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Plenarsitzung

des Nationalrates

Stenographisches Protokoll

 

266. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Mittwoch, 12. Juni 2024

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Nationalratssaal


Stenographisches Protokoll

266. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVII. Gesetzgebungsperiode                            Mittwoch, 12. Juni 2024

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 12. Juni 2024: 9.05 – 22.17 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den Sozialbericht 2024 des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Kinderbetreuungs­geldgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Mutterschutzgesetz, das Väter-Karenzgesetz, das Landarbeitsgesetz und das Betriebliche
Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (Sonderwo­chengeld-Gesetz)

3. Punkt: Bericht über den Antrag 4065/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Eva Blimlinger, Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird

4. Punkt: Bericht über den Antrag 4038/A der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-


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Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungs­gesetz geändert werden

5. Punkt: Bericht über den Antrag 3996/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Ratifizierung der ILO Konvention 190 gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

6. Punkt: Bericht über den Antrag 3974/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Rückkehr entführter ukrainischer Kinder

7. Punkt: Bericht über den Antrag 4067/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Gewaltambulanzen (Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz – GewaltAFG) erlassen wird

8. Punkt: Bericht über den Antrag 4031/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz geändert wird

9. Punkt: Bericht über den Bericht der Bundesministerin für Justiz über die in den Jahren 2014 bis 2021 erteilten Weisungen, nachdem das der Wei­sung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde

10. Punkt: Bericht über den Antrag 3879/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifizierung
der Convention against Trafficking in Human Organs vom Council of Europe

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung
der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs sowie ein Bundesgesetz zur Begründung von Vorbelastungen durch die Bundes­ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation
und Technologie erlassen werden


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12. Punkt: Bericht über den Antrag 4074/A der Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Gasdiversi­fizierungsgesetz 2022 und das Energielenkungsgesetz 2012 geändert werden

13. Punkt: Bericht über den Antrag 4073/A der Abgeordneten Christoph
Stark, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern erlassen wird

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinar­gesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzge­setz 2001, das Militärbefugnisgesetz und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2024 – WRÄG 2024)

15. Punkt: Bericht über den Antrag 3576/A(E) der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hub­schrauberstationierung im Bundesgebiet

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Inhalt

Nationalrat

Trauerkundgebung anlässlich des Ablebens der Bundeskanzlerin a. D. Bri­gitte Bierlein        ............................................................................................................................... 54

Mandatsverzicht des Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter ............................... 55

Angelobung des Abgeordneten MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky ..................... 55

Personalien

Verhinderungen ........................................................................................................... 54


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Ruf zur Sache ............................................................................................................. 120

Geschäftsbehandlung

Antrag des Abgeordneten Michael Bernhard, dem Geschäftsordnungs­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 74/A der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundes­gesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2024 zu setzen – Ablehnung  106, 515

Antrag des Abgeordneten Michael Bernhard, dem Kulturausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3198/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung einer
zentralen Gedenkstätte für die während des Nationalsozialismus ermorde­ten Roma und Romnja, Sinti und Sintizze“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG
eine Frist bis 1. Juli 2024 zu setzen – Ablehnung .......................................  106, 515

Antrag des Abgeordneten Michael Bernhard, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3400/A(E) der Abgeordneten
Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Finanzierung Schulen autochthoner Volksgruppen“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2024 zu setzen – Ablehnung              107, 515

Antrag des Abgeordneten Michael Bernhard, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2693/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Selbstverwaltung von Volksgruppen“ gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 1. Juli 2024
zu setzen – Ablehnung ...................................................................................  107, 515

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG               ............................................................................................................................. 107

Unterbrechung der Sitzung ....................................................................................... 252


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Antrag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan, den Bericht des Justizausschusses über den Antrag 4031/A der Abgeordneten Mag. Mi­chaela Steinacker, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz geändert wird (2566 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 GOG an den Justizaus­schuss rückzuverweisen – Ablehnung ............................................................................................................................  343, 354

Aktuelle Stunde (61.)

Thema: „Sicherheit statt importierter Gewalt – für eine sofortige Senkung der Strafmündigkeit und ein Ende multikultureller Konflikte in
Österreich“
................................................................................................................... 57

Redner:innen:

Mag. Hannes Amesbauer, BA ...................................................................................... 57

Bundesminister Mag. Gerhard Karner ........................................................................ 62

Dr. Christian Stocker .................................................................................................... 71

Ing. Reinhold Einwallner ............................................................................................... 74

Dr. Susanne Fürst ......................................................................................................... 78

Mag. Faika El-Nagashi ................................................................................................. 81

Mag. Yannick Shetty .................................................................................................... 84

Mag. Michaela Steinacker ............................................................................................ 88

Mag. Selma Yildirim ...................................................................................................... 91

Mag. Harald Stefan ...................................................................................................... 94

Mag. Georg Bürstmayr ................................................................................................. 97

Dr. Johannes Margreiter .............................................................................................. 99

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ................................................................................................. 56

Ausschüsse

Zuweisungen .............................................................................................................. 101


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Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, Bsc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Recht auf analoges Leben in Österreich jetzt schaffen – Förderungen und Leistungen wie Handwerkerbonus oder gute staatliche Zinsen auch für Seniorinnen und Senioren uneingeschränkt zugäng­lich machen!“ (4075/A)(E) .............................................. 252

Begründung: Eva-Maria Holzleitner, Bsc ................................................................. 256

Staatssekretärin Claudia Plakolm ............................................................................. 264

Debatte:

MMag. Michaela Schmidt .......................................................................................... 269

Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ............................................................................. 272

Peter Wurm ................................................................................................................. 275

Dr. Elisabeth Götze ..................................................................................................... 287

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ..................................................................................... 289

Maximilian Köllner, MA ............................................................................................. 293

Eva-Maria Himmelbauer, BSc .................................................................................... 296

Maximilian Linder ....................................................................................................... 299

Mag. Ulrike Fischer ..................................................................................................... 302

MMag. Katharina Werner, Bakk. .............................................................................. 305

Gabriele Heinisch-Hosek ............................................................................................ 307

Mag. Peter Weidinger ................................................................................................ 310

Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 313

Bedrana Ribo, MA ...................................................................................................... 318

Mag. Dr. Rudolf Taschner .......................................................................................... 319

Süleyman Zorba .......................................................................................................... 322

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 324

Mag. Nina Tomaselli ................................................................................................... 326


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Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge“ – Ablehnung ......................................................  281, 328

Ablehnung des Selbständigen Entschließungsantrages 4075/A(E) ...................  328

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Sozialbericht 2024 des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III­1146/2586 d.B.) ...................................................................................................................................... 107

Redner:innen:

Mag. Christian Ragger ............................................................................................. .. 108

Mag. Markus Koza ..................................................................................................... 111

Rosa Ecker, MBA ........................................................................................................ 114

Philip Kucher ............................................................................................................... 116

Peter Wurm ................................................................................................................. 119

Mag. Ernst Gödl .......................................................................................................... 122

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 126

Barbara Neßler ........................................................................................................... 129

Josef Muchitsch .......................................................................................................... 132

Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................... 135

Mag. Michael Hammer ............................................................................................... 138

Fiona Fiedler, BEd ....................................................................................................... 141

Gabriele Heinisch-Hosek ............................................................................................ 142

Mag. Verena Nussbaum ............................................................................................. 148

Mario Lindner ............................................................................................................. 149

Entschließungsantrag der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kindergrundsicherung – Jedes Kind hat das Recht auf ein Aufwachsen ohne finanzielle Sorgen!“ –
Ablehnung ........................................................................................................  145, 151


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Kenntnisnahme des Berichtes III-1146 d.B. .......................................................... 151

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (2553 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine So­zialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversiche­rungsgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967, das Mutterschutzgesetz, das Väter-Karenz­gesetz, das Landarbeitsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter-
und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (Sonderwochengeld-Gesetz) (2587 d.B.)     ............................................................................................................................. 152

Redner:innen:

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 152

Barbara Neßler ........................................................................................................... 154

Alois Stöger, diplômé .................................................................................................. 156

Rosa Ecker, MBA ........................................................................................................ 157

Bettina Zopf ................................................................................................................ 159

Annahme des Gesetzentwurfes in 2587 d.B. ........................................................ 160

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 4065/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Eva Blimlin­gerSabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird (2588 d.B.)          ............................................................................................................................. 161

Redner:innen:

Mag. Eva Blimlinger .................................................................................................... 161

Sabine Schatz ............................................................................................................. 163

Mag. Christian Ragger ................................................................................................ 164

Kira Grünberg ............................................................................................................. 166

Fiona Fiedler, BEd ....................................................................................................... 167

Annahme des Gesetzentwurfes in 2588 d.B. ........................................................ 168


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 9

4. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den An­trag 4038/A der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2579 d.B.) 169

Redner:innen:

Mag. Meri Disoski ....................................................................................................... 169

Eva Maria Holzleitner, BSc ........................................................................................ 172

Rosa Ecker, MBA ........................................................................................................ 174

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ...................................................................... 176

Fiona Fiedler, BEd ....................................................................................................... 179

Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab ............................................................ 180

Ralph Schallmeiner ..................................................................................................... 183

Mag. Dr. Petra Oberrauner ........................................................................................ 190

Dr. Werner Saxinger, MSc .......................................................................................... 192

Dr. Josef Smolle .......................................................................................................... 194

Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 196

Annahme des Gesetzentwurfes in 2579 d.B. ........................................................ 198

5. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den An­trag 3996/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Rati­fizierung der ILO Konvention 190 gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (2580 d.B.) ...................................................................................... 199

Redner:innen:

Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß ................................................................................ 200

Katharina Kucharowits .............................................................................................. 202

Rosa Ecker, MBA ........................................................................................................ 204


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 10

Mag. Meri Disoski ....................................................................................................... 206

Henrike Brandstötter ................................................................................................. 208

Mag. Romana Deckenbacher .................................................................................... 210

Mario Lindner ............................................................................................................. 211

Mag. Christian Drobits ............................................................................................... 213

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2580 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „der Ratifizierung der ILO Konvention 190
gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt“ (373/E) ................................ 214

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 3974/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Rückkehr entführter ukrainischer Kinder (2560 d.B.)          ............................................................................................................................. 215

Redner:innen:

Dr. Gudrun Kugler ...................................................................................................... 215

Dr. Harald Troch ......................................................................................................... 217

Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 219

Mag. Georg Bürstmayr ............................................................................................... 220

Dr. Nikolaus Scherak, MA .......................................................................................... 222

Mag. Peter Weidinger ................................................................................................ 224

Petra Wimmer ............................................................................................................ 226

Melanie Erasim, MSc .................................................................................................. 227

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2560 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Rückkehr entführter ukrainischer Kinder“ (374/E) .......................... 229

7. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 4067/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Gewaltambulanzen (Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz – GewaltAFG) erlassen wird (2565 d.B.)    229


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 11

Redner:innen:

Mag. Selma Yildirim .........................................................................................  229, 251

Mag. Michaela Steinacker ......................................................................................... 234

Mag. Christian Ragger ................................................................................................ 237

Mag. Meri Disoski ....................................................................................................... 239

Henrike Brandstötter ................................................................................................. 241

Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. ................................................................... 244

Mag. Johanna Jachs ................................................................................................... 246

Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab ............................................................ 248

Mag. Agnes Sirkka Prammer ..................................................................................... 328

Pia Philippa Beck ........................................................................................................ 332

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „gesetzliche Verankerung von Gewaltambu­lanzen“ – Ablehnung  232, 335

Annahme des Gesetzentwurfes in 2565 d.B. ........................................................ 334

8. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 4031/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Daten­schutzgesetz geändert wird (2566 d.B.) ..... 335

Redner:innen:

Mag. Christian Drobits ............................................................................................... 335

Mag. Eva Blimlinger .................................................................................................... 337

Mag. Harald Stefan .................................................................................................... 342

Mag. Corinna Scharzenberger ................................................................................... 344

Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. ................................................................... 346

Mag. Muna Duzdar .................................................................................................... 349

Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab ............................................................ 351

Henrike Brandstötter ................................................................................................. 352

Annahme des Gesetzentwurfes in 2566 d.B. ........................................................ 354


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 12

9. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Justiz über die in den Jahren 2014 bis 2021 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-1087/2564 d.B.) ................... 355

Redner:innen:

Mag. Philipp Schrangl ................................................................................................ 356

Mag. Klaus Fürlinger .................................................................................................. 357

Mag. Jörg Leichtfried ................................................................................................. 359

Dr. Johannes Margreiter ............................................................................................ 361

Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. ................................................................... 363

Mag. Harald Stefan .................................................................................................... 364

Mag. Andreas Hanger ................................................................................................ 366

Mag. Yannick Shetty .................................................................................................. 368

Mag. Philipp Schrangl ................................................................................................ 371

Mag. Agnes Sirkka Prammer ..................................................................................... 373

Christian Hafenecker, MA ......................................................................................... 374

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 377

Kenntnisnahme des Berichtes III-1087 d.B. .......................................................... 379

10. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 3879/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Ratifizierung der Convention against Trafficking in Human Organs vom Council of Europe (2567 d.B.) ..................... 379

Redner:innen:

Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 380

Mag. Agnes Sirkka Prammer ..................................................................................... 381

MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky .......................................................................... 383

MMMag. Gertraud Salzmann .................................................................................... 385

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2567 d.B. hinsichtlich des Antra­ges 3879/A(E) ............................................................................................................................. 387


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 13

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2567 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen (SEV Nr. 216)“ (375/E) .................................................... 387

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (2555 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Was­serstoff nicht biogenen Ursprungs sowie ein Bundesgesetz zur Be­gründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erlassen
werden (2575 d.B.) .................................................................................................... 387

Redner:innen:

Alois Schroll ................................................................................................................. 388

Lukas Hammer ............................................................................................................ 393

Maximilian Linder ....................................................................................................... 395

Joachim Schnabel ....................................................................................................... 397

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ..................................................................................... 400

Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ................................................................ 402

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 405

Johann Höfinger ......................................................................................................... 407

Annahme des Gesetzentwurfes in 2575 d.B. ........................................................ 408

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie
und Energie über den Antrag 4074/A der Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Gasdiversifizie­rungsgesetz 2022 und das Energielenkungsgesetz 2012 geändert
werden (2576 d.B.) .................................................................................................... 409


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 14

Redner:innen:

MMMag. Dr. Axel Kassegger ..................................................................................... 410

Lukas Hammer ............................................................................................................ 412

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ..................................................................................... 419

Alois Schroll ................................................................................................................. 421

Tanja Graf ................................................................................................................... 424

Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ................................................................ 428

Dr. Christoph Matznetter .......................................................................................... 433

Mag. (FH) Kurt Egger .................................................................................................. 436

Annahme des Gesetzentwurfes in 2576 d.B. ........................................................ 437

13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 4073/A der Abgeordneten Christoph Stark, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern erlassen wird (2577 d.B.) ......................................................... 439

Redner:innen:

Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA ...................................................................................... 439

MMag. Michaela Schmidt .......................................................................................... 441

MMMag. Dr. Axel Kassegger ..................................................................................... 443

Christoph Stark ........................................................................................................... 445

Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ................................................................ 448

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ..................................................................................... 451

Michael Schnedlitz ..................................................................................................... 462

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Reformpaket Energiewirtschaft“ – Ablehnung ......................  457, 466

Annahme des Gesetzentwurfes in 2577 d.B. ........................................................ 465


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 15

14. Punkt: Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regie­rungsvorlage (2554 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wehrge­setz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührenge­setz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert werden (Wehrrechts­änderungsgesetz 2024 – WRÄG 2024) (2573 d.B.) ......................................................................................... 466

Redner:innen:

Ing. Mag. Volker Reifenberger ................................................................................... 466

Mag. Friedrich Ofenauer ............................................................................................ 469

Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 473

Robert Laimer ............................................................................................................. 475

David Stögmüller ........................................................................................................ 477

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .............................................................................. 481

Bundesministerin Mag. Klaudia Tanner ................................................................... 487

Ing. Manfred Hofinger ................................................................................................ 489

Ing. Mag. Volker Reifenberger ................................................................................... 491

Mario Lindner ............................................................................................................. 493

Irene Neumann-Hartberger .................................................................................... .. 495

Petra Wimmer ............................................................................................................ 497

Entschließungsantrag der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beschluss zur Novellierung
des KSE jetzt umsetzen!“ – Ablehnung ........................................................  484, 499

Annahme des Gesetzentwurfes in 2573 d.B. ........................................................ 498

15. Punkt: Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Antrag 3576/A(E) der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hubschrauberstationierung
im Bundesgebiet (2574 d.B.) .................................................................................... 499

Redner:innen:

Ing. Mag. Volker Reifenberger ................................................................................... 500


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 16

Andreas Minnich ........................................................................................................ 501

Ing. Reinhold Einwallner ............................................................................................ 503

David Stögmüller ........................................................................................................ 504

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .............................................................................. 506

Bundesministerin Mag. Klaudia Tanner ................................................................... 511

Rudolf Silvan ............................................................................................................... 513

Entschließungsantrag der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gesamtstaatliche Koordination
der Umfassenden Landesverteidigung“ – Ablehnung ................................  509, 515

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2574 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Hubschrauberstationierung im Bundesge­biet“ (376/E) .................. 514

Eingebracht wurden

Petitionen ................................................................................................................... 103

Petition betreffend „Pflegenotstand beenden. Sichere Pflege Jetzt!“ (Ord­nungsnummer 145) (überreicht von den Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Philip Kucher und Josef Muchitsch)

Petition betreffend „Nachhaltige und gerechte Verkehrspolitik“ (Ordnungs­nummer 146) (überreicht von der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr)

Bürgerinitiativen ....................................................................................................... 103

Bürgerinitiative betreffend „Initiative Raumluft für hygienisch unbedenk­liche Raumluft in Österreichs Bildungseinrichtungen“ (Ordnungs­nummer 70)

Bürgerinitiative betreffend „Klare und erreichbare Kriterien für die Beibe­haltung der Staatsbürgerschaft“ (Ordnungsnummer 71)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 17

Regierungsvorlagen .................................................................................................. 102

2556: Bundesgesetz über die Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationsberichte (CBCR-Veröffentlichungsgesetz –
CBCR-VG)

2557: Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 geändert wird

2558: Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschä­digungsgesetz 1957 und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden

2559: Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizeri­schen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasser­schutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee

2561: Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Digitalisierung)

2562: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich
und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz

2563: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und
dem Land Oberösterreich über die Finanzierung des Baus der Regional­stadtbahn Linz

2581: Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am
Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee

2591: Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Be­lästigung in der Arbeitswelt


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 18

Berichte ...................................................................................................................... 102

Vorlage 160 BA: Bericht gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 31. März 2024;
BM f. Finanzen

Vorlage 161 BA: Bericht über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jän­ner bis April 2024 sowie COVID-19 Berichterstattung
gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz und § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz; BM f. Finanzen

Vorlage 162 BA: Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschät­zung 2023 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 6 Wirkungs­controllingverordnung; BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

III­1164: Bericht betreffend Management der IT-Sicherheit im Finanzministerium, Klimaschutzministerium und Landwirtschaftsministe­rium – Reihe BUND 2024/16; Rechnungshof

III-1168: Bericht betreffend System der Einlagensicherung – Reihe
BUND 2024/17; Rechnungshof

III­1169: Bericht über die in den Jahren 2016 bis 2022 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren been­det wurde; BM f. Justiz

III-1170: Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2024;
BM f. Bildung, Wissenschaft und Forschung, BM f. Klimaschutz, Umwelt, Ener­gie, Mobilität, Innovation und Technologie und BM f. Arbeit und
Wirtschaft

III-1171: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2024 – Unter­gliederung 41 Mobilität; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 19

III-1172: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2024 – Unterglie­derung 43 Klima, Umwelt und Energie; BM f. Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

III-1173: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2024 – Unter­gliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung); BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

III-1174: Bericht betreffend den Jahresbericht 2023 der Parlamentarischen Bundesheerkommission für Beschwerdewesen und Stellungnahme
der Bundesministerin für Landesverteidigung; BM f. Landesverteidigung

III-1176: Bericht betreffend Tourismus in Österreich 2023;
BM f. Arbeit und Wirtschaft

III-1178: Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde für das
Jahr 2023; BM f. Arbeit und Wirtschaft

III-1179: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2024
(Jänner bis April 2024); BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ........................................................... 106

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit
im Bereich des grenzüberschreitenden Schutzes des Luftraums vor nichtmi­litärischen Bedrohungen aus der Luft

Anträge der Abgeordneten

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Recht auf analoges Leben in Österreich jetzt schaffen – Förderungen und Leistungen wie


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 20

Handwerkerbonus oder gute staatliche Zinsen auch für Seniorinnen und Senioren uneingeschränkt zugänglich machen! (4075/A)(E)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Gemeinnüt­zigkeit in der Pflege (4076/A)(E)

MMag. Michaela Schmidt, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine weiteren Schließungen von Standorten der Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH (4077/A)(E)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung
eines Kündigungsschutzes für schwer kranke Arbeitnehmer:innen und eines Entgeltfortzahlungsfonds zur Absicherung der Betriebe (4078/A)(E)

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung eines budgetären Sondertopfes für Digital Streetwork (4079/A)(E)

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kinder- und Ju­gendlichenbeschäftigungsgesetz ins Digitale Zeitalter transferieren sowie verpflichtende Kinderschutzkonzepte im KJBG verankern“ (4080/A)(E)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Zivilprozessordnung (RGBI. 113/1895 idF BGBI. I 77/2023)
geändert wird (4081/A)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformpaket Energiewirtschaft (4082/A)(E)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffentliche Lebensmittelbeschaffung: Konsequente Umsetzung des naBe-Aktions­planes in der Bundesbeschaffungsgesellschaft (4083/A)(E)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffentliche Le­bensmittelbeschaffung: Konsequente Umsetzung des naBe-Aktionsplanes
zur Stärkung der heimischen Landwirtschaft (4084/A)(E)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 21

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018 und das Bundesge­setz über die Kammern der gewerblichen Wirtschaft geändert werden (4085/A)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Kammern der gewerblichen Wirtschaft (Wirtschaftskammergesetz 1998 – WKG) geändert wird (4086/A)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Vollzug von Freiheitsstrafen und der
mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen (Strafvollzugs­gesetz – StVG.) geändert wird (4087/A)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Mittlere Reife mit Grundkompetenzen, Persönlichkeitsbildung und Berufs­orientierung (4088/A)(E)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung Fahr­radverordnung zum sicheren Transport mehrerer Kinder (4089/A)(E)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lücken im Medien­transparenzgesetz schließen (4090/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nachhaltige Fi­nanzierung des Künstler-Sozialversicherungsfonds (4091/A)(E)

Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird (4092/A)

Franz Hörl, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenz­gesetz geändert wird (4093/A)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 22

Tanja Graf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Bundesminister für Finanzen zur Bereitstellung
von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes WAG Teil-Loop ermächtigt wird (4094/A)

Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024 –
MTDG) erlassen wird und das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden (4095/A)

Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Masterplan Musikstandort Österreich (4096/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage zu Abschiebungen im Jahr 2023
sowie erste Zahlen 2024 (18656/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Wirtschaftspolitischer Megagau – Stellenabbau in der Steiermark (18657/J)

Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend
die Asiatische Hornisse und mögliche Folgen für die von Bestäubern abhängige Landwirtschaft (18658/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für Justiz betreffend Ist das BMJ bereit für das Krisensicherheits­gesetz? (18659/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 23

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Ist das
BML bereit für das Krisensicherheitsgesetz? (18660/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Ist das BMI bereit für das Krisensicherheitsgesetz? (18661/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Ist das BMBWF bereit für das Krisensicherheitsgesetz? (18662/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Ist das BMEIA bereit für das Krisensicherheitsgesetz? (18663/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Arbeit und Wirtschaft betreffend Ist das BMAW bereit für das Krisensicher­heitsgesetz? (18664/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Ist das BMKÖS bereit für
das Krisensicherheitsgesetz? (18665/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Finanzen betreffend Ist das BMF bereit für das Krisensicherheitsgesetz? (18666/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Ist das BMK bereit für das Krisensicherheitsgesetz? (18667/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Lan­desverteidigung betreffend Ist das BMLV bereit für das Krisensicherheits­gesetz? (18668/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 24

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesregierung betref­fend Ist das Krisensicherheitsgesetz bereit für die nächste Krise?
(18669/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für So­ziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Ist das
BMSGPK bereit für das Krisensicherheitsgesetz? (18670/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Ist das Krisensicherheitsgesetz bereit für die nächste Krise?
(18671/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Kostenlose E-Papers oder doch vielleicht eine App für Schüler:in­nen – wer weiß das schon? (18672/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Kostenlose E-Papers
oder doch vielleicht eine App für Schüler:innen – wer weiß das schon? (18673/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Aktueller Stand Wiener Zeitung (18674/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für Justiz betreffend Faktische Diskriminierung schwangerer wohnungssuchen­der Frauen (18675/J)

Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Sozia­les, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend „MRT Großge­räteplan – Verbesserungen für das Land Niederösterreich“ (18676/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 25

Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend „Personalentwicklung der Polizei im Bezirk Korneuburg“ (18677/J)

Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend „Personalentwicklung der Polizei im Bezirk Mistelbach“
(18678/J)

Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend „Personalentwicklung der Polizei im Bezirk Hollabrunn“
(18679/J)

Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Kli­maschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betref­fend „Reblaus Express“ (18680/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Lan­desverteidigung betreffend RH-Bericht beweist: Fehlende Kommunika­tionsstrategie, keine Nachvollziehbarkeit einzelner Kampagnen, Abweichungen von Schaltplänen zugunsten von Parteimedien (Folgeanfrage) (18681/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Kli­maschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betref­fend Öffentliche Gelder für den Verein „Land schafft Leben“ und für diverse Um­weltschutzorganisationen (18682/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Öffentli­che Gelder für den Verein „Land schafft Leben“ und für diverse Umwelt­schutzorganisationen (18683/J)

Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Klima-Aktivisten“ besetzten Aufführung im Burgtheater am 09. Mai 2024 (18684/J)

Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend „Klima-Aktivisten“ besetzten Aufführung im Burgtheater am 09. Mai 2024 (18685/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 26

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Europäische Einlagensicherung (18686/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend EU-Migrationspakt (18687/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Aus­zahlung der Agrar-Subventionen (18688/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Europäische Einlagensicherung (18689/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Ver­fassung betreffend Europäische Einlagensicherung (18690/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage aufgrund FALSCHBEANTWORTUNG
zur Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG der Anfrage zur Kriminali­tät in Österreich 2023 (18691/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage aufgrund FALSCHBEANTWORTUNG
zur Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG der Anfrage zur Kriminali­tät in Kärnten 2023 (18692/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage aufgrund FALSCHBEANTWORTUNG
zur Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG der Anfrage zur Kriminali­tät in Wien 2023 (18693/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage aufgrund FALSCHBEANTWORTUNG
zur Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG der Anfrage zur Kriminali­tät in der Steiermark 2023 (18694/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 27

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Inneres betreffend Folgeanfrage aufgrund FALSCHBEANTWORTUNG zur Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG der Anfrage zur Kriminalität im Burgenland 2023 (18695/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage aufgrund FALSCHBEANTWORTUNG
zur Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG der Anfrage zur Kriminali­tät in Vorarlberg 2023 (18696/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Inneres betreffend Folgeanfrage aufgrund FALSCHBEANTWOR­TUNG zur Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG der Anfrage
zur Kriminalität in Salzburg 2023 (18697/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage aufgrund FALSCHBEANTWORTUNG
zur Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG der Anfrage zur Kriminalität in Oberösterreich 2023 (18698/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage aufgrund FALSCHBEANTWORTUNG
zur Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG der Anfrage zur Kriminalität in Tirol 2023 (18699/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage aufgrund FALSCHBEANTWORTUNG
zur Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG der Anfrage zur Kriminalität in Niederösterreich 2023 (18700/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Folgeanfrage: Reaktionen auf Sonderbericht der Volksan­waltschaft zu Terrornacht? (18701/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 28

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Dropoutquoten, Schulabbrecher:innen und NEETs (18702/J)

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Offene Reformen
des BMSGPK (18703/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Sozia­les, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Stellenbeset­zungen in Gesellschaften im Eigentum der Sozialversicherungsträger
oder des Dachverbands (18704/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Ideologisch motivierte Einstellung der Flugverbindung Graz-Wien zum Schaden des steirische Wirtschaftsstandortes (18705/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Gebarung des HCV-Fonds für Hepatitis-C-Opfer (18706/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Inneres betreffend DNA-Test-Erlass (18707/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Forschungsprojekte zur Information für potenzielle illegale Migranten aus Afghanistan (18708/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Strohmama-Benko“: Ist es in Österreich normal, dass Superrei­che über Schenkungen Steuern umgehen? (18709/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Geschenke der russischen Botschaft an Polizisten (18710/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 29

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesregierung betref­fend Wo bleiben die Reformen für eine bessere Umsetzung der
Sanktionen? (18711/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Wo bleiben die Reformen für eine bessere Umsetzung der
Sanktionen? (18712/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Wo bleiben die Reformen für eine bessere Umsetzung von Sanktionen? (18713/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Wo bleiben die Reformen für eine bessere Umsetzung von Sanktionen? (18714/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Wo bleiben die Reformen für eine bessere Umsetzung
von Sanktionen? (18715/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend Wo bleiben die Reformen für eine bessere Umsetzung der Sanktionen? (18716/J)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Folgeanfrage Talen­teförderung (18717/J)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Bildungsmaßnahmen
aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität (18718/J)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Regierung ohne Klimaschutzgesetz – was nun? (18719/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 30

Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Stillstand im
Bereich der Selbsthilfe (18720/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für So­ziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Ausar­beitungskosten der Kindergrundsicherung (18721/J)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Status der Bestellung des albanischen Botschafters in Wien (18722/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend die Aktivitäten von Staatsverweiger:innen in den Jahren 2022
und 2023 (18723/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Prüfung von Privatstiftungen durch die Finanzverwaltung
(18724/J)

Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Missbrauch des Bundesheeres zu Wahl­kampfzwecken (18725/J)

Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Entwicklung Schüler:innenzahlen in der Sekundarstufe II“ (18726/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesver­teidigung betreffend „finanzielle Auswirkungen der Beteiligung an
Sky Shield“ (18727/J)

Maximilian Köllner, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend „Verschlimmbesserung des neuen Zivildienstgesetzes“ (18728/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 31

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Finanzierung der Stiftung COMÚN (18729/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Finanzierung der Stif­tung COMÚN (18730/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Finanzierung der Stiftung COMÚN (18731/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler be­treffend Finanzierung der Stiftung COMÚN (18732/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Fi­nanzierung der Stiftung COMÚN (18733/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Finanzie­rung der Stiftung COMÚN (18734/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Finanzierung der
Stiftung COMÚN (18735/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Finanzierung der Stiftung COMÚN
(18736/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzierung der Stiftung COMÚN (18737/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Finanzierung der Stiftung COMÚN
(18738/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 32

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Finanzierung
der Stiftung COMÚN (18739/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Finanzierung der Stiftung COMÚN (18740/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Finanzierung der Stiftung COMÚN (18741/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Finanzierung der Stiftung COMÚN (18742/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Niederlassungsverordnung 2024-Folgeanfrage (18743/J)

Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Umsetzung des Migrations- und Mobilitätsabkommens zwischen Österreich und
Indien (18744/J)

Christoph Zarits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kul­tur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Weiterentwicklung der sport­medizinischen und sportpsychologischen Betreuung von Sportlerinnen
und Sportlern im Spitzen- und Leistungssport mit Schwerpunkt auf Nachwuchs­leistungssport (18745/J)

Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Umsetzung des Migrations- und Mobilitätsabkommens zwischen Österreich und Indien (18746/J)

Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Umsetzung des Migrations- und Mobilitätsabkom­mens zwischen Österreich und Indien (18747/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 33

Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Umsetzung des Migrations- und Mobilitätsabkommens zwischen Österreich und Indien (18748/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für So­ziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Sozialver­sicherung: Offenlegung der Gebarungsvorschaurechnung (05/2024) (18749/J)

Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Schleppender Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos an Autobahnen und Schnellstraßen (18750/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Arbeitspflicht für Asylwerber:innen? (18751/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Statistik der Digitalsteuer (18752/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für
Justiz betreffend Islamismusverdächtiger konnte fast zwei Jahre
lang Justizwache-Ausbildung absolvieren (18753/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Jus­tiz betreffend Rechtskonformes Vorgehen der Exekutive oder faires Be­schwerdeverfahren (18754/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Rechtskonformes Vorgehen der Exekutive oder faires Be­schwerdeverfahren (18755/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Exakte Ausweisung der verpflichtenden Mülltransporte mit der Bahn
(18756/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 34

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kontrolle der Fahrverbote auf niederrangigem Straßennetz in
Tirol (18757/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Jus­tiz betreffend Managementzentrum Opferhilfe (18758/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Neue Erkenntnisse zur BauID-Karte – Kaufhaus Österreich 2.0? (18759/J)

MMag. Michaela Schmidt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Rettung der Salzburger Geschäftsstelle
des Insolvenz-Entgelt-Fonds (18760/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Rückgang des dienstbaren Personals an den Polizei­dienststellen (18761/J)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Fach- und Praxis-Lehrkräfte an Pflege-BHS und anderen Berufsbildenden Höheren Schulen (18762/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministe­rin für Landesverteidigung betreffend Reaktionsmiliz (18763/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministe­rin für Landesverteidigung betreffend Wie steht es um die Cyber Defence? (18764/J)

Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Aufteilung von Personen in der Grundversorgung (18765/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Krisenfeste Manager-Boni beim Verbund (18766/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 35

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Der Weg einer parlamentarischen Anfrage im Innenministe­rium (18767/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend die Zerstörung der Schautafeln zum Februargedenken in Steyr (18768/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Zerstörung der Schautafeln zum Februargedenken in Steyr (18769/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für
Inneres betreffend die Schändung des Gebäudes am Gelände des ehemaligen Außenlagers Gunskirchen (18770/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend die Schändung des Gebäudes am Gelände des ehemaligen Außen­lagers Gunskirchen (18771/J)

Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Kürzungen bei Sonder­pädagog:innen“ (18772/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Inneres betreffend Geflüchtete aus der Ukraine in Österreich (18773/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für Justiz betreffend Folgeanfrage II: Kriegsverbrechen in der Ukraine (18774/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage II: Kriegsverbrechen in der Ukraine (18775/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für Justiz betreffend Folgeanfrage betreffend schleppende Ermittlungen zum Ärztekammerskandal (18776/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 36

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für
Justiz betreffend „Endlich Transparenz über Entwicklung von Hasskriminalität in Österreich schaffen!“ (18777/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Endlich Transparenz über Entwicklung von Hasskriminalität
in Österreich schaffen!“ (18778/J)

Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Verzögerung
des Vollspaltenboden-Verbots führt zur Verlängerung der Tierqualen (18779/J)

Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Verzögerung des Vollspaltenboden-Verbots führt zur Verlängerung der Tierqualen (18780/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Aufsicht der Justizministerin im Fall Traunsee (18781/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17554/AB zu 18174/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (17555/AB
zu 18143/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17556/AB zu 18171/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 37

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und
Kollegen (17557/AB zu 18206/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und
Kollegen (17558/AB zu 18217/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Tanzler, Kolleginnen und
Kollegen (17559/AB zu 18192/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (17560/AB zu 18144/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17561/AB zu 18161/J)

des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordne­ten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17562/AB zu 18160/J)

des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (17563/AB
zu 18127/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17564/AB zu 18215/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen (17565/AB zu 18129/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17566/AB
zu 18168/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (17567/AB zu 18151/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 38

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und
Kollegen (17568/AB zu 18194/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundes­kanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger,
Kolleginnen und Kollegen (17569/AB zu 18130/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (17570/AB zu 18153/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17571/AB zu 18162/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz,
Kolleginnen und Kollegen (17572/AB zu 18163/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen
(17573/AB zu 18169/J)

des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17574/AB zu 18173/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen (17575/AB zu 18131/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17576/AB zu 18141/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (17577/AB zu 18145/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17578/AB zu 18158/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 39

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17579/AB zu 18166/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (17580/AB zu 18178/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17581/AB zu 18132/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17582/AB zu 18148/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17583/AB zu 18172/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (17584/AB zu 18147/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17585/AB zu 18142/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17586/AB zu 18167/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17587/AB zu 18154/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die An­frage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen
(17588/AB zu 18157/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen
(17589/AB zu 18159/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 40

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirt­schaft auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und
Kollegen (17590/AB zu 18164/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innova­tion und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17591/AB zu 18165/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Inno­vation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolle­ginnen und Kollegen (17592/AB zu 18146/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17593/AB zu 18207/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kolle­gen (17594/AB zu 18222/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17595/AB zu 18149/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17596/AB zu 18156/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17597/AB zu 18155/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 41

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17598/AB zu 18175/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17599/AB zu 18176/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17600/AB zu 18177/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Tanzler, Kolleginnen und Kollegen (17601/AB zu 18191/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (17602/AB zu 18180/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai
Jan Krainer,
Kolleginnen und Kollegen (17603/AB zu 18202/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (17604/AB zu 18203/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen
(17605/AB zu 18193/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen (17606/AB zu 18213/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirt­schaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner,
Kolleginnen und Kollegen (17607/AB zu 18190/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirt­schaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kollegin­nen und Kollegen (17608/AB zu 18223/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 42

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (17609/AB zu 18210/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (17610/AB zu 18204/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (17611/AB zu 18188/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (17612/AB zu 18218/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (17613/AB zu 18185/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und
Kollegen (17614/AB zu 18189/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (17615/AB zu 18184/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Dop­pelbauerKolleginnen und Kollegen (17616/AB zu 18181/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer,
Kolleginnen und Kollegen (17617/AB zu 18201/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (17618/AB zu 18182/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (17619/AB zu 18183/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 43

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17620/AB zu 18187/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (17621/AB zu 18186/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen (17622/AB zu 18197/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17623/AB zu 18198/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17624/AB zu 18208/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17625/AB zu 18220/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17626/AB zu 18209/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen (17627/AB zu 18196/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (17628/AB zu 18221/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (17629/AB zu 18205/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen
(17630/AB zu 18211/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen
(17631/AB zu 18214/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 44

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kolle­gen (17632/AB zu 18219/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die An­frage der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen (17633/AB zu 18179/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (17634/AB zu 18200/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundes­kanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen
und Kollegen (17635/AB zu 18212/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundes­kanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (17636/AB zu 18216/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundes­kanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (17637/AB zu 18224/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17638/AB zu 18195/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17639/AB zu 18199/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (17640/AB zu 18225/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 45

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und
Kollegen (17641/AB zu 18228/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17642/AB zu 18231/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17643/AB zu 18274/J)

des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17644/AB
zu 18226/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17645/AB zu 18233/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (17646/AB zu 18229/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (17647/AB zu 18230/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (17648/AB zu 18232/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Ames­bauer, BAKolleginnen und Kollegen (17649/AB zu 18227/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17650/AB zu 18234/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 46

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (17651/AB zu 18235/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (17652/AB zu 18237/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17653/AB zu 18249/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17654/AB zu 18264/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17655/AB zu 18276/J)

des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordne­ten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17656/AB zu 18258/J)

des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordne­ten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17657/AB zu 18271/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kolle­gen (17658/AB zu 18261/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17659/AB zu 18254/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17660/AB zu 18272/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17661/AB zu 18240/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 47

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17662/AB zu 18260/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17663/AB zu 18246/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17664/AB zu 18267/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirt­schaft auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17665/AB zu 18251/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirt­schaft auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17666/AB zu 18263/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirt­schaft auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17667/AB zu 18277/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17668/AB zu 18247/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (17669/AB zu 18281/J)

des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordne­ten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17670/AB zu 18244/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 48

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundes­kanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen
und Kollegen (17671/AB zu 18238/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17672/AB zu 18239/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17673/AB zu 18241/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17674/AB zu 18252/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17675/AB zu 18253/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17676/AB zu 18255/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher,
Kolleginnen und Kollegen (17677/AB zu 18266/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die An­frage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen
(17678/AB zu 18268/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundes­kanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen
und Kollegen (17679/AB zu 18273/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 49

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17680/AB zu 18270/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17681/AB zu 18256/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17682/AB zu 18243/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kolle­gen (17683/AB zu 18236/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen
(17684/AB zu 18248/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen
(17685/AB zu 18265/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen
(17686/AB zu 18275/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17687/AB zu 18280/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher,
Kolleginnen und Kollegen (17688/AB zu 18242/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 50

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher,
Kolleginnen und Kollegen (17689/AB zu 18257/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher,
Kolleginnen und Kollegen (17690/AB zu 18269/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17691/AB zu 18278/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17692/AB zu 18250/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (17693/AB zu 18262/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen
(17694/AB zu 18279/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen
(17695/AB zu 18259/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen
(17696/AB zu 18245/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ge­rald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (17697/AB zu 18282/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17698/AB zu 18283/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen
(17699/AB zu 18290/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 51

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (17700/AB zu 18284/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MLS, Kolleginnen und Kollegen (17701/AB zu 18285/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (17702/AB zu 18289/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (17703/AB zu 18291/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (17704/AB zu 18288/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (17705/AB zu 18292/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen (17706/AB zu 18287/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MLS, Kolleginnen und Kollegen (17707/AB zu 18286/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und
Kollegen (17708/AB zu 18296/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17709/AB zu 18293/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17710/AB zu 18294/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17711/AB zu 18295/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 52

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (17712/AB zu 18300/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (17713/AB
zu 18299/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen (17714/AB zu 18297/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen (17715/AB zu 18298/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ste­phanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17716/AB zu 18302/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (17717/AB zu 18301/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (17718/AB zu 18304/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen (17719/AB zu 18303/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Martin Litschauer, Kolleginnen und Kollegen (17720/AB zu 18305/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (17721/AB zu 18307/J)

*****


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 53

des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (92/ABPR zu 92/JPR)

des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (93/ABPR zu 93/JPR)


 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 54

09.05.15Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

09.05.16*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich darf Sie ganz herzlich zur 266. Sitzung des National­rates begrüßen, die ich hiermit eröffne. Ich darf auch die Damen und Herren auf der Zuschauergalerie und die Journalisten sowie die Damen und Herren,
die unserer Sitzung und den Diskussionen zu Hause vor den Fernsehschirmen folgen, recht herzlich begrüßen.

09.05.38Trauerkundgebung anlässlich des Ablebens
der Bundeskanzlerin a. D. Brigitte Bierlein


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Sie ersuchen, sich im Gedenken an Frau Bundeskanzlerin Dr. Brigitte Bierlein von den Sitzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Sitzplätzen.)

Frau Dr. Bierlein war eine außergewöhnliche Persönlichkeit: die erste weibliche Bundeskanzlerin, eine Frau von großem politischem Format. Sie hat 15 Jahre
als Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes gedient, ist Präsidentin
des Verfassungsgerichtshofes gewesen, hat sich in vielen Funktionen in den Dienst des Staates und in den Dienst der Menschen gestellt und hat als Bundeskanzlerin exzellent mit dem österreichischen Parlament zusammengear­beitet. Ihrer wollen wir gedenken, und ich darf Sie einladen, mir am Freitag
zu ihrem Begräbnis zu folgen. (Die Anwesenden verharren einige Zeit in
stiller Trauer.)
 – Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen ihre Sitzplätze wieder ein.)

09.06.47*****



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 55

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf den zahlreichen Helfern, die am Wochenende in der Steiermark unterwegs waren, recht herzlich danken. Es gab wieder eine Umweltkatastrophe. Wir sind sehr, sehr froh, dass unsere Ein­satzkräfte, vor allem die Feuerwehren und die Rettung, und auch viele zivile Hel­fer den Menschen beigestanden sind. (Allgemeiner Beifall.)

*****

Die Amtlichen Protokolle der 262. und der 263. Sitzung vom 15. Mai 2024 so­wie der 264. und der 265. Sitzung vom 16. Mai 2024 sind in der Parla­mentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Johann Singer, Ing. Mag. Alexandra Tanda, Mag. Ruth Becher, Julia Elisabeth Herr, Dietmar Keck, Klaus Köchl, Heike Grebien
und Josef Schellhorn.

09.07.44Mandatsverzicht und Angelobung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Herr Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter auf sein Mandat verzichtet hat und an seiner Stelle Herr MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky in den Nationalrat berufen wurde.

Da der Wahlschein bereits vorliegt und der Genannte im Hause anwesend ist, darf ich sogleich seine Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird der neue Ab­geordnete seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich darf den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Schallmeiner, um die Verlesung der Gelöbnisformel ersuchen. – Bitte sehr.


Schriftführer Ralph Schallmeiner: „Sie werden geloben unverbrüchliche
Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 56

Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

*****

(Abg. MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky leistet die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“. – Allgemeiner Beifall.)

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Mit einem Applaus haben wir Sie schon begrüßen dürfen. Wir gratulieren Ihnen recht herzlich. Sie waren ja schon Parlamentarier im Bundesrat und kennen unsere Praxis. Ich wünsche Ihnen für den Rest der Legislaturperiode alles erdenklich Gute. (Der neue Abgeordnete zum Nationalrat wird von seinen Kolleginnen und Kollegen beglückwünscht.)

09.09.02Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bun­deskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner wird ab 17 Uhr durch Bundes­minister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. vertreten und Bundesmi­nister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher durch die Staatssekre­tärin im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Mag. Susanne
Kraus-Winkler.

*****

Ich darf bekannt geben, dass ORF 2 diese Sitzung wie üblich bis 13 Uhr über­trägt und ORF III bis 19.15 Uhr, anschließend wird die Sitzung online übertragen; auch die privaten Fernsehanstalten übertragen Teile dieser Sitzung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 57

09.09.41Aktuelle Stunde


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Sicherheit statt importierter Gewalt – für eine sofortige Senkung der Strafmündigkeit und ein Ende multikultureller Konflikte in Österreich“

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amesbauer. Ihm
stehen 10 Minuten Redezeit zur Verfügung. – Bitte sehr.


9.10.12

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Innenminister! Geschätzte Damen und Herren! Geschätzte Österreicherinnen und Österreicher, die Sie diese Sitzung vor den Bildschirmen verfolgen! „Sicherheit statt importierter Gewalt – für eine sofortige Senkung
der Strafmündigkeit und ein Ende multikultureller Konflikte in Österreich“ – wir haben dieses Thema für die heutige Aktuelle Stunde gewählt, weil es Hand­lungsbedarf gibt.

Ich bringe zu Beginn meiner Ausführungen einen kleinen Auszug an jenen Wahnsinnigkeiten, die sich in Österreich nur im heurigen Jahr zugetragen haben. Ich sage es noch einmal: Es ist ein kleiner Auszug an Dingen, mit denen wir
es in Österreich dank der verfehlten Politik dieser Bundesregierung – aber auch der Sozialisten – zu tun haben, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der FPÖ.)

Ein paar Überschriften aus Zeitungsberichten: 2. Februar dieses Jahres: „Nach tödlicher Messerstecherei in Salzburg: Ermittlungen laufen“; 34-jähriger
Mann erstochen; 27-jähriger Somalier festgenommen. In derselben Nacht: Mas­senschlägerei zwischen Syrern; 15 beteiligte Personen – auch da waren
Messer im Spiel.

29. Februar: „Jugendbande soll in Wien 12-Jährige über Monate missbraucht haben“. Das ist der schockierende Fall, den wir alle kennen, meine sehr geehrten


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 58

Damen und Herren. „Über Monate hinweg sollen 17 Verdächtige zwischen
13 und 18 Jahren ein zwölfjähriges Mädchen“ übelst missbraucht und geschän­det und gequält haben, das Opfer im Anschluss verhöhnt und weiterhin
bedroht haben. Das ist so weit gegangen, dass die Familie weggezogen ist, dass sie aus lauter Angst den Wohnort gewechselt hat. So weit sind wir gekom­men, dass die Opfer flüchten müssen, weil die Täter nicht bestraft
und nicht sanktioniert werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

„Messerstecherei nach Streit um Platz auf Parkbank“ am 12. März; beide
Männer wurden medizinisch versorgt; der anschließend Festgenommene griff in der Polizeiinspektion mehrere Beamte an. 20. März: „Messerstecherei in Vorarlberger Flüchtlingsheim“; 23. März: „Festnahme nach Messerstecherei in Favoriten“. Favoriten werden wir immer wieder hören – das ist einer jener Brennpunkte, an denen man schon nahezu täglich mit Gewaltexzessen im Zu­wanderermilieu konfrontiert ist.

„Eine Gruppe Jugendlicher soll auf dem Reumannplatz Frauen belästigt haben“; 21-Jähriger hat Zivilcourage gezeigt, wollte helfen und wurde niedergesto­chen. „Messerstecherei in Meidling“ am 16. April, „2 Verletzte, 4 Män­ner geflüchtet“. 24. April: „Asylwerber wegen Missbrauchs angeklagt“. „Zwei Afghanen sollen im Herbst 2023 eine junge Frau in Salzburg vergewaltigt haben.“ Einer der Täter sagte vor Gericht später: „Sie wollte es“ so.

21.5.: „Mitten am Tag! Messerstecherei in Wien-Donaustadt“. 25.5., auch eine besonders schäbige Tat: „Hals knapp verfehlt: Video zeigt Messerattacke“.
In Favoriten, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat ein Polizist eine Kon­trolle durchgeführt; hinter ihm taucht ein Mann auf, ein Ausländer, und
sticht mit voller Wucht mit einem Messer auf den Beamten ein. Dieser Beamte, der seine Pflicht getan hat, der für unsere Sicherheit in einem Brennpunkt­bezirk kämpft – bei chronischer Unterbesetzung der Polizei; nicht nur in Favori­ten, das ist nahezu überall in Österreich so, sehr geehrter Herr
Innenminister –, hat diesen Angriff nur deswegen überlebt, weil er eine ballistische Stichschutzweste getragen hat, die ihm das Leben gerettet hat. Diese


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ballistischen Stichschutzwesten sind unter Innenminister Herbert Kickl bei der Polizei eingeführt worden. (Beifall bei der FPÖ.)

Laut Ihnen, Herr Minister, ist ja alles schlecht, was damals passiert ist. Wenn ich mir aber Ihre Bilanz anschaue – na ja, da würde ich an Ihrer Stelle eher leisetreten.

25.5.: „Vor Zeugen bei Busstation“: Syrer versucht, „junge Frau zu vergewalti­gen“; 27.5.: „Zwei Verletzte nach Messerstecherei am Praterstern“ – in
einer Waffenverbotszone. Diese Situation haben wir öfters, dass das gerade in Ihren großartigen Messerverbotszonen stattfindet. Ich sage Ihnen: Diese
ganzen Verbotszonen bringen gar nichts. Wir brauchen eine groß angelegte Ab­schiebeoffensive, Herr Minister. Das würde die Sicherheit in unserem
Land erhöhen. (Beifall bei der FPÖ.)

3.6.: „Wieder Messerstecherei in Favoriten – Opfer notoperiert“; Aussprache „mehrerer Beteiligter aus der tschetschenischen Community“ eskaliert.
4.6.: „Wilde Messerstecherei in Favoriten“; Großeinsatz; 34-jähriger Syrer, gegen den bereits eine aufrechte Anordnung zur Festnahme bestand, wurde fest­genommen. Und erst jetzt, in der Nacht von Samstag auf Sonntag, vor wenigen Tagen, wieder: „Messer-Attacke: Schwerverletzter in Wien-Ottakring“;
auf Schwerverletzten wurde mehrfach eingestochen. (Zwischenruf
der Abg. Scharzenberger.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist wie gesagt nur ein kleiner Aus­zug aus dem, was tagtäglich passiert – das war nur das heurige erste Halb­jahr. Sie (in Richtung Bundesminister Karner) kennen ja die Kriminalitätsstatistiken Ihres Hauses, Sie wissen natürlich auch, wie die Belegung unserer Gefäng­nisse aussieht. Was die Jugendlichen betrifft, die jugendlichen Straftäter – das versteht in Österreich niemand –: Wenn man unter 14 ist, ist man straf­unmündig. Begeht jemand in diesem Alter, unter 14, schwere und schwerste Verbrechen, oft Kapitalverbrechen, gibt es in Wahrheit keine wirkungs-


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vollen Sanktionen dagegen. Ich sage eines ganz klar: Wer mit 13 Jahren alt ge­nug ist, um zu vergewaltigen, um schwere Körperverletzungen zu bege­hen, ja, vielleicht auch zu morden, der ist auch alt genug, um Konsequenzen zu tragen; der kann in ein Bootcamp und der kann auch ins Gefängnis. (Beifall
bei der FPÖ.)

Darauf werden meine Kollegin Fürst und mein Kollege Harald Stefan noch ein­gehen, meine Damen und Herren, aber jetzt noch einmal zu der ganzen Asylproblematik: Wir wissen, wir haben Rekordzahlen ohne Ende. Das Rekord­jahr 2022 unter Karner mit 112 000 Asylanträgen ist bekannt – das ist ja
nur die Spitze des Eisbergs –, da haben Sie es geschafft, das bisherige Katastro­phenjahr 2015 weit zu übertreffen.

Die gesamte Bilanz dieser schwarz-grünen Bundesregierung – in dieser jetzt Gott sei Dank endlich zu Ende gehenden Legislaturperiode, nach der
die Bürger dann die Möglichkeit haben, einen echten Kurswechsel vorzuneh­men – im Asylbereich ist katastrophal. In Summe gab es in dieser Legis­laturperiode unter Schwarz-Grün bis April fast 240 000 illegale Einwanderer, es wurden fast 240 000 Asylanträge gestellt. Das ist fast die Einwohnerzahl
von Graz, der zweitgrößten Stadt Österreichs, die Sie in diesen fünf Jahren er­reicht haben. Bis zum Ende der Legislaturperiode werden Sie das haben.
Wie stellen wir uns das denn vor? Holen wir jetzt alle fünf Jahre Menschen im Ausmaß von Graz aus dem Ausland nach Österreich? Das kann ja nicht
mehr funktionieren. Es gibt jetzt auch das Problem mit dem Familiennachzug, für den in Wien die Infrastruktur fehlt.

Wir sehen die Veränderung der Gesellschaft in den Volksschulen. Jetzt ist
eine Statistik erschienen: In den Wiener Volksschulen sind 35 Prozent
der Volksschulkinder islamischen Glaubens, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Ruf bei den Grünen: Ooooh!) Nur mehr 21 Prozent sind Katholi­ken und nur mehr 2 Prozent evangelische Kinder (Abg. Loacker: Geh, hör auf ...!), 26 Prozent sind ohne Bekenntnis, aber 35 Prozent islamischen Glaubens.
(Abg. Schallmeiner: Ui! Ganz viel Angst muss man haben, Herr Kollege!) Eines sage


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 61

ich Ihnen von den Grünen: Ihre Willkommenskultur führt zur Islamisierung.
Die Islamisierung führt dazu, dass wir die zweithöchste Terrorwarnstufe haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Massenzuwanderung aus islamischen Ländern ist gleich Islamisierung. (Abg. Schwarz: Kack dich nicht an!) Islamisierung ist gleich Terrorgefahr. Das
sind die Fakten, vor denen Sie die Augen verschließen. (Abg. Schallmeiner: Was ist mit dem rechtsextremen Terrorismus? Den gibt es in deiner Welt nicht, ich
weiß eh!)

Abschließend möchte ich auch sagen: Es hat das furchtbare Messerattentat in Mannheim mit einem toten Polizisten gebraucht, damit der Herr Bundes­kanzler getwittert hat, wir müssen endlich „auch nach Afghanistan und Syrien“ abschieben. Bundeskanzler Nehammer hat das getwittert. Das beson­ders Perfide ist: Einen Tag vor diesem Tweet haben wir im Innenausschuss den Antrag gestellt, diese Abschiebungen durchzuführen, aber die ÖVP hat
dem wieder nicht zugestimmt. (Beifall bei der FPÖ.)

Heute diskutieren wir wieder darüber. Dieser Antrag ist nicht neu, diesen Antrag haben wir 2022 eingebracht, er wird von Ihnen immer wieder vertagt. Hören
Sie also auf zu twittern, hören Sie, Herr Minister, auch auf, groß zu
reden! Abschiebungen nach Ruanda, hin und her – ja, das ist alles gut und richtig, aber handeln Sie endlich!

Schlusssatz: Der Kanzler hat ja gesagt, er habe die Botschaft vom Sonntag
mit dieser historischen Wahlschlappe verstanden. Wenn er die Bot­schaft verstanden hat, dann handeln Sie! Sie haben morgen neuerlich die Gelegenheit, diesem Antrag zuzustimmen. Wenn Sie das morgen wieder nicht machen, haben Sie sich endgültig demaskiert.


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Wir werden Sie in die Wüste schicken und mit einem freiheitlichen
Volkskanzler Herbert Kickl für Sicherheit in Österreich sorgen. (Beifall und Bra­voruf bei der FPÖ. – Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Michael Hammer:
Vokaki! – Abg. Kickl: Wirst dich abfinden müssen! Aber du sitzt dann eh nimmer da!)

9.20


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bun­desminister Karner, und ich darf ihn herzlich begrüßen. – Herr Bundesminister, Sie sind am Wort.


9.20.54

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuseherinnen
und werte Zuseher! Vielen Dank für die Möglichkeit, in dieser Aktuellen Stunde mit diesem Verlangen einige Punkte zur Situation im Bereich der Kriminali­tät, im Bereich der Jugendkriminalität zu erörtern.

Der Herr Abgeordnete hat in seiner Begründung zur Einbegleitung
dieser Aktuellen Stunde viele Ereignisse geschildert, schreckliche Ereignisse geschildert, dramatische Ereignisse geschildert, die in der Tat furchtbar
waren und sind. Lassen Sie mich aber diese eine Vorbemerkung machen: Es stimmt mich – und das muss ich sagen, Herr Abgeordneter – bedenk­lich, wenn Sie (in Richtung Abg. Kickl), Herr Klubobmann, bei der Schilderung dieser dramatischen, dieser furchtbaren Ereignisse lächelnd mit Ihrem
Nachbarn tratschen. Das ist gegenüber den Opfern leider unerträglich, das muss ich in dieser Deutlichkeit auch sagen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Was
sind denn Sie für ein Kasperl, heast! – Abg. Kassegger: Herr Bundesmi­nister, Sie haben das Problem wieder messerscharf erkannt! Bei allen anderen Sachen sind Sie blind!)

Ich darf auch noch einige weitere statistische Daten dazu liefern, um zu versuchen, in dieser so schwierigen Thematik auch eine gewisse Sachlichkeit reinzubringen. Faktum ist – das ist auch bekannt gegeben worden –,


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dass die Jugendkriminalität in den letzten zehn Jahren massiv gestiegen ist. Faktum ist, in den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der jugendli­chen Straftäter bei den Zehn- bis 14-Jährigen verdoppelt, und bei den 14- bis 18-Jährigen ist diese um ein Drittel gestiegen.

Besonders verachtenswert – auch das wurde von Ihnen geschildert –
war jener Fall, der im Frühjahr des letzten Jahres stattgefunden hat, als nämlich ein damals zwölfjähriges, heute 13-jähriges Mädchen von bis zu
18 Burschen missbraucht und vergewaltigt wurde.

Diese Statistik und dieses so abscheuliche Ereignis muss für uns politisch Ver­antwortlichen natürlich Auftrag sein (Abg. Hafenecker: Dann treten Sie
zurück!),
hier nicht zur Tagesordnung überzugehen, sondern entsprechende Maßnahmen fortzusetzen beziehungsweise auch entsprechend einzuleiten. (Abg. Kickl: Die da wären?)

Ich darf sie Ihnen gerne auch schildern (Abg. Belakowitsch: Nicht schildern, umsetzen!) und wir können dann gerne darüber weiterdiskutieren.
(Abg. Kickl: Erklären Sie uns einmal die volle Härte des Gesetzes!)
Wir haben Maßnahmen gestartet (Abg. Belakowitsch: Welche?), Maßnahmen
wurden konsequent weiter umgesetzt (Abg. Belakowitsch: Welche?) und es sind neue in Planung. (Beifall bei der ÖVP. – Die Abgeordneten Kassegger und
Kickl: Vollkommener Realitätsverlust! – Rufe bei der FPÖ: Welche?)

Mit März wurde eine Einsatzgruppe Jugendkriminalität eingerichtet (Abg. Be­lakowitsch: Im März!), die in enger Zusammenarbeit, in enger Abstimmung mit der sogenannten EGS – Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität ‑,
die vielen hier bekannt ist, massiv Schwerpunktmaßnahmen (Abg. Belakowitsch: Wo denn?) in ganz Österreich, aber natürlich vor allem in der Bundeshaupt­stadt Wien setzt, wo wir – und das wissen wir, das lesen wir, das
hören wir – auch gewisse Brennpunkte haben. Ich denke an den Praterstern oder an Favoriten, wo viele Schwerpunktaktionen durchgeführt worden
sind (Abg. Kickl: Genau, und die Polizeiinspektion sperrt zu! – Abg. Belakowitsch: ...,


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Herr Minister!): 3 300 Anzeigen, davon 800 Minderjährige, 300 Fest­nahmen, davon 45 Minderjährige, 15 000 Personen wurden kontrolliert. Harte Knochenarbeit – vielen Dank der Polizei in Wien, in allen Bundesländern
für diese harte Knochenarbeit! (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Loacker.)

Und ja, das Jahr 2022 war ein Jahr, in dem dieses Land, insbesondere
der Osten dieses Landes, insbesondere das Burgenland, massiv von illegaler Migration betroffen war. Wir haben hier im Hohen Haus oft darüber
diskutiert und auch berichtet, wie die Zahlen sind, sie wurden genannt – ja, das ist Faktum.

Daher wurden, auch weil die Zahlen so waren wie sie waren und sind, entsprechende Maßnahmen ergriffen. Es wurden die Kontrollen direkt an der Grenze, aber auch im grenznahen Bereich massiv verstärkt. Ich erinnere an die sogenannte Operation Fox, bei der österreichische Polizistinnen und Polizisten auf ungarischem Staatsgebiet gemeinsam mit den ungari­schen Kollegen patrouillieren. Es ist keine einfache Arbeit, eine manchmal kritisierte Arbeit, aber eine notwendige und richtige Arbeit, die von
den österreichischen Polizisten gemeinsam mit den ungarischen Kollegen geleistet wird.

Wir haben die Verfahren deutlich beschleunigt und sehen mittler­weile – das schreiben deutsche Medien, das sagt nicht der Innenminister –: „Schlepper machen jetzt einen Bogen um Österreich“ (Abg. Wurm: Ha,
wohin denn?),
weil hier von der Polizei, von der Exekutive gemeinsam mit den Behörden gute, exzellente Arbeit geleistet wird – vielen Dank dafür!
(Beifall bei der ÖVP.)

Um das auch mit einigen wenigen Zahlen zu unterstreichen: Wir hatten in den ersten fünf Monaten des Jahres 2022, nämlich von Jänner bis Mai 2022,
an der burgenländischen Grenze 12 300 illegale Aufgriffe; in fünf Monaten 12 300 illegale Aufgriffe, vor allem in den Bezirken Neusiedl am See


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und Oberpullendorf. (Abg. Kickl: Das sind nicht „illegale Aufgriffe“, sondern Aufgriffe von Illegalen, das ist ein bissl was anderes!) Jene, die von dort kommen,
wissen, was das bedeutet hat, was das für die Gemeinden dort bedeutet hat. Jetzt, zwei Jahre später, haben wir von Jänner bis Mai, im selben Zeit­raum, 280 Aufgriffe – eine Senkung von 12 300 auf 280, und dies, weil die Polizei vor allem im Burgenland gemeinsam mit Unterstützung der Landespolizeidirektionen wie gesagt exzellente Arbeit geleistet hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Eine weitere Zahl: In der letzten Woche gab es an der burgenländischen
Grenze null Aufgriffe – null Aufgriffe! (Abg. Kickl: Ah, doch null! Ah, doch!) Das muss letztendlich auch das Ziel sein, dass wir illegale Migration gegen
null drängen.

Ich erwarte mir natürlich nicht von der politischen Opposition, dass sie das be­jubelt, was da gelungen ist (Abg. Belakowitsch: Das ist ja noch nicht gelun­gen!), ich erwarte mir nur oder ich wünsche mir, dass man der Exekutive, der Polizei ein Danke dafür sagt, was da geleistet wurde und geleistet wird.
(Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Lukas Hammer und Stögmüller. – Abg. Kickl: Warum stimmen Sie dann der Verteilung durch die Hintertür zu?)

Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte – es wurde vom Herrn Abgeord­neten auch schon kurz angesprochen –, betrifft das Thema Abschiebun­gen. Im letzten Jahr gab es knapp 13 000 Abschiebungen beziehungsweise Aus­weisungen (Abg. Belakowitsch: Wohin? – Abg. Kickl: So ein Blödsinn!) – Sie
wissen, etwas mehr als die Hälfte zwangsweise, die andere Hälfte auf Druck der Behörden, weil sie sonst abgeschoben worden wären. (Abg. Amesbauer:
Wie viele waren EU-Bürger? Wie viele Afghanen, wie viele Syrer? – Abg. Belako­witsch: Wo haben wir sie denn hingeschoben, nach Italien?)

Diesen Weg setzen wir auch in diesem Jahr konsequent fort: Von Jän­ner bis April gab es 4 300 Abschiebungen beziehungsweise Ausweisungen, das sind um 6 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des letzten Jahres.


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Auch da wird konsequente Arbeit geleistet. Es werden natürlich auch jene abge­schoben, die kriminell sind, und natürlich nach ganz Europa, aber auch in sogenannte Drittstaaten. Das ist eben das System der Abschiebungen. Wenn jemand kriminell ist, muss er außer Landes gebracht werden, egal, ob er
aus Europa kommt oder aus einem Drittstaat. Das sei an dieser Stelle auch ganz klar gesagt.

Ja, aber wir können mit dem nicht zufrieden sein, auch das sei ganz klar
gesagt. Der Kampf gegen die illegale Migration muss konsequent fortgesetzt werden (Abg. Belakowitsch: Was heißt „fortgesetzt“? Anfangen, Herr Minis­ter, anfangen!), und auch das Thema Abschiebungen müssen wir intensiv wei­terdiskutieren; diskutieren, darüber reden, Allianzen suchen, auch wenn
es um das Thema geht, dass wir wieder Menschen nach Syrien zurückbringen.

Es gibt eine Initiative, die von Zypern ausgegangen ist, die Österreich
unterstützt und zu der es vor wenigen Wochen auch ein Treffen von Vertretern von acht Staaten gab, die sich in dieser Frage verständigt haben. Wir
suchen Partner, schmieden Allianzen, damit wir das wieder ermöglichen, was jetzt diskutiert wird: Zurückschiebungen nach Syrien.

Aber auch das Thema Afghanistan: Der deutsche Bundeskanzler Olaf
Scholz hat es vor wenigen Tagen auf die Tagesordnung gebracht, weil wir als Österreich seit eineinhalb Jahren im Rat der Innenminister konkret an­sprechen, dass wir darüber reden müssen (Abg. Belakowitsch: Nicht reden, tun!), ob wir nicht einen Talib wieder nach Afghanistan zurückbringen, weil er
dort möglicherweise sogar sicherer ist als hier in Österreich. (Abg. Amesbauer: Dann soll Ihre Fraktion morgen zustimmen, dann haben Sie die Unterstüt­zung des Parlaments!)

Das sind Dinge, für die man hart arbeiten muss: Allianzen suchen, konsequent dranbleiben und diese Dinge abarbeiten. (Abg. Kickl: Während Sie reden,
kommen jeden Tag Neue herein!)
Irgendwelche Diskussionen hier, Anträge oder gar irgendwelche Aktionen am Viktor-Adler-Markt (Abg. Belakowitsch:


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Ihre Gesprächsallianzen sind leider ...!), wo man recht laut schreit, helfen da eben nicht. Da hilft nur harte, konsequente Arbeit, dann erzielt man auch
Erfolge. (Abg. Belakowitsch: Wann fangen Sie an? – Zwischenruf des Abg. Ames­bauer.) Danke der Polizei und den Behörden für diese harte Arbeit und
für diese Erfolge! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe jetzt nur beispielhaft einige Maßnahmen, die wir gesetzt haben, an­geführt. Ich könnte noch darüber reden, dass wir – was ich ebenfalls
für wichtig und notwendig halte – beispielsweise im Zusammenhang mit der Staatsschutzreform LSE in den Bundesländern massiv auch Schritte in
der Prävention setzen, wobei Polizistinnen und Polizisten auch massiv in die Schulen hineingehen. Das sind weitere Beispiele, wo wir Maßnahmen
gesetzt haben.

Ich komme jetzt noch zu den gesetzlich vorgelegten Maßnahmen, zu den Vor­schlägen aus meinem Haus, aus dem Innenministerium, die jetzt auf dem
Tisch liegen und die wir sachlich, vernünftig, gut argumentiert disku­tieren sollten.

Zum Ersten: das sogenannte Messertrage-Verbotsgesetz, das angesprochen wurde. (Abg. Amesbauer: Das wirkt gut! – Abg. Belakowitsch: ... super!
Sehr erfolgreich!)
Darüber kann man intensiv diskutieren, aber ich sage Ihnen ganz offen: Wenn die Polizei sagt, wenn jene, die am Praterstern Dienst
machen, sagen: Ja, so etwas würde helfen!, dann bin ich als politisch Verantwort­licher dazu verpflichtet, so etwas auszuarbeiten. (Abg. Kickl: Sind Sie dann
auch verpflichtet, die Polizeiinspektion zuzusperren? – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Das haben unsere Experten letztendlich getan, mit dem
klaren Ziel, afghanische – das muss man so ansprechen –, syrische, aber auch tschetschenische Banden, die mit diesen Messern ihr Unwesen treiben,
zu entwaffnen. Das ist das klare Ziel, und daher verwundert es
mich, dass manche hier dagegen sind. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Warum sperrt die Polizeiinspektion zu am Abend?)


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An dieser Stelle sei auch klar gesagt: Das hat – das habe ich schon mehrmals gesagt und ich sage es gerne an dieser Stelle wieder – keine Auswirkun­gen auf die Jäger, auf die Fischer, auf jene, die mit dem Jausenmesser unterwegs sind, weil sie wandern sind. (Abg. Belakowitsch: Wer wandert denn am Reumannplatz? – Abg. Amesbauer: Ja, die halten sich bestimmt daran, die Wanderer am Reumannplatz! – Abg. Belakowitsch: Gehen die mit dem Rucksack und
mit der Lederhose am Reumannplatz spazieren? Glauben Sie das wirklich?)
Es geht darum, Banden zu entwaffnen.

Wir haben ein Problem mit den Messern, und das wurde von Ihnen, Herr Abgeordneter Amesbauer, auch geschildert in den Fällen, die Sie genannt haben. Wir haben nicht ein Problem mit den Schusswaffen – wir haben ein sehr strenges Waffengesetz, daher ist in diesem Bereich die Gewalt massiv zurückge­gangen –, aber wir haben ein Problem mit den Messern, mit den Hieb-
und Stichwaffen. (Abg. Amesbauer: Und wer sind die Stecher? Wer sind die Mes­serstecher?) Daher: Wenn man ein Problem hat, muss man – und das
ist die Aufgabe verantwortungsvoller Politik – Vorschläge machen, wie man Dinge ändert (Ruf bei der FPÖ: ... Messerverbotszone in Favoriten funktio­nieren?) und verbessert, und das Messertrage-Verbotsgesetz ist solch ein Vor­schlag. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Wo ist denn der Polizist niedergestochen worden? War das am Reumannplatz? – Abg. Hafen­ecker: In Mannheim war auch eine Messerverbotszone! Von dort haben Sie es abgeschrieben!)

Damit komme ich zu jenen Jugendlichen, die Straftaten begehen,
Zwölf-, 13-Jährige – der Fall wurde geschildert, und ich habe ihn selber geschildert –: Jugendliche mit zwölf, 13 Jahren, die schwere Straftaten begehen, müssen – auch davon bin ich überzeugt – auch Konsequenzen spüren.
(Abg. Kickl: Ach so! – Abg. Belakowitsch: Aha! Aber?)
Daher haben wir zunächst eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz vorgeschlagen, in der die so­genannte polizeiliche Regelbelehrung vorgesehen ist, dass eben jugendliche Straftäter, auch minderjährige – zwölf, 13 oder auch noch jünger –,


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gemeinsam mit den Eltern verpflichtend zur polizeilichen Regelbelehrung erscheinen müssen. Wenn sie das nicht tun, dann gibt es Strafen.
1 000 bis 4 600 Euro sind in diesem Fall die Strafen für die Eltern, um hier auch die Elternverantwortung miteinzubeziehen. – Ein ganz konkreter Vorschlag
für eine Änderung im Sicherheitspolizeigesetz, den wir für sinnvoll und richtig halten. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Kickl: Bravo!)

Ein weiterer Vorschlag: sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen. Dieses
Thema kennen wir aus dem Bereich Gewaltschutz, wo wir sehen, dass diese Fallkonferenzen, eine Vernetzung unterschiedlicher Behörden – nämlich
Polizei, Schule, Vereine, Bezirkshauptmannschaften, viele, die in diesem Bereich eben tätig sind – einfach Sinn macht. Dort werden einzelne Fälle der
besonders auffälligen Jugendlichen und welche Maßnahmen da gesetzt werden können, besprochen. Auch das ist ein Vorschlag für eine Änderung im Sicherheitspolizeigesetz: die Einführung sogenannter sicherheitspolizeilicher Fallkonferenzen auch für jugendliche Straftäter.

Das sind die Novellen im Sicherheitspolizeigesetz, die wir vorschlagen,
und Sie wissen, und auch dazu stehe ich, dass die Polizei und ich als Innenmi­nister auch dafür sind und es für notwendig halten, dass das Strafgesetz geändert wird und die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre gesenkt wird. Ja, das halten wir für richtig, für sinnvoll. (Abg. Belakowitsch: Aber? – Abg. Amesbauer: Es gibt hier im Haus keine Mehrheit dafür!) Neben den Maßnahmen, die ich
schon genannt habe, wäre es auch sinnvoll, das Strafgesetz da zu ändern, weil es sinnvoll und notwendig ist – nicht, um auch das klar zu sagen, um Zwölf-,
13-Jährige jahrelang ins Gefängnis zu stecken, sondern um sie auch Konsequen­zen spüren zu lassen, wenn sie so abscheuliche Taten begehen, wie
das in diesem Fall in Favoriten der Fall war; da gibt es die Möglichkeit von Erzie­hungsheimen oder andere Punkte, die man da diskutieren kann. Es gibt
auch viele andere gute Argumente: Prof. Reinhard Haller hat erwähnt, dass die Pubertät offensichtlich in vielen Bereichen früher beginnt oder – auch
das ist etwas, was die Polizei immer wieder schildert – dass Unmündige, also


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Zwölf-, 13-Jährige, in ihrer Bandenclique von 14-, 15-, 16-Jährigen
bewusst dafür verwendet werden, die Drogen mit sich zu tragen oder andere auszurauben, weil diese wissen, dass sie eben nicht strafmündig sind.
Daher ist es notwendig, dass wir auch dieses Thema sachlich, vernünftig wei­terdiskutieren und letztendlich vorantreiben. Die Senkung der Strafmün­digkeit wäre ein wichtiger Schritt, auch aus Sicht der Polizei. (Beifall bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Abschließend habe ich einfach die große Bitte, mit diesem Thema – so wie auch ich es in meinen Ausführungen versucht habe – wirklich mit Ernsthaftigkeit umzugehen. Herr Klubobmann, ich ersuche Sie wirklich, mit Ernsthaftigkeit mit diesem Thema umzugehen. (Abg. Kickl: Ja, da können Sie viel von uns lernen!)
Es gibt da viele, viele Opfer und es gibt Täter, die in vielen Bereichen Kinder und Jugendliche sind, und diese haben es sich verdient, von den politisch Verant­wortlichen in diesen Fragen ernst genommen zu werden (Abg. Belakowitsch: Ja, von Ihnen! Sie sind der Zuständige!) und in diesen Fragen vernünftig sach­liche Lösungsvorschläge zu erarbeiten. (Abg. Amesbauer: Sie haben die Botschaft nicht verstanden!) Das ist das, was unsere Verantwortung als gewählte
Politiker letztendlich ist. (Abg. Kassegger: ... Totalversager gewesen!) Daher er­suche ich alle, die in diesem Haus tätig sind – insbesondere Sie (in Rich­tung FPÖ) –, das auch zu tun (Abg. Kickl: Jeder Polizist ist ein Trottel bei Ihnen, und jeder Straftäter steht da unter einem Schutzschirm!), tagtäglich zu tun. Das
ist die Bitte, die ich habe.

Zum Schluss möchte ich noch einen Satz sagen, weil mir das auch wichtig ist, und es ist auch als Dank an unsere Sicherheitsbehörden zu sehen: Im sogenannten Global Peace Index, der gestern veröffentlicht worden ist, ist Österreich – und das ist auch etwas, was zu sagen wichtig ist – vom fünften auf den dritten Platz vorgerückt. Wir sind einfach eines der sichersten, der friedlichsten Länder, nicht nur eines der schönsten, sondern auch eines der sichersten und friedlichsten Länder dieser Welt. Wir sind auf keiner
Insel der Seligen – das beweist diese Diskussion, die zu führen ist –, aber wir


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sind eines der sichersten Länder dieser Welt (Abg. Belakowitsch: Ja, wenn
Sie mit einem Schübel Polizisten dorthin gehen ...!),
ganz konkret auf Platz drei nach Irland und Island. Vielen Dank dafür allen, die dafür Verantwortung tragen! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten El-Nagashi und Ribo.)

9.37


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stocker. Bei ihm steht das Wort. Alle Abgeordneten haben ab jetzt
5 Minuten Redezeit, wie Sie wissen. – Bitte.


9.37.21

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Innenminister! Geschätzte Damen und Herren hier im Haus und jene, die
die Sitzung hier im Haus oder vor den Fernsehgeräten verfolgen! (Abg. Belako­witsch: Er beginnt mit der Aufholjagd!) Herr Kollege Amesbauer, Politik ist
schon der Anspruch und der Wettbewerb, eigene Ideen zu haben – und nicht die Ideen anderer für die eigenen auszugeben. (Ruf bei der FPÖ: Ach so? –
Heiterkeit der Abgeordneten Reifenberger und Wurm. – Abg. Belakowitsch: Ist das die Aufholjagd, die Sie starten?)
Ich darf Ihnen sagen: Die Stichweste hat
zwar Herbert Kickl ausgeteilt, aber beschlossen und beschafft wurde sie unter Bundesminister Wolfgang Sobotka als Innenminister. (Beifall bei der ÖVP.)

Der Anspruch, die besten Ideen zu haben und Vorschläge und
Lösungen zu bringen, das ist die ideale Politik. Die reale Politik der Freiheitlichen Partei schaut so aus, dass sie hier furchtbare Vorfälle, die – jeder für sich genommen – schrecklich sind (Ruf bei der FPÖ: Ja!), zur Emotionalisierung, Polari­sierung verwendet, sehr oft darauf hinweist, dass Messer im Spiel sind –
und bei ihren Parteiveranstaltungen werden Scheren geschliffen und Messer ge­wetzt. (Abg. Amesbauer: Na und! Und wer wird da abgestochen bei uns?) Herr Kollege, das ist der Widerspruch, den Sie haben, und das muss man Ihnen sagen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Amesbauer: Wer wird da abgestochen mit dem
Messer?)


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Ihre Sicherheit schaut so aus, dass Sie bei Parteiveranstaltungen Scheren schlei­fen, Messer wetzen und Nadelstiche versetzen wollen. (Beifall bei der
ÖVP. – Heiterkeit der Abgeordneten Belakowitsch und Wurm. – Ruf bei der
FPÖ: ... mit einer Haushaltsscher’! – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Das ist die reale Politik der Freiheitlichen Partei, und ich sage Ihnen
auch: Mit Sicherheit spielt man nicht (Abg. Amesbauer: Ist das eine Satire? Ist das eine Faschingsrede?), und mit den Ängsten und mit den Sorgen der Men­schen spielt man auch nicht, denn Politik ist kein Spiel. Sie betreiben sie aber wie ein Spiel, Sie bluffen und täuschen die Bevölkerung. Sie geben vor, Lösun­gen zu haben (Abg. Amesbauer: Ja, die haben wir auch!) – keine einzige haben Sie, keine einzige! Sie beschreiben Probleme, Sie verwenden diese Beschrei­bung zur Emotionalisierung, zur Polarisierung und auch zur Hetze (Abg. Ames­bauer: Hetze, ja, ja! Sind wir da wieder?), aber Sie lösen die Probleme
nicht, und das ist der Vorwurf, den man Ihnen machen muss. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Amesbauer: Machen Sie nur weiter so!)

Sie haben gehört, wie sich die Zahlen gestaltet (Abg. Belakowitsch: Ich
glaube, das mit der Aufholjagd, das ...!)
und verändert haben. Das ist eine bessere Entwicklung als unter Innenminister Herbert Kickl. (Abg. Amesbauer: So
ein Blödsinn!)
Er hat mehr Asylanträge gehabt (Abg. Amesbauer:
Nein, hat er nicht!),
längere Verfahrensdauern, höhere Anerkennungsquoten (Abg. Belakowitsch: Nein! – Abg. Amesbauer: Das stimmt nicht! Was sind
denn Sie für ein Sicherheitssprecher? – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen):
7 900 Asylanträge oder Schutzgewährungen an Afghanen unter Herbert
Kickl, 2 900 unter Innenminister Karner.

Das sind die wirklichen Zahlen, die Sie einfach nicht hören wollen, denn sie zei­gen, dass das, was Sie versprechen, von Ihnen ja nicht gehalten wird.

Asylstopp, Sie nehmen keinen Asylantrag an: Ja haben Sie als Innenminister keinen angenommen? – Selbstverständlich, weil Sie mussten. (Abg. Amesbauer: Schauen Sie sich die Entwicklung an!) Diese Vorschläge, die Sie hier bringen,


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sind auch genau: Wenn die FPÖ kommt, gibt es keine Straftaten mehr! – Wer soll Ihnen das denn glauben?! (Abg. Amesbauer: Das habe ich ja gar nicht
gesagt! – Abg. Belakowitsch: Wer hat das gesagt?)
Das alles sind ja Illusionen, die Sie den Menschen verkaufen wollen. (Abg. Amesbauer: Das hat ja keiner
gesagt!)
In Wirklichkeit geht es darum, durch Arbeit zu überzeugen
(Abg. Hafenecker: Dann fangt einmal an! – Abg. Belakowitsch: Arbeitet halt was!) und nicht durch Hetze und Polarisierung. (Beifall bei der ÖVP sowie
des Abg. Schallmeiner. – Abg. Amesbauer: Es wird Zeit, dass ihr mal den Kanzler ...!)

Ich sage Ihnen, die Verbesserungen im Bereich Inneres zeigen sich im
Budget (Abg. Hafenecker: Was würde der Herr Karner machen, wenn er einmal In­nenminister wird?): 4 Milliarden Euro für innere Sicherheit. (Abg. Kasseg­ger: Das heißt nur, dass ihr mehr Geld ausgegeben habt! Sonst heißt das gar nix! Ihr habt mehr Geld verblasen!) Wir hatten im März 2023 (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch) noch 220 Bewerber, im März dieses Jahres bereits 748, und wir werden 2024 mehr als 2 500 zusätzliche Aufnahmen in den Polizeidienst
haben. (Abg. Kickl: Und wie viele fehlen? – Abg. Belakowitsch: Und wie viele gehen in Pension? – Weitere Rufe bei der FPÖ: Und wie viele kündigen? Bei 5 000, die
Sie brauchen würden!)
Wir investieren in Ausbildung, wir investieren in die Prä­vention, und auch in die DSN, in Staatsschutz und Sicherheit, Nachrich­tendienst haben wir investiert und das auf neue Beine gestellt. Herbert Kickl hat diesen Teil zerstört (Abg. Belakowitsch: Geh bitte! – Abg. Amesbauer: Hör
auf mit dem Blödsinn!),
den Staatsschutz zerstört, den Schutz vor Terrorismus zerstört, und Sie beschweren sich jetzt, dass die Terrorwarnstufe
erhöht wurde. Unter Ihrer Verantwortung wurde alles gemacht, dass die Terrorgefahr gestiegen ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Amesbauer:
Die Terrorwarnstufe haben wir wegen der Islamisten! Das gibt’s ja nicht! – Abg. Kassegger: Das ist ja euer Problem: dass ihr die einfachsten Kausalzusam­menhänge nicht verstehen wollt!)

Ich frage Sie auch: Wieso sind Sie, wenn Sie innere Sicherheit so hochhalten – ich komme zur äußeren –, gegen Sky Shield? – Weil es Putin nicht passt,


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weil Sie Verpflichtungen haben, die nicht zur österreichischen Bevölkerung be­stehen. (Abg. Amesbauer: Jetzt sind wir auf einmal bei der Landesverteidi­gung!) Ja, ja, Sicherheit ist auch das. Sie sind dann, wenn es um Schutz und Si­cherheit geht, wenn es um reale Beschlüsse geht, ganz weit weg; da
haben Sie andere Interessen, die liegen weiter östlich, bei Putin. (Abg. Ames­bauer: Wir brauchen einen Schutzschirm gegen Masseneinwanderung!
Und gegen die ÖVP! – Abg. Belakowitsch: Und gegen die ÖVP!)

Ich sage den Menschen eines: Wenn Sie wollen, dass mit der Sicherheit gespielt wird (Zwischenruf des Abg. Hafenecker), wählen Sie nicht die ÖVP! Wenn
Sie Bluffen und Täuschen bevorzugen, wählen Sie auch nicht die ÖVP! Wenn Sie Spaltung und Polarisierung in diesem Land haben wollen (Zwischenruf der
Abg. Belakowitsch),
wählen Sie nicht die ÖVP, und wenn das Schüren von Ängs­ten passieren soll, wählen Sie sie auch nicht! Wenn all das aber nicht sein
soll, dann wählen Sie die ÖVP! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Eine eindrucks­volle Aufholjagd! – Neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch
und Hafenecker.)

9.42


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Einwallner. – Bitte sehr.


9.42.35

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Präsident! Einen
schönen guten Morgen, meine sehr geschätzten Damen und Herren! Um bei Kollegen Stocker anzuschließen: Wählen Sie nicht die ÖVP! – Ich glaube,
das ist ein guter Ansatz (Ruf bei der FPÖ: Ja, das ist ein guter Ansatz!), den man in Österreich durchaus haben kann. (Beifall bei SPÖ und FPÖ. – Abg. Strasser:
Er hat die Rede nicht verstanden! Sinnerfassend zuhören! – Abg. Steinacker: Ja, das glaube ich auch! Das ist noch schwieriger als sinnerfassend lesen!)

Meine Damen und Herren, dass wir im sicherheitspolitischen Bereich
große Herausforderungen haben, steht, glaube ich, außer Streit. Meine Damen


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und Herren, jeder einzelne Fall, über den berichtet wird, macht betroffen.
Einige werden in der Früh die Nachrichten gehört haben, auch, dass es heute Nacht leider wieder einen Mord in Floridsdorf gegeben hat, einen ganz tragischen Mord. Das muss uns zu denken geben, und das muss auch ganz klar an einer anderen Politik ablesbar sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Wer allerdings der Meinung ist, dass es ausreicht oder dass es die Lösung
ist, das Strafmündigkeitsalter zu senken, oder wer glaubt, dass der dumpfe FPÖ-Rassismus ausreicht, um das Problem zu lösen, der irrt gewaltig, meine
Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Expertinnen und Experten bestätigen uns gerade bei der Strafmündigkeit (Abg. Belakowitsch: Welche Experten?), dass die Senkung eher zu einer Verfes­tigung von Täterlebensläufen führt und das Problem nicht löst. Es mutet ja schon fast ein bisschen skurril an, wenn ich sehe, wie sich FPÖ und ÖVP als die Sicherheitsparteien in diesem Land darstellen. Ja wer trägt denn seit
über 20 Jahren die Verantwortung für die Sicherheit in diesem Land? – Es sind die ÖVP und die FPÖ. Ihr seid verantwortlich für diesen Zustand, den
wir jetzt haben. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Reiter
und Hafenecker.)

Meine Damen und Herren, wer war es denn? – Die Schwarzen und
die Blauen waren es, die Anfang der 2000er-Jahre die Polizeiposten zugesperrt haben! Das war Schwarz-Blau. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Schwarzen und die Blauen waren es, die das Justizsystem kaputtge­spart haben – das ist Schwarz-Blau! Da könnte man bei der FPÖ und bei der ÖVP ja noch fast ein Motiv vermuten, wenn man sieht, wie viele Kolle­ginnen und Kollegen bei Ihnen auf der Anklagebank sitzen.

Meine Damen und Herren, jetzt bekommen wir die Rechnung dafür präsentiert. Ganz, ganz deutlich und ganz dramatisch, Herr Bundesminister, zeigt
sich das bei der Polizei: Allein in den letzten vier Jahren – also in der Amtszeit


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von Nehammer und Karner – ist die Zahl der einsetzbaren Polizistinnen
und Polizisten um 4 000 gesunken, meine Damen und Herren. – Herr Karner, das ist das Ergebnis Ihrer Politik, das Sie zu verantworten haben.
(Beifall bei der SPÖ.)

Den Apparat im BMI und in der Herrengasse haben Sie raufgefahren und auf­geblasen und im Endeffekt fehlen die Polizistinnen und Polizisten auf
der Straße, draußen bei den Menschen. Das ist kein Phänomen, bei dem man sagt: Das haben wir in manchen Bezirken in Wien oder sonst irgendwo!,
nein, das ist leider ein flächendeckendes Phänomen. Was tun wir denn dage­gen? – Wir haben in der letzten Legislaturperiode versucht, dem mit
mehreren Anträgen entgegenzuwirken. Gemeinsam mit Kollegin Bayr habe ich mehrere Anträge eingebracht, um die Polizei in Favoriten zu stärken.
(Abg. Reiter: Super! Bravo!)
Ja was macht denn die ÖVP, wenn es darum geht, ob es mehr Polizistinnen und Polizisten in Favoriten geben soll? – Sie stimmt dagegen, sie ist nicht dabei, meine Damen und Herren, so schaut es leider aus! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Amesbauer: Du hörst sogar zu!)

Herr Gerstl aus Wien ist heute nicht einmal hier, aber im Innenausschuss argumentiert er gegen mehr Polizei in Wien. Meine Damen und Herren, das ist leider der derzeitige Zustand, und es ist nicht nur in Favoriten so. Wir
haben in der letzten Sitzung des Innenausschusses einen Antrag eingebracht, der ein Sofortmaßnahmenpaket auf den Weg bringt, ein Maßnahmenpaket,
das natürlich auch auf die regionalen Unterschiede eingeht. Wir haben im Wes­ten ein massives Problem (Abg. Hörl: Schrei ned so!) mit den Polizistinnen
und Polizisten. Aber was macht dann die ÖVP? – Sie stimmt dagegen, sie will nicht einmal im Haus darüber debattieren. Das ist leider das Ergebnis
einer schwarzen und blauen Politik. (Beifall bei der SPÖ.)

Wie belastet und am Limit die Polizistinnen und Polizisten sind, zeigt jetzt aktuell ein Volksbegehren, aus Ihrem Haus heraus, von Kolleginnen und Kollegen,
die sagen: Es ist nicht mehr tragbar, wir halten es nicht mehr aus, wir brauchen ein Volksbegehren, weil wir inzwischen einen so kritischen Personalstand


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haben, dass wir unsere Arbeit nicht mehr leisten können! – Das ist das Ergebnis von Ihrer Politik, Herr Innenminister!

Ich gebe Ihnen für die letzten drei Monate Ihrer Amtszeit noch einen
Tipp, weil Sie im Ausschuss gesagt haben, Sie haben das Gefühl – das Gefühl! –, der Personalstand in den Polizeiinspektionen ist ausreichend. (Zwischenruf
bei der ÖVP.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (fortsetzend): Danke, Herr Präsident! – Herr Bundesminister, gehen Sie einmal hinaus in eine Polizeiinspektion
und überzeugen Sie sich von den Lebensrealitäten der Polizistinnen und Poli­zisten in diesem Land! (Beifall bei der SPÖ.)

Fünf Millionen Überstunden haben die Polizistinnen und Polizisten
letztes Jahr geleistet – fünf Millionen Überstunden! Herr Minister, da reicht ein Danke nicht mehr aus. Jetzt braucht es Maßnahmen, die wirken und die
direkt bei den Polizistinnen und Polizisten ankommen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schnabel: Wo ist der Unterschied zur FPÖ?)

9.48


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf recht herzlich die Deutsche Parla­mentarische Gesellschaft unter der Leitung von Abgeordneten Stefan
Zierke bei uns im Parlament begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft steht so quasi Pate – sie
wurde bereits 1951 gegründet; unsere Parlamentarische Gesellschaft, die Sie gestern eingeladen haben, existiert seit drei Jahren –, ihrem erfolgrei­chen Beispiel wollen auch wir folgen. Ich bedanke mich für die viele Arbeit, die Sie geleistet haben, auch im Zusammenwirken unter den Parteien, damit
wirklich ein gemeinsamer Konsens, ein gemeinsames Verständnis geschaffen werden konnte. – Herzlich willkommen noch einmal!

Zu Wort gemeldet ist nunmehr Abgeordnete Fürst. – Bitte sehr.



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9.49.12

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Innenminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass mein Vorredner
von der SPÖ, Herr Kollege Einwallner, wild gegen Schwarz-Blau um sich schlägt, ist mir klar angesichts der Zustände in der Stadt Wien, für die nun einmal
seit Jahrzehnten die SPÖ verantwortlich ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist schon interessant, dass Sie davon reden und uns empfehlen, in die Poli­zeistationen zu gehen, was wir, glaube ich, alle regelmäßig tun, dass Sie
von Überstunden von Polizisten reden. (Abg. Leichtfried: ... einmal Kompetenzen lernen!) Ja warum fallen denn die an? – Weil Ihr Bürgermeister alles hereinlässt (Beifall bei der FPÖ), weil hier die höchsten Sozialleistungen ausge­zahlt werden (Abg. Matznetter: Ahnungslos! Alles in Bundeskompetenz!), Mindestsicherung für Menschen, die das nicht verdient haben. Deswegen ist das notwendig. (Abg. Yildirim: Gibt’s jetzt Bezirksgrenzen? Gibt’s jetzt Grenzbalken
an den Bezirken?)

Aber, Herr Innenminister: Der Herr Bundeskanzler hat sich Anfang März hier (ei­nen Artikel mit der Überschrift „Missbrauchsfall bewegt Kanzler: ‚Wir müssen
über Strafen reden‘“ in die Höhe haltend)
von den Missbrauchsfällen, gerade auch von jenem des zwölfjährigen Mädchens, bewegt gezeigt – zu Recht. Da
ist die Rede von Gesprächen, die geführt werden müssen, von Runden, vom Schmieden von Allianzen. Das war am 3. März, und heute ist der
12. Juni und auch jetzt sprechen Sie hier wieder von Gesprächen, vom Schmieden von Allianzen und sagen, man müsse etwas tun. Alles, was Sie an Maßnahmen aufgezählt haben, ist recht und schön, das ist aber Symp­tombekämpfung. Ich nehme nur das Beispiel der Senkung des Strafmündig­keitsalters her: Das ist nicht die Lösung, aber es ist natürlich ein Aspekt
und hat abschreckende Wirkung. (Beifall bei der FPÖ.)

Das hätten wir, ÖVP und FPÖ, seit Anfang März längst beschließen können. Sie hätten sofort unsere Stimmen bekommen. Stattdessen stellen Sie sich jetzt hierher und sagen zum Thema Strafmündigkeit: Es gibt jetzt Gespräche mit den


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Eltern! Die Polizisten – wir sind nämlich oft in den Polizeistationen –
sagen uns, dass das überhaupt keinen Sinn hat. Diese Leute kommen nicht zu den Gesprächen über eine Regelbelehrung, die sie nicht verstehen, die
ihnen ganz egal ist. Und wenn Sie sagen, es werden Strafen verhängt: Die wer­den nicht bezahlt beziehungsweise nicht eingehoben, Herr Innenminister,
das wissen Sie ganz genau.

Wenn Sie wirklich etwas bewirken wollten, Herr Minister, dann hätten Sie sich jetzt hierher gestellt, hätten eine eindeutige Botschaft hinaus an die Täter geschickt und gesagt: Wer illegal hier ist, wer hier kriminell wird, wer hier unser Gastrecht missbraucht, bekommt kein Geld, bekommt keine Sozialleistun­gen, keine Familienbeihilfe, keine medizinische Versorgung! Wer unser Gastrecht missbraucht, muss raus – und zwar schnell (Beifall bei der FPÖ) –: raus
aus unseren Schulen, raus aus unseren Wohnungen, weg von unserer Straße und raus aus unserem Land!

Dass Sie jetzt unserem Klubobmann und uns vorwerfen, dass wir das
Thema nicht ernsthaft angehen, ist wohl ein Witz. (Zwischenruf des Abg. Matz­netter.) Sie sagen, wir sind eines der friedlichsten und sichersten Länder.
(Abg. Lausch: Waren Sie auch im 10. Bezirk, Herr Bundesminister?) Das sagen Sie jetzt den Opfern, von denen ich Ihnen einige Aussagen zitiere – aus den Gerichtsakten. Das sind nur drei von unzähligen Beispielen:

Eine 18-Jährige, die von drei Afghanen vergewaltigt wurde, sagt drei Jahre spä­ter im Strafprozess: Ich fühle mich seitdem wie wertloser Müll! Ich weiß
nicht, ob ich dieses Gefühl je wieder loswerde!

Ein 14-jähriges Mädchen, von Syrern vergewaltigt, sagt: Ich bestehe nur mehr aus Angst! Ich habe Angst, einzuschlafen, ich habe Angst, wach zu sein! –
Kein Leben, keine Freude, nur Angst.

Und die Zwölfjährige, deren Fall wir alle kennen – die ganze Bande von Ausländern, die 17 Verdächtigen laufen jetzt in Wien frei auf der Straße herum und deren Familien bekommen auch dieselbe Familienbeihilfe wie die


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des minderjährigen Opfers –, hat gesagt: Sie haben so entsetzlich viel in mir kaputt gemacht! – Ich glaube, das können wir alle verstehen, das
werden Sie auch so sehen.

Demgegenüber nur drei Beispiele von Tätern – auch aus den Gerichtsakten –, an denen man sieht, was da aufeinanderprallt, an denen man den Clash der Kul­turen sieht:

Ich verstehe nicht, warum ich hier vor Gericht stehe, bei uns zu Hause
darf man das mit einer unverheirateten Frau, die abends allein unterwegs ist! Sie ist doch nur eine ungläubige Schlampe!

Und bei einer 18-jährigen Türkin – von der die Täter nicht gewusst haben,
dass sie eine Türkin ist; sie haben geglaubt, sie sei Wienerin –: Ja, wenn ich ge­wusst hätte, dass sie Muslima ist, hätte ich das nicht gemacht! Sie müsste
halt ein Kopftuch tragen! – Das heißt, gefährdet und Opfer sind nicht nur die einheimischen Mädchen und Frauen – aber auch die Jungs –, sondern
alle, auch die Ausländer und die Menschen, die zu uns gekommen sind und sich an unsere Lebensweise angepasst haben, die diese schätzen. Auch diese Mädchen sind gefährdet. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Beispiele zeigen den ganzen Abgrund des Grauens. Von den Nachrednern werden jetzt wieder Relativierungen kommen: Man wird das nie verhin­dern können!, Es gibt auch einheimische Vergewaltiger!, Sie haben eine schreck­liche Geschichte hinter sich! – Nein, das zählt alles nicht. Wer das macht,
muss raus! Wir könnten unglaublich viele Fälle verhindern, wenn die Menschen, die kein Recht dazu haben, nicht hier wären. (Beifall bei der FPÖ.)
Das Phänomen der Gruppenvergewaltigung war vor 2015 kaum bekannt.

Ich komme zum Schluss: Der echte Rassismus, Herr Kollege Einwallner, ist nicht bei uns, die wir die Probleme benennen, zu finden. Der echte Rassismus,
die toxische Männlichkeit, der echte bedrohliche Sexismus ist nicht auf Sylt, der ist nicht am Münchner Oktoberfest, der ist nicht bei der Landjugend im


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Zillertal, nicht bei unseren Fußballanhängern in unseren Fußballstadien zu fin­den. (Abg. Bürstmayr: ... rechtsradikal!) Er ist nicht bei denen zu finden,
die über Remigration oder Bevölkerungsaustausch reden und diese Probleme benennen, - -


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (fortsetzend): - - sondern er ist leider in unseren Schulen und in unserem öffentlichen Raum angekommen. Das müssen wir ändern, und zwar schleunigst! (Beifall bei der FPÖ.)

9.55


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete
El-Nagashi. – Bitte sehr.


9.55.28

Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi (Grüne): Sehr geehrte Damen und
Herren! Lassen Sie mich eines vorweg sagen: Jede einzelne dieser Straftaten, jeder einzelne Fall ist abscheulich und erschütternd und muss selbstver­ständlich Konsequenzen haben, und die gibt es auch. Sie wissen aber ganz ge­nau, dass eine Senkung des Strafalters keine einzige dieser Taten verhin­dern würde. Sie wissen ganz genau, dass wir ansetzen müssen,
bevor etwas passiert (Abg. Deimek: Nicht hereinlassen! Sie sagen es!): in der Prävention, in der Präventionsarbeit. Das ist etwas, das anstrengend
ist. Das bedeutet nämlich wirklich Arbeit: in der Präventionsarbeit, in der Schulsozialarbeit, auch in der Integrationsarbeit, in der Männer- und Burschenarbeit, auch beim Opferschutz. Sie alle wissen das selbstverständlich (Ruf bei der FPÖ: Präventiv abschieben!), trotzdem führen wir hier eine
andere Debatte.

Lassen Sie mich einige Worte zur Integrationsarbeit sagen (Abg. Martin Graf: Seit 30 Jahren wird ihr Programm gemacht!): Die FPÖ ist aus Prinzip gegen
Integration. (Ruf bei der FPÖ: Das ist nicht wahr!) Die FPÖ sabotiert Integration aus Prinzip, sie verunmöglicht Integration aus Prinzip. Sie stimmen


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keinem einzigen Deutschkurs zu, Sie stimmen keiner einzigen Integrationsmaß­nahme zu (neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ), Sie stimmen keinem
einzigen Projekt in der Extremismusprävention zu – aus Prinzip. (Abg. Deimek: Warum sagen Sie bewusst die Unwahrheit?) Da fragt man sich schon:
Warum eigentlich? Warum ist die FPÖ gegen Integration? (Abg. Martin Graf: Das stimmt ja gar nicht!) Warum ist die FPÖ nicht an Lösungen interessiert? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Stellen Sie sich vor, es würden ein Mal alle an einem Strang ziehen, um allen Menschen in Österreich ein würdevolles Leben zu ermöglichen (die Abgeordneten Belakowitsch und Wurm: Das haben sie ja!), ein Leben in Sicherheit, in Wohl­stand, mit Respekt und Anerkennung. (Abg. Wurm: Das gibt’s ja, Frau
Kollegin!)
Stellen Sie sich vor, die FPÖ würde ein Mal nicht Wahlkampf auf dem Rücken von geflüchteten und zugewanderten Menschen machen! (Beifall
bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Das sind Menschen der ersten, der zweiten, der dritten, der vierten Generation, Menschen, die
hier leben und arbeiten, die ganze Berufssparten am Laufen halten (Abg. Kickl: Seit 30 Jahren machen Sie die Regeln und das Ergebnis ist bekannt! –
Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen): von der Reinigung über die Logistik, den Tourismus, die Gastronomie, die Pflege – ganze Berufssparten. Das
wissen Sie ganz genau.

Stellen Sie sich vor, die FPÖ würde ein Mal nicht Ängste schüren. (Abg. Martin Graf: Das sind ja keine illegalen Asylflüchtlinge! Sie vermischen das dauernd,
deshalb geht nichts weiter!)
Stellen Sie sich vor, die FPÖ würde nicht davon spre­chen, Menschen aus unserer Mitte zu deportieren, und damit versuchen,
eine Grenzverschiebung nach der anderen salonfähig zu machen. (Abg. Kickl: So ein Schwachsinn!)

Die FPÖ will aber die Entgleisung und nicht die Lösung. Diese liegt
nämlich in der Integrationsarbeit wie sie zahlreiche Vereine und Initiativen machen, zum Beispiel Train of Hope. Train of Hope entstand als Spontanhilfe für Geflüchtete am Wiener Hauptbahnhof, um geflüchtete Menschen mit


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dem Notwendigsten erstzuversorgen. Seit Anfang letzten Jahres ist Train of Hope zu einem Communitycenter für Menschen, die vor dem Krieg in
der Ukraine fliehen mussten, geworden. Es ist ein Ort, an dem sie ankommen können, wo sie Informationen über ihre Rechte und Orientierung zum
Leben hier in der Gesellschaft bekommen. Ich freue mich darüber, dass wir kommende Woche zum Weltflüchtlingstag fraktionsübergreifend
diesen Ort, dieses Communitycenter besuchen werden.

Integrationsarbeit ist das, was der Verein Neuer Start macht. Das ist ein Projekt, um für afghanische Geflüchtete eine Brücke in die österreichische Gesell­schaft zu bauen. Dort findet Elternarbeit statt, dort wird Jugendlichen Respekt und Verantwortung vermittelt, dort werden Frauen dabei unterstützt, in
den Arbeitsmarkt einzusteigen, und dort findet Burschenarbeit statt.

Integrationsarbeit sind die vielen, oft unsichtbaren und wenig sichtbaren Ini­tiativen in der Extremismusprävention, die nämlich genau dann anset­zen, bevor etwas passiert, die an der Deradikalisierung arbeiten, die mit Eltern, mit Schulen zusammenarbeiten, die mit der Polizei, mit Gemeinden und
mit Unternehmen zusammenarbeiten. (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Sehr geehrte Damen und Herren, Integration ist Arbeit und die FPÖ ist
dagegen – aus Prinzip.

Das, sehr geehrte Damen und Herren, hat die FPÖ mit Extremisten jeder Couleur gemeinsam. (Beifall bei den Grünen.) Sie brauchen einander, sie brauchen einander gegenseitig und sie brauchen Probleme. (Zwischenruf des Abg.
Deimek. – Abg. Kickl: Für jeden Völkerwanderer drei Sozialarbeiter!)

Der grüne Zugang zu Integration ist Integration ab Tag eins, Probleme so früh wie möglich, so schnell wie möglich und so konstruktiv wie möglich anzu­gehen, egal ob im Zusammenhang mit Spracherwerb, Bildung, Arbeits­markt, Wohnen oder Gesundheit. Das bedeutet Chancen und Perspektiven und Zukunft für alle, die hier leben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordne­ten der SPÖ.)


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Das bedeutet ein respektvolles Miteinander auf der Basis von Rechtsstaat, De­mokratie und Menschenrechten. Stellen Sie sich vor, die FPÖ würde
ein Mal aufhören, zu spalten und Menschen nach Herkunft, Hautfarbe oder Religion einzuteilen, und wir könnten wirklich ansetzen, bevor etwas
passiert! (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) Stellen Sie sich vor, wir könnten Jugendkriminalität bekämpfen, wir könnten die Gewaltspirale durchbrechen und wir könnten Straftaten verhindern! (Abg. Wurm: Sind wir schuld, oder wie?!)
Diese Maßnahmen gibt es, an denen arbeiten wir lösungsorientiert
weiter. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Kickl: Das Ergebnis ist bekannt! – Abg. Martin Graf: Seit 20 Jahren machen Sie das
Programm erfolglos! Das muss man leider sagen!)

10.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Yannick Shetty. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


10.00.57

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherin­nen, liebe Zuseher! Mich hat heute auf dem Weg hier ins Plenum ein Bekannter aus Tirol angerufen. Er hat gesagt, er hat mitbekommen, dass gerade die Senkung der Strafmündigkeit diskutiert wird, und er hat mir eine persönliche Ge­schichte erzählt. Ein Freund seines Sohnes geht auf eine neue Mittelschule
in Innsbruck. Dessen Familie ist eine ganz einfache Familie ohne politische Kon­takte oder ohne, dass sie jetzt irgendwie die Möglichkeit hätte, da ein
großes Tamtam zu machen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Jetzt hören Sie doch einfach einmal zu!

Frau Belakowitsch, ich habe Sie beobachtet: Sie schreien durchgehend
rein, den ganzen Tag schon! Ich meine, um 9 Uhr hat das schon so begonnen. Jetzt hören Sie doch einfach einmal zu! Das gibt es ja nicht!
(Abg. Belakowitsch: Das ist ja unglaublich!)


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Der Freund des Sohnes wird seit Wochen, seit Monaten in der Schule gemobbt. Unter anderem von einem, der schon mehrmals schwere Körperverlet­zungen begangen hat. Diesmal hat es eben den Freund des Sohnes erwischt, dessen Vater mich angerufen hat. (Abg. Amesbauer: Erzähl die Geschichte,
ja! – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
 – Ich würde
gerne weitermachen. Sie hören das hier nicht, aber das ist eine Dauerbe­schallung aus dem FPÖ-Sektor. (Abg. Belakowitsch: Reden Sie
einmal! – Abg. Hafenecker: Nein, gar nicht!)

Auf jeden Fall hat dieser eine Schüler ihm diesmal das Kiefer gebrochen. Das zwölfjährige Opfer liegt jetzt im Spital und der Täter, der zwölfjährige
Bub, geht weiter in die Schule, weil es keine Handhabe gibt. Das ist eine Täter-Opfer-Umkehr, die da stattfindet. Ich verstehe, dass das jene – und das
betrifft ja wohl alle hier von uns –, die mit den Opfern dieser Gewalttaten von unmündigen Minderjährigen konfrontiert sind, deren Zahl gestiegen ist, bedrückt, weil es für ein Gefühl von Machtlosigkeit, von einem Mangel an Al­ternativen, von einem Mangel an Konsequenzen sorgt.

Wenn wir uns jetzt die Vorschläge der FPÖ anschauen, die hier auf dem
Tisch liegen – und ich möchte das tun, ich möchte das nicht einfach wegwischen, weil ich glaube, dass das auch nicht die Art und Weise ist, wie wir hier miteinander umgehen sollten –: Die FPÖ hat hier das Thema einer Aktuellen Stunde vorgegeben und ich möchte mich den Vorschlägen widmen,
die die FPÖ gemacht hat.

Ich habe Herrn Kollegen Amesbauer sehr genau zugehört. Er sagt: Okay, wir ha­ben jetzt eine gestiegene Zahl an straffälligen unmündigen Minderjährigen und wir wollen die ins Gefängnis schicken! Zitat: Wer alt genug ist für schwere Verbrechen, der ist auch alt genug fürs Gefängnis! (Abg. Amesbauer: Ja! –
Abg. Martin Graf: Und muss auch die Konsequenzen tragen!)

Jetzt frage ich mich: einen Zwölfjährigen ins Gefängnis schicken, dann einen Elfjährigen, einen Zehnjährigen? Wo zieht ihr die Grenze? Glaubt ihr


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wirklich, dass, wenn man einen kleinen Kriminellen ins Gefängnis schickt, der dann nicht als großer Krimineller rauskommt? (Beifall bei den NEOS. –
Abg. Kickl: Ah! Ah so! Das ist das Problem! Wenn man sie heraußen lässt, ist es viel besser!)

Man merkt recht schnell, Herr Klubobmann Kickl, dass die Vorschläge,
die die FPÖ macht, nicht dazu beitragen sollen, die Probleme zu lösen. Ja, Sie benennen die Probleme vielleicht richtig, aber Sie wollen, dass die
Probleme größer werden. Sie wollen, dass die Probleme größer werden, weil das Ihr Geschäftsmodell ist. (Abg. Kickl: Na was machen wir mit dem zwölfjäh­rigen Kieferbrecher? Erklären Sie mir das!) – Ja, das sage ich Ihnen, Herr Kickl. (Abg. Kickl: Was machen wir mit dem Kieferbrecher?) – Herr Kickl, wenn Sie auch
einmal zuhören würden, dann würde ich Ihnen sagen, was unsere Vorschläge sind. (Abg. Kickl: Genau!)

Im Gegensatz zu Ihnen, die Sie Zwölfjährige, Elfjährige und Zehnjäh­rige ins Gefängnis stecken wollen, haben wir nämlich ganz konkrete Vorschläge gemacht, die natürlich auch mit einem Problembewusstsein einhergehen. Erstens: Es braucht für unmündige Minderjährige, die schwere Straftaten bege­hen, harte Konsequenzen. (Abg. Kickl: Ah! – Abg. Belakowitsch: Welche?)
Die müssen auch den Rechtsstaat spüren.

Wir schlagen vor, dass, durch einen Richter oder eine Richterin verhängt, ver­pflichtende Antigewalttrainings durchgeführt werden, verpflichtend gemeinnützige Arbeit verrichtet werden soll (Abg. Kickl – die Hände vor dem Gesicht zusammenschlagend –: Ha!), und, ja, drittens, dass es, wenn dies
nicht befolgt wird, wenn diese Konsequenzen nicht getragen werden, auch zu einer Verantwortung unter Androhung von Strafen für die Erziehungs­berechtigten kommt. (Abg. Kickl – erheitert –: Ah! Wow! Wow!)

Das sind ganz konkrete Vorschläge. Das sind Vorschläge, die zu Lösungen führen würden und nicht nur die Probleme größer machen würden, Herr Kickl.
(Beifall bei den NEOS. – Abg. Kickl: Geh bitte!)


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Aber es ist natürlich klar, dass Sie daran nicht interessiert sind, denn
es ist ja immer so, Herr Kickl, es ist immer so bei der FPÖ (Abg. Kickl: Wie weltfremd ist das? – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen): Sie ist da und dort vielleicht ein ganz guter Brandmelder, weil sie hinzeigt, weil sie dort schreit,
wo die Probleme sind – das gestehe ich Ihnen schon zu –, Sie sind aber
das Gegenteil einer guten Feuerwehr, weil Sie nie daran interessiert sind, die Brände zu löschen, die Probleme zu lösen. Das können Sie nicht! Sie
können schreien, lösen können Sie nicht. (Abg. Kickl: Der Vorschlag ist für die Fisch!)

Das hat man auch während Ihrer Regierungsbeteiligung gesehen, als
Sie überall gekürzt haben, auch in Bereichen, über die wir heute nicht diskutie­ren. Bei den Finanzierungen für die Frauenhäuser haben Sie gekürzt,
bei der Bewährungshilfe haben Sie gekürzt, Integrationsmaßnahmen haben Sie gekürzt. Sie sind nicht interessiert an der Lösung der Integrationsproble­me. Sind die Probleme groß, sind die Wahlergebnisse gut. So schaut es aus bei der FPÖ.

Deswegen sollten die Menschen auch wissen, dass, wenn sie ein Kreuz
bei der FPÖ machen, das nicht dazu führt, dass wir weniger Straftaten von un­mündigen Minderjährigen haben werden (Abg. Kickl: Und ob! – Ruf bei
der FPÖ: Wohin das führt ...!),
dass wir weniger Integrationsprobleme haben werden. Sie machen die Probleme groß und nicht die Lösungen.

Ein letzter Satz noch zur ÖVP – ich formuliere den Schlusssatz; ein
letzter Satz sei mir noch erlaubt –: Wenn die ÖVP hier vor der FPÖ warnt, sage ich: Alle in diesem Saal wissen, wenn die ÖVP Zweiter wird, macht sie
Kickl zum Kanzler, und wenn die ÖVP Erster wird, macht sie Kickl wieder zum Innenminister. (Abg. Steinacker: Hellseher!) Das sollten alle Menschen in Österreich wissen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Heiter­keit bei der FPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen ÖVP und FPÖ.)

10.06



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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Magister - - (Abg. Strasser – in Richtung SPÖ –: Was gibt es da zu klatschen?) – Ich darf bitten,
dass wir wieder zu einer geordneten Diskussionskultur kommen.

Frau Abgeordnete Steinacker gelangt zu Wort. – Bitte. (Abg. Belakowitsch: Stimmt das, Frau Kollegin? Können Sie das bestätigen? – Heiterkeit bei
der FPÖ. – Abg. Wurm: Macht eine Tatsächliche, bitte!)


10.06.55

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Sie heute zuhören! Die Aktuelle Stunde der FPÖ bestätigt das Bild, das wir so oft bekommen: Ein Thema wird thema­tisiert – ja, es ist ein aktuelles Thema –, auf ein bestehendes Problem
wird hingewiesen. Es wird emotionalisiert, auf den ersten Blick wird eine ein­fache Lösung, die für die meisten Menschen verständlich ist, angebo­ten. Wir wissen es: Es sind Scheinlösungen. – Genau das ist heute wieder das Thema. Warum wir anders handeln müssen, das möchte ich jetzt ablei­ten. (Abg. Wurm: Bitte!)

Sie wissen, die Anzeigen betreffend Jugendliche, die zwischen
zehn und 14 Jahre alt sind, sind auf einem Höchststand. Es gibt schwere Straftaten – Vergewaltigungen, Erpressungen, Raub –, schwere Verbrechen nach unserem Strafgesetzbuch. Es gibt Intensivtäter; das sind Täter, die immer
wieder Straftaten begehen, die unter 14 sind und nicht bestraft und verfolgt werden können. Da müssen wir etwas ändern, denn nur zuzuschauen
und diese Kriminalisierung weiter zuzulassen, das wollen wir als ÖVP nicht. Der Weg aber, wie wir dorthin kommen, unterscheidet uns ganz grundsätzlich
von Ihnen von der FPÖ. (Abg. Belakowitsch: Gott sei Dank!)

Jugendgewalt muss eingebremst werden. (Abg. Belakowitsch: Wie?) Das Strafrecht – und das wissen alle Juristen, die hier sind, die in den Ausschüssen, auch in unserem Justizausschuss, immer wieder diskutieren – hat auch


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präventiven Charakter. Genau darum geht es auch, wenn wir verschiedene An­gebote oder Maßnahmen diskutieren, die wir jetzt setzen wollen. Es geht
darum, kriminelle Karrieren von Anbeginn zu verhindern, auch zum Schutz der Jugendlichen, die da in ein falsches Fahrwasser geraten sind. Wir unter­scheiden - - (Abg. Belakowitsch: Was heißt das? – Abg. Wurm: Wie, Frau Kolle­gin?) – Ich komme schon dazu, keine Sorge. Keine Sorge, ich komme schon dazu.

Wir unterscheiden zwischen den 14- bis 18-Jährigen – da gibt es Maßnah­men, die das Strafgesetzbuch vorsieht – und den jungen Erwachsenen von 18
bis 21 – da gibt es Sanktions- und Reaktionspakete.

Herr Kollege Kickl, Ihnen sei ins Stammbuch geschrieben: Nicht jeder Jugendliche – auch 14- bis 21-Jährige nicht – wird mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft und sofort ins Gefängnis gebracht. Ganz im Gegenteil!
Wir gehen davon aus, dass Jugendliche natürlich nach geltendem Recht bestraft werden müssen, aber doch immer in dem Ausmaß, wie sich der einzelne
Täter verhalten hat. Daher: Volle Härte des Gesetzes ist einfach ein falscher An­satz hier. (Beifall bei der ÖVP – Abg. Kickl: Ja, ja! Die volle Härte gilt nur für Poli­zisten! Ich weiß! Für die Polizisten gilt die volle Härte des Gesetzes!)

Herr Kollege Kickl, Sie brauchen das jetzt gar nicht schönzureden. Diese verkürzten Botschaften, die volle Härte des Gesetzes, das hilft niemandem und das will auch keiner. (Abg. Kickl – auf Bundesminister Karner weisend –: Das
hat ja er gesagt! Das war sein Vokabular!)

Was wir wollen, ist: Der Bundeskanzler hat ganz klar nach den Vorfällen bei der schweren Vergewaltigung der Zwölfjährigen - - (Abg. Kassegger: Jetzt haben
Sie gerade von Prävention geredet, zwei Sätze vorher! Sie widersprechen
sich selbst!) 
– Geh, hört mir bitte zu! Ihr tut nur herumrumoren.

Die Zwölfjährige, die von 18 Jugendlichen vergewaltigt wurde, zwei davon wa­ren unter 14 – es gibt diese Fälle, in denen Jugendliche angestiftet wer­den, einen Ehrenmord zu begehen. Das war in Deutschland der Fall – weil heute


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deutsche Kollegen hier sind –, da ist der Jüngste ausgesucht worden, um
den Ehrenmord zu begehen, weil er nach den deutschen Gesetzen nicht strafbar war. Solche Dinge dürfen nicht passieren. (Abg. Kickl: Ah!) Das heißt, einen
unter 14-Jährigen anzuleiten und zu einer Tat zu verleiten, das darf nicht sein! Daher komme ich nun zu dem Maßnahmenkatalog. (Abg. Kickl: Die beste Prävention ist, wenn diese Leute nicht im Land sind! – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) – Langsam, langsam! Ist ja gut, dass ich Ihr Interesse
geweckt habe. (Abg. Wurm: Eine Selbstanklage!)

Erstens einmal: Der Herr Bundesminister, unsere Verfassungsministerin und der Herr Bundeskanzler haben sich mit Experten aus Justiz, aus Polizei und
aus dem Sozialbereich zusammengesetzt, die jetzt schon am Thema Fallkonfe­renzen arbeiten – Fallkonferenzen, die Jugendliche genau dorthin brin­gen und Maßnahmen für sie vorsehen, die notwendig sind, um Straftaten zu verhindern. Es geht doch darum, Gewalt zu verhindern. (Abg. Kickl: Das
ist ja Hilflosigkeit!)

Frau Kollegin Fürst hat vorhin gefragt: Was wollt ihr mit denen reden? Was wollt ihr den Eltern beibringen? – Ja um Gottes Willen, in unserer Demokratie,
in unserem Rechtsstaat ist immer noch das Reden mit denen, die etwas falsch gemacht haben, der erste Weg, um Gewalt zu verhindern, ihnen das klarzumachen. Das ist immer noch der wichtigste Zugang. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Wurm: Nicht im Kalifat!)

Daher ist es auch wichtig, dass die Eltern dazu aufgerufen sind, hinzugehen und dieses Gespräch zu führen. Wenn Sie glauben, dass eine Maßnahme - -
(Abg. Belakowitsch: Das ist doch ..., was Sie da machen!)
 – Sie sagen doch immer, 4 000 Euro, 5 000 Euro sind so viel Geld. Ja, eine Strafe von 4 000 Euro
oder 5 000 Euro ist viel Geld, das man zahlen muss, wenn man nicht kommt und das Gespräch führt. (Abg. Amesbauer: Ist Ihnen bewusst, dass Sie gegen die Forderungen Ihres Kanzlers argumentieren? – Abg. Deimek: Der Kanzler sagt das Gegenteil!)


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Wir kommen zum nächsten Punkt: Wir wollen eine Bewährungshilfe auch für die unter 14-Jährigen einführen und die Aufenthaltspflicht in besonderen Er­ziehungseinrichtungen als Paket schnüren. Und wir reden über die Senkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre, wenn alle vorhin genannten Maßnahmen
in einem Paket mitbeschlossen werden können. Das ist das Paket,
das ist der Ansatz, und das ist ein ganz anderer als der polemische Ansatz, heute einen Antrag mit dem Inhalt zu stellen: Senkt die Strafmündigkeit ohne
Wenn und Aber auf zwölf Jahre! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bürstmayr.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wichtig ist – und ich glau­be, da sind wir uns alle einig –, ist, dass rasch reagiert wird und dass der Jugend­liche die Sanktionen auch spürt. Es ist schon ganz wichtig, dass das für
den Einzelnen eine einschneidende Maßnahme ist.

Die Grundregeln des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft – die Vorredner haben das angesprochen – passen nicht mehr. Wir müssen uns bemühen,
wieder klarzumachen, was es heißt, Demokratie und Rechtsstaat zu leben, wel­che Werte wir vertreten.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (fortsetzend): Wir wollen Kinder schüt­zen, wir wollen Kinder erziehen und Straftäter bestrafen, und das genau
so, wie es notwendig ist: differenziert und mit wirksamen Vorschlägen. Das ist das, was ich Ihnen heute präsentiert habe. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. –
Abg. Kickl: Hurra!)

10.12


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yil­dirim. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


10.12.39

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste aus dem nördlichen Nach­barland – herzlich willkommen! Zwölfjährige, 13-Jährige, 14-Jährige gehören in


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Ganztagsschulen und nicht in Gefängnisse, meine sehr geehrten Damen
und Herren. (Abg. Kickl: Je nachdem!) Gefängnisse können nicht die Bildungs­arbeit übernehmen. Sie alle wissen, wie es in österreichischen Gefäng­nissen mittlerweile aussieht.

Eine Gesellschaft, das Zusammenleben funktioniert nur, wenn wir uns alle an die Regeln halten, und dafür gibt es Gesetze. Ganz klar ist auch: Wer sich nicht
an die Regeln hält, hat auch mit Konsequenzen zu rechnen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Welche?) Darauf können wir uns wirklich über alle Partei­grenzen hinweg einigen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Zwölf Frauenmorde müssen wir seit Jänner in diesem Land beklagen. (Abg. Belakowitsch: Ja!) Wir haben die Aufgabe,
ganz dringend effektive Gewaltschutzmaßnahmen, Opferschutzmaßnahmen umzusetzen und nicht dieses ständige Schüren von Ängsten ohne
effektive, wirksame Lösungen zu betreiben. Das braucht es in diesem Land! Die Bevölkerung wirksam vor Gewalt zu schützen bedeutet aber auch,
öffentliche Institutionen zu stärken. Selbstverständlich brauchen wir mehr Polizei, Herr Innenminister, die vor Ort ist und eingreifen kann. (Abg.
Kickl: Darf die dann auch etwas tun?)
Selbstverständlich braucht es mehr Personal in der Justiz – ob in den Justizanstalten, ob in der Verwaltung oder den Gerichten. Dort – diesen Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen – wurde von Schwarz, aber auch in Zeiten von Blau zerschlagen, eingespart, und das
so, dass sehr viele Behörden fast handlungsunfähig geworden sind. Damit haben wir zu kämpfen. Das Ganze zieht sich wie ein Faden durch alle Bereiche:
im Bildungsbereich, beim Schutz von Kindern und Jugendlichen. Da müssen wir endlich ansetzen.

Sie reden von Fallkonferenzen. Wer hat denn die Fallkonferenzen sofort
nach Amtsantritt abgeschafft? – Sie waren das, Herr Kickl. Sie als Innenminister haben gesagt: braucht es nicht! Jetzt wissen wir, das braucht es, denn nur
mit effektiven Projekten, mit Zusammenarbeit können wir auch die Bevölkerung


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schützen. Das muss einfach zur Kenntnis genommen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Disoski.)

Ich kann auch ein bisschen ausholen: Wir hätten diese Jugendkriminalität effek­tiver in den Griff kriegen können, hätte man nicht aus irgendwelchen par­teipolitischen Überlegungen den Jugendgerichtshof zugesperrt. Wir brauchen Jugendgerichtshöfe, an denen alle, die mit jungen Menschen zu tun
haben, zusammenarbeiten können. Diese Form der Zusammenarbeit kann effektiv und nachhaltig Sicherheit bringen. (Beifall bei der SPÖ.)

Man kann nicht bei der Schulsozialarbeit kürzen und sozialpädagogische Ange­bote für Kinder und Jugendliche zerschlagen oder kürzen und sich dann wundern, dass es keine Betreuungsmöglichkeiten gibt, keine Auffangmöglich­keiten gibt und die meisten sich dann unbetreut in Parks und in
irgendwelchen Zentren aufhalten und dann dort leider auch Gewalt passiert.

Diese Ignoranz ist es, die uns dazu bringt, dass wir heute über das
Thema reden müssen, nämlich auch noch die Strafmündigkeit, das Alter für die Strafmündigkeit zu senken. Sie alle, die Sie hier sind, wissen: Es bringt
nichts, Täterkarrieren zu verfestigen, wenn wir junge Erwachsene oder Unmün­dige, unter 14-Jährige, nur einsperren, nein, es muss mit ihnen gearbei­tet werden! Das braucht es, das sind Maßnahmen, die vor Gewalt schützen, die Opferrechte stärken könnten und die auch einen Jugendschutz für alle
anderen bewirken.

Es kann nicht sein, dass wir von einer Überschriftenpolitik in die nächste gehen. Das hilft nicht, spaltet nur die Gesellschaft, wenn nur gehetzt wird und
Ängste geschürt werden. Es braucht Präventionsmaßnahmen, und zwar sehr früh, damit Gewalt erst gar nicht entsteht. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher fordern wir einen permanenten Krisenstab und Fallkonferenzen. Wir brauchen die sozialpädagogischen, psychiatrischen Wohngemeinschaf­ten für Zwölf- bis 14-Jährige mit Anwesenheitspflicht. Es braucht diese Männ­lichkeits- und Bubenarbeit in Schulen. (Beifall bei der SPÖ.) Wir müssen,


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um Opferrechte zu schützen und zu festigen, auch sogenannte Männerbera­tungsstellen stärken, die einfach mit erwachsenen Männern darüber
reden, dass eine Frau eine Frau und kein Gebrauchsgegenstand ist und dass hier Regeln einzuhalten sind. (Beifall bei der SPÖ.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz!


Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (fortsetzend): Es werden alle, die die Regeln nicht einhalten, Konsequenzen zu spüren bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

10.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stefan. – Bitte.


10.18.12

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glau­be, heute ist wieder einmal so eine Diskussion, bei der man sieht, dass es
wichtig wäre, dass die anderen Fraktionen auf uns hören, dass sie zur Kenntnis nehmen oder sich einmal eingestehen, dass wir schon seit so vielen Jah­ren die Themen richtig ansprechen und auch die richtigen Lösungsansätze ha­ben. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch da ist das wieder der Fall: Wir haben dieses Problem, das jetzt vor
uns liegt, nämlich das Problem aufgrund der ungehinderten illegalen Zuwande­rung von Menschen, die unsere Gesellschaft ablehnen, vorhergesagt –
nicht vor einem Jahr, nicht vor fünf Jahren, sondern wir haben damit schon vor 30 Jahren begonnen. Wir haben das deutlich gesagt. Jetzt stehen wir
vor dem Trümmerhaufen, und jetzt plötzlich versuchen die einen, uns da nach­zulaufen, die anderen sind aus ideologischer Verblendung noch immer
dagegen. (Widerspruch der Abg. Steinacker.)

Denken Sie einmal auch darüber nach, warum diese Entwicklung in der politi­schen Landschaft passiert, warum der Zulauf zu uns so stark ist! Das hat


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sehr viel damit zu tun, dass wir dieses Thema angesprochen haben, und wir ha­ben sehr wohl auch die richtigen Maßnahmen vorgeschlagen – auch in
diesem Fall, bei der Senkung des Strafmündigkeitsalters.

Wir haben diesen Antrag bereits im Jahr 2022 eingebracht; er war und ist nicht undifferenziert, wie jetzt hier gesagt wurde. Es wissen auch diejenigen,
die hier geredet haben, dass wir einen sehr sinnvollen und differenzierten Antrag gestellt haben.

Wir haben ganz klar gesagt: Das ist ein Teil der Maßnahmen, die man
treffen muss, wenn man feststellt, dass die Straftäter immer jünger werden und dass offenbar eine Zuwanderung von Menschen stattfindet, die früher in
die Pubertät kommen, die früher reif sind, die vielleicht auch falsche Geburtsda­ten haben und die hier Gewaltdelikte ausüben, die bis jetzt unbekannt
waren.

Wir haben wie gesagt im Jahr 2022 ganz klar gesagt: Die Strafe und das Strafrecht ist ein Teil der Antwort!, aber auch das wurde weggewischt. Und ja, es ist richtig, ich weiß, dass die meisten, die hier sitzen, ihre Kinder in andere Schulen stecken als jene der Kinder, die die Probleme mit den Zuwanderern ha­ben, dass Sie in Ihren Veranstaltungen zwar über Diversität reden, dass
dort aber keine Diversität stattfindet. Sie kennen die Probleme offenbar nicht wirklich, und deswegen sind die Wahlergebnisse auch so, wie sie sind:
Nämlich dort, wo die Menschen mit den Themen konfrontiert sind, wissen sie, dass wir diejenigen sind, die ihnen zuhören und die darauf eingehen.
(Beifall bei der FPÖ.)

Zum Thema Integration: Angeblich wären wir gegen Integration. Eigenartiger­weise sind so viele integrierte Zuwanderer in unseren Reihen, die uns
wählen, die uns unterstützen, die genau wissen, dass wir in Wirklichkeit auf ihrer Seite stehen, weil wir versuchen, diese Gesellschaft vor diesen ganz
negativen Entwicklungen, die es gibt, zu beschützen, zu bewahren (Zwischenruf des Abg. Matznetter), weil wir auf ihrer Seite stehen. (Beifall bei der FPÖ.)


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Wir haben immer klar differenziert: Wir waren immer klar dafür, dass Menschen, die hierher zuwandern und ihren Teil beitragen wollen, zu uns gehören
und dass wir sie letztendlich dann genauso als Österreicher sehen, wenn sie die­sen Weg gefunden haben und sich unserer Kultur anpassen. (Ruf bei
der FPÖ: Nicht die Sozialisten!)
Der andere Weg aber, der da immer beschritten wird – zu sagen: Die dürfen alles, die können kommen, die werden bevor­zugt, die werden bevorzugt behandelt, denen darf nichts passieren, die müssen vom ersten Tag an alles bekommen! (Abg. Yildirim: Wer sagt denn das?
Wo gibt es denn das?) –,
ist einfach ein Fehler. Das ist aber Faktum (Beifall bei der FPÖ), und wissen Sie, das empfinden die jungen Menschen so!
(Abg. Yildirim: Aber ... wo gibt’s denn das bitte?)

Warum, glauben Sie, sind die Umfragen jetzt auch bei den jungen Menschen so? – Die sehen das in der Schule! Da haben wir heute sehr konkrete
Beispiele gehört. Da passiert auf unglaubliche Art und Weise Gewalt von Elf-, Zwölf-, 13-Jährigen, und sie wissen, unsere Kinder wissen, sie haben
gar keine Chance, denn erstens können sie mit dieser Gewalt nicht umgehen – Gott sei Dank –, zweitens passiert denen nichts, und zwar nicht nur
dann, wenn sie unter 14 sind, sondern auch sonst. Die werden tendenziell bevorzugt.

Wir haben daher ganz klare Vorstellungen. Leider habe ich nicht mehr
genug Zeit, das noch im Detail auszuführen, aber wir haben klar differenziert, und wir müssen einfach feststellen: Die Sicherheit unserer Bevölkerung
ist das wesentliche Thema. (Beifall bei der FPÖ.) Die Sicherheit der Bevölkerung ist das, was unsere Menschen wollen. Und sie müssen zur Kenntnis neh­men, dass sie, wenn sie ein sicheres Österreich wollen, das nur mit einer Regie­rung unter freiheitlicher Führung bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

10.22


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bürst­mayr. – Bitte. (Zwischenrufe der Abgeordneten Matznetter und Lausch.)



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10.23.09

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! So, liebe FPÖ, Sie sagen also, die Kriminalität sei importiert, die Migranten seien schuld, die Moslems seien schuld. Dann erklären Sie mir doch bitte einmal eines: Warum hat Ungarn, wo es im Vergleich
mit Österreich praktisch keine Migranten und noch weniger Moslems und schon gar keine Menschen aus Syrien und aus Afghanistan gibt, eine höhere
Mordrate und eine deutlich höhere Kriminalitätsrate als Österreich? – Weil das, was Sie sagen, einfach nicht stimmt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Verbrechen emotionalisieren. Sie von der FPÖ setzen auf diese Emotionen und sagen: Ein Kind, das ein Verbrechen begangen hat, hat sein Kindsein
verwirkt! – Auch das ist falsch, denn Strafrechtspolitik darf nie aus der Emotion heraus gemacht werden. (Abg. Kickl: Nur bei Hass!) Zu sagen, ein Kind
hätte sein Kindsein verwirkt, ist einen Schritt entfernt von der Aussage, dass ein Mensch sein Menschsein wegen einer Tat verwirkt hätte (Abg. Kickl:
Reden’S doch nicht so einen Schmarrn!),
und das, meine Damen und Herren, war Teil jener Ideologie, die in der dunkelsten Zeit der österreichischen
Geschichte gegolten hat. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Amesbauer: Nur die Opfer schützen! – Abg. Kickl: Na, da sind Sie sehr nahe dran!)

Deshalb darf Sicherheits- und Justizpolitik nie aus der Emotion heraus gemacht werden. Sie muss immer einen Schritt zurück machen und in aller Ruhe analysieren: Was genau liegt da vor uns? An welchen Schrauben können und müssen wir drehen? Welche Werkzeuge haben wir?

Ich möchte Ihnen, weil Sie Taferl so gerne haben, mit einem Taferl
etwas verdeutlichen (ein Stück Karton in die Höhe haltend, in dem in einer waagrechten Reihe verschiedene Schrauben, Nägel sowie ein Metallhaken stecken): viele verschiedene Schrauben und Nägel; ich habe mir das von Paul
Watzlawick ausgeborgt. Jede Heimwerkerin weiß, was passiert, wenn Sie auf alle diese Dinge mit einem Riesenhammer draufdreschen (einen Gummihammer


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in die Höhe haltend): Sie verursachen einen massiven Schaden. (Rufe bei der FPÖ: Das ist ja ein Gummihammer! – Abg. Belakowitsch: Sie haben noch nie etwas gearbeitet! – Ruf bei der FPÖ: Mit dem Gummihammer die Nägel einschlagen?!)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka (das Glockenzeichen gebend): Ich
würde Sie bitten – wir haben allen Rednern zugehört –: Lassen Sie doch einmal den Redner ungestört ausführen! (Rufe bei der FPÖ: ... Gummiham­mer ...! – Abg. Kickl: Wir wissen nur noch nicht, ob die Pointe schon war oder
ob sie ...!)


Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (fortsetzend): Strafrechts- und Justizpolitik hat zu analysieren, was vor ihr liegt, und sich dann zu überlegen, welches Werkzeug sie braucht, weil Sie sonst nichts anderes hinterlassen als ein Loch in der Wand. (Abg. Belakowitsch: Nein, ich glaube, mit dem Hammer nicht!)

Das ist Ihre Politik: mit dem Riesenhammer draufhauen: Der Ausländer! Der Moslem! Der Afghane! – Etwas anderes als diesen Hammer haben Sie
nicht! (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Abg. Michael Hammer: Sie haben keinen Hammer!) Nur lösen Sie damit keine Probleme. Das Schlimme ist nur –
und jetzt wird es ernst
(Abg. Hafenecker: Das ist schiefgegangen mit dem Gummi­hammer!) –: Sie dreschen nicht nur auf Schrauben, Stecknadeln und Reiß­nägel ein. Mit diesem Hammer (Abg. Hafenecker: Gummihammer!) Ihres Zorns, Ihrer Emotion, Ihres Hasses (Abg. Amesbauer: Kollege, da wird der Hammer
kaputt, wenn Sie mit dem draufhauen!)
schlagen Sie auf Menschen.

Hören Sie endlich auf damit! – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ. – Abg. Kickl: Wenden Sie das einmal auf sich selber an! Ein ordentlicher Rohrkrepierer jetzt da! – Zwischenruf des Abg. Hörl.)

10.26


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Marg­reiter. – Bitte sehr.



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10.27.12

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuse­her! Diese Aktuelle Stunde hat jetzt doch sehr viele grundverschiedene Stand­punkte zu einer Frage offengelegt, der wir uns wirklich stellen müssen:
Wie gehen wir als Gesellschaft mit Kindern, mit Unmündigen um, die einen strafrechtlich geschützten Wert verletzt haben, die ein Rechtsgut
verletzt haben?

Ich gebe der FPÖ durchaus recht, wenn sie dieses Problem aufgreift, denn wir haben einen gesellschaftlichen Wandel, der mit sich bringt, dass wir
Social Media haben; wir haben Migration, wir haben aber auch körperliche Ent­wicklungen, die früher einsetzen. Dennoch soll uns das nicht dazu verlei­ten, dass wir dieser einfachen und banalen Idee verfallen, einfach herzugehen und zu sagen: Setzen wir die Strafmündigkeit herunter und dann haben
wir alle Probleme gelöst!

Das genaue Gegenteil ist der Fall. Ich appelliere an die ÖVP, ich appelliere an die FPÖ: Vergessen Sie diesen Gedanken! Es bringt nämlich überhaupt nichts.
Wenn wir die Strafmündigkeit heruntersetzen, bedeutet das ja nichts anderes, als dass das Strafrecht auch unter Berücksichtigung der Sonderregelungen
für Jugendliche im Jugendgerichtsgesetz weiter anwendbar ist.

Die Hauptziele unseres Strafrechts sind die Generalprävention und die Spezial­prävention. Es soll die Gesellschaft geschützt werden, es soll aber auch
der individuelle Täter davon abgehalten werden, weiterhin strafbar zu sein. Das Strafrecht spricht somit nicht den Körper, sondern den Geist des Men­schen an. Und wenn wir jetzt vor der Tatsache stehen, dass heute eben oft zu beobachten ist, dass sich der Geist eines Kindes im Körper eines Erwach­senen befindet, dann können wir darauf nicht damit reagieren, dass wir diese unter 14-Jährigen so ansprechen, mit den Mitteln des Strafrechtes an­sprechen wollen und sie zur Besserung bringen wollen sowie die Gesellschaft schützen wollen. Was wir brauchen, was uns als Gesellschaft wirklich


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weiterbringen würde – und es wurde vieles angesprochen, auch vom Herrn Bundesminister –, ist ein Bewährungsrecht.

Wir brauchen für Kinder, für Unmündige, die etwas angestellt haben,
die ein Rechtsgut verletzt haben, ein besonderes Recht, das alle diese Maßnah­men, die heute schon angesprochen worden sind, umfasst, damit wir
den Geist, damit wir die Seelen dieser Kinder erreichen im Sinne des Schutzes der Gesellschaft, aber auch im Eigeninteresse dieser betroffenen
Unmündigen, damit sie wieder den Weg zurück finden.

Früher war es so, dass das Jugendgerichtsgesetz eine Maßnahme, nämlich eine Belehrung durch den Pflegschaftsrichter vorgesehen hat. Ich weiß das
noch gut, ich selbst war Rechtspraktikant beim Bezirksgericht in Hall: Der Ge­richtsvorsteher, der Pflegschaftsrichter war ein etwas bärbeißiger Mann
und hat bei einem Zwölfjährigen, der mit dem Luftdruckgewehr eine Straßen­lampe beschädigt hat, eben eine solche Belehrung nach dem Jugendge­richtsgesetz anbringen müssen. Der Pflegschaftsrichter sagt zu dem: Horch zu, wie wir jung waren, haben wir auch so einen Blödsinn gemacht, da haben
wir halt eine Watschn kriegt, und der Fall war erledigt! (Abg. Hofer: Vergewalti­gung! Gruppenvergewaltigung!) – So funktioniert das heute nicht mehr,
das müssen wir zur Kenntnis nehmen.

Heute müssen wir mit den Mitteln der Fallkonferenzen, mit den Mitteln, über die der Verein Neustart sehr genau Bescheid weiß, arbeiten. Der Verein Neu­start ist eine sehr, sehr gute, großartige Einrichtung, und ich möchte
die Gelegenheit hier nutzen und diesem Verein für seine Arbeit danken. Der Verein Neustart hat auch die Ideen und weiß ganz genau, dass es der
gänzlich falsche Weg wäre, die Strafmündigkeit zu senken, sondern dass wir uns ganz im Gegenteil überlegen sollten, diese sogar anzuheben (Abg. Kickl:
Ah!),
damit bis zu 16-Jährige nicht vom allgemeinen Strafrecht, das ein Erwach­senenstrafrecht ist, umfasst werden, sondern altersgemäß angespro­chen werden, nämlich in dem Sinn, dass sie eben ihre Chance nutzen. Diese Belehrung, die damals vielleicht irgendwie gewirkt hat – ich weiß nicht,


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ob sie die kriminelle Karriere dieses Knaben damals beeinflusst hat –, würde nämlich heute jedenfalls nicht mehr wirken.

Daher ist Folgendes angesagt – und das ist ein Auftrag für die nächste Gesetzgebungsperiode –: Schaffen wir ein Bewährungsrecht für die Unmündi­gen – von mir aus auch etwas darüber hinaus –, für die Jugendlichen,
das einerseits die Gesellschaft schützt, das die Unmündigen aber andererseits, wenn es ganz schlimm war, auch ein Übel spüren lässt – das ist
unbestritten –, das ihnen vor allem aber den Weg zurück weist, sodass sie unsere gemeinsamen Rechtsgüter respektieren und nicht mehr
verletzen! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

10.32


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich danke dem Herrn Bundesminister für Inneres und begrüße Herrn Bundes­minister Rauch.

10.32.42Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 18656/J bis 18781/J

2. Anfragebeantwortungen: 17554/AB bis 17721/AB

Anfragebeantwortungen (Präsident des Nationalrates):

92/ABPR und 93/ABPR


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3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz über die Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformations­berichte (CBCR-Veröffentlichungsgesetz – CBCR-VG) (2556 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 geändert wird (2557 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden
(2558 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-No­velle Digitalisierung) (2561 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a,
32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1
und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über
die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 31. März 2024 (Vorlage 160 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis April 2024 sowie COVID-19 Berichterstattung gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz und § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz (Vorlage 161 BA)

Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2023 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 6 Wirkungscontrollingverordnung, vorgelegt vom
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (Vorlage 162 BA)


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Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition betreffend "Pflegenotstand beenden. Sichere Pflege Jetzt!", überreicht von den Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Philip Kucher und Josef
Muchitsch (145/PET)

Petition betreffend "Nachhaltige und gerechte Verkehrspolitik", überreicht von der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr (146/PET)

Bürgerinitiative betreffend "Initiative Raumluft für hygienisch unbedenkliche Raum­luft in Österreichs Bildungseinrichtungen" (70/BI)

Bürgerinitiative betreffend "Klare und erreichbare Kriterien für die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft" (71/BI)

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (2591 d.B.)

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz
(2562 d.B.)

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenos­senschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von
der Illmündung bis zum Bodensee (2559 d.B.)


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Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung
bis zum Bodensee (2581 d.B.)

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Management der IT-Sicherheit im Finanzmi­nisterium, Klimaschutzministerium und Landwirtschaftsministerium – Reihe
BUND 2024/16 (III­1164 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend System der Einlagensicherung –
Reihe BUND 2024/17 (III-1168 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberöster­reich über die Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn Linz (2563 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Ent­scheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:

Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2024, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und
dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-1170 d.B.)

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Kri­senbewältigungsfonds für April 2024 – Untergliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung), vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1173 d.B.)

Gesundheitsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Kri­senbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2024 (Jänner bis April 2024),


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vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz (III-1179 d.B.)

Justizausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Justiz über die in den Jahren 2016 bis 2022 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III­1169 d.B.)

Landesverteidigungsausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend den Jahresbe­richt 2023 der Parlamentarischen Bundesheerkommission für Beschwerdewesen und Stellungnahme der Bundesministerin für Landesverteidigung (III-1174 d.B.)

Tourismusausschuss:

Bericht des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft betreffend Tourismus in Ös­terreich 2023 (III-1176 d.B.)

Umweltausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Kri­senbewältigungsfonds für April 2024 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt
und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1172 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Kri­senbewältigungsfonds für April 2024 – Untergliederung 41 Mobilität, vorge­legt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innova­tion und Technologie (III-1171 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde für das Jahr 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-1178 d.B.)


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C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich des grenzüberschreitenden Schutzes des Luftraums vor nichtmilitärischen Bedrohungen aus der Luft

*****

Ankündigung eines Dringlichen Antrages


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Abgeordneten Holzleitner, Kolleginnen und Kollegen haben vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen ge­stellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 4075/A(E) der Abgeordneten Holzleitner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Recht auf analoges Leben in Österreich jetzt schaffen – Förderungen und Leistungen wie Handwerkerbonus oder gute staatliche Zinsen auch für Seniorinnen und Senioren uneingeschränkt zugänglich machen!“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt werden.

Fristsetzungsanträge


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich weiters mitteilen, dass Abgeordneter Bernhard beantragt hat, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 74/A eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen.

Weiters hat Abgeordneter Bernhard beantragt, dem Kulturausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3198/A(E) ebenfalls eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen.


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Ich darf mitteilen, dass Abgeordneter Bernhard weiters beantragt hat,
dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3400/A(E) eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen.

Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich schlussendlich mitteilen, dass Abgeordneter Bernhard beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichter­stattung über den Antrag 2693/A(E) eine Frist bis zum 1. Juli 2024 zu setzen.

Die gegenständlichen Anträge werden gemäß der Geschäftsordnung nach Been­digung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.

Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Die Tagesblockzeit beträgt 9 „Wiener Stunden“, dadurch ergeben sich die Redezeiten wie folgt: ÖVP 176, SPÖ 122, FPÖ 99, Grüne 90 und NEOS 72 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung jener Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 36 Minu­ten; die Redezeit pro Debatte ist auf 5 Minuten beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

10.35.031. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Sozialbericht 2024 des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumen­tenschutz (III-1146/2586 d.B.)



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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ragger. Bei ihm steht das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.


10.35.36

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr
Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren des Hauses! Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1, dem Sozialbericht,
der im Grunde genommen eine Leistungsschau des Sozialministeriums darstellt. Wir haben diesen Sozialbericht 2024 durchgearbeitet und haben natür­lich auch klar erkannt, welche Schwerpunkte der Sozialminister in diesem Be­reich gesetzt hat.

Wenn man sich diese Leistungsschau, diesen Sozialbericht inhaltlich
anschaut, kann man eines mit Fug und Recht festhalten – und heute können die Damen und Herren hier einige Punkte aus ihm herausgreifen –, nämlich
dass Sie die Zeichen der Zeit nicht wirklich erkannt haben.

Ich möchte das an drei Beispielen festmachen. Ich beginne mit der Sozialpolitik, in der letztendlich noch während unserer Zeit etwas Bedeutendes einge­führt worden ist, da unsere Grundüberlegung war, dass wir eine Mindestsiche­rung machen, die alle Menschen bekommen, die sich etwas schwerer tun
und aus dem Sicherheitsnetz in Österreich herausgefallen sind. Diese Menschen sollten so versorgt werden. Was damit aber in den letzten Jahren in Öster­reich passiert ist – das sage ich vor allem, weil heute auch sehr viele
Senioren zuschauen –, ist, dass man dieses Sozialhilfegesetz mit Füßen getreten hat, indem man einfach versucht hat, immer mehr Ausländer in dieses
System zu bekommen.

Hierbei besonders interessant sind die Wiener, die es geschafft haben, so ziemlich alles an Ausländerpolitik, was nur irgendwie nicht niet- und nagelfest ist,


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in die Mindestsicherung hineinzupressen. Ich sage Ihnen die Zahl: 260 000 Österreicherinnen und Österreicher, einschließlich Ausländer, bekom­men heute eine Mindestsicherung, das sind 1 054 Euro. Jetzt ist sie
wegen der Inflation angehoben worden und beträgt mittlerweile 1 156 Euro beziehungsweise 1 500 Euro bei Personen mit einer Lebensgefährtin
oder bei einer im Grunde genommen verheirateten Person. Wenn Sie ein Kind dazunehmen, dann bekommen sie 224 Euro dazu, bei zwei Kindern
448 Euro. Wenn Sie jetzt schnell gerechnet haben, dann wissen Sie: Das sind 2 000 Euro netto.

Jetzt sage ich Ihnen die Zahl, wie viele Ausländer in Wien das beziehen: 170 000 Menschen. 170 000, das sind so viele Menschen, wie das Burgenland Einwohner hat – also jene, die dort wohnen –, und die bekommen jedes
Monat 2 000 Euro von uns, vom österreichischen Staat. Und jetzt müssen Sie sich fragen: Ist das gerecht? Ist es gerecht, dass ein Mensch, der heute
illegal über unsere Grenze kommt, hier nach Österreich kommt, mit dem ersten Tag sofort diese Gelder bekommt? (Abg. Koza: Geh! Das stimmt doch nicht!
Das stimmt ja alles nicht!)

Was haben Sie in diesem Bereich gemacht? – Sie haben da versagt, denn über das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz hätten Sie es in der Hand gehabt, das
hätte Ihnen die Möglichkeit gegeben, dem klar einen Riegel vorzuschieben. Das hat diese Regierung nicht gemacht, und das ist das, was wir letztendlich
auch geändert wissen wollen und in Zukunft auch nicht mehr zulassen wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist nämlich einfach nicht billig gegenüber den Menschen, die ihr Leben
lang hier in Österreich gearbeitet haben, gegenüber den Senioren, die jahrzehn­telang eingezahlt haben, um am Ende des Tages eine Mindestpension von 900 Euro herauszubekommen. Das versteht kein Mensch!

Mein zweiter Punkt, den ich Ihnen mitgebe, betrifft den Bereich der Pflege. Sie haben zwar rudimentär, wie bei einem Bonsaibaum, einzelne Punkte in


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diesem Pflegesystem gelebt und gemacht, aber im Grunde genommen sind wir heute von ausländischem Pflegepersonal abhängig, weil wir die Menschen
mit unserem eigenen Pflegepersonal nicht mehr versorgen können. 950 000 Menschen werden heute gepflegt, und davon sind 90 Prozent zu Hause in Pflege.

Wer muss auf diese Menschen aufpassen? – Heute ist das die Mutter,
heute ist das der Vater, heute ist das der nahe Verwandte, der diese Menschen zu versorgen hat. Und was bekommen die zu Hause – außer bei einer
24-Stunden-Pflege mit ein paar Hundert Euro – ersetzt? – Nichts! Wer bekommt einen Ersatz dafür, dass sie sich tagtäglich für ihre Familie aufopfern? – Niemand!

In einem Pflegeheim, in einem Wiener Pflegeheim zum Beispiel zahlt die Repu­blik und auch das Bundesland Wien 10 000 Euro für einen Pflegeplatz.
(Abg. Gödl: Schon einmal etwas von der Pflegekarenz gehört?) Und jetzt frage ich mich, ob das gerecht ist. Das ist auch das, was in Ihrem Sozialbericht
drinnen steht. (Abg. Gödl: Haben Sie schon einmal etwas von der Pflegekarenz gehört?)

Und dann gebe ich Ihnen einen dritten Punkt mit – weil Sie immer so
großartig reden, die ÖVP, wir alle wollen ja sozusagen sozial verträglich sein –: Was haben Sie in diesem Land, in Österreich für die Behinderten gemacht?
Was haben Sie für Menschen mit Beeinträchtigungen gemacht?

Seit fünf Jahren schreiben Sie im Nationalen Aktionsplan genau vor, dass letzt­endlich Lohn statt Taschengeld zu fordern ist. Was haben Sie in fünf
Jahren gemacht? – Nüsse, null, nada. Sie haben kein einziges Mal
etwas gemacht.

Wir haben insgesamt acht Anträge dazu gestellt, dass Behinderte ordentlich zu entlohnen sind. Menschen mit Beeinträchtigungen sind ordentlich zu
entlohnen, und sie sollen einen Lohnanspruch haben, wenn sie heute in einer Stätte sind, und nicht mit einem Taschengeld abgespeist werden.


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Daher, summa summarum: Dieser Sozialbericht ist letztendlich keine Leis­tungsschau, sondern eine Demütigung der österreichischen Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ.)

10.40


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Koza. – Bitte.


10.40.43

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Fangen wir damit an, dass der österreichische So­zialstaat wirkt, und wir können auf diesen Sozialstaat auch wirklich stolz
sein, denn ohne soziale Sicherungssysteme wären in Österreich
nicht 1,3 Millionen Menschen armutsgefährdet, sondern rund 3,3 Millionen Menschen. (Abg. Wurm: Das ist ein Armutszeugnis! Ein Armutszeugnis! 1,3 Millionen, bitte schön! ... stolz sein!)

Dank dieses Sozialstaates haben wir in den Krisen der letzten Jahre (Abg. Wurm: ... sie zerstört!) allzu große Verwerfungen und auch den sozialen Absturz breiter Bevölkerungsschichten verhindern können. So gut aber unser
Sozialstaat auch tatsächlich ist, er hat natürlich seine Lücken, und der Sozialstaat steht – Stichwort Klimakrise – auch vor enormen neuen Herausforderungen. (Abg. Wurm: ... Krise gar nichts ...!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Sozialbericht 2024 (ein Exemplar des Be­richtes in die Höhe haltend) und vor allem die Expert:innen aus der Wissen­schaft, von den Universitäten und aus der Wirtschaftsforschung versuchen, Ant­worten auf die entsprechenden sozialen Herausforderungen der Gegenwart
und der Zukunft zu geben.

Zuallererst vielleicht einmal ein paar Zahlen, Daten, Fakten: Österreich liegt hin­sichtlich der Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung deutlich unter dem
EU-Schnitt und im besten EU-Drittel. Wir sind, was die Armutsbekämpfung


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betrifft, besser als beispielsweise vergleichbare Staaten wie Deutschland, Bel­gien oder auch Schweden. – Das ist einmal die gute Nachricht.

Es gibt aber auch eine schlechte Nachricht, denn auch wenn unser Sozial­staat die Menschen in Österreich weitgehend schützt und sich die Menschen in Österreich auch auf unseren Sozialstaat verlassen können, hat er auch Schwachstellen. (Abg. Wurm: Die Grünen!)

Eine Schwachstelle ist unter anderem auch die in diesem Sozialbericht erwähnte Sozialhilfe, das letzte soziale Netz. Die Abschaffung der Sozialhilfe, meine
sehr geehrten Damen und Herren, und die Einführung der sogenannten Sozial­hilfe Neu waren wahrscheinlich einer der größten Sündenfälle der
türkis-blauen Koalition. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Mit der Einführung dieses Deckels, also eines Höchstbetrags bei der
Sozialhilfe, wurde den Ländern nicht nur ein wesentlicher Spielraum bei der Bekämpfung von Armut genommen, sondern die Sozialhilfe ist auch
deutlich weniger armutsfest geworden, als es die alte Mindestsicherung noch war.

Auch wenn wir in dieser Regierung der Sozialhilfe einige Giftzähne
gezogen und sie auch deutlich verbessert haben – ich denke dabei beispiels­weise an den Schulungszuschlag für Menschen in Sozialhilfe, die eine
Ausbildung beim AMS machen und dadurch bessere Chancen am Arbeitsmarkt haben, bessere Chancen, aus der Armut herauszukommen –, ist die
Sozialhilfe, so wie wir sie derzeit haben, doch nichts anderes als ein Fleckerl­teppich, der dringend eine Generalsanierung braucht, und zwar in Richtung einer Vereinheitlichung der Leistungen, in Richtung von Mindestsätzen statt Höchstsätzen, in Richtung von flexibleren Möglichkeiten der Hilfe und eines rascheren, unbürokratischen Zugangs. Wir brauchen eine moderne Grundsicherung, die wirklich auch ein Sprungbrett zurück ins Erwerbsleben, zurück in die finanzielle Eigenständigkeit darstellt, und keine
stigmatisierende, armutsverfestigende Sozialhilfe. (Beifall bei den Grünen.)


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Meine sehr geehrten Damen und Herren, was aus diesem Sozialbe­richt (ein Exemplar des Berichtes in die Höhe haltend) auch klar hervorgeht, ist: Wer von Armut redet, der darf auch über den Reichtum nicht schweigen,
weil die soziale Ungleichheit in unserer Gesellschaft massiv steigt,
und die soziale Ungleichheit gefährdet die demokratische Verfasstheit unserer Gesellschaft. Die soziale Ungleichheit, die sich immer stärker verbreitet,
führt zu einem Verlust von Chancengerechtigkeit, führt zu einem Verlust von Zugang zu Ressourcen, zu einem Verlust von Teilhabemöglichkeiten und
zu einem Verlust von Mitgestaltung.

Die Oesterreichische Nationalbank, die Experten, liefern uns auch die entspre­chenden Zahlen zu diesem Anstieg der sozialen Ungleichheit, insbeson­dere wenn es um die Frage der Vermögensverteilung geht: Wenn die Hälfte der Bevölkerung, die ärmste Hälfte der Bevölkerung, gerade einmal knapp
5 Prozent des Vermögens hat und die Reichsten 10 Prozent über die Hälfte des Vermögens haben, ja, dann haben wir in diesem Land ein Problem. Dieses Vermögen ist auch nur selten erarbeitet – es ist in Wirklichkeit ein Produkt von Erbschaft.

Gleichzeitig ist aber Vermögen in Österreich auch sehr niedrig besteuert.
Es ist daher auch kein Zufall, dass uns die Expert:innen in diesem Sozialbericht – genauso wie viele Expert:innen aus der EU-Kommission, aus der OECD,
aus dem Internationalen Währungsfonds und so weiter und so fort – empfehlen, eine Steuerstrukturreform zu machen, eine Steuerstrukturreform, die
sowohl den Umweltbereich als auch eine gerechtere Vermögensbesteuerung umfasst. Darum brauchen wir auch ganz dringend eine Besteuerung
von großen Vermögen und von Millionenerbschaften. (Beifall bei den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darüber müssen wir reden,
und darüber müssen wir auch öffentlich reden. Darum kommt für uns auch eines überhaupt nicht infrage: dass die Expert:innen, die in diesem Werk der
OeNB (ein Exemplar des Berichtes in die Höhe haltend) unter anderem dazu aufrufen, eine gerechtere Besteuerung einzuführen, von der Nationalbank so


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etwas wie ein Sprechverbot bekommen. Meine sehr geehrten Damen und Her­ren, das ist inakzeptabel, das gehört schleunigst zurückgenommen.

Dieser Sozialbericht ist ein wichtiger Beitrag zu einer Debatte um eine Weiter­entwicklung des Sozialstaates – führen wir diese bitte auch! – Danke.
(Beifall bei den Grünen.)

10.46


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Ecker. – Bitte.


10.46.36

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minis­ter! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen! Wenn man sich den Sozialbericht und die Zahlen ansieht, dann sollte man sich auch die Referenzbudgets der Schuldnerberatung anse­hen. Vergleicht man diese Referenzbudgets von einem Alleinerzieher, einer Al­leinerzieherin mit einem Kind und von einer Familie, einem Paar mit einem
Kind, so sieht man, dass bei beiden das Geld zu wenig ist.

Bei einer Alleinerzieherin mit Kind sprechen wir von Ausgaben in der Höhe von etwa 2 680 Euro. Das ist beinahe 800 Euro über der Armutsgefährdungs­schwelle. Nimmt man die Gesamtausgaben pro Monat von einem Paar mit einem Kind, so sind das 3 704 Euro. Das ist auch 800 Euro über der Armutsge­fährdungsgrenze. Das bestätigt das, was wir schon lange sagen: Die Teuerung ist bis tief in die Mittelschicht hineingegangen und hat massive Auswirkungen.

Eines muss man schon festhalten: Nicht alle, die wenig Einkommen haben, sind arm, denn das Vermögen der Menschen wird im Sozialbericht nicht berück­sichtigt. Das war schon das Problem bei den vielen finanziellen Hilfen,
die während Corona und auch während der Inflation geflossen sind. Vieles war unstrukturiert, mit der Gießkanne, ging nicht an die, die es gebraucht
hätten, oder kam bei manchen gar nicht an.


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Frau Steurer, die Projektverantwortliche für diese Referenzbudgets, sagt: „Die Steigerungen der Lebenshaltungskosten sind alarmierend. [...] Es ist [...] be­sorgniserregend, wenn Menschen bei grundlegenden Bedürfnissen [...] sparen müssen“. – Wir reden hier von Heizung, von Obst, von Gemüse, von Schulausflügen und anderem. Ein Faktor, bei dem Armut offensichtlich wird, ist, wenn für dringend notwendige Reparaturen – das Auto geht kaputt, der Kühlschrank ist kaputt oder eine Schullandwoche steht vor der Tür – das Geld nicht reicht, wenn alle Reserven schon aufgebraucht sind.

Sehr geehrte Damen und Herren, was hat die Regierung gemacht? – Die Re­gierungsparteien ÖVP und Grüne haben durch ihr unzureichendes Kri­senmanagement angesichts der hohen Inflation diesen Wohlstandsverlust noch vorangetrieben. Dieser Wohlstandsverlust – ich habe es schon gesagt –
geht bis tief in die Mittelschicht hinein, und er wird lange nicht aufholbar sein.

Jetzt sagt man oft, dass Erwerbsarbeit am besten vor Armut schützt.
Das stimmt normalerweise, das ist grundsätzlich richtig – wenn nicht der Staat mit der steigenden steuerlichen Belastung in beide Taschen hineinlangen
würde. Noch immer liegt die Steuer- und Abgabenquote über 40 Prozent. Da hilft auch die ganze Inflationsanpassung nicht. Der Staat nimmt mehr als 40 Prozent vom Bruttoeinkommen, und die Menschen kommen mit dem Netto, das sie in der Brieftasche haben, nicht mehr aus. Dazu kommt die
CO2-Bepreisung, dazu kommt die ORF-Haushaltsabgabe für alle – auch für die, die den Fernseher nie einschalten –, die Arbeitslosenzahlen steigen, die
Firmen wandern ab, manche sperren überhaupt zu. Das schafft
noch mehr Unsicherheit.

Die Regierungsparteien, deren Vertreter hier auf der Regierungsbank haben sich das letzte Jahr über sehr oft dafür abgefeiert, dass sie die ansteigende
Inflation bekämpft, eine Anpassung herbeigeführt hätten, dass die Kaufkraft gleichgeblieben sei. – Aber mitnichten! Die Kaufkraft ist nicht gleichge­blieben, sie ist nicht gestärkt worden, sondern die Kaufkraft ist gesunken, und das ist durch die fehlgeleitete Politik von Grün-Schwarz zu begründen.


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Die Oppositionsparteien hätten viele Lösungen aufgezeigt, auch wir Freiheitliche haben viele Anträge betreffend Kostenlawine stoppen, betreffend Entlas­tung für Österreich, betreffend Zuwanderungsstopp eingebracht, weil wir das Geld für unsere eigenen Leute brauchen, aber all das war Grünen und
ÖVP egal. Sie standen über der Kritik, Sie haben es bis heute nicht verstanden. Auch wenn Kanzler Nehammer das so meint, ich glaube, er weiß nicht,
wovon er spricht, und dafür werden die ÖVP und die Grünen bei der nächsten Nationalratswahl auch die Rechnung präsentiert bekommen.
(Beifall bei der FPÖ.)

10.50


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ku­cher. – Bitte sehr, Herr Klubobmann.


10.50.47

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Im Unterschied zur Märchenstunde, die wir heute vor allem von der FPÖ präsentiert
bekommen, war am Sonntagabend auf Ö1 zumindest eine Funktionärin der ÖVP ehrlich und hat so das Menschenbild der ÖVP ehrlich zum Ausdruck
gebracht. Auf die Frage, warum die ÖVP so deutlich verloren habe, hat sie eine Antwort gewusst und gesagt: Man muss auch sagen, den Leuten geht
es auch viel zu gut – viel zu gut! –, sie schätzen wirklich nicht, was man alles leistet.

Die Leute sind also einfach undankbar. Dass es der breiten Masse der Bevölkerung aufgrund der schlechten Bekämpfung der Teuerung inzwischen deutlich schlechter geht, spürt die ÖVP nicht. Das ist deren Menschenbild.

Die Dreistigkeit, mit der sich heute die Vertreterinnen und Vertreter der Blauen, der FPÖ hier herausstellen und irgendetwas von den kleinen Leuten
daherreden, die sie jahrelang im Stich gelassen haben – heute, kurz vor der Wahl –: Das ist aber wirklich eine Schmähpartie. (Beifall bei der SPÖ. –
Abg. Wurm: Philip, was redest du?!)


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Jetzt reden Sie über die Teuerung. – Was ist mit all den Anträgen in den letzten Monaten? Es war nicht nur die Bundesregierung, die dagegen war, dass
wir eingreifen und Preise senken, egal ob das das Wohnen in Österreich betrifft, ob es die Lebensmittelpreise sind, ob es die milliardenschweren Überge­winne der Energiekonzerne sind oder die Heizkosten, die sich die Leute nicht leisten können. Wir haben ganz konkrete Vorschläge gemacht. Wir
haben gesagt: Machen wir doch das in Österreich, was alle anderen Staaten in Westeuropa auch zustande gebracht haben! (Abg. Wurm: Philip!) Und
wisst ihr, welche Partei nicht dabei war? – Es war die FPÖ, die sich geweigert hat, bei den Mieten einzugreifen, bei unserer Mietpreisbremse, die wir
ganz konkret vorgeschlagen haben, mitzustimmen. (Abg. Wurm: Philip!) Es war die FPÖ, die in dieser Frage immer dagegen war.

Wenn wir vom Arbeitseinkommen reden, bin ich der Erste, der sagt: Die breite Masse jener Menschen, die mit ihrer Arbeit unser Land am Laufen halten, verdient es, mehr Geld in der Brieftasche zu haben – und ebenso die Pensionistinnen und Pensionisten, die unser Land aufgebaut haben! (Beifall bei der SPÖ.)

Da geht es zum einen auch um einen fairen Beitrag von Milliardenver­mögenden, damit wir die Steuern auf Arbeit wirklich senken können. Wer war dagegen? – Es war die FPÖ. (Abg. Wurm: Wo waren wir dagegen? Philip,
wo waren wir dagegen?)
Bleiben wir heute bei der Wahrheit: Euch waren die kleinen Leute immer egal, ihr habt euch jedes Mal, wenn ihr in der
Regierung wart, von der ÖVP über den Tisch ziehen lassen!

Erinnern wir uns miteinander: Herbert Kickl ist immer dabei gesessen, er war immer mit dabei. Heute redet er groß vom System, dabei ist er in Wahr­heit seit 20 Jahren ein System auf zwei Beinen. (Heiterkeit des Abg. Schallmeiner.) Das ist Herbert Kickl.

Er war bei Wolfgang Schüssel mit dabei, mit dabei bei den Pensionskür­zungen. Da hat er die Reden geschrieben, da hat er gesagt: Das ist super, dass


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die Pensionistinnen und Pensionisten weniger Geld haben. Er war –
Bussi, Bussi – mit Karl-Heinz Grasser unterwegs, als der die Buwog-Wohnungen verscherbelt hat. Er hat ihm zugejubelt und gesagt: Das ist klass, dass wir
die Wohnungen verschleudern. – Das war Herbert Kickl.

Als dann Hartinger-Klein hier auf der Regierungsbank gesessen ist
und der Krankenkasse in Wahrheit Hunderte Millionen Euro weggenommen hat, weshalb die Menschen heute monatelang auf Arzttermine warten, ist die
ganze blaue Partie mit Herzerln in den Augen danebengesessen und
hat Hartinger-Klein zugejubelt. Und auch dass Kollege Ragger von der FPÖ heute herausgeht und allen Ernstes von den Pflegeheimen redet, wo
doch die FPÖ alle Pflegeheime an private Investoren verscherbelt und die ge­meinnützige Pflege geschwächt hat, ist alles eine Pflanzerei der
Menschen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die ÖVP war zumindest ehrlich, die fühlt sich den Großspendern verpflichtet. Karl Nehammer spürt die Armut nicht. Auch wenn er jetzt sagt, er wird
zuhören, er geht auf Reisen und möchte wieder zuhören – wirklich gespürt und getan hat er in den letzten Jahren natürlich gar nichts. Er hat den Men­schen, die sich das Leben nicht mehr leisten können, ausgerichtet, sie sollen sich halt irgendwo einen Burger bestellen, soll die Pensionistin halt den Burger
essen, sollen die Kinder den Burger essen, soll die alleinerziehende Mutter den Burger essen. Das war die Antwort von Karl Nehammer.

Man soll die Politik schon auch ganz konkret an den Taten messen und
nicht an dem, was sozusagen vor Wahlen erzählt wird. Das Ziel der Regierung von ÖVP und Grünen war es, die Armut in diesem Land zu halbieren. –
Das ist leider nicht gelungen. Es gab milliardenschwere Einmalzahlungen, die verpufft sind, aber ihr habt euch geweigert, in einen nicht funktionie­renden Markt einzugreifen. Deswegen sind wir inzwischen Schlusslicht beim Wirtschaftswachstum, deswegen zeichnet sich eine dramatische Situa­tion für den Mittelstand ab: weil ihr nicht reagiert habt!


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Das ist es, was wir in Österreich wieder brauchen: nicht eine Politik, die sich durchwurschtelt, wegduckt und zuschaut, sondern eine Politik, die allen
Ernstes die Probleme auch anpackt und löst (Beifall bei der SPÖ); dass wir das Leben in Österreich wieder leistbar machen; dass wir die Teuerung in
den Griff kriegen; dass wir schauen, dass sich die Leute ihre Wohnungen wieder leisten können; dass wir im Bereich Gesundheit darauf schauen, dass die
Leute einen Rechtsanspruch darauf haben, wieder in einem vernünftigen Zeit­raum einen Arzttermin zu bekommen. All das ist möglich, man muss es
nur tun! (Beifall bei der SPÖ.)

10.55


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wurm. – Bitte.


10.55.41

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Vielleicht eine kurze Replik auf Kollegen Kucher: Werte Zuseher, bitte einfach einmal auf parlament.gv.at nachzuschauen, wenn Sie sich wirklich darüber informieren wollen, welche Anträge im Parlament abge­stimmt wurden und wie vor allem auch die Sozialdemokratie abgestimmt hat (Abg. Kucher: Der Vergleich macht sicher!), und Sie dieses Märchen vom
Kollegen Kucher nicht glauben wollen! Schauen Sie einfach selbst nach, dort ist das schön aufgelistet! Die SPÖ war leider in den letzten Jahren immer
mit diesem Radl ÖVP-Grüne-NEOS dabei, der Bevölkerung zu schaden. Das ist die Wahrheit, das kann man sich auf der Parlamentshomepage gerne
anschauen.

Kommen wir vielleicht zum letzten Sonntag, zur EU-Wahl. Ich glaube, sehr, sehr viele Österreicher haben sich gewünscht, dass jetzt irgendwie eine Verän­derung passiert und dass die Botschaft, die ja doch gekommen ist, verstanden wird. Die Antwort ist relativ einfach: Die Botschaft zumindest eines Vier­tels der Österreicher wurde, glaube ich, nicht verstanden, weder von der Sozial-


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demokratie noch von der ÖVP. Und wenn man am Montag in der Zei­tung die lächelnde Ursula gesehen hat, dann, glaube ich, wissen wir alle, wie es weitergeht, nämlich: Wie bisher wird es weitergehen in Brüssel (Abg.
Michael Hammer: Die hat aber zugelegt, die Fraktion!)
und wie bisher wird es wei­tergehen in Österreich!

Was heißt das für Sie, geschätzte Österreicherinnen und Österreicher? –
Es wird weitergehen mit einer Teuerungslawine, die Sie jetzt schon spüren. Kein Thema, das wird weitergehen, vollkommen klar! Es wird auch weiterhin
im Gesundheitssystem bergab gehen. Das spüren Sie alle jeden Tag, wenn Sie entweder zu einem Privatarzt gehen - -


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter, ich darf Sie ersuchen, wirklich zum Bericht zu kommen, zur Sache. (Abg. Wurm: Ich komme zum Sozialbericht, Herr Präsident!) Es ist ja recht schön, wenn Sie alles erwähnen, aber jetzt vielleicht doch zum Tagesordnungspunkt! – Bitte.


Abgeordneter Peter Wurm (fortsetzend): Ich spreche vom Sozialbericht,
denn es geht genau darum: Wohin entwickelt sich der Sozialstaat in Österreich? Das ist Thema dieses Tagesordnungspunktes, Herr Präsident, und genau
dazu spreche ich. Es geht genau um das Thema.

Wir haben 14 Prozent armutsgefährdete Österreicherinnen und Österreicher. 14 Prozent! Was soll sich daran ändern mit dieser Regierung oder mit
den Ideen, die hier vorliegen? – Genau gar nichts! Es wird weitergehen wie bisher. Das Sozialsystem in Österreich, und das ist das, was wir Ihnen
seit Jahren, um nicht zu sagen Jahrzehnten, prophezeien, ist am Ende. Deshalb leidet die Bevölkerung, das betrifft den Gesundheitsbereich, den
Sozialbereich, das tägliche Leben, die Mieten und, und, und. Das ist die Realität.

Sie wollten nie zur Kenntnis nehmen, dass ein Sozialsystem nur dann funktioniert, wenn es für jene da ist, die es brauchen, wirklich brauchen, und nicht für die ganze Welt. Genau diese vier Parteien, ÖVP, Grüne, NEOS,


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Sozialdemokratie, haben das Sozialsystem in Österreich nachhaltig ruiniert. Es ist kein Geld mehr da, um diesen Sozialstaat am Leben zu erhalten; abgese­hen davon, dass wir Milliardenschulden haben. Ich sage noch einmal: Das ge­plante Budgetdefizit des Staates heuer umfasst 25 Milliarden Euro.
Schulden – und trotzdem ein kaputtes Sozialsystem! Sie – alle vier – haben die Botschaft auch vom letzten Sonntag nicht verstanden, Sie wollen weiter­machen wie bisher.

Geschätzte Bevölkerung, es wird ein deutlicheres Zeichen Ihrerseits brauchen, nämlich nicht 25 Prozent, sondern Richtung 35, 40 Prozent, damit diese
vier Parteien die Botschaft verstehen und ihre Politik - -


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, endlich zum Sozialbericht Stellung zu nehmen. (Abg. Loacker: Da müsste er ihn
gelesen haben! – Bundesminister Rauch: Hat er nicht!)


Abgeordneter Peter Wurm (fortsetzend): Herr Präsident, es geht genau darum, dass das Sozialsystem in Österreich am Ende ist. (Abg. Kopf: So ein Blöd­sinn!) Das noch einmal ganz eindeutig klarzustellen habe ich versucht. Das steht auch im Sozialbericht auf diesen 600 Seiten genau so drinnen. Ich
habe nicht alle 600 gelesen, aber zumindest die wichtigsten, Herr Kollege.

Die Schlüsse daraus sind aber natürlich ganz unterschiedliche, weil diese Regie­rung aus ÖVP und Grünen kein Schuldeingeständnis macht und auch
keine Systemänderung vornimmt, sondern weitermachen will wie bisher. (Prä­sidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Deshalb: Wir als FPÖ stehen für eine soziale Gerechtigkeit für Österreicherinnen und Österreicher. (Abg. Disoski: Dass du da nicht lachen musst, bitte! Ist dir
das nicht peinlich?)
Das heißt, es muss jene geben, die ins Sozialsystem einzahlen, und nur jene, die es wirklich verdienen und brauchen, sollen aus diesem
Topf bedient werden. Wir sind nicht der Sozialstaat der ganzen Welt, das dürfte mittlerweile klar sein. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.00



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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ernst Gödl. – Bitte.


11.00.46

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Danke für das Wort. Sehr geehrter Herr Sozialminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Nationalrat! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer
auf der Galerie und auch zu Hause! In den letzten Tagen, vor allem am vergan­genen Wochenende, hat sich in einigen Regionen Österreichs ein unvor­stellbares Katastrophenereignis eingestellt, unvorstellbare Regenmengen sind gefallen (Ruf bei der FPÖ: Sozialbericht! – Abg. Wurm: Ordnungsruf!), sehr betroffen ist auch mein Heimatbezirk, Graz-Umgebung. (Zwischen­ruf des Abg. Stefan.)

Es hat sich gezeigt, dass der solidarische Zusammenhalt in unserer Gesellschaft sehr gut ausgeprägt ist. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklichen
allen Ehrenamtlichen in den Einsatzorganisationen danken, aber vor allem den freiwilligen Feuerwehren – in meinem Bezirk ganz besonders Bereichs­kommandanten Gernot Rieger und stellvertretend für alle Abschnittskomman­danten Andreas Reiter (Ruf bei der FPÖ: Sozialbericht!) –, die sich in den
letzten Tagen mit Hunderten Freiwilligen Tausende Stunden engagiert haben, um die Schäden zu minimieren, um den verzweifelten Menschen vor
Ort zu helfen. Ich möchte das ausdrücklich hier am Beginn der Debatte zum Sozialbericht hervorheben und ein ganz großes Dankeschön aussprechen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und NEOS.)

Das Thema Ehrenamtlichkeit korreliert auch ausdrücklich mit dem Sozialbericht, der – wie es ein Vorredner gesagt hat – eigentlich eine „Leistungsschau“
des Sozialstaates Österreich ist, weil sich ein Kapitel mit dem Thema Ehrenamt­lichkeit und freiwilliges Engagement befasst. Laut einer statistischen
Erhebung engagieren sich in Österreich 49 Prozent aller Menschen ab dem 15. Lebensjahr freiwillig. In Summe sind es circa 3,7 Millionen Österreicherinnen und Österreicher oder Menschen, die hier wohnen, die sich freiwillig in


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den verschiedensten Vereinen, NGOs und dergleichen engagieren. Das ist ab­solut ein sehr, sehr hoher Wert, europaweit und weltweit ein Höchstwert,
auch im Vergleich gesehen.

Wir haben als Gesetzgeber – und das ist im Sozialbericht auch dargestellt – ge­rade im vergangenen Jahr einiges dazu beigetragen, um dieses soziale Engagement zu stärken, indem wir das Freiwilligengesetz geändert haben, einige neue Dinge eingeführt haben, an der Freiwilligenstrategie 2023 gearbeitet haben und eben auch einige Rahmenbedingungen verbessert haben. Daher passt dieses Thema auch sehr gut zur Debatte über den Sozialbericht.

Wirklich sehr aktiv war die Bundesregierung und damit auch der Gesetzgeber in den letzten Jahren im Bereich der Pflege. Wir haben zwei große Pflegepa­kete hier gemeinsam erarbeitet, gemeinsam beschlossen – ein großes Danke an die Hauptprotagonisten, an unseren Klubobmann Gust Wöginger und an
den Sozialminister, Herrn Rauch, weil es wirklich in vielen Bereichen Verbesse­rungen gegeben hat. Das soll nicht heißen, dass damit alles erledigt ist;
nein, es wurde soeben auch ein weiteres Paket mit einigen weiteren Maßnah­men angekündigt.

Ich nehme nur einen Punkt heraus, zum Beispiel das Pflegestipendium: 7 000 Menschen haben dieses im Vorjahr bereits in Anspruch genommen, um sich in eine Pflegeausbildung zu begeben, um dem drohenden beziehungs­weise dem aktuell bestehenden Personalmangel entgegenzuwirken.
Die Bundesregierung war in dieser Hinsicht sehr aktiv, und das kann man auch im Sozialbericht sehr gut nachlesen.

Immer wieder kommt das Thema Armut und Armutsbekämpfung auf. Das
ist ein sehr, sehr wichtiges Thema, das wir als Staat, der sich immer
zu einem ganz großen sozialen Bekenntnis durchgerungen hat, vorweg auch diskutieren müssen. Eines sei aber Herrn Wurm und auch Herrn
Kucher – der jetzt nicht im Saal ist –, die vorhin auch zum Thema Armut gesprochen haben, schon gesagt: Österreich war in den letzten


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Jahren und Jahrzehnten sehr erfolgreich in der Armutsbekämpfung, das zeigt jede Statistik.

Vor 15 Jahren, im Jahr 2009, zum Beispiel waren noch etwa 6 Prozent
der Bevölkerung erheblich materiell depriviert, wie es so schön oder so kompli­ziert heißt, also in echter Armut. Das hat sich in den letzten Jahren stark verringert – stark verringert bis zum Vorvorjahr, bis 2022, auf etwa 2,1 Prozent, 2,4 Prozent. Es stimmt, im vergangenen Jahr ist diese Armut, diese echte
Armut auch aufgrund der Entwicklungen, aufgrund der hohen Inflation wieder gestiegen. Da müssen wir hinschauen, das ist überhaupt keine Frage,
aber im Rückblick hat der österreichische Sozialstaat in den letzten Jahrzehnten und in den letzten Jahren sehr viel im positiven Sinne weitergebracht.

Ganz besonders möchte ich auf die Jugend eingehen. Da zeigt die Statistik eine eigentlich sehr erfreuliche Zahl: Den geringsten Anteil an absolut armen
jungen Menschen in der Europäischen Union verzeichnen laut Eurostat mit 1,1 Prozent Slowenien, Luxemburg und Österreich; EU-Schnitt: 6,1 Prozent; in Deutschland: 6,3 Prozent. Diese 1,1 Prozent sind noch immer zu viel,
aber unser Sozialstaat ist extrem gut aufgestellt, wenn es darum geht, Armut zu bekämpfen.

Es hat natürlich Hintergründe, warum das so ist. Österreich – das wurde
erst vor Kurzem ausgewiesen und Frau Bundesministerin Raab hat das sicher auch wohlwollend zur Kenntnis genommen – hat europaweit mit 12 Prozent des BIPs die höchsten Familienleistungen aller Länder in der Europäischen
Union. Das zeigt sich eben auch: ein Armutsbekämpfungsprogramm auch mit Blick auf Familien mit Kindern und jugendliche Menschen.

Eine wichtige Aussage im Sozialbericht – eine der wichtigsten aus
meiner Sicht – betreffend den Bereich der Armutsbekämpfung ist: „Für einen armutsfesten Sozialstaat spielt Erwerbsarbeit eine zentrale Rolle.“

Auch wenn der Arbeitsminister – weil es ja nicht sein Punkt ist – jetzt nicht da ist: Gerade der Arbeitsminister war in den vergangenen Jahren – Kollege


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Muchitsch war da oft an Bord – sehr, sehr aktiv in der Arbeitsmarktpolitik. In den letzten drei Jahren haben wir die jeweils höchsten Budgets für den Bereich Arbeitsmarktpolitik bereitgestellt, weil eben die Erwerbsarbeit der erste Punkt ist, um Armut zu bekämpfen. Deswegen haben wir auch einige Maßnah­men gesetzt, zum Beispiel Überstunden steuerlich zu begünstigen, auch die kalte Progression kann man hier erwähnen, mehr Netto vom Brutto. – All das
dient dazu, dass die Menschen mehr Einkommen haben, dass sie nicht in Armut verfallen.

Wir haben auch noch einige Vorhaben im Programm. Wir sprechen etwa
von einem Vollzeitbonus. Ja, die Teilzeitbeschäftigung ist ein Pro­blem. Wir haben da eine sehr hohe Quote in Österreich und Teilzeitbeschäftigte sind tendenziell auch eher armutsgefährdet. Dazu gehört auch das Thema Ausbau der Kinderbetreuung, damit Vollzeitarbeit, höheres Einkommen möglich ist.

Schon erwähnt wurde heute, und ich möchte es noch einmal sagen, weil
es heute schon in der Früh eine sehr erfreuliche Nachricht war – auch auf Ö3 habe ich es gehört –, dass eben der Global Peace Index veröffentlicht
wurde und Österreich weltweit – weltweit! – bezüglich des Friedens an dritter Stelle liegt, nämlich hinter Island und Irland. Dazu sage ich, gerade mit
diesem Sozialbericht in der Hand (ein Exemplar des Berichtes in die Höhe haltend): Maßgeblich für Frieden ist auch der soziale Friede. Für den sozialen
Frieden in einem Land ist es unabdingbar, dass der Sozialstaat in der Breite akzeptiert wird. Wir schlagen deshalb im Österreichplan von Karl
Nehammer auch einige Änderungen für die Zukunft vor, etwa dass wir uns, gerade was die Zuwanderung betrifft, das dänische Modell ganz genau anschauen und den vollen Anspruch auf Sozialleistungen in Zukunft eben erst nach fünf Jahren Aufenthalt in Österreich gewähren wollen.

Die Kunst im Sozialstaat ist einfach, ihn für alle bereitzuhalten, die ihn
brauchen, den Laden aber für jene zu schließen, die ihn missbrauchen. Öster-


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reich hat einen guten Sozialstaat, er ist krisenfest, aber wir werden im­mer an einer Verbesserung arbeiten müssen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Leicht­fried: Gibt’s in der ÖVP keine Ordner mehr? – Abg. Michael Hammer: Bei
uns darf jeder so lange reden, wie er will! ... wie er kann!)

11.09


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.


11.09.32

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Dieser Sozialbericht hat zwei Teile. Der
erste Teil berichtet über das, was das Ministerium gearbeitet hat; das wird natürlich zu Recht ausgeführt, weil wir einen sehr starken, sehr umfas­senden Sozialstaat haben. So etwas, was wir in Österreich haben, gibt es meines Erachtens in ganz Europa in dieser Ausbaustufe nirgends. Also das ist herzuzeigen und das Gegenteil von einem Grund, zu jammern.

Der zweite Teil dieses Sozialberichts, mit den sogenannten sozialpolitischen – unter Anführungszeigen – „Analysen“, der ist allerdings ein Skandal.
Wenn Sie lesen, was da drinsteht, dann glauben Sie, Sie leben irgendwo in Burkina Faso.

Zuerst beginnen wir mit einer Armutsstudie, die auf einer Umfrage
basiert. Da werden zum Beispiel die Bürger der Gemeinde Wien befragt, ob sie ein Auto haben. In Wien brauchen sie kein Auto, da haben sie einen
super öffentlichen Verkehr; und wenn sie sagen, sie haben kein Auto, ist das ein Armutsindikator. (Abg. Michael Hammer: Na die Freiheitlichen haben Tesla!)

So wird hier gearbeitet! Sogar die Statistik Austria, die diese Studie gemacht hat, sagt, wir brauchen besseres Datenmaterial. Also man macht eine Umfrage, erklärt die Leute für arm, und ausgehend von dem wird dann eine sozialpoliti­sche – unter Anführungszeigen – „Analyse“ gemacht.


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Zu welchen Schlüssen die Autoren da kommen, also da kann man sich
nur an den Kopf greifen. Zum Beispiel wird festgehalten, dass Teilzeitarbeit ein Armutsrisiko mit sich bringt. – Stimmt. Und welchen Schluss ziehen die Autoren? – Ja, dann müssen wir die Arbeitszeit verkürzen, damit werden Teil­zeitkräfte automatisch zu Vollzeitkräften, dann reichen 30 Stunden,
um Vollzeit zu arbeiten, und somit ist das Armutsrisiko bereinigt. – Also so einfach ist die Welt! Warum denken Sie nach? (Abg. Hörl: Falsche
Rechnung!)
Warum möchten Sie mehr arbeiten, wenn wir einfach die Vollzeitar­beitszeit heruntersetzen können? – So ein toller Bericht ist das.

Überhaupt, nach diesem Bericht trägt der Staat die Verantwortung für
öffentlich finanzierte Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose mit einer staatlichen Arbeitsplatzgarantie. Auch ganz einfach, nicht? Zahlen wir halt noch mehr Steuern und finanzieren damit Arbeitsplätze!

Der Sozialpartnerschaft – nach mir kommt noch Kollege Muchitsch als führender Sozialpartnervertreter (Abg. Leichtfried: Nein, nachher kommt Kollegin
Neßler!)
 – wird ein ganz schlechtes Zeugnis ausgestellt, weil laut diesem Bericht die kollektivvertraglichen Mindestlöhne vielfach nicht hinreichen, um
armutsfest zu sein, und daher werden gesetzliche Mindestlöhne gefordert. – Das aus dem Sozialministerium mit dem Siegel der Bundesregierung oben
drauf. Man fragt sich wirklich!

Offensichtlich hat der Herr Minister eine ganz eigenartige Politik, wer bei ihm einen Termin bekommt, denn in diesem Bericht steht wörtlich: „Vermö­gende Menschen profitieren von [...] vorrangigem Zugang zu politischen Ent­scheidungsträgern“. – Das hätte ich dem Herrn Minister gar nicht zugetraut, dass bei ihm die vermögenden Menschen einen besseren Zugang haben als die Nichtvermögenden! Aber es steht in diesem Bericht, dann muss es ja
wohl stimmen.

Also bei mir bekommen alle einen Termin, ich frage nicht nach dem Vermögen. Aber offensichtlich ist das bei grünen Ministern so. Bei Frau Gewessler


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ist es nicht so, es bekommen nicht einmal die Austrian Airlines einen Termin bei der Verkehrsministerin, aber das ist ein anderes Thema. (Beifall der Abgeord­neten Scherak und Hörl. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Das Ding soll ja wissenschaftlich sein. Es sind vielleicht auch ein paar Studieren­de anwesend. Wenn Sie wissenschaftlich arbeiten und Sie zitieren etwas,
dann arbeiten Sie mit Fußnoten. Dann zitieren Sie aus einem Schriftwerk, dann ist es Fußnote 1, und hinten tun Sie es dran. Das gibt es hier nicht, da
wird einfach die Literatur hinten en bloc alphabetisch sortiert aufgelistet. Wo da wer zitiert wird, das können Sie sich aus den Fingern saugen; von Wissen­schaftlichkeit keine Rede.

Im Sozialministerium arbeitet ja ein Haufen sozialdemokratisch sozialisierter Leute, und das spiegelt sich dann auch in dem Bericht wider. So werden
SPÖ-Forderungen übernommen, zum Beispiel das Arbeitslosengeld müsse auf 70 Prozent Ersatzrate erhöht werden, von jetzt 55 Prozent. (Zwischenruf
des Abg. Hörl.)

Wenn das eine wissenschaftliche Arbeit wäre, dann müsste drinstehen, dass 82 Prozent der Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe gar
nicht diese 55 Prozent bekommen, sondern viel mehr, weil 82 Prozent irgend­welche Familienzuschläge, Ergänzungszuschläge, Schulungszuschläge
bekommen (Abg. Leichtfried: Redezeit ...!) und nur 18 Prozent der Betroffenen mit diesen 55 Prozent das Auslangen finden müssen. Wissenschaft, meine
Oma, das hier (ein Exemplar des Berichtes in die Höhe haltend) können Sie ein­rexen, 400 Seiten für die Fische!

Noch ein paar schöne Zitate aus diesem Werk: „Die Eigentümergesellschaft, eine Vision des vorigen Jahrhunderts, ist gescheitert“. – (Abg. Leichtfried: Wer
ist bei den NEOS Ordner?)
Oh, sie wollen Eigentum. Die jungen Menschen, die hier sind, wünschen sich vielleicht später einmal eine Eigentumswohnung
oder ein Haus. Die Eigentumsgesellschaft ist gescheitert, richtet ihnen
der Sozialminister aus.


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Dann werden Steuern gefordert: eine Bodenrente, eine Erbschaftssteuer und eine Steuer auf das Nettovermögen, und es wird ausdrücklich festgehal­ten: Natürlich braucht es alle drei, nicht eine von den dreien! Das sind „uner­lässliche Instrumente“ für den Sozialstaat, unerlässliche! Da gibt es
keine Diskussion. So wissenschaftlich sind wir hier!

Besonders die Steuer auf das Nettovermögen ist „entscheidend für den Schutz der Demokratie“. Verstehen Sie: Wir brauchen eine Vermögensteuer
für den Schutz der Demokratie, denn sonst ist die Demokratie gefährdet!

So ein Mist steht da (ein Exemplar des Berichtes in die Höhe haltend)
drinnen. (Hallo-Rufe bei Grünen und SPÖ.) Ich sage Ihnen, einrexen können Sie das Ding! Steuergeld vernichtet, Hunderte Seiten für nichts und wieder nichts! (Beifall bei NEOS und FPÖ. – Ruf: Bravo, Gerald! – Abg. Greiner: Respekt ist, glaub ich, was anderes, oder? – Abg. Leichtfried: Die Rede war gleich lang wie
schlecht!)

11.15


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Barbara Neßler zu Wort. – Bitte.


11.15.17

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Beson­ders begrüßen darf ich die Generation plus aus Oberösterreich. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

Man kann politische Berichte einordnen, wie man möchte. Man kann sie auch kritisieren. Aber eines braucht es in der Politik immer, und das ist Respekt,
und ich möchte mich zu Beginn bei allen bedanken, die umfassend an diesem Be­richt gearbeitet haben. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Weil ich immer höre, die Armutszahlen hätten sich verschärft, die Regierung tue nichts: Das ist populistisch, gefährlich und dient auch nicht der Sache. Zum


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Glück haben wir einen starken Sozialstaat, der wirkt. In Österreich
findet eine hohe Umverteilung statt, von Sachleistungen wie Gesundheits­vorsorge oder Bildung, aber auch Geldleistungen in Form von Sozial­hilfe, Familienbeihilfe oder Pensionen, die Ungleichheiten beseitigt und auch armutsverringernd wirkt, und zwar von 42 Prozent auf 14,9 Prozent.
Da sieht man, wie wichtig der Sozialstaat ist, vor allem für diejenigen, die ihn immer wieder angreifen. Wir sehen, was das sonst für die Bevölkerung
heißen würde.

Zur sozialen Lage: Die Zahlen zur Armutsgefährdung wurden auf dem Höhe­punkt der Inflation gemessen. Wir sehen, dass sich die Situation seit
damals kontinuierlich positiv entspannt, aber nicht von selbst, sondern weil wir eine Reihe an Maßnahmen auf die Beine gestellt haben (Abg. Wurm:
Märchen, Barbara!),
denn wir wissen, dass gerade in Krisenzeiten – und wir haben einige Krisen hinter uns – diejenigen am meisten darunter leiden, die es
ohnehin schon nicht einfach haben. Darum haben wir ein 500 Millionen Euro schweres Kinderarmutspaket auf die Beine gestellt, das treffsicher wirkt.

Auch der Budgetdienst gibt uns recht mit den Berechnungen, dass die 400 Mil­lionen Euro bei den 30 Prozent der Menschen mit dem niedrigsten Haus­haltseinkommen ankommen.

Wir haben 40 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Teuerung in die Hand genommen, damit Menschen eben nicht weiter in die Armut abrutschen oder in der Armutsfalle landen. Mit der Valorisierung aller Familien- und Sozialleis­tungen haben wir einen sozialpolitischen Meilenstein gesetzt. Die Leis­tungen sind jetzt um 10 Prozent gestiegen, und die Leute sind nicht vom Good­will des jeweiligen Ministers oder der jeweiligen Ministerin abhängig,
sondern das passiert automatisch. (Beifall bei den Grünen.)

Mit allen Sofortmaßnahmen und Maßnahmen konnten wir viel abfedern. Der Koalitionspartner hat es gesagt: Ja, wir haben gute Familienleistungen
in Österreich, aber wir dürfen zugleich auch nicht die Augen davor verschließen, dass es Kinder gibt, die armutsgefährdet sind.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 131

Was bedeutet Kinderarmut? – Es bedeutet, seinen eigenen Geburtstag
nicht feiern zu können. Es bedeutet, nicht mit auf Schulausflüge gehen zu kön­nen. Es bedeutet, wegen enger Wohnverhältnisse seine Freunde nicht
zu sich nach Hause einladen zu können. Es wirkt sich auf die Chancengleichheit der Kinder aus. Es bedeutet keine soziale Teilhabe und nicht dazuzugehören,
und das ist nicht nur ein unschönes Gefühl, sondern wirkt sich massiv auf unsere Kinder aus, auf das Selbstbild unserer Kinder, das dann lautet: Ich habe
nichts, ich kann nichts, ich bin nichts! Das ist unwürdig, das ist eine unwürdige Situation für unser Land.

Ich sage immer wieder: Niemand ist freiwillig arm. Armut ist kein indivi­duelles Problem. Armut ist ein strukturelles Problem, und darum müssen wir auch strukturell ansetzen. Darum wird früher oder später kein Weg
an einer Kindergrundsicherung vorbeiführen. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Ich bin sehr froh, dass endlich ein Sozialminister alle Experten und Expertinnen und Organisationen, die zu diesem wichtigen Thema arbeiten, an einen
Tisch holt und ein Modell erarbeitet, das die nächste Bundesregierung sofort umsetzen kann, denn so funktioniert vorausschauende Politik. Das
Modell besteht aus Familienleistungen, aus Geldleistungen und Sachleistungen wie beispielsweise eine warme Mahlzeit pro Tag.

Wir wissen, dass Kinderarmut uns jährlich 17 Milliarden Euro kostet. Wir brauchen dringend Fachkräfte. Trotzdem leisten wir es uns, dass wir Jugendliche zurücklassen.

Die Investition in eine Kindergrundsicherung ist nicht nur im Sinne von Zukunftschancen sinnvoll, sondern sie ist auch ökonomisch grundvernünftig. Das sollten alle Parteien hier herinnen endlich verstanden haben.

Geben wir den Kindern das Gefühl zurück, sie haben etwas, sie können etwas, sie sind etwas, sie haben eine Zukunft in diesem Land! – Danke. (Beifall
bei den Grünen sowie des Abg. Saxinger.)

11.20



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 132

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Muchitsch. – Bitte.


11.20.36

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Ich darf zu Beginn recht herzlich eine Besuchergruppe aus Fürstenfeld begrüßen. Herzlich begrüßt sei der Pensionistenverband aus Fürstenfeld mit seinem Obmann Manfred Hafner. (Allgemeiner Beifall.)

Zu Kollegen Loacker ganz kurz: Also dieser Bericht (ein Exemplar des Berichtes in die Höhe haltend) – er hat den Band II mit nicht 400, sondern mit 443 Sei­ten gemeint – ist kein „Mist“ oder Schmarrn, sondern ein ausgezeich­neter Bericht. Da muss man auch einmal Danke an das Sozialministerium sagen (Beifall bei der SPÖ), weil dieser Bericht nämlich im Band I klar die Aktivi­täten aufzählt, aber in Band II sehr wohl sozialpolitische Analysen
von Expertinnen und Experten enthält und wissenschaftlich untermauert, wo wir in Österreich noch einen Handlungsbedarf haben. Da wird klar aufgezeigt,
wo unser Sozialstaat steht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Bericht zeigt auch eindeutig auf, wo die Bundesregierung versagt hat, wo wir einen Aufholbedarf haben,
zum Beispiel bei der Teuerung. Die Einmalzahlungen helfen nicht, die Armut zu bekämpfen. Fakt ist, die Armut ist weiter gestiegen, und deswegen noch
einmal die Botschaft an die Regierungsparteien: Wer die Teuerung
nicht bekämpft, der erhöht die Armut! Das ist leider in diesem Land passiert, und dafür ist diese Bundesregierung verantwortlich.

Fakt ist, die Reichen – auch das kommt klar in diesem Bericht zum Aus­druck – werden immer reicher, die Armen immer ärmer. So können und wollen Sie Armut wahrscheinlich nicht bekämpfen.

Wenn hier im Anschluss Kollege Hammer herauskommen und uns sagen
wird, dass die Sozialleistungen valorisiert werden: Ich frage Sie, Kollege Hammer


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von der ÖVP: Warum ist dennoch die Armut gestiegen? Warum ist die
Armut, auch in Form von Arbeitslosigkeit und Notstandshilfebezug, weiter ge­stiegen? – Weil dort die Sozialleistungen nicht valorisiert worden sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen wieder an einem armuts­festen Sozialstaat bauen, weil eine weitere Erkenntnis in diesem Sozialbe­richt ist: Wer nicht in Bildung investiert, der erhöht die Kosten für die aktive Arbeitsmarktpolitik und schwächt den Wirtschaftsstandort Österreich.

Eine OECD-Studie zeigt ganz klar: Wenn wir armutsgefährdete Kinder in der Bildung benachteiligen, wenn diese armutsgefährdeten Kinder nicht
gleiche Bildungschancen bekommen, dann ist das auch für den Staat ein Verlust, dann sind das nämlich 3,6 Prozent weniger an Wirtschaftsleistung. Das
sind 18 Milliarden Euro pro Jahr, 50 Millionen Euro pro Tag, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Darüber wird die Debatte nicht geführt. Die ÖVP, die Wirtschaft reden
immer nur davon, Lohnnebenkosten und damit Sozialleistungen zu senken. Wie­so diskutieren wir nicht einmal, wie man den Wirtschaftsstandort Öster­reich auch wieder über die Bildung fitter machen und den Kindern
gleiche Chancen geben kann, ein Bildungssystem zu besuchen? (Beifall
bei der SPÖ.)

Was ÖVP und Grüne noch gemacht haben – weil es heißt, die Kinder seien so wichtig und Kinderarmut sei zu bekämpfen –: Sie haben den Familienbo­nus von Schwarz-Blau von 1 500 Euro auf 2 000 Euro erhöht. Die Teuerung hat eingesetzt, und Sie haben bei denen, die Sie vorher mit 700 Euro abgespeist haben, die nämlich nicht so gut verdienen, noch 60 Euro pro Monat draufgelegt.

Die Frage stellt sich aber schon: Der ist befristet. Mit 1.1.2025 bekommen Familien, die gut verdienen, 2 000 Euro vom Staat, und Familien, die nicht gut verdienen – das sind überwiegend Frauen, alleinerziehende Mütter, Teil­zeitbeschäftigte –, wieder 700 Euro. Warum unterscheiden Sie bei den Familien


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zwischen gut verdienenden und nicht gut verdienenden? Diese Frage müssen wir immer wieder und erneut stellen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die dritte Erkenntnis in diesem Sozialbericht ist: Wer Vermögen nicht verteilt und gerecht besteuert, der ist dafür verantwortlich, dass die Schere
zwischen Arm und Reich noch weiter auseinandergeht. Fakt ist – Kollege Koza hat das mit seinen 5 Prozent, mit seinen 10 Prozent aufgezeigt –, das
sagt die Oesterreichische Nationalbank in ihrer Studie, Vermögen und Einkom­men müssen gemeinsam analysiert werden. Diese Studie der Autoren
der Oesterreichischen Nationalbank sagt, es ist Zeit, dass jene Vermögen, die unverdient und ohne Leistung steigen, dass diese Vermögenszuwächse besteuert werden. Da geht es um Erbschaftssteuern bei Millionenerben, nicht beim kleinen Häuslbauer, nicht beim kleinen Erben, sondern bei Millionen­erben. Es geht ganz klar darum, dass da etwas gemacht wird.

Diesen Autoren verbietet man jetzt, das in der Öffentlichkeit bei Pressekonfe­renzen zu präsentieren. Das ist ja die größte – ich will das Wort jetzt
nicht sagen – Unverständlichkeit dabei – ja, so.

Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend: Die Sicherung von Mindestlebensstandards für alle Menschen in Österreich muss so
gestaltet werden, dass relevante Grundrechte gewährleistet werden: ein Recht auf Wohnen, ein Recht auf Versorgung mit Energie, mit Infrastruktur,
mit Kinderbetreuung, mit Pflege, mit Gesundheitsversorgung. Das sind die The­men, die wir brauchen. Nur durch Sichern dieser Mindestlebensstandards schaffen wir einen armutsfesten Sozialstaat.

Es liegt an der Politik, unseren Sozialstaat abzusichern und weiter auszubauen. Wir in der SPÖ wollen das tun. Wir haben dazu ein Programm, einen
Plan mit Herz und Hirn, präsentiert. Wir zeigen auch auf, wie man das finan­zieren kann.


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Wir brauchen dazu den Auftrag der Menschen in Österreich, und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden uns diesen Auftrag bei der Nationalratswahl am 29. September für ein sozialeres, gerechteres Österreich holen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.26


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Johannes Rauch zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.


11.26.46

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich
nütze die Gelegenheit, jetzt erstens auf ein paar Punkte einzugehen, die in der Debatte genannt worden sind, und zweitens auch auf den Sozialbericht.

Lassen Sie mich voranstellen, dass wir in Österreich Gott sei Dank in der Situa­tion sind, dass wir einen funktionierenden Sozialstaat haben. Den haben
viele europäische Staaten nicht, von anderen in Übersee gar nicht zu reden. Es sei auch dazugesagt: Dass wir diesen Sozialstaat haben, der Menschen in Situationen der Arbeitslosigkeit, der Krankheit, des Alters oder einer Behinde­rung absichert, ist unter anderem das Verdienst der Sozialpartnerschaft
und von Regierungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte, die das geschaffen haben. Das sollte man auch so benennen.

Wir haben unzweifelhaft in den letzten drei Jahren Krisen zu bewältigen
gehabt, die wir in dieser Form noch nicht hatten, wodurch der Sozialstaat auch vor Herausforderungen gestellt worden ist. Ich möchte schon betonen,
dass natürlich entlang dieser Krisen, die wir hatten, zum Teil noch haben, Men­schen in ökonomische Notlagen geraten sind, die das vorher so gar nicht gekannt haben, und dass sich Menschen verschärft in sozialen Notlagen befin­den, die ohnehin schon am Rande gestanden sind und dort immer wieder
leben mussten. Das war auch der Grund, warum die Bundesregierung gehandelt und tatsächlich viel Geld in die Hand genommen hat, um dem entgegen­zusteuern.


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Das heißt, deutlich gemacht am Beispiel einer Alleinerzieherin mit zwei Kindern: Die hat in den letzten zwei Jahren oder seit Beginn der Krise mindestens 5 000 Euro zusätzlich bekommen. Das ist für diese Frau viel Geld. Ich mag mich nicht in diesem Zynismus ergehen und sagen, das ist entweder zu viel und
nicht treffsicher, oder es ist zu wenig, weil es sowieso nichts nützt.

Sie hat von den Direktzahlungen, vom Paket gegen Kinderarmut, von der Strom­kostenbremse, vom Energiekostenausgleich profitiert. Sie hat unter ande­rem möglicherweise auch vom Wohnschirm profitiert, um eben nicht
die Wohnung zu verlieren oder nicht den Strom oder das Gas abgedreht zu bekommen.

Das heißt, die Maßnahmen, die wir gesetzt haben, haben Situationen
von Menschen, die sich in Notlagen befinden, deutlich verbessert. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben das auch – weil die beiden Bereiche angesprochen sind – im Pflegebereich und im Gesundheitsbereich gemacht. Es ist einfach in den vergan­genen zwei Jahren sowohl im Gesundheitsbereich als auch im Pflegebe­reich massiv Geld investiert worden, um die Situation dort zu verbessern. Es sind die Gehälter für das Pflegepersonal erhöht worden. Es gibt eine zusätzli­che Urlaubswoche. Es ist bei der Gesundheit ein Reformschritt gemacht worden.

Es fließen derzeit pro Jahr 1 Milliarde Euro zusätzlich in die Pflege und 1 Milliarde Euro zusätzlich in die Gesundheit. Auch das ist Sozialpolitik – und zwar gelebte Sozialpolitik, abgesichert auf die nächsten fünf Jahre. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Während wir hier immer von Statistiken, Zahlen und Erhebungen reden, stehen hinter diesen Zahlen, Daten und Fakten immer auch Einzelschicksale, sind Familien und Kinder betroffen. Die OECD hat uns ja vorgerechnet, dass die Fol­gen von Kinderarmut in Österreich mit zweistelligen Milliardenbeträgen
zu Buche schlagen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 137

Das ist mein Standpunkt, und da möchte ich auch Kollegen Loacker sagen: Investitionen in die sozialstaatliche Absicherung rechnen sich volkswirtschaftlich. Es ist eine schlichte ökonomische Rechnung, dass jeder Euro, den wir in
die soziale Absicherung von Kindern (Abg. Loacker: Für schlicht halte ich das auch!) und Jugendlichen, in die aktive Arbeitsmarktpolitik, in die Vermeidung
von Armut und Deprivation investieren, gut investiertes Geld ist. Schließlich gelingt es damit, Menschen eine Zukunftsperspektive zu geben, und –
das ist auch der Punkt – ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, im Bereich Wohnen, im Bereich Lebenshaltungskosten und beim Einkaufen. Das ist unsere Verpflichtung. Alles andere, finde ich, ist zynisch – und wenn Sie
noch nie mit einem Menschen geredet haben, der auf eine Mindestpension an­gewiesen ist oder Sozialhilfe bezieht, dann würde ich Ihnen das dringend empfehlen. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Ich bin täglich draußen. Es kommen zu mir nicht die Reichen und Superreichen, Herr Kollege Loacker. Ich setze mich mit den tatsächlichen Lebensrealitä­ten der Menschen auseinander. Das mache ich, seit ich als Sozialarbeiter berufs­tätig bin, und ich weiß, wie es denen geht. (Abg. Loacker: Im Bericht steht,
dass die Reichen ... besser Zugang haben!)
Das ist zynisch, Herr Kollege Loacker, absolut zynisch, und wenn Ihre Welt und Ihre Denke ist, alles zu privati­sieren und an die Profitmaximierung auszulagern, dann ist es Ihre Welt. Das ist Ihr gutes Recht. Meine ist es nicht (Beifall bei den Grünen sowie des Abg.
Lindner),
weil wir verpflichtet sind, dem entgegenzutreten. So funktioniert soli­darische Gesellschaft. Das ist Ihre Welt nicht, das habe ich verstanden.
(Beifall bei den Grünen. – Abg. Loacker: Ihr Bericht ist ein Unfug!)

Was sind die Zukunftsperspektiven? Wir wissen, wir haben nicht alles erreicht und es gibt noch jede Menge zu tun. Nun gelange ich zum Punkt der Rechtfertigung und der Darstellung, wie sich diese Dinge ökonomisch rechnen. Ja, es gibt die Verpflichtung, darzulegen, dass sozialstaatliche Investitio­nen und Investitionen des Staates überhaupt einen volkswirtschaftlichen Nutzen bringen. Das tun wir – und ich habe es wirklich satt, dass wir immer dann,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 138

wenn wir über Gesundheit, Pflege und Investitionen in Soziales reden, in Recht­fertigungszwang kommen. Das sind immer böse Ausgaben; aber immer
dann, wenn Gebäude, Schienenwege oder Infrastruktur errichtet werden, dann sind es Investitionen.

Erstere sind genauso Investitionen in Menschen, und das ist gerechtfertigt.
Das ist bei den Pensionistinnen und Pensionisten, bei den Jungen, bei
den Arbeitslosen und bei den sozial Bedürftigen gerechtfertigt. Wir werden uns angewöhnen müssen, dass uns, wenn wir in diesem Staat den sozialen
Frieden und nicht wie in Frankreich Proteste auf der Straße haben wollen, diese Investitionen in die soziale Absicherung und den sozialen Frieden etwas
wert sein müssen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Das ist die Botschaft dieses Sozialberichtes, nicht mehr und nicht weniger.
(Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.33


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Michael Hammer zu Wort. – Bitte.


11.33.26

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich zu meinem Redebeitrag komme, darf ich
im Namen meines Kollegen Laurenz Pöttinger die Gruppe des Seniorenbunds Neukirchen am Walde mit dem Obmann Franz Doppler sehr herzlich bei
uns im Haus begrüßen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Es ist eine sehr berühmte Gemeinde. Unser ehemaliger Landeshauptmann in Oberösterreich, Josef Ratzenböck, ist aus Neukirchen am Walde. (Abg. Schallmeiner: Oh mein G- -!) Das ist ja eine wichtige Gemeinde.

Herr Kollege Leichtfried, ich werde mich bemühen, meine Redezeit einzuhalten. Du hast dir heute schon Sorgen gemacht, dass wir immer drüberschla­gen. Ich werde mich diesbezüglich bemühen. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 139

Der Sozialbericht ist immer eine Darstellung des Iststandes der sozialen
Situation in Österreich und auf der anderen Seite aber auch ein Tätigkeitsbericht über die Aktivitäten und Maßnahmen der Bundesregierung und des Sozial­ressorts. Das ist kein isolierter Bericht, der nur für diesen Berichtszeitraum gilt – was die Tätigkeiten und Maßnahmen betrifft, schon; aber die Entwicklun­gen sind natürlich in einer zeitlichen Abfolge zu sehen.

Wenn man sich den Bericht und auch die Bewertung durch Studien und internationale Statistiken anschaut, dann kann man nur zu dem Schluss kommen, dass die soziale Absicherung in Österreich wirklich greift, dass wir ein
tolles Sozialsystem haben und auch in den letzten Jahren richtige und wichtige Maßnahmen gesetzt worden sind.

Natürlich kann man einen Bericht auch immer so lesen, wie es die SPÖ
macht, speziell dann, wenn sie nicht gerade den Minister stellt. Wenn sie den Minister im Sozialbereich stellt, dann ist auf einmal die Armut weniger
und dann ist der Bericht nur positiv. Wenn aber eine andere Regierung tätig ist, dann wird die kollektive Verarmung ausgerufen und alles schlechtgere­det. Die Österreicherinnen und Österreicher nehmen Ihnen das aber nicht ab. Das hat man auch am Sonntag wieder gesehen, weil gesehen wird, dass
die soziale Absicherung da ist, dass seitens der Regierung die Kaufkraft gesichert wurde, wichtige Maßnahmen gesetzt wurden und die Bürgerinnen und
Bürger es satt haben, dass hier ewig von einer kollektiven Verarmung gespro­chen wird. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ja, und es war uns gemeinsam mit der Bundesregierung ein Anliegen,
gerade in den letzten schwierigen Jahren, zu helfen – und der Berichtszeitraum erstreckt sich ja zurück bis zur Coronapandemie und zur Teuerung in
Folge des Ukrainekriegs. Wir haben uns wirklich bemüht, in vielen Sparten und vielen Bereichen die Kaufkraft der Österreicherinnen und Österreicher
zu sichern. Es ist relativ einfach, wenn man zu diesem Bericht referiert. Man braucht nämlich nur eine Maßnahme nach der anderen aus dem
Bericht zu zitieren. Wir haben über all die Jahre die Pensionen in einem


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 140

ordentlichen Ausmaß angepasst; und ich bin selbst viel mit Pensionistinnen und Pensionisten im Gespräch, die auch anerkennen, dass in den letzten
Jahren, was die Pensionsanpassungen betrifft, wirklich viel gemacht wurde. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben Teuerungsausgleiche und Direktzahlungen geschaffen und
die Aliquotierung bei der ersten Pensionsanpassung ausgesetzt, weil wir gesehen haben, dass es durch die hohe Inflation da eine Schieflage gibt. Auch da
wurde entsprechend reagiert. Herr Kollege Muchitsch, ja, die Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen ist ein Meilenstein, das wurde in vielen,
vielen Jahren davor – auch in eurer Regierungszeit – nie gemacht. Das macht bei den Familien, bei den Beziehern von Sozialleistungen enorm viel aus, was
diese Valorisierung alleine in den letzten Jahren bringt.

Wir haben im Steuerbereich die kalte Progression abgeschafft, den Familienbo­nus erhöht und wirklich quer durch die Bevölkerung in Österreich die
Kaufkraft gesichert, vor allem auch jene der Familien mit Kindern und der Pen­sionistinnen und Pensionisten. (Abg. Leichtfried: Die Redezeit!) Daher stehen
wir in Österreich gut abgesichert da. (Beifall bei der ÖVP.)

So gesehen ist der Sozialbericht ein Erfolgsbericht über die Tätigkeit der Bun­desregierung in den letzten Jahren. Wir sind ja am Ende der Legislatur­periode und wir können hier zu Recht sagen, dass gerade in diesem Bereich viel gemacht wurde. Natürlich muss man immer darauf schauen, was in den
nächsten Jahren noch notwendig ist. Aus unserer Sicht sind viele Maßnahmen, die in Band II drinnen sind, nicht notwendig und nicht zielführend. Das
muss man sich alles genauer anschauen. Der Tätigkeitsbericht beschränkt sich auf den Band I, den wir auch voll unterstützen, und da wurde wirklich
vieles geleistet. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.37


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte. (Abg. Hörl: ... Wetterbericht! – Abg. Leichtfried: Ja, ganz ist sich’s nicht ausgegangen! – Abg. Hörl: ... Wetterbericht!)



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 141

11.38.02

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuse­her! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Men­schen! Der Sozialbericht zeigt sehr schön auf, was im Einflussbereich des Ministeriums so passiert ist, aber auch, wo es noch Handlungsbedarf gibt. Das geschieht eindeutig auf Basis der Fakten, vor allem aber der Finanzen.
Natürlich gab es viele Reformen und viele kleine Änderungen, aber in der Pflege, bei den Pensionen und auch in der Bekämpfung der Kinderarmut fehlt es
einfach an Nachhaltigkeit.

Ich weiß schon, dass Sie darüber nicht gerne sprechen, aber es steht in dem Be­richt auch drin, dass die Kosten für Pflege und Gesundheit explodieren.
Sie haben es vorher angesprochen: 1 Milliarde Euro für die Pflege, 1 Milliarde Euro für die Gesundheit – aber was wir nicht schaffen, ist eine Durchrech­nung, welche Investitionen sich rentieren und welche man sich einfach auch spa­ren könnte, um diese Kosten in Schach zu halten. Genau diese Gegenrech­nung bräuchten wir.

Wenn wir bei Pflege und Gesundheit richtig investieren – nämlich in Präven­tion – dann wäre auch die Behandlung der Spätfolgen wesentlich kosten­günstiger, weil sie nämlich gar nicht da wären. Wenn wir bei Kinderarmut und Bildungschancen auch endlich richtig ansetzen würden und darin inves­tieren, dann bräuchten wir auch wenig Armutsbekämpfung bei Erwachsenen.

Genauso ist es beim Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Da steht
in dem Bericht, dass es ja den NAP Behinderung II mit all seinen Maßnahmen gibt – und wir wissen genau, was ein NAP in Österreich bedeutet:
Papier ist geduldig.

Es schlägt aber wirklich dem Fass den Boden aus, dass in dem Bericht ernsthaft positiv hervorgehoben wird, dass die Bundesländer diesmal bei der
Erarbeitung des NAP mitgewirkt haben. Ich finde das sehr amüsant. Herr


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 142

Minister, Sie wissen genau, wovon ich spreche: Stichwort UN-Hand­lungsempfehlungen, Stichwort Inklusionsfonds und Finanzausgleichsverhand­lungen. Die Bundesländer sind im Bereich der Inklusion nämlich der Bremsfallschirm schlechthin.

Diese Regierung hat es nicht geschafft, im Finanzausgleich ausreichend Druck auf die Bundesländer auszuüben, deswegen herrscht weiter Stillstand.
Sie können dem Herrn Bildungsminister noch ausrichten, dass es in seinem Bereich sogar Rückschritte gibt. Das muss man als Bildungsminister
einmal schaffen. Das ist das Bittere an diesem Sozialbericht, er zeigt alle Lücken in der Sozialpolitik auf, wo wir einfach nicht weiterkommen.

Ich würde es gerne haben, dass wir die Diskussion über diesen Bericht als Anleitung für die Zeit nach der Wahl einfach mitnehmen, damit wir
beim nächsten Sozialbericht nicht wieder die immer gleichen Dinge besprechen müssen – das zu nichts führt –, sondern endlich in einen nachhaltigen
Sozialstaat zum Wohle der Bevölkerung investieren und nicht nur in ein enormes Budgetminus im Sozialbereich. – (Den Dank auch in Gebärdensprache
ausführend:)
Danke. (Beifall bei den NEOS.)

11.41


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gabriele Hei­nisch-Hosek. – Bitte.


11.41.35

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zu­schauerinnen und Zuschauer, Besucherinnen und Besucher! Ja, Sie
merken selber, es gibt sehr unterschiedliche Lesarten dieses Sozialberichtes. Die einen sagen, es war noch nie so gut wie jetzt. Es gibt aber auch andere,
die sagen, dass unser Sozialstaat Wunden bekommen hat.

Diese Wunden, die er bekommen hat, die – das sagen wir als Sozialdemokratie – kann man seit dem Jahr 2017 messen. Seit der Regierung Kurz, seit


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Schwarz-Blau wurde vieles an Verschlechterungen für Menschen, die es wirklich brauchen (Abg. Wurm: Frau Kollegin!), beschlossen. Ihr Blauen wart bei
diesen Verschlechterungen live, live, live dabei (Ruf bei der ÖVP: Was zum Bei­spiel?), die wir da – zum Teil wirklich schriftlich – schwarz auf weiß
ablesen können.

Dann gibt es die anderen, die sagen, es war noch nie so gut wie jetzt, wir brauchen eigentlich gar nichts für die Leute – die an der Armutsgrenze oder drunter leben – zu tun, denn die Welt, so wie wir sie sehen, ist in Ordnung. Das bezieht sich wahrscheinlich auf eure Welt, liebe ÖVP, aber nicht auf die
Welt der Leute draußen.

Ich möchte zu Beginn auf zwei Termine aufmerksam machen. Am 17. Juni, Herr Bundesminister, werden zwei Kapitel der WU-Studie vorgestellt. Gerüchte besagen – ich habe es in den Medien gelesen –, dass die Autoren, die sozusagen auch Vermögen- und Erbschaftssteuern vorschlagen, von der Oesterreichi­schen Nationalbank ausgeladen wurden beziehungsweise nicht eingela­den werden, zu präsentieren. Vermögen- und Erbschaftssteuern, die wir als Sozialdemokratie schon lange vorschlagen, wären ein adäquates Mittel, um die Wunden des Sozialstaates wieder zu schließen und ihn wieder sicher zu
machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Der zweite Termin findet schon übermorgen statt. Herr Bundesminister, Sie haben sich dazu bekannt, dass Sie in einer großen Runde Vorschläge
dazu machen wollen, wie eine Kindergrundsicherung ausschauen soll. Wir haben heute schon darüber geredet
, dass Kinder gute Bildung genießen können,
nicht in Armut aufwachsen müssen, dass Kinder ein adäquates, warmes Mittag­essen am Tag bekommen. Ich möchte nicht wissen, wie viele Kinder jetzt
in unseren Schulen sitzen, die keine Jause mithaben. Ich möchte nicht wissen, wie viele Jugendliche daheim depressiv im Bett liegen, weil sie keine
Therapie bekommen können. Ich möchte nicht wissen, wie viele alleinerziehende Mütter ihre Kinder halb krank in die Schule schicken 
ich kenne solche


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 144

Beispiele , weil sie Angst haben, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. All das sind Tatsachen, über die man schon auch reden muss. (Beifall bei der SPÖ.)

Übermorgen findet der Gipfel statt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Als Ideengeberin hat die Volkshilfe fungiert, alle neun Bundesländer sind aufgesprungen, sie haben gesagt, wir brauchen in Österreich so etwas wie eine Kindergrundsicherung. Es gibt einen einstimmigen Beschluss der Bundes­länder dazu und der Bundesminister greift das jetzt auf. Wir haben einen Antrag vorliegen, mit dem wir uns heute dazu entschließen könnten, den Herrn Bundesminister dabei zu unterstützen, wenn er die Kindergrundsicherung be­sprechen und hoffentlich mit Ihnen positiv diskutieren wird. Daher ist
es meine Aufgabe und auch meine Freude, Ihnen diesen Entschließungsantrag jetzt näherzubringen.

Er basiert auf einem Dreisäulenmodell, nämlich einem Mix aus Sach- und Geldleistungen, damit gleichermaßen für alle Kinder eine wirkliche Untergrenze gegeben ist und Kinder in einkommensschwächeren Familien – jene, die es
mehr brauchen – einkommensabhängig noch mehr dazubekommen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Kindergrundsicherung – Jedes Kind hat das Recht auf ein Aufwach­sen ohne finanzielle Sorgen!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, um Kinderarmut künftig
zu beseitigen, das vorab dargestellte Modell der Kindergrundsicherung, welches auf den folgenden drei Säulen basiert, auszuarbeiten und dem Nationalrat ehestmöglich zur Beschlussfassung zu übermitteln:

- Rasche Investitionen in den Ausbau kostenfreier kindbezogener Infrastruktur,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 145

- Einführung eines Universalbetrages für alle Kinder unter Zusammenfüh­rung von Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Familienbonus Plus für alle Familien in voller Höhe,

- Einführung einer einkommensabhängigen Leistung, um armutsbetroffe­nen Kindern die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

*****

Mit diesem Antrag erleichtern wir Ihnen die Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

11.46

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Petra Wimmer, Christian Oxonitsch,

Genossinnen und Genossen

betreffend „Kindergrundsicherung – Jedes Kind hat das Recht auf ein Aufwachsen ohne finanzielle Sorgen!“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1.) zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Sozialbericht 2024 des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III­1146/2586 d.B.)

Kinderarmut ist nicht hinnehmbar. Kinder brauchen Geborgenheit und Zuversicht, um sich frei entwickeln und entfalten zu können. Auch der aktuelle Sozialbe­richt 2024 bestätigt, dass Kinderarmut enorme Folgen für die Betroffenen im Erwachsenenalter haben, darüber hinaus aber auch enorme volkswirtschaftliche Kos­ten verursacht.

Mit der Einführung einer Kindergrundsicherung soll jedem Kind in Österreich
ein Aufwachsen ohne finanzielle Sorgen ermöglicht werden. In Österreich sind mehr als 350.000 Kinder und Jugendliche armutsgefährdet. 239.000 leben in einem


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Haushalt, der die Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen warmhalten kann. Besonders dramatisch ist die Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern. Von 2020 auf 2021 stieg die Armutsgefährdung in dieser Gruppe um fünf Prozent auf 36 Prozent. Rund 40 Prozent können sich die Nachmittagsbetreu­ung für ihre Kinder nicht mehr leisten. Die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen von Kinderarmut kosten die Republik jedes Jahr 17 Milliarden Euro.

Ziel muss sein: Keine Angst mehr vor dem Monatsende, wenn sich nur noch Nudeln und Toast ausgehen, um satt zu werden. Chronische Erkrankungen, Fehlzeiten
in der Schule, Scham – all das würde wegfallen und Raum für mehr schöne Erlebnisse mit der Familie, Freunden und Hobbys schaffen. Mit der Kindergrundsicherung
sollen alle Kinder unterstützt werden und insbesondere jene Familien finanziell ge­stärkt werden, die mit weniger Haushaltseinkommen auskommen müssen.

Eine armutsbeseitigende und armutsvermeidende Kindergrundsicherung muss aus drei Säulen bestehen:

1. Säule: Bereitstellung kostenfreier kindbezogene Infrastruktur - insbesondere der Anspruch auf qualitativ hochwertige Kinderbildung mit gratis Mittagessen,
der kostenlose Zugang zu Ferien- und Freizeitangeboten sowie eine flächen- sowie bedarfsdeckender Versorgung mit ärztlichem und therapeutischem Angebot

2. Säule: Ein Universalbetrag für alle Kinder - abhängig von Anzahl und Alter der Kinder von zumindest 367 Euro pro Monat unabhängig vom Einkommen
der Eltern

3. Säule: Eine einkommensabhängige Leistung - in der Höhe von maximal 27 Prozent des jeweils geltenden Ausgleichzulagenrichtsatzes pro Monat

Diese Kindergrundsicherung soll bisher bestehende Leistungen, wie die Familien­beihilfe und den Kinderabsetzbetrag zusammenführen und den alten Familienbonus Plus in Zukunft für alle Kinder inkludieren. So erhalten alle Familien den Familienbonus Plus in voller Höhe. Das bedeutet einen Universalbetrag, abhängig von Alter und Anzahl der Kinder von mindestens 367 Euro pro Monat für jedes
Kind – unabhängig vom Einkommen der Eltern.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 147

Um armutsbetroffene Kinder zusätzlich abzusichern und ihnen Teilhabe in den Be­reichen Bildung, Gesundheit, Sport und Kultur zu ermöglichen, erhalten sie
eine einkommensabhängige Zahlung in der Höhe von maximal 27 Prozent des jeweils geltenden Ausgleichszulagenrichtsatzes (derzeit 312 Euro) pro Monat.

Darüber hinaus braucht es den massiven Ausbau kindbezogener Infrastruktur. Insbesondere muss rasch in den kostenfreien Anspruch auf qualitativ hochwertige Kinderbildung mit gratis Mittagessen, kostenlosen Zugang zu Ferien- und Freizeitangeboten und flächen- sowie bedarfsdeckender Versorgung mit ärztlichem und therapeutischem Angebot investiert werden. Auf diese Weise wird gewähr­leistet, dass alle Kinder gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können und verhindert, dass Armut vererbt wird. Kein Kind soll zurückgelassen werden.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesregierung, insbesondere für Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, um Kinderarmut künftig
zu beseitigen das vorab dargestellte Modell der Kindergrundsicherung, welches auf den folgenden drei Säulen basiert, auszuarbeiten und dem Nationalrat ehest­möglich zur Beschlussfassung zu übermitteln:

1)    Rasche Investitionen in den Ausbau kostenfreier kindbezogener Infrastruktur,

2)    Einführung eines Universalbetrages für alle Kinder unter Zusammenführung von Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Familienbonus Plus für alle Fami­lien in voller Höhe,

3)    Einführung einer einkommensabhängigen Leistung, um armutsbetroffenen Kin­dern die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.“

*****



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 148

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum. – Bitte.


11.46.38

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, der Sozialbericht 2024 stellt ganz klar fest, dass Menschen mit Behinderungen von einer gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsmarkt ausgeschlossen bleiben. Diese Diskriminierung wird durch mehrere Aspekte bedingt.

Einerseits werden Menschen mit Behinderungen durch bauliche Barrieren in ihrem täglichen Leben eingeschränkt, und das obwohl wir bereits seit
etlichen Jahren ein Behindertengleichstellungsgesetz haben. Das Problem ist allerdings, dass sich aus diesem Behindertengleichstellungsgesetz für
Menschen mit Behinderungen kein Beseitigungsanspruch von Barrieren ergibt. Das heißt, wenn Barrieren, die beseitigt werden sollten, eine finanzielle
Härte für den Gegner darstellen, dürfen Menschen mit Behinderungen weiter diskriminiert werden, weil die finanziellen Gründe da einfach im
Vordergrund stehen. Das ist eigentlich absurd und unglaublich in unserer Republik.

Nicht nur die baulichen Barrieren erschweren Menschen mit Behin­derungen jeden Tag das Leben, auch die Möglichkeit einer geregelten Arbeit mit fairer Entlohnung und sozialversicherungsrechtlicher Absicherung bleibt
mehr als 25 000 Menschen, die in sogenannten Werkstätten arbeiten, derzeit vorenthalten. Das verhindert von vornherein ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben von Menschen mit Behinderungen. Diese sind, wenn sie nicht aus einem wohlhabenden Elternhaus stammen, armutsgefährdet.
Lohn statt Taschengeld wurde bereits im Februar 2020 hier im Nationalrat einstimmig beschlossen. Bis jetzt gibt es leider keine durchgängige Umsetzung.


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Es gibt einzelne Projekte, aber wann alle Menschen mit Behinderungen tatsäch­lich einen fairen Lohn erhalten werden, wissen wir bis heute nicht.

Die Initiativen, die auch wir von der SPÖ immer wieder eingebracht haben, wurden von den Regierungsparteien immer abgelehnt oder in den Ausschüssen durchgehend vertagt, darunter auch unsere Forderung nach einem bundesweiten Inklusionsfonds, aus dem alle Leistungen finanziert werden
sollen, die die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben verbessern sollen.

Die Weichen für eine spätere Berufstätigkeit werden bereits im Kindergarten und anschließend in der Schule gestellt. Leider wurden auch unsere Anträge zum inklusiven Schulsystem beziehungsweise auf das Recht eines elften und
zwölften Schuljahres für Kinder mit Behinderungen von den Regierungsparteien abgelehnt. Damit haben Kinder mit Behinderungen schon zu Beginn ihres Lebens nicht das gleiche Recht auf Bildung wie alle anderen Kinder,
und das wirkt sich auf ihr ganzes Leben aus. Für uns ist es wichtig, allen Kindern die gleichen Chancen geben zu können (Beifall bei der SPÖ), damit sie
nicht von ihrem Lebensbeginn an in Armut gedrängt werden.

Die Regierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Armut zu halbieren. Ich kann nur sagen, dass sie in diesem Punkt leider extrem versagt und nichts zustande gebracht hat. Wir brauchen weiterhin einen armutsfesten Sozialstaat, und dafür stehen wir als SPÖ. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.50


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mario Lindner. – Bitte.


11.50.09

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg: Danke für den Bericht. Danke an Sie, Herr Bundesminister, und an alle Kolleginnen
und Kollegen, die an diesem Bericht mitgearbeitet haben.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 150

Was wir als gelernte Österreicherinnen und Österreicher wissen, ist, dass immer wenn sich die ÖVP oder Kollege Loacker über einen Bericht aufregen,
dieser Bericht nur gut sein kann. Auch in diesem Sinne vielen Dank, Herr Minis­ter. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Danke auch an die namhaften Institutionen – wie die Oesterreichische National­bank, die WU Wien oder die OECD –, die mitgearbeitet haben.

Was ist denn die Herausforderung? – Die Herausforderung ist, Berichte ernst zu nehmen. Wenn wir uns die Zahlen, Daten und Fakten anschauen, sehen
wir ja unter anderem zum Beispiel auch beim Frauengesundheitsbericht, beim LGBTIQ-plus-Gesundheitsbericht, bei den Daten zu Hatecrimes oder
jetzt beim Sozialbericht 2024, dass wir die vorgelegten Zahlen, Daten und Fakten auch ernst nehmen müssen und Lösungen präsentieren
müssen. Wegschauen und Probleme ignorieren: Das wird nicht funktionieren.

Herr Bundesminister, ich weiß, es liegt nicht an Ihnen, sondern es liegt
meistens an der ÖVP. Immer dann, wenn es um gute Fortschritte für Österreich geht, weiß die ÖVP es zu verhindern. Wir müssen Lösungen suchen
und umsetzen, Vorschläge und Handlungsanleitungen umsetzen und es besser machen.

Die OECD zeigt in einer Studie im Sozialbericht, dass die Kosten von Kinderarmut 3,6 Prozent unserer Wirtschaftsleistung betragen, das sind heuer 18 Milliarden Euro oder täglich 50 Millionen Euro. Was macht die Bun­desregierung? – Die Bundesregierung erhöht den schwarz-blauen Familienbonus von 1 500 auf 2 000 Euro. Ich frage mich schon: Warum sind der Regierung
zum Beispiel Kinder von Abteilungsleitern 1 300 Euro mehr wert als
jene der alleinerziehenden Sekretärin? Kinderarmut verursacht jeden Tag 50 Millionen Euro an Folgekosten, und das ist eine Schande, meine
sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Sozialbericht zeigt aber auch, dass diese Kosten entstehen, weil arme Kinder schlechtere Bildungschancen und schlechtere berufliche Chancen haben,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 151

damit geringere Einkommen erzielen und eher arbeitslos werden. Zudem weisen sie in ihrem späteren Leben einen erheblich schlechteren Gesundheitszu­stand auf. Wäre es nicht schlau, statt über Fachkräftemangel zu lamentieren, in die Armutsbekämpfung unserer Kinder zu investieren?

Daher: Kindergrundsicherung jetzt! Wir brauchen rasch Investitionen
in den Ausbau kostenfreier kinderbezogener Infrastruktur, die Einführung eines Universalbetrages unter Zusammenführung von Familienbeihilfe, Kinder­absetzbetrag und Familienbonus Plus für alle Familien in voller Höhe und die Einführung einer einkommensabhängigen Leistung, um armutsbetrof­fenen Kindern gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Daher ist das Gebot der Stunde: Kindergrundsicherung jetzt! (Beifall bei der SPÖ.)

11.53


11.53.08

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, den vorliegenden Bericht III-1146 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer für die Kenntnisnahme ist, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kindergrund­sicherung – Jedes Kind hat das Recht auf ein Aufwachsen ohne finan­zielle Sorgen!“

Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zei­chen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Zwischenruf des Abg. Hörl. –
Abg. Loacker: Du bist nicht allein, Herr Kollege! – Abg. Hörl: Jetzt bin ich aber ent­täuscht von dir!)


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11.54.012. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (2553 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Mutterschutzgesetz, das Väter-Karenzgesetz, das Landarbeitsgesetz
und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (Sonderwochengeld-Gesetz) (2587 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu Punkt 2 der heutigen Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.


11.54.32

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir haben gerade im Zusammenhang mit dem Sozialbericht über die Großzügigkeit des österreichischen Sozialstaates gespro­chen. Es ist aber noch nicht genug, wir legen noch etwas drauf: Jetzt
kommt das sogenannte Sonderwochengeld.

Wie kam es dazu? – Wenn Erwerbstätige – meistens Mütter – in Karenz gehen, müssen sie sich unter den verschiedenen Arten des Kinderbetreuungsgel­des für eine Art entscheiden. Da kann man sich unter anderem auch für das ein­kommensabhängige Kinderbetreuungsgeld entscheiden. Das machen vor
allem die Besserverdienerinnen und Besserverdiener. Dieses einkommensabhän­gige Kinderbetreuungsgeld bekommt man nicht so lange, das bekommt
man, bis das Kind ein Jahr alt ist.

Wenn man aber arbeitsrechtlich länger in Karenz ist, als man Kinderbetreuungs­geld bezieht, entsteht eine Lücke. Diese Lücke hat dazu geführt, dass,


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wenn die Mama jetzt in diesem zweiten Jahr – in dem sie noch in Karenz war, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezogen hat und deshalb nicht
mehr versichert war – noch einmal schwanger geworden ist, sie kein Wochen­geld bekommen hat. Was macht die Regierung jetzt? – Sie sagt: Diese
Personen kriegen halt auch ein Wochengeld.

Das ist falsch! Warum ist das falsch? – Da hat sich jemand entschieden: Diese Person hat sich entschieden, zu optimieren, nämlich das höhere, einkom­mensabhängige Kinderbetreuungsgeld zu nehmen, weil da mehr herausschaut. Diese Person hat aber gleichzeitig entschieden: Ich bleibe zwei Jahre
in Karenz. Sie hat sich die Falle selbst gebaut und wird dann noch einmal schwanger.

Was machen wir jetzt? – Wir bürden diese Zahlung den anderen auf, die vielleicht gesagt haben, ich nehme das niedrigere Kinderbetreuungsgeld, weil ich zwei Jahre zu Hause bleiben möchte. Die dürfen das, was wir den Besser­verdienerinnen, die sich für das teurere Modell entschieden haben, jetzt erstat­ten, mit ihrem Steuergeld querfinanzieren. Es ist nicht richtig, die Eigen­verantwortung in dieser Form auszuschalten. Diese Menschen haben sich ent­schieden, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld zu nehmen
und zwei Jahre in arbeitsrechtlicher Karenz zu bleiben.

Wenn der OGH sagt, das geht so nicht, dann muss man das sanieren. Das ist richtig, aber man kann es auch so sanieren, dass nicht die, die den Sozial­staat für die eigene Kasse optimieren, die Gewinner sind, sondern
dass die Anständigen die Gewinner sind, die gleich entschieden haben, das niedrigere Kinderbetreuungsgeld zu nehmen. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Stöger: Ist das unanständig? Entschuldigung!)

11.57


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Barbara
Neßler. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 154

11.57.16

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Im Zuge der Reform des Kinderbetreuungsgeldes im Jahre 2017 wurde mit
der sogenannten Wochengeldfalle eine Ungerechtigkeit für all jene Frauen ge­schaffen, die knapp hintereinander Kinder bekommen haben. Der Pfusch
aus dem Jahr 2017 hat für folgende Situation gesorgt: Wenn Frauen das zweite Kind während der Karenz aufgrund des ersten Kindes bekommen und in
der Zeit kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, haben sie derzeit keinen An­spruch auf das Wochengeld.

Darum war für uns klar: Frauen dürfen nicht bestraft werden, wenn sie
ihr zweites Kind früher als geplant bekommen. Wir haben lange und intensiv an einer Lösung gearbeitet, die wir heute endlich beschließen können. Wir schließen eine Lücke, die viele Familien hart getroffen hat. Die Einführung des Sonderwochengeldes kommt rückwirkend mit dem 1. November 2022,
und künftig sind auch alle kranken- und pensionsversichert.

Ich bin froh, dass dieser Antrag eine breite Mehrheit im Ausschuss gefunden hat – bis auf die NEOS. Kollege Loacker hat es gerade dargelegt, und ich
kann es nicht nachvollziehen. Im August 2023 hat Ihr Kollege Bernhard eine An­frage zu diesem Thema im Sozialministerium eingebracht, fett geschrieben
mit Rufzeichen: „Es ist höchste Zeit, die Wochengeldfalle abzuschaffen“! Und im Ausschuss haben Sie, wie auch hier jetzt, quasi erklärt, die Frauen wären
selbst schuld. (Abg. Loacker: Aber es ist ja nicht gelungen!)

Auf der einen Seite etwas zu fordern und dann auf der anderen Seite, wenn wir es beschließen, dagegen zu sein und zu kritisieren, obwohl es gerade bei
diesem Thema auch einen OGH-Beschluss dazu gibt und Sie selbst einen Antrag dazu eingebracht haben, halte ich tatsächlich für populistisch. Das verstehe
ich nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Von der FPÖ wurde im Ausschuss immer wieder kritisiert: Was macht ihr für die Familien, was macht ihr gerade für die Mütter? Dazu kann ich nur sagen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 155

Es sind nach wie vor die Mamas, die die unbezahlte Arbeit in diesem Land leis­ten, Arbeit, die jeden Tag erledigt wird, die niemand sieht und alle für selbstverständlich wahrnehmen. Es ist die sogenannte Sorgearbeit, die Kinder­erziehung, es ist die sogenannte Mental Load, die mentale Sorgearbeit,
immer an alles denken zu müssen, immer für alle mitdenken zu müssen. Darum: Ja, Frauen verdienen größten Respekt von unserer Gesellschaft – das darf
auch so gesagt werden –, aber nicht nur Respekt, sondern vor allem Unterstützung von der Gesellschaft und vor allem von der Politik.

Genau darum war es uns so wichtig, dass wir im familienpolitischen Bereich viel weiterbringen, dass wir Schritte hin zu mehr Gleichberechtigung setzen,
dass wir alte Rollenbilder endlich aufbrechen, dass wir Familien finanziell entlas­ten, wie beispielsweise mit der Valorisierung der Familienleistungen – ich
habe vorhin schon gesagt, dass Familien jetzt fast 10 Prozent mehr bekommen, das ist ein familien- und sozialpolitischer Meilenstein, und das passiert automatisch. Wir haben das Geld für den Papamonat verdoppelt und es wird später nicht mehr vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen, damit quasi
die Kinderbetreuung endlich fair aufgeteilt werden kann. Es gibt eine Verbesse­rung bei den Vereinbarkeitsrichtlinien, damit wird die Väterbeteiligung
erhöht. Wir haben außerdem die Familienberatungsstellen wieder aufgestockt.

Wir haben die Digitalisierung der Familienbeihilfe, die Antiteuerungsmaß­nahmen mit der Verdoppelung der Familienbeihilfe, die Weiterentwicklung vom Eltern-Kind-Pass umgesetzt. Wir haben mit dem Zukunftsfonds geschaut,
dass bei der Elternbildung endlich etwas weitergeht, damit die Länder eben kei­ne Ausreden mehr haben, warum sie nicht den Ausbauturbo zünden,
denn gerade dort, glaube ich, können wir uns ein Zuwenig an Kinderbetreuung einfach nicht mehr leisten. Genau so geht vernünftige, moderne
Familienpolitik! (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Baumgartner
und Pfurtscheller.)

Wir sind noch lange nicht am Ende. Erst wenn jede Familie wirklich einen Kinderbetreuungsplatz in der Nähe hat, erst wenn die Kindererziehung wirklich


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fair aufgeteilt werden kann, erst wenn Frauen später nicht aufgrund der Sorgearbeit in Altersarmut landen und erst wenn es keine Nachteile mehr gibt, wenn eine Frau Mama ist, sondern wir echte Gleichberechtigung haben,
sind wir fertig. Heute beschließen wir eine weitere kleine – aber wichtige – Ver­besserung, und das ist gut so. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

12.02


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois
Stöger. – Bitte.


12.02.09

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir reparieren heute ein Gesetz, das, glaube ich, für viele Frauen eine Notwendigkeit ist. Danke dafür, Herr Bundesminister! Ich glaube, es ist wichtig – auch
wenn der Oberste Gerichtshof den Anstoß geben hat müssen –, dass wir das heute tun; für die Frauen und ihre Autonomie, dafür, dass sie in der
Phase, in der sie Kinder bekommen, auch Einkommen haben, ist es ganz wichtig.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht um Autonomie. Wenn
eine Frau ein Kind bekommt und dann kein Einkommen mehr hat, ist es eine ge­sellschaftliche Aufgabe, dieser Frau die Chance auf Autonomie zu geben.
Wenn wir das tun, wird es in Zukunft eine höhere Bereitschaft geben, Kinder in die Welt zu setzen, und man wird dann auch keinen Nachteil daraus haben,
dass man Kinder auf die Welt bringt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) In diesem Sinne ist der heutige Gesetzesantrag gut.

Herr Abgeordneter Loacker, es ist keine Frage zwischen anständig oder unanständig sein. Anständig ist, wenn Frauen die Aufgabe übernehmen, Kinder zu erziehen, und wenn sie dadurch auch von der Bevölkerung gestützt
werden und deshalb Autonomie leben können. (Abg. Loacker: Ja, von der Besser­verdienerpartei SPÖ ...!)


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Herr Bundesminister, ich habe noch ein Thema, das wir ansprechen müs­sen. Die ganzen Regeln in Zusammenhang mit Kinderbetreuungsgeld, mit Karenz sind derartig kompliziert geworden, dass es für normale Frauen sehr, sehr schwierig ist, da durchzudringen und herauszufinden: Wie kann ich denn meine Situation gerade optimieren? Wir müssten auch einen Beitrag dazu leisten,
dass die Gesetzesmaterien einfacher werden und für die betroffenen Personen auch verständlich sind. Da gibt es noch Handlungsbedarf, und ich würde
darum bitten, dass man sich im Ministerium gerade an der Schnittstelle der The­men Kinderbetreuungsgeld, Karenzgeld, Sonderkarenzgeld miteinander abstimmt und einheitliche Regelungen zustande bringt. Das wäre für die Frauen ganz besonders wichtig. (Beifall bei der SPÖ.)

12.04


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rosa
Ecker. – Bitte.


12.05.02

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Schon im Juni 2023 gab es von mir Anfragen betreffend Wochengeldfalle, auch
einen Antrag zur Reparatur, weil die Wochengeldfalle eben mütterfeindlich ist, was auch durch ein OGH-Urteil bestätigt wurde.

Österreich hat eine Geburtenrate von 1,44 und das Durchschnittsalter der Mütter beträgt 31,5 Jahre, Tendenz steigend. Kinder zu haben wird in Österreich also zunehmend eine Frage der Leistbarkeit. Ich habe die betreffenden
Zahlen schon beim Tagesordnungspunkt betreffend den Sozialbericht ausge­führt. Laut den Referenzwerten der Schuldnerberatung liegt die Summe
der Ausgaben – sogar ohne eigenes Auto – weit über der Armutsgefährdungs­schwelle.

Das OGH-Urteil ist vom August 2022 und trotzdem hat es so lange ge­dauert, die Familien abzusichern. Jetzt stellt sich Kollegin Neßler hierher und


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sagt: Für die Grünen war ganz klar, dass Frauen, die betroffen sind, nicht bestraft werden dürfen! Liebe Kollegin von den Grünen, Sie haben die Frauen aber bestraft, denn seit diesem Urteil haben Frauen das Geld nicht bekommen. (Abg. Neßler: Das ist seit 2017 und wurde seit damals nicht repariert, und wir be­schließen es jetzt!) Sie haben womöglich nicht einmal einen Unterhaltsvorschuss bekommen, weil Sie es in dieser Regierungsperiode nicht geschafft haben,
das Unterhaltsrecht zu reformieren. Das heißt, die Frauen haben selbst schauen müssen, wie sie es schaffen, diese Zeit zu überbrücken.

Künftig hätte es noch mehr Mütter betroffen – das muss man bei dieser Gelegenheit auch anführen –, denn die Karenzgeldbezugsdauer wird ja aufgrund der Änderungen von ÖVP und Grünen auf 22 Monate verkürzt (Abg. Neßler:
Wir machen es auch rückwirkend bis 2022!),
wenn der Vater nicht in
Karenz geht. Das heißt, es tut sich jetzt wieder eine Lücke von zwei Monaten auf, die man ohne die Reparatur wieder den Müttern aufgehalst hätte,
denn da gäbe es weder Anspruch auf Wochengeld noch auf Karenzgeld und auch nicht auf Krankengeld.

Statt Schwangerschaften und damit die Geburt neuer Staatsbürger und Steuerzahler zu fördern, wurden die Mütter bisher bestraft. Sie werden es auch weiterhin, wenn man die Hürden im Zuge der Anträge, die fehlenden
Bescheide und die langen Verfahrensdauern bedenkt: All das haben die Volksan­waltschaft und auch die Arbeiterkammer schon kritisiert, aber passiert ist
wenig oder nichts, auf jeden Fall viel zu wenig.

Herr Bundesminister, Sie haben damals notwendige Änderungen für Ende 2023 angekündigt, und jetzt ist es wieder ein halbes Jahr später. (Abg. Neßler:
Wir machen es rückwirkend!)
Was mich persönlich am allermeisten stört: Wir be­schließen heute auch noch Sachen, die ab sofort gelten, aber diese Rege­lung wird rückwirkend mit 1. September in Kraft treten, und die betroffenen Mütter müssen selbst aktiv werden. Das heißt, Sie müssen bis zum
30. Juni 2025 selbst einen Antrag stellen, damit sie zu diesem Geld, das ihnen zusteht, kommen.


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Herr Minister, auf meine Frage, ob die betroffenen Mütter wenigstens
eine Verständigung erhalten, dass sie das tun sollen, da ihnen dieses Geld jetzt zusteht, erhielt ich von Ihnen in der Sozialausschusssitzung nicht einmal
eine Antwort, so nach dem Motto: Mir – sprich: den Grünen – doch egal, sollen die Mütter halt schauen, wo sie bleiben! (Beifall bei der FPÖ.)

12.08


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte.


12.08.21

Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher:innen zu Hause!
Auf der Galerie darf ich ganz besonders den Seniorenbund aus Roitham – aus meiner Region, aus meinem Bezirk – mit Obmann Hermann Heimberger begrüßen. (Allgemeiner Beifall.) Und im Namen von Abgeordnetem Norbert Sie­ber begrüße ich die 4c der Mittelschule Höchst aus Vorarlberg.
(Allgemeiner Beifall.)

Als zweifache Mutter weiß ich, wie wichtig es ist, dass es Wochengeld und Kin­derbetreuungsgeld gibt. Mit dem einkommensbezogenen Kinderbetreu­ungsgeld haben wir den Bezug individueller gestaltet. Bei dem einkommensbe­zogenen Kinderbetreuungsgeld ist der Bezug höher, dafür aber kürzer
möglich. Die Möglichkeit der Karenzzeit von zwei Jahren besteht jedoch trotz­dem, man kann also trotzdem zwei Jahre in Karenz bleiben.

Ein Grund, warum Frauen nicht nach Ende des Geldbezugszeitraumes
wieder in ihre Erwerbsarbeit zurückgehen, ist oft, dass sie ein weiteres Kind erwarten. Derzeit ist die Rechtslage so, dass während einer Karenzzeit
ohne Geldbezug kein Wochengeld zusteht. Der OGH hat festgestellt, dass dies dem Unionsrecht widerspricht, deshalb beschließen wir heute das Son­derwochengeld und setzen wieder eine Maßnahme, die Familien
weiter unterstützt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 160

Nun aber auch ein Hinweis auf eine neue Studie aus Gera, in der untersucht wurde, warum immer mehr Frauen sich gegen Kinder entscheiden. Frau Prof. Dr. Claudia Rahnfeld betreute diese Studie und ich darf Folgendes zitieren: Es sind nicht die Rahmenbedingungen, die Entscheidungen sind „intra­personell“. „Es herrscht ein großes Bewusstsein dafür, dass Kinder viel Raum, Zeit und Energie einnehmen.“

Man könnte auch sagen, Kinder bedeuten erwerbslose Arbeit 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, und gerade deshalb ist es unsere Aufgabe,
Familien dabei finanziell zu unterstützen, wenn sie Kinder bekommen. (Beifall
bei der ÖVP.)

Unsere Kinder sind nicht nur die Zukunft für die eigenen Eltern, sie sind
auch die Zukunft für unsere Gesellschaft und auch die Zukunft für den Staat. Zu diesem ganz persönlichen Entschluss, ob jemand Kinder haben möchte
oder nicht, möchte ich Ihnen abschließend noch folgendes Zitat von C. S. Lewis bringen, mit dem er mir aus der Seele spricht: „Kinder halten uns nicht von Wichtigerem ab. Sie sind das Wichtigste.“ (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordne­ten der Grünen.)

12.11


12.11.13

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel
und Eingang in 2553 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.


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12.11.533. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 4065/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Eva Blimlinger, Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Opfer­fürsorgegesetz geändert wird (2588 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zum 3. Punkt unserer heutigen Tagesordnung.

Als erster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Eva Blimlinger das
Wort. – Bitte.


12.12.31

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie!
Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir novellieren heute das Opferfürsorgege­setz, ein Gesetz, das es in dieser Form seit 1947 gibt. Ich wage zu behaup­ten, es ist eines der am meisten novellierten Gesetze.

Vielleicht ein kurzer historischer Rückblick: 1945 wurde das erste Opferfürsor­gegesetz gemacht. Damals war dies aber nur für Widerstandskämpfer
und -kämpferinnen gedacht und entstand natürlich unter dem Eindruck der Moskauer Deklaration, der Selbstbefreiung Österreichs vom Nationalsozialismus. Erst 1947 hat man Juden und Jüdinnen – diese waren ja die Mehrzahl der Opfer –, die in den KZs ermordet worden sind, beziehungsweise Überlebende und deren Nachkommen in das Opferfürsorgegesetz hineingenommen.
Seit dem Jahr 1947 ist nach und nach die eine oder andere Gruppe dazugekom­men, weil man es aus politischen Gründen vorher nicht wollte – erst sehr
spät Roma und Sinti, als diese als Volksgruppe anerkannt worden sind, äußerst spät Behinderte. Also erst nach und nach sind diese Gruppen mitaufge­nommen worden, und das meistens oder immer auf Druck – das macht mich ein bisschen stolz – des Parlaments, eine diesbezügliche Änderung
herbeizuführen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 162

Nun ist es so, dass das Opferfürsorgegesetz von 1947 zwei Kategorien
von Opfern unterscheidet: die sogenannten aktiven und passiven. Wir werden das, fürchte ich, in dieser Legislaturperiode leider nicht mehr ändern
können, aber diese Diskriminierung ist eine, die man schon seit Jahrzehnten immer wieder versucht hat aufzuheben. Die sogenannten aktiven Opfer, also die Widerstandskämpfer:innen, haben eine Amtsbescheinigung, die passiven
Opfer einen Opferausweis, aus dem heraus es keine Unterhaltsrente
oder irgendetwas dergleichen gibt. Hingegen gibt es das für die aktiven Opfer.

Wie Sie wissen, leben nur mehr sehr wenige. Es wäre also zum jetzigen Zeitpunkt ohnehin nur mehr ein symbolischer Akt, aber ehrlicherweise muss ich Ihnen sagen, der wäre mir persönlich sehr wichtig, damit es da keine diskriminierenden Unterscheidungen zwischen den Opfern des Nationalsozialis­mus gibt. So schließen wir zumindest heute mit dieser Novelle eine Lücke, nämlich mit der letzten Gruppe, die nicht bedacht wurde, bei der es
um Menschen mit nicht getilgten gerichtlichen Verurteilungen geht, die nicht als Opfer anerkannt worden sind, um Menschen, die sich schon vor 1938
gegen Nazis gewendet haben, die aufgrund von irgendwelchen Schlägereien mit Nationalsozialisten verurteilt und von den Nazis als sogenannte Berufs­verbrecher bezeichnet worden sind, was natürlich vollkommen willkürlich ge­schah. Diese nationalsozialistische Bezeichnung wurde nach 1945
weitergeführt. Das wird nun endlich geändert. Unserer Recherche nach gibt es diesbezüglich keine Überlebenden mehr, aber vielleicht doch. Es würde
mich freuen, wenn es noch den einen oder anderen geben würde. Es ist eine nachträgliche, leider eben nur mehr symbolische Anerkennung von
Opfern des nationalsozialistischen Terrors, die eben bislang nicht als solche anerkannt wurden. Diese Lücke schließen wir heute.

Ich darf auch die Kolleginnen und Kollegen der Opposition sehr herz­lich um Unterstützung bitten, damit wir hier eine gemeinsame Politik des Ge­denkens haben.


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Genau in diesem Sinn bin ich im Übrigen der Meinung, dass die noch
immer in Geiselhaft der Hamas befindlichen Geiseln endlich freigelassen werden sollten. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.16


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte.


12.16.49

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute eine Novelle des Opfer­fürsorgegesetzes. Das Opferfürsorgegesetz ist eine Form der finan­ziellen Entschädigung, Unterstützung für Opfer politischer Verfolgung der faschistischen Diktaturen in Österreich von März 1933 bis Mai 1945.

Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle vollziehen wir einen Lückenschluss, näm­lich jenen Lückenschluss, der eine Opfergruppe umfasst, die bisher ausgeschlossen war: die Opfergruppe der sogenannten Berufsverbrecher, von den Nazis auch als Kriminelle oder Asoziale bezeichnet, die von den Nationalsozialisten in Konzentrationslagern inhaftiert wurden und bisher von der Opferfürsorge ausgeschlossen waren.

So wie viele Maßnahmen, die wir setzen, kommt auch diese reichlich
spät. Kollegin Blimlinger hat es gesagt: eigentlich schon viel zu spät, weil wir davon ausgehen müssen, dass aus der Gruppe jener Personen, die jetzt
von dieser Novelle profitieren würden, wahrscheinlich schon alle verstorben sind. Es handelt sich aber um einen Lückenschluss in der Anerkennung
von NS-Opfern und ist damit für uns eine sehr wichtige symbolische Geste, die wir in unserer historischen Verantwortung heute gemeinsam setzen.

Die Gruppe der KZ-Häftlinge, die als sogenannte Berufsverbrecher, als Krimi­nelle oder Asoziale bezeichnet wurden und von den Nationalsozialisten deportiert und in den Konzentrationslagern inhaftiert worden sind, ist lange auch von der öffentlichen Wahrnehmung ausgeschlossen gewesen. Andreas


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Kranebitter vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes hat sich jetzt auch wissenschaftlich dieser Opfergruppe gewidmet und ein
Buch dazu in der Mauthausen-Reihe herausgebracht.

Wer waren nun also diese Personen, die als sogenannte Berufsverbrecher in den Konzentrationslagern gesessen sind? – Ich erwähne beispielhaft für sehr
viele den Wiener Alfred Gruber. 1936 wurde er nach mehreren Einbruchsdieb­stahlsdelikten zu sechs Monaten schweren Kerkers verurteilt. Diese Haft
hat er abgesessen und ist danach auch nicht mehr straffällig relevant aufgefallen. Nach dem Anschluss Österreichs ans Deutsche Reich wurde er dann aber
im Juni 1938 von der Kriminalpolizeidienststelle Wien aufgegriffen, inhaftiert, ist in das KZ Dachau mit 461 weiteren sogenannten Berufsverbrechern
gekommen und war später in der Gruppe der ersten Häftlinge im Konzentra­tionslager Mauthausen.

Die Nationalsozialisten haben das als vorbeugende Verbrechensbe­kämpfung bezeichnet, und leider ist diese Gruppe von NS-Opfern auch in der Zweiten Republik weiter stigmatisiert worden, indem sie eben nicht
als NS-Opfer anerkannt wurden. Das korrigieren wir heute mit dem Beschluss dieser Novelle des Opferfürsorgegesetzes. Dafür möchte ich mich zum
einen beim Dokumentationsarchiv für den Anstoß dazu und zum anderen bei Kollegin Blimlinger, die diese Initiative entsprechend aufgegriffen hat,
ganz herzlich bedanken. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordne­ten von ÖVP und Grünen.)

12.19


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Ragger. – Bitte.


12.20.16

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Auch die Freiheitlichen werden ihre Zustim­mung geben, weil wir klarstellen wollen, nämlich auch vergleichend mit anderen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 165

Gesetzen, dass es einen gleichen Zugang für jeden einzelnen Bürger und jede Bürgerin geben muss.

Ich darf aber noch einmal die Bestimmung zitieren, damit man auch im Publikum weiß, um welche Maßnahme es sich handelt. Es hat in § 15 des Opferfür­sorgegesetzes einen Absatz gegeben, der besagt, dass der Anspruch auf Ausstel­lung einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises nicht gegeben
ist, wenn der Anspruchswerber oder die Anspruchswerberin wegen einer ge­richtlich strafbaren Handlung zu einer mehr als sechsmonatigen Frei­heitsstrafe verurteilt worden ist. Selbst in einem solchen Fall hatte man die Möglichkeit eines Anspruchs auf Rentenfürsorge oder Heilfürsorge.
Jetzt war aber die Krux dieses Gesetzes: Wenn diese Verurteilung noch nicht getilgt gewesen ist, hatte man keinen Anspruch.

Wenn man vergleichbare Gesetze heranzieht – und jetzt nenne ich nur
vier an der Zahl, nämlich das Impfschadengesetz, das Kriegsopfer­versorgungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz und das Heimopferrenten­gesetz –, dann sieht man die ganz klare Regelung, dass es auch bei
noch nicht getilgten Verurteilungen oder Strafen im Grunde genommen zu einem Anspruch kommt, das heißt auch allein aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung heraus. Jeder, der dies einmal verfassungsrechtlich geprüft hätte oder vor den Verfassungsgerichtshof gegangen wäre, hätte das
selbst durchsetzen können.

Wir als Gesetzgeber drehen es jetzt natürlich um und machen diese rechtliche Regelung. Damit ist das auch für uns nachvollziehbar und auch ein wichti­ger Schritt zur Aufarbeitung unserer Vergangenheit. Dementsprechend werden die Freiheitlichen dem zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.22


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Kira Grünberg zu Wort. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 166

12.22.32

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wie meine Vorredner:innen schon gesagt haben, debattieren wir unter diesem Tagesordnungspunkt die Novellierung des Opferfürsorgegesetzes.
Das Gesetz gewährt Leistungen an Personen, die während der NS-Zeit, also zwi­schen 6. März 1933 und 9. Mai 1945, Opfer von politischer Verfolgung
wurden, und auch an deren Hinterbliebenen.

Zu den Leistungen zählen unter anderem die Opfer- und Hinterbliebenenrente, der Diätkostenzuschuss und auch das Sterbegeld für die Hinterbliebenen
dieser Opfer. Wie schon gesagt wurde, gibt es auch die Möglichkeit, eine Amts­bescheinigung und einen Opferausweis in Anspruch zu nehmen. Eine
bestimmte Personengruppe wurde dabei aber nicht umfasst, für sie gibt es bis jetzt Einschränkungen: und zwar für jene, die zu einer mehr als sechsmo­natigen Freiheitsstrafe, die noch nicht getilgt ist, verurteilt wurden, beziehungs­weise auch für jene, deren „Verhalten in Wort und Tat mit den Gedanken
und Zielen eines freien, demokratischen Österreichs im Widerspruch“ stand oder steht. Dieser Personengruppe blieb der Opferausweis bis dato verwehrt.

Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle wollen wir diese Einschränkung streichen. Dieses Gesetz beruht auf einem gemeinsamen Antrag von ÖVP, SPÖ und Grünen. Es ist uns ein ganz großes Anliegen, dies zu ändern, obwohl uns durch­aus bewusst ist, dass es sich eher um eine symbolische Geste handelt,
weil wir davon ausgehen müssen, dass alle betroffenen Personen bereits ver­storben sind.

Wieso ist es trotzdem sinnvoll und so wichtig, diese Änderung vorzuneh­men? – Erstens wird durch die Angleichung des Opferfürsorgegesetzes an die anderen Sozialentschädigungsgesetze eine einheitliche Rechtslage
geschaffen, die eine Ungleichbehandlung der Opfer verhindert. Zweitens geht es dabei auch um eine historische Gerechtigkeit. Das bedeutet, auch die Verbrechen des Nationalsozialismus anzuerkennen und den Opfern sowie deren


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 167

Hinterbliebenen angemessene Entschädigungen und Anerkennung zukommen zu lassen.

Es umfasst auch die Aufgabe, die historische Wahrheit zu bewahren und gegen das Vergessen sowie gegen Geschichtsrevisionismus zu kämpfen. Die
rechtliche und gesellschaftliche Rehabilitation von zu Unrecht Verurteilten ist ein wesentlicher Schritt, um die Würde der und das Andenken an die
Opfer zu wahren. In diesem Sinne bitte ich um breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.25


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte.


12.25.47

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter
Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen!
Das Opferfürsorgegesetz: Anspruch auf Leistungen nach diesem Opferfürsor­gegesetz – wir haben es schon mehrfach gehört – haben Personen, die
in der NS-Zeit Opfer politischer Verfolgung wurden. Das ist wichtig und auch richtig so.

Ausgenommen waren aber Personen, die während dieser Zeit verurteilt
waren. Da könnte man jetzt sagen: Okay, Verbrecher brauchen nicht unbedingt eine Opferfürsorge, aber das ignoriert auch das Unrecht, dass diesen
Menschen durch die Nationalsozialisten sehr viel angetan wurde. Es wurden ja immerhin auch politische Gegner, Homosexuelle oder auch einfach
Fürsprecher der Demokratie verfolgt und verurteilt. Genau das ist es, was wir jetzt ohnehin nur mehr symbolisch richten können, was aber auch längst überfällig war. Wer sich für Demokratie und Freiheit einsetzt, hätte aus diesem Gesetz nie ausgenommen werden dürfen. Es waren falsche Verurteilun­gen, und wir hätten als Land, wie so oft, in der Aufarbeitung einfach besser sein müssen, um zu zeigen, wie wichtig Demokratie als Fundament ist.


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Wir haben auch am Wochenende erst wieder gesehen: Es braucht ein umfassendes Bekenntnis zur Demokratie. Wir müssen uns viel stärker dafür einsetzen, dass jeder Mensch diesen Glauben an die Demokratie nicht
verliert und wieder stärken kann. Es waren am Sonntag nur knapp mehr als die Hälfte der Menschen wählen. Das sollte eigentlich ein Weckruf für uns
alle im Parlament sein, dass fast die Hälfte der Bevölkerung nicht ausreichend motiviert und interessiert ist, um einen Brief abzuschicken oder eine
Stimme abzugeben.

Nach all dem, was wir über die Wahlen in den USA oder über Einflussnah­men auf Wahlen in Russland wissen, müssen wir alles tun, damit wir im Herbst hier zu einem besseren Wahlergebnis kommen – und ich meine nicht
einzelne Parteiergebnisse, ich meine eine höhere Wahlbeteiligung.

Nutzen wir alle diesen Beschluss, um uns jetzt vor Augen zu führen: Wer sich für Demokratie und Freiheit einsetzt, hat jeden Zuspruch verdient. Lassen
Sie uns besser sein als unsere Vorgänger und motivieren wir die Bevölkerung dafür, Demokratie begeistert zu leben! – (Den Dank auch in Gebärden­sprache ausführend:) Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.28


12.28.28

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit
ist die Debatte geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2588 der Beilagen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 169

Wer dem in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig beschlossen.

12.29.064. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 4038/A der Ab­geordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversiche­rungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2579 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße die Frau Bundesministerin im Hohen Haus und erteile Frau Abge­ordneter Meri Disoski das Wort. – Bitte.


12.29.54

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen
und Zuseher, insbesondere hier auf der Galerie! Beim aktuellen Tagesordnungs­punkt widmen wir uns einem Thema, das oft im Verborgenen bleibt: Ich
spreche vom Schwangerschaftsverlust. Von einem Schwangerschaftsverlust wird gesprochen, wenn eine Frau ihr ungeborenes Kind im Zeitraum vor der 24. Schwangerschaftswoche verliert oder solange es weniger als 500 Gramm wiegt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie hier im Plenarsaal und auch auf
der Galerie eine Frau kennen, die einen Schwangerschaftsverlust erfahren hat, ist ziemlich groß: 12 bis 24 Prozent der schwangeren Frauen haben einen Schwangerschaftsverlust, das ist in etwa jede sechste Frau.

Trotz dieser Häufigkeit, obwohl das so oft vorkommt, ist der Schwangerschafts­verlust nach wie vor ein Tabuthema, über das wir eigentlich nur sehr


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 170

wenig sprechen. In vielen Ländern ist es auch so etwas wie eine gesellschaftli­che, eine soziale Konvention, überhaupt erst dann über eine Schwanger­schaft zu sprechen, wenn der dritte Monat quasi überstanden worden ist, weil erst dann das Risiko für eine mögliche Fehlgeburt deutlich geringer ist.
Wenn also Frauen vor dem dritten Monat einen Schwangerschaftsverlust haben, dann bekommt das Umfeld oft gar nichts davon mit, weil es gar nicht erst wusste, dass die Frau schwanger ist. Das ist schlecht, weil für viele Frauen ein Schwangerschaftsverlust sowohl körperlich als auch psychisch enorm
belastend ist und sie deshalb Unterstützung – etwa durch Ärztinnen, Ärzte, Pflegerinnen, Pfleger oder auch durch Hebammen – brauchen.

Um Frauen bei einem Schwangerschaftsverlust künftig besser zu unterstützen, als das jetzt der Fall ist, beschließen wir deshalb heute ein Gesetz und
ein sehr breites Maßnahmenpaket, das wichtige und längst überfällige Verbesse­rungen für Betroffene mit sich bringt. Der aus meiner Sicht zentralste
Punkt, die aus meiner Sicht zentralste Verbesserung ist, dass Frauen, die einen Schwangerschaftsverlust erleiden, künftig bereits ab der 18. Schwanger­schaftswoche gesetzlich Anspruch auf eine Begleitung durch eine Hebamme haben. Konkret bedeutet das: Betroffene Frauen erhalten in dieser
sehr herausfordernden und für sie auch belastenden Zeit die Unterstützung, die sie benötigen, nämlich kompetente Beratung, Betreuung und auch Pflege
durch qualifizierte Hebammen. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Holzleitner.)

Teil dieses Maßnahmenpakets, das wir heute beschließen, ist außerdem
eine Weiterbildungsoffensive für Ärztinnen und Ärzte, hier insbesondere für Allgemeinmedizinerinnen, -mediziner, auch für Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie für Hebammen und für Beraterinnen und Berater in Fa­milien-, Frauen- und auch Mädchenberatungsstellen. Wir werden eine Broschüre mit dem Titel „Stille Geburt oder Tod des neugeborenen Kindes“ zur Infor­mation für betroffene Eltern und auch als Beitrag zur Bewusstseinsbildung und zur Enttabuisierung auf den Weg bringen. Außerdem prüft eine


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 171

interdisziplinäre Arbeitsgruppe die Erweiterung der Definition Totgeburt sowie damit etwaig einhergehende Ansprüche betroffener Frauen, wie zum Beispiel den Anspruch auf Wochengeld, auf Kündigungs- und Entlassungsschutz.

Mit diesem Maßnahmenpaket setzen wir tatsächlich einen wichtigen
ersten Schritt. Wir wollen damit einerseits wie gesagt das Thema Schwanger­schaftsverlust enttabuisieren und andererseits den betroffenen Frauen,
ihren Partnern und auch Partnerinnen zur Seite stehen.

Mir ist es ein dringendes Anliegen, an dieser Stelle den Sternchenmamas, dem Verein für Betroffene von Schwangerschaftsverlust, ein sehr herzliches
Danke zu sagen. Die kämpfen sehr engagiert und ehrenamtlich beherzt für Ver­besserungen für von Schwangerschaftsverlust Betroffene, haben dazu
im Juni 2023 auch eine Bürger:inneninitiative eingebracht, und mit dem Gesetz, das wir heute hier hoffentlich einstimmig beschließen werden, sind einige
ihrer Forderungen umgesetzt. Danke für ihr Engagement! (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Kaniak.)

Klar ist für uns auch: Dieses Maßnahmenpaket ist ein erster, ein wichtiger Schritt; in Zukunft müssen weitere Schritte folgen, um die Situation von Stern­chenmamas weiter zu verbessern, um sie noch besser zu unterstützen.
Daran müssen wir weiterhin mit aller Kraft arbeiten, und ich kann Ihnen verspre­chen: Wir Grüne werden das tun. Es ist uns ein großes Anliegen, dass wir gemeinsam dafür sorgen, dass Frauen nach dem Verlust einer Schwangerschaft, eines ungeborenen Kindes die bestmögliche Unterstützung erhalten
und auch dass das Thema Schwangerschaftsverlust nicht länger tabuisiert ist.

In diesem Sinne hoffe ich wirklich auf einen einstimmigen Beschluss,
bedanke mich und vertraue darauf, dass wir das heute hier schaffen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.34


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva Maria Holz­leitner. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 172

12.34.20

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der Schwangerschaftsverlust ist tatsächlich nach wie vor
ein Thema, das viel zu oft tabuisiert wird. Es wird nicht darüber gesprochen, obwohl jede dritte Frau in ihrem Leben wahrscheinlich eine Fehlgeburt erleidet. Nicht immer nimmt eine Schwangerschaft einen glücklichen Verlauf. Unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass das Kind im Mutterleib oder auch – in Österreich in sehr seltenen Fällen – bei der Geburt verstirbt. Für Eltern, für Familienangehörige bedeutet das einen sehr, sehr schwerwiegenden Verlust.

Wird das Kind tot geboren oder verstirbt es während der Geburt und hat
es ein Gewicht von 500 Gramm oder mehr, spricht man von einer Totgeburt; stirbt das Kind und hat es weniger als 500 Gramm, spricht man eben von einem Schwangerschaftsverlust beziehungsweise von einer Fehlgeburt. Es geht
aber nicht nur um diese technischen Details, es geht vor allem auch
um die Schicksale, die dahinterstehen, und um die betroffenen Menschen, die diesen Verlust als extrem schmerzlich empfinden. Betroffene sind emo­tional wirklich stark belastet. Wird ihnen nicht die Möglichkeit eingeräumt, diesen Verlust entsprechend zu verarbeiten, Unterstützung zu bekom­men, können sich durchaus auch weitere Krankheitsbilder entwickeln, wie Depressionen, Angststörungen, Suchtabhängigkeit oder in den
schlimmsten Fällen sogar auch Krebserkrankungen. Ein Krankenstand reicht oftmals nicht aus, um dieses Trauma abzuwenden oder zu überwinden.
Deshalb ist es auch aus gesundheitspolitischer Sicht wirklich extrem wichtig, dass hier Maßnahmen gesetzt werden, und das wird heute – und wir
stimmen diesem Antrag auch zu – tatsächlich getan.

Die Betroffenen brauchen Unterstützung, Erholung und vor allem auch Beistand. Im Gleichbehandlungsausschuss haben wir über dieses Thema mittlerweile mehrfach gesprochen, und es ist gut so, dass wir heute auch hier im Plenum –


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 173

weil ein Ausschuss leider nicht medienöffentlich ist – über das Thema Schwangerschaftsverlust sprechen und diese Unterstützung den Betroffenen auch zukommt.

Auch mein Dank gilt dem Verein Sternchenmamas, dem Verein Sternen­kind, dem Verein Pusteblume, dem Verein Augenblick und auch
dem Verein Wandelstern. Sie haben sich an uns Abgeordnete gewendet und uns ihre Geschichten erzählt. Dass man so offen mit der eigenen Geschichte,
mit der eigenen Betroffenheit umgeht und auch ganz klare Worte dafür findet, ist nicht selbstverständlich, weil das Thema oftmals wirklich nach wie
vor mit Scham behaftet ist. Deshalb einen riesengroßen Dank an die Vereine, die laut sind für dieses Thema, die es offen ansprechen und hier auch so stark
Druck gemacht haben. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abgeordneten Bogner-Strauß und Pfurtscheller.)

Wir sind sehr froh, dass mit der Weiterbildung für Gesundheitspersonal,
für die Beratungsstellen und vor allem auch mit dem Hebammenbeistand Betrof­fenen nun besser geholfen werden kann.

Thematisch zu diesem Tagesordnungspunkt passend wird aber später
auch noch ein Initiativantrag der Regierungsfraktionen eingebracht: Die HPV-Impfung soll für alle bis 30 ausgeweitet werden, und das ist großartig.
Die HPV-Impfung ist 2014 damals unter Gesundheitsminister Alois Stöger auch ins nationale Impfprogramm aufgenommen worden, und sie ist ein wirksa­mer Schutz im Kampf gegen Gebärmutterhalskrebs. Deshalb ist es umso wichti­ger, dass diese nach wie vor sehr teure Impfung nun auch für alle
unter 30 kostenlos zur Verfügung gestellt wird, weil wir wissen, dass diese drei Teilimpfungen, die benötigt werden, nach wie vor 600 Euro kosten.
Viele junge Menschen wünschen sich eine Teilimpfung zu Weihnachten, eine zum Geburtstag, damit diese Kosten auch gestemmt werden können.
Diese Erweiterung bis 30 Jahre ist daher ein guter Schritt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 174

Wir wollen aber auch, dass das langfristig abgesichert wird. Aktuell sieht der vor­liegende Vorschlag nur eine Absicherung bis März 2025 vor. Wir wollen,
dass die HPV-Impfung tatsächlich auch für alle kostenlos zur Verfügung gestellt wird, weil sie schützt, weil sie wichtig ist, weil wir damit auch tatsächlich
eine Krebserkrankung in die Geschichtsbücher verbannen können.

Ich möchte an dieser Stelle alle jungen Menschen, die unter 30 sind und von diesem Angebot Gebrauch machen können, aufrufen, dieses Angebot
auch anzunehmen – nicht nur junge Frauen, die dadurch eben den Schutz vor Gebärmutterhalskrebs bekommen, sondern vor allem auch junge
Männer, die als Überträger da auch klar angesprochen werden müssen, denn mit der HPV-Impfung können wir gemeinsam Gebärmutterhalskrebs auch tatsächlich bekämpfen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)

12.39


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rosa
Ecker. – Bitte sehr.


12.39.31

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Mi­nister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bild­schirmen! Eine Fehlgeburt ist ein Abschied vom Anfang, und sie kehrt den uns vertrauten Lebenskreislauf um. Jede sechste Frau, wir haben es schon
gehört, erlebt eine Fehlgeburt, und es wird kaum thematisiert. Es
ist auch schwierig. Was sagt man einer Frau nach einer Fehlgeburt? Man fürchtet die Antwort: Ihr habt ja keine Ahnung, wovon ihr redet, ihr habt ja keine Ahnung, wie es mir geht! – Trauer und Hilflosigkeit, Angst vor Kinderlosig­keit, Schuldgefühle, verzweifelte Suche nach Gründen: von Erbgut­störung bis Folsäuremangel, vom stressigen Alltag bis zur psychischen Belastung. Meist sind die Gründe nicht zu finden. Und wie geht frau damit um? –
Manche brauchen Zeit, Zeit, um zu trauern, Zeit, sich zurechtzufinden. Manche


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 175

stürzen sich in Arbeit. Die gesamte Lebensplanung scheint ungewiss. Manche sprechen darüber, meist wird geschwiegen.

Auch für den vermeintlich werdenden Vater ist das eine Situation, mit der er erst umgehen muss, er hat auch den Verlust erlebt. Die Angst und Sorge vor
einer neuerlichen Schwangerschaft, vor einer weiteren Fehlgeburt ist präsent, und die Frau kämpft mit körperlichen Veränderungen, schließlich war ihr
Körper ja auch auf Schwangerschaft programmiert. Für all das ist ab September die Unterstützung durch Hebammen möglich, von der körperlich-gesund­heitlichen Seite bis zur psychischen Unterstützung, zum Reden mit einer unbe­teiligten Dritten, einer Frau, die aber zu 100 Prozent weiß, wovon gespro­chen wird. Das gibt es eben als Versicherungsleistung bei Fehlgeburten ab der vollendeten 18. Schwangerschaftswoche.

Sehr oft werden Frauen nach Fehlgeburten wieder schwanger, Kinder bereichern das Leben, aber trotzdem wird das Sternenkind immer in Gedanken da sein und auch ein Teil der Familie bleiben. An dieser Stelle richte auch
ich einen herzlichen Dank an die Sternchenmamas mit Monika Romaniewicz und Miriam Jakl. Sie werden sich weiterhin für diese Frauen einsetzen, die noch
mehr Unterstützung brauchen.

Manche Gesetze werden sogar rückwirkend beschlossen, das hatten
wir erst beim vorvorigen Tagesordnungspunkt, und auch dieses Gesetz hätte man mit 1. Juli oder mit 1. August beschließen können. Es kommt aber
erst mit 1. September, und das bedauern wir.

Was auch noch fehlt, ist der Wochengeldanspruch für diese Frauen. Der So­zialausschuss hat ja das Sonderwochengeld beschlossen, um die Wochengeldfalle zu reparieren. Das wäre ja auch bei Fehlgeburten eine Lösung. Frau
Minister Raab, Sie haben im Ausschuss eine Opt-in-Möglichkeit beim Wochen­geld angedacht. Wir denken, dass eine Opt-out-Version eine bessere arbeitsrechtliche Akzeptanz hätte.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 176

Wir werden auch eine verstärkte Ausbildungsoffensive brauchen, um die Ver­sorgung mit Hebammen sicherzustellen.

Was zusätzlich noch offen ist, ist die Versorgung von Frauen, die nach
der Geburt ihres Kindes in einer psychischen Krise stecken. Auch davon ist jede fünfte Frau und Mutter betroffen. Wochenbettdepressionen werden
oft als Stimmungsschwankungen abgetan. Es gibt nur eine einzige Ambulanz österreichweit, es gibt bundesweit nur zehn stationäre Betten.
Wir bräuchten mindestens 70, und das in einer familienfreundlichen Entfernung.

Super, dass es jetzt mehr Unterstützung rund um das Thema Fehlgeburten
gibt! Genauso brauchen aber auch frischgebackene Mamis mit Angstzuständen und mit Schuldgefühlen mehr Unterstützung und zumindest ein stationäres
Bett zur Behandlung. Ein dementsprechender Antrag liegt im
Ausschuss vor. Vielleicht schaffen wir ja doch noch eine positive Umsetzung. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Schallmeiner.)

12.43


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisa­beth Pfurtscheller. – Bitte.


12.43.26

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher
hier oben auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Kolleginnen Vorrednerinnen haben die Problemstellung
schon ausgezeichnet dargestellt und auch schon sehr ausführlich erläutert, was wir heute alles beschließen und was zu diesem Themenkreis Schwanger­schaftsverlust umgesetzt werden soll. Ich möchte versuchen, noch ein paar Din­ge, die mir persönlich auch sehr wichtig sind, zu ergänzen.

Ich glaube, dass gerade bei diesem Thema, das eben mit einem so großen Tabu belegt ist, der ganz große Dank wirklich den Initiator:innen der Bürgerini­tiative Mut zeigen gebührt, der Obfrau Monika Romaniewicz, die mit anderen


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Mitstreiterinnen und Mitstreitern auch bei uns in den Parteien vorge­sprochen hat und die Problemstellung erläutert hat. Gerade bei so einem Thema ist es unglaublich wichtig, dass die Initiative auch von den Betroffenen
kommt, aus der Bevölkerung kommt, weil wir manchmal, das muss man zugeben, bei der Fülle an Themen, die wir zu bearbeiten haben, auch kleine blinde
Flecken haben. Deswegen auch von meiner Seite ganz herzlichen Dank an die Initiatorinnen und Initiatoren für den Mut, für die eindringliche Bericht­erstattung, ganz herzlichen Dank aber auch an unsere Frau Ministerin, die das Thema sofort aufgenommen hat, und an die Kolleginnen und
Kollegen, die bei der Umsetzung der Maßnahmen auch mitgearbeitet haben.

Ich finde es ganz wichtig, auch noch zu betonen oder noch einmal hervorzuheben, dass wir bei der Bearbeitung dieses Anliegens nicht am Ende angelangt sind, sondern ich ganz persönlich halte auch diese Einrichtung
der Arbeitsgruppe für sehr wichtig. Einer der größten Wünsche der Betroffenen war eben, dass erstens die Definition der Totgeburt, so wie sie im Gesetz momentan festgelegt ist, noch einmal genauer angeschaut wird und auch mit den medizinischen Möglichkeiten, die es heute für Frühchen und
allerfrüheste Frühchen, die lebend zur Welt kommen, gibt, abgeglichen wird.

Zweitens ist es auch ganz wichtig, dass wir abklären, wie wir den
betroffenen Müttern in Bezug auf den Mutterschutz helfen können. Da gibt es nämlich unterschiedliche Auffassungen, auch unter den Müttern: Manche möchten eben gerne Mutterschutz wahrnehmen, andere nicht oder nur kürzere Zeit, deswegen auch jetzt die Diskussion über Opt-out- oder Opt-in-Mög­lichkeiten beim Mutterschutz.

Was mir auch noch wichtig ist, ist, mich bei den Hebammen und Hebammenverbänden zu bedanken. Die Hebammen haben auch sehr eindrück­lich darauf hingewiesen, dass es da eine Versorgungslücke gibt. Es freut
mich sehr, dass die Hebammen aufgrund dieser Maßnahme, die wir heute be­schließen, dass die betroffenen Frauen Hebammenbetreuung schon
ab der 18. Schwangerschaftswoche kostenlos in Anspruch nehmen können, auch


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 178

aufgewertet werden. Die Hebammen leisten einen unglaublich wichtigen
Beitrag für die Mütter bei der Geburt und auch schon vor der Geburt und nach der Geburt. Das wird manchmal etwas unterschätzt und vielleicht auch
von manchen Medizinern ganz gerne einmal ein bisschen kleinge­redet. Ich glaube, die Anerkennung tut den Hebammen als Ganzes gut. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Was mir auch noch ein großes Anliegen ist, ist das Thema der Aufarbeitung
so eines Verlustes. Es wurde schon gesagt, das ist natürlich extrem
wichtig für die Mütter und auch für die betroffenen Väter, ich möchte aber die Betroffenen und alle, die Hilfestellung geben, bitten, sich auch um die Geschwisterkinder zu kümmern. Geschwisterkinder werden oft nicht informiert beziehungsweise versucht man, ihnen solche Ereignisse zu verschweigen.
Sie spüren aber intuitiv, dass mit der Mama etwas nicht stimmt, sie spüren, dass mit dem Papa etwas nicht stimmt, dass alle traurig sind, und können es sich
nicht erklären. Daher noch einmal mein Appell an alle: Bitte nicht sozusagen das Umfeld von Mutter und Vater vergessen, bitte nicht die Geschwisterkinder vergessen!

Insgesamt, glaube ich, ist das Paket, das wir heute beschließen, ein
großer, wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es gibt noch ein bisschen etwas zu tun. Den Initiatorinnen und Initiatoren der Bürgerinitiative möchte ich
auch sagen: Die Bürgerinitiative bleibt über die Gesetzgebungsperiode hinaus bestehen. Das heißt, sie verfällt nicht, sondern muss weiter behandelt
werden. Sie befindet sich momentan im Familienausschuss. Das bedeutet, im Herbst wird weitergearbeitet, auch von parlamentarischer Seite her,
nicht nur durch die Arbeitsgruppe. Ich wünsche gutes Gelingen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.48


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 179

12.48.58

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Frau Präsidentin! Der Verlust
eines Kindes ist, glaube ich, so ziemlich das Schlimmste, was man sich vorstellen kann. Gerade wenn man sich als Paar auf ein neues Leben vorbereitet
und eine mehrköpfige Familie werden möchte und dann einen Verlust erleidet, ist es, glaube ich, noch viel schwerer zu verkraften.

Es gibt eigentlich keine Möglichkeit, wie man richtig darauf reagiert.
Manche Frauen brauchen Ruhe, wollen sich für ihre Trauerarbeit zurückziehen. Manche stürzen sich ins Arbeitsleben, um sich abzulenken. Da ist jede
Frau komplett unterschiedlich, so individuell, wie wir alle sind. Es braucht auch ganz verschiedene Ansätze. Eines haben sie aber alle gemeinsam, und das
ist der körperliche Verlust der Schwangerschaft.

Dass wir die Möglichkeit eines Hebammenbesuchs schaffen, ist deshalb irrsinnig wichtig, damit die Frauen mit der genau passenden medizinischen Betreuung
mit diesem Verlust umgehen können.

Was wir aber gerne hätten, ist eine tatsächliche Enttabuisierung dieses Themas. Fehl- und Totgeburten passieren nun einmal, so schlimm das ist. Vielen
Frauen fällt es irrsinnig schwer, darüber zu sprechen. Sie trauen sich vielleicht auch nicht, in Krankenstand zu gehen oder psychische Unterstützung,
Beratung aufzusuchen. Wir brauchen einen offenen gesellschaftlichen Umgang damit, sodass wir über diese Situationen sprechen können, es verbalisieren können.

Was wir aber noch brauchen, ist die psychische Versorgung. Kollegin Pfurtscheller hat es angesprochen: Die psychische Versorgung ist ganz wichtig für beide Elternteile, für die Geschwisterkinder, auch für die umliegende
Familie. Es müssen also einfach alle in die psychische Aufarbeitung dieses Ver­lustes einbezogen werden. Wir wissen, wie angespannt die psychische Versorgungssituation in Österreich im Moment ist, aber darüber geredet gehört trotzdem.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 180

Wir müssen auch schauen, welche Möglichkeiten die Frauen im Arbeits­recht haben, um für sich selbst die ideale Form der Trauerarbeit und die Zeit dafür zu finden, und das wirklich individuellst.

Was es neben dem Fokus auf den Verlust aber trotzdem auch braucht,
ist die Unterstützung beim Kinderwunsch. Wir müssen darüber sprechen, wie Familienplanung funktioniert und welche Möglichkeiten es noch gibt. Beziehungen können an Totgeburten scheitern. Andere versuchen es aber trotzdem irgendwann später mit medizinischer Unterstützung oder
suchen sich eine Samenspende.

Wir schaffen jetzt eine bessere Versorgung für die Frauen, die ein Kind verlieren, auf der körperlichen Ebene, aber es fehlt noch viel mehr. Wir müssen
bedenken, wie wir Frauen – nicht nur verheiratete Frauen, auch alleinstehende Frauen – dabei unterstützen können, sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen
und über Adoption und Pflegeelternschaft nachzudenken.

Lassen Sie uns diese Erweiterung der Versorgung beim Schwangerschaftsverlust auch als Anlass nehmen, über die Unterstützung für Familien in allen ihren Formen zu reden, sodass diese hoffentlich neben dem fürsorglichen Zugang im Umgang mit dem Tod auch den Weg über ein neues Leben finden. Wir
brauchen bei einem Kinderwunsch so viel Unterstützung wie möglich, weil Kinder unsere Zukunft sind. – (Den Dank auch in Gebärdensprache
ausführend:)
Danke. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ so­wie der Abgeordneten Disoski und Schallmeiner.)

12.52


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Susanne
Raab zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.


12.52.57

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 181

Familien die zutiefst schmerzhafte und tragische Erfahrung einer Fehlgeburt oder einer Totgeburt machen, dann zieht das den werdenden Müttern,
aber eben auch den Papas, die sich auch auf das Kind gefreut haben, einfach den Boden unter den Füßen weg.

Es war mir so wichtig, dass wir in diesem Bereich etwas unternehmen, denn ich weiß von vielen Frauen, dass sie in so einer Situation nicht die Unterstüt­zung bekommen haben, die sie von fachlicher Seite gebraucht hätten, und wie auch schon festgestellt wurde: Es ist ein Thema, das in unserer Gesell­schaft enorm tabuisiert ist, obwohl es ganz, ganz viele Frauen und Familien betrifft.

Die Zeit nach einer Fehl- oder Totgeburt ist oftmals geprägt von Stille, auch von Unsichtbarkeit, von großer Unsicherheit – gerade bei den Frauen. Die betroffenen Frauen aus den Bürgerinitiativen haben mir berichtet, dass man sich einfach quält, quälende Fragen stellt: Warum hat das mein Körper nicht geschafft? Was habe ich womöglich falsch gemacht? – Mit diesen Fragen dürfen wir die Frauen nicht alleinlassen. Das ist ganz wichtig, um diese Fragen auch auflösen zu können. Ich will nicht, dass die Familien in solchen Ausnah­mesituationen alleine sind.

Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass jede Familie die beste Unterstützung bekommt, um nach solch einer furchtbaren Situation vielleicht auch wieder Hoffnung schöpfen zu können. Deshalb soll heute ein Maß­nahmenpaket beschlossen werden.

Wir haben uns dafür entschieden, dass die fachlich qualifizierten Personen, die dabei die beste Unterstützung bieten können, die Hebammen sind, denn
die Hebammen sind jene, die auf der einen Seite auf die körperlichen Veränderungen eingehen können, die mit einer Schwangerschaft oder mit einer Fehl- oder Totgeburt einhergehen, und auf der anderen Seite auch psychologisch gut geschult sind, um mit dem seelischen Schmerz der Eltern, der Mütter, der Väter umgehen zu können und sie dabei unterstützen zu können.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 182

Dann braucht es natürlich eine längerfristige Begleitung. Da möchte ich die Ge­legenheit nutzen, auf die 400 Familienberatungsstellen in Österreich, auf
ein flächendeckendes Netz von Frauen- und Mädchenberatungsstellen
in Österreich hinzuweisen. In jedem Bezirk gibt es eine Beratungsstelle, die ganz niederschwellig für die Familien da ist, wo es auch großartige
Psycholog:innen gibt, die in solchen Situationen unterstützen können.

Natürlich brauchen wir auch die Ärztinnen und Ärzte. Deshalb haben wir ge­meinsam mit dem Gesundheitsminister, dem ich auch meinen Dank
aussprechen möchte, beschlossen, dass es eine Weiterbildungsoffensive für Ärztinnen und Ärzte gibt, dass es zu dem Thema neue Richtlinien für
Ärztinnen und Ärzte geben wird und dass wir natürlich auch – da sind wir schon dabei – neue Informationsmaterialien zur stillen Geburt oder zum Tod
eines neugeborenen Kindes erstellen werden, die auch breit
ausgegeben werden.

Abseits davon müssen wir uns auch überlegen: Wie können wir das Thema Wo­chengeld, Mutterschutz angehen? Da ist mir eines ganz wichtig: Wie
bereits von meinen Vorrednerinnen erwähnt geht jede Frau unterschiedlich damit um. Es gibt Frauen, die einen Mutterschutz brauchen, um länger
Zeit zu haben, mit der Trauer umzugehen und die Trauer zu bewältigen. Es gibt andere Frauen, die sich schneller wieder in die Arbeit stürzen und sich
auch ablenken wollen. Es ist mir wichtig, dass wir ein System schaffen, in dem die individuelle Selbstbestimmung der Frau auch gewahrt bleibt. Zu
diesem Zweck haben wir mit dem Gesundheitsministerium, auch mit meinem Ressort, mit Fachexpertinnen und -experten eine Expertengruppe
eingerichtet, mit der wir versuchen werden, eine Lösung zu finden. Ich bedanke mich für die Diskussionen dazu, die wir im Ausschuss zuletzt auch mit
den Abgeordneten hatten.

Abschließend möchte auch ich mich ganz herzlich bei den zivilgesellschaftlichen Initiativen bedanken, bei den Sternchenmamas und bei allen weiteren
Initiativen der betroffenen Frauen, die uns dadurch, dass sie ihr persönliches


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 183

Schicksal und ihre Geschichte geteilt haben, einen großen, umfassenden
Einblick gegeben haben, um zu erkennen, was es braucht, damit wir die Frauen bestmöglich unterstützen.

Mit dem heute zu beschließenden Maßnahmenpaket möchten wir
daher die Rahmenbedingungen und die Unterstützungsmöglichkeiten für Frauen und Familien schaffen und dafür sorgen, dass sie in diesen tragischen Situationen mit ihren Gedanken und Gefühlen nicht alleingelassen werden. – Vielen Dank für eine hoffentlich breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP
sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

12.58


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner zu Wort gemeldet. – Bitte.


12.58.12

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bild­schirmen! Ich habe mich im Frühjahr 2023 das erste Mal mit Aktivistin­nen und auch Aktivisten getroffen, mit Sternchenmamas, mit Hebammen, die mir damals in einem sehr eindringlichen und sehr persönlichen Gespräch ihre
eigene, persönliche Geschichte oder die Geschichten, die die Hebammen erlebt haben, nahegebracht haben, erzählt haben und mir das Thema vor Augen geführt haben; wie viele Frauen das betrifft, wie viele Familien, auch wie viele Männer bis zu einem gewissen Grad. In allererster Linie betrifft es aber
natürlich die Frauen und dass sich diese Frauen, die davon betroffen sind, oft­mals alleine fühlen – zu Recht alleine fühlen; also das Gefühl ist zu
Recht da –, weil sie eben auch alleingelassen werden oder wurden. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Es war ein sehr bewegender Termin damals, ich kann mich noch sehr
gut daran erinnern. Es hat mich sehr berührt, und ich bin ehrlicherweise auch


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irgendwie mit dem Gefühl hinausgegangen: Ich bin eigentlich froh, dass ich das selbst nie miterleben musste und auch nie werde miterleben müssen.

Das hat mir damals schon auch, so ehrlich muss ich sein, die Augen geöffnet, und ich finde es gut, dass wir heute hier sind und einen Beschluss fassen
werden, der zumindest ein bisschen Erleichterung bringen wird, der zumindest einmal einen Schritt in die richtige Richtung bringen wird, der vor allem
auch mit den Hebammen einen Berufszweig in den Fokus rücken wird, der in unserem Land in der Vergangenheit vielleicht ein bisschen unterschätzt
worden ist. Vor allem ist es ein Beschluss, der im Endeffekt so etwas wie ein erster Schritt oder ein erster ganz, ganz großer Schritt in die richtige
Richtung sein wird. Das Thema selbst oder die davon betroffenen Rechtsma­terien sind nämlich nicht einfach nur einem Ministerium eindeutig zuge­ordnet. Von daher ist es auch gut, wenn es die Arbeitsgruppe gibt und wenn man sich weiterhin damit beschäftigen wird. (Beifall bei Abgeordneten
von Grünen und ÖVP.)

Abschließend möchte ich noch dort einhaken, wo vorhin Kollegin Holzleitner aufgehört hat, nämlich bei der HPV-Impfung. Es ist ein sehr wichtiger
Beschluss, der letzte Woche von der Bundes-Zielsteuerungskommission Ge­sundheit getroffen wurde. Es ist der Beschluss, der es uns ermöglichen
wird, offene Impflücken zu schließen, der dafür sorgt, dass diese
sehr teure Impfung in Zukunft für Männer und Frauen gleichermaßen bis 30 kos­tenlos sein wird.

Ich schließe mich da an und bitte darum: Nutzt dieses Angebot, das
euch da gemacht wird – es ist der beste Schutz gegen Gebärmutterhalskrebs, gegen viele andere Krankheiten
 –, und denkt vor allem auch daran:
Diesen Schutz könnt ihr mit 14 für euch selbst bestimmen! Ab 14 ist es eure Entscheidung, ob ihr dieses Angebot annehmt. Geht bitte zu den
Ärztinnen und Ärzten und lasst euch aufklären! Nehmt dieses Angebot an!


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 185

Ganz zum Abschluss möchte ich dazu passend noch einen Abänderungs­antrag zum vorliegenden Antrag einbringen. Dieser Abänderungsantrag verlän­gert die bisherigen Bestimmungen zur Finanzierung der Covid-19-Schutz­impfung.

*****

Ich bitte auch hier um breite Zustimmung. Der Antrag sollte in der Zwischenzeit ausgeteilt worden sein. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.01

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner

und Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 4038/A der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2579 d.B.) (TOP 4)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Die Z 2 wird durch folgende Z 2 bis 6 ersetzt:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 186

»2. Im § 747 wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:

„(2a) Abs. 2 gilt auch für Impfungen, die von einer durch ein Bundesland oder eine Gemeinde eingerichteten öffentlichen Impfstelle durchgeführt wurden.“

3. Im § 786 Abs. 3 wird der Ausdruck „31. August 2024“ durch den Ausdruck
„31. März 2025“ ersetzt.

4. Im § 786 Abs. 5 dritter Teilstrich wird der Ausdruck „31. März 2025“ durch den Ausdruck „31. Dezember 2025,“ ersetzt.

5. Im § 786 Abs. 5 wird nach dem dritten Teilstrich folgender vierter Teilstrich angefügt:

              „–          aus dem Jahr 2025                  bis längstens 31. März 2026“

6. Nach § 801 wird folgender § 802 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmungen zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2024

§ 802. (1) § 786 Abs. 3 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. xxx/2024 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) § 747 Abs. 2a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024
tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2025 außer Kraft.

(3) § 158 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024
tritt mit 1. September 2024 in Kraft und ist auf ab diesem Zeitpunkt in Anspruch genommene Leistungen anwendbar.“«

Art. 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird
wie folgt geändert:

Die Z 2 wird durch folgende Z 2 bis 6 ersetzt:

»2. Im § 384 wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Abs. 2 gilt auch für Impfungen, die von einer durch ein Bundesland oder eine Gemeinde eingerichteten öffentlichen Impfstelle durchgeführt wurden.“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 187

3. Im § 408 Abs. 3 wird der Ausdruck „31. August 2024“ durch den Ausdruck
„31. März 2025“ ersetzt.

4. Im § 408 Abs. 5 dritter Teilstrich wird der Ausdruck „31. März 2025“ durch den Ausdruck „31. Dezember 2025,“ ersetzt.

5. Im § 408 Abs. 5 wird nach dem dritten Teilstrich folgender vierter Teilstrich angefügt:

              „–          aus dem Jahr 2025                  bis längstens 31. März 2026“

6. Nach § 412 wird folgender § 413 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmungen zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2024

§ 413. (1) § 408 Abs. 3 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. xxx/2024 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) § 384 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024
tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2025 außer Kraft.

(3) § 102 Abs. la in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024
tritt mit 1. September 2024 in Kraft und ist auf ab diesem Zeitpunkt in Anspruch genommene Leistungen anwendbar.“«

Art. 3 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Die Z 2 wird durch folgende Z 2 bis 6 ersetzt:

»2. Im § 378 wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Abs. 2 gilt auch für Impfungen, die von einer durch ein Bundesland oder eine Gemeinde eingerichteten öffentlichen Impfstelle durchgeführt wurden.“

3. Im § 403 Abs. 3 wird der Ausdruck „31. August 2024“ durch den Ausdruck
„31. März 2025“ ersetzt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 188

4. Im § 403 Abs. 5 dritter Teilstrich wird der Ausdruck „31. März 2025“ durch den Ausdruck „31. Dezember 2025,“ ersetzt.

5. Im § 403 Abs. 5 wird nach dem dritten Teilstrich folgender vierter Teilstrich angefügt:

              „–          aus dem Jahr 2025                  bis längstens 31. März 2026“

6. Nach § 407 wird folgender § 408 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmungen zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2024

§ 408. (1) § 403 Abs. 3 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. xxx/2024 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) § 378 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024
tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2025 außer Kraft.

(3) § 97 Abs. 3a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024
tritt mit 1. September 2024 in Kraft und ist auf ab diesem Zeitpunkt in Anspruch genommene Leistungen anwendbar.“«

Art. 4 (Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Die Z 2 wird durch folgende Z 2 bis 6ersetzt:

»2. Im § 263 wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Abs. 2 gilt auch für Impfungen, die von einer durch ein Bundesland oder eine Gemeinde eingerichteten öffentlichen Impfstelle durchgeführt wurden.“

3. Im § 284 Abs. 3 wird der Ausdruck „31. August 2024“ durch den Ausdruck
„31. März 2025“ ersetzt.

4. Im § 284 Abs. 5 dritter Teilstrich wird der Ausdruck „31. März 2025“ durch den Ausdruck „31. Dezember 2025,“ ersetzt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 189

5. Im § 284 Abs. 5 wird nach dem dritten Teilstrich folgender vierter Teilstrich angefügt:

              „–          aus dem Jahr 2025                  bis längstens 31. März 2026“

6. Nach § 288 wird folgender § 289 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmungen zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2024

§ 289. (1) § 284 Abs. 3 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. xxx/2024 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) § 263 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024
tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2025 außer Kraft.

(3) § 74 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024
tritt mit 1. September 2024 in Kraft und ist auf ab diesem Zeitpunkt in Anspruch genommene Leistungen anzuwenden.“«

Begründung

Die Träger der Krankenversicherung leisten bis inklusive 31. März 2025 weiterhin ein Honorar in Höhe von 15 Euro für die Durchführung von Impfungen gegen
SARS-CoV-2 im niedergelasssenen Bereich. Die Kosten werden durch den Bund er­setzt. Darüber hinaus können auch Impfungen, die in einer öffentlichen
Impfstelle durchgeführt werden, vom jeweiligen Bundesland bzw. der jeweiligen Gemeinde mit dem jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger zu
den selben Konditionen verrechnet werden.

Die erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind von den Trägern der Krankenversicherung dem/der Bundesminister/in für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für Aufwendungen aus dem Jahr 2024 bis 31. Dezem­ber 2025 und für Aufwendungen aus dem Jahr 2025 bis 31. März 2026 bei sonsti­gem Anspruchsverlust vorzulegen.

*****



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 190

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Frau Mag.a Dr.in Petra Oberrauner. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.01.57

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Galerie! Ich darf als Erstes im Namen meines Kollegen, des Nationalratsabgeordneten Alois Schroll, die Schülerinnen und Schüler
der HAK, HAS und IT-HTL Ybbs an der Donau mit ihrer Professorin und ihrem Professor begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Auch ich darf zu diesem Thema sprechen und möchte sagen, dass der Tod eines Kindes natürlich das Schlimmste ist, was Eltern und auch Geschwistern
passieren kann. Die Trauer ist unfassbar groß, der Verlust kaum zu begreifen, und die Mütter und die Familien, die so ein Unglück durchleben müssen,
müssen sich auch darauf verlassen können, dass ihnen Hilfe und Unterstützung angeboten wird.

Das gilt auch für die Eltern von Sternchenkindern, die aufgrund der bislang be­stehenden 500-Gramm-Regel aber keinen Anspruch auf Mutterschutz, kassenfinanzierte Hebammenbetreuung und Bestattungskostenbeitrag haben.

Ich möchte unterstreichen, wie wichtig das gemeinsame Trauern ist. Wir
haben auf den Friedhöfen gesehen, dass es Stellen gegeben hat, wo Frauen um ihre anonym bestatteten Kinder getrauert haben, die Kinder waren nicht
mit dem Namen ausgewiesen. Ich war selber für die Friedhöfe zuständig und ha­be das mit den Vereinen, die das gefordert haben, verändert. Das gemein­same Trauern und die Benennung der Kinder, die dort begraben sind, mit einem Namen hat die Trauer nicht erleichtert, aber es hat die Menschen verbun­den. Sie haben gesehen: Ich bin nicht allein mit diesem Thema! – Ich glaube, das


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ist ein wertvoller Beitrag, um dieser Thematik würdevoll und respektvoll zu begegnen.

Die Mütter und Familien haben eine schwere Last zu bewältigen, und oft haben die betroffenen Mütter und Familien wichtige Hilfe und Schutz nicht
erfahren. Mit diesem Gesetz, mit diesen Veränderungen, die wir jetzt vorneh­men, ist es möglich, dass einfach besser geholfen werden kann und
dass die Hebammenbetreuung auch für jene Mütter vorgesehen ist, die ihr Kind nach Vollendung der 18. Schwangerschaftswoche verloren haben. Das
ist ein wichtiger Antrag, der einstimmig beschlossen werden sollte – wir werden zustimmen – und der auch zeigt, dass wir in diesem Parlament für wichtige Fragen durchaus auch Einigkeit zeigen können.

Als SPÖ wünschen wir uns die Ausdehnung des Mutterschutzes auf die betrof­fenen Frauen, einen zusätzlichen wichtigen Schutz und eine Sicherheit
im Hinblick auf Ansprüche, die sie dann auch haben, auch mit Blick auf das Wo­chengeld sowie den Kündigungs- und Entlassungsschutz. Das ist ein
wichtiger Punkt, denn wenn Frauen trauern, müssen sie auch sicher sein können, dass sie ihre Arbeit nicht verlieren, weil sie diese Zeit brauchen.

Ein entsprechender Antrag – die Erweiterung dieses Antrages – liegt vor. Er ist im Gleichbehandlungsausschuss bedauerlicherweise vertagt worden. Ich
hoffe, dass die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe uns auch zu diesen Fragen möglichst bald Lösungsvorschläge präsentieren kann und wir dann
im Sinne der betroffenen Frauen noch in dieser Gesetzgebungsperiode zu einem parteiübergreifenden, gemeinsamen Beschluss auch dieser Erwei­terung kommen werden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

13.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Werner Saxinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 192

13.05.38

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Vorerst möchte ich für Kollegen Weber eine Reisegruppe aus dem Lavanttal in Kärnten herzlich im Hohen Haus begrüßen.
(Allgemeiner Beifall.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Fehl- und Totgeburten, das ist ein Thema, das eigentlich niemanden kaltlassen kann. Für Eltern – wir haben das jetzt
schon gehört –, die den Verlust ihres Kindes erfahren, ist es unvorstellbar, wie sie den schwierigen Weg der nächsten Wochen und Monate, der vor ihnen
liegt, überhaupt bewältigen können. Es zieht einem quasi den Boden unter den Füßen weg.

Jeder Mensch, jede Frau reagiert da aber anders, und es gibt kein Richtig oder Falsch, ich habe es selbst im Alltag oft erlebt. Manche wollen sich mög­lichst schnell aus der belastenden Situation befreien, sie wollen eine sofortige Geburt oder einen sofortigen Kaiserschnitt, andere wollen das nicht.
Eine rasche Trennung kann Eltern aber auch das innerliche Abschiednehmen erschweren und sie später belasten. Wichtig ist da wirklich ein Abwägen
mit den Experten – Ärztinnen und Ärzten, Hebammen.

Medizinisch gibt es die Möglichkeit, einige Tage bis zwei Wochen einen natürlichen Beginn der Wehen abzuwarten, auch wenn das Ungeborene nicht mehr lebt. Andere Paare entscheiden sich aber für eine medikamentöse medizinische Einleitung.

Ganz wichtig für uns alle ist aber, dass eine Begleitung des sterbenden Babys und der Frauen, der Mütter und Paare stattfindet, weil man einfach
Personen in solch einer psychischen und physischen Extremsituation unterstüt­zen muss. Man schafft das einfach nicht alleine, und darum ist dieses
heutige Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Frauen bei Fehl- und Totge­burten so extrem wichtig.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 193

Was ist darin enthalten? – Hebammen sind ganz wichtige Ansprechpartner in so einer Situation. Ab 1.9.2024 kann die Inanspruchnahme der Hebamme
auch nach einer Fehlgeburt nach der 18. Schwangerschaftswoche von der Kran­kenkasse übernommen werden. Weitere Punkte sind eine Weiterbil­dungsoffensive für Ärztinnen und Ärzte sowie Hebammen, Weiterbildung auch für Berater:innen in Familienberatungsstellen, Erstellung von Richtlinien, Leitfäden und auch die Broschüre „Stille Geburt und Tod des neugeborenen Kindes“. Es muss alles getan werden, um Frauen und Familien in diesen Extremsituationen zu unterstützen. Das tun wir alle in diesem Haus – danke dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Erlauben Sie mir, abschließend ein paar Zeilen einer Betroffenen vorzulesen, die mich persönlich sehr berührt haben, weil sie all das Leid, die Freude, auch
den Kummer ausdrücken:

„Es war der schlimmste und zugleich der schönste Moment in meinem Leben. Zum einen weil ich unseren süßen, kleinen [...] in meinen Händen halten
durfte, der mir gezeigt hat, wie tief meine Liebe nur gehen kann – unendlich – zum anderen weil ich mich leider von ihm verabschieden musste. [...]

Als ich zum ersten Mal deine Bewegungen in meinem Bauch fühlen konnte, war ich so erstaunt, dass in meinem Körper so etwas wundervolles und einzig­artiges wachsen kann. Dass diese Bewegungen je aufhören würden, mit dem ha­be ich nie gerechnet. Als ich deinen leblosen Körper am Ultraschall sehen musste, schnürte sich mein Hals zusammen und mein Atem wurde still. Ich war verloren. Die schwankenden Hormone, die ungewollte neue Identität, die erloschenen Zukunftspläne, der plötzlich leere Körper und die zusätzliche Angst, all das [...] zu erleben. Ein Albtraum.

Du hast uns gezeigt, wie unfair und traurig, kalt und leer die Welt sein
kann. Du hast mir die Tiefe des Lebens und den schwarzen Himmel gezeigt. Durch die Trauer muss man aufmerksam, langsam und wachsam hin durchgehen. Hin und wieder kommen dir Hände entgegen, starke Arme, die dich vom


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 194

Boden aufziehen. Als ich das kleine Licht sah, ging ich wieder einen Schritt zu­rück, denn ich hatte Angst vor der Realität. Doch in der Finsternis konnte
ich den Himmel nicht sehen. Ich wurde immer stärker, da ich die Schönheit des Lebens so vermisste. Ich wollte außerdem den Himmel wieder sehen,
damit ich die Liebe und Wärme meines Sohnes wieder spüren konnte. Und so wurde der Himmel wieder blauer und blauer und aus der Tiefe kam ein
neues Paradies hervor. Wenn man die Tiefe der Trauer kennenlernen musste, schätzt man das Leben und die kleinen Dinge wieder umso mehr.

Es gibt 2 Möglichkeiten, mit Verlust und Trauer umzugehen. Verschlossen und wütend durch die Welt zu gehen oder ein neues, noch bewussteres und
tief wahrnehmendes Leben zu beginnen.

Lieben, leben, sterben ... [...]

Wir hatten eine so liebevolle, starke Verbindung und ich wusste von Beginn an, du bist etwas ganz besonderes.

Jeden Tag bin ich so dankbar für all die schöne Zeit, die wir zusammen
hatten. Das Leben hält noch so viele schöne Geschenke für uns bereit. Das Le­ben kann so schön sein und wir möchten es einfach nicht aufgeben. [...] Aus
der Asche steigt der Phönix und wir sind stärker als je zuvor. Die Kraft hast du uns hinterlassen und die bleibt für immer in uns.“

Das sind sehr schöne, starke, berührende Worte, und den Betroffenen gilt unsere besondere Unterstützung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski, Holzleitner und Schwarz.)

13.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Dr. Josef
Smolle. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.10.34

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 195

Kolleginnen und Kollegen! Wir haben viele Gespräche mit den Vertreterinnen der Selbsthilfegruppen der Betroffenen geführt.

Obwohl ich als Arzt diese Schwangerschaftskomplikation seit vielen
Jahren natürlich auch gekannt habe, war es für mich ein richtiges Augenöffnen, wie uns diese betroffenen Frauen, diese Mütter ihr Schicksal geschildert
haben und uns die Augen geöffnet haben, welch ein Schicksalsschlag das an sich ist – was wir uns vielleicht einigermaßen vorstellen können –, der aber
auch über den Schicksalsschlag für die Frau, für den Mann, für die Familie hinaus oft noch mit sich gebracht hat, dass sie in ihrem Umfeld sowohl im fachlich-professionellen als auch im weiteren sozialen Umfeld dann nicht das Verständnis, nicht die Unterstützung gefunden haben, die man gerade in dieser Situation braucht.

Deshalb ist es uns ein ganz großes Anliegen gewesen, da wirklich helfend einzugreifen und auch das Tabu zu durchbrechen, denn in diesem Bereich be­deutet die Tabuisierung ja dann, dass die betroffenen Menschen mit
ihrer Trauer, mit ihrem Leid allein sind und alleingelassen werden. Daher ist jetzt die ganz konkrete Maßnahme, dass man die Hebammenbetreuung sozusa­gen von der Definition her nicht mehr am Geburtsgewicht des Kindes festmacht, sondern dass man sagt, wenn etwas nach 18 Schwangerschaftswochen
passiert, dann steht jedenfalls die Hebammenbetreuung zu – und das einerseits in physischer Hinsicht, wenn es um die Heilungs-, die Rückbildungsvorgänge geht, aber ebenso auch in psychologischer und psychosozialer Hinsicht.

Natürlich kann man sich dabei nicht allein auf eine Berufsgruppe stützen; es ist wichtig, dass da das gesamte professionelle Umfeld mitwirkt, deshalb
auch die Ausbildungsoffensive, die Achtsamkeitsoffensive für Allgemeinmedizi­nerinnen, Allgemeinmediziner, Geburtshelferinnen, Geburtshelfer, aber
natürlich auch für all die Personen, die in Frauen-, Mädchen- und Familienbera­tungsstellen tätig sind. Wir haben ja Gott sei Dank mehr als 400 davon
im Land, und auch dort ist diese entsprechende Bewusstseinsbildung sehr not­wendig.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 196

Dass auch noch eine Broschüre, die darüber informiert, herausgegeben
wird, mag da und dort eine Hilfe für Betroffene sein, ist aber vor allem eine In­formation für uns alle in der Gesellschaft, damit wir uns dieses Themas
bewusst sind und dann vielleicht besser gerüstet sind, mit Menschen in unserer Umgebung, die von diesem Schicksalsschlag betroffen sind, entsprechend umgehen zu können und ihnen Hilfe angedeihen zu lassen.

Auch in sozialrechtlicher Hinsicht gibt es eine Arbeitsgruppe, die Überlegungen anstellt, wie man es gut hinbekommen kann, einerseits maximalen Schutz
und Absicherung für die Betroffenen zu bieten, gleichzeitig aber zu berücksich­tigen, dass die einzelnen betroffenen Frauen auch durchaus unterschiedlich
mit der Situation umgehen möchten.

Ich möchte abschließend den Vertreterinnen der Betroffenen, die so
offen mit uns gesprochen haben, ein ganz herzliches Danke sagen, und ein Dan­ke sage ich jetzt den Familiensprechern, Frauensprecherinnen, Gesund­heitssprechern, weil es uns alle gemeinsam betrifft, und ein Danke an beide Ministerien für die Ausarbeitung. Ich möchte mich auch für den ein­stimmigen Beschluss im Ausschuss bedanken, und ich würde mich freuen, wenn das jetzt auch im Plenum so gelingen würde. – Danke schön. (Beifall bei
ÖVP und Grünen sowie der Abg. Holzleitner.)

13.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.14.50

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte
Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerin­nen und Zuhörer! Ich habe mich in der Debatte noch aus zwei Gründen eingemeldet. Der erste ist, dass ich sehr froh bin, dass wir hier tatsächlich über alle Parteigrenzen hinweg und auch über die Ausschussgrenzen hinweg – Sozialausschuss, Familienausschuss, Gesundheitsausschuss – gemeinsam eine


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Unterstützung für betroffene Frauen beschließen werden und hier Menschen, die von Fehlgeburten, von Schwangerschaftsverlusten betroffen sind, eine entsprechende Unterstützung zukommen lassen.

Es gibt zwei kleine Kritikpunkte, die meine Vorrednerin Abgeordnete
Ecker auch schon angesprochen hat. Wir hätten uns gewünscht, dass das Ganze noch schneller in Kraft treten könnte und dass auch im Bereich der psycho­logischen Betreuung noch mehr getan würde. Wir halten das aber für einen ganz wichtigen Schritt und werden deshalb dem heutigen Antrag zustimmen,
dass zumindest einmal die fundamentale Hilfe, dass die Unterstützung durch Hebammen, dass zusätzliche Informations- und Ausbildungsinitiativen beschlossen und finanziert werden und die betroffenen Frauen in diesen schwierigen Zeiten nicht im Regen stehen gelassen werden.

Einen zweiten Punkt möchte ich noch ansprechen, und der ist weniger erfreu­lich. Wir haben ja einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Finan­zierung der Impfhonorare bei den Covid-Impfungen für das nächste Dreivierteljahr absichern soll. Das ist ein Punkt, der mich persönlich ärgert und der einfach auch zeigt, dass die Versprechungen der Bundesregierung,
in unserem Gesundheitssystem in einen Regelbetrieb überzugehen und einen generellen Plan zu haben, wie die Finanzierung zum Beispiel von Präventivmaßnahmen wie Impfungen erfolgt, nicht eingehalten werden.

Wir haben es heute auch schon gehört: In der Bundes-Zielsteuerungskommis­sion wird beschlossen, dass die HPV-Impfungen aus den Bundesmitteln
im Rahmen des Finanzausgleichs finanziert werden sollen; andere Impfprogramme, wie zum Beispiel Influenza, werden dann auch auf Landesebene zwischenfinanziert, dritte Impfungen werden von Bund und Krankenkasse
gar nicht finanziert (Abg. Schallmeiner: Ich würde mir die BZK-Beschlüsse durchlesen!), und die Covid-Impfungen werden jetzt zum Teil wieder weiter vom Bund finanziert. Es ist offensichtlich nicht möglich, dass diese Bundesre­gierung einmal eine konsistente, einheitliche Regelung zustande bringt, sondern sie hinterlässt der nächsten Bundesregierung einen Scherbenhaufen,


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eine weiterhin zersplitterte Finanzierungs- und Kompetenzverteilung im Ge­sundheitswesen, und der heutige kurz noch hineingeflickte Verlänge­rungsbeschluss für das Impfhonorar bei den Covid-19-Impfungen zeigt das nur neuerlich auf.

Offensichtlich reichen auch die 400 Millionen Euro, die der Bund zusätz­lich in die Sozialversicherungen hineinzahlt, nicht aus, um die Impfhonorare für die Ärzte für die Covid-Impfungen auch für das nächste Dreivierteljahr
zu finanzieren.

Liebe Bundesregierung! (In Richtung Regierungsbank, auf der Bundesministerin Raab sitzt:) Es sitzt der falsche Minister da: Minister Rauch sollte sich
meiner Meinung nach schämen. Jetzt beschließt er 400 Millionen extra - - (Abg. Disoski: Das ist eine Ministerin! Das ist eine Ministerin, falls es nicht aufgefal­len ist!) – Ja, ich habe eh gesagt, dass Herr Minister Rauch nicht da ist. Er hat 400 Millionen Euro extra pro Jahr in die Sozialversicherung hineinbezahlt
und schafft es nicht einmal, dass die Covid-Impfungen in ein Regelvorsorgepro­gramm übernommen werden. (Abg. Schallmeiner: Ich würde mir die BZK-Be­schlüsse durchlesen, das ist intelligenter!) So geht es nicht. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.17


13.17.57

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2579 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.


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Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 bis 4 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. –
Das ist einstimmig auch in dritter Lesung angenommen.

13.19.105. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 3996/A(E) der Ab­geordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Ratifizierung der ILO Konvention 190 gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (2580 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt nun Frau Mag.a Dr.in Juliane Bogner-Strauß. – Bitte, Frau Abge­ordnete.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 200

13.19.43

Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): Herr Präsident!
Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Besucherinnen, Be­sucher und all jene, die uns zuhören oder auf den Bildschirmen verfol­gen! Gewalt hat in unserer Gesellschaft keinen Platz! Gerade wegen der Dis­kussion in der Aktuellen Stunde möchte ich noch einmal darauf hinwei­sen: Gewalt findet in allen Gesellschaftsschichten statt – in allen Gesellschaftsschichten! Deshalb gilt mehr denn je: Gewalt ist keine Privatsache.

Genau diese Ratifizierung ist wieder ein Meilenstein, ein Puzzleteil mehr,
um Gewalt zu bekämpfen, und zwar geht es um die Bekämpfung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Damit wird die Bundesregierung einen
weiteren Schritt in einem großen Maßnahmenpaket gegen Gewalt setzen, für das ich mich bedanken möchte. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der
Abg. Kucharowits.)

Worum aber geht es in diesem Übereinkommen? – Konkret verlangt es etwa eine Definition und „ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung“,
„die Annahme einer umfassenden Strategie, um Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt und Belästigung umzusetzen“, „Sanktionen“
und „die Einrichtung von oder Stärkung bestehender Durchsetzungs- und Über­wachungsmechanismen“. Auch sollen „Opfer Zugang zu Abhilfemaßnah­men und zur Unterstützung haben“, und es sollen wirksame „Vorkehrungen für die Aufsicht und Untersuchung in Fällen von Gewalt und Belästigung“ in
der Arbeitswelt getroffen werden.

Wen schützt dieses Übereinkommen? – Das ist sehr breit aufgesetzt. Das Über­einkommen schützt alle Personen, die einer Beschäftigung nachgehen,
unter anderem aber auch Freiwillige, Praktikantinnen beziehungsweise Prakti­kanten und auch Arbeitssuchende, Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer
aller Art. Es gilt für alle Orte, an denen die Arbeit verrichtet wird, darüber hinaus beispielsweise auch für Orte, an denen Pausen abgehalten werden, an


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denen Weiter- und Ausbildungen gemacht werden und an denen arbeitsbezo­gene gesellschaftliche Aktivitäten stattfinden.

Sie sehen, das ist ein Übereinkommen, das wirklich sehr breit aufgestellt
ist. Das Ministerium – so weit darf ich das sagen – hat eine Ratifikationsprüfung durchgeführt, und ich glaube, Österreich kann stolz sein: Wir haben be­reits ausreichende Bestimmungen in Gesetz und Praxis, und deshalb steht einer baldigen Ratifizierung auch nichts im Wege.

Es ist also ein weiterer Schritt, um Gewalt in Österreich zu bekämpfen,
ein weiterer Schritt von vielen, die in den letzten Jahren gesetzt wurden und weiterhin werden. Ich möchte jetzt wirklich die Schritte, die schon ge­setzt wurden, nicht unerwähnt lassen, vor allem einige davon, weil heute eben das Thema Gewalt ein großes Thema war. Es wird leider ein großes
Thema bleiben, und deshalb gilt es, da Schritte zu setzen:

Frau Ministerin, die Gewaltambulanzen starten jetzt – ich bin stolz darauf, gerade in der Steiermark –; Mädchenberatungsstellen, Frauenberatungsstellen werden wesentlich besser finanziert; die Frauenhäuser werden gestärkt;
die Gewaltschutzzentren wurden ausfinanziert, ein großes Danke;
auch bei Männerberatungsstellen – Herr Minister Rauch ist nicht mehr da – gibt es natürlich eine Ausweitung, wir wissen, wir müssen natürlich auch in die Täterarbeit investieren, mit den Tätern arbeiten; auch ein großes Dankeschön an den Innenminister, aber auch an den Bildungsminister für den Kampf gegen Cybermobbing, den Kampf gegen Hass im Netz.

Eines aber möchte ich zum Schluss noch sagen: Zu all diesen Maßnah­men möchte ich Sie um eines bitten – um Zivilcourage, wo immer Sie Gewalt sehen oder Gewalt vermuten. Hinschauen, nicht wegschauen! Hinhören,
nicht weghören! Ermutigen und helfen! Ich weiß, dafür braucht man
Mut. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)

13.24



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 202

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


13.24.42

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte damit beginnen: Ich möchte einfach meine
Redezeit heute nicht verstreifen lassen, ohne darauf aufmerksam zu machen, dass gestern der elfte Femizid, der elfte Mord an einer Frau, in Öster­reich begangen wurde. Unsere Gedanken sind bei den Hinterbliebenen der ermordeten Frauen.

Ich möchte an dieser Stelle wirklich sagen: Wir müssen alles tun, um Gewalt – und das ist sozusagen die ausuferndste Form, nämlich Mord – zu verhin­dern. Geschätzte Kollegen und Kolleginnen, da gilt es auch, einen Schulterschluss zu machen und endlich den Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt, auf den wir schon Monate – Monate! – warten, auf die Füße zu stellen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Deckenbacher, Pfurtscheller
und Brandstötter.)

Wir haben einfach ein riesiges Problem mit Männergewalt in diesem Land, und man muss viel, viel, viel, viel mehr dagegen tun. Ich fordere Sie und uns
alle einfach dazu auf, dass wir das wirklich, wirklich ernst nehmen. Elf Frauen, die von Männern ermordet wurden, weil sie Frauen sind – das ist nicht hinzu­nehmen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Deckenbacher, Pfurtscheller, Disoski und Reimon.)

Ich möchte jetzt explizit zum Tagesordnungspunkt kommen. Jeder und
jede hat das Recht auf einen Arbeitsplatz ohne Gewalt und ohne Belästigung. Wir wissen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden weltweit,
aber auch in Österreich immer wieder belästigt: Sie werden beleidigt, sie werden gedemütigt, sie werden beschimpft, tätlich angegriffen, gemobbt, bedroht
oder eben auch erpresst. Die höchste Form in diesem Zusammenhang
ist natürlich die körperliche Gewalt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 203

2019 – Kollegin Bogner-Strauß hat es auch schon ausgeführt – wurde erstmals das internationale „Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästi­gung“ verankert. Das war das Übereinkommen Nummer 190 der Internationalen Arbeitsorganisation, der ILO.

Arbeitnehmer:innen aller Art, aber auch Praktikantinnen und Praktikanten
und auch Arbeitssuchende sollen während der Arbeit, aber auch am Weg zur Ar­beit oder auch zum Beispiel in Umkleidekabinen vor Gewalt geschützt
werden.

Dieses Übereinkommen der ILO sieht eine Reihe von Verpflichtungen vor: Damit geht ein „gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung“ in der Arbeits­welt einher; eine umfassende „Strategie [...] zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt“; auch Unterstützung der Betroffenen, um zum Beispiel dies­bezüglich Zugang zu Gerichten zu bekommen. Es müssen „Leitlinien, Ressourcen, Schulungen [...] bereitgestellt werden“ und auch „Sensibilisierungs­kampagnen“ gefahren werden. Arbeitgeber:innen sind in der Verantwortung.

Österreich hat 2019 bei der ILO-Konferenz zugestimmt, aber,
geschätzte Kollegen und Kolleginnen, liebe Zuseherinnen und Zuseher, fünf Jahre lang ist bezüglich des ILO-Übereinkommens nichts passiert. Man hat jetzt fünf Jahre zugewartet, man wartet noch immer auf das Ratifizieren.

Wir als Sozialdemokratie – explizit Kollegin Petra Bayr – haben bereits 2022 im Ausschuss für Arbeit und Soziales einen Antrag eingebracht, der die
rasche Ratifizierung dieses Übereinkommens vorsieht. Auch damals ist nichts passiert, aber man kann ja sozusagen einsichtiger werden, und deshalb
freut es uns, dass ÖVP und Grüne einen Antrag eingebracht haben, den wir un­terstützen werden, auch wenn dieser Antrag offen gesprochen gar nicht
mehr notwendig ist, weil es bereits eine Regierungsvorlage gibt.

Ich darf an dieser Stelle sagen: Wir fordern Sie wirklich auf, dass wir diese Re­gierungsvorlage rasch zur Diskussion in den Ausschuss bekommen,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 204

damit wir dann dieser Regierungsvorlage auch rasch zustimmen können. Warum? – Niemand muss Gewalt akzeptieren oder gar hinnehmen. Wir alle haben das Recht auf ein gewaltfreies Leben, und das in allen Lebensbe­reichen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Brandstötter.)

13.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeord­nete Rosa Ecker. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


13.28.43

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Geschätztes Präsidium! Frau Minister! Vorab darf ich ganz, ganz herzlich die Freiheitlichen Frauen aus dem
Bezirk Steyr und die FPÖ Steyr bei uns hier im Hohen Haus begrüßen – super, dass ihr da seid! (Beifall bei FPÖ, ÖVP und NEOS sowie der Abg. Disoski.)

Geschätzte Damen und Herren! Das Hohe Haus spricht sich laufend – die ge­samten letzten fünf Jahre dieser Regierungsperiode – gegen Gewalt
gegen Frauen aus, und das schließt sowohl den privaten und den öffentlichen Bereich als auch die Arbeitswelt mit ein.

Jetzt, auf die Schnelle – seit letztem Montag –, liegt dieser Antrag auf Ratifizierung des ILO-Übereinkommens Nummer 190 vor. Sehr geehrte Damen und Herren, passen Sie gut auf, die Beschlussfassung lautet: Die Regierung ersucht den „Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien sowie die Bundesministerin für
Justiz“, „dem Nationalrat“ noch in dieser Gesetzgebungsperiode „die Ratifizie­rung des ILO-Übereinkommens Nr. 190 vorzulegen“.

Die Frage ist: Warum lag die Ratifizierung nicht schon zum Beschluss
im Ausschuss vor, wenn sie doch in dieser Periode – also bis September – noch beschlossen werden soll? Da brauchen die zuständigen Minister – Zadić,
Kocher und auch Sie, Frau Minister Raab – jetzt extra einen
Auftrag des Nationalrates? – Also bitte, das darf doch wirklich nicht wahr sein!


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 205

Noch dazu bestätigten Sie im Ausschuss, dass alle Kriterien überprüft
worden sind und Österreich alle diese Kriterien umfassend erfüllt. Also könnten wir es auch heute hier ratifizieren; aber so ist das mit Schwarz-Grün:
große Ankündigungspolitik, um sich ins gute Licht zu rücken – PR-Aktion in letzter Minute nennen wir das.

Veräppelt kommt man sich als Oppositionspartei dann auch noch vor,
wenn in derselben Woche, in der die Ausschusssitzung stattfindet, auch diese Thematik noch im Ministerrat ist. Die ÖGB-Vorsitzende der SPÖ begrüßt
diesen Antrag, nämlich mit der Begründung, dass es durch Coronamaßnahmen­gegner vermehrt verbale und physische Übergriffe auf Beschäftigte
gegeben hätte. – Sehr geehrte Damen und Herren, die Menschen haben nicht vergessen, welche verbalen und physischen Übergriffe es auch auf Maßnahmengegner gegeben hat, aber das wollen ja alle anderen Parteien in diesem Hohen Haus einfach nicht wahrhaben. (Beifall bei der FPÖ. –
Abg. Hörl: Na geh!)

Die Kollegin von der ÖVP hat im Ausschuss gesagt, dieser Antrag habe
große Bedeutung. Das glauben wir weniger, stimmen dem Antrag aber trotzdem zu, weil wir uns, so wie alle anderen Fraktionen auch, immer gegen Gewalt aussprechen.

Auch heuer sieht die Statistik bis dato wieder traurig aus. Je nach Zählweise sind es heuer eigentlich zwölf Frauenmorde und 25 Fälle von schwerer Gewalt
an Frauen. Sehr geehrte Damen und Herren, unser Ziel muss sein,
weniger Gewaltvorfälle verzeichnen zu müssen, aber das wird leider weder durch den heutigen Beschluss noch durch die tatsächliche Ratifizierung bewerkstelligt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

13.31


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag. Meri Disoski. – Bitte, Frau Abgeordnete.



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13.31.48

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollegin Ecker, ich finde es super, dass sich die FPÖ gegen Gewalt ausspricht; noch besser fände ich es aber, wenn die FPÖ dort und dann und wo sie in Regierungs­verantwortung war oder ist, auch entsprechende Maßnahmen setzen
würde, und da haben Sie auf voller Linie versagt. Als Bundesregierungspartei haben Sie Gewaltschutzmaßnahmen gekürzt, haben Sie die Hochrisiko­fallkonferenzen abgeschafft. In Oberösterreich, wo Sie gemeinsam mit der ÖVP regieren, haben Sie jahrelang darauf hingearbeitet, die Gewaltschutz­strukturen kaputtzusparen. – Bitte lieber Taten statt leerer Worte, das ist mein Appell an Sie von der FPÖ! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Ecker: So
ein Blödsinn!)

Ich mag mich aber gar nicht länger mit Ihren leeren Worthülsen aufhalten, son­dern tatsächlich inhaltlich zum Antrag sprechen. Es geht da um ein sehr wichtiges Thema, das uns hier im Hohen Haus in den vergangenen Jahren – leider, muss man ja fast sagen – in jeder Plenarsitzung begleitet, und
dieses Thema ist Gewalt, insbesondere Gewalt gegen Frauen.

Ich habe mir das mit dieser ILO-Ratifizierung jetzt noch einmal sehr genau an­geschaut, worum es denn da geht, damit auch die Zuseher:innen, die
das jetzt nicht ganz so im Detail kennen, ein bisschen ein Verständnis dafür haben, wovon wir überhaupt sprechen. Das beginnt bei unangemesse­nem Anstarren, bei anzüglichen Altherrenwitzen mit sexualisiertem Inhalt, es geht um grenzüberschreitende E-Mails, es geht um unerwünschten Körperkontakt oder auch tatsächlich um körperliche Gewalt.

Gemäß einer Erhebung der Statistik Austria gehört all das, was ich gerade hier aufgezählt habe, für jede vierte Frau in Österreich zu ihrem Arbeitsalltag.
Jede vierte Frau in Österreich – stellen Sie sich das vor! – hat bereits zumindest einmal in ihrem Arbeitsleben eine Form von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz erfahren, und die Täter, die das machen, sind in den allermeisten


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Fällen Männer. Das sind vielleicht Kollegen, die der Frau 8 Stunden am
Tag am Schreibtisch gegenübersitzen, oder es sind vielleicht Vorgesetzte, mit denen Frauen dann beispielsweise eine Gehaltserhöhung verhandeln
sollen. Das dürfen wir nicht länger tolerieren! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Für uns Grüne ist eines ganz klar: Alle Menschen, insbesondere auch Frauen – da das ein Thema ist, das insbesondere Frauen betrifft –, haben ein Recht
darauf, sich überall sicher zu fühlen. Sie haben ein Recht darauf, ein gewaltfreies Leben zu leben, ob in den eigenen vier Wänden, im öffentlichen Raum
oder eben auch am Arbeitsplatz.

Es gibt ein Abkommen, eine Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation der UNO, die eben dieses Recht auf ein gewalt- und auch auf ein belästi­gungsfreies Arbeitsleben verankern möchte. Diese Konvention, von der Sie jetzt schon ein paar Mal gehört haben, Nummer 190, hat das Ziel, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz zu verbieten und zu verhindern. Jedes Verhalten, das Menschen im Arbeitsumfeld herabsetzt, demütigt, sexuell beläs­tigt oder psychisch oder auch physisch angreift, soll so unterbunden werden.

39 Staaten – darunter beispielsweise Italien, Griechenland oder Groß­britannien, Argentinien, auch Südafrika – hatten diese Konvention bereits ratifiziert und damit ein sehr, sehr klares Zeichen gegen Gewalt am Arbeitsplatz gesetzt. Und mit dieser Ratifizierung der Konvention heute setzt nun
auch Österreich dieses starke Zeichen und verpflichtet sich ganz real dazu, eine umfassende Strategie zur Bekämpfung und zur Verhinderung von Gewalt
in der Arbeitswelt zu erarbeiten – und das ist sehr, sehr gut und tatsächlich lange überfällig. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Dass hier tatsächlich Handlungsbedarf besteht, das sehen wir auch anhand aktueller Umfragen, die es einerseits von der Gewerkschaft Vida, andererseits auch von der Arbeiterkammer gibt. Sie zeigen, dass die Zahl der Fälle
sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in den vergangenen Jahren tatsächlich stark zugenommen hat.


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Für uns ist ganz klar: Weder Gewalt noch Belästigung lösen sich in Luft
auf, wenn man die Augen zumacht und nicht hinschaut. Darum schauen wir hin, darum handeln wir. Die Kolleginnen von der ÖVP haben es jetzt schon
mehrfach ausgeführt: Diese Bundesregierung hat in den vergangenen vier Jah­ren sehr viele, sehr umfangreiche Maßnahmen für den Gewaltschutz,
für den Opferschutz, für die Gewaltprävention gesetzt. Mit der Ratifizierung dieser Konvention gehen wir einen nächsten, weiteren, wichtigen
Schritt. Jetzt sind natürlich auch die Arbeitgeber:innen in der Verantwortung, in der Pflicht, entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Für uns Grüne und auch in dieser Bundesregierung ist klar: Gewalt ist nie ein privates Problem. Wir alle, die wir hier sitzen, tragen gemeinsam die Verantwortung, alles, was wir tun können, zu tun, um allen Menschen in un­serem Land ein gewaltfreies, diskriminierungsfreies Leben zu ermögli­chen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


13.36.22

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Herr Präsident! Kolleginnen
und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Die Internationale Arbeitsorganisation, kurz
ILO, ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und auch damit beauf­tragt, soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte und Arbeitsrechte zu fördern.
Vor fünf Jahren hat die ILO ein ganz klares Bekenntnis zu einer Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung abgegeben. Wir sind uns hoffentlich einig, dass
man im Arbeitsalltag auch mehr Schutz vor Belästigung und Übergriffen benö­tigt. Zu viele Menschen, meistens sind es Frauen, werden angegrapscht,
müssen sich anzügliche Bemerkungen anhören, und das geht bis hin zu massiven körperlichen Übergriffen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 209

Das muss aufhören, und deshalb hat auch Österreich vor fünf Jahren die­ses Bekenntnis, diese Erklärung, unterzeichnet, hat es aber niemals ratifiziert. Jetzt sollen wir hier alle gemeinsam einen Antrag beschließen, der die Regierung auffordert, eben dieses auch zu tun, und das, meine Damen und Herren, ist pures Marketing. Die Ratifizierung wurde schon längst vom Ministerrat beschlossen; wir haben es heute auch alle in unserer Post gehabt.

Man braucht das Parlament gar nicht, um die ILO-Konvention zu ratifizieren. Man braucht das Parlament nicht, um seinen Job zu machen, und das ist insofern ganz spannend, weil ja die Regierung ganz gerne das Parlament overrult,
dann nämlich, wenn es wirklich um etwas geht. Wenn es aber darum geht, sich selbst zu beweihräuchern, ein paar Schlagzeilen abzustauben, dann
muss das Parlament dafür herhalten, hier die Vorlage zu liefern und einen Antrag gemeinsam zu beschließen.

Es hat auch die SPÖ im Ausschuss einen Antrag eingebracht, der von den Regierungsparteien nonchalant abgelehnt worden ist. Es ging darum, dass man die Ratifizierung bitte noch vor den Wahlen, also noch in dieser Legislaturperiode, macht. Das scheint dann doch nicht so dringend zu sein.

Was sagt uns das jetzt alles über die Diskussion? – Ganz klar: Die Regierung gibt sich einen Scheinauftrag, um vermeintlich mehr Schutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Inhaltlich bringt dieses Abkommen aber de facto keinerlei Ände­rung zu den aktuell geltenden Vorschriften, das muss uns auch klar sein,
denn – und da möchte ich mich auch noch einmal auf die Europawahlen vom Sonntag beziehen –: Alle Vorschriften, die wir haben, die Menschen am Arbeitsplatz schützen, hat uns die Europäische Union gebracht. Wir verdanken es den EU-Vorgaben zur Gleichbehandlungspolitik und Antidiskriminierung,
dass es da Taten gab – statt den Worten der ÖVP, die in den letzten 38 Jahren herzlich wenig dazu beigetragen hat, Menschen vor Belästigung am
Arbeitsplatz zu schützen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 210

Wir NEOS stimmen dieser Ratifizierungsaufforderung trotzdem zu, weil das wichtig ist, weil wir uns dazu bekennen, weil Gewalt am Arbeitsplatz
bekämpft werden muss. Aber ganz klar ist: Bitte endlich Action und weniger Worte! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

13.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag.a Romana Decken­bacher. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


13.39.32

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuse­her! Die ILO-Konvention 190 – wir haben es schon gehört –, was ist das eigent­lich? Die Internationale Arbeitsorganisation ist eine Sonderorganisation
der Vereinten Nationen und ist damit beauftragt, internationale Arbeitsstandards weiterzuentwickeln und unter anderem auch rechtsverbindliche Überein­kommen zu schaffen.

Im Zuge einer ILO-Konferenz wurde das Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz beschlossen. Es gibt dazu
auch einen EU-Ratsbeschluss mit der Folge, dass die EU die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, dieses Übereinkommen zu ratifizieren. Mit diesem vorliegenden Antrag soll das heute auch in Österreich passieren.

Gewalt hat, wie wir leider wissen, viele Gesichter, und das auch am Arbeitsplatz. Das reicht von körperlicher bis psychischer Gewalt, unter anderem auch Beschimpfungen, Diskriminierung, Beleidigungen und Demütigungen. Es gibt Studien, wie schon erwähnt, die zeigen, dass Gewalt am Arbeitsplatz international, aber auch in Österreich zunimmt. Besonders gefährdet sind Einrichtungen mit Nachtarbeitsplätzen, zum Beispiel in Krankenhäusern, aber auch in Pflegeeinrichtungen. Es ist unsere politische, aber auch unsere gesellschaftliche Verantwortung, alles zu unternehmen, um allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine geschützte Arbeitsumgebung gewährleisten zu können. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)


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Dieses Übereinkommen fordert ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Beläs­tigung, Strategien zur Prävention und Bekämpfung, zum Beispiel techni­sche Maßnahmen wie Alarmsysteme, Zutrittskontrollen, Zugangscodes an Türen, aber auch personelle Maßnahmen wie Kontakt- beziehungsweise Vertrauenspersonen in Unternehmen. Dieses Übereinkommen schützt alle Personen im Arbeitsumfeld, also auch Freiwillige und Praktikant:innen,
und der Schutz erstreckt sich auch auf alle Arbeitsorte und damit verbundene Orte.

Mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens setzen wir ein entschei­dendes Zeichen zur Schaffung einer Arbeitswelt in Österreich, die frei ist von Gewalt, Belästigung und Diskriminierung. Dafür stehe ich hier als Frau,
als Abgeordnete, aber vor allem auch als Vertreterin der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mario Lindner. –
Bitte, Herr Abgeordneter.


13.42.31

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt gibt es selbstverständlich von allen Zustimmung. Letzte Woche fand aber auch die letzte Sitzung
des Gleichbehandlungsausschusses statt, und das heißt, es ist Zeit, Bilanz zu zie­hen – Bilanz des Gleichbehandlungsausschusses, Bilanz der Frauenminis­terin, Bilanz der Gleichstellungsministerin –, und diese Bilanz ist ernüchternd, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Positiv zu bemerken ist, Frau Ministerin, Sie waren zumindest konsequent, nämlich konsequent im Nichtstun oder konsequent im Durchtauchen. (Abg. Hörl: Hallo! Hallo! Was ist das für eine Tonlage?) Diese Bilanz ist keine gute für
Frauen, keine gute für LGBTIQ-plus-Personen und keine gute für die Gleichstel­lung (Abg. Bogner-Strauß: Frauenbudget verdreifacht!), aber, Kollege Hörl,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 212

es kommt ja noch schlimmer: Mittlerweile werden Beschlüsse des Nationalrates nicht mehr umgesetzt – und das ist ein Problem für die Demokratie,
meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ
sowie des Abg. Shetty.)

Der oberste Gesetzgeber, nämlich wir, wir fordern etwas und wir fordern es ein­stimmig, und Sie setzen es nicht um. Ich würde sogar behaupten, das ist demokratiegefährdend. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.)

Schauen wir uns zum Beispiel das Verbot von Konversionstherapien aufgrund der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, des Geschlechts­ausdrucks oder der Geschlechtsmerkmale an: Das Verbot wurde zwei Mal ein­stimmig beschlossen und Sie setzen es nicht um! (Abg. Pfurtscheller: Aber
nicht in der Form!)
Oder: Das Verbot von medizinisch nicht notwendigen Opera­tionen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen wurde einstim­mig beschlossen und Sie setzen es nicht um!

Frauen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind keine Bittstellerinnen. LGBTIQ-plus-Personen sind keine Bittsteller:innen – wir sind auch
keine Minderheit. Die LGBTIQ-plus-Community in Österreich ist in der Mitte der Gesellschaft. Auch wenn die FPÖ jetzt vielleicht gleich wieder hyperven­tiliert, ich werde es trotzdem sagen: Die Community in Österreich umfasst mehr als 900 000 Menschen – das ist mehr als Vorarlberg Einwohner:innen
hat, mehr als Tirol Einwohner:innen hat, mehr als Kärnten, mehr als Salzburg und mehr als das Burgenland Einwohner:innen hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen endlich den Diskriminie­rungsschutz im privaten Bereich, im Bildungsbereich und im Gesundheits­bereich. (Abg. Hörl: Kucher, sag, er soll sich benehmen!) Ich weiß die Grünen hier an unserer Seite, es scheitert alleine an der ÖVP.

Im nächsten Nationalrat brauchen wir endlich eine Politik für Frauen, wir brauchen eine Politik für LGBTIQ-plus-Personen und wir brauchen eine Politik


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 213

für echte Gleichstellung. (Abg. Michael Hammer: Also nicht euch!) In diesem
Sinne: Happy Pride. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Müssts aber ein wenig zulegen! – Abg. Hörl: Freundschaft ...! – Abg. Lindner – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Freundschaft, Kollege Hörl!)

13.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Christian Drobits. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.45.08

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Werte Zuseherinnen und Zuseher! Als letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt möchte ich darauf auch ein bisschen pragmatisch eingehen, da ich als Arbeitsrechtler genau diese Thematiken viele Jahre im Gerichtssaal
vertreten durfte.

Ich möchte darauf hinweisen, Frau Bundesministerin: 2019 wurde dieses Über­einkommen von der Internationalen Arbeitsorganisation übernommen, Österreich hat dem zugestimmt. Jetzt sind fünf Jahre vergangen, wir haben bis dato keine Ratifizierung, wir haben bis dato keine Umsetzung.

Wenn Sie, Frau Kollegin Bogner-Strauß, sagen, wir haben die gesetzlichen Be­stimmungen dafür und hätten eigentlich eh schon alles gemacht, damit
wir nicht ratifizieren müssen, muss ich Ihnen widersprechen. (Abg. Bogner-Strauß: Das hab’ ich nicht gesagt!) Ich muss Ihnen deshalb widersprechen, weil es nicht stimmt, weil wir in der Praxis wirklich sehen, dass wir im Bereich der Arbeitswelt große Probleme damit haben, wenn es um Gewalt, Diskriminierung und Belästigung geht. (Abg. Bogner-Strauß: Ich sagte, wir haben die gesetzli­chen Vorgaben!)

Es ist nicht nur so, dass geschlechtsspezifisch Frauen belästigt werden und dis­kriminiert werden, sondern es ist sehr wohl auch der Fall, dass Frauen
gegen Frauen, Männer gegen Frauen, Frauen gegen Männer diskriminierendes


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 214

Verhalten an den Tag legen, wodurch es dann im Endeffekt sehr schwierig
ist, dass diese Menschen weiterarbeiten können. (Abg. Bogner-Strauß:
Der Ratifizierung steht nichts im Wege!)
Ich sage Ihnen offen und ehrlich, Frau Bogner-Strauß, wenn man sich die Arbeitswelt anschaut, sieht man,
dass wir gerade aufgrund der Altersdiskriminierung, der Diskriminierung von älteren Arbeitnehmern (Abg. Bogner-Strauß: Haben Sie mir zugehört?)
genau diese Ratifizierung, diese Präventionskonzepte und auch diese Schutz­maßnahmen brauchen. (Abg. Bogner-Strauß: Haben Sie mir zugehört? Offensichtlich nicht! Oder nicht verstanden!)

Ich denke auch – ohne dass ich jetzt weiter auf Sie eingehen möchte –, wir brauchen genau im Bereich der Diskriminierung klare Konzepte, wir
brauchen eine Verantwortlichkeit von Arbeitgebern, aber wir brauchen auch eine klare Festlegung, dass Österreich hinter dem steht und sagt: Gewalt
darf keine Toleranz ernten, gerade im Arbeitsalltag.

Ich bin der Meinung, dass wir viel zu lange zugewartet haben. Meine Fraktion hat bereits vor einigen Monaten im Ausschuss für Arbeit und Soziales
einen Antrag eingebracht – wieder vertagt. Kollegin Holzleitner hat einen Antrag eingebracht, gleichlautend, dass das bis zum Ende der Gesetzgebungs­periode umgesetzt werden soll – wiederum abgelehnt, vertagt. Heute haben wir diesen Antrag vorliegen. Ich sage Ihnen offen und ehrlich: Wir werden
natürlich zustimmen. Gewalt, Belästigung und Diskriminierung dürfen am Ar­beitsplatz keine Rolle spielen; wir als SPÖ werden uns dagegen wehren. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

13.47


13.47.51

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbe­richt 2580 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „der


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Ratifizierung der ILO Konvention 190 gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen
der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (373/E)

13.48.196. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 3974/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückkehr
entführter ukrainischer Kinder (2560 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Dr.in Gudrun Kugler. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.48.47

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns im 21. Jahrhun­dert und Krieg in Europa ist im 21. Jahrhundert eigentlich nicht vorstellbar. Aber noch eine andere Sache ist nicht vorstellbar, nämlich die Verschleppung
von Kindern auf europäischem Boden aus der Ukraine nach Russland. Es sind 20 000 Fälle dokumentiert, wahrscheinlich gibt es noch viel mehr,
20 000 Fälle von Kindern, die aus der Ukraine nach Russland verschleppt wurden. 2 000 Kinder werden offiziell gesucht, da weiß man gar nicht, wo sie sind. Das sind viele, viele Fälle, jeder einzelne ein Schicksal, jeder einzelne
eine Tragödie für die Familie und für die gesamte Großfamilie.

Ein Kind, das zurückgebracht wurde, hat berichtet: Wir wurden wie Hunde behandelt. Wir haben nie gelacht. Wir wurden tagelang in den Keller gesperrt. Wenn wir nicht so viel gebettelt hätten, hätten sie uns auch nicht mehr herausgelassen.


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Meine sehr verehrten Damen und Herren, Putin braucht Menschen. Menschen sind wertvoll. Er hat viele Gefallene, die muss er ersetzen. Putin destabili­siert die Ukraine, indem er diese Kinder entführt, indem er diesen Kindern ein Trauma antut, das über Generationen andauert, das in den Familien über Generationen weitergegeben wird. Putin benützt diese Kinder, um
sie zu russifizieren.

Russifizieren, da gibt es ein Wort dafür: Russki Mir, und das wird in der russi­schen Welt definiert als all jene, für die die große russische Kultur den
höchsten Wert und den Lebensinhalt darstellt. Da schwingt schon etwas mit.

Die russisch-orthodoxe Kirche verwendet diesen Begriff auch, das tut
mir persönlich ganz besonders weh. Im März 2024 gab es einen Beschluss der russisch-orthodoxen Kirche, sich für diese russische Welt einzusetzen, und
dabei verwendet die russisch-orthodoxe Kirche den Begriff Dreieinigkeit – einen Begriff, der für Christen, für orthodoxe Christen, für viele Christen, ein
heiliger Begriff ist – und verwendet diesen Begriff völkisch und nationalistisch. Dreieinigkeit heißt: Großrussen, Kleinrussen und Belarussen.

Dass dieser theologische Begriff so missbraucht wird, stellt meines Erachtens eine Schwierigkeit, eine Bedrohung für die Glaubwürdigkeit der Kirche
dar. Das ist etwas, was die anderen orthodoxen Kirchen bereits als Häresie verurteilt haben. Ich finde es sehr schade, dass die russisch-orthodoxe
Kirche zum Handlanger für Krieg und für völkische Ideen wird.

Mit unserem Antrag heute unterstützen wir die Rückführungen dieser Kinder von russischem Boden zurück zu ihren Familien in die Ukraine. Es gibt unterschiedliche Organisationen, auch Regierungsorganisationen, internationale Zusammenarbeit, die sich dafür einsetzen. Ich möchte heute eine Organi­sation besonders hervorheben und das ist „Save Ukraine“. Kollegin
Ernst-Dziedzic und ich waren im Dezember in Kiew und haben diese Organi­sation besucht. Wir haben uns informiert, wie die Kinder nach Hause
gebracht werden. Es sind leider nur ein paar Hundert. Aber wieder gilt: jedes Kind – ein Schicksal; jedes Kind, das gerettet wird – eine große Freude.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 217

Diese Kinder und ihre Familien werden dann von dieser Organisation dort aufge­fangen. Wir haben die Häuser besucht, wo sie wohnen können, wo man
mit ihnen psychologisch arbeitet, um das Trauma ansatzweise wieder zu heilen.

Save Ukraine hat auch eine Partnerschaft mit Österreich. Am Anfang des
Krieges wurde ein ganzes ukrainisches Waisenhaus evakuiert und die
Kinder wurden samt Betreuerstab ins Burgenland gebracht, nach Neudauberg. Dort leben über 50 ukrainische Waisenkinder, werden hervorragend be­treut und integriert, und dafür muss man, glaube ich, auch Danke sagen und gratulieren, dass das so gut funktioniert! (Beifall bei ÖVP und Grünen
sowie des Abg. Troch.)

Auch wir im Parlament haben in dieser Frage, der Unterstützung dieses Antra­ges, sehr gut zusammengearbeitet. Ich möchte unserem Menschenrechts­ausschussvorsitzenden Niki Scherak Danke sagen, der auch mit der Idee für diesen Antrag zu uns gekommen ist, sodass wir ihn dann auch gemeinsam beschließen konnten.

Weil das die letzte Sitzung des Menschenrechtsausschusses in unserer Legislaturperiode war: Niki Scherak, Danke für deine Vorsitzführung, es war eine sehr gute Zusammenarbeit! (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Abgeordneten
der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)

Mittlerweile gibt es auch in der Ukraine den Spruch: Bringt die Kinder nach Hau­se! Das soll auch unser Motto werden. Powernit ditej dodomu!

13.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dr. Harald Troch. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.53.48

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen
und Herren! Die SPÖ wird diesem Antrag zur Rückführung entführter Kinder aus der Ukraine natürlich zustimmen. Ich glaube, es ist ein Menschenrecht der


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Kinder, bei ihren Eltern zu sein. Gerade verschleppte Kinder sind ein besonders schlimmer Aspekt von Krieg.

Österreich steht für humanitäre Hilfe, natürlich auch in diesem Fall. Ich darf ähnlich wie Kollegin Kugler auch ein positives Beispiel nennen: Im Som­mer werden 50 ukrainische Kinder in Österreich sein, im Kindercamp der Kin­derfreunde. Diese Kinder werden auch hier im Parlament zu Gast sein.
Präsident Wolfgang Sobotka wird die Kinder zu einem gemeinsamen Mittages­sen einladen, und Präsidentin Doris Bures wird für diese Kinder Geschen­ke vorbereiten. Danke auch an die Präsidiale des Parlaments, dass es möglich wird, dass die Kinder hier Gäste sind und das Parlament und Demokratie
erleben dürfen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Krieg und Kinder, Krieg und Frauen, das ist natürlich ein sehr, sehr heikles The­ma, denn es handelt sich dabei um die zwei besonders vulnerablen Grup­pen im Krieg – Kinder werden traumatisiert, Kinder werden verletzt, weltweit, auf verschiedenste Weise verletzt. Das erleben wir in der Ukraine, das
erleben wir im Iran – eigentlich in einem Krieg, den das Mullah-Regime gegen die eigene Bevölkerung, gegen die eigenen Frauen führt; wir dürfen nicht
vergessen, Mädchen werden mit 12 Jahren im Iran rechtlich verheiratet, das ist ein Ergebnis dieses Mullah-Regimes –, aber auch im Sudan, im Südsudan
und natürlich im Nahen Osten, in Israel und in Gaza.

Bei der Gelegenheit möchte ich auch daran erinnern, was Kindern am 7. Oktober durch den Hamas-Angriff passiert ist; aber auch daran, was jetzt durch die Flächenbombardements im Gazastreifen passiert.

Die UNO spricht von 35 000 Toten, und Zehntausende Kinder und Jugendliche sind betroffen. Viele Tausende der arabischen Kinder, das sind im Gaza­streifen Muslime wie Christen, müssen ihr Leben lang mit Amputationen leben.

Ich als Menschenrechtssprecher kann auch zu diesen Fragen, zur
schlimmsten Verletzung, zu Amputationen von Kindern, nicht schweigen, weder


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 219

in der Ukraine noch im Iran noch im Nahen Osten, im Gazastreifen, daher
sage ich: Krieg ist das Schlimmste und macht die schlimmsten Verbrechen mög­lich! (Beifall bei der SPÖ.) Daher: Waffenstillstand an allen Kriegsfronten,
die es auf der Welt gibt, als ersten Schritt zu einem Frieden! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Dr. Dagmar Belako­witsch. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Hörl: Jetzt wird’s spannend!)


13.57.10

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesmi­nister! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Antrag geht es um die Rückkehr entführter ukrainischer Kinder. Meine Damen und Herren, es wurde jetzt schon mehrfach gesagt: Der Krieg, der derzeit auf europäischem
Boden, in der Ukraine, stattfindet, hat ja nicht nur eine militärische Komponente. Leider Gottes gehören zur Kriegsführung schon lange die Entführung
von Menschen und Kindern und auch die Vergewaltigung von Frauen. All das ist leider Gottes im Krieg Alltag, ist Teil der Kriegsführung und gehört meines Erachtens zu den schlimmsten Kriegsverbrechen, die es überhaupt geben kann.

Ganz besonders schlimm ist es natürlich dann, wenn es Kinder trifft. Kinder
sind die schwächste Gruppe unserer Gesellschaft, die sich auch nicht
wehren können, die oftmals auch in ihrer psychischen Reife das, was sie erleben, noch gar nicht ganz erfassen können und daher auch sehr, sehr lange
brauchen, bis sie das verarbeiten können.

Selbstverständlich muss es allen ein Bedürfnis sein, dass entführte Kinder zu­rückkommen, aber, das hat mein Vorredner schon gesagt, nicht nur in
der Ukraine. Es gibt ja auch Menschen – nicht nur Kinder, aber auch Kinder –, die aus Israel entführt wurden. Auch die sind seit Oktober nach wie vor
in der Gewalt der Hamas.


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Es gibt auf der Welt viele, viele Kriegsschauplätze, und ja, es ist ein frommer Wunsch, dass überall Frieden ist, dass sofort die Waffen niedergelegt
werden. Das können wir hier gerne beschließen und uns alle wünschen, wir wissen aber, wir haben es nicht alleine in der Hand.

Die Frage ist: Wie schaffen wir es, zumindest auf europäischem Boden so rasch wie möglich Frieden zu finden? Ich glaube, das kann nur auf Gesprächs­ebene, auf Verhandlungsebene möglich sein.

Für die Rückführung der Geiseln, die Rückführung der entführten Kinder wird es notwendig sein, alles zur Verfügung zu stellen, und ich danke allen Initiati­ven. Auch das, was Kollege Troch gesagt hat, nämlich dass 50 Kinder ins öster­reichische Parlament kommen dürfen, ist wundervoll. Es ist aber, ohne
das geringschätzen zu wollen, nur ein ganz kleiner Tropfen auf den heißen Stein.

Wir haben ganz viele betroffene Kinder, aber ich glaube, es muss unser
Ziel sein, jetzt – und wir werden die Welt nicht sofort retten können, aber das Ziel muss sein – endlich Frieden in Europa zu bekommen und natürlich auch die Kinder zurückzuführen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Georg Bürstmayr. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.59.57

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Worüber
wir heute sprechen, das ist etwas sehr Ernstes, ein Kriegsverbrechen, eigentlich Völkermord.

Dieses Verbrechen aller Verbrechen hat verschiedene Gesichter. Eine
Form, es zu begehen, besteht darin, dass in der Absicht eine nationale Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten, Kinder aus dieser Gruppe in eine
andere Gruppe überführt, also entführt werden.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 221

Das ist einer der Gründe, warum der Internationale Strafgerichtshof einen Haft­befehl gegen Wladimir Putin beantragt hat: weil Russland Kinder aus der
Ukraine entführt hat und immer noch entführt, und zwar nicht Dutzende oder Hunderte, sondern bislang 20 000.

An der Absicht, die ukrainische Nation buchstäblich mit ihrer Kunst, ihrer Literatur, ihrer Sprache, ihrer Identität auszulöschen, kann kaum ein Zweifel be­stehen. Die Hinweise und Beweise dafür sind erdrückend. Es ist aber der Internationale Strafgerichtshof, der am Ende darüber zu entscheiden haben wird.

Wovon wir aber ausgehen müssen, ist die Entführung Tausender Kinder
und dass Russland sie zu Menschen umerziehen will, denen ihre Identität, ihre Sprache, ja, jede Erinnerung an ihre Vergangenheit, ihre Geschwister, ihre Familie, ihre Eltern ausgelöscht ist. Das allein ist schlimm genug. Es ist eigentlich unsäglich schlimm.

Und ja, entsetzliche Verbrechen geschehen auch anderswo. Das ist die
Realität in unserer Welt, aber das darf uns nicht entmutigen, sondern muss uns Ansporn sein, weiterzuarbeiten. Bring them home now!, gilt nicht nur für
die Geiseln der Hamas, sondern auch für die Kinder der Ukraine. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Deshalb bin ich froh, dass im Menschenrechtsausschuss zu diesem Ent­schließungsantrag Einstimmigkeit erzielt werden konnte. Ich hoffe, dass auch dieses Hohe Haus diesen Antrag einstimmig bestätigt, denn was immer
das neutrale Österreich dazu tun kann, dass dieses Verbrechen ein Ende hat und diese Kinder wieder nach Hause kommen können, das sollte es tun.

Ich darf in diesem Zusammenhang heute auch eine besondere Frau auf unserer Galerie begrüßen, Frau Ursula Langwieler, eine Künstlerin aus Kärnten,
die gemeinsam mit ihrem Ehemann seit dem ersten Tag des russischen Angriffs­kriegs nicht nur private Unterstützung in großem Ausmaß auf die Beine
gestellt hat, sondern seit diesem Tag mit ihrer Kunstaktion „Lampen für den Frie­den“ ein Zeichen gegen den Krieg, für die Menschen der Ukraine setzt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 222

Ob am Flughafen von Klagenfurt oder vor der russischen Botschaft in Wien: Ihre Lichter für den Frieden sind ein Symbol der Hoffnung. Sie werfen ihren
hellen Schein aber auch auf das Unrecht und das Leid, das dieser völkerrechts­widrige Angriffskrieg mit sich gebracht hat, eben auch für Zehntausende
Kinder.

Auch Intellektuelle und Kunstschaffende aus ganz Europa sind eine
wichtige Stimme für Zusammenhalt und Frieden, für Menschlichkeit und Frei­heit, für das Miteinander. Das ist keine Frage der Nationalität. Auch
russische Künstlerinnen und Künstler und Intellektuelle spielen eine Rolle, nur wird ihre Stimme in Moskau, in Russland selbst mit rücksichtsloser Härte
zum Verstummen gebracht.

Selbst die letzten Stimmen unabhängiger Berichterstattung will Putin
zum Schweigen bringen. Dieser Tage wurde die ORF-Korrespondentin Knips-Witting aus Russland ausgewiesen.

Lassen Sie uns daher heute im Hohen Haus gemeinsam unsere Stimme
für Frieden und Gerechtigkeit, gegen den von Putin losgetretenen Angriffskrieg gegen die Ukraine und für eine rasche und sichere Rückkehr ihrer ver­schleppten Kinder erheben! – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.04.56

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben es schon ange­sprochen: Es geht um viele Tausende ukrainische Kinder, die aus den
russisch besetzten Gebieten in der Ukraine verschleppt wurden, von ihren Eltern getrennt wurden, rechtswidrig der Zwangsadoption durch Russen zuge­führt wurden und in Wirklichkeit am Schluss zur Umerziehung nach Russland


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 223

gebracht wurden. Diese breit dokumentierte Vorgangsweise ist wohl
eines der perfidesten russischen Kriegsverbrechen in diesem völkerrechts­widrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.

Man muss sich das vorstellen: Man kommt beispielsweise in einem
dieser besetzten Gebiete in eine Verkehrskontrolle und jemand entzieht einem sein Kind, bringt es in ein fremdes Land, steckt es dort in ein einem
Gefängnis gleichendes Kinderheim. Genau das ist die grausame Realität für viele, für Abertausende Familien in der Ukraine.

Wir haben die Zahlen ja vorhin schon gehört. Wenn man von Abertausen­den ausgeht – die Schätzungen gehen bis zu 20 000 ukrainische Kinder, die be­troffen sind – und sich umgekehrt überlegt, wie viele bis jetzt wieder zu
ihren Familien zurückgebracht wurden, nämlich nur knapp 400, dann muss man sich vorstellen, welche unfassbaren Dimensionen das sind, die wohl wirklich
zu den widerlichsten Teilen dieses eh schon widerwärtigen Angriffskriegs Russ­lands zählen, der nichts anderes zum Ziel hat – Kollege Bürstmayr hat es
vorhin angesprochen – als am Schluss die kulturelle und komplette Auslöschung der Ukraine.

Im März des vergangenen Jahres hat der Internationale Strafgerichtshof
in diesem Zusammenhang einen internationalen Haftbefehl sowohl gegen Wla­dimir Putin als auch gegen die russische Verantwortliche erlassen – und
jetzt kommt eine besondere Skurrilität –, nämlich gegen die russische Verant­wortliche für Kinderrechte, die dafür zuständig ist, genau diese Depor­tationen, diese Zwangsadoptionen durchzuziehen.

Diese Haftbefehle sind ein klares Zeichen unserer Wertegemeinschaft, dass wir diese Verbrechen nicht ungestraft lassen werden, aber wir müssen zusätz­lich dazu handeln. Darauf zielt unser gemeinsamer Antrag ab, und ich
bin sehr froh, dass wir alle hier diesen Antrag auch gemeinsam beschließen wer­den, nämlich dass wir, soweit wir das können, die sogenannte internatio­nale Koalition zur Rückkehr ukrainischer Kinder unterstützen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 224

Auf allen unterschiedlichen Ebenen – weil es so viele Ebenen gibt, die da möglich sind – versucht diese Koalition und können eben auch wir als Österreich versuchen, Druck aufzubauen, um einzelne Kinder aus Russland wieder in die Ukraine zu bringen. Erst vor Kurzem ist es wieder gelungen, dass fünf Kinder aus Russland nach Hause zu ihren Familien in die Ukraine kommen konnten.

Diese Aufgabe ist gewaltig. Man muss sich nur überlegen, wie das historisch in anderen Ländern schon war. Man muss sich nur anschauen, dass zum
Beispiel nach dem Koreakrieg in Nordkorea Tausende Menschen geblieben sind, die vorher entführt wurden und die dann bis an ihr Lebensende in der grau­enhaften kommunistischen Diktatur in Nordkorea leben mussten.

Wir dürfen das nicht zulassen. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich diese Geschichte wiederholt. Wir müssen, glaube ich, alles in unserer Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass die Kinder nach Hause kommen, und dem widerlichen russischen Regime mit diesen widerwärtigen Kriegsverbrechen auf allen Ebenen, aber mit diesem besonders perfiden Kriegsverbrechen,
Kinder zu kidnappen, ihren Eltern zu entziehen und sie am Schluss höchstwahr­scheinlich auch dafür einsetzen zu wollen, dass sie wiederum gegen ihre
Eltern, gegen ihr eigenes Volk vorgehen und vielleicht sogar in den Krieg ziehen, alles entgegensetzen.

Deswegen bin ich froh, dass wir, wenn es auch nur kleine Schritte sind, mit denen wir unterstützen können, jedes erdenkliche Mittel nützen, um es besser zu machen und diese Kinder wieder zurückzubringen. (Beifall bei den
NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag. Peter Weidinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.09.07

Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Zunächst darf ich im Namen von Herrn


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Nationalratsabgeordnetem Bürgermeister Andreas Kühberger die 4. Klasse der HTL Leoben sehr herzlich bei uns im Hohen Haus willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)

Wenn Sie gerade zu Hause vor dem Bildschirm zusehen, fragen Sie sich wahrscheinlich, warum nicht immer alle Plätze der Abgeordneten besetzt sind. Das hat auch damit zu tun – und das möchte ich anhand von einem
kleinen Beispiel erzählen –, dass wir sehr, sehr viele Besuchergruppen ins Haus bekommen,
so wie auch ich gerade eine Klasse aus Villach-Land bei mir begrüßen durfte. Wir sind mit den Jugendlichen aus dieser Klasse aus der Schule aus Treffen in Villach-Land zusammengesessen und ich habe ihnen dann
die Frage gestellt: Was wollt ihr denn eigentlich beruflich werden, was habt ihr da für Vorstellungen? Es war wunderschön, als man von den Jugendlichen
hören konnte: Ich will Ärztin werden oder Profifußballer, Ingenieurin, Apothe­ker!; oder auch: Ich möchte einfach im Betrieb vom Vater mitarbeiten
und dort im Bauunternehmen mithelfen! (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Wie viele Kinder können das in der Ukraine nicht machen, weil sie von Russland verschleppt wurden? Man nimmt ihnen ihre Lebensträume, man nimmt ihnen ihre Hoffnung und ihre Zukunftsperspektive.

Wie viele Nobelpreisträger:innen, Väter und Mütter, Menschen, die sich in der Gemeinde engagieren oder in einem Pfarrgemeinderat in der Ukraine in
ihrer Heimat tätig werden, wird es vielleicht genau aus diesem Grund niemals geben? Das heißt, dieses Kriegsverbrechen, dessen man sich da von
russischer Seite schuldig macht, ist nicht nur abscheulich und zu verurteilen, sondern es ist natürlich auch eine Hypothek für die Zukunft und für die Gegenwart, nämlich in Bezug darauf, ob es wieder zu einer Versöhnung kommen kann und wir wieder Frieden auf europäischem Boden erleben.

Das muss immer unser erklärtes, gemeinsames Ziel sein: Frieden in Europa, mög­lichst Frieden auf der Welt, aber natürlich ganz besonders in unserer Nach­barschaft. Deswegen möchte ich auch die besondere Wertschätzung
zum Ausdruck bringen, dass es hier auf Initiative von Abgeordnetem Scherak


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 226

gelungen ist, gemeinsam mit allen Fraktionen – mit Frau Abgeordneter
Gudrun Kugler für unsere Fraktion – einen gemeinschaftlichen Antrag zu stellen. Wir haben auch die Aufgabe, miteinander klare rote Linien zu ziehen,
wenn es darum geht, dass unsere Werte der Zivilisation auf dem Spiel stehen.

Ich wünsche mir, dass dieser Antrag auch ein zusätzlicher Anlass ist, in
uns zu gehen und zu überlegen, wo wir das Gemeinsame stärker über das Tren­nende stellen und mehr Brücken zueinander bauen können, und vor allem
auch, was die Verrohung der Sprache betrifft, vielleicht einen Moment innezu­halten und einfach mit einer guten Zusammenarbeit zu beweisen, dass
unser System, nämlich Demokratie, der Schutz von Menschen- und Grund­rechten, das Leben in Freiheit, es uns am besten ermöglicht, dass unsere Kinder Lebensträume und auch die Perspektive auf eine realistische Erfüllung
haben. In diesem Sinne: Bringt die Kinder nach Hause! (Beifall bei ÖVP, Grünen und NEOS.)

14.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete
Petra Wimmer. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.12.34

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren hier im Hohen Haus! Wie bereits von meinem Kollegen Harald Troch für meine Fraktion ausgeführt wurde, stimmen
wir dem vorliegenden Antrag natürlich sehr gerne zu. Es ist uns ein großes An­liegen, dass die entführten ukrainischen Kinder wieder mit ihren Familien
vereint werden; und es ist eine große Schande, dass solche unmenschlichen Vorgehensweisen wie die Entführung von Kindern Teil einer Kriegs­strategie sind.

Auch andere schreckliche Kriegsstrategien und Kriegsverbrechen sind natürlich auf das Schärfste zu verurteilen, denn die Kriege in der Ukraine und Israel
zeigen es uns auch eindeutig, dass die Vergewaltigung von Frauen und Kindern


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 227

ebenfalls als Kriegswaffe eingesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der Grünen.) Vergewaltigungen in Kriegen passieren nicht einfach so. Es zeigt sich ganz klar, dass diese Gewalttaten als Kriegsstrategie angewen­det werden, um die Bevölkerung zu terrorisieren, zu brechen und in Todesangst zu versetzen. Die Leidtragenden dieser schrecklichen Gräueltaten sind vor
allem Frauen und Kinder. Darum sind diese Taten auf das Schärfste zu verurtei­len; und jede Stimme, die sich dagegen erhebt, ist eine wichtige Stimme.
(Beifall bei der SPÖ.)

Wichtig ist es für die Opfer auch, dass Sie die notwendige Unterstützung bekommen, um diese schrecklichen Taten und die Traumen, die sie dadurch er­leiden, auch verarbeiten zu können. Da sind wir auch in Österreich gefor­dert: Ukrainische Frauen und Kinder, die in Österreich Zuflucht gefunden haben, brauchen unsere Unterstützung, unser Verständnis und die Möglichkeit zu
einer begleiteten Aufarbeitung. Genauso wichtig ist es, dass die entführten Kin­der wieder mit ihren Familien vereint werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, all diese unvorstellbaren und unmenschlichen Taten sind die Auswüchse von Kriegen. Dafür gibt es letztendlich nur eine Lösung, für die wir uns alle gemeinsam einsetzen müssen – und das ist Frieden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Weratschnig.)

14.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Melanie Erasim. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.14.47

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuse­herinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschirmen zu Hause! Vor allem als Mutter machen mich die Geschichten der vielen Tausend verschleppten Kinder sprachlos. Noch sprachloser macht mich die Systematik, die Russland seit mittlerweile zehn Jahren anwendet, ukrainische Kin­der zu entführen, um sie nach ihren nationalistischen Ideologien zu erziehen, ja


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 228

umzuerziehen, sie in Waisenhäuser zu stecken, die Gefängnissen glei­chen, zur Adoption freizugeben und vor allem, sie ihrer Identität zu berauben. Die Zahlen variieren stark, die Rede ist von bis zu 700 000 Kindern
seit 2014, rund 20 000 Kinder haben die ukrainischen Behörden identifiziert.

Egal wie hoch die Zahl ist: Jedes Kind ist ein Kind zu viel. Deshalb stim­men wir auch mit voller Überzeugung diesem Antrag zu, der ja den Außenmi­nister auffordert, sich weiterhin auf internationaler Ebene für die Rück­führung dieser entführten Kinder einzusetzen. Eines muss an dieser Stelle ganz klar gesagt werden: dass diese Art der Verschleppung von Kindern zum
Zweck der Umerziehung den Tatbestand des Genozids erfüllt. Auch Abgeord­neter Bürstmayr hat bereits darauf hingewiesen, und es ist sehr wichtig,
hier darüber zu sprechen. Wenn ukrainische Kinder in Keller gesperrt werden, weil sie die russische Hymne nicht singen wollen, dann müssen wir dieses
Unrecht aufzeigen, darüber reden und alles dafür tun, um dies zu verhindern.

Werte Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und Grünen, eines kann ich
jedoch nicht fassen: nämlich, dass dieser Antrag, der sicherstellen soll, dass der Außenminister ganz einfach seinen Job tut – normalerweise würde ich als Bürgerin davon ausgehen, dass er das auch ohne diesen Antrag tun würde –, aus Sicht der Regierung der einzige im Bereich der Menschenrechte ist, worü­ber es sich lohnt, im Plenum zu diskutieren. Teile der Welt stehen regelrecht in Flammen, Millionen von Kindern sind von Hunger, von Krankheit, von Verstümmelung oder gar Tod bedroht – und Sie können sich lediglich auf diesen einen Antrag einigen.

Ich persönlich würde mir, so wie viele andere Menschen, wünschen, dass Österreich am außenpolitischen Parkett endlich wieder jenes Ansehen genießt, das es einst hatte. Diese Anträge sind wichtig. (Beifall bei der SPÖ.) Doch
leider sind wir durch Ihre Arbeit oder Ihre Nichtarbeit auf internationaler Ebene in die Bedeutungslosigkeit verschwunden. Da braucht es viel Engagement
und auch den Mut, Anträge der Opposition anzunehmen, wie zum Beispiel den von Abgeordnetem Troch zur Pressefreiheit. Die aktuellen Geschehnisse


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 229

um die Korrespondentin Maria Knips-Witting zeigen, wie wichtig es wäre, Ihre Mutlosigkeit zu verlassen und ins Tun zu kommen, und zwar nicht nur bei
einem einzelnen Antrag, wie wichtig er auch zu sein scheint. – Danke
schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.18


14.18.30

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich darf Frau Minister Zadić sehr herzlich im Plenum begrüßen.

Wir kommen jetzt auch schon zur Abstimmung über (Zwischenruf des Abg. Kickl) die dem Ausschussbericht 2560 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Rückkehr entführter ukrainischer Kinder“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (374/E)

14.18.577. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 4067/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förde­rung von Gewaltambulanzen (Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz – GewaltAFG) erlassen wird (2565 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Es wurde auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Mag.a Selma Yildirim. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.19.24

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Werte Frau Frauenministerin! Hohes Haus! Gewaltschutz ist ein


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ganz wichtiges Thema und uns allen ein enorm großes Anliegen, hoffentlich nicht nur auf dem Papier.

Gewaltambulanzen, über die wir jetzt diskutieren werden, sind ein wesentlicher Teil, der uns in Österreich im Gewaltschutz fehlt. Sie sichern Beweise,
sodass sie später vor Gericht verwendet werden können. Das ist vor allem bei Gewalt gegen Kinder, Frauen, ältere Menschen, pflegebedürftige Men­schen ganz zentral und wichtig, vor allem wenn sie nicht nur von körperlicher, sondern auch von sexualisierter Gewalt betroffen sind.

Es kann helfen, die in Österreich leider vorhandene niedrige Verurteilungsrate zu heben. Sie sind sozusagen geeignet dafür, Beweise sicherzustellen, die Betroffenen können sich in aller Ruhe überlegen, ob sie etwas tatsächlich zur Anzeige bringen oder nicht. Wir wissen, wie emotional behaftet diese
ganze Gewaltthematik im Familienverhältnis, im Naheverhältnis ist, aber die Beweise könnten gesichert werden und gehen nicht verloren.

Wir haben daher auf Verlangen der Expertinnen und Experten als sozialdemo­kratische Fraktion vor etwas mehr als vier Jahren einen entsprechenden
Antrag in die parlamentarische Diskussion und Debatte eingebracht,
den die ÖVP, Frau Ministerin, mit ihrer Koalitionspartnerin bedauerlicherweise von einer Ausschusssitzung zur nächsten verschoben hat. Sie haben
gesagt, Sie evaluieren und Sie erstellen Studien. Letztendlich sind wir froh, dass bis jetzt zumindest diese Initiative, über die wir heute diskutieren werden,
am Tisch liegt.

Allerdings muss ich sagen, dass Sie vor wenigen Wochen einen Initiativantrag ohne Begutachtung in die parlamentarische Debatte geschickt haben. Das verstehen wir nicht, dass Sie das nicht außerhalb der kleinen oder inter­ministeriellen Debatte machen, dass Sie diese Inhalte nicht genau mit jenen Einrichtungen und Expert:innen, die jahrein, jahraus mit gewaltbetroffe­nen Frauen, Kindern, behinderten Menschen beschäftigt sind, diskutieren. Das


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haben Sie nicht gemacht, dementsprechend gibt es auch eine Empörung
darüber und dementsprechend gibt es sehr viel Verunsicherung.

Wenn wir uns diese sechs, sieben Paragrafen – die heute hier zur Debatte vorliegen – anschauen, dann muss ich dem recht geben, denn in die­sem Gesetzesantrag, in diesem Initiativantrag steht eigentlich nur drinnen, dass die Ministerien ermächtigt werden, mit Betreibern Förderverträge abzu­schließen. Das heißt, Sie beschließen heute hier etwas, was die Verfassung Mi­nisterien schon zur Verfügung stellt. Das ist keine effektive Verankerung
von Gewaltschutzzentren, daher werden wir das ablehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte neben der formellen Kritik noch einmal auf die Inhalte zu
sprechen kommen, und ich möchte Ihnen die Chance geben, bei diesem Antrag, den ich noch einmal einbringen möchte, mitzustimmen und effektive
Zentren zu beschließen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „gesetzliche Verankerung von Gewaltambulanzen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für Gewaltambulanzen zu schaffen. Diese sind im öffentlichen Bereich flächendeckend in allen österreichi­schen Bundesländern zu institutionalisieren und sollen die forensische Beweis­sicherung im Falle von Gewalt  insbesondere gegen Frauen  für
etwaige spätere Strafverfahren sicherstellen. Ein kostenloser, niederschwelliger Zugang ist sicherzustellen. Dabei sind jedenfalls u.a. Expertinnen und
Experten aus den Bereichen Gewaltschutz, Gewaltprävention sowie dem me­dizinischen, insbesondere aus dem gynäkologischen und gerichtsmedizi­nischen Bereich, einzubinden.


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Vorzusehen ist außerdem eine Berichtspflicht, die beim Frauenministerium zu bündeln ist. Die Berichte sind dem Nationalrat sowie dem Bundesrat jähr­lich bis zum 30. September des Folgejahres vorzulegen.“

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

14.24

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim,

Genossinnen und Genossen,

eingebracht im Zusammenhang mit TOP 7 der 266. Sitzung des Nationalrates - Bericht des Justizausschusses über den Antrag 4067/A der Abgeordneten
Mag. Michaela Steinacker, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Gewaltambulanzen (Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz – GewaltAFG) erlassen wird (2565 d.B.)

betreffend gesetzliche Verankerung von Gewaltambulanzen

Ein Problem, mit dem Opfer häuslicher sowie sexueller Gewalt häufig konfrontiert sind ist, dass es relativ selten zu Verurteilungen kommt. Außerdem werden
viele Fälle nicht (gleich) angezeigt und die Dunkelziffer ist sehr hoch.

Ein Manko in Österreich sind dabei laut Expert:innen fehlende sogenannte rechts­medizinische „Gewaltambulanzen“. Bei häuslicher Gewalt, nach Vergewalti­gungen, bei Kindesmissbrauch bzw. –misshandlung oder bei Gewalt gegen ältere bzw. pflegebedürftige Menschen können sie eine zentrale Rolle bei der Aufklärung
und Verhinderung weiterer Gewalt spielen.


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Sie übernehmen die professionelle Beweissicherung und Dokumentation von Verletzungen bei Gewalt, damit diese bei einer etwaigen Anzeige und einem späteren Strafverfahren verwendet werden können.

Wesentlich dabei ist ein niederschwelliger Zugang, sowie die Möglichkeit, die Beweisaufnahme rund um die Uhr an allen Wochentagen durchzuführen. Ebenso sollte eine mobile Möglichkeit geschaffen werden, so dass die Beweissicherung zu den Opfern kommt.

In vielen Krankenhäusern gibt es bereits Opferschutzgruppen. Gewaltambulanzen sollen im öffentlichen Bereich institutionalisiert werden - flächendeckend in
allen Bundesländern.

Wichtig ist dabei eine solide gesetzliche Verankerung statt lediglich einer Ermäch­tigung zur Förderung von Gewaltambulanzen.

Dazu müssen Expert:innen aus den betreffenden Bereichen (Gewaltschutz, Opferschutz, Gewaltprävention, medizinischer Bereich, Gerichtsmedizin) einbezogen und eine Begutachtung des Gesetzesentwurfs durchgeführt werden.

Ergänzend soll eine Berichtspflicht vorgesehen werden. Die Berichte sollen gebündelt an das Frauenministerium gerichtet und Nationalrat und Bundesrat zur Diskus­sion vorgelegt werden. Das stellte eine öffentliche Debatte sicher.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für Gewaltambulanzen zu schaffen. Diese sind im öffentlichen Bereich flächendeckend in allen österreichischen Bundes­ländern zu institutionalisieren und sollen die forensische Beweissicherung im Falle von Gewalt – insbesondere gegen Frauen – für etwaige spätere Strafverfahren


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sicherstellen. Ein kostenloser, niederschwelliger Zugang ist sicherzustellen. Dabei sind jedenfalls u.a. Expertinnen und Experten aus den Bereichen Gewaltschutz, Gewaltprävention sowie dem medizinischen, insbesondere aus dem gynäkologischen und gerichtsmedizinischen Bereich, einzubinden.

Vorzusehen ist außerdem eine Berichtspflicht, die beim Frauenministerium zu bündeln ist. Die Berichte sind dem Nationalrat sowie dem Bundesrat jährlich bis zum 30. September des Folgejahres vorzulegen.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß ein­gebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag. Michaela Steinacker. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.24.19

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Bundesminister:innen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer:innen hier im Hohen Haus, vor den Bildschirmen und wo immer Sie uns zuhören!
Ich darf vor Beginn meiner Rede zum Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz für Kollegin Romana Deckenbacher ganz, ganz herzlich die Seniorengruppe
aus Linz begrüßen. – Herzlich willkommen hier im Hohen Haus! (Beifall bei Ab­geordneten von ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS.)

Ja, Gewalt hat leider viele Gesichter. 2023 wurden in Österreich mehr
als 85 000 Gewaltdelikte angezeigt. Experten gehen davon aus, dass die Dun­kelziffer weit höher ist. Das ist sicher ein Riesenproblem, vor allem wenn
man weiß, dass in Österreich jede dritte Frau irgendwann einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen ist.

Wir sehen und wissen, dass es für Gewaltopfer aufgrund von Angst oder
Scham ganz schwierig ist, eine Anzeige zu machen. Oftmals sehen sie davon ab, oftmals haben sie lokal auch nicht die Möglichkeit oder können sich


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einfach nicht aus dem Familienverband hinausbewegen, um diese Anzeige
zu machen.

Ich glaube, dieses Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz zielt genau darauf ab, sehr niederschwellig Zugang zu forensischer Beweissicherung von
Gewalttaten und deren Auswirkungen, blauen Flecken, zu haben und Vergewal­tigungsopfern dahin gehend zu helfen, dass die Sicherstellung der Beweise
eben entsprechend erfolgen kann. Unser Ziel muss sein, dass jede
Frau und jedes Kind in Österreich ein Recht auf ein gewaltfreies Leben hat.

Wir wollen dieses bewährte Pilotprojekt, das es gibt, gesetzlich absichern. Wir wollen es deswegen gesetzlich absichern – Frau Kollegin Yildirim, wir
haben es im Ausschuss debattiert und auch versucht, zu erklären –, weil es nur mit diesem Förderungsgesetz möglich ist, dass Einrichtungen, die schon
einmal Förderung bekommen haben, nochmals gefördert werden. Das wäre sonst rechtswidrig.

Ich glaube, dass dieses Projekt uns allen so wichtig sein müsste, dass
man da auch über seinen Schatten springen könnte, bei einem ein Gesetz, das so wichtig ist, und dann rein eine Förderzusage ermöglicht – allerdings natür­lich unter sehr strengen Bedingungen, denn die Qualitätssicherung ist ein wichti­ges Thema. Dass man sich dem verschließt, ist für mich unverständlich. Ich bedauere es sehr, dass Sie dem nicht zustimmen werden. (Beifall bei Abgeordne­ten von ÖVP und Grünen.)

Alle anderen Parteien tun es. (Abg. Ragger formt mit Daumen und Zeige­fingern ein Herz.) – Ja (erheitert), der Kollege macht das (mit Daumen und Zeigefin­gern ein Herz formend). Ja, ich glaube, für die Menschen in Österreich, für Gewaltopfer dürfen wir alle miteinander ruhig das (neuerlich mit Daumen und Zei­gefingern ein Herz formend) machen, denn sie sind in unserem Herzen und
wir wollen sie auch entsprechend schützen.

Zu dokumentieren ist und die Fragen sind zu beantworten : Was ist passiert? Liegt ein gewaltsamer Übergriff vor? War das Opfer in Lebensgefahr? Was


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 236

war der konkrete Tatablauf? Diese Fragen können dort in einem geschützten Um­feld, an Orten, wo jeder hinkommen kann, niederschwellig geklärt werden,
ohne sich jetzt einmal großartig ausweisen zu müssen, ohne vorher eine Anzeige gemacht zu haben, ohne nachher eine Anzeige machen zu müssen. Das soll
frei sein, aber die Sicherung der Beweise ist das ganz Entscheidende.

In diesem Sinne: Gewaltambulanzen schaffen Rechtssicherheit für objektive Sachbeweise, die dann für Richter notwendig sind, für entsprechende Entscheidungen und Verurteilungen. Gewaltambulanzen dienen der Gewaltprä­vention. Gewalttätige  Männer oder Frauen, wer immer diese Gewalt
ausübt 
wissen, es gibt Stellen, an die sich das Opfer wenden kann. Dass man als Täter überführt wird, ist natürlich dann viel leichter möglich, daher ist
es schon auch zum Thema Gewaltprävention ein sehr geeigneter Schutzmechanismus.

Wir erwarten uns durch die Gewaltambulanzen Einblicke in die Dunkelziffern. Ich habe vorhin von den Dunkelziffern gesprochen. Weit mehr als 85 000 Gewalttaten werden leider jährlich verübt. Wir glauben auch, dass das ein wichtiger Punkt ist, dann im Verfahren zum Thema einen objektiven Opferstatus zu liefern und nicht die Beweislast zu haben, wenn Opfer dann Angst haben, dass ihnen kein Glauben geschenkt wird. Vor allem ist es auch ein ganz wichtiger Vorteil für Gewaltopfer, dass belastende Befragungen ent­sprechend verkürzt werden.

Das System funktioniert sehr gut. Wir haben Gewaltambulanzen in der Meduni Graz. Da darf ich von dieser Stelle einmal ein Danke sagen. Sie sind in
einer Vorreiterrolle für das System der Gewaltambulanzen gewesen und haben uns da sehr viele Erkenntnisse im Vorfeld geliefert. Ich habe es schon
gesagt, es muss ein Mindestleistungskatalog erfüllt werden. Das Gesetz richtet sich hauptsächlich an Universitäten und gerichtsmedizinische Institute,
aber in der Folge auch an geeignete Betreiber, die diese Kriterien eben erfüllen werden.


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Wir werden im Sommer in Wien eine Gewaltambulanz eröffnen. Ich
möchte noch darauf hinweisen, dass es auch mobile Teams geben wird. Wir haben Flächenbundesländer, in denen die Landeshauptstadt vielleicht
nicht so nahe ist, ein mobiles Team aber vor Ort die Versorgung von Gewalt­opfern und die Beweissicherung vornehmen kann.

Meine Damen und Herren von der SPÖ, ich darf mich noch einmal an
Sie wenden. Ich verstehe es wirklich nicht, wie man diesem Gesetz, das ein großer Schritt zur Beweissicherung ist, nicht die Zustimmung geben kann.

Ich bedanke mich bei allen anderen, die trotz dieses schnellen Verfahrens, das wir im Parlament gehabt haben, dieses Gesetz gelesen haben, im Aus­schuss entsprechend diskutiert haben und hier die Zustimmung geben werden. – Vielen Dank dafür im Sinne der Opfer. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen.)

14.30


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Christian Ragger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.30.14

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Ministerinnen! Ich darf von Linz nach Wels-Land weiterrutschen und die Seniorenringgruppe Wels-Land im Namen der Abgeordneten Rosa Ecker begrüßen. Damit habe ich meine Schuldigkeit getan. (Beifall bei FPÖ
und ÖVP.)

Zum Inhaltlichen: Ja, ich habe vorhin deswegen gelacht, weil man sonst immer sagt, dass die Freiheitlichen nicht zustimmen wollen oder die Freiheitli­chen kontraproduktiv agieren. Ich halte aber in diesem Fall diese Initiative als auch diese gesetzliche Bestimmung für wirklich gut und richtig, weil wir
es auch in der Praxis oft gesehen haben.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 238

Ich kann Ihnen einen Fall von häuslicher Gewalt von vor knapp einem Monat er­zählen: Es gibt eine Auseinandersetzung verbaler Natur, die verschärft
sich, die Frau sagt das eine Wort, der Mann sagt das andere Wort. Der Mann beginnt sie zu stoßen, sie fliegt gegen den Kasten, stürzt und hat eine Körperverletzung. Es leben mittlerweile beide in Scheidung, und das Thema beginnt: Wie geht sie mit dieser Gewalt um? Sie will ihren Nochehemann
nicht anzeigen. Dann vergehen ein paar Tage, dann wird noch festgestellt, dass sie eine Rötung hat, und am Ende des Tages kommt es zu einem Gerichts­verfahren. Es wird eingestellt, weil kein objektivierter Beweis da ist,
um den Nachweis zu erbringen.

Damit das sozusagen nicht passiert – das ist das, was ja auch meine Vorrednerin gesagt hat, nämlich 85 000 Mal in Österreich, jetzt nicht in diesem Fall,
sondern in vielen breit angelegten Fällen –, ist es wichtig, dass wir eine gesetz­liche Förderung für diese Gewaltambulanzen haben.

Daher war es für uns selbstverständlich, das umzusetzen, weil es ein sinnvoller Ansatz ist. Wir haben gesehen, dass es an der Universität Graz auch wirk­lich und gut funktioniert hat. Ich hoffe, dass es jetzt auf mehrere Bereiche in Wien, Innsbruck oder auch an den anderen Universitätskliniken, aber
auch auf ganz normale Krankenhäuser ausgedehnt wird.

Daher werden wir auch dementsprechend unsere Zustimmung erteilen. Ich be­danke mich für diese Initiative und hoffe, dass wir einen guten Schritt
für den Schutz unserer Frauen gemacht haben. – Danke. Das gilt natürlich auch für die Männer. (Heiterkeit des Redners. – Beifall bei der FPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

14.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Meri Disoski. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.



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14.32.47

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin und Frau Bundesministerin – auf beiden Seiten! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe mich in den vergangenen Wochen ein bisschen über die Positio­nierung der SPÖ zu den Gewaltambulanzen gewundert.

Kollegin Yildirim hat es vorhin auch ausgeführt. Ich glaube, Sie haben 2021 einen Antrag im Justizausschuss eingebracht, einen Entschließungsantrag, der
die Gewaltambulanzen fordert. Während dann die Regierungsparteien schon quasi seit der Angelobung ressortübergreifend unter Involvierung der Expertinnen und Experten im Justiz-, im Innen-, im Frauen- und im Gesundheits­ministerium gemeinsam mit externen Expertinnen und Experten und auch
in Absprache mit den Bundesländern damit begonnen haben, ein entsprechen­des Konzept für diese Gewaltambulanzen auszuarbeiten und sich auch
bemüht haben, koalitionsintern die finanziellen Rahmenbedingungen dafür si­cherzustellen, haben mehrere Kolleg:innen – eigentlich nur Kolleginnen,
es waren keine Kollegen – aus der SPÖ der Regierung wechselweise Blockade oder Untätigkeit vorgeworfen.

Das belegen zahlreiche Presseaussendungen aus dem SPÖ-Parlamentsklub
und auch diverse Social-Media-Aktivitäten mehrerer SPÖ-Kolleginnen. Ich habe vorhin noch einmal geschaut: Am 25. August 2023 ist auf der Website
der SPÖ-Justizsprecherin Yildirim ein Artikel mit dem Titel „Rechnungshof un­terstreicht Forderung nach Gewaltambulanzen“ online gegangen. Mehr­fach hat also die SPÖ – tatsächlich zu Recht, weil die Forderung eine gute und eine wichtige ist, deswegen arbeiten wir ja auch daran – zu Recht betont,
wie wichtig denn die Umsetzung der Gewaltambulanzen sei und auch eine sehr schnelle, eine sehr zeitnahe Umsetzung gefordert.

Deswegen war ich sehr überrascht, dass Ende Mai im Justizausschuss
die SPÖ gegen die Gewaltambulanzen gestimmt hat und auch in der letztwö­chigen Sitzung des Rechnungshofausschusses eine Kollegin der SPÖ die


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 240

Sinnhaftigkeit von Gewaltambulanzen generell infrage gestellt hat und gemeint hat, wir hätten doch eh schon die Opferschutzgruppen in den Spitälern,
auf die Gewaltambulanzen könne man jetzt verzichten. (Abg. Heinisch-Hosek: Nein, so habe ich es nicht gesagt! Nein, nein, nein!) Das war eine interes­sante Veränderung in der Positionierung, die ich mir nach wie vor nicht erklären kann.

Das bringt mich zur Frage: Was jetzt, liebe Kolleg:innen von der SPÖ? Gewaltambulanzen: ja oder nein? Stimmen Sie jetzt heute mit oder stimmen Sie nicht mit? Kommt es heute zu einem überparteilichen Schulterschluss in
einer so wichtigen Thematik, wo Sie ja zu Recht seit vielen Jahren auch mit Ve­hemenz dahinter waren? Gibt es jetzt heute diesen Schulterschluss oder
nicht?

Die Kollegin von den NEOS hat mir mit einem Grummen zugemurmelt, die NEOS würden entgegen der Ablehnung im Justizausschuss heute für die Gewalt­ambulanzen stimmen. Das Gegrummel beziehe sich quasi auf die Tatsache, dass die Regierungsparteien einen Initiativantrag eingebracht haben, der ohne Begutachtungsfrist eingebracht worden ist. Ich habe Verständnis für dieses Ge­grummel und kann es auch nachvollziehen, will aber gleichzeitig auch dazu sagen: Es gab natürlich im parlamentarischen Prozess die Möglichkeit, Stellung­nahmen abzugeben. Diese Möglichkeiten sind sehr breit genutzt worden,
und wir haben natürlich in den Ausschüssen, die fachzuständig sind, auch aus­führlich diskutiert und debattiert und auch Dinge mitgenommen.

Deshalb ist die Frage für mich heute in dieser Runde: Liebe SPÖ, stimmt
ihr heute mit, macht ihr das heute auch mit möglich, dass dieses wichtige Projekt im Gewaltschutz – der ist euch ja ein Anliegen – hier einstimmig zum Be­schluss kommt und wir ein gutes, ein wichtiges Signal aussenden können, oder tut ihr das nicht?

Für uns Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsparteien ist ganz
klar: Wir hören auf das, was uns die Expertinnen und Experten im Gewaltschutz


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 241

seit Jahren oder eigentlich schon seit Jahrzehnten sagen, denn die for­dern die Einrichtung von Gewaltambulanzen schon seit Langem. Was wir heute mit dem Gesetzesbeschluss machen, der hoffentlich doch einstimmig sein
wird, ist, dass wir tatsächlich die Finanzierung der schon bestehenden Einrich­tungen langfristig absichern, damit die auch ihre wichtige Arbeit, die sie
schon aufgenommen haben, weiterführen können (Abg. Heinisch-Hosek: Für zwei Jahre!), unabhängig davon, aus welchen Farben auch immer sich eine
kommende Regierung zusammensetzen wird. Ich halte das für sehr wichtig, für sehr vorausschauend und auch für sehr verantwortungsvoll im Umgang
mit den dort tätigen Personen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der ÖVP)

Wir wissen um die Wichtigkeit der Gewaltambulanzen, insbesondere wenn es darum geht, dass man gerichtsverwertbare Dokumentationen von Spu­ren, von Gewaltspuren und Verbrechen hat, die später in einem Gerichtsprozess verwendet werden können. Darauf wird Kollegin Prammer für uns Grüne
später inhaltlich noch ausführlicher, noch näher eingehen.

Ich mag als Frauensprecherin tatsächlich noch einmal darauf hinweisen, dass wir jetzt sehr lange, sehr intensiv, vier Jahre hindurch an dieser Umsetzung
der Gewaltambulanzen gearbeitet haben. Es ist ein riesengroßes Projekt, in das vier Ministerien involviert waren, das tatsächlich mit sehr vielen Expert:in­nen von extern auch auf einen guten Weg gebracht worden ist. Ich kann nur an alle appellieren, die Gewaltschutz tatsächlich ernst nehmen, auch Gewalt­prävention ernst nehmen, hier heute diesem Regierungsantrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Henrike Brandstötter. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.37.32

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher:innen auf der Galerie und zu Hause vor


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 242

den Bildschirmen! Wir haben heuer in Österreich schon zehn Femi­zide zu beklagen. Beim gestrigen Mord ist es noch nicht klar, ob es sich um einen Femizid handelt oder nicht. Die Definition eines Femizides, meine Damen
und Herren: Das sind Morde von Männern an Frauen, weil sie Frauen sind. Das Geschlecht spielt dabei ein ganz entscheidende Rolle.

Ein wichtiger Baustein, um diese vielen Femizide, um diese viele Gewalt
gegen Frauen einzudämmen, ist Präventionsarbeit. Wir begegnen in Österreich der Männerarbeit leider noch nicht professionell genug. Männer, gegen
die eine Wegweisung besteht, müssen 6 Stunden Beratung in Anspruch nehmen. Das ist gut, aber 6 Stunden sind einfach zu wenig, um wirklich eine Verhal­tensänderung herbeizuführen. Das ist einfach viel zu kurz.

Wir brauchen aber auch auf der Seite der Opfer massive Verbesserungen. Opfer von Gewalt bekommen nur selten die medizinische Versorgung, die sie brauchen, und mit diesem Antrag heute stellen wir die Finanzierung von Gewalt­ambulanzen sicher.

Was passiert dort? – Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner doku­mentieren dort Knochenbrüche, Prellungen, sexuelle Übergriffe, sie sichern Spu­ren am Körper und auf der Kleidung. Allerdings gibt es leider in Österreich
zu wenig Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner, aktuell nur
zwölf an der Zahl. Dieses Gesetz stellt auch sicher, dass Personal zur Überbrü­ckung ausgebildet wird, aber es ist nicht das Gleiche, wie ausgebildete Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner.

Deshalb an dieser Stelle auch eine Werbeeinschaltung: Wenn Sie Medizin studieren oder vorhaben, Medizin zu studieren, dann überlegen Sie sich auch, ob Sie vielleicht Gerichtsmedizinerin oder Gerichtsmediziner werden
möchten. Es gibt Arbeitsplätze, und leider wird Ihnen die Arbeit auch nicht ausgehen.

Warum ist das wichtig? – Nur Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner können wirklich professionell anhand von Verletzungen erkennen, ob


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 243

diese Verletzungen durch Gewalt oder durch einen Unfall passiert sind. Das ist entscheidend für Gerichtsprozesse, weil in Österreich aus Mangel an
Beweisen einfach noch immer viel zu viele Täter ungeschoren davonkommen.

Meine Kollegin Meri Disoski hat mich vorhin gefragt, ob wir NEOS dem
Antrag der Regierung zustimmen, und ich habe gesagt: Ja, aber mit Grrr, weil dieses Gesetz einfach ohne Begutachtung durchgepeitscht wurde und auch sehr vage gehalten ist. Wir wissen beispielsweise nicht, welches Budget für diese Förderungen jetzt zur Verfügung steht und wie sich die beteiligten vier Ministerien untereinander eigentlich in Zukunft einigen wollen, koordinieren wollen, und auch nicht, wie Ambulanzen gefördert werden.

Hilfreich wäre dabei eine umfassende Strategie gegen Gewalt, die schon lange versprochen ist – passiert ist hier noch nichts. Wir müssen einfach struk­turierter und professioneller dringende Fragestellungen angehen, und dazu ge­hören: Wie können wir häusliche Gewalt verhindern? Wie können wir
Opfer besser schützen? Wie können wir Täter rascher aus dem Verkehr ziehen? Wie können wir Gewaltverhalten beenden? Wie können wir präventiv handeln? – Dazu brauchen wir keine Gesetze, die als leere Hülle daherkommen, wie das, was wir jetzt beschließen, wir brauchen klare Zuständigkeiten in
allen Ressorts, klar definierte Aufgaben, was getan werden muss und von wem, und natürlich auch Budgets für die Umsetzung.

Wir NEOS stimmen wie gesagt trotzdem zu, weil Gewaltschutz wichtig
ist. Wir geben Ihnen hier einen Vertrauensvorschuss, damit die Gewaltambu­lanzen bald auch ins Tun kommen können – im Sinne der betroffenen
Frauen und Mädchen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP
und Grünen.)

14.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Frau Bun­desministerin Dr.in Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 244

14.41.22

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher!
Es ist mir wirklich eine außerordentliche Freude, dass wir mit dem Ihnen vorlie­genden Initiativantrag eines machen, nämlich die Gewaltambulanzen aus
der Pilotphase herauszuholen und dauerhaft abzusichern. Und es ist mir deswe­gen eine große Freude, weil wir – vier Ministerien: das Frauenministerium,
das Innenministerium, das Gesundheitsministerium und das Justizministerium – uns schon vor längerer Zeit gemeinsam dazu bekannt haben, dass wir Ge­waltambulanzen wollen und dass wir sie in Österreich brauchen.

Die Verurteilungsquote in Österreich ist viel zu niedrig, gerade wenn es um den Bereich häusliche Gewalt oder um Gewalt gegen Frauen geht. Genau des­wegen brauchen wir Gewaltambulanzen, damit Beweise so festgemacht werden können, damit sie in einem späteren Gerichtsverfahren auch verwendet
werden können.

Wir haben eine Pilotphase gestartet, wir vier haben gesagt, wir werden unsere Budgets zusammentun und einmal ein Pilotprojekt starten. Es freut mich
umso mehr, dass wir jetzt aus dieser Pilotphase rauskommen und mit diesem Gesetz eine Grundlage schaffen, um die Gewaltambulanzen dauerhaft abzusichern. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Erst vor Kurzem haben wir das erste Pilotprojekt für die Modellregion Süd, die Gewaltambulanz in Graz, eröffnet. Eine Gewaltambulanz in Graz hat es
schon gegeben, aber nicht so, wie wir uns das ausgemacht haben, nämlich eine Gewaltambulanz, die rund um die Uhr zugänglich ist, wo man sich nieder­schwellig kostenlos untersuchen lassen kann, wo es mobile Teams gibt, die zu Einrichtungen fahren können, die in Spitäler fahren können, die zu den
Frauen, zu den Hausärzten fahren können. All das ist notwendig, damit eine Ge­waltambulanz flächendeckend funktionieren kann.

Die nächste Gewaltambulanz – und da freue ich mich auch sehr – wird für die Modellregion Ost folgen und soll hoffentlich im Sommer eröffnet werden.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 245

Die Gewaltambulanz ist aus meiner Sicht wirklich ein großer Meilenstein und ein Erfolg, denn: Ziel muss es sein, dass wir Frauen und Mädchen besser vor
Gewalt schützen. Ziel muss es sein, dass wir die Verurteilungsquote in Öster­reich heben. Gewalt gegen Frauen ist leider nach wie vor eine traurige
Realität in Österreich. Gewalt betrifft Frauen unabhängig von ihrer sozialen Schicht, unabhängig vom Alter, von der Religion, von der Herkunft. Jede dritte Frau in Österreich wird im Laufe ihres Lebens psychischer, physischer
oder sexueller Gewalt ausgesetzt. Und das, meine Damen und Herren Abgeord­nete, ist ein klarer Auftrag an die Politik und ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, Maßnahmen zu setzen, um möglichst präventiv zu wirken, damit wir die Gewaltspirale endlich durchbrechen können! (Beifall bei
den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Traurige ist ja eigentlich, dass die Studien, die wir in Auftrag gegeben haben, ein klares Bild zeichnen. Das Bild ist, dass sich ein Großteil der Opfer zuvor
nicht an Behörden gewandt hat, obwohl die Frauen, die nachher leider sterben mussten, bereits Gewalt in der Beziehung erfahren hatten. Daher braucht
es dringend niederschwellige Möglichkeiten, dass Frauen sich möglichst früh un­tersuchen lassen können, möglichst früh Unterstützung bekommen,
damit wir diese Gewaltspirale, die dann in einem Femizid endet, endlich durch­brechen können. Und dafür braucht es Beweise! (Beifall bei den Grünen.)
Dafür braucht es Beweise, damit diese für ein späteres Gerichtsverfahren zur Verfügung stehen.

Ich glaube, dass jetzt mit diesem Gesetz ein wichtiger Schritt gesetzt wird,
und darüber freue ich mich, und ich hoffe wirklich auf breite Zustimmung hier im Parlament. Damit der Schritt zum flächendeckenden Ausbau, also nicht
nur in der Region Ost-Süd, sondern wirklich flächendeckend, in ganz Österreich auch wirklich gelingt, braucht es eine gesetzliche Grundlage. Es ist näm­lich ein Paradigmenwechsel: Eine Gewaltambulanz wirkt präventiv, verringert die Dunkelziffer und sorgt dafür, dass Betroffenen in einem Gerichtsverfahren geglaubt wird, weil es auch klare Beweise gibt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 246

An dieser Stelle möchte ich mich auch ganz herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Frauenministeriums, des Innenministeriums, des Sozialministeriums und natürlich auch des Justizministeriums bedanken, die viele, viele Stunden – auch unter persönlichem Einsatz – dafür gearbeitet haben, dass wir dieses Projekt auf den Weg bringen können und jetzt diesen Ge­setzesantrag zum Beschluss vorliegen haben. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Johanna Jachs. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.46.48

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf gleich an dieser
Stelle die Bäuerinnen und die Goldhaubengruppe aus Waizenkirchen im Namen meines Kollegen Laurenz Pöttinger begrüßen. Schön, dass Sie hier bei uns
im Hohen Haus zu Gast sind! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und NEOS.)

Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn die eigenen vier Wände, der Ort des eigenen Zuhauses, der Ort, an dem man sich eigentlich sollte fallen
lassen können, zum Ort der Gewalt werden, dann ist das natürlich besonders dramatisch. Besonders dramatisch ist es deswegen, weil dadurch ein
ganzes Leben einfach über den Haufen geworfen werden kann. Die Gewalt kommt oft in verschiedenen Schattierungen, ist nicht schwarz oder weiß und das ist das Heimtückische.

Das Paradoxe ist ja auch, dass Gewaltopfer die Gewalt meistens durch
nahe Angehörige erfahren. Die Statistiken und Zahlen haben wir gehört: Jede dritte Frau in Österreich wird in ihrem Leben irgendwann einmal Opfer
von Gewalt. Das ist wirklich erschreckend. Die Statistik zeigt aber auch, dass es meistens keine Einzelfälle sind, sondern wirkliche Gewaltbeziehungen.


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Darum ist es eben auch so wichtig, dass Gewaltopfer eine Anlaufstelle haben, die sie jederzeit kontaktieren können und die sie vor allem ernst nimmt,
die schnell reagiert, die objektiv befundet, die sie nicht permanent dazu nötigt, sich immer wieder zu ihrer Geschichte zu äußern, sondern wo dies mit
einem Mal erledigt ist und die auch die Beweise dementsprechend sichert; es wurde angesprochen. Mit diesem Gesetz sichern wir die Beweise zehn
Jahre lang, unabhängig davon, ob das Gewaltopfer dann Anzeige erstattet oder nicht, und das ist wirklich ganz zentral. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen.)

Die Dunkelziffer bei Gewalttaten ist sehr hoch, die Anzeigenstatistik könnte hier noch einen Schwung nach oben vertragen, und auch die Verurteilungsrate
in dem Bereich liegt bei unter 10 Prozent. Es ist uns auch ein großes Anliegen, dass dieses Gesetz hoffentlich dazu beiträgt, dass auch da ein weiterer
Schritt nach vorne gegangen wird.

Jetzt weiß ich schon, dass Gewaltambulanzen das Problem der Gewalt an Frauen und Mädchen leider auch nicht lösen werden, da braucht es ganz viele Maßnahmen. Wir haben schon sehr viele Maßnahmen hier gesetzt. Ich darf kurz noch einmal daran erinnern: Wir haben das höchste Frauenbudget aller
Zeiten, die Budgets wurden immer höher. Danke, Frau Minister! Wir haben ge­meinsam hier herinnen ein Gewaltschutzpaket beschlossen. Frauen- und Mädchenberatungsstellen sind dieses Jahr flächendeckend in Österreich ausge­rollt worden. Also wir machen da ganz, ganz viel, und darum verstehe ich
es einfach nicht, wenn die Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ uns dazu auf­fordern – vor circa 60 Minuten wieder –, mehr Frauenpolitik zu machen.
Jetzt machen wir das und, liebe SPÖ, jetzt geht ihr nicht mit.

Liebe Frau Kollegin Yildirim, ich finde es wirklich schade, wirklich schade, dass du hier so vehement gegen die Gewaltambulanzen auftrittst – wegen eines Formalakts.

Liebe Zuseher:innen, ich erkläre es Ihnen kurz noch einmal: Die Frau Kollegin hat sich beschwert, dass ein Initiativantrag eingebracht wurde, das heißt, dass


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wir Abgeordneten diesen Antrag hier eingebracht haben. Ich glaube,
es kann dem Hohen Haus wirklich etwas Schlimmeres passieren, als dass wir einen Antrag beschließen, der von uns Abgeordneten kommt. (Beifall bei
der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)

Darum danke auch noch an die NEOS dafür, dass seit der letzten Ausschusssit­zung noch ein Umschwung stattgefunden hat, dass ihr hier mitgeht! Ich
glaube, gerade wenn es um den Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen geht, braucht es uns alle. Danke, dass wir hier einen weiteren Schritt
in die richtige Richtung setzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.50


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Frau Minister Dr. Raab zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.


14.50.42

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Jedes
Mädchen und jede Frau muss ein selbstbestimmtes Leben führen können, ein Leben frei von Gewalt. Jede Gewalttat und jeder Mord ist einer zu
viel, und das ist unser Beweggrund, weshalb wir in den letzten Jahren, in dieser Legislaturperiode Strukturen geschaffen haben – Strukturen in der
Prävention von Gewalt und für den Opferschutz.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben in den letzten Jahren so viel getan wie nie zuvor passiert ist. Wir haben das Frauenbudget verdreifacht und
mit diesem Geld die Gewaltschutzzentren in jedem Bundesland ausfinanziert. Wir haben die Frauen- und Mädchenberatungsstellen budgetär gestärkt
und flächendeckend in jedem Bezirk in Österreich eingeführt. Wir haben eine neue Bund-Länder-Vereinbarung gemeinsam mit den Ländern getroffen,
um neue sogenannte Schutz- und Übergangswohnungen in den Ländern zu


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schaffen, in denen von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder Unterstützung bekommen. Wir haben eine neue Gewaltschutzplattform eingerichtet,
die die bestehenden Arbeitsgruppen zusammenführt und derzeit an einer Ge­waltschutzstrategie arbeitet.

Das alles haben wir getan, weil die Frauen in Österreich es verdient
haben, ein gewaltfreies Leben führen zu können und weil sie dabei unsere Unterstützung benötigen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Natürlich müssen wir auch in die Analyse gehen. Wir haben unter ande­rem im Bundeskriminalamt eine Analysestelle zu Tötungsdelikten an Frauen eingerichtet, damit eine wirklich gezielte Auseinandersetzung mit den Einzelfällen möglich ist. Da sieht man sich an, was im Vorfeld passiert ist: Hat es einen Kontakt mit einer Einrichtung gegeben? War die Polizei schon
einmal involviert? Hat es ein Betretungsverbot gegeben? Daraus werden auch wieder Erkenntnisse und Schlüsse für weitere Maßnahmen gezogen.
Das sind alles Bausteine – um nur einige exemplarisch zu nennen – für ein flächendeckendes Gewaltschutznetz in Österreich.

Sehr geehrte Damen und Herren, nun können wir den nächsten Schritt setzen, nämlich die flächendeckende Einrichtung von Gewaltambulanzen. Ich bin demütig und dankbar, dass das gelungen ist. Ja, es war ein Projekt, das sehr gut vorbereitet war und in dem Kollegin Zadić und ich uns über viele Monate
hinweg wissenschaftlich begleiten lassen haben, mit Expertinnen und Experten zusammengearbeitet haben. Wir haben uns anhand eines Modells in einer Pilotregion – in der Steiermark – genau angesehen, was es braucht, und erst vor wenigen Monaten durften wir in Graz diese Gewaltambulanz eröffnen.

Wir sind uns ganz sicher, dass das das richtige Konzept ist, um zu bewerkstel­ligen, dass Frauen, die Opfer von Gewalt werden, auch zu ihrem Recht
kommen. Denn: Die Täter müssen härtestmöglich bestraft werden. Das haben sich die Frauen, die Opfer von Gewalt werden, verdient. (Beifall bei der
ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Prammer.)


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Wir wissen, dass das derzeit nicht der Fall ist. Wir, die wir hier sitzen, wissen, dass die Verurteilungsrate wirklich sehr gering ist – Kollegin Zadić hat es erwähnt –, und dass es eben auch ein Thema der Beweissicherung ist, dass es oft zu Einstellungen der Verfahren kommt, weil eben die Beweise fehlen.
Das ist deshalb so tragisch, weil es natürlich mehr als nur die Nicht­strafe, die Nichtverurteilung ist, es ist ein ganz verheerendes Signal an die Frauen. Wenn man sieht, dass das Verfahren ohnehin zu keinem Ergebnis führt, ja warum sollte ich mich dann darauf einlassen? Warum sollte ich mich
als Frau darauf einlassen, diese Retraumatisierung zu erfahren, all das wieder durchzugehen und über all das wieder sprechen zu müssen? Das müs­sen wir ändern, sehr geehrte Damen und Herren. Wir müssen die Beweise sichern, damit die Frauen zu ihrem Recht kommen und die Täter härtestmöglich verurteilt werden. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski
und Prammer.)

Ein ganz wesentlicher Baustein sind die Gewaltambulanzen, die ja nicht nur da sind, um direkt vor Ort die Beweise zu sichern – ja, das natürlich auch,
aber es steckt viel mehr dahinter: Es gibt mobile Teams, die in die Regionen fahren, in den Krankenhäusern vor Ort sein können, wenn eine Frau dort ist und eine Gewalttat, eine Körperverletzung erlitten hat und sich deshalb behan­deln lässt. Es gibt ein breites Netzwerk, das dahintersteht – Gewaltschutzzentren, Fraueneinrichtungen, mit denen eine Vernetzung stattfin­det. Es werden einfach ganz wichtige Strukturen geschaffen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir legen heute den Grundstein dafür, dass wir diese Gewaltambulanzen, die wir in Graz gestartet haben und wofür in
Wien derzeit schon Umbauarbeiten stattfinden, in ganz Österreich ausrollen können. Ich wünsche mir – wie im Übrigen für alle Bereiche in der Frauenpolitik – vor allem im Gewaltschutz einen parteiübergreifenden Schul­terschluss. Diesen haben wir in den letzten Jahren oft erreicht, und das
ist auch gut und richtig so. Dass wir ihn gerade im Bereich der Gewaltambulan-


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zen heute womöglich nicht erreichen und es heute keinen Allparteienbe­schluss gibt, das lässt mich etwas verständnislos zurück. Ich glaube, es wäre ganz wichtig, dass wir den Frauen gemeinsam zeigen, dass die Gewaltambulan­zen ein Ort sind, wo sie sicher sind und wo ihnen zu ihrem Recht ver­holfen wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.56.30

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Ich möchte noch einmal zur Präzisierung und Klarstellung sagen, warum wir der Meinung sind, dass das, was Sie uns heute als Initiativantrag zur Diskussion und zur Beschlussfassung vorlegen, abzulehnen ist, nämlich weil Expert:innen, die damit arbeiten, diesbe­züglich gegenteilige Stellungnahmen öffentlich kundgetan haben – nicht
eine, nicht zwei, sondern österreichweit viele.

Es geht dabei darum, dass Sie einfach etwas – das die Verfassung den Ministe­rien ermöglicht – zusammengeschrieben haben. Da gibt es keine finan­zielle Absicherung. Die Gewaltschutzambulanz in Graz gibt es seit Jahren, die war ja die Grundlage unseres Antrages. Wie viel von dem findet sich
aber jetzt in diesem Initiativantrag, den Sie, die Regierungsparteien, vorgelegt haben? – Gar nichts. Sie haben nur gesagt, in diesen sechs, sieben Para­grafen steht nur drinnen, dass die Ministerien fördern dürfen, und
zwar „geeignete Betreiber“. Es ist weder konkretisiert, ob institutionalisierte oder öffentliche Betreiber, noch gibt es ausreichende Mindeststandards, Krite­rien oder eine nachhaltige Finanzierung – gar nichts ist da geregelt.
(Beifall bei der SPÖ.)

Gibt es irgendwelche Vereinbarungen? – Nein. Sie sagen einfach nur: Wir wollen das! – Ja, nice to have, schön, wir wollen das alle. Eine gesetzliche Veran-


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kerung bedeutet aber mehr, nämlich auch die finanzielle, nachhaltige Veranke­rung und nicht, etwas, das bereits besteht, einfach nur weiterhin zu
fördern. Das alleine genügt nicht. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Sie könnten mit den bestehenden Opferschutzgruppen reden: Wo
kann man ansetzen? Wie kann man ausbauen? – Das alles ist aber nicht geschehen.

Das ist es, was wir Ihnen vorhalten. Das ist das, was Ihnen die Gewaltschutz­einrichtungen vorwerfen, darum geht es. Deswegen können wir die­ser Überschriftenpolitik nicht zustimmen; irgendwann muss damit Schluss sein. (Beifall bei der SPÖ.)

14.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Möchte Frau Abgeordnete Prammer
noch beginnen? (Abg. Prammer: Nein!) – Das ist, glaube ich, besser.

Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr, das sind 2 Minuten.

14.58.58*****

(Die Sitzung wird um 14.58 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenommen.)

*****


15.00.20Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, Bsc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Recht auf analoges Leben in Österreich jetzt schaffen – Förderungen und Leistungen wie Handwerkerbonus oder gute staatliche Zinsen auch für Seniorinnen und Senioren uneingeschränkt zugänglich machen!“ (4075/A)(E)



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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Wir kommen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antra­ges 4075/A(E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Ver­lesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Die Regierung hat jahrelang dabei zugesehen, wie Banken Übergewinne in Milliardenhöhe auf Kosten von „Häuslbauern“ und Sparerinnen und Sparern machen. Weder gab es eine Übergewinnsteuer auf Bankengewinne, noch Mindestzinsen
für Einlagen (wie etwa in Frankreich) oder Zinsdeckel für „Häuslbauer“-Kredite. Alle Anträge der SPÖ wurden von der Regierung in den letzten Jahren entweder
vertagt oder abgelehnt. Österreich hatte in den letzten zwei Jahren die höchste Teuerung in Westeuropa und gleichzeitig ein sinkendes BIP/Kopf.

Jetzt – wo die EZB die erste Zinssenkung bereits vorgenommen hat – hat
die Regierung den österreichischen Bundesschatz wiedereingeführt. Eine grundsätz­liche sinnvolle Form des Sparens, bei der sich der Staat bei seinen eigenen Bürgerinnen und Bürgern verschuldet und dabei bessere Zinsen zahlt
als viele Banken.

Es ist aber völlig unverständlich, warum einem Großteil der Pensionistinnen und Pensionisten der Zugang zu ordentlichen Zinsen mutwillig verwehrt wird.
Diese Sparform ist nämlich ausschließlich digital und zwar nur für Nutzerinnen und Nutzer der ID-Austria zugänglich.

Wir wissen bereits heute, dass nur etwa 1/3 der Menschen die ID-Austria
nutzen. Die Voraussetzungen dafür sind ein Mindestalter von 14 Jahren, die Be­nutzung eines Smart-Phones sowie die Nutzung der Vollfunktion der ID-Austria (die entsprechende App für die jeweiligen Smart-Phones). Man kann sich leicht


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ausrechnen, dass die Nutzung der ID-Austria mit steigendem Lebensalter rapide ab­nimmt. Ältere Menschen haben oft gar keinen Zugang bzw. nicht das nötige
Know-How für die Nutzung des Internets, von einem Smart-Phone bzw. der Nutzung der ID-Austria ganz zu schweigen. Die Mehrheit der älteren Menschen weiß vermutlich mit dem Begriff selbst gar nichts anzufangen.

Gerade jene Menschen, die Österreich aufgebaut haben und zu dem Land gemacht haben, das es heute ist, bekommen also keine guten staatlich garantierten
Zinsen und müssen sich mit den mickrigen Zinsen am Bankschalter begnügen. Bei allem Verständnis und auch der Notwendigkeit die öffentliche Verwaltung
mehr und mehr zu digitalisieren, kann es nicht das Anliegen einer Gesellschaft sein, eine solch große Gruppe an Menschen – vermutlich weit über 1 Million - von staatlichen Leistungen bzw. Förderungen auszuschließen. Es spricht nichts dagegen, wenn möglichst viele Menschen auf Apps und Online-Pattformen umsteigen,
um ihre Behördenwege zu erledigen. Es macht die Verwaltung effizienter und ist für viele Menschen eine Vereinfachung. Aber keine andere Form des Zugangs vorzusehen, ist schlicht rücksichtslos: und zwar nicht nur gegenüber vielen älteren Menschen sondern auch gegenüber allen, die (aus welchen Gründen auch
immer) einfach kein Smartphone benützen können oder wollen.

Der eingeschränkte Zugang zur staatlich garantierten Sparform Bundesschatz ist leider nur die Spitze des Eisbergs einer Entwicklung, die wir bereits seit
vielen Jahren sehen.

Beim Reparatur- und Handwerkerbonus gibt es zum Beispiel keine Möglichkeit einer analogen Beantragung. Im Gesetz ist lediglich eine Online-Beantragung vorge­sehen. Mehr als 100 Mio. Euro Steuergeld stehen als Förderungen bereit. Geld, dass viele ältere Menschen in Zeiten der Rekordteuerung gut brauchen könnten.
Wer aber über keinen Internet-Zugang verfügt, kann die Rechnung für die Sanierung eines Bades, einer Treppe, oder die Schaffung eines barrierefreien Zugangs
zum Eigenheim nicht einreichen und fällt um eine Förderung von 20% um. Tausende Euros gehen so für viele ältere Menschen verloren.


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Dasselbe gilt für die Modernisierung von Heizsystemen. Wer ein fossiles Heizsystem gegen eine nachhaltige, moderne, klimafreundliche Heizung tauschen will, hat
Pech, wenn er oder sie keinen Internetzugang hat bzw. nicht über das nötige Know-How verfügt. Eine analoge Antragstellung ist nicht möglich. Dabei entgehen
den Betroffenen zehntausende Euros an Förderung. Das gesamte Fördervolumen für Sanierungsbonus und Kesseltausch liegt bei rund 3,6 Milliarden Euro bis 2027.

Rechnet man alleine die Bereiche Bundesschatz, Reparatur- und Handwerkerbonus sowie Sanierungsbonus und Kesseltausch zusammen, sprechen wir von Leis­tungen bzw. Förderungen der öffentlichen Hand mit einem Gesamtvolumen von
4 Milliarden Euro, die ausschließlich online beantragt werden können.

Zu Recht warnen daher Seniorenverbände vor einer Entwicklung, wo ältere Menschen den Zugang zu staatlichen Leistungen und Förderungen mehr und mehr verlie­ren. Dass ausgerechnet jene Menschen, die oft ihr ganzes Leben lang in die Staatskas­sa einbezahlt haben, heute keinen Zugang mehr zu Förderungen wie dem Handwerkerbonus oder zu guten staatlichen Zinsen erhalten, ist - insbesondere in Zeiten der Rekordteuerung - nicht nur unverständlich, sondern respektlos.

Ein Recht auf ein analoges Leben bedeutet letztlich auch, dass Menschen (die das Internet nicht nutzen können oder wollen) weiterhin die Möglichkeit eines kostenlosen Zugangs zu einer Papierrechnung haben müssen. Eine Absicherung dieses Rechts ist auch deshalb nötig, weil es immer wieder Überlegungen gab, dieses
Recht einzuschränken. Zuletzt wurde beispielsweise das Wahlrecht zwischen elektro­nischer und Papierrechnung bei Vertragsabschluss im Telekommunikationsge­setz unter Schwarz-Blau im Jahr 2018 eingeschränkt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Gesetzespaket vorzulegen, das ein Recht auf analoges Leben in Österreich schafft und verhindert,


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dass insbesondere ältere Menschen den Zugang zu staatlichen Leistungen
und Förderungen mehr und mehr verlieren. Es soll insbesondere folgende Inhalte umfassen:

1. Sicherstellung eines uneingeschränkten Rechts auf die Ausfertigung von kosten­losen Papierrechnungen für Konsumentinnen und Konsumenten.

2. Sicherstellung, dass es einen kostenfreien und unbürokratischen Zugang zu allen Förderungen und Leistungen (dazu zählt zum Beispiel auch die Möglichkeit
des Zeichnens von Bundesschatzbriefen) des Bundes auch auf analogem Weg (also ohne Beantragung via Internet und/oder ID-Austria) für natürliche Personen
in Zukunft geben wird.“

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs iVm § 93 Abs. 1 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Frau Abgeordneter Holzleitner als Antragstellerin zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort ertei­len. – Gemäß der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit, das wissen Sie, 20 Mi­nuten. Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort. Bitte.


15.01.04

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Werte Zuseherinnen und Zuseher! Teilhaben können ist wesentlich: teilhaben können am sozialen Leben, an demokratischen Entscheidungen.

Gerade, wenn es um das Teilhaben an demokratischen Entscheidungen geht: Es war ein guter und wichtiger Schritt, dass am Sonntag bei den Europawahlen erstmals eine Vielzahl an Wahllokalen barrierefrei zugänglich war, und es werden auch künftig Schritt für Schritt immer mehr werden. Wir begrüßen das.


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Das ist wichtig. Ein Dank gehört an dieser Stelle natürlich auch allen Wahlbei­sitzerinnen, Wahlzeugen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Gemeindeämtern, Städten und allen, die diese demokratische Wahl so möglich gemacht haben, ausgesprochen. (Beifall bei der SPÖ sowie der
Abg. Bogner-Strauß.)

Barrierefreiheit beim Zugang zum Wahllokal über eine Rampe und auch bei der Stimmabgabe in der Wahlzelle selbst muss einfach selbstverständlich
sein. Teilhaben können heißt aber auch, Leistungen abrufen zu können – ins­besondere die, die durch die öffentliche Hand von Steuerzahlerinnen
und Steuerzahlern finanziert werden –, digital sowie analog. Beides muss mög­lich sein.

Klar, Digitalisierung ist nicht mehr wegzudenken. Digitalisierung ist
wesentlich und Digitalisierung ist auch wichtig für viele Lebensbereiche, aber gleichzeitig muss eine Gesellschaft auch einen für alle gleichwertigen
Zugang zu Leistungen aus dem Steuertopf haben und auf jene Rücksicht neh­men, die bei der Digitalisierung vielleicht nicht so Schritt halten können. Sie muss auf jene Rücksicht nehmen, die nicht mit Tinder, Tiktok und Tradingapps auf­gewachsen sind, werte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Beispiele dafür sind im öffentlichen sowie im privaten Bereich ehrlicherwei­se mittlerweile mannigfaltig: Der Supermarkt verschickt keine Pickerl
mehr, sondern man muss über eine App einen Code herzeigen, wodurch man dann 20 Prozent auf Waren erhält. Man will mit dem öffentlichen Ver­kehrsmittel irgendwo hinfahren, aber das Ticket im Zug oder am Schalter ist immer teurer als jenes online, das man auch früher buchen kann. (Abg. Belakowitsch: Wer hat denn das eingeführt?) Beim Onlineeinkauf gibt es bei jedem Anbieter einen Frühlings-, einen Winter-, einen Herbst- oder einen Sommerbonus und den Supersparer auf die letzten Stücke. Digital ist billiger, digital ist schneller, digital ist ausufernder.

Viele Menschen haben aber keinen Zugang zu digitalen Möglichkeiten. Sie haben weder ein Smartphone noch ein Tablet noch einen Laptop. Deshalb ist es


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wichtig, an diese Menschen zu denken. Für die Politik kann es niemals die Ant­wort sein, dass man an diese Menschen einfach nicht denkt. Es ist eine
Frage der Fairness, es ist eine Frage des Respekts, dass man allen Menschen den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ermöglicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese Möglichkeit fehlt aktuell in vielen Bereichen – ganz klar auch bei jenen Förderungen und Maßnahmen, die erst vor Kurzem beschlossen wurden,
bei denen aber in der Vorlaufzeit ausreichend Zeit gewesen wäre, um vorzubereiten, dass alle Menschen einen Bonus aus der öffentlichen Hand bekommen. Die aktuellen Ankündigungen machen das auch nicht wett.

Ich denke da zum Beispiel an den Reparaturbonus, an den Handwerkerbonus – eine praktische Maßnahme, mit der man Handwerksleistungen subventionieren möchte, im privaten Wohnbereich, im privaten Lebensbereich. Man möchte vielleicht ein Zimmer ausmalen, ein Bad renovieren. Die Antragstellung funktioniert online oder mit der ID Austria. Wenn man keinen digitalen Zugang hat, hat man keinen Zugang zum Bonus.

Vollkommen negiert wird dabei aber, dass zwei Drittel der Menschen keine ID Austria haben, zwei Drittel der Menschen haben somit auch keiner­lei Möglichkeit, diesen Bonus abzuholen. (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.) Für uns ist das inakzeptabel. Vor allem wenn man dann auch noch dazunimmt,
dass 45 Prozent aller Menschen über 70 Jahre das Internet nicht nutzen, kann man davon ausgehen, dass man, wenn man eine Reparatur in Anspruch
nehmen möchte und über 70 Jahre alt ist, keinen Bonus abholen kann, obwohl man als Steuerzahlerin oder Steuerzahler jahrelang eingezahlt hat. Man
schaut einfach durch die Finger. Das ist nicht zu akzeptieren, werte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPÖ.)

Im Gesetz ist auch klar nur diese Onlinebeantragung vorgesehen gewesen.
Man kann also sagen, vorsätzlich und bewusst hat man Menschen ohne Internet­zugang, ohne Onlinezugang ausgeschlossen. Es handelt sich um mehr als 100 Millionen Euro, die da vielen Menschen einfach nicht zugutekommen – die


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aber gerade in Zeiten einer Rekordteuerung wesentlich wären, um ent­sprechend zu unterstützen. (Abg. Michael Hammer: Das ist das letzte Aufbäumen! Darf der Krainer wieder einmal in der ersten Reihe sitzen und sich freuen!)

Da geht es um 20 Prozent Förderung, wenn man sein Bad sanieren möchte. 20 Prozent, das ist ein großer Anteil, der gerade für ältere Menschen
bei einer Badsanierung ehrlicherweise ziemlich wichtig wäre: gänzlich nicht abrufbar. Es geht um die Modernisierung von Heizsystemen: Man hat
eine alte Ölheizung, eine alte Gasheizung und möchte auf ein modernes, auf ein nachhaltiges System umsteigen. Wenn man keinen Internetzugang hat,
schaut man durch die Finger. Eine analoge Antragstellung ist nicht vorgesehen.

Wenn man dann vielleicht einen Installateur oder eine Installateurin bittet,
diese Antragstellung für einen selber durchzuführen, dann wird das
natürlich auch in Rechnung gestellt. Auch da wird man also bestraft, wenn man eine Papierform der Antragstellung haben möchte. Das ist eine bewusste Diskriminierung von älteren Menschen, die Unterstützung brauchen, die sich einen Antrag in Papierform wünschen würden – und beim Kesseltausch
reden wir immerhin von einer Subventionierung im Ausmaß von 3,6 Milliarden Euro, werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht also um 3,6 Milliarden
Euro, die ausschließlich digital abrufbar sind – oder mit einer Hilfe, für die man zahlen muss. (Abg. Michael Hammer: Den Installateur möchte ich sehen!)

Da der Druck der Pensionist:innen und Senior:innen groß genug war, hat es jetzt eine Ankündigung gegeben: Es soll eine Unterstützung geben. Auf der Homepage des Ministeriums findet man schon eine Ankündigung, die aber ehrlicherweise nur vertröstet und nicht repariert. Dort steht: „Zudem
wird es möglich sein, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwen­digen Dokumenten einzureichen.“

Was heißt denn das? – Das heißt nicht Selbstbestimmung. Das heißt, wenn ich mein Bad renovieren möchte und den Antrag selbst stellen möchte, dann
geht das nicht. Ich brauche Hilfe. Es gibt keine Papierform, sondern die Antrag­stellung wird auf andere Personen ausgelagert.


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Da geht es ganz einfach um die Selbstbestimmung von älteren Menschen!
(Beifall bei der SPÖ.) Es geht darum, dass man nicht das Enkerl fragen muss, dass man nicht die Nachbarin oder den Nachbarn fragen muss, sondern dass
man selbstbestimmt leben kann, dass man als Steuerzahlerin oder Steuerzahler selbstbestimmt Zugang zu den Leistungen hat, die einem auch tatsächlich zustehen, wenn man jahrelang ins System eingezahlt hat.

Diesen Menschen sagen Sie: Nein, wir schließen Sie aus! Wenn Sie nicht mit dem Internet umgehen können, dann wollen wir auch gar nicht, dass Sie
diese Leistungen abrufen können! – Es ist ehrlicherweise fatal, werte Kollegin­nen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, dass Sie bewusst Men­schen diskriminieren, die keinen Zugang zu digitalen Leistungen haben oder auch bei diesen Entwicklungen einfach nicht mitkommen – das ist nämlich auch
in Ordnung. Digitalisierung ist schnelllebig, nicht alle können damit
Schritt halten.

Es ist eine bewusste Diskriminierung, dass gerade jene Menschen, die Österreich aufgebaut haben, da einfach ausgeschlossen werden. Jene Menschen,
die dieses Land zu dem gemacht haben, was es ist, werden mehrfach ausge­schlossen – nicht nur beim Reparaturbonus und beim Kesseltausch, nein, es gibt auch noch ein drittes Beispiel.

Jetzt letztens wurde uns die Wiedereinführung des Bundesschatzes vor­gestellt, wenn man als Sparer:in oder Anleger sicher investieren möchte: Auch da kann man sagen: Der Bundesschatz ist ohne ID Austria nicht abrufbar. Als Sparer:in kann man den Bundesschatz nicht abrufen, wenn man keine ID Austria hat, und wir wissen, dass gerade ältere Menschen sehr bewusst und sehr
gerne sicher anlegen. Sucht man aber ein:e Berater:in, sucht man einen Schalter, wo man das beantragen kann, dann sucht man landauf, landab vergeblich,
weil es diese Beratung und diesen Schalter beim Bundesschatz nicht gibt: Man kann ihn nur über die ID Austria beantragen.

Auch da hat die Bundesregierung eine Lösung versprochen, und diese
Lösung heißt: Die Gemeinden sollen es machen! – Die Gemeinden sollen aber


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nicht den Bundesschatz vergeben, sondern die Gemeinden sollen Menschen an­stellen, die die ID Austria auf dem Smartphone installieren.

Werte Kolleginnen und Kollegen von der Bundesregierung und von den Regie­rungsfraktionen! Die Gemeinden helfen schon entsprechend und ma­chen das schon vielfältig. Außerdem: Wenn ich kein Smartphone, kein Tablet und keinen Laptop habe, kann ich noch immer nicht den Bundesschatz beantragen, weil die Unterstützung nur für die Installation der ID Austria vor­gesehen ist. Da beißt sich aber doch die Katze in den Schwanz, wenn
ich sage, dass die ID Austria installiert werden soll, aber das digitale Endgerät gänzlich fehlt. Das geht sich nicht aus. Da wird noch immer ein großer
Teil der Bevölkerung bewusst ausgeschlossen, und diese Lösung, diese ver­meintliche Lösung bei der Beantragung dieser Hilfsleistungen ist nur
Sand, der den Menschen in die Augen gestreut wird.

Es kommt also seitens der Regierungsfraktionen in Bezug auf Selbstständigkeit keinerlei Lösung für die älteren Menschen zustande. Es wird da immer
auf andere Menschen verwiesen, Enkerl, Kinder, Nachbarinnen, Nachbarn, die einen unterstützen sollen, aber auch dazu kann man nur sagen: Es ist
nicht so einfach, dass man leichtfertig irgendwelche ganz ureigenen Daten viel­leicht für eine Anlage, für einen Sparvertrag oder sonst irgendetwas aus
der Hand geben möchte. Es geht ganz klar um ein selbstbestimmtes Leben, da­rum, dass man selbstbestimmt einfach jene Leistungen abrufen möchte,
die einem auch zustehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir sprechen da nicht von nur ein paar Hundert Euro, die ausgeschüttet werden, wobei ältere Menschen in der Antragstellung bewusst ausgeschlossen
werden. Rechnet man den Bundesschatz, den Reparaturbonus, den Sanierungs­bonus und den Kesseltausch zusammen – alles Leistungen, die aktuell nur
online abrufbar sind –, sprechen wir von einem Gesamtvolumen von 4 Milliarden Euro – 4 Milliarden Euro, die nur digital abrufbar sind, weil keine Papier­rechnung abgegeben werden kann! Dabei wäre die Lösung so einfach, denn in vielen anderen Bereichen gibt es diese Lösungen.


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Werte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, ein Beispiel, das zeigt,
dass Sie wissen, wie es geht, ist der Agrardiesel. Dieser ist nämlich nicht online abrufbar, sondern da hilft, wenn man mit den eigenen Daten hingeht, die Landwirtschaftskammer, den Antrag schriftlich auszufüllen, und dann bekommt man die Unterstützung des Agrardiesels. Beim Bundesschatz, beim Repa­raturbonus, beim Kesseltausch ist das aber nicht möglich. Da wird mit zweierlei Maß gemessen: Für die eine Zielgruppe, die einem vermeintlich wichtig
ist, schafft man Papierformlösungen; die anderen Menschen, gerade die älteren Menschen, vergisst man gänzlich, und diese versucht man auch bewusst auszuschließen – von einem Volumen von 4 Milliarden Euro aus dem Steuertopf. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu Recht warnen Senior:innenverbände genau vor einer Entwicklung, bei der älteren Menschen sukzessive, Schritt für Schritt der Zugang zu staatli­chen Leistungen verwehrt wird, da sie Förderungen mehr und mehr nicht abrufen können, sodass ausgerechnet jene Menschen, die ihr Leben lang in die Staatskasse eingezahlt haben, heute keinen Zugang mehr zu Förderun­gen, keinen Zugang mehr zu einem Handwerkerbonus, zu guten, gesicherten staatlichen Zinsen haben. Insbesondere in diesen Zeiten von Rekord­teuerungen und einer extrem hohen Inflation ist es beschämend, dass man diese Menschen einfach so vergisst, ist es beschämend, dass man diesen
Menschen keine Unterstützung zukommen lässt. Es ist respektlos, werte Kolle­ginnen und Kollegen, was Sie da veranstalten! (Beifall bei der SPÖ.)

Ein Recht auf ein analoges Leben bedeutet einfach, dass Menschen selbstbe­stimmt leben können (Abg. Michael Hammer: Dann kann kein Excel-Feh­ler passieren, wenn man analog ist!), dass Menschen eine Absicherung haben, ein Recht darauf haben, dass sie eine Rechnung in Papierform bekommen,
dass sie eine Förderung einfach als Papierformular ausfüllen (Abg. Michael Ham­mer: Excel-Tabellen, drum seids ihr gegen das Digitalisieren!) und in einen Postkasten werfen können und dann wissen, dass sie die Unterstützung genauso


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wie andere Menschen, die vielleicht mit dem Smartphone ein bisschen flotter drauf sind, gleichermaßen zugesprochen bekommen.

Ein erster wichtiger Schritt wäre, diese großen digitalen Stolpersteine bei den angesprochenen Förderungen auszuräumen, deswegen haben wir auch
diesen Dringlichen Antrag gestellt. Es geht um staatliche Förderungen in Mil­liardenhöhe, und es geht um Respekt vor Menschen, dass diese Förde­rungen auch allen zugutekommen, die diese Förderung brauchen und in An­spruch nehmen können. Dass Menschen sukzessive systematisch ausgeschlossen werden, ist für uns einfach nach wie vor untragbar und ent­spricht auch nicht dem Diskriminierungsschutz in unserem Land.

Deshalb haben wir bewusst diesen Antrag heute gestellt, bewusst dieses Thema aufs Tapet gebracht (Abg. Wurm: Das Thema ist von uns, Frau Kollegin! –
Abg. Leichtfried: Geh, Kollege Wurm, so ein Blödsinn!),
weil es sonst einfach vergessen worden wäre – vergessen worden wäre, obwohl viele Pensionist:innen- und Seniorenverbände Tag für Tag ansprechen, dass ihre Mitglieder eben keine Chance mehr auf Teilhabe haben. Das können
wir nicht akzeptieren, und deshalb schlagen wir mit diesem Antrag auch ganz konkrete Verbesserungen vor.

Ein Recht auf ein analoges Leben heißt, dass Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler jenen Teil der Gelder abholen können, der ihnen zusteht, und dabei geht es einfach nur um Respekt ihnen gegenüber. Die ältere Generation
hat mit wirklich sehr harter Arbeit dieses Land aufgebaut, das Land am Laufen gehalten, deshalb ist ihr dieser Respekt bei jeglicher Leistung, die die
öffentliche Hand finanziert, auch zukommen zu lassen – bedingungslos! Es ist unverschämt, dass man nur eine Ankündigung nach der anderen präsen­tiert und in diesem Bereich tatsächlich nichts bei den älteren Men­schen ankommt. (Beifall bei der SPÖ.)

Respekt für ältere Menschen heißt auch, dass niemand bestraft werden soll, der einfach nicht so gut mit digitalen Endgeräten umgehen kann. Respekt


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vor älteren Menschen heißt, dass wir sie bei jedem Schritt begleiten und trotz­dem auch Selbstbestimmung möglich ist.

Ich finde es unverschämt, wenn dann auch noch ein Kollege irgendwie dazwischenruft und irgendwelche Scherze über irgendwelche Excel-Tabellen macht. (Abg. Michael Hammer – erheitert –: Ja, das ist euer Problem! –
Ruf bei der SPÖ: Typisch Hammer! – Abg. Steinacker: Also das hat man jetzt auf­gelegt! ... aufgelegter Elfer! – Abg. Greiner: Kollege Hammer, das finden aber
nur Sie witzig, sonst niemand! Rüpelhaftes Benehmen, echt!) –
Herr Kollege, das ist so respektlos, weil Sie wirklich keinerlei Emotion für die Menschen haben
und somit auch diese Unterstützungswürdigkeit zurückweisen. Es ist so respekt­los, dass Sie sich über ein Thema lustig machen, das auch in Ihrer Gemeinde
im Linzer Umland ein wesentliches ist (Beifall bei der SPÖ), weil gerade
in den ländlichen Regionen natürlich die Wege weiter sind und Unterstützung zu bekommen dann vielleicht noch einmal doppelt so schwierig ist. Dass genau
Sie als Bürgermeister einer ländlichen Gemeinde im Linzer Umland sich sozusa­gen über dieses Thema lustig machen, ist wirklich extrem beschämend
und zeigt, dass diese Respektlosigkeit sich einfach auch durchzieht, werter Kol­lege. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben aber auch eine Chance, das gutzumachen. Menschen sollten
immer eine zweite Chance bekommen, deshalb auch Sie. Ich rufe Sie auf, diesem Antrag einfach zuzustimmen. Somit könnte man vielen Menschen, vielen
älteren Menschen in diesem Land helfen, auch in Ihrer Gemeinde Altenberg. Das wäre kein Problem. Stehen Sie bei der Abstimmung auf! (Beifall bei der SPÖ.)

15.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Plakolm. – Bitte sehr.


15.19.08

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm: Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher der heutigen


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Nationalratssitzung! Das Wichtigste zuerst: Wir brauchen immer einen
analogen und einen digitalen Weg. Digital muss immer die Ergänzung zum ana­logen Weg sein und darf niemals der Ersatz sein. Deshalb ist es bereits
heute so – anders als oftmals und auch jetzt behauptet –, dass alle Verwaltungs­wege analog zugänglich sind und der digitale Weg ein Zusatzangebot ist.
(Beifall bei der ÖVP.)

Aber natürlich bekenne ich mich auch dazu, dass wir beim Angebot
von Förderungen und Services, die über die hoheitliche Verwaltung hinausge­hen, gerade bei älteren Menschen penibel darauf schauen, dass dieser
analoge, alternative Weg eben auch weiterhin erhalten bleibt.

Der Bundesschatz wurde angesprochen. Dieser wird, wie vom Finanzminister bereits angekündigt, auch über Telefon, Post oder Mail – ganz ohne
ID Austria – zu beantragen sein. (Abg. Holzleitner: Mail ist aber auch digital! Ist das E-Mail eine Papierform, Frau Kollegin? – Abg. Haubner: Per Brief, Frau Kolle­gin! Hat sie gesagt!) Und auch beim Handwerkerbonus ist es so, dass die Anträge entweder über Dritte eingereicht werden können oder Unternehmen
direkt beziehungsweise auch die Regionalstellen der Wirtschaftskammer unter­stützen und dort die Anträge auch angenommen werden. (Beifall bei der
ÖVP sowie des Abg. Zorba.)

Wir achten als Bundesregierung sehr penibel darauf, dass wir ältere Menschen, aber generell alle, die sich mit der Digitalisierung schwertun, mitnehmen
können. Das ist unserem Bundeskanzler Karl Nehammer ebenso ein großes An­liegen. Genau aus diesem Grund haben wir vor wenigen Tagen ein großes Gemeindepaket präsentiert. Teil dieses Gemeindepakets sind auch 120 Millionen Euro für die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger in Fragen der Digitalisierung. Wir geben den Gemeinden Geld in die Hand, um den Menschen direkt vor Ort, wo sie leben, arbeiten, einkaufen gehen und eben auch Behördenwege bestreiten, enger zur Seite zu stehen, sie mitzunehmen und in diesen Fragen zu unterstützen.


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Danke schön an dieser Stelle dem Präsidenten des Gemeindebundes
Johannes Pressl, allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und natürlich den Gemeindebediensteten, die schon jetzt mit Rat und Tat in vielen Fragen zur
Seite stehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Was bringt das Gemeindepaket konkret? – Beispielsweise können sich zukünftig Bürgerinnen und Bürger direkt auf noch mehr Gemeindeämtern die
ID Austria ausstellen lassen und sich dafür registrieren. (Abg. Belakowitsch: Großartig! – Abg. Matznetter: Aber ohne ... geht das nicht!) Oder die Ge­meinden nominieren einen direkten Ansprechpartner, den sogenannten Digi­dolmetscher, der vor Ort in den Gemeinden unsere Angebote im Bereich
der Digitalisierung einerseits in die Breite bringt, und wie ein Dolmetscher auch in die andere Richtung kommuniziert, nämlich als Schnittstelle in Richtung
Bund, damit wir genau wissen, wo wir noch besser werden müssen, in welchen Bereichen der Digitalisierung es zwickt.

Mir ist aber auch wichtig, dass sich jeder, der in Österreich lebt, so gut
mit Digitalisierung auskennt, dass er oder sie auch im Alltag gut zurechtkommt, denn für unsere Zukunft ist es wichtig, dass da auch niemand zurückbleibt.
Mein Appell an alle Parteien hier im Hohen Haus ist deswegen: Helfen wir bitte zusammen, dass Menschen sich auch trauen, digitale Dinge auszuprobieren! Bitte ermutigen wir sie, diese Dinge auch einmal kennenzulernen!

Wir haben aus diesem Grund die Digitale Kompetenzoffensive mit 4 500 kosten­losen Workshops in ganz Österreich gestartet. Wir können bis zu dreimal
in jede Gemeinde Österreichs mit einem kostenlosen Kursangebot kommen (Abg. Matznetter: Wie Kaufhaus Österreich!), das bereits jetzt in vielen Pilotregionen und bei Pilotworkshops sehr, sehr gut angenommen wird. Bitte nehmen Sie dieses Angebot in Anspruch! Es steht für Gemeinden, für
Vereine, für die unterschiedlichsten Gruppen zur Verfügung und startet die nächsten Tage sozusagen auch in der Vollversion durch. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Zorba.)


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Vor gut einem Monat habe ich mit der vorsitzenden Präsidentin des Seniorenrates Ingrid Korosec einen solchen Pilotworkshop besuchen dürfen. Ich möchte diese Erfahrung auch teilen, da Frau Abgeordnete Holzleitner ja
auch ihre Erfahrungen hier geteilt hat. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Men­schen eine unglaubliche Freude haben und es ihnen auch ein Selbstbe­wusstsein gibt, wenn sie sich selbst mit dem Handy beispielsweise besser zu­rechtfinden, wenn sie ein Nachschlagewerk für digitale Behördenwege bekommen, wenn ihnen auch Gefahren im Internet aufgezeigt werden oder eben digitale Behördenwege einmal quasi Schritt für Schritt durchgegangen
werden. Das ist wichtig, um Berührungsängste zu nehmen, um auch berechtigte Ängste und Sorgen zu nehmen und sie hier einfach auch an die Hand
zu nehmen.

Sie sehen, die Themenpalette bei diesen Workshops ist sehr, sehr breit aufge­stellt. Bitte nutzen wir diese Chance und geben wir den Menschen dem­entsprechend das Rüstzeug mit, dass sie sich auch digital zurechtfinden und dass sie eben auch ermutigt werden, diese neuen Dinge auszuprobieren! (Beifall
bei der ÖVP.)

Die Digitalisierung soll uns das Leben einfacher machen. Sie soll uns
vieles erleichtern. Sie soll Wege zum Magistrat oder zur Bezirkshauptmannschaft einsparen und die Verwaltung jederzeit nutzbar machen, egal zu welcher
Tages- oder eben auch Nachtzeit.

Die Digitalisierung der Amtswege erleichtert aber tatsächlich auch unser Leben, weil wir mit unserem Handy direkt in der Hosentasche, in der Handtasche
auch beispielsweise unsere Ausweise mittragen können. Wir haben 200 digitale Behördenwege und bereits den Führerschein, den Zulassungsschein, den Altersnachweis digitalisiert. Auch da gilt: Wir bringen analoge Amtswege zusätz­lich ins Digitale Amt, wir ersetzen den analogen Weg nicht. Es wird weiter­hin den normalen, analogen Führerschein im Scheckkartenformat geben. Es wird


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weiterhin möglich sein, sich einen Staatsbürgerschaftsnachweis auszu­drucken. Es wird weiterhin die Möglichkeit geben, alle Amtswege persönlich vor Ort bei den Ämtern und Behörden zu erledigen.

Gerade vergangene Woche habe ich mit dem Wiener Bürgermeister Mi­chael Ludwig, der auch Präsident des Städtebundes ist, eine Kooperation ge­schlossen, um gemeinsam die Verwaltungsabläufe mithilfe der Digitalisierung zu vereinfachen. Die Digitalisierung soll uns beispielsweise ersparen, dass wir fünfmal irgendwo den Meldezettel oder die Geburtsurkunde abgeben müssen. Das ersparen wir uns beim digitalen Weg auch, da wir da einfach Synergien
gut nutzen können und die Daten, die der Staat bereits zur Verfügung
hat, die die Behörden bereits zur Verfügung haben, effizient eingesetzt werden können.

Heute machen wir noch einen weiteren Schritt, der mich sehr, sehr freut.
Wir stärken mit einer Novelle des E-Government-Gesetzes die Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger und stellen damit klar, dass neben dem digitalen
Weg immer auch ein analoger Weg für die Kommunikation mit den Behörden sichergestellt ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Gleichzeitig stärken wir mit dieser Novelle auch die Digitalisierung in der Verwaltung. In Zukunft werden digitale den analogen Ausweisen gleichgestellt werden. Die Ausstellung der ID Austria wird erleichtert, weil man zum
Beispiel kein eigenes Passbild mehr mitnehmen muss. Der größte Punkt ist: Die Verwaltung wird digitaler werden, indem bis Ende des nächsten Jahres
die Teile der Verwaltung miteinander, also die Behörden untereinander vollkom­men digital kommunizieren.

Die Digitalisierung spielt in sehr vielen Lebensbereichen eine immer größer wer­dende Rolle. Sie betrifft uns alle, unabhängig vom Alter, unabhängig vom Geschlecht, unabhängig davon, ob wir in der Stadt oder am Land zu Hause sind. Sie ist aus meiner Sicht eine riesengroße Chance – eine riesengroße
Chance für unseren Standort, für viele Arbeitsplätze, für den Wohlstand, den wir


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damit auch sichern können, aber auch dafür, dass wir ein moderner Staat
sind, der einfachere und schnelle Amtswege für Bürgerinnen und
Bürger unkompliziert zur Verfügung stellt – als Ergänzung, nicht als Ersatz.

Nichtsdestotrotz gibt es trotzdem einige Menschen, die sich eben
noch nicht ganz damit zurechtfinden, die Berührungsängste haben, die Unsi­cherheit spüren und die das Gefühl haben, da nicht ordentlich mitgenommen zu werden. Genau deswegen achten wir, wie bereits erwähnt, penibel darauf,
dass es auch einen analogen Weg gibt und wir explizit mit den unterschiedlichs­ten Initiativen, mit Wissen, mit Informationen gut unterstützen – egal ob
das über die Ansprechpersonen, die Digitaldolmetscher, die Digitale Kompetenz­offensive oder das Gemeindepaket passiert –, um eben auch diesen Service direkt vor Ort zu den Menschen zu bringen.

Wir brauchen den analogen und den digitalen Weg. Digital muss immer
die Ergänzung zum analogen Weg sein, digital ist niemals der Ersatz. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Zorba.)

15.28


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Schmidt. – Bitte sehr.


15.28.09

Abgeordnete MMag. Michaela Schmidt (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Frau Ministerin! „Es ist
eine Diskriminierung, wenn man manches nur für einen bestimmten Teil der Be­völkerung macht.“– Frau Staatssekretärin, das sage nicht ich, das richtet
Ihnen Ihre ÖVP-Seniorenbundchefin medial aus. Und heute stellen Sie sich allen Ernstes hierher und sagen Ihrer Seniorenbundchefin, dass sie keine Ah­nung hat. – Sehr respektvoll. (Beifall bei der SPÖ.)

Als vor wenigen Wochen der Handwerkerbonus genau hier im Parlament be­schlossen wurde, habe ich kritisiert, dass die Abwicklung des Bonus abso­lut inakzeptabel ist, weil er ausschließlich digital – entweder über die ID Austria


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oder über das Hochladen eines Lichtbildausweises – beantragt werden
kann. Wir wissen, dass viele, insbesondere ältere Personen, über diese techni­schen Möglichkeiten nicht verfügen. Viele ältere Menschen werden die­se Förderung ohne Hilfe von Kindern oder Nachbarn – das war ja allen Ernstes der Lösungsvorschlag der ÖVP – nicht beantragen können. Unserem Entschließungsantrag, der die Auszahlung des Handwerkerbonus auch für Menschen ohne Smartphone und ohne Internetzugang ermöglicht hätte, haben Sie nicht zugestimmt. Den haben Sie abgelehnt.

Liebe Frau Staatssekretärin, ich sage es Ihnen deshalb noch einmal: Bei
allem Verständnis für eine effiziente Verwaltung ist es respektlos, Förderprogramme so auszugestalten, dass erhebliche Teile der Gesellschaft davon ausgeschlossen sind (Beifall bei der SPÖ) oder um familiäre oder nachbarschaftliche Hilfe betteln müssen. Es ist würdelos, diesen Lösungsvor­schlag auch nur anzudenken. Die SPÖ will dieser Respektlosigkeit heute
endlich ein Ende setzen. Wir fordern daher ein Recht auf analoges
Leben – heute. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Arbeiterkammer kämpft bereits seit vielen Jahren für das Recht auf eine kos­tenlose Papierrechnung. Es gab auch ein Gerichtsurteil vom obersten
Gericht, dass das in sämtlichen Branchen zu gelten hat. Leider wird es immer wieder umgangen und politisch immer wieder infrage gestellt, und es
muss immer wieder neu erkämpft und eingeklagt werden. Und ich kann euch sagen, die Arbeiterkammer macht das nicht, um Unternehmen zu ärgern, sondern weil sie aus der täglichen Beratung weiß, wie viele Menschen sonst von grundlegenden Dienstleistungen ausgeschlossen sind, wie viele Menschen
sonst die Telefonrechnung nicht zahlen können oder keine Banküberweisungen vornehmen können oder alternativ eine Strafgebühr dafür zahlen
müssen, dass sie sich für ein analoges Leben entscheiden oder entscheiden müssen.


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Aus der täglichen Praxis kann ich auch sagen: Es sind nicht nur ältere Personen, sondern das Problem zieht sich natürlich schon durch alle Altersschich­ten. Knapp sechs Millionen Menschen in diesem Land haben keine ID Austria. Natürlich ist aber die ältere Generation besonders betroffen: Ein Groß­teil dieser Generation, bis zu einer Million Österreicherinnen und Österreicher, nutzt nicht einmal das Internet. Und wenn sich die Bundesregierung
immer wieder dafür rühmt, dass angeblich eh knapp 95 Prozent der Österrei­cherinnen und Österreicher das Internet nutzen, dann muss man schon dazusagen, dass das nur für die unter 75-Jährigen gilt, denn die anderen hat man in dieser Statistik einfach gar nicht befragt.

Vor diesem Hintergrund ist besonders ärgerlich, dass das, was wir von Unternehmen zu Recht einfordern, nämlich das Recht auf ein analoges Leben für Konsumenten und Konsumentinnen, ausgerechnet von der Bundesregie­rung nicht eingehalten wird. Das hat sich beim Reparaturbonus und beim Hand­werkerbonus gezeigt, bei den Förderungen zum Ölkesseltausch, und
auch der Kauf von Bundesschatzanleihen ist eben nur auf digitalem Wege möglich.

Ich bin mir inzwischen sicher, dass das Ganze tatsächlich nichts mit einer hand­werklichen Unfähigkeit zu tun hat, sondern dass die Bundesregierung
ganz bewusst große Teile der Bevölkerung von Förderungen in der Höhe von 4 Milliarden Euro ausschließen möchte. Möglicherweise ist das eine
Idee, wie man das Budget saniert oder wie man Kosten einsparen kann. (Abg. Bogner-Strauß: Das ist eine Unterstellung!) Das werden wir als SPÖ nicht
einfach so hinnehmen. (Beifall bei der SPÖ.) Wir wollen eine Gesellschaft, die auf ältere Personen Rücksicht nimmt.

Wenn es um die eigene Hauptzielgruppe geht – das hat meine Kollegin schon erwähnt –, dann hat die ÖVP überhaupt kein Problem damit, was die
papierlose Antragstellung betrifft – beim Agrardiesel hilft die Landwirtschafts-


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kammer im Zweifelsfall auch noch beim Ausfüllen. (Abg. Michael Ham­mer: ... kann man auch machen!) Das scheint ein sehr komplexer Antrag zu sein, sodass man das nicht digital einfordern muss.

Deswegen bitte ich Sie – und es scheint ja auch kein Problem zu sein –,
diesem Entschließungsantrag heute zuzustimmen und das Recht auf ein analoges Leben heute zu garantieren. Stellen Sie sicher, dass die Österreicherinnen
und Österreicher ein Recht auf eine kostenlose Papierrechnung haben, auf keine Strafzuschläge, und ermöglichen Sie den Österreicherinnen und Österrei­chern doch einen kostenfreien und unbürokratischen Zugang zu
allen Förderungen und Leistungen!

Niemand soll draufzahlen, nur weil man nicht alles online machen will. Das hat sich vor allem die ältere Generation, die mit ihrer harten Arbeit dieses
Land zu dem gemacht hat, was es heute ist, wohl mehr als verdient. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete
Elisabeth Scheucher-Pichler. – Bitte sehr.


15.33.45

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Liebe Bürgerinnen und
Bürger! Vor allem aber auch liebe Seniorinnen und Senioren! Frau Kollegin, ich muss das, was Sie gesagt haben, dass diese Bundesregierung Förderungen
in Höhe von 4 Milliarden Euro jemandem vorenthält, ganz entschieden zurück­weisen. Ganz im Gegenteil, es zeigt – und das wurde ja heute schon
zweimal gesagt –, wie viel diese Bundesregierung für die Menschen macht (die Abgeordneten Greiner und Heinisch-Hosek: Nicht für alle!): Förderungen –
natürlich auch für die Seniorinnen und Senioren – in Höhe von 4 Milliarden Euro allein in dem Bereich, das spricht ja für sich, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der ÖVP.)


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Sie verunsichern die ältere Generation und die Menschen, denn natürlich, Frau Kollegin, gibt es auch weiterhin analoge Möglichkeiten. Alle staatlichen, hoheitlichen Leistungen, alle Amtswege sind nach wie vor analog möglich. Ver­unsichern wir nicht ständig die ältere Generation und die Menschen,
die sich in diesem Bereich noch nicht so gut zurechtfinden! (Beifall bei der ÖVP.)

Für uns, vonseiten unserer Fraktion, steht immer der Mensch im Mittel­punkt. Es ist immer der Mensch der Ausgangspunkt aller Überlegungen, und natürlich wollen und dürfen wir auch niemanden von digitalen Lösungen ausschließen. Das ist unser Ansatz, und wir haben in den letzten Jahren, in dieser schwierigen Zeit, gezeigt, dass wir gerade auf die Seniorinnen und Senioren schauen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte es aber einmal auch von einer anderen Seite her sehen: Ich möchte der älteren Generation ein Kompliment machen, denn gerade in Bezug
auf die Digitalisierung hat sie in den letzten Jahren so viel geleistet, so viel wei­tergebracht, ist bereit, sich weiterzubilden. Die Frau Staatssekretärin hat
es ja auch schon ausgeführt: Es gibt kostenlose Workshops – wir brauchen noch mehr, gar keine Frage –; es gibt Initiativen, bei denen junge und ältere
Menschen sich unterstützen; die Wirtschaft macht sehr viel; auch alle Senioren­organisationen machen sehr viel. Da also wirklich ein großes Kompliment
und ein Danke den Seniorinnen und Senioren, dass sie bereit sind, sich auf dieses Thema einzulassen, denn das ist wichtig. Wir brauchen die Digitalisierung
in vielen Bereichen. (Beifall bei der ÖVP.)

Gerade die ältere Generation, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist sehr wohl für den Fortschritt. Wir sind für neue Entwicklungen und wir sehen
auch die vielen Chancen, die es gerade in dem Bereich gibt. – Frau Kollegin, über 80 Prozent der Menschen wollen keine Papierrechnungen mehr, auch aus Umweltschutzgründen, das ist also ein ganz schlechter Ansatz. – Wir sehen gera­de vonseiten der Seniorinnen und Senioren, wie viele Chancen die Digita­lisierung bringt, nämlich gerade zum Beispiel in Richtung Kommunikation: viele


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Möglichkeiten gegen die Einsamkeit. Im Pflegebereich, im Gesundheits­bereich kann Zeit gespart werden, damit wir mehr Zeit für den direkten Kontakt von Mensch zu Mensch haben.

Mich hat auch eine Zahl beeindruckt, die ich gefunden habe: 170 000 User
von Finanzonline, meine Damen und Herren, sind über 80 Jahre alt! Auch das ist doch eine tolle Zahl, und viele Seniorinnen und Senioren sind digital topfit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Trotzdem ist es auch von unserer Seite her ganz klar: Wir lassen niemanden zu­rück! Eine Kämpferin gegen Altersdiskriminierung und auch für analoge Möglichkeiten ist die Vorsitzende des Österreichischen Seniorenrates Ingrid Korosec, die hier auf der Galerie sitzt. – Ich darf auch dich sehr herz­lich begrüßen und dir für diese Arbeit danken! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich möchte auch noch im Auftrag meiner Kollegin, der Abgeordneten
Agnes Totter, die ÖVP Tieschen mit Obmann Franz Rindler sehr herzlich be­grüßen und auch die Kolleginnen und Kollegen des Wirtschaftsbund-Mentorings aus Kärnten: Herzlich willkommen an dieser Stelle! (Beifall bei ÖVP, SPÖ
und Grünen.)

In Bezug auf die Förderbeiträge von den Ministerien, die hier angesprochen wur­den: Ja, wir haben die Botschaft durchaus verstanden. In Bezug auf
den Bundesschatz gibt es seitens des Servicecenters – bitte schauen Sie auf die Homepage, meine Damen und Herren! (Abg. Heinisch-Hosek: Ja, wir
schon! – Abg. Greiner: Wir schon, aber es gibt Leute, die ...! – Heiterkeit bei der SPÖ)
 – sehr wohl die Möglichkeit telefonischer Beratung. Das steht
eindeutig darauf, ich habe gerade vorhin nachgeschaut: telefonische Beratung und Hilfestellung.

Beim Handwerkerbonus haben wir Lösungen geschaffen (Abg. Heinisch-Hosek: Welche?): über die Wirtschaft, über die Unternehmen, über die Gemein­den – es wurde von unserer Staatssekretärin schon gesagt. Und da geht es nicht


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nur um die ID Austria, sondern es geht um die Möglichkeit, Menschen
zu schulen oder auch Servicestellen einzurichten, die im digitalen Bereich den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen. Das sind immerhin 120 Millionen Euro für die Gemeinden. Das ist ein erster wichtiger Schritt, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ja, Sie haben es schon gesagt: Es ist wichtig – und darauf müssen wir
noch mehr achten, da müssen wir noch sensibler werden, das steht außer Fra­ge –, dass für all die Förderungen, die wir geschaffen haben – Bundes­schatz, Reparaturbonus, Handwerkerbonus, Sanierungsbonus und vieles mehr; ich habe es vorhin schon gesagt: 4 Milliarden Euro, bitte, das spricht ja
für sich! (Abg. Linder: Das ist das Budgetdefizit von 20 Milliarden!) –, auch die ana­logen Möglichkeiten da sind beziehungsweise entsprechende Hilfestellung
da ist. (Abg. Holzleitner: Das wäre halt einmal sofort beim Beschluss und nicht erst im Nachhinein immer!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch das wurde schon gesagt
und ich betone es noch einmal: Wir haben einen Initiativantrag eingebracht (Abg. Holzleitner: Na schon wieder eine Reparatur im Nachhinein!) – er ist bereits eingebracht, zum E-Government-Gesetz –, der unter anderem die Wahlfreiheit zwischen den Kommunikationsarten für Bürgerinnen und Bürger sichert
(Abg. Holzleitner: Reparaturbonus für hinige Gesetze!)
 – nur zur Klarstellung. Wir haben diesen Antrag bereits eingebracht und damit ist das auch für die
Zukunft sichergestellt. Wir lassen niemanden allein. Auf uns ist Verlass, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie der
Abg. Fischer.)

15.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wurm. – Bitte.


15.39.36

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Zuseher! Ich bin heute glücklich, wirklich glücklich (Ruf bei der


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SPÖ – erheitert –: Das freut uns so!), dass endlich einmal auch die Sozialdemokra­tie Richtung Freiheitliche umfällt (Abg. Heinisch-Hosek: Geh bitte!) und unse­re Ideen übernimmt. (Abg. Krainer: Guten Morgen!) Das ist ja super.

Das kenne ich normalerweise vor Wahlen – wir haben ja in drei Monaten Na­tionalratswahlen, liebe Zuseher, nicht vergessen! –, das kenne ich normalerweise nur von den Freunden der ÖVP, dass sie freiheitliche Ideen übernehmen.

Nur um historisch bei der Wahrheit zu bleiben: Das ist selbstverständlich zuerst unser Antrag gewesen, aber es freut mich ja – noch einmal –, wenn die So­zialdemokratie, obwohl sie ja sonst mit uns nichts zu tun haben will, diese Idee übernimmt, die natürlich richtig ist. Natürlich geht es darum, das analoge
Leben in Österreich sicherzustellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf Ihnen später vielleicht noch den Widerspruch bei den Sozialdemokraten, in der Realität, verdeutlichen, aber darauf komme ich später zu sprechen.

Es geht meiner Meinung nach nicht nur um das Können, wie Sie gesagt haben, also um ältere Menschen, um Menschen mit Behinderungen, um diese sogenannten vulnerablen Gruppen, oder um Menschen, die aus finanziellen Gründen keinen Zugang haben. Es geht mittlerweile bei ganz, ganz vielen – und wenn Sie in die Bevölkerung hineinhören würden, wüssten Sie das – auch darum, dass sie das nicht wollen. Sie wollen keine digitale Nummer sein, sie wol­len kein QR-Code sein, obwohl sie es digital könnten. Genau in diese
Richtung läuft das Programm aber seit vielen Jahren, und auch die Sozialdemo­kratie war da halt in den letzten Jahren immer dabei, auch in Brüssel,
in der Europäischen Union, denn von dort kommen ja ganz, ganz viele dieser Programme und Ideen.

Ich darf auch noch einmal auf die Coronajahre hinweisen – ich weiß,
das schmerzt die Sozialdemokratie –, darauf, wobei ihr da mitgespielt habt. Ich darf nur an den grünen Pass erinnern, mit dem man alle ausgeschlossen
hat, die das nicht digital vorweisen konnten. (Abg. Leichtfried: Maria!) Erinnern


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wir uns: Ihr seid da immer dabei gewesen. Aber man kann ja als Sozialdemo­kratie klüger werden, da spricht ja nichts dagegen. (Abg. Leichtfried: Maria! – Abg. Krainer: Stimmt ja gar nicht! Das hast ja ausdrucken können!)

Ich hoffe nicht, dass es nur ein Wahlkampfschmäh eurerseits ist, denn wir kön­nen nachweisen, dass wir sehr, sehr viele Dinge auch in der Realität lang­fristig ernst meinen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Leichtfried: ... immer ausdrucken, Herr Kollege!)

Die Kollegen von der ÖVP haben so nett gesagt, dass das Digitale ja quasi
ein Zusatzangebot ist. Ich darf daran erinnern, was uns die Banken damals er­zählt haben: Wir machen jetzt eine digitale Geschichte für Bankkunden
als Zusatzangebot. – Das Ergebnis heute, 2024 – Sie werden es wissen –, ist: Die Bankfilialen sind zu, analog ist erledigt. (Abg. Taschner: Stimmt nicht ganz,
Herr Wurm! Das stimmt nicht!)
Das heißt, Sie haben halt einfach keine Bankfiliale mehr, das heißt, das digitale Zusatzangebot ist zum einzigen Ange­bot geworden. Das ist die Realität, die, glaube ich, jeder nachvollziehen kann.

Kommen wir vielleicht zum wichtigsten Teil der ganzen Geschichte:
Was ist der wichtigste Teil des analogen Lebens? – Schauen Sie her, das (ein Bündel Geldscheine in die Höhe haltend) ist der wichtigste Teil: Bargeld.
(Abg. Michael Hammer: Ist das aus Strache seiner Sporttasche?!)

Wenn Sie finanziell nicht analog unterwegs sein können, sind Sie wie in China im Prinzip erledigt, Sie sind nur mehr eine Nummer.

Warum zeige ich das Bargeld her? – Weil ich persönlich, weil wir seit Jahren
hier Anträge einbringen, damit es ermöglicht wird, als Pensionist analog zahlen zu können, im Supermarkt einkaufen zu können, ein Flugticket kaufen zu können, was auch immer. (Abg. Litschauer: ... in Niederösterreich, da streichts auch die Förderungen!)

Liebe Sozialdemokratie, ihr habt uns in den letzten Jahren bei diesen Anträgen immer hängen lassen. Ich gebe euch heute die Möglichkeit: Wir bringen


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einen Antrag ein, der dem, den ihr jetzt habt, ähnlich ist, ergänzen ihn aber noch einmal – ich werde es dann vorlesen – um das Bargeld. Ich bin gespannt,
ob die Sozialdemokratie heute wenigstens mitgehen kann
(Abg. Leichtfried: Druckts ihnen das Bargeld aus! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ),
nämlich um für die alten Menschen und für die vulnerablen
Gruppen das Bargeld zu erhalten, weil das der wichtigste analoge Lebensbereich ist. Ich bin gespannt auf Ihr Abstimmungsergebnis. (Beifall bei der FPÖ. –
Abg. Litschauer: In Niederösterreich habens die Heizungsförderung abgedreht, wer bar zahlt, ... keine Förderung mehr!)

Ja, dann haben wir natürlich noch einiges, es gibt ja viele Dinge. Man hat
heute gehört, wohin wir getrieben werden, diese analoge Geschichte, das brau­che ich nicht zu wiederholen. Eines haben Sie auch vergessen, liebe Sozial­demokratie, das ganz viele Menschen draußen betrifft – da habt ihr uns leider Gottes auch niemals geholfen bei den Anträgen –, nämlich den Smart­meter, wenn das vielleicht einigen von euch noch etwas sagt. Ihr habt die digitale Version durchgedrückt, bis zum letzten Pensionistenhaushalt. (Zwischenruf
des Abg. Schnabel. – Abg. Schroll: Das ist anders noch möglich! Es ist noch möglich analog!) – Ja, das hört ihr nicht gerne. Wo ist da bei euch das Recht auf
analoges Leben geblieben?

Auch bei dem Thema stehen wir alleine da. Ich habe in der letzten Plenarsitzung wieder einen Antrag eingebracht. Es ist halt viel Schall und Rauch bei der Sozialdemokratie – leider; leider Gottes. (Abg. Leichtfried: Ist Ihnen schon aufgefal­len, dass ...?)

Ich darf es auch noch einmal sagen: Ich möchte mich nicht auf die Pen­sionistenvertreter – nichts Böses gemeint, Frau Korosec – der ÖVP oder der SPÖ verlassen (Abg. Scheucher-Pichler: Auf uns kannst dich immer verlas­sen, Herr Kollege!), ich möchte als Bürger eigenständig das Recht haben, analog zu existieren, und ich brauche keine Schulungen von euch, von der ÖVP
und von der SPÖ. Ich bin ein freier Bürger Österreichs und ich möchte das selber erledigen können. (Abg. Lukas Hammer: Was hat der Smartmeter damit zu tun?)


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Vielleicht noch einmal zur Sozialdemokratie: Die SPÖ Wien kündigt
die Digital Days von 22. bis 24. 
Oktober an: „Think Human. Act Digital. Digitaler Humanismus für Stadt, Wirtschaft & Wissenschaft.“ – Das (einige Aus­drucke in die Höhe haltend) macht die SPÖ Wien. (Abg. Leichtfried: Was heißt das auf Deutsch?) Gibt es auch eine analoge Initiative in Wien? Ich habe hier
das Zweite (einige Ausdrucke in die Höhe haltend): Digitale Agenda Wien 2025.

Ihr macht nur digital, analog gibt es gar nichts bei der Sozialdemokratie.
(Abg. Holzleitner: Das ist so ein Blödsinn! Das stimmt nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Das ist halt die Realität. Ich halte das für einen Wahlkampf­schmäh von euch, aber ich nehme das gerne an, weil das Thema extrem wichtig ist. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

Zum Schluss will ich die Grünen vielleicht noch einmal zum Nachdenken anregen. Das könnt ihr recherchieren, das steht sogar im „Standard“: Rein der weltweite digitale Zahlungsverkehr verursacht mehr CO2 als der Pkw-Verkehr. (Zwischenruf des Abg. Zorba.) Das können Sie nachlesen, überprüfen, Sie können mich auch gerne korrigieren. Das vergessen ja alle: Die Server,
um das alles am Leben zu erhalten, sind Stromfresser ohne Ende. Das wird im­mer ausgeblendet, das interessiert keinen.

So, jetzt komme ich zu unserem Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwal­tung und der Daseinsvorsorge“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Inhalte umfasst:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 280

- Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe für die Bürger an allen Dienstleistungen der Verwaltung, Justiz und der Daseinsvorsorge
ohne technische und kommunikative Barrieren

- Analoge und digitale Manuduktionspflicht bei der Inanspruchnahme und Teil­habe an allen Dienstleistungen der Verwaltung, Justiz und der Daseins­vorsorge ohne technische und kommunikative Barrieren mit Gültigkeit für Ge­bietskörperschaften bzw. ausgegliederte Organisationseinheiten und einschlägige Unternehmen

- Analoges und digitales Interventionsrecht für Eingaben, Anträge sowie Rechts­mittel für die Bürger“ – und jetzt kommt’s, liebe Sozialdemokratie, bei der
ÖVP habe ich einmal die Hoffnung aufgegeben –

„- Annahmepflicht für Bargeld im Geschäftsverkehr mit der Verwaltung, der Jus­tiz und beim Bezug von Waren und Dienstleistungen. 

- Bankgebührenbefreiung für den gesamten Zahlungsverkehr mit Verwal­tung und Justiz für die Bürger“

*****

Abschließend noch einmal: Ich bin froh, dass das Thema jetzt aufkocht; es ist ein ganz, ganz wichtiges Thema, liebe Bürger draußen. Auch mit der KI, mit
der künstlichen Intelligenz, wird das Leben für uns alle noch einmal enger, mehr überwacht, und ich und wir als Freiheitliche wollen das nicht (Abg. Zorba:
Es sind eure Überwachungspläne, die es schlimmer machen, nicht die KI!),
in allen Belangen wollen wir das nicht – nicht beim Bargeld, nicht im täglichen
Leben. Momentan sehe ich uns als einzige Kraft, die das auch umsetzen will.

Sollte die Sozialdemokratie in unsere Richtung umfallen, freut mich
das. Wir brauchen vielleicht noch einen Partner, aber es ist ganz, ganz wichtig, dass jene Menschen, die nicht können oder nicht wollen, auch analog
existieren dürfen. (Abg. Holzleitner: Dann verbreitets das in eurem Telegram-Channel, oder? – Abg. Heinisch-Hosek: Telegram-Channel!)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 281

Dafür kämpfen wir Freiheitliche schon seit Jahren. Wir werden weiterkämpfen und wir werden es mit einem Bundeskanzler Herbert Kickl auch umsetzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.48

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistun­gen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge

eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abgeordne­ten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Recht auf ana­loges Leben in Österreich jetzt schaffen – Förderungen und Leistungen wie Handwerkerbonus oder gute staatliche Zinsen auch für Seniorinnen und Senioren uneingeschränkt zugänglich machen! (4075/A(E)) in der 266. Sitzung des Nationalrats am 12. Juni 2024

Immer wieder kommt es zu Verwaltungsvereinfachungen bzw. zur Adaptierung be­stehender Bundesnormen. Dies sollte aber keine Einbahnstraße in Richtung Digitalisierung sein, die auf Rechtsstaatlichkeit, Bürgernähe und Unmittelbarkeit des Verwaltungshandelns keine Rücksicht mehr nimmt.

Aktuell wird die Digitalisierung in der österreichischen Verwaltung und im Zugang zu öffentlichen Leistungen und Förderungen als die allein selig machende Innova­tion und als das einzig adäquate Mittel eines effizienten Staatswesens der Gegenwart und Zukunft dargestellt.

Die Schlagwortkombinationen sind:

•     Digitalisierung der Gesellschaft


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 282

•     Digitalisierung der Verwaltung

•     Digitalisierung der Wirtschaft

Damit scheint für den Verwaltungsstaat alles gesagt und erledigt. Dass hier Unmittelbarkeit und Bürgernahe und damit auch der Zugang zum Rechtsstaat für die Bürger als Normadressaten vielfach auf der Strecke bleiben, blenden die Pro­pagandisten von „E-Governement“ auf ihrer technologiegetriebenen gesellschaftspoli­tischen Einbahnstraße aus.

Der Zugang zum Rechtstaat und die Möglichkeit, Sozialleistungen und Wirt­schaftsförderungen oder Genehmigungen der Verwaltung auch analog und persönlich in Anspruch zu nehmen, werden immer weiter zurückgedrängt. Die Rechts-
und Hilfesuchenden werden auf anonyme Internetangebote und nur mehr telefonisch oder per E-Mail erreichbare Service-Auskunftsstellen verwiesen.

Darunter leidet die Qualität der Beziehung der Bürger zu ihrem Staat und des­sen Dienstleistungen. Ähnliches gilt für die Angebote der Daseinsvorsorge und weite­rer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Grundbedürfnisse.

Die Konsequenz ist eine fortgesetzte Entfremdung der Bürger und eine Aus­grenzung all jener, die durch ihr Alter oder ihren gesundheitlichen Zustand sich mit den digitalen Zugängen bei der Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse immer
schwerer tun.

Was es jetzt braucht, ist die Formulierung und die Durchsetzung des Rechts auf die Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwaltung und
an der Daseinsvorsorge. Dazu bedarf es einer Garantie des Staates, dass der einzelne auch unabhängig von Besitz und Gebrauch elektronischer Gerätschaften sein
Recht auf den Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen wie Sozialleistungen und Wirtschaftsförderungen sowie Genehmigungen der Verwaltung hat, der unmit­telbare Zugang zur Justiz und damit dem Rechtsstaat garantiert wird und die Ange­bote der Daseinsvorsorge ebenfalls für alle direkt verfügbar sind.


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Daseinsvorsorge als dritte Säule neben Verwaltung und Justiz

Um zu erläutern, wie wichtig auch der Zugang zur Daseinsvorsorge für die Bürger ist, sollen hier einige Punkte erläutert werden. Die Daseinsvorsorge umfasst die Bereitstellung und die Sicherung des allgemeinen und diskriminierungsfreien Zugangs zu existentiellen Gütern und Leistungen für alle Bürger auf der Grundlage
definierter qualitativer und quantitativer Standards. Welche Güter und Leistungen als existentiell notwendig anzusehen sind, ist durch demokratische Entscheidungen
in einem modernen Sozial-, Verwaltungs- und Wirtschaftsstaat festzulegen und wei­terzuentwickeln.

In einen allgemeinen Kanon dieser existentiellen Leistungen gehören für uns
aktuell:

•     Abwasserentsorgung/Wasserversorgung,

•     Bildung,

•     Brand- und Katastrophenschutz incl. Rettungswesen,

•     Elektrizitätsversorgung,

•     Friedhöfe/Krematorien,

•     Gasversorgung,

•     Geld- und Kreditversorgung,

•     Gewerbliche und hoheitliche Entsorgung/Kreislaufwirtschaft,

•     Gesundheit (Krankenhäuser, ambulante Versorgung, Vor- und Nachsorge, Pflege, permanente Verfügbarkeit von lebenswichtigen Produkten wie Arzneimit­tel und Medizinprodukte für den Seuchen- und Katastrophenschutz, intensivme­dizini­sche Ausrüstungen usw. auch unter extremen Umständen wie denen
einer Pandemie),

•     Kultur,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 284

•     Öffentliche Sicherheit

•     Justiz,

•     Post,

•     Straßenreinigung,

•     Telekommunikation/Internet,

•     Verkehrs- und Beförderungswesen (Schienen, Straßen, Wasserstraßen, Luft­verkehr),

•     Wohnungswirtschaft.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend und kann nach Maßgabe der jeweiligen so­zialen und wirtschaftlichen Herausforderungen und des Lagebilds ergänzt werden.

Manuduktionspflicht als zentrale Grundlage

Um das Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge zu garantieren, müssen für die
Umsetzung gegenüber den Bürgern zentrale Grundlagen geschaffen werden. Eine dieser Grundlagen ist die Manuduktionspflicht.

Als Manuduktionspflicht definiert man die gesetzlich angeordnete Informations-, Anleitungs-, Belehrungs- und Aufklärungspflicht eines Betroffenen über seine Rechte. Diese Manuduktionspflicht kann sowohl öffentlich-rechtliche als auch privat­rechtliche Einrichtungen und dort tätige Organwalter treffen. Sie hängt unmittelbar mit dem Recht des Betroffenen auf Information und Transparenz zusammen.

Mit der rechtlichen Verpflichtung von staatlichen Behörden und Unternehmen der Da­seinsvorsorge zur Manuduktion soll jedem von einer Maßnahme betroffenen
und in der Hierarchie der Über- und Unterordnung als schützenswert qualifizierten Rechtssubjekt die Möglichkeit eingeräumt werden, seine Rechte und Pflichten
zu wahren. Auf dieser Grundlage soll die eigenen Rechtsposition eingeschätzt werden, um dann auch entsprechend zu reagieren.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 285

Im Gegensatz zur Informationspflicht ist die Manuduktionspflicht weitaus um­fangreicher und bedeutet für öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Einrich­tungen und dort tätige Organwalter eine entsprechend qualifizierte Reaktion
auf die vorgebrachten Anliegen.

Diese Manuduktionspflicht muss in einem modernen Sozial-, Verwaltungs- und Wirt­schaftsstaat von allen Gebietskörperschaften und Einrichtungen der Daseins­versorgung angeboten werden – und zwar sowohl analog wie digital.

Interventionsrecht als weitere zentrale Grundlage

Mit der Manuduktionspflicht korrespondiert untrennbar das Interventionsrecht für die Bürger. Jeder Bürger muss die Möglichkeit erhalten, sich nicht nur
unmittelbar und persönlich analog über seine Rechte und Pflichten bei allen Gebiets­körperschaften und Einrichtungen der Daseinsvorsorge zu informieren, son­dern auf dieser Grundlage auch unmittelbar und persönlich zu intervenieren, d.h. sei­ne Eingaben, Anträge, Rechtsmittel usw. physisch vorzulegen.

Annahmepflicht für Bargeld in der Verwaltung, Justiz und beim Bezug von Wa­ren und Dienstleistungen

Die schrittweise Beschränkung des Bargeldgebrauchs, Stichwort: 10.000 Euro Bar­geldobergrenze und die Einführung des Digitalen Euros sind eine zusätzliche Bedrohung der persönlichen Freiheit jedes Einzelnen. Deshalb braucht es eine Annah­mepflicht für Bargeld im Geschäftsverkehr mit der Verwaltung, der Justiz und
beim Bezug von Waren und Dienstleistungen.

Bankgebührenbefreiung für alle Zahlungen an den Verwaltungsstaat

Der Rechtsverkehr mit den Behörden darf nicht an sozialen und finanziellen Hürden scheitern. Deshalb muss für den Zahlungsverkehr mit Justiz und Verwaltung
eine gesetzliche Bankgebührenbefreiung eingeführt und umgesetzt werden. Das be­deutet eine Bankgebührenbefreiung für den gesamten Zahlungsverkehr mit Verwaltung und Justiz für die Bürger.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 286

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzulei­ten, die folgende Inhalte umfasst:

•     Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe für die Bürger an allen Dienst­leistungen der Verwaltung, Justiz und der Daseinsvorsorge ohne technische
und kommunikative Barrieren

•     Analoge und digitale Manuduktionspflicht bei der Inanspruchnahme und Teilha­be an allen Dienstleistungen der Verwaltung, Justiz und der Daseinsvor­sorge  ohne technische und kommunikative Barrieren mit Gültigkeit für Gebiets­körperschaften bzw. ausgegliederte Organisationseinheiten und einschlä­gige Unternehmen

•     Analoges und digitales Interventionsrecht für Eingaben, Anträge sowie Rechts­mittel für die Bürger

•     Annahmepflicht für Bargeld im Geschäftsverkehr mit der Verwaltung, der Justiz und beim Bezug von Waren und Dienstleistungen.

•     Bankgebührenbefreiung für den gesamten Zahlungsverkehr mit Verwaltung und Justiz für die Bürger“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsge­mäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Götze. – Bitte, bei Ihnen
steht das Wort.



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15.48.48

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuseherinnen und Zuseher! Vielen Dank zunächst einmal für den Antrag, ich freue mich, über dieses wichtige Thema zu sprechen.

Es ist uns Grünen wirklich ein ganz großes Anliegen, dass alle Menschen, die eine Leistung brauchen oder Anspruch auf eine Leistung haben, auch Zugang zu dieser Leistung haben. Daher freue ich mich sehr, darüber sprechen zu
können, was wir in diesem Zusammenhang bereits getan haben, und auch über die konkreten Beispiele, die Kollegin Holzleitner genannt hat, sprechen
zu können. Das sind ja tolle Förderungen – Sanierungsbonus, Handwerkerbonus, Reparaturbonus et cetera –, und alle ermöglichen bereits den Zugang für
alle. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Heinisch-Hosek: Nicht für alle! – Abg. Holzleitner: Nein, nicht für alle!)

Zunächst zur gesetzlichen Grundlage: Wir haben 2022 hier gemeinsam
das Barrierefreiheitsgesetz beschlossen. Es ermöglicht, dass digitale Produkte und Dienstleistungen ab 2025, also ab kommendem Jahr – es gibt eine Übergangszeit –,
barrierefrei zugänglich sein müssen.

Barrierefrei heißt, dass Menschen sie ohne Hilfe nützen können. Dafür sind ver­schiedene Maßnahmen vorgesehen, wie beispielsweise leichtere Schrift,
wenn Dinge online sind, leichteres Lesen durch größere Schrift und Ähnliches. Das betrifft beispielsweise ein Ticket, das für den Zug gekauft wird, audio­visuelle Dienste wie Netflix oder auch Internetbanking. All das muss ab 2025 barrierefrei zugänglich sein, und wenn Unternehmen das nicht leisten
können, dann sind auch entsprechende Strafen vorgesehen.

So sollen alle digitalen Dienstleistungen in Zukunft besser handhabbar sein. Trotzdem kann es aber sein, dass Menschen immer wieder Unterstüt­zung und Hilfe brauchen, und auch das haben wir bei den Produkten bereits vorgesehen. Ich spreche jetzt zum Beispiel vom Reparaturbonus. Der


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 288

Reparaturbonus ist, wie wir wissen, sehr beliebt. 50 Prozent der Reparaturleis­tungen von Elektrogeräten, aber auch neuerdings von Fahrrädern wer­den bezuschusst. Das BMK stellt diesen Reparaturbonus zur Verfügung – da gerade EU-Wahlen waren: es sind übrigens EU-Mittel. Es ist bereits im
Vertrag mit der Reparaturwerkstatt vorgesehen, dass die Reparaturwerkstätte den Antragstellenden unterstützt. Das heißt, Sie können sich mit Ihrem Reparaturbonusansuchen an das Unternehmen wenden. Das wird Sie unter­stützen und das für Sie abwickeln.

Ähnlich ist es beim Handwerkerbonus, bei dem 20 Prozent der Arbeitskosten bei Sanierungen im Wohnraum zugeschossen werden. Auch da unterstützt das Unternehmen, der Betrieb, der wickelt das für Sie ab; ebenso beim Sanierungsbonus. Der Sanierungsbonus ist für eine thermische Sanierung, bei­spielsweise Fenster, Wände, Dach et cetera, mit einer Förderungshöhe
bis zu 42 000 Euro – auch das ist eine BMK-Förderung. Auch da ist es wieder so, dass der Dienstleistungsbetrieb, mit dem Sie das machen, Sie selbstver­ständlich unterstützt (Abg. Greiner: Und verrechnet!), wenn Sie die Förderung in Anspruch nehmen, und das werden Sie wahrscheinlich tun. (Beifall bei
den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Darüber hinaus ist es selbstverständlich so, dass Sie alle diese Anträge
nicht selbst abwickeln müssen. Sie können auch eine Vertrauensperson hinzuzie­hen. Manche Menschen haben Verwandte oder Freundinnen, Freunde,
mit denen Sie das machen können. Aber ja, nicht alle Menschen haben diese Möglichkeit und daher kommt jetzt etwas Neues im neuen Gemeinde­paket, das wir bereits im Ausschuss besprochen haben. Wir haben das auch da­hin gehend besprochen, dass es digitale Unterstützung gibt. (Zwischenruf
bei der SPÖ.)
Es ist vorgesehen, dass Gemeindeämter ihre Bürgerinnen und Bür­ger unterstützen.

Wie schaut das aus? – Es gibt insgesamt 120 Millionen Euro für alle Ge­meinden (neuerlicher Zwischenruf bei der SPÖ), wenn sie dazu bereit sind – und


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ich gehe davon aus, dass das alle sein werden, denn auch jetzt sind Ge­meindeämter ja die erste Ansprechperson für ihre Bürgerinnen und Bürger –, und einen Ansprechpartner nennen. Dieser Ansprechpartner wird einer­seits Leitlinien bekommen, wie diese Abwicklung zu erfolgen hat – das bedeutet eine gewisse Standardisierung –, und andererseits dann diese Abwicklung
von diversen Antragstellungen mit den Bürgerinnen und Bürgern durchführen.

Das ist also insofern eine breite Palette von Maßnahmen, um Menschen mitzunehmen, um Menschen bei den Abwicklungen zu unterstützen.

Abschließend: Es ist mir aber schon noch wichtig, zu sagen, dass wir natür­lich auch in Bildung investieren wollen, damit Menschen die digitale Transforma­tion sozusagen schaffen, wenn sie das wollen. Wir sprechen immer vom lebenslangen Lernen, und lebenslanges Lernen bedeutet auch, fit zu bleiben und sich quasi weiterzubilden. Ich möchte bei dieser Gelegenheit meinen
Vater nennen, der diesbezüglich ein großes Vorbild für mich ist; er ist 84 Jahre alt. Er hat natürlich ein Smartphone und er zeichnet sogar am Smartphone,
weil er einfach gerne zeichnet, und jetzt beginnt er auf seinem Tablet
zu zeichnen. (Abg. Greiner: Aber darum geht es ja nicht!) Also ich denke, es gibt auch diese Beispiele von Menschen, die wirklich mit der Zeit gehen und
sich weiterentwickeln (Abg. Greiner: Darum geht es nicht!), und auch das ist etwas, was man, glaube ich, anerkennen muss. – Danke. (Beifall bei den Grünen
und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte sehr.


15.55.00

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bin ob des Titels des heutigen Dringlichen Antrages tatsächlich ein we­nig verwirrt – ich habe auch nachschauen lassen, ob man Dringliche irgendwie definieren kann –, dass die SPÖ das jetzt drei Tage nach der EU-Wahl


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macht, in einer Situation, in der es einen Krieg in Europa gibt. Zudem gibt es in diesem Land ein 20-Milliarden-Euro-Defizit (Abg. Kollross: Wir werden
euch das nächste Mal fragen, was wir machen dürfen! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ)
und der Industrie- und Wirtschaftsstandort ist vollkommen – vollkommen! – gechallengt (Abg. Kollross: Entschuldigung, dass wir nicht gefragt haben!) und wird im Augenblick wirklich herausgefordert. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kollross.) Wir haben in den letzten fünf Jahren in diesem Land keine Reform gesehen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Aber gut, die SPÖ
will sich auf ein Recht auf ein analoges Leben in Österreich einstim­men und darüber diskutieren – na großartig! (Beifall bei den NEOS – Abg. Greiner: Den Witz habe ich nicht verstanden! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Dann schauen wir uns halt einmal die Begründung an (Ruf bei der SPÖ: Das ist ermüdend!), und die war ja tatsächlich auch etwas verwirrend. (Abg. Holz­leitner: Ihnen ist aber schon bewusst, dass die Förderungen jetzt nicht ausgezahlt werden, oder, und das deswegen auch unmittelbar Thema ist?) Es ging um
analog versus digital, es ging um Respekt vor älteren Menschen, es ging darum, sich Dinge nicht leisten zu können. Also was jetzt? Wo wollten Sie denn
hin oder wo wolltest du hin, Evi? (Abg. Köllner: Hat sie eh erklärt, da haben Sie an­scheinend nicht aufgepasst!) Ich schätze dich ja eigentlich prinzipiell sehr
(Ruf bei der SPÖ: Hättest aufgepasst!), aber das heute ist wirklich ein etwas son­derbarer Zugang zu einer Dringlichen (Abg. Heinisch-Hosek: Doppelbauer,
was ist heute mit Ihnen los?),
die in diesem Sinne aus meiner Sicht wirklich nicht dringlich ist.

Es ist schon viel gesagt worden. Warum ist es denn nicht dringlich? (Abg. Holzleitner: Weil die Förderungen ausbezahlt werden oder eben nicht!) Ich meine, ehrlich, ich komme tatsächlich aus einem kleinen Landdorf, einer Gemein­de mit 2 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Ich weiß jetzt nicht, ob unsere NEOS-Gruppe schon hier ist (Zwischenruf bei der SPÖ)  meine Mutti ist
nämlich auch dabei –, die lasse ich jetzt schon einmal vorab grüßen. Der Kirchen-


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chor in Kallham kommuniziert über Whatsapp. Die haben alle ein Smart­phone. Jeder Installateur, mit dem du am Land sprichst, wird dir alles ausfüllen, wenn du um eine Förderung ansuchst. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

I don’t know (Zwischenruf des Abg. Kollross), also solch ein Nonthema hier
heute hervorzuheben, zum Thema zu machen und so aufzublasen ist aus meiner Sicht einer SPÖ wirklich nicht würdig.

Ich möchte auch noch einmal ganz kurz auf das zu sprechen kommen,
was Kollege Wurm von der FPÖ so von sich gegeben hat, und auch nur ein bisschen, um es einzuordnen: Seit ihr in Niederösterreich in der Landesregierung seid, hat es eine Änderung gegeben: Beim Heizkesseltausch hat sich die
FPÖ sehr stark dafür eingesetzt, dass es in diesem Bereich keine Barzahlungen mehr geben kann. – Was du hier erzählt hast, lieber Peter, macht für mich irgendwie auch keinen Sinn. (Zwischenruf des Abg. Wurm.)

Was für mich Sinn machen würde, wenn wir hier schon bei dem Dringlichen An­trag sind: Reden wir doch über Digitalisierung, reden wir doch über die
Chancen, die die Digitalisierung in Österreich eigentlich bieten würde! Diskutie­ren wir darüber, wer in diesem Land immer noch keine Glasfaser hat und
einen Internetzugang braucht, einen schnellen, damit er seiner Arbeit nachgehen kann! Wenn es auch nur das Hobby ist und netflixen, alles gut, aber es
braucht Glasfaserausbau in diesem Land.

Reden wir doch über die Chancen von künstlicher Intelligenz, generativer künst­licher Intelligenz, bei der es darum geht, dass wir in Zukunft Krankheiten wahrscheinlich viel besser, viel schneller heilen können – gerade für alte Men­schen oder für ältere Menschen ein Riesenthema! Reden wir darüber,
wie wir mit Gen-AI vielleicht unsere Umweltprobleme lösen können! Reden wir darüber, was das für Chancen sind!

Vielleicht noch ein letzter Punkt, weil es auch um den Kapitalmarkt gegan­gen ist – da hat ja die SPÖ immer ein wenig ein Problem, wenn es


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um den Kapitalmarkt geht (Abg. Silvan: Na zu Recht!); das wissen wir auch schon des Längeren – und Sie hier den Bundesschatz so nach vorne bringen,
nach vorne stellen: 15 Prozent der Besitzer von solchen Investitionen sind über 65 Jahre alt – Punkt eins. Es ist also jetzt nicht so, dass die da vollkommen ausgeschlossen wären.

Zweitens kann man anrufen, wenn man so etwas kaufen will – es gibt tatsächlich auch ein Telefon, das man verwenden könnte.

Der dritte Punkt ist: Wie stellen Sie sich denn das überhaupt vor, das analog
zu machen? Sollen die jetzt Banken aufsperren, sollen die jetzt Bank­filialen machen, damit die OeBFA das dann machen kann? Soll die OeBFA oder der Staat jetzt Bankfilialen machen, damit man das dort kaufen kann?
Wenn man das machen möchte, ist natürlich alles weg, was die im Augenblick verdienen. Ich meine, der Bundesschatz ist ja eine relativ gute Geschichte.

Man könnte sich aus unserer Sicht darüber unterhalten, wenn man schon möch­te, ob das nicht eine Besserstellung vom Bundesschatz gegenüber den
Banken ist, die natürlich, wenn sie eine Anleihe verkaufen wollen, ganz andere Probleme haben; die müssen 40-Seiten-Verträge unterzeichnen lassen.
Darüber können wir uns gerne unterhalten.

Wir könnten uns auch darüber unterhalten, dass sich die SPÖ vielleicht dafür einsetzt, mehr Finanzmarktbildung zu machen – das wäre ein ganz, ganz
tolles Tool, mit dem Sie auch hier in Österreich positiv wirken könnten –, und so weiter und so weiter.

Noch einmal zusammenfassend: Liebe SPÖ, kommt aus eurer Höhle
heraus! Die Steinzeit ist vorbei, es gibt die Lösungen. Digitalisierung ist großartig, wir brauchen viel mehr davon. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

16.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Köllner. – Bitte sehr.



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16.00.23

Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident, Sie haben eingangs der Sitzung bereits jenen gedankt, die bei den Über­schwemmungen in der Steiermark geholfen haben, aber auch mein Heimatland Burgenland war schwer von den Niederschlägen betroffen, und auch ich
möchte diese Gelegenheit nicht ungenützt lassen und allen Einsatzkräften und freiwilligen Helfern, die für die vielen Betroffenen in dieser schwierigen
Zeit da waren, meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Bei diesen Starkregenereignissen der letzten Tage wurde viel Hab und
Gut zerstört, das unsere ältere Generation in den Nachkriegsjahren mühsam und mit viel Fleiß aufgebaut hat, und ich glaube, es ist unsere Aufgabe seitens
der Politik, sie und alle, die einen Schaden erlitten haben, rasch und unkompli­ziert mit Mitteln der Katastrophenfonds zu unterstützen. Es gibt aber –
und jetzt komme ich zum eigentlichen Thema unseres Dringlichen Antrages – viele weitere Lebensbereiche, in denen die ältere Generation, aber auch
andere, Unterstützung brauchen, und ich frage mich schon: Wo
bleibt der Respekt gegenüber der älteren Generation, gegenüber den Pensionis­tinnen und Pensionisten, wenn es um den uneingeschränkten, um den
analogen Zugang zum Beispiel zu Förderungen geht?

Frau Staatssekretärin, ich würde auch Sie – genauso wie mich – noch zur jungen Generation zählen, die schon mit der Digitalisierung aufgewachsen ist. Unsereiner schafft es wahrscheinlich ohne große Hilfe, die ID Austria am Smart­phone einzurichten und zum Beispiel auch für Antragstellungen zu nutzen.
Was Sie als Bundesregierung jetzt aber machen wollen, ist, die Digitalisierung nicht nur nach innen – innerhalb der Verwaltung – voranzutreiben, son­dern Sie wollen auch die Menschen zwangsweise digitalisieren.


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Frau Plakolm, ich weiß nicht, ob Ihnen das bewusst ist, aber Sie haben mit Ihrem Digitalisierungswahn in Wahrheit der Ihnen nahestehenden Seniorenver­treterin Ingrid Korosec ausgerichtet, dass sie eigentlich keine Ahnung hat, was die ältere Generation tatsächlich braucht. – Das finde ich nicht nur nicht in Ordnung, das ist auch respektlos gegenüber jenen, die unser Land mit harter Arbeit zu dem gemacht haben, was es heute ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Ganze 45 Prozent aller Österreicherinnen und Österreicher über 70 Jahre, wir haben es vorhin schon von Frau Kollegin Schmidt gehört, nutzen das
Internet nämlich nicht. Das ist noch immer eine sehr, sehr hohe Zahl. Das heißt, Sie schließen auf der anderen Seite etwa eine Million Menschen in
unserem Land von Förderungen in der Höhe von knapp 4 Milliarden Euro aus, weil Anträge wie jene für den Sanierungs- oder Reparaturbonus nur
online einreichbar sind.

Das heißt, der Trend zur Digitalisierung ist zwar schön und gut, aber ich glaube, der Mensch muss auch Mensch bleiben. Wir sind also der Meinung, wir
alle müssen auch weiterhin ein Recht auf ein analoges Leben haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch Ihr Prestigeprojekt im Bereich der Digitalisierung, die ID Austria, dürfte ein bisschen ins Stocken geraten sein, denn anders kann man es sich nicht
erklären, dass erst ein Drittel dieses Angebot auch nutzt. Nun, damit Sie weiter­kommen – da kommen wir jetzt auf die kommunale Ebene –, wälzen Sie
die Registrierung der ID Austria wieder einmal auf uns, auf die Bürgermeister, auf die Gemeinden ab, weil Sie wissen, dass es bei uns funktioniert –
weil wir eh alles machen, was wir können.

Die Gemeinden sind sowieso die Anlaufstelle Nummer eins für sämtliche Probleme, und wir machen das auch gerne, aber irgendwann ist auch Schluss. Sie können sich nicht nur herstellen und alles auf uns abwälzen, aber uns nicht ausreichend entschädigen. (Beifall bei der SPÖ.) Das heißt, wir haben hier wieder


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einen zusätzlichen Mehraufwand für unsere Mitarbeiter in den Gemein­deämtern – da ist es wurscht, ob es eine rote oder eine schwarze Gemeinde ist –, das wird wahrscheinlich jeder Bürgermeister bestätigen.

Ganz ehrlich, Frau Staatssekretärin: Von welchen Mitteln haben Sie vor­hin gesprochen, als es um den finanziellen Mehraufwand gegangen ist? Wovon haben Sie da gesprochen? Von Reinigungsmitteln? – Die Gemeinden
pfeifen seit Jahren aus allen Löchern, weil Sie schon während der Coronapande­mie und jetzt auch in der Teuerung versagt haben. Wir baden das Ganze
aus, das Sie uns eingebrockt haben (Beifall bei der SPÖ), und da ist es maximal ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn Sie jetzt alibimäßig 5 Minuten vor
der Nationalratswahl wieder herkommen und die Gemeinden mit ein paar Euro zufriedenstellen wollen. Auf lange Sicht zahlen es eh wieder wir selber,
weil wir für die Personalaufstockung in den Gemeindeämtern aufkommen müs­sen. Vielleicht müssen die Grünen auch einmal schauen, dass sie in die Gemeinderäte hineinkommen (Abg. Fischer: Wie bitte? – Zwischenruf des Abg. Litschauer – Abg. Lausch – in Richtung Abg. Litschauer –: ..., Herr Vizebür­germeister!), dann wissen sie das auch.

Noch ein letzter Aspekt, weil Sie, Frau Jugendstaatssekretärin, gesagt haben, dass ein digitaler Antrag auch über Dritte eingereicht werden kann. Was ist aber, wenn ich als Person das ganz einfach nicht möchte, oder wenn ich nieman­den in meinem vertrauten Umfeld habe, der mir das macht (Abg. Götze: Gemeinde! Gemeinde!), oder wenn ich Angst habe, dass jemand Daten erfährt, die ich vielleicht nicht hergeben möchte? Muss sich jetzt ein älterer Herr, der Jahrzehnte in unser System eingezahlt hat und einmal etwas zurückhaben möch­te, zum Bittsteller degradieren lassen? Das würde ich mich schon fragen.
(Abg. Lindinger: Ich glaube, wenn wir lösungsorientiert denken, dann
schafft ein jeder ...!)

Wir sagen Nein! Wir sagen Nein: Wir brauchen keine Diskriminierung bei Behör­denwegen. Wir brauchen auch in Zukunft ein klares Bekenntnis zum klas­sischen Postweg (Abg. Lindinger: Ein klares Bekenntnis zur Unterstützung, und das


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bieten unsere Gemeinden in Österreich!), egal ob für Junge oder für Alte,
denn das ist nicht nur ein Thema für die ältere Generation. Das möchte ich Ihnen auch ins Stammbuch schreiben. (Beifall bei der SPÖ.) Wir machen das eh, Herr Kollege. (Abg. Lindinger: Herr Bürgermeisterkollege, wir machen das auch!)

Zum Abschluss – weil ich auch Pensionistinnen und Pensionisten auf der Galerie sehe –: Egal ob Sie Mitglied beim Seniorenbund, beim Pensionistenverband,
bei irgendeinem anderen Verein oder nirgendwo sind (Abg. Lindinger:
Wir unterstützen die Gemeinden!),
die einzige verlässliche Kraft, wenn es um die Würde der älteren Generation und um sichere Pensionen geht, ist die
SPÖ. (Oh-Rufe bei den Grünen.) Auch der FPÖ möchte ich noch eines ausrichten: Die SPÖ Niederösterreich hat im Niederösterreichischen Landtag einen
Antrag auf ein analoges Leben eingebracht (Abg. Weidinger: Wenn das der Dosko­zil hört!), den wer abgelehnt hat? – Die FPÖ. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf:
Na geh! – Abg. Lausch: ... die Zahlen falsch ...!)

16.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.


16.07.07

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Geschätzte
Frau Staatssekretärin! Ich sehe es ja durchaus positiv, dass wir heute über den Zugang zu Behördenwegen und die Kommunikation mit öffentlichen
Stellen sprechen, aber auch im Sinne des Respekts ist es, glaube ich, durchaus gerechtfertigt, dass hier unterschiedliche Meinungen und – da spreche
ich zum Beispiel Frau Doppelbauer an – auch richtige Ansätze gut vertreten sind und, wenn andere Meinungen auch von hier vorne kundgetan werden,
diese nicht gleich wieder herabgewürdigt werden. Also ich bin sehr froh über die offene Debatte, die wir hier heute führen. (Beifall bei der ÖVP sowie des
Abg. Zorba.)


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Wenn ich nun aus meiner Position heraus – ich bin Digitalisierungssprecherin der ÖVP – reden darf: Natürlich ist es mir ein Anliegen, dass die digitalen Behördenwege ausgebaut werden, benutzerfreundlich und einfach gestaltet sind. Ich sehe darin einen tatsächlichen Mehrwert für die Verwaltung einerseits, aber auch für mich und für alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.

Wenn ich da an meine eigene Erfahrung denke: Mein zweites Kind – beim ersten war ich einfach zu langsam, da war die Gemeinde schneller – habe ich in
Ruhe digital über das Digitale Amt angemeldet, und ich war zu dem Zeitpunkt selbst verblüfft, wie einfach das gegangen ist, und auch, wie schnell
dieser Anmeldeprozess gewesen ist. Auch wenn wir eine Wohnsitzan-, -ab-
oder -ummeldung unabhängig von Öffnungszeiten hernehmen, wenn
wir eine Rechnung bei der Krankenkasse einfach per Foto über die App ein­reichen und viele, viele Möglichkeiten, die sich anbieten, die einen
zusätzlichen Komfort bieten, mit denen es schneller geht, wodurch der Vorgang auch weniger fehleranfällig ist, weil es Plausibilitäts- und Möglichkeiten­checks gibt: Das erspart mir, aber auch dem Staat und somit wieder dem Steuer­zahler einiges an Geld.

Als ÖVP haben wir einen sehr pragmatischen Ansatz und Zugang, wenn
es um die Behördenwege und wie diese erfolgen sollen geht: Bürgerinnen und Bürger sollen die Wahlmöglichkeit haben (Beifall bei der ÖVP sowie des
Abg. Zorba),
und das haben sie auch bei Amtswegen des täglichen Lebens. Ich nenne nur Wohnsitz, Beantragen einer Wahlkarte, Beantragen einer
Urkunde, Beantragen eines Meldezettels und vieles, vieles mehr: All das ist analog wie digital möglich, und das ist, glaube ich, der passende Ansatz.

Wir konkretisieren aber trotzdem heute mit einem Initiativantrag, den wir ein­gebracht haben, das E-Government-Gesetz, das ja sozusagen auch ein
bisschen die Grundlage für die Digitalisierung bei den Behördenwegen ist. Wir wollen da weiterhin auch für die Zukunft klarstellen, dass neben der
digitalen Form natürlich auch weitere Kommunikationswege, ein zweiter Weg – wie analoge Antragstellung, telefonische Antragstellung – mit angeboten


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werden müssen und dass keine dieser Möglichkeiten – weder digital noch ana­log – zu einer Schlechterstellung oder zu Nachteilen führen. Das ist unsere Handschrift, um eben diese Wahlmöglichkeit auch für die Zukunft zu sichern.

Bei Förderungen wie zum Beispiel dem Handwerkerbonus oder auch zusätzlichen Diensten wie eben dem Bundesschatz, der angesprochen worden ist, haben wir in den letzten Wochen durchaus schon klargestellt, dass es
neben der Nutzung der ID Austria weitere Möglichkeiten gibt. Die SPÖ war jetzt noch bis Sonntag im Wahlkampf, vielleicht hat sie da nicht gut zuhören
können; letzte Woche im Budgetausschuss war es schon Thema, dass es eben auch im Zusammenhang mit dem Bundesschatz Änderungen und Möglich­keiten geben wird, das zu beantragen. (Abg. Holzleitner: Wann?) – Na letzte Wo­che Donnerstag im Budgetausschuss. (Abg. Holzleitner: Wann kommt
das an? Wann ist das möglich? – Abg. Krainer: Ja, da war ich dort! Da haben Sie gesagt, Sie denken darüber nach! Das ist ja alles lächerlich!)
Es gibt jetzt
schon die Möglichkeit (Abg. Holzleitner: Wann?), telefonisch alle Zugänge, auch Unterlagen, zu bestellen. (Abg. Krainer: Nein, Sie wissen es noch gar
nicht! – Abg. Lindinger: Hört einmal zu! – Weiterer Ruf bei der ÖVP: Horcht einmal zu! – Abg. Krainer: Das war ja meine Frage! – Abg. Wöginger: Ja und? Andere
haben auch Fragen! – Abg. Krainer: Ja, die Antwort war: Wir denken darüber nach!)
Das brauchen Sie bei der Stelle nur nachzufragen. Das ist bereits letzte
Woche klargestellt worden. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir werden daran auf jeden Fall weiterarbeiten. (Abg. Krainer: Das ist ja so lä­cherlich!) – Ich glaube, da spricht die SPÖ für sich selbst, ja.

Ich glaube, dass die Bürgerinnen und Bürger wesentlich offener sind,
wenn es um digitale Wege geht, als es der SPÖ-Antrag vermuten lässt. Gerade die ältere Generation – da tut die SPÖ den Senioren unrecht – ist interes­siert, ist wissbegierig, ist willens, die Nutzung von technischen Geräten und di­gitalen Services zu erlernen. Wir sehen das gerade auch im Rahmen
unserer Digitalen Kompetenzoffensive, mit der in Österreich wohnortnah Kurse


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für alle Zielgruppen angeboten werden, dass gerade jene Kurse für Senioren
gut besucht sind und auch immer wieder ausgebucht sind.

Den heutigen Antrag der SPÖ sehen wir nicht als Lösungsansatz für eine effiziente und bürgernahe Verwaltung, und er verabsäumt ja vor allem, auch jene mitzunehmen, die digital sein möchten, oder den Kompetenzerwerb
gerade im digitalen Bereich zu unterstützen. Daher werden wir ihn heute ablehnen, dürfen aber darauf verweisen, dass der Initiativantrag zum
E-Government-Gesetz heute auch schon eingebracht worden ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.11


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Linder. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


16.12.00

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuhörer! Vorweg möchte ich mich als Freiwilligensprecher der Frei­heitlichen Partei bei allen Einsatzkräften, die jetzt in den Katastrophenzeiten im Einsatz sind, im Einsatz waren, helfen, unterstützend helfen, retten,
schützen, bedanken. Meine Damen und Herren, ich habe selbst in der Gemeinde miterlebt, was das bedeutet. Wir wären nicht in der Lage, ohne die Frei­willigen wie Feuerwehr, wie Rotes Kreuz, wie Rettungshundestaffel, Wasserret­tung solche Einsätze zu bewältigen; daher wirklich ein herzliches Danke­schön im Namen der Freiheitlichen Partei. (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Stögmüller.)

Zum Dringlichen Antrag, meine Damen und Herren: Ja, die Digitalisierung
ist die Zukunft. Sie ist wichtig. Wir wissen, dass wir tagtäglich mit der Digitalisie­rung leben. Es gibt Freaks, die alles Neue aufgreifen, die überall dabei
sind, die überall die Ersten sind. Es gibt Anwender, die das, was sie vorgelebt kriegen, bewältigen und machen. Es gibt aber ganz, ganz viele Men­schen, die analog leben, die keinen Computer haben, die nicht in der Lage sind,


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digitale Vorgänge zu verfolgen und digitale Anwendungen zu leben – zum
einen, weil sie es nie gelernt haben, oder zum anderen, weil sie sich dafür ent­schieden haben, ein analoges Leben zu führen.

Die Digitalisierung greift in alle Bereiche: Gesellschaft, Wirtschaft,
Verwaltung. Tagtäglich sind wir damit im Haushalt konfrontiert. Viele Leute haben eine sogenannte Alexa zu Hause, aber, liebe Kolleginnen, liebe
Kollegen: Wer von euch hier ist nicht schon vor der Situation gestanden, dass er mit einem neuen Programm nicht zurechtkommt, dass er eine neue Anwen­dung nicht selber beherrscht, nicht selber in den Griff kriegt, dabei Hilfe braucht, ein neues Telefon zu installieren? Viele von uns hier stehen vor der Herausforderung, das zu bewältigen. Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, wie viele von euch wirklich schon mit der künstlichen Intelligenz arbeiten
und sich dabei auskennen.

Wir hier herinnen sind aber bei Gott nicht repräsentativ für die Menschen drau­ßen. Für uns sollte das eigentlich tagtägliche Arbeit sein. Viele Menschen draußen stehen aber vor großen Herausforderungen, wenn sie plötzlich in der Digitalisierung etwas bewegen sollen.

Die ÖVP-grüne Bundesregierung schließt ganz viele Menschen von
diesen Bereichen aus. Wir haben es heute schon gehört: Viele Förderungen, viele Anträge sind nur mehr digital möglich. Die jährlichen Meldungen
zum Wasserverbrauch, Stromverbrauch sind heute nur mehr digital möglich. Ältere Leute stehen da vor Hürden, die kennen sich nicht aus, die wissen
es nicht, und was passiert? – Sie kommen zu uns Gemeinden.

Wenn die ÖVP-grüne Bundesregierung sagt: Na ja, man soll die Enkel holen, man soll die Enkel fragen, die sollen dabei behilflich sein! (Abg. Scheucher-Pichler: Das haben wir nicht gesagt!), dann ist das erstens, glaube ich, schon
ein Datenschutzthema: Ich will meine Zugänge, meine Zugangsdaten für die ID Austria oder sonst etwas nicht unbedingt allen Verwandten geben.
Das Zweite ist: Es gibt diese Großfamilien nicht mehr – im Arbeitnehmerbereich


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nicht mehr und auch in der Landwirtschaft nicht mehr. Entweder haben wir Großbauern, die sich zu 100 Prozent wirklich nur um den Betrieb kümmern und teilweise selbst Sekretärinnen eingestellt haben, oder wir haben die Neben­erwerbslandwirte, die neben 40 Stunden Arbeit noch einen Betrieb führen, und auch da gibt es einfach das Problem, dass die Zeit dafür nicht mehr da ist.

Wenn dann die Regierung meint: Die Gemeinden sollen es machen!, muss ich sa­gen, wir haben heute schon gehört, was das bedeutet. Wir machen es,
aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stoßen langsam auch an die Grenzen unserer Kapazitäten. Wir wissen nicht mehr, wie wir die gesamte
Arbeit mit unseren Mitarbeitern bewältigen sollen. Wir hören dann: Es gibt ein EDV-Hilfspaket! – Wissen Sie, was das bedeutet? – 120 Millionen Euro
auf vier Jahre, das sind 30 Millionen Euro pro Jahr und auf eine Gemeinde, so wie meine, sind das heruntergebrochen circa 3 500 Euro pro Jahr.

Wir haben ja schon früher geholfen, den Menschen die digitale Unterschrift nahezubringen. Eine Beratung dauert sehr schnell 1, 2, 3 Stunden, und
wenn man weiß, was ein Mitarbeiter kostet, kann man heute davon ausgehen, dass uns eine Beratung 300, 350 Euro kostet – und 3 500 Euro bekom­men wir vom Bund! Ich glaube, jeder kann nachrechnen, wie schnell da das Geld aufgebraucht ist, und die Gemeinden sind wieder finanziell in der Ziehung.

Einen zweiten Satz dazu noch – sie ist jetzt nicht im Haus –: Als die Kollegin Holzleitner den Antrag begründet hat (Abg. Holzleitner: Ich bin da!), hat
Kollegin Scharzenberger von der ÖVP den Zwischenruf gemacht – wohlgemerkt: die Kollegin ist ÖAAB-Landesvorstandsmitglied –: Na ja, die Gemeinden
sollen das einfach machen, die Mitarbeiter schaffen das schon! – Das heißt, ihr geht davon aus, dass die Mitarbeiter jetzt nichts zu tun haben. (Abg. Zarits:
Geh bitte!)
Mag sein, dass viele Leute so denken, nur von einem ÖAAB-Vorstandsmitglied erwarte ich mir das nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine geschätzten Kolleginnen, meine geschätzten Kollegen, es kann nicht sein, dass die Bundesregierung Gesetze macht und die Umsetzung auf die


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unterste Verwaltungsebene, auf die Gemeinden, abschiebt. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung Gesetze macht, von denen viele Menschen aus­geschlossen sind. (Abg. Lindinger: Herr Kollege, du weißt es: Beim Heizkostenzu­schuss, überall unterstützt die Gemeinde! Es ist doch grundprinzipiell so,
dass die Gemeinden unterstützen!)
Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung eine Förderung vergibt, die man nicht bekommen kann (Abg. Loacker:
Das kann nicht sein, das ist ganz schlecht für ..., wenn es tatsächlich so ist!),
ohne dass man digital arbeitet. Meine geschätzten Damen und Herren, es kann
nicht sein, dass die Bundesregierung (Ruf bei der ÖVP: Ja, die Bundesregierung!) Gesetze macht, für die die Gemeinden Digitaldolmetscher einführen
müssen, damit die Leute verstehen, was gemacht wird. Ich meine, wo sind wir denn? – Wir sind in Österreich, wo jeder das Recht hat, den Zugang zu bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich hoffe (Abg. Lindinger: Es ist so einfach: Ihr in der Gemeinde unterstützt die Leute auch in euren Gemeinden, oder nicht?! Das
gehört doch zu der Uraufgabe!),
dass sich die ÖVP gegenüber den Grünen durch­setzt und der Bundeskanzler (Abg. Loacker: Max, kommst zu mir ...!) und der
Herr Finanzminister dafür sorgen, dass jeder Österreicher auch ohne PC Anträge stellen kann, Förderungen bekommen kann (Ruf bei der ÖVP: Das kann er!),
aber ich glaube, dass ihr – die ÖVP – euch von den Grünen wieder
über den Tisch ziehen lassen habt. (Beifall bei der FPÖ. – Oh-Rufe bei den Grü­nen. – Abg. Michael Hammer: Die werden auf der Gemeinde auch noch kei­nen Computer haben wahrscheinlich! – Heiterkeit bei den Grünen.)

16.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fischer. – Bitte.


16.19.02

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! (Unruhe im Saal.) – Tja, dann fange ich halt einmal an: Ich bin


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ein großer Freund des Analogen. Ich habe ein analoges Geldbörsl (eine Geld­börse in die Höhe haltend), einen analogen Kuli (einen Kugelschreiber in
die Höhe haltend),
ein analoges Handy (ein Mobiltelefon in die Höhe haltend) – nein, das kann man wohl nicht sagen –, aber bei dem, was heute hier gesagt
worden ist, bekomme ich Angst, die es liebt, mit Bargeld zu bezahlen, die es liebt, im Geschäft einkaufen zu gehen, die es liebt, aufs Gemeindeamt zu gehen,
die es liebt, alles persönlich zu erledigen.

Das, was Sie hier aber betreiben, ist: Halten wir doch die Uhr an, halten wir die Zeit an oder drehen wir am besten alles wieder zurück! – Das wird nicht funktionieren. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der SPÖ: Unsinn!)

Und was ist schlecht daran, dass wir jetzt alle ein Fairphone haben und nicht mehr mit dem Hörer dasitzen? (Abg. Greiner: Themenverfehlung!) Wieso haben wir nicht unsere Reden alle persönlich mit der Hand mit der Füllfeder oder
noch besser mit Tinte geschrieben, wie es im historischen Sitzungssaal noch üblich war? – Weil es einfach auch Fortschritt gibt, und Fortschritt
darf es geben. (Abg. Holzleitner: Das hat niemand bestritten, Frau Kollegin!)

Digitalisierung bedeutet nicht, dass es keine Papierrechnung mehr geben kann. Wir haben heute um 11 Uhr im Ministerrat beschlossen, dass die Umset­zung der Verbandsklagerichtlinie - - (Abg. Krainer: Seit wann sitzen Sie im Minis­terrat? – Heiterkeit bei der SPÖ.) – Wir als Österreich haben heute im
Ministerrat die Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie beschlossen, und das führt dazu, dass, wenn Konsumentenschutz - - (Abg. Krainer: Die haben
einen Vorschlag beschlossen an den Nationalrat! – Ruf bei der ÖVP – in Richtung Abg. Krainer –: Ja, Jan, da wärst du auch gern dabei! – Abg. Matznetter: ... im Ministerrat! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Rufe bei den Grünen: Besserwis­ser, echt! Also wirklich, die Männer wissen’s immer besser! Red weiter, die
Männer wissen’s besser! – Abg. Steinacker: Jetzt lasst sie bitte einmal ausreden! Was soll denn das? – Weitere Rufe bei der ÖVP: ... die Männer der SPÖ einmal ...!
Genau, frauenfeindlich!)
 – Also wir werden schlechtes Benehmen weder analog noch mit Digitalisierung abschaffen, das ist einfach eine Frage des Stils.


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(Beifall bei Grünen und ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Aber bei der SPÖ darf man das ja! Da darf man sich schlecht benehmen!)

Wenn es ein Problem im Konsumentenschutz gibt, dann haben wir den
Verein für Konsumenteninformation, die Arbeiterkammer, den VSV und viele andere. Wir haben heute im Ministerrat die Verbandsklage in der Art und Weise konkretisiert, dass wir, wenn es tatsächlich mit einer Papierrechnung ein Problem geben sollte, dass man eine Papierrechnung nicht bekommt, auch eine Sammelklage machen können, liebe SPÖ. (Abg. Holzleitner: Weil es eine
EU-Richtlinie ist! Das ist eine EU-Richtlinie! Das haben Sie sich ja nicht einfallen lassen! – Abg. Steinacker: Was ist das? Eine Richtlinie? Das ist ein Gesetz!)

Dieses Problem gibt es aber nicht. Wer eine Papierrechnung bekommen will, kriegt sie. (Ruf bei der SPÖ: Die Gerichte sollen richten, was ihr nicht macht!)

Der zweite Punkt: Kostenfreien, unbürokratischen Zugang zu den Leistungen – ja, das gibt es, und mit dem Gemeindepaket 120 Millionen Euro dafür,
dass auf der Ebene, der ich vertraue, auf der untersten Ebene, die Leute für uns da sind und helfen, Anträge auszufüllen, wenn wir es nicht schaffen.
Das ist kostenfrei und unbürokratisch.

Wenn von der SPÖ kommt: Na die Grünen oder die anderen Parteien sitzen nicht im Gemeinderat!, dann sage ich: Ich glaube, Sie sollten darüber informiert
sein, wer Ihre Kolleginnen und Kollegen sind. Natürlich ist es mir als Vizebürger­meisterin nicht nur wichtig, sondern wir haben uns auch bereits darüber informiert und natürlich werden wir das nicht nur in Anspruch nehmen, sondern das für die Bürgerinnen und Bürger einrichten: So wie es eine Familylane
gibt, gibt es eine Digital Lane, und da helfen wir den Leuten – eh klar.

Und was den Reparaturbonus, den Handwerkerbonus, die Fotovoltaikförderung betrifft, all diese Sachen, die ihr gut findet: Ihr sagt, die Leute müssen
kommen und diese Förderungen bekommen können. Damit sagt ihr, wir haben viel getan. Wir tun noch viel mehr, und das geht digital schnell, aber analog


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geht es auch. Macht euch doch bitte ein Bild, was die Wirtschafts­kammern leisten, was die Energieagentur Niederösterreich leistet und was die Gemeindeämter leisten werden!

Wenn der Reparaturbonus 910 000 Mal ausgezahlt wurde, dann heißt
das, die Leute sind in der Lage, den Reparaturbonus abzuholen. Wenn der Hand­werkerbonus bedeutet, dass wir uns die Rechnungen auflegen lassen
können – es kann uns ein Betrieb helfen, das einzureichen –, dann sehe ich das Problem nicht.

Bitte, die digitale Wende bedeutet nicht, das Analoge kleinzureden. Wir brauchen beides, machen wir etwas gemeinsam, machen wir es gut und für die Zukunft besser und bleiben wir nicht stehen! – Danke. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.23


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Werner. – Bitte sehr.


16.23.52

Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk. (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen auf der Regierungsbank! Liebe Menschen hier im Saal und zu Hause! Das Recht auf ein analoges Leben – das klingt doch irgend­wie schön, das klingt einfach, das klingt nach Biedermeier 2.0, zurück in die Ver­gangenheit. Und das klingt irgendwie ein bisschen populistisch, und das
ist es auch, was mich daran stört, weil es eine Lösung vorgaukelt, die einfach keine ist.

Ja, es ist Tatsache, dass nicht alle Menschen gleich digital kompetent
sind, dass wir darauf Rücksicht nehmen müssen und dass wir niemanden diskri­minieren dürfen. Tatsache ist halt aber auch, dass die Digitalisierung das
Leben einfacher macht und leichter macht und dass sie auch vor der älteren Ge­neration nicht haltmachen wird.


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Wo macht sie das Leben einfacher? – Zum Beispiel beim Wohnsitzwech­sel. Die Kollegin von der ÖVP hat es vorhin schon angesprochen. Ich kann mich selbst erinnern, vor zwei Jahren bin ich in Wien am Magistrat gestanden,
habe ein Ticket ziehen müssen, einen analogen Zettel ausfüllen müssen, habe eine Stunde warten müssen, damit ich mich ummelden kann.

Dieses Jahr: einfach auf der Couch zu Hause, 5 Minuten und es war erledigt, fertig. Das ist es, was Digitalisierung leistet. Die Zukunft ist digital, und
es ist unsere Aufgabe hier, dafür zu sorgen, dass auf diesem Weg in diese Zu­kunft niemand verloren geht, dass niemand zurückgelassen wird, aber es ist nicht unsere Aufgabe, diese Zukunft zu verhindern. (Abg. Greiner – das Gesicht in
den Händen verbergend –: Das ist ja kompletter - -! Nein!)

Statt Ängste vor der Digitalisierung zu schüren und Mikromanagement
zu betreiben, wo was irgendwo analog sein muss, wäre es einfach unsere Aufga­be, für Befähigung zu sorgen, für Offenheit, für Neugierde und für digitale Kompetenz bei Jung und Alt, in der Schule und im Seniorencafé.

Liebe Regierung, 4 500 Kurse: Total nett, wenn das jetzt im Jahr 2024 kommt! Das I-Phone wurde im Jahr 2007 präsentiert, das heißt, 17 Jahre Digitali­sierung, in denen einfach viel, viel zu wenig passiert ist, auch im Bereich Kompe­tenzbildung. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Loacker: Dass die Ministerin ...!)

Wir müssen für noch etwas sorgen – nicht nur für digitale Kompetenz,
sondern vor allem für eines: Wir reden hier immer über Anträge und Förderun­gen und Amtswege: Bitte sorgen wir einfach für weniger Bürokratie,
denn die belastet uns alle, egal wie alt wir sind, egal woher wir kommen. Einfach weniger Bürokratie, dann haben wir alle mehr davon! (Beifall bei den
NEOS. – Abg. Erasim: ... ohne Inhalte!)

So, und jetzt möchte ich an meine Kollegin Karin Doppelbauer anknüpfen: Anstatt Ängste zu schüren, reden wir einfach auch einmal über all die Chancen, die Digitalisierung bringt, gerade auch für ältere Personen: Habe ich eine


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Rechnung digital, dann kann ich mir die vergrößern. Ich kann sie mir vorlesen lassen, ich kann die Kontraste stärken. Das hilft nicht nur älteren Perso­nen, sondern das hilft auch Menschen mit einer Sehbehinderung, und es ist ein­fach wichtig, dass wir auch darauf schauen, welche Chancen, welche Möglichkeiten uns das Ganze bietet.

Oder wenn ich eine schlechte Lesekompetenz habe: Natürlich, Digitalisierung soll nicht der Ausweg sein, wenn es darum geht, mehr Lesekompetenz zu erlangen, aber es gibt eben Menschen, die einfach schlechter lesen können, und diese können sich komplizierte Texte durch die KI in eine einfachere Spra­che übersetzen lassen oder sich mit einem digitalen Wörterbuch per Mausklick einen Begriff erklären lassen. Das ist das, was uns Digitalisierung bringt.

Begreifen wir Digitalisierung also endlich, anstatt sie als Gefahr zu begreifen, als Möglichkeit, nämlich die Möglichkeit, Teilhabe in unserer Gesellschaft zu
stärken und mehr Menschen in die Mitte unserer Gesellschaft zu
bringen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

16.27


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


16.28.00

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuse­herinnen und Zuseher! Also ich habe selten, selten, selten erlebt, dass wir
etwas thematisieren, was eine Gruppe in der Bevölkerung definitiv benachteiligt, und fast alle anderen reden über etwas ganz anderes.

Wir als Sozialdemokratie sind natürlich für Digitalisierung. (Abg. Haubner:
Das bezweifle ich!)
Wir wissen, dass künstliche Intelligenz längst die Gesellschaft, die Wirtschaft, das Arbeitsleben, uns durchflutet, und wir wollen, dass alle,
die Barrierefreiheit noch nicht leben können, ein barrierefreies Leben


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beim Lesen, beim digitalen Einreichen von irgendetwas haben. Das ist ja nicht das Thema!

Was wir wollen, ist, dass jemand, auch wenn er sich ein Smartphone
um 500 bis 1 000 Euro nicht leisten kann, Bundesschatzanleihen kaufen kann und dass es dafür kein Smartphone braucht. (Abg. Lindinger: Das stimmt
ja nicht! – Weiterer Ruf bei der ÖVP: Man kann mit dem normalen Telefon auch anrufen!)
Es kann nicht sein, dass jene Gruppe von Menschen, die das
will, das nicht nutzen kann. Darum geht es uns doch, entschuldigen Sie bitte! (Beifall bei der SPÖ. – Rufe bei der ÖVP: Das stimmt ja nicht! Sag die Wahrheit! Das geht mit dem alten Netztelefon!)

Also noch einmal, für alle noch einmal langsam: Digitalisierung bringt Erleichterung, hat unser Leben längst durchflutet. Im gleichen Ausmaß, sehr geehrte Kollegen von der ÖVP, ist Diskriminierung an der Tagesordnung.
Ich möchte mich jetzt auf Altersdiskriminierung konzentrieren.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel, gar nicht aus Österreich, sondern aus Spanien. Da gibt es einen 76-jährigen, der eine Petition gestartet hat, weil er auf
der Bank nicht gut behandelt wurde. Und der hat gesagt: Ich bin alt, kein Idiot. Es geht darum, dass man beim Bankverkehr auch diskriminiert wird,
weil - - (Abg. Haubner: Das ist wieder etwas anderes!) – Das ist etwas anderes, richtig. In der Arbeitswelt wird man diskriminiert, wenn man alt ist, weil man zum Teil keine Weiterbildung mehr in Anspruch nehmen kann.

Man wird diskriminiert, wenn zum Beispiel die Dunstabzugshaube kaputt ist
und man sich die Reparatur nicht leisten kann, weil man zum Beispiel kein Smart­phone hat und die 200 Euro nicht bekommt.

Es geht also schon darum, dass wir Diskriminierung auf allen Ebenen –
Herr Hammer, noch einmal für Sie zum Nachdenken (Abg. Zarits: Na hallo!) – einer Bevölkerungsgruppe, die es besonders betrifft, nicht wollen –


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deswegen heute der Dringliche Antrag, ganz einfach. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Baumgartner und Michael Hammer.)

Es geht um humane Behandlung in Bankfilialen; es geht darum, dass diese Leute nicht hören: Gehen Sie halt mit Ihren Kindern oder Enkelkindern hin, die
werden das schon machen! Es geht darum, dass meine Mutter – 87, Schlaganfall, erblindet auf einem Auge, fast kein Sehvermögen auf dem anderen Auge – gerade einmal ein Telefon hat, mit dem sie mit 1, 2, 3 mich, meinen Bruder und meine Schwägerin anrufen kann. Es geht darum, dass sie ohne
Hilfe überhaupt keinen nächsten Schritt tun kann. (Zwischenruf des Abg. Eßl.)

Genau um diese Gruppe geht es – nicht um die fitten Senioren und
Seniorinnen, die das wollen, sondern es geht um die Gruppe, die bestraft wird, weil sie gewisse Dinge in der heutigen Zeit nicht mitverfolgen kann.
Genau darum geht es uns, und alle haben heute über etwas anderes geredet, was ich ehrlich gestanden ganz seltsam finde. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft beschäftigt sich natürlich mit Alters­diskriminierung. Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ist es
definitiv schon noch immer so, dass ältere Menschen von vielen Dienstleis­tungen ausgeschlossen werden. Der Fahrscheinautomat ist schon
erwähnt worden; oder wer kein Telefonbuch mehr hat und digital nicht zurecht­kommt, kann das auch nicht tun.

Das heißt ja nicht, dass wir irgendwie rückschrittlich wären. Wir wollen
nur allen in der Bevölkerung ermöglichen, dass sie auf ihre Art und Weise mit der Zeit gehen können – um es so zu formulieren – und nicht ausge­schlossen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Die ältere Generation – sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie sich das bitte noch einmal sagen –: Die haben geschuftet, die haben das Land aufgebaut, und ihnen wollen und müssen wir zugestehen, dass sie ihr Leben so


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leben, wie sie es können oder wollen. Wir können ihnen nicht vorschrei­ben, dass sie von heute auf morgen - - Und da ist der Seniorenrat wirklich einer Meinung mit dem Pensionistenverband, mit dem Seniorenbund: dass wir
diese Altersdiskriminierung nicht zulassen dürfen. (Abg. Lindinger: Die gibt es aber nicht! Die Gemeinden unterstützen!)

Wir als Sozialdemokratie wollen das auch nicht (Abg. Zarits: Wir wollen sie
auch nicht!),
und deswegen ist es, glaube ich, wichtig, dass wir die Stolpersteine beim Reparatur- und Handwerkerbonus, beim Sanierungsbonus und beim Kesseltausch, aber auch beim Bundesschatz so gestalten, dass sich
das alle Menschen irgendwie leisten können und es leisten können, damit sie das in Anspruch nehmen können. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lindinger: Das
können sie in Kooperation mit den Gemeinden auch machen! Die Gemeinden unter­stützen!)

Das habe ich von Ihnen heute nicht gehört. Ich sage Ihnen eines: Wir
sind vehement gegen digitale Ausgrenzung, aber für Digitalisierung. (Beifall bei der SPÖ.)

16.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Weidinger. – Bitte.


16.33.10

Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Für
uns als Vertreter der Mitte ist ganz klar und selbstverständlich, dass wir an einer Gesellschaft arbeiten, die niemanden zurücklässt, sondern die alle mit­nimmt. (Abg. Belakowitsch: Aus der Mitte, ...! – Abg. Matznetter: ... den Handwer­kerbonus plus!) Deswegen ist für uns ganz selbstverständlich, dass analo­ge und digitale Welt miteinander – mit einem Sowohl-als-auch – existieren und so mehr Benutzerfreundlichkeit, mehr Bürgernähe und vor allem der
Mensch im Mittelpunkt stehen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Fischer.)


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Jetzt sind so viele Dinge genannt worden, deswegen möchte ich die Diskussion versachlichen. Gestatten Sie mir bitte, dass ich auf die meiner Meinung
nach wesentlichen Dinge eingehe!

Punkt Nummer eins: Alle staatlichen Leistungen, die angeboten werden, sind selbstverständlich analog machbar. Das heißt, da geht man auf das Amt
und dann kann man das machen – von der Wohnsitzänderung über Wahlkarte, Meldezettel bis zu Geburtsurkunden und Co. Wo ist das geregelt? – Hier
(ein Exemplar des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes in die Höhe haltend) im AVG. Wir leben in den Debatten leider oftmals in einem postfaktischen Zeitalter, aber wir sind gut aufgehoben, weil wir in einem Rechtsstaat leben. Das ist alles bereits gesetzlich geregelt. (Beifall bei der ÖVP.)

Weil wir jetzt vom Handwerkerbonus sprechen und von den anderen
politischen Projekten, die die Mehrheit hier in diesem Haus – teilweise mit Zu­stimmung der Opposition – für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen
hat: Da haben wir natürlich das Prinzip, das möglichst bürgernahe zu machen.

Frau Abgeordnete Schatz, Sie haben eigentlich genau das Argument
geliefert, warum der Antrag inhaltlich schon erledigt ist – oder es war die Kol­legin aus Salzburg, Verzeihung, jetzt habe ich Sie verwechselt; aber
es war eine Kollegin von der Sozialdemokratie, die das Argument gebracht hat –: das Argument mit dem Agrardiesel, mit dem Beispiel, dass da die Land­wirtschaftskammer behilflich ist und das umsetzt. Das ist ja beim Handwerker­bonus und bei den anderen Bonusprogrammen alles möglich, mit Inter­essenvertretungen. (Abg. Matznetter: Nein! ... Agrardiesel! – Abg. Krainer: Das ist falsch!) – Ja, selbstverständlich, Dritte können das machen. Das ist aus­drücklich so vorgesehen.

Wir versehen die Gemeinden mit insgesamt 120 Millionen Euro auf vier Jahre, damit diese Dienstleistung weiter ausgebaut wird und erhalten bleibt.
(Beifall bei der ÖVP.)


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Eigentlich aber spricht das schon dafür, dass der von Kollegen Babler ausgeru­fene Dreikampf innerhalb der Sozialdemokratie stattfindet. Während näm­lich Sie hier behaupten, für das Recht auf ein analoges Leben zu kämpfen, ist das im Burgenland nicht so: Wenn man im Burgenland beim burgenländischen Energieversorgungsunternehmen einen Tarifwechsel machen möchte, dann wird einem auf der Homepage empfohlen (Ruf bei der ÖVP: Oh!), man möge bitte
beim Bezirksbüro des Pensionistenverbandes, der natürlich nichts mit der Partei zu tun hat, anrufen. Die sind gerne dabei behilflich, einen Antrag auszufül­len. (Abg. Schmidt: Analog zur Landwirtschaftskammer, würde ich sagen!) Wenn ich da an den „Kurier“ denke: Da wurde eine Dame zitiert, der man gleich auch
noch eine Mitgliedschaft angedeihen lassen wollte. (Oh-Rufe bei der ÖVP. – Abg. Loacker: Das wäre beim Seniorenbund undenkbar!)

Zurück zu den Fakten: Ganz klar: Mit der Volkspartei wird es niemals eine Abschaffung des Bargeldes geben – niemals, Herr Kollege Wurm, da können Sie sich ganz sicher sein. Es ist auch die Europäische Volkspartei, die stärkste Fraktion, die da ganz stark und geschlossen dahintersteht. (Abg. Belakowitsch: Ja genau, das haben wir ja gesehen, die schrittweise Reduzierung des Bargelds!)
Auch diese Mär muss ausgeräumt werden.

Ich würde auch darum ersuchen, dass wir bei den Argumenten mehr differenzie­ren: Es gibt 6 281 Finanzonlinenutzer, die über 95 Jahre alt sind, und 170 000 Seniorinnen und Senioren, die über 80 sind. (Abg. Taschner: Hört, hört!) Ich warne also davor, immer eine Verallgemeinerung von Generationen
zu machen. (Abg. Greiner: Haben Sie zugehört? Es ist keine Verallgemeinerung, wir wollen nur Gleichberechtigung für die, die es sich nicht leisten können, kein Smartphone haben! Sie haben es nicht verstanden!) Man sollte eher den Weg des Ausgleiches, der Balance und des Miteinanders gehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir nehmen aber Ihre Ängste und Sorgen, die in diesem Antrag auch zum Aus­druck kommen, sehr, sehr ernst. Deswegen verweise ich auf das
E-Government-Gesetz – auf gut Deutsch das Gesetz, das dazu dient, dass die


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Technologie den Menschen dient und nicht umgekehrt –: dass wir sicher­stellen, dass sämtliche staatlichen Leistungen hinkünftig auch postalisch, durch ein Gespräch, mit Hingehen und mit dem Telefon im vollen Umfang
garantiert sind. Das ist auch gut so.

In diesem Sinne, geschätzte Damen und Herren: Wir haben inhaltlich das Anliegen von Teilen der Bevölkerung verstanden. Wir nehmen die Sorgen ernst, wir kommen dem entgegen. (Abg. Holzleitner: Na dann stimmen Sie zu!)
Wir können aber dem Antrag hier aus den von mir genannten Gründen eben nicht zustimmen (Abg. Holzleitner: Die spießen sich nicht mit der Beschluss­formel!), weil er inhaltlich großteils erfüllt ist. (Beifall bei der ÖVP
sowie des Abg. Zorba.)

16.38


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


16.38.07

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren hier herinnen im Saal und auch daheim vor den Bildschirmgeräten! Die SPÖ
hat heute einen Dringlichen Antrag mit dem Titel „Recht auf analoges Leben in Österreich jetzt schaffen“ eingebracht.

Förderungen, Leistungen wie Handwerkerbonus und Ähnliches, gute staatliche Zinsen auch für Seniorinnen und Senioren uneingeschränkt zugänglich zu machen – das klingt auf den ersten Blick sehr gut, Kollege Wurm war am Anfang ganz begeistert. Dann aber sind die Reden der SPÖ-Abgeordneten gekom­men, und dann hat man gemerkt, Sie wissen eigentlich gar nicht, was Sie da for­dern. Das ist eine schöne Überschrift, das hat Ihnen gefallen, das haben
Sie abgeschrieben, aber das, was Sie daruntergesetzt haben, zeigt, dass Sie ei­gentlich überhaupt keine Ahnung haben, worum es geht, was
es bedeutet, wenn man tatsächlich für analoge Inanspruchnahme ist.


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Da geht es nicht nur um einen Handwerkerbonus oder um einen Reparaturbo­nus. Nein, meine Damen und Herren von der SPÖ, da geht es um ein
ganz großes Thema, einen ganz, ganz großen Themenbereich, der Gefahren darstellt. Ja, die Digitalisierung hat uns natürlich Erleichterungen
gebracht, aber was hier tatsächlich noch überhaupt nicht erwähnt wurde, sind ja die Gefahren, die da mitkommen.

Liebe SPÖ, da kann ich es Ihnen jetzt auch nicht ganz ersparen, Sie waren
bei all diesen gefährlichen Dingen dabei: Beim grünen Pass haben
Sie mitgestimmt. Sie wollten diese Überwachungsapp mitbeschließen, die dann zum Glück von den Bürgern nicht angenommen worden ist. (Abg. Zorba:
Das war keine Überwachungsapp!)
Sie waren beim digitalen Eltern-Kind-Pass da­bei. Sie waren beim E-Rezept dabei. Sie waren bei der Elga dabei, die
übrigens unter einer SPÖ-Gesundheitsministerin beschlossen worden ist. Sie waren bei Finanzonline dabei.

Interessanterweise regen Sie sich darüber auf, dass Onlinetickets bei
den ÖBB billiger sind. (Abg. Holzleitner: Die FPÖ wollte den Bundestrojaner ein­führen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich weiß nicht, warum
Sie jetzt so aufgeregt sind. Es ist schon seit sehr, sehr vielen Jahren so, meine Damen und Herren, dass die billiger sind. Da waren, glaube ich, noch
SPÖ-Verkehrsminister im Amt. Also da hätten Sie damals schon handeln kön­nen. – Haben Sie nicht gemacht!

Ich erinnere auch daran: Ihr Bundeskanzler Christian Kern hat sich 2017
dafür starkgemacht: Wir brauchen endlich die digitale Schule und Tablets für alle Kinder ab der 5. Schulstufe, und so weiter und so fort. (Abg. Zorba: Ist das schlecht?) – Ja, das ist schlecht (Abg. Zorba: Warum soll das schlecht sein?), und ich erkläre Ihnen auch gleich, warum das schlecht ist. (Abg. Zorba: Na bitte,
ich höre zu!)
Aber schön langsam, Sie von den Grünen sind noch gar nicht dran, Sie müssen sich aber nicht benachteiligt fühlen, Herr Kollege.


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Das sind also all die Probleme, die es da gibt, und ich habe heute noch
gar nichts darüber gehört, was denn die Nachteile dieses digitalen Zeitalters sind. Man muss doch auch einmal sagen, wie man eine Zukunft gestal­ten will; nicht nur laufen lassen, so wie es Frau Kollegin Heinisch-Hosek gesagt hat: Wir sind für die Digitalisierung, weil sie ja kommt. (Rufe bei der SPÖ:
Sie ist schon da!)
Die ÖVP betreffend habe ich die Hoffnung aufgegeben, dass die etwas gestalten will. Man kann die Zukunft laufen lassen oder man kann sie bewusst gestalten, meine Damen und Herren (Beifall bei der FPÖ), und wir wollen sie gerne gestalten. Wir wollen sie auch in der digitalen Welt gestalten,
denn was wir nicht wollen, ist der gläserne Mensch – und dahin gehen wir jetzt gerade. Wir haben einen gläsernen Menschen.

Jetzt komme ich zu Ihnen, Herr Kollege von den Grünen, dazu, was
schlecht daran ist, wenn Kinder so früh Laptops oder I-Pads oder was auch immer bekommen. Ich sage Ihnen etwas: Die digitale Demenz bei Kin­dern und Jugendlichen ist rasant im Ansteigen – rasant! Kollegin Werner von den NEOS hat gesagt, wie praktisch das nicht sei, sie bleibe zum Ummel­den nur mehr auf der Couch sitzen. Das ist genau diese Vereinsamung, dieses Runterfahren von Sozialkontakten, was uns dieses digitale Zeitalter auch gebracht hat.

Man kann die Zeit nicht zurückdrehen, und das ist auch nicht mein Ziel, aber wir müssen bewusst mit diesen Problemen umgehen. Wir brauchen Antwor­ten auf diese Probleme und auf die Fragen der Zeit, und da ist von dieser Bun­desregierung noch überhaupt gar nichts gekommen, meine Damen und
Herren. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Die NEOS finden es vielleicht witzig, aber digitale Demenz ist ein riesengroßes Problem für unsere Kinder und Jugendlichen. Das sollten wir uns alle einmal überlegen, was da passiert. Das ist ein großes Thema.

Zweites großes Thema ist das Sicherheitsrisiko in der digitalen Welt.
Niemand von Ihnen allen hier kann garantieren, dass die digitalen Kommunika­tionswege sicher sind. Das können Sie gar nicht. Hackerangriffe auf


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Banken, Offenlegen von Bankdaten, Hackerangriff auf die Österreichische Volkspartei über viele Monate im Jahr 2019, all das haben wir gesehen. Das sind Dinge, die alle stattgefunden haben. Trotzdem forcieren Sie alles noch
mehr und noch mehr und noch mehr, ohne darüber nachzudenken, was die Nachteile sind und wie wir diese Nachteile verhindern können, wie wir das alles sicherer machen können.

Wenn ich dann immer nur höre, es gehe darum, dass die Senioren benach­teiligt sind, dann sage ich Ihnen eines: Nein, darum allein geht es nicht.
Es sind auch nicht nur Senioren benachteiligt, es gibt sehr viele junge Menschen, die nicht kompetent sind, die sich im digitalen Zeitalter nicht zurechtfin­den. Es gibt Menschen mit Lernschwierigkeiten, die damit nicht umgehen kön­nen. Das heißt, es sind ganz, ganz viel mehr Menschen benachteiligt.

Es gibt auch Menschen, die gar keine ID Austria haben wollen. (Abg. Fischer: Ja! Die wollen auch kein Internet haben! Das ist eh okay!) Kollege Köllner von
der SPÖ hat gesagt: Frau Staatssekretärin, Sie und ich, wir sind jung, wir können das! – Es geht nicht immer nur ums Können, es geht ums Wollen. Es gibt tatsächlich Menschen in diesem Land, die nicht bereit sind, ihre biometrischen Daten offenzulegen und sich total überwachen zu lassen. Diesen Über­wachungsstaat wollen wir nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu den Chancen: Wenn Sie das alles als Chancen sehen (Zwischenrufe bei der SPÖ) – hören Sie auf, reinzuschreien, Sie waren eh schon dran –, sage
ich Ihnen, wer die digitalen Chancen optimal genützt hat: Das waren die Chine­sen, der chinesische Überwachungsstaat, der nämlich genau diese digitale Überwachung nützt. Wir haben Tendenzen auch schon in Europa, wo Städte, wo Regionen bereits mit so Gutpunkten anfangen. Selbst in Wien gab es schon solche Versuche unter der SPÖ mit dieser Öko-Token-App (Zwischenruf der Abg. Kucharowits), die dann wieder unterbrochen wurden.

Dieser Versuch, Gutpunkte für braves Verhalten zu verteilen, ist ein Weg
in eine Richtung, den wir nicht wollen. Wir wollen nicht, dass die Leute dahin ge­hend überwacht werden, wie sie sich verhalten, wie sie sich fortbewegen,


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wo sie sich fortbewegen. (Abg. Scherak: ... Kfz-Kennzeichen erfassen! – Weitere Zwischenrufe bei den NEOS.) Das geht den Staat nichts an, das geht
niemanden etwas an, und genau davor warnen wir.

Ich weiß nicht, warum Sie von den NEOS so nervös sind. Kann schon sein, dass Sie das mögen, Sie mögen ja auch Österreich abschaffen. Das ist Ihre
Ideologie, aber Sie werden zur Kenntnis nehmen müssen: Wir vertreten jene Österreicher, die gerne bar bezahlen, die sich nicht beobachten lassen
wollen, wo sie sich bewegen, die sich auch nicht hacken lassen wollen und die einfach auch das analoge Leben in einer Parallelität zur Digitalisierung
leben wollen. Das ist bitte schön nichts Böses, nichts Schlechtes und das ist auch nicht ein Schritt zurück – im Gegenteil, das ist ein bewusster Schritt in
die Zukunft! Und jeder, der einen bewussten Schritt gehen will, muss sich auch Gefahren stellen und muss auch wissen, wie er mit der Digitalisierung
umgeht.

Darum geht es! Es geht nicht allein darum, dass Senioren hier ausgegrenzt wer­den – auch ein Thema, ein großes Thema, haben wir heute schon gehört –, sondern es geht um viele, viele Personengruppen. Daher ist dieses Thema viel zu wichtig, als dass man das alles für lustig hält, als dass man da blöd herum­lacht. Man muss sich dieser Gefahren tatsächlich auch einmal bewusst werden, und das fehlt mir ein bisschen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte nur daran erinnern: Vor ungefähr einem Jahr hat die SPÖ eine Mit­gliederbefragung gemacht, man konnte sich online als Mitglied anmel­den. Was war das Endergebnis nach dieser digitalen Anmeldung? – Dass sich auch eine Giraffe angemeldet hat. So viel zu Ihrer digitalen schönen
Welt! (Beifall bei der FPÖ.)

16.46


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ri­bo. – Bitte.



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16.46.57

Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Saal! Liebe Zuseherin­nen und Zuseher hier auf der Galerie und natürlich auch zu Hause!
Kollegin Belakowitsch, Sie reden von Ernsthaftigkeit und behaupten hier, man wolle Österreich abschaffen?! Also das ist wirklich ein bissel ein komischer Zugang.

Aber Szenenwechsel, kommen wir zum Thema zurück! Wir sind bei Herrn Hu­ber. Herr Huber ist 78 Jahre alt und möchte einen Reparaturbonus bean­tragen. Er besitzt ein Handy, mit dem er mit seinen Kindern telefonieren kann, mit den Enkelkindern ein paar Fotos hin- und herschicken kann, aber
er hat keinen Computer. Herr Huber ist es gewohnt, dass er für Anträge immer aufs Amt geht und sie dort stellt. Wie ist das bis jetzt abgelaufen? – Er
geht hin, holt sich das Formular, geht wieder nach Hause, füllt es aus. Dann fällt ihm auf, da hat er eine Frage, kennt sich nicht aus. Er geht wieder hin oder
ruft an, geht wieder nach Hause, füllt es wieder aus, dann packt er es in ein Brief­kuvert und muss zur Post und es dort abgeben. Wenn man sich das alles
vor Augen führt, muss man sagen: Ganz schön mühsam, oder?

Aus dem neuen Gemeindepaket – meine Kollegin hat es ja schon vorgestellt – bekommen Gemeinden in den nächsten vier Jahren 120 Millionen Euro
zur Verfügung gestellt, damit sie bei der Antragstellung Personen wie Herrn Hu­ber helfen. Was ist die Bilanz daraus? – Herr Huber muss nicht drei, vier
Mal hin- und hergehen, sondern er geht einmal zum Amt, erhält dort Unterstüt­zung von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter, indem sie eben
gemeinsam diesen Antrag ausfüllen. Und dem Kollegen von der FPÖ sei gesagt: Nein, das dauert nicht 3 Stunden. In meiner Welt dauert das 5 bis
10 Minuten, bis man das ausgefüllt hat, und dann kann man es abschicken. Also die Bilanz: Herr Huber spart sich Wege, er spart sich Zeit. Wir ersparen
uns wertvolle Ressourcen, einheitliche Abwicklung wird gefördert, und die Pro­zesse werden vereinfacht. Es profitieren alle davon.


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Das Problem, wenn man darüber reden möchte: Ja, es ist nicht einfach
für einige Personengruppen, sich in der digitalen Welt zurechtzufinden, aber das Problem muss viel größer gedacht werden. Vielmehr sollte man sich die
Frage stellen: Wie können wir diese Personen – ja, ein Teil von
ihnen sind Senior:innen; aber es sind nicht nur Senior:innen, es sind auch Menschen, die zum Beispiel Deutsch nicht so gut sprechen – gut unterstützen?

Liebe SPÖ, es tut mir leid, aber auch ihr müsst mit der Zeit gehen. Viele Senior:innen sind im digitalen Zeitalter total angekommen, sie kennen sich im Internet aus, sie wissen, was eine Austria-ID ist, sie erledigen zum Teil
auch Onlinebankinggeschäfte – das ist die Wahrheit. Sich hier herauszustellen und zu sagen, alle Senior:innen brauchen da Hilfe und können das nicht
(Abg. Krainer: Das hat nur niemand getan! Das hat niemand gesagt! – weitere Zwi­schenrufe bei der SPÖ),
das ist Altersdiskriminierung auf einem anderen
Level. (Abg. Krainer: Sie können gern über Sachen reden, die niemand sagt, es ist nur peinlich!) Das stimmt einfach nicht. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Krainer: Das ist eine intellektuelle Peinlichkeit! – Abg. Ribo – auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz –: Herr Kollege Krainer, Sie sind uns allen intellektuell überlegen, das
weiß ich, aber damit muss ich leben!)

16.50


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Taschner. (Abg. Krainer: Ich genierte mich für so eine depperte Rede!) – Ich würde sagen, Herr Abgeordneter Krainer, beleidigen Sie niemanden. (Beifall bei
den Grünen. – Abg. Ribo: Sie sind uns allen intellektuell überlegen, das wissen wir!)

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Taschner. – Bitte sehr.


16.50.39

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Hohes Haus! Der Antrag der SPÖ hat viel Feuer in die Diskussion gebracht, wie ich jetzt gerade gemerkt habe, aber er hat mich eigentlich irgendwie verwundert, weil das, was beantragt worden ist, etwas ist, das in die Leere läuft oder in Wirklichkeit völlig falsch ist.


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Wir haben ja festgestellt: Es steht im Gesetz, dass jede hoheitliche Kom­munikation, das heißt jede Kommunikation mit den Gerichten oder mit den Äm­tern, zunächst unbedingt analog ist und das Digitale einen Zusatz dar­stellt. Das ist gesetzlich fixiert. Die weiteren Dinge, die von Ihnen beeinsprucht worden sind, wurden widerlegt. Von Frau Kollegin Scheucher-Pichler,
von Kollegin Himmelbauer, von Kollegen Weidinger wurde klar dargelegt: Alles, was Sie hier geschrieben haben, ist in die Leere laufend. Also eigentlich
ist es verwunderlich, dass Sie diesen Antrag gestellt haben.

Es ist aber auch ein bisschen ärgerlich, dass Sie diesen Antrag gestellt haben – ärgerlich aus dem folgenden Grund: weil Sie ja einen politischen Zweck
damit verfolgen , und der Zweck ist nichts anderes als Verunsicherung. Sie wol­len verunsichern. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie wollen die Menschen verunsichern, die sagen: Ja, ich will mit dem
Digitalen nichts zu tun haben, ich mag mit dem Digitalen nichts zu tun haben, ich kann mit dem Digitalen nichts zu tun haben! Jetzt kommen die und sagen
mir, die Welt wird jetzt für mich ganz schrecklich werden! – Das sind
Sie. (Abg. Holzleitner: Sie sind im Unrecht! Nein! Sie sollten Ihr Handwerk ordentlich machen, Kollege Taschner!)

Sie verunsichern diese Leute, und das machen Sie mit einer – wie soll
ich sagen? – politischen Methode, die nicht in Ordnung ist. (Abg. Holzleitner: Das Handwerk ordentlich machen!) So geht man nicht vor, so verunsichert man
nicht die Menschen (Beifall bei der ÖVP), insbesondere da wir dafür sorgen, dass eben diese Verunsicherung völlig haltlos ist. Ja, im Gegenteil! Wir bemü­hen uns darum, dass wirklich alle Menschen in jeder Hinsicht sowohl analog als auch digital mit den Ämtern, mit den Behörden, auch mit den Förderstellen kommunizieren können. Das ist also eigentlich nicht in Ordnung.

Ich möchte noch einen weiteren Gedanken hineinbringen – das wurde schon von Frau Kollegin Belakowitsch angedeutet –: Es ist auch so, dass auch
Leute, die sich im Digitalen ganz gut auskennen, sagen: Nicht alles


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von dem möchte ich für mich verwenden! Man will es zum Teil nicht machen; nicht, weil man es nicht kann, sondern auch, weil man es nicht will.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie so ein Gerät verwenden und die Daten eingeben, dann sind in diesem Gerät Algorithmen gleichsam verborgen; und kein Mensch auf dieser Welt durchschaut mehr
diese Algorithmen, niemand. Diese Algorithmen verwandeln das, was Sie ein­geben – einen Ausweis, Gesundheitsdaten und Ähnliches – plötzlich
in 0-1-Folgen, und kein Mensch auf dieser Welt vermag diese 0-1-Folgen, wenn sie sie plötzlich sehen, zu verstehen. (Zwischenruf des Abg. Kollross. – Abg. Wurm: ... aber auch Verunsicherung jetzt, Herr Professor!) Sie geben damit etwas von sich in ein System und Sie haben damit eine gewisse Art von
Souveränität hergegeben.

Natürlich nutze ich das auch, selbstverständlich, ich mache das stündlich, täglich, immer wieder. Selbstverständlich, natürlich! Es ist ja so angenehm, so
schnell, so bequem – natürlich macht man das, aber ich weiß jedenfalls, dass man damit Souveränität hergibt. (Abg. Stögmüller: Das ist jetzt eine Antitroja­nerrede, Antibundestrojanerrede! Finde ich gut, finde ich sehr gut!) Und es muss das Recht bestehen – das ist eine rein prinzipielle Sache –, zu sagen: Die Schnittstelle soll nicht bei mir sein, wo ich in die digitale Welt, in die Welt der Computer, in die Welt der Algorithmen hineinsteige, sondern diese
Schnittstelle möchte ich dort hinschieben, bis hin zum Amt, dort soll es dann geschehen!

Dieses Recht auf ein Leben frei vom Digitalen muss bestehen. Ein Recht
auf ein Leben frei vom Digitalen ist nicht das Recht auf ein analoges Leben. Ana­loges Leben, das würde ja heißen, dass es auch ein digitales Leben gibt;
es gibt kein digitales Leben, es gibt nur die digitale Simulation. All das, was da drinnen ist, ist Simulation von etwas, was wirklich ist. Wenn man sagt:
Ich möchte bei dem Wirklichen bleiben!, soll man das Recht haben, bei dem Wirklichen zu bleiben. Das heißt, ich muss das Recht haben, dass ich


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ein Leben so weit frei vom Digitalen habe, wie ich es will. Wenn das Amt sagt: Da ist deine Schnittstelle, da fangen wir an!, dann ist es in Ordnung.

Also: Dieses Recht, das Recht auf ein Leben frei vom Digitalen, muss bestehen. Das Recht auf ein analoges Leben ist eine Erfindung von Herrn Babler
(Abg. Wurm: Nein, nein, von mir, Herr Professor!),
und da es kein analoges Leben gibt, gibt es auch dieses Recht nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

16.55


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Zorba. – Bitte schön.


16.55.30

Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatssekretärin! Frau Ministerin! Es ist ehrlich gesagt als Digitalisierungssprecher jetzt nicht ganz einfach, allem, was
jetzt gesprochen wurde, zu folgen. Es war die Rede von Hackerangriffen, von digitaler Demenz, von Algorithmen und vielen anderen Dingen, aber
man merkt, dass Veränderung verunsichert, und die digitale Transformation ist da keine Ausnahme.

Es gibt natürlich auch Probleme, mit denen wir uns auseinandersetzen
sollten – das finde ich ganz wichtig, und es wurden von der Frau Kollegin und auch von den anderen Kollegen wichtige Punkte angesprochen –, aber Veränderung gestaltet auch, entwickelt weiter und verbessert.

Wir befinden uns derzeit mitten in einer gesellschaftlichen Revolution und klar ist: Digitalisierung ist für unsere Gesellschaft, für die Unternehmerinnen
und Unternehmer, für die Bürgerinnen und Bürger eine große Chance. Digitali­sierung ermöglicht es uns, fast zu jeder Zeit an jedem Ort mit Menschen
in Kontakt zu treten, mit denen wir in Kontakt treten möchten. Digitalisierung hält uns informiert, sie ermöglicht es uns, Inhalte, die wir konsumieren
möchten, zu jeder Zeit und ortsunabhängig zu konsumieren. Wir können Wahl­karten beantragen, Wohnsitze verändern und viele andere Dinge tun.


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Digitalisierung ist in allen Lebensbereichen angekommen, in der Arbeitswelt, in der Wirtschaft und auch im Privaten.

Warum ist das so? Oder: Warum sollte man das nicht vehement bekämp­fen? – Weil die Digitalisierung es vereinfacht, Dinge zu erledigen.
Das hat Vorteile: Es ist kostengünstig, effizient und auch einfach bequem. Es ist auch richtig, dass es Bevölkerungsgruppen gibt, die betreffend digitale
Bildung noch Aufholbedarf haben. Das ist eine große Herausforderung, und da gibt es auch eine Bildungsoffensive – die Frau Staatssekretärin hat es
schon angesprochen –, es werden Workshops angeboten.

Richtig ist aber auch, dass der Fluss niemals rückwärts fließt. Die Forderung nach einem Recht auf ein analoges Leben geht an der Realität vorbei und sug­geriert, dass es um analog gegen digital oder digital gegen analog geht. Fakt ist, dass wir in Österreich in vielen Belangen Digitalisierungsaufholbedarf
haben. Wir machen sehr viel analog, was digital tatsächlich besser, schneller, ein­facher und bequemer ginge. Das Analoge ist in Ordnung, ich bin kein Feind
des Analogen, aber ich finde, man sollte das nicht gegeneinander ausspielen. Es muss uns klar sein, dass die Zukunft digital ist, dass wir uns den Vorteilen
der Digitalisierung nicht verschließen können und dass wir uns die Sache mit ei­ner romantisierten Nostalgie des Analogen nicht selbst verkomplizieren
sollten.

Es wird künftig auch weiter verstärkt in Richtung Digitalisierung gehen, nicht nur in Österreich, sondern auch weltweit. Es ist beides wichtig, analog wie
digital, und es wird auch immer die Möglichkeit geben, neben dem Analogen auch das Digitale zu nutzen. In Österreich ist es ja eher so, dass das
Digitale neben dem Analogen besteht und nicht umgekehrt.

Es wurde auch schon vom Initiativantrag gesprochen, der heute eingebracht wird; da gehen wir in der Verwaltung betreffend Digitalisierung einen
Schritt weiter. Es wird aber festgehalten, dass auch zukünftig die Wahlfreiheit


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zwischen digital und analog gegeben sein wird, ganz konkret und aus­drücklich. Das E-Government-Gesetz hat bisher schon die grundsätzliche Wahl­freiheit zwischen Kommunikationsarten normiert; mit der Novelle wird
jetzt ausdrücklich klargestellt, dass es neben der Möglichkeit des elektronischen Verkehrs zumindest eine andere Kommunikationsart geben muss. – Damit
ist also das Analoge neben dem Digitalen für die Zukunft abgesichert, obwohl ich die Gefahr in Österreich nicht wirklich sehe.

Ja, auch beim Bundesschatz wird man demnächst innerhalb von 60 Sekunden nicht nur digital Geld anlegen können, sondern auch analog, wenn
man es möchte. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Krainer. – Bitte sehr.


16.59.22

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! (Ruf bei den Grünen: ... beschimpfen!) Es ist diese Diskus­sion, wenn ich das noch einmal zusammenfassen darf, schon ein bisschen ärger­lich: Die Sozialdemokratie – und nicht nur sie, sondern auch andere Orga­nisationen, auch ÖVP-Organisationen – hat sich wahnsinnig geärgert,
dass die Bundesregierung betreffend Reparaturbonus, betreffend Bundesschatz­scheine, betreffend das sogenannte Supersparbuch gesagt hat: Das geht
nur digital!

Wenn Sie sagen, das haben Sie nie gesagt, dann kann ich Ihnen vorlesen: Am 22. April hat Finanzminister Brunner gesagt, „alle Privatanlegerinnen
und Privatanleger mit aktiver ID Austria [...] können damit ein modernes und attraktives Anlageprodukt nutzen“. (Präsidentin Bures übernimmt
den Vorsitz.)

Ich bin ein Bundesschatzkunde der ersten Stunde, und es war ausgeschlossen – ausgeschlossen! –, dass es einen anderen Weg gibt. (Abg. Zorba: Wer


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hat das ausgeschlossen?) Die Frau Staatssekretärin hat gesagt: Na ja, dann sollen sie halt den Nachbarn fragen, oder die Enkelkinder, die können ihnen
schon helfen!

Als der Reparaturbonus gekommen ist, ist im Gesetz wieder und ausdrücklich gesagt worden: ausschließlich digital. Wir haben das hier mehrfach
debattiert. Wir haben das mehrfach kritisiert. Wir haben das in den Ausschüssen infrage gestellt. Da hat sich herausgestellt, dass beim Dieselprivileg, beim Agrardiesel für die Landwirte, alles über Papier läuft, aber: Bundesschatz geht nicht.

Jetzt kommen die ÖVP und die Grünen daher und behaupten, unsere
Kritik würde nicht stimmen. (Zwischenruf der Abg. Götze.) Sie können jetzt alle Ihr Handy nehmen und nachschauen, was auf der Bundesschatz-Seite steht.
Ich kann es Ihnen aber auch vorlesen, für die, die nicht digitalaffin genug sind. (Abg. Lindinger: Ja, bitte, lies vor!) Da steht: „Um ein Bundesschatzkonto eröffnen zu können, sind folgende Voraussetzungen erforderlich: ID Austria mit Vollfunktion, volljährige Privatperson und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent­halt in einem EU-Land“.

Das ist das, was jetzt auf der Homepage steht. Das geht nicht! Das, was
Sie hier machen, ist, dass Sie weite Teile der Bevölkerung von staatlichen Leis­tungen ausschließen! Das passiert. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lindinger:
Du hast noch immer nicht aufgepasst! Wir haben immer gesagt, wer es nicht abholen kann, hat die Unterstützung der Gemeinden! Darauf haben wir uns
committed!)
 – Entschuldigung, Sie sagen, irgendwann nächstes Jahr kann jemand aufs Gemeindeamt gehen, und wenn er kein Smartphone hat, hat er noch
immer ein schlechtes Jahr erwischt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lindinger: Die Ge­meinde unterstützt heute schon! Du bist kein Kommunalpolitiker, du kennst
dich da gar nicht aus!)

Ich verstehe überhaupt nicht, wieso Sie nicht einfach sagen: Ja, das war ein Feh­ler, wir bereinigen ihn, wir werden eine Postadresse und eine Telefon­nummer bekannt geben, wo man das auch quasi analog, nicht digital, beantragen


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kann, und das wird ab 1. Juli gehen! (Abg. Lindinger: Kann jeder zur Gemeinde gehen! Die Gemeinden unterstützen in Zukunft!)

Die Sache ist, Sie sagen Nein. Sie werden darüber nachdenken, wie Sie es lösen, was vollkommen lächerlich ist, weil es die Lösung ja bereits seit zig Jahren
gibt, nämlich eine Postadresse, wo ich etwas beantragen kann, oder eine Tele­fonnummer. Geben Sie es einfach bekannt, stellen Sie es auf die Home­page! Bitte, machen Sie das bekannt, von mir aus mit Aushängen auf den Ge­meindeämtern (Abg. Lindinger: Ja siehst du, da kann ich auf der Gemein­de beantragen auch schon!), aber hören Sie auf, weite Teile der Bevölkerung zu diskriminieren und dann so zu tun, als ob das nicht stattfinden würde!
Das ist nämlich wirklich ärgerlich, weil das seit Monaten passiert! (Abg. Michael Hammer: Dann ärgerst du dich halt!)

Wir weisen darauf hin. Gut, wenn es repariert wird, aber es ist noch
nicht repariert. (Abg. Lindinger: Wir unterstützen die Leute, da brauchen wir es nicht reparieren!) Reparieren Sie es endlich, dass mit der Diskriminierung von
weiten Teilen der Bevölkerung Schluss ist! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.03


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nina Tomaselli. – Bitte.


17.03.23

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Krainer! (Abg. Krainer: Ja, anwesend!) Was ich überhaupt nicht verstehe, ist, wie Sie dieses digitale Zeitalter dermaßen als Feindbild verstehen können! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Krainer: Tut keiner! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Hallo im Jahr 2024! Na wirklich! Wenn Sie sich vorstellen, was das digi­tale Zeitalter für uns alle für Vorteile gebracht hat (Abg. Krainer: Eh!), was es auch für Chancen gebracht hat, auch für die Chancengerechtigkeit gebracht


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hat, müssten Sie von der Sozialdemokratie als Allererste da vorne stehen und eine ganze Werbeeinschaltung für digitales Leben machen! (Beifall bei
den Grünen. – Abg. Krainer: Kein Problem! Wir haben es erfunden! Wir haben das digitale Amt erfunden!) –
Ich höre gerade: „Wir haben es erfunden!“ –
Auch diese Arroganz, sorry! Ich würde einmal sagen, wir Grüne stehen für das Recht auf Klimaschutz ein, Sie für das Recht auf analoges Leben. Ich
glaube, das sagt den Wählerinnen und Wählern alles! (Beifall bei den Grünen.)

Etwas möchte ich Ihnen auch sagen: Die Diskussion kommt mir schon
auch zu kurz. Sie reden über den Bundesschatz. Sie haben die Pressemeldungen gesehen, Sie kriegen 3,5 Prozent Zinsen. Das ist ein sehr, sehr attraktiver Zinssatz, da sind wir wahrscheinlich einer Meinung. Das gibt es eben leider nicht bei jeder Bank; das kritisieren wir ja auch beide, dass die Banken nicht 3,5 Prozent ausgeben. Zur Wahrheit bei diesen 3,5 Prozent Zinsen, die wirklich attraktiv sind, gehört aber eben auch: Wenn Sie mit der Oebfa sprechen,
sagen die, wenn sie alles in analoger Form machen würden, dann könnten sie keine 3,5 Prozent auszahlen, dann sind es nämlich 2,5 Prozent.
(Abg. Krainer: Wer sagt, dass alles sein soll?) Dann frage ich Sie schon: Wie kommt jetzt die Allgemeinheit dazu, quasi mit dieser Umstellung weniger Zinsen
zu bekommen, weil Ihrer Meinung nach alles zwanghaft unbedingt, unbedingt analog gehen soll? (Beifall bei den Grünen. – Abg. Krainer: Es soll nicht alles
analog gehen!)

Nein, sorry, das passt für mich einfach nicht zusammen. Das ist auch nicht sozial gerecht, ganz im Gegenteil. (Abg. Krainer: Diskriminieren Sie weiter die
Älteren!)
Ich lade Sie ein, Kollege Krainer, machen wir gemeinsam Werbung, auch bei den Teilen der Bevölkerung, die noch kein Smartphone haben (Abg.
Krainer: Die Langsamen und die Schwachen diskriminieren! Grün, Darwin!),
die die­sen Schritt noch nicht gegangen sind, dass sie es lernen. (Abg. Krainer: Darwinismus! Sozialdarwinismus ist das!) Da sind wir mit dabei. Machen Sie mit! Machen Sie mit, lieber Herr Kollege Krainer! (Beifall bei Grünen und ÖVP. –
Abg. Krainer: Darwin, großartig! Sozialdarwinismus!)

17.05


17.05.59


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 328

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen, und wir kommen zu den Abstimmungen.

Wenn alle Abgeordneten ihren Platz einnehmen, dann komme ich zur Abstim­mung über den Selbständigen Antrag 4075/A(E) der Abgeordneten
Holzleitner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Recht auf analoges Leben in Österreich jetzt schaffen – Förderungen und Leistungen wie Handwer­kerbonus oder gute staatliche Zinsen auch für Seniorinnen und Senioren unein­geschränkt zugänglich machen!“

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge“.

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

17.07.23Fortsetzung der Tagesordnung

Damit nehme ich die Verhandlungen über den 7. Tagesordnungspunkt, Gewalt­ambulanzenförderungs-Gesetz, wieder auf.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Bitte.


17.07.41

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Wir kommen zurück zu den Ge­waltambulanzen. (Unruhe im Saal.) – Können wir anfangen?

Die Gewaltambulanzen sind ein sehr wesentlicher Beitrag dazu, dass es bei Ge­walt, insbesondere bei Gewalt in der Familie, zu mehr Verurteilungen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 329

kommen wird. Warum ist das so? – Gewalt hat immer zwei Komponenten. Die eine ist, dass die Tat, wenn sie sich im familiären Umfeld abspielt, sowieso
schon oft von den Opfern selbst vertuscht wird.

Wenn sich aber diese Opfer dann zumindest vorwagen und die Verletzungen, die dadurch entstanden sind, behandeln lassen und diese Verletzungen
nicht gerichtsfest dokumentiert werden, dann passiert meistens in diesen Ge­waltbeziehungen Folgendes: Jeder hat das Recht, dass er vor Gericht
die Aussage gegen einen nahen Angehörigen verweigert. Das ist ein wichtiges Recht, damit man nicht in den Zwang kommt, dass man gegen Angehö­rige aussagt; das ist richtig so. Genau dieses Recht wird aber dann von den Ge­walttätern sehr oft missbraucht. Die Gewalt wird in Form von psychi­scher Gewalt weiter ausgeübt – nämlich dahin gehend, dass die Opfer von die­sem Recht bei der Verhandlung dann auch Gebrauch machen; und wenn
es eine Tat ist, bei der es nur den Täter und das Opfer gibt, dann ist die Anklage mit dieser Aussageverweigerung gestorben. Dann kann es keine Verur­teilung geben. Der Täter bestreitet es, das Opfer sagt nichts, es
gibt kein Beweismittel und das Gericht kann nicht anders als freisprechen. Des­halb gibt es so viele Freisprüche bei Gewaltdelikten.

Da setzen die Gewaltambulanzen an, denn die Gewaltambulanzen sor­gen dafür, dass mit einer gerichtsmedizinisch sicheren und fundierten Beweissi­cherung objektive Beweismittel da sind. Das bedeutet, auch dann, wenn
das Opfer von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, gibt es ein Beweismittel, nämlich die dokumentierten Verletzungen. Dann kann ein
Richter, eine Richterin den Täter auch verurteilen. Das ist wichtig, und das muss so passieren.

Das führt gleichzeitig auch dazu, dass einerseits dieser Druck von den
Opfern genommen wird und sich andererseits Täter zurückhalten, dass Täter nicht gewalttätig werden, nicht mehr gewalttätig werden, denn es gibt
nichts, was abschreckender auf Täter wirkt, als die Gewissheit, überführt und


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verurteilt werden zu können. Deshalb helfen Gewaltambulanzen dop­pelt: einerseits im aktuellen Fall und andererseits auch präventiv. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Warum wir die Gewaltambulanzen jetzt so einführen, mit einem Initiativ­antrag: Es wurde schon mehrmals erklärt, dass es einfach ein zeitliches, ein res­sourcentechnisches Thema war. Das ändert aber nichts daran, dass der Vorschlag, so wie er gemacht ist, ein guter Vorschlag ist und dass er zu dem Ziel führt, das ich eben beschrieben habe.

Es ist auch nicht so, dass es nicht möglich war, dazu Stellungnahmen ab­zugeben. Es wurde sogar eine Stellungnahme abgegeben – Sie können es alle auf der Parlamentswebsite nachlesen –, die sich kritisch mit dem Thema auseinandersetzt. Wir haben diese Stellungnahme und die Themen, die in dieser Stellungnahme angesprochen wurden, nicht in den Entwurf eingearbeitet.
Wir hätten das tun können, haben es aber nicht getan, weil die beiden Punkte, die die Stellungnahme als zentrale Punkte beinhaltet, sich nicht negativ auswirken.

Es wurden zwei Punkte vorgebracht. Das eine ist: Man befürchtet, dass durch Ge­waltambulanzen zentralisiert wird, also dass eine Behandlung nur mehr bei Gewaltambulanzen möglich ist. – Das ist falsch. Gewaltambulanzen haben – und das ist ein Asset, das ich besonders gut finde – einerseits natürlich die Auf­gabe, vor Ort zu dokumentieren und zu behandeln, aber andererseits auch, aus­zubilden und mobile Teams in andere Krankenhäuser zu schicken. Das
heißt, dort, wo das Opfer ist, kommt das mobile Team hin, das gerichtsmedizi­nisch geschult ist, und übernimmt dort die Dokumentation und die
Behandlung.

Was auch noch als Kritikpunkt oder als Sorge vorgebracht wurde, ist, dass ir­gendwelche Strukturen geschaffen würden oder irgendwelche Anstal­ten, irgendwelche Unternehmen gefördert würden, die schon Förderungen bekommen. – Das ist eine unberechtigte Sorge, weil das lediglich ein


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Formalakt ist. Es muss dieses Gesetz gemacht werden, damit diese Förderung noch einmal zugesprochen werden darf. Ansonsten wäre es verboten,
eine zweite Förderung zuzusprechen. Das ist einfach ein Formalakt, ein For­malismus. Das ist klargestellt, wird spätestens hier klargestellt, wurde allerdings auch schon intern klargestellt. Also diese Befürchtung ist einfach irrelevant.

Das heißt, diese Stellungnahme wurde nicht nur gehört und gelesen,
sondern man hat sich damit auch auseinandergesetzt. Es gab diese Möglichkeit. Dass das dann nicht eins zu eins oder in sonst irgendeiner Form in den
Entwurf eingearbeitet wurde, liegt daran, dass diese Befürchtungen einfach nicht greifen oder nicht richtig sind. Das heißt aber nicht, dass die Stellungnahme nicht beachtet wurde.

Das bedeutet, in diesem Verfahren wurde alles richtig gemacht. Es ist scha­de, ich hätte es auch lieber mit einem großen Begutachtungsverfahren gemacht, aber diese Zeit bleibt uns leider nicht mehr, weil es einfach einer langen Vorbereitung bedurfte – Sie wissen selbst, einer wie langen, weil wir ja schon in mehreren Ausschusssitzungen darüber gesprochen haben.

Aus diesem Grunde denke ich, es ist ein wirklich, wirklich gutes Projekt.
Es wird den Opferschutz, die Verurteilungsrate voranbringen, und es wird vor allem auch der Prävention und der Überführung dienen. Aus diesem
Grunde bin ich sehr stark dafür, dass Sie (in Richtung SPÖ) sich noch einmal überlegen, ob Sie diesem tollen Projekt nicht doch zustimmen.

Ich weiß nicht, was Sie morgen in der Kontrast-Grafik schreiben werden – Sie haben ja selber einen Antrag eingebracht. Heißt es dann: Okay, Gewalt­ambulanzen: Daumen rauf und grün bei allen außer Ihnen!, und dann: Gewaltam­bulanzen: nur bei Ihnen Daumen rauf und bei allen anderen runter!? Ist
das wirklich der Sinn des Antrages?


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Machen wir doch gemeinsam das Richtige! Sorgen wir für einen ordentlichen Gewaltschutz, sorgen wir für eine ordentliche Prävention und beschlie­ßen wir jetzt gemeinsam diese Gewaltambulanzen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.14


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Pia
Philippa Beck. – Bitte.


17.14.45

Abgeordnete Pia Philippa Beck (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Parlamentsgäste! In meiner heutigen Rede geht es um den Initiativantrag betreffend Einführung
eines Bundesgesetzes zur Förderung von Gewaltambulanzen. Das ist ein wich­tiger Schritt zur Beweismittelsicherung.

Gewalt ist ein allgegenwärtiges Problem, das Menschen aller Altersgrup­pen und aller sozialen Schichten betrifft. Um diesem Problem wirksam zu begeg­nen, brauchen wir umfassende Maßnahmen zum Schutz und zur Präven­tion. Gewalt ist etwas, das uns alle angeht, wo wir hinsehen und vor allem auch helfen müssen.

Derzeit verzeichnet jedes Gewaltschutzzentrum jährlich einen Anstieg
an Fällen, daher müssen wir alles in unserer Macht Stehende tun, um Systeme auszubauen und vor allem auch zu erhalten, die dabei helfen können,
eine gesamte Reaktionskette für Opfer von Gewalt rasch aktivieren zu können.

Es braucht, wie in so vielen Bereichen, ein Miteinander: gegen Gewalt,
gegen jegliche Form von Gewalt. Opfer dürfen nicht alleingelassen werden. Man muss ihnen – und das ist leider gerade bei jüngeren Betroffenen oftmals
nicht der Fall – Glauben schenken.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 333

Täter in diesem Spektrum von Gewalt befinden sich meist viel zu nahe an ihren Opfern, sei es beispielsweise im schulischen Umfeld oder im privaten
Umfeld, was wiederum dazu führt, dass viele Betroffene lieber vor lauter Angst schweigen, als sich jemandem anzuvertrauen. Gerade in solchen Fällen
sind die Zivilgesellschaft und das Hinsehen jedes Einzelnen von uns von großer Bedeutung. Diesen – immer konstruktiven – Mut sollte jeder Mensch haben.

Ein wichtiger Beitrag dabei, nicht nur für Betroffene, sondern eben auch für das nahe Umfeld, ist die Sensibilisierungsarbeit, wie sie verstärkt durch die
Polizei an Krankenhäusern und an Schulen durchgeführt wird. Es zeigt sich bereits nach kurzer Zeit, dass die Konzepte zum Glück sehr gut angenommen und vor allem auch verstanden werden und viele von Gewalt
Betroffene – mehrheitlich Frauen und junge Mädchen – sich trauen, Hilfe zu suchen, weil sie besser wissen, wo und vor allem wie sie Schutz suchen
können, aber auch weil das Umfeld damit besser zu helfen weiß und erste An­zeichen dadurch nicht nur früher sieht, sondern eben auch ernst nimmt.

Da ist gerade die Sensibilisierungsarbeit an den Schulen sehr wichtig. In dieser Zeit muss die Sensibilisierungsarbeit dringend ausgebaut werden, weil
viele Jugendliche durch diese Aufklärungsarbeit erst wissen, welches Unrecht ihnen angetan wird und dass sie mit dieser Angst in ihrem schulischen
Umfeld nicht leben müssen.

Wir haben beispielsweise das Opferschutzzentrum der Wiener Polizei im Probebetrieb. Innerhalb von fünf Monaten wurden bereits 364 Hochrisikoakte bearbeitet. Pro Monat werden von der Polizei rund 350 Betretungsver­bote ausgesprochen. Österreichweit wurden 2023 mehr als 15 000 Betretungs­verbote oder Annäherungsverbote ausgesprochen. In genau diesen Fällen
wird auch das Gewaltschutzzentrum benachrichtigt und in weiterer Folge eine Gewaltambulanz kontaktiert, die dann mit ihrer wichtigen forensischen
Arbeit beginnen kann.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 334

Eine derartige Unterstützungsstruktur wie jene in Opferschutzzentren der Wie­ner Polizei und alle damit verbundenen Tools gibt es derzeit leider nur
in Wien, was sehr schade ist, denn es braucht eine derartige Reaktionskette in ganz Österreich, damit Betroffene wirklich nachhaltig ein Leben ohne
Gewalt leben können.

Das Wissen um Unterstützungsangebote durch die fortlaufende gesellschaftli­che Sensibilisierung zu dem Thema Gewalt kann oftmals dabei helfen,
sich aus einer jahrelangen Gewaltdynamik zu befreien. Dennoch bleibt der Schritt aus jeglicher Form von psychischer und physischer Gewalt ein unheimlich mutiger und starker. Daher ist auch der Ausbau von Schutzräumen, sicheren Zentren, psychologischer Betreuung unerlässlich für viele Betroffene. Es braucht eine lückenlose Begleitung von vielen Betroffenen auf ihrem Weg in ein friedliches Leben. Da haben wir eigentlich nur ein weiteres Angebot, aber eben nicht genug.

Die Einflussnahme auf unser gesellschaftliches Umdenken sollte zudem
ein Hauptthema sein. Was fehlt, ist eine langfristige Gesamtstrate­gie: einheitliche Kriterien für Hochrisikofälle, die Abwicklung von Fallkonfe­renzen und das Bewusstsein, dass häusliche Gewalt ein gesellschaftli­ches Problem ist, welches keine Privatsache darstellt.

Der Antrag ist teilweise sehr vage gehalten, dennoch ist jede Modifizierung, die eine Unterstützung auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben ist, zu begrü­ßen. Es bleibt aber hoffentlich nicht bei den vagen Zusagen. (Beifall bei Abgeord­neten der SPÖ sowie des Abg. Gödl.)

17.19


17.19.44

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet.
Damit ist diese Debatte geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel
und Eingang in 2565 der Beilagen.


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Wer dem seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zei­chen. (Abg. Steinacker: Unglaublich, dass die SPÖ nicht mitgeht!) – Das ist
mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. (Zwischenrufe der Abgeordneten Stein­acker und Michael Hammer.) – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „gesetzliche Veranke­rung von Gewaltambulanzen“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit,
er ist abgelehnt.

17.20.388. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 4031/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz geändert wird (2566 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir nun zum 8. Punkt der heutigen Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Christian Drobits. – Bitte.


17.21.15

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Bundesministerinnen! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und
Zuseher! Nun, bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Umsetzung eines Bundesgesetzes, mit dem das Datenschutzgesetz geändert werden kann. Voraussetzung dafür war ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes aus dem


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Jahr 2022, und zwar genau vom 14.12., als der Verfassungsgerichtshof
§ 9 dieses Datenschutzgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben hat. Er hat festgestellt, dass da eine Abwägung zu treffen sei, die entsprechend verhältnismäßig ist, um die Verfassungsmäßigkeit zu erreichen.

Nun, geschätzte Bundesministerin, wenn ich weiß, dass am 14.12.2022 das Er­kenntnis des Verfassungsgerichtshofes verkündet wurde und es dann
erst eineinhalb Jahre später, genau am 15. Mai, erstmalig einen Initiativantrag im Justizausschuss gab, dann denke ich mir: Das ist nicht der Parlamentaris­mus und die parlamentarische Demokratie, die man braucht, um rasch auf Er­kenntnisse des Verfassungsgerichtshofes zu reagieren. Dann kriegt man noch am 15.12. eine Gesetzesvorlage, einen Initiativantrag, in dem steht: redaktionel­le Änderungen, Anpassung an das Bundesministeriengesetz. Im Prinzip war das eine Trägerrakete, die am 29.12. seitens der Regierungsparteien gezündet worden ist, und auf einmal ist § 9 mit den Änderungen dagestanden.
Schließlich gab es dann am heutigen Tag noch die Abänderung des Abände­rungsantrages.

Liebe Kolleg:innen, vor allem Kollegin Steinacker und Kollegin Blimlin­ger, ich meine, es war alles sehr kurzfristig. Wir wurden sehr kurzfristig einge­bunden: Vor dem Justizausschuss wurde der Abänderungsantrag
um 16.10 Uhr am Vortag zugestellt, heute haben wir den nächsten Abände­rungsantrag sehr kurzfristig bekommen. Ich sage Ihnen offen und ehr­lich: So geht das nicht. So kann man nicht mit Oppositionsparteien umgehen. So kann man auch nicht ehrliche parlamentarische Demokratie pflegen.
(Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stefan.)

Ich habe aber gesehen, dass einer der Kritikpunkte aufgenommen worden ist. Es ist um den Verantwortlichkeitsbegriff gegangen. Frau Bundesministerin
Zadić hat mir heute bestätigt, dass das aufgrund der Kritik der SPÖ in den Abän­derungsantrag aufgenommen worden ist. Ich bedanke mich dafür. Leider
gibt es aber andere Punkte, wie die Beweislastumkehr, die weiterhin Druck auf die Redakteure macht. Es gibt weitere offene Punkte, wenn es um die


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Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes zum Redaktionsgeheimnis geht, aber auch darum, den Aufdeckerjournalismus weiterhin zu gewährleisten.

Auch in Fragen der Datensicherheit sind wir sicher nicht am letzten Punkt, des­halb ist auch unsere Einschätzung gleichgeblieben: Wir werden aufgrund
der schlechten Einbindung in die Gesetzgebung, aber auch weil wir sehen, dass das in dieser heiklen, komplexen Materie nicht weitreichend übernom­men worden ist, diesem Gesetz nicht zustimmen. Wir bleiben bei der Ableh­nung. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

17.24


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva
Blimlinger. – Bitte.


17.24.36

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Plenum, Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Ich finde es schon sehr bedauerlich. Ja, man hätte alles früher machen
können, aber da geht es um einen Grundrechtsausgleich, und der ist, wie ihr wisst, nicht der einfachste, weil es nämlich einerseits um den Daten­schutz und andererseits um das Redaktionsgeheimnis und die Pressefreiheit geht. Ich finde es halt ein bisschen – wie soll ich sagen? – eigenartig,
nur diese Versäumnisse ins Treffen zu führen und dann lieber die Redaktionen auszuliefern; denn nicht zuzustimmen bedeutet, wenn man das konse­quent zu Ende denkt, dass mit 1. Juli Ende ist; und das hieße, es gäbe kein Re­daktionsgeheimnis mehr. – So viel zum Thema, dass ihr für die Presse­freiheit eintretet. Das ist mit eurer Ablehnung verwirkt.

Ich wünsche mir sehr – und das kann, glaube ich, gelingen –, dass die anderen Parteien dem zustimmen, und möchte ein bisschen etwas dazu ausfüh­ren. Der Kollege hat es schon gesagt: Das – unter Anführungszeichen – „Medien­privileg“, das ja immer Thema war – das war ja auch ein bisschen eine


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Irreführung, muss man ehrlicherweise sagen –, wurde vom Verfassungsgerichts­hof aufgehoben. Der Grundgedanke dieses Erkenntnisses des Verfassungs­gerichtshofes war eben, wie man Datenschutz, Redaktionsgeheimnis
und Pressefreiheit als Grundrechte in Einklang bringt. Das ist eine höchst komplizierte Materie, und es war uns sehr wichtig, gemeinsam mit
den Ministerien die Stakeholder – insbesondere die Medien – miteinzubinden, ihre Expertisen einzuholen, ihre Befürchtungen und Ängste zu erfahren.
Wir sind, glaube ich, sehr froh darüber, dass wir mit den Stakeholdern, mit den Medienunternehmen zu einer guten Entwicklung gekommen sind,
die mittlerweile eigentlich von allen gelobt wird. Das freut mich besonders.

Wie ist das inhaltlich? – Es ist eine Neuregelung dieses Grundrechts­ausgleiches zwischen Meinungsäußerung, Informationsfreiheit, Datenschutz, Redaktionsgeheimnis und Pressefreiheit. Dieses Potpourri oder diesen
Strauß galt es sozusagen in eins zu kriegen. Der Investigativjournalismus wird geschützt. Ich verstehe nicht, warum das nicht im Interesse der SPÖ
ist – keine Ahnung, warum nicht. Es ist auch sehr wichtig, dass die Watchdog­funktion der Medien gestärkt wird. Es ist ja immer die Rede von der
vierten Säule in der Demokratie. Das finde ich immer ein bisschen schwierig, aber es geht schon darum, diese Säule oder diesen Bereich massiv
zu stärken und nicht weiter Angriffen auszusetzen.

Es gibt einen Umgehungsschutz für das Redaktionsgeheimnis, und es gibt unter­schiedliche datenschutzrechtliche Auskunftsrechte, und zwar vor und
nach der Veröffentlichung. Was erstmals angewendet werden wird, ist ein In-Camera-Verfahren, das speziell dafür gebaut ist. Es gab die Diskussion,
welche Behörde zuständig sein soll: Datenschutzbehörde oder KommAustria? Das ist nun die Datenschutzbehörde, weil es dort die größere Expertise
für den Datenschutz gibt.

Ich bringe wie angekündigt folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 339

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses über den Antrag 4031/A
der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutz­gesetz geändert wird (2566 d.B.) (TOP 8)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Berichts des Jus­tizausschusses (2566 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Z 3 (§ 9 Abs. 1) entfällt im Text des § 9 Abs. 1 erster Satz die Wort­folge „als Veranwortlicher“.

2. In Z 3 (§ 9 Abs. 1) lautet im Text des § 9 Abs. 1 Z 5 der letzte Satz „Das Recht auf Kopie (Art. 15 Abs. 3 DSGVO) ist ausgeschlossen.“.

*****

Das ist unser Abänderungsantrag.

Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass die von der Terrororganisation Hamas festgehaltenen Geiseln endlich freigelassen werden sollen. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.29

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses über den Antrag 4031/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 340

Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz geändert wird (2566 d.B.) (TOP 8)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Berichts des Justiz­ausschusses (2566 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Z 3 (§ 9 Abs. 1) entfällt im Text des § 9 Abs. 1 erster Satz die Wort­folge „als Veranwortlicher“.

2. In Z 3 (§ 9 Abs. 1) lautet im Text des § 9 Abs. 1 Z 5 der letzte Satz „Das Recht auf Kopie (Art. 15 Abs. 3 DSGVO) ist ausgeschlossen.“.

Begründung

Zu Z 1:

Die im Einleitungssatz des § 9 Abs. 1 enthaltene Wortfolge „als Verantwortlicher“ soll entfallen, um den Eindruck zu vermeiden, dass die hier genannten Personen (insbesondere Medienmitarbeiter und Arbeitnehmer eines Medienunternehmens oder Mediendienstes) selbst als Verantwortliche im Sinne des § 4 Z 7 der Verord­nung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung perso­nenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richt­linie 95/46/EG (DSGVO), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1 (DSGVO), festgelegt werden.

Der Verantwortliche einer Datenverarbeitung ist anhand der Kriterien des
Art. 4 Z 7 DSGVO zu bestimmen. Im Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 wird dies im Regelfall das Medienunternehmen bzw. der Mediendienst sein, für das oder
den die in Abs. 1 genannten Personen als unterstelltes Personal im Sinne des Art. 29 DSGVO tätig werden. Gleichzeitig sollen aber Kooperationsformen, in denen
zB selbständige Journalist:innen auf Basis eines Vertrags, jedoch ohne Weisungsbin­dung im Sinne des Art. 29 DSGVO mit einem Medienunternehmen oder


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Mediendienst kooperieren, nicht vom Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 ausge­schlossen werden. Eine konstitutive Festlegung von Medienunternehmen
bzw. Mediendiensten als Verantwortliche im Gesetz kommt nicht in Betracht, weil eine solche Festlegung nach Art. 4 Z 7 DSGVO nur zulässig ist, wenn die
Zwecke und Mittel der Verarbeitung im Gesetz vorgegeben werden, was vorliegend nicht angemessen erscheint, da die journalistische Tätigkeit dadurch erheb­lich beeinträchtigt würde.

Die in den Z 1 bis 13 des § 9 Abs. 1 zum Schutz der Meinungsäußerungs- und In­formationsfreiheit vorgesehenen Abweichungen und Ausnahmen von der
DSGVO und vom DSG beziehen sich grundsätzlich (abstrakt) auf den Verantwort­lichen als Träger der entsprechenden datenschutzrechtlichen Verpflichtun­gen. In Abs. 1 genannte Personen, die nicht selbst Verantwortlicher sind, unterliegen diesen Verpflichtungen von vornherein nicht, weshalb es insoweit auch keiner gleichartigen Abweichungen und Ausnahmen bedarf. Für das (datenschutzrechtliche) Redaktionsgeheimnis besteht mit § 31 Abs. 2 MedienG iVm § 9 Abs. 1 Z 1 ein umfassendes Umgehungsverbot.

Zu Z 2:

Die im letzten Satz des § 9 Abs. 1 Z 5 vorgesehene Ausnahme von Art. 15 Abs. 3 DSGVO soll dahingehend präzisiert werden, dass das in Art. 15 Abs. 3
DSGVO geregelte Recht auf Kopie ausgeschlossen ist. Art. 15 Abs. 3 DSGVO (das sogenannte „Recht auf Kopie“) gewährleistet kein über Art. 15 Abs. 1
DSGVO hinausgehendes Recht, sondern legt lediglich die praktischen Modalitäten für die Erfüllung der Verpflichtung des Verantwortlichen, nämlich die Form, in
der die Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erteilen ist, fest (vgl. EuGH 4.5.2023, Rs. C 487/21, Österreichische Datenschutzbehörde
und CRIF, Rn. 31 f.). Aufgrund des ausdrücklichen Ausschlusses des Rechts auf Kopie muss der Verantwortliche bei der Erteilung von Auskünften nach Maßgabe
des § 9 Abs. 1 Z 5 iVm Art. 15 Abs. 1 DSGVO der betroffenen Person keine Kopie zur Verfügung stellen, sondern lediglich die allgemeinen Vorgaben des Art. 12
DSGVO (insbesondere Übermittlung „in präziser, transparenter, verständlicher und


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leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ gemäß Art. 12 Abs. 1 DSGVO) beachten.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Stefan. – Bitte.


17.29.17

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Wir haben im Ausschuss gegen
diesen Antrag gestimmt. Für uns war auch das große Problem, wie mit diesem Antrag vorgegangen wurde.

Herr Kollege Drobits hat das bereits sehr schön geschildert. Wir haben
vorläufig einmal gar nichts bekommen, am Tag vor dem Ausschuss um 16 Uhr dann einen Abänderungsantrag über den eigentlichen Antrag. Und
wie Frau Kollegin Blimlinger gerade gesagt hat: Es geht ja um nichts Geringeres als um die Abwägung von Grundrechten.

Es geht um die Abwägung von Grundrechten – Sie haben es ja gesagt –,
den Ausgleich von Datenschutz, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Redaktionsge­heimnis. Das ist ja nicht so etwas Einfaches, was man einfach von einem
auf den anderen Tag beschließt, vor allem wenn das ganze Thema bereits ein­einhalb Jahre im Raum steht. Diese Vorgangsweise ist einmal grundle­gend abzulehnen. (Abg. Steinacker: Ja, ich hab’ mich aber auch dafür entschul­digt!) – Ja, „entschuldigt“ ist schön, ich freue mich auch, wenn ihr
euch entschuldigt (Abg. Steinacker: Na, du weißt genau, das ist schwierig! Ich will das auch einmal sagen!), das ist ja das Mindeste. Es ist aber trotzdem
keine ordentliche Vorgangsweise. Wir wollen ja etwas beschließen, was gut ist (Zwischenruf bei der ÖVP), und wir haben festgestellt – das konnten wir
jetzt eben noch prüfen –, dass in diesem Entwurf einige Ungereimtheiten sind.


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Es sind unbestimmte Begriffe, die dann dazu führen, dass im Nachhinein
erst recht Rechtsunsicherheit entsteht, dass man im Gesetz dann in Wirklichkeit die Entscheidung, wie das zu verstehen ist, an die Justiz auslagert. Zum
Beispiel Betroffene, die ein Auskunftsbegehren stellen können: Was ist ein Be­troffener? – Das ist völlig unklar. Oder das Thema Serie, wenn etwas in
einer Serie verwendet wird: Was ist diese Serie? Was heißt das jetzt? Darf ich erst dann, wenn die Serie beendet ist, das Auskunftsbegehren stellen?
Wie ist das zu verstehen?

Das heißt, es gibt da einige Unklarheiten, ein paar andere sind auch noch vor­handen, sind auch schon angesprochen worden, daher war unsere Meinung, dass man das auch ruhig einen Monat später im Ausschuss hätte debattieren können. Dann hätten wir das am Tisch liegen gehabt, man hätte das vielleicht auch noch begutachten oder zumindest weiter aufklären und
darüber diskutieren können. Das wäre die seriöse Vorgangsweise gewesen. Wir stellen daher heute auch einen Rückverweisungsantrag an den
Justizausschuss.

Ich stelle hiermit also den Antrag, dass dieser Gesetzesvorschlag an den Justiz­ausschuss zurückverwiesen wird, damit wir in Ruhe noch darüber debat­tieren können. Wir können ihn dann im Juli beschließen, falls alles ausgeräumt ist. Sollte das heute nicht der Fall sein, dem Rückverweisungsantrag
nicht zugestimmt werden, dann stimmen wir gegen den Gesetzesantrag.

Was ich nicht vergessen wollte: Ich begrüße hier eine Bezirksgruppe, und zwar die FPÖ-Bezirksgruppe Bruck an der Leitha unter der Führung von Vize­bürgermeister Markus Keprt. Herzlich willkommen bei uns im Hohen Haus! (Bei­fall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

In diesem Sinne: Bitte stimmen Sie dem Rückverweisungsantrag zu, dann
können wir das in Ruhe debattieren und dann können wir auch diesen Ausgleich von Grundrechten in Ruhe debattieren. (Beifall bei der FPÖ.)

17.32



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 344

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Corinna Scharzenberger. – Bitte.


17.32.39

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Hohes Haus! Eines vorweg, wir haben
das auch schon gehört: Dieser vorliegende Gesetzesvorschlag ist deswegen zustande gekommen, weil wir auf ein Erkenntnis des Verfassungsge­richtshofes reagieren. Wir ändern damit das Datenschutzgesetz und in weiterer Folge auch das Medienprivileg.

Ja, Herr Kollege Drobits und auch Herr Kollege Stefan, ganz verstehe
ich Ihre Argumentation nicht. (Ruf: Macht nichts!) Sie haben zwar zu Recht ange­führt, dass die Zeit sehr knapp war, um diesen Antrag zu lesen. Ich bin
trotzdem der Meinung, dass die Zeit bis heute dennoch ausreichend war, diesen Antrag zu lesen und auch rechtlich zu beurteilen.

Herr Kollege Drobits, all die Punkte, die Sie in der Argumentation genannt haben, kann ich deshalb nicht nachvollziehen, weil wir diesen Punkten in diesem Gesetzesvorschlag gerecht werden. Sie werden das hören, ich werde in
meiner Rede auf diese Punkte auch noch genau eingehen. Also vielleicht kann ich zumindest Sie noch davon überzeugen, heute doch mitzustimmen.

Sie alle wissen, dass zentrale Grundbausteine unserer Demokratie,
unserer Verfassung Kommunikationsgrundrechte sind: die Freiheit, eigene Meinungen zu bilden, zu äußern, Nachrichten zu empfangen, weiterzugeben, der gelebte Austausch von Informationen und Meinungen. Gleichermaßen
ist es aber unsere Aufgabe, die personenbezogenen Daten unserer Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Dieses Recht auf Datenschutz beinhaltet unter
anderem die Geheimhaltung der personenbezogenen Daten, und das kann somit oft in Widerspruch zu den Kommunikationsgrundrechten stehen.

Aus rechtlicher Sicht muss es uns also gelingen, den verfassungsrechtlichen Spagat zu schaffen, dass auf der einen Seite die Journalisten ihre Arbeit machen


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können, indem wir für sie Ausnahmeregelungen betreffend die Datenschutz-Grundverordnung beziehungsweise das Datenschutzgesetz im Sinne eines soge­nannten Medienprivilegs schaffen, auf der anderen Seite Medienunter­nehmen aber nicht pauschal von der Pflicht ausgenommen werden, den Daten­schutz zu befolgen.

Kernbausteine dieses Medienprivilegs, wie es uns jetzt vorliegt, sind
die umfassende Gewährleistung des Quellenschutzes und die Garantie, dass das Redaktionsgeheimnis unangetastet bleibt. Für uns ist klar, Herr Kollege
Drobits, dass Investigativjournalismus auch weiterhin uneingeschränkt möglich sein muss und keinesfalls von datenschutzrechtlichen Vorgaben unter­laufen werden kann. Wir wollen damit die Position der Medien als Public Watch­dogs in unserer Gesellschaft stärken, denn unabhängiger, freier Journalis­mus stellt nämlich unsere Demokratie sicher.

Nicht nur klassische Medien sind mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf geschützt, sondern es gibt auch Erleichterungen für journalistische Tätigkeiten außerhalb von Medienunternehmen und Mediendiensten, das heißt,
auch Bürgerinnen-, Bürgerjournalismus soll davon profitieren. Auch da gibt es erstmals datenschutzrechtliche Erleichterungen.

Verbesserungen betreffen auch die datenschutzrechtliche Auskunftspflicht. Man trennt jetzt die Zeit vor und nach der Veröffentlichung von Artikeln und Beiträgen. Vorher ist die Auskunftspflicht zur Gänze ausgeschlossen, nach der Veröffentlichung steht das Auskunftsrecht in Bezug auf personenbezo­gene Daten, die der Veröffentlichung zugrunde liegen, aber sehr wohl zu. Es gab ein bisschen die Sorge, dass dann die Gefahr der Massenanfragen be­steht. Dieser Sorge sind wir nähergetreten und haben eine Lösung dafür gefun­den, indem wir sagen, dass diese Anfragen auch individuell begründet
sein müssen. Man muss persönlich betroffen sein und eine Gebühr, ein Entgelt von 9 Euro begleichen.


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Mit dieser Neuregelung des Medienprivilegs kommen wir also unserer Verantwortung als Gesetzgeber nach. Wir sorgen für einen gebotenen Interes­senausgleich zwischen dem Schutz der personenbezogenen Daten und
dem Schutz der Quellen für Journalistinnen und Journalisten.

Wir stehen für einen unabhängigen, freien Journalismus. Wir sperren die Jour­nalisten nicht – wie die FPÖ es tut – aus. Ich bitte Sie um Zustimmung. –
Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.37


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.


17.37.16

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuse­her! Wir diskutieren heute über die Novelle des Datenschutzgesetzes. Warum reden wir heute darüber? – Wir reden darüber, weil der Verfassungsge­richtshof das sogenannte Medienprivileg, also die Ausnahme der Medienunter­nehmer aus der DSGVO, aus der Datenschutz-Grundverordnung, aufge­hoben hat.

Infolgedessen standen wir also vor einer nicht unerheblichen Herausforderung, nämlich einerseits die neuen datenschutzrechtlichen Erfordernisse, die
der Verfassungsgerichtshof aufgestellt hat, zu erfüllen, gleichzeitig aber die Presse- und Informationsfreiheit vor Einschränkungen zu schützen. Wir mussten daher die verschiedenen, sehr wichtigen Grundrechte abwägen und eine
Balance finden. Das ist kein einfaches Unterfangen, denn es geht letzten Endes um den Ausgleich der Interessen: jedes Einzelnen an Datenschutz und der Allgemeinheit sowie der Medienunternehmer am Schutz des Rechts
auf Meinungsäußerungsfreiheit.

Es wurde in den Reden zuvor schon mehrfach gesagt: Die Medien haben in einer Demokratie eine sehr wichtige Rolle. Als Public Watchdogs leisten sie als


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vierte Gewalt im Staat einen wichtigen Beitrag zu den sogenannten Checks and Balances. Sie garantieren mit diesen Checks and Balances, dass wir in einer offenen Gesellschaft leben können, was unser Land letzten Endes ausmacht. Die Funktion der Medien als Public Watchdogs ist unverzichtbar und muss
natürlich durch uns als Regierung und den Gesetzgeber geschützt werden. Es war mir als Justizministerin und der Frau Medienministerin besonders
wichtig und ein besonderes Anliegen, diesen Entwurf so auszugestalten, dass die beiden Interessen einen guten Ausgleich finden. (Beifall bei den Grünen
und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Grundlage für mediale Kontrolle ist letzten Endes auch die journalistische Recherche, insbesondere die investigative Recherche und der
investigative Journalismus.

Damit das möglich ist, braucht es natürlich einen starken Redaktionsschutz und einen umfangreichen Quellenschutz, damit sich auch betroffene Men­schen an die Medien wenden können, ihnen Sachen verraten können, ohne Sorge zu haben, dass die Quelle offenbart wird. Daher müssen zu jeder Zeit der Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis gewährleistet sein.

Aus diesem Grund haben wir jetzt ein neues Kriterium eingeführt, nämlich
das sogenannte datenschutzrechtliche Redaktionsgeheimnis, das sogar weiter geht als das – unter Anführungszeichen – „normale“ Redaktionsgeheimnis,
weil es mit einem effektiven Umgehungsschutz ausgestattet ist.

Die Verantwortlichen sind damit gegenüber Behörden oder datenschutzrechtlich Betroffenen und Dritten nicht zur Offenlegung von Informationen ver­pflichtet, die dem Schutz des Redaktionsgeheimnisses unterliegen. Das ist ganz wichtig, denn das Redaktionsgeheimnis gilt in unserem Entwurf letzten
Endes absolut.

Eine Sache möchte ich noch einmal erwähnen, sie wurde auch schon von Abge­ordneten erwähnt: Wir haben natürlich auch dafür gesorgt, dass die Be-


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troffenenrechte einen guten Ausgleich finden, weil wir eine zeitliche Differen­zierung getroffen haben. Das hat uns der Verfassungsgerichtshof erlaubt,
weil der Verfassungsgerichtshof gesagt hat, eine zeitliche Differenzierung könne man treffen. Daher haben wir die zeitliche Differenzierung so ausgestaltet,
dass in der Phase vor der Veröffentlichung sämtliche Auskunftsrechte ausgeschlossen sind, weil in dieser besonderen journalistischen Phase der Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit jedenfalls Vorrang genießt. Nach der Ver­öffentlichung des Artikels gibt es natürlich gewisse Auskunftsrechte, wobei es letzten Endes auch gewisse Schutzmechanismen gibt.

Darüber hinaus – das möchte ich auch noch einmal erwähnen – haben
wir erstmals eine eigene Regelung für sogenannte Bürger:innenjournalist:innen geschaffen. Das ist ein absolutes Novum und ein entscheidender Beitrag
zu einem modernen Rechtsrahmen für diesen immer wichtiger werdenden Be­reich in unserer Gesellschaft.

Sie sehen, die Materie ist komplex. Sie sehen, es war kein einfaches Unter­fangen, diesen Entwurf zu erarbeiten. Daher haben wir wirklich zahl­reiche Gespräche geführt, mit Stakeholderinnen, mit Stakeholdern, mit Medien­häusern, Journalistinnen und Journalisten, aber auch mit Professor:innen, Datenschützer:innen, Rechtsanwält:innen. An dieser Stelle möchte ich mich noch bei allen Beteiligten bedanken, die über Monate hinweg in einem intensi­ven und stets konstruktiven Austausch mit uns gestanden sind,
denn nur so konnte eine gute, ausgeglichene Regelung gefunden werden.
(Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ja, ich möchte der Opposition die Kritik ja auch zugestehen: Auch ich hätte mir gewünscht, dass wir mehr Zeit gehabt hätten, damit wir das in einem längeren Begutachtungsverfahren auch begutachten lassen, denn das ist der Anspruch, den ich auch an mich selbst habe. Die meisten meiner Ge­setze oder Gesetze des Justizministeriums haben wir mit einem ordentlichen Begutachtungsverfahren gemacht. In diesem speziellen Fall war diese grundrechtliche Abwägung einfach sehr, sehr komplex, und es war uns sehr


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wichtig, mit vielen, vielen Menschen in Kontakt zu treten und einen
guten Ausgleich zu finden. Nur so konnte dann letzten Endes eine wirklich ausgewogene und umsichtige Regelung gefunden werden, die die Pressefreiheit schützt, den Investigativjournalismus schützt und die datenschutzrechtli­chen Erfordernisse des Verfassungsgerichtshofes erfüllt. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.43


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Muna Duzdar
zu Wort. – Bitte.


17.44.01

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Frau Präsidentin! Frauen Ministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist noch nicht lange her, dass die Organisation Reporter ohne Grenzen Alarm geschlagen hat, weil Österreich im internationalen Ranking für Pressefreiheit total abgerutscht – oder sagen
wir: abgestürzt – ist, nämlich auf Platz 32.

Die Gründe dafür waren verschiedene, aber eines steht fest: Journalisten und Journalistinnen stehen in Österreich zunehmend unter Druck. Es gibt
physische Angriffe auf Journalisten, es gibt Einschüchterungsversuche gegen Journalisten, zum Beispiel mittels Slapp-Klagen, und diese Angriffe
auf den unabhängigen Journalismus gehen in Österreich ungebrochen weiter.

Sie gehen aber nicht nur von den Freiheitlichen aus, denen ja die Presse­freiheit kein großes Anliegen ist, sondern sie gehen auch von einer Regierungs­partei aus. Das kann ich nicht ganz ausklammern, denn vor nicht langer
Zeit hat auch Verfassungsministerin Edtstadler noch mit dem Zitierverbot für Journalisten aus den Ermittlungsakten aufhorchen lassen. Wenn das
gekommen wäre, wäre das wirklich eine Bedrohung für den investigativen Journalismus gewesen. Ich bin sehr froh, dass Sie in dieser Frage zurückgerudert sind.


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Auch der Gesetzesantrag, der uns heute vorliegt, ist nach Meinung der Sozialdemokratischen Partei aber weit davon entfernt, eine gute Grundlage zu schaffen, um das Redaktionsgeheimnis ausreichend zu schützen.

Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und der ÖVP: Es geht nicht nur um Formalitäten. Es geht nicht nur darum, dass wir diese Re­gierungsvorlage so kurzfristig bekommen haben, es geht natürlich auch um die inhaltliche Ausgestaltung. Sie haben zwar richtig gesagt, dass die wich­tige Funktion der Medien auch darin besteht, dem Staat auf die
Finger zu schauen und auch Missstände aufzudecken, aber gerade mit diesem Gesetzesantrag ist das nicht gewährleistet.

Wenn Sie uns nicht glauben, so fragen Sie doch die betroffene Berufs­gruppe, nämlich die Journalisten und Journalistinnen. Die werden nämlich mit einem doch komplexeren Ansatz zwischen den Anforderungen des Datenschutzes und der Wahrung des Redaktionsgeheimnisses aufgerieben.

Ich zitiere den ORF-Journalisten Martin Thür, der es neulich wirklich
auf den Punkt gebracht hat, indem er gesagt hat: „Ab 1. Juli wird es für inves­tigative Arbeit – im besten Fall – mühsamer, im schlechtesten unge­mütlich“. Daher ist unserer Meinung nach dieser Grundrechtsausgleich, den Sie erwähnt haben, eben nicht gegeben, und deswegen werden wir auch
nicht zustimmen.

Wir brauchen, werte Kolleginnen und Kollegen, nicht weniger kritischen Jour­nalismus, sondern wir brauchen mehr davon. Es muss entschiedener
gegen diese negativen Entwicklungen, die wir auch in den sozialen Medien sehen, gegen Fakenews und Hetze vorgegangen werden. Diese Entwicklungen sind brandgefährlich und zerstören langfristig auch unseren gesellschaftli­chen Zusammenhalt und die politische Kultur in unserem Land.


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Daher sagen wir abschließend: Wer Demokratie stärken will, der muss kritischen Journalismus stärken, und mit diesem Gesetzesantrag ist das unserer Mei­nung nach nicht gewährleistet. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

17.47


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Susanne Raab zu Wort gemeldet. – Bitte.


17.47.29

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Werte Abgeordnete! Werte
Zuseherinnen und Zuseher! Ich bin ganz einfach anderer Meinung als meine Vorrednerin.

Wird es ein Stück weit mühsamer? – Ja, das ist richtig. Bisher hat es eine Vollausnahme für Medien von der DSGVO gegeben. Das heißt, die Medien sind einfach nicht unter die DSGVO gefallen, sie war für die Medien nicht an­wendbar, hat nicht gegolten.

Dann hat der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis festgestellt, dass das verfassungswidrig ist und dass die DSGVO eben auch für Medien an­wendbar sein muss. Das heißt, das haben wir uns einmal grundsätzlich nicht ausgesucht, sondern das ist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichts­hofes. Wenn jetzt ein Journalist sagt, es wird mühsamer, dann muss ich dahin gehend zustimmen, weil es vorhin eben eine Vollausnahme war und
diese nun nicht mehr anwendbar ist.

Wir haben uns selbstverständlich auch in ganz wichtiger Zusammenarbeit mit den österreichischen Medienvertreterinnen und -vertretern mehr als
redlich bemüht, dass wir einen umfassenden Schutz des Redaktionsgeheimnisses in diese Grundrechtsabwägung mit hineinnehmen, dass wir es sogar als datenschutzrechtliches Redaktionsgeheimnis erweitern, damit der Quellenschutz gewährleistet ist.


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Mir war es ganz wichtig, dass wir auch den Missbrauchsschutz, insbeson­dere was Massenanfragen betrifft, genau im Auge haben, weil diese Massenanfragen –teilweise KI-generiert, teilweise auch von Dritten getrieben – natürlich auch gerade für die Redaktionen eine enorme Belastung sind.

Wir haben uns natürlich auch in Abstimmung mit den Medien überlegt, dass es vernünftig ist, das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht zeitlich zu differenzieren, nämlich vor und nach Veröffentlichung und Berichterstattung. Das heißt, vor Erscheinen eines Artikels oder eines Beitrages wird die­ses Auskunftsrecht einmal zur Gänze ausgeschlossen und nach Veröffentlichung sind Auskünfte in Bezug auf personenbezogene Daten auch möglich.

Allerdings gelten auch da Schutzmechanismen wie zum Beispiel der Schutz des Redaktionsgeheimnisses und der Quellenschutz.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass die
Neuregelung zum Medienprivileg den Journalistinnen und Journalisten in Öster­reich ihre Arbeit, ihre wertvolle Arbeit weiterhin ermöglicht. Kritischer
und qualitätsvoller Journalismus ist – und da sind wir uns ja alle einig – eine Grundvoraussetzung für eine unabhängige Medienlandschaft und
sohin für unsere Demokratie, daher auch der Gesetzentwurf und der heutige Antrag. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.50


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Henrike Brand­stötter. – Bitte.


17.50.33

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Frau Präsidentin! Werte Bundesministerinnen! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und auch zu Hause! Stellen Sie sich einmal vor, Sie sind als Bürgerin, als Bürger bass erstaunt, weil Sie Ihre Visitenkarte auf der
Website eines Medienunternehmens finden, und zwar ungeschwärzt, im Kontext einer Hausdurchsuchung. So ist es einem Österreicher passiert. Er fand


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das nicht wahnsinnig lustig und hat dann den sehr aufwendigen und langwieri­gen Rechtsweg beschritten – und vor eineinhalb Jahren hat der Verfas­sungsgerichtshof dann festgestellt: Ja, das Medienprivileg, das eben die Medien von der Datenschutz-Grundverordnung ausnimmt, muss überarbeitet
werden.

Das Medienprivileg, meine Damen und Herren, ist ein rechtliches Konzept, das Journalistinnen und Journalisten bestimmte Rechte gewährt, damit diese
auch ihre Arbeit ausüben können, aber es stellt faktisch auch eine Ausnahme vom Datenschutzrecht dar.

Nun ist es so, dass Journalismus ohne Nutzung von personenbezogenen Daten nicht möglich ist, aber im österreichischen Datenschutzgesetz sind diver­se Ausnahmen dann doch sehr weit gegangen, und deshalb hat man das jetzt repariert, weil man auch sagte, dass diese pauschale Ausnahme wiede­rum dem Grundrecht auf Datenschutz widerspricht, das ja auch Bürgerinnen und Bürger haben. Und in diesem Spannungsfeld – Pressefreiheit auf der einen
Seite und Bürgerrechte auf der anderen Seite – ist es wichtig, einen Kompromiss zu finden. Das ist nicht einfach, und das Gesetz, das wir heute beschließen,
ist auch ein Kompromiss.

Die Pressefreiheit ist aber an ganz anderer Stelle in Gefahr, und da
muss man auch gar nicht weit schauen: Ich sehe die FPÖ hier vorne, die Main­streammedien beschimpft, von Systemmedien spricht, sie verachtet,
keine kritischen Fragen mag, keine Hintergrundchecks mag, keine Faktenchecks mag. Was die FPÖ hingegen mag, ist, wenn sich Weltverschwörer und Demokratieverächter bei ihnen aufgehoben und verstanden fühlen. (Abg. Stefan: Sehr seriös! Sehr seriös!) Das wird auch offensichtlich, wenn zum Bei­spiel Parteiobmann Herbert Kickl die Teilnahme am „Bürgerforum“ von Puls 24 verweigert, wenn die Auslandspresse am Wahlabend am Sonntag von
der Berichterstattung direkt bei der FPÖ ausgeschlossen wird, wenn dem Nach­richtenmagazin „Profil“ der Zutritt zum Pressezentrum der FPÖ verweigert
wird, wenn ständig Drohungen gegen den ORF ausgestoßen werden


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und man zugleich munter Schwurbelkanäle auf Kosten aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler finanziert. Diese Produkte werden mit unser aller
Geld finanziert. (Abg. Stefan: Im Gegensatz zu den anderen, oder?) Das ist die wahre Gefahr. (Abg. Stefan: Alle werden vom Steuergeld finanziert, was
Sie ganz locker beschließen! Zig Millionen beschließen Sie!)
Dieses ständige Run­terdodeln von Medien, das Schlechtmachen, das Diskreditieren von
Medien, das ist die Gefahr – nicht die Reparatur eines Gesetzes. (Beifall bei
den NEOS.)

Natürlich müssen Recherche und Investigativjournalismus geschützt werden. Natürlich müssen Medien auch personenbezogene Daten verarbeiten
können, ohne zuvor um Erlaubnis zu fragen. Das ist entscheidend für eine freie und unabhängige Berichterstattung, das ist eine wesentliche Säule
unserer Demokratie. Das Aufdecken von Missständen kommt ja letztendlich der Öffentlichkeit zugute. Es muss aber eben auch sichergestellt werden,
dass die persönlichen Daten von Bürgerinnen und Bürgern auch bei journalis­tischen Recherchen geschützt sind, und deshalb gibt es heute, auch
wenn der Prozess, der Weg, wie wir zu diesem Gesetz gekommen sind, nicht optimal war, eine Zustimmung von unserer Seite. (Beifall bei den NEOS.)

17.54


17.54.22

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung.

Es liegt ein Rückverweisungsantrag des Abgeordneten Harald Stefan vor. Ich las­se daher sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf in 2566 der
Beilagen nochmals an den Justizausschuss zu verweisen.

Ich ersuche jene Mitglieder, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist die Minderheit, der Rückverweisungsantrag ist abgelehnt.


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Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2566 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Steinacker, Blimlinger, Kolleginnen und
Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betrof­fenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten
Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Steinacker, Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 3 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. –
Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

17.56.039. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Justiz über die in den Jahren 2014 bis 2021 erteilten Weisungen, nachdem das
der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-1087/2564 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zum 9. Punkt unserer heutigen Tagesordnung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 356

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Herr Abgeordneter Schrangl, Sie sind schon hier, Sie gelangen zu Wort. – Bitte. (Abg. Leichtfried: Sehr flott!)


17.56.36

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Frau Präsidentin, ich hätte noch auf Sie gewartet; alles gut, ich habe mich nur einmal hergerichtet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren im Haus, Zuseher zu Hause und hier auf der Galerie! Wir diskutieren jetzt über den Bericht der Justizministerin
über die von ihr erteilten Weisungen an die untergeordneten Behörden, die Staatsanwaltschaften, in den Jahren 2014 bis 2021, kurz: Weisungs­bericht. Warum kommt erst jetzt dieser Bericht? – Es geht darum, dass natürlich alle Verfahren abgeschlossen sein müssen, bevor sie im Weisungsbericht erwähnt werden können.

Man hat eindeutig gesehen, dass dieses System funktioniert, und es ist ja auch ganz toll. Die Justizministerin hat das ja auch schon gefeiert und zu Recht gefeiert. Die Europäische Kommission gibt alljährlich ein Justizbarometer heraus und da ist herausgekommen, dass die österreichische Justiz in der Euro­päischen Union am dritten Platz ist. Dieses Justizbarometer liefert vergleichbare Daten zur Unabhängigkeit der Justiz, zur Effizienz, zur Zugänglichkeit und
zur Digitalisierung.

Wenn wir von der Digitalisierung der Justiz sprechen, dann soll auch nicht uner­wähnt bleiben, dass die österreichische Justiz bei der Digitalisierung ganz
vorne dabei ist. Die Einführung der elektronischen Beglaubigung, die Einführung des elektronischen Notariatsakts war ein voller Erfolg, auch so, wie es durchgeführt worden ist, auch deshalb, weil man es geschafft hat, die Geldwä­sche mit zu umfassen, indem man das gemeinsam mit den Notaren macht
und nicht einfach frei im Internet – so, wie das vielleicht andere Länder machen. Wir in Österreich machen das über das gute und gelebte System des
Notariats, so kann man die Geldwäsche auch mitnehmen, und das ist wirklich ein


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Vorbild für ganz Europa. Auch die Digitalisierung des Firmenbuchs und des Grundbuchs ist ein Vorbild an Rechtssicherheit und Publizität.

Man sieht daran auch, dass dieses System funktioniert, dass die Weisungsspitze durch die Justizministerin funktioniert und dass man kein zweites mono­kratisches Organ einer Bundesstaatsanwaltschaft braucht.

Es wurde ja in den letzten Jahren auch viel gemacht: Es wurde der Weisungsrat eingerichtet, es wurden die Berichtspflichten eingeschränkt. Es wurde in
der Vergangenheit auch immer wieder von der Schönheit der österreichischen Verfassung gesprochen, und ich glaube, wir haben gesehen, dass dieses
System funktioniert. Wir haben von der Europäischen Union das Gütesiegel drittbeste unabhängige Justiz in Europa bekommen, daher wäre ich
sehr vorsichtig mit Änderungen und würde kein weiteres monokratisches Organ – wie auch immer man es nennt: Generalstaatsanwaltschaft, Bundesstaatsanwaltschaft – in Österreich einführen. Die parlamentarische Kontrolle der Justizministerin funktioniert. – Danke schön.
(Beifall bei der FPÖ.)

17.59


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Fürlinger. – Bitte.


17.59.56

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Jetzt haben wir schon Lob bekom­men, das ist ja wunderbar.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wir diskutieren heute den Weisungsbericht 2021 des Justizministeriums. Es besteht für Anklagebehörden, für Staatsanwälte eine Berichtspflicht an die vorge­setzten Organe und es ist für die Bundesministerin für Justiz die Möglichkeit gegeben, in solch einem Akt eine Weisung zu erteilen – eine Weisung,
ob jemand angeklagt wird oder ob ein Verfahren eingestellt wird oder ob Er­mittlungsergebnisse noch ergänzt werden müssen.


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Dieser Weisungsbericht kommt dann im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle in transparenter Form ins Parlament, sodass wir Abgeordnete prüfen können, ob dieses Weisungsrecht missbräuchlich verwendet worden ist
und ob die Verfahren ordentlich abgelaufen sind. So war es auch in diesem Fall. Wir haben ein völlig transparentes System. Gegenstand dieses Berich­tes sind 2021 abgeschlossene Akten, in denen eine Weisung erteilt worden ist.

Meine Damen und Herren, dieser Bericht hat zum Teil aber auch ein
bisschen historischen Charakter, weil Akten drinnen sind, deren Ermittlungs­verfahren 2014 eröffnet worden sind und die 2021 abgeschlossen
wurden. Ich glaube, wir werden da etwas nachschärfen müssen, denn wir sollten nicht allzu viel in der Historie graben. Wenn heute, 2024, ein Verfahren diskutiert wird, das 2014 eröffnet worden ist, dann haben wir bei der Verfah­rensdauer, nämlich bei der Verfahrensdauer im Ermittlungsverfahren,
ein kleines Problem. Es kann nicht sein, dass ein möglicher Täter, ein möglicher Beschuldigter sieben Jahre – sieben Jahre, meine Damen und Herren! –
warten muss, um zu wissen, ob gegen ihn Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird.

Um genau dies zu vermeiden, gab es 2008 eine Strafprozessreform,
die in diesem Haus beschlossen worden ist, bei der ganz klar festgelegt worden ist, dass die Höchstdauer drei Jahre beträgt und dass unter gewissen Umständen eine Verlängerung um zwei Jahre möglich ist. Jedenfalls hat ein Be­schuldigter, ein Verdächtiger die Möglichkeit, Anträge zu stellen, dass
ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wird. Da kommen wir an ein Problem, dass Teile der Verfolgungsbehörden, aber auch Teile der Justiz und der Rechtsprechung diese Dreijahresfrist des § 108a StPO offenbar eher als unverbindliche Empfehlung denn als von uns gewollte gesetzliche Begrenzung betrachten.

Ich glaube daher, dass wir einen klaren Auftrag haben, hier gesetzlich nachzuschärfen, klarzulegen, dass das nicht unverbindlich gemeint war, dass es für jemanden, der in einem Verfahren hängt, nicht zumutbar ist, fünf Jahre,


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sechs Jahre, sieben Jahre zu warten. Da brauchen wir auch nicht darüber zu re­den, dass beim Leitverfahren, das zurzeit beim Obersten Gerichtshof ist,
der Tatzeitraum 20 Jahre her ist.

Meine Damen und Herren, wir haben eine funktionierende Justiz, aber solche Ausreißer, wie sie da passieren, müssen wenn nötig auch gesetzlich ein­gefangen werden.

Das System per se, meine Damen und Herren, funktioniert, es ist transparent, es unterliegt der parlamentarischen Kontrolle. Ich glaube nicht, dass wir
etwas anderes brauchen, und so, wie es ist, soll es auch bleiben. (Beifall bei
der ÖVP.)

18.03


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jörg Leicht­fried. – Bitte.


18.04.01

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich in meinem Redebeitrag mit einem Teilbe­reich dieses Berichts befassen, der relativ spannend ist, wenn man die Gesamt­umstände berücksichtigt.

Es war der 4. Mai dieses Jahres, als Herr Kickl auf Facebook gepostet und gemeint hat, die FPÖ sei die einzige Partei für Glaubwürdigkeit und Geradlinig­keit. (Beifall bei der FPÖ.) Was für eine Scharade ist das? Was für ein Un­fug ist das, geschätzte Damen und Herren? Weil: Im Gegensatz zu Herrn Kickl sind wir es, die für Transparenz und Aufklärung und gegen Spaltung,
gegen Hass, gegen Hetze und gegen Vertuschung stehen. Sie sind das alles nicht, Sie sind das Gegenteil, geschätzte Damen und Herren von der FPÖ!
(Beifall bei der SPÖ.)


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Wenn Sie behaupten, Sie sind so geradlinig, glaubwürdig, möchte ich Sie fragen: Fällt Ihnen etwas zur Agentur Ideenschmiede ein? Fällt Ihnen dazu etwas
ein, geschätzte Damen und Herren von der FPÖ? (Abg. Stefan: Ja, dass das längst abgeschlossen ist!) Fällt Ihnen etwas zu Geheimverträgen im Wert von
ungefähr 100 000 Euro ein? (Abg. Stefan: Geh bitte! Das ist doch längst abge­schlossen!)  Der Herr Kollege sagt: „Geh bitte!“ Na dann helfe ich
gerne weiter: Die Agentur Ideenschmiede hat so manche FPÖ-Wahlkämpfe betreut. Wer ist denn damals Miteigentümer gewesen? Wissen wir
das? – Miteigentümer war der damalige FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl.

Was hat der „Falter“ 2015 aufgedeckt? (Abg. Stefan: 2015 schon? Das
ist ja topaktuell!) 
– Dieser Herbert Kickl, dieser damalige FPÖ-Generalsekretär, soll über die FPÖ-nahe Werbeagentur Ideenschmiede massiv Provisionen
aus Regierungsinseraten an die FPÖ weitergeleitet haben. (Abg. Stefan: Das ist ein superaktuelles Thema!) Das ist Korruption, geschätzte Damen und
Herren! Das ist nicht glaubwürdig, nicht geradlinig, das ist korrupt, einfach korrupt – und das ist die FPÖ! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lukas Hammer. – Abg. Stefan: Wieso ist es dann nicht strafbar? Ist es vielleicht einge­stellt worden?) – Zum Thema Strafbarkeit kommen wir noch, Herr Kollege.

Was ist mit dem – unter Anführungszeichen – „streng vertraulichen“ Treuhandvertrag, der in einer Grazer Notariatskanzlei abgeschlossen wurde? Thomas Sila und Herr Kickl hatten nämlich einen geheimen Deal zu be­glaubigen – so viel wieder zur Transparenz bei der FPÖ. Die Abmachung: Her­bert Kickl gehört die Hälfte der Ideenschmiede, er möchte aber nicht ins Firmenbuch. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) – Ja, was ist denn da mit Transparenz wieder einmal? Das ist nicht transparent, da hat man die Absicht, etwas zu verschleiern. Das ist auch nicht glaubwürdig. Das ist FPÖ, wie sie wirk­lich ist, geschätzte Damen und Herren, und das braucht niemand in Österreich! (Beifall bei der SPÖ.)


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Ich frage Sie: Was haben Sie, wenn Sie so etwas machen, zu verstecken?
Wie viele Gelder wurden da wirklich im Geheimen kassiert? Was ist jetzt mit dieser Transparenz? (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Ich kann Ihnen eines sagen: Wenn jemand in diesem Haus intransparent ist, dann ist das die FPÖ. (Abg. Lausch: Da seid ihr ...!) Das ist nicht der Volkskanzler,
das ist der Volksabkassierer, geschätzte Damen und Herren! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kaniak: Was hat das jetzt mit dem Weisungsbericht
zu tun gehabt?)

18.07


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter, Sie gelangen zu Wort, bitte.


18.07.50

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen
und Zuseher! Die österreichische Justiz erledigt pro Jahr über eine Million Zivil­fälle und circa 80 000 Strafverfahren. Ich halte es für wichtig, diese Rela­tion einmal ins Bewusstsein zu rufen, weil sie doch zeigt, dass unsere Justiz nicht nur Strafjustiz betreibt, die natürlich medial viel mehr Aufmerksamkeit
erregt, sondern sich auch zum allergrößten Teil mit Zivil- und Außerstreitsachen zum Wohle der Bevölkerung beschäftigt.

Dennoch ist es richtig, dass wir uns in der Politik, hier im Parlament doch
auch mit der Frage der Weisungsbefugnis in Richtung der Strafverfolgungsbe­hörden ausführlich beschäftigen, weil es eben so ist, dass die Strafverfah­ren und speziell die clamorosen Strafverfahren hohes Medieninteresse auslösen und von da abgeleitet für die Bevölkerung natürlich besonders interessant
sind und daher auch für das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz besonders interessant sind.


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Von den 80 000 Strafverfahren, die pro Jahr erledigt werden, sind
circa 400 von der Thematik der Weisungen betroffen. Der Weisungsbe­richt 2021 zeigt sehr schön auf: Wie da gearbeitet wird, davon ist wenig zu be­anstanden. Besonders interessant von diesen 29 aufgelisteten Fällen,
die im Berichtszeitraum erledigt worden sind, ist der Fall Nummer 29, weil das einer ist, bei dem die weisungsbefugte Bundesministerin für Justiz nicht
der Empfehlung des Weisungsrates gefolgt ist. Das wird sehr sachlich begründet, das ist eine Begründung, über die Juristen durchaus diskutieren können.

Dennoch, glaube ich, zeigt dieser Weisungsbericht sehr deutlich, dass es richtig ist, wenn wir die Weisungsspitze neu organisieren. Gerade die Ausführun­gen von Kollegen Schrangl, den ich sehr schätze, der aber darauf hinweist, dass eigentlich alles in Butter ist, machen mich hellhörig, und es stellt sich die
Frage, warum ausgerechnet die FPÖ sich dagegen stemmt, die Weisungsspitze neu zu organisieren, ist es doch – wie man sieht, wenn man diesen aktuel­len Weisungsbericht jetzt liest und alle Fälle durchschaut – genau die FPÖ, die am häufigsten den Weisungsrat beschäftigt hat, die – die FPÖ oder ihre Funktionäre – am häufigsten Verfahren hatte, in denen es eben darum gegangen ist, zu entscheiden, ob Anklage erhoben wird, ob das Ermittlungsverfahren eingestellt wird oder nicht.

Da wir jetzt vor Wahlen stehen, die möglicherweise die Mehrheitsverhältnisse in diesem Haus deutlich ändern werden, sollten wir im Sinne der Stärkung der Demokratie – und im Sinne dessen, dass wir praktisch ein Immunsystem dagegen, dass das Strafrecht missbräuchlich für politische Agitation verwendet wird, aufbauen – wirklich in diesem sensiblen Bereich des Weisungsrechtes
ein Weisungssystem einführen, welches die Demokratie schützt.

Ich bin der Überzeugung, dass das Weisungssystem, wie es die Arbeitsgruppe, die vom Justizministerium eingesetzt worden ist, vorgeschlagen hat, einen
hohen rechtsstaatlichen und letztlich demokratischen Mehrwert bringen würde, und würde mir daher wünschen, dass das in dieser Gesetzgebungsperiode


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noch geht, denn wer weiß, welche Mehrheitsverhältnisse nach dem 29. Septem­ber 2024 in diesem Haus herrschen werden und ob es da nicht schon zu
spät ist. Vielleicht gelingt es ja doch noch in dieser Gesetzgebungsperiode, die­sen wichtigen Schutzschirm der neu organisierten Weisungsspitze
einzuziehen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

18.12


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.


18.12.21

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher!
Wie Sie wissen, hat die Bundesministerin für Justiz jährlich über die
von ihr erteilten Weisungen zu berichten, das aber erst nachdem das der Wei­sung zugrunde liegende Verfahren beendet wurde. Diese Verpflichtung
gilt seit 2008. Ich weiß, es hat einiges an Kritik gegeben: Warum kommt jetzt dieser Bericht erst so spät?, aber ich möchte Sie darauf aufmerksam
machen, dass in meiner Amtsperiode der dritte Weisungsbericht veröffentlicht wurde und nun auch der vierte dem Parlament vorliegt. Innerhalb von viereinhalb Jahren ist es also schon der vierte Weisungsbericht. Wenn man im Vergleich dazu die Jahre vor meiner Amtszeit betrachtet, dann sieht man,
dass in zwölf Jahren vor meiner Amtszeit nur drei Weisungsberichte veröffent­licht wurden. Dazu möchte ich hier eine Sache explizit sagen: Ich möchte
der Sektion, die für Einzelstrafsachen zuständig ist, und der Abteilung, die genau das behandelt und genau diesen Bericht erstellt, die ja in den letzten
Monaten mehrfach belastet war, auch durch die Untersuchungsausschüsse, wirklich meinen großen Dank auch ganz öffentlich aussprechen, weil
sie es in dieser Zeit, in den letzten viereinhalb Jahren, geschafft haben, die Weisungsberichte so rasch wie möglich zu veröffentlichen. (Beifall
bei den Grünen.)


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Vielleicht noch kurz zur Klarstellung: Die Weisungen, wie Sie wissen, ergehen über die Fachabteilung der Sektion V – formell natürlich in meinem Na­men, aber fachlich zuständig ist die Sektion für Einzelstrafsachen. Weisungen sind von Gesetzes wegen jedenfalls dem Weisungsrat vorzulegen, und
dieser kann aussprechen, dass die Weisung seines Erachtens nicht zutreffend ist. In der Regel folgt aber die Fachabteilung derartigen Bedenken des Weisungsrates.

Wenn man sich den Weisungsbericht 2021 anschaut, dann sieht man, dass le­diglich in 29 Verfahren Weisungen erteilt wurden, insgesamt 31 Weisun­gen. Es betrifft Verfahren vom Jahr 2014 bis 2021.

An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an die zuständige Abteilung und vielen Dank, dass wir den Bericht im Parlament besprechen. (Beifall bei
den Grünen.)

18.15


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Stefan. – Bitte.


18.15.08

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident!
Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kol­lege Leichtfried hat hier über irgendetwas gesprochen, nur nicht über
den Tagesordnungspunkt. (Abg. Leichtfried: Das stimmt so nicht!) Die von mir sehr geschätzte Präsidentin hat es wahrscheinlich nicht gehört, dass es kein
Wort zum Weisungsbericht gegeben hat. Er wollte hier irgendwelche uralten Geschichten aus dem Jahr 2015 aufwärmen (Abg. Leichtfried: Sie können ja meine Fragen beantworten!), einen Zeitungsbericht, der auf das Jahr 2005 oder
so in etwa Bezug nimmt. Herr Kollege Leichtfried, dass Sie ein Problem mit Herrn Kickl haben, weil er so erfolgreich die richtigen Themen anspricht und den anderen Spitzenkandidaten so weit überlegen ist, das verstehe ich ja noch
(Beifall bei der FPÖ – Abg. Steinacker: Na das - -, da müssen wir jetzt eine tatsächli­che Berichtigung machen, Entschuldigung! – Ruf bei der ÖVP: Das war kein


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guter Schmäh! – Abg. Steinacker: Das geht gar nicht!), aber dass Sie hier mit alten Geschichten agieren, die längst abgeschlossen sind, die durchgeführt sind,
die geklärt sind – ja, also es ist eher lächerlich. (Abg. Schwarz: Erzählen Sie noch einmal die Geschichte! Was war denn das?) Wie gesagt, Sie haben es
versucht, diesen Tagesordnungspunkt zu missbrauchen, aber das ist ziemlich danebengegangen.

Jetzt zu Kollegen Margreiter: Sie machen sich Sorgen, weil wir das derzeitige System für gut empfinden, und sagen, dass der Weisungsrat im Wesent­lichen funktioniert hat. Herr Kollege Margreiter, ich weiß nicht, wo Ihre Angst liegen kann, es gab keinen Justizminister von uns in diesem Berichts­zeitraum. Das heißt also, wenn da vielleicht irgendjemand angeblich in unserem Sinne agiert hätte, dann müsste das ja ein Justizminister irgendeiner
anderen Partei gewesen sein. Das werden Sie denen ja wohl nicht vorwerfen. Wir sagen, dieses System ist besser, oder sagen wir so: Der Grundsatz
jeder Änderung sollte sein, dass es nachher besser werden muss, als es jetzt ist.

Wenn wir uns vorstellen, dass wir hier einen Bundesstaatsanwalt haben –
wie auch immer, vielleicht mit einem Dreiergremium, wo dann keiner verant­wortlich ist, oder mit einem Einserbundesstaatsanwalt, der sich verselbstständigt und ein Neben- oder Überminister wird, der politisch nicht mehr verant­wortlich ist, dessen Weisungsberichte wir hier nicht mehr diskutieren können und Ähnliches –, wenn wir uns das vorstellen, dann wissen wir, das wird schlechter als das, was wir jetzt haben, und da sind wir mit dem zufrieden. Und wie gesagt, bis jetzt sind wir auch mit dem zufrieden gewesen, was andere Justizminister an der Weisungsspitze gemacht haben.
(Beifall bei der FPÖ.)

18.17


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Andreas Hanger zu Wort. – Bitte.



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18.17.36

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Justizministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Herr Kollege Stefan, Sie dürften den Bericht nicht gelesen haben, weil natürlich die
Causa Ideenschmiede ein ganz wesentlicher Bericht war. Und dass es natürlich dann auch legitim ist, über diese Berichte zu debattieren, das
werden Sie uns wohl noch attestieren, und ich werde das später auch noch tun.

Einleitend möchte ich eines sagen, weil dieser Bericht irgendwie ein
bisschen unspektakulär ist: Ich halte ihn tatsächlich im Parlamentarismus für einen der wichtigsten Berichte, die wir ins Parlament bekommen, denn:
Ein Grundprinzip unserer Verfassung ist doch die Gewaltenteilung. Der Verfas­sungsgeber, Herr Kelsen, hat gesagt, es ist ganz wichtig, dass die Macht
in einem Staat auf mehrere Institutionen aufgeteilt wird und dass sich die Insti­tutionen gegenseitig kontrollieren. Wenn die unabhängige Justiz jetzt
einen Bericht an das Parlament liefert, kommt das Parlament auch seiner Kon­trollfunktion nach, weil natürlich derjenige, der an der Weisungsspitze
ist, der in diesem Weisungssystem integriert ist, wissen muss, dass dieser Wei­sungsbericht irgendwann einmal am Ende des Tages im Parlament lan­den wird und damit höchst transparent ist. Das möchte ich wirklich vorausschi­cken. Da haben wir in Österreich ein rechtsstaatlich hervorragendes Sys­tem, in dem die Systeme gut austariert sind. Ich finde auch, die Weisungsketten innerhalb der Justiz – vom Staatsanwalt zur Fach- und Dienstaufsicht,
zur Sektion bis hin zum Weisungsrat – sind gut austariert. Das möchte ich schon auch festhalten und bin sehr davon überzeugt: Dass ein Einzelner bei uns
in Österreich, wie es manchmal unterstellt wird, irgendwie quasi in Ermittlungs­handlungen eingreifen kann, das würde ich tatsächlich ausschließen wollen.

Herr Kollege Stefan, abgesehen von der strafrechtlichen Relevanz stellen sich natürlich in der Causa Ideenschmiede politische Fragen, die bis heute
nicht beantwortet sind, und ich möchte ausdrücklich die politischen Fragen adressieren und nicht die strafrechtlichen: Herr Kickl ist gemeinsam


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mit Herrn Sila Mitarbeiter der FPÖ Kärnten im Jahr 2005, und beide gründen eine Werbeagentur. Das ist in Ordnung, das darf man natürlich machen,
aber wissen Sie, was politisch nicht beantwortet ist: Wieso verschleiert Herr Kickl das in einem Treuhandvertrag? – Alleine diese Frage ist nie beant­wortet worden.

Herr Kickl sagt: Na ja, ein paar Tage später habe ich mündlich gekündigt und ha­be mit all dem nichts zu tun. Wissen Sie, was interessant ist? – 2010 gibt
es einen neuen Treuhandvertrag zwischen Herrn Sila und Herrn Kickl. Herr Kickl hat nie etwas damit zu tun, und auf einmal gibt es noch einen Treuhand­vertrag. (Abg. Höfinger: Unglaublich, wie es da zugeht!) Wieder verschleiert er das Eigentum an einer Immobilie. Er ist dann Generalsekretär, beauftragt
dann selber die Ideenschmiede, die dann Millionen an Gewinn erwirtschaftet. (Abg. Höfinger: Wenn wir den Hanger nicht hätten! Der deckt das wenigs­tens auf!) Das würde uns natürlich politisch schon sehr, sehr interessieren, und das ist die große Frage: Was steht denn da dahinter?

Das ist politisch schon sehr relevant, weil, wenn es tatsächlich so ist,
dass Herr Kickl von 2005 bis 2020 wirtschaftlicher Eigentümer war, das weit­reichende politische Implikationen hat. Da hat er nämlich dann einen Gewinnanspruch. Dann hat er das WiEReG verletzt, weil er das letztlich ja auch ins WiEReG, in das Wirtschaftliche Eigentümer Register, eintragen
muss. (Abg. Schrangl: Das hat’s aber damals noch nicht gegeben! Das hat es damals noch nicht gegeben!)

Ich sage Ihnen auch: Herr Kickl hat sich ja vom Untersuchungsausschuss davongestohlen. Er ist auf eine Bergtour gegangen und wollte uns die Fragen nicht beantworten. (Abg. Stefan: Aber was wollen Sie jetzt dazu sagen?
Was ist jetzt? ...! Ja und?)
Herr Sila ist gar nicht gekommen. Herr Kickl ist gefor­dert, diese Causa Ideenschmiede aufzuklären (Abg. Stefan: Na dann klären
Sie es auf!):
Hat er davon profitiert, ja oder nein? Wieso hat er das ins WiEReG nicht eingetragen? Und gerade einer, der immer den kleinen Mann vertre­ten will: Selber war er der Gagenkaiser, das wissen wir, in seiner Zeit genauso,


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das halte ich auch fest: Er hat 2017 das Dreifache eines Abgeordneten
verdient (Abg. Höfinger: Na unglaublich!) – das Dreifache! –, und gleichzeitig hat er der Ideenschmiede Aufträge gegeben. (Abg. Michael Hammer: Jetzt bleibt
er nur mehr der Volkskassierer, der Kanzler ist weg! – Abg. Stefan: Ja wenn das so wäre, wäre das doch schon längst ...!) Er war Innenminister und hat mit
der Ideenschmiede zusammengearbeitet.

Das sind Fakten, die einfach da sind, und Herr Kickl ist gefordert, das endlich aufzuklären. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Rufe und Gegenrufe
zwischen Abgeordneten von FPÖ und ÖVP.)

18.21


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Yannick Shetty. – Bitte. (Abg. Schrangl – auf dem Weg zum Redner:innenpult –: Zur tatsächli­chen Berichtigung! Entschuldigung, zur tatsächlichen Berichtigung!)

Herr Abgeordneter Yannick Shetty, ich habe Ihnen das Wort erteilt, Sie gelangen zu Wort (Abg. Steinacker – in Richtung Abg. Schrangl –: Du kannst rausstür­men, was du willst!), und das Nächste ist dann die tatsächliche Berichtigung, alles der Reihe nach. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Prinz: Die Wahrheit kann
man nicht berichtigen! – Abg. Michael Hammer – in Richtung FPÖ –: Na, macht es größer, das Thema, passt ja für uns!)


18.21.49

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen,
liebe Zuseher! Ich würde auch gerne auf eine von diesen insgesamt 29 Weisun­gen in diesem Bericht eingehen, die jetzt schon ein paarmal hier angespro­chen wurde, und ich würde vielleicht erstens für Sie, Kolleginnen und Kollegen, aber insbesondere auch für die Zuseherinnen und Zuseher, die nicht
so sehr mit der Sache, mit dieser Causa Ideenschmiede, vertraut sind, kurz die Chronologie erklären und warum wir dann eine bestimmte Weisung für
sehr problematisch erachteten.


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Wir müssen da jetzt um einiges zurückgehen, nämlich zurück an den Anfang der Nullerjahre. Da war Herr Kickl noch, würde man sagen, ein kleiner Mann
in der FPÖ (Ruf bei der ÖVP: Kleiner Mann!), er hatte keine relevante Funktion und hat damals eine Werbeagentur gegründet, und diese Werbeagentur
hieß Ideenschmiede. Die hat er gemeinsam mit einem zweiten Herrn gegründet, nämlich mit Herrn Thomas Sila.

Es waren zwei Dinge an dieser Werbeagentur schon damals verwerflich, das eine moralisch und das andere mutmaßlich strafrechtlich. Das eine moralisch Verwerfliche war – das haben übrigens sehr viele in der eigenen Partei auch als solches gesehen, die haben dann diese ganzen Geschichten an die Medien rausgespielt –, dass Herr Kickl als FPÖ-Politiker eine Werbeagentur gegründet hat und diese Aufträge von der FPÖ bekommen hat. Das heißt, Herr
Kickl hat schon sehr früh doppelt und dreifach zu cashen begonnen, und das haben sehr viele in der FPÖ auch gewusst. – Das war das eine, was
man sehr eigenartig fand.

Das andere – und das ist jetzt das Relevantere –: Diese Agentur von Herrn Kickl, die Ideenschmiede, hat – und das können Sie googeln, das glaubt man fast
nicht, wenn man das so beschreibt – einen schriftlichen Vertrag mit
der FPÖ Kärnten abgeschlossen, während die FPÖ in der Landesregierung war. In diesem Vertrag – da gibt es, wie so ein Vertrag halt ausschaut, Punkt I, Punkt II, Punkt III – gibt es dann einen Punkt V, und dort steht wort­wörtlich drinnen: Immer, wenn ein FPÖ-Regierungsmitglied der Ideenschmiede einen Auftrag gibt, also ein Projekt in Auftrag gibt, gehen 20 Prozent
an die FPÖ Kärnten. (Abg. Höfinger: Na unglaublich!) – Das steht so drinnen. Die Kick-back-Zahlung wird verschriftlicht. Das steht so in diesem Vertrag drin­nen. (Abg. Michael Hammer: Verpackt in Sporttaschen aber dann!)

Dann, 2005, als Herr Kickl Generalsekretär wird, also vom kleinen Mann in der FPÖ zu einem großen Macher aufsteigt (Abg. Michael Hammer: Das ist
das, was der Hafenecker immer gemeint hat mit dem Pilnacek! Pilnacek-Weisung, das hat er gemeint! – Abg. Stefan: Das ist ja längst abgehandelt! Das ist seit


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20 Jahren abgehandelt!), tritt er die Gesellschaftsanteile an Herrn Sila ab, er scheint also nicht mehr im Firmenbuch auf, aber es wird ein geheimer Treuhandvertrag geschlossen. (Ah-Rufe bei der ÖVP.) In diesem Treuhandver­trag – der hat es nämlich in sich – steht drinnen: Herr Kickl bleibt Hälfteeigentümer dieser Ideenschmiede. Und den kann man nicht einfach so mündlich kündigen, der bleibt aufrecht! (Abg. Michael Hammer: Ein Ab­zocker ist er! Er soll es offenlegen!)

Warum wir denn das alles - - (Abg. Michael Hammer: Er soll es offenlegen!) – Wenn Sie nicht so reinschreien würden, dann könnte ich - - (Abg. Stefan: Ich schrei
gar nicht rein! – Abg. Schrangl: Da schreit niemand rein!) – Nein, Sie eh nicht, das ist eh von da drüben. – Warum wir das alles wissen? Weil 2013 aufgrund
von internen Informanten, von FPÖ-Informanten eine Hausdurchsuchung in den Räumen der Ideenschmiede stattfindet. Da ist die Wirtschafts- und Kor­ruptionsstaatsanwaltschaft in der Ideenschmiede, und da finden die diese gan­zen Unterlagen. Diese Unterlagen haben übrigens zu einer strafrechtlichen Verurteilung des Herrn Uwe Scheuch wegen Bestechlichkeit geführt.

Die WKStA – und da kommen wir jetzt zu diesem Weisungsbericht – will dann Herrn Kickl als Beschuldigten führen. Da würde man sich denken, macht
Sinn, oder? Der hat eine eigene Agentur, die fett an Kick-back-Zahlungen in Millionenhöhe verdient, also großes Geld macht, und die wollen den
als Beschuldigten führen. Und dann wird per Weisung gesagt: Nein, Herrn Kickl führen wir nicht als Beschuldigten! Wer erteilt überraschenderweise
diese Weisung? – Sektionschef Christian Pilnacek (Abg. Hafenecker: Das ist ein eingestelltes Verfahren!), der, wie Sie ja, glaube ich, sagen, am letzten
Tag vor seinem Ableben Herrn Kickl kontaktieren wollte. Just jener Christian Pilnacek erteilt die Weisung: Nein, es wird nicht gegen Herrn Kickl
ermittelt! – Das ist das, was uns vor diesem Gesamtkontext (Zwischenruf des Abg. Leichtfried) an diesem Weisungsbericht wirklich stutzig macht. Da werden
wir noch einmal genauer hinschauen.


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Es ist insbesondere auch politisch deswegen relevant, erstens, weil Herr Kickl, so wie Herr Hanger schon gesagt hat, ein Gagenkaiser war, doppelt und
dreifach gecasht hat, während er immer die Politikergehälter runterdrücken will – aber dann doppelt und dreifach verdient –, und zweitens, weil er verdeckt an einer Firma beteiligt war und dort mutmaßlich Millionen verdient
hat. (Abg. Hörl: Unerhört!) Das werden wir uns auch genau anschauen, weil die Wählerinnen und Wähler – der kleine Mann, wie Sie ihn immer nen­nen – der FPÖ verdient haben, zu wissen, wer denn der Parteichef ist, wer der wirklich ist (Abg. Michael Hammer: Ein Systemmann!), was Herr Kickl wirk­lich verdient hat. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

18.26


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Philipp Schrangl. – Bitte. (Abg. Leichtfried: Kriegen wir jetzt ein paar Antworten, wie das mit
den Millionen vom Kickl war? – Ruf bei den Grünen: Jetzt sind wir gespannt! – Abg. Hörl: ... Entschuldigung sagen! – Abg. Schrangl – auf dem Weg zum Redner:in­nenpult –: Immer ruhig bleiben, Herr Kollege!)


18.26.40

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Ich möchte auch noch auf Kollegen Margreiter replizieren. (Abg. Lukas Hammer: Auf den Kollegen Shetty wäre
gut!)
Lieber Kollege Margreiter, es ist ganz einfach: Auch ein freiheitlicher Bun­desminister muss alle seine Weisungen dem Weisungsrat vorlegen –
auch ein freiheitlicher Bundesminister oder eine grüne Ministerin oder, falls die NEOS in die Bundesregierung kommen, vielleicht kommst sogar auch
du in die Ziehung, deine Weisungen diesem Parlament im Weisungsbericht transparent vorlegen zu müssen.

Weil die ÖVP sich da so groß geriert hat und auch mitgesprochen hat: Kollege Hanger ist ja da immer ganz groß dabei, auszuteilen, aber beim Einstecken
ist er dann immer ein bissel traurig. (Heiterkeit und He-Rufe bei der ÖVP. – Abg. Höfinger: Da redet der Richtige!) – Ah, man hört es schon! Hört ihr das?


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Sie zu Hause hören es nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren: Aufre­gung im ÖVP-Sektor! (Abg. Hörl: Keine Aufregung! – Ruf bei der ÖVP: Im
Sektor! – Abg. Michael Hammer: Wo ist er denn, der Möchtegern-Vokaki?)
Vielleicht gehen wir dem auf den Grund, warum denn die österreichische Justiz vom ersten auf den dritten Platz im europäischen Ranking abgefallen ist. Vielleicht ist es ja auch deswegen, weil gegen den Ex-Justizminister, ÖVP-Justizminister Brandstetter wegen Verdachts auf Postenschacher in der Oberstaats­anwaltschaft Wien ermittelt wird. Das ist nämlich der Einzige, gegen den er­mittelt wird – zufälligerweise kein Freiheitlicher, sondern ein ÖVP-Justizminister. (Zwischenrufe der Abgeordneten Gerstl und Hanger.)

Herr Kollege Shetty, du bist ja ein fleißiger Bursche, so wie ich dich kenne,
und deswegen nehme ich an, du hast dir sicher den Bericht genau angeschaut. Auch ich bin ein fleißiger Bursche und jetzt lese ich dir vor, was in dem Weisungsbericht drinnen steht. Da steht nämlich Folgendes drinnen – und da steht nichts drinnen von Herrn Pilnacek, da steht auch nichts drinnen
von der Justizministerin, sondern da steht Folgendes drinnen –:

„Zur Verdachtslage gegen H**** K****“ – wir wissen alle, wer gemeint ist – „führte die WKStA aus“ – führte die WKStA aus; nicht Herr Pilnacek und auch nicht die Justizministerin –, „dass sich ein für die Einleitung eines Ermitt­lungsverfahrens erforderlicher Anfangsverdacht auch nach Durchführung der ergänzend aufgetragenen Ermittlungen nicht ergeben habe, weshalb
von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Genannten Abstand genommen worden sei.“ (Abg. Shetty: Sinnerfassend lesen!) – Ich glaube,
mehr muss man dazu gar nicht mehr sagen. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe und Ge­genrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

18.29


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Agnes Sirkka
Prammer zu Wort. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 373

18.29.10

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Wir diskutieren hier heute den Weisungsbericht, und dass es den gibt – und die Frau Bundesminis­terin hat es ja auch schon gesagt –, ist ein wesentliches Instrument der Transpa­renz für die Arbeit, die die Justiz macht, und ist ein wesentlicher Punkt,
warum das Vertrauen in die Justiz, auch wenn sie immer wieder angeschossen wird und auch wenn sie immer wieder torpediert wird, bei uns in Öster­reich immer noch sehr hoch ist. Damit das auch so bleibt, brauchen wir genau solche Instrumente.

Es ist aber natürlich auch ein Informationsmedium, um über interessante Verfahren zu reden. Und über ein interessantes Verfahren haben wir ja heute hier schon geredet. Das finde ich besonders spannend, weil wir ja gerade gelernt haben – es wurde uns von vielen Seiten erklärt –, wie wichtig es sei, den
wahren Charakter eines Kandidaten zu kennen. Ich glaube, über den Charakter des Kandidaten Herbert Kickl offenbart die Causa Ideenschmiede sehr,
sehr viel. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Michael Hammer: Charakter ist sowieso Fehlanzeige beim Kickl!)

Ich möchte jetzt nicht auch noch einmal im Detail die ganze Story erzählen, denn sie wurde hier schon mehrfach erzählt, ich möchte aber auf eine lustige
Parallele hinweisen: Es gibt nämlich in diesem Fall eine Besonderheit, eine Be­sonderheit, die sich auch in anderen Fällen zeigt, und zwar geht es hier
um einen Vertrag, der abgeschlossen wurde – es geht sogar um zwei Verträge, die abgeschlossen wurden –, und dann, wenn dieser Vertrag herauskommt
und wenn man merkt, ui, dieser Vertrag schaut jetzt eigentlich gar nicht so gut aus für den, der da unterschrieben hat, heißt es: Den habe ich schon
lange aufgelöst (Abg. Michael Hammer: Hat nie gegolten! Wurde nie realisiert!), das habe ich mündlich gemacht, oder da gibt es irgendwo ein Schriftstück,
aber das findet niemand. Und vor allem: Der Vertrag wurde ja niemals mit Leben erfüllt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 374

Das erinnert mich an einen anderen Vertrag, bei dem es auch geheißen
hat: Ja, wir haben den abgeschlossen, aber wir haben den nie mit Leben erfüllt. Wir haben den auslaufen lassen, denn den muss man ja nicht kündigen,
den gibt es gar nicht mehr. (Abg. Leichtfried: Der mit Russland, oder?!) – Ja, richtig. Da gibt es einen Vertrag mit Russland, mit Putins Partei Einiges Russland,
einen Freundschaftsvertrag der FPÖ mit Putins Partei Einiges Russland, für den gilt das Gleiche. (Abg. Hafenecker: Da ist ein Staatsvertrag! Der liegt in
Moskau!)
Den gibt es, den hat man abgeschlossen (Abg. Michael Hammer: Aber der Herr Vilimsky hat gesagt, das war ein Schwachsinn!), den hat man abgefeiert,
und plötzlich war der ja eigentlich verschwunden, denn: Wir fühlen
uns nicht mehr an diesen Vertrag gebunden – oder schämen uns dafür? Keine Ahnung! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Jedenfalls zeigt – und jetzt komme ich wieder auf den Weisungsbericht zurück – genau so etwas, genau diese Transparenz, dass es wichtig ist, dass wir Ein­sicht in Verfahren bekommen und Einsicht in Strukturen bekommen – und genau durch solche Instrumente passiert das. – Danke. (Beifall bei den Grünen und
bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.32


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Hafen­ecker. – Bitte sehr. (Abg. Hörl: Jetzt wird es spannend! Jetzt kommt eine Entschuldigung!)


18.32.18

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Also es ist wirklich hochinteres­sant, dass dieses unwürdige Schauspiel, das Kollege Hanger mit seinen
Freunden im Untersuchungsausschuss – von allen anderen Parteien mitunter­stützt – durchgezogen hat, jetzt sogar noch in einer Plenarsitzung weiter­geführt wird (Abg. Michael Hammer: Schaut schlecht aus! ...!), da man eigentlich wissen müsste, dass sich dieser Zirkus, den die ÖVP als Untersuchungs­ausschuss eingebracht hat, als eigentlich rechtswidrig herausgestellt hat und sich auch noch vor dem Verfassungsgerichtshof als solches herausstellen wird.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 375

Umso verwunderlicher ist es, dass diese Geschichte hier trotzdem
weiter durchgezogen wird, Kollege Hanger. (Abg. Hanger: Dann beantwortet es einmal! Antwortet! – Abg. Lukas Hammer: Was stimmt da nicht?)

Und ganz ehrlich – es ist ja ganz einfach, es ist ja alles überhaupt kein Untersu­chungsgegenstand gewesen –: Sie haben den Untersuchungsaus­schuss für Ihre politischen Zwecke missbraucht. (Zwischenruf des Abg. Höfinger.)

Ich sage Ihnen gleich noch etwas: Dinge, die im Untersuchungsausschuss diskutiert werden, sind Dinge, die abgeschlossene Handlungen von Bundesregie­rungen und Regierungsmitgliedern betreffen. Wissen Sie, worüber wir da
hätten reden müssen? Über Ihre Ministerin Karmasin (Abg. Hanger: Nein! Du hast es nicht verstanden, lieber Kollege!), die wegen der Fälschung von all diesen Umfragen verurteilt worden ist, Kollege Hanger. (Beifall bei der FPÖ.) Die haben Sie nicht eingeladen, da sind Sie supersauber diesbezüglich. Ja, ja, das
wissen wir schon. (Abg. Hanger: Alle Fragen zugelassen! – Abg. Stögmüller: Was ist bei deinen Covid-Testzertifikaten rausgekommen?)

Und noch etwas: Wenn Sie gemeinsame Sache mit Herrn Klenk vom
„Falter“ machen – und das ist ja im Untersuchungsausschuss passiert – und Herr Klenk mit Ihnen noch irgendwelche Arbeitskreissitzungen macht – oder
ist es eine Selbsthilfegruppe gewesen?; ich weiß es nicht genau –, wenn sogar selbst Herr Klenk hergehen muss und das, was Sie in Kooperation mit
dem ORF und allen anderen Parteien gemacht haben, dann eigentlich zurück­nehmen muss - - (Abg. Leichtfried: Der ORF ist keine Partei!) Denn was
hat denn der „Falter“ gemacht, Kollege Hanger? – Er hat seine Coverstory in dem Zusammenhang einstampfen müssen (Abg. Hanger: Weil ihm die Hälfte
gehört hat und nicht das gesamte Haus! Die Hälfte hat ihm gehört, nicht das gesamte Haus!),
weil er draufgekommen ist, dass er dabei einen Denkfehler gehabt
hat. Das hat ihm ja sogar auch sein Vater diesbezüglich gesagt, Herr
Kollege Hanger.


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Das muss man einfach einmal zur Kenntnis nehmen: Sie haben sich da in eine Sa­che verrannt, die so einfach nicht stattgefunden hat. Jetzt nehmen Sie
das einmal zur Kenntnis und schauen Sie einmal, dass Sie den ganzen Sauhaufen in Ihrer Partei zusammenräumen! Da gibt es mehr als genug zu tun. (Beifall
bei der FPÖ. – Abg. Steinacker: Den Sauhaufen einer Partei?! Bitte?! Ent­schuldigung?! – Abg. Michael Hammer: Wer ist jetzt angeklagt? – Abg. Steinacker: Sagen wir auch: den Sauhaufen in eurer Partei!, oder was?!)

Zu Kollegen Shetty, der ja Justizminister, Innenminister und Finanzminister in einem in diesem Untersuchungsausschuss gewesen ist: Er empfiehlt sich
ja für verschiedene Ministerämter, ich wünsche ihm dabei viel Glück. Die letzten Wahlgänge auf Landesebene haben das ja eher nicht so herauskristallisiert,
dass die NEOS diesbezüglich besonders gefragt sind, aber ist in Ordnung. Aber, Kollege Shetty, ich würde mich nicht so wie Sie hierherstellen, wenn ich
Mitglied der NEOS wäre und wenn ich einen Sponsor in der Partei hätte, Herrn Haselsteiner (Zwischenruf des Abg. Shetty), der seit Jahrzehnten von
Geschäften mit der Republik profitiert, der einen Großteil seines Geldes in Russland gemacht hat und es dann bei Ihnen in die Partei hineingespendet hat. (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner.) Also ich glaube, darüber würde ich
einmal nachdenken, wo Herr Haselsteiner (Abg. Loacker: Es wäre schön, wenn er den Großteil seines Geldes in die Partei gesteckt hätte), beim Bau in Sotschi
zum Beispiel, mitgeschnitten hat und wie viel Geld bei Ihnen davon dann auch gelandet ist.

Die einzige Partei, die hier ein problematisches Verhältnis zu Oligarchen hat, sind aus meiner Sicht die NEOS. (Abg. Lukas Hammer: Uns würde das schon mit
der Ideenschmiede interessieren)
Ihr habt euch von Herrn Haselsteiner gründen lassen, ihr habt euch von ihm unterstützen lassen. Redet tatsächlich über
all diese Vorgänge, die in eurer Partei stattgefunden haben, und hört einmal auf mit einer Geschichte, an der ihr schlussendlich alle gescheitert seid, weil
sie einfach so nicht stattgefunden hat! (Beifall bei der FPÖ.)

18.35



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 377

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Bitte. (Unruhe im Saal.)


18.35.46

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Hafenecker, so leicht kann man es sich
nicht machen! Erstens einmal diskutieren wir hier den Weisungsbericht, und wenn wir uns den Weisungsbericht ansehen, dann sind die ersten zehn
Seiten ein Weisungsfall, bei dem es genau um die Ideenschmiede und um Her­bert Kickl geht. (Abg. Hafenecker: Und um die WKStA, die Ihnen zugerechnet
wird!)

Da geht es um Folgendes: Es gibt eine Hausdurchsuchung, da werden Verträge gefunden, und zwar ein Vertrag, wonach Kickl eigentlich die Hälfte von
dieser Ideenschmiede gehören würde. (Abg. Michael Hammer – in Richtung FPÖ –: Ihr belügt euch selber!) Dann wird ein Vertrag gefunden, wonach es quasi
Kick-back-Zahlungen gibt. 20 Prozent der Aufträge der freiheitlichen Kärntner Landesregierungsmitglieder an die Ideenschmiede sind quasi Kick-backs
an die FPÖ in Kärnten. (Abg. Hafenecker: Kick-back ist die ÖVP! Für ein Geschäft gibt es ein Gegengeschäft! Das hat schon der Nationalratspräsident gesagt!)

Das hat auch zu Verurteilungen geführt, zu mehreren Verurteilungen geführt, genau diese Kick-back-Zahlungen, weil, wenn ein Landesregierungsmit­glied inseriert hat oder einen Auftrag an die Ideenschmiede gege­ben hat, 20 Prozent der Auftragssumme in die Parteikassa der FPÖ Kärnten geflossen sind. (Abg. Hafenecker: Nein!) Also es ist nicht so, dass da
nichts passiert wäre.

Zweitens hat jetzt die Staatsanwaltschaft gesagt: Ich will wissen - - (Abg. Hafen­ecker: Sie verwechseln das mit dem BZÖ! Da gab es eine Parteispaltung!
BZÖ! Parteispaltung und so!)
 – Die haben aber schon geheißen Die Freiheitlichen in Kärnten, oder? Ich kann mich gut erinnern, die hießen immer Die Frei­heitlichen in Kärnten. (Die Abgeordneten Hafenecker und Stefan: BZÖ! BZÖ!) Und


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die Wiedervereinigung war 2009, lange vor den Hausdurchsuchungen,
wie das noch gelaufen ist. (Abg. Stefan: BZÖ! BZÖ! – Abg. Hafenecker: Wo war der Kickl? – Abg. Stefan: War der Kickl beim BZÖ? – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Die zweite Sache ist: Die Staatsanwaltschaft sagt: Ich will jetzt wissen, ob Kickl wirklich daran beteiligt ist oder nicht. Und sie sagt: Ich muss einen Auslie­ferungsantrag stellen. Die Oberstaatsanwaltschaft sagt: Ja, selbstverständlich, wir befürworten das. Und dann kommt ein gewisser Herr Pilnacek und
sagt: Nein, ich befürworte das nicht. (Abg. Hafenecker: Auf Vorschlag der WKStA!) Den kennen Sie besser, mit dem sind Sie ja befreundet gewesen, das haben
Sie ja selber öffentlich kundgetan.

Dann kommt der Weisungsrat, und was sagt der Weisungsrat? – Der Weisungs­rat sagt: Ich verstehe überhaupt nicht, wieso man nicht die Auslieferung
machen soll, denn sonst kann man ja gar nicht gegen Herrn Kickl ermitteln. Und dann, in der zweiten Runde, gibt es noch eine andere Oberstaatsanwältin –
die wird Ihnen vielleicht aus dem Ibiza-Untersuchungsausschuss auch bekannt sein –, nämlich Frau Marek, und die lehnt dann auch die Ermittlungen ab.
Das ist die, wo manche den Eindruck hatten, dass sie auch parteipolitisch agiert.

Da ist natürlich viel aufklärungswürdig, weil vor allem der zweite Treu­handvertrag, der lange nachher stattfindet, nämlich 2010, wo drinnen steht, dass Herr Kickl Herrn Sila Geld gegeben hat, damit er sich die Immobilie kauft,
und die Hälfte gehört Herrn Kickl, aber er will nicht im Grundbuch stehen, es soll keiner wissen, dass ihm die halbe Immobilie gehört – das steht in diesem
Vertrag drin. Und da steht nicht drin: Er wird ihm Geld geben, sondern es steht drin: Er hat ihm das Geld bereits gegeben.

Herr Kickl hat dazu einfach noch nicht aufgeklärt: Gehört ihm die Immo­bilie noch heute? Diese ist um 1,2 Millionen Euro quasi zum Verkauf gestanden, bis wir das öffentlich gemacht haben, dann ist sie plötzlich von der Mak­lerseite verschwunden. Die Frage ist einfach: Gehört ihm noch immer die Hälfte


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von diesem Haus oder nicht? (Abg. Hafenecker: Wem gehören Ihre Schre­bergärten?) Von einem Treuhandvertrag, der unterschrieben ist, zu sagen, der wurde nicht gelebt – da muss er das Geld ja zurückbekommen haben.
(Abg. Stögmüller: Wo ist er? – Abg. Leichtfried: Wo ist er überhaupt?) Wann hat er das Geld bekommen? Wie viel Geld hat er bekommen? Hat er das ordent­lich versteuert? – Wir glauben, er hat das alles nicht versteuert.

Die Antworten auf diese Fragen ist Herr Kickl der Öffentlichkeit schuldig (Abg. Stögmüller: Bis heute!), die Antworten auf diese Fragen ist er bis heute
schuldig. (Abg. Hafenecker: Reden wir über eure Schrebergärten! Das ist besser! Schrebergärtenpartei!) So leicht darf man es sich hier auch nicht machen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Michael Hammer: Der geht lieber bergwandern, bevor er das offenlegt!)

18.39


18.39.52

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, den vorliegenden Bericht III-1087 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

18.40.2310. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 3879/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifizie­rung der Convention against Trafficking in Human Organs vom Council of Europe (2567 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 380

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Petra Bayr. – Bitte.


18.40.51

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Justizministerin! Menschen, die so arm sind, dass sie eine Niere verkaufen müssen, damit
sie ihre Familie zumindest ein paar Wochen durchbringen, oder Angehörige von Minderheiten, die deswegen, weil sie einer Minderheit angehören, ver­haftet werden, möglicherweise auch zum Tod verurteilt werden, um ihnen dann nach dem Tod Herz, Hornhäute oder Lunge zu entnehmen – das ist wahrscheinlich für niemanden von uns eine Basis, wie wir eine Organspende haben wollen würden.

Mir hat unlängst eine Kollegin aus dem Deutschen Bundestag ein Tattoo gezeigt, das sie by the way im Deutschen Bundestag machen hat lassen. In Deutsch­land ist es jetzt möglich, sich als Organspender:in tätowieren zu lassen,
damit man das im Fall des Falles schnell sieht. Das ist der Unterschied zwischen Deutschland und uns: dass es bei uns eine Widerspruchs- und in Deutsch­land eine Zustimmungsregelung gibt.

Es ist sehr gut, dass wir diese Regelung haben, weil es dadurch einfacher ist, le­gal zu Organen zu kommen, die gespendet werden können, die verpflanzt
werden können, weil die Zustimmung oder ein Okay dafür jedenfalls legistisch da ist. Es ist absolut auszuschließen und es ist niemals okay, dass es Orga­ne gibt, die entweder gegen Geld oder andere Leistungen verkauft werden oder etwa von Hingerichteten kommen, die nachher ausgeweidet werden, und
deren Organe dann von den Staaten verkauft werden, die diese Personen hinge­richtet haben.

Die Europaratskonvention gegen den Handel mit menschlichen Organen
ist 2015 von Österreich unterschrieben worden und 2018 in Kraft getreten. Österreich hat sie leider nie ratifiziert und ich habe im Februar
dieses Jahres einen Antrag eingebracht, der genau diese Ratifizierung fordert.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 381

Ich bin froh, dass man sich zu einem gemeinsamen Antrag gefunden
hat, der diese Ratifizierung jetzt hoffentlich vorantreiben wird. Das ist gut.

Diese Europaratskonvention hat vier Hauptstoßrichtungen: einerseits
die Verhütung des Handels mit Organen; zweitens die Bekämpfung des Handels mit Organen; drittens – was sehr, sehr wichtig ist – den Opfern, denen
illegal Organe entnommen worden sind, auch einen gewissen Rechtsschutz und eine Möglichkeit zu geben, vor Gericht gehen zu können, dass sie aber
auch medizinische und sonstige soziale Hilfe bekommen können; und viertens die internationale Zusammenarbeit, die notwendig ist, um internationalen Organhandel überhaupt aufdecken und dann unterbinden zu können.

Ich freue mich. Die Ratifizierung ist absolut notwendig. Ich weiß, dass das kompliziert ist, ich weiß, dass es dazu Anpassungsbedarf in einigen österreichischen Gesetzen gibt, aber ich denke, dass es neun Jahre, nachdem Österreich diese Konvention unterschrieben hat, jetzt wirklich Zeit ist,
sie zu ratifizieren. Ich hoffe, dass niemand von uns je in die Verlegenheit kommt, aber es kann bei jedem sein, dass er in die Verlegenheit kommt, Organe
von anderen zu brauchen. Ich glaube, dass wir alle ein Recht darauf haben und das auch alle wollen, dann ein Organ zu erhalten, das unter menschen­rechtlich einwandfreien Umständen entnommen worden ist, und nicht eines, das jemandem in moderner Sklaverei gestohlen oder abgekauft worden ist. –
Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.44


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Bitte.


18.44.13

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich glaube, jeder kennt eine Ge-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 382

schichte über eine Person, deren Leben gerettet wurde, weil, manch­mal kurzfristig, manchmal länger geplant, ein Organ verpflanzt werden konnte; weil man ein Spenderorgan bekommen hat, weil man ein Organ bekom­men hat, das man dringend gebraucht hat, um weiterleben zu können. All diese Geschichten berühren uns, und all diese Menschen haben irrsinniges
Glück, denn es gibt wesentlich weniger Spenderorgane, als es Menschen gibt, die sie brauchen.

Genau das ist ein riesengroßes Problem, denn diesen Mangel, dieses
Minus haben auch Kriminelle für sich entdeckt. Dadurch ist dieser illegale Or­ganhandel überhaupt erst möglich. Es gibt einen riesigen Bedarf an Spenderorganen, und es gibt wenige, leider viel zu wenige, gerade dort, wo es nicht diese Opt-out-Lösung wie bei uns gibt, sondern wo man sich
aktiv als Organspender registrieren muss, weil es viel zu wenige gibt, die das tun.

Deshalb ist man eben auf die Idee gekommen, Menschen Organe abzu­pressen, Menschen, die in finanziellen Notlagen sind, dazu zu bringen, ihre Or­gane zu verkaufen, oder sie Menschen zu entnehmen, die man hingerich­tet hat, die man teilweise auch zu Unrecht verurteilt hat, und damit ein lukratives Geschäft aufzubauen. Das ist schrecklich, das ist schändlich und das wollen
wir in unserer Welt so nicht haben.

Deshalb gibt es diese Resolution, deshalb hat sich der Europarat dafür ausgesprochen, dass der Organhandel bekämpft werden muss. Er muss dort be­kämpft werden, wo er entsteht, nämlich dort, wo Menschen in diesen Ab­hängigkeitssituationen sind. Es darf gar nicht erst passieren, dass Menschen Or­gane abgepresst werden. Es muss aber auch möglich sein, das zu verfol­gen, es muss möglich sein, die Täter zur Strecke zu bringen, und das muss auch über Grenzen hinweg möglich sein, denn auch der Handel findet über
Grenzen hinweg statt.

Aus diesem Grunde bin ich sehr froh, dass wir jetzt die Ratifizierung dieser Re­solution auf den Weg bringen, denn es ist tatsächlich so, dass wir im öster­reichischen Gesetz noch keine ausreichende Regelung haben. Wir müssen es


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gesetzlich umändern. Das bloße Bekenntnis, dass wir das bekämpfen
wollen, reicht nicht, und das wird jetzt angegangen. Dafür bin ich sehr dankbar und ich freue mich über eine breite Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.46


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Karl-Arthur Arla­movsky. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Go, Karli, go!)


18.47.04

Abgeordneter MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS): Frau Präsiden­tin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Konvention, dieses Übereinkommen wurde bereits im Jahr 2015 von
Österreich unterzeichnet, es ist im Jahr 2018 in Kraft getreten und es wurde von Österreich noch immer nicht ratifiziert. Diese Ratifikation hätte dann auch
eine innerstaatliche Umsetzung zur Folge: Wir müssten im Organtrans­plantationsgesetz, das wir seit 2012 haben, Straftatbestände einführen. Momen­tan gibt es nur Verwaltungsstraftatbestände für genau diese Punkte, die
in der Konvention drinnen stehen.

Die Frage ist: Warum ist das bisher noch nicht passiert? Kollegin Bayr hat daher einen Entschließungsantrag eingebracht, damit das endlich passiert. Die­ser Entschließungsantrag wurde, ich nehme einmal an, weil er von der Opposi­tion gekommen ist, im Ausschuss von den Regierungsparteien abgelehnt,
und, wie es so oft passiert, wenn moralische Bedenken bestehen, dass man ei­nen Antrag ablehnt, obwohl man eigentlich inhaltlich dafür ist, wurde ein
ähnlich lautender Antrag von den Regierungsparteien, dann auch unter Beteili­gung aller anderen Parteien, eingebracht, der schließlich angenommen
worden ist.

Deswegen haben wir hier heute zwei Abstimmungen, eine über den negativen Ausschussbericht – deswegen spreche ich kontra, weil ich gegen den
negativen Ausschussbericht bin –, und eine Abstimmung über den Regierungs­antrag. – Das ist kein guter Stil.


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Ich kenne das aber – und damit komme ich zum zweiten Teil meiner
Rede –: Das ist nicht meine erste Rede in diesem Haus. Es ist meine erste Rede im Nationalrat; genau genommen ist es nicht meine erste Rede an die­sem Rednerpult, weil ich hier schon im Jugendparlament eine Rede gehalten habe. (Heiterkeit bei den NEOS.) Das heißt, ich bin als Parlamentarier
nicht frisch g’fangt, weil ich die letzten dreieinhalb Jahre im Bundesrat verbracht habe, wie auch ein paar andere hier diesen Schritt gemacht haben, vom Bundesrat in den Nationalrat zu gehen.

Aus dieser Zeit kennen mich hier schon einige, insbesondere aus gemeinsamen Tätigkeiten in der Demokratiewerkstatt sowie in parlamentarischen Freundschaftsgruppen, und die Mitglieder des Verfassungsausschusses vielleicht auch von einem Antrag, den ich vom Bundesrat aus initiiert habe, zu
einer Änderung des Bundesministeriengesetzes im Zusammenhang mit der Betrauung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären, und der das
gleiche Schicksal erfahren hat, nämlich abgelehnt wurde, um dann de facto in einen Regierungsantrag umgewandelt zu werden, der angenommen
worden ist.

Ein paar andere in diesem Haus kennen mich von noch viel früher – ich sage jetzt gar nicht, wie lange das her ist – aus der gemeinsamen Tätigkeit in
der ÖH.

Weil ich nicht ganz neu im Haus bin, kenne ich den parlamentarischen Betrieb, wobei ich mich aber in einigen Punkten vom Bundesrat zum Nationalrat
ein bisschen werde umgewöhnen müssen. (Abg. Hafenecker: Viel weniger Rede­zeit!) Das eine sind die Abstimmungen; es reicht nicht aus, wenn ich die
Hand hebe, um irgendwo zuzustimmen. Dann werde ich mich an eine Redezeit­beschränkung gewöhnen müssen, die es im Bundesrat nicht gibt.
(Heiterkeit und Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich werde nicht mehr drei Reden pro Sitzung halten, wie ich es im Bundesrat gemacht habe. Die positive Umgewöhnung aber wird sein, und da schaue


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ich meinen Klub an: Ich hoffe, es wird keine Rede mehr geben, die ich halte, bei der niemand applaudieren wird. – Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen.)

18.50


Präsidentin Doris Bures: Das war dafür jetzt besonders viel Applaus.

Frau Abgeordnete Gertraud Salzmann, Sie haben das Wort. –
Bitte.


18.51.02

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Haus! Wir haben
jetzt schon einiges über den Organhandel gehört. Eines möchte ich aber schon sehr klar feststellen, meine Damen und Herren: Der Organhandel ist ein lukrativer, ein globaler, aber vor allem auch ein verbotener Handel mit Organen.

Wenn man über Organhandel spricht, dann herrscht oft Entsetzen darüber,
wie es zu diesem Verbrechen kommen kann. Es gibt Schätzungen, dass 10 Prozent aller Organtransplantationen, einschließlich Lunge, Herz und Au­genhornhäute, mit gehandelten Organen durchgeführt werden. Die be­kanntesten der illegalen Organe, die im Organhandel und in den Organtrans­plantationen verwendet werden, sind die Nieren. Es gibt eine
WHO-Schätzung, dass in etwa 10 000 Nieren jährlich über den Schwarzhandel in die Organtransplantationen kommen.

Ein erschreckendes Beispiel, meine Damen und Herren, sind die Organe,
die missbräuchlich aus dem Bereich der chinesischen Nation kom­men. Warum? – Berichte aus China zeigen, dass inhaftierten Menschen, Männern und Frauen, insbesondere den Volksgruppen der Uiguren, der Tibeter, Muslimen und auch Christen, Organe entnommen werden, und zwar zwangsweise. Es gibt keinen Nachweis dafür, dass die Opfer diesen Organent­nahmen vorher zugestimmt haben. Darüber hinaus ist auffallend, dass bei


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Hinrichtungen von politischen Gefangenen insbesondere Organentnahmen und freie Organe am Schwarzmarkt sehr stark an der Zahl zunehmen.

Das, meine Damen und Herren, sind missbräuchliche Verwendungen,
sind abscheuliche Verbrechen, die begangen werden, denen man hier vonseiten Europas, der europäischen Länder auch einen Riegel vorschieben muss.
Der Organhandel, meine Damen und Herren, ist eine gravierende Verletzung der Menschenwürde und der Organhandel ist Teil des Menschenhandels. Da
können wir nicht zuschauen, sondern dem müssen wir entschieden entgegentreten.

Im Rahmen der weltweiten Bemühungen gegen die illegale Entnahme von menschlichen Organen – um das einerseits zu verbieten und um andererseits auch die Opfer zu schützen – hat der Europarat die Konvention gegen
den Handel mit menschlichen Organen beschlossen.

Österreich hat als eines der ersten Länder diese Konvention auch unterzeichnet, nämlich 2015, und es ist jetzt endlich an der Zeit für die Umsetzung. Frau Ministerin, ich hoffe sehr, dass wir möglichst schnell die notwendigen Maßnah­men setzen, um diese Konvention in Österreich zu ratifizieren. Es braucht
dafür etliche Änderungen in den strafrechtlichen Bestimmungen,
aber es ist, denke ich, hoch an der Zeit, dass wir das jetzt tun.

Die Konvention hat einerseits zum Zweck, den Handel mit den illegalen Organen zu bekämpfen, andererseits die Opfer zu schützen und diesen Opfern
auch die Schutzrechte zuzubilligen sowie die internationale Zusammenarbeit ge­gen diesen illegalen Organhandel zu verstärken.

Meine Damen und Herren, ich bin sehr froh, dass aus der Anregung aus
dem Antrag von Kollegin Bayr ein Allparteienantrag gemacht worden ist, der von allen Fraktionen getragen wird. Ich hoffe sehr, dass wir diese Ratifizierung möglichst schnell auf Schiene bringen. Der Handel mit illegalen Organen und der Handel mit Organen gehört unbedingt bekämpft, denn er verstößt gegen


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die Menschenwürde. Die Rechte und die Würde des Menschen sind für uns un­antastbar. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.55


18.55.15

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet.
Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir nun zu den Abstimmungen.

Zunächst lasse ich über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 2567 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 3879/A(E) zur
Kenntnis zu nehmen, abstimmen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2567 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist
einstimmig angenommen. (375/E)

18.56.1111. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (2555 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht
biogenen Ursprungs sowie ein Bundesgesetz zur Begründung von Vorbelas­tungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erlassen werden (2575 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 11. Punkt der Tagesordnung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 388

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße Frau Bundesministerin Gewessler im Hohen Haus und erteile Herrn Abgeordneten Alois Schroll das Wort. – Bitte.


18.57.00

Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesmi­nisterin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörerinnen
und Zuhörer! Zwei Jahre, nachdem Sie, geschätzte Frau Bundesministerin, die Wasserstoffstrategie vorgestellt haben, soll dieses Gesetz heute hier im
Hohen Haus beschlossen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werde nicht ganz schlau aus dem Vorgehen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne. Im ersten Entwurf von vor eini­gen Wochen war dieses Gesetz noch mit 400 Millionen Euro Förderung dotiert und einige Wochen später sind es 820 Millionen Euro. Die Regierung hat
also in zwei Monaten sage und schreibe fast eine halbe Milliarde Euro gefunden, die sie jetzt zusätzlich freihändig ausgeben will. Ich sage deshalb freihändig, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, weil nicht klar ist, wer diese
Förderung wann und warum überhaupt bekommen soll.

Der zuständigen Ministerin und dem Finanzminister wird die volle Macht ge­geben, per Richtlinie alles alleine zu entscheiden. Transparenz und Klar­heit: Fehlanzeige! – Das zeigt nur, dass diese Bundesregierung meiner Meinung nach keinen Respekt vor diesem Parlament und uns Abgeordneten hat.
Es zeigt auch ganz klar, diese Regierung versteht die Wirtschaftspolitik nicht.

Mich wundert aber wirklich nichts mehr, denn wenn ich eines in den
letzten zwei Jahren hier im Hohen Haus gelernt habe, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dann, dass Schwarz und Grün Weltmeister darin sind,
Geld beim Fenster hinauszuschmeißen. Man muss nur auf die Cofag-Gelder schauen. Ich erinnere: „Koste es, was es wolle“.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 389

Ich will jetzt gar nicht von den vielen Milliarden Euro, die irgendwo verschwunden sind, reden, sondern ich möchte nur ansprechen: 1,4 Milliarden Euro – 1 400 Millionen Euro –, geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
sind direkt in die Gewinne der Konzerne geflossen, und das Gleiche bei der Strompreisbremse und den Einmalzahlungen.

Frau Bundesministerin, ich frage Sie, wie viele Milliarden Euro wir uns
hätten sparen können, wenn man effektiv in die Energiepreise eingegriffen hätte. Wie viele Milliarden Euro an Steuerzahlergeld wären bei den
Menschen geblieben, wenn sich die Bundesregierung in der Teuerungswelle nicht durchgeschwindelt hätte und viele unserer Anträge, Anträge
der Opposition angenommen hätte, die allesamt den Menschen, den KMU-Betrieben und der Industrie geholfen hätten, dass sie nicht unglaubliche Energiepreise im Strom- und Gasbereich hätten zahlen müssen?
(Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, der SPÖ ist ihre verantwortungsvolle Rolle in der Energiepolitik seit vielen, vielen Monaten und Jahren bewusst. Meine
Partei und ich stehen hinter der Energiewende und auch hinter einem Förderge­setz für die Wasserstoffwirtschaft. Ich glaube, wir brauchen erneuerbaren Wasserstoff für unsere Industrie, für den Schwerverkehr und in vielen anderen Sektoren. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Umso tragischer finde ich es, dass sich ÖVP und Grüne nicht die Mühe gemacht haben, uns heute hier ein gutes, wirklich nachhaltiges Gesetz vorzulegen.
(Abg. Schnabel: Da muss man sich halt damit beschäftigen!)

Um noch zu retten, was zu retten ist, bringt die SPÖ heute folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungs­vorlage 2555 d.B.: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 390

der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs
sowie ein Bundesgesetz zur Begründung von Vorbelastungen durch die Bundes­ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erlassen werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird in Artikel 1 wie folgt geändert:

1. In § 6 wird nach dem dritten Absatz folgender neuer Absatz 4 eingefügt:

„(4) Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn durch die Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage keine negativen Auswirkungen auf die
lokale Wasserversorgung vorliegen und ein Nutzungskonzept für die anfallende Abwärme vorgelegt wird.“

2. In § 7 wird in der Ziffer 3 folgende Wortfolge nach dem Beistrich ergänzt:

„insbesondere hinsichtlich der Einhaltung sozialer und arbeitnehmer­schutzrechtlichen Mindeststandards sowie zur Erhöhung regionaler Wert­schöpfung,“

3. Nach § 9 wird folgender neuer § 9a inkl. Überschrift eingefügt:

„Transparenz und Evaluierung

§ 9a. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat in den Jahren ab 2025 dem Nationalrat jährlich eine Evaluierung dieses Gesetzes insbesondere hinsichtlich der Mittel­verwendung, des Fortschritts im Ausbau der Erzeugungskapazitäten und der Einhaltung der Kriterien gemäß § 7 Z 3 vorzulegen.“

*****

Ich bitte um Ihre Zustimmung. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.01


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 391

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Alois Schroll,

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (2555 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen
Ursprungs sowie ein Bundesgesetz zur Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation
und Technologie erlassen werden (2575 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird in Artikel 1 wie folgt geändert:

1. In § 6 wird nach dem dritten Absatz folgender neuer Absatz 4 eingefügt:

„(4) Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn durch die Errichtung einer Was­serstoffproduktionsanlage keine negativen Auswirkungen auf die lokale Wasserversorgung vorliegen und ein Nutzungskonzept für die anfallende Abwärme vorgelegt wird.“

2. In § 7 wird in der Ziffer 3 folgende Wortfolge nach dem Beistrich ergänzt:

"insbesondere hinsichtlich der Einhaltung sozialer und arbeitnehmerschutzrechtlichen Mindeststandards sowie zur Erhöhung regionaler Wertschöpfung,"

3. Nach § 9 wird folgender neuer § 9a inkl. Überschrift eingefügt:

"Transparenz und Evaluierung

§ 9a. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat in den Jahren ab 2025 dem Nationalrat jährlich eine


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Evaluierung dieses Gesetzes insbesondere hinsichtlich der Mittelverwendung, des Fortschritts im Ausbau der Erzeugungskapazitäten und der Einhaltung der
Kriterien gemäß § 7 Z 3 vorzulegen."

Begründung

Das Abstellen auf die Kostendimension stellte in der Regierungsvorlage das zentrale Kriterium für das erfolgreiche Bieten um die Vergabe von Fördermitteln dar.
Da mit geplanten 820 Mio. Euro beträchtliche budgetäre Mittel aufgebracht werden sollen, sind weitere Fördervoraussetzungen bzw. Förderkriterien vorzusehen.

Um nicht in einen allfälligen Konflikt mit der regionalen Wasserversorgung zu treten, sollen negative Auswirkungen auf die lokale Wasserversorgung bereits im
Vorfeld ausgeschlossen werden. Im Sinne der Energieeffizienz soll ein Nutzungs­konzept für die bei Elektrolyseuren anfallende Abwärme vorgelegt werden.

In den zu erlassenden Förderrichtlinien soll zudem die Förderung sozialer und ar­beitnehmerschutzrechtlicher Standards festgelegt werden. Dies sind bei­spielsweise die Förderung von Chancengleichheit, Gleichstellung und Gleichbe­handlung, arbeitsplatzbezogene Qualitätssicherungsmaßnahmen, arbeits­rechtliche Bedingungen, wie etwa die Anwendung branchenüblicher Kollektiv­verträge, und eine regionale Wertschöpfung bei Komponenten.

Schließlich wird der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit
der Mittelverwendung eine jährliche Evaluierung aufgetragen.

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß ein­gebracht, er steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Lukas Hammer. – Bitte, Herr Abgeordneter.



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19.01.44

Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns als Koalition das Ziel gesetzt, Klimaneutralität 2040 zu erreichen, und in den letzten Jahren sind
uns tatsächlich gemeinsam sehr viele Schritte dazu gelungen.

Wir haben beim Ökostromausbau extrem viel weitergebracht, auch mit dem EAG, das wir hier beschlossen haben.

Wir haben alle Klima- und Energieförderungen massiv erhöht, teilweise
um das Zwanzigfache. Wir haben zum Beispiel, was die Industrie betrifft, einen eigenen Transformationsfonds für die Industrie eingeführt, in Höhe von
fast 3 Milliarden Euro. Und heute beschließen wir eine weitere wichtige Maß­nahme zur Erreichung dieses Zieles.

Mit dem Wasserstoffförderungsgesetz, das wir heute beschließen,
bekommen wir einen weiteren wichtigen Baustein in diesem Transforma­tionsprozess. Kollege Schroll hat es angesprochen: Seit dem Jahr 2022 haben wir eine Wasserstoffstrategie. Diese sieht vor, dass wir bis zum Ende dieses Jahrzehntes 1 Gigawatt Elektrolyseleistung errichten und dass erneuerbarer Wasserstoff, grüner Wasserstoff in Österreich produziert werden kann. Das ist keine leichte Aufgabe, das wissen wir alle, aber das heute wäre ein wirklich wesentlicher Schritt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der ÖVP.)

Ja, das kostet Geld, aber das stärkt auch den Wirtschaftsstandort, und dieses Wasserstoffförderungsgesetz beinhaltet 820 Millionen Euro, die für die Errichtung und auch den Betrieb von Elektrolyseanlagen in Österreich verwen­det werden können.

Kollege Schroll, weil du es angesprochen hast und so tust, als ob das alles
jetzt so im Schatten wäre und die Bundesregierung dann alleine entscheiden kann: Es stimmt einfach nicht. Erstens einmal ist es das Normalste auf
der Welt – das machen wir bei jeder Förderung –, dass Förderrichtlinien erlassen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 394

werden – na ja selbstverständlich, und außerdem haben wir gerade bei
diesem Wasserstoffförderinstrument alle wesentlichen Vorgaben gemeinsam in der EU. Es wird auch gemeinsame Auktionen durch die EU-Wasserstoff­bank geben.

Also bitte, es ist wirklich unseriös, wieder diese Angst zu verbreiten, diese Ver­unsicherung zu schüren, als ob sich da irgendjemand irgendetwas aus­mauscheln würde. Es stimmt einfach nicht. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Wasserstoff – in der Community sagt man oft, Wasserstoff ist der
Champagner der Energiewende – ist eine kostbare, knappe Ressource, die wir nicht einfach verschwenden sollten. (Abg. Einwallner: „Community“! Was
hast denn du für eine Community? Eine Champagnercommunity?)
Das heißt auch, dass wir das gezielt einsetzen müssen, und zwar dort, vor allem dort, wo
es keine besseren, effizienteren und günstigeren Alternativen gibt.

Wir haben in den letzten Jahren und auch vor Kurzem immer wieder dieses Märchen gehört, dass wir eigentlich alles so lassen könnten, wie es ist,
unser gesamtes fossiles System, wir müssen zum Beispiel nur Wasserstoff rein­kippen. Wir haben E-Fuels, Wasserstoff für eigentlich eh alles. Wer sich
aber näher mit diesem Thema beschäftigt, weiß einfach ganz genau: Das geht sich nicht aus, weil Wasserstoff auch mit diesem riesigen Förderpaket,
das wir heute beschließen werden, weiterhin eine knappe Ressource bleiben wird.

Jeder, der ernsthaft ein Interesse an Klimaschutz und gleichzeitig ein
Interesse daran hat, dass die Industrie in Österreich bleibt und diese Transfor­mation schafft, der kann kein Interesse daran haben, dass wir die Knapp­heit beim Wasserstoff dort, wo er unbedingt gebraucht wird, künstlich erhöhen und somit auch die Preise in die Höhe treiben.


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Heute machen wir, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, einen wichti­gen Schritt, um die Wasserstoffproduktion, die Produktion von
grünem Wasserstoff in Österreich voranzutreiben, und ich bitte um breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

19.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Maximilian Linder. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


19.05.55

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Gesetzesantrag zur Förderung von Wasserstofftechnologie werden
wir zustimmen, weil wir glauben, dass das der richtige Weg ist, weil wir aber auch wissen, dass unser heutiger Dritter Präsident damals als Verkehrs­minister dieses Projekt gestartet hat.

Es gibt durchaus Kritikpunkte an der Regierungsvorlage. Es wurde schon darüber diskutiert, dass man die Richtlinie zur Gänze der Vollziehung überlässt,
sprich dem BMK. Wir hätten da gerne einen klaren Gesetzesantrag.

Ich möchte heute aber zu einem Wasserstoffprojekt aus Kärnten reden, und zwar zum Thema H2Carinthia.

Anfang 2021 wurde ein Projekt präsentiert, dass im Kärntner Zentralraum Was­serstoff vor Ort von Industriebetrieben geholt, aufbereitet und wiederver­wertet wird, zum Betanken von Bussen. Insgesamt war geplant, dass im Kärntner Zentralraum 35 Busse mit wiederaufbereitetem Wasserstoff betrieben
werden. Ab 2023 war der Dauerbetrieb dafür geplant. Die zwei ÖVP-Landesräte Sebastian Schuschnig und Martin Gruber haben das Projekt mit viel, viel Werbung als die Zukunftslösung präsentiert, haben es als das Zukunftsprojekt für Österreich, aber eigentlich für ganz Europa präsentiert und viel, viel


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Geld in die Werbung gesteckt. Vom Forschungsförderungsfonds FFG waren da­mals 12 Millionen Euro zugesagt.

Im Mai 2024 ist der Sprecher von Landesrat Schuschnig ganz still und
leise vor die Medien getreten und hat ganz kleinlaut verkündet, das Projekt wurde gestoppt – warum, über die Hintergründe wurde Stillschweigen vereinbart.

Jetzt bin ich der Meinung, wenn heute private Firmen ein Projekt selbst einstel­len, ist das durchaus ihr Recht, dann sind sie auch keiner Öffentlichkeit
eine Antwort schuldig. Sobald aber 12 Millionen Euro Förderung in dem Projekt stecken, hat die Öffentlichkeit sehr wohl ein Recht, zu erfahren, was pas­siert ist, ob Fördergelder geflossen sind, ob Fördergelder ausbezahlt wurden, ob diese Förderung verfällt, was bisher passiert ist.

Die Kärntner Medien haben nachgefragt, haben diese Informationen
aber nicht erhalten. Im Energieausschuss am 4. Juni habe ich Ministerin Gewess­ler gefragt, ob es dazu Informationen gibt. Sie hat gesagt, selbstverständ­lich, die Informationen werden geliefert. Ich habe sie bis heute noch
nicht bekommen.

Ich finde es schade, dass die Öffentlichkeit bei einem so wichtigen Zukunftspro­jekt, das mit viel Pomp und mit viel politischer Begleitmusik angekündigt
wurde, nach dem Scheitern nicht darüber informiert wird, was mit den Förder­geldern passiert ist und was mit den Fördergeldern passiert. Ich hätte
mir erwartet, dass sich die beiden Landesräte so wie damals auch heute hin­stellen und sagen, es ist eingestellt worden und die Fördergelder wur­den verbraucht oder eben nicht verbraucht.

Vielleicht gibt es die Information. Bisher ist eine Informierung nicht erfolgt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.09



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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter
Joachim Schnabel. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


19.09.25

Abgeordneter Joachim Schnabel (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Mi­nisterin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Bevor
ich zum Wasserstoff komme, noch ganz kurz zum vorgelagerten Element und somit zu einem anderen Thema, zum Wasser: Wir haben ja zurzeit in
Österreich das Problem, dass wir zu viel Wasser haben, und als ausgebildeter Feuerwehrkommandant möchte ich allen im Einsatz befindlichen Feuer­wehrkameradinnen und -kameraden für ihren Einsatz danken.

Das Danken alleine reicht aber nicht, und deswegen bin ich auch froh darüber, dass Sie, Frau Ministerin, und heute unser Finanzminister Brunner für
unsere Feuerwehren zusätzliche Bundesmittel bereitgestellt haben, sodass un­seren Feuerwehren ab jetzt 160 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung
stehen. Das ist gut in unsere Sicherheit und in unsere Einsatzorganisationen investiertes Geld und ist auch ein Zeichen der Dankbarkeit. – Vielen
Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ja, die Dichte der Katastrophen ist natürlich dem Klimawandel geschuldet und – ich habe es hier schon mehrfach gesagt und ich darf für unsere Fraktion
auch das Thema Wasserstoff ganz intensiv behandeln – im Wasserstoff liegt für uns schon auch ein Teil der Lösung zur Bekämpfung des Klimawandels.

Dieses Gesetz freut mich ganz besonders, und ich möchte eingangs – weil es bei der SPÖ vielleicht nicht ganz angekommen ist – die Systematik erklären:
Die Europäische Kommission hat die Wasserstoffbank mit vier Säulen aufge­setzt, und es hat 2024 einen ersten Call gegeben, bei dem sich Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum bewerben können. Alle Unternehmen,
die nicht drankommen oder die keine Förderung bekommen, können dann auf nationaler Ebene gefördert werden. Damit es diese Förderung gibt,


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braucht es eben dieses Wasserstoffförderungsgesetz, welches wir hier heute beschließen.

Das ist auch terminlich genau richtig angesetzt – es hat ja viel Vorlauf
gegeben, viele Maßnahmen und Beschlüsse, die es gebraucht hat –, weil En­de 2024 der zweite Call auf europäischer Ebene passieren wird, bei
dem es Milliardenbeträge abzuholen gibt und wir dann danach mit dem Was­serstoffförderungsgesetz ansetzen und den Unternehmen entspre­chend Förderungen zukommen lassen können.

In der Systematik ist gegenüber anderen Förderungen noch etwas anders: Wir fördern mit diesem Gesetz die Investition, aber auch den Betrieb, also
Opex und Capex. Das ist ein ganz wesentlicher neuer Zugang, weil er auch das sogenannte Henne-Ei-Prinzip durchbricht. Es hat ja immer geheißen:
Ja, ich werde Wasserstoff produzieren, wenn ich einen Abnehmer habe! Ja, ich werde die Leitung bauen, wenn es quasi beide – vor- und nachgelagerte – Stellen gibt! – Mit diesem Wasserstoffförderungsgesetz durchbrechen wir das und lösen die Investitionsfreudigkeit aus, womit wir dementsprechend in
die Zukunft gehen.

Unser Finanzminister Brunner hat auch die Wichtigkeit dessen erkannt. Wir hat­ten ursprünglich 400 Millionen Euro für das Jahr 2024 und eventuell auch
das Jahr 2025 veranschlagt und haben das noch einmal um weitere 420 Millio­nen Euro aufgestockt, sodass wir für die Implementierung der Wasser­stoffwirtschaft 820 Millionen Euro zur Verfügung haben. Das wird eben über zehn Jahre bis ins Jahr 2041 in Tranchen ausbezahlt. (Abg. Schroll: Sehr
wenig!)
Das gibt unseren Industriebetrieben, unseren Unternehmen Planungssi­cherheit, und deswegen ist dieser Beschluss des Budgetvorbelastungsge­setzes auch so wichtig.

Lieber Herr Kollege Schroll, deine Rede hier muss ich leider so zusammenfassen: Du hast dich nie mit dem Thema beschäftigt – das muss ich leider so sagen.


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Das Gesetz ist Gott sei Dank schmal und einfach gefasst. Es gibt sehr viele regu­latorische Ebenen, die da mit einfließen, auf EU-Ebene, und wir brauchen
kein Gold Plating zu betreiben. Es wird alles geregelt. Wir stehen da im interna­tionalen Wettbewerb, und es ist nicht einzusehen, dass wir da noch
etwas draufsetzen, sodass wir die heimische Industrie und die heimische Wirt­schaft vielleicht noch benachteiligen. Deswegen reicht all das, was es diesbezüglich auf europäischer Ebene gibt, und daran werden wir uns halten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Einiges, das Sie anregen, sind teilweise Dinge, die Sie meiner Meinung
nach erfinden, um zu erklären, warum Sie dem Gesetz nicht zustimmen. Sie wol­len die Wärmenachnutzung haben. (Abg. Schroll: Wer hat denn das angespro­chen?) Wir haben das in der Steiermark versucht und mit der Hycenta untersucht. Die Abwärme von Elektrolyseuren liegt bei 60 bis 70 Grad. Man kann quasi nur den Nachlauf beschicken, das ist in dieser Phase noch
total unrentabel. Wir müssen schauen, dass wir da eine Dynamik hineinbekom­men, entsprechend in die Elektrolyseuranschaffung und -umsetzung
kommen und keine neuen Hürden aufbauen.

Summa summarum: In den letzten beiden Jahren hat sich sehr, sehr, sehr viel im Bereich der Wasserstoffwirtschaft getan. Wir haben jetzt im neuen Ener­gieforschungsbericht gesehen, dass wir im vergangenen Jahr 46 Millionen Euro für die Wasserstoffforschung ausgegeben haben – im Bereich der Ener­gieforschung der höchste Anteil. Wir haben Ipcei Wasserstoff eins und zwei gemacht. Wir haben Gott sei Dank über den Verbund einen Vorvertrag
für Wasserstoffimport mit Tunesien abschließen können. Die Hypa Austria wurde als Beirat im Bereich des Wasserstoffs installiert. Es gibt die internationale Allianz für die Wasserstoffwirtschaft, der wir beigetreten sind – Herr Kollege Hammer hat es schon gesagt. Im UFG – für die Transfor­mation der Wirtschaft – ist das Thema Wasserstoff auch prominent enthalten. Österreich betreibt sehr erfolgreich den ersten unterirdischen Wasser­stoffspeicher, und auch im Bereich der Infrastruktur sind wir beim European


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Hydrogen Backbone dabei, damit wir zukünftig dementsprechend auch
als Drehscheibe für den Wasserstoff fungieren können. Das rundet es eigentlich in Summe ab.

Warum ist das aus Sicht der ÖVP so wichtig? – Weil es eben einerseits
die Technologieoffenheit abbildet, dass wir mit Forschung, mit Innovation und Technik das Thema Klimaschutz angehen können, und weil es damit auch
die Wertschöpfung garantiert, die heimische Industrie und die heimi­sche Wirtschaft stärkt.

Deswegen bitte ich um Zustimmung zum Wasserstoffförderungsgesetz: weil wir da genau die richtige Maßnahme setzen, nämlich technologieoffen und zukunftssicher. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dipl.-Ing.in Karin Doppel­bauer. - Bitte, Frau Abgeordnete.


19.15.52

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Vorsitzender! Frau Bundesministerin! Wir NEOS sind ja immer extrem vorsichtig, wenn
es um Förderungen geht. Da wollen wir immer alles ganz genau wissen, und gerade diese Bundesregierung hat uns ja tatsächlich ein wenig sozusa­gen bedrückt mit dem großen Geldausgeben, vor allem mit dem ineffizienten Verteilen von Förderungen. Wir haben im Budget ein Defizit von mehr
als 20 Milliarden Euro, und deswegen sind wir eben besonders vorsichtig, wenn wir das Wort Förderungen hören. In diesem Paket aber, und das haben
wir auch im Ausschuss schon so besprochen, ist das aus unserer Sicht sehr klug geregelt.

Worum geht es hier? – Es geht hier einfach darum, dass wir für die Errich­tung und den Betrieb von Anlagen zur Umwandlung von Strom in erneuerbaren Wasserstoff Geld zur Verfügung stellen und damit nicht nur eine Zukunfts-


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technologie, die wir ganz, ganz dringend brauchen werden, fördern; und wir fin­den eben auch die Art, wie das Geld ausgeteilt wird, nämlich über Auktio­nen, sehr gut, weil da einfach auch Wettbewerb entsteht.

Das ist tatsächlich so viel besser, denn schauen wir uns die Förderungen der Vergangenheit an! Ich erwähne nur die Förderung des Heizkesseltau­sches in Höhe von 75 Prozent, bei der wir nicht gewusst haben wo, warum genau und wie, und ob das jetzt sinnvoll ist oder nicht – aus unserer
Sicht war das eben viel zu viel –, oder auch die Umsatzsteuerbefreiung bei der Fotovoltaik; da musste man die Bundeswettbewerbsbehörde auf den
Weg schicken, damit das dann endlich auch einmal bei den Preisen weitergege­ben wurde. Dieses Auktionsmodell ist also eines, mit dem wir sehr gut
leben können und das wir auch in der Vergangenheit schon immer wieder ge­fordert haben.

Was heißt das: Wettbewerbsmodell? – Kollege Schnabel hat das jetzt
schon sehr, sehr schön und sehr enthusiastisch ausgeführt – das freut uns, weil auch wir das insgesamt ein sehr, sehr schönes Paket finden –, aber der
sexy Teil an dem ist ja dann doch noch, dass man Folgendes sieht: Wenn hier Gelder ausgeschrieben werden und man sagt – und so war es ja auf
der europäischen Ebene –, dass man eine Förderobergrenze von 4,5 Euro pro Kilogramm Wasserstoff einführt, und dann sieht, dass durch die Auktion
und durch diesen Wettbewerb – bei diesem Thema sehen Sie, dass meine Augen zu glänzen anfangen – die Kosten tatsächlich auf 4 Cent gefallen sind,
dann ist das einfach super und zeigt, dass man auch genau so arbeiten kann und Zukunftstechnologien großartig nach vorne bringt.

Wir wissen alle, dass das in Österreich nicht 4 Cent sein werden – wir
haben da tatsächlich andere Voraussetzungen –, aber es wurde aus unserer Sicht alles gut und richtig gemacht, deswegen stimmen wir diesem Paket heute
sehr, sehr gerne zu.


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Was wir uns noch wünschen würden und was es noch ganz dringend braucht, ist auch eine Infrastruktur. Auch beim Wasserstoff braucht es Infrastruktur,
auch da muss man schauen: Wo gehen die Kanäle durch? Wie wollen wir da in die Zukunft gehen? Dieser Dreh- und Angelpunkt für Erdgas, den wir in
der Vergangenheit hatten, könnte jetzt tatsächlich auch in Richtung Wasserstoff weitergeführt werden. Das wäre auch uns ein Anliegen; wir glauben, dass
das sehr viel Sinn machen würde.

Was es auch noch braucht, sind ganz viele andere Gesetzesmaterien, an denen Sie dran sind und die Sie uns einfach noch schulden. Und weil wir schon
beim Gas sind: Das Grüngasgesetz ist jetzt wirklich drängend, die
Branche braucht es. Ich würde mir wirklich wünschen, dass Sie da noch auf einen grünen Zweig kommen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abge­ordneten von ÖVP und Grünen.)

19.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme ist nun Frau Bundesminis­terin Leonore Gewessler zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bundes­ministerin.


19.19.10

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Sehr geehrter Herr Präsident!
Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute hier im Parlament in Sachen grüner Wasserstoff gute Nachrichten
haben, und ich freue mich auch, dass das in den Reden, die ich jetzt gehört habe, allgemein geschätzt wird und Ihnen bewusst ist, wie wichtig dieser Schritt ist.

Er kommt auch wirklich genau zur richtigen Zeit: Klimaneutraler Wasserstoff ist eine Antwort auf wichtige Herausforderungen, vor denen wir in dieser Zeit stehen. Ich brauche es an dieser Stelle nicht zu wiederholen: Der illegale russische Angriffskrieg in der Ukraine ist seit fast zwei Jahren eine ernste Gefahr für unsere Energieversorgung, für die Unabhängigkeit unseres Landes, und


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um uns aus dieser Abhängigkeit zu befreien, brauchen wir wirklich den Einsatz auf allen Ebenen.

Ein zentraler Teil ist eben – auch Abgeordneter Hammer hat vorhin be­reits ausgeführt –, dass wir dreckiges Erdgas durch klimaneutrale Energieträger ersetzen, denn echte Sicherheit gibt es nur, wenn wir Abhängigkeiten bestmöglich reduzieren und unsere Energieversorgung selbst in der Hand haben.

Dazu zählt auch grüner Wasserstoff, grüner Wasserstoff als wichtiger
und wertvoller Energieträger, und deswegen haben wir in den letzten Jahren im Klimaschutzministerium den Aufbau der heimischen Wasserstoffproduk­tion vorbereitet und vorangetrieben (Abg. Hörl: Im Zillertal ... die Züge ...!), wir ha­ben die Wasserstoffstrategie verabschiedet. – Ich kann nachher gerne
noch etwas zu den einzelnen Projekten sagen.

Die Strategie beinhaltet Ziele, aber auch Maßnahmen. Wir haben zusammen mit dem Arbeits- und Wirtschaftsministerium die Hydrogen Partnership Austria
ins Leben gerufen: Das ist eine enorm wichtige Austauschplattform, auf der wir alle Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette zusammenbrin­gen. Wir haben uns mit 125 Millionen Euro an Ipcei Wasserstoff beteiligt – auch das ist schon angesprochen worden –, wir arbeiten gemeinsam mit Deutsch­land und Italien am Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur – Kollegin Doppelbauer hat das gerade angesprochen –, wir schließen uns mit internationalen Handelspartnern zusammen und setzen da die entsprechenden Initiativen.

All diese Maßnahmen sind wichtig, und sie helfen uns vor allem, in jenen Berei­chen fossile Energie zu ersetzen, in denen es keine Alternativen gibt, wie
eben in der Industrie, wie im Schiffs- und Flugverkehr.

Noch – und genau dort setzt das Wasserstoffförderungsgesetz, das wir jetzt hier debattieren, an – sind aber die zentralen Herausforderungen beim Aufbau
einer Wasserstoffwirtschaft groß, vor allem ein extrem anspruchsvolles Finan­zierungsumfeld aufgrund der noch hohen Erzeugungskosten von erneuer­barem Wasserstoff.


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Das führt mich auch zur Frage von Abgeordnetem Linder: Sie haben vorhin die Frage gestellt, was aus H2Carinthia, dem Wasserstoffprojekt in Kärnten, geworden ist. Es ist tatsächlich so, dass das Unternehmen entschieden hat, die­ses Projekt nicht fortzuführen, weil eben die Produktionskosten von er­neuerbarem Wasserstoff derzeit noch sehr hoch sind. Selbstverständlich gibt es, wenn ein Unternehmen ein Projekt nicht fortführt, auch keine Förderung.
Es ist auch kein Geld geflossen. Wenn keine Kosten eingereicht werden, fließt auch kein Geld.

Genau das zeigt aber das anspruchsvolle Finanzierungsumfeld, und ge­nau deswegen beschließen wir jetzt dieses Gesetz. Es hilft nämlich, Kosten in der Produktion zu senken und das Delta in den Betriebskosten abzudecken –
und das auf eine, wie auch ich finde, sehr smarte Art und Weise. (Abg. Hörl: Bei mir war’s der Gebi Mair ...!)

Wir haben 820 Millionen Euro für erneuerbare Wasserstofferzeugungs­projekte in Österreich zur Verfügung. Wir nutzen den Rahmen, den uns die Eu­ropäische Kommission gibt. Durch wettbewerbliche Auktionen im Rahmen
des EU-Innovationsfonds entstehen dann auch in ganz Europa einheitliche Krite­rien – auch das ist nach der RED III, also der Erneuerbare-Energien-Richtli­nie III, wichtig. Da wird nicht irgendetwas gefördert, sondern im europäischen Rahmen sehr genau vorgegeben, was erneuerbarer Wasserstoff ist. Man
kann den dann einheitlich in ganz Europa fördern.

Im Rahmen dieser Auktionen gibt es auch Fenster, die die Mitgliedstaaten nut­zen und so zusätzlich nationale Projekte finanzieren können, denn wir
brauchen auch heimische Wasserstoffproduktion. Eine Auktion ist noch für 2024 geplant, und unser Ziel ist, dass auch österreichische Unterneh­men an dieser Auktion 2024 teilnehmen können, um nationale erneuerbare Wasserstoffprojekte finanzieren zu können.

Mit dem Wasserstoffförderungsgesetz soll eben genau diese Beteili­gung Österreichs mit nationalen Mitteln auch schon jetzt, im Jahr 2024, möglich


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sein. Das ist ein wichtiger Schritt, um – Kollege Schnabel hat es angeführt –
den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft wirklich in Gang zu bringen.
Das ist wichtig für die Industrie, wichtig für den Standort, gut für die Zukunft und gut für das Klima.

Der Aufbau der gesamten Wasserstoffwirtschaft – das kann ich Ihnen versprechen, oder das muss ich Ihnen versprechen – ist ein echter Kraftakt, das ist kein Spaziergang. Das wird unser aller Aufmerksamkeit fordern, und
zwar noch viele Jahre lang, aber es ist richtig, es ist notwendig, und wenn wir uns auf die richtigen Lösungen konzentrieren, dann kommen wir da auch
schnell weiter. Genau das ist der Auftrag des Wasserstoffförderungsgesetzes.

In diesem Sinne darf ich Sie um möglichst breite Zustimmung zu die­sem Gesetzentwurf bitten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Hörl: Bei mir war’s der Gebi Mair, der das
umgebracht hat!)

19.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Dipl.-Ing. Gerhard Deimek. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.25.01

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Der angesprochene Gesetzentwurf, den wir heute beschlie­ßen sollen, hat durchaus positive Ansätze und auch positive Teile.

Das heißt grundsätzlich: Die Umwandlung von Strom in erneuerbaren Was­serstoff, die Durchführung über wettbewerbliche Auktionen – Kollegin Doppelbauer hat es schon angeführt –, das ist alles positiv; vor allem auch die Durchführung in Form einer fixen Prämie als Zuschlag, das ist positiv,
das bejahen wir und tragen wir mit.

Beim Mittelvolumen finden wir die Entwicklung durchaus interessant – sagen wir es einmal so –: Man hat zuerst mit einem kleineren Betrag begonnen,


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hat dann aufgedoppelt, und endgültig sind wir jetzt bei maximal 400 Millionen Euro für 2024 und maximal 820 Millionen Euro insgesamt, die das AWS abwickeln wird.

Wir glauben grundsätzlich, dass das einmal ein erster Schritt wäre, das ist auch eine Entwicklung in die richtige Richtung, man hätte allerdings erstens
schon einen integrierteren Ansatz wählen können; und dass man die Durchfüh­rung der Richtlinien – da muss ich Kollegen Schroll leider recht geben –,
mit Zeitpunkten, Methoden und so weiter, nach Gesetzesbeschluss, im Nach­gang, von den drei Ministerien machen lässt – die Details zum Verfah­ren, die Details zu den Rechten und Pflichten der Fördernehmer und so weiter (Abg. Schnabel: Das ist ja nur, weil wir national ...!) –: Seien Sie sind mir
jetzt nicht böse, Frau Minister, aber wir haben in Österreich in den letzten fünf Jahren genügend Beispiele, bei denen diese Zusammenarbeit zwischen
BMK und BMF, zwischen BMF und anderen Ministerien schlicht und ergreifend nicht funktioniert. Dafür will ich Ihnen persönlich gar nicht die Schuld
geben, nur sie funktioniert in dieser Koalition nicht mehr, denn irgendwann kriegt ja auch die ÖVP Fracksausen vor Ihrem Durchsetzungsvermögen als grüne Ministerin. Die spüren es nämlich dann bei ihren Wählern.

Das andere ist: Auch die ÖVP hat ihren Druck abbekommen, nämlich durch
die WKO. Wir wissen, die Wirtschaftskammer, vorgeblich eine Inter­essenvertretung der Wirtschaft, eigentlich durchaus eine ÖVP-Interessenver­tretung, sagt, ein schnelles Hochfahren der Wasserstoffproduktion nur
durch erneuerbaren Wasserstoff wird es so wahrscheinlich nicht geben, denn: Was wird denn gefördert? – Wir haben jetzt ungefähr 1 Gigawatt mit gerechneten 5 000 Produktionsstunden, da haben wir 5 Terawattstunden, bei einem Gesamtenergieverbrauch von 390, 400 Terawattstunden. Das ist
doch ein Kinkerlitzchen, das ist ja nichts! Da verbraucht ja irgendein
Auto am Wochenende bald mehr, wenn es herumfährt.
(Heiterkeit des Abg. Höfinger.)


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Das ist ein Versuch, das ist ein richtiger Anfangsschritt; aber sich einen großen Schritt zu erwarten, dass man das dann vielleicht bis 2030, 2040 unter­stützt hat, um klimaneutral zu werden – die Wirtschaftskammer sagt sehr richtig: Das ist ein Teil; die anderen Teile sollten sein, auch andere Wasserstoff­quellen zu nehmen, sich auch auf andere Wasserstoffquellen zu konzentrieren und vor allem einmal Durchleitung, Import und Export von Wasserstoff
einen rechtlichen Rahmen zu geben und auch die Netze dafür herzustellen.

Frau Minister, es muss bei meiner Rede sein – ein bisschen Kritik an Ihnen darf ich auch üben –: „Dreckiges Erdgas“ gibt es nicht. Heimisches Erdgas
aus dem oberösterreichischen Zentralraum, aus Molln, aus dem Weinviertel –

das ist nicht dreckig, sondern das ist gut, das schafft Autonomie und si­chert den Betrieb für unsere Wirtschaft. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kassegger: Das ist böse!)

19.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter
Johann Höfinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.29.13

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass vier Parteien diesem Ge­setzentwurf zustimmen werden – vielleicht kann es sich die SPÖ auch
noch überlegen –, denn es ist schon ein sehr wichtiger Beitrag.

Was ist denn die Ausgangssituation? Warum diskutieren wir diesen Gesetzent­wurf? Warum diskutieren wir den Umbau unserer Energieversorgung?

Zum einen: Wir wissen, wir können die Energie ja nicht aufwenden, wir haben nicht genug, daher ist es höchst an der Zeit, endlich auch da nach vorne
zu kommen, wenn es um die eigene Energieerzeugung geht, denn wir sind mit­ten in einem Umbau. Das sind wir unserer Natur, das sind wir auch dem
Klima schuldig, und natürlich wollen wir auch Abhängigkeiten, wenn es um die


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Energieformen geht, reduzieren. Daher ist es ein logischer Schritt, dass
wir dieses System auf Schiene gebracht haben.

Das Zweite ist: Wir schaffen damit Wertschöpfung auch in unseren Regionen, für unsere Betriebe, wir lassen damit die Wertschöpfung bei uns im Land.

Natürlich – und es ist sehr erfreulich, wenn Kollege Deimek auch
die Wirtschaftskammer zitiert – passiert der Umbau der Wirtschaft und der Energieversorgung in vielen einzelnen Teilen. Wir werden alle diese
Bereiche unterstützen, begleiten und forcieren, aber damit ist der Wettbewerb eröffnet, und das ist etwas sehr Wichtiges und etwas sehr Zukunfts­orientiertes, denn somit werden auch die Unternehmen angespornt, um bei die­sem Wettbewerb mit dabei sein zu können.

Das ist auch legitim, damit wird Technik forciert, damit werden viele Mög­lichkeiten eröffnet. Ja, es gibt einen Sektor auch im mobilen Bereich,
der mit Strom versorgt sein wird, es gibt aber viele andere Möglichkeiten und Energieformen, die wir noch forcieren müssen, und Wasserstoff ist ein
sehr wesentlicher Teil des Ganzen.

Was die Zusammenarbeit der einzelnen Ministerien in dieser Koalition betrifft, Herr Kollege Deimek, kann ich nur sagen: Fürchte dich nicht, es wird wun­derbar klappen! Wir werden uns abstimmen und dieses Thema auch zu einem guten Ende bringen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.31


19.31.21

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2555 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen
einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.


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Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Ab­änderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fas­sung der Regierungsvorlage.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehr­heitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches
Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.32.4412. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den An­trag 4074/A der Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Tanja
Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das


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Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Gasdiversifizierungsgesetz 2022 und das Ener­gielenkungsgesetz 2012 geändert werden (2576 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Damit kommen wir bereits zum 12. Punkt
der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist MMMag. Dr. Axel Kassegger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.33.17

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Auf der Tagesordnung
steht jetzt – der Herr Präsident hat es schon vorgelesen – ein etwas sperriger Gesetzestext, beziehungsweise er ist deshalb so sperrig, weil da verschie­denste Gesetzesmaterien in einem Paket abgehandelt werden. Ich muss an die­ser Stelle auch wieder Kritik an der methodischen Vorgehensweise der Regierung anbringen: Es hat auch da wieder keine Gelegenheit zur Begutachtung gegeben, es kommt auch dazu wieder sehr kurzfristig ein Abänderungs­antrag, und dann erwartet man von den Abgeordneten, dass sie sich innerhalb kürzester Zeit eine Meinung bilden – aber das sind wir leider von vielen Gesetzentwürfen in den letzten Monaten schon gewohnt.

Worum geht es inhaltlich? – Es ist eine heterogene Gesetzesmaterie, es sind in ein Gesetz verschiedenste Gesetzesänderungen hineingepackt worden,
und wenn man sich das genauer anschaut, kann man sagen: nicht viel Fleisch. Also aus meiner Sicht sind da jetzt Kleinigkeiten verpackt worden, wobei
wir schon auch sagen müssen, dass das, was jetzt beschlossen wird, im Vergleich zu dem, was im Bereich des Gaswirtschaftsgesetzes vorgesehen war, in Wahrheit wieder mehr Bürokratie verlangt, einen weiteren Mehraufwand an Bürokratie bedeutet, indem nämlich Versorger zur Erstellung eines Versorgungssicherheitskonzepts verpflichtet werden sollen. Also wieder zu­sätzliche Bürokratie – wir lehnen das ab.


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Im Vergleich dazu waren aber die Ankündigungen betreffend verpflich­tende Ausstiegspläne und ein Raus aus russischem Gas – bis 2027 eine Redu­zierung auf 0 Prozent – noch besorgniserregender angesichts der Lage,
dass wir nach wie vor in einem ganz erheblichen Ausmaß abhängig sind – und diese Fakten werden wir jetzt auch durch großes Wünschen nicht weg­diskutieren können. Diese Zeitachse ist einfach Wunschdenken, vollkommen unrealistisch. Das kommt jetzt aber eh nicht.

Die gesamte Energiepolitik birgt aber natürlich erhebliche Gefahren, auf die auch nicht wirklich reagiert wird. Es gibt die Androhung, dass ab 1. Jänner 2025
kein Gas mehr durch die Ukraine geleitet wird. Dazu gibt es auch keinerlei Aktio­nen oder Aktivitäten der Regierung, etwa in Richtung Evaluierung alterna­tiver Pipelinerouten. Da gibt es gar nichts, keine Vorbereitungen. Also es droht eine Gasmangellage – und man schaut zu.

Es ist auch das Gasleitungsnetz in Österreich nach wie vor nicht in der
Lage, die alternativen Ströme, die ja dann von Rotterdam oder woher auch immer kommen, also von West nach Ost gehen, zu leiten; Stichwort WAG-Loop, also diese Lücke zwischen den beiden Leitungen.

Zweieinhalb Jahre vollkommene Untätigkeit – und auf der anderen Seite
wollen wir bis 2027 aussteigen aus Gas - - – Das geht sich alles nicht aus. Das ist zu viel Wunschdenken, das ist zu wenig Realismus und aus diesem Grun­de nicht besonders verantwortungsvoll für den Wirtschaftsstandort Österreich.

So beiläufig wird auch noch gesagt: Wasserstoff, ja, das machen wir alles! –
Wir reden da von minimalen Mengen. Also wenn jetzt so getan wird, als ob wir fossiles Gas, das aus welchen Gründen auch immer zum Bösen erklärt
wird, mit grünem Wasserstoff substituieren könnten – da reden wir über Men­gen von 5 Terawattstunden auf der einen und 100 Terawattstunden auf
der anderen Seite, wobei die 5 ja auch nicht erreicht werden –, dann muss ich sagen, das ist nicht realistisch und ist von Wunschdenken getragen.


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Unsere Wirtschaft, und um die geht es, hat eine ausgewogene Energiepolitik verdient, die eben in diesem Dreieck von Versorgungssicherheit, Leist­barkeit und Wirtschaftlichkeit sowie Kompatibilität mit der Wirtschaft agiert und eben nicht die Zerstörung der Wirtschaft aufgrund der explodierenden
Preise beziehungsweise der riesigen Unsicherheit, was die Versorgung mit Ener­gie betrifft, riskiert. Diese Politik, diese vernünftige Politik, diese freiheit­liche Politik einer ausgewogenen Energiepolitik im Sinne dieses Zieldreiecks, findet aber aufseiten dieser Bundesregierung einfach nicht statt. Das
gefährdet selbstverständlich den Wirtschaftsstandort, gefährdet unsere Indus­trie, gefährdet unsere Wirtschaft, gefährdet Arbeitsplätze und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass unsere Wirtschaft – und günstige verfügbare Energie ist nun einmal ein Standortfaktor, das können Sie nicht wegdiskutieren –,
dass unsere Industrie entweder abwandert oder gar zusperrt.

Das alles wollen wir Freiheitliche nicht, Ihnen ist es offensichtlich relativ egal. (Beifall bei der FPÖ.)

19.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lukas Hammer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.38.37

Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte
Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kassegger von der FPÖ, wenn dir der Standort so wichtig ist und die Energiesicherheit so
wichtig ist, dann verstehe ich nicht, warum du dich dagegen stellst, dass wir un­sere Gasversorgung diversifizieren und dass wir uns endlich unabhängig
von russischen Gaslieferungen machen. (Abg. Kassegger: Ich habe es gerade er­klärt!) Dass die Gaslieferungen aus Russland nicht sicher sind, dass es
nicht sicher ist und keine gute Idee für die Wirtschaft und den österreichischen Wirtschaftsstandort ist, dass wir von Diktator Wladimir Putin abhängig
sind, das haben wir in den letzten zweieinhalb Jahren schmerzlich gesehen. (Bei­fall bei den Grünen. – Abg. Kassegger: Ihr macht ja nichts!)


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Wenn es dir wirklich um Energiesicherheit geht, dann stimmst du da zu
und stellst dich nicht gegen Gasdiversifizierung und Konzepte, die, wie wir heute beschließen werden, Gasversorger verpflichtend erstellen müssen, in denen
sie nämlich darlegen müssen, wie sie ihre Kund:innen weiterhin versor­gen werden, wenn ihre größte Bezugsquelle ausfällt. Das ist Versorgungssicher­heit. (Abg. Kassegger: Nein, das ist Bürokratie!) Du tust das als – wie hast
du gesagt? – Bürokratie ab. (Abg. Kassegger: Das ist Bürokratie! Damit erhöhst du um keinen Millimeter die Versorgungssicherheit!) Wenn Gasversorger
darlegen müssen, wie sie ihre Endkund:innen in Österreich, wie sie Haushalte und Betriebe weiter versorgen werden, wenn ihre wichtigste Hauptbe­zugsquelle ausfällt, ist das keine Bürokratie, da geht es genau um die von dir zitierte Versorgungssicherheit. (Beifall bei den Grünen.)

Man hat wirklich langsam das Gefühl, dir geht es nicht um Versorgungssicher­heit, dir geht es darum, dass du eben nicht willst, dass wir von Putins
Gasleine endlich loskommen.

Kurz zu dem Paket, das die Ministerin sicherlich noch weiter ausführen wird: Wir haben seit Beginn des Krieges zahlreiche Maßnahmen für die Versorgungssi­cherheit und für die Diversifizierung unserer Gasversorgung getroffen;
eine davon war, dass wir eine staatliche Gasreserve anlegen – das hatten wir im Gegensatz zum Öl vorher nicht –, und die verlängern wir heute.

Das andere ist eben, dass wir Gasversorger verpflichten, Versorgungssicher­heitskonzepte zu erstellen, und diesbezüglich darf ich auch einen Ab­änderungsantrag einbringen, und zwar den Abänderungsantrag der Abgeordne­ten Hammer (Abg. Michael Hammer: Lukas!), Graf, Kolleginnen und Kolle­gen zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 4074/A der Abgeordneten Schwarz, Graf, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Gasdiversifizierungsgesetz 2022 und das Energielenkungsgesetz 2012
geändert werden, in 2576 der Beilagen.


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Ich erläutere es ganz kurz: Im Endeffekt geht es vor allem darum, dass diese Versorgungssicherheitskonzepte auch von Gasimporteuren zu erstellen
sind, sprich von der OMV.

*****

Wir haben hier mit der Sozialdemokratie Gespräche geführt, diese Anregung kam von ihr. Ich bitte hier um breite Zustimmung.

Ich möchte allerdings meinen Ausführungen noch zwei Anmerkungen anschließen – darüber haben wir auch schon gesprochen, und Kollege Kassegger hat es angesprochen –: Ja, wir haben Schritte zur Gasdiversifizierung
gesetzt, aber ich bin immer noch der Meinung, dass wir, wenn wir uns wirklich von Putins Gasleine lösen wollen, eine gesetzliche Verpflichtung für Gas­versorgungsunternehmen brauchen. (Abg. Kaniak: Vielleicht eine Förderung in Ös­terreich?) Die Ministerin hat einen solchen Vorschlag für einen schritt­weisen gesetzlichen Ausstieg aus russischem Gas auf den Tisch gelegt, und ich bedaure es, dass wir unseren Koalitionspartner bisher noch nicht davon überzeugen konnten, diesen Weg hier gemeinsam mit uns zu gehen. (Abg. Egger: Schade, dass die Periode schon vorbei ist!)

Das andere, was ich sagen möchte: Es geht natürlich nicht nur darum, dass wir von russischem Gas unabhängig werden, sondern wir müssen uns generell
von Öl- und Gasimporten unabhängig machen – nicht nur, weil es langfristig eine wirtschaftliche Belastung ist, weil es solche Krisen immer wieder gibt,
sondern natürlich auch, weil es da um eine ganz zentrale Frage unserer Lebens­grundlagen geht, nämlich um den Klimaschutz.

Wie wichtig das ist – und das ist heute von vielen Kolleginnen und Kol­legen angesprochen worden –, sehen wir an den letzten Tagen und Wochen in Österreich, in Deutschland, aber auch, wenn wir weiter schauen: In Indien
gibt es unglaubliche Hitzewellen, in Mallorca ist gerade der Flughafen abgesoffen. Die Klimakrise ist da, und das, was wir tun können, ist, die Klimakrise


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so einzudämmen, dass sie nicht zur kompletten Klimakatastrophe wird.
(Abg. Wurm: Der heißeste Frühling ever!) Darum geht es! Ich bitte um Zustim­mung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Schnabel.)

19.43

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 4074/A der Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Tanja Graf, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011), das Gasdiversifizierungsgesetz 2022 und das Energielenkungsgesetz 2012 geändert werden (2576 d.B) – TOP 12

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben zitierte Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichts 2576 d.B. wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 Z 3 lautet:

„3. Nach § 121 wird folgender § 121a samt Überschrift eingefügt:

„Pflicht zur Erstellung eines Versorgungssicherheitskonzepts

§ 121a. (1) Versorger mit mehr als 20.000 Zählpunkten oder einer jährlichen Ab­gabemenge von mehr als 300 GWh haben Konzepte zur Vorbereitung des unmittelbaren Ausfalls ihrer größten einzelnen Bezugsquelle zu erstellen und diese an die Regulierungsbehörde zu übermitteln.


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(2) Die Konzepte gemäß Abs. 1 haben zu enthalten:

        1.  eine detaillierte und leistungs- sowie mengenmäßige Darstellung aller getroffenen und geplanten Maßnahmen, die dafür erforderlich sind, dass bei unmittelbarem langfristigem Ausfall der größten einzelnen Bezugsquelle
die übrigen Bezugsquellen dazu in der Lage sind, die Deckung der jeweiligen gegenüber österreichischen Endkunden eingegangenen vertraglichen Versorgungsverpflichtungen erfüllen zu können,

        2.  eine detaillierte und mengenmäßige Darstellung aller getroffenen und geplanten Maßnahmen, die dazu dienen, den Anteil an Gasmengen mit Ursprung in Staaten, die von einer aufrechten Maßnahme im Sinne der Verord­nung (EU) Nr. 833/2014, ABl. Nr. L 229 vom 31.07.2014, S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2024/745, ABl. Nr. L 745 vom 23.02.2024, S. 1, betroffen sind, zu reduzieren sowie

        3.  eine Darstellung über die Herkunft aller Gasmengen, die nicht über virtuelle Handelspunkte bezogen wurden, wobei Gasmengen unbekannter Her­kunft als solche auszuweisen sind.

(3) Die Konzepte sind jährlich bis zum 1. Oktober für das folgende Kalenderjahr an die Regulierungsbehörde zu übermitteln.

(4) Versorger können ihre jeweiligen Konzepte gemäß Abs. 1, auch auszugs­weise, im Internet veröffentlichen. Soweit die Konzepte veröffentlicht wurden, hat die Regulierungsbehörde diese auch auf ihrer eigenen Website zu veröffentlichen
und in ihrem Bericht gemäß § 28 Abs. 3 E-ControlG darzustellen.

(5) Die Pflicht zur Erstellung der Konzepte gemäß Abs. 1 entfällt, sofern ein Versorger gegenüber der Regulierungsbehörde nachweist, dass

        1.  die Gasmengen seiner größten einzelnen Bezugsquelle ihren Ursprung in Staaten haben, die nicht von einer aufrechten Maßnahme im Sinne
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, ABl. Nr. L 229 vom 31.7.2014, S. 1, in der


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Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2024/745, ABl. Nr. L 745
vom 23.02.2024, S. 1, betroffen sind,

        2.  es sich nicht um Gasmengen unbekannter Herkunft handelt oder

        3.  die jährliche Liefermenge seiner größten einzelnen Bezugsquelle, bezogen auf das Gasjahr, weniger als 25 % der jeweils von ihm insgesamt im vorher­gehenden Gasjahr an seine österreichischen Endkunden gelieferten Gasmengen beträgt.

(6) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes hat die Regulierungsbehörde bei allen in Öster­reich tätigen Versorgern, sofern nachvollziehbar, das Herkunftsland der Gas­mengen bei bilateralen Verträgen oder die Börse, über welche Gasmengen beschafft werden, abzufragen. Versorger sind dazu verpflichtet, die hierfür notwen­digen Daten und Informationen in schriftlicher Form innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Anfrage durch die Regulierungsbehörde an diese zu
übermitteln.““

2. Artikel 2 Z 2 lautet:

„2. Dem § 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Für die Jahre 2026 und 2027 stehen für die Diversifizierung des Bezugs von Erdgas sowie für die Umrüstung von Anlagen auf den alternativen Betrieb
mittels anderer Energieträger jene Mittel zur Verfügung, die gemäß Abs. 1 in den vorausgegangenen Jahren nicht zugesagt oder durch Auftragserteilungen
gebunden oder in Anspruch genommen wurden.““

3. Artikel 2 Z 3 lautet:

„3. § 8 lautet:

„§ 8. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem Tag nach der Kundmachung in Kraft und mit 31. Dezember 2027 außer Kraft.


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(2) § 2 Abs. 1 und 3 sowie § 8 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I
Nr. xx/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.““

Begründung

Zu Z 1 (§ 121a):

Es wird festgelegt, dass Versorger (auch Importeure) von der Pflicht zur Erstellung von Konzepten zur Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Absicherung des Ausfalls der größten einzelnen Bezugsquelle sowie der Reduzierung des Anteils an Gasmengen mit Ursprung in Staaten, die von einer aufrechten Maßnahme im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, ABl. Nr. L 229
vom 31.07.2014 S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2024/745,
ABl. Nr. L 745 vom 23.02.2024 S. 1, betroffen sind, umfasst sind.

Es wird zudem klargestellt, dass auch die Bestimmungen des Abs. 4, 5 und 6 für Versorger (auch Importeure) gelten.

Zu Z 2 (§ 2):

Nicht zugesagte oder durch Auftragserteilungen gebundene oder nicht in Anspruch genommene Mittel eines Jahres können auch in Folgejahren zugesagt oder
vergeben werden.

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Dipl.-Ing.in Karin Dop­pelbauer.

Ich darf noch ergänzen, dass der Abänderungsantrag ordnungsgemäß einge­bracht ist und somit auch in Verhandlung steht.

Bitte schön, Frau Abgeordnete.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 419

19.43.30

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Frau Ministerin! Ja, wir NEOS haben bereits vor Beginn des russischen Angriffskriegs auf die
Ukraine darauf gedrängt, uns weniger abhängig von russischem Gas zu machen. Kein guter Kaufmann macht sich von einer Quelle abhängig, wenn es Alternativen gibt – und die gibt es ja.

In diese Abhängigkeit hat uns, und das wissen wir alle, wirklich eine Clique von Putin-Freunden gebracht. Das waren willfährige Manager, wir alle kennen
die Namen, flankiert von der damaligen Politik – ÖVP, SPÖ, FPÖ, alle in der ers­ten Reihe dabei, manche sicher auch auf der Payroll des Kreml –; aber ja,
den Schaden haben wir nun alle, und jetzt müssen wir halt damit umgehen. Frau Ministerin, das haben Sie sozusagen geerbt.

Sie versuchen ja, und das sehen wir auch, da Schritte zu setzen, aber man
lässt Sie halt offenbar nicht; es ist ja gerade wieder dieses Gesetz angesprochen worden. Auch wir haben seit zwei Jahren unzählige Vorschläge auf den
Tisch gelegt, was man tun könnte, wie man agieren könnte, um tatsächlich diese Abhängigkeit von russischem Gas zu reduzieren, Schritt für Schritt im
besten Fall, und dann endgültig auszusteigen.

Da möchte ich Kollegen Kassegger, der sich dann immer hinstellt und sagt: Die Preise explodieren und alle anderen sind schuld und die Energiewende
ist furchtbar!, schon auch noch einmal sagen: Warum sind denn die Preise über­haupt explodiert? – Weil wir diese Abhängigkeit von Russland haben.
Putin hat den Gashahn zugedreht und niemand anderer. (Beifall bei NEOS und Grünen. – Abg. Kassegger: Möglicherweise haben Ihre Wirtschaftssanktionen
auch was damit zu tun!)
Dass Sie sich auch in Zukunft auf das verlassen wollen, das finde ich relativ originell, aber das ist halt offenbar auch der Zugang
der FPÖ und das haben wir ja durchaus schon öfters diskutiert. Österreich bleibt schlicht und einfach erpressbar mit dem, was Sie sagen – aber leider auch
mit dem, was Sie (in Richtung Bundesministerin Gewessler) tun, weil halt einfach nichts auf den Boden kommt im Sinne der Diversifizierung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 420

Man hat bei der Versorgungssicherheit einiges getan, im Augenblick sind auch einige Pakete drinnen, um da eben auch längerfristige Schritte zu setzen.
Wir werden dem allen heute nicht zustimmen, weil wir tatsächlich
jetzt noch einmal ganz klar sagen wollen: Es muss hier wirklich ernsthaft politisch agiert werden, um diesen Ausstieg aus russischem Gas letztendlich zu
schaffen.

Warum sind wir da so dezidiert? – Weil wir einfach sehen, es passiert nichts, und es wird auch mit diesem Gesetzespaket nichts besser werden. Wir hatten
im April wieder über 80 Prozent an russischen Gasimporten nach Österreich, wir hatten im Februar über 90 Prozent. Dann hören wir immer: Na ja, aber
dafür sind die Mengen geringer geworden! – Auch das nicht: Die Mengen sind genauso hoch wie letztes Jahr im Februar. Das heißt, im Outcome, durch
die gesamten Schritte, die Sie bis jetzt gesetzt haben, hat sich nichts verbessert. Nichts! Und das ist einfach der Punkt, an dem wir sagen: Da können wir
nicht mehr mit!

Wir fragen ja auch immer nach. Wir fragen ja immer nach, wir stellen unsere par­lamentarischen Anfragen, wir sind auch immer mit Ihnen im Austausch.
Es dreht sich tatsächlich wie bei der Frage, was zuerst da war, die Henne oder das Ei, auch immer wieder um den Punkt: Was ist denn jetzt mit diesem Gazprom-Vertrag? Jetzt, eineinhalb Jahre nachdem Bundeskanzler Nehammer angekündigt hat, sich prioritär die Verträge anzuschauen, hören wir
wieder, dass noch nicht einmal eine Evaluierung passiert ist, wie man denn aus­steigen könnte, weil man ja die Verträge nicht hat.

Tatsächlich, glaube ich – und auch das haben viele Juristen und Juristin­nen bestätigt –, gäbe es natürlich Möglichkeiten, das zu tun. Alle anderen Län­der – alle anderen westlichen Länder, muss man sagen – in Europa haben
das geschafft; sie sind entweder ausgestiegen oder sind vor dem Schiedsgericht. Es gibt jetzt die ersten positiven Bescheide. Österreich verharrt da im
Nichtstun, und deswegen ist es für uns schlicht und einfach auch das Thema, dass Sie mit diesem gefährlichen Spiel weitermachen.


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Sie sitzen de facto mit dem Feuerzeug vor der offenen Gasleitung und
zündeln rum, und das können wir nicht mittragen, deswegen: wieder ein ent­schiedenes Nein zu diesem Gesetzespaket. Wir brauchen jetzt endlich
einen richtigen Ausstieg aus russischem Gas mit aller Kraft, ansonsten wird das nicht gut weitergehen. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Fischer.)

19.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Alois Schroll. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.47.45

Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ja, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Schaut euch die Grafik an (eine
Tafel mit der Aufschrift „Börsenpreis Gas“ und einem Liniendiagramm auf
das Redner:innenpult stellend):
Im Februar lag der Börsenpreis für Gas bei 24 Euro pro Megawattstunde (Zwischenrufe der Abgeordneten Schwarz und Lukas Hammer), Anfang Juni lag der Preis bei 38 Euro pro Megawattstunde. Das ist eine Preissteigerung von 58 Prozent. 58 Prozent! Damit sind wir trauri­ger Europameister bei den Gaspreisen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir, die Oppositionsparteien, haben im Ausschuss und auch hier im Hohen Haus oft – sehr, sehr oft –
darauf hingewiesen, wir haben Gaspreisdeckel verlangt, wir haben Strompreis­deckel verlangt, wir haben das Aussetzen der Meritorder verlangt. Wer
sich mit dem Meritordersystem ein bisschen beschäftigt und auseinandersetzt, der weiß, was es heißt, nämlich den Strompreis wieder in die Höhe zu
ziehen. Kollege Schnabel – er ist gerade nicht im Haus – hat vorhin gesagt, ich hätte mich nicht damit auseinandergesetzt. – Ich setze mich schon
sehr, sehr lange mit dem Thema Energie auseinander und weiß, wovon ich rede.

Geschätzte Damen und Herren, wenn Sie es mir nicht glauben, dann
glauben Sie es Wifo-Direktor Gabriel Felbermayr, der es in der „Pressestunde“ am Sonntag selber gesagt hat: Vielleicht hätten wir doch in den Markt


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eingreifen sollen, vielleicht hätten wir den Gaspreisdeckel einziehen sollen. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Ich erinnere euch, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der russische Angriffs­krieg in der Ukraine dauert nun schon seit über zwei Jahren an. Währenddessen sind die Preise explodiert. Hunderttausende Haushalte in Österreich,
geschätzte Kolleginnen und Kollegen, haben es sich im Winter nicht leisten können, ihre Wohnungen auf eine angenehme Temperatur von
21, 22 Grad zu heizen. Es gab viele Rekordinsolvenzen und das hat natürlich auch die Arbeitslosigkeit mit in die Höhe getrieben. Die Regierung hat
es nicht auf die Reihe gebracht, die Strompreiskompensation zu novellieren, um Arbeitsplätze in energieintensiven Industrien zu halten, aber auch
abzusichern.

Jetzt raten Sie einmal, geschätzte Damen und Herren, weil es so gut zum Thema passt, wie viel Übergewinnsteuer die EVN in meinem Bundesland von ihren
rund 450 Millionen Euro Übergewinn 2023 dieses Jahr an Finanzminis­ter Brunner zahlen muss? Ihr dürft einmal raten, und ihr braucht nicht lange zu raten: nämlich 0 Euro – mit eurem Gesetz, das ihr beschlossen habt, das
die Übergewinnsteuer betrifft! (Ruf bei der SPÖ: Wahnsinn!)

Das ist die Bilanz von euch, von Schwarz und Grün! Leider haben wir in einer Zeit der großen Herausforderungen eine Regierung ohne Plan. Das
muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Im März, zwei Jahre nach Ausbruch des Krieges, stammen noch immer 93 Prozent des nach Öster­reich importierten Gases aus Russland – 93 Prozent, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nun wird die Ukraine den Durchleitungsvertrag nicht mehr
verlängern. Damit droht, dass ab 1. Jänner 2025 auf einen Schlag kein Gas mehr von Russland nach Österreich kommen wird.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich muss Ihnen leider die Fragen
stellen: Was kommt dann auf uns zu? Eine erneute Preisexplosion, erneute Insolvenzwellen, erneute Kurzarbeit und hohe Arbeitslosigkeit? Wo


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bleiben die Strategien? Wo bleiben die Prognosen? Und vor allem: Wo bleibt die Garantie, dass die Menschen nicht erneut für das Versagen oder Nichts­tun dieser Regierung draufzahlen müssen? Genau so eine Garantie braucht es jetzt. Es muss jetzt nach zwei Jahren katastrophaler Wirtschaftspolitik
doch endlich bei euch angekommen sein, dass wir handeln müssen! Es wäre noch nicht zu spät. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Grünen kündigen ein Gesetz nach dem anderen an. Die ÖVP blo­ckiert eines nach dem anderen. Wir haben es jetzt gerade von Kollegen Hammer gehört: Die Bundesministerin bemüht sich, bringt ein Gesetz nach dem
anderen auf den Tisch und die ÖVP blockiert. Dann werden die Oppositionspar­teien schuldig gesprochen, weil sie nicht mitstimmen oder weil sie
schlechten Gesetzen, die derart zusammengeschnitten worden sind, zustimmen sollten – aber nicht mit uns, geschätzte Damen und Herren!
(Beifall bei der SPÖ.)

Nun sprechen wir also über ein Gasdiversifizierungspaket, das das Papier,
auf dem es geschrieben steht, eigentlich nicht wert ist. Energieunter­nehmen sollen Pläne und Berichte schreiben, wie sie ihre Einkaufspolitik ge­stalten wollen. Das ist das, was von Ihren anfänglichen Plänen, Frau Bundesministerin, noch übrig ist! Keine Rede mehr vom Ausstiegspfad, keine verpflichtenden Quoten, keine Rede vom Ausbau der Infrastruktur,
keine Herkunftsbezeichnung für Gas – das ist wirklich ein Kniefall vor der ÖVP! Wir verstehen es aber, denn sonst würde das Gesetz wahrscheinlich nicht
einmal in dieser reduzierten Form beschlossen werden.

Auch wurde das Gesetz, meine Kollegen von der Oppositionspartei haben es schon angesprochen, keiner Begutachtung zugeführt. Schwarz und
Grün scheuen wahrscheinlich die Diskussion mit Expert:innen, Interessenvertre­tungen, Verbänden und Unternehmen. Wir sind es gewohnt. Die SPÖ ist
eine Partei, die Verantwortung für Österreich übernimmt. Dem Gesetz fehlt es an Mut und Weitsicht. Weil dieses Gesetz aber besser als nichts ist,


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werden wir ihm heute zustimmen, weil wir damit signalisieren wollen, unab­hängig vom russischen Gas werden zu wollen.

Die Regierung konnten wir in Verhandlungen bis vor wenigen Minuten vor die­ser meiner Rede noch überzeugen, einige Punkte hineinzuverhandeln be­ziehungsweise heute auch hier auszusagen. Das entlastet die arbeitenden Men­schen in Österreich. Leider Gottes ist nicht mehr herausgekommen.
Dieses Gesetz hätte wesentlich mehr gekonnt. Wir werden aber trotzdem zustimmen, damit wenigstens ein Signal gesetzt wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tanja
Graf. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


19.53.44

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Ministerin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf wieder den Mittelpunkt dieses Antra­ges ein bisschen näher thematisieren. Es geht um das Thema Gasdiversifi­zierung und um die Versorgungssicherheit. Da behandeln wir drei Materien. Ein bisschen ausführlicher für die Damen und Herren, weil dieser ganze
vorige Redebeitrag jetzt irgendwie mit anderen Materien beschäftigt war: Wir werden das Gaswirtschaftsgesetz ändern, indem wir die Rechtsgrundlage
für die strategische Gasreserve bis 2027 verlängern. Das ist ein wich­tiger Schritt – Herr Kollege Schroll, ich schaue jetzt insbesondere Sie an! –, um die Versorgungssicherheit für die Haushalte zu gewährleisten. Daher
werden wir sie bis 2027 verlängern.

Es wird zusätzlich zum Gaswirtschaftsgesetz diesen Anhang geben, dass Ver­sorger verpflichtet werden, Konzepte abzugeben, die darstellen sollen,
was sie bei einem Ausfall größerer Gasbezugsquellen machen werden. Es soll ein konkretes Konzept dazu geben, welche Maßnahmen die Versorgungs­unternehmer treffen werden, um den Anteil russischen Gases zu reduzieren.


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Die jeweiligen Konzepte sind heuer noch, und zwar bis zum 1. Oktober 2024, an die Regulierungsbehörde E-Control zu übermitteln. Dann haben wir Daten, Fakten. Dann können wir weiterarbeiten.

Das Gasdiversifizierungsgesetz ist die zweite Materie, die hier behandelt wird. Um die Gasdiversifizierung zu erhöhen, gibt es eben derzeit 100 Millionen Euro,
damit wir Unternehmer und Versorger unterstützen, die Gasdiversifizierung ma­chen. Wir werden bei den Leitungskosten unterstützen und dies – so
wie die Rechtsgrundlagen für die strategische Gasreserve – verlängern, um den Anreiz zu schaffen, dass man diversifiziert. Das ist eben ein Beitrag, um
die Gasdiversifizierung voranzutreiben.

Das Energielenkungsgesetz ist ein Gesetz, das wir bereits beschlossen haben. Da geht es darum: Wenn Betriebe mehr bevorraten oder mehr Terawattstun­den einspeisen, und sollte im Lenkungsfall Energie oder Gas benötigt werden, wird es so sein, dass die Betriebe entschädigt werden, wenn wir ihnen
zu viel Gas wegnehmen, sollten wir einen Energielenkungsfall haben. Wir haben in Österreich Gott sei Dank noch keinen gehabt, dieser Fall ist noch
nicht eingetreten, aber das wollen wir auch verlängern, damit die Betriebe ihre Produktionen weiterbetreiben können und da keine Sorge haben müssen.

Es ist klar: Für Österreich gilt natürlich, dass wir seit dem Angriffskrieg den An­teil des russischen Gases verringern möchten. Ich gewinne hier leider
immer den Eindruck, dass Emotionen die Fakten ein bisschen schlagen. Daher ist es mir wichtig, hier faktenorientiert zu arbeiten.

Zur Versorgungssicherheit – ich habe es heute schon erwähnt –: Die
Speicher sind sehr gut gefüllt, aktuell mit 80 Prozent. (Abg. Schroll: Und wem ge­hört es?) Auch die E-Control hat zuletzt berichtet, dass wir bei unterschied­lichen Szenarien, etwa wenn die Leitung durch die Ukraine ausfällt, wie Kollege Schroll gesagt hat, uns die nächsten zwei Winter keine Sorgen um die Ver­sorgungssicherheit in Österreich machen müssen. (Abg. Schroll: Nein,
stimmt nicht!)
Das hat die E-Control mitgegeben. Wir haben den Gasverbrauch


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um 12,5 Prozent gesenkt. (Abg. Kassegger: Wem gehören denn die 80 Prozent? – Abg. Schroll: 40 Prozent gehören Österreich! 40 Prozent!)

Wir haben den Anteil an erneuerbaren Energien in die Höhe getrieben, indem wir derzeit 87 Prozent unseres Stroms aus erneuerbaren Quellen produ­zieren. Darauf kann man in Österreich schon stolz sein. Damit haben wir bei den erneuerbaren Energien EU-weit den zweiten Platz. Das sollte man nicht vergessen.

Was die Gasdiversifizierung betrifft: Ich habe es gesagt, wir haben den Gasverbrauch um 12,5 Prozent reduziert, von 90 Terawattstunden auf 74. Das ist ein Beitrag, den wir durch unsere Maßnahmen geschafft haben. Weil
immer eine Zahl genannt wird – du hast vorhin gesagt, Alois, der Anteil russi­schen Gases liege bei 90 Prozent –, muss ich sagen: Es ist immer eine
Frage der Darstellung. Wenn man auf energie.gv.at nachschaut, sieht man ge­nau, in welchem Monat der russische Gasanteil wie hoch ist.

Jetzt kann ich natürlich den Jänner 2023 herausnehmen: Da haben wir 47 Pro­zent russisches Gas gehabt. Im April 2024 haben wir 81 Prozent russi­sches Gas gehabt. Im Durchschnitt aber, das geht aus energie.gv.at klar hervor, haben wir 64 Prozent russisches Gas gehabt. Natürlich ist das noch zu
viel, das sehen wir auch ein. Was ich aber nicht möchte, ist, dass wir den Ein­druck vermitteln, dass Österreich da schlecht unterwegs ist.

Schauen wir uns einmal die Fakten an: Warum sage ich das? Österreich
ist pipelinemäßig leider so organisiert, dass wir von der Pipeline abhängig sind. Wir bekommen russisches Gas über die Pipeline. Die europäischen Länder
haben sich von der Pipeline verabschiedet und sind auf LNG umgestiegen. Und da muss man ehrlich sein. Wenn man ehrliche Energiepolitik betreiben will,
dann muss man hier ehrlich sein. Schauen wir uns die Zahlen an – das „Handelsblatt“ hat sie unlängst veröffentlicht –: Der Anteil an LNG aus Russland beträgt in Gesamteuropa 42 Prozent. Viele Länder sind von der Pipeline


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auf russisches LNG umgestiegen. Ist Österreich deswegen jetzt nicht ordnungs­gemäß unterwegs? Nein, wir sind pipelineabhängig, und das ist unser
Problem. Deswegen sind Pipelines für uns wichtig, und deswegen ist es wichtig, dass der WAG-Loop mit einer Beschleunigung gebaut wird.

Wenn ich dann zusätzlich noch im „Handelsblatt“ lese, dass Länder wie Frankreich, Spanien oder Belgien, und insbesondere Spanien, das nicht abhängig von russischem Gas war, jetzt auf einmal den doppelten LNG-Anteil an russischem Gas haben, dann muss ich sagen: Das ist keine ehrliche Energiepoli­tik, die generell vermittelt wird.

Tatsache ist, wir haben ein Ziel, wir wollen hinaus aus dem russischen
Gas. Nur müssen wir entscheiden, wie wir hinauskommen. Da ist natürlich der WAG-Loop oder die Infrastruktur – Frau Kollegin Doppelbauer hat es
gesagt – das Wichtigste. Also konzentrieren wir uns auf die Infrastruktur, darauf, dass wir diese beschleunigen und vorantreiben. (Beifall bei der ÖVP.)

Da habe ich noch einen dringenden Wunsch an Sie, Frau Ministerin. Österreich war jetzt mit Mehrkosten durch die deutsche Gasspeicherumlage kon­frontiert. Wir haben bis jetzt 50 Millionen Euro dafür ausgegeben. Die Deut­schen haben uns jetzt mitgeteilt, dass sie das mit 1.1.2025 aussetzen
werden, aber wir werden bis dahin noch eine Menge Geld an Deutschland überweisen müssen. Tatsache ist, die Deutschen haben auch angekündigt, dass diese Gasspeicherumlage mit Juli erhöht wird.

Jetzt muss man natürlich auch die Frage stellen: Der Anreiz, auf die
andere Pipeline zu gehen, ist dadurch sehr gering, denn: Welchen Anreiz hat man, umzuleiten, wenn man dort doppelte Kosten hat?

Meine Bitte an Sie: Vielleicht schaffen Sie es doch, mit Ihrem Parteikol­legen Habeck ins Gespräch zu kommen, sodass er das aussetzt beziehungsweise wir das nicht bezahlen.


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Ich erinnere daran: Wir haben mit Deutschland ein Solidaritätsabkommen.
Das ist alles, aber nicht Solidarität, was die Deutschen jetzt da machen. Ganz im Gegenteil, das ist eine Abzocke gegenüber Österreich. Wir sollten nicht
zulassen, dass wir das machen. Daher meine ganz große Bitte: Sprechen Sie mit Kollegen Habeck in Deutschland noch einmal dieses Thema an, dass wir in Österreich das nicht bezahlen wollen!

Wenn wir jetzt die Infrastruktur noch vorantreiben, dann werden wir auch den Weg der Gasdiversifizierung schneller schaffen. – Danke.
(Beifall bei der ÖVP.)

20.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun wiederum Frau Bundesministerin Gewessler zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.


20.01.39

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier oder auch zu Hause vor den Bildschir­men! Es ist heute schon mehrfach gefallen: Seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine haben wir gemeinsam in diesem Hohen Haus mit einer breiten Mehrheit viel dafür getan, dass österreichische Kundinnen
und Kunden sicher mit Energie versorgt werden können. Mit den gesetzlichen Grundlagen, über die Sie abgestimmt und die Sie in diesem Haus be­schlossen haben, haben wir vieles geschafft. Wir haben die Gazprom aus unse­ren Speichern getrieben, wir haben eine strategische Gasreserve als Sicherheitspolster für die Energieversorgung geschaffen und so den Versor­gungsstandard erhöht und vieles, vieles mehr.

Auch wenn wir heute besser als zu Beginn des russischen Kriegs vor über zwei Jahren dastehen, sehen wir gerade und wissen wir – ich muss es nicht wiederholen, es ist vielfach angesprochen worden –, wie riskant und gefährlich


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die Abhängigkeit von Russland weiterhin ist. Auch die OMV hat gerade
in den letzten Tagen mit einer Ad-hoc-Meldung wieder bekannt gegeben: Auch mit einem Gerichtsverfahren droht ein Risiko!

Die Pipeline geht durch ein Kriegsgebiet. Wir wissen, wir müssen raus aus dieser gefährlichen Abhängigkeit.

Deswegen ist es wichtig, dass sich Gasversorger – und zwar alle
Gasversorger – auch tatsächlich in der Praxis – nicht nur in der Theorie oder in der Presseaussendung, sondern in der Praxis – gezielt darauf vorbereiten.

Der Ihnen vorliegende Antrag ist genau so ein weiterer Schritt, um das sicherzu­stellen. Darin werden die österreichischen Gasversorger – und ja, auch die Gasimporteure; danke auch für diesen Zusatz – verpflichtet, Versorgungssicher­heitskonzepte zu erstellen, in denen dann die getroffenen und die geplan­ten Maßnahmen zur Absicherung der vertraglichen Versorgungs­pflichten gegenüber Endkundinnen und Endkunden für den Fall enthalten sind, dass die größte einzelne Bezugsquelle ausfällt.

Dass das wichtig ist, wissen die Gasversorger mittlerweile auch. Es ist
auch durch Rechtsgutachten belegt, die zum klaren Ergebnis kommen, dass sich ein Gasversorger zwei Jahre nach Kriegsbeginn nicht mehr auf höhere
Gewalt ausreden kann, wenn Russland den Gashahn zudreht, sondern selbst Verantwortung für die Belieferung der Kundinnen und Kunden über­nehmen muss.

Die jetzt in diesem Gesetzespaket geforderten Konzepte sorgen dabei für uns alle für mehr Transparenz, für mehr Versorgungssicherheit, weil sie eben
der Regulierungsbehörde gegenüber offenlegen müssen: Wie sorgen sie vor? Wie bereiten sie sich vor? Damit müssen sie auch den wirtschaftlichen Eigentümern gegenüber sagen, was sie getan haben, um das wirtschaftliche Risiko für ihr Unternehmen zu minimieren. (Beifall bei den Grünen.)


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Schließlich – und das bezieht sich auf den zweiten Teil dieses Antrages – sieht der Initiativantrag auch eine Verlängerung der strategischen Gasreserve
bis 2027 vor, auch das Gasdiversifizierungsgesetz – es ist schon angesprochen worden – sowie im Energielenkungsgesetz die entsprechenden Paragra­fen entsprechend zu verlängern.

Insgesamt sind das also sinnvolle Maßnahmen, und ich darf Sie wirklich auch von dieser Stelle noch einmal um Ihre Unterstützung bitten.

Ich möchte aber auch eines ganz klar sagen: Das ist ein wichtiger Schritt,
ein nächster Schritt, aber es müssen natürlich weitere Schritte folgen. Die Grün­de dafür sind schon angesprochen worden: Auch wenn wir wissen, dass
die Gasinfrastruktur nach Österreich ausreichend ist, um entsprechende Mengen nach Österreich zu transportieren – und lieber Herr Kollege Kassegger
(Abg. Kassegger: Ist sie nicht! Sie wissen, dass das nicht ausreichend ist!), bitte schauen Sie sich die Zahlen an!; ja, sie reicht –, haben wir ein Preisrisiko. Deswegen ist es so wichtig, dass wir vorsorgen, dass wir die nächsten Schritte setzen und dass wir uns unabhängig vom Willen Wladimir Putins machen,
wenn er denkt, es ist wieder Zeit, Gas abzudrehen und damit die
Preise zu treiben.

Deswegen habe ich ein Gesetz zur verpflichtenden Diversifizierung ausgear­beitet und werde da natürlich auch weiter dranbleiben. (Beifall bei
den Grünen.)

Ich möchte aber drei weitere Schritte erwähnen, weil sie im Ausschuss ein The­ma waren, weil sie hier auch schon angesprochen wurden und weil sie
auch und insbesondere der Sozialdemokratie ein Anliegen waren. Ich möchte mich auch noch einmal für die konstruktiven Verhandlungen und den konstruktiven Zugang, jetzt hier die nächsten Schritte auf den Weg zu bringen, bedanken.

Das Erste ist die Infrastruktur. Ich sage es noch einmal: Wir haben eine Infrastruktur, die über Jahrzehnte auf Russland ausgelegt war und die wir jetzt


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umbauen müssen. Deswegen freut es mich auch, dass heute ein Initiativ­antrag zur Finanzierung des WAG-Teilloops eingebracht wurde, um damit die Infrastruktur noch einmal zu ertüchtigen. Wie gesagt: Bereits heute
kann Österreich auch ohne russisches Gas ausreichend Gas über die Infrastruk­tur transportieren, aber im europäischen Verbund. Auch für Österreich
ist es wichtig, die Kapazitäten zu erhöhen. Daher ist dieser heutige Initiativantrag ein wichtiger zusätzlicher Schritt. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Prinz.)

Zweitens – und auch das möchte ich Ihnen hier noch einmal versichern –: Wir müssen auch auf europäischer Ebene weitere Schritte setzen. Wir kön­nen derzeit schon – wir haben über AggregateEU die gemeinsame Einkaufsplatt­form; wir haben es im Gasdiversifizierungsgesetz festgelegt – natürlich
nicht russisches Gas kaufen. Das kann man auch nachweisen.

Dennoch wird von Lieferanten oft das Nichtvorhandensein einer europäischen Herkunftskennzeichnung genutzt, um weiterhin Gas – unter Anführungs­zeichen – „unbekannter Herkunft“ über virtuelle Handelsplätze zu beziehen und damit auch ein Stück weit die Verantwortung von sich zu schieben.
Deswegen werde ich natürlich auch weiterhin darauf drängen, dass wir ein europäisches System zur Herkunftskennzeichnung von fossilem Gas bekommen. Das ist ein weiterer, zusätzlicher Schritt, der es einfacher macht, der aber natürlich nicht – ich glaube, da sind wir uns einig – als Ausrede gelten soll. Man kann schon jetzt nicht russisches Gas kaufen, wenn man will. Ich ersuche
auch alle, die Beziehungen auf der Landesebene zu den Energiever­sorgern haben, sich dafür einzusetzen. (Beifall bei den Grünen
sowie der Abg. Bogner-Strauß.)

Drittens, die deutsche Gasspeicherumlage: Auch da sind wir uns einig. Das ist wirklich ein Hindernis in den Diversifizierungsverpflichtungen. Wir sehen
es auch in den Gasflüssen: Mit Einführung der Umlage, mit Erhöhung der Umlage sind die Flüsse über alternative Routen zurückgegangen. Deswegen hat es –
da darf ich Abgeordnete Graf beruhigen – unzählige Besprechungen mit unseren


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deutschen Partnern, mit der Europäischen Kommission gegeben, und wir haben da ordentlich Druck aufgebaut.

Deswegen hat die Europäische Kommission auch ein Pilotverfahren eingeleitet. Deswegen hat das auch jetzt dazu geführt, dass Deutschland angekündigt
hat, die Gasspeicherumlage auslaufen zu lassen.

Es braucht da – und auch dafür werde ich mich weiter einsetzen – eine rasche Beschlussfassung im Bundestag. Ich schaue jetzt insbesondere zur Frak­tion der NEOS, in der Hoffnung, dass Sie vielleicht auf die Kollegen der Freien Demokratischen Partei in Deutschland, die bereits Zweifel angekündigt
haben, positiv einwirken können, sodass sie da mitstimmen, weil es eine rasche Beschlussfassung im Bundestag braucht, damit wir so bald wie möglich
und deutlich vor Jahresende Rechtssicherheit haben und damit auch diese Hürde für die Marktteilnehmer und Marktteilnehmerinnen aus dem
Weg ist.

Die Kommission hat auch bereits gesagt, sie wird die deutsche Gesetzesvorlage eng monitoren und auch das Pilotverfahren erst dann abschließen oder gegebenenfalls die nächsten Schritte im Verfahren setzen, wenn das wirklich beendet und ausgelaufen ist.

Insofern nur zur Versicherung: Wir werden an all diesen Schritten
weiter arbeiten, beziehungsweise sind sie schon in Arbeit, teilweise mit Anträgen, teilweise auf europäischer Ebene – aber insgesamt, glaube ich, ist es ein weiteres Paket von nächsten Schritten, und ich bitte Sie daher wirklich
um Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

20.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dr. Christoph Matznetter. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Michael Hammer: Na, der hat selber
keine Energie! – Abg. Matznetter – auf dem Weg zum Redner:innenpult –: Na die möchte ich nicht haben!)



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20.10.52

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Werter Herr Präsident!
Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und noch wenige Zuseherinnen und Zuseher beziehungsweise Zuhörer und Zuhörerinnen,
die wir haben! Ich möchte einmal mit dem Positiven anfangen: Man ist uns so weit entgegengekommen, dass wir heute hier zustimmen können. Ob
es ausreichend ist? – Darüber haben wir schon diskutiert.

Das zweite Positive war die Frau Bundesministerin, die uns in ihrer Wortspende soeben ein paar Dinge offenbart hat: zuallererst die Offenlegung, dass wir
in Europa in Wirklichkeit eine Art Selbsttäuschung betreiben, dass
russisches Gas, das über freie Handelsbörsen geht, plötzlich zu neutralem Gas wird – was überhaupt nichts ändert, weil natürlich am Ende des Tages
jeder Kubikmeter, jede Kilowattstunde gezahlt wird und in die Maschinerie hi­neinfließt.

Der nächste positive Punkt: die Ehrlichkeit von Kollegin Graf, dass natür­lich die LNG-Lieferungen längst auch russisches Gas umfassen. Das stimmt, aber wir reden ja auch hier von Diversifizierung (Abg. Tanja Graf: Ja, da müssen
wir aber ehrlich sein zu Österreich!),
daher muss man ehrlich wissen,
wo es herkommt, und es muss gemischt sein. Eines muss uns aber klar sein: Wenn man LNG-Terminals hat, hat man viel mehr Möglichkeiten zum
Einkaufen. (Abg. Tanja Graf: Ja, wir haben aber leider keine!) Wir, die wir am Pipe­linenetz hängen, sind dringend darauf angewiesen, dass diese Kapazitäten
dafür ausreichen.

Nun komme ich zu den Dingen, die weniger positiv sind: Frau Bundesministerin, ich habe ja ein tiefes Verständnis dafür, dass man im Ressort nicht alle Be­reiche heiß lieben muss. Ich verstehe auch bei Ihrem Curriculum Vitae als enga­gierte NGOlerin, die Sie waren, dass Erdgas fossil ist und etwas ist, mit
dem man sich nicht beschäftigen will. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Gewessler.) Das verstehe ich. Das Problem ist nur: In der Situation, die
seit dem Februar 2022 hier besteht, müssen Sie sich überwinden und müssen


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auch in diesem Bereich dafür sorgen, dass die industrielle Prozesswärme
immer gesichert ist – das heißt: Erdgas in der Industrie –, dass die Wohnungen und Häuser warm sind, und daher müssen Sie sich damit beschäftigen.

Ehrlich gesagt denke ich mir, wenn ich heute dann von der Regierungsfraktion höre: Ah, jetzt werden wir den WAG-Loop bauen! (Abg. Kassegger: Wann
ist der denn fertig?),
dass wir Mai 2024 schreiben, Frau Bundesministerin. (Ruf bei den Grünen: Na, wir werden den nicht bauen!) Die Frage der Finanzierung
hätte man im März 2024 klären müssen, weil wir das Leitungsnetz gesehen ha­ben. Was für Argumente haben wir denn gehört? – Kollege Hammer
sagte, über Tschechien könnte etwas nach Baumgarten kommen – mit einer Ka­pazität, die geringer ist als das, was die tschechische Industrie nimmt! –,
und man hat auch gehört, man könnte das Gas über Arnoldstein hereinbringen. (Abg. Lukas Hammer: Nein!) – Freunde, so macht man nicht Versorgungs­sicherheit.

Ja, ich bin froh, dass Sie heute so weit sind, Frau Bundesministerin, wir müssen etwas für die Versorgungssicherheit tun – und richtig: Wir müssen diversi­fizieren (Bundesministerin Gewessler: ... seit zwei Jahren!), und zwar nicht mit dem hehren Ziel: Putin darf allein kein Geld bekommen!, sondern weil jede Ab­hängigkeit hoch riskant ist, daher muss es gemischt sein.

Unsere Alternativen sind ja auch nicht die menschenrechts- und demokratie­freundlichsten. Also wir können ein bisschen nach Zentralasien schauen
oder nach Katar. Ehrlich gesagt, blühende demokratische Rechtsstaaten, in de­nen das Erdgas nur so aus dem Boden strömt, gibt es nicht allzu viele.
(Ruf bei den Grünen: Eben!) In die Abhängigkeit der USA zu geraten, deren Prä­sident Biden schon verkündet (Zwischenruf des Abg. Scherak), dass der
Ausbau der LNGs aus Nationalinteresse gesperrt ist, wird auch nicht das Gelbe vom Ei sein. (Abg. Loacker: Dann lieber Putin ..., lieber Putin als die USA!)
Daher: Richtig, wir müssen versuchen, den Bedarf herunterzusetzen, richtig, wir müssen diversifizieren (Ruf: Aber nicht zu viel, gell!), aber es muss
eine Mischung sein. (Zwischenrufe der Abgeordneten Scherak und Schwarz.)


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Nun zum letzten Punkt, zur Frage der Versorgungssicherheit (Abg.
Loacker: So moskautreu, wie ihr sei
ds ...!): Frau Bundesministerin, Sie haben darauf verwiesen, dass es eine Ad-hoc-Mitteilung der OMV gibt (Heiterkeit des
Abg. Scherak)
 – und ja, die OMV sorgt für 40 Prozent des Erdgasbedarfs im Lan­de –, in der sie sich auf den Fall bezieht, dass es zu einem Lieferausfall
kommt. Vielleicht für die, die es nicht wissen: Ein Schiedsgerichtsverfahren eines anderen Unternehmens kann zu einem Rechtsanspruch gegenüber der
Gazprom führen. Der Gläubiger, der das gewonnen hat, kann auf Vermögens­werte der Gazprom zugreifen und Exekution führen, auch im europäi­schen Rechtssystem. Das heißt, er kann aber eventuell auch auf die Kaufpreis­forderungen der Gazprom gegenüber der OMV zugreifen – Drittschuld­ner. Dann könnte es dazu kommen, dass für das Gas, das wir über die OMV aus Russland beziehen, kein Rubel mehr rollt, und dann kann es passieren,
dass nicht mehr geliefert wird.

Die OMV sagt, sie kann alle bestehenden Kunden mit bestehenden Aufträgen bedienen, das ist super. Nur eines muss uns klar sein: Das sind die, die
schon jetzt fix bestellt haben, alle anderen sind nicht garantiert – und dann sind Sie wieder gefordert, Frau Bundesministerin.

Daher lautet mein Appell an Sie: Ich weiß, dass es unangenehm ist, ich
weiß, dass Erdgas schlimme fossile Energie ist. Bitte, widmen Sie sich dem so, wie es all der Wichtigkeit, die das hat, entspricht. Sie bemühen sich
manchmal – das habe ich heute auch erkannt und will es konzedieren (Zwi­schenrufe bei den Grünen) –, aber ehrlich gesagt: 27 Monate nach der
Invasion darüber zu reden: Jetzt bauen wir dann eine Pipeline von Westen!, das ist ein bissi spät. (Abg. Loacker: Diese Rede wurde gesponsert von Radio
Moskau! – Weitere Zwischenrufe bei den NEOS.)
Ein bisschen früher aufzuwachen und ein bisschen schneller zu handeln würde Ihnen und vor allem dem
Land guttun. (Beifall bei der SPÖ.)

20.17



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 436

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Kurt Egger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.17.08

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich relativ kurz halten. Ich habe mich heute schon den ganzen Tag gefreut, als ich gesehen habe, dass Kollege Kassegger zu diesem Thema sprechen wird. Ich habe mich
schon sehr darauf gefreut, zu hören, was seine Ausrede sein wird, warum die FPÖ da heute nicht zustimmt (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch): zu spät, zu viel, zu wenig – keine Ahnung. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Ehrlicherweise hätten Sie sagen sollen: Laut Freundschaftsvertrag müssen wir in solchen Dingen bei Putin nachfragen, der hat gesagt: Nicht zustimmen!, und damit wird die FPÖ heute nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen. – Abg. Kassegger: Du bist ein echter Experte! – Zwischenruf
des Abg. Lukas Hammer.)

Obwohl er schon herausfordernd gewesen wäre, erspare ich mir den Kommentar zu Herrn Matznetter (Zwischenruf des Abg. Prinz), weil die SPÖ schlussendlich vernünftig gewesen ist und dem zustimmen wird. Daher bedanke ich mich, dass auch ihr diesem Vorschlag folgt.

Ich darf noch eine kurze Replik auf den Winter 2022/2023 liefern: Es hat große Sorge gegeben, dass sowohl die Haushalte kalt bleiben als auch die Betriebe nicht genügend Energie haben, und man hat uns nicht zugetraut, dass wir diese Versorgungssicherheit garantieren. Das ist gelungen. Die Versorgungssi­cherheit für die Betriebe und auch für die Haushalte muss weiterhin oberstes Ziel bleiben. Dafür gibt es den Beschluss zur strategischen Gasreserve,
Kollegin Graf hat es bereits ausgeführt. (Zwischenruf des Abg. Martin Graf.) Das wird bis 2027 verlängert (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), es gibt
zusätzliches Geld für die Gasdiversifizierung, und – wie wir auch von der Frau Bundesministerin gehört haben – die Gasspeicher sind gefüllt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 437

Worauf ich aber zum Schluss noch hinweisen wollte – und die Frau Bundesmi­nisterin hat es angesprochen –: Es sind noch weitere Schritte notwendig.
Ja, das sehe ich auch so. Wir sind da als Politik gefordert, aber die Energiever­sorger sind genauso gefordert, einen Preis zur Verfügung zu stellen, der
erstens für die Haushalte leistbar ist und zweitens für die Betriebe Wettbewerbsfähigkeit sicherstellt (Abg. Schroll: Richtig!) – und dafür werden wir sorgen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.19


20.19.53

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht
der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2576 der Bei­lagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen
und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Sys­tematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen
haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 3 eingebracht.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 438

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehr­heit, damit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 5 in der Fassung
des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheit­lich angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderli­che Zweidrittelmehrheit fest.

Die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehr­heit, somit angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 3 in der Fassung
des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheit­lich angenommen. Auch da stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheit­lich angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderli­che Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. –


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 439

Das ist mehrheitlich angenommen. Auch da stelle ich ausdrücklich die verfas­sungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

20.22.2813. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den An­trag 4073/A der Abgeordneten Christoph Stark, Mag. Dr. Jakob
Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesse­rung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversor­gern erlassen wird (2577 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Mag. Dr. Jakob Schwarz. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.23.06

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Dieser im Ausschuss einstimmig beschlossene Antrag gibt mir die seltene Gele­genheit, meine Redezeit dafür zu verwenden, Abgeordnete von anderen Frak­tionen zu zitieren, und zwar explizit nicht mit dem Ziel, sie danach zu zer­pflücken, sondern um die Bedeutung des heutigen Antrags zu unterstreichen.

Es sind vier unterschiedliche Aussagen, die eines gemeinsam haben,
eine von Karin Doppelbauer, nämlich: „Es gibt keinen funktionierenden überre­gionalen Wettbewerb in weiten Teilen des Energiemarktes. Die öffentli­chen Energieversorger halten die Preise hoch, schütten hohe Dividenden an ihre staatlichen Eigentümer aus [...].“

Oder eine Aussage von Christoph Matznetter zur Preispolitik bestimmter Energieunternehmen: „Offenkundig ist es notwendig, da sehr genau hinzusehen,


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etwaige Nachteile für die Energiekund*innen aufzudecken und für mehr Trans­parenz zu sorgen.“

Ein bisschen weiter gehend ist eine Aussage von Nationalbankgouver­neur Holzmann: „Die verzögerte Weitergabe von Großhandelspreisrückgängen bei Haushaltsenergie [...]“ ist „wesentlich für die weiterhin hohe Inflation
und den markanten Unterschied zum Euroraum im Jahr 2023 verantwortlich“.

Letztlich Walter Boltz, Ex-E-Control-Vorstand, der zur Preissetzung von Energieunternehmen sagt: „Der Eindruck, dass die Preise bei der Fernwärme ziemlich willkürlich festgelegt werden, ist nicht ganz falsch“.

Was diese Aussagen bei allem Unterschied gemeinsam haben, ist, dass sie un­terstreichen, wie wichtig der heutige Antrag ist, dass es, auch wenn es
vielleicht nach einer Kleinigkeit ausschaut, um ein Problem geht, das in dieser Energiekrise, in dieser Teuerungskrise zentral ist, nämlich dass es eine intransparente Preisbildung, oder zumindest den Anschein einer solchen, in Teilen unseres österreichischen Energiemarkts, die oligopol- oder mono­polhaft sind, gibt. Diese Preisbildung erfolgt jedenfalls intransparent, im besten Fall willkürlich – wie Walter Boltz das beschreibt – und im schlechtesten
Fall mit der harten Absicht, sich an der Marge zwischen den Großhandelspreisen und dem Endkundenpreis eine goldene Nase zu verdienen. On top hat das Ganze auch noch die Inflation angeheizt, und dies, wie Gouverneur Holzmann festhält, mehr als in anderen europäischen Ländern.

So ärgerlich das ist, wenn sich Energieunternehmen auf Kosten der
eigenen Kunden dank ihrer Marktmacht sozusagen einen Zusatzgewinn erwirt­schaften: Selbst die Wettbewerbsbehörde, die an sich zuständig dafür
ist, so einen Missbrauch von Marktmacht zu unterbinden, hatte da bisher relativ wenig Handhabe. Wenn es den Verdacht gegeben hat, dass die Markt­macht missbraucht worden ist und bei der Preissetzung vielleicht nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist, lag es an ihr, zu beweisen, dass dem so ist.


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Mit dem heutigen Antrag drehen wir diesen Spieß um: Wenn die Wettbewerbs­behörde den Verdacht hat, dann muss nicht mehr sie nachweisen, dass
die Preise zu Unrecht erhöht worden sind, sondern es müssen jetzt die Energie­unternehmen nachweisen, dass beispielsweise ihre Erhöhungen oder
andere Konditionen und so weiter sachlich gerechtfertigt waren. Dann gibt es in Zukunft eben Klarheit darüber, ob in einem Fall, in dem man monatelang
darauf wartet, dass gesunkene Großhandelspreise endlich auch auf
der Rechnung angekommen sind, oder in einem Fall, in dem die Fernwärme von einem auf den anderen Tag um 90 Prozent teurer wird, eine sachliche Rechtfertigung vorliegt oder eben nicht.

Ich finde, wir waren uns in dieser Energie- und Teuerungskrise selten alle einig. Es war auch bei den Expertinnen und Experten oft so: Wenn man zwei
gefragt hat, hat man drei Meinungen gekriegt, und wenn man im Frühjahr ge­fragt hat, drei andere als im Herbst. Insofern ist es, finde ich, schon
noch einmal erfreulicher, dass es wirklich gelungen ist, und ich hoffe, dass wir heute das, was im Ausschuss schon geschehen ist, tun, nämlich dass wir
diesen sinnvollen und notwendigen Antrag gemeinsam beschließen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt MMag. Michaela Schmidt. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.26.57

Abgeordnete MMag. Michaela Schmidt (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Bundesministerin!
Täglich grüßt das Murmeltier: Immer, wenn ein energiepolitisches Gesetz prä­sentiert wird, kommt es als Initiativantrag. Die Bundesregierung umgeht
damit die Begutachtung und macht es somit halt auch unmöglich, potenzielle Fehler im Gesetz rechtzeitig zu erkennen. Vor allen Dingen verunmög­licht das, Stellungnahmen von betroffenen Unternehmen auch öffentlich sicht­bar einzuholen.


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Wie der Kollege schon gesagt hat, sieht das vorgelegte Sondergesetz vor, dass die Energieversorgungsunternehmen eine marktbeherrschende Stellung
nicht missbrauchen dürfen, indem sie Preise oder Geschäftsbedingungen for­dern, die ungünstiger sind als bei vergleichbaren Unternehmen. – Das
klingt grundsätzlich gut. Die Umsetzung, das haben wir auch im Ausschuss so diskutiert, lässt ein bisschen befürchten, dass das Gesetz zahnlos bleibt.
Wir werden aber dennoch zustimmen, wie schon im Ausschuss, denn weniger ist grundsätzlich besser als nichts.

Auf jeden Fall, darauf muss man trotzdem immer wieder hinweisen, kommt
das Gesetz aber zu spät. Es ist schon ein Eingeständnis des eigenen Versagens bei der Teuerungsbekämpfung, dass wir heute über dieses Gesetz disku­tieren. Über zwei Jahre lang hat die Regierung die Teuerung durchlaufen lassen und dabei zugesehen, wie Energiekonzerne eben diese Börsenfantasie­preise statt ihre tatsächlichen Kosten an die Haushalte und Unternehmen wei­terverrechnet haben. Es hat Klagen und Gerichte gebraucht, um dem ein
Ende zu setzen, kein Gesetz. Der Schaden, auch das ist erwähnt, war angerichtet, denn die Inflationsrate war hoch und ist bis heute hoch geblieben.

Bei der Fern- und Nahwärme beispielsweise hätte der Wirtschaftsminister
auch schon bisher die Möglichkeit gehabt, mit dem Preisgesetz faire Preise fest­zusetzen. – Er hat es nicht getan. Die Regierung hätte auch mit der von
uns immer wieder geforderten Mietpreisbremse die Möglichkeit gehabt, die teil­weise astronomischen Mieterhöhungen zu begrenzen und das Leben der Österreicher:innen leistbarer zu machen. – Sie hat es nicht getan. Auch da war das Mietpreisbremserl zu spät und viel zu zahnlos, mit Ausnahmen ausge­rechnet im privaten Mietsektor, genau dort, wo die Mieten und die Mietsteige­rungen am allerhöchsten ausgefallen sind.

Mit Einmalzahlungen hat die Regierung versucht, über ihre Untätigkeit
in der Teuerungsbekämpfung, über die fehlenden Eingriffe in die Preise hin­wegzutäuschen. (Ruf bei der ÖVP: Jetzt reicht’s!) Es ist bezeichnend, dass in einem jüngst erschienenen Interview auch der Wifo-Chef Gabriel Felbermayr die


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weiterhin hohe Inflation in Österreich auf Fehler der Regierung zurückführt. Laut Felbermayr hätte die Strompreisbremse auch auf Erdgas ausgedehnt werden sollen. Auch wir Sozialdemokrat:innen haben in der Vergangenheit immer wieder einen Gaspreisdeckel gefordert. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Auch diese Maß­nahme wollte die Regierung nicht umsetzen.

Wer muss nun die Rechnung für diese mehrjährige Arbeitsverweigerung
der Bundesregierung zahlen? – Die Beschäftigten und die Pensionist:innen. Die haben in zwei Jahren 10,4 Milliarden Euro verloren, während auf der ande­ren Seite die Gewinner dieser Krise, die Banken und die Energiekonzerne, rund 7,8 Milliarden Euro dazugewonnen haben.

Liebe Mitglieder der Bundesregierung, eure Leistung der letzten zwei Jahre
wird an der österreichischen Inflationsrate gemessen, und da gehören Sie leider seit zwei Jahren zu den Schlusslichtern in Europa. (Beifall bei der SPÖ.)

20.30


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt MMMag. Dr. Axel Kassegger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.30.31

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Um an die Beiträge
meiner Vorredner anzuschließen, insbesondere meiner Vorrednerin, die vollkom­men recht hat: Es gibt ja den markanten Bericht der Bundeswettbewerbs­behörde vom Juni 2023, also von vor einem Jahr, in dem das alles schon aufge­zeigt wurde. Ich zitiere aus diesem Bericht, der wirklich dramatisch ist.
Die Bundeswettbewerbsbehörde sagt Folgendes:

„Die vergangenen Monate waren von starken Einschränkungen des Wettbe­werbs bei der Belieferung von Endkund:innen mit Strom und Gas ge­prägt. Bestandskundenverträge waren meist günstiger und für einen lohnens­werten Anbieterwechsel gab es kaum Angebote. Das wichtige Korrek­tiv des Wettbewerbs fehlte hier weitgehend, Kund:innen konnten lediglich bei Beschwerdestellen auf sich aufmerksam machen.


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Besonders Kündigungen, Preisdiskriminierung bzw extremen Preisänderungen können aus wettbewerblicher Sicht ein Problem darstellen, wenn (situativ
bzw temporär) marktmächtige Unternehmen“ - - – Der österreichische Energie­markt hat ja mit einem Markt nichts zu tun, sondern das sind oligopol­artige Strukturen, die im Übrigen auch von der Bundeswettbewerbsbehörde – vielen Dank dafür – aufgezeigt wurden.

Die wirklichen Probleme sind ja die wechselseitigen Verflechtungen in
den einzelnen Gremien und nicht der Umstand, Frau Kollegin Doppelbauer, dass Politiker in Aufsichtsräten sitzen, das ist nicht wirklich das Problem. Die Verflechtungen sind das Problem. Das Problem sind auch Aufsichtsräte, die nicht die Interessen der Endkunden vertreten, sondern die Interessen ihrer Eigentümer, die im Wesentlichen die Bundesländer und die Republik Österreich sind, die Milliardengewinne geschöpft haben – zulasten der Endkunden.
Wer hat das alles bezahlt? – Das haben die Endkunden bezahlt. Im Übrigen ist eine Übergewinnbesteuerung auch keine Lösung, weil das auch wieder irgendwer zahlen muss.

Viel wesentlicher wäre gewesen, das zu machen, was wir heute hier machen, deswegen stimmen wir dem selbstverständlich zu, nämlich Anbietern
von Elektrizität, und zwar marktbeherrschenden – und wir haben in Österreich durch die Eigentümerstruktur fast nur marktbeherrschende Anbieter; Eigentümer ist die öffentliche Hand, wodurch man sich natürlich Landesbudgets, Bundesbudgets et cetera saniert, und das zulasten der Endkunden, die
das alles bezahlen müssen –, diesen Anbietern von Elektrizität, Fernwärme und leitungsgebundenem Erdgas zu verbieten, Einkaufs- oder Verkaufspreise
oder sonstige Geschäftsbedingungen zu fordern, die ungünstiger
sind als diejenigen anderer Versorgungsunternehmer oder von Unternehmern auf vergleichbaren Märkten.

Das hätten wir in Wahrheit vor eineinhalb Jahren schon gebraucht. Ich
muss ja nicht auf den Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde warten, um zu wissen, dass der Energiemarkt in Österreich genau das gemacht hat,


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nämlich Preissenkungen nicht weitergegeben hat und dadurch Millionen- und Milliardengewinne gemacht hat, zulasten der Endkunden, die das bezah­len mussten.

Noch ein Wort zum Entschließungsantrag der NEOS betreffend „Reformpaket Energiewirtschaft“: Dem werden wir nicht zustimmen. Ich werde erläu­tern, warum, und zwar deshalb, weil drei von diesen fünf Punkten in diesem Entschließungsantrag mit einer liberalen Wirtschaftspartei in Wahrheit überhaupt nichts zu tun haben, und als Freiheitliche sind wir doch auch eine liberale Wirtschaftspartei. (Abg. Loacker: Heiterkeit bei den NEOS!)

Apodiktisch zu sagen: „Politiker:innen sollen keine Aufsichtsratsposten
in Energieversorgungsunternehmen (EVU) innehaben dürfen“, ist vollkommen überschießend. „Energieversorger im öffentlichen Besitz müssen in ganz Österreich Angebote machen“, das ist überschießend. Dann wollen Sie auch noch die 114 Strom- und 19 Gasverteilernetzbetreiber zusammenlegen, diktatorisch von oben per Verordnung. Also bitte, das ist auch überschießend. Aus dem Grund werden wir dem Entschließungsantrag nicht zustimmen.

Dem entsprechenden Gesetzesantrag werden wir selbstverständlich zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.34


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Christoph Stark. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.34.47

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte meine Rede zu dem vorliegenden Ge­setzentwurf eigentlich von einer anderen Seite beginnen, nämlich mit
der Betrachtung der Skalierung von menschlicher Betroffenheit.

Da hätten wir zum Ersten Menschen in echter Not. Die haben wir dieser Tage durch die Unwetter und heute insbesondere: In der Steiermark wurden


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vier Kinder verschüttet, eines davon konnte nur noch tot geborgen werden. Das ist wirkliche Not, das ist ein wirkliches Unglück, das ist eine wirkliche Katastrophe.

Dann gibt es Menschen in finanziellen Nöten – denen helfen wir. Und es gibt un­zufriedene Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich grosso modo in zwei Gruppen teilen, nämlich in jene, denen politische Gruppierungen in diesem Haus seit Monaten und Jahren einreden, wie schlecht es ihnen geht, und in jene,
die wirklich unzufrieden sind, weil es nicht nachvollziehbare Vorgänge in diesem Lande gibt, nämlich erhöhte Stromrechnungen, die einfach nicht mehr nachvollziehbar sind, und das sorgt für Unmut, den ich verstehe. Dieser Unmut hat sich in den letzten Jahren in der Energiekrise breitgemacht.

So, jetzt ist die Frage: Was tut die Regierung dagegen? – Menschen in Not hel­fen wir als Staat mit Mitteln aus dem Katastrophenfonds. Menschen in
Not werden durch Einsatzorganisationen unterstützt. Vielen Dank auch wieder diesen freiwilligen Helferinnen und Helfern dieser Tage. Wir erhöhen auch
den Beitrag für die freiwilligen Feuerwehren, damit sie Gerät beschaffen können, das sie brauchen. Das wurde heute in der Regierung beschlossen – vielen
Dank dafür! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Den Menschen in finanziellen Nöten halfen wir – und da möchte ich auch ein bisschen Kollegin Schmidt entgegentreten: von wegen Untätigkeit –
zum Beispiel mit dem Stromkostenzuschuss, der Aussetzung der Erneuerbaren-Förderpauschale, der gesenkten Elektrizitätsabgabe, der gesenkten Erd­gasabgabe, dem Klimabonus, dem Energiekostenzuschuss für Unternehmen, der Senkung der Steuerstufen, dem Familienbonus und der Abschaffung der
kalten Progression – und, und, und. Die Liste ist enorm lang, und da sei der Re­gierung und auch diesem Parlament gedankt, diesem Hohen Haus, das
diesen Menschen in diesen Jahren auch wirklich gut geholfen hat.
(Beifall bei der ÖVP.)

Und dann komme ich zur dritten Gruppe der unzufriedenen Bürgerinnen und Bürger, und da bin ich jetzt bei diesem Gesetz, das heute zur Diskussion


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steht, bei dem Gesetz, das wir heute debattieren und das erfreulicherweise auf breite Zustimmung stößt. Wie funktioniert das? – Es geht darum, dass die Bundeswettbewerbsbehörde oder auch die zuständige Behörde, die E-Control, prüfen kann, ob marktbeherrschende Unternehmen die Energie zu Preisen,
die gerechtfertigt sind, an die Kundinnen und Kunden weitergeben.

Diese Prüfungsvariante hatten wir bisher nicht, nämlich auch nicht in der Form, dass diese marktbestimmenden Unternehmen dann in der Beweislastum­kehr – Kollege Schwarz hat sie schon angesprochen – nachweisen müssen, dass diese Energiepreise notwendig sind. Und das ist neu. Das ist insofern neu,
als es genau diesen Unmut der Menschen trifft: Ich zahle zu viel und niemand tut etwas! Der Staat, wir tun jetzt etwas, indem wir beschließen, dass die Bundeswettbewerbsbehörde und die E-Control ganz konkrete Schritte setzen können, um eben solchen nicht nachvollziehbaren Preissteigerungen entgegenzuwirken.

Was sind die Ziele? – Die Ziele sind: Wir fördern den Wettbewerb, indem wir Preismissbrauch verhindern. Wir stellen sicher, dass es am Markt faire Bedingungen, Geschäftsbedingungen gibt. Diese Regelung ist eine Sonderbe­stimmung die Energieversorgungsunternehmen betreffend. Ich gebe
zu, wir schließen uns hier den Deutschen an, die bereits ein sehr ähnliches Gesetz beschlossen haben. Dieses Gesetz läuft mit 31.12.2027 aus. Das heißt, wir werden es danach evaluieren und, hat es sich bewährt, verlängern
oder, hat es sich nicht bewährt, verändern oder gar nicht mehr
weiter beschließen.

Meine Damen und Herren, ich komme wieder zum Anfang zurück und möchte an der ganzen Debatte dieses Tages schon ein wenig anschließen: Ord­nen wir doch Katastrophen richtig zu! Was heute in der Steiermark passiert ist, ist eine Katastrophe. Vieles, was hier im Hohen Haus und auch in den
sozialen Medien als Katastrophe tituliert wird, ist keine Katastrophe. Das sind unangenehme Zustände, das sind vielleicht verbesserungswürdige
Zustände, aber keine Katastrophen.


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Ich freue mich aber, dass wir heute einen Schritt setzen, der den Unmut der Menschen in Zukunft vielleicht etwas zu lindern vermag. Ich freue mich auf Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun wieder die Frau Bundesministerin zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.


20.40.02

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte zu Beginn ein Wort
über den schrecklichen Unfall verlieren, den Kollege Stark gerade angesprochen hat, weil Sankt Marein bei Graz meine Heimatgemeinde ist. Ich bin wirklich
tief betroffen, bin sprachlos und in Gedanken bei allen Angehörigen.
Es ist ein fünfjähriges Kind von einer Mure verschüttet worden und drei weitere wurden verletzt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Dennoch zurück zum eigentlichen
Thema: Es ist schon viel über den Anlass dieses Gesetzesvorschlages gesprochen worden. Die Energiekrise und ihre Folgen haben verdeutlicht – und es ist
jetzt aus den unterschiedlichen fraktionellen Blickwinkeln auch noch einmal ver­deutlicht worden, warum das so wichtig ist –, dass ein funktionierender Wettbewerb am Energiemarkt für uns alle von substanzieller Bedeutung ist, für die österreichischen Endkundinnen und Endkunden und somit für jeden
und jede von uns. Der österreichische Strom- und Gasmarkt ist in weiten Teilen durch eine hohe Konzentration gekennzeichnet, das wissen wir, das ist
kein Geheimnis, das ist der Markt, wie er sich darstellt.

Kollege Kassegger hat schon die Taskforce Energie von Bundeswettbewerbsbe­hörde und E-Control zitiert, die sich insbesondere im Krisenjahr 2022
sehr intensiv mit diesem De-facto-Erliegen des Wettbewerbs am österreichi­schen Energiemarkt beschäftigt hat. Daraus leitet sich ein Auftrag an


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die Politik, ein Auftrag an uns alle ab, potenzielle Marktmissbräuche, etwa durch die Forderung unangemessen hoher Preise, hintanzuhalten, und um genau
dieses Ziel geht es bei diesem Sondergesetz.

Es wurde schon erläutert: Worum geht es im Kern? – Wir haben im Kartellge­setz – und es gilt auch für sämtliche Märkte – ein Missbrauchsverbot
einer marktbeherrschenden Stellung. Dieses Verbot existiert in Österreich, es wird jetzt aber mit diesem Gesetz speziell für den Energiemarkt konkreti­siert, und für marktbeherrschende Energieversorgungsunternehmen wird eine wettbewerbsrechtliche Beweislastumkehr eingeführt.

Das ist wirklich sozusagen einer der springenden Punkte, warum dieses Gesetz eine Wirkmächtigkeit hat. Nach aktueller Rechtslage liegt die Beweislast
für den Nachweis des Missbrauchs bei der Behörde. Das drehen wir jetzt um. Warum? – Weil ein gerichtsfester Nachweis – darum geht es am Ende,
es braucht einen gerichtsfesten Nachweis – in der Praxis sehr, sehr schwer zu erbringen ist.

Wir haben eine Informationsasymmetrie zwischen der Behörde und
den Unternehmen, und um diesem Umstand zu begegnen, wird es jetzt eben die Beweislastumkehr geben. Marktbeherrschende EVUs müssen gegebenen­falls den ermittelnden Behörden beweisen, dass sie ihre Marktmacht
nicht missbraucht haben und müssen insbesondere die Forderung von höheren Preisen auch sachlich rechtfertigen können.

Es wurde schon darauf hingewiesen: Diese Bestimmung gibt es in Deutsch­land seit dem Jahr 2007. Die Regelung hat sich dort bereits bewährt,
ist seit 15 Jahren nicht nur in Kraft, sondern wurde zwischendurch auch be­ständig verlängert. Die Regelung, die wir hier treffen, soll nicht nur
für Elektrizität und leitungsgebundenes Erdgas, sondern eben auch für die Fernwärme gelten, weil gerade dort die Frage des Wettbewerbs – leitungsgebunden – eine sehr wichtige ist. Die Regelung soll auch da sicher­stellen, dass kein potenzieller Preismissbrauch praktiziert wird.
(Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Pfurtscheller und Prinz.)


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Es ist mir auch wichtig, zu betonen, dass die Bestimmungen des Kartellgeset­zes – das ist jetzt für alle, die sich intensiver mit der Materie beschäfti­gen – sowie des Wettbewerbsgesetzes und somit auch sämtliche Ermittlungsbe­fugnisse und Antragsrechte der Wettbewerbs- und Kartellbehörden
auch auf dieses Sondergesetz anzuwenden sind. Wird gegen das vorgeschlagene Gesetz verstoßen, zieht das somit auch kartellrechtliche Folgen nach
sich. Da gibt es dann alles: Abstellungsmaßnahmen oder eben Verhängung von Bußgeldern durch das Kartellgericht. Das reiht sich also in die Bestim­mungen des Kartellgesetzes und des Wettbewerbsgesetzes ein.

Kollege Stark hat es vorhin angesprochen: Da sich aber die Bedingungen am Energiemarkt – wir sehen das in der derzeitigen Situation – natürlich
auch rasch sehr intensiv ändern können, wollen wir das vorerst befristen – ana­log zur deutschen Regelung bis 31.12.2027. Dann liegt es natürlich
am Hohen Haus, darüber zu debattieren, wie wir weiter damit vorgehen.

Ich möchte abschließend noch eines sagen: Dieses neue Gesetz soll dazu dienen, mögliche schwarze Schafe am Energiemarkt, welche bisher aufgrund des wettbewerbsrechtlichen Rechtsrahmens nicht belangt werden konnten und sich potenziell auf dem Rücken der Endkundinnen und Endkunden unrecht­mäßig bereichert haben, zu verhindern. Sofern es diese Fälle in Österreich über­haupt gibt, können diese zukünftig ausfindig gemacht, gegebenenfalls
auch sanktioniert und jedenfalls leichter gerichtsfest gemacht werden – im Interesse aller Endkundinnen und Endkunden. Wir haben alle Interesse an einem fairen Wettbewerb am Energiemarkt und daran, potenziellem Preismissbrauch keinen Platz zu geben; auch das eint uns.

Ich habe den Redebeitrag der NEOS noch nicht gehört, aber wenn ich
an den Ausschuss anschließen darf: Ich freue mich wirklich über die breite Un­terstützung dieses Anliegens, das uns in diesem Haus offenbar eint,
und das finde ich sehr schön. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

20.46



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 451

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Dipl.-Ing.in Karin Doppel­bauer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


20.46.14

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Vorsitzender! Frau Ministerin! Ja, ich kann da anschließen: Auch wir finden gut, was hier
passiert, weil es natürlich wichtig ist, dass marktbeherrschende Unternehmen mit einer Stellung, in der sie Preise diktieren und die Konsument:innen
und am Ende des Tages auch die Unternehmerinnen und Unternehmer schröp­fen – auch das haben wir in letzter Zeit gesehen –, in einem ersten
Schritt zumindest ein wenig an die Kandare genommen werden. Dieser springende Punkt, diese Beweislastumkehr, die eben stattzufinden hat – eine Konkretisierung im Kartellrecht –, ist aus unserer Sicht ein sinnvoller erster Schritt, und deswegen haben Sie hier auch unsere Zustimmung.

Ich bin natürlich nicht so höflich wie Sie und spreche nicht von potenziellen schwarzen Schafen, die wir auf dem Markt haben, sondern ich gehe tat­sächlich einen Schritt weiter und sage, die Landesenergieversorger spielen da keine sehr glückliche Rolle. Diese gehören aus meiner Sicht durchaus
noch ein wenig genauer angeschaut und durchaus noch ein wenig mehr in den freien Markt entlassen.

Ich finde es auch immer sehr schön, wenn die FPÖ uns Tipps dahin
gehend gibt, wie wir Liberale den Liberalismus zu verstehen haben. Herr Kas­segger, ich kann es Ihnen dann gerne noch weiter erklären, aber ganz kurz und in a Nutshell: Wir wollen halt einen echten Markt und nicht ein bissel Markt,
wie es Ihnen offenbar gerade gefällt. Ich glaube, die FPÖ hat halt auch
einige Politiker in den Aufsichtsräten sitzen, und so ein bissel Postenschacher war bei der FPÖ auch noch nie so ganz verkehrt. (Beifall bei den NEOS. –
Abg. Kassegger: Sie gehen davon aus, dass das lauter Idioten sind, und das ist nicht in Ordnung! Aber danke für das Privatissimum!)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 452

Am Ende des Tages ist es aber so – und da schauen wir halt auch wieder
auf die Fakten –, dass der Gaspreis in Österreich im EU-Schnitt um circa 4 Cent höher ist als in den anderen Ländern. Das bedeutet für einen normalen
Haushalt 500 Euro im Jahr. Schaut man sich den Strompreis an und zieht die Steuern und Abgaben ab, damit es dann auch vergleichbar wird, dann sieht man, dass wir 7,6 Cent pro Kilowattstunde teurer sind als im europäischen Durchschnitt.

Das heißt, die potenziellen schwarzen Schafe sind feste schwarze Schafe – aus unserer Sicht.

Noch einmal: alles gut mit diesem Gesetz, aber was uns eben nicht gefällt,
ist diese Sunsetclause. Wir sind normalerweise große Fans von Sunsetclauses, aber in diesem Zusammenhang glauben wir einfach, dass das durch­gezogen gehört, um solche Dinge schlicht und einfach auch in Zukunft zu ver­hindern.

Deswegen haben wir einen ersten Abänderungsantrag, der denn da lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

I. § 2 lautet:

„§ 2. Dieses Bundesgesetz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2024 tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ist nur auf Einkaufs- oder Verkaufspreise und Geschäftsbedingungen, die
nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gefordert werden, anzuwenden.“

*****


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 453

Noch einmal: Worum es uns geht, ist, dass diese Regelung eben nicht
nur bis 2027 gilt, sondern dass auch darüber hinaus an dieser Regelung fest­gehalten wird und diese Beweislastumkehr bestehen bleibt.

Der zweite Punkt: Wir glauben, es braucht noch einen weiteren großen Schritt, um den Markt in Österreich so zu gestalten, dass wir die günstigen Preise
an die Konsumentinnen und Konsumenten oder auch an die Unternehmerinnen und Unternehmer weitergeben können, deswegen noch ein Entschlie­ßungsantrag von mir und meinen Kolleg:innen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reformpaket Energiewirtschaft“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, umgehend ein umfassendes Reformpaket für die österreichische Energiewirt­schaft vorzulegen, welches folgende Punkte umfasst:“

Ja, Politiker sollen keine Aufsichtsratsposten mehr haben. Die können
auch auf die Hauptversammlung gehen, wenn sie denn strategisch dem etwas beizufügen haben.

Die Entflechtungsvorschriften - -


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete, Sie müssen bitte den Text so vorlesen, wie er im Antrag steht.


Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (fortsetzend): Gut, danke sehr. –
Soll ich noch einmal anfangen, oder soll ich weitertun? (Abg. Matznetter: Das war aber nett! Das war nett vom Vorsitzenden!)

„- Politiker:innen sollen keine Aufsichtsratsposten in Energieversorgungs­unternehmen (EVU) innehaben dürfen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 454

- Die Entflechtungsvorschriften von Netzanbietern und Energieversorgern müs­sen strikt durchgesetzt und gegebenenfalls die Vorschriften über geltende
EU-Vorgaben hinaus verschärft werden

- Energieversorger im öffentlichen Besitz müssen in ganz Österreich Angebote machen

- Die Zusammenlegung der 114 Strom- und 19 Gasverteilernetzbetreiber

- Regelmäßige, monatliche Veröffentlichungen der E-Control von Energiepreisen pro Bundesland zur Förderung von Anbieterwechsel.“

*****

Meine Damen und Herren, wir brauchen einen Systemwechsel am österreichischen Energiemarkt. Das wäre ein erster Schritt, und wir freuen uns über Bestätigung. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

20.50

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über
den Antrag 4073/A der Abgeordneten Christoph Stark, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingun­gen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern erlassen wird
(2577 d.B.) –
TOP 13

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 455

I. § 2 lautet:

„§ 2. Dieses Bundesgesetz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2024 tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ist nur auf Einkaufs-
oder Verkaufspreise und Geschäftsbedingungen, die nach Inkrafttreten dieses Bun­desgesetzes gefordert werden, anzuwenden."

Begründung

Nachhaltig Wettbewerb im Energiemarkt sichern, statt Interessen der Landes­fürsten schützen

In der Begründung zu diesem Gesetzesantrag wird festgehalten, dass der heimische Strom- und Gasmarkt "in weiten Teilen durch eine hohe Konzentration ge­kennzeichnet" ist. Bezug wird auch auf den von Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und E-Control vorgelegten Zwischenbericht im Jahr 2023 genommen, der
zur Schlussfolgerung kommt, "dass der Wettbewerb am inländischen Energiemarkt im Krisenjahr 2022 quasi zum Erliegen gekommen sei.". Dieses Gesetz sieht somit
ein Verbot für marktbeherrschende Energie­versorgungsunternehmer vor, Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen zu fordern, die sich
bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ergeben würden, wobei insbesondere die Verhaltensweisen von Unternehmern auf vergleichba­ren Märkten mit wirksamem Wettbewerb zu berücksichtigen sind.

Strengere Wettbewerbsbestimmungen nach deutschem Vorbild (§29 GWB) erschei­nen sinnvoll, da der mangelhafte Wettbewerb unter den Landesenergieversor­ger die Verbraucher:innen in Österreich stark belasten. Eine NEOS-Analyse auf Basis von Daten der E-Control zeigt, dass die Gas- und Strompreise der Hauptpro­dukte der Landesenergieversorger immer noch deutlich über den stark gesunkenen Marktpreisen in Österreich und Europa liegen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 456

 

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Die im Antrag enthaltene Sunset-Klausel ist nicht nur wegen der kurzen Dauer auf­fällig, sondern wird auch merkwürdig begründet. Als Hauptargument wird
angeführt, dass auch in Deutschland die entsprechende Klausel (§29 GWB)
im Jahr 2027 ausläuft. Diese Begründung ist jedoch nicht nachvollziehbar, da es


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keinen direkten Zusammenhang zwischen den deutschen und österreichischen Märkten gibt. Zudem wird die Regelung in Deutschland mit Auslaufen der Regelung Ende 2027 viel länger in Kraft gewesen sein, als das für Österreich vorgese­hen ist: Für Fernwärme 6 Jahre und für Elektrizität und Gas 20 Jahre, im Gegensatz zu den vorgeschlagenen 3,5 Jahren in Österreich. Es scheint offensichtlich,
dass man mit dieser Sunset-Klausel ab 2028 wieder das unbeschwerte Leben der Landesfürsten und ihrer Energieunternehmen stillschweigend wiederherstel­len möchte. NEOS regen daher die Streichung dieser Klausel an. Eine Nachfolgeregie­rung kann im Jahr 2027 bzw. 2028 immer noch diese Bestimmung evaluieren
und gegebenenfalls aufheben. Energieversorgungsunternehmen (EVU) sollten nicht automatisch in alte Gewohnheiten zurückfallen dürfen.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Reformpaket Energiewirtschaft

eingebracht im Zuge der Debatte in der 266. Sitzung des Nationalrats über den Be­richt des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den An­trag 4073/A der Abgeordneten Christoph Stark, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen
im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern erlassen wird
(2577 d.B.) – TOP 13

Seit Beginn der Turbulenzen auf den europäischen Energiemärkten, waren österrei­chische Haushalte und Unternehmen von gestiegenen Endkundenpreisen
besonders stark betroffen. Dieser Befund ist auch im Frühsommer 2024, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die Großmarktpreise seit Monaten kontinuierlich
sinken, aktueller denn je:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 458

•     Österreich hat immer noch die höchste Inflationsrate bei Gas in der gesamten EU. Gas war laut offiziellen Verbraucherpreisen in Österreich im
April 2024 um 165,4% teurer als im Jänner 2021, in der Eurozone lag der Preisauftrieb im selben Zeitraum nur bei 56,7%.

•     Laut Eurostat zahlten österreichische Haushalte für Gas zuletzt 3,5 Cent mehr pro Kilowattstunde als im EU-Vergleich. Das belastet einen durchschnitt­lichen Haushalt um 525 Euro pro Jahr.

•     Auch der Preis für elektrischen Strom ohne Steuern und Abgaben ist für öster­reichische Haushalte mehr als 7,6 Cent pro Kilowattstunde höher als
der Vergleichswert auf europäischer Ebene.

Die Gründe für diese enorme Mehrbelastung für österreichische Haushalte und In­dustriebetriebe ist im Zusammenspiel mehrerer Faktoren zu finden. Öster­reich ist noch immer in höchstem Grade von russischem Gas abhängig und hat in den Monaten März und April 2024 derart hohe Mengen Gas aus Russland importiert,
wie seit Juni 2022 nicht mehr. Zusätzlich führt die deutsche Gasspeicherumlage zu signifikanten Preisaufschlägen für Gasimporte über Deutschland.

Zu alldem kommt ein nicht funktionierender, in seiner Struktur wettbewerbsfeindli­cher, Energiemarkt in Österreich hinzu, der dazu führt, dass die gesunke­nen Energiepreise bei den österreichischen Haushalten und Unternehmen nicht ankommen.

Dafür sorgt eine unheilige Allianz aus staatlich kontrollierten Energieunter­nehmen und der öffentlichen Hand. Darunter leiden Kaufkraft und Wettbewerbsfä­higkeit.

Eine NEOS-Analyse auf Basis von Daten der E-Control und der Österreichi­schen Energieagentur zeigt, dass die Gas- und Strompreise der Hauptprodukte der Landesenergieversorger immer noch deutlich über den stark gesunkenen Marktpreisen in Österreich und Europa liegen. Während Neukundenprodukte in einem ähnlichen Ausmaß sinken wie die Großmarktpreise von Gas und


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Strom, verbleiben die Preise der Hauptprodukte der lokalen Anbieter auf hohem Niveau. Verantwortlich dafür ist die Marktkonzentration der lokalen Ener­gieanbieter im eigenen Netzgebiet und die durch öffentliches Eigentum dominierte Struktur der österreichischen Energiewirtschaft. In der vorherrschenden
öffentlichen Eigentumsstruktur gibt es keinen Wettbewerbsanreiz für Landesener­gieversorger. Zudem bietet sie der österreichischen Politik die Grundlage für
einen wirtschaftspolitischen „Schildbürgerstreich“, in dem die Landesenergieversorgen die Preise hochhalten, hohe Dividenden an ihre staatlichen Eigentümer aus­schütten und diese verteilen „Boni“ und Kompensationszahlungen an die Kundinnen und Kunden.

Ein Bild, das Text, Diagramm, Reihe enthält.

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Die Bundesregierung setzt vereinzelte Maßnahmen wie die Einführung der Be­weislastumkehr für marktbeherrschende Unternehmen. Um die Wettbe­werbsfähigkeit des Standortes und die Kaufkraft österreichischer Endkund:innen zu erhöhen, bedarf es jedoch viel mehr: Eine umfassende Strukturreform im österreichischen Energiemarkt, die den politischen Einfluss auf die Landesenergie­versorger beendet und für mehr Wettbewerb und niedrigere Preise sorgt.
Diese Reform muss folgende Punkte umfassen:

•     Raus mit der Politik aus den Aufsichtsräten der EVU: Noch immer haben sogar aktive Politiker:innen in Spitzenpositionen Aufsichtsratmandate in den Energieversorgungsunternehmen inne. In Salzburg ist Landeshauptmann Wilfried Haslauer gar Aufsichtsratsvorsitzender der Salzburg AG. NEOS fordern: Politiker:innen sollen keine Kontrollfunktionen in Energieversorgungsunterneh­men (EVU) innehaben.

•     Echtes Unbundling für mehr Wettbewerb: Im Zwischenbericht der Task­force von E-Control und Bundeswettbewerbsbehörde zur Untersuchung der Si­tuation auf den Strom- und Gasmärkten aus Juni 2023 wird festgehalten,
dass sich 2022 viele öffentliche Energieversorger in ihr „Kerngebiet“ zurückzogen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 461

haben. Nach geltenden Entflechtungsregeln sollte jedoch der Netzbetrieb
eines vertikal integrierten Unternehmens keinen Einfluss auf die Vertriebsaktivi­täten haben. Dieses Verhalten schränkt Wettbewerb ein und führt zu Mehrkosten. NEOS fordern: Die Trennung von Netzanbietern und Energiever­sorgern muss strikt durchgesetzt und gegebenenfalls die Vorschriften
über geltende EU-Vorgaben hinaus verschärft werden.

•     Angebotspflicht in alle Bundesländer: Im Jahr 2023 agierten 145 Stromliefe­ranten für Haushalte in Österreich, jedoch boten nur 23 von ihnen
auch tatsächlich österreichweit Neuvertragsabschlüsse für Haushalte an. Die übrigen beschränkten sich entweder geographisch, oft auf das Netzge­biet des verbundenen Unternehmens. NEOS fordern: Energieversorger im öf­fentlichen Besitz müssen in ganz Österreich Angebote machen, um
den Wettbewerb zu erhöhen.

•     Teure Mehrgleisigkeit bei den Netzbetreibern abschaffen: Der österreichische Energiemarkt ist gekennzeichnet von einer auffällig hohen Anzahl an Netzbetreibern. Das ist zwar kein Alleinstellungsmerkmal, aber in Ländern wie beispielsweise Belgien, Niederlande oder Dänemark ist die Anzahl an Verteilernetzbetreibern um einiges geringer. Österreich sollte diesem Beispiel im Sinne einer Systemvereinfachung folgen. NEOS fordern: Zusammenlegung
der 114 Strom- und 19 Gasverteilernetzbetreiber.

•     Mehr Preistransparenz durch monatliche Berichte der E-Control: Die Wettbe­werbssituation auf den Energiemärkten sollte auf wiederkehrender
Basis dargestellt werden. NEOS fordern: Regelmäßige Veröffentlichungen von Energiepreisen pro Bundesland zur Förderung von Anbieterwechsel.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 462

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie, wird aufgefordert, umgehend
ein umfassendes Reformpaket für die österreichische Energiewirtschaft vorzulegen, welches folgende Punkte umfasst:

•     Politiker:innen sollen keine Aufsichtsratsposten in Energieversorgungsunter­nehmen (EVU) innehaben dürfen

•     Die Entflechtungsvorschriften von Netzanbietern und Energieversorgern müssen strikt durchgesetzt und gegebenenfalls die Vorschriften über geltende
EU-Vorgaben hinaus verschärft werden

•     Energieversorger im öffentlichen Besitz müssen in ganz Österreich Angebote machen

•     Die Zusammenlegung der 114 Strom- und 19 Gasverteilernetzbetreiber

•     Regelmäßige, monatliche Veröffentlichungen der E-Control von Energiepreisen pro Bundesland zur Förderung von Anbieterwechsel."

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Sowohl der Abänderungsantrag als auch der Entschließungsantrag sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Michael Schnedlitz. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.51.08

Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte
Damen und Herren! Wie Sie wissen, werden wir zustimmen, weil dieses Gesetz natürlich ein Schritt in die richtige Richtung ist. Mit Hilfe in der Not, wie
es einer meiner ÖVP-Vorredner vorhin gesagt hat, hat das aber nichts zu tun, genauso wenig wie mit Gerechtigkeit und wie mit Fairness. Ein großes


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 463

Problem bleibt nämlich noch: dass das Geld all jener Kunden, die in den letzten Jahren die Wucherpreise im Energiesektor bezahlt haben – also diese Millionengewinne, die in die öffentliche Hand geflossen sind, selbst wenn sie jetzt nicht mehr fließen –, den Besitzer gewechselt hat. Das heißt, die Millionengewinne fehlen ja irgendwo, und zwar in den Haushalten, die gleich­zeitig ohnehin noch unter der Teuerung leiden. Das würde es jetzt
dringend brauchen: eine Wiedergutmachung für die Wucherpreise der letzten zwei Jahre. (Beifall bei der FPÖ.)

Denn: Eine echte Hilfe in der Not ist es ja nicht, wenn man zwei Jahre
überhöhte Preise und Wucherpreise kassiert (Abg. Lukas Hammer: Was habt ihr in Oberösterreich mit der Energie gemacht?) und sich dann dafür abfeiern lässt,
dass man jetzt ja eh damit aufhört, sehr geehrte Damen und Herren. Die öffentli­che Hand ist da Eigentümer, das verstehen die Menschen draußen, und
was es da jetzt auch wirklich braucht, ist eine Wiedergutmachung.

Im Übrigen – weil jetzt auch die Katastrophen angesprochen wurden und auch dort gesagt wurde: Da helfen wir auch als Helfer in der Not! –: Es ist schon richtig, dass oft und immer wieder sehr schnell auf Knopfdruck Geld da ist, auch bei Katastrophen, aber nie im eigenen Land. (Widerspruch bei Abgeordne­ten der ÖVP.) Ich erinnere daran: Beim Erdbeben in der Türkei – Millionen über Nacht an Hilfsgeldern! Ich erinnere daran: Millionen erst vor wenigen
Wochen an die Ukraine, 5 Millionen Euro! (Abg. Schallmeiner: Solidarität ist ein Fremdwort für dich!) Vor zwei Jahren in Arriach und in Treffen: Hochwas­ser, wie auch jetzt in weiten Teilen dieses Landes – und die Menschen haben bis heute keinen einzigen Cent gesehen! Das heißt, auf Knopfdruck geht im­mer alles für die gesamte Welt, aber für die eigenen Leute im Land ist nie Geld vorhanden. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie finden uns immer als Partner, wenn es um echte Hilfe in der Not geht –
egal ob das die Wucherpreise und die Energiepreise sind oder sonst irgendet­was –, aber Sie können doch nicht Millionengewinne für die öffentliche
Hand lukrieren und dann hergehen und sagen: Jetzt sind wir super, jetzt machen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 464

wir damit zumindest nicht weiter! – Wir müssen das Ganze, was in den
letzten Jahren passiert ist, für die Menschen auch wiedergutmachen. Die Millio­nengewinne, die die öffentliche Hand jetzt eingefahren hat, diese Millio­nen müssen den Haushalten zurückgegeben werden, sehr geehrte Damen und Herren, dann stimmt auch die Rechnung wieder. (Beifall bei der FPÖ. –
Abg. Schallmeiner: Sag es deinen Kolleginnen und Kollegen in Salzburg, Oberöster­reich und Niederösterreich!)

Im Übrigen, was die Soforthilfen auf Knopfdruck betrifft: Wir können
uns ruhig, wenn wir uns um die eigene Bevölkerung gekümmert haben, um die gesamte Welt kümmern. Wichtig ist aber, dass einmal im eigenen Land
geholfen wird (Abg. Lukas Hammer: Und im eigenen Bundesland, Herr Kollege! – Ruf bei den Grünen: Nein, da ist er nicht verantwortlich!), dann im eigenen Land,
im eigenen Land, im eigenen Land – und dann, sehr geehrte Damen und Herren, können Sie auf den Rest der Welt blicken. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hörl: Schmähbruder!)

20.54


20.54.04

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht - - (Rufe bei der ÖVP: Tatsächliche Berichtigung!) – Ich habe lei­der die Debatte schon geschlossen. (Abg. Stögmüller: Das kann man auch in der nächsten, das muss er in der nächsten TO - -! – Weiterer Ruf: Tatsächliche Berichtigung!) – Herr Abgeordneter, wie gesagt, ich habe die Debatte geschlos­sen. Das tut mir leid, aber ich kann nicht jetzt wieder die Debatte neu aufmachen. Das ist leider nicht möglich. (Die Abgeordneten Obernosterer und Eßl: Eine tatsächliche Berichtigung!)

Nein, es tut mir leid. Wenn die Debatte geschlossen ist, ist sie geschlos­sen – es tut mir wirklich leid. (Abg. Stögmüller: Ja aber in der nächsten TO!) – Bitte schön? (Abg. Stögmüller: Bei der nächsten Tagesordnung!)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 465

Beim nächsten Tagesordnungspunkt könnten Sie sich zu Wort melden
und mit ein bisschen Fantasie einen entsprechenden Beitrag einbringen. Sie sind ein sehr erfahrener Mandatar, Sie werden das ganz leicht machen.
(Ruf bei der SPÖ: Das ist sehr österreichisch!)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2577 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kollegin­nen und Kollegen einen Abänderungsantrag (Unruhe im Saal) – Ruhe bitte! – ein­gebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kolle­gen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 2 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzent­wurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein zustim­mendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das
ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 466

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zei­chen. – Das ist einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Reformpaket Energiewirtschaft“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag
sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

20.56.5014. Punkt

Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (2554 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Aus­landseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz und das Mili­tärauszeichnungsgesetz 2002 geändert werden (Wehrrechtsänderungsge­setz 2024 – WRÄG 2024) (2573 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Ing. Mag. Volker Reifenberger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.57.18

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Hohes Haus! Bevor ich mit meiner eigent­lichen Rede beginne, möchte ich mich herzlich bedanken, und zwar
beim Kommandanten des Jägerbataillons Salzburg „Erzherzog Rainer“, Herrn


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 467

Major Markus Matschl, der mir für die Nationalratssitzung dienstfrei
gegeben hat. Ich nehme nämlich derzeit als Milizoffizier an einer Übung teil, und zwar an der Übung „Schutzschild 2024“, und ich befinde mich daher der­zeit im Präsenzstand – das ist auch der Grund, warum ich hier unter der Krawat­te meine Erkennungsmarke (auf diese weisend) trage.

Nun aber zum eigentlichen Thema: Während das heute zu beschlie­ßende Wehrrechtsänderungsgesetz 2024 einige gute und sinnvolle Punkte enthält – das möchte ich gar nicht bestreiten, Frau Bundesminister –, enthält es leider Gottes auch Neuerungen, die sich negativ auf die Miliz auswirken
werden. Der Miliz geht es jetzt schon schlecht, sehr schlecht, und neben all den anderen Problemen, die es im Bereich der Miliz gibt, gibt es vor allem ein Problem: Wir haben nicht genug Personal. Wir wissen es, Sie wissen es, alle wis­sen es. Laut dem Landesverteidigungsbericht 2023 fehlen jährlich – und
ich betone: jährlich – 150 Milizoffiziere. Aktuell haben wir jährlich in
etwa 30 neue Milizoffiziere. Das heißt, wir haben ein jährliches
Fehl von 120 Milizoffizieren.

Noch viel schlimmer schaut das Ganze bei den Milizunteroffizieren aus. Hier brauchen wir laut Landesverteidigungsbericht nämlich jährlich einen
Zuwachs von 610 Milizunteroffizieren, wir haben aber leider Gottes jährlich nur 50 neue Milizunteroffiziere. Das heißt, wir haben hier ein jährliches Fehl
von 560 Milizunteroffizieren.

Anstatt dass Sie endlich unseren freiheitlichen Anträgen zustimmen
würden, diese aufgreifen würden und den Grundwehrdienst wieder verlängern würden, verpflichtende Milizübungen einführen würden – nach dem alt­bewährten Modell sechs plus zwei –, präsentieren Sie, Frau Bundesminister, uns einen Papamonat beziehungsweise Elternmonat für Grundwehrdiener.
Wenn also jemand in Zukunft einen Grundwehrdienst oder einen Wehrdienst als Zeitsoldat oder einen Ausbildungsdienst leistet, dann hat er ab der Geburt
seines Kindes Anspruch auf vier Wochen Dienstfreistellung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 468

Bei länger dienenden Zeitsoldaten mag das durchaus akzeptabel sein, beim Grundwehrdiener, der eh nur sechs Monate dient, schaut das aller­dings anders aus. Grundwehrdiener erreichen eben – so steht es in Ihrem Landesverteidigungsbericht – frühestens nach sechs Monaten Ausbil­dung die volle Feldverwendungsfähigkeit, wie das so schön heißt. Tritt der Papamonat eher zu Beginn des Grundwehrdienstes ein, also in der Grundausbildung, der sogenannten BA1, dann verpasst der junge Rekrut elementare Teile seiner Ausbildung und wird in der Folge niemals militärisch verwendet werden können.

Tritt der Papamonat aber etwas später im Grundwehrdienst ein, also
während der waffengattungsspezifischen Vollausbildung, der sogenannten BA2 oder BA3, dann verpasst der junge Soldat ebenfalls wichtige Stationen
in seiner Ausbildung, was dann zur Folge hat, dass er nicht in die Miliz beordert werden kann.

Der Grundwehrdienst dient eben – Systemerhalter ausgenommen – der Ausbildung. Im Zivilleben ginge das auch nicht so einfach, einen Papamonat im Rahmen einer Ausbildung in Anspruch zu nehmen. Gehen Sie einmal
als Student zu Ihrem Professor und erklären Sie ihm, dass Sie gerade Vater ge­worden sind und daher die nächsten vier Proseminare mit Anwesenheits­pflicht nicht absolvieren werden! Sie werden aus dem Kurs fliegen beziehungs­weise ihn nicht positiv abschließen können. Beim Grundwehrdienst ist
das nichts anderes.

Frau Bundesminister, mit dem Papamonat oder Elternmonat, wie er korrekt heißt, verschlimmern Sie, und zwar mit Ansage, das jetzt schon vorhan­dene massive Personalproblem, und Sie konterkarieren damit Ihren eigenen Landesverteidigungsbericht, in dem Sie nämlich das Personalwesen zu
einem Schwergewicht erklären.

Der Papamonat ist nichts anderes als ein billiges Wahlzuckerl, ähnlich dem sei­nerzeitigen Wahlzuckerl des damaligen Ministers Günther Platter (Abg.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 469

Hörl: Hallo, hallo!), der den Grundwehrdienst verkürzt hat, worunter wir immer noch massiv leiden.

Frau Bundesminister, statt dem Papamonat sollten Sie endlich wieder verpflichtende Milizübungen einführen, bevor es endgültig zu spät ist! (Beifall bei der FPÖ.)

21.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich darf die Frau Bundesministerin für Landesverteidigung noch sehr herzlich in unserer Mitte begrüßen. Sie machen sich schon bereit für eine - - (Bundesministerin Tanner: Ich würde gern
nach der ersten Runde sprechen!) –
Nach der ersten Runde. Gut, in Ordnung. (Bundesministerin Tanner: Danke, Herr Präsident!)

Herr Mag. Friedrich Ofenauer, Sie gelangen zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Hörl: Sag’s dem Schnedlitz jetzt!)


21.02.30

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen
Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Nachdem beim letzten Tages­ordnungspunkt leider zu früh die Rednerliste geschlossen wurde,
möchte ich schon zu Kollegen Schnedlitz, den ich jetzt in der letzten Reihe sehe, festhalten: Kollege Schnedlitz, ich glaube, es gibt kein Land in Europa –
das brauchen Sie nicht so mit der Hand wegwinken, wegwischen –
und, ich glaube, auch kein Land weltweit, in dem nach Katastrophen so rasch und so umfassend geholfen wird wie in Österreich – von den freiwilligen Feuerwehren, von den Einsatzorganisationen und auch finanziell. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Jede Gemeinde, die betroffen ist, die die entsprechenden Unterlagen
beibringt, die Anträge stellt, bekommt innerhalb von 14 Tagen auch die entspre­chenden finanziellen Unterstützungen. (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz.) –


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Kollege Schnedlitz, machen Sie nicht alles schlecht und reden Sie nicht alles schlecht, was nicht schlecht ist!

Genauso bei Kollegen Reifenberger (das Licht im Saal verdunkelt sich –
Rufe: Hö! Da geht das Licht aus! Energie sparen! – Abg. Stögmüller: Herr Präsident, ist es schon aus?):
Diese negative Ausprägung ist sehr schade, nämlich
immer den Blick auf das Negative zu haben und dieser Novelle des Wehrrechts­änderungsgesetzes dann, wenn das so wie im Ausschuss ist, auch nicht zuzustimmen.

Diese Novelle des Wehrrechtsänderungsgesetzes bringt tatsächlich Verbesse­rungen für die Soldatinnen und Soldaten, besonders auch bei der Miliz,
nämlich zum Beispiel eine Milizausbildungsvergütung für jeden Tag einer geleis­teten Milizübung – diese kann nämlich für berufliche Fortbildung verwen­det werden, und das ist gerade auch wichtig, um die Akzeptanz in der Wirtschaft für Milizsoldaten zu steigern. Sie bringt einen finanziellen Ausgleich für Nachteile, die sich aufgrund des Einsatzes in der Miliz bei der Berechnung des Kinderbetreuungsgeldes oder des Familienzeitbonus ergeben, und nicht
zuletzt auch die Möglichkeit des Elternmonats. Und ja, damit werden auch lang­jährige Forderungen des Milizbeauftragten und auch der Parlamentari­schen Bundesheerkommission erfüllt.

Festhalten möchte ich auch, dass seit 2020 in einem Investitionspaket für die Miliz um mehr als 200 Millionen Euro – 220 Millionen waren es, glaube
ich, sogar – Geräte und Ausrüstung angeschafft wurden, nämlich persönliche Ausrüstung wie Kampfhelm und Tarnanzug, Verbesserung der Führungs­mittel, die Beschaffung von Nachtsichtbrillen, eine Modernisierung
der Sturmgewehre, Anschaffung von Scharfschützengewehren und vor allem auch Fahrzeugen zur Verbesserung der Mobilität. Das ist wichtig, denn
die Miliz ist ein ganz wesentlicher Faktor für die Weiterentwicklung des öster­reichischen Bundesheeres.


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Was aber heißt Weiterentwicklung? – Bei der Weiterentwicklung geht
es um die Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit unserer Republik, meine Damen und Herren, indem die robusten militärischen Fähigkeiten
des österreichischen Bundesheeres möglichst rasch wieder gesteigert werden.

Mit dem Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz ist eine nachhaltige Finanzierung des österreichischen Bundesheeres sichergestellt worden – ein Erfolg unserer Verteidigungsministerin Klaudia Tanner. Herzlichen
Glückwunsch nochmals dazu! (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

Der Landesverteidigungsbericht empfiehlt auch die weitere Umsetzung des Streitkräfteprofiles Unser Heer und des Aufbauplanes österreichisches Bundesheer 2032 plus. Dementsprechend werden unter anderem Hubschrauber und Radpanzer beschafft, die Kampfpanzer erneuert, wird in die Luft­verteidigung investiert – ganz wichtig, denn die Souveränität Österreichs endet nicht am Gipfel des Großglockners, meine Damen und Herren –, und
es wird auch Ausrüstung für die Soldatinnen und Soldaten beschafft. –
Das ist das eine: die Investition in das Gerät, die notwendig ist, um die militäri­schen Fähigkeiten für eine glaubwürdige, robuste und vor allem auch starke militärische Landesverteidigung sicherzustellen.

Ja, wir wissen, wir haben in manchen Bereichen aber auch Probleme.
Genauso wichtig ist das Personal, das Personal, um dieses Gerät bedienen zu können. So heißt es auch in den militärstrategischen Schlussfolgerungen,
dass dem Personal in Zukunft oberste Priorität einzuräumen ist – so wie in allen Bereichen: in der Wirtschaft genauso wie im öffentlichen Dienst und auch
im öffentlichen Dienst in allen Bereichen.

Es muss das bestehende Personal gehalten werden und mehr junges Personal geworben werden. Dazu muss das österreichische Bundesheer ein attrak­tiver Arbeitgeber sein und sich auch gegenüber der Konkurrenz in der Privat­wirtschaft behaupten können. Deshalb braucht es auch Investitionen


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und entsprechende Maßnahmen im Personalbereich. Ich spreche da ganz be­sonders auch die Anpassungen im Dienst- und Besoldungsrecht an und adressiere das besonders an unseren Beamtenminister.

Ein Einsatz erfordert zumindest eine Teilmobilmachung des österreichischen Bundesheeres. Das bedeutet aber auch, dass schon in Friedenszeiten
die Kommandostrukturen, Prozesse und Abläufe bestehen müssen, um das österreichische Bundesheer rasch mobil machen und einsetzen zu
können. Das bedeutet wiederum, dass die Struktur und vor allem auch die Bewertung von Arbeitsplätzen in der Friedensorganisation des österreichischen Bundesheeres inklusive der Zentralstelle nicht mit der in anderen Bundes­ministerien vergleichbar ist.

Derzeit allerdings, meine Damen und Herren, ist eine Tendenz im Bundesminis­terium für öffentlichen Dienst, im BMKÖS, zu beobachten, nämlich
dass militärische Arbeitsplätze der Friedensorganisation in zivile Arbeitsplätze umgewidmet werden. Damit regiert sozusagen das Beamtenministerium
in das Verteidigungsministerium hinein, und das ist durchaus ein Problem, weil es zu einer erheblichen Einschränkung und Behinderung der Einsatzfähig­keit des österreichischen Bundesheeres führen kann.

Das heißt, wir brauchen vom BMKÖS auch eine entsprechende Arbeitsplatzbe­wertung, die auf die geforderten Einsatzaufgaben des österreichischen Bundesheeres Rücksicht nimmt. Ich habe den Herrn Beamtenminister hier vom Rednerpult aus auch schon einmal im Rahmen einer Rede darauf ange­sprochen. Ich bin doch auch guter Dinge, dass das bald einmal geschehen wird, weil es wirklich höchst notwendig ist.

Wir brauchen eine Bewertung, die sicherstellt, dass sich qualifiziertes
Personal zum Dienst im österreichischen Bundesheer meldet und auch im Dienst im österreichischen Bundesheer bleibt, damit auch zukünftig die militärische Landesverteidigung gesichert ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.08



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 473

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.


21.08.52

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ja, ich verrate Ihnen
kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir dem vorliegenden Gesetzespaket heute nicht zustimmen werden. Es enthält zwar einige durchaus sinnvolle kleine Änderungen, wie zum Beispiel die Milizausbildungsvergütung oder die Anglei­chung bei den Regelungen für die Dienstfreistellungen oder auch die Valorisierung des Kostenbeitrags im Rahmen von Disziplinarverfahren, es be­inhaltet aber auch zwei wesentliche Punkte, die wir ablehnen.

Der gewichtigste Punkt, den wir ablehnen – einer meiner Vorredner hat
ihn ja bereits genannt –, ist der sogenannte Eltern- oder Papamonat, der nicht nur für aktive Bedienstete und Zivilbedienstete beim österreichischen Bundesheer, sondern auch für Grundwehrdiener gelten soll.

Wenn man nun den Landesverteidigungsbericht 2023 gelesen hat, wenn man weiß, dass die sechs Monate Ausbildungszeit, die wir für Grundwehr­diener haben, de facto jetzt schon zu kurz sind, um überhaupt eine Einsatzfähig­keit herzustellen, dann weiß man, dass es absolut unverantwortlich ist,
auch noch optional ein Monat, ein Freistellungsmonat, oder vier Wochen Frei­stellung vorzusehen. Damit wären die restlichen fünf Monate genauso
für die Katz, da kann man sich das gleich sparen.

In der Realität ist es ja bereits so, dass eine Schwangerschaft nun einmal neun Monate dauert und man vor Antritt des Grundwehrdienstes normalerweise schon weiß, ob während des Grundwehrdienstes eine Geburt ansteht
oder nicht, und man gleich um eine Verschiebung des Grundwehrdienstes ansu­chen kann, die man in der Regel auch bewilligt bekommt. Das heißt, es
besteht überhaupt kein Bedarf, für einen sechsmonatigen Ausbildungszeitraum eine Unterbrechung vorzusehen, sondern wenn, dann muss man die


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gesamte Ausbildung zeitlich verlagern und nicht vier Wochen Freistellung ma­chen, die die gesamte restliche Ausbildung ad absurdum führt.
(Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite Kritikpunkt an dem Gesetzespaket ist die Einführung der Tapfer­keitsmedaille – nicht, weil ich gegen die Einführung einer Tapferkeits­medaille bin, ganz im Gegenteil! Ich halte es für wichtig und richtig, dass wir besondere Leistungen zum Schutz der Bevölkerung, die unter Einsatz
von Leib und Leben erfolgen, auch auszeichnen können. Das, was mich irritiert, ist, dass sie erstens einen sehr breiten Geltungsbereich hat, auch für Nichtsoldaten, und dass sie zweitens rückwirkend bis 1. August 2015 verliehen werden soll. Das ist ein interessanter Zeitraum, der da gewählt wird:
acht Jahre, zehn Monate, zweieinhalb Wochen. Es würde mich interessieren, wie man auf diesen Zeitraum im Rahmen eines Gesetzwerdungsverfahrens
kommt.

Für mich hat das den Anschein, als ob hier noch ein kleines Abschiedsgeschenk für die Frau Minister beschlossen werden soll (Abg. Stögmüller: Die Tapfer­keitsmedaille!), damit sie in den letzten Monaten ihrer Amtszeit als Ministerin noch möglichst viele Tapferkeitsmedaillen verteilen kann. Aus meiner
Sicht wäre es eher angebracht gewesen, das einfach ab jetzt zu beschließen. Das wäre eine saubere Lösung, dann gäbe es auch keine Diskussionen über rück­wirkende Verleihungen.

Das gesamte Gesetzespaket, das hier vorliegt, scheint mir einfach eine Blendgra­nate zu sein, die von den wahren Problemen im österreichischen Bundes­heer ablenken soll und Aktionismus signalisieren soll. Denn das, was wir haben, sind massive Personalprobleme beim österreichischen Bundesheer, und
zwar auf allen Ebenen, nicht nur bei der Miliz, sondern auch bei der Truppe, bis hinauf in die Zentralstelle. Wir haben zu wenige Soldaten, wir haben zu
viele Zivilbedienstete, wir haben bis in die höchsten Führungsebenen unange­passte Funktionseinstufungen, Unsicherheit betreffend die persönliche


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berufliche Zukunft – wie gesagt bis in die höchsten Führungsebenen. Und all das ist ein Zustand nach viereinhalb Jahren Verteidigungsministerin Tanner.

Ich frage mich, Frau Ministerin: Wenn Sie denn in den letzten Monaten so ein großes Augenmerk auf den Personalbereich gelegt haben, wieso stehen
wir dann da, wo wir jetzt stehen? Warum ist die Unzufriedenheit so groß und warum haben wir so einen Personalmangel?

Das, was wir jetzt tatsächlich brauchen, ist Führungsstärke. Das, was
wir benötigen, ist eine Emanzipation vom BMKÖS. Das, was wir brauchen, ist eine echte, massive Personaloffensive, die uns auch etwas wert sein
muss. Das, was wir bräuchten, wäre eine verfassungsmäßige Verankerung des Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetzes. Das, was wir bräuchten,
meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre ein freiheitlicher Verteidigungs­minister. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Michael Hammer: Der muss wieder
am Berg gehen, sich selber finden!)

21.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Robert Lai­mer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


21.13.12

Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute das Wehrrechtsänderungsgesetz, dem eine Begutachtungsfrist von nur vier
Wochen zugestanden wurde. Es würde mich freuen, wenn die Regierung auch bei anderen Agenden einen Zahn zulegen würde. (Präsident Sobotka
übernimmt den Vorsitz.)

Beispielgebend wäre endlich die Realisierung einer gesamtstaatlichen Sicher­heitsstrategie. Wir erleben hier sozusagen aus der ersten Reihe, wie
es eine Regierung nicht schafft, eine dringend benötigte aktuelle Sicherheits­strategie auf den Weg zu bringen, obwohl diese letztes Jahr zugesagt


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wurde. Das war kein Versprechen an mich, Frau Ministerin, sondern ein Verspre­chen an die Bürgerinnen und Bürger Österreichs: eine Strategie, die Schutz
und Sicherheit markieren soll, ja, in Zeiten wie diesen markieren muss.

Bevor nach meiner Rede dann die typischen Rechtfertigungen kommen: Ich kenne das türkis-grüne Wording: die Grünen blockieren; und umge­kehrt, beim fehlenden Klimaschutz: die ÖVP blockiert. Lassen Sie uns gemein­sam daran erinnern, dass wir hier sind, um Gesetze zu beschließen, und
nicht, um Dauerblockaden dieser Regierung zu rechtfertigen! Die österreichische Sicherheitsstrategie steckt nämlich in der politischen Sackgasse. Wir
brauchen eine umfassende Strategie, die auf einer soliden Grundlage, auf allen Dimensionen der Sicherheit beruht: von der inneren, der äußeren Sicher­heit über die Cybersicherheit bis hin zur Energiesicherheit. (Abg. Michael Ham­mer: Ihr habt ja keine Linie bei der Sicherheit!) Das ist keine Option, sondern
eine dringliche Agenda, meine Damen und Herren. (Abg. Michael Hammer: Babler-Linie oder ...?)

Zusätzlich erleben wir auch noch die intransparente Vorgehensweise
bei Sky Shield. Diese beiden Punkte sind unmittelbar miteinander verbunden und offenbaren gravierende Mängel in der aktuellen Sicherheitspolitik.
Der Nachbar Schweiz zeigt uns, wie es richtig gemacht wird. Dort wird die Sky-Shield-Initiative dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Das ist
Demokratie. Und in Österreich? Warum wird der Verfassungsdienst nicht einbezogen? Warum gibt es keine neutralitätsrechtlichen Gutachten? Warum wird das Parlament im Dunklen gelassen? Warum muss ich diese Fragen
seit Monaten immer und immer wieder stellen?

Wir müssen wissen, ob Sky Shield zu 100 Prozent mit unserer Neutralität ver­einbar ist und wer im Falle einer Unvereinbarkeit für die juristischen
Folgekosten aufkommt. Immerhin ist es ein Projekt über mehrere Milliarden Euro an Steuergeld.


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Unsere Sicherheitspolitik muss demokratisch legitimiert sein, um das
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, auch im Hinblick auf eine umfassende Landesverteidigung, die nur – und das wissen Sie – durch Mentalitätsänderung ermöglicht wird.

Die völlig missglückte Reorganisation durch Ihr Ressort wird auch im Dienst­stellenausschuss durch die Personalvertreter aufgrund rechtlicher, dienstrechtlicher, organisatorischer und bewertungstechnischer Bedenken zu Recht kritisiert. Eine Wiederherstellung des rechtskonformen Zustandes
wäre dringend empfohlen, Frau Bundesministerin.

Ich möchte abschließend versöhnlich schließen und Ihre aktuellen Ausführungen zum Krieg Russlands gegen die Ukraine im Zusammenhang mit dem Wirken
nach Deeskalation ausdrücklich unterstützen. (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff: Da vereinigen sich die roten Linien!) Das neutrale Österreich wurde erst gestern
als das drittfriedlichste Land der Welt – das drittfriedlichste Land! – nach dem Global Peace Index ausgerufen. Wir haben uns um zwei Plätze weiter
nach vorne gearbeitet. Darauf können wir als gesamte Republik stolz sein. Für ein friedliches Österreich! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stög­müller. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


21.17.13

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident!
Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, herzlich willkommen! Was ich zu Herrn Kaniak noch anführen möchte, weil er gefragt hat, was wir die
letzten fünf Jahre gemacht haben: haufenweise. Wir haben das Bundesheer nämlich ins 21. Jahrhundert gebracht. Wir haben das Bundesheer
budgetär besser aufgestellt und wir haben es endlich zu dem gemacht, was es sein soll (Abg. Reifenberger: Darum laufen sie alle davon!), nämlich ein
moderner Arbeitgeber für moderne Soldatinnen und Soldaten – Punkt. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)


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Ich möchte sagen, was das bedeutet. – Erstens, ganz klar: Ohne modernes
Gerät, ohne funktionstüchtige Kasernen, ohne einsatzfähige und sichere Ausrüs­tungen für unsere Soldatinnen und Soldaten kann das österreichische Bun­desheer überhaupt nicht wirken und seine verfassungsrechtlichen Auf­gaben auch nur irgendwie erfüllen. Das haben wir geändert, das haben wir um­gesetzt. Diese ersten Schritte haben wir im Bundesheerbudget, im Lan­desverteidigungs-Finanzierungsgesetz gemeinsam in diesem Haus beschlossen, da haben wir die ersten Schritte über die Legislaturperiode hinaus auch sichergestellt. Das ist wichtig und richtig, damit das Bundesheer auch die nächs­ten Jahre eine Perspektive hat – das haben Sie nie geschafft. Wir haben
es mit einem gescheiten Gesetz geschafft, auch über Jahre hinaus.

Wir haben die neue Sicherheitsausrüstung für das Einsatzpersonal aufgepäppelt und haben die Kasernen auf klimaneutral umgestellt. Wir haben Fotovoltaik
auf Kasernen draufgebaut, wir haben resiliente Kasernen daraus gemacht. Da sind wir noch nicht am Ende, aber wir haben die ersten Schritte eingelei­tet. Das ist auch richtig und wichtig. Die ersten Investitionen, wie
die Modernisierung der Hubschrauberflotte – da kommen wir später noch dazu –, waren die ersten richtigen Schritte in die Richtung, in die sich
das Bundesheer entwickelt.

Auf Einsatzebene ist die Modernisierungswelle des Bundesheeres also in vollem Gange. Das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen, denn die Si­cherheitslage in Europa hat sich wesentlich verändert – ja, das ist richtig – und ist eine ganz andere als vor fünf Jahren. Einerseits führt ein Diktator
einen Angriffskrieg auf europäischem Boden und zum anderen – wir haben es erst diese Woche wieder sehen müssen – lässt auch die Klimakrise in
Österreich sehr wohl grüßen und bereitet katastrophale Zustände in Teilen Österreichs.

Da muss ich jetzt schon sagen: Die Bewältigung dieser Katastrophen
wird in den nächsten Jahren immer extremer werden. Wir sehen auch von Jahr


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zu Jahr, wie sie extremer werden: Überflutungen, Murenabgänge, Lawi­nenabgänge, Waldbrände und so weiter. Da hat das österreichische Bundesheer genau die Leute, die Menschen, die es braucht. Wenn Not am Mann ist,
wenn Not an der Frau ist, sind sie da, helfen sie, wenn die Assistenzeinsätze not­wendig sind. Dafür müssen wir auch Danke sagen und können das nicht kritisieren wie der Kollege von der FPÖ, der einfach sagt, da tun wir zu wenig, da machen wir nichts! – Nein! Das Bundesheer, 250 Menschen – Bundes­heerler – sind im Einsatz, Zigtausende Ehrenamtliche, tagtäglich, in den aktuellen Stunden, und Sie verhöhnen die und sagen: Da passiert eh viel zu wenig!,
und: Da tun wir nichts! – Schämen Sie sich, die machen nämlich etwas! Danke an alle Einsatzkräfte! (Beifall bei Abgeordneten von Grünen, ÖVP und SPÖ sowie
des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.)

Es wird nicht der letzte dieser Einsätze sein, mit moderner Ausrüstung, neuem Gerät, das wir zur Verfügung stellen. Das hat auch mit der Sicherheit
der Soldat:innen zu tun, wenn diese nicht mit den allerletzten Helmen, mit den allerletzten Schuhen, mit den allerletzten Hubschraubern dort hinge­schickt werden, sondern mit modernen Geräten. Das ist es, was wir wollen: dass sie effizienter sind, dass sie ihre Einsätze auch sicher bewerkstelligen
können; und das ist die Verantwortung, die wir auch als Arbeitgeber:innen ha­ben, die wir den Soldat:innen gegenüber haben, dass sie optimal arbeiten können.

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Modernisierung darf aber nicht auf der Einsatzebene haltmachen, sondern das Bundesheer muss sich in den grundlegenden Strukturen genauso der Zeit anpassen, wie es das in Sachen Gerät und Ausrüstung tut, nämlich auch hinsichtlich Arbeitsrealität.
Mit den Änderungen, die wir heute mit diesem Gesetz auf den Weg bringen, sorgen wir auch für die dringend nötige Verbesserung und die Harmoni­sierung im alltäglichen Dienst der Soldaten und Soldatinnen. Der Übergang vom Präsenzstand zur Miliz wird für Vertragsbedienstete vereinfacht und


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grundsätzlich attraktiviert. Ein Härteausgleich wird im Einzelfall finanziell be­nachteiligte Milizangehörige zusätzlich unterstützen, und vereinheit­lichte Dienstfreistellungsvorgaben schaffen für alle Klarheit. Das ist dringend gefordert gewesen, und es war auch richtig, dass wir da auf die Forde­rungen der Miliz, der Soldatinnen und Soldaten, gehört haben und das in diesem Wehrrechtsänderungsgesetz entsprechend Niederschlag findet.

Ein wichtiger Punkt ist auch, dass es einen Papamonat gibt, einen Elternmonat. Soldat:innen, junge Grundwehrdiener – es wird auch für Zivildiener
kommen – können sich, wenn sie Kinder erwarten, wenn die Freundin, die Frau schwanger wird, entsprechend Karenzzeit nehmen. Das Bundesheer
wird da attraktiv, man schafft die besten Voraussetzungen dafür, dass diese jungen Menschen sagen: Hey, die Zeit im Bundesheer war leiwand,
die war super! Da will ich bleiben, da will ich in die Miliz gehen, weil die auf mich schauen und nicht nur etwas wollen!

Genau diese Harmonisierung, diese Verbesserung haben wir uns vorge­nommen. Wir haben den Grundwehrdienst wesentlich verbessert: dass die nicht mehr an der Grenze stehen müssen, sondern zurückkommen, auch eine
wirkliche Soldatenausbildung bekommen. Das ist jetzt ein weiterer Schritt, so­dass wir sagen können: In diesen fünf Jahren haben wir den Grundwehr­dienst, haben wir das Bundesheer ins 21. Jahrhundert gebracht! – Darauf bin ich stolz, Frau Ministerin, dahin haben wir es gebracht. Wir haben aber noch
einiges vor.

Nicht alleine durch eine Modernisierung der Gerätschaften, sondern auch durch eine Modernisierung der Arbeitsbedingungen haben wir es geschafft,
denn das Bundesheer besteht nicht nur aus Gerätschaften, sondern auch aus Kraftfahrer:innen, aus Köch:innen, aus Milizlern, aus Unteroffizieren,
aus Offizieren, und diese haben unseren Respekt und unsere Wertschätzung verdient, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das bringen wir mit


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diesem Gesetz wieder einen weiteren Schritt nach vorne. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.23


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter
Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte.


21.23.32

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer!
Wir verhandeln hier jetzt das Wehrrechtsänderungsgesetz, und da ist grundsätz­lich, sagen wir es einmal so, nicht die große Überraschung drinnen; das
ist alles relativ unspannend, was da drinnen ist. Es ist nicht der große Wurf, könnte man sagen. Diese Tapferkeitsmedaillen, um die es da geht,
sind angesprochen worden. – Das kann man machen. Ich glaube, das löst jetzt nicht die Probleme, die es im österreichischen Bundesheer gibt.

Ich glaube durchaus, dass das Papamonat etwas sehr Wichtiges ist, dass
man Familie und Beruf näher zusammenbringt, dass man da auch
das Bundesheer mitdenkt. Ich halte auch den Ergänzungsantrag, der dazu noch von der SPÖ kommen wird, für sehr sinnvoll, dass man da auch Möglich­keiten hat, das rechtlich abzusichern. Man muss allerdings schon dazusagen, dass das ein sehr schmaler Bereich ist, in dem man sich bewegt, weil man ab
dem Moment, ab dem es eine militärische Notwendigkeit gibt, natürlich auch schauen muss, wo der Fokus liegt. Dementsprechend ist das sehr, sehr
heikel und man muss sich genau anschauen, wie das von der Frau Bundesminis­ter dann im Ressort umgesetzt wird.

Ich glaube, die Kernfrage, die dahintersteht, die wir uns ja seit Jahren
immer wieder stellen, ist: Wie machen wir das österreichische Bundesheer attraktiver? Wir sehen, dass der Zivildienst immer mehr angenommen wird, der Grundwehrdienst immer weniger angenommen wird. Das hat viele, viele
Gründe. Ich glaube, wir werden sie alleine mit diesen Maßnahmen, die wir heute hier beschließen, nicht lösen können.


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Wir investieren gerade – Gott sei Dank – auf gemeinsamen Beschluss
aller Fraktionen hier im Haus massiv in das Material. Das ist höchst notwendig gewesen, höchst an der Zeit gewesen. Wir haben aber parallel dazu das
Problem, dass das dafür notwendige Personal, die Soldatinnen und Soldaten, nicht da ist und dass wir Teile dieses Geräts gar nicht werden bedienen können, dementsprechend sind größere Änderungen notwendig.

Diese größeren Änderungen bedeuten, dass wir den Berufsstand Soldat
wieder attraktiver machen müssen, und ich glaube, eine der zentralen Möglich­keiten diesbezüglich ist durchaus der Weg Richtung mehr Zusammenar­beit und dadurch auch Internationalisierung; also ein enges Zusammenarbeiten der europäischen Partner, um dadurch auch eine Attraktivität durch
Austausch, durch gemeinsames Üben, durch Kooperation hereinzubringen. Ich glaube, da ist sehr, sehr viel mehr möglich, als das momentan der Fall ist,
und das ist der nächste Schritt, der zu machen ist.

Da haben wir ja auch die Frage der KSE-Novellierung, die uns schon lange be­schäftigt. Es geht beispielsweise um die EU-weiten Battlegroups, also
die schnellen Einsatztruppen, die wir als Europäische Union zur Verfügung stel­len. Momentan ist es nicht wirklich möglich, daran teilzunehmen, weil
schnelle Eingreiftruppen bedeuten würden, dass man schnell eingreift. In Öster­reich wäre das jetzt einmal so, dass man einen Hauptausschuss einberuft –
das dauert schon einmal ein paar Tage –, und dann wird der Hauptausschuss darüber beraten, ob man dabei ist oder nicht. Das sorgt aber dafür, dass
es unattraktiver ist, und deswegen ist die KSE-Novellierung höchst notwendig und wurde ja auch bereits beschlossen, leider aber nicht geliefert.

Deswegen möchte ich noch einmal dazu auffordern und einen Entschließungs­antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Beschluss zur Novellierung des KSE jetzt umsetzen!“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 483

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidi­gung, wird aufgefordert, schnellstmöglich, spätestens jedoch bis Ende
Juli 2024, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, die das Truppenentsendungs­gesetz KSE-BVG mit spezieller Berücksichtigung der Aufgaben Österreichs
unter dem Strategischen Kompass der Europäischen Union novelliert. Spezifisch möge die Regierungsvorlage folgende Adaptierungen des KSE-BVG
beinhalten:

- Einfügung einer Dringlichkeitsklausel in § 1 Z 1 lit. a;

- Anpassung der für die Teilnahme am Strategischen Kompass relevanten Ent­sendungstatbestände in § 1 Z 1 lit. a zur Klarstellung, welche Einsätze im Rahmen der Friedensicherung spezifisch enthalten sind;

- Einfügung in § 1 Z 1 lit. a von ‚europäischen Aktivitäten im Rahmen der GSVP.‘“

*****

Damit würden wir einen weiteren Schritt in Richtung Attraktivierung schaffen, denn wir wissen von den Soldatinnen und Soldaten, wie wichtig, wie
spannend internationale Einsätze sind. Wir sehen am Balkan, wie oft wir dafür gelobt werden – Sie selber sehen es regelmäßig bei Truppenbesuchen
und auch darüber hinaus.

Das bringt mich zu einem Punkt, den ich eigentlich nicht ansprechen
wollte, Frau Bundesministerin; da ihn aber ein Kollege angesprochen hat, kommt man, glaube ich, nicht drumherum: Es geht auch darum, im Ausland ein attraktives Bild vom österreichischen Bundesheer zu zeichnen, und da helfen natürlich russlandfreundliche, Putin-freundliche Aussagen, was Waffen­lieferungen von anderen betrifft, insbesondere zum Schutz der Ukraine und zur Selbstverteidigung der Ukraine – und um nichts anderes geht es hier –,
die Sie als rote Linie, die überschritten ist, bezeichnen, wenig.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 484

Noch mehr schockiert mich aber – nachdem diese Debatte eigentlich eh schon beendet ist –, dass sich ein Oppositionspolitiker, nämlich Herr Kollege
Laimer, hier herausstellt, alles Mögliche kritisiert, was die Bundesregierung macht – das ist auch das gute Recht der Opposition –, aber als einzigen positiven Punkt genau das findet: dass die Bundesregierung oder die Frau Ministe­rin kritisch zur Ukraine steht. (Abg. Laimer: Deeskalierend! Das ist ein Unterschied!) – Deeskalierend? Das ist kritisch der Ukraine gegenüber, das ist prorussische Propaganda, die hier verbreitet wird, und das reiht sich
bei der SPÖ leider in eine Debatte ein, die wir seit Anfang des Ukrainekonflikts haben; das zeigte sich, als nur die Hälfte der Abgeordneten während der Selenskyj-Rede hier anwesend war, und bei vielen, vielen anderen Gelegenheiten. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Sie sollten lernen, sich endlich von Putin zu emanzipieren (Abg. Laimer: Das ist NEOS-Propaganda! – Abg. Stöger: Sie brauchen nicht ...!), denn Sie sind
mit genau dieser Propaganda nicht sehr viel besser als die Freunde Putins Öster­reich. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Laimer: Das ist NEOS-Propaganda!)

21.29

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Beschluss zur Novellierung des KSE jetzt umsetzen!

eingebracht im Zuge der Debatte in der 266. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (2554 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinarge­setz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert
werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2024 – WRÄG 2024) (2573 d.B.) – TOP 14


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 485

Am 13. Oktober 2022 verabschiedete der Nationalrat einen Entschließungs­antrag zur Novellierung des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Soli­darität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland
(KSE-BVG). Die Absicht der Novelle war, die seit 1998 unveränderte Gesetzeslage an die neue Realität anzupassen, in der das Österreichische Bundesheer auch an Operationen der Europäischen Union unter dem Strategischen Kompass teilnehmen und als verlässlicher Partner gesehen werden kann.

Vor allem die Teilnahme an der Rapid Deployment Capacity, also einer
schnellen Eingreiftruppe, macht eine Gesetzesgrundlage notwendig, die a priori, noch bevor ein Einsatzbefehl kommt, eine österreichische Teilnahme durch einen
an die neuen Aufgaben und Verpflichtungen angepassten Rechtsrahmen kodifiziert.

Die RDC basiert auf der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspoli­tik (GASP) der Europäischen Union, die von Österreich infolge des EU-Beitritts durch den (damaligen) Art. 23f B-VG im Jahre 1999 adoptiert wurde. Geltendes Recht
laut Art. 23j Abs. 1 B-VG sieht vor, dass Österreich an sämtlichen Missionen unter der GASP, inklusive Kampfeinsätzen, teilnehmen darf.

Nachdem das Österreichische Bundesheer eine Parlamentsarmee ist und
ein Einsatz im Ausland eines Beschlusses des Hauptausschusses bedarf, hat Öster­reich als Partner ein Verlässlichkeitsproblem. Als Teil einer schnellen Eingreif­truppe muss das Oberkommando sicher sein können, dass alle Truppenteile im Falle eines Einsatzbefehls an der

Operation ohne Verzug teilnehmen. Dazu erklärte Verteidigungsministerin
Klaudia Tanner im Juli 2022

"Mit der Schaffung einer Dringlichkeitsklausel für Einsätze nach § 1 Z 1 lit. a KSE-BVG könnte eine erleichterte Teilnahme an der schnellen Einsatztruppe er­möglicht werden. Darüber hinaus könnte eine Anpassung der Entsendetatbestände an das geänderte Aufgabenspektrum der Einsätze angedacht werden."


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 486

Diese Erklärung der Bundesministerin bildete die Grundlage des Entschließungsan­trags 2756/A(E), der im Ausschuss und im Nationalrat Zustimmung fand und
in Form von Entschließung 272/E verabschiedet wurde:

Entschließung des Nationalrates vom 13. Oktober 2022 betreffend Novellierung des KSE:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidi­gung und Bundesministerin für EU und Verfassung, werden aufgefordert, dem Natio­nalrat einen Entwurf zur Novellierung des KSE-BVG unter spezieller Berück­sichtigung der Implikationen des „Strategischen Kompass“ der Europäischen Union vorzulegen.

Seit Oktober 2022 gab es keine weiteren legislativen Aktivitäten zu diesem Gesetzesbeschluss. In ihrer Antwort auf die Parlamentarische Anfrage Nr. 17218/J schrieb Bundesministerin Tanner (datiert mit 14. Februar 2024): "Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat dem für Verfassungsänderungen zuständigen Bundeskanzleramt Änderungswünsche zur Novellierung des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) mitgeteilt. Es liegen
keine Informationen über den derzeitigen Bearbeitungsstand der Novellierung vor."

Obwohl das ÖBH sich bereits aktiv auf Teilnahme an der RDC 2025 vorberei­tet, hat die Bundesregierung den Auftrag des Nationalrats sowie die Aufforderung der zuständigen Ministerin, die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend an­zupassen, seit nunmehr eineinhalb Jahren ignoriert. Nun wurde ein Wehrrechtsände­rungsgesetz präsentiert, in dessen Rahmen auch eine Novellierung des KSE angebracht wäre.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 487

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung, wird aufgefordert, schnellstmöglich, spätestens jedoch bis Ende Juli 2024,
eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, die das Truppenentsendungsgesetz KSE-BVG mit spezieller Berücksichtigung der Aufgaben Österreichs unter dem Strate­gischen Kompass der Europäischen Union novelliert. Spezifisch möge die Regie­rungsvorlage folgende Adaptierungen des KSE-BVG beinhalten:

•     Einfügung einer Dringlichkeitsklausel in § 1 Z 1 lit. a;

•     Anpassung der für die Teilnahme am Strategischen Kompass relevanten Ent­sendungstatbestände in § 1 Z 1 lit. a zur Klarstellung, welche Einsätze
im Rahmen der Friedensicherung spezifisch enthalten sind;

•     Einfügung in § 1 Z 1 lit. a von "europäischen Aktivitäten im Rahmen der GSVP."

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesminister. – Bitte sehr, Frau Bundesminister.


21.29.39

Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr ge­ehrte Damen und Herren hier im Hohen Haus und zu Hause vor den Bildschir­men! Am Montag wollten wir eigentlich eine Pressekonferenz mit unse­ren Partnern zum Thema Airpower am 6. und 7. September dieses Jahres in der Steiermark machen, mit unseren Partnern, dem Land Steiermark und
Red Bull. Wir haben diese dann abgesagt und waren vor Ort in der Steiermark, wo wir Tausende Feuerwehrleute vorgefunden haben, die geholfen und unterstützt haben, und unsere Soldatinnen und Soldaten, die damit beschäftigt waren, Brücken zu vermessen; sie sind mittlerweile schon einen Schritt
weiter gekommen, haben also diese Brücken auch schon errichtet.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 488

Sehr geehrte Damen und Herren, es waren auch sehr viele Grundwehrdiener dabei, sowohl in der Steiermark als auch im Burgenland. Bitte nutzen
wir diese Gelegenheit, dass wir heute von dieser Stelle hier allen Einsatzkräften, die jetzt im Einsatz sind, einfach ein ganz großes Dankeschön sagen.
(Allgemeiner Beifall.)

Wenn man sieht, wie die Grundwehrdiener damit beschäftigt sind, im Burgenland bei einem Einfamilienhaus, bedeckt mit Schlamm, Unterstützung zu geben und zu helfen: Ich glaube, sehr geehrte Damen und Herren,
dass Sie im Landesverteidigungsausschuss eine richtige Entscheidung getroffen haben, wenn Sie mit diesen Änderungen im Wehrrechtsänderungsgesetz Ungerechtigkeiten beseitigen. An dieser Stelle wohl auch das Wichtigste: Die Österreicherinnen und Österreicher haben im Jahr 2013 eine sehr
richtige Entscheidung getroffen, nämlich für die Wehrpflicht. Die Wehrpflicht mit unseren Grundwehrdienern ist am Ende des Tages die Basis
sowohl für unsere Berufssoldaten als auch für die Miliz. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) Ich glaube, gerade wenn man in unsere Nachbarstaaten schaut, die Wehrpflicht wieder zurückzubekommen ist eine sehr große Herausforderung.

Es ist von Ihnen so richtig angesprochen worden: Ja, es war eine richtige Entscheidung, die Sie hier getroffen haben, dem österreichischen Bundesheer Planbarkeit zu geben, und zwar mit einem Landesverteidigungs-Finan­zierungsgesetz, das uns die Möglichkeit gibt, zu einer modernen Armee zu werden. Jawohl, wir müssen das Augenmerk auf das Personal richten
und an erster Stelle dafür sorgen, dass die Entscheidung der jungen Männer und mittlerweile auch der Frauen und Mädchen – wir haben ja gemeinsam
den freiwilligen Grundwehrdienst für Frauen eingeführt – pro Bundesheer ausfällt.

Ich war jetzt schon mehrfach in Schulen unterwegs, wo unsere über 600 In­formationsoffizierinnen und -offiziere dafür sorgen, dass wieder Bewusstsein für die umfassende Landesverteidigung, für die geistige Landesverteidigung


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 489

geschaffen wird, damit wir zu schätzen wissen, was unsere Werte sind, dass es nicht selbstverständlich ist, in Frieden, in Freiheit und in Sicherheit zu
leben. An dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön an unsere Informations­offizierinnen und -offiziere, die rund um die Uhr an den Schulen und
bei verschiedenen Veranstaltungen unterwegs sind. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Kaniak.)

Diese Basis zu legen und dafür zu sorgen, dass umfassende Landesverteidigung wieder ins Bewusstsein unserer Gesellschaft zurückkommt, kann nicht die Aufgabe der Verteidigungsministerin allein sein, auch nicht nur im Hohen Haus. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass wir in der gesamten Gesellschaft
den Wehrwillen wieder stärken und fördern. Wir haben miteinander, sehr geehr­te Damen und Herren Abgeordnete, bereits so viele Schritte gesetzt.
Gehen wir einen weiteren Schritt: Unterstützen Sie bitte diese Änderungen im Wehrrechtsänderungsgesetz für uns alle, für unser aller Sicherheit! –
Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Stögmüller
und Oberrauner.)

21.34


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hofin­ger. – Bitte sehr.


21.34.36

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsi­dent! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in dem sehr sicheren Land Österreich. Die Stadt Wien ist die fünftsicherste Stadt
in der ganzen Welt. Damit das auch in Zukunft so bleibt, brauchen
wir ein starkes Bundesheer, genauso aber eine starke Polizei und das nötige Personal dazu.

Genau um dieses Personal geht es. Es ist der Arbeitsmarkt in Österreich
sehr stark umkämpft. Die Wirtschaft braucht Fachkräfte, aber auch die öffent­liche Hand sucht händeringend Personal, genauso wir beim Bundesheer.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 490

Genau das stellt uns vor große Herausforderungen, und denen müssen wir uns auch stellen, damit wir unsere Aufgaben erfüllen können: zum Beispiel
jetzt im Burgenland, jetzt in der Steiermark, wo unser Bundesheer im Einsatz ist, aber genauso bei den Assistenzeinsätzen und natürlich auch bei der
wichtigsten Aufgabe, bei der militärischen Landesverteidigung, denn es geht um nichts weniger als um die Souveränität und vor allem um die Wehrhaftig­keit Österreichs.

Wie lösen wir dieses Problem? – Meine Damen und Herren, es gibt grundsätzlich zwei Ansätze. Der eine Ansatz ist, den Wehrdienst zu verlängern, wie das
zum Beispiel die FPÖ im Verteidigungsausschuss gefordert hat. Das ist nicht un­ser Ansatz. Mit Zwang und Verpflichtung im 21. Jahrhundert Personen
zu rekrutieren, das ist, glaube ich, der falsche Weg. Wir sehen das anders und möchten es mit Anreizen schaffen, Menschen dazu zu bringen, dass sie
sich bewusst für das Bundesheer entscheiden. Das ist, glaube ich, eine Aufgabe, die uns alle vor Herausforderungen stellt.

Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz machen wir einen kleinen Schritt in
diese Richtung. Es ist das Elternmonat für Soldaten sicher ein ganz wichtiger Bau­stein, um den Wehrdienst mit der Familie etwas besser verbinden zu
können. Ein weiterer ist, dass wir im Milizbereich die Ausbildungsvergütung er­höhen und die sozialrechtlichen Härteausgleiche nun für die Milizange­hörigen anbieten. Das dient alles dazu, um den Beruf des Soldaten, der Soldatin einfach attraktiver zu gestalten. Es ist aber nur ein kleiner Baustein.

Wir haben in der Vergangenheit sehr viel geschaffen. Wir haben eine Investi­tionsoffensive, die seinesgleichen sucht, gestartet, im Rahmen derer wir
in die Mobilität investieren – Hubschrauber und Panzer –, aber genauso in die Infrastruktur – die Kasernen sanieren – wie in Personal. Ich möchte noch
einmal auf die Anhebung der Bezüge der Grundwehrdiener auf 1 500 Euro plus pro Jahr verweisen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 491

Wir haben das Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz geschaffen,
um längerfristig die Finanzierung des Bundesheers zu sichern. Es gibt 2024 das höchste Heeresbudget, das wir jemals hatten, mit 4 Milliar­den Euro. Investition bedeutet Motivation. Das ist, glaube ich, das Wichtigste.

Es freut mich als Abgeordneten aus dem Innviertel ganz besonders,
dass wir die Zehner-Kaserne sanieren können. Wir haben schon im vergangenen Jahr 5 Millionen Euro investiert, 10 Millionen im heurigen Jahr und
67 Millionen Euro werden wir in Zukunft investieren, bis 2032 – das sind insgesamt 82 Millionen Euro für den Kasernenstandort Ried im Inn­kreis. Das Innviertel erhält dadurch einen der modernsten Kasernenstandorte in ganz Österreich.

Frau Verteidigungsministerin, einen herzlichen Dank – die Motivation ist
wirklich sehr groß, das merkt man –, dass Sie den Weg der großen Investitionen gegangen sind, genauso unserem Finanzminister und unserem Bundes­kanzler Karl Nehammer, dass wir das im Sinne der Sicherheit der Österreicherin­nen und Österreicher möglich machen können. – Herzlichen Dank. (Beifall
bei der ÖVP.)

21.38


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Reifen­berger. – Bitte.


21.38.40

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Herr Präsident!
Hohes Haus! Kollege Stögmüller hat mich dazu verleitet, dass ich mich zu diesem Tagesordnungspunkt noch einmal zu Wort melde (Abg. Stögmüller: Das
freut mich!),
weil da einfach so viel Unwahrheit gesagt wurde.

Wenn unser Bundesheer, wie du behauptet hast, durch die schwarz-grüne Bun­desregierung zum attraktiven Arbeitgeber geworden wäre, so wie du es


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 492

sinngemäß gesagt hattest, dann würden uns nicht massenweise die Berufssol­daten davonlaufen. (Abg. Stögmüller: Hättet ihr mal was gemacht die
letzten Jahre, dann wäre auch mal was weitergegangen! Ihr warts immerhin Minister!)

Wir haben gerade im Bereich der Unteroffiziere, aber auch im Bereich
der Offiziere ungeplant Abgänge. Es verlassen uns reihenweise die Soldaten in Richtung Polizei, aber auch in Richtung Privatwirtschaft. Ganz wesentlich
daran schuld ist die grüne Partei, nämlich das BMKÖS, das von Vizekanzler Wer­ner Kogler geführt wird. Wir zahlen nämlich unsere Soldaten viel zu
schlecht (Abg. Stögmüller: Da müsste die ÖVP ein bisschen mehr in den Topf rein­hauen, das ist halt auch die Realität!), sodass wir mit der Privatwirtschaft
nicht mehr konkurrenzfähig sind. Wir haben jetzt im Rahmen der Zentralstellen­reform (Abg. Stögmüller: Die war auch unsere Idee?) in vielen Bereichen Abwertungen hinnehmen müssen – auch etwas, was das BMKÖS verschuldet hat.

Was auch zum Teil ein Riesenproblem bei dieser Zentralstellenreform ist (Abg. Stögmüller: Ja, ist das unsere Idee gewesen?): Es werden viele militärische Arbeitsplätze in zivile Arbeitsplätze umgewandelt (Abg. Stögmüller: Ist das unsere Idee gewesen?), teilweise sogar mit Ausschreibungen so, dass es dem Sol­daten nicht einmal möglich gemacht wird (Abg. Stögmüller: Das ist
eine ÖVP-Idee!)
, dass er seine Uniform auszieht, um sich zivil auf diesen Arbeits­platz zu bewerben.

Das ist also sozusagen die Schuld, die sich das grün geführte BMKÖS
durchaus zuschreiben lassen muss. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Stögmüller: Eine Zentralstellenreform ist unsere Idee?!)

Zweites Thema: Du hast dieser Bundesregierung die Hubschrauberbe­schaffung an die Fahnen geheftet. Da möchte ich schon eines richtigstellen: Dieser Beschaffungsvorgang der Hubschrauber wurde bereits unter
dem damaligen Verteidigungsminister Mario Kunasek eingeleitet. An das solltest du dich – du warst damals Bundesrat – noch erinnern können.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 493

Und das dritte Thema, lieber Kollege Stögmüller: Wenn du dem Bundes­heer Wertschätzung entgegenbringen möchtest, wie du das gesagt hast, dann bitte unterlasse es in Zukunft, von Soldaten als Bundesheerlern zu spre­chen. Das ist eines Wehrsprechers unwürdig. (Beifall bei der FPÖ.)

21.40


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Mario Lindner. – Bitte.


21.40.50

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministe­rin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Bundesregierung hat es
ja wieder einmal geschafft – diesen Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen –, für Verwirrung zu sorgen, nämlich wenn man sich den Papamonat, Eltern­monat anschaut: Ich habe immer geglaubt, dass ein Papa ein Papa ist, aber wenn es nach dieser Bundesregierung geht, dann ist es scheinbar nicht so.

Schauen wir uns das genau an: Wir haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wir haben diesen Papamonat, es gibt einen Rechtsanspruch, und die Betroffenen werden aus dem Flaf bezahlt. Das ist eine gute Lösung.
Dann haben wir die Grundwehrdiener: Es gibt keinen Rechtsanspruch, es gibt ein Genehmigungserfordernis, zahlen tut es der Bund, und Genehmigungs­erfordernis heißt ja irgendwie: Man ist abhängig, meistens von den jeweiligen Vorgesetzten.

Wenn man sich das ganz genau anschaut, da steht ja eigentlich drin­nen: „Hinsichtlich des Umstandes, dass der Anspruch auf Dienstfreistellung auch kürzer als vier Wochen dauern können soll, wenn zwingende militärische Interessen das erforderlich erscheinen lassen, gibt“ es „zu bedenken, dass der Zweck der ‚Väterfrühkarenz‘ oder ‚Familienarbeitszeit‘ die Unterstützung
von Mutter und Kind nach der Geburt ist.“

Und, Kollege Stögmüller hat es schon gesagt, jetzt kommt die dritte Variante, nämlich jene der Zivildiener: Da gibt es de facto nämlich auch keinen Rechtsanspruch, weil der Papamonat erst nach der erfolgten Ausbildung be­ginnen kann. Die Finanzierung ist, wenn man sich die Stellungnahmen


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anschaut, auch unklar: Zahlt es der Bund oder zahlen es die jeweiligen Organisa­tionen?

Ziel sollte doch ein Papamonat für alle sein! Jetzt haben wir drei verschie­dene Modelle. Ich fordere einen Papamonat beziehungsweise Elternmonat für alle mit gültigem Rechtsanspruch.

Daher bringe ich auch folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvor­lage 2554 d. B.: Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslands­einsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz und das Militärauszeich­nungsgesetz 2002 geändert werden – Wehrrechtsänderungsgesetz 2024,
2573 der Beilagen.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen.

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

„In Artikel 1 Ziffer 6 betreffend die Anfügung eines § 45 Abs. 5 entfällt der zweite Satz“.

Begründung

Um das Ziel einer höheren Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung rascher zu erreichen, ist die Freistellung mit einem tatsächlichen Rechtsanspruch (ohne faktischem Genehmigungserfordernis) auszustatten.

*****

Ein Papamonat für alle! (Beifall bei der SPÖ.)

21.43



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 495

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Neumann-Hartberger. – Bitte sehr,
Frau Abgeordnete.


21.43.57

Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der geopolitischen Entwicklungen haben wir hier im Plenarsaal in der Vergangenheit sehr oft über unsere Sicherheitslage diskutiert.

Erfreulich daran ist, dass uns durch kontinuierliche und konstruktive Arbeit auch umfassende Beschlüsse gelungen sind, mit denen wir auf gegenwärtige,
aber auch auf zukünftige Herausforderungen im sicherheitspolitischen Bereich reagieren können. Mit dem ambitionierten Aufbauplan des österreichi­schen Bundesheeres wird uns eine Transformation in Richtung moderne, vor allem aber effektive Verteidigungsfähigkeit gelingen.

Für eine wehrhafte Landesverteidigung braucht es ein modernes und einsatzfähiges Bundesheer. Was es aber noch viel mehr braucht – das haben wir heute schon gehört –, sind engagierte, motivierte und vor allem gut
ausgebildete Männer, aber auch Frauen.

Es wird sehr wichtig sein, eine Vielzahl von ihnen auch für das Bundesheer zu begeistern, und, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, das wird
nicht mit permanentem Kritisieren und Schlechtreden von allem gelingen. Davon bin ich zutiefst überzeugt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelingen kleine weitere Schritte,
kleine Bausteine. Man kann das Elternmonat jetzt kritisieren, sehen, wie man will. (Abg. Stögmüller: Ich finde es gut!) Ich denke, es wird nicht die Viel-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 496

zahl an Grundwehrdienerinnen und Grundwehrdienern sein, für die das schla­gend wird, aber jenen, die Elternfreuden entgegensehen, ist die Möglich­keit damit auf jeden Fall gegeben, und das ist gut so. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Auch die Miliz, das wurde bereits angesprochen, profitiert von Novellie­rungen dieses Beschlusses: Beseitigung von Härtefällen im Einzelfall und der­gleichen.

Ein weiterer Punkt – mich wundert ja direkt, dass er noch nicht ange­sprochen wurde – ist, und ich finde das durchaus sehr, sehr wertschätzend, dass es auch künftig eine Tapferkeitsmedaille geben soll, denn Wertschätzung
für Geleistetes ist grundsätzlich nichts Schlechtes.

An dieser Stelle natürlich einen großen Dank all jenen Soldatinnen und Soldaten, die immer wieder und auch aktuell in den letzten Tagen großartige Hilfe
für unsere Bevölkerung bei Extremwetterereignissen leisten.

Geschätzte Damen und Herren, die Maßnahmen, die wir heute im Wehrrechts­änderungsgesetz beschließen, sind weitere Aufwertungen, um in Zukunft
mehr junge Menschen für den Grundwehrdienst zu begeistern und sie in weite­rer Folge eventuell auch über die Wehrpflicht hinaus halten zu können.
Aber auch jene, die bereits im Dienst sind, sollen davon profitieren. Dies ist ein weiterer Baustein, damit das österreichische Bundesheer ein attraktiver Arbeitgeber wird und bleibt. Dies ist nämlich unerlässlich für die Stärkung unse­res Bundesheeres und letztendlich auch für die Verteidigungsfähigkeit
unserer Republik. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.47


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Rednerin ist Frau Abgeord­nete Wimmer. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 497

21.47.16

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin!
Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal auf die Dienstfreistellung bei der Geburt eines Kindes für Grundwehrdiener
und Zeitsoldaten eingehen.

In Österreich sinkt die Väterbeteiligung. Viele Väter wollen in Karenz gehen. Warum machen sie es dann aber nicht? Warum gehen nicht mehr Väter
in Karenz? Bei 82 Prozent der Paare übernimmt ganz selbstverständlich die Mutter die gesamte Karenzzeit, und lediglich 1 Prozent der Väter geht sechs Monate oder darüber hinaus in Karenz. Wenn man mit den jungen Fami­lien spricht, hört man aber ganz oft, dass die Väter das sehr wohl wollen.
Sie möchten die kostbare Zeit mit ihren kleinen Kindern nutzen und sich aktiv in die Familienzeit einbringen.

Es gibt aber Gründe, gute Gründe für die Familien, warum es in der Realität doch oft nicht möglich ist. Einer der Gründe ist die finanzielle Gesamtsituation
der jungen Familien. Die Karenzzeit muss man sich auch leisten können. Ein wei­terer Grund ist die Hürde, dass es in vielen Betrieben noch nicht etabliert
ist, dass auch Männer Karenzzeiten in Anspruch nehmen. Da braucht es für den Einzelnen Durchsetzungsvermögen und einen festen Willen, dieses Vorha­ben im Betrieb auch durchzusetzen. Gerade aus diesem Grund ist es
wichtig, dass wir in vielen Betrieben diese Hürde für den Einzelnen reduzieren.

Der Staat Österreich kann und muss diesbezüglich auch beim österreichi­schen Bundesheer eine Vorbildfunktion einnehmen. Es ist daher
gut, dass es künftig beim Bundesheer für Grundwehrdiener und Zeitsoldaten die Möglichkeit eines Elternmonats gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

So weit, so gut, Frau Bundesministerin, die Umsetzung ist allerdings
wieder einmal recht halbherzig, denn Rechtssicherheit ist mit der vorgelegten Version nämlich nicht gegeben. Es ist eine Kompromisslösung, die wie­der zu Lasten der Familien gehen wird. Es gibt keine Verlässlichkeit, keine


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 498

Rechtssicherheit und auch keine genaue Planbarkeit für die Familien, für die Väter.

Sehr geehrte Regierungsfraktionen, die gute Nachricht ist, dass Sie nun die Ge­legenheit haben, das noch zu reparieren. Mein Kollege Mario Lindner
hat einen Abänderungsantrag dazu eingebracht, und ich ersuche Sie, die Chance zu nutzen, damit die notwendige Rechtssicherheit für die Väter, für
die Mütter und für die Kinder zu schaffen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

21.49


21.49.45

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr
gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das sehe ich nicht.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2554 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Lindner, Kolleginnen und Kollegen
einen Abänderungsantrag eingebracht; weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Volker Reifenberger vor.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Abänderungsantrag sowie
über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen
Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen haben
einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 6 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 6 in der
Fassung der Regierungsvorlage.

Wer hierfür ist, den darf ich um ein Zeichen ersuchen. – Das ist die Mehrheit.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 499

Wir kommen somit zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer dafür ist, der wird ebenfalls um ein Zeichen gebeten. – Das ist die
Mehrheit, angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zei­chen. – Das ist nach wie vor die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Ab­geordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beschluss zur Novellierung des KSE jetzt umsetzen!“

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Min­derheit, abgelehnt.

21.51.2215. Punkt

Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Antrag 3576/A(E)
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hubschrauberstationierung im Bundesgebiet (2574 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 15. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Reifenberger. – Bitte sehr, Herr Abge­ordneter, bei Ihnen steht das Wort.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 500

21.51.49

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Hohes Haus! Wir diskutieren hier einen Antrag, der ursprünglich von den NEOS kam und der dann in leicht abgeänderter Form von den Regierungsfraktionen und von der SPÖ miteingebracht wurde. Es geht dabei um die Verteilung unserer Hub­schrauberflotte im Bundesgebiet, die evaluiert werden soll.

Wenn man als Unbedarfter den reinen Entschließungstext durchliest, würde man im ersten Moment einmal meinen: Eigentlich ist an diesem Antrag nichts verkehrt. Was mich an diesem Antrag aber massiv stört, ist der Wortlaut der Be­gründung, der wie folgt beginnt – ich zitiere –: „Die Verteilung der Hub­schrauberflotte soll die Bedürfnisse der Bundesländer wider­spiegeln“. – Zitatende.

Wenngleich die weitere Begründung die angebliche Wichtigkeit der Bedürfnisse der Bundesländer wieder etwas abschwächt, so stört mich diese Formulie­rung so massiv, dass wir als FPÖ gegen diesen Antrag stimmen werden; bei der geografischen Verteilung der Bundesheerhubschrauber handelt es sich
nämlich um eine rein militärische Frage und nicht um eine politische Frage. Wir als Parlament sollten uns daher in dieser Frage zurücknehmen und sie den Experten, nämlich den Militärs, überlassen. Auf gut Deutsch: Wir Politiker sollten dem Bundesheer da nicht reinpfuschen.

Ausnahmsweise – ich betone: ausnahmsweise – habe ich da vollstes
Vertrauen in Sie, Frau Bundesminister, dass Sie mit Ihren Experten im General­stab eine militärisch sinnvolle Verteilung der neuen Hubschrauberflotte
zustande bringen. Beschränken wir uns als Abgeordnete auf unsere Kernaufga­be: auf die Gesetzgebung und darauf, dass wir wichtige Weichen stellen,
damit wir in Österreich wieder verteidigungsbereit werden – die Bedürfnisse der Bundesländer interessieren mich dabei nicht wirklich.

Die Landeshauptleute oder die „Fürsten der Finsternis“, wie sie Matthias
Strolz seinerzeit einmal bezeichnet hat, sollten da keinerlei Einfluss oder Mit­spracherecht haben. (Abg. Loacker: ... einen Ordnungsruf bekommen!)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 501

Wenn es nämlich nach den Landeshauptleuten ginge, dann würde das Bundes­heer nur auf Katastrophenschutzeinsätze ausgerichtet werden. Das ist
zwar unbestritten eine wichtige Aufgabe, wir sehen das ja momentan gerade, aber es ist eine Nebenaufgabe und nicht die Kernaufgabe des
Bundesheeres.

Die schwarz-roten Landeshauptleute würden bei ihren Prioritäten lieber
nur auf die Pioniere, Hubschrauber und die Militärmusik setzen, mehr braucht man aus Sicht der Länder nicht. Die Landeshauptleute müssen aber eben
auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass wir in Österreich ein Bundesheer haben und nicht neun Landesheere.

Die Hauptaufgabe unseres Bundesheeres ist die militärische Landesverteidigung, und darauf haben wir uns vorzubereiten. Das heißt: Die Bundesheerhub­schrauber haben so verteilt zu werden, wie es aus Sicht der Landesverteidigung am besten ist – ich betone: wie es aus Sicht der Landesverteidigung am
besten ist –, und nicht, wie es halt notwendig ist, wie es in der Begründung des Antrages heißt. (Beifall bei der FPÖ.)

21.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter
Andreas Minnich. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


21.55.02

Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desminister! Werte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Damen und
Herren! Es freut mich, heute über zwei für die Zukunft des österreichischen Bundesheeres bedeutsame Themen sprechen zu dürfen: erstens die Anschaffung von 36 Leonardo- und zwölf Black Hawk-Hubschraubern, die einen wesentlichen Bestandteil unseres Aufbauplans 2032 für unser österrei­chisches Bundesheer darstellen – geschätzte Frau Bundesminister, herzliche Gratulation zu dieser einerseits notwendigen, aber auch äußerst gelun-


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genen Beschaffung! –; zweitens die Stationierung unserer neuen Hubschrau­berflotte und die Vorteile des Zweiflottensystems bestehend aus den
S-70 Black Hawks und den AW169 Leonardo.

Diese Modernisierung bringt erhebliche Verbesserungen für unsere militärische Effizienz und Einsatzbereitschaft mit sich. Wir reduzieren von fünf Typen
von Hubschraubern auf zwei Modelle. Die Entscheidung für das Zweiflotten­system wurde sorgfältig getroffen, um den vielfältigen Anforderungen moderner militärischer Einsätze gerecht zu werden.

Der S-70 Black Hawk ist ein bewährtes Arbeitspferd, das hat er seit Gal­tür und in vielen Einsätzen – von Truppentransporten bis Waldbrandeinsätzen – sowie Rettungsflügen bewiesen. Auf der anderen Seite repräsentiert der AW169 Leonardo dagegen die neueste Generation von Mehrzweckhubschrau­bern; mit seiner modernen Avionik, dem effizienten Treibstoffverbrauch
und der hervorragenden Manövrierfähigkeit ist er eine ideale Ergänzung. Er ist besonders geeignet für Aufklärungsmissionen, Such- und Rettungsein­sätze sowie taktische Unterstützung. Die Kombination beider Modelle ermög­licht es uns, ein breites Spektrum an Missionen abzudecken und flexibel
auf unterschiedliche Szenarien zu reagieren.

„Die Verteilung der Hubschrauberflotte soll“ in Zukunft „die Bedürfnisse der Bundesländer widerspiegeln, jedoch“, Herr Kollege Reifenberger, immer
„unter Berücksichtigung der militärischen Notwendigkeiten, des logistischen Aufwands und der zu erwartenden Kosten.“ Wenn man diesen Satzteil
dazu liest, dann sind wir genau wieder bei dem Punkt, an dem wir uns doch wie­der einig werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich
mich den Dankesworten, die unsere Frau Bundesminister schon gesagt hat, an alle Mitglieder des österreichischen Bundesheeres anschließen und
allen, die gerade im Unwetter- und Katastropheneinsatz ihren Dienst leisten, um


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den Menschen in Not zu helfen, Danke sagen. In diesem Sinne ein herzli­ches Dankeschön und: Gut Wehr! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

21.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ein­wallner. – Bitte, Herr Abgeordneter.


21.58.14

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Präsident! Ge­schätzte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geschätzte Frau Ministerin! Kollege Minnich hat ja jetzt eh schon sehr im Detail aus­geführt, welche Gerätschaften wir bekommen, welche Hubschrauber wir be­kommen, die wir im Rahmen dieses Investitionspakets für das österrei­chische Bundesheer, das wir hier gemeinsam beschlossen haben, jetzt auch an­schaffen können. Ja, es kommt zu dieser Anschaffung der 36 Leonardo-
und der zwölf Black Hawk-Hubschrauber, und wir begrüßen diese Anschaffung auf jeden Fall.

Gleichzeitig kennen wir aus der Vergangenheit – und ich als Vorarlberger
auch ganz unmittelbar – die Bedürfnisse der Bundesländer, dass
dann, wenn schon neues Gerät beschafft wird, in diesem Fall die Hubschrauber auch in den Bundesländern dementsprechend stationiert sind – und nicht
nur teilweise stationiert sind, sondern ganzjährig und permanent stationiert sind. Wir sehen es immer wieder, dass gerade in den Wintermonaten, wenn dann Hubschrauberflüge über den Arlberg schwer möglich sind, diesbezüglich immer große Sorge besteht, und das könnte man natürlich mit einer bundeswei­ten Abdeckung, bei der man auch die regionalen Bedürfnisse der Bundesländer berücksichtigt, lösen, und auch, wie ich glaube, zur Zufriedenheit der
Regionen ausführen.

In Bludesch ist, glaube ich – soweit ich weiß –, auch schon vorgesehen, dass es die Infrastruktur gibt. Da wurde der Hangar schon eröffnet, wodurch ein Hubschrauber über einen längeren Zeitraum in Bludesch stationiert sein kann. Es


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spricht also eigentlich nichts dagegen, dort auch ganzjährig einen Hubschrau­ber zu stationieren.

Das wäre eigentlich das Ziel und auch der Wunsch, den man in Vorarlberg hat: dass man, gerade wenn eine schwierige Situation vorhanden ist – egal ob
es im Winter ist, wenn es Naturkatastrophen gibt, oder auch jetzt wieder in einer Situation, in der es mit dem Hochwasser sehr prekär wird –, auch die
Gewissheit hat, dass ein Hubschrauber im Land und jederzeit einsatzbereit ist.

In diesem Sinne unterstützen wir diesen Antrag sehr gerne und hoffen,
dass es eine Lösung gibt, die die Wünsche der Bundesländer dementsprechend berücksichtigt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stög­müller. – Bitte.


22.00.36

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank, möchte ich zuerst einmal sagen, für
die Initiative von Kollegen Hoyos-Trauttmansdorff von den NEOS! Wir schaffen 48 neue Hubschrauber an. Es ist sehr wichtig, dass wir in die Modernisie­rung der wichtigsten Geräte unserer Streitkräfte investieren.

Wo kann man besser den ersten Schritt setzen als bei unserer Hubschrauber­flotte, die sich an einer besonders wichtigen Schnittstelle befindet? Sie
ist nämlich einerseits essenziell für die Lufthoheit, sollte es einmal zu einem akuten militärischen Einsatz auf unserem Staatsgebiet kommen, wo sie
unter anderem eine wichtige Rolle bei der Aufklärung, bei Truppentransport und -unterstützung sowie bei der Bergung von Verwundeten spielen kann,
aber andererseits auch im breiten Spektrum der Assistenzeinsätze – das sehen wir jetzt auch wieder –, ebenso in anderen Krisenszenarien, sei es im Objektschutz, beim Einsatz im Gebirge oder im Katastropheneinsatz, wo das


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Bundesheer zurzeit ja in der Steiermark – wir haben es zuerst ange­sprochen – über 250 Menschen, Soldatinnen und Soldaten, im Einsatz hat. Es ist auch gut, dass ihnen dort die modernsten Einsatzgeräte zur Verfügung
stehen. (Beifall bei den Grünen.)

Besonders vielseitige, multidimensionale Fahrzeuge, die möglichst viele Einsatz­profile abdecken und somit kosteneffizienten Nutzen für unser Bundes­heer und damit auch für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bieten, sind wichtig. Das ist auch vor allem in einer unklaren Sicherheitslage, in der
wir uns aktuell befinden, wichtig.

Frau Ministerin, da muss ich mich den Kollegen anschließen: Ich verstehe Ihre Position der roten Linien tatsächlich nicht. Ich verstehe sie persönlich
nicht. Ich wäre es von der SPÖ gewohnt, dass sie diese Position vertritt – ja, die kennen wir, da wissen wir schon, wo sie stehen. (Abg. Laimer: ...absurd! Deeskalation!) Von Ihnen aber, Frau Ministerin, bin ich persönlich
sehr enttäuscht, denn ich hätte Ihre und auch die Positionierung des Bundes­heers anders definiert: dass Sie genau wissen, wie kritisch die Sicher­heitslage in der Ukraine ist (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Tanner), dass Sie genau wissen, was es für die Ukraine bedeutet, wenn sie
fällt. Deswegen enttäuscht es mich umso mehr, dass Sie diese Position vertreten.

Mich wundert es nicht, dass die Russen das jetzt ausnützen und auch dementsprechend thematisieren (Zwischenruf des Abg. Eßl) – dass Sie auf Titel­seiten von Russia Today sind und dann auf einmal als russlandfreundlich
gelten. Das sollte nicht die Position Österreichs sein. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Ich möchte vielleicht wieder zurückkommen auf die - - (Neuerliche Zwi­schenbemerkung von Bundesministerin Tanner.) – Frau Ministerin, Sie können sich erklären! Erklären Sie uns Ihre Position dazu! Mich würde sie interessieren.


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(Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich glaube auch nicht, dass der Generalstab und ande­re Bundesheeroffiziere das auch so sehen. (Abg. Gerstl: Ich werd’ dir gleich
was über die Zadić erzählen! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ja, die ÖVP nimmt das wohl sehr mit. Vielleicht überlegen Sie sich auch Ihre Position! – Frau Ministerin, wir begrüßen das (Abg. Gerstl: Sei dankbar,
dass du so lang in der Koalition warst! – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen),
danke für die Initiative, die wir hier setzen! Ich glaube, eine Modernisie­rung der Strukturen ist notwendig (Abg. Hörl: ... Koalition ...!), und wir begrüßen das. Ich glaube, dass es nicht nur notwendig ist, effizient aufgestellt zu
sein, sondern auch Gerätschaften effizient in Österreich zu verteilen. Das ist notwendig, denn es geht nicht nur darum, das wichtigste Zeug an einem
Punkt zu haben, sondern es muss auch ins Einsatzgebiet kommen. (Abg. Gerstl: Die Zeit ist abgelaufen für dich!)

Ja, die Zeit ist abgelaufen. Wir hatten die letzte Sitzung des Landesverteidi­gungsausschusses. Ich bin sehr froh darüber, dass wir dort auch immer
wieder Initiativen der Opposition mit aufgenommen und gemeinsam umgesetzt haben. Das ist wieder ein weiteres Zeichen der guten und überparteili­chen Arbeitsbasis, die wir im Landesverteidigungsausschuss hatten. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

22.04


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter
Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte.


22.04.45

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir haben schon in der vorigen Debatte
sehr ausführlich darüber gesprochen, dass da in den letzten Monaten massiv Geld in die Hand genommen wurde, um zu investieren und insbesondere
mehr Gerät anzuschaffen, was dringend notwendig ist.


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Da zählen die Hubschrauber sicher zu den zentralen Dingen, die wir anschaffen können. Sie sind sowohl von militärischer Bedeutung, Kollege Reifen­berger, als auch von Bedeutung im Katastropheneinsatz. Das sehen wir aktuell gerade, es wurde schon angesprochen. Ich möchte an dieser Stelle auch
einen recht herzlichen Dank an alle Soldatinnen und Soldaten richten, die jetzt gerade im Einsatz sind und in den Krisengebieten helfen und unterstützen.

Man darf ja nicht vergessen, wie schnell das österreichische Bundesheer umge­schaltet hat. Wir sind gerade in einer Großübung – Frau Bundesministerin,
das wissen Sie –, und innerhalb von wenigen Stunden war das österreichische Bundesheer fähig – und das zeigt auch, wie gut es unterwegs ist, wie
diese Maßnahmen, die wir teilweise gesetzt haben, auch wirken –, auf Katastro­pheneinsatz umzustellen und da zu unterstützen. Ich glaube, das verdient
auch einen sehr, sehr großen Dank von allen Seiten. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Silvan. – Abg. Strasser: Da passen die eigenen nicht auf!)

In diesem Zusammenhang ist es natürlich auch notwendig, dass das Gerät so über das Bundesgebiet verteilt ist, dass man es einsetzen kann. Herr
Kollege Reifenberger, ich habe mir den Antrag jetzt extra noch einmal durch­gelesen und ich habe mir genau die Begründung durchgelesen, das, was
Sie hier zitiert haben. Man kann natürlich bei jedem Antrag aus der Begründung drei, vier Worte rauspicken und daraus einen vollkommen anderen Kontext herstellen, als dort drinnen steht.

Wenn Sie sich das genau durchlesen, dann sehen Sie, dass der entschei­dende Satz ganz am Ende ist, wo es um die Analyse geht. Das ist nämlich der Auftrag der Entschließung: dass die Frau Bundesministerin analysieren
soll, wo die Hubschrauber stationiert sind. Der Satz davor in der Begründung lautet: „Eine Analyse sollte die Bedürfnisse des“ österreichischen Bun­desheeres - - Damit ist genau das gewährleistet, nämlich dass als Erstes die militärische Landesverteidigung steht und dann der Katastrophenschutz kommt. Ich lasse mir von Ihnen hier nicht den Antrag zerlegen, weil Sie irgendwo in


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einem Zitat einmal Landeshauptleute oder Ähnliches gelesen haben. (Abg. Reifen­berger: Du hast meine Rede nicht verstanden!) Das halte ich nicht für sinnvoll,
und das halte ich für unredlich. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)

Es zeigt aber: Diese Unredlichkeit kommt ja von irgendwo. Das muss man hier auch offen und ehrlich in den Vordergrund stellen. Worum geht es denn
da? – Das zeigt ja die FPÖ über die letzten Monate immer wieder (Abg. Kaniak: Ums Bundesheer soll’s gehen!): Es geht hier nicht um konstruktives Mitein­ander, darum, Dinge weiterzubringen – das ist jetzt ganz unabhängig davon, ob wir über das Bundesheer oder über andere Themen reden –, sondern es
geht nur darum, gegen alles andere zu stimmen, damit man sich nachher in einer Kampagne hinstellen und sagen kann: Die Einheitspartei macht, und wir
machen etwas anderes!, ohne Rücksicht auf Verluste, was auch immer es kostet, ob damit die Sicherheit in Österreich gefährdet wird, ob damit die Einsätze während Katastrophenzeiten gefährdet werden. (Abg. Reifenberger: Machts was Gescheites!) Es ist der FPÖ einfach vollkommen egal, was passiert. Es geht
ihr nur darum, irgendeine Geschichte für den Wahlkampf vorzubereiten, denn die FPÖ ist nichts anderes als eine Wahlkampfmaschine, die
versucht, dann zu laufen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das ist absolut unredlich, Herr Kollege. Ich erwarte mir gerade von
Ihnen als jemandem, der sich im militärischen Bereich auskennt, ein bisschen mehr.

Weil ich das Thema Katastrophenschutz angesprochen habe: Für den Katastrophenschutz braucht es natürlich auch eine Strategie, auf deren Basis dieser stattfindet. Deswegen bringe ich noch folgenden Entschließungs­antrag ein:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 509

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gesamtstaatliche Koordination der Umfassenden Landesver­teidigung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidi­gung und der Bundesminister für Inneres, werden aufgefordert, dem
Nationalrat spätestens bis zur Sitzung des Nationalrats im September 2024 eine Strategie zur gesamtstaatlichen Koordination der Umfassenden Landes­verteidigung, bestehend aus einer neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie und einem detaillierten Koordinationsplan zur Krisenkoordinierung
zwischen BMI, BMLV und den in Krisenfällen betroffenen Körperschaften vor­zulegen.“

*****

Es ist nämlich auch die Aufgabe der Bundesregierung, das, was sie schon
lange versprochen hat, nämlich eine neue Sicherheitsstrategie vorzulegen, end­lich zu tun, weil auch das für die österreichische Sicherheit wichtig ist. –
Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

22.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Gesamtstaatliche Koordination der Umfassenden Landesverteidigung

eingebracht im Zuge der Debatte in der 266. Sitzung des Nationalrats über
den Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Antrag 3576/A(E) der


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 510

Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Hubschrauberstationierung im Bundesgebiet (2574 d.B.) – TOP 15

Das Wehrrechtsänderungsgesetz novelliert mehrere für Wehr- und Milizdienst relevante Gesetzestexte, um diese an die Realitäten der spezifischen Sicherheitsbedürfnisse unserer Zeit anzupassen. Hauptsächlich behandelt das
WRÄG Probleme der Personalgewinnung, lässt aber die Stärkung der
Umfassenden Landesverteidigung, und insbesondere der gesamtstaatlichen Koordination im Falle von nationalen Krisen, Sicherheitsbedrohungen
oder militärischen Angriffen unangesprochen. Oft wird etwa die mangelnde Einbindung der Gemeinden und anderer Körperschaften beim Katastrophenschutz kritisiert. Und der Rechnungshof kritisiert, dass z.B. im Falle der Cyber Defence

•     kein Kriterienkatalog besteht, wann und unter welchen Umständen die
Abwehr eines Angriffs vom BMI auf das BMLV übergeht;

•     gesamtstaatliche Konzepte zur Konkretisierung von Schritten, um die Kommunikation und Aktivitäten von staatlichen Stellen und Körperschaften zu gewährleisten, fehlen; und

•     dass die anhaltenden Meinungsverschiedenheiten zwischen dem BMLV
und dem BMKÖS den Aufbau des Cyberpersonals bislang verunmöglicht haben.

Die Bundesrepublik Deutschland hat letzte Woche einen neuen Plan für die Verteidigung in Krisenfällen veröffentlicht, in dem die "notwendigen Maßnahmen und Strukturen, um die Unabhängigkeit und Souveränität Deutschlands" zu sichern, dargestellt werden. Die deutsche Bundesregierung stellt somit in einem 67 Seiten um­fassenden Plan sicher, dass alle Akteure, von der Bundeswehr über die Hilfsor­ganisationen bis hin zu den Zivilschutzbehörden, und auch Post, Bahn und Telekom, ihre genaue Rolle in Krisensituationen kennen und erfüllen können.
Innenministerin Nancy Faeser sprach von "integrierter Sicherheit" und einer engen Verzahnung von militärischer und ziviler Verteidigung. Verteidigungsminister
Boris Pistorius verwies auf die sich verschlechternde Sicherheitslage "im Cyberraum, durch Drohnen ... Desinformationskampagnen und klassische Sabotage."


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 511

In Österreich ist dieser gesamtstaatliche Zugang noch nicht angekommen. Die Regie­rungsparteien streiten nicht nur über die Umstrukturierung des BMLV und der Wertigkeiten der Mitarbeiter:innen in verschiedenen Direktionen, sondern können sich auch wegen innerkoalitionärer Streitigkeiten auf keine neue Österreichi­sche Sicherheitsstrategie einigen – trotz eines Versprechens des Bundeskanzlers, eine ÖSS bis Jahresende 2023 vorzulegen. Auch ist kein Fortschritt in der Umset­zung des lange verzögerte aber mittlerweile doch beschlossenen Krisensicherheitsge­setzes erkennbar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung und der Bundesminister für Inneres, werden aufgefordert, dem Nationalrat spätes­tens bis zur Sitzung des Nationalrats im September 2024 eine Strategie zur gesamt­staatlichen Koordination der Umfassenden Landesverteidigung, bestehend
aus einer neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie und einem detaillierten Koor­dinationsplan zur Krisenkoordinierung zwischen BMI, BMLV und den in Krisen­fällen betroffenen Körperschaften vorzulegen."

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Tanner. – Frau Minister, Sie
gelangen zu Wort.


22.09.32

Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 512

Damen und Herren hier im Haus und die Sie uns über die Bildschirme zuge­schaltet sind! Zunächst einmal ist es mir wirklich ein Bedürfnis: Ich
glaube, die Stimmung hier spiegelt nicht wider, wie die Stimmung im Landesver­teidigungsausschuss war und auch ist, nämlich sehr gut und konstruktiv.
Dafür möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bei Ihnen allen bedanken. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, aber
auch allen Österreicherinnen und Österreichern versichern, dass wir im Rahmen der Landesverteidigung Österreich selbstverständlich immer ganzheitlich
im Blick haben. Dank Ihrer Entscheidung zu einem Landesverteidigungs-Finan­zierungsgesetz, der Planbarkeit, dank unseres Aufbauplanes und der
Mission vorwärts sowie der Beschaffung aller Hubschrauber, nicht nur der Leo­nardo, sondern auch einer zusätzlichen Staffel Black Hawks, sind wir
dazu noch viel besser in der Lage. Vom Bodensee bis zum Neusiedler See – jawohl, das haben Sie, das haben wir alle gemeinsam geschafft.

Es ist mir auch noch ein Bedürfnis, eines anzusprechen: Wir Österreicherinnen und Österreicher waren von Anbeginn an der Seite der Ukraine. Wir ha­ben sie finanziell unterstützt, mit zum jetzigen Zeitpunkt über 230 Millionen Euro an staatlicher Hilfe, und wir haben die Flüchtlinge, großteils Frauen
und Kinder, die nach wie vor bei uns auch in der Grundversorgung sind, auch mit viel persönlichem Engagement seitens der Österreicherinnen und Öster­reicher, unterstützt. Das ist gut so. Das Einzige, das wir nicht tun, und ich halte das auch für richtig, ist, Waffen zu liefern und die Menschen vor Ort an
diesen auszubilden.

Ich möchte an dieser Stelle meiner Kollegin, meiner Schweizer Kollegin, Bundes­präsidentin Viola Amherd, zum Friedensgipfel für die Ukraine, der dieses Wochenende stattfinden wird, an dem auch unser Bundeskanzler Karl Neham­mer teilnehmen wird, gratulieren. Am Ende des Tages ist und muss das
Ziel Frieden sein, und das Ziel für uns hier in Österreich muss es auch sein, dass wir das österreichische Bundesheer so ausstatten und ausrüsten, sowohl


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budgetär als auch personell, dass es tatsächlich auch unser aller Friedensversi­cherung ist.

Sehr vieles ist uns ja schon gelungen. Dazu nur, weil so viel über das
Personal gesprochen worden ist: Wir haben die Miliz von 19 200 Soldaten auf mittlerweile über 20 000 Soldaten aufstocken können. Die Behaltequote
ist besser geworden. Lassen Sie uns weiter daran arbeiten, dass erkannt wird, dass das österreichische Bundesheer die richtige Entscheidung ist,
sowohl was den Grundwehrdienst als auch die Einrichtung insgesamt als attraktiven Dienstgeber danach betrifft. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

22.12


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter
Silvan. – Bitte sehr.


22.12.48

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin­nen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wir unterstüt­zen die Forderung hinsichtlich der vorgesehenen Anschaffung von 36 Leonardo- und zwölf Black-Hawk-Hubschraubern im Rahmen der geplanten Inves­titionswelle für das österreichische Bundesheer (Beifall bei der SPÖ), dass die Verteilung der Hubschrauberflotte so gestaltet wird, dass natürlich die Bedürfnisse des Bundesheeres abgedeckt sind und dass die Kosten, die opera­tive Optimierung, aber auch die sich ändernden Assistenzeinsatzerwar­tungen aufgrund des Klimawandels berücksichtigt werden.

An dieser Stelle möchte ich den Soldatinnen und den Soldaten, die im Burgen­land und in der Steiermark im Einsatz waren, die Brücken errichtet ha­ben, die Verklausungen gelöst haben und bei den Aufräumarbeiten geholfen haben beziehungsweise noch immer helfen, einen herzlichen
Dank ausrichten. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 514

Es gibt regelmäßig Befürchtungen aus den Bundesländern – Kollege
Einwallner hat es schon gesagt –, etwa aus Vorarlberg, dass im Falle von Kata­strophen Hubschrauber nicht schnell genug und in ausreichender Zahl
zur Verfügung stehen. Auch der Hubschrauberstützpunkt in Klagenfurt ist immer wieder in Diskussion. Wir sind der Meinung, so wie Sie übrigens, Frau Bun­desministerin, dass die neuen Hubschrauber einer größtmöglichen Einsatzbereit­schaft zugeführt werden sollten.

Wir alle oder die meisten von uns können sich vielleicht noch an die Kata­strophe von Galtür erinnern. Wir mussten damals, 1999, glaube ich, war es, aus­ländische Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen, was an sich nichts Schlechtes ist – auch die US-Army ist auf der gesperrten Inntal-Autobahn mit ihren Black-Hawk-Hubschraubern gestartet und gelandet –, aber wir
sollten in Zukunft danach trachten, dass wir solche Katastrophen, wenn sie pas­sieren, möglichst selbst stemmen können.

Und im Gegensatz zur FPÖ: Wir interessieren uns sehr wohl für die Bedürfnisse der Bundesländer. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

22.14


22.14.50

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das scheint nicht der
Fall zu sein.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2574 der Bei­lagen angeschlossene Entschließung betreffend „Hubschrauberstationierung
im Bundesgebiet“.

Wer dafür ist, den darf ich um ein Zeichen bitten. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (376/E)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll266. Sitzung, 266. Sitzung des Nationalrats vom 12. Juni 2024 / Seite 515

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gesamtstaat­liche Koordination der Umfassenden Landesverteidigung“.

Wer dafür ist, den darf ich um die Stimmabgabe ersuchen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

22.15.39Abstimmung über Fristsetzungsanträge


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Bernhard, dem Geschäftsordnungsausschuss
zur Berichterstattung über den Antrag 74/A eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Antrag des Abgeordneten Bernhard, dem Kulturausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3198/A(E) eine Frist bis zum 1. Juli zu setzen. – Das ist ebenfalls die Minderheit, abgelehnt.

Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Bernhard, dem Unterrichts­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3400/A(E) eine Frist
bis zum 1. Juli 2024 zu setzen.

Wer ist dafür? – Auch das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Bernhard, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2693/A(E) eine Frist bis zum 1. Juli 2024 zu setzen.

Wer ist dafür? – Das ist ebenfalls die Minderheit, abgelehnt.


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22.16.41Einlauf


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 4076/A(E) bis 4096/A(E) eingebracht
worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilun­gen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 22.17 Uhr – das ist
gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

22.17.03Schluss der Sitzung: 22.17 Uhr

 

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