auch dazu, dass einerseits
dieser Druck von den
Opfern genommen wird und sich andererseits Täter zurückhalten, dass
Täter nicht gewalttätig werden, nicht mehr gewalttätig werden,
denn es gibt
nichts, was abschreckender auf Täter wirkt, als die Gewissheit,
überführt und
verurteilt werden zu können. Deshalb helfen Gewaltambulanzen doppelt: einerseits im aktuellen Fall und andererseits auch präventiv. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Warum wir die Gewaltambulanzen jetzt so einführen, mit einem Initiativantrag: Es wurde schon mehrmals erklärt, dass es einfach ein zeitliches, ein ressourcentechnisches Thema war. Das ändert aber nichts daran, dass der Vorschlag, so wie er gemacht ist, ein guter Vorschlag ist und dass er zu dem Ziel führt, das ich eben beschrieben habe.
Es ist auch nicht so, dass es nicht möglich war, dazu
Stellungnahmen abzugeben. Es wurde sogar eine Stellungnahme
abgegeben – Sie können es alle auf der Parlamentswebsite
nachlesen –, die sich kritisch mit dem Thema auseinandersetzt. Wir
haben diese Stellungnahme und die Themen, die in dieser Stellungnahme
angesprochen wurden, nicht in den Entwurf eingearbeitet.
Wir hätten das tun können, haben es aber nicht getan, weil die beiden
Punkte, die die Stellungnahme als zentrale Punkte beinhaltet, sich nicht
negativ auswirken.
Es wurden zwei Punkte
vorgebracht. Das eine ist: Man befürchtet, dass durch Gewaltambulanzen
zentralisiert wird, also dass eine Behandlung nur mehr bei Gewaltambulanzen
möglich ist. – Das ist falsch. Gewaltambulanzen
haben – und das ist ein Asset, das ich besonders gut
finde – einerseits natürlich die Aufgabe, vor Ort zu
dokumentieren und zu behandeln, aber andererseits auch, auszubilden und
mobile Teams in andere Krankenhäuser zu schicken. Das
heißt, dort, wo das Opfer ist, kommt das mobile Team hin, das
gerichtsmedizinisch geschult ist, und übernimmt dort die
Dokumentation und die
Behandlung.
Was auch noch als Kritikpunkt
oder als Sorge vorgebracht wurde, ist, dass irgendwelche Strukturen
geschaffen würden oder irgendwelche Anstalten, irgendwelche
Unternehmen gefördert würden, die schon Förderungen
bekommen. – Das ist eine unberechtigte Sorge, weil das lediglich ein
Formalakt ist. Es muss dieses Gesetz gemacht werden, damit diese Förderung
noch einmal zugesprochen werden darf. Ansonsten wäre es verboten,
eine zweite Förderung zuzusprechen. Das
ist einfach ein Formalakt, ein Formalismus. Das ist klargestellt,
wird spätestens hier klargestellt, wurde allerdings auch schon intern klargestellt. Also diese
Befürchtung ist einfach irrelevant.
Das heißt, diese
Stellungnahme wurde nicht nur gehört und gelesen,
sondern man hat sich damit auch auseinandergesetzt. Es gab diese
Möglichkeit. Dass das dann nicht eins zu eins oder in sonst irgendeiner
Form in den
Entwurf eingearbeitet wurde, liegt daran, dass diese Befürchtungen einfach
nicht greifen oder nicht richtig sind. Das heißt aber nicht, dass die
Stellungnahme nicht beachtet wurde.
Das bedeutet, in diesem Verfahren wurde alles richtig gemacht. Es ist schade, ich hätte es auch lieber mit einem großen Begutachtungsverfahren gemacht, aber diese Zeit bleibt uns leider nicht mehr, weil es einfach einer langen Vorbereitung bedurfte – Sie wissen selbst, einer wie langen, weil wir ja schon in mehreren Ausschusssitzungen darüber gesprochen haben.
Aus diesem Grunde denke ich, es
ist ein wirklich, wirklich gutes Projekt.
Es wird den Opferschutz, die Verurteilungsrate voranbringen, und es wird vor
allem auch der Prävention und der Überführung dienen. Aus diesem
Grunde bin ich sehr stark dafür, dass Sie (in Richtung SPÖ)
sich noch einmal überlegen, ob Sie diesem tollen Projekt nicht doch
zustimmen.
Ich weiß nicht, was Sie morgen in der Kontrast-Grafik
schreiben werden – Sie haben ja selber einen Antrag eingebracht. Heißt
es dann: Okay, Gewaltambulanzen: Daumen rauf und grün bei allen
außer Ihnen!, und dann: Gewaltambulanzen: nur bei Ihnen Daumen rauf
und bei allen anderen runter!? Ist
das wirklich der Sinn des Antrages?
Machen wir doch gemeinsam das Richtige! Sorgen wir für einen ordentlichen Gewaltschutz, sorgen wir für eine ordentliche Prävention und beschließen wir jetzt gemeinsam diese Gewaltambulanzen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.14
Präsidentin
Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau
Abgeordnete Pia
Philippa Beck. – Bitte.
Abgeordnete Pia Philippa Beck (ohne
Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Werte Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte
Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Parlamentsgäste! In meiner heutigen Rede
geht es um den Initiativantrag betreffend Einführung
eines Bundesgesetzes zur Förderung von Gewaltambulanzen. Das ist ein wichtiger
Schritt zur Beweismittelsicherung.
Gewalt ist ein allgegenwärtiges Problem, das Menschen aller Altersgruppen und aller sozialen Schichten betrifft. Um diesem Problem wirksam zu begegnen, brauchen wir umfassende Maßnahmen zum Schutz und zur Prävention. Gewalt ist etwas, das uns alle angeht, wo wir hinsehen und vor allem auch helfen müssen.
Derzeit verzeichnet jedes
Gewaltschutzzentrum jährlich einen Anstieg
an Fällen, daher müssen wir alles in unserer Macht Stehende tun, um
Systeme auszubauen und vor allem auch zu erhalten, die dabei helfen können,
eine gesamte Reaktionskette für Opfer von Gewalt rasch aktivieren zu
können.
Es braucht, wie in so vielen Bereichen, ein Miteinander:
gegen Gewalt,
gegen jegliche Form von Gewalt. Opfer dürfen nicht alleingelassen werden.
Man muss ihnen – und das ist leider gerade bei jüngeren
Betroffenen oftmals
nicht der Fall – Glauben schenken.
Täter in diesem Spektrum
von Gewalt befinden sich meist viel zu nahe an ihren Opfern, sei es
beispielsweise im schulischen Umfeld oder im privaten
Umfeld, was wiederum dazu führt, dass viele Betroffene lieber vor lauter
Angst schweigen, als sich jemandem anzuvertrauen. Gerade in solchen Fällen
sind die Zivilgesellschaft und das Hinsehen jedes Einzelnen von uns von
großer Bedeutung. Diesen –
immer konstruktiven – Mut sollte jeder Mensch haben.
Ein wichtiger Beitrag dabei,
nicht nur für Betroffene, sondern eben auch für das nahe Umfeld, ist
die Sensibilisierungsarbeit, wie sie verstärkt durch die
Polizei an Krankenhäusern und an Schulen durchgeführt wird. Es zeigt
sich bereits nach kurzer Zeit, dass die Konzepte zum Glück sehr gut
angenommen und vor allem auch verstanden werden und viele von Gewalt
Betroffene – mehrheitlich Frauen und junge Mädchen –
sich trauen, Hilfe zu suchen, weil sie besser wissen, wo und vor allem wie sie
Schutz suchen
können, aber auch weil das Umfeld damit besser zu helfen weiß und
erste Anzeichen dadurch nicht nur früher sieht, sondern eben auch
ernst nimmt.
Da ist gerade die
Sensibilisierungsarbeit an den Schulen sehr wichtig. In dieser Zeit muss die
Sensibilisierungsarbeit dringend ausgebaut werden, weil
viele Jugendliche durch diese Aufklärungsarbeit erst wissen, welches
Unrecht ihnen angetan wird und dass sie mit dieser Angst in ihrem schulischen
Umfeld nicht leben müssen.
Wir haben beispielsweise
das Opferschutzzentrum der Wiener Polizei im Probebetrieb. Innerhalb von
fünf Monaten wurden bereits 364 Hochrisikoakte bearbeitet. Pro Monat
werden von der Polizei rund 350 Betretungsverbote ausgesprochen.
Österreichweit wurden 2023 mehr als 15 000 Betretungsverbote
oder Annäherungsverbote ausgesprochen. In genau diesen Fällen
wird auch das Gewaltschutzzentrum benachrichtigt und in weiterer Folge eine
Gewaltambulanz kontaktiert, die dann mit ihrer wichtigen forensischen
Arbeit beginnen kann.
Eine derartige
Unterstützungsstruktur wie jene in Opferschutzzentren der Wiener
Polizei und alle damit verbundenen Tools gibt es derzeit leider nur
in Wien, was sehr schade ist, denn es braucht eine derartige Reaktionskette in
ganz Österreich, damit Betroffene wirklich nachhaltig ein Leben ohne
Gewalt leben können.
Das Wissen um
Unterstützungsangebote durch die fortlaufende gesellschaftliche
Sensibilisierung zu dem Thema Gewalt kann oftmals dabei helfen,
sich aus einer jahrelangen Gewaltdynamik zu befreien. Dennoch bleibt der
Schritt aus jeglicher Form von psychischer und physischer Gewalt ein unheimlich
mutiger und starker. Daher ist auch der Ausbau von Schutzräumen, sicheren
Zentren, psychologischer Betreuung unerlässlich für viele Betroffene.
Es braucht eine lückenlose Begleitung von vielen Betroffenen auf ihrem Weg
in ein friedliches Leben. Da haben wir eigentlich nur ein weiteres Angebot,
aber eben nicht genug.
Die Einflussnahme auf unser
gesellschaftliches Umdenken sollte zudem
ein Hauptthema sein. Was fehlt, ist eine langfristige Gesamtstrategie: einheitliche
Kriterien für Hochrisikofälle, die Abwicklung von Fallkonferenzen
und das Bewusstsein, dass häusliche Gewalt ein gesellschaftliches Problem
ist, welches keine Privatsache darstellt.
Der Antrag ist teilweise sehr vage gehalten, dennoch ist jede Modifizierung, die eine Unterstützung auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben ist, zu begrüßen. Es bleibt aber hoffentlich nicht bei den vagen Zusagen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Gödl.)
17.19
Präsidentin
Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun
niemand mehr gemeldet.
Damit ist diese Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel
und Eingang in 2565 der Beilagen.
Wer dem seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein
entsprechendes Zeichen. (Abg. Steinacker: Unglaublich, dass die
SPÖ nicht mitgeht!) – Das ist
mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. (Zwischenrufe der Abgeordneten Steinacker und Michael Hammer.) – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „gesetzliche Verankerung von Gewaltambulanzen“.
Wer ist für diesen
Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit,
er ist abgelehnt.
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 4031/A
der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Eva Blimlinger,
Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz geändert
wird (2566 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir nun zum 8. Punkt der heutigen Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Christian Drobits. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte
Bundesministerinnen! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und
Zuseher! Nun, bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Umsetzung eines Bundesgesetzes,
mit dem das Datenschutzgesetz geändert werden kann. Voraussetzung
dafür war ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes aus dem
Jahr 2022, und zwar genau vom 14.12., als der Verfassungsgerichtshof
§ 9 dieses Datenschutzgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben hat.
Er hat festgestellt, dass da eine Abwägung zu treffen sei, die
entsprechend verhältnismäßig ist, um die
Verfassungsmäßigkeit zu erreichen.
Nun, geschätzte Bundesministerin, wenn
ich weiß, dass am 14.12.2022 das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes
verkündet wurde und es dann
erst eineinhalb Jahre später, genau am 15. Mai, erstmalig einen
Initiativantrag im Justizausschuss gab, dann denke ich mir: Das ist nicht der
Parlamentarismus und die parlamentarische Demokratie, die man
braucht, um rasch auf Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes zu
reagieren. Dann kriegt man noch am 15.12.
eine Gesetzesvorlage, einen Initiativantrag, in dem steht: redaktionelle Änderungen,
Anpassung an das Bundesministeriengesetz. Im Prinzip war das eine
Trägerrakete, die am 29.12. seitens der Regierungsparteien gezündet
worden ist, und auf einmal ist § 9 mit den Änderungen
dagestanden.
Schließlich gab es dann am heutigen Tag noch die Abänderung des Abänderungsantrages.
Liebe Kolleg:innen, vor allem Kollegin
Steinacker und Kollegin Blimlinger, ich meine, es war alles sehr
kurzfristig. Wir wurden sehr kurzfristig eingebunden: Vor dem
Justizausschuss wurde der Abänderungsantrag
um 16.10 Uhr am Vortag zugestellt, heute haben wir den nächsten Abänderungsantrag
sehr kurzfristig bekommen. Ich sage Ihnen offen und ehrlich: So geht
das nicht. So kann man nicht mit Oppositionsparteien umgehen. So kann man auch
nicht ehrliche parlamentarische Demokratie pflegen.
(Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stefan.)
Ich habe aber gesehen, dass einer der
Kritikpunkte aufgenommen worden ist. Es ist um den Verantwortlichkeitsbegriff
gegangen. Frau Bundesministerin
Zadić hat mir heute bestätigt, dass das aufgrund der Kritik der
SPÖ in den Abänderungsantrag aufgenommen worden ist. Ich bedanke
mich dafür. Leider
gibt es aber andere Punkte, wie die Beweislastumkehr, die weiterhin Druck auf
die Redakteure macht. Es gibt weitere offene Punkte, wenn es um die
Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes zum Redaktionsgeheimnis geht, aber auch darum, den Aufdeckerjournalismus weiterhin zu gewährleisten.
Auch in Fragen der Datensicherheit sind wir
sicher nicht am letzten Punkt, deshalb ist auch unsere Einschätzung
gleichgeblieben: Wir werden aufgrund
der schlechten Einbindung in die Gesetzgebung, aber auch weil wir sehen, dass
das in dieser heiklen, komplexen Materie nicht weitreichend übernommen worden
ist, diesem Gesetz nicht zustimmen. Wir bleiben bei der Ablehnung. –
Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
17.24
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete
Eva
Blimlinger. – Bitte.
Abgeordnete
Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen
Bundesministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Plenum, Zuseherinnen und
Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Ich finde es schon sehr
bedauerlich. Ja, man hätte alles früher machen
können, aber da geht es um einen Grundrechtsausgleich, und der ist, wie
ihr wisst, nicht der einfachste, weil es nämlich einerseits um den Datenschutz und andererseits
um das Redaktionsgeheimnis und die Pressefreiheit geht. Ich finde es halt ein
bisschen – wie soll ich sagen? – eigenartig,
nur diese Versäumnisse ins Treffen zu führen und dann lieber die
Redaktionen auszuliefern; denn nicht zuzustimmen bedeutet, wenn man das konsequent zu Ende
denkt, dass mit 1. Juli Ende ist; und das hieße, es gäbe kein
Redaktionsgeheimnis mehr. – So viel zum Thema, dass ihr
für die Pressefreiheit eintretet. Das ist mit eurer Ablehnung
verwirkt.
Ich wünsche mir sehr – und das kann, glaube ich, gelingen –, dass die anderen Parteien dem zustimmen, und möchte ein bisschen etwas dazu ausführen. Der Kollege hat es schon gesagt: Das – unter Anführungszeichen – „Medienprivileg“, das ja immer Thema war – das war ja auch ein bisschen eine
Irreführung, muss man ehrlicherweise
sagen –, wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Der
Grundgedanke dieses Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes war eben,
wie man Datenschutz, Redaktionsgeheimnis
und Pressefreiheit als Grundrechte in Einklang bringt. Das ist eine höchst
komplizierte Materie, und es war uns sehr wichtig, gemeinsam mit
den Ministerien die Stakeholder – insbesondere die
Medien – miteinzubinden, ihre Expertisen einzuholen, ihre
Befürchtungen und Ängste zu erfahren.
Wir sind, glaube ich, sehr froh darüber, dass wir mit den Stakeholdern,
mit den Medienunternehmen zu einer guten Entwicklung gekommen sind,
die mittlerweile eigentlich von allen gelobt wird. Das freut mich besonders.
Wie ist das
inhaltlich? – Es ist eine Neuregelung dieses Grundrechtsausgleiches zwischen
Meinungsäußerung, Informationsfreiheit, Datenschutz,
Redaktionsgeheimnis und Pressefreiheit. Dieses Potpourri oder diesen
Strauß galt es sozusagen in eins zu kriegen. Der Investigativjournalismus
wird geschützt. Ich verstehe nicht, warum das nicht im Interesse der
SPÖ
ist – keine Ahnung, warum nicht. Es ist auch sehr wichtig, dass die
Watchdogfunktion der Medien gestärkt wird. Es ist ja immer die Rede
von der
vierten Säule in der Demokratie. Das finde ich immer ein bisschen
schwierig, aber es geht schon darum, diese Säule oder diesen Bereich
massiv
zu stärken und nicht weiter Angriffen auszusetzen.
Es gibt einen
Umgehungsschutz für das Redaktionsgeheimnis, und es gibt unterschiedliche
datenschutzrechtliche Auskunftsrechte, und zwar vor und
nach der Veröffentlichung. Was erstmals angewendet werden wird, ist ein
In-Camera-Verfahren, das speziell dafür gebaut ist. Es gab die Diskussion,
welche Behörde zuständig sein soll: Datenschutzbehörde oder
KommAustria? Das ist nun die Datenschutzbehörde, weil es dort die
größere Expertise
für den Datenschutz gibt.
Ich bringe wie angekündigt folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten
Mag. Michaela Steinacker, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses
über den Antrag 4031/A
der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Eva
Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Datenschutzgesetz geändert wird (2566 d.B.) (TOP 8)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Berichts des Justizausschusses (2566 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Z 3 (§ 9 Abs. 1) entfällt im Text des § 9 Abs. 1 erster Satz die Wortfolge „als Veranwortlicher“.
2. In Z 3 (§ 9 Abs. 1) lautet im Text des § 9 Abs. 1 Z 5 der letzte Satz „Das Recht auf Kopie (Art. 15 Abs. 3 DSGVO) ist ausgeschlossen.“.
*****
Das ist unser Abänderungsantrag.
Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass
die von der Terrororganisation Hamas festgehaltenen Geiseln endlich
freigelassen werden sollen. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.29
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses über den Antrag 4031/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz geändert wird (2566 d.B.) (TOP 8)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Berichts des Justizausschusses (2566 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Z 3 (§ 9 Abs. 1) entfällt im Text des § 9 Abs. 1 erster Satz die Wortfolge „als Veranwortlicher“.
2. In Z 3 (§ 9 Abs. 1) lautet im Text des § 9 Abs. 1 Z 5 der letzte Satz „Das Recht auf Kopie (Art. 15 Abs. 3 DSGVO) ist ausgeschlossen.“.
Begründung
Zu Z 1:
Die im Einleitungssatz des § 9 Abs. 1 enthaltene Wortfolge „als Verantwortlicher“ soll entfallen, um den Eindruck zu vermeiden, dass die hier genannten Personen (insbesondere Medienmitarbeiter und Arbeitnehmer eines Medienunternehmens oder Mediendienstes) selbst als Verantwortliche im Sinne des § 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1 (DSGVO), festgelegt werden.
Der Verantwortliche einer Datenverarbeitung
ist anhand der Kriterien des
Art. 4 Z 7 DSGVO zu bestimmen. Im Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 wird
dies im Regelfall das Medienunternehmen bzw. der Mediendienst sein, für
das oder
den die in Abs. 1 genannten Personen als unterstelltes Personal im Sinne des
Art. 29 DSGVO tätig werden. Gleichzeitig sollen aber Kooperationsformen,
in denen
zB selbständige Journalist:innen auf Basis eines Vertrags, jedoch ohne
Weisungsbindung im Sinne des Art. 29 DSGVO mit einem Medienunternehmen
oder
Mediendienst kooperieren, nicht vom Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 ausgeschlossen
werden. Eine konstitutive Festlegung von Medienunternehmen
bzw. Mediendiensten als Verantwortliche im Gesetz kommt nicht in Betracht, weil
eine solche Festlegung nach Art. 4 Z 7 DSGVO nur zulässig ist, wenn die
Zwecke und Mittel der Verarbeitung im Gesetz vorgegeben werden, was vorliegend
nicht angemessen erscheint, da die journalistische Tätigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt
würde.
Die in den Z 1 bis 13 des § 9 Abs. 1
zum Schutz der Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit
vorgesehenen Abweichungen und Ausnahmen von der
DSGVO und vom DSG beziehen sich grundsätzlich (abstrakt) auf den Verantwortlichen
als Träger der entsprechenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen. In Abs. 1
genannte Personen, die nicht selbst Verantwortlicher sind, unterliegen diesen
Verpflichtungen von vornherein nicht, weshalb es insoweit auch keiner
gleichartigen Abweichungen und Ausnahmen bedarf. Für das
(datenschutzrechtliche) Redaktionsgeheimnis besteht mit § 31 Abs. 2
MedienG iVm § 9 Abs. 1 Z 1 ein umfassendes Umgehungsverbot.
Zu Z 2:
Die im letzten Satz des § 9 Abs. 1 Z 5
vorgesehene Ausnahme von Art. 15 Abs. 3 DSGVO soll dahingehend präzisiert
werden, dass das in Art. 15 Abs. 3
DSGVO geregelte Recht auf Kopie ausgeschlossen ist. Art. 15 Abs. 3 DSGVO (das
sogenannte „Recht auf Kopie“) gewährleistet kein über
Art. 15 Abs. 1
DSGVO hinausgehendes Recht, sondern legt lediglich die praktischen
Modalitäten für die Erfüllung der Verpflichtung des
Verantwortlichen, nämlich die Form, in
der die Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu
erteilen ist, fest (vgl. EuGH 4.5.2023, Rs. C 487/21, Österreichische
Datenschutzbehörde
und CRIF, Rn. 31 f.). Aufgrund des ausdrücklichen Ausschlusses des Rechts
auf Kopie muss der Verantwortliche bei der Erteilung von Auskünften nach
Maßgabe
des § 9 Abs. 1 Z 5 iVm Art. 15 Abs. 1 DSGVO der betroffenen Person keine
Kopie zur Verfügung stellen, sondern lediglich die allgemeinen Vorgaben
des Art. 12
DSGVO (insbesondere Übermittlung „in präziser, transparenter,
verständlicher und
leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ gemäß Art. 12 Abs. 1 DSGVO) beachten.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Stefan. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident!
Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Wir haben im Ausschuss gegen
diesen Antrag gestimmt. Für uns war auch das große Problem, wie mit
diesem Antrag vorgegangen wurde.
Herr Kollege Drobits hat das bereits sehr
schön geschildert. Wir haben
vorläufig einmal gar nichts bekommen, am Tag vor dem Ausschuss um
16 Uhr dann einen Abänderungsantrag über den eigentlichen
Antrag. Und
wie Frau Kollegin Blimlinger gerade gesagt hat: Es geht ja um nichts Geringeres
als um die Abwägung von Grundrechten.
Es geht um die Abwägung von Grundrechten –
Sie haben es ja gesagt –,
den Ausgleich von Datenschutz, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Redaktionsgeheimnis.
Das ist ja nicht so etwas Einfaches, was man einfach von einem
auf den anderen Tag beschließt, vor allem wenn das ganze Thema bereits
eineinhalb Jahre im Raum steht. Diese Vorgangsweise ist einmal grundlegend abzulehnen.
(Abg. Steinacker: Ja, ich hab’ mich aber auch dafür
entschuldigt!) – Ja, „entschuldigt“ ist
schön, ich freue mich auch, wenn ihr
euch entschuldigt (Abg. Steinacker: Na, du weißt genau, das ist
schwierig! Ich will das auch einmal sagen!), das ist ja das Mindeste. Es ist
aber trotzdem
keine ordentliche Vorgangsweise. Wir wollen ja etwas beschließen, was gut
ist (Zwischenruf bei der ÖVP), und wir haben
festgestellt – das konnten wir
jetzt eben noch prüfen –, dass in diesem Entwurf einige
Ungereimtheiten sind.
Es sind unbestimmte Begriffe, die dann dazu führen,
dass im Nachhinein
erst recht Rechtsunsicherheit entsteht, dass man im Gesetz dann in Wirklichkeit
die Entscheidung, wie das zu verstehen ist, an die Justiz auslagert. Zum
Beispiel Betroffene, die ein Auskunftsbegehren stellen können: Was ist ein
Betroffener? – Das ist völlig unklar. Oder das Thema
Serie, wenn etwas in
einer Serie verwendet wird: Was ist diese Serie? Was heißt das jetzt?
Darf ich erst dann, wenn die Serie beendet ist, das Auskunftsbegehren stellen?
Wie ist das zu verstehen?
Das heißt, es gibt da einige Unklarheiten, ein paar
andere sind auch noch vorhanden, sind auch schon angesprochen worden,
daher war unsere Meinung, dass man das auch ruhig einen Monat
später im Ausschuss hätte debattieren können. Dann hätten
wir das am Tisch liegen gehabt, man hätte das vielleicht auch noch
begutachten oder zumindest weiter aufklären und
darüber diskutieren können. Das wäre die seriöse Vorgangsweise
gewesen. Wir stellen daher heute auch einen Rückverweisungsantrag an den
Justizausschuss.
Ich stelle hiermit also den Antrag, dass
dieser Gesetzesvorschlag an den Justizausschuss zurückverwiesen wird,
damit wir in Ruhe noch darüber debattieren können. Wir
können ihn dann im Juli beschließen, falls alles ausgeräumt ist. Sollte das heute nicht der Fall sein, dem
Rückverweisungsantrag
nicht zugestimmt werden, dann stimmen wir gegen den Gesetzesantrag.
Was ich nicht vergessen wollte: Ich begrüße hier eine Bezirksgruppe, und zwar die FPÖ-Bezirksgruppe Bruck an der Leitha unter der Führung von Vizebürgermeister Markus Keprt. Herzlich willkommen bei uns im Hohen Haus! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)
In diesem Sinne: Bitte stimmen Sie dem
Rückverweisungsantrag zu, dann
können wir das in Ruhe debattieren und dann können wir auch diesen
Ausgleich von Grundrechten in Ruhe debattieren. (Beifall bei der FPÖ.)
17.32
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Corinna Scharzenberger. – Bitte.
Abgeordnete
Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP):
Frau Präsidentin! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Hohes Haus!
Eines vorweg, wir haben
das auch schon gehört: Dieser vorliegende Gesetzesvorschlag ist deswegen zustande
gekommen, weil wir auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes reagieren.
Wir ändern damit das Datenschutzgesetz und in weiterer Folge auch das
Medienprivileg.
Ja, Herr Kollege Drobits und auch Herr Kollege Stefan, ganz
verstehe
ich Ihre Argumentation nicht. (Ruf: Macht nichts!) Sie haben zwar zu
Recht angeführt, dass die Zeit sehr knapp war, um diesen Antrag zu
lesen. Ich bin
trotzdem der Meinung, dass die Zeit bis heute dennoch ausreichend war, diesen
Antrag zu lesen und auch rechtlich zu beurteilen.
Herr Kollege Drobits, all die Punkte, die Sie in der
Argumentation genannt haben, kann ich deshalb nicht nachvollziehen, weil wir
diesen Punkten in diesem Gesetzesvorschlag gerecht werden. Sie werden das
hören, ich werde in
meiner Rede auf diese Punkte auch noch genau eingehen. Also vielleicht kann ich
zumindest Sie noch davon überzeugen, heute doch mitzustimmen.
Sie alle wissen, dass zentrale Grundbausteine unserer
Demokratie,
unserer Verfassung Kommunikationsgrundrechte sind: die Freiheit, eigene
Meinungen zu bilden, zu äußern, Nachrichten zu empfangen,
weiterzugeben, der gelebte Austausch von Informationen und Meinungen.
Gleichermaßen
ist es aber unsere Aufgabe, die personenbezogenen Daten unserer
Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Dieses Recht auf Datenschutz
beinhaltet unter
anderem die Geheimhaltung der personenbezogenen Daten, und das kann somit oft
in Widerspruch zu den Kommunikationsgrundrechten stehen.
Aus rechtlicher Sicht muss es uns also gelingen, den verfassungsrechtlichen Spagat zu schaffen, dass auf der einen Seite die Journalisten ihre Arbeit machen
können, indem wir für sie Ausnahmeregelungen betreffend die Datenschutz-Grundverordnung beziehungsweise das Datenschutzgesetz im Sinne eines sogenannten Medienprivilegs schaffen, auf der anderen Seite Medienunternehmen aber nicht pauschal von der Pflicht ausgenommen werden, den Datenschutz zu befolgen.
Kernbausteine dieses
Medienprivilegs, wie es uns jetzt vorliegt, sind
die umfassende Gewährleistung des Quellenschutzes und die Garantie, dass
das Redaktionsgeheimnis unangetastet bleibt. Für uns ist klar, Herr
Kollege
Drobits, dass Investigativjournalismus auch weiterhin uneingeschränkt
möglich sein muss und keinesfalls von datenschutzrechtlichen Vorgaben
unterlaufen werden kann. Wir wollen damit die Position der Medien als
Public Watchdogs in unserer Gesellschaft stärken, denn
unabhängiger, freier Journalismus stellt nämlich unsere
Demokratie sicher.
Nicht nur klassische Medien
sind mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf geschützt, sondern es gibt auch
Erleichterungen für journalistische Tätigkeiten außerhalb von
Medienunternehmen und Mediendiensten, das heißt,
auch Bürgerinnen-, Bürgerjournalismus soll davon profitieren. Auch da
gibt es erstmals datenschutzrechtliche Erleichterungen.
Verbesserungen betreffen auch die datenschutzrechtliche
Auskunftspflicht. Man trennt jetzt die Zeit vor und nach der
Veröffentlichung von Artikeln und Beiträgen. Vorher ist die
Auskunftspflicht zur Gänze ausgeschlossen, nach der Veröffentlichung
steht das Auskunftsrecht in Bezug auf personenbezogene Daten, die der
Veröffentlichung zugrunde liegen, aber sehr wohl zu. Es gab ein bisschen
die Sorge, dass dann die Gefahr der Massenanfragen besteht. Dieser
Sorge sind wir nähergetreten und haben eine Lösung dafür gefunden,
indem wir sagen, dass diese Anfragen auch individuell begründet
sein müssen. Man muss persönlich betroffen sein und eine Gebühr,
ein Entgelt von 9 Euro begleichen.
Mit dieser Neuregelung des Medienprivilegs kommen wir also
unserer Verantwortung als Gesetzgeber nach. Wir sorgen für einen gebotenen
Interessenausgleich zwischen dem Schutz der personenbezogenen Daten und
dem Schutz der Quellen für Journalistinnen und Journalisten.
Wir stehen für einen unabhängigen, freien
Journalismus. Wir sperren die Journalisten nicht – wie die
FPÖ es tut – aus. Ich bitte Sie um Zustimmung. –
Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Grünen.)
17.37
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren heute über die Novelle des Datenschutzgesetzes. Warum reden wir heute darüber? – Wir reden darüber, weil der Verfassungsgerichtshof das sogenannte Medienprivileg, also die Ausnahme der Medienunternehmer aus der DSGVO, aus der Datenschutz-Grundverordnung, aufgehoben hat.
Infolgedessen standen wir also vor einer nicht unerheblichen
Herausforderung, nämlich einerseits die neuen datenschutzrechtlichen
Erfordernisse, die
der Verfassungsgerichtshof aufgestellt hat, zu erfüllen, gleichzeitig aber
die Presse- und Informationsfreiheit vor Einschränkungen zu schützen.
Wir mussten daher die verschiedenen, sehr wichtigen Grundrechte abwägen
und eine
Balance finden. Das ist kein einfaches Unterfangen, denn es geht letzten Endes
um den Ausgleich der Interessen: jedes Einzelnen an Datenschutz und der
Allgemeinheit sowie der Medienunternehmer am Schutz des Rechts
auf Meinungsäußerungsfreiheit.
Es wurde in den Reden zuvor schon
mehrfach gesagt: Die Medien haben in einer Demokratie eine sehr wichtige Rolle.
Als Public Watchdogs leisten sie als
vierte Gewalt im Staat einen wichtigen Beitrag zu den sogenannten Checks and
Balances. Sie garantieren mit diesen Checks and Balances, dass wir in einer
offenen Gesellschaft leben können, was unser Land letzten Endes ausmacht.
Die Funktion der Medien als Public Watchdogs ist unverzichtbar und muss
natürlich durch uns als Regierung und den Gesetzgeber geschützt
werden. Es war mir als Justizministerin und der Frau Medienministerin besonders
wichtig und ein besonderes Anliegen, diesen Entwurf so auszugestalten, dass die
beiden Interessen einen guten Ausgleich finden. (Beifall bei den Grünen
und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die Grundlage für mediale
Kontrolle ist letzten Endes auch die journalistische Recherche, insbesondere
die investigative Recherche und der
investigative Journalismus.
Damit das möglich ist, braucht es natürlich einen starken Redaktionsschutz und einen umfangreichen Quellenschutz, damit sich auch betroffene Menschen an die Medien wenden können, ihnen Sachen verraten können, ohne Sorge zu haben, dass die Quelle offenbart wird. Daher müssen zu jeder Zeit der Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis gewährleistet sein.
Aus diesem Grund haben wir jetzt ein neues Kriterium eingeführt,
nämlich
das sogenannte datenschutzrechtliche Redaktionsgeheimnis, das sogar
weiter geht als das – unter Anführungszeichen –
„normale“ Redaktionsgeheimnis,
weil es mit einem effektiven Umgehungsschutz ausgestattet ist.
Die Verantwortlichen sind damit
gegenüber Behörden oder datenschutzrechtlich Betroffenen und Dritten
nicht zur Offenlegung von Informationen verpflichtet, die dem Schutz
des Redaktionsgeheimnisses unterliegen. Das ist ganz wichtig, denn das
Redaktionsgeheimnis gilt in unserem Entwurf letzten
Endes absolut.
Eine Sache möchte ich noch einmal erwähnen, sie wurde auch schon von Abgeordneten erwähnt: Wir haben natürlich auch dafür gesorgt, dass die Be-
troffenenrechte einen guten Ausgleich
finden, weil wir eine zeitliche Differenzierung getroffen haben. Das hat uns
der Verfassungsgerichtshof erlaubt,
weil der Verfassungsgerichtshof gesagt hat, eine zeitliche Differenzierung
könne man treffen. Daher haben wir die zeitliche Differenzierung so
ausgestaltet,
dass in der Phase vor der Veröffentlichung sämtliche Auskunftsrechte
ausgeschlossen sind, weil in dieser besonderen journalistischen Phase der
Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit jedenfalls Vorrang
genießt. Nach der Veröffentlichung des Artikels gibt es
natürlich gewisse Auskunftsrechte, wobei es letzten Endes auch gewisse
Schutzmechanismen gibt.
Darüber hinaus – das möchte ich auch
noch einmal erwähnen – haben
wir erstmals eine eigene Regelung für sogenannte
Bürger:innenjournalist:innen geschaffen. Das ist ein absolutes Novum und
ein entscheidender Beitrag
zu einem modernen Rechtsrahmen für diesen immer wichtiger werdenden Bereich
in unserer Gesellschaft.
Sie sehen, die Materie ist komplex. Sie sehen, es war kein
einfaches Unterfangen, diesen Entwurf zu erarbeiten. Daher haben wir
wirklich zahlreiche Gespräche geführt, mit
Stakeholderinnen, mit Stakeholdern, mit Medienhäusern,
Journalistinnen und Journalisten, aber auch mit Professor:innen,
Datenschützer:innen, Rechtsanwält:innen. An dieser Stelle möchte
ich mich noch bei allen Beteiligten bedanken, die über Monate hinweg in
einem intensiven und stets konstruktiven Austausch mit uns
gestanden sind,
denn nur so konnte eine gute, ausgeglichene Regelung gefunden werden.
(Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
ÖVP.)
Ja, ich möchte der Opposition die Kritik ja auch zugestehen: Auch ich hätte mir gewünscht, dass wir mehr Zeit gehabt hätten, damit wir das in einem längeren Begutachtungsverfahren auch begutachten lassen, denn das ist der Anspruch, den ich auch an mich selbst habe. Die meisten meiner Gesetze oder Gesetze des Justizministeriums haben wir mit einem ordentlichen Begutachtungsverfahren gemacht. In diesem speziellen Fall war diese grundrechtliche Abwägung einfach sehr, sehr komplex, und es war uns sehr
wichtig, mit vielen, vielen
Menschen in Kontakt zu treten und einen
guten Ausgleich zu finden. Nur so konnte dann letzten Endes eine wirklich
ausgewogene und umsichtige Regelung gefunden werden, die die Pressefreiheit
schützt, den Investigativjournalismus schützt und die
datenschutzrechtlichen Erfordernisse des Verfassungsgerichtshofes
erfüllt. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
17.43
Präsidentin
Doris Bures: Nun gelangt Frau
Abgeordnete Muna Duzdar
zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete
Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Frau
Präsidentin! Frauen Ministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist
noch nicht lange her, dass die Organisation Reporter ohne Grenzen Alarm
geschlagen hat, weil Österreich im internationalen Ranking für
Pressefreiheit total abgerutscht – oder sagen
wir: abgestürzt – ist, nämlich auf Platz 32.
Die Gründe dafür
waren verschiedene, aber eines steht fest: Journalisten und Journalistinnen
stehen in Österreich zunehmend unter Druck. Es gibt
physische Angriffe auf Journalisten, es gibt Einschüchterungsversuche
gegen Journalisten, zum Beispiel mittels Slapp-Klagen, und diese Angriffe
auf den unabhängigen Journalismus gehen in Österreich ungebrochen
weiter.
Sie gehen aber nicht nur von den Freiheitlichen aus, denen
ja die Pressefreiheit kein großes Anliegen ist, sondern sie
gehen auch von einer Regierungspartei aus. Das kann ich nicht ganz
ausklammern, denn vor nicht langer
Zeit hat auch Verfassungsministerin Edtstadler noch mit dem Zitierverbot
für Journalisten aus den Ermittlungsakten aufhorchen lassen. Wenn das
gekommen wäre, wäre das wirklich eine Bedrohung für den
investigativen Journalismus gewesen. Ich bin sehr froh, dass Sie in dieser
Frage zurückgerudert sind.
Auch der Gesetzesantrag, der uns heute vorliegt, ist nach Meinung der Sozialdemokratischen Partei aber weit davon entfernt, eine gute Grundlage zu schaffen, um das Redaktionsgeheimnis ausreichend zu schützen.
Nein, liebe Kolleginnen und
Kollegen von den Grünen und der ÖVP: Es geht nicht nur um
Formalitäten. Es geht nicht nur darum, dass wir diese Regierungsvorlage
so kurzfristig bekommen haben, es geht natürlich auch um die inhaltliche
Ausgestaltung. Sie haben zwar richtig gesagt, dass die wichtige Funktion
der Medien auch darin besteht, dem Staat auf die
Finger zu schauen und auch Missstände aufzudecken, aber gerade mit diesem
Gesetzesantrag ist das nicht gewährleistet.
Wenn Sie uns nicht glauben, so fragen Sie doch die betroffene Berufsgruppe, nämlich die Journalisten und Journalistinnen. Die werden nämlich mit einem doch komplexeren Ansatz zwischen den Anforderungen des Datenschutzes und der Wahrung des Redaktionsgeheimnisses aufgerieben.
Ich zitiere den
ORF-Journalisten Martin Thür, der es neulich wirklich
auf den Punkt gebracht hat, indem er gesagt hat: „Ab 1. Juli wird es
für investigative Arbeit – im besten Fall –
mühsamer, im schlechtesten ungemütlich“. Daher ist
unserer Meinung nach dieser Grundrechtsausgleich, den Sie erwähnt haben,
eben nicht gegeben, und deswegen werden wir auch
nicht zustimmen.
Wir brauchen, werte Kolleginnen
und Kollegen, nicht weniger kritischen Journalismus, sondern wir brauchen
mehr davon. Es muss entschiedener
gegen diese negativen Entwicklungen, die wir auch in den sozialen Medien sehen,
gegen Fakenews und Hetze vorgegangen werden. Diese Entwicklungen sind
brandgefährlich und zerstören langfristig auch unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt
und die politische Kultur in unserem Land.
Daher sagen wir abschließend: Wer Demokratie stärken will, der muss kritischen Journalismus stärken, und mit diesem Gesetzesantrag ist das unserer Meinung nach nicht gewährleistet. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
17.47
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Susanne Raab zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr.
Susanne Raab: Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Werte Abgeordnete!
Werte
Zuseherinnen und Zuseher! Ich bin ganz einfach anderer Meinung als meine
Vorrednerin.
Wird es ein Stück weit mühsamer? – Ja, das ist richtig. Bisher hat es eine Vollausnahme für Medien von der DSGVO gegeben. Das heißt, die Medien sind einfach nicht unter die DSGVO gefallen, sie war für die Medien nicht anwendbar, hat nicht gegolten.
Dann hat der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis
festgestellt, dass das verfassungswidrig ist und dass die DSGVO eben auch
für Medien anwendbar sein muss. Das heißt, das haben wir
uns einmal grundsätzlich nicht ausgesucht, sondern das ist ein Erkenntnis
des Verfassungsgerichtshofes. Wenn jetzt ein Journalist sagt, es
wird mühsamer, dann muss ich dahin gehend zustimmen, weil es vorhin eben
eine Vollausnahme war und
diese nun nicht mehr anwendbar ist.
Wir haben uns selbstverständlich auch in ganz wichtiger
Zusammenarbeit mit den österreichischen Medienvertreterinnen und
-vertretern mehr als
redlich bemüht, dass wir einen umfassenden Schutz des
Redaktionsgeheimnisses in diese Grundrechtsabwägung mit hineinnehmen, dass
wir es sogar als datenschutzrechtliches Redaktionsgeheimnis erweitern, damit
der Quellenschutz gewährleistet ist.
Mir war es ganz wichtig, dass wir auch den Missbrauchsschutz, insbesondere was Massenanfragen betrifft, genau im Auge haben, weil diese Massenanfragen –teilweise KI-generiert, teilweise auch von Dritten getrieben – natürlich auch gerade für die Redaktionen eine enorme Belastung sind.
Wir haben uns natürlich auch in Abstimmung mit den Medien überlegt, dass es vernünftig ist, das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht zeitlich zu differenzieren, nämlich vor und nach Veröffentlichung und Berichterstattung. Das heißt, vor Erscheinen eines Artikels oder eines Beitrages wird dieses Auskunftsrecht einmal zur Gänze ausgeschlossen und nach Veröffentlichung sind Auskünfte in Bezug auf personenbezogene Daten auch möglich.
Allerdings gelten auch da Schutzmechanismen wie zum Beispiel der Schutz des Redaktionsgeheimnisses und der Quellenschutz.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin davon
überzeugt, dass die
Neuregelung zum Medienprivileg den Journalistinnen und Journalisten in
Österreich ihre Arbeit, ihre wertvolle Arbeit weiterhin
ermöglicht. Kritischer
und qualitätsvoller Journalismus ist – und da sind wir uns ja
alle einig – eine Grundvoraussetzung für eine unabhängige
Medienlandschaft und
sohin für unsere Demokratie, daher auch der Gesetzentwurf und der heutige
Antrag. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten
der Grünen.)
17.50
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Bitte.
Abgeordnete
Henrike Brandstötter (NEOS): Frau
Präsidentin! Werte Bundesministerinnen! Kolleginnen und Kollegen! Liebe
Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und auch zu Hause! Stellen Sie sich
einmal vor, Sie sind als Bürgerin, als Bürger bass erstaunt, weil Sie
Ihre Visitenkarte auf der
Website eines Medienunternehmens finden, und zwar ungeschwärzt, im Kontext
einer Hausdurchsuchung. So ist es einem Österreicher passiert. Er fand
das nicht wahnsinnig lustig und hat dann den sehr aufwendigen und langwierigen
Rechtsweg beschritten – und vor eineinhalb Jahren hat der Verfassungsgerichtshof
dann festgestellt: Ja, das Medienprivileg, das eben die Medien von der
Datenschutz-Grundverordnung ausnimmt, muss überarbeitet
werden.
Das Medienprivileg, meine Damen und Herren, ist ein
rechtliches Konzept, das Journalistinnen und
Journalisten bestimmte Rechte gewährt, damit diese
auch ihre Arbeit ausüben können, aber es stellt faktisch auch
eine Ausnahme vom Datenschutzrecht dar.
Nun ist es so, dass Journalismus ohne Nutzung von
personenbezogenen Daten nicht möglich ist, aber im österreichischen
Datenschutzgesetz sind diverse Ausnahmen dann doch sehr weit
gegangen, und deshalb hat man das jetzt repariert, weil man auch sagte, dass
diese pauschale Ausnahme wiederum dem Grundrecht auf Datenschutz
widerspricht, das ja auch Bürgerinnen und Bürger haben. Und in diesem
Spannungsfeld – Pressefreiheit auf der einen
Seite und Bürgerrechte auf der anderen Seite – ist es wichtig,
einen Kompromiss zu finden. Das ist nicht einfach, und das Gesetz, das wir
heute beschließen,
ist auch ein Kompromiss.
Die Pressefreiheit ist aber an ganz anderer Stelle in
Gefahr, und da
muss man auch gar nicht weit schauen: Ich sehe die FPÖ hier vorne, die
Mainstreammedien beschimpft, von Systemmedien spricht, sie verachtet,
keine kritischen Fragen mag, keine Hintergrundchecks mag, keine Faktenchecks
mag. Was die FPÖ hingegen mag, ist, wenn sich Weltverschwörer und
Demokratieverächter bei ihnen aufgehoben und verstanden fühlen.
(Abg. Stefan: Sehr seriös! Sehr seriös!) Das wird auch
offensichtlich, wenn zum Beispiel Parteiobmann Herbert Kickl die
Teilnahme am „Bürgerforum“ von Puls 24 verweigert, wenn
die Auslandspresse am Wahlabend am Sonntag von
der Berichterstattung direkt bei der FPÖ ausgeschlossen wird, wenn dem
Nachrichtenmagazin „Profil“ der Zutritt zum Pressezentrum der
FPÖ verweigert
wird, wenn ständig Drohungen gegen den ORF ausgestoßen werden
und man zugleich munter Schwurbelkanäle auf Kosten aller Steuerzahlerinnen
und Steuerzahler finanziert. Diese Produkte werden mit unser aller
Geld finanziert. (Abg. Stefan: Im Gegensatz zu den anderen, oder?)
Das ist die wahre Gefahr. (Abg. Stefan: Alle werden vom Steuergeld
finanziert, was
Sie ganz locker beschließen! Zig Millionen beschließen Sie!)
Dieses ständige Runterdodeln von Medien, das Schlechtmachen, das
Diskreditieren von
Medien, das ist die Gefahr – nicht die Reparatur eines Gesetzes. (Beifall
bei
den NEOS.)
Natürlich müssen Recherche und
Investigativjournalismus geschützt werden. Natürlich müssen
Medien auch personenbezogene Daten verarbeiten
können, ohne zuvor um Erlaubnis zu fragen. Das ist entscheidend für
eine freie und unabhängige Berichterstattung, das ist eine wesentliche
Säule
unserer Demokratie. Das Aufdecken von Missständen kommt ja letztendlich
der Öffentlichkeit zugute. Es muss aber eben auch sichergestellt werden,
dass die persönlichen Daten von Bürgerinnen und Bürgern auch bei
journalistischen Recherchen geschützt sind, und deshalb gibt es
heute, auch
wenn der Prozess, der Weg, wie wir zu diesem Gesetz gekommen sind, nicht
optimal war, eine Zustimmung von unserer Seite. (Beifall bei den NEOS.)
17.54
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau
Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung.
Es liegt ein Rückverweisungsantrag
des Abgeordneten Harald Stefan vor. Ich lasse daher sogleich darüber
abstimmen, den Gesetzentwurf in 2566 der
Beilagen nochmals an den Justizausschuss zu verweisen.
Ich ersuche jene Mitglieder, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Rückverweisungsantrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2566 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten
Steinacker, Blimlinger, Kolleginnen und
Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst
über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile
und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten
Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Steinacker, Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 3 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht,
den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. –
Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Justizausschusses über den Bericht der
Bundesministerin für Justiz über die in den Jahren 2014 bis 2021
erteilten Weisungen, nachdem das
der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-1087/2564 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zum 9. Punkt unserer heutigen Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Herr Abgeordneter Schrangl, Sie sind schon hier, Sie gelangen zu Wort. – Bitte. (Abg. Leichtfried: Sehr flott!)
Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Frau Präsidentin, ich hätte noch auf Sie gewartet; alles gut, ich habe mich nur einmal hergerichtet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren im Haus, Zuseher zu
Hause und hier auf der Galerie! Wir
diskutieren jetzt über den Bericht der Justizministerin
über die von ihr erteilten Weisungen an die untergeordneten
Behörden, die Staatsanwaltschaften, in den Jahren 2014 bis 2021,
kurz: Weisungsbericht. Warum kommt erst jetzt dieser
Bericht? – Es geht darum, dass natürlich alle Verfahren
abgeschlossen sein müssen, bevor sie im Weisungsbericht erwähnt
werden können.
Man hat eindeutig gesehen, dass dieses System funktioniert,
und es ist ja auch ganz toll. Die Justizministerin hat das ja auch schon
gefeiert und zu Recht gefeiert. Die Europäische Kommission gibt alljährlich
ein Justizbarometer heraus und da ist herausgekommen, dass die
österreichische Justiz in der Europäischen Union am dritten
Platz ist. Dieses Justizbarometer liefert vergleichbare Daten zur
Unabhängigkeit der Justiz, zur Effizienz, zur Zugänglichkeit und
zur Digitalisierung.
Wenn wir von der Digitalisierung der Justiz sprechen, dann
soll auch nicht unerwähnt bleiben, dass die österreichische
Justiz bei der Digitalisierung ganz
vorne dabei ist. Die Einführung der elektronischen Beglaubigung, die Einführung
des elektronischen Notariatsakts war ein voller Erfolg, auch so, wie es
durchgeführt worden ist, auch deshalb, weil man es geschafft hat, die
Geldwäsche mit zu umfassen, indem man das gemeinsam mit den Notaren
macht
und nicht einfach frei im Internet – so, wie das vielleicht andere
Länder machen. Wir in Österreich machen das über das gute und
gelebte System des
Notariats, so kann man die Geldwäsche auch mitnehmen, und das ist wirklich
ein
Vorbild für ganz Europa. Auch die Digitalisierung des Firmenbuchs und des Grundbuchs ist ein Vorbild an Rechtssicherheit und Publizität.
Man sieht daran auch, dass dieses System funktioniert, dass die Weisungsspitze durch die Justizministerin funktioniert und dass man kein zweites monokratisches Organ einer Bundesstaatsanwaltschaft braucht.
Es wurde ja in den letzten Jahren auch viel gemacht: Es
wurde der Weisungsrat eingerichtet, es wurden die Berichtspflichten
eingeschränkt. Es wurde in
der Vergangenheit auch immer wieder von der Schönheit der
österreichischen Verfassung gesprochen, und ich glaube, wir haben gesehen,
dass dieses
System funktioniert. Wir haben von der Europäischen Union das
Gütesiegel drittbeste unabhängige Justiz in Europa bekommen, daher
wäre ich
sehr vorsichtig mit Änderungen und würde kein weiteres monokratisches
Organ – wie auch immer man es nennt: Generalstaatsanwaltschaft,
Bundesstaatsanwaltschaft – in Österreich einführen. Die
parlamentarische Kontrolle der Justizministerin funktioniert. –
Danke schön.
(Beifall bei der FPÖ.)
17.59
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Fürlinger. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Jetzt haben wir schon Lob bekommen, das ist ja wunderbar.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau
Bundesministerin! Wir diskutieren heute den Weisungsbericht 2021 des
Justizministeriums. Es besteht für Anklagebehörden, für
Staatsanwälte eine Berichtspflicht an die vorgesetzten Organe
und es ist für die Bundesministerin für Justiz die Möglichkeit
gegeben, in solch einem Akt eine Weisung zu erteilen – eine Weisung,
ob jemand angeklagt wird oder ob ein Verfahren eingestellt wird oder ob Ermittlungsergebnisse
noch ergänzt werden müssen.
Dieser Weisungsbericht
kommt dann im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle in
transparenter Form ins Parlament, sodass wir Abgeordnete prüfen
können, ob dieses Weisungsrecht missbräuchlich verwendet worden ist
und ob die Verfahren ordentlich abgelaufen sind. So war es auch in diesem Fall.
Wir haben ein völlig transparentes System. Gegenstand dieses Berichtes sind 2021
abgeschlossene Akten, in denen eine Weisung erteilt worden ist.
Meine Damen und Herren, dieser Bericht hat zum Teil aber
auch ein
bisschen historischen Charakter, weil Akten drinnen sind, deren Ermittlungsverfahren
2014 eröffnet worden sind und die 2021 abgeschlossen
wurden. Ich glaube, wir werden da etwas nachschärfen müssen, denn wir
sollten nicht allzu viel in der Historie graben. Wenn heute, 2024, ein
Verfahren diskutiert wird, das 2014 eröffnet worden ist, dann haben wir
bei der Verfahrensdauer, nämlich bei der Verfahrensdauer im
Ermittlungsverfahren,
ein kleines Problem. Es kann nicht sein, dass ein möglicher Täter,
ein möglicher Beschuldigter sieben Jahre – sieben Jahre, meine
Damen und Herren! –
warten muss, um zu wissen, ob gegen ihn Anklage erhoben oder das Verfahren
eingestellt wird.
Um genau dies zu vermeiden, gab es 2008 eine
Strafprozessreform,
die in diesem Haus beschlossen worden ist, bei der ganz klar festgelegt worden
ist, dass die Höchstdauer drei Jahre beträgt und dass unter gewissen
Umständen eine Verlängerung um zwei Jahre möglich ist.
Jedenfalls hat ein Beschuldigter, ein Verdächtiger die
Möglichkeit, Anträge zu stellen, dass
ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wird. Da kommen wir an ein
Problem, dass Teile der Verfolgungsbehörden, aber auch Teile der Justiz
und der Rechtsprechung diese Dreijahresfrist des § 108a StPO offenbar
eher als unverbindliche Empfehlung denn als von uns gewollte gesetzliche
Begrenzung betrachten.
Ich glaube daher, dass wir
einen klaren Auftrag haben, hier gesetzlich nachzuschärfen, klarzulegen,
dass das nicht unverbindlich gemeint war, dass es für jemanden, der in einem Verfahren hängt, nicht zumutbar
ist, fünf Jahre,
sechs Jahre, sieben Jahre zu warten. Da brauchen wir auch nicht
darüber zu reden, dass beim Leitverfahren, das zurzeit beim Obersten
Gerichtshof ist,
der Tatzeitraum 20 Jahre her ist.
Meine Damen und Herren, wir haben eine funktionierende Justiz, aber solche Ausreißer, wie sie da passieren, müssen wenn nötig auch gesetzlich eingefangen werden.
Das System per se, meine Damen und Herren, funktioniert, es
ist transparent, es unterliegt der parlamentarischen Kontrolle. Ich glaube
nicht, dass wir
etwas anderes brauchen, und so, wie es ist, soll es auch bleiben. (Beifall
bei
der ÖVP.)
18.03
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jörg Leichtfried. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich in meinem Redebeitrag mit einem Teilbereich dieses Berichts befassen, der relativ spannend ist, wenn man die Gesamtumstände berücksichtigt.
Es war der 4. Mai dieses Jahres, als Herr Kickl auf
Facebook gepostet und gemeint hat, die FPÖ sei die einzige Partei für
Glaubwürdigkeit und Geradlinigkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
Was für eine Scharade ist das? Was für ein Unfug ist das,
geschätzte Damen und Herren? Weil: Im Gegensatz zu Herrn Kickl sind wir
es, die für Transparenz und Aufklärung und gegen Spaltung,
gegen Hass, gegen Hetze und gegen Vertuschung stehen. Sie sind das alles nicht,
Sie sind das Gegenteil, geschätzte Damen und Herren von der FPÖ!
(Beifall bei der SPÖ.)
Wenn Sie behaupten, Sie sind so
geradlinig, glaubwürdig, möchte ich Sie fragen: Fällt Ihnen
etwas zur Agentur Ideenschmiede ein? Fällt Ihnen dazu etwas
ein, geschätzte Damen und Herren von der FPÖ? (Abg. Stefan:
Ja, dass das längst abgeschlossen ist!) Fällt Ihnen etwas zu
Geheimverträgen im Wert von
ungefähr 100 000 Euro ein? (Abg. Stefan: Geh bitte!
Das ist doch längst abgeschlossen!) – Der Herr
Kollege sagt: „Geh bitte!“ Na dann helfe ich
gerne weiter: Die Agentur Ideenschmiede hat so manche FPÖ-Wahlkämpfe
betreut. Wer ist denn damals Miteigentümer gewesen? Wissen wir
das? – Miteigentümer war der damalige
FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl.
Was hat der
„Falter“ 2015 aufgedeckt? (Abg. Stefan: 2015 schon? Das
ist ja topaktuell!) – Dieser Herbert Kickl, dieser damalige
FPÖ-Generalsekretär, soll über die FPÖ-nahe Werbeagentur
Ideenschmiede massiv Provisionen
aus Regierungsinseraten an die FPÖ weitergeleitet haben. (Abg. Stefan:
Das ist ein superaktuelles Thema!) Das ist Korruption, geschätzte
Damen und
Herren! Das ist nicht glaubwürdig, nicht geradlinig, das ist korrupt,
einfach korrupt – und das ist die FPÖ! (Beifall bei der
SPÖ sowie des Abg. Lukas Hammer. – Abg. Stefan: Wieso
ist es dann nicht strafbar? Ist es vielleicht eingestellt worden?) – Zum
Thema Strafbarkeit kommen wir noch, Herr Kollege.
Was ist mit dem – unter Anführungszeichen – „streng vertraulichen“ Treuhandvertrag, der in einer Grazer Notariatskanzlei abgeschlossen wurde? Thomas Sila und Herr Kickl hatten nämlich einen geheimen Deal zu beglaubigen – so viel wieder zur Transparenz bei der FPÖ. Die Abmachung: Herbert Kickl gehört die Hälfte der Ideenschmiede, er möchte aber nicht ins Firmenbuch. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) – Ja, was ist denn da mit Transparenz wieder einmal? Das ist nicht transparent, da hat man die Absicht, etwas zu verschleiern. Das ist auch nicht glaubwürdig. Das ist FPÖ, wie sie wirklich ist, geschätzte Damen und Herren, und das braucht niemand in Österreich! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich frage Sie: Was haben Sie,
wenn Sie so etwas machen, zu verstecken?
Wie viele Gelder wurden da wirklich im Geheimen kassiert? Was ist jetzt mit
dieser Transparenz? (Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Ich kann Ihnen eines sagen: Wenn jemand in diesem Haus
intransparent ist, dann ist das die FPÖ. (Abg. Lausch: Da seid
ihr ...!) Das ist nicht der Volkskanzler,
das ist der Volksabkassierer, geschätzte Damen und Herren! –
Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kaniak:
Was hat das jetzt mit dem Weisungsbericht
zu tun gehabt?)
18.07
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter, Sie gelangen zu Wort, bitte.
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter
(NEOS): Frau Präsidentin!
Geschätzte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Werte
Zuseherinnen
und Zuseher! Die österreichische Justiz erledigt pro Jahr über eine
Million Zivilfälle und circa 80 000 Strafverfahren. Ich
halte es für wichtig, diese Relation einmal ins Bewusstsein zu
rufen, weil sie doch zeigt, dass unsere Justiz nicht nur Strafjustiz betreibt,
die natürlich medial viel mehr Aufmerksamkeit
erregt, sondern sich auch zum allergrößten Teil mit Zivil- und
Außerstreitsachen zum Wohle der Bevölkerung beschäftigt.
Dennoch ist es richtig, dass wir uns in der Politik, hier im
Parlament doch
auch mit der Frage der Weisungsbefugnis in Richtung der Strafverfolgungsbehörden
ausführlich beschäftigen, weil es eben so ist, dass die Strafverfahren und speziell
die clamorosen Strafverfahren hohes Medieninteresse auslösen und von da
abgeleitet für die Bevölkerung natürlich besonders interessant
sind und daher auch für das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz
besonders interessant sind.
Von den 80 000 Strafverfahren,
die pro Jahr erledigt werden, sind
circa 400 von der Thematik der Weisungen betroffen. Der Weisungsbericht 2021
zeigt sehr schön auf: Wie da gearbeitet wird, davon ist wenig zu beanstanden.
Besonders interessant von diesen 29 aufgelisteten Fällen,
die im Berichtszeitraum erledigt worden sind, ist der Fall Nummer 29, weil
das einer ist, bei dem die weisungsbefugte Bundesministerin für Justiz
nicht
der Empfehlung des Weisungsrates gefolgt ist. Das wird sehr sachlich
begründet, das ist eine Begründung, über die Juristen durchaus
diskutieren können.
Dennoch, glaube ich, zeigt
dieser Weisungsbericht sehr deutlich, dass es richtig ist, wenn wir die
Weisungsspitze neu organisieren. Gerade die Ausführungen von
Kollegen Schrangl, den ich sehr schätze, der aber darauf hinweist, dass
eigentlich alles in Butter ist, machen mich hellhörig, und es stellt sich
die
Frage, warum ausgerechnet die FPÖ sich dagegen stemmt, die Weisungsspitze neu zu organisieren, ist es doch – wie
man sieht, wenn man diesen aktuellen Weisungsbericht jetzt
liest und alle Fälle durchschaut – genau die FPÖ, die am
häufigsten den Weisungsrat beschäftigt hat, die – die
FPÖ oder ihre Funktionäre – am häufigsten Verfahren hatte,
in denen es eben darum gegangen ist, zu entscheiden, ob Anklage erhoben wird,
ob das Ermittlungsverfahren eingestellt wird oder nicht.
Da wir jetzt vor Wahlen stehen,
die möglicherweise die Mehrheitsverhältnisse in diesem Haus deutlich
ändern werden, sollten wir im Sinne der Stärkung der
Demokratie – und im Sinne dessen, dass wir praktisch ein Immunsystem
dagegen, dass das Strafrecht missbräuchlich für politische Agitation
verwendet wird, aufbauen –
wirklich in diesem sensiblen Bereich des Weisungsrechtes
ein Weisungssystem einführen, welches die Demokratie schützt.
Ich bin der Überzeugung, dass das Weisungssystem, wie
es die Arbeitsgruppe, die vom Justizministerium eingesetzt worden ist,
vorgeschlagen hat, einen
hohen rechtsstaatlichen und letztlich demokratischen Mehrwert bringen
würde, und würde mir daher wünschen, dass das in dieser
Gesetzgebungsperiode
noch geht, denn wer weiß, welche Mehrheitsverhältnisse nach dem
29. September 2024 in diesem Haus herrschen werden und ob es da nicht
schon zu
spät ist. Vielleicht gelingt es ja doch noch in dieser Gesetzgebungsperiode,
diesen wichtigen Schutzschirm der neu organisierten Weisungsspitze
einzuziehen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
18.12
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin
für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.:
Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr
geehrte Zuseherinnen und Zuseher!
Wie Sie wissen, hat die Bundesministerin für Justiz jährlich
über die
von ihr erteilten Weisungen zu berichten, das aber erst nachdem das der Weisung
zugrunde liegende Verfahren beendet wurde. Diese Verpflichtung
gilt seit 2008. Ich weiß, es hat einiges an Kritik gegeben: Warum kommt
jetzt dieser Bericht erst so spät?, aber ich möchte Sie darauf
aufmerksam
machen, dass in meiner Amtsperiode der dritte Weisungsbericht
veröffentlicht wurde und nun auch der vierte dem Parlament vorliegt.
Innerhalb von viereinhalb Jahren ist es also schon der vierte Weisungsbericht.
Wenn man im Vergleich dazu die Jahre vor meiner Amtszeit betrachtet, dann sieht
man,
dass in zwölf Jahren vor meiner Amtszeit nur drei Weisungsberichte
veröffentlicht wurden. Dazu möchte ich hier eine Sache explizit
sagen: Ich möchte
der Sektion, die für Einzelstrafsachen zuständig ist, und der
Abteilung, die genau das behandelt und genau diesen Bericht erstellt, die ja in
den letzten
Monaten mehrfach belastet war, auch durch die Untersuchungsausschüsse,
wirklich meinen großen Dank auch ganz öffentlich aussprechen, weil
sie es in dieser Zeit, in den letzten viereinhalb Jahren, geschafft haben, die
Weisungsberichte so rasch wie möglich zu veröffentlichen. (Beifall
bei den Grünen.)
Vielleicht noch kurz zur
Klarstellung: Die Weisungen, wie Sie wissen, ergehen über die
Fachabteilung der Sektion V – formell natürlich in meinem
Namen, aber fachlich zuständig ist die Sektion für
Einzelstrafsachen. Weisungen sind von Gesetzes wegen jedenfalls dem Weisungsrat
vorzulegen, und
dieser kann aussprechen, dass die Weisung seines Erachtens nicht zutreffend
ist. In der Regel folgt aber die Fachabteilung derartigen Bedenken des
Weisungsrates.
Wenn man sich den Weisungsbericht 2021 anschaut, dann sieht man, dass lediglich in 29 Verfahren Weisungen erteilt wurden, insgesamt 31 Weisungen. Es betrifft Verfahren vom Jahr 2014 bis 2021.
An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an die
zuständige Abteilung und vielen Dank, dass wir den Bericht im Parlament
besprechen. (Beifall bei
den Grünen.)
18.15
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Stefan. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Harald Stefan
(FPÖ): Sehr geehrte Frau
Präsident!
Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege
Leichtfried hat hier über irgendetwas gesprochen, nur nicht über
den Tagesordnungspunkt. (Abg. Leichtfried: Das stimmt so nicht!) Die
von mir sehr geschätzte Präsidentin hat es wahrscheinlich nicht
gehört, dass es kein
Wort zum Weisungsbericht gegeben hat. Er wollte hier irgendwelche uralten
Geschichten aus dem Jahr 2015 aufwärmen (Abg. Leichtfried: Sie
können ja meine Fragen beantworten!), einen Zeitungsbericht, der auf
das Jahr 2005 oder
so in etwa Bezug nimmt. Herr Kollege Leichtfried, dass Sie ein Problem mit
Herrn Kickl haben, weil er so erfolgreich die richtigen Themen anspricht und
den anderen Spitzenkandidaten so weit überlegen ist, das verstehe ich ja
noch
(Beifall bei der FPÖ – Abg. Steinacker: Na das - -,
da müssen wir jetzt eine tatsächliche Berichtigung machen,
Entschuldigung! – Ruf bei der ÖVP: Das war kein
guter Schmäh! – Abg. Steinacker: Das geht gar nicht!), aber
dass Sie hier mit alten Geschichten agieren, die längst abgeschlossen sind,
die durchgeführt sind,
die geklärt sind – ja, also es ist eher lächerlich. (Abg.
Schwarz: Erzählen Sie noch einmal die Geschichte! Was war denn
das?) Wie gesagt, Sie haben es
versucht, diesen Tagesordnungspunkt zu missbrauchen, aber das ist ziemlich
danebengegangen.
Jetzt zu Kollegen Margreiter:
Sie machen sich Sorgen, weil wir das derzeitige System für gut empfinden,
und sagen, dass der Weisungsrat im Wesentlichen funktioniert hat.
Herr Kollege Margreiter, ich weiß nicht, wo Ihre Angst liegen kann, es
gab keinen Justizminister von uns in diesem Berichtszeitraum. Das
heißt also, wenn da vielleicht irgendjemand angeblich in unserem Sinne
agiert hätte, dann müsste das ja ein Justizminister irgendeiner
anderen Partei gewesen sein. Das werden Sie denen ja wohl nicht vorwerfen. Wir
sagen, dieses System ist besser, oder sagen wir so: Der Grundsatz
jeder Änderung sollte sein, dass es nachher besser werden muss, als es
jetzt ist.
Wenn wir uns vorstellen, dass wir hier einen
Bundesstaatsanwalt haben –
wie auch immer, vielleicht mit einem Dreiergremium, wo dann keiner verantwortlich
ist, oder mit einem Einserbundesstaatsanwalt, der sich verselbstständigt
und ein Neben- oder Überminister wird, der politisch nicht mehr verantwortlich ist,
dessen Weisungsberichte wir hier nicht mehr diskutieren können und
Ähnliches –, wenn wir uns das vorstellen, dann wissen wir, das
wird schlechter als das, was wir jetzt haben, und da sind wir mit dem zufrieden.
Und wie gesagt, bis jetzt sind wir auch mit dem zufrieden gewesen, was andere
Justizminister an der Weisungsspitze gemacht haben.
(Beifall bei der FPÖ.)
18.17
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Andreas Hanger zu Wort. – Bitte.
18.17
Abgeordneter
Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Frau
Präsidentin! Frau Justizministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes
Haus! Herr Kollege Stefan, Sie dürften den Bericht nicht gelesen haben,
weil natürlich die
Causa Ideenschmiede ein ganz wesentlicher Bericht war. Und dass es
natürlich dann auch legitim ist, über diese Berichte zu debattieren,
das
werden Sie uns wohl noch attestieren, und ich werde das später auch noch
tun.
Einleitend möchte ich eines sagen, weil dieser Bericht
irgendwie ein
bisschen unspektakulär ist: Ich halte ihn tatsächlich im
Parlamentarismus für einen der wichtigsten Berichte, die wir ins Parlament
bekommen, denn:
Ein Grundprinzip unserer Verfassung ist doch die Gewaltenteilung. Der Verfassungsgeber,
Herr Kelsen, hat gesagt, es ist ganz wichtig, dass die Macht
in einem Staat auf mehrere Institutionen aufgeteilt wird und dass sich die
Institutionen gegenseitig kontrollieren. Wenn die unabhängige Justiz
jetzt
einen Bericht an das Parlament liefert, kommt das Parlament auch seiner Kontrollfunktion
nach, weil natürlich derjenige, der an der Weisungsspitze
ist, der in diesem Weisungssystem integriert ist, wissen muss, dass dieser Weisungsbericht
irgendwann einmal am Ende des Tages im Parlament landen wird und
damit höchst transparent ist. Das möchte ich wirklich vorausschicken.
Da haben wir in Österreich ein rechtsstaatlich hervorragendes System, in dem
die Systeme gut austariert sind. Ich finde auch, die Weisungsketten innerhalb
der Justiz – vom Staatsanwalt zur Fach- und Dienstaufsicht,
zur Sektion bis hin zum Weisungsrat – sind gut austariert. Das
möchte ich schon auch festhalten und bin sehr davon überzeugt: Dass
ein Einzelner bei uns
in Österreich, wie es manchmal unterstellt wird, irgendwie quasi in
Ermittlungshandlungen eingreifen kann,
das würde ich tatsächlich ausschließen wollen.
Herr Kollege Stefan, abgesehen von der strafrechtlichen
Relevanz stellen sich natürlich in der Causa Ideenschmiede politische
Fragen, die bis heute
nicht beantwortet sind, und ich möchte ausdrücklich die politischen
Fragen adressieren und nicht die strafrechtlichen: Herr Kickl ist gemeinsam
mit Herrn Sila Mitarbeiter der FPÖ Kärnten im Jahr 2005, und beide
gründen eine Werbeagentur. Das ist in Ordnung, das darf man natürlich
machen,
aber wissen Sie, was politisch nicht beantwortet ist: Wieso verschleiert Herr
Kickl das in einem Treuhandvertrag? – Alleine diese Frage ist nie
beantwortet worden.
Herr Kickl sagt: Na ja, ein paar Tage später habe ich
mündlich gekündigt und habe mit all dem nichts zu tun. Wissen
Sie, was interessant ist? – 2010 gibt
es einen neuen Treuhandvertrag zwischen Herrn Sila und Herrn Kickl. Herr Kickl
hat nie etwas damit zu tun, und auf einmal gibt es noch einen Treuhandvertrag. (Abg.
Höfinger: Unglaublich, wie es da zugeht!) Wieder verschleiert
er das Eigentum an einer Immobilie. Er ist dann Generalsekretär,
beauftragt
dann selber die Ideenschmiede, die dann Millionen an Gewinn erwirtschaftet. (Abg.
Höfinger: Wenn wir den Hanger nicht hätten! Der deckt das
wenigstens auf!) Das würde uns natürlich politisch
schon sehr, sehr interessieren, und das ist die große Frage: Was steht
denn da dahinter?
Das ist politisch schon sehr relevant, weil, wenn es
tatsächlich so ist,
dass Herr Kickl von 2005 bis 2020 wirtschaftlicher Eigentümer war, das
weitreichende politische Implikationen hat. Da hat er nämlich dann
einen Gewinnanspruch. Dann hat er das WiEReG verletzt, weil er das letztlich ja
auch ins WiEReG, in das Wirtschaftliche Eigentümer Register, eintragen
muss. (Abg. Schrangl: Das hat’s aber damals noch nicht gegeben!
Das hat es damals noch nicht gegeben!)
Ich sage Ihnen auch: Herr Kickl hat sich ja vom
Untersuchungsausschuss davongestohlen. Er ist auf eine Bergtour gegangen und
wollte uns die Fragen nicht beantworten. (Abg. Stefan: Aber was
wollen Sie jetzt dazu sagen?
Was ist jetzt? ...! Ja und?) Herr Sila ist gar nicht gekommen. Herr
Kickl ist gefordert, diese Causa Ideenschmiede aufzuklären (Abg. Stefan:
Na dann klären
Sie es auf!): Hat er davon profitiert, ja oder nein? Wieso hat er das ins WiEReG
nicht eingetragen? Und gerade einer, der immer den kleinen Mann vertreten will: Selber
war er der Gagenkaiser, das wissen wir, in seiner Zeit genauso,
das halte ich
auch fest: Er hat 2017 das Dreifache eines Abgeordneten
verdient (Abg. Höfinger: Na unglaublich!) – das
Dreifache! –, und gleichzeitig hat er
der Ideenschmiede Aufträge gegeben. (Abg. Michael Hammer: Jetzt
bleibt
er nur mehr der Volkskassierer, der Kanzler ist weg! –
Abg. Stefan: Ja wenn das so wäre, wäre das doch schon
längst ...!) Er war Innenminister und hat mit
der Ideenschmiede zusammengearbeitet.
Das sind Fakten, die einfach da sind, und Herr Kickl ist
gefordert, das endlich aufzuklären. – Vielen Dank. (Beifall
bei der ÖVP. – Rufe und Gegenrufe
zwischen Abgeordneten von FPÖ und ÖVP.)
18.21
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Yannick Shetty. – Bitte. (Abg. Schrangl – auf dem Weg zum Redner:innenpult –: Zur tatsächlichen Berichtigung! Entschuldigung, zur tatsächlichen Berichtigung!)
Herr Abgeordneter Yannick Shetty, ich habe Ihnen das Wort
erteilt, Sie gelangen zu Wort (Abg. Steinacker – in
Richtung Abg. Schrangl –: Du kannst rausstürmen, was du
willst!), und das Nächste ist dann die tatsächliche Berichtigung,
alles der Reihe nach. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Prinz:
Die Wahrheit kann
man nicht berichtigen! – Abg. Michael Hammer – in
Richtung FPÖ –: Na, macht es größer, das Thema,
passt ja für uns!)
Abgeordneter
Mag. Yannick Shetty (NEOS): Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Zuseherinnen,
liebe Zuseher! Ich würde auch gerne auf eine von diesen insgesamt
29 Weisungen in diesem Bericht eingehen, die jetzt schon ein paarmal
hier angesprochen wurde, und ich würde vielleicht erstens
für Sie, Kolleginnen und Kollegen, aber insbesondere auch für die
Zuseherinnen und Zuseher, die nicht
so sehr mit der Sache, mit dieser Causa Ideenschmiede, vertraut sind, kurz die
Chronologie erklären und warum wir dann eine bestimmte Weisung für
sehr problematisch erachteten.
Wir müssen da jetzt um einiges zurückgehen,
nämlich zurück an den Anfang der Nullerjahre. Da war Herr Kickl noch,
würde man sagen, ein kleiner Mann
in der FPÖ (Ruf bei der ÖVP: Kleiner Mann!), er hatte keine
relevante Funktion und hat damals eine Werbeagentur gegründet, und diese
Werbeagentur
hieß Ideenschmiede. Die hat er gemeinsam mit einem zweiten Herrn
gegründet, nämlich mit Herrn Thomas Sila.
Es waren zwei Dinge an dieser Werbeagentur schon damals
verwerflich, das eine moralisch und das andere mutmaßlich strafrechtlich.
Das eine moralisch Verwerfliche war – das haben übrigens sehr
viele in der eigenen Partei auch als solches gesehen, die haben dann diese
ganzen Geschichten an die Medien rausgespielt –, dass Herr Kickl als
FPÖ-Politiker eine Werbeagentur gegründet hat und diese Aufträge
von der FPÖ bekommen hat. Das heißt, Herr
Kickl hat schon sehr früh doppelt und dreifach zu cashen begonnen, und das
haben sehr viele in der FPÖ auch gewusst. – Das war das eine,
was
man sehr eigenartig fand.
Das andere – und das ist jetzt das
Relevantere –: Diese Agentur von Herrn Kickl, die Ideenschmiede,
hat – und das können Sie googeln, das glaubt man fast
nicht, wenn man das so beschreibt – einen schriftlichen Vertrag mit
der FPÖ Kärnten abgeschlossen, während die FPÖ in der
Landesregierung war. In diesem Vertrag – da gibt es, wie so ein
Vertrag halt ausschaut, Punkt I, Punkt II,
Punkt III – gibt es dann einen Punkt V, und dort steht
wortwörtlich drinnen: Immer, wenn ein
FPÖ-Regierungsmitglied der Ideenschmiede einen Auftrag gibt, also ein
Projekt in Auftrag gibt, gehen 20 Prozent
an die FPÖ Kärnten. (Abg. Höfinger: Na unglaublich!) –
Das steht so drinnen. Die Kick-back-Zahlung wird
verschriftlicht. Das steht so in diesem Vertrag drinnen. (Abg.
Michael Hammer: Verpackt in Sporttaschen aber dann!)
Dann, 2005, als Herr Kickl
Generalsekretär wird, also vom kleinen Mann in der FPÖ zu einem
großen Macher aufsteigt (Abg. Michael Hammer: Das ist
das, was der Hafenecker immer gemeint hat mit dem Pilnacek! Pilnacek-Weisung,
das hat er gemeint! – Abg. Stefan: Das ist ja längst
abgehandelt! Das ist seit
20 Jahren abgehandelt!), tritt er die Gesellschaftsanteile an Herrn Sila ab, er scheint also nicht mehr im Firmenbuch auf, aber es wird ein geheimer Treuhandvertrag geschlossen. (Ah-Rufe bei der ÖVP.) In diesem Treuhandvertrag – der hat es nämlich in sich – steht drinnen: Herr Kickl bleibt Hälfteeigentümer dieser Ideenschmiede. Und den kann man nicht einfach so mündlich kündigen, der bleibt aufrecht! (Abg. Michael Hammer: Ein Abzocker ist er! Er soll es offenlegen!)
Warum wir denn das
alles - - (Abg. Michael Hammer: Er soll es
offenlegen!) – Wenn Sie nicht
so reinschreien würden, dann könnte ich - - (Abg. Stefan:
Ich schrei
gar nicht rein! – Abg. Schrangl: Da schreit
niemand rein!) – Nein, Sie eh nicht, das ist eh von da
drüben. – Warum wir das alles wissen? Weil 2013 aufgrund
von internen Informanten, von FPÖ-Informanten eine Hausdurchsuchung in den
Räumen der Ideenschmiede stattfindet. Da ist die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
in der Ideenschmiede, und da finden die diese ganzen Unterlagen. Diese
Unterlagen haben übrigens zu einer strafrechtlichen Verurteilung des Herrn
Uwe Scheuch wegen Bestechlichkeit geführt.
Die WKStA – und da kommen wir jetzt zu diesem
Weisungsbericht – will dann Herrn
Kickl als Beschuldigten führen. Da würde man sich denken, macht
Sinn, oder? Der hat eine eigene Agentur, die fett an Kick-back-Zahlungen
in Millionenhöhe verdient, also großes Geld macht, und die wollen
den
als Beschuldigten führen. Und dann wird per Weisung gesagt: Nein, Herrn
Kickl führen wir nicht als Beschuldigten! Wer erteilt
überraschenderweise
diese Weisung? – Sektionschef Christian Pilnacek (Abg. Hafenecker:
Das ist ein eingestelltes Verfahren!), der, wie Sie ja, glaube ich, sagen,
am letzten
Tag vor seinem Ableben Herrn Kickl kontaktieren wollte. Just jener Christian
Pilnacek erteilt die Weisung: Nein, es wird nicht gegen Herrn Kickl
ermittelt! – Das ist das, was uns vor diesem Gesamtkontext (Zwischenruf
des Abg. Leichtfried) an diesem Weisungsbericht wirklich stutzig
macht. Da werden
wir noch einmal genauer hinschauen.
Es ist insbesondere auch politisch deswegen relevant,
erstens, weil Herr Kickl, so wie Herr Hanger schon gesagt hat, ein Gagenkaiser
war, doppelt und
dreifach gecasht hat, während er immer die Politikergehälter
runterdrücken will – aber dann doppelt und dreifach
verdient –, und zweitens, weil er verdeckt an einer Firma beteiligt
war und dort mutmaßlich Millionen verdient
hat. (Abg. Hörl: Unerhört!) Das werden wir uns auch
genau anschauen, weil die Wählerinnen und Wähler – der
kleine Mann, wie Sie ihn immer nennen – der FPÖ
verdient haben, zu wissen, wer denn der Parteichef ist, wer der wirklich ist
(Abg. Michael Hammer: Ein Systemmann!), was Herr Kickl wirklich verdient
hat. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
18.26
Präsidentin
Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Philipp Schrangl. –
Bitte. (Abg. Leichtfried: Kriegen wir jetzt ein paar Antworten, wie
das mit
den Millionen vom Kickl war? – Ruf bei den Grünen: Jetzt sind
wir gespannt! – Abg. Hörl: ... Entschuldigung
sagen! – Abg. Schrangl – auf dem Weg zum Redner:innenpult –:
Immer ruhig bleiben, Herr Kollege!)
Abgeordneter
Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Ich
möchte auch noch auf Kollegen Margreiter replizieren. (Abg. Lukas Hammer:
Auf den Kollegen Shetty wäre
gut!) Lieber Kollege Margreiter, es ist ganz einfach: Auch ein freiheitlicher
Bundesminister muss alle seine Weisungen dem Weisungsrat
vorlegen –
auch ein freiheitlicher Bundesminister oder eine grüne Ministerin oder,
falls die NEOS in die Bundesregierung kommen, vielleicht kommst sogar auch
du in die Ziehung, deine Weisungen diesem Parlament im Weisungsbericht
transparent vorlegen zu müssen.
Weil die ÖVP sich da so
groß geriert hat und auch mitgesprochen hat: Kollege Hanger ist ja da immer ganz groß dabei,
auszuteilen, aber beim Einstecken
ist er dann immer ein bissel traurig. (Heiterkeit und He-Rufe bei der
ÖVP. – Abg. Höfinger: Da redet der Richtige!) –
Ah, man hört es schon! Hört ihr das?
Sie zu Hause hören es nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren: Aufregung
im ÖVP-Sektor! (Abg. Hörl: Keine Aufregung! –
Ruf bei der ÖVP: Im
Sektor! – Abg. Michael Hammer: Wo ist er denn, der
Möchtegern-Vokaki?) Vielleicht gehen wir dem auf den Grund, warum denn
die österreichische Justiz vom ersten auf den dritten Platz im
europäischen Ranking abgefallen ist. Vielleicht ist es ja auch deswegen,
weil gegen den Ex-Justizminister, ÖVP-Justizminister Brandstetter wegen
Verdachts auf Postenschacher in der Oberstaatsanwaltschaft Wien ermittelt
wird. Das ist nämlich der Einzige, gegen den ermittelt wird –
zufälligerweise kein Freiheitlicher, sondern ein ÖVP-Justizminister. (Zwischenrufe
der Abgeordneten Gerstl und Hanger.)
Herr Kollege Shetty, du bist ja
ein fleißiger Bursche, so wie ich dich kenne,
und deswegen nehme ich an, du hast dir sicher den Bericht genau angeschaut.
Auch ich bin ein fleißiger Bursche und jetzt lese ich dir vor, was in dem
Weisungsbericht drinnen steht. Da steht nämlich Folgendes
drinnen – und da steht nichts drinnen von Herrn Pilnacek, da steht
auch nichts drinnen
von der Justizministerin, sondern da steht Folgendes drinnen –:
„Zur Verdachtslage gegen H****
K****“ – wir wissen alle, wer gemeint ist –
„führte die WKStA aus“ – führte die WKStA aus;
nicht Herr Pilnacek und auch nicht die Justizministerin –,
„dass sich ein für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
erforderlicher Anfangsverdacht auch nach Durchführung der ergänzend
aufgetragenen Ermittlungen nicht ergeben habe, weshalb
von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Genannten Abstand
genommen worden sei.“ (Abg. Shetty: Sinnerfassend lesen!) –
Ich glaube,
mehr muss man dazu gar nicht mehr sagen. (Beifall bei der
FPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von
ÖVP und FPÖ.)
18.29
Präsidentin
Doris Bures: Nun gelangt Frau
Abgeordnete Agnes Sirkka
Prammer zu Wort. – Bitte.
18.29
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer
(Grüne): Wir diskutieren hier heute
den Weisungsbericht, und dass es den gibt – und die Frau Bundesministerin hat es
ja auch schon gesagt –, ist ein wesentliches Instrument der Transparenz
für die Arbeit, die die Justiz macht, und ist ein wesentlicher Punkt,
warum das Vertrauen in die Justiz, auch wenn sie immer wieder angeschossen wird
und auch wenn sie immer wieder torpediert wird, bei uns in Österreich immer
noch sehr hoch ist. Damit das auch so bleibt, brauchen wir genau solche
Instrumente.
Es ist aber natürlich auch
ein Informationsmedium, um über interessante Verfahren zu reden. Und
über ein interessantes Verfahren haben wir ja heute hier schon geredet.
Das finde ich besonders spannend, weil wir ja gerade gelernt haben –
es wurde uns von vielen Seiten erklärt –, wie wichtig es sei,
den
wahren Charakter eines Kandidaten zu kennen. Ich glaube, über den
Charakter des Kandidaten Herbert Kickl offenbart die Causa Ideenschmiede sehr,
sehr viel. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
ÖVP. – Abg. Michael Hammer: Charakter ist sowieso
Fehlanzeige beim Kickl!)
Ich möchte jetzt nicht auch noch einmal im Detail die
ganze Story erzählen, denn sie wurde hier schon mehrfach erzählt, ich
möchte aber auf eine lustige
Parallele hinweisen: Es gibt nämlich in diesem Fall eine Besonderheit,
eine Besonderheit, die sich auch in anderen Fällen zeigt, und zwar
geht es hier
um einen Vertrag, der abgeschlossen wurde – es geht sogar um zwei
Verträge, die abgeschlossen
wurden –, und dann, wenn dieser Vertrag herauskommt
und wenn man merkt, ui, dieser Vertrag schaut jetzt eigentlich gar nicht
so gut aus für den, der da unterschrieben hat, heißt es: Den habe ich
schon
lange aufgelöst (Abg. Michael Hammer: Hat nie gegolten! Wurde
nie realisiert!), das habe ich mündlich gemacht, oder da gibt es
irgendwo ein Schriftstück,
aber das findet niemand. Und vor allem: Der Vertrag wurde ja niemals mit Leben
erfüllt.
Das erinnert mich an einen anderen Vertrag, bei dem es auch
geheißen
hat: Ja, wir haben den abgeschlossen, aber wir haben den nie mit Leben
erfüllt. Wir haben den auslaufen lassen, denn den muss man ja nicht
kündigen,
den gibt es gar nicht mehr. (Abg. Leichtfried: Der mit Russland,
oder?!) – Ja, richtig. Da gibt es einen Vertrag mit Russland,
mit Putins Partei Einiges Russland,
einen Freundschaftsvertrag der FPÖ mit Putins Partei Einiges Russland,
für den gilt das Gleiche. (Abg. Hafenecker: Da ist ein
Staatsvertrag! Der liegt in
Moskau!) Den gibt es, den hat man abgeschlossen (Abg. Michael Hammer:
Aber der Herr Vilimsky hat gesagt, das war ein Schwachsinn!), den hat man
abgefeiert,
und plötzlich war der ja eigentlich verschwunden, denn: Wir fühlen
uns nicht mehr an diesen Vertrag gebunden – oder schämen uns
dafür? Keine Ahnung! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der ÖVP.)
Jedenfalls zeigt – und jetzt komme ich wieder
auf den Weisungsbericht zurück – genau so etwas, genau diese Transparenz,
dass es wichtig ist, dass wir Einsicht in Verfahren bekommen und
Einsicht in Strukturen bekommen – und genau durch solche Instrumente
passiert das. – Danke. (Beifall bei den Grünen und
bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.32
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Hafenecker. – Bitte sehr. (Abg. Hörl: Jetzt wird es spannend! Jetzt kommt eine Entschuldigung!)
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA
(FPÖ): Also es ist wirklich
hochinteressant, dass dieses unwürdige Schauspiel, das Kollege Hanger
mit seinen
Freunden im Untersuchungsausschuss – von allen anderen Parteien
mitunterstützt – durchgezogen hat, jetzt sogar noch in
einer Plenarsitzung weitergeführt wird (Abg. Michael Hammer:
Schaut schlecht aus! ...!), da man eigentlich wissen müsste, dass
sich dieser Zirkus, den die ÖVP als Untersuchungsausschuss eingebracht
hat, als eigentlich rechtswidrig herausgestellt hat und sich auch noch vor dem
Verfassungsgerichtshof als solches herausstellen wird.
Umso verwunderlicher ist es, dass diese Geschichte hier trotzdem
weiter durchgezogen wird, Kollege Hanger. (Abg. Hanger: Dann
beantwortet es einmal! Antwortet! – Abg. Lukas Hammer: Was
stimmt da nicht?)
Und ganz ehrlich – es ist ja ganz einfach, es ist ja alles überhaupt kein Untersuchungsgegenstand gewesen –: Sie haben den Untersuchungsausschuss für Ihre politischen Zwecke missbraucht. (Zwischenruf des Abg. Höfinger.)
Ich sage Ihnen gleich noch
etwas: Dinge, die im Untersuchungsausschuss diskutiert werden, sind Dinge, die
abgeschlossene Handlungen von Bundesregierungen und Regierungsmitgliedern
betreffen. Wissen Sie, worüber wir da
hätten reden müssen? Über Ihre Ministerin Karmasin (Abg. Hanger:
Nein! Du hast es nicht verstanden, lieber Kollege!), die wegen der
Fälschung von all diesen Umfragen verurteilt worden ist, Kollege Hanger. (Beifall
bei der FPÖ.) Die haben Sie nicht eingeladen, da sind Sie supersauber
diesbezüglich. Ja, ja, das
wissen wir schon. (Abg. Hanger: Alle Fragen zugelassen! –
Abg. Stögmüller: Was ist bei deinen Covid-Testzertifikaten
rausgekommen?)
Und noch etwas: Wenn Sie gemeinsame Sache mit Herrn Klenk
vom
„Falter“ machen – und das ist ja im
Untersuchungsausschuss passiert – und Herr Klenk mit Ihnen noch
irgendwelche Arbeitskreissitzungen macht – oder
ist es eine Selbsthilfegruppe gewesen?; ich weiß es nicht
genau –, wenn sogar selbst Herr Klenk hergehen muss und das, was Sie
in Kooperation mit
dem ORF und allen anderen Parteien gemacht haben, dann eigentlich zurücknehmen
muss - - (Abg. Leichtfried: Der ORF ist keine Partei!)
Denn was
hat denn der „Falter“ gemacht, Kollege Hanger? – Er hat
seine Coverstory in dem Zusammenhang einstampfen müssen (Abg. Hanger:
Weil ihm die Hälfte
gehört hat und nicht das gesamte Haus! Die Hälfte hat ihm
gehört, nicht das gesamte Haus!), weil er draufgekommen ist, dass er
dabei einen Denkfehler gehabt
hat. Das hat ihm ja sogar auch sein Vater diesbezüglich gesagt, Herr
Kollege Hanger.
Das muss man einfach einmal zur Kenntnis nehmen: Sie haben
sich da in eine Sache verrannt, die so einfach nicht stattgefunden hat.
Jetzt nehmen Sie
das einmal zur Kenntnis und schauen Sie einmal, dass Sie den ganzen Sauhaufen
in Ihrer Partei zusammenräumen! Da gibt es mehr als genug zu tun. (Beifall
bei der FPÖ. – Abg. Steinacker: Den Sauhaufen
einer Partei?! Bitte?! Entschuldigung?! – Abg. Michael Hammer:
Wer ist jetzt angeklagt? – Abg. Steinacker: Sagen wir auch:
den Sauhaufen in eurer Partei!, oder was?!)
Zu Kollegen Shetty, der ja Justizminister, Innenminister und
Finanzminister in einem in diesem Untersuchungsausschuss gewesen ist: Er
empfiehlt sich
ja für verschiedene Ministerämter, ich wünsche ihm dabei viel
Glück. Die letzten Wahlgänge auf Landesebene haben das ja eher nicht
so herauskristallisiert,
dass die NEOS diesbezüglich besonders gefragt sind, aber ist in Ordnung.
Aber, Kollege Shetty, ich würde mich nicht so wie Sie hierherstellen, wenn
ich
Mitglied der NEOS wäre und wenn ich einen Sponsor in der Partei
hätte, Herrn Haselsteiner (Zwischenruf des Abg. Shetty), der
seit Jahrzehnten von
Geschäften mit der Republik profitiert, der einen Großteil seines
Geldes in Russland gemacht hat und es dann bei Ihnen in die Partei
hineingespendet hat. (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner.) Also ich
glaube, darüber würde ich
einmal nachdenken, wo Herr Haselsteiner (Abg. Loacker: Es wäre
schön, wenn er den Großteil seines Geldes in die Partei gesteckt
hätte), beim Bau in Sotschi
zum Beispiel, mitgeschnitten hat und wie viel Geld bei Ihnen davon dann auch
gelandet ist.
Die einzige Partei, die hier ein problematisches
Verhältnis zu Oligarchen hat, sind aus meiner Sicht die NEOS. (Abg.
Lukas Hammer: Uns würde das schon mit
der Ideenschmiede interessieren) Ihr habt euch von Herrn Haselsteiner
gründen lassen, ihr habt euch von ihm unterstützen lassen. Redet
tatsächlich über
all diese Vorgänge, die in eurer Partei stattgefunden haben, und hört
einmal auf mit einer Geschichte, an der ihr schlussendlich alle gescheitert
seid, weil
sie einfach so nicht stattgefunden hat! (Beifall bei der FPÖ.)
18.35
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Bitte. (Unruhe im Saal.)
Abgeordneter
Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Hafenecker, so
leicht kann man es sich
nicht machen! Erstens einmal diskutieren wir hier den Weisungsbericht, und wenn wir uns den Weisungsbericht ansehen, dann
sind die ersten zehn
Seiten ein Weisungsfall, bei dem es genau um die Ideenschmiede und um Herbert
Kickl geht. (Abg. Hafenecker: Und um die WKStA, die Ihnen zugerechnet
wird!)
Da geht es um Folgendes: Es gibt eine Hausdurchsuchung, da
werden Verträge gefunden, und zwar ein Vertrag, wonach Kickl eigentlich
die Hälfte von
dieser Ideenschmiede gehören würde. (Abg. Michael Hammer –
in Richtung FPÖ –: Ihr belügt euch selber!) Dann wird
ein Vertrag gefunden, wonach es quasi
Kick-back-Zahlungen gibt. 20 Prozent der Aufträge der freiheitlichen
Kärntner Landesregierungsmitglieder an die Ideenschmiede sind quasi
Kick-backs
an die FPÖ in Kärnten. (Abg. Hafenecker: Kick-back ist die
ÖVP! Für ein Geschäft gibt es ein Gegengeschäft! Das hat
schon der Nationalratspräsident gesagt!)
Das hat auch zu Verurteilungen geführt, zu mehreren
Verurteilungen geführt, genau diese Kick-back-Zahlungen, weil, wenn ein
Landesregierungsmitglied inseriert hat oder einen Auftrag an die
Ideenschmiede gegeben hat, 20 Prozent der Auftragssumme in
die Parteikassa der FPÖ Kärnten geflossen sind. (Abg. Hafenecker:
Nein!) Also es ist nicht so, dass da
nichts passiert wäre.
Zweitens hat jetzt die
Staatsanwaltschaft gesagt: Ich will wissen - - (Abg. Hafenecker:
Sie verwechseln das mit dem BZÖ! Da gab es eine Parteispaltung!
BZÖ! Parteispaltung und so!) – Die haben aber schon
geheißen Die Freiheitlichen in Kärnten, oder? Ich kann mich gut
erinnern, die hießen immer Die Freiheitlichen in Kärnten. (Die
Abgeordneten Hafenecker und Stefan: BZÖ! BZÖ!) Und
die Wiedervereinigung war 2009, lange vor den Hausdurchsuchungen,
wie das noch gelaufen ist. (Abg. Stefan: BZÖ!
BZÖ! – Abg. Hafenecker: Wo war der Kickl? – Abg.
Stefan: War der Kickl beim BZÖ? – Zwischenrufe bei den
Grünen.)
Die zweite Sache ist: Die
Staatsanwaltschaft sagt: Ich will jetzt wissen, ob Kickl wirklich daran
beteiligt ist oder nicht. Und sie sagt: Ich muss einen Auslieferungsantrag
stellen. Die Oberstaatsanwaltschaft sagt: Ja, selbstverständlich, wir
befürworten das. Und dann kommt ein gewisser Herr Pilnacek und
sagt: Nein, ich befürworte das nicht. (Abg. Hafenecker: Auf
Vorschlag der WKStA!) Den kennen Sie besser, mit dem sind Sie ja befreundet
gewesen, das haben
Sie ja selber öffentlich kundgetan.
Dann kommt der Weisungsrat, und
was sagt der Weisungsrat? – Der Weisungsrat sagt: Ich verstehe
überhaupt nicht, wieso man nicht die Auslieferung
machen soll, denn sonst kann man ja gar nicht gegen Herrn Kickl ermitteln. Und
dann, in der zweiten Runde, gibt es noch eine andere
Oberstaatsanwältin –
die wird Ihnen vielleicht aus dem Ibiza-Untersuchungsausschuss auch bekannt
sein –, nämlich Frau Marek, und die lehnt dann auch die
Ermittlungen ab.
Das ist die, wo manche den Eindruck hatten, dass sie auch parteipolitisch
agiert.
Da ist natürlich viel
aufklärungswürdig, weil vor allem der zweite Treuhandvertrag,
der lange nachher stattfindet, nämlich 2010, wo drinnen steht, dass Herr
Kickl Herrn Sila Geld gegeben hat, damit er sich die Immobilie kauft,
und die Hälfte gehört Herrn Kickl, aber er will nicht im Grundbuch
stehen, es soll keiner wissen, dass ihm die halbe Immobilie
gehört – das steht in diesem
Vertrag drin. Und da steht nicht drin: Er wird ihm Geld geben, sondern es steht
drin: Er hat ihm das Geld bereits gegeben.
Herr Kickl hat dazu einfach noch nicht aufgeklärt: Gehört ihm die Immobilie noch heute? Diese ist um 1,2 Millionen Euro quasi zum Verkauf gestanden, bis wir das öffentlich gemacht haben, dann ist sie plötzlich von der Maklerseite verschwunden. Die Frage ist einfach: Gehört ihm noch immer die Hälfte
von diesem
Haus oder nicht? (Abg. Hafenecker: Wem gehören Ihre Schrebergärten?)
Von einem Treuhandvertrag, der unterschrieben ist, zu sagen, der wurde
nicht gelebt – da muss er das Geld ja zurückbekommen haben.
(Abg. Stögmüller: Wo ist er? – Abg. Leichtfried:
Wo ist er überhaupt?) Wann hat er das Geld bekommen? Wie viel Geld hat
er bekommen? Hat er das ordentlich versteuert? – Wir
glauben, er hat das alles nicht versteuert.
Die Antworten auf diese Fragen ist Herr Kickl der
Öffentlichkeit schuldig (Abg. Stögmüller: Bis heute!),
die Antworten auf diese Fragen ist er bis heute
schuldig. (Abg. Hafenecker: Reden wir über eure
Schrebergärten! Das ist besser! Schrebergärtenpartei!) So leicht
darf man es sich hier auch nicht machen. – Vielen Dank. (Beifall
bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg.
Michael Hammer: Der geht lieber bergwandern, bevor er das offenlegt!)
18.39
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau
Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, den vorliegenden Bericht III-1087 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 3879/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifizierung der Convention against Trafficking in Human Organs vom Council of Europe (2567 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Petra Bayr. – Bitte.
Abgeordnete
Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Frau
Präsidentin! Frau Justizministerin! Menschen, die so arm sind, dass sie
eine Niere verkaufen müssen, damit
sie ihre Familie zumindest ein paar Wochen durchbringen, oder Angehörige
von Minderheiten, die deswegen, weil sie einer Minderheit angehören, verhaftet werden,
möglicherweise auch zum Tod verurteilt werden, um ihnen dann nach dem Tod
Herz, Hornhäute oder Lunge zu entnehmen – das ist
wahrscheinlich für niemanden von uns eine Basis, wie wir eine Organspende
haben wollen würden.
Mir hat unlängst eine Kollegin aus dem Deutschen
Bundestag ein Tattoo gezeigt, das sie by the way im Deutschen Bundestag machen
hat lassen. In Deutschland ist es jetzt möglich, sich als
Organspender:in tätowieren zu lassen,
damit man das im Fall des Falles schnell sieht. Das ist der Unterschied
zwischen Deutschland und uns: dass es bei uns eine Widerspruchs- und in Deutschland eine
Zustimmungsregelung gibt.
Es ist sehr gut, dass wir diese Regelung haben, weil es
dadurch einfacher ist, legal zu Organen
zu kommen, die gespendet werden können, die verpflanzt
werden können, weil die Zustimmung oder ein Okay dafür jedenfalls
legistisch da ist. Es ist absolut auszuschließen und es ist niemals okay,
dass es Organe gibt, die entweder gegen Geld oder andere
Leistungen verkauft werden oder etwa von Hingerichteten kommen, die nachher
ausgeweidet werden, und
deren Organe dann von den Staaten verkauft werden, die diese Personen hingerichtet
haben.
Die Europaratskonvention gegen den Handel mit menschlichen
Organen
ist 2015 von Österreich unterschrieben worden und 2018 in Kraft getreten.
Österreich hat sie leider nie ratifiziert und ich habe im Februar
dieses Jahres einen Antrag eingebracht, der genau diese Ratifizierung fordert.
Ich bin froh, dass man sich zu
einem gemeinsamen Antrag gefunden
hat, der diese Ratifizierung jetzt hoffentlich vorantreiben wird. Das ist gut.
Diese Europaratskonvention hat
vier Hauptstoßrichtungen: einerseits
die Verhütung des Handels mit Organen; zweitens die Bekämpfung des
Handels mit Organen; drittens – was sehr, sehr wichtig
ist – den Opfern, denen
illegal Organe entnommen worden sind, auch einen gewissen Rechtsschutz und eine
Möglichkeit zu geben, vor Gericht gehen zu können, dass sie aber
auch medizinische und sonstige soziale Hilfe bekommen können; und viertens
die internationale Zusammenarbeit, die notwendig ist, um internationalen
Organhandel überhaupt aufdecken und dann unterbinden zu können.
Ich freue mich. Die Ratifizierung ist absolut notwendig.
Ich weiß, dass das kompliziert ist, ich weiß, dass es dazu
Anpassungsbedarf in einigen österreichischen Gesetzen gibt, aber ich
denke, dass es neun Jahre, nachdem Österreich diese Konvention
unterschrieben hat, jetzt wirklich Zeit ist,
sie zu ratifizieren. Ich hoffe, dass niemand von uns je in die Verlegenheit
kommt, aber es kann bei jedem sein, dass er in die Verlegenheit kommt, Organe
von anderen zu brauchen. Ich glaube, dass wir alle ein Recht darauf haben und
das auch alle wollen, dann ein Organ zu erhalten, das unter menschenrechtlich einwandfreien
Umständen entnommen worden ist, und nicht eines, das jemandem in moderner
Sklaverei gestohlen oder abgekauft worden ist. –
Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
18.44
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer
(Grüne): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen
und
Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich glaube, jeder kennt eine Ge-
schichte
über eine Person, deren Leben gerettet wurde, weil, manchmal kurzfristig,
manchmal länger geplant, ein Organ verpflanzt werden konnte; weil man ein
Spenderorgan bekommen hat, weil man ein Organ bekommen hat, das
man dringend gebraucht hat, um weiterleben zu können. All diese
Geschichten berühren uns, und all diese Menschen haben irrsinniges
Glück, denn es gibt wesentlich weniger Spenderorgane, als es Menschen
gibt, die sie brauchen.
Genau das ist ein
riesengroßes Problem, denn diesen Mangel, dieses
Minus haben auch Kriminelle für sich entdeckt. Dadurch ist dieser illegale
Organhandel überhaupt erst möglich. Es gibt einen riesigen
Bedarf an Spenderorganen, und es gibt wenige, leider viel zu wenige, gerade
dort, wo es nicht diese Opt-out-Lösung wie bei uns gibt, sondern wo man
sich
aktiv als Organspender registrieren muss, weil es viel zu wenige gibt, die das
tun.
Deshalb ist man eben auf die
Idee gekommen, Menschen Organe abzupressen, Menschen, die in
finanziellen Notlagen sind, dazu zu bringen, ihre Organe zu verkaufen,
oder sie Menschen zu entnehmen, die man hingerichtet hat, die
man teilweise auch zu Unrecht verurteilt hat, und damit ein lukratives
Geschäft aufzubauen. Das ist schrecklich, das ist schändlich und das
wollen
wir in unserer Welt so nicht haben.
Deshalb gibt es diese
Resolution, deshalb hat sich der Europarat dafür ausgesprochen, dass der
Organhandel bekämpft werden muss. Er muss dort bekämpft werden,
wo er entsteht, nämlich dort, wo Menschen in diesen Abhängigkeitssituationen
sind. Es darf gar nicht erst passieren, dass Menschen Organe abgepresst
werden. Es muss aber auch möglich sein, das zu verfolgen, es muss
möglich sein, die Täter zur Strecke zu bringen, und das muss auch
über Grenzen hinweg möglich sein, denn auch der Handel findet
über
Grenzen hinweg statt.
Aus diesem Grunde bin ich sehr froh, dass wir jetzt die Ratifizierung dieser Resolution auf den Weg bringen, denn es ist tatsächlich so, dass wir im österreichischen Gesetz noch keine ausreichende Regelung haben. Wir müssen es
gesetzlich
umändern. Das bloße Bekenntnis, dass wir das bekämpfen
wollen, reicht nicht, und das wird jetzt angegangen. Dafür bin ich sehr
dankbar und ich freue mich über eine breite Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.46
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Karl-Arthur Arlamovsky. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Go, Karli, go!)
Abgeordneter MMag. Dr. Karl-Arthur
Arlamovsky (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese
Konvention, dieses Übereinkommen wurde bereits im Jahr 2015 von
Österreich unterzeichnet, es ist im Jahr 2018 in Kraft getreten und
es wurde von Österreich noch immer nicht ratifiziert. Diese Ratifikation
hätte dann auch
eine innerstaatliche Umsetzung zur Folge: Wir müssten im Organtransplantationsgesetz,
das wir seit 2012 haben, Straftatbestände einführen. Momentan
gibt es nur Verwaltungsstraftatbestände für genau diese Punkte, die
in der Konvention drinnen stehen.
Die Frage ist: Warum ist das
bisher noch nicht passiert? Kollegin Bayr hat daher einen
Entschließungsantrag eingebracht, damit das endlich passiert. Dieser Entschließungsantrag
wurde, ich nehme einmal an, weil er von der Opposition gekommen ist, im
Ausschuss von den Regierungsparteien abgelehnt,
und, wie es so oft passiert, wenn moralische Bedenken bestehen, dass man einen
Antrag ablehnt, obwohl man eigentlich inhaltlich dafür ist, wurde ein
ähnlich lautender Antrag von den Regierungsparteien, dann auch unter
Beteiligung aller anderen Parteien, eingebracht, der schließlich
angenommen
worden ist.
Deswegen haben wir hier heute
zwei Abstimmungen, eine über den negativen Ausschussbericht –
deswegen spreche ich kontra, weil ich gegen den
negativen Ausschussbericht bin –, und eine Abstimmung über den
Regierungsantrag. – Das ist kein guter Stil.
Ich kenne das aber – und damit komme ich zum
zweiten Teil meiner
Rede –: Das ist nicht meine erste Rede in diesem Haus. Es ist meine
erste Rede im Nationalrat; genau genommen ist es nicht meine erste Rede an diesem Rednerpult,
weil ich hier schon im Jugendparlament eine Rede gehalten habe. (Heiterkeit
bei den NEOS.) Das heißt, ich bin als Parlamentarier
nicht frisch g’fangt, weil ich die letzten dreieinhalb Jahre im Bundesrat
verbracht habe, wie auch ein paar andere hier diesen Schritt gemacht haben, vom
Bundesrat in den Nationalrat zu gehen.
Aus dieser Zeit kennen mich hier schon einige, insbesondere
aus gemeinsamen Tätigkeiten in der Demokratiewerkstatt sowie in
parlamentarischen Freundschaftsgruppen, und die Mitglieder des
Verfassungsausschusses vielleicht auch von einem Antrag, den ich vom Bundesrat
aus initiiert habe, zu
einer Änderung des Bundesministeriengesetzes im Zusammenhang mit der
Betrauung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären, und der das
gleiche Schicksal erfahren hat, nämlich abgelehnt wurde, um dann de facto
in einen Regierungsantrag umgewandelt zu werden, der angenommen
worden ist.
Ein paar andere in diesem Haus kennen mich von noch viel
früher – ich sage jetzt gar nicht, wie lange das her
ist – aus der gemeinsamen Tätigkeit in
der ÖH.
Weil ich nicht ganz neu im Haus bin, kenne ich den
parlamentarischen Betrieb, wobei ich mich aber in einigen Punkten vom Bundesrat
zum Nationalrat
ein bisschen werde umgewöhnen müssen. (Abg. Hafenecker: Viel
weniger Redezeit!) Das eine sind die Abstimmungen; es reicht nicht
aus, wenn ich die
Hand hebe, um irgendwo zuzustimmen. Dann werde ich mich an eine Redezeitbeschränkung
gewöhnen müssen, die es im Bundesrat nicht gibt.
(Heiterkeit und Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten
der Grünen.)
Ich werde nicht mehr drei Reden pro Sitzung
halten, wie ich es im Bundesrat gemacht habe. Die positive Umgewöhnung
aber wird sein, und da schaue
ich meinen Klub an: Ich hoffe, es wird keine Rede mehr geben, die ich halte, bei der niemand applaudieren wird. – Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen.)
18.50
Präsidentin Doris Bures: Das war dafür jetzt besonders viel Applaus.
Frau Abgeordnete Gertraud Salzmann, Sie haben das
Wort. –
Bitte.
Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann
(ÖVP): Frau Präsidentin!
Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Haus!
Wir haben
jetzt schon einiges über den Organhandel gehört. Eines möchte
ich aber schon sehr klar feststellen, meine Damen und Herren: Der Organhandel
ist ein lukrativer, ein globaler, aber vor allem auch ein verbotener Handel mit
Organen.
Wenn man über Organhandel
spricht, dann herrscht oft Entsetzen darüber,
wie es zu diesem Verbrechen kommen kann. Es gibt Schätzungen, dass
10 Prozent aller Organtransplantationen, einschließlich Lunge, Herz
und Augenhornhäute, mit gehandelten Organen durchgeführt werden.
Die bekanntesten der illegalen Organe, die im Organhandel und in den
Organtransplantationen verwendet werden, sind die Nieren. Es gibt eine
WHO-Schätzung, dass in etwa 10 000 Nieren jährlich
über den Schwarzhandel in die Organtransplantationen kommen.
Ein erschreckendes Beispiel, meine Damen und Herren, sind
die Organe,
die missbräuchlich aus dem Bereich der chinesischen Nation kommen. Warum? –
Berichte aus China zeigen, dass inhaftierten Menschen, Männern und Frauen,
insbesondere den Volksgruppen der Uiguren, der Tibeter, Muslimen und auch
Christen, Organe entnommen werden, und zwar zwangsweise. Es gibt keinen
Nachweis dafür, dass die Opfer diesen Organentnahmen vorher
zugestimmt haben. Darüber hinaus ist auffallend, dass bei
Hinrichtungen von politischen Gefangenen insbesondere Organentnahmen und freie Organe am Schwarzmarkt sehr stark an der Zahl zunehmen.
Das, meine Damen und Herren, sind missbräuchliche Verwendungen,
sind abscheuliche Verbrechen, die begangen werden, denen man hier vonseiten
Europas, der europäischen Länder auch einen Riegel vorschieben muss.
Der Organhandel, meine Damen und Herren, ist eine gravierende Verletzung der
Menschenwürde und der Organhandel ist Teil des
Menschenhandels. Da
können wir nicht zuschauen, sondern dem müssen wir entschieden
entgegentreten.
Im Rahmen der weltweiten Bemühungen gegen die illegale
Entnahme von menschlichen Organen – um das einerseits zu verbieten
und um andererseits auch die Opfer zu schützen – hat der
Europarat die Konvention gegen
den Handel mit menschlichen Organen beschlossen.
Österreich hat als eines der ersten Länder diese
Konvention auch unterzeichnet, nämlich 2015, und es ist jetzt endlich an
der Zeit für die Umsetzung. Frau Ministerin, ich hoffe sehr, dass wir
möglichst schnell die notwendigen Maßnahmen setzen, um diese
Konvention in Österreich zu ratifizieren. Es braucht
dafür etliche Änderungen in den strafrechtlichen Bestimmungen,
aber es ist, denke ich, hoch an der Zeit, dass wir das jetzt tun.
Die Konvention hat einerseits zum Zweck, den Handel mit den
illegalen Organen zu bekämpfen, andererseits die Opfer zu schützen
und diesen Opfern
auch die Schutzrechte zuzubilligen sowie die internationale Zusammenarbeit gegen
diesen illegalen Organhandel zu verstärken.
Meine Damen und Herren, ich bin sehr froh, dass aus der
Anregung aus
dem Antrag von Kollegin Bayr ein Allparteienantrag gemacht worden ist, der von
allen Fraktionen getragen wird. Ich hoffe sehr, dass wir diese Ratifizierung
möglichst schnell auf Schiene bringen. Der Handel mit illegalen Organen
und der Handel mit Organen gehört unbedingt bekämpft, denn er
verstößt gegen
die Menschenwürde. Die Rechte und die Würde des Menschen sind für uns unantastbar. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
18.55
Präsidentin
Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun
niemand mehr gemeldet.
Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir nun zu den Abstimmungen.
Zunächst lasse ich
über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 2567 der Beilagen
hinsichtlich des Entschließungsantrages 3879/A(E) zur
Kenntnis zu nehmen, abstimmen.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2567 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen“.
Wer dafür ist, den bitte
ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist
einstimmig angenommen. (375/E)
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie
und Energie über die Regierungsvorlage (2555 d.B.): Bundesgesetz, mit
dem ein Bundesgesetz über die Förderung der Erzeugung von
erneuerbarem Wasserstoff nicht
biogenen Ursprungs sowie ein Bundesgesetz zur Begründung von Vorbelastungen
durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie erlassen werden (2575 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße Frau Bundesministerin Gewessler im Hohen Haus und erteile Herrn Abgeordneten Alois Schroll das Wort. – Bitte.
Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau
Bundesministerin! Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörerinnen
und Zuhörer! Zwei Jahre, nachdem Sie, geschätzte Frau
Bundesministerin, die Wasserstoffstrategie vorgestellt haben, soll dieses
Gesetz heute hier im
Hohen Haus beschlossen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich werde nicht ganz schlau aus dem Vorgehen der Regierungsparteien ÖVP
und Grüne. Im ersten Entwurf von vor einigen Wochen war dieses
Gesetz noch mit 400 Millionen Euro Förderung dotiert und einige
Wochen später sind es 820 Millionen Euro. Die Regierung hat
also in zwei Monaten sage und schreibe fast eine halbe Milliarde Euro gefunden,
die sie jetzt zusätzlich freihändig ausgeben will. Ich sage deshalb
freihändig, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, weil nicht klar ist,
wer diese
Förderung wann und warum überhaupt bekommen soll.
Der zuständigen Ministerin
und dem Finanzminister wird die volle Macht gegeben, per Richtlinie alles
alleine zu entscheiden. Transparenz und Klarheit: Fehlanzeige! –
Das zeigt nur, dass diese Bundesregierung meiner Meinung nach keinen Respekt
vor diesem Parlament und uns Abgeordneten hat.
Es zeigt auch ganz klar, diese Regierung versteht die Wirtschaftspolitik nicht.
Mich wundert aber wirklich nichts mehr, denn wenn ich eines
in den
letzten zwei Jahren hier im Hohen Haus gelernt habe, geschätzte
Kolleginnen und Kollegen, dann, dass Schwarz und Grün Weltmeister darin
sind,
Geld beim Fenster hinauszuschmeißen. Man muss nur auf die Cofag-Gelder
schauen. Ich erinnere: „Koste es, was es wolle“.
Ich will jetzt gar nicht von den vielen Milliarden Euro, die
irgendwo verschwunden sind, reden, sondern ich möchte nur ansprechen:
1,4 Milliarden Euro – 1 400 Millionen
Euro –, geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
sind direkt in die Gewinne der Konzerne geflossen, und das Gleiche bei der
Strompreisbremse und den Einmalzahlungen.
Frau Bundesministerin, ich frage Sie, wie viele Milliarden
Euro wir uns
hätten sparen können, wenn man effektiv in die Energiepreise
eingegriffen hätte. Wie viele Milliarden Euro an Steuerzahlergeld
wären bei den
Menschen geblieben, wenn sich die Bundesregierung in der Teuerungswelle nicht
durchgeschwindelt hätte und viele unserer Anträge, Anträge
der Opposition angenommen hätte, die allesamt den Menschen, den
KMU-Betrieben und der Industrie geholfen hätten, dass sie nicht
unglaubliche Energiepreise im Strom- und Gasbereich hätten zahlen
müssen?
(Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren, der SPÖ
ist ihre verantwortungsvolle Rolle in der Energiepolitik seit vielen, vielen
Monaten und Jahren bewusst. Meine
Partei und ich stehen hinter der Energiewende und auch hinter einem
Fördergesetz für die Wasserstoffwirtschaft. Ich glaube, wir
brauchen erneuerbaren Wasserstoff für unsere Industrie, für den
Schwerverkehr und in vielen anderen Sektoren. (Präsident Hofer
übernimmt den Vorsitz.)
Umso tragischer finde ich es, dass sich
ÖVP und Grüne nicht die Mühe gemacht haben, uns heute hier ein
gutes, wirklich nachhaltiges Gesetz vorzulegen.
(Abg. Schnabel: Da muss man sich halt damit beschäftigen!)
Um noch zu retten, was zu retten ist, bringt die SPÖ heute folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage 2555 d.B.: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung
der Erzeugung von
erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs
sowie ein Bundesgesetz zur Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie erlassen werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird in Artikel 1 wie folgt geändert:
1. In § 6 wird nach dem dritten Absatz folgender neuer Absatz 4 eingefügt:
„(4) Eine Förderung wird nur dann
gewährt, wenn durch die Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage
keine negativen Auswirkungen auf die
lokale Wasserversorgung vorliegen und ein Nutzungskonzept für die
anfallende Abwärme vorgelegt wird.“
2. In § 7 wird in der Ziffer 3 folgende Wortfolge nach dem Beistrich ergänzt:
„insbesondere hinsichtlich der Einhaltung sozialer und arbeitnehmerschutzrechtlichen Mindeststandards sowie zur Erhöhung regionaler Wertschöpfung,“
3. Nach § 9 wird folgender neuer § 9a inkl. Überschrift eingefügt:
„Transparenz und Evaluierung
§ 9a. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat in den Jahren ab 2025 dem Nationalrat jährlich eine Evaluierung dieses Gesetzes insbesondere hinsichtlich der Mittelverwendung, des Fortschritts im Ausbau der Erzeugungskapazitäten und der Einhaltung der Kriterien gemäß § 7 Z 3 vorzulegen.“
*****
Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.01
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Alois Schroll,
Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Ausschusses für
Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (2555 d.B.):
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung der
Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen
Ursprungs sowie ein Bundesgesetz zur Begründung von Vorbelastungen durch
die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation
und Technologie erlassen werden (2575 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird in Artikel 1 wie folgt geändert:
1. In § 6 wird nach dem dritten Absatz folgender neuer Absatz 4 eingefügt:
„(4) Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn durch die Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage keine negativen Auswirkungen auf die lokale Wasserversorgung vorliegen und ein Nutzungskonzept für die anfallende Abwärme vorgelegt wird.“
2. In § 7 wird in der Ziffer 3 folgende Wortfolge nach dem Beistrich ergänzt:
"insbesondere hinsichtlich der Einhaltung sozialer und arbeitnehmerschutzrechtlichen Mindeststandards sowie zur Erhöhung regionaler Wertschöpfung,"
3. Nach § 9 wird folgender neuer § 9a inkl. Überschrift eingefügt:
"Transparenz und Evaluierung
§ 9a. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat in den Jahren ab 2025 dem Nationalrat jährlich eine
Evaluierung dieses
Gesetzes insbesondere hinsichtlich der Mittelverwendung, des Fortschritts im
Ausbau der Erzeugungskapazitäten und der Einhaltung der
Kriterien gemäß § 7 Z 3 vorzulegen."
Begründung
Das Abstellen
auf die Kostendimension stellte in der Regierungsvorlage das zentrale Kriterium
für das erfolgreiche Bieten um die Vergabe von Fördermitteln dar.
Da mit geplanten 820 Mio. Euro beträchtliche budgetäre Mittel
aufgebracht werden sollen, sind weitere Fördervoraussetzungen bzw.
Förderkriterien vorzusehen.
Um nicht in
einen allfälligen Konflikt mit der regionalen Wasserversorgung zu treten,
sollen negative Auswirkungen auf die lokale Wasserversorgung bereits im
Vorfeld ausgeschlossen werden. Im Sinne der Energieeffizienz soll ein Nutzungskonzept für die bei Elektrolyseuren
anfallende Abwärme vorgelegt werden.
In den zu erlassenden Förderrichtlinien soll zudem die Förderung sozialer und arbeitnehmerschutzrechtlicher Standards festgelegt werden. Dies sind beispielsweise die Förderung von Chancengleichheit, Gleichstellung und Gleichbehandlung, arbeitsplatzbezogene Qualitätssicherungsmaßnahmen, arbeitsrechtliche Bedingungen, wie etwa die Anwendung branchenüblicher Kollektivverträge, und eine regionale Wertschöpfung bei Komponenten.
Schließlich
wird der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie
im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit
der Mittelverwendung eine jährliche Evaluierung aufgetragen.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Lukas Hammer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.01
Abgeordneter
Lukas Hammer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Wir haben uns als Koalition das Ziel gesetzt,
Klimaneutralität 2040 zu erreichen, und in den letzten Jahren sind
uns tatsächlich gemeinsam sehr viele Schritte dazu gelungen.
Wir haben beim Ökostromausbau extrem viel weitergebracht, auch mit dem EAG, das wir hier beschlossen haben.
Wir haben alle Klima- und
Energieförderungen massiv erhöht, teilweise
um das Zwanzigfache. Wir haben zum Beispiel, was die Industrie betrifft, einen
eigenen Transformationsfonds für die Industrie eingeführt, in
Höhe von
fast 3 Milliarden Euro. Und heute beschließen wir eine weitere
wichtige Maßnahme zur Erreichung dieses Zieles.
Mit dem Wasserstoffförderungsgesetz, das
wir heute beschließen,
bekommen wir einen weiteren wichtigen Baustein in diesem Transformationsprozess.
Kollege Schroll hat es angesprochen: Seit dem Jahr 2022 haben wir eine
Wasserstoffstrategie. Diese sieht vor, dass wir bis zum Ende dieses Jahrzehntes
1 Gigawatt Elektrolyseleistung errichten und dass erneuerbarer
Wasserstoff, grüner Wasserstoff in Österreich produziert werden kann.
Das ist keine leichte Aufgabe, das wissen wir alle, aber das heute wäre
ein wirklich wesentlicher Schritt. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten
der ÖVP.)
Ja, das kostet Geld, aber das stärkt auch den Wirtschaftsstandort, und dieses Wasserstoffförderungsgesetz beinhaltet 820 Millionen Euro, die für die Errichtung und auch den Betrieb von Elektrolyseanlagen in Österreich verwendet werden können.
Kollege Schroll, weil du es angesprochen hast und so tust, als ob das
alles
jetzt so im Schatten wäre und die Bundesregierung dann
alleine entscheiden kann: Es stimmt einfach nicht. Erstens einmal ist es das
Normalste auf
der Welt – das machen wir bei jeder Förderung –,
dass Förderrichtlinien erlassen
werden – na ja
selbstverständlich, und außerdem haben wir gerade bei
diesem Wasserstoffförderinstrument alle wesentlichen Vorgaben gemeinsam in
der EU. Es wird auch gemeinsame Auktionen durch die EU-Wasserstoffbank geben.
Also bitte, es ist wirklich unseriös, wieder diese Angst zu verbreiten, diese Verunsicherung zu schüren, als ob sich da irgendjemand irgendetwas ausmauscheln würde. Es stimmt einfach nicht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wasserstoff –
in der Community sagt man oft, Wasserstoff ist der
Champagner der Energiewende – ist eine kostbare, knappe Ressource,
die wir nicht einfach verschwenden sollten. (Abg. Einwallner: „Community“!
Was
hast denn du für eine Community? Eine Champagnercommunity?) Das
heißt auch, dass wir das gezielt einsetzen müssen, und zwar dort,
vor allem dort, wo
es keine besseren, effizienteren und günstigeren Alternativen gibt.
Wir haben in den
letzten Jahren und auch vor Kurzem immer wieder dieses Märchen
gehört, dass wir eigentlich alles so lassen könnten, wie es ist,
unser gesamtes fossiles System, wir müssen zum Beispiel nur Wasserstoff
reinkippen. Wir haben E-Fuels, Wasserstoff für eigentlich eh alles.
Wer sich
aber näher mit diesem Thema beschäftigt, weiß einfach ganz
genau: Das geht sich nicht aus, weil Wasserstoff auch mit diesem riesigen
Förderpaket,
das wir heute beschließen werden, weiterhin eine knappe Ressource bleiben
wird.
Jeder, der ernsthaft ein Interesse an
Klimaschutz und gleichzeitig ein
Interesse daran hat, dass die Industrie in Österreich bleibt und diese
Transformation schafft, der kann kein Interesse daran haben, dass wir die
Knappheit beim Wasserstoff dort, wo er unbedingt gebraucht wird,
künstlich erhöhen und somit auch die Preise in die Höhe treiben.
Heute machen wir, sehr verehrte Kolleginnen
und Kollegen, einen wichtigen Schritt, um die Wasserstoffproduktion,
die Produktion von
grünem Wasserstoff in Österreich voranzutreiben, und ich bitte um
breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.05
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Maximilian Linder. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Maximilian Linder
(FPÖ): Herr
Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte
Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Gesetzesantrag zur Förderung
von Wasserstofftechnologie werden
wir zustimmen, weil wir glauben, dass das der
richtige Weg ist, weil wir aber auch wissen, dass unser heutiger Dritter
Präsident damals als Verkehrsminister dieses Projekt gestartet
hat.
Es gibt durchaus
Kritikpunkte an der Regierungsvorlage. Es wurde schon darüber diskutiert,
dass man die Richtlinie zur Gänze der Vollziehung überlässt,
sprich dem BMK. Wir hätten da gerne einen klaren Gesetzesantrag.
Ich möchte heute aber zu einem Wasserstoffprojekt aus Kärnten reden, und zwar zum Thema H2Carinthia.
Anfang 2021
wurde ein Projekt präsentiert, dass im Kärntner Zentralraum Wasserstoff
vor Ort von Industriebetrieben geholt, aufbereitet und wiederverwertet wird,
zum Betanken von Bussen. Insgesamt war geplant, dass im Kärntner
Zentralraum 35 Busse mit wiederaufbereitetem Wasserstoff betrieben
werden. Ab 2023 war der Dauerbetrieb dafür geplant. Die zwei
ÖVP-Landesräte Sebastian Schuschnig und Martin Gruber haben das
Projekt mit viel, viel Werbung als die Zukunftslösung präsentiert,
haben es als das Zukunftsprojekt für Österreich, aber eigentlich
für ganz Europa präsentiert und viel, viel
Geld in die Werbung gesteckt. Vom Forschungsförderungsfonds FFG waren damals 12 Millionen Euro zugesagt.
Im Mai 2024
ist der Sprecher von Landesrat Schuschnig ganz still und
leise vor die Medien getreten und hat ganz kleinlaut verkündet, das
Projekt wurde gestoppt – warum, über die Hintergründe
wurde Stillschweigen vereinbart.
Jetzt bin ich der
Meinung, wenn heute private Firmen ein Projekt selbst einstellen, ist das
durchaus ihr Recht, dann sind sie auch keiner Öffentlichkeit
eine Antwort schuldig. Sobald aber 12 Millionen Euro Förderung in dem
Projekt stecken, hat die Öffentlichkeit sehr wohl ein Recht, zu erfahren,
was passiert ist, ob Fördergelder geflossen sind, ob
Fördergelder ausbezahlt wurden, ob diese Förderung verfällt, was
bisher passiert ist.
Die Kärntner
Medien haben nachgefragt, haben diese Informationen
aber nicht erhalten. Im Energieausschuss am 4. Juni habe ich Ministerin
Gewessler gefragt, ob es dazu Informationen gibt. Sie hat gesagt,
selbstverständlich, die Informationen werden geliefert. Ich
habe sie bis heute noch
nicht bekommen.
Ich finde es
schade, dass die Öffentlichkeit bei einem so wichtigen Zukunftsprojekt,
das mit viel Pomp und mit viel politischer Begleitmusik angekündigt
wurde, nach dem Scheitern nicht darüber informiert wird, was mit den
Fördergeldern passiert ist und was mit den Fördergeldern
passiert. Ich hätte
mir erwartet, dass sich die beiden Landesräte so wie damals auch heute hinstellen
und sagen, es ist eingestellt worden und die Fördergelder wurden verbraucht
oder eben nicht verbraucht.
Vielleicht gibt es die Information. Bisher ist eine Informierung nicht erfolgt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.09
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner
ist Herr Abgeordneter
Joachim Schnabel. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Joachim Schnabel (ÖVP): Herr
Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Hohes Haus!
Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Bevor
ich zum Wasserstoff komme, noch ganz kurz zum vorgelagerten Element und somit
zu einem anderen Thema, zum Wasser: Wir haben ja zurzeit in
Österreich das Problem, dass wir zu viel Wasser haben, und als
ausgebildeter Feuerwehrkommandant möchte ich allen im Einsatz befindlichen
Feuerwehrkameradinnen und -kameraden für ihren Einsatz danken.
Das Danken alleine reicht aber
nicht, und deswegen bin ich auch froh darüber, dass Sie, Frau Ministerin,
und heute unser Finanzminister Brunner für
unsere Feuerwehren zusätzliche Bundesmittel bereitgestellt haben, sodass
unseren Feuerwehren ab jetzt 160 Millionen Euro pro Jahr zur
Verfügung
stehen. Das ist gut in unsere Sicherheit und in unsere Einsatzorganisationen
investiertes Geld und ist auch ein Zeichen der Dankbarkeit. – Vielen
Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Ja, die Dichte der Katastrophen
ist natürlich dem Klimawandel geschuldet und – ich habe es hier
schon mehrfach gesagt und ich darf für unsere Fraktion
auch das Thema Wasserstoff ganz intensiv behandeln – im Wasserstoff
liegt für uns schon auch ein Teil der Lösung zur Bekämpfung des
Klimawandels.
Dieses Gesetz freut mich ganz
besonders, und ich möchte eingangs – weil es bei der SPÖ
vielleicht nicht ganz angekommen ist – die Systematik erklären:
Die Europäische Kommission hat die Wasserstoffbank mit vier Säulen
aufgesetzt, und es hat 2024 einen ersten Call gegeben, bei dem sich
Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum bewerben können.
Alle Unternehmen,
die nicht drankommen oder die keine Förderung bekommen, können dann
auf nationaler Ebene gefördert werden. Damit es diese Förderung gibt,
braucht es eben dieses Wasserstoffförderungsgesetz, welches wir hier heute beschließen.
Das ist auch terminlich genau
richtig angesetzt – es hat ja viel Vorlauf
gegeben, viele Maßnahmen und Beschlüsse, die es gebraucht
hat –, weil Ende 2024 der zweite Call auf
europäischer Ebene passieren wird, bei
dem es Milliardenbeträge abzuholen gibt und wir dann danach mit dem Wasserstoffförderungsgesetz
ansetzen und den Unternehmen entsprechend Förderungen zukommen
lassen können.
In der Systematik ist
gegenüber anderen Förderungen noch etwas anders: Wir fördern mit
diesem Gesetz die Investition, aber auch den Betrieb, also
Opex und Capex. Das ist ein ganz wesentlicher neuer Zugang, weil er auch das
sogenannte Henne-Ei-Prinzip durchbricht. Es hat ja immer geheißen:
Ja, ich werde Wasserstoff produzieren, wenn ich einen Abnehmer habe! Ja, ich
werde die Leitung bauen, wenn es quasi beide – vor- und
nachgelagerte – Stellen gibt! – Mit diesem
Wasserstoffförderungsgesetz durchbrechen wir das und lösen die
Investitionsfreudigkeit aus, womit wir dementsprechend in
die Zukunft gehen.
Unser Finanzminister Brunner
hat auch die Wichtigkeit dessen erkannt. Wir hatten ursprünglich
400 Millionen Euro für das Jahr 2024 und eventuell auch
das Jahr 2025 veranschlagt und haben das noch einmal um weitere
420 Millionen Euro aufgestockt, sodass wir für die
Implementierung der Wasserstoffwirtschaft 820 Millionen Euro zur
Verfügung haben. Das wird eben über zehn Jahre bis ins Jahr 2041
in Tranchen ausbezahlt. (Abg. Schroll: Sehr
wenig!) Das gibt unseren Industriebetrieben, unseren Unternehmen Planungssicherheit,
und deswegen ist dieser Beschluss des Budgetvorbelastungsgesetzes auch
so wichtig.
Lieber Herr Kollege Schroll, deine Rede hier muss ich leider
so zusammenfassen: Du hast dich nie mit dem
Thema beschäftigt – das muss ich leider so sagen.
Das Gesetz ist Gott sei Dank schmal und einfach gefasst. Es gibt sehr
viele regulatorische Ebenen, die da mit einfließen, auf EU-Ebene,
und wir brauchen
kein Gold Plating zu betreiben. Es wird alles geregelt. Wir stehen da im
internationalen Wettbewerb, und es ist nicht einzusehen, dass wir da noch
etwas draufsetzen, sodass wir die heimische Industrie und die heimische Wirtschaft
vielleicht noch benachteiligen. Deswegen reicht all das, was es
diesbezüglich auf europäischer Ebene gibt, und daran werden wir uns
halten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Einiges, das Sie anregen, sind teilweise Dinge, die Sie
meiner Meinung
nach erfinden, um zu erklären, warum Sie dem Gesetz nicht zustimmen. Sie
wollen die Wärmenachnutzung haben. (Abg. Schroll: Wer hat
denn das angesprochen?) Wir haben das in der Steiermark versucht
und mit der Hycenta untersucht. Die Abwärme von Elektrolyseuren liegt bei
60 bis 70 Grad. Man kann quasi nur den Nachlauf beschicken, das ist in
dieser Phase noch
total unrentabel. Wir müssen schauen, dass wir da eine Dynamik hineinbekommen,
entsprechend in die Elektrolyseuranschaffung und -umsetzung
kommen und keine neuen Hürden aufbauen.
Summa summarum: In den letzten
beiden Jahren hat sich sehr, sehr, sehr viel im Bereich der Wasserstoffwirtschaft
getan. Wir haben jetzt im neuen Energieforschungsbericht gesehen, dass wir
im vergangenen Jahr 46 Millionen Euro für die Wasserstoffforschung
ausgegeben haben – im Bereich der Energieforschung der
höchste Anteil. Wir haben Ipcei Wasserstoff eins und zwei gemacht. Wir
haben Gott sei Dank über den Verbund einen Vorvertrag
für Wasserstoffimport mit Tunesien abschließen können. Die Hypa
Austria wurde als Beirat im Bereich des Wasserstoffs installiert. Es gibt die
internationale Allianz für die Wasserstoffwirtschaft, der wir beigetreten
sind – Herr Kollege Hammer hat es schon gesagt. Im UFG –
für die Transformation der Wirtschaft – ist das
Thema Wasserstoff auch prominent enthalten. Österreich betreibt sehr
erfolgreich den ersten unterirdischen Wasserstoffspeicher, und auch im
Bereich der Infrastruktur sind wir beim European
Hydrogen Backbone dabei, damit
wir zukünftig dementsprechend auch
als Drehscheibe für den Wasserstoff fungieren können. Das rundet es
eigentlich in Summe ab.
Warum ist das aus Sicht der
ÖVP so wichtig? – Weil es eben einerseits
die Technologieoffenheit abbildet, dass wir mit Forschung, mit Innovation und
Technik das Thema Klimaschutz angehen können, und weil es damit auch
die Wertschöpfung garantiert, die heimische Industrie und die heimische Wirtschaft
stärkt.
Deswegen bitte ich um Zustimmung zum Wasserstoffförderungsgesetz: weil wir da genau die richtige Maßnahme setzen, nämlich technologieoffen und zukunftssicher. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
19.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dipl.-Ing.in Karin Doppelbauer. - Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS):
Herr Vorsitzender! Frau Bundesministerin! Wir NEOS sind ja immer extrem
vorsichtig, wenn
es um Förderungen geht. Da wollen wir immer alles ganz genau wissen, und
gerade diese Bundesregierung hat uns ja tatsächlich ein wenig sozusagen bedrückt
mit dem großen Geldausgeben, vor allem mit dem ineffizienten Verteilen
von Förderungen. Wir haben im Budget ein Defizit von mehr
als 20 Milliarden Euro, und deswegen sind wir eben besonders vorsichtig,
wenn wir das Wort Förderungen hören. In diesem Paket aber, und das
haben
wir auch im Ausschuss schon so besprochen, ist das aus unserer Sicht sehr klug
geregelt.
Worum geht es hier? – Es geht hier einfach darum, dass wir für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Umwandlung von Strom in erneuerbaren Wasserstoff Geld zur Verfügung stellen und damit nicht nur eine Zukunfts-
technologie, die wir ganz, ganz dringend brauchen werden, fördern; und wir finden eben auch die Art, wie das Geld ausgeteilt wird, nämlich über Auktionen, sehr gut, weil da einfach auch Wettbewerb entsteht.
Das ist tatsächlich so
viel besser, denn schauen wir uns die Förderungen der Vergangenheit an!
Ich erwähne nur die Förderung des Heizkesseltausches in Höhe
von 75 Prozent, bei der wir nicht gewusst haben wo, warum genau und wie,
und ob das jetzt sinnvoll ist oder nicht – aus unserer
Sicht war das eben viel zu viel –, oder auch die
Umsatzsteuerbefreiung bei der Fotovoltaik; da musste man die
Bundeswettbewerbsbehörde auf den
Weg schicken, damit das dann endlich auch einmal bei den Preisen weitergegeben
wurde. Dieses Auktionsmodell ist also eines, mit dem wir sehr gut
leben können und das wir auch in der Vergangenheit schon immer wieder gefordert
haben.
Was heißt das:
Wettbewerbsmodell? – Kollege Schnabel hat das jetzt
schon sehr, sehr schön und sehr enthusiastisch
ausgeführt – das freut uns, weil auch wir das insgesamt ein
sehr, sehr schönes Paket finden –, aber der
sexy Teil an dem ist ja dann doch noch, dass man Folgendes sieht: Wenn hier
Gelder ausgeschrieben werden und man sagt – und so war es ja auf
der europäischen Ebene –, dass man eine Förderobergrenze
von 4,5 Euro pro Kilogramm Wasserstoff einführt, und dann sieht, dass
durch die Auktion
und durch diesen Wettbewerb – bei diesem Thema sehen Sie, dass meine
Augen zu glänzen anfangen – die Kosten tatsächlich auf
4 Cent gefallen sind,
dann ist das einfach super und zeigt, dass man auch genau so arbeiten kann und
Zukunftstechnologien großartig nach vorne bringt.
Wir wissen alle, dass das in Österreich nicht
4 Cent sein werden – wir
haben da tatsächlich andere Voraussetzungen –, aber es wurde
aus unserer Sicht alles gut und richtig gemacht, deswegen stimmen wir diesem
Paket heute
sehr, sehr gerne zu.
Was wir uns noch wünschen würden und was es noch
ganz dringend braucht, ist auch eine Infrastruktur. Auch beim Wasserstoff
braucht es Infrastruktur,
auch da muss man schauen: Wo gehen die Kanäle durch? Wie wollen wir da in
die Zukunft gehen? Dieser Dreh- und Angelpunkt für Erdgas, den wir in
der Vergangenheit hatten, könnte jetzt tatsächlich auch in Richtung
Wasserstoff weitergeführt werden. Das wäre auch uns ein Anliegen; wir
glauben, dass
das sehr viel Sinn machen würde.
Was es auch noch braucht, sind ganz viele andere
Gesetzesmaterien, an denen Sie dran sind und die Sie uns einfach noch schulden.
Und weil wir schon
beim Gas sind: Das Grüngasgesetz ist jetzt wirklich drängend, die
Branche braucht es. Ich würde mir wirklich wünschen, dass Sie da noch
auf einen grünen Zweig kommen. – Vielen Dank. (Beifall bei
den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
19.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme ist nun Frau Bundesministerin Leonore Gewessler zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie Leonore Gewessler, BA:
Sehr geehrter Herr Präsident!
Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir
heute hier im Parlament in Sachen grüner Wasserstoff gute Nachrichten
haben, und ich freue mich auch, dass das in den Reden, die ich jetzt
gehört habe, allgemein geschätzt
wird und Ihnen bewusst ist, wie wichtig dieser Schritt ist.
Er kommt auch wirklich genau
zur richtigen Zeit: Klimaneutraler Wasserstoff ist eine Antwort auf wichtige
Herausforderungen, vor denen wir in dieser Zeit stehen. Ich brauche es an
dieser Stelle nicht zu wiederholen: Der illegale russische Angriffskrieg in der
Ukraine ist seit fast zwei Jahren eine ernste Gefahr für unsere Energieversorgung,
für die Unabhängigkeit unseres Landes, und
um uns aus dieser Abhängigkeit zu befreien, brauchen wir wirklich den Einsatz auf allen Ebenen.
Ein zentraler Teil ist eben – auch Abgeordneter Hammer hat vorhin bereits ausgeführt –, dass wir dreckiges Erdgas durch klimaneutrale Energieträger ersetzen, denn echte Sicherheit gibt es nur, wenn wir Abhängigkeiten bestmöglich reduzieren und unsere Energieversorgung selbst in der Hand haben.
Dazu zählt auch
grüner Wasserstoff, grüner Wasserstoff als wichtiger
und wertvoller Energieträger, und deswegen haben wir in den letzten Jahren
im Klimaschutzministerium den Aufbau der heimischen Wasserstoffproduktion vorbereitet
und vorangetrieben (Abg. Hörl: Im Zillertal ... die
Züge ...!), wir haben die Wasserstoffstrategie
verabschiedet. – Ich kann nachher gerne
noch etwas zu den einzelnen Projekten sagen.
Die Strategie beinhaltet Ziele,
aber auch Maßnahmen. Wir haben zusammen mit dem Arbeits- und Wirtschaftsministerium die Hydrogen Partnership Austria
ins Leben gerufen: Das ist eine enorm wichtige Austauschplattform, auf
der wir alle Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette zusammenbringen. Wir haben
uns mit 125 Millionen Euro an Ipcei Wasserstoff beteiligt –
auch das ist schon angesprochen
worden –, wir arbeiten gemeinsam mit Deutschland und
Italien am Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur – Kollegin
Doppelbauer hat das gerade angesprochen –, wir schließen uns
mit internationalen Handelspartnern zusammen und setzen da die entsprechenden
Initiativen.
All diese Maßnahmen sind
wichtig, und sie helfen uns vor allem, in jenen Bereichen fossile Energie
zu ersetzen, in denen es keine Alternativen gibt, wie
eben in der Industrie, wie im Schiffs- und Flugverkehr.
Noch – und genau dort setzt das
Wasserstoffförderungsgesetz, das wir jetzt hier debattieren,
an – sind aber die zentralen Herausforderungen beim Aufbau
einer Wasserstoffwirtschaft groß, vor allem ein extrem anspruchsvolles
Finanzierungsumfeld aufgrund der noch hohen Erzeugungskosten von erneuerbarem Wasserstoff.
Das führt mich auch zur Frage von Abgeordnetem Linder:
Sie haben vorhin die Frage gestellt, was aus H2Carinthia, dem
Wasserstoffprojekt in Kärnten, geworden ist. Es ist tatsächlich so,
dass das Unternehmen entschieden hat, dieses Projekt nicht
fortzuführen, weil eben die Produktionskosten von erneuerbarem
Wasserstoff derzeit noch sehr hoch sind. Selbstverständlich gibt es, wenn
ein Unternehmen ein Projekt nicht fortführt, auch keine Förderung.
Es ist auch kein Geld geflossen. Wenn keine Kosten eingereicht werden,
fließt auch kein Geld.
Genau das zeigt aber das anspruchsvolle Finanzierungsumfeld,
und genau deswegen beschließen wir jetzt dieses Gesetz. Es
hilft nämlich, Kosten in der Produktion zu senken und das Delta in den
Betriebskosten abzudecken –
und das auf eine, wie auch ich finde, sehr smarte Art und Weise. (Abg. Hörl:
Bei mir war’s der Gebi Mair ...!)
Wir haben 820 Millionen Euro für erneuerbare
Wasserstofferzeugungsprojekte in Österreich zur Verfügung.
Wir nutzen den Rahmen, den uns die Europäische Kommission gibt. Durch
wettbewerbliche Auktionen im Rahmen
des EU-Innovationsfonds entstehen dann auch in ganz Europa einheitliche Kriterien –
auch das ist nach der RED III, also der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III, wichtig.
Da wird nicht irgendetwas gefördert, sondern im europäischen Rahmen
sehr genau vorgegeben, was erneuerbarer Wasserstoff ist. Man
kann den dann einheitlich in ganz Europa fördern.
Im Rahmen dieser Auktionen gibt es auch Fenster, die die
Mitgliedstaaten nutzen und so zusätzlich nationale Projekte
finanzieren können, denn wir
brauchen auch heimische Wasserstoffproduktion. Eine Auktion ist noch für
2024 geplant, und unser Ziel ist, dass auch österreichische Unternehmen an dieser
Auktion 2024 teilnehmen können, um nationale erneuerbare
Wasserstoffprojekte finanzieren zu können.
Mit dem Wasserstoffförderungsgesetz soll eben genau diese Beteiligung Österreichs mit nationalen Mitteln auch schon jetzt, im Jahr 2024, möglich
sein.
Das ist ein wichtiger Schritt, um – Kollege Schnabel hat es
angeführt –
den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft wirklich in Gang zu bringen.
Das ist wichtig für die Industrie, wichtig für den Standort, gut
für die Zukunft und gut für das Klima.
Der Aufbau der gesamten Wasserstoffwirtschaft –
das kann ich Ihnen versprechen, oder das muss ich Ihnen
versprechen – ist ein echter Kraftakt, das ist kein Spaziergang. Das
wird unser aller Aufmerksamkeit fordern, und
zwar noch viele Jahre lang, aber es ist richtig, es ist notwendig, und wenn wir
uns auf die richtigen Lösungen konzentrieren, dann kommen wir da auch
schnell weiter. Genau das ist der Auftrag des
Wasserstoffförderungsgesetzes.
In diesem Sinne darf ich Sie um möglichst breite
Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten. – Herzlichen
Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
ÖVP. – Abg. Hörl: Bei mir war’s der Gebi
Mair, der das
umgebracht hat!)
19.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Dipl.-Ing. Gerhard Deimek. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Der angesprochene Gesetzentwurf, den wir heute beschließen sollen, hat durchaus positive Ansätze und auch positive Teile.
Das heißt grundsätzlich: Die Umwandlung von Strom
in erneuerbaren Wasserstoff, die
Durchführung über wettbewerbliche Auktionen – Kollegin
Doppelbauer hat es schon angeführt –, das ist alles positiv;
vor allem auch die Durchführung in Form einer fixen Prämie als
Zuschlag, das ist positiv,
das bejahen wir und tragen wir mit.
Beim Mittelvolumen finden wir
die Entwicklung durchaus interessant – sagen wir es einmal
so –: Man hat zuerst mit einem kleineren Betrag begonnen,
hat dann aufgedoppelt, und endgültig sind wir jetzt bei maximal 400 Millionen Euro für 2024 und maximal 820 Millionen Euro insgesamt, die das AWS abwickeln wird.
Wir glauben grundsätzlich,
dass das einmal ein erster Schritt wäre, das ist auch eine Entwicklung in
die richtige Richtung, man hätte allerdings erstens
schon einen integrierteren Ansatz wählen können; und dass man die
Durchführung der Richtlinien – da muss ich Kollegen
Schroll leider recht geben –,
mit Zeitpunkten, Methoden und so weiter, nach Gesetzesbeschluss, im Nachgang,
von den drei Ministerien machen lässt – die Details zum Verfahren, die Details
zu den Rechten und Pflichten der Fördernehmer und so weiter (Abg. Schnabel:
Das ist ja nur, weil wir national ...!) –: Seien Sie sind
mir
jetzt nicht böse, Frau Minister, aber wir haben in Österreich in den
letzten fünf Jahren genügend Beispiele, bei denen diese
Zusammenarbeit zwischen
BMK und BMF, zwischen BMF und anderen Ministerien schlicht und ergreifend nicht
funktioniert. Dafür will ich Ihnen persönlich gar nicht die Schuld
geben, nur sie funktioniert in dieser Koalition nicht mehr, denn irgendwann
kriegt ja auch die ÖVP Fracksausen vor Ihrem Durchsetzungsvermögen
als grüne Ministerin. Die spüren es nämlich dann bei ihren
Wählern.
Das andere ist: Auch die ÖVP hat ihren Druck
abbekommen, nämlich durch
die WKO. Wir wissen, die Wirtschaftskammer, vorgeblich eine Interessenvertretung
der Wirtschaft, eigentlich durchaus eine ÖVP-Interessenvertretung,
sagt, ein schnelles Hochfahren der Wasserstoffproduktion nur
durch erneuerbaren Wasserstoff wird es so wahrscheinlich nicht geben, denn: Was
wird denn gefördert? – Wir haben jetzt ungefähr
1 Gigawatt mit gerechneten 5 000 Produktionsstunden, da haben
wir 5 Terawattstunden, bei einem Gesamtenergieverbrauch von 390,
400 Terawattstunden. Das ist
doch ein Kinkerlitzchen, das ist ja nichts! Da verbraucht ja irgendein
Auto am Wochenende bald mehr, wenn es herumfährt.
(Heiterkeit des Abg. Höfinger.)
Das ist ein Versuch, das ist ein richtiger Anfangsschritt;
aber sich einen großen Schritt zu erwarten, dass man das dann vielleicht
bis 2030, 2040 unterstützt hat, um klimaneutral zu
werden – die Wirtschaftskammer sagt sehr richtig: Das ist ein Teil;
die anderen Teile sollten sein, auch andere Wasserstoffquellen zu
nehmen, sich auch auf andere Wasserstoffquellen zu konzentrieren und vor allem einmal Durchleitung, Import und
Export von Wasserstoff
einen rechtlichen Rahmen zu geben und auch die Netze dafür
herzustellen.
Frau Minister, es muss bei meiner Rede sein –
ein bisschen Kritik an Ihnen darf ich auch üben –:
„Dreckiges Erdgas“ gibt es nicht. Heimisches Erdgas
aus dem oberösterreichischen Zentralraum, aus Molln, aus dem
Weinviertel –
das ist nicht dreckig, sondern das ist gut, das schafft Autonomie und sichert den Betrieb für unsere Wirtschaft. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kassegger: Das ist böse!)
19.29
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist
Abgeordneter
Johann Höfinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Johann Höfinger (ÖVP): Geschätzter
Herr Präsident! Frau Bundesminister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass vier
Parteien diesem Gesetzentwurf zustimmen
werden – vielleicht kann es sich die SPÖ auch
noch überlegen –, denn es ist schon ein sehr wichtiger
Beitrag.
Was ist denn die Ausgangssituation? Warum diskutieren wir diesen Gesetzentwurf? Warum diskutieren wir den Umbau unserer Energieversorgung?
Zum einen: Wir wissen, wir
können die Energie ja nicht aufwenden, wir haben nicht genug, daher ist es
höchst an der Zeit, endlich auch da nach vorne
zu kommen, wenn es um die eigene Energieerzeugung geht, denn wir sind mitten
in einem Umbau. Das sind wir unserer Natur, das sind wir auch dem
Klima schuldig, und natürlich wollen wir auch Abhängigkeiten, wenn es
um die
Energieformen geht, reduzieren. Daher ist es ein logischer Schritt, dass
wir dieses System auf Schiene gebracht haben.
Das Zweite ist: Wir schaffen damit Wertschöpfung auch in unseren Regionen, für unsere Betriebe, wir lassen damit die Wertschöpfung bei uns im Land.
Natürlich – und
es ist sehr erfreulich, wenn Kollege Deimek auch
die Wirtschaftskammer zitiert – passiert der Umbau der Wirtschaft
und der Energieversorgung in vielen einzelnen Teilen. Wir werden alle diese
Bereiche unterstützen, begleiten und forcieren, aber damit ist der
Wettbewerb eröffnet, und das ist etwas sehr Wichtiges und etwas sehr
Zukunftsorientiertes, denn somit werden auch die Unternehmen
angespornt, um bei diesem Wettbewerb mit dabei sein zu können.
Das ist auch legitim, damit
wird Technik forciert, damit werden viele Möglichkeiten
eröffnet. Ja, es gibt einen Sektor auch im mobilen Bereich,
der mit Strom versorgt sein wird, es gibt aber viele andere Möglichkeiten
und Energieformen, die wir noch forcieren müssen, und Wasserstoff ist ein
sehr wesentlicher Teil des Ganzen.
Was die Zusammenarbeit der einzelnen Ministerien in dieser Koalition betrifft, Herr Kollege Deimek, kann ich nur sagen: Fürchte dich nicht, es wird wunderbar klappen! Wir werden uns abstimmen und dieses Thema auch zu einem guten Ende bringen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
19.31
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr
Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2555 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und
Kollegen
einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden
Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein
diesbezügliches
Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist
somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses
für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 4074/A
der Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Tanja
Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Gasdiversifizierungsgesetz 2022 und das Energielenkungsgesetz 2012 geändert werden (2576 d.B.)
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Damit kommen wir
bereits zum 12. Punkt
der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist MMMag. Dr. Axel Kassegger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ):
Auf der Tagesordnung
steht jetzt – der Herr Präsident hat es schon
vorgelesen – ein etwas sperriger Gesetzestext, beziehungsweise er
ist deshalb so sperrig, weil da verschiedenste Gesetzesmaterien in
einem Paket abgehandelt werden. Ich muss an dieser Stelle auch wieder
Kritik an der methodischen Vorgehensweise der Regierung anbringen: Es hat auch
da wieder keine Gelegenheit zur Begutachtung gegeben, es kommt auch dazu wieder
sehr kurzfristig ein Abänderungsantrag, und dann erwartet man
von den Abgeordneten, dass sie sich innerhalb kürzester Zeit eine Meinung
bilden – aber das sind wir leider von vielen Gesetzentwürfen in
den letzten Monaten schon gewohnt.
Worum geht es inhaltlich? – Es ist eine
heterogene Gesetzesmaterie, es sind in ein Gesetz verschiedenste
Gesetzesänderungen hineingepackt worden,
und wenn man sich das genauer anschaut, kann man sagen: nicht viel Fleisch.
Also aus meiner Sicht sind da jetzt Kleinigkeiten verpackt worden, wobei
wir schon auch sagen müssen, dass das, was jetzt beschlossen wird, im
Vergleich zu dem, was im Bereich des Gaswirtschaftsgesetzes vorgesehen war, in
Wahrheit wieder mehr Bürokratie verlangt, einen weiteren Mehraufwand an
Bürokratie bedeutet, indem nämlich Versorger zur Erstellung eines
Versorgungssicherheitskonzepts verpflichtet werden sollen. Also wieder zusätzliche
Bürokratie – wir lehnen das ab.
Im Vergleich dazu waren aber
die Ankündigungen betreffend verpflichtende Ausstiegspläne
und ein Raus aus russischem Gas – bis 2027 eine Reduzierung auf
0 Prozent – noch besorgniserregender angesichts der Lage,
dass wir nach wie vor in einem ganz erheblichen Ausmaß abhängig
sind – und diese Fakten werden wir jetzt auch durch großes
Wünschen nicht wegdiskutieren können. Diese Zeitachse ist
einfach Wunschdenken, vollkommen unrealistisch. Das kommt jetzt aber eh nicht.
Die gesamte Energiepolitik
birgt aber natürlich erhebliche Gefahren, auf die auch nicht wirklich
reagiert wird. Es gibt die Androhung, dass ab 1. Jänner 2025
kein Gas mehr durch die Ukraine geleitet wird. Dazu gibt es auch keinerlei
Aktionen oder Aktivitäten der Regierung, etwa in Richtung Evaluierung
alternativer Pipelinerouten. Da gibt es gar nichts, keine
Vorbereitungen. Also es droht eine Gasmangellage – und man schaut
zu.
Es ist auch das Gasleitungsnetz
in Österreich nach wie vor nicht in der
Lage, die alternativen Ströme, die ja dann von Rotterdam oder woher auch
immer kommen, also von West nach Ost gehen, zu leiten; Stichwort WAG-Loop, also
diese Lücke zwischen den beiden Leitungen.
Zweieinhalb Jahre vollkommene
Untätigkeit – und auf der anderen Seite
wollen wir bis 2027 aussteigen aus Gas - - – Das geht sich
alles nicht aus. Das ist zu viel Wunschdenken, das ist zu wenig Realismus und
aus diesem Grunde nicht besonders verantwortungsvoll für
den Wirtschaftsstandort Österreich.
So beiläufig wird
auch noch gesagt: Wasserstoff, ja, das machen wir alles! –
Wir reden da von minimalen Mengen. Also wenn jetzt so getan wird, als ob
wir fossiles Gas, das aus welchen Gründen auch immer zum Bösen
erklärt
wird, mit grünem Wasserstoff substituieren könnten – da
reden wir über Mengen von 5 Terawattstunden auf der einen und
100 Terawattstunden auf
der anderen Seite, wobei die 5 ja auch nicht erreicht werden –, dann
muss ich sagen, das ist nicht realistisch und ist von Wunschdenken getragen.
Unsere Wirtschaft, und um die geht es, hat eine ausgewogene
Energiepolitik verdient, die eben in diesem Dreieck von Versorgungssicherheit,
Leistbarkeit und Wirtschaftlichkeit sowie Kompatibilität mit der
Wirtschaft agiert und eben nicht die Zerstörung der Wirtschaft aufgrund
der explodierenden
Preise beziehungsweise der riesigen Unsicherheit, was die Versorgung mit Energie
betrifft, riskiert. Diese Politik, diese vernünftige Politik, diese
freiheitliche Politik einer
ausgewogenen Energiepolitik im Sinne dieses Zieldreiecks, findet aber
aufseiten dieser Bundesregierung einfach nicht statt. Das
gefährdet selbstverständlich den Wirtschaftsstandort, gefährdet
unsere Industrie, gefährdet unsere Wirtschaft, gefährdet
Arbeitsplätze und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass unsere
Wirtschaft – und günstige verfügbare Energie ist nun
einmal ein Standortfaktor, das können Sie nicht
wegdiskutieren –,
dass unsere Industrie entweder abwandert oder gar zusperrt.
Das alles wollen wir Freiheitliche nicht, Ihnen ist es offensichtlich relativ egal. (Beifall bei der FPÖ.)
19.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lukas Hammer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Lukas Hammer (Grüne): Herr
Präsident! Sehr geehrte
Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kassegger von der
FPÖ, wenn dir der Standort so wichtig ist und die Energiesicherheit so
wichtig ist, dann verstehe ich nicht, warum du dich dagegen stellst, dass wir
unsere Gasversorgung diversifizieren
und dass wir uns endlich unabhängig
von russischen Gaslieferungen machen. (Abg. Kassegger: Ich
habe es gerade erklärt!) Dass die Gaslieferungen aus Russland
nicht sicher sind, dass es
nicht sicher ist und keine gute Idee für die Wirtschaft und den
österreichischen Wirtschaftsstandort ist, dass wir von Diktator Wladimir
Putin abhängig
sind, das haben wir in den letzten zweieinhalb Jahren schmerzlich gesehen. (Beifall
bei den Grünen. – Abg. Kassegger: Ihr macht ja nichts!)
Wenn es dir wirklich um
Energiesicherheit geht, dann stimmst du da zu
und stellst dich nicht gegen Gasdiversifizierung und Konzepte, die, wie wir
heute beschließen werden, Gasversorger
verpflichtend erstellen müssen, in denen
sie nämlich darlegen müssen, wie sie ihre Kund:innen weiterhin
versorgen werden, wenn ihre größte Bezugsquelle
ausfällt. Das ist Versorgungssicherheit. (Abg. Kassegger: Nein,
das ist Bürokratie!) Du tust das als – wie hast
du gesagt? – Bürokratie ab. (Abg. Kassegger: Das ist
Bürokratie! Damit erhöhst du um keinen Millimeter die
Versorgungssicherheit!) Wenn Gasversorger
darlegen müssen, wie sie ihre Endkund:innen in Österreich, wie sie
Haushalte und Betriebe weiter versorgen werden, wenn ihre wichtigste Hauptbezugsquelle ausfällt,
ist das keine Bürokratie, da geht es genau um die von dir zitierte
Versorgungssicherheit. (Beifall bei den Grünen.)
Man hat wirklich langsam das
Gefühl, dir geht es nicht um Versorgungssicherheit, dir geht es
darum, dass du eben nicht willst, dass wir von Putins
Gasleine endlich loskommen.
Kurz zu dem Paket, das die
Ministerin sicherlich noch weiter ausführen wird: Wir haben seit Beginn
des Krieges zahlreiche Maßnahmen für die Versorgungssicherheit
und für die Diversifizierung unserer Gasversorgung getroffen;
eine davon war, dass wir eine staatliche Gasreserve anlegen – das
hatten wir im Gegensatz zum Öl vorher nicht –, und die
verlängern wir heute.
Das andere ist eben, dass wir Gasversorger verpflichten,
Versorgungssicherheitskonzepte zu erstellen, und diesbezüglich darf ich
auch einen Abänderungsantrag einbringen, und zwar den Abänderungsantrag
der Abgeordneten Hammer (Abg. Michael Hammer: Lukas!),
Graf, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses
für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 4074/A der
Abgeordneten Schwarz, Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das
Gasdiversifizierungsgesetz 2022 und das Energielenkungsgesetz 2012
geändert werden, in 2576 der Beilagen.
Ich erläutere es ganz kurz: Im Endeffekt geht es vor
allem darum, dass diese Versorgungssicherheitskonzepte auch von Gasimporteuren
zu erstellen
sind, sprich von der OMV.
*****
Wir haben hier mit der Sozialdemokratie Gespräche geführt, diese Anregung kam von ihr. Ich bitte hier um breite Zustimmung.
Ich möchte allerdings meinen Ausführungen noch
zwei Anmerkungen anschließen – darüber haben wir auch
schon gesprochen, und Kollege Kassegger hat es angesprochen –: Ja,
wir haben Schritte zur Gasdiversifizierung
gesetzt, aber ich bin immer noch der Meinung, dass wir, wenn wir uns wirklich
von Putins Gasleine lösen wollen, eine gesetzliche Verpflichtung für
Gasversorgungsunternehmen brauchen. (Abg. Kaniak: Vielleicht
eine Förderung in Österreich?) Die Ministerin hat einen
solchen Vorschlag für einen schrittweisen gesetzlichen Ausstieg
aus russischem Gas auf den Tisch gelegt, und ich bedaure es, dass wir unseren
Koalitionspartner bisher noch nicht davon überzeugen konnten, diesen Weg
hier gemeinsam mit uns zu gehen. (Abg. Egger: Schade, dass die
Periode schon vorbei ist!)
Das andere, was ich sagen möchte: Es geht
natürlich nicht nur darum, dass wir von
russischem Gas unabhängig werden, sondern wir müssen uns generell
von Öl- und Gasimporten unabhängig machen – nicht
nur, weil es langfristig eine wirtschaftliche Belastung ist, weil es solche
Krisen immer wieder gibt,
sondern natürlich auch, weil es da um eine ganz zentrale Frage unserer
Lebensgrundlagen geht, nämlich um den Klimaschutz.
Wie wichtig das ist – und das ist heute von vielen
Kolleginnen und Kollegen angesprochen worden –, sehen wir
an den letzten Tagen und Wochen in Österreich, in Deutschland, aber auch,
wenn wir weiter schauen: In Indien
gibt es unglaubliche Hitzewellen, in Mallorca ist gerade der Flughafen
abgesoffen. Die Klimakrise ist da, und das, was wir tun können, ist, die
Klimakrise
so einzudämmen, dass sie nicht zur kompletten Klimakatastrophe
wird.
(Abg. Wurm: Der heißeste Frühling ever!) Darum geht
es! Ich bitte um Zustimmung. – Danke schön. (Beifall
bei den Grünen sowie des Abg. Schnabel.)
19.43
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 4074/A der Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011), das Gasdiversifizierungsgesetz 2022 und das Energielenkungsgesetz 2012 geändert werden (2576 d.B) – TOP 12
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben zitierte Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichts 2576 d.B. wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Z 3 lautet:
„3. Nach § 121 wird folgender § 121a samt Überschrift eingefügt:
„Pflicht zur Erstellung eines Versorgungssicherheitskonzepts
§ 121a. (1) Versorger mit mehr als 20.000 Zählpunkten oder einer jährlichen Abgabemenge von mehr als 300 GWh haben Konzepte zur Vorbereitung des unmittelbaren Ausfalls ihrer größten einzelnen Bezugsquelle zu erstellen und diese an die Regulierungsbehörde zu übermitteln.
(2) Die Konzepte gemäß Abs. 1 haben zu enthalten:
1. eine
detaillierte und leistungs- sowie mengenmäßige Darstellung aller
getroffenen und geplanten Maßnahmen, die dafür erforderlich sind,
dass bei unmittelbarem langfristigem Ausfall der größten einzelnen
Bezugsquelle
die übrigen Bezugsquellen dazu in der Lage sind, die Deckung der
jeweiligen gegenüber österreichischen Endkunden eingegangenen
vertraglichen Versorgungsverpflichtungen erfüllen zu können,
2. eine detaillierte und mengenmäßige Darstellung aller getroffenen und geplanten Maßnahmen, die dazu dienen, den Anteil an Gasmengen mit Ursprung in Staaten, die von einer aufrechten Maßnahme im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, ABl. Nr. L 229 vom 31.07.2014, S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2024/745, ABl. Nr. L 745 vom 23.02.2024, S. 1, betroffen sind, zu reduzieren sowie
3. eine Darstellung über die Herkunft aller Gasmengen, die nicht über virtuelle Handelspunkte bezogen wurden, wobei Gasmengen unbekannter Herkunft als solche auszuweisen sind.
(3) Die Konzepte sind jährlich bis zum 1. Oktober für das folgende Kalenderjahr an die Regulierungsbehörde zu übermitteln.
(4) Versorger
können ihre jeweiligen Konzepte gemäß Abs. 1, auch auszugsweise, im Internet
veröffentlichen. Soweit die Konzepte veröffentlicht wurden, hat die
Regulierungsbehörde diese auch auf ihrer eigenen Website zu
veröffentlichen
und in ihrem Bericht gemäß § 28 Abs. 3 E-ControlG darzustellen.
(5) Die Pflicht zur Erstellung der Konzepte gemäß Abs. 1 entfällt, sofern ein Versorger gegenüber der Regulierungsbehörde nachweist, dass
1. die
Gasmengen seiner größten einzelnen Bezugsquelle ihren Ursprung in
Staaten haben, die nicht von einer aufrechten Maßnahme im Sinne
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, ABl. Nr. L 229 vom 31.7.2014, S. 1, in der
Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2024/745, ABl. Nr. L 745
vom 23.02.2024, S. 1, betroffen sind,
2. es sich nicht um Gasmengen unbekannter Herkunft handelt oder
3. die jährliche Liefermenge seiner größten einzelnen Bezugsquelle, bezogen auf das Gasjahr, weniger als 25 % der jeweils von ihm insgesamt im vorhergehenden Gasjahr an seine österreichischen Endkunden gelieferten Gasmengen beträgt.
(6) Mit
Inkrafttreten dieses Gesetzes hat die Regulierungsbehörde bei allen in
Österreich tätigen Versorgern, sofern nachvollziehbar, das Herkunftsland
der Gasmengen bei bilateralen Verträgen oder die Börse,
über welche Gasmengen beschafft werden, abzufragen. Versorger sind dazu
verpflichtet, die hierfür notwendigen Daten und
Informationen in schriftlicher Form innerhalb von zwei Wochen nach
schriftlicher Anfrage durch die Regulierungsbehörde an diese zu
übermitteln.““
2. Artikel 2 Z 2 lautet:
„2. Dem § 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3)
Für die Jahre 2026 und 2027 stehen für die Diversifizierung des
Bezugs von Erdgas sowie für die Umrüstung von Anlagen auf den
alternativen Betrieb
mittels anderer Energieträger jene Mittel zur Verfügung, die
gemäß Abs. 1 in den vorausgegangenen Jahren nicht zugesagt oder
durch Auftragserteilungen
gebunden oder in Anspruch genommen wurden.““
3. Artikel 2 Z 3 lautet:
„3. § 8 lautet:
„§ 8. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem Tag nach der Kundmachung in Kraft und mit 31. Dezember 2027 außer Kraft.
(2) § 2 Abs. 1 und 3 sowie § 8
Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I
Nr. xx/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in
Kraft.““
Begründung
Zu Z 1 (§ 121a):
Es wird
festgelegt, dass Versorger (auch Importeure) von der Pflicht zur Erstellung von
Konzepten zur Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur
Absicherung des Ausfalls der größten einzelnen Bezugsquelle sowie
der Reduzierung des Anteils an Gasmengen mit Ursprung in Staaten, die von einer
aufrechten Maßnahme im Sinne der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014, ABl. Nr. L 229
vom 31.07.2014 S. 1, in der Fassung
der Verordnung (EU) Nr. 2024/745,
ABl. Nr. L 745 vom 23.02.2024 S. 1, betroffen sind, umfasst sind.
Es wird zudem klargestellt, dass auch die Bestimmungen des Abs. 4, 5 und 6 für Versorger (auch Importeure) gelten.
Zu Z 2 (§ 2):
Nicht
zugesagte oder durch Auftragserteilungen gebundene oder nicht in Anspruch
genommene Mittel eines Jahres können auch in Folgejahren zugesagt oder
vergeben werden.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Dipl.-Ing.in Karin Doppelbauer.
Ich darf noch ergänzen, dass der Abänderungsantrag ordnungsgemäß eingebracht ist und somit auch in Verhandlung steht.
Bitte schön, Frau Abgeordnete.
19.43
Abgeordnete
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS):
Frau Ministerin! Ja, wir NEOS haben bereits vor Beginn des russischen
Angriffskriegs auf die
Ukraine darauf gedrängt, uns weniger abhängig von russischem Gas zu
machen. Kein guter Kaufmann macht sich von einer Quelle abhängig, wenn es
Alternativen gibt – und die gibt es ja.
In diese Abhängigkeit hat uns, und das wissen wir alle,
wirklich eine Clique von Putin-Freunden gebracht. Das waren willfährige
Manager, wir alle kennen
die Namen, flankiert von der damaligen Politik – ÖVP, SPÖ,
FPÖ, alle in der ersten Reihe dabei, manche sicher auch auf der
Payroll des Kreml –; aber ja,
den Schaden haben wir nun alle, und jetzt müssen wir halt damit umgehen.
Frau Ministerin, das haben Sie sozusagen geerbt.
Sie versuchen ja, und das sehen wir auch, da Schritte zu
setzen, aber man
lässt Sie halt offenbar nicht; es ist ja gerade wieder dieses Gesetz
angesprochen worden. Auch wir haben seit zwei Jahren unzählige
Vorschläge auf den
Tisch gelegt, was man tun könnte, wie man agieren könnte, um
tatsächlich diese Abhängigkeit von russischem Gas zu reduzieren,
Schritt für Schritt im
besten Fall, und dann endgültig auszusteigen.
Da möchte ich Kollegen Kassegger, der sich dann immer
hinstellt und sagt: Die Preise explodieren und alle anderen sind schuld und die
Energiewende
ist furchtbar!, schon auch noch einmal sagen: Warum sind denn die Preise
überhaupt explodiert? – Weil wir diese Abhängigkeit
von Russland haben.
Putin hat den Gashahn zugedreht und niemand anderer. (Beifall bei NEOS und
Grünen. – Abg. Kassegger: Möglicherweise haben Ihre
Wirtschaftssanktionen
auch was damit zu tun!) Dass Sie sich auch in Zukunft auf das verlassen
wollen, das finde ich relativ originell, aber das ist halt offenbar auch der
Zugang
der FPÖ und das haben wir ja durchaus schon öfters diskutiert.
Österreich bleibt schlicht und einfach erpressbar mit dem, was Sie
sagen – aber leider auch
mit dem, was Sie (in Richtung Bundesministerin Gewessler) tun, weil halt
einfach nichts auf den Boden kommt im Sinne der Diversifizierung.
Man hat bei der Versorgungssicherheit einiges getan, im
Augenblick sind auch einige Pakete drinnen, um da eben auch längerfristige
Schritte zu setzen.
Wir werden dem allen heute nicht zustimmen, weil wir tatsächlich
jetzt noch einmal ganz klar sagen wollen: Es muss hier wirklich ernsthaft
politisch agiert werden, um diesen Ausstieg aus russischem Gas letztendlich zu
schaffen.
Warum sind wir da so dezidiert? – Weil wir
einfach sehen, es passiert nichts, und es wird auch mit diesem Gesetzespaket
nichts besser werden. Wir hatten
im April wieder über 80 Prozent an russischen Gasimporten nach
Österreich, wir hatten im Februar über 90 Prozent. Dann
hören wir immer: Na ja, aber
dafür sind die Mengen geringer geworden! – Auch das nicht: Die
Mengen sind genauso hoch wie letztes Jahr im Februar. Das heißt, im
Outcome, durch
die gesamten Schritte, die Sie bis jetzt gesetzt haben, hat sich nichts
verbessert. Nichts! Und das ist einfach der Punkt, an dem wir sagen: Da
können wir
nicht mehr mit!
Wir fragen ja auch immer nach. Wir fragen ja immer nach, wir
stellen unsere parlamentarischen Anfragen, wir sind auch immer mit Ihnen
im Austausch.
Es dreht sich tatsächlich wie bei der Frage, was zuerst da war, die Henne
oder das Ei, auch immer wieder um den Punkt: Was ist denn jetzt mit diesem Gazprom-Vertrag?
Jetzt, eineinhalb Jahre nachdem Bundeskanzler Nehammer angekündigt hat,
sich prioritär die Verträge anzuschauen, hören wir
wieder, dass noch nicht einmal eine Evaluierung passiert ist, wie man denn aussteigen
könnte, weil man ja die Verträge nicht hat.
Tatsächlich, glaube ich – und auch das haben
viele Juristen und Juristinnen bestätigt –, gäbe
es natürlich Möglichkeiten, das zu tun. Alle anderen Länder –
alle anderen westlichen Länder, muss man sagen –
in Europa haben
das geschafft; sie sind entweder ausgestiegen oder sind vor dem Schiedsgericht.
Es gibt jetzt die ersten positiven Bescheide. Österreich verharrt da im
Nichtstun, und deswegen ist es für uns schlicht und einfach auch das
Thema, dass Sie mit diesem gefährlichen Spiel weitermachen.
Sie sitzen de facto mit dem Feuerzeug vor der offenen
Gasleitung und
zündeln rum, und das können wir nicht mittragen, deswegen: wieder ein
entschiedenes Nein zu diesem Gesetzespaket. Wir brauchen jetzt endlich
einen richtigen Ausstieg aus russischem Gas mit aller Kraft, ansonsten wird das
nicht gut weitergehen. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Fischer.)
19.47
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Alois Schroll. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin!
Hohes Haus! Ja, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Schaut euch die Grafik an (eine
Tafel mit der Aufschrift „Börsenpreis Gas“ und einem Liniendiagramm
auf
das Redner:innenpult stellend): Im Februar lag der Börsenpreis
für Gas bei 24 Euro pro Megawattstunde (Zwischenrufe der
Abgeordneten Schwarz und Lukas Hammer), Anfang Juni lag der
Preis bei 38 Euro pro Megawattstunde. Das ist eine Preissteigerung von
58 Prozent. 58 Prozent! Damit sind wir trauriger Europameister
bei den Gaspreisen.
Geschätzte Kolleginnen und
Kollegen, ich glaube, wir, die Oppositionsparteien, haben im Ausschuss und auch
hier im Hohen Haus oft – sehr, sehr oft –
darauf hingewiesen, wir haben Gaspreisdeckel verlangt, wir haben Strompreisdeckel
verlangt, wir haben das Aussetzen der Meritorder verlangt. Wer
sich mit dem Meritordersystem ein bisschen beschäftigt und
auseinandersetzt, der weiß, was es heißt, nämlich den Strompreis
wieder in die Höhe zu
ziehen. Kollege Schnabel – er ist gerade nicht im Haus –
hat vorhin gesagt, ich hätte mich nicht damit
auseinandergesetzt. – Ich setze mich schon
sehr, sehr lange mit dem Thema Energie auseinander und weiß, wovon ich
rede.
Geschätzte Damen und Herren, wenn Sie es mir nicht
glauben, dann
glauben Sie es Wifo-Direktor Gabriel Felbermayr, der es in der
„Pressestunde“ am Sonntag selber gesagt hat: Vielleicht hätten
wir doch in den Markt
eingreifen sollen, vielleicht hätten wir den Gaspreisdeckel einziehen sollen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich erinnere euch, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der
russische Angriffskrieg in der Ukraine dauert nun schon seit
über zwei Jahren an. Währenddessen sind die Preise explodiert.
Hunderttausende Haushalte in Österreich,
geschätzte Kolleginnen und Kollegen, haben es sich im Winter nicht leisten
können, ihre Wohnungen auf eine angenehme Temperatur von
21, 22 Grad zu heizen. Es gab viele Rekordinsolvenzen und das hat
natürlich auch die Arbeitslosigkeit mit in die Höhe getrieben. Die
Regierung hat
es nicht auf die Reihe gebracht, die Strompreiskompensation zu novellieren, um
Arbeitsplätze in energieintensiven Industrien zu halten, aber auch
abzusichern.
Jetzt raten Sie einmal, geschätzte Damen und Herren,
weil es so gut zum Thema passt, wie viel Übergewinnsteuer die EVN in
meinem Bundesland von ihren
rund 450 Millionen Euro Übergewinn 2023 dieses Jahr an Finanzminister Brunner
zahlen muss? Ihr dürft einmal raten, und ihr braucht nicht lange zu raten:
nämlich 0 Euro – mit eurem Gesetz, das ihr beschlossen
habt, das
die Übergewinnsteuer betrifft! (Ruf bei der SPÖ: Wahnsinn!)
Das ist die Bilanz von euch, von Schwarz und Grün!
Leider haben wir in einer Zeit der großen Herausforderungen eine
Regierung ohne Plan. Das
muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Im März, zwei Jahre
nach Ausbruch des Krieges, stammen noch immer 93 Prozent des nach
Österreich importierten Gases aus Russland –
93 Prozent, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nun wird die Ukraine
den Durchleitungsvertrag nicht mehr
verlängern. Damit droht, dass ab 1. Jänner 2025 auf einen Schlag
kein Gas mehr von Russland nach Österreich kommen wird.
Sehr geehrte Frau
Bundesministerin! Ich muss Ihnen leider die Fragen
stellen: Was kommt dann auf uns zu? Eine erneute Preisexplosion, erneute
Insolvenzwellen, erneute Kurzarbeit und hohe Arbeitslosigkeit? Wo
bleiben die Strategien? Wo bleiben die Prognosen? Und vor allem: Wo bleibt die
Garantie, dass die Menschen nicht erneut für das Versagen oder Nichtstun dieser
Regierung draufzahlen müssen? Genau so eine Garantie braucht es jetzt. Es
muss jetzt nach zwei Jahren katastrophaler Wirtschaftspolitik
doch endlich bei euch angekommen sein, dass wir handeln müssen! Es
wäre noch nicht zu spät. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Grünen kündigen
ein Gesetz nach dem anderen an. Die ÖVP blockiert eines nach
dem anderen. Wir haben es jetzt gerade von Kollegen Hammer gehört: Die
Bundesministerin bemüht sich, bringt ein Gesetz nach dem
anderen auf den Tisch und die ÖVP blockiert. Dann werden die
Oppositionsparteien schuldig gesprochen, weil sie nicht mitstimmen oder
weil sie
schlechten Gesetzen, die derart zusammengeschnitten worden sind, zustimmen
sollten – aber nicht mit uns, geschätzte Damen und Herren!
(Beifall bei der SPÖ.)
Nun sprechen wir also über
ein Gasdiversifizierungspaket, das das Papier,
auf dem es geschrieben steht, eigentlich nicht wert ist. Energieunternehmen sollen
Pläne und Berichte schreiben, wie sie ihre Einkaufspolitik gestalten
wollen. Das ist das, was von Ihren anfänglichen Plänen, Frau
Bundesministerin, noch übrig ist! Keine Rede mehr vom Ausstiegspfad, keine
verpflichtenden Quoten, keine Rede vom Ausbau der Infrastruktur,
keine Herkunftsbezeichnung für Gas – das ist wirklich ein
Kniefall vor der ÖVP! Wir verstehen es aber, denn sonst würde das
Gesetz wahrscheinlich nicht
einmal in dieser reduzierten Form beschlossen werden.
Auch wurde das Gesetz, meine
Kollegen von der Oppositionspartei haben es schon angesprochen, keiner Begutachtung
zugeführt. Schwarz und
Grün scheuen wahrscheinlich die Diskussion mit Expert:innen,
Interessenvertretungen, Verbänden und Unternehmen. Wir sind es
gewohnt. Die SPÖ ist
eine Partei, die Verantwortung für Österreich übernimmt. Dem
Gesetz fehlt es an Mut und Weitsicht. Weil dieses Gesetz aber besser als nichts
ist,
werden wir ihm heute zustimmen, weil wir damit signalisieren wollen, unabhängig vom russischen Gas werden zu wollen.
Die Regierung konnten wir in Verhandlungen bis vor wenigen
Minuten vor dieser meiner Rede noch überzeugen, einige Punkte
hineinzuverhandeln beziehungsweise heute auch hier auszusagen. Das
entlastet die arbeitenden Menschen in Österreich. Leider Gottes ist
nicht mehr herausgekommen.
Dieses Gesetz hätte wesentlich mehr gekonnt. Wir werden aber trotzdem
zustimmen, damit wenigstens ein Signal gesetzt wird. – Danke
schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.53
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau
Abgeordnete Tanja
Graf. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Ministerin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf wieder den Mittelpunkt dieses Antrages
ein bisschen näher thematisieren. Es geht um das Thema Gasdiversifizierung und
um die Versorgungssicherheit. Da behandeln wir drei Materien. Ein bisschen
ausführlicher für die Damen und Herren, weil dieser ganze
vorige Redebeitrag jetzt irgendwie mit anderen Materien beschäftigt war:
Wir werden das Gaswirtschaftsgesetz ändern, indem wir die Rechtsgrundlage
für die strategische Gasreserve bis 2027 verlängern. Das ist ein wichtiger Schritt –
Herr Kollege Schroll, ich schaue jetzt insbesondere Sie an! –, um
die Versorgungssicherheit für die Haushalte zu gewährleisten. Daher
werden wir sie bis 2027 verlängern.
Es wird zusätzlich zum Gaswirtschaftsgesetz diesen
Anhang geben, dass Versorger verpflichtet werden, Konzepte abzugeben, die darstellen
sollen,
was sie bei einem Ausfall größerer Gasbezugsquellen machen werden.
Es soll ein konkretes Konzept dazu geben, welche Maßnahmen die
Versorgungsunternehmer treffen werden, um den Anteil russischen Gases zu
reduzieren.
Die jeweiligen Konzepte sind heuer noch, und zwar bis zum 1. Oktober 2024, an die Regulierungsbehörde E-Control zu übermitteln. Dann haben wir Daten, Fakten. Dann können wir weiterarbeiten.
Das
Gasdiversifizierungsgesetz ist die zweite Materie, die hier behandelt wird. Um
die Gasdiversifizierung zu erhöhen,
gibt es eben derzeit 100 Millionen Euro,
damit wir Unternehmer und Versorger unterstützen, die Gasdiversifizierung
machen. Wir werden bei den Leitungskosten unterstützen und
dies – so
wie die Rechtsgrundlagen für die strategische Gasreserve –
verlängern, um den Anreiz zu schaffen, dass man diversifiziert. Das ist
eben ein Beitrag, um
die Gasdiversifizierung voranzutreiben.
Das Energielenkungsgesetz ist ein Gesetz, das wir bereits
beschlossen haben. Da geht es darum: Wenn Betriebe mehr bevorraten oder mehr
Terawattstunden einspeisen, und sollte im Lenkungsfall Energie oder
Gas benötigt werden, wird es so sein, dass die Betriebe entschädigt
werden, wenn wir ihnen
zu viel Gas wegnehmen, sollten wir einen Energielenkungsfall haben. Wir haben
in Österreich Gott sei Dank noch keinen gehabt, dieser Fall ist noch
nicht eingetreten, aber das wollen wir auch verlängern, damit die Betriebe
ihre Produktionen weiterbetreiben können und da keine Sorge haben
müssen.
Es ist klar: Für Österreich gilt natürlich,
dass wir seit dem Angriffskrieg den Anteil des russischen Gases verringern
möchten. Ich gewinne hier leider
immer den Eindruck, dass Emotionen die Fakten ein bisschen schlagen. Daher ist
es mir wichtig, hier faktenorientiert zu arbeiten.
Zur
Versorgungssicherheit – ich habe es heute schon
erwähnt –: Die
Speicher sind sehr gut gefüllt, aktuell mit 80 Prozent. (Abg. Schroll:
Und wem gehört es?) Auch die E-Control hat zuletzt berichtet,
dass wir bei unterschiedlichen Szenarien, etwa wenn die Leitung durch
die Ukraine ausfällt, wie Kollege Schroll gesagt hat, uns die
nächsten zwei Winter keine Sorgen um die Versorgungssicherheit in
Österreich machen müssen. (Abg. Schroll: Nein,
stimmt nicht!) Das hat die E-Control mitgegeben. Wir haben den Gasverbrauch
um 12,5 Prozent gesenkt. (Abg. Kassegger: Wem gehören denn die 80 Prozent? – Abg. Schroll: 40 Prozent gehören Österreich! 40 Prozent!)
Wir haben den Anteil an erneuerbaren Energien in die Höhe getrieben, indem wir derzeit 87 Prozent unseres Stroms aus erneuerbaren Quellen produzieren. Darauf kann man in Österreich schon stolz sein. Damit haben wir bei den erneuerbaren Energien EU-weit den zweiten Platz. Das sollte man nicht vergessen.
Was die Gasdiversifizierung
betrifft: Ich habe es gesagt, wir haben den Gasverbrauch um 12,5 Prozent
reduziert, von 90 Terawattstunden auf 74. Das ist ein Beitrag, den wir
durch unsere Maßnahmen geschafft haben. Weil
immer eine Zahl genannt wird – du hast vorhin gesagt, Alois, der
Anteil russischen Gases liege bei 90 Prozent –, muss ich
sagen: Es ist immer eine
Frage der Darstellung. Wenn man auf energie.gv.at nachschaut, sieht man genau,
in welchem Monat der russische Gasanteil wie hoch ist.
Jetzt kann ich natürlich
den Jänner 2023 herausnehmen: Da haben wir 47 Prozent russisches
Gas gehabt. Im April 2024 haben wir 81 Prozent russisches Gas gehabt.
Im Durchschnitt aber, das geht aus energie.gv.at klar hervor, haben wir
64 Prozent russisches Gas gehabt. Natürlich ist das noch zu
viel, das sehen wir auch ein. Was ich aber nicht möchte, ist, dass wir den
Eindruck vermitteln, dass Österreich da schlecht unterwegs ist.
Schauen wir uns einmal die
Fakten an: Warum sage ich das? Österreich
ist pipelinemäßig leider so organisiert, dass wir von der Pipeline
abhängig sind. Wir bekommen russisches Gas über die Pipeline. Die
europäischen Länder
haben sich von der Pipeline verabschiedet und sind auf LNG umgestiegen. Und da
muss man ehrlich sein. Wenn man ehrliche Energiepolitik betreiben will,
dann muss man hier ehrlich sein. Schauen wir uns die Zahlen an – das
„Handelsblatt“ hat sie unlängst
veröffentlicht –: Der Anteil an LNG aus Russland beträgt
in Gesamteuropa 42 Prozent. Viele Länder sind von der Pipeline
auf russisches LNG umgestiegen. Ist Österreich deswegen jetzt nicht
ordnungsgemäß unterwegs? Nein, wir sind pipelineabhängig,
und das ist unser
Problem. Deswegen sind Pipelines für uns wichtig, und deswegen ist es
wichtig, dass der WAG-Loop mit einer Beschleunigung gebaut wird.
Wenn ich dann zusätzlich noch im „Handelsblatt“ lese, dass Länder wie Frankreich, Spanien oder Belgien, und insbesondere Spanien, das nicht abhängig von russischem Gas war, jetzt auf einmal den doppelten LNG-Anteil an russischem Gas haben, dann muss ich sagen: Das ist keine ehrliche Energiepolitik, die generell vermittelt wird.
Tatsache ist, wir haben ein
Ziel, wir wollen hinaus aus dem russischen
Gas. Nur müssen wir entscheiden, wie wir hinauskommen. Da ist
natürlich der WAG-Loop oder die Infrastruktur – Frau Kollegin
Doppelbauer hat es
gesagt – das Wichtigste. Also konzentrieren wir uns auf die
Infrastruktur, darauf, dass wir diese beschleunigen und vorantreiben. (Beifall
bei der ÖVP.)
Da habe ich noch einen
dringenden Wunsch an Sie, Frau Ministerin. Österreich war jetzt mit
Mehrkosten durch die deutsche Gasspeicherumlage konfrontiert. Wir
haben bis jetzt 50 Millionen Euro dafür ausgegeben. Die Deutschen
haben uns jetzt mitgeteilt, dass sie das mit 1.1.2025 aussetzen
werden, aber wir werden bis dahin noch eine Menge Geld an Deutschland
überweisen müssen. Tatsache ist, die Deutschen haben auch
angekündigt, dass diese Gasspeicherumlage mit Juli erhöht wird.
Jetzt muss man natürlich
auch die Frage stellen: Der Anreiz, auf die
andere Pipeline zu gehen, ist dadurch sehr gering, denn: Welchen Anreiz hat
man, umzuleiten, wenn man dort doppelte Kosten hat?
Meine Bitte an Sie: Vielleicht schaffen Sie es doch, mit Ihrem Parteikollegen Habeck ins Gespräch zu kommen, sodass er das aussetzt beziehungsweise wir das nicht bezahlen.
Ich erinnere daran: Wir haben mit Deutschland ein
Solidaritätsabkommen.
Das ist alles, aber nicht Solidarität, was die Deutschen jetzt da machen.
Ganz im Gegenteil, das ist eine Abzocke gegenüber Österreich. Wir
sollten nicht
zulassen, dass wir das machen. Daher meine ganz große Bitte: Sprechen Sie
mit Kollegen Habeck in Deutschland noch einmal dieses Thema an, dass wir in
Österreich das nicht bezahlen wollen!
Wenn wir jetzt die Infrastruktur noch vorantreiben, dann
werden wir auch den Weg der Gasdiversifizierung schneller
schaffen. – Danke.
(Beifall bei der ÖVP.)
20.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun wiederum Frau Bundesministerin Gewessler zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie Leonore Gewessler, BA:
Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier
oder auch zu Hause vor den Bildschirmen! Es ist heute schon mehrfach
gefallen: Seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine haben wir
gemeinsam in diesem Hohen Haus mit einer breiten Mehrheit viel dafür
getan, dass österreichische Kundinnen
und Kunden sicher mit Energie versorgt werden können. Mit den gesetzlichen
Grundlagen, über die Sie abgestimmt und die Sie in diesem Haus beschlossen haben,
haben wir vieles geschafft. Wir haben die Gazprom aus unseren Speichern
getrieben, wir haben eine strategische Gasreserve als Sicherheitspolster
für die Energieversorgung geschaffen und so den Versorgungsstandard
erhöht und vieles, vieles mehr.
Auch wenn wir heute besser als zu Beginn des russischen Kriegs vor über zwei Jahren dastehen, sehen wir gerade und wissen wir – ich muss es nicht wiederholen, es ist vielfach angesprochen worden –, wie riskant und gefährlich
die
Abhängigkeit von Russland weiterhin ist. Auch die OMV hat gerade
in den letzten Tagen mit einer Ad-hoc-Meldung wieder bekannt gegeben: Auch mit
einem Gerichtsverfahren droht ein Risiko!
Die Pipeline geht durch ein Kriegsgebiet. Wir wissen, wir müssen raus aus dieser gefährlichen Abhängigkeit.
Deswegen ist es wichtig, dass
sich Gasversorger – und zwar alle
Gasversorger – auch tatsächlich in der Praxis –
nicht nur in der Theorie oder in der Presseaussendung, sondern in der
Praxis – gezielt darauf vorbereiten.
Der Ihnen vorliegende Antrag ist genau so ein weiterer Schritt, um das sicherzustellen. Darin werden die österreichischen Gasversorger – und ja, auch die Gasimporteure; danke auch für diesen Zusatz – verpflichtet, Versorgungssicherheitskonzepte zu erstellen, in denen dann die getroffenen und die geplanten Maßnahmen zur Absicherung der vertraglichen Versorgungspflichten gegenüber Endkundinnen und Endkunden für den Fall enthalten sind, dass die größte einzelne Bezugsquelle ausfällt.
Dass das wichtig ist, wissen
die Gasversorger mittlerweile auch. Es ist
auch durch Rechtsgutachten belegt, die zum klaren Ergebnis kommen, dass sich
ein Gasversorger zwei Jahre nach Kriegsbeginn nicht mehr auf höhere
Gewalt ausreden kann, wenn Russland den Gashahn zudreht, sondern selbst
Verantwortung für die Belieferung der Kundinnen und Kunden übernehmen muss.
Die jetzt in diesem Gesetzespaket geforderten Konzepte
sorgen dabei für uns alle für mehr
Transparenz, für mehr Versorgungssicherheit, weil sie eben
der Regulierungsbehörde gegenüber offenlegen müssen: Wie
sorgen sie vor? Wie bereiten sie sich vor? Damit müssen sie auch den
wirtschaftlichen Eigentümern gegenüber sagen, was sie getan haben, um
das wirtschaftliche Risiko für ihr Unternehmen zu minimieren. (Beifall
bei den Grünen.)
Schließlich –
und das bezieht sich auf den zweiten Teil dieses Antrages – sieht
der Initiativantrag auch eine Verlängerung der strategischen Gasreserve
bis 2027 vor, auch das Gasdiversifizierungsgesetz – es ist schon
angesprochen worden – sowie im Energielenkungsgesetz die
entsprechenden Paragrafen entsprechend zu verlängern.
Insgesamt sind das also sinnvolle Maßnahmen, und ich darf Sie wirklich auch von dieser Stelle noch einmal um Ihre Unterstützung bitten.
Ich möchte aber auch eines
ganz klar sagen: Das ist ein wichtiger Schritt,
ein nächster Schritt, aber es müssen natürlich weitere Schritte
folgen. Die Gründe dafür sind schon angesprochen worden: Auch
wenn wir wissen, dass
die Gasinfrastruktur nach Österreich ausreichend ist, um entsprechende
Mengen nach Österreich zu transportieren – und lieber Herr
Kollege Kassegger
(Abg. Kassegger: Ist sie nicht! Sie
wissen, dass das nicht ausreichend ist!), bitte schauen Sie sich die
Zahlen an!; ja, sie reicht –, haben wir ein Preisrisiko.
Deswegen ist es so wichtig, dass wir vorsorgen, dass wir die nächsten
Schritte setzen und dass wir uns unabhängig vom Willen Wladimir Putins machen,
wenn er denkt, es ist wieder Zeit, Gas abzudrehen und damit die
Preise zu treiben.
Deswegen habe ich ein Gesetz
zur verpflichtenden Diversifizierung ausgearbeitet und werde da
natürlich auch weiter dranbleiben. (Beifall bei
den Grünen.)
Ich möchte aber drei
weitere Schritte erwähnen, weil sie im Ausschuss ein Thema waren,
weil sie hier auch schon angesprochen wurden und weil sie
auch und insbesondere der Sozialdemokratie ein Anliegen waren. Ich möchte
mich auch noch einmal für die konstruktiven Verhandlungen und den
konstruktiven Zugang, jetzt hier die nächsten Schritte auf den Weg zu
bringen, bedanken.
Das Erste ist die Infrastruktur. Ich sage es noch einmal: Wir haben eine Infrastruktur, die über Jahrzehnte auf Russland ausgelegt war und die wir jetzt
umbauen müssen. Deswegen freut es mich auch, dass
heute ein Initiativantrag zur Finanzierung des WAG-Teilloops eingebracht
wurde, um damit die Infrastruktur noch einmal zu ertüchtigen. Wie gesagt:
Bereits heute
kann Österreich auch ohne russisches Gas ausreichend Gas über die
Infrastruktur transportieren, aber im europäischen Verbund. Auch
für Österreich
ist es wichtig, die Kapazitäten zu erhöhen. Daher ist dieser heutige
Initiativantrag ein wichtiger
zusätzlicher Schritt. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Prinz.)
Zweitens – und auch das möchte ich Ihnen
hier noch einmal versichern –: Wir müssen auch auf
europäischer Ebene weitere Schritte setzen. Wir können derzeit
schon – wir haben über AggregateEU die gemeinsame Einkaufsplattform;
wir haben es im Gasdiversifizierungsgesetz festgelegt –
natürlich
nicht russisches Gas kaufen. Das kann man auch nachweisen.
Dennoch wird von Lieferanten oft das Nichtvorhandensein
einer europäischen Herkunftskennzeichnung genutzt, um weiterhin
Gas – unter Anführungszeichen –
„unbekannter Herkunft“ über virtuelle Handelsplätze zu
beziehen und damit auch ein Stück weit die Verantwortung von sich zu
schieben.
Deswegen werde ich natürlich auch weiterhin darauf drängen, dass wir
ein europäisches System zur Herkunftskennzeichnung von fossilem Gas
bekommen. Das ist ein weiterer, zusätzlicher Schritt, der es einfacher
macht, der aber natürlich nicht – ich glaube, da sind wir uns
einig – als Ausrede gelten soll. Man kann schon jetzt nicht
russisches Gas kaufen, wenn man will. Ich ersuche
auch alle, die Beziehungen auf der Landesebene zu den Energieversorgern haben,
sich dafür einzusetzen. (Beifall bei den Grünen
sowie der Abg. Bogner-Strauß.)
Drittens, die deutsche
Gasspeicherumlage: Auch da sind wir uns einig. Das ist wirklich ein Hindernis
in den Diversifizierungsverpflichtungen. Wir sehen
es auch in den Gasflüssen: Mit Einführung der Umlage, mit
Erhöhung der Umlage sind die Flüsse über alternative Routen
zurückgegangen. Deswegen hat es –
da darf ich Abgeordnete Graf beruhigen – unzählige
Besprechungen mit unseren
deutschen Partnern, mit der Europäischen Kommission gegeben, und wir haben da ordentlich Druck aufgebaut.
Deswegen hat die
Europäische Kommission auch ein Pilotverfahren eingeleitet. Deswegen hat
das auch jetzt dazu geführt, dass Deutschland angekündigt
hat, die Gasspeicherumlage auslaufen zu lassen.
Es braucht da – und
auch dafür werde ich mich weiter einsetzen – eine rasche
Beschlussfassung im Bundestag. Ich schaue jetzt insbesondere zur Fraktion der NEOS,
in der Hoffnung, dass Sie vielleicht auf die Kollegen der Freien Demokratischen
Partei in Deutschland, die bereits Zweifel angekündigt
haben, positiv einwirken können, sodass sie da mitstimmen, weil es eine
rasche Beschlussfassung im Bundestag braucht, damit wir so bald wie
möglich
und deutlich vor Jahresende Rechtssicherheit haben und damit auch diese
Hürde für die Marktteilnehmer und Marktteilnehmerinnen aus dem
Weg ist.
Die Kommission hat auch bereits gesagt, sie wird die deutsche Gesetzesvorlage eng monitoren und auch das Pilotverfahren erst dann abschließen oder gegebenenfalls die nächsten Schritte im Verfahren setzen, wenn das wirklich beendet und ausgelaufen ist.
Insofern nur zur Versicherung: Wir werden an all diesen
Schritten
weiter arbeiten, beziehungsweise sind sie schon in Arbeit, teilweise mit
Anträgen, teilweise auf europäischer Ebene – aber
insgesamt, glaube ich, ist es ein weiteres Paket von nächsten Schritten,
und ich bitte Sie daher wirklich
um Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den
Grünen.)
20.10
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt
Dr. Christoph Matznetter. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg.
Michael Hammer: Na, der hat selber
keine Energie! – Abg. Matznetter – auf dem Weg zum
Redner:innenpult –: Na die möchte ich nicht haben!)
20.10
Abgeordneter
Dr. Christoph Matznetter (SPÖ):
Werter Herr Präsident!
Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und noch wenige
Zuseherinnen und Zuseher beziehungsweise Zuhörer und Zuhörerinnen,
die wir haben! Ich möchte einmal mit dem Positiven anfangen: Man ist uns
so weit entgegengekommen, dass wir heute hier zustimmen können. Ob
es ausreichend ist? – Darüber haben wir schon diskutiert.
Das zweite Positive war die Frau Bundesministerin, die uns
in ihrer Wortspende soeben ein paar Dinge offenbart hat: zuallererst die
Offenlegung, dass wir
in Europa in Wirklichkeit eine Art Selbsttäuschung betreiben, dass
russisches Gas, das über freie Handelsbörsen geht, plötzlich zu
neutralem Gas wird – was überhaupt nichts ändert, weil
natürlich am Ende des Tages
jeder Kubikmeter, jede Kilowattstunde gezahlt wird und in die Maschinerie hineinfließt.
Der nächste positive Punkt: die Ehrlichkeit von
Kollegin Graf, dass natürlich die LNG-Lieferungen
längst auch russisches Gas umfassen. Das stimmt, aber wir reden ja auch
hier von Diversifizierung (Abg. Tanja Graf: Ja, da müssen
wir aber ehrlich sein zu Österreich!), daher muss man ehrlich wissen,
wo es herkommt, und es muss gemischt sein. Eines muss uns aber klar sein: Wenn
man LNG-Terminals hat, hat man viel mehr Möglichkeiten zum
Einkaufen. (Abg. Tanja Graf: Ja, wir haben aber leider keine!) Wir,
die wir am Pipelinenetz hängen, sind dringend darauf angewiesen, dass
diese Kapazitäten
dafür ausreichen.
Nun komme ich zu den Dingen, die weniger positiv sind: Frau
Bundesministerin, ich habe ja ein tiefes Verständnis dafür, dass man
im Ressort nicht alle Bereiche heiß lieben muss. Ich verstehe
auch bei Ihrem Curriculum Vitae als engagierte NGOlerin, die Sie waren,
dass Erdgas fossil ist und etwas ist, mit
dem man sich nicht beschäftigen will. (Zwischenbemerkung von
Bundesministerin Gewessler.) Das verstehe ich. Das Problem ist nur:
In der Situation, die
seit dem Februar 2022 hier besteht, müssen Sie sich überwinden und
müssen
auch in diesem Bereich dafür sorgen, dass die industrielle
Prozesswärme
immer gesichert ist – das heißt: Erdgas in der
Industrie –, dass die Wohnungen und Häuser warm sind, und daher
müssen Sie sich damit beschäftigen.
Ehrlich gesagt denke ich mir, wenn ich heute dann von der
Regierungsfraktion höre: Ah, jetzt werden wir den WAG-Loop bauen! (Abg.
Kassegger: Wann
ist der denn fertig?), dass wir Mai 2024 schreiben, Frau Bundesministerin. (Ruf
bei den Grünen: Na, wir werden den nicht bauen!) Die Frage der
Finanzierung
hätte man im März 2024 klären müssen, weil wir das
Leitungsnetz gesehen haben. Was für Argumente haben wir denn
gehört? – Kollege Hammer
sagte, über Tschechien könnte etwas nach Baumgarten
kommen – mit einer Kapazität, die geringer ist als das,
was die tschechische Industrie nimmt! –,
und man hat auch gehört, man könnte das Gas über Arnoldstein
hereinbringen. (Abg. Lukas Hammer: Nein!) – Freunde,
so macht man nicht Versorgungssicherheit.
Ja, ich bin froh, dass Sie heute so weit sind, Frau Bundesministerin, wir müssen etwas für die Versorgungssicherheit tun – und richtig: Wir müssen diversifizieren (Bundesministerin Gewessler: ... seit zwei Jahren!), und zwar nicht mit dem hehren Ziel: Putin darf allein kein Geld bekommen!, sondern weil jede Abhängigkeit hoch riskant ist, daher muss es gemischt sein.
Unsere Alternativen sind ja auch nicht die menschenrechts-
und demokratiefreundlichsten. Also wir können ein bisschen nach
Zentralasien schauen
oder nach Katar. Ehrlich gesagt, blühende demokratische Rechtsstaaten, in
denen das Erdgas nur so aus dem Boden strömt, gibt es nicht allzu
viele.
(Ruf bei den Grünen: Eben!) In die Abhängigkeit der USA zu
geraten, deren Präsident Biden schon verkündet (Zwischenruf
des Abg. Scherak), dass der
Ausbau der LNGs aus Nationalinteresse gesperrt ist, wird auch nicht das Gelbe
vom Ei sein. (Abg. Loacker: Dann lieber Putin ..., lieber Putin
als die USA!)
Daher: Richtig, wir müssen versuchen, den Bedarf herunterzusetzen,
richtig, wir müssen diversifizieren (Ruf: Aber nicht zu viel, gell!),
aber es muss
eine Mischung sein. (Zwischenrufe der Abgeordneten Scherak und Schwarz.)
Nun zum letzten Punkt, zur
Frage der Versorgungssicherheit (Abg.
Loacker: So moskautreu, wie ihr seids ...!): Frau
Bundesministerin, Sie haben darauf verwiesen, dass es eine Ad-hoc-Mitteilung
der OMV gibt (Heiterkeit des
Abg. Scherak) – und ja, die OMV sorgt für
40 Prozent des Erdgasbedarfs im Lande –, in der sie sich
auf den Fall bezieht, dass es zu einem Lieferausfall
kommt. Vielleicht für die, die es nicht wissen: Ein
Schiedsgerichtsverfahren eines anderen Unternehmens kann zu einem
Rechtsanspruch gegenüber der
Gazprom führen. Der Gläubiger, der das gewonnen hat, kann auf
Vermögenswerte der Gazprom zugreifen und Exekution führen, auch
im europäischen Rechtssystem. Das heißt, er kann aber
eventuell auch auf die Kaufpreisforderungen der Gazprom gegenüber der
OMV zugreifen – Drittschuldner. Dann könnte es
dazu kommen, dass für das Gas, das wir über die OMV aus Russland
beziehen, kein Rubel mehr rollt, und dann kann es passieren,
dass nicht mehr geliefert wird.
Die OMV sagt, sie kann alle
bestehenden Kunden mit bestehenden Aufträgen bedienen, das ist super. Nur
eines muss uns klar sein: Das sind die, die
schon jetzt fix bestellt haben, alle anderen sind nicht garantiert –
und dann sind Sie wieder gefordert, Frau Bundesministerin.
Daher lautet mein Appell an Sie: Ich weiß, dass es
unangenehm ist, ich
weiß, dass Erdgas schlimme fossile Energie ist. Bitte, widmen Sie sich
dem so, wie es all der Wichtigkeit, die das hat, entspricht. Sie bemühen
sich
manchmal – das habe ich heute auch erkannt und will es konzedieren (Zwischenrufe
bei den Grünen) –, aber ehrlich gesagt: 27 Monate nach
der
Invasion darüber zu reden: Jetzt bauen wir dann eine Pipeline von Westen!,
das ist ein bissi spät. (Abg. Loacker: Diese Rede wurde
gesponsert von Radio
Moskau! – Weitere Zwischenrufe bei den NEOS.) Ein bisschen
früher aufzuwachen und ein bisschen schneller zu handeln würde Ihnen
und vor allem dem
Land guttun. (Beifall bei der SPÖ.)
20.17
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Kurt Egger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger
(ÖVP): Herr Präsident! Frau
Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich
relativ kurz halten. Ich habe mich heute schon den ganzen Tag gefreut, als ich
gesehen habe, dass Kollege Kassegger zu diesem Thema sprechen wird. Ich habe
mich
schon sehr darauf gefreut, zu hören, was seine Ausrede sein wird, warum
die FPÖ da heute nicht zustimmt (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch):
zu spät, zu viel, zu wenig – keine Ahnung. (Neuerlicher Zwischenruf
der Abg. Belakowitsch.) Ehrlicherweise hätten Sie sagen sollen:
Laut Freundschaftsvertrag müssen wir in solchen Dingen bei Putin
nachfragen, der hat gesagt: Nicht zustimmen!, und damit wird die FPÖ heute
nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Grünen. – Abg. Kassegger: Du bist ein echter
Experte! – Zwischenruf
des Abg. Lukas Hammer.)
Obwohl er schon herausfordernd gewesen wäre, erspare ich mir den Kommentar zu Herrn Matznetter (Zwischenruf des Abg. Prinz), weil die SPÖ schlussendlich vernünftig gewesen ist und dem zustimmen wird. Daher bedanke ich mich, dass auch ihr diesem Vorschlag folgt.
Ich darf noch eine kurze Replik auf den Winter 2022/2023
liefern: Es hat große Sorge gegeben, dass sowohl die Haushalte kalt
bleiben als auch die Betriebe nicht genügend Energie haben, und man hat
uns nicht zugetraut, dass wir diese Versorgungssicherheit garantieren. Das ist
gelungen. Die Versorgungssicherheit für die Betriebe und auch
für die Haushalte muss weiterhin oberstes Ziel bleiben. Dafür gibt es
den Beschluss zur strategischen Gasreserve,
Kollegin Graf hat es bereits ausgeführt. (Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)
Das wird bis 2027 verlängert (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch),
es gibt
zusätzliches Geld für die Gasdiversifizierung, und – wie
wir auch von der Frau Bundesministerin gehört haben – die
Gasspeicher sind gefüllt.
Worauf ich aber zum Schluss noch hinweisen
wollte – und die Frau Bundesministerin hat es
angesprochen –: Es sind noch weitere Schritte notwendig.
Ja, das sehe ich auch so. Wir sind da als Politik gefordert, aber die
Energieversorger sind genauso gefordert, einen Preis zur Verfügung zu
stellen, der
erstens für die Haushalte leistbar ist und zweitens für die Betriebe
Wettbewerbsfähigkeit sicherstellt (Abg. Schroll: Richtig!) –
und dafür werden wir sorgen. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Grünen.)
20.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau
Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2576 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten
Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen
und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger vor.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen und
Kollegen
haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 3 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, damit angenommen.
Wir gelangen zur getrennten
Abstimmung über Art. 1 Z 5 in der Fassung
des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, somit angenommen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung
über Artikel 3 in der Fassung
des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. Auch da stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden
Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre
Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. –
Das ist mehrheitlich angenommen. Auch da stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie
und Energie über den Antrag 4073/A der Abgeordneten Christoph
Stark, Mag. Dr. Jakob
Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen
im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern erlassen wird (2577 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Mag. Dr. Jakob Schwarz. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Dieser im Ausschuss einstimmig beschlossene Antrag gibt mir die seltene Gelegenheit, meine Redezeit dafür zu verwenden, Abgeordnete von anderen Fraktionen zu zitieren, und zwar explizit nicht mit dem Ziel, sie danach zu zerpflücken, sondern um die Bedeutung des heutigen Antrags zu unterstreichen.
Es sind vier unterschiedliche Aussagen, die eines gemeinsam
haben,
eine von Karin Doppelbauer, nämlich: „Es gibt keinen
funktionierenden überregionalen Wettbewerb in weiten Teilen des
Energiemarktes. Die öffentlichen Energieversorger halten die
Preise hoch, schütten hohe Dividenden an ihre staatlichen Eigentümer
aus [...].“
Oder eine Aussage von Christoph Matznetter zur Preispolitik bestimmter Energieunternehmen: „Offenkundig ist es notwendig, da sehr genau hinzusehen,
etwaige Nachteile für die Energiekund*innen aufzudecken und für mehr Transparenz zu sorgen.“
Ein bisschen weiter gehend ist
eine Aussage von Nationalbankgouverneur Holzmann: „Die
verzögerte Weitergabe von Großhandelspreisrückgängen bei Haushaltsenergie [...]“ ist
„wesentlich für die weiterhin hohe Inflation
und den markanten Unterschied zum Euroraum im Jahr 2023
verantwortlich“.
Letztlich Walter Boltz, Ex-E-Control-Vorstand, der zur Preissetzung von Energieunternehmen sagt: „Der Eindruck, dass die Preise bei der Fernwärme ziemlich willkürlich festgelegt werden, ist nicht ganz falsch“.
Was diese Aussagen bei allem
Unterschied gemeinsam haben, ist, dass sie unterstreichen, wie wichtig der
heutige Antrag ist, dass es, auch wenn es
vielleicht nach einer Kleinigkeit ausschaut, um ein Problem geht, das in dieser
Energiekrise, in dieser Teuerungskrise zentral ist, nämlich dass es eine
intransparente Preisbildung, oder zumindest den Anschein einer solchen, in
Teilen unseres österreichischen Energiemarkts, die oligopol- oder monopolhaft sind,
gibt. Diese Preisbildung erfolgt jedenfalls intransparent, im besten Fall
willkürlich – wie Walter Boltz das beschreibt – und
im schlechtesten
Fall mit der harten Absicht, sich an der Marge zwischen den
Großhandelspreisen und dem Endkundenpreis eine goldene Nase zu verdienen.
On top hat das Ganze auch noch die Inflation angeheizt, und dies, wie
Gouverneur Holzmann festhält, mehr als in anderen europäischen
Ländern.
So ärgerlich das ist, wenn sich Energieunternehmen auf
Kosten der
eigenen Kunden dank ihrer Marktmacht sozusagen einen Zusatzgewinn erwirtschaften:
Selbst die Wettbewerbsbehörde, die an sich zuständig dafür
ist, so einen Missbrauch von Marktmacht zu unterbinden, hatte da bisher relativ
wenig Handhabe. Wenn es den Verdacht gegeben hat, dass die Marktmacht missbraucht
worden ist und bei der Preissetzung vielleicht nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist, lag es an ihr, zu
beweisen, dass dem so ist.
Mit dem heutigen Antrag drehen wir diesen Spieß um:
Wenn die Wettbewerbsbehörde den Verdacht hat, dann muss nicht mehr
sie nachweisen, dass
die Preise zu Unrecht erhöht worden sind, sondern es müssen jetzt die
Energieunternehmen nachweisen, dass beispielsweise ihre Erhöhungen
oder
andere Konditionen und so weiter sachlich gerechtfertigt waren. Dann gibt es in
Zukunft eben Klarheit darüber, ob in einem Fall, in dem man monatelang
darauf wartet, dass gesunkene Großhandelspreise endlich auch auf
der Rechnung angekommen sind, oder in einem Fall, in dem die Fernwärme von
einem auf den anderen Tag um 90 Prozent teurer wird, eine sachliche
Rechtfertigung vorliegt oder eben nicht.
Ich finde, wir waren uns in dieser Energie- und
Teuerungskrise selten alle einig. Es war auch bei den Expertinnen und Experten
oft so: Wenn man zwei
gefragt hat, hat man drei Meinungen gekriegt, und wenn man im Frühjahr gefragt
hat, drei andere als im Herbst. Insofern ist es, finde ich, schon
noch einmal erfreulicher, dass es wirklich gelungen ist, und ich hoffe, dass
wir heute das, was im Ausschuss schon geschehen ist, tun, nämlich dass wir
diesen sinnvollen und notwendigen Antrag gemeinsam
beschließen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen
und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt MMag. Michaela Schmidt. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
MMag. Michaela Schmidt (SPÖ): Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau
Bundesministerin!
Täglich grüßt das Murmeltier: Immer, wenn ein energiepolitisches
Gesetz präsentiert wird, kommt es
als Initiativantrag. Die Bundesregierung umgeht
damit die Begutachtung und macht es somit halt auch unmöglich,
potenzielle Fehler im Gesetz rechtzeitig zu erkennen. Vor allen Dingen
verunmöglicht das, Stellungnahmen von betroffenen
Unternehmen auch öffentlich sichtbar einzuholen.
Wie der Kollege schon gesagt hat, sieht das vorgelegte
Sondergesetz vor, dass die Energieversorgungsunternehmen eine
marktbeherrschende Stellung
nicht missbrauchen dürfen, indem sie Preise oder Geschäftsbedingungen
fordern, die ungünstiger sind als bei vergleichbaren
Unternehmen. – Das
klingt grundsätzlich gut. Die Umsetzung, das haben wir auch im Ausschuss
so diskutiert, lässt ein bisschen befürchten, dass das Gesetz zahnlos
bleibt.
Wir werden aber dennoch zustimmen, wie schon im Ausschuss, denn weniger ist
grundsätzlich besser als nichts.
Auf jeden Fall, darauf
muss man trotzdem immer wieder hinweisen, kommt
das Gesetz aber zu spät. Es ist schon ein Eingeständnis des
eigenen Versagens bei der Teuerungsbekämpfung, dass wir heute über
dieses Gesetz diskutieren. Über zwei Jahre lang hat die
Regierung die Teuerung durchlaufen lassen und dabei zugesehen, wie
Energiekonzerne eben diese Börsenfantasiepreise statt ihre
tatsächlichen Kosten an die Haushalte und Unternehmen weiterverrechnet
haben. Es hat Klagen und Gerichte gebraucht, um dem ein
Ende zu setzen, kein Gesetz. Der Schaden, auch das ist erwähnt, war
angerichtet, denn die Inflationsrate war hoch und ist bis heute hoch geblieben.
Bei der Fern- und
Nahwärme beispielsweise hätte der Wirtschaftsminister
auch schon bisher die Möglichkeit gehabt, mit dem Preisgesetz faire
Preise festzusetzen. – Er hat es nicht getan. Die Regierung
hätte auch mit der von
uns immer wieder geforderten Mietpreisbremse die Möglichkeit gehabt, die
teilweise astronomischen Mieterhöhungen zu begrenzen und das Leben
der Österreicher:innen leistbarer zu machen. – Sie hat es nicht
getan. Auch da war das Mietpreisbremserl zu spät und viel zu zahnlos, mit
Ausnahmen ausgerechnet im privaten Mietsektor, genau dort, wo die
Mieten und die Mietsteigerungen am allerhöchsten ausgefallen sind.
Mit Einmalzahlungen hat die Regierung versucht, über
ihre Untätigkeit
in der Teuerungsbekämpfung, über die fehlenden Eingriffe in die
Preise hinwegzutäuschen. (Ruf bei der ÖVP: Jetzt
reicht’s!) Es ist bezeichnend, dass in einem jüngst erschienenen
Interview auch der Wifo-Chef Gabriel Felbermayr die
weiterhin hohe Inflation in Österreich auf Fehler der Regierung zurückführt. Laut Felbermayr hätte die Strompreisbremse auch auf Erdgas ausgedehnt werden sollen. Auch wir Sozialdemokrat:innen haben in der Vergangenheit immer wieder einen Gaspreisdeckel gefordert. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Auch diese Maßnahme wollte die Regierung nicht umsetzen.
Wer muss nun die Rechnung für diese mehrjährige
Arbeitsverweigerung
der Bundesregierung zahlen? – Die Beschäftigten und die
Pensionist:innen. Die haben in zwei Jahren 10,4 Milliarden Euro verloren,
während auf der anderen Seite die Gewinner dieser Krise, die
Banken und die Energiekonzerne, rund 7,8 Milliarden Euro dazugewonnen
haben.
Liebe Mitglieder der
Bundesregierung, eure Leistung der letzten zwei Jahre
wird an der österreichischen Inflationsrate gemessen, und da
gehören Sie leider seit zwei Jahren zu den Schlusslichtern in Europa. (Beifall bei der SPÖ.)
20.30
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt MMMag. Dr. Axel Kassegger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ):
Um an die Beiträge
meiner Vorredner anzuschließen, insbesondere meiner Vorrednerin, die
vollkommen recht hat: Es gibt ja den markanten Bericht der
Bundeswettbewerbsbehörde vom Juni 2023, also von vor einem Jahr,
in dem das alles schon aufgezeigt wurde. Ich zitiere aus diesem Bericht,
der wirklich dramatisch ist.
Die Bundeswettbewerbsbehörde sagt Folgendes:
„Die vergangenen Monate waren von starken Einschränkungen des Wettbewerbs bei der Belieferung von Endkund:innen mit Strom und Gas geprägt. Bestandskundenverträge waren meist günstiger und für einen lohnenswerten Anbieterwechsel gab es kaum Angebote. Das wichtige Korrektiv des Wettbewerbs fehlte hier weitgehend, Kund:innen konnten lediglich bei Beschwerdestellen auf sich aufmerksam machen.
Besonders Kündigungen, Preisdiskriminierung bzw
extremen Preisänderungen können aus wettbewerblicher Sicht ein
Problem darstellen, wenn (situativ
bzw temporär) marktmächtige
Unternehmen“ - - – Der österreichische Energiemarkt
hat ja mit einem Markt nichts zu tun, sondern das sind oligopolartige Strukturen,
die im Übrigen auch von der Bundeswettbewerbsbehörde –
vielen Dank dafür – aufgezeigt wurden.
Die wirklichen Probleme sind ja die wechselseitigen
Verflechtungen in
den einzelnen Gremien und nicht der Umstand, Frau Kollegin Doppelbauer, dass
Politiker in Aufsichtsräten sitzen, das ist nicht wirklich das Problem.
Die Verflechtungen sind das Problem. Das Problem sind auch Aufsichtsräte,
die nicht die Interessen der Endkunden vertreten, sondern die Interessen ihrer Eigentümer,
die im Wesentlichen die Bundesländer und die Republik Österreich sind,
die Milliardengewinne geschöpft haben – zulasten der Endkunden.
Wer hat das alles bezahlt? – Das haben die Endkunden bezahlt. Im
Übrigen ist eine Übergewinnbesteuerung auch keine Lösung, weil
das auch wieder irgendwer zahlen muss.
Viel wesentlicher wäre gewesen, das zu machen, was wir
heute hier machen, deswegen stimmen wir dem selbstverständlich zu,
nämlich Anbietern
von Elektrizität, und zwar marktbeherrschenden – und wir haben
in Österreich durch die Eigentümerstruktur fast nur
marktbeherrschende Anbieter; Eigentümer ist die öffentliche Hand,
wodurch man sich natürlich Landesbudgets, Bundesbudgets et cetera saniert,
und das zulasten der Endkunden, die
das alles bezahlen müssen –, diesen Anbietern von
Elektrizität, Fernwärme und leitungsgebundenem Erdgas zu verbieten,
Einkaufs- oder Verkaufspreise
oder sonstige Geschäftsbedingungen zu fordern, die ungünstiger
sind als diejenigen anderer Versorgungsunternehmer oder von Unternehmern auf
vergleichbaren Märkten.
Das hätten wir in Wahrheit
vor eineinhalb Jahren schon gebraucht. Ich
muss ja nicht auf den Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde warten, um zu
wissen, dass der Energiemarkt in Österreich genau das gemacht hat,
nämlich Preissenkungen nicht weitergegeben hat und dadurch Millionen- und Milliardengewinne gemacht hat, zulasten der Endkunden, die das bezahlen mussten.
Noch ein Wort zum Entschließungsantrag der NEOS betreffend „Reformpaket Energiewirtschaft“: Dem werden wir nicht zustimmen. Ich werde erläutern, warum, und zwar deshalb, weil drei von diesen fünf Punkten in diesem Entschließungsantrag mit einer liberalen Wirtschaftspartei in Wahrheit überhaupt nichts zu tun haben, und als Freiheitliche sind wir doch auch eine liberale Wirtschaftspartei. (Abg. Loacker: Heiterkeit bei den NEOS!)
Apodiktisch zu sagen:
„Politiker:innen sollen keine Aufsichtsratsposten
in Energieversorgungsunternehmen (EVU) innehaben dürfen“, ist
vollkommen überschießend. „Energieversorger im öffentlichen
Besitz müssen in ganz Österreich Angebote machen“, das ist
überschießend. Dann wollen Sie auch noch die 114 Strom- und
19 Gasverteilernetzbetreiber zusammenlegen, diktatorisch von oben per
Verordnung. Also bitte, das ist auch überschießend. Aus dem Grund
werden wir dem Entschließungsantrag nicht zustimmen.
Dem entsprechenden Gesetzesantrag werden wir selbstverständlich zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
20.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Christoph Stark. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Christoph Stark (ÖVP): Sehr
geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau
Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Geschätzte
Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte meine Rede zu dem vorliegenden Gesetzentwurf
eigentlich von einer anderen Seite beginnen, nämlich mit
der Betrachtung der Skalierung von menschlicher Betroffenheit.
Da hätten wir zum Ersten
Menschen in echter Not. Die haben wir dieser Tage durch die Unwetter und heute
insbesondere: In der Steiermark wurden
vier Kinder verschüttet, eines davon konnte nur noch tot geborgen werden. Das ist wirkliche Not, das ist ein wirkliches Unglück, das ist eine wirkliche Katastrophe.
Dann gibt es Menschen in
finanziellen Nöten – denen helfen wir. Und es gibt unzufriedene
Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich grosso modo in zwei Gruppen teilen,
nämlich in jene, denen politische Gruppierungen in diesem Haus seit
Monaten und Jahren einreden, wie schlecht es ihnen geht, und in jene,
die wirklich unzufrieden sind, weil es nicht nachvollziehbare Vorgänge in
diesem Lande gibt, nämlich erhöhte Stromrechnungen, die einfach nicht
mehr nachvollziehbar sind, und das sorgt für Unmut, den ich verstehe.
Dieser Unmut hat sich in den letzten Jahren in der Energiekrise breitgemacht.
So, jetzt ist die Frage: Was tut
die Regierung dagegen? – Menschen in Not helfen wir als Staat
mit Mitteln aus dem Katastrophenfonds. Menschen in
Not werden durch Einsatzorganisationen unterstützt. Vielen Dank auch
wieder diesen freiwilligen Helferinnen und Helfern dieser Tage. Wir
erhöhen auch
den Beitrag für die freiwilligen Feuerwehren, damit sie Gerät
beschaffen können, das sie brauchen. Das wurde heute in der Regierung
beschlossen – vielen
Dank dafür! (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Grünen.)
Den Menschen in
finanziellen Nöten halfen wir – und da möchte ich auch ein
bisschen Kollegin Schmidt entgegentreten: von wegen
Untätigkeit –
zum Beispiel mit dem Stromkostenzuschuss, der Aussetzung der
Erneuerbaren-Förderpauschale, der gesenkten Elektrizitätsabgabe, der
gesenkten Erdgasabgabe, dem Klimabonus, dem Energiekostenzuschuss für
Unternehmen, der Senkung der Steuerstufen, dem Familienbonus und der Abschaffung
der
kalten Progression – und, und, und. Die Liste ist enorm lang, und da
sei der Regierung und auch diesem Parlament gedankt, diesem Hohen Haus,
das
diesen Menschen in diesen Jahren auch wirklich gut geholfen hat.
(Beifall bei der ÖVP.)
Und dann komme ich zur dritten Gruppe der
unzufriedenen Bürgerinnen und Bürger, und da bin ich jetzt bei diesem
Gesetz, das heute zur Diskussion
steht, bei dem Gesetz, das wir heute debattieren und das erfreulicherweise auf
breite Zustimmung stößt. Wie funktioniert das? – Es geht
darum, dass die Bundeswettbewerbsbehörde oder auch die zuständige
Behörde, die E-Control, prüfen
kann, ob marktbeherrschende Unternehmen die Energie zu Preisen,
die gerechtfertigt sind, an die Kundinnen und Kunden weitergeben.
Diese Prüfungsvariante hatten wir bisher
nicht, nämlich auch nicht in der Form, dass diese marktbestimmenden
Unternehmen dann in der Beweislastumkehr – Kollege Schwarz
hat sie schon angesprochen – nachweisen müssen, dass diese
Energiepreise notwendig sind. Und das ist neu. Das ist insofern neu,
als es genau diesen Unmut der Menschen trifft: Ich zahle zu viel und niemand
tut etwas! Der Staat, wir tun jetzt etwas, indem wir beschließen, dass
die Bundeswettbewerbsbehörde und die E-Control ganz konkrete Schritte setzen
können, um eben solchen nicht nachvollziehbaren Preissteigerungen
entgegenzuwirken.
Was sind die Ziele? – Die Ziele
sind: Wir fördern den Wettbewerb, indem wir Preismissbrauch verhindern.
Wir stellen sicher, dass es am Markt faire Bedingungen, Geschäftsbedingungen
gibt. Diese Regelung ist eine Sonderbestimmung die
Energieversorgungsunternehmen betreffend. Ich gebe
zu, wir schließen uns hier den Deutschen an, die bereits ein sehr
ähnliches Gesetz beschlossen haben. Dieses Gesetz läuft mit
31.12.2027 aus. Das heißt, wir werden es danach evaluieren und, hat es
sich bewährt, verlängern
oder, hat es sich nicht bewährt, verändern oder gar nicht mehr
weiter beschließen.
Meine Damen und Herren, ich komme wieder zum
Anfang zurück und möchte an der ganzen Debatte dieses Tages schon ein
wenig anschließen: Ordnen wir doch Katastrophen richtig
zu! Was heute in der Steiermark passiert ist, ist eine Katastrophe. Vieles, was
hier im Hohen Haus und auch in den
sozialen Medien als Katastrophe tituliert wird, ist keine Katastrophe. Das sind
unangenehme Zustände, das sind vielleicht verbesserungswürdige
Zustände, aber keine Katastrophen.
Ich freue mich aber, dass wir heute einen Schritt setzen, der den Unmut der Menschen in Zukunft vielleicht etwas zu lindern vermag. Ich freue mich auf Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
20.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun wieder die Frau Bundesministerin zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie Leonore Gewessler, BA:
Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und
Zuseher! Ich möchte zu Beginn ein Wort
über den schrecklichen Unfall verlieren, den Kollege Stark gerade
angesprochen hat, weil Sankt Marein bei Graz meine Heimatgemeinde ist. Ich bin
wirklich
tief betroffen, bin sprachlos und in Gedanken bei allen Angehörigen.
Es ist ein fünfjähriges Kind von einer Mure verschüttet worden
und drei weitere wurden verletzt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Dennoch
zurück zum eigentlichen
Thema: Es ist schon viel über den Anlass dieses Gesetzesvorschlages gesprochen
worden. Die Energiekrise und ihre Folgen haben verdeutlicht – und es
ist
jetzt aus den unterschiedlichen fraktionellen Blickwinkeln auch noch einmal verdeutlicht
worden, warum das so wichtig ist –, dass ein funktionierender
Wettbewerb am Energiemarkt für uns alle von substanzieller Bedeutung ist,
für die österreichischen Endkundinnen und Endkunden und somit
für jeden
und jede von uns. Der österreichische Strom- und Gasmarkt ist in weiten
Teilen durch eine hohe Konzentration gekennzeichnet, das wissen wir, das ist
kein Geheimnis, das ist der Markt, wie er sich darstellt.
Kollege Kassegger hat
schon die Taskforce Energie von Bundeswettbewerbsbehörde und
E-Control zitiert, die sich insbesondere im Krisenjahr 2022
sehr intensiv mit diesem De-facto-Erliegen des Wettbewerbs am österreichischen
Energiemarkt beschäftigt hat. Daraus leitet sich ein Auftrag an
die Politik, ein Auftrag an uns alle ab, potenzielle Marktmissbräuche,
etwa durch die Forderung unangemessen hoher Preise, hintanzuhalten, und um
genau
dieses Ziel geht es bei diesem Sondergesetz.
Es wurde schon
erläutert: Worum geht es im Kern? – Wir haben im Kartellgesetz –
und es gilt auch für sämtliche Märkte – ein
Missbrauchsverbot
einer marktbeherrschenden Stellung. Dieses Verbot existiert in Österreich,
es wird jetzt aber mit diesem Gesetz speziell für den Energiemarkt
konkretisiert, und für marktbeherrschende
Energieversorgungsunternehmen wird eine wettbewerbsrechtliche Beweislastumkehr
eingeführt.
Das ist wirklich
sozusagen einer der springenden Punkte, warum dieses Gesetz eine
Wirkmächtigkeit hat. Nach aktueller Rechtslage liegt die Beweislast
für den Nachweis des Missbrauchs bei der Behörde. Das drehen wir
jetzt um. Warum? – Weil ein gerichtsfester Nachweis –
darum geht es am Ende,
es braucht einen gerichtsfesten Nachweis – in der Praxis sehr, sehr
schwer zu erbringen ist.
Wir haben eine
Informationsasymmetrie zwischen der Behörde und
den Unternehmen, und um diesem Umstand zu begegnen, wird es jetzt eben die
Beweislastumkehr geben. Marktbeherrschende EVUs müssen gegebenenfalls den
ermittelnden Behörden beweisen, dass sie ihre Marktmacht
nicht missbraucht haben und müssen insbesondere die Forderung von
höheren Preisen auch sachlich rechtfertigen können.
Es wurde schon darauf hingewiesen: Diese
Bestimmung gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2007. Die
Regelung hat sich dort bereits bewährt,
ist seit 15 Jahren nicht nur in Kraft, sondern wurde zwischendurch auch beständig
verlängert. Die Regelung, die wir hier treffen, soll nicht nur
für Elektrizität und leitungsgebundenes Erdgas, sondern eben auch
für die Fernwärme gelten, weil gerade dort die Frage des
Wettbewerbs – leitungsgebunden – eine sehr wichtige ist.
Die Regelung soll auch da sicherstellen, dass kein potenzieller
Preismissbrauch praktiziert wird.
(Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Pfurtscheller und
Prinz.)
Es ist mir auch wichtig,
zu betonen, dass die Bestimmungen des Kartellgesetzes – das ist
jetzt für alle, die sich intensiver mit der Materie beschäftigen – sowie
des Wettbewerbsgesetzes und somit auch sämtliche Ermittlungsbefugnisse
und Antragsrechte der Wettbewerbs- und Kartellbehörden
auch auf dieses Sondergesetz anzuwenden sind. Wird gegen das vorgeschlagene
Gesetz verstoßen, zieht das somit auch kartellrechtliche Folgen nach
sich. Da gibt es dann alles: Abstellungsmaßnahmen oder eben
Verhängung von Bußgeldern durch das Kartellgericht. Das reiht sich
also in die Bestimmungen des Kartellgesetzes und des
Wettbewerbsgesetzes ein.
Kollege Stark hat
es vorhin angesprochen: Da sich aber die Bedingungen am
Energiemarkt – wir sehen das in der derzeitigen Situation –
natürlich
auch rasch sehr intensiv ändern können, wollen wir das vorerst
befristen – analog zur deutschen Regelung bis 31.12.2027. Dann
liegt es natürlich
am Hohen Haus, darüber zu debattieren, wie wir weiter damit vorgehen.
Ich möchte
abschließend noch eines sagen: Dieses neue Gesetz soll dazu dienen,
mögliche schwarze Schafe am Energiemarkt, welche bisher aufgrund des wettbewerbsrechtlichen
Rechtsrahmens nicht belangt werden konnten und sich potenziell auf dem
Rücken der Endkundinnen und Endkunden unrechtmäßig bereichert
haben, zu verhindern. Sofern es diese Fälle in Österreich überhaupt
gibt, können diese zukünftig ausfindig gemacht, gegebenenfalls
auch sanktioniert und jedenfalls leichter gerichtsfest gemacht
werden – im Interesse aller Endkundinnen und Endkunden. Wir haben
alle Interesse an einem fairen Wettbewerb am
Energiemarkt und daran, potenziellem Preismissbrauch keinen Platz zu
geben; auch das eint uns.
Ich habe den Redebeitrag der NEOS noch nicht
gehört, aber wenn ich
an den Ausschuss anschließen darf: Ich freue mich wirklich über die
breite Unterstützung dieses Anliegens, das uns in diesem Haus
offenbar eint,
und das finde ich sehr schön. – Herzlichen Dank. (Beifall
bei Grünen und ÖVP.)
20.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Dipl.-Ing.in Karin Doppelbauer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer
(NEOS): Herr Vorsitzender!
Frau Ministerin! Ja, ich kann da anschließen: Auch wir finden gut, was
hier
passiert, weil es natürlich wichtig ist, dass marktbeherrschende
Unternehmen mit einer Stellung, in der sie Preise diktieren und die
Konsument:innen
und am Ende des Tages auch die Unternehmerinnen und Unternehmer schröpfen –
auch das haben wir in letzter Zeit gesehen –, in einem ersten
Schritt zumindest ein wenig an die Kandare genommen werden. Dieser springende Punkt,
diese Beweislastumkehr, die eben stattzufinden hat – eine Konkretisierung im Kartellrecht –, ist
aus unserer Sicht ein sinnvoller erster Schritt, und deswegen haben Sie
hier auch unsere Zustimmung.
Ich bin
natürlich nicht so höflich wie Sie und spreche nicht von potenziellen
schwarzen Schafen, die wir auf dem Markt haben, sondern ich gehe tatsächlich einen
Schritt weiter und sage, die Landesenergieversorger spielen da keine sehr
glückliche Rolle. Diese gehören aus meiner Sicht durchaus
noch ein wenig genauer angeschaut und durchaus noch ein wenig mehr in den freien
Markt entlassen.
Ich finde es auch immer sehr schön, wenn
die FPÖ uns Tipps dahin
gehend gibt, wie wir Liberale den Liberalismus zu verstehen haben. Herr Kassegger,
ich kann es Ihnen dann gerne noch weiter erklären, aber ganz kurz und in a
Nutshell: Wir wollen halt einen echten Markt und nicht ein bissel Markt,
wie es Ihnen offenbar gerade gefällt. Ich glaube, die FPÖ hat halt
auch
einige Politiker in den Aufsichtsräten sitzen, und so ein bissel
Postenschacher war bei der FPÖ auch noch nie so ganz verkehrt. (Beifall
bei den NEOS. –
Abg. Kassegger: Sie gehen davon aus, dass das lauter Idioten sind, und
das ist nicht in Ordnung! Aber danke für das Privatissimum!)
Am Ende des Tages ist es aber so –
und da schauen wir halt auch wieder
auf die Fakten –, dass der Gaspreis in Österreich im EU-Schnitt
um circa 4 Cent höher ist als in den anderen Ländern. Das
bedeutet für einen normalen
Haushalt 500 Euro im Jahr. Schaut man sich den Strompreis an und zieht die
Steuern und Abgaben ab, damit es dann auch vergleichbar wird, dann sieht man,
dass wir 7,6 Cent pro Kilowattstunde teurer sind als im europäischen
Durchschnitt.
Das heißt, die potenziellen schwarzen Schafe sind feste schwarze Schafe – aus unserer Sicht.
Noch einmal: alles gut mit diesem Gesetz, aber
was uns eben nicht gefällt,
ist diese Sunsetclause. Wir sind normalerweise große Fans von
Sunsetclauses, aber in diesem Zusammenhang glauben wir einfach, dass das durchgezogen gehört,
um solche Dinge schlicht und einfach auch in Zukunft zu verhindern.
Deswegen haben wir einen ersten Abänderungsantrag, der denn da lautet:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
I. § 2 lautet:
„§ 2. Dieses Bundesgesetz in
der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2024 tritt an dem der
Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ist nur auf Einkaufs- oder
Verkaufspreise und Geschäftsbedingungen, die
nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gefordert werden, anzuwenden.“
*****
Noch einmal:
Worum es uns geht, ist, dass diese Regelung eben nicht
nur bis 2027 gilt, sondern dass auch darüber hinaus an dieser Regelung
festgehalten wird und diese Beweislastumkehr bestehen bleibt.
Der zweite Punkt:
Wir glauben, es braucht noch einen weiteren großen Schritt, um den Markt
in Österreich so zu gestalten, dass wir die günstigen Preise
an die Konsumentinnen und Konsumenten oder auch an die Unternehmerinnen und
Unternehmer weitergeben können, deswegen noch ein Entschließungsantrag
von mir und meinen Kolleg:innen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reformpaket Energiewirtschaft“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, umgehend ein umfassendes Reformpaket für die österreichische Energiewirtschaft vorzulegen, welches folgende Punkte umfasst:“
Ja, Politiker sollen keine
Aufsichtsratsposten mehr haben. Die können
auch auf die Hauptversammlung gehen, wenn sie denn strategisch dem etwas
beizufügen haben.
Die Entflechtungsvorschriften - -
Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete, Sie müssen bitte den Text so vorlesen, wie er im Antrag steht.
Abgeordnete
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer
(fortsetzend): Gut, danke sehr. –
Soll ich noch einmal anfangen, oder soll ich weitertun? (Abg. Matznetter:
Das war aber nett! Das war nett vom Vorsitzenden!)
„- Politiker:innen sollen keine Aufsichtsratsposten in Energieversorgungsunternehmen (EVU) innehaben dürfen
- Die
Entflechtungsvorschriften von Netzanbietern und Energieversorgern müssen
strikt durchgesetzt und gegebenenfalls die Vorschriften über geltende
EU-Vorgaben hinaus verschärft werden
- Energieversorger im öffentlichen Besitz müssen in ganz Österreich Angebote machen
- Die Zusammenlegung der 114 Strom- und 19 Gasverteilernetzbetreiber
- Regelmäßige, monatliche Veröffentlichungen der E-Control von Energiepreisen pro Bundesland zur Förderung von Anbieterwechsel.“
*****
Meine Damen und Herren, wir brauchen einen Systemwechsel am österreichischen Energiemarkt. Das wäre ein erster Schritt, und wir freuen uns über Bestätigung. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
20.50
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses
für Wirtschaft, Industrie und Energie über
den Antrag 4073/A der Abgeordneten Christoph Stark, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Abmilderung
von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern
erlassen wird
(2577 d.B.) – TOP 13
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
I. § 2 lautet:
„§ 2. Dieses
Bundesgesetz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2024 tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in
Kraft und ist nur auf Einkaufs-
oder Verkaufspreise und Geschäftsbedingungen, die nach
Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gefordert werden, anzuwenden."
Begründung
Nachhaltig Wettbewerb im Energiemarkt sichern, statt Interessen der Landesfürsten schützen
In der Begründung zu
diesem Gesetzesantrag wird festgehalten, dass der heimische Strom- und Gasmarkt
"in weiten Teilen durch eine hohe Konzentration gekennzeichnet"
ist. Bezug wird auch auf den von Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und
E-Control vorgelegten Zwischenbericht im Jahr 2023 genommen, der
zur Schlussfolgerung kommt, "dass der Wettbewerb am inländischen
Energiemarkt im Krisenjahr 2022 quasi zum Erliegen gekommen sei.". Dieses
Gesetz sieht somit
ein Verbot für marktbeherrschende Energieversorgungsunternehmer vor,
Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen zu
fordern, die sich
bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ergeben
würden, wobei insbesondere die Verhaltensweisen von Unternehmern auf
vergleichbaren Märkten mit wirksamem Wettbewerb zu
berücksichtigen sind.
Strengere Wettbewerbsbestimmungen nach deutschem Vorbild (§29 GWB) erscheinen sinnvoll, da der mangelhafte Wettbewerb unter den Landesenergieversorger die Verbraucher:innen in Österreich stark belasten. Eine NEOS-Analyse auf Basis von Daten der E-Control zeigt, dass die Gas- und Strompreise der Hauptprodukte der Landesenergieversorger immer noch deutlich über den stark gesunkenen Marktpreisen in Österreich und Europa liegen.


Die im Antrag enthaltene Sunset-Klausel ist nicht nur
wegen der kurzen Dauer auffällig, sondern wird auch merkwürdig
begründet. Als Hauptargument wird
angeführt, dass auch in Deutschland die entsprechende Klausel (§29
GWB)
im Jahr 2027 ausläuft. Diese Begründung ist jedoch nicht
nachvollziehbar, da es
keinen direkten Zusammenhang zwischen den deutschen und österreichischen
Märkten gibt. Zudem wird die Regelung in Deutschland mit Auslaufen der
Regelung Ende 2027 viel länger in Kraft gewesen sein, als das für
Österreich vorgesehen ist: Für Fernwärme 6 Jahre
und für Elektrizität und Gas 20 Jahre, im Gegensatz zu den
vorgeschlagenen 3,5 Jahren in Österreich. Es scheint offensichtlich,
dass man mit dieser Sunset-Klausel ab 2028 wieder das unbeschwerte Leben der
Landesfürsten und ihrer Energieunternehmen stillschweigend wiederherstellen möchte.
NEOS regen daher die Streichung dieser Klausel an. Eine Nachfolgeregierung
kann im Jahr 2027 bzw. 2028 immer noch diese Bestimmung evaluieren
und gegebenenfalls aufheben. Energieversorgungsunternehmen (EVU) sollten nicht
automatisch in alte Gewohnheiten zurückfallen dürfen.
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Reformpaket Energiewirtschaft
eingebracht im Zuge der
Debatte in der 266. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 4073/A der
Abgeordneten Christoph Stark, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Abmilderung
von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen
im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern erlassen wird
(2577 d.B.) – TOP 13
Seit Beginn der Turbulenzen auf den europäischen
Energiemärkten, waren österreichische Haushalte und Unternehmen
von gestiegenen Endkundenpreisen
besonders stark betroffen. Dieser Befund ist auch im Frühsommer 2024, also
zu einem Zeitpunkt, zu dem die Großmarktpreise seit Monaten
kontinuierlich
sinken, aktueller denn je:
• Österreich
hat immer noch die höchste Inflationsrate bei Gas in der gesamten EU. Gas
war laut offiziellen Verbraucherpreisen in Österreich im
April 2024 um 165,4% teurer als im Jänner 2021, in der Eurozone lag der
Preisauftrieb im selben Zeitraum nur bei 56,7%.
• Laut Eurostat zahlten österreichische Haushalte für Gas zuletzt 3,5 Cent mehr pro Kilowattstunde als im EU-Vergleich. Das belastet einen durchschnittlichen Haushalt um 525 Euro pro Jahr.
• Auch
der Preis für elektrischen Strom ohne Steuern und Abgaben ist für
österreichische Haushalte mehr als 7,6 Cent pro Kilowattstunde
höher als
der Vergleichswert auf europäischer Ebene.
Die Gründe für diese enorme Mehrbelastung
für österreichische Haushalte und Industriebetriebe ist im
Zusammenspiel mehrerer Faktoren zu finden. Österreich ist noch
immer in höchstem Grade von russischem Gas abhängig und hat in den Monaten März und April 2024 derart hohe
Mengen Gas aus Russland importiert,
wie seit Juni 2022 nicht mehr. Zusätzlich führt die deutsche
Gasspeicherumlage zu signifikanten Preisaufschlägen für Gasimporte
über Deutschland.
Zu alldem kommt ein nicht funktionierender, in seiner Struktur wettbewerbsfeindlicher, Energiemarkt in Österreich hinzu, der dazu führt, dass die gesunkenen Energiepreise bei den österreichischen Haushalten und Unternehmen nicht ankommen.
Dafür sorgt eine unheilige Allianz aus staatlich kontrollierten Energieunternehmen und der öffentlichen Hand. Darunter leiden Kaufkraft und Wettbewerbsfähigkeit.
Eine NEOS-Analyse auf Basis
von Daten der E-Control und der Österreichischen Energieagentur
zeigt, dass die Gas- und Strompreise der Hauptprodukte der
Landesenergieversorger immer noch deutlich über den stark gesunkenen
Marktpreisen in Österreich und Europa liegen. Während
Neukundenprodukte in einem ähnlichen Ausmaß sinken wie die
Großmarktpreise von Gas und
Strom, verbleiben die Preise der Hauptprodukte der lokalen Anbieter auf hohem
Niveau. Verantwortlich dafür ist die Marktkonzentration der lokalen Energieanbieter im
eigenen Netzgebiet und die durch öffentliches Eigentum dominierte Struktur
der österreichischen Energiewirtschaft. In der vorherrschenden
öffentlichen Eigentumsstruktur gibt es keinen Wettbewerbsanreiz für
Landesenergieversorger. Zudem bietet sie der österreichischen Politik
die Grundlage für
einen wirtschaftspolitischen „Schildbürgerstreich“, in dem die
Landesenergieversorgen die Preise hochhalten, hohe Dividenden an ihre
staatlichen Eigentümer ausschütten und diese verteilen
„Boni“ und Kompensationszahlungen an die Kundinnen und Kunden.


Die Bundesregierung setzt vereinzelte Maßnahmen wie
die Einführung der Beweislastumkehr für marktbeherrschende
Unternehmen. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes und die
Kaufkraft österreichischer Endkund:innen zu erhöhen, bedarf es jedoch
viel mehr: Eine umfassende Strukturreform im österreichischen
Energiemarkt, die den politischen Einfluss auf die Landesenergieversorger
beendet und für mehr Wettbewerb und niedrigere Preise sorgt.
Diese Reform muss folgende Punkte umfassen:
• Raus mit der Politik aus den Aufsichtsräten der EVU: Noch immer haben sogar aktive Politiker:innen in Spitzenpositionen Aufsichtsratmandate in den Energieversorgungsunternehmen inne. In Salzburg ist Landeshauptmann Wilfried Haslauer gar Aufsichtsratsvorsitzender der Salzburg AG. NEOS fordern: Politiker:innen sollen keine Kontrollfunktionen in Energieversorgungsunternehmen (EVU) innehaben.
• Echtes
Unbundling für mehr Wettbewerb: Im Zwischenbericht der Taskforce von E-Control
und Bundeswettbewerbsbehörde zur Untersuchung der Situation auf den
Strom- und Gasmärkten aus Juni 2023 wird festgehalten,
dass sich 2022 viele öffentliche Energieversorger in ihr
„Kerngebiet“ zurückzogen
haben. Nach geltenden
Entflechtungsregeln sollte jedoch der Netzbetrieb
eines vertikal integrierten Unternehmens keinen Einfluss auf die
Vertriebsaktivitäten haben. Dieses Verhalten schränkt Wettbewerb
ein und führt zu Mehrkosten. NEOS fordern: Die Trennung von Netzanbietern
und Energieversorgern muss strikt durchgesetzt und gegebenenfalls die
Vorschriften
über geltende EU-Vorgaben hinaus verschärft werden.
• Angebotspflicht
in alle Bundesländer: Im Jahr 2023 agierten 145 Stromlieferanten
für Haushalte in Österreich, jedoch boten nur 23 von ihnen
auch tatsächlich österreichweit Neuvertragsabschlüsse für
Haushalte an. Die übrigen beschränkten sich entweder geographisch, oft
auf das Netzgebiet des verbundenen Unternehmens. NEOS fordern:
Energieversorger im öffentlichen Besitz müssen in ganz
Österreich Angebote machen, um
den Wettbewerb zu erhöhen.
• Teure
Mehrgleisigkeit bei den Netzbetreibern abschaffen: Der österreichische
Energiemarkt ist gekennzeichnet von einer auffällig hohen Anzahl an
Netzbetreibern. Das ist zwar kein Alleinstellungsmerkmal, aber in Ländern
wie beispielsweise Belgien, Niederlande oder Dänemark ist die Anzahl an
Verteilernetzbetreibern um einiges geringer. Österreich sollte diesem
Beispiel im Sinne einer Systemvereinfachung folgen. NEOS fordern:
Zusammenlegung
der 114 Strom- und 19 Gasverteilernetzbetreiber.
• Mehr
Preistransparenz durch monatliche Berichte der E-Control: Die Wettbewerbssituation
auf den Energiemärkten sollte auf wiederkehrender
Basis dargestellt werden. NEOS fordern: Regelmäßige
Veröffentlichungen von Energiepreisen pro Bundesland zur Förderung
von Anbieterwechsel.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die
Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚
Mobilität‚ Innovation und Technologie, wird aufgefordert, umgehend
ein umfassendes Reformpaket für die österreichische Energiewirtschaft
vorzulegen, welches folgende Punkte umfasst:
• Politiker:innen sollen keine Aufsichtsratsposten in Energieversorgungsunternehmen (EVU) innehaben dürfen
• Die
Entflechtungsvorschriften von Netzanbietern und Energieversorgern müssen
strikt durchgesetzt und gegebenenfalls die Vorschriften über geltende
EU-Vorgaben hinaus verschärft werden
• Energieversorger im öffentlichen Besitz müssen in ganz Österreich Angebote machen
• Die Zusammenlegung der 114 Strom- und 19 Gasverteilernetzbetreiber
• Regelmäßige, monatliche Veröffentlichungen der E-Control von Energiepreisen pro Bundesland zur Förderung von Anbieterwechsel."
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Sowohl der Abänderungsantrag als auch der Entschließungsantrag sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Michael Schnedlitz. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Michael Schnedlitz (FPÖ): Herr
Präsident! Sehr geehrte
Damen und Herren! Wie Sie wissen, werden wir zustimmen, weil dieses Gesetz
natürlich ein Schritt in die richtige Richtung ist. Mit Hilfe in der Not,
wie
es einer meiner ÖVP-Vorredner vorhin gesagt hat, hat das aber nichts zu
tun, genauso wenig wie mit Gerechtigkeit und wie mit Fairness. Ein großes
Problem bleibt nämlich noch: dass das Geld all jener Kunden, die in den
letzten Jahren die Wucherpreise im Energiesektor bezahlt haben –
also diese Millionengewinne, die in die öffentliche Hand geflossen sind, selbst
wenn sie jetzt nicht mehr fließen –, den Besitzer gewechselt
hat. Das heißt, die Millionengewinne fehlen ja irgendwo, und zwar in den
Haushalten, die gleichzeitig ohnehin noch unter der Teuerung leiden. Das
würde es jetzt
dringend brauchen: eine Wiedergutmachung für die Wucherpreise der letzten
zwei Jahre. (Beifall bei der FPÖ.)
Denn: Eine echte Hilfe in der Not ist es ja nicht, wenn man
zwei Jahre
überhöhte Preise und Wucherpreise kassiert (Abg. Lukas Hammer:
Was habt ihr in Oberösterreich mit der Energie gemacht?) und sich dann
dafür abfeiern lässt,
dass man jetzt ja eh damit aufhört, sehr geehrte Damen und Herren. Die
öffentliche Hand ist da Eigentümer, das verstehen die Menschen
draußen, und
was es da jetzt auch wirklich braucht, ist eine Wiedergutmachung.
Im Übrigen – weil jetzt auch die
Katastrophen angesprochen wurden und auch dort gesagt wurde: Da helfen wir auch
als Helfer in der Not! –: Es ist schon richtig, dass oft und immer
wieder sehr schnell auf Knopfdruck Geld da ist, auch bei Katastrophen, aber nie
im eigenen Land. (Widerspruch bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich erinnere daran: Beim Erdbeben in der Türkei – Millionen
über Nacht an Hilfsgeldern! Ich erinnere daran: Millionen erst vor
wenigen
Wochen an die Ukraine, 5 Millionen Euro! (Abg. Schallmeiner: Solidarität
ist ein Fremdwort für dich!) Vor zwei Jahren in Arriach und in
Treffen: Hochwasser, wie auch jetzt in weiten Teilen dieses
Landes – und die Menschen haben bis heute keinen einzigen Cent
gesehen! Das heißt, auf Knopfdruck geht immer alles für
die gesamte Welt, aber für die eigenen Leute im Land ist nie Geld
vorhanden. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie finden uns immer als Partner, wenn es um echte Hilfe in der Not
geht –
egal ob das die Wucherpreise und die Energiepreise sind oder sonst
irgendetwas –, aber Sie können doch nicht Millionengewinne
für die öffentliche
Hand lukrieren und dann hergehen und sagen: Jetzt sind wir super, jetzt machen
wir damit zumindest nicht weiter! – Wir müssen das Ganze, was
in den
letzten Jahren passiert ist, für die Menschen auch wiedergutmachen. Die
Millionengewinne, die die öffentliche Hand jetzt eingefahren hat,
diese Millionen müssen den Haushalten zurückgegeben werden,
sehr geehrte Damen und Herren, dann stimmt auch die Rechnung wieder. (Beifall
bei der FPÖ. –
Abg. Schallmeiner: Sag es deinen Kolleginnen und Kollegen in Salzburg,
Oberösterreich und Niederösterreich!)
Im Übrigen, was die Soforthilfen auf Knopfdruck
betrifft: Wir können
uns ruhig, wenn wir uns um die eigene Bevölkerung gekümmert haben, um
die gesamte Welt kümmern. Wichtig ist aber, dass einmal im eigenen Land
geholfen wird (Abg. Lukas Hammer: Und im eigenen Bundesland, Herr
Kollege! – Ruf bei den Grünen: Nein, da ist er nicht
verantwortlich!), dann im eigenen Land,
im eigenen Land, im eigenen Land – und dann, sehr geehrte Damen und
Herren, können Sie auf den Rest der Welt blicken. (Beifall bei der
FPÖ. – Abg. Hörl: Schmähbruder!)
20.54
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht - - (Rufe bei der ÖVP: Tatsächliche Berichtigung!) – Ich habe leider die Debatte schon geschlossen. (Abg. Stögmüller: Das kann man auch in der nächsten, das muss er in der nächsten TO - -! – Weiterer Ruf: Tatsächliche Berichtigung!) – Herr Abgeordneter, wie gesagt, ich habe die Debatte geschlossen. Das tut mir leid, aber ich kann nicht jetzt wieder die Debatte neu aufmachen. Das ist leider nicht möglich. (Die Abgeordneten Obernosterer und Eßl: Eine tatsächliche Berichtigung!)
Nein, es tut mir leid. Wenn die Debatte geschlossen ist, ist sie geschlossen – es tut mir wirklich leid. (Abg. Stögmüller: Ja aber in der nächsten TO!) – Bitte schön? (Abg. Stögmüller: Bei der nächsten Tagesordnung!)
Beim nächsten Tagesordnungspunkt
könnten Sie sich zu Wort melden
und mit ein bisschen Fantasie einen entsprechenden Beitrag einbringen. Sie sind
ein sehr erfahrener Mandatar, Sie werden das ganz leicht machen.
(Ruf bei der SPÖ: Das ist sehr österreichisch!)
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2577 der Beilagen.
Hierzu haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag (Unruhe im Saal) – Ruhe bitte! – eingebracht.
Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 2 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte
ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das
ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reformpaket Energiewirtschaft“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen
Entschließungsantrag
sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit.
Der Antrag ist abgelehnt.
Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (2554 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2024 – WRÄG 2024) (2573 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Ing. Mag. Volker Reifenberger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger
(FPÖ): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren
zu Hause vor den Bildschirmen! Hohes Haus! Bevor ich mit meiner eigentlichen Rede
beginne, möchte ich mich herzlich bedanken, und zwar
beim Kommandanten des Jägerbataillons Salzburg „Erzherzog
Rainer“, Herrn
Major Markus Matschl, der mir für die
Nationalratssitzung dienstfrei
gegeben hat. Ich nehme nämlich derzeit als Milizoffizier an einer
Übung teil, und zwar an der Übung
„Schutzschild 2024“, und ich befinde mich daher derzeit im Präsenzstand –
das ist auch der Grund, warum ich hier unter der Krawatte meine
Erkennungsmarke (auf diese weisend) trage.
Nun aber zum eigentlichen
Thema: Während das heute zu beschließende Wehrrechtsänderungsgesetz 2024
einige gute und sinnvolle Punkte enthält – das möchte ich
gar nicht bestreiten, Frau Bundesminister –, enthält es leider
Gottes auch Neuerungen, die sich negativ auf die Miliz auswirken
werden. Der Miliz geht es jetzt schon schlecht, sehr schlecht, und neben all
den anderen Problemen, die es im Bereich der Miliz gibt, gibt es vor allem ein
Problem: Wir haben nicht genug Personal. Wir wissen es, Sie wissen es, alle wissen
es. Laut dem Landesverteidigungsbericht 2023 fehlen jährlich –
und
ich betone: jährlich – 150 Milizoffiziere. Aktuell haben
wir jährlich in
etwa 30 neue Milizoffiziere. Das heißt, wir haben ein jährliches
Fehl von 120 Milizoffizieren.
Noch viel schlimmer schaut das
Ganze bei den Milizunteroffizieren aus. Hier brauchen wir laut
Landesverteidigungsbericht nämlich jährlich einen
Zuwachs von 610 Milizunteroffizieren, wir haben aber leider Gottes
jährlich nur 50 neue Milizunteroffiziere. Das heißt, wir haben hier
ein jährliches Fehl
von 560 Milizunteroffizieren.
Anstatt dass Sie endlich unseren freiheitlichen
Anträgen zustimmen
würden, diese aufgreifen würden und den Grundwehrdienst wieder
verlängern würden, verpflichtende Milizübungen einführen
würden – nach dem altbewährten Modell sechs plus
zwei –, präsentieren Sie, Frau Bundesminister, uns einen
Papamonat beziehungsweise Elternmonat für Grundwehrdiener.
Wenn also jemand in Zukunft einen Grundwehrdienst oder einen Wehrdienst als
Zeitsoldat oder einen Ausbildungsdienst leistet, dann hat er ab der Geburt
seines Kindes Anspruch auf vier Wochen Dienstfreistellung.
Bei länger dienenden Zeitsoldaten mag das durchaus akzeptabel sein, beim Grundwehrdiener, der eh nur sechs Monate dient, schaut das allerdings anders aus. Grundwehrdiener erreichen eben – so steht es in Ihrem Landesverteidigungsbericht – frühestens nach sechs Monaten Ausbildung die volle Feldverwendungsfähigkeit, wie das so schön heißt. Tritt der Papamonat eher zu Beginn des Grundwehrdienstes ein, also in der Grundausbildung, der sogenannten BA1, dann verpasst der junge Rekrut elementare Teile seiner Ausbildung und wird in der Folge niemals militärisch verwendet werden können.
Tritt der Papamonat aber etwas später im
Grundwehrdienst ein, also
während der waffengattungsspezifischen Vollausbildung, der sogenannten BA2
oder BA3, dann verpasst der junge Soldat ebenfalls wichtige Stationen
in seiner Ausbildung, was dann zur Folge hat, dass er nicht in die Miliz beordert
werden kann.
Der Grundwehrdienst dient eben – Systemerhalter
ausgenommen – der Ausbildung. Im Zivilleben ginge das auch nicht so
einfach, einen Papamonat im Rahmen einer Ausbildung in Anspruch zu nehmen.
Gehen Sie einmal
als Student zu Ihrem Professor und erklären Sie ihm, dass Sie gerade Vater
geworden sind und daher die nächsten vier Proseminare mit
Anwesenheitspflicht nicht absolvieren werden! Sie werden aus dem Kurs
fliegen beziehungsweise ihn nicht positiv abschließen können.
Beim Grundwehrdienst ist
das nichts anderes.
Frau Bundesminister, mit dem Papamonat oder Elternmonat, wie
er korrekt heißt, verschlimmern Sie, und zwar mit Ansage, das jetzt schon
vorhandene massive Personalproblem, und Sie konterkarieren damit
Ihren eigenen Landesverteidigungsbericht, in dem Sie nämlich das
Personalwesen zu
einem Schwergewicht erklären.
Der Papamonat ist nichts
anderes als ein billiges Wahlzuckerl, ähnlich dem seinerzeitigen
Wahlzuckerl des damaligen Ministers Günther Platter (Abg.
Hörl: Hallo, hallo!), der den Grundwehrdienst verkürzt hat, worunter wir immer noch massiv leiden.
Frau Bundesminister, statt dem Papamonat sollten Sie endlich wieder verpflichtende Milizübungen einführen, bevor es endgültig zu spät ist! (Beifall bei der FPÖ.)
21.02
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Ich darf die Frau
Bundesministerin für Landesverteidigung noch sehr herzlich in unserer
Mitte begrüßen. Sie machen sich schon bereit für
eine - - (Bundesministerin Tanner: Ich würde gern
nach der ersten Runde sprechen!) – Nach der ersten Runde. Gut,
in Ordnung. (Bundesministerin Tanner: Danke, Herr Präsident!)
Herr Mag. Friedrich Ofenauer, Sie gelangen zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Hörl: Sag’s dem Schnedlitz jetzt!)
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer
(ÖVP): Herr Präsident! Sehr
geehrte Frau Bundesministerin!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen
Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Nachdem beim letzten Tagesordnungspunkt
leider zu früh die Rednerliste geschlossen wurde,
möchte ich schon zu Kollegen Schnedlitz, den ich jetzt in der letzten
Reihe sehe, festhalten: Kollege Schnedlitz, ich glaube, es gibt kein Land in
Europa –
das brauchen Sie nicht so mit der Hand wegwinken, wegwischen –
und, ich glaube, auch kein Land weltweit, in dem nach Katastrophen so rasch und
so umfassend geholfen wird wie in Österreich – von den
freiwilligen Feuerwehren, von den Einsatzorganisationen und auch finanziell. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Jede Gemeinde,
die betroffen ist, die die entsprechenden Unterlagen
beibringt, die Anträge stellt, bekommt innerhalb von 14 Tagen auch
die entsprechenden finanziellen Unterstützungen. (Zwischenruf des
Abg. Schnedlitz.) –
Kollege Schnedlitz, machen Sie nicht alles schlecht und reden Sie nicht alles schlecht, was nicht schlecht ist!
Genauso bei
Kollegen Reifenberger (das Licht im Saal verdunkelt sich –
Rufe: Hö! Da geht das Licht aus! Energie sparen! – Abg. Stögmüller:
Herr Präsident, ist es schon aus?): Diese negative Ausprägung ist
sehr schade, nämlich
immer den Blick auf das Negative zu haben und dieser Novelle des Wehrrechtsänderungsgesetzes
dann, wenn das so wie im Ausschuss ist, auch nicht zuzustimmen.
Diese Novelle des
Wehrrechtsänderungsgesetzes bringt tatsächlich Verbesserungen
für die Soldatinnen und Soldaten, besonders auch bei der Miliz,
nämlich zum Beispiel eine Milizausbildungsvergütung für jeden
Tag einer geleisteten Milizübung – diese kann nämlich
für berufliche Fortbildung verwendet werden, und das ist gerade
auch wichtig, um die Akzeptanz in der Wirtschaft für Milizsoldaten zu
steigern. Sie bringt einen finanziellen Ausgleich für Nachteile, die sich
aufgrund des Einsatzes in der Miliz bei der Berechnung des Kinderbetreuungsgeldes oder des Familienzeitbonus
ergeben, und nicht
zuletzt auch die Möglichkeit des Elternmonats. Und ja, damit werden
auch langjährige Forderungen des Milizbeauftragten und auch der
Parlamentarischen Bundesheerkommission erfüllt.
Festhalten möchte ich auch, dass seit
2020 in einem Investitionspaket für die Miliz um mehr als
200 Millionen Euro – 220 Millionen waren es, glaube
ich, sogar – Geräte und Ausrüstung angeschafft wurden,
nämlich persönliche Ausrüstung wie Kampfhelm und Tarnanzug,
Verbesserung der Führungsmittel, die Beschaffung von
Nachtsichtbrillen, eine Modernisierung
der Sturmgewehre, Anschaffung von Scharfschützengewehren und vor allem
auch Fahrzeugen zur Verbesserung der Mobilität. Das ist wichtig, denn
die Miliz ist ein ganz wesentlicher Faktor für die Weiterentwicklung des
österreichischen Bundesheeres.
Was aber
heißt Weiterentwicklung? – Bei der Weiterentwicklung geht
es um die Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit unserer Republik,
meine Damen und Herren, indem die robusten militärischen Fähigkeiten
des österreichischen Bundesheeres möglichst rasch wieder gesteigert
werden.
Mit dem
Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz ist eine nachhaltige Finanzierung des
österreichischen Bundesheeres sichergestellt worden – ein Erfolg unserer Verteidigungsministerin Klaudia
Tanner. Herzlichen
Glückwunsch nochmals dazu! (Beifall und Bravoruf bei der
ÖVP.)
Der
Landesverteidigungsbericht empfiehlt auch die weitere Umsetzung des
Streitkräfteprofiles Unser Heer und des Aufbauplanes österreichisches
Bundesheer 2032 plus. Dementsprechend werden unter anderem Hubschrauber
und Radpanzer beschafft, die Kampfpanzer erneuert, wird in die Luftverteidigung
investiert – ganz wichtig, denn die Souveränität
Österreichs endet nicht am Gipfel des Großglockners, meine Damen und
Herren –, und
es wird auch Ausrüstung für die Soldatinnen und Soldaten
beschafft. – Das ist das eine: die Investition in das
Gerät, die notwendig ist, um die militärischen Fähigkeiten
für eine glaubwürdige, robuste und vor allem auch starke
militärische Landesverteidigung sicherzustellen.
Ja, wir wissen, wir haben in
manchen Bereichen aber auch Probleme.
Genauso wichtig ist das Personal, das Personal, um dieses Gerät bedienen
zu können. So heißt es auch in den militärstrategischen
Schlussfolgerungen,
dass dem Personal in Zukunft oberste Priorität einzuräumen
ist – so wie in allen Bereichen: in der Wirtschaft genauso wie im
öffentlichen Dienst und auch
im öffentlichen Dienst in allen Bereichen.
Es muss das bestehende Personal gehalten werden und mehr
junges Personal geworben werden. Dazu muss das österreichische Bundesheer
ein attraktiver Arbeitgeber sein und sich auch gegenüber der
Konkurrenz in der Privatwirtschaft behaupten können. Deshalb braucht
es auch Investitionen
und entsprechende Maßnahmen im Personalbereich. Ich spreche da ganz besonders auch die Anpassungen im Dienst- und Besoldungsrecht an und adressiere das besonders an unseren Beamtenminister.
Ein Einsatz erfordert zumindest eine Teilmobilmachung des
österreichischen Bundesheeres. Das bedeutet aber auch, dass schon in
Friedenszeiten
die Kommandostrukturen, Prozesse und Abläufe bestehen müssen, um das
österreichische Bundesheer rasch mobil machen und einsetzen zu
können. Das bedeutet wiederum, dass die Struktur und vor allem auch die
Bewertung von Arbeitsplätzen in der Friedensorganisation des
österreichischen Bundesheeres inklusive der Zentralstelle nicht mit der in
anderen Bundesministerien vergleichbar ist.
Derzeit allerdings, meine Damen und Herren, ist eine Tendenz
im Bundesministerium für öffentlichen Dienst, im BMKÖS, zu
beobachten, nämlich
dass militärische Arbeitsplätze der Friedensorganisation in zivile
Arbeitsplätze umgewidmet werden. Damit regiert sozusagen das Beamtenministerium
in das Verteidigungsministerium hinein, und das ist durchaus ein Problem, weil
es zu einer erheblichen Einschränkung und Behinderung der
Einsatzfähigkeit des österreichischen Bundesheeres
führen kann.
Das heißt, wir brauchen vom BMKÖS auch eine entsprechende Arbeitsplatzbewertung, die auf die geforderten Einsatzaufgaben des österreichischen Bundesheeres Rücksicht nimmt. Ich habe den Herrn Beamtenminister hier vom Rednerpult aus auch schon einmal im Rahmen einer Rede darauf angesprochen. Ich bin doch auch guter Dinge, dass das bald einmal geschehen wird, weil es wirklich höchst notwendig ist.
Wir brauchen eine Bewertung, die sicherstellt, dass sich
qualifiziertes
Personal zum Dienst im österreichischen Bundesheer meldet und auch im
Dienst im österreichischen Bundesheer bleibt, damit auch zukünftig
die militärische Landesverteidigung gesichert ist. – Danke
schön. (Beifall bei der ÖVP.)
21.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr
Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und
Herren! Ja, ich verrate Ihnen
kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir dem vorliegenden Gesetzespaket heute
nicht zustimmen werden. Es enthält zwar einige durchaus sinnvolle kleine
Änderungen, wie zum Beispiel die Milizausbildungsvergütung oder die
Angleichung bei den Regelungen für die Dienstfreistellungen oder auch
die Valorisierung des Kostenbeitrags im Rahmen von Disziplinarverfahren, es beinhaltet
aber auch zwei wesentliche Punkte, die wir ablehnen.
Der gewichtigste Punkt, den wir ablehnen – einer
meiner Vorredner hat
ihn ja bereits genannt –, ist der sogenannte Eltern- oder Papamonat,
der nicht nur für aktive Bedienstete und Zivilbedienstete beim
österreichischen Bundesheer, sondern auch für Grundwehrdiener gelten
soll.
Wenn man nun den Landesverteidigungsbericht 2023
gelesen hat, wenn man weiß, dass die sechs Monate Ausbildungszeit, die
wir für Grundwehrdiener haben, de facto jetzt schon zu kurz
sind, um überhaupt eine Einsatzfähigkeit herzustellen, dann
weiß man, dass es absolut unverantwortlich ist,
auch noch optional ein Monat, ein Freistellungsmonat, oder vier Wochen Freistellung
vorzusehen. Damit wären die restlichen fünf Monate genauso
für die Katz, da kann man sich das gleich sparen.
In der Realität ist es ja
bereits so, dass eine Schwangerschaft nun einmal neun Monate dauert und
man vor Antritt des Grundwehrdienstes normalerweise schon weiß, ob
während des Grundwehrdienstes eine Geburt ansteht
oder nicht, und man gleich um eine Verschiebung des Grundwehrdienstes ansuchen
kann, die man in der Regel auch bewilligt bekommt. Das heißt, es
besteht überhaupt kein Bedarf, für einen sechsmonatigen
Ausbildungszeitraum eine Unterbrechung vorzusehen, sondern wenn, dann muss man
die
gesamte Ausbildung zeitlich verlagern und nicht vier Wochen Freistellung machen,
die die gesamte restliche Ausbildung ad absurdum führt.
(Beifall bei der FPÖ.)
Der zweite Kritikpunkt an dem
Gesetzespaket ist die Einführung der Tapferkeitsmedaille –
nicht, weil ich gegen die Einführung einer Tapferkeitsmedaille bin,
ganz im Gegenteil! Ich halte es für wichtig und richtig, dass wir
besondere Leistungen zum Schutz der Bevölkerung, die unter Einsatz
von Leib und Leben erfolgen, auch auszeichnen können. Das, was mich
irritiert, ist, dass sie erstens einen sehr breiten Geltungsbereich hat, auch
für Nichtsoldaten, und dass sie zweitens rückwirkend bis
1. August 2015 verliehen werden soll. Das ist ein interessanter Zeitraum,
der da gewählt wird:
acht Jahre, zehn Monate, zweieinhalb Wochen. Es würde mich interessieren,
wie man auf diesen Zeitraum im Rahmen eines Gesetzwerdungsverfahrens
kommt.
Für mich hat das den
Anschein, als ob hier noch ein kleines Abschiedsgeschenk für die Frau Minister beschlossen werden soll
(Abg. Stögmüller: Die Tapferkeitsmedaille!), damit sie in den letzten Monaten ihrer Amtszeit als Ministerin
noch möglichst viele Tapferkeitsmedaillen verteilen kann. Aus meiner
Sicht wäre es eher angebracht gewesen, das einfach ab jetzt zu
beschließen. Das wäre eine
saubere Lösung, dann gäbe es auch keine Diskussionen über
rückwirkende Verleihungen.
Das gesamte Gesetzespaket, das
hier vorliegt, scheint mir einfach eine Blendgranate zu sein, die von den
wahren Problemen im österreichischen Bundesheer ablenken soll
und Aktionismus signalisieren soll. Denn das, was wir haben, sind massive
Personalprobleme beim österreichischen Bundesheer, und
zwar auf allen Ebenen, nicht nur bei der Miliz, sondern auch bei der Truppe,
bis hinauf in die Zentralstelle. Wir haben zu wenige Soldaten, wir haben zu
viele Zivilbedienstete, wir haben bis in die höchsten Führungsebenen
unangepasste Funktionseinstufungen, Unsicherheit betreffend die
persönliche
berufliche Zukunft – wie gesagt bis in die höchsten Führungsebenen. Und all das ist ein Zustand nach viereinhalb Jahren Verteidigungsministerin Tanner.
Ich frage mich, Frau
Ministerin: Wenn Sie denn in den letzten Monaten so ein großes Augenmerk
auf den Personalbereich gelegt haben, wieso stehen
wir dann da, wo wir jetzt stehen? Warum ist die Unzufriedenheit so groß
und warum haben wir so einen Personalmangel?
Das, was wir jetzt tatsächlich brauchen, ist
Führungsstärke. Das, was
wir benötigen, ist eine Emanzipation vom BMKÖS. Das, was wir
brauchen, ist eine echte, massive Personaloffensive, die uns auch etwas wert
sein
muss. Das, was wir bräuchten, wäre eine verfassungsmäßige
Verankerung des Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetzes. Das, was wir
bräuchten,
meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre ein freiheitlicher
Verteidigungsminister. (Beifall bei der FPÖ. – Abg.
Michael Hammer: Der muss wieder
am Berg gehen, sich selber finden!)
21.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Robert Laimer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Robert Laimer (SPÖ): Herr
Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen
und Herren! Wir debattieren heute das Wehrrechtsänderungsgesetz, dem eine
Begutachtungsfrist von nur vier
Wochen zugestanden wurde. Es würde mich freuen, wenn die Regierung auch
bei anderen Agenden einen Zahn zulegen würde. (Präsident Sobotka
übernimmt den Vorsitz.)
Beispielgebend wäre
endlich die Realisierung einer gesamtstaatlichen Sicherheitsstrategie. Wir
erleben hier sozusagen aus der ersten Reihe, wie
es eine Regierung nicht schafft, eine dringend benötigte aktuelle Sicherheitsstrategie
auf den Weg zu bringen, obwohl diese letztes Jahr zugesagt
wurde. Das war kein Versprechen an mich, Frau Ministerin, sondern ein Versprechen
an die Bürgerinnen und Bürger Österreichs: eine Strategie, die
Schutz
und Sicherheit markieren soll, ja, in Zeiten wie diesen markieren muss.
Bevor nach meiner Rede dann die
typischen Rechtfertigungen kommen: Ich kenne das türkis-grüne
Wording: die Grünen blockieren; und umgekehrt, beim fehlenden
Klimaschutz: die ÖVP blockiert. Lassen Sie uns gemeinsam daran
erinnern, dass wir hier sind, um Gesetze zu beschließen, und
nicht, um Dauerblockaden dieser Regierung zu rechtfertigen! Die
österreichische Sicherheitsstrategie steckt nämlich in der
politischen Sackgasse. Wir
brauchen eine umfassende Strategie, die auf einer soliden Grundlage, auf allen
Dimensionen der Sicherheit beruht: von der inneren, der äußeren
Sicherheit über die Cybersicherheit bis hin zur
Energiesicherheit. (Abg. Michael Hammer: Ihr habt ja keine Linie
bei der Sicherheit!) Das ist keine Option, sondern
eine dringliche Agenda, meine Damen und Herren. (Abg. Michael Hammer:
Babler-Linie oder ...?)
Zusätzlich erleben wir
auch noch die intransparente Vorgehensweise
bei Sky Shield. Diese beiden Punkte sind unmittelbar miteinander verbunden und
offenbaren gravierende Mängel in der aktuellen Sicherheitspolitik.
Der Nachbar Schweiz zeigt uns, wie es richtig gemacht wird. Dort wird die
Sky-Shield-Initiative dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Das ist
Demokratie. Und in Österreich? Warum wird der Verfassungsdienst nicht
einbezogen? Warum gibt es keine neutralitätsrechtlichen Gutachten? Warum
wird das Parlament im Dunklen gelassen? Warum muss ich diese Fragen
seit Monaten immer und immer wieder stellen?
Wir müssen wissen, ob Sky Shield zu 100 Prozent
mit unserer Neutralität vereinbar ist und wer im Falle einer
Unvereinbarkeit für die juristischen
Folgekosten aufkommt. Immerhin ist es ein Projekt über mehrere Milliarden
Euro an Steuergeld.
Unsere Sicherheitspolitik muss
demokratisch legitimiert sein, um das
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, auch im Hinblick
auf eine umfassende Landesverteidigung, die nur – und das wissen
Sie – durch Mentalitätsänderung ermöglicht wird.
Die völlig missglückte
Reorganisation durch Ihr Ressort wird auch im Dienststellenausschuss durch
die Personalvertreter aufgrund rechtlicher, dienstrechtlicher,
organisatorischer und bewertungstechnischer Bedenken zu Recht kritisiert. Eine
Wiederherstellung des rechtskonformen Zustandes
wäre dringend empfohlen, Frau Bundesministerin.
Ich möchte abschließend versöhnlich
schließen und Ihre aktuellen Ausführungen zum Krieg Russlands gegen die Ukraine im Zusammenhang mit dem Wirken
nach Deeskalation ausdrücklich unterstützen. (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff:
Da vereinigen sich die roten Linien!) Das neutrale Österreich wurde erst gestern
als das drittfriedlichste Land der Welt – das drittfriedlichste
Land! – nach dem Global Peace Index ausgerufen. Wir haben uns um
zwei Plätze weiter
nach vorne gearbeitet. Darauf können wir als gesamte Republik stolz sein.
Für ein friedliches Österreich! – Danke. (Beifall bei
der SPÖ.)
21.17
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stögmüller. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
David Stögmüller (Grüne):
Sehr geehrter Herr Präsident!
Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, herzlich willkommen! Was ich
zu Herrn Kaniak noch anführen möchte, weil er gefragt hat, was wir
die
letzten fünf Jahre gemacht haben: haufenweise. Wir haben das Bundesheer
nämlich ins 21. Jahrhundert gebracht. Wir haben das Bundesheer
budgetär besser aufgestellt und wir haben es endlich zu dem gemacht, was
es sein soll (Abg. Reifenberger: Darum laufen sie alle davon!),
nämlich ein
moderner Arbeitgeber für moderne Soldatinnen und Soldaten –
Punkt. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Ich möchte sagen, was das
bedeutet. – Erstens, ganz klar: Ohne modernes
Gerät, ohne funktionstüchtige Kasernen, ohne einsatzfähige und
sichere Ausrüstungen für unsere Soldatinnen und Soldaten kann
das österreichische Bundesheer überhaupt nicht wirken und seine
verfassungsrechtlichen Aufgaben auch nur irgendwie erfüllen. Das
haben wir geändert, das haben wir umgesetzt. Diese ersten Schritte
haben wir im Bundesheerbudget, im Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz
gemeinsam in diesem Haus beschlossen, da haben wir die ersten Schritte
über die Legislaturperiode hinaus auch sichergestellt. Das ist wichtig und
richtig, damit das Bundesheer auch die nächsten Jahre eine Perspektive
hat – das haben Sie nie geschafft. Wir haben
es mit einem gescheiten Gesetz geschafft, auch über Jahre hinaus.
Wir haben die neue
Sicherheitsausrüstung für das Einsatzpersonal aufgepäppelt und haben die Kasernen auf klimaneutral
umgestellt. Wir haben Fotovoltaik
auf Kasernen draufgebaut, wir haben
resiliente Kasernen daraus gemacht. Da sind wir noch nicht am Ende, aber
wir haben die ersten Schritte eingeleitet. Das ist auch richtig
und wichtig. Die ersten Investitionen, wie
die Modernisierung der Hubschrauberflotte – da kommen wir
später noch dazu –, waren die ersten richtigen Schritte in die
Richtung, in die sich
das Bundesheer entwickelt.
Auf Einsatzebene ist die
Modernisierungswelle des Bundesheeres also in vollem Gange. Das ist auch gut
so, liebe Kolleginnen und Kollegen, denn die Sicherheitslage in Europa hat
sich wesentlich verändert – ja, das ist richtig –
und ist eine ganz andere als vor fünf Jahren. Einerseits führt ein
Diktator
einen Angriffskrieg auf europäischem Boden und zum anderen – wir
haben es erst diese Woche wieder sehen müssen – lässt auch
die Klimakrise in
Österreich sehr wohl grüßen und bereitet katastrophale
Zustände in Teilen Österreichs.
Da muss ich jetzt schon sagen:
Die Bewältigung dieser Katastrophen
wird in den nächsten Jahren immer extremer werden. Wir sehen auch von Jahr
zu Jahr, wie sie extremer werden: Überflutungen, Murenabgänge, Lawinenabgänge,
Waldbrände und so weiter. Da hat das österreichische Bundesheer genau
die Leute, die Menschen, die es braucht. Wenn Not am Mann ist,
wenn Not an der Frau ist, sind sie da, helfen sie, wenn die
Assistenzeinsätze notwendig sind. Dafür müssen wir auch
Danke sagen und können das nicht kritisieren wie der Kollege von der
FPÖ, der einfach sagt, da tun wir zu wenig, da machen wir nichts! –
Nein! Das Bundesheer, 250 Menschen – Bundesheerler – sind
im Einsatz, Zigtausende Ehrenamtliche, tagtäglich, in den aktuellen
Stunden, und Sie verhöhnen die und sagen: Da passiert eh viel zu wenig!,
und: Da tun wir nichts! – Schämen Sie sich, die machen
nämlich etwas! Danke an alle Einsatzkräfte! (Beifall bei
Abgeordneten von Grünen, ÖVP und SPÖ sowie
des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.)
Es wird nicht der letzte dieser
Einsätze sein, mit moderner Ausrüstung, neuem Gerät, das wir zur
Verfügung stellen. Das hat auch mit der Sicherheit
der Soldat:innen zu tun, wenn diese nicht mit den allerletzten Helmen, mit den
allerletzten Schuhen, mit den allerletzten Hubschraubern dort hingeschickt werden,
sondern mit modernen Geräten. Das ist es, was wir wollen: dass sie
effizienter sind, dass sie ihre Einsätze auch sicher bewerkstelligen
können; und das ist die Verantwortung, die wir auch als Arbeitgeber:innen
haben, die wir den Soldat:innen gegenüber haben, dass sie optimal arbeiten
können.
Werte Kolleginnen und Kollegen,
die Modernisierung darf aber nicht auf der Einsatzebene haltmachen, sondern das
Bundesheer muss sich in den grundlegenden Strukturen genauso der Zeit anpassen,
wie es das in Sachen Gerät und Ausrüstung tut, nämlich auch
hinsichtlich Arbeitsrealität.
Mit den Änderungen, die wir heute mit diesem Gesetz auf den Weg bringen,
sorgen wir auch für die dringend nötige Verbesserung und die Harmonisierung im
alltäglichen Dienst der Soldaten und Soldatinnen. Der Übergang vom
Präsenzstand zur Miliz wird für Vertragsbedienstete vereinfacht und
grundsätzlich attraktiviert. Ein Härteausgleich wird im Einzelfall finanziell benachteiligte Milizangehörige zusätzlich unterstützen, und vereinheitlichte Dienstfreistellungsvorgaben schaffen für alle Klarheit. Das ist dringend gefordert gewesen, und es war auch richtig, dass wir da auf die Forderungen der Miliz, der Soldatinnen und Soldaten, gehört haben und das in diesem Wehrrechtsänderungsgesetz entsprechend Niederschlag findet.
Ein wichtiger Punkt ist auch,
dass es einen Papamonat gibt, einen Elternmonat. Soldat:innen, junge
Grundwehrdiener – es wird auch für Zivildiener
kommen – können sich, wenn sie Kinder erwarten, wenn die
Freundin, die Frau schwanger wird, entsprechend Karenzzeit nehmen. Das Bundesheer
wird da attraktiv, man schafft die besten Voraussetzungen dafür, dass
diese jungen Menschen sagen: Hey, die Zeit im Bundesheer war leiwand,
die war super! Da will ich bleiben, da will ich in die Miliz gehen, weil die
auf mich schauen und nicht nur etwas wollen!
Genau diese Harmonisierung,
diese Verbesserung haben wir uns vorgenommen. Wir haben den
Grundwehrdienst wesentlich verbessert: dass die nicht mehr an der Grenze stehen
müssen, sondern zurückkommen, auch eine
wirkliche Soldatenausbildung bekommen. Das ist jetzt ein weiterer Schritt, sodass
wir sagen können: In diesen fünf Jahren haben wir den Grundwehrdienst, haben
wir das Bundesheer ins 21. Jahrhundert gebracht! – Darauf bin
ich stolz, Frau Ministerin, dahin haben wir es gebracht. Wir haben aber noch
einiges vor.
Nicht alleine durch eine Modernisierung der
Gerätschaften, sondern auch durch eine Modernisierung der
Arbeitsbedingungen haben wir es geschafft,
denn das Bundesheer besteht nicht nur aus Gerätschaften, sondern auch aus
Kraftfahrer:innen, aus Köch:innen, aus Milizlern, aus Unteroffizieren,
aus Offizieren, und diese haben unseren Respekt und unsere Wertschätzung
verdient, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das bringen wir mit
diesem Gesetz wieder einen weiteren Schritt nach vorne. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.23
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet
ist Abgeordneter
Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte.
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff
(NEOS): Herr Präsident! Frau
Bundesministerin! Hohes Haus! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer!
Wir verhandeln hier jetzt das Wehrrechtsänderungsgesetz, und da ist
grundsätzlich, sagen wir es einmal so, nicht die große
Überraschung drinnen; das
ist alles relativ unspannend, was da drinnen
ist. Es ist nicht der große Wurf, könnte man sagen. Diese
Tapferkeitsmedaillen, um die es da geht,
sind angesprochen worden. – Das kann man machen. Ich glaube, das
löst jetzt nicht die Probleme, die es im österreichischen Bundesheer
gibt.
Ich glaube durchaus, dass das
Papamonat etwas sehr Wichtiges ist, dass
man Familie und Beruf näher zusammenbringt, dass man da auch
das Bundesheer mitdenkt. Ich halte auch den Ergänzungsantrag, der dazu
noch von der SPÖ kommen wird, für sehr sinnvoll, dass man da auch
Möglichkeiten hat, das rechtlich abzusichern. Man muss allerdings
schon dazusagen, dass das ein sehr schmaler Bereich ist, in dem man sich
bewegt, weil man ab
dem Moment, ab dem es eine militärische
Notwendigkeit gibt, natürlich auch schauen muss, wo der Fokus
liegt. Dementsprechend ist das sehr, sehr
heikel und man muss sich genau anschauen, wie das von der Frau Bundesminister
dann im Ressort umgesetzt wird.
Ich glaube, die Kernfrage, die dahintersteht, die wir uns ja
seit Jahren
immer wieder stellen, ist: Wie machen wir das österreichische Bundesheer
attraktiver? Wir sehen, dass der Zivildienst immer mehr angenommen wird, der
Grundwehrdienst immer weniger angenommen wird. Das hat viele, viele
Gründe. Ich glaube, wir werden sie alleine mit diesen Maßnahmen, die
wir heute hier beschließen, nicht lösen können.
Wir investieren
gerade – Gott sei Dank – auf gemeinsamen Beschluss
aller Fraktionen hier im Haus massiv in das Material. Das ist höchst
notwendig gewesen, höchst an der Zeit gewesen. Wir haben aber parallel
dazu das
Problem, dass das dafür notwendige Personal, die Soldatinnen und Soldaten,
nicht da ist und dass wir Teile dieses Geräts gar nicht werden bedienen
können, dementsprechend sind größere Änderungen notwendig.
Diese größeren
Änderungen bedeuten, dass wir den Berufsstand Soldat
wieder attraktiver machen müssen, und ich glaube, eine der zentralen
Möglichkeiten diesbezüglich ist durchaus der Weg Richtung mehr
Zusammenarbeit und dadurch auch Internationalisierung; also ein
enges Zusammenarbeiten der europäischen Partner, um dadurch auch eine
Attraktivität durch
Austausch, durch gemeinsames Üben, durch Kooperation hereinzubringen. Ich
glaube, da ist sehr, sehr viel mehr möglich, als das momentan der Fall
ist,
und das ist der nächste Schritt, der zu machen ist.
Da haben wir ja auch die Frage
der KSE-Novellierung, die uns schon lange beschäftigt. Es geht
beispielsweise um die EU-weiten Battlegroups, also
die schnellen Einsatztruppen, die wir als Europäische Union zur
Verfügung stellen. Momentan ist es nicht wirklich möglich, daran
teilzunehmen, weil
schnelle Eingreiftruppen bedeuten würden, dass man schnell eingreift. In
Österreich wäre das jetzt
einmal so, dass man einen Hauptausschuss einberuft –
das dauert schon einmal ein paar Tage –, und dann wird der
Hauptausschuss darüber beraten, ob man dabei ist oder nicht. Das sorgt
aber dafür, dass
es unattraktiver ist, und deswegen ist die KSE-Novellierung höchst
notwendig und wurde ja auch bereits beschlossen, leider aber nicht geliefert.
Deswegen möchte ich noch einmal dazu auffordern und einen Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beschluss zur Novellierung des KSE jetzt umsetzen!“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die
Bundesministerin für Landesverteidigung, wird aufgefordert,
schnellstmöglich, spätestens jedoch bis Ende
Juli 2024, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, die das Truppenentsendungsgesetz
KSE-BVG mit spezieller Berücksichtigung der Aufgaben Österreichs
unter dem Strategischen Kompass der Europäischen Union novelliert.
Spezifisch möge die Regierungsvorlage folgende Adaptierungen des KSE-BVG
beinhalten:
- Einfügung einer Dringlichkeitsklausel in § 1 Z 1 lit. a;
- Anpassung der für die Teilnahme am Strategischen Kompass relevanten Entsendungstatbestände in § 1 Z 1 lit. a zur Klarstellung, welche Einsätze im Rahmen der Friedensicherung spezifisch enthalten sind;
- Einfügung in § 1 Z 1 lit. a von ‚europäischen Aktivitäten im Rahmen der GSVP.‘“
*****
Damit würden wir einen weiteren Schritt in Richtung
Attraktivierung schaffen, denn wir wissen von den Soldatinnen und Soldaten, wie
wichtig, wie
spannend internationale Einsätze sind. Wir sehen am Balkan, wie oft wir
dafür gelobt werden – Sie selber sehen es regelmäßig
bei Truppenbesuchen
und auch darüber hinaus.
Das bringt mich zu einem Punkt, den ich eigentlich nicht
ansprechen
wollte, Frau Bundesministerin; da ihn aber ein Kollege angesprochen hat, kommt
man, glaube ich, nicht drumherum: Es geht auch darum, im Ausland ein
attraktives Bild vom österreichischen Bundesheer zu zeichnen, und da
helfen natürlich russlandfreundliche, Putin-freundliche Aussagen, was
Waffenlieferungen von anderen betrifft, insbesondere zum Schutz der
Ukraine und zur Selbstverteidigung der Ukraine – und um nichts
anderes geht es hier –,
die Sie als rote Linie, die überschritten ist, bezeichnen, wenig.
Noch mehr schockiert mich aber – nachdem diese
Debatte eigentlich eh schon beendet ist –, dass sich ein
Oppositionspolitiker, nämlich Herr Kollege
Laimer, hier herausstellt, alles Mögliche kritisiert, was die
Bundesregierung macht – das ist auch das gute Recht der
Opposition –, aber als einzigen positiven Punkt genau das findet:
dass die Bundesregierung oder die Frau Ministerin kritisch zur
Ukraine steht. (Abg. Laimer: Deeskalierend! Das ist ein Unterschied!) –
Deeskalierend? Das ist kritisch der Ukraine gegenüber, das ist prorussische
Propaganda, die hier verbreitet wird, und das reiht sich
bei der SPÖ leider in eine Debatte ein, die wir seit Anfang des
Ukrainekonflikts haben; das zeigte sich, als nur die Hälfte der
Abgeordneten während der Selenskyj-Rede hier anwesend war, und bei vielen,
vielen anderen Gelegenheiten. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten
von ÖVP und Grünen.)
Sie sollten lernen, sich endlich von Putin zu emanzipieren
(Abg. Laimer: Das ist NEOS-Propaganda! – Abg. Stöger:
Sie brauchen nicht ...!), denn Sie sind
mit genau dieser Propaganda nicht sehr viel besser als die Freunde Putins
Österreich. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Laimer:
Das ist NEOS-Propaganda!)
21.29
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Beschluss zur Novellierung des KSE jetzt umsetzen!
eingebracht im Zuge der Debatte in der 266. Sitzung des
Nationalrats über den Bericht des Landesverteidigungsausschusses über
die Regierungsvorlage (2554 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001,
das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001,
das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz und das
Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert
werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2024 – WRÄG 2024)
(2573 d.B.) – TOP 14
Am 13. Oktober 2022
verabschiedete der Nationalrat einen Entschließungsantrag zur
Novellierung des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität
bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland
(KSE-BVG). Die Absicht der Novelle war, die seit 1998 unveränderte
Gesetzeslage an die neue Realität anzupassen, in der das
Österreichische Bundesheer auch an Operationen der Europäischen Union
unter dem Strategischen Kompass teilnehmen und als verlässlicher Partner
gesehen werden kann.
Vor allem die Teilnahme an
der Rapid Deployment Capacity, also einer
schnellen Eingreiftruppe, macht eine Gesetzesgrundlage notwendig, die a priori,
noch bevor ein Einsatzbefehl kommt, eine österreichische Teilnahme durch
einen
an die neuen Aufgaben und Verpflichtungen angepassten Rechtsrahmen kodifiziert.
Die RDC basiert auf der
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GASP) der
Europäischen Union, die von Österreich infolge des EU-Beitritts durch
den (damaligen) Art. 23f B-VG im Jahre 1999 adoptiert wurde. Geltendes Recht
laut Art. 23j Abs. 1 B-VG sieht vor, dass Österreich an sämtlichen
Missionen unter der GASP, inklusive Kampfeinsätzen, teilnehmen darf.
Nachdem das
Österreichische Bundesheer eine Parlamentsarmee ist und
ein Einsatz im Ausland eines Beschlusses des Hauptausschusses bedarf, hat
Österreich als Partner ein Verlässlichkeitsproblem. Als Teil
einer schnellen Eingreiftruppe muss das Oberkommando sicher sein
können, dass alle Truppenteile im Falle eines Einsatzbefehls an der
Operation ohne Verzug
teilnehmen. Dazu erklärte Verteidigungsministerin
Klaudia Tanner im Juli 2022
"Mit der Schaffung einer Dringlichkeitsklausel für Einsätze nach § 1 Z 1 lit. a KSE-BVG könnte eine erleichterte Teilnahme an der schnellen Einsatztruppe ermöglicht werden. Darüber hinaus könnte eine Anpassung der Entsendetatbestände an das geänderte Aufgabenspektrum der Einsätze angedacht werden."
Diese Erklärung der Bundesministerin bildete die
Grundlage des Entschließungsantrags 2756/A(E), der im Ausschuss und
im Nationalrat Zustimmung fand und
in Form von Entschließung 272/E verabschiedet wurde:
Entschließung des Nationalrates vom 13. Oktober 2022 betreffend Novellierung des KSE:
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung und Bundesministerin für EU und Verfassung, werden aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf zur Novellierung des KSE-BVG unter spezieller Berücksichtigung der Implikationen des „Strategischen Kompass“ der Europäischen Union vorzulegen.
Seit Oktober 2022 gab es keine weiteren legislativen Aktivitäten
zu diesem Gesetzesbeschluss. In ihrer Antwort auf die Parlamentarische Anfrage
Nr. 17218/J schrieb Bundesministerin Tanner (datiert mit 14. Februar 2024):
"Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat dem für
Verfassungsänderungen zuständigen Bundeskanzleramt
Änderungswünsche zur Novellierung des Bundesverfassungsgesetzes
über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und
Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) mitgeteilt. Es liegen
keine Informationen über den derzeitigen Bearbeitungsstand der
Novellierung vor."
Obwohl das ÖBH sich bereits aktiv auf Teilnahme an der RDC 2025 vorbereitet, hat die Bundesregierung den Auftrag des Nationalrats sowie die Aufforderung der zuständigen Ministerin, die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen, seit nunmehr eineinhalb Jahren ignoriert. Nun wurde ein Wehrrechtsänderungsgesetz präsentiert, in dessen Rahmen auch eine Novellierung des KSE angebracht wäre.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung, wird
aufgefordert, schnellstmöglich, spätestens jedoch bis Ende Juli 2024,
eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, die das Truppenentsendungsgesetz KSE-BVG mit spezieller Berücksichtigung der Aufgaben
Österreichs unter dem Strategischen Kompass der
Europäischen Union novelliert. Spezifisch möge die Regierungsvorlage
folgende Adaptierungen des KSE-BVG beinhalten:
• Einfügung einer Dringlichkeitsklausel in § 1 Z 1 lit. a;
• Anpassung
der für die Teilnahme am Strategischen Kompass relevanten Entsendungstatbestände
in § 1 Z 1 lit. a zur Klarstellung, welche Einsätze
im Rahmen der Friedensicherung spezifisch enthalten sind;
• Einfügung in § 1 Z 1 lit. a von "europäischen Aktivitäten im Rahmen der GSVP."
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesminister. – Bitte sehr, Frau Bundesminister.
Bundesministerin
für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren
hier im Hohen Haus und zu Hause vor den Bildschirmen! Am Montag wollten
wir eigentlich eine Pressekonferenz mit unseren Partnern zum Thema
Airpower am 6. und 7. September dieses Jahres in der Steiermark machen,
mit unseren Partnern, dem Land Steiermark und
Red Bull. Wir haben diese dann abgesagt und waren vor Ort in der Steiermark, wo
wir Tausende Feuerwehrleute vorgefunden haben, die geholfen und
unterstützt haben, und unsere Soldatinnen und Soldaten, die damit
beschäftigt waren, Brücken zu vermessen; sie sind mittlerweile schon
einen Schritt
weiter gekommen, haben also diese Brücken auch schon errichtet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es waren auch sehr viele
Grundwehrdiener dabei, sowohl in der Steiermark als auch im Burgenland. Bitte
nutzen
wir diese Gelegenheit, dass wir heute von dieser Stelle hier allen
Einsatzkräften, die jetzt im Einsatz sind, einfach ein ganz großes
Dankeschön sagen.
(Allgemeiner Beifall.)
Wenn man sieht, wie die Grundwehrdiener damit
beschäftigt sind, im Burgenland bei einem Einfamilienhaus, bedeckt mit
Schlamm, Unterstützung zu geben und zu helfen: Ich glaube, sehr geehrte
Damen und Herren,
dass Sie im Landesverteidigungsausschuss eine richtige Entscheidung getroffen
haben, wenn Sie mit diesen Änderungen im Wehrrechtsänderungsgesetz
Ungerechtigkeiten beseitigen. An dieser Stelle wohl auch das Wichtigste: Die
Österreicherinnen und Österreicher haben im Jahr 2013 eine sehr
richtige Entscheidung getroffen, nämlich für die Wehrpflicht. Die
Wehrpflicht mit unseren Grundwehrdienern ist am Ende des Tages die Basis
sowohl für unsere Berufssoldaten als auch für die Miliz. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) Ich glaube, gerade
wenn man in unsere Nachbarstaaten schaut, die Wehrpflicht wieder
zurückzubekommen ist eine sehr große Herausforderung.
Es ist von Ihnen so richtig angesprochen worden: Ja, es war
eine richtige Entscheidung, die Sie hier getroffen haben, dem
österreichischen Bundesheer Planbarkeit zu geben, und zwar mit einem
Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz, das uns die Möglichkeit
gibt, zu einer modernen Armee zu werden. Jawohl, wir müssen das Augenmerk
auf das Personal richten
und an erster Stelle dafür sorgen, dass die Entscheidung der jungen
Männer und mittlerweile auch der Frauen und Mädchen – wir
haben ja gemeinsam
den freiwilligen Grundwehrdienst für Frauen eingeführt –
pro Bundesheer ausfällt.
Ich war jetzt schon mehrfach in Schulen unterwegs, wo unsere über 600 Informationsoffizierinnen und -offiziere dafür sorgen, dass wieder Bewusstsein für die umfassende Landesverteidigung, für die geistige Landesverteidigung
geschaffen wird, damit wir zu
schätzen wissen, was unsere Werte sind, dass es nicht
selbstverständlich ist, in Frieden, in Freiheit und in Sicherheit zu
leben. An dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön an unsere
Informationsoffizierinnen und -offiziere, die rund um die Uhr an den
Schulen und
bei verschiedenen Veranstaltungen unterwegs sind. (Beifall bei der ÖVP,
bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Kaniak.)
Diese Basis zu legen und dafür zu sorgen, dass
umfassende Landesverteidigung wieder ins Bewusstsein unserer Gesellschaft
zurückkommt, kann nicht die Aufgabe der Verteidigungsministerin allein
sein, auch nicht nur im Hohen Haus. Wir
müssen gemeinsam dafür sorgen, dass wir in der gesamten Gesellschaft
den Wehrwillen wieder stärken und fördern. Wir haben
miteinander, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bereits so viele
Schritte gesetzt.
Gehen wir einen weiteren Schritt: Unterstützen Sie bitte diese
Änderungen im Wehrrechtsänderungsgesetz für uns alle, für
unser aller Sicherheit! –
Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP
sowie der Abgeordneten Stögmüller
und Oberrauner.)
21.34
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hofinger. – Bitte sehr.
Abgeordneter
Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzter
Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Wir leben in dem sehr sicheren Land Österreich. Die Stadt
Wien ist die fünftsicherste Stadt
in der ganzen Welt. Damit das auch in Zukunft so bleibt, brauchen
wir ein starkes Bundesheer, genauso aber eine starke Polizei und das
nötige Personal dazu.
Genau um dieses Personal geht es. Es ist der Arbeitsmarkt in
Österreich
sehr stark umkämpft. Die Wirtschaft braucht Fachkräfte, aber
auch die öffentliche Hand sucht händeringend Personal, genauso
wir beim Bundesheer.
Genau das stellt uns vor große Herausforderungen, und denen müssen
wir uns auch stellen, damit wir unsere Aufgaben erfüllen können: zum
Beispiel
jetzt im Burgenland, jetzt in der Steiermark, wo unser Bundesheer im Einsatz
ist, aber genauso bei den Assistenzeinsätzen und natürlich auch bei
der
wichtigsten Aufgabe, bei der militärischen Landesverteidigung, denn es
geht um nichts weniger als um die Souveränität und vor allem um die
Wehrhaftigkeit Österreichs.
Wie lösen wir dieses
Problem? – Meine Damen und Herren, es gibt grundsätzlich zwei
Ansätze. Der eine Ansatz ist, den Wehrdienst zu verlängern, wie das
zum Beispiel die FPÖ im Verteidigungsausschuss gefordert hat. Das ist
nicht unser Ansatz. Mit Zwang und Verpflichtung im 21. Jahrhundert
Personen
zu rekrutieren, das ist, glaube ich, der falsche Weg. Wir sehen das anders und
möchten es mit Anreizen schaffen, Menschen dazu zu bringen, dass sie
sich bewusst für das Bundesheer entscheiden. Das ist, glaube ich, eine
Aufgabe, die uns alle vor Herausforderungen stellt.
Mit dem
Wehrrechtsänderungsgesetz machen wir einen kleinen Schritt in
diese Richtung. Es ist das Elternmonat
für Soldaten sicher ein ganz wichtiger Baustein, um den
Wehrdienst mit der Familie etwas besser verbinden zu
können. Ein weiterer ist, dass wir im Milizbereich die
Ausbildungsvergütung erhöhen und die sozialrechtlichen
Härteausgleiche nun für die Milizangehörigen anbieten.
Das dient alles dazu, um den Beruf des Soldaten, der Soldatin einfach
attraktiver zu gestalten. Es ist aber nur ein kleiner Baustein.
Wir haben in der Vergangenheit
sehr viel geschaffen. Wir haben eine Investitionsoffensive, die
seinesgleichen sucht, gestartet, im Rahmen derer wir
in die Mobilität investieren – Hubschrauber und
Panzer –, aber genauso in die Infrastruktur – die
Kasernen sanieren – wie in Personal. Ich möchte noch
einmal auf die Anhebung der Bezüge der Grundwehrdiener auf
1 500 Euro plus pro Jahr verweisen.
Wir haben das
Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz geschaffen,
um längerfristig die Finanzierung des Bundesheers zu sichern. Es gibt 2024
das höchste Heeresbudget, das wir jemals hatten, mit 4 Milliarden Euro. Investition bedeutet
Motivation. Das ist, glaube ich, das Wichtigste.
Es freut mich als Abgeordneten
aus dem Innviertel ganz besonders,
dass wir die Zehner-Kaserne sanieren können. Wir haben schon im
vergangenen Jahr 5 Millionen Euro investiert, 10 Millionen im
heurigen Jahr und
67 Millionen Euro werden wir in Zukunft investieren, bis 2032 –
das sind insgesamt 82 Millionen Euro für den Kasernenstandort Ried im
Innkreis. Das Innviertel erhält dadurch einen der
modernsten Kasernenstandorte in ganz Österreich.
Frau Verteidigungsministerin, einen herzlichen
Dank – die Motivation ist
wirklich sehr groß, das merkt man –, dass Sie den Weg der
großen Investitionen gegangen sind, genauso unserem Finanzminister und
unserem Bundeskanzler Karl Nehammer, dass wir das im Sinne der
Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher möglich
machen können. – Herzlichen Dank. (Beifall
bei der ÖVP.)
21.38
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Reifenberger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger
(FPÖ): Herr Präsident!
Hohes Haus! Kollege Stögmüller hat mich dazu verleitet, dass ich mich
zu diesem Tagesordnungspunkt noch einmal zu Wort melde (Abg. Stögmüller:
Das
freut mich!), weil da einfach so viel Unwahrheit gesagt wurde.
Wenn unser Bundesheer, wie du behauptet hast, durch die schwarz-grüne Bundesregierung zum attraktiven Arbeitgeber geworden wäre, so wie du es
sinngemäß gesagt hattest, dann würden
uns nicht massenweise die Berufssoldaten davonlaufen. (Abg. Stögmüller:
Hättet ihr mal was gemacht die
letzten Jahre, dann wäre auch mal was weitergegangen! Ihr warts immerhin
Minister!)
Wir haben gerade im Bereich der Unteroffiziere, aber auch im
Bereich
der Offiziere ungeplant Abgänge. Es verlassen uns reihenweise die Soldaten
in Richtung Polizei, aber auch in Richtung Privatwirtschaft. Ganz wesentlich
daran schuld ist die grüne Partei, nämlich das BMKÖS, das von
Vizekanzler Werner Kogler geführt wird. Wir zahlen nämlich
unsere Soldaten viel zu
schlecht (Abg. Stögmüller: Da müsste die ÖVP ein
bisschen mehr in den Topf reinhauen, das ist halt auch die Realität!),
sodass wir mit der Privatwirtschaft
nicht mehr konkurrenzfähig sind. Wir haben jetzt im Rahmen der
Zentralstellenreform (Abg. Stögmüller: Die war auch
unsere Idee?) in vielen Bereichen Abwertungen hinnehmen
müssen – auch etwas, was das BMKÖS verschuldet hat.
Was auch zum Teil ein Riesenproblem bei dieser
Zentralstellenreform ist (Abg. Stögmüller: Ja, ist das
unsere Idee gewesen?): Es werden viele militärische Arbeitsplätze
in zivile Arbeitsplätze umgewandelt (Abg. Stögmüller: Ist
das unsere Idee gewesen?), teilweise sogar mit Ausschreibungen so, dass es
dem Soldaten nicht einmal möglich gemacht wird (Abg. Stögmüller:
Das ist
eine ÖVP-Idee!), dass er seine Uniform auszieht, um sich zivil auf
diesen Arbeitsplatz zu bewerben.
Das ist also sozusagen die Schuld, die sich das grün
geführte BMKÖS
durchaus zuschreiben lassen muss. (Beifall bei der FPÖ. – Abg.
Stögmüller: Eine Zentralstellenreform ist unsere Idee?!)
Zweites Thema: Du hast dieser Bundesregierung die
Hubschrauberbeschaffung an die Fahnen geheftet. Da möchte ich
schon eines richtigstellen: Dieser Beschaffungsvorgang der Hubschrauber wurde
bereits unter
dem damaligen Verteidigungsminister Mario Kunasek eingeleitet. An das solltest
du dich – du warst damals Bundesrat – noch erinnern
können.
Und das dritte Thema, lieber Kollege Stögmüller: Wenn du dem Bundesheer Wertschätzung entgegenbringen möchtest, wie du das gesagt hast, dann bitte unterlasse es in Zukunft, von Soldaten als Bundesheerlern zu sprechen. Das ist eines Wehrsprechers unwürdig. (Beifall bei der FPÖ.)
21.40
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Mario Lindner. – Bitte.
Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe
Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Bundesregierung hat es
ja wieder einmal geschafft – diesen Vorwurf müssen Sie sich gefallen
lassen –, für Verwirrung zu sorgen, nämlich wenn man sich
den Papamonat, Elternmonat anschaut: Ich habe immer geglaubt, dass
ein Papa ein Papa ist, aber wenn es nach dieser Bundesregierung geht, dann ist
es scheinbar nicht so.
Schauen wir uns das genau an:
Wir haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wir haben diesen Papamonat,
es gibt einen Rechtsanspruch, und die Betroffenen werden aus dem Flaf bezahlt.
Das ist eine gute Lösung.
Dann haben wir die Grundwehrdiener: Es gibt keinen Rechtsanspruch, es gibt ein
Genehmigungserfordernis, zahlen tut es der Bund, und Genehmigungserfordernis
heißt ja irgendwie: Man ist abhängig, meistens von den jeweiligen
Vorgesetzten.
Wenn man sich das ganz genau
anschaut, da steht ja eigentlich drinnen: „Hinsichtlich des
Umstandes, dass der Anspruch auf Dienstfreistellung auch kürzer als vier
Wochen dauern können soll, wenn zwingende militärische Interessen das erforderlich erscheinen lassen,
gibt“ es „zu bedenken, dass der Zweck der
‚Väterfrühkarenz‘ oder ‚Familienarbeitszeit‘
die Unterstützung
von Mutter und Kind nach der Geburt ist.“
Und, Kollege
Stögmüller hat es schon gesagt, jetzt kommt die dritte Variante,
nämlich jene der Zivildiener: Da gibt es de facto nämlich auch keinen
Rechtsanspruch, weil der Papamonat erst nach der erfolgten Ausbildung beginnen
kann. Die Finanzierung ist, wenn man sich die Stellungnahmen
anschaut, auch unklar: Zahlt es der Bund oder zahlen es die jeweiligen Organisationen?
Ziel sollte doch ein Papamonat für alle sein! Jetzt haben wir drei verschiedene Modelle. Ich fordere einen Papamonat beziehungsweise Elternmonat für alle mit gültigem Rechtsanspruch.
Daher bringe ich auch folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des
Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage 2554
d. B.: Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das
Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz
2001, das Militärbefugnisgesetz und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert werden –
Wehrrechtsänderungsgesetz 2024,
2573 der Beilagen.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen.
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
„In Artikel 1 Ziffer 6 betreffend die Anfügung eines § 45 Abs. 5 entfällt der zweite Satz“.
Begründung
Um das Ziel einer höheren Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung rascher zu erreichen, ist die Freistellung mit einem tatsächlichen Rechtsanspruch (ohne faktischem Genehmigungserfordernis) auszustatten.
*****
Ein Papamonat für alle! (Beifall bei der SPÖ.)
21.43
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau
Abgeordnete Neumann-Hartberger. – Bitte sehr,
Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der geopolitischen Entwicklungen haben wir hier im Plenarsaal in der Vergangenheit sehr oft über unsere Sicherheitslage diskutiert.
Erfreulich daran ist, dass uns
durch kontinuierliche und konstruktive Arbeit auch umfassende Beschlüsse
gelungen sind, mit denen wir auf gegenwärtige,
aber auch auf zukünftige Herausforderungen im sicherheitspolitischen
Bereich reagieren können. Mit dem ambitionierten Aufbauplan des
österreichischen Bundesheeres wird uns eine Transformation in
Richtung moderne, vor allem aber effektive Verteidigungsfähigkeit
gelingen.
Für eine wehrhafte
Landesverteidigung braucht es ein modernes und einsatzfähiges Bundesheer.
Was es aber noch viel mehr braucht – das haben wir heute schon
gehört –, sind engagierte, motivierte und vor allem gut
ausgebildete Männer, aber auch Frauen.
Es wird sehr wichtig sein, eine
Vielzahl von ihnen auch für das Bundesheer zu begeistern, und, liebe
Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, das wird
nicht mit permanentem Kritisieren und Schlechtreden von allem gelingen. Davon
bin ich zutiefst überzeugt.
Mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf gelingen kleine weitere Schritte,
kleine Bausteine. Man kann das Elternmonat jetzt kritisieren, sehen, wie man
will. (Abg. Stögmüller: Ich finde es gut!) Ich denke,
es wird nicht die Viel-
zahl an Grundwehrdienerinnen und Grundwehrdienern sein, für die das schlagend wird, aber jenen, die Elternfreuden entgegensehen, ist die Möglichkeit damit auf jeden Fall gegeben, und das ist gut so. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Auch die Miliz, das wurde bereits angesprochen, profitiert von Novellierungen dieses Beschlusses: Beseitigung von Härtefällen im Einzelfall und dergleichen.
Ein weiterer Punkt –
mich wundert ja direkt, dass er noch nicht angesprochen wurde –
ist, und ich finde das durchaus sehr, sehr wertschätzend, dass es auch
künftig eine Tapferkeitsmedaille geben soll, denn Wertschätzung
für Geleistetes ist grundsätzlich nichts Schlechtes.
An dieser Stelle natürlich
einen großen Dank all jenen Soldatinnen und Soldaten, die immer wieder
und auch aktuell in den letzten Tagen großartige Hilfe
für unsere Bevölkerung bei Extremwetterereignissen leisten.
Geschätzte Damen und Herren, die Maßnahmen, die
wir heute im Wehrrechtsänderungsgesetz beschließen, sind
weitere Aufwertungen, um in Zukunft
mehr junge Menschen für den Grundwehrdienst zu begeistern und sie in weiterer
Folge eventuell auch über die Wehrpflicht hinaus halten zu können.
Aber auch jene, die bereits im Dienst sind, sollen davon profitieren. Dies ist
ein weiterer Baustein, damit das österreichische Bundesheer ein
attraktiver Arbeitgeber wird und bleibt. Dies ist nämlich
unerlässlich für die Stärkung unseres Bundesheeres und
letztendlich auch für die Verteidigungsfähigkeit
unserer Republik. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und
bei Abgeordneten der Grünen.)
21.47
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Wimmer. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
21.47
Abgeordnete
Petra Wimmer (SPÖ): Herr
Präsident! Frau Ministerin!
Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch
einmal auf die Dienstfreistellung bei der Geburt eines Kindes für
Grundwehrdiener
und Zeitsoldaten eingehen.
In Österreich sinkt die Väterbeteiligung. Viele
Väter wollen in Karenz gehen. Warum
machen sie es dann aber nicht? Warum gehen nicht mehr Väter
in Karenz? Bei 82 Prozent der Paare übernimmt ganz
selbstverständlich die Mutter die gesamte Karenzzeit, und lediglich
1 Prozent der Väter geht sechs Monate oder darüber hinaus
in Karenz. Wenn man mit den jungen Familien spricht, hört man aber
ganz oft, dass die Väter das sehr wohl wollen.
Sie möchten die kostbare Zeit mit ihren kleinen Kindern nutzen und sich
aktiv in die Familienzeit einbringen.
Es gibt aber Gründe, gute Gründe für die Familien,
warum es in der Realität doch oft nicht möglich ist. Einer der
Gründe ist die finanzielle Gesamtsituation
der jungen Familien. Die Karenzzeit muss man sich auch leisten können. Ein
weiterer Grund ist die Hürde, dass es in vielen Betrieben noch nicht
etabliert
ist, dass auch Männer Karenzzeiten in Anspruch nehmen. Da braucht es
für den Einzelnen Durchsetzungsvermögen und einen festen Willen,
dieses Vorhaben im Betrieb auch durchzusetzen. Gerade aus diesem
Grund ist es
wichtig, dass wir in vielen Betrieben diese Hürde für den Einzelnen
reduzieren.
Der Staat Österreich kann und muss diesbezüglich
auch beim österreichischen Bundesheer eine Vorbildfunktion
einnehmen. Es ist daher
gut, dass es künftig beim Bundesheer für Grundwehrdiener und
Zeitsoldaten die Möglichkeit eines Elternmonats gibt. (Beifall bei der
SPÖ.)
So weit, so gut, Frau Bundesministerin, die Umsetzung ist
allerdings
wieder einmal recht halbherzig, denn Rechtssicherheit ist mit der vorgelegten
Version nämlich nicht gegeben. Es ist eine Kompromisslösung, die wieder zu Lasten der Familien gehen wird. Es
gibt keine Verlässlichkeit, keine
Rechtssicherheit und auch keine genaue Planbarkeit für die Familien, für die Väter.
Sehr geehrte Regierungsfraktionen, die gute Nachricht ist,
dass Sie nun die Gelegenheit haben, das noch zu reparieren. Mein Kollege
Mario Lindner
hat einen Abänderungsantrag dazu eingebracht, und ich ersuche Sie, die
Chance zu nutzen, damit die notwendige Rechtssicherheit für die
Väter, für
die Mütter und für die Kinder zu schaffen. – Vielen Dank. (Beifall
bei der SPÖ.)
21.49
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu
niemand mehr
gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das sehe ich nicht.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2554 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Lindner,
Kolleginnen und Kollegen
einen Abänderungsantrag eingebracht; weiters liegt ein Verlangen auf
getrennte Abstimmung des Abgeordneten Volker Reifenberger vor.
Ich werde daher zunächst über den
erwähnten Abänderungsantrag sowie
über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen
Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten
Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen
und Kollegen haben
einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 6 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über
Art. 1 Z 6 in der
Fassung der Regierungsvorlage.
Wer hierfür ist, den darf ich um ein Zeichen ersuchen. – Das ist die Mehrheit.
Wir kommen somit zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür
ist, der wird ebenfalls um ein Zeichen gebeten. – Das ist die
Mehrheit, angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist nach wie vor die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beschluss zur Novellierung des KSE jetzt umsetzen!“
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Bericht des
Landesverteidigungsausschusses über den Antrag 3576/A(E)
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Hubschrauberstationierung im Bundesgebiet (2574 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Reifenberger. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter, bei Ihnen steht das Wort.
21.51
Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Hohes Haus! Wir diskutieren hier einen Antrag, der ursprünglich von den NEOS kam und der dann in leicht abgeänderter Form von den Regierungsfraktionen und von der SPÖ miteingebracht wurde. Es geht dabei um die Verteilung unserer Hubschrauberflotte im Bundesgebiet, die evaluiert werden soll.
Wenn man als Unbedarfter den reinen Entschließungstext durchliest, würde man im ersten Moment einmal meinen: Eigentlich ist an diesem Antrag nichts verkehrt. Was mich an diesem Antrag aber massiv stört, ist der Wortlaut der Begründung, der wie folgt beginnt – ich zitiere –: „Die Verteilung der Hubschrauberflotte soll die Bedürfnisse der Bundesländer widerspiegeln“. – Zitatende.
Wenngleich die weitere
Begründung die angebliche Wichtigkeit der Bedürfnisse der
Bundesländer wieder etwas abschwächt, so stört mich diese
Formulierung so massiv, dass wir als FPÖ gegen diesen
Antrag stimmen werden; bei der geografischen Verteilung der
Bundesheerhubschrauber handelt es sich
nämlich um eine rein militärische Frage und nicht um eine politische
Frage. Wir als Parlament sollten uns daher in dieser Frage zurücknehmen
und sie den Experten, nämlich den Militärs, überlassen. Auf gut
Deutsch: Wir Politiker sollten dem Bundesheer da nicht reinpfuschen.
Ausnahmsweise – ich
betone: ausnahmsweise – habe ich da vollstes
Vertrauen in Sie, Frau Bundesminister, dass Sie mit Ihren Experten im Generalstab
eine militärisch sinnvolle Verteilung der neuen Hubschrauberflotte
zustande bringen. Beschränken wir uns als Abgeordnete auf unsere Kernaufgabe:
auf die Gesetzgebung und darauf, dass wir wichtige Weichen stellen,
damit wir in Österreich wieder verteidigungsbereit werden – die
Bedürfnisse der Bundesländer interessieren mich dabei nicht wirklich.
Die Landeshauptleute oder die „Fürsten der Finsternis“,
wie sie Matthias
Strolz seinerzeit einmal bezeichnet hat, sollten da keinerlei Einfluss
oder Mitspracherecht haben. (Abg. Loacker: ... einen
Ordnungsruf bekommen!)
Wenn es nämlich nach den Landeshauptleuten ginge, dann würde das
Bundesheer nur auf Katastrophenschutzeinsätze ausgerichtet werden.
Das ist
zwar unbestritten eine wichtige Aufgabe, wir sehen das ja momentan gerade, aber
es ist eine Nebenaufgabe und nicht die Kernaufgabe des
Bundesheeres.
Die schwarz-roten
Landeshauptleute würden bei ihren Prioritäten lieber
nur auf die Pioniere, Hubschrauber und die Militärmusik setzen, mehr
braucht man aus Sicht der Länder nicht. Die Landeshauptleute müssen
aber eben
auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass wir in Österreich ein Bundesheer
haben und nicht neun Landesheere.
Die Hauptaufgabe unseres Bundesheeres ist die
militärische Landesverteidigung, und darauf haben wir uns vorzubereiten.
Das heißt: Die Bundesheerhubschrauber haben so verteilt zu werden,
wie es aus Sicht der Landesverteidigung am besten ist – ich betone:
wie es aus Sicht der Landesverteidigung am
besten ist –, und nicht, wie es halt notwendig ist, wie es in der
Begründung des Antrages heißt. (Beifall bei der FPÖ.)
21.54
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet
ist Abgeordneter
Andreas Minnich. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister!
Werte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Damen und
Herren! Es freut mich, heute über zwei für die Zukunft des
österreichischen Bundesheeres bedeutsame Themen sprechen zu dürfen:
erstens die Anschaffung von 36 Leonardo- und zwölf Black Hawk-Hubschraubern,
die einen wesentlichen Bestandteil unseres Aufbauplans 2032 für unser
österreichisches Bundesheer darstellen –
geschätzte Frau Bundesminister, herzliche Gratulation zu dieser einerseits
notwendigen, aber auch äußerst gelun-
genen Beschaffung! –;
zweitens die Stationierung unserer neuen Hubschrauberflotte und die
Vorteile des Zweiflottensystems bestehend aus den
S-70 Black Hawks und den AW169 Leonardo.
Diese Modernisierung bringt
erhebliche Verbesserungen für unsere militärische Effizienz und
Einsatzbereitschaft mit sich. Wir reduzieren von fünf Typen
von Hubschraubern auf zwei Modelle. Die Entscheidung für das Zweiflottensystem
wurde sorgfältig getroffen, um den vielfältigen Anforderungen
moderner militärischer Einsätze gerecht zu werden.
Der S-70 Black Hawk ist ein
bewährtes Arbeitspferd, das hat er seit Galtür und in
vielen Einsätzen – von Truppentransporten bis
Waldbrandeinsätzen – sowie Rettungsflügen bewiesen. Auf
der anderen Seite repräsentiert der AW169 Leonardo dagegen die neueste
Generation von Mehrzweckhubschraubern; mit seiner modernen Avionik, dem
effizienten Treibstoffverbrauch
und der hervorragenden Manövrierfähigkeit ist er eine ideale
Ergänzung. Er ist besonders geeignet für Aufklärungsmissionen,
Such- und Rettungseinsätze sowie taktische Unterstützung.
Die Kombination beider Modelle ermöglicht es uns, ein breites
Spektrum an Missionen abzudecken und flexibel
auf unterschiedliche Szenarien zu reagieren.
„Die Verteilung der
Hubschrauberflotte soll“ in Zukunft „die Bedürfnisse der Bundesländer widerspiegeln, jedoch“,
Herr Kollege Reifenberger, immer
„unter Berücksichtigung der militärischen
Notwendigkeiten, des logistischen Aufwands und der zu erwartenden
Kosten.“ Wenn man diesen Satzteil
dazu liest, dann sind wir genau wieder bei dem Punkt, an dem wir uns doch wieder
einig werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend
möchte ich
mich den Dankesworten, die unsere Frau Bundesminister schon gesagt hat, an alle
Mitglieder des österreichischen Bundesheeres anschließen und
allen, die gerade im Unwetter- und Katastropheneinsatz ihren Dienst leisten, um
den Menschen in Not zu helfen, Danke sagen. In diesem Sinne ein herzliches Dankeschön und: Gut Wehr! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
21.58
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Einwallner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner
(SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen
und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geschätzte Frau
Ministerin! Kollege Minnich hat ja jetzt eh schon sehr im Detail ausgeführt, welche
Gerätschaften wir bekommen, welche Hubschrauber wir bekommen, die wir
im Rahmen dieses Investitionspakets für das österreichische Bundesheer,
das wir hier gemeinsam beschlossen haben, jetzt auch anschaffen
können. Ja, es kommt zu dieser Anschaffung der 36 Leonardo-
und der zwölf Black Hawk-Hubschrauber, und wir begrüßen
diese Anschaffung auf jeden Fall.
Gleichzeitig kennen wir aus der
Vergangenheit – und ich als Vorarlberger
auch ganz unmittelbar – die Bedürfnisse der Bundesländer,
dass
dann, wenn schon neues Gerät beschafft wird, in diesem Fall die
Hubschrauber auch in den Bundesländern dementsprechend stationiert
sind – und nicht
nur teilweise stationiert sind, sondern ganzjährig und permanent
stationiert sind. Wir sehen es immer wieder, dass gerade in den Wintermonaten,
wenn dann Hubschrauberflüge über den Arlberg schwer möglich
sind, diesbezüglich immer große Sorge besteht, und das könnte
man natürlich mit einer bundesweiten Abdeckung, bei der man auch
die regionalen Bedürfnisse der Bundesländer berücksichtigt,
lösen, und auch, wie ich glaube, zur Zufriedenheit der
Regionen ausführen.
In Bludesch ist, glaube ich – soweit ich weiß –, auch schon vorgesehen, dass es die Infrastruktur gibt. Da wurde der Hangar schon eröffnet, wodurch ein Hubschrauber über einen längeren Zeitraum in Bludesch stationiert sein kann. Es
spricht also eigentlich nichts dagegen, dort auch ganzjährig einen Hubschrauber zu stationieren.
Das wäre eigentlich das Ziel und auch der Wunsch, den
man in Vorarlberg hat: dass man, gerade wenn eine schwierige Situation
vorhanden ist – egal ob
es im Winter ist, wenn es Naturkatastrophen gibt, oder auch jetzt wieder in
einer Situation, in der es mit dem Hochwasser sehr prekär
wird –, auch die
Gewissheit hat, dass ein Hubschrauber im Land und jederzeit einsatzbereit ist.
In diesem Sinne unterstützen wir diesen Antrag sehr
gerne und hoffen,
dass es eine Lösung gibt, die die Wünsche der Bundesländer
dementsprechend berücksichtigt. – Danke schön. (Beifall
bei der SPÖ.)
22.00
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.
Abgeordneter
David Stögmüller (Grüne):
Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte
Damen und Herren! Vielen Dank, möchte ich zuerst einmal sagen, für
die Initiative von Kollegen Hoyos-Trauttmansdorff von den NEOS! Wir schaffen 48
neue Hubschrauber an. Es ist sehr wichtig, dass wir in die Modernisierung der wichtigsten
Geräte unserer Streitkräfte investieren.
Wo kann man besser den ersten
Schritt setzen als bei unserer Hubschrauberflotte, die sich an einer
besonders wichtigen Schnittstelle befindet? Sie
ist nämlich einerseits essenziell für die Lufthoheit, sollte es
einmal zu einem akuten militärischen Einsatz auf unserem Staatsgebiet kommen,
wo sie
unter anderem eine wichtige Rolle bei der Aufklärung, bei Truppentransport
und -unterstützung sowie bei der Bergung von Verwundeten spielen kann,
aber andererseits auch im breiten Spektrum der
Assistenzeinsätze – das sehen wir jetzt auch
wieder –, ebenso in anderen Krisenszenarien, sei es im Objektschutz,
beim Einsatz im Gebirge oder im Katastropheneinsatz, wo das
Bundesheer zurzeit
ja in der Steiermark – wir haben es zuerst angesprochen – über
250 Menschen, Soldatinnen und Soldaten, im Einsatz hat. Es ist auch gut,
dass ihnen dort die modernsten Einsatzgeräte zur Verfügung
stehen. (Beifall bei den Grünen.)
Besonders vielseitige,
multidimensionale Fahrzeuge, die möglichst viele Einsatzprofile
abdecken und somit kosteneffizienten Nutzen für unser Bundesheer und damit
auch für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bieten, sind wichtig. Das
ist auch vor allem in einer unklaren Sicherheitslage, in der
wir uns aktuell befinden, wichtig.
Frau Ministerin, da muss ich
mich den Kollegen anschließen: Ich verstehe Ihre Position der roten
Linien tatsächlich nicht. Ich verstehe sie persönlich
nicht. Ich wäre es von der SPÖ gewohnt, dass sie diese Position
vertritt – ja, die kennen wir, da wissen wir schon, wo sie stehen.
(Abg. Laimer: ...absurd! Deeskalation!) Von Ihnen aber, Frau
Ministerin, bin ich persönlich
sehr enttäuscht, denn ich hätte Ihre und auch die Positionierung des
Bundesheers anders definiert: dass Sie genau wissen, wie kritisch die
Sicherheitslage in der Ukraine ist (Zwischenbemerkung von
Bundesministerin Tanner), dass Sie genau wissen, was es für die
Ukraine bedeutet, wenn sie
fällt. Deswegen enttäuscht es mich umso mehr, dass Sie diese Position
vertreten.
Mich wundert es nicht, dass die
Russen das jetzt ausnützen und auch dementsprechend thematisieren (Zwischenruf
des Abg. Eßl) – dass Sie auf Titelseiten von Russia Today sind und dann auf einmal
als russlandfreundlich
gelten. Das sollte nicht die Position Österreichs sein. (Beifall
bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Hörl.)
Ich möchte vielleicht wieder zurückkommen auf die - - (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesministerin Tanner.) – Frau Ministerin, Sie können sich erklären! Erklären Sie uns Ihre Position dazu! Mich würde sie interessieren.
(Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich
glaube auch nicht, dass der Generalstab und andere Bundesheeroffiziere das
auch so sehen. (Abg. Gerstl: Ich werd’ dir gleich
was über die Zadić erzählen! – Weitere Zwischenrufe
bei der ÖVP.)
Ja, die ÖVP nimmt das wohl sehr mit. Vielleicht überlegen Sie
sich auch Ihre Position! – Frau Ministerin, wir
begrüßen das (Abg. Gerstl: Sei dankbar,
dass du so lang in der Koalition warst! – Präsident Sobotka
gibt das Glockenzeichen), danke für die Initiative, die wir hier
setzen! Ich glaube, eine Modernisierung der Strukturen ist
notwendig (Abg. Hörl: ... Koalition ...!), und wir
begrüßen das. Ich glaube, dass es nicht nur notwendig ist, effizient
aufgestellt zu
sein, sondern auch Gerätschaften effizient in Österreich zu
verteilen. Das ist notwendig, denn es geht nicht nur darum, das
wichtigste Zeug an einem
Punkt zu haben, sondern es muss auch ins Einsatzgebiet kommen. (Abg. Gerstl:
Die Zeit ist abgelaufen für dich!)
Ja, die Zeit ist abgelaufen. Wir hatten die letzte Sitzung
des Landesverteidigungsausschusses. Ich bin sehr froh darüber, dass
wir dort auch immer
wieder Initiativen der Opposition mit aufgenommen und gemeinsam umgesetzt
haben. Das ist wieder ein weiteres Zeichen der guten und überparteilichen Arbeitsbasis,
die wir im Landesverteidigungsausschuss hatten. – Vielen Dank. (Beifall
bei den Grünen.)
22.04
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet
ist Abgeordneter
Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte.
Abgeordneter
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS):
Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir haben schon in der
vorigen Debatte
sehr ausführlich darüber gesprochen, dass da in den letzten Monaten
massiv Geld in die Hand genommen wurde, um zu investieren und insbesondere
mehr Gerät anzuschaffen, was dringend notwendig ist.
Da zählen die Hubschrauber
sicher zu den zentralen Dingen, die wir anschaffen können. Sie sind sowohl
von militärischer Bedeutung, Kollege Reifenberger, als auch
von Bedeutung im Katastropheneinsatz. Das sehen wir aktuell gerade, es wurde
schon angesprochen. Ich möchte an dieser Stelle auch
einen recht herzlichen Dank an alle Soldatinnen und Soldaten richten, die jetzt
gerade im Einsatz sind und in den Krisengebieten helfen und unterstützen.
Man darf ja nicht vergessen,
wie schnell das österreichische Bundesheer umgeschaltet hat. Wir sind gerade in einer
Großübung – Frau Bundesministerin,
das wissen Sie –, und innerhalb von wenigen Stunden war das
österreichische Bundesheer fähig – und das zeigt auch, wie
gut es unterwegs ist, wie
diese Maßnahmen, die wir teilweise gesetzt haben, auch
wirken –, auf Katastropheneinsatz umzustellen und da zu
unterstützen. Ich glaube, das verdient
auch einen sehr, sehr großen Dank von allen Seiten. (Beifall bei der
ÖVP sowie des Abg. Silvan. – Abg. Strasser: Da
passen die eigenen nicht auf!)
In diesem Zusammenhang ist es natürlich auch notwendig, dass das
Gerät so über das Bundesgebiet verteilt ist, dass man es
einsetzen kann. Herr
Kollege Reifenberger, ich habe mir den Antrag jetzt extra noch einmal durchgelesen
und ich habe mir genau die Begründung durchgelesen, das, was
Sie hier zitiert haben. Man kann natürlich bei jedem Antrag aus der
Begründung drei, vier Worte rauspicken und daraus einen vollkommen anderen
Kontext herstellen, als dort drinnen steht.
Wenn Sie sich das genau
durchlesen, dann sehen Sie, dass der entscheidende Satz ganz am Ende ist,
wo es um die Analyse geht. Das ist nämlich der Auftrag der
Entschließung: dass die Frau Bundesministerin analysieren
soll, wo die Hubschrauber stationiert sind. Der Satz davor in der
Begründung lautet: „Eine Analyse sollte die Bedürfnisse
des“ österreichischen Bundesheeres - - Damit ist
genau das gewährleistet, nämlich dass als Erstes die
militärische Landesverteidigung steht und dann der Katastrophenschutz
kommt. Ich lasse mir von Ihnen hier nicht den Antrag zerlegen, weil Sie irgendwo
in
einem Zitat einmal Landeshauptleute oder Ähnliches gelesen haben.
(Abg. Reifenberger: Du hast meine Rede nicht verstanden!) Das
halte ich nicht für sinnvoll,
und das halte ich für unredlich. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)
Es zeigt aber: Diese
Unredlichkeit kommt ja von irgendwo. Das muss man hier auch offen und ehrlich
in den Vordergrund stellen. Worum geht es denn
da? – Das zeigt ja die FPÖ über die letzten Monate immer
wieder (Abg. Kaniak: Ums Bundesheer soll’s gehen!): Es geht
hier nicht um konstruktives Miteinander, darum, Dinge
weiterzubringen – das ist jetzt ganz unabhängig davon, ob wir
über das Bundesheer oder über andere Themen reden –,
sondern es
geht nur darum, gegen alles andere zu stimmen, damit man sich nachher in einer
Kampagne hinstellen und sagen kann: Die Einheitspartei macht, und wir
machen etwas anderes!, ohne Rücksicht auf Verluste, was auch immer es
kostet, ob damit die Sicherheit in Österreich gefährdet wird, ob
damit die Einsätze während Katastrophenzeiten gefährdet werden.
(Abg. Reifenberger: Machts was Gescheites!) Es ist der FPÖ
einfach vollkommen egal, was passiert. Es geht
ihr nur darum, irgendeine Geschichte für den Wahlkampf vorzubereiten, denn
die FPÖ ist nichts anderes als eine Wahlkampfmaschine, die
versucht, dann zu laufen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der
ÖVP.)
Das ist absolut unredlich, Herr
Kollege. Ich erwarte mir gerade von
Ihnen als jemandem, der sich im militärischen Bereich auskennt, ein
bisschen mehr.
Weil ich das Thema Katastrophenschutz angesprochen habe: Für den Katastrophenschutz braucht es natürlich auch eine Strategie, auf deren Basis dieser stattfindet. Deswegen bringe ich noch folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gesamtstaatliche Koordination der Umfassenden Landesverteidigung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung,
insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung und der Bundesminister
für Inneres, werden aufgefordert, dem
Nationalrat spätestens bis zur Sitzung des Nationalrats im
September 2024 eine Strategie zur gesamtstaatlichen Koordination der
Umfassenden Landesverteidigung, bestehend aus einer neuen
Österreichischen Sicherheitsstrategie und einem detaillierten
Koordinationsplan zur Krisenkoordinierung
zwischen BMI, BMLV und den in Krisenfällen betroffenen Körperschaften
vorzulegen.“
*****
Es ist nämlich auch die Aufgabe der Bundesregierung,
das, was sie schon
lange versprochen hat, nämlich eine neue Sicherheitsstrategie vorzulegen,
endlich zu tun, weil auch das für die österreichische Sicherheit
wichtig ist. –
Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
22.09
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Gesamtstaatliche Koordination der Umfassenden Landesverteidigung
eingebracht im Zuge der
Debatte in der 266. Sitzung des Nationalrats über
den Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Antrag 3576/A(E)
der
Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hubschrauberstationierung im Bundesgebiet (2574 d.B.) – TOP 15
Das
Wehrrechtsänderungsgesetz novelliert mehrere für Wehr- und Milizdienst
relevante Gesetzestexte, um diese an die Realitäten der spezifischen
Sicherheitsbedürfnisse unserer Zeit anzupassen. Hauptsächlich
behandelt das
WRÄG Probleme der Personalgewinnung, lässt aber die Stärkung der
Umfassenden Landesverteidigung, und insbesondere der gesamtstaatlichen
Koordination im Falle von nationalen Krisen, Sicherheitsbedrohungen
oder militärischen Angriffen unangesprochen. Oft wird etwa die mangelnde
Einbindung der Gemeinden und anderer Körperschaften beim
Katastrophenschutz kritisiert. Und der Rechnungshof kritisiert, dass z.B. im
Falle der Cyber Defence
• kein
Kriterienkatalog besteht, wann und unter welchen Umständen die
Abwehr eines Angriffs vom BMI auf das BMLV übergeht;
• gesamtstaatliche Konzepte zur Konkretisierung von Schritten, um die Kommunikation und Aktivitäten von staatlichen Stellen und Körperschaften zu gewährleisten, fehlen; und
• dass
die anhaltenden Meinungsverschiedenheiten zwischen dem BMLV
und dem BMKÖS den Aufbau des Cyberpersonals bislang verunmöglicht haben.
Die Bundesrepublik Deutschland hat letzte Woche einen
neuen Plan für die Verteidigung in Krisenfällen veröffentlicht,
in dem die "notwendigen Maßnahmen und Strukturen, um die
Unabhängigkeit und Souveränität Deutschlands" zu sichern,
dargestellt werden. Die deutsche Bundesregierung stellt somit in einem 67
Seiten umfassenden Plan sicher, dass alle Akteure, von der Bundeswehr
über die Hilfsorganisationen bis hin zu den Zivilschutzbehörden,
und auch Post, Bahn und Telekom, ihre genaue Rolle in Krisensituationen kennen
und erfüllen können.
Innenministerin Nancy Faeser sprach von "integrierter Sicherheit" und
einer engen Verzahnung von militärischer und ziviler Verteidigung.
Verteidigungsminister
Boris Pistorius verwies auf die sich verschlechternde Sicherheitslage "im
Cyberraum, durch Drohnen ... Desinformationskampagnen und klassische
Sabotage."
In Österreich ist dieser gesamtstaatliche Zugang noch nicht angekommen. Die Regierungsparteien streiten nicht nur über die Umstrukturierung des BMLV und der Wertigkeiten der Mitarbeiter:innen in verschiedenen Direktionen, sondern können sich auch wegen innerkoalitionärer Streitigkeiten auf keine neue Österreichische Sicherheitsstrategie einigen – trotz eines Versprechens des Bundeskanzlers, eine ÖSS bis Jahresende 2023 vorzulegen. Auch ist kein Fortschritt in der Umsetzung des lange verzögerte aber mittlerweile doch beschlossenen Krisensicherheitsgesetzes erkennbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die
Bundesministerin für Landesverteidigung und der Bundesminister für
Inneres, werden aufgefordert, dem Nationalrat spätestens bis zur
Sitzung des Nationalrats im September 2024 eine Strategie zur gesamtstaatlichen
Koordination der Umfassenden Landesverteidigung, bestehend
aus einer neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie und einem detaillierten
Koordinationsplan zur Krisenkoordinierung zwischen BMI, BMLV und den in
Krisenfällen betroffenen Körperschaften vorzulegen."
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister
Tanner. – Frau Minister, Sie
gelangen zu Wort.
Bundesministerin
für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine
Damen und Herren hier im Haus und die Sie uns über die Bildschirme zugeschaltet
sind! Zunächst einmal ist es mir wirklich ein Bedürfnis: Ich
glaube, die Stimmung hier spiegelt nicht wider, wie die Stimmung im Landesverteidigungsausschuss
war und auch ist, nämlich sehr gut und konstruktiv.
Dafür möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bei Ihnen allen
bedanken. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der
SPÖ.)
Ich möchte Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren
Abgeordnete, aber
auch allen Österreicherinnen und Österreichern versichern, dass wir
im Rahmen der Landesverteidigung Österreich selbstverständlich immer
ganzheitlich
im Blick haben. Dank Ihrer Entscheidung zu einem Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz,
der Planbarkeit, dank unseres Aufbauplanes und der
Mission vorwärts sowie der Beschaffung aller Hubschrauber, nicht nur der
Leonardo, sondern auch einer zusätzlichen Staffel Black Hawks, sind
wir
dazu noch viel besser in der Lage. Vom Bodensee bis zum Neusiedler
See – jawohl, das haben Sie, das haben wir alle gemeinsam geschafft.
Es ist mir auch noch ein Bedürfnis, eines anzusprechen:
Wir Österreicherinnen und Österreicher waren von Anbeginn an der
Seite der Ukraine. Wir haben sie finanziell
unterstützt, mit zum jetzigen Zeitpunkt über 230 Millionen
Euro an staatlicher Hilfe, und wir haben die Flüchtlinge, großteils
Frauen
und Kinder, die nach wie vor bei uns auch in der Grundversorgung sind, auch mit
viel persönlichem Engagement seitens der Österreicherinnen und
Österreicher, unterstützt. Das ist gut so. Das Einzige, das
wir nicht tun, und ich halte das auch für richtig, ist, Waffen zu liefern
und die Menschen vor Ort an
diesen auszubilden.
Ich möchte an dieser
Stelle meiner Kollegin, meiner Schweizer Kollegin, Bundespräsidentin
Viola Amherd, zum Friedensgipfel für die Ukraine, der dieses Wochenende
stattfinden wird, an dem auch unser Bundeskanzler Karl Nehammer teilnehmen
wird, gratulieren. Am Ende des Tages ist und muss das
Ziel Frieden sein, und das Ziel für uns hier in Österreich muss es
auch sein, dass wir das österreichische Bundesheer so ausstatten und
ausrüsten, sowohl
budgetär als auch personell, dass es tatsächlich auch unser aller Friedensversicherung ist.
Sehr vieles ist uns ja schon gelungen. Dazu nur, weil so
viel über das
Personal gesprochen worden ist: Wir haben die Miliz von
19 200 Soldaten auf mittlerweile über 20 000 Soldaten
aufstocken können. Die Behaltequote
ist besser geworden. Lassen Sie uns weiter daran arbeiten, dass erkannt wird,
dass das österreichische Bundesheer die richtige Entscheidung ist,
sowohl was den Grundwehrdienst als auch die Einrichtung insgesamt als
attraktiven Dienstgeber danach betrifft. – Danke. (Beifall bei
ÖVP und Grünen.)
22.12
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet
ist Abgeordneter
Silvan. – Bitte sehr.
Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wir unterstützen die Forderung hinsichtlich der vorgesehenen Anschaffung von 36 Leonardo- und zwölf Black-Hawk-Hubschraubern im Rahmen der geplanten Investitionswelle für das österreichische Bundesheer (Beifall bei der SPÖ), dass die Verteilung der Hubschrauberflotte so gestaltet wird, dass natürlich die Bedürfnisse des Bundesheeres abgedeckt sind und dass die Kosten, die operative Optimierung, aber auch die sich ändernden Assistenzeinsatzerwartungen aufgrund des Klimawandels berücksichtigt werden.
An dieser Stelle möchte ich
den Soldatinnen und den Soldaten, die im Burgenland und in der Steiermark
im Einsatz waren, die Brücken errichtet haben, die Verklausungen
gelöst haben und bei den Aufräumarbeiten geholfen haben
beziehungsweise noch immer helfen, einen herzlichen
Dank ausrichten. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ,
ÖVP, Grünen und NEOS.)
Es gibt
regelmäßig Befürchtungen aus den
Bundesländern – Kollege
Einwallner hat es schon gesagt –, etwa aus Vorarlberg, dass im Falle
von Katastrophen Hubschrauber nicht schnell genug und in ausreichender
Zahl
zur Verfügung stehen. Auch der Hubschrauberstützpunkt in Klagenfurt
ist immer wieder in Diskussion. Wir sind der Meinung, so wie Sie übrigens,
Frau Bundesministerin, dass die neuen Hubschrauber einer
größtmöglichen Einsatzbereitschaft zugeführt werden
sollten.
Wir alle oder die
meisten von uns können sich vielleicht noch an die Katastrophe von
Galtür erinnern. Wir mussten damals, 1999, glaube ich, war es, ausländische
Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen, was an sich nichts Schlechtes
ist – auch die US-Army ist auf der gesperrten Inntal-Autobahn mit
ihren Black-Hawk-Hubschraubern gestartet und gelandet –, aber wir
sollten in Zukunft danach trachten, dass wir solche Katastrophen, wenn sie passieren,
möglichst selbst stemmen können.
Und im Gegensatz zur FPÖ: Wir interessieren uns sehr wohl für die Bedürfnisse der Bundesländer. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
22.14
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die
Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das scheint nicht der
Fall zu sein.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung
über die dem Ausschussbericht 2574 der Beilagen angeschlossene Entschließung
betreffend „Hubschrauberstationierung
im Bundesgebiet“.
Wer dafür ist, den darf ich um ein Zeichen bitten. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (376/E)
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gesamtstaatliche Koordination der Umfassenden Landesverteidigung“.
Wer dafür ist, den darf ich um die Stimmabgabe ersuchen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun
zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Bernhard, dem
Geschäftsordnungsausschuss
zur Berichterstattung über den Antrag 74/A eine Frist bis zum
1. Juli zu setzen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Antrag des Abgeordneten Bernhard, dem Kulturausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3198/A(E) eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen. – Das ist ebenfalls die Minderheit, abgelehnt.
Abstimmung über den Antrag
des Abgeordneten Bernhard, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung
über den Antrag 3400/A(E) eine Frist
bis zum 1. Juli 2024 zu setzen.
Wer ist dafür? – Auch das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Bernhard, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2693/A(E) eine Frist bis zum 1. Juli 2024 zu setzen.
Wer ist dafür? – Das ist ebenfalls die Minderheit, abgelehnt.
Einlauf
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt
geben, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen
Anträge 4076/A(E) bis 4096/A(E) eingebracht
worden sind.
*****
Die nächste Sitzung des Nationalrates,
die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen
betreffen wird, berufe ich für 22.17 Uhr – das ist
gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 22.17 Uhr
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