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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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85. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 18. November 2010

 

 


Stenographisches Protokoll

85. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 18. November 2010

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 18. November 2010: 9.05 – 21.20 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Außenpolitischer Bericht 2009 der Bundesregierung

2. Punkt: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien ande­rerseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen

3. Punkt: Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

4. Punkt: Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits samt Schlussakte

5. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

6. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationalen Finanz-Corporation und der Mul­tilateralen Investitions-Garantie Agentur über die Einrichtung von Verbindungsbüros in Wien

7. Punkt: Bericht über den Antrag 52/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Streichung ungerechtfertigter Privilegien türkischer Staatsbürger

8. Punkt: Bericht über den Antrag 25/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kol­leginnen und Kollegen betreffend österreichische Außen- und Sicherheitspolitik im UN-Sicherheitsrat

9. Punkt: Bericht über den Antrag 46/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhandlungen der Bundesregierung auf europäi­scher Ebene zur Erreichung einer restriktiven Einwanderungspolitik und einem Ausbau der EU-Agentur Frontex

10. Punkt: Bericht über den Antrag 51/A(E) der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhandlungen der Bundesministerin für europäi­sche und internationale Angelegenheiten mit der Republik Slowenien über ordentliche historische Aufarbeitung der Partisanen-Verbrechen und ein würdiges Gedenken für de­ren Opfer


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11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 – FinStrG-Novelle 2010)

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorgani­sationsgesetz 2010 und das EU-Polizeikooperationsgesetz geändert werden (Betrugs­bekämpfungsgesetz 2010 – BBKG 2010)

13. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

14. Punkt: Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesver­mögen

15. Punkt: Erstattung eines Vorschlages für die Ernennung eines Mitgliedes des Ver­fassungsgerichtshofes

16. Punkt: Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport betreffend Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2010

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 13

Geschäftsbehandlung

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 43

Verlangen auf Durchführung von Wahlen in Wahlzellen gemäß § 88 Abs. 3 der Geschäftsordnung      ............................................................................................................................. 225

Unterbrechung der Sitzung ...............................................................................  225, 226

Fragestunde (14.)

Wissenschaft und Forschung ..................................................................................... 13

Mag. Andrea Kuntzl (97/M); Mag. Heribert Donnerbauer, Stefan Markowitz, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Andreas Karlsböck

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (92/M); Ursula Haubner, Dr. Ruperta Lichten­ecker, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Elisabeth Hakel

Dr. Walter Rosenkranz (95/M); Andrea Gessl-Ranftl, Mag. Silvia Fuhrmann, Ge­rald Grosz, Dr. Kurt Grünewald

Dr. Kurt Grünewald (96/M); Dr. Andreas Karlsböck, Elmar Mayer, Johannes Schmuckenschlager, Herbert Scheibner

Mag. Rainer Widmann (94/M); Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Susanne Winter, Heidrun Silhavy, Peter Mayer, Maximilian Linder

Ing. Kurt Gartlehner (98/M); Mag. Bernd Schönegger, Gerhard Huber, Dr. Ale­xander Van der Bellen, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek


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Mag. Karin Hakl (93/M); Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Ruperta Lichtenecker, Ing. Chris­tian Höbart, Mag. Josef Auer

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 13

Verfassungsgerichtshof

15. Punkt: Erstattung eines Vorschlages für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes   ............................................................................................................................. 218

Durchführung einer Debatte gemäß § 59 Abs. 3 GOG ................................................ 218

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Wittmann .................................................................................................... 218

Mag. Heribert Donnerbauer ...................................................................................... 219

Mag. Harald Stefan ..................................................................................................... 220

Mag. Daniela Musiol ................................................................................................... 221

Herbert Scheibner ...................................................................................................... 223

Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................ 224

Dr. Peter Fichtenbauer .............................................................................................. 224

Kandidat für die Ernennung eines Mitgliedes: Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek      226

Ausschüsse

Zuweisungen ........................................................................................................ 109, 227

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Stopp dem rot-schwarzen Bildungs-Klau“ (6898/J) .................. 117

Begründung: Dr. Eva Glawischnig-Piesczek ............................................................ 122

Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll .............................................................................. 128

Debatte:

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................... 134

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 136

Werner Amon, MBA ................................................................................................... 138

Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 140

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................... 142

Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 145

Elmar Mayer ................................................................................................................ 149

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager ........................................................................ 151

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 152

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 155

Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 157

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 162

Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl ................................................................. 163

Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................... 166

Anneliese Kitzmüller .................................................................................................. 168

Stefan Petzner ............................................................................................................ 169

Johannes Schmuckenschlager ................................................................................ 173

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 174


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 4

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der Familienbeihilfe für Studierende bis zum vollendeten 26. Lebensjahr – Ablehnung       148, 175

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Finanzierung von Universitäten – Ablehnung ......................................................  159, 175

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der Basisfinanzierung für außeruni­versitäre Forschungseinrichtungen – Ablehnung     160, 175

Entschließungsantrag der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der 13. Familienbeihilfe – Ablehnung                                                           171, 175

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Außenpolitischen Bericht 2009 der Bundesregierung (III-171/949 d.B.) ................................................................................. 44

Redner/Rednerinnen:

Dr. Wolfgang Schüssel ................................................................................................ 44

Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 46

Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 50

Dr. Alexander Van der Bellen ..................................................................................... 52

Josef Bucher ................................................................................................................. 54

Bundesminister Dr. Michael Spindelegger ............................................................... 57

Dr. Ursula Plassnik ...................................................................................................... 60

Mag. Christine Muttonen ............................................................................................. 64

Dr. Johannes Hübner ................................................................................................... 66

Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 68

Herbert Scheibner ........................................................................................................ 69

Mag. Karin Hakl ............................................................................................................ 72

Mag. Gisela Wurm ........................................................................................................ 73

Herbert Kickl ................................................................................................................. 74

Mag. Judith Schwentner ............................................................................................. 75

Mag. Ewald Stadler ...................................................................................................... 77

Franz Glaser .................................................................................................................. 80

Petra Bayr ..................................................................................................................... 81

Werner Neubauer ......................................................................................................... 83

Karl Öllinger .................................................................................................................. 85

Dr. Andreas Karlsböck ................................................................................................ 86

Mag. Christine Muttonen (tatsächliche Berichtigung) ................................................ 87

Josef Jury ...................................................................................................................... 87

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Ursula Plassnik, Kolleginnen und Kollegen betreffend weltweite Durchsetzung der Religionsfreiheit als elementares Grund- und Menschenrecht – Annahme (E 130) ....................................................................................................  62, 88

Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abberufung des türkischen Botschafters Kadri Ecvet Tez­can – Ablehnung ..........  80, 88

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Abbruch der Beitrittsverhandlungen der Euro­päischen Union mit der Türkei – Ablehnung         84, 88

Kenntnisnahme des Berichtes III-171 d.B. ..................................................................... 88

2. Punkt: Regierungsvorlage: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwi­schen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und


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der Republik Serbien andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser bei­gefügten Erklärungen (944 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorbera­tung) ................................................................................................. 88

Redner/Rednerinnen:

Dr. Ursula Plassnik ...................................................................................................... 88

Mag. Johann Maier ....................................................................................................... 90

Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 91

Dr. Alexander Van der Bellen ..................................................................................... 93

Bundesminister Dr. Michael Spindelegger ............................................................... 94

Dr. Wolfgang Schüssel ................................................................................................ 94

Hannes Weninger ......................................................................................................... 96

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager .......................................................................... 97

Ing. Kurt Gartlehner ..................................................................................................... 98

Mag. Ewald Stadler ...................................................................................................... 98

Genehmigung des Staatsvertrages in 944 d.B. ............................................................. 99

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG ............................................. 99

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorla­ge (788 d.B.): Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Agen­tur der Europäischen Union für Grundrechte (950 d.B.) ................................................................................................. 100

4. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorla­ge (868 d.B.): Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusam­menarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten ei­nerseits und der Republik Indonesien andererseits samt Schlussakte (951 d.B.)                                                                                                                           100

5. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorla­ge (872 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Un­glücksfällen (952 d.B.) ............................................. 100

6. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorla­ge (923 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internatio­nalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationalen Finanz-Corpo­ration und der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur über die Einrichtung von Verbindungsbüros in Wien (953 d.B.) ................................................................... 100

7. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 52/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strei­chung ungerechtfertigter Privilegien türkischer Staatsbürger (957 d.B.) ...................................................................................................................... 100

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Hübner ................................................................................................. 100

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager ........................................................................ 102

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................... 103

Elisabeth Hakel ........................................................................................................... 105

Herbert Scheibner ...................................................................................................... 105

Franz Glaser ................................................................................................................ 106

Wolfgang Großruck ................................................................................................... 107

Genehmigung der vier Staatsverträge in 950, 951, 952 und 953 d.B. ......................... 108

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 951 d.B. ......... 109

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 957 d.B. ..................................................... 109

Zuweisung des Antrages 52/A(E) an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ............ 109


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 6

8. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 25/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ös­terreichische Außen- und Sicherheitspolitik im UN-Sicherheitsrat (954 d.B.) .............................................................................................. 109

Redner/Rednerinnen:

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................... 110

Dr. Ursula Plassnik .................................................................................................... 110

Herbert Scheibner ...................................................................................................... 112

Mag. Christine Muttonen ........................................................................................... 113

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 954 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Österreich im UNO-Sicherheitsrat (E 131) .................................................................. 114

9. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 46/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhandlungen der Bundesregierung auf europäischer Ebene zur Erreichung ei­ner restriktiven Einwanderungspolitik und einem Ausbau der EU-Agentur Frontex (955 d.B.) ...................................................................................................................... 114

Redner/Rednerinnen:

Dr. Andreas Karlsböck .............................................................................................. 114

Günter Kößl ................................................................................................................ 115

Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 115

Anton Heinzl ............................................................................................................... 116

Christoph Hagen ........................................................................................................ 176

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 955 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend raschen Abschluss der Verhandlungen über die Stärkung der EU-Agentur Frontex (E 132) .... 177

10. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 51/A(E) der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhandlungen der Bundesministerin für europäische und internationale Angele­genheiten mit der Republik Slowenien über ordentliche historische Aufarbeitung der Partisanen-Verbrechen und ein würdiges Gedenken für deren Opfer (956 d.B.)                                                                                                                                                                          177

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Hübner ................................................................................................. 177

Wolfgang Großruck ................................................................................................... 178

Gerald Grosz ............................................................................................................... 179

Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................ 181

Dr. Martin Strutz ......................................................................................................... 182

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ......................................................................................... 183

Elmar Podgorschek ................................................................................................... 184

Mag. Ewald Stadler .................................................................................................... 184

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 956 d.B. ..................................................... 185

Gemeinsame Beratung über

11. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (874 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz und das Bankwesengesetz geän­dert werden (Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 – FinStrG-Novelle 2010) (945 d.B.) ................................................................................. 185

12. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (875 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteu­ergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisa­tionsgesetz 2010 und das EU-Polizeikooperationsgesetz geändert werden (Be­trugsbekämpfungsgesetz 2010 – BBKG 2010) (946 d.B.) .......................................... 185


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 7

Redner/Rednerinnen:

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 186

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll .................................................................................... 186

Ernest Windholz ......................................................................................................... 187

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 189

Elmar Podgorschek ................................................................................................... 189

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 190

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ....................................................................... 192

Peter Haubner ............................................................................................................. 193

Mag. Laura Rudas ...................................................................................................... 194

Mag. Roman Haider ................................................................................................... 194

Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 195

Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................ 196

Konrad Steindl ............................................................................................................ 197

Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 198

Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................... 199

Wilhelm Haberzettl ..................................................................................................... 200

Herbert Scheibner ...................................................................................................... 200

Jakob Auer .................................................................................................................. 201

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 202

Franz Hörl .................................................................................................................... 202

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 945 und 946 d.B. ......................................... 204

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 946 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Evaluierung und allenfalls Erweiterung der in der Verord­nung des Bundesministers für Finanzen betreffend Mitteilungen gemäß § 109a EStG 1988 genannten Berufsgruppen im Sinne einer umfassenden Betrugsbe­kämpfung bis zum 31. Dezember 2011 (E 133) .......................................................... 204

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 946 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Evaluierung und Prüfung der Haftungshöhe bei Beauftra­gung zur Erbringung von Bauleistungen bis zum 31. Dezember 2012 (E 134) ......................................................................................... 204

Gemeinsame Beratung über

13. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (939 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien zur Ver­meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (947 d.B.) ................... 204

14. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (917 d.B.): Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (948 d.B.) ........................... 204

Redner/Rednerinnen:

Alois Gradauer ........................................................................................................... 205

Petra Bayr ................................................................................................................... 205

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 206

Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 206

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 207

Johann Hechtl ............................................................................................................. 208

Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 208

Johann Hell ................................................................................................................. 214

Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 215

Mag. Kurt Gaßner ....................................................................................................... 215

Entschließungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Auflösung der SIVBEG – Ablehnung ...................................................................  210, 218


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 8

Genehmigung des Staatsvertrages in 947 d.B. ........................................................... 217

Annahme des Gesetzentwurfes in 948 d.B. ................................................................ 217

16. Punkt: Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport betreffend Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2010 (III-141/958 d.B.) ................................................................................................................ 227

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 958 d.B. ..................................................... 227

Zuweisung des Berichtes III-141 d.B. an den Ausschuss für Sportangelegenheiten                         227

Eingebracht wurden

Anträge der Abgeordneten

Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Kürzung der ORF-Spitzengehälter (1345/A)(E)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Familien­beihilfe für Bürger aus dem EU/EWR-Raum (1346/A)(E)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Zu­verdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes (1347/A)(E)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung Koralmtunnel (1348/A)(E)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Förderober­grenze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 50 000 € pro Betrieb und Jahr aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs (1349/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Schaffung eines Lehrberufs für Pflege und Betreuung (1350/A)(E)

Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Schaffung klarer Ausmalregelungen im gesamten Mietrecht und mittelfristige Mietrechtsrechtsreform (1351/A)(E)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekämpfung der Schwarz­arbeit – Vorsteuerabzug bei Errichtung eines Eigenheims (1352/A)(E)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Infrastrukturgesamt­strategie für Österreich (1353/A)(E)

Heidrun Silhavy, Franz Hörl, Dr. Gabriela Moser, Mag. Roman Haider, Stefan Mar­kowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend europaweite Harmonisierung der Hotel­sterne-Klassifizierungssysteme (1354/A)(E)

Heidrun Silhavy, Franz Hörl, Mag. Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vereinfachung von Visa-Bestimmungen zugunsten von Urlau­berinnen und Urlaubern aus Drittstaaten“ (1355/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Stopp dem rot-schwarzen Bildungs-Klau“ (6898/J)

Erich Tadler, Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Schüler- und Lehrlingsfreifahrten (6899/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 9

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Ratstreffen in Brüssel zu Paketbomben (6900/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Dienstort Kabul (6901/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Ministertreffen zu Cyberangriffen (6902/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Rot-Weiß-Rot-Card (6903/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Fa­milie und Jugend betreffend Abonnements in den Bundesministerien (6904/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Abonnements in den Bundesministerien (6905/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Abonnements in den Bundesministerien (6906/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Abonnements in den Bundesministerien (6907/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Abonnements in den Bundesminis­terien (6908/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Abonnements in den Bundesministerien (6909/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Abonnements in den Bundesministerien (6910/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Asylbewerberwelle vom Balkan (6911/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Schengen-Beitritt von Bulgaren und Rumänen (6912/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Änderung des § 93 SPG (6913/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Sex-Attacke in Flüchtlingsheim (6914/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Kennzeichen-Erfassungs-System (6915/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend Gold als strategischer Rohstoff und Krisenwährung (6916/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend Sicherstellung der Mobilität der Senioren (6917/J)

Josef Jury, Maximilian Linder, Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend härteres Vorgehen bei Zwangsheirat (6918/J)

Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend verdeckte Internet-Ermittler der Polizei (6919/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 10

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Umbau des BG St. Johann im Pongau/Wanderklassen (6920/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Un­terricht, Kunst und Kultur betreffend gesundheitsschädliche Schulgebäude und kolpor­tierte Sparmaßnahmen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (6921/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend leichtere Rückkehr in den Kosovo (6922/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Abonnements in den Bundesministerien (6923/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Abonne­ments in den Bundesministerien (6924/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (6925/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Abonnements in den Bundesministerien (6926/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Abonnements in den Bundesministerien (6927/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Abonnements in den Bundesministerien (6928/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend österreichische Beteiligung bei Illegalen-Schleusung (6929/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Sicherheitsbericht 2009 (6930/J)

DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Zukunft des Brenner-Basistunnels (6931/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend besondere Ermittlungsmaßnahmen (6932/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Einsparungen bei Schulungen für die Exekutive (6933/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Paketbomben (6934/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend „Untersuchung der Vergabe von faulen Krediten der Hypo Tirol Bank durch die Staatsanwaltschaft“ (6935/J)

Mag. Rosa Lohfeyer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Erweiterung der Möglichkeit des teilbedingten Widerrufs (6963/J)

Mag. Rosa Lohfeyer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Aufteilung der Haftstrafe (6937/J)

Mag. Rosa Lohfeyer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend Belastung des Landesgesundheitsfonds durch säumige ausländische Versicherungsträger (6938/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 11

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend „Deutschland: Diplomaten – Willfährige Unterstützer des Nazi-Regimes“ (6939/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend „GPLA-Prüfungen: Prüfpraxis durch Sozial­versicherungsträger und Finanz (2004–2009)“ (6940/J)

Hermann Lipitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen (6941/J)

Ewald Sacher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Höhe, Effizienz, Evaluierung und Kontrolle von Subventionen an Biogasanlagen in Österreich“ (6942/J)

Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend S 3 – Weinviertel-Schnellstraße (6943/J)

Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Kundgebung ungarischer Rechts­extremer in Oberwart (6944/J)

Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend KMUs, Mineralölsteuer und Agrardiesel (6945/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Interessantes zu GenMjr B. (6946/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Auslandseinsatz Libanon (6947/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Einsparungen (6948/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend externe medizinische Behandlung von Häftlingen (6949/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Truppenübungsplatz Allentsteig (6950/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Anrainerbeschwerden Justizanstalt Leoben (6951/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Ausscheiden von Waffensystemen (6952/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Zukunft Van-der-Groeben-Kaserne Feldbach Aufklärungsar­tilleriebataillon (6953/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Verschiebung von Personal (6954/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend 19. Generalstabslehrgang (6955/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Brand im Lager des Bundesheer-Logistikzentrums Wels (6956/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 12

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Ausgleichszahlungen für bäuerli­che Betriebe (6957/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend Straßenbaumaßnahmen im Bundesland Salzburg (6958/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Direktzugverbindung Graz–Innsbruck (6959/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Direktzugverbindung Graz–Salzburg (6960/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Entwicklung der Langsamfahrstellen (6961/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ge­sundheit betreffend Weingeist im Toastbrot der Marke „Korngold“ (6962/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissen­schaft und Forschung betreffend Refundierung der gedeckelten Studiengebührenersätze von 157 Millionen € gemäß § 141 UniRÄG 2009 an die österreichischen Universitäten (6963/J)


 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 13

09.05.38Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neuge­bauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 85. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Hagenhofer, Dr. Oberhauser, Mag. Schickhofer, Ing. Kapeller, Ing. Hofer und Mag. Jarmer.

Ich gebe bekannt, dass die Sitzung bis 13 Uhr vom ORF live übertragen wird.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Ich gebe die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem an­deren Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos wird durch die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek und der Bundesminister für Finanzen und Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll wird bis 15 Uhr durch den Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka ver­treten.

09.06.44Fragestunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Fragestunde.

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den bei­den Rednerpulten im Halbrund vorgenommen, die Beantwortung durch die Frau Bundes­ministerin für Wissenschaft und Forschung erfolgt vom Rednerpult der Abgeordneten.

Für die Anfrage- und Zusatzfragesteller ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Zeit für die Beantwortung der Anfrage durch die Frau Bundesministerin soll 2 Minuten, jene für die Beantwortung der Zusatzfragen 1 Minute nicht überschreiten.

Ich werde, wie üblich, kurz vor Ablauf der Redezeit mit der Glocke darauf aufmerksam machen.

Wir gelangen damit zu den Fragen.

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich rufe die 1. Anfrage, 97/M, der Frau Abge­ordneten Mag. Kuntzl auf. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich in der ersten Frage der längerfris­tigen Entwicklung des österreichischen Hochschulraumes widmen. Es gibt ja in weiten Bereichen durchaus Unsicherheit, Verunsicherung, wie die Entwicklung weitergehen soll.

Im Regierungsprogramm haben wir gemeinsam festgehalten, dass es – sowieso aus grundsätzlichen Erwägungen, aber in diesem Zusammenhang noch wichtiger – sinnvoll


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 14

und notwendig wäre, ein Gesamtkonzept auszuarbeiten. Deswegen haben wir uns im Regierungsprogramm geeinigt, einen Hochschulplan für die österreichische Hochschul­landschaft auszuarbeiten.

Man hat nun ein bisschen das Gefühl, dass das wie eine heiße Kartoffel hin- und her­geschupft wird, und weiß nicht, wer das wann ausarbeiten soll.

Daher meine Frage:

97/M

„Ist der von Ihnen in der Sitzung des Unterausschusses des Wissenschaftsausschus­ses am 13.10.2010 angekündigte ‚Weisenrat‘ im Zusammenhang mit der Erstellung ei­nes Österreichischen Hochschulplans schon etabliert beziehungsweise wann wird dies erfolgen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Sie ha­ben völlig recht, Frau Abgeordnete, die längerfristige Entwicklung des österreichischen Hochschulraumes ist natürlich von ganz zentraler Bedeutung – nicht nur, weil es im Re­gierungsprogramm so festgelegt ist, sondern weil es natürlich ein zentraler Punkt in der Wissenschafts- und Hochschulpolitik ist.

Der von Ihnen angesprochene „Weisenrat“ ist bis jetzt noch nicht etabliert, wobei wir schon die Namen kennen. Deshalb wird es nicht mehr lange dauern, bis wir diesen „Weisen­rat“, diesen Expertenrat öffentlich präsentieren werden.

Wichtig ist uns dabei, dass natürlich auch europäische Reforminitiativen Berücksichti­gung finden. Deshalb haben wir Personen ausgewählt, die auch über einen europäi­schen Kontext verfügen, aber natürlich auch die österreichische Hochschullandschaft gut kennen.

Wenn wir über den „Weisenrat“ und diesen Hochschulplan reden, sind natürlich auch Fragen wichtig wie: Was soll der überhaupt? Was ist unser Ziel? Worum geht es beim Hochschulplan überhaupt? – Da geht es darum, dass der historisch gewachsene Ter­tiärbereich einfach gezielter ausgebaut werden muss, und dazu braucht es einen koor­dinierenden Hochschulplan als rollierende Gesamtplanung des tertiären Sektors.

Insbesondere der Fächerabgleich zwischen den Hochschulen dient ja neben einer Be­seitigung von Doppelgleisigkeiten klarerweise auch der Schwerpunktbildung und der Profilschärfung, damit wir eben auch international mit unseren Stärken, mit unseren Ex­zellenzen sichtbar werden.

Ergebnis sind drei Planwerke für die künftige weitere Entwicklung des Hochschulrau­mes, die laufend weiterentwickelt werden müssen.

Zum einen ist das die Studienplatzfinanzierung. Das heißt, dass pro Studienplatz eine bestimmte Summe bezahlt wird. Das bedeutet natürlich auch, dass mittels dieser Stu­dienplatzfinanzierung festgelegt wird, wie viele Studienplätze mit öffentlichen Mitteln fi­nanziert werden und wohin die Ressourcen fließen. Damit werden die aktuellen Kapa­zitäten und der künftige Aufbau klar determiniert.

Die weiteren Planwerke sind der Bauleitplan und der Großinfrastrukturplan für For­schung, wo es darum geht, die Großgeräte für Forschung gemeinsam besser nutzen zu können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 15

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Bundesministerin, wir sind uns offen­sichtlich weitestgehend darüber einig, dass für die Weiterentwicklung und das Setzen von konkreten Maßnahmen ein Gesamtkonzept – eben der österreichische Hochschul­plan – notwendig ist.

Wie Sie eben erwähnt haben und auch in der Öffentlichkeit immer wieder sagen, pla­nen Sie ja sehr einschneidende Maßnahmen, wie zum Beispiel neue Zugangsregelun­gen, die Definition von Kapazitäten oder Kürzungen. Gerade vor dem Hintergrund die­ser Maßnahmen wäre es wichtig, auf Basis eines Gesamtkonzepts zu agieren, um die­se Maßnahmen nicht planlos und willkürlich zu setzen. Meine Frage lautet:

In welchem Zeitablauf planen Sie das? Wann werden die Maßnahmen für den neuen Zugang gesetzt werden und wann wird das Gesamtkonzept vorliegen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Sie ha­ben natürlich völlig recht, wir brauchen dringend eine Gesamtplanung des gesamten österreichischen Hochschulraums, und damit meine ich neben den öffentlichen Univer­sitäten auch die privaten Universitäten, die Fachhochschulen und die pädagogischen Hochschulen.

Es gibt ja im Hochschulsektor teilweise bereits ein Aufnahmeverfahren, es gibt bereits Aufnahmeregelungen, die Sie auch angesprochen haben. Wir sehen aber natürlich auch, dass wir Massenfächer haben, in denen wir dringend Aufnahmeverfahren brau­chen, um zu mehr Qualität für die Studierenden, aber auch für die Lehrenden und For­schenden zu kommen. Und gerade in den Massenfächern besteht auch dringender Handlungsbedarf, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass es im kommenden Jahr doppelte Abiturientenjahrgänge in Deutschland geben wird, in Deutschland zwar Stu­dienplätze ausgebaut werden, aber der Studierendenansturm trotzdem auch nach Ös­terreich kommen wird.

Das erhöht natürlich den Druck auf unsere Universitäten, und deshalb ist es mein Ziel, dass wir so rasch wie möglich Aufnahmeverfahren für die Massenfächer etablieren, so­dass die Universitäten diese Neuregelungen bereits für das kommende Wintersemes­ter umsetzen können. Das heißt, wir brauchen zu Beginn des neuen Jahres rasch eine Lösung, denn diese muss ja an den Universitäten noch umgesetzt werden. Sie sollen ja bereits im kommenden Wintersemester die neuen Regelungen anwenden können. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer.

 


Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesmi­nisterin! Es wurde ja schon gesagt, wie wichtig die langfristige Planung im geplanten österreichischen Hochschulplan ist – auch für die Weiterentwicklung der Universitäten.

Wir haben ja erfreulicherweise in den letzten Jahren – im Übrigen auch in den Zeiträu­men, in denen Studiengebühren verlangt wurden – steigende Studierendenzahlen zu ver­zeichnen. Meine Frage lautet daher:

Wie wird der österreichische Hochschulplan dazu beitragen, dass trotz steigender Stu­dierendenzahlen kein Qualitätsverlust in Lehre und Forschung eintritt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Mir geht es ganz klar um die Konsolidierung und um die Neuordnung des österreichischen Hochschulraums. Mein Ziel ist ein klares Konzept zu den Standorten und den Leistun­gen in Lehre und Forschung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 16

Ein nachhaltiges, geordnetes Wachstum der Studierendenzahlen ist daher einfach eine Priorität für die künftige Entwicklung unseres Hochschulraums. Diese Prioritäten ver­folge ich vor allem unter Beachtung folgender Grundsätze: Teilhabe möglichst breiter Bevölkerungsschichten, vielfältige Zugangswege, Steigerung der Zahl der Absolventin­nen und Absolventen, mehr Planbarkeit, höheres Qualitätsbewusstsein in Forschung und Lehre, größere Transparenz, Entlastung von unnötiger Bürokratie und Effizienz.

Lassen Sie mich die wichtigsten Maßnahmen in diesem Bereich etwas näher beschrei­ben. Wichtig ist die Neuregelung des Hochschulzugangs, aber natürlich auch eine wei­tere Professionalisierung der Studienwahlberatung und der Studieninformation. Bereits die Schülerinnen und Schüler müssen besser über die Bandbreite der Studienmöglich­keiten informiert werden, sowohl durch die Universitäten als auch mit Hilfe der Österrei­chischen Hochschülerschaft.

Es geht natürlich auch um die Entwicklung des bereits angesprochenen Modells einer österreichischen Studienplatzfinanzierung. Aber ich sehe natürlich auch, dass es auch Geldes bedarf. Deshalb plane ich auch budgetäre Sofortmaßnahmen für ein qualitati­ves Wachstum des österreichischen Hochschulraumes wie zum Beispiel für die Ver­besserung der Lehre oder eben auch für den Ausbau des Fachhochschulbereiches und so weiter.

Wichtig ist auch der bereits vorhin angesprochene österreichische Hochschulplan, be­züglich dessen ich ja bereits betont habe, dass er von besonderer Bedeutung ist und deshalb rasch umgesetzt werden muss.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Markowitz, bitte.

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, das Gemurmel etwas zu reduzieren. Der Geräuschpegel hier im Saal ist relativ hoch. – Danke.

 


Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Einen wunderschönen guten Morgen, Frau Ministerin! Meine Frage lautet:

Wie schaut es mit der A-Wertigkeit des Bachelors im öffentlichen Dienst aus?

Wenn gerade Ihre Kollegin, die für den öffentlichen Dienst zuständig ist, das nicht so sieht, dann möchte ich hier von Ihnen wissen, wie Ihre persönliche Meinung zur Auf­wertung des Bachelors ist, was das Niveau betrifft.

Es gibt sehr viele Absolventen, die mit dem Bachelor abschließen. Jetzt muss man wei­terstudieren und den Master machen, damit man einen entsprechenden Job findet. – Ich möchte Ihre konkrete Meinung dazu wissen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Für mich ist Folgendes klar, Herr Abgeordneter: Der Bachelor ist ein vollwertiger Akade­miker. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Denn: Was sollen wir unseren Universitäten sagen? Unsere Universitäten bilden Aka­demiker und Akademikerinnen aus, unsere Fachhochschulen bilden Akademiker und Akademikerinnen aus, und deshalb habe ich auch gemeinsam mit Wirtschaftskammer­präsidentem Christoph Leitl Initiativen gestartet, um den Bachelor in der Wirtschaft be­kannter zu machen.

Wir haben eine Broschüre mit dem Titel „Bachelor welcome“ herausgegeben, um öf­fentlich wirklich deutlich zu machen, wer eigentlich hinter den Bachelors steckt, so nach dem Motto: Der Bachelor, das unbekannte Wesen! Wir wollen vermitteln, was der Bachelor kann und dass der Bachelor ein wirklich vollwertiger Akademiker ist – und so soll er auch eingesetzt werden.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 17

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Grü­newald.

 


Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sie feiern 40 Jahre Wissenschaftsressort, und es gibt keinen Hochschulplan. Sie haben diverse Räte, deren Empfehlungen das Ministerium eigentlich selten folgt. Meine Frage lautet daher:

Wie wollen Sie bei den „Weisen“ vorgehen, und welches Anforderungsprofil haben Sie in Ihrer Auswahl gesucht?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Wie ich schon betont habe, ist natürlich der österreichische Hochschulplan eines meiner ganz zentralen Vorhaben. Vor allem muss man beim Hochschulplan auch wissen, dass er meine Tätigkeit praktisch rollierend begleiten soll, weil es ja, wie Sie wissen, in der Hoch­schullandschaft ständig Entwicklungen, Neuerungen und Veränderungen gibt. Der Hoch­schulplan muss diese auf der planerischen Seite ständig begleiten.

Es ist mir natürlich wichtig, dass uns Personen beratend zur Seite stehen, die über die notwendigen Kompetenzen und auch über internationale Erfahrungen verfügen, also auch einen außerösterreichischen Kontext haben, weil wir ja, wie Sie wissen, im Wis­senschafts- und Forschungsbereich schon lange nicht mehr national, sondern interna­tional agieren. Das sollen aber natürlich auch Personen sein, die die österreichische Hoch­schullandschaft kennen und wissen, wie diese aussieht.

Es gibt Gott sei Dank genügend exzellente Personen, die da zum Einsatz kommen wer­den, und ich bin überzeugt davon, dass dieser österreichische Hochschulplan wirklich ein gutes Instrument werden wird, das die Entwicklung der österreichischen Hochschul­landschaft weiter begleiten wird.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Karls­böck, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Minister! Die Österreicher werden immer älter. Die Lebenserwartung eines jeden von uns steigt täglich um sechs Stun­den, jedes Jahr um 90 Tage. So erfreulich das für jeden Einzelnen von uns ist, ist es für die Gesellschaft als Ganzes eine sehr große Herausforderung.

Wir benötigen in Zukunft deshalb deutlich mehr Ärzte als derzeit, die aber jetzt schon ausgebildet werden müssten. Aufgrund des drohenden Ärztemangels wurde neben den drei bestehenden Med-Unis schon oft über eine zusätzliche Med-Uni in Linz und nun auch seit Neuestem über eine Privatmedizinuni in St. Pölten beziehungsweise Krems nachgedacht. Meine Frage lautet:

Werden diese durchaus notwendigen und sinnvollen Vorschläge im „Weisenrat“ auf die Tagesordnung kommen, beziehungsweise wie stehen Sie ganz persönlich zu diesen bei­den Projekten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Herr Abgeordneter, Gott sei Dank werden die Menschen in Österreich immer älter. Das ist eine sehr positive Entwicklung. (Beifall des Abg. Hornek.)

Wir müssen natürlich auch darauf achten, dass wir in hoher Qualität und bei guter Ge­sundheit älter werden können. Das ist natürlich sehr wichtig. Nicht umsonst beschäftigt sich ja die EU 2020-Strategie mit den großen Herausforderungen. Eine dieser großen Herausforderungen ist auch die alternde Gesellschaft. Damit beschäftigt sich insge­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 18

samt die Europäische Union, und natürlich werden auch wir in Österreich uns mit der Herausforderung der alternden Gesellschaft beschäftigen. Dazu gehört natürlich der me­dizinische Sektor, da gebe ich Ihnen völlig recht.

Ich habe ja gemeinsam mit dem Gesundheitsminister eine Ärztebedarfsstudie in Auf­trag gegeben, die im Frühjahr präsentiert wird, wo eben genau erhoben wird, wie der künftige Ärztebedarf in Österreich aussieht. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glo­ckenzeichen.) Ausgehend davon werden wir natürlich auch die Studienplätze an den medizinischen Universitäten festlegen.

Zu Privatuniversitäten im medizinischen Bereich sage ich das, was ich zu allen Privat­universitäten sage: Wenn die Qualität passt, ist jede Privatuniversität willkommen. Aber es müssen die in Österreich Gott sei Dank geltenden strengen Qualitätsanforderungen für Privatuniversitäten natürlich erfüllt sein.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 2. Anfrage der Frau Abgeord­neten Mag. Cortolezis-Schlager. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Aus einer aktuellen Hoch­schulstudie geht hervor, dass Österreich um 50 Prozent pro Akademikerin und Akade­miker mehr ausgibt als beispielsweise unser Nachbarland Deutschland. Auch im euro­päischen Vergleich liegen wir mit unserem Budget sehr hoch. Wir investieren 2 300 € mehr pro Studierenden als der Durchschnitt der europäischen Mitgliedstaaten.

Dieser Offensivkurs wird jetzt fortgesetzt. Bis 2013 wird es jährlich 80 Millionen € mehr an Finanzmitteln geben. Diese 80 Millionen an Offensivmitteln für den Hochschulbe­reich sind ein weiteres wichtiges Signal des Finanzministers im Bereich der Zukunfts­themen. (Abg. Scheibner: Wer hat diese Frage bestellt?)

Frau Bundesministerin, meine Frage lautet:

92/M

„Für welche Maßnahmen sollen die zusätzlichen Offensivmittel für den Hochschulbe­reich in der Höhe von jährlich 80 Millionen € im Sinne eines qualitativ nachhaltigen Wachstums aufgewendet werden?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Eines ist klar, Frau Abgeordnete: Die Offensivmittel für den Universitäts- und Hochschulbe­reich sind natürlich ein wichtiges politisches Signal, denn jeder Euro, der in die Hoch­schulbildung und in die Wissenschaft investiert wird, geht natürlich in unsere Zukunft.

Aber es ist gerade unter Konsolidierungsvoraussetzungen besonders wichtig, dass die­ses Geld im Wissenschafts- und Forschungsbereich auch wirklich effizient und wir­kungsorientiert eingesetzt wird, um auch ein nachhaltiges Wachstum sicherzustellen.

Also in welche Bereiche wird nun konkret investiert? – Ich will klarerweise mehr Quali­tät an unseren Hochschulen, mehr Qualität in der Hochschulbildung durch bessere Stu­dienbedingungen und eben durch eine Verbesserung in der Lehre, klarerweise insbeson­dere in den Massenfächern, aber hier mit einem besonderen Schwerpunkt auf den so­genannten MINT-Fächern – Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik.

Das soll eben ein kräftiger Impuls sein, mit dem gerade in den sehr stark nachgefrag­ten und volkswirtschaftlich wichtigen Bereichen ein substanzieller Anstoß zur Verbes­serung der Rahmenbedingungen gegeben wird.

Weiters geht es mir um die Eingliederung von exzellenten außeruniversitären For­schungseinrichtungen in Universitäten. Und in diesem Sinne geht es natürlich einer­


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seits auch um die Beseitigung von Duplizitäten, anderseits auch um die Stärkung von Schwerpunkten von Exzellenz, um diese Exzellenz auch besser sichtbar machen zu kön­nen.

Eine weitere Maßnahme betrifft den sehr breit und auch zu Recht geforderten Ausbau der Fachhochschulstudienplätze. Durch diesen Ausbau der Fachhochschulen soll es auch zu einer Entlastung der Universitäten kommen.

Schließlich geht es mir auch um den Neustart der universitären Overhead-Finanzierung im Rahmen der Forschungsfinanzierung durch den FWF. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Die letzte Maßnahme, die ich in diesem Zusammenhang auch nennen will, ist die Mit­telverwendung für die Leistungsvereinbarungsperiode 2013 bis 2015, um auch wirklich Offensivmaßnahmen für die Umsetzung des Hochschulplans, der, wie bereits mehr­fach betont, von besonderer Bedeutung ist, setzen zu können. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Frau Bundesministerin! Seit 2005 ist die Zahl der Studierenden in Österreich um 26 Prozent gestiegen. Im sel­ben Ausmaß ist seit 2005 auch das Budget gestiegen. (Abg. Scheibner: Glauben Sie das selber, was Sie da vorlesen?) Ich glaube, das ist der Bevölkerung oft zu wenig be­wusst.

Die Zukunft der österreichischen Hochschulen erfordert mehr denn je ein gemein­sames Vorgehen – wie wir auch deutlich am Lärmpegel hören –, auf der einen Seite im Hinblick auf die Zukunft des Innovations-, Wirtschafts- und Arbeitsstandortes Öster­reich, auf der anderen Seite im Hinblick auf die Zukunft der Menschen, die an unseren Hochschulen als Studierende, Forschende und Lehrende Leistungen für ihre persön­liche Zukunft und die Zukunft Österreichs erbringen. (Zwischenrufe bei BZÖ und Grü­nen.)

Wie beurteilen Sie, Frau Bundesministerin, vor dem Hintergrund wachsender Studie­rendenzahlen und begrenzter Budgetmittel aufgrund der Budgetkrise und der notwen­digen Konsolidierungsmaßnahmen die Entwicklung der österreichischen Universitäten und Forschungsorganisationen im Hinblick auf deren internationale Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit? (Abg. Scheibner: Das ist peinlich!) Was möchten Sie im Sinne der österreichischen Universitäten tun? Manches 

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, ich muss auf die Zeit schauen.

Frau Bundesministerin, bitte. (Weitere Zwischenrufe bei Grünen und BZÖ.) Moment! Mo­ment! Meine Damen und Herren! Man versteht gar nichts mehr, schon gar nicht die Zuschauerinnen und Zuschauer zu Hause an den Fernsehschirmen! Ich ersuche Sie dringend, das mit zu bedenken!

Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Es geht mir einfach darum, wirklich rasch und professionell das zu tun, was der Großteil der eu­ropäischen Staaten und die internationalen Top-Universitäten bereits umgesetzt haben, nämlich ein geregeltes, modernes Zugangsmanagement, die Weiterentwicklung des Stipendiensystems, eine private Finanzierungsbeteiligung der Studierenden, eine kom­petitive Forschung und Ausbau einer wirklich international ausgerichteten Exzellenzstra­tegie.

Dabei geht es natürlich vor allem um die Finanzierung. Und hier trete ich für einen Fi­nanzierungsmix ein, nämlich einerseits aus öffentlichen Mitteln, anderseits durch eine stärkere Beteiligung der Privaten, wie es auch immer wieder in allen möglichen Stu­


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dien, etwa jenen der OECD, empfohlen wird. Also stärkere Beteiligung der Privaten, das heißt der Studierenden, und natürlich auch stärkere Beteiligung der Wirtschaft.

Dieses Modell einer Mischfinanzierung der Universitäten durch öffentliche Mittel und private Beteiligung ist einfach sinnvoll. (Unruhe im Saal.) Und unsere Universitäten werden ja im internationalen Wettbewerb (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glo­ckenzeichen) nur dann bestehen können, wenn sie auch die gleichen Rahmenbedin­gungen wie jene Universitäten haben, mit denen sie in diesem Wettbewerb bestehen. Solange sie andere Rahmenbedingungen haben, werden sie in diesem Wettbewerb nicht bestehen können. Deswegen müssen wir hier für bessere Rahmenbedingungen sorgen (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen), müssen wir die notwendigen Maßnahmen setzen, damit unsere Universitäten in diesem Wettbe­werb wirklich auch Chancen haben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Haub­ner.

Ich darf auch bitten, wirklich auf die Zeit zu schauen. Wir haben im Anschluss noch eine Fernsehübertragung, wo es eine Redezeitvereinbarung gibt. Die werden wir nicht halten können, wenn die Zeit nicht eingehalten wird.

Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Bundesministerin! Finanzielle Mittel für qualitativ nachhaltiges Wachstum einzusetzen heißt für mich auch in die Ausbildung von Ärzten zu investieren und die medizinische Versorgung sicherzustellen.

Eine oberösterreichische Studie zeigt, dass sich der Bedarf an Ärzten in Oberöster­reich innerhalb der nächsten zehn Jahre verdoppeln wird und daher alle politisch Ver­antwortlichen, aber auch die wichtigen Institutionen, wie Ärztekammer und Sozialpart­ner, die Realisierung einer medizinischen Universität in der zweitgrößten Versorgungs­region Österreichs vehement einfordern.

Ich frage Sie, Frau Ministerin: Wie stehen Sie zu dieser Forderung? Welche Maßnah­men setzen Sie, beziehungsweise wann wird es eine Entscheidung geben?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Na­türlich ist die medizinische Versorgung in Österreich wichtig, und es gilt ja die medizini­sche Versorgung in Österreich sicherzustellen. Wir müssen natürlich auch sicherstel­len, dass an unseren Universitäten die Ärzte und Ärztinnen ausgebildet werden, die wir in Österreich auch brauchen. Natürlich geht es auch um die Qualität dieser Ärzteaus­bildung, denn wir wollen ja Ärzte nicht irgendwie ausbilden, sondern wir wollen sie sehr gut ausbilden.

Um eben wirklich eine ausreichende Zahl an Ärzten auszubilden, habe ich ja gemein­sam mit dem Gesundheitsminister eine Ärztebedarfsstudie in Auftrag gegeben – ich ha­be sie bereits angesprochen. Das Ergebnis dieser Ärztebedarfsstudie wird im kommen­den Frühjahr vorliegen, und ausgehend davon werde ich weitere Entscheidungen treffen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Lich­tenecker.

 


Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Einen schönen guten Morgen, Frau Ministerin! Eine der großen Herausforderungen der Zukunft sind natürlich die Themen Klimaschutz und eine sichere Energieversorgung in Österreich. Und da gibt es natürlich die großen Forschungsschwerpunkte erneuerbare Energien, Energieeffizienz.


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Hier ist Österreich zwar mit Unternehmen führend, aber in der Forschung unterdurch­schnittlich unterwegs, was an Mitteln investiert wird. Und die Frage ist an Sie: Welche Initiativen werden Sie konkret für die Forschungsschwerpunkte erneuerbare Energien, Energieeffizienz in den nächsten Jahren setzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Sie ha­ben ja weitere Punkte angesprochen, die auch auf EU-Ebene eine Rolle spielen. Ich habe vorhin schon erwähnt, dass die alternde Gesellschaft als eine der großen He­rausforderungen im Rahmen der „EU 2020“-Strategie gesehen wird. Auch die von Ih­nen angesprochenen Themen Klimaschutz und Energieversorgung sind große Heraus­forderungen, die nicht nur in Österreich eine Rolle spielen, sondern auch in der Euro­päischen Union insgesamt.

Natürlich müssen wir auch in Österreich im Forschungsbereich die notwendigen Maß­nahmen setzen. Ich werde natürlich auch dafür sorgen, dass es im Bereich der Grund­lagenforschung die notwendigen Projekte gibt und aus der Grundlagenforschung he­raus natürlich auch die notwendigen Impulse gesetzt werden.

Eines ist klar: Wir brauchen auch in diesem Bereich eine sehr gute Grundlagenfor­schung, die natürlich dann die Basis für die angewandte Forschung ist. Das muss ja Hand in Hand gehen. Wir brauchen beides, und wir müssen in beiden Bereichen die notwendigen Akzente setzen (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), gerade bei diesen großen Herausforderungen, die wir in Zukunft bestens bewältigen müssen – natürlich auch mit Hilfe der Forschung.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dei­mek, bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Bundesminister, Sie haben uns zuerst schön und mit zahlreichen Eigenschaftwörtern erklärt, wie die Verwendung der sogenannten zusätzlichen 80 Millionen € sein soll. Diese zusätzlichen 80 Millionen € sind allerdings Teil der ursprünglichen 300 Millionen €, die als Bedarf angemeldet wur­den. Sie haben gesagt, der Rest sollte aus Drittmitteln kommen. Die Wirtschaft ist ja derzeit nicht in der Lage, ihren Mitteleinsatz im Vergleich zu den letzten beiden Jahren zu erhöhen.

Daher meine Frage: Von wo sollen die restlichen Mittel zur Abdeckung des eigentli­chen Bedarfs der Universitäten kommen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Man muss dazu sagen, dass die Deckung des Bedarfs der Universitäten bis 2012 gesichert ist. Also bis 2012 haben die Universitäten aufgrund der Leistungsvereinbarung ihr Bud­get gesichert, da wird natürlich auch nicht eingegriffen.

Ich habe aber auch immer klar gesagt, dass mir bewusst ist, dass die Universitäten ab 2013 einen Mehrbedarf haben, und dass ich auch dafür kämpfen werde, dass die Uni­versitäten diese Mittel bekommen. Dieser Mehrbedarf soll meines Erachtens aus ei­nem Finanzierungsmix gedeckt werden, nämlich einerseits aus öffentlichen Mitteln, aber auch aus der von Ihnen angesprochenen privaten Beteiligung – private Beteili­gung durch die Studierenden, aber auch durch die Wirtschaft.

Die Wirtschaft ist nach wie vor in sehr guten Kooperationen mit den Universitäten. Es konnte zum Beispiel die TU Graz die Kooperationen mit der Wirtschaft in diesen Kri­senjahren sogar noch verstärken. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzei­chen.) Also die Wirtschaft ist Gott sei Dank von den Forschungsprojekten nicht abge­


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sprungen. Aber es geht natürlich künftig darum, die Kooperationen mit der Wirtschaft noch stärker auszubauen, kreativere Formen von Kooperationen mit der Wirtschaft in Zukunft besser zu nutzen oder auch stärker in den Bereich des Sponsoring zu gehen. Wir haben in Österreich eine lange Tradition des Kunst- und Kultursponsoring, des Sportsponsoring. Ich würde mir auch mehr Wissenschafts- und Forschungssponsoring wünschen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Hakel, bitte.

 


Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Frau Ministerin, wir haben es gehört, 80 Millio­nen € zusätzlich für die Universitäten. Das Universitätszentrum Rottenmann, wo es die drei Studienrichtungen Geoinformationstechnologie, Betriebliches Informationsma­nagement und Geoinformationsmanagement gibt, also keine Massenstudienrichtun­gen, hat am Beginn der Inskriptionszeit einen Brief von der JKU Linz bekommen, in dem es heißt, dass es keine weiteren finanziellen Mittel für das Universitätszentrum geben wird, obwohl bereits im Jänner 2010 in den Gestaltungsvereinbarungen mit verhandelt wurde, dass diese 580 000 €, die fehlen, von der JKU Linz und von der TU Graz kom­men werden. Das bedeutet jetzt, das Geld geht nicht weiter, 120 StudentInnen aus der Region können nicht mehr weiterstudieren.

Meine Frage: Gibt es im Zuge dieser 80 Millionen € die Möglichkeit oder Chance, damit die dem Universitätszentrum Rottenmann fehlenden 580 000 € zu finanzieren, oder wer­den Sie das Geld weitergeben?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Es wird betreffend dieses Universitätszentrum Rottenmann mit den von Ihnen bereits ange­sprochenen Universitäten, also Universität Linz und TU Graz, verhandelt, wie man das Universitätszentrum Rottenmann in Zukunft weiterführen kann und soll, was dort sinn­voll ist. Es wird zum Beispiel überlegt, ob es auch Sinn macht, mehr auf E-Learning umzusteigen. Da hat ja die Universität Linz große Erfahrung, was diesen Bereich be­trifft. Es werden also verschiedene Möglichkeiten diskutiert, und ich bin überzeugt da­von, es wird zu guten Lösungen kommen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 3. Anfrage, das ist die des Herrn Abgeordneten Dr. Rosenkranz. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Guten Mor­gen, Frau Bundesministerin! Sie haben es bereits im Rahmen einer Zusatzfrage vorhin angesprochen, der Finanzierungsbedarf ab 2013/2014 liegt bei rund 300 Millionen €. Der Herr Bundespräsident hat auch anlässlich einer Besprechung der Spitzen der ös­terreichischen Wissenschaftslandschaft gemeint, die Universitäten brauchen eine lang­fristige Finanzierungssicherheit. Jetzt haben Sie aber gesagt, Sie wünschen sich Un­terstützung von der Wirtschaft und werden darum kämpfen, dass es mehr dafür geben wird.

Meine Frage:

95/M

„Wie wollen Sie den zusätzlichen Finanzierungsbedarf von mindestens 300 Millionen für die Universitäten ab 2013 abdecken?“

Wie schaut das konkret aus – also außer wünschen und kämpfen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Ja, ich habe bei den Budgetverhandlungen zusätzlich 80 Millionen € jährlich ab dem kommen­


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den Jahr ausverhandelt. Dieses Geld kommt ja den Universitäten zugute und soll na­türlich auch dazu dienen, Sie haben es bereits angesprochen, den Universitäten auch langfristig Finanzierungssicherheit zu geben.

Alleine damit werden wir allerdings ab 2013 nicht auskommen, das ist mir auch klar. Daher bedarf es eben zusätzlicher Mittel und einer stärkeren privaten Beteiligung, wie ich bereits angesprochen habe. Es ist natürlich auch mein Ziel, dass die Universitäten eine Finanzierungsstruktur haben, die den Fortbetrieb ermöglicht. Kündigungen oder Zusammenschlüsse von Standorten, Schließung von Standorten, das Aufgeben von ein­zelnen Studienrichtungen, das sind für mich keine echte Alternativen, das will ich nicht. Das ist auch nicht meine Vorstellung von der Zukunft des österreichischen Hochschul­raums.

Ich will, dass unsere Universitäten ausreichend finanzielle Mittel haben mit diesem Fi­nanzierungsmix, der bereits mehrfach angesprochen wurde. Ich will, dass die Universi­täten damit die Möglichkeit haben, die notwendige Qualität für die Studierenden, die Lehrenden und die Forschenden zu bieten, sodass wir eben auch, wie es ja bereits vor­hin erwähnt wurde, im internationalen Wettbewerb mithalten können.

Unsere Universitäten stehen heute nun einmal im internationalen Wettbewerb. Dafür müssen wir unseren Universitäten die besten Rahmenbedingungen mitgeben. Das er­fordert natürlich einerseits Geld, Geld allein ist allerdings auch nicht alles, es erfordert auch bessere Rahmenbedingungen. Das heißt, wir dürfen auch bei den Forderungen nach mehr Geld nicht vergessen, dass es ja auch um andere Maßnahmen geht. Es geht um Erbringung, Sicherstellung der Qualität. Das hängt natürlich mit Geld zusam­men, aber auch mit der Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen, wie etwa Aufnahmeverfahren in den Massenfächern.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Ro­senkranz.

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Das mit den Rahmenbedingungen ist so eine Sache. Jetzt ist es so, dass die außeruniversitäre Forschung finanzielle Einbu­ßen seitens der öffentlichen Hand gewärtigen muss, das heißt, dort wird dann immer der Ruf nach mehr Privat laut, weiters jetzt ab 2013 auch der Ruf nach mehr privater Finanzierung. Wie sollen denn da die Rahmenbedingungen für die Privaten, die be­zahlen, ausschauen? Gibt es da Besprechungen, insbesondere mit dem Finanzminis­ter, hinsichtlich der steuerlichen Vorteile? Was gibt es da konkret dafür, dass es einen Privaten interessiert?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Ja man darf nicht vergessen, die Privaten haben aus zwei Gründen Interesse an unseren Hoch­schulen: einerseits weil sie natürlich die Absolventen und Absolventinnen brauchen, und zwar nicht irgendwelche Absolventinnen und Absolventen, sondern sehr gut ausge­bildete Absolventinnen und Absolventen. Außerdem haben unsere Unternehmen auch ein Interesse an der Forschungskompetenz, die es ja an unseren Universitäten und Fach­hochschulen gibt. Daraus ergeben sich bereits jetzt vielfältige Kooperationen.

Aber lassen Sie mich einmal auch anhand von konkreten Zahlen darlegen, wie im Mo­ment das Verhältnis öffentliche Beteiligung und private Beteiligung an unseren Univer­sitäten aussieht. Wenn man sich Europa ansieht, so zeigt eine aktuelle Studie, dass rund 67 Prozent der Kosten im europäischen Schnitt von der öffentlichen Hand getra­gen werden. Wenn wir nach Österreich blicken, dann sehen wir, bei uns sind es rund 80 Prozent. Uns wird daher in allen Studien empfohlen, auch von der OECD immer wieder, dass wir den Anteil der privaten Finanzierung ausbauen sollen, weil wir hier nach­


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hinken, weil wir eben, wie gesagt, eine sehr hohe öffentliche Beteiligung haben, die weit über dem OECD- und EU-Schnitt liegt, aber uns fehlt die private Beteiligung. Da müss­te man natürlich auch Anreize setzen. Auch da gebe ich Ihnen recht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl.

 


Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin, in Anträgen des Nationalrates, aber auch in einem Vortrag an den Ministerrat wurde ja als Zielset­zung der Budgetwert von 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für den tertiären Bil­dungssektor festgehalten. Sie, Frau Ministerin, haben ja damals als Nationalratsabge­ordnete gemeinsam mit Frau Kollegin Kuntzl diese Anträge gestellt.

Nun meine Frage dazu: Wann und durch welche Maßnahmen wird diese Zielsetzung erreicht sein?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Diese Zielsetzung wurde nicht nur hier im Nationalrat beschlossen, sondern findet sich auch im Regierungsprogramm. 2 Prozent des BIP sollen aber durch öffentliche und private Mittel erreicht werden. Das ist hier so beschlossen worden, und so findet es sich auch im Regierungsprogramm.

Wo stehen wir im Moment? – Wir stehen im Moment bei 1,3 Prozent des BIP. Diese 1,3 Prozent des BIP sind öffentliche Mittel. Die privaten Mittel, also die private Beteili­gung, sind dabei so niedrig, dass sie erst im zweistelligen Kommabereich und somit gar nicht aufscheinen. Das ergibt die letzte OECD-Studie „Education at a Glance“. Das heißt, auch hier zeigt sich deutlich, wir brauchen eine stärkere private Beteiligung, um eben dieses 2-Prozent-Ziel tatsächlich erreichen zu können. Anders werden wir es nicht erreichen können. Nur mit öffentlichen Mitteln alleine geht es nicht, das war auch nie intendiert, es heißt immer öffentliche Mittel und private Mittel.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Fuhr­mann, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Frau Bundesminister! Mich würde inter­essieren, wie die Finanzierung von Universitäten und auch die Zusammensetzung öf­fentlicher und privater Mittel in anderen europäischen Städten aussieht, welche Model­le es da gibt und wie Österreich, auch was die Finanzierung der Universitäten betrifft, im internationalen Vergleich dasteht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Ich habe jetzt schon mehrfach betont, dass mir natürlich die Finanzierung der Universi­täten wichtig ist. Aber blicken wir wieder einmal über die Grenzen. Ich habe schon auf diesen europäischen Vergleich hingewiesen und darauf, dass wir im europäischen Ver­gleich viel mehr öffentliche Mittel in die Universitäten investieren, nämlich 80 Prozent im Vergleich zu durchschnittlich 67 Prozent.

Schauen wir zum Beispiel nach Amerika. Bei all den Universitätsrankings haben wir im­mer die amerikanischen Universitäten als das große Vorbild, sie werden unseren Uni­versitäten immer als Vorbilder hingestellt. Wie sieht es in Amerika aus? In Amerika wird nur rund ein Prozent des BIP in den Hochschulbereich investiert. Trotzdem stehen amerikanische Universitäten nicht schlecht da. Dort haben wir eben eine sehr hohe pri­vate Beteiligung. Im Vergleich dazu – ich habe es bereits erwähnt – werden in Öster­reich 1,3 Prozent des BIP für den tertiären Sektor aufgewendet, und trotzdem sind un­sere Universitäten jetzt nicht besser ausgestattet als die amerikanischen Universitäten.


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Ich kann nur noch einmal sagen, nicht umsonst kommt aus allen Studien wie OECD-Studien, EU-Studien immer wieder hervor, dass wir eine zu geringe private Beteiligung haben. Wir brauchen eine stärkere private Beteiligung, wir brauchen aber – das möch­te ich hier noch einmal betonen – nicht nur mehr Geld, sondern auch bessere Rahmen­bedingungen. Wir brauchen Zugangsregelungen. Denn was ist der Preis, den wir dafür zahlen? – Überfüllte Hörsäle – das will ich nicht –, eine schlechte Qualität für Studie­rende, Lehrende und Forschende – auch das will ich nicht. Das heißt, wir müssen für mehr Geld sorgen, aber auch für bessere Rahmenbedingungen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Grosz.

 


Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Frau Bundesminister, ich finde es ja recht schön, dass Sie Presseaussendungen und Broschüren Ihres Hauses mit großer Liebe zum Detail hier referieren und offenbar auch noch selbst daran glauben, auch angesichts dessen, was Sie mit dem Triumvirat des Bildungsabbaus Hahn und Gehrer die letzten Jahrzehnte im Bildungsbereich verbrochen haben.

Faktum ist, die österreichischen Universitäten sind am Sand, der Zustand der Universi­täten ist am Sand, gerade in den Massenfächern Jus und BWL. Es gibt die Diskussion auch um die Studiengebühren. Das internationale Ranking der Universitäten ist, wie wir wissen – da können Sie noch so viel zitieren –, katastrophal. Die beste Universität, Inns­bruck, ist auf Platz 187, die Universität Wien schafft es gerade einmal auf Platz 195.

Was denken Sie die nächsten Jahre zu tun, auch noch während Ihrer Zeit in der Bun­desregierung, um die Universitäten nach vorne zu bringen, auch im Einklang mit der Möglichkeit der Einführung von Studiengebühren?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass Sie die Unterstellung des Verbrechens zurücknehmen, ansonsten müsste ich einen Ord­nungsruf erteilen. (Abg. Großruck: Das ist ein Frechdachs, ein elendiger! – Abg. Peter Haubner: Sehr überheblich!) Sie wurde zurückgenommen.

Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Herr Abgeordneter, Sie haben mir offensichtlich nicht zugehört (Abg. Grosz: Ich habe Ihnen sehr genau zugehört!), denn ich habe gesagt, ich möchte die Rahmenbedingungen ge­rade in den Massenfächern verbessern. Sie haben Jus und BWL angesprochen. Das sind Massenfächer, wo ich klar und deutlich sage, da brauchen wir transparente, objek­tive Aufnahmeverfahren, um dort mehr Qualität sicherstellen zu können, um bessere Betreuungsverhältnisse sicherstellen zu können.

Wir brauchen aber auch – und das habe ich auch schon angesprochen – Studienbei­träge, nämlich Studienbeiträge in einer moderaten Höhe, wobei die Höhe von den Universitäten, die autonom agieren, festgesetzt werden kann bis zu einer gesetzlich fest­gelegten Höchstgrenze, und dieses Geld soll natürlich an den Universitäten bleiben, um dort auch die Studienbedingungen zu verbessern.

Und ich kann Ihnen eines versichern: Ich weiß, wovon ich rede, denn ich habe Jus stu­diert und ich habe dort auch gearbeitet, also ich kenne die Bedingungen dort und weiß, wie wichtig es ist, dass man die Rahmenbedingungen verbessert. Darum sage ich auch, die Studienbeiträge, die wir einheben, müssen für die Verbesserung der Lehre einge­setzt werden, müssen dafür eingesetzt werden, dass es bessere Betreuungsverhältnis­se, bessere Qualität gibt. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Grü­newald.

 


Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ihre Antworten geben vielen das Rätsel auf, wie in einem demokratischen Staat die private


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Zuwendung an Universitäten und Forschung per Gesetz erzwungen werden kann. Sie verwenden immer das Wort „Gießkanne“, sind aber mit dem Wasserwerfer gegen au­ßeruniversitäre Institute vorgegangen. Der Schweizer Nationalfonds hat ungefähr das Dreifache des FWF.

Wie könnten Sie die Grundlagenforschung, die vorwiegend von öffentlicher Hand ge­speist wird, besser und stärker fördern?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Die Grundlagenforschung ist natürlich von ganz zentraler Bedeutung, da gebe ich Ihnen recht. Die Grundlagenforschung ist ja eine ganz zentrale Säule an unseren Universitä­ten, auch befruchtend für die Lehre. Ich bin eine große Anhängerin der forschungsge­leiteten Lehre, die soll und muss es an Universitäten geben, deswegen brauchen wir auch eine starke Grundlagenforschung. Das ist für mich ganz klar. Da muss natürlich auch die Finanzierung sichergestellt werden, denn gute Lehre braucht Geld, gute Grund­lagenforschung braucht Geld.

Deswegen brauchen wir neben den öffentlichen Mitteln, eben diesen 80 Millionen €, die es ab kommendem Jahr jährlich geben wird, auch noch private Beteiligung. Hier muss man einerseits – ich habe es schon gesagt – meines Erachtens wieder Studien­beiträge einführen, aber auch stärkere Anreize für eine private Beteiligung durch die Wirtschaft setzen. Hier sehe ich auch eine starke Befruchtung der Grundlagenforschung durch die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, weil natürlich Grundlagenforschung und angewandte Forschung nicht als etwas Getrenntes gesehen werden sollen, sondern für mich durchaus auch wechselseitig befruchtend sind.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 96/M des Herrn Ab­geordneten Dr. Grünewald. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Frau Bundesminister! Meine Frage lautet:

96/M

„Werden Sie einem Budget zustimmen, das im Bereich der außeruniversitären For­schungseinrichtungen eine Reduktion um rund 28 Millionen € vorsieht und somit einen kompletten Kahlschlag darstellt?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Es geht dabei um keinen Kahlschlag, ein solcher war auch nie geplant, denn es handelt sich hier ja auch nicht um eine reine Budgetmaßnahme, sondern wirklich um eine Strukturreform im Bereich der außeruniversitären Forschung. Was ich möchte, ist eine wirklich zu­kunftsfähige Struktur im Bereich der außeruniversitären Forschung, und Sie können davon ausgehen, dass es die Institute, die wirklich exzellent sind, auch weiterhin geben wird. Das ist für mich ganz klar. (Abg. Scheibner: Auf welcher Grundlage?)

Diese Neugestaltung in Form einer zukunftsfähigen Forschungsstruktur wurde ja im­mer wieder empfohlen, etwa vom Rechnungshof, vom Wissenschaftsrat oder vom For­schungsrat oder in den Systemevaluierungen, zuletzt in der Systemevaluierung 2010. Es gibt, wie gesagt, eben bereits seit Längerem solche Strukturdiskussionen, und ich bin der Meinung, das muss einmal angegangen werden.

Wir dürfen ja auch nicht vergessen, was der Hintergrund für diese Basisförderung ist, die es heute gibt. Die Basisförderung wurde in den siebziger Jahren des letzten Jahrhun­derts, noch unter Ministerin Firnberg, eingeführt, damals aus guten Gründen. Damals des­


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halb, weil die Universitäten aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen gar nicht fle­xibel genug waren, um auf neue Forschungsanforderungen rasch reagieren zu können. Deshalb war es damals wirklich sinnvoll, auch stärker in die außeruniversitäre For­schung zu gehen.

Heute haben wir an den Universitäten seit dem UG 2002 andere rechtliche Rahmen­bedingungen. Die Universitäten können flexibler agieren, können flexibler auf neue For­schungsanforderungen, auf neue Forschungsfelder reagieren, und deshalb macht es Sinn, dort, wo es aufgrund der Forschungsprofile passt, solche außeruniversitären Institute stärker an die Universitäten anzugliedern, um eben einerseits natürlich Synergieeffekte im Bereich der Forschung zu erzielen, die Exzellenz stärker sichtbar zu machen, aber auch neue Akzente im Bereich der Interdisziplinarität und Transdisziplinarität zu er­möglichen. Auch das halte ich heute für immer wichtiger. Ich glaube, wir müssen in Ös­terreich mehr Transdisziplinarität und Interdisziplinarität erreichen. Das funktioniert häufig besser im internationalen Austausch, in internationalen Netzwerken, und ich wünsche es mir auch stärker in Österreich.

Wir dürfen auch nicht vergessen, dass dieser Reformprozess, nämlich diese Neustruk­turierung, dieses Zusammenfassen zu stärkeren Einheiten, zum Beispiel 2002 durch die Reform der Ludwig Boltzmann Gesellschaft, sehr erfolgreich umgesetzt wurde.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Grü­newald.

 


Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Verzeihen Sie mir, ich halte das für un­richtig. Jede Strukturreform erfordert eine genaue Kenntnis der jetzigen Strukturen und eine Evaluierung. Davon ist erst in den letzten Tagen die Rede.

Zweitens sollte Ihnen bekannt sein – das ist auch international unumstritten –: Nur eine gute Basisfinanzierung erlaubt Einwerbung von Drittmitteln. Ich kann nicht vom Schreib­tisch aus ein Institut gründen. Außerdem muss eine Basisfinanzierung mehr sein als ein Schreibtisch. Was sagen Sie dazu?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Die von Ihnen angesprochene Einwerbung von Drittmitteln halte ich für ganz wichtig, und wir sehen ja, dass gerade im Bereich der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften rund 75 Prozent der EU-Rückflüsse von den außeruniversitären Forschungseinrichtungen eingeworben werden. Also wir sind da sehr erfolgreich.

Ich habe natürlich kein Interesse daran, dass das verloren geht. Deswegen habe ich auch klar gesagt, es wird ab 1. Jänner 2011 für die erfolgreichen Projekte eine Kofinan­zierung durch das Wissenschaftsministerium geben, sodass die erfolgreichen Projekte auch umgesetzt werden können. Das heißt, wir übernehmen zuerst eine Art Haftung, damit die Projekte eingereicht werden können. Wenn ein Projekt erfolgreich ist, über­nehmen wir die Kofinanzierung, damit eben wirklich Rückflüsse nicht verloren gehen. Das möchte ich auf alle Fälle sicherstellen, und das wird auch sichergestellt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Karls­böck.

 


Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Minister, wenn ich es nach all den Wortmeldungen richtig verstehe, ist eine Säule Ihrer Überlegungen trotz allem eine Drittmittelakquirierung. Jetzt ist es doch so, dass hier in Österreich, im Unterschied zu den angelsächsischen Ländern, bis dato noch keine sehr ausgeprägte Kultur des Pro­jektsponsorings, vor allem in den naturwissenschaftlichen Bereichen, besteht, auch wenn es vereinzelt und vielleicht ein bisschen weiter abgehoben von den Universitäten, aber


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doch, sehr spektakuläre Erfolge gibt, wie wir zum Beispiel bei „Red Bull“ gesehen ha­ben. Wobei ich glaube, dass wir dieser Firma auch von diesem Platz aus zu diesem her­vorragenden Erfolg gratulieren sollten, den sie für Österreich erzielt hat.

Nehmen Sie jetzt wirklich allen Ernstes in Kauf, dass durch diese Streichung der 28 Mil­lionen € dem Wissenschafts- und Technikstandort großer Schaden zugefügt wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Wie ich schon gesagt habe, geht es hier nicht um einen Kahlschlag. Mir ist es wichtig, dass die Einrichtungen, die wirklich exzellente Forschungsleistungen erbringen, natürlich weiter bestehen, dass man aber eben schaut, welche dieser Einrichtungen man besser in be­stehende Strukturen integrieren kann, zum Beispiel Universitäten oder auch die Öster­reichische Akademie der Wissenschaften. Außerdem sollen, wie gesagt, natürlich auch EU-Rückflüsse gesichert bleiben.

Die Einrichtungen, die wirklich gut sind, wird es auch weiterhin geben, die brauchen wir auch in der österreichischen Hochschullandschaft. Ich glaube, man muss hier sehr wohl differenzieren. Nur möchte ich eben von diesem Instrument der Basisförderung weg, weil ich es heute für nicht mehr zeitgemäß halte.

Es zeigt sich auch – wieder ein Blick über die Grenze – insgesamt in Europa und inter­national ein stärkerer Trend zur Zusammenführung von solchen Einrichtungen, zur Kon­zentration solcher außeruniversitärer Einrichtungen. Bei uns hat das 2002 etwa auch die Ludwig Boltzmann Gesellschaft betroffen, eine Reform, wo die kleinen Strukturen stär­ker zusammengefasst wurden zu schlagkräftigen Einrichtungen.

Im Moment gibt es auch an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften einen solchen Reformprozess, wo man wirklich schlagkräftigere Institute schaffen will. Also mehr kritische Masse für mehr Effizienz, für mehr Sichtbarkeit und Sicherstellung von Exzellenz.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mayer.

 


Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Auch ich muss mich der Meinung meiner Vorredner anschließen, dass durch die radi­kale Streichung der Basissubventionen im außeruniversitären Forschungsbereich ein wichtiges, nachhaltiges und innovatives Reservoir zerstört würde. Sie haben schon auf zahlreiche EU-Projekte hingewiesen, die nur Förderungen bekommen, weil sie eben genau diese Institute machen. Ich weiß von Instituten, mit denen ich öfter zu tun ha­be – ob das die Bodensee Akademie, das Konrad Lorenz Institut oder das Österrei­chische Ökologie Institut ist –, dass diese Bereiche tatsächlich großen Schaden erlei­den, wenn wir hier nicht rechtzeitig die Bremse ziehen. In Deutschland etwa haben ja die Max-Planck-Institute gezeigt, welch wichtige Einrichtungen sie sind und welch intellek­tuelle Konkurrenz sie auch zu den Universitäten darstellen.

Daher meine Frage: Was ist der Grund für die Geringschätzung der nicht an universitä­re Einrichtungen gebundenen Forschung? Was ist Ihre Alternative? Und vor allem: Was sind die forschungspolitischen Überlegungen Ihrerseits?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Das ist überhaupt keine Geringschätzung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Ich schätze die Qualität, die an vielen dieser Institute stattfindet, aber eben nicht an allen, und wir müssen im Bereich der Forschung auf Qualität abstellen.

Sie haben Max-Planck-Institute angesprochen. Das sind großartige Einrichtungen – ich war ja selbst drei Jahre an einem Max-Planck-Institut –, aber da muss man auch eines


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sagen: Die Max-Planck-Institute werden befristet eingerichtet, und wenn sie die Leistung nicht bringen, dann sind sie nach Ablauf der Befristung weg.

Bei uns wurde dieses Instrument der Basissubvention nie so gesehen, sondern das war eine Basisfinanzierung für viele Einrichtungen, die nicht die notwendige Qualität brin­gen. Da wurde nach einer bestimmten Zeit aber nicht gesagt, es wird nicht mehr wei­terfinanziert. Das muss man auch sehen. Das wird bei der Max-Planck-Gesellschaft und auch bei anderen erfolgreichen derartigen Forschungsgesellschaften anders gehandhabt als in Österreich.

Ich möchte wirklich dorthin kommen, dass Exzellenz natürlich bei der Forschung im Vordergrund steht, denn das ist in der Forschung ganz wichtig. Ich möchte künftig eben Forschung nicht mit der Gießkanne finanzieren, sondern ich möchte, dass wir uns in Österreich auf unsere Stärkefelder konzentrieren. Die haben wir ja. Wir haben super For­schungsbereiche in Österreich. Konzentrieren wir uns doch darauf, dass wir dort sicht­bar sind, dass wir dort exzellent sind!

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordne­ter Schmuckenschlager.

 


Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Geschätzte Frau Bundesmi­nister! Sie haben angekündigt, die Förderungen für außeruniversitäre Forschung auf neue Beine stellen zu wollen. Können Sie uns diese neuen Strukturen näher erläutern? Was können sich insbesondere die außeruniversitären Einrichtungen und Vereine erwarten, wenn Sie die bisherige Basisförderung einstellen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Die Ba­sisförderung wird eben auf völlig neue Beine gestellt. Ich möchte zu einem neuen Ins­trument der Forschungsförderung kommen – das habe ich ja bereits angesprochen –, und es wird künftig sechs Säulen bei der Förderung der außeruniversitären Forschung geben.

Das sind zum einen drei institutionelle Säulen, nämlich die Österreichische Akademie der Wissenschaften, die Ludwig Boltzmann Gesellschaft und das Institute of Science and Technology Austria, das übrigens erst heuer Sponsoringgeld in Höhe von 10 Millio­nen € bekommen hat. Also Sponsoring in solchen Höhen ist in Österreich durchaus auch möglich.

Neben diesen drei institutionellen Säulen möchte ich künftig auch drei thematische Säu­len etablieren. Ich habe bereits angesprochen – erstens – die Anreizbildung zur Integra­tion von Forschungsexzellenz in bestehende Einrichtungen. Also da geht es um Inte­gration von außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Exzellenzbereich an Univer­sitäten und um die Akademie der Wissenschaften. Da gibt es auch einen finanziellen An­reiz für diese Anbindungen und da laufen bereits sehr vielversprechende Gespräche. Viele Universitäten sind sehr wohl bereit, einzelne Institute quasi aufzunehmen. Aber, wie gesagt, da fließt natürlich auch Geld mit. Wir übergeben nicht „Trojanische Pferde“ an die Universitäten, sondern da gibt es natürlich auch finanzielle Anreize.

Zweitens: Sicherung der EU-Rückflüsse im Bereich Geistes-, Sozial- und Kulturwissen­schaften. Auch das habe ich schon angesprochen.

Drittens: Stärkung der Forschungsinfrastruktur im Bereich Geistes-, Sozial- und Kultur­wissenschaften.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Scheibner.

 


Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Bundesminister, Sie haben jetzt leider wieder bestätigt, dass Sie in Zukunft nur mehr einige Große fördern möchten bei der For­


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schung und die vielen kleinen Forschungsinstitute kaputt machen wollen, viele kleine, wo ganz tolle und auch viel ehrenamtliche Forschungsarbeit geleistet wird, wobei es auch um Bildungsarbeit geht, weil hier Leute angesprochen werden, zu den Veranstaltungen zu kommen, die zur Akademie der Wissenschaften nicht einmal eingeladen werden wür­den.

Sie zerschlagen das heute, weil die Forschungsmittel dieser Institute nicht reduziert wer­den (Beifall beim BZÖ) – das wäre sinnvoll, und darüber kann man diskutieren, um sie auch effizienter zu machen –, sondern Sie setzen die Budgets auf null. Das wäre unge­fähr so, als würde man im Kulturbereich nur mehr die Staatsoper und das Burgtheater fördern oder im Sportbereich nur mehr die Bundesländervereine.

Frau Bundesminister, das ist nicht zu akzeptieren, und ich frage Sie daher eindringlich: Warum wollen Sie verantworten – was Sie hier zerschlagen, wird sehr schwer wieder aufzubauen sein –, dass da positive, viel ehrenamtliche Forschungs- und Bildungsarbeit in Zukunft nicht mehr möglich sein wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Da ha­ben Sie etwas grundsätzlich missverstanden. Exzellenz hat nichts mit Größe von For­schungseinrichtungen zu tun. Ich habe von Exzellenz gesprochen, und exzellent kön­nen auch kleine Einrichtungen sein. (Abg. Scheibner: Aber wer entscheidet das? Ent­scheiden das Sie, wer exzellent ist?) Also nicht alles, was groß ist, ist zwangsläufig ex­zellent, es gibt auch exzellente kleine Einrichtungen. (Beifall bei der ÖVP.)

Auch exzellente kleine Einrichtungen werden zum Beispiel Universitäten angegliedert, und exzellente kleine Einrichtungen sind auch diejenigen, die, wie bereits vom Herrn Ab­geordneten Grünewald angesprochen wurde, sehr gut sind in der Einwerbung von EU-Rückflüssen. Auch diese wird es weiterhin geben im außeruniversitären Bereich. Da­rauf habe ich hingewiesen.

Ich habe auch die dritte Säule angesprochen, konnte sie aufgrund der begrenzt zur Ver­fügung stehenden Zeit nicht näher ausführen, das tue ich jetzt. Da geht es eben um die derzeit geförderten Institutionen, die vor allem im Bereich der Archivierung und Doku­mentation von zeitgeschichtlichem Material tätig sind. Diese Einrichtungen sollen zu ei­nem Dokumentationsnetzwerk der politischen Ideengeschichte nach 1918 zusammen­gefasst werden, um hier die Infrastruktur für Forschung im Bereich Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften zu verbessern. Das heißt, auch da werden Einrichtungen nicht ge­schlossen, schon gar nicht kleine. Also es geht nicht um Größe, es geht um Exzellenz, und das hat nichts mit Größe zu tun. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Scheibner: Wer ent­scheidet das? Das entscheiden Sie und Ihre Beamten! So viele kleine Institute werden darunter leiden!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 94/M des Herrn Ab­geordneten Mag. Widmann. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister, es ist ja, glaube ich, unbestritten, dass eine der größten politischen Baustellen in dieser Re­publik der Bildungsbereich, der Wissenschaftsbereich ist. Es gibt aber auch Leuchtturm­projekte, und ich erwähne hier dezidiert die Fachhochschulen.

Bei den Fachhochschulen gibt es Studiengebühren, da gibt es Aufnahmeprüfungen, da gibt es Zugangsbeschränkungen, und die Absolventen sind mehr als gefragt am Markt, haben tolle Jobchancen, kommen unter, sind zufrieden.

Im Gegenzug dazu gibt es die Hochschulen, die Universitäten, und „dank“ – unter An­führungszeichen – SPÖ, Freiheitlichen und Grünen gibt es dort keine Studiengebüh­ren, gibt es aber überfüllte Hörsäle, gibt es eine schlechte Infrastruktur, gibt es hohe Drop-


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out-Raten von 80 Prozent und mehr und lange Studiendauern. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.) Herr Kollege von der FPÖ, dafür sind Sie mit verantwortlich.

Meine Frage daher: Was werden Sie tun, um die Universitäten dem Erfolgskonzept der Fachhochschulen anzunähern? Und sehen Sie in dieser Regierung eine Chance, auch Studiengebühren wieder einzuführen?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 94/M, hat folgenden Wortlaut:

 „Fachhochschüler leben mit Aufnahmsprüfungen, Zugangsbeschränkungen und Stu­diengebühren, erhalten eine qualitativ hochwertige Ausbildung, sind zufrieden und auf dem Markt hoch gefragt – Hochschüler haben einen freien Hochschulzugang, dank SPÖ, FPÖ und Grünen keine Studiengebühren, eine im internationalen Vergleich schlechte Ausbildung und entsprechende Jobchancen: Wie werden Sie die Universitäten dem Er­folgsmodell der Fachhochschulen annähern?“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Sie ha­ben völlig recht: Die Fachhochschulen sind ein Erfolgskonzept. Es gibt sie zwar erst seit 15 Jahren, aber in diesen 15 Jahren haben sie sich wirklich sehr gut entwickelt und sind ein Erfolgskonzept, ohne Zweifel.

Ich komme selbst von der Universität und weiß daher, dass wir an den Universitäten die Fachhochschulen immer um zwei Dinge beneidet haben: Das war der geregelte Zu­gang, und das war die Studienplatzfinanzierung. Da haben die Universitäten immer ge­sagt, das hätten wir auch gerne. Und ich möchte, dass es eben vor allem in den Mas­senfächern, wo wir Probleme mit der Qualität haben, einen geregelten Hochschulzu­gang geben soll. Wir sehen auch, dass der ungeregelte Hochschulzugang in Wahrheit ver­sagt hat.

Was hat der ungeregelte Hochschulzugang bewirkt? – Er hat zu keiner besseren sozia­len Durchmischung geführt. An den Fachhochschulen haben wir eine bessere soziale Durchmischung, trotz der Aufnahmeverfahren und trotz teilweiser Einhebung von Stu­dienbeiträgen. Mein Ziel ist es daher, dass wir künftig auch an den Hochschulen, vor allem in den Massenfächern, transparente, objektive Aufnahmeverfahren haben, die auf die Eignung abstellen und keinesfalls auf die soziale Herkunft. Solche Aufnahme­verfahren dürfen natürlich keine soziale Hürde darstellen, das ist für mich völlig klar. Deswegen soll auch auf die Eignung abgestellt werden.

Welche Wirkungen solche Aufnahmeverfahren haben, zeigt sich ja etwa an den Medi­zin-Universitäten. Während wir in den Massenfächern die Probleme der Qualität, die Probleme der überfüllten Hörsäle, die Probleme mit den Betreuungsverhältnissen, die Probleme mit den Studienabbrecherquoten haben, haben wir stattdessen an den drei medizinischen Universitäten, wo es seit einigen Jahren Aufnahmeverfahren gibt, eine andere Situation. Dort konnten etwa die Studienabbrecherquoten von rund 50 Prozent auf rund 5 Prozent gesenkt werden. – An der Wirtschaftsuniversität haben wir eine 80-prozentige Studienabbrecherquote. Auch die Studiendauer konnte an den medizini­schen Universitäten reduziert werden. Das heißt, man sieht die wirklich positiven Effek­te dort, wo der Hochschulzugang geregelt ist. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Wid­mann, bitte.

 



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Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Danke, Frau Ministerin. Meine Frage, ob Sie eine Chance sehen, mit dieser Regierung auch wieder Studiengebühren einzu­führen, wurde dennoch nicht beantwortet.

Zusatzfrage: Wir müssen aus der Krise durchstarten. Das betrifft insbesondere auch den leistungsorientierten, innovativen Mittelstand, Klein- und Mittelbetriebe, die mit In­novationen auf den Markt treten sollen, um entsprechend Arbeitsplätze zu sichern, um mit dabei zu sein, auch in Österreich, europaweit, weltweit.

Meine Frage daher: Welche Maßnahmen werden Sie mit Ihrer Kollegin Bures setzen, um die innovativen kleinen und mittleren Unternehmen zu unterstützen, damit sie einer­seits auch besseren Kontakt zur Wissenschaft haben, aber auch um neue Forschungs­projekte zu implementieren, umzusetzen, Produkte zu entwickeln? Was kann man sich da vorstellen? Welche Anreize, welche Förderungen und welche steuerlichen Maßnah­men könnte man da setzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Zu den Studienbeiträgen, die Sie zuerst angesprochen haben: Ich bin ja immer für faire Stu­dienbeiträge eingetreten, nämlich Studienbeiträge in einer moderaten Höhe, wobei ich der Meinung bin, dass die Universitäten selbst die Höhe festlegen sollen, natürlich mit einer gesetzlichen Höchstgrenze. Diese Mittel müssen natürlich an den Universitäten bleiben, müssen den Universitäten zugutekommen.

Und man muss schon eines sehen: Die Studienbeiträge sind auch keine soziale Hürde, wenn man sie mit einem treffsicheren Stipendiensystem versieht. Und das ist für mich der springende Punkt: Es muss ein gutes Stipendiensystem geben. Es gibt in diesem Zusammenhang eine sehr aktuelle Studie des Stifterverbandes für die Deutsche Wis­senschaft, wo deutsche Bundesländer verglichen wurden, die teilweise Studienbeiträge einheben, teilweise nicht. Und hier zeigt sich ganz deutlich, dass die Frage, ob Stu­dienbeiträge eingehoben werden oder nicht, nichts an der sozialen Durchlässigkeit ver­ändert. Es gibt auch in Ländern, wo Studienbeiträge eingehoben werden, keine schlech­tere soziale Durchmischung.

Zu den KMUs: Für die Forschung der KMUs spielen gerade die von Ihnen angespro­chenen Fachhochschulen eine ganz zentrale Rolle. Die Fachhochschulen haben da natürlich eine wichtige Funktion, weil sie sehr gut mit den KMUs kooperieren, und des­halb ist da der Ausbau auch wichtig.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich muss darum bitten – die Anfragestellerinnen und Anfragesteller genauso wie die Frau Bundesministerin –, sich wirklich kürzer zu fas­sen.

Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Zinggl.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Ob der Erfolg einer Fachhoch­schule allein von den Studiengebühren abhängt, darf bezweifelt werden.

Frau Bundesministerin! Ist es richtig, dass auch an so manchen Fachhochschulen, und zwar auch erfolgreichen Fachhochschulen in Österreich keine Studiengebühren einge­hoben werden?

Und zweitens zu den Zugangsbeschränkungen: Ist es richtig, dass auch die Fachhoch­schulen gerne der enormen Nachfrage von Studierenden auf Aufnahme nachkommen würden, dass aber dafür einfach das Geld fehlt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Da ha­ben Sie mich bewusst falsch verstanden. Ich habe nie gesagt, dass der Erfolg der Fach­


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hochschulen von den Studienbeiträgen abhängt, nein. Wir sehen nur, dass es trotz Zu­gangsregelungen und trotz teilweiser Studienbeiträge eine bessere soziale Durchmi­schung gibt als an den Universitäten. (Beifall bei der ÖVP.)

Der Erfolg hängt natürlich von verschiedenen Faktoren ab. Nur finde ich es einfach be­dauerlich, dass wir an den Universitäten keine bessere soziale Durchmischung haben. Hier hat der ungeregelte Hochschulzugang versagt. Was wollte man mit dem ungere­gelten Hochschulzugang? – Man wollte eine bessere soziale Durchmischung. Sie wur­de nicht erreicht. An den Fachhochschulen haben wir sie trotz Aufnahmeverfahren, trotz teilweiser Studienbeiträge.

Aber kommen wir jetzt zur Finanzierung der Fachhochschulen, das wollten Sie auch noch wissen. – Mir hat es sehr leidgetan, dass ich vorübergehend sagen musste, wir stop­pen den Ausbau der Fachhochschulen, weil ich überzeugt davon bin, dass der Ausbau wichtig ist. Deswegen habe ich auch von Anfang an gesagt, ein Teil dieser Offensiv­mittel in Höhe von 80 Millionen € wird für den Ausbau der Fachhochschulen verwendet. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Winter.

 


Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Frau Minister! An den Universitäten Wien und Innsbruck testen seit zwei Jahren die Anglistikinstitute die Englischkenntnisse der Studienanfänger, und die Ergebnisse sind eigentlich katastrophal, denn 15 Prozent der Studienanfänger erreichen gerade einmal Unterstufenniveau. Und wenn man es insge­samt betrachtet, dann ist es bei den Studenten so, dass zirka 3 Prozent überhaupt nicht Maturaniveau erreichen. Das Problem ist natürlich fachübergreifend, dass Maturanten, die praktisch eine positive Matura abgelegt haben, keine Hochschulreife haben.

Meine Frage an Sie, Frau Minister: Was werden Sie unternehmen, auch ministerien­übergreifend, damit der tertiäre Sektor wirklich Maturanten bekommt, die auch Hoch­schulreife haben?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Da sind sich Unterrichtsministerin Schmied und ich Gott sei Dank einig, dass wir Bildung als et­was Gesamthaftes sehen müssen. Und auch Ihre Frage zeigt, dass man Bildung nicht trennen kann in Schulbildung und Hochschulbildung, weil natürlich die Schulbildung ei­ne wichtige Grundlage für die Hochschulbildung ist, und die Hochschulen sind ja Ab­nehmer der Schulabsolventen und Schulabsolventinnen.

Das heißt, hier gibt es natürlich sehr viel Konnex zwischen beiden Bereichen, und Kol­legin Schmied und ich, wir arbeiten ja auch zusammen, und uns ist es ein Anliegen, insgesamt ein besseres Bildungssystem zu schaffen. Wir haben zum Beispiel auch sehr erfolgreich ein neues Modell der besseren Studienwahlberatung präsentiert. Auch das ist ein wichtiges Projekt unserer Zusammenarbeit, weil es dabei ja darum geht, die Studierenden besser auf die Entscheidung vorzubereiten: Was sollen sie am besten studieren? Wofür sind sie am besten geeignet? – Wir haben leider die Situation, dass rund 60 Prozent der Studienanfänger in nur 10 Prozent der Fächer gehen. Da haben wir noch viel Handlungsbedarf, die Studienberatung zu verbessern. Auch das ist mir ein wichtiges Anliegen, gemeinsam mit Kollegin Schmied. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Silhavy.

 


Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Frau Ministerin, ich bedanke mich dafür, dass Sie klargestellt haben, dass die Unterstellung in der Anfrage des Abgeordneten Wid­mann, dass die Fachhochschulen deswegen eine bessere Qualität hätten, weil sie Stu­diengebühren einheben, falsch ist, zumal wir alle wissen, dass das nicht bei allen Fachhochschulen der Fall ist. Zum Teil liegt der Grund, warum die Fachhochschulen so


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erfolgsorientiert sind, darin, dass sie eine breitere regionale Streuung haben, dass sie berufsausbildungsbegleitend sind, dass sie ein sehr, sehr tolles berufsbegleitendes An­gebot und daher auch eine bessere Planbarkeit haben.

Ich darf auch darauf hinweisen, dass wir keine ausländische Studie brauchen. Wir ha­ben einen Live-Test gehabt, indem wir Studiengebühren ja in Österreich hatten und der Anteil von Studienanfängern um 15 Prozent zurückging, was sich erst durch die Abschaf­fung der Studiengebühren wieder verändert hat. Und Sie reden jetzt wieder von einem Massenansturm.

Ich komme zu meiner Frage: Frau Bundesministerin, glauben Sie nicht, dass es auch an den Universitäten ein größeres Angebot an berufsbegleitenden Einrichtungen und An­geboten geben soll? Und wie wollen Sie das forcieren, vor allem im Hinblick auf lebens­begleitendes Lernen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Sie haben die bessere Planbarkeit an den Fachhochschulen angesprochen. Diese ist aber vor allem auch deshalb gegeben, weil es dort Aufnahmeverfahren gibt, weil die Fach­hochschulen genau wissen, wie viele Studierende es gibt, für wie viele Studierende sie Hörsäle brauchen, für wie viele Studierende sie Lehrende brauchen – eine Planbarkeit, die die Universitäten nicht haben, worunter die Universitäten sehr leiden. Deshalb sage ich immer, wir brauchen dringend Aufnahmeverfahren an den Universitäten.

Sie haben ausländische Studien angesprochen. Wir haben natürlich auch inländische Studien, aber Sie dürfen eines nicht vergessen: Wissenschaft und Forschung funktio­nieren heute schon international, und da können wir nicht nur auf inländische Studien und Erfahrungen blicken, sondern müssen natürlich auch über die Grenzen hinaus blicken. (Abg. Silhavy: Aber es ist ja um den Zugang der Studierenden gegangen!) Wir schauen natürlich beides an, wir ziehen inländische und ausländische Studien heran, ganz klar.

Sie haben mich auch hinsichtlich berufsbegleitender Studien gefragt. Es gibt bereits viele Maßnahmen im Bereich des berufsbegleitenden Studiums. Es wurden die 34 Mil­lionen €, die dieses Jahr für die Verbesserung der Lehre an die Universitäten ausge­schüttet wurden, auch sehr stark dafür verwendet, das berufsbegleitende Angebot zu verbessern, etwa e-Learning und so weiter.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mayer.

 


Abgeordneter Peter Mayer (ÖVP): Geschätzte Frau Bundesminister! Eine gute sozia­le Durchmischung der Studierenden sollte ja durch faire Zugangsregelungen an den Universitäten gewährleistet sein. Jetzt wissen wir aus der Statistik, und es ist auch heu­te schon mehrmals erwähnt worden: Gerade bei den Fachhochschulen funktioniert die­se soziale Durchmischung sehr gut, trotz Gebühren und Beschränkungen.

Daher meine Frage: Gibt es einen Zusammenhang zwischen Fachhochschulzugang, Hochschulzugang und Akademikerquote?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Inter­nationale Studien belegen, dass es keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Hochschulzugang und der Akademikerquote gibt. Ich gehe noch einmal ins Ausland und blicke noch einmal über die Grenzen, und zwar nach Finnland. Finnland ist ja ein Land, das gerade im Bildungsbereich häufig und immer wieder genannt wird. Was aber selten erwähnt wird, ist diese Schnittstelle zwischen Schule und Hochschulen. Wir ha­ben in Finnland nämlich ein doppeltes Aufnahmeverfahren: einerseits einen Numerus clausus und zum anderen Aufnahmeverfahren in jeder einzelnen Studienrichtung. Und trotzdem hat Finnland eine doppelt so hohe Akademikerquote wie Österreich.


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In Österreich haben wir eine niedrige Akademikerquote, ja: Wir liegen bei einer Akade­mikerquote von rund 18 Prozent. Hier zeigt sich eben auch wieder, dass der ungeregel­te Hochschulzugang nicht geeignet war, die Akademikerquote zu erhöhen. Eine Ver­bindung zwischen Hochschulzugang und Akademikerquote zeigt sich nämlich schon: Die Länder, die den Hochschulzugang regeln, haben in der Regel eine höhere Akademi­kerquote als wir in Österreich. Und ich möchte auch dorthin, dass wir mehr Absolven­tinnen und Absolventen und eine bessere soziale Durchmischung – auch das habe ich schon angesprochen – haben. Das wird aber in Ländern mit einem geregelten Hoch­schulzugang besser verwirklicht als bei uns.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Linder.

 


Abgeordneter Maximilian Linder (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Frau Bun­desminister! Seit Beginn dieser Legislaturperiode ist die Koalition geprägt von gegensei­tigem Blockieren. Jetzt haben Sie heute schon zweimal kundgetan, dass Sie Studien­beiträge einheben wollen. Wie werden Sie den Koalitionspartner dazu motivieren, Ihrem Vorschlag, Studienbeiträge einzuheben, zuzustimmen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesminister, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Wie gesagt, ich mache kein Hehl daraus, dass ich für Studienbeiträge bin, und ich werde na­türlich bei dieser Meinung bleiben. Wann und ob es gelingen wird, den Koalitionspartner zu überzeugen, das werden Sie rechtzeitig erfahren. Das wird noch rechtzeitig kundge­tan werden, wenn es einmal dazu kommen sollte.

Aber ich möchte jetzt noch einmal auf Studienbeiträge zu sprechen kommen, weil die­ses Thema immer wieder erwähnt wird. Es ist internationale Normalität. Und ich kann Ihnen erzählen, es war vor Kurzem der südkoreanische Wissenschaftsminister bei mir und hat gesagt, sie hätten private Universitäten, öffentliche Universitäten und die öffent­lichen seien eh billig. – Ich fragte ihn: Was heißt „eh billig“? – Da sagte er: Na ja, die kos­ten eh nur 3 000 US-Dollar pro Semester. – Da sagte ich: Na ja, so billig ist das aber nicht! – Darauf sagte er: Es ist für die Familien eine große Ehre, dass man studieren darf, da zahlt die ganze Familie zusammen. – Das ist eine ganz andere Einstellung. Da war ich schon etwas erstaunt, so etwas von Südkorea zu hören.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 98/M des Herrn Ab­geordneten Ing. Gartlehner. – Bitte.

 


Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Geschätzte Frau Bundesministerin! Nach­dem in den letzten Tagen ein Unterbruch in der akademischen Debatte über die Wissen­schafts- und Universitätsreformen, ausgelöst von einem Rektor einer Technischen Uni­versität mit Aussagen zum Thema „Luftwurzeln“, stattgefunden hat, hoffe ich, Frau Bun­desministerin, dass in Ihrem Weisenrat Leute tätig sein werden, die nicht zur Hooligani­sierung der Wissenschaftsdebatte, die hier stattgefunden hat, beitragen werden.

Meine Frage, auch noch einmal zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen: Sind Sie bereit, bevor diese Reform, die Sie hier schon mehrfach angeführt haben, stattfindet, eine Evaluierung und einen Zeitplan für diese außeruniversitären zu realisieren?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 98/M, hat folgenden Wortlaut:

„Halten Sie es für sinnvoll, die Basisförderung für außeruniversitäre Forschungseinrich­tungen ohne vorhergehende ausreichende Evaluierung undifferenziert zu kürzen bezie­hungsweise zu streichen?“

*****

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesminister.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Eines noch einmal zur Klarstellung: Es wird weder undifferenziert gekürzt noch undifferenziert gestrichen. Darum geht es mir überhaupt nicht. Es gibt von meiner Seite eine Einladung an alle Einrichtungen, Gespräche mit dem Ministerium aufzunehmen, natürlich auch mit den Universitäten Gespräche aufzunehmen – ich habe schon gesagt, dass es für die An­gliederung an die Universitäten auch finanzielle Anreize gibt –, um wirklich zu guten Er­gebnissen zu kommen.

Mein Ziel ist, die außeruniversitären Forschungseinrichtungen verstärkt auch in beste­hende Strukturen, wie eben die Universitäten oder die Österreichische Akademie der Wissenschaften, zu integrieren. Damit kann die Exzellenz dieser Einrichtungen an den Universitäten wirklich viel besser sichtbar gemacht werden. Und das ist ja das Ziel, da­rum geht es ja.

Es gibt auch bereits sehr gute Gespräche mit einzelnen Universitäten. Diese sind durch­aus bereit, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aufzunehmen; so zum Beispiel die Uni Graz oder auch die TU Wien. Es wird auch immer wieder gesagt, es hätte eine vorhergehende ausreichende Evaluierung stattfinden sollen. Dazu darf ich Herrn Uni­versitätsprofessor Konrad Paul Liessmann, Wissenschafter des Jahres 2006, zitieren, der in der Ausgabe des „Falter“ von gestern Folgendes gesagt hat:

„Auch die Rede davon, dass es wenigstens eine Evaluierung der betroffenen Institute hätte geben sollen, bevor man die Finanzierung streicht, ist zwar gutwillig, aber unnö­tig. Um festzustellen, welchen Rang Institutionen wie das Institut für die Wissenschaf­ten vom Menschen oder das Internationale Forschungszentrum Kulturwissenschaften haben, hätte es genügt, ihr Programm zu studieren und vielleicht die eine oder andere Veranstaltung zu besuchen. Muss der Wissenschaftsministerin wirklich erst durch eine teure Evaluation erklärt werden, welche Rolle für die Auseinandersetzung mit den Fra­gen Südosteuropas das Institut für den Donauraum und Mitteleuropa spielt?“

Konrad Paul Liessmann hat wirklich recht, diese teure Evaluation können wir uns spa­ren. Die Qualität kennt man auch ohne sie. Und Qualität ist ja auch in vielen Bereichen wirklich messbar – an der Einwerbung von Preisen, wie zum Beispiel der ERC Grants, oder eben auch der Einwerbung von Drittmitteln, FWF-Projekten und so weiter. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? (Abg. Gartlehner spricht mit Abg. Mag. Kuntzl.) – Herr Abgeordneter Gartlehner, Sie haben offensichtlich keine Zusatz­frage? (Abg. Gartlehner verneint. – Abg. Neugebauer: Nein, er fragt lieber die Frau Kol­legin Kuntzl!)

Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Schönegger.

 


Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister, Sie haben relativ deutlich klargemacht, dass im Bereich der außeruniversitären For­schungseinrichtungen, bei Vereinen und Instituten nicht mehr das Gießkannenprinzip vorherrschen wird, dass Sie sehr genau auf die Qualität achten werden und dass Sie eine engere Zusammenarbeit mit den universitären Einrichtungen anstreben.

Meine Frage in diesem Zusammenhang, auf die mich Ihre Antwort interessiert: Gibt es solche Modelle der engen Zusammenarbeit in anderen Ländern? Und wie schaut es dann mit der Stärkung der Forschungsinfrastruktur in diesen Ländern aus? Ist die gefährdet oder nicht?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Ich möchte hier wirklich einmal etwas klarstellen: Die Eckpfeiler der österreichischen Wissen­


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schafts- und Forschungslandschaft bleiben auch durch diese Konsolidierungsmaßnah­men unberührt. Das habe ich auch von Anfang an immer gesagt.

Aber nun zu Ihrer Frage. Wir sehen, dass Österreich von einer sehr kleinteiligen, sehr fragmentierten außeruniversitären Forschungslandschaft geprägt ist. Dieser Befund wird ja auch deutlich, wenn man sich die bereits angesprochenen Empfehlungen des For­schungsrates oder des Wissenschaftsrates oder des Rechnungshofs ansieht, und wir se­hen auch, dass eine gegenteilige Entwicklung auf europäischer Ebene stattfindet.

Es hat etwa der Schweizer Forschungsexperte Dieter Imboden, der gleichzeitig Präsi­dent des europäischen wissenschaftspolitischen Verbunds EUROHORCs ist, erst vor wenigen Tagen anlässlich eines Symposiums des Österreichischen Wissenschaftsra­tes einerseits gesagt, Österreich hat diesbezüglich einen gewaltigen Reformbedarf. Er hat aber auch gesagt, dass wir einen Wildwuchs in der österreichischen außeruniversi­tären Forschungslandschaft haben und hier dringend etwas tun müssen. Er sagt etwa auch, es wäre eben besser, statt dieses Wildwuchses die guten unter ihnen in die loka­len Universitäten zu integrieren. Und auch Peter Markowich, ein renommierter Mathe­matiker in Cambridge und Wien, hat sich dafür ausgesprochen. (Beifall bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich darf noch einmal bitten, die Zeit auch wirk­lich einzuhalten.

Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Huber.

 


Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Frau Minister! Der Streit zwischen der Medizi­nischen Universität in Innsbruck und dem Land Tirol spitzt sich zu, er eskaliert. Von Ih­rem Ministerium oder von Ihnen hat man nichts gehört. Mittlerweile hat die Universität dem Land Tirol 183,4 Millionen € an Nachzahlung für erbrachte medizinische Leistun­gen in Rechnung gestellt und sogar bis 24. November oder ab 24. November die Exe­kution beantragt.

Mit Ihrem Stillschweigen haben Sie der Tiroler Bevölkerung, den Studentinnen und Stu­denten und vor allem der Universität, so glaube ich, sehr großen Schaden zugefügt. Jetzt würde mich interessieren, Frau Minister: Was machen Sie und – konkret – wann und wie machen Sie es, damit die Finanzierung der Medizinischen Universität in Inns­bruck Rechtssicherheit erhält?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Diese Rechtssicherheit wird durch den Verfassungsgerichtshof hergestellt werden. Ich bin Ministerin, nicht Richterin. Es ist ja, wie Sie wissen, betreffend den klinischen Mehrauf­wand – um diesen geht es hier ja – ein Verfahren beim Verfassungsgerichtshof anhän­gig, und das wird der Verfassungsgerichtshof entscheiden, und da werde ich mich auch nicht in ein laufendes Verfahren einmischen, denn, wie gesagt, ich agiere hier nicht als Richterin, sondern als Ministerin. Und wir werden dann sehen, wie dieses Urteil aus­geht und dann entsprechend diesem Urteil die notwendigen Maßnahmen setzen. (Bei­fall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Neugebauer: Das ist so in einem Rechtsstaat, ja!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Minis­terin, Sie haben eben zustimmend Konrad Paul Liessmann zitiert. Das heißt also, Sie brauchen keine Evaluierung, um von der Exzellenz des Instituts für die Wissenschaften vom Menschen überzeugt zu sein. – Das haben Sie vor 2 Minuten gesagt.

Gleichwohl hat das IWM den gleichen Schimmelbrief erhalten wie Dutzende andere außeruniversitäre Einrichtungen, nämlich dass die Basisfinanzierung gestrichen wird.


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Ich möchte Sie fragen: Wieso dann das IWM, wenn da angeblich ein undifferenzierter Vorgang vorliegt?

Das Gleiche gilt für das Erwin-Schrödinger-Institut für Mathematische Physik im Bereich der Naturwissenschaften – ein in seinen Bereichen ebenso berühmtes Institut. Es hat vor zwei Jahren evaluiert, der Bericht liegt in Ihrem Ministerium, und hat den gleichen Schimmelbrief bekommen, dass die Basisfinanzierung ab sofort gestrichen wird. – Erklä­ren Sie mir das, bitte!

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Wenn Sie diesen Brief zitieren, dann würde ich Sie bitten, ihn vollständiger zu zitieren. In die­sem Brief werden nämlich auch alle Einrichtungen zu Gesprächen ins Ministerium ein­geladen, in deren Rahmen man über individuelle Lösungen reden wird.

Es wurde bereits mit einer großen Anzahl dieser Einrichtungen konkrete Gespräche ge­führt, wie eine zukünftige Lösung aussehen kann. Natürlich orientieren wir uns da auch an der Exzellenz, und diese lässt sich ja feststellen, wie zum Beispiel durch die einge­worbenen Preise, ERC-Grants, oder etwa auch Wittgenstein- und Staatspreise oder auch die Einwerbung von EU-Drittmitteln oder FWF-Projekte und so weiter – und natürlich auch die wissenschaftlichen Publikationen. Das sind wirklich messbare Faktoren, denn gerade ein FWF-Projekt bekommt man ja nicht ohne Weiteres, einen „ERC Starting Grant“ bekommt man nicht ohne Weiteres, da wird natürlich die Exzellenz überprüft. Das heißt, das sind schon messbare Faktoren.

Es wird eben wirklich mit jeder einzelnen Einrichtung ein Gespräch geführt – es wurden schon mit einem Großteil der Einrichtungen Gespräche geführt –, wie wir da in Zukunft bessere Lösungen finden können. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Bundesministerin, Sie haben klargestellt: keine Basisförderung für Infrastruktur, sondern Projektförderung. Ihre Kol­legin Heinisch-Hosek hat zu einem anderen Thema, nämlich zu den Bachelor-Absol­venten, gesagt, dass diese im Staatsdienst nicht anerkannt werden, in der Privatwirt­schaft ist das ohnehin der Fall.

Können Sie sich jetzt vorstellen, dass man als Projektförderung die Bachelors in den außeruniversitären Einrichtungen entsorgt, weil sie sonst nirgends genommen werden, oder wie stellen Sie sich das vor? (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Neugebauer: Die wer­den schon genommen werden, keine Sorge!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Um die Bachelors mache ich mir wirklich keine Sorgen. (Abg. Neugebauer: Ich auch nicht!) Die Bachelors werden an unseren Universitäten sehr gut ausgebildet und werden da­her auch entsprechend viele Jobchancen haben, so wie generell die Akademiker: in manchen Bereichen mehr, in manchen weniger.

Wir haben natürlich die Situation, dass wir Studienbereiche haben, wo wir mehr Studie­rende brauchen, wo wir mehr Absolventinnen/Absolventen brauchen, wie in den bereits angesprochen MINT-Fächern, Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik. Da gibt es sehr gute Berufsaussichten, in anderen Bereichen weniger gute, aber das hängt nicht unmittelbar mit dem Bachelor zusammen.

Ich erinnere mich noch daran, als bei den Juristen das Diplomstudium mit dem Magis­ter eingeführt wurde: helle Aufregung, dass ein Jurist nicht mehr Doktor ist, sondern nur


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Magister – da hat es geheißen, das ist ja nur der Apotheker. Heute ist es ganz selbst­verständlich, dass ein Jurist Magister ist. Damals konnte ein Magister nicht Rechtsan­walt werden, heute ist das alles selbstverständlich.

Natürlich müssen wir dafür sorgen, dass die Akzeptanz für den Bachelor in der Wirt­schaft steigt – das tue ich durch verschiedene Maßnahmen, etwa auch gemeinsam mit Wirtschaftskammerpräsidenten Christoph Leitl –, aber ich bin überzeugt davon, dass sich der Bachelor aufgrund seiner Qualität durchsetzen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 93/M der Frau Ab­geordneten Mag. Hakl. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Wir haben ja in der Forschung und in der Wissenschaft Strukturen, die zum Teil 40 Jahre alt sind und eigentlich nie wirklich grundsätzlich evaluiert wurden. Ich bin der festen Überzeu­gung, dass es, wenn wir es schaffen wollen, von einem „Innovation follower“, also von der Verfolgungsgruppe, in die Spitzengruppe der innovativsten Länder der Welt vorzu­stoßen, nur dann gelingen kann, wenn Forschungseinrichtungen, kleine Unternehmen, große Unternehmen, wenn alle Kräfte, die wir in Österreich haben, optimal zusammen­arbeiten.

Es geht aus meiner Sicht auch nicht, dass sich Forscher, Top-Forscher, mit Sekreta­riatsarbeiten herumplagen müssen. Daher frage ich Sie:

93/M

„Welche Maßnahmen setzen Sie bei der FTI-Strategie des Bundes insbesondere in den Bereichen Exzellenzcluster, Overhead- und Forschungsinfrastruktur-Finanzierung?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: In der derzeit noch nicht von der Bundesregierung beschlossenen FTI-Strategie des Bundes stellen ja die Hochschulen eine ganz zentrale Säule des nationalen Innovationssys­tems dar. Und Innovationen werden wir nur dann erreichen können, wenn wir den Wis­sens- und Technologietransfer von den Hochschulen in die Wirtschaft verbessern kön­nen. Eine dieser Maßnahmen ist eben da auch die Umsetzung der Exzellenzinitiative Wissenschaft, wie sie ja in der FTI-Strategie ausgeführt ist. Diese Exzellenzinitiative Wissenschaft bezieht sich eben auf die Hochschulen, auf den Bereich der Grundlagen­forschung.

Bei dieser Exzellenzinitiative werden drei Bereiche angesprochen, nämlich Exzellenz­cluster, Overheadfinanzierung und Infrastrukturfinanzierung.

Eine dieser Maßnahmen möchte ich bereits jetzt durch die zur Verfügung stehenden Offensivmittel, also diese zusätzlichen 80 Millionen €, umsetzen, nämlich die Overhead­finanzierung, die ja gerade für die Grundlagenforschung von ganz großer Bedeutung ist und die sich eben auf die FWF-Forschungsfinanzierung bezieht.

Die weiteren Punkte, wie Exzellenzcluster und Infrastrukturfinanzierung, sind natürlich auch wichtig, und ich möchte auch diese Punkte noch umsetzen, kann da aber nur ent­sprechend der finanziellen Machbarkeit vorgehen.

Man muss aber auch eines dazusagen: Diese FTI-Strategie bezieht sich ja auf die Ent­wicklungen bis 2020, und da muss man noch nicht alles 2011/2012 umsetzen. Aber das Ziel ist klar, und auf die Erreichung dieses Zieles möchte ich hinarbeiten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Hakl.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 40

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Frau Bundesminister, darauf Bezug nehmend: Gestern haben ja in unserem Spitzenforschungsinstitut in Maria Gugging zwei der For­scher große europäische Auszeichnungen bekommen. Sie sind nicht die Einzigen, wir haben viele Spitzenforschungseinrichtungen in Österreich.

Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass es auch in Zukunft – das ist mir nämlich ein großes Anliegen – nicht „Eliteforschung light“ in Österreich geben wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass im Bereich von Wissenschaft und Forschung die Eckpfeiler durch diese Konsolidierungsmaßnahmen wirklich unberührt bleiben, dass aber gerade im Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung ja ein ganz wich­tiger Akzent gesetzt wird, nämlich durch zusätzliche 260 Millionen € ab dem Jahr 2011. Ich halte das für ein sehr wichtiges Signal, das klar zeigt, dass Bildung, Wissenschaft und Forschung für unsere Zukunft wichtig sind.

Nun aber zur Beantwortung Ihrer Frage: Bereits vorhandene Kompetenzen der Univer­sitäten und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften werden durch interna­tionale Berufungen des IST Austria noch weiter verstärkt. Das IST Austria hat natürlich einerseits durch die internationalen Berufungen eine wichtige Funktion für die For­schungslandschaft in Österreich, um hier auch eine stärkere Sichtbarkeit der For­schung zu erzeugen, etwa im Bereich Computerwissenschaften oder Biologie. Und da ist das IST Austria auch Teil von nationalen und internationalen Netzwerken, die auch für unsere Hochschullandschaft sehr wichtig sind.

Es freut mich sehr, hier auch klar sagen zu können: Es gibt nicht nur ein bisschen Ex­zellenz am IST Austria, sondern wirklich große Exzellenz. Das belegt auch das Einwer­ben von ERC-Grants. Es wurden da bereits drei Advanced Grants und ein Starting Grant eingeworben, und das ist ein sehr schönes Zeichen dafür, dass dort wirklich die Quali­tät der Forschung passt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Spadiut, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Minister! Sie sitzen in einer Regie­rung, die nicht in der Lage ist, effektive Maßnahmen einzuleiten. So ist eine Präsenta­tion der Forschungsstrategie des Bundes bereits zweimal verschoben worden. Eine Ge­samtforschungsstrategie ist jedoch dringend notwendig.

Frau Minister, welche Maßnahmen setzen Sie im Verwaltungsbereich, um die zwischen drei Bundesministerien aufgeteilten Forschungsangelegenheiten endlich zusammenzu­führen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Die FTI-Strategie ist natürlich ein wichtiges Vorhaben, und ich bin zuversichtlich, dass wir sie zu Beginn des kommenden Jahres auch wirklich in der Regierung beschließen und dann natürlich auch Schritt für Schritt umsetzen werden.

Ich habe schon gesagt, dass ich in meinem Bereich bereits jetzt, ab dem kommenden Jahr, eine Maßnahme umsetze, die Sie auch in der Forschungsstrategie finden, nämlich die Finanzierung der Overheads bei den FWF-Förderprogrammen. Das ist für die Grund­lagenforschung von wirklich zentraler Bedeutung.

Die Forschungsagenden sind auf verschiedene Ressorts aufgeteilt, ich bin für die Grund­lagenforschung zuständig, die angewandte Forschung ist auf zwei andere Ressorts auf­geteilt, was aber nicht bedeutet, dass diese Forschungsbereiche völlig separiert betrachtet


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werden. Deswegen gibt es ja diese Strategie, weil wir eine gesamthafte Sicht des For­schungsbereiches haben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Lichten­ecker, bitte.

 


Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Ministerin, Sie haben die For­schungsstrategie angesprochen. Gleichzeitig mit der Ankündigung der Forschungsstra­tegie im letzten Jahr beim Forum Alpbach hat Ihr Vorgänger, der jetzige EU-Kommis­sar Hahn, angekündigt, dass es ein Forschungsfinanzierungsgesetz geben wird – aber darauf warten wir ebenso wie auf die Forschungsstrategie.

Dazu kommt noch, dass es in Bezug auf die Forschungsstrategie auch einen Hoch­schulplan geben soll/muss, der da entsprechend einfließt.

In welcher Form und bis wann wird es beide Bereiche geben, nämlich die Forschungs­strategie in dieser Form, inklusive Berücksichtigung eines Hochschulplans, und das For­schungsfinanzierungsgesetz, Frau Ministerin?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Die FTI-Strategie, also die Forschungsstrategie, wird es zu Beginn des nächsten Jahres geben. Ich bin zuversichtlich, dass wir sie zu Beginn des nächsten Jahres beschließen werden und dann, wie gesagt, in die Umsetzung gehen.

Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass ich jetzt schon beginne, Teile umzusetzen, wie etwa die Overhead-Finanzierung, die ich für sehr wichtig halte für den Bereich der Grundlagenforschung, um eben noch mehr zu motivieren, Mittel des FWF an den Uni­versitäten auch einzuwerben.

Ich habe es sehr begrüßt, als mein Vorgänger das Forschungsfinanzierungsgesetz, das Sie angesprochen haben, angekündigt hat, und ich halte es nach wie vor für wichtig. Aber es ist natürlich klar, wie ich bereits zu den Exzellenzclustern und zur Forschungs­infrastruktur gesagt habe: Ich muss da auch auf die finanzielle Machbarkeit achten, aber ich verfolge natürlich dieses Ziel weiter und hoffe sehr und gehe auch davon aus, dass ich das irgendwann einmal umsetzen werde. Wie gesagt, ich halte es für wichtig.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ing. Höbart, bitte.

 


Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Die lei­der noch immer offene, nicht präsentierte FTI-Strategie des Bundes hält die FPÖ natür­lich für ungemein wichtig, um innovative Technologien und Lösungen zu finden und da­mit Grundlagen für eine florierende moderne Wirtschaft zu schaffen. Konkret gehe ich jetzt auf die IKT ein, also auf die Informations- und Kommunikationstechnologie, die eine sehr entscheidende und wichtige Teilmenge der FTI-Strategie ist, denn letztlich wissen wir ja, dass die IT der Jobmotor in Österreich ist – es werden ungefähr 170 000 Arbeitsplätze dieser Branche zugerechnet –, zusätzlich produktiv, innovativ. Leider fristet unseres Erachtens die IT in der Regierung und in der Politik im Allgemei­nen immer noch ein Schattendasein.

Ich stelle dazu folgende Zusatzfrage: Was genau wollen Sie tun, um den Stellenwert der IT entsprechend zu steigern? Welche strategischen Schwerpunkte wollen Sie set­zen, um beispielsweise auch Verwaltungsprozesse zu automatisieren, was man ja durch­aus auch als Verwaltungsreform ansehen kann?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 



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Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Die FTI-Strategie ist nicht nur der FPÖ wichtig, sie ist auch den Regierungsparteien wich­tig, und deswegen werden wir sie zu Beginn des kommenden Jahres auch beschließen und dann umsetzen.

IT als Jobmotor – da gebe ich Ihnen völlig recht –, das ist ein wichtiger Zukunftsbereich. Ich als Wissenschaftsministerin und Forschungsministerin im Bereich der Grundlagen­forschung halte es daher auch für sehr, sehr wichtig, das notwendige qualifizierte Fach­personal an unseren Hochschulen auszubilden, denn wir brauchen natürlich das quali­fizierte Personal in diesem Bereich, um diesen Bereich in Zukunft auch nachhaltig wei­terentwickeln zu können.

Verwaltungsprozesse in meinem Ressort – dazu kann ich Ihnen sagen, dass wir da im Bereich der IT sehr gut liegen. Wir haben da einige federführende Projekte in meinem Ressort, wir sind da sehr innovativ unterwegs.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Auer, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Guten Morgen, Frau Präsident! Grüß Gott, Frau Ministerin! In der FTI-Strategie wird unter anderem auch darauf hingewiesen, dass wir in Österreich viel zu wenig NaturwissenschafterInnen und Techniker ausbilden. Dieser Zustand wird noch dadurch verschärft, dass das Ausbildungspotenzial unserer Jugend­lichen und vor allem unserer Kinder viel zu wenig genützt wird. Das steht auch in der FTI-Strategie.

Laut dem Rat für Forschung und Technologieentwicklung wird auch darauf hingewie­sen, dass die Ursache darin liegt, dass es bei uns eine viel zu frühe Selektion gibt. Die Kinder werden schon mit zehn Jahren auseinandergerissen, die Bildungszukunft ent­scheidet sich bei Zehnjährigen.

Sie haben heute von „exzellenten Kleinen“ gesprochen, dabei haben Sie Betriebe ge­meint. Ich meine damit die exzellenten Kleinen, die dann unter die Räder kommen.

Daher meine Frage: Werden Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten in Ihrer Partei und auch in der weiteren Öffentlichkeitsarbeit, die sehr wichtig ist, damit die Bevölkerung auch dahinter steht, dafür einsetzen, dass wir zu einer gemeinsamen Schule der 10- bis 14-Jäh­rigen kommen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Sie ha­ben ein ganz wichtiges Thema angesprochen, nämlich die Ausbildung der Studieren­den in den sogenannten MINT-Fächern, Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass wir da mehr Studierende und mehr Absolventen und Absolventinnen brauchen. Ich habe deshalb auch eine MINT-Kampagne gestartet.

Mir ist natürlich klar, dass man da schon in der Schule ansetzen muss. In diesem Zu­sammenhang erachte ich auch das gemeinsam von Kollegin Schmied und mir gestar­tete Programm der LehrerInnenbildung-neu für ganz wichtig. Wir brauchen natürlich aus­gezeichnete, hochqualifizierte und auch motivierte Lehrerinnen und Lehrer, gerade in diesen MINT-Fächern, damit sie die Schülerinnen und Schüler – vor allem die Mäd­chen – für naturwissenschaftliche und technische Bereiche begeistern können. Da brau­chen wir die besten Lehrer, die motiviertesten Lehrerinnen und Lehrer, und da setzen Kollegin Schmied und ich an. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie haben die innovativen Kleinen angesprochen: Da fördere ich viel, denn ich bin der Meinung, die innovativen Kleinen von heute sind die innovativen Großen von morgen. Und


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wir müssen schon bei den Kleinen anfangen, sie für Naturwissenschaften und Technik zu begeistern.

Bildungsreform: Da wird die ÖVP ein Papier liefern – das wird bald sein. Es wird bald ein ÖVP-Bildungspapier geben, und da werden Sie dann Näheres über das ÖVP-Bildungs­konzept erfahren. (Abg. Mag. Josef Auer: Bleiben Sie bei Ihrer Linie? Das wollte ich wis­sen!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Danke schön.

Ich bedanke mich bei der Frau Bundesministerin, bei den Fragestellerinnen und Frage­stellern. (Beifall bei der ÖVP.)

Es sind alle Anfragen zum Aufruf gelangt, die Fragestunde ist somit beendet.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tages­ordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 6898/J betreffend „Stopp dem rot-schwarzen Bildungs-Klau“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt wer­den.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 bis 7, 11 und 12 sowie 13 und 14 der Tagesordnung jeweils zusammenzu­fassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkon­ferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt.

Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 112 Minuten, FPÖ 100 Minuten, Grüne 88 Minuten sowie BZÖ 84 Minuten.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Für die Dauer der Fernsehübertragung durch den ORF im Anschluss an die schon statt­gefundene Fragestunde bis 13 Uhr wurde folgende Redeordnung vereinbart: eine Red­ner-/Rednerinnenrunde mit je 10 Minuten, ein Regierungsmitglied der ÖVP 15 Minuten, eine Runde mit je 6 Minuten und weitere zwei Redner-/Rednerinnenrunden mit je 5 Mi­nuten; somit insgesamt 145 Minuten.

Die vorsitzführende Präsidentin/der vorsitzführende Präsident verteilt jeweils spätes­tens vor Beginn der vorletzten Runde – nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden – die verbleibende Redezeit auf die fünf Fraktionen in der Weise, dass noch alle Fraktio­nen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen. Es steht den Fraktionen frei, die­se Redezeit auf einen oder zwei Redner aufzuteilen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 44

Weiters besteht Einvernehmen, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach der Fern­sehübertragung aufgerufen werden.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nommen.

10.38.231. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Außenpolitischen Be­richt 2009 der Bundesregierung (III-171/949 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Schüssel zu Wort. Ich stelle die Uhr – wie vereinbart – auf 10 Minuten. – Bitte.

 


10.38.50

Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zu­nächst einmal möchte ich dem Herrn Außenminister gratulieren zu der fast schon ab­solvierten Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat. Das war viel und gute Arbeit, das soll hier gleich zu Beginn von uns allen anerkannt werden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Strache.)

Das ist nämlich in Wirklichkeit keine einfache Sache, und nicht alles ist juicy für die Öf­fentlichkeit, weil ja sehr viele Arbeitsgruppen dabei sind, in denen Österreich den Vor­sitz führt, ob das etwa den Sudan betrifft oder den Kampf gegen Taliban oder Al Kaida. Das sind wichtige Fragen. Wobei sich ein großer Teil der Arbeit – ja überhaupt im Si­cherheitsrat – mit Afrika und mit dem Iran beschäftigt hat. Und ich denke, dass da ins­besondere Ihre Arbeit und die Arbeit Ihrer Mitarbeiter, Botschafter Mayr-Harting und sein Team, hervorragend gewesen ist.

Der Kampf etwa gegen Terrornetzwerke, die humanitäre Hilfe, die Verbesserung des Schutzes der Zivilbevölkerung in Konflikten, das sind eigentlich Themen, die sehr gut mit den Prioritäten zusammenpassen, die ja auch wir gemeinsam, alle Parteien im Hohen Haus, immer wieder vertreten. Daher nochmals: Das war eine gute Arbeit und wir wol­len das auch entsprechend anerkennen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein zweites Thema, das sicher weniger erfreulich ist, das mir aber besonders am Her­zen liegt, ist die Frage der Religionsfreiheit. Ich finde, die Freiheit, sich zu seiner Reli­gion bekennen zu dürfen, sie auszuüben, ohne Diskriminierungen, ohne Verfolgung fürch­ten zu müssen, das ist, glaube ich, für jeden einzelnen Menschen, der in irgendeiner Wei­se religiös motiviert ist oder einen solchen Hintergrund hat, ein absolutes Grundrecht. Das ist heute in 60 Staaten der Welt nicht gewährleistet; diese 60 Staaten vertreten aber immerhin zwei Drittel der gesamten Weltbevölkerung. Das ist ein Thema, das meiner Meinung nach viel zu wenig im Fokus der Öffentlichkeit steht, und ich meine, dass ge­rade Österreich und die Europäische Union als ein Leuchtturm für diese Religionsfrei­heit sich mehr einsetzen müssen als bisher.

Das sollte ein Thema werden, das etwa die Hohe Vertreterin für Außenpolitik viel stär­ker ins Zentrum rückt, das bei jedem außenpolitischen Besuch angesprochen werden müsste, das in die Berichte – auch in den Außenpolitischen Bericht von Ihnen, Herr Mi­nister, selbst – einfließt und hoffentlich auch noch stärker betont wird, denn in diesem Bereich sind dramatische Dinge zu beobachten. Ich rede jetzt zunächst einmal von meiner Religion – ich bin Christ –, und da geht es nicht nur um Katholiken, es geht um


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Orthodoxe, es geht um protestantische Christen, es geht um alle möglichen evangeli­schen Gruppierungen, die allesamt betroffen sind.

Nehmen wir nur etwa das Beispiel des Irak: Innerhalb einer Woche hat es 14 konkrete blutige Anschläge im Irak auf Christen gegeben – auf Kirchen, auf Wohnhäuser von christlichen Familien. Es sind Autobomben explodiert, es hat das Massaker in Karada gegeben, bei dem über 40 Menschen umgebracht worden sind, und gleich danach hat eine Welle von Gewalt gegen Christen eingesetzt mit dem klaren und erkennbaren Ziel, die noch verbliebenen Christen – immerhin sind das früher einmal eineinhalb Millionen Menschen gewesen, heute lebt nur mehr die Hälfte im Irak – entweder zum Exodus zu bewegen oder sie jedenfalls umzubringen, zu vertreiben, einzuschüchtern et cetera. (Abg. Kickl: ... amerikanischer Oberhoheit!) – Das kann, meine ich, von der Welt nicht hinge­nommen werden, das sollte jedenfalls von uns gemeinsam nicht hingenommen werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich will aber nicht nur ein einzelnes Land wie den Irak herausgreifen, es gibt genauso andere Beispiele. In Pakistan etwa wartet eine junge Frau auf ein Todesurteil. Sie soll aufgehängt werden nach einem Urteil eines pakistanischen Gerichts, weil sie angeblich beim Wasserholen den Propheten Mohammed abfällig beurteilt haben soll. Da gibt es einen Paragraphen, einen Artikel im pakistanischen Strafgesetzbuch, der Gottesläste­rung mit dem Tod bedroht. Freunde, das kann in einer modernen Welt im 21. Jahrhun­dert nicht hingenommen werden! (Beifall bei der ÖVP.)

Es gibt ähnliche Beispiele in Ägypten; wir finden in Nordkorea, einem kommunistischen Land – der letzten Bastion –, ähnliche Situationen. (Abg. Scheibner: Türkei, Türkei!) In Indien hat es in einigen Staaten Ausschreitungen gegen die dort lebenden Christen ge­geben, bei denen mehr als 100 Menschen ums Leben gekommen sind. Selbst in der Türkei, immerhin ein Kandidat auf Mitgliedschaft bei der Europäischen Union – und es sind ja auch einige Kapitel diesem Thema der Grundfreiheiten, der Menschenrechte, der bürgerlichen Rechte gewidmet – finden wir folgende Situation vor: Gab es früher, vor 100 Jahren, 20 Prozent Christen, natürlich hauptsächlich orthodoxe Christen, die dort gelebt haben, gibt es heute nicht einmal 0,1 Prozent. Das kann und soll nicht ver­schwiegen werden und sollte daher thematisiert werden. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Strache und Kitzmüller.)

Ich werde daher auch namens meiner Fraktion ersuchen, dass der Nationalrat sich die­ses Themas annimmt – sei es in einer gemeinsamen Entschließung heute oder jeden­falls in einem Selbständigen Antrag, den wir dann diskutieren wollen.

Herr Minister! Ich weiß natürlich, dass Ihnen gerade das Thema Christen oder Reli­gionsfreiheit allgemein – es geht mir überhaupt nicht nur um eine, in dem Fall um mei­ne Religion, sondern das ist ein Grundrecht für alle Religionen, das von uns garantiert werden muss – auch ein besonderes Anliegen ist.

Drittes Thema: Im Außenpolitischen Bericht spielt natürlich die ganze Frage der Euro­päischen Union, der Bewältigung der Wirtschaftskrise, der Lehren aus dieser Krise ei­ne ganz besondere Rolle. Zunächst war Griechenland dran, jetzt wendet sich der Fokus massiv in Richtung Irland; Portugal könnte ein weiterer Testfall sein. Ich glaube, dass wir Ihnen und auch dem Bundeskanzler und dem Finanzminister den Rücken stärken müssen, dass wir jetzt nicht rückwärtsgehen sollten, sondern ein gemeinsames Kon­zept innerhalb der Europäischen Union entwickeln müssen, wie wir nach vorne gehen, eine Vorwärtsstrategie.

Diese Vorwärtsstrategie sollte das einlösen, was ja vor zehn Jahren sogar versprochen wurde, nämlich Europa, die Europäische Wirtschaftsunion in dem Sinne, zu einer der wirtschaftlich stärksten und wettbewerbsfähigsten Regionen der Welt zu machen – das war ja das eigentliche Versprechen. Wir sind weit dahinter zurückgeblieben, wir haben


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es nicht eingelöst. Die Krise innerhalb der Eurozone hat ja auch damit zu tun, dass ein­zelne, vor allem periphere Länder nicht in der Lage waren, dem Anspruch der Wettbe­werbsfähigkeit voll zu genügen.

Da, glaube ich, gibt es einige hochinteressante Ideen: Mario Monti mit seinem Konzept zur Verbesserung des Binnenmarktes, das wäre ein Konzept, wie man jährlich einein­halb Prozent zusätzliches Wirtschaftswachstum generieren könnte. Der Vorschlag der Task Force Herman Van Rompuys wäre die richtige Antwort – zumindest ein großer Schritt dorthin –, wie man eine verstärkte wirtschaftliche Koordination mit besserer Kon­trolle einzelner Dinge – die Statistischen Zentralämter, die Verbesserung der Kontrolle für Hedgefonds und Rating-Agenturen, das High Frequency Trading und all diese Dinge – in den Griff bekommen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit über mehr Forschung, mehr Innovation deutlich verbessern kann.

Ich glaube, dass wir daneben aber nicht vergessen dürfen, dass der Wachstums- und Stabilitätspakt natürlich erfordert, dass die Budgets ausbalanciert sein müssen. Das ist in einzelnen Ländern nicht der Fall gewesen, und auch wir haben diesbezüglich unsere Hausaufgaben noch zu machen, aber wir sind natürlich Gott sei Dank in einer wesent­lich besseren Situation.

Ich glaube, dass wir allerdings aufpassen müssen, nicht die falschen Schlüsse daraus zu ziehen. Im Moment finanziert praktisch die EZB, die Europäische Zentralbank, über 130 Milliarden € die Liquidität der irischen Banken. Meiner Meinung nach war es ein großer Fehler, dass die Iren in diesem berühmten September 2008 alles garantiert ha­ben: nicht nur die Einlagen, sondern sämtliche Verpflichtungen, die die Banken in Irland je eingegangen sind. Das Ergebnis sieht man heute.

Ich glaube daher, dass Kanzlerin Merkel damit recht hat, dass in irgendeiner Weise für die Zukunft private Gläubiger mit eingebunden werden müssen; daran führt kein Weg vorbei! Wie man das macht, muss still und ordentlich ausverhandelt werden, vertrau­lich, und nicht nur alles immer in der Öffentlichkeit in Form einer Kakophonie.

Und eines wird nicht gehen: dass etwa die britische Regierung, die ja mit meiner Infor­mation zufolge 110 Milliarden € der größte Gläubiger für irische Anleihen und irische Banken ist, glaubt davonzukommen. Und – ehrlich gesagt – auch 7 Milliarden €, die jetzt angedacht sind, sind meiner Meinung nach ein eher unzureichender Beitrag, und ich höre, dass gerade auch das wieder von machen Euroskeptikern innerhalb Groß­britanniens in Frage gestellt wird. Also so kann es nicht gehen, dass die größten Gläu­biger sich quasi auf Kosten des Euroschirms letztlich entschulden. (Beifall bei der ÖVP.)

Letzter Punkt: Ich glaube, wir sollten lernen, mit einer Stimme zu sprechen und auch eine gewisse Gelassenheit zu entwickeln. Es hilft nicht, wenn etwa Herman Van Rom­puy jetzt von der Überlebenskrise Europas, der Eurozone und so weiter spricht. Es hilft nicht, wenn der griechische Ministerpräsident jetzt schon diskutiert, dass er die Termi­ne nicht wird einhalten können – wir helfen ihm ja gerade, damit die Termine einge­halten werden und damit das Sanierungsprogramm gelingt. Und es hilft auch nicht, wenn der portugiesische Außenminister Luís Amado darüber philosophiert, ob es vielleicht mög­lich ist, dass Portugal die Eurozone verlässt. Das hat keinen Sinn!

Daher: Mit einer Stimme sprechen und gemeinsam vorwärts schreiten, das ist die ein­zige Lösung. (Beifall bei der ÖVP.)

10.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap zu Wort. – Bitte.

 


10.49.14

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Auch ich kann bestätigen: Das Außenamt macht einen guten Job, und, Herr Minister, auch Sie! (Bei­


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fall bei SPÖ und ÖVP.) Wir wollen aber trotzdem ein paar inhaltliche Sachen hier be­sprechen.

Stichwort Irland, das wurde auch von meinem Vorredner hier angesprochen: Wie wir sehen, wehrt sich ja Irland weiter gegen die Erhöhung der Körperschaftsteuer – übri­gens einer der Punkte und eine der Wurzeln dieses Problems. Es besteht ja in Irland nicht nur das Problem, dass keine Budgetdisziplin vorhanden war, sondern dort gibt es schon auch das Problem des Steuer-Dumpings als Anreiz für Investoren, Blasen im Immobilienbereich, Blasen im Bankenbereich. Letztendlich herrscht dort das Prinzip niedriger Steuern und eines möglichst kleinen und geringen Staates vor, also ein super-neoliberales Konzept – und das ist endgültig gescheitert!

Dabei muss man auch wissen, dass in diesem Geflecht des irischen Problems natür­lich auch Großbritannien mit drinnen hängt. In der „Frankfurter Allgemeinen“ vom 16. No­vember wird unter dem Titel „Britisches Schweigen“ Folgendes berichtet:

Großbritannien würde sich freuen, wenn dieser Schirm kommt und wenn die Sanierung mit Steuergeldern stattfinden würde, denn dann wären es – ich zitiere – „außen vor, da es als Nicht-Euro-Staat nichts zum Rettungsschirm beiträgt. Geriete die Rettung Irlands wieder zur Bankenrettung, wäre die Frage nach einem britischen Beitrag nur recht und billig. Die Regierung in London schweigt dazu. Sie kämpft mit ihren eigenen Etatlöchern.“

Dazu muss man natürlich noch hinzufügen, dass gerade Großbritannien jenes Land ist, das sich gegen alle Regeln auf den Finanzmärkten gesperrt hat, bei dem es verdammt mühsam war, wenigstens jene Aufsichtsstrukturen zu erreichen, die es jetzt auf der eu­ropäischen Ebene gibt. Großbritannien ist auch jenes Land, das mit Gibraltar und mit den Kanalinseln Steuerflüchtlinge förmlich anlockt (Abg. Kickl: Schweiz!), toleriert, an­scheinend Steuerbetrug toleriert – das ist Großbritannien!

Dort hofft man jetzt natürlich, dass man bei diesen Aktivitäten in Bezug auf Irland, das natürlich zur Absicherung des Euro eine große und wichtige Rolle spielt, nicht in die Zie­hung kommt. (Abg. Scheibner: Bei Blair ...!) Das kann ich mir nicht vorstellen, denn die britischen Banken sind daran interessiert. Sie müssen sich beteiligen und natürlich muss sich die britische Regierung auch daran beteiligen.

Vielleicht kann man auf diesem Weg auch erreichen, dass es hier endlich zu den ange­strebten Regelungen kommt, die wir so dringend brauchen (Zwischenruf des Abg. Petz­ner), denn wir treffen uns hier regelmäßig und sagen: Die Finanzwirtschaft, die Speku­lanten ruinieren die Realwirtschaft! Dies führt zu einer Schwächung des Wachstums, bedroht die Arbeitsplätze! – Ich glaube, dass das nicht nur wir hier sagen, ich glaube, dass das in vielen europäischen Ländern der Fall ist. Aber eines der Probleme ist im Endef­fekt in der Tat Großbritannien.

In dem Zusammenhang ist auch die Initiative von Bundeskanzlerin Merkel zu begrü­ßen, bei der auch der Gedanke, dass private Anleger zur Kasse gebeten werden, end­lich einmal Berücksichtigung findet, dass über ein Banken-Insolvenzrecht nachgedacht wird, dass da neue Wege beschritten werden. Denn es kann nicht sein, dass – weil es auch keine Regeln gibt –, wenn Spekulanten unterwegs sind, diese sich austoben und ausleben können und im Endeffekt der Steuerzahler der Blöde ist. Das ist kein Weg! (Abg. Bucher: ... Bankenabgabe!) Dem muss man, glaube ich, so wie bisher – Öster­reich hat das getan und Österreich ist diesbezüglich auch immer aktiv gewesen – mas­sivst entgegentreten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Dabei muss man noch hinzufügen, um welche Größenordnung es in Irland geht: Die Haushaltsverschuldung Irlands beträgt 120 Prozent des BIP, die Verschuldung der Un­ternehmen 220 Prozent des BIP, insgesamt also eine Verschuldung, die ein Vielfaches des BIP ausmacht.


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Das muss man sich einmal langsam auf der Zunge zergehen lassen: Das ist das Para­deland des neoliberalen Wirtschaftens, und mit welchen Auswirkungen sind wir da im Endeffekt konfrontiert? (Abg. Bucher: Wo ist der Gegenvorschlag, Kollege Cap? Wo ist der Gegenvorschlag?)

Ich komme aber noch zu einem zweiten Punkt, denn just in dem Moment, in dem darü­ber diskutiert wird, wieder einen Schirm zu errichten, just in dem Moment versucht das Europäische Parlament, den Etat um 6 Prozent zu erhöhen. – Das ist ja unfassbar, mit welcher Sensibilität man an das herangeht!

Darüber wird heute natürlich auch in den Medien, beispielsweise der „Neuen Zürcher Zeitung“, berichtet, nämlich dass die Gespräche zwischen dem Rat und dem Europäi­schen Parlament gescheitert sind und dass es natürlich zu keiner Erhöhung kommen kann, denn wenn schon gespart werden muss, dann muss auch die Europäische Union und dann muss auch die Kommission und dann müssen auch sie alle sparen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.) Es kann nicht sein, dass sie sich heute herstellen und sagen: Wir wollen plus 6 Prozent! Alle anderen sollen sparen, aber wir in Brüssel nicht. – So geht das nicht!

Das ist auch nicht das übliche Bashing. Man soll durchaus positiv über die Europäische Union reden – ich rede gerne positiv über die Europäische Union –, ich bin nur für ein differenziertes Herangehen, dass man Positives und Negatives, dass man Kritik im In­teresse der Europäischen Union und der Weiterentwicklung äußert und nicht die Augen verschließt und sagt: Das sollten wir nicht so eng sehen, damit man hier ...! und so wei­ter. – Das ist keine Politik.

Ich komme zum nächsten Punkt, zum dritten Punkt: Wir haben ja gerade den Fortschritts­bericht betreffend die Türkei gehabt und einen sehr interessanten – wie soll man sa­gen? –, eigenwilligen Auftritt des türkischen Botschafters hier in Österreich, der zu Recht zu einer massiven Kritik an seinen Äußerungen geführt hat.

Er hätte lieber darüber sprechen sollen, wie das Ergebnis des Fortschrittsberichts der Kommission über die Türkei aussieht, nämlich dass es in der Türkei im Endeffekt noch immer an den Grundrechten hapert, dass dort Journalisten strafrechtlich verfolgt wer­den, dass Druck auf die Medien ausgeübt wird, dass Pressefreiheit in einem gewissen Sinn nach wie vor ein Fremdwort ist, dass es, wie ich glaube, auch in der Frage – da­rauf hat ja mein Vorredner hingewiesen – der Religionsfreiheit natürlich keine Fort­schritte gegeben hat (Abg. Grosz: Wrabetz und Rudas machen das auch bei den Me­dien! – Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler) und dass sich die Türkei auch was das Ankara-Protokoll betrifft nicht bewegt hat, was die Zypern-Frage anlangt.

Ich finde, das sind Ergebnisse, die zählen. Es ist ja ohnehin im Regierungsprogramm vermerkt, dass das Ziel eine privilegierte Partnerschaft ist. Dass es in der Türkei natür­lich österreichische Investitionen gibt und dass wir daran interessiert sind, dass diese Investitionen Rechtssicherheit genießen, das ist keine Frage, aber deswegen ist noch lange nicht gesagt, dass die Türkei Mitglied in der Europäischen Union werden muss.

Sie wissen, wir haben das im Außenpolitischen Ausschuss diskutiert. Da gibt es zwi­schen allen fünf Parteien differente Auffassungen, auch ein wenig zwischen den beiden Regierungsparteien – das ist eben ein Diskussionsstand, wo wir uns jetzt gerade befin­den.

Umso mehr begrüße ich die Äußerungen des Außenministers in der „ZiB 2“ vom 10. No­vember, als er zu Recht sagt:

Wir haben ein Problem mit der Frage einer Vollmitgliedschaft der Türkei in der Europäi­schen Union. Wir sind für eine privilegierte Partnerschaft, und letztlich wird auch diese Offenheit geschätzt. – Zitatende.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 49

Das glaube ich auch, und das soll man auch immer wieder betonen. So ist das auch hier im Regierungsübereinkommen vermerkt.

Das sollte auch einmal zu Ende gedacht werden: Ich bin dafür, dass diese acht zen­tralen Kapitel weiter geschlossen bleiben – es gibt keinen Grund, sie zu öffnen! –, aber es ist meiner Auffassung nach schon auch die Frage zu stellen, warum aus dem restli­chen mediterranen Raum nur die Türkei? Warum hat man nicht das Sarkozy-Modell aufgegriffen, dass man zum Beispiel über ein spezielles Assoziierungsverhältnis mit den anderen Ländern des Mittelmeerraumes – Algerien, Marokko und so weiter – nach­denkt, damit wir eine wirtschaftliche Perspektive haben, damit die Menschen dort blei­ben und dort produzieren und dort leben wollen, also hier keine Migrationsströme in Gang gesetzt werden?

Ich finde, dass das durchaus wichtige Partner sind, die natürlich die Rolle Europas, sei­ne Wettbewerbsfähigkeit in der globalen Konkurrenz und im globalen Wettbewerb stei­gern, und ich glaube, damit sind durchaus gute Gedanken verbunden, aber trotzdem muss man – und darüber hat keiner diskutiert – wirklich die Frage bezüglich der Auf­nahmefähigkeit der Europäischen Union stellen. Ich behaupte, die Europäische Union wäre bei einer Aufnahme der Türkei wirtschaftlich und politisch bei Weitem überfordert und würde das nicht verkraften können. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Ich glaube, das sollte man einmal in aller Ruhe aussprechen, und es ist auch kein Feh­ler, wenn das in die Diskussion einfließt. (Zwischenruf des Abg. Ing. Höbart.) Das fällt unter, wie das der Herr Minister gesagt hat, „Offenheit wird geschätzt“.

Und diese Offenheit, so glaube ich, ist notwendig: Es ist notwendig, dass sie immer wie­der hier zum Ausdruck kommt und immer wieder hier betont wird, denn das ist, wie ich meine, ein Punkt, der dann letztendlich auch in den bilateralen Beziehungen nützt, indem man besser damit umgehen kann.

Ansonsten muss ich sagen, dass, wie der türkische Botschafter die Art der Integration angesprochen hat, das eher Gräben verstärkt und nicht Brücken gebaut hat. Und ich bin daran interessiert, dass wir mit jenen, die hier leben, miteinander leben, und nicht ne­beneinander leben: dass wir Hausordnungen zu akzeptieren haben, die für alle gleich gelten, dass die Verfassung, dass die Gesetze für alle gleich gelten, auch was die Schu­le betrifft, auch was den Besuch des Sportunterrichtes betrifft, auch was kulturelle Fra­gen betrifft (Zwischenrufe bei der FPÖ) – in Respekt voreinander, aber letztendlich mit­einander. (Zwischenruf des Abg. Mayerhofer.)

Ich habe hier schon bei vielen Diskussionen von dieser Stelle aus gesagt: Es muss auch möglich sein, den Ausdruck einer machistischen Gesellschaft zu kritisieren, der sich im Kopftuchtragen manifestiert und der sich nicht hinter dem Schirm der Religion zu ver­stecken hat. – Das ist meine Auffassung und dabei bleibe ich.

Diese Diskussion kann man führen! Und die wollte auch der türkische Botschafter füh­ren, also führen wir sie – aber mit Verständnis füreinander, in Respekt voreinander, mit einer vernünftigen Diskussionskultur und mit der Perspektive, dass diejenigen, die hier leben und in diesem Staat arbeiten, die hier produktiv sind, die hier mitwirken, die hier ihre Steuern abführen, dass sie alle bitte durchaus einem Integrationsprozess unterzo­gen werden sollen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Für diese offene Debatte bin ich zu jeder Zeit – auch heute. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Klubobmann Strache zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 50

10.59.37

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Außenminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eingangs Fol­gendes: Es ist schon verwunderlich, wenn der Herr Außenminister vor wenigen Tagen in Washington seine dortige Kollegin, Hillary Clinton, getroffen hat, aber der Österrei­chische Rundfunk – offenbar aus politischer Motivation heraus – das dann nicht in den Hauptnachrichten sendet. Das zeigt durchaus auf, welches Politchaos eines Rotfunks sich dort entwickelt, und das sollte man nicht ganz unerwähnt lassen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Herr Außenminister, ich danke Ihnen für Ihre Arbeit und auch für Ihre offenen Worte in vielen Bereichen, aber in manchen Bereichen sehen wir die Außenpolitik durchaus auch kritisch. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Es wurde heute schon die Euro-Zone angesprochen, auf der anderen Seite auch die Probleme, die wir mit Griechenland bereits erleben mussten, wo der österreichische Steuerzahler zum Handkuss gekommen ist – dank Ihnen vonseiten ÖVP und SPÖ. Da ist der Steuerzahler leider der Blöde, wie Sie das angesprochen haben, Herr Cap, denn heute hat der österreichische Steuerzahler für die 2,3 Milliarden € aufzukommen, die Sie für Griechenland und die griechischen Banken – letztlich ist es ein Bankenpaket – mög­lich gemacht haben. Der österreichische Steuerzahler hat für die 4 Milliarden, die die Nationalbank beigesteuert hat, aufzukommen – und für das 10-Milliarden-€-Haftungs­paket im Sinne einer Griechenland-Hilfe, wo wir Freiheitlichen die Einzigen waren, die gesagt haben, das ist unverantwortlich, und wir wollen dieses Geld für unsere Men­schen in Österreich, für unsere sozialen Notwendigkeiten, aber auch Bildungsnotwen­digkeiten ausgeben. (Beifall bei der FPÖ.)

Da kommt heute die österreichische Bevölkerung zum Handkuss dank Ihnen, und jetzt stehen wir vor einer Situation, wo noch gar nicht einschätzbar ist, welche Entwicklun­gen sich in Irland, Portugal, Spanien ergeben können und ob nicht vielleicht auch dort der Rettungsschirm notwendig wird, vielleicht sogar noch notwendiger als bei Griechen­land.

Ich denke, wir sollten sehr wohl auch den Mut haben, über eine Euro-Kernzone zu re­den und vielleicht auch darüber nachzudenken, Griechenland, Irland, gegebenenfalls auch Portugal aus der Euro-Zone zu entlassen, um eben den Euro zu retten, um nicht in eine Deflation oder am Ende sogar in eine Hyperinflationsentwicklung zu geraten. (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr wohl muss man das offen und ehrlich ansprechen, denn auch diese Gefahr be­steht. Wir haben nichts davon, wenn man immer vonseiten ÖVP und SPÖ den Ein­druck vermittelt: Na ja, das wird schon alles gut gehen, das wird schon alles irgendwo aufgefangen werden können. – Das ist einfach zu blauäugig und naiv, so eine Vorgangs­weise von Ihnen haben wir auch in der Vergangenheit schon erleben müssen.

Aber zurück zur österreichischen Außenpolitik. Da gibt es schon auch ein konstantes Element, das wir erleben müssen, nämlich jenes, dass österreichische Interessen lei­der oftmals nicht oder nicht mutig genug vertreten werden, sondern ganz im Gegenteil: Man nimmt vieles kritiklos hin, wirft Positionen, die im Sinne Österreichs sind, einfach über Bord, wenn es um die Europäische Union geht, und man hat nicht den Mut, dort einmal auf den Tisch zu hauen.

Ich bin dankbar dafür, dass Herr Abgeordneter Dr. Schüssel heute die Religionsfreiheit angesprochen hat, die nicht überall in unserer Welt gesichert und gewahrt ist. Aber zu den 60 Ländern, die hier erwähnt worden sind, muss man schon sagen, die Verfolgung von Religionsgemeinschaften ist in der Regel eine Verfolgung von christlichen Reli­gionsgemeinschaften; wir erleben ja auch, dass Konvertiten in der arabischen Welt oft­mals mit der Todesstrafe bedroht werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 51

Auch die Türkei haben Sie angesprochen, wo es Kirchenbauverbote für christliche Kir­chen gibt und eine Intoleranz gelebt wird gegenüber anderen Religionsgemeinschaften.

Ich bin selbstverständlich dafür, das stärker zu thematisieren, und wir haben hier auch in Österreich eine aufklärende Rolle einzunehmen, wenn Politik Religion missbraucht, gleich gegenüber welcher Religionsgemeinschaft. Und genau das ist unsere Rolle, die ich für uns auch so definiere.

Ich muss natürlich auch auf den Herrn Botschafter zu sprechen kommen, den türki­schen Botschafter, Herrn Tezcan, der sich hier zu Wort gemeldet hat und mit beleidi­genden und unhaltbaren Äußerungen die österreichische Bevölkerung beleidigt hat. Das ist eines Botschafters nicht würdig und das steht ihm nicht zu und ist auch nicht ange­messen. (Beifall bei der FPÖ.) Und das können und dürfen wir auch nicht hinnehmen.

Herr Tezcan hat sich nicht wie ein Botschafter verhalten, sondern wie ein Gouverneur einer Kolonialmacht – und das ist einfach nicht hinzunehmen. Da haben wir hier mit Selbstachtung und auch mit Selbstbewusstsein gemeinsam gegenzusteuern, und da hat man eine Entschuldigung selbstverständlich als Mindestforderung einzufordern. (Beifall bei der FPÖ.) Aber da hat es auch andere Konsequenzen zu geben. Da hat man nach diesen unverschämten Äußerungen selbstverständlich auch eine Entschuldigung der tür­kischen Regierung einzufordern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das zeigt ja auf, dass hier offenbar keine Eu­ropareife vorhanden ist, dass die Türkei auch kein Teil des abendländischen Wertesys­tems ist, und das sehen wir ja in vielen Bereichen.

Wenn sich Herr Botschafter Tezcan als Nationalist oder gar Imperialist hier geriert hat, wenn er meint, die Österreicher hätten in der Kopftuchfrage nichts zu sagen, dann zeigt das seine verwerfliche und arrogante Haltung. – Hier in Österreich beschließen wir hier im Hohen Haus Gesetze und entscheiden, wie in unserem Land die Regeln definiert werden – und nicht irgendwelche Botschafter, die glauben, sich in die Innenpolitik einmi­schen zu können. (Beifall bei der FPÖ.)

Selbstverständlich ist das Kopftuch keine religiöse Frage, sondern das Kopftuch ist poli­tisch motiviert, und es wird auch politisch missbraucht – und ich sage es offen –, um Frauen zu unterdrücken. – Wir wollen keine Unterdrückung von Frauen, wir wollen die Gleichberechtigung der Frau in unserer Gesellschaft sicherstellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Selbstverständlich sollte das, was in der Türkei jahrzehntelang Gesetz und gang und gä­be war, auch bei uns nicht verwerflich sein, nämlich ein Kopftuchverbot an öffentli­chen Schulen, an den Universitäten und auch im öffentlichen Dienst gesetzlich umzu­setzen. Ja, warum soll das verwerflich sein? Ganz im Gegenteil: Das wäre gut, das wä­re eine Befreiung für viele Frauen und auch Mädchen in unserer Gesellschaft, die sich heute bei der Wiener Jugendanwaltschaft melden, weil sie innerhalb ihrer Familien oft­mals auch Gewalt erleben müssen, wenn sie sozusagen nicht den Vorgaben entspre­chen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bezeichnend ist es auch, wenn der türkische Botschafter türkische Lehrer nach Österreich importieren will, um die Kinder in Öster­reich in Türkisch zu unterrichten. – Das beweist, dass der türkische Botschafter ein Geg­ner jedweder Integration ist und diese auch aktiv hintertreiben will.

Da hat er überhaupt keinen guten Dienst geleistet, der Herr Botschafter. Er hat damit natürlich türkische Nationalisten oder Islamisten in Österreich, die er ansprechen woll­te, erreicht; diese werden sich durch solche Aussagen ermutigt fühlen. Es fehlt ja noch, dass er fordert, dass Türkisch bald offizielle Amtssprache in Österreich wird. Das ist ja das Letzte, was man noch erwarten könnte, was er vielleicht noch als i-Tüpfelchen drauf­setzen könnte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 52

Wir sehen es ja auch an der Entwicklung der türkischen Vereine in Österreich: ATIB, ein türkischer Verein, der dem türkischen Staat untersteht, der in Österreich Mehrzweckein­richtungen, die wie Schwammerln aus dem Boden wachsen, errichten kann, wo zum Freitagsgebet regelmäßig ein Vertreter der türkischen Botschaft kommt und dort politi­sche Ansprachen hält gegen die Integration, wo man auch noch dazu ermutigt, die tür­kische Kultur selbstverständlich stolz nach Europa zu tragen und den türkischen Duft hier festzusetzen.

Ja, das zeigt doch, welche Fehlentwicklungen es hier gibt, und der türkische Botschaf­ter versucht jetzt natürlich auch noch, solche Fehlentwicklungen zu unterstützen.

Grundsätzlich hat ein Botschafter nach solch einer Entgleisung umgehend zurückzutre­ten. (Beifall bei der FPÖ.) Ich sage, Herr Tezcan ist untragbar geworden, und ich er­warte daher auch entsprechende Konsequenzen vonseiten der Bundesregierung.

Eine derartige Österreich-Beschimpfung kann man keinesfalls dulden, und ich finde es abscheulich, wenn dann die Grünen wie Herr Van der Bellen solche Österreich-Be­schimpfungen und -Beleidigungen auch noch als „erfrischend“ bezeichnen! (Pfui-Rufe bei der FPÖ.) Da kann ich nur sagen: Gute Nacht, Wien!, angesichts der Regierungs­koalition der Verlierer, die Sie jetzt gebildet haben, wo Sie ja offenbar überhaupt nicht lern­fähig sind.

Österreich ist keine Kolonie der Türkei! Und wenn der Botschafter zumindest über ei­nen Rest von Anstand verfügt, dann entschuldigt er sich offiziell bei den Österreichern und verabschiedet sich aus seinem Amt. Ebenso sollte eine Entschuldigung der türki­schen Regierung folgen. Und ich denke auch, dass ein Abbruch der Beitrittsverhandlun­gen mit der Türkei nur konsequent wäre. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie reden immer von einer Partnerschaft, die Sie wollen, verhandeln aber in Richtung Vollbeitritt der Türkei. Das ist nicht ehrlich und das ist eine Pflanzerei gegenüber den Türken, aber auch der eigenen österreichischen Bevölkerung. Seien wir doch ehrlich und sagen wir: Stopp und Abbruch der Vollbeitrittsverhandlungen – anstatt dessen Verhand­lungen in Richtung Partnerschaft, weil die Türkei weder geographisch noch kulturell noch historisch ein Teil Europas ist und daher auch nicht Mitglied der Europäischen Union werden soll. (Beifall bei der FPÖ.)

Europa muss an den Grenzen Europas haltmachen, und wir wollen nicht haben, dass wir durch eine Entwicklung in Richtung einer euroasiatisch-afrikanischen Union am En­de als militärische Partei in die Konflikte des Nahen Ostens hineingezogen werden. Wir haben dort nichts verloren, und wir haben daher an den Grenzen Europas haltzuma­chen – und gegebenenfalls als neutrale Vermittler, als Mediatoren im Nahen Osten bei Konflikten tätig zu werden. Das sind die Notwendigkeiten, die ich auch von Ihnen, Herr Außenminister, und von der Bundesregierung einfordere. (Beifall bei der FPÖ.)

11.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Van der Bel­len. – Bitte.

 


11.10.01

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Danke, Herr Präsident! – Ei­gentlich ist der Tagesordnungspunkt der Außenpolitische Bericht 2009, auf den ich kurz eingehen möchte, aber wirklich nur ganz kurz, um mich dann dem vermutlichen Au­ßenpolitischen Bericht 2010 zu widmen und da auch ein bisschen auf Seine Exzellenz, den Herrn Botschafter, zu sprechen zu kommen, wenn alle anderen das auch machen. (Abg. Ing. Westenthaler: Nicht-Exzellenz! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Das ist ein Titel, tut mir leid, der heißt so.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 53

Der Bericht ist gut. Ich glaube, alle Parteien im Ausschuss waren auch dieser Meinung. Er enthält eine Fülle von Informationen über die österreichische Politik, über die Ent­wicklung im Bürgerkrieg in Sri Lanka, über die afrikanische Situation et cetera et cete­ra, einen Index, wodurch man leichter etwas findet, einen kleinen statistischen Anhang. Das ist alles in Ordnung, als Nachschlagewerk, Dokumentation und so weiter.

Aber was mich doch wundert, ist, dass keiner meiner Vorredner bis jetzt auf die Bud­getfrage eingegangen ist. Der Bericht 2010, Herr Bundesminister, wird ja ausführlich auf die Frage einzugehen haben: Wohin steuert die österreichische Außenpolitik, wo­hin steuert das österreichische Außenministerium mit den Budgetkürzungen, die 2010 beschlossen wurden – zuerst im Bundesfinanzrahmenplan im Mai und dann noch ein­mal verschärft bei der Konferenz in Loipersdorf in der Steiermark?

Das Budget des Außenministeriums soll bis 2014, wenn ich es richtig sehe, um rund 20 Prozent nominell sinken. Das heißt, real noch viel stärker. Die Entwicklungszusam­menarbeit wird de facto in diesen Jahren schrittweise eingestellt. Das muss man ganz offen sagen. Das Budget der Austrian Development Agency, der ADA, sinkt in diesem Jahr um rund ein Drittel. Das ist keine ernst zu nehmende Entwicklungszusammen­arbeit mehr. Das ist eine Bankrotterklärung. (Beifall bei den Grünen.)

Aber, meine Damen und Herren, die Selbstisolierung Österreichs ist hier offensichtlich. Österreich muss präsent sein in der Welt. Österreich muss seine Repräsentanzen ha­ben, muss seine diplomatischen Vertretungen haben. Und was tun wir? Wir leben hier zunehmend mit einem Schrumpfkopf von Budget. Ich kann das nicht anders bezeich­nen. In den kommenden vier oder fünf Jahren, im Rahmen des neuen Finanzrahmen­plans, wird das Budget des Außenministeriums geradezu geköpft, in einem Ausmaß, Herr Kollege Schüssel, wie es bei keinem anderen Ministerium der Fall ist. Es war schon schlimm genug bei den Mai-Beschlüssen, aber es wurde in Loipersdorf noch einmal verschärft – aus Gründen, die mir völlig schleierhaft sind.

Was mich beunruhigt, und mehrere meiner Vorredner haben darauf implizit Bezug ge­nommen: Wir leben in einer Welt zunehmender Interdependenz, zunehmender gegen­seitiger Abhängigkeiten, zunehmender Europäisierung, zunehmender Internationalisie­rung, Globalisierung. Nicht alle diese Fragen werden via Außenministerium behandelt, gelöst, beantwortet, das ist schon klar. Speziell auf der europäischen Ebene sind alle Minister unterschiedlich befasst und eingebunden, insbesondere die Ministerpräsiden­ten beziehungsweise Kanzler und die jeweiligen Finanzminister und -ministerinnen.

Aber in dieser Zeit das Budget des Außenministeriums derart schrumpfen zu lassen hal­te ich für unverantwortlich. Ich weiß nicht, warum die Regierungsparteien dem zuge­stimmt haben, noch dazu, wo es ja insgesamt um relativ kleine Beträge geht. Das Bud­get des Außenministeriums war schon vorher, vor diesen Kürzungen, eines der kleins­ten, wenn nicht überhaupt das kleinste im Rahmen der Bundesregierung.

Also ich glaube, es wird immer schwieriger, hier eine selbständige, wahrnehmbare Rol­le Österreichs in der Welt zu spielen, egal wo, ob das im Nahen Osten oder sonst wo ist, und vor allem auch in Brüssel. Ich hoffe, dass zumindest die Brüsseler Vertretung weiter ausgebaut wird. Aber bei diesem Budget kann das nur heißen, dass Botschaf­ten, Konsulate und so weiter und natürlich das Ministerium selbst zunehmend abge­speckt – von Speck kann hier keine Rede sein –, ausgedünnt werden. Schon seit Fer­rero-Waldners Zeiten ist der Personalstand im Ministerium zurückgegangen. Ich halte das für ganz problematisch.

Wenn Sie sich nur die letzten zwei Jahre vor Augen halten, was in den letzten zwei Jahren alles passiert ist auf europäischer und weltweiter Ebene, seit dem Zusammen­bruch von Lehman Brothers: Die Bankenkrise auf europäischer Ebene wurde noch halb­wegs bewältigt, halbwegs koordiniert, meine ich, mit den Paketen im Herbst 2008 – bei


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aller Kritik im Detail. Da sind europäische Antworten einigermaßen gelungen. Auch letz­tes Jahr noch, in der Budgetkrise, haben die Finanzminister und die Parlamente im Gro­ßen und Ganzen insofern korrekt reagiert, als sie nicht sozusagen die Krise durch eine prozyklische Politik verschärft haben, sondern die entstehenden Defizite zugelassen ha­ben; auch wir hier in Österreich. Im Großen und Ganzen, wenn wir jetzt von den Details absehen, richtig.

Aber, meine Damen und Herren, spätestens seit der Jahreswende 2009/2010 herrscht mehr Chaos als Ordnung. Die Griechenland-Krise war alles andere als ein Musterbei­spiel, wie man rasch und richtig Krisen bewältigt. Es ist ja kein Geheimnis, dass ich von Anfang an der Meinung war, im Falle Griechenlands sollte – auch im Interesse Grie­chenlands! – die Zahlungsunfähigkeit zugelassen werden. Das hätte automatisch ge­heißen, was viele von uns hier befürworten, dass auch die Gläubiger Griechenlands zur Kasse gebeten werden, so wie es in jedem Insolvenzverfahren, jedem Ausgleichsver­fahren der Fall ist. Das muss auch bei Staaten möglich sein. Das muss auch bei Staa­ten der Euro-Zone möglich sein. (Beifall bei den Grünen.)

Ungeachtet dessen, dass wir zur Vermeidung von Ansteckungsgefahren und hysteri­schen Reaktionen der Finanzmärkte, die wir schon zur Genüge erlebt haben, Rettungs­schirme, Schutzschirme, wie immer das heißt, brauchen, und zwar auf Dauer brauchen. Aber trotzdem muss es die Möglichkeit geben, die privaten Gläubiger zu beteiligen.

Herr Kollege Schüssel, Sie haben Bundeskanzlerin Merkel in diesem Zusammenhang erwähnt. Es macht schon einen Unterschied, ob ich das sage als ein österreichischer Politiker, der außerhalb der Grenzen nicht wahnsinnig bekannt ist, sagen wir einmal, oder die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Frau Merkel sagt, wir brauchen ein solches Verfahren, und es am nächsten Tag nicht ein ausgefeiltes Konzept gibt, wie das denn gemeint ist und was das genau heißt, dann löst sie ja ge­nau das aus, was jetzt im Falle Irlands passiert ist (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Königshofer), nämlich dass die Märkte wieder hysterisch werden, dass natür­lich jeder schaut, dass er irische Bankpapiere, irische Anleihen loswird. Das treibt die im­pliziten Zinsen in die Höhe und, und, und. Wir erleben jetzt im Falle Irlands das, was wir im Falle Griechenlands erlebt haben, obwohl die ökonomischen Grundvoraussetzungen bei Irland völlig andere sind als bei Griechenland.

Also das ist nicht europäisches Leadership. Jetzt sage ich ja nicht, dass das Außenmi­nisterium die einzige oder die wichtigste Rolle in solchen Fragen hat, aber ohne eine ös­terreichische Präsenz in den Botschaften in London, in Paris, in diesem Fall in Dublin, in Madrid und so weiter wird es auch nicht gehen. Wir dünnen Österreichs Präsenz inter­national unverantwortlich aus mit dieser Art von Budget.

Hier kann man nicht mehr von Sparen reden, meine Damen und Herren. Die Bundes­regierung, die Regierungsparteien konstruieren mit Absicht einen Schrumpfkopf von Budget, im Bereich der Diplomatie insgesamt, aber insbesondere auch in der Entwick­lungszusammenarbeit, in der EZA, und beim Budget der Austrian Development Agency. Das ist eines relativ wohlhabenden Landes wie Österreichs unwürdig. (Beifall bei den Grünen.)

11.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


11.19.07

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu­nächst möchte ich gleich einmal etwas klarstellen: Auch wir vom BZÖ waren strikt ge­gen die Griechenland-Hilfe. Wir waren strikt gegen den Euro-Rettungsschirm. Wenn es nach Ihrer persönlichen Wahrnehmung geht, Herr Kollege Strache, dann sind Sie wohl


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der Einzige hier im Hohen Haus, der eine Krawatte trägt. Schauen Sie, auch ich trage eine Krawatte, wie viele andere auch. (Beifall beim BZÖ.)

Daher bitte ich, Ihr Wahrnehmungsradar etwas weiter auszudehnen, als sich nur auf die­sen kleinen Quadratmeter zu beschränken, übrigens auch was die geistige Kapazität be­trifft. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: Peinlicher geht es aber nicht mehr! Der Mister 1 Prozent in Österreich!) – Peinlich sind Sie, Herr Kollege Strache!

Wir erleben hier im Hohen Haus immer dasselbe Bild der Regierungsparteien, nämlich, dass man hier immer auf die Europäische Union und die Instanzen schimpft – aber im­mer dann zur frommen Zurückhaltung zurückkehrt, wenn es darum geht, die österrei­chischen Positionen in Brüssel oder in Straßburg zu vertreten. Dort sehen wir unsere Minister immer unter dem Teppich ein- und ausgehen, und niemand von der Bundesre­gierung traut sich in Brüssel tatsächlich das auszusprechen, was hier diskutiert wird und was sich die Bürger denken. (Beifall beim BZÖ.)

Das steht etwa ganz im Gegensatz zu Polen, einem Nettoempfängerland, das sich tat­sächlich traut, in Brüssel und in Straßburg akzentuiert aufzutreten. Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Wir als Nettozahler könnten es uns allemal leisten, dort selbst­bewusst und selbstsicher das Wort zu ergreifen und die Interessen Österreichs zu ver­treten.

Lassen Sie mich zum außenpolitischen Thema Nummer eins der letzten Tage kommen: Das sind die Äußerungen des türkischen Botschafters. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe die Aufgabe eines Botschafters immer so verstanden, dass er in sei­nem diplomatischen Dienst die völkerübergreifende Verständigung übt und dafür sorgt, dass das Zwischenmenschliche, das Miteinander seiner Landsleute mit der Bevölkerung des Gastgeberlandes gut funktioniert.

Die Äußerungen des türkischen Botschafters und seine Beleidigungen gegenüber Ös­terreich und vor allem den Bürgern gegenüber waren aus meiner Sicht nicht nur ein Ausrutscher oder eine rhetorische Inkontinenz. Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren: Daraus spricht blanker Hass gegenüber dem Souverän unseres Landes, ge­genüber den Menschen und den Bürgern in unserem Land. (Beifall beim BZÖ.)

Ich sage Ihnen: Dem türkischen Botschafter fehlt es an dem nötigen Respekt und der Achtung gegenüber den Menschen in unserem Land. Das ist nicht tolerierbar! Er hat das Gastrecht unseres Landes missbraucht – und das ist dem diplomatischen Dienst der Türkei auch so mitzuteilen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Raus mit ihm!)

Aus meiner Sicht hat ein türkischer Botschafter eine Vorbildfunktion einzunehmen. Er vertritt nicht nur die Interessen seines Landes hier in Österreich, sondern ist auch die Ansprechstelle für die österreichischen Institutionen. Das Signal, das der türkische Bot­schafter abgegeben hat, ist unmissverständlich folgendermaßen zu verstehen: Jetzt zei­gen wir den Österreicherinnen und Österreichern einmal, was wir tatsächlich über sie denken! Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht hinnehmbar und ver­werflich, was die Wortwahl betrifft, und führt in eine Sackgasse und in Konfliktsituatio­nen. (Beifall beim BZÖ.)

Österreich ist ein freies Land. Österreich ist ein Land, in dem viele gerne leben. Wenn der türkische Botschafter sagt, er würde als UNO- oder OSZE-Generalsekretär wegge­hen, dann kann er jederzeit das Land verlassen. Österreich ist ein freies Land, die Gren­zen sind offen, es wird niemanden geben, der ihn aufhält. (Beifall beim BZÖ.)

An den Äußerungen, die der türkische Ministerpräsident Erdogan getätigt hat, sieht man, dass er seinem Land einen schlechten Dienst erweist. Beispielsweise sagt er, dass je­der Türke, der nach Österreich kommt, zuerst Türkisch zu lernen hat und dass er ge­gen Assimilation ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, solche Voraussetzun­


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gen, solche Grundeinstellungen fördern das Zusammenleben nicht, sie führen zu kon­fliktgeladenen Situationen, denen wir hier in Österreich etwas entgegenzusetzen haben.

Man kennt Österreich weltweit als ein weltoffenes Land, als ein Land, das tolerant ist ge­genüber allen, die nach Österreich kommen. Österreich ist ein gastfreundliches Land, auf das wir stolz sein können. Wir lassen uns diese Gastfreundschaft, diese Toleranz auch nicht zerstören, wenn andere glauben, etwas an uns aussetzen zu müssen. Wir pfle­gen einen ordentlichen Umgang mit allen Gästen, die zu uns nach Österreich kommen. Daher dürfen wir auch erwarten, dass die anderen das auch respektieren und einhal­ten. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben mit dieser Äußerung einen Vorgeschmack darauf bekommen, was uns er­wartet, wenn die Türkei in die Europäische Gemeinschaft aufgenommen werden würde.

Daher sagen wir ganz klar: Abbruch der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Wa­rum? – Herr Außenminister, es wäre längst an der Zeit, Klartext zu sprechen – und nicht falsche Erwartungen zu schüren und Erwartungshaltungen aufkommen zu lassen.

Es ist so, dass zwei völlig unterschiedliche Kulturen und Weltanschauungen aufeinan­derprallen, die sich niemals in Einklang bringen lassen. Ja, die Türkei ist ein wichtiger Handelspartner, sie ist ein wichtiges Rohstoffland für unsere Wirtschaft – überhaupt keine Frage. Aber es wäre der ehrlichere und der richtigere Weg, nicht nur gegenüber Österreich, sondern auch gegenüber den europäischen Mitgliedsländern und auch ge­genüber der Türkei zu sagen, dass wir nicht wollen, dass die Türkei in die Europäische Gemeinschaft aufgenommen wird, weil sie in der Europäischen Gemeinschaft schlicht nichts verloren hat. Das wäre der richtige Umgang mit der Türkei und auch mit den Bürgern unseres Landes. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Neubauer: Die Rede vom Strache kopieren!)

Diese Europhorie, die sich breitmacht, ist ja auch das Problem, mit dem die Europäi­sche Gemeinschaft zu kämpfen hat. Wir haben in den letzten Jahren eine Expansions­strategie betrieben, die noch lange nicht verdaut ist, für die wir zahlen, für die die Bür­ger unseres Landes und die Bürger Europas zahlen. Wir dürfen eines nicht machen, nämlich dass wir durch diese Europhorie und die Aufnahme weiterer Länder dafür sor­gen, dass die Österreicherinnen und Österreicher heimatlos werden und nicht mehr wissen, was sie wirklich glauben sollen – ob sie in Österreich leben oder in einem Eu­ropa, das keine Heimat kennt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Das sind die eigentlichen Herausforderungen, vor denen die Europäische Union steht. Wir haben nicht nur eine völlig falsche EU-Aufnahme- und Zuwanderungspolitik betrie­ben, sondern stehen vor dem Problem, dass das geringe Wachstum innerhalb der Eu­ropäischen Gemeinschaft dazu führt, dass wir uns die Aufnahme weiterer Länder schlicht nicht mehr leisten können. Wir sind jetzt schon mit der Gleichstellung aller eu­ropäischen Länder finanziell überfordert. Wenn wir maroden Ländern wie Irland, Grie­chenland, Spanien und Portugal auch noch finanziell in Form der Bankenhilfen, die von Rot und Schwarz beschlossen werden, aushelfen müssen, dann ist das ein Kardinalfeh­ler, der zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler unseres Landes geht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist die Wahrheit: Es geht zu Lasten des Wohlstandes unserer eigenen Bevölkerung, wenn wir diesen Irrweg weiterhin fortset­zen. Das dürfen wir nicht zulassen! Es geht darum, dass wir den Menschen, den Bür­gerinnen und Bürgern, mehr zuhören und dass wir ihre Ängste und Wünsche aufneh­men, wenn wir auf europäischer Ebene Verhandlungen führen. Denn wenn die EU-Po­litiker die Bürger nicht ernst nehmen, werden die Bürger in Zukunft auch die Europäi­sche Union nicht mehr ernst nehmen. (Beifall beim BZÖ.)

11.28



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 57

Präsident Fritz Neugebauer: Nun erteile ich Herrn Bundesminister Dr. Spindelegger das Wort. – Bitte. (Abg. Großruck: Zuhören, das wird eine Lehrstunde! – Abg. Scheib­ner: Ja? Wofür?!)

 


11.28.22

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte mich zunächst einmal herzlich bei den meisten Rednern, die jetzt ge­sprochen haben, dafür bedanken, dass sie die Arbeit der österreichischen Diplomatie und die Arbeit, die im Außenpolitischen Bericht 2009 dargestellt ist, wertgeschätzt ha­ben. Ich verstehe das besonders als Dank an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die weltweit in 120 Vertretungen, die wir im Ausland betreiben, tagtäglich österreichi­sche Interessen vertreten. Ich werde diesen Dank gerne an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeben. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte gerne zu einigen Fragen des Außenpolitischen Berichts Stellung nehmen, nämlich zuerst einmal dazu, dass wir Anregungen aufgenommen haben, die von den Abgeordneten beim letzten Außenpolitischen Bericht 2008 in der Ausschussdebatte vorgebracht wurden. Wir nehmen etwa besondere Dokumente in diesen Bericht auf, die interessant sein können, nehmen beim Zahlenwerk Verstärkungen vor und führen ein­zelne Punkte, wie etwa Südtirol, besonders aus – auch das wurde gefordert, wir haben das eingearbeitet. Wir haben damit versucht, den Interessen der Abgeordneten entge­genzukommen, und werden das auch für den nächstjährigen Außenpolitischen Bericht so fortführen und Anregungen aus der heutigen Debatte mit einbeziehen.

Lassen Sie mich aber zu den Schwerpunkten kommen, die mir wichtig erscheinen. Ein wichtiger Part dieses Außenpolitischen Berichts ist unsere Arbeit im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Im November des Jahres 2009 haben wir den Vorsitz im Sicher­heitsrat übernommen und haben versucht, etwas auf den Weg zu bringen, das auch zu­künftig bei weiteren Verhandlungen einen Fußabdruck hinterlässt – nämlich den Schutz der Zivilisten in bewaffneten Konflikten.

Warum ist uns das so wichtig? – Wir sehen weltweit, dass auch dort, wo die UNO als federführende Organisation tätig ist, immer wieder Menschenrechtsverletzungen pas­sieren und Verbrechen an Zivilisten begangen werden. Darum ist das notwendig. Wir haben mit unserer Resolution erreicht, dass es künftig für jede Mission der Vereinten Nationen den Auftrag gibt, dass Zivilisten zu schützen sind und dass der UNO und dem Headquarter in New York Bericht erstattet werden muss, damit der Sicherheitsrat re­agieren kann. Das haben wir mit der Resolution 1894 bewerkstelligt, und dafür hat sich die internationale Staatengemeinschaft auch bei uns bedankt, zuletzt Außenministerin Hillary Clinton, bei der ich vorgestern zu Gast war. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Als Zweites möchte ich erwähnen, dass wir in einer ganz sensiblen Frage einen weite­ren besonderen Schwerpunkt im Sicherheitsrat gesetzt haben. Wir haben nämlich im Komitee für Al-Qaida und Terrorbekämpfung den Vorsitz übernommen und dort Rechts­staatlichkeit eingebracht. Wir haben erreicht, dass wir eine Ombudsfrau bestellt haben, die für Personen, die auf dieser Liste stehen, eine rechtliche Vertretung organisiert. Wir haben damit gerade in Afghanistan, wo das ein besonderes Problem ist, Anerkennung gefunden. Insgesamt hat uns die Staatengemeinschaft dafür gedankt.

Ich möchte daher das Thema Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auch im Be­richt 2010 als einen besonderen Schwerpunkt darstellen, weil das für uns eine ganz entscheidende Frage ist. In diesen zwei Jahren haben wir einen Dienst an der Weltge­meinschaft erbracht, uns aber auch besondere Anerkennung von anderen Staaten er­worben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 58

Ich möchte weiters auf den Schwerpunkt Europapolitik eingehen. Sie finden dieses The­ma in unserem Außenpolitischen Bericht prominent vertreten. Das ist auch wichtig für uns. Ich habe 2009 eine Zuhör-Tour durch Österreich veranstaltet, um aus erster Hand zu erfahren, wie die Bürger in unserem Land über Europa denken. Es war eine gute Tour, ich habe erfahren, wo die Hauptkritikpunkte liegen. Wir haben daraus auch gelernt und versucht, eine neue Facette der Europadebatte in Österreich zu schaffen. Ich darf da­rauf verweisen, dass wir gerade das Projekt Europagemeinderäte laufen haben. Der An­sprechpartner auf der ersten politischen Ebene, in der Gemeinde, ist für den Bürger un­geheuer wichtig.

Ich weiß, dass diejenigen, die sich in den Dienst der Sache stellen, nicht alle Fragen be­antworten können, aber sie können das weitergeben. Sie können uns Stimmungen mit­teilen, können aber durchaus auch in einer aktuellen Debatte durch Informationen, die wir ihnen zur Verfügung stellen, reagieren. Wir haben mittlerweile 200 freiwillige Euro­pagemeinderäte aus allen Fraktionen in ganz Österreich, mit denen wir in Kontakt ste­hen, denen wir Informationen geben und von denen wir Informationen aus der Bevölke­rung bekommen. Das ist ein gutes Projekt, und ich bitte Sie alle, dieses Projekt zu un­terstützen, damit die Europadebatte in Österreich anders geführt werden kann. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte zur Frage Europapolitik auch einen weiteren Schwerpunkt, den wir im Jahr 2009 gesetzt haben, betonen, nämlich die Donauraumstrategie. Gerade wir Öster­reicher, in diesem Teil Europas gelegen, haben gute Chancen, mit einer Donauraum­strategie ein neues Kapitel aufzuschlagen und Anerkennung der Europäischen Union dafür zu finden, dass die Länder entlang der Donau künftig ganz offiziell in einer ma­kroregionalen Strategie enger zusammenarbeiten. Wir haben das vorangetrieben und im letzten Jahr Überzeugungsarbeit geleistet. Ich hoffe, dass wir am Beginn des nächs­ten Jahres auch im Europäischen Rat die Beschlussfassung dafür bekommen. Das wird auch unsere Außenpolitik maßgeblich beeinflussen. Es sind die Länder entlang der Donau, mit denen wir zukünftig in, aber auch außerhalb der Union enger zusammenar­beiten wollen.

Ich darf auf einen vierten Schwerpunkt eingehen, unsere Konsulartätigkeit. Meine Da­men und Herren! Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen nicht nur tagtäglich im Einsatz, sie haben auch etwa 5 000 Anrufe pro Monat betreffend konsularische Fragen nicht nur zu beantworten, sondern daraus auch Aktivitäten zu entwickeln. Es ist eine besondere Herausforderung, wenn man im Ausland tätig ist. Wenn ein Österreicher an­ruft, der im Ausland einen Autounfall hat und nicht weiterweiß, wenn es im Urlaub ei­nen Todesfall in der Familie gibt und man nicht weiß, wie man vorankommen soll, wenn man den Reisepass verliert – was auch schon Prominenten aus Österreich in Guate­mala passiert ist –, dann braucht es eine unmittelbare funktionierende Vertretung. Die­se haben wir, und die Damen und Herren, die Tag und Nacht – und das darf ich be­wusst sagen – in unseren Vertretungsbehörden tätig sind, verdienen unsere Anerken­nung. Ich möchte sie ihnen heute bei dieser Debatte aussprechen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Lassen Sie mich jetzt auf ein paar Fragen eingehen, die hier in der Debatte geäußert wurden. Zuerst zur Frage der Religionsfreiheit, die Herr Abgeordneter Dr. Schüssel an­gesprochen hat: Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht, und zwar kein eindimensiona­les. Es darf nicht nur in den entwickelten Demokratien vertreten und eingefordert wer­den, sondern es wird vorausgesetzt, das auch anderswo einzufordern. Ich nehme das ger­ne mit, und wenn das Hohe Haus dazu eine Entschließung fasst, so freut es mich, dass wir der Religionsfreiheit zukünftig im Außenpolitischen Bericht einen besonderen Stel­lenwert einräumen.

Wir werden bei allen außenpolitischen Kontakten mit den betroffenen Ländern, beson­ders mit dem Irak – ich beabsichtige, am Beginn des nächsten Jahres dort hinzufahren –,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 59

darauf drängen, dass die Fragen der Religionsfreiheit ernst genommen werden. Ich wer­de auch eine Initiative im Rat in Brüssel ergreifen, um zu erreichen, dass wir als Euro­päische Union das klar unterstützen. Ich begrüße das und werde mich dafür ein­setzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Weil einige Redner das Thema Türkei angesprochen haben, darf ich auch darauf ein­gehen. Selbstverständlich sind die Äußerungen des türkischen Botschafters in Öster­reich zu verurteilen – nicht wegen Fragen der Integration, sondern weil der türkische Botschafter in diesem Interview alle Österreicherinnen und Österreicher beleidigt hat. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Was ist die Konsequenz?!)

Wir lassen es uns nicht bieten, dass wir nicht als ein Land gesehen werden, das auch in der Kulturarbeit viel geleistet hat. Das ist letztlich nicht richtig, und ich habe daraufhin auch die Initiative ergriffen. Ich habe den türkischen Botschafter erstens ins Außenamt zitiert, und wir haben ihm selbst unsere Meinung gesagt. (Abg. Scheibner: Sie? Sie per­sönlich, Herr Minister?!)

Wir haben zum Zweiten an dem Tag, an dem das Interview erschienen ist, zweimal Kon­takt zum türkischen Außenminister hergestellt. Ich habe von ihm gehört, dass das nicht die türkische Position gegenüber Österreich ist, sondern die Privatmeinung des Bot­schafters. (Abg. Strache: Dann soll der Botschafter abgezogen werden! – Abg. Scheib­ner: Was sind die Konsequenzen?!)

Meine Damen und Herren, das ist für mich entscheidend, denn die Privatmeinung ei­nes türkischen Beamten in Österreich ist für uns nicht relevant, sondern das, was die Türkei gegenüber Österreich vertritt – und das ist etwas anderes. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Was ist die Konsequenz? Wozu gibt es einen Botschafter?!)

Ich darf zum Dritten auf die Budgetfragen eingehen. Herr Abgeordneter Van der Bel­len hat ja in seiner Rede besonders darauf Bezug genommen. Es ist für uns natürlich eine besondere Herausforderung, diesen Budgetrahmen zu erfüllen. Aber mit einem Mär­chen möchte ich schon aufräumen: In Loipersdorf hat sich an der Budgetsituation gar nichts geändert. Das haben Sie entweder erfunden oder völlig falsch dargestellt. In Loi­persdorf wurde das fortgesetzt, was alle Ressorts betrifft, nämlich dass jeder Einspa­rungen zu erfüllen hat, und auch mein Haus wird das umsetzen.

Erstens werden wir aus dieser Debatte heraus einen neuen diplomatischen Dienst – auch in der Struktur – mit einer neuen Aufgabenschwerpunktsetzung aufstellen müssen. Wir werden unsere Vertretungsbehörden überprüfen, um, wo es notwendig ist, Einspa­rungen vorzunehmen. Das werde ich tun müssen, auch wenn es unerfreulich ist und wir damit das Vertretungsnetz ausdünnen. Wir werden auch die Frage der konsularischen Betreuung auf neue Beine stellen müssen. Ich beabsichtige, unser System von Hono­rarkonsuln entsprechend auszubauen, ihnen Aufgaben zuzuteilen, damit wir den Schutz der Österreicherinnen und Österreicher flächendeckend gewährleisten können. Aber das sind schwierige Fragen.

Meine Damen und Herren, Sie haben die Entwicklungszusammenarbeit angespro­chen. Dort sind Einschnitte schmerzlich. Ich habe aber auch in der Öffentlichkeit folgen­den Vorschlag gemacht, den ich Sie bitte zu unterstützen: Bei der Stiftungsbesteuerung könnten wir zukünftig Elemente einbauen, um Projekte der Entwicklungszusammenar­beit von Stiftungen fördern lassen zu können. Das soll für Stiftungen auch ein steuerli­cher Anreiz sein. Wir verhandeln gerade darüber, und ich hoffe, dass wir in den Budget­begleitgesetzen zu einem Ergebnis kommen.

Lassen Sie mich als letzten Punkt auf die Frage hinweisen, die Herr Abgeordneter Bu­cher angesprochen hat. Herr Abgeordneter! Dass wir als österreichische Außenminis­teriumsvertreter und ich als Außenminister österreichische Interessen nicht vertreten


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 60

würden, weise ich mit aller Schärfe zurück. Das tun wir jeden Tag, und es steht Ihnen nicht zu, eine solche Kritik zu äußern, ohne konkret Bezug darauf zu nehmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Herr Abgeordneter Bucher, ich habe eines bemerkt – Sie haben mich aufgefordert, die­se Interessen in Brüssel und Straßburg zu vertreten –: Ich war, da haben Sie recht, in meiner Amtszeit noch nie in Straßburg, weil weder der Rat noch der Europäische Rat dort tagen, die tagen in Brüssel und in Luxemburg, und ich ersehe daraus, dass Sie sich mit Fragen der europäischen Politik offenbar noch nicht so eingehend beschäftigt ha­ben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Scheibner: Das steht Ihnen überhaupt nicht zu, diese Überheblichkeit!)

Aber lassen Sie mich zu einem Schluss kommen, meine Damen und Herren! Wir ha­ben während unserer Mitgliedschaft im Sicherheitsrat Maßstäbe gesetzt. Diese Maß­stäbe wurden durchaus erfüllt. (Abg. Grosz: ... ein bisschen Händchen halten, und Sie glauben, das ist Außenpolitik!)

Ich habe bei meiner letzten Sicherheitsratssitzung am Dienstag voriger Woche zum The­ma Sudan erstens bemerkt, dass unsere in Wien stattgefundene Konferenz, wie wir im Sudan zwischen dem Norden und dem Süden einen Fortschritt erzielen können, Aner­kennung gefunden hat.

Ich habe vom britischen Außenminister gehört, dass er es bedauert, dass wir aus dem Sicherheitsrat ausscheiden. Ich habe schon erwähnt, dass die amerikanische Außenmi­nisterin mit mir in einem Pressegespräch die Arbeit Österreichs insgesamt positiv be­wertet. Ich sehe das nicht als etwas, das man belächeln soll, meine Damen und Herren! Vielleicht alle zehn Jahre spricht ein amerikanischer Außenminister über Österreich. Und wenn er gut spricht, soll uns das freuen (Beifall bei ÖVP und SPÖ), es soll nicht mit hä­mischen Zwischenrufen eine negative Note dazu gesetzt werden. (Abg. Grosz: Die Au­ßenminister der letzten zehn Jahre haben nie etwas mit US-Behörden zu tun gehabt!)

Zum Dritten: Wenn der russische Vertreter im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sagt, man sollte für Österreich eine semipermanente Sicherheitsratssitz-Mitgliedschaft erfin­den, dann zeigt das auch, dass wir insgesamt auf einem guten Weg unterwegs sind.

Ich hoffe, dass das Hohe Haus das auch mitträgt. Ich werde mich jedenfalls dafür ein­setzen, dass wir diese zwei Jahre gut beenden. Ich werde dem Hohen Haus darüber berichten, dass sich Österreich in diesen zwei Jahren gut geschlagen hat, und das soll­te insgesamt Anerkennung in diesem Land finden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Großruck: Ein Lehrbeispiel kompetenter Außenpolitik!)

11.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Plassnik. – Bitte.

 


11.42.05

Abgeordnete Dr. Ursula Plassnik (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst auch im Lichte der Debatte, die wir heute führen, einen gemeinsamen Entschließungsantrag von ÖVP und SPÖ zum Thema „weltweite Durchsetzung der Religionsfreiheit als elementares Grund- und Menschen­recht“ einbringen. Der Text wurde verteilt. Wir hoffen auf breite Zustimmung im Hohen Haus. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zweiter Punkt: Türkei – als Thema des Außenpolitischen Berichts, aber auch der All­tagsarbeit der österreichischen Außenpolitik, auch der Europapolitik und der Innenpoli­tik. Ich glaube, es ist Zeit für etwas mehr Nüchternheit, für durchaus Klartext, aber mit Differenzierungsvermögen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 61

Ja, wir werden es in Zukunft mit der Türkei mit einem zunehmend anspruchsvollen und selbstbewussten Partner zu tun haben. Das vielleicht gerade deshalb, weil in den Ver­handlungen zwischen Europäischer Union und Türkei seit geraumer Zeit in Wirklichkeit Flaute herrscht. Es hat ein einziges Kapitel gegeben, nämlich Wissenschaft und For­schung, das – übrigens während des österreichischen EU-Vorsitzes – im Mai 2006 ab­geschlossen werden konnte, seither wurde kein weiteres Kapitel abgeschlossen.

Über die Mängel, die im jüngsten Fortschrittsbericht der Europäischen Union zur Türkei aufgezeigt worden sind, ist hinlänglich berichtet worden. Ich möchte noch ein Element hinzufügen, das in diesem Fortschrittsbericht ebenfalls beanstandet wird, nämlich die Gleichberechtigung der Frauen, die in der Türkei eine zentrale Herausforderung im All­tag bleibt, die Ehrenmorde, die arrangierten Ehen und Zwangsheiraten sowie die häus­liche Gewalt, die laut Kommissionsbericht ernste Probleme bleiben.

Ich möchte aber schon auch zurückweisen, dass sich Österreich beim Thema Türkei nie durchsetzt, auch auf europäischer Ebene. Es hat kein Land mehr erreicht als Öster­reich, etwa in der Formulierung des Verhandlungsmandats. Hier haben wir Maßstäbe ge­setzt, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Thema Aufnahmefähigkeit – ich erspare Ihnen jetzt die Lektüre der entsprechenden Tex­te, die wir damals gegen erbitterten Widerstand all unserer Partner im Jahr 2005 durch­gesetzt haben. Wir haben uns österreichischerseits sehr gut und sehr weitblickend po­sitioniert, nämlich im Regierungsprogramm, wo – um das auch klarzustellen – von pri­vilegierter Partnerschaft nicht die Rede ist. Ich lese diesen Text gerne vor, denn er zeigt, dass wir auf einer Grundlage stehen, die zu ändern nicht notwendig ist und die zu än­dern auch unklug wäre. Ich zitiere aus dem Regierungsprogramm:

„Ein gezieltes und zugleich behutsames Heranführen der Türkei und ihrer Bevölkerung an europäische Werte und Standards ist im Interesse aller Mitgliedstaaten der Europäi­schen Union. Österreich hat durchgesetzt, dass die Aufnahmefähigkeit der Union ein Kriterium darstellt und dass die Verhandlungen mit der Türkei einen offenen Ausgang haben. Wir setzen uns für ein schrittweises Vorgehen zunächst mit dem Ziel einer maß­geschneiderten türkisch-europäischen Gemeinschaft ein. Die österreichischen Bürger werden bei Vorliegen eines Verhandlungsergebnisses mit Beitrittsziel für die Türkei in einer Volksabstimmung das letzte Wort haben.“

So macht man das, meine Damen und Herren! Es gibt keinen Grund, die Verhandlun­gen infrage zu stellen oder gar den Abbruch zu fordern, denn Integrationsdefizite sind nicht heilbar durch den Abbruch der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei. (Beifall bei der ÖVP.) Was wir brauchen, sind Festigkeit in der Sache und gute Nerven. Populistische Panikattacken helfen hier überhaupt nicht. (Abg. Neu­bauer: Und wenn Sie gerade eine haben?)

In Hinblick auf die innenpolitische Diskussion möchte ich schon auch anmerken: Ja, es gibt erhebliche Defizite bei der Integration auch türkischstämmiger Österreicher, und zwar von der Gemeindeebene bis zur Bundesebene. Es gibt allerdings auch – und das muss man auch sagen – Integrationsverweigerer. (Abg. Mag. Stadler: Geh wirklich? Da schau her! Kennen Sie wen?) Wir brauchen in diesem Zusammenhang Mut, und wir brauchen Fingerspitzengefühl – sowohl die Politik als auch die Bürger.

Lassen Sie uns mit den Kindern beginnen! – Ich komme an dieser Stelle auf den türki­schen Botschafter, genauer gesagt auf seinen Vorgänger, nämlich Botschafter Selim Yenel, zu sprechen, der in bemerkenswerter Weise sehr konstruktive Beiträge geleistet hat. Er hat für Volksschulkinder und für Kindergartenkinder eigenes Lernmaterial in tür­kischer und deutscher Sprache entwickelt und hat das in Österreich und in der Türkei auch zur Verbreitung gebracht. – So macht man das, und nicht anders, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strache: Was macht unsere Unterrichtsministerin?)


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Der Ruf nach dem Abbruch der Verhandlungen ist ein verfehlter Therapieansatz, ist das falsche Medikament. Damit wird kein einziges Problem im praktischen Zusammenle­ben, im alltäglichen Zusammenleben gelöst, damit lernt kein einziges türkisches Kind Deutsch, damit bekommt kein türkischstämmiger Migrant einen geeigneten Arbeitsplatz. Damit erreichen wir in Wirklichkeit gar nichts, wir helfen nur den Empörungsbewirtschaf­tern. Wir brauchen mehr gezielte Sacharbeit.

Ich hätte auch einen ganz konkreten Vorschlag zu machen in diesem Bereich. Wir müs­sen ja nicht immer das Rad neu erfinden, wir könnten zum Beispiel in Österreich ein Kompetenzzentrum für interreligiöse Mediation etablieren. (Abg. Kickl: Bitte was?) Ich erwähne die Stichworte Telfs und Bad Vöslau. Dort hat man auf Gemeindeebene ge­zeigt, wie man erfolgreich Integrationsarbeit machen kann. (Beifall des Abg. Grillitsch. – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Wir könnten das Wissen, das wir in Österreich haben, auf wissenschaftlicher Ebene und auch in der Praxis vernetzen, und wir könnten es erden. Es zahlt sich nicht aus, sich da­rüber lächerlich zu machen, sondern man sollte solche Vorschläge einmal ernsthaft in der Sache prüfen. (Abg. Mag. Stadler: Sie kennen das Problem nur vom Hörensagen!)

Auch auf europäischer Ebene – und damit möchte ich schließen – könnten wir eine Mög­lichkeit brauchen, Best Practices einander besser bekannt zu machen und uns auch österreichischerseits sachkundig und durchaus selbstbewusst einzubringen. – Danke schön, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.48


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Cap, Plassnik, Kolleginnen und Kollegen betreffend weltweite Durch­setzung der Religionsfreiheit als elementares Grund- und Menschenrecht

eingebracht im Zuge der Verhandlungen zum Außenpolitischen Bericht (III-171 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Diskriminierung und Verfolgung religiöser Minderheiten bzw. auf Grund des Glau­bens, hat in den letzten Jahren in vielen Staaten besorgniserregende Ausmaße ange­nommen. Die Religionsfreiheit ist in mehr als 60 Ländern der Erde, in denen zusam­men fast zwei Drittel der Weltbevölkerung leben, sehr stark eingeschränkt oder gar nicht existent. Religiöse Minderheiten sind hier vielfach von Gewalt und gesetzlichen Einschränkungen betroffen. Menschen werden wegen ihres Glaubens, seien es Chris­ten, Juden oder andere Bekenntnisse, diskriminiert, sie verlieren ihre Arbeitsstellen, ih­re Wohnungen, werden inhaftiert, entführt, verstümmelt und ermordet, Kirchen und reli­giöse Einrichtungen werden niedergebrannt und ihre Häuser zerstört.

Dramatisch ist die Lage im Irak. Vor Beginn des Irakkrieges lebten dort ca. 1,4 Mio. Chris­ten. Nach zahlreichen Verfolgungswellen durch islamische Fundamentalisten ist ihre Zahl mehr als halbiert. Gerade angesichts des jüngsten grausamen Massakers an Christen im Irak ist unsere Solidarität gefordert. Dieser Terror gegen andere Religionen zeigt uns aber auch, dass eine Initiative zur weltweiten Durchsetzung der Religionsfrei­heit aktuell und notwenig ist.

In zahlreichen Ländern, in denen der Islam Staatsreligion und auch verfassungsrecht­lich verankert ist und/oder eine Vorrangstellung genießt, gibt es staatlich unterstützte oder staatlich tolerierte Gewalt gegen Christen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 63

Sorge bereitet auch die Lage in Nordkorea. Die kommunistische Diktatur hat mit ihrer totalitären Ideologie das Land heruntergewirtschaftet und international isoliert. Freiheit und Rechtsstaatlichkeit existieren nicht. Dazu kommen besondere Formen von Diskri­minierungen der Christen, von denen viele in staatlichen Lagern ums Leben kommen.

Sowohl das Bemühen um die künstliche Festigung einer Staatsidentität wie auch inner­staatliche Konflikte um das Selbstverständnis können zur Diskriminierung von Religio­nen wie auch zur Gewalt gegen religiöse Minderheiten führen. Damit sind christliche Minderheiten gerade auch in Indien, China, Indonesien, Bangladesch und Pakistan konfrontiert - die zusammen mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung ausmachen. So haben diese Entwicklungen zum Beispiel in Indien zu massiven Menschenrechtsver­letzungen geführt. Während die Verfassung des Landes Religionsfreiheit gewährt, ha­ben fundamentalistische Hindunationalisten im Jahr 2008 im Bundesstaat Orissa Aus­schreitungen gegen die dort lebenden Christen organisiert, in deren Verlauf mehr als hundert Menschen ums Leben kamen. Noch immer leben tausende Christen in Flücht­lingslagern und werden an einer Rückkehr in ihre Dörfer gehindert.

Eine dramatische Entwicklung erleben Christen in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Osten. Sie stehen dort unter einem hohen Druck, sich entweder zu assimilie­ren oder die Länder zu verlassen. Dort, wo die christliche Kultur ihre Wurzeln hat, ist die Zahl der Christen in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch zurückgegangen. Lebten vor hundert Jahren noch etwa 20 % Christen auf dem Gebiet der heutigen Tür­kei, so beträgt ihr der Anteil heute nur noch 0,1 %. Die christlichen Gemeinden in der Türkei sehen sich nach wie vor mit zum Teil existenzgefährdenden Einschränkungen der Religionsfreiheit konfrontiert.

Es gibt Länder, in denen z. B. der Wechsel aus der Mehrheitsreligion mit dem Tod be­droht wird; oder es existiert z. B kein staatliches Recht im Zivilbereich, sondern sämtli­che Bürger ohne Unterschied werden einer ganz spezifischen religionsbezogenen Norm unterworfen. Die Diskriminierung und Verfolgung geschieht in mehrfacher Weise:

a) durch gesetzliche Diskriminierung: z. B durch strafrechtliche Verfolgung, Kriminali­sierung von Glaubenshandlungen, Fehlen von Zivilrecht

b) durch die Staatsmacht: in Form von Überwachungen, Verhaftungen, Verhinderung von Kirchenbauten durch Auflagen u. ä.

c) durch gesellschaftliche Diskriminierung: mittels Ausschluss von öffentlichen hohen Ämtern oder Laufbahnen, durch Schikanen von Behörden und Arbeitgebern, durch so­ziale Ghettoisierung.

Das Recht auf Gedanken- Gewissens- und Religionsfreiheit ist in Art. 9 der Europäi­schen Menschenrechtskonvention (EMRK), in Art. 18 des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt), in Art. 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in zahlreichen regionalen Menschenrechtskonventionen veran­kert. Dieses Recht gilt universell und rechtlich verbindlich für alle Staaten. Darum ist das Argument, Menschenrechte müssten in kulturellen Zusammenhängen interpretiert werden, nicht nur falsch, sondern auch ein gefährlicher Vorwand, um Menschenrechts­garantien aufzuweichen. Es wird nötig sein, im Dialog mit den politischen Verantwortli­chen in anderen Staaten auf diese völkerrechtlich verankerten Rechte zu verweisen und deutlich zu machen, dass Religionsfreiheit ein universelles und verbindliches Men­schenrecht ist, das immer auch mit der Toleranz gegenüber individuell Andersgläubi­gen wesentlich verbunden ist.

Der österreichische Nationalrat und der Bundesrat haben in den letzten Jahren immer wieder in Resolutionen gegen die Einschränkung der Religionsfreiheit und gegen jede Verfolgung aufgrund des Glaubens Stellung bezogen. So haben sowohl Nationalrat als auch Bundesrat im Jahr 2008 jeweils einstimmig Entschließungen betreffend die zu­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 64

nehmende Verfolgung von Christen und Sicherung der Religionsfreiheit beschlossen. Im Jahr 2009 hat sich zusätzlich der Nationalrat in einer Entschließung einstimmig für die Unterstützung der Rechte der christlichen Assyrer in der Türkei und für den Erhalt des christlichen Klosters Mor Gabriel ausgesprochen.

In Fortsetzung dieser Resolutionen ist daher mit allem Nachdruck darauf zu drängen,

dass Menschen bei Ausübung ihrer Religion nicht mehr diskriminiert und verfolgt werden,

dass die Menschenwürde im Sinne der Gewährleistung der Religionsfreiheit gewähr­leistet wird und

dass durch totalitäre oder fanatische Ideologien die religiöse Freiheit der anderen nicht mehr eingeschränkt, manipuliert, in den reinen Privatbereich verdrängt oder instrumen­talisiert werden darf.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird er­sucht, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Hohe Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union einen jährlichen Bericht über den Stand der Religionsfreiheit in der Welt vorlegt. Im jährlichen Außenpolitischen Be­richt soll der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten die­sem Thema besondere Aufmerksamkeit widmen und insbesondere über die von der Europäischen Union gesetzten Aktivitäten dem Nationalrat berichten.

2. Die Bundesregierung wird ersucht, bei ihren Kontakten auf europäischer und auf in­ternationaler Ebene immer wieder auch das universelle Recht auf Religionsfreiheit zu betonen, die kritische Situation der verfolgten Christen in vielen Ländern der Erde an­zusprechen und auf die Einhaltung dieses elementaren Grund- und Menschenrechts zu drängen.

3. Die Bundesregierung wird weiters ersucht, diese Positionen aktiv bei der Ausarbei­tung einer EU-Strategie zum Einsatz für Religionsfreiheit in Drittstaaten einzubringen und darauf zu drängen, dass im Assoziierungsabkommen der EU mit Drittstaaten Be­stimmungen über die Gewährleistung der Religionsfreiheit aufgenommen werden.

4. Die Bundesregierung wird ersucht, bei ihren Aktivitäten zur weltweiten Sicherstellung der Religionsfreiheit auch im Rahmen der Strukturen der Vereinten Nationen in diesem Sinne tätig zu werden.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


11.49.02

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich möchte auch auf das Thema Türkei eingehen, aber nicht auf­grund der Aussagen des Botschafters, sondern vielmehr aufgrund des jüngst vorgeleg­ten Fortschrittsberichts.

Die EU führt seit dem Jahr 2005 Verhandlungen über einen Beitritt der Türkei, und der jüngste Bericht der EU-Kommission über den Fortschritt der Verhandlungen, der eben


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 65

vor etwas mehr als einer Woche vorgelegt worden ist, spricht eine klare Sprache. In den meisten der 13 von insgesamt 35 Verhandlungskapiteln, die bisher geöffnet wurden, geht so gut wie gar nichts beziehungsweise fast nichts voran. Die meistverwendeten Formu­lierungen in diesem Bericht sind, es habe kein Fortschritt stattgefunden oder in man­chen Bereichen ein gewisser Fortschritt.

Wenn man das jetzt auf harte Verhandlungen zurückführt, dann ist das sicherlich zu kurz gegriffen. Es geht hier um wesentlich mehr, es geht um ganz andere Dinge. So steht zum Beispiel auf Seite 19 des Berichtes zu lesen, es lägen Beweise vor, wonach eine große Zahl an Insassen der türkischen Gefängnisse niemals irgendeine Art von Rechtshilfe er­halten hat. Oder auch auf Seite 11 können Sie nachlesen. Dort wird festgehalten, dass nach wie vor das Militär über weiten Spielraum zur politischen Intervention verfügt.

Meine Damen und Herren! Unabhängig von dieser kritischen Beurteilung, die die EU-Kommission gerade vorgenommen hat, ist vor allem auch darauf hinzuweisen, dass eine Aufnahme der Türkei als EU-Mitglied die EU in wirtschaftlicher, politischer und ins­titutioneller Hinsicht schlechtweg überfordern würde. Nehmen Sie als Beispiel Irland, das heute auch schon diskutiert worden ist. Damit wird uns vor Augen geführt, wie nach­haltig die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise für Europa sind und wie groß die Herausforderungen sind, die die EU zu bewältigen hat.

Dass wir eine andere Kooperation mit der Türkei anstreben, dass wir diese Reform­schritte und den Reformprozess der Türkei unterstützen wollen, ist schon gesagt wor­den. Eine privilegierte Partnerschaft ist sicherlich die beste Option. Sie bietet eine sta­bile Grundlage für eine dauerhafte und konstruktive Zusammenarbeit für beide Seiten.

Herr Minister, mich würde jetzt interessieren, wie Sie sich im Rat der Außenminister zur Türkei positionieren werden, ob Sie dort so klar Stellung beziehen werden, wie Sie das in einem Interview in der „ZIB 2“ getan haben. Sie haben am 10. November gesagt – ich zitiere –: Wir haben ein Problem mit der Frage einer Vollmitgliedschaft der Türkei in der EU. Wir sind für eine privilegierte Partnerschaft, und letztlich wird auch diese Offenheit geschätzt. – Zitatende. (Bundesminister Dr. Spindelegger: Das ist unfair, weil ich nicht antworten kann laut Geschäftsordnung!)

Ich möchte auch noch auf die Rolle Österreichs in der internationalen Gemeinschaft ein­gehen. Ich hatte vor zirka einer Woche die Möglichkeit, Gespräche in der UNO zu füh­ren, und das wichtige, das zentrale Thema war auch die Arbeit Österreichs als nicht stän­diges Mitglied im Sicherheitsrat. Wie wir gehört haben, läuft mit Ende dieses Jahres die Mitgliedschaft im Sicherheitsrat aus. Die gute Arbeit Österreichs und die transparente Mitgliedschaft wurden allgemein sehr geschätzt, da besonders die anderen EU-Mit­gliedsländer umfassend über die Arbeit im Sicherheitsrat informiert worden sind. Damit, denke ich, ist auch ein wichtiger Beitrag Österreichs für die EU auf dem langen Weg zu einer gemeinsamen EU-Außenpolitik geleistet worden. Portugal, das als sogenanntes kleines Land in den Sicherheitsrat für die nächsten Jahre nachfolgt, möchte gerne den Weg Österreichs weiterführen, aber nicht nur im Bereich der Kommunikation, sondern auch im Bereich der Themen.

Es wurde schon erwähnt, und Sie, Herr Minister, haben das auch gesagt: In der Verbes­serung des Schutzes der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten, der Stärkung der Rolle der Frauen, der Stärkung der Rechtssicherheit im Bereich der Abrüstung und im Kampf gegen die Verbreitung von nuklearen Waffen hat sich Österreich einen Namen gemacht und auch auf internationalem Parkett Vertrauen gewonnen.

Meine Damen und Herren, es ist für Österreich unabdingbar, sich im Bereich des Frie­dens, der Sicherheit und der Armutsbekämpfung sowie der Menschenrechte zu engagie­ren, denn diese globalen Herausforderungen machen nicht an unseren Grenzen halt. Wir


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müssen Verantwortung übernehmen, und daher ersuche ich Sie, Herr Minister, auch wenn wir bald kein Mitglied mehr im Sicherheitsrat sind, dafür zu sorgen, dass sich Österreich auch weiterhin auf internationaler Ebene engagiert.

Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt diese Gelegenheit auch dazu nutzen – weil dieses Thema erst unter einem späteren Tagesordnungspunkt verhandelt wird –, mei­ner Freude über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Serbien Aus­druck zu verleihen. Ich glaube, es ist ein wichtiger Schritt Serbiens in Richtung EU und eine Chance vor allem für die vielen jungen Menschen auf eine bessere Zukunft in ei­nem gemeinsamen Europa. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

11.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


11.55.11

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Zuerst zu meinen letzten beiden Vorrednerinnen, Kollegin Muttonen und Kollegin Plassnik, und damit zur Türkei, dem zentralen Thema dieser Dis­kussion. Kollegin Plassnik hat gesagt: So macht man das! Sie meint, dass man das so macht, nämlich: verhandeln und reden und verhandeln und Kapitel öffnen und Kapitel schließen und dann irgendwann einmal eine Volksabstimmung machen; Österreich wird dann entscheiden, ob es das will, wenn man sich mit der Türkei über einen Beitritt ge­einigt hat. – Ich meine, so macht man das sicher nicht! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Linder.)

Das ist kein politisches Vorgehen, sondern das ist ein Vorgehen der Rückgratlosigkeit und der politischen Schwammigkeit, dem wir uns unter keinen Umständen anschließen sollen. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Linder.)

Dass bei einer derartigen Haltung die Türkei, der durchschnittliche türkische Staatsbür­ger und Einwanderer, der türkische Botschafter, aber auch die türkische Regierung die Achtung vor uns verlieren, ist klar. Dass wir zu einem Objekt des Spotts werden, dem das Image eines Weichlings anhaftet, das darf uns nicht verwundern. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir können uns nicht davor drücken, politische Entscheidungen zu fällen; politische Ent­scheidungen – wie Sie, Herr Minister, das gesagt haben – im Sinne einer Vertretung Ös­terreichs, seiner Interessen und seiner Bevölkerung.

Diese politische Entscheidung muss klar sein: Wollen wir die Türkei als Mitglied in der EU oder wollen wir sie nicht? – Wenn wir sie nicht wollen, dann müssen wir das sagen, aber nicht im Interview mit der „Presse“, sondern in den europäischen Foren. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Linder.)

Dort müssen wir sagen: Liebe Freunde, wenn ihr die Mitgliedschaft der Türkei wollt, dann stellen wir klar, sie wird am Veto Österreichs scheitern! Wir wollen sie nicht! Noch ist das eine einstimmige Materie, wenn, dann ändert die Verfassung, schaut, ob ihr eine Mehr­heit bekommt, aber den Türkei-Beitritt wird es schon deshalb nicht geben, weil Öster­reich dagegen sein Veto einlegt! – Damit wäre der Verhandlungsprozess gestoppt, da­mit wären faire, transparente, klare und würdevolle Verhältnisse hergestellt, damit wür­den wir weder die Türkei noch die einzelnen Staaten, noch unsere Staatsbürger an der Nase herumführen, und damit wäre der Weg frei für eine vernünftige Partnerschaft au­ßerhalb einer Mitgliedschaft.

Kapitel zwei, die EU per se. – Kollege Schüssel hat in seinem Eintrittsstatement gesagt, wir dürfen nicht zurückgehen, sondern wir müssen den eingeschlagenen Weg weiterge­hen. Ich frage mich: Welcher eingeschlagene Weg ist der Erfolgsweg, auf dem wir wei­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 67

tergehen müssen? Zentralismus, Bürokratie, Lenkung, Transfers, Subventionen haben uns in diese problematische Situation gebracht, in der wir heute sind. Schauen Sie es sich an: Welche Staaten verursachen uns Kopfweh? Welche Staaten sind in Schwierigkeiten? – Das sind genau die Subventions- und Transferstaaten. Das sind Griechenland, Spanien, Portugal und Irland, und das sind genau jene Staaten, die seit ihrem Eintritt in die EU die gesamte Transferzahlungsleistung erhalten haben. Die Summe aller Transferzahlungen, die wir als Nettozahler leisten, ist in diese Staaten gegangen, sei es aus dem Titel des Kohäsionsfonds oder des Regionalfonds.

Dort haben wir natürlich wirtschaftliche Inhomogenitäten und Blasen geschaffen. In Spa­nien etwa hat es eine riesengroße Überinvestition in die Infrastruktur durch einen völlig verrückten und durch nichts zu rechtfertigenden Bau von Straßen und Autobahnen ge­geben. Dort ist eine enorm aufgeblasene, durch EU-Mittel subventionierte Bauindustrie entstanden. Diese hat die Immobilienblase angefacht, diese hat den Finanzsektor aus­gedehnt; was wir allerdings nicht nur dort sehen.

Das hat dazu geführt, dass Staaten wie etwa Griechenland die Haushaltsdisziplin ver­nachlässigt haben. Im Bewusstsein, Mitglied in der Euro-Zone zu sein, wo schon nichts passieren wird, war es Griechenland möglich, sich in diesem Ausmaß zu verschulden. Nur durch das Vertrauen der Gläubiger darauf, die Deutschen, Österreicher und Hol­länder werden zum Schluss schon zahlen, war es möglich, dass der Spread, also der Abstand an Zinszahlungen zwischen Griechenland und Deutschland, nicht null, aber ganz minimal geblieben ist. Erst als man gesehen hat, das erreicht Dimensionen, die vielleicht nicht mehr jeder finanziert, ist die Blase geplatzt.

Herr Kollege Schüssel, der Weg, den Sie nennen, das ist nicht der Weg, den wir wei­tergehen sollen, sondern das ist der Holzweg, den wir verlassen müssen. (Beifall bei der FPÖ.) Und um diesen Holzweg zu verlassen, müssen wir vieles in Frage stellen. Wir müssen das gesamte Transfersystem in Frage stellen, wir müssen die gemeinsame Ag­rarpolitik in Frage stellen. Auch diese war ein katastrophaler Misserfolg.

Wir haben hier ein bürokratisches Monster geschaffen, wir haben hier einen Formular­dschungel geschaffen, der die meisten Landwirte überfordert. Und wir haben ein Bau­ernsterben gefördert und eingeleitet, das wir – das getraue ich mich zu sagen – mit ei­ner eigenständigen Agrarpolitik so nicht zugelassen hätten. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Tadler.)

Ich komme am Schluss noch zu einem Punkt. Wir werden auch einen Antrag in Bezug auf die Türkei einbringen, das wird allerdings mein Nachredner machen. (Abg. Mag. Kog­ler: Wer jetzt?) Statt Klartext zu sprechen und der Türkei zu sagen, was wir wollen, hat man jetzt beschlossen, die sogenannte Vorbeitrittshilfe – früher hat das Heranfüh­rungshilfe geheißen – an die Türkei auf 900 Millionen € zu erhöhen. 900 Millionen € sind nicht wenig, muss ich sagen. Das ist immerhin das Doppelte Ihres Budgets, Herr Minis­ter. Wofür werden diese 900 Millionen € gegeben? – Weil die Türkei so hervorragend mit Europa kooperiert? Weil sie sich freundschaftlich verhält, so wie der Herr Botschafter?

Schauen wir uns einmal an, wo diese Kooperation ist! Beispielsweise: Der größte Strom der illegalen Einwanderung in Europa ist wo? – An der türkisch-griechischen Grenze. 70 000 im Jahr, angefacht dadurch, dass die Türkei unter anderem die Visafreiheit mit den nordafrikanischen Staaten eingeführt hat. (Präsident Neugebauer gibt das Glo­ckenzeichen.) Wäre ja kein Problem, wenn die Türkei, wie wir das gewöhnt sind und wir es auch im Dublin-Abkommen leben, ihre illegalen Einwanderer zurücknähme. Tut sie aber nicht! Von den 70 000 aus der Türkei illegal nach Griechenland strömenden Personen werden nur 2 500 zurückgenommen. Mehr ist nicht zu sagen. – Danke. (Bei­fall bei der FPÖ.)

12.01



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 68

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


12.01.45

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es ist in diesen Tagen offensichtlich unausweichlich, dass man auch über die budgetpoliti­schen Komponenten spricht. Sie haben jedenfalls auch darauf Bezug genommen und gemeint, bei der Klausur in Loipersdorf sei gar nichts mehr passiert, sei nicht sehr viel gekürzt worden. – Erstens ist unsere Information anders: Wenn es irgendwo noch be­sonders dramatische Einschnitte gegeben hat, dann war das genau in Ihrem Ressort.

Und zweitens: Das Gesamtergebnis in diesem Jahr ist jedenfalls ein fatales, wenn wir schon die Budgetentwicklung für das nächste Jahr anschauen, weil es eigentlich relativ Wurscht ist, ob zu Ostern, zu Pfingsten oder bei einem Thermenbesuch in Loipersdorf das herauskommt, was herauskommt, nämlich ein Drittel Budgetkürzung. Das ist dra­matisch. Und insofern ist das der Befund. Dem müssen Sie sich stellen, aber man kann jetzt so oder so Stellung dazu nehmen.

Wir sagen, das ist deshalb an der falschen, aber noch mehr an der ungerechten Stelle gespart – also ungerecht gemacht –, weil Österreich ohnehin ganz, ganz weit hinten nachhängt, was die Erfüllung der finanziellen, der monetären Ziele in der Entwicklungs­zusammenarbeit betrifft. Und das von dieser Position aus noch so locker zu machen, das ist schon kühn! (Beifall bei den Grünen.)

Noch kühner allerdings ist es, wenn Sie dann darauf verweisen, dass man, wenn die öf­fentliche Hand, weil offensichtlich ausgeblutet, nichts mehr zusammenbringt und her­geben kann, sich jetzt auch an die Privaten wenden möge. Man könnte wieder Stiftun­gen in die Verantwortung nehmen oder jedenfalls dazu animieren, hier Beiträge zu leis­ten. – So weit, so gut vielleicht gerade noch. Aber dann noch steuerbegünstigt! Die Steu­ereinnahmen fehlen Ihnen ja auf der anderen Seite wieder.

Da ist es mir doch lieber, es gibt klare entwicklungspolitische Ziele des Landes Öster­reich. Die werden auch mit öffentlichen Geldern und mit Steuergeldern verfolgt und ma­chen uns nicht noch davon abhängig, dass irgendwelche Stifter hergehen, angeblich Gu­tes tun wollen und dann natürlich die Entwicklungszusammenarbeit nach ihrem Ge­schmack mit ausrichten. Sie glauben doch nicht, dass so viele Millionen- und Milliar­denstifter in diesem Land herumrennen werden, die das einfach so zweckfrei machen!

Damit sind wir bei einem großen Problem, das wir jetzt schon haben, später aber noch viel mehr, dass nämlich die Entwicklungszusammenarbeitsprojekte, die es gibt, sehr stark auch von wirtschaftlichen Interessen dominiert werden und weniger von dem, was dort vor Ort gebraucht wird. (Beifall bei den Grünen.)

Österreich hat ohnehin so wenige Länder, in denen Schwerpunktsetzungen verfolgt wer­den; das Konzept kann man so oder so sehen, jetzt lasse ich es einmal stehen. Ich per­sönlich bin da nicht der Experte, ich finde es durchaus richtig, diese Schwerpunkte zu verfolgen. Nur: Was die NGOs sagen, die vor Ort arbeiten, oder auch die Projektbetrei­ber, da werden dann schon dramatische Einschnitte dahin gehend spürbar, dass im nächsten Jahr bereits bei Projekten gekürzt werden muss, wo es vor Ort ums blanke Überleben geht.

Und dann stellen Sie sich einmal dort hin und erklären Sie das, und sagen Sie nicht, in Loipersdorf sei eigentlich alles relativ rundgelaufen! – Das geht sich alles nicht mehr aus.

Am Schluss dieser ganzen Philosophie steht ja offensichtlich überhaupt die Semipriva­tisierung der Politik. Gerade in der Außenpolitik finde ich das relativ verfehlt, denn Ös­terreich hätte hier eine große Tradition zu verteidigen. Tatsächlich: Auch ein kleines Land kann viel bewegen. Es muss nicht immer die Masse an Geld kosten, aber ohne Geld geht es auch nicht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 69

Wir haben Ihnen übrigens schon öfter erklärt, wo man bei den Botschaften durchaus auch effizienter arbeiten könnte, aber dass man ein paar Botschaften ineffizient belässt und die anderen zusperrt, das ist, so glaube ich, ein schlechter Weg und macht kein gu­tes außenpolitisches Bild für die Republik. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt aber zu einem anderen Punkt: Irland, Griechenland und so weiter. Da toben sich ja alle aus. Man wundert sich immer wieder, wer jetzt wieder aller Finanzexperte ist. Aber es geht da um größere Zusammenhänge. Die Frage ist doch, ob wir nicht wieder dabei sind, ein drittes, ein viertes Bankenrettungspaket für Europa zu schnüren – und genau das tun wir, genau das passiert wieder. Das ist der Hintergrund dieser Dinge.

Es ist schon richtig, dass Merkel jetzt diese Überlegungen angestellt hat – Gott sei Dank einmal! –, aber besser wäre es natürlich gewesen, diese Überlegungen, dass es klare­re Entscheidungen braucht, was den Finanzstatus solcher Staaten betrifft, nicht über Nacht zu treffen, sondern sie auch gemeinsam durchzusetzen. Das wäre ja die Stärke der Union und des Währungsraums, dann hätte man endlich auch die Gläubiger in der Pflicht. Bei Griechenland war es ja noch dramatischer, aber diese Milch ist verschüttet. Auch dort wäre es darum gegangen, zu sagen, wir brauchen eine Art Teilinsolvenzver­fahren; auch wenn es das rechtlich noch nicht gibt, wäre es finanztechnisch möglich gewesen, dass endlich diejenigen belangt werden, die zuerst mit einem Haufen Zinsen und den entsprechenden Investitionen auf den Wertpapiermärkten ihr Geld verdienen, die hohen Zinsen mit dem angeblich hohen Risiko rechtfertigen, und dann, wenn es schlagend wird, sind sie alle weg. Das Geld bekommen sie noch ausgezahlt, aber zah­len sollen es der europäische Steuerzahler und die europäische Steuerzahlerin.

Das wird sich auf die Dauer nicht ausgehen. Das ist ein echtes Problem und führt zu ei­nem weiteren Legitimationsproblem. Das tut mir sehr weh, weil ich glaube, dass es ge­nau in diesen Fragen eigentlich mehr und nicht weniger Union bräuchte. (Beifall bei den Grünen.)

Daher ist ja der wirkliche Holzweg, Kolleginnen und Kollegen von FPÖ und BZÖ, das, was Sie sagen. Wir werden die Wirtschaftskrisen im internationalen Geflecht mit natio­nalem Herumdilettieren nicht mehr bekämpfen können. Das geht sich nicht aus. (Abg. Dr. Rosenkranz: Die FPÖ will nicht dilettieren!)

Umgekehrt ist es jedoch schon richtig, dass sich die Union, wenn sie denn auftritt – und sie soll auftreten, aber nicht mit so einer Kakophonie, wie neulich wieder beim ECOFIN-Rat –, mit klaren Regeln und mit klaren Positionen ihrer handelnden Organe – und da sind ja mehrere im Spiel, das ist halt ein kompliziertes Geflecht – ausrichtet, und zwar darauf ausrichtet, dass diese Wirtschaftskrise zwar weiter bekämpft und weiter saniert gehört, aber unter dem großen Aspekt, dass man das auch gerecht machen kann – zum Nutzen der europäischen Bevölkerung, und nicht wieder eine Umverteilung von unten nach oben stattfindet. (Beifall bei den Grünen.)

12.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


12.08.10

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Außenminister! Sie wissen ganz genau, dass wir immer versuchen, die außen­politische Diskussion sehr konstruktiv zu führen. Auch der Außenpolitische Bericht gibt hier einiges her und ist grundsätzlich positiv. Aber eines kann nicht sein, Herr Minister: Wenn ein Abgeordneter, wie unser Klubobmann Bucher, in Teilbereichen Kritik am Au­ßenamt und auch an Ihrer Amtsführung übt, dann haben Sie das zur Kenntnis zu neh­men. Sie können natürlich darauf antworten, aber Sie haben ihn nicht maßzuregeln und nicht zu sagen, was er darf und was er nicht darf. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 70

Herr Außenminister, Sie waren selbst lange genug Abgeordneter in diesem Haus, so­dass Sie ganz genau wissen, wie das Verhältnis von der Regierungsbank zum Abge­ordneten sein sollte. Und ich sage Ihnen ganz offen, es gibt genug Platz in der öster­reichischen Außenpolitik, um die österreichischen Interessen erstens einmal klar zu de­finieren und die Ziele umzusetzen. Da möchte ich gerne wissen, ob jeder Botschafter weiß, worum es geht, wenn ich ihn frage, was das Ziel der österreichischen Außenpoli­tik ist.

Was sind denn unsere Interessen? Welche Aufgaben könnten wir erfüllen? – Da gibt es vieles. Und wenn Sie sich rühmen (der Redner hält einen Zeitungsartikel in die Hö­he): „,Dear Mike‘ im State Department“, dass man da so gut bei der amerikanischen Au­ßenministerin ankommt, und Sie das dann damit begründen, dass es keine bilateralen Probleme gibt, so entgegne ich: Ja, brav sind wir in der österreichischen Außenpolitik geworden! Ein bisschen weniger brav wäre nicht schlecht, denn auch an den USA ist einiges zu kritisieren und wäre einiges zu kritisieren. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Es wäre auch interessant, im Nahen Osten eine eigenständige Rolle zu spielen: Öster­reich in diesen Krisenherden als Brücke zwischen dem Nahen Osten und der Europäi­schen Union. (Abg. Mag. Stadler: Kreisky dreht sich im Grab um!)

Es wäre auch interessant, innerhalb der Europäischen Union eine stärkere Rolle zu spie­len. Schauen wir uns einmal das kleine Luxemburg an! Das spielt eine Rolle in diesem Bereich in vielen Diskussionen, dass wir zum Beispiel im Angesicht der Finanzkrise da­rüber diskutieren, dass es eben in Zukunft ein Europa der verschiedenen Geschwindig­keiten geben wird müssen, dass man nicht alle 27 Länder mit gleichem Maß messen kann, allein schon aufgrund der Wirtschaftskraft und der innenpolitischen Situation der verschiedenen Länder. Das wäre auch eine interessante österreichische Position.

Man soll nicht immer nur schauen, wo man zustimmen kann, um nur möglichst ja nicht alleine mit seiner Meinung in den Gremien zu sein. – Und das ist berechtigt, Herr Au­ßenminister! Darüber kann man diskutieren, aber das braucht man nicht abzuwerten, wenn wir vom BZÖ das entsprechend einbringen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abge­ordneten der FPÖ.)

Oder etwa die Entwicklungshilfe. Auch da wäre es einmal interessant, nicht nur die Mittel zu kürzen, sondern zu überlegen, dass diese effizient zur Verfügung gestellt und ausgegeben werden. Nicht so, wie es jetzt ist, dass auch mit staatlichen Geldern hun­derte verschiedene Organisationen in Krisengebieten einfallen und dort mit hohen Ver­waltungskosten für das Geld, das sie aufwenden, relativ wenig bewirken! Und wenn es dann irgendwie schwierig wird, sind alle wieder weg – und die armen Leute, so wie jetzt in Haiti, bleiben nach wie vor ihrem Schicksal überlassen. Das wären interessante ös­terreichische Initiativen. (Beifall beim BZÖ.)

Auch was die Türkei betrifft, weil dieses Thema angesprochen wurde, ein klares Wort: Die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen war schon gegen EU-Recht, weil Sie ganz genau wissen, dass es bei einem Land, das solche Menschenrechtsprobleme hat, das nicht einmal in der Lage ist, die Grenzen von EU-Mitgliedstaaten, wie etwa Zypern, an­zuerkennen, nicht die Frage ist, ob es Mitglied werden kann, sondern es ist klar gere­gelt, dass mit solchen Ländern keine Aufnahme von Beitrittsverhandlungen möglich ist. (Beifall beim BZÖ.)

Aber da werden die Grundsätze der Europäischen Union von Anfang an gebrochen. Und das ist zu kritisieren. (Rufe und Gegenrufe zwischen SPÖ und BZÖ.)

Wenn es um die österreichischen Interessen und das Selbstbewusstsein geht (Abg. Krai­ner: Das ist lächerlich! Und Sie waren Klubobmann!?), dann, liebe Freunde ... – Zu dir komme ich dann auch, was Wien anlangt. Lächerlich ist eure Reaktion etwa auf die Aussagen des Herrn Botschafters.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 71

Und wenn man sich dann mit diesem Botschafter, wo er „ein bisschen“ kritisiert, noch freundlich hinstellt – auch SPÖ-Funktionäre, wie der Herr Swoboda, und die Frau Ko­run (der Redner hält ein Foto in die Höhe – Aha-Rufe beim BZÖ – Abg. Mag. Stadler: Shame on you!) – und die Türkenbelagerung Wiens belächelt, die der Herr Botschafter noch stolz in den Raum stellt, dann ist das zu kritisieren, meine Damen und Herren! (Bei­fall bei BZÖ und FPÖ.)

Wir haben da klar zu sagen: Wer Österreich beschimpft, ist nicht der Vertreter seines Lan­des hier! Der hat das Land zu verlassen; der ist untragbar geworden! Wir brauchen – und ich will hier keine Integrationsdebatte führen – von diesem Botschafter keine Belehrun­gen! (Ruf beim BZÖ: Pfui Teufel!)

Wenn aus einem Land Millionen Analphabeten mit einem Wertebewusstsein aus dem Mittelalter nach Westeuropa kommen und sich nicht einbinden wollen, dann soll er doch die Hausaufgaben in seinem Land erfüllen (Pfui-Rufe beim BZÖ), uns aber nicht kriti­sieren, nicht aufwiegeln und nicht aufhetzen. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Außenminister, da hätten wir uns schon erwartet, dass Sie nicht nur kritisieren – soweit ich weiß, haben Sie lediglich einen Beamten zu diesem Gespräch hingeschickt (Oh-Rufe beim BZÖ), Sie haben nicht einmal selber mit dem Botschafter gesprochen (Abg. Mag. Stadler: Nicht einmal selber!) –, sondern dass man klar zum Ausdruck bringt – nicht einmal entschuldigen wollte sich dieser Herr (Abg. Mag. Stadler: Na eh nicht!) –: Wir lassen uns nicht erpressen! Österreich und seine Bevölkerung lassen sich nicht er­pressen etwa bei der EU-Mitgliedschaft der Türkei! Wir werden auch in Zukunft – und noch mehr – dagegen sein. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Die Hausaufgaben bei der Integration, die Fehler, die auch Sie, Herr Krainer, in der In­tegration in den letzten 20 Jahren gemacht haben, die müssen wir hier angehen – aber uns nicht mit guten Ratschlägen aus der Türkei hier hereinholen.

Eines ist klar: Es gibt ein Einmischungsverbot für ausländische Botschafter, meine Da­men und Herren. Es gibt ein Einmischungsverbot! (Präsident Neugebauer gibt das Glo­ckenzeichen.)

Und wenn der türkische Präsident Erdogan meint, dass er irgendwelche Soldaten und die Moscheen als seine „Kasernen“ sieht, dann ist er da schiefgewickelt.

Herr Außenminister, ich bringe jetzt einen klaren Antrag ein, der Ihnen auch den Rü­cken stärken sollte 

12.15


Präsident Fritz Neugebauer: Ihre Redezeit, Herr Abgeordneter, ist zu Ende.

(Anhaltender Beifall beim BZÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Scheibner.)

Kann dieser Antrag von einem anderen Kollegen Ihrer Fraktion noch eingebracht wer­den? (Abg. Scheibner: Herr Präsident, es ist ja interessant, dass Sie bei Ihren eigenen Leuten ...! – Rufe bei der SPÖ: Auf Wiedersehen!)

Das werfen Sie mir nicht vor! Ich schaue genau auf die Uhr, Herr Kollege. (Heftige Zwi­schenrufe beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Wir sind in der Marschtabelle leider etwas in Verzug. Ich wen-
de mich an die Fraktionsverantwortlichen und schlage entsprechend unserem Beschluss vor (Abg. Ing. Westenthaler: ... Vorsitzführung! Bei den eigenen Leuten ...! Bei der ÖVP unterbricht er nicht!), dass die beiden letzten Rednerrunden, sofern zwei Redner pro Frak­tion genannt worden sind, mit je 4 Minuten festgesetzt werden. Wenn nur ein Redner ge­meldet ist, dann hat Herr Kollege Stadler daher 8 Minuten zur Verfügung.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? (Die Abgeordneten Ing. Westenthaler und Mag. Stadler: 10!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 72

Ich darf noch einmal sagen: Wir müssen die Redezeit für die beiden letzten Runden, wenn zwei Redner genannt sind, mit je 4 Minuten festsetzen. Das ergibt für einen Redner 8 Mi­nuten.

Kein Einwand? – Wir gehen daher so vor. (Abg. Ing. Westenthaler: Herr Präsident, wie viel für ÖVP-Redner?)

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte. (Abg. Grosz: Also ÖVP-Bo­nus! – Abg. Ing. Westenthaler: Ein Skandal, der Vorsitz!)

 


12.15.57

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Außenminister! Ich bin ganz dankbar, dass die kurze Aussage über die Redezeit wieder etwas Ruhe in die De­batte gebracht hat, denn, Herr Kollege Scheibner, brüllende, zum Teil künstliche Aufre­gung hilft uns in dieser Sache nicht weiter. (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung Prä­sident Neugebauer –: Da schauen wir jetzt ganz genau, wann die aufhört! Da stoppen wir mit! Wach bleiben!)

In diesem Zusammenhang, Herr Bundesminister, danke ich Ihnen einerseits dafür, ge­genüber dem Botschafter der Türkei klare Worte gesprochen zu haben, zum anderen aber auch für eine Außenpolitik mit Augenmaß. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein Witz, dass er nicht einmal seinen Antrag verlesen darf!)

Wenn wir heute Beitrittsverhandlungen mit der Türkei führen, so muss uns bewusst sein, dass die Türkei in einer strategisch unglaublich sensiblen und auch bedeutenden Lage mit hohem Wirtschaftswachstum ein für Europa jedenfalls wichtiger Partner ist, ein Partner, mit dem man im gemeinsamen Verhandeln im Gespräch bleiben wird, was eine größe­re Nähe zu Europa und auch eine größere Nähe der Europäer zur Türkei zur Folge ha­ben wird.

Was immer am Ende dieser Verhandlungen stehen wird – und ich bin auch so ehrlich, das zu sagen –, ich glaube nicht, dass dies unbedingt ein Beitritt sein wird oder sein muss, aber ich freue mich, dass man sich nicht auseinanderentwickelt, sondern dass man mit­einander spricht. Herr Außenminister, ich bitte Sie das auch mit Nachdruck so fortzuset­zen.

In Österreich haben wir zweifellos auch Integrationsprobleme, und da hauptsächlich mit einigen Teilen der türkischstämmigen Migranten. Ich möchte einmal eine Lanze für eine sehr kleine Minderheit innerhalb der türkischen Migranten brechen, über die nie jemand spricht, nämlich der unter Druck oder Zwang verheirateten jungen Männer.

Es ist nämlich so, dass nicht nur junge Frauen auch in unserem Land zwangsweise da­zu gebracht werden, eine Ehe eingehen zu müssen. Neulich hatte ich zu Hause einen Stromausfall, und der Elektriker, der kam – ein ganz hervorragender Fachmann –, war ein junger Türke. Wir brauchten noch die Hilfe eines weiteren Experten und kamen ins Gespräch.

Dieser junge Türke hat mir erzählt, dass er mit 20 Jahren von seiner Familie auf einen Türkei-Urlaub mitgenommen wurde. In Anatolien war die gesamte Großfamilie vor Ort. Und die gesamte Großfamilie – alle Onkel und Tanten –, sehr viele Menschen machten zehn Tage lang Druck auf ihn, er möge einer Verheiratung mit seiner Cousine zustim­men. Zehn Tage lang hat er sich gewehrt, dann war er mürbe, dann hat er zugestimmt, hat seine Cousine innerhalb eines Tages geheiratet, sie auch nach Österreich mitge­bracht und von ihr erwartet und verlangt, sie möge Deutsch lernen, was sie nicht getan hat.

Im Jahr darauf ist er wieder in die Türkei gefahren, sie ist dort geblieben. Sie haben sich getrennt. Die Mutter dieses jungen Mannes ist eine Frau, die sich ganz intensiv darum bemüht, Integrationsbestrebungen in Innsbruck besser voranzutreiben. Sie hat es näm­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 73

lich sehr bereut, auf ihren Sohn und auf ihre drei Töchter diesbezüglich Druck ausge­übt zu haben, weil sie mitbekommen hat, dass sie ihre eigenen Kinder damit unglück­lich macht.

Da gibt es sehr viele Menschen, die beginnen, aus Fehlern zu lernen. Das ist, so glau­be ich, das, wozu wir alle gerade heute aufgerufen sind, nämlich aus den Fehlern der Ver­gangenheit zu lernen, aufeinander zuzugehen, ins Gespräch zu kommen und die Din­ge besser zu machen, als sie in den letzten 15 Jahren gelaufen sind.

Lautes Schreien nützt uns hier gar nichts, denn die Menschen, mit denen wir heute ein Problem haben, sind längst eingebürgerte Österreicher, sind keine, die von außen neu zu uns kommen. Mit genau diesen Menschen werden und wollen wir im Einvernehmen leben.

Aber dazu muss man auch ganz ehrlich die Finger auf die Wunden legen, die es tatsächlich gibt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


12.20.11

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es wurde dem Thema Türkei, Beitritt der Türkei zur Europäischen Union, Fortschrittsbericht jetzt in der gan­zen Debatte breiter Raum gegeben. Die österreichische Außenpolitik besteht aber aus mehr als nur daraus, zur Frage der Türkei Stellung zu nehmen. Daher möchte ich mich einem ganz anderen Kapitel widmen, nämlich der Rolle Österreichs in einer wichtigen internationalen Organisation, dem Europarat.

Ich bin froh, Herr Bundesminister, dass dieser Organisation, die als große Friedensor­ganisation im Jahr 1949 aufgrund der Trümmer, vor denen Europa gestanden ist, ge­gründet wurde, in diesem Bericht ein so breiter Raum gewidmet wurde. 60 Jahre wurde sie im letzten Jahr alt. Wir haben dieses Jubiläum schön gefeiert, würdig gefeiert.

Jetzt passiert ein großer Reformprozess, den der neue Generalsekretär im Europarat – das ist der ehemalige Premier von Norwegen, Jagland – eingeleitet hat. Es wird refor­miert, auch dort wird einerseits gespart, aber andererseits weiterhin dieser Friedens­prozess, der unserem Europa so guttut, weitergeführt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Für alle, die immer wieder den Europarat mit der Eu­ropäischen Union verwechseln: Dieser Europarat beinhaltet das ganze Europa. 47 Staa­ten sind Mitglieder. Der große Vorteil dieser Organisation ist, dass alle an einem Tisch sitzen: die Russen und die Portugiesen, die Türken, die Aserbaidschaner und die Por­tugiesen und, und, und. Das ist auch die große Chance, dass man untereinander spricht, dass man in Kontakt tritt, dass Georgier und Russen miteinander reden müssen und nicht nur die Waffen sprechen lassen. All das ist eine große Chance und hat unserem Kontinent gutgetan. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, das ist ein wichtiges Projekt, ein Friedensprojekt. Die Menschenrechte werden dort hochgehalten. Der Europarat ist der Körper, der für die Menschenrechte, für diese berühmten europäischen Werte geradesteht. An den Euro­päischen Gerichtshof für Menschenrechte kann sich jeder Bürger/jede Bürgerin mit ei­ner Beschwerde wenden.

Das ist wichtig für unser Selbstbewusstsein, für das Selbstbewusstsein Europas und auch für die Verteidigung jener Rechte, die eingefordert wurden: Seien es die Rechte der Frauen, seien es die Rechte der Religionsfreiheit, seien es die Rechte zum Beispiel auch der Meinungsfreiheit. Das sind wichtige Projekte, die wir in Angriff genommen haben und nach wie vor nehmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 74

Die Konvention gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt ist gerade jetzt im Ent­stehen. Rosa Logar vertritt Österreich in dieser Kommission im CAHVIO. Nächstes Jahr soll das dann endgültig beschlossen werden und zur Ratifizierung vorgelegt werden kön­nen.

Zur Kinderrechtskonvention: Die Kinderrechtskampagne wurde zwei Jahre lang geplant. In Rom findet am 29. und 30. November 2011 der Beginn dieser Kampagne zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung statt – ein wichtiges Projekt.

Zum Menschenhandel: Die Konvention gegen Menschenhandel ist seit dem Jahr 2008 in Gültigkeit, sie ist in Österreich in Gültigkeit, in anderen Ländern in Gültigkeit. Am Frei­tag dieser Woche kommt eine Kommission und schaut (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen), ob wir diese Konvention, die Österreich im Jahr 2005 schon unter Mi­nisterin Gastinger (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen) zur Rati­fizierung vorgelegt und auch beschlossen hat, entsprechend umgesetzt haben, und, und, und. (Zwischenrufe beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Was ist da jetzt?)

Eine wichtige Organisation, eine Organisation, für die wir arbeiten und für die wir uns weiterhin einsetzen werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Eine Re­gierungsabgeordnete darf immer drüberreden!)

12.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.

 


12.24.33

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Außenminis­ter! Meine Damen und Herren! Ich komme gleich ohne Umschweife zur Causa prima, nämlich zur Frage Türkei.

Ich frage einmal Sie vonseiten der ÖVP, der SPÖ und der Grünen, ob Ihnen nicht auf­fällt, dass das, was da an provokanten, an arroganten und an fordernden Äußerungen in Richtung der Europäischen Union, in Richtung Deutschland, in Richtung Österreich, in Richtung auch der Österreicherinnen und Österreicher von Vertretern eines Beitritts­werbers getätigt wird, System hat? Das fängt ganz oben beim türkischen Premier an, geht dann weiter über den Vizepremier, dann meldet sich der Außenminister, dann meldet sich bei Gelegenheit auch einmal der Botschafter in Österreich. Dieses System geht hinunter bis in die einzelnen Moscheen, die vom türkischen Staat betrieben wer­den. Fällt Ihnen denn nicht auf, dass das Ganze System hat? (Beifall bei der FPÖ.)

Ich frage Sie jetzt umgekehrt noch einmal: Glauben Sie denn wirklich allen Ernstes, dass es sich da um irgendeinen Ausrutscher handelt, um irgendeinen Alleingang ei­nes – unter Anführungszeichen – „mediengeilen Botschafters“, um irgendein Missver­ständnis, das sich einer Übersetzung verdankt, oder vielleicht – wie die Grünen mei­nen – sogar um einen konstruktiven Beitrag zur Lösung der Integrationsproblematik in Österreich? Na, wo denn, meine Damen und Herren?! Das kann doch nicht Ihr Ernst sein!

Ich würde Sie bitten, wirklich auf den Boden der Tatsachen zurückzukehren. Das, wo­mit wir es bei dieser Strategie zu tun haben, dass einmal Gas gegeben wird, dann auf die Bremse gestiegen wird, dann kalmiert wird, dann wieder Gas gegeben wird, dann auf die Bremse gestiegen wird, ist der Plan, ist System und ist Strategie und überhaupt gar nichts anderes. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Das, was von den genannten Repräsentanten und von vie­len anderen, die uns wahrscheinlich gar nicht auffallen, aber die im Untergrund sehr aktiv sind, getan wird, ist doch ein klarer, gar nicht versteckter, gar nicht kodierter und gar nicht verschlüsselter Aufruf und Appell an das Selbstwertgefühl, an den National­stolz und – jetzt sage ich es etwas krasser – an den Nationalismus der türkischen Zu­wanderer in den einzelnen europäischen Staaten und überhaupt nichts anderes.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 75

Das ist die Aufforderung zu einer nationalistischen Gesinnung an einem Ort, wo sie nicht hingehört, nämlich im Gastland und in der Gastgesellschaft. (Beifall bei der FPÖ.) Wenn sie das bei sich daheim machen, dann ist das nicht unsere Angelegenheit, aber wenn sie das bei uns machen, dann haben wir damit ein massives Problem, meine Da­men und Herren!

Ich verstehe schon, dass man das in anderen Ländern – natürlich nicht in Österreich, um Gottes Willen, wo würden wir denn da hinkommen, wenn wir einmal klare und deutliche Worte finden und Klartext reden, wir eiern ja viel lieber herum; nicht wir, aber die Ver­antwortlichen – bereits beim Namen nennt. Da spricht man schon von einer neo-osma­nischen Außenpolitik. Genau das ist der Punkt. Ich kann mir sehr, sehr gut vorstellen, meine Damen und Herren, dass sich die Scharfmacher in Ankara – und wo auch immer sie sitzen – in Wahrheit schon „zerkugeln“ und lustig machen über Ihre Art des Umgan­ges mit all diesen Dingen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die lachen uns ja aus, wenn wir jetzt hergehen und uns Asche auf unser Haupt streuen und wenn wir jetzt noch die Schuld für das sogenannte Integrationsversagen bei uns selbst zu suchen beginnen.

Ich gratuliere den Türken, denn ihre Strategie geht auf, aber nicht, weil sie so gut sind, sondern weil Sie, meine Damen und Herren von ÖVP, SPÖ und Grün, so schwach sind und nicht mehr den Mut haben, sich in irgendeiner Form entgegenzustellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir von der FPÖ, meine Damen und Herren, gehören jedenfalls nicht zu jenen, die be­haupten, dass Integrationsversagen gleichbedeutend mit einer drückenden Schuld ist, die auf uns als Österreicher und als Gastgeber lasten würde. Diesen Blödsinn überlas­sen wir den Roten und den Grünen. Die sollen das ruhig glauben.

Wir haben eine andere Einstellung, wenn es darum geht, was Integration betrifft. Inte­gration, meine Damen und Herren – und das gilt auch für die gar nicht kleine Gruppe der türkischen Zuwanderer –, das ist eine Bringschuld. Jawohl, in weiten Teilen ist das eine Bringschuld! (Beifall bei der FPÖ.)

Tun wir doch nicht so, als ob es nicht Rahmenbedingungen zur Genüge in Österreich gäbe! Man muss sie nur annehmen. Es ist eine Bringschuld, was die wirtschaftliche Er­haltungsfähigkeit des Einzelnen und seiner Familie betrifft. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Wir können uns nicht damit abfinden, dass man ins Sozialsys­tem zuwandert. Es ist eine Bringschuld, was die Anpassung an die Leitkultur betrifft. Es ist eine Bringschuld, was den Erwerb der Sprache betrifft. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage Ihnen: Wenn wir es so angehen, sind wir auf dem richtigen Dampfer. Wenn wir es so machen, wie Sie es bisher getrieben haben, dann – so sage ich Ihnen – geht die ganze Partie nach unten. (Beifall bei der FPÖ.)

12.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwent­ner. – Bitte.

 


12.29.03

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Ich ver­stehe die ganze Aufregung eigentlich nicht ganz. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Zan­ger: Das verstehen wir schon!) Da kommt ein türkischer Botschafter. Ja, er hat sich vielleicht nicht diplomatisch verhalten. Man kann über das Format diskutieren, über das Wie. (Abg. Kickl: Sie beleidigen die Intelligenz dieses Botschafters!) Eines hat er aber gemacht: Er hat Probleme angesprochen, die es gibt.

Ich bin auch nicht mit allem einverstanden, was er sagt. Wenn man genügend Selbst­bewusstsein hat, wenn man ein reines Gewissen hat, kann man sich das anschauen und


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darüber diskutieren, ohne dass man so aufgeregt ist wie Sie, Herr Kickl! (Beifall bei den Grünen.)

Der türkische Botschafter hat einfach den Finger in die Wunden gelegt. Er hat Themen angesprochen, über die wir offen reden müssen, und Probleme, die es bei uns gibt, wo wir hinschauen müssen. Und ich glaube, das kann man annehmen und darüber weiter­reden.

Eigentlich wollte ich über etwas anderes reden. Wir stehen da, weil wir als Tagesord­nungspunkt den Außenpolitischen Bericht diskutieren wollten. Sie, Herr Minister, schrei­ben im Vorwort zum Außenpolitischen Bericht sinngemäß, dass die Entwicklungszu­sammenarbeit nicht nur über die Quantität, sondern auch über die Qualität der durch­geführten Programme und Projekte bestimmt werden sollte. Ich kann Ihnen nur sagen: No na, ja sicher, wir geben Ihnen alle recht! Darauf muss man ganz genau schauen.

Nur möchte ich Sie auch gerne fragen: Wie soll das gehen? Wie sollen überhaupt wei­terhin Programme, Projekte durchgeführt werden? Werden wir überhaupt im nächsten Außenpolitischen Bericht – wenn man es zugespitzt sagt – ein Kapitel zur EZA haben, mit einem Budget, das sich dermaßen in die Abwärtsspirale bewegt, dass wir eigentlich in den nächsten paar Jahren nicht mehr viel zur Verfügung haben werden, um eine vernünftige entwicklungspolitische Arbeit zu leisten?

Die Klausur in Loipersdorf leitet diesbezüglich eine tatsächlich neue und sehr beschä­mende Ära ein – so würde ich meinen. Mir scheint überhaupt, dass die Budgetkonsoli­dierung nach dem Motto geht: auf dem Rücken jener, die sich nicht wehren können! Aber nicht nur innerhalb unseres Landes, wenn es um die Familienbeihilfe der Studie­renden geht – um alles, was wir auch gestern schon diskutiert haben –, sondern eben auch, wenn es um die Ärmsten außerhalb unseres Landes geht, zieht sich das wie ein roter Faden durch das Budget, dass offensichtlich Budgetpolitik auf dem Rücken jener ausgetragen wird, die es sich nicht leisten können und die keine Lobby hinter sich ha­ben.

Herr Minister, Sie wurden ja auch schon von vielen NGOs aufgesucht. Kritik gab es al­lerorts. Es hat Sie offensichtlich niemand angerufen aus Ouagadougou, Burkina Faso, einem entwicklungspolitischen Partnerland von uns. Es hat Sie wahrscheinlich nie­mand aus Maputo angerufen und gesagt: Wir können Wasserprojekte nicht weiter durch­führen! Wir können Kinder-/Waisenprojekte in Ruanda nicht mehr weiter durchführen, weil es künftig wahrscheinlich kein Geld mehr geben wird!

Es geht um Projekte, nicht nur für Kinder, die Aidswaisen sind, auch für Kinder, die Kriegs­opfer sind, für Kinder, die Elternersatz brauchen. Das sind Projekte, die alle gefährdet sind, weil wir das künftig nicht mehr garantieren können und unseren Partnern/Partner­ländern nicht mehr im Wort sind. (Abg. Zanger: Wir haben ja nicht einmal Geld für die eigenen Familien!) Ich finde es sehr, sehr beschämend und beklemmend geradezu (Abg. Zanger: Das ist beschämend!), dass sich da Österreich völlig verschließt und jegliche internationale Solidarität und Verantwortung abgibt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Zanger: Geh!)

Sie von der FPÖ unterstützen das auch immer mit Falschheiten, die Sie im Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit verbreiten. Das muss man auch einmal so sagen.

Sie, Herr Minister, sagen noch immer, Sie halten an den Zielen fest. Ich frage mich, wel­che Ziele es sind. Sie sagen: Unser Ziel ist weiterhin, die 0,7 Prozent des Bruttonatio­nalprodukts zu verwenden, den Millenniumszielen zu folgen! – Wir sind jetzt gerade bei 0,3 Prozent. Wir werden auch diese 0,3 Prozent – wenn es so aussieht, wie es jetzt aussieht, und es keine Veränderung gibt – nicht erreichen. Das heißt, ich sehe da rela­tiv schwarz im Bezug auf eine seriöse Entwicklungszusammenarbeit.


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Dass das Geld daher kommen soll (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen), dass es eine quasi Privatisierungsspirale in der Entwicklungspolitik gibt, dass zukünftig private Entwicklungspolitik, womöglich auch mit Zielen, dass man vielleicht noch wirt­schaftlich gewinnen kann, erfolgt ... (Ruf beim BZÖ: Stundenlang! – Weitere Zwischen­rufe beim BZÖ.) – Ich bin schon fertig. Ja, ich könnte stundenlang dazu reden. (Präsi­dent Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Das ist zu wenig Thema in die­sem Hause und sollte mehr Thema sein. (Beifall bei den Grünen.)

12.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


12.33.35

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe zunächst einen Antrag ein, und zwar im Wissen darüber, dass diese Debatte wahr­scheinlich nirgends so genau verfolgt werden wird wie in der türkischen Botschaft. Da­her im Wortlaut:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird ersucht, den türkischen Botschafter Kadri Ecvet Tezcan mit sofortiger Wirkung zur persona non grata zu erklären und damit dessen Abberufung zu erlangen.“

*****

(Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Meine sehr geehrten Herren von der türkischen Botschaft – und ich werde jetzt nicht so devot wie der Kollege Van der Bellen sein und von „Exzellenz“ reden und mich gleich in den Staub werfen! –, meine Herren von der türkischen Botschaft, denn Damen gibt es dort nicht, also: meine Herren von der türkischen Botschaft! Hohes Haus! Ich fange gleich mit dem Thema Mordanschlag an.

Am 3. Juni 2010 – das ist noch nicht so lange her, Herr Bundesminister! – wurde in der türkischen Hafenstadt İskenderun Erzbischof Luigi Padovese von einem 26-jährigen Muslim, Murat Altun, mit insgesamt acht Stichen ins Herz und in die Herzgegend unter dem Ruf „Allahu akbar!“ – „Allah ist groß!“, „Allah ist der Größte!“ – niedergestochen. Der Erzbischof ist durch den Garten auf die Straße geflüchtet, um Hilfe zu erlangen. Die hat er nicht bekommen. Daraufhin hat ihm der Attentäter den Kopf abgeschnitten. Er hing dann nur noch an einem Hautfetzen am Rest des Körpers.

Seit dem Jahr 2008 sind mehrere Priester in der Türkei ermordet worden. Einer im Jah­re 2008. (Abg. Mag. Muttonen: ... Dramatik!) – Bitte? Was ist mit der Dramatik? Ich weiß, dass Sie diese Dramatik nicht interessiert, meine Damen und Herren! Das sind ja Ihre Freunde, meine Damen und Herren! (Rufe bei BZÖ und FPÖ in Richtung der Ab­geordneten Mag. Muttonen.) Sie sollten sich schämen! Das ist der Grund. Darauf habe ich gewartet. Ihr Bekenntnis zur Religionsfreiheit ist pure Heuchelei – und sonst gar nichts, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Wenn einem katholischen Erzbischof der Kopf abgeschnitten wird, dann gibt es keine Reaktion. Nun sage ich an die Herren der türkischen Botschaft: Ich möchte mir das Gezetere gar nicht vorstellen, das stattfände, wenn einem muslimischen Imam oder sonst einem Würdenträger – von Geistlichen kann man nicht reden – auch nur ein Haar


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 78

gekrümmt würde! Nehmen Sie zur Kenntnis, Herr Botschafter: In unserem Land ist noch keinem türkischen, muslimischen Religionsvertreter irgendein Leid geschehen! Aber in Ihrem Land geschieht das jedes Jahr! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Was macht der Herr Außenminister? – Er sagt: Ich habe keinen Antrag vom Parlament bekommen! – Heute kriegt er so einen „Schwachmatiker“-Antrag. Der ist so husch-pfusch gemacht worden, dass man sogar noch die Einleitungsfloskel händisch korrigieren musste. Ich habe keinen Antrag aus dem Parlament gehabt! Da hat er nichts machen können.

Herr Minister, was haben Sie nach dem Mordanschlag auf Erzbischof Padovese ge­macht? – Gar nichts! Was haben Sie gemacht, nachdem dort unten der Reihe nach Priester umgebracht wurden? – Gar nichts! Was haben Sie gemacht, nachdem dort all die Kirchen zerstört wurden, was Ihr Vorvorgänger beklagt hat? – Gar nichts, denn der hat selbst nichts gemacht.

Übrigens: Der Kollege Schüssel geht immer hinaus, wenn ich rede. Ich sage es ihm aber trotzdem. Was hat er gemacht? – Gar nichts! Was hat seine Nachfolgerin mit dem Gouvernantenton gemacht? – Gar nichts, meine Damen und Herren! Das ist das Er­gebnis.

Heute gehen Sie hinaus und vergießen Krokodilstränen, wie furchtbar es den Christen auf der Welt geht. Aber er, der große Christ! Gar nichts hat er gemacht.

Ich erinnere mich noch daran, als wir an ihn appelliert haben – über Ersuchen des Pa­triarchen von Bagdad, Raphael I Bidawid, der dann auch gestorben ist. Und sein Nach­folger ist ermordet worden. Ich weiß nicht, ob Ihnen das schon aufgefallen ist. Chaldäi­sche Christen, mit Rom uniert.

Wir – Dr. Haider und ich – haben den Außenminister ersucht, dass er endlich etwas für die Christen im Irak machen soll. Keinen Finger hat er gerührt. Stattdessen hat er dem dortigen Außenminister geschrieben, dass irgendeine verstaatlichte Unternehmung ger­ne ein paar Exportlieferungen in den Irak tätigen würde. Das war ihm wichtig, meine Damen und Herren! Das ist die Krämer-Mentalität, die Sie heute hier kaschieren, wenn Sie so tun, als ob es Ihnen um Grundsätze und Religion ginge, meine Damen und Her­ren von der ÖVP! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

In Wahrheit ist Ihnen das alles egal. Deswegen tun Sie auch nichts gegen den Beitritt der Türkei, aus dieser Krämer-Mentalität heraus. Deswegen tun Sie auch nichts gegen den Herrn Botschafter, aus dieser Krämer-Mentalität heraus. Das ist Faktum. Sie ha­ben Angst, dass ein paar Leute aus der Industriellenvereinigung, aus dem Wirtschafts­bund Ihnen dann Vorhaltungen machen, weil sie dann vielleicht das eine oder andere nicht exportieren können. Das ist der Grund!

Herr Schüssel hat das ja sogar im Außenpolitischen Ausschuss mehr oder minder deut­lich gesagt, wie großartig die Interessen der österreichischen Wirtschaft in der Türkei sind. – Ja, aber daneben gibt es noch ein paar Grundsätze. Und diese sind nicht mit wirtschaftlichen Interessen in der Türkei wegzuwischen, Herr Bundesminister!

Wer hat denn dem Herrn Außenminister gesagt, dass nicht die Österreicher unten am Anwerben waren? Vielleicht von der Industriellenvereinigung ein paar Leute, das mag sein, aber wir haben nicht gesagt, sie sollen uns alle Analphabeten aus Anatolien schi­cken. Die hat uns die Türkei geschickt. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Wir haben der Türkei nicht gesagt, sie sollen uns ihre „Steinzeitislamisten“ aus Hoch­anatolien schicken, die sogar Töchter als 16-Jährige – wie vor zwei Jahren – bei leben­digem Leib begraben, weil sie ein außereheliches Verhältnis hatten. Wir haben ihnen nicht gesagt, dass sie das tun sollen.

Haben Sie jetzt vielleicht Mitgefühl, Frau Kollegin Muttonen, für die 16-Jährige, die man dort lebendig begraben hat? Sie war keine Katholikin. Jetzt dürfen Sie Mitgefühl haben.


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Wir haben ihnen nicht gesagt, dass sie das tun sollen. Die Türken haben sie uns ge­schickt, meine Damen und Herren! Und dann beklagt er, dass sich diese Leute in die­sem Land nicht integrieren wollen, wenn er gleichzeitig sagt, sie sollen sich gar nicht in­tegrieren, und der Herr Erdogan durch europäische Länder reist und sagt, Integration und Assimilation sei ein „Verbrechen am Türkentum“. Meine Damen und Herren, so schaut es aus!

Wissen Sie, meine Damen und Herren von der menschenrechtsbewegten gemeinsa­men Regierungsfraktion, ihr Toleranzromantiker, dass es in der Türkei eine gesetzliche Bestimmung gibt – Artikel 301 türkisches Strafgesetzbuch –, wo es heißt: Wer so et­was, auf die Türkei gemünzt, sagt wie der Herr Tezcan hier in Österreich, das ist dort strafbar? – In Artikel 301 türkisches Strafgesetzbuch heißt es: „Herabsetzung der türki­schen Nation, des Staats der Republik Türkei, der Institutionen des Staates und seiner Organe.“

Dort geht man dafür zwischen sechs Monaten und zwei Jahren ins Gefängnis. Das ist die Türkei, die uns Ratschläge erteilt?!

Herr Botschafter, besteigen Sie den Orientexpress und zurück nach Istanbul in Ihr Traum­paradies! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Nur damit Sie es wissen, dass es in diesem Land nicht nur irgendwelche Toleranzro­mantiker gibt, sondern auch Menschen, die dieses Einbahnstraßen-Toleranzgeplapper schon längst satt haben, das Sie ausnutzen, Herr Botschafter. Sie nutzen das nieder­trächtig aus!

Ich sage Ihnen in aller Form: Ein paar Menschen gibt es noch auf der politischen Ebe­ne, die das nicht akzeptieren – und die Bevölkerung draußen akzeptiert das erst recht nicht. Glauben Sie mir das! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Das ist auch einer der Gründe dafür – von den Krämern rede ich jetzt nicht, ich rede jetzt von Ihnen (der Redner weist in Richtung SPÖ) –, warum Sie heute weniger als ein Viertel jener Stimmen haben, die Sie noch unter Bruno Kreisky hatten. Rechnen Sie das einmal nach, Wahlbeteiligung und dann Wahlergebnisse, dann werden Sie draufkom­men, dass Sie weniger als ein Viertel jener Wähler haben, die Sie damals unter Bruno Kreisky hatten.

Glauben Sie wirklich, Bruno Kreisky hätte sich so eine Frechheit eines türkischen Bot­schafters gefallen lassen? Kreisky würde in seiner Urne rotieren, wenn er mitbekom­men würde, was Sie hier liefern! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Sie sind dafür verantwortlich, meine Damen und Herren, dass Türken in diesem Land gegenüber Österreichern jeden Tag frecher werden. Sie sind dafür verantwortlich, weil Sie die Integrationsleistung nicht verlangt haben, was mittlerweile sogar Herr Sarrazin sieht, ein Sozialdemokrat. Sie sind verantwortlich für das, was kommen wird. Ich sage es Ihnen voraus: Bei den Verteilungskonflikten, die uns jetzt ins Haus stehen, wird ge­nau diese Integrationsleistung, die die Türken hätten leisten müssen, fehlen. Dann wer­den Sie sehen, was los sein wird!

Dafür sind Sie verantwortlich, und vergießen Sie dann nicht die nächsten Krokodilsträ­nen. Das ist pure Heuchelei! Das sage ich Ihnen in aller Form. (Lang anhaltender Bei­fall bei BZÖ und FPÖ.)

12.41


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 80

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Abberu­fung des türkischen Botschafters Kadri Ecved Tezcan eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1, Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Außenpolitischen Be­richt 2009 der Bundesregierung (III-171/949 d.B.)

Der Botschafter der Türkei Kadri Ecved Tezcan hat durch seine Österreich und die Ös­terreicher pauschal abwertende und diskriminierende Aussagen zu Recht für eine Wel­le der Empörung gesorgt. Wenn er der Generalsekretär der UNO, der OSZE oder der OPEC wäre, würde er nicht hier bleiben, meinte der Botschafter; und weiters wörtlich: "Wenn ihr keine Ausländer hier wollt, dann jagt sie doch fort. Es gibt viele Länder auf der Welt, in denen Ausländer willkommen sind. Ihr müsst lernen, mit anderen Leuten zusammenzuleben. Was für ein Problem hat Österreich?" Zusätzlich maßt sich der Bot­schafter auf eine gesetzes- und verfassungswidrige Art und Weise an, jene Menschen mit türkischer Abstammung zu vertreten, die bereits die österreichische Staatsbürger­schaft besitzen.

Solche Aussagen sind für einen diplomatischen Vertreter eines Landes völlig unange­messen und inakzeptabel und können zur Aufhetzung und Emotionalisierung der Be­völkerung führen.

Die sehr verhaltene Reaktion des türkischen Außenministeriums und der Umstand, dass der Botschafter seine Aussage nicht zurück nehmen will, legen den Verdacht na­he, dass es sich um eine gezielte Provokation und um einen Versuch handelt, Öster­reich wegen seiner ablehnenden Haltung zum EU-Beitritt der Türkei unter Druck zu set­zen.

Aus diesen Gründen erachteten es die unterfertigten Abgeordneten als notwendig, eine Abberufung des türkischen Botschafter Kadri Ecved Tezcan zu erreichen.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird ersucht, den türkischen Botschafter Kadri Ecved Tezcan mit sofortiger Wirkung zur persona non grata zu erklären und damit dessen Abberufung zu erlangen.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


12.42.07

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als Gegenstück zu einem radikalen Imam kann ich mir durchaus, wenn ich ihm so zuhöre, den Abgeordneten Stadler als radika­len Christen vorstellen. Ich persönlich glaube nicht, dass man mit derartigen Wortmel­dungen auch nur irgendetwas zur Lösung des Konfliktes beiträgt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Kniefall! Rückgratlosigkeit! – Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

Wenn ich manchen Kolleginnen und Kollegen hier zuhöre, dann scheint es ja so, als ob wir mitten in der vierten Türkenbelagerung wären. Ich bin der Meinung, wir werden es dieses Mal friedlich lösen. So, auf diese Art wird es nicht gehen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Ein echter Kniefall! – Anhaltende Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt andere Probleme, um die wir uns küm­mern sollten. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Denken wir an die vie­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 81

len Menschen, die überfallsartig von Katastrophen betroffen sind! In diesen Fällen ist es notwendig, dass Hilfe rasch erfolgt, und das in armen Ländern noch wesentlich mehr als bei uns. Ich darf darauf zurückkommen, dass wir vor wenigen Jahren im Budget der Entwicklungszusammenarbeit einen Auslandskatastrophenfonds eingerichtet haben, mit dem wir im Anlassfall sehr gezielt helfen können. Der Außenpolitische Bericht zeigt sehr genau auf, dass im Jahr 2009 sehr konkret geholfen werden konnte, zum Beispiel in Sri Lanka, wo nach dem Ende des Bürgerkrieges eine sehr dramatische humanitäre Si­tuation bestanden hat, oder in Bhutan oder in Burkina Faso, wo nach Überflutungen gro­ße Not geherrscht hat.

Oder denken wir an die Katastrophen von heuer: Haiti zu Beginn des Jahres, mehrere hunderttausend Tote und jetzt eine Cholera-Epidemie. Denken wir an die Überflutun­gen in Pakistan, wo 20 Millionen Menschen obdach- und mittellos geworden sind! In all diesen Fällen konnte mit diesem Auslandskatastrophenfonds, der, soweit ich informiert bin, nicht gekürzt wird im Budget der Entwicklungszusammenarbeit, geholfen werden. Es ist wichtig, dass Österreich in diesem Bereich hilft. (Beifall bei der ÖVP.)

Eines der Probleme, das wir dabei immer wieder haben, soll auch angesprochen wer­den. Es wurde schon angesprochen, dass, wenn Notstände eintreten, Katastrophen statt­finden, viele auf einmal helfen wollen und dadurch chaotische Zustände entstehen, sich ein Mangel an Koordination zeigt. Die Europäische Union geht nunmehr den Weg, dass man versuchen will, zumindest die Mitgliedsländer in diesen Fällen besser zu koordi­nieren, was ein absolut guter Ansatz der Europäischen Union ist.

Der Bericht widmet sich schwerpunktmäßig immer wieder bestimmten Themen. Ein The­ma, von dem ich glaube, dass es in künftigen Jahren eine größere Rolle spielen wird, ist, dass zum Beispiel gerade in ärmeren Entwicklungsländern massiv Land aufgekauft wird von Ländern, von Multis und dass dadurch natürlich Konflikte mit der lokalen Bau­ernschaft, mit der lokalen Bevölkerung entstehen. Wir sollten uns dieser potentiellen Kon­flikte bewusst sein, entsprechend informieren, uns auch entsprechend einsetzen und Lö­sungsansätze suchen.

Zum Schluss kommend darf ich sagen, dass der Bericht auch zeigt, dass Österreich in die internationale Gemeinschaft ganz gut eingebettet ist, dass Österreich als kleines Land gute Beiträge und Mittlerdienste leistet, dass das auch anerkannt wird. Ich glaube, dass ein Großteil der Österreicherinnen und Österreicher das Gefühl hat, dass unser Außen­minister Österreich und die Außenpolitik großartig repräsentiert und vertritt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Prammer. – Abg. Ing. Westenthaler: Die Rede wird morgen in den Schlagzeilen stehen! – Abg. Mag. Stadler: Als Christ soll man nicht naiv sein!)

12.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


12.46.19

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es sehr schade, dass die Debatte über die Türkei hier von den rechten Parteien auf demselben Niveau geführt wird, das auch der türkische Bot­schafter gewählt hat, nämlich mit dem Bedienen von Vorurteilen. Offensichtlich ist das allen Fundamentalisten gemeinsam, das tun sie offensichtlich gerne. Ich würde mir wün­schen, dass sich der türkische Botschafter mit der gleichen Vehemenz, mit der er das hier getan hat, sich auch in den Medien der Türkei dafür einsetzt, dass man zum Bei­spiel auf Kurdisch maturieren kann. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Ich möchte aber auf die Entwicklungszusammenarbeit zu sprechen kommen, wo wir auf europäischer Ebene leider im unteren Spitzenfeld liegen, was unsere Beiträge be­trifft, und wo jetzt nochmalig Kürzungen ins Haus stehen. Ich halte das nach wie vor für


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 82

beschämend und finde, wir sollten uns ein Beispiel an anderen Ländern nehmen. An­dere Länder sind von derselben Wirtschaftskrise betroffen wie wir und streichen ihre Ent­wicklungsgelder nicht. Ich weiß, es soll einem Ministerratsbeschluss geben, wonach an den 0,7 Prozent weiter festgehalten werden soll. Das finde ich richtig. Ich denke nur, dass es notwendig wäre, mit diesem Ministerratsbeschluss einen konkreten Stufenplan zu verknüpfen, bis wann wir diese 0,7 Prozent erreichen wollen. Ich denke, dass das auf gar keinen Fall später als 2017 oder 2018 passieren darf.

Abgesehen von dieser quantitativen Frage sollten wir auch über die Qualität und die Zu­sammensetzung der Gelder für Entwicklungszusammenarbeit diskutieren. Wir sind im OECD-Vergleich auch wiederum das Land, das in seinen Entwicklungsleistungen die allergeringsten Anteile an wirklich gestaltbaren Zahlungen hat. Bei uns werden überbor­dend andere Leistungen wie Entschuldungen oder Abdeckung von Studienkosten von Leuten aus Entwicklungsländern mit eingerechnet. Ich meine, dass wir da auch noch sehr viel zu arbeiten haben, und hoffe, dass das auch Inhalt von weiteren Diskussionen sein wird.

Ich gebe aber insgesamt die Hoffnung nicht auf, dass wir bis zum Beschluss des Bud­gets doch noch eine Möglichkeit finden, dass es zu einer Einsicht von Außen- und Fi­nanzminister kommt, dass es wichtig ist, diese Gelder nicht zu kürzen, sondern eine wirkliche glaubhafte, kohärente und wirksame Entwicklungspolitik durchzuführen. Das ist nicht nur eine Frage des internationalen Images, das Österreich hat, sondern auch eine Frage der politischer Verantwortung und auch von Eigeninteresse, weil es uns da­rum gehen muss, dass es eine Welt gibt, die sozial ausbalanciert ist und in der es nicht eine totale Polarität zwischen Arm und Reich gibt.

Entwicklungszusammenarbeit ist zweifellos nicht nur eine Frage des Geldes, sondern sie ist auch eine Frage von Politik und Qualität von Politik. Da müssen wir als kleines Land mit geringen Mitteln natürlich Prioritäten setzen. Auch historisch war eine dieser Prioritäten immer schon die Westsahara, wo Österreich in den Flüchtlingslagern im Sü­den Algeriens zum Beispiel geholfen hat, Schulen zu bauen, Jugendzentren zu betrei­ben. Wir haben in Wien Kindergärtnerinnen ausgebildet, wir haben aus Österreich das Nationalarchiv der Saharaui finanziert. Das ist wichtig zur Identitätsstiftung.

Ich meine, dass die konkrete Zusammenarbeit auch weit über die Zeit hinaus, in der wir im Sicherheitsrat der UNO vertreten sind, auf internationaler Ebene weitergehen muss. Die Westsahara ist seit über 30 Jahren von Marokko besetzt, und es gab erst kürzlich wieder massive Repressalien in Form eines militärischen Einsatzes gegen ein Zeltlager der Saharaui mit kolportierten 36 Toten, 700 Verletzten und 163 Festgenommenen. Das ist aber nur die Spitze eines Eisbergs im Meer von permanenten Menschenrechtsver­letzungen.

Wir müssen in der Frage politisch auf vielen Ebenen aktiv werden. Ich hielte es für sehr, sehr wichtig, dass die UNO-Westsahara-Mission MINURSO auch ein Mandat bekommt, die Menschenrechtslage in den besetzten Gebieten, in der besetzten Westsahara zu über­wachen. Es geht mir darum, auch Druck auf Frankreich zu machen, damit die endlich ihre Blockade in der Frage der Mandatserweiterung aufgeben.

Zum Zweiten, das geht auch an die Adresse Frankreichs: Wir dürfen nicht länger zuse­hen, wenn weiterhin illegale Erschließungen von Ölvorkommen vor der besetzten West­sahara durch einen französischen Erdölkonzern betrieben werden.

Und drittens müssen die Saharaui endlich zu ihrem Selbstbestimmungsrecht kommen, und das wird auf friedlichem Weg nur über das längst ausgemachte Referendum ge­hen, das nach wie vor von Marokko blockiert wird.

Danke dafür, dass Österreich da politisch aktiv ist. Auch das ist Entwicklungszusam­menarbeit. (Beifall bei der SPÖ.)

12.50



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 83

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.

 


12.50.44

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Kollegin Bayr, ich würde mich freuen, würden Sie die Selbstbestimmung nicht nur für die Mauren in Marokko fordern, sondern auch das Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler einfordern. Das wäre Ihr Auftrag, da könnten Sie sich wirklich Meriten erwerben, aber das liegt Ihnen ideologisch offenbar fern! (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrter Herr Präsident, ich bringe folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf europäischer Ebene einen sofortigen Ab­bruch der Verhandlungen über einen Beitritt der Republik Türkei zur Europäischen Uni­on durchzusetzen.“

*****

Meine Damen und Herren, ich ersuche um Ihre tatkräftige Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ.)

Hohes Haus! Naturgemäß gibt der Außenpolitische Bericht Anlass, dass ich mich jetzt als Südtirol-Sprecher zur Situation in Südtirol äußere. 90 Jahre Pariser Vertrag bedeu­ten für dieses Land 90 Jahre Trennung des Landes Tirol und bedeuten 90 Jahre Un­rechtsgrenze Brenner und bedeuten auch, dass wir uns als Freiheitliche, als einzige Partei in diesem Haus an den Beschluss des Nationalrates halten, nämlich die Auto­nomie für Südtirol als Übergangslösung anzusehen bis zu jenem Tag, an welchem dem Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler zum Durchbruch verholfen wird. Wir von der FPÖ sind die einzige Partei, und wir stehen auch dazu! (Beifall bei der FPÖ.)

Der Herr Bundesminister hat gesagt, er hat Südtirol dieses Mal auf meinen Wunsch hin mehr Raum gewidmet. Wenn man sich das vor Augen führt: Der Bericht insgesamt hat 485 Seiten, Südtirol davon zwei Seiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn das das sein soll, was wir uns vorstellen, dann werde ich Ihnen sagen, was alles drin­nen stehen sollte, was aber tatsächlich seitens Ihres Ministeriums unterblieben ist.

Der Inhalt des Südtirol-Abschnitts informiert nicht, sondern es wird Schönfärberei be­trieben, meine Damen und Herren. Es wird mehrfach im Bericht erwähnt, dass die Schutzfunktion Österreichs ausgeübt wird und auch parallel die Erweiterung der Au­tonomie begleitet. Herr Bundesminister! Sie können mir keinen einzigen Fall sagen, in dem Österreich die Autonomie auf diese Art begleitet hat, und kein einziges Argument anführen, wo es in den letzten 30 Jahren geschehen wäre, dass von der Schutzmacht­funktion auch Gebrauch gemacht worden wäre. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich werde Ihnen gleich Fälle nennen allein aus dem Be­richtsjahr 2009, wo das nicht geschehen ist. Sie haben nicht dagegen protestiert, dass der italienische Botschafter mir und dem Kollegen Gahr ein Memorandum in die Hände gedrückt hat, in dem wir aufgefordert wurden, von der Südtirol-Politik in der bestehen­den Form Abstand zu nehmen, und in dem behauptet wird, dass die Schutzmacht­funktion Österreichs eine rein inneritalienische Angelegenheit sein soll. Sie haben nicht protestiert!

Sie haben nicht protestiert, als die faschistischen Ortsnamen gemäß Tolomei-Dekret im Jahre 2009 abgeschafft und – in einer Demokratie! – auf faschistischen Grundlagen wieder eingesetzt wurden. Sie haben nicht protestiert, als Südtiroler Jugendliche von Carabinieri misshandelt wurden. Da haben Sie zugesehen, bis heute fehlt mir auch hier


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der Protest. Sie haben nicht gegen die faschistischen Denkmäler in Südtirol protes­tiert, Sie haben sich dagegen ausgesprochen, die Schutzmachtfunktion auch tatsäch­lich in der österreichischen Verfassung zu verankern, obwohl Sie der Südtiroler Lan­deshauptmann per Brief persönlich dazu aufgefordert hat. Das ist ein wahrer Skandal! Den müssen Sie selbst mit Ihrem Gewissen ausmachen. (Beifall bei der FPÖ.)

Eines muss ich Ihnen noch sagen: Dieser Bericht ist alles andere als die Wahrheit da­rüber, worum es derzeit in Südtirol geht. In Wahrheit ist es so, dass beim Landesfestum­zug der Ruf nach Selbstbestimmung wieder zum Ausdruck gekommen ist und Sie das in diesem Bericht ignorieren

In diesem Sinne: Es lebe Südtirol! Es lebe Tirol! Es lebe die Landeseinheit von Kuf­stein bis Salurn! (Beifall bei der FPÖ.)

12.55


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortiger Abbruch der Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Türkei eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Außenpoli­tischen Bericht 2009 der Bundesregierung (III-171/949 d.B.) in der 85. Sitzung des Na­tionalrates, XXIV. GP., am 18. November 2010

Die Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission drücken fortlaufend die man­gelnde Europareife der Türkei aus und machen auch deutlich, daß diese Europareife wohl niemals erreicht werden wird. Inzwischen rächt es sich, daß man im Fall der Tür­kei nicht nur einmal, sondern häufig gleich beide Augen zugedrückt hat.

Die türkische Regierung betreibt eine reine Schaufensterpolitik, bei der zwar Reformen beschlossen, jedoch nicht umgesetzt werden, geschweige denn, daß man der Lösung von Problemen mit hoher Sprengkraft, wie dem Zypernkonflikt, der Kurdenfrage oder der Anerkennung des armenischen Genozids einen Schritt näher kommt. All jene Fra­gen hätten schon vor Verhandlungsbeginn abgeschlossen werden müssen – dies um­so mehr, als die Türkei in den letzten Jahren über 1,3 Milliarden Euro als Heranfüh­rungshilfe an die EU bekommen hat, und diese Heranführungshilfe in den nächsten Jah­ren auf 900 Millionen Euro jährlich angehoben werden soll.

Vor allem aber unter Berücksichtigung des grundlegenden Umstandes, daß die Türkei weder geographisch noch kulturell ein europäisches Land ist, sowie der unzureichen­den Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union, ist nur der Schluß zulässig, die Ver­handlungen der EU mit der Türkei über einen Vollbeitritt sofort abzubrechen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf europäischer Ebene einen sofortigen Ab­bruch der Verhandlungen über einen Beitritt der Republik Türkei zur Europäischen Uni­on durchzusetzen.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 85

12.55.13

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sich für die Rechte von Christen in anderen Ländern einzusetzen, ist eine gute Sache. Sich gegen die Verfolgung von Christen, von ethnischen Minderheiten in an­deren Ländern auszusprechen, ebenfalls. Wenn man dabei eine Krämer-Mentalität kri­tisiert, wie es Herr Abgeordneter Stadler getan hat, dann kann ich das auch noch ver­stehen, aber eine Krämer-Mentalität mit einer Kreuzzugsrede zu beantworten, die nur darauf hinausläuft, dass jetzt der Krieg der Religionen, der Krieg der Rassen, der Krieg der Nationen ausgerufen wird, damit, dass wir insgesamt völkerrechtlichen Verträge, die Österreich vor 90 Jahren, aber auch später eingegangen ist, in Frage stellen, das kann es nicht sein! (Abg. Strache: Es gibt ja keine Rassen!)

Und das betrifft jetzt nicht Sie (Richtung BZÖ), was ich zuletzt gesagt habe, aber die Kreuzzugsmentalität vertreten Sie beide hier herinnen, FPÖ und BZÖ. Und ich sage Ih­nen: Es ist Ihre Aufgabe, auch als FPÖ und auch als BZÖ, genauso wie die Aufgabe aller anderen Abgeordneten hier im Parlament, alle Menschen, die hier in Österreich leben, ob mit oder ohne Staatsbürgerschaft, hier im Parlament zu vertreten.

Und wenn dann jemand herkommt und die hier Zugewanderten und österreichische Staatsbürger gewordenen Menschen als Steinzeitfundamentalisten oder als bloßfüßige Analphabeten, die aus Anatolien zugelaufen sind, beschimpft, so ist dem entgegenzu­halten: Das sind Menschen, die hier leben, die hier arbeiten, die hier Steuer zahlen, die auch österreichische Staatsbürger geworden sind. (Beifall bei den Grünen sowie bei Ab­geordneten der SPÖ.)

Das ist schon ein starkes Stück! Das, was Sie betreiben, ist Hetze, ist Aufhetzung ge­geneinander, und da muss ein klares Wort gesprochen werden, meine sehr geehrten Da­men und Herren! (Abg. Scheibner: Eine „erfrischende Wortmeldung“!) Wir sind nicht da­für, dass wir die Kreuzzüge des 13. oder 14. Jahrhunderts hier im Parlament wieder auf­leben lassen. Das erwarte ich auch von Ihnen! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Wir sind für den Antrag der Regierungsparteien zum Thema Religionsfreiheit in ande­ren Ländern, und wir nehmen das auch sehr ernst, was da drinnen steht. Das betrifft nämlich auch uns. Ja, wenn diskriminiert wird durch die Staatsmacht in Form von Über­wachungen, Verhaftungen, Verhinderung von Kirchenbauten durch Auflagen, dann den­ke ich auch an die Bundesländer in Österreich und an die Forderung bestimmter Par­teien, das genauso mit Bezug nur auf eine Religion hier in Österreich zu machen. Und da würde ich Sie auch ersuchen, Herr Außenminister ... (Abg. Strache: Das gilt nicht nur für eine Religion, sondern für alle, und auch für Einkaufszentren!) Na ja, wir haben die Debatte in Kärnten gehabt, wir haben die Debatte in Vorarlberg, wo man ebenfalls versucht, mithilfe von baulichen Auflagen den Religionsbau einer Religionsgemeinschaft zu verhindern. (Abg. Strache: Das stimmt nicht!)

Ja, selbstverständlich stimmt das! Wir wissen doch, was gemeint ist mit diesen Trick­sereien. Und eines ist klar: Was wir von anderen Ländern einfordern, zu Recht einfor­dern, das muss auch für Österreich gelten! Und in diesem Sinn: Nehmen Sie sich an der Nase, meine sehr geehrten Damen und Herren von FPÖ und BZÖ, wir sind hier eine Vertretung der Österreicherinnen und Österreicher, aber auch der Menschen, die in diesem Land leben und ein Recht haben auf ein friedliches Zusammenleben. Das ist von Ihnen gefordert, und nicht Hetze! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Hübner: Müs­sen erst Autos brennen? Ist das dann friedliches Zusammenleben!)

12.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 86

12.59.27

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Kol­lege Öllinger, Sie fordern die richtigen Antworten auf die richtigen Fragen. Ich denke, mei­ne Fraktion hat heute ganz klar die richtigen Antworten auf die Provokationen, die wir in den letzten Wochen erlebt haben, gegeben. Klar und deutlich! Auch dieser Antrag, den wir eingebracht haben, ist eine Antwort genau auf diese Provokationen. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Minister, es ist generell ein Problem der Außenpolitik – wenn man das so anmer­ken darf –, dass die richtigen Fragen zwar gestellt werden, aber nicht die richtigen Ant­worten auf europäischer Ebene gegeben werden.

Ich möchte nur erwähnen, dass eine Delegation aus dem Parlament unlängst in Brüs­sel bei einer Veranstaltung war, die sich „Interparlamentarisches Treffen“ genannt hat, und dort sind hochkarätig vom Präsidenten des Europäischen Rates Van Rompuy in einer erfrischenden Art und Weise – das kann man sagen – wirklich Fragen angespro­chen worden, Probleme gesehen worden, wie etwa das Problem, dass die europäi­schen Völker, die Menschen in den einzelnen Nationalstaaten immer mehr die Europäi­sche Union ablehnen, dass hier, vor allem nach der Wirtschaftskrise, Angst herrscht, aber die Antworten auf diese Fragen haben mir dann gefehlt.

Diese Antworten sind für Österreich eigentlich relativ klar: Warum haben die Menschen hier denn so Angst vor der Europäischen Union – unabhängig jetzt von der überstan­denen oder noch andauernden Wirtschaftkrise? – Das ist deshalb so, weil die Men­schen sehen und erkennen, dass es ein deutliches Wohlstandsgefälle zwischen uns im Westen und dem ehemaligen Osten gibt. Das ist, bitte, nicht wegzuleugnen!

Es ist immer noch Realität, dass Ressourcen, Volksvermögen, Geld in den benachbar­ten Osten auf der einen Seite abfließen, auf der anderen Seite auch Unternehmen ab­wandern, weil es einfach aufgrund der Steuersätze günstiger ist. Und als dritter Punkt ist zu sagen, dass die Menschen, die in diesem Wirtschaftsraum östlich von uns leben, in unsere Sozialsysteme einwandern, weil es natürlich hier viel kommoder zu leben ist. Das sind Probleme, die wir sehen und die in gar keiner Weise angesprochen werden.

Die Möglichkeit des Zuzugs in unser Sozialsystem zieht leider die falsche Art von Mi­granten an. Sie rennen uns die Türen ein, denn es hat sich leider längst herumgespro­chen, dass in unserem Land gut zu leben ist – auch ohne Arbeit; gerade jetzt mit der Mindestsicherung.

Und sie unterlassen es im weitesten Sinn, ihren Kindern unsere Infrastruktur, unsere Sprache und ein Mindestmaß an Benehmen und Kultur beziehungsweise Kulturtechni­ken der Zivilisation beizubringen. Das ist leider ein wirkliches Defizit!

Deshalb sollten wir uns überlegen, ob wir es nicht so wie die USA oder Kanada ma­chen und den Bezug von Sozialleistungen für Einwanderer erst nach einer Übergangs­frist gewähren. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist heute Tatsache, dass multikulturelle Romantik gescheitert ist. Das ist heute zu­mindest fix, und gegen diese Tatsachen kommen auch die besten Argumente nicht mehr an.

Wir sind keine Ausländerfeinde – aber wir sind Feinde einer falschen Ausländerpoli­tik! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich nehme vielen Akteuren in dieser Diskussion ab, dass sie ein gutes Herz haben und einfach nur den tragischen Einzelfall sehen. Aber ein gutes Herz allein lässt keinen vernünftigen Maßstab zu. Viele, die es sozusagen gut meinen, sind für dieses Land so schädlich, weil sie sich nur an den Wünschen orientieren und nicht an den Fakten. Durch eine Sentimentalisierung der Debatte bekommen wir keine vernünftige Regelung zustande.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 87

Es muss einfach auch gesagt werden, dass es Außenpolitik im engeren Sinn ist, diese Dinge anzusprechen. Und man wird unseren Freunden, vor allem in den östlichen Nach­barländern, klarmachen müssen, dass erst nach einer einigermaßen sozialen und wohl­standsmäßigen Anpassung an unsere Länder die Akzeptanz in unserem Land, in unse­rer Gesellschaft – auch für Europa und für ein gedeihliches Miteinander – steigen wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.03


Präsident Fritz Neugebauer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Ab­geordnete Mag. Muttonen zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.03.49

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Ich möchte kurz auf die Rede des Herrn Neubauer eingehen. Sie haben in Ihrer Rede nicht nur einmal, son­dern mehrfach ...

 


Präsident Fritz Neugebauer (unterbrechend): Bitte den Sachverhalt darstellen und dann die Berichtigung!

 


Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (fortsetzend): ... vom „Pariser Vertrag“ ge­sprochen und seinem 90-jährigen Bestehen.

Ich berichtige tatsächlich: Der „Pariser Vertrag“ wurde im Jahr 1946 beschlossen. Das sind also 64 Jahre und nicht 90 Jahre.

Offensichtlich haben Sie sich noch nicht genau damit auseinandergesetzt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stefan: Saint-Germain, das ist ein Vorort von Paris, haben Sie das schon mal gehört?)

13.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jury. – Bitte.

 


13.07.00

Abgeordneter Josef Jury (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Außenminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute von Altkanzler Schüssel gehört haben, dass die Christen in aller Welt verfolgt sind und dass es da eine Entspannung geben sollte, dann muss man aber auch sagen, dass diese Politik der europäischen Integration darauf abzielt, dass nicht einmal die ureigensten Interessen unserer Altösterreicher in Slowenien oder in der Tschechei oder in der Slo­wakei geschützt sind. Da gibt es immer noch AVNOJ-Beschlüsse, da gibt es immer noch die Beneš-Dekrete – aber das alles scheint kein Problem zu sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte aber auch noch auf die Wirtschaftspolitik der Europäischen Union einge­hen. Wenn wir auf dem Weg zur weltweit dynamischsten und wettbewerbsfähigsten Wirt­schaft sind, dann muss ich feststellen: Es werden auf diesem Weg und auf diesem Al­tar die Interessen der österreichischen Wirtschaft auf das Schäbigste geopfert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren im österreichischen Parlament! Wenn wir uns die Probleme der kleinen Handwerker vor Augen führen, die durch Normierungen und Zertifizierungen gepiesackt werden, wenn wir uns den kleinstrukturierten Handel an­schauen, der kaum mehr vorhanden ist, und in weiterer Folge auch die bäuerliche Land­wirtschaft anschauen, die der Ausrottung preisgegeben wird durch Bürokratie-Auswei­tung aufgrund von EU-Normen und EU-Gesetzen, so muss ich sagen: Das ist für die Zukunft unseres österreichischen Staates nicht gedeihlich, und daher sollten wir diesen Weg verlassen! (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrter Herr Außenminister, ich will nur noch kurz die Wirtschaftspolitik der Eu­ropäischen Union ansprechen. Es gibt die Mutter aller Lobbys, den ERT, den European


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 88

Round Table, bei dem 45 Industriekapitäne monatlich zusammenkommen und eben die­se europäische Wirtschaftspolitik vorantreiben – zum Leidwesen unserer österreichischen Bevölkerung, aber auch zum Leidwesen der europäischen Integration! (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrter Herr Minister, verlassen Sie diesen Irrweg und kehren Sie um zum Woh­le Österreichs! (Beifall bei der FPÖ.)

13.07

13.07.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zu den Abstimmungen.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, den vorliegenden Bericht III-171 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dr. Cap, Dr. Plassnik, Kolleginnen und Kollegen betreffend weltweite Durchset­zung der Religionsfreiheit als elementares Grund- und Menschenrecht.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig beschlossen. (E 130.)

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abberufung des türkischen Bot­schafters Kadri Ecvet Tezcan.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Dieser Antrag ist abgelehnt. (Abg. Strache: Das ist eine Schande! Das ist ei­ne echte Schande! – Ruf aus dem BZÖ: ÖVP-Heuchelei!)

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Abbruch der Bei­trittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Türkei.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Der Antrag findet keine Mehrheit, ist abgelehnt.

13.09.08 2. Punkt

Regierungsvorlage: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Re­publik Serbien andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beige­fügten Erklärungen (944 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Von der Vorberatung in einem Ausschuss wurde gemäß § 28a GOG Abstand genom­men.

Zu Wort gelangt als Erste Frau Abgeordnete Dr. Plassnik. – Bitte.

 


13.09.36

Abgeordnete Dr. Ursula Plassnik (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben alles Interesse daran, eine europaorientierte Reformdy­namik in Serbien zu unterstützen und voranzutreiben. Es ist in den letzten Monaten und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 89

Wochen endlich Bewegung in die Beziehung Serbiens mit der Europäischen Union ge­kommen – die EU-Außenminister haben ja kürzlich die Kommission beauftragt, die Stel­lungnahme zum serbischen Beitrittsgesuch zu erstellen, den sogenannten „Avis“. (Präsi­dent Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Der Fortschrittsbericht 2010 registriert Verbesserungen, es wurde die Visa-Liberalisie­rung realisiert. Die serbische politische Führung hat sehr wichtige Signale der Versöh­nungsbereitschaft in der Region gesetzt.

Das alles, meine Damen und Herren, nützt nicht nur Serbien, sondern der gesamten Bal­kanregion bei ihrem Prozess des Erlangens von Europareife, und zwar in Politik, Wirt­schaft und Gesellschaft.

Das Abkommen, das wir heute ratifizieren, hat bereits eine historische Dimension, denn die Unterzeichnung dieses Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens Ende Ap­ril 2008 war mit ein wichtiger Grund dafür, dass die proeuropäischen Kräfte die serbi­schen Parlamentswahlen im Mai 2008 für sich entscheiden konnten. Die serbische ra­dikale Partei hat sich als Konsequenz dieser Richtungswahl gespalten, und sie ist heu­te eine marginalisierte politische Kraft.

Dieses Abkommen, das wir ratifizieren, hat also für Serbien und für Europa bereits ganz deutliche positive Auswirkungen entfaltet.

Mit der Ratifikation unterstützen wir diese positive Reformdynamik ganz konkret durch Handelserleichterungen, durch die Vertiefung des politischen Dialogs, einschließlich der Zusammenarbeit zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der regionalen Zu­sammenarbeit, sowie durch weitere Fortschritte im Bereich der Rechtstaatlichkeit.

Das alles sind greifbare Vorteile nicht nur für die Serbinnen und Serben, sondern auch für die österreichischen Wirtschaftstreibenden. Österreich ist nach wie vor Nummer 1-Investor in Serbien.

Der frühere Krisenherd Südosteuropa ist insgesamt auf dem Weg zu mehr Stabilität, zu mehr Sicherheit und auch zu besserer Zusammenarbeit auf regionaler Ebene. Die EU-Beitrittsperspektive samt den genau definierten Bedingungen, die alle Kandidaten lü­ckenlos umsetzen müssen, ist dabei das zentrale Motivationskraftwerk.

Die Ausdehnung der Visafreiheit nach Erfüllung der damit verbundenen sehr strikten Sicherheitsauflagen ist maßgeblich auf österreichische Bemühungen zurückzuführen. Damit bekommen die Bürger Serbiens und unsere anderen Nachbarn am Balkan end­lich die Chance, sich selbst ein Bild zu machen von diesem neuen, modernen Europa. Dieser Schritt war uns allen besonders deswegen auch wichtig, weil es um unsere Glaubwürdigkeit insbesondere gegenüber den jungen Menschen in Serbien und in Süd­osteuropa geht. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Damit haben wir aber auch einen sehr wichtigen Schritt gesetzt in der Bekämpfung des Menschenhandels, denn der ist als eine Konsequenz dieser Visa-Liberalisierung mit die­sen Ländern mittlerweile weitgehend ausgetrocknet.

Dass Serbien auf allen Ebenen die volle Kooperation mit dem Internationalen Strafge­richtshof für das ehemalige Jugoslawien gewährleisten muss, einschließlich der Ergrei­fung von Ratko Mladić und Goran Hadžić, steht außer Zweifel. In diesem Sinn ist es auch eine gute Entscheidung, was Serbien gestern entschieden hat, nämlich Interpol bei der Fahndung nach den beiden mutmaßlichen Kriegsverbrechern einzubeziehen.

Allerdings darf die umfassende Heranführungspolitik der Europäischen Union gegen­über Serbien nicht auf diese unverzichtbare Forderung nach der Auslieferung von Mla­dić und Hadžić reduziert werden.

Nach der gemeinsamen EU-Serbien-Resolution in der UNO-Generalversammlung im September 2010 sind nunmehr auch die Weichen für einen konstruktiven Dialog mit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 90

dem Nachbarn Kosovo gestellt, wo am 12. Dezember Parlamentswahlen anstehen. Aus meiner Sicht täte Belgrad gut daran, die 120 000 Serben im Kosovo zu ermutigen, sich voll in den kosovarischen politischen Prozess einzubringen. Der Verzicht auf einen Auf­ruf zum Wahlboykott allein ist dafür noch keine hinreichend zukunftsgerichtete Positio­nierung.

Die Europäische Union fungiert in der Region als Mutmacher. Jetzt sind die Mutmacher auf der serbischen Seite und im Kosovo gefragt, denn je schneller sich hier ein prak­tischer Dialog etabliert, desto besser für alle. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.15.06

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Beschluss des österreichischen Nationalrates erfolgt eine Beschleunigung der Integration Serbiens in die Gemeinschaft europäischer Staaten. Damit wird auch – meine Vorrednerin hat es bereits sehr deutlich zum Ausdruck gebracht – ein wesentlicher Beitrag zur Stabilität in der Region und zur Zusammenarbeit zwischen den Ländern des Westbalkans geleis­tet. Diese Zusammenarbeit ist natürlich weiter auszubauen.

Dieses Abkommen ermöglicht Serbien wiederum, seine Beziehungen zur Gemeinschaft und zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vertiefen und auszubauen.

Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, den anwesenden Botschafter der Repu­blik Serbien, seine Exzellenz Milovan Božinović, und die ebenfalls anwesenden serbi­schen Journalisten recht herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall. – Der auf der Galerie sitzende Botschafter erhebt und verneigt sich.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Österreich ist nun nach der Aufhebung der Blockade des Stabilisierungs- und Assoziationsabkommens zwischen der EU und Serbien für eine rasche Behandlung des Beitritts Serbiens zur Europäischen Union.

Die Entwicklung war sehr widersprüchlich und war auch für Serbien nicht einfach. Es war kein leichter Weg, und der Weg von Serbien in die Europäische Union ist noch nicht zu Ende.

Erlauben Sie mir, die wichtigsten Eckpunkte darzustellen, die sich in den letzten Mona­ten ergeben haben: Ende der Visapflicht für serbische Bürger für den Schengen-Raum per 19. Dezember 2009; die EU-Beitrittserklärung am 22. Dezember 2009; das Inte­rimsabkommen, das am 1. Feber 2010 beidseitig in Kraft getreten ist; und dann die De­blockierung der Ratifizierung des Stabilisations- und Assoziationsabkommens, wobei eines ausschlaggebend war, nämlich die Erklärung des Internationalen Gerichtshofes, dass Serbien positiv an der Suche nach den Kriegsverbrechern mitarbeitet, sowohl Rat­ko Mladić, aber auch Goran Hadžić betreffend.

Dann waren wir konfrontiert mit der Entscheidung des IGH zur Kosovo-Frage, und Ser­bien hat bei der UNO-Generalversammlung den Resolutionstext mit der Europäischen Union abgestimmt. Damit wurde in Serbien eine neue politische Entwicklung eingeleitet und der offensichtliche Konfrontationskurs aufgegeben.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser politische Kurs in Ser­bien ist aber noch immer Angriffen und Anfeindungen ausgesetzt. Es ist ein Verdienst der Politik von Präsident Boris Tadić und seiner Regierung und den demokratischen Par­teien, dass dieser Weg eingeschlagen werden konnte, und diesen Weg sollten wir und alle europäischen Staaten unterstützen. (Beifall des Abg. Kirchgatterer.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 91

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das Thema Kosovo nicht mehr so emotional in der öffentlichen Meinung vertreten wie noch vor einem oder zwei Jahren. Dies zeigt, dass die Gespräche mit dem Kosovo eingeleitet werden können. Und der Fortschrittsbe­richt 2010 zeigt insgesamt diese positive Entwicklung in Serbien auf.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Abkommen beinhaltet nicht nur Zielsetzungen, sondern auch konkrete Grundsätze und konkrete Maßnahmen, die von Serbien und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erbringen sind.

Mit diesem Abkommen gibt es die Zusage der Vertragsparteien, somit auch Österreichs, mit allen Mitteln zur politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Stabilisierung in Ser­bien und in der Region beizutragen, und zwar durch Entwicklung der Zivilgesellschaft und Demokratisierung, Verwaltungsaufbau und Reform der öffentlichen Verwaltung, In­tegration des Regionalhandels und Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie durch Zusammenarbeit in einer ganzen Reihe von Bereichen, insbesondere im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit, sowie durch Erhöhung der nationalen und regionalen Si­cherheit.

Serbien und Österreich verbindet viel: nicht nur eine gemeinsame Geschichte, sondern in vielen Bereichen auch bereits eine gemeinsame Politik. Ich denke da an die Ableh­nung von Kernkraftwerken. Diese Politik ist auch in anderen Bereichen weiterzuentwi­ckeln. Dazu verbindet uns noch, dass Tausende serbische Zuwanderer, die als Gastar­beiter gekommen sind, in der Zwischenzeit ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft ge­worden sind.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Präsidentin Barbara Prammer hat mit der serbischen Parlamentspräsidentin eine Vereinbarung abgeschlos­sen, dass die beiden Parlamente in Zukunft mehr miteinander kooperieren sollen. Wir werden in einer gemeinsamen Delegation unseren serbischen Freunden unsere Vor­stellungen unterbreiten, um im Sinne dieses Abkommens unsere Beziehungen zu ver­tiefen.

Die Westbalkanstaaten, so auch Serbien, waren immer ein Teil Europas. Daher sollen Serbien und alle anderen Westbalkanstaaten auch ein Teil der Europäischen Union wer­den. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

13.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Klubobmann Strache. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.21.28

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Außenminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Botschaf­ter Božinović, ein herzliches Grüß Gott!

Das Assoziierungsabkommen zwischen Serbien und der Europäischen Union, das heute beschlossen werden soll, ist unserer Ansicht nach längst überfällig. Wir haben solche Abkommen bereits mit Albanien, längst auch mit der Türkei, es war daher höchst an der Zeit, dieses Abkommen auch mit Serbien abzuschließen und uns mit Belgrad da­rauf zu verständigen.

Es ist absolut notwendig, Serbien eine europäische Perspektive zu geben, denn Ser­bien ist ein wichtiger Bestandteil Europas (Beifall bei der FPÖ) und hat daher auch diese Perspektive in einer fairen und korrekten Art und Weise zu erhalten. Ein Asso­ziierungsabkommen ist eine Vorstufe zu konkreten Beitrittsverhandlungen mit der Eu­ropäischen Union – und mittel- bis langfristig sind wir absolut dafür, dass Serbien Mit­glied der Europäischen Union wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 92

Natürlich muss man vorher ausführlich und ordentlich verhandeln, natürlich muss es auch hier noch Annäherungsschritte geben, aber das Ziel ist klar definiert. Nur eine Einbin­dung Serbiens garantiert die politische und wirtschaftliche Stabilität des Balkans – und das liegt im Interesse Brüssels, Belgrads und natürlich auch im Interesse von uns Österrei­chern. Denn: Krisen am Balkan betreffen immer auch Österreich, auch deshalb wollen wir keine Krisen mehr in Südosteuropa erleben. Und wenn man Krisen vermeiden will, kann man das nur gemeinsam mit Serbien zustande bringen.

Die österreichische Wirtschaft ist der Hauptinvestor in dieser Region. Es existiert eine starke Prägung des Finanz- und Versicherungssektors. Auch im Telekommunikations­bereich sind wir in Serbien sehr stark tätig.

Hervorgehoben werden muss auch die Bedeutung Serbiens im Rahmen der von Öster­reich initiierten Donau-Strategie. Der serbische Teil der Donau ist der fehlende Teil, da­mit die Donau ein EU-Binnenfluss wird.

Im Gegensatz zur Türkei – wir fordern weiterhin sehr deutlich, die Beitrittsverhandlun­gen mit der Türkei abzubrechen – war und ist Serbien immer ein Teil Europas. Leider ist dieser Teil von Europa immer wieder im Stich gelassen worden – auch das sollte man sagen –, wie zuletzt in der Frage der Anerkennung des Kosovo.

Die FPÖ hat dazu hier im Hohen Haus, aber auch außerhalb, eine sehr, sehr klare Hal­tung eingenommen: Der Kosovo gehört historisch, kulturell und völkerrechtlich zu Ser­bien, die Anerkennung der Eigenstaatlichkeit war daher ein schwerer völkerrechtlicher Fehler. (Beifall bei der FPÖ.)

Anders als um die Albaner kümmert sich um die zur Minderheit gewordenen Serben im Kosovo niemand. Dieses Messen mit zweierlei Maß seitens der Europäischen Union und ihrer Institutionen ist einem gedeihlichen Zusammenleben der Völker in Europa abträg­lich. Es ist daher erforderlich, jene Rechte, die den Albanern eingeräumt wurden, auch den Serben zuzugestehen, die im Norden des Kosovo wie auch in Teilen Bosniens die Mehrheitsbevölkerung stellen.

Wenn Sie, Frau Plassnik, als ehemalige Außenministerin heute von den 120 000 Ser­ben gesprochen haben – ja, dann bemühen Sie bitte auch die Geschichte und erwäh­nen Sie auch, dass wir nach dem Ersten Weltkrieg erleben mussten, dass durch italie­nische Besatzung 200 000 Serben vertrieben wurden, dass es einen dramatischen Kon­flikt gegeben hat, bei dem im Kosovo Unrecht auf beiden Seiten passiert ist, bei
dem aber auch über 130 christliche Klöster angezündet und abgefackelt und christliche Schwestern und Pfarrer umgebracht wurden.

Die serbische Minderheit wird in dieser Region leider bis heute mit Gewalttätigkeiten konfrontiert. Wir dürfen das nicht vergessen, sondern haben hier dafür Sorge zu tra­gen, dass die serbische Minderheit im Kosovo ungefährdet zu ihrem Recht kommt und dort leben kann – und dass es dort eben nicht zu einer weiteren dramatischen Entwick­lung kommt. (Beifall bei der FPÖ.)

Serbien muss fair behandelt werden, keinesfalls darf die Europäische Union beim An­näherungsprozess Druck auf Belgrad zur Anerkennung des Kosovo ausüben. Schließ­lich erfolgte die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo unter Bruch des Völkerrechts (Abg. Dr. Plassnik: Falsch!), nämlich der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats, die den Kosovo zu einem Bestandteil Serbiens erklärte. Das wird heute völlig außer Acht gelassen, sodass man wirklich den Eindruck haben muss: In dieser Welt wird Völker­recht mit zweierlei Maß zum Einsatz gebracht, je nach Interessenslagen gewisser Groß­mächte. – Und das kann und darf nicht sein! (Beifall bei der FPÖ.)

Im Übrigen wäre die EU-Wertegemeinschaft gut beraten, endlich wirklich kritische Wor­te zur Lage der unter der Verwaltung der Kosovo-Albaner stehenden serbischen Minder­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 93

heit im Kosovo zu finden. Natürlich wird man auch über einen entsprechenden Autono­miestatus verhandeln müssen, und da haben wir uns einzubringen. (Weiterer Zwischen­ruf der Abg. Dr. Plassnik.)

Das heute zu beschließende Assoziierungsabkommen ist ein Schritt in die richtige Rich­tung, den wir begrüßen. Denn: Eine europäische Perspektive für Serbien eröffnet auch für Österreich neue Perspektiven. Für uns Freiheitliche ist es eine Selbstverständlich­keit, einen fairen und korrekten Umgang mit den europäischen Freunden aus Serbien zu leben. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Tadler.)

13.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.27.07

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Exzellenz! Mei­ne Damen und Herren! Ich fasse mich kurz, denn ich bin über weiteste Passagen mit den Ausführungen von Frau Plassnik und Herrn Maier einverstanden, ausnahmsweise sogar mit weiten Passagen der Rede des Herrn Strache – mit Ausnahme der Interpre­tation der Stellungnahme des Internationalen Gerichtshofs zu Kosovo.

Auch wir Grünen unterstützen den Abschluss dieses Stabilisierungs- und Assoziierungs­abkommens, keine Frage. Es ist schade, dass es zwei Jahre auf Eis gelegen ist – es wurde ja schon vor zweieinhalb Jahren unterzeichnet, wurde aber erst jetzt von den Niederlanden sozusagen zur Ratifizierung freigegeben. Wir anerkennen durchaus die konstruktive Rolle Serbiens in den Ländern des Balkans, inklusive der Haltung zu Bos­nien-Herzegowina beziehungsweise zur Republika Srpska.

Ich muss aber festhalten, dass es nicht ganz leicht ist, zu verstehen, warum es so schwierig sein soll, einen mutmaßlichen Kriegsverbrecher wie Ratko Mladić dingfest zu machen, dessen Foto durch alle Zeitungen dieser Welt gegangen ist, der in Serbien doch kein Unbekannter sein kann. Aber es hat eine Stellungnahme des Internationalen Strafgerichtshofs gegeben, die letztlich den Ausschlag zur Änderung der Haltung der Nie­derlande gegeben hat.

Herr Strache! Ich glaube, wir sind beide keine Juristen; aber ich habe das Erkenntnis des Internationalen Gerichtshofs so verstanden, dass er festgestellt hat, dass das inter­nationale Recht durch die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo nicht verletzt worden ist (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP), dass weder Bestimmungen des Völkerrechts verletzt worden sind noch gegen Resolutionen des UNO Sicherheitsrats verstoßen wurde.

Auch die EU wird noch einige Hausaufgaben zu lösen haben. Fünf Mitgliedstaaten ha­ben ja den Kosovo nach wie vor nicht anerkannt. Ich nehme an, die EU wird die Pro­bleme wie im Fall von Zypern nicht wieder haben wollen, nämlich die Unklarheit der Nordgrenze der Republik Zypern beziehungsweise die jetzt noch bestehende Unklar­heit der Südgrenze Serbiens. Diese Fragen müssen zwischen Serbien, dem Kosovo und der Europäischen Union geklärt werden.

Aber ich glaube, wir sind hier auf einem guten Weg. Wir sind alle sehr froh darüber und hoffen, dass man Serbien demnächst zur Aufnahme in die Europäische Union wird gratulieren können. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

13.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminis­ter Dr. Spindelegger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 94

13.30.04

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte zu diesem Tagesordnungspunkt drei kurze Bemerkungen machen. Zunächst zum Abkom­men selbst: Dieses Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen ist ein wesentlicher Schritt Serbiens auf dem Weg nach Europa. Wir dürfen heute durchaus mit Genugtu­ung feststellen, dass sich auch die Niederlande dazu bewegt haben. Wir haben jetzt die Möglichkeit, dass dieses Abkommen in Europa möglichst rasch in Geltung tritt. Das bedeutet für Serbien, dass damit die Handelsfragen, vor allem die wirtschaftlichen Fragen, eine Möglichkeit zu einem intensiven Austausch mit der Europäischen Union und damit mit Österreich bieten.

Zum Zweiten: Wir haben schon den nächsten Schritt gesetzt, nämlich den, dass jetzt die EU-Kommission beauftragt wird, das Beitrittsansuchen Serbiens zu behandeln. Das bedeutet, dass innerhalb eines Jahres – so lange wird die Zeitspanne, schätze ich, dau­ern – zum Beitrittsansuchen Serbiens eine Stellungnahme abgegeben wird und damit der nächste Schritt näher rückt: den Kandidatenstatus zu bekommen.

Da wird eine Fülle von Hausaufgaben dabei sein, die in Serbien in Richtung Reformen erledigt werden müssen. Trotzdem ist das ein ganz wesentlicher Punkt, bei dem Ser­bien jetzt einen Riesenschritt weitergekommen ist – nach einer Visa-Liberalisierung, die, glaube ich, sehr positiv zu bewerten war.

Dritte Bemerkung: Wir dürfen jetzt nicht nachlassen, Serbien zu unterstützen. Wir Ös­terreicher haben für alle Westbalkanländer eine Initiative ergriffen. Für diese Initiative, die wir am Beginn des Jahres präsentiert haben, muss jetzt auch der nächste Punkt folgen, dass wir nämlich Anfang Dezember in Berlin gemeinsam mit dem deutschen Außenminister Westerwelle eine Westbalkan-Konferenz einberufen haben. Wir haben nicht nur die Zusage Serbiens, sondern auch diejenige des Kosovo, an dieser Konfe­renz teilzunehmen und dort Überzeugungsarbeit zu leisten, besonders in der Europäi­schen Union, dass die Ratifizierung dieses Abkommens – und dann der nächste Schritt, nämlich Kandidatenstatus für manche Länder zu erreichen – durchaus richtig ist.

Dafür werden wir um Unterstützung werben, und ich darf Ihnen sagen: Das ist keine sehr einfache Aufgabe, es gibt auch sehr viel Skepsis. Wir Österreicher wollen aber den Westbalkanstaaten die europäische Initiative beziehungsweise den Beitritt zur Europäi­schen Union ermöglichen. Dafür werden wir uns entsprechend einsetzen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)

13.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Schüssel zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.32.44

Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Hohes Haus! Herr Botschafter! Ich habe die Situation am Balkan lange beobachtet. Ich habe selber noch als Außenminis­ter mit Milošević verhandelt – in sehr schwieriger Zeit. Später hatte ich ein persönli­ches, sehr freundschaftliches Verhältnis zu Zoran Đinđić, dem großen Ministerpräsi­denten, der dann erschossen, ermordet wurde, und habe auch die heutige Führung un­ter Boris Tadić und der demokratischen Regierung sehr genau verfolgen können.

Ich kann nur gratulieren angesichts dessen, was hier in all den Jahren gelungen ist. Das ist auch der Grund, warum Österreich sich aus voller Überzeugung für die Integration des gesamten Balkans – ich sage dazu: der gesamten Region – in die Europäische Union ein­setzt: weil nur so dauerhaft Friede, Sicherheit und Stabilität in der ganzen Region ge­währleistet werden können. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 95

Genau das wird geschätzt am Engagement, das Österreich in dieser Region hat: dass wir wirklich versucht haben, die Türen zu öffnen. Wir waren diejenigen, die immer für die Eigenstaatlichkeit Bosnien-Herzegowinas eingetreten sind, wir waren es – beziehungs­weise Ursula Plassnik –, die den Kroaten die Türe geöffnet haben, damit die Beitritts­verhandlungen endlich beginnen durften, beginnen konnten und hoffentlich auch nächs­tes Jahr abgeschlossen werden. Wir waren für die Autonomie, für die Selbständigkeits­erklärung des Kosovo, und wir haben uns genauso aus Überzeugung eingesetzt für den Weg Serbiens in die Europäische Union.

Wir wissen genauso – Sie haben das betont –, dass es auch unsere Aufgabe ist, die ser­bische Minderheit im Kosovo zu unterstützen. Das ist ja der Grund, warum etwa die in­ternationale Gemeinschaft dort stationiert ist, warum wir die orthodoxen Heiligtümer in Peć sowie viele Klöster dort bewachen und schützen: damit dort nicht aus religiösen Grün­den, aus falsch verstandener Konfliktbereitschaft Heiligtümer und wertvolles Kulturgut zerstört werden. Das ist der Grund, warum wir dort sind.

Meine Damen und Herren, wir setzen uns für Serbien aus historischen, aber vor allem auch aus wirtschaftlichen Gründen ein. Österreich ist in Serbien der größte Investor, was Energie, Telekommunikation, Straßen, Nahrungsmittel, Banken und den Handel betrifft. Serbien hat in den letzten zehn Jahren sein Bruttoinlandsprodukt verdreifacht und wird in den nächsten zehn Jahren sein Bruttoinlandsprodukt noch einmal verdreifachen kön­nen. Und ehrlich gesagt: Wir wollen auch daran partizipieren, weil wir etwas anbieten kön­nen, was sinnvolle, dauerhafte wirtschaftliche Kooperation betreffen kann.

Ein sehr interessantes Beispiel – Vizepremierminister Đelić war ja erst vor Kurzem in Wien –: Zwischen Belgrad und Wien gibt es jetzt eine echte Kooperation in der Wissen­schaftszusammenarbeit. Mein Freund Josef Penninger, der das IMBA in Wien leitet, macht jetzt mit in Belgrad einen Biomed-Campus, wo Studenten ausgetauscht werden, wo quasi ein zweites Standbein in dieser Wissenschaftskooperation entsteht.

Das wird helfen. Serbien hat, verglichen mit anderen Nachfolgestaaten Jugoslawiens, ei­ne relativ hohe Wachstumsrate, aber noch immer eine hohe Arbeitslosigkeit. Diese muss bekämpft werden – mit solchen konkreten Maßnahmen. Aber auch politische Gründe sprechen dafür. Serbien ist für mich neben Kroatien der Stabilitätsanker für die ganze Region: das betrifft Bosnien, aber natürlich auch andere Länder.

Das sind sehr positive Entwicklungen, die man hervorheben sollte. Boris Tadić oder der kroatische Staatspräsident Josipović oder der vor Kurzem neu gewählte bosnische Prä­sident Izetbegović, der Sohn des Staatsgründers – das sind echte Hoffnungsträger. Der gemeinsame Besuch in Srebrenica, die Entschuldigung, die Boris Tadić, nicht zum ers­ten Mal übrigens, kroatischen Opfern gegenüber ausgesprochen hat, aber auch der Be­such mit Josipović in einer Stadt, wo kroatische Truppen serbische Zivilisten getötet ha­ben: Das sind doch echte Hoffnungsträger, die aus meiner Sicht hier positiv bewertet wer­den müssen.

Zum Kosovo: Es wird auch dieses Problem wesentlich einfacher sein, wenn die ganze Region integriert ist. Wir haben heute immerhin schon 71 Anerkennungen und ich glau­be, dass wir diesen Weg schrittweise und behutsam weiter gehen müssen.

Letzter Satz: Die Stimmung in Serbien ist positiv. Heute würden 62 Prozent der Serben für einen EU-Beitritt Serbiens stimmen. Diese Chance sollten wir nützen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter We­ninger zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 96

13.37.18

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Außen­minister! Herr Botschafter! Die Einbeziehung der Balkanregion in den europäischen In­tegrationsprozess hat in den letzten Jahren wesentlich zur politischen und demokrati­schen Stabilität in Südosteuropa sowie zum eindrucksvollen wirtschaftlichen Aufholpro­zess der Region beigetragen. Somit ist die Annäherung der Westbalkanstaaten an die Europäische Union und an die internationale Staatengemeinschaft seit der Beendigung der deutsch-französischen Erbfeindschaft und der Überwindung des Ost-West-Kon­flikts das aktuell wohl wichtigste Friedensprojekt in Europa.

Das heute zu beratende und zu beschließende Stabilisierungs- und Assoziierungsab­kommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten auf der einen Seite und der Republik Ser­bien auf der anderen Seite soll diese positive Entwicklung seit dem Ende der Balkan­kriege in den neunziger Jahren weiter beschleunigen und verfestigen. Seit 1999 hat der mit Bosnien-Herzegowina, Kroatien, der Bundesrepublik Jugoslawien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Albanien und ab 2005 mit Serbien und Mon­tenegro aufgenommene Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess neue Perspektiven für eine weit reichende Partnerschaft mit den genannten Staaten Südosteuropas ermög­licht.

Wie meine Vorredner möchte auch ich nicht unerwähnt lassen, dass dieser Prozess nicht immer geradlinig und ohne Brüche verlief. So wurden die Verhandlungen mit Ser­bien als Rechtsnachfolger des Staatenbundes Serbien und Montenegro von 2006 bis 2007 aufgrund mangelnder Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien – dem sogenannten Haager Tribunal – und aufgrund der serbischen Haltung in der Kosovo-Frage ausgesetzt.

Mit der signalisierten Kooperationsbereitschaft Serbiens zum Dialog zwischen Belgrad und Priština, die zur mit der EU koordinierten Kosovo-Resolution der UN-Generalver­sammlung vom September dieses Jahres geführt hat, mit der Neutralitätserklärung von 2007, der sicherheitspolitischen Integration in die Partnerschaft für den Frieden, mit dem vorbildlichen Minderheitenrätegesetz vom August 2009, auf dessen Basis 19 na­tionale Minderheiten Selbstverwaltungsorgane für die Bereiche Kultur, Bildung und Me­dien wählen können, mit dem Ende der Visapflicht für serbische Bürger und dem serbi­schen EU-Beitrittsantrag vom Dezember 2009 zeichnet sich eine für beide Seiten sehr dynamische und erfolgversprechende Annäherung Serbiens an die EU ab.

Der nun wieder einsetzende SAA-Prozess soll die demokratische Verfasstheit stärken, die soziale und wirtschaftliche Lage verbessern helfen und die serbische Politik und Zi­vilgesellschaft in ihren Reformbemühungen motivierend unterstützen. Diese Reformbe­mühungen werden von uns unter anderem auch am Fortschritt im Kampf gegen Kor­ruption und organisierte Kriminalität und an der hoffentlich bald erfolgenden Verhaftung und Auslieferung der flüchtigen Kriegsverbrecher Mladić und Hadžić gemessen werden.

Kollege Schüssel hat es bereits angesprochen: Es ist da natürlich auch ein tatsächli­ches wirtschaftliches Interesse Europas und vor allem Österreichs vorhanden. So hat sich das österreichische Außenhandelsvolumen im Zeitraum 2000 bis 2008 mit einem Exportplus von über 150 Prozent fast verdreifacht. Nach den dramatischen Import- und Exporteinbrüchen im Jahr 2009 rechnen Wirtschaftsforscher, dass das Außenhandels­volumen bereits in absehbarer Zeit wieder das Niveau von 2008 erreichen wird.

Die Region ist allerdings nicht nur ein wichtiger Handelspartner, sondern auch ein inter­essanter Investitionsstandort. Österreich zählt zu den internationalen Topinvestoren und liegt in Kroatien, Bosnien und Herzegowina sowie in Serbien unangefochten auf Platz 1, und ich denke, dass wir diese wirtschaftliche Situation – besonders im Umwelt- und Ener­giebereich – weiter ausbauen werden.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sozialdemokratie stimmt dem vorliegen­den Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Republik Serbien in der Hoff­nung auf eine positive wirtschaftliche und soziale und auf eine nachhaltige friedliche und demokratische Entwicklung zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger in ganz Europa zu. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.41.57

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vorsit­zender! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Botschaf­ter! Das Ziel der EU für die Staaten des Westbalkans ist deren möglichst weitgehende Integration in den politischen und ökonomischen Mainstream Europas, wie meine Vor­rednerinnen und Vorredner bereits ausgeführt haben.

Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess ist das Herzstück dieser EU-Policy für die Staaten des Westbalkans. Mit der Unterzeichnung und Ratifizierung, die wir heute vor­nehmen, wird die europäische Perspektive Serbiens klar bestätigt. Die engen Bezie­hungen auf dem Gebiet von Forschung und Entwicklung – wie Kollege Schüssel be­reits ausgeführt hat – zwischen Serbien und Österreich resultieren aus vielfältigen bila­teralen wie auch multilateralen Aktivitäten, mit denen Österreich die Entwicklung Ser­biens auf dem Weg in die Europäische Union seit vielen Jahren aktiv begleitet. An die­ser Stelle auch herzlichen Dank für die Bemühungen von Bundesminister Spindelegger um die Donauraumstrategie, die sich hier sehr gut einfügt und verstärkend wirken kann.

Österreich hat hohe wirtschaftliche Interessen, das wurde bereits ausgeführt. Trotz der Wirtschaftskrise haben unsere Unternehmen Krisensicherheit bewiesen. Tausende Ar­beitsplätze in Österreich beruhen auf den Kooperationen mit Serbien. Ein neues Dop­pelbesteuerungsabkommen wurde in diesem Jahr unterzeichnet. Dieses soll die Unter­nehmen vor Mehrfachbesteuerungen beschützen.

Das Stabilitätsabkommen, das auch auf historischen und kulturellen Verbindungen Ser­biens beruht, ist ein wichtiger Schritt. An dieser Stelle sei beispielsweise erwähnt, dass die serbische Schriftsprache in Österreich entwickelt wurde. Auf der anderen Seite gibt es auch künftig außenpolitische, wirtschaftliche und soziale Interessen, denn Serbien ist ein Land mit hoher geistiger, bildungsmäßiger und sozialer Kapazität. Daher können wir diesem Abkommen nur zustimmen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch Vizekanzler a. D. Dr. Erhard Busek herz­lich danken, der sich als Vorsitzender des Instituts für den Donauraum und Mitteleuropa seit Jahren für die wissenschaftliche, kulturelle und außenpolitische Zusammenarbeit mit und in dieser Region engagiert. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

Früher standen die bilateralen Kooperationen mit Serbien im Vordergrund. Heute ste­hen die Programme der Vorbereitung multilateraler Forschungsprojekte, die auf allen Ebenen der EU-Rahmenprogramme Fortsetzung finden sollen, im Mittelpunkt. Zur Bün­delung der bilateralen Forschungsprogramme von EU-Mitgliedsländern mit den Ländern Südosteuropas wurde das South East European ERA-NET geschaffen. Das ERA-NET-Projekt dient der Koordinierung von Forschungszusammenarbeit zwischen den Mit­gliedstaaten, EU-Institutionen und Drittländern durch Vernetzung und gegenseitige Öff­nung nationaler, bilateraler und regionaler Forschungsprojekte. Es hat seit dem Beste­hen, seit dem Jahr 2004, deutlich die Kooperationen in Wissenschaft, Forschung und Bil­dung unterstützt. Österreich hat dabei auch eine führende Rolle übernommen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang erwähnen – Kollegin Plassnik hat schon auf den Dialog im Balkan und die Bedeutung des Dialogs hingewiesen –, dass gerade die Wis­


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senschaft, Forschung und Bildung eine wichtige Basis für die Verstärkung des Dialogs waren, sind und auch künftig sein werden.

Dieses Stabilisierungsabkommen ermöglicht Europa und Serbien, den Friedens- und De­mokratisierungsprozess im Balkan erfolgreich zu unterstützen und auch künftig fortzu­setzen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.46.04

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste aus Serbien! Nachdem schon alles gründlich diskutiert und beleuchtet worden ist und da eine sehr positive Grundhaltung gegenüber dieser Vertragsunterzeichnung existiert, möchte ich eigentlich nur mehr auf ein Asset hinweisen, das wir in Österreich gemein­sam mit Serbien haben.

Es leben in Österreich mehr als 200 000 ehemalige serbische Bürger. Viele sind inte­griert (Abg. Mag. Stadler: Die meisten! Die meisten!) und auch österreichische Staats­bürger. Sie sind meistens sehr gut ausgebildet. Sie sind sehr tüchtige Menschen, und ich glaube, diese gemeinsame Basis wird uns helfen, im Bereich der Annäherung der gemeinsamen wirtschaftlichen Entwicklungsstrategien Potenziale zu schöpfen, die in anderen Ländern vielleicht nicht möglich sind.

Ich freue mich daher sehr, dass wir heute diese vertragliche Fixierung treffen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Bravo Kurt!)

13.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort gemeldet. 4 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


13.47.20

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Gartlehner, sehen Sie, das ist der Unterschied: Von diesen 200 000 – oder mehr als 200 000 – Serben sind die allermeisten hier integriert, ohne dass sie deswegen ihr Ser­bentum aufgegeben haben. Sie gliedern sich in unsere Gesellschaft ein, machen nicht mehr und nicht weniger Probleme als alle anderen Zuwanderer auch – wenn man von den Türken absieht.

Das ist eben der Unterschied. Daran kann man auch zeigen, was Österreich in der La­ge ist, an Aussöhnung zu betreiben, denn eines muss ich schon sagen – und das ist auch der Grund, warum ich heute mit tiefer Überzeugung diesem Assoziierungsabkommen zustimme –: Die Beziehungen zwischen Österreich und Serbien waren historisch viel stärker belastet als die Beziehungen zwischen Österreich und der Türkei. Und trotz­dem haben wir es zustande gebracht, diese beiden Völker auszusöhnen und eine Ko­operation – in diesem Fall sogar ein Assoziierungsabkommen – einzugehen. Das ist ei­ne gute Leistung. Deswegen wird auch, glaube ich, in Zukunft Serbien für uns Partner auf dem Balkan sein.

Wenn ich allerdings sehe – und das ist jetzt schon die Anmerkung dazu, Herr Bundes­minister, das soll man selbstkritisch reflektieren –, wie man die Serben in den letzten zehn, 20 Jahren behandelt hat, dann ist das Gefühl, das viele Serben haben, nicht ganz von der Hand zu weisen, dass man mit zweierlei Maß misst. Während wir bei den


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Tschechen oder bei den Slowenen keine Schwierigkeiten gemacht haben – AVNOJ-Beschlüsse, Beneš-Dekrete –, macht man an einem Kriegsverbrecher die Zukunft ei­nes ganzen Volkes fest.

Während wir gesagt haben, dass man in Europa bei der Verschiebung von Grenzen sehr vorsichtig sein und nicht allzu rasch handeln soll, haben wir seinerzeit sofort den Kosovo anerkannt. Nicht Sie, ich sage nur: Wir, die österreichische Außenpolitik. (Abg. Mag. Molterer: Slowenien und Kroatien auch!) – Bitte? Was sagen Sie? (Abg. Mag. Mol­terer: Slowenien und Kroatien auch! Das ist ein Teil der Strategie!)  Mag sein, dass das alles ein Teil der Strategie ist, aber wir sollten wenigstens nicht die Zukunft eines ganzen Volkes von einem Kriegsverbrecher abhängig machen.

Und wenn die Serben sagen, bei den anderen seid ihr großzügig und bei uns seid ihr kleinlich und macht das alles an dem Herrn Ratko Mladić fest, dann ist das Gefühl mancher Serben, dass man mit einem anderen Maß misst, dass man mit einem we­sentlich schärferen Maß misst, als man andere gemessen hat, nicht von der Hand zu weisen.

Ich bin mir nicht sicher, ob diese übereilte, rasche Anerkennung des Kosovo wirklich eine richtige Strategie war. Sie ist nun Faktum. Sie ist nun völkerrechtlich geschaffenes Faktum. Man wird aber Verständnis haben müssen für die serbische Position – aus ei­ner großen und tiefen historischen Erfahrung heraus –, die erfordert, dass man weiter­hin sensibel mit diesem Problem Kosovo umgeht, und zwar unter Miteinbeziehung der Serben. Nicht unter Außerachtlassung oder gar unter feindlicher Behandlung der Ser­ben, sondern unter Miteinbeziehung der Serben, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das wollte ich zu diesem Assoziierungsabkommen selbstkritisch reflektieren, weil alle diese Bereiche in irgendeiner Form immer wieder diese historisch belasteten Problem­zonen tangieren. Und ich appelliere, die Zukunft eines Volkes, das unser Partnervolk auf dem Balkan sein kann – übrigens vor Jahrhunderten auch immer wieder war –, nicht an einzelnen Kriegsverbrechern aufzuhängen. (Beifall beim BZÖ.)

13.50

13.50.05

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Gemäß § 65 der Geschäftsordnung gelangen wir nunmehr zur Abstimmung.

Gegenstand ist die Genehmigung des gegenständlichen Staatsvertrages: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits samt Schlussakte ein­schließlich der dieser beigefügten Erklärungen, 944 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem gegenständlichen Staatsvertrag die Geneh­migung gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz erteilen, um ein zustim­mendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (Allgemeiner Beifall.)

Wir gelangen zur Abstimmung darüber, die bulgarische, dänische, englische, estni­sche, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesi­sche, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowaki­sche, slowenische, spanische, tschechische und ungarische sowie die serbische Sprach­fassung dieses Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministe­rium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstim­mig angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 100

13.52.323. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (788 d.B.): Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Agen­tur der Europäischen Union für Grundrechte (950 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (868 d.B.): Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwi­schen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits samt Schlussakte (951 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (872 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (952 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (923 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationalen Finanz-Corporation und der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur über die Einrichtung von Verbindungs­büros in Wien (953 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 52/A(E) der Abge­ordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung un­gerechtfertigter Privilegien türkischer Staatsbürger (957 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 7 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich als erster Redner Herr Abgeordneter Dr. Hübner. Einge­stellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.54.38

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Einige der Punkte, die wir jetzt gemeinsam debattieren und dann getrennt entscheiden werden, betreffen Sitze internationaler Organisationen in Wien, und das ist prinzipiell etwas Gutes.

Das darf aber nicht dazu führen, dass wir alles befürworten und Ja und Amen sagen, nur weil eine Organisation in Wien ihren Sitz hat. Damit komme ich schon zu diesem Ta­gesordnungspunkt, zur Grundrechteagentur. Die Grundrechteagentur gibt es, das müs­sen wir sagen. Wir gründen sie nicht neu und installieren sie nicht neu in Wien. Es gibt sie bereits. Ob das gut oder schlecht ist, das ist die Frage, und ich werde mir erlauben, diese Frage – zumindest in meinem Sinne – ein bisschen zu durchleuchten und dann auch zu beantworten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 101

Historisch wird es vielleicht noch in Erinnerung sein, dass diese Grundrechteagentur eigentlich aus dem Drei-Weisen-Rat hervorgegangen ist, der im Jahr 2000 zur Bespit­zelung Österreichs eingesetzt wurde, nachdem wir hier die ÖVP-FPÖ-Koalition – die damalige Schüssel-Haider-Riess-Passer-Koalition – gegründet hatten.

Die EU oder maßgebliche, die EU bestimmende Kräfte meinten damals, das wäre nicht das, was man will, und deswegen gelte in diesem Fall die Demokratie nicht. Wahler­gebnisse seien nicht zu beachten, sondern es sei ein „Cordon sanitaire“ über Öster­reich zu verhängen. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) Man durfte mit den Botschaf­tern nicht verkehren, die Minister nicht empfangen, das war alles tabu. Zum Beispiel durfte man den „faschistischen“ Minister Scheibner – wie ich mich noch gut erinnern kann an die belgische Diskussion – nicht empfangen. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Also das ist die politische Wurzel des Ganzen. Daraus hat sich dann eine Beobachtungs­stelle für Rassismus entwickelt. Aus dieser Beobachtungsstelle für Rassismus hat man – nachdem man gesehen hatte, dass in Österreich aber wirklich nichts zu beobachten ist – eine Agentur, die Grundrechteagentur, geschaffen, weil etwas, das die EU einmal geschaffen hat, nicht mehr sterben kann, und weil es undenkbar ist, Mitarbeiter in einer so wichtigen Funktion auf die Straße zu setzen.

Diese Grundrechteagentur – da werden vielleicht die Herrschaften von der grünen Frak­tion anderer Meinung sein – brauchen wir wahrscheinlich – wie ein Steirer sagen wür­de – so dringend wie einen Kropf. (Abg. Neubauer: Sie ist ja für nichts zuständig! Sie ist ja für nichts zuständig!) Nicht nur, dass sie keine wirklich greifbare und sinnvolle Agen­da hat, überschneidet sie sich auch mit anderen, gleich oder ähnlich gearteten Agentu­ren und liefert sich mit ihnen einen Zuständigkeitsstreit.

Schauen wir einmal ein bisschen durch, was es da schon gibt: Der Europarat ist die zen­trale, heute schon gelobte Stelle. Da gibt es den Europäischen Gerichtshof für Men­schenrechte, der aufgrund der Europäischen Menschenrechtscharta gegründet wurde und der die Einhaltung dieser überwacht. Das ist eigentlich die zentrale Stelle zur Über­wachung der Menschenrechte. Da kann sich auch jeder, der den innerstaatlichen Rechts­zug ausgeschöpft hat, hinwenden.

Dann gibt es natürlich den UN-Menschenrechtsrat mit verschiedenen Unterkommissio­nen, wie etwa der Weltkonferenz gegen den Rassismus. In der EU selbst gibt es ein ei­genes Kommissariat für Menschenrechte, das die Menschenrechte bewahrt. Aber auch in der OSZE, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, gibt es das ODIHR. Das hat nicht – wie Sie vielleicht glauben – mit Odin oder mit Odal zu tun, son­dern das ist die Abkürzung der englischen Bezeichnung für Organisation für demokrati­sche Institutionen und Menschenrechte. Damit ist auch relativ klar, was diese Organi­sation tut. Und weil das alles nicht genug ist, gibt es jetzt die Europäische Grundrechte­agentur.

Jeder soll sich sein Bild darüber machen, wie wichtig das ist. Ausfluss davon ist, dass das Europäische Parlament meint, es müsse eine 6-prozentige Erhöhung des Budgets durchsetzen im kommenden Jahr – wie wir heute schon gehört haben –, wahrschein­lich um einige Agenturen, an der Zahl sind es derzeit 34, zu schaffen.

Wir von der Freiheitlichen Partei sind daher der Meinung – auch wenn es die Organisa­tion gibt, und wenn sie in Wien ihren Sitz hat –, dass zu einer solchen bürokratischen, unnötigen Hydra ganz klar Nein gesagt werden muss. Deshalb werden wir diesem Ab­kommen unter keinen Umständen zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.) Ich persönlich wür­de sagen: Wenn ich könnte, würde ich hier dreimal mit Nein stimmen.

Ganz kurz noch zu einem anderen Kapitel, das auch nicht unbezeichnend ist, zum Ab­kommen mit der Republik Albanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastro­phen und schweren Unglücksfällen.


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Erstens ist allein das Wort „gegenseitig“ schon etwas skurril. Erwarten wir ernstlich, dass wir bei Unglücksfällen in Österreich aus Albanien Hilfe anfordern, dass wir in Un­glücksfällen albanische Hilfe benötigen? – Also ich erwarte das nicht ernstlich. Hier könnte man ehrlich sein und vielleicht ein Abkommen schließen über die Hilfeleistung für die Republik Albanien bei Unglücksfällen.

Zweitens ist Albanien nicht gerade unser Nachbarstaat – auf dem Straßenweg unge­fähr 15 Stunden entfernt. Ich glaube, es ist nicht unbedingt unser ureigener Aufgaben­bereich, in der Republik Albanien Hilfestellung zu leisten. Das sollte schon ein bisschen im Nachbarschaftsbereich geregelt werden. Für Albanien wäre es zweckmäßig, wenn die Griechen, meinetwegen auch die Serben – trotz der alten Freundschaft –, oder die Italiener Hilfe leisten, die in zweieinhalb Schiffsstunden kommen können, aber nicht Österreich. Deshalb werden wir auch in diesem Fall dem wirklich sinnlosen Abkommen nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Cortolezis-Schlager. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Ruf beim BZÖ: ... pro­funder Kenner der Materie!)

 


14.00.06

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir beschließen heute unter die­sem Tagesordnungspunkt eine Reihe von internationalen Abkommen. Lassen Sie mich als Wissenschaftssprecherin meiner Fraktion eines besonders hervorheben: das Rah­menabkommen der Europäischen Union über umfassende Partnerschaft und Zusam­menarbeit mit der Republik Indonesien.

Dieses Rahmenabkommen mit Indonesien ist das erste derartige Abkommen mit einer aufstrebenden südostasiatischen Nation. Es soll die politische und wirtschaftliche Zu­sammenarbeit stärken. Mit diesem Rahmenabkommen soll aber auch die Intensivie­rung und Vertiefung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und For­schung mit Indonesien erfolgen.

Der Beitrag von Wissenschaft und Forschung bei der Bewältigung der aktuellen wirt­schaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen ist unumstritten. Nur wenn wir den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort stärken, können wir die Krise erfolgreich meistern. Sechs von zehn Arbeitsplätzen in Österreich hängen eng mit dem Export zu­sammen. Asien spielt als Hoffnungsmarkt für die österreichische Exportwirtschaft eine besonders wichtige Rolle. Mit unserem Know-how können beispielsweise in den Be­reichen erneuerbare Technologie und Energie, Umwelttechnologie, Biotechnologie, Me­dizintechnik und vieles mehr große Marktchancen für unsere Universitäten und Firmen eröffnet werden.

Indonesien ist in Südostasien der bedeutendste Absatzmarkt für österreichische Waren und Dienstleistungen. Österreichische Exporte verzeichnen in den letzten Jahren be­achtliche Zuwachsraten. Allein im letzten Jahr konnten 156 Millionen € nach Indone­sien exportiert werden. Das sichert die wertvollen Arbeitsplätze, die wir zur Bewälti­gung der Krise in Österreich brauchen in Österreich.

Österreich unterstützt in Indonesien die wissenschaftlich-universitären Partnerschaften, insbesondere in einem größeren globalen Netzwerk, nämlich dem ASEA-UNINET und dem EURASIA-PACIFIC UNINET. Es unterstützt es aber auch mit Einrichtungen wie dem OeAD und den österreichischen Außenhandelsstellen, die die Wissenschaft und den Bildungsexport verstärkt in den Mittelpunkt ihrer Schwerpunktaktivitäten gerückt ha­ben. Es wird unterstützt von den österreichischen Kulturforen und unseren österreichi­schen Botschaften und Auslandsrepräsentanzen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 103

Ich möchte drei konkrete Beispiele von Universitätskooperationen aufzeigen, die insbe­sondere auch eine außenpolitische Grundlage und Bedeutung haben. So hat beispiels­weise die Wirtschaftsuniversität Wien eine dreiwöchige, international besetzte Summer School mit der bedeutendsten und größten Universität, der Universitas Gadjah Mada, in Indonesien durchgeführt. Das heißt, die Kooperationen, die Wirtschaftspolitik, die Wirt­schaft und Wissenschaft wurden auf internationalem Niveau gestärkt.

Die juridische Fakultät der Universität Wien hat gemeinsam mit indonesischen Partnern ein Dialogsymposium zum Thema „Staat, Recht und Religion in pluralistischen Gesell­schaften“ abgehalten, und an der Akademie der Wissenschaften fand in Kooperation mit der indonesischen Botschaft ein Symposium zum Thema „Islam and Democracy: In­donesian Perspective and Experience“ statt.

Diese Kooperationen und zahlreiche andere wissenschaftliche Kooperationen gilt es nun mit diesem Abkommen zu stärken und auszubauen. Dafür habe ich auch gemein­sam mit der Österreichischen Gesellschaft für Außenpolitik und die Vereinten Natio­nen  herzlichen Dank an dieser Stelle auch an Kollegen Dr. Schüssel die „Austria Goes International – Science Research and Innovation Hubs“-Initiative initiiert.

Herr Bundesminister, Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ressort herz­lichen Dank für Ihre kompetente Unterstützung bei der Verstärkung dieser Partner­schaften zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, zwischen Gesellschaft und Wissen­schaft.

Die Aufgaben der österreichischen Außenpolitik sind klar. Der Standort Österreich soll international wahrnehmbar sein und gemacht werden. Daraus ergeben sich für den wis­senschaftlichen Bereich für mich vier Handlungsprioritäten:

Wir müssen den Universitäten die Möglichkeit geben, sich entsprechend den internatio­nalen Gepflogenheiten zu präsentieren. Das heißt, das Aussuchen der Studierenden sowie das Verlangen von Studienbeiträgen muss möglich sein. Nur was auch bezahlt wird, ist etwas wert  bei einem entsprechenden internationalen Stipendien-Programm, das es auszubauen gilt.

Es gilt, unsere Strategien in der Wissenschaft zu bündeln, um gemeinsam im tertiären Bereich, koordiniert im Rahmen einer gemeinsamen  bottom-up zu entwickelnden  In­ternationalisierungsstrategie, aufzutreten; und wir müssen ergänzend dazu unseren ös­terreichischen Unternehmen die Möglichkeiten geben, zu wissen, welche Wissenschafts­kooperationen es im Ausland gibt. Da kann Asien und besonders Indonesien auch einen ersten Schwerpunkt bilden.

Unsere Wissenschafterinnen und Wissenschafter sind künftig wichtige Repräsentantin­nen und Repräsentanten Österreichs. In diesem Sinne, Herr Bundesminister, herzlichen Dank Ihnen für die rasche Berücksichtigung, Information und Integration unserer Wis­senschafterinnen und Wissenschafter in Ihre politische Schwerpunktsetzung. Sie kön­nen auf die Unterstützung und das Interesse der österreichischen Universitäten und Fach­hochschulen zählen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.05.49

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Es geht hier ja um mehrere Punkte, unter anderem um das Abkommen mit Indonesien, das Frau Cor­tolezis-Schlager jetzt zutreffend beschrieben hat. Die Grünen stimmen all diesen Punk­ten unter TOP 3 bis 7 zu, mit Ausnahme des 7. Punktes, da geht es um die Weiterlei­tung eines FPÖ-Antrages an den Sozialausschuss.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 104

Wir finden, diesen Antrag hätte man im Außenpolitischen Ausschuss enderledigen kön­nen. Wer sich dafür interessiert: Da geht es um ein Assoziationsabkommen zwischen der damaligen EWG, also der jetzigen EU, und der Türkei, das nach Ansicht der FPÖ praktisch aufgehoben und ersatzlos gestrichen werden soll. Dieser Meinung sind wir absolut nicht, und das hätte man schon im Außenpolitischen Ausschuss erledigen kön­nen. (Beifall bei den Grünen.) Jetzt geht das aber an den Sozialausschuss, mein Bei­leid an die Kollegen, die sich dort damit beschäftigen müssen. (Abg. Öllinger: Danke!)

Wir sind auch nicht, wie Sie sich vorstellen können, der Ansicht des Kollegen Hübner, was die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte betrifft, sondern wir finden, dass es erstens eine gute Sache ist, dass es diese Agentur gibt, und zweitens, dass sie in Wien ist. Das kostet Österreich fast nichts, außer einen Zuschuss zu den Mietkosten.

Ob solche Agenturen eine wertvolle Funktionen wahrnehmen, kann man ja immer dis­kutieren, aber auf den Europarat zu verweisen ist problematisch. Der Europarat ist eine ganz andere Institution, und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine ganz andere Organisation. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Agentur der Europäischen Union  und das ist nun einmal etwas anderes.

Ein Wort vom Kollegen Hübner – er ist jetzt leider nicht da – möchte ich schon auf das Schärfste zurückweisen (Abg. Dr. Jarolim: Grauenhaft!): Also die seinerzeitigen drei Weisen, die, glaube ich, im Sommer des Jahres 2000 hier waren, der Bespitzelung zu bezichtigen, ist ja in höchstem Maße lächerlich! (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Also, Leute: Diese drei honorigen Menschen – ich erinnere mich genau – kamen nicht zuletzt mit dem Hintergrund hierher, irgendeinen Kompromiss aufgrund der damaligen Situation zwischen den EU-14 und Österreich zu finden, aber die Drei hatten hochoffi­zielle Termine, haben mit einer Reihe von Personen gesprochen und haben dann ei­nen Bericht verfasst. Also mit Bespitzelung hatte das ja überhaupt nichts zu tun. Das interessanteste Detail des Berichts, soweit ich mich erinnern kann, betraf im Übrigen Justizminister Böhmdorfer und sein Verhalten bei einer Pressekonferenz von Jörg Hai­der. (Abg. Scheibner: Aber da brauch’ ma auch nicht die Drei, um das zu beurteilen!)

Darüber kann man streiten, aber es kann nicht ernsthaft ein Argument gegen die Agen­tur der Europäischen Union für Grundrechte  heute  sein, die sich ja keineswegs nur um Österreich kümmert. Die haben ihren Amtssitz hier, ja. Aber die werden sich mit Ös­terreich auch, aber nur am Rande beschäftigen  hoffentlich wenigstens.

Zu Albanien: Ja, es wurde schon im Ausschuss ein bisschen – wie soll ich sagen? – lä­cherlich gemacht, dass da steht, dass es um „gegenseitige“ Hilfeleistung zwischen der Republik Albanien und Österreich geht. Dass das wahrscheinlich eine einseitige Ange­legenheit sein wird  ja, soll so sein. Aber ich finde, es ist trotzdem eine gute Initiative. Hoffen wir, dass es insofern nie zur Anwendung kommt, als es ja eine Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen betrifft.

Ein letztes Wort zur Zustimmung zu den Büros  auch in Wien  der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, also der Weltbank, und so weiter: Da gibt es ergän­zende Regelungen. Nur, Herr Bundesminister: Wir geben unsere Zustimmung, ja, das ist erfreulich, kostet Österreich fast nichts. Wir haben nur Vorteile und keine Nachteile von solchen Ansiedelungen, aber Ersatz für Außenpolitik ist diese Art von Standortpolitik na­türlich keine.

Ich sage das noch einmal im Hinblick auf die Entwicklung des Budgets des Außenmi­nisteriums. Das ist vielleicht ein gute Stadtpolitik. Es ist eine gute Stadtaußenpolitik. Es ist vorteilhaft, unter anderem für Wien, aber ein Ersatz für Außenpolitik kann diese Art von Ansiedelungspolitik natürlich nicht sein! (Beifall bei den Grünen.)

14.09



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 105

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Ha­kel zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.10.31

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Sehr geehrter Herr Minister! Im Gegensatz zu einem meiner Vorredner bin ich schon auch der Meinung, dass es ein Privileg ist und dass wir darauf stolz sein können, dass wir in Wien die Agentur der EU für Grundrech­te beheimaten dürfen.

Was macht diese Agentur? – Sie macht die Forschung und Datenaufbereitung über re­levante Themen im EU-Raum, sie arbeitet sehr viel im Jugendbereich, zum Beispiel bei der Aufklärung über individuelle Rechte, sie hat eine sehr große Plattform von NGOs, wo auch ZARA, die Agentur für Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, dazugehört.

Wenn ich so an die Ereignisse der letzten Monate hier in Österreich denke, an die Ab­schiebung von Arigona Zogaj und ihrer Familie, an die Abschiebung der Zwillinge Ko­mani, an junge Mädchen und Buben, die untertauchen vor lauter Angst vor der Ab­schiebung, dann schäme ich mich für die Asyl- und Anti-Diskriminierungspolitik, die wir hier in Österreich haben. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Ablinger. Abg. Scheib­ner: Das ist aber Ihre Regierung!)

Ich finde es schade, dass wir diese wertvolle Forschungseinrichtung nicht besser zu nüt­zen wissen. Aber was mich trotzdem etwas hoffen lässt, dass sich in Zukunft etwas ver­ändern wird, ist zum Beispiel die Reaktion vieler Jugendlicher, die Reaktion der Freundin­nen und Freunde, der Schulkolleginnen und Schulkollegen derjenigen, die abgeschoben wurden oder vor der Abschiebung stehen.

Diese setzten sich dafür ein, dass diese Jugendlichen, dass diese Kinder, dass diese Familien hier bleiben können, denn sie sind ihre voll integrierten, fremden Freunde und Freundinnen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Dr. Jarolim und Ablin­ger.) Das lässt mich hoffen, dass nachfolgende Generationen mit diesem sensiblen Thema besser umgehen, als es leider viele von uns hier im Parlament und in der Re­gierung tun. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

14.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.12.27

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Außenminister! Meine Damen und Herren! Ich finde zwar in der Tagesordnung keinen Tagesordnungspunkt über Integrationspolitik oder Asylpolitik hier in Österreich ... (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Grundrechte, aufpassen! Zwischenruf bei der SPÖ.) – Danke, Frau Klub­obfrau, ich passe auf, sogar sehr genau, ich hoffe aber nicht, dass die Europäische Agentur für Grundrechte dafür zuständig ist, ob bei uns das Asylrecht gesetzeskonform vollzogen wird oder nicht.

Vielleicht sollten Sie den Zustand kritisieren, dass viele dieser Organisationen, die sich – manchmal auch zu Recht – für die Rechte von Asylwerbern einsetzen, auch jene sind, die diese Asylwerber beraten, wie sie die Verfahren in die Länge ziehen und verschlep­pen können, obwohl man ganz genau weiß, dass sie keinen Asylgrund haben. (Beifall beim BZÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Mayerhofer. Zwischenrufe der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

Das wäre vielleicht auch ein Menschenrecht, dass diesen Menschen gesagt wird: Macht euch keine Hoffnungen, ihr habt keinen Asylgrund, denn Asyl gibt es für jene, die aus po­litischen, rassischen, religiösen oder anderen Gründen verfolgt werden. Dazu stehen wir auch.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 106

Aber dass es eine ganze Armada an Anwälten und Beratern gibt, die gutes Geld damit verdienen (Ruf bei der ÖVP: Sehr gutes!), diesen armen Menschen etwas vorzugau­keln, das in Wahrheit nicht ist, und dann einige wenige das Glück haben, für sich sel­ber ein mediales Inferno zu entfachen und dann dableiben zu können, während ande­re, Tausende in ihre Heimat zurückgehen und dort versuchen, auch unter schwierigen Bedingungen ihr Leben wieder aufzubauen, das finde ich nicht menschenrechtskon­form. Das ist vielleicht dem Mainstream entsprechend, hat aber nichts mit der Agentur für Menschenrechte zu tun. (Beifall bei BZÖ und ÖVP. Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: So ein Quatsch!)

Bei dieser Agentur sind wir skeptisch, nämlich bezüglich der Ausweitung des Personals. Dass es gerade jetzt, wo alle fragen, ob man das Geld effizient einsetzt, statt dreißig hun­dert Beamte – es geht nicht um die Arbeit der Agentur, sondern um den Amtssitz hier in Wien – geben soll, da sind wir skeptisch. Deshalb lehnen wir diese Vorlage ab. Allen an­deren werden wir unsere Zustimmung geben.

Bei der Frage der gegenseitigen Hilfeleistung bei Katastrophen Albanien betreffend ist das natürlich ein Signal, Herr Außenminister, aber da wäre mir schon wichtig, dass man auf Ebene der Europäischen Union auch eine stärkere Professionalisierung der Ka­tastrophenhilfe  auch innerhalb der Europäischen Union  unterstützt. (Abg. Großruck: Richtig!)

Das wäre sinnvoll, weil das kostensparend und effizienzsteigernd wäre  und nicht, dass man im Anlassfall überlegt, ob man zwei oder drei Helfer nach Ungarn zu der Schlamm­katastrophe schickt, um sagen zu können, dass man auch dabei gewesen ist, sondern es sollte wirklich zielgerichtet eine gemeinsame Aktion von vorbereiteten Verbänden der Europäischen Union geben, die dann entsprechend in den Mitgliedsländern die Hilfestel­lungen geben, die die Bevölkerung dann verlangt oder erwartet.

Das wäre ein Beitrag, um das Europabewusstsein zu heben, nämlich indem man auch Vorteile erkennt in einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union  und man nicht im­mer nur darüber diskutieren muss, dass unser Steuergeld und letztlich auch die Gelder, die wir für das Außenministerium haben wollen  und Sie müssen jetzt kürzen –, dafür verwendet werden, maroden Banken mit ihren Spekulationsverlusten unter die Arme zu greifen. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Hübner.)

14.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Gla­ser zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.16.11

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Indonesien ist ein der Natur sehr exponiertes Land. Es hat in den letzten Wochen Berichte über einen Tsunami gegeben, wir wissen, dass der Vul­kan Merapi ausgebrochen ist. Es ist gleichzeitig der größte Inselstaat der Welt, und des­wegen haben wir natürlich ein vehementes und vitales Interesse daran, gute wirtschaft­liche Beziehungen mit diesem Land zu haben.

Meine Kollegin Cortolezis-Schlager hat hier, so glaube ich, schon das Wesentliche ge­sagt, sodass ich mich auf einen weiteren Aspekt konzentrieren möchte. Es wird in die­sem Rahmenabkommen ja auch darauf Bezug genommen, dass man die Wahrung der Demokratie verfolgen möchte, die Achtung der Menschenrechte und der Rechtstaat­lichkeit, das Ziel der nachhaltigen Entwicklung und auch die Bewältigung des Klimawan­dels.

Ich glaube, dass es gut ist, dass all diese Punkte explizit aufgezählt sind, weil meines Er­achtens in einigen Teilen durchaus noch Handlungsbedarf im Staat Indonesien besteht;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 107

vor allem, wenn ich an den Westteil Neuguineas denke, der ja von Indonesien Anfang der sechziger Jahre quasi annektiert wurde. Seither wird dort der Natur und der Urbe­völkerung im wahrsten Sinne des Wortes Gewalt angetan. Es ist wohl einer der verges­sendsten Winkel dieser Welt.

Schätzungen gehen davon aus, dass bis jetzt von den etwa 700 000 Ureinwohnern in etwa ein Drittel umgekommen ist. Gleichzeitig wird dort der Urwald massiv gerodet und Raubbau an den Bodenschätzen betrieben. Dieser Konflikt ist in Wirklichkeit bis heute nicht gelöst, obwohl Bemühungen im Gange sind. Ich knüpfe daher große Hoffnungen daran, dass dieses Rahmenabkommen mit dazu beiträgt, dass dieser Konflikt nicht ver­gessen, sondern einer Lösung zugeführt wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Jarolim.)

14.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesen Tagesord­nungspunkten gelangt Herr Abgeordneter Großruck zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.18.30

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Bevor ich natürlich zum Abkommen mit Albanien spreche, darf ich auch dem Herrn Botschafter von Albanien ein Grüß Gott sagen, dem Herrn Minarolli und dem Herrn Ceka, dem Botschaftsrat, die natürlich heute interessiert mitverfolgen, wie das österreichische Parlament dieses Abkommen beschließen wird. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Öllinger für den auf der Besuchergalerie sitzenden Botschafter.)

Sie haben es ja gehört: einstimmig wird es werden. Deshalb ist es ein Leichtes, hier da­rüber zu sprechen. Ich möchte aber doch die Gelegenheit nützen, auch ein paar Worte über Albanien, über den Umgang mit diesem Land zu verlieren und vielleicht ein biss­chen Verständnis bei jenen zu wecken, die das Land nicht kennen.

Bereits 2007 hat Frau Bundesministerin Prokop, die leider schon verstorben ist, die Kon­takte geknüpft und aufgrund dieser Besprechungen in Albanien ist dieses Abkommen zustande gekommen, das wir heute beschließen. Es ist schon von den Vorrednern ge­sagt worden: Es ist eher symbolisch, es ist ein Zeichen dafür, dass Albanien nach und nach und immer rascher in die Staatengemeinschaft geholt wird.

Albanien, meine Damen und Herren, war jenes Land, das unter den Kommunisten am meisten gelitten hat. Sie dürfen mir glauben, dass ich weiß, wovon ich spreche. Ich ha­be das Land schon mehr als fünfzig Mal besucht, habe viele Freunde dort und weiß, welches Schicksal die Menschen mitgemacht haben. Es gab Ermordungen, politische Inhaftierungen, der ehemalige Parlamentspräsident Arbnori war 15 Jahre lang im Ker­ker eingesperrt, wusste nicht warum und wurde jeden Tag mit der Todesstrafe bedroht.

Unter diesen Umständen hat sich dieses Volk zu Beginn der neunziger Jahre befreit, und es hat es von allen Ländern am Balkan am schwersten gehabt, sich zu entwickeln. Umso erfreulicher ist es, meine Damen und Herren – und diejenigen, die unten waren und die es besucht haben, werden es bestätigen –, wie gut sich dieses Land entwickelt hat, wie hervorragend die Entwicklung ist, wirtschaftlich, fremdenverkehrsmäßig, auch infrastruk­turell.

Ich empfehle jedem: Fahrt hinunter! Schaut es euch an! Ihr werdet gastlich empfangen. Die alte griechische Hospiteia, die Gastfreundschaftschaft, wird dort wirklich praktiziert und gelebt. Es ist dort völlig ungefährlich. Außerdem ist es ein schönes Land an der Adria. Heuer hat ein Fernsehsender die Stadt Saranda zum Geheimtipp für Touristen erkoren. Also auch das ist etwas Erfreuliches.

Was nicht erfreulich ist, meine Damen und Herren, ist, wie manche noch mit Albanien umgehen, so quasi das hinterbänklerische Land, das Land der Skipetaren, wo Korrup­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 108

tion, wo Menschenhandel, wo Verbrechen noch fröhliche Urständ feiern. Ich glaube, da haben wir gegen dieses Image anzukämpfen. Wir haben vor 14 Tagen hier im Parla­ment einen Albanien-Tag mit 400 Besuchern veranstaltet, wo sich das Land präsentie­ren konnte und wo vor allem alle österreichischen NGOs und Initiativen ihre Hilfsleis­tungen, ihren Einsatz für Albanien sehr beeindruckend präsentiert haben.

Deshalb verstehe ich auch nicht – das muss ich auch sagen – die jetzige Expertise der Europäischen Union, des Europäischen Rates, die Albanien irgendwo einstuft, wo es nicht hingehört und damit auch die Beitrittsverhandlungen auf Eis legen. Ich fordere hier – und das sage ich ganz deutlich – die Herren, die wahrscheinlich noch nie einen Fuß nach Albanien gesetzt haben, auf, sie sollen es sich selbst einmal ansehen, sich selbst ein Bild davon machen und dann werden sie wahrscheinlich ihre Expertise über­legen. (Beifall bei der ÖVP.)

Vom hohen Ross herunter über ein armes Land zu urteilen, das ist immer leicht, das finden wir in der ganzen Staatengemeinschaft. Wenn wir als Wahlbeobachter herum­kommen, sehen wir, mit welcher Arroganz teilweise sogenannte Diplomaten Expertisen verteilen. Die berechnen gar nicht, welchen Schaden sie anrichten (Abg. Mag. Stadler: Ganz türkisch!), aber wir sind als Parlamentarier verpflichtet, objektiv mit Augenmaß und auch mit unserer Erfahrung alles einzubringen. Das tun wir. Deshalb fordere ich auch hier die Europäischen Union auf – ich weiß, die werden vielleicht über meine Auf­forderung lachen, aber es soll zumindest protokollarisch festgehalten werden –, dass sie ihre Expertise genau überdenkt.

Erfreulich ist, dass auch in Albanien das Visa-Regime mit 1. Jänner beendet ist, dass also die Menschen visumfrei nach Europa fahren können. Das ist ganz erfreulich und ganz hervorragend.

Meine Damen und Herren, zum Schluss kommend. (Abg. Dr. Bartenstein: Der Vierzei­ler!) Einen Vierzeiler muss ich noch bringen. Der passt zwar nicht zum Thema, aber er passt zur allgemeinen Situation, nämlich zur Glaubwürdigkeit mancher, die vor der Wahl etwas ankündigen und das nachher nicht umsetzen. (Ruf bei der FPÖ: Pröll!) Da­her, Herr Professor Van der Bellen, muss ich Ihnen jetzt einen kleinen Vierzeiler widmen:

Ich gehe nach der Wahl nach Wien, wenn es kommt zu Rot und Grün.

So sprach der grüne Herr Professor. Damit ist er nicht viel besser

als aus Graz der kleine Grosz, der auch versprach, wir werden ihn los.

Was Orange und Grün verspricht, liebe Wähler – glaubt es nicht!

(Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Brosz: Deshalb gehen wir als Dritte in Opposition!)

14.23

14.23.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht der Berichterstatter beziehungsweise eine der Berichterstatterinnen ein Schlusswort? (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.) – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Agentur der Europäischen Union für Grund­rechte, in 788 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu er­teilen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 109

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Rahmenabkommen über um­fassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits samt Schlussakte, in 868 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag, die bulgarische, dänische, eng­lische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slo­wakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung sowie die indonesische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministe­rium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die gegenseitige Hilfestellung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen, in 872 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwick­lung, der Internationalen Finanz-Corporation und der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur über die Einrichtung von Verbindungsbüros in Wien, in 923 der Beilagen ge­mäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, seinen Bericht 957 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich weise den Antrag 52/A(E) dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

14.28.138. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 25/A(E) der Abge­ordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend österreich­ische Außen- und Sicherheitspolitik im UN-Sicherheitsrat (954 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. 5 Minuten Rede­zeit. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Aus Wien!)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 110

14.28.47

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): In Wien. Aus Wien. – Schauen Sie, dieser Antrag der Frau Kollegin Lunacek seinerzeit – schon aus dem Jahr 2008 oder frühestens Frühling 2009 – hatte zum Zweck, dass im Außenpolitischen Ausschuss re­gelmäßig berichtet wird. Also im Wesentlichen hatte er den Zweck – natürlich nicht nur –, dass im Außenpolitischen Ausschuss über Österreichs Aktivitäten, Erfahrungen et ce­tera im UN-Sicherheitsrat berichtet wird.

Jetzt haben SPÖ und ÖVP einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht, in dem Be­zug genommen wird auf den seinerzeitigen Antrag von Frau Lunacek, in dem unter an­derem gebeten worden war, dass der Außenpolitische Ausschuss monatlich von der Tä­tigkeit Österreichs im Sicherheitsrat erfährt. Da kann man ja sagen, gut, ist übertrieben. Aber es gab auch keine Initiative, das alle zwei oder drei Monate zu machen.

Jetzt erfahren wir Folgendes von den Antragstellern Marianne Hagenhofer und Dr. Ursu­la Plassnik: Der Außenpolitische Ausschuss habe sich dem gegenüber – also gegen­über dem alten Antrag von Frau Lunacek – entschieden, dafür den zitierten Antrag re­gelmäßig auf die Tagesordnung zu setzen und immer wieder zu vertagen, um auf die­se Weise regelmäßig die aktuellen Entwicklungen im Sicherheitsrat beraten zu können. Insofern seien die Punkte 1 und 2 im Lunacek-Antrag formal nicht mehr erfüllbar.

Ich empfinde dieses regelmäßige Auf-die-Tagesordnung-setzen und Vertagen als blan­ken Zynismus der Regierungsparteien.

Wie hat das konkret ausgesehen? – Eine Sitzung war im März 2009, eine Sitzung im Juni 2009 und eine im November 2010. Das war das regelmäßige Auf-die-Tagesord­nung-setzen, um über die Tätigkeit Österreichs im Sicherheitsrat zu berichten. Ent­schuldigung, aber das ist genau das Gegenteil von dem, was Kollegin Lunacek und wir, die Grünen, seinerzeit im Auge gehabt haben! (Beifall bei den Grünen.)

Etwas regelmäßig zu vertagen, um dann zu sagen: Sorry, diese Punkte sind jetzt for­mal nicht mehr erfüllbar!, da kann man nur sagen: No na, die Tätigkeit Österreichs im Sicherheitsrat ist im Dezember 2010 zu Ende. Also das ist schon ein typischer Umgang mit den Anträgen der Opposition.

Zusätzlich ärgert mich – ich sage es jetzt noch dazu –, dass wir ja anschließend über eine Entschließung abstimmen. Gegen diese Entschließung habe ich gar nichts, Frau Abgeordnete Dr. Plassnik. Sie zwingen mich aber, dagegenzustimmen, wegen dieses Umgangs mit dem Antrag Lunacek, der im Übrigen typisch ist – ich will jetzt gar nicht mehr für die Grünen klagen – für den Umgang der Regierungsparteien mit Anträgen der Opposition, egal welcher Partei. Da wird vertagt, vertagt, vertagt, so lange, bis der An­trag nicht mehr aktuell ist, und dann sagt man: Sorry, jetzt ist er leider nicht mehr aktu­ell, jetzt können wir ihn endlich negativ abstimmen!

Das ist nicht der Umgang, den ich mir von den Regierungsparteien erwarte. Das ist, nebenbei gesagt, genau das Gegenteil von dem Umgang, den uns Kollege Cap min­destens ein Dutzend Mal versprochen hat in der Vergangenheit. (Beifall bei den Grünen.)

14.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Plassnik. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.32.26

Abgeordnete Dr. Ursula Plassnik (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben im Ausschuss dieses Thema der Berichterstattung über den Sicherheitsrat, unsere Mitgliedschaft und auch den Vorsitz im UN-Sicherheitsrat dis­kutiert. Ich habe den Eindruck – und ich habe es ziemlich genau verfolgt –, dass der Herr


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 111

Bundesminister hier in beispielhafter Art und Weise den Kontakt auch mit den Parla­mentsparteien, insbesondere auch mit der Opposition gesucht hat, mit den außenpoliti­schen Sprechern, und dass er hier seine Informationsrolle als altgedienter Parlamenta­rier auch durchaus engagiert wahrgenommen hat und ihr nachgekommen ist.

Der Antrag, über den wir dann abstimmen werden, beinhaltet auch die Frage, wie die Schwerpunkte, die Österreich in der UN-Sicherheitsrats-Zeit, die ja noch andauert bis zum 1. Jänner, gesetzt hat, weiterverfolgt werden können. Ich halte das für einen sehr interessanten Ansatz, den wir auch gemeinsam diskutieren sollten, so wie wir ja auch hier im Hohen Haus die Prioritäten, die Schwerpunktsetzungen Österreichs für diese Zeit diskutiert haben.

Wir waren uns einig und wir werden uns auch sicher für die Zukunft einig sein, dass es eine gute Schwerpunktsetzung war, hier insbesondere die Herrschaft des Rechts, Rule of Law, in den Mittelpunkt unserer Arbeit zu stellen. Da haben wir Glaubwürdigkeit, da haben wir Profil, da können wir besonders als kleineres beziehungsweise mittleres Land der Vereinten Nationen auch sichtbare Spuren hinterlassen. Ich möchte hier dem Herrn Bundesminister und seinem gesamten Team Respekt für die Arbeit zollen, die in diesen zwei Jahren geleistet wurde.

Es war nicht einfach. Unsere Präsidentschaften beginnen immer mit einer Krise na­mens „G“. Beim Sicherheitsrat war es Gaza, bei der EU-Präsidentschaft war es Gas. Also ich habe die Ungarn, die jetzt die EU-Präsidentschaft übernehmen, kürzlich darauf aufmerksam gemacht, besonders bei Krisen aufzupassen, speziell bei jenen, die mit „G“ beginnen. Das war kein einfaches Thema. Das war auch keine einfache Phase für Ös­terreich, sich hier konstruktiv einzubringen. Die Rolle, die wir hier gespielt haben, wur­de von allen Seiten anerkannt, aber war nicht immer in der Sache unumstritten.

Ich denke etwa an die UN-Resolution 1325 betreffend Frauen, Sicherheit und Frieden, bei der der hartnäckige österreichische Einsatz, Indikatoren im System der Verein­ten Nationen zu dieser Frage einzubringen, sehr viel Widerstand von ständigen Sicher­heitsratsmitgliedern erfahren hat – im Übrigen: Es waren die Russische Föderation und China. Hier ist es uns aber doch gelungen, Meilensteine zu setzen. Die Resolutionen, die hier unter österreichischer, maßgeblicher Federführung und Mitbestimmung erar­beitet werden konnten, werden jetzt bereits in die tägliche Arbeit der Vereinten Natio­nen eingebaut, etwa bei UNO-Missionen im Kongo, in der Elfenbeinküste, in Afghanis­tan und in Haiti.

Wir haben aber auch als geschickte Vernetzer mit der Europäischen Union erreicht, dass die EU-Richtlinien zum Schutz der Zivilbevölkerung im EU-Krisenmanagement und den dazugehörigen Missionen entsprechend aktualisiert worden sind. So kann man ver­nünftige, nachvollziehbare, verlässliche Außenpolitik machen: multilateral, durch Ver­netzung, durch kluge Schwerpunktsetzung, durch Stärkung des eigenen Profils. Das ist auch im Interesse unserer Amtssitzrolle hier in Österreich, in Wien, insbesondere im Hinblick auf die Vereinten Nationen und auf die OSZE. Es gilt jetzt, dieses Profil weiter­hin zu nützen in unser aller Interesse und im Interesse der internationalen Staatenge­meinschaft.

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort anbringen zu einem Hoffnungsschimmer der internationalen Politik. Dieses Thema betrifft Myanmar, wo Aung San Suu Kyi freigelassen worden ist. Wir sollten diese Freilassung auch hier im österreichischen Parlament mit Freude zur Kenntnis nehmen – allerdings auch mit einem Fragezeichen, denn sie ist bereits dreimal aus dem Hausarrest freigelassen worden, und man hat dann wieder Möglichkeiten gefunden, ihre Artikulationsmöglichkeiten zu beschränken und sie de facto einzusperren. Sie ist eine unbeugsame Frau, die wie kaum eine andere für den Freiheitswillen ihres Landes steht. Österreich hat sich immer für ihre Freilassung einge­


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setzt, und wir sollten hier auch weiterhin ein wachsames Auge haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.37.29

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hier geht es bei diesem Antrag und bei unserer Kritik daran ja gar nicht in erster Linie um unsere Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat, sondern um die Frage, wie man hier im ös­terreichischen Parlament Anträge der Opposition behandelt.

So ist es ja nicht, dass es hier nur darum gegangen ist, im Außenpolitischen Ausschuss über unsere Handlungen im UN-Sicherheitsrat zu berichten und zu diskutieren – da hat es die Möglichkeit gegeben, überhaupt keine Frage. Aber die Frau Abgeordnete Luna­cek hat zu Beginn – und das ist ja sicherlich das Recht eines Abgeordneten – dieser Initiative und dieser Mitgliedschaft auch sechs Punkte angeführt, die sie ganz gerne berücksichtigt gehabt hätte. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe und zeigt da­rauf.)

Als Abgeordnete hat Frau Lunacek dafür einen Antrag an den Außenminister gestellt. Diesen hätte ich nicht unterstützt, ich hätte diesen Antrag abgelehnt, aber es hätte da­rüber diskutiert werden müssen und es hätte darüber eine Entscheidung getroffen wer­den müssen. Aber diesen Antrag dann immer wieder zu vertagen und ihn dann am En­de der Mitgliedschaft Österreichs im UN-Sicherheitsrat zu behandeln und zu sagen: So, jetzt hat er sich eigentlich erledigt!, und dann geben Sie noch einen §-27-Antrag der Regierung drauf, in dem es heißt, die erfolgreiche Arbeit der Regierung sollte fortge­setzt werden, das zeigt eindeutig, dass allen Ankündigungen zum Trotz die Regierungs­parteien hier im Parlament nicht dazu bereit sind, ordentlich mit Oppositionsanträgen umzugehen. (Beifall beim BZÖ.)

Das ist auch deshalb bedauerlich, weil wir gerade im außenpolitischen Bereich wirklich versuchen, nach Möglichkeit einen Konsens zu erreichen und gemeinsame Initiativen zu setzen. Deshalb werden wir auch diesem Antrag unsere Zustimmung, nämlich vor al­lem aufgrund der Erledigung von Oppositionsanträgen, nicht geben können.

Grundsätzlich, Herr Außenminister, würde ich mir wünschen, dass sich Österreich stark und vielleicht noch stärker als bis jetzt für eine Reform der Vereinten Nationen und auch des UN-Sicherheitsrates einsetzt, denn wir brauchen eine globale Instanz, wenn es da­rum geht, vor allem Sicherheitsinitiativen zu setzen.

Sie wissen aber genauso gut wie wir, dass derzeit, wo immer es auf der Welt UNO-Ein­sätze gibt, das Hellblaue am Helm ein Sicherheitsrisiko darstellt für den, der diesen Helm trägt, weil ganz einfach die Autorität der Vereinten Nationen vor allem bei Sicherheits­missionen in der Vergangenheit – Srebrenica, Somalia et cetera – stark gelitten hat. Man kann nur jedem Soldaten anraten, lieber einen anderen Helm aufzusetzen als diesen blauen Helm der Vereinten Nationen. Hier muss die UNO wieder mehr Autorität bekom­men!

Wir haben das hier – hier im Saal, glaube ich, war es –, mit dem Generalsekretär dis­kutiert, der das auch so gesehen hat – im Reichsratsaal war es –, dass man den Ver­einten Nationen auch robuste Mandate geben muss. Dazu ist aber eine Reform des UN-Sicherheitsrats unbedingt notwendig, denn solange es auch Diktaturen auf dieser Welt in der Hand haben, wichtige humanitäre Initiativen mit ihrem Veto im Sicherheits­rat zu verhindern, so lange werden diese Vereinten Nationen kein schlagkräftiges Sig­nal und kein schlagkräftiges Instrument im sicherheitspolitischen und im menschen­rechtspolitischen Bereich werden.


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Da sollte man jetzt weniger auf die Wirtschaftsinteressen schauen, sondern mehr auf die Grundsätze und die Werte, denen wir uns auch verschrieben haben. Da wäre es auch wichtig, dass Österreich seine Stimme erhebt, dass die Vereinten Nationen wirklich zu einer globalen Instanz werden. Derzeit sind sie leider eher ein zahnloser Tiger, wo man viel über die Bürokratie diskutiert, aber weniger über sinnvolle und effiziente Handlungs­maximen. (Beifall beim BZÖ.)

14.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen mit einer freiwilligen Redezeitbe­schränkung von 3 Minuten zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.41.53

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wir haben in der vorigen Debatte schon kurz über Österreichs Mit­gliedschaft im Sicherheitsrat gesprochen. Die von Österreich transparent durchgeführte Mitgliedschaft wurde von anderen, besonders von den EU-Ländern sehr geschätzt, und Österreich hat dadurch eine Tür geöffnet, ein Beispiel gegeben, das andere nicht mehr so leicht vernachlässigen können. Diese von Österreich eingeführte verbesserte Kom­munikation und die Bereitschaft zur verbesserten Zusammenarbeit der EU-Länder in­nerhalb der EU hat sicherlich Vorbildwirkung. Daher ist es auch für uns von Interesse, nach unserer Mitgliedschaft im Sicherheitsrat hier immer wieder ausführlich und gut in­formiert zu werden.

Es ist auch wichtig, dass Österreich international gut positioniert wird und wir unsere Kompetenzen als Vermittler oder Mediator in schwierigen Fragen und in Krisen zur Verfügung stellen können. Österreich hat als neutrales Land großes Wissen und viel Er­fahrung, Österreich hat schon bei vorangegangenen Abrüstungskonferenzen sehr viel Wissen gezeigt und hat beste Voraussetzungen dafür, eine solche Rolle wieder einzu­nehmen. Ich denke da zum Beispiel an die Ausrichtung einer Konferenz zur atomaren Abrüstung für den Mittleren Osten, die ja im Jahr 2012 angesetzt ist.

Wenn auch in Gesprächen mit Vertretern der UNO, die sich über den Nahen Osten, den Klimawandel oder die Lage im Sudan große Sorgen machten, wenn in diesen Ge­sprächen diese Sorge Ausdruck fand, besonders auch nach dem Ausgang der Mid­term-Elections in den USA, dann scheint mir eine Möglichkeit, die verkrusteten Struktu­ren der Macht zu verändern, doch in den Händen der Frauen zu liegen. Frau Kollegin Plassnik hat schon die Resolution 1325 angesprochen; in dieser Resolution wird gefor­dert, mehr Frauen in friedensstiftende und friedenssichernde Bereiche sowie auch in die dafür zuständigen Gremien zu entsenden.

Das ist von großer Bedeutung, hier hat sich auch Österreich massiv eingebracht. Hier wollen andere Länder unserem Beispiel folgen. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Bereich, und es ist deswegen so wichtig – hier zitiere ich einen früheren Kommandan­ten der UNO-Truppen im Kongo, der das gesagt hat –: Es ist gefährlicher, eine Frau als ein Soldat in einem modernen Konflikt zu sein.

Österreich war hier federführend. Wir haben den Nationalen Aktionsplan eingeführt, und daher wird es uns weiterhin sehr wichtig sein, etwas über diese Arbeit im Sicherheitsrat zu erfahren. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.44

14.44.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 114

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 954 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 131.)

14.45.25 9. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 46/A(E) der Abge­ordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhand­lungen der Bundesregierung auf europäischer Ebene zur Erreichung einer rest­riktiven Einwanderungspolitik und einem Ausbau der EU-Agentur Frontex (955 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. 5 Minuten an freiwilliger Redezeitbeschränkung sind eingestellt. – Bitte.

 


14.45.59

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Laut Medienberichten befinden sich etwa 15 Millionen illegale Einwanderer in Eu­ropa. Laut Schlepper-Bericht des Bundesministeriums für Inneres kommen fast 50 Pro­zent aller in Österreich befindlichen illegalen Einwanderer über Italien ins Land.

Ein weiteres Problem ist, dass der Schutz der Schengen-Außengrenzen, der in der Ver­antwortung der jeweiligen Mitgliedstaaten liegt, oft nur unzureichend funktioniert. Wie sonst ist es zu erklären, dass beispielsweise in Österreich im Jahr 2009 beinahe 16 000 Asyl­anträge gestellt wurden, obwohl sich unsere einzigen Schengen-Außengrenzen in Wien-Schwechat und auf den anderen fünf Flughäfen befinden?

Auch im Zuge der Schengen-Erweiterung wird sich die Situation nicht verbessern. Im Gegenteil, es ist zu befürchten, dass durch die Grenzöffnung noch mehr illegale Ein­wanderer über die Ostgrenzen Österreichs ins Land strömen. Es ist daher nur logisch, sich über eine gemeinsame restriktive Einwanderungspolitik auf europäischer Ebene Ge­danken zu machen.

Da es sich bei den Schengen-Grenzen um gemeinsame Außengrenzen handelt, sollte auch der Grenzschutz gemeinsam betrieben werden. Die EU-Agentur Frontex wäre für einen derartigen Einsatz geradezu prädestiniert, jedoch müsste man diese mit ausge­weiteten Befugnissen und Mitteln ausstatten. Heutzutage ist es ja so – oder sollte es so sein –, dass Frontex eine Grenzharmonisierungsbehörde ist. Es sollte ein Informations­austausch über die Datenbanken der nationalen Behörden stattfinden, es sollte syn­chronisiert werden können. Das alles funktioniert bisweilen nicht.

Wir haben deswegen einen Antrag eingebracht, der die Intention hat, dass sich die eu­ropäischen Staaten primär geschlossen zu einer restriktiveren Einwanderungspolitik in die EU zusammenfinden sollten. Es gibt einen Ergänzungsantrag; dieser ist unserer An­sicht nach viel zu weich, den haben wir abgelehnt und werden wir auch ablehnen.

Ich möchte noch sagen, dass man auch nicht vergessen darf – das muss immer wieder in Erinnerung gerufen werden –, worüber wir hier eigentlich sprechen. Das Geschäft mit der Zuwanderung, der Migration und der sogenannten Flüchtlingsbetreuung ist nämlich in vielen Fällen für die betreuenden Beteiligten ein tolles Geschäft. Daher ist klar, dass die Kritik an der gängigen Praxis beziehungsweise das Hinterfragen des Systems und der Folgen nicht menschenverachtend beziehungsweise nicht hetzerisch, sondern schlicht und einfach geschäftsschädigend ist. Es geht hier um eine beinharte Verteilungsdiskus­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 115

sion: Wer bekommt eine Sache warum, und wer bezahlt wann und wo wie viel? – Eth­nische, religiöse oder kulturelle Überlegungen spielen hier in vielen Fällen keine Rolle mehr. Die Ideen richten sich nur nach den Interessen.

Aber man muss natürlich auch ein paar Dinge klarstellen. Zum Beispiel sind Menschen zugezogen, und die bleiben hier, wenn alles legal abgelaufen ist. Wenn diese Grundvo­raussetzung nicht gegeben ist, wenn es also nicht legal abgelaufen ist, dann muss auch gehandelt werden; auf Deutsch heißt das: auch abgeschoben werden. Gibt es tatsäch­liche Benachteiligungen, müssen diese abgestellt werden; werden sie aber nur vermu­tet, dann muss man auch das klarstellen.

Noch einmal, abschließend: Förderwürdig wäre ein zusammenhängender, über alle Staa­ten hinweg zusammenfindender Konsens, dass es auf europäischer Ebene, in europäi­schen Staaten eine geschlossene restriktive Einwanderungspolitik geben sollte, deren Ausdruck eine gemeinsame Behörde, nämlich die Frontex wäre, die auch mit entspre­chenden Kompetenzen ausgestattet wäre. (Beifall bei der FPÖ.)

14.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kößl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.50.02

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Die europäische Grenzschutzagentur Frontex ist eine ganz wichti­ge Organisation bei der Bekämpfung der illegalen Migration in Europa. Man kann an und für sich die Arbeit dieser Frontex-Agentur, die sie in den letzten Jahren geleistet hat, gar nicht groß genug hervorheben. Ich persönlich möchte sagen, dass Frontex in der Euro­päischen Union eigentlich um fünf Jahre zu spät eingerichtet wurde. Daher glaube ich auch, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission, Frontex zu stärken, Frontex gerade im operativen Bereich größere Aufgaben zuzuweisen, sicherlich der richtige ist. Dies gehört auch vonseiten der Mitgliedsländer entsprechend unterstützt.

Die Arbeit, die Frontex bisher im Koordinierungsbereich und natürlich in der Risikoana­lyse geleistet hat, war gerade für Länder wie Malta, Spanien, Zypern oder Griechen­land in den vergangenen Jahren eine ganz große Hilfestellung. Man sieht auch jetzt, dass der Antrag von Griechenland, der am 24. Oktober 2010 bei der Europäischen Uni­on eingebracht wurde, in dem um eine Soforteinsatztruppe für die Unterstützung bei der Bekämpfung der illegalen Zuwanderung nicht nur auf dem Seewege, sondern nun auch auf dem Landwege zwischen der Türkei und Griechenland ersucht wurde, eine einmalige Situation ist. Aber es sollen, glaube ich, zukünftig auch verstärkt solche Mög­lichkeiten in Anspruch genommen werden können. Deshalb ist es erforderlich, dass wir gerade auch vonseiten Österreichs diesen Vorschlag der Europäischen Union entspre­chend unterstützen.

Vonseiten Österreichs sind gerade im vergangenen Jahr große Hilfestellungen bei Frontex eingebracht worden und haben auch dementsprechende Erfolge gezeitigt. Des­halb glaube ich, dass wir gut beraten sind, Frontex und natürlich auch den Vorschlag, der von SPÖ und ÖVP eingebracht worden ist zu diesem Antrag, der heute hier zur Abstimmung steht, entsprechend zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

14.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.53.09

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr ge­ehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Gäste auf der Galerie! Als gewählte Man­


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datare und Mandatarinnen tragen wir große Verantwortung. Wir tragen diese Verant­wortung natürlich unseren Bürgern und Bürgerinnen gegenüber. Wir tragen diese Ver­antwortung aber auch international, denn in den letzten Jahren sind an den Grenzen Europas Tausende Menschen zu Tode gekommen, auf ganz tragische Art und Weise.

Mit dieser globalen Verantwortung, die wir inzwischen tragen, ob wir das wollen oder nicht, sind wir natürlich nicht allein. Andere Parlamentarier/Parlamentarierinnen in an­deren EU-Ländern tragen genauso diese Verantwortung. Diese globale Verantwortung bedeutet, dass unsere falschen Entscheidungen hier in der EU buchstäblich Menschen­leben kosten können.

Es ist eine falsche Entscheidung, die jetzt bei diesem Tagesordnungspunkt zur Debatte steht! Es ist eine falsche Entscheidung, die Gelder für Entwicklungszusammenarbeit in den nächsten Jahren gegen null zu fahren und gleichzeitig nicht nur dabei zuzuschau­en, sondern es als gewählte Parlamentarier und Parlamentarierinnen sogar noch zu un­terstützen, dass die EU-Außengrenzen immer mehr militarisiert werden.

Es ist eine falsche Entscheidung, dafür zu sein, dass die Grenzschutzagentur Frontex, die in den letzten Jahren zum Beispiel gemeinsam mit Griechenland oder auch Italien dafür gesorgt hat, dass Bootsflüchtlinge wieder auf hohe See gebracht wurden, ohne dass ihre Asylansuchen angenommen wurden, dass diese Grenzschutzagentur Frontex, die für einen Teil dieser tragischen Todesfälle an den EU-Grenzen zuständig ist, auch noch ausgebaut wird, dass diese Grenzschutzagentur Frontex auch noch mit mehr Be­fugnissen ausgestattet wird.

Es ist eine falsche Entscheidung, nach Tausenden tragischen Toden nicht einmal eine Evaluierung der Arbeit dieser Grenzschutzagentur Frontex zu fordern. (Abg. Mag. Ste­fan: Es ist eine ständige Evaluierung ...!) Es ist eine falsche Entscheidung, dabei zuzu­sehen beziehungsweise es auch noch zu unterstützen, dass an den europäischen Au­ßengrenzen praktisch menschenrechtsfreie Zonen entstehen.

Es ist eine falsche Entscheidung, dass es bis heute keine Beschwerdeinstanz gibt, wo Menschen, die von Frontex zurückgeschickt werden und teilweise im Mittelmeer ertrin­ken, in kleinen Fischerbooten, in lecken Schiffen oder Booten, beziehungsweise die Leu­te, die sie vertreten, sich über die Arbeit von FRONTEX beschweren können.

Übrigens – weil auch Grundrechte und Menschenrechte bei diesem Tagesordnungs­punkt leider zur Disposition stehen – ist es auch eine falsche Entscheidung der Innen­ministerin und der österreichischen Bundesregierung, trotz Bitte und Aufforderung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte die Abschiebungen nach Griechen­land nicht zu stoppen: nach Griechenland, wo es faktisch kein Asylsystem mehr gibt, wo Menschen buchstäblich auf die Straße gesetzt werden, wo sie teilweise von der Po­lizei verprügelt und verjagt werden, wo sie in Verfolgerstaaten zurückgeschickt werden. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Aus all diesen Gründen werden wir dem vorliegenden Ausschussbericht, mit dem FRONTEX noch weiter reichende Kompetenzen bekommen soll und damit das Töten und das Sterben an der EU-Grenze fortgeführt werden soll, nicht zustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

14.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Heinzl. Ich mache darauf aufmerksam, dass ich diese Debatte um 15 Uhr unterbreche. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.57.24

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Seit dem Jahre 2005 arbeiten die EU-Mitgliedstaaten bei der Sicherung der Außengren­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 117

zen zusammen. Die Agentur Frontex fungiert hier, wie wir schon gehört haben, als Ko­ordinator. Für Österreich als ein Land, das von Schengen-Ländern umgeben ist, ist auf­grund der Reisefreiheit der gemeinsame europäische Grenzschutz von besonderer Be­deutung.

Die Bekämpfung illegaler Einwanderung ist ein Bestandteil der Arbeit von Frontex. Die EU muss geschlossen entschieden gegen illegale Einwanderungen, insbesondere ge­gen Menschenhandel und Schlepperei, vorgehen. Dabei – und es ist mir wichtig, das be­sonders zu betonen, sehr geehrte Damen und Herren – muss es jedoch stets möglich sein, dass diejenigen, die Schutz benötigen, diesen auch bekommen können. Es ist Ös­terreichs internationale und einfach auch moralische Verpflichtung, Menschen, die in ih­rer Heimat verfolgt werden, Asyl zu gewähren.

Die Verhinderung der massenweisen illegalen Einreise hat allerdings nichts mit den Fra­gen der Einwanderungspolitik zu tun. Frontex stellt sicher kein geeignetes Instrument einer EU-Einwanderungspolitik dar. Aus Sicht der Sozialdemokratinnen und Sozialde­mokraten soll die Zuwanderung nach Österreich und der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt auch in Zukunft national geregelt werden, auch wenn die FPÖ mit ihrem ursprünglichen Antrag die entsprechenden Kompetenzen an die EU übertragen will.

Sehr geehrte Damen und Herren! Gemeinsamer Grenzschutz ist eine Angelegenheit der Europäischen Union. Zuwanderung und Zugang zum Arbeitsmarkt ist eine Angele­genheit der Nationalstaaten. Beides sollte nicht miteinander vermengt werden.

Zusammenfassend darf ich Folgendes bemerken: Als EU-Binnenstaat profitiert Öster­reich von einem gemeinsamen Grenzschutz im Rahmen von Frontex. Die EU-Kommis­sion hat bereits im Frühjahr einen Vorschlag zum Ausbau der Agentur vorgelegt; der­zeit laufen, wie wir wissen, die Verhandlungen. Aufgrund der Bedeutung des Themas für Österreich ist es, glaube ich, selbstverständlich, dass sich Frau Ministerin Fekter auf europäischer Ebene für eine rasche Annahme des Vorschlags der Kommission ein­setzt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über den Punkt 9 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen An­frage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.00.42Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Stopp dem rot-schwarzen Bildungs-Klau“ (6898/J)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schrift­lichen Anfrage 6898/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Österreich hat zu wenige AkademikerInnen. Die AkademikerInnenquote liegt deutlich unter dem OECD-Schnitt. Die aktuellen OECD-Kennzahlen belegen auch, dass die Hochschulzugangsquote in Österreich geringer ist als in vergleichbaren Staaten: In Ös­terreich studieren lediglich 40 % eines Altersjahrgangs, im OECD Ländermittel sind es 54 %, in Australien, Schweden, Island, Finnland sogar über 73.


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Das in der Loipersdorfer Regierungsklausur beschlossene Belastungspaket der öster­reichischen Bundesregierung bringt noch mehr Studierende ans Existenzminimum und somit sicher keine Erhöhung der AkademikerInnenquote, eliminiert die Finanzierung der freien Wissenschaft und Forschung in Österreich und lässt weder ein Erreichen der ursprünglich geplanten Forschungsquote von 4% des BIP, noch die Internationalisie­rungsstrategie für Österreichs Forschung, und keinesfalls den Budgetpfad, 2 Prozent des BIP für den tertiären Sektor aufzuwenden, mehr zu.

Nach seriösen Schätzungen fehlen den Universitäten ab 2013 mindestens 300 Mio. Euro jährlich, um auch nur den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten, also ohne nennens­wert neue Professuren oder Erneuerungsinvestitionen finanzieren zu können, ge­schweige denn, notwendigerweise steigende Studierendenzahlen zu verkraften. Das als „Erhöhung“ verkaufte Offensivprogramm um je 80 Mio. € für 2011, 2012 und 2013 in der Untergruppe 31 (UG 31, Wissenschaft und Forschung, entspricht dem kom­pletten bmwf-Budget, unterteilt in Budgetzeilen M1 - M44) ist nur als Erhöhung jener Grundbeträge zu verstehen, die im Bundesfinanzrahmengesetz vom Mai 2010 vom Nationalrat beschlossen wurden. Dieser Mehrinvestition von insgesamt 320 Millionen über vier Jahre steht ein Kürzungsumfang von insgesamt 382 Millionen gegenüber, das bedeutet letztlich ein Minus von 62,3 Millionen Euro. Hierbei ist die Kürzung der Familienbeihilfe (UG 25), die insbesondere Studierende trifft, noch nicht mit einge­rechnet. Die 80 Mio. werden außerdem nicht nur den Universitäten zur Verfügung ge­stellt, sondern auch für den Ausbau von Fachhochschul-Studienplätzen gebraucht. Und das, obwohl nach einer Studie von Joanneum Research allein die universitäre In­frastruktur (Labors, ArbeitnehmerInneschutz, etc.) einen Investitionsbedarf von
600 Mio. Euro für die kommenden Jahre aufweist, um innerhalb der EU wettbewerbsfä­hig zu sein.

Die geplanten Budgetkürzungen gehen also eindeutig zu Lasten des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Österreich. Die angekündigten Investitionen von jährlich
80 Mio. Euro in die Universitäten stellen keine „Offensivmaßnahme“ dar, sondern ent­sprechen den erst im Frühjahr beschlossenen Kürzungen im Universitätsbudget. Damit ist und bleibt Österreich weit entfernt von einem international herzeigbaren Universi­tätsbudget.

Wer den Budgetentwurf liest, findet in der UG 31 aufgeschlüsselt, woher das „neue Geld“, also die sogenannten Offensivmittel, herkommen soll bzw. wo genau jene Mittel im Planungszeitraum 2011 bis 2014 gestrichen werden. So z. B. unter Budgetzeile M5: Einstellungen der Basissubventionen 28 Mio., M7: Einstellung der Förderungen 12 Mio., M9: EU-Anbahnungsfinanzierung 7,9 Mio., M11: Einzelprojekte Forschung 10,7 Mio. Zah­len müssen vor allem auch die Studierenden. So bringt alleine die Kündigung der Selbst­versicherung für Studierende in Budgetzeile M6: 32 Mio. Euro, das Einfrieren der Zu­schüsse zum Erasmus-Programm 7,6 Mio., die Reduktionen der Internationalen Mobi­lität und Nachwuchsförderung 5,2 und der Wegfall der Förderung für Studierenden­heime 4,9 Mio. Euro. Aus dem Bereich der Forschungsstipendien und MOEL-Stipen­dien werden nochmals 2,7 Mio. gespart. Ein weiterer großer Brocken unter M3 ist das Auslaufen der Vorziehprofessuren (44 Mio).

Die österreichische Bundesregierung hatte sich zur zentralen Bedeutung von For­schung, Technologie und Innovation für die Zukunft Österreichs bekannt. Ziel sei, Ös­terreich zu einem der innovativsten Länder der EU, einem „Innovation Leader“, zu ma­chen . Davon entfernt sich Österreich mehr und mehr.

Auswirkungen für Studierende und deren Familien

Derzeit beziehen knapp 130.000 Studierende. Familienbeihilfe. Wird ihnen die 13. Fami­lienbeihilfe gestrichen, beträgt das Kürzungsvolumen knapp 20 Mio. Euro. Weiters be­ziehen rund 36.000 Studierende über 24 Jahre Familienbeihilfe. 27.500 von ihnen wür­


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de, nach den Plänen der Bundesregierung, die Familienbeihilfe (12x jährlich) und der Kinderabsetzbetrag (12x jährlich) gestrichen werden, das Kürzungsvolumen beträgt hier 77 Mio. Euro . Für eine(n) Studierende(n) über 24 bzw. deren Eltern summieren sich die Streichungen auf 2.500.- bis 3.000.- Euro pro Jahr, also ein Vielfaches der seiner­zeitigen Studiengebühren.

Laut aktueller Studierenden Sozialerhebung 2009 sind ein Viertel der Studierenden zum Befragungszeitpunkt in finanziellen Schwierigkeiten, d. h. sie kommen (sehr) schlecht mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln aus.

Nur 18 Prozent der Studierenden in Österreich beziehen Studienbeihilfe, sieben Pro­zent ein Selbsterhalterstipendium, drei Prozent ein Leistungsstipendium. 41 Prozent der Studierenden bekommen keinerlei Förderung, also weder Familienbeihilfe, noch ir­gendeine andere öffentliche Unterstützung. Als Konsequenz dessen ist der Anteil der erwerbstätigen Studierenden zwischen 2006 und 2009 von 58 auf 62 Prozent ge­stiegen, 45 Prozent arbeiten mittlerweile während des ganzen Semesters. Die Hälfte der arbeitenden Studierenden klagt über die schwierige Vereinbarkeit von Studium und Beruf - 37 Prozent würden ihr Arbeitspensum gern reduzieren. Studienverzögerungen sind also vorprogrammiert. Dies beweist das unzureichende Stipendien- und Förder­system in Österreich.

Die Höchststudienbeihilfe liegt unter dem Existenzminimum bzw. unter dem Betrag der geplanten Mindestsicherung und damit deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle bzw. dem Ausgleichszulagenrichtsatz. Das ist beschämend.

Je größer das Ausmaß an Erwerbstätigkeit, desto mehr verzögert sich die Studiendauer. Schon bei 11 Arbeitsstunden pro Woche - so die Studierenden-Sozialerhebung 2009 - ist der Zeitverlust für das Studium enorm. Aus diesem Grund ist es gerade für erwerbs­tätige Studierende besonders schwierig, die Kriterien für den Studienbeihilfenbezug (Ab­solvierung des Studienabschnitts in Mindestzeit plus ein Toleranzsemester) zu erfüllen.

Durch die Kündigung der Selbstversicherung (SV) für Studierende werden im Jahr 2011 4 Mio., 2012/13 jeweils 9 Mio. und 2014 10 Mio. Euro eingespart. Insgesamt bringt die Kündigung der SV 32 Mio. Euro.

Diese Maßnahme bedeutet für Studierende einen signifikanten finanziellen Mehrauf­wand. Betroffen sind laut ÖH Angaben rund 37 000 Studierende. Für diese würde sich der Versicherungsbeitrag um über 300 Euro jährlich erhöhen. Gerade in Verbindung mit der Kürzung der Familienbeihilfe, die auch ein früheres Ende des Anspruchs auf Mitversicherung bei den Eltern bedeuten könnte, ist diese Maßnahme unannehmbar. Die Kürzung der SV stellt gerade für die finanziell weniger gut aufgestellten Studieren­den eine existenzielle Bedrohung dar.

Durch die geplante Reduktion der Förderung für Studierendenheime mit Einsparungen von insgesamt 4,9 Mio. Euro über die nächsten vier Jahre wird den Studierenden eine weitere schon jetzt zu knappe Unterstützung genommen.

Die Preise für das Wohnen in Studierendenheimen sind zwischen 1990 und 2008 deut­lich stärker gestiegen als der Verbraucherpreisindex. Der Rechnungshof (RH) empfahl daher in seinem 2010 veröffentlichten Bericht zur Investitionsförderung der Studenten­heime , im Rahmen eines Förderkonzepts „sicherzustellen, dass auch weiterhin ein aus­reichendes Angebot für sozial schwächere Studierende erhalten bleibt.“ Die Kürzung der Förderung läuft diesem Ziel diametral entgegen.

Ende 2008 gab es österreichweit laut Rechnungshof 32.200 Heimplätze für knapp 280.000 Studierende. Die Nachfrage an Heimplätzen übersteigt das Angebot bei Wei­tem, häufig gibt es endlose Wartelisten. Die Anmeldung für eine Unterkunft muss meis­tens noch zu Schulzeiten erfolgen. Kontinuierlich steigende Miet- und Betriebskosten stellen Studierende vielfach vor schwer lösbare Probleme. Die Sicherstellung eines Heim­


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platzes muss ohne Einflussnahme politischer und anderer Beziehungen erfolgen und transparent sein. Kooperationsmodelle zwischen Universitäten, ÖH und Gemeinden zur Verbesserung der Wohnsituation der Studierenden sind dringend notwendig. Eine kostenfreie MieterInnenberatung für Studierende muss risikofreies, alternatives Woh­nen (z. B. Wohngemeinschaften) ermöglichen.

Folgen der Streichung der Basissubventionen

Bei den geplanten Einsparungen bei wissenschaftlichen Einrichtungen und Vereinen handelt es sich für Wissenschaftsministerin Karl „nicht um eine reine Budgetmaß­nahme“. Es sei auch eine Strukturbereinigung, wie sich auch vom Wissenschaftsrat, vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung sowie vom Rechnungshof einge­fordert wird.

Während die Forschungsprämie für Unternehmen im Rahmen der von der Bundesre­gierung beschlossenen 'Offensivmaßnahmen' von 8 auf 10 % erhöht wird, was von 2011 bis 2014 einen geschätzten Steuerausfall von ca. 320 Millionen Euro ausmacht, droht außeruniversitären Forschungseinrichtungen das Aus, weil 28 Millionen Basis­subventionen für die Jahre 2011 bis 2014 nicht mehr leistbar sein sollen.

Die betroffenen Institutionen sehen Ihre Existenz bedroht und fürchten Kündigungen und sogar Schließungen. Sie warnen vor einem „Kahlschlag eines ganzen Wissen­schaftssektors“. Konkret werden die Basissubventionen für diese Einrichtungen nächs­tes Jahr halbiert - das bedeutet ein Minus von vier Millionen Euro. Ab 2012 wird die Ba­sissubvention komplett gestrichen.

Rund 40 renommierte Forschungseinrichtungen trifft - in unterschiedlicher Höhe - die geplante Streichung, etwa das Institut für Internationale Politik (OIIP), das Institut für die Wissenschaft vom Menschen (IWM), das Internationale Forschungszentrum Kul­turwissenschaften (IFK), die Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (Forba), das Institut der Regionen Europas, das Internationale Erwin Schrödinger Institut für mathe­matische Physik (ESI), das Institut für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie das Anton Bruckner Institut Linz.

Die Streichung der Grundfinanzierung bedeutet, dass die von den Instituten schon bis­her sehr erfolgreich eingeworbenen Drittmittel für die Wissenschaft verloren gehen. Ohne Förderung der Basis, d. h. ohne Institutsräume, ohne festangestellte Mitarbeite­rInnen, ist die Einwerbung dieser Mittel nicht mehr möglich, da z. B. Forschungspro­jekte (auch EU und international) nicht mehr eingereicht werden können. Die Strei­chung dieser Basis für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ist ein vergleichs­weise kleiner Posten im Sparbudget - aber einer, der das intellektuelle Leben in Öster­reich weiter verarmen lässt. Die Vielfalt der österreichischen Forschungslandschaft wird daran zugrunde gehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Dringliche Anfrage:

Belastungskeule für Studierende:

1. In Österreich studieren schon heute nur 40 % eines Jahrgangs, die soziale Durchmi­schung ist sehr ungleichmäßig verteilt. Durch die im Belastungspaket geplante Kür­zung von Stipendien und Familienbeihilfe wird es besonders sozial schwächeren Stu­dierenden noch weiter erschwert. Wie plant die Bundesregierung angesichts dieser Tat­sachen, die Studierendenquote zu erhöhen?

2. Studierende sind durch die Streichung der Familienbeihilfe inkl dadurch ausgelöste Nachteile z. B bei der Öffi-Freifahrt, die Streichung von Auslands-Stipendien, die Strei­


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chung des Kinderabsetzbetrages, die Streichung der studentischen Selbstversiche­rung, die Reduktion der Förderung von Studierendenheimen gleich mehrfach vom Be­lastungspaket der Regierung betroffen. Halten Sie diese massive Belastungskeule, von der die Studierenden betroffen sind, im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen tat­sächlich für ausgewogen?

3. Sollen Ihrer Ansicht nach - zusätzlich zu den angeführten - auch noch weitere Belas­tungen wie die Studiengebühren eingeführt werden?

4. Bei der Hackler-Regelung wird deren Fortführen mit dem unbedingten Erfordernis der Rechtssicherheit für die Betroffenen argumentiert. Bei den rund 36.000 Studie­renden über 24 soll bereits im nächsten Jahr die Familienbeihilfe - und somit ein großer Teil ihres Einkommens - ohne Ankündigung und ohne Übergangsfristen ersatzlos ge­strichen werden. Worin besteht das hintergründige Ziel der Bundesregierung, wenn sie im Hinblick auf verschiedene Bevölkerungsgruppen derartig mit zweierlei Maß misst?

5. Die geplanten Budgetmaßnahmen sind ein effektives Studienverlängerungs- bzw. Studienverhinderungsprogramm und werden eventuell sogar dazu führen, dass die Hörsäle nicht mehr derartig überfüllt sind, weil viele Studierende ohne entsprechenden finanziellen Background gezwungen sein werden, zur Finanzierung ihres Studiums be­rufstätig zu sein, anstatt sich primär dem Studium zu widmen. Ist das die Zielsetzung dieses Bündels an Budgetmaßnahmen, die vor allem Studierende treffen? Falls nicht: sind Sie bereit, am Budgetentwurf bzw. an den Begleitgesetzen entsprechende Ände­rungen vorzunehmen?

Unzureichende Universitätenfinanzierung

6. Schätzungen zufolge fehlen den Universitäten mindestens 300 Mio. Euro jährlich, um den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten, gleichzeitig kürzt die Regierung - trotz der angeblichen „Mehrinvestition“ von 80 Mio. Euro - im Budget 2011 das Budget der Uni­versitäten bei Einrechnung aller Kürzungen um 62,3 Mio. Euro. Damit rückt das - auch im Regierungsprogramm (S. 216 ff.) - formulierte Ziel, bis 2015 2 % des BIP für die tertiäre Bildung auszugeben, in weite Ferne. Hat sich die Regierung von dem Ziel, 2 % des BIP zu erreichen, insgeheim verabschiedet? Wenn nein, wie soll dieses Ziel ange­sichts einer realen Budgetkürzung erreicht werden? Wenn ja, welches Ziel verfolgt die Regierung stattdessen?

7. Wie soll Österreich als Bildungs- und Forschungsstandort weltweit konkurrenzfähig bleiben, wenn die budgetären Mittel gekürzt statt erhöht werden?

8. Im Rahmen des Bologna - Prozesses hat sich auch Österreich zu einer Erhöhung der internationalen Mobilität bekannt. Durch die Kürzung von Stipendien, die die inter­nationale Mobilität fördern (z. B. MOEL , ERASMUS ) wird dieses Bekenntnis ad Ab­surdum geführt. Wie gedenkt die Bundesregierung die internationale Mobilität in den nächsten Jahren zumindest auf dem jetzigen Niveau zu halten, wenn die dafür erfor­derlichen finanziellen Mittel gekürzt werden? Welche Maßnahmen sollen in diesem Be­reich unternommen werden, speziell um finanziell benachteiligte Studierende zu fördern?

9. Das Auslaufen der Vorziehprofessuren, verbunden mit der mangelnden Finanzie­rung der Universitäten und dem Auslaufen der Kettenvertragsregelung wird das ohne­hin schon katastrophale Betreuungsverhältnis an den Universitäten weiter verschlech­tern. 2008/2009 kamen 190,7 Studierende auf einE ProfessorIn bzw. 32,2 Studierende auf einen Lehrenden (2006: 32,1). Wie plant die Bundesregierung, das Betreuungs­verhältnis auf ein tragbares Niveau zu heben, wenn gleichzeitig die budgetären Mittel gekürzt werden?

10. Direktoren der Medizinischen Universitäten Wien, Innsbruck und Graz haben öf­fentlich verlautbart, dass Personalreduktionen von mehreren hundert MitarbeiterInnen auf Grund der Budgetsituation notwendig werden.


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Wieviel Personal muss nach Vorliegen der Budgetzahlen in den einzelnen Standorten eingespart werden und welche Konsequenzen werden sich daraus ergeben?

Kahlschlag in der außeruniversitären Forschung

11. Im Regierungsprogramm wird im Bereich der Grundlagenforschung eine „Exzel­lenzinitiative“ angekündigt (S. 45). Gleichzeitig ist nun die Streichung der Basisfinanzie­rung für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen geplant. Wie lässt sich dieser kom­plette finanzielle Kahlschlag bei über 40 außeruniversitären Forschungsinstituten mit der bislang propagierten FTI Strategie vereinbaren?

12. Die bedrohten außeruniversitären Forschungsinstitute sind eine wichtige Anlauf­stelle für JungwissenschafterInnen. Wie attraktiv kann der Standort Österreich für jun­ge ForscherInnen und WissenschafterInnen noch sein, wenn die Forschungslandschaft in Österreich infolge von Budgetkürzungen noch weiter ausgedünnt wird?

13. Wann soll die Forschungsstrategie der Bundesregierung veröffentlicht werden, die bereits im August beim Forum Alpbach präsentiert hätte werden sollen?

14. Wie hoch waren - bis jetzt - die Rückflüsse an EU-Forschungsmitteln an Österreich, die durch Projekte der außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtungen ausgelöst wurden und bei Umsetzung des Belastungspaketes künftig wohl nicht mehr lukriert werden können?

15. Wie stark ist die internationale Vernetzung der betroffenen Institute und was heißt ihre Schwächung bzw. Schließung für die Rolle Österreichs in der internationalen Wis­senschaft? Welche Konsequenzen hätten die geplanten Sparmaßnahmen für die öster­reichische Wissenschaftslandschaft und Wirtschaftsstandort, für Österreich als Wis­sensgesellschaft und für ihren Standort in der Welt, im internationalen Wettbewerb? Hat die Regierung eine Kosten-Nutzen Analyse der Maßnahmen durchgeführt oder eine solche zeitgerecht vorgesehen, bevor die Folgen, also der Schaden, eingetreten sein wird?

16. Wenn die Förderungen an die außeruniversitäre Forschung eingestellt werden, ver­lieren hunderte WissenschafterInnen, administrative Kräfte und anderes Personal ihre Arbeit. Wurden Überlegungen zu den sozialen Auswirkungen dieser Maßnahmen an­gestellt? Gibt es ein Maßnahmenpaket, um diese Menschen, die ihrer Existenzgrund­lage beraubt werden, aufzufangen? Oder werden diese Menschen einfach in die Ar­beitslosigkeit entlassen?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage gemäß § 93 Abs. 1 GOG dringlich zu behandeln.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Glawischnig-Piesczek als erster Fragestellerin zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte.

 


15.00.43

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In der Regel hoffen, so glaube ich, Mi­nister darauf, dass die Bevölkerung und auch die Opposition vergessen, was sich wäh­rend der vergangenen Monate abgespielt hat. Diesen Gefallen machen wir dem Bun­desminister für Finanzen heute jedoch nicht. Ich möchte ein bisschen in die Vergan­genheit blicken, was die Situation der österreichischen Universitäten betrifft. (Präsiden­tin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)


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Ziemlich exakt vor einem Jahr begannen die ersten massiven Proteste seitens der Stu­dierenden. Es kam zu Besetzungen von Hörsälen an den Universitäten. Auslöser und Grund für diese Proteste war nicht das Wegstreichen von gewissen Sozialleistungen oder bestimmte Maßnahmen, sondern dass das gesamte Uni-System Schmerzgrenzen überschritten hatte: Raumnot, Sanierungsbedarf, Frust über langes Anstehen, über pre­käre Arbeitsverhältnisse, Drop-out-Raten, Burnout. – Das gesamte System ist also an seiner Schmerzgrenze angelangt.

Wochenlang, fast monatelang gab es Proteste in Österreich. Die Reaktion auf diesen Hilfeschrei, auf dieses Hilfegesuch und auf die Suche nach Antworten in der Politik war bemerkenswert. Der zuständige Minister Hahn hat sich zuerst mit Aussitzen begnügt. Er wurde daraufhin nach Brüssel geschickt – ich habe von ihm seither nicht mehr viel gehört –, und an den Universitäten wurde im Grunde ein Scherbenhaufen hinterlas­sen – ein echter Scherbenhaufen!

Die großen Antworten, die die Studierenden damals eingefordert haben, nämlich dass man endlich Lösungen für die chronische Unterfinanzierung, für die inakzeptablen Stu­dienbedingungen, für die Probleme, die es mittlerweile seit über einem Jahrzehnt gibt, findet, die Antworten auf diese Fragen sind Sie bis zum heutigen Tag als Finanzminis­ter und als Vizekanzler schuldig geblieben. (Beifall bei den Grünen.)

Wir verlangen von einer Generation, dass sie innerhalb kürzester Zeit studiert, dass die­se Generation in 10, 15 Jahren an den wissenschaftlichen, an den politischen, an den wirtschaftlichen Hebeln der Gesellschaft sitzen wird und mit Weitblick und Reflexions­fähigkeit neue Spielregeln für unser Wirtschaftssystem, das im Moment viele Fehler hat, entwickeln wird. Wir verlangen von dieser Generation, dass sie das in einer affenartigen Geschwindigkeit schafft, legen ihr aber nicht nur Ketten an, sondern auch Eisenkugeln an die Füße.

Diese Generation, die die letzten zehn Jahre und die nächsten Jahre an den österrei­chischen Universitäten Bildung und Ausbildung sucht, ist mittlerweile zu einer „Genera­tion Krise“ geworden – und dafür trägt die ÖVP ganz maßgeblich Verantwortung! (Bei­fall bei den Grünen.)

Sie haben mehrere Versprechen gegeben, nicht nur hier im Parlament, auch in der Re­gierungserklärung, im Regierungsprogramm, immer wieder, einstimmig, mehrstimmig. Sie haben große Versprechen gegeben, nämlich die Situation an den Universitäten im nächsten Jahrzehnt, nämlich bis 2020, maßgeblich zu verbessern, das Uni-Budget sogar zu verdoppeln.

Und was erleben wir jetzt? – Ich glaube, man kann sich nichts Schlimmeres vorstellen als das, was tatsächlich, wie in Loipersdorf besprochen, auf die Studierenden zukommt und was von Ihnen intendiert wurde. Das ist mit absoluter Treffsicherheit eine einzige Maßnahme, nämlich sich junge Studierende zum Feindbild zu machen, sie sozial so maß­geblich zu belasten, dass nur noch Menschen aus sehr vermögenden, einkommens­starken Familien tatsächlich ein gutes Studium, ein Doktoratsstudium abschließen kön­nen. – Das ist die Intention dieses Loipersdorfer Pakets. Anders kann man es nicht in­terpretieren. (Abg. Amon: Was soll der Grund für diese Intention sein? Völlig absurd!)

Wir möchten von Ihnen heute Antworten darauf haben. Sie haben ewig lang Zeit ge­habt – über den Sommer –, bei den Strukturmaßnahmen, zum Beispiel in der Verwal­tungsreform, einen Schritt weiterzukommen, und Sie haben noch das unglaubliche Glück gehabt, dass sich die Konjunktur positiver entwickelt hat als erwartet.

Sie haben aber die großartige Chance, die sich daraus ergeben hat, im Gegensatz zu anderen Ländern wie Deutschland oder Frankreich nicht genutzt, diese zusätzlichen Steuereinnahmen eins zu eins in einen ausgehungerten, chronisch unterdotierten, chro­


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nisch unterfinanzierten Bereich, nämlich die österreichischen Universitäten, zu stecken. – Nein, stattdessen machen Sie eine Generation zum Budgetfeindbild, packen eine riesi­ge Belastungskeule aus und treffen sie an Dutzenden Ecken und Enden – wo auch im­mer Sie Fantasien entwickeln können, sie zu treffen.

Ich möchte Ihnen heute in aller Detailliertheit noch einmal vorrechnen, wie Sie diese Ge­neration treffen. Sie haben zunächst einmal die Bezugsdauer der Familienbeihilfe von 26 auf 24 Jahre reduziert, aber damit nicht genug. Sie haben auch einmal studiert, Herr Bun­desminister! Sie haben das heuer im Sommer der Zeitschrift „NEWS“ sehr offen­herzig mitgeteilt, und ich habe das mit Interesse gelesen. Sie haben an der BOKU Agraröko­nomie studiert, zwölf Semester. Ihr Diplomarbeitsthema haben Sie auch ange­geben. Da geht es um die Fusion von Primärgenossenschaften: Motive und Auswirkungen auf­gezeigt am Beispiel der Fusion der Raiffeisengenossenschaften von Absdorf und Ziers­dorf.

Sie hatten auch Nebenjobs, nämlich im Raiffeisenlagerhaus Absdorf. Das sind Ihre Er­fahrungen im Studentenleben. (Abg. Grillitsch: Ist das was Schlechtes?) – Das ist ab­solut in Ordnung! Ich habe nicht gesagt, dass das ein Problem ist, aber ich denke, dass Sie Verständnis für die Situation von Menschen haben werden, wie wir sie mittlerweile in Österreich vorfinden.

Fast zwei Drittel der österreichischen Studierenden arbeiten. (Abg. Hornek: Das ge­hört sich!) Fast die Hälfte arbeitet während des ganzen Studiums. Das heißt, sie haben de facto eine Doppelbelastung. Ich habe als Studentin gekellnert, am Münchner Okto­berfest, ich habe im heimatlichen Betrieb gearbeitet, aber in den Ferienzeiten oder über Weihnachten einmal zwei Monate; ich musste es nicht während des gesamten Studi­ums machen.

Ich finde, es ist eine unzumutbare Anforderung an junge Menschen, de facto eine dop­pelte Belastung, und das unter diesen Studienbedingungen einfach auszuhalten, ist nicht mehr akzeptabel. (Beifall bei den Grünen. Abg. Amon: Die ... finanzieren das Ganze!)

Herr Finanzminister, Sie haben wahrscheinlich auch Unterstützung von Ihren Eltern be­kommen – ich auch. Ich bin mit 6 000 S im Monat ausgekommen – 2 000 S Familien­beihilfe, 2 000 S von meinen Eltern, und 2 000 S habe ich mir selbst erarbeitet – durch diese Tätigkeiten wie zum Beispiel am Münchner Oktoberfest. Das waren noch ange­nehme Bedingungen im Vergleich zu denen, die heutige Studierende vorfinden.

Wenn Sie sich einmal die Mühe machen würden, in die Berichte zu schauen, die dar­stellen, wie es diesen jungen Menschen geht, dann würden Sie mitbekommen, dass vie­le von ihnen über diese Belastungssituation extrem klagen. Die Hälfte der jungen Men­schen, die arbeitet, macht das ausschließlich, um nicht unter die Armutsgrenze zu fal­len und irgendwie über die Runden zu kommen. Und diese jungen Menschen werden jetzt noch weiter bestraft.

Sie brauchen heute gar nicht die Masche zu versuchen, Ihre Hände in einem großen Topf von Unschuldswasser zu waschen und zu sagen, das böse Parlament habe im Mai den Sparkurs verordnet, Ihre einzige Aufgabe sei es, das wie ein Buchhaltungspro­gramm an die Ministerien zu verteilen und damit habe es sich. Sie können damit die politische Verantwortung nicht abschieben. Sie als Finanzminister tragen die politische Verantwortung für diese Generation und für den Zukunftsraub und den Bildungsraub, den Bildungsklau, den Sie an dieser Generation begehen. Und diese Verantwortung zu übernehmen fordern wir von Ihnen heute ein. Reden Sie sich nicht auf Buchhaltungs­programme aus! (Beifall bei den Grünen.)

Die Abgeordneten von ÖVP und SPÖ sollten jetzt vielleicht einmal genauer zuhören. Ich werde Ihnen die Kürzungen, die jetzt auf die Studierenden zukommen, noch einmal im Detail beschreiben.


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Nicht genug, dass dieses groß angekündigte Offensivprogramm von 80 Millionen € im klassischen Grasser’schen Schmähdiktus ein Schmäh ist – es gibt keinen einzigen zusätzlichen Cent für die Universitäten –: Es wird in den nächsten Jahren de facto ge­kürzt. 2013 werden die Unis deutlich weniger Geld haben als 2010. Lesen Sie die Zah­len im Budget im Detail nach! Das ist beschämend. Das heißt, am ausgestreckten Arm zu verhungern, und das ist beschämend für Österreich.

Die Studienbeihilfe wird nicht valorisiert. Sie wollen in diesem Bereich bis 2013 bis zu 15 Millionen € an Einsparungen vornehmen. Die Studienbeihilfe nicht zu valorisieren, das heißt, genau bei jenen Familien, die es ganz dringend brauchen, genau bei jenen Menschen, die die Studienbeihilfe zum Studieren brauchen – sonst könnten sie nicht stu­dieren –, den Sparstift anzusetzen. Ich finde das verantwortungslos! (Beifall bei den Grü­nen.)

Sie kürzen sogar bei den Forschungsstipendien. Das heißt, JungwissenschaftlerInnen, die extrem begabt sind, sollen weniger Möglichkeiten haben, ihre Forschung wahrzu­nehmen. Sie kürzen bei der internationalen Mobilität, Sie kürzen ERASMUS-Program­me und Studienprogramme für mittel- und osteuropäische Länder – das lässt sich alles nachlesen. Und das vor dem Hintergrund, dass im europäischen Diskurs, im europäi­schen Kontext sehr viel mehr Mobilität – europäische Mobilität – verlangt wird.

Ich weiß auch nicht, wie Sie sich das vorstellen. Da hat man vielleicht eine berufsbil­dende Schule abgeschlossen, dann hat man ein Studium unter nicht sehr guten Bedin­gungen zu absolvieren, dann soll man bestenfalls vielleicht noch ein halbes Jahr im Aus­land sein, sich das alles auch noch selbst finanzieren und spätestens mit 24 Jahren fertig sein, dann vielleicht auch noch ein Kind bekommen, eine Familie gründen, damit die Pensionen erhalten werden können, und den Wehrdienst geleistet haben. – Das geht sich nicht aus! Das geht sich auch für einen Superpraktikanten nicht aus, Herr Finanz­minister. Das geht sich für niemanden aus. (Beifall bei den Grünen.)

Die Kündigung der Sozialversicherung für Studierende bedeutet für fast 40 000 studie­rende Menschen eine Kostenerhöhung von 300 € jährlich – also einen Betrag ungefähr in der Höhe der Studiengebühren. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)

Das heißt, dass genau diejenigen, die gut betuchte Eltern haben, die Vermögen oder ein hohes Einkommen haben, und die auch ein gutes Einvernehmen mit ihren reichen Eltern haben, weitermachen können, und die finanziell weniger gut aufgestellten Studie­renden können das unter diesen Bedingungen mit Sicherheit nicht mehr.

Aber es geht noch weiter: Selbst die StudentInnenheime haben Sie nicht verschont. Auch da sind Einsparungen vorgesehen, obwohl für 280 000 Menschen nur 32 000 Heimplätze zur Verfügung stehen. Selbst in diesem Bereich wollen Sie Investitionen einfrieren und kürzen. Das sind läppische 5 Millionen €, die Sie über vier Jahre hereinbringen wollen!

Ich frage mich, in welchem Kontext Sie sich das ausgerechnet haben. Welche Priori­täten haben Sie überhaupt mit Ihrem Budget? Welche Bereiche wollen Sie wirklich wei­terbringen? Ist das ausschließlich der Agrardiesel mit den 70 Millionen €? Erklären Sie einmal, warum der Schiffsdiesel mit 30 Millionen € subventioniert wird? Wer wird denn da überhaupt subventioniert? Erklären Sie mir einmal den Nutzen für das Rückgrat der österreichischen Wirtschaftsentwicklung daraus, dass man 30 Millionen € Schiffsdiesel­rückvergütung macht! (Abg. Grillitsch: Jetzt hören Sie auf!)

Können Sie das erklären, Herr Kollege? Dann kommen Sie ans Rednerpult und erklä­ren Sie das den Studierenden, die da mit ein paar Millionen an allen Ecken und Enden niedergekürzt werden! Das ist ja nicht zu verstehen! (Beifall bei den Grünen. Abg. Grillitsch: Das ist ja das Problem, dass Sie es nicht verstehen!)


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Die Vorziehprofessuren waren in der Vergangenheit ein ganz wichtiges Projekt. Möch­te man neue Schwerpunkte setzen und geht ein Professor oder eine Professorin – de­ren gibt es wenige – in Pension, so konnte man schon ein paar Jahre vorher eine Vor­ziehprofessur erhalten und dadurch in der Vergangenheit schlechte Ausstattungsver­hältnisse wettmachen. Das soll gekürzt werden 44 Millionen € in diesem Bereich! Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Sie betreiben einen nicht nachvollziehbaren Kahl­schlag in der gesamten Forschungslandschaft.

Dem nicht genug, werden selbst Spezialprogramme von Ihrem ziemlich geistlosen Spar­stift nicht verschont, in denen man sich insbesondere darum bemüht hat, dass Frauen in Disziplinen wie Technik, Naturwissenschaften oder Medizin ein Doktoratsstudium ab­schließen, sich weiterbilden, damit sie dann auch einmal im Berufsleben die gläserne Decke durchbrechen können. Mit reiner Geistlosigkeit lässt sich das aber nicht mehr erklären. Für Sie sind die Studierenden und ihre Familien zu einem Feindbild geworden. Sie wollen ihnen tatsächlich wehtun.

Zur Realisierung von Großbaumaßnahmen bei Universitätsgebäuden: Auch da wird ge­kürzt und gestrichen. Ich frage mich, was Sie sich bei der Erstellung dieses Budgets wirklich gedacht haben.

Dem nicht genug – der Aufschrei der Öffentlichkeit war ja schon laut genug –, folgten auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Renommierten Instituten, die ex­trem erfolgreich sind und unter einem sehr viel höheren Wettbewerb in der Vergangen­heit fähig waren, Drittmittel aufzustellen, dem renommierten Erwin-Schrödinger-Institut für Mathematische Physik zum Beispiel oder dem Institut für Internationale Politik – auch vielen von uns bekannt –, droht nicht nur der Kahlschlag, sondern sogar das Aus – das Aus!

Die Ministerin hat das mit einem lapidaren Brief begründet und gesagt, sie müsse sich jetzt auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Was sind Kernaufgaben des Staates, wenn nicht wissenschaftliche Forschung zu finanzieren, wenn nicht in die Jugend zu investie­ren und ihr die bestmögliche Ausbildung und Bildung zu garantieren? Was sind die Kern­aufgaben des Staates à la Pröll? Es wäre schon interessant, das zu erfahren!

Kurz zusammengefasst: Die Liste dieser Einsparungen ist nicht nur von Geistlosigkeit und Kurzsichtigkeit getragen, die wirklich nach Hilfe schreit, sondern auch von einer ungemeinen Bosheit. Gerade eine Gruppe von Menschen, von der wir sehr viel erwar­ten, nämlich die derzeit Studierenden, die in den nächsten 10, 15, 20 Jahren sehr gro­ße Aufgaben zu bewältigen haben werden, wird maßgeblich, überdurchschnittlich und völlig ungerecht getroffen, und Sie wären gut beraten, das zurückzunehmen. (Beifall bei den Grünen.)

Auf der anderen Seite haben Sie den ganzen Sommer über Zeit gehabt. Angeblich ha­ben Sie hinter verschlossenen Türen unglaublich viel „g’hackelt“, unglaublich viel mit den Ländern verhandelt. Die Wahrheit ist, Sie haben sich von den Landeshauptleuten bis auf die Unterhosen ausziehen lassen! – Ich sage das in dieser Direktheit. (Abg. Bucher: Das Bild wollen wir uns jetzt nicht vorstellen!)

Es gibt keine einzige Strukturmaßnahme, die Sie mit diesem Budget dem Parlament prä­sentieren können. Es gibt im Bereich Pflege nichts, es gibt im Bereich Schulreform nichts, und es gibt im Bereich allgemeine Verwaltungsreform nicht einmal einen Beistrich, den wir jetzt mit beschließen können. Stattdessen verlangen Sie von den Abgeordneten die­ses Hauses – ich finde, das ist eine Zumutung für SPÖ- und ÖVP-Abgeordnete –, bei der Jugend hineinzufahren, dass es nur so kracht.

Wir wollen und werden das verhindern. Ich lege Ihnen jetzt noch einmal eine Liste von Blödsinnigkeiten vor, die Sie sofort beseitigen könnten und die wirklich niemand in Öster­reich braucht.


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Ich erwähne noch einmal die Schiffsdieselvergütung. Erklären Sie mir nachher, warum das wichtig ist. (Ruf bei der ÖVP: Das haben Sie schon gesagt!) Ich erwähne das Hee­resspital – 22 Millionen €! –, in dem Menschen schlechter behandelt werden als in einem Regelspital. Warum das nicht abgeschafft wird, weiß ich nicht.

Wir leisten uns Steuerprivilegien, zum Beispiel nach wie vor bei der Gruppenbesteue­rung – eine im europäischen Vergleich einzigartige Privilegierung in Österreich. (Abg. Grillitsch: Arbeitsplätze in Österreich!) – Es ist völliger Holler, wenn Sie sagen: „Ar­beitsplätze in Österreich!“ (Abg. Grillitsch: Keine Ahnung! Sie ist ahnungslos! Abg. Amon: Das ist ja unglaublich!)

Da geht es ausschließlich darum – diese Gruppenbesteuerung ist eine in Europa ein­zigartige Regelung, die gibt es sonst in keinem einzigen europäischen Land –, dass man Verluste in Kasachstan dem österreichischen Steuerzahler – sprich: der österreichischen Jugend – anhängen darf. Was soll daran gerecht sein? Welche Arbeitsplätze schafft das in Österreich? – Das können Sie auch einmal erklären! (Beifall bei den Grünen.)

Bezirksschulinspektoren, Bezirksschulräte, Landesschulräte – alles schon paktiert unter den Fraktionen, politisch offensichtlich nicht durchsetzbar, weil sich der Finanzminister gegenüber den Landeshauptleuten einfach nicht durchsetzen kann oder will. (Zwischen­ruf des Abg. Hörl.)

Und bei dem ganz großen Bereich der Vermögenden, der Stiftungsbesteuerung hatten wir von Anfang an Sorge, dass es Ihr einziges Ziel im Rahmen dieser Budgetverhand­lungen ist, die Reichen gerade einmal zu „kitzeln“ – unter Anführungszeichen –, aber kei­nesfalls gerecht zu besteuern. Diese Befürchtung hat sich leider bewahrheitet. Auf der anderen Seite haben Sie ein völlig unverhältnismäßiges Paket gegenüber der jungen Ge­neration zu verantworten.

Jetzt hätten wir gerne von Ihnen ein paar konkrete Auskünfte bekommen.

Hat sich die Bundesregierung vom Ziel verabschiedet, 2 Prozent der österreichischen Wirtschaftsleistung, 2 Prozent vom BIP in die Universitäten zu stecken? Das wurde Dut­zende Male versprochen. (Zwischenruf des Abg. Kopf.) – Dutzende Male, Herr Kolle­ge Kopf! Haben Sie sich von dem Ziel verabschiedet? Mit dem vorliegenden Budget ist es unerreichbar – noch viel unerreichbarer als das Kyoto-Ziel. (Abg. Amon: Wirtschafts­krise war keine, die blenden wir völlig aus!)

Wie soll der österreichische Bildungs- und Forschungsstandort unter diesen Bedingun­gen in irgendeiner Form konkurrenzfähig bleiben? Es ist ein Vertreibungsprogramm für junge WissenschaftlerInnen, für junge Forscherinnen und Forscher. Das ist ein Blocka­deprogramm für die wissenschaftliche Entwicklung in Österreich.

Wie wollen Sie internationale Mobilität unter diesen katastrophalen Bedingungen weiter fördern? Wie wollen Sie das Betreuungsverhältnis verbessern? Das hat sich in der Zwi­schenzeit auch verschlechtert. Vor ein paar Jahren betrug das Betreuungsverhältnis un­ter Hundert: Auf einen Professor kamen 99 zu Betreuende. Jetzt kommen schon über 124 Studierende auf einen Professor.

Was machen Sie mit all den Menschen, die in diesem außeruniversitären Bereich außer­ordentlich gut gearbeitet haben? Schicken Sie die alle in die Arbeitslose oder was ma­chen Sie mit denen? Sperren Sie das alles zu? Was ist aus all diesen Exzellenz-Initiati­ven geworden, aus dem in Alpbach präsentierten Programm der ÖVP? Alles Schall und Rauch, wenn Sie dieses Budget beschließen! (Abg. Großruck: ... das Programm der Grünen!)

Ich kann Ihnen nur folgende Empfehlungen wirklich nahelegen:

Erstens: Machen Sie heute keine Ausflüchte und sagen Sie nicht, das gehe Sie alles nichts an, das sei Sache der Wissenschaftsministerin, sondern übernehmen Sie hier die Verantwortung für die politischen Maßnahmen! (Beifall bei den Grünen.)


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Zweitens: Gehen Sie mit diesem Budget zurück an den Start. Fangen Sie von vorne wie­der an und geben Sie denjenigen, die unsere höchste Priorität genießen und die unse­re größte Unterstützung brauchen, nämlich der jungen Generation, der Generation der studierenden und in Ausbildung befindlichen Menschen, das, was sie brauchen, um über­haupt eine Chance zu bekommen, nämlich eine ordentliche Finanzierung! Dafür sind Sie ganz allein verantwortlich.

Ich freue mich jetzt auf eine ernste Diskussion – und keine Ausflüchte, Herr Minister! (Beifall bei den Grünen. Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Habe ich nie gemacht!)

15.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Herr Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen Dipl.-Ing. Pröll zu Wort gemeldet. Die Re­dezeit soll ebenfalls 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Vizekanzler.

 


15.19.04

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Meine sehr geehr­ten Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die durch die Krise – dieser Ausdruck ist in Ihren Ausführungen nicht einmal vorgekommen, Frau Abgeordnete Glawischnig – entstandenen Kosten für die Republik sind erheblich.

Ich komme gerade direkt aus Brüssel hierher zur Dringlichen Anfrage, und glauben Sie mir, ich habe in den letzten Stunden erlebt, was es heißt, wenn Länder wiederholt am Rande des Abgrundes stehen: Irland, Griechenland, Portugal, um das es große Diskus­sionen gab.

Wir haben eine zentrale Aufgabe – alle gemeinsam –: solche Schäden von Österreich abzuwenden und das Land noch aus eigener Kraft in die Zukunft zu entwickeln. (Beifall bei der ÖVP.)

Es führt kein Weg an der Konsolidierung der Staatsfinanzen vorbei, wenn wir wollen, dass wir auch in den nächsten Jahrzehnten in eigener politischer Verantwortung die rich­tigen Dinge gemeinsam umsetzen.

Sie haben heute viel, was Universitäten, Forschung betrifft, mit Jugend und Chancen verknüpft, und ich gebe Ihnen völlig recht. Aber nichts ist verantwortungsloser, als die­ser Jugend von heute für die nächsten Jahrzehnte Schulden und Defizite mitzugeben. Wir haben die Aufgabe, gegenzusteuern, und zwar alle gemeinsam, meine sehr geehr­ten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Gla­wischnig-Piesczek und Bucher.)

Bildung und Forschung sind ein Schwerpunkt dieser Bundesregierung. Das zeigt sich auch bei der Erstellung des Konsolidierungsprogramms. Wir haben mit den Ausgaben­obergrenzen bis 2014 eine klare Perspektive vorgegeben, und diese Perspektive zeigt auch, dass wir nicht alle über einen Kamm scheren, sondern dass wir aufgrund von po­litischen Schwerpunktsetzungen im Bereich von Forschung und Entwicklung, im Be­reich der Universitäten, im Bereich der Bildung, im Bereich der inneren Sicherheit weni­ger kürzen oder nichts kürzen und überall anders gemeinsam ein klares Konzept der Fairness und Ausgeglichenheit vorgelegt haben. (Abgeordnete der Grünen heben ein Plakat in die Höhe mit der Aufschrift: „ÖVP, SPÖ, STOPP DEM BILDUNGSKLAU!“)

Bei der Regierungsklausur haben wir es im Gegensatz zu dem, was Sie ständig be­haupten, in den Offensivmaßnahmen durch unseren Maßnahmenmix ermöglicht, dass die Universitäten 80 Millionen € pro Jahr zusätzlich bekommen. Das ist ein Offensivpro­gramm, das jedenfalls auch die richtigen Ansätze bringt.

100 Millionen € – und das kommt noch dazu – geben wir im Offensivprogramm für For­schung und den Forschungsbereich aus in Form eines Mix von Forschungsprämien und


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direkter Forschungsunterstützung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Der größte Schwindel aller Zeiten!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Glawischnig – ich komme jetzt zu den Fragen – hat gesagt, und zwar zu Recht, ich bin an sich nicht zuständig als Finanzminister für die Fragen, die Sie mir stellen, aber ich beantworte sie heute gerne und ausführlich. Beatrix Karl ist hier. Wie es die Grünen halten – und die wissen selbst, wem diese Anfrage eigentlich gilt –, sehen wir auf der schriftlichen Anfrage an mich, denn in der Fußzeile der Dringlichen Anfrage steht als interne Kennung: „ANFRAGEN\BMWF“. Aber Sie haben sie dann an mich gestellt, deswegen bin ich hier. Ich beantworte das ger­ne, aber Sie haben schon genau gewusst, wer in Österreich für Universitäten, Wissen­schaft und Forschung zuständig ist.

Zur Frage 1:

Wie bekannt, haben wir uns entschieden, dass die StudienbeihilfenbezieherInnen, die von der Kürzung der Familienbeihilfe betroffen gewesen wären, den entsprechenden Be­trag nun vonseiten des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung erhalten. Die sozialen Härtefälle sind damit sofort abgefedert worden. Richtig ist somit, dass die Studienbeihilfen, die vom BMWF ausgezahlt werden, durch den Ersatz der Familienbei­hilfe erhöht werden. Das ist die Realität, mit der wir an die Dinge herangehen!

Es ist richtig, dass Österreich im internationalen Vergleich eine relativ geringe Akade­mikerquote hat. Abgesehen davon, dass die geringe Akademikerquote in Beziehung zur exzellenten Berufsausbildung und der geringen Jugendarbeitslosigkeit gesehen werden muss, wollen wir nicht die Studierendenquote, sondern die AbsolventInnenquote steigern.

Eine Steigerung der Absolventenquote ist unter anderem auch durch vernünftige Aufnah­meverfahren an Universitäten und Förderung des Interesses an Studien außerhalb des Bereiches der Massenfächer erreichbar. Es ist auch eine gute Studienwahlberatung not­wendig.

Zur Frage 2:

Die Auszahlung der Familienbeihilfe bis zum 24. Lebensjahr richtet sich nach der euro­päischen Bologna-Studienarchitektur, die die Studienzeiten verkürzt, wobei auf Sonder­fälle weiterhin Rücksicht genommen wird. Die Mitversicherung von Studierenden bei ih­ren Eltern bleibt unangetastet, Präsenz- und Zivildienstzeiten werden analog zu den bis­her vorliegenden Ausnahmeregelungen angerechnet, und beim Mutterschutz gilt die Aus­nahmeregelung weiter.

Alle Studentinnen und Studenten, die Ersatzzeiten vorweisen können, können ein Jahr länger, also bis zum Ende des 25. Lebensjahres, die Familienbeihilfe beziehen, sofern sie nicht früher mit ihrem Studium fertig werden. Das gilt auch für behinderte Kinder, die sich in einer Ausbildung befinden. Dazu kommt, dass Studentinnen und Studenten, die ein Stipendium beziehen, beim Wegfall der Familienbeihilfe den entsprechenden schon erwähnten Ausgleich erhalten.

Selbst nach der im Entwurf vorgesehenen Verkürzung der Anspruchsdauer liegt Öster­reich in diesem Bereich im europäischen Spitzenfeld. Das sind auch sehr wichtige Ver­gleichsdaten. Die Familienbeihilfe gibt es in Frankreich nur bis 20, wobei dort für das erste Kind gar nichts ausgezahlt wird. In Italien, den Niederlanden, Spanien und Norwe­gen liegt das Höchstalter für die Auszahlung der Kinderbeihilfe bei 18, in Finnland bei 17 Jahren, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Bucher: Die Steuer- und Ab­gabenquote müssen Sie auch berücksichtigen!)

Zur Frage 3:

Der Finanzierungsanteil der Universitäten durch öffentliche Mittel liegt in Österreich im internationalen Spitzenfeld. Von 1,3 Prozent, die insgesamt für den tertiären Sektor auf­


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gewendet werden, stammen mehr als 1,2 Prozent aus öffentlichen Mitteln. Eine aktuel­le Studie der Europäischen Kommission zeigt, dass im europäischen Vergleich 67 Prozent der Mittel für die Universitäten aus Steuergeldern kommen. In Österreich sind es über 80 Prozent. Ab 2011 kommen nochmals jährlich 80 Millionen € Offensivmittel dazu.

Was fehlt, ist der private Finanzierungsanteil. Wir brauchen einen ausgewogeneren Fi­nanzierungsmix aus öffentlichen und privaten Mitteln, wie es international Standard und auch üblich ist. Damit meine ich Gelder aus der Wirtschaft, aber auch einen moderaten Beitrag der Studierenden, gekoppelt mit einem treffsicheren Stipendiensystem.

Akademiker verdienen im Laufe des Lebens um 60 Prozent mehr als Menschen ohne Hochschulabschluss. Daher ist es nur gerecht, wenn auch sie selbst in ihre Zukunft in­vestieren. Selbstverständlich dürfen Studienbeiträge keine Belastung für sozial Schwä­chere darstellen. Deswegen muss es ein treffsicheres Stipendiensystem geben. Aber je­ne, die es sich leisten können, sollen aus unserer Sicht auch Studiengebühren bezah­len. (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Frage 4:

Es wird bei verschiedenen Bevölkerungsgruppen im Hinblick auf die Rechtssicherheit nicht mit zweierlei Maß gemessen, sondern die Art der Leistung ist ausschlaggebend für die Bewertung. Die Familienbeihilfe ist im Gegensatz zu den Pensionen keine Ver­sicherungsleistung.

Darüber hinaus gibt es zwei Dinge zu erwähnen. Unser Budgetentwurf überträgt nicht die ganze Last auf die Studierenden und die Forschung. Sie tragen zwar auch einen Teil zur Konsolidierung bei, aber das tun alle anderen staatlichen, gesellschaftlichen Berei­che ebenfalls und sogar in einem noch größeren Ausmaß.

Im Uni-Bereich stellen wir bis 2014 zusätzlich 320 Millionen € zur Verfügung. Es wurde bereits mehrmals öffentlich erklärt: Die Bundesregierung ist bereit, Ecken und Kanten abzuschleifen und Härtefälle im Paket zu berücksichtigen, ohne dabei vom Grundsatz des Paketes abzuweichen.

Zur Frage 5:

Die Vereinbarkeit von Studium und Beruf ist der Bundesregierung ein großes Anliegen. Gerade durch die Umstellung der Curricula auf ein Bachelor- und Masterstudium eröff­nen sich neue Möglichkeiten für die Studierenden, nach dem Bachelorstudium sofort in den Beruf einzutreten.

Studien belegen, dass zwar rund 36 Prozent der StudienanfängerInnen auch während des Studiums beschäftigt sind, jedoch ein Großteil von diesen einer geringfügigen Be­schäftigung – oft auch mit hoher zeitlicher Flexibilität – nachgeht.

Generell kann gesagt werden, dass die erwerbstätigen Studierenden überdurchschnitt­lich häufig bis zu zehn Stunden pro Woche arbeiten. Lediglich 10 Prozent der Studie­renden Österreichs arbeiten mehr als 35 Stunden pro Woche. 10 Prozent! Es ist somit nicht richtig, dass ein Großteil der Studierenden während der gesamten Studienzeit ei­ner dauerhaften Erwerbstätigkeit nachgeht oder gar nachgehen muss.

Zur Frage 6:

Wir nehmen zusätzlich 80 Millionen € jährlich für Offensivmaßnahmen für strukturrefor­mierende Schwerpunktsetzung im Budget der Wissenschaft in die Hand, und es kommt nicht zu Kürzungen. Um das Ziel von 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes bis 2020 zu erreichen, braucht es öffentliche und private Finanzierungsanteile für den gesamten ter­tiären Sektor, nicht nur 2 Prozent öffentliche Mittel.

Laut einer OECD-Studie liegen wir derzeit bei 1,3 Prozent des BIP, 1,3 Prozent rein öf­fentliche Mittel. Private Beteiligungen waren bereits vor der Abschaffung der Studienbei­


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träge so gering, dass sie sich im zweiten Nachkommabereich in Österreich abspielen. 1,3 Prozent ist mehr als der OECD-Durchschnitt an öffentlichen Mitteln, der bei rund 1 Prozent liegt, und mehr als der europäische Durchschnitt, der bei 1,1 Prozent liegt.

Während im EU-Schnitt 67 Prozent der Hochschulfinanzierung von der öffentlichen Hand getragen werden, sind es in Österreich rund 80 Prozent. Die öffentliche Hand kommt da-
mit ihrer Verpflichtung ohne Zweifel nach. Vergleichen Sie die Daten, meine Damen und Herren!
(Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Schon lange keine Uni mehr von innen gesehen!)

Wir brauchen mehr private Beteiligung. Alle Staaten, die signifikant über 2 Prozent für ter­tiäre Bildung liegen, haben massive Finanzierungsanteile des privaten Sektors. Ich nen­ne die Daten: USA: 2,1 Prozent privat, Korea: 1,9 Prozent, Kanada: 1,1 Prozent privat, Chile: 1,7 Prozent.

Zur Frage 7:

Wir liegen 2010 bei der Forschungsquote bei 2,76 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Von den gesamten Forschungsausgaben 2010 werden, wie folgt, 43,3 Prozent oder 3,38 Milliarden € und damit der größte Anteil von der österreichischen Wirtschaft finan­ziert. 41,2 Prozent oder 3,22 Milliarden € werden vom öffentlichen Sektor aufgebracht und beigetragen. 15 Prozent werden vom Ausland, insbesondere durch ausländische Un­ternehmen, die auch in Österreich forschen, aufgebracht. Und da schon ein Hinweis: Gruppenbesteuerung, Standortqualität – dieser Sidestep, sehr geehrte Frau Abgeordne­te Glawischnig, sei mir hier erlaubt – bringen uns auch bei der Unterstützung der For­schung und der Entwicklung große Vorteile. (Beifall bei der ÖVP.)

0,4 Prozent, rund 34 Millionen €, werden vom privaten gemeinnützigen Sektor finan­ziert.

Österreich weist seit 1998 eine beeindruckende F&E-Intensität und -Dynamik auf und liegt im internationalen F&E-Ranking mit seiner Quote seit 2004 über dem Durchschnitt von OECD gesamt, also auch über dem der EU-15 und der gesamten Europäischen Uni­on. Reden wir unsere Erfolge nicht klein, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bei­fall bei der ÖVP.)

Dieser Anstieg ist insofern bemerkenswert, als er international auch in der Dynamik und Zunahme eine Ausnahme darstellt. Die großen Wirtschaftsräume weisen über die letz­ten Jahre eine Stagnation der F&E-Quote auf. Österreich ist gemeinsam mit Deutsch­land, Dänemark und Finnland eines jener Länder in der Union, in denen die Ausgaben für F & E im Unternehmenssektor relativ zum BIP am deutlichsten gestiegen sind.

Unser Ziel ist klar: uns vom Technologienehmer zum Technologiegeber zu entwickeln. Dazu ist auch zu sagen, wir liegen in der Europäischen Union auf Platz sechs, bei der Forschungsquote auf Platz drei. Daher ist es wichtig, sich auch einmal Gedanken über einen wirkungsvollen Einsatz der Mittel, outputorientiert und nicht immer nur inputorien­tiert, zu unterhalten, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Ziel der Europäischen Union sind 3 Prozent der BIP-Ausgaben für Forschung und Ent­wicklung, davon ein Drittel vom Staat, zwei Drittel von der Wirtschaft getragen. Im Zuge der EU-Strategie 2020 haben wir unser Ziel von 3,76 Prozent nach Brüssel gemeldet. Hier gilt noch mehr als im Bereich der Bildung, öffentliche und private Finanzierungsan­teile, eben ein Drittel zu zwei Dritteln, sind notwendig.

Die Ziele sind nicht auf einmal erreichbar, dazu sind mehrere Schritte notwendig. Ein erster Schritt wurde im aktuellen Bundesfinanzrahmen bis 2014 gesetzt. Bis 2014 wird es mehr als 720 Millionen € mehr für Wissenschaft und Forschung geben, und zwar wie folgt: ab 2011 jährlich 80 Millionen für die Wissenschaft, ab 2011 jährlich 80 Millionen für


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die Erhöhung der Forschungsprämie von 8 auf 10 Prozent und somit Stimulus für private Forschungsförderung, ab 2011 jährlich 20 Millionen für die Forschungsförderung, über das BMVIT abgewickelt. Damit stärken wir diesen wichtigen Zukunftsbereich für Öster­reich, für die Wirtschaft und für die nächsten Generationen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Vollkommene Realitätsverweigerung!)

Zur Frage 8:

Österreich hat im Rahmen des Bologna-Prozesses bereits 83,6 Prozent der Studien auf Bologna-Architektur umgestellt und in diesem Bereich hohes Engagement bewie­sen. Im Rahmen der angesprochenen Erasmus-Stipendien werden keine Beiträge ge­kürzt. Es erfolgt eine Fortschreibung der Stipendien ohne weiteren Ausbau.

Seit Teilnahme Österreichs an diesem Programm, im Studienjahr 1992/93 war der Ein­stieg, haben sich die Studierendenanteile laufend erhöht. Mittlerweile konnten insge­samt 52 200 Studierende von österreichischen Universitäten einen Auslandsaufenthalt an einer Erasmus-Partneruniversität abwickeln.

Gerade die Möglichkeit, den Auslandsaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten anzu­legen, eröffnet neue Varianten, auch für Studierende. Im Bereich der Mobilität Erasmus befindet sich Österreich in den letzten drei Jahren immer unter den besten drei euro­päischen Mitgliedstaaten. Das Niveau, das gehalten wird, ist somit exzellent.

Zur Frage 9:

Wir brauchen für unsere Hochschulen und Universitäten ein nachhaltiges und geordne­tes Wachstum der Studierendenzahlen. Das hat Priorität für die künftige Entwicklung des österreichischen Hochschulraums. Daher braucht es eine Neuregelung des Hoch­schulzugangs, beginnend vor allem bei den neuralgischen Massenfächern, zur Bewälti­gung der steigenden Studentenzahlen ohne Qualitätsverlust in Lehre und Forschung. 60 Prozent der Studienanfänger konzentrieren sich derzeit auf 10 Prozent des Studien­angebots.

Gleichzeitig brauchen wir eine Studienplatzfinanzierung unter Festlegung von Studien­platzzahlen, um Klarheit über die aktuellen Kapazitäten und die künftigen Ausbaunot­wendigkeiten zu bekommen. Dazu brauchen wir auch den österreichischen Hochschul­plan als das Instrument einer rollierenden Gesamtplanung, basierend auf einer Stu­dienplatzkapazitätserhebung durch die Universitäten sowie einer Statusanalyse zum österreichischen Hochschulraum. – Diese Entwicklung hat die zuständige Wissenschafts­ministerin bereits in Gang gesetzt.

Zur Frage 10:

Das Universitätsbudget wird für eine Periode von drei Jahren verhandelt und festge­legt. Wissenschaftsministerin Beatrix Karl hat mehrmals darauf hingewiesen, dass die derzeitige Periode 2010 bis 2012 gesichert ist. Tun Sie nicht so, als würden wir jetzt in diesen Plan eingreifen! Es ist glatt falsch, es stimmt nicht. (Beifall bei der ÖVP.) 2010 bis 2012 steht und wird entsprechend umgesetzt.

Darüber hinaus investieren wir ab 2011 80 Millionen, ich habe es schon erwähnt, man kann es gar nicht oft genug tun.

Zur Frage 11:

Es geht in der außeruniversitären Forschung um eine Neustrukturierung. Uns geht es darum, die Basissubventionen in ein modernes, effizientes Finanzierungssystem umzu­wandeln, um für die Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs gerüstet zu sein.

Die Wissenschaftsministerin hat ein Drei-Säulen-Modell vorgestellt, das die Forschungs­förderung auf neue Beine stellt und einen Schwerpunkt auf Qualität und Effizienz setzt.


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Durch diese Maßnahmen wird außeruniversitäre Forschung in Österreich in ihrer Struk­tur gestärkt und die internationale Sichtbarkeit durch mehr Kooperation, aber auch Kon­zentration verbessert.

Zur Frage 12:

Die qualitativ hochwertigen und exzellenten Institute sind zweifellos eine solche Anlauf­stelle, um nicht zu sagen ein Magnet. Diese Institute werden durch das neue System nicht nur weiterbestehen, sondern auch gestärkt. Insbesondere durch die Anbindung ex­zellenter Institute an die Universitäten auf der einen Seite oder an die Österreichische Akademie der Wissenschaften auf der anderen Seite ergeben sich zukünftig ganz neue wissenschaftliche Karriereperspektiven.

Zur Frage 13:

Die Forschungsstrategie der Bundesregierung wird gerade finalisiert. Ziel ist es, sie im ersten Quartal 2011 zu beschließen und zu veröffentlichen.

Zur Frage 14:

Außeruniversitäre Einrichtungen aus dem Bereich der Geistes-, Sozial- und Kulturwis­senschaften – um diese geht es in diesem betroffenen Feld in erster Linie – sorgen für rund 75 Prozent der eingeworbenen Drittmittel aus dem relevanten EU-Rahmenpro­gramm. Aus dem 6. EU-Rahmenprogramm von 2002 bis 2006 wurden im Bereich der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften von österreichischen Forschungseinrichtun­gen 9,3 Millionen € eingeworben, darunter 58 Prozent außeruniversitäre und 35 Prozent universitäre Forschungseinrichtungen.

Im derzeit laufenden 7. Rahmenprogramm, Stand Mai 2010, konnten bisher 9 Millio­nen € eingeworben werden, 76 Prozent davon von außeruniversitären und 18 Prozent von universitären Forschungseinrichtungen.

Die Sicherung der EU-Rückflüsse in diesem Bereich ist eine der drei neuen Säulen, die die Wissenschaftsministerin in diesem Kontext plant.

Zur Frage 15:

Die Förderpolitik der vergangenen Jahre war, mit Basisförderungen sowohl forschungs­aktive außeruniversitäre Einrichtungen als auch Einrichtungen, die wissenschafts- und forschungsrelevante Leistungen erbringen, zu unterstützen.

Die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen erfordern nun eine Konzentration der För­derpolitik auf jene Einrichtungen, die primär Forschung durchführen, sich der Produk­tion neuen Wissens widmen und nicht nur wissenschaftliches Wissen aufarbeiten und ver­breiten beziehungsweise Wissenstransfer und Politikberatung durchführen.

Für die forschungsexzellenten Institutionen wird es jedenfalls eine Zukunft geben. For­schungsexzellente Institutionen sind ganz klar nach messbaren Kriterien auch ohne Eva­luierung zu beurteilen. Zitierte Publikationen, Forschungsdrittmittel, wissenschaftliche Preise und Auszeichnungen sowie Nachwuchsförderung, das sind die vier wichtigsten Eckbausteine.

Evaluierungsbefunde in diesem Kontext, die es bereits gibt, vom Rechnungshof, vom Wissenschaftsrat und auch vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung, zeigen das.

Letzterer schreibt bereits 2008:

„Die Förderungen sind kurzfristig und zersplittert“.

„Das führt zu:

struktureller Fragmentierung ...

Unübersichtlichkeit der Ressourcenallokation ... sowie des wissenschaftlichen Outputs“.


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Das sind nicht politische Bewertungen. Das sind Bewertungen des Rats für Forschung und Technologieentwicklung: „Förderungen sind kurzfristig und zersplittert“. Das führt zu struktureller Fragmentierung und zu Unübersichtlichkeit der Ressourcenallokation, und die Qualität des wissenschaftlichen Outputs leidet.

Zur Frage 16:

Es wird mit jeder Institution gesprochen, es werden Einzellösungen gesucht und, ich bin überzeugt davon, auch gefunden. Dort, wo ein Weiterbestehen nach klaren Kriterien möglich ist, ist diese Frage sowieso hinfällig.

Auf Ihre Angstmache gegenüber den Institutionen entgegne ich Ihnen: Ein nachhaltig stabiler außeruniversitärer Forschungssektor ist der wichtigste Garant für sichere Ar­beitsplätze. Dafür müssen wir in diesem Bereich aber dringend neu die Strukturen an­gehen, größere Verbünde schaffen und die Effizienz steigern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf. Jedem Klub kommt eine Gesamtrede­zeit von 25 Minuten zu.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 8 Minuten. – Bitte.

 


15.40.12

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Fi­nanzminister, solch eine Ansammlung von Schmähs habe ich schon lange nicht mehr gehört. Das ist unfassbar! (Beifall bei den Grünen.)

Das ist wirklich unfassbar, wie Sie mit Zahlen jonglieren. Wenn man Ihnen zuhört, glaubt man, das ist alles durchgeplant, alles stromlinienförmig, alles schon im Vorhinein wun­derbar strukturiert. Das Gegenteil ist der Fall! (Ruf bei der ÖVP: ... Wahlkampfrede schlechthin! – Abg. Dr. Stummvoll: ... Wiener Landtag!) Das einzige Motto, das mir zu Ihrer Rede einfällt, ist, glaube ich, der Titel eines uralten Films – war das mit James Dean? –: „Denn sie wissen nicht, was sie tun“. – Diese Bundesregierung weiß das nicht. (Abg. Dr. Stummvoll: Sie wissen aber auch nicht, ob Sie in Wien ...!) In diesem Film kommt das Autorennen vor, bei dem junge Leute mit einer Wahnsinnsgeschwindigkeit auf einen Abgrund zurasen, und wer zuletzt abspringt, hat gewonnen. – So kommt mir diese Bundesregierung vor. Das ist ja alles ein Schmäh! (Abg. Dr. Stummvoll: Ihre Zu­sage, nach Wien zu gehen, war auch ein Schmäh!)

Diese Bundesregierung rudert zurück, Schritt für Schritt – ja, das tun Sie. Das ist die gute Nachricht des Tages. Zuerst wurde gesagt: Familienbeihilfe ab 24 Jahren aus! – Dann haben Sie gemerkt, was Sie damit anrichten, und Sie rudern jetzt zurück. Gratu­liere! Aber tun Sie doch nicht so, als wäre das alles von Haus aus geplant. Das ist ja nicht wahr! Das ist ja die glatte Unwahrheit! (Beifall bei den Grünen.)

Ich finde es super, dass Sie jetzt draufgekommen sind, dass sie für Zivildiener und die, die den Militärdienst ableisten, natürlich um ein Jahr verlängert wird. Super! Ausgezeich­net! Da sind Sie in Loipersdorf noch nicht so gescheit gewesen. Geben Sie das doch zu! Das war ein Husch-Pfusch der Sonderklasse!

Ich meine, diese Maßnahmen im Bereich der Familienbeihilfe für die Studierenden, lie­be Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, summieren sich mit den Folgewirkungen auf 2 500 bis 3 000 € pro Jahr. Das ist ein gutes Mittelklasse-Einkommen einer Familie pro Monat, geschweige denn das Einkommen einer Arbeiterfamilie, die einen Studie­


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renden oder eine Studierende in der Familie hat. Das schlucken Sie da „ung’schaut“, weil Sie es gar nicht gemerkt haben. Sie wussten nicht, was Sie tun.

Ich meine, ich bin ja heilfroh, dass es Leute gibt wie Hannes Androsch, die ein Bildungs­volksbegehren in Österreich starten. (Abg. Kopf: Sie sind aber schnell zufriedenzustel­len! – Abg. Amon: Ein Steuerhinterzieher! Das ist ein „gutes Vorbild“, ein Steuerhinter­zieher!) Es ist ja höchst ungewöhnlich, dass ein Industrieller, ein erfolgreicher Unter­nehmer ein Bildungsvolksbegehren starten muss (Abg. Kopf: Ein „unabhängiger“ In­dustrieller!), weil er sagt, Bildung, Ausbildung, Forschung und Entwicklung sind zentra­le wirtschaftspolitische Herausforderungen, nicht nur bildungsmäßige. (Abg. Dr. Ro­senkranz: Ist der ÖVP-nah, dieser Industrielle? – Abg. Kopf: Nein, völlig „parteiunab­hängig“!) – An Ihnen wird das spurlos vorbeigehen. Das glaube ich langsam auch. (Bei­fall bei den Grünen.)

Wenn Sie schon so ein Riesenkonzept haben, Herr Finanzminister und Frau Bildungs­ministerin, dann sagen Sie mir bitte: Und was ist mit denen, die mit 24 Jahren – oder auch mit 25, wenn sie den Zivildienst beziehungsweise Militärdienst gemacht haben – nicht fertig werden können? Was ist mit den Medizinern? Was ist mit den Architektur­studenten? – Das ist unmöglich, die können in dieser Zeit nicht fertig sein.

Äußerungen von Frau Minister Karl habe ich heute entnommen, für sie ist der Bachelor ein abgeschlossenes Studium. – Okay. Im öffentlichen Dienst aber ist das keineswegs der Fall! Wenn das so durchgeplant ist, wie Sie tun, dann hätte ja schon gestern hier ein Gesetzentwurf, eine Regierungsvorlage vorliegen müssen, wonach im öffentlichen Dienst der BA, der Bachelor, der Bakkalaureus als abgeschlossenes Studium und als Vollakademiker gilt. Nichts davon ist wahr! Wie Leute, die den Master anstreben – vom Doktorat möchte ich jetzt gar nicht reden –, da weitertun sollen, das verschweigen Sie uns. Aber Sie tun so, als würden für die Studierenden geradezu goldene Truhen geöff­net: Auf den Universitäten alles super! Die haben offenbar ohnehin viel zu viel Geld, Ih­rer Meinung nach.

Herr Finanzminister, es gibt schon Länder – wenn wir von Benchmarks reden, was wir ja gerne tun –, die in der Krise, in der Wirtschaftskrise, in der Budgetkrise Investitionen in Bildung und Forschung von Einsparungen ausnehmen und, ganz im Gegenteil, aus­bauen (Beifall bei den Grünen), darunter große Länder wie Deutschland und kleine Länder wie Luxemburg. Und wenn die Krise vorbei ist und Sie uns zu Tode gespart ha­ben, dann werden wir merken, dass die ihren Wettbewerbsvorsprung gegenüber Öster­reich ausgebaut haben. Das werden wir halt später merken.

Jetzt ist die Situation so, dass Universitätsvertreter Termine im Wissenschaftsministerium haben – zum Beispiel Stichwort Uni Salzburg –, bei denen ihnen von irgendwelchen Beamten sinngemäß erklärt wird: Ihr seid eh so ineffizient und habt eigentlich eh zu viel Geld!, und wo sie auf Schweizer Universitäten verwiesen werden, die so viel besser sind.

Okay, dann schauen wir uns die Schweizer Universitäten an, Herr Minister und Frau Ministerin! Die Uni Basel zum Beispiel hat ein Drittel weniger Studierende als die Uni Salzburg, aber das dreifache staatliche Budget – Staatsbudget, nicht private Mittel, die sie extra eingeworben haben. Das ist die Realität! (Beifall bei den Grünen.)

Herr Finanzminister, wenn Sie ständig mit diesen 80 Millionen € zusätzlich jonglieren, dann erklären Sie mir bitte den Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014, Seite 49. Da sinken die nominellen Mittel der Universität – Untergliederung 31, Wissenschaft und Forschung – von 3,7 Milliarden € auf 3,6 Milliarden € in der Refe­renzperiode. 100 Millionen € weniger werden Sie mir nicht als Zuwachs verkaufen kön­nen. Selbst wenn diese 80 Millionen €, die jetzt in jedem beliebigen Rahmen erwähnt werden, da einzurechnen sind, dann hätten – hätten!, Konjunktiv – wir ein nominell konstantes Budget bis 2014. Da werden Sie mir nicht einreden können, dass das ein realer Zuwachs ist. Im Gegenteil: Wir lassen die Universitäten im Stich.


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Und ich möchte aufgrund der Diskussion am Vormittag, in der Fragestunde, jetzt von Ih­nen, Frau Ministerin Karl, wissen: Was sind diese privaten Mittel, die da kommen? Wir haben jetzt 1,3 Prozent des BIP für die Universitäten. Es fehlen 0,7 Prozent, das sind nach Adam Riese 2 Milliarden € pro Jahr. Wo kommen diese privaten Mittel her?

Sponsoring, hat Frau Ministerin Karl gesagt. Was soll das heißen? Soll die Uni Wien jetzt in „Red Bull Universität“ umbenannt werden, und wir rennen dann alle mit den Kapperln oder Leiberln herum oder was weiß ich? Das ist Sponsoring im Eishockey, im Fußball und so weiter. (Die Abgeordneten Großruck und Dr. Stummvoll: Eine gute Idee!) – „Gute Idee!“, sagen diese Zyniker von der ÖVP. Mir geht da der Humor aus, das sage ich Ih­nen ehrlich. Ich möchte das jetzt wissen. (Beifall bei den Grünen.)

Und bei den außeruniversitären Einrichtungen, Herr Minister: Tun Sie nicht so, als wä­re das durchgeplant! Ich kenne das Schreiben der Ministerin Karl. Da ist überhaupt nicht die Rede von irgendwelchen Kriterien oder was, sondern da wird gesagt: Die Ba­sisfinanzierung wird gestrichen auf null. Basta! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Eine Stärkung, hat er gesagt! Eine Stärkung sei das!) – Da rudern Sie jetzt zurück, weil Sie merken, was Sie damit anrichten, weil Sie in der Öffentlichkeit nicht argumentieren können, dass das Erwin-Schrödinger-Institut für Mathematische Physik in der Basisfi­nanzierung gekappt wird, nach dem Motto: Wiederschau’n! Peripherie der Wissenschaft interessiert uns nicht! – Das können Sie nicht argumentieren, und deswegen rudern Sie zurück.

Sie rudern wahrscheinlich auch in den Geisteswissenschaften zurück, zum Beispiel beim Institut für die Wissenschaften vom Menschen, weil Ihnen irgendjemand erklärt hat, wel­che Arbeit die leisten. Gewusst haben Sie es nicht! Sie wussten nicht, was Sie tun in diesem Bereich, dass sich diese Institute, nämlich die Universität und die Außeruniver­sitären gegenseitig bedingen und gegenseitig nützen. Ich weiß das. Ich bin ein Univer­sitätsmensch, aber ich war auch vier Jahre an einem außeruniversitären Institut in Ber­lin – das war die schönste Zeit meines akademischen Lebens, das sage ich gleich da­zu –, und ich weiß, was Flexibilität bedeutet, was Unabhängigkeit von der bürokratischen Struktur einer großen Universität bedeutet.

Was Sie für das intellektuelle Leben in Wien und in Österreich – früher hätte man gesagt: für das geistige Leben in Wien und in Österreich – und für die Wissenschaft in Wien und in Österreich durch diese kaltschnäuzige Kappung der sogenannten Basisfinanzierung beinahe angerichtet haben – hoffen wir, dass Sie es nur beinahe angerichtet haben! –, um ein Haar angerichtet hätten, das spottet jeder Beschreibung. Wenn Sie jetzt zurück­rudern, sage ich: Bravo! Aber tun Sie jetzt nicht so, als wäre das gut geplant und struk­turiert gewesen! Belästigen Sie uns nicht mit diesen Ausflüchten! Machen Sie jetzt das Richtige – dann werden wir Sie loben –, aber nicht so, auf diese fiese Art! (Beifall bei den Grünen. – Ruf: Professoral vorgetragen war das nicht!)

15.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 5 Minuten. – Bitte.

 


15.49.06

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Vi­zekanzler, die Art und Weise, in der Sie diese Dringliche beantwortet haben, hat mich doch ein wenig überrascht und enttäuscht. Nicht, dass ich mir erwartet hätte, dass sich der Herr Finanzminister heute herstellt und sagt: Alles ganz anders! Wir schnüren das Sparpaket auf, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich völlig geändert! (Ruf beim BZÖ: ... Kontraredner?) – Das habe ich mir nicht erwartet. Aber was ich mir schon erwartet hätte, ist, dass Sie andere Signale geben (Abg. Ing. Westenthaler: Sehr beliebt ist er nicht, der Finanzminister, in der eigenen Koalition!), nämlich an die jungen


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Menschen in diesem Land (Abg. Petzner: Ihr stellt den Bundeskanzler! Was wollt ihr noch? Der Faymann glaubt, er ist eine Oppositionspartei!), dass Sie sagen: Ja, es sind wirtschaftlich schwierige Zeiten im Moment, wir müssen sparen, das ist schmerzhaft! Ich würde lieber offensiv in Bildung und Ausbildung für junge Menschen investieren. Und sobald wir wieder können – da haben Sie mein Wort –, bin ich der Erste, der hiefür die entsprechenden budgetären Mittel zur Verfügung stellen wird.

Dieses Signal, den grundsätzlichen Willen dazu, das, Herr Vizekanzler, hätte ich mir in einer politischen Erklärung von Ihnen schon erwartet. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler  in Richtung ÖVP –: Das ist euer Koalitionspartner! Hat die die Par­tei gewechselt, oder was? – „Schön“ ist das, in einer Koalition zu sein!)

Herr Vizekanzler, Sie haben uns heute hier in Ihrer Beantwortung dieser Dringlichen An­frage die mir bestens bekannten Textbausteine des Wissenschaftsministeriums, die wir in den letzten Monaten gebetsmühlenartig und wortgleich hören, vorgetragen, und ich möchte anhand von drei Beispielen abarbeiten, was ich mit „Signale an junge Menschen“ meine.

Da ist zum einen, dass ich gedacht habe, wir haben hier im Haus einen Konsens dahin gehend, dass wir sagen, wir wollen mehr Absolventen, mehr Studienanfänger, wir wol­len mehr Menschen in diesem Land eine gute Ausbildung ermöglichen. Der neue ÖVP-Sprech ist leider – und ich dachte, wir hätten da einen Konsens –: Jawohl, wir wollen mehr Absolventen, aber – und das haben Sie heute auch vorgelesen – wir wollen nicht die Studierendenquote anheben.

Ich frage mich: Warum wollen wir nicht mehr jungen Menschen in diesem Land die Chance geben, ein Studium zu beginnen? Nicht jeder, der ein Studium beginnt – und es sitzen sicher einige hier; einige Journalisten haben, wie ich weiß, ein Studium be­gonnen –, beendet es auch, aber trotzdem ist das eine Zeit, aus der man profitiert und viel an Persönlichkeitsentwicklung profitiert – auch wenn Sie (in Richtung Regierungsbank) jetzt hinter mir lachen. Sie können mit vielen Menschen reden, die Ihnen das bestätigen werden.

Mir würde es wahnsinnig leidtun – und ich möchte das politisch nicht –, als politisches Ziel festzuschreiben: Wir wollen die Studierendenquote nicht steigern, wir wollen nicht mehr jungen Menschen die Chance geben. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Weniger wollen sie! Weniger Studierende! – Abg. Kopf: Wir wollen deutlich mehr Absolven­ten!) – Das wäre aber ein Abkoppeln von der EU-Strategie, die das sehr wohl vorsieht. Ich darf Sie daran erinnern, dass wir in unserem Lande heute noch weniger Studien­anfänger haben als im OECD-Schnitt. Wir sind also nicht an der Spitze! Und wir wollen zurückfallen?! – Das finde ich enttäuschend.

Das Zweite ist – das hören wir auch immer wieder – der berühmte Begriff der „neuralgi­schen Massenfächer“. Man könnte an dieses Thema auch anders herangehen, indem man sagt, das sind die beliebtesten Fächer, wo die größte Nachfrage besteht. Das wä­re dann vielleicht auch eine andere Herangehensweise in der Lösung der Probleme, die in diesen Fächern bestehen.

Oder, was immer wieder vorgetragen wird: die berühmten privaten Mittel. Was sind die privaten Mittel? – Das sollen die Studiengebühren sein. Das wissen Sie, dass das mit uns nicht möglich ist. (Abg. Kopf: „Toll“! „Toll“!) Da kommt dann immer: Studienge­bühren in Verbindung mit treffsicherem Beihilfensystem. (Abg. Kopf: „Toll“: Die Unter­finanzierung kritisieren und dann sagen, das geht halt mit uns nicht!) – Warum begin­nen Sie nicht an diesem Ende? Warum beginnen Sie nicht einmal auszuarbeiten und vorzulegen, was Sie eigentlich unter einem treffsicheren Beihilfensystem verstehen? (Bei­fall bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Da wäre nämlich viel zu tun, und da wäre ich sehr an Ihrer Seite. Ich weiß schon, wa­rum das ein schwieriges Problem ist: weil ein treffsicheres Beihilfensystem uns vor das


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Problem stellt, dass wir beim Einkommensbegriff ansetzen müssen, denn ein treffsi­cheres Beihilfensystem würde ändern, dass jene Eltern, die ihr Einkommen besser ge­stalten können, mehr Chancen auf Unterstützung haben als jene mit geringem Einkom­men, die es dringender brauchen würden.

Also in Summe: Es sind Zeiten, in denen Einsparungsmaßnahmen leider getroffen wer­den. Aber welche Signale wir an junge Menschen geben sollten, darüber sollten wir mehr Einigkeit haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Wieso klatscht die ÖVP nicht mit? Eine Frage ans Protokoll!)

15.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gelangt nun Herr Abgeordneter Amon zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 7 Minuten. – Bitte.

 


15.54.51

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vize­kanzler und Finanzminister! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Das ist eine interessante Dringliche Anfrage von den Grünen. Der Herr Bundesminister für Finan­zen hat eine eigentlich für die Frau Wissenschaftsministerin vorbereitete Anfrage (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Nein!) ebenso exzellent beantwortet und damit auch be­wiesen, was Frau Dr. Glawischnig unterstellt hat, nämlich dass unser Herr Vizekanzler und Finanzminister tatsächlich für alles Verantwortung übernehmen kann. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

Ich gehöre ja zu jenen, die ganz gerne auch das Kleingedruckte lesen, und wenn Sie ganz unten auf das Kleingedruckte schauen, dann sehen Sie dort, dass die Anfrage ei­gentlich als eine Anfrage an die Frau Bundesministerin für Wissenschaft und For­schung vorbereitet war. Aber man wollte halt hier ein politisches Spiel darbieten und hat sich dann gedacht, es möge vielleicht wirkungsvoller sein, wenn man den Finanzminis­ter für alles verantwortlich macht.

Meine Damen und Herren! Herr Dr. Van der Bellen hat ja gemeint, so viele Schmähs wie hier habe er überhaupt noch nie gehört. Das ist wohl auf die Anfragestellerin ge­münzt gewesen, auf Frau Dr. Glawischnig, denn es ist eine Fülle von Schmähs, die sie hier gemacht hat.

Ich bringe Ihnen gerne ein Beispiel: Sie hat etwa wörtlich gesagt, dass in der Bundes­republik die Einsparungen eins zu eins in Bildung und Wissenschaft investiert worden sind. – Wenn die Einsparungen aller anderen Ressorts in der Bundesrepublik Deutsch­land eins zu eins in Bildung und Wissenschaft investiert worden wären, dann hätte es dort keine Einsparungen gegeben, Frau Dr. Glawischnig. So einfach ist es eben nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie machen es sich schlicht ein bisschen zu einfach, denn: Hier eine Budgetdebatte im Speziellen im Wissenschaftsbereich anzuzetteln, ohne das in die Gesamtsituation ein­zubetten, ist eben schon ein bisschen einfach, Frau Dr. Glawischnig. Sie tun ja so, als hätte es keine Krise gegeben. Sie tun so, als wäre der Euro nicht vor wenigen Monaten vor dem Abgrund gestanden. Sie tun so, als wären nicht die Finanzminister in den letzten 48 Stunden wieder beisammen gewesen, um sicherzustellen, dass die Situation nicht noch dramatischer wird. Das alles blenden Sie aus, um hier ein populistisches Schauspiel der Sonderklasse abzuliefern, Frau Dr. Glawischnig. So kann man keine seriöse Politik betreiben, das möchte ich Ihnen sagen! (Beifall bei der ÖVP.)

Und wenn Dr. Van der Bellen hier am Beginn seiner Ausführungen schon einen Aus­flug in die Cineastik vollführt hat, dann kommt es mir ein bisschen so vor, als ob es durchaus angebracht wäre, hier auch TV-Serien hereinzubringen, denn in Wien wer­den wir in Zukunft die Serie „Chaos City“ sehen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sehr


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„lustig“! – Ruf bei den Grünen: Das tut schon weh! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) – Nicht so aufgeregt, Herr Brosz!

Frau Dr. Glawischnig, ganz konkret zu Ihrer Anfrage – das ist nämlich ganz interes­sant –, Sie formulieren da in den ersten beiden Absätzen:

„Österreich hat zu wenige AkademikerInnen. Die AkademikerInnenquote liegt deutlich unter dem OECD-Schnitt. Die aktuellen OECD-Kennzahlen belegen auch, dass die Hochschulzugangsquote in Österreich geringer ist als in vergleichbaren Staaten: In Ös­terreich studieren lediglich 40 Prozent“, in anderen Ländern sind es 54 Prozent, in eini­gen sogar 73 Prozent.

Was Sie nicht dazusagen, Frau Dr. Glawischnig, ist, dass es in der überwiegenden Zahl der Länder, die in der Quote über uns liegen, Studienbeiträge gibt. (Abg. Dr. Gla­wischnig-Piesczek: Was hat das mit dem Absolvieren zu tun?) Das sollten Sie der Wahrheit halber auch dazusagen. Vielleicht gibt es ja da einen Zusammenhang.

Auch wenn Dr. Van der Bellen die Universität Basel, wie exzellent die nicht wäre, hier anführt: 700 Schweizer Franken – etwa 500 € – sind im Semester an Studienbeiträgen zu zahlen. Das sollte man der Ehrlichkeit halber hier auch dazusagen, weil es eben auch eine Frage ist, wie man das Gesamtsystem aufstellt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Sie sind ja ein Beispiel für das Versagen des Bildungssystems! – Das ist ja unglaublich!)

Es geht nicht nur darum, Frau Dr. Glawischnig, wie viele junge Menschen in Österreich studieren, sondern es geht auch darum, wie viele junge Menschen diese österreichi­schen Universitäten absolvieren. Das ist mir nämlich wichtiger als die Zahl jener, die hineingehen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Mir ist die Zahl jener, die mit einem Abschluss herauskommen, wichtiger. Und ich kann Ihnen da die Statistik gerne zur Verfügung stellen (der Redner hält diese in die Höhe): So hat sich die Zahl der Absol­venten entwickelt in der Zeit, als es Studienbeiträge gab – nämlich ein massiver Anstieg von Absolventinnen und Absolventen!

Es ist gut, dass es im Rahmen des Budgets gelungen ist, darauf zu reagieren. Dieses ist im Übrigen – was manchen völlig entgangen zu sein scheint – gemeinsam erstellt wor­den, Herr Klubobmann Dr. Cap, und es freut mich sehr, dass sich offenbar Reste der so­zialdemokratischen Bundesregierung hier auch eingefunden haben, Herr Mag. Schie­der ... (Zwischenbemerkung des Staatssekretärs Mag. Schieder.) Ich freue mich und anerkenne, dass Sie hier sind, denn ich habe ein bisschen den Eindruck, als hätte sich die SPÖ von der Budgetkonsolidierung überhaupt verabschiedet, und das kann es na­türlich nicht sein!

Sie wissen natürlich, dass der Herr Bundeskanzler mit seinen Regierungsmitgliedern und der Herr Vizekanzler mit den Regierungsmitgliedern unserer Fraktion gemeinsam einen Budgetentwurf erstellt haben. Dieser wird dem Hohen Haus nun zugeleitet, im Übrigen, wie Sie sagen, Frau Dr. Glawischnig, zu spät. Sie regen sich den ganzen Sommer über künstlich auf, dass es zu spät gewesen wäre. – Die Bundesregierung hat mit dieser Verspätung nur das Vorschlagsmonopol verloren, und darum wäre es ei­gentlich angebracht, dass Sie nicht nur einzelne Punkte aus dem Budget in unglaublich populistischer Art und Weise hier darstellen und einzelne Gruppen gegeneinander aus­spielen, sondern einmal ein Budget vorlegen! (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

Machen Sie einen Gesamtvorschlag für ein Budget! Sie kritisieren einzelne Punkte und Belastungen für einzelne Gruppierungen. Ich schlage Ihnen vor, Frau Dr. Glawischnig: Legen Sie ein Budget vor! (Abg. Mag. Kogler: Sie haben ja nicht einmal zugehört! Sie hat sehr wohl Vorschläge gemacht!) Nichts ist nämlich unsozialer, familienfeindlicher und stärker gegen die Jugend gerichtet, als den jungen Menschen Schulden zu hinter­lassen. – Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP.)


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Die Maßnahmen, Frau Dr. Glawischnig, die in diesem Budget im Sinne von Offensivmaß­nahmen enthalten sind, sind interessant: 80 Millionen € mehr für die Universitäten, 80 Mil­lionen € mehr für schulische Ausbildung. Manche Ihrer Verbündeten sagen zwar, dass das „Milliönchen“ sind, ich bin jedoch der Meinung, dass das hart erarbeitetes Geld der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist. Das sollten Sie nicht so re­spektlos darstellen, wie Sie das tun! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

Weiters sind veranschlagt: 100 Millionen für thermische Sanierung, zusätzliche 100 Mil­lionen für Forschungsförderung, 40 Millionen für den Kassenstrukturfonds. Es ist dies eine Fülle von Offensivmaßnahmen, für die dieser Finanzminister steht! Aber dieser Fi­nanzminister steht auch dafür, künftigen Generationen nicht nur Schulden zu hinterlas­sen, sondern ihnen auch eine Zukunftsperspektive zu geben. (Beifall bei der ÖVP. – Zwi­schenrufe bei den Grünen.)

16.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Rosen­kranz zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 4 Minuten. – Bitte.

 


16.03.09

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Regierung! Wir sind ein bisschen ins Cineastische abgeglitten. Kollege Van der Bellen hat den Film „Denn sie wissen nicht, was sie tun“ genannt. Dieser Film sei hier ein bisschen zu Ende gedacht, wenn die beiden Autos auf den Abgrund zurasen – Sie kennen den Ausgang: Bei einem hat dann die Türe geklemmt. (Abg. Dr. Cap: Das ist der falsche Film! Das ist ein anderer Film!) Sie müssen sich nur fragen, bei welcher der Regierungsparteien zum Schluss die Türe klemmen wird, wenn sie sich auf den Ab­grund zubewegen. Die Meinungsumfragen sprechen ja bereits eine deutliche Sprache!

Die OECD sagt, dass Österreich relativ viel Geld in das Bildungswesen hineinpumpt. Es kommt nur leider Gottes sehr wenig im Klassenzimmer, im Hörsaal oder in den Ver­suchslabors an den Universitäten an. Und nicht nur die Opposition, sondern so „unbe­deutende“ Institutionen wie etwa der Rechnungshof oder das Institut für Höhere Stu­dien meinen, dass es halt notwendig wäre, eine Reform in der Verwaltung anzusetzen. Aber diese Regierung ist entweder reformunwillig oder reformunfähig, und beides ist nicht zu tolerieren! (Beifall bei der FPÖ.)

Es wird in der Debatte immer das Trennende gesucht. Man spricht bei der Bildungsde­batte so, als ob der Gesamtkomplex nur mehr von vier Punkten beherrscht wäre: Ge­samtschule, Lehrerkompetenz, Studiengebühr und Studienplatzbeschneidungen und -be­grenzungen. Das ist eigentlich alles. Aber es gäbe viel mehr, und es gibt sogar Ma­terien, hinsichtlich welcher die Parlamentsparteien einer Meinung wären. Aber diese Themenkreise werden nicht angegangen, sondern es werden nur diese – unter Anfüh­rungszeichen – „harten Nüsse“ vorgeschoben, um überhaupt nichts tun zu müssen.

Dazu kommt dann noch, dass tatsächlich gespart wird. Es wird zum Beispiel im Bil­dungsbereich bei den Schulbauten gespart. Gerade in Zeiten der Krise wäre es wichtig und notwendig, in diesen Bereich zu investieren. Nicht nur die Bildung hätte etwas da­von, sondern auch die Bauwirtschaft hätte etwas davon. Es wäre beispielsweise inter­essant, in den Schulbauten Verhältnisse herzustellen, dass tatsächlich eine sinnvolle Ganztagsbetreuung stattfinden kann. Die meisten Schulbauten, die wir haben, sind an­tiquiert, wir haben das maria-theresianische Klassenzimmer, und der einzige Freiraum in diesen Schulen ist der Gang, und dann steht noch an jeder Ecke einer, der sagt: Bitte nicht laufen! – Das ist an sich wirklich keine zielorientierte Schulbaupraxis! (Beifall bei der FPÖ.)

Weiters muss man den Lehrern auch einen entsprechenden Arbeitsplatz zubilligen, der im Umkehrschluss dem entspricht, was man von den Lehrern an Leistung verlangt. Aber


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wenn die Lehrer – wie Glattauer sagt – nur einen Tisch ohne Lade und nicht einmal ei­nen Computer haben, dann wird es schwierig sein, von Lehrern manches zu fordern. Auch hier wären Investitionen nötig, aber es ist kein Geld dafür da.

Ein Teil der Einsparungsziele im Bundesministerium für Unterricht wird jedoch – und das ist eine Auskunft von „SPÖ.Direkt“ von Frau Mag. Tina Tauß – durch den demogra­phischen Rückgang der SchülerInnen erreicht. – Das ist das Interessante: Man streicht die Familienleistungen, damit es weniger Kinder gibt, und im Umkehrschluss ersparen wir uns dann etwas im Bildungsbereich. Das ist ja wohl eine sehr schöne Argumentationslinie, die hier in der Regierung gepflogen wird!

Dazu, welche Probleme es mit der Bildung gibt, kann ich Ihnen aus dem Stenographi­schen Protokoll aus dem Jahr 1920 zitieren. Die Frau Präsidentin war gestern so nett und hat uns einen Auszug dieses Protokolls von vor 90 Jahren gegeben. Damals hat bereits ein Abgeordneter Dr. Angerer – er hat der Großdeutschen Volkspartei angehört – gesagt:

„Es ist nach unserer Meinung eine außerordentlich starke Zumutung, die man einem Ver­fassungsgesetz antun kann, wenn man so wichtige Fragen wie die Schul-, Erziehungs- und Volksbildungsfragen nicht löst, sondern auf eine spätere Zeit hinausschiebt, einer Nationalversammlung zuschiebt, die dann wieder vor die große Entscheidung gestellt sein wird, ob sie die Frage wird lösen können oder nicht; oder mit anderen Worten, wenn man Schule und Unterricht zum Schacherobjekt der politischen Parteien macht. Es ist kein Zweifel – ... –, daß durch die Hinausschiebung solcher Fragen statt durch ihre grund­sätzliche Behandlung die Gefahr entsteht, daß in so grundsätzlichen Fragen politische Konzessionen gemacht werden oder mit anderen Worten eine Schacherei entsteht, die der Sache außerordentlich abträglich ist.“ – Zitatende.

Das war vor 90 Jahren eine Parlamentsdebatte hier im Haus. Es hat sich nichts geän­dert!

Wenn ich aber jetzt noch höre, dass diese Anfrage von den Grünen gekommen ist – die sich ja jetzt erfolgreich in Wien einer Regierungsbeteiligung stellen – und dass sie 500 Be­gleitlehrer zusätzlich fordern, dann steht natürlich auch die Frage im Raum: Sind das be­reits die 400 Lehrer, betreffend welche von türkischer Seite angeboten wird, dass sie speziell nach Wien kommen? In Anbetracht dessen sehe ich mir an, was die Grünen hier in Wien bereits gemacht haben. Kollege Walser! Sie sind ein Verfechter der Bun­deskompetenz, denn alles andere sei bildungspolitischer Schrebergarten. Was sagt Frau Vizebürgermeisterin Vassilakou gleich nach dem Regierungsübereinkommen? – „Ich glau­be, dass es klug sein kann, einige Kompetenzen bei den Ländern zu belassen.“

Sobald Sie also in der Regierung sind, sind die Hosen bereits unten! (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Sie sprechen auch davon, dass Schwarz und Rot Bildungsklau betreiben. – Ich muss sa­gen: Wenn Sie an der Regierung wären, dann würde das Nivellierung nach unten bedeu­ten! Das Leistungsprinzip wird nur noch auf den Lippen getragen, und das ist genauso ein Verbrechen an der Bildung und an der Chance unserer Jugend!

Sie wollen nicht mehr Wissen vermitteln, es gehe darum, dass Kompetenzen erworben werden. Wenn jemand in der Schule zwar nicht mehr rechnen, lesen und schreiben lernt und die Noten abgeschafft werden, wenn er aber sagt, dass sein Mitschüler mit einem vielleicht fremdländisch klingenden Namen ein lieber Freund von ihm ist, dann ist er für Sie sozial schon sehr kompetent. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Was ist Kompe­tenz? Erklären Sie mir, was Kompetenz ist!) Und wenn er dann vielleicht noch so erzo­gen ist, dass er sagt: Die Freiheitlichen kann man nicht wählen!, dann ist er eigentlich schon mit sieben Jahren maturareif und man sollte ihn an die Universität gehen lassen! (Beifall bei der FPÖ.)


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Sie wollen mit Ihrer Politik nichts anderes, als dass Sie die Kinder möglichst früh dem Elternhaus entziehen und umbilden. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie fordern den Kindergarten für die Zweijährigen oder Zweieinhalbjährigen, flächende­ckend in Österreich. Sie sagen, dass das ein zukunftsträchtiges Konzept wäre und dass Sie für die Bildung in Österreich sorgen wollen. – Vor dieser Art von Bildung wollen wir uns noch lange hüten! (Beifall bei der FPÖ.)

16.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Widmann zu Wort. – Bitte.

 


16.09.23

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Nach­dem heute bereits der bekannte Name Hannes Androsch gefallen ist (Abg. Mag. Kog­ler: Ein ÖVP-Industrieller?), denke ich: Wie arm muss diese Regierung im Wissen­schaftsbereich und im Bildungsbereich beisammen sein, wenn ein bekennender Sozial­demokrat ein Bildungsvolksbegehren startet, um dieser Regierung – formulieren wir es positiv! – unterstützend etwas auf die Füße zu helfen? – Hannes Androsch hat mit Si­cherheit in vielen Punkten recht, und ich denke, dass man dieses Volksbegehren in wei­ten Teilen auch unterstützen sollte und kann.

Herr Finanzminister! Teile der Regierung sind hier, und ich frage mich, welche Regie­rungsform wir hier haben. Wenn ich mir die Ausführungen meiner roten Vorrednerin an­höre und feststelle, wie man von dieser Seite auf den Koalitionspartner lospeckt – und das ist auch umgekehrt der Fall! –, dann glaube ich, das Kernproblem ist eigentlich die Krise dieser Bundesregierung, die nicht mehr in der Lage ist, ordentliche Konzepte zu er­stellen, weder in der Finanzierung noch im Bildungsbereich, im Wissenschaftsbereich oder im Energiebereich. Nirgendwo! (Abg. Grosz: Requiescat in pace! Und das ewige Licht leuchte ihr!) Das ist der eigentliche Punkt, warum nichts weitergeht! Das ist das The­ma.

Herr Finanzminister, Sie kennen sicherlich das Sprichwort „Fuchs, wer hat die Gans ge­stohlen?“ Sehr geehrter Herr Finanzminister Pröll! Im Hinblick darauf frage ich Sie: Wer hat das Geld für die Bildung gestohlen? – Das ist die Frage! (Beifall beim BZÖ.)

Wenn ich mir Ihre Regierungserklärungen ansehe und wenn ich mir die Programme von ÖVP und SPÖ ansehe, dann steht dort immer, dass Schwerpunkte auf Bildung, Wissen­schaft und Familie liegen. – Faktum ist, dass Sie genau in diesen Bereichen – Kollege Van der Bellen hat es vorgerechnet – de facto kürzen, und zwar im Familienbereich ganz mas­siv, im Wissenschaftsbereich zumindest schleichend, aber nicht nur dort.

Da Sie heute als Finanzminister hier sind, erlaube ich mir, auch andere Dinge anzu­sprechen, etwa die Situation der Pendler. Wir haben gestern über die eigentlich zweck­widrige Verwendung der Mineralölsteuer diskutiert. Fünf Cent schlagen Sie jetzt für die Pendler wiederum mehr drauf. Aber wohin geht das Geld? Das ist die Frage! Offenbar nicht in den Linzer Westring! (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Zum Beispiel in Ökologisie­rung!) – Ökologisierung, das höre ich gerne, allein mir fehlt der Glaube, Herr Finanzmi­nister!

Bankensteuer, Flugticket-Abgabe: Wer wird denn das bezahlen? Sie treffen nicht die großen Fluggesellschaften, Sie treffen nicht die Banken, Sie treffen letztlich den Konsu­menten, den Kunden, den kleinen Mann auf der Straße, der das über hohe Abgaben und Gebühren zahlen müssen wird.

Das Familienpaket ist angesprochen worden. Jetzt rudern Sie in ganz kleinen Berei­chen etwas zurück, aber das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Etwas muss man


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nämlich sagen: Wenn die Familienbeihilfe für jemanden ausfällt, der mit 24 Jahren im Studium steht und aufgrund des Vertrauensgrundsatzes damit gerechnet hat, dann ist das ein großer Verlust, dann sind das mit allen Folgewirkungen 2 000 bis 3 000 € pro Jahr, die im Geldbörsel fehlen. Das heißt, der Student muss dann mehr arbeiten gehen, da­mit er überhaupt sein Studium abschließen kann. Das ist ein ganz schwerer Anschlag auf die Betroffenen, und immerhin werden davon 27 000 Studenten betroffen sein. (Beifall beim BZÖ.)

Ebenso sind die Abschaffung des Mehrkinderzuschlages oder die Streichung des Al­leinverdiener-Absetzbetrages für die Eltern Maßnahmen, die nicht geeignet sind, Fami­lien zu fördern. Gleiches gilt für die Verschlechterung beim Pflegegeld. Außerdem gibt es auch keine Wertsicherungen bei den Familienleistungen. – Sie sehen hier einige Bei­spiele, an denen deutlich wird, dass Sie massiv eingreifen und den Familien schaden, der Wissenschaft schaden, dem Zukunftsstandort Österreich schaden. Aber Sie haben das Geld für die Banken, Sie haben das Geld für Stiftungen, Sie haben das Geld für den ersten Euro-Rettungsschirm. Jetzt sind wir gespannt, wie viele Schirme noch kommen werden! Und Sie haben das Geld auch für Griechenland. Das verstehen die Menschen draußen überhaupt nicht! (Beifall beim BZÖ.)

Wenn dann seitens der ÖVP polemisiert wird, dass wir seitens der Opposition ein po­pulistisches Schauspiel betreiben, dann kennen Sie die Realität draußen auf der Stra­ße nicht, dann kennen Sie auch die Zustände an den Universitäten nicht, dann lesen Sie vielleicht auch keine Mails und Zuschriften mehr und führen keine Gespräche drau­ßen mit jenen, die vor Ort damit leben müssen und die damit typischerweise konfron­tiert sind.

Daher glaube ich, dass wir hier viel zu tun haben. Herr Vizekanzler, Herr Finanzminis­ter, wenn Sie sagen, die Familienbeihilfe in Österreich sei so toll und ausgereift, dann müssen Sie auch dazusagen, dass zwar in anderen Ländern die Familienbeihilfe nicht so toll ist, dass aber andere Förderstrukturen, etwa im Stipendiumsbereich, wesentlich besser ausgestaltet sind als jene, die wir hier in Österreich vorfinden, auch aufgrund der hohen Abgabenquote.

Wenn Sie dann sagen, 80 Prozent des Unibudgets wird bei uns öffentlich finanziert, dann frage ich mich: Wohin fließt denn das Geld? Dann schauen Sie einmal auf die Struktu­ren, wo das Geld denn bleibt! (Beifall beim BZÖ.)

Jetzt zur größten Baustelle in diesem Land, zur Wissenschaftsbaustelle: Ich will nicht nur kritisieren, aber es ist einmal notwendig, auch die Fakten und die Gefühlslage der Men­schen draußen hier auf den Tisch zu legen, um Sie etwas wachzurütteln.

Ich glaube, im Wissenschaftsbereich geht es um zwei Dinge. Es geht um die Grund­satzfrage der Finanzierung – diesbezüglich sind wir in vielen Bereichen auch mit der ÖVP d’accord –, aber es geht auch um die Frage der strukturellen Bereinigung. Sie spre­chen von 80 Millionen €. Wir haben bereits erklärt, dass das im Prinzip ein Taschen­spielertrick ist: Sie nehmen aus einer Tasche viel Geld heraus, etwa bei den Familien, und geben ein bisschen etwas zurück. Das ist viel zu wenig! Wir brauchen für die Uni­versitäten – und das sagen Experten, Herr Vizekanzler, nicht das BZÖ! – mindestens 250 bis 300 Millionen € pro Jahr mehr, um ordentlich durchstarten zu können. Das wür­de eine Milliarde in den nächsten vier Jahren bedeuten.

Deutschland gibt, wie auch angesprochen wurde, in den nächsten Jahren um 12 Mil­liarden € mehr aus, obwohl es einen gravierenden Sparkurs von 80 Milliarden € fährt. Bitte erklären Sie uns diese Verhältnismäßigkeit! In Deutschland macht man nämlich Nägel mit Köpfen. Dort wird das Regierungsprogramm ernst genommen, dort investiert man in Familie und Wissenschaft tatsächlich. Sie investieren hingegen in Familie und Wis­


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senschaft nur auf dem Papier, in Sonntagsreden und in Reden hier im Parlament! (Bei­fall beim BZÖ.)

Ich darf auch das ideologisch stark besetzte Thema Studiengebühren ansprechen, Herr Molterer, denn da sind wir vielleicht wieder einer Meinung. (Zwischenruf des Abg. Mag. Molterer.) Das kommt auch vor, ja. Das, was ich jetzt sage, richtet sich eher, von mir aus gesehen, an den Linksblock: Die Studiengebühren sind in Europa in 50 Prozent der Länder gang und gäbe, so etwa in Belgien, in Spanien, in Frankreich, in Irland, in den Niederlanden, in Portugal, in Großbritannien, in Island et cetera. Wir aber tun so, als ob das etwas ganz Furchtbares wäre! Hier heißt es: Studiengebühren sind ja furchtbar!

Ich sage Ihnen: Studiengebühren sind in Kombination mit sozial durchdachten Studien­beihilfen das Beste, was wir haben können. Sie bereinigen auf der einen Seite die Uni­versitäten von denjenigen Studenten, die dort nur umherbummeln und nicht studieren wollen, aber sie schaffen auch eine Finanzierungsgrundlage für den tertiären Bereich. (Beifall beim BZÖ.)

Das unterstreicht auch Ihre Wissenschaftsministerin selbst, die immer wieder die Studie des deutschen Stifterverbands zitiert, wonach Studiengebühren, wenn sie sozial durch­dacht und abgestimmt sind, keine sozialen Barrieren darstellen. Daher sind sie auch wieder einzuführen.

Ein weiterer Schritt wären Einschreibgebühren. Ich habe mir das einmal angeschaut. Wir haben in Österreich 273 000  (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Kollege Neubauer von der FPÖ, ich sage dir etwas! (Abg. Neubauer: Ich zahle Stu­diengebühren!) Du zahlst Studiengebühren? Das ist gut so! Ich meine, dass jeder, der viel verdient – ein Bankmanager, ein Vizekanzler, ein Nationalrat –, durchaus auch Stu­diengebühren zahlen und einen Beitrag leisten sollte, dass seine Kinder studieren dür­fen!

Der nächste Punkt und nächste Schritt wäre auch die Schaffung von Einschreibge­bühren. Diese gibt es auf der ganzen Welt, und es gibt sie auch in Europa. Was ist denn dabei, wenn wir 5 000 € von jenen verlangen, die hier bei uns studieren? Und den Ös­terreichern geben wir 5 000 € zurück in Form eines Uni-Bonus! Jetzt wird gleich der Einwand mit der EU kommen, aber ich habe mir das angeschaut: Wir haben 211 000 österreichische Studenten, wir haben 41 000 Studenten aus EU‑Ländern, und wir ha­ben rund 21 000 Studenten aus Nicht-EU-Ländern. Wenn Sie 5 000 € mal 21 000 mul­tiplizieren, dann kommen Sie auf eine Summe von 100 Millionen, die Sie sofort für die Finanzierung der Universitäten zur Verfügung haben. Andere Staaten machen das! Warum bilden wir bei uns in Österreich Ausländer aus, um sie, nachdem sie fertig sind und mit unserem Steuergeld ausgebildet wurden, wieder heimzuschicken, damit sie dann dort für ihre Wirtschaft arbeiten? Das passt nicht! Das gehört geändert! (Beifall beim BZÖ.)

Der dritte Punkt der Finanzierung sind die Drittmittel. Das ist völlig richtig, aber hier feh­len mir einfach bisher konkrete Konzepte, Maßnahmen und Pläne, wie Sie wirklich er­reichen wollen, dass die Drittmittelfinanzierung besser ausgebaut wird.

Zu den Stipendien möchte ich abschließend auch noch etwas sagen, und zwar ganz konkrete Punkte. Das ist mir sehr wichtig, weil ich glaube, dass man, wenn man für Stu­diengebühren ist, auf der anderen Seite dafür sorgen muss, dass es keine Barrieren gibt. Punkt eins: Warum zahlen wir die Familienbeihilfe nicht direkt an Studenten aus? Punkt zwei: Warum schaffen wir keine Einschleifregelung für Stipendien, wenn die Studiendauer leicht überschritten wird? Punkt drei – und das ist eine Peinlichkeit sondergleichen –: Wa­rum liegen in Österreich die Höchststipendien unter der geplanten Mindestsicherung von 744 €? Erklären Sie mir das einmal! Ist ein Student, der ordentlich studiert und etwas leis­tet, weniger wert als einer, der vielleicht gar nichts leistet? Das sind Dinge, die Sie mir nicht erklären können!


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Generell glaube ich auch, dass man die Studienbeihilfe entsprechend evaluieren sollte. Es wird immer wieder erzählt – aber vielleicht stimmt das nicht, ich lasse mich gerne belehren, da wäre eventuell eine Statistik interessant! –, dass Großindustrielle, Groß­grundbesitzer und Besitzer riesiger Unternehmen für ihre Kinder Studienbeihilfe bekom­men, der kleine Angestellte, der kleine Beamte und Angehörige des Mittelstandes hinge­gen nicht. Auch das sollte man überprüfen! (Beifall beim BZÖ. – Präsidentin Mag. Pram­mer gibt das Glockenzeichen.)

Zur Struktur: Frau Ministerin! (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glocken­zeichen.) Frau Präsidentin! Ich mache es kurz! – Wir haben das bereits diskutiert: Wir brauchen einen Hochschulplan. Wir brauchen eine Evaluierung des Bologna-Prozes­ses. Wir müssen die Durchlässigkeit stärken. Wir brauchen auch Studieneingangspha­sen und keine Knock-out-Prüfungen. Wir brauchen in den MINT-Fächern keine Inse­rate.

Frau Ministerin, wir brauchen Aufklärung im sekundären Bereich. Wir brauchen eine FTI-Strategie, die bis heute fehlt. Wir brauchen auch im Forschungsbereich eine Konzentra­tion der F&E-Agenden in einem Ministerium, und, und, und. (Beifall beim BZÖ.)

Ich könnte Ihnen noch viele Dinge aufzählen. Sie haben viel zu tun. Packen Sie es an – für die Jugend, für die Wissenschaft, für den Standort Österreich! – Danke schön. (Bei­fall beim BZÖ.)

16.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grünewald zu Wort. Wunschgemäß stelle ich die Uhr auf 8 Minuten. – Bitte.

 


16.20.32

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Mitglieder der Bundesregierung! Die Eigenschaften der Ruhe und Gelassenheit verlassen einen schon, wenn man die Reaktion auf der Regierungsbank auf unsere Fra­gen und Forderungen sieht.

Bei einer Art „Heiteres Beruferaten“ könnte man fragen: Was bedeutet Kopfschütteln? – Das bedeutet ÖVP-Regierungspolitik. – Sie schütteln immer den Kopf, wenn etwas ge­sagt wird. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Nein!)

Sie sagen, wir haben das Wort „Krise“ nicht in den Mund genommen; ich sage, es gibt eine Krise der Hochschulpolitik, und es gibt auch eine Wirtschafts- und Finanzkrise. Und Deutschland und andere Staaten, viele Staaten haben uns vorgezeigt, dass sie Bildung, Wissenschaft und Forschung aus dem Konsolidierungspaket herausgenommen haben und in Forschung und Bildung investiert haben und investieren. Das tun sie. – Sie ma­chen das nicht, wahrscheinlich mit der Begründung, die ich von der ÖVP schon seit Jahren höre, nämlich: Es ist eh alles super! Wir sind Spitze! Und warum jammert ihr so?

Am Montag werden 40 Jahre Wissenschaftsministerium gefeiert – eine Jubelfeier mit fünf Fragezeichen und mit sehr viel Bitternis.

40 Jahre Wissenschaftsministerium – kein österreichischer Hochschulplan, kein über ein Papier hinausgehender nationaler Forschungsplan, der FWF, verglichen mit seinen Schwesterorganisationen in der Schweiz und in Deutschland, deutlich unterdotiert, auf die Größe des Landes korrigiert, massiv unterdotiert!

Was heißt das? – Vor einem Jahr wurden drei Vergabesitzungen sistiert. International ausgezeichnet bewertete Projekte konnten nicht bewilligt werden. An diesen Anträgen ha­ben aber junge Wissenschafterinnen und Wissenschafter – ich weiß, was das bedeutet – ein halbes Jahr geschrieben. Nichts, weg! – Aber: „Alles super“!

Leute, die vom FWF Schrödinger-Stipendien bekommen und ins Ausland gehen, bleiben entweder im Ausland oder kommen bei ihrer Rückkehr drauf, dass keine Infrastruktur


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da ist, um die Forschung hier so, wie sie im Ausland möglich war, fortzuführen. Was be­deutet das für junge Leute?

40 Jahre Wissenschaftsressort – und Sie wissen, es werden beim nächsten Studienbe­ginn, Wintersemester, Zehntausende Studierende vor verschlossenen Toren stehen, weil sie keinen Platz finden! Was geht in diesen Leuten vor, die Bildung wollen, die neugie­rig sind? Was geht in den Eltern dieser Personen vor, die auch wollen, dass ihre Kinder studieren? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das nennt sich dann „geregelter Zu­gang“! – Geregelter Nicht-Zugang!) Was geht in der OECD vor, die ganz klar sagt, dass Österreich eine breitere Bildungsbeteiligung braucht? Breitere Schichten müssten zu höherer Bildung gelangen.

Sie sagen: Na ja, mit 24 Jahren muss man ohnedies fertig sein! – Das heißt, dass in Zukunft das Bakkalaureat das Regelstudium der Universität ist – und hinter mir oder Ih­nen die Sintflut.

Eine Universität verliert unheimlich an Charakter, wenn Master und Doktorat nur unter „ferner liefen“, ganz klein, elitär, mit Studiengebühren und all dem kommen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Für Reiche!) Das ist jedenfalls nicht die Sache.

Wissen Sie, dass viele Universitäten vor der budgetären Situation stehen, dass Vize­rektoren bei Kongressen von jungen Wissenschaftern, bei denen sie selbst reden, ver­langen, dass diese dafür Urlaub nehmen, weil das Geld dafür nicht mehr da ist? Was heißt das? – Sie sollten sich wirklich überlegen, wie die Realität ausschaut, und zuhören.

Aber bevor ich jetzt noch temperamentvoller werde, bringe ich einen Entschließungs­antrag ein, denn darauf darf ich nicht vergessen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der Familienbeihilfe für Studierende bis zum vollendeten 26. Lebensjahr

Die Bundesregierung wird aufgefordert, Studierenden den Anspruch auf Familienbeihil­fe weiterhin bis zum vollendeten 26. Lebensjahr zu gewähren.

*****

Tun Sie doch nicht so, als wäre Studieren gratis! Studierende verzichten über Jahre auf ein Einkommen, und wenn sie arbeiten – das sagt aber auch der Bericht über die so­ziale Lage der Studierenden – und mit mehr als zehn Stunden ihren Lebensunterhalt mit­finanzieren müssen, dann verlieren sie Studienzeiten.

Was hier offensichtlich niemand weiß – es wurde hier auf dieser Seite (in Richtung ÖVP) überall der Kopf geschüttelt –, ist, dass Studieren Arbeit heißt. Das ist nicht Tempel­hüpfen oder Jassen oder Watten oder Tarockieren. Das ist Arbeit! Und wenn Sie das nicht verstehen, dann fehlt es einfach.

Wissen Sie, dass sich an den Universitäten, wenn Stellen ausgeschrieben sind, viel we­niger junge Leute bewerben, weil sie wissen, dass sie keine Perspektiven haben?

Sie haben gesagt, die Forschungsförderungen seien zu kurzfristig. – Ja, aber das ist ja nicht die Schuld der Universitäten, sondern Ihre. Es gibt keine nachhaltigen Perspekti­ven. Leute spezialisieren sich, um immer mehr von immer weniger zu wissen – und dann gibt es keinen Arbeitsplatz. Die Verträge laufen aus, trotz all dem Leistungsgefasel der ÖVP.

Aber das betrifft auch andere Ressorts. Beim Klimafonds waren auch Forschungsgel­der geparkt. Der wissenschaftliche Beirat des Klimafonds hat geschlossen seine Arbeit zurückgelegt, weil bei Forschungsprojektvergaben politisch interveniert wird.


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Und wenn Sie jetzt sagen, in der angewandten Forschung und in der Wirtschaft werde ohnehin so expandiert, frage ich Sie: Wissen Sie, wie viel versteckte reine Wirtschafts- und Strukturverbesserungsförderung da drinnen ist und was wirklich angewandte For­schung ist?

Wenn ich in irgendeinem Betrieb jetzt sozusagen eine Sparlampe hineingebe, ist das keine Forschungsförderung. Wenn ich die Eisenbahn elektrifiziere, wenn sie noch mit Dampf fährt, ist das keine Forschungsförderung. Da fehlt völlig die Evaluierung!

Studierende haben erstmals angesprochen, dass Bildung einen Mehrwert hat. Sie re­den jetzt von MINT und all dem – das ist schön und gut, aber glauben Sie, dass allein deswegen, weil Sie jetzt jungen Frauen sagen, dass sie Technik studieren sollen, weil das so super ist, mehr Technik studieren? Da muss in der Schule viel mehr gesche­hen. Die Oberstufenreform fehlt. Da sitzt die ÖVP – das ist ganz schrecklich.

Was heißt das, wenn ein Rektor – früher Chef der uniko – verlangt oder die Idee hat, dass, weil alles schon so überfüllt ist, der Anfang des Bakkalaureates eventuell an Volks­hochschulen absolviert werden soll? – Da steigen einem die Grausbirnen auf, muss ich sagen! (Beifall bei den Grünen.)

Sie reden von Einstiegstests. Ich habe mit vielen Leuten gesprochen, ich habe Publi­kationen gelesen: Diese Tests haben eine Treffsicherheit von 50 bis 60 Prozent, nicht mehr als Maturanoten. Jeder Personalchef einer großen Firma würde diese Tests nicht nehmen.

Die Tests sind zugeschnitten auf Studierfähigkeit, nicht auf Berufsfähigkeit. Und wenn ein Studium schlecht ist, stellt der Test auf dieses Studium ab. All das ist grotesk. Das ist vage, wissenschaftlich nicht untermauert, und da ist noch nichts geschehen.

Bevor jetzt das Licht am Rednerpult die ganze Zeit leuchtet, möchte ich noch sagen: Sie wollen immer eine Output-Orientierung. Aber schauen Sie sich einmal den Output unterschiedlicher hochschulpolitischer Konzepte und der Ministerien an! Was ist denn der Output des Ministeriums, außer Defensive?

Ich finde es nicht nur grotesk, sondern desaströs, wenn man sagt, man könne die Qua­lität der österreichischen Universitäten und Fachhochschulen nur mehr aufrechterhal­ten, indem man die Zahl der Studierenden reduziere. Das ist ja wirklich heller Wahn­sinn! (Beifall bei den Grünen.)

Wenn die Rektoren zu uns sagen, machen Sie das nicht – das sagen Rektoren, Spit­zenwissenschaftler Österreichs, die Petitionen schreiben, Unterschriftslisten; die stehen auf unserer und nicht auf Ihrer Seite –, sollte Ihnen das schon zu denken geben, und Sie sollten das verstehen. Die sagen, den Unis fehlt jetzt eine Milliarde.

Zum Schluss noch ein Wort an den Finanzminister und seinen Sektionschef: Ich glau­be, wir brauchen eine bundeseinheitliche Planung und Differenzierung des tertiären Bil­dungssektors. Und ich frage Sie jetzt – auch ein ÖVP-Kollege –: Halten Sie es für fi­nanziell vertretbar, dass zwölf Kilometer von der Medizinischen Universität Innsbruck an der nicht unumstrittenen privaten Universität UMIT des Landes Tirol ein zweites Me­dizinstudium etabliert werden soll? Ist es vernünftige Politik, wenn an der Innsbrucker Universität an einer Klinik, die nachbesetzt wird, eine Professur ausgeschrieben ist, die es schon gibt, wo es schon eine klinische Abteilung gibt, und die nachweislich für den Bruder des Landesrates für Forschung und Gesundheit bestimmt ist? Schweigen Sie dazu? Ich hoffe, nicht! (Beifall bei den Grünen.)

16.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Grünewald eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Ver­handlung.


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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der Familienbeihilfe für Studierende bis zum vollendeten 26. Lebensjahr

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Gla­wischnig-Piesczek, Van der Bellen, Grünewald, Lichtenecker, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Stopp dem rot-schwarzen Bildungs-Klau“

Begründung

Uni ist kein Nebenjob – Auszug aus einem LeserInnenbrief aus Leoben

„Meine ersten spontanen Gedanken waren: Wenn es zur Kürzung der Familienbeihilfe kommt, dann schmeiße ich mein Studium. Arbeiten gehen, schön und gut, aber die Uni ist Vollzeit und kann nicht einfach so nebenbei gemacht werden. Und wenn ich arbei­ten gehe, muss ich mir die ohnehin sehr knappe Zeit gut einteilen, um dann möglichst bald mein Studium abschließen zu können

Mehr „Bessergestellte“, nicht „höher Begabte“, sollen studieren – Auszug aus einem LeserInnenbrief aus Salzburg

„Es wird gespart, bei jenen mit dem geringsten Widerstand, bei den Bevölkerungs­schichten, welche die kleinste oder gar keine Lobby haben. Mit Wegfall der Familien­beihilfe fällt auch der Mehrkinderzuschlag, es fällt die Vorteilscard, die Mitversicherung wird gestrichen werden und vieles mehr. Natürlich, mit 24 Jahren hat jeder sein fünfjäh­riges Masterstudium beendet, auch im September Geborene, BHS- AbsolventInnen und diejenigen, die der Allgemeinen Wehrpflicht als Soldaten oder Zivildiener nachgekom­men sind .“

Bei der Familienbeihilfe wird massiv gekürzt, sie soll statt bis zum 26. nur noch bis zum 24. Lebensjahr ausbezahlt werden. Das trifft vor allem Studierende und ihre Eltern hart, da dies ein Minus von rund 2700 Euro pro Jahr bedeuten würde. Durch die massiven Proteste aller Beteiligten sind hier inzwischen Ausnahmeregelungen geplant, aber kei­ne Nachverhandlungen dürfte es bei der 13. Familienbeihilfe geben: Es wird sie künftig nur mehr für schulpflichtige Kinder in der Höhe von 100 Euro geben. Die Streichung der 13. Familienbeihilfe trifft insbesondere Alleinerziehende sehr hart, die Streichung des Mehrkind-Zuschlags trifft große Familien - beides Gruppen, die ohnehin stark belastet sind.

Der Wegfall von 2700 Euro pro Jahr bedeutet für viele Studierende, dass sie noch mehr arbeiten müssen - dadurch verlängert sich die Studiendauer, die ja eigentlich verkürzt werden soll, noch weiter. Bis 24 mit einem Studium fertig zu sein, ist in den meisten Fällen - auch aufgrund der Studienbedingungen - nicht möglich, d. h., viele würden ihr Studium abbrechen müssen.

Auch wenn mittlerweile von „Abrundungen“ gesprochen wird, so kann es nicht sein, dass mit dem vorgelegten Belastungspaket ein weiterer Rückgang der AkademikerIn­nenquote und der Frauen in Leitungsfunktionen an Universitäten riskiert oder sogar for­ciert wird.

41 Prozent der Studierenden bekommen schon derzeit keinerlei Förderung, also weder Familienbeihilfe, noch irgendeine andere öffentliche Unterstützung. Als Konsequenz dessen ist der Anteil der erwerbstätigen Studierenden zwischen 2006 und 2009 von 58 auf 62 Prozent gestiegen, 45 Prozent arbeiten mittlerweile während des ganzen Semes­


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ters. Die Hälfte der arbeitenden Studierenden klagt über die schwierige Vereinbarkeit von Studium und Beruf – 37 Prozent würden ihr Arbeitspensum gern reduzieren. Studien­verzögerungen sind also vorprogrammiert. Dies geht aus der Studieren­den Sozialerhe­bung 2009 hervor.

130 Millionen Euro würden den Studierenden durch Herabsetzung des Bezugsalters für die Familienbeihilfe gestrichen, rechnete die Österreichische Hochschülerschaft vor. 43.000 Studierende würden pro Jahr jeweils 2685,90 Euro verlieren - durch den Weg­fall der bisher 13 Mal ausgezahlten Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags von zwölf Mal 58,40 Euro. Weitere 106.000 fallen um die Auszahlung der 13. Familienbei­hilfe, die künftig gestrichen wird, um.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, Studierenden den Anspruch auf Familienbei­hilfe weiterhin bis zum vollendeten 26. Lebensjahr zu gewähren.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.29.37

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Werte Kollegen auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man aus einem Bundesland kommt, in dem die Proteste zu einem Regierungsentwurf zur Budgetkonsolidierung besonders stark sind, fragt man sich doppelt: Müssen all diese Maßnahmen sein? Was kann man tun, um das abzufedern?

Natürlich treffen die Einsparungen insbesondere im Bereich der Universitäten, der Stu­denten, der Familienbeihilfe Menschen in meinem Heimatbundesland ganz besonders stark. Die Fachhochschule als einzige tertiäre Einrichtung, die wir überhaupt haben, ist überfüllt. Die anderen jungen Menschen, die studieren wollen und dort keinen Platz fin­den, sind gezwungen, in Nachbarbundesländer, vor allem nach Tirol, aber auch bis nach Wien zu gehen, um zu studieren. Und da kommen natürlich auch noch andere Fakto­ren dazu, die sehr viele dann davon abhalten, zum Studieren wegzugehen.

Es steht ja auch im Raum, dass die Förderungen für Studentenheime gekürzt werden sollen. – All das sind Dinge, die dazu führen, dass junge Menschen, die durchaus die Begabung hätten, in einem kleinen Bundesland sagen: Nein, ich kann mir das nicht leis­ten!, oder aber auch Eltern davon abschrecken, sodass diese sagen: Nein, wir schi­cken unser Kind nicht dorthin, obwohl wir wissen, dass es dort beste Ausbildungsmög­lichkeiten hätte!

Ich meine, auch die 24 Jahre im Zusammenhang mit der Familienbeihilfe sind proble­matisch. Es freut mich, dass die Regierung in sich geht und überlegt, wie man diese Spitzen, die tatsächlich vorhanden sind, abschleifen kann, denn es kommt ja dazu – man kann das ganz pragmatisch sehen –, dass bis zu vier Jahre an unverschuldeter Verzögerung bei den jungen Menschen eintreten können. Kinder, die ein Vorschuljahr besuchen oder die es „überwirft“, die beispielsweise erst im September geboren sind und ein Jahr später eingeschult werden oder die eine Berufsbildende höhere Schule be­suchen, also fünf Jahre bis zur Matura brauchen, dann Zivildienst oder das Bundesheer


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ableisten, all diese verlieren bis zu dreieinhalb, vier Jahre, bevor sie überhaupt mit dem Studium beginnen können.

Diese Dinge führen dazu, dass derzeit nur 16,5 Prozent der Absolventen mit 24 Jahren oder darunter das Studium abgeschlossen haben, und sie führen auch zu diesem gro­ßen Aufschrei. Ich glaube, wir alle tun gut daran, diese Mahnrufe zu hören und das hier entsprechend abzufedern.

Dazu kommt – auch das möchte ich sagen; wir alle sind sehr stolz auf den Ausbau des zweiten Bildungsweges und haben gesagt, wir müssen jungen Menschen, die erst spä­ter die Möglichkeit haben oder später die Chance ergreifen oder die Lehre und Matura machen wollen, helfen –, dass auch diese ganze Berufsgruppe – die meisten dieser Per­sonen kommen aus sozial schwächeren Schichten – doppelt betroffen sein wird, wenn sie dann die Familienbeihilfe nicht mehr bekommt.

Daher ist da tatsächlich Gefahr im Verzug, und ich erwarte mir von den Beratungen, die die Regierungsspitze jetzt noch durchführt, auch mit den Betroffenen, dass da nachge­bessert wird.

Wo ich überhaupt nicht mitgehen kann – das tut mir leid, da ich insbesondere die Wis­senschaftssprecher der grünen Fraktion, ob das Van der Bellen, Grünewald oder Wal­ser ist, sehr, sehr schätze, auch persönlich schätze, was sie inhaltlich sagen – und was mir wehtut, ist, wenn man so undifferenziert auf die Regierung losschießt, wie das beim Betreff der heutigen Dringlichen Anfrage der Fall ist, wo es heißt: „Stopp dem rot-schwarzen Bildungsklau“. Das ist etwas, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ich nicht mit­tragen kann!

Sie gehen da undifferenziert vor, wissen aber ganz genau, wie die Situation zum Bei­spiel im Bereich der Bildung gerade ist, wie da – ich sage hier ganz bewusst: gemein­sam mit der Wissenschaftsministerin – insbesondere Claudia Schmied dafür kämpft, dass wir im Bildungsbereich jene sozialen Ungerechtigkeiten, die es gibt, abbauen, dass wir jetzt dran sind, bei der LehrerInnenausbildung neue Modelle auf Schiene zu brin­gen, dass wir ein neues Dienstrecht schaffen wollen, das ganz andere Voraussetzun­gen für einen neuen Unterricht bietet.

Wir sind dabei, eine modulare Oberstufenreform durchzuführen, mit Bildungsstandards und teilzentrierter Matura, die mithilft, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die jun­gen Menschen besser vorbereitet zur tertiären Ausbildung kommen, dass sie ganz an­dere Chancen haben. Und dazu gehören eben auch eine verbesserte Frühförderung – ein ganz entscheidender Schritt, für den die Unterrichtsministerin, wie ich weiß, ganz ent­schieden kämpft – und die gemeinsame Schule.

Ich meine, wir sollten alles tun, um auch der Wissenschaftsministerin den Rücken zu stärken, denn sie hat erkannt: Wenn wir tatsächlich die Fähigkeit der jungen Menschen zum Studieren verbessern wollen, dann brauchen wir die gemeinsame Schule, und wenn wir die Basis verbreitern wollen, dann brauchen wir diese gemeinsame Schule – und da­für lohnt es sich zu kämpfen.

Es tut mir daher weh, wenn man hier undifferenziert Rot und Schwarz mit Bildungsklau in Verbindung bringt, obwohl man weiß, welche Bemühungen in diesem Zusammenhang tatsächlich stattfinden.

Ich meine daher – ich fordere hier von dieser Stelle aus auch als Abgeordneter der Re­gierungsfraktionen dazu auf –: Es dürfen die Ziele, wie die Zahl der Studierenden ganz entscheidend zu erhöhen, nicht aus den Augen verloren werden, und wir wollen, dass das, was auch in der Koalitionsvereinbarung enthalten ist, nämlich das Versprechen, bis 2015 2 Prozent des BIP für die tertiäre Ausbildung aufzuwenden, auch eingehalten wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

16.35



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 5 Minuten. – Bitte.

 


16.35.42

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Frau Vorsitzende! Werte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Über weite Strecken habe ich jetzt den Eindruck gehabt, dass es schon eine ÖVP-Alleinregierung gibt. – Dieses Ziel verfolgen wir (Abg. Dr. Grünewald: Da seid ihr noch weit weg!), aber derzeit sind wir noch in einer Koalition.

Ich sage Ihnen, was eine ÖVP-Alleinregierung bringen würde (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP): 10 Milliarden vom Koralmtunnel in den tertiären Bereich. Natürlich wünsche ich mir das, aber ich bin realistisch und ich bin in dieser Koalition. (Abg. Grosz: Stellen Sie den Koralmtunnel in Frage?)

Den Koralmtunnel stelle ich zugunsten des tertiären Bereichs in Frage, Herr Kollege. (Abg. Ing. Westenthaler: Hallo!) Aber ich möchte jetzt gerne auf einige Punkte, die heute in der Diskussion gekommen sind, eingehen. (Anhaltende Zwischenrufe.) – Ich weiß, die Aufregung ist groß, ich möchte jetzt aber gerne zum Hochschulbereich zurückkommen und zuerst einmal einige Dinge zurechtrücken. (Abg. Grosz: ... Koralmtunnel in Frage! Blasphemie! – Abg. Petzner: Ihr seid ein chaotischer Haufen!)

Erstens: Wir haben für die Universitäten eine klare Leistungsvereinbarung bis zum Jahr 2012. Wir reden daher – wenn – über den Zeitraum ab dem Jahr 2013.

Zweitens: Studium, Beruf und politische Tätigkeit lassen sich miteinander verbinden – das war bei mir schon vor 25, 30 Jahren so und das war jetzt auch bei unserem Sohn so.

Was hat das zur Folge? – Das hat zur Folge, dass man während seines Studiums schon berufstätig ist und Erfahrungen sammelt und daher nach Ende seines Studiums mit ei­nem doppelt so hohen Einstiegsgehalt rechnen kann.

Unser Sohn hat 2009 zu arbeiten begonnen und hat, nachdem er sein Studium zum Teil mitfinanziert hat, Frau Kollegin Glawischnig, im Jahr 2009 ein doppelt so hohes Ein­stiegsgehalt gehabt, weil seine Berufstätigkeit während des Studiums angerechnet wurde.

Tun Sie daher nicht so, als wären Studium und Beruf verfeindet. Das sind zwei Seiten ei­ner Medaille, die zusammengehören, wohlwollend zusammengehören, sie erhöhen näm­lich die Berufsfähigkeit des Betreffenden, sie erhöhen sein Gehalt und sie verringern sein Arbeitslosenrisiko. (Beifall des Abg. Prinz.) Vielleicht können Sie das Ihren Kolleginnen und Kollegen auch einmal mit auf den Weg geben.

Ich möchte an dieser Stelle auch gerne einen Schmäh entzaubern. Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen im grünen Teil (Abg. Grosz: Im Hooligan-Sektor!), Sie kennen die wissenschaftlichen Studien und Sie sind auch in der Lage, Studien auszuwerten. Alle Studien – international und national –, alle Bildungsexperten dieses Landes und auf in­ternationaler Ebene zeigen uns, dass wir international Nachteile haben, weil wir kein ge­regeltes Zugangsmanagement haben, weil wir keine Studienbeiträge haben, weil wir einen zu geringen Privatfinanzierungsanteil von Wirtschaft, von Studierenden und dem­nach auch eine schlechte Bildungsfinanzierung haben. (Zwischenruf des Abg. Dr. Grü­newald.)

Sie wissen ganz genau, dass im gesamten angelsächsischen Bereich das Diversity-Mo­dell im Aufnahmeverfahren geregelt wird und dazu führt, dass die soziale, ethnische und geschlechtliche Ausgewogenheit beim Aufnahmeverfahren bereits geregelt wird und zu besseren Regulierungen führt als derzeit an unseren Universitäten. Sie wissen, dass un­sere Fachhochschulen, die sich die Studierenden aussuchen können, dadurch auch zu einem besseren Mix kommen. (Abg. Dr. Grünewald: Weil sie regional ...!)


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Die Weltbank, Herr Kollege Grünwald (Rufe bei Grünen und BZÖ: Grünewald!) emp­fiehlt vier Finanzierungsquellen: staatliche Förderung, Forschungsförderung öffentlicher Einrichtungen und der Wirtschaft, Spenden und Stiftungen sowie Studienbeiträge. (Abg. Petzner: Mich wundert es nicht, dass die Wiener ÖVP so schlecht beisammen ist!) All das wollen wir erreichen und koppeln mit einem entsprechenden Ausbau der Studien­beihilfe und des Studienbeihilfensystems. Das sind die sozial gerechtesten Methoden.

Aber lassen Sie mich auch kurz warnen vor der Rückkehr der Androsch-Zeiten: Im Jahr 1980 gab es nur 123 000 Studierende, 2009 sind es 309 000 Studierende; 1980 gab es 7 760 Absolventen, 2009 gab es 36 000 Absolventen, also fast fünfmal so viel; 1980 gab es 722 000 Quadratmeter, das sind 5,8 Quadratmeter pro Studierendem Nutzfläche, im Jahr 2009 sind es 6,4 Quadratmeter pro Studierendem Nutzfläche.

Daher, meine Damen und Herren: Wir müssen nicht zurück zur Zeit Androschs, sondern nach vorne schauen! Wir brauchen daher kein Bildungsvolksbegehren, sondern eine ver­nünftige Koalition, ein vernünftiges Lifelong-Learning-Konzept zwischen SPÖ und ÖVP. (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Gaßner und Hakel.)

Das würde uns weiterbringen, und das müssen wir gemeinsam versuchen zu erreichen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Rädler: Der Androsch hat euch schon einmal mächtig ge­holfen!)

16.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. Die Uhr stelle ich auf 8 Minuten. – Bitte.

 


16.41.05

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren auf der Zuschauertri­büne! Hohes Haus! Ich war mir nach meiner Vorrednerin jetzt nicht sicher betreffend die­ses positive Beispiel aus dem anglikanischen Bereich, wenn man den angelsächsischen dazunimmt, mit Amerika. – Ich weiß nicht, ob die ÖVP jetzt wirklich die Zustände an den amerikanischen Mittelschulen nach Österreich bringen will, denn die Qualität der dorti­gen Abgänger ist alles andere als das, was wir uns als personelles Zulaufmaterial für die Universitäten wünschen. Die Qualität ist unter jeglicher Kritik, das wissen auch die dor­tigen Universitäten, daher haben sie auch den Bachelor als Zwischenstufe, die die Ma­turareife einführt, eingerichtet. (Zwischenruf des Abg. Dolinschek.)

Wir haben in der Bildungspolitik, was den Mittelschulbereich anlangt, Zögern, wir haben Stärke und Abhängigkeit von der Stärke und vom Wohlgefallen der Landeshauptleute.

Mir kommt es immer wieder so vor, als ob wir in der Bildungspolitik einen Viererbob hät­ten: Vorne ist ein Bundeskanzler, der keine Steuerung hat, dahinter sitzen die gewich­tigsten Landeshauptleute – jene von Wien und Niederösterreich – oder der Vizekanz­ler, und ganz hinten ist ganz sicher der Landeshauptmann von Niederösterreich, denn das ist der Oberbremser in der Geschichte. Dieser schafft es nämlich, dass diese Re­gierung nichts zusammenbringt, was den Mittelschulbereich anlangt, und dass wir kein ordentliches, einheitliches System in ganz Österreich haben, sondern eine Verländerung.

Daher haben wir auch keine ordentlich interessierten Jugendlichen, die sich an Leis­tung erfreuen, die sich freuen, etwas Neues kennenzulernen, sondern wir haben eine ideologisierte Bildungspolitik, und eigentlich ist es den Schülern wurscht, wie es mit den Noten aussieht. – Daher haben wir auch nicht die Akademikerquote, die wir brauchen.

Und wie schaffen wir dann die neue Akademikerquote, wenn wir nicht die normalen Abgänger haben? – Die Frau Bundesminister und die Mitglieder der Bundesregierung ha­ben schon darüber nachgedacht: Da werden dann die Krankenschwestern auf die FHs


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geschickt, das hebt die Akademikerquote. Im ganzen medizinischen Dienst haben wir jetzt die FHs, das treibt natürlich unsere Akademikerquote in die Höhe.

Auf der einen Seite haben wir einen Pflegenotstand, weil wir es nicht schaffen, genü­gend Leute aus der Pflege in die Heime zu bringen, und daher stehen die Heime teil­weise leer, und auf der anderen Seite haben wir zu hohe Personalkosten, um uns das Ganze leisten zu können. Auch das ist ein Aspekt der Bildungspolitik, der ganz interes­sant ist.

So, und dann haben wir endlich ein paar Leute, die sich wirklich zu studieren trauen, die gehen dann auf die Uni. Was haben sie als Erstes? – Früher hatten sie eben ihren „cand.mag.“ oder „cand.ing.“ oder sonst irgendetwas, jetzt haben sie diesen Bachelor. Wow, sagen sie, jetzt sind wir aber wirklich etwas!

Ich kann mich an Alpbach im heurigen Jahr erinnern, wo ein paar Professoren von tech­nischen und naturwissenschaftlichen Fakultäten gesagt haben, sie haben eigentlich nicht gewusst, wie sie diesen Bachelor wirklich mit Inhalt füllen sollen, damit er der Be­zeichnung eines Abschlusses auch wirklich gerecht wird. Da sind die Grundlagenfä­cher inkludiert und noch ein bisschen etwas, damit man eben sagen kann, das ist ein Abschluss. Aber – Zitat von den Professoren – es soll ja keiner der Studenten glauben, dass er mit dem Bachelor auch nur irgendetwas ist.

Heute in der Fragestunde konnten wir vonseiten der Frau Minister Karl hören, sie wer­de schon darauf schauen, dass die Wirtschaft dahin gehend überzeugt wird, dass sie die auch nimmt. – Frau Bundesminister Heinisch-Hosek hat schon einmal klargestellt: Im Beamtenwesen ist der Bachelor gar nichts. Das ist eindeutig, was den öffentlichen Dienst anlangt. (Zwischenruf des Abg. Dolinschek.)

Und in der Wirtschaft wird es jetzt interessant: Die Firmen sagen ja jetzt schon, das Ganze ist nichts wert! Der Bachelor ist nämlich, wenn man es genau nimmt, in der Technik weniger wert als ein ordentlicher HTL-Ingenieur und HTL-Absolvent, denn der hat seine praktische Ausbildung. Und eines muss man der ÖH ins Stammbuch schrei­ben: Wenn die Frau Vorsitzende Maurer glaubt, dass sie mit der Förderung des Bache­lors den Studierenden irgendetwas Gutes tut, dann zieht sie sich einen ordentlichen Schiefer ein!

Damit kommen wir zum zweiten Abschnitt, der nämlich dann wirklich etwas bringt, näm­lich den ersten ordentlichen Abschluss – jetzt eben Master, früher war es ein Magister, Diplom-Ingenieur oder sonst irgendetwas. In den MINT- und in den anderen etwas an­spruchsvolleren Fächern wie Medizin und so weiter ist es nun einmal so, dass man nicht in ein paar Semestern fertig ist.

Ich weiß schon, der Herr Vizekanzler hat ein Zeitungsinterview gegeben, in dem er ge­sagt hat, wenn sich die Studierenden beeilen, dann sind sie ohnehin in normaler Zeit und mit 24 Jahren fertig. – Also ich kenne ehrlich gesagt nicht recht viele Maschinen­bauer und Elektrotechniker und Bauingenieure, die in zehn Semestern fertig wurden. Ich weiß, Land- und Forstwirtschaft – da hat man Mathematik I: Längenrechnung, Höhenrech­nung und Breitenrechnung – ist ein bisschen leichter, aber auf der Technik ist es ein biss­chen schwerer, nicht viel. Man sollte nicht immer die BOKU mit der TU Wien oder Graz vergleichen. Es gibt ein paar Unterschiede.

Auch dort gibt es ordentliche Studenten, nur: Die sind eben leider nicht mit 24 fertig. Wir werden auch herausfinden, wo die Unterschiede wirklich liegen, denn es wird im­mer nur von den durchschnittlichen Studiendauern gesprochen. Diese inkludieren na­türlich die Drop-out-Quote und die Nicht-Absolventen und die anderen. Wir schauen ein­mal wirklich, wie lang die Median-Studienzeiten sind, und dann wird man schon ein biss­chen genauer wissen, wie es wirklich ausschaut.


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Was verlängert das Studium aber jetzt wirklich, außer der reinen Studierarbeit? – Na­türlich einmal die verschulten Unis. Wir haben die letzten fünf bis zehn Jahre nichts an­deres gemacht, als aus den Unis Schulen zu machen. Früher hat man forschungsge­leitete Lehre gehabt, jetzt haben wir einen Schulbetrieb, der eigentlich vom Kindergar­ten bis in die Uni weitergeht.

Dazu brauchen wir auch noch Drittmittel, hat die Frau Bundesminister gesagt. – Die Drittmittel kommen nicht. Sie versteht ja eigentlich unter Drittmittel etwas, das von den Studenten kommt, nämlich die Studiengebühren. Da werden wir ganz sicher nicht mit­ziehen.

Wenn die Frau Bundesminister glaubt, dass sie die Wirtschaft noch zu Sponsoring-Sys­temen überreden kann, kann ich nur sagen: Frau Bundesminister, wir sind in der EU angekommen! Wir waren es ohnehin nicht, es war sowieso der andere Teil des Par­laments, der das wollte, aber wenn ich wieder von meiner eigenen Firma ausgehe und vergleiche: Wenn ich von einer österreichischen Universität etwas um viel Geld be­kommen kann, was ich von einer Schweizer oder einer deutschen Universität um we­sentlich weniger Geld bekommen kann, dann gehe ich dorthin! Die Schweiz ist zwar kein EU-Mitglied, aber die Schweizer haben genauso gute Ergebnisse um weniger Geld.

Frau Bundesminister, wenn Sie wirklich sparen wollen, dann schauen Sie auch, wie es mit den Nebentätigkeiten des Universitätspersonals ausschaut, dann können wir viel­leicht ein bisschen etwas beim Studierenden-Lehrenden-Verhältnis verbessern.

Schauen wir doch ein bisschen – und da möchte ich an den oberösterreichischen Rai­ka-Chef Scharinger erinnern, der, unter Anführungszeichen, „seinem“ Rektor ausge­richtet hat, er errichtet sehr wohl noch ein Universitätsgebäude, aber sicher keinen Park­platz mehr –, dass wir etwas beim Online-Studium, bei den Fernstudien zusammen­bringen! Es muss ja wirklich nicht so sein, dass jeder Studierende unbedingt in der Vor­lesung sitzt, wenn er sowieso alle Skripten hat. Er kann es auch mittels Internet und mit­tels PC von zu Hause aus machen.

Die Krönung des Ganzen ist natürlich noch – wie sollte es bei dieser Bundesregierung anders sein – eine nette Studie. Das Bundesministerium gibt beim IHS eine Studie in Auftrag, bei der schon im Auftrag genau drinnen steht, was herauskommen soll, näm­lich dass wir in Österreich ohnedies so vorbildlich dastehen, dass wir ja viel besser da­stehen als alle anderen Länder in der EU.

Ja bitte, denen, die dann diese Studie machen, die die Umfragen dazu machen, die das ausarbeiten, dreht sich ja alles um, wenn sie lesen, welchen Auftrag sie haben! Das ist ja eigentlich skandalös! Wenn man es als Regierung selbst nicht mehr schafft, dass die Leute zufrieden sind, dass man ein ordentliches Ausbildungs- und Wissenschaftssys­tem hat, dann sollte man sich zumindest die Studien dazu sparen, denn dann sind die Studien auch nichts wert.

Die Krönung ist die sogenannte FTI-Strategie – Frau Bundesminister, Sie wissen es. Im Sommer in Alpbach haben alle darauf gewartet. Was war? Skandal par excellence! Anstelle der Präsentation einer Strategie haben sich beide Ministerinnen hingesetzt und haben gesagt: Erstens ist das Budget schuld und zweitens ist die jeweils andere schuld. – Wenn das eine Strategie ist, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht, liebe Bundesregie­rung!

Es gab bis heute keine Präsentation einer Strategie – das Budget ist da. Das Ganze ist Chaos pur, und leider arbeitet die ganze Bundesregierung so.

Man kann den Grünen bei manchen Teilen ihrer Anträge und Anfragen zu diesem The­ma nur recht geben, denn so kann es wirklich nicht weitergehen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.49



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar mit 8 Minuten gewünschter Redezeit. – Bitte.

 


16.50.15

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Bundes­minister Pröll! Ja, wir brauchen eine Sanierung des Staatshaushaltes, ja, wir hatten auch eine Krise, und, ja, wir können nicht auf alle Zeiten auf Schulden leben! – Ein Kollege von Ihnen hat hier in den Raum gestellt, dass wir, wir als Opposition, das nicht glauben; dass wir nicht glauben, dass wir nicht in alle Ewigkeit auf Schulden leben können. – Bei uns ist das schon angekommen. Bei Ihnen anscheinend jetzt auch, weil Sie in letzter Zeit immer wieder postulieren, dass das nicht gehen kann. In der Vergangenheit hat es leider nicht so ausgesehen.

Deshalb, Herr Pröll: Wenn Sie uns vorwerfen, wenn wir gegen Ihre Belastungsexzesse, gegen Ihre steuerpolitischen Rundumschläge sind, dass wir dann das gesamte Sparen in Frage stellen, dann ist das unredlich, Herr Finanzminister. Es ist unredlich, das zu ver­knüpfen!

Es ist unredlich, das zu verknüpfen! Wenn wir sagen, diese Einsparungen gehen in die falsche Richtung, sind wir nicht per se gegen das Sparen. Wir anerkennen das! Wir an­erkennen, dass es eine Krise gibt, wir anerkennen, dass der Staat endlich sparen muss – aber sinnvoll sparen. Und wenn Sie bei den Bildungseinrichtungen sparen und dort die Bildung aushungern, sie regelrecht ausbluten lassen, dann frage ich mich: Ist das zu­kunftsträchtig, hat das Zukunft?

Um welchen Betrag geht es da? – Es geht hier um in etwa 300 Millionen €. Die Univer­sitäten bräuchten 300 Millionen €, um so einigermaßen über die Runden zu kommen. Nicht einmal das wollen Sie ihnen zugestehen. Nicht einmal diese 300 Millionen € wol­len Sie ihnen zugestehen, und auf der anderen Seite gab es bei den ÖBB einen Herrn Huber, der diese 300 Millionen € einmal so schnell verspekuliert hat und dann mit Ih­rem Segen auch noch eine Abfertigung bekommen hat. Das sind die Relationen, die man einmal aufzeigen muss! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Königshofer.) Da waren die 300 Millionen € einfach so da und konnten verspekuliert werden, und bei den Universitäten gibt es anscheinend kein Geld.

Wir haben heute auch von Kollegem Amon gehört, dass die Opposition keine Vor­schläge bringt, wo man einsparen kann: Sie wollen Vorschläge hören. – Wir haben schon genug Vorschläge gebracht, auch Experten haben Vorschläge gebracht. Ich weiß, es gibt einen gewissen politischen Autismus, dass man das nicht wahrhaben will, aber ich nenne Ihnen einen, der auch schon tolle Vorschläge gebracht hat, die gleichfalls nicht gehört wurden: Und zwar wurden die Vorschläge von Ihnen selbst gebracht; das waren Sie, Herr Minister!

Sie haben schon tolle Vorschläge gebracht. Vor einem Jahr haben Sie bei dem Wort zum Sonntag, das Sie so groß im Finanzministerium zelebriert haben (Abg. Petzner: Der wei­ße Rauch!), gesagt, wir brauchen eine Verwaltungsreform, wir brauchen eine Gesund­heitsreform, wir brauchen eine Bildungsreform, wir brauchen all die Reformen, die wir immer schon von Ihnen verlangt haben. – Das haben Sie selbst gesagt, nur: Sie haben sich nicht daran gehalten, das war das Problem. Sie haben es zwar damals versprochen, aber es ist nichts gekommen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Petzner: ... im Vorstand be­schlossen, aber dann ...! – Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

Sie haben uns ja noch viel mehr versprochen: Sie haben uns versprochen, es wird kei­ne neuen Steuern geben. Das haben Sie uns versprochen. Ich kann die Stelle zitieren: „Steuererhöhungen sind der falsche Weg“, „mit mir wird es ... keine neuen Steuern ge­ben“ und so weiter. Das haben Sie alles gesagt, okay – Sie haben sich nicht daran ge­halten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 156

Dann haben Sie gesagt, 60 : 40. – Daran haben Sie sich auch nicht gehalten, denn was jetzt vorgesehen ist, ist fast zu 100 Prozent eine Steuererhöhung. Diese Einsparungen, die Sie uns hier verkaufen wollen, zum Beispiel bei den Familien, das ist doch keine Ein­sparung. Das ist doch keine Einsparung im eigentlichen Sinn! Das ist ja wie eine Fami­lien-Strafsteuer, die Sie da einheben, denn wenn Sie den Familien die Leistungen kür­zen, wirkt das genau so wie eine Steuer. Da können Sie ihnen gleich eine Strafsteuer auf­brummen, das macht keinen Unterschied.

Das heißt, die Familien haben weniger in der Tasche, und das wirkt wie eine Steuer. Des­halb sind Ihre angeblichen Kürzungen leider keine Kürzungen beziehungsweise keine ausgabenseitigen Einsparungen, sondern reine Steuererhöhungen – und das ist genau das Problem. (Beifall beim BZÖ.)

Noch etwas, Herr Finanzminister: Sie haben uns gesagt, das Budget können wir im Par­lament leider erst verspätet bekommen. Sie haben die Verfassung gebrochen, Sie ha­ben alle möglichen Verrenkungen aufgeführt, um das Budget eben später abliefern zu können, weil es ja so kompliziert ist und so ein großer Wurf wird und alles von der Ver­waltungsreform mit den Ländern eingeplant werden muss und, und, und. (Abg. Dr. Cap: ... das Mikrophon?)

Was Sie hier abgeliefert haben, ist ein Budget, das ein Praktikant in wenigen Wochen zustande gebracht hätte, weil es nichts anderes enthält als eine breite Steuererhöhung mit dem Rasenmäher (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Der Rasenmäher erhöht nicht, der schneidet!), keine einzige Reform, keine Strukturreform (Abg. Mayerhofer: Wo bleibt die Verwaltungsreform?) – genau! –, keine Verwaltungsreform; bei den Ländern ist über­haupt nichts weitergegangen. Und deshalb, Herr Pröll: Hören Sie auf, so weiterzuwursch­teln! (Abg. Dr. Cap: Ich höre Sie nicht! Das hallt so!)

Hören Sie vor allem damit auf, den leichten Weg zu nehmen! Sie gehen den leichten Weg: Sie wollen die Probleme nicht angehen, und was Sie vor allem nicht wollen, ist, sich mit den Ländern anzulegen und auch mit der eigenen Partei.

Auch mit Herrn Neugebauer wollen Sie sich nicht anlegen, ich sage Ihnen das immer wieder. Ich werde Ihnen das auch noch öfter sagen, denn genau das sind die Proble­me. Die Probleme sind, dass Sie ... (Abg. Dr. Cap: Ich höre Sie nicht!) – Herr Cap, wenn Sie nichts hören, dann sollten Sie einmal zur Feuerwehr gehen und sich die Ohren aus­spritzen lassen, vielleicht wird es dann besser. (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Links hinein und rechts hinaus! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ. – Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Was ist denn das für eine Feuerwehr? – Heiterkeit des Vi­zekanzlers Dipl.-Ing. Pröll.)

Sie sollten auch einmal mit Herrn Lopatka reden, Herr Pröll. Herr Lopatka hat im Finanz­ausschuss gesagt, als ich ihn gefragt ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Darf ich ganz kurz unterbrechen? – Das habe ich schon als ernsthaften Einwurf betrachtet. Wir haben tatsächlich seit gestern leichte Mikrophonprobleme.

Darf ich bitten, zu versuchen, ob man es vielleicht besser austarieren kann, sodass der Redner/die Rednerin im Saal tatsächlich besser verstanden wird. – Danke. (Abg. Dr. Cap: Das ist ja schade! Das ist ja schade! – Zwischenrufe bei der SPÖ. – Ruf beim BZÖ: Josef Cap, setz dich zu uns her, da hört man besser!)

 


Abgeordneter Ing. Robert Lugar (fortsetzend): Also ich nehme zur Kenntnis, dass Abgeordneter Cap nicht verstanden hat, was ich gesagt habe. Ich bitte Sie, das nach­zulesen, wenn es von großem Interesse für Sie ist. – Ich würde meine Redezeit gerne da­zu verwenden, mit meinen Ausführungen fortzusetzen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 157

Herr Lopatka hat, als ich ihn gefragt habe, wo die ganzen Reformen sind, zu mir gesagt – das ist übrigens schon mehr als ein Jahr her –, wir machen alles step by step: Zuerst kommt die Bildung dran. – Das ist jetzt über ein Jahr her. Wenn die Bildungsreform so aussieht, wie sie jetzt aussieht, dann gute Nacht für die Pensions- und Gesundheitsre­form, denn das kann nur eine Katastrophe werden.

Es war heute schon eine Frage der Grünen, worin denn die Kernaufgaben des Staates liegen. Die Kernaufgaben des Staates liegen aus meiner Sicht in Bildung, Pensionen – all diesen Dingen. Nur ist die Frage falsch gestellt. Man muss Herrn Pröll nicht fragen, worin die Kernaufgaben des Staates liegen, man muss ihn fragen, worin die Kernauf­gabe der ÖVP liegt. – Und die Kernaufgabe der ÖVP ist, die eigene Klientel zu bedie­nen, ist, möglichst jenen nicht wehzutun, von denen man glaubt, dass sie einen wäh­len, und ist auf jeden Fall, die Ländervertreter nicht zu vergrämen. Das ist die Kernauf­gabe der ÖVP (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Das stimmt ja nicht!), und darin sind Sie wirklich sehr, sehr gut, Herr Pröll! Nur, das ist einfach zu wenig.

Es ist zu wenig, und deshalb würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie hier einiges tun, denn sonst passiert das, wovor Sie gewarnt haben. Die „Griechisierung“ des Budgets, wie Sie gesagt haben. Die „Griechisierung“ des Budgets. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Wer hat das gesagt?) – Sie haben das gesagt: Sie befürchten die „Griechisierung“ des Bud-
gets. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Ich glaube, mein Mikro geht auch nicht!) Und ich kann Ihnen sagen, genau das wird passieren.

Wenn Sie so weitermachen, wird genau das Gleiche passieren wie in Griechenland, denn auch die Griechen hatten Angst davor, die Verwaltungsreform in Angriff zu neh­men, und haben die Verwaltung immer mehr aufgebläht – und wir wissen ja, wohin das geführt hat.

Deshalb, Herr Finanzminister: Hören Sie auf, die Menschen zu belasten, und machen Sie endlich Ihre Hausaufgaben, denn dafür sind Sie Finanzminister! – Danke schön. (Bei­fall beim BZÖ.)

16.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 5 Minuten; Gesamtrestredezeit Ihrer Frak­tion: 8 Minuten. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Frau Präsidentin! Wir sollten etwas da­gegen tun, dass es bei Klubobmann Cap hallt! – Abg. Grosz: Kollege Cap hört Stim­men!)

 


16.58.59

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Herr Finanzminister, Sie haben heute bei der Beantwortung der Fragen unserer Dringlichen Anfrage einige Werte ge­nannt und hier auch angeführt, dass sich Österreich im innovativen Bereich durchaus im Mittelfeld in Europa bewegt, nämlich auf dem sechsten Platz liegt.

Das heißt aber nicht, dass wir zu den Innovation Leadern gehören, und immerhin hat sich auch die Regierung zum Ziel gesetzt, dass wir dorthin vorstoßen.

Dann schauen wir uns doch an, was diese Länder vorzuweisen haben: Das Erste, das sie vorzuweisen haben, sind überdurchschnittlich hohe Bildungsausgaben, Investitionen in die Universitäten und in die Grundlagenforschung.

Das sind natürlich diese Länder wie Schweden, Finnland und Deutschland. Und genau dort muss man auch ansetzen, aber man kann es nicht so machen, wie Sie es heute ausgeführt haben: da das Geld wegzunehmen, dort ein bisschen etwas zu tun, um dann zu vermitteln, es sei doch ein Plus. Geben Sie doch zu, es ist letztendlich unterm Strich über die Jahre hinweg für die Universitäten ein Minus! Da gilt es jetzt tatsächlich anzu­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 158

setzen und die entsprechenden Investitionen zu gewährleisten, denn das haben Sie nicht nur versprochen, sondern Sie haben es auch beschlossen.

Daher bringe ich den ersten Antrag der Abgeordneten Lichtenecker, Freundinnen und Freunde ein:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die vom Nationalrat beschlossene und in der Regierungserklärung festgehaltene Forderung umzusetzen, wonach für den Bereich der Universitäten und Fachhochschulen ein budgetärer Rahmen von 2 Prozent des BIP er­reicht werden soll. Zu diesem Zweck sollen die Budgets von Universitäten und Fach­hochschulen jährlich und additiv um zumindest 300 Millionen € erhöht werden.

*****

Das ist etwas, was Sie selbst angekündigt und beschlossen haben. Meine Damen und Herren von der SPÖ, es ist schon etwas erstaunlich, wie heute die Ausführungen zu diesem zentralen Thema sind. Und es ist ja interessant, dass das durchaus gegensätz­lich ist zu dem, was Sie eigentlich vorhaben zu beschließen. Insofern laden wir Sie herz­lich ein, unseren Entschließungsantrag in dieser Form heute zu unterstützen. (Präsi­dent Neugebauer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Der zweite Punkt, Herr Minister, wodurch sich diese Länder auch auszeichnen: Sie ha­ben eine Strategie, sie wissen, wie die Ziele aussehen sollen, sie haben eine Zukunfts­vision für ihr Land und richten das demnach aus, und sie haben eine Forschungs-, In­novations-, Technologiestrategie, die bei uns längst überfällig ist. Ich zitiere jetzt nicht die anderen Minister, die das angekündigt haben und bereits mehr als ein Jahr ver­schoben haben, sondern, Herr Finanzminister, Sie selber. Das kann man in den Me­dien um den 21. Oktober nachlesen. Sie haben es auch in Ihrer Rede zum „Projekt Ös­terreich“ vollmundig und großspurig angekündigt. Letztendlich haben Sie auch zuge­sagt, dass es ein Forschungsfinanzierungsgesetz geben soll. Wie wir heute von der Frau Ministerin in der Aktuellen Stunde gehört haben, soll die Forschungsstrategie erst nächs­tes Jahr präsentiert werden, und das Forschungsfinanzierungsgesetz steht überhaupt in den Sternen.

Ich denke, Herr Minister, es ist längst an der Zeit, dass Sie nicht nur immer betonen, ja, die Krise ist zu bewältigen, ja, das Budget ist zu konsolidieren, sondern auch ganz klar sagen, die Zukunft gehört der Jugend, und wir sagen klar ein Nein dazu, dass unsere Ju­gend diese Suppe auslöffelt. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn Sie die Kürzung beziehungsweise überhaupt die Abschaffung der Basisfinanzie­rung für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen vorhaben, dann wissen Sie genau – und das zeigen auch viele, viele tausende UnterstützerInnen auf der Plattform WISSEN/SCHAFFT/ÖSTERREICH; inzwischen sind es an die 16 000 –, dass das ein schwerer Fehler ist, sowohl für den jungen Wissenschaftsnachwuchs als auch für die interessanten Zukunftsfelder, in denen die Wissenschafter sehr innovativ arbeiten und zusätzlich immer auch internationale Netzwerke an Bord holen und damit auch Mittel lu­krieren und die ein wesentlicher Pfeiler in der österreichischen Forschungslandschaft sind.

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 159

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Bereich der Basisfinanzierung von außer­universitären Forschungseinrichtungen keine budgetären Kürzungen vorzunehmen und somit deren Weiterbestehen sicherzustellen.

*****

Frau Ministerin, ich weiß, dass Ihnen nicht gut dabei ist, was hier geplant ist, und ich weiß, dass Sie Interesse haben, dass man hier ordentliche Lösungen findet. Sie haben uns in diesem Bereich an Ihrer Seite, also laden wir heute die anderen Parteien und Fraktionen ein, diesen Antrag zu unterstützen. (Beifall bei den Grünen.)

17.05


Präsident Fritz Neugebauer: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß ein­gebracht und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lichtenecker, Freundinnen und Freunde betreffend Finanzierung von Universitäten

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Gla­wischnig-Piesczek, Van der Bellen, Grünewald, Lichtenecker, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Stopp dem rot-schwarzen Bildungs-Klau“

Begründung

Nach seriösen Schätzungen fehlen den Universitäten ab 2013 mindestens 300 Mio. Euro jährlich, nur um den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten. Damit können weder neue Professuren noch Erneuerungsinvestitionen finanziert werden, geschweige denn, notwendigerweise steigende Studierendenzahlen verkraftet werden. Das als „Erhö­hung“ verkaufte Offensivprogramm um je 80 Mio. € für 2011, 2012 und 2013 in der Un­tergruppe 31 (UG 31, Wissenschaft und Forschung, unterteilt in Budgetzeilen M1 – M44) ist nur als Erhöhung jener Grundbeträge zu verstehen, die im Bundesfinanzrah­mengesetz vom Mai 2010 vom Nationalrat beschlossen wurden. Dieser Mehrinvestition von insgesamt 320 Millionen über vier Jahre steht ein Kürzungsumfang von insgesamt 382 Millionen gegenüber, das bedeutet letztlich ein Minus von 62,3 Millionen Euro.

Die 80 Millionen Euro werden außerdem nicht nur den Universitäten zur Verfügung ge­stellt, sondern auch für den notwendigen (und versprochenen) Ausbau von Fachhoch­schul-Studienplätzen gebraucht. Und das, obwohl nach einer Studie von Joanneum Research allein die universitäre Infrastruktur (Labors, ArbeitnehmerInneschutz, etc.) einen Investitionsbedarf von 600 Mio. Euro für die kommenden Jahre aufweist, um in­nerhalb der EU wettbewerbsfähig zu sein.

Für eine weitere aktuelle Studie, die der Rat für Forschung und Technologieentwick­lung in Auftrag gegeben hatte, wurden Universitäten, Fachhochschulen und Privatuni­versitäten sowie „High Tech“ Unternehmen zu Forschungsinfrastrukturen in Form von Großgeräten und Forschungseinrichtungen, Core-Facilities, Sammlungen (Datenban­ken und Archive) und geschlossener baulicher Infrastruktur, die ausschließlich für For­schungs- und Entwicklungstätigkeiten genutzt werden, befragt. Im Gesamten wurden für die Jahre 2010-2014 im Rahmen der Fragebogenerhebung von den staatlichen Uni­versitäten Finanzbedarfe von ca. 660 Mio. Euro angegeben. Im Durchschnitt ergibt dies einen Gesamtfinanzbedarf einer (von den 21) einzelnen Universität von ca. 34,7 Millio­nen Euro in den Jahren 2010-2014.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 160

Die geplanten Budgetkürzungen gehen eindeutig zu Lasten des Hochschul- und Wis­senschaftsstandortes Österreich. Die angekündigten Investitionen von jährlich 80 Mio. Euro in die Universitäten stellen keine "Offensivmaßnahme" dar, sondern entsprechen den erst im Frühjahr beschlossenen Kürzungen im Universitätsbudget, damit ist und bleibt Österreich weit entfernt von einem international herzeigbaren Universitätsbudget.

Es steht außer Frage, dass es ein Erfolg der massiven Proteste der Studierenden war, dass die Bundesregierung bei ihrer Klausur beschlossen hat, das Universitätsbudget um jährlich 80 Millionen Euro aufzustocken. Dass 80 Millionen Euro nicht wirklich aus­reichen und nur ein paar Tropfen auf dem heißen Stein sind, ist aber ebenfalls klar.

Alle Parlamentsparteien bekannten sich bereits 2007 einstimmig dazu, bis 2020 2% des BIP für Universitäten und Fachhochschulen aufzuwenden. Am 24. September 2008 hat der Nationalrat neuerlich einen Beschluss über den dazu notwenigen Budgetpfad gefasst und die Regierung auffordert, eine ausreichende Finanzierung der Universitä­ten sicherzustellen. Neben der weitgehenden Abschaffung der Studiengebühren wur­den konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der universitären Ressourcen beschlos­sen. Diese vom Nationalrat beschlossenen Anträge warten immer noch auf die Umset­zung.

Sämtliche Versprechungen und Ankündigungen betreffend einen Ausbau der Universi­täten und die Beseitigung der massiven Unterfinanzierung der Hochschulen haben sich in Luft aufgelöst.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die vom Nationalrat beschlossene und in der Regierungserklärung festgehaltene Forderung umzusetzen, wonach für den Bereich der Universitäten und Fachhochschulen ein budgetärer Rahmen von 2% des BIP er­reicht werden soll. Zu diesem Zweck sollen die Budgets von Universitäten und Fach­hochschulen jährlich und additiv um zumindest 300 Millionen Euro erhöht werden.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und Freunde betreffend Beibehaltung der Basisfinanzierung für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Gla­wischnig-Piesczek, Van der Bellen, Grünewald, Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stopp dem rot-schwarzen Bildungs-Klau“

Begründung

Während die Forschungsprämie für Unternehmen im Rahmen der von der Bundesre­gierung beschlossenen 'Offensivmaßnahmen' von 8 auf 10 % erhöht wird, was von 2011 bis 2014 einen geschätzten Steuerausfall von ca. 320 Millionen Euro ausmacht, droht außeruniversitären Forschungseinrichtungen das Aus, weil 28 Millionen Basis­subventionen für die Jahre 2011 bis 2014 nicht mehr finanziert werden sollen. Der Bud­getentwurf der Regierung "eliminiert die Finanzierung für die Grundlagen dieser Insti­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 161

tute und auch für deren Projekte. Etwas, das Jahre oder Jahrzehnte braucht, um auf­gebaut zu werden, soll innerhalb weniger Wochen abgewickelt werden,“ so rund 40 der betroffenen Institutionen, die sich daher zur "Plattform Wissen/Schafft/Österreich" zu­sammengeschlossen haben, um "die grundsätzlich falsche Einschätzung von Wissen­schaft durch die Regierungsspitze zu korrigieren". Konkret wird die Basisfinanzierung für diese Einrichtungen nächstes Jahr halbiert - das bedeutet ein Minus von vier Millio­nen Euro. Ab 2012 wird die Basisfinanzierung komplett gestrichen.

Rund 40 renommierte Forschungseinrichtungen trifft - in unterschiedlicher Höhe - die geplante Streichung, etwa das Institut für Internationale Politik (OIIP), das Institut für die Wissenschaft vom Menschen (IWM), das Internationale Forschungszentrum Kultur­wissenschaften (IFK), die Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (Forba), das Institut der Regionen Europas, das Internationale Erwin Schrödinger Institut für mathe­matische Physik (ESI), das Institut für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie das Anton Bruckner Institut Linz.

Viele der Institutionen sehen ihre Existenz bedroht und fürchten Kündigungen und so­gar Schließungen, sie warnen vor einem "Kahlschlag eines ganzen Wissenschaftssek­tors". Die Streichung dieser Grundfinanzierung bedeutet etwa, dass die von den Ins­tituten bisher sehr erfolgreich eingeworbenen Drittmittel für die Wissenschaft verloren gehen. Ohne Sicherung der Basis, d. h. ohne Institutsräume, ohne festangestellte Mit­arbeiterInnen, ist die Einwerbung dieser Mittel nicht mehr möglich, da z. B. Forschungs­projekte (auch EU und international) nicht mehr eingereicht werden können. Zur Grundfinanzierung zählen nämlich u. a. die Mittel, die für Antragstellungen gebraucht werden oder die Kosten für Konferenzreisen, bei denen Kontakte geknüpft und Wis­senstransfers forciert werden. Ein Problem für die Institute ist bereits jetzt, dass der Wissenschaftsfonds (FWF) keine Overheadkosten mehr bezahlen kann, gleichzeitig aber Räume, Computer etc. bezahlt werden müssen.

Im aktuellen Regierungsprogramm wird im Bereich der Grundlagenforschung noch ei­ne „Exzellenzinitiative“ angekündigt, Österreichs universitäre und außeruniversitäre For­schungseinrichtungen Unternehmen sollen „im europäischen Spitzenfeld verankert“ wer­den, dafür will die Bundesregierung Initiativen setzen.

Nun ist die Streichung der Basisfinanzierung geplant.

Dieser Kahlschlag bei außeruniversitären Forschungsinstituten und die dadurch ver­bundene Ausdünnung der Forschungslandschaft in Österreich lässt sich wohl kaum mit der bislang propagierten „FTI Strategie“ vereinbaren. Die Regierung hat keine Kosten-Nutzen Analyse der Folgen dieser Streichung durchgeführt, sonst hätte sie bemerkt, dass die Schwächung der Rolle Österreichs in der internationalen Wissenschaft kaum wieder aufzuholen sein wird. Es könnten hunderte WissenschafterInnen, administrative Kräfte und anderes Personal ihre Arbeit verlieren, was auch den Wirtschaftsstandort Österreich schwächen und die Attraktivität Österreichs für junge ForscherInnen und WissenschafterInnen weiter mindern würde.

Die Streichung dieser Basis für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ist ein ver­gleichsweise kleiner Posten im Belastungsbudget - aber einer, der das intellektuelle Leben in Österreich weiter verarmen ließe. Die Vielfalt der österreichischen Forschungsland­schaft würde daran zugrunde gehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 162

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Bereich der Basisfinanzierung von außer­universitären Forschungseinrichtungen keine budgetären Kürzungen vorzunehmen und somit deren Weiterbestehen sicher zu stellen.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Jetzt wird es sachlich!)

 


17.05.14

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Sollen wir etwas Sachliches machen? Bei der ÖVP wird ja schon verhandelt, Marktplatz. Michael Ikrath, Ferry Maier, die Ban­ker sind schon dabei. (In der Nähe der Regierungsbank sprechen einige ÖVP-Abgeord­nete miteinander. – Abg. Grosz: Ein Krisengipfel!)

Wir sind noch beim Thema Wissenschaft und Uni, und ich möchte zurückkommen zum eingeforderten sachlichen Teil.

Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Fangen wir einmal mit dem Teil an, für den wir normalerweise Alexan­der Van der Bellen haben, nämlich mit präzisen Zahlen. Es wurde behauptet, dass das Wissenschaftsbudget gekürzt würde. – Das ist tatsächlich nicht der Fall. Du hast die Zahlen nur vorgelesen bis zur Hunderterstelle der Millionen. Wir kommen mit den Of­fensivmaßnahmen von 80 Millionen pro Jahr plus den 15 Millionen – so viel wird es un­gefähr sein – für die Studienförderung auf 3,780 Milliarden. Das ist mehr als im Jahr 2010 mit 3,744 Milliarden. Wir haben daher nominell jedenfalls laufend mehr unter Einschluss der Regierungsmaßnahmen.

Das Entscheidende ist aber, und ich glaube, darauf sollte man erneut die Herren Rek­toren hinweisen, bevor man sich sozusagen als Anwalt hierher stellt: Es gibt eine fixe Vereinbarung bis 2012. Die Offensivmaßnahmen bedeuten nichts anderes, als dass es zweimal 80 Millionen € mehr gibt, als bisher vereinbart ist, für die Jahre 2011 und 2012. Und für die Jahre nach 2012 gibt es eine erweiterte Mittelzuwendung.

Die entscheidende Frage ist: Ist unser tertiärer Sektor der einzige Sektor, bei dem wir al­le unsere sonstigen Diskussionen – wie heben wir die Effizienz, wie machen wir dort ei­ne Reform? – ausblenden? Genau dort müssen wir ansetzen, und das wird die Tita­nenaufgabe für die Frau Bundesministerin werden.

Ich bin ja nicht einer, der leichtfertig den FPÖ-Abgeordneten zustimmt, aber der Abge­ordnete Deimek hat zu Recht darauf verwiesen, da gab es eine Art Mutation von Uni­versitäten zu besseren höheren Schulen in den letzten 10, 15 Jahren. Man hat ja Bo­logna falsch verstanden, indem man gesagt hat, ich versuche aus einer Universität ei­ne Fachhochschule zu machen. Dieser Weg ist aber ein teurer Weg. Auch da müssen wir eine Reform einbringen und den Herren Rektoren gleich sagen: Wir bemühen uns, alles zu tun, damit ihr mehr Mittel bekommt, aber ihr müsst die Effizienz in euren Ein­richtungen herstellen!

Da hat der Abgeordnete Deimek noch einmal recht: Wieso müssen die Studenten zu je­dem Thema in einer netten Kleingruppe sitzen? Da sind in einer Lehrveranstaltung zwölf Studenten drinnen, obwohl sich 750 anmelden wollten, es aber in der entscheidenden Mikrosekunde nicht geschafft haben, diese Lehrveranstaltung zu buchen – und nicht weiterstudieren können. Was haben diese Kleingruppen dort verloren? Vielleicht gibt es dort Studenten, die sagen: Ich mache das lieber gemeinsam mit anderen Studenten, ich werde mich an einem Forum beteiligen, ich bilde eine eigene Lerngruppe, was auch im­mer.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 163

Lassen wir die Menschen! Wir müssen mehr Menschen dazu bringen, dass sie an der Forschung teilhaben. Daher brauchen wir auch offene Universitäten. Und da komme ich gleich zum nächsten Schritt, den wir schaffen müssen: Wir werden in diesem Jahrhun­dert als Volkswirtschaft nicht reüssieren, wenn es uns nicht gelingt, den gesamten Bil­dungsbereich, das heißt einschließlich der Universitäten, komplett zu öffnen.

Das heißt, alle Personen an Universitäten, die nur davon reden, wie sie die Tür zuhal­ten können, sind am falschen Platz! Wir müssen alle unsere Aufmerksamkeit darauf richten, dass wir die Menschen zum lebenslangen Lernen motivieren. Wir müssen sie einladen, erneut an die Uni zu kommen, sekundäre Studien zu machen, an Forschung teilzuhaben. Das bedeutet auch keine Besteuerung des Bildungsinteresses. Und wenn man so verrückte Vorschläge hört wie: 5 000 € Einschreibgebühr!, nur damit die Leute vom Studieren abgehalten werden, sage ich: Man muss sie einladen dazu! (Abg. Petzner: Das ist ein Blödsinn!)

Wenn Sie dann noch mit dem amerikanischen Unisystem kommen, dann sei Ihnen ins Stammbuch geschrieben: Ein Land wie die USA, das allein aus Europa eine halbe Mil­lion Wissenschaftler „importieren“ muss, weil sie nicht in der Lage sind, die bei sich aus­zubilden, kann für uns in dieser Hinsicht kein Vorbild sein.

Frau Cortolezis-Schlager ins Stammbuch geschrieben: Bei aller Diversity der Universi­täten in den USA gibt es 20, die Weltspitze sind, aber die breite Masse der Universitä­ten ist weder von den Absolventen her noch von den dort Lehrenden her, noch vom System her geeignet, uns auch nur ein Fuzzel von Beispiel zu sein. Da ziehe ich jede unserer Universitäten, von Innsbruck bis nach Wien, vor, weil die einen deutlich höhe­ren Standard haben, die Menschen dort eine höhere Bildungsvoraussetzung haben, dort mehr Wissenschaft und Forschung erreicht wird.

Daher brauchen wir den Ausbau unseres Systems, keine Studiengebühren, offene Tü­ren, müssen wir die Leute locken, zum Studium zu kommen, einladen teilzuhaben. Und bitte nicht nur nach dem Prinzip „mehr Geld ist mehr Studenten“ vorgehen, sondern nach dem Prinzip „effizienter Mitteleinsatz“. Das heißt freieres Studium, offeneres Stu­dium. Das heißt weniger stark verschultes Studium. Das heißt aber auch, um das Pro­blem Bachelor und Master anzugehen, keine Beschränkungen derer, die nach dem Ba­chelor einen Master machen wollen. Dann macht er ihn halt drei Jahre später, auch wunderbar. Er steht vielleicht im Berufsleben, ist vielleicht bei der Erste Bank tätig, ein wunderbarer Mitarbeiter, hat dann die Zeit und will weiterstudieren. Keine Einschrän­kungen! Die Menschen sollen ein Leben lang offene Türen vorfinden, und das wird Ihre Aufgabe werden, Frau Bundesministerin. Sie sind jetzt am Wort – ich hoffe, schon die ersten Signale zu hören. – Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

17.10


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Bundesministerin Dr. Karl. – Bitte.

 


17.10.56

Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Da der Herr Finanzminister schon so kompetent auf Wissenschaftsfragen geantwortet hat, mir schon fast den Rang als Wissenschaftsministerin abgelaufen hat, möchte ich als Wis­senschaftsministerin mich doch auch noch zu Wort melden und hier einiges klarstellen.

Herr Abgeordneter Van der Bellen, Sie haben in Bezug auf die Hochschulfinanzierung auf das Modell der Schweiz verwiesen. Aber hier muss man schon der Vollständigkeit halber, wie es auch Abgeordneter Amon getan hat, auch erwähnen, dass die Schweiz Studienbeiträge einhebt, wie auch in den skandinavischen Ländern, wo es bisher un­üblich war, Studienbeiträge einzuheben, über die Einführung von Studienbeiträgen für Drittstaatsangehörige diskutiert wird. In Schweden will man nun für Drittstaatsangehöri­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 164

ge Studienbeiträge einheben. In Dänemark gibt es das in den technischen Fachberei­chen bereits, und zwar in sehr großer Höhe: etwa 14 000 €.

Wobei man auch sagen muss: Was kostet ein Studienplatz eigentlich im Durchschnitt in Österreich? Ein Studienplatz kostet in Österreich im Schnitt pro Jahr 11 400 €. Ich fin­de es gerechtfertigt, dass jemand, der es sich leisten kann, einen Beitrag zu diesen Kosten des Studienplatzes zahlt. Was ist dabei ungerecht?

Ich darf darauf hinweisen, dass die Idee der Einführung von Studienbeiträgen bereits sehr alt ist. Es haben bereits Aristoteles, aber auch Karl Marx die Meinung vertreten, dass das kostenlose Studieren eine soziale Ungerechtigkeit bedeutet. Dieser Bogen von Aristoteles über Karl Marx spannt sich heute weiter über Landeshauptfrau Gabi Burg­staller bis hin zu Hannes Androsch. Ich finde, das ist ein sehr schöner, spannender the­matischer Bogen von Aristoteles über Karl Marx bis hin zu Hannes Androsch.

Herr Abgeordneter Van der Bellen hat an mich die konkrete Frage gestellt, wo die pri­vaten Mittel für die Universitäten herkommen. Sie haben in Frage gestellt, dass Spon­soring funktioniert; auch Abgeordneter Deimek hat das Sponsoring in Frage gestellt. Ich kann hier noch einmal auf ein positives Beispiel verweisen, ich habe es bereits in der Früh getan: Es gab im heurigen Jahr die Spende einer Privatstiftung in Höhe von 10 Millionen € an das IST Austria. Das ist die Spende einer Privatstiftung. Jetzt wurde ein neues Laborgebäude eröffnet, auf dem jetzt das Schild mit dem Namen Bertalanffy angebracht ist. Ich glaube, das schadet den Ausbildungsstätten nicht.

Oder ein weiteres Beispiel: Magna hat an der TU Graz das Frank Stronach-Institut ge­sponsert. Das dient der besseren Ausbildung unserer Studierenden, dient der besseren Forschung. Was ist dabei schlecht? Warum soll man nicht mehr solche positiven Beispiele in Österreich haben können?

Ein weiteres Thema, das angesprochen wurde: Frau Abgeordnete Kuntzl hat darauf hin­gewiesen, dass wir positive Signale an die Studierenden setzen sollen. – Da gebe ich ihr völlig recht. Wir wollen natürlich auch positive Signale an die Studierenden setzen, und zwar im Hinblick auf mehr Qualität für die Studierenden. Es geht um mehr Qualität im Studium, sowohl für die Studierenden als auch die Lehrenden und Forschenden, und genau diese Qualität ist in den Massenstudien nicht mehr sicherzustellen. Ich weiß, wo­von ich rede: Ich habe in einem Massenstudium studiert, ich habe in einem Massenstu­dium gelehrt. Es ist kein Zeichen hoher Qualität, wenn man Frontalunterricht vor meh­reren hunderten Studierenden macht. Da vermisse ich den wissenschaftlichen Diskurs, wie er in kleinen Gruppen stattfinden kann.

Wenn wir Qualität haben wollen, brauchen wir gerade in den Massenstudien Aufnah­meverfahren. Anders können wir dort die Qualität einfach nicht sicherstellen.

Wenn Herr Abgeordneter Matznetter anspricht, wir brauchen einen offenen Hochschul­zugang, muss ich Sie schon fragen: Zu welchem Preis? Welchen Preis sind Sie bereit dafür zu zahlen? (Abg. Dr. Matznetter: Möglichst günstig!) Die Qualität? Wollen Sie mittelmäßige Ausbildung anbieten statt höchster Qualität? Ich bin nicht dafür. Ich will höchste Qualität, und ich will eine bessere soziale Durchmischung.

Ich will auch weniger Studienabbrecher. Oder wollen Sie mir sagen, dass es ein Zei­chen hoher Qualität ist, wenn an der Wirtschaftsuniversität 80 Prozent der Anfänger ihr Studium im Laufe des Studiums abbrechen, wenn nur 20 Prozent der Anfänger ab­schließen? Ist das ein Zeichen von Qualität? Für mich nicht. (Abg. Dr. Matznetter: Die Bachelors sind bereits Studienabbrecher, qualifizierte Studienabbrecher!) – Nein, die Bachelors sind keine Studienabbrecher! Das wissen Sie genauso gut wie ich.

Man muss hier schon eines sagen: Was hat dieser offene Hochschulzugang bewirkt? Hat er etwa bewirkt, dass wir eine bessere soziale Durchmischung haben? – Nein, lei­der noch immer nicht.


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Ich darf auch darauf hinweisen, dass auch Präsident Fischer klar gesagt hat, dass wir eine Zugangsregelung brauchen, um die Qualität sicherzustellen. Er weiß, wovon er re­det, er kommt selbst von der Universität, er war Wissenschaftsminister – und tritt daher völlig richtig für eine Regelung des Hochschulzugangs ein.

Es wurde von Herrn Abgeordnetem Rosenkranz auf OECD-Studien hingewiesen, wo­nach Österreich viel Geld in das Bildungswesen pumpt. Ja, das stimmt, Österreich pumpt viel Geld in das Bildungswesen, und die Frage ist: Stimmt der Output? Und da sehen wir ein Problem. Wir investieren sehr viel in das Bildungswesen, brauchen aber einen besseren Output im Bildungswesen, und da muss man sich schon die Frage stellen: Kann ich einen besseren Output durch mehr Geld allein erreichen? Meine Antwort ist: Nein, wir brauchen bessere Rahmenbedingungen. Wir brauchen neben mehr Geld auch bessere Rahmenbedingungen, um für die Universitäten auch die Planbarkeit si­cherzustellen. Die Universitäten müssen wissen, wie viele Studierende sie haben, für wie viele Studierende sie Hörsäle zur Verfügung stellen müssen, wie viele Lehrende sie für die Anzahl der Studierenden brauchen.

Diese Planbarkeit brauchen die Universitäten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Diese Planbarkeit müssen wir für die Universitäten sicherstellen. Ich weiß, wovon ich re­de, ich kenne diese Problematik von den Universitäten sehr gut. Oder sprechen Sie mit Rektoren von Massenstudienrichtungen! Sprechen Sie mit den Rektoren! (Abg. Dr. Matz­netter: Aber da rede ich ja mit dem 19. Jahrhundert ...!)

Es wurde mehrmals auch das große Vorbild Deutschland angesprochen, dass Deutsch­land viel in Bildung investiert, auch in Sparzeiten. Aber wenn Sie in den letzten Wo­chen die „Süddeutsche Zeitung“ gelesen haben, dann werden Sie wissen, dass in Bay­ern sehr wohl eingespart werden wird, nämlich sogar bis zu 200 Millionen €. Dort rech­nen die Hochschulen mit Einsparungen von 10 bis 15 Prozent, sogar bis zu 30 Pro­zent. Also auch das gilt es zu berücksichtigen. Da bin ich froh, dass wir in Österreich nicht diese Situation haben und ich an den Universitäten nicht einsparen muss, son­dern zusätzlich Offensivmittel in Höhe von 80 Millionen € ab 2011 zur Verfügung habe.

Herr Abgeordneter Grünewald hat gemeint, dass die Forscher keine Infrastruktur vor­finden. Ich lade Sie gerne ein zu den vielen Eröffnungen von neuen Universitätsgebäu­den, wo ich in den letzten Wochen gewesen bin und auch in Zukunft bin. (Abg. Dr. Grü­newald: Sie sollten sich auch die Nicht-Eröffnungen anschauen! Das ist eine positive Auslese!) Ich habe neue Universitätsgebäude eröffnet an der TU Wien, an der TU Graz, mit modernen, mit tollen neuen Labors, oder auch eine Infrastruktur für Buchwissen­schaften. Ich habe an der Uni Linz die rechtswissenschaftliche Bibliothek neu eröffnet – großartig! Das ist Infrastruktur, das ist moderne Infrastruktur, wie sie unsere Forsche­rinnen und Forscher an den Universitäten brauchen!

Es wurde von Herrn Abgeordnetem Deimek gesagt: Früher gab es forschungsgeleitete Lehre. Da muss ich Sie fragen: Wann waren Sie das letzte Mal an den Universitäten? An unseren Universitäten gibt es Gott sei Dank nach wie vor noch die forschungsgelei­tete Lehre, denn sie gehört auch an die Universitäten und ist meines Erachtens von den Universitäten auch nicht wegzudenken.

Wo ich mir Sorgen um die forschungsgeleitete Lehre mache, das sind die Massen­fächer, weil in den Massenfächern aufgrund der Lehrbelastung kaum mehr Zeit für For­schung besteht, und das fällt gerade den jungen Forscherinnen und Forschern, den Nachwuchsforscherinnen und -forschern auf den Kopf. Sie sind diejenigen, die die Op­fer des Massenbetriebs an den Universitäten sind. Sie sind die, die nicht zum Forschen kommen. Das ist für mich mit ein Grund, warum wir hier bessere Bedingungen brau­chen, warum wir hier Aufnahmeverfahren brauchen, die auf die Eignung abstellen. Wie gesagt, wir brauchen bessere Bedingungen für die Studierenden, aber auch für die Leh­


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renden und Forschenden, und da denke ich vor allem an den wissenschaftlichen Nach­wuchs.

Ein abschließendes Wort noch zu Bologna, weil hier gesagt wurde, Bologna will aus den Universitäten Schulen machen. Keineswegs! Bologna hat nie beabsichtigt, aus Univer­sitäten Schulen zu machen. (Abg. Dr. Matznetter: In Österreich!) Die Idee hinter Bo­logna ist eine sehr gute, nämlich die bessere Vergleichbarkeit und Anrechenbarkeit von Studienleistungen und Studienabschlüssen, um damit die Mobilität zu steigern. (Neuer­licher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Wenn Sie sagen, nur in Österreich: Das ist nicht nur in Österreich so, es gibt auch in anderen Ländern Umsetzungsprobleme auf nationaler Ebene. Bei uns wird das an den Universitäten selbst umgesetzt, durch die Senate und die von ihnen eingesetzten Curri­cula-Kommissionen. Ich bin im Kontakt mit den Curricula-Kommissionen, kann denen aber natürlich als Ministerin keine Studienpläne vorschreiben, denn das wäre ein Ein­griff in die Autonomie der Universitäten.

Ich habe ein Papier unter dem Titel „Bologna reloaded“ entwickelt, in dem wir genau das aufarbeiten: Wo passieren Umsetzungsfehler? Wie können wir die bessere Umset­zung der Bologna-Architektur in den Studienplänen der Universitäten sicherstellen?

Insgesamt möchte ich schon eines sagen: Es wird hier von allen Rednern der Eindruck erweckt, an unseren Universitäten wäre alles katastrophal. – Es ist Gott sei Dank nicht alles katastrophal, wir haben sehr gute Studienbereiche. Wir haben natürlich die Mas­senfächer, das wurde bereits mehrmals angesprochen, wir haben daneben aber auch Studienrichtungen mit ausgezeichneten Studienbedingungen. Wir haben auch For­schungsbereiche, die wirklich ausgezeichnet sind. Ich darf an dieser Stelle etwa die Quantenphysik in Wien und Innsbruck erwähnen oder etwa auch Mathematik oder et­wa auch die Biotechnologie.

Wir haben, wie gesagt, Spitzenbereiche, und es geht darum, diese Spitzenbereiche wei­ter zu fördern. Darin sehe ich eine ganz wichtige Verantwortung, die ich als Ministerin sehr gerne wahrnehme. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.20


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schön­egger. – Bitte.

 


17.20.58

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme zur Kenntnis, dass wir, die Damen und Herren Abgeordneten von den Regierungsparteien, einen grundsätzlich ganz anderen Zugang haben als Sie, die Damen und Herren von den Oppositionsparteien (Rufe: Ja, das stimmt!), zu der Frage, was denn den künftigen Generationen an Schulden zumut­bar ist. Dazu haben wir einen gänzlich anderen Zugang. Sie – damit meine ich wieder die Damen und Herren Abgeordneten von den Oppositionsparteien – meinen wohl, um den Politikstil zu pflegen: Um das Geld der anderen ist uns nichts zu teuer, auch wenn es die zukünftige Generation betrifft! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir, das sind die Damen und Herren Abgeordneten von den Regierungsparteien, ge­hen einen anderen Weg, zugegeben einen beschwerlichen Weg, einen Weg, der jetzt aber notwendig ist. Es ist ein Budget der Notwendigkeiten. Es ist keine Politik, die man als Spaßpolitik bezeichnen könnte. Aber wie der Vizekanzler in der „ZiB 2“ schon ge­sagt hat: Wir sind nicht in der Politik wegen des Spaßes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bildungsklau, kein Geld mehr für die Bildung, ausgehungerte Universitäten und Fachhochschulen – die Vorwürfe an die Bundesre­


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gierung, interessanterweise adressiert an den Finanzminister, sind schwerwiegend. Nur dass kein Irrtum aufkommt: Ich bin nicht der Pflichtverteidiger der Regierung (Abg. Petzner: Nein, überhaupt nicht!), den hat die Regierung nicht nötig, aber wir sind auch der Meinung, dass gerade der Bereich Bildung, Universität, Wissenschaft der Zukunfts­träger Österreichs sein wird, und – und da ist ja schon der erste entscheidende Fehler Ihrer augenscheinlich sehr oberflächlichen Analyse der Situation – gerade deswegen werden im Bereich Forschung und Wissenschaft ab dem Jahr 2011 auch 80 Millio­nen € mehr an Offensivmittel eingesetzt. 80 Millionen € Offensivmittel und 20 Millionen vom BMVIT – und das, obwohl überall sonst, so schmerzhaft das auch ist, rigoros ge­spart werden muss! Hier kommt es zu einer wichtigen und absolut notwendigen Prio­ritätensetzung. (Abg. Mag. Kogler: Sie haben ja keine Ahnung!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Studiengebühren waren und wären auch heute eine sinnvolle und sozial absolut verträgliche Lösung, um die finanzielle Situation auf den Universitäten weitreichend zu entspannen. Die Frau Bundesministerin hat Karl Marx samt Kolleginnen und Kollegen bereits zitiert. Nur zur Erinnerung: Die FPÖ war es da­mals (Zwischenrufe des Abg. Grosz), die FPÖ war es, die als Steigbügelhalter wesent­lich mitverantwortlich dafür war, dass die Studiengebühren abgeschafft wurden. Die FPÖ als billiger Mehrheitsbeschaffer war der Auslöser dafür, dass die Studiengebühren in ei­ner widersinnigen Nacht- und Nebelaktion quasi als Wahlzuckerl abgeschafft wurden, in einem Anfall von akutem Populismuswahn, hätte ich beinahe gesagt. (Zwischenrufe der Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek und Mayerhofer.)

Eine Einsparungsgesinnung, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss, um glaub­würdig zu sein, um ernst genommen zu werden, auch bei sich selbst beginnen, in den einzelnen Ressorts sichtbar werden. Immer nur mehr zu fordern, kann auf Dauer nicht möglich sein. Die Institutionen und Ressorts müssen auch in ihren eigenen Reihen da­rauf schauen, wie sie die Mittel, die sie bekommen, zielgerichtet und ordentlich einset­zen, und da appelliere ich an die Verantwortung der einzelnen Verantwortungsträger. Es muss auch dazu kommen, Maßnahmen zu überdenken, Härten zu beseitigen, Ecken und Kanten wieder runder zu machen, oder, wie der Finanzminister und Vizekanzler sagt, auch abschleifen sollte möglich sein.

Kommen wir kurz zurück zum Wissenschaftsbereich. Die momentanen finanziellen Rah­menbedingungen sind auch eine Chance. Es sind schwierige Bedingungen, aber es be­steht auch eine Chance, den bestehenden Reformbedarf auch wirklich aufzugreifen, die Qualität in Form wissenschaftlicher Exzellenz nachhaltig zu sichern.

Österreich ist geprägt von einer kleinteiligen, fragmentierten, außeruniversitären For­schungslandschaft. Die Subvention von außeruniversitären Forschungseinrichtungen wur­de aus forschungsstrategischen Gründen gewährt, um rasch und in angemessener Wei­se auf neue Forschungsansätze reagieren zu können. Dies war als Impuls gedacht. Als Anschubfinanzierung sollte aber nicht ein sakrosankter Daueranspruch Geltung haben. Systemanalysen der letzten Jahre empfehlen ganz deutlich, außeruniversitäre und uni­versitäre Infrastrukturen zusammenzuführen. Ich glaube, diesen Versuch unternimmt die Wissenschaftsministerin. Wir sollten sie dabei sehr positiv begleiten und nicht immer gleich von einem Kahlschlag reden, wo keiner vorhanden ist.

Lassen Sie mich zu guter Letzt noch eine Anmerkung in Richtung der Kollegin Kuntzl, aber auch interessierter Kolleginnen und Kollegen in der SPÖ richten. Glauben Sie, dass es sinnvoll ist, wenn gerade in Zeiten wie diesen, in denen Kanzler und Vizekanzler ge­meinsam versuchen, schwierige budgetäre Fragen zu klären und den Österreicherin­nen und Österreichern mitzuteilen (Abg. Ing. Westenthaler: Gehen S’ in den Hof strei­ten!), wovon viele Berufsgruppen betroffen sein werden, wofür wir gemeinsam gerade­zustehen haben, Ministerin Bures gleichzeitig Inserate auf Doppelseiten quer durch ganz Österreich mit null Inhalt, dafür mit einem Passfoto, das man in jedem Passfotoautoma­


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ten billiger bekommt, um – ich schätze einmal – zirka 180 000 € schaltet? (Abg. Dr. Lich­tenecker: Brauchen Sie einen Eheberater?) – Ich glaube, das ist nicht sinn­voll, und ich gehe davon aus, Sie empfinden das auch so. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Ge­hen Sie in Therapie! Der Cap hört Stimmen, ...! – Abg. Ing. Westenthaler: Zurück nach Loipersdorf!)

17.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kitzmüller. – Bitte.

 


17.27.17

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Dame, sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Zuhörer! Ich bringe zunächst gleich einmal meinen Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kitzmüller, Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bei­behaltung der 13. Familienbeihilfe

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, dass die 13. Fa­milienbeihilfe im derzeitigen Ausmaß vollumfänglich erhalten bleibt. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, wel­che vorsieht, dass die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld in einem Aus­maß erhöht werden, welches den Wertverlust, der durch unterlassene Anpassungen in den letzten Jahren entstanden ist, ausgleicht.“

*****

Nur ein Wort zu dem vorhin von Bundesministerin Karl angeführten Bologna-Ziel: Wenn man derzeit nicht einmal die Eignungstests für Medizin zwischen Wien, Innsbruck und Graz vergleichen kann, wie sollen dann an den Universitäten alle anderen Ziele erreicht werden?

Familien leisten, wie wir wissen, einen massiven Beitrag zur Budgetkonsolidierung. In den letzten Jahrzehnten ist keine Inflationsabgeltung, keine Valorisierung durchgeführt worden. Der Wertverlust der Familienbeihilfe seit dem Jahr 1992 beträgt durchschnittlich 30 Prozent. Das entspricht zumindest 700 Millionen €, die die Familien nur im Jahr 2010 durch unterlassene Valorisierung weniger bekommen haben. Das heißt, 700 Millionen € haben die Familien durch Unterlassung der Valorisierung an den Staat abgeführt.

Die 13. Familienbeihilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Familienbudgets, die Fami­lien sind darauf angewiesen. Es drängt sich folgende Schlussfolgerung auf, warum die 13. Familienbeihilfe eingeführt und nicht eine Valorisierung vorgenommen wurde: Eine Einführung einer zusätzlichen Leistung ist schneller wieder rückgängig zu machen, als Valorisierungen, die jährlich vorgenommen werden, auszusetzen oder wieder rückgän­gig zu machen. Also drängt sich der Schluss auf, dass die Einführung von Anfang an – das möchte ich jetzt unter Anführungszeichen setzen – ein „Wählerbetrug“ war.

Man lässt die 13. Familienbeihilfe verkommen zu einer Schulstarthilfe, und man speist die Familien einfach mit 100 € ab – und das war es dann!

Auch die Streichung der Auszahlung der Familienbeihilfe für Studenten ab dem 24. Le­bensjahr ist in überwiegendem Maße ein Problem für die Eltern, die darauf angewiesen sind und damit ihre Kinder unterstützen. Die Familien sind nun einmal die Zukunft un­seres Staates, und wenn die Familienbeihilfe gestrichen wird, können es sich viele El­


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tern nicht mehr leisten, die Kinder studieren zu lassen. Wie wollen wir dann den Bil­dungsstand unserer Jugend erhöhen?

Mit dem Wegfall der Familienbeihilfe geht der Verlust des Kinderabsetzbetrages ein­her, der einen Verlust von rund 700 € jährlich bedeutet. Wie zuvor schon einmal er­wähnt, sind das im Jahr, mit sämtlichen Leistungen, die der Familie dadurch entfallen, 2 500 bis 3 000 €; wie gesagt, zusammen mit allen anderen Streichungen, meine Da­men und Herren!

Mit dem Wegfall der Familienbeihilfe gehen natürlich auch einher der Verlust eines er­mäßigten Tickets und vieler anderen Leistungen, zum Beispiel auch firmeninterner Leis­tungen, die an die Familienbeihilfe gekoppelt sind. Der Großteil der Studierenden aber kann nicht bis zum 24. Lebensjahr mit einem vernünftigen Studium fertig werden.

Nehmen Sie an, Sie haben ein Kind, ein Septemberkind. Es fängt ein Jahr später in der Schule an, macht später eine fünfjährige berufsbildende Schule, HAK, HTL, damit kommt ein zweites Jahr dazu. Dann macht es noch Bundesheer, Zivildienst – ein drittes Jahr. Ihr Kind fängt somit mit 21 Jahren zu studieren an. – Wie soll es da mit 24 fertig sein? Wenn Sie vielleicht meinen, dass das Bachelor-Studium einem abgeschlossenen Stu­dium gleichkommt, dann haben Sie die Rechnung nicht mit der Wirtschaft beziehungs­weise mit den entsprechenden Stellen, die auf fundierte Ausbildung Wert legen, gemacht. (Beifall bei der FPÖ.)

Und dann stellt sich natürlich noch eine ganz andere, viel schwerer wiegende Frage, meine Damen und Herren: Inwieweit ist diese Streichung der Familienbeihilfe nicht ver­fassungswidrig? – Schauen Sie sich das einmal genau an! Der Verfassungsgerichtshof hat in den neunziger Jahren festgestellt, dass zumindest 50 Prozent der Unterhaltsleis­tungen steuerfrei gestellt sein müssen. Wenn nun die Familienbeihilfe gekürzt wird, wä­re die vom Verfassungsgerichtshof zwingend vorgeschriebene 50-Prozent-Komponen­te nicht mehr gegeben.

Und außerdem: Eine derartige Gesetzesänderung, die hier geplant ist, gleich mit diver­sen Abänderungen, Ergänzungen und irgendwelchen Nachbesserungen vorzunehmen, sie so ins Leben zu rufen, ist von vornherein schon eine gescheiterte und ziemlich ver­murkste Geschichte.

Meine Damen und Herren, wenn Sie es tatsächlich mit den Familien, mit der Bildung, mit den Österreichern gut meinen und auch im Sinne derer Ihre Politik betreiben wollen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu!

Ich mache es Ihnen aber jetzt noch viel leichter: Wir haben eine „Petition zum Erhalt der 13. Familienbeihilfe“ verfasst. Wenn das kein Problem ist und sie erhalten bleiben soll, dann darf ich Ihnen, Frau Bundesministerin Karl, und auch Ihnen, Herr Finanzmi­nister Pröll, Herr Staatssekretär Lopatka, gleich ein Formular zum Unterschreiben über­reichen, denn dann dürfte das ja absolut kein Problem sein. (Beifall bei der FPÖ.)

17.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.

 


17.33.36

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler und Finanzmi­nister! Eingangs vielleicht noch etwas zu zwei Vorrednern. – Frau Kollegin Kuntzl, Ih­nen ist schon noch bewusst, dass die SPÖ den Bundeskanzler stellt?! Sich hierher zu stellen und zu wünschen, zu fordern, zu appellieren, andererseits aber die Hauptver­antwortung in dieser Bundesregierung in der Person des Bundeskanzlers zu tragen, ist schon ein starkes Stück! Sie tragen die Hauptverantwortung auch für die aktuellen Fehl­entwicklungen, die wir im Bereich der Universitäten haben, und können sich hier nicht aus der Verantwortung davonstehlen, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.) – Das zum einen in Richtung SPÖ.


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Zum anderen in Richtung ÖVP, in dem Fall Wiener ÖVP: Wenn Frau Cortolezis-Schla­ger glaubt, die Bildungs- und Uni-Misere lösen zu können, indem sie einen Baustopp für den Koralmtunnel fordert, dann ist sie meiner Meinung nach auch auf dem Holzweg unterwegs. – Vielleicht richtet ihr Ferry Maier, der jetzt im Saal anwesend ist – Frau Cor­tolezis-Schlager nicht –, das aus; Sie sind ja in diesem Bereich als Einzige in der ÖVP ei­ner Meinung. (Beifall beim BZÖ.)

Tatsächlich ist es so, meine Damen und Herren, dass dieser aktuellen Bildungsmisere – und das ist insgesamt eine Bildungskrise; es ist nicht nur eine Universitätskrise, sondern es ist eine Bildungskrise insgesamt – zwei große Fehler zugrunde liegen.

Der erste Fehler liegt darin, dass die Kürzungen, die jetzt auch zu Demonstrationen und vielen Protesten führen, etwa die Verkürzung der Auszahlung der Familienbeihilfe vom 26. auf das 24. Lebensjahr, deshalb notwendig geworden sind – und ich wiederhole mich hier –, weil es die Bundesregierung und vor allem der Finanzminister verabsäumt ha­ben, grundlegende Struktur- und Verwaltungsreformen einzuleiten, dass man den Bür­ger neuerlich belasten muss, weil man seine eigenen Ankündigungen, seine eigenen Versprechen im Bereich der Staatsreform, der Verwaltungsreform nicht einhalten konn­te beziehungsweise wollte.

Ich muss und darf den Finanzminister immer wieder daran erinnern, dass er selbst es war, der von einem Konklave gesprochen hat, wo so lange verhandelt werden soll, bis im Bereich der Verwaltungsreform weißer Rauch aufsteigt. Noch einmal: Bis heute ist dieses Feuerchen noch nicht einmal entzündet worden, hat dieses Konklave noch nicht stattgefunden, obwohl es angeblich einen einstimmigen Beschluss des ÖVP-Bundes­parteivorstandes mit den Stimmen etwa eines Landeshauptmannes Erwin Pröll gibt, dass dieses Konklave stattfinden soll. Es hat bis heute nicht stattgefunden. Es hat der große Wurf der Staatsreform nicht stattgefunden, es hat im Bereich der Verwaltungs­reform keinerlei Einsparmaßnahmen gegeben, weswegen diese Leistungskürzungen auf der einen Seite und die neuen Belastungen auf der anderen Seite notwendig geworden sind. Diese Wahrheit muss man hier offen ansprechen, und man muss auch den Mut zu dieser Wahrheit haben, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Entscheidend für die Bildungskrise, die wir insgesamt haben, ist auch, dass im Bildungs­bereich wie in vielen anderen Bereichen auch eine fast Jahrzehnte lang andauernde ab­solute Reformresistenz stattfindet. Das beginnt bei den Kleinkindern, das beginnt im Be­reich der Kinderbetreuung – ich erinnere an entsprechende Aussagen auch des nun­mehrigen Seniorensprechers Andres Khol –, das geht weiter bei fehlenden Deutsch­kenntnissen im Bereich des Schuleintritts, und das geht weiter bis hin zur Blockade des Modells der „Neuen Mittelschule“ durch die Betonfraktion innerhalb der Volkspartei.

Das geht so weit, dass man keinen langfristigen Plan, keine Strategie für die heimischen Universitäten, für den Bereich der Wissenschaft hat, und das endet so, dass man bis heute nicht bereit ist, unnötige Verwaltungsstrukturen wie die Landesschulräte, die Be­zirksschulräte, die Schulinspektoren abzuschaffen, um damit neue Mittel für die Bildung, konkret für die Studierenden, für die Universitäten, freizuschaufeln. (Beifall beim BZÖ.)

Das heißt, diese Reform-Resistenz führt dazu, dass junge Menschen auf die Straße ge­hen, dass junge Menschen für mehr Bildungsmöglichkeiten demonstrieren.

Der zweite entscheidende Fehler hat hier in diesem Haus stattgefunden, und zwar ge­gen die Stimmen des BZÖ damals, aber mit Zustimmung der Freiheitlichen, die sich da­mals, glaube ich, nicht bewusst waren, was sie damit auslösen. Dieser entscheidende Fehler speziell im Bereich der Universitäten war und ist bis heute die Abschaffung der Studiengebühren und damit der Verlust jeglichen Steuerinstruments und Regulierungs­instruments im Bereich der heimischen Universitäten. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 171

Diese eklatante Fehlentscheidung fällt uns bis heute auf den Kopf. Wir haben damals die Studiengebühren eingeführt, als wir in der Regierung waren. Wir haben zusätzlich – das wird ja immer vergessen – den Bereich der Stipendien, der Studienbeihilfe massiv ausgeweitet, um soziale Ungerechtigkeiten zu verhindern. Dieses Modell hat funktio­niert. In diesen Jahren sind keine Studenten auf die Straßen gegangen, es herrschten ruhige Verhältnisse an den heimischen Universitäten. Ich weiß das aus eigener Erfah­rung, weil ich selbst als Student die Einführung der Studiengebühren erlebt habe, mit­gemacht habe.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass damals selbst die Studenten für die Einführung der Studiengebühren waren, weil sie selbst erkannt haben, dass es eines Steuerungs­instruments bedarf. Sie selbst haben gesagt: Ja, auch wir als junge Generation wollen und können und müssen einen Beitrag für den österreichischen Staatshaushalt leisten! Sie haben erkannt, dass wir damals durch die Ausweitung der Studienbeihilfe soziale Härtefälle verhindert haben und verhindern konnten. (Abg. Öllinger: Wie lange haben Sie studiert? Mit Studiengebühren!) – Das, Herr Kollege Öllinger, gilt in dem Fall auch für Sie. (Beifall beim BZÖ.)

Dieses zentrale Steuerungselement hat man verloren, trotz der Tatsache, dass wir, wenn man sich das im Schnitt anschaut, seit 1990 erfreulicherweise einen Anstieg der Matu­rantenzahl von mehr als einem Drittel haben, das heißt, dass mehr als ein Drittel die Möglichkeit hat zu studieren. Parallel dazu haben die jungen Menschen immer weniger Jobperspektiven, sodass sie fast dazu gezwungen werden, die heimischen Universitäten zu besuchen. – Das ist der eine Bereich.

Der andere Bereich ist, dass wir durch EU-Bestimmungen eine massive Ausländerflut an den heimischen Universitäten von über 60 000 Personen – aus EU-Ländern plus Nicht-EU-Ländern – haben, wo wir bis heute auch keinerlei Steuerungsinstrument entdeckt ha­ben, um diese Ausländerflut zu verhindern, die die FPÖ – noch einmal – mit ihrer Zu­stimmung zur Abschaffung der Studiengebühren mit verursacht, mit ausgelöst hat. Sie tragen dafür die Verantwortung, Kollege Harald Stefan und Co, dass wir heute dieses massive Ausländerproblem an den heimischen Universitäten haben.

Die Einzigen, die ein Lösungsmodell auf den Tisch gelegt haben, sind wir vom BZÖ, und zwar in drei Schritten. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Erstens: Ja zur Wiedereinführung der Studiengebühren.

Zweitens: Wir sind da auch für Selektion, dass nur jene studieren, die tatsächlich die Be­gabung dafür haben. Es ist die Studieneingangsphase so zu gestalten, dass über Be­gabung oder Nichtbegabung für ein Studium entschieden wird.

Drittens: Nicht zuletzt schlagen wir die Einführung des Uni-Schecks ein, um die Auslän­derflut an den heimischen Universitäten einzudämmen.

Das ist zukunftsweisende Politik für die heimischen Universitäten und Studierenden. (Beifall beim BZÖ.)

17.41


Präsident Fritz Neugebauer: Der zuvor von Frau Abgeordneter Kitzmüller einge­brachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kitzmüller, Gartelgruber und weiterer Abgeordneter betreffend Bei­behaltung der 13. Familienbeihilfe


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 172

eingebracht in der 85. Sitzung des Nationalrates am 18.11.2010, XXIV. GP, im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage Dr. Glawischnig-Piesczek an den Bundesmi­nister für Finanzen „Stopp dem rot-schwarzen Bildungs-Klau“

Am 25.09.2008 hat der Nationalrat einstimmig den Antrag 900/A (XXIII. GP) zur Ände­rung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und damit zur Einführung der 13. Fa­milienbeihilfe beschlossen. Am 08.10. desselben Jahres beschloss der Bundesrat, kei­nen Einspruch dagegen zu erheben.

Die nach wie vor aktuelle Begründung für die Einführung dieser familienpolitischen Maßnahme lautete damals: „Österreich hat es sich seit langem zur Aufgabe gemacht, ein familien- und kinderfreundliches Umfeld zu schaffen, Familien finanziell zu unter­stützen und steht damit bei den Familienleistungen europaweit an der Spitze. Erst mit 1. Jänner 2008 wurde z. B. die Geschwisterstaffel für Mehrkind-Familien erhöht und sind die Gebühren für Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Reisepass eines neugeborenen Kindes weggefallen. Familien mit Kindern sind von der herr­schenden Inflation und der dadurch bedingten allgemeinen Teuerung besonders be­troffen. Diese verstärkte Belastung erhöht sich für Kinder ab dem Schuleintritt gerade im Monat September, in dem üblicherweise das Schul- bzw. Ausbildungsjahr beginnt, betrifft allerdings auch Kinder unter 6 Jahren, bei denen z. B. Kosten für die Betreuung anfallen. Es soll daher die Familienbeihilfe, die einen Beitrag des Staates für noch nicht selbst erhaltungsfähige Kinder darstellt, im Monat September zur gezielten Unter­stützung bei den anfallenden Mehrausgaben ein dreizehntes Mal ausgezahlt werden. Die Verdoppelung der Familienbeihilfe für September soll für alle Kinder ausbezahlt wer­den, wobei die Erhöhung der Geschwisterstaffel alle Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, umfasst. Auch die erhöhte Familienbeihilfe von 138,3 € monatlich für ein erheblich behindertes Kind soll für September verdoppelt werden, da gerade diese Kinder oft besondere Förderungen, die mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen ver­bunden sind, benötigen.“

Dass sie tatsächlich eingeführt wurde, ist wohl vor allem den 24. Nationalratswahlen zu verdanken, welche am 28. September 2008 stattgefunden haben und im Zuge derer die ÖVP unter anderem so geworben hat:

1216963560499

Da die 13. Familienbeihilfe vor den Nationalratswahlen 2008 scheinbar als Wahlzuckerl für die ÖVP gedient hat, soll diese nun wieder abgeschafft werden.

Die 13. Familienbeihilfe ist besonders zum Schulanfang im September eine große Er­leichterung für die Familien. Als mageren Ersatz soll es künftig nur noch für Schulkin­der zwischen 6 und 15 einmalig einen Fixbetrag von 100 €, quasi als minimale An­


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schaffungshilfe für den Schulbeginn geben. Bisher konnte die 13. Familienbeihilfe auch deutlich höher ausfallen, da diese gestaffelt nach dem Alter und inklusive eventuellem Mehrkinderzuschlag gezahlt wurde. Hier zu sparen, heißt sozial bedürftige Familien mas­siv zu schädigen.

Auch bei den Studenten war die 13. Familienbeihilfe ein Teil der Studienförderung und führt bei knapp 130.000 Beziehern zu einer Kürzung.

Die 13. Familienbeihilfe wurde auch eingeführt, da im Unterschied zu den Pensionen die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld und der Kinderabsetzbetrag nicht regelmä­ßig erhöht wurde, um die Inflation abzugelten. Seit 1992 wurde dieser Wertverlust nur ungenügend bis gar nicht ausgeglichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, dass die 13. Fa­milienbeihilfe im derzeitigen Ausmaß vollumfänglich erhalten bleibt. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, wel­che vorsieht, dass die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld in einem Ausmaß erhöht werden, welches den Wertverlust, der durch unterlassene Anpassungen in den letzten Jahren entstanden ist, ausgleicht.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmuckenschla­ger. – Bitte. (Abg. Öllinger: 28 Semester!)

 


17.41.36

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren von der Regierung! Werte Kollegin­nen und Kollegen! „Rot-schwarzer Bildungs-Klau“ – so, wie die Überschrift Ihrer Dringli­chen Anfrage lautet, ist wahrscheinlich schon in der Definition etwas falsch, denn Bil­dung kann man nicht klauen. Sie ist deswegen so ein hohes Gut, weil sie einem eben nicht weggenommen werden kann, auch wenn man hin und wieder bei manchem merkt, dass sie gut versteckt werden kann. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

In einer APA-Aussendung bezeichnen Sie unseren Vizekanzler Josef Pröll alsZukunfts­räuber“. Er ist jedoch der Einzige, der die Verantwortung übernimmt, mit dem Bundesfi­nanzrahmengesetz, das wir hier in diesem Haus beschlossen haben, ein solides Bud­get umzusetzen, damit auch in Zukunft die Finanzlage in unserem Staat sicher gestal­tet werden kann. Denn man kann nicht sagen: Heute schenke ich dir ein Studium, und morgen kann ich dir nicht einmal mehr die Pension zahlen. Das wäre nicht zuverlässi­ge Politik.

Wir haben in diesem Budget auch Schwerpunktsetzungen. Gerade der Bereich der Bil­dung wird in den nächsten vier Jahren 320 Millionen € bekommen, da wird nichts ge­strichen. Es gibt viele andere Gruppen, bei denen gestrichen wird. Sie reden von der Studentenbelastung durch die verkürzte Bezugsdauer der Familienbeihilfe sowie durch die Streichung der 13. Familienbeihilfe. Hier gibt es jedoch Leistungsstipendien bis zu 1 500 € pro Jahr, Förderungsstipendien von 3 600 €, Kinderbetreuungskosten von 150 € pro Monat. Jährlich erhalten mehr als 45 000 Studierende eine staatliche Studienbeihilfe.

Die Streichung der 13. Familienbeihilfe sowie die Kürzung der Bezugsdauer gefährden die Existenz der Studenten nicht, denn hier sind wir beim Thema des Zuverdienstes


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 174

durch Nebenbeschäftigung. In Ihrer Anfrage schreiben Sie: 11 Arbeitsstunden pro Wo­che stellen schon ein gravierendes Problem dar. – Ich empfinde das als eine Provoka­tion, denn es gibt auch andere Bevölkerungsgruppen; nicht nur Studierende und ihre An­gehörigen sind Familien.

Was ist zum Beispiel mit einer Meisterprüfung? Ob heute Bodenleger oder Steinmetz – das beläuft sich auf gut 10 000 bis 15 000 €. Auch die haben ihre Abstriche zu machen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die absurde ideologische Grundhaltung, gegen Studienbeiträge bei gleichzeitigen Finan­zierungsproblemen zu sein, lehne ich ab! (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.) Man soll sicherlich nicht einen Sektor gegen den anderen ausspielen, aber wir sollten, wenn wir über Bildung sprechen, über die gesamte Breite unserer Bevölkerung spre­chen und auch den Bedarf der Absolventen am Arbeitsmarkt berücksichtigen.

Nein, Sie regen sich sogar darüber auf, dass sich unsere Wissenschaftsministerin mit ih­rem System der MINT-Studien – Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und tech­nologische Studiengänge – genau auf diese Studien konzentriert, die wir auch am Ar­beitsmarkt benötigen und diesen Schwerpunkt setzt. Das ist absolut wichtig und notwen­dig.

Wie schon erwähnt: Ab 2011 kommen 80 Millionen € zusätzlich für die Universitäten und für den Hochschulbereich dazu. Was fehlt, ist der private Anteil. Es braucht einen mode­raten Beitrag der Studierenden, gekoppelt natürlich mit einem treffsicheren Stipendien­system, denn hier geht es um Gerechtigkeit.

Der Familienlastenausgleichsfonds ist wegen steigender Leistungen überschuldet, da­her müssen wir einsparen, um ihn zu sanieren. Familienbeihilfen sind nicht das einzige Instrument zur Finanzierung unserer Hochschulen, daher sind die Kürzung der 13. Fa­milienbeihilfe und die teilweise Beschränkung der Bezugsdauer absolut argumentierbar und gerechtfertigt. (Beifall bei der ÖVP.)

17.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


17.45.47

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren auf der Regierungsbank! Geschätzter Vorredner! Eigentlich sollten wir uns da auch an die Frau Wissenschaftsministerin und an den Herrn Vizekanzler wenden, auch an den Herrn Amon. – Natürlich kann man Bildung klauen, man kann vor allem die Zukunfts­chancen klauen, die damit verbunden sind. Diese ganze Angelegenheit, das, was Sie hier abliefern, ist schlicht und ergreifend bildungsfeindlich, es ist institutionenfeindlich für die Universitäten, auch für die außeruniversitären Einrichtungen, und es ist de facto ju­gendfeindlich. (Abg. Amon: Was Sie abliefern, ist jugendfeindlich!)

Ich darf Ihnen ein Zitat von Konrad Paul Liessmann mitliefern. Er sagt zu dem ganz glei­chen Vorgang: „Dumm, widersinnig und entlarvend“, und meint vor allem die ÖVP.

Wir haben da ein gepflegtes Match auf dieser Seite, wer die wirklich innovativere Kraft ist: Grün oder Schwarz? Und auch da kommt es ganz deutlich heraus:

„Die ÖVP, die ehemalige Partei des Bildungsbürgertums, ruiniert gerade das Wissen­schaftsland Österreich“.

Weiters heißt es:

„Die ehemalige Partei des Bildungsbürgertums“ – noch einmal: ehemalig – „kehrt zur wissenschaftsfeindlichen“ – wissenschaftsfeindlichen! – „Perspektive (...) zurück.“


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Und an die ganze Bundesregierung gerichtet:

„Man kann diesen Punkt des Budgets gar nicht anders interpretieren, als dass diese Re­gierung an unabhängiger Wissenschaft, an kritischer gesellschaftlicher Reflexion, an in­ternational anerkannten (...) orientierten Forschungseinrichtungen schlechterdings kein Interesse hat.“ – Wie wahr. (Abg. Amon: Wer sagt das?) – Paul Liessmann.

Jetzt aber noch zu diesen ewigen Schulden und Raus-aus-der-Schuldenfalle. – Ja, gut, passt. Wer sagt denn, dass man auf Teufel komm raus Schulden machen muss? Aber wenn Sie hergehen und so tun, dass weniger Schulden nur dadurch erzeugbar wären, dass man ausgerechnet dort besonders fantasielos herumkürzt, wo die größten Zu­kunftschancen vernichtet werden, dann sind Sie auf dem besagten Holzweg. Das sind Sie aber mit Sicherheit. (Beifall bei den Grünen.)

Natürlich ließe sich an anderer Stelle des Budgets ausgabenseitig auch kürzen. Wir lassen auch nicht diese unqualifizierten Beiträge der ÖVP gegenüber unserer Klubob­frau gelten. Wir haben klipp und klar gesagt, wo wir etwas sparen könnten. Nur wer­den wir Sie da bei Ihrer Klientel-Politik erwischen; das ist nämlich der Punkt. Wieso wir nämlich 70 Millionen für Agrardiesel privilegienbegünstigt haben müssen, und so weiter und so fort, und 25 Millionen für Bezirksschulräte und, und, und – das können Sie ja gar nicht erklären! (Abg. Amon: Wo ist euer Budgetvorschlag?)

Sie wollen Ihre Traktoren fördern und die Bildung aushungern. Das ist Ihr Konzept, und daran erkennt man, wer hier welche Richtung einschlägt. (Beifall bei den Grünen.)

Wir werden einer innovationsfreundlichen Bildungspolitik weiter das Wort reden, auch wenn Sie da mit Ihrem Bildungs-Klau unterwegs sind. Ganz einfach! (Beifall bei den Grü­nen. – Abg. Amon: Legt ein Budget vor!)

17.48

17.48.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordne­ten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der Familienbei­hilfe für Studierende bis zum vollendeten 26. Lebensjahr.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das findet keine Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordne­ten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung von Universitä­ten.

Wenn Sie für diesen Antrag sind, so bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Das findet keine Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der Basisfinan­zierung für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Wenn Sie dafür sind, so bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das findet keine Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der 13. Fami­lienbeihilfe.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen für diesen Antrag. – Das fin­det keine Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 176

17.49.52 Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die Verhandlungen über den 9. Punkt der Tagesordnung wieder auf.

Es gibt noch eine Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Letzter Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


17.50.02

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Der Herr Au­ßenminister ist noch nicht da. – Kurz: Es ist ein bisschen schwierig, nachdem die De­batte vorhin anders gelaufen ist, jetzt wieder darauf einzugehen. Aber die Frontex ist eine wichtige Organisation – eine Organisation der EU zum Schutz der Grenzen –, die leider noch nicht ordnungsgemäß beziehungsweise noch nicht ausreichend ausgestat­tet ist, obwohl das Budget in den letzten Jahren von 35 Millionen € im Jahr 2007 auf 90 Millionen € aufgestockt worden ist. Also hier entwickelt sich schon etwas Positives, aber es gibt noch viele Bereiche, die zu verbessern sind.

Ich glaube, die EU-Grenzsicherung ist dringend notwendig, um nicht von Wirtschafts­flüchtlingen überrannt zu werden. Frau Kollegin Korun, Sie wissen schon, was „Wirt­schaftszweig Schlepperei“ bedeutet?! Sie haben hier vorhin Kritik an der Frontex und ihren Maßnahmen geübt, Menschen den Zutritt ins Land zu verwehren. Die Politik der offenen Türen ist aber schon lange vorbei und ist mittelalterliche Anschauung. Es gilt, mit allen Mitteln den kriminellen Machenschaften von Schlepperorganisationen, die die Leute finanziell aussaugen, entgegenzutreten.

Ich möchte an dieser Stelle auch einmal auf die Bootsflüchtlinge zu sprechen kom­men. – Es ist doch besser, Frau Korun, die Bootsflüchtlinge in den Staat zurückzuschi­cken, von wo aus deren Bott abgelegt hat und wo diese Menschen noch eine Chance haben, zurückzukommen, das heißt, wo man sie sicher an Land geleiten kann, anstatt sie sozusagen mit Nussschalen, in denen sie unterwegs sind, über das Meer nach Europa zu schicken. Dort, Frau Korun, liegt auch das Problem, dass dann viele kentern und den Tod finden. Und das sind Wirtschaftsflüchtlinge, die das Ganze in Kauf nehmen, nur um sich hier wirtschaftlich einen Vorteil zu verschaffen.

Ich glaube, diesbezüglich sollten Sie etwas Aufklärungsunterricht nehmen. Ich lese Ih­nen kurz noch etwas aus dem Bericht der Frontex vor. Hier heißt es:

„Frontex entdeckt die Menschenrechte

In den Seegebieten, wo es keine Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten gebe, kom­me es im Zuge der verstärkten Frontex-Patrouillen zu einem Anstieg der Einreiseversu­che. Der bemerkenswerte Schluss des Evaluierungsberichtes: Die Migranten würden erkennen, dass sie eine größere Chance besitzen, die gefährliche Reise zu überleben. Der Gefahr (...), also der Zurückweisung seien sie mangels Kooperation der Transit­staaten nicht ausgesetzt.“

Also wenn Sie sich damit befasst hätten, wenn Sie das gelesen hätten, dann wäre Ihr Redebeitrag vermutlich anders ausgefallen, Frau Korun.

Es ist wichtig, dass sich die Europäische Union mit vereinten Kräften gegen unkontrol­lierte Zuwanderung schützt. Hier muss man gut zusammenarbeiten und die Organisa­tionen beziehungsweise Einheiten auch entsprechend ausstatten und gründen.

Nur eine kontrollierte Zuwanderung von Leistungsträgern ist zu begrüßen. Sonst wird es schon bald Usus in Europa sein, dass wir das Armenhaus der Welt werden, in dem alle aufgefangen werden, alle hier leben und verschleppte Bürgerkriege ins Land zie­hen, die dann hier ausgefochten werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 177

Wir werden dem Antrag zustimmen.

Jetzt noch zum Kollegen Großruck. Er hat in seinem Reim eine kleine Unaufmerksam­keit gehabt, die ich jetzt noch verbessern möchte:

Den Kollegen Großruck nenne ich jetzt Vergisserl,

denn vergessen hat er im Reim den Schüssel,

der vor Jahren hat gesagt mit harschem Ton,

als Dritter geht die ÖVP in Opposition.

(Beifall beim BZÖ. – Abg. Großruck: ... Julius Caesar nicht erwähnt!)

17.54

17.54.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Es liegt hiezu keine Wortmeldung mehr vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 955 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehr­heit angenommen. (E 132.)

17.54.3110. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 51/A(E) der Abge­ordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhand­lungen der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenhei­ten mit der Republik Slowenien über ordentliche historische Aufarbeitung der Partisanen-Verbrechen und ein würdiges Gedenken für deren Opfer (956 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner zu Wort. – Bitte.

 


17.55.01

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Kol­legen! Es gibt zwei Arten, die Vergangenheit zu bewältigen: Die eine Art ist so, wie es etwa die Tschechische Republik tut, dass sie sagt, Vergangenheit ist Vergangenheit. Es muss irgendwann einmal ein Schlussstrich gezogen werden. Die Vergangenheit ist eine Summe von Irrtümern und Ungerechtigkeiten, und wenn wir darin herumwühlen und auszugleichen versuchen, dann kommen wir nirgends hin. Wir müssen im Heute leben, nicht an das Gestern denken, und daher haben diejenigen, die in der Vergangen­heit Unrecht erlitten haben, Pech. Und Ende. – Das ist die eine Möglichkeit.

Die andere Möglichkeit ist die, die wir gewählt haben, Deutschland insbesondere, dass es heißt, die Vergangenheit lässt einen nie aus, man muss sich der Vergangenheit im­mer stellen. Die Opfer der Vergangenheit sind eine ewige Mahnung, und wir sind auch verpflichtet, ihrer – nicht ewig, aber sehr lange; zumindest solange noch ein Opfer lebt – zu gedenken und sie nach Möglichkeit zu entschädigen, zu trösten und gutzutun, was Unrecht gewesen ist.

Wir von der FPÖ haben uns für diesen Weg entschieden. Ein Grundtenor unseres Rechts­systems und unseres moralischen Verständnisses ist – zumindest sehe ich das so –, dass wir Gleichbehandlung walten lassen, dass wir alle Gruppen von Opfern, von unge­recht Behandelten gleich behandeln und dass sie uns gleich viel wert sind.

Wir sind keine Rechtsnachfolger und keine geistigen Erben des Nationalsozialismus, und trotzdem fühlen wir uns verantwortlich für das, was damals geschehen ist, und leisten dafür auch bis heute finanziell Entschädigung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 178

Wir sind vielleicht sogar eher geistige Nachfahren der slowenischen, kroatischen oder jugoslawischen Partisanen, weil ein Teil – zumindest im Hohen Haus – immer wieder er­klärt, er fühle sich dem antifaschistischen Grundkonsens verpflichtet. Und dieser antifa­schistische Grundkonsens beinhaltet ja auch Tito-Partisanen, Stalinisten und so weiter.

Trotzdem, obwohl wir da vielleicht sogar eine geistige Teilrechtsnachfolge haben, ist es offenbar sehr, sehr schwierig, dass wir den Opfern dieses Antifaschismus an unseren Grenzen, innerhalb der Grenzen und gerade außerhalb der Grenzen gedenken.

Kollege Kurzmann hat einen Entschließungsantrag eingebracht, der, so glaube ich, in dem, was wir an Wertvorstellungen und Wertmaßstäben haben, klar und meiner An­sicht nach unstrittig sein sollte. Er hat geschrieben:

„Die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufge­fordert, auf die Republik Slowenien einzuwirken, eine weitere historische korrekte Auf­arbeitung der Partisanen-Verbrechen zu garantieren, die Schuldigen rechtlich zu ver­folgen und zu bestrafen und darüber hinaus den Opfern ein würdiges Gedenken zu schaffen, indem man einerseits entsprechendes historisches Bewußtsein schafft, ande­rerseits Gedenkstätten für die Opfer errichtet.“

Er hat also nicht einmal Wiedergutmachung und Entschädigung verlangt, sondern er hat nur ein angemessenes und relativ kostengünstiges Gedenken verlangt.

Auch das scheint aber nicht möglich zu sein und keinen Grundkonsens in unserer Re­publik darzustellen, da es einen Mehrheitsbericht im Ausschuss gegeben hat, der mehr­heitlich angenommen wurde, nachdem dieser Antrag abgelehnt wurde, wo genau nichts drinnen steht.

Ich darf diesen Mehrheitsbericht in seiner zusammenfassenden Diktion wortwörtlich zi­tieren, weil das einen guten Einblick in die Geistesweise dieser Mehrheit gibt. Ich zitiere:

„In diesem Sinn begrüßt der Ausschuss die in vielen Staaten erkennbare Entwicklung beispielsweise aus Anlass der Entdeckung von Massengräbern oder der Öffnung von Archiven, die zunehmende Bereitschaft zur öffentlichen und wissenschaftlichen Diskus­sion und die damit zusammenhängende kritische mediale Berichterstattung. Im Mittel­punkt sollte dabei die Würde der Opfer stehen, um ihnen in der Öffentlichkeit wieder Namen, Gesicht und Stimme zu verleihen.“ (Abg. Mag. Stefan: Das ist sagenhaft!)

Liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich glaube, ich brauche nicht weiter zu kommentieren, warum wir in diesem Fall nur eines tun können, nämlich diesen Bericht ablehnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Großruck. – Bitte. (Abg. Mayerhofer: Ein netter Vierzeiler! – Abg. Großruck – auf dem Weg zum Redner­pult –: Kommt zum Schluss, meine Damen und Herren! Also keine Angst!)

 


17.59.01

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Abgeordneten Gerhard Kurzmann sehr ge­schätzt, ich war mit ihm einige Male unterwegs. Wenn ich sage, ich war mit ihm be­freundet, dann wäre das vielleicht zu viel, aber wir haben uns gegenseitig respektiert, und ich weiß, wie engagiert sich Kurzmann für diese Angelegenheiten eingesetzt hat.

Wir von der ÖVP tun das auch, meine Damen und Herren, aber die Wege sind ver­schieden. Ich glaube nicht, dass der Entschließungsantrag, der vorgelegt worden ist, ei­ne Mehrheit finden darf und kann, denn er ist weit über das Ziel schießend. Das ist ei­ne Einmischung in die Souveränität eines anderen Staates.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 179

Wir sind in der Vorgangsweise nicht einig, aber wir sind in der Zielsetzung einig, meine Damen und Herren, dass auch andere Länder Kriegsverbrechen aufarbeiten sollen und aufarbeiten müssen, so wie wir das auch in Österreich mit der Historikerkommission und anderen Initiativen gemacht haben – auch sehr viel später, als es vielleicht not­wendig gewesen wäre. Man muss auch anderen Ländern Zeit lassen. Ich glaube, so weit müssen wir sein. Leider Gottes ist die leidvolle Geschichte dieser Staaten, dass sie selbstständig geworden sind, noch nicht sehr lange her. Sie werden es sicherlich ma­chen, aber dazu brauchen sie nicht die Einmischung von uns – wie ich meine. Das wird von demokratischen Staaten selbst ausgehen.

Die Ausschussfeststellung – so hat mein Vorredner gesagt – zeigt natürlich die Wege und Ziele auf. Wir brauchen kein neues völkerrechtliches Instrumentarium. Wir haben eines mit der Installierung der slowenisch-österreichischen Historikerkommission, die die Aufgabe hat, all diese Vorfälle, diese Verbrechen zu untersuchen und dann gemeinsam zu publizieren und Dokumente herauszugeben.

Seit dem Jahr 2001 besteht dieses österreichisch-slowenische Kulturabkommen. Es ist ein völkerrechtliches Instrument zur Umsetzung der historischen Aufarbeitung und des würdigen Gedenkens.

Ich glaube, dass wir schon auch die Initiative unserer Politiker in Österreich erwähnen müssen. Ich darf die Initiative unseres Herrn Außenministers Dr. Spindelegger erwäh­nen, der sich besonders um die altösterreichischen Minderheiten in Slowenien und die Gottscheer verdient gemacht hat und sie immer wieder auch unterstützt.

Ich erwähne aber auch meine Kollegen Norbert Kapeller, unseren Vertriebenen-Spre­cher, der nicht nur spricht, sondern auch handelt. Er fährt zu den Vertriebenen hinaus, spricht mit ihnen und hat eine Publikation über die altösterreichischen Minderheiten he­rausgegeben und sie auch besucht.

Ich glaube, das sind Initiativen, die letzten Endes zu dem führen, was wir alle wollen, näm­lich dass die einzelnen Länder ihre Vergangenheit aufarbeiten.

Genauso, meine Damen und Herren, wie wir nicht wollen, dass sich andere Länder mit Parlamentsbeschlüssen und so weiter in österreichische Angelegenheiten einmischen, sollten wir – so meine ich – auch den anderen, unseren Nachbarstaaten, begegnen.

Wir haben ja heute zu Recht die Diskussion über die Einmischung des türkischen Bot­schafters in Österreich gehabt, worüber wir alle bis auf eine Fraktion empört sind. Die einen fordern seine Abberufung. Ich glaube, dass die sehr ausgewogene Vorgangsweise unseren Herrn Außenministers die richtige ist.

Ich darf nun in einem Vierzeiler meinen Zugang zu dieser Sache schildern, die sie viel­leicht auch ins rechte Licht rückt:

Die Exzellenz aus der Türkei

legte sich selbst das faulste Ei.

Denn wie die Geschichte deutlich spricht: Angriffe auf Wien rentieren sich nicht –

am wenigsten für die Osmanen. – Amen.

(Heiterkeit und Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und BZÖ.)

18.03


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


18.03.17

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Vielleicht hätte die Fraktion der Österreichischen Volkspartei die Güte gehabt, den Herrn Abgeordneten Großruck bei einem anderen Tagesordnungspunkt einen Reim rezitieren zu lassen. Das wäre in dem einen oder anderen Fall gescheiter gewesen und hätte auch zum Inhalt ge­


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passt, zumal es bei diesem Antrag des Abgeordneten und nunmehrigen Landesrates Kurzmann und auch bei ähnlich gelagerten Anträgen der Abgeordneten Grosz, Bucher, Dolinschek und, und, und um die Massenmorde in Slowenien geht, um ein trauriges Ka­pitel unserer Geschichte.

70 Jahre danach ist man im zivilisierten Europa des 21. Jahrhundert noch immer nicht in der Lage, Menschen ihren Friedhof zuzugestehen. Es geht um nicht mehr und um nicht weniger als um den Friedhof, um die Grabstätte, um das Andenken, um die Ehr­erbietung und um den Respekt.

Vor vier Tagen konnten wir in der „Kleinen Zeitung“ lesen, dass einmal mehr in der Re­gion Mostec nahe der slowenisch-kroatischen Grenze ein weiteres Massengrab ent­deckt und geöffnet wurde. Im August 2009 konnten wir lesen, dass in Laško bei Cilli ein Massengrab entdeckt wurde, wo mehr als 3 000 Tote in einem Grubensystem überein­ander gestapelt wurden, dass diese Menschen umgebracht, ermordet wurden und der damaligen slowenischen Regierung bis auf knappe Worte des Bedauerns bis heute nicht mehr eingefallen ist.

Abgeordneter Großruck, Sie haben gesagt, es steht dem österreichischen Parlament nicht zu, sich in Angelegenheiten anderer Staaten einzumischen. Ich erinnere Sie da­ran, dass der slowenische Staatspräsident am 29. August 2009 verkündet hat: Slowe­nien hat die Rechtsnachfolge von Jugoslawien angetreten. – Als Rechtsnachfolger von Jugoslawien wollen sie selbstverständlich Mitspracherecht haben, wenn es darum geht, im südösterreichischen Raum die doppelsprachigen Ortstafeln durchzusetzen. (Abg. Großruck: Parlament!)

Das slowenische Parlament, Abgeordneter Großruck, hat erklärt, es hat die Rechts­nachfolge von Jugoslawien. Und das slowenische Parlament hat erklärt, dass endlich dop­pelsprachige Ortstafeln aufzustellen sind. Das österreichische Parlament sollte sich endlich einmal dazu durchringen, zu sagen und zu signalisieren, dass wir darauf beste­hen, dass Opfern von Verbrechen, Opfern von Massenmord der nötige Respekt, die nö­tige Ehrerbietung und das nötige Andenken endlich entgegenzubringen sind. (Beifall beim BZÖ.)

Ich weiß nicht, warum das so schwer ist! Ich weiß wirklich nicht, warum das so schwer ist. Ich weiß nicht, warum Sie sich würgen, warum Sie sich beugen, warum Sie sich ver­drehen. (Abg. Großruck: Ausschussbericht!) Ich weiß nicht, warum das so schwer ist. Der Tod kennt keinen Unterschied! Warum ist es so schwer, Schicksalen die Ehrerbie­tung entgegenzubringen? Warum bringen Sie das nicht über Ihr Herz? Warum nicht? Und wir glauben daher ... (Ruf bei der SPÖ: Leiser!) – Ich muss ja den Abgeordneten Mayer, der sonst immer schläft, ein bisschen aufwecken! Jetzt macht er offenbar „Cou­loirschlaf“.

Warum ist es so schwer, diesem einfachen Antrag zuzustimmen (Abg. Großruck: Die Slowenen wissen das selber!) und hier endlich auch gegenüber Slowenien einmal klar­zustellen, dass ein zivilisiertes Europa des 21. Jahrhunderts und selbstverständlich ein zivilisiertes Slowenien sich auch dadurch definiert, wie man mit der Geschichte umgeht?

Wir haben gestern hier in Einstimmigkeit – meines Wissens; und zu Recht in Einstimmig­keit – ein weiteres Kapitel der traurigen Geschichte Österreichs schließen können, näm­lich wenn es darum geht, die Fürsorge von in dem Fall jüdischen Friedhöfen in Ös­terreich sicherzustellen. Die Fürsorge für diese Friedhöfe wird die Republik Österreich selbstverständlich übernehmen.

Warum ist es so schwer, Slowenien aufzufordern, endlich dieses Kapitel der Geschich­te lückenlos zu klären und diesem endlich in Respekt und ehrendem Andenken dieser traurigen Geschichte, die in diesem Fall das Leben von Hunderttausenden Altösterrei­chern gekostet hat, zu begegnen, Abgeordneter Großruck?


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Daher hätten wir uns erwartet, dass dieser Antrag die Zustimmung findet, wie auch un­sere Anträge, die wir in diesem Bereich mehrfach gestellt haben, denn das wäre ein Akt der Menschlichkeit. Das würde überhaupt einmal Ihren Zugang definieren, wie Sie sich als Mensch definieren. Denn am Umgang mit den Toten erkennt man, wie die Men­schen so ticken. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Großruck: Ich scheue den Vergleich nicht!)

18.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


18.08.15

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Mei­ne Damen und Herren! Ich glaube, man kann unmittelbar an das, was Kollege Groß­ruck hier gesagt hat, anschließen. Es ist in der Tat so, dass ich nicht ganz verstehe, wo­zu eigentlich dieser Antrag hier eingebracht wurde und was außenpolitisch damit erzielt werden soll. (Abg. Dr. Hübner: Das, was drinnen steht!)

Wenn man sich das angehört hat, was Kollege Hübner heute etwa zur Grundrechts­agentur in Österreich gesagt hat, wenn man seine Einstellung dazu gehört hat, dann wurde einem schon eher verständlich, warum Sie diesen Antrag einbringen. Da gilt es einfach zu sagen, in der Außenpolitik kann man nur eines machen: nach außen hin so weit wie möglich dicht, dass das, was die FPÖ hier vorschlägt, nicht nach außen dringt, meine Damen und Herren!

Menschenrechte sind unteilbar, das ist überhaupt keine Frage! Es ist natürlich so, dass jeweils schärfstens zu verurteilen ist, wenn dagegen verstoßen wurde. (Abg. Mag. Ste­fan: Aber!) Auch die Aufarbeitung von Kriegsverbrechen ist auch ein großen Anliegen. Wo auch immer und wie auch immer das passiert ist, soll es verfolgt werden.

Es wurde heute die Historikerkommission – im Jahr 2001 gegründet – erwähnt. Diese leistet hervorragende Arbeit. Es wird gemeinsam versucht, etwas aufzuarbeiten, ge­meinsam versucht, entsprechend dann auch eine Würdigung durchzuführen. Das ist so, wie es international einfach gehört. Jetzt mit dem Stellwagen des österreichischen Parlaments hineinzufahren und etwas zu erklären, was ohnehin stattfindet, ist aus mei­ner Sicht nicht akzeptabel.

Das, was mich stört – und ich glaube, das ist der Hintergrund hinter dem ganzen An­trag –, ist der Satz, der für mich etwas verräterisch klingt: „Auch gilt es, dem einseitigen Partisanen-Kult ein Ende zu setzen.“

Es kann doch nicht übersehen werden, dass all das, was stattgefunden hat – sei es auch noch so sehr Unrecht –, die Konsequenz von dem war, was an einzigartigen Gräu­eltaten durch den Nationalsozialismus erfolgt ist.

Ich würde schon ersuchen, zu schauen, dass die Geschichte, wenn sie beurteilt wird, so beurteilt wird, dass man auch die gesamte Palette des Geschehens miteinbezieht. Und dass die Partisanen – das kommt unterschwellig herein, daher möchte ich das hier auch ganz klar sagen –, die von den Alliierten unterstützt worden sind – vor allem von den USA und von den Engländern –, einen ganz, ganz wesentlichen Teil dazu beige­tragen haben, den Hitler-Faschismus zu stoppen und diesen Krieg dadurch zu stop­pen, dass Hitler-Deutschland verloren hat, ist ihnen hoch anzurechnen. (Abg. Dr. Hüb­ner: Das hat Stalin auch gemacht!)

Ich sage das unabhängig von den Gräueltaten, die nach dem Krieg passiert sind. Aber dieser Satz bedarf dieser Antwort.

Ich darf auch sagen, dass die Moskauer Deklaration, die ergangen ist, jeweils davon ausgegangen ist, in welchem Ausmaß sich die Staaten dagegen gewehrt haben, was ihnen der Faschismus, der Nationalsozialismus angetan hat, und wie sie sich dagegen aufgestellt haben.


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In diesem Zusammenhang ist zu klären, dass die Kärntner Partisanen einen wesentli­chen Teil des Kampfes gegen den Hitler-Faschismus in Österreich geführt haben. Da­her ist auch das hier festzuhalten. Ich würde ersuchen, alle Vorbringen, die Sie in dem Zusammenhang erstatten, auch unter diesem Aspekt zu sehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 


18.11.39

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Hohes Haus! Ich möchte meine Rede mit einem Zitat von Ingeborg Bachmann beginnen, die gemeint hat: „Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar.“

Ich verstehe nicht, warum es gerade bei diesem Thema, bei dieser Problematik so schwer ist, die Wahrheit von beiden Seiten offen einzugestehen. Der Antrag der Freiheitlichen Partei wurde mit den Worten und dem Satz eingeleitet: „In den Wäldern Sloweniens werden hunderttausende Skelette vermutet.“ – Das war im November 2008.

Jetzt, im November 2010 wissen wir, dass es keine Vermutung ist, sondern dass es be­wiesen ist, dass in den Wäldern Sloweniens hunderttausende verschleppte deutsche Sol­daten auf brutalster Art und Weise hingerichtet, verscharrt, ermordet worden sind.

Die neuerliche Entdeckung dieser Massengräber im letzten Jahr in Slowenien ist ein Beweis dafür, dass die Aufarbeitung der jüngsten Geschichte unseres Nachbarlandes nicht aufzuhalten ist, obwohl über Jahrzehnte der Mantel des Schweigens über diese Massentötungen nach Ende des Zweiten Weltkrieges – und ich betone: nach Ende des Zweiten Weltkrieges – gelegt wurde.

Was das Entscheidende ist und worauf ich heute aufmerksam machen möchte, ist, dass dieser Widerstand und jene Personen, die versuchen, diese Geschichte aufzuar­beiten, mit massiven Repressalien zu kämpfen haben, seit es einen Regierungswech­sel in Slowenien gegeben hat.

Ich möchte auch sagen – heute war die Rede schon von den AVNOJ-Beschlüsse, von den Beneš-Dekreten, – dass gerade diese Gesetze, die nach wie vor ihre Gültigkeit ha­ben, einen Teil dazu beitragen, dass dieses Verschleiern, dieses Verdrängen, dieses Ver­tuschen und dieses Nicht-Aufarbeiten der Geschichte in Slowenien, in Tschechien in Wirklichkeit beibehalten wird.

Stefan Karner hat in einer Analyse, nachdem diese Friedhöfe, diese Massengräber ge­funden worden sind, festgestellt: Die Wirren der Wochen nach dem Zweiten Weltkrieg manifestierten sich kaum woanders derart grausam wie im Grenzgebiet um Bleiburg.

Staatssekretär Ostermayer war vor einigen Wochen und ist jetzt öfter wieder in Kärnten auf Werbetour für zweisprachige Ortstafeln. Wenn man als Kärntner zu diesem Thema in Wien spricht, dann wird man oft nicht verstanden, weil in Wien die Geschichte Kärn­tens und das, was Familien dort erlebt haben, nicht gekannt wird, was gerade anhand dieser Beispiele zutage tritt.

Es waren alle Opfer der Tito-Partisanen. Das gesamte Gebiet ist ein einziger riesiger Friedhof, und die verscharrten Menschen sind allesamt Opfer von Partisanen-Über­fällen. (Abg. Dolinschek – in Richtung des Abg. Dr. Jarolim –: Jarolim, hör zu einmal!) Natürlich – hier ein Zitat von Prof. Karner, einem „Vertreter“ der Bundesregierung – sind darunter viele hunderte verschleppte Kärntnerinnen und Kärntner. Genau diese Auf­arbeitung der Geschichte Sloweniens und dieses Eingeständnis, dass es auch in Kärn­ten Opfer vor allem auch nach Ende des Zweiten Weltkrieges gegeben hat, macht auch diese Behandlung so schwierig.


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Ich möchte noch – bevor die Redezeit beendet wird – darauf hinweisen, dass die Arbeit der Gräberkommission sowie der Historiker, die den kommunistischen Verbrechen nach­gehen, sehr schwierig geworden ist, seit im Jahr 2008 die ehemalige kommunistische Linke in Slowenien wieder an der Macht ist.

Dežman, der Leiter, der auch diese Gräber entdeckt hat und bemüht ist, das auch als Direktor des zeitgeschichtlichen Museums in Laibach offen zu dokumentieren, wurde vom Kulturministerium seiner Stelle enthoben. Das Kulturministerium hat dokumentiert, dass er 200 der größten Massengräber mit einem Kreuz und mit einer Gedenktafel kenn­zeichnen wollte. – Kollege Grosz hat bereits darauf hingewiesen. Das wurde ihm ver­wehrt.

Seit der Abwahl der konservativen Regierung Janša und dem Amtsantritt des Präsi­denten Danilo Türk wird der slowenische Kommunismus ideologisch rehabilitiert. Das ist ein Faktum, das wir zu beachten haben, wenn wir über dieses Thema sprechen. Türk zeichnete den letzten kommunistischen Geheimdienstchef Sloweniens mit einem Verdienstorden aus. Die linke Stadtverwaltung in Laibach benannte wie in alten Zeiten wieder einmal eine Straße nach Tito. Die Entdeckung der Massengräber an der Gren­ze zu Kärnten, im Bergwerkstollen, die Entdeckung der Ermordeten in den Massengrä­bern hat am Geschichtsbild der post-kommunistischen Linken, das auf dem Partisanen-Mythos nach wie vor beruht, nichts geändert.

„Es fehlt der politische Wille, sich mit diesem Kapitel der slowenischen Geschichte zu be­schäftigen“, sagt der Leiter der Historikerkommission und wurde für diese offenen Wor­te seines Amtes enthoben.

Und deshalb kann man nicht hier zur Tagesordnung übergehen und halt in gutem Di­plomatendeutsch sagen: Na gut, wir wollen ja gute Beziehungen haben! – Die Wahr­heit und die Geschichte aufzuarbeiten, ist eine Verpflichtung. Und diese kann nicht ein­seitig von Österreich, von Kärnten eingefordert werden, sondern das muss auch auf der anderen Seite stattfinden.

Das sage ich hier bewusst im Vorfeld von Verhandlungen und Gesprächen, die wieder einmal zu mehr zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten führen sollen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


18.18.53

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich müssen Kriegsverbrechen aufgeklärt und verurteilt werden, ganz gleich, von wem sie begangen wurden. Es darf nicht sein, dass man da mit ideologischen Scheuklappen die Dinge irgendwie verharmlost oder be­schönigt.

Es ist auch klar, dass sich jede Nation mit den jeweils eigenen Kriegsverbrechen in der Aufklärung und auch in der Beurteilung immer sehr schwertut. Daher ist es auch klar, dass Slowenien seine Schwierigkeiten mit den von den Tito-Partisanen gleich nach dem Zweiten Weltkrieg begangenen Gräueltaten und Massenmorden hat. Es wurde ja schon erwähnt: Es werden immer wieder diese Massengräber entdeckt, etwa vor zwei Jahren bei der Autobahn von Marburg und voriges Jahr in Laško.

Aber unabhängig – das muss man den Slowenen schon auch zugutehalten – von der Historikerkommission wurden im Jahr 1992 eine parlamentarische Kommission zur Auf­klärung eingerichtet, im Jahr 1994 die kriminalpolizeilichen Ermittlungen in Gang gesetzt und aktiv betrieben, und seit dem Jahr 2004 gibt es auch die Kommission zur Erforschung dieser Massengräber.

Ich glaube, wir sind gut beraten, uns, was Verbrechen rund um den Zweiten Weltkrieg anlangt, da jetzt als Oberlehrer nicht zu stark wichtig zu machen und bei jeder Gelegen­


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heit aufzuzeigen. Österreich und besonders auch Kärnten hatten und haben immer wie­der große Probleme und Schwierigkeiten mit der Aufarbeitung ihrer Geschichte im Zwei­ten Weltkrieg, und das betrifft auch – Kollege Jarolim hat das bereits gesagt – die Rolle der Partisanen, der wichtigen und aufopfernden Rolle der Partisanen im Zweiten Welt­krieg bei der Bekämpfung des Faschismus. Das dürfen wir nicht unter den Teppich keh­ren! Das wird aber gerne gemacht, insbesondere in Kärnten.

Ich darf in diesem Zusammenhang auch an den Gemeinderatsbeschluss in Lienz erin­nern. Da gibt es auch noch einiges aufzuarbeiten, wenn die Gemeinde in Lienz beschließt, Kunstwerke von Egger-Lienz nicht zurückzugeben, obwohl deren Provenienz eindeutig geklärt ist und es enteignete Kunstgegenstände sind. Da besteht also schon noch eini­ger Nachholbedarf.

Dennoch, ganz klar: Die historische Aufarbeitung, die Slowenien leistet und die übri­gens auch von eurem Andreas Mölzer voriges Jahr gelobt wurde, kann und soll von Österreich unterstützt werden, wenn das von Slowenien gewünscht wird. Das muss man schon auch dazusagen. Auch im Rahmen von Kulturabkommen wurde festgehal­ten – ich weiß nicht, ob sich die jemals jemand durchgelesen hat –, dass die Geschichts­bücher angeglichen werden sollen, dass man sich also darüber austauschen soll, was da wirklich war. Wenn das gelänge, wäre damit schon sehr viel getan.

Wir brauchen also wirklich niemandem auf die Finger zu klopfen. Wir brauchen sozusa­gen den Zahnstocher im fremden Auge nicht zu suchen, solange wir im eigenen noch die Balken haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.

 


18.22.06

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich woll­te mich an und für sich zu diesem Tagesordnungspunkt heute nicht mehr zu Wort mel­den, weil ich in meiner eigenen Familiengeschichte dieses Kapitel für mich schon längst abgeschlossen gefühlt habe. Die Aussagen von Kollegen Jarolim haben mich doch da­zu bewogen, dass ich mich dazu noch einmal äußere.

Meine Familie stammt aus dem heutigen Ljubljana, Laibach, und mein Großvater war eines dieser Opfer. Er war nicht im wehrfähigen Alter, aber er wurde verschleppt und ermordet. Er hat auch nicht auf Seiten des „Deutschen Reiches“ gekämpft.

Ich erwarte mir, dass die Republik Österreich und dass Exponenten dieser Republik diese Opfer aus der altösterreichischen Minderheit mit dementsprechenden Respekt würdigen, denn wie bereits erwähnt: Die Menschenrechte sind unteilbar! (Beifall bei der FPÖ.)

18.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


18.23.30

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ) (sich zunächst an Dr. Jarolim wendend): Würdest du dich getrauen, diese Rede auch in der Untersteiermark oder in Kärnten zu halten? Ich wäre gerne dabei, zunächst einmal nur als Zuhörer. (Abg. Mayerhofer: Das ist gut! – Zwischenruf bei der SPÖ.) – Nein, von der Rede, die du hier heute gehalten hast, hätte ich gerne, dass du diese einmal in Kärnten, im Grenzgebiet südlich von Kla­genfurt – wo, das kannst du dir gerne aussuchen – oder in der Untersteiermark halten würdest, und das bitte bei den SPÖ-Ortsgruppen, ja. Das wäre Zivilcourage! Das wür­de ich mir anschauen Ich bin bereit, dir zu helfen, dafür zu sorgen, dass den Leuten vor


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der Veranstaltung alles abgenommen wird, was dich treffen könnte. Ich garantiere dir, man würde dich dort mit nassen Fetzen aus dem Veranstaltungssaal hinaustreiben, das ist unter Garantie so, und zwar deine eigenen Genossen würden das machen. (Bei­fall bei BZÖ und FPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich war ein bisschen erstaunt, dass Kollege Strutz nicht hef­tiger darauf reagiert hat. Ich habe geglaubt, ich höre nicht recht. Ich kenne selber Leute aus der Untersteiermark, nicht einmal aus Kärnten, deren Familien nach dem 8. Mai 1945 verschleppt wurden. Ich habe einen Freund, dessen Vater jenseits der Grenze in ei­nem Waldstück derartig gefoltert wurde gemeinsam mit anderen, dass man die Schreie ins Nachbardorf gehört hat. Und da kommt Jarolim heraus und lobt den großen Beitrag der Partisanen zur Befreiung Österreichs. (Abg. Öllinger: Sicher! – Ruf bei der SPÖ: Keine Ahnung!)

Das ist wirklich wahr bei dir: keine Ahnung! Das ist das Einzige, womit ich die Rede Jarolim quittiere, und das ist noch die elegantere Form der Quittierung. Bei aller Freund­schaft! Es ist abzulehnen, die Partisanen so auf das Podest zu heben, angesichts der Verbrechen, die sie an unschuldiger Zivilbevölkerung begangen haben – nicht an Na­tionalsozialisten! Und selbst darüber könnte man diskutieren, ob man mit jedem Ver­brecher so umgehen soll, wie man mit den Leuten umgegangen ist. Auch das ist für uns eine Frage der Humanität! (Abg. Öllinger: Das kann man aus heutiger Sicht diskutie­ren!)

Ich bin auch der Meinung, dass man Kriegsverbrecher nicht so behandeln soll, wie die die Leute zuvor behandelt haben. Sonst müsste man in Den Haag eine andere Qualität an den Tag legen, aber das tun wir nicht, denn wir sind eine andere Gesellschaft. Das ist eine Frage der zivilisatorischen Leistung.

Diese Verbrecher dann jedoch tel quel pauschal freizusprechen – ich sage das noch einmal: Trau dich das einmal in der Untersteiermark und in Kärnten zu machen, dann reden wir hier herinnen weiter! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

18.26

18.26.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht mehr vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, seinen Bericht 956 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

18.27.0011. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (874 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz und das Bankwesengesetz geändert wer­den (Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 – FinStrG-Novelle 2010) (945 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (875 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuerge­setz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisations­gesetz 2010 und das EU-Polizeikooperationsgesetz geändert werden (Betrugsbe­kämpfungsgesetz 2010 –BBKG 2010) (946 d.B.)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 186

Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 11 und 12 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Der Berichterstatter wünscht nicht das Wort.

Erste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Ing. Lugar. – Bitte.

 


18.27.23

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir sprechen heute über die Regierungsvorlage zur Betrugsbekämpfung. Es gibt oder es gab Proble­me mit Firmen, die als Geschäftsmodell eine spezielle Vorgehensweise gewählt haben. Da wurde eine neue Firma gegründet, dann wurden Aufträge angenommen, es wurden Personen eingestellt, es wurden diese Aufträge über Wochen oder Monate abgewi­ckelt, dann wurden die Erlöse eingestreift, und der Sozialversicherung und auch dem Fi­nanzamt wurden die Steuern und die Abgaben schuldig geblieben. Die Firma ging in Konkurs. Der Staat ist umgefallen um diese Einkünfte, und die Firmen haben sich dann unter anderen Vorzeichen und oft mit denselben Mitarbeitern wieder neu gegründet.

All das hat es gegeben in der Vergangenheit. Mittlerweile hat sich da einiges geändert, aber es gibt leider immer noch Firmen, die ein sehr zweifelhaftes Geschäftsmodell an den Tag legen. Man versucht jetzt hier mit diesem Gesetz – eine positive Intention, leider schlecht umgesetzt –, etwas dagegen zu machen, und zwar versucht man, den Gene­ralunternehmen, die Aufträge verteilen, sozusagen auch eine Generalhaftung zu über­tragen, um sie dann eben auch haftbar zu machen für Verfehlungen, die diese zweifel­haften Unternehmen begehen. Das ist aus meiner Sicht auf jeden Fall überschießend und ist sicherlich nicht im Interesse der ursprünglichen Intention.

Weiters ist auch der 25-Prozent-Zuschlag, der hier für Beträge gefordert wird, die bei der Betriebsprüfung nicht eindeutig benannt werden können, problematisch. Gerade bei der Abwicklung von Großaufträgen könnte das zu großen Problemen führen.

Weiters ist auch die Mitteilungspflicht im Bereich der Auslandszahlungen wieder einmal keine Verwaltungsvereinfachung, was wir ja anstreben.

Aus all diesen Gründen ist dieses Gesetz überschießend, wobei wir selbstverständlich seine Grundintention würdigen. Aufgrund dieser überschießenden Reglementierung kön­nen wir hier eben nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

18.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

 


18.30.05

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Ich gebe zunächst einmal zu, dass die beiden Gesetze, die wir jetzt beschließen werden, keine leichte Geburt waren. Sie waren eine schwere Ge­burt, und das aus dem ganz einfachen Grund – und das Problem haben wir ja sehr oft –, dass es in einem Bereich schwarze Schafe gibt, dass es in einem Bereich gera­dezu kriminelle Energie gibt, kriminelle Steuerhinterzieher, professionellen Steuerbe­trug, wir aber auf der anderen Seite sehr achtgeben müssen, dass wir nicht mit dem Ra­senmäher auch jene treffen, die nicht so sind.

Wenn wir ehrlich sind, müssen wir zugeben, dass die Steuergesetze, die wir ständig beschließen, derart komplex und derart kompliziert sind, dass die Betroffenen nur mit Hilfe eines ständig wachsenden Berufsstandes, nämlich den Steuerberatern, überhaupt in der Lage sind, diese Gesetze entsprechend anzuwenden. Daher kann es durchaus sein, dass kleinen und mittleren Betrieben trotz Steuerberater einfach auch Fehler pas­sieren, die mit Steuerbetrug überhaupt nichts zu tun haben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 187

Daher war die Kunst, dort, wo wirklich professionelle, kriminelle Steuerbetrüger am Werk sind, die volle Härte des Gesetzes einzusetzen. Ich habe aber auch einmal gesagt: Wir brauchen ein Betrugsbekämpfungsgesetz, aber kein Mittelstandsbekämpfungsgesetz. Das war meine Formulierung. Daher die Balance: Einerseits alle Härte des Gesetzes für jene, die professionell mit gefälschten Urkunden, mit gefälschten Unterlagen, mit Scheingeschäften, mit Vorsteuerbetrug und so weiter, also wirklich in krimineller Ab­sicht Steuern nicht zahlen, und eine andere Vorgangsweise bei jenen zehntausenden Klein- und Mittelbetrieben, die bei der komplexen Materie einfach oft überfordert sind oder in der Geschwindigkeit etwas übersehen.

Ich denke, dass diese Balance mit diesen beiden Gesetzen relativ gut geglückt ist: Wir haben einerseits im Finanzstrafrecht einen neuen Tatbestand eingeführt, und zwar Ab­gabenbetrug, mit massiven Konsequenzen, und wir haben auf der anderen Seite versucht, für die Klein- und Mittelbetriebe, die heute wirklich zum Teil darüber klagen, wie Steu­erprüfungen sich in der Praxis abspielen, durch das Instrument eines Verkürzungszu­schlages – 10 Prozent plus auf die Abgabenschuld und damit Strafbefreiung – eine Lö­sung zu finden. Das gilt innerhalb bestimmter Grenzen, also wenn der Betrag pro Jahr nicht mehr als 10 000 € ausmacht und insgesamt nicht mehr als 33 000 €.

Also wir haben die Balance darin zu finden versucht, indem wir massiv gegen den schweren Betrug vorgehen, aber auf der anderen Seite wollen wir nicht jene belasten und verunsichern, die an sich wirklich völlig korrekt ihre Steuern berechnen, wobei aber eben hie und da ein Fehler passiert.

Sehr positiv ist auch, dass wir wirklich ein massives Maßnahmenpaket gegen die Schwarzarbeit im Baubereich vorliegen haben, mit vielen umfassenden Maßnahmen. Nach mir sprechen noch 18 Redner, ich werde daher nicht auf alle Details eingehen, das haben wir uns ein bisschen aufgeteilt. Ich meine, auch das ist ein ganz wichtiger An­satz.

Ein dritter Schwerpunkt ist, dass wir die KIAB, die eigentlich für die illegale Ausländer­beschäftigung zuständig und dort sehr erfolgreich ist, zu einer Art Finanzpolizei mit sehr weitreichenden Befugnissen ausweiten.

Es ist dies also ein Gesamtpaket, das – noch einmal – nicht einfach zu schnüren war. Wir sind jedoch sehr optimistisch, dass wir mit diesem Paket wirklich erfolgreich sein werden. Ich gebe nur ein Beispiel: Wir haben ganz bewusst und gut überlegt in den Bud­getpfad der nächsten vier Jahre Mehreinnahmen aus dieser Betrugsbekämpfung hi­neingenommen ansteigend von 100 Millionen € im ersten Jahr bis zu 400 Millionen € im vierten Jahr.

Wir sagen also ganz bewusst, selbstbewusst: Diese Maßnahmen wollen wir setzen. Wir müssen im Sinne der Steuergerechtigkeit dort wirklich massiv eingreifen, wo heute ein­fach wirklich kriminelle Energie im Steuerbereich vorhanden ist. Das muss man objek-
tiv sehen. Auf der anderen Seite, noch einmal: Entlastung, Entbürokratisierung und Straf­freiheit für die kleinen Betriebe, die keine Steuerbetrüger sind, denen einfach Fehler pas­sieren.

In diesem Sinne hoffe ich sehr auf breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

18.34


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.

 


18.34.32

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Hochgeschätzter Herr Präsident! Den Herrn Staatssekretär kann ich jetzt auch begrüßen, er kommt wieder. Er hat sich offenbar die Aktuelle Stunde zu Herzen genommen und geht schon nachverhandeln.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 188

Hohes Haus! Ich beziehe mich auf die Finanzstrafgesetz-Novelle, ein breites Feld. Mein Vorredner hat ein paar Dinge von sich gegeben, die man durchaus unterstreichen kann. Das Finanzstrafgesetz ist ein Gesetz, das für Betrugsdelikte da ist. Sehr häufig hat man es dabei mit organisierter Kriminalität zu tun, in aller Regel grenzüberschreitend aktiv. Man hat sich jetzt durchgerungen, einen Verbrechenstatbestand einzuführen. Das be­grüßen wir außerordentlich, denn genau diese Fälle, früher lediglich im § 38 mit Ge­richtszuständigkeit ausgewiesen, wo es um Gewerbsmäßigkeit geht, wo es um Ban­denmäßigkeit geht, wo es um Schmuggel unter Gewaltanwendung geht, sind damit er­fasst. Ich denke, es ist richtig, wenn man das als Verbrechenstatbestand ansieht und damit auch die Strafandrohung deutlich erhöht, bis zu fünf Jahre oder vier Jahre plus 1,5 Millionen € Geldstrafe.

Man hat auch neue Regeln eingeführt in Anlehnung, würde ich jetzt einmal sagen, an § 108 Zollrechts-Durchführungsgesetz, nämlich einen Verkürzungszuschlag neu von 10 Prozent, der im § 30a geregelt wird, wenn es um 10 000 € in einem Haushaltsjahr geht beziehungsweise in Summe um 33 000 €. Das ist sozusagen auch ein Freikauf von der finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit. Kollege Stummvoll hat gemeint, dass es eben auch passieren kann, dass man Fehler macht. Das ist damit klar und deutlich geregelt, und man braucht das nicht zu kriminalisieren.

Das gilt ebenso im § 146, bei der vereinfachten Strafverfügung. Man hat den strafbe­stimmenden Betrag erhöht, damit kommt man jetzt neu von 1 450 € auf 2 000 € mögli­cher Geldstrafe.

Das entlastet den Apparat, wenn ich ihn so bezeichnen darf, und man hat auch für die­sen Apparat jetzt gewisse Dinge neu geschaffen. So bekommen die Spruchsenate end­lich eine Geschäftsstelle. Das bedeutet eine wesentlich bessere Organisation. Man hat die Einleitungsbescheide jetzt neu geregelt, denn 50 Prozent der Rechtsmittel wurden in aller Regel im Hinblick auf einen fehlerhaften Einleitungsbescheid ergriffen.

Wir haben auch den Umgang mit dem illegalen Herstellen von Tabakwaren in Fabriken neu geregelt. Da war bis jetzt eine Lücke in der Gesetzgebung. Wir hatten das meines Wissens zumindest zwei Mal in Österreich, einmal ganz in der Nähe des Flughafens in Maria Elend, wo man durch Zufall fündig geworden ist. Da gab es bislang eine Sank­tionslücke. Das wurde jetzt neu aufgenommen in den § 43 mit einem Strafrahmen bis zu 100 000 €. Auch das ist ausgesprochen begrüßenswert.

Es gibt jedoch einen Bereich, den ich leider Gottes nicht finde. Ich habe das dem Herrn Staatssekretär, auch dem zuständigen Minister, Vizekanzler Pröll, schon vorgetragen. Es geht um eine Neuregelung bei der Produktpiraterie. Genau da befinden wir uns wie­der im Bereich der organisierten Kriminalität. Da geht es nicht um den einzelnen Rei­senden, der irgendwo etwas günstig einkauft und damit geistiges Eigentum verletzt. Das Produktpirateriegesetz soll man anwenden, wenn organisierte Kriminalität am Werk ist, große Mengen eingebracht werden.

Laut Finanzstrafgesetz ist es auch dann ein Delikt, wenn es in anderen Gesetzen als solches bezeichnet wird. Das gibt es zwar im Produktpirateriegesetz, dies jedoch ohne jeglichen Erfolg. Wenn Sie sich die Berichte durchlesen, die Produktpiraterieberichte an das Parlament, die es ja jedes Jahr gibt, werden Sie feststellen: Es gibt noch keinen ein­zigen Fall, der finanzstrafrechtlich geahndet worden wäre. Es ist so formuliert, dass es de facto in der Praxis nicht vorkommt.

Ich meine, der Gesetzgeber sollte dazu übergehen, das wirklich als verpöntes Delikt dar­zustellen, und zumindest die finanzstrafrechtliche Würdigung im Finanzstrafgesetz mit einer neuen Formulierung vornehmen. Ich denke, es ist untolerierbar. Mich wundert ins­besondere, dass man im Zusammenhang der Produktpiraterie noch immer kein Offi­zialdelikt geschaffen hat.


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Mit diesem Ansinnen ist uns leider noch kein Durchbruch gelungen. Herr Staatssekre­tär, Sie haben bis zur nächsten Novelle Zeit. Ich meine, es wäre klug und vernünftig, wenn Sie auch das ins Finanzstrafgesetz einbringen.

Die sonstigen Regelungen bedeuten eine Verschärfung für jene, die sich unrechtmäßig Steuern ersparen. Das ist auch ein Schutz für all jene, die in dieser Republik brav und ehrlich ihre Steuererklärungen abgeben und brav und ehrlich ihre Steuern zahlen. Da­her ist das ausgesprochen begrüßenswert. (Beifall beim BZÖ.)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


18.40.02

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Ich habe jetzt genau zugehört, und Kollege Windholz, ich habe überhaupt nicht verstanden, wieso Sie jetzt nicht zu­stimmen. Sie haben das Gesetz im Wesentlichen gelobt, haben eine Reihe von Punk­ten aufgezählt, was alles Sie als ganz tolle, epochale Besserstellungen unterstreichen. Insofern verstehe ich das nicht ganz. (Abg. Mag. Stadler: Er hat ja gesagt, er stimmt der Finanzstrafgesetz-Novelle zu!)

Aber dafür kann ich andere Aspekte, die noch nicht erwähnt wurden, auch noch ergän­zend einbringen, nämlich, dass wir auch noch drei Sachen im parlamentarischen Prozess geändert haben.

Das Erste ist, dass wir neu eine Mindeststrafe eingeführt haben, wenn Gerichte zustän­dig sind, dass wir ein ähnliches Verfahren haben wie bei den Finanzsenaten. Das ist neu dazugekommen.

Dann haben wir auch zwei Sachen mit einem Entschließungsantrag im Ausschuss be­reits ersucht, zu überprüfen, nämlich ob die §-109a-Meldungen ausreichend sind. Hier­bei geht es darum, dass Unternehmen nicht nur melden sollen, wenn sie Angestellte ha­ben – einmal im Jahr, welche Bruttobezüge et cetera sie ausgezahlt haben –, sondern dass auch einmal jährlich ab gewissen Grenzsummen vereinfachte Meldungen stattfin­den bei Werkverträgen in gewissen Branchen, wo man weiß, dass dort nicht immer alles versteuert wird. Es ist auch zu evaluieren, ob es nicht auch andere Branchen gibt, wo das notwendig wäre.

Bei der zweiten Berichtsfrage geht es um den Bau. Da ist es ja so, dass jetzt die So­zialversicherung 20 Prozent von der Auftragssumme vom Auftraggeber bekommt. In Zukunft bekommt das Finanzamt 5 Prozent für Lohnsteuern und dergleichen. Zu über­prüfen ist, ob diese 20 Prozent und diese 5 Prozent in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen und auch in einem vernünftigem Verhältnis zur tatsächlich dann zu bezahlenden Sozialversicherung beziehungsweise Lohnsteuer stehen. Wir wollen uns anschauen, ob diese Beträge zu hoch oder zu niedrig sind.

Das waren jetzt drei Bereiche, die noch im parlamentarischen Prozess geändert wurden.

Ich freue mich, dass es hier eine sehr breite Zustimmung gibt. Schade finde ich, dass das BZÖ, obwohl es so viele positive Sachen darin sieht, nicht genug darin sieht, um hier zu­zustimmen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe beim BZÖ. – Abg. Mag. Stadler: Er hat gesagt, er stimmt zu!)

18.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.

 


18.42.38

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Unternehmer sind per se


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 190

sicher keine Verbrecher und Gauner, und ich bin fest davon überzeugt, dass der Groß­teil der Selbständigen seriöse Unternehmer sind. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich habe mein ganzes Berufsleben als Selbständiger in der Privatwirtschaft bis jetzt ver­bracht, und ich bewundere jeden, der sich bereit erklärt, ein Unternehmen zu gründen, und das persönliche Risiko eingeht und damit bereit ist, Hunderte und Tausende Ar­beitsplätze zu schaffen, denn die KMUs sind jene Unternehmen, die die meisten Arbeits­plätze in Österreich schaffen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie des Abg. Mag. Gaßner.)

Dennoch: Es gibt grobe Verstöße, und das ist nicht von der Hand zu weisen. Diese schwarzen Schafe sind auch streng und effizient zu bestrafen. Aber leider führen neue Gesetze immer wieder auch zu zusätzlichen Aufwendungen, und es muss unsere Auf­gabe sein, dass wir gerade diese Aufwendungen so gering wie nur möglich halten. Zum Beispiel bei den Meldungen für die Auslandszahlungen, da ist, glaube ich, vorgesehen, dass man bis spätestens Februar des Folgejahres die Meldungen erstatten muss. Wer sich ein bisschen in der Praxis auskennt, der weiß, dass da noch lange nicht die Bilanz fertiggestellt ist. Das heißt, man muss wahrscheinlich wieder zusätzlich den Steuerbe­rater beauftragen, dass er das zusammenstellt. Das sind Kosten für Unternehmen, die nicht nötig sind.

Aber auch zur Einführung der sogenannten Finanzpolizei möchte ich etwas sagen. Ich habe es im Finanzausschuss schon einmal erwähnt, ich möchte nicht, dass es in Rich­tung einer Guardia di Finanza geht, wie man es in Italien hat, und wo man dann, wenn man aus dem Geschäft herauskommt, sofort eine Taschenprüfung hat, ob man den richtigen Kassenbon dabei hat. Gerade Italien zeigt uns, dass das letzten Endes über­haupt keine Wirkung hat. (Abg. Mag. Kogler: Die haben ja ein ganz anderes Umsatz­steuersystem dort, das ist überhaupt nicht zu vergleichen!) – Abgesehen davon hat es überhaupt keinen Sinn, dass man so streng überprüft, weil gerade Italien zeigt, wie stark dort die Schattenwirtschaft ist.

Die Schattenwirtschaft kommt von der hohen Abgabenquote, und wir haben – und das ist, glaube ich, unbestritten – in Österreich eine zu hohe Abgabenquote. (Beifall des Abg. Hörl.) Es ist mir klar, dass das nicht sofort zu senken sein kann. Aber nehmen wir uns ein Beispiel an Neuseeland! Neuseeland hat die Abgabenquote ganz massiv hinunter­gedrückt, und interessanterweise sind jetzt die Steuereinnahmen wesentlich höher, als sie es vorher waren.

Ich habe halt ein bisschen den Verdacht, dass jetzt mit diesen Maßnahmen auch ein wenig das Budget aufgebessert werden soll.

Wenn man auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen nachsieht, so sieht man, da gibt es eine Position, bei der steht: Schließung von Steuerlücken und Betrugs­bekämpfung. Und es beginnt im Jahr 2011 mit 117 Millionen € und ab 2012 mit 520 Mil­lionen €. Das sind dann immerhin 42 Prozent der vorgesehenen Einnahmen.

Ich habe ein bisschen die Angst, dass man eine ausgepresste Zitrone noch einmal aus­zupressen versucht. Wenn das nämlich nicht eintritt, dann ist leider das Budget reine Ma­kulatur und leider das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. (Beifall bei der FPÖ.)

18.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


18.46.48

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Si­cherlich ist es glaubwürdig, wenn die Koalition berichtet, dass das schwierige Verhand­lungen waren, weil ja die Abwägung vorzunehmen ist, wie Kollege Stummvoll es be­schrieben hat.


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Das sehe ich über weite Strecken auch so. Das kommt ja auf der einen Seite auch nicht so oft vor, auf der anderen Seite hätte ich schon gerne einmal gehört, warum sich das so lange hingeschleppt hat, denn das allein war ja auch nicht der Grund, soweit ich weiß. Immerhin haben wir das schon mit Begutachtungsende vor dem Sommer gehabt, und dann ist es doch noch relativ lange hingegangen. Also das war auch wieder so ein Beispiel, wo innerhalb der Koalition und zwischen den Koalitionsparteien munter drauf­los junktimiert worden ist. Aber sei es drum.

Jetzt nur ein paar Korrekturen, weil die Debatte so durcheinandergeht und es bis jetzt ja eine seriöse Diskussion gewesen ist. Das BZÖ, sofern ich das richtig verstehe – nach­dem sich dort niemand mehr meldet –, wird zustimmen beim Finanzstrafgesetz und der Novelle und nicht zustimmen beim Teil der Betrugsbekämpfung.

Was schon noch ein Problem ist, glaube ich, ist, dass man, Herr Kollege Vorredner, von einer drohenden, quasi überbordenden Gefahr redet, wenn es um Steuerbetrugsbe­kämpfung in Österreich geht. Ich sehe diese Gefahr noch nicht so drohend, und der Vergleich mit Italien ist für unser System natürlich völlig seltsam. Da gebe ich Ihnen schon recht, aber das ist ja wirklich etwas ganz anderes, denn dort ist sozusagen der Konsument mit Teil des Systems der Steuerehrlichkeit, dort ist der Konsument mit an­gehalten, nachzuweisen, dass er die Umsatzsteuer gezahlt hat.

Das ist in Österreich anders, und deshalb wird eine allfällige Finanzpolizei, wie Sie das nennen, in dieses Handeln gar nicht kommen. Ich bin schon froh, wenn es so etwas gibt und es verbessert wird, weil auf diesem Sektor – und da bin ich völlig überzeugt davon – noch sehr, sehr viel zu holen ist. Ich erinnere mich da nur mit Schaudern an Rechnungshofberichte, in denen das Potenzial ausgelotet wird, was da noch – ohne dass da große Vorwürfe erhoben worden wären – allein in der Umsatzsteuerbetrugsbe­kämpfung drin ist, wo ja jetzt, Gott sei Dank, einiges geschieht; und da sind ja Verluste von bis zu 1 Milliarde € aufwärts zu verbuchen, oder es taucht dann halt in den Bü­chern nicht auf, aber genau das ist ja das Problem, dass wir das Geld nicht hereinbe­kommen.

Auch sonst sollte gerade Ihrer Partei das, glaube ich, nicht so ungelegen kommen, wenn gegen mehr oder weniger groß organisierte Schwarzarbeit mehr getan wird. Aber viel­leicht habe ich Sie da auch nur missverstanden. (Abg. Podgorschek: Wir stimmen eh zu!) – Wir sind dem grundsätzlich positiv gewogen.

Ich sage nur für das Stenographische Protokoll, was uns noch positiv aufgefallen ist, wenn es schon bei einer Gesetzesinitiative mehreres zu loben gibt: Es ist der Tatbe­stand des Abgabenbetrugs neu eingeführt worden. Diese Differenzierung halte ich aus verschiedenen Gründen zusätzlich für sinnvoll. Mindeststrafen sind bei den klassischen Finanzstrafverfahren auch nicht schlecht.

Es gibt jetzt höhere Strafrahmen bei der Abgabenhinterziehung. Und auch bei der Selbst­anzeigepraxis – meines Erachtens ist es noch immer nicht scharf genug, und wie sie bis jetzt, rechtlich zulässig, angewendet wurde, war mir dann doch ein bisschen zu groß­zügig – wird zumindest ein bisschen etwas verbessert. Also alles in allem geht es in die richtige Richtung.

Ich weiß nicht, ob Sie mich da noch unterstützen können in dem Versuch, die Regie­rungszahlen richtig zu interpretieren. In dem Loipersdorf-Papier (der Redner dreht sich zur Regierungsbank um und spricht zu Staatssekretär Dr. Lopatka) steht doch: 100 Mil­lionen € im ersten Jahr, plus 200 Millionen € im zweiten, 300 Millionen € im dritten, 400 Millionen € im vierten; und insofern war, glaube ich, Ihr Kopfschütteln zu interpre­tieren beim Kollegen von der FPÖ. (Staatssekretär Dr. Lopatka nickt.) – Also das sind offensichtlich Ihre Schätzungen.

Mögen sie eintreten; in diesem Fall würde sich wirklich einmal eine Evaluierung aus­zahlen. Das wäre einer jener Fälle, wo mehr Beamte oder zumindest Angestellte beim


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Staat offensichtlich einen höheren Nutzen bringen – auch einen finanziellen –, als sie sel­ber kosten.

Genauso sollten wir es bei manchen Großbetriebsprüfungen im Steuersystem handha­ben, denn dort ist ja auch lange abgebaut worden. Da oder dort mag das auch für die Dienste des Rechnungshofes gelten. Es gibt dann schon bestimmte Bereiche im Staat, in die wir eher noch – auch personell – investieren, genau mit dem Ziel, dass wir zum Schluss mit mehr Geld überbleiben. (Beifall bei den Grünen.)

18.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort. – Bitte.

 


18.51.41

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin allen bisherigen Rednern für zweierlei Dinge dankbar: einerseits für die sachliche Debatte und andererseits da­für, dass unterm Strich das, was wir heute hier beschließen werden mit dem Betrugs­bekämpfungsgesetz und auch mit dieser Finanzstrafgesetz-Novelle, positiver bewertet worden ist als das, was an Kritik angeführt worden ist. Dem Einen ist es etwas zu we­nig – Abgeordneter Kogler hat in diese Richtung das eine oder andere anmerken las­sen –, dem anderen droht es zu viel zu werden, wenn ich an den Redner von der FPÖ denke.

Für wesentlich halte ich, dass wir in einer Phase, in der wir als Regierung uns gezwun­gen sehen, Steuern zu erhöhen, in der wir uns gezwungen sehen, von allen Bevölke­rungsgruppen Beiträge zu verlangen, glaubwürdig den Nachweis führen können, dass wir alles bei der Betrugsbekämpfung tun, um wirkungsvoll vorzugehen.

Mit „alles tun“ meine ich einerseits, legistische Änderungen vorzunehmen, und ande­rerseits, bei der Personalentwicklung, wo wir normalerweise eher reduzieren, das Ge­genteil zu machen und das Personal aufzustocken, um dann auch mit entsprechendem Personal und einer entsprechenden Legistik gerüstet vorgehen zu können.

Das Betrugsbekämpfungsgesetz und die Finanzstrafgesetz-Novelle, die heute hier zur Diskussion stehen, verfolgen in drei Bereichen Maßnahmen: Es geht um Bekämpfung der Steuerhinterziehung, es geht um unseren Kampf gegen die Schattenwirtschaft, die es natürlich gibt, und es geht – hier sind dann auch strenge Strafen vorgesehen – auch darum, gegen organisierten Betrug und gegen organisierte Betrugsaktivitäten wirkungs­voll vorzugehen. Ich glaube, das ist eine Vorrausetzung, wenn wir um Verständnis bei der Bevölkerung werben, die Konsolidierungsmaßnahmen mit Steuererhöhungen mitzu­tragen.

Es ist heute schon von Rednern gesagt worden, niemand seitens des Finanzministe­riums denkt daran, generell Unternehmer zu kriminalisieren. (Demonstrativer Beifall und Bravoruf des Abg. Hörl. Das Gegenteil ist der Fall: Wir wollen jene – und das ist der ganz große Teil der Unternehmer –, die ordnungsgemäß ihre Steuern zahlen, vor je­nen schützen, die mit betrügerischer Absicht handeln – und die gibt es auch, schwarze Schafe gibt es in allen Bevölkerungsgruppen, in allen Berufsgruppen – und die bisher ungeschoren davongekommen sind. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Hier gibt es auch Bereiche, wo wir auf nationalstaatlicher Ebene gar nicht alles regeln können, wo wir auf Europaebene zum Beispiel beim Karussellbetrug massiv versuchen, zu Verbesserungen zu kommen. Hier handelt es sich um organisierte grenzüberschrei­tende Kriminalität.

Wir haben in diesem Gesetz sogar Bereiche dabei, wo wir kleine Steuersünder entkri­minalisieren, indem diese in Zukunft die Möglichkeit haben, durch entsprechende Zah­


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lungen zu verhindern, dass ein Finanzstrafverfahren eingeleitet werden muss, wenn bei unseren Beamten das eine oder andere ans Tageslicht kommt.

Die einzelnen Punkte zu den Gesetzesvorlagen möchte ich gar nicht anführen, sie sind ohnehin von den Rednern schon genannt worden.

Von den von Herrn Abgeordnetem Kogler angesprochenen zusätzlichen Steuereinnah­men in dreistelliger Millionenhöhe gehen wir einerseits aufgrund der Zahlen, die uns vor­liegen – was wir glauben, was uns bisher entgangen ist –, und andererseits aufgrund des Einsatzes von immerhin – im Endausbau – 300 zusätzlichen Beamten aus. Wir ge­hen davon aus, dass wir dann neben der Ausstattung auch entsprechend personell ge­rüstet sind, und da sind durchaus auch schärfere Zähne jetzt dabei, die wir durch diese beiden gesetzlichen Änderungen haben.

In diesem Sinne freue ich mich und war etwas überrascht, dass das BZÖ zumindest teilweise auch diesen Vorlagen zustimmt. Ich bin froh, dass diese Maßnahmen eine so breite Zustimmung hier im Parlament finden. – Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)

18.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


18.56.36

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Für uns war es wichtig, ein ausgewogenes Gesamtpaket zu schnü­ren, und ich glaube, das ist mit diesem Betrugsbekämpfungsgesetz und der Finanz­strafgesetz-Novelle gelungen, denn es sollte an und für sich zukünftig unsere ehrlichen und redlichen Unternehmer besser schützen. Deshalb soll dieses Gesetz dazu beitra­gen, dass die wirtschaftspolitische Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand gefördert wird, aber auch durch die Beseitigung von unlauteren Wettbewerbsbedingungen ge­währleistet wird, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer gleiche Marktbedingun­gen haben.

Dieses Gesetz ist notwendig, damit die wenigen schwarzen Schafe nicht weiter mit ih­ren Methoden den lauteren Wettbewerb stören. Deshalb war auch die Balance in die­sem Gesetz ganz wichtig, dass wir die Betrüger bestrafen und dass wir den Mittelstand in dieser Hinsicht nicht belasten.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass die Unternehmerinnen und Unterneh­mer – Kollege Podgorschek hat es auch schon gesagt – mit ihrem Engagement die Ar­beitsplätze schaffen und sichern und dass unsere Unternehmer dies zu 99 Prozent mit ihrer ehrlichen und redlichen Arbeit täglich tun. Immerhin schaffen die kleinen und mit­telständischen Unternehmen 62 Prozent der Arbeitsplätze und bilden 85 Prozent der Lehrlinge aus. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Fakten zeigen auch ganz deutlich, dass die Unternehmer insgesamt den Fiskus und natürlich auch die Sozialversicherung trotz der hohen Abgabenbelastung vorbild­lich bedienen. Das heißt, sie zahlen Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenver­sicherungsbeiträge fast zu 100 Prozent; bei 25,76 Milliarden € bedeutet das eine Ein­bringungsquote von 99 Prozent im Jahr 2009.

Ich denke, hier zeigt sich ganz deutlich, dass der Unternehmer einen wesentlichen Bei­trag zum Finanzsystem in Österreich leistet. Und dass wir mit dieser Maßnahme die bestrafen wollen, die betrügen, ist richtig. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Rudas. – Bitte.

 



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18.59.02

Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, es ist jedem klar, dass man, wenn der überwiegende Teil der Be­völkerung einen solidarischen Beitrag leistet, Österreich so dasteht, wie es heute da­steht mit dem Gesundheitssystem, mit der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und auch mit dem Sozialsystem, jene, die glauben, sie können sich um ihren Beitrag drücken, zu er­wischen versucht, und mit diesem Gesetz schaffen wir die Rahmenbedingungen dazu.

Das heißt, dieses Gesetz ist auch ein Symbol, und zwar ein Symbol dafür, dass Steu­erhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist. Bei der Budgetdebatte wurde das heftig dis­kutiert, und da soll man durchaus weiterdiskutieren, dass sich ein Staat nur mit Steuern finanziert und es daher nicht so sein darf, dass Menschen sich ungestraft drumherum schlängeln und versuchen, möglichst wenig beizutragen. Und wir haben schon darauf aufmerksam zu machen, dass wir in einem Solidarstaat leben, wo eben jeder seinen Bei­trag leisten muss.

Damit komme ich zu jenen, die heute hier gesagt haben, die Beiträge seien hoch, man zahle relativ hohe Steuern. – Da soll man sich genau anschauen, wer hohe Steuern zahlt! Wir müssen in Zukunft auch die Frage der gerechten Verteilung diskutieren, denn nicht jeder zahlt hohe Steuern. Wir haben erst letzte Woche wieder eine Diskussion mit dem Herrn Rothensteiner geführt, der gleich angekündigt hat, dass er überhaupt kei­nen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten möchte.

Ich glaube, das sind falsche Vorbilder. Wenn sich die Banker beziehungsweise die, die es sich leisten und richten können, die die besten Steuerberater zur Verfügung haben, sich herstellen und sagen: Na ja, wir wollen keinen Beitrag leisten!, dann sind das fal­sche Vorbilder! Hier müssen wir alle mahnend aufstehen und sagen: Jeder, der Ös­terreich liebt, der gerne in Österreich lebt, muss nach seinen Kräften gemessen einen Beitrag leisten! – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ.)

19.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


19.01.13

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Wir werden diesen beiden Vorlagen zustimmen, wiewohl uns einerseits einiges – jetzt beziehe ich mich auf den Tagesordnungspunkt 11 – nicht weit genug geht, andererseits einiges ein bisschen über das Ziel hinausschießt. Es gibt eini­ge Details, mit denen wir nicht ganz zufrieden, die uns aber nicht so wichtig sind, dass wir dem jetzt unsere Zustimmung verweigern müssten.

Die Verlängerung der Verjährungsfristen findet zum Beispiel unsere volle Zustimmung, die Ausdehnung der von uns schon 2006 geforderten Generalunternehmerhaftung ist begrüßenswert. Nur: Wozu schon wieder eine Höchstgrenze? Der Nutznießer des Sys­tems soll gefälligst auch für alles haften. Das ist unsere Ansicht, da könnte man ruhig ein bisschen strenger sein. Und hier beispielsweise noch ein Detail: Diese Haftung, wa­rum wird das gerade mit der Wiener Gebietskrankenkasse verrechnet, die ja als Ver­rechnungsstelle wirklich nicht den Ruf eines ökonomischen Vorbilds besitzt? (Beifall bei der FPÖ.)

Dann gibt es das Thema Annahme der Nettolohnvereinbarung; Herr Staatssekretär, ich habe es im Ausschuss angesprochen und will es Ihnen heute wieder nicht ersparen. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der damit zusammenhängenden Steuerhinter­ziehung wird hier klargestellt – und findet auch unserer Zustimmung –, dass bei einem illegalen Beschäftigungsverhältnis das ausbezahlte Entgelt als Nettoentgelt zu verste­hen ist. Das heißt: Wenn man da draufkommt, dann sind eben auch noch im Nachhinein die Abgaben zu entrichten.


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Allerdings ist in der Vergangenheit ein Problem aufgetreten: Auch wenn ein Unterneh­men jahrelang Mitarbeiter im Rahmen von Werkverträgen beschäftigte und diese Werk­verträge im Rahmen von Gebietskrankenkassenprüfungen als rechtmäßig und in Ord­nung befunden wurden, hat sich in den letzten Monaten gezeigt, dass Finanzamtprüfer das noch einmal überprüfen, weil sie die Anweisung haben, „Aktion scharf“ zu spielen, die Rechtmäßigkeit dieser Werkverträge in Frage zu stellen und nachträglich die Abga­ben einzufordern. – Das kann es nicht sein! (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vor­sitz.)

Unternehmen brauchen Rechtssicherheit; das ist heute schon ein paar Mal gesagt wor­den. Auch bei der Kalkulation brauchen Unternehmen Rechtssicherheit. In vielen Be­reichen sind Werkverträge wichtig – um gleich dem Kollegen Matznetter vorzugreifen, der sich als großer Gegner des Werkvertragsmissbrauchs hervorgetan hat; Missbrauch ist immer schlecht, Herr Kollege! –, aber wenn Unternehmen geprüft sind und die Rechtmäßigkeit der Werkverträge jahrelang bestätigt wird, dann müssen diese Unter­nehmen auch die Sicherheit und die Gewähr haben, dass das auch nach einer Finanz­amtprüfung hält, und dann dürfen nicht im Nachhinein hohe Kosten die ganze Kalku­lation über den Haufen werfen. Herr Staatssekretär, wir erhoffen uns, dass das in Zu­kunft sichergestellt ist.

Dazu muss man noch Folgendes ganz klar sagen: Die Blaulicht-Organisationen, spe­ziell in Wien, haben schon jetzt Schwierigkeiten, weil sie auf einmal die Notärzte an­stellen sollen. Und Notärzte anzustellen anstatt wie bisher großteils mittels Werkvertrag zu beschäftigen, stellt sie vor finanzielle Aufgaben, denen sie nicht gewachsen sein werden – das Rote Kreuz nicht und der Arbeiter-Samariter-Bund schon gar nicht, wie wir in den letzten Tagen in den Zeitungen lesen durften. Herr Staatssekretär, wenn Not­ärzte jahrelang mittels Werkvertrag angestellt wurden und das auch selber so wollen, dann soll das auch in Zukunft möglich sein! (Beifall bei der FPÖ.)

19.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.05.28

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz kurz auf mei­nen Vorredner, Herrn Kollegen Haider, eingehen. Auch ich bin der Meinung, dass im Vor­feld sichergestellt werden muss, dass, wenn jemand einen Werkvertrag oder einen Frei­en Dienstvertrag hat, das auch im Nachhinein halten muss.

Sonst haben beide ein Dilemma: das Unternehmen, aber auch der Werkvertragsneh­mer beziehungsweise der Freie-Dienstvertrag-Nehmer, wenn er etwa nach fünf Jahren erfährt, dass das doch nicht so war, wie die Konstruktion hätte sein sollen. Im Gesetz steht nämlich ganz deutlich, was ein Werkvertrag oder ein Freier Dienstvertrag ist. Ich glaube daher, dass die Sozialversicherung ihren Beitrag leisten kann, wenn es darum geht, das im Vorfeld klarzustellen. Das wäre für die Unternehmer hilfreich.

Zur heutigen Materie: Die Steuereinnahmen sind in den letzten Jahren nicht besonders großartig ausgefallen, Gott sei Dank hat sich die Wirtschaft wieder erholt. Und ich glau­be, dass wir in einer Zeit, wo das Budget sehr knapp ist, jene Steuern, die vorgeschrie­ben werden, die zu bezahlen sind, auch wirklich eintreiben müssen. Dazu dienen viele Maßnahmen, die wir jetzt im Betrugsbekämpfungsgesetz haben; wobei ich glaube, man kann über eine Generalunternehmerhaftung denken, wie man will, aber sie wird doch in der Bauwirtschaft Schattenwirtschaft und „schwarze“ Beschäftigung im großen Stil verhindern. Auch die Nettolohnfiktion ist, glaube ich, gar keine so schlechte Idee – für solche, die wirklich schwarze Schafe sind.


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Aber ich möchte ganz gerne ein paar Dinge im Finanzstrafgesetz ansprechen, weil ich glaube, dass damit wirklich gelungen ist, in der Praxis ein paar Vereinfachungen für qua­si Betriebsprüfungskandidaten beziehungsweise für Unternehmen, die eine Nachforde­rung aufgrund einer Betriebsprüfung haben, einzuführen

Jedes Mehrergebnis geht nach einer Betriebsprüfung sofort zum Strafreferenten, der dann entscheidet, ob er ein Strafverfahren einleitet oder nicht. Ich meine, dass mit der Regelung im § 30a, mit diesem zehnprozentigen Zuschlag auf ein Mehrergebnis, das ein Finanzstrafverfahren nach sich ziehen könnte, eine Regelung getroffen ist, die si­cherlich eine Einsparung in der Verwaltung bringt, weil nicht jedes Mal das Mehrergeb­nis zum Strafreferenten gehen muss.

Ich möchte dazu allerdings auch kritisch vermerken, dass die Beurteilung, ob etwas wirklich Strafrelevanz hat oder nicht, dem Betriebsprüfer wahrscheinlich oftmals gar nicht zumutbar ist. Ich denke, man muss da die Situation der Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer genau beachten, damit sie nicht in einen Konflikt kommen und das eine oder andere Mal falsch beurteilen, was ein strafbestimmender Wert ist und was nicht.

Was mir auch wichtig erscheint, ist die Sache mit der Selbstanzeige. Das war früher immer so eine Sache: In einer Personengesellschaft beispielsweise musste die Perso­nengesellschaft, der Geschäftsführer beziehungsweise die beteiligten Personengesell­schafter Selbstanzeige erstatten. Wir haben hier jetzt eine Selbstanzeige mit einer Straf­befreiung, mit einer Bezahlung, wobei man eventuell auch auf zwei Jahre eine Zah­lungserleichterung beantragen kann und die Selbstanzeige bei jedem Finanzamt ge­stellt werden kann. Auch das ist, meine ich, ein wichtiger Schritt und eine wichtige Sache.

Kollege Lugar ist zwar gerade nicht da, aber ich möchte doch eines betonen: Er hat kritisiert, dass bei der Körperschaftsteuer jetzt zusätzlich ein Zuschlag von 25 Prozent vorgesehen ist, wenn bei einer Ausgabe nicht bewiesen werden kann, wer der Empfän­ger dieser Ausgabe ist. In diesem Fall soll nämlich nicht nur diese Ausgabe nicht mehr steuerlich absetzbar sein, sondern es werden auch noch zusätzlich zur Körperschaft­steuer 25 Prozent eingenommen.

Kollege Lugar hat gesagt, das wäre bei Großaufträgen oft nicht möglich. Ich bin der Meinung, dass das nicht sein Ernst sein kann. Denn: Wenn ein Unternehmen eine Be­triebsausgabe in einer gewissen Höhe hat und den Empfänger nicht nennen kann, dann ist es schlichtweg dem Betrug nahe. Da kann ich Herrn Lugar leider Gottes nicht zustim­men.

Im Großen und Ganzen wollen wir hoffen, dass diese beiden Vorlagen der Betrugsbe­kämpfung dienen und dass wir damit auch die großen Fische und die großen Betrüger, die Vorsteuerkarussellbetrüger einfangen und nicht den kleinen und mittleren Unter­nehmen in Österreich damit schaden. Weiters soll durch diese beiden Vorlagen verhin­dert werden, was es bisher teilweise gab, nämlich, dass Firmen nach Betriebsprüfun­gen zusperren mussten, weil sie die Belastungen nicht mehr tragen konnten. Denn: Die sogenannten weißen Schafe wollen wir im Wirtschaftsverkehr behalten! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.10.38

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! Namens der Klubordnung darf ich die Kollegen Kaipel, Haberzettl, Matznetter, Schopf und Pendl ersuchen, die Redezeit um eine Minute zu verkürzen – das wollte ich noch einmal ausdrücklich sagen.


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Meine Damen und Herren! Der Bericht ist schon umfassend diskutiert worden. Ich glau­be, man kann weitestgehend sagen, dass da eine gute Lösung gefunden wurde. Was vielleicht besonders interessant ist: Wir haben nun im Körperschaftsteuergesetz eine Lö­sung, dass man bei nicht genannten Überweisungen automatisch keine Abset­zung von den Betriebsausgaben mehr durchführen kann. Nicht nur das, es wird auch eine 25-pro­zentige Körperschaftsteuer eingehoben. Das heißt, es wird auch hier damit zu rechnen sein, dass die anonymen Überweisungen zukünftig nur mehr geringfügigst vorkommen.

Es ist auch gut, dass die Verjährungszeit, die seinerzeit von Grasser verkürzt wurde, nun­mehr von sieben auf zehn Jahre erhöht wird. Ich glaube, dass wir bei der Diskussion auch nach dieser Beschlussfassung weiter debattieren sollten, wie man damit um­geht, dass wir in Österreich bei Unternehmen extrem lange Verfahren haben, die die Unter­nehmen insgesamt gefährden. Vielleicht können wir uns diesbezüglich von den USA etwas abschauen, nämlich im Sinne eines leichten Abgehens vom Legalitätsprinzip Buß­geldzahlungen zwischen der Finanzmarktaufsicht und den Unternehmen zu vereinba­ren, um da relativ rasch zu Lösungen zu kommen und damit die Unternehmen und die Arbeitsplätze zu bewahren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Steindl zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.12.25

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir stellen mit dem neuen Betrugsbekämpfungsgesetz beziehungsweise Finanz­strafgesetz Geldstrafen bis zu 10 Millionen € in Aussicht, kündigen hiemit Freiheitsstra­fen von bis zu zehn Jahren an und schreiben das gesetzlich fest. Ich glaube, dass das für Finanzbetrügereien eine gute Abschreckung sein müsste, um die hier genannten Ka­russellbetrügereien, gerade im Mehrwertsteuer- beziehungsweise Vorsteuersektor hint­anzuhalten.

Wir haben jetzt erneut eine Regelung festgeschrieben, was die Auftraggeberhaftung betrifft – die haben wir ja im Baugewerbe bei der Sozialversicherung schon vor einiger Zeit eingeführt, nun kommt sie auch für die Lohnabgaben. Dies bedeutet für die Gene­ralunternehmer allerdings einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, worüber die Unter­nehmen sicher nicht ganz glücklich sind.

Auslandsüberweisungen, die mehr als 100 000 € betragen und nicht entsprechend ge­nannt werden beziehungsweise anonym sind, werden – meiner Meinung nach völlig zu Recht – mit 25 Prozent Abzugsteuer behaftet.

Neu gestaltet wird im Betrugsbekämpfungsgesetz auch der § 30a, der von diesem so­genannten Verkürzungszuschlag handelt: Wenn der Abgabenpflichtige bis 33 000 € Ab­gabenhinterziehung hat, kann er sich mit 10 Prozent aus dem Finanzstrafverfahren so­zusagen freikaufen. Nur sollte vorher, wie meine Kollegin Tamandl ausgeführt hat, der Fi­nanzprüfer feststellen, ob es auch tatsächlich ein Finanzbetrug war.

Meine Damen und Herren! Für besonders wichtig halte ich, dass wir den Unternehmen Rechtssicherheit verschaffen – und das ist eben in vielen Fällen nicht möglich. Ich ha­be – und Sie wahrscheinlich auch – immer wieder Interventionen, wo wir bezüglich Ab­gabenprüfung, gerade bei den gemeinsamen Sozial- und Lohnsteuerabgabenprüfun­gen immer wieder auf Folgendes hingewiesen werden:

Wenn es beispielsweise in Werkvertragsregelungen plötzlich große Nachforderungen gibt, dann ist das für viele Unternehmungen existenzbedrohend, weil man Konstruktionen, die über viele Jahre – meist über zehn oder zwölf Jahre – verwendet werden und bereits mehrmals geprüft wurden, eine völlig neue Rechtsqualität gibt und plötzlich Beträge steu­erpflichtig gestellt werden.


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Da muss man sich auch seitens der Behörden bemühen, den Unternehmen mehr Rechts­sicherheit zu geben. Das ist aus meiner Sicht eine ganz wichtige Sache. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube, wir haben mit diesem Gesetz eine gute Lösung für alle Beteiligten getrof­fen. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.15.24

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, die Novellen zum Finanzstrafgesetz und zum Betrugsbekämpfungsgesetz werden den Steuerhinterziehern das Leben doch ein Stück schwerer machen.

Das Betrugsbekämpfungsgesetz fokussiert auf Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit in der Baubranche und gegen Steuerhinterziehung bei Zahlungen ins Ausland für Leis­tungen im Inland.

Konkret wird im Einkommensteuergesetz für Bauunternehmer eine Haftung für Lohn­abgaben von Auftragnehmern eingeführt. Diese Auftraggeberhaftung ähnelt den gesetz­lichen Bestimmungen im Bereich der Sozialversicherung, die sich im Wesentlichen gut bewährt haben.

„In Betrugsfällen soll auch der Arbeitnehmer für Lohnabgaben in Anspruch genommen werden können.“ – Das soll dann sein, wenn vorsätzlich mit dem Arbeitgeber an der Verkürzung der Lohnsteuer mitgewirkt wurde. Ich denke, hier ist doch differenziertes Vorgehen geboten, denn die ArbeitnehmerInnen sind oft mit einem undurchdringlichen Dickicht von Unternehmen und Subunternehmen konfrontiert und bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche in der Regel in der schwächeren Position.

Weitere Neuerungen: „Zur besseren steuerlichen Erfassung bestimmter Auslandsüber­weisungen von mehr als 100.000 € ist eine Meldepflicht an das Finanzamt vorgesehen. Im Körperschaftsteuergesetz ist ein Zuschlag auf die Körperschaftsteuer bei unter­lassener Empfängernennung und in der Bundesabgabenordnung eine Verlängerung von Verjährungsfristen vorgesehen. Die Aufsichts-, Kontroll- und Beweissicherungsbefug­nisse der Abgabenbehörden werden erweitert und ihr Recht zur Kooperation mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol) ausdrücklich gesetzlich verankert.“

Das Betrugsbekämpfungspaket wird zweifellos zur effektiveren Bekämpfung der Steu­erverkürzung und der Schattenwirtschaft beitragen. Dort effektiv zu vollziehen, Steuer­lücken zu schließen und einen höheren Maßstab bei der Betrugsbekämpfung anzule­gen ist sicher sinnvoller, als zusätzlich Abgaben oder Steuererhöhungen vorzusehen.

Die erwarteten Einnahmen von doch einigen Hundert Millionen € leisten einen guten Bei­trag zur Budgetkonsolidierung. Ich denke, dass in diesem Zusammenhang auch die Kon­trolle ganz, ganz wichtig ist – für die braven Steuerzahler in unserem Lande.

Am Schluss darf ich vielleicht noch auf eine, wie ich glaube, doch sehr auffällige Ent­wicklung hinweisen. Es gibt eine doch sehr stark ansteigende Zahl an EPUs und an Sub­unternehmen. Auch die Leiharbeit gehört zu diesem Block, der uns, wie ich meine, in der Arbeitswelt große Schwierigkeiten bereitet. Die Subunternehmen werden, wie wir alle wissen, sehr häufig auch für Gestaltungen missbraucht. Die heutige Regelung wird da einen Beitrag zur Verbesserung leisten. Ich glaube auch, dass eine Ergänzung des Pa­kets in der Form, dass auch eine Leistungshaftung für Auftraggeber eingeführt wird, sehr sinnvoll wäre.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 199

Abschließend darf ich anregen, dass wir darüber nachdenken, das System dahin ge­hend umzubauen, dass man mit weniger Kontrolle auskommt und es mehr ordentliche Vollzeitjobs gibt. Ich denke, es ist nur eine Willensfrage. (Beifall bei der SPÖ und bei Ab­geordneten der ÖVP.)

19.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Bartenstein. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.19.08

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In einem Land, in dem auf Kapitalerträge 25 Prozent als Endsteuersatz eingehoben werden, in dem Unternehmungen hinsicht­lich ihrer Gewinne mit 25 Prozent Körperschaftsteuer bedacht werden, ist es im Hin­blick auf diese angemessenen Steuersätze mehr als angemessen, auch einzufordern, dass diese Steuern bezahlt werden.

Ich bin der Auffassung, dass die Steuerdisziplin, die Steuermoral in den letzten Jahren nicht zuletzt wegen dieser deutlich niedrigeren und maßvolleren Steuersätze zugenom­men hat. Aber Hand aufs Herz: Es gibt in diesem Land noch immer so etwas wie ein Mes­sen mit zweierlei Maß.

Das eine Maß ist ein Krimineller, der betrügt, der den Tatbestand der Untreue begeht, und auf der anderen Seite das sogenannte Kavaliersdelikt der Steuerhinterziehung. Das eine Mal wird der Nachbar, der Geschäftspartner – wer auch immer – betrogen, das andere Mal die Allgemeinheit, der Staat, und damit indirekt alle übrigen Steuerzahler. Dieses Mes­sen mit zweierlei Maß durchbrechen wir mit diesen Novellen zum Finanzstrafgesetz und zu anderen Steuergesetzen, mit dem nicht einfach auszuverhandeln­den Tatbestand des Abgabenbetruges, wobei wir schon sagen, was wir wollen.

Wir wollen nämlich die Abgabenhinterziehung stärker bestrafen. Wenn sie extrem ist, wenn sie – wie in den Erläuterungen ausdrücklich festgehalten – mit besonderer krimi­neller Energie vonstattengeht, dann ist das genau so schlimm und genau so kriminell wie Betrug – und im Extremfall mit bis zu zehn Jahren Haft zu bedenken. Wir werden dann nicht mehr nur staunend in die USA blicken können, wo IRS-Beamte „Steuersün­der“ – unter Anführungszeichen – gleich einmal in Handschellen abführen. Das ist dann auch bei uns denkbar.

Ganz wichtig aber ist, dass das die wirklich Kriminellen sind, die Karussell-Betrüger. Das sind keine Gauner – „schwarze Schafe“, Herr Staatssekretär, scheint mir hier fast so etwas wie eine Verniedlichung zu sein –, sondern das sind Kriminelle und Verbrecher, und dem gehört im doppelten Sinne des Wortes ein Riegel vorgeschoben.

Die Abgrenzung zu dem, was mit unseren Mittelständlern passiert, die Abgrenzung zu dem, was lediglich als Ergebnis einer unrichtigen Abgabenerklärung erfolgen soll, war nicht einfach. Haubner, Stummvoll und andere haben darauf hingewiesen, dass es nicht einfach war, zu einem Ergebnis zu kommen. Es hat etwas länger gedauert, Herr Kog­ler, als zuerst angenommen, aber, ich glaube, das Ergebnis ist ein herzeigbares.

Eine letzte Anmerkung, die einen bisher kaum besprochenen Tatbestand beleuchtet. Kollegin Tamandl hat dazu etwas gesagt. In der Vergangenheit war es so – lang, lang ist es her –, dass ein Unternehmen – gerade für Auslandsgeschäfte – etwas zahlen konn­te, und solange das Geschäft trotzdem einen Gewinn abgeworfen und die Finanz eine Steuer bekommen hat, wurde darüber nicht geredet. Mehr sage ich dazu nicht.

Die jetzige Praxis ist, dass man den Empfänger solcher Zahlungen benennen muss, um sie überhaupt abzugsfähig zu halten. Wenn man das nicht tut, dann hat man schon Probleme. Jetzt kommt dazu gewissermaßen eine 25-prozentige Strafsteuer. Und das,


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meine sehr verehrten Damen und Herren, ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Bei­trag zur Korruptionsbekämpfung, denn wenn im Zuge einer Auftragserteilung korrum­piert wird, wenn bestochen wird, dann darf dieses Unternehmen das Geld zumindest nicht vor Steuern sehen, auch nicht nach Steuern, sondern es bekommt noch einen 25-prozentigen Strafzuschlag dazu.

Die deutliche Mehrheit der Unternehmen in diesem Land – wie du gesagt hast, Herr Staatssekretär – steht da auch dahinter. Sie wollen ehrlich maßvolle Steuern zahlen, und sie wollen nicht, dass ihre Wettbewerber mit solchen korrupten Maßnahmen oder mit Abgabenbetrug Steuerhinterziehung, letztlich auch Wettbewerbsverzerrung, begehen.

So gesehen ist das ein rundes Paket, ein gutes Paket, dem man nach langen Verhand­lungen mit gutem Gewissen zustimmen kann und, Herr Kollege Haberzettl, geradezu zu­stimmen muss. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Haberzettl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.23.36

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Geschätzte Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich traue mich gar nichts anderes zu sa­gen. (Zwischenruf bei den Grünen.) Da ich den Auftrag habe, mich sehr kurz zu fassen, nur so viel: Ein Betrugsbekämpfungsgesetz braucht man ja dann – von dieser Breite ge­tragen –, wenn man sich bewusst ist, dass es Betrug gibt – in welcher Form auch immer.

Ich glaube auch nicht, dass er überwiegt, aber ich glaube, gerade jetzt – auf einem eu­ropäischen liberalisierten Wirtschaftsmarkt – ist es notwendig, wettbewerbsverzerrende Faktoren so weit wie möglich in den Griff zu bekommen. Ich denke, dass in diesem Be­reich etwas sehr Wichtiges auf dem Tisch liegt. Insbesondere möchte ich aus der Sicht eines Belegschaftsvertreters natürlich auf den neuen § 82a hinweisen.

Wir sollten – da bin ich voll bei Ihnen, Herr Bartenstein – diese Gesetzesinitiative schon allein deswegen unterstützen, weil das wirklich ein wichtiger Schritt gegen die augen­zwinkernde, Steuern hinterziehende Mentalität ist, die in vielen Bereichen in dieser Re­publik herrscht. Es ist einfach ein wichtiger Schritt zu mehr Fairness und zu mehr Steu­ergerechtigkeit.

Deshalb ersuche ich Sie auch um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der SPÖ und bei Ab­geordneten der ÖVP.)

19.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Scheibner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.24.58

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Abgeordneter Lugar hat schon einige Kritikpunkte, die wir zu diesem Gesetz ha­ben, angesprochen. Wir werden aber trotz dieser Kritikpunkte letztlich dieser Vorlage zustimmen, weil für uns das Signal der Betrugsbekämpfung die Bedenken überwiegt und es notwendig ist, dass man hier eindeutig klarlegt, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist, dass Wirtschaftskriminalität kein Kavaliersdelikt ist, und dass wir vor allem auch die rechtschaffenen Unternehmer entsprechend unterstützen und schützen wollen. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Staatssekretär, trotzdem wäre es notwendig, dass wir gerade bei den rechtschaf­fenen Unternehmern – vor allem bei den klein- und mittelständischen – dafür sorgen, dass


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sie nicht durch überbordenden, zusätzlichen Verwaltungsaufwand belastet werden. Es gibt nach wie vor sehr, sehr viele unnötige Meldungen, statistische Meldungen. Hier könnte man die Unternehmen entlasten. Vor allem ist eines wichtig, Herr Staatssekretär: Dort, wo es wirkliche Probleme gibt, erwarten wir uns jetzt aber auch wirkliche Handlungen.

Wir haben beim „Österreich-Gespräch“ die Betrugsbekämpfung bei der Umsatzsteuer – vor allem durch ausländische Unternehmen – angesprochen. Der Rechnungshof sieht hier die Möglichkeit von zusätzlichen Einnahmen von über 1 Milliarde €. Das heißt, der Rechnungshof vermutet, dass es pro Jahr über 1 Milliarde € zu Unrecht zurückbezahlte Umsatzsteuern ausländischer Unternehmen gibt, weil es keine oder zu wenig Kapazität für eine Kontrolle gibt. Da müssen wir auch ansetzen. (Beifall beim BZÖ.)

So wichtig es ist, in Österreich dafür zu sorgen, dass alles korrekt ist, ist es aber auch wichtig, dass wir die ausländischen Firmen kontrollieren und bei der Umsatzsteuer ent­sprechende Maßnahmen setzen.

Und: Es gibt noch immer große Institutionen – wie etwa im Bankenbereich –, die auf legale Art und Weise trotz Gewinnen überhaupt keine Steuern zahlen. Wenn sie Ver­luste haben – sprich Bankenpaket –, dann werden diese Verluste sozialisiert.

Also: Zustimmung – bei aller Kritik – zu diesem Paket, aber es ist noch sehr, sehr viel zu tun, um in diesem Bereich auch wirklich gerechte Zustände herbeizuführen. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)

19.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Auer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.27.26

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem, was Kollege Podgorschek – als erfahrener, aus der Privatwirtschaft Kommender, der weiß, wovon er spricht – seitens der Freiheitlichen Partei heute ausgeführt hat, könnte man, glaube ich, 99-prozentig zustimmen.

Tatsache ist – und das sind ein bisschen die Bedenken, die ich habe –, dass immer mehr Bürokratie zum Bumerang werden kann – was gut gemeint ist. Der kleine Betrieb kann sich die Experten, die Professionalität nicht leisten. Der große Betrieb kann sich Exper­ten leisten.

Ich habe manches Mal auch das Gefühl – vielleicht täuscht mich das –, dass man sei­tens der Prüfungsbehörde lieber bei den kleinen Betrieben prüft. Sie sind überschauba­rer, sie haben auch weniger Möglichkeiten, Einsprüche zu machen, sind nicht so aus­gestattet, haben nicht jene Stellung in der Öffentlichkeit. Bei einem großen Betrieb traut man sich sehr oft nicht – sozusagen – die letzte Konsequenz durchzuführen, weil zu vie­le Arbeitsplätze daran hängen, was auch durchaus stimmen mag. Aber, meine Damen und Herren, ich würde schon meinen, dass man hier die richtige Balance finden sollte.

Ich bin gar nicht so begeistert, wenn ich vernehme – ich stimme trotzdem zu –, dass hier einige Hundert, um nicht zu sagen 300, neue Experten angeworben werden sollen. Ich glaube, wir brauchen wirkliche Experten, damit jene Bereiche besser geprüft werden sollen und können, von denen der Rechnungshof spricht. Denn dort, wo die großen Be­trügereien geschehen, ist es notwendig, schärfer nachzuschauen. (Beifall bei Abgeord­neten von ÖVP und BZÖ.)

Meine Damen und Herren, wie von mehreren Rednern bereits ausgeführt wurde: Die Kunst wird es sein, die richtige Balance zu finden, zwischen dem zu unterscheiden, was echter Betrug ist (Zwischenruf des Abg. Riepl), was kriminelle Absicht ist, und was tat­sächlich manches Mal als kleiner, läppischer Fehler auch passieren kann. Das wird


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das Entscheidende sein. Ich hoffe, dass die gute Absicht auch tatsächlich so sein wird, wie es geplant war. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten des BZÖ.)

19.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Matznetter. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.29.42

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte Jakob Auer zustimmen, mit der Bitte an den Staatssekretär, auch darauf zu achten, dass man bei der Prüfungsauswahl im stärkeren Ausmaß das berücksichtigt, was er gesagt hat.

Im Wesentlichen: Internationale Delikte erfolgen nicht bei den Kleinen. Wo Steuerbe­trug und Steuerhinterziehung intensiv erfolgen, das ist nicht der Greißler, das ist nicht der Bäcker, das ist nicht der kleine Pensionist, sondern das sind die, die international tä­tig sind.

Und da würde ich sehr bitten, dass man bei den Prüfungsplänen darauf achtet, dass man auch die ins Visier nimmt – mit den neuen Möglichkeiten, die sich mit dem Gesetz er­geben.

Das ist ein gutes Gesetz. Ein gutes Gesetz wird diesen Grundsatz erfüllen: Entkrimina­lisierung bei den Kleinen, viel, viel schärfere Verfolgungen – und ich bin dem Kollegen Bartenstein dankbar für seine Worte –, Gleichstellung mit dem Delikt des Betruges, wie er sonst auch stattfindet. Das ist ein Fortschritt gegenüber dem, was vor ein paar Jah­ren hier beschlossen wurde, und es ist ein schöner Tag, auch für mich.

Ich bin hier gestanden, und habe aufs Heftigste kritisiert: Verkürzung von Verjährungs­fristen, tausende Experten vom Zoll zur Polizei – die hätten wir schon damals verwen­den können als Finanzpolizei –, KIAB nicht zentral zusammenfassen, sondern Auftei­lung. Jetzt passiert Schritt um Schritt genau das Richtige. Wir setzen das ordentlich ein, wir verfolgen die wirklichen Täter, und wir entkriminalisieren die Kleinen.

In diesem Sinne ist heute ein schöner Tag: Ein guter Tag – in diesem Fall ein wirklich guter Tag – fürs Budget – nicht wie der Herr, der es damals in die Gegenrichtung be­wegt hat; er wird wissen, warum er einen guten Tag gesehen hat. Ein guter Tag für je­ne Steuerzahler – und das sind Millionen im Land (Zwischenruf beim BZÖ) –, die es sich nicht aussuchen können, denen nämlich die Steuer schon abgezogen wird, bevor sie das Geld ausbezahlt bekommen. Das ist der kleine Sparer, das sind die Arbeiter und Angestellten, das ist der öffentliche Dienst, das sind die Pensionistinnen und Pensio­nisten. Sie alle können sich das Steuerzahlen nicht aussuchen. Ihnen tun wir ein Stück Gutes mit diesem Gesetz, denn je mehr wir darauf schauen, dass alle zahlen, umso mehr Luft werden wir haben, auch jene zu entlasten, die es durch ihre Arbeit machen.

In diesem Sinne, Herr Staatssekretär, Gratulation – er ist jetzt um die Ecke –, und bitte beim Vollzug auf diese Dinge achten! – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Er ist bereits um die Ecke!)

19.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Hörl zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.32.18

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Lieber Herr Kollege Matznetter! Es ist schon klar, dass in dieser schwierigen Situation natürlich die Steuer­gerechtigkeit in den Mittelpunkt rückt. Und wir werden auch sehen, ob dieser Tag wirk­lich ein guter Tag für die Wirtschaft und für die Steuerzahler dieses Landes ist. Interes­


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sant ist nur, dass die Vertreter dieser Berufsgruppen, die du jetzt aufgezählt hast, die selbst im geschützten Bereich gesicherte Einkommen haben, Betrugsbekämpfung im­mer dann verlangen, und ich denke, manchmal auch mit dem Hintergedanken, dass ih­re eigenen Beiträge zum Sparbudget möglichst kleinzuhalten sind.

Zum Gesetz selber ist eigentlich schon alles gesagt. Es gibt gewisse Bedenken über den Begriff „Scheingeschäfte“. Hier wird man sehen, Herr Staatssekretär, wie sich das dann in der Praxis bewährt, ob beispielsweise die private Benutzung von PKWs oder die private Nutzung an Firmenanlagen auch darunterfallen wird. Positiv aus Sicht der Wirtschaft ist sicher diese Verfahrensvereinfachung für die kleineren Fälle. Ich denke, das entlastet die Finanz. Die Finanz hat dann die Möglichkeit, sich um die großen Fälle zu kümmern.

Auch die Schwarzarbeit auf dem Bau soll bekämpft werden – natürlich –, das kann man unterschreiben. Dass die Finanz in Zukunft wie die KIAB Grundstücke und Arbeitsstät­ten betreten darf und auch die Identität von Personen feststellen darf, dagegen ist nichts einzuwenden.

Allerdings denke ich bei dem Begriff „Finanzpolizei“, dass es hier keine notwendige Ent­krampfung von Steuerzahler und Finanzamt gibt, sondern das geht eher in die Rich­tung, das Ganze weiter zu kriminalisieren. Ich denke beim Begriff „Finanzpolizei“ an Dinge, die vor 25 Jahren in meiner Heimat, dem Zillertal, stattgefunden haben: überfalls­artige Finanzprüfungen von Unternehmungen. Die Finanzer sind mit dem Hubschrau­ber eingeflogen, haben Familien mehr oder weniger dingfest gemacht, Hausdurchsu­chungen gemacht, haben nicht zugelassen, dass es dort Steuerberater und Anwälte gibt. (Zwischenruf des Abg. Huber.) Familien waren traumatisiert. Dann ist dieser tragische Fall in Altlengbach mit dem Herrn Böswarth geschehen. Ich glaube, diese Zustände kön­nen wir nicht mehr haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Österreich ist ein Hochsteuerland – 44 Prozent Abgabenquote –, und der Mittelstand trägt die Hauptlast. Von drei Österreichern ist ein Österreicher Nettozahler (Abg. Grosz: Senkt sie endlich!), zwei beziehen mehr vom Staat, als sie zahlen. Ich denke, die von Ihrer Sei­te ständig geforderte Reichensteuer gibt es bereits, die brauchen wir nicht mehr. In der Schweiz allerdings würde diese Reichensteuer nur 30 Prozent betragen. Das sollte ei­gentlich das Vorbild sein und nicht das andere.

Für die Wirtschaft darf ich noch festhalten, dass wir für diesen Staat Gratisbuchhalter sind, dass wir Lohnverrechner dieses Staates sind. Die Kosten, die die Unternehmun­gen durch diese Gratisleistungen diesem Land ersparen, werden auf 500 Millionen € ge­schätzt. Insbesondere Klein- und Mittelunternehmer sind überdurchschnittlich von Ver­waltungslasten betroffen, und im Schnitt muss ein Unternehmen 170 Stunden aufwen­den, um diese kostenlose Arbeit für den Staat zu leisten. Das sollte man schätzen. Wenn ein Ein-Personen-Unternehmer bis zu 10 Prozent seines Ertrages für diese Arbeit auf­wenden muss, oder ein Bauunternehmer mit 30 Beschäftigten 257 Informationspflich­ten nachzukommen hat, oder 2 Prozent seines Umsatzes dafür aufzuwenden hat, dann, denke ich, ist das eine große Leistung auch der österreichischen Wirtschaft, die wir zu schätzen haben.

Der Großteil der Unternehmer leistet Großartiges – nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch bei der Steuerlast. Ordentliche Unternehmer wollen Steuergerechtigkeit, und die gibt es natürlich nur, wenn alle ihren Beitrag leisten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.35

19.35.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


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Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 samt Titel und Eingang in 945 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Betrugsbekämpfungsge­setz 2010 samt Titel und Eingang in 946 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 946 der Beilagen als Anlage 1 angeschlossene Entschließung betreffend Evaluierung und allenfalls Er­weiterung der in der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Mittei­lungen gemäß § 109a Einkommensteuergesetz 1988 genannten Berufsgruppen im Sin­ne einer umfassenden Betrugsbekämpfung bis zum 31. Dezember 2011.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 133.)

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 946 der Bei­lagen als Anlage 2 angeschlossene Entschließung betreffend Evaluierung und Prüfung der Haftungshöhe bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen bis zum 31. De­zember 2012.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 134.)

19.38.3013. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (939 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (947 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (917 d.B.): Bundes­gesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (948 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 und 14 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Gradauer. Eingestellte Redezeit: 4 Minu­ten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 205

19.39.15

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Unsere Position zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Ser­bien: Ja zum Doppelbesteuerungsabkommen, Nein aber zur schrittweisen Aufhebung des Bankgeheimnisses, deshalb auch Nein zur Regierungsvorlage. Wir haben hier un­sere klare Linie, wie sie auch Kollege Weinzinger immer vertreten hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu TOP 14: Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen. Es geht darum, dass der Bund, sprich das Bundesheer, zehn Grundstücke, Liegenschaften, die nicht mehr benötigt werden, verkaufen will. Nicht aber die Bundesimmobiliengesellschaft nimmt sich dieses Verkaufsvorganges an, sondern die extra dafür gegründete SIVBEG, das heißt: Strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und EntwicklungsgesmbH.

Eine extra Firma ist dafür gegründet worden, der Rechnungshof hat diese Firma ge­prüft und ist natürlich draufgekommen, dass sie wenig Erfahrung hat, viele Fehler macht und es zu einer Reihe von Beanstandungen kommt. Das ist genau das Gegenteil einer Verwaltungsreform. Diese Firma könnte man sich ganz sicher ersparen und diese Ver­käufe müssten eigentlich von der BIG – von der Bundesimmobiliengesellschaft, die Pro­fis sind  durchgeführt werden. Wir sind aus diesem Grund gegen diesen Gesetzesan­trag, wir stimmen nicht zu! (Beifall bei der FPÖ.)

19.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Bayr zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.41.15

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Was das Doppel­besteuerungsabkommen mit Serbien betrifft, waren wir im Ausschuss doch einigerma­ßen erstaunt darüber, dass die FPÖ argumentiert hat, dass sie dem nicht zustimmen wird – und zwar mit dem Hinweis darauf, dass das Bankgeheimnis damit scheibchen­weise weiter aufgelöst werde. (Abg. Zanger: Wir sind eben konsequent!)

Ja, Sie sind konsequent, weil wenn man sich überlegt, wen sie konsequent vertreten, dann sind das offensichtlich diejenigen, die konsequent ein Problem mit dem Fiskus ha­ben, dann sind das offensichtlich diejenigen, die ein Problem mit der Rechtsstaatlich­keit haben – weil das ist ganz klar: In diesem Doppelbesteuerungsabkommen ist, wie in allen Doppelbesteuerungsabkommen, die wir in der letzten Zeit abschließen, natürlich auch die OECD-Richtlinie zur Betrugsbekämpfung enthalten.

Dazu gehört auch, dass falls es einen berechtigten Verdacht gibt und eine Behörde den Antrag auf Öffnung eines Kontos wegen der Nachvollziehbarkeit von Zahlungsflüssen stellt, dem auch nachgekommen wird. Und ich frage mich: Wen wollen Sie eigentlich so konsequent schützen oder wer, fürchten Sie, könnte dadurch bedroht werden: die Flei­ßigen, Anständigen und Ordentlichen? (Abg. Neubauer: Wer gibt jetzt die Antwort, wenn Sie sich selber fragen?) Ich glaube, die werden nicht in die Verlegenheit kommen, dass ihre Konten geöffnet werden.

Es ist uns vollkommen klar – Ihnen wahrscheinlich genauso wie uns –, dass es in Zei­ten, in denen Kriminalität international wird, ebenso notwendig ist, diese international und auch über Staatsgrenzen hinweg zu bekämpfen. Dazu gehört auch, Zahlungsflüsse nachzuvollziehen und zurückverfolgen zu können. Ich finde es höchst spannend, dass Sie ein Problem damit haben. Aber okay, Sie haben uns damit bewiesen, wen Sie in der Realität vertreten. Wir nehmen es zur Kenntnis, es ist wunderbar, wie konsequent Sie da sind.

Wie gesagt, dass dieses Doppelbesteuerungsabkommen unter anderem auch die OECD-Transparenzregelung beinhaltet, ist eine sinnvolle Sache und dient der Betrugsbekämp­


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fung. Das Doppelbesteuerungsabkommen an sich ist seit 20 Jahren verhandelt worden, schon mit der ehemaligen Republik Jugoslawien. Ich finde es gut, dass wir es haben.

Es ist einerseits eine wichtige Maßnahme zur Belebung des Handels mit diesem ja doch sehr wichtigen und auch sehr nahen Wirtschaftsraum, und es dient ganz sicher auch der Unterstützung der migrantischen Ökonomie in Österreich – und aus diesen Überlegun­gen heraus werden wir dem natürlich zustimmen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

19.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.43.42

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ja, das kann man jetzt, auf das Doppelbesteuerungsabkommen Bezug nehmend, wirklich ganz kurz machen, weil, wie die Frau Kollegin Bayr ausgeführt hat, es ja die Fortset­zung und Umsetzung dessen ist, was wir schon vor über einem Jahr eingeleitet haben.

Unsere Position ist ja bekannt, auch wir sehen darin verschiedene Vorteile in der Be­trugsbekämpfung und da geht es, meine Damen und Herren von FPÖ, tatsächlich um ausländische – im Übrigen: ausländische – Steuersitzer, die sich möglicherweise – und nur dann, und das muss man auch noch wissen, wenn ein gröberer Verdacht besteht, nicht irgendeiner, das ist eh alles sehr eng und streng gehalten – etwas zuschulden kom­men ließen. Dann eröffnet sich die Möglichkeit für ein ziemlich kompliziertes Verfahren, das ist ja erwähnt worden, mit Einspruchsmöglichkeiten hin und her – wo der vielleicht eh schon über alle Berge ist.

Da sind ja noch etliche Wermutstropfen drinnen, trotzdem geht es in die richtige Rich­tung und Sie werden ja ausgerechnet nicht haben wollen, dass wir mit unseren Geset­zen irgendwelche schlimmen Machinationen in Serie schützen. (Beifall bei den Grünen.)

19.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Ober­nosterer zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.45.11

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Lie­be Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir bei einem Tagesordnungspunkt schon ausführlich über die enge Zusammenarbeit von Österreich mit Serbien, auf europäi­scher Ebene, gesprochen und deshalb glaube ich, ist es überfällig, dass jetzt dieses Dop­pelbesteuerungsabkommen mit Serbien in Kraft tritt.

Es gibt das ja mit vielen Ländern, und soweit ich den Inhalt dieses Doppelbesteue­rungsabkommen durchgelesen habe, unterscheidet es sich eigentlich überhaupt nicht von denen mit anderen Staaten. Deshalb kann ich es auch nicht nachvollziehen – vor allem, wenn ich heute die Redebeiträge von der freiheitlichen Fraktion über die Koope­ration und Zusammenarbeit mit Serbien höre, wie sehr das gewünscht ist –, dass man diesem Gesetz hier jetzt nicht zustimmt.

Betreffend den Tagesordnungspunkt 14, der zur Diskussion und zur Abstimmung steht – zum Gesetzentwurf über den Verkauf von Liegenschaften des Bundesheeres –, glaube ich, dass es notwendig ist, dass dies so schnell wie möglich durchgezogen wird. Diese zehn Grundstücke sollen angeblich einen Wert von 36 Millionen € haben. Wir wissen, dass diese Grundstücke brachliegen, dass sie momentan nicht gebraucht werden.

Wir wissen aber auch, dass diese Grundstücke sehr wohl zur weiteren Entwicklung dort, wo sie eben sind, beitragen können: zum Wohnungsbau, als Industriezonen oder für di­verse andere wirtschaftliche Einrichtungen. Damit sind sie auch weiterhin zur wirtschaft­


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lichen Belebung notwendig. Deshalb ist es notwendig, wie gesagt, dass man versucht, sie so schnell wie möglich, aber auch zum besten Preis, an den Mann zu bringen. – Dan­ke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Zanger: Was ist mit den Frauen?)

19.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.47.31

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Dem Doppel­besteuerungsabkommen können wir selbstverständlich nicht zustimmen, da wir das auch in der Vergangenheit so gehalten haben, bei allen anderen Doppelbesteuerungs­abkommen, bei denen wir auch nicht zugestimmt haben, um nochmal daran zu erin­nern, dass die Regierung uns leider noch das Minderheitenrecht für Untersuchungs­ausschüsse im Nationalrat schuldig ist – dies deshalb als kleinen Weckruf für Sie, dass Sie etwas in dieser Sache weiterbringen.

Was die SIVBEG und die Immobilien des Bundesheers betrifft, haben wir schon eini­ges gehört. Wir haben schon gehört, was der Rechnungshof dazu sagt, wir haben schon alle möglichen Anschuldigungen gehört. Was wir noch nicht gehört haben, ist die grund­sätzliche Frage: Warum gründet jemand so eine Gesellschaft und vernichtet damit Steuergeld? Warum macht man das, wo es doch die BIG gibt, die das viel besser ma­chen könnte, viel billiger machen könnte und viel effizienter machen könnte.

Warum also gründet man so eine extra Gesellschaft, um etwas zu tun, was – wie ge­sagt – die BIG viel besser tun könnte? Da gibt es ja nur einen Grund dafür, und die Antwort ist sehr einfach. Der Grund ist: Man will den Einfluss behalten. Bei der BIG hät­te das Verteidigungsministerium keinen Einfluss. Bei dieser Gesellschaft haben sie den Einfluss, denn dort können sie die Geschäftsführer selbst bestellen und dort können sie dementsprechend auch mitentscheiden, wer die Immobilien letztlich bekommen wird.

Genau das ist der Grund, und nur für diesen einen Grund wird dem Steuerzahler so ei­niges zugemutet. Es wird ihm zugemutet, dass eine eigene Gesellschaft gegründet wird, dass da natürlich zwei Geschäftsführer sein müssen, dass da auch noch einige Mitar­beiter sind, dass diese Geschäftsführer auch gut bezahlt werden, dass es auch noch alle möglichen Bonizahlungen gibt, dass es noch üppige Pensionsverträge gibt, die oh­ne irgendwelche vertraglichen Notwendigkeiten abgeschlossen werden. (Abg. Zanger: Um Versorgungsposten geht es, um sonst gar nichts!)

All das ist dort passiert, und ich sage nur ein Beispiel, was diese Bonizahlungen betrifft, um sich das einmal etwas auf der Zunge zergehen lassen zu können: Ein Bonus ist ja normal etwas, das man bekommt, wenn man besonders gute Leistungen erbringt. Bei der SIVBEG haben die Vorstände im Jahr 2006 üppige Bonuszahlungen bekommen, trotz der Tatsache, dass sie 55 Prozent unter den Vorgaben geblieben sind. Im Jahr 2007 haben sie überhaupt nur 28 Prozent der Vorgaben erreicht und trotzdem hat es Bonus­zahlungen gegeben.

All das wird dem Steuerzahler aus dem einen Grund zugemutet, nämlich damit die ent­sprechenden Ministerien die Hand auf den Dingen haben und mitentscheiden können. Der Steuerzahler zahlt es eh, da spielt es keine Rolle. Deshalb wird auch in Zukunft der Rechnungshof bei solchen Spezialgesellschaften  die nur zu einem Zweck gegründet werden, um eben den Ministerien oder wem auch immer Einfluss zu verschaffen , wo Geld verschwendet wird, Kritik üben und das auch in Zukunft aufzeigen.

So funktioniert leider die Politik in diesem Land. Die Politik funktioniert in der Art, dass die Ministerien, wenn es um ihren eigenen Vorteil geht, sämtliche Extrakosten dem Steuer­zahler aufbürden und irgendwelche Konstrukte generieren, die nur einem Zweck dienen  ganz egal, was sie kosten , nämlich dementsprechend Einfluss zu behalten.


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Eines kann ich auch sagen: Da der Rechnungshof das jetzt aufgezeigt hat und das kom­plett folgenlos bleiben wird – wie so vieles, was der Rechnungshof aufgezeigt hat –, werden wir solche Berichte in der Zukunft wieder sehen. Es wird sich nichts ändern, weil sich die Politik nicht ändert in diesem Land, und das ist traurig und daran müssten wir arbeiten. Aber ich befürchte, es wird sich nichts ändern. (Beifall beim BZÖ.)

19.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Hechtl zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.51.41

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätztes Hohes Haus! Mit der Regierungsvorlage 917 der Beilagen wird, wie schon ausgeführt, die Grundlage der Heeresreform 2010 und damit die Veräußerung der nicht mehr benötigten Liegen­schaften und Immobilien des Bundesheeres eingeleitet. Es handelt sich um zehn Lie­genschaften, sechs davon in Wien, drei davon in der Steiermark und eine in Salzburg.

Mit diesen Veräußerungen werden wieder Aktivitäten und Investitionen, die sich positiv auf die Region und auf den regionalen Standort auswirken können, eingeleitet. Gerade in Zeiten, wo wir Investitionen fördern und damit Arbeitsplätze gesichert oder geschaf­fen werden können, sind diese Veräußerungen auch ein Teil eines positiven Impulses für die Wirtschaft.

Mir ist wichtig, dass diese Veräußerungen, die Reduzierung der Liegenschaften, auf den zukünftigen militärischen Bedarf ausgerichtet sind und nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und Kriterien erfolgen. Mit der Umsetzung der Verwertung durch die SIVBEG – unter Einbeziehung von Gutachten von Experten und Sachverständigen aus dem Immobiliensektor der Bundesimmobilien AG, der Finanzprokuratur – gibt es für mich und für uns, für den Steuerzahler, die Gewähr, dass diese Liegenschaften zu den bestmöglichen Erlösen veräußert werden. Diese Erlöse – und das möchte ich festhal­ten – verbleiben dem Bundesministerium und sind dort gut angelegt.

Geschätzte Damen und Herren, entsprechend den Empfehlungen der Bundesheerre­formkommission sowie dem Ministerratsvortrag vom 7. Juni 2005 sollen im Bereich der Infrastruktur des österreichischen Bundesheeres bis zu 40 Prozent der Gesamtzahl der Liegenschaften, Standorte oder Kasernen verwertet werden.

Dies bedeutet, dass zirka 400 Millionen € an Erträgen zu lukrieren sein werden, wovon bereits jetzt 157 Millionen € an Erlösen erzielt wurden. Mit der heutigen Beschlussfas­sung und Genehmigung durch die Regierungsvorlage kommen wir diesem Ziel näher und halten dabei gleichzeitig den notwendigen militärischen Bedarf aufrecht. Das ist im Sinne des Bundesheeres eine finanzielle Unterstützung und im Sinne unseres militäri­schen Schutzes eine gute Maßnahme. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Zanger zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.54.17

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Schö­nen guten Abend! Zur Erinnerung an Frau Kollegin Bayr und an Herrn Kollegen Kogler: Sie alle haben hier gemeinsam die Lockerung des Bankgeheimnisses beschlossen. Die Freiheitliche Partei war die einzige Partei, die dagegengestimmt hat. (Beifall bei der FPÖ.)

In Folge sind wir natürlich auch gegen alle Doppelbesteuerungsabkommen, die auf­grund dieser Änderung notwendig wurden. Wir sind halt die Einzigen, die auch konse­quent bei ihrer Linie bleiben, im Gegensatz zu Ihnen, zu Rot und Schwarz, die sich stän­dig beugen wie ein Wasserschlauch, anstatt ein Kreuz im Rücken zu haben! (Beifall bei der FPÖ. Abg. Mag. Gaßner: Hallo, hallo!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 209

Aber etwas anderes ist noch einer näheren Betrachtung wert, nämlich die geplanten Liegenschaftsverkäufe. Jetzt kann man zu Verkäufen stehen, wie man will, es ist in Wirklichkeit alles eine Frage der Rentabilität, aber wenn man Grundstücke kauft oder verkauft und sich entscheidet, einen Makler zu nehmen, dann schaut man sich den Makler auch sehr genau an, vor allem dann, wenn es wirklich werthaltige Liegenschaften sind. Das sollten wir auch tun. (Die Abgeordneten Dr. Cap und Krainer: Ganz ruhig!)

Die SIVBEG ist ein Unternehmen, das man in diesem Sinne gar nicht beauftragen dürf­te, weil die überhaupt keine Ahnung davon haben, wie man etwas vernünftig verkauft  und das werden wir jetzt ein bisschen beleuchten.

Erstens haben wir neben der SIVBEG ein hervorragendes Unternehmen, das sich schon lange mit Transaktionen im Liegenschaftsbereich beschäftigt, das ist die Bundesimmo­biliengesellschaft. Interessanterweise beweist ja die SIVBEG ihre Inkompetenz dadurch, dass sie sich in den letzten Jahren des Know-hows und der Infrastruktur der BIG be­dient hat.

Die SIVBEG ist ein Unternehmen mit acht Mitarbeitern, und dafür hat man ganz gene­rös zwei Geschäftsführer bestellt. Die braucht man ja dazu, jeder hat vier Mitarbeiter. Das spricht für Führungsqualität. Einer davon hatte zusätzlich noch ein Geschäftsver­hältnis mit der BIG – also wirklich ein total sinnloses Konstrukt. Über die finanziellen Aus­stattungen der Geschäftsführer will ich mich jetzt nicht auslassen, das ist nicht Grund­lage einer Bonitätsbetrachtung.

Allerdings sind bereits geschehene oder abgewickelte Geschäfte sehr wohl einer Be­trachtung wert, und da haben wir einige Beispiele, denn es wurden Kasernen oder Lie­genschaften vom Bundesheer verkauft, ohne dass ein Vergleichsangebot zu einem be­stehenden Verkehrswertgutachten eingeholt wurde. Ich nehme ein Gutachten her, sa­ge das ist es und es passt schon. Wenn ich solche Werte verkaufen will, dann schaue ich mindestens um ein zweites, wenn nicht um ein drittes Angebot, um einfach einen möglichst hohen Preis zu erzielen.

Also da stellt sich die Frage nach der Kompetenz eigentlich schon gar nicht mehr, denn das ist nicht kompetent. Die Gutachter, die eingesetzt wurden, lasse ich jetzt aus. Das ist auch so ein Thema. Aber die Verträge mit diversen Beratungskanzleien sind auch sehr interessant: Ich nehme mir eine Beratungskanzlei, dann hole ich mir dort ein An­bot ein, und plötzlich, am Ende des Tages, zahle ich, obwohl ich keinen Cent an Mehr­erlös als geplant habe, die dreifachen Beratungskosten.

Meine Damen und Herren, diese Firma ist doch mehr als sinnlos! Dann gibt es noch ein besonderes Schmankerl, das die SIVBEG zu bieten hat: die Residenz in Prag, eine Liegenschaft des Bundesheeres, sollte verkauft werden, und der dortigen Botschaft ist das erstellte Verkehrswertgutachten doch reichlich niedrig vorgekommen. Dieses wies 575 000 € aus. Deswegen sagte die Botschaft: Das glaube ich eigentlich nicht!  holte zwei weitere Gutachten ein und siehe da, die Schätzungen lagen dann bei 1,08 Millio­nen € beziehungsweise bei 1,18 Millionen €.

Nichtsdestotrotz hat die SIVBEG gesagt: Das brauchen wir nicht, das ist uninteressant, das stimmt sowieso nicht. Ein Gutachter von der SIVBEG hat gesagt, dass es das nicht sein kann  ohne dass er die Liegenschaft gesehen hat, ohne dass er die Residenz von innen betrachtet hat. Das kann es nicht sein, sagte dieser gute Herr. Der Kaufpreis wur­de, trotz zweier höherer Gutachten von über 1 Million €, bei 650 000 € angesetzt. Er­zielt wurden letztendlich 1,04 Millionen €, also doch deutlich höher. Ich glaube, das wä­re noch besser gegangen.

Aber die SIVBEG ist jedenfalls nicht das Unternehmen, dem ich als Repräsentant die­ser Republik irgendeines meiner Grundstück anvertrauen würde, um es zu verkaufen. Aus diesem Grund stimmen wir nicht zu, ganz im Gegenteil.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 210

Ich bringe noch folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, die Strategi­sche Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und EntwicklungsgesmbH, die SIVBEG, mit Auslaufen der derzeitigen Geschäftsperiode aufzulösen und die Agenden der BIG zu übertragen.“

*****

Das wäre sinnvoll, das wäre im Sinne der Verwaltungsreform und wir würden darauf achten, auch bei den Einnahmen ein bisschen mehr zu lukrieren.  Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend sofortige Auflösung der SIVBEG

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 14, Bericht des Fi­nanzausschusses über die Regierungsvorlage (917 d.B.): Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (948 d.B.), in der 85. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 18. November 2010.

Der Rechnungshofbericht Bund 2010/06 beinhaltet Kasernen– und Liegenschaftsver­käufe durch die SIVBEG:

„() Die Errichtung der SIVBEG für die Abwicklung des Kasernenverkaufsprogramms erschien weder erforderlich noch zweckmäßig, weil der Bund mit der BIG bereits über eine Verwertungsgesellschaft für seine Immobilien verfügte. Die SIVBEG bediente sich auch des Know-hows und der Infrastruktur der BIG.

Die SIVBEG wurde 2005 gegründet und erzielte bis Ende Oktober 2008 aus dem Ver­kauf von 63 ehemaligen militärischen Liegenschaften einen Erlös von 88 Mill. EUR. Ge­plant war, bis 2013 insgesamt 146 Liegenschaften zu verwerten und 414 Mill. EUR zu erlösen. Nach Ansicht des RH ist die Erreichung dieses Ziels gefährdet.

()

Bestellung von zwei Geschäftsführern

16.1 (1) Das BMLVS schrieb im Jahr 2006 vor Ablauf des ersten Geschäftsjahres die Stellen der Geschäftsführung der SIVBEG öffentlich aus.

Neben den beiden interimistischen Geschäftsführern der SIVBEG bewarben sich neun Personen um die ausgeschriebenen Positionen. Eine dreiköpfige Experten-gruppe des BMLVS nahm eine Reihung der Bewerber anhand von 14 Kriterien vor. Mit gleicher Punkteanzahl beurteilte sie einen der beiden interimistischen Geschäftsführer und ei­nen anderen Bewerber als am besten geeignet. Der andere interimistische Geschäfts­führer der SIVBEG war unmittelbar dahinter gereiht. Von diesen drei Bewerbern hatten nur die auf dem ersten Platz gereihten zwei Bewerber die laut Ausschreibung er­wünschte Konzessionsprüfung, die auch eines der 14 Bewertungskriterien war.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 211

Abweichend von der Reihung der Expertengruppe bestellte der damalige Bundesminis­ter für Landesverteidigung die beiden interimistischen Geschäftsführer zu Geschäfts­führern der SIVBEG.

()

Der Geschäftsführer der SIVBEG begann am 15. Jänner 2008 sein zusätzliches Dienst­verhältnis bei der BIG E&V. Es umfasste eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden.

16.2 (1) Der RH bemängelte, dass

die Bestellung von zwei Geschäftsführern nicht dem Unternehmensbedarf (z. B. Ge­schäftsumfang des Unternehmens, Personalausstattung, Auslagerung von Leistungen an die BIG) entsprach und

in der Ausschreibung die Konzession als Immobilienmakler lediglich erwünscht, aber nicht ausdrücklich gefordert war, obwohl diese für die gewerbliche Tätigkeit der SIVBEG er­forderlich war.

Der RH empfahl dem BMLVS, die Anzahl der Geschäftsführer entsprechend dem Un­ternehmensbedarf festzulegen. Das Vier–Augen–Prinzip wäre in geeigneter Weise si­cherzustellen. Eventuell erforderliche Änderungen des Syndikatsvertrags wären anzu­streben.

Weiters empfahl der RH dem BMLVS, bei der Ausschreibung von Geschäftsführerposi­tionen die für die gewerbliche Tätigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung er­forderliche Konzession als unabdingbar vorauszusetzen.

(2) Der RH wies darauf hin, dass die Nebenbeschäftigung eines Geschäftsführers bei der BIG E&V zu Interessenskonflikten führen könnte, insbesondere bei der Entwicklung von Liegenschaften. Die tatsächliche zeitliche Mehrbelastung durch die Nebenbeschäf­tigung war für den RH nicht feststellbar, weil der Geschäftsführer keine Zeitaufzeich­nungen führte.

Prämienzahlungen an die Geschäftsführer

19.1 Für das dreimonatige Rumpfgeschäftsjahr 2005 erhielten die beiden Geschäfts­führer trotz Fehlens einer unterschriebenen schriftlichen Zielvereinbarung bzw. Zielvor­gabe des Aufsichtsrats die vertraglich höchstmögliche Prämie, nachdem der Aufsichts­rat im April 2006 festgestellt hatte, dass die Voraussetzungen zur Gewährung der Prä­mien für das Jahr 2005 formal erfüllt waren. Die Prämien der beiden Geschäftsführer waren mit insgesamt 9.870 EUR mehr als doppelt so hoch wie die Umsatzerlöse der SIVBEG im Rumpfgeschäftsjahr 2005.

Vergabe der Gutachten

21.1 Die SIVBEG beauftragte Verkehrswertgutachten1) ohne Einholung von Vergleichs­angeboten. Sie begründete dies damit, dass nur einige Sachverständige über die ein­schlägige Erfahrung und das notwendige Detailwissen verfügten, um Sonderimmobilien wie Kasernen und Truppenübungsplätze bewerten zu können. Die Beauftragung der Gutachten erfolgte großteils mündlich und in den restlichen Fällen per E–Mail. Nach
dem Syndikatsvertrag zwischen der Republik Österreich (BMLVS) und der BIG vom
5. Oktober 2005 waren Rechtsgeschäfte, aus denen die Gesellschaft im Einzelfall mit mehr als 3.500 EUR verpflichtet wurde, von der Geschäftsführung zu unterzeichnen.

21.2 Der RH kritisierte, dass die SIVBEG keine Vergleichsangebote bei den Vergaben von Gutachterleistungen einholte; dadurch war deren Preisangemessenheit nicht si­chergestellt. Auch die mündliche Beauftragung von Gutachtern widersprach der Rege­lung im Syndikatsvertrag.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 212

22.1 (1) Für zwischen Oktober 2005 und Mai 2007 beauftragte Verkehrswertgutachten vereinbarte die SIVBEG mit den Gutachtern die Honorarhöhe individuell. Ab Juni 2007 wurde ein Honorarmodell angewendet, welches die SIVBEG gemeinsam mit jenem Gutachter erarbeitet hatte, der rd. 26 % aller zwischen Oktober 2005 und September 2008 beauftragten Verkehrswertgutachten erstellt hatte. Dieses Honorarmodell sah von der Höhe des Auftrags abhängige Abschläge vom Gebührenanspruchsgesetz (BGBl. I Nr. 136/1975 i.d.g.F.) vor. Laut Auskunft erhielt die BIG seit dem Jahr 2001 bei der Vergabe von Verkehrswertgutachten meist einen höheren Abschlag vom Gebührenan­spruchsgesetz als im Honorarmodell der SIVBEG geregelt.

(2) Die SIVBEG legte eine Struktur und einen Mindestinhalt für die Gutachten fest und gab diese den Sachverständigen vor. Einheitliche Vorgaben für die Haftung der Sach­verständigen gab es nicht. Mit einem Gutachter vereinbarte die SIVBEG eine Haftung bei grober Fahrlässigkeit bis zur fünffachen Höhe des Honorars für den betreffenden Auftrag. Mit den anderen Sachverständigen schloss die SIVBEG keine schriftlichen Vereinbarungen bezüglich der Haftung ab.

()

22.2 (1) Der RH bemängelte, dass das Honorarmodell für die Verkehrswertgutachten gemeinsam mit jenem Gutachter erarbeitet wurde, den die SIVBEG am häufigsten mit der Erstellung von Verkehrswertgutachten beauftragte.

()

23.1 Für zwischen Oktober 2005 und September 2008 eingeholte Gutachten wendete die SIVBEG insgesamt 322.629 EUR auf. Sie vergab die Aufträge an insgesamt zehn Sachverständige, wobei zwei von diesen Sachverständigen wertmäßig rd. 50 % der Aufträge erhielten. Laut eigener Darstellung beabsichtigte die SIVBEG, die Aufträge gleichmäßig auf alle geeigneten Sachverständigen zu verteilen.

()

24.1 Das BMLVS beauftragte die SIVBEG im Jahr 2007 mit dem Verkauf von sechs Auslandsliegenschaften. In der Aufsichtsratssitzung der SIVBEG vom September 2007 berichtete die Geschäftsführung, dass die Mitarbeiter der SIVBEG ihrer Ansicht nach nicht über die erforderlichen Markt– und Sprachkenntnisse verfügten, um diese Ver­käufe selbst durchzuführen. Sie hatte daher mit einigen Maklern Gespräche geführt und danach einen Maklervertrag mit einer international tätigen Gesellschaft, die laut Protokoll des Aufsichtsrats über Sitze in den betroffenen Ländern verfügte, ausverhan­delt. Das beauftragte Maklerbüro hatte jedoch nur an drei der sechs Standorte, an de­nen Immobilien verkauft werden sollten, ein eigenes Büro und nahm an den anderen drei Standorten die Mitarbeit eines ortsansässigen Maklers in Anspruch.

Über die laut Geschäftsführung der SIVBEG erfolgte Abfrage verschiedener Makler existierte lediglich eine E–Mail, in der die SIVBEG Kontakt mit dem später beauftragten Maklerbüro aufnahm. Nach Auskunft der SIVBEG hatte die Kontaktaufnahme mit ver­schiedenen anderen Maklern mündlich auf diversen Veranstaltungen stattgefunden; ei­ne Dokumentation hierüber fehlte.

()

25.2 Der RH bemängelte die nicht dem Bundesvergabegesetz 2006 (BGBl. I Nr. 17/2006 i.d.g.F.) entsprechende Vorgangsweise der SIVBEG bei der Vergabe von ent­geltlichen Leistungen.

()

26.1 Die SIVBEG beauftragte im Oktober 2007 eine Rechtsanwaltskanzlei mit der rechtlichen Beratung bei der Verwertung der sechs Auslandsliegenschaften. Sie be­gründete dies mit der gebotenen „zügigen und bestmöglichen“ Abwicklung der Aufträge.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 213

Obwohl mit der Finanzprokuratur ein Rahmenvertrag über rechtliche Beratung bestand, zog sie diese nicht in Erwägung. Der Beratungsvertrag zwischen SIVBEG und Finanz­prokuratur enthielt wesentlich günstigere Stundensätze als jener Vertrag, welcher mit dem Rechtsanwaltsbüro abgeschlossen wurde.

Im zwischen der SIVBEG und der Rechtsanwaltskanzlei abgeschlossenen Vertrag wur­de das für die Beratung beim Verkauf der sechs Auslandsliegenschaften anfallende Honorar auf 35.000 EUR geschätzt. Die Kanzlei stellte der SIVBEG ein Gesamthonorar in Höhe von rd. 97.000 EUR in Rechnung. Die SIVBEG begründete die-se Kosten­steigerung mit von der Rechtsanwaltskanzlei erbrachten Zusatzleistungen — wie z. B. der Übersetzung der Kaufverträge —, zu welchen sie diese beauftragt hatte.

()

Residenz, Prag

30.1 (1) Der Verkauf der Liegenschaft in Prag erfolgte aufgrund der Beauftragung vom Mai 2007. Im selben Monat ließ die Österreichische Botschaft in Prag (Botschaft) ein Verkehrswertgutachten erstellen. Da die Botschaft den Verkehrswert von 575.000 EUR im Gutachten als gering einschätzte, gab sie zwei weitere Gutachten in Auftrag. Diese wiesen Verkehrswerte von 1,08 Mill. EUR bzw. 1,18 Mill. EUR auf.

Ohne die Residenz, die sich auf dem in Prager Bestlage gelegenen Grundstück be­fand, von innen gesehen zu haben, schätzte der von der SIVBEG beauftragte Makler das Objekt auf 650.000 EUR. Der Makler hielt die Verkehrswerte der beiden zusätzlich in Auftrag gegebenen Gutachten für zu hoch, ohne dies im Detail zu begründen.

Das Bewertungsteam legte im September 2007 den Mindestverkaufspreis mit 650.000 EUR fest und folgte damit der Empfehlung des Maklers. Danach wurde die Liegenschaft vom Makler ausgeschrieben. Bis zum Ende der Anbotsfrist Mitte Jänner 2008 langten drei Kaufangebote ein. Anfang Februar 2008 fand in Prag eine Verkaufsverhandlung statt, zu welcher die drei Bieter eingeladen wurden. Das beste Angebot und damit der Ver­kaufspreis der Liegenschaft betrug 1,04 Mill. EUR.

(2) Obwohl die Maklerleistungen vom Käufer abgegolten wurden, erhielt der Makler von der SIVBEG ein Erfolgshonorar von 3.900 EUR, weil der vom Bewertungsteam fest­gelegte Mindestverkaufspreis überschritten wurde. Eine schriftliche Vereinbarung fehlte.

Die BIG bekam aufgrund vertraglicher Regelungen zusätzlich ein über ihre schriftlich vereinbarte Provision hinausgehendes Erfolgshonorar von 25.480 EUR.

30.2 (1) Der RH kritisierte, dass die SIVBEG die Einschätzung des Maklers nicht hin­terfragt hatte. Nach Ansicht des RH wäre dies bei Vorliegen von drei Gutachten und dem von der Botschaft angefertigten Vermerk angebracht gewesen. Insbesondere er­achtete der RH das dem Makler ausbezahlte Erfolgshonorar als nicht gerechtfertigt, weil die Überschreitung des Mindestverkaufspreises nur aufgrund der nachvollziehbar sehr geringen Einschätzung des Maklers zustande gekommen war und eine schriftliche vertragliche Grundlage fehlte.

(2) Für den RH war sachlich nicht nachvollziehbar, dass der BIG vertraglich ein Er­folgshonorar zugestanden wurde, obwohl sie im Verkaufsprozess operativ nicht mit­wirkte.

Liegenschaft, Berlin

31.1 Im September 2007 erhielt die SIVBEG den Auftrag zum Verkauf der Liegenschaft in Berlin. Die Republik Österreich hatte das Grundstück in Berlin Grunewald im Jahr 2004 um rd. 780.000 EUR angekauft, um eine Residenz für den Verteidigungsat­taché zu errichten; sie wendete bis Herbst 2006 für die Planung des Neubaus durch das BMLVS rd. 159.000 EUR auf.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 214

Da der Ankauf des Grundstücks im Jahr 2004 um 780.000 EUR erfolgt war, empfahl der Makler — ohne Einholung eines Verkehrswertgutachtens — einen Verkaufspreis von 800.000 EUR, den das Bewertungsteam bestätigte. Erst nach Beginn der Aus­schreibung der Liegenschaft übermittelte das BMLVS Gutachten zu einer möglichen Kontamination der Liegenschaft an die SIVBEG. Dies führte zu einer Verunsicherung von Kaufinteressenten, welchen die SIVBEG diese Gutachten nachträglich zugesandt hatte. Bis zum Ende der Anbotsfrist Mitte Jänner 2008 langte nur ein gültiges Kauf­angebot ein. Das Grundstück wurde an diesen Bieter, der Eigentümer des Nachbar­grundstücks war, um 810.000 EUR verkauft.

31.2 Der RH kritisierte, dass das BMLVS die Informationen zu einer bestehenden Kon­tamination der SIVBEG erst nach Beginn der Ausschreibung bekannt gegeben hatte, obwohl entsprechende Unterlagen im BMLVS vorlagen. ()“

Auf Grund dieses vernichtenden Rechnungshofberichtes ist die SIVBEG mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die Agenden sind von der BIG wahrzunehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, die Strate-gische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und EntwicklungsgesmbH, die SIVBEG, mit Auslaufen der derzeitigen Geschäftsführerperiode aufzulösen und die Agenden der BIG zu übertragen.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.59.57

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Unter dem Tagesordnungspunkt 2 haben wir eine sehr weitreichende Dis­kussion über die Zusammenarbeit mit und Einbindung Serbiens in die EU-Strukturen ge­führt und haben das auch gemeinsam beschlossen.

Jetzt, unter dem Tagesordnungspunkt 13, geht es um ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Einige meiner Vorredner haben schon auf die wesentlichen Punk­te in diesem Abkommen hingewiesen.

Der Begriff „Doppelbesteuerung“ ist da allerdings etwas irreführend, weil es geht ja tat­sächlich um die Vermeidung von Doppelbesteuerungen. Das Doppelbesteuerungsab­kommen folgt im Wesentlichen den Regeln der OECD-Musterabkommen und beinhal­tet Punkte der Transparenz - und Amtshilfebereitschaft.

Meine Damen und Herren, die Mobilität und der Einsatz von Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmern hat in den letzten Jahren sehr stark zugenommen. Arbeitnehmer übersie­deln immer öfter in andere Staaten oder sind für längere oder kürzere Zeiträume in an­deren Ländern beruflich tätig. Die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens, die auch Einkünfte der unselbständigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelt, wer­den daher auch für diese Personengruppen immer bedeutender.

Ziel des Abkommens ist es auch, die internationale Wirtschaftstätigkeit und die grenz­überschreitenden Investitionen vor Doppelbesteuerung zu schützen. Bei den außenwirt­schaftlichen Beziehungen unseres Landes gewinnt die Republik Serbien immer mehr an


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 215

Bedeutung. Österreich ist der größte ausländische Investor in Serbien. Das Handelsvo­lumen zwischen Serbien und Österreich näherte sich im Jahr 2008 bereits der 900 Mil­lionen €-Marke und ist auch in diesem Jahr wieder Richtung Zunahme ausgerichtet. 95 Millionen € exportierte Österreich im ersten Quartal 2010, das Importvolumen macht 55 Millionen € aus.

Der im § 27 des Abkommens geregelte Informationsaustausch zwischen den Behörden entspricht dem neuesten OECD-Stand. Meine Damen und Herren, dieses Doppelbe­steuerungsabkommen ist zu begrüßen, es führt zu mehr Steuergerechtigkeit und mehr Transparenz. Ich ersuche Sie um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Kirchgatterer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.02.41

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Das Abkommen der Republik Österreich und der Republik Serbien zur Vermeidung von Doppelbesteuerung ist ein logischer, ist ein wichtiger Schritt für die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Kooperation.

Mein Vorredner ist schon auf das Volumen eingegangen. Ich darf das beidseitige Inter­esse besonders in den Bereichen Infrastruktur, Verkehrsverbindungen, nachhaltige Ener­gieversorgung sowie Umweltschutz und Tourismus erwähnen. Auch Klein‑ und Mittel­betriebe werden davon profitieren.

Die Haltung der Freiheitlichen Partei ist nicht ganz zu verstehen und wahrscheinlich auch nicht durchdacht und wird bestimmt in den eigenen Reihen eine Revidierung im Laufe der nächsten Monate erfahren. (Abg. Neubauer: Machen Sie sich über uns keine Sor­gen!)

Meine Damen und Herren, der gesamte Donauraum wird an wirtschaftlicher Bedeutung zulegen, die Zusammenarbeit an Intensität gewinnen. Mit der wirtschaftlichen Verflech­tung sollen in den einzelnen Ländern auch jene Kräfte gestärkt werden, deren Ziel es ist, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu etablieren, die Lebensverhältnisse der Men­schen, die Aufstiegschancen der jungen Menschen in ihren Ländern nachhaltig zu ver­bessern.

Im Rahmen des 14. Tagesordnungspunktes wird mein Kollege Gaßner auf die Grund­stücksverkäufe eingehen.

Ich möchte auf einen weiteren Punkt hinweisen. Es ist eine Initiative unseres Verteidi­gungs‑ und Sportministers, die sehr wertvoll, die sehr zukunftsweisend ist, nämlich die Schaffung der Möglichkeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seines Hauses, in ein anderes Ministerium zu wechseln, dorthin, wo sie gebraucht werden. 400 Personen sind das Ziel. Das Interesse ist ein sehr großes. Daher ist zu erwarten, dass dieses Ziel erreicht wird. Dazu gratuliere ich unserem Verteidigungsminister und Sportminister Nor­bert Darabos. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner in der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


20.05.17

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Zu Be­ginn meiner Ausführungen darf ich einen Abänderungsantrag einbringen, der es uns dann erst ermöglicht, diese besagten zehn Grundstücke zu verkaufen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 216

In der Ausschusssitzung hat Adlerauge Pilz darauf hingewiesen, dass es da eine fal­sche Einlagezahl gibt. Allerdings ist das sicher nicht eine Schlamperei des Ministeriums, sondern wer weiß, wie lange Grundstücksteilungsverfahren dauern, der weiß auch, dass es da zu wesentlichen Unterschieden kommt.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbe­weglichem Bundesvermögen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Anstelle der bisher im § 1 beinhalteten Tabelle/Liegenschaftsliste ist die nachstehende Tabelle/Liegenschaftsliste zu setzen.

*****

Ich erspare es Ihnen jetzt, alle zehn Punkte anzuführen, aber im vierten Punkt geht es um die Liegenschaft in Breitensee. Hier ist die Einlagezahl nunmehr 1458 und somit ist auch hier die Richtigkeit wiederhergestellt.

Zu den vorher gemachten Bemerkungen der Herren Lugar, Gradauer und auch Zanger möchte ich etwas sagen. Die haben sich hier über die SIVBEG fürchterlich beschwert. Ich muss dazu sagen, die SIVBEG wurde 2005 gegründet. Warum haben Sie damals nicht Ihr Wort gegen die Gründung erhoben? (Rufe bei der FPÖ: Haben wir!) – Erste Fra­ge.

Zum Zweiten: Die Anregungen des Rechnungshofes wurden bereits berücksichtigt. Es gibt ein neues Verfahren bei der Ausschreibung der Grundstücke. Es ist auch die Fi­nanzprokuratur dabei. Zudem ist an der SIVBEG auch die BIG mit 45 Prozent beteiligt. Ab nächstem Jahr, wenn die Verträge auslaufen, gibt es nur mehr einen Geschäfts­führer, und die bisherigen Verkaufsleistungen mit 157 Millionen € waren durchaus se­henswert. 400 Millionen € sollten es werden, ich bin davon überzeugt, dass mit all die­sen Änderungen dieses Ziel erreicht wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag wurde gemäß § 53 Absatz 4 GOG an die Abgeordneten verteilt, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von un­beweglichem Bundesvermögen (917 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (948 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Anstelle der bisher im § 1 beinhalteten Tabelle/Liegenschaftsliste ist die nachstehen­de Tabelle/Liegenschaftsliste zu setzen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 217

BL:                 EZ:                            Grundstücke:                           KG:

W                  1445                        5/1                                                 01202 Breitensee

W                  2256                        Teilung                                        01107 Simmering

W                  4423                        Teilung                                        01006 Landstraße

W                  1458                        291/24                                          01202 Breitensee

W                  3220                        Teilung                                        01616 Stammersdorf

W                  1699/1700             alle                                                01004 Innere Stadt

S                    1890                        960/62 und 960/181               56546 Wals I

ST                 1                                alle                                                63294 Zettling

ST                 97                             alle                                                63240 Kalsdorf

ST                 229                           alle                                                63241 Kasten

Begründung:

I. Allgemeiner Teil:

Im Anschluss an die Beratungen des Finanzausschusses zur Regierungsvorlage 917 dB ist für das Grundstück 291/24 die Einlagezahl an die mittlerweile erfolgten grundbü­cherlichen Teilungen anzupassen.

II. Besonderer Teil:

Die Begründung des Änderungsbedarfes ergibt sich im Zusammenhang mit der laufen­den Ersichtlichmachung von vermessungstechnisch durchgeführten Grundstückstei­lungsverfahren und von insgesamt drei damit verbundenen Bauplatzschaffungen am teilweise zu verwertenden Kasernenareal.

In der Katastralgemeinde Breitensee wurde nunmehr das zu veräußernde Grund­stück 291/24 (bisher eingetragen in der EZ 338) der neu eröffneten EZ 1458 der KG 01202 Breitensee als Bauplatz 3 grundbücherlich zugeschrieben, weshalb die Korrektur in der Liegenschaftsliste erforderlich ist.

*****

20.08.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Ab­schluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Ös­terreich und der Republik Serbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Ge­biete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll, in 939 der Bei­lagen gemäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz be­treffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen in 917 der Beilagen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 218

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen ei­nen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die in § 1 enthaltene Tabelle bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Ti­tel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Ab­änderungsantrages der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kolle­gen abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Auflösung der SIVBEG.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

20.10.3015. Punkt

Erstattung eines Vorschlages für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfassungs­gerichtshofes

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nun gelangen wir zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Entsprechend der Vereinbarung in der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Durchführung einer Debatte vor und ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Eingestellte Redezeit: 5 Mi­nuten. – Bitte.

 


20.11.26

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf ganz kurz zu dem Hearing, das stattgefunden hat, Stellung nehmen. Ich glaube, dass es ein äußerst interessantes Hearing war. Es haben sich für diese Position des Verfassungsrichters 15 Personen gemeldet. Leider, muss man sagen, waren davon nur drei Frauen. Das ist schade. Wir müssen versuchen, dass wir da ei­nen höheren Frauenanteil bekommen, weil es ein Missverhältnis bei den Bewerbungen gab.

Zwei, wobei eine davon wieder eine Frau war, haben zurückgezogen, sodass letztend­lich 13 Bewerber zu diesem Hearing gekommen sind und nur zwei Frauen dabei wa­ren. Ich glaube, es hat sich das Verhältnis noch mehr verschlechtert, und ich muss sa­gen, das Hearing war an sich ein hochqualitatives. Alle Personen, die sich dieser Anhö­rung gestellt haben, waren fachlich hervorragend.

Man muss sich jedoch, wie ich meine, für einen Bewerber entscheiden. Der Vorschlag unserer Fraktion wäre Universitätsprofessor Dr. Michael Holoubek aufgrund seiner bis­herigen Tätigkeiten insbesondere im Verfassungsbereich. Er ist allen Mitgliedern die­ses Hauses bekannt als Mitglied des Österreich-Konvents, und er hat sich dort auch sehr aktiv eingebracht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 219

Herr Dr. Holoubek ist seit 1. Februar 1998 Universitätsprofessor für öffentliches Recht am Institut für Verfassungs‑ und Verwaltungsrecht der WU Wien. Außerdem ist er auch Mitglied des erweiterten Präsidiums der Österreichischen Universitätenkonferenz. Er hat sich in allen gesellschaftlichen Bereichen sehr aktiv eingebracht und ist auch ein Fach­mann für Medienrecht. Der Verfassungsgerichtshof braucht mittlerweile ebenfalls einen Fachmann für Medienrecht, weil immer mehr Fragen in diesem Bereich auftauchen wer­den.

Ich glaube, dass er eine große Verstärkung für den bestehenden Kreis der Verfas­sungsrichter wäre. Daher wird der Vorschlag unserer Fraktion Universitätsprofessor Dr. Michael Holoubek lauten. (Beifall bei der SPÖ.)

20.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Mag. Don­nerbauer zu Wort gemeldet. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.13.52

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Da­men und Herren! Ich werde mich kürzer fassen. Ich glaube, wir sind uns wohl einig, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof nicht nur eine lange Tradition hat, son­dern auch eine ganz herausragende Stellung in seiner Funktion als Hüter der österrei­chischen Bundesverfassung, die sich auch international sehr bewährt und viele Nach­ahmer gefunden hat.

Es ist ein unabhängiger Gerichtshof, der von Bürgerinnen und Bürgern angerufen wer­den kann, wenn sie Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Entscheidungen haben. Aber auch dieses Hohe Haus hat ja bekanntlich ein Antragsrecht. Der Verfassungsge­richtshof erfüllt somit seine Aufgabe der Sicherstellung einerseits der Verfassungsge­mäßheit der Verwaltung und auch der Gesetze, aber andererseits quasi auch als Stelle für eine doch sehr einheitliche Interpretation der österreichischen Bundesverfassung sehr gut.

Umso wichtiger ist natürlich auch dieser heutige Tagesordnungspunkt, bei dem dem Nationalrat das Recht zukommt, auch einzelne Verfassungsrichter zu wählen. Wir ha­ben daher der Bedeutung dieses Amtes gemäß, glaube ich, auch einen sehr guten Pro­zess zur Findung einer geeigneten Person gehabt. Es wurde von meinem Vorredner ja schon dieses doch sehr breite Hearing betont, bei dem alle, die sich beworben haben, die die Voraussetzungen erfüllt haben, die Gelegenheit gehabt haben, sich vor Mitglie­dern des Verfassungsausschusses zu präsentieren, und auch Fragen beantwortet haben.

Es gab eine breite Liste von Persönlichkeiten. Es waren sicherlich alle sehr honorige Persönlichkeiten mit unterschiedlicher Herkunft, mit unterschiedlicher beruflicher Erfah­rung, natürlich auch manchmal mit unterschiedlicher Kompetenz. Letztlich ist es eben die schwierige Aufgabe, hier einen auszuwählen.

Ich kann hier wie mein Vorredner dem Hohen Haus auch empfehlen, Herrn Professor Dr. Michael Holoubek zu wählen. Er ist, wie ich meine, eine anerkannte Persönlichkeit auf dem Gebiet des Verfassungsrechtes. Er hat durchaus ein sehr herausragendes und beachtenswertes Berufsleben hinter sich, in dem er sich mit verschiedenen Facetten des österreichischen Verfassungsrechts beschäftigt hat. Schon seit er eine Stelle als Assistent am Institut für Verfassungsrecht des damaligen Professor Korinek, eines der ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, innehatte, beschäftigt er sich mit einzelnen Schwerpunkten, die geradezu maßgeschneidert zu sein scheinen für eine Funktion im Verfassungsgerichtshof. Ich möchte hier beispielsweise erwähnen Staats­organisation, europäische Integration und Grund‑ und Menschenrechte.

Dr. Holoubek hat auch in seiner wissenschaftlichen Karriere sehr viel Reputation er­worben, sodass ich glaube, dass sich die Wahl des Herrn Professor Dr. Michael Holou­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 220

bek für diese Stelle als Verfassungsrichter durchaus empfiehlt. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Stefan. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.16.48

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, zweifellos ist es wichtig, eine Diskussion zu führen, wenn eine Stelle eines Richters des Verfassungsgerichtshofes nachbesetzt wird, und wir haben uns daher für eine Anhörung der Kandidaten eingesetzt.

Leider ist das eine leichte Farce insofern geworden, als wir eine Stunde vor Ende der Anhörung bereits eine APA-Meldung bekommen haben, in der zu lesen war, welcher Kandidat der Favorit der Regierungsparteien ist – und das ist auch zufällig der, der jetzt gerade zwei Mal genannt wurde.

Das tut mir dann natürlich sehr leid für all die anderen, die sich hier melden, denn – wie gesagt wurde, es ist ja richtig – es waren lauter hervorragende Juristen, die zum Teil von weither angereist sind. Diese haben auch eine Reputation, die sie natürlich verlie­ren können oder zumindest kann diese auch beschädigt werden, wenn man nicht ge­nannt wird oder da nicht gewählt wird. Also das ist doch sehr unerfreulich. Und ich fra­ge mich, wer sich dann das nächste Mal als Kandidat melden wird.

Bezeichnend war ja auch, dass bereits zwei sehr gute Kandidaten noch unmittelbar vor der Anhörung ihre Kandidatur zurückgezogen haben. – Also das einmal vorweg. Das ist sehr unerfreulich, ein an sich sehr gutes Instrument der Anhörung, das dazu führen soll­te, dass es hier eine breitere Diskussion gibt, denn immerhin sind es ja die Kandidaten des Parlaments, die hier bestellt werden, und nicht von irgendwelchen Regierungspar­teien oder sonst jemandem. Das ist jene Richterstelle, die vom Parlament nachbesetzt wird, und da sollte es eine offene Diskussion geben und dann eine Entscheidungsfin­dung. Der, der dann herauskommt, sollte der sein, den das Parlament auch bestellt. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Ein zweiter Punkt, der hier auch zu diskutieren ist: Wir haben das System, dass der Verfassungsgerichtshof in sogenannten Sessionen tagt. Das heißt, das sind Personen, die an sich einem Beruf nachgehen können, die Verfassungsrichter sind und einander dann nur drei Mal im Jahr treffen, um die Entscheidungen zu treffen. Das ist ganz be­wusst so gewählt, weil man gesagt hat, da will man eben eine Öffnung haben, damit insbesondere auch Freiberufler, also Rechtsanwälte, daran teilnehmen können und da­mit auch das System etwas offener ist, um es so zu ermöglichen, dass auch die Bevöl­kerung oder auch die juristischen Berufe da weiter vertreten sind. Außerdem werden ja derartige Richter auch bis zu ihrem 70. Lebensjahr bestellt.

Wenn man sich aber die Liste der Richter anschaut, die bereits in Funktion sind, und jetzt die Nachbesetzungen, die gerade im Laufen sind, dann muss man feststellen, dass von den 14 Verfassungsrichtern derzeit drei Rechtsanwältinnen sind – nicht mit gro­ßem „I“, sondern tatsächlich drei Frauen – und dass es in Zukunft nur noch zwei sein werden. Also von den 14 sind es zwei, und wenn man noch die sechs Ersatzmitglieder dazuzählt, dann werden von allen 20 Richtern und Ersatzrichtern zwei Rechtsanwälte sein. Es ist also höchst unerfreulich, wenn man das System so anlegt, dass es mög­lichst offen ist, und hier dann lauter Beamte und Professoren hat. Nichts gegen diese Juristen, es sind durchwegs alle kompetent, aber es ist natürlich eine ganz andere Art der Entscheidung, wenn vor allem Beamte, die aus Verfassungsdiensten der Länder und des Bundes oder der Parlamentsdirektion kommen, die einen ganz anderen Zugang haben, entscheiden. Es war eben unter anderem der Sinn der Sache, als man den Ver­


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fassungsgerichtshof so konzipiert hat, dass auch freiere Entscheidungen getroffen wer­den. Und ein Freiberufler hat nun einmal in der Regel einen anderen Zugang zu Frei­heitsrecht und ähnlichen Dingen. Es ist also eine sehr unerfreuliche Entwicklung in die­ser Richtung.

Dazu kommt noch, dass jetzt mit den hier laufenden Bestellungen drei Professoren aus demselben Institut der Wirtschaftsuniversität kommen. Das heißt, drei von vierzehn kom­men aus demselben Institut; zwei Rechtsanwälte, habe ich gerade gesagt, und drei aus demselben Institut – wenn das nicht eine Unausgewogenheit ist! Was die Nachbeset­zung betrifft, wissen wir, es war in dem Fall einer auf dem Ticket der SPÖ, der andere auf dem Ticket der ÖVP, aber dass man sich so etwas nicht ein bisschen besser über­legen kann, ist schon sehr unerfreulich, und das spricht nicht für die Vorgangsweise. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Noch ein Punkt: Man kann sich tatsächlich überlegen, das System anders zu machen, nämlich so, dass man sagt, man bestellt Richter als hauptberuflich auf eine bestimmte Zeit, auf zwölf Jahre, ohne Wiederbesetzung. Die sind dann auch unabhängig, die ha­ben nicht das Problem, dass sie vielleicht in irgendeiner Form andere Interessen ver­treten müssen, Unvereinbarkeiten oder Ähnliches. Nur würde man dann eben die Rechtsanwälte hinausdrängen, das ist immer das große Argument. Wenn ich mir aber das anschaue, frage ich mich, ob dieses Argument überhaupt noch gültig ist.

In unserem System bestellt man bis zum 70. Lebensjahr und versteinert damit natürlich einen zufälligen Zustand, der jetzt gerade herrscht. Das heißt, die zufälligen Mehrheits­verhältnisse des heutigen Parlaments führen dazu, dass ich hier an die 30 Jahre einen Richter habe! Das ist ein durchaus problematisches Verhältnis, und das muss man auch zur Sprache bringen, weil man hier eben etwas versteinert, etwas festlegt und das dann nicht mehr ändern kann.

In diesem Sinne haben wir von der Freiheitlichen Partei einen eigenen Wahlvorschlag eingebracht, und zwar lautend auf Herrn Dr. Johannes Hock, einen Juristen, einen Rechtsanwalt aus Wien, 58er Jahrgang. Er war selbst schon wissenschaftlicher Mitar­beiter am Verfassungsgerichtshof und hat auch zahlreiche Fälle am Verfassungsge­richtshof vertreten. Er ist also eindeutig kompetent und wäre eine Ansage in dem Sinn, wie ich sie vorhin gemacht habe: dass wir den Verfassungsgerichtshof öffnen, vor al­lem auch für Freiberufler, und dass wir dem Sinn der Konzeption des Verfassungsge­richtshofs Nachdruck verleihen.

Ich hoffe, dass Sie sich noch einen Ruck geben und auch im Hinblick auf das, was ich Ihnen über diese komische Gewichtung des Verfassungsgerichtshofs gerade erzählt ha­be, unserem Wahlvorschlag nachkommen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Musiol. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.23.10

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wie wichtig diese Funktion ist, für die jetzt Wahlvorschläge vorliegen und über die wir heute abstimmen werden, ist ja schon von meinen Vorrednern angesprochen worden. Der von den Regierungsparteien vorgeschlagene Kandidat Univ.-Prof. Dr. Holoubek ist sicher ein äußerst geeigneter Kandidat, nicht nur aufgrund seiner exzellenten wissenschaftli­chen Arbeit vor allem im Bereich der Grundrechte, sondern insbesondere auch auf­grund seiner Expertise, die er auch im Österreich-Konvent, im Grundrechtsausschuss, ein­gebracht hat.

Vor diesem Hintergrund ist hier sozusagen qualitativ sicher nichts zu bemängeln. Au­ßerdem ist Dr. Holoubek Jahrgang 1962, das heißt, er ist ein relativ junger Kandidat und


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wird – ich gehe einmal davon aus, dass der Wahlvorschlag der Regierungsfraktionen auch die entsprechende Zustimmung der Regierungsfraktionen erhalten wird – in die­sem Sinne auch das Durchschnittsalter im Verfassungsgerichtshof senken. Wir hoffen natürlich, dass sich seine Expertise, vor allem im Bereich der Grundrechte, dann auch in der Judikatur wiederfinden wird.

Aber es ist – Kollege Wittmann hat das schon angesprochen, und da bin ich sehr froh, dass die Sozialdemokratie hier nach wie vor sensibel ist, so wie wir Grüne das auch sind – äußerst bedauerlich, dass bei dem öffentlichen Hearing, das ja auch schon an­gesprochen wurde, sich überhaupt nur zwei Kandidatinnen letztendlich der Anhörung ge­stellt haben. Eine Kandidatin hat vorab zurückgezogen.

Das ist bis zu einem gewissen Grad schon auch historisch zu sehen, denn als ich mir angesehen habe, wie denn die Bestellungen der Verfassungsgerichtshof-Richter/innen seitens des Nationalrates in den letzten Jahren gelaufen sind, habe ich eine Entschlie­ßung aus dem Jahr 1990 gefunden, in der man sich darauf verständigt und eine Ent­schließung an die Bundesregierung verabschiedet hat, der dann für das nächste Mit­glied ein Vorschlagsrecht zugekommen ist, dass doch als Nächstes einer Frau sozu­sagen der Vorzug gegeben werden möge und dass man auch Anstrengungen setzen möge, Frauen dazu zu ermutigen, sich um dieses Amt zu bewerben.

Wenn ich mir das jetzt anschaue – von 15 Personen, die sich gemeldet haben, waren drei Frauen, von 14, die zur Anhörung gekommen sind, waren zwei Frauen –, dann ist schon die Frage zu stellen, ob diese Ermutigung in den letzten Jahren ausreichend be­trieben wurde. Ich fürchte, dem ist nicht so. Das hat natürlich seine Ursachen darin, dass vor allem in dem Berufsstand, aus dem sich die RichterInnen oder die KandidatInnen melden, nämlich im universitären Bereich und auch im beamteten Bereich, traditionell nach wie vor ein Frauenproblem besteht. Diesen Umstand werden wir bei der Frage, welche KandidatInnen wir vorschlagen und unsere Zustimmung erhalten, nicht lösen können, das muss man trotzdem auch seitens der Politik lösen.

Aber es ist natürlich auch die Frage: Wer bewirbt sich überhaupt um so ein Amt? – Da kann man aus den Erfahrungen der letzten Jahre schon Folgendes sagen: Das sind zum einen Personen, die sozusagen darauf hoffen können, dass sie hier unter Um­ständen in das Radar der Regierungsparteien, die eben zu dem Zeitpunkt an der Macht sind, geraten und auch von diesen vorgeschlagen werden. Wahrscheinlich ist es tat­sächlich so, dass Frauen vielleicht weniger den Eindruck haben, dass es hier Möglich­keiten für sie gibt. Darüber hinaus ist auch bedauernswert, dass sich nicht eine Kultur entwickelt hat, die da heißt, zivilgesellschaftliche Organisationen, NGOs und andere kommen vorweg und schlagen Menschen vor, die sich um eine Kandidatur bewerben könnten.

Vor diesem Hintergrund bitte ich dringend und appelliere ich dringend an Sie, dass wir für die kommenden Bestellungen, die ja schon 2012 und in den Folgejahren anstehen, ganz massiv darauf achten, Frauen zu ermutigen. Vielleicht können wir das auch in Form eines Abkommens zwischen den Fraktionen oder in Form eines Antrages, den man noch diskutieren kann, sozusagen dingfest machen und dann tatsächlich darauf achten, dass diese sich bewerben und auch entsprechend in die Vorschläge aufgenommen werden. (Beifall bei den Grünen.)

Zuallerletzt noch: Der Verfassungsgerichtshof ist eine wichtige Institution, wir werden uns im Rahmen der Budgetdebatten auch mit dem Verfassungsgerichtshof beschäfti­gen müssen. Was hier nach wie vor anzugehen ist, ist natürlich die Frage der Belas­tung des Verfassungsgerichtshofs aufgrund der Asylfälle. Auch wenn zusätzliche Plan­stellen hinzugekommen sind, so beobachten wir doch von Bericht zu Bericht, dass es dort, was die Fälle, die Fallzahl betrifft, zu keiner Entspannung kommt. Vor diesem Hin­tergrund ist sicher auch fachlich und sachlich weiterzudiskutieren.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 223

Was das Abstimmungsverhalten der Grünen betrifft, so sind wir ja eine Fraktion, die keinen Klubzwang hat. Das heißt, jeder Mandatar beziehungsweise jede Mandatarin macht von seinem beziehungsweise ihrem freien Mandat Gebrauch und entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Aufgrund der Diskussion, die bei uns im Klub ge­laufen ist, gehe ich einmal davon aus, dass es Stimmen von MandatarInnen für den von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Kandidaten geben wird. Ich gehe aber auch davon aus, dass es Stimmen für eine der Frauen geben wird, die sich beworben haben, weil sie eine wirklich gute Vorstellung geboten hat, auch wenn sie von den Re­gierungsfraktionen nicht vorgeschlagen wurde. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Scheibner. – Bitte.

 


20.29.31

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Meine Damen und Herren! Auch das BZÖ hat keinen Klubzwang, sondern es entscheidet bei einer derartigen Wahl jeder Abge­ordnete nach seiner Vorstellung, wobei auch ich der Meinung bin, dass – durch das Hearing bestätigt – Univ.-Prof. Dr. Holoubek die besten Qualifikationen aufweist und da­durch eine Wahl von ihm sicherlich kein Fehler ist.

Ich möchte eher darauf hinweisen, dass sicherlich Holoubek unter den Kandidaten aus meiner Sicht der Beste gewesen ist, dass es aber die Frage ist: Gab es Kandidaten/Kan­didatinnen, die sich gar nicht erst beworben haben, weil sie schon im Vorfeld gewusst haben, dass sie keine Chance haben werden? – Ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns das vergegenwärtigen. Es gab sogar – jetzt wird ja hier gefragt, warum es so wenige Frauen gibt – eine sehr qualifizierte Kandidatin, Universitätsprofessorin Kucsko-Stadl­mayer, die sich beworben hatte, aber, wie ich glaube, aufgrund der Zeitungsmeldungen darüber, dass es schon eine Vorentscheidung gegeben hat, vor dem Hearing ihre Be­werbung zurückgezogen und sich das Hearing gar nicht mehr angetan hat.

Ich glaube, es wäre auch eine Verantwortung, dass man eines schon zum Ausdruck bringt: Das sind wichtige, sehr sensible Positionen, und da sollte sich die Parteipolitik bei der Vorauswahl ein bisschen zurückhalten. Man sollte versuchen – zumindest ver­suchen –, das Signal zu setzen, dass es wirklich um Leistung geht und nicht darum, wer sich am besten in diesem Ränkespiel schlägt: Da wird etwas in der Regierung ent­schieden, etwas hier im Parlament, und es muss einen entsprechenden Ausgleich ge­ben; dann hört man, dass schon vorbesprochen wird, wer beim nächsten Ausscheiden eines Richters die besten Chancen haben wird. Das ist sicherlich nicht dazu geeignet, wirklich gute, hochqualifizierte Menschen, die auch einen Ruf zu verlieren haben und die eben nicht als Alibikandidaten durchfallen wollen, dazu zu animieren, sich für die­ses wichtige Amt im Staate zur Verfügung zu stellen und die Kandidatur abzuhalten. (Beifall beim BZÖ.)

Zu den Hearings auch noch ein Wort: Wenn man da wenige Minuten hat, um mit dem einzelnen Kandidaten zu diskutieren, ist es natürlich kaum möglich, auch zu hinterfra­gen, mit welcher Konzeption, mit welcher Strategie dieser mögliche Verfassungsrichter oder diese Verfassungsrichterin an die Aufgabe herangehen wird. Vielleicht sollte man sich in Zukunft auch überlegen, dass die Nominierung etwas früher stattfinden sollte und dass man mit dem nominierten Kandidaten nach dem Hearing noch einmal ein in­tensiveres Gespräch führen kann, um sich ein klareres Bild von den Fähigkeiten und Möglichkeiten dieses Kandidaten machen zu können.

Aber das Wichtigste wäre, Folgendes zu signalisieren: Es wird der/die Beste gewählt und nicht der oder die mit den besten politischen Beziehungen. (Beifall beim BZÖ.)

20.32



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 224

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Jarolim. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.32.38

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! Kollege Scheibner, ich glaube, es dürfte bei all jenen, die beim Hearing dabei wa­ren, außer Streit stehen, dass Professor Holoubek – vielleicht ist es subjektiv so emp­funden worden, dass jemand anderer auch noch ähnlich gut ist – sicher eine absolute Topklasse darstellt. (Abg. Scheibner: Habe ich ja gesagt!) Daher würde ich darum er­suchen, das, was auch die Kolleginnen und Kollegen über ihn gesagt haben, hier nicht zu verpolitisieren.

Universitätsprofessor Dr. Holoubek war im Österreich-Konvent tätig. Er hat, glaube ich, eine brillante Form. Er ist nicht nur in den unterschiedlichen öffentlichen Rechtsgebie­ten brillant, er ist es auch im internationalen Bereich. Er war ein Jahr in Irland tätig und ist auch Vizerektor auf der Wirtschaftsuniversität. Ich glaube, dass hier ein sehr, sehr breites Spektrum gegeben ist, um zu sagen: Er ist wirklich der Beste, und er wird im Verfassungsgerichtshof aufgrund der Breite und der Tiefe seines Wissens sicherlich sehr viel in die Diskussionen mit einbringen.

Natürlich glaube ich, wir sollten uns vornehmen – wir haben das bei uns besprochen und stehen auch dazu –, dass beim nächsten Mal eine Frau in den Verfassungsgerichtshof einzieht. Ich darf nur an eines erinnern: Wir haben das letzte Mal eine Rechtsanwalts­kollegin – Gahleitner – in den Gerichtshof hereingeholt. (Abg. Grosz: Also gibt es wie­der kein Hearing, oder was? Von vornherein Frauen! Das heißt, es bewerben sich nur noch Frauen?) Das heißt, es gibt natürlich zu wenige Anwälte, insofern gebe ich dir recht, aber es hat natürlich schon immer mit einer Gesamt-Performance etwas zu tun, wer sich anbietet. Daher glaube ich, dass hier Professor Holoubek ein guter Vorschlag ist.

Ich glaube auch, dass wir uns bemühen sollten – das kann durchaus hier im Haus sein: ich meine, der Konvent hat ja einer Fülle von guten Personen die Möglichkeit gegeben, sich hier entsprechend dazustellen; ich glaube, auch bei Holoubek war das eine der Möglichkeiten, mehr oder weniger auf ihn aufmerksam zu werden –, es könnte durch­aus eine unserer Aufgaben im Parlament sein, hier zu einzelnen Diskussionen Wissen­schafter, aber auch andere Interessierte einzuladen und damit mehr oder weniger auch das Podium für die, die interessiert sind – ob das jetzt Männer oder Frauen sind –, an­zubieten, sie gleichzeitig hier bekannt zu machen und damit auch eine Qualitätsoffen­barung darzustellen.

Ich glaube jedenfalls, dass Herr Holoubek eine hervorragende Wahl sein wird. – Dan­ke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer mit 5 Minuten freiwilliger Redezeitbeschrän­kung. – Bitte. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 


20.35.12

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Ja, ja, ich habe schon alle Argumente gehört, ihr habt schon alle Argumente in den Raum geschleudert. Ich kann nur dazu sa­gen: Es kann die edelste Sache nicht sein, ohne dass durch die Koalitionsparteien ein Hautgout erzeugt wird! Denn der ganze Weihrauch von der Qualität des Hearings, der hier verstreut und vertan wird, wird durch eine Tatsache vom Ansatz her zunichtege­macht. Das Hearing hat bis 13 Uhr gedauert, und um 12 Uhr ist über die APA gekom­men: Das ist das rote Ticket vom Parlament, und der Favorit ist Professor Holoubek!

Jetzt würde ich schon sagen, dass der Verfassungsgerichtshof es sich durchaus ver­dient hätte, mit mehr Respekt behandelt zu werden. Und es hätten sich die Kandidaten


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 225

und Kandidatinnen wohl verdient, auch mit mehr Respekt behandelt zu werden. (Beifall bei der FPÖ.) Was war denn zwischen 12 und 13 Uhr? – Da sind noch einige drange­kommen; das ist ja ein Fußtritt, der denen verpasst worden ist!

Nächster Punkt: Es geht hier natürlich überhaupt nicht darum, die Qualität des Profes­sor Holoubek in Zweifel zu ziehen; selbstverständlich erste Klasse, hervorragend und so weiter und so fort! Aber die Qualität des Verfassungsgerichtshofes hat historisch im­mer vor allem auch darin bestanden, dass er nicht ein reines Professorenkabinett ge­wesen ist, quasi eine Widerspiegelung verschiedener Verfassungsinstitute verschiede­ner Hochschulen, dann eben im professoralen Rahmen oder im Talar, sondern eine Durchmischung der verschiedenen Berufe. Der Rechtsanwaltsberuf wird allgemein auch als wissenschaftlicher Beruf anerkannt, und ich darf der Sozialdemokratie, die ja dieses Ticket besetzt hat, Folgendes in Erinnerung rufen: Es gab den langjährigen hervorra­genden Rechtsanwalt Dr. Rosenzweig als prominenten Verfassungsrichter, und es gab auch Dr. Dostal – ebenfalls ein ausgewiesener Sozialdemokrat erster Schule.

Es sollte also das Einsehen einziehen, dass die, sagen wir, Herausdestillierung aus ei­nem ganz bestimmten Berufszweig, aus dem rein professoralen – darauf läuft es ja jetzt hinaus –, nicht zum Vorteil des Gerichtshofes sein wird und möglicherweise zu ei­ner fraglichen Akzeptanz innerhalb der juristischen Berufe führt, denn das ist ja dann in der Praxis erkennbar: Ein Verfassungsproblem wird diskutiert, es wird von einem Pro­fessor beschrieben, die Judikatur, die bisher geherrscht hat, wird kritisiert – dann schwupp: Ein neues Judikat des Verfassungsgerichtshofs ist alsbald zu erwarten, weil der Nach­bar vom selben Institut, der durch die Tür von ihm getrennt ist, im Verfassungsgerichts­hof prominent dafür eintreten wird.

Die edelste Sache wird leider zum Hautgout gemacht, und das ist bedauerlich. Wir tre­ten dafür ein, auch einen Sozialdemokraten – unbestrittenermaßen –, den Rechtsan­walt Dr. Hock, zu wählen. Die Wahl ist geheim, Sie können von Ihrem freien Mandat füglich Gebrauch machen, dazu lade ich ein. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Wahl.

Es liegt das Verlangen vor, die Wahl in Wahlzellen durchzuführen. Ich werde daher so vorgehen.

Es liegen mehrere Wahlvorschläge vor. Zur Wahl stehen auf Vorschlag der Abgeord­neten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen Herr Universitätspro­fessor Dr. Michael Holoubek und auf Vorschlag des Abgeordneten Mag. Harald Ste­fan Herr Dr. Johannes Hock.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 87 Abs. 3 der Geschäftsordnung auch Stimmzettel gültig sind, die den Namen eines anderen wählbaren Kandidaten bezie­hungsweise einer anderen wählbaren Kandidatin enthalten sollten.

Ich unterbreche nunmehr kurz die Sitzung, um die technischen Voraussetzungen für die Wahl in Wahlzellen zu schaffen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 20.39 Uhr unterbrochen und um 20.42 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 226

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und ersuche die Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger und Herrn Abgeordneten Ja­kob Auer, sich bereitzuhalten.

Meine Damen und Herren, die Mitarbeiter der Parlamentsdirektion haben Stimmzettel vorbereitet. Diese sind in der Weise auszufüllen, dass entweder im Kästchen parallel zu dem Namen desjenigen Kandidaten, dessen Wahl gewünscht ist, ein Kreuz zu ma­chen ist oder ein anderer Name auf die Leerzeile geschrieben wird.

Die Stimmzettel werden samt Kuvert per Namensaufruf durch die Schriftführung von den Bediensteten der Parlamentsdirektion ausgegeben. Nach dem Ausfüllen der Stimm­zettel in der Wahlzelle sind diese im Kuvert in die bereitgehaltene Urne zu werfen.

Ich bitte den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu be­ginnen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer begeben sich die Abgeordneten in die Wahlzellen und werfen sodann ihren Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Bevor ich die Stimmabgabe beende, frage ich der Ordnung halber: Haben alle ihre Stimme abgegeben, die es wollten? – Das ist der Fall. Dann ist die Stimmabgabe beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 21.04 Uhr unterbrochen und um 21.17 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

21.17.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Wahlergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 161, davon gültig: 157.

Hievon entfielen auf Universitätsprofessor Dr. Michael Holoubek 109 Stimmen, auf Dr. Johannes Hock 37 Stimmen, auf Frau Dr. Lilian Hofmeister 9 Stimmen und auf Herrn Dr. Johann Ferk 2 Stimmen.

Die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen beträgt 79.

Somit lautet der Vorschlag des Nationalrates für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes auf Dr. Michael Holoubek. (Allgemeiner Beifall.)

Ich darf an dieser Stelle in unser aller Namen Herrn Universitätsprofessor Dr. Michael Holoubek zur Wahl gratulieren und ihm für die Ausübung seines Amtes in den nächs­ten Jahren und Jahrzehnten sowohl eine gute Hand als auch immer den jeweils nötigen Verstand wünschen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 227

21.18.3516. Punkt

Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Bericht des Bundesmi­nisters für Landesverteidigung und Sport betreffend Arbeitsprogramm der Euro­päischen Kommission für 2010 (III-141/958 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort hat sich dazu niemand gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Landesverteidigungsaus­schusses, seinen Bericht 958 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich weise den Bericht III-141 der Beilagen dem Ausschuss für Sportangelegenheiten zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

21.20.00Einlauf

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1345/A(E) bis 1355/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 6898/J bis 6963/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Dienstag, den 30. November 2010, 9 Uhr, in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen werden.

Die heutige Sitzung ist geschlossen.

21.20.21Schluss der Sitzung: 21.20 Uhr

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien