
Plenarsitzung
des Nationalrates
255. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
20. März 2024
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Nationalratssaal
Stenographisches Protokoll
255. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVII. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 20. März 2024
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 20. März 2024: 9.05 – 21.32 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Bericht über den Antrag 3945/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird
2. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
3. Punkt: Bericht über den Antrag 3949/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
4. Punkt: Bericht über den Antrag 3948/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz geändert wird
5. Punkt: Bericht über den Antrag 3946/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz geändert wird
6. Punkt: Bericht
über den Antrag 3950/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf,
Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von
Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung,
des Flächenrecyclings, der Biodiversität und der Kreislaufwirtschaft
und
zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische
JI/CDM-Programm für den Klimaschutz
(Umweltförderungsgesetz – UFG) geändert wird
7. Punkt: Bericht über den Antrag 3953/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, David Stögmüller, Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Anerkennung des Österreichischen Roten Kreuzes und den Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes (Rotkreuzgesetz – RKG) geändert wird
8. Punkt: Bericht über den Antrag 3538/A der Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert wird
9. Punkt: Bericht
und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit
dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird
10. Punkt: Bericht über den Bericht über die Situation und Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen der österreichischen Wirtschaft („KMU im Fokus 2023“)
11. Punkt: Bundesgesetz über die betriebliche Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024 – LFBAG 2024)
12. Punkt: Protokoll zur Änderung des Gründungsübereinkommens der Internationalen Organisation für Rebe und Wein vom 3. April 2001 in Bezug auf den Sitz der OIV
13. Punkt: Bericht
über den Antrag 3800/A(E) der Abgeordneten Peter
Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der „Shrinkflation“
in Österreich und der EU
14. Punkt: Bericht
über den Antrag 3941/A(E) der Abgeordneten
Mag. Ulrike Fischer, Mag. Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Prüfung möglicher Maßnahmen gegen potentielle
Irreführung im Zusammenhang mit Verpackungsfüllmengen
15. Punkt: Bericht
über den Antrag 3942/A(E) der Abgeordneten
Mag. Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „mehr Produktsicherheit im Interesse unserer Konsumentinnen
und Konsumenten“
16. Punkt: Bundesgesetz über das Institute of Digital Sciences Austria (Interdisciplinary Transformation University)
17. Punkt: Bundesgesetz,
mit dem das Denkmalschutzgesetz geändert
wird
18. Punkt: Bericht über den Antrag 2407/A(E) der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend denkmalgeschützte Bausubstanz erhalten – Erhaltungsmaßnahmen forcieren – Denkmalfonds beleben
19. Punkt: Bericht über den Antrag 3353/A(E) der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Attraktivierung privater Denkmalschutzinvestitionen
20. Punkt: Bericht
über den Antrag 3922/A(E) der Abgeordneten Thomas Spalt, Melanie
Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen
zum Erhalt und zur Rettung historischer Schienenfahrzeuge im Bundeseigentum
21. Punkt: Bericht über den Antrag 184/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserte Spendenabsetzbarkeit im Kulturbereich
22. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 103, 105, 117, 128 und 131 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 56, 58 und 59 sowie 61 bis 63
23. Punkt: Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (3944/A)
24. Punkt: Erste Lesung: Volksbegehren „Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren“
25. Punkt: Erste Lesung: Volksbegehren „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“
26. Punkt: Erste Lesung: Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“
*****
Inhalt
Personalien
Verhinderungen ........................................................................................................... 53
Geschäftsbehandlung
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 16844/AB gemäß § 92 Abs. 1 GOG ............................................................................................. 97
Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 GOG ......................... 260
Redner:innen:
Michael Schnedlitz ..................................................................................................... 260
Bundesminister Mag. Gerhard Karner ...................................................................... 265
Nico Marchetti ............................................................................................................ 271
Mag. Selma Yildirim ................................................................................................... 274
Mag. Hannes Amesbauer, BA .................................................................................... 276
Mag. Georg Bürstmayr ............................................................................................... 280
Mag. Yannick Shetty .................................................................................................. 283
Antrag der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen auf Nichtkenntnisnahme der Anfragebeantwortung 16844/AB – Ablehnung 278, 286
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG ............................................................................................................................... 98
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .......................... 167
Unterbrechung der Sitzung ............................................................................. 168, 260
Antrag der
Abgeordneten Johann Singer, Mag. Jörg Leichtfried,
Mag. Harald Stefan, Mag. Agnes Sirkka Prammer und Dr. Nikolaus
Scherak, MA, den Antrag 3944/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang
Gerstl,
Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert
wird“ gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 GOG an den Verfassungsausschuss
rückzuverweisen – Annahme 439, 439
Aktuelle Stunde (57.)
Thema: „Kampf der Teuerung: Steuern runter. Hände aus den Taschen der Bürger, Herr Finanzminister!“ ........................................................................................................... 53
Redner:innen:
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................... 54
Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. ............................................................... 58
Mag. Corinna Scharzenberger ..................................................................................... 66
Julia Elisabeth Herr ....................................................................................................... 69
MMag. DDr. Hubert Fuchs ........................................................................................... 72
Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA ........................................................................................ 74
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 77
Mag. (FH) Kurt Egger .................................................................................................... 80
MMag. Michaela Schmidt ............................................................................................ 82
MMMag. Dr. Axel Kassegger ....................................................................................... 85
Mag. Markus Koza ........................................................................................................ 88
Josef Schellhorn ............................................................................................................ 91
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................... 94, 455, 464, 470
Unvereinbarkeitsangelegenheiten
Fünfzehnter Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses ......................................... 97
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des
Finanzausschusses über den Antrag 3945/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf,
Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Finanzausgleichsgesetz 2024
geändert wird (2494 d.B.) ........................................................................................................... 98
2. Punkt: Bericht und
Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes
betreffend Ermächtigung zur Veräußerung
von unbeweglichem Bundesvermögen (2495 d.B.) ................................................ 98
3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 3949/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (2496 d.B.) ..................... 98
Redner:innen:
Philip Kucher ................................................................................................................. 99
August Wöginger ........................................................................................................ 102
MMag. DDr. Hubert Fuchs ........................................................................................ 108
Sigrid Maurer, BA ....................................................................................................... 110
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 114
Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. ............................................................. 116
Karlheinz Kopf ............................................................................................................ 120
Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 134
Mag. Nina Tomaselli ................................................................................................... 136
Maximilian Linder ....................................................................................................... 139
Andreas Ottenschläger .............................................................................................. 141
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ..................................................................................... 143
Mag. Ernst Gödl .......................................................................................................... 145
Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 148
Mag. Philipp Schrangl ................................................................................................ 153
Maximilian Lercher ..................................................................................................... 158
Ing. Reinhold Einwallner ............................................................................................ 162
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 164
Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Das Wohnpaket der Regierung senkt keinen einzigen Preis – Österreich braucht ein Sofortpaket für leistbares Wohnen“ – Ablehnung ................................................................. 150, 170
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Auch der Bund muss liefern – Schaffung leistbaren Wohnraums durch die ARE“ – Ablehnung ........................................................................................................ 157, 171
Entschließungsantrag der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gemeindepaket für 2024 und 2025“ – Ablehnung ............... 160, 171
Annahme der drei Gesetzentwürfe in 2494 (namentliche Abstimmung), 2495 und 2496 d.B. ............................................................................................................................. 166
Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung ............................. 168
Gemeinsame Beratung über
4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 3948/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz geändert wird (2497 d.B.) ............................. 172
5. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über
den Antrag 3946/A
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz geändert wird
(2498 d.B.) ........................................................................... 172
6. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über
den Antrag 3950/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf,
Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über
die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung,
des Flächenrecyclings,
der Biodiversität und der Kreislaufwirtschaft und zum Schutz der
Umwelt im Ausland sowie über das
österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz
(Umweltförderungsgesetz – UFG) geändert wird
(2499 d.B.) 172
Redner:innen:
Dr. Christoph Matznetter .......................................................................................... 173
Johann Singer ............................................................................................................. 174
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ..................................................................................... 177
Maximilian Linder ....................................................................................................... 180
Mag. Selma Yildirim ................................................................................................... 182
Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA ...................................................................................... 185
Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................... 190
Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 192
Mag. Philipp Schrangl ................................................................................................ 195
Mag. Markus Koza ..................................................................................................... 197
Angela Baumgartner .................................................................................................. 198
Dr. Astrid Rössler ........................................................................................................ 200
Franz Leonhard Eßl .................................................................................................... 202
Mag. Dr. Rudolf Taschner .......................................................................................... 204
Annahme der drei Gesetzentwürfe in 2497, 2498 und 2499 d.B. ..................... 205
7. Punkt: Bericht des
Finanzausschusses über den Antrag 3953/A der Abgeordneten
Mag. Andreas Hanger, David Stögmüller, Mario Lindner,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Anerkennung des
Österreichischen Roten Kreuzes
und den Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes
(Rotkreuzgesetz – RKG) geändert wird (2500 d.B.) .................................................................................................................. 208
Redner:innen:
Mag. Andreas Hanger ................................................................................................ 208
Mario Lindner ............................................................................................................. 211
Maximilian Linder ....................................................................................................... 213
David Stögmüller ........................................................................................................ 213
Franz Hörl ................................................................................................................... 216
Annahme des Gesetzentwurfes in 2500 d.B. ........................................................ 218
Gemeinsame Beratung über
8. Punkt: Bericht des Ausschusses für
Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 3538/A der
Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze,
Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für Unternehmen
(Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert wird
(2471 d.B.) ................... 219
9. Punkt: Bericht und
Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie
und Energie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem
das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird (2472 d.B.) ............ 219
Redner:innen:
Dr. Christoph Matznetter .......................................................................................... 219
Laurenz Pöttinger ....................................................................................................... 221
MMMag. Dr. Axel Kassegger ..................................................................................... 223
Dr. Elisabeth Götze ..................................................................................................... 224
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 226
Rainer Wimmer ........................................................................................................... 227
Mag. Christian Ragger ................................................................................................ 230
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2471 und 2472 d.B. ........................... 232
10. Punkt: Bericht des Ausschusses für
Wirtschaft, Industrie und Energie über den Bericht über die Situation
und Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen der
österreichischen Wirtschaft („KMU im Fokus 2023“),
vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
(III-1123/2470 d.B.) .................................................................................................. 232
Redner:innen:
MMMag. Dr. Axel Kassegger ..................................................................................... 233
Peter Haubner ............................................................................................................ 235
Maximilian Linder ....................................................................................................... 238
MMag. Michaela Schmidt .......................................................................................... 240
Dr. Elisabeth Götze ..................................................................................................... 242
Josef Schellhorn .......................................................................................................... 244
Eva-Maria Himmelbauer, BSc .................................................................................... 246
Maximilian Lercher ..................................................................................................... 249
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 250
Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA ............................................................................... 252
Karlheinz Kopf ............................................................................................................ 256
Kenntnisnahme des Berichtes III-1123 d.B. .......................................................... 257
11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (2446 d.B.): Bundesgesetz über die betriebliche Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024 – LFBAG 2024) (2491 d.B.) .................................................................................................................. 257
Redner:innen:
Peter Schmiedlechner ................................................................................................ 258
Dipl.-Ing. Georg Strasser ............................................................................................ 286
Alois Kainz .................................................................................................................. 289
Elisabeth Feichtinger, BEd BEd ................................................................................. 290
Ing. Martin Litschauer ................................................................................................ 292
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ..................................................................................... 293
Bundesminister Mag. Norbert Totschnig, MSc ........................................................ 295
Ing. Johann Weber ..................................................................................................... 297
Alois Stöger, diplômé .................................................................................................. 299
Ing. Klaus Lindinger, BSc ............................................................................................ 301
Petra Tanzler .............................................................................................................. 302
Annahme des Gesetzentwurfes in 2491 d.B. ........................................................ 304
12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (2434 d.B.): Protokoll zur Änderung des Gründungsübereinkommens der Internationalen Organisation für Rebe und Wein vom 3. April 2001 in Bezug auf den Sitz der OIV (2492 d.B.) ............................................................................................................................. 305
Redner:innen:
Johannes Schmuckenschlager ................................................................................... 305
Dietmar Keck .............................................................................................................. 306
Bundesminister Mag. Norbert Totschnig, MSc ........................................................ 307
Genehmigung des Staatsvertrages in 2492 d.B. ................................................... 308
Gemeinsame Beratung über
13. Punkt: Bericht
des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 3800/A(E)
der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Stopp der „Shrinkflation“ in Österreich
und der EU (2473 d.B.) ............................................................................................................................. 309
14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 3941/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Mag. Peter
Weidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung möglicher Maßnahmen gegen potentielle Irreführung im Zusammenhang mit Verpackungsfüllmengen (2474 d.B.) ................................................................................. 309
Redner:innen:
Mag. Christian Drobits ............................................................................................... 309
Bedrana Ribo, MA ...................................................................................................... 311
Peter Wurm ................................................................................................................. 313
Mag. Peter Weidinger ................................................................................................ 315
MMag. Katharina Werner, Bakk................................................................................ 317
Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................... 319
Andreas Kühberger .................................................................................................... 322
Elisabeth Feichtinger, BEd BEd ................................................................................. 324
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2473 d.B. ............................................. 326
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2474 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Prüfung möglicher Maßnahmen gegen potentielle Irreführung im Zusammenhang mit Verpackungsfüllmengen“ (362/E) .................................................................... 326
15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 3942/A(E) der Abgeordneten Mag. Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „mehr Produktsicherheit im Interesse unserer Konsumentinnen und Konsumenten“ (2475 d.B.) ...................................................................................................................................... 327
Redner:innen:
Peter Wurm ................................................................................................................. 327
Bedrana Ribo, MA ...................................................................................................... 329
MMag. Katharina Werner, Bakk. .............................................................................. 331
Petra Wimmer ............................................................................................................ 332
Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda ................................................................................ 334
Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................... 336
Klaus Köchl ................................................................................................................. 338
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2475 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „mehr Produktsicherheit im Interesse unserer Konsumentinnen und Konsumenten“ (363/E) ........................................................................................................................ 339
16. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2461 d.B.): Bundesgesetz über das Institute of Digital Sciences Austria (Interdisciplinary Transformation University) (2493 d.B.) .............................................................................................. 339
Redner:innen:
Eva Maria Holzleitner, BSc ........................................................................................ 339
Mag. Dr. Rudolf Taschner .......................................................................................... 341
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 345
Mag. Eva Blimlinger .................................................................................................... 348
Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................... 350
Bundesminister Dr. Martin Polaschek ...................................................................... 352
Dipl.-Ing. Andrea Holzner .......................................................................................... 353
Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 355
Mag. Dr. Martin Graf .................................................................................................. 356
Katharina Kucharowits .............................................................................................. 360
Annahme des Gesetzentwurfes in 2493 d.B. ........................................................ 362
Gemeinsame Beratung über
17. Punkt: Bericht
des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (2463 d.B.):
Bundesgesetz, mit dem das Denkmalschutzgesetz
geändert wird (2484 d.B.) ........................................................................................ 363
18. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 2407/A(E) der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend denkmalgeschützte Bausubstanz erhalten – Erhaltungsmaßnahmen forcieren – Denkmalfonds beleben (2485 d.B.) ............................................................................................................................. 363
19. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 3353/A(E) der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Attraktivierung privater Denkmalschutzinvestitionen (2486 d.B.) ............................................................... 363
Redner:innen:
Gabriele Heinisch-Hosek ............................................................................................ 364
Mag. Eva Blimlinger .................................................................................................... 366
Thomas Spalt .............................................................................................................. 371
Laurenz Pöttinger ....................................................................................................... 372
Henrike Brandstötter ................................................................................................. 374
Staatssekretärin Mag. Andrea Mayer ....................................................................... 376
Ulrike Maria Böker ..................................................................................................... 377
Katharina Kucharowits .............................................................................................. 379
Martina Diesner-Wais ................................................................................................ 381
Sabine Schatz ............................................................................................................. 382
Mag. Martin Engelberg .............................................................................................. 384
Annahme des Gesetzentwurfes in 2484 d.B. ........................................................ 386
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 2485 und 2486 d.B. ................ 386
20. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 3922/A(E) der Abgeordneten Thomas Spalt, Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Erhalt und zur Rettung historischer Schienenfahrzeuge im Bundeseigentum (2487 d.B.) ............................................................................................................................. 388
Redner:innen:
Melanie Erasim, MSc .................................................................................................. 388
Hermann Weratschnig, MBA MSc ............................................................................ 390
Thomas Spalt .............................................................................................................. 392
Hans Stefan Hintner ................................................................................................... 393
Mag. Eva Blimlinger .................................................................................................... 394
Laurenz Pöttinger ....................................................................................................... 396
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2487 d.B. hinsichtlich des Antrages 3922/A(E) ............................................................................................................................. 397
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2487 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Stakeholder-Prozess historische Schienenfahrzeuge“ (364/E) ...... 397
21. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 184/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserte Spendenabsetzbarkeit im Kulturbereich (2488 d.B.) ......................................................................................... 397
Redner:innen:
Josef Schellhorn .......................................................................................................... 398
Mag. Eva Blimlinger .................................................................................................... 399
Dr. Harald Troch ......................................................................................................... 401
Staatssekretärin Mag. Andrea Mayer ....................................................................... 402
Maria Großbauer ........................................................................................................ 404
Christoph Zarits .......................................................................................................... 405
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2488 d.B. ............................................. 406
22. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für
Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen
Nr. 103, 105, 117, 128 und 131 sowie über
die Bürgerinitiativen Nr. 56, 58 und 59 sowie 61 bis 63
(2480 d.B.) ................. 407
Redner:innen:
Nikolaus Prinz ............................................................................................................. 407
Sabine Schatz ............................................................................................................. 410
Christian Ries .............................................................................................................. 412
Ralph Schallmeiner ..................................................................................................... 418
Fiona Fiedler, BEd ....................................................................................................... 420
Dipl.-Ing. Andrea Holzner .......................................................................................... 421
Petra Wimmer ............................................................................................................ 423
Rosa Ecker, MBA ........................................................................................................ 424
Hermann Weratschnig, MBA MSc ............................................................................ 426
Mag. Peter Weidinger ................................................................................................ 428
Rudolf Silvan ............................................................................................................... 430
Alois Kainz .................................................................................................................. 432
Hans Stefan Hintner ................................................................................................... 433
Michael Seemayer ...................................................................................................... 435
Ing. Johann Weber ..................................................................................................... 436
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Strafbarkeit bei Behinderung der Hilfeleistung“ – Ablehnung ................ 414, 438
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2480 d.B. hinsichtlich der Petitionen Nr. 103, 105, 117, 128 und 131 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 56, 58 und 59 sowie 61 bis 63 438
23. Punkt: Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (3944/A) .......................................................... 438
Rückverweisung des Antrages 3944/A an den Verfassungsausschuss ............. 439
24. Punkt: Erste
Lesung: Volksbegehren „Impfpflichtgesetz
abschaffen – Volksbegehren“ (2407 d.B.) .............................................................. 439
Redner:innen:
Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß ................................................................................ 439
Mag. Verena Nussbaum ............................................................................................. 441
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 442
Ralph Schallmeiner ..................................................................................................... 448
Fiona Fiedler, BEd ....................................................................................................... 451
Dr. Christian Stocker .................................................................................................. 453
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 454
Zuweisung des Volksbegehrens 2407 d.B. an den Gesundheitsausschuss ...... 455
25. Punkt: Erste Lesung: Volksbegehren „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“ (2408 d.B.) .................................................................................................................. 456
Redner:innen:
Irene Neumann-Hartberger ....................................................................................... 456
Mag. Selma Yildirim ................................................................................................... 458
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 460
Mag. Agnes Sirkka Prammer ..................................................................................... 462
Michel Reimon, MBA .................................................................................................. 463
Zuweisung des Volksbegehrens 2408 d.B. an den Verfassungsausschuss ....... 464
26. Punkt: Erste Lesung: Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“ (2409 d.B.) ............................................................................................................................. 464
Redner:innen:
Kira Grünberg ............................................................................................................. 464
Alois Stöger, diplômé .................................................................................................. 466
Bedrana Ribo, MA ...................................................................................................... 467
Fiona Fiedler, BEd ....................................................................................................... 468
Mag. Gerhard Kaniak (tatsächliche Berichtigung) .................................................. 469
Zuweisung des Volksbegehrens 2409 d.B. an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ............................................................................................................................. 470
Eingebracht wurden
Petition ......................................................................................................................... 95
Petition betreffend „Keine Entsendung von Soldaten aus Österreich und anderen EU-Staaten in den Ukraine-Krieg!“ (Ordnungsnummer 140) (überreicht von der Abgeordneten Petra Steger)
Regierungsvorlage ...................................................................................................... 96
2501: Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief
Berichte ........................................................................................................................ 95
Vorlage 153 BA: Monatserfolg Jänner 2024
gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalinvestitionsgesetz 2023,
§ 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz und § 3b
Abs. 4 ABBAG-Gesetz; BM f. Finanzen
III-1119: Bericht betreffend ARE Austrian Real Estate GmbH (Konzern); Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2024/7; Rechnungshof
III-1127: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2023 (Jänner bis Dezember 2023, inkl. Gesamtdarstellung seit Beginn der Pandemie); BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
III-1128: Jahresbericht 2023 der Beschaffungs-Prüfkommission (BPK); BM f. Landesverteidigung
III-1129: Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2022; Bundesregierung
III-1130: Bericht betreffend Resozialisierungsmaßnahmen der Justiz – Reihe BUND 2024/8; Rechnungshof
III-1131: Bericht betreffend Steuerung und Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2024/9; Rechnungshof
III-1133: Bericht nach
§ 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Februar 2024;
BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Anträge der Abgeordneten
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neutralität sichern, aktive Friedenspolitik betreiben (3954/A)(E)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und
Kollegen betreffend die geflüchteten Frauen und Kinder aus der Region
Bergkarabach dürfen nicht vergessen
werden! (3955/A)(E)
Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informatik in der AHS-Oberstufe ausbauen und aufwerten (3956/A)(E)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Größe der diplomatischen Missionen zwischen der Russischen Föderation und der Republik Österreich (3957/A)(E)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Echte Entpolitisierung statt Minimalkompromiss –
Rasche nationale Umsetzung der für
den ORF relevanten Punkte im EMFA (3958/A)(E)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Regierungsinseraten in Parteimedien (3959/A)(E)
Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird (3960/A)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein umfassendes Maßnahmenpaket für leistbares Wohnen (3961/A)(E)
Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Installierung
eines Sozial-, Aus- und Weiterbildungsfonds für Tourismusbeschäftige (3962/A)(E)
Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Dienstwohnungen im Tourismus“ (3963/A)(E)
Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Übergriffe am Arbeitsplatz im Tourismus (3964/A)(E)
Eva Maria Holzleitner,
BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tracking
von verurteilten Gewalttätern (3965/A)(E)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tracking von verurteilten Gewalttätern (3966/A)(E)
Herbert Kickl, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz
mit dem das Bundesgesetz vom 20. Oktober 1988 über die Rechtspflege
bei Straftaten Jugendlicher und junger Erwachsener (Jugendgerichtsgesetz 1988 – JGG), BGBI.
Nr. 599/1988, geändert wird (3967/A)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderchaos im Sinne der Tourismusbetriebe umgehend beenden! (3968/A)(E)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrats (Geschäftsordnungsgesetz 1975) samt Anlage 1, Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) geändert werden (3969/A)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen
und Kollegen betreffend „Datenerhebung zu Kindern mit Behinderung in
elementarpädagogischen Einrichtungen“
(3970/A)(E)
Petra Tanzler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anti-Teuerungsmaßnahmen im Bildungsbereich!“ (3971/A)(E)
Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schwarz-blaue Fehler reparieren, Bevölkerung wirksam vor Gewalt schützen und Täterkarrieren stoppen!“ (3972/A)(E)
Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Strengere Exportkontrollen für Kriegswaffen und effektive Reglementierung der Rüstungs-Lobbies“ (3973/A)(E)
Dr. Gudrun Kugler, Dr.
Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Rückkehr entführter ukrainischer Kinder
(3974/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend der Erforschung von ME/CFS und Long Covid (17908/J)
Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Eklatanter Hürden bei der Begutachtung von ME/CFS und Long Covid Patient*innen (17909/J)
Joachim Schnabel, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen
Dienst und Sport betreffend Belvedere,
Ambrosi-Museum im Augarten (17910/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend „Pläne zur Aufspaltung des EU-Mercosur-Abkommens sind demokratiefeindlich“ (17911/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend „Zahngesundheit
nach Amalgam-Verbot leistbar machen“ (17912/J)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Aktion Leben – Wie viel Unterstützung gibt es hier seitens des Bundeskanzleramts?“ (17913/J)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und
Medien betreffend „Aktion Leben –
Wie viel Unterstützung gibt es hier seitens des Bundeskanzleramts?“
(17914/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Websites der Ministerien (17915/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Websites der Ministerien (17916/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Websites der Ministerien (17917/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Websites der Ministerien (17918/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Websites der Ministerien (17919/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Websites der Ministerien (17920/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Websites der Ministerien (17921/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen
Dienst und Sport betreffend Websites
der Ministerien (17922/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Websites der Ministerien (17923/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Websites der Ministerien (17924/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Websites der Ministerien (17925/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Verdienstentgang durch die Pandemie (Folgeanfrage) (17926/J)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Ressourcen von Ministerien für ÖVP-Parteiwerbung (17927/J)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Ressourcen von Ministerien für ÖVP-Parteiwerbung (17928/J)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Ressourcen von Ministerien für ÖVP-Parteiwerbung (17929/J)
Henrike
Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend
Ressourcen
von Ministerien für ÖVP-Parteiwerbung (17930/J)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Ressourcen von Ministerien für ÖVP-Parteiwerbung (17931/J)
Henrike
Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend
Sicherheitsmaßnahmen an österreichischen Vertretungen im Ausland
(17932/J)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend „Dreijähriges Mädchen als TikTok- und Instagramstar der Österreich Werbung“ (17933/J)
Petra Wimmer, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung von
Kinderarmut laut Nationalem Aktionsplan
zur Europäischen Kindergarantie (17934/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend
Paketgeschäft: Hoher Druck und wenig
Lohn (17935/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Finanzpolizei deckt schwerwiegende Verstöße auf – Wie reagiert das für die Gewerbeordnung zuständige BMAW darauf? (17936/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Beschäftigungsverhältnisse in den Ministerien 2022 und 2023 (17937/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Beschäftigungsverhältnisse in den Ministerien 2022 und 2023 (17938/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Beschäftigungsverhältnisse in den Ministerien 2022 und 2023 (17939/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an
die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend
Beschäftigungsverhältnisse in den Ministerien 2022
und 2023 (17940/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beschäftigungsverhältnisse in den Ministerien 2022 und 2023 (17941/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Beschäftigungsverhältnisse in den Ministerien 2022 und 2023 (17942/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Beschäftigungsverhältnisse in den Ministerien 2022 und 2023 (17943/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an
die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien
betreffend Beschäftigungsverhältnisse in
den Ministerien 2022 und 2023 (17944/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Beschäftigungsverhältnisse in den Ministerien 2022 und 2023 (17945/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Beschäftigungsverhältnisse in den Ministerien 2022 und 2023 (17946/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an
den Bundesminister für
Arbeit und Wirtschaft betreffend Beschäftigungsverhältnisse in den
Ministerien 2022 und 2023 (17947/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an
die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend
Beschäftigungsverhältnisse in den Ministerien 2022
und 2023 (17948/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Beschäftigungsverhältnisse in den Ministerien 2022 und 2023 (17949/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Beschäftigungsverhältnisse in den Ministerien 2022 und 2023 (17950/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Kosten für den Steuerzahler durch die Teilnahme von Regierungsmitgliedern am Opernball 2024 (17951/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Kunst, Kultur,
öffentlichen Dienst und Sport betreffend Kosten für den Steuerzahler
durch die Teilnahme von Regierungsmitgliedern am Opernball 2024
(17952/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kosten für den Steuerzahler durch die Teilnahme von Regierungsmitgliedern am Opernball 2024 (17953/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Kosten für den Steuerzahler durch die Teilnahme von Regierungsmitgliedern am Opernball 2024 (17954/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für europäische und
internationale Angelegenheiten betreffend Kosten für den Steuerzahler
durch die Teilnahme von Regierungsmitgliedern am Opernball 2024 (17955/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Arbeit
und Wirtschaft betreffend Kosten für den Steuerzahler durch die Teilnahme
von Regierungsmitgliedern am Opernball 2024 (17956/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kosten für den Steuerzahler durch die Teilnahme von Regierungsmitgliedern am Opernball 2024 (17957/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kosten für den Steuerzahler durch die Teilnahme von Regierungsmitgliedern am Opernball 2024 (17958/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kosten für den Steuerzahler durch die Teilnahme von Regierungsmitgliedern am Opernball 2024 (17959/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie betreffend Kosten für den Steuerzahler durch
die Teilnahme von Regierungsmitgliedern
am Opernball 2024 (17960/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Kosten für den Steuerzahler durch die Teilnahme von Regierungsmitgliedern am Opernball 2024 (17961/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Kosten für den Steuerzahler durch die Teilnahme von Regierungsmitgliedern am Opernball 2024 (17962/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Kosten für den Steuerzahler durch die Teilnahme von Regierungsmitgliedern am Opernball 2024 (17963/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kosten für den Steuerzahler durch die Teilnahme von Regierungsmitgliedern am Opernball 2024 (17964/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Karl
Nehammers Österreich-Plan und
der Abverkauf gemeinnütziger Wohnungsbestände (17965/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Auswirkungen der Borkenkäferplage auf Wald und Jagd (17966/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Auswirkungen der Borkenkäferplage auf Wald und Jagd (17967/J)
Peter Wurm, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Finanzpolizei deckt
schwerwiegende Verstöße auf –
Wie reagiert das für die Gewerbeordnung zuständige BMAW
darauf? (17968/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend „Burschenschaftern
das Tanzbein brechen“ – Gewaltaufrufe von Linksextremisten in
der ÖH-Exekutive gegen Gäste des Akademikerballs (17969/J)
Mag. Hannes Amesbauer,
BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG
der Anfrage zur Kriminalität in Österreich 2023 (17970/J)
Mag. Hannes Amesbauer,
BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG
der Anfrage zur Kriminalität in Oberösterreich 2023 (17971/J)
Mag. Hannes Amesbauer,
BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG
der Anfrage zur Kriminalität in der Steiermark 2023 (17972/J)
Mag. Hannes Amesbauer,
BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG
der Anfrage zur Kriminalität in Niederösterreich 2023 (17973/J)
Mag. Hannes Amesbauer,
BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG
der Anfrage zur Kriminalität in Salzburg 2023 (17974/J)
Mag. Hannes Amesbauer,
BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG
der Anfrage zur Kriminalität in Tirol 2023 (17975/J)
Mag. Hannes Amesbauer,
BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG
der Anfrage zur Kriminalität in Kärnten 2023 (17976/J)
Mag. Hannes Amesbauer,
BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG
der Anfrage zur Kriminalität im Burgenland 2023 (17977/J)
Mag. Hannes Amesbauer,
BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG
der Anfrage zur Kriminalität in Wien 2023 (17978/J)
Mag. Hannes Amesbauer,
BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG
der Anfrage zur Kriminalität in Vorarlberg 2023 (17979/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Whistleblower-Aktivitäten im BMK (17980/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Whistleblower-Aktivitäten im BMLV (17981/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Whistleblower-Aktivitäten im BMEUV (17982/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Whistleblower-Aktivitäten im BMEIA (17983/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Whistleblower-Aktivitäten im BMFFIM (17984/J)
Werner Herbert, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Whistleblower-Aktivitäten im
BMBWF (17985/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Whistleblower-Aktivitäten im BMJ (17986/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Whistleblower-Aktivitäten im BML (17987/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Whistleblower-Aktivitäten im BMAW (17988/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Whistleblower-Aktivitäten im BMKÖS (17989/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Whistleblower-Aktivitäten im BKA (17990/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Whistleblower-Aktivitäten im BMSPGK (17991/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Whistleblower-Aktivitäten im BMF (17992/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Versuchter Parlamentssturm durch Klimaextremisten am 28.02.2024 (17993/J)
Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend unbesetzte Planstellen in Justizanstalten (17994/J)
Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend unbesetzte Planstellen in Justizanstalten (17995/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister
für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Kosten,
Zweck und Inhalt Ihrer Teilnahme an der 60. Münchner Sicherheitskonferenz
(17996/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Kosten, Zweck und
Inhalt Ihrer Teilnahme
an der 60. Münchner Sicherheitskonferenz (17997/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kosten, Zweck und
Inhalt Ihrer Teilnahme an der
60. Münchner Sicherheitskonferenz (17998/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Gefälschte Waren
als kriminelle Gefahr für Konsumenten und Wirtschaft (17999/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gefälschte Waren als kriminelle Gefahr für Konsumenten und Wirtschaft (18000/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Gefälschte Waren als kriminelle Gefahr für Konsumenten und Wirtschaft (18001/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Gefälschte Waren als kriminelle Gefahr für Konsumenten und Wirtschaft (18002/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Familienbonus Plus Stand Anfang 2024 (18003/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Häftling aus Spital entkommen (18004/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Daten Kinderbetreuungsgeld 2023 (18005/J)
Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ärger wegen Eintrag in einer Bonitätsdatenbank (18006/J)
Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Ärger wegen Eintrag in einer Bonitätsdatenbank (18007/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Effizienz von Pumpspeicherkraftwerken (18008/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Extremistische Tewhid-Moschee (18009/J)
Alois Kainz, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie betreffend
PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden (18010/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Starkes Polizeiaufgebot beim Geburtstag von Mikl-Leitner (18011/J)
Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend
Trainingshalle mit WC-Anlagen und
Duschen am Fliegerhorst Brumowski in Langenlebarn (18012/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Abschiebungen im Jahr 2023 (18013/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Radikalislam und Klimahysteriker als Dauerbedrohung für steirische Bildungseinrichtungen (18014/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Dots-Gruppe: Martin Ho und die seltsamen Gewerbeberechtigungen in seinem Imperium (18015/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Umfrage der Statistik Austria (18016/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gefahren bei Internetbekanntschaften (18017/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Werden Daten zu den Nebenwirkungen der Corona-Impfstoffe aus den Nebenwirkungsdatenbanken bei uns, in der EU aber auch in anderen Ländern gelöscht? (18018/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie betreffend Wer versteckt sich hinter der
intransparenten Organisation ICAT?
(18019/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Panama Papers (18020/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Interventionen im BMJ (18021/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Aktuelle Zahlen zu Krebsvorsorgeuntersuchungen bei Frauen (18022/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verwendung von Betäubungsmitteln im Jahr 2023 (18023/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Umsetzungsstand des Regierungsprogamms bezüglich Österreichische Jugendstrategie – Folgeanfrage (18024/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Pflegegeld für
Personen mit Asylstatus – Daten für 2023 (18025/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Pflegestufen –
Daten 2023 (18026/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Websites der Ministerien (18027/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Vorhabensbericht zu SPÖ-Korruptionsvorwürfen (18028/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Nachnutzung von Alt-Akkus (18029/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Websites der Ministerien (18030/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend VKI: OGH beurteilt 47 Klauseln von Lyconet als gesetzwidrig (18031/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Maßnahmen gegen das Bienensterben und für die Erhaltung der Biodiversität (18032/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kosten
für Inserate des BMF mit dem Sujet „Abschied von der
kalten Progression“ im Jahr 2023 (18033/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Kosten der Bundesheereinsätze während der WEF-Treffen in Davos (18034/J)
Mag. Hannes Amesbauer,
BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage aufgrund NICHTBEANTWORTUNG
der Anfrage zu den Kriminalitätsbelastungszahlen Fremdenkriminalität im Jahr 2023
(18035/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Gesundheitsgefahr: Marktamt findet 100 Tonnen Pestizid-Reis in Wien (18036/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend FMA: Zahl der Whistleblower und Verbraucher-Beschwerden nimmt weiter stark zu (18037/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an
den Bundesminister
für Finanzen betreffend Kinderarmutsbonus für Witwenpensionsempfänger
(18038/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kinderarmutsbonus
für Witwenpensionsempfänger (18039/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Mobilfunknetzabdeckung im Waldviertel (18040/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Von Regierung angekündigte Vergleichsplattform für Lebensmittel kommt wohl nicht (18041/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Pflegegeldexport
ins Ausland – Daten 2023 (18042/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Von Regierung angekündigte Vergleichsplattform für Lebensmittel kommt wohl nicht (18043/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Getreidetransporte aus der Ukraine (18044/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Getreidetransporte aus der Ukraine (18045/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Selbstversicherung
und Weiterversicherung für pflegende
Angehörige Daten 2023 (18046/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Daten zur künstlichen Befruchtung in Österreich (18047/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Altersarmut im
Jahr 2023 (18048/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Suizide von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen 2023 (18049/J)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Familienbeihilfeverfahren FABIAN Daten 2023 (18050/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend ORF-Haushaltsabgabe für bereits verstorbene Personen (18051/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend CO2-Abdruck der Flugreisen von Ministerin Gewessler Q3/Q4
2023 (18052/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie betreffend Strategie gegen die ukrainische Bedrohung unserer
Energieversorgung – Folgeanfrage (18053/J)
Christian Ries, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend
Ungleichbehandlung bei Planstellenbesetzungen der
Polizei (18054/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Erbrachte Dienstleistungen 2. Halbjahr 2023 (18055/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Erbrachte Dienstleistungen 2. Halbjahr 2023 (18056/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Erbrachte Dienstleistungen 2. Halbjahr 2023 (18057/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend
Erbrachte Dienstleistungen 2. Halbjahr 2023 (18058/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Erbrachte Dienstleistungen 2. Halbjahr 2023 (18059/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Erbrachte Dienstleistungen 2. Halbjahr 2023 (18060/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Erbrachte Dienstleistungen 2. Halbjahr 2023 (18061/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Erbrachte Dienstleistungen 2. Halbjahr 2023 (18062/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Erbrachte Dienstleistungen 2. Halbjahr 2023
(18063/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Erbrachte Dienstleistungen 2. Halbjahr 2023 (18064/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Erbrachte Dienstleistungen 2. Halbjahr 2023 (18065/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Erbrachte Dienstleistungen 2. Halbjahr 2023 (18066/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Erbrachte Dienstleistungen 2. Halbjahr 2023 (18067/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Erbrachte Dienstleistungen 2. Halbjahr 2023 (18068/J)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Qualität der Rechtsprechung (18069/J)
Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Beschränkungsprozess PFAS (18070/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Digital Services Act = Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (18071/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Ausbau der Medizin-Studienplätze (insbesondere in der Steiermark) (18072/J)
Mag. Hannes Amesbauer,
BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kosten und Inanspruchnahme
der Sozialunterstützung (Sozialhilfe) 2023
in der Steiermark (18073/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Jugendkriminalität in der Steiermark (18074/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Jugendkriminalität in der Steiermark (18075/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration
und Medien betreffend Digital Services Act = Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen
Parlaments und des Rates
vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale
Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (18076/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend
Digital Services Act = Verordnung (EU) 2022/2065 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über
einen Binnenmarkt für digitale Dienste und
zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (18077/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Rehabilitationsgeld und Frühpension (18078/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesregierung betreffend Folgeanfrage Aberkennung von Ehrenzeichen der Republik wegen NS-Betätigung (18079/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Staatsbürgerschaftsgesetz (18080/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Drogenkriminalität in der Steiermark im Jahr 2023 (18081/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzpolizei-Kontrollen in der Steiermark im Jahr 2023 (18082/J)
Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Abwicklung der Community Nurses (18083/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend AMS-Förderungen für Nehammer-Familienunternehmen Back-Bone Marketing GmbH (18084/J)
Philip Kucher, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend
Patient:innenodyssee
für medizinische Gutachten (18085/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Patient:innenodyssee für medizinische Gutachten (18086/J)
Philip Kucher, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend „Ärzt:innen am Zahnfleisch“:
Sinkende Versorgungssicherheit und Beförderung der
zwei Klassen-Zahnmedizin seit der Schwarz-Blauen Kassenzerschlagung (18087/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Sinkende Versorgungssicherheit und Beförderung der zwei Klassenmedizin seit der Schwarz-Blauen Kassenzerschlagung (18088/J)
Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Wien Ottakring (18089/J)
Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Radikale Räumung des Lorenz-Böhler Unfallkrankenhauses durch Generaldirektor Mag. Alexander Bernart (18090/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Sozialversicherung: Offenlegung der Gebarungsvorschaurechnung (03/2024) (18091/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister
für Inneres betreffend Einführung einer Bezahlkarte für
Asylbewerber:innen (18092/J)
Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Menschen mit Behinderungen in Musikeinrichtungen (18093/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Nicht nachvollziehbare Verzögerungen im BMKÖS bei Zustimmung zu Besetzung von Planstellen (18094/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Novellierung des Spionageparagraphen (18095/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Folgeanfrage: Wie viele russische Diplomat:innen und/oder Spion:innen gibt es in Österreich? (18096/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage: Wie viele russische Diplomat:innen und/oder Spion:innen gibt es in Österreich? (18097/J)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Folgeanfrage Aufforderungsschreiben nach §8 AHG (18098/J)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie betreffend Folgeanfrage Aufforderungsschreiben nach §8 AHG
(18099/J)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Aktueller Stand Wiener Zeitung (18100/J)
MMag. Michaela Schmidt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Personalsituation in der Finanzverwaltung (18101/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Reformen
des Homeoffice, der Telearbeit bzw.
des RemoteWork (18102/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Luftschloss Kriminaldienstreform (18103/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Arbeitsaufwand durch den „Rot-Blauen Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss“ (18104/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Arbeitsaufwand durch den „Rot-Blauen Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss“ (18105/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Arbeitsaufwand durch den „Rot-Blauen Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss“ (18106/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Arbeitsaufwand durch den „Rot-Blauen Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss“ (18107/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Arbeitsaufwand durch den „Rot-Blauen Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss“ (18108/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Arbeitsaufwand durch den „Rot-Blauen Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss“ (18109/J)
Christian Hafenecker, MA,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur,
öffentlichen Dienst und Sport betreffend Arbeitsaufwand
durch den „Rot-Blauen Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss“
(18110/J)
Christian Hafenecker, MA,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend
Arbeitsaufwand durch den „Rot-Blauen
Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss“
(18111/J)
Christian Hafenecker, MA,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung,
Wissenschaft und Forschung betreffend Arbeitsaufwand
durch den „Rot-Blauen Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss“
(18112/J)
Christian Hafenecker, MA,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Regionen
und Wasserwirtschaft betreffend Arbeitsaufwand durch den
„Rot-Blauen Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss“ (18113/J)
Christian Hafenecker, MA,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Finanzen betreffend Arbeitsaufwand durch den „Rot-Blauen Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss“
(18114/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Arbeitsaufwand durch den „Rot-Blauen Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss“ (18115/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Arbeitsaufwand durch den „Rot-Blauen Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss“ (18116/J)
Christian Hafenecker, MA,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen,
Familie, Integration und Medien betreffend Arbeitsaufwand
durch den „Rot-Blauen Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss“
(18117/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts über Beschwerden gegen Bescheide des BFA 2023 (18118/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Empfehlungen des Rechnungshofs zur Austrian Business Agency (ABA) (18119/J)
Mag. Dr. Petra
Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für
Inneres betreffend Umsetzung der Richtlinie über Maßnahmen für
ein
hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in
der Union (NIS-2-Richtlinie) (18120/J)
Mag. Dr. Petra
Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für
Arbeit und Wirtschaft betreffend Umsetzung der Richtlinie über
Maßnahmen für ein hohes gemeinsames
Cybersicherheitsniveau in der Union
(NIS-2-Richtlinie) (18121/J)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen
Dienst und Sport betreffend Vertrauensstelle
vera* in der Kritik (18122/J)
Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Wien Währing (18123/J)
Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Wien Döbling (18124/J)
Christian Oxonitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Wien Hernals (18125/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Rettung der Servicestelle des Insolvenz-Entgelt-Fonds Klagenfurt (18126/J)
*****
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend Versuchter Parlamentssturm durch Klimaextremisten am 28.02.2024 (89/JPR)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend Kosten, Zweck und Inhalt Ihrer Teilnahme an der 60. Münchner Sicherheitskonferenz (90/JPR)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend Finanzierung von polli.at (91/JPR)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16898/AB zu 17455/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16899/AB zu 17457/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16900/AB zu 17452/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16901/AB zu 17458/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16902/AB zu 17451/J)
der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16903/AB zu 17449/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16904/AB zu 17454/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16905/AB zu 17453/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16906/AB zu 17447/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16907/AB zu 17466/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (16908/AB zu 17437/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (16909/AB zu 17436/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (16910/AB zu 17435/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (16911/AB zu 17434/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (16912/AB zu 17433/J)
des Bundesministers für europäische und
internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mario
Lindner, Kolleginnen und Kollegen
(16913/AB zu 17450/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (16914/AB zu 17432/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16915/AB zu 17448/J)
des Bundesministers für
Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der
Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen
(16916/AB zu 17456/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der
Abgeordneten Mario Lindner,
Kolleginnen und Kollegen (16917/AB zu 17446/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16918/AB zu 17462/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16919/AB zu 17460/J)
der Bundesministerin für
EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mario
Lindner, Kolleginnen und Kollegen
(16920/AB zu 17461/J)
der Bundesministerin für
Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die
Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen
und Kollegen (16921/AB zu 17469/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16922/AB zu 17471/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16923/AB zu 17468/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16924/AB zu 17464/J)
des Bundesministers für
Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
(16925/AB zu 17474/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen (16926/AB zu 17473/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16927/AB zu 17470/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16928/AB zu 17472/J)
des Bundesministers für
europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der
Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen
(16929/AB zu 17463/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16930/AB zu 17459/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16931/AB zu 17467/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (16932/AB zu 17475/J)
des Bundesministers für
Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der
Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen
(16933/AB zu 17465/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (16934/AB zu 17480/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (16935/AB zu 17478/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (16936/AB zu 17477/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (16937/AB zu 17476/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (16938/AB zu 17479/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen (16939/AB zu 17484/J)
des Bundesministers für
Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und
Kollegen (16940/AB zu 17481/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (16941/AB zu 17485/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (16942/AB zu 17482/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (16943/AB zu 17483/J)
des Bundesministers für
Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und
Kollegen (16944/AB zu 17486/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (16945/AB zu 17487/J)
des Bundesministers für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und
Kollegen (16946/AB zu 17494/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (16947/AB zu 17496/J)
des Bundesministers für
Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas
Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (16948/AB
zu 17490/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (16949/AB zu 17495/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (16950/AB zu 17488/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (16951/AB zu 17489/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen (16952/AB zu 17497/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration
und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike
Brandstötter,
Kolleginnen und Kollegen (16953/AB zu 17493/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16954/AB zu 17491/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (16955/AB zu 17492/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (16956/AB zu 17501/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (16957/AB zu 17500/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (16958/AB zu 17498/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (16959/AB zu 17499/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (16960/AB zu 17502/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen (16961/AB zu 17503/J)
*****
des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der
Abgeordneten
Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (86/ABPR zu 86/JPR)
Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr
geehrten Damen und
Herren Abgeordneten, ich darf Sie herzlich zur 255. Sitzung des
Nationalrates begrüßen. Die Sitzung ist eröffnet.
Mein Gruß gilt natürlich den Damen und Herren auf
der Galerie, den Journalisten und auch den Besucherinnen und Besuchern auf der
Galerie; ich sehe ein paar Damen und Herren aus Weikendorf, die bei uns sind.
Herzlich willkommen auch die Damen und Herren zu Hause
vor den Bildschirmen!
Die Amtlichen Protokolle der 252., der 253. und der 254. Sitzung vom 28. Februar 2024 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Johanna Jachs, Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, MMag. Dr. Agnes Totter, BEd, Wolfgang Zanger, Mag. Ulrike Fischer, Heike Grebien, Dr. Helmut Brandstätter, Dr. Johannes Margreiter.
Ich darf wie üblich bekannt geben, dass ORF 2 die
Sitzung bis 13 Uhr, ORF III bis 19.15 Uhr überträgt,
und auch die privaten Fernsehanstalten übertragen
Teile unserer Sitzung. Anschließend wird die Sitzung in der TVthek
übertragen.
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zur
Aktuellen Stunde
mit dem Thema:
„Kampf der Teuerung: Steuern runter. Hände aus den
Taschen der Bürger,
Herr Finanzminister!“
Herr Finanzminister Brunner, ich darf Sie recht herzlich begrüßen.
Zu Wort gemeldet ist Frau Klubobfrau Meinl-Reisinger. Sie kennt die Usancen. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Einen wunderschönen Frühlingsbeginn darf ich Ihnen wünschen! Darüber hinaus stehe ich heute hier, um, wie schon unzählige Male, das Thema Teuerung zu diskutieren.
Die Teuerung betrifft wirklich
jeden Menschen in Österreich. Jeder Mensch spürt, wie das hart
erarbeitete Geld wie Sand zwischen den Fingern zu zerrinnen scheint. Monat
für Monat klettern die Preise in die Höhe, und mittlerweile
ist die Teuerung auch ein massives Problem für die österreichische
Wirtschaft, speziell im internationalen Wettbewerb, und damit auch für die
Wettbewerbsfähigkeit Österreichs geworden.
Herr Finanzminister, Sie haben
gestern oder vorgestern in einem Interview, das ich gelesen habe, gesagt, dass
die Inflation noch zu hoch ist. Das ist natürlich eine
frühe Erkenntnis nach zwei Jahren – nach zwei Jahren, in denen
in Österreich die Teuerung kontinuierlich, dauerhaft, hartnäckig
wesentlich
höher war als in allen anderen Ländern, zumindest in den Ländern
Mittel- und Westeuropas. Wir haben mittlerweile die dritthöchste
Teuerungsrate
in der Europäischen Union:
4,3 Prozent. Das ist kein Grund zum Jubeln, liebe Volkspartei,
sondern das ist immer noch ein deutlich stärkerer Preisanstieg als in
allen anderen EU-Ländern, im Euroraum liegt er bei 2,4 Prozent.
Was sind die großen
Unterschiede zu den anderen Ländern? Warum ist
bei uns die Teuerung so hartnäckig? Da können Sie sich nicht nur auf
externe
Preisschocks bei den Energiepreisen oder die Weltwirtschaftslage
insgesamt ausreden, da ist sehr viel hausgemacht. Zuallererst einmal: Es wurden
keine Hausaufgaben gemacht. Sie sind in den vergangenen Monaten keine
strukturellen Reformen angegangen, die tatsächlich die Produktivität
und die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs stärken, den Standort
stärken und das wichtige Versprechen von Wohlstand für alle auch
Wirklichkeit
werden lassen.
Stattdessen haben Sie eine
Reihe von Ankündigungen gemacht, jetzt wieder, vor dem Wahltag.
Ankündigungen, Ankündigungen, Ankündigungen: Wir hören
von der ÖVP seit 37 Jahren, was nicht alles irgendwann einmal getan
werden muss – Bürokratieabbau habe ich jetzt wieder gelesen,
Lohnnebenkostensenkung, steuerliche Entlastung. Wissen Sie, was das Thema
ist? – Das glauben Ihnen die Menschen doch nicht mehr. Das glaubt
Ihnen doch nach 37 Jahren ÖVP in der Bundesregierung niemand mehr. (Beifall
bei den NEOS. – Abg. Ottenschläger: Abschaffung der
kalten Progression! Steuerentlastung!)
Viel schlimmer als keine
strukturellen Reformen ist aber, dass Ihr – unter
Anführungszeichen – „Kampf“ gegen die Teuerung
nicht zielgerichtet war. Wir müssen natürlich die schwächsten
Haushalte stützen und das hat auch funktioniert. Wir haben ja auch eine
gute Analyse des Budgetdienstes, die ich mir genau angeschaut habe. Sie aber
haben die ganz, ganz große Gießkanne ausgepackt, und mit
dieser ganz, ganz großen Gießkanne sind Sie nach dem Motto, das vor
bald vier Jahren ausgerufen wurde – koste es, was es
wolle –, durchs Land gezogen und haben die Menschen mit Geld
überhäuft, mit Förderungen, mit Boni, mit Gutscheinen, und so
natürlich die Inflation immer weiter angetrieben. Das ist ein Trick, Herr
Finanzminister, Sie ziehen
den Menschen das Geld aus der linken Tasche heraus, dann wird es in einen
Umverteilungsapparat gesteckt, der teilweise ziemlich undurchsichtig
ist – ich denke an die Cofag –, und dann wird den
Menschen gnadenhalber ein bisschen etwas, wie vom gütigen Gutsherrn, zurückgegeben.
Gleichzeitig
haben Sie damit aber natürlich die Inflation massiv angefacht. Sie
haben aber auch beim Thema Energiepreise nichts gemacht. Jetzt muss ich nicht
wieder darauf zu sprechen kommen, dass es eine Mär ist, dass das russische Gas so
billig ist, aber es geht doch vor allem auch darum, dass wir in Österreich
ein Problem mit landeseigenen Energieversorgern – also im staatlichen Eigentum
grosso modo – haben, die zwar sehr schnell dabei
waren, die Preise in die Höhe zu treiben, als am internationalen Markt die
Energiepreise gestiegen sind, aber nur sehr, sehr zögerlich dabei waren,
gesunkene Preise auch wieder weiterzugeben. Das ist nicht, wie manche sagen,
ein Marktversagen, sondern das ist in Wahrheit ein Versagen von Wettbewerb. Es
gibt zu wenig Wettbewerb für Kundinnen und Kunden. (Beifall bei den
NEOS.)
Und was machen
Sie? – Sie machen einen Taschenspielertrick: Die Steuerzahlerinnen
und Steuerzahler subventionieren einander gegenseitig die Stromrechnung, die
landeseigenen Energieversorger können ihre Preise
hoch halten und üppigste, milliardenschwere Dividenden an die
Eigentümer ausschütten, nämlich an die Bundesländer, und
dort versickert das Geld
in den Landesbudgets, und die Fürsten der Finsternis, die
Landeshauptleute, freuen sich über ein bisschen mehr
Körberlgeld – auf Kosten der Kundinnen und Kunden, auf Kosten
der Betriebe, auf Kosten der Menschen in Österreich. (Beifall bei den
NEOS sowie Bravoruf der Abg. Doppelbauer.)
Das größte Versäumnis, Herr Minister, ist es
aber, dass Sie die Menschen und auch die Arbeitgeber nicht entlastet haben. Ja,
ich weiß, Sie haben die
kalte Progression teilweise abgeschafft – wir haben da wirklich
jahrelang Druck gemacht – und wir begrüßen das auch (Zwischenruf
der Abg. Baumgartner),
es ist aber ein Verzicht auf eine weitere Steuererhöhung. Die Steuer-
und Abgabenquote liegt mit 43,2 Prozent wieder einmal im Spitzenfeld
in der Europäischen Union. Ihr eigenes Versprechen aus Ihrem
Regierungsprogramm – da haben Sie nämlich versprochen, die
Steuer- und Abgabenquote auf
40 Prozent zu senken – haben Sie damit gebrochen. Das ist
immerhin ein Volumen von 16 Milliarden Euro. 16 Milliarden Euro
müssen die Menschen in
Österreich, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, dank Ihrer schlechten Politik mehr zahlen. Umgelegt auf jeden Erwachsenen sind das 2 130 Euro.
Deswegen sagen wir NEOS: Mission 40 Prozent! Die
Abgabenquote muss
auf 40 Prozent und darunter kommen, und das geht nur, wenn man endlich die
Ärmel hochkrempelt, aufhört, zu reden und anzukündigen, und
wirklich Reformen auch nach Österreich bringt. (Beifall bei den
NEOS.)
Ein Letztes noch – ich glaube, mein Kollege
Gerald Loacker wird darauf eingehen –, die Lohnnebenkosten: Sie
haben im Sommer Interviews dazu
gegeben und die Arbeitnehmerseite auch zur Lohnzurückhaltung aufgerufen,
also dazu, nicht zu maßlos bei den Lohnforderungen zu sein. Jetzt frage
ich Sie ernsthaft: Haben Sie da eigentlich die Koppelung an die Menschen
völlig verloren? Da stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die jeden
Tag
ihre Leistung bringen, die es sich verdient haben, dass sie von dem, was sie
erarbeiten, auch leben können, und das angesichts einer Teuerung, die
im Sommer noch über 7 Prozent, glaube ich, war –
jetzt sind es ja auch noch 4,3 Prozent –, und Sie richten den
Arbeitnehmern aus: Jetzt fordert aber bitte nicht mehr Lohn, damit ihr euch die
gestiegenen Preise leisten könnt! –
Das ist doch absurd!
Sie hätten es selber in der Hand gehabt! Wären
Sie ein tatkräftiger Finanzminister gewesen, hätten Sie es
selber in der Hand gehabt, durch eine deutliche Senkung der
Lohnnebenkosten den Spielraum zu schaffen, dass jeder Arbeitnehmerin,
jedem Arbeitnehmer mehr Netto vom Brutto in der Geldbörse bleibt
und gleichzeitig der Kostendruck auf die Betriebe – gerade auf jene
Betriebe, die im internationalen Wettbewerb stehen – nicht so enorm
steigt. Jetzt stehen wir nämlich da: weiterhin hohe Inflation, Rezession,
bei den Lohnstückkosten kaum mehr wettbewerbsfähig im internationalen
Vergleich – und Sie machen nichts anderes, als zu reden,
anzukündigen, aber es folgen keine Taten. Das ist zu wenig, Herr
Finanzminister! (Beifall bei
den NEOS.)
9.14
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesfinanzminister. – Bitte sehr.
Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf mich eingangs gleich bei den NEOS für das Thema der heutigen Aktuellen Stunde bedanken, weil es mir die Gelegenheit gibt, die zahlreichen Maßnahmen, die Taten, die Sie angesprochen haben, also die Umsetzung dieser Ankündigungen, entsprechend darzustellen. Vielen Dank also für dieses Thema der heutigen Aktuellen Stunde!
Vielleicht ist es auch
wichtig – weil Sie die Inflation natürlich zu Recht angesprochen
haben –, das etwas zu analysieren: Ja, man kann sich nicht
nur auf externe Schocks ausreden, da haben Sie natürlich vollkommen recht.
Man muss aber erstens einmal schon genau analysieren, wie die Entwicklung zu Beginn
war, als die Inflation überall nach oben gegangen ist, wie da
Österreich dagestanden ist, und dann, warum wir jetzt noch über dem
europäischen Schnitt zu liegen kommen, mit den 4,3 Prozent, die sich
laut Nationalbank im Laufe des Jahres 2024 dann im Schnitt hoffentlich bei
circa 3,6 Prozent einpendeln. (Abg. Meinl-Reisinger:
Aber immer noch zu hoch, deutlich höher!) –
Immer noch hoch, ja, aber man muss schon analysieren, wie es damals war.
Als die Inflation international
nach oben gegangen ist, war die Situation so,
dass wir später dran waren, also bei uns ist die Inflation im europäischen Vergleich
sehr spät nach oben gegangen. Das hat einen wesentlichen Grund gehabt: Da
spielen die Energieverträge in Österreich eine große
Rolle.
Also: Was in normalen Zeiten gut ist, dass die Haushalte und
die Unternehmen relativ langfristige Verträge mit ihren Energieversorgern
haben – das ist
gut in normalen Zeiten, weil es eine gewisse Preisstabilität, auch eine
Preissicherheit für die
Unternehmen gibt –, ist natürlich in Zeiten von volatilen
Energiepreisen ein Nachteil, weil ich nicht so schnell aus den Verträgen
rauskomme und dadurch die Inflation entsprechend antreibe. Das ist auch
interessant in der Darstellung: Es gibt Staaten in Europa, Belgien
beispielsweise, in denen nur die Neuverträge im Energiebereich hergenommen
werden.
Bei uns sind es die Bestandsverträge und die Neuverträge.
Wie gesagt, zu Beginn war das gut für uns, weil die
Inflation bei uns später nach oben gegangen ist. Jetzt gehen die Preise
wieder stark nach unten; die Haushaltsenergiepreise, Strompreise wirken
mittlerweile inflationsdämpfend, Gott sei Dank. Der Verbund ist da einen
großen Schritt nach vorne
gegangen, hat die Strompreise auch entsprechend gesenkt, massiv gesenkt,
übrigens auch die Gaspreise, also das ist durchaus positiv. Das zeigt
aber, dass man es sich in der Analyse nicht so einfach machen kann, sondern
vielleicht auch ein bisschen in die Tiefe gehen sollte. – Das ist
der erste
Punkt, die Energiepreissituation.
Der zweite Punkt ist natürlich die Zusammensetzung des
Warenkorbs. Ich habe das schon öfters gesagt und wir haben das auch schon
öfters hier im Parlament diskutiert. Das ist eine theoretische
Diskussion, das ist mir
schon klar, aber: Hätten wir den deutschen Warenkorb, wäre die
Inflation bei uns um 0,5 Prozentpunkte niedriger. Das ist eine
theoretische Diskussion,
das ist mir bewusst, aber es zeigt ein bisschen die Größenordnung,
über die wir hier sprechen.
Dann haben Sie, Frau Klubobfrau (in
Richtung Abg. Meinl-Reisinger), die
hohen Lohnabschlüsse angesprochen. Ich stehe natürlich total hinter
diesen hohen Lohnabschlüssen, weil sie auf die Kaufkraft stärkend
wirken. Wir haben in Österreich die höchste Kaufkraft in ganz Europa,
Gott sei Dank. Die real
zur Verfügung stehenden Haushaltseinkommen sind laut der neuesten
Statistik um 2,6 Prozent gestiegen – die real verfügbaren
Haushaltseinkommen!
Das ist sehr positiv. Natürlich tragen die hohen Lohnabschlüsse einen
großen Teil dazu bei. Das ist gut für die Kaufkraft. Das ist aber
natürlich auch inflationstreibend. Ich glaube, da sind wir uns einig.
Also: Gut im positiven Sinne
für die Kaufkraft, inflationstreibend aber
selbstverständlich auf der anderen Seite. Das ist eine ganz faktische
Analyse. (Beifall bei der ÖVP sowie
der Abg. Disoski.)
Wenn ich auf die Entlastungen
zurückkommen darf: Die Bevölkerung braucht Entlastungen, ja, gerade
in Zeiten der Teuerung, in Zeiten von hoher
Inflation. Das ist, glaube ich, jedem klar. Ich habe das vorhin nicht ganz
verstanden, weil Sie zuerst den Budgetdienst zitiert haben, der ja doch
gemeint
hat, dass wir relativ treffsicher waren, dann aber im nächsten Satz gesagt
haben, dass wir doch wieder die Gießkanne ausgepackt
hätten. – Ja, es ist natürlich immer eine Mischung. Es ist
auch immer, bei jeder Maßnahme eine Abwägungsfrage zwischen
Treffsicherheit, die notwendig ist, selbstverständlich, die laut Budgetdienst
auch durchaus gelungen ist, und sozialem Ausgleich und Geschwindigkeit. In den
letzten zwei, drei Jahren in diesen Krisensituationen war das notwendig, da
haben Sie recht. Diese Abwägung muss die Politik
natürlich immer vornehmen, und sie hat das, glaube ich, auch laut diesen
Analysen des Budgetdienstes und anderer Expertinnen und Experten, relativ gut
gemacht.
Ja, nicht jede der Maßnahmen war zu tausend Prozent treffsicher, das ist natürlich klar, das stimmt, aber es ist eben immer auch eine Abwägungsfrage zwischen Geschwindigkeit, Treffsicherheit und auch der Frage, was auf der anderen Seite inflationstreibend ist.
Zum damaligen Zeitpunkt, weil
wir über die Energiepreise gesprochen haben, wäre es vielleicht auf
europäischer Ebene – aber das zu sagen ist das Entscheidende:
auf europäischer Ebene! – durchaus nachvollziehbar gewesen, wenn man dort gewissermaßen in Preise
eingegriffen hätte, aber natürlich,
das wissen alle, glaube ich, hier im
Saal, wäre es nur auf europäischer Ebene sinnvoll gewesen.
Spanien und Portugal haben das eine Zeit lang gemacht, haben aber natürlich auch einen abgeschlossenen Markt; die Iberische Halbinsel ist ein abgeschlossener Markt. Hier in der Mitte Europas Maßnahmen zu setzen und in
Preise einzugreifen wäre
schwierig beziehungsweise in der Praxis
eigentlich nicht möglich gewesen. Auf europäischer Ebene
ja – aber leider ist Deutschland am Ende des Tages bei dieser
Lösung nicht mitgegangen.
Ich darf bei den
Maßnahmen bleiben, denn wir haben im Energiebereich durchaus inflationsdämpfende Maßnahmen
gesetzt. Ich denke an das Aussetzen
des Ökostrompauschales oder an des
Ökostromförderbeitrags, bei dem wir die Aussetzung auch für
dieses Jahr verlängert haben. Die Energieabgaben
haben wir um 90 Prozent, im höchstmöglichen Ausmaß,
gesenkt.
Es ist übrigens auch immer
eine Abwägungsfrage: Soll man so eine Maßnahme verlängern oder
nicht? Wirkt sie inflationstreibend oder nicht? Brauchen
wir sie, um eben die Bevölkerung weiterhin zu entlasten? Das ist eine
Maßnahme, die doch circa 600 bis 700 Millionen
Euro – unter Anführungszeichen – „gekostet“
hat, aber auf der anderen Seite eben auch im selben Ausmaß Entlastung
für die Bevölkerung gebracht hat.
Wir haben uns dafür entschieden, diese Maßnahme – die Senkung der Energieabgaben – zu verlängern, weil sie eben am Ende des Tages auch eine inflationsdämpfende Wirkung hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir haben als eine der
Maßnahmen beispielsweise auch die Strompreisbremse – ein
Entlastungsinstrument gerade im Bereich der Haushaltsenergie –
verlängert, weil auch diese inflationsdämpfend wirkt und sozusagen
eine Herstellung des normalen Zustands die Inflation auch noch weiter
angeheizt
hätte.
Wir versuchen also schon, bei jeder Maßnahme ganz konkret zu schauen und abzuwägen: Ist sie inflationsdämpfend oder sogar inflationstreibend und was brauchen wir zur Entlastung der Österreicherinnen und Österreicher?
Im Zusammenhang mit der
Strompreisbremse haben wir auch noch den Stromkostenergänzungszuschuss
für Mehrpersonenhaushalte eingeführt. Wir
haben also ganz gezielt für Haushalte, die es besonders notwendig haben,
Maßnahmen gesetzt; auch für einkommensschwache Haushalte:
für rund 300 000 Personen noch einmal 100 Euro dazu in Form
eines Netzkostenzuschusses. Die Netzkosten sind natürlich anders als
die eigentlichen Energiekosten zu bewerten, und auch für diesen
Bereich haben wir ganz konkret Maßnahmen gesetzt. (Abg. Meinl-Reisinger:
Aber das Ergebnis ist nicht
gut! Da müsste das ja alles ...!)
Ich zähle jetzt nicht alles auf, weil es irgendwie schade um die Zeit wäre – ich bin froh, wenn wir dann zum Diskutieren kommen –, aber die Aussetzung der Gebühren auf Bundesebene, Vignettenpreise, die nicht erhöht worden sind, die Gebührenbremse, all das sind Maßnahmen, die natürlich inflationsdämpfend wirken und den Dingen, die ich zu Beginn genannt habe, warum wir jetzt etwas über dem europäischen Durchschnitt liegen, dagegenhalten.
Wir haben Maßnahmen
gesetzt: einerseits die steuerlichen Maßnahmen –
Sie haben das kurz angesprochen – zur Abfederung der Teuerung, aber
andererseits natürlich auch strukturelle Maßnahmen wie die
Abschaffung
der kalten Progression. Ja, zu zwei Dritteln oder zu
100 Prozent – ich sage immer noch zu 100 Prozent,
weil wir wirklich alles zurückgeben, aber ich
verstehe schon Ihre Argumentation –: zwei Drittel automatisch, ein
Drittel mit einer gewissen Möglichkeit, auch auf die konkreten
Herausforderungen,
die wir zu der jeweiligen Zeit haben, entsprechend einzugehen.
Diese steuerlichen
Maßnahmen stärken natürlich auch die Kaufkraft. Das ist auch
ein wesentlicher Beitrag dazu, dass die Kaufkraft in Österreich so
hoch ist, wie sie ist – im europäischen Vergleich eben sehr,
sehr hoch. Wir gehören diesbezüglich zu den drei besten Staaten
in der Europäischen
Union beziehungsweise nicht nur in der Europäischen Union, sondern in ganz
Europa. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)
Das Thema, das Sie heute
gewählt haben: „Steuern runter“, ist natürlich
ein ganz zentraler Bestandteil. Das haben wir auch bewiesen, das zeigen auch
die Fakten, dass wir in den letzten Jahren Steuerentlastungen gemacht
haben – von der ökosozialen Steuerreform über die
Abschaffung der kalten Progression. (Abg. Meinl-Reisinger: Die
Steuerquote wäre noch höher! – Zwischenruf des Abg. Scherak.)
Sie können sagen, es ist nur nicht zu einer Erhöhung
gekommen, aber zu keiner Senkung, da haben Sie natürlich
recht (Abg. Meinl-Reisinger: Da muss er selber schmunzeln!), aber
es ist am Ende des Tages eine wesentliche Entlastung für die Menschen,
dass eben mehr
in den Taschen bleibt und nicht weniger. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Grünen.)
Ich darf Ihnen diese
steuerentlastenden Maßnahmen vielleicht in Erinnerung rufen, weil
Sie (in Richtung Abg. Meinl-Reisinger) etwas ungläubig schauen.
(Abg. Meinl-Reisinger – erheitert –: Die Zahlen
zeigen es eh ganz klar!) Ich darf Ihnen diese steuersenkenden
Maßnahmen vielleicht in Erinnerung rufen, damit
wir uns da wieder verstehen. Zum einen eben die Abschaffung der kalten Progression –
von Ihnen ja bereits erwähnt –, zwei Drittel automatisch, ein
Drittel zur Entlastung für ganz konkrete Themen: Wir haben beispielsweise,
und das ist schon auch wichtig (Abg. Krainer: Redezeit!), mit
diesem letzten
Drittel ganz konkrete Maßnahmen, auch Entlastungen für niedrige und
mittlere Einkommen, gesetzt. Wir haben auch Leistungsanreize gesetzt, indem
wir Überstunden steuerlich entlastet haben. Wir haben auch für
Selbstständige etwas getan, indem wir den Grundfreibetrag zum
Gewinnfreibetrag
deutlich erhöht haben. Das sind einfach ganz konkrete Maßnahmen,
die, glaube ich, außer Streit stehen und auch nachlesbar sind, aber ich
bringe sie Ihnen
gerne wieder in Erinnerung. (Abg. Krainer: Redezeit!) –
Habe ich eine Redezeit, die ich einhalten muss, Herr Abgeordneter Krainer? (Abg.
Krainer: Soll! Soll!
Soll!) – Soll. Entschuldigung, aber es sind einfach so viele
Maßnahmen (Abg. Krainer: Das ist
unhöflich! – Abg. Egger: Unhöflich ist es, wenn man
dazwischenruft!), die wir in der steuerlichen Entlastung
gesetzt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten
der Grünen.)
Ich gebe schon zu, Herr Abgeordneter
Krainer, es ist nicht angenehm,
das zu hören, aber ich muss halt darstellen, was wir an
Entlastungsmaßnahmen gesetzt haben (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Grünen), weil
das Thema der Aktuellen Stunde von der Frau Klubobfrau so gewählt worden
ist. Ich habe ja das Thema nicht gewählt, das war ja die Frau Klubobfrau,
und
wenn sie möchte, dass ich es darstelle, muss ich es halt irgendwie darstellen.
Das gehört, glaube ich, auch zum Job dazu. (Abg. Scherak: Aber
wieso ist die
Steuer- und Abgabenquote so hoch?) Aber okay, ich werde mich
zurückhalten, Herr Abgeordneter Krainer. Ich verstehe, ich darf nicht zu
lange reden. Es waren ja auch nur Teile der Maßnahmen zur Entlastung der
Bevölkerung, die
bisher erwähnt wurden. (Abg. Scherak: Aber sie wirken
offensichtlich nicht!) – Na, sie wirken eben schon, weil die
Kaufkraft entsprechend gestiegen ist. Das
zeigen uns auch alle Analysen nicht nur des Budgetdienstes, sondern aller Expertinnen
und Experten in Österreich, aber auch in ganz Europa. Also lesen
Sie bitte die Fakten durch, dann verstehen wir uns auch wieder besser! (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. –
Zwischenrufe der Abgeordneten Hoyos-Trauttmansdorff und Künsberg
Sarre.)
Ich nehme mir das jetzt aber
wirklich zu Herzen, was Herr Abgeordneter Krainer gesagt hat, nämlich dass
ich nicht zu lange reden soll, denn es würde jetzt wirklich den Rahmen
sprengen. Ich rede noch gar nicht von der Körperschaftsteuersenkung –
damit haben manche eine Freude und manche weniger
Freude. Ich finde sie gut für den Wirtschaftsstandort Österreich. Ich
glaube, dass die Entlastung in dem Bereich ganz wichtig ist, weil sie für
den Standortwettbewerb und für die Wettbewerbsfähigkeit, die Sie
angesprochen haben, glaube ich, ein ganz wichtiger Beitrag ist.
Auch für den
Wirtschaftsstandort gibt es enorm wichtige Erleichterungen: bei
klimafreundlichen Investitionen beispielsweise, Kleinunternehmerpauschalierung,
Arbeitsplatzpauschale für Selbstständige, Homeofficeregelungen. Da
sind also Gott sei Dank sehr viele Dinge in den letzten Monaten
passiert. Danke noch einmal für die Gelegenheit, das heute auch entsprechend darstellen zu können.
Eine Maßnahme fehlt mir
noch – das gebe ich offen zu –, vor allem was
die Vorsorge betrifft. Das ist eine Maßnahme, die mir noch wichtig ist,
und ich hoffe immer noch, dass wir sie umsetzen können, nämlich
Vorsorge vor
den Vorhang zu holen, eine Kapitalertragsteuerbefreiung nach einer gewissen
Behaltefrist einzuführen. (Zwischenruf des Abg. Stöger.) Das
hätte einen doppelten Vorteil: auf der einen Seite das Vorsorgethema vor
den Vorhang zu holen und auf der anderen Seite den Kapitalmarkt auch
entsprechend zu unterstützen, weil wir diese Unterstützung des
Kapitalmarktes auch brauchen, um
wettbewerbsfähig zu bleiben, sowohl in Europa, was die Kapitalmarktunion betrifft
(Abg. Stöger: Geh!) – na
selbstverständlich! –, als auch in Österreich, wo wir
Maßnahmen setzen könnten, den Kapitalmarkt etwas zu
unterstützen. Die Österreicher, die Österreicherinnen sind
relativ risikoavers, wenn es um den Kapitalmarkt geht, wenn es um Aktien geht,
aber wir
sind relativ risikofreudig, wenn es um variable Zinsen geht oder als es um die
Aufnahme von Yen- oder Schweizer-Franken-Krediten gegangen ist.
Da waren wir interessanterweise relativ risikofreudig. Diese Risikofreudigkeit
wäre aus meiner Sicht beim Kapitalmarkt auch entsprechend angebracht.
Also: viele Reformen, sowohl struktureller Natur als auch
Entlastungsmaßnahmen für die Haushalte, für die
Bevölkerung auf der einen Seite, aber auch
für die Unternehmen auf der anderen Seite. Das ist wichtig, auf der einen
Seite für die Kaufkraft, auf der anderen Seite für den Standort
Österreich, für
die Wettbewerbsfähigkeit. Reformen wie Steuerreform, Abschaffung der
kalten Progression, Valorisierung der Sozial- und
Familienleistungen – übrigens
auch eine strukturelle Reform, die wir angegangen sind, um auch hier zu entlasten –:
Damit können sich die Menschen am Ende des Tages mehr leisten,
und das ist letztlich entscheidend. – Vielen Dank. (Beifall bei
der ÖVP
und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Matznetter: Leistungsfeindlichkeit
als Programm! – Abg. Krainer: 50 Prozent überzogen!)
9.29
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Scharzenberger. Bei ihr steht das Wort. – Bitte sehr.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger
(ÖVP): Geschätzter Herr
Präsident! Geschätzter Herr Finanzminister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Hohes
Haus! Es ist mir, bevor ich mich an der inhaltlichen Debatte beteilige,
schon wichtig, klar festzuhalten, dass weder unser Finanzminister noch unser
Bundeskanzler die Hände in den Taschen der Bürgerinnen und
Bürger
hat, so wie es im Titel dieser Aktuellen Stunde heißt (Beifall bei der
ÖVP), ganz im Gegenteil, wir haben die Ärmel hochgekrempelt. (Abg.
Scherak: Deswegen
kann man die Hände trotzdem in den Taschen haben – mit
aufgekrempelten Ärmeln!) Wir sind uns unserer Verantwortung für
dieses Land bewusst und wir
arbeiten sehr, sehr hart. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn wir ganz
kurz zurückblicken, können wir sehr, sehr schnell feststellen, dass
keine Regierung Europas in den vergangenen Krisen die Steuern in dem
Ausmaß gesenkt hat, wie das in Österreich der Fall war. (Abg. Holzleitner:
Und trotzdem haben wir die höchste Inflation! – Bundesminister Brunner:
Das
eine hat mit dem anderen nichts zu tun! – Abg. Holzleitner: Sie
haben es selber gesagt, dass sie zu hoch
ist! – Abg. Kucher: Mehrwertsteuereinnahmen, Inflation!) Diese Regierung hat in den letzten
fünf Jahren jedes Jahr große Entlastungen
für die Menschen und die Betriebe auf
den Weg gebracht. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Alleine die
Abschaffung der kalten Progression, die jahrzehntelang gefordert wurde, bringt
3,6 Milliarden Euro an Entlastung jährlich. (Neuerlicher
Zwischenruf des Abg. Loacker.) – Wir haben sie zur
Gänze abgeschafft, Herr Kollege Loacker, zwei Drittel automatisch, ein
Drittel zweckgewidmet,
Sie wissen das. (Abg. Loacker: Warum steigt dann die Abgabenquote,
wenn das alles stimmt, was Sie sagen? – Bundesminister Brunner:
Weil wir mehr Einnahmen
haben!) Im letzten Jahr haben wir dieses letzte Drittel an die unteren vier
Tarif-
stufen verteilt. (Abg. Loacker: An die Teilzeitkräfte
verteilt! Super!) Einkommensteuertarife wurden massiv gesenkt. Davon
profitieren jene, die täglich in der Früh aufstehen und in die Arbeit
gehen. (Abg. Loacker: Na, die, die drei
Tage die Woche aufstehen, haben es gekriegt!) Leistung muss sich eben
lohnen. Davon sind wir zutiefst überzeugt. (Abg. Stöger: Was
ist die Leistung des Finanzkapitals?)
In der Koalition mit den Linksalternativen ist es uns gelungen, die KöSt zu senken und damit Österreichs Attraktivität im internationalen Standortwettbewerb zu erhöhen.
Wir haben viel
für die Familien getan: die Valorisierung der Familienleistungen, die
Erhöhung des Familienbonus. Sie sehen, ich kann so weitermachen und
unseren Tätigkeitsbericht der letzten Jahre herunterbeten, wie es der
Herr Finanzminister auch schon versucht hat. Sie alle waren dabei, als wir Plenum
für Plenum die Gesetzesvorlagen zum Abschluss gebracht haben.
Sie wissen, dass diese Regierung ihr Wort hält, Sie wissen, dass wir
Verantwortung für dieses Land übernehmen. (Beifall bei der
ÖVP und bei Abgeordneten
der Grünen.)
Liegen finanziell
herausfordernde Zeiten hinter uns? – Ja, das ist keine Frage. Die
Menschen wurden durch multiple Faktoren wie Krieg, Energiekrise und Pandemie schwer belastet, und genau deshalb haben wir
in jeder Situation und zu jedem Zeitpunkt alles getan (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff:
Die Gießkanne ausgepackt, nichts anderes!), um für
Entlastung zu sorgen, um staatliche Abfederungen zu schaffen und das
Notwendige zur Verfügung zu stellen. (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff:
Gießkanne!) Wir liegen mit einem Entlastungsvolumen von über
40 Milliarden Euro im europäischen Spitzenfeld (Abg. Loacker:
Ich glaube, Sie reden über ein anderes Land! – Abg. Hoyos-Trauttmansdorff:
... Inflation
befeuert!), und wir arbeiten weiter hart daran, die Potenziale unseres
Landes zu nutzen, und zwar mit Weitblick und Vernunft. (Beifall bei der
ÖVP.)
Jetzt geht es
darum, den Weg der Entlastung fortzuführen, und nicht darum, wie andere
Parteien von immer neuen Steuerfantasien zu träumen. (Abg. Kickl:
Das sind ja eure Wunschpartner! Die Steuer... sind eure Wunschpartner!) Wir
wollen den Eingangssteuersatz von 20 auf 15 Prozent senken und den
Steuersatz
von 48 Prozent überhaupt streichen. Damit entlasten wir weiter jene,
die arbeiten und leisten. Wir müssen aber auch Anreize schaffen, dass
jene, die mehr leisten wollen, auch belohnt werden, und darum wollen wir einen
Vollzeitbonus einführen und Überstunden zur Gänze streichen (Beifall
bei Abgeordneten der ÖVP), denn es kann nicht sein, dass jene
bestraft werden,
die bereit sind, mehr zu leisten. Das gilt im Übrigen auch für die,
die nicht zum ehestmöglichen Zeitpunkt in Pension gehen, sondern
länger im Berufsleben bleiben wollen und auch können.
Auch für
Unternehmen müssen wir weiter an Erleichterungen arbeiten. Ja, wir wollen
Entbürokratisierung und die Lohnnebenkosten senken. Frau Kollegin Meinl-Reisinger,
das ist ja auch das, was Sie fordern. Da sind wir uns ja einig, dass wir die
Lohnnebenkosten senken wollen. (Abg. Doppelbauer: Warum
tut ihr es dann nicht?) Sie kommen ja aus der ÖVP, es eint uns ja ein
grundlegend vernünftiges wirtschaftliches Denken. (Oh-Rufe bei der
ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: Deshalb weiß ich
auch, dass euch Macht wichtiger ist als die Menschen!) Da Sie uns immer die
Gießkanne vorwerfen, muss ich Sie fragen: Was ist
denn mit den 25 000 Euro für Jugendliche? Ist das keine
Gießkanne? Wir müssen auch bei den Subventionen auf die Bremse
steigen. Wir müssen Förderungen durchleuchten und jede einzelne
Subvention auf ihre Sinnhaftigkeit prüfen. (Abg. Meinl-Reisinger:
Dann macht es!)
Wir schaffen mit dem Wohnpaket neuen Wohnraum für 44 000 Menschen und Arbeitsplätze für 40 000 Österreicherinnen und Österreicher.
Sie sehen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, von Händen in den Taschen der Bürger kann also keine Rede sein. Wir lassen uns unsere gute Arbeit nicht schlechtreden. (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff: Sie schaffen eine ... in 5 Minuten! –
Abg. Krainer: Redezeit!) Wir arbeiten härter, treffsicherer, leidenschaftlicher denn je und wir glauben an unser Österreich und die Menschen in diesem Land. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
9.34
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Herr. – Bitte.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr
(SPÖ): Herr Präsident! Sehr
geehrtes Hohes Haus! Als SPÖ setzen wir uns mittlerweile seit Monaten,
nein, eigentlich
seit Jahren dafür ein, dass endlich etwas gegen die massive Teuerung,
gegen die Preisexplosion in vielen Lebensbereichen gemacht wird, doch noch immer
steigen die Preise weiter. Ich will das deshalb betonen, weil wir von allen
Seiten hören, die Inflation sei ja eh gesunken. Sie liegt aber immer noch
bei
4,3 Prozent, was bedeutet, dass die Preise weiterhin um 4,3 Prozent
steigen. Das ist überhaupt nicht normal oder im Schnitt, wir sind die
Drittschlechtesten
in der EU, was die Inflation betrifft.
Herr Finanzminister, Sie haben
ganz viele Maßnahmen aufgezählt. Sie
sagen, Sie haben sie umgesetzt, um die Inflation zu dämpfen. Das stimmt
schon, es wurden einige Maßnahmen gesetzt. Wir sagen auch nicht, dass gar
nichts getan wurde, aber man hat es ganz offensichtlich – wenn man
einen Vergleich mit anderen Bundesregierungen zieht, sieht man, dass
24 andere Länder es besser gemacht haben, dort ist die Inflation
niedriger – nicht geschafft, die Inflation zu dämpfen. Es hat
nicht ausgereicht.
Egal, ob man es nicht kann oder nicht wollte: Beides haben sich die
Österreicher und Österreicherinnen nicht verdient. (Beifall
bei der SPÖ.)
Wir können das auch anhand von ganz
aktuellen Zahlen belegen. Schauen
wir uns im Vergleich zum Vorjahr an, wie die Preise im Februar 2024
gestiegen sind: Mieten: weiterhin im Schnitt plus 10 Prozent;
Bankgebühren: plus 11 Prozent; die Preise in Restaurants: auch fast
plus 10 Prozent; Olivenöl und
manche andere Lebensmittel: plus
40 Prozent. Das ist ganz einfach immer noch eine massive
Belastung. Sie dürfen das hier nicht einfach wegreden und sagen, es sei eh
alles gut, wenn die Preise derart stark steigen. Für
uns als SPÖ ist das nicht tragbar. (Beifall bei der
SPÖ. – Abg. Egger: Dann musst du Oliven anbauen!)
Deshalb haben die NEOS das Thema für die
heutige Aktuelle Stunde aus
unserer Sicht auch gut gewählt: „Kampf der Teuerung“. (Bravoruf
bei der ÖVP.) Die Lösungsvorschläge, die allerdings
vorgestellt wurden, sind de facto keine. So wird die Aktuelle Stunde fast ein
bisschen zur
Märchenstunde.
Was wird schon wieder
vorgeschlagen? – Die Abgabenquote zu senken. Weniger Abgaben,
weniger Steuern: Ja, das klingt natürlich auf den ersten Blick gut. Man
sollte sich aber auf den zweiten Blick überlegen: Für wen werden eigentlich
die Abgaben gesenkt? Für wen werden eigentlich die Steuern gesenkt?
(Abg. Michael Hammer: Für die Reichen und die Konzerne!) Der
Herr Finanzminister hat ja ausgeführt, dass diese Bundesregierung
beispielsweise die Gewinnsteuer für Konzerne gesenkt hat. (Abg.
Michael
Hammer: Na schau!)
Schauen wir uns
an, was das gebracht hat – Kostenpunkt fast 1 Milliarde
Euro –: 75 Prozent von diesem Volumen, Herr Finanzminister,
gehen an die
Top-2-Prozent der größten Unternehmen. Was bringt das dem
Arbeitnehmer, der Arbeitnehmerin? Da profitieren die Banken, die in Zeiten der
Teuerung Rekordgewinne gemacht haben. (Abg. Kickl: Und der
Gusenbauer! Und der Gusenbauer, der profitiert! – Abg. Michael Hammer:
Die Energiekonzerne!) Da profitieren die
Mineralölkonzerne, die sich an den Energiepreisen bereichert haben. (Ruf
bei der ÖVP: Immer dieselbe Schallplatte!) Da profitieren beispielsweise
die René Benkos dieser Welt (Abg. Kickl: Alfred Gusenbauer ist
ein großer Profiteur!), die noch schnell auf Pump Gewinne geschrieben
haben, bevor sie dann ganze Konzerne – samt
Beschäftigten – an die Wand ge-
fahren haben. Das haben wir
von Ihrer Senkung der Gewinnsteuer bekommen. Die Arbeitnehmer:innen
haben davon nichts (Abg. Kickl: Alfred Gusenbauer! Alfred Gusenbauer
ist die gelebte sozialistische Wirtschaftspolitik!) – nichts,
Herr Kickl! (Beifall bei der SPÖ.)
Machen wir mit
der FPÖ weiter, auch die ist ja bei diesen Forderungen dabei. Die Senkung
der Lohnnebenkosten beispielsweise fordert die ÖVP,
fordert die FPÖ, auch Kickl, fordern auch die NEOS. (Abg. Loacker:
Für die Wirtschaftskammer zum Beispiel!
Beiträge, die dein Landeshauptmann ...!)
Was bleibt eigentlich davon, wenn wir die Lohnnebenkosten senken? Lohnnebenkosten
klingt immer so nebensächlich, oder? Als wäre das gar
nicht wichtig, als wäre das ein nebensächlicher Punkt. Das sind aber
die Arbeitgeberbeiträge für das Pensionssystem, für die
Krankenversicherung, für die Unfallversicherung,
für die Arbeitslosenversicherung. (Ruf: Von denen reden wir nicht! Wir
reden von der Wohnbauförderung und von den Kammerbeiträgen! Genauer
anschauen!) Wer bei diesen Beiträgen sparen will, meint es mit den
Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen jedenfalls
nicht gut. (Beifall bei der SPÖ.) Wer da kürzt, kürzt
natürlich auch beim Sozialstaat. In der Geldbörse der
Arbeitnehmer:innen wird davon nichts
ankommen.
Man sagt, Leistung soll sich
lohnen – das hat beispielsweise Kollegin Scharzenberger gerade
gesagt –: Wie passt das mit einem Finanzminister zusammen, der
sich herstellt und sagt, er würde eigentlich gerne Aktienspekulation steuerlich
begünstigen? (Abg. Meinl-Reisinger: Mein Gott! Vermögensaufbau
für alle! Wie wäre es einmal damit? Ich meine, Entschuldigung,
ihr haltet weite Gruppen von Menschen von Vermögen weg! Das ist euer
Zugang? Der kleine Sparer! – Abg. Krainer: Da geht es um
Vermögensvermehrung!
Es geht nicht um Vermögensaufbau! – Abg. Kassegger –
in Richtung ÖVP –: Euer Partner erster Wahl! Genau
zuhören!) Was ist denn das für eine Leistung? – Gar keine,
gar keine! Tatsächlich soll sich Arbeit lohnen, und deshalb wäre zum
Beispiel eine Debatte über höhere Löhne angebracht.
Ich will noch ein anderes Beispiel ansprechen:
Wie schafft man es, dass
die Preise nicht weiter steigen, dass die Inflation wirklich
runtergeht? – Man setzt beispielsweise bei den Mieten an. Wir
brauchen ein Einfrieren der
Mieten bis mindestens 2026 statt diesem Schmähpreisdeckel. (Beifall bei
der SPÖ. – Abg. Michael Hammer: Nie mehr
Mieterhöhungen!)
Alles, was Sie von den Regierungsparteien in
dieser Sitzung beschließen,
macht keine einzige Miete billiger.
Sie weigern sich nach wie vor, in die Preise einzugreifen.
Das ist nicht tragbar. Dort, wo Sozialdemokraten regieren, kann man die Mieten
einfrieren, beispielsweise in Wien – so wird Wiener Wohnen für
2024 und 2025 in allen Gemeindebauten die Mieten einfrieren. Das wollen wir
österreichweit.
(Beifall bei der SPÖ.) Wir bringen dazu Anträge
ein – vielleicht gehen wir das mit der Inflationsbekämpfung
wirklich an. – Vielen Dank. (Beifall bei der
SPÖ. –
Abg. Michael Hammer: Dafür sind sie eh desolat, die Wiener
Wohnungen!
Sind eh Substandard-Wohnungen! – Abg. Hörl: Ab nach
Nordkorea! – Abg. Michael Hammer: Kommunistische
Einheitswohnung!)
9.40
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet
ist Abgeordneter
Fuchs. – Bitte sehr.
Abgeordneter
MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Hohes Haus!
Kurz zum Budget: Die budgetäre Situation ist unter dieser
schwarz-grünen Bundesregierung vollkommen aus dem Ruder gelaufen. Die
schwarz-grüne Bundesregierung wird
heuer das größte Budgetdefizit aller Zeiten erwirtschaften, und das
trotz Rekordeinnahmen des
Finanzministers. (Abg. Kassegger: Das musst du einmal
zusammenbringen!) Das muss man einmal zusammenbringen! (Beifall bei der
FPÖ.)
Diese schwarz-grüne Bundesregierung hat in ihrer fünfjährigen Regierungszeit 106 Milliarden Euro neue Schulden aufgebaut, zulasten der Steuerzahler und
zulasten der zukünftigen Generationen. Das ist fast ein Drittel der Gesamtschulden der Republik Österreich. Aus der ehemaligen Wirtschaftspartei ÖVP ist die größte Schuldenmacherpartei geworden! (Beifall bei der FPÖ.)
Liebe ÖVP, da sind ja die Sozialdemokraten mittlerweile echte Sparefrohs im Vergleich zu euch! (Zwischenrufe der Abgeordneten Wurm und Schwarz.)
Seit Sommer 2022 liegt die
Inflationsrate in Österreich immer über
dem EU-Durchschnitt und über dem Eurozonendurchschnitt. Größter
Profiteur der explodierenden Preise ist der Finanzminister. Der Dieselpreis
besteht
2024 zu 48 Prozent aus Steuern und Abgaben: Mineralölsteuer, CO2-Strafsteuer
und Umsatzsteuer, beim Benzin sind es sogar 55 Prozent – und da
stellt
sich die Kollegin von der ÖVP, Schwarzenberger (Rufe bei der ÖVP:
Scharzenberger!), heraus und sagt: Die Hände in den Taschen der
Bürger hat weder
der Bundeskanzler noch der Finanzminister! – Na, 55 Prozent und
48 Prozent Steuern, ist das nicht genug, Frau Kollegin? (Beifall bei
der FPÖ.)
Unter dem Deckmantel des
Klimaschutzes beziehungsweise der Ökologisierung ist es ja bereits in der
Vergangenheit zu massiven Steuererhöhungen
durch diese Bundesregierung gekommen. Der Finanzminister beziehungsweise sein Vorgänger hat die NoVA erhöht, er
hat die CO2-Strafsteuer eingeführt,
er hat die kalte Progression nicht zur Gänze abgeschafft, und man hat
eine ORF-Zwangssteuer eingeführt. Das war aber nicht alles. Der dritte
Teil der ökoasozialen Steuerreform sieht ja noch folgende
Steuererhöhungen vor: die Ökologisierung – sprich
Abschaffung – des Pendlerpauschales, die Ökologisierung – also
Abschaffung – des Dienstwagenprivilegs und die Abschaffung des
Dieselprivilegs. Dieses schwarz-grüne Pendlerbestrafungsprojekt muss
ein Ende haben, liebe Kolleginnen und
Kollegen! (Beifall bei der FPÖ.)
Die Arbeitnehmer und die Pendler müssen entlastet
werden und nicht belastet werden, wie es Schwarz-Grün macht! Wir
Freiheitliche fordern insbesondere die Abschaffung der CO2-Strafsteuer,
die gänzliche Abschaffung der kalten Progression, die Abschaffung der
ORF-Zwangssteuer und eine Erhöhung
des Pendlerpauschales und des amtlichen Kilometergeldes! (Beifall bei der
FPÖ.)
Das Pendlerpauschale wurde seit 1. Jänner 2011 nicht erhöht, das amtliche Kilometergeld seit 1. Juli 2008.
Wir haben auch noch viele andere Werte im Einkommensteuerrecht, die endlich valorisiert werden müssen.
Wir Freiheitliche sind der Garant dafür, dass all diese Steuerungerechtigkeiten unter einem Volkskanzler Herbert Kickl ein Ende haben werden! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Vokaki!) Mit uns Freiheitlichen wird es weder eine Erbschafts- noch eine Schenkungssteuer noch eine Vermögensteuer geben. (Abg. Michael Hammer: Unvermögensteuer, das würde zu ihm passen!)
Zur Kollegin Julia Herr: Selbstverständlich wollen wir auch die Lohnnebenkosten senken. (Beifall bei der FPÖ.)
Die ÖVP arbeitet aber bereits als Vorleistung für
eine Neuauflage einer rot-schwarzen Stillstandskoalition an einem neuen
Erbschaftssteuermodell. (Zwischenrufe bei den Grünen sowie des Abg. Kickl.)
Das wurde mir vielfach aus Reihen der ÖVP bestätigt. Es wird
höchste Zeit für einen Volkskanzler
Herbert Kickl! – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der
FPÖ. – Abg. Höfinger: Das war jetzt kein schlauer
Fuchs! – Heiterkeit bei der ÖVP.)
9.45
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schwarz.
Abgeordneter
Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus!
Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Budget- und Steuerpolitik nach den
Freiheitlichen – ich glaube,
da schließe ich jetzt am besten nicht an, sondern beginne woanders.
Die Partei, die ständig
neue Ideen hat, wie sie mehr Geld ausgeben kann, hat gleichzeitig ein Problem
mit dem Budgetdefizit und möchte auch die
Steuern senken. Wie Sie das zusammenbringen wollen, würde ich gerne
wissen;
aber gut, Sie wollen die Steuern senken, das wollen auch die NEOS. Sie
meinen, die Steuern in Österreich müssen reduziert werden; das haben
auch wir gemeint, und die Koalition hat das auch gemacht. (Beifall bei den
Grünen
und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: Nein!)
Insbesondere im Zusammenhang
mit der ökosozialen Steuerreform wurden die Eingangssteuersätze bei
der Einkommensteuer von 25 auf 20, von 35
auf 30, von 42 auf 40 Prozent gesenkt, und das ist nicht nichts: Das spart
bis zu 1 000 Euro, je nach Einkommen der Steuerzahler:innen. Das wurde
auch
von allen Fraktionen grundsätzlich unterstützt, aber es wurde
behauptet: Die kalte Progression frisst das innerhalb kürzester Zeit
wieder auf! – Das
war damals schon falsch, ist mittlerweile aber auch egal, weil wir ja die kalte
Progression abgeschafft haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Jetzt war das nicht so mir nichts, dir nichts, sondern es wurde seit Jahrzehnten gefordert, war in verschiedenen Plänen enthalten, hat auch einige Regierungsprogramme geschönt – und ist nicht passiert. Wir haben es in dieser Koalition zustande gebracht. Es ist umgesetzt.
Weil diese zwei sehr
großen, milliardenschweren Steuersenkungsmaßnahmen grundsätzlich
relativ breit bekannt sind, möchte ich mich jetzt auf andere
konzentrieren. Wir haben ja so viele Steuersenkungsmaßnahmen, so
viele Ausweitungen von Steuerbegünstigungen beschlossen, dass den NEOS
dabei ganz schwindlig wird: Wir haben den Ökoinvestitionsfreibetrag
eingeführt, wir haben jetzt den Ökosanierungsbonus hinaufgesetzt, wir
haben die degressive AfA eingeführt, die Unternehmensteuer generell
gesenkt, die Kleinunternehmerumsatzgrenze ausgeweitet, die
Arbeitsplatzpauschale für Selbstständige eingeführt, die
Homeofficepauschale, die Lohnnebenkosten über den Flaf gesenkt.
Wir haben die Steuerfreigrenze für Urlaubs- und Weihnachtsgeld angehoben, den Verkehrsabsetzbetrag erhöht. Wir haben die automatische
Valorisierung von allen negativsteuerfähigen
Absetzbeträgen beschlossen. Wir haben den Familienbonus und den
Kindermehrbetrag mehrfach angehoben. Wir haben die
Spendenabsetzbarkeit ausgeweitet. Wir haben die Umsatzsteuer auf
Hygieneprodukte gesenkt, die sogenannte Tampontax abgeschafft, die
Umsatzsteuer für Fotovoltaikanlagen ausgesetzt, die USt auf internationalen
Bahnverkehr gesenkt, Sachbezugsbefreiungen ausgeweitet
und, und, und, und, und. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der ÖVP.)
Die Steuern mussten runter, und genau das hat die Koalition
auch gemacht. Nur, da gebe ich Kollegin Herr recht: Es greift
natürlich viel zu kurz. Das eine ist Steuern senken; aber die Steuern sind
ja kein Selbstzweck, sondern da geht es darum, dass man wichtige
staatliche Leistungen finanzieren muss: Spitäler, Universitäten,
Forschung, Sozialleistungen, auch die Zuschüsse zum staatlichen
Pensionssystem, die oft Menschen mit geringen Einkommen zugutekommen, und
insbesondere Investitionen in die Infrastruktur der Zukunft,
beispielsweise das Schienennetz: Wir haben Jahr für Jahr einen
Rekordausbau im Bahnnetz, der sogenannte Rahmenplan liegt
jetzt bei 21 Milliarden Euro, das wurde alles in den letzten Jahren
entsprechend angehoben, und das kommt natürlich der gesamten
Bevölkerung zugute. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Selbst die NEOS müssen zugeben, und sie wissen das
auch: Solche – Stichwort: natürliches Monopol –
Investitionen sind beim Staat besser aufgehoben
als in der Privatwirtschaft, und dementsprechend ist es auch sinnvoll, dass es
Steuern gibt, die so einen Ausbau finanzieren. (Beifall bei den Grünen
sowie der Abg. Bogner-Strauß.)
Jetzt wollen die NEOS
natürlich auch den Ausbau des Bahnnetzes, würde ich einmal vermuten,
und gleichzeitig hätte man natürlich gerne möglichst
geringe Steuern, wie auch alle anderen.
(Abg. Meinl-Reisinger: Ja! Reformen! Ausgabenseitig was
tun! Das tut weh, das weiß ich!) Diese
Wasch-mir-den-Pelz-aber-mach-mich-nicht-nass-Politik hat halt ihre Probleme,
und da kommt dann in diesem Wunschszenario oft das Beispiel Schweiz ins
Spiel – Abgeordneter
Loacker hat dann nach mir eh die Möglichkeit,
darauf einzugehen –,
wo die staatlichen Leistungen ungefähr vergleichbar mit Österreich sind,
aber die Abgabenquote wesentlich geringer ist.
Jetzt fragt man sich
natürlich: Wie geht das? Ich kann Sie beruhigen,
meine Damen und Herren: Auch die Schweizer Regierungen können nicht zaubern,
sondern da werden halt gewisse Ausgaben, beispielsweise für die
private, aber doch verpflichtende Gesundheitsversicherung, nicht in die Abgabenquote
eingerechnet, und machen wir das, kommt man auf eine Abgabenquote von
40 Prozent in der Schweiz, also eh sehr ähnlich wie in
Österreich. (Rufe bei den NEOS: Aber das ist ein Unterschied! 40
Prozent wäre eh schon
gut!)
Was allerdings stimmt, ist, dass es in Österreich
immer noch ein massives Ungleichgewicht zwischen der Besteuerung von
Einkommen, das ich durch
Arbeit erwirtschafte, und der Besteuerung von Einkommen, das mir quasi durch
Schenkung oder Erbschaft einfach in den Schoß fällt, gibt. Das ist
unfair,
deshalb wollen wir Grüne da auch mehr
Gerechtigkeit schaffen. Wir wollen einerseits weiter die Steuern
auf den Faktor Arbeit senken – da kann man
durchaus auch bei einigen Aspekten der Lohnnebenkosten reinschauen –
und gleichzeitig aber eine Erbschaftssteuer für Millionenerben
einführen. –
Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
ÖVP.)
9.50
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter – schon angesprochen: Schweizer Expertise – Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! (Heiterkeit des Redners
sowie Heiterkeit bei ÖVP und NEOS.) Sehr geehrter Herr Bundesminister!
Es ist ja schon in wunderbaren Worten geschildert worden, geschätzte
Damen und Herren, wie Sie nicht alle entlastet worden sind. Ich war kurz davor,
beeindruckt zu sein. Dann aber schaut man sich die nackten Zahlen an, die
die Wirtschaftskammer Österreich veröffentlicht. Die ist jetzt auch
nicht verdächtig, uns zu nahe zu sein, sondern gehört eher in dieses
Eck (in Richtung ÖVP), und die sagt: Ja, die Abgabenquote war im
Jahr 2020 42,7 Prozent und ist im heurigen Jahr
43,2 Prozent. – Die Abgabenlast ist also in der Zeit dieser Bundesregierung höher
geworden. (Beifall bei den NEOS
und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Scherak:
War das der Karlheinz Kopf?)
Wissen Sie, das ist ja ganz einfach: Ich kann Ihnen 1 Kilo Last drauflegen und kann Ihnen 70 Deka Last wieder runternehmen, es ist immer noch schwerer, als es vorher war. So einfach ist das. (Beifall bei den NEOS.)
Die Österreicher
können ziemlich gut rechnen. Ich möchte Ihnen das an einem aktuellen
Beispiel erklären: Gestern konnten wir in den Zeitungen lesen:
Die Österreicher arbeiten immer weniger und arbeiten weniger als Menschen
in anderen EU-Ländern. Sie arbeiten weniger Stunden pro Woche und arbeiten weniger
Jahre in ihrem Leben. Das machen sie, weil sie rechnen können, weil es
sich nämlich nicht rentiert, wenn man mehr arbeitet. Wenn heute eine
Arbeitskraft in Teilzeit 80 Prozent beschäftigt ist und der Chef oder
die Chefin sagt: Du machst einen guten Job, würdest du nicht Vollzeit
kommen, würdest du nicht fünf Tage statt vier kommen?,
dann rechnet diese Arbeitskraft natürlich nach und fragt sich: Was
bleibt mir dann netto übrig? Und dann
kommt diese Arbeitskraft zum Schluss: Es
zahlt sich nicht aus. Die letzten 20 Prozent zahlen sich nicht aus,
weil die Steuerlast zu hoch ist.
Wir besteuern heute einen
durchschnittlichen Angestellten, wenn er
jetzt von 80 auf 100 Prozent aufstockt, mit einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent – nachdem 18 Prozent für die Sozialversicherung
weggegangen sind,
noch einmal 40 Prozent Steuer. Wenn der Durchschnittsverdiener
schon so belastet wird, dann kann man sich ausrechnen: Es zahlt sich nicht aus,
sich anzustrengen. Und das haben die Österreicher erkannt. (Beifall bei
den NEOS sowie des Abg. Lausch.)
Da gibt es ganz viele Faktoren, die die ÖVP in ihren
37 Regierungsjahren glorreich eingeführt hat: Wenn man mehr arbeitet,
muss man auf einmal Arbeitslosenversicherung
zahlen, die man früher nicht zahlen musste, und so weiter.
Aber es sind auch die Abgaben auf der Arbeitgeberseite zu hoch und die
geteilten Abgaben zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die
berühmten Lohnnebenkosten.
Nehmen wir ein aktuelles Beispiel, weil sich die Regierung
gerade fürs Wohnen abfeiert: Von jedem Lohn und von jedem Gehalt geht
1 Prozent Wohnbauförderungsbeitrag ab, und das geht an die
Länder. Das waren im letzten Jahr ungefähr 1,3 Milliarden Euro.
Das Institut für Immobilien, Bauen und
Wohnen hat ausgerechnet: Die
Bundesländer geben davon 37 Prozent fürs Wohnen aus
und die anderen 63 Prozent verblasen sie so. Wenn man Landeshauptmann
ist, ist das ganz gut, da kommt das Geld herein und dann kann man da der
Feuerwehr eine Leiter sponsern und dort der Blasmusik eine neue Trompete oder
eine neue Tracht oder irgendetwas sponsern. Das ist besser, als mit dem Geld,
das fürs Wohnen vorgesehen ist, Wohnbau zu betreiben.
Was macht die Bundesregierung jetzt? – Sie gibt
den Ländern einfach noch mehr Geld. Wenn sie das Geld, das sie fürs
Wohnen haben, schon nicht fürs
Wohnen ausgeben, kriegen sie einfach noch mehr. Und wer zahlt dieses Noch-mehr-Geld? – Sie zahlen das! Jetzt
zahlen Sie eh schon von Ihrem Lohn
und Gehalt 1 Prozent, und jetzt müssen Sie diese Wohngeschenke
der Bundesregierung noch einmal extra berappen. (Beifall bei den NEOS.)
Da sind wir bei einem wichtigen Unterschied zwischen
Österreich und
der Schweiz. In der Schweiz funktioniert das, in der Schweiz zahle ich meine Krankenversicherung, ich suche mir die
Versicherung selbst aus und ich bekomme einen Arzttermin, und zwar nicht
in drei Monaten, sondern übermorgen.
In der Schweiz gibt es auch eine staatliche Bahn, aber die funktioniert, die
ist pünktlich. Ich habe eine Verbindung von jedem Alpenpass in jedes Kuhdorf, in jede
Stadt – es funktioniert. Und in Österreich funktioniert es
nicht. Versuchen Sie einmal, zwischen Wien und Vorarlberg zu
pendeln –
es funktioniert nicht. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Krainer: Aber wegen dem Deutschen Eck!)
Die Menschen zahlen ihre Steuern gerne und ordentlich, wenn
sie
dafür eine angemessene Gegenleistung bekommen, aber dieser gefräßige
Staat nimmt immer mehr und liefert immer weniger. Wir sehen das auch im
Bildungssystem: Die Eltern müssen Nachhilfe finanzieren, weil es in der
Schule nicht funktioniert. Wir sehen es im Gesundheitssystem: Sie brauchen zu
einer teuren gesetzlichen Krankenversicherung eine private, wenn Sie einen
Arzttermin wollen. 37 Prozent der Österreicher haben eine private
Krankenversicherung, weil es nicht funktioniert.
Deshalb arbeiten die Menschen weniger: weil es sich nicht
auszahlt. Die Produktivität geht zurück. Eine höhere
Produktivität würde auch die Inflation dämpfen, wenn
wir bei gleichem Einsatz mehr herauskriegen,
aber die Produktivität sinkt leider in Österreich.
Wir müssen die Steuern senken, die Abgaben senken,
damit sich Leistung wieder rentiert und die Menschen gerne arbeiten gehen,
damit ihnen vom vollen
Einsatz auch der volle Lohn bleibt. (Beifall bei den NEOS.)
9.55
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Egger. – Bitte sehr. (Abg. Deimek: In der Steiermark ist alles viel besser!)
Abgeordneter
Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Herr
Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Werte Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal auf der Besuchergalerie und via
Livestream! Wenn ich
den Ausführungen des Kollegen Loacker lausche und auch die Worte der Klubobfrau
Meinl-Reisinger verfolge, dann frage ich mich schon: Warum wird
die Genialität der NEOS nicht erkannt? (Heiterkeit und Beifall bei der
ÖVP. – Abg. Scherak: Wir haben deine Genialität
schon lange erkannt! – Weitere Zwischenrufe bei den NEOS.)
Warum wird die Genialität der NEOS nicht
erkannt? – Ich kann Ihnen zumindest zwei Beispiele liefern: Seit
drei Jahren, seit mehr als drei Jahren gibt es in
Wien einen Vizebürgermeister von den NEOS. Das Ergebnis ist: Die Situation
in den Wiener Schulen wird immer schlechter. (Abg. Loacker: Steirische
Schulen ...!) Und siehe da: In der MA 35 – das ist die
Magistratsabteilung, die zum Beispiel für die Staatsbürgerschaft
zuständig ist – kriegt man innerhalb
eines Jahres einen Termin, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Herzliche Gratulation! Dafür braucht es die NEOS. (Beifall bei der
ÖVP. – Abg. Hoyos-Trauttmansdorff: Und wie lange hat es
davor gebraucht?)
Herr Kollege Loacker hat sehr süffisant über
unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in diesem
Land gesprochen (Abg. Deimek: Landeshauptleute!), über
Bürgermeister, die der Blasmusik und der Feuerwehr jene
Unterstützungsleistung zukommen lassen, die sie für ihre
ehrenamtliche Tätigkeit brauchen. – Das ist nichts
Schlechtes. Wir schauen auf dieses Land.
(Beifall bei der ÖVP. – Abg. Amesbauer: So
wie ...!)
Wir sind als ÖVP in der Mitte des Parteienspektrums. Und das wird genau heute sehr deutlich, sehr deutlich! (Zwischenrufe der Abgeordneten Amesbauer und Loacker.) Die Ideen betreffend die Vorgehensweise für dieses Land gehen sehr weit auseinander.
Ich freue mich, dass Kollegin Herr wieder zurück ist. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Nachwuchs! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.) – Ihre Ideen betreffend die Entwicklung des Standortes kann ich aber nicht teilen.
Es geht darum – und
da sind wir uns einig –, die Inflation weiter zu bekämpfen,
aber der Weg dorthin ist für uns ein anderer. (Abg. Kucher: Das
merkt man
an den Inflationszahlen! – Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Wir
müssen darauf schauen, dass wir weiterhin im Export stark sind; und im
Export sind wir
dann stark, wenn wir die Lohnnebenkosten bei den Arbeitgebern senken –
bei den Arbeitgebern! –, um die Lohnstückkosten niedrig zu
halten, damit
unsere Betriebe eben wettbewerbsfähig sind. (Abg. Scherak: Aber
wieso macht ihr es seit 37 Jahren nicht?) Daran werden wir weiter
arbeiten. Daran werden
wir weiter arbeiten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Scherak: ...
sag einmal!)
Und ja, es gibt noch einiges zu
tun, aber es gibt auch einige Ideen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Der Österreichplan von Kanzler Karl Nehammer hat diese
Ideen aufgelistet: der Entfall des Höchststeuersatzes; ein Vollzeitbonus;
die Überstunden zur Gänze steuerfrei machen, damit jene, die in diesem Land Leistung
bringen, auch etwas davon haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Finanzminister Magnus Brunner hat es angesprochen: Wir
müssen auch darauf schauen, dass die Menschen sich Kapital bilden
können (Zwischenruf des
Abg. Schellhorn) und dass sie von politischen Einflüssen und
vom Goodwill, von manchen Sozialleistungen unabhängiger werden. Wir stehen
dafür und
dafür werden wir kämpfen. (Abg. Deimek: Ihr
kämpft ...!) Und eines ist auch klar: Mit uns, Herr Kollege
Fuchs – das war Frau Kollegin Scharzenberger –,
wird es keine Erbschafts- und Schenkungssteuer geben. Wir sind in der Mitte, genau zwischen euch. (Beifall bei der
ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Amesbauer
und Deimek.)
10.00
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka (erheitert):
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schmidt. – Bitte sehr,
Frau Abgeordnete. (Abg. Scherak: Da lacht
sogar der Präsident ...! – Abg. Kickl: Den sollte
man öfters reden lassen!)
Abgeordnete
MMag. Michaela Schmidt (SPÖ): Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter
Herr Bundesminister
Brunner! Herr Minister, Sie haben gestern, angesprochen auf die immer noch hohe
Inflationsrate, Folgendes gesagt: „4,3 Prozent sind [...] noch zu hoch,
keine Frage.“ „Darum überlegen wir, welche Maßnahmen wir
auslaufen lassen und welche nicht.“ (Abg. Kickl: Ab durch die
Mitte!)
Es ist symptomatisch, dass Sie, anstatt etwas zu tun, jetzt
erst einmal zum Überlegen anfangen. Es war erschreckend, hier in den
letzten Monaten live mitzuerleben, wie sich die gesamte Bundesregierung
geweigert hat, aktiv gegen die Teuerung vorzugehen. Wir haben als SPÖ die
Regierung ja bereits vor
zwei Jahren aufgefordert, diesen aufflammenden Küchenbrand der Inflation
zu löschen. Wir haben davor gewarnt, dass sich das Feuer ausbreiten wird,
wenn man nichts tut, weil absehbar war, dass die sprunghaft angestiegenen
Energiekosten dramatische Auswirkungen haben werden, dass es zu
Zweitrundeneffekten kommen wird, wenn die Unternehmen ihre Kosten an die
Haushalte weitergeben. Wir haben Vorschläge und Ideen
geliefert – und
passiert ist nichts: keine Preiseingriffe bei trittbrettfahrenden Unternehmen,
kein ernsthafter Schutz der Mieterinnen und Mieter, keine Senkung der Mehrwertsteuer
auf Grundnahrungsmittel und eine Übergewinnsteuer, die so lächerlich
ausgestaltet ist, dass nicht einmal die Bundesregierung sie mehr
erwähnt. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Wenn man nichts tut, dann braucht man sich auch nicht zu
wundern, wenn das gesamte Haus lichterloh zu
brennen anfängt. Die Regierung war keine Feuerwehr, sie
war Brandbeschleuniger. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf
bei der ÖVP.) Das zeigt sich vor allem bei den Energiepreisen, denn
bei uns gab es keinerlei Preisbremsen wie in so vielen anderen
europäischen Ländern –
nur ein Strompreisbremserl für die Haushalte, das sich die Steuerzahler
selbst finanziert haben und die Kassen der Energieunternehmen klingeln
lässt.
Dabei wäre es so leicht gewesen, denn Strom wird in Österreich ja
überwiegend aus erneuerbaren Quellen. Zuerst hat man sich aber auf
Europaebene
aktiv gegen die Abschaffung des Meritorderprinzips gestellt, und dann hat die
Regierung in Österreich den Energieunternehmen noch einen Persilschein ausgestellt;
sie durften statt der tatsächlichen Kosten natürlich die Börsenfantasiepreise
an die Haushalte und Unternehmen weiterverrechnen – wegen des
Aktienrechts. Es brauchte Arbeiterkammern und Gerichte, um diesem Treiben ein
Ende zu setzen. – So geht Feuerwehr, liebe Bundesregierung.
(Beifall bei der SPÖ.)
Auch den Vermietern und Vermieterinnen hat die Regierung ihre Übergewinne offenbar gegönnt und die Mietsteigerungen wissentlich in Kauf genommen, denn die Vermieter:innen hatten keine steigenden Kosten, die Betriebskosten zahlen die Mieter und Mieterinnen ja ohnehin selbst. Zweistellige Mieterhöhungen waren für die Bundesregierung aber trotzdem okay. – So schaut Klientelpolitik aus, so heizt man die Teuerung weiter an. (Zwischenruf des Abg. Sieber.)
Und dann rühmt sich diese Regierung noch dafür,
dass die Kaufkraft
erhalten wurde, weil die Löhne ja eh gestiegen sind. – Ja,
trotz der Regierung, nicht wegen ihr; gegen den ausdrücklichen Willen von
Bundeskanzler Nehammer, wie wir im berühmt-berüchtigten Burgervideo
ja alle selbst gesehen haben. Regierung und Arbeitgeber haben den
Gewerkschaften ursprünglich ausgerichtet, dass sie sich bei den
Lohnverhandlungen gefälligst zurückhalten sollen. Die Regierung
hätte die Kaufkraftverluste der Haushalte schulterzuckend zur Kenntnis
genommen. Die Gewerkschaften sind stur geblieben. – Das sind ja
offenbar die Einzigen, die ihren Job machen. (Beifall bei der SPÖ.)
Liebe Mitglieder der
Bundesregierung, eure Leistung der letzten zwei Jahre
wird auch an der Inflationsrate gemessen, und da gehört
ihr – analog zur österreichischen Inflationsrate –
seit knapp zwei Jahren zu den europäischen Schlusslichtern.
Abschließend muss ich jetzt doch noch eines
festhalten: Liebe Kolleginnen und Kollegen von den NEOS, um das ein für
alle Mal klarzustellen: Eure Steuersenkungsideen lösen kein einziges
Teuerungsproblem. Preiseingriffe
und Mietpreisbremsen bekämpfen die Inflation. (Beifall bei der SPÖ.)
Lohnerhöhungen und die Erhöhung der Sozialleistungen mildern
ihre Auswirkungen, und dagegen habt auch ihr in den letzten zwei
Jahren immer wieder gewettert. (Abg. Meinl-Reisinger: Stimmt
überhaupt nicht!) Dass ihr die
Teuerung jetzt als Anlass nehmt, eine Lohnnebenkostendebatte anzuheizen, ist
absurd. Die Senkung von Lohnnebenkosten bringt nicht mehr Netto vom
Brutto. (Abg. Meinl-Reisinger: Natürlich bringt es mehr Netto vom Brutto! Natürlich! Sagt sogar das Wifo!) Sie begünstigt ausschließlich die Unternehmen - - (Zwischenrufe bei der ÖVP sowie des Abg. Loacker. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) – Sie begünstigt ausschließlich die Unternehmer und Unternehmerinnen, genau die, die sich ohnehin bereits über Steuersenkungen im Ausmaß von 1 Milliarde Euro freuen durften (Beifall bei der SPÖ) und deren Energiekosten im Übrigen großzügig ersetzt wurden. Nur die Leistungskürzungen treffen dann alle, Umverteilung nach oben also (Zwischenruf des Abg. Scherak), und dieser Umverteilung werden wir als Sozialdemokratie niemals zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
10.05
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kassegger. – Bitte.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger
(FPÖ): Herr Präsident! Sehr
geehrter Herr Finanzminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich
habe (eine
Tafel, die unter der Überschrift „Staatsverschuldung in Prozent der
Einnahmen“ ein Säulendiagramm zeigt, auf das Redner:innenpult
stellend) ein Taferl mitgebracht, das zum Thema passt, das auch
Kollege Fuchs schon angesprochen hat, nämlich Kampf gegen die Teuerung.
Sie greifen in die Taschen unserer
Bürger. (Abg. Maurer: Na ja, das mit den Taschen ...!) Wenn
Sie und Ihre Kolleg:innen sich hierherstellen und sagen, das stimme nicht,
das finde nicht statt,
dann leiden Sie offensichtlich unter vollkommenem Realitätsverlust.
Kollege Fuchs hat es ja erklärt: Den Leuten 55 Prozent –
Steuern – wegzunehmen und dann zu sagen: Wir greifen ihnen
nicht in die Taschen!, das geht
sich mit der Logik einfach nicht aus – und die Leute merken das
auch. (Beifall bei der FPÖ.)
Ihre Steuereinnahmen sind so
hoch wie nie, das sprudelt nur so, da möchte
man meinen, Sie brächten wenigstens einen ausgeglichenen Staatshaushalt zusammen. Die Wahrheit schaut folgendermaßen
aus: Hier links (auf die Tafel
weisend), das sind Ihre
Staatshaushalte – also Schuldenweltmeister ohne Ende. Das
heißt, dass das gesamte System – und das ist Ihr
Problem – schlecht aufgestellt ist, und zwar grundsätzlich
schlecht aufgestellt ist, und Sie die Ursachen nicht bekämpfen,
sondern in Form eines Mikromanagements, würde
ich fast sagen – 1 Prozenterl dort, 1 Prozenterl da
senken –, Symptombekämpfung machen, aber keine
Ursachenbekämpfung. (Zwischenruf des Abg.
Schwarz.) Das gilt für Ihre komplette Wirtschaftspolitik, das
gilt für Ihre komplette Coronapolitik, das gilt für Ihre
komplette Schuldenpolitik, das gilt für
Ihre komplette Sanktionspolitik, das gilt für Ihre komplette Klimapolitik
und das gilt für Ihre komplette Migrationspolitik. In allen Bereichen:
Ursache nicht erkannt, nicht bekämpft – und wenn ich die
Ursache nicht erkenne, dann kann ich das Problem auch nicht lösen;
deswegen haben wir diese Probleme.
(Beifall bei der FPÖ.)
Wirtschaftspolitisch: Sie
verkennen vollkommen die Faktoren, die eine erfolgreiche Wirtschaft, einen Standort ausmachen. Das ist nun einmal
günstige verlässliche Energie; das ist nun einmal die
Produktivität der Menschen. Da muss man aber dann etwas tun, um die
Leistungsfähigkeit und die Leistungsbereitschaft zu
erhöhen – und das machen Sie nicht. Kollege Loacker hat es schon
gesagt: Es ist für die Menschen in unserem Land vollkommen unattraktiv,
a) Vollzeit zu arbeiten und b) im Alter länger zu arbeiten, wenn sie das
wollen. Jeder kann rechnen! Sie sind für diese Rahmenbedingungen verantwortlich. Auf der
anderen Seite jammern Sie über den Fachkräftemangel und so weiter
und verabsäumen es, es für ältere Menschen, die freiwillig
länger
arbeiten wollen, attraktiv zu machen. Diese Manpower und dieses Wissen gehen vollkommen verloren. Das würde ich
Ursachenbekämpfung nennen. (Beifall
bei der FPÖ.) Sie verringern bei den
Überstundenzuschlagssätzen
um ein paar Prozenterl. Das ist
Mikromanagement, Symptombekämpfung.
Natürlich ist die
Abgabenquote viel zu hoch. Sie rechnen die Maßnahmen vor. Kollege Loacker
hat es gesagt: Sie belasten die Menschen mit 1 Tonne
und dann entlasten Sie sie wieder um 500 Kilo. Das Rucksackerl ist aber
trotzdem um 500 Kilo
schwerer. – Also das ist ja die Situation, die Abgabenquote
ist viel zu hoch. Was ist das Gemeine an der Abgabenquote? –
Die Abgabenquote hindert unsere fleißigen Menschen daran, Eigentum
und Wohlstand aufzubauen. Das ist ja genau der Punkt. (Beifall bei der
FPÖ.) Sie behindern,
und dann reden Sie davon, dass Leistung sich wieder lohnen muss. –
Das geht sich mit der Logik nicht aus. Das, was Sie reden, und das, was Sie
tun,
klafft einfach auseinander, und die Menschen merken das auch.
Der nächste Bereich, den
Sie vollkommen vernachlässigen: Bürokratie. Wir gehen unter in
Bürokratie. Da passiert ja auch nichts. Auf europäischer
Ebene werden wir vollgepfropft mit Lieferkettengesetz, EU-Taxonomie-Verordnung,
ESG-Vorgaben. Die Unternehmen füllen die halbe Zeit schon nur mehr
Formulare aus.
Wer ist denn die
Europäische Union? Wer ist denn da in der Verantwortung? (Zwischenruf
des Abg. Lausch.) – Meines Wissens heißt die
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen – die wieder
kandidieren wird, und zwar
mit vollster Unterstützung der Österreichischen Volkspartei. Also das
geht sich ja mit der Logik auch nicht aus (Beifall bei der FPÖ):
Sie unterstützen Frau
von der Leyen und auf der anderen Seite reden Sie von Bürokratieabbau. Das
geht sich nicht aus!
Im Übrigen – wenn wir schon bei Frau von der
Leyen sind, die Sie als
ÖVP total unterstützen – geht sich ihr Green Deal auch
nicht aus: Mittlerweile sind wir schon so weit (einen Ausdruck eines
Zeitungsartikels in die Höhe
haltend), dass Herr Knill, Präsident der Industriellenvereinigung,
schon die Alarmglocken läutet und sagt: Der Green Deal ist ein Hemmschuh.
Der ist nicht zu Ende gedacht, der macht unsere Wirtschaft kaputt. Na bitte,
dann tun
Sie auch etwas auf europäischer und auf österreichischer Ebene! Sie
tun aber nichts: Sie reden nur davon und machen genau das Gegenteil. (Beifall
bei
der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Das ist dann eine Frage der Glaubwürdigkeit: Wenn das
Tun permanent vom Reden abweicht, dann schwindet die Glaubwürdigkeit, dann
schwindet
das Vertrauen und dann werden die Wähler Sie auch nicht mehr
wählen. – Es ist relativ einfach. (Beifall bei der
FPÖ. – Abg. Wurm: Gute Rede!)
10.11
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Koza. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Markus Koza
(Grüne): Sehr geehrter Herr
Präsident!
Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseher:innen
hier herinnen und vor den Fernsehbildschirmen! Ja, meine sehr geehrten Damen
und Herren, reden wir doch bitte über Steuern! Reden wir über unser
Steuer- und Abgabensystem und reden wir vor allem darüber, welche
strukturellen Probleme wir in unserem Steuersystem so haben! Reden wir
darüber, warum in Österreich Arbeit und Arbeitnehmer:innen so
hoch besteuert
sind, Vermögen allerdings so niedrig, und reden wir darüber, welche
Funktion denn ein Steuer- und Abgabensystem auch bei der Bewältigung der
Klimakrise haben soll! (Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Darüber, meine sehr
geehrten Damen und Herren, wollen die NEOS
heute aber eigentlich gar nicht reden, das interessiert die NEOS gar nicht. Die
NEOS kommen nur mit einem „Steuern runter“ daher (Abg. Loacker:
Und
die Grünen mit Steuern rauf!), und das, meine sehr geehrten Damen und
Herren, greift doch etwas kurz. (Abg. Meinl-Reisinger: ... auf den
Punkt gebracht:
„Steuern runter“!) Übrigens ist das auch kein Mittel gegen
die erfreulicherweise ohnehin rückläufige Inflation.
Ja, in Österreich ist Arbeit tatsächlich vergleichsweise hoch besteuert; umgekehrt sind aber im internationalen Vergleich Vermögen, wie ich schon gesagt habe, aber auch Umwelt- und Ressourcenverbrauch vergleichsweise niedrig besteuert.
Glücklicherweise haben wir
in dieser Legislaturperiode tatsächlich auch erste wichtige Ansätze
zu einer Steuerstrukturreform gesetzt: Wir haben die
CO2-Bepreisung mit dem Klimabonus umgesetzt und damit den wichtigen
Einstieg in eine stärkere Ökologisierung des Steuersystems
getan.
Meine sehr geehrten Damen und
Herren, noch einmal: Wie funktioniert
die CO2-Bepreisung? – Diejenigen, die über ihr
klimaschädigendes Verhalten mehr CO2 produzieren, zahlen
logischerweise einen höheren Preis als diejenigen, die weniger CO2
produzieren. Darüber hinaus ist die CO2-Bepreisung
nicht zuletzt auch darum sozial gerecht, weil wir genau wissen, dass es die Einkommensstarken,
die Reicheren sind, die mehr CO2 produzieren als die
einkommensschwachen Gruppen, und über den Klimabonus schaffen wir noch
dazu den entsprechenden sozialen Ausgleich.
Das heißt, die CO2-Steuer
wirkt progressiv, sie wirkt umverteilend und mit
dem Klimabonus noch zusätzlich sozial gerecht, indem die Kosten teilweise
auch noch überkompensiert werden. (Beifall
bei den Grünen. – Abg. Loacker: ... sozial
gerecht ... Klimabonus!)
Mit der ökosozialen
Steuerreform haben wir gleichzeitig auch die Abgabenlast auf Arbeit
reduziert. Wir haben den Einstiegssteuersatz von 25 auf 20 Prozent
reduziert, und wenn Kollege Loacker davon spricht, dass ein
mittlerer Angestellter einen Grenzsteuersatz von 40 Prozent hat, dann hat
er vergessen zu erwähnen, dass man beispielsweise für die ersten
12 800 Euro überhaupt keine Steuern zahlt und die
40 Prozent erst beim Einkommen von über 34 500 Euro
einsetzen. – So schaut es nämlich
aus.
Wir haben nicht nur die
Steuertarifstufen gesenkt – und gleichzeitig auch die Negativsteuern
für die unteren Einkommensgruppen angepasst –, wir
haben auch die kalte Progression abgeschafft, und, meine sehr geehrten Damen
und Herren, auch das wirkt natürlich entlastend für die
Arbeitseinkommen.
So, jetzt haben wir einmal den
Weg der Ökologisierung beschritten, ein aus einer grünen Sichtweise wesentlicher Punkt der Steuerstrukturreform ist
gesetzt worden, aber für uns ist natürlich auch
klar – da Österreich bei der Vermögensbesteuerung
Schlusslicht ist und es schon eine Regel geben sollte, dass
die stärksten Schultern eigentlich die meiste Last zu tragen
hätten –, dass wir in Österreich
natürlich auch einen Einstieg in eine stärkere Vermögensbesteuerung brauchen.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen.) Das sagen nicht nur wir, das
sagt die EU-Kommission, das sagt die Weltbank, das sagt der Währungsfonds. (Zwischenruf
des Abg. Schnedlitz.)
Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Mit den vermögensbezogenen Steuern würden wir endlich auch
die entsprechenden Handlungsspielräume für das schaffen, was ja
gerade bei den NEOS und auch bei Teilen der ÖVP so
ein beliebtes Thema ist, nämlich die Lohnnebenkosten zu senken, Arbeit
weiter zu entlasten.
Ja, auch aus grüner Sicht
kann man darüber reden, dass man gewisse Lohnnebenkosten –
nämlich diejenigen, die nicht zur Sozialversicherung gehören,
beispielsweise den Wohnbauförderungsbeitrag, die Flaf-Beiträge,
die Kommunalsteuer – tatsächlich nicht unbedingt zwingend aus
Löhnen und Gehältern finanzieren muss, sondern aus anderen
Finanzierungsquellen.
Das Geheimnis ist aber eben: aus anderen Finanzierungsquellen, weil Lohnnebenkosten
ja bereits heute Leistungen finanzieren: den Kindergarten,
die Straße in der Gemeinde, die Familienbeihilfe, das
Kinderbetreuungsgeld.
All das wird ja finanziert, und wenn man sagt:
Lohnnebenkosten runter, Lohnnebenkosten senken!, muss man auch fragen: Okay,
was passiert dann mit den Leistungen, die damit finanziert werden? Streicht man
sie, kürzt man
sie oder finanziert man sie anderweitig? Und
da gibt es zwei Möglichkeiten: Schulden oder eben neue, andere
Steuern, neue Finanzierungsquellen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wer
behauptet, er könne 12 Milliarden Euro an Lohnnebenkostensenkung aus
dem laufenden Budget finanzieren, der
betreibt Voodooökonomie, sorry. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Herr.) Das ist schlichtweg nicht ernst zu nehmen.
Ja, und das gilt natürlich
auch für die Abgabenquote: Wenn man sagt: Lohnnebenkosten senken!, und:
Das ist kein Problem der Finanzierung!, und auch noch: Die Abgabenquote auf
unter 40 Prozent senken!, ja, dann
frage ich mich schon langsam: Wo wollt ihr überall kürzen? (Zwischenruf
des Abg. Kaniak.) Kommt raus und sagt, wo ihr kürzen wollt, wo
ihr sparen wollt! Im System, bei den
Sozialleistungen, bei den Pensionen? – Sagt es einfach ganz offen!
Was wir Grüne
wollen, ist ganz klar: Wir wollen ein Steuersystem, das nicht
nur zu mehr Verteilungsgerechtigkeit führt, sondern auch eines, das
ökologisch lenkt und eine ausreichende Finanzierung unseres Sozialstaats
und vor
allem auch von Zukunftsinvestitionen in Bildung und Klimaschutz zulässt.
Wofür wir sicher nicht zur Verfügung stehen, das ist ein
hemmungsloser, zukunftsvergessender Steuersenkungspopulismus, der auf
Kosten der sozialen Sicherheit, des sozialen Zusammenhalts und der Zukunft
geht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
10.17
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Als nächster
Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter
Schellhorn. – Bitte sehr. (Abg. Leichtfried: Erste
Rede! – Bundesminister Brunner: Servus! Willkommen
zurück! – Abg. Schellhorn
schüttelt Bundesminister Brunner die Hand.)
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Finanzminister! Ja, ich greife den Redebeitrag meines Vorredners natürlich auf.
Ich finde es schon lustig, wenn einer behauptet, diese
Regierung will die
Steuern senken, und dann redet er immer wieder von neuen Steuern. (Abg. Koza:
Ihr sagt, dass ... wir nicht!) Das hat irgendetwas Kabaretthaftes, hat aber
nichts damit zu tun, dass einfach unsere Steuerquote zu hoch ist.
Ich muss auch wirklich sagen,
Beate Meinl-Reisinger hat mit den Taschen das falsche Bild
geprägt – hier rausnehmen und da reinstecken (der Redner
stellt die Bewegung mit den Händen dar) oder so irgendwie. Nein, das
stimmt alles nicht mehr.
Wie ich heute aus der
„Kleinen Zeitung“ erfahre, sind die Lohnsteuereinnahmen gestiegen.
Das steht hier (aus einem Exemplar der „Kleinen Zeitung“ vorlesend):
„Trotz Abschaffung der kalten Progression haben“ die Lohnsteuereinnahmen
„im Jänner 2024 gegenüber Jänner 2023 um
9,6 Prozent“ zugenommen. Das ist so, und jetzt habe ich ein
anderes Bild. (Zwischenrufe bei
der ÖVP.) – Hören Sie mir zu!
Jetzt habe ich ein anderes Bild, und zwar das vom „Money Maker“ (die Hände verschränkend und sich zurückbeugend): Er braucht nur die Hände aufzumachen (Ruf bei der ÖVP: Na geh ...! So polemisch ...! – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP), und das Geld bläst es ihm von oben herunter. – Das ist unser Finanzminister. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Das Problem, das wir
haben – und da hat Herr Kollege Koza schon recht –: Sparen
im System. Da denke ich mir: Wo können wir sparen? Wir haben die
höchste - - (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) –
Kollege Egger, zu Ihnen komme ich gleich, am Schluss. Sie kommen am Schluss
dran. (Ruf bei der ÖVP: Das Kabarett ...!) – Wir haben
mit 43,2 Prozent die höchste Steuerquote. Warum haben wir
das? Warum ist das so? – Weil da jemand gefüttert werden muss,
und das sind die Länder. Das sind die Länder, in dem Fall vielleicht
auch aktuell – weil es um die Energiepreise geht – die
Landesenergieversorger. Die bekommen dieses Kuvert (ein
unbeschriebenes Kuvert in die Höhe haltend), das ist prall
gefüllt, einfach mit den höheren Einnahmen.
Zum Beispiel werden in Salzburg
vom Unternehmen 21 Cent pro Kilowattstunde verlangt, der
Marktpreis liegt aber bereits unter 10 Prozent.
Warum ist das so? – (Bundesminister Brunner:
10 Cent!) – Ah, unter 10 Cent, Verzeihung! Warum ist
das so? – Weil wir natürlich das System füttern
müssen, und das hat mit den zwei F der Länder nichts mehr zu tun. Die
zwei F von Föderalismus und Förderalismus haben sich geändert in
zwei
andere F, nämlich Feudalismus der Landeshauptleute, wodurch es zu einem
Fladeralismus am Bürger kommt. – Das ist es.
Es kann mir niemand
erklären, warum der Tarif von den Energieversorgern nach wie vor so hoch
angesetzt wird und warum man da nicht einschreitet,
warum die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmerinnen und
Unternehmer noch immer 21 Cent zahlen. Der Inhalt dieses Kuverts (dieses
in die Höhe haltend), das, was die Länder oder der Bund dadurch
einnimmt, auch über den Verbund, wird dann so wie Konfetti über den
Leuten ausgestreut.
Beispiel
Rot-Weiß-Rot-Karte: Ein Mitarbeiter von mir mit Rot-Weiß-Rot-Karte
hat freie Unterkunft, verdient nicht schlecht – für die
Rot-Weiß-Rot-Karte
gilt ja eine bestimmte Verdienstgrenze –, hat kein Auto, hat wie
gesagt
freie Unterkunft – und bekommt trotzdem einen Klimabonus! Warum ist
das so? – Das sind die Konfetti, von denen ich da spreche. Das muss
sich
aufhören. – Das ist Punkt eins.
Punkt zwei: Wenn wir die Mission
40 Prozent, die die NEOS vertreten, auch durch Steuersenkungen umsetzen,
damit den Menschen wirklich mehr
bleibt, damit die Menschen in diesem Land nicht jeden Euro –
mittlerweile – drei- oder viermal umdrehen müssen, so
würde das bedeuten, dass
jeder Erwachsene in diesem Land – bei einer Steuerquote von
40 Prozent – 2 130 Euro mehr pro Jahr im Börsl
hätte.
Würden wir, ganz abgesehen
davon, noch eine Einsparung draufsetzen, indem wir den Gaspreis auf dem Niveau
des EU-Durchschnitts halten, dann
würden wir noch einmal 555 Euro draufsetzen. Warum tun Sie das
nicht?!
Was unsere Mission ist, ist eine mission impossible für die ÖVP geworden. Ihr könnt es einfach nicht! (Beifall bei den NEOS.)
Als ich Kollegen Egger
zum Schluss so zugehört habe, habe ich mir das Zitat
von Ludwig Thoma noch einmal herausgesucht, aber es stimmt auch nicht
mehr.
(Abg. Wöginger: Das ist ein Wirt!) –
Ja, ich bin ein Wirt, ich kann reden, das
kann ich. (Abg. Ottenschläger:
Aber als Wirt bist du gut!) Ich würde nämlich den
Ausspruch von Ludwig Thoma noch einmal wiederholen – und das ist ein
Zitat –: Die mehreren sind wir, aber die Blöderen auch!
(Abg. Hörl: Hallo, hallo! Jetzt reicht’s aber! Sepp, das geht
zu weit!) Nur: Ihr seid nicht mehr die mehreren, das ist euer
Problem. – Danke. (Beifall bei den
NEOS. – Abg. Strasser: Das ist wirklich ein hervorragendes
Niveau, wirklich ein hohes Niveau! – Zwischenruf
des Abg. Deimek.)
10.22
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Die letzte
Aussage mit der Herabwürdigung ist hart an der Grenze für die
Erteilung eines Ordnungsrufes. So etwas
muss nicht sein, Herr Abgeordneter.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 17908/J bis 18126/J
Schriftliche Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates:
2. Anfragebeantwortungen: 16898/AB bis 16961/AB
Anfragebeantwortungen (Präsident des Nationalrates):
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Monatserfolg Jänner 2024 gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalinvestitionsgesetz 2023, § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz und § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (153/BA)
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition betreffend "Keine Entsendung von Soldaten aus Österreich und anderen EU-Staaten in den Ukraine-Krieg!", überreicht von der Abgeordneten Petra Steger (140/PET)
Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen an andere Ausschüsse:
Ausschuss für Familie und Jugend:
Bürgerinitiative betreffend "die Initiative "Mut zeigen!": Forderung von gesetzl. Änderungen für Personen, die einen Schwangerschaftsverlust unter 500 Gramm (sog. Fehlgeburten) erlitten haben" (59/BI)
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Petition betreffend "INNOVATIONSPROJEKT – Testzug
Schadholztransport", überreicht von den Abgeordneten Peter
Weidinger und Gabriel Obernosterer
(103/PET)
Sportausschuss:
Petition betreffend "Women’s soccer without boundaries", überreicht vom Abgeordneten Maximilian Köllner, MA (131/PET)
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes betreffend ARE Austrian Real Estate GmbH (Konzern); Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2024/7 (III-1119 d.B.)
Bericht des Rechnungshofes betreffend Resozialisierungsmaßnahmen der Justiz – Reihe BUND 2024/8 (III-1130 d.B.)
Bericht des Rechnungshofes
betreffend Steuerung und Koordinierung des Straf- und Maßnahmenvollzugs;
Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2024/9
(III-1131 d.B.)
Verkehrsausschuss:
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief (2501 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Gesundheitsausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2023 (Jänner bis Dezember 2023, inkl. Gesamtdarstellung seit Beginn der Pandemie), vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-1127 d.B.)
Kulturausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Februar 2024, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-1133 d.B.)
Landesverteidigungsausschuss:
Jahresbericht 2023 der Beschaffungs-Prüfkommission (BPK), vorgelegt von der Bundesministerin für Landesverteidigung (III-1128 d.B.)
Verfassungsausschuss:
Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2022 (III-1129 d.B.)
*****
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Ich teile mit,
dass der Fünfzehnte Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an die
Mitglieder des Nationalrates
verteilt wurde.
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte
über die Anfragebeantwortung 16844/AB
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in
die Tagesordnung darf ich mitteilen, dass das gemäß § 92
der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze
Debatte über die Beantwortung 16844/AB der Anfrage 17386/J der Abgeordneten Schnedlitz, Kolleginnen
und Kollegen
betreffend „Jugendkriminalität
im Jahr 2023“ durch den Bundesminister für Inneres
abzuhalten.
Diese Debatte findet um 15 Uhr statt.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 bis 3, 4 bis 6, 8 und 9, 13 und 14 sowie 17 bis 19 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den
Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer
der Debatten erzielt. Demgemäß
beträgt die Tagesblockzeit 9 „Wiener Stunden“. Vereinbart
sind damit als Redezeiten für die ÖVP 176 Minuten,
für die SPÖ 122, für die FPÖ 99, für die
Grünen 90 sowie für die NEOS 72 Minuten.
Gemäß § 57 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 36 Minuten. Die Redezeit pro Debatte wird auf 5 Minuten beschränkt.
Wir kommen zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.
Wer mit diesen Redezeiten, wie sie dargestellt wurden, einverstanden ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig.
Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 3945/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird (2494 d.B.)
2. Punkt
Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (2495 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 3949/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (2496 d.B.)
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu
den Punkten 1 bis 3
der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Abgeordneter Kucher. Bei ihm steht das Wort. – Bitte.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen
und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Finanzminister an
meiner Seite wird vielleicht etwas überrascht sein und sich das gar nicht
vorstellen können – Herr Finanzminister, Sie werden es
vielleicht nicht glauben ‑, aber es soll in Europa Regierungen
geben, die Fragen wie die Teuerung, die Bekämpfung der hohen Inflation
durchaus auch als politischen Handlungsauftrag verstanden hätten; auch
Fragen wie jene, ob sich Menschen in Österreich
das Wohnen noch leisten können, ob die Pensionistin in der Lage ist,
Mietpreissteigerungen von 200 Euro pro Monat auch in Zukunft
finanzieren zu können, so lapidare Fragen wie: Haben die
Menschen auch in Zukunft
noch ein Dach über dem Kopf, das sie sich leisten können?
Angesichts all dessen zu
handeln hat die österreichische Bundesregierung verabsäumt. Man
hat einfach zugesehen, so wie in allen anderen Fragen der Teuerung. Das hat
dazu geführt, dass wir in Österreich inzwischen die Situation haben,
dass sich jeder vierte Mensch jeden Monat Sorgen machen muss,
wie er oder sie die monatliche Miete zahlen kann. Es gibt in Österreich
Menschen, die innerhalb von nur zwei Jahren 25 Prozent mehr an Miete
zahlen! (Abg. Obernosterer: Betriebskosten!)
Heute wird hier ein Wohnpaket präsentiert, das für
all diese Menschen gar nichts löst. Aus Sicht der ÖVP ist das
eigentlich relativ konsequent,
weil das immer ihre Sichtweise gewesen ist. Die ÖVP hat den Leuten ja
immer ausgerichtet: Wenn du dir die Miete nicht leisten kannst, dann wirst du
ja
nicht blöd sein, dann kaufst du dir halt die Wohnung! Das war immer der
Zugang der Österreichischen Volkspartei. Auch Sebastian Kurz hat uns doch
immer ausgerichtet: Eigentum ist die beste Maßnahme und die beste
Vorsorge gegen Altersarmut. (Ruf bei der ÖVP: Genau!
Stimmt!) – In Wahrheit war das das
Einzige, was die ÖVP den Menschen ausgerichtet hat.
Das Pech ist nur: Beim Eigentum ist die ÖVP auch nicht
ganz konsequent. Wenn du ein paar Hunderttausend Euro eingesteckt hast und dir
das selber leisten kannst, dann hast du das Eigentum jedenfalls. Wenn du einen
Häuslbauerkredit aufgenommen hast, dann bist du der ÖVP schon wieder
egal, wenn du also
einer jener Menschen in Österreich bist, die jetzt verzweifelt
sind – und da reden wir von einer halben Million
Haushalte –, die sich jeden Monat wirklich schwertun, sich das Haus
oder die Wohnung noch leisten zu können, weil die Kreditzinsen explodiert
sind. Während die Gewinne der Banken innerhalb
von zwei Jahren explodiert sind, gibt es in Österreich immer mehr
Menschen, die sich für ein ganz normales Eigenheim, das sie sich gekauft
haben, die Kreditzinsen nicht mehr leisten können.
Ich rede da von ganz normalen Mittelstandsfamilien wie: Sie
arbeitet als Krankenpflegerin, er ist Angestellter, sie haben miteinander
eine kleine Tochter,
und sie sind echt verzweifelt, weil sie jeden Monat 500 Euro mehr
zahlen müssen. Sie gehen am Abend schlafen und wissen nicht, ob sie in
Zukunft das Haus noch haben werden. – Und die österreichische
Bundesregierung schaut zu. Die feiert sich dann für ein Wohnbaupaket, bei
dem all
diese Menschen in Wahrheit vergessen werden. (Beifall bei der
SPÖ.) Deswegen wäre es heute – wenn wir
groß von einem Wohnbaupaket reden und die Regierung sich dafür
feiert – schon unsere Aufgabe, ganz konkret auch Maßnahmen
zu beschließen.
Das eine ist, dass wir die Mieterhöhungen jedenfalls bis Ende 2026 aussetzen. Das wäre mehr als fair, das haben andere Staaten auch gemacht. (Beifall
bei der SPÖ.) Danach braucht es bei der
Mietpreiserhöhung einen Deckel
von maximal 2 Prozent, und wir brauchen auch für Zinsen auf die
Häuslbauerkredite einen Deckel von maximal
3 Prozent – und das Ganze finanziert
aus den Übergewinnen der Banken. Da kann man doch nicht einfach zuschauen,
geschätzte Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und Grünen, das ist
doch
unfair gegenüber all diesen Menschen!
Ich möchte heute noch ganz
konkret auf Folgendes eingehen – ich habe fast lachen
müssen –: Kollege Wöginger hat gestern der
„Presse“ ein Interview gegeben. – Es war dir anscheinend
ein bisschen peinlich, was ihr in den letzten Jahren nicht zusammengebracht
habt – darüber willst du nicht reden, dass
sich die Leute das Wohnen nicht mehr leisten können –, und dann
hast du wortwörtlich dort gesagt, dieses supertolle Paket ist
„keine Vergangenheitsbewältigung“, sondern es „ist
in die Zukunft gerichtet“. – Also: Die Leute, die sich jetzt
das Wohnen nicht mehr leisten können, haben Pech gehabt, du
schaust jetzt groß in die Zukunft.
Das ist irgendwie doppelt
bemerkenswert, weil du diese Menschen ja real wirklich vergessen hast,
aber dein Blick in die Zukunft auch nicht sehr weit
reicht. Er reicht maximal über vier Jahre, denn die Leute, die jetzt
geförderte Kreditzinsen von 1,5 Prozent bekommen sollen, bekommen
diese maximal vier Jahre lang finanziert. Ich weiß nicht,
wie viele Häuslbauer du aus deiner Lebensrealität kennst, die 200 000 Euro
aufnehmen und diese
200 000 Euro dann innerhalb von vier Jahren
zurückzahlen – oder ob die Leute nicht eher sagen, sie
möchten das über einen Zeitraum von 30 Jahren finanzieren. Und
vielleicht würde sie, bevor sie ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen,
schon interessieren, wie sie in den nächsten 25 Jahren den Kredit
zurückzahlen und ob sie dann vielleicht Zinsen in Höhe von
5 Prozent zahlen müssen.
Diese Frage werden uns die Menschen stellen. Auf diese Frage
gibt es aber keine Antwort. Die Zukunftsvision der ÖVP reicht also
genau über vier Jahre,
und all die Menschen in Österreich, die sich heute die Häuslbauerkredite nicht mehr leisten können, haben einfach Pech gehabt.
Ich möchte noch ein Beispiel bringen, an dem man das
Gespür der ÖVP
und auch der Grünen erkennt (Zwischenruf bei der FPÖ), an dem
man erkennt, um wen ihr euch wirklich Sorgen macht. Aus Sicht der Grünen
und der ÖVP
sind die kleinen Häuslbauer die Menschen, die es sich leisten können,
sich für 2 Millionen Euro eine Villa zu kaufen. Ich wünsche
jedem diesen Spaß,
jeder soll in dieser Form glücklich sein dürfen. Da macht ihr euch
dann Sorgen, diese Menschen sollen sich 10 000 Euro an Gebühren
sparen – dafür habt
ihr 10 000 Euro übrig. Wenn sich jemand um 2 Millionen Euro
eine Villa kaufen kann, dann ist der Zehntausender von der ÖVP schnell auf
der Seite, aber
die Pensionistin, die heute verzweifelt in der Wohnung sitzt, weil sie sich das
Wohnen nicht mehr leisten kann, bekommt gar nichts – die bekommt gar
nichts! (Abg. Hafenecker: Weil sie bei Wiener Wohnen wohnt und die
Miete nicht zahlen kann!)
Deswegen möchte ich abschließend zu diesem Paket
sagen: Dieses
schlecht gemachte Baukonjunkturpaket ist besser als gar nichts, aber ein
echtes, starkes Paket, das Wohnen in Österreich wieder leistbar macht
(Abg. Hafenecker: Das gilt eh auch für Kleingärten!),
schaut definitiv anders aus.
(Beifall bei der SPÖ.)
10.30
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf den Herrn Vizekanzler auf der Regierungsbank herzlich bei uns begrüßen.
Zu Wort gemeldet ist Klubobmann Wöginger. – Bitte sehr.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kucher, es ist ein starkes Stück, wenn man sich als SPÖ-Klubobmann hierherstellt und sagt: Das 2-Milliarden-Euro-Paket – mit dem wir
den Wohnraum leistbarer
machen, mit dem wir neuen Wohnraum schaffen und mit dem wir
Eigentumserwerb unterstützen – ist schlecht und das tragen
wir nicht mit! Das ist ein starkes Stück. Da gehört allerhand dazu,
wenn auch die eigenen Sozialpartner mit am Tisch sitzen, diese Forderungen in
der Bausozialpartnerschaft auch erheben (Abg. Scherak: Wieso sind
eigentlich die Sozialpartner ...?) und viele dieser Forderungen
mit diesem Paket umgesetzt werden. Erklären Sie einmal, wie Sie das
mit Kollegen Muchitsch ausmachen! (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der
Grünen. – Abg. Kucher: Ui!)
Erstens darf ich Sie schon
daran erinnern, dass wir einen Mietpreisdeckel von 5 Prozent beschlossen
haben – in Zeiten, in denen die Miete im gemeinnützigen Wohnbau
um 15 Prozent angehoben worden wäre. Dieser Deckel mit 5 Prozent
greift. Es gibt ab 2027 eine neue Berechnungsmethode, die nachhaltig ist,
damit solche Situationen in Zeiten hoher Inflation gar nicht
mehr eintreten können. Da haben Sie die Zustimmung verweigert. (Ruf bei
der SPÖ: Na zu Recht! – Abg. Kucher: Ja, weil es
ein Schmäh war! – Zwischenruf des Abg. Matznetter. –
Abg. Steinacker: Typisch! Typisch!) Wir haben extra Gesetze umschreiben
müssen, damit wir sie mit einfacher Mehrheit beschließen können.
Heute stellen Sie sich ans Rednerpult und sagen, Sie wollen einen
Mietpreisdeckel. Bitte nehmen Sie die Arbeit im Hohen Haus etwas ernst
und streuen Sie den Menschen nicht Sand in die Augen! (Beifall bei der
ÖVP sowie der Abgeordneten Maurer und Schwarz.)
Meine Damen und Herren, worum geht es heute? – Es
geht um ein über 2 Milliarden Euro schweres Wohnbaupaket, das
rasch – in den nächsten zwei Jahren – zur Anwendung
kommt. Warum? – Weil wir wissen, dass viele Arbeitsplätze von
der Baukonjunktur abhängig sind. Herr Kollege Muchitsch kann dir, Herr
Kollege Kucher, auch die Zahl nennen. Es gibt gerade in
der Bauwirtschaft wirklich Handlungsbedarf, dass die öffentliche Hand,
sprich der Staat, Unterstützungsmaßnahmen setzt, aber in diesem
Sinne,
dass sozusagen die Bauwirtschaft angekurbelt wird, und das machen wir damit.
Wir investieren 1 Milliarde Euro in den
gemeinnützigen Wohnbau. Im
Übrigen sind bei den gemeinnützigen Wohnbauträgern auch
Vertreter Ihrer Couleur dabei, Herr Kollege Kucher, die begrüßen
diese Maßnahme außerordentlich. Wir investieren 780 Millionen
Euro – 780 Millionen Euro! – per Zweckzuschuss an
die Bundesländer in den gemeinnützigen Wohnbau
und 220 Millionen Euro in die Sanierungen. (Abg. Becher: Wie
viel haben Sie vorher weggenommen?) Was bedeutet das? – Wir schaffen damit
20 000 neue Wohneinheiten – 10 000 im Eigentum,
10 000 im Mietverhältnis –
und 5 000 Wohneinheiten können saniert werden. (Beifall bei
der ÖVP sowie
des Abg. Schwarz.)
Wir wissen auch aus den Gesprächen mit den
gemeinnützigen Wohnbauträgern, dass Projekte derzeit nicht
umgesetzt werden können, weil
dafür zu wenig Geld im Rahmen der Wohnbaufördermittel der Länder
da ist. (Abg. Doppelbauer: Das ist ein Blödsinn!) Das
heißt, man wird Projekte
auf den Weg bringen, die sozusagen in der Schublade liegen. Wir können
5 000 Wohnungen sanieren. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) –
Ja, in Vorarlberg; Herr Kollege Loacker, du wirst ja nichts dagegen haben (Zwischenruf
der Abg. Doppelbauer), dass die alten Siedlungen vom
gemeinnützigen Wohnbauträger in Vorarlberg saniert werden
können. Ich verstehe nicht, warum
man sich dagegen sträubt. Meine Damen und Herren, es ist eine sinnvolle
Maßnahme. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweitens bewahren wir damit rund
20 000 Arbeitsplätze, die dadurch wahrscheinlich erhalten werden
können, nicht in Gefahr kommen. Der private Bau geht zurück. Alle,
die auch in der Kommunalpolitik tätig sind – das
würde einigen hier nicht schaden –, wissen, dass die Widmungen
derzeit zurückgehen, dass die Grundkäufe derzeit
zurückgehen; daher unterstützen wir
die Eigentumsbildung.
Eigentum ist die beste Altersvorsorge, Herr
Kollege Kucher, das ist so. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kucher:
Nicht auf dem Rücken der Jungfamilien, die sich
das Leben nicht mehr leisten können! –Zwischenrufe bei SPÖ
und FPÖ.) Wir sind die
Eigentumspartei. Wir stehen dafür. Das ist
für viele Menschen auch ein Grundbedürfnis. Wenn jemand etwas
leistet, wirklich sein Leben lang arbeitet, dann
soll es die Möglichkeit geben, sich Eigentum zu schaffen, Eigentum
zu erwerben. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Das ist in den
letzten Jahren wirklich mühsam
geworden, daher unterstützen wir das auch. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir schaffen zwei wesentliche Gebühren ab: die
Grundbuchseintragungsgebühr und die Pfandrechtseintragungsgebühr. Im
Übrigen rufen derzeit viele
Menschen an und fragen, ab wann man denn Grundstücke oder Wohnungen
erwerben kann, ohne dass diese Gebühren anfallen. – Das geht
beim
Abschluss von Kaufverträgen ab April; die Eintragung kann dann erst ab
Juli erfolgen, aber die Gebühren entfallen bei Verträgen ab April.
Das heißt, man kauft sich eine Eigentumswohnung um
500 000 Euro – das ist in Österreich heutzutage keine
Luxuswohnung (Zwischenruf des Abg. Hafenecker) – und
die Grundbuchseintragungsgebühr von 1,1 Prozent darauf entfällt;
das wären 5 500 Euro. Das ist einmal die Grundbuchseintragungsgebühr,
die wegfällt. Angenommen, man nimmt
einen Kredit von 400 000 Euro auf –
100 000 Euro hat man, 500 000 Euro kostet es, für
400 000 Euro nimmt
man einen Kredit auf –: Die Pfandrechtseintragungsgebühr
beträgt 1,2 Prozent, das sind
4 800 Euro, die man sich in Zukunft erspart. Das heißt, man
erspart
sich 10 300 Euro, wenn man eine Wohnung um
500 000 Euro erwirbt. Das ist aktive Unterstützung des
Eigentumserwerbs, und genau das wollen wir,
meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Maurer
und Schwarz.)
Weil man sich hier irgendwie über geförderte Wohnbaukredite
und Wohnbaudarlehen lustig macht: Erstens muss man einmal sagen,
die Situation ist in den letzten zwei Jahren sehr prekär geworden, was die
Zinspolitik anbelangt. Es gibt natürlich fix verzinste
Darlehen und es gibt variabel verzinste Darlehen. Variabel verzinste
Darlehen waren in den letzten zehn Jahren nicht unattraktiv, das muss man
sagen, man hat in etwa 1 Prozent bezahlt. Jetzt zahlt man 4 bis
5 Prozent bei variablen Krediten. Das ist natürlich nicht wenig,
keine Frage, aber die Zinspolitik hat sich in den letzten beiden Jahren entwickelt. Es hat aber auch viele Menschen gegeben, die Fixzinskredite mit 2 Prozent, 2,5 Prozent abgeschlossen haben. Das sind Verträge, die zwei Partner miteinander geschlossen haben.
Es geht aber darum: Wir wollen
Wohnraum wieder leistbarer machen, und
daher unterstützen wir mit Zweckzuschüssen, dass die Länder
über die Bundesfinanzierungsagentur oder auch über Banken in den
Ländern günstig
Gelder aufnehmen können, dass die Kreditnehmer, sprich die Wohnbauwerberinnen
und Wohnbauwerber, Kredite bis zu 200 000 Euro mit bis
zu 1,5 Prozent an Verzinsung nehmen können. Den Rest der Verzinsung,
die Differenz zwischen den 1,5 Prozent und dem aktuellen Oebfa-Zinssatz,
übernimmt die öffentliche Hand, sprich der Bund mit einem
Zweckzuschuss, der dann an die Länder ausgezahlt wird.
Meine Damen und Herren, das
bedeutet, dass Wohnraum geschaffen
werden kann. Das bedeutet, dass jene Menschen, die Eigentum erwerben wollen,
Wohnungen erwerben wollen, jetzt günstige Kredite bis zu
200 000 Euro mit Zinsen von bis zu 1,5 Prozent bekommen
können. Das ist eine Unterstützungsleistung für alle
Menschen, die das wollen oder vorhaben. (Beifall bei der ÖVP sowie der
Abgeordneten Maurer und Schwarz. – Abg. Krainer:
Vier Jahre!)
Zum Dritten, meine Damen und Herren: Dieses Paket beinhaltet
auch ein großes Sanierungspaket. Kollege Kucher hat ja keine Zeile zu
irgendeinem der vorliegenden Gesetze gesprochen – keine Zeile. (Abg.
Steinacker: Es interessiert ihn ja sichtlich nicht! –
Zwischenruf bei der SPÖ.) Das muss man auch einmal sagen. Eigentlich
wäre ein Ruf zur Sache notwendig gewesen, weil überhaupt
nichts von dem angesprochen wurde, was wir heute am späten Vormittag und
zu Mittag zur Beschlussfassung vorliegen haben werden. (Abg. Krainer:
Das
ist falsch! Das ist ja total falsch! Die 10 000 Euro, die Sie
gebracht haben, hat er auch gebracht!)
Wir haben auch ein Sanierungspaket vorliegen, bei dem es um
einen Sanierungsbonus für thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen
oder den Heizungstausch für zum
Beispiel Vermieterinnen und Vermieter geht. Dafür
steht ein Paket von 300 Millionen Euro zur Verfügung, weil es
notwendig ist, die Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen.
Wir werden heute oder morgen – jedenfalls in
dieser Plenarwoche – einen Initiativantrag zum Handwerkerbonus einbringen.
Den Handwerkerbonus hat es schon einmal gegeben, vor sieben, acht Jahren. Das
ist eine gute Maßnahme. Dabei geht es um alle
Sanierungsarbeiten, die man in der Wohnung, im Haus durchführt, egal ob man ein Bad saniert, ob man Fenster wechselt,
ob man
das Dach neu richten muss, ob man die Fassade neu macht. Alle
möglichen Sanierungsarbeiten, auch beim An-, Um- und Zubau, kann man
einreichen,
und zwar werden von der Arbeitsleistung, dem Betrag, der auf der Rechnung
dafür ausgewiesen wird, 20 Prozent gefördert, maximal bis zu
2 000 Euro
pro Jahr und pro Haushalt.
2 000 Euro Unterstützung, wenn man in den eigenen vier Wänden Sanierungsmaßnahmen durchführt: Das ist aktive Unterstützungspolitik durch die Bundesregierung. Das kurbelt die regionale, die heimische Wirtschaft an, gerade auch im Handwerksbereich. Wir sorgen dafür, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben, und wir greifen den Menschen unter die Arme, die diese Sanierungsarbeiten durchführen. Das ist Politik à la Volkspartei und auch der Bundesregierung, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Eines werden wir uns
heute schon ganz genau anschauen – und das wird
man auch nachhaltig kommunizieren –, nämlich wie das
Stimmverhalten bei diesen Gesetzespaketen heute ist. Das sind nämlich
Maßnahmen, auf
die viele Bürgerinnen und Bürger warten, das sind Maßnahmen,
die die Baukonjunktur ankurbeln werden, und das sind Maßnahmen, die
ganz viele Menschen beim Eigentumserwerb oder bei ihren Sanierungsarbeiten, die
sie zu Hause geplant haben, unterstützen werden. Beim Handwerkerbonus ist
auch geplant, dass bereits Rechnungen mit einem Datum im März gelten werden; das heißt, einreichen kann man dann ab Juli, aber wenn man Rechnungen vom März hat, können diese im Juli eingereicht werden.
Das, meine Damen und Herren, werden wir uns heute anschauen: wie das Stimmverhalten ist – (in Richtung des mit Abg. Heinisch-Hosek sprechenden Abg. Kucher) auch bei dir, Herr Kollege Kucher; berate dich noch mit deinen Abgeordneten! –, wie nämlich die Sozialdemokratie stimmt, ob sie dieser Milliarde für den gemeinnützigen Wohnbau zustimmt, da es dringend notwendig ist, dass wir neue, leistbare Wohnungen schaffen, im Eigentum und im Mietverhältnis, und dass wir auch bestehende Wohnanlagen sanieren.
Das ist ein gutes Paket, es wird auch von vielen
Wirtschaftsexperten für gut befunden. Stimmen Sie also zu, und
kritisieren Sie es nicht! (Beifall bei der
ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.41
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Fuchs. – Bitte.
Abgeordneter
MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter
Herr Finanzminister! Hohes
Haus! Die Bundesregierung hat dieses Konjunkturpaket am 27. Februar 2024
präsentiert, aber erst 17 Stunden vor der Sitzung des
Finanzausschusses
war die schwarz-grüne Regierungsfraktion in der Lage, die entsprechenden
Abänderungsanträge an die anderen Parlamentsfraktionen zu
übermitteln.
Das ist ein schlechter Stil, so geht man mit der Opposition nicht um.
(Beifall bei der FPÖ.)
Diese Anträge sind aber
noch immer nicht ausgereift. In der heutigen Sitzung wird es zahlreiche
Abänderungsanträge geben, und offenbar braucht
die Bundesregierung eine weitere Ausschusssitzung und auch eine weitere Plenarsitzung,
um dieses Konjunkturpaket endlich auf den Weg zu
bringen. Dieser chaotische Arbeitsstil ist symptomatisch für diese schwarz-grüne Bundesregierung. (Abg. Schwarz: Nein, das ist ...!) Das haben wir bei den Coronamaßnahmen gesehen, und das sehen wir auch jetzt wieder bei diesem Konjunkturpaket. (Beifall bei der FPÖ.)
Ein weiterer Kritikpunkt
betrifft die Transparenz dieses Konjunkturpakets. Sämtliche
Maßnahmen dieses Konjunkturpakets wurden in Form von
Initiativanträgen eingebracht, welche keine wirkungsorientierte Folgenabschätzung
beinhalten. In diesen Anträgen gibt es keine Angaben zu
den finanziellen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen. Durch diese Vorgehensweise wird die Qualität und die
Transparenz des Gesetzgebungsprozesses massiv eingeschränkt.
(Beifall bei der FPÖ.) Bedauerlicherweise legt diese
schwarz-grüne Bundesregierung auf Begutachtungsverfahren auch
keinen Wert mehr.
Abschließend noch einige
kritische Anmerkungen zur Gebührenbefreiung im Gerichtsgebührengesetz,
betreffend die noch viele, viele Fragen ungeklärt sind
und viele Details fehlen.
Erstens einmal ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum es keine äquivalente Befreiungsbestimmung im Grunderwerbsteuergesetz gibt.
Zweites ist es auch nicht
nachvollziehbar, warum die Gebührenbefreiung als Freibetrag
ausgestaltet ist. Diese Ausgestaltung als Freibetrag ist sozial absolut nicht
treffsicher. Ein Stufentarif oder eine Einschleifregelung wären fairer,
gerechter und sozial treffsicherer gewesen. Es ist auch vollkommen unverständlich,
dass auch diejenigen gefördert werden, die sich eine Immobilie zu
einem Kaufpreis von fast 2 Millionen Euro leisten können. (Abg. Pfurtscheller:
Bis!) – Nein, Sie lesen das Gesetz nicht richtig. Für
Schwarz-Grün gilt
nämlich eine Immobilie erst ab 2 Millionen Euro als Luxusimmobilie.
Eine Immobilie, die zum Beispiel
1,8 Millionen Euro kostet, ist für Schwarz-Grün
nach der Gesetzesdefinition keine Luxusimmobilie. (Abg. Kickl:
Na servas!) Da kann man nur mehr den Kopf schütteln. (Beifall bei der
FPÖ.)
Noch eine legistische Anmerkung an die beiden Antragsteller
Karlheinz Kopf und Jakob Schwarz: Wenn man sich § 25a Abs. 4 GGG
ansieht: Da steht:
„Ab [...] 2 Millionen Euro besteht keine
Gebührenbefreiung.“ Liest man in den Gesetzesmaterialien nach, so
steht was drinnen? – „Mehr als 2 Millionen
Euro“. Das heißt, Gesetz und Materialien widersprechen sich da. So
also arbeiten die Regierungsfraktionen, offenbar liest sich überhaupt
keiner die Anträge
durch, die hier eingebracht werden. (Beifall bei der FPÖ. –
Zwischenruf
des Abg. Schwarz.)
Lassen Sie mich zum Schluss kommen: Chaotische und
intransparente Gesetzgebungsprozesse ohne wirkungsorientierte
Folgenabschätzung und ohne Begutachtungsverfahren – das ist der
Arbeitsstil dieser schwarz-grünen Bundesregierung. (Abg. Maurer: ...
war es jetzt zu langsam, aber gleichzeitig hätten wir
eine Begutachtung machen sollen?! Also wie jetzt?) Wer Gesetze produziert,
muss auch wissen, was diese kosten. (Abg. Deimek: Das ist ...
wurscht!) Diese Bundesregierung weiß es nicht. Daher ist es auch
kein Wunder, dass die
schwarz-grüne Bundesregierung in ihrer fünfjährigen
Regierungszeit fast ein Drittel der Schulden der Republik Österreich
angehäuft hat, zulasten der Steuerzahler und zulasten der künftigen
Generationen. – Vielen Dank. (Beifall bei der
FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hörl.)
10.46
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Klubobfrau Maurer. – Bitte.
Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Minister! Sehr geehrter Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir sprechen hier heute über das große Wohnbaukonjunkturpaket. Warum? – Die Wohnkosten bereiten vielen Menschen in Österreich große Sorgen. Wir Grüne sehen das, wir sehen den Unmut, und wir handeln (Abg. Hafenecker: Nur mehr drei Sitzungen!), um die Menschen nachhaltig zu entlasten. (Beifall bei den Grünen.)
Es darf nicht sein, dass die Miete einen immer größeren Teil des Lohns wegfrisst. (Abg. Hafenecker: Da waren’s nur mehr drei!) Wohnen muss für alle Menschen leistbar sein und dauerhaft leistbar bleiben. Genau deshalb haben wir in dieser Bundesregierung in den vergangenen Monaten eine Reihe von Maßnahmen durchgesetzt, die akut Abhilfe bei den hohen Wohnkosten schaffen.
Ich denke da beispielsweise an
den Mietpreisdeckel, der vor sprunghaften Mieterhöhungen
schützt. Drei Viertel aller Mietverträge sind davon umfasst,
zum Beispiel im Gemeindebau, im Altbau oder in den Genossenschaftswohnungen,
und das ist eine große Entlastung für 2,5 Millionen Menschen.
Ich
sage Ihnen ein Beispiel: Ein Paar, das in einer 65-Quadratmeter-Gemeindewohnung
lebt, spart 625 Euro Miete; eine Familie in einer 92-Quadratmeter-Genossenschaftswohnung
hat 1 215 Euro Ersparnis.
Ich denke aber auch an die
erhöhten Wohn- und Heizkostenzuschüsse der Länder, für
die wir als Bundesregierung die Mittel bereitgestellt haben, oder
an die abgeschaffte Maklergebühr, durch die sich die Mieterinnen und
Mieter zwei Monatsmieten an Provision sparen. (Beifall bei den Grünen
sowie
der Abg. Bogner-Strauß.)
Auch wenn die Energie- und
Teuerungskrise den Anstieg bei den Wohnkosten zuletzt verschärft hat, ist
eines klar: Diese Situation ist nicht über Nacht entstanden,
denn über Jahrzehnte ist es verabsäumt worden, für ausreichend
leistbaren Wohnraum zu sorgen, und dieser fehlt heute. Der Bedarf ist
groß. Dazu kommt: Der Wohnbau soll natürlich auch möglichst
ökologisch sein.
Aktuell sind die Bauwirtschaft und die dortigen
Arbeitsplätze stark unter
Druck. Mit diesem Wohnbaukonjunkturpaket – mit dem umfassenden Wohnbaukonjunkturpaket,
über das wir heute abstimmen – schlagen wir diese
Fliegen jetzt alle mit einer Klatsche. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
Es geht dabei um nicht weniger
als 1 Milliarde Euro in den nächsten drei Jahren. Dieses Geld wird
für die Bundesländer bereitgestellt, damit sie neuen,
leistbaren Wohnraum in ganz Österreich schaffen. Davon profitieren 44 000 Menschen.
Wir machen damit auch einen
riesigen grünen Schritt, denn auf allen geförderten Neubauten muss
in Zukunft ein Sonnenkraftwerk errichtet werden – die
Sonne schickt bekanntlich keine Rechnung. (Beifall bei den
Grünen. – Abg. Deimek: Größere ... die
Leute sind ... zahlen! – Abg. Hafenecker: Wissen
S’, wer auch eine Rechnung schickt? – Der Wähler!)
Mit dieser PV-Pflicht stellen wir sicher, dass die gebauten Wohnungen gleichzeitig auch einen Beitrag zum Klimaschutz
leisten. So gehen leistbares Wohnen und mehr Klimaschutz Hand in Hand.
All die Wohnungen, die wir jetzt mit diesem Geld bauen, sind über Jahrzehnte an günstige Preise gebunden. Wir entziehen sie damit der Immobilienspekulation, die die Mieten ja ebenfalls in die Höhe treibt. Wir sagen auch dem spekulativen Leerstand den Kampf an: Wir werden den Ländern die Möglichkeit geben, die Höhe der Leerstandsabgabe erstmals frei zu bestimmen. Damit können die Länder dann leichter und effizienter der Spekulation mit wertvollem Wohnraum und Boden einen Riegel vorschieben.
Wir fördern jetzt vor
allem gemeinnützige Mietwohnungen, die eine günstige Miete zum
Kostendeckungsprinzip garantieren. Ganz besonders wichtig
ist das für Familien, die mehr Wohnraum brauchen, oder – viele
von uns haben das selbst erlebt – für junge Menschen in
Ausbildung, die aus dem Elternhaus ausziehen und sich nebenbei mit
Kellnern oder sonstigen Studijobs das Leben finanzieren.
Auch das eigene Zuhause darf
nicht nur den Allerreichsten vorbehalten
bleiben. Wir unterstützen daher die
Länder bei der Vergabe von günstigen Darlehen.
Eine ganz zentrale Rolle, auch bei den Wohnkosten selber, spielt der Klimaschutz. Wir steigern deshalb nochmals das Tempo bei der Sanierungsoffensive.
Zusätzliche 5 000 bestehende
Wohnungen bringen wir mit dichten Fenstern und gut gedämmten
Wänden wieder in Schuss. Wir verbessern damit
die Lebensqualität der Menschen, die in diesen Wohnungen leben, wir senken
ihre monatlichen Kosten deutlich, und wir schützen damit auch unser
Klima – viele Fliegen mit einer Klatsche. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die Herrschaften von den Freiheitlichen wollen uns immer
einreden, dass Klimaschutz teuer und unnötig ist. (Abg. Wurm: Ist
ja auch so!) Wir beweisen, dass Klimaschutz das Leben für die Menschen
leistbarer macht, weil es günstiger wird. Die FPÖ will uns in der
Abhängigkeit von russischem Gas einzementieren. Sie hat ja bekanntlich
einen aufrechten Freundschaftsvertrag mit Diktator
Putin. (Abg. Deimek: ... 30 Prozent der OMV! –
Abg. Wurm: ... Kaviar, Frau Kollegin!) Von diesem
Einzementieren ins russische Gas profitiert natürlich auch nur
einer, nämlich Putin. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Wir sorgen dafür, dass die Menschen Energie sparen und
in Zukunft mit sauberer und sicherer Energie made in Austria versorgt
werden. (Zwischenruf
des Abg. Hafenecker.) Wir entlasten damit die Mieterinnen und Mieter
doppelt: mit niedrigeren Energierechnungen und günstigen
Mieten – denn die
zusätzliche Förderung für die thermische Sanierung bekommen
Vermieter:innen nur, wenn sie nach dem Kostendeckungsprinzip vermieten. Mit
dieser Sanierungsoffensive beweisen wir einmal mehr: Klimagerechtigkeit bringt
auch mehr soziale Gerechtigkeit.
Wir verstärken auch ein
ganz wichtiges Sicherheitsnetz, mit dem wir Menschen in akuten
Notsituationen vor einer Delogierung bewahren: den Wohnschirm. Dieses Projekt
hat bereits über 20 000 Personen unterstützt, die ihre
Miete nicht mehr bezahlen konnten, und 60 000 Personen, die bei
den Energiekosten im Rückstand waren. (Abg. Deimek: Schon einmal
überlegt, warum das so ist?) Wir stocken diese ganz wichtige soziale
Maßnahme
nochmals um 60 Millionen Euro auf. Bis Ende 2026 stehen also insgesamt 224 Millionen
Euro zur Verfügung, damit Menschen in Notsituationen in
ihren Wohnungen bleiben können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Mit diesem Wohnbaupaket sorgen wir
auf mehreren Ebenen für nachhaltig leistbares Wohnen und ökologisieren
gleichzeitig
den Wohnbau, damit die Menschen in Österreich langfristig hinsichtlich
Wohnkosten aufatmen können und ihnen wieder mehr vom Einkommen im
Börserl bleibt. Das dafür notwendige Geld stellen wir heute bereit.
Jetzt liegt es an den Bundesländern, ihre Verantwortung wahrzunehmen und
das Geld
auch dort einzusetzen, wo es am dringendsten gebraucht wird. –
Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
ÖVP. – Zwischenruf
des Abg. Deimek.)
10.52
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr
Finanzminister! Hohes Haus! Da wird ganz viel Sand in die Augen
der Bürgerinnen und Bürger gestreut, in der Hoffnung, dass diese dann
nicht mehr klar sehen, was es tatsächlich wiegt. (Ruf bei der ÖVP:
So wie die
NEOS! – Abg. Michael Hammer: Die NEOS sind am Sand!) Beispielsweise
wird da gesagt: Wir stellen den Ländern Geld zur Verfügung, damit sie
mehr Wohnbaudarlehen geben können, eine halbe Milliarde Euro!
Also erstens: Die Länder
hätten genug Geld – hätten! Sie geben es halt
anders aus, aber sie hätten genug Geld. Und jetzt kommt der Bund und sagt:
Wir geben euch nicht 500 Millionen Euro, sondern ihr könnt Kredite
aufnehmen
und wir sponsern euch einen Teil des Kreditzinses! (Ruf bei der ÖVP: Ja
und?) Überschlagsmäßig sind das dann 7,5 Millionen
Euro Zinssponsoring durch den Bund. (Abg. Krainer: Die Hälfte!) Ihnen,
geschätzte Wählerinnen und
Wähler, wird das verkauft als: Wir geben denen eine halbe Milliarde
Euro! – Das
ist es natürlich nicht (Abg. Pfurtscheller:
Es kommt drauf an, wie lang!), das
Geld hätte der Bund auch gar nicht. (Abg. Pfurtscheller: Du tust
ja so, als wäre das einmalig! – Zwischenrufe der Abgeordneten Ottenschläger
und Schwarz.) Das
ist nämlich die nächste Frage, die man sich stellen muss. (Beifall
bei den NEOS. – Widerspruch bei der ÖVP.) – Ja,
ja! Ja, ja, es ist Aufregung bei der ÖVP.
(Abg. Ottenschläger: Da ist keine Aufregung! –
Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller.) An meiner Stelle
weiß man: Immer dann, wenn bei der
ÖVP Unruhe ist, dann hat man den wunden Punkt getroffen, nicht? (Beifall
bei den NEOS. – Abg. Ottenschläger: Nein, das nennt
man ... Maßnahmen!)
Die Länder hätten
genug Geld, weil von den Löhnen und Gehältern ungefähr
1,3 Milliarden Euro Wohnbauförderungsbeitrag abgezogen
wird – von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Die
Länder geben im Jahr im Rahmen ihrer Wohnbaufördertätigkeit
aber nur ungefähr 480 Millionen Euro
aus (Ruf bei der ÖVP: Wie ist das in Wien? – Abg. Hörl: ...
Vizebürgermeister!), den Rest des Geldes verblasen sie
anderwärtig; 37 Prozent verwenden sie zweckgemäß und
63 Prozent anders. Und jetzt frage ich Sie: Wenn Sie in ein Gasthaus gehen
und ein Getränk bestellen und das Glas zu 37 Prozent
gefüllt kriegen, weil der Kellner die anderen 63 verschüttet hat (Heiterkeit
des Abg. Scherak), sind Sie dann zufrieden? – Nein! (Beifall
bei den NEOS.)
Dann könnte der Bund ja
sagen: Liebe Bundesländer, wenn ihr das Geld,
das ihr bekommt, nicht dafür verwendet, wofür es vorgesehen ist, dann
strengt euch ein bisschen an!, aber stattdessen schiebt man ihnen jetzt noch
einmal Geld hinüber.
Ja, es ist gut, wenn die Grundbuchseintragungsgebühr entfällt.
Die Frage ist: Warum nur für zwei Jahre und nicht auf Dauer? Wenn
es so wichtig ist,
dann machen wir es doch auf Dauer und nicht nur für zwei Jahre!
Was auch ganz bemerkenswert ist, wenn Sie das in dem Abänderungsantrag der Regierungsparteien nachlesen: Die Grundbuchseintragungsgebühr macht 80 Prozent der Gebühreneinnahmen der Justiz aus – 80 Prozent! Das ist also in
den letzten Jahren eine richtige Cashcow geworden, und da muss man sich fragen, ob die Angemessenheit der Grundbuchseintragungsgebühren überhaupt gegeben ist oder ob man die nicht generell einmal gescheit ausholzen sollte. (Beifall bei den NEOS.)
10.55
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist der Bundesfinanzminister. – Bitte sehr.
Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus
Brunner, LL.M.: Sehr geehrter
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte
Zuseherinnen und Zuseher! Ja, die Entlastung geht weiter. Eigentlich war das
heute wieder ein gut gewählter Titel der Aktuellen Stunde der NEOS
(Beifall bei der ÖVP) – vielen Dank noch einmal
dafür! –, und wir können auch bei diesen
Tagesordnungspunkten natürlich wieder darstellen, wie die Entlastungen eben
weitergehen (Abg. Greiner: Deshalb wird’s aber nicht
richtiger!), und zwar in diesem Fall ganz konkret für den Wohnbereich,
für den Baubereich.
Der Bau hat ja auch eine gesamtwirtschaftliche Bedeutung,
weil er natürlich einen ganz wesentlichen Beitrag zum
Bruttoinlandsprodukt leistet – nicht
nur in Österreich, sondern in ganz Europa – und auch eine
Vielzahl von Arbeitsplätzen schafft. Wir haben ja bereits im Budget
und auch im Rahmen des Finanzausgleiches
konkrete Maßnahmen umgesetzt. Zur Erinnerung: Mit 300 Millionen
Euro jährlich haben wir im Rahmen des Finanzausgleiches entsprechende konjunkturelle
Impulse gesetzt. Deshalb haben wir jetzt dieses umfassende Paket
geschnürt, weil die Herausforderungen im Baubereich – und
nicht nur für die Baufirmen an sich, sondern natürlich für alle
Zulieferer, für das Baunebengewerbe – spürbar sind. Im
letzten Quartal 2023 ist die Baubranche um fast 10 Prozent
eingebrochen. Wir haben mit diesem umfassenden Paket, das wir geschnürt
haben, die unterschiedlichen Druckpunkte, die
es gibt, angesprochen und werden sie auch angehen.
Im Großen und Ganzen gibt es vier konkrete Ziele
dieses Pakets. Erstens: die Stützung der Baukonjunktur und damit
natürlich auch die Sicherung des Einkommens von Tausenden Familien;
350 000 Arbeitskräfte sind im Umfeld der Bauwirtschaft
beschäftigt, die reale Bruttowertschöpfung des Bausektors
hat im Vorjahr rund 19 Milliarden Euro betragen – also da sieht
man schon die Bedeutung, die dieser Bereich auch hat. Es ist ein sehr
wesentlicher Anteil,
den der Bau an der gesamten Wertschöpfung in Österreich
hat. – Also erstens: Unterstützung der Baukonjunktur als Ziel.
Zweitens geht es auch darum,
die Schaffung von Eigenheimen und Eigentum zu erleichtern. Drittens geht es
darum, mehr leistbaren Wohnraum zu schaffen, und viertens eben auch
darum, die Qualität des Wohnbaus, des vorhandenen Wohnraums
zu verbessern.
Insgesamt – es wurde erwähnt – sind das 2,2 Milliarden Euro bis zum Jahr 2027. Das ist viel Geld, ja, aber es ist gut investiertes Geld, gut investiertes Steuergeld, weil die volkswirtschaftlichen und auch die gesellschaftlichen Effekte dieser Investitionen ganz enorm sind.
Und – und das ist natürlich auch sehr
wichtig –: Wir schütten das Geld ja
nicht gießkannenmäßig aus, sondern gehen eben ganz gezielt auf
diese Druckpunkte ein. Die Fragen sind also: Wo sind die Druckpunkte
überhaupt?,
und dann: Wo haben die eingesetzten Mittel am Ende des Tages den
größten Effekt?
Es ist ein sehr ausgewogenes Maßnahmenpaket, das wir
auch mit der Wirtschaftswissenschaft entsprechend abgestimmt haben. Das ist,
glaube ich, in diesem Zusammenhang auch ganz entscheidend. Das Wifo
beispielsweise
hat gerade vor Kurzem auf die potenzielle Wohnungslücke und auch
auf die Rolle von Eigentum für die generelle Leistbarkeit des Wohnens
hingewiesen. Die Wirksamkeit des Wohnpakets, dieses ganz konkreten Pakets,
wurde mittlerweile auch von der Oesterreichischen Nationalbank entsprechend
bestätigt. Die OeNB rechnet mit entsprechenden Wachstumseffekten in
den nächsten Jahren. (Präsidentin Bures übernimmt den
Vorsitz.)
Nur zu ein paar Punkten – die Klubobleute
Wöginger und Maurer haben das inhaltlich ja schon
dargestellt –: Zur Stützung der
Baukonjunktur –erstes
Ziel – haben wir im Speziellen die Abschreibungsmöglichkeiten
für alle Wohngebäude, die bis 2026 fertiggestellt werden,
erhöht – für drei Jahre auf 4,5 Prozent; wir haben
also die AfA für drei Jahre auf 4,5 Prozent erhöht. Das heißt konkret, dass in den ersten drei
Jahren ab Fertigstellung 4,5 Prozent
des Gebäudes steuerwirksam abgeschrieben werden können; bisher
waren es 1,5 Prozent. Schnellere
Abschreibungsmöglichkeiten gibt es auch bei Nachverdichtungen
und anderen Dingen. Die Kosten – das transparent darzustellen ist
mir schon wichtig; Herr Ex-Staatssekretär Fuchs hat das vorhin angesprochen – dieser Maßnahmen
belaufen sich auf circa 400 Millionen Euro.
Nächster Punkt zur Belebung der Baukonjunktur: Wir
führen einen auf
zwei Jahre befristeten Sanierungsbonus in der Höhe von 15 Prozent
ein, um auch die Sanierung im Wohnbereich entsprechend voranzutreiben und
attraktiver zu machen. Die Kosten dafür betragen 300 Millionen Euro.
Das sind natürlich Mindereinnahmen, weil es eine steuerliche
Maßnahme ist.
Zweiter Punkt neben der Ankurbelung der Baukonjunktur ist
die Unterstützung beim Kauf eines Eigenheims, bei der Anschaffung von
Eigentum: Wir
streichen wie erwähnt die Nebengebühren, und ich glaube, dass das ein
wichtiger Schritt ist. Ja, Herr Ex-Staatssekretär, man kann
natürlich auch über
die Grunderwerbsteuer, die bei der Anschaffung des ersten Eigenheims
anfällt, sprechen. Jetzt haben wir einmal diesen Schritt mit der Befreiung
von der Grundbuchseintragungsgebühr und der
Pfandrechtseintragungsgebühr gemacht. Ich glaube, das ist ein sehr
wichtiger und auch anerkannter Schritt, den wir
da gehen. (Beifall bei der ÖVP.) Die Kosten in dem Bereich, Herr
Ex-Staatssekretär Fuchs, liegen bei 200 Millionen Euro. Das sind
wieder Mindereinnahmen, ganz konkret im Justizministerium,
natürlich, weil diese Gebühren eben dort entsprechend anfallen.
Außerdem – das ist der nächste Punkt – unterstützen wir die Bundesländer dabei, dass sie niedrig verzinste Förderdarlehen vergeben können. Es wurde
erwähnt: Die Differenz, dieses berühmte Zinsdifferenzial zwischen den 1,5 Prozent und dem, was so ein Darlehen bei der Oebfa kostet, übernimmt der Bund. Ja, Herr Abgeordneter Loacker – er ist jetzt gerade nicht hier –, das bedeutet einen Mehraufwand von zwischen 7,5 und 10 Millionen Euro. Das bestreitet aber auch niemand, das ist auch ganz klar dargelegt. Es geht insgesamt um ein Gesamtvolumen von bis zu 500 Millionen Euro. Das sind ganz andere Zahlen, das hat aber auch niemand verschwiegen, sondern das wurde im Gegenteil ganz transparent dargestellt. Die Kosten liegen bei 10 Millionen Euro, das gesamte Volumen bei 500 Millionen Euro.
Der dritte Punkt neben Konjunkturbelebung und Unterstützung bei der Schaffung von Eigentum ist die Schaffung von leistbarem Wohnraum. Das ist auch ein wichtiger Punkt in diesem Wohnpaket. Wir starten eine Wohnbauoffensive in der Höhe von 1 Milliarde Euro, die als Zweckzuschuss den Bundesländern zur Verfügung gestellt wird.
Und, Herr Abgeordneter Loacker,
der leider momentan nicht da ist: Das ist natürlich zweckgewidmet. (Zwischenruf
der Abg. Doppelbauer.) – Nein, ich sage es nur, weil er
halt gerade nicht herinnen ist. Man darf ja mal rausgehen. –
Das ist zweckgewidmet, das ist für den Wohnbau zweckgewidmet. Also dieses
Missverständnis kann ich hier aufklären. Außerdem glaube ich,
dass Abgeordneter Loacker betreffend Wohnbauförderungsmittel vielleicht
etwas veraltete Zahlen verwendet, weil die meisten Bundesländer selbstverständlich alle
Wohnbaumittel für den Wohnbau einsetzen. Da hat sich die Welt in den
letzten Jahren etwas verändert.
Insgesamt geht es allein bei dieser Maßnahme um
25 000 neue Wohnungen: 10 000 Eigentumswohnungen,
10 000 Mietwohnungen
und 5 000 Wohnungen, die mit dieser Maßnahme, mit dieser ganz
konkreten 1 Milliarde Euro, entsprechend saniert werden können. In
diesem Zusammenhang wird der Zweckzuschuss aus Rücklagen des
Finanzministeriums bedeckt.
Der vierte Punkt, den ich
vorhin als Ziel erwähnt habe, ist, die Qualität des vorhandenen
Wohnraums zu verbessern. Der Handwerkerbonus plus wurde von Klubobmann
Wöginger bereits angesprochen. Neu bei diesem Handwerkerbonus plus
ist, dass auch die Wohnraumschaffung profitieren wird, mit diesen legistischen
Vorarbeiten, die momentan gerade im Laufen sind. In diesem
Fall werden die Abwicklung und auch die
Finanzierung vom Wirtschaftsministerium entsprechend getragen. Die Kosten
dafür liegen bei circa 300 Millionen Euro.
Also alles in allem: Ja, es ist viel Geld der
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, 2,2 Milliarden Euro, die
dieses Paket ausmachen, aber es ist wichtig und sinnvoll investiertes Geld, und
vor allem – das in diesem Zusammenhang
zu betonen ist mir wichtig – wird es treffsicher eingesetzt, indem
wir diese Ziele, die ich vorhin erwähnt habe, auch adressieren. Es ist
also ein ausgewogenes Paket, ein aus meiner Sicht auch kluges Paket,
das treffsicher ist. Ich bedanke mich bei allen, die daran mitgearbeitet
haben. Herr Vizekanzler, dir
und deinen Expertinnen und Experten auch in diesem Zusammenhang herzlichen
Dank! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.05
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Karlheinz Kopf.
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler!
Herr Finanzminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen
Haus! Ebenso geschätzte Damen und Herren Zuseherinnen und Zuseher hier im
Haus und vor den diversen Empfangsgeräten! Wir haben tatsächlich
dringenden Handlungsbedarf im Wohnbaubereich – und wir handeln. Wir
handeln
gezielt und wir handeln wirkungsvoll mit diesem Paket, das jetzt zur Debatte
und zur Beschlussfassung ansteht. (Beifall bei der ÖVP.)
Warum sind wir in dieser Situation? – Die inflationsbedingten Kostensteigerungen im Bau und der erschwerte Zugang zur Finanzierung führen letzten Endes dazu, dass viele Menschen ihren Wunsch nach eigenen vier Wänden
nicht realisieren können. Andererseits aber führen diese Kostensteigerungen und auch die aktuellen Abschreibungsbedingungen dazu, dass für viele Anbieter, vor allem auch im gewerblichen Bereich, für Investoren kaum Anreize bestehen, in Mietwohngebäude zu investieren. Dasselbe gilt auch für Gebäudesanierungen, die aus denselben Gründen unterbleiben.
Das heißt, die Nachfrage
ist dramatisch eingebrochen; der Herr Finanzminister hat auf die Bedeutung der
Bauwirtschaft für unsere Volkswirtschaft und
für die Beschäftigung in diesem Land schon hingewiesen. Und es kommt
noch eines dazu: Dieser Einbruch in der Bauwirtschaft erhöht
natürlich auf der anderen Seite bei zu geringem Angebot den Preisdruck auf
Mieten ganz enorm, auch den wirtschaftlichen Druck auf die schon erwähnte
Bauwirtschaft –
und nicht nur auf die Bauwirtschaft direkt, sondern natürlich auch auf die
vor- und nachgelagerten Bereiche der Bauwirtschaft. Der Herr Finanzminister
hat die volkswirtschaftlichen Zahlen dazu schon genannt. Angesichts dieses Einbruchs
sinkt verständlicherweise die Beschäftigung und die Arbeitslosigkeit steigt.
Was man nicht übersehen
darf: Wir haben derzeit eine Baulücke, die sich in der Zukunft dramatisch
im Angebot auswirken wird und letztlich auch wieder preisliche Auswirkungen
haben wird. Das bedeutet, wie ich eingangs schon gesagt habe, dringenden
Handlungsbedarf – und wie gesagt: wir handeln.
Lieber Kollege Loacker, wir verwenden den Sand nicht, um ihn den Menschen in
die Augen zu streuen, sondern wir verwenden ihn zum Bauen. (Beifall und
Bravoruf bei der ÖVP.)
Was sind nun die Maßnahmen, die jetzt zur Debatte und zur Abstimmung stehen? – Auf der einen Seite fließt 1 Milliarde Euro aus dem Bundesbudget an die Länder zur Unterstützung der Finanzierung von 10 000 zusätzlichen Mietwohnungen, von 10 000 zusätzlichen Eigenheimen und Eigentumswohnungen und der Sanierung, vor allem der energetischen Sanierung, von 5 000 Wohnungen.
Dazu darf ich einen Abänderungsantrag einbringen, und ich würde meinen Kollegen Ottenschläger bitten, dass er ihn mir herbringt. (Eine Bedienstete der Parlamentsdirektion übergibt dem Redner den angesprochenen Abänderungsantrag.) – Vielen herzlichen Dank der Parlamentsdirektion!
Ich bringe folgenden Abänderungsantrag
der Abgeordneten Kopf und Schwarz, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag
betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird, in 2494 der
Beilagen, ein.
Es geht da um Zweckzuschüsse
für die Wohnbauförderung, die wie gesagt
vom Bund nach einem definierten Schlüssel in den Jahren 2024, 2025
und 2026 an die Länder fließen, um wie schon erwähnt die
Finanzierung für diese insgesamt 25 000 neuen
Mietwohnungen, Eigenheime und Sanierungen durchführen zu können.
Zweiter Punkt: Wir schaffen mit der Verdreifachung der üblichen Abschreibungsrate von 1,5 auf 4,5 Prozent eine erhöhte Abschreibungsmöglichkeit für Investoren, für Bauträger in den ersten drei Jahren. Das macht die Errichtung von Mietwohnungen, die im Moment auch darniederliegt, deutlich attraktiver und wird dazu führen, dass diese wieder angekurbelt wird.
Dritter Punkt: Wir unterstützen die Länder dabei, den Menschen, Bauwerbern, Zinsstützungen gewähren zu können, um auf einen attraktiven Prozentsatz von 1,5 Prozent herunterzukommen; entweder über Kredite, die die Länder direkt gewähren, oder über Bankkredite, die dann in ihrer Zinsbelastung gestützt werden. Das wird vielen Menschen ermöglichen, jetzt kreditfinanziert den Hausbau oder den Kauf einer Eigentumswohnung anzugehen, was ohne diese Zinsstützung nicht möglich wäre.
Vierter Punkt: Streichung der
Grundbuchseintragungsgebühren – sowohl
jener für die Eintragung selbst wie auch jener für die Eintragung von
Hypotheken. Warum nur für zwei Jahre? – Wir brauchen jetzt,
meine Damen und Herren, einen Anreiz für die Menschen dafür, dass
diese Investitionen
getätigt werden, und nicht erst in drei oder in vier oder in fünf Jahren; deswegen ist das genau gezielt auf diese jetzt aktuelle Zeit abgestellt.
Und noch eines: Wir bringen heute im Laufe der Debatte auch noch einen Initiativantrag auf neuerliche Schaffung eines Handwerkerbonus ein; diesmal aber nicht mehr wie früher bis 600 Euro, sondern bis 2 000 Euro, also 20 Prozent von 10 000 Euro Investition. Auch das wird dazu führen, dass im Wohnbaubereich viele Dinge vorangehen werden, die jetzt blockiert sind.
Das heißt, meine Damen
und Herren, diese Maßnahmen werden ihre Wirkung nicht verfehlen. Und
eines sei dazugesagt, auch in Richtung Sozialdemokratie: Diese
Maßnahmen folgen zu einem großen Teil dem, was die Bausozialpartner,
inklusive auch der Gewerkschaft Bau-Holz, der Regierung vor
kurzer Zeit vorgeschlagen haben. (Abg. Steinacker: Bravo, Beppo!)
Deswegen finde ich es einigermaßen erstaunlich, dass die Sozialdemokratie
diesem
Paket nicht zustimmen will. (Abg. Steinacker: Der Beppo würde eh
gerne!) Vielleicht ist es auch ein Indiz dafür, dass hier wohl eher
parteipolitische beziehungsweise vielleicht schon wahltaktische
Überlegungen mitspielen, dass nicht einmal Kollege Muchitsch, der sich in
dem Fall bestens auskennt, überhaupt auf
der Rednerliste steht. Das ist schon
einigermaßen erstaunlich. (Beifall bei der ÖVP. –
Abg. Steinacker: Wir werden schauen, ob er bei der Abstimmung ...!)
Meine Damen und Herren, vielleicht noch eines
auch zur Notwendigkeit
dieses Paketes: Wenn Sie es uns nicht glauben wollen, Herr
Prof. Badelt – immerhin der Chef des
Fiskalrates – hat sich sehr dafür ausgesprochen,
trotz der vielen Milliarden, die wir im Rahmen der Bewältigung der
Covid-Krise und dann auch der Energiekrise und Energiepreiskrise aufwenden mussten, in diesem
Ausnahmefall – nur bei der Bauwirtschaft – jetzt noch
einmal zu einer expansiven Fiskalpolitik, zu diesem Instrument, zu greifen,
weil es
dringend notwendig ist, weil es die Menschen in diesem Land brauchen,
damit sie wieder zu Wohnungen kommen, und weil es auf der anderen Seite
auch für die für die Volkswirtschaft so wichtige Bauwirtschaft
dringend notwendig ist. Deswegen ist das richtig, dieses Handeln wird
genau diese
Bremse lösen.
Wir sind da auf dem richtigen Weg, und ich bitte Sie alle um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.13
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr.
Jakob Schwarz,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Finanzausgleichsgesetz
2024 geändert wird (3945/A) in der Fassung des Ausschussberichts
in (2494 d.B.) (Top 1)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben bezeichnete Antrag in der Fassung des Ausschussberichts (2494 d.B.) wird wie folgt geändert:
Die Z 4 lautet:
„4. Nach dem § 29 wird folgender § 29a samt Überschrift eingefügt:
„Zweckzuschüsse für Wohnbauförderung
§ 29a. (1) Der Bund gewährt den Ländern einen Zuschuss in Höhe von insgesamt bis zu 1 000 Millionen Euro zum Zwecke der Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohnraum. Von diesem Betrag entfallen 780 Millionen Euro auf die Förderung der Errichtung durch gemeinnützige Bauvereinigungen oder gewerbliche Bauträger und 220 Millionen Euro auf die Förderung der Sanierung von
Mietwohnungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen durch gemeinnützige
Bauvereinigungen, jeweils im verdichteten und mehrgeschoßigen Wohnbau,
jedoch ohne eingeschoßige
Reihenhäuser. Die länderweisen Anteile am Zweckzuschuss von
780 Millionen Euro richten sich nach der Volkszahl und am Zweckzuschuss
von 220 Millionen Euro nach folgendem Schlüssel:
(2) Vom Anteil eines jeden Landes am Zuschuss
gemäß Abs. 1 entfallen 25 % auf das Jahr 2024, 50 % auf das Jahr
2025 und 25 % auf das Jahr 2026. Zuschüsse,
die von einem Land in den Jahren 2024 und 2025 nicht in Anspruch genommen werden,
können bis zu einem Ausmaß von 50 % von diesem Land im jeweils
folgenden Jahr in Anspruch genommen werden.
(3) Vom jeweiligen Anteil eines Landes gemäß
Abs. 1 für die Förderung des Neubaus entfallen 50 % auf die
Förderung der Errichtung von Eigentumswohnungen
und Mietwohnungen mit Kaufoption und 50 % auf die Förderung der Errichtung
von Mietwohnungen.
(4) Bedingung für die Gewährung von Zweckzuschüssen gemäß Abs. 1 für die Förderung des Neubaus an ein Land ist,
1. dass in den
Förderverträgen – sofern die Förderwerber nicht den
Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes – WGG, BGBl Nr.
139/1979, unterliegen – die §§ 13 bis 15a WGG auf die Dauer der
Förderung, jedenfalls jedoch für 25 Jahre ab Abschluss des Fördervertrages,
für sinngemäß
anwendbar erklärt werden,
2. dass in allen
Förderverträgen die antispekulative Maßnahme des § 15h WGG
und in den Förderverträgen –
sofern die Förderwerber den Bestimmungen
des WGG unterliegen – die antispekulativen Maßnahmen der
§§ 15g und 15i WGG auf die Dauer der Förderung, jedenfalls
jedoch für 25 Jahre ab
Abschluss des Fördervertrages, für sinngemäß anwendbar
erklärt werden, und
3. dass in den
Förderverträgen die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf
den Bauwerksoberflächen oder auf sonstigen baulichen Anlagen auf dem Bauplatz vereinbart wird; in begründeten
Fällen (z.B. Gebäude in Schutzzonen)
kann von der verpflichtenden Errichtung einer Photovoltaikanlage Abstand
genommen werden. Die Leistung der PV-Anlage hat mindestens 10 Wpeak
pro m2 konditionierte Brutto-Grundfläche zu betragen.
(5) In einem Jahr erfolgende Rückflüsse aus Förderungen, die aus einem Zuschuss gemäß Abs. 1 finanziert wurden, sind vom Land bis zum 30. Juni des jeweils folgenden Jahres an den Bund zurückzuerstatten.
(6) Der Bund gewährt
den Ländern zum Zwecke der Förderung des Wohnbaus (Neubau und
Sanierung) durch natürliche Personen in Form von Förderungsdarlehen
im Rahmen der Wohnbauförderung des Landes in den Jahren 2024 und 2025
in Höhe von maximal 200 000 Euro mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 %
p.a. einen Zuschuss zu den vom Land zu leistenden Zinsen für die
dafür beim Bund
über die ÖBFA aufgenommenen Darlehen.
(7) Der Zuschuss
gemäß Abs. 6 wird für Darlehen gewährt, die den Ländern
vom Bund über die ÖBFA gemäß § 2 Abs. 4 Z 1 des
Bundesfinanzierungsgesetzes,
BGBl. Nr. 763/1992, mit einer maximalen Laufzeit von 30 Jahren gewährt
wurden
und ist auf ein Darlehensvolumen (Zuzählbetrag) von insgesamt 500
Millionen
Euro beschränkt. Die länderweisen Anteile am maximalen
Darlehensvolumen richten sich nach der im Jahr 2024 anzuwendenden Volkszahl.
(8) Der Zuschuss wird aus der
Differenz zwischen dem vom Land aufgrund der Emissionsrendite effektiv zu
tragenden Zinssatz zum Zinssatz von 1,5 % p.a. ermittelt und wird für
Zinsen, die bis zum Ende des Jahres 2028 fällig sind, gewährt.
Rückflüsse aus Förderungsdarlehen, die aus einem Zuschuss
gemäß Abs. 6 finanziert wurden, verbleiben dem Land, sind allerdings
bis zum Ende des Jahres 2028
für Zwecke der Wohnbauförderung zu verwenden.
(9) Der Zweckzuschuss des
Bundes gemäß Abs. 6 wird einem Land alternativ auch dann gewährt, wenn das Land die vom
Fördernehmer für Darlehen von Kreditinstituten zu
zahlenden Zinsen durch Förderungen (Zinsenzuschüsse) reduziert. Der
Zweckzuschuss des Bundes wird aus der Differenz zwischen einem auf Basis
von Durchschnittswerten ermittelten Effektivzinssatz für beim Bund
über die ÖBFA aufgenommene Darlehen zum Zinssatz von 1,5 % p.a.
für das jeweils vom Land
durch die Zinsenzuschüsse gestützte Darlehensvolumen ermittelt.
Für die Ermittlung der Durchschnittswerte sind die Konditionen für
10-jährige Laufzeiten der Bundesanleihen im der Antragstellung durch das
Land vorangegangenen Quartal heranzuziehen. Im Übrigen gelten auch
für diese Alternative die gleichen Zweckbindungen und Bedingungen wie
für die Zuschüsse zu den Zinsen für beim Bund über die
ÖBFA aufgenommenen Darlehen.
(10) Bedingung für die
Gewährung von Zweckzuschüssen gemäß Abs. 6 ist
weiters, dass ein Land in Förderverträgen für die Schaffung von
Wohnraum die antispekulative Maßnahme des §§ 15h WGG auf
die Dauer der Förderung, jedenfalls jedoch für 25 Jahre ab
Abschluss des Fördervertrages, für sinngemäß anwendbar
erklärt.
(11) Bedingung für die Gewährung von
Zweckzuschüssen an ein Land ist, dass
die Bundesmittel gemäß Abs. 1 in den Jahren 2024 bis 2026 bzw. die
Darlehen gemäß Abs. 6 in den Jahren 2024 bis 2025 vom Land
zusätzlich zu der aus Landesmitteln finanzierten
Wohnbauförderung verwendet werden.
(12) Die Länder haben die Zuschüsse gemäß Abs. 1 und 6 zu beantragen und dabei die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Abs. 11 zu belegen, wobei im Neubaubereich als Maßstab der Vergleich zur Anzahl der im Durchschnitt der Jahre 2022 und 2023 zugesicherten Wohnungen für den Nachweis der Zusätzlichkeit heranzuziehen ist. Die Länder müssen ex ante einen Mittelverwendungsbedarf einmelden und eine Mittelverwendungsplanung darlegen. Die Länder haben dem Bund jährlich einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung der Mittel sowie die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Abs. 11 vorzulegen Der Bund hat die widmungsgemäße Verwendung seiner Zweckzuschüsse zu überprüfen und diese bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.““
Begründung
Das Konjunkturpaket „Wohnraum und
Bauoffensive“ der Bundesregierung sieht unter anderem einen Zweckzuschuss
des Bundes an die Länder in Höhe von 1 Milliarde Euro vor, damit
diese die Schaffung zusätzlicher leistbarer Eigentums- und Mitwohnungen fördern
und die Sanierung vorantreiben können. Weiters soll den Ländern
ermöglicht werden, bei vom Bund via ÖBFA zusätzliche Darlehen
für Zwecke der Wohnbauförderung im Volumen von 500 Millionen Euro
aufzunehmen, wobei die effektive Zinsbelastung der Länder durch
Zuschüsse des Bundes bis zum Jahr 2028 auf 1,5 % p.a.
gesenkt wird.
Einschließlich der bereits im Finanzausschuss
beschlossenen Regelung für die Zweckzuschüsse zu den
Darlehenszinsen sollen nunmehr mit dem vorliegenden Abänderungsantrag
beide Punkte, sohin auch die Zweckzuschüsse an die Länder iHv. einer
Milliarden Euro, im neuen § 29a „Zweckzuschüsse für
Wohnbauförderung“ umgesetzt werden. Die Regelung für
die Zweckzuschüsse für beim Bund via
ÖBFA aufgenommene Darlehen wird zudem um eine Alternative, nämlich
die Beteiligung des Bundes an Zinsenzuschüssen der Länder
für Darlehen, die bei Kreditinstituten aufgenommen werden,
ergänzt.
Zu § 29a Abs. 1 – Zweckzuschuss an die
Länder für Wohnbauförderung
iHv. 1 000 Millionen Euro
Der Bund stellt den
Ländern einen Zweckzuschuss iHv. insgesamt 1 000 Millionen Euro zur
Verfügung, wovon 780 Millionen Euro für Neubauförderung und
220 Millionen für Sanierungsförderung zweckgebunden sind. Hintergrund
für die zusätzlichen Mittel für die Sanierungsförderung
sind die Auswirkungen der
mit der Novelle zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz BGBl. I Nr. 176/2023
(3. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz – 3. MILG) für die
Jahre 2024 bis 2026 eingeführten Obergrenze für die Valorisierung des
Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags, sodass dieser Teil des
Zweckzuschusses für die Förderung von Sanierungen von eigenen
Mietwohnungen nur von gemeinnützigen Bauvereinigungen bestimmt
ist. Der für Neubauförderung bestimmte Teil ist hingegen für
Förderungen zur Errichtung von Wohnraum durch gemeinnützige
Bauvereinigungen
oder gewerbliche Bauträger bestimmt.
Die Länder können
diese Mittel grundsätzlich – wenngleich mit den in den folgenden
Absätzen vorgesehenen Bedingungen – im Rahmen ihrer bisherigen
Wohnbauförderungsregime zusätzlich verwenden. Es sind die
Kriterien der jeweiligen Wohnbauförderungsrichtlinien
der Länder für Neubau und Sanierung heranzuziehen.
Es bleibt daher auch den Ländern überlassen, ob sie diese
Mittel für verlorene Zuschüsse oder Förderungsdarlehen
verwenden.
Die länderweisen Anteile an den 780 Millionen Euro für Neubauförderung richten sich nach den in den Jahren 2024 bis 2026 jeweils anzuwendenden Einwohnerzahlen. Die länderweisen Anteile an den 220 Millionen Euro an gemeinnützige Bauvereinigungen für Sanierungsförderung richten sich hingegen nach einem Schlüssel, der den Anteil der von den gemeinnützigen Bauvereinigungen verwalteten eigenen Mietwohnungen im jeweiligen Land von allen von den gemeinnützigen Bauvereinigungen verwalteten eigenen Mietwohnungen sowie den Anteil dieser Mietwohnungen, die mit Fossilienenergien geheizt werden, berücksichtigt.
Zu § 29a Abs. 2 – Aufteilung auf die Jahre 2024 bis 2026
Von ihrem jeweiligen
Landesanteil können die Länder im Jahr 2024 maximal 25 %, im Jahr
2025 maximal 50 % und im Jahr 2026 maximal 25 % in Anspruch nehmen,
vom Gesamtbetrag iHv. 1 000 Millionen Euro entfallen somit 250 Millionen Euro auf das Jahr 2024, 500 Millionen Euro auf das Jahr 2025 und wiederum 250 Millionen Euro auf das Jahr 2026. Allerdings soll jedem Land offenstehen, 50 % seines Anteils für das Jahr 2024 und 2025 erst im jeweils folgenden Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen. Ein Übertrag ins Jahr 2027 ist somit aber nicht vorgesehen.
Die Zweckzuschüsse
werden vom Land in jenem Jahr in Anspruch genommen, in dem Förderwerber
die Förderung zugesagt wird, also unabhängig vom Zeitpunkt der
Zuzählung des Betrags an den Fördernehmer. Der Zeitpunkt der
Zuzählung kann daher allenfalls auch erst im nächsten Jahr
liegen, in diesem Fall wird aber
auch der Zweckzuschuss des Bundes erst in diesem späteren Jahr zu
überweisen sein.
Diese Jahrestranchen
beziehen sich auf den länderweisen Anteil insgesamt,
aber nicht auf die Aufteilung der Mittel zwischen Sanierungs- und
Neubauförderung (Abs. 1) und auch nicht auf die Aufteilung der
Neubauförderung zwischen
Eigentum und Miete (Abs. 3).
Zu § 29a Abs. 3 – Aufteilung zwischen Eigentum und Miete
Die Hälfte des jeweiligen Landesanteils am Zweckzuschuss iHv. 780 Millionen Euro für Neubauförderung ist für die Förderung von Eigentumswohnungen und Mietwohnungen mit Kaufoption zweckgebunden, die zweite Hälfte für Mietwohnungen.
Wie schon oben beim Abs. 2
ausgeführt, müssen diese Anteile nicht in
jedem einzelnen Jahr erreicht werden.
Zu § 29a Abs. 4 – Höhe der Mieten und antispekulative Regelungen, Photovoltaikanlagen
Bedingung für die Gewährung der
Zweckzuschüsse ist, dass die Länder für
die mit diesen Mitteln geförderten Neubauten die in §§ 13 bis
15a WGG für gemeinnützige Bauvereinigungen vorgesehenen
Begrenzungen des Entgelts für die Überlassung und Übertragung
von Räumlichkeiten und Liegenschaften auch mit solchen Förderungsnehmern
vereinbaren, die nicht dem WGG unterliegen.
Eine weitere Bedingung ist,
dass die Länder mit allen Förderungsnehmern, sohin auch mit den
gemeinnützigen Wohnbauträgern, für die mit diesen Mitteln
geförderten Neubauten die antispekulativen Regelungen der §§
15g, 15h und 15i WGG für den – gegenüber dem im WGG um 10 Jahre
verlängerten – Zeitraum von 25 Jahren vereinbaren, wobei die
§§ 15g und 15i WGG nur für gemeinnützige Bauvereinigungen
zur Anwendung gelangen, zumal bei jenen das Vermögensbindungsprinzip iSd.
§ 1 Abs. 2 und 3 WGG besteht und der Differenzbetrag der §§ 15g
und
15i WGG wieder in den gemeinnützigkeitsrechtlichen Kreislauf eingespeist
werden muss; überdies wird iSd. Art. 15a-Vereinbarung zwischen Bund und
Ländern,
BGBl. Nr. 390/1989, sichergestellt, dass die das Zivilrecht
einschränkenden Maßnahmen der Länder entweder die
Förderdauer oder 25 Jahre nicht übersteigen.
Zusätzlich ist in den
Förderverträgen vorzusehen, dass die Neubauten mit Photovoltaikanlagen
auszustatten sind. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn landes-
oder bundesgesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Zu § 29a Abs. 5 – Rückflüsse
Insoweit ein Land den
Zuschuss gemäß Abs. 1 nicht für verlorene Zuschüsse,
sondern für die Vergabe von Förderungsdarlehen verwendet,
fließen die Rückflüsse aus Zinsen- und Annuitätenzahlungen
wieder an den Bund zurück. Gleiches
gilt aber generell für sonstige Rückflüsse wie beispielsweise
aufgrund von Rückzahlungen von
Zuschüssen, weil die Förderbedingungen nicht eingehalten wurden.
Zu § 29a Abs. 6 und 7 – Zweckzuschüsse an Länder zu Zinsen für Darlehen des Bundes via ÖBFA
Mit weiteren
Zweckzuschüssen reduziert der Bund die von den Ländern zu leistenden
Zinsen für zusätzliche Darlehen des Bundes via ÖBFA mit einem
Volumen von insgesamt 500 Millionen Euro. Diese Mittel sind für
Wohnbauförderungsdarlehen der Länder in den Jahren 2024 und 2025 an
natürliche Personen von maximal
200 000,- Euro und mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 % p.a. zweckgebunden.
Dieses Darlehensvolumen kann von den Ländern, ohne Vorgabe von Jahrestranchen, in den Jahren 2024 und 2025 den Förderwerbern zugesichert werden. Die
länderweisen
Anteile am Darlehensvolumen richten sich nach der Einwohnerzahl,
und zwar – eben weil es keine Jahrestranchen gibt – zur Gänze
nach der im
Jahr 2024 anzuwendenden.
Zu § 29a Abs. 8 – Höhe der Zweckzuschüsse
Mit den Zweckzuschüssen
des Bundes wird die Differenz zwischen dem aufgrund der Emissionsrendite vom
Land effektiv zu tragenden Zinssatz (welcher regelmäßig
insb. auf Grund eines Agios oder Disagios vom
nominellen Zinssatz abweicht) und dem Zinssatz von 1,5 % p.a.
ausgeglichen. Die Ausgaben des Landes für die
Zinsen einerseits und die Einnahmen des Landes aus den Zweckzuschüssen
beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, beide Zahlungsströme
werden
daher sowohl vom Bund als auch von den Ländern jeweils brutto zu verbuchen
sein.
Die Höhe des
Zweckzuschusses des Bundes an das Land ist unabhängig vom
Zinssatz, der von den Förderungsnehmern für das
Wohnbauförderungsdarlehen des Landes zu
leisten ist; dieser kann auch unter dem maximalen Zinssatz von 1,5 %
(Abs. 6) liegen.
Die Rückflüsse aus den Wohnbauförderungsdarlehen
verbleiben bei den Ländern, umgekehrt werden die
Zuschüsse des Bundes für die Zinsen bis zum Jahr 2028,
sohin bis zum Ende der laufenden Finanzausgleichsperiode, begrenzt.
Zu § 29a Abs. 9 – Zinsenzuschüsse der Länder zu Darlehen von Kreditinstituten als Alternative
Der Zweckzuschuss des Bundes
soll einem Land auch dann gewährt werden,
wenn das Land nicht selbst Wohnbauförderungsdarlehen vergibt und daher
auch keine Darlehen beim Bund aufnimmt, sondern die Fördernehmer durch
– in
ihrer Höhe landesrechtlich zu bestimmenden – Zinsenzuschüsse
für Darlehen von Kreditinstituten unterstützt.
Da für die Ermittlung
der Höhe des Zweckzuschusses nicht auf ein Darlehen
des Landes beim Bund zurückgegriffen werden kann, sollen in diesem Fall
Durchschnittswerte für vergleichbare Darlehen herangezogen werden,
und zwar
konkret auf Basis der Konditionen für 10-jährige Bundesanleihen des
der Antragstellung durch das Land vorangegangenen Quartals. Der
Zweckzuschuss des
Bundes wird auch in diesem Fall mit der Differenz zwischen diesem Referenzwert
und dem Zinssatz von 1,5 % ermittelt.
Der Zweckzuschuss des Bundes
wird nur für das Darlehensvolumen unterstützt, dessen Zinsen vom Land
tatsächlich durch Zinsenzuschüsse gestützt werden, d.h. dass
Rückflüsse an das Kreditinstitut auch den Zweckzuschuss des Bundes
reduzieren. Die Regelung in Abs. 8, dass Rückflüsse aus
Förderungsdarlehen
dem Land verbleiben und bis zum Ende des Jahres 2028 für Zwecke der
Wohnbauförderung zu verwenden sind, hat mangels
Förderungsdarlehen des Landes
und Rückflüssen ans Land keinen Anwendungsbereich.
Alle übrigen
Zweckbindungen und Bedingungen für den Zweckzuschuss gelten aber auch für diese Alternative. Das gilt
insbesondere für die Einschränkung auf die Förderung von
natürlichen Personen, für das maximale Darlehensvolumen
von 200 000 Euro, den länderweisen Anteil am begünstigten Volumen von
500 Millionen Euro, die zeitliche Beschränkung des Zuschusses des
Bundes auf Zinsen,
die bis zum Ende des Jahres 2028 fällig sind, die Bedingung der
antispekulativen Regelung in den Förderverträgen und die
Zusätzlichkeit.
Zu § 29a Abs. 10 – Antispekulative Maßnahmen
Auch für
Förderungen von natürlichen Personen, die vom Land aus den vom
Bund bezuschussten ÖBFA-Darlehen finanziert werden, ist in den
Förderverträgen die antispekulative Regelung gemäß §
15h WGG auf Förderdauer oder für
25 Jahre ab Abschluss Fördervertrages zu vereinbaren.
Zu § 29a Abs. 11 und 12 – Zusätzlichkeit der Wohnbauförderung
Die Bundesmittel sind von den Ländern für zusätzliche Wohnbauförderung zu verwenden. Diese Zusätzlichkeit ist von den Ländern in ihren Anträgen und Abrechnungen der Zweckzuschüsse zu belegen, wobei im Neubaubereich der Vergleich zur Anzahl der im Durchschnitt der letzten zwei Jahre zugesicherten Wohnungen für den Nachweis der Zusätzlichkeit heranzuziehen ist.
Das Erfordernis der
Zusätzlichkeit gilt für den Betrachtungszeitraum der Jahre 2024 bis
2026 (Abs. 1) bzw. der Jahre 2024 und 2025 (Abs. 6) in einer Gesamtschau,
muss also nicht in jedem einzelnen Jahr erreicht werden. Dieser Spielraum wird
durch die in Abs. 2 vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der jeweiligen
Landesmittel erst
in späteren Jahren abzurufen, ermöglicht, aber gleichzeitig auch
begrenzt.
Insoweit der in den Abs. 1 und 6 vorgesehene Höchstbetrag für die Zweckzuschüsse des Bundes nicht in Anspruch genommen wird oder Zweckzuschüsse zurückzuzahlen sind, verbleiben diese Mittel beim Bund.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, auch an die Abgeordneten verteilt und steht daher mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen
und Herren, besonders die Damen und Herren aus dem schönen Frohnleiten,
die als Gäste meiner Kollegin Greiner hier im Haus sind –
herzlich willkommen im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.) Wir debattieren hier
ein Riesenproblem, das wir in Österreich haben (Abg. Steinacker:
Ein Riesenpaket, nicht ‑problem!), nämlich Probleme im
Bereich Wohnen. Da haben wir im Wesentlichen drei große Probleme.
Erstens: Die Mieten sind zu hoch. Zweitens: Die Immobilienpreise sind zu hoch.
Und drittens: Die Kreditkosten sind zu
hoch. Das sind die drei Probleme, vor denen wir stehen.
Schauen wir uns an, was dieses Wohnpaket gebracht haben
wird, wenn wir in vier Jahren zurückblicken: Wird irgendeine Miete
günstiger geworden
sein? – Nein (Abg. Steinacker: Na sicher!), die Mieten
werden um 10 bis 15 Prozent
höher sein als heute. Das wird das Ergebnis der Politik dieser Bundesregierung
sein. Werden die Preise für Immobilien, für Grundstücke gesunken
sein? – Wohl kaum. Die Wirtschaftsforscher sagen, sie sind um
30 Prozent zu hoch und müssten um 30 Prozent
sinken. Wird dieses Paket einen Beitrag dazu leisten, dass das
passiert? – Nein. Im Gegenteil, es wird dazu
führen, dass die Preise weiterhin hoch bleiben.
Die letzte Frage ist: Werden die Kreditkosten dadurch
sinken? Wird das billiger werden? –
Für maximal vier Jahre ja (Ruf bei der ÖVP: Das ist ja schon was!) –
und dann keinerlei Beitrag. Es werden Menschen Kredite auf 25, 30,
35 Jahre hinaus aufnehmen und für vier Jahre wissen, wie hoch ihre
Kreditzinsen,
ihre Kreditkosten sind. Mit 1,5 Prozent werden sie günstig sein, aber
was danach ist, können Sie nicht einmal heute sagen.
Also ehrlich gesagt wird man in vier Jahren
zurückblicken und sagen, dass es ein bisschen etwas gebracht hat, aber im
Wesentlichen hat es die Probleme,
die wir im Wohnbereich haben, nicht adressiert. Man wird an und für sich
von keinem guten Ergebnis reden können, wenn man dann auf dieses Paket zurückblickt.
(Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Nur alles
schlechtmachen! – Abg. Steinacker: Er versteht es nicht!)
Sehen wir uns an,
was in Österreich passiert ist – ich meine, wenn die
ÖVP in der Regierung ist, wäre es ja komisch, wenn es nicht passieren
würde –: Irgendjemand muss sich immer eine goldene Nase
verdienen. Das war
vielleicht früher einmal ein Herr Benko, es war die Energiewirtschaft, die
sich goldene Nasen verdient hat (Abg. Zarits: Wien Energie!),
Milliarden Euro
an Übergewinnen. Wir erinnern uns alle, die ÖVP wollte von einer
Übergewinnsteuer nichts wissen. (Abg. Lukas Hammer: Der
Herr Doskozil auch nicht!)
Auf Druck der SPÖ ist sie dann gekommen. (Abg. Lukas Hammer: Eure
Landeshauptmänner rennen zum VfGH wegen der Übergewinnsteuer!)
Der Finanzminister hat versprochen: 2 bis 4 Milliarden Euro
werden wir uns für diese Übergewinne
holen und damit die Energiehilfen finanzieren! Was ist passiert? –
255 Millionen Euro hat er geholt! Nicht
einmal 10 Prozent von dem, was er selber gesagt hat, dass er erreichen
wird, hat er zusammengebracht.
Kollege Kogler war dann so stolz darauf, dass sie immerhin 10 Prozent vom
Ziel
erreicht haben, dass man wegen Erfolglosigkeit diese sogenannte Gewinnabschöpfung verlängert hat.
Was haben wir jetzt im
Bankenbereich? – Der nächste Bereich, der sich goldene Nasen
verdient! Bereits 2022 war ein Rekordjahr, ein Rekordjahr für die
Banken: über 10 Milliarden Euro Gewinn nach Steuern. Und was ist
im Jahr 2023 passiert? – Noch einmal 50 bis 100 Prozent
mehr. Laut den Zahlen – die endgültigen sind noch nicht
da – werden diese Rekordgewinne
nach Steuern auf 15 bis 20 Milliarden Euro ansteigen. Und dazu ist schon
festzuhalten: Dieses Geld, das die Banken jetzt an Rekordgewinnen haben,
regnet es ja nicht von oben runter, das stammt ja aus den Geldbörsen der
Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der
SPÖ.)
Sie schauen zu, Sie schauen wie immer zu,
dass es kleine Teile bei uns gibt,
die sich goldene Nasen verdienen, die Rekordgewinne machen, und das machen sie
die ganze Zeit. Sie schauen zu. Und wenn wir dann darauf hinweisen,
tun Sie so, als ob Sie etwas dagegen tun, aber in Wahrheit machen Sie Politik
für jene, die sich goldene Nasen verdienen, und nicht für die, die
das Ganze
zahlen, nämlich: die Mehrheit der Österreicherinnen und
Österreicher! (Beifall bei der SPÖ.)
11.18
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Nina Tomaselli. – Bitte.
Abgeordnete
Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, was kann dieses Wohnbaupaket, das wir heute beschließen,
bezeugen? – Wir setzen uns für nachhaltig leistbares
Wohnen ein, deshalb investieren wir 1 Milliarde Euro in den gemeinnützigen
Wohnraum. Es kommt auch der Ökoboost für den Wohnbau.
Die geplante Sanierungsoffensive schützt nicht nur das Klima, sondern auch
die Geldbörsen der Bewohnerinnen und Bewohner dieser Wohnungen. (Beifall
bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)
Das
Herzstück dieses Wohnpaketes ist die Investition in den gemeinnützigen
Wohnbau. Ich habe es bereits erwähnt, es geht um 1 Milliarde Euro.
Der gemeinnützige Wohnbau ist ein ziemlich cooles System, für das wir
weltweit beneidet werden. Kollege Krainer, wenn Sie sich hier herausstellen und
sagen, es werde keine einzige Miete günstiger werden, dann haben Sie wohl
das System des gemeinnützigen Wohnbaus nicht verstanden. (Beifall
bei den
Grünen sowie des Abg. Prinz.) Der gemeinnützige Wohnbau
ist der einzige Garant dafür, dass langfristig Mieten leistbar sind,
und – ich sage es einmal so, um
es auf den Punkt zu bringen – der gemeinnützige Wohnbau ist die
beste Mietpreisbremse überhaupt. (Beifall bei den Grünen und
bei Abgeordneten
der ÖVP.)
Der gemeinnützige Wohnbau
ist im Übrigen auch ein verlässlicher Partner in Sachen Klimaschutz.
Er ist der einzige Teil des Wohnbaubereiches, der
die 3-prozentige Sanierungsrate erreicht. Das unterstützen wir jetzt mit
diesem Paket: Es kommen noch einmal 220 Millionen Euro Zweckzuschuss,
weitere 220 Millionen Euro aus den Mitteln gemäß
Umweltförderungsgesetz. Deshalb möchte ich die Chance nutzen und
heute auch einen Dank für Ihr Engagement in Sachen
Klimaschutz aussprechen.
Bei diesem
Zweckzuschuss – wenn Sie sich das genau anschauen – war
uns ein großes Anliegen, dass er besonders effizient und zielgerichtet
eingesetzt
wird. Es sind Mittel, die die Länder für zusätzlichen Wohnbau
bekommen. Für den gewöhnlichen
Wohnbau gibt es ja bereits Gelder; jene, die von den Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern in Form des Wohnbauförderungsbeitrages eingehoben
werden. Alle Rückflüsse wandern übrigens nicht in die Taschen der Länder,
sondern fließen wieder an den Bund zurück. Das Beste ist, dass es
diesen Zweckzuschuss nicht bedingungslos gibt. Es war uns wichtig, dass wir
auch den Boden schonen (Zwischenruf des Abg. Einwallner), deshalb
ist einerseits eine Vorgabe, dass man verdichtet baut, und andererseits
wird durch die PV-Pflicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, jedes Haus,
das jetzt neu gebaut wird, zum Sonnenkraftwerk. (Beifall bei den Grünen
sowie der Abgeordneten Bogner-Strauß und Prinz.)
Jetzt habe ich gelauscht, was
von Ihnen, von der Opposition, dazu kommt, und ich muss mich schon sehr
wundern, was Sie dem Bund immer alles vorwerfen, was zu machen wir
nicht alles verpasst haben. Klar ist im Übrigen auch, dass immer noch die
Länder hauptzuständig für den Wohnbau sind und
dafür auch die Wohnbauförderungsgelder bekommen.
Ich halte es für einen der
größten wohnpolitischen Sündenfälle überhaupt, dass
man die Zweckbindung von Wohnbauförderungsbeitrag und
Rückflüssen aufgehoben hat. Ich muss aber auch sagen: Man könnte
ja als Bundesland trotzdem alles ausgeben – und da schaue ich
vor allem (in Richtung SPÖ) in diese Reihen hier. Die
Stadt Wien zum Beispiel gibt ein Drittel der eingenommenen Wohnbaugelder nicht
für den Wohnbau aus, sondern für alles andere,
und – Gerald Loacker, du hast es gesagt, und ich weiß, von
Kollegin Doppelbauer wird diese Kritik auch noch kommen – in
Salzburg – ich habe mir die Zahlen rausgesucht –, als ihr
in der Regierungsverantwortung wart und genau für dieses Fach, für
dieses Referat zuständig: Möchtet ihr wissen, wie viel Prozent
aus den Einnahmen der Wohnbaugelder für Wohnbau ausgegeben worden
sind? – Weniger als die Hälfte. (Rufe bei den Grünen:
Oi, Oi, Oi!) Deshalb würde ich vorschlagen, dass ihr gerne auch einmal
vor der eigenen Haustüre kehrt. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
Schlussendlich ist festzuhalten: Ohne die Bundesländer
wird dieses Paket nicht funktionieren, die müssen sich auf die Hinterbeine
stellen. So, wie das in
den letzten Jahren gelaufen ist, dass der Wohnbau geradezu eingebrochen ist,
obwohl die Wohnbauförderungsgelder vorhanden waren – im
Übrigen, Spitzenpositionen nehmen da
ein: Wien mit minus 61 Prozent, Kärnten mit minus
65 Prozent und Burgenland mit minus 49 Prozent (Abg. Pfurtscheller: Warum
jetzt das?!), um Ihnen das auch als Aufgabe mitzugeben –, wird
das nicht mehr funktionieren. Ich erwarte mir da als Teil des österreichischen Parlaments
auch Mitarbeit. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der ÖVP.)
Zuletzt möchte ich Ihnen, Kollege Krainer, noch sagen,
da Sie hier hinsichtlich Verteilungsgerechtigkeit so ausgeholt haben:
Das lasse ich mir eh
gerne sagen, dass wir nicht sozial gerecht sind, aber es kommt etwas komisch
rüber, wenn das aus der Fraktion kommt, die einen Eigenheimbonus in
Höhe von 100 000 Euro gefordert hat – quasi der
Inbegriff der privaten Vermögensbildung und des galoppierenden
Bodenverbrauchs. Darüber könnte
man vielleicht auch noch einmal nachdenken. – Danke schön. (Heiterkeit
und Beifall bei den Grünen sowie Beifall des Abg. Prinz.)
11.24
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Linder. – Bitte.
Abgeordneter
Maximilian Linder (FPÖ): Frau
Präsident! Geschätzte Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte
Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und liebe
Zuhörer! Das Thema Finanzausgleich in Verbindung mit Wohnbaudarlehen
beschäftigt mich als Bürgermeister natürlich sehr. Wir
wissen, dass die Bauwirtschaft in den letzten Jahren ganz, ganz brutal eingebrochen
ist. In unserer Gemeinde mit 1 500 Einwohnern werden im
Schnitt jährlich fünf bis acht Einfamilienhäuser gebaut. 2023
war es ein einziges.
Wohnbau: 2021 sind in Österreich
82 000 Wohnungen genehmigt
worden, 2023 nur mehr 45 000 Wohnungen. Ja, die Bauwirtschaft braucht
Hilfe. Wir wissen aber auch, dass die Jungfamilien Hilfe brauchen, denn sie
können sich heute bei diesen Baukosten und bei diesen Zinsen kein
Eigenheim mehr leisten.
Dass die Bauwirtschaft Hilfe
braucht, hat Prof. Badelt, der Budgetexperte
der ÖVP, schon am 10. November 2023 gesagt, nämlich dass in
Österreich so
viel Geld für Klima ausgegeben wird und dass die
Bauwirtschaft Geld
dringendst nötig hätte. (Beifall bei der FPÖ.)
Seitdem, liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen, ist sehr viel Zeit vergangen. Die ÖVP hat zwar
Pressekonferenzen gegeben, kundgetan, was sie machen will,
aber erst 17 Stunden vor der Ausschusssitzung hat sie einen
Abänderungsantrag eingebracht, fast überfallsartig hat sie uns, die
Opposition, damit konfrontiert. Selbst Frau Mag. Fuchs vom
Budgetdienst hat gesagt, so kann man mit der Opposition nicht umgehen, so ist
es nicht möglich, diese Anträge wirklich vernünftig zu bewerten.
Und es fehlt jede erkennbare Bedeckung für diese Maßnahmen.
Durch den Antrag haben die
Länder die Möglichkeit, Kredite über insgesamt 500 Millionen
Euro aufzunehmen – das wird nach Einwohnerzahl aufgeteilt. Das
bedeutet, wenn man pro Eigenheim 200 000 Euro Kredit aufnehmen darf,
dass in Österreich 2 500 Eigenheime damit gefördert werden.
Wir haben in Österreich 2 093 Gemeinden, das
heißt – wenn man ein bisschen
die Größenordnung heranzieht –, nicht einmal in jeder
Gemeinde wird
ein Eigenheim gefördert werden. Ich glaube, das zeigt, wie klein dieses
Hilfsprojekt in Wirklichkeit eigentlich ist. (Beifall bei der
FPÖ.)
Bei einer maximalen Laufzeit von 30 Jahren für das
Wohnbaudarlehen
und einem Zinssatz von 1,5 Prozent wird der Bund die Differenz auf die normalen
Marktzinsen übernehmen. Das ist durchaus eine gute Sache, worüber man
sich wirklich freuen kann, dass man sagt, 1,5 Prozent sind
gewährleistet.
Da gibt es aber einen Haken an der Sache.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Finanzausgleich ist nur
bis 2028 geregelt. Was wird nach 2028 passieren? Werden die
Länder die Differenzen zahlen müssen? Oder, noch viel schlimmer:
Werden die Jungfamilien nach 2028 diese Differenzen berappen müssen?
Und wir reden dabei dann von einem Zinssatz von 4, 5 Prozent, das bedeutet
bei 200 000 Euro 7 000 Euro Mehrkosten pro Jahr für
die jungen Familien. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, so kann
man mit
jungen Familien nicht umspringen, dass man sie ins Messer laufen lässt. (Beifall bei der FPÖ.)
Eigentlich ist das, was Sie, die Kollegen von
Schwarz-Grün, da betreiben,
eine ganz normale Rosstäuscherei: den Jungfamilien zuerst versprechen, es
gibt einen günstigen Kredit, dann gibt man für drei Jahre eine
Zinsgarantie –
aber wichtig dabei: Diese Zinsgarantie muss bis nach den Wahlen halten. Was
danach kommt, ist euch als ÖVP egal.
Wir werden dem trotzdem zustimmen, weil es eine kleine
Hilfe ist. Allein
das, dass diese Jungfamilien auch nach den Wahlen die Garantie haben, dass sie
einen vernünftigen Zinssatz bekommen, ist Grund genug, dass es eine Regierung gibt,
die freiheitlich geführt ist und die einen Volkskanzler Herbert
Kickl hat (Ruf bei den Grünen: Ist er nicht! – weitere
Zwischenrufe bei den Grünen), damit die Bevölkerung auch
weiß, dass ihr geholfen wird. (Beifall bei
der FPÖ.)
11.29
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger. – Bitte.
Abgeordneter
Andreas Ottenschläger (ÖVP):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Herr
Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen
und Zuseher! Der Herr Finanzminister
hat ja im Wesentlichen schon die Eckpunkte dieses Programmes vorgestellt. Ich
möchte die steuerlichen Kernmaßnahmen des Paketes noch einmal
unterstreichen, nämlich eine befristete erhöhte Absetzung für
Abnutzung für Wohngebäude, den Ökozuschlag für
Wohngebäude und die verbesserte Abschreibungsmöglichkeit bei
Sanierungsmaßnahmen.
Was bedeutet das, meine sehr geehrten Damen und Herren? – Das
bedeutet bessere Rahmenbedingungen für Investitionen, die
jetzt getätigt werden sollen,
um auf der einen Seite eben die Baukonjunktur anzukurbeln und auf der anderen
Seite insbesondere auch durch Sanierungsmaßnahmen eine höhere Sanierungsquote,
die wir hier, denke ich, in breiter Mehrheit ja auch wollen, zu erreichen.
Dazu sollen auch diese Punkte dienen. (Beifall bei der ÖVP sowie
des Abg. Schwarz.)
Meine Damen und Herren, in Richtung SPÖ, insbesondere in Richtung der beiden Redner, Klubobmann Kucher und Kollege Krainer: Ich bin den Sozialpartnern, auch der Gewerkschaft in diesem Zusammenhang sehr dankbar, die sehr konstruktive Vorschläge für dieses Wohnbaupaket eingebracht haben; es hat immer sehr wertschätzende Gespräche gegeben.
Worum ging es auch der
Gewerkschaft in diesem Zusammenhang? – Es ging der Gewerkschaft zu
Recht auch um den Erhalt der Arbeitsplätze in der Baubranche und
allem, was dazugehört, Baunebengewerbe et cetera – ein Ziel,
das wir von Anfang an geteilt haben. Mich wundert jedoch – und es
sei mir gestattet, an dieser Stelle die Kritik oder auch die
Widerrede in diesem Zusammenhang hier zu formulieren –, dass
die SPÖ-Mandatare im Zuge dieser Debatte kein Wort darüber
verlieren beziehungsweise verloren haben, was diese Milliarde eigentlich
für den gemeinnützigen Sektor auslösen wird, einerseits nämlich
natürlich mehr Wohnraum, was gut ist, aber eben auch, dass wir
Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft erhalten können. Deswegen verstehe
ich nicht, dass man das einfach kommentarlos stehen lässt und nur Kritik
übt. Das finde ich sehr schade, weil sich eben die Gewerkschaft da
wirklich
sehr konstruktiv und positiv eingesetzt hat. (Beifall bei der ÖVP
sowie des Abg. Schwarz.)
Ich denke, man sollte – das gilt für uns
alle – über die Auswirkungen viel mehr aufklären. Es ist
ein Auftrag an uns alle, einerseits zu erklären, was das
den Mieterinnen und Mietern in Zukunft bringt, was das potenziellen
Eigentümerinnen und Eigentümern bringt, was das eben auch
für die Baukonjunk-
tur und die Bauwirtschaft bringt und was das für den Standort Österreich bedeutet. Darum bitte ich Sie, daran mitzuarbeiten. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schwarz.)
11.32
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer
(NEOS): Frau Vorsitzende! Herr
Vizekanzler! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Wir haben ja jetzt schon
recht viel über das Paket an sich gesprochen und ich verstehe die
Intention. Die Intention, dass man der Bauwirtschaft hilft, und die Intention,
dass sich Menschen wieder Eigentum leisten können, die verstehe ich.
Das finde ich gut, und es gibt auch einzelne Maßnahmen in dem Paket, wie
zum Beispiel – Sie haben es gesagt – die
schnellere Abschreibungsmöglichkeit oder auch
die Erhöhung des Abschreibungssatzes, die wir auch gut finden und die wir
so auch mittragen könnten. Aber natürlich ist gerade dieser
Zweckzuschuss,
diese berühmte Milliarde, die jetzt ja auch schon viel diskutiert
wurde – uns gestern über einen Initiativantrag noch zugesendet,
also nicht sehr elegant, möchte ich dazusagen, sehr spät am
Abend –, aus unserer Sicht einfach nicht das, was wir im
Augenblick brauchen würden.
Ich sage es noch
einmal – Herr Bundesminister, ich weiß nicht, woher Sie
Ihre Zahlen haben –: Das Institut für Immobilien, Bauen und
Wohnen – von diesem haben wir unsere Zahlen – zeigt
sehr genau, dass die Gelder, die ja
nicht mehr zweckgewidmet sind, die für die Wohnbauförderung in den
Bundesländern zur Verfügung stehen, nicht ausgenützt
werden. 37 Prozent werden tatsächlich für den Wohnbau
verwendet, der Rest versickert wieder irgendwo bei den Fürstinnen und
Fürsten der Finsternis in den Budgets. (Beifall
bei den NEOS.)
Dann kann man sich nicht
hierherstellen und sagen: Ja, die haben ja kein Geld mehr! Ich glaube, es war
Kollege Wöginger, der gesagt hat: Uch, die
armen Länder haben ja kein Geld mehr! – Da wurde wieder die
Riesengießkanne ausgepackt (Zwischenruf des Abg. Egger) und
die Bundesländer werden
ja inzwischen im guten, guten Sinne von oben fast ertränkt.
Tatsächlich ist das wirklich eine sehr originelle Auslegung der Tatsachen.
Jetzt gibt man den Ländern,
die das Budget, das sie schon hätten, ohnehin
nur zu 37 Prozent verwenden, Geld. Übrigens: Man sieht das auch an
weiteren Zahlen – weil Sie gesagt haben, dass das alles nicht
stimmt –: Zwischen
2011 und 2022 sind die Investitionen der Länder im Bereich Wohnbau von
2,8 Milliarden Euro auf 1,9 Milliarden reduziert worden, also
gesunken. Auch das ist wieder ein Punkt, der beweist, dass die Länder
völlig ungeeignet sind,
noch mehr Gelder zu bekommen und diese dann sozusagen wieder auszugeben.
Man kann jetzt natürlich
noch viel darüber reden, aber letztendlich ist es
so, dass mit diesem Paket Geld in die Länder geschüttet wird, die
Länder es nicht umsetzen können und tatsächlich auch noch
Intransparenzen gefördert
werden.
Sie haben schon länger ein
Milliardenbudget kommuniziert und gestern noch einmal vorgelegt. Jetzt ist die
Frage, die sich mir als Budgetsprecherin
noch stellt – und Sie haben ja gesagt, die Entlastung
geht weiter; ich sehe das anders, ich finde,
die Belastung geht weiter –: Woher kommt die
Milliarde?
Wir wissen das ja gar nicht. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Brunner.)
Wir wissen das noch nicht, das ist ein Initiativantrag, der gestern
gekommen ist.
Also: Woher kommt die Milliarde? Sind es wieder zusätzliche Schulden, die
hier gemacht werden, gehen wir dann von 21 Milliarden
Euro auf 22 Milliarden?
All diese Dinge sind auch noch nicht geklärt, und natürlich
zahlen wir im Augenblick – und mit „wir“ meine ich
die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler –
dieses gesamte Paket einfach mit.
Deswegen ist auch meine Conclusio in diesem Punkt: Ich
würde tatsächlich sagen: Sie müssen sich einfach einmal
hinstellen, hier Rückgrat beweisen
und den Ländern zeigen, dass sie es besser machen müssen, denn im
Augenblick tun sie es halt nicht.
Es gibt also zwei
Möglichkeiten: Entweder man kontrolliert die Länder
besser – Sie haben im Finanzausgleich schon gezeigt, dass das nicht
wirklich die große Stärke dieser Bundesregierung war; da hat man Sie
auch am Nasenring durchs Dorf gezogen, deswegen würde ich sagen:
Machen Sie es doch anders! – oder Sie nehmen die Materie den
Bundesländern schlicht und einfach weg, dann hätten wir
vielleicht auch nicht mehr neun Bauordnungen, mit denen man sich herumstreiten
muss, dann könnte man vielleicht wirklich
einmal etwas gegen die Bodenversiegelung tun.
Letztendlich würden wir dann auch noch sagen: Dieses 1 Prozent der Lohnnebenkosten, das genommen wird, um die Wohnbauförderung zu finanzieren, könnte man gleich ersatzlos streichen und bessere Wege finden. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
11.37
Präsidentin
Doris Bures: Nächster Redner ist
Herr Abgeordneter Ernst
Gödl. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl
(ÖVP): Frau Präsidentin!
Geschätzter Herr Vizekanzler! Meine geschätzten Herren
Bundesminister! Geschätzte Damen
und Herren im Hohen Haus und jene, die zu Hause zusehen! Ich darf vorweg im
Auftrag meines Kollegen Nikolaus Prinz eine Gruppe herzlich
begrüßen,
nämlich den Seniorenbund Aigen-Schlägl aus dem
Mühlviertel. – Herzlich willkommen hier im Hohen Haus! (Beifall
bei ÖVP und SPÖ.)
Es ist schön, wenn aus
vielen Regionen Menschen zu uns kommen, um die Sitzung zu beobachten, denn wir
beschließen ja tatsächlich in jeder Sitzung sehr, sehr wichtige
Maßnahmen. Jetzt, beim ersten Punkt der Tagesordnung, bei
dem es um das Wohnen geht, um die Schaffung von Wohnraum, von leistbarem
Wohnraum, stehen mehrere Aspekte im Mittelpunkt. Die letzte Vorrednerin
und die Vorredner haben sich in ihren Ausführungen ganz stark auf das
Thema Arbeitsplatzsicherung, Bauwirtschaft gestützt, ich möchte einen
anderen
Punkt noch einmal in den Mittelpunkt rücken, nämlich die Frage des leistbaren Wohnens.
Wir sind uns, glaube ich, alle
einig, alle Parteien, die hier vertreten sind,
dass es eine wichtige politische Aufgabe ist, für leistbares Wohnen
einzutreten, leistbares Wohnen zu ermöglichen. Diesbezüglich hat sich
in den letzten
Jahren und Jahrzehnten oder auch Jahrhunderten viel verändert. Im Vorjahr
habe ich einer Pressekonferenz unseres
Chefstatistikers, dem Generaldirektor
der Statistik Austria Tobias Thomas, gelauscht, der erklärt hat,
dass sich in den letzten 150 Jahren der Wohnraum, also die Anzahl der
Wohnungen in Österreich verfünffacht hat, auf fünf Millionen; im
selben Zeitraum hat sich die Bevölkerungszahl verdoppelt. Das heißt
übersetzt – da sieht man auch
den gesellschaftlichen Wandel –: Die Familien, die zusammen wohnen,
werden kleiner. Die Wohnungen werden in Summe auch kleiner, wobei die durchschnittliche
Wohnfläche in Österreich in den letzten Jahren auch stark gestiegen
ist. Zum Beispiel betrug im Jahr 1965 die durchschnittliche
Wohnfläche für einen österreichischen Bürger, eine
österreichische Bürgerin 22 Quadratmeter; 2004, vor
20 Jahren, waren es 41 und derzeit sind es etwa 47 Quadratmeter. Das
hat wie gesagt damit zu tun, dass die Haushalte kleiner werden, dass es viele
Einpersonenhaushalte gibt.
Was aber unverändert ist,
und das hat unsere Staatssekretärin Claudia Plakolm im Vorjahr einmal im
Rahmen einer Jugendstudie sehr deutlich dargestellt: Unverändert ist der
Wunsch der jungen Menschen in Österreich nach Eigentum. Jeder zweite junge
Österreicher, jede zweite junge Österreicherin wünscht
sich ein Eigentumshaus. Jede vierte Person wünscht sich eine Eigentumswohnung.
Genau diese Gruppe wollen wir auch adressieren. Es muss in einem Land wie
Österreich, in dem das Leistungsprinzip hochgehalten
wird, nämlich möglich sein, dass man sich mit Leistung auch Eigentum
erwerben kann.
In Österreich beträgt
derzeit die Eigentumsquote bezüglich Wohnraum, Wohnungen 48 Prozent.
Unser Bundeskanzler Karl Nehammer – auch die Bundesregierung
und vor allem die ÖVP – hat mit dem Österreichplan die
Devise ausgegeben, dass wir diese Eigentumsquote in den nächsten Jahren
erhöhen wollen, nämlich von 48 auf 60 Prozent. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Eigentum ist nach wie vor die beste Aktie für Unabhängigkeit und eine
sichere Vorsorge für das Alter. Das ist und bleibt gleich. Ich kann
daher nicht verstehen, dass Kollege Kucher als erster Redner dieser heutigen
Debatte das ins Lächerliche gezogen hat.
Eigentum ist ein wichtiger
Faktor, und es ist natürlich eine politische
Frage. Warum ist es so, dass in Wien 77, fast 78 Prozent in Miete wohnen,
während zum Beispiel in der Steiermark nur 34 Prozent in Miete wohnen? Die Eigentumsquote
ist zum Beispiel in der Steiermark 57 Prozent und in Wien nur 19 Prozent.
Das ist natürlich auch politisches Programm.
Unser Programm der Mitte,
nämlich der Mitte und nicht von Rechtsaußen und nicht von
Linksaußen, ist es, leistbaren Wohnraum, und zwar auch als
Eigentum, möglich zu machen. Es ist deswegen ein wichtiger Teil dieses
Wohnbaupaketes – von dem ein Teil auch für den Bau neuer
Eigentumswohnungen ausgegeben wird, konkret 390 Millionen
Euro –, dass der Erwerb von Eigentum erleichtert wird, indem
Nebengebühren abgeschafft werden,
indem auch geförderte Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Das ist
der Punkt, den wir in den Mittelpunkt stellen: leistbares Eigentum für
leistbares Wohnen.
Deswegen, meine geschätzten Damen und Herren, hoffe
ich auf eine breite Zustimmung, auch auf die Zustimmung der SPÖ, die
ja auch in den Gemeinden, in den Städten stark verankert
ist, wo Wohnen ein ganz, ganz
zentrales politisches Aufgabenfeld ist. – Stimmen Sie, meine
geschätzten Damen und Herren der Opposition, bitte für die Träume
der jungen Menschen
und für den Erhalt Tausender Arbeitsplätze, indem Sie diesem Wohnbaupaket zustimmen! (Beifall bei der ÖVP.)
11.42
Präsidentin
Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau
Abgeordnete Ruth
Becher. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Vorausgegangen ist diesem Paket die größte Erhöhung von
Mieten – und
das betrifft die Hälfte der Wohnverhältnisse in diesem
Land –, die es seit Einführung des Mietrechts gegeben hat.
Die Statistik Austria hat in den letzten
Tagen Zahlen für das abgelaufene Jahr präsentiert: Gegenüber dem
Vorjahr bezahlen die Menschen um 6,7 Prozent mehr Miete. Das
bedeutet, dass sich
immer weniger Menschen die Miete leisten können; und am häufigsten
betroffen sind Menschen, die in privaten Mietwohnungen wohnen.
Die SPÖ hat hier im Hohen
Haus einen Antrag auf einen generellen Mietenstopp eingebracht; das wurde von
der ÖVP und den Grünen niedergestimmt.
Somit bleibt die SPÖ die einzige Partei im Parlament, die sagt, dass in
dieser Wohnkrise in den Wohnungsmarkt eingegriffen werden muss. (Beifall
bei der SPÖ.)
In den übrigen Parteien
sitzen viele, die sagen, dass das der Markt ganz alleine regelt, dass das eine
Frage von Angebot und Nachfrage ist. Ich sage Ihnen
aber: Das kann der Markt nicht. Der Beweis
dafür ist auch erbracht, denn die größte
Steigerung in der Geschichte des Mietrechts hat eben nicht dazu
geführt, dass mehr gebaut wird, sondern – ganz im
Gegenteil – heuer ist der Neubau von Wohnungen zum Erliegen
gekommen.
Die Regierungsparteien packen
jetzt die goldene Gießkanne aus – mit
einigen geschickten und einigen missglückten Maßnahmen.
Grundsätzlich ist das eine gute Idee und wird von der SPÖ auch
unterstützt. Man muss aber
auch ehrlich sagen, dass das Mehr an Geld für die Bauträger, das
jetzt zur Verfügung gestellt wird, gemeinnützigen
Bauträgern mit der sogenannten Mietpreisbremse, nämlich über
300 Millionen Euro, erst vor wenigen Wochen weggenommen worden ist. Der
mehrgeschossige Wohnbau ist ganz,
ganz wichtig, aber es braucht mehrere Jahre, um Wohnungen zur Verfügung zu
stellen. Jeder vierte Haushalt in Österreich weiß nicht, wie er sich
das
Wohnen leisten soll. Zukünftige Neubauwohnungen helfen diesen Menschen
jetzt aber nicht.
Der Zuschuss für Kredite
klingt sehr sinnvoll. (Abg. Steinacker: Ja, den Wohnschirm!) Unsere
Frage ist aber, warum Sie das für nur vier
Jahre budgetieren und die Menschen im Ungewissen dahin gehend, was danach ist,
lassen. (Abg. Obernosterer: Das ist ja nicht wahr! Finanzausgleich!) Das
sind Maßnahmen, die der breiten Masse sehr wenig bringen. Es wäre
aber sehr leicht, einen Mietendeckel einzuführen, mit dem der Wohnpreis
wieder normalisiert wird, da Anleger am Wohnungsmarkt nicht so interessiert
sind und die Preise fallen.
Wir als SPÖ haben ein
umfassendes Maßnahmenpaket vorbereitet, das
den Menschen sofort hilft, daher bringe ich folgenden
Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher,
Kolleginnen und Kollegen betreffend
„Das Wohnpaket der Regierung senkt keinen einzigen Preis –
Österreich braucht ein Sofortpaket für leistbares Wohnen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem
Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die einen echten und
sofortigen Teuerungstopp
für die eigenen vier Wände bewirken kann. Die notwendigen
Maßnahmen dazu umfassen insbesondere
- Das Einfrieren sämtlicher Mieten (inklusive
preisungebundener Mieten
und Geschäftsraumieten) bis Ende 2026 und eine drauffolgende,
jährliche Deckelung des Mietanstiegs bei maximal 2%.
- Die Einführung eines Zinspreisdeckels von maximal 3%
für alle bereits bestehenden Häuslbauerkredite bis zu einem
Darlehensvolumen
von 300.000 Euro.
- Die Einführung einer Übergewinnsteuer auf die historischen Redkordgewinne der Banken zur Finanzierung des Preisstopp-Programms.“
*****
Ich bitte Sie um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)
11.47
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abg. Philip Kucher, Mag. Ruth Becher
Genossinnen und Genossen
Betreffend: Das Wohnpaket der Regierung senkt keinen einzigen Preis – Österreich braucht ein Sofortpaket für leistbares Wohnen
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1,
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 3945/A der Abg. Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2024
geändert wird (2494 d. B.)
Österreich ist nach wie vor das Land mit der höchsten Inflationsrate in Westeuropa. Seit mehr als einem Jahr belegt Österreich diesen unrühmlichen Platz. Besonders stark von Preissteigerungen sind Mieterinnen und Mieter aber auch
Häuslbauerinnen und Häuslbauer betroffen. Die Mieten sind in den
Jahren seit Ausbruch der Teuerungskrise teilweise um 25% oder sogar mehr
gestiegen
und durchschnittliche Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer müssen dabei zuschauen
wie Banken Milliardengewinne einfahren und gleichzeitig ihre monatlichen
Kreditkosten explodieren. Was macht die Regierung? Sie sieht zu. Der von
der SPÖ seit längerem geforderte echte Mietenstopp hätte dazu
geführt, dass sich sowohl die jährliche Inflationsrate von 2023, als
auch die monatlich bekannt gegebenen Inflationsraten abgeschwächt
hätten. Stattdessen legte die Regierung am 30. August 2023 dem Nationalrat
einen sogenannten Mietendeckel vor, der
eine Begrenzung des Anstiegs bei den gesetzlich vorgegebenen Mieten in den
nächsten drei Jahren von 5% pro Jahr vorsieht. Die rund 500.000
Wohnungen im
freien, nicht preisregulierten Mietsektor wurden und werden von der Regierung
überhaupt nicht
berücksichtigt. Hier handelt sich aber um die teuersten Wohnungen,
die durch die automatischen Teuerungsklauseln in ihren
Mietverträgen in den letzten eineinhalb Jahren um bis zu 25% teurer
geworden sind. Der von der Regierung vorgelegte
Mietendeckel garantiert den Vermietern daher weiterhin Gewinne auf Kosten
der Mieterinnen und Mieter.
Die Richtwertmieten sind im
April 2022 um 5,6% gestiegen, im April 2023 erhöhten sie sich um weitere
8,6%, weil die Regierung die Anträge der SPÖ auf ein Aussetzen der
Erhöhung mehrmals abgelehnt hatte. Die Kategoriemieten stiegen in den
letzten 2 Jahren um ein Viertel. Rund 2 Millionen Haushalte in Österreich
sind
in Mietverhältnissen.
Die Mieterhöhungen treiben damit auch die Inflation weiter kräftig nach oben. Das ist nicht nur ein Schaden für die betroffenen Mieter, sondern auch für die gesamte Wirtschaft. Viele Experten und Expertinnen, wie etwa WIFO-Chef Gabriel Felbermayr, forderten daher auch einen Ausstieg aus der Indexierungsautomatik. Es braucht aber insgesamt ein neues System. Ein System mit klaren Mietobergrenzen sowie einen neuen Index für die Mietpreisentwicklung, wie etwa die Orientierung am EZB-Leitzinssatz mit einer Deckelung von 2% p.a.
Die österreichische
Rekordteuerung sowie der Anstieg der Zinsen führen gemeinsam mit den stark
gestiegenen Baukosten zu einem dramatischen Einbruch in der Bauwirtschaft.
Neubauprojekte wurden stark zurückgefahren und immer weniger Menschen
können sich Eigentum schaffen. Daran wird auch das von der Regierung in die
Wege geleitete Wohnbaupaket wenig ändern. Verbesserungen wären daher auch für die laufenden Wohnbaukredite
notwendig. Rund 500.000 Haushalte leiden unter den bereits
abgeschlossenen variablen Krediten. Für
diese Menschen ist es unabdingbar einen Zinspreisdeckel in der Höhe von 3%
einzuführen. Außerdem
sollten alle Haushalte, die einen bestehenden Immobilienkredit bei einer
Bank haben, die Möglichkeit erhalten, auf günstigere Landesdarlehen
– und zwar kostenlos - umzuschulden. Die dafür notwendigen
zusätzlichen
Mittel könnten über die vorhandenen Übergewinne der Banken
finanziert werden.
Gleichzeitig haben sich die
Mieteinnahmen der Immobilienwirtschaft seit
dem Jahr 2008 mehr als verdoppelt – von 1,9 Mrd. € auf 4 Mrd.
€ im Jahr 2021. Im Jahr 2022 hat die Immobilienwirtschaft
zusätzliche Einnahmen von 450 Mio.
Euro erwirtschaftet. Auch im Jahr 2023 wurden durch die hohe Inflationsrate Einnahmen
in dieser Höhe erzielt. Es wird daher Zeit, dem Mietanstiegsautomatismus
ein Ende zu setzen und auch die Immobilienwirtschaft soll ihren Beitrag zur
Senkung
der Inflation leisten. Es ist unerträglich, dass eine Regierung dabei
zusieht wie Banken und Immobilienwirtshaft Milliarden an Zusatzgewinnen machen
und Millionen
von Menschen in Österreich unter nicht mehr finanzierbaren Preisen
fürs Wohnen leidet.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem
Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die einen echten und sofortigen
Teuerungstopp für die eigenen
vier Wände bewirken kann. Die notwendigen Maßnahmen dazu umfassen insbesondere
• Das
Einfrieren sämtlicher Mieten (inklusive preisungebundener Mieten
und Geschäftsraumieten) bis Ende 2026 und eine drauffolgende,
jährliche Deckelung des Mietanstiegs bei maximal 2%.
• Die Einführung eines Zinspreisdeckels von maximal 3% für alle bereits bestehenden Häuslbauerkredite bis zu einem Darlehensvolumen von 300.000 Euro.
• Die Einführung einer Übergewinnsteuer auf die historischen Redkordgewinne der Banken zur Finanzierung des Preisstopp-Programms.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schrangl. – Sie haben das Wort.
Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl
(FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr
geehrter Herr Finanzminister! Und mein Lieblingswohnbauexperte: Sehr geehrter
Herr Sozialminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Nationalrat
und zu Hause! Heute ist ein schöner Tag, wenn ich mir das Wetter anschaue.
Es ist aber sicher kein schöner Tag für die Österreicherinnen
und Österreicher, wenn man sich dieses Wohnbaupaket anschaut. (Widerspruch
bei der
ÖVP.) – Ich habe eure Aufmerksamkeit. (Beifall bei der
FPÖ. – Abg. Kickl: Er ist ja noch nicht fertig! –
Abg. Bogner-Strauß: Hast du es nicht verstanden,
oder was?)
Wieder einmal hat diese
Bundesregierung eine reine Überschriftenkampagne gestartet. Es gibt
Pressekonferenzen: Wohnbau wird günstiger! (Abg. Steinacker: Du warst
jetzt sehr lange nicht im Plenarsaal, gell, und hast nicht zugehört!) –
Leider, meine sehr verehrten Damen und Herren – viele
Vorredner:innen
von der Opposition haben es ja auch schon gezeigt –, wird
wahrscheinlich nichts günstiger werden.
Wenn meine Kollegin, Frau Nina
Tomaselli, sagt und sich endlich darauf besinnt, dass der
gemeinnützige Wohnbau das Wichtigste ist – das ist ein bisschen
etwas für die Experten, aber ich muss es hier einfach einmal
sagen –, hat
sie vollkommen recht, aber es ist leider wieder nur eine inhaltsleere
Überschrift, dass nur der gemeinnützige Wohnbau der Garant für
langfristig leistbares Wohnen ist. Ich muss fragen: Wo in diesem Gesetz wird
denn den gemeinnützigen
Wohnbaugenossenschaften der EVB, den ihr ihnen weggenommen
habt (Abg. Tomaselli: Absatz 1!), für
Sanierungen, für sinnvolle Sanierungen, für die Ökologisierung
des gemeinnützigen Wohnbaus komplett zurückgegeben? Wo gebt
ihr ihnen den zurück? Ich sehe es da drinnen nicht. (Beifall bei der
FPÖ! – Abg. Tomaselli: Absatz 1 ...!)
Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Wir haben noch ein weiteres Problem. Es klingt eigentlich wieder toll.
Kollege Loacker hat gesagt,
die Regierung streut den Menschen Sand in die Augen. Kollege Kopf hat gesagt,
mit diesem Sand will er etwas bauen. Ich sage: Bitte bauen Sie nicht auf
diesen Sand, weil dieses Wohnbaupaket genauso im Sand versinken wird, wie es
jetzt gekommen ist, denn die tatsächliche Umsetzung dieser
Baumilliarde –
und das wissen Sie nur zu gut, Herr Finanzminister, denn Sie selber haben mir
im Ausschuss gesagt, dass Sie noch mit keinem einzigen Wohnbaulandesrat
darüber gesprochen haben – liegt bei den
Wohnbaulandesräten, die sollen dann auch quasi das Geld an die Menschen
verteilen. (Zwischenruf des Abg. Einwallner.) Daher
wird es wahrscheinlich doch noch etwas länger dauern und wird diese
Maßnahme nicht allzu schnell ankommen. (Beifall bei der
FPÖ. – Abg. Haubner: Der ist auch wissensbefreit!)
Das Problem dabei ist aber, dass da wertvolle Zeit vergeudet wird, die die Bauwirtschaft nicht hat, die die Konjunktur nicht hat und die, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie zu Hause auch nicht haben. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) – Da brauche ich jetzt kurz einen Applaus, genau! (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit und Zwischenrufe bei FPÖ und SPÖ.) Diese
Regierung ist leider wieder einmal
nicht Teil der Lösung, sondern vielmehr
das wohnpolitische Kernproblem.
Meine sehr verehrte Kollegin Becher, wenn Sie eine
Zinsstütze oder eine maximale Zinsbegrenzung auf 3 Prozent
fordern, dann müssen Sie nur ins wunderschöne Oberösterreich
schauen. Dort hat es nämlich der oberösterreichische
FPÖ-Landeshauptmannstellvertreter und Wohnbaulandesrat
unter schwierigen Bedingungen, die wir derzeit haben, geschafft, erstens einmal
mehr Wohnungen fertigzustellen als jemals zuvor und zweitens
2,95-Prozent-Wohnbaudarlehen für 20 Jahre sicherzustellen. Da
brauchen wir eure 3-Prozent-Grenze nicht mehr. (Beifall bei der FPÖ.)
Mehr Oberösterreich für Österreich!
Die jetzigen Vorschläge der Bundesregierung kommen zu
spät und gehen insbesondere in ihrem Volumen nicht weit genug. Wir
stimmen aber zu, denn
es ist besser als gar nichts, aber es wird nicht reichen. Wir brauchen echte Impulse
für die Bauwirtschaft und wir brauchen leistbaren Wohnraum. Daher fordern
wir: einen Bundeszuschuss zur Anhebung der Wohnbauförderungsmittel auf 1 Prozent des BIPs mit
entsprechender Zweckwidmung, ein Wiederaufleben der
Wohnbauinvestitionsbank, um günstige Kreditkonditionen nicht nur für
drei Jahre – bis 2028 – sondern lang- und mittelfristig
zu sichern,
und, Frau Kollegin Tomaselli, einen völligen, direkten Ausgleich der
Mindereinnahmen von gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften durch ihr
3. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz sowie weitergehende
langfristige steuerliche Anreize für den gewerblichen Wohnbau; auch da
machen Sie
mit den verkürzten Abschreibungszeiten etwas, aber es wird nicht genug
sein.
Wenn sich die SPÖ hier als
weißer Ritter – es werden nach mir dann noch
drei weitere Redner von der SPÖ ans Rednerpult kommen (Abg. Lercher:
Einer ist von euch, Kaniak ist ...!) – ja, ja, oder
zwei weitere Redner, Kollege Lercher
wärmt sich schon auf – des leistbaren Wohnraums geriert, dann
frage ich mich schon: In jedem Regierungsprogramm, seit ich hier im Nationalrat
sitze –
und das ist zumindest seit 2013, wahrscheinlich war es vorher auch schon
so –,
versprechen auch SPÖ-Regierungen, dass Kasernenverkäufe nur in leistbarem Wohnraum enden dürfen.
Wie viele
SPÖ-Verteidigungsminister haben Anfang der 2010er-Jahre Kasernen verkauft
und in wie vielen von diesen Kasernen ist denn leistbarer Wohnraum geschaffen
worden? (Abg. Stöger: Gar keiner!) – Ich sage es
Ihnen – Sie können es gerne sagen; ja, Herr Kollege
Stöger hat es schon gesagt –: In gar
keiner. Genauso ist es. Die SPÖ will leistbaren Wohnraum schaffen, dort wo
sie selber in Verantwortung ist, bringt sie aber nichts zusammen. (Beifall
bei
der FPÖ.)
Damit aber etwas
zusammengebracht werden kann, meine sehr verehrten Damen und Herren,
stellen die unterfertigten Abgeordneten, Mag. Philipp
Schrangl und weitere Abgeordnete, einen Entschließungsantrag an den Bund:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Auch der Bund muss liefern - Schaffung leistbaren Wohnraums durch die ARE“.
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und
insbesondere der zuständige Bundesminister
für Finanzen werden aufgefordert, in Unternehmenszielen und -strategie
sowie Geschäftspolitik der ARE Real Estate GmbH vorrangig die
Förderung leistbaren bzw. geförderten Wohnraumes
sicherzustellen.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Jede Entlastung ist notwendig, aber es ist ein Tropfen
auf den heißen Stein. Dieses Paket ist leider sehr viel heiße
Luft, bis es sich dann überhaupt ganz schnell aufgelöst hat, wie in
Zukunft hoffentlich auch diese schwarz-grüne Bundesregierung.
(Beifall bei der FPÖ.)
11.54
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
und weiterer Abgeordneter
betreffend Auch der Bund muss liefern - Schaffung leistbaren Wohnraums durch die ARE
eingebracht im Zuge der
Debatte zu TOP, 1 Bericht des Finanzausschusses
über den Antrag 3945/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob
Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
Finanzausgleichs-gesetz 2024 geändert wird (2494 d.B.)
in der 255. Sitzung des Nationalrates am 20.3.2024
Bereits am 11. Dezember 2020
brachte die FPÖ einen Antrag betreffend „die erforderliche
Schaffung leistbaren Wohnraums durch die ARE“ ein. Wiewohl
die Indienststellung der ARE zur Schaffung leistbaren Wohnraums im aktuellen
Regierungsprogramm verankert ist, wurde diese Zielsetzung nicht umgesetzt,
indem zunächst die Unternehmensstrategie entsprechend angepasst worden
wäre.
Der Rechnungshof kritisiert dies in einem aktuellen Bericht „ARE Austrian
Real Estate GmbH (Konzern)“.
Wie aus dem genannten Bericht hervorgeht, sprechen sich ÖBAG und BMF für eine Tätigkeit der ARE im freifinanzierten Segment des Wohnungsmarktes aus. Die Umsetzbarkeit des Regierungsprogramms wurde nicht einmal geprüft. Während der Bund also wesentliche Instrumente zur Schaffung leistbaren Wohnraums brach-
liegen lässt, beschneidet er – bei minimalistischer Kompensation – insbesondere gemeinnützige Bauvereinigungen in ihren Möglichkeiten zur Schaffung und Sanierung sozialen Wohnraumes. Zulasten der Menschen agiert ein öffentliches Unternehmen maximal gewinnorientiert auf dem Wohnungsmarkt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, in Unternehmenszielen und -strategie sowie Geschäftspolitik der ARE Real Estate GmbH vorrangig die Förderung leistbaren bzw. geförderten Wohnraumes sicherzustellen.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Max Lercher. – Bitte.
Abgeordneter
Maximilian Lercher (SPÖ): Geschätzte
Frau Präsidentin!
Herren Minister! Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schrangl, ich bin eh sehr
froh, dass du dich durchgesetzt hast, weil das ja gut ist, dass ihr heute
hinter dem gemeinnützigen Wohnbau steht; über Jahrzehnte eurer
Parteigeschichte
wolltet ihr diesen nämlich zerschlagen. Wenn euch das gelungen wäre,
würden wir heute von gar nichts reden. (Beifall bei der SPÖ. –
Zwischenruf des Abg. Kassegger.) Das muss man am Beginn auch
anmerken, bei all dem, was gut ist, was wir begrüßen.
Ja, Kolleginnen und Kollegen, ich weiß eh, die Kollegen von der Freiheitlichen Partei brauchen in Wahrheit gar keine Wohnbauförderung, weil sie die
Häuser mit Parteigeld bauen, nicht? Das ist auch eine effektive Maßnahme, aber nicht so in Ordnung. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Sagen Sie das noch einmal!)
Kommen wir aber zu dem Paket
selbst: In weiten Teilen finden wir da heute Maßnahmen vor, die in
Ordnung sind, die wir auch unterstützen werden.
Ist es genug? – Nein. (Abg. Kickl: Kümmere dich um
deine Schrebergärten!) Brauchen wir mehr? – Ja, auf
alle Fälle. Löst es die Probleme bei bestehenden
Mieten und bei bestehenden Häuslbauerkrediten? – Nein. Das ist
unsere entscheidende Kritik und da wären Sie gefordert,
geschätzte Damen und
Herren von Grün und Schwarz. Das wissen Sie, Herr Finanzminister.
(Beifall bei der SPÖ.)
Ein ganz, ganz wesentlicher
Aspekt, auf den wir achten werden, ist die Bauwirkung: ob auch gebaut wird, ob
die Koordination mit den Ländern passiert. Da ist auch die Bundesregierung
gefordert (Zwischenruf des Abg. Hörl), und
da werden wir dahinter sein, dass die Einheiten und die Gelder auch abgerufen werden, denn das darf kein leeres Versprechen
bleiben. Das ist wichtig
in dieser Phase, in der wir uns
konjunkturell befinden. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweitens: Wenn wir über Bauwirtschaft diskutieren, darf man, finde
ich,
einen wichtigen Player in diesem Land nicht vergessen, nämlich die
Städte und Gemeinden. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Wir
reden heute vom Finanzausgleich, aber niemand redet von den Städten
und Gemeinden, die in Wahrheit die größten volkswirtschaftlichen
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in
dieser Republik sind, die leisten, wo die anderen Ebenen versagen –
für sie ist viel zu wenig Geld da. Wenn wir heute über den
Finanzausgleich debattieren, müssen wir auch darüber reden,
dass die Städte und Gemeinden dringend Liquidität brauchen. Sie
wissen das, Herr Finanzminister. (Beifall bei
der SPÖ.)
Wir brauchen 1 Milliarde
Euro sofort – das fordern nicht wir, das fordert der Gemeindebund.
Das ist ja bekanntlich keine sozialdemokratische Vorfeldorganisation, aber
dort gibt es gscheite Vertreter der ÖVP
(Abg. Loacker: ... kennen sich mit ... !), die fordern
jetzt Liquidität, nämlich 1 Milliarde Euro, und zwar nicht als
Kofinanzierung, sondern Cash für die Gemeinden, denn die brauchen die
Liquidität, um überleben zu können.
Da sind Sie gefordert, auch wenn wir über Baukonjunktur und Bauprogramme
reden, deswegen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gemeindepaket für 2024 und 2025“.
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, mit Gemeindevertreter:innen in Gespräche über ein Gemeindepaket in Höhe von 1 Milliarde Euro als Soforthilfe ohne Auflagen für die Gemeinden für 2024 und 2025 einzutreten sowie das Kommunale Investitionspaket um zwei Jahre zu verlängern“.
*****
Die Gemeinden verlangen zu Recht Taten und weniger Worte,
deswegen
bitte ich Sie, insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der ÖVP,
heute diesem Paket zuzustimmen. Die Gemeinden und Städte haben es
sich verdient. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.57
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Maximilian Lercher, Andreas Kollross,
Genossinnen und Genossen
betreffend: Gemeindepaket für 2024 und 2025
eingebracht in der 255. Sitzung des Nationalrates im Zuge der Debatte zu
Top 1 Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 3945/A der
Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und
Kollegen betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird (2494 d.B.)
Begründung:1
Der Österreichische
Gemeindebund hat bei seiner Bundesvorstandssitzung einstimmig eine Resolution
beschlossen, mit der ein Gemeindepaket in Höhe von 1 Mrd. €
für 2024 und 2025 gefordert wird. Trotz des derzeit geltenden
Finanzausgleichs von 2024 bis 2028, benötigen die Gemeinden für die
Jahre 2024 und 2025 finanzielle Mittel zur Stärkung der Liquidität:
die Umlagezahlungen
an die Länder sind gestiegen, Lohnabschlüsse im öffentlichen
Dienst und ein höherer Personalbedarf in den Bereichen Elementarbildung
oder Pflege, höhere Zinskosten und das Inflationsniveau wirken
Ausgaben erhöhend, andererseits fehlen Einnahmen aus der nicht
erfolgten Valorisierung der Grundsteuer. Viele Gemeinden könnten
mittlerweile den 50%igen-Anteil des kommunalen Investitionspaketes finanziell
nicht stemmen2.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
„Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, mit
Gemeindevertreter:innen in Gespräche über ein Gemeindepaket
in Höhe von 1 Milliarde Euro als Soforthilfe ohne Auflagen für die
Gemeinden für 2024 und 2025 einzutreten sowie das Kommunale
Investitionspaket um
zwei Jahre zu verlängern“.
1 Quelle https://gemeindebund.at/gemeindebund-fordert-gespraeche-ueber-eine-gemeinde-finanzspritze/
2 vgl.
auch Österreichischer Gemeindebund, OTS vom 26.2.2024 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240226_OTS0127/
gemeindebund-fordert-gespraeche-ueber-eine-gemeinde-finanzspritze)
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt jetzt Herr
Abgeordneter Reinhold Einwallner. – Bitte. (Abg. Schrangl:
Vielleicht sagt uns der, welche Kaserne mit leistbaren Wohnungen
gefüllt wurde! – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Abgeordneter
Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ):
Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Herren Minister! Meine Damen und
Herren! Jetzt diskutieren wir seit fast 2 Stunden ein sogenanntes
Wohnpaket dieser Bundesregierung. Das
ist ja eigentlich gut so, denn Wohnen ist ein sehr zentrales und wichtiges
Thema für die Österreicherinnen und Österreicher und Wohnen ist
leider für ganz,
ganz viele in diesem Land einfach nicht mehr leistbar.
All jene, die jetzt glauben, dass sich mit diesem Paket an der derzeitigen Situation – wenn Sie in einer Mietwohnung sind oder wenn Sie von sehr hohen Kreditzinsen betroffen sind – irgendetwas ändert, der irrt leider. Diese Bundesregierung schafft es, ein Paket vorzulegen, das weder direkt in die Mieten eingreift, noch jenen hilft, die derzeit kaum wissen, wie sie am Monatsende die Miete bezahlen; es macht Wohnen nicht leistbar. Da reden wir von gut zwei Millionen Haushalten in diesem Land, zwei Millionen, die von dieser Regierung wieder einmal ignoriert werden.
Meine Damen und Herren! Selbst für die Eigentümer
oder für jene jungen Familien, die versuchen, sich ein Eigenheim zu
schaffen, die ein Eigenheim, eine Wohnung gekauft haben, die jetzt darunter
leiden, dass die Kreditzinsen so
hoch sind, ist in diesem Paket nichts dabei.
Wenn man sich das Gesamtpaket
anschaut, sieht man schon auch positive Punkte drinnen, das sagen wir
auch, und wir werden auch zustimmen, aber in
vielen Bereichen geht es an den Lebensrealitäten der Menschen vorbei, vor
allem jener, die wirklich von zu hohen
Mietkosten und zu hohen Kosten fürs Wohnen betroffen sind.
Es soll – und ich
hoffe, dass das kommt – zumindest einen positiven Effekt für
die Baukonjunktur, für die Beschäftigten in der Bauwirtschaft geben,
sodass die Menschen in diesem Bereich gehalten werden
können und
wir in Zukunft auch wieder entsprechend Fachkräfte haben. Dann ist es aber
mehr ein Konjunkturpaket für die Bauwirtschaft und weniger ein Wohnpaket und
ein Paket für die Menschen, die gerade jetzt von hohen Kosten betroffen
sind.
Meine Damen und Herren, man muss
sich das vor Augen führen: Fast
jeder vierte Österreicher und fast jede vierte Österreicherin ist
derzeit in einer Lage, dass es ganz, ganz schwierig ist, die monatlichen Kosten
fürs Wohnen zu zahlen. Das wäre eigentlich der Auftrag
für diese Bundesregierung. Es braucht viel, viel konkretere
Maßnahmen, die jetzt und unmittelbar auf
die Lebenssituation der Menschen wirken, daher schlagen wir ganz klar vor:
Sicherheit für die Mieter, dass die Mieten nicht ins Unendliche steigen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Jetzt die
Mieten einfrieren bis Ende 2026 und dann maximal um 2 Prozent erhöhen,
das ist noch machbar und möglich!
Wir fordern auch: Für jene,
die jetzt von enorm hohen Kreditzinsen betroffen sind, zu denen Bankberater
gesagt haben: Das kannst du jetzt ruhig machen, das kannst du
dir auch in Zukunft leisten!, die jetzt aber plötzlich eine ganz andere Situation
vorfinden, muss es einen Deckel bei den Kreditzinsen
geben, also einen Zinsdeckel bei den Wohnbaukrediten.
Ich glaube, das ist wichtig; dann können wir
einerseits jetzt und unmittelbar den Mieterinnen und Mietern in diesem Land
helfen und auch jenen,
die von hohen Kreditzinsen betroffen sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
12.01
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak
(FPÖ): Frau Präsident! Sehr
geehrte Herren Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Ja, der
österreichische Wohnbau
liegt tatsächlich darnieder. Immer mehr Menschen in Österreich
können sich das Wohnen nicht leisten. Das ist genau der Grund, warum wir
Freiheitliche zähneknirschend dem hier vorliegenden Wohnbaupaket
zustimmen werden: weil es höchste Zeit ist, dass tatsächlich etwas
unternommen wird.
Wir sollten aber einmal einen Blick darauf werfen, warum es
überhaupt so
weit gekommen ist. Die wahren Ursachen, warum das Wohnen so teuer, ja unleistbar
geworden ist und nichts mehr gebaut wird, liegen bei der verfehlten schwarz-grünen
Regierungspolitik. Wenn die schwarzen Innenminister nicht unter grünen
Beifallsbekundungen Zehntausende Migranten ins Land gelassen hätten,
die lauter Wohnraum beanspruchen, der nicht gebaut werden wird, wenn diese
Bundesregierung nicht eine vollkommen verantwortungslose Sanktionspolitik und
eine vollkommen fehlgeleitete Antiteuerungspolitik betrieben hätte,
die die Gestehungskosten für Wohnraum in lichte Höhen getrieben haben,
und wenn diese Bundesregierung nicht bei der Umsetzung der KIM-Verordnung Gold
Plating betrieben hätte, sodass die Menschen
schlicht und ergreifend gar keinen Kredit mehr für die Schaffung von
Eigenheim bekommen, dann wären wir da gar nicht hingekommen, meine sehr
geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ)
Es sind hausgemachte Ursachen,
die in diesem Land zu einer Wohnungsmisere geführt haben, und jetzt tritt
man als Feuerwehr für Schäden auf, die man
selber verursacht hat.
Die Art und Weise, wie diese Gesetzesanträge
eingebracht worden
sind, die Fehler, die sich darin befinden, und das Nichteingehen auf
konstruktive Kritik von unserer Seite, auch im Rahmen der Ausschusssitzungen:
Auch
das gehört zwingend thematisiert.
Die Regierung versteckt sich
hinter ihren Abgeordneten, die diese Anträge ohne Beurteilung durch den
Verfassungsdienst, ohne Beurteilung des Budgetdienstes, was die
finanziellen Auswirkungen anbelangt, als Initiativanträge einbringen.
Das wird husch, pfusch kurzfristig in kürzerer Zeit, als es den vereinbarten
Fristen entspräche, im Ausschuss eingebracht oder, wie wir es heute erlebt
haben, auch erst unmittelbar vor der Plenarsitzung eingebracht. Das Parlament
darf dann das abnicken, was die Herrschaften in der Regierung ausbaldowert
haben, inklusive aller Fehler, die wir mittragen müssen, weil es keine
Gelegenheit mehr für eine inhaltliche Diskussion gibt. – So
geht
das definitiv nicht, Herr Minister. (Beifall bei der
FPÖ.)
Die absolute Krönung der
Unverfrorenheit und der Missachtung des Parlamentarismus ist das Vorgehen bei
dem Antrag gemäß § 27 Abs. 1 der
Geschäftsordnung des Nationalrates, der im Ausschuss eingebracht worden
ist und den wir jetzt im Rahmen von Tagesordnungspunkt 2 debattieren. Da
wurde von Abgeordnetem Karlheinz Kopf, den ich grundsätzlich sehr
schätze, ein Antrag eingebracht, der definitiv nicht in inhaltlichem
Zusammenhang
mit der im Ausschuss verhandelten Materie gestanden ist, der gar nicht
hätte zugelassen werden dürfen; er selber hat ihn als Obmann im
Ausschuss
dann als inhaltlich korrekt angenommen. Also bei seinem eigenen Antrag hat er
einen inhaltlichen Zusammenhang gesehen und diesen auf die Tagesordnung gesetzt,
und er wurde dann mit den Stimmen der Regierungsfraktionen auch beschlossen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer hat das vollkommen
richtigerweise im Ausschuss schon kritisiert. Dieses Gesetz, sollte es heute
beschlossen werden, mit
dem dem Bundesheer unter dem Titel des Konjunkturpaketes für Wohnraum eine
weitere Immobilie, eine Liegenschaft weggenommen wird, die zum Verkauf gegeben
wird, damit das schwarze Innenministerium dort seine Sicherheitsakademie
machen kann, ist nicht nur inhaltlich eine Katastrophe, sondern es ist auch
verfassungswidrig zustande gekommen. (Beifall bei der
FPÖ.)
Wir haben ja im Ausschuss einen entsprechenden Antrag
eingebracht, in
dem wir festgehalten haben, dass das nicht verfassungskonform zustande gekommen
ist – der wurde natürlich von den Regierungsparteien abgelehnt.
Jetzt liegt es am Herrn Bundespräsidenten, der seiner verdammten
Verpflichtung nachkommen muss und diese nicht verfassungskonform
zustande gekommenen Gesetze zurück an den Start schicken und seine Unterschrift
verweigern muss.
So kann man mit dem Parlament nicht umgehen, so kann man mit den Ausschüssen nicht umgehen, so kann man mit den Abgeordneten hier nicht umgehen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Stöger.)
Diese Bundesregierung ist fertig. So können in diesem
Land keine
Gesetze gemacht werden. Wir brauchen Neuwahlen. (Beifall bei der
FPÖ sowie des Abg. Stöger.)
12.06
Präsidentin
Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun
niemand mehr gemeldet.
Damit schließe ich diese Debatte.
Ich frage, ob seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht ist. – Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung
über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert
wird, in 2494 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom
erwähnten Zusatzantrag betroffenen Teile und schließlich über
die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile
des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Kopf, Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend die Ziffer 4 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer sich dafür ausspricht,
den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit
Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden, und daher werde ich auch so vorgehen.
Die Stimmzettel dazu befinden sich in Ihren Abgeordnetenpulten.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen.
Ich ersuche jene, die in
dritter Lesung mit „Ja“ stimmen wollen, den
dementsprechenden Stimmzettel einzuwerfen, den „Nein“-Stimmzettel,
wenn sie den Gesetzentwurf in dritter Lesung ablehnen. Ich
ersuche Sie auch, darauf
zu achten, dass Sie nur eine Karte verwenden.
Ich bitte nun Herrn Schriftführer Gahr, mit dem Namensaufruf zu beginnen; ihn wird dann Herr Abgeordneter Schallmeiner ablösen.
Herr Abgeordneter Gahr, dürfte ich Sie bitten? (Ruf bei der ÖVP: Nein, Schallmeiner!) – Gut, da scheint eine Änderung vorgenommen worden zu sein. Herr Abgeordneter Schallmeiner, bitte beginnen Sie mit dem Namensaufruf, weil wir erst dann mit der Abstimmung beginnen können.
*****
(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Schallmeiner
und Gahr werfen
die Abgeordneten den Stimmzettel in die Wahlurne.)
*****
Präsidentin Doris Bures: Ich beende nun die Stimmabgabe.
Ich ersuche die beauftragten Bediensteten des Hauses, nun
unter Aufsicht
der Schriftführung die Stimmenzählung vorzunehmen, und unterbreche
für wenige Minuten die Sitzung.
Die Sitzung ist unterbrochen.
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 12.12 Uhr unterbrochen und um 12.16 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Abgegebene Stimmen: 162; davon „Ja“-Stimmen: 150, „Nein“-Stimmen: 12.
Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Amesbauer;
Baumgartner, Bayr, Becher, Beck, Belakowitsch Dagmar, Berlakovich Nikolaus, Blimlinger, Bogner-Strauß, Böker, Brandweiner, Brückl, Bures, Bürstmayr;
Deckenbacher, Deimek, Diesner-Wais, Disoski, Drobits, Duzdar;
Ecker Rosa, Egger Kurt, Einwallner, El-Nagashi, Engelberg, Erasim, Eßl;
Feichtinger, Fuchs, Fürlinger;
Gahr, Gerstl, Gödl, Götze, Graf Martin, Graf Tanja, Greiner Karin, Großbauer, Grünberg;
Hafenecker, Hamann Sibylle, Hammer Lukas, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hauser, Hechenberger, Heinisch-Hosek, Herbert Werner, Herr, Himmelbauer, Hintner, Höfinger Johann, Hofinger Manfred, Holzleitner, Holzner, Hörl;
Jeitler-Cincelli;
Kainz, Kaniak, Kassegger, Kaufmann, Keck, Kickl, Kirchbaumer,
Köchl, Köllner,
Kollross, Kopf, Koza, Krainer Kai Jan, Kucharowits, Kucher Philip, Kugler
Gudrun, Kühberger;
Laimer, Lausch, Lercher, Linder
Maximilian, Lindinger, Lindner Mario,
Litschauer, Lopatka;
Marchetti, Matznetter, Melchior, Minnich, Muchitsch;
Neßler, Neumann-Hartberger, Nussbaum;
Obernosterer, Oberrauner, Ofenauer Friedrich, Ottenschläger, Oxonitsch;
Pfurtscheller, Pöttinger, Prammer, Prinz;
Ragger, Rausch-Amon Bettina, Reimon, Reiter, Ribo, Rössler;
Salzmann, Saxinger, Schallmeiner, Scharzenberger, Schatz, Scheucher-Pichler, Schmidt Michaela, Schmiedlechner Peter, Schmuckenschlager, Schnabel, Schnedlitz, Schrangl, Schroll, Schwarz, Silvan, Singer Johann, Smodics-Neumann, Smolle, Sobotka, Spalt, Stark, Stefan, Steger Petra, Steinacker, Stocker, Stöger Alois, Stögmüller, Strasser;
Tanda, Tanzler, Taschner, Tomaselli, Troch;
Weber, Weidinger, Weratschnig, Wimmer Petra, Wimmer Rainer, Wöginger, Wurm;
Yildirim;
Zarits Christoph, Zopf, Zorba.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Bernhard, Brandstötter Henrike;
Doppelbauer;
Fiedler;
Krisper, Künsberg Sarre;
Loacker;
Meinl-Reisinger;
Schellhorn, Scherak, Shetty;
Werner.
*****
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen jetzt zu den weiteren Abstimmungen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip
Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Das Wohnpaket der Regierung
senkt keinen einzigen Preis – Österreich braucht ein
Sofortpaket für
leistbares Wohnen“.
Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Abstimmung über den Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend
„Auch der Bund muss liefern -
Schaffung leistbaren Wohnraums durch die ARE“.
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der
Abgeordneten Max
Lercher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gemeindepaket
für 2024 und 2025“.
Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz betreffend Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen samt Titel und Eingang in 2495 der Beilagen.
Wer spricht sich für
diesen Gesetzentwurf aus? – Das ist mit Mehrheit
so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3:
Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz
geändert wird, samt Titel und Eingang
in 2496 der Beilagen.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
4. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 3948/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz geändert wird (2497 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 3946/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz geändert wird (2498 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 3950/A der
Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der
Wasserwirtschaft, der Umwelt,
der Altlastensanierung, des Flächenrecyclings, der Biodiversität
und der Kreislaufwirtschaft und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie
über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz
(Umweltförderungsgesetz – UFG) geändert wird
(2499 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 4 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Matznetter. – Bitte.
12.20
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Bundesminister, Kolleginnen und Kollegen, aber vor allem Zuseherinnen und Zuseher! Ich mache es kurz: Den Tagesordnungspunkten 5 und 6 können wir zustimmen. Beschäftigen wir uns ein bisschen mit dem Tagesordnungspunkt 4.
Da kommt ein Antrag in den Finanzausschuss, mit dem unter
dem Titel dringendes Wohnbedürfnis eine Begünstigung bei den
Gerichtsgebühren eingeführt werden
soll. Die Freistellung von der Gebühr soll bis – Kaufpreis
und Hypothek – 500 000 Euro gelten, allerdings nur
dann, steht in diesem Antrag der Regierungsparteien, wenn die Transaktion in
Summe nicht mehr als 2 Millionen Euro umfasst. Sollte also jemand den
Bedarf gehabt haben,
die Richtigkeit der Ausführungen des Kollegen Krainer, nämlich dass
die Bundesregierung die Goldene-Nase-Verdiener als Hauptfokus ihrer
Politik hat, zu beweisen, hat er damit den lebenden Beweis. (Ruf bei der
ÖVP: Stimmt ja nicht!)
Jeder Abgeordnete der Regierungsfraktionen darf den
Wählerinnen und Wählern erklären, inwiefern dringendes
Wohnbedürfnis besteht, wenn man eine Villa mit 2 Millionen Euro
finanzieren will. Allein dass man zu solchen Beträgen kommt,
beweist doch nur das Denken der handelnden Personen.
Es ist unglaublich! Worum geht es da? – Um ein Billardzimmer? Um ein
Hallenbad? Worum? Wo ist da ein dringendes Wohnbedürfnis? Das ist
auch der
Grund, warum Kollegin Yildirim nachher den Abänderungsantrag
einbringen wird, dass man das zumindest auf 750 000 Euro
heruntersetzt.
Eines aber – und das vor allem für die Damen
und Herren, die nur alle fünf Jahre abstimmen dürfen –:
Wenn Sie eine Vertretung ausschließlich für Menschen,
die ihre Wohnhäuser um 2 Millionen Euro kaufen, haben wollen, die
ausschließlich darauf schaut,
dass die Dividenden in den Himmel wachsen (Zwischenruf
des Abg. Brandweiner), dass Milliardäre auf ihre Kosten kommen,
dann
können Sie gerne diesen Parteien Ihre Stimme geben. Wenn Sie aber der Meinung
sind, dass dieses Haus, dass das Parlament für die Gesamtheit des
österreichischen Volkes repräsentativ sein soll, dann würde ich
denen die Stimme verweigern. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Brandweiner. –
Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie müssen keine Lobbyisten
der
Goldene-Nase-Verdiener wählen. Wir brauchen sie nicht, denn diese
können
für sich selber sorgen, die brauchen keine Extragesetze.
Was das Handwerkliche betrifft – weil hier gerade
die Herren Bundesminister sitzen –: Ein Gesetz zu machen, bei dem
man nur für die eine Transaktionsanmeldung (Zwischenruf des Abg. Brandweiner)
die eh viel zu hohe Grenze von 2 Millionen Euro einschreibt und nicht
daran denkt, dass ich, wenn
ich es zeitlich stückle, trotzdem die Begünstigung für die 500 000 Euro
bekomme, ist handwerklich unter jedem Standard. Daher meine Empfehlung an
die Damen und Herren Regierungsvertreter: Machen Sie eine normale Begutachtung,
dann werden Ihnen viele Experten sagen, was falsch ist, und Sie ersparen sich
solche stümperhaften Gesetze! Wir werden dem natürlich nicht
zustimmen, wenn unser Abänderungsantrag von Ihnen abgelehnt wird.
Lehnen Sie ihn ab, dann wissen wir: Die Regierungsabgeordneten sind Goldene-Nasen-Vertreter. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
12.23
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johann Singer. – Bitte.
Abgeordneter
Johann Singer (ÖVP): Frau
Präsidentin! Geschätzte Herren Bundesminister! Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Hohen Haus und
vor den Bildschirmen! Zu Beginn
darf ich im Namen des Kollegen Gahr ganz herzlich die Seniorengruppe aus Fulpmes
in Tirol begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Ich freue mich, dass immer
wieder Besucherinnen und Besucher aus ganz Österreich hier ins Hohe
Haus kommen. Ebenso freue ich mich, dass die SPÖ
bei den Tagesordnungspunkten 1 und 3 mitgestimmt hat, und ich freue mich
über die positiven Kräfte in der SPÖ um den Kollegen Muchitsch,
die
dieses Voting ermöglicht haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Heute haben wir schon mehrfach
über die Situation der Bauwirtschaft und deren Entwicklung gesprochen.
Bereits Ende des vergangenen Jahres prognostizierten Expertinnen und
Experten den Rückgang in der Bauwirtschaft 2024 und in den darauffolgenden
Jahren, und die Auswirkungen stellen nicht nur für
die Arbeitsplätze in der Branche, sondern auch für die
österreichische Gesamtwirtschaft eine entsprechende Herausforderung
dar. Der fehlende Wohnbau in den kommenden Jahren würde
langfristig zu großen wirtschaftlichen Problemen und zu massiven
Teuerungen des Wohnraums führen.
Bereits jetzt sind die
gestiegenen Wohnkosten für die Menschen in Österreich sehr fordernd. Mit den heutigen Beschlussfassungen
werden gezielt Maßnahmen umgesetzt, die auf der einen
Seite die Bauwirtschaft stärken und den Erhalt von Arbeitsplätzen
sichern, auf der anderen Seite ist das Ziel natürlich, den
benötigten Wohnraum mit leistbaren Eigentums- und Mietwohnungen zu
schaffen und die Sanierung zu forcieren, denn damit wird auch die
Qualität des vorhandenen Wohnraumes entsprechend verbessert. Mit diesem
Gesamtpaket werden insgesamt 20 000 neue Wohnungen geschaffen –
10 000 im Eigentumsbereich und 10 000 im Mietbereich – und
rund 5 000 Wohnungen werden entsprechend saniert.
Beim vorhergegangenen
Tagesordnungspunkt haben wir diesbezüglich bereits eine Reihe von
Maßnahmen besprochen und auch beschlossen. Jetzt
folgen weitere, auf die ich näher eingehen möchte.
So beschließen wir die
zeitlich befristete Abschaffung der Grundbuchs- und
Pfandrechtseintragungsgebühr, womit der Eigentumserwerb erleichtert
wird. Liegt ein endgültiges Rechtsgeschäft vor, das nach dem
31. März 2024 geschlossen wurde, und ist der Antrag bis
spätestens vor dem 1. Juli
2026 beim Grundbuchsgericht eingelangt, wird dieses Rechtsgeschäft entspre-
chend entlastet. Ich führe das deshalb so genau aus, weil es in den vergangenen Tagen eine Reihe von Anrufen von interessierten Menschen gegeben hat, die dazu genaue Auskunft haben wollten.
Es ist schon angesprochen
worden, dass 500 000 Euro gefördert werden. Das ist der
Freibetrag dazu und da fallen die Nebengebühren weg, was letztendlich
zu einer Entlastung von rund 10 000 Euro führen kann.
Ein weiterer Punkt in dieser Abstimmung ist die Aufstockung des Wohnschirmes. Da werden die Budgetmittel für 2024 von 65 Millionen auf 125 Millionen Euro erhöht, das bedeutet insgesamt also eine Erhöhung um 60 Millionen Euro. Der Wohnschirm kann Personen, die ihre Miete nicht mehr bezahlen können und dadurch von einer Delogierung bedroht sind, sowie auch Personen mit geringem Einkommen, die von teuerungsbedingten Energiekostenrückständen betroffen sind, gewährt werden.
Ein weiterer Punkt, sehr
geehrte Damen und Herren, ist die Erhöhung der Mittel für den
Reparaturbonus, für mich auch eine sehr wichtige Maßnahme. Da
geht es um 50 Millionen Euro, die 2024 zusätzlich zur Verfügung
stehen werden. Ziel ist zum einen die Ausweitung der Förderung für
die Verlängerung der Lebensdauer durch die Reparatur, zum anderen sollen
weitere Produktkategorien in die Förderaktion aufgenommen werden. Der
Reparaturbonus
kommt sowohl der Bevölkerung als auch den Betrieben zugute.
Sehr geehrte Damen und Herren, all diese Maßnahmen
des Wohn- und Baupaketes kurbeln zum einen die Wirtschaft an, schaffen
aber zum anderen
auch leistbaren Wohnraum und dienen natürlich auch dem Klimaschutz. Die
insgesamt mehr als 2 Milliarden Euro sind gut investiertes Geld für
die Menschen in unserem Lande. Danke auch an den Koalitionspartner, dass es
gemeinsam gelungen ist, dieses große Paket zustande zu bringen. Ich freue
mich, sehr geehrte Damen und Herren, dass damit bereits erste Schritte zur
Erfüllung des Österreichplanes unseres Bundeskanzlers Karl Nehammer
gesetzt
werden konnten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der
ÖVP sowie
des Abg. Schwarz.)
12.29
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer
(NEOS): Frau Präsidentin! Werte
Mitglieder der Bundesregierung! Ich beginne mit dem Thema Wohnschirm: Das ist
prinzipiell ein sehr, sehr gutes Instrument. Es ist treffsicher. Es hilft Menschen,
die wegen zu hoher Kosten, zum Beispiel Energiekosten oder Mietkosten, Gefahr
laufen, ihre Wohnung zu verlieren. Und im Gegensatz zu den Stromkostenzuschüssen,
die ja in Milliardenhöhe im Kreis herumgeschickt
worden sind, ist der Wohnschirm ein sehr interessantes finanzielles Mittel,
um auch wirklich treffsicher zu helfen.
Also wir finden das Instrument
an und für sich sehr, sehr gut und würden dem auch zustimmen, wenn da
nicht wieder der Bund die Aufgabe der Länder übernehmen würde. (Beifall
bei den NEOS.) Es ist natürlich so, dass die Länder üppig
finanziert sind. Die sollen sich um ihre Aufgaben kümmern. Auch
das ist eine ganz, ganz wichtige Aufgabe, aber das soll bitte nicht aus Bundesmitteln
bezahlt werden.
Der nächste Punkt ist recht ähnlich, da geht es
mir um den Reparaturbonus. Jetzt bekommen wir einen Reparaturbonus,
133 Millionen Euro sind ja
nicht nichts, aber das ist ein bisschen out of the blue, und man möchte
schon meinen, es ist vielleicht dem kommenden Wahlkampf geschuldet. Warum
sagen wir das? – Der Reparaturbonus ist ja nichts Neues, den gibt es
ja, und man hätte das, wenn es denn so wichtig wäre, durchaus auch im
normalen
Budget verankern können. Dort ist das nicht drinnen. Jetzt haben wir Wahlkampf:
Och – noch einmal 133 Millionen Euro!
Es ist aber ein bisschen ein Blankoscheck, denn was steht
denn drinnen? Es sind nicht einmal die Produktgruppen definiert. –
Also nein, von unserer Seite
gibt es keinen Blankoscheck für den Wahlkampf. So können wir nicht
mit dem Geld der Steuerzahler:innen umgehen. (Beifall bei NEOS.)
Dann möchte ich auch kurz etwas ansprechen, das nicht
gekommen ist: Es wurden ja auch Umweltförderungen in Höhe von
120 Millionen Euro im Paket angekündigt. Wir hätten eigentlich
damit gerechnet, auch die noch zu bekommen, aber die sind nicht da. Ich
finde das tatsächlich sehr gut, denn dann kann ich noch einmal mitgeben,
was die Kritik an diesem Punkt von unserer Seite ist, nämlich
dass wir hier anfangen – und jetzt bin ich wieder beim Land und beim
Bund –, die Förderungen tatsächlich nur mehr nach oben zu
addieren.
Nun gibt es folgende Berechnung von
Global 2000 – und ich bin nicht jemand, der so etwas gerne hier
zitiert –: wenn bis zu 60 Prozent der Kosten, wie
es im ursprünglichen Vorschlag drinnen war, refundiert werden, dann kann
es etwa im wunderschönen Bundesland
Tirol passieren, dass ein Hausbesitzer,
der eine thermische Sanierung um 100 000 Euro machen lässt,
60 Prozent dieser Kosten vom Bund und außerdem noch einiges von Land
zurückerstattet bekommt, insgesamt 97 000 Euro, sodass ihm
fast die gesamte Rechnung bezahlt wird; und das ist nicht im Sinne der
Erfinders, zumindest aus unserer Sicht.
Mein letzter Punkt ist das Thema Gebührenbefreiung: Die finden wir prinzipiell gut, das haben wir auch schon angesprochen. Ich möchte dazu allerdings folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses über Antrag 3948/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
I. In Z 3 wird in §25a Abs 2 Z2 der Ausdruck „30. Juni 2024“ durch den Ausdruck „31. März 2024“ ersetzt.
*****
Warum? – Ich erkläre es ganz kurz: Weil hier sozusagen eine Zeitdifferenz von zwei oder drei Monaten besteht, in der man eine Immobilie schon käuflich erwerben, aber noch nicht eintragen lassen kann.
Der Käufer wird natürlich kein Interesse daran
haben. Er will sich natürlich die Gebühren in diesen drei Monaten
ersparen. Ich nehme ein Beispiel: Er
kauft am 1. April, will natürlich die Gebührenbefreiung haben,
muss jetzt aber warten, denn die gibt es erst ab 1. Juli; und der
Verkäufer muss entsprechend länger auf sein Geld warten.
Wir glauben, das ist nicht notwendig. Das wäre eine kleine Änderung,
und diese könnte man aus unserer Sicht noch
gut umsetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
12.34
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl. Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses über Antrag 3948/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz geändert wird (TOP 4)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
I. In Z 3 wird in §25a Abs 2 Z2 der Ausdruck "30. Juni 2024" durch den Ausdruck "31. März 2024" ersetzt.
Begründung
Die Gebührenbefreiung soll für Anträge
gelten, die nach dem 31. März 2024, aber vor dem 1. Juli 2026 beim
Grundbuchsgericht einlangen. Es ist sachlich nicht gerechtfertigt und für
Käufer:innen und Verkäufer:innen mit unnötigem Zeitverlust und
Unanehmlichkeiten verbunden, dass die Gebührenbefreiung zwar für
Rechtsgeschäfte gilt, die nach dem 31. März 2024 abgeschlossen
werden, aber die entsprechende Eintragung ins Grundbuch erst mit 1. Juli 2024
erfolgen darf,
um die Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen zu können. Für im
April abgeschlossene Rechtsgeschäfte muss dann mit der Eintragung bis
Juli zugewartet werden, damit der/die Käufer:in die
Gebührenbefreiung bekommt, aber der/die Verkäufer:in muss
entsprechend länger auf seinen/ihren Kaufpreis warten, den ihm
der/die Treuhänder:in erst nach Verbücherung überweist.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Linder. – Bitte.
Abgeordneter
Maximilian Linder (FPÖ): Frau
Präsident! Herren Minister! Geschätzte Kolleginnen und
geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte
Zuhörerinnen und Zuhörer! Der Änderung des Gerichtsgebührengesetzes
betreffend diese Gebührenbefreiung bei Grundstückseintragungen
bei dringendem Wohnbedürfnis werden wir von
der FPÖ grundsätzlich zustimmen, weil wir finden, dass es notwendig
und wichtig ist, dass sie kommt.
Es wäre ja
kontraproduktiv, wenn der Finanzminister einerseits dafür sorgt, dass die
Bürger zum Hausbauen für drei Jahre einen billigen Kredit bekommen,
und dann bei den Gebühren wieder in den Sack der Leute greift und das Geld
herausholt. Ich finde, das ist nicht sinnvoll. Deswegen ist es auch wichtig,
dass da eine Befreiung kommt.
Wie schaut diese Befreiung aber aus? – Bis 500 000 Euro gibt es eine komplette Gebührenbefreiung, über 500 000 Euro ist zu vergebühren, und ab einer Bemessungsgrundlage von 2 Millionen Euro wird es keine Gebührenbefreiung mehr geben.
Die Obergrenze von
500 000 Euro, geschätzte Damen und Herren, liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen, ist sehr schnell erreicht. Mit Grundstückskauf, Baukosten und
dergleichen kommt man heute sehr schnell auf 700 000 Euro oder
800 000 Euro, ein bisschen Eigenkapital von vielleicht 15 oder
20 Prozent abgezogen, und es verbleiben trotzdem sehr schnell
Gebühren, die zu entrichten sind, für eine Größenordnung,
für eine Bemessungsgrundlage von
100 000 Euro, 150 000 Euro, vielleicht sogar
200 000 Euro. Das heißt,
wir finden, dass diese Grenze zu niedrig angesetzt ist.
Andererseits finden wir die
Grenze, ab welcher die gesamte Gebühr zu entrichten ist –
nämlich 2 Millionen Euro –, viel zu hoch. Es entsteht
einfach der Eindruck, dass die ÖVP hier ihren Freunden, die etwas
wohlhabender sind, beim Häuslbauen unter die Arme greifen und noch ein
bisschen Geld geben will. Wenn wir von 2 Millionen Euro reden (Abg. Ottenschläger:
Es war jetzt
ein Widerspruch in Ihrer Rede!), dann kann man durchaus sagen, dass da eine
Klientelpolitik stattfindet.
Wir von der FPÖ sind der Meinung, dass sich jemand, der
sich heute ein Haus um 1,5 Millionen oder 2 Millionen Euro leisten
kann, auch diese Gebühr
leisten kann. Diese Beträge, die man sich da erspart, hätte man
vielleicht besser den anderen Leuten dazugeben können. (Zwischenruf des
Abg. Schmuckenschlager.)
Meine Damen und Herren, diese Gebührenbefreiung ist
wieder ein schönes Beispiel dafür, warum es so wichtig ist, dass
Österreich einen freiheitlichen Volkskanzler Herbert Kickl
bekommt, denn nur mit ihm wird garantiert, dass das Steuergeld sozial und
treffsicher eingesetzt wird. (Beifall bei
der FPÖ. – Ruf: Meine Güte! – Ruf bei den
Grünen: Ein Volkskanzler, der nie da ist! – Rufe bei der
ÖVP: Das hast du aber auch ...! Der Vokaki!)
12.37
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren Besucher:innen! Herzlich willkommen im Hohen Haus! Herzlich willkommen deswegen, weil wir alle es merken: Das Vertrauen in die Politik ist im Sinkflug.
Ich sage Ihnen auch genau,
warum es im Sinkflug ist. Wir haben am Sonntag in Innsbruck eine Diskussion in
einem Vereinshaus gehabt. Wissen Sie, was die Leute gesagt haben, wenn wir
über leistbares Wohnen geredet haben? – Sie haben die Augen verdreht. Völlig egal, wer
kommt, sie verdrehen die Augen,
weil sie uns nichts mehr glauben. Warum glauben sie uns
nichts? – Das Leben wird für die Menschen nicht einfacher. Das
Wohnen wird in diesem Land
nicht billiger, im Gegenteil, es wird teurer.
Herr Minister! Sie haben vor
2 Stunden aufgezählt, wie viele Maßnahmen die Bundesregierung
schon getroffen hat, eine Vielzahl an Einzelmaßnahmen,
aber wir alle haben das Gefühl, es ist Sand im Getriebe. Die
Maßnahmen wirken nicht dort, wo sie wirken sollten. Die Leute können
sich das alles wirklich
nicht leisten.
Eine Pensionistin –
und das ist keine erfundene Geschichte – hat gesagt, sie versteht
es nicht mehr. Sie wohnt sogar in einer geförderten Wohnung, aber
es geht trotzdem nicht mehr. Was passiert denn da? Alle versprechen sie leistbares
Wohnen, aber es passiert faktisch nichts Spürbares. Das ist auch der
Grund, warum es wichtig ist, mit den Menschen ehrlich zu sein und keine Klientelpolitik
zu betreiben. Dort, wo der Markt nicht funktioniert, müssen
wir als Politikerinnen und Politiker lenkend eingreifen und leistbaren Wohnraum
schaffen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir reden über die
Häuslbauer – ganz wichtig, gerade aus Tirol –, ich
kenne viele, die sich eine Wohnung kaufen, aber nicht nur in Tirol, und genau
bei diesen Häuslbauer:innen, bei denen, die sich ein Eigenheim schaffen
wollen, braucht es einen Deckel auf Kreditzinsen! Es geht nicht anders! (Beifall
bei der SPÖ.)
Andere Länder können
es auch. Warum, Herr Minister, können wir das nicht? Warum können Sie
sich mit Ihrem grünen Koalitionspartner nicht darauf
einigen und da einen Deckel einziehen?
Ich finde es gut, wenn die
Gebühren für Grundbuchseintragungen oder Grundstückseintragungen
jetzt befristet für zwei Jahre herabgesetzt werden;
aber wir verstehen nicht, warum das auch bei Luxuswohnungen gelten soll. Wer
sich eine Luxuswohnung um 2 Millionen Euro leisten kann, kann sich auch
diese Gebühr leisten.
Wir werden daher diesem Antrag nicht zustimmen. Sie bekommen aber von uns eine Chance, denn wir bringen einen Abänderungsantrag ein, der unserem Ansinnen entsprechend die Bemessungsgrundlage von 2 Millionen Euro auf zumindest 750 000 Euro senken sollte. Dieser Antrag, den ich zu TOP 4 einbringe, lautet wie folgt:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben zitierte Antrag in der Fassung des Ausschussberichts (2497 d. B.) wird wie folgt geändert:
Das Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz
geändert wird,
wird wie folgt geändert:
1. In Z 3 (§ 25a) wird in § 25a Abs. 4 die Wortfolge „2 Millionen Euro" durch die Wortfolge „750.000 Euro“ ersetzt.
*****
Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.40
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim,
Genossinnen und Genossen,
zum Antrag 3948/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz geändert wird
(2497 d.B.) - Top 4
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben zitierte Antrag in der Fassung des Ausschussberichts (2497 d. B.) wird wie folgt geändert:
Das Bundesgesetz, mit dem
das Gerichtsgebührengesetz geändert wird, wird
wie folgt geändert:
1. In Z 3 (§ 25a) wird in § 25a Abs. 4 die Wortfolge „2 Millionen Euro“ durch die Wortfolge „750.000 Euro“ ersetzt.
Begründung
Zu Z 1
Die „Temporäre
Gebührenbefreiung bei dringendem Wohnbedürfnis“ ist so ausgestaltet,
dass die Begünstigung bis zu einer Bemessungsgrundlage von
500.000 Euro gilt, darüber wird die Gebühr vorgeschrieben. Die Grenze
von 2 Millionen Euro, ab der keine Gebührenbefreiung mehr besteht,
erscheint hingegen zu hoch, und soll auf 750.000 Euro gesenkt
werden.
*****
Präsidentin Doris Bures: Dieser Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Minister! Hohes Haus! Liebe
Zuseherinnen und Zuseher! Zwei Probleme – eines davon hat die
Vorrednerin angesprochen; diese Zusammenhänge haben uns in den
letzten Monaten sehr beschäftigt –: Das eine ist der Zustand
der Bauwirtschaft – es wird vom Wifo erwartet, dass es in diesem
Jahr eine Schrumpfung von 4 Prozent gibt; 16 000 Jobs in der
Bauwirtschaft wären laut IHS entsprechend in Gefahr
gewesen – und das andere der Zustand
des Wohnungsmarktes. Da ist sozusagen ein großes Problem, dass
10 000 bis 20 000 Wohnungen pro Jahr zu wenig gebaut werden, und
eine Konsequenz davon ist natürlich auch, dass die Wohnkosten steigen.
Dieses Baupaket der Bundesregierung schlägt
dementsprechend zwei Fliegen mit einer Klatsche: Einerseits wird die
Bauwirtschaft angekurbelt, um die Probleme dort sozusagen zu beheben, und
andererseits werden dabei leistbare Wohnungen geschaffen. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten
der ÖVP.)
Man könnte sich jetzt
natürlich fragen, wie es den Fliegen dabei geht – als Insekten
gesprochen –, da natürlich, wenn man die Baukonjunktur
ankurbelt, dann mehr Boden verbraucht wird, mehr Ressourcen verbraucht werden,
mehr Emissionen und auch mehr Müll verursacht werden. Dementsprechend ist
es natürlich eine berechtigte Frage, wie das Baupaket und Klimaschutz und
Umweltschutz zusammengehen.
Tatsächlich zeigt sich da, dass mit diesem Paket – auch
im Vergleich zu dem,
was zum Teil zum Beispiel von den
Sozialpartnern gefordert wurde, Stichwort 100 000 Euro Eigenheimbonus – unter Nutzung von
drei wesentlichen Wirkungsdimensionen sehr wohl quasi zentral auf
klimapolitische Notwendigkeiten eingegangen wird.
Erstens: 600 Millionen Euro
fließen in einen Bereich, bei dem es in erster Linie um Sanierung, um
Reparatur und weniger um den Neubau geht. Das ist beispielsweise beim
Handwerkerbonus so, das ist beim Ökosanierungszuschlag so, das ist bei dem
Sonderprogramm aus dem Energieeffizienztopf des Umweltförderungsgesetzes,
das vorhin Karin Doppelbauer angesprochen hat, so, das ist bei der Aufstockung des Reparaturbonus so. Das ist auch beim
Ersatz
des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages so, der ja zeigt, dass die
Mietpreisbremse wirkt, denn sonst müssten wir den gemeinnützigen
Wohnbauträgern diesen Betrag jetzt nicht ersetzen. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zweitens trägt das Paket dazu bei, dass der Gebäudebestand besser genutzt wird. Das macht es einerseits dadurch, dass wir, wenn die SPÖ dann zustimmt, erlauben, dass die Leerstandsabgabe so angehoben wird, dass sie tatsächlich steuernde Wirkung entfaltet und dann sozusagen eine entsprechend stärkere Nutzung der bestehenden leerstehenden Räumlichkeiten zustande kommt, und andererseits auch durch erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten bei ökologisch ausgerichteten Nachverdichtungen.
Dritte Dimension: In jenen Teilen des Pakets, die explizit
den Neubau betreffen, also beispielsweise der Zweckzuschuss für
gemeinnützige Wohnbauträger
als auch die erhöhte Abschreibung für Wohngebäude, gibt es quasi Vorschriften bezüglich der ökologischen Standards. Im einen Fall ist das der Klimaaktiv-Bronze-Status und im anderen Fall, explizit bei dem Zweckzuschuss für die Gemeinnützigen, mehrgeschoßiger nachverdichteter Wohnbau, und auch Fotovoltaikanlagen sind für diese geförderten Wohnbaueinheiten verpflichtet vorgeschrieben.
Das heißt, man sieht, der Klimaschutz spielt in diesem Konjunkturpaket eine wesentliche Rolle. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Baumgartner und Ofenauer.)
So verhält es sich auch beim Abänderungsantrag zum
Umweltförderungsgesetz, den ich gleich einbringen darf. Da geht es darum,
dass im Rahmen des Transformationsfonds die Umstellung auf klimafreundliche
Produktionsweisen gefördert werden soll. Da sollen jetzt dank dieses
Abänderungsantrages
nicht nur die innovativsten Technologien, sondern auch die effektivsten Technologien
dazu beitragen dürfen.
Damit das gewährleistet ist, darf ich diesen Antrag einbringen und ihn kurz vorlesen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag (3950/A) der Abgeordneten Karlheinz Kopf,
Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen betreffen ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von
Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der
Altlastensanierung, des Flächenrecyclings, der Biodiversität und der
Kreislaufwirtschaft und zum Schutz der Umwelt
im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM-Programm für
den Klimaschutz (Umweltförderungsgesetz - UFG) geändert wird in
der Fassung des Ausschussberichts in 2499 d.B. (TOP 6)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag (3950/A) in der Fassung des Ausschussberichtes 2499 d.B. wird wie folgt geändert:
1. Die Z 2 erhält die Bezeichnung „4.“ und lautet:
„4. Dem § 53 wird folgender Abs. 31 angefügt:
„(31) § 6
Abs. 2h und § 24 in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. xx/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in
Kraft.““
2. Nach Z 1 werden folgende Z 2 und 3 eingefügt:
„2. § 24 Abs. 1 Z 8 lit. a lautet:
„a) im Zusammenhang mit
Investitionen gemäß Z 1, wobei für die Förderung
lediglich erhöhte laufende Kosten maximal bis zu einem Zeitraum von
zehn Jahren berücksichtigt werden können, oder“.
3. In § 24 Abs. 2 entfällt das Wort „direkten“.“
*****
Ich bitte um Zustimmung zu diesem Abänderungsantrag.
Ich hoffe, er ist auch ordnungsgemäß eingebracht. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.46
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA,
Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag (3950/A) der
Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen
betreffen ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die
Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der
Umwelt, der Altlastensanierung, des Flächenrecyclings, der
Biodiversität
und der Kreislaufwirtschaft und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie
über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz
(Umweltförderungsgesetz - UFG)
geändert wird in der Fassung des Ausschussberichts in 2499 d.B.
(TOP 6)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag (3950/A) in der Fassung des Ausschussberichtes 2499 d.B. wird wie folgt geändert:
1. Die Z 2 erhält die Bezeichnung „4.“ und lautet:
„4. Dem § 53 wird folgender Abs. 31 angefügt:
„(31) § 6 Abs. 2h und § 24 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.““
2. Nach Z 1 werden folgende Z 2 und 3 eingefügt:
„2. § 24 Abs. 1 Z 8 lit. a lautet:
„a) im Zusammenhang mit Investitionen gemäß Z 1, wobei für die Förderung lediglich erhöhte laufende Kosten maximal bis zu einem Zeitraum von zehn Jahren berücksichtigt werden können, oder“.
3. In § 24 Abs. 2 entfällt das Wort „direkten“.“
Begründung
Zu Z 1:
Die Abänderung in Z 4 ist eine rein redaktionelle Anpassung.
Zu Z 2:
Das Ziel der Erreichung
einer möglichst hohen Treibhausgaseinsparung durch die Transformation der
Industrieprozesse setzt voraus, dass bereits funktionstüchtige sowie
erfolgreich eingesetzte Technologien verwendet werden und kann nicht durch rein
öko-innovative Investitionen umgesetzt werden. Zudem
sehen die beihilferechtlichen Grundlagen (Mitteilung betreffend Leitlinien
für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022, ABl.
Nr. C 80 vom 18.2.2022, S.1), nach denen Förderungen zur
Unterstützung von Investitionskosten sowie laufenden Kosten zur Reduktion
von Treibhausgasen gewährt werden
können, den Begriff Öko-Innovation nicht zwingend vor und daher soll
diese nationale Regelung in Anpassung an das europäische
Beihilferecht entfallen.
Analog zu § 23 Abs. 4 wird in Z 3 eine rein redaktionelle Änderung durchgeführt.
*****
Präsidentin Doris Bures: Das ist er, Herr Abgeordneter; er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nun hat sich Herr Bundesminister Johannes Rauch zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich melde
mich zu Wort, weil in einem Teil dieses Pakets auch die Aufstockung des
Wohnschirms verankert
ist, zusätzliche 60 Millionen Euro. Ich möchte aber betonen: Die
Frage des leistbaren Wohnens ist eine, der sich die Bundesregierung in
breiter Form angenommen hat.
Es ist das Thema
für die Menschen in Österreich, wir wissen das. Leistbarer Wohnraum
liegt an sich in der Zuständigkeit der Länder, wir nehmen
aber unsere Verantwortung wahr, damit einfach in der jetzigen schwierigen
Situation – es ist andiskutiert worden – sowohl hinsichtlich Bauwirtschaft insgesamt, als auch wenn es darum geht, Wohnraum zu schaffen, etwas weitergeht.
Einen Satz noch zum
gemeinnützigen Wohnbau, weil mir oder uns das wichtig ist –
Nina Tomaselli hat das schon gesagt –: Natürlich ist die
kurzfristigste, effektivste Möglichkeit, um leistbaren Wohnraum zu
schaffen, jene, wenn man im
gemeinnützigen Wohnbau tatsächlich anschiebt. Das tun wir. Wir setzen
die Rahmenbedingungen so, dass da wieder Fahrt aufgenommen werden kann, weil da in den letzten Jahren durch die
Preissteigerungen, aber auch durch
die Zinsentwicklung am freien Kapitalmarkt ein Stocken eingetreten ist.
Zusätzlich sanieren wir 5 000 Wohnungen – auch
ein wichtiger Punkt.
Einen kleinen Aspekt in diesem Sanierungspaket möchte ich noch erwähnen: Wir haben ein zunehmendes Problem im Hinblick auf die gesundheitliche Ausgestaltung von Wohnraum bei Hitzeperioden im Sommer. Wir haben inzwischen gelernt, dass in der Sommerhitze, in den Sommerhitzewellen der vergangenen Jahre ältere Personen, deren Wohnungen entweder nicht ausreichend isoliert sind oder über keine Klimaanlage verfügen, zunehmend mit gesundheitlichen Einschränkungen zu kämpfen gehabt haben. Das ist auch eine Frage der in Zukunft vermehrt auftretenden Auswirkungen des Klimawandels. Wohnungen zu sanieren ist nicht nur wichtig, weil damit Heizkosten reduziert werden, sondern auch, weil damit im Sommer erträgliche Wohnbedingungen geschaffen werden.
Zum Wohnschirm eine
Zwischenbilanz: Wir haben mit dem Wohnschirm seit dem Start im
März 2022 über 22 000 Personen, die ihre Miete nicht
mehr bezahlen konnten, helfen können und haben insgesamt 58 000 Personen
in Österreich unterstützt, weil sie mit den Energiekosten in
Rückstand
geraten sind. Das ist deshalb wichtig, weil es auch volkswirtschaftlich Sinn
macht, Leute nicht aus Wohnungen hinauszuschmeißen, weil sie im
Rückstand mit ihrer Miete sind. Abgesehen von der menschlichen
Tragödie einer
Delogierung, des Rauswurfs einer Familie aus der Wohnung,
einer Alleinerziehenden mit zwei Kindern beispielsweise – ich
habe mir jetzt auch
vielfach Beispiele angesehen –, ist es schlicht und ergreifend auch
ökonomisch billiger, Menschen zu helfen, wenn sie Mietrückstände
aufweisen. Da
werden auch Klagsdrohungen und Exekutionen wegen Rückständen von 500,
600 Euro betrieben, was sowieso eine eigene Kategorie ist.
Eine Delogierung abzuwenden
heißt schlicht und ergreifend auch, dass diese Alleinerzieherin mit zwei
Kindern ihre Wohnung behalten kann und in
der Folge nicht darauf angewiesen ist, bei der Sozialhilfe aufzuschlagen,
möglicherweise bei einer Frauennotwohnung oder einer Notunterkunft
aufzuschlagen, dort vorübergehend Wohnraum zu bekommen und sich dann
erst wieder auf die Suche nach einer neuen Wohnung machen zu müssen, die
finanziert werden muss, die ausgestattet werden muss, für die
möglicherweise eine Kaution vorfinanziert werden muss. Das ist schlicht
und ergreifend
teurer.
Was damit auch einfach abgewendet werden kann, ist
menschliches Leid.
Eine Exekution, ein Hinauswurf aus der Wohnung, das
Nicht-mehr-bezahlen-Können der Rechnung – wir haben das in
vielfältigen Rückmeldungen geschildert bekommen –: Da
hilft der Wohnschirm, der im heurigen Jahr mit insgesamt 125 Millionen
Euro ausgestattet ist. Die Aufstockung hilft uns, dieses Programm
weiterführen zu können. Bis 2026 stehen insgesamt 224 Millionen
Euro zur Verfügung. Das ist eines unserer wirksamsten sozialpolitischen
Hilfsinstrumente, die wir haben. Dafür bedanke ich mich. (Beifall
bei den Grünen sowie der Abgeordneten Baumgartner und Strasser.)
12.50
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gabriel Obernosterer. – Bitte.
Abgeordneter Gabriel Obernosterer
(ÖVP): Frau Präsidentin! Herr
Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen
und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Ich darf
eingangs, bevor ich zu meiner Rede komme, eine Gruppe aus Guglwald
und natürlich auch alle anderen Gruppen, die auf der Galerie sitzen, recht
herzlich hier im Hohen Haus begrüßen. (Allgemeiner
Beifall.)
Wir haben uns bei den letzten
fünf Tagesordnungspunkten mit dem Wohnbaupaket befasst. Herr Bundesminister, Sie sind jetzt noch einmal in die
Tiefe gegangen, somit kann ich kurz bei einem Punkt bleiben. Es ist
schon verwunderlich: Erstens einmal möchte ich mich wirklich
bedanken, dass alle bis auf
die NEOS bei den ersten drei Tagesordnungspunkten zugestimmt haben. Ich denke
mir, wenn man zu Hause zuschaut oder auf der Galerie zu Gast ist,
sich mit der Materie nicht auskennt und die Redebeiträge von den Kollegen
von der SPÖ und zum Teil auch von der Freiheitlichen Partei hört, so
glaubt
man eigentlich, dass eine so große Mehrheit von vier Fraktionen, eine so
große Übereinstimmung eigentlich nicht möglich ist. Von den Oppositionsparteien wurde,
obwohl sie ihre Zustimmung gegeben haben, alles so dargelegt, als ob das die
größte Katastrophe wäre. (Beifall bei
Abgeordneten der ÖVP.)
Wir wissen, wie
die Stimmung gerade ist, was alles in der Vergangenheit passiert ist und was
sich jetzt rund um die Welt abspielt: Ist es nicht möglich oder
können wir es nicht einfach versuchen, wenn schon alle oder fast alle
zustimmen, die Sache einfach gutzuheißen? Wenn sie nicht gut gewesen
wäre,
hättet ihr nicht zugestimmt – so einfach ist die Geschichte. (Beifall
bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Hauser: Das
funktioniert nicht so! Das, was du meinst, ist
eine Diktatur! Wir haben freie Meinungsäußerung!)
Die Optik nach
außen hin ist nun: Die sind alle zerstritten! Dann beantragt man eine namentliche Abstimmung, dann sagt man:
Eigentlich ist das eh gescheit,
was da gemacht wird, ich möchte jetzt nicht mit meinem Namen da stehen
haben, dass man sich nicht ein Eigenheim schaffen können soll.
Ich komme zum Punkt Eigenheimschaffung: Sich ein Eigenheim zu schaffen ist nie leicht gewesen. Wir kennen die Statistik, dass jeder zweite eine Eigentumswohnung haben und jeder vierte ein kleines Häuschen bauen möchte. Ich
blicke
in der Geschichte zurück, von meinen Eltern angefangen, über mich,
bis heute zu meinen Kindern: Wer sich ein Eigenheim geschaffen hat, hat
viel arbeiten müssen, hat auf viel verzichten müssen, damit er sich
dieses
Eigenheim hat schaffen können. Es gibt fast keinen Fall von
Eigenheimschaffung junger Menschen, in dem nicht entweder die Eltern oder die
Großeltern mitfinanzieren müssen. Das war auch in der Vergangenheit
nicht anders möglich. Man hat entweder
gesagt: Ich will halt ein Eigenheim haben und fahre nicht
so oft auf Urlaub oder kaufe mir nicht so schnell ein neues Auto!, oder:
Für mich hat das nicht so einen Wert, ich möchte lieber ein bisschen
mehr leben, ich möchte mehr auf Urlaub fahren und ich möchte im
Grunde genommen eigentlich in einer Mietwohnung wohnen! – Jeder soll
es sich so gestalten, wie er will.
Der Wunsch nach einem Eigenheim ist aber
vorhanden, deshalb hat die Bundesregierung diese Hilfen aufgesetzt. Die
Baukosten sind in die Höhe gegangen, die Zinsen sind in die
Höhe gegangen. Wir wissen genau, dass die Zinsen in der Vergangenheit
schon wesentlich höher waren, aber wir wollen nicht in
der Geschichte zurückschauen, sondern wir schauen in die Zukunft.
Warum das Paket beim Bau eines Eigenheims
wirklich hilft – ich sage es jetzt noch einmal ganz kurz mit drei
Punkten –: Die Streichung der Grundbuchseintragungsgebühr
macht ein Ersparnis von 1,1 Prozent aus, die Streichung der
Pfandrechtseintragungsgebühr ein Ersparnis von 1,2 Prozent. Das
sind bei einem kleinen Eigenheim in Summe circa 10 000 Euro.
Kommen wir jetzt zu den Krediten, bei denen
die Zinsen von den Ländern – die dafür Geld vom Bund
aufnehmen können – mit 1,5 Prozent gedeckelt
werden. Der Zinssatz ist momentan laut Euribor bei circa 3,5 Prozent,
mindestens 1,5 Prozent werden von den Banken aufgeschlagen, da sind
wir bei
circa 5 bis 5,5 Prozent. Wissen Sie, wie viel man sich da bei einem Kredit
in Höhe von 200 000 Euro sparen kann? – Die
Zinsersparnis in den ersten drei
Jahren beträgt circa 20 000 Euro, plus 10 000 Euro,
die man sich an Eintragungsgebühren spart, ergeben
30 000 Euro, die man nicht mehr für solche Dinge hernehmen muss,
sondern der Rückzahlung zuführen kann.
Es wird gesagt, die Stützung des Zinssatzes gelte aber nur drei, vier Jahre. Jeder weiß, dass das Wohnen Ländersache ist. Alle hier sitzenden politisch Verantwortlichen wissen, dass der Finanzausgleich alle fünf Jahre neu verhandelt wird. Ob das der Katastrophenfonds oder sonst irgendetwas ist – das gilt für fünf Jahre, dann wird wieder verhandelt. Jeder Experte, das ist sogar in einem ORF-Interview zu hören gewesen, hat ganz klar gesagt, dieser Zinssatz von 1,5 Prozent ist im Grunde genommen gesichert (Abg. Wurm: Aber nur „im Grunde genommen“!), nur muss er beim nächsten Finanzausgleich wieder mit den Ländern ausverhandelt werden.
Niemand wird die jungen Leute im Stich lassen. Ihr
dürft nicht immer solche Sachen sagen und die jungen Leute damit
verunsichern! Seid froh, dass sie
sparen, um sich ein Eigenheim schaffen zu können! Wir helfen ihnen dabei. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP. – Abg. Eßl:
Sehr gut!)
12.56
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Philipp Schrangl. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Minister! Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Kollege Obernosterer, wenn die Regierung ein bisschen weniger in den Säckel der Menschen hineingreifen würde, dann könnten sie sich leichter etwas fürs Eigentum ansparen. (Beifall bei der FPÖ.)
Gott sei Dank macht das diese Regierung jetzt. Wir werden dieser befristeten Abschaffung der Eintragungsgebühren zustimmen, weil – das muss man schon sagen –: Jedes Mal, wenn der gierige Staat seine Hand aus den Geldbeuteln der Österreicher herauszieht, ist das zu begrüßen.
Wie so oft steckt der Teufel aber im Detail.
Die Grünen verwenden oft den Begriff soziale Gerechtigkeit. Ich frage
mich, wo die soziale Gerechtigkeit
laut Grünen liegt, wenn jemand, sagen wir, eine Wohnung um
1,9 Millionen Euro
kauft und dafür mehr Entlastung bekommt als jemand, der sich eine Wohnung oder ein kleines Haus um 300 000 Euro vom Mund abspart. Wo ist da die soziale Gerechtigkeit?
Verstehen Sie uns
nicht falsch, gerade wir Freiheitlichen leben das Leistungsprinzip am
allerstärksten (Abg. Herr: Aha!), aber ich glaube,
Leistungsträger in Österreich hätten nichts gegen
eine Einschleifregelung, mit der man sagt, es wird portioniert, niedrigere
Kaufpreise werden besser behandelt, die
höheren fallen durch. Vor allem könnte man, wenn man eine
solche Einschleifregelung durchgesetzt
hätte, sagen – weil es heißt, es ist zu kompliziert –:
Es ist nicht zu kompliziert, das gibt es bereits bei der Grunderwerbsteuer!
Zum Thema Grunderwerbsteuer
möchte ich auch etwas sagen: Wenn man
bei den Eintragungsgebühren eine Einschleifregelung durchgesetzt hätte,
dann könnte man – bei niedrigen Kaufpreisen –
Familien, die sich ihr erstes Eigenheim anschaffen, auch die
Grunderwerbsteuer ersparen – so, wie es
der ÖVP-Finanzminister ja auch versprochen hat.
Leider muss ich auch die
schlechte Handwerkskunst dieses Gesetzes kritisieren. Als Rechtsanwender ist es
für mich nicht nachvollziehbar, warum ein Verkäufer, ein
Notar, ein Rechtsanwalt, ein Treuhänder diesen Grundbuchsantrag drei
Monate lang bei sich liegen lassen muss, bevor er ihn dem Grundbuchsgericht
übergeben kann. Die Verkäufer werden sich bei Ihnen bedanken, dass
sie drei Monate warten müssen. Auch die Rechtspfleger und die
Grundbuchsgerichte werden sich bei Ihnen bedanken, weil sie ab 1.7., also genau
zu Beginn der Ferienzeit, wenn die Menschen mit ihren Kindern vielleicht
auf Urlaub fahren wollen, quasi von den Kaufverträgen der letzten drei
Monate überschwemmt werden, weil bis dahin wahrscheinlich niemand mehr
etwas eintragen lassen wird. (Präsident Hofer übernimmt den
Vorsitz.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mein Kollege Linder hat es schon gesagt: Ich empfinde es auch als wichtig, dass nicht Einheitsparteibonzen Gesetze schreiben, sondern Menschen aus der Wirtschaft. (Abg.
Voglauer: Ah, echt?! Das finde ich nicht
gescheit! – Abg. Lukas Hammer: Ihr seid keine Bonzen?) Es
gibt hier im Haus genug Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater, vielleicht könnte man ein bisschen mehr auf die
hören und weniger auf die - - (Abg. Stögmüller:
Die Partei der Notare und Rechtsanwälte!) –
Ja, ja, ja, lernt einmal etwas Gescheites, dann kommt auch etwas Gescheites
dabei raus! (Beifall bei der FPÖ.)
12.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Mag. Markus Koza. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Markus Koza
(Grüne): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Herren Minister auf der Regierungsbank! Sehr
geehrte Damen
und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Und gerne hätte ich
auch gesagt: Sehr geehrter Herr Volkskanzler!, aber der Herr Volkskanzler ist
schon wieder nicht da. Wo ist der Herr Volkskanzler, meine sehr geehrten Damen
und Herren? Haben Sie den Volkskanzler gesehen? (Abg. Schrangl:
Der arbeitet für die Menschen! Der muss
nicht deinem Blödsinn zuhören!) – Mir scheint, der
Herr Volkskanzler wird mehr und mehr zum Volksschwänzer.
Ich glaube, wir sollten eine umfassende Volkssuche nach ihm starten,
meine sehr geehrten Damen und Herren. (Heiterkeit und Beifall bei den
Grünen.)
Vielleicht ist ja der Herr
Volkskanzler im Volksgarten oder er ist in der Volkshochschule. (Abg. Schrangl:
Beim Volk!) Meine sehr geehrten Damen und
Herren vom Volk da draußen, egal ob Sie mit dem Volkswagen oder zu
Fuß unterwegs sind wie das gemeine Volk: Suchen Sie doch bitte mit uns gemeinsam den
Volkskanzler – er fehlt hier herinnen in der Volksvertretung –,
er ist nämlich Volksvertreter – Sie würden es nicht
glauben – und er wird vom
Volk bezahlt. Ich finde, da ist es nicht zu viel verlangt, dass er
gefälligst dazusitzen hat, wenn wir eine Nationalratssitzung haben,
meine sehr geehrten
Damen und Herren! (Beifall bei Grünen
und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) –
Aber so viel zum Thema Volkskanzler, so viel zum Thema Volk.
Das Interesse ist ja offensichtlich beim Volkskanzler höchstpersönlich enden wollend. (Abg. Matznetter: Der ist ein Pferdevolkskanzler!)
Kommen wir jetzt zu einem wichtigen Thema, zu einem gescheiten Thema,
nämlich zu einem Thema, das den Menschen tatsächlich nutzt! Wir
beschließen heute auch die Aufstockung des Wohnschirmes um weitere
60 Millionen
Euro auf 125 Millionen Euro im
Jahr 2024. Dieser Volksschirm (Heiterkeit des
Bundesministers Brunner), dieser Wohnschirm hat sich
außerordentlich
bewährt, denn dieser Wohnschirm hat bereits 19 000 Menschen vor
einer Delogierung geschützt. Dieser Wohnschirm hat weiters
58 000 Menschen dabei unterstützt, dass sie ihre Energieschulden
begleichen konnten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bedarf nach entsprechender
Unterstützung ist nach wie vor gegeben. Umso mehr freut es mich, dass wir
im Rahmen des heutigen Wohnpaketes auch diese Aufstockung des Wohnschirmes beschließen.
So wichtig es natürlich ist, in den Neubau, in den gemeinnützigen
Wohnbau zu investieren – der wirkt allerdings nur mittelfristig,
wenn es um die Schaffung von Wohnraum und die Senkung von Wohnkosten
geht –, umso wichtiger ist es, dass kurzfristig rasche Hilfe
geleistet werden
kann. Damit ist der Wohnschirm bis Ende 2026 auf insgesamt 224 Millionen Euro
aufgestockt. So wie der Wohnschirm zuletzt Zehntausenden Menschen geholfen hat, wird er auch in Zukunft
Tausenden Menschen helfen.
Ich bitte um breite Unterstützung. – Danke. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Schrangl:
Wo ist die Kollegin Maurer? Die wird
auch vom Volk bezahlt! – Ruf bei der FPÖ: Die sitzt doch auch
in der Volksvertretung, oder?!)
13.02
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Angela Baumgartner. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Angela Baumgartner
(ÖVP): Herr Präsident! Sehr
geehrte Herren Bundesminister! – (In Richtung der Abgeordneten
Koza und Schrangl:) Wenn
Sie dann ein bisschen in Ruhe über den Volkskanzler diskutieren könnten
und mir vielleicht zuhören könnten, wäre das sehr nett. Danke
schön. – Ja,
wir beschließen heute Teile des Bau- und Wohnpakets der Regierung,
Maßnahmen, die darauf abzielen,
junge Familien und junge Menschen beim Erwerb
von Wohnungseigentum zu unterstützen. Wir wollen die Inhalte des
2-Milliarden-Pakets rasch umsetzen, damit nicht nur die Entlastung der Menschen vorangetrieben
wird, sondern auch die Konjunktureffekte in der Wirtschaft wirken.
Wir müssen an allen
Schrauben drehen, um den Menschen im Land den Erwerb von Eigentum zu ermöglichen. Wir drehen jetzt an einer Schraube,
mit der
die temporäre Abschaffung der Grundbuchseintragungsgebühr und
der Pfandrechtseintragungsgebühr
beim Erwerb von Wohnungseigentum ermöglicht
wird. Die NEOS forderten heute in der Aktuellen Stunde die Senkung von
Steuern, wir setzen Gebühren sogar aus. (Beifall bei der ÖVP
und bei Abgeordneten der Grünen.)
Der Steuersatz für die
Grundbuchseintragung liegt bei 1,1 Prozent. Wenn die Immobilie dann noch
mit einer Hypothek belastet ist, beträgt die Pfandrechtseintragungsgebühr
1,2 Prozent – insgesamt ein ordentlicher Kostenfaktor, der den
Kaufpreis beträchtlich erhöht. Die Bundesregierung hat daher beschlossen,
die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühr für Wohneigentum
bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500 000 Euro für die
nächsten
zwei Jahre abzuschaffen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die jungen Menschen,
um Familien zu entlasten und den Erwerb von Eigentum zu erleichtern.
(Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Zum Beispiel würden bei
einem Hauskauf mittels Kredit in der Höhe von 200 000 Euro die
Grundbuchseintragungsgebühr 2 200 Euro und
die Pfandrechtseintragungsgebühr 2 400 Euro
betragen – also insgesamt 4 600 Euro, die zukünftigen
Eigentumsbesitzern erspart werden.
Diese Befreiung gilt nicht nur für das erste Wohnungseigentum, sondern
auch
für das weitere, wenn der Hauptwohnsitz an diesem Wohnungseigentum begründet ist.
Wie schon erwähnt, sollen diese Maßnahmen den
Erwerb von Eigentum fördern und gleichzeitig die Baukonjunktur ankurbeln.
Ich bin mir sicher, dass diese Maßnahmen eine spürbare Entlastung
für jene Menschen darstellen,
die sich Eigentum schaffen wollen. Wir sind nun einmal die Eigentumspartei, und
wie unser Klubobmann August Wöginger schon gesagt hat: Eigentum
ist die beste Altersvorsorge. Deshalb werden wir uns weiterhin dafür
einsetzen, dass der Erwerb von Eigentum erschwinglicher und zugänglicher
wird. –
Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
13.05
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr.in Astrid Rössler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Herr Präsident! Sehr geschätzte Herren Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Zuseherinnen und Zuseher! Mein Redebeitrag betrifft das Umweltförderungsgesetz, da wird nur eine Zeile geändert, eigentlich nur eine Ziffer.
Kleine Änderung, sehr große Wirkung beim Umweltförderungsgesetz: Der Reparaturbonus wird um 50 Millionen Euro aufgestockt. Der Reparaturbonus ist eine absolute Erfolgsgeschichte. Seit zwei Jahren haben wir ihn: einfach zugänglich, Reparaturen für Elektrogeräte, Elektronik. Die Zahlen gehen erfreulicherweise durch die Decke. 900 000 Geräte konnten in diesen zwei Jahren repariert werden, 90 Millionen Euro sind dafür ausgegeben worden. Wir kennen in etwa den Zuschuss, ungefähr 100 Euro pro Reparatur. Es ist ein extrem effizientes, sinnvolles Instrument, um Geräte im Sinne der Kreislaufwirtschaft länger nutzbar zu machen. (Beifall bei den Grünen.)
Was sind die Topgeräte,
kann man fragen? Wem nutzt das? Wie nehmen denn die Haushalte das in
Anspruch? – Top eins sind Smartphones: Das gebrochene Display
verleitet sehr oft dazu, dass man sagt, ich steige auf ein anderes Gerät
um, und ein halb kaputtes Gerät vergammelt dann sozusagen zu
Hause in der Schublade. Das ist schlecht für die Umwelt, weil Geräte
nicht länger genutzt werden. Top zwei: Geschirrspüler, top drei:
Waschmaschinen,
dann kommen Espresso- und Kaffeemaschinen und an fünfter Stelle Notebooks.
Also es geht ganz klar in Richtung Haushalts-, Alltagsgeräte, die jeder
von
uns hat, und der Reparaturbonus ist ein extrem wertvolles, sinnvolles
Instrument.
Ich verstehe daher die Kritik
der NEOS gar nicht, ich bedauere sie sehr. Karin Doppelbauer, ich schätze
deine Expertise so oft. In diesem Fall: Bitte
unterstützt das! Es ist so ein wichtiges Instrument. Wir müssen von
der Wegwerfgesellschaft in Richtung Kreislaufwirtschaft kommen, dazu
brauchen wir die Wirtschaft. (Beifall bei den Grünen
sowie des Abg. Prinz.)
Der Reparaturbonus wird von
80 Millionen Euro noch einmal um 50 Millionen Euro genau deshalb
aufgestockt, weil er so gut funktioniert. Es gibt
3 600 Reparaturbetriebe, das ist lokale Wertschöpfung, das ist
Know-how zum Reparieren. Das ist genau das, was wir brauchen, statt ein
Gerät schnell irgendwo im Fernen Osten zu bestellen, lange über irgendwelche
Transportwege nach Europa zu bringen, und das andere wird weggeworfen. Wir
müssen in
die Kreislaufwirtschaft, wenn wir reparaturfähige Produkte haben.
Dann beginnt es auch, dass das Ökodesign, die
Produkteigenschaften in der Erzeugung, in der Kreation schon besser
werden. Wir brauchen Produkte,
die reparaturfähig sind. Die Kreislaufwirtschaft wird nicht ohne
Änderung der Produkte und nur mit vielen Reparaturen funktionieren. Ein
unglaublich
gutes, wertvolles, sinnvolles Projekt!
Umweltförderung neben Umweltgesetzen – das sind die beiden extrem wichtigen Instrumente für eine gesunde Umwelt. Das Umweltförderungsgesetz enthält auch sehr viele andere gute Maßnahmen. Darauf kommen wir dann morgen noch einmal zu sprechen, wenn es darum geht, Altlasten zu sanieren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.09
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Franz Leonhard Eßl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal und vor den Fernsehgeräten! Unter Tagesordnungspunkt 6 diskutieren wir die Änderung des Umweltförderungsgesetzes; meine Vorrednerin hat bereits davon gesprochen. Mit diesem Umweltförderungsgesetz wollen wir erreichen, dass defekte Elektro- und Elektronikgeräte nicht weggeworfen werden. Mit einem Reparaturbonus haben wir Anreize geschaffen, dass diese defekten Geräte repariert werden.
Das bedeutet weniger Verbrauch
an Rohstoffen, die oft aus fernen Ländern – aus Asien, zum
Beispiel China – kommen. Das bedeutet den Wegfall
von Entsorgungskosten. Wir ersparen uns Tonnen an unnötigem
Elektroschrott; dieser kann vermieden werden. Das bedeutet auch eine Belebung
der Wirtschaft, vor allem im Sektor der kleinen Handwerksbetriebe. Das
bedeutet, dass Menschen Arbeit in der Region haben, und das bedeutet
Wertschöpfung im Land. Die Kreislaufwirtschaft wird
gestärkt und die Nachhaltigkeit wird gelebt, ganz im Sinne einer
ökosozialen Marktwirtschaft, wie sie seinerzeit
von Joschi Riegler ins Leben gerufen worden ist.
Da dieser Reparaturbonus erfreulicherweise gut angenommen
wird, beschließen wir heute eine Aufstockung der dafür
verfügbaren Mittel: Der Barwert
wird um 50 Millionen Euro aufgestockt, sodass für 2024 133 Millionen
Euro zur Verfügung stehen.
Diese Maßnahme fügt sich nahtlos in eine ganze
Reihe von Anreizen und Entlastungsmaßnahmen, die diese Bundesregierung
gesetzt hat, ein. Wir haben heute zum Beispiel das Wohnbaumilliardenpaket
beschlossen, das aus
dem Österreichplan von Kanzler Karl Nehammer entwickelt wurde (Zwischenruf
des Abg. Loacker) und den Wegfall von Gebühren, einen
Zinsenzuschuss
und Ähnliches enthält.
Mir fehlt die Redezeit, um alle Entlastungsmaßnahmen, die beschlossen worden sind, aufzählen zu können, aber in einem vorhergehenden Tagesordnungspunkt haben das Finanzminister Brunner und auch Kollege Schwarz ja bereits ausführlich abgehandelt.
Zurück zum
Reparaturbonus – die wichtigsten Informationen: Mit dem Reparaturbonus
wird die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten gefördert. Die
Förderung beträgt 50 Prozent der Bruttokosten, maximal
200 Euro
pro Gerät. Jede Privatperson mit Wohnsitz in Österreich kann einen
Antrag stellen. Der Bonus wird unter www.reparaturbonus.at beantragt (eine
auf dem Kopf stehende Tafel mit der genannten URL auf das Redner:innenpult stellend –
Abg. Matznetter: Genau so sind eure Gesetze! – Rufe bei der
ÖVP: Umdrehen! Umdrehen! Reparieren! – Ruf bei der
SPÖ: Wir helfen gerne!) – ja (die Tafel umdrehend), sehr
schön, damit es die Zuseher auch lesen können – und bei
einem der circa 2 000 Partnerbetriebe, die die Reparatur
durchführen, eingelöst; der Förderbetrag wird dann auf das Konto
des Kunden überwiesen.
Zum Abschluss meine Empfehlung: Wenn Sie ein defektes Elektrogerät haben, wenn Sie ein defektes Elektronikgerät haben, schauen Sie im Internet auf www.reparaturbonus.at; dort finden Sie alle Details zur Förderung.
Abschließend noch: Diese Regierung tut sehr viel, damit es den Menschen in unserem Land gut geht. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
13.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Dr. Rudolf Taschner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.13
Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner
(ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Hohes Haus! Nun darf auch ich zu diesem
6. Tagesordnungspunkt zu
Wort kommen, der ja, wie Sie wissen, ein Gesetzentwurf ist, bei dem eigentlich
nur eine Zahl durch eine andere ersetzt wird – 83 durch
133 –, aber der wesentliche Punkt ist, dass das Zahlen in Millionen
Euro sind. Es handelt sich dabei also um sehr viel Geld, und es ist nicht etwas
Beiläufiges, sondern
etwas Wichtiges – also eben dieser Reparaturbonus, der gestärkt
wird. Es handelt sich darum, dass die Kreislaufwirtschaft damit
gefördert wird.
Wenn man so will: Ludwig von
Mises würde vielleicht die Hände über dem Kopf zusammenschlagen
und sagen: Da wird wiederum einmal auf unkorrekte
Weise in den Markt eingegriffen!, aber ich glaube, man kann ihm eigentlich entgegnen:
Nein, nein, hier wird ordnungspolitisch eingegriffen!, also im Sinne
des Ordoliberalismus von Walter Eucken gesprochen, wenn wir hier diese
Erhöhung eines Fördermittels beschließen werden. Ich
glaube, man kann das
guten Gewissens unterstützen.
Ich darf aber nur Folgendes
betonen: Es gibt neben der Kreislaufwirtschaft, die sehr wichtig ist, auch eine
lineare Wirtschaft – beide Wirtschaften haben
ihre Bedeutung. Die lineare Wirtschaft wird von manchen, die der Kreislaufwirtschaft
gleichsam eine dogmatische Sicherheit geben wollen, als Wegwerfwirtschaft
bezeichnet. Nun, das muss man halt so verschieden betrachten. – Frau
Kollegin Rössler, Sie sind natürlich sehr stark für die
Kreislaufwirtschaft, aber wenn man das mit einem Fanatismus betreiben
würde, gibt es Gott sei Dank die ÖVP, die dann den Grünen sagt:
Wir werden hier den dogmatischen Ideen vielleicht pragmatische Ideen
entgegenhalten (Heiterkeit
des Abg. Kickl), sodass es wirklich gut geht.
Diese pragmatische, sinnvolle, ordnungsliberale Wirtschaft ist auch im Österreichplan des Bundeskanzlers mit enthalten, sie ist also ein Teil dieses Österreichplans gewesen, der ja dadurch gekennzeichnet ist, dass er solide ist,
dass er seriös ist, dass er sicher ist. (Der Redner hält die Broschüre „Der Österreichplan“ in die Höhe.)
Das ist etwas anderes als
andere Pläne. – Herr Klubobmann Kickl, den Volkskanzlerplan
kenne ich noch nicht, und wenn ich ihn kennen würde, wäre
er höchstwahrscheinlich laut und leer (Beifall bei Abgeordneten der
ÖPV – Abg. Kickl: Den machen wir dann nach Ihnen, weil
sonst schreiben Sie wieder alles
ab!); und wenn ich dann auf die Seite der Sozialdemokratie schaue, denke
ich daran, dass vor 80 Jahren „Der Weg zur Knechtschaft“
beschrieben worden ist, und Sie sind ja in einem gewissen Sinne
an dieser Rückerinnerung noch immer beteiligt: Sie denken noch an die
alten Thesen der Sozialdemokratie,
und wenn ich in Ihre Reihen blicke, so sehe ich, wie bitter der Weg zur
Knechtschaft sein kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie, wenn
Sie das vergleichen wollen: auf der einen Seite Herbert Kickl, leer und laut,
auf der anderen Seite Andreas Babler, Weg zur Knechtschaft, und auf der dritten
Seite Karl Nehammer, seriös, stabil, sicher. – Der Vergleich
macht Sie sicher.
(Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Jetzt müssen
Sie aber selber lachen!)
13.16
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung,
die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. (Abg. Kickl –
in Richtung Bundesminister Brunner –: Da drüben
sitzt Magnus der Künftige! Magnus der Künftige!)
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz geändert wird, in 2497 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Z 3 § 25a Abs. 2 eingebracht.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Die Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Z 3 § 25a Abs. 4 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und
Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre
Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. –
Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter
Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung
über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebenshaltungs- und
Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in
2498 der
Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und
Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre
Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. –
Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter
Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung
über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf
betreffend ein Umweltförderungsgesetz in 2499 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob
Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise
Abänderungsantrag betreffend Umnummerierung und Änderung
der Ziffer 2 sowie Einfügung
neuer Ziffern 2 und 3 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der
Zustimmung. – Auch das
ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen nun zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden
Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein
diesbezügliches Zeichen. –
Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter
Lesung angenommen.
Bericht des
Finanzausschusses über den Antrag 3953/A der Abgeordneten
Mag. Andreas Hanger, David Stögmüller, Mario Lindner,
Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über
die Anerkennung des Österreichischen Roten Kreuzes und den Schutz des
Zeichens des Roten Kreuzes (Rotkreuzgesetz – RKG) geändert wird
(2500 d.B.)
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum
7. Punkt der
Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Andreas Hanger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Gesundheitsminister! Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Hohes Haus! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der
Zuschauergalerie! Wir freuen uns sehr über so viel Besuch
während der verschiedenen Parlamentssitzungen, und ich darf
stellvertretend für meinen Kollegen Laurenz Pöttinger den
Christlichen Lehrerverein Grieskirchen sehr herzlich bei uns
im österreichischen Parlament begrüßen. – Herzlich
willkommen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Kassegger.)
Unter
Tagesordnungspunkt 7 debattieren wir das Rotkreuzgesetz. Es klingt
jetzt in der Überschrift wie ein sehr großes Gesetz, das ist
es aber nicht. Im Kern geht es darum, dass wir eine rechtliche Klarstellung
vornehmen. Das Rote
Kreuz hat sich in seinem Selbstverständnis immer als Körperschaft
öffentlichen Rechts gesehen. Es hat dann in der Verwaltungssituation, in
der Finanzverwaltung die eine oder andere Unsicherheit in der Auslegung
gegeben, und mit diesem Gesetz wollen wir da Rechtsklarheit schaffen, damit
auch in
den verschiedenen Vollziehungsfragen die Sicherheit entsprechend gegeben ist.
Dies ist für mich eine gute Gelegenheit, ein mehrfaches
Danke zu sagen.
Zum einen ist es mir, wenn wir über das Rote Kreuz reden, wichtig, zu
betonen: Ja, das Rote Kreuz ist unsere größte
Rettungsdienstorganisation, aber es
gibt auch andere, deren Arbeit genauso wertgeschätzt werden muss, das sind
zum Beispiel der Arbeiter-Samariter-Bund, die Malteser, die Johanniter,
das Grüne Kreuz und andere. Wie gesagt, an dieser Stelle will ich auch ein
großes Danke an jeden einzelnen Träger aussprechen.
Ich selber durfte einige Jahre
auch Bezirksstellenleiter im Roten Kreuz sein, und ich habe diese Organisation
ein bisschen kennenlernen dürfen, nämlich als Organisation, die in
den unterschiedlichsten Bereichen tätig ist. Ich habe immer von einem
Gesamtkunstwerk gesprochen. Wir haben beim Roten Kreuz natürlich einmal
den Sockel der sehr vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
ihre Freizeit zur Verfügung stellen, um Dienst am Nächsten
zu leisten. Wir haben auch die im Roten Kreuz
Zivildienstleistenden – die wären auch nicht mehr wegzudenken. Wir haben jetzt vermehrt Personen, die das
freiwillige soziale Jahr machen – auch dort sehen wir einen starken
Zulauf, das
freut mich sehr. Und wir haben natürlich auch die hauptberuflichen Mitarbeiter, die dort im Dienste der Nächsten aktiv sind.
Der Tätigkeitsbereich ist
nicht nur der klassische Rettungsdienst – wovon uns das Rote Kreuz
bekannt ist –, es ist auch der Krankentransport und es sind
natürlich auch der Gesundheitsbereich und die sozialen
Dienste – ich denke an die Team-Österreich-Tafel, den
Seniorentreff und vieles andere mehr.
Also ein großes, großes Danke von dieser Stelle an das Rote Kreuz
gemeinsam mit allen Rettungsdienstträgern.
Ich möchte
abschließend auch die Gelegenheit nutzen, um Folgendes zu
sagen – weil es im Haus ja nicht selbstverständlich
ist –: Wir haben bei diesen
Themen immer auch ein gutes Miteinander zwischen den Fraktionen. Ich darf mich
bei David Stögmüller bedanken, der für unseren Koalitionspartner
dieses Gesetz verhandelt, auf den Weg gebracht hat. Ich darf mich aber auch bei
der SPÖ-Fraktion, bei Maximilian Lindner, bedanken. (Abg. Kucher:
Mario!) – Mario, Entschuldigung! Mario Lindner. Danke für
die Korrektur. Entschuldige, Mario! –Wenn das zum Beispiel
auch im Arbeiter-Samariter-Bund ein Thema wäre – du hast das
explizit eingebracht –, dann machen wir das
natürlich auch gerne. Ich darf mich auch bei der FPÖ-Fraktion
bedanken, die bei diesen Themen auch immer mit dabei ist.
Ich glaube also, es ist eine runde Geschichte. Wir schaffen
Rechtssicherheit und, ja, ich darf natürlich an dieser Stelle auch alle,
die in diesem Bereich tätig
sind, ersuchen, in Österreich auch weiterhin so tatkräftig für
den Nächsten da zu sein. – Vielen Dank. (Beifall bei der
ÖVP sowie des Abg. Stögmüller.)
13.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist nun Mario Lindner. In Vorbereitung: Maximilian Linder. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
13.24
Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleg:innen! Vorweg darf ich im Namen meines Kollegen Max Lercher die Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ Neumarkt aus dem Bezirk Murau ganz herzlich im Hohen Haus begrüßen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Kassegger und Stögmüller.) Ein herzliches Freundschaft!
Liebe Kolleg:innen, mich freut
es nicht nur als Abgeordneter, sondern vor allem auch als Sanitäter und
als Ortsstellenleiter des Roten Kreuzes Altenmarkt-Großreifling, dass wir
diese Novelle parteiübergreifend und gemeinsam – Regierung und Opposition – auf den Weg
bringen können. Mit dieser Änderung
des Rotkreuzgesetzes räumen wir die Unsicherheiten für
das Rote Kreuz und seine Teilorganisationen
aus dem Weg, die durch das Bundesfinanzgericht
im vergangenen Jahr geschaffen wurden. Wir verankern das Rote Kreuz als
Körperschaft öffentlichen
Rechts, und ich möchte Herrn Abgeordneten Hanger
und vor allem Abgeordnetem Stögmüller für die gute
Zusammenarbeit bei diesem wichtigen Thema danken.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, für mich zeigt diese Novelle aber vor allem eines, nämlich dass wir als Politik gerade dann, wenn es für unsere Einsatzorganisationen schwierig wird, auch handeln können. Das ist ein gutes Zeichen. Ich frage mich daher schon, warum wir das bei so vielen anderen Punkten bisher nicht geschafft haben.
Schauen wir uns einmal die letzten Jahre an: Während
wir zum Beispiel bei den Feuerwehren mit der Nachtschwerarbeit einen echten
Meilenstein geschaffen haben, fehlt dieser notwendige Schritt bei den
Rettungssanitäterinnen und
Rettungssanitätern bis heute. Während wir für die
Einsatzorganisationen
ein dringend notwendiges Investitionspaket geschnürt haben, hat die
Bundesregierung für den tatsächlichen Arbeitsalltag aller
Kolleg:innen, die in diesen Organisationen arbeiten, de facto nichts
weitergebracht.
Nicht einmal den Coronabonus haben die Sanis in ganz Österreich bekommen.
In den letzten fünf Jahren
hat die Politik immer nur dann eingegriffen,
wenn es bei unseren Rettungs- und Einsatzorganisationen kurz vor knapp stand.
Dann haben wir über Parteigrenzen hinweg zusammengearbeitet und
geholfen. Aktive Verbesserungen, eine echte Weiterentwicklung unseres Rettungssystems,
wirkliche Reformen hat die Bundesregierung aber nicht
geschafft. Es kann einem so vorkommen – und bitte verzeihen Sie mir
diesen schlechten Wortwitz –, als würde die Politik bei der
Rettung nur Feuerwehr spielen. Das reicht ganz einfach nicht.
Deshalb appelliere ich an alle
Kolleg:innen hier im Haus: Nehmen wir uns die Novelle des Rotkreuzgesetzes zum
Vorbild und zeigen wir die gleiche Zusammenarbeit und den gleichen
Handlungswillen auch bei den anderen großen Fragen im Rettungswesen!
Stellen wir endlich genügend Ressourcen für
eine flächendeckende Stärkung des Rettungsdreiecks zur
Verfügung, damit sich jeder Mensch in Österreich darauf verlassen
kann, dass ein Notarzt im
Worst Case rasch zur Stelle ist, und zwar ganz egal ob in der Stadt oder am
tiefsten Land! (Beifall bei der SPÖ.)
Garantieren wir endlich den Berufsschutz für unsere
hauptamtlichen Sanis und nehmen wir sie ins Gesundheitsberuferegister auf! Und,
geschätzte Kolleginnen und
Kollegen, tun wir endlich das, was Zehntausende Menschen mit einer
eigenen Bürgerinitiative von dieser Regierung gefordert haben: Bringen wir
alle Sanitäterinnen und Sanitäter, alle Notfallsanitäterinnen
und Notfallsanitäter endlich in das Nachtschwerarbeitsgesetz! Dass diese
Forderung im Petitionsausschuss einfach sang- und klanglos enderledigt
wurde, ist einfach respektlos. Die Sanis in ganz Österreich
haben sich unseren Dank, unsere Anerkennung und vor allem die
Unterstützung der Politik verdient. (Beifall
bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Disoski und Stögmüller.)
13.27
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Maximilian Linder. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
13.27
Abgeordneter Maximilian Linder
(FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte
Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Mit der heutigen Änderung des Rotkreuzgesetzes
wird klargestellt, dass das Rote Kreuz mit seinen Vorfeld- oder
Partnerschaftsorganisationen eine Körperschaft öffentlichen Rechts
ist
und damit auch von den Abgaben befreit ist. Jahrzehntelang war das so
gängige Praxis. Man hat gewusst, das Österreichische Rote Kreuz ist
eine Körperschaft öffentlichen Rechts und ist von Abgaben
befreit, braucht keine zu leisten. Plötzlich beginnt anscheinend der
Amtsschimmel zu wiehern und ein
Beamter stellt diese Regelung infrage. Deshalb ist es gut, dass es jetzt noch
einmal klargestellt wird.
Die Österreicher und auch ich als Freiwilligensprecher
der FPÖ wissen, was wir an den freiwilligen Helfern haben und was diese
für uns, für die Allgemeinheit leisten, und es darf nicht
sein, dass diese Freiwilligenorganisationen für ihre Arbeit auch noch
Abgaben leisten müssen. Deshalb ist diese gesetzliche Klarstellung
unbedingt notwendig. Wir von den Freiheitlichen tragen sie selbstverständlich
mit, und von dieser Stelle auch noch einmal ein Dankeschön
allen freiwilligen Helfern, die sich tagtäglich für uns, für die
Öffentlichkeit einsetzen! (Beifall bei der FPÖ.)
13.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter David Stögmüller. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
David Stögmüller (Grüne):
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und
Kollegen! Alle Zuschauerinnen
und Zuschauer! Und ganz besonders möchte ich die Klasse 3D des Billrothgymnasiums
aus dem 19. Bezirk hier im Parlament begrüßen. Herzlich
willkommen hier im Parlament! (Beifall bei den Grünen sowie bei
Abgeordneten
von ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS.)
Das ist auch gut so, denn es handelt sich da um ein ganz wichtiges Gesetz. Es geht dabei eigentlich nur um eine kleine Veränderung, eine technische Korrektur – die Vorredner:innen haben es bereits erwähnt.
Es geht darum, dass das
Österreichische Rote Kreuz mit seinen Landesverbänden und
Bezirksstellen von der Finanzverwaltung in der Vergangenheit aufgrund seiner
besonderen Stellung im öffentlichen Leben als Körperschaft
öffentlichen Rechts behandelt wurde, formal gesehen handelt es sich
jedoch um
einen Verein im Sinne des Vereinsgesetzes. Ein rezentes Bundesfinanzgerichtsurteil
stellte jedoch fest, dass es für diese Verwaltungspraxis keine gesetzliche Grundlage
gibt.
Mit diesem Antrag, den wir hier
auch breit eingeschlossen haben, gibt es damit die gesetzliche Verankerung der
jahrzehntelangen Verwaltungspraxis,
die auch sicherstellt, dass das auch wirklich rechtskonform abgewickelt wird.
Da ganz besonders ein Danke an
Kollegen Mario Lindner, der uns auch
bei diesem Antrag unterstützt. Ich glaube, das ist eine sinnvolle
Maßnahme, dass wir da auch die Tausenden Freiwilligen in den
verschiedenen Bereichen des Roten Kreuzes wertschätzen und auch eine
Sicherheit abbilden. Ich glaube, das ist notwendig und dringend.
Wir haben in den letzten Jahren
ganz viele Punkte, die das Ehrenamt betreffen, hier im Parlament
vorangetrieben, auch umgesetzt, gerade im ehrenamtlichen Bereich. Ich
erinnere nicht nur an das freiwillige soziale Jahr, bei dem mehr Geld für
die Teilnehmer:innen zur Verfügung gestellt worden ist, sondern
auch an das Klimaticket – ganz wichtig für junge Menschen, um
von A nach B zu kommen – und an
den Auslandsdienst, den wir längerfristig auch abgesichert haben.
(Abg. Kickl: Ohne Tätowierung!) Das ist großartig.
Den Auslandsdienst, Herr Kickl,
hätten Sie auch gebraucht. Da hätte Ihnen vielleicht auch im
Ausland (Abg. Kickl: Ich war viel im Ausland unterwegs, ja, ja!) –
sind Sie, wir wissen es, in Afghanistan! (Abg. Kickl: Nein, in
Afghanistan war ich nie!
Auch nicht in Russland!) – ein bisschen
ein Dienst, zum Beispiel ein Auslandsdienst in einer jüdischen
Stätte in Israel, geholfen, ein bisschen mehr in ein anderes Leben
hineinzublicken, vielleicht wären Sie doch anders abgebogen.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kickl: In
der Zwischenzeit brauchen wir nicht mehr ins Ausland fahren, die sind alle da!)
Gut, jetzt sind wir da.
Nichtsdestotrotz: Wir möchten das vielen jungen Menschen ermöglichen.
Wir bauen Freiwilligenzentren für Menschen, die sich freiwillig engagieren
wollen, in den Bundesländern, wo es das noch nicht
gibt. Zum ersten Mal – und das ist auch wichtig – haben
wir vor zwei Jahren einstimmig in diesem
Haus 20 Millionen Euro jährlich für die Anschaffung
von Einsatzfahrzeugen für freiwillige Feuerwehren beschlossen, eine
ganz wichtige Maßnahme, nämlich auch, um die Zusammenarbeit zu
fördern.
Auf der anderen Seite haben wir
zum ersten Mal auch eine fixe Absicherung für die Blaulichtorganisationen
bewerkstelligt, gerade für die Bergrettung, die Wasserrettung, die
Höhlenrettung, für die kleineren Rettungsorganisationen, damit die auch längerfristig abgesichert
werden; die sind oft nur ehrenamtlich unterwegs. Das war notwendig und
eine wirklich gute Maßnahme, dass wir die Menschen, die sich da ehrenamtlich engagieren, auch wertschätzen,
und
auch eine wahnsinnige Erleichterung für die Organisationen, damit
die auch längerfristig etwas weiterbekommen.
Nicht nur das, wir haben auch
die Reform der Spendenabsetzbarkeit auf den Weg gebracht, wichtig für
kleine Vereine und Organisationen, damit die Menschen, die spenden, das auch
beim Steuerausgleich absetzen können; ein wichtiger Punkt bereits in
Bildung, Sport, Kunst und Kultur, auch Tier-
und Umweltschutzorganisationen sind da vollumfänglich eingeschlossen. Also
das ist ganz wichtig, damit die ehrenamtliche Arbeit auch abgesichert ist.
Für uns Grüne ist klar: Ehrenamtliche Arbeit ist unabdingbar und ist eine wesentliche Stütze für unsere Gesellschaft, sie darf nie als Selbstverständlichkeit wahrgenommen und angenommen werden und muss von der Politik auch entsprechend wertgeschätzt werden. Das haben wir Grüne die letzten Jahre
gemeinsam mit den meisten Freiwilligensprechern
hier im Haus auch gezeigt. Dafür möchte ich auch wirklich allen
Kolleginnen und Kollegen Danke
sagen.
Es betrifft Kollegen Andi Hanger – ich sage
natürlich immer Danke zu ihm, aber hier ein ganz besonderes Danke
dafür –, Elisabeth Feichtinger, Mario
Lindner, Leute, die sich auch ehrenamtlich engagieren und da wirklich viele
gute Punkte einbringen, die wir auch auf den Weg bringen. Ich glaube, das ist
notwendig, auch im Sinne der Ehrenamtlichkeit in Österreich. –
Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP
sowie des Abg. Lindner.)
13.33
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Franz Hörl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister!
Hohes Haus! Ja, Kollege Stögmüller, das ist eines der wenigen Dinge,
bei denen wir uns wirklich einig sind, dass die Leistung unserer Ehrenamtlichen
nicht als selbstverständlich betrachtet werden soll und hoch zu
schätzen ist.
Das Österreichische Rote
Kreuz, immerhin die größte Hilfsorganisation unseres Landes, wurde
1880 gegründet – das Parlament hier war gerade im
Bau –, damals ein Zusammenschluss lokaler Vereine, 17 Jahre
nach der Gründung des Internationalen Roten Kreuzes 1863 in Genf durch Henry
Dunant, der nach
der Schlacht von Solferino – die wir Österreicher leider
verloren haben, ich habe es nachgelesen, Herr Kickl – zur
Gründung angeregt wurde, weil er die Schlachtfelder und die Bilder nach
dieser Schlacht erlebt hat und gesehen hat, wie Soldaten verwundet, verlassen,
tot dagelegen sind. Ich denke, das ist
auch eine Mahnung, wenn man sich heute die Schlachtfelder in Europa und was
dort passiert, anschaut. (Abg. Kickl: Für Frieden, Herr
Abgeordneter! Für
Frieden!)
Im Österreichischen Roten
Kreuz kümmern sich heute ungefähr 70 000 Ehrenamtliche
um Rettungsdienste, Krankentransporte, Blutspenden, psychologische Betreuung
nach Unfällen, Katastropheneinsätze und vieles mehr. In meinem
Bundesland Tirol sind es 7 000 Ehrenamtliche, 900 Hauptamtliche
aus der Organisation, 500 Zivildiener und – es wurde schon
gesagt – auch Damen im freiwilligen sozialen Jahr, die sich da
für die Öffentlichkeit
einsetzen.
In meinem Heimatbezirk Schwaz,
mit neun Millionen Gästenächtigungen immerhin der drittgrößte
Tourismusstandort in Österreich nach Wien und Salzburg, werden
20 000 Rettungseinsätze und 21 000 Krankentransporte
geleistet.
Sogar in meiner kleinen Heimatgemeinde
Gerlos mit 800 Einwohnern
und 650 000 Nächtigungen
rückt das Rote Kreuz 800-mal zur Hilfe aus.
Ich
bedanke mich bei meiner Kollegin Alexandra Tanda und auch beim Obmann unserer
Rotkreuzorganisation in Gerlos, Christian Münnich, stellvertretend
für alle für diese enorme Leistung. Dass wir diese Organisation jetzt
als Körperschaft öffentlichen Rechts bilden und damit festschreiben,
dass auch die bisherige Unterstützung gesetzlich korrekt erfolgt, ist,
glaube ich, eine Selbstverständlichkeit.
Drei Millionen Menschen in Österreich arbeiten freiwillig und sind ehrenamtlich tätig. Das Land des Ehrenamtes ist eigentlich rot-weiß-rot. 125 000 Vereine bilden auch den gesellschaftlichen Kitt, den wir so dringend brauchen. Ich denke, es ist unsere Aufgabe, dass wir da Verbesserungen der Rahmenbedingungen dieser großartigen Leistungen unserer Mitbürger erarbeiten.
Wie
wichtig uns das Ehrenamt ist, zeigt, welche Gesetze wir schon zur Unterstützung
gebracht haben. Im Gemeinnützigkeitsreformgesetz, im Dezember 2023
beschlossen, wurde die Spendenabsetzbarkeit ausgeweitet. Auch die Novelle des
Freiwilligengesetzes, ebenfalls 2023 beschlossen – also die
kleine Freiwilligenpauschale, mit der jeder gemeinnützige Verein zwischen
80 Euro im Monat oder 1 000 Euro im Jahr an seine Mitglieder, Funktionäre auszahlen kann –, ist gerade für Musikkapellen, für Chorleiter und so weiter eine ganz wichtige Sache.
Dazu kommt die zusätzliche finanzielle Unterstützung mit 22 Millionen Euro an Rettungsorganisationen, die jährlich – ähnlich wie bei den Feuerwehren – ausbezahlt werden. Das betrifft neben dem Roten Kreuz auch die Samariter, die Malteser, das Grüne Kreuz, die Johanniter, die Bergrettung, die Wasserrettung und die Höhlenrettung. (Abg. Loacker: Woher kommt das Geld nochmal?)
Frei nach dem Motto des Österreichischen Roten
Kreuzes: Aus Liebe zu
den Menschen, weil wir von der ÖVP die Menschen mögen und deren
Leistung schätzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Grünen.)
13.37
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2500 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und
Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die
Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. –
Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter
Lesung angenommen.
8. Punkt
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 3538/A der Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert wird (2471 d.B.)
9. Punkt
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird (2472 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung – willkommen, Frau Staatssekretärin, Herr Bundesminister, auf Wiedersehen! –, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Es wurde auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Dr. Christoph Matznetter. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Dr. Christoph Matznetter (SPÖ):
Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen
und Kollegen! Die Behandlung von Gesetzespfusch geht weiter – wir
hatten ja heute das Thema schon. Da
haben wir wieder einmal eine Reparatur, weil dieser Regierung in der Art, wie
sie Gesetze macht, die notwendige handwerkliche Fähigkeit fehlt.
Schon bereits als das Gesetz – gleich einmal zur
Frage der Unternehmensfinanzierung für den
Energiekostenzuschuss – gemacht wurde, haben wir, aber
auch andere aus der Opposition darauf hingewiesen: Wenn einer einen Vorsteuerabzug
hat, bringt ihm der Entfall der Umsatzsteuer nichts. Die Ohren
waren aber zugeklappt, jetzt haben wir die Reparatur da.
Ehrlich gesagt: So kompliziert
wäre es nicht gewesen, denn wir haben eine klare Identifizierung, wer im
Sinne des Umsatzsteuergesetzes Unternehmer ist.
Der Vorgang muss von jedem internationalen Lieferanten geprüft werden.
Wenn er nämlich im EU-Raum ist, kann er nur dann ohne Mehrwertsteuer eine innergemeinschaftliche Lieferung machen, wenn
nachgewiesen ist, dass diese Unternehmereigenschaft durch Vorweisen
der österreichischen UID gegeben
ist. Das hätten wir gleich machen können, das habt ihr nicht
zusammengebracht. Dass man dabei auch noch übersieht, dass die
Hinterlegung der Önace über Finanzonline unzureichend
ist – das hätten wir auch gewusst.
Ehrlicherweise: Wir sind immer gegen Pfusch, und Sie, Frau
Staatssekretärin, kommen aus der Wirtschaftskammer, also
müssen Sie auch gegen Pfusch
sein. (Ruf: Du auch! – Ruf bei der ÖVP: Ja!) Daher kann
man dem ja nicht zustimmen und damit den Pfusch fördern, und das tun
wir in diesem Fall auch
nicht. Schluss mit dem Gesetzesproduktionspfusch! Ordentliche Gesetze, Begutachtung,
Einarbeiten der Stellungnahmen! Schauen, dass die Sachen passen! So
aber bitte nicht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der
SPÖ.)
Mit eurer Handwerkskunst in der Gesetzgebung – oder soll ich besser Nichtkunst sagen? – geht es ja flott weiter. Sie haben bei der Einmalzahlung nämlich einfach auf die neuen Selbstständigen in der SVS vergessen, dabei geht es da um Zehntausende Menschen. Das musst du als Gesetzgeber einmal zusammenbringen!
Könntet ihr bitte damit aufhören, 5 Minuten vor Schluss irgendwelche Sachen zusammenzuschustern und hier einzubringen, und stattdessen zuerst nachdenken und fragen: Moment, wen gibt es denn in der SVS? – Das wäre ja nicht so kompliziert gewesen, aber jetzt muss man im Nachhinein reparieren. Am liebsten würde ich diesem Pfusch auch nicht zustimmen, nur sind ja die Leute die Opfer. Deswegen werden wir zustimmen: weil nicht einzusehen ist, dass es aufgrund der Unfähigkeit, hier korrekte Gesetzentwürfe einzubringen, Zehntausende Opfer gibt.
Bitte versprechen Sie für die paar Monate, in denen es
die Regierung noch gibt, Besserung! Ich bitte Sie darum, Kolleginnen und
Kollegen. Bitte weniger
Pfusch im Haus! – Vielen Dank. (Beifall bei der
SPÖ. – Abg. Weratschnig: Die Rede ist Pfusch!)
13.42
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Laurenz Pöttinger (ÖVP): Sehr
geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher –
herzlich willkommen! Für meinen Kollegen Ernst Gödl
begrüße ich sehr gerne den Absolventenverein und die Schülerinnen
und Schüler des Bischöflichen Gymnasiums Graz – herzlich
willkommen hier im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben jetzt alle die Rede
meines Kollegen Matznetter gehört. Für mich ist es eigentlich das
Schlimmste, wenn man
eine Reparatur nicht zulässt, sondern nur schimpft und kritisiert, immer
der Gescheitere ist und die Benachteiligung einiger Menschen als Ausrede
dafür verwendet, dass das Gesetz nicht gleich perfekt war. Das gilt
für mich nicht. Die Menschen gehören ordentlich behandelt, das tun
wir jetzt auch mit dieser Novelle. (Beifall bei der ÖVP
sowie des Abg. Zorba.)
Herr Matznetter, Sie sind in der Wirtschaftskammer
tätig (Abg. Pfurtscheller: Vizepräsident!), genau Ihnen
würde es auch guttun, dafürzustimmen.
Kein Mensch versteht, dass Sie dagegen sind. (Abg. Herr: Hat er eh
gerade erklärt! – Abg. Matznetter: Jeder muss gegen
Pfusch stimmen, Sie auch!)
Sehr geehrte Damen und Herren, die hohen Energiekosten belasten uns alle und natürlich auch unsere Klein- und Kleinstunternehmen. Deshalb ist diese Änderung im Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz wichtig und notwendig. Die Energiekostenpauschale für Unternehmen wurde als Unterstützung für
Klein- und Kleinstunternehmen, die die Förderuntergrenze von 2 750 Euro nicht erreichen, geschaffen, damit auch diese – zumindest teilweise – den Energiekostenanstieg abgedeckt bekommen und die Belastungen durch die Mehraufwendungen für den Energieverbrauch reduzieren können.
Die Energiekostenpauschale
wurde als niederschwelliges, hochautomatisiertes System konzipiert, das in der
Lage ist, binnen weniger Tage mehrere
Tausend Antragstellungen abzuwickeln.
Mit dieser Änderung im
Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz helfen wir nun auch den neuen
Selbstständigen. Somit profitieren davon auch Künstlerinnen und
Künstler, die bisher nicht von der automatischen Gutschrift erfasst waren,
was mich als Kunst- und Kultursprecher sehr freut. (Beifall
bei
der ÖVP.)
Aufgrund einer sehr komplexen
Gesetzesstruktur waren neue Selbstständige bei der ersten Gutschrift nicht
berücksichtigt. Diese Personengruppen, die aufgrund der
früheren Versicherungssystematik bei der ÖGK krankenversichert sind,
erhalten nun ebenfalls den Energiekostenzuschuss – auch rückwirkend
für 2022. Diese Zuschüsse werden bis spätestens 30.9.2024 durch
die SVS als Gutschrift erstattet. Diese Einmalzahlungen sind einkommensteuerbefreit,
das ist auch wichtig und richtig.
Die Neuöffnung der Energiekostenpauschale eins, die dafür notwendig ist, findet nach der Kundmachung dieser Novelle statt. Dafür ist eine Beantragungsdauer von zwei Wochen im April 2024 vorgesehen. Der Start für die Energiekostenpauschale zwei ist für Mai 2024 geplant. Die Beantragungsdauer soll vier Wochen betragen.
Ich bitte alle hier um Unterstützung, denn dieser Beschluss ist notwendig, wichtig, richtig und auch gerecht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Blimlinger und Zorba.)
13.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt MMMag. Dr. Axel Kassegger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ):
Herr Präsident! Es geht um eine Reparatur – ich zitiere
Kollegen Matznetter – von „Pfusch“. Das sehe
ich auch so. Immerhin wird aber das
Energiekostenzuschussgesetz jetzt repariert – eine kleine
Angelegenheit.
Wir werden dem nicht zustimmen, weil wir dem
ursprünglichen Gesetzentwurf auch schon nicht zugestimmt haben. Ich
möchte die Gelegenheit nutzen,
um auf Grundsätzliches zur Energiepolitik einzugehen beziehungsweise auf
die Ursächlichkeit der gestiegenen Energiekosten und das Verhalten
insbesondere der ÖVP, die nämlich in vielen Bereichen der
Verursacher ist und nach wie vor an den Ursachen der gestiegenen Energiekosten mitwirkt.
Selbstverständlich beginnt es mit einer Coronapolitik,
mit welcher Sie alle Unternehmen zugesperrt haben. Selbstverständlich
geht das weiter mit
einer Sanktionspolitik, mit welcher Sie bestimmte Energieformen einfach
für böse erklären beziehungsweise sagen –
überhaupt so wie die NEOS –,
das beziehen wir jetzt überhaupt nicht mehr, ab sofort gibt es
entsprechende Gesetzesanträge.
Solche Anträge sind für mich nicht mit der Linie
einer wirtschaftsliberalen Partei vereinbar – aber das müssen
die NEOS den Wählern erklären. Genauso
sollten sie den Wählern erklären, wie es mit der Linie einer
wirtschaftsliberalen Partei vereinbar ist, dass jetzt jeder
25 000 Euro bekommen soll. Auf was hinauf – um sich dann
ein Haus zu kaufen oder eine Wohnung? Das geht sich ja nicht aus. Also ich
kenne mich da nicht aus (Abg. Meinl-Reisinger: Eben!), das
ist jetzt aber nicht das Thema, sondern die Energiepreise sind es.
Es geschieht genau das Gleiche wie in anderen Bereichen: Mit
Zuschüssen in Milliardenhöhe werden dann Symptome bekämpft, und
die Ursachen
werden außer Acht gelassen. Im Energiebereich ist eine der
Ursachen – es gibt ja
in Österreich keinen Markt im
Energiebereich, im Strombereich – das
Oligopol, das wir in Wahrheit haben. Es gibt ein paar Landesenergieversorger
und den Verbund, welche sich dann absprechen, die Preissenkungen nicht
weitergeben, die Kunden pflanzen und papierln und hohe Gewinne machen, die
wiederum in Masse in die Tasche des Finanzministers gehen. Diese Energiekostenzuschüsse
zahlt nicht der Herr Finanzminister, sondern das zahlen
wir Steuerzahler. (Beifall bei FPÖ und NEOS.)
Da wird nicht hingegriffen, weil das natürlich
Zusatzeinnahmen in Millionenhöhe, teilweise in Milliardenhöhe,
für die Landeshauptleute, aber auch
für den Herrn Finanzminister sind, und das wird dann für was auch
immer – jedenfalls nicht zweckgebunden – ausgegeben.
Das ist eine der Ursachen. Dort greifen Sie natürlich
nicht hin, wobei Sie Mitglied der Bundesregierung sind und in vielen
Landesregierungen sind. Sie könnten dort
also jederzeit hingreifen, wenn Sie wollten. Sie tun es nicht, und das meine
ich: Die ÖVP, die ehemalige Wirtschaftspartei ÖVP, ist nicht in der
Lage,
die Ursachen zu erkennen, und wenn sie sie erkennt, ist sie nicht daran
interessiert, die Ursachen zu
beseitigen, sondern sie bekämpft hintenherum oder
im Nachhinein – zu spät – Symptome mit Geld
in der Höhe von Milliarden von Euro, die wir ohnehin nicht haben.
Schauen Sie sich die Budgetzahlen an, die der Herr
Finanzminister vorgelegt hat! Das ist alles Verschuldung zulasten der kommenden
Generationen. Das ist
keine verantwortungsvolle Politik, deswegen gehen wir da nicht mit. (Beifall
bei der FPÖ.)
13.50
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Dr.in Elisabeth Götze. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und
Zuseher auf der Galerie sowie zu Hause!
Auch ich spreche zu den Energiekosten. Ich möchte aber schon
richtigstellen: Die erhöhten, die gestiegenen Energiekosten haben mit
der Abhängigkeit Österreichs von russischem Gas zu tun, und das haben
sehr stark auch Sie (in Richtung FPÖ) mitzuverantworten. (Beifall
bei den Grünen. – Abg. Kassegger: Nein! Das russische
Gas ist das billigste!) Und natürlich hat es auch mit dem
Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zu tun.
Jedenfalls, um diese Not abzufedern – wir alle
leiden unter den erhöhten Energiekosten,
auch die Unternehmen –, diskutieren und beschließen wir heute,
meines Wissens zum Beispiel auch mit den Stimmen der SPÖ, den Energiekostenzuschuss
für die neuen Selbstständigen. Die neuen Selbstständigen
sind beispielsweise Psychotherapeut:innen, Physiotherapeut:innen. Wenn man ein
Studio hat, das man ordentlich heizen muss, weil man die Menschen
sonst nicht behandeln kann, hat man mit erhöhten
Energiekosten zu kämpfen.
Diese Personengruppen sollen pauschal einen Zuschuss
bekommen.
Warum pauschal? – Weil nicht nachweisbar oder schwer nachzurechnen
ist, wie viel der Mehraufwand denn wirklich ausmacht. Diesen Nachweis haben wir
im Energiekostenzuschuss für große Unternehmen, und dort werden
wirklich nur Mehrkosten – ein Teil dieser Mehrkosten –
abgeglichen. Das haben wir schon beschlossen, das gibt es bereits.
Für die neuen Selbstständigen brauchen wir wie
gesagt diese Pauschalierungsmöglichkeiten. Da geht es um
70 000 Menschen in Österreich, die das
dringend brauchen und die für unsere Versorgung wirklich verantwortlich
sind. (Beifall bei den Grünen.) Für 2022 und auch für 2023
bekommen sie jeweils
rund 400 Euro, und zwar ganz einfach auf ihr Sozialversicherungskonto gutgeschrieben.
Das ist wirklich so einfach, wie es nur irgendwie geht, es wird
einfach gutgeschrieben.
Ja, es gibt diese Pauschalierung auch für Kleinstbetriebe,
Kleinunternehmen, in diesem Fall ist sie
aber über Antrag abzuwickeln. Da gibt es ein paar
technische Anpassungen zu machen, und auch diese beschließen wir
hier.
Wie gesagt freue ich mich, dass es einerseits eine Einigung mit dem Koalitionspartner gibt, andererseits hoffentlich auch Zustimmung vonseiten der Opposition.
Ein letztes Wort – es wurde schon erwähnt –: Es sind übrigens auch die Künstlerinnen und Künstler, die von diesem Pauschalmodell profitieren, also eine wichtige Personengruppe. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Obernosterer.)
13.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag. Gerald Loacker. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr
Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich
kann den Wunsch von Kollegin Götze,
dass wir diesem Paket zustimmen, nicht erfüllen, weil es die klassische
Gießkannenmethode ist. Das bekommen jetzt wieder alle, unabhängig
davon, ob
sie es brauchen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich höheren
Energieaufwand haben oder nicht, und sie
bekommen es pauschal, die neuen Selbstständigen bekommen es alle.
Da gibt es solche, die Kollegin Götze genannt hat, die
wirklich Energieaufwand haben, weil sie ein Studio beheizen müssen, es
gibt aber auch solche, die
es nicht brauchen. Wenn man zum Beispiel nur am Computer arbeitet und Sachverständigengutachten
schreibt, bekommt man es auch, hat aber überhaupt keinen erhöhten
Energieaufwand, der nicht schon durch eine Strompreisbremse oder sonst
irgendetwas begrenzt wäre.
Sie verteilen Geld an alle,
unabhängig davon, ob sie es brauchen oder nicht, und das Geld muss von
irgendwoher kommen! – Es kommt vom Steuerzahler.
Wenn wir heute hohe Steuern haben, liegt es unter anderem daran, dass wir immer
Regierungen haben, die Geld verteilen. Wenn wir eine hohe Inflation
haben, liegt es daran, dass wir eine Regierung haben, die immer Geld verteilt,
das
dann andere ausgeben. So kurbeln Sie mit jeder Ihrer
Gießkannenhilfsmaßnahmen die Inflation weiter an. Das bringt leider
nichts
und macht das Problem nur schlimmer. (Beifall bei den NEOS.)
Stattdessen hätten Sie
sich konzentrieren und sich die Frage stellen sollen, welche Unternehmen,
die mit Unternehmen, die in ihren Heimatländern Energiekostenzuschüsse
bekommen, im internationalen Wettbewerb stehen, wirklich Energiekostenzuschüsse brauchen. (Zwischenruf
der Abg. Götze.) Dann hätte
man das ganz gezielt auf diese kleine Gruppe zuschneiden können, anstatt
mit der Gießkanne drüberzufahren.
Wenn wir über Energiepolitik reden, gäbe es noch
eine Überlegung: Bei vielen dieser landeseigenen Energieversorger sitzen
in den Aufsichtsräten auch Politiker. Gehören die da
hinein? – Gehören sie nicht! Gehen wir in einem ersten
Unbundling einmal mit der Politik aus den Energieversorgern heraus, und
in einem zweiten Unbundling trennen wir dann
die Energieversorger von den Netzbetreibern! – Danke
schön. (Beifall bei den NEOS.)
13.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rainer Wimmer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin!
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe
Kollegen! Jawohl, es geht heute um den Energiekostenzuschuss für
Unternehmer. Er
soll ja bis Ende 2025 verlängert werden.
Auf die neuen Selbstständigen habt ihr das letzte Mal vergessen. Dieses Gesetz ist ja nicht einmal drei Monate alt. Wir haben darauf hingewiesen, dass genau diese Gruppe fehlt. Sie haben damals mit den Achseln gezuckt. (Abg. Götze: Das stimmt doch nicht! Das stimmt nicht!) Jetzt haben wir die Korrektur.
Die Frage stellt sich immer, liebe Kolleginnen und Kollegen: Macht ihr das absichtlich oder ist das ein Zeichen der Unfähigkeit? Solcher Husch-husch-Gesetze nämlich, wie sie ständig vorliegen und bei denen ständig Korrekturen durchgeführt werden, ist dieses Parlament nicht würdig! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Götze: Falsches Briefing! Selber lesen!)
Diese Maßnahmen sind überhaupt so notwendig, weil die
Regierung einfach nichts gegen die Inflation tut. Sie lässt die
Inflation durchrauschen und hat nicht einmal ein schlechtes Gewissen. Die
Zahlen sprechen ja eine deutliche
Sprache: Wir haben im Euroraum jetzt eine Inflationsrate von 2,6 Prozent,
in Österreich ist sie mit 4,3 Prozent fast doppelt so hoch.
Sie schauen auch nicht hin, wie
es den Menschen in Wirklichkeit geht. Sie wissen es ja selber: Es gibt Leute,
die nicht mehr über die Runden kommen, meine
sehr geschätzten Damen und Herren! Gehen
Sie einmal zu den Sozialmärkten, stellen Sie sich einmal in die
Schlange! Dann werden Sie, wenn Sie den Menschen zuhören, sehen, welche
Probleme sie tatsächlich haben. Man kann sagen:
Sie verschließen die Augen vor der Realität, meine sehr
geschätzten Damen und Herren!
Das sehen wir natürlich auch am Beispiel des Mietenwahnsinns, der ja abgeht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den letzten 15 Monaten: Mieterhöhungen von 25 Prozent; und was haben Sie gemacht? Wir haben wirklich gebettelt, dass Sie in dieses Mietrecht eingreifen und dass Sie den Mietpreisdeckel einführen.
Nichts haben Sie gemacht! Sie haben mit Einmalzahlungen
operiert, die die Inflation gleichzeitig noch einmal angefeuert haben.
Genau das Gegenteil
haben Sie gemacht. Sie sind vor der Immobilienlobby wirklich in die Knie gegangen. Die Lobby hat Ihnen angeschafft, was Sie zu
tun haben, und Sie haben
das im Gesetz umgesetzt. Das ist Klientelpolitik, die wir wirklich
ablehnen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der
SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Bei der Energie ganz genau
dasselbe, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben zwar die Strompreisbremse
eingeführt, aber natürlich auch sehr sozial:
Wenn einer drei Haushalte hat, kriegt er sie dreimal. Die Alleinerzieherin muss
schnaufen, bekommt auch die 2 900 Kilowattstunden finanziert, aber
das
ist zu wenig. Sie haben beim Gas nichts gemacht, Sie haben bei der
Fernwärme nichts gemacht (Abg. Lukas Hammer –
erheitert –: Ha!), und die Energiekonzerne lachen sich
ins Fäustchen, sie klopfen sich auf die Schenkel.
Alleine der Verbund hat auf Kosten der Menschen Reibach bis zum Umfallen gemacht
(Abg. Lukas Hammer: Wer ist in Wien für die Preise für die
Fernwärme verantwortlich, lieber Kollege?), das wissen Sie
ganz genau.
Der Herr Finanzminister hat
versprochen, 4 Milliarden Euro werde er einbringen, werde er abschöpfen. Heute haben wir es schon
gehört: Läppische 200 Millionen Euro hat er
tatsächlich zusammengekriegt – alles, was gesagt wird:
Schall und Rauch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! 2022 hat der Verbund eine Dividende von
364 Millionen Euro ausgeschüttet, und im vergangenen Jahr 2023
waren es 1,3 Milliarden Dividendenausschüttung. Kolleginnen und
Kollegen,
das ist unverfroren, das ist dreist, das ist unerhört, das ist
unanständig!
Meine Redezeit ist leider vorbei. Bei den
Lebensmittelpreisen, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir dasselbe
Desaster: 20 Prozent über dem
EU-Durchschnitt, Brot und Getreideprodukte 35 Prozent, Fleisch
50 Prozent.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie reagieren nicht, wenn
die Menschen
unter die Räder kommen. Die Menschen zahlen die Zeche. Macht nur so
weiter, geschätzte Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Sie
werden
die Rechnung präsentiert bekommen. – Danke. (Beifall bei der
SPÖ.)
14.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Christian Ragger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.00
Abgeordneter
Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr
geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzter Herr Minister! Ich
möchte die Worte von Kollegen Wimmer
gleich aufgreifen: Das Wort „unanständig“ ist das richtige
Wort.
Wenn man heute hier im Auditorium sitzt – und es
hören ja sehr viele Damen und Herren hier zu –, merkt man: Es
ist echt eine Chuzpe, dass man
hergeht und den Österreicherinnen und Österreichern über die
letzten Monate und Jahre hinweg über die Energiepreise 100 Euro
rauszieht und ihnen
dann gnadenhalber 10 Euro zurückgibt. – Damit kann man das
nämlich vergleichen.
Diese neun Energieversorger sind auf die neun
Bundesländer aufgeteilt. Ich nehme jetzt nur mein eigenes Bundesland
heraus, und Sie müssen sich
dann selber ein Bild davon machen, wie die Politik im Grunde genommen versagt
hat und wie letztendlich auch die Regierung versagt hat.
Die Kelag – und das ist nicht der
größte Energieversorger in Österreich – hat letztes Jahr einen Reingewinn von
462 Millionen Euro gemacht. Was hat
man gemacht? – Man hat es den Menschen vor Ort aus der Tasche
gezogen. (Abg. Voglauer: Du,
Christian, wer hat die denn verkauft? War das nicht der
Jörg Haider?) Und noch viel schlimmer (Abg. Voglauer:
Wer hat die Kelag denn verkauft?) – Frau Kollegin, Sie brauchen
sich ja nicht so zu echauffieren
(Abg. Voglauer: Nein! – Abg. Schwarz: Wer hat die
denn verkauft?); offensichtlich hat das die Grünen jetzt richtig ins
Mark getroffen, denn sonst würden
sie nicht so einen Wirbel machen (Abg. Voglauer: Wer hat denn die
Kelag verkauft? – Abg. Schwarz: Wem gehört denn die
Kelag jetzt?) –: Auf dieser
Basis (Abg. Voglauer: Jörg Haider hat die verkauft!), weil
Sie in der Regierung eben versagt haben und es bisher nicht zusammengebracht
haben, die Energiekosten unten zu halten (Abg. Voglauer: Weil
ihr es nicht zusammengebracht habt, den ...!), genauso wie es Herr
Kollege Loacker gesagt hat, haben Sie die
Inflation in die Höhe getrieben. (Die Abgeordneten Voglauer und
Schwarz: Unfassbar!)
Wir waren letzte Woche mit Ihrem Kollegen Schallmeiner auch in Italien, wir waren bei einem Termin mit Finanzminister Giorgetti. Es war ganz interessant, zu hören, wie die Italiener, die sonst normalerweise sehr chaotisch sind, damit umgegangen sind. Sie haben gesagt: Wir haben nicht zum teuersten Zeitpunkt eingekauft, sondern wir haben vernunftbegabt eingekauft und dementsprechend auch die Inflation niedrig gehalten. Ich sage Ihnen das Ergebnis: 0,8 Prozent Inflation und 2,3 Prozent Lohnerhöhung.
Jetzt werden Sie darüber
nachdenken müssen, wie Sie denn die Wirtschaftsentwicklung in
Österreich sicherstellen wollen, wenn Sie nicht in der Lage
sind, genau diese Bereiche, diese Kernelemente zu sichern. Sie haben letztendlich
in Ihrer Energiepolitik nicht nur versagt, sondern Sie haben unsere Unternehmen
auch einem wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt.
Wenn wir das
vergleichen – und da bin ich bei Herrn Kollegen
Loacker –: Wir müssen ja auch schauen, dass wir
energieintensive Unternehmen wie die Voestalpine Stahl oder die Amag
dementsprechend unterstützen können, weil sie in einem internationalen
Wettbewerb stehen. Wie wollen Sie aber in
einem internationalen Wettbewerb bestehen,
wenn Sie unfähig sind, diese Preise auch dementsprechend niedrig zu
halten?
Das ist auch unser Zugang: dass wir eben diese
Zuschüsse nach dem Gießkannenprinzip ablehnen, gleichzeitig
aber – in Punkt 9 – jene für die neuen
Selbstständigen – auch für die im ASVG –
natürlich unterstützen werden. Deswegen werden wir bei
Punkt 8 ablehnen und bei Punkt 9 zustimmen. –
Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten
Schallmeiner, Schwarz und Voglauer.)
14.03
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung,
die ich über jeden Ausschussantrag
getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz samt Titel und Eingang in 2471 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen gleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Abg. Voglauer: Sehr schön!)
Wir kommen zur Abstimmung
über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz
geändert wird, samt Titel und Eingang in 2472 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen gleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und
Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die
Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches
Zeichen. – Das ist die Mehrheit, der Gesetzentwurf ist
somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Bericht über die Situation und Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen der
österreichischen Wirtschaft („KMU im Fokus 2023“), vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-1123/2470 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen jetzt zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist MMMag. Dr. Axel Kassegger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger
(FPÖ): Herr Präsident! Sehr
geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Es geht um den
sogenannten KMU-Bericht – vorgelegt vom Bundesminister
für Wirtschaft, der leider heute verhindert ist –, der
überhaupt nur deshalb Thema im Plenum ist, weil
eine Oppositionspartei – in diesem Fall die NEOS – das
verlangt hat. Nur deswegen wird das überhaupt hier im Plenum
diskutiert.
Zum KMU-Bericht per se, betreffend kleine und mittelständische Unternehmen: Es ist eine Binsenweisheit, dass die Republik Österreich von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt ist. Zum einen fällt nach der EU-Definition ein sehr hoher Prozentsatz – 99 Prozent, glaube ich – unter diese Definition, und zum anderen ist es auch klar, dass gerade kleine und mittelständische Unternehmen von einer verfehlten Wirtschaftspolitik besonders betroffen, überproportional betroffen sind und das weniger gut als größere Unternehmen abfedern können.
Die Wirtschaftspolitik der letzten Jahre gibt durchaus Anlass zu berechtigter Kritik. Kleine und mittelständische Unternehmen sind etwa von den gestiegenen Energiepreisen betroffen – wir haben heute schon darüber diskutiert –, und zwar aufgrund einer falschen, irregeleiteten Politik.
Es gibt in Österreich auch die Tendenz, dass insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen die Produktivität zurückgeht. Warum geht die
Produktivität zurück? – Weil die kleinen und
mittelständischen Unternehmen in Bürokratie geradezu
untergehen, also in einer unproduktiven Bürokratie, die sich auf zweierlei
Arten negativ äußert: Zum einen verursacht sie Kosten, weil
für den Steuerberater zum Beispiel die Lohnverrechnung
immer komplexer wird, weil jedes Bundesland unterschiedliche Kollektivverträge hat.
Die Berater werden also teurer.
Zum anderen, was aber noch
wesentlicher ist – und darauf möchte ich
hinweisen –, bindet es die Humanressourcen im Unternehmen: Menschen,
die hoch qualifiziert sind und sich im
Wesentlichen damit beschäftigen sollten,
was das Unternehmen an Produkten beziehungsweise Dienstleistungen anbietet –
also mit dem Wesentlichen der Leistung –, werden genötigt, stundenlang, tagelang
Formulare auszufüllen, Bürokratie zu bedienen, Schilder aufzuhängen,
Berichte zu schreiben, sich auditieren zu lassen et cetera.
Betreffend den dadurch
verursachten Verlust – dazu gibt es auch entsprechende
Untersuchungen, die das zu quantifizieren versuchen – sind wir bei
Hunderten Millionen, im Milliardenbereich. Das sind in Wahrheit
Low-hanging Fruits. Um das abzustellen, muss der Herr Finanzminister gar nicht
in die Tasche
greifen und Milliarden herauszaubern, die er eh nicht hat, sondern das sind Dinge,
die man ohne Kosten wesentlich verbessern könnte. Das ist unser
Anliegen.
Ganz konkret: Bitte steigen Sie
auf die Bremse – das tun Sie nämlich nicht – bei
Projekten wie der Datenschutz-Grundverordnung, der EU-Taxonomieverordnung,
die uns die Environmental Social Governance überstülpt, durch Frau
von der Leyen, die ja Ihre Wahlempfehlung ist! Bremsen Sie Frau von
der Leyen! Ich habe leider von der ÖVP noch nichts hinsichtlich eines
Einbremsens der Frau von der Leyen gehört. Da kommt ein Bürokratiedschungel,
ein Wahnsinn auf uns zu.
Auch das Lieferkettengesetz ist, wenn man es zu Ende denkt, gut gemeint, aber halt leider nicht gut, sondern verursacht wieder eine riesige Bürokratie, eine
Senkung der Produktivität und eine Senkung
der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs aufgrund dieser
Komponente, wobei wir eh schon im Sturzflug sind. Ich will uns jetzt gar nicht
vergleichen, mit Dänemark zum Beispiel. Wenn
man sich die Entwicklung der letzten 15 Jahre in Dänemark und bei
uns anschaut, dann kann doch kein vernünftiger Mensch mehr behaupten, die
Politik sei erfolgreich gewesen, sondern da herrscht schon ganz, ganz erheblicher Handlungsbedarf;
das wird vermutlich die nächste Regierung angehen müssen.
Der Österreichplan wird es nicht sein. (Abg. Taschner:
Wieso? Warum nicht?) Der Österreichplan ist ja so wichtig, dass er
jetzt eben nicht umgesetzt wird,
sondern erst nach der Wahl. – Diese Logik müssen Sie den
Menschen auch einmal erklären. (Beifall bei der FPÖ.)
14.09
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter
Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Danke, dass wir diesen Bericht heute
hier im Hohen Haus behandeln. Ich finde das hervorragend, weil wir
über eine Gruppe von engagierten Persönlichkeiten sprechen
können, nämlich über unsere Unternehmerinnen und
Unternehmer, die nicht nur das Rückgrat der Wirtschaft sind, sondern die
mit ihrem Unternehmergeist und ihrem Mut Österreich am
Laufen halten und uns auch in der Krise durch schwere Zeiten durchgeführt
haben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Schallmeiner
und Voglauer.)
Wenn man sich diesen Bericht genau anschaut: Herr Kollege
Kassegger, betreffend Bürokratie, da bin ich bei Ihnen, da ist
einiges zu tun. (Abg. Kassegger:
Wir sind leider nicht in der Regierung!)
Wenn man sich das anschaut,
sieht man, dass auch Herr Prof. Bonin gesagt hat, das Lieferkettengesetz
bringt Wettbewerbsnachteile. Das haben auch wir
immer gesagt, aber es gibt viele Fraktionen hier im Hohen Haus, die das anders
sehen, und die haben auch auf EU-Ebene dahin gehend angeschoben,
dass dieses Lieferkettengesetz umgesetzt wurde. Es war nicht unser Wunsch, dass
es in dieser Form kommt – das sage ich auch einmal ganz deutlich.
Das wird uns auch bei der nationalen Umsetzung noch entsprechend fordern.
Ich möchte aber noch
einmal auf unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen zu sprechen
kommen, denn wir haben in Österreich 340 000 EPUs, und wir haben
ungefähr 260 000 Arbeitgeberbetriebe. Diese Arbeitgeberbetriebe beschäftigen über
zwei Millionen Menschen, sie sind
also der größte Arbeitgeber in unserer Republik. Sie sind
auch der beste Ausbildner: Im Rahmen von Karriere mit Lehre bilden sie
über 50 000 junge Menschen aus. Diese jungen Menschen sind
die Fachkräfte der Zukunft. In den Betrieben passiert eben diese Zukunft – das sollte man auch
erwähnen, denn
das ist einerseits die Innovationskraft unserer Unternehmerinnen und
Unternehmer, und andererseits ist das die Chance für die Jugend. Die
nehmen wir tagtäglich wahr, meine Damen und Herren. (Beifall bei der
ÖVP.)
Weil Sie davon sprechen, dass
die Produktivität – et cetera – in den letzten
Jahren abgenommen hat: Ich kann Ihnen aber auch positive Beispiele aus diesem Bericht bringen. Zum Beispiel hat die
Eigenkapitalquote in den letzten zehn Jahren gewaltig zugelegt, unsere
Betriebe haben nämlich heute eine Eigenkapitalquote von
36 Prozent, wohingegen sie vor zehn Jahren noch unter
30 Prozent lag.
Wir haben es geschafft, dass
die Exporte und die Internationalisierung in den letzten Jahren stark
zugenommen haben. Unsere Wirtschaft lebt stark
von diesem Export: 6 von 10 Euro verdienen wir im Ausland.
Im Bericht liest man auch über den Finanzierungszugang der KMUs: „78 % der KMU in Österreich sind überzeugt, bei Bedarf eine Bankfinanzierung zu
bekommen, verglichen mit 60 % der KMU in den gesamten EU‑27“ – eine deutliche Zahl, steht im Bericht.
„Nachhaltigkeit:
53 % der österreichischen KMU verfolgen eine Strategie
zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks“, in der EU im
Durchschnitt 24 Prozent. Ich denke, meine Damen und Herren: Seien wir doch
stolz auf unsere
KMUs! Was sie täglich leisten, verdient unsere Hochachtung. (Beifall
bei der ÖVP sowie der Abg. Götze.)
Das ist ein ganz wichtiger Sektor, das, glaube ich, muss man sich wirklich einmal genau anschauen. Wir haben tolle, innovative Unternehmertypen.
Start-ups: In den letzten zwölf Jahren wurden in Österreich 3 300 Start-ups gegründet, inzwischen gibt es 25 000 Beschäftigte.
Wachstumsunternehmen: Das sind die Unternehmen, die über eine überdurchschnittliche F&E-Quote verfügen, über eine hohe Exportquote, viele neue Arbeitsplätze. Es sind 3 265 Wachstumsunternehmen mit fast 200 000 Beschäftigten.
Die Kreativunternehmen haben eine hohe Innovationsquote, es sind 48 000 Unternehmen und 170 000 Beschäftigte.
Allein diese Zahlen im innovativen Bereich zeigen: Innovation made in Austria, Ideen, Mut und Unternehmergeist – das zeichnet unsere Unternehmerinnen und Unternehmer aus. Das bildet sich in diesem Bericht sehr, sehr gut ab.
Deshalb: Danke an das Bundesministerium, an Herrn Minister
Kocher, an die Frau Staatssekretärin, und danke an die Verfasser dieses
Berichtes! Er
zeigt eindrucksvoll die Leistungen unserer Unternehmerinnen und Unternehmer. (Beifall
bei der ÖVP.)
14.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Maximilian Linder. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
14.14
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Zuhörergalerie! Ja, es ist ein sehr beeindruckender Bericht über die KMUs 2023, verfasst von Prof. Oberholzner, der sehr eindrucksvoll die Leistungen, die Motivationen, aber auch die Probleme der KMUs aufgezählt hat.
Grundsätzlich ist die Attraktivität
der KMUs leicht rückläufig. Es gibt leichte wirtschaftliche
Probleme, vielleicht auch coronabedingt, weil die EPUs dann
oft keine Hilfe bekommen haben. Die Rentabilität sinkt leicht, die
Eigenkapitalquote steigt leicht, wobei Prof. Oberholzner klar sagt:
Es ist schwer zu beurteilen, da diese kleinen Betriebe sich oft nicht über
Banken finanzieren, sondern andere Finanzierungsquellen haben.
Die Hauptgründe, warum man
ein EPU oder ein KMU gründet, sind der Wunsch nach Selbstständigkeit, danach, Unternehmer zu sein, selbst zu
wirtschaften, eigene Kreativität ausleben zu können. Probleme
zählt er auf: den Arbeitskräftemangel, die Bürokratie.
Trotz Erleichterungen für die kleinen Betriebe ist
es eine riesige Belastung. Oft ist es nicht das Finanzielle, das den Betrieben
Sorgen macht, sondern die Unsicherheit.
Zum Thema Bürokratie vielleicht zwei Presseartikel: Mit der Überschrift „Überbürokratisierung ist eine Standortbremse“ betitelte der „Kurier“ vom 26.8.2023 einen Artikel von Rosemarie Schön, Leiterin der Abteilung Rechtspolitik in der Wirtschaftskammer Österreich. Sie schreibt: „Manchmal sind es dann Kleinigkeiten, die das Fass endgültig zum Überlaufen bringen. Und dieser kritische Punkt ist bei vielen Unternehmern schon erreicht. Um wirtschaftlich erfolgreich sein zu können, braucht es aber mehr unternehmerische Freiheit für neue Ideen, mehr Gestaltungsspielraum und mehr Flexibilität für Innovationen. Gefordert sind daher ein intelligentes Regulierungssys-
tem und Reformen, die das wirtschaftliche Handeln erleichtern und Unternehmen wieder Luft zum Atmen verschaffen. Entlastung ist hier das Gebot der Stunde.“
Ein zweiter Bericht, ganz
interessant: „‚Wir wollen nicht, dass es keine Regeln gibt, aber
sie sollen nicht überbordend sein.‘ Im Bereich Handwerk und
Gewerbe liege die Regulierungsdichte in Österreich um
25 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der EU 15. Und
wesentliche Steuergesetze hätten zusammen mit den abgeleiteten
Verordnungen und Erlässen ein hohes Ausmaß an
Unübersichtlichkeit und Komplexität erreicht. Es gehe dabei aber auch
um
jene Regeln, die von der EU mit einem gewissen Spielraum vorgegeben
würden. ‚Österreichs Tendenz ist eher
überschießend.‘ Dabei wären einheitliche
Regeln wichtig im Wettbewerb. ‚Derzeit werden Hürden dort aufgebaut,
wo andere Kontinente nur milde lächeln, etwa beim Green Deal.‘
Niemand sei
gegen Klimaschutz, aber man soll sich nicht selbst ohne Notwendigkeit
fesseln.“
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wisst ihr, von wem dieser zweite Artikel stammt? Nicht von einem Oppositionspolitiker – er stammt von Wirtschaftsbundgeneralsekretär und ÖVP-Nationalratsabgeordnetem Kurt Egger. (Abg. Loacker: Aber wer hat ihm das geschrieben?)
Ich meine, das müsst ihr euch einmal vorstellen: Er sitzt da
herinnen in der stärksten Fraktion, die seit Jahrzehnten die
wirtschaftspolitischen Agenden in der Hand hat, und geht dann zu den Zeitungen
und sagt: Es ist alles so
schlimm, wir können in Österreich nicht mehr
wirtschaften! – Ich meine, wo sind wir denn? Das ist meiner Meinung
nach wirklich Chuzpe. Wenn man selber
in der stärksten Partei und Wirtschaftsbundgeneralsekretär ist, dann
hat man bitte dafür zu sorgen, dass sich etwas ändert, und nicht zu
den Medien jammern zu gehen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das zeigt, wie die ÖVP tickt (Abg. Belakowitsch: Peinlich! – Zwischenruf der Abg. Himmelbauer): Am Abend wird der Faule fleißig – jetzt, vor den Wahlen, muss man Presseartikel hinausschicken und
jammern, wie schlimm es ist. Nur: Als 37‑Prozent-Partei habt ihr es nicht geschafft, das zu regeln – und dann wollt ihr den Leuten weismachen, dass ihr es als Juniorpartner mit zwei linken Parteien schaffen werdet? (Abg. Himmelbauer: Auf europäischer Ebene gibt’s andere ...!)
Nein, meine Damen und Herren, so wird es nicht gehen. Der
Bericht ist gut, aber mit solchen Regierungsparteien können wir dem nicht
zustimmen. (Beifall
bei der FPÖ.)
14.18
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist MMag. Michaela Schmidt. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete MMag. Michaela Schmidt
(SPÖ): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Abseits
der
Daten und Fakten des KMU-Berichtes hat uns ja gestern auch die
Statistik Austria im Rahmen des Austrian Economic Barometer 2023 umfassend
über die wirtschaftliche Kompetenz der Bundesregierung informiert.
Was war denn das Ergebnis dieses Reports? – Österreichs
Wirtschaft ist im Jahr 2023 geschrumpft, im letzten Quartal sogar
um 2 Prozent. Das BIP
pro Kopf, ein Wohlstandsmaßstab, liegt um unglaubliche 2,8 Prozent
unter jenem des Jahres 2019. Das sind erhebliche Wohlstandsverluste,
die Sie
als Bundesregierung da zu verantworten haben.
Es waren de facto fünf verlorene Jahre für die Österreicherinnen und Österreicher und natürlich auch für die KMUs. Seit rund zwei Jahren sitzt die Bundesregierung wie das Kaninchen vor der Schlange: Sie beobachtet einerseits die hohen Inflationsraten, sie beobachtet andererseits die einbrechende Wirtschaftsleistung, und sie tut so, als ob es sich dabei um Naturkatastrophen handeln würde, denen man machtlos ausgeliefert ist.
Man weigert sich offenbar, anzuerkennen, dass die
Bekämpfung der Teuerung oder die Ankurbelung der Konjunktur eine
originäre Aufgabe der Politik
ist. Stattdessen hat man sich aufseiten der ÖVP offensichtlich darauf
verständigt, hauptsächlich die Interessen der eigenen Klientel
zu bedienen: Den
großen Unternehmen, die große Gewinne machen, schenken wir
Milliarden an Steuergeld, den Vermieter:innen, den Energiekonzernen, den
Banken,
denen ermöglichen wir Übergewinne. – Das wird die
Österreicher und Österreicherinnen und vor allen Dingen die
Klein- und Mittelunternehmen
teuer zu stehen kommen. Wirtschaftspolitisches Nichtstun auf der einen Seite
und Klientelpolitik auf der anderen Seite kosten nämlich viel Steuergeld.
(Beifall bei der SPÖ.)
Die Steuereinnahmen werden einbrechen, die
Unternehmensinsolvenzen sind auf Rekordniveau und die Arbeitslosigkeit steigt.
Und gerade die Klein-
und Mittelunternehmen sind ja auf ein gutes wirtschaftliches Umfeld, auf zahlungskräftige
Konsumenten und Konsumentinnen angewiesen. Die
ÖVP-Kanzler, die Finanz- und die Wirtschaftsminister der letzten Jahre
haben den Wirtschaftsstandort offensichtlich nachhaltig geschädigt. Sie
verantworten die höchste Teuerungsrate in Westeuropa und ihr
Nichtstun zerstört Österreichs Wohlstand.
Die nächste Bundesregierung erbt – im Herbst –
eine nicht bekämpfte Inflation, eine darniederliegende Wirtschaft (Abg.
Hörl: Geh!) und ein Budget mit
hohen Schulden, das die Maastrichtkriterien deutlich verfehlt. Aber, liebe
Klein- und Mittelunternehmer:innen, wir als Sozialdemokratie werden in der
nächsten Regierung die Wirtschaftspolitik in den Mittelpunkt unseres
Regierens stellen, weil wir als Sozialdemokratie wissen, dass die Klein- und
Mittelunternehmen und die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen das
Rückgrat unserer Wirtschaft sind. (Beifall bei der SPÖ. –
Abg. Hörl: Deshalb wollen Sie eine
32-Stunden-Woche!)
14.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Dr.in Elisabeth Götze. – Bitte schön, Frau Abgeordnete. (Abg. Hörl: Deshalb eine 32-Stunden-Woche für die kleinen und mittleren Betriebe!)
14.22
Abgeordnete
Dr. Elisabeth Götze (Grüne):
Herr Vorsitzender! Werter Herr Minister!
Frau Staatssekretärin! Wertes Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und
Zuseher – besonders die jungen möchte ich ganz herzlich
begrüßen!
Wir sprechen jetzt über den KMU-Bericht, über die Klein- und
Mittelbetriebe. Warum tun wir das? – Weil in Österreich mehr
als 99 Prozent der Betriebe zu diesen Klein- und
Mittelbetrieben zählen. Damit sind sie ein Riesenarbeitgeber für
die Menschen im Land. Mehr als zwei Drittel aller Beschäftigten
sind bei KMUs beschäftigt, und sechs von zehn Lehrlingen werden in Klein-
und Mittelbetrieben ausgebildet.
Ein besonderer Fokus sollte immer wieder auch auf die Einpersonenunternehmen gerichtet sein. Diese machen mehr als 50 Prozent aller Unternehmen im Land aus. Also da haben wir schon eine ganz besondere Struktur und müssen schauen, dass es diesen Betrieben gut geht, und das tun wir auch. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)
Was kennzeichnet die österreichischen Betriebe, die
KMUs? – Einerseits Nachhaltigkeit, das ist im Bericht speziell
festgehalten; deswegen möchte ich
auch auf meine Vorrednerinnen, Vorredner zum Thema Lieferkettengesetz replizieren.
Ich habe keine Zweifel, dass das für die österreichischen Betriebe
gut ist. Wir werden dafür sorgen, dass das Lieferkettengesetz mit Leben
erfüllt wird und dass die Betriebe es
auch gut umsetzen können. (Beifall bei Abgeordneten der
Grünen.) Das ist gerade auch für die österreichischen
Betriebe ein Wettbewerbsvorteil, weil sie schon sehr weit in Bezug auf diese
Nachhaltigkeit sind. Vielen Unternehmen ist das wirklich ein
Anliegen, viele Betriebe haben das schon in ihrer DNA, und die haben einen
Vorteil, wenn auf
dieses Thema verstärkt geachtet wird.
Ein zweites Thema, das mir auch sehr wichtig ist: Innovation. Da, muss ich wirklich sagen, hat sich Österreich massiv verbessert. Wir sind unter den Strong Innovators in Europa an der Spitze. Wir sind von Platz acht auf Platz sechs vorgerückt, und das zeigt, dass unsere Betriebe wirklich sehr stark in puncto
Innovationen sind. Frauen nehmen da übrigens eine besondere Stelle ein. Es
wurde schon die Kreativwirtschaft wie beispielsweise Architekturbüros
oder die Musikindustrie erwähnt, aber auch Social Enterprises sind sehr
innovativ und bringen viele soziale Innovationen auf den Weg.
Ein Sektor, der auch noch
wichtig ist, sind die Start-ups. Dort gibt es zwar Frauen, sie haben aber
einen großen Nachteil: Sie erhalten viel weniger Geld.
Neun von zehn Euro, die in Start-ups investiert werden, gehen in rein
männliche Start-ups. Da sehen wir, wir haben noch Aufholpotenzial. (Beifall
bei Abgeordneten der Grünen.)
Zur Finanzierung: Einiges ist
uns da bereits gelungen, beispielsweise fließen 93 Prozent aller
Förderungen an Klein- und Mittelbetriebe. Es gibt
einen speziellen Gründungsfonds für Start-ups, über den auch gemischte
Start-ups speziell gefördert werden. Die betriebswirtschaftliche Lage der
Betriebe hat sich in den letzten zehn Jahren grundsätzlich
sehr gebessert,
sie haben mehr Eigenkapital.
Was ist noch zu tun? – Zwei Punkte möchte ich hier erwähnen: Einerseits muss es noch Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung geben. Wir haben uns in einem speziellen Bericht angeschaut, was wir da von anderen Ländern lernen können: beispielsweise mehr Coaching, mehr Begleitung der Unternehmer:innen, wie das in anderen Ländern schon üblich ist.
Der zweite Punkt ist der Fach- und
Arbeitskräftemangel. Da möchte ich wirklich betonen: Wir haben so
viel Potenzial im Land: Potenzial an Frauen, Potenzial an älteren
Menschen über 55 beispielsweise, aber auch Potenzial
an geflüchteten Menschen im Land. Wir müssen dieses Potenzial heben,
und dazu appelliere ich an Sie alle. (Beifall bei den Grünen.)
14.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Josef Schellhorn. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
14.27
Abgeordneter
Josef Schellhorn (NEOS): Herr
Präsident! Geschätzter Herr Minister!
Frau Staatssekretär! Ja, meinen Vorrednern von den beiden Regierungsparteien
zufolge scheint ja alles wunderbar zu sein. (Abg. Obernosterer: Ist
es auch!) Es ist richtig, dass wir Kleinunternehmer – und ich
zähle mich
auch zu den Klein- und Mittelunternehmern – wahre
Beschäftigungsmotoren, wahre Umsatzbringer und wahre
Wertschöpfungsmotoren für
Österreich sind.
Das Einzige, das wieder einmal auffällt, ist, dass sich
dieser KMU-Bericht betreffend die Problemzonen nicht dramatisch
verändert hat. Von 2019
bis 2024 haben wir immer wieder die gleichen Probleme, und nichts ist gemacht
worden. Es ist relativ wenig gemacht worden, um den Fachkräftemangel
zu beheben, und es ist relativ wenig hinsichtlich Bildung, hinsichtlich
Ausbildung von jungen Menschen gemacht worden. Ich denke nur an die Kindesweglegung, die
Sie gemacht haben, und ich bezeichne es als Kindesweglegung, was den
polytechnischen Lehrgang, wie es früher geheißen hat, heute die polytechnische
Schule betrifft.
Ich war in einer polytechnischen Schule – ich
habe mich gefühlt, als ob ich in einem Kriegsgebiet wäre. In
dieser Schule, in der es auch um den Schwerpunkt Kochen und Tourismus
geht, haben sie nichts anderes zum Kochen als Erdäpfel, Nudeln und Reis.
Es gäbe genügend Institutionen – von der Wirtschaftskammer
mit ihren 4 Milliarden Euro an Rücklagen über die Bundesregierung
bis hin zu den Landesregierungen –, die in die Ausbildung
investieren könnten, um diesen Fachkräftemangel abzumildern. Es wird
nichts gemacht.
Ich finde es wirklich mutig von
Frau Staatssekretär Kraus-Winkler, dass
sie zum Thema Rot-Weiß-Rot-Karte hier die richtigen Worte gefunden hat:
Man hat sich mit der Entscheidung, wie man die Rot-Weiß-Rot-Karte zu
reformieren versucht, auch ins eigene Fleisch geschnitten. Also diese
Reflexion braucht man, und ich finde es auch sehr gut, dass Sie da in der
Analyse
knallhart sind und sagen, dass man diesbezüglich massive
Änderungen vorbereiten muss. Es gibt ja schon länger das Bestreben,
dass man die Rot-Weiß-Rot-Karte reformiert, dass man die
Fachkräftezuwanderung reformiert.
Es gibt das Memorandum von Wirtschaftskammerpräsidenten Mahrer und
Wirtschaftsminister Kocher vom April letzten Jahres – geschehen ist
nur eines, nämlich dass jedes Bundesland eine eigene Abteilung für
Fachkräftezuwanderung gegründet hat.
Jene in Salzburg befindet sich
am Südtiroler Platz neben dem Bahnhof. Ich frage mich nur: Was bringt
diese Abteilung, außer einen Bürokratieaufwand?
Ich glaube, dass es ganz wichtig wäre – und das würde den
Sinn und den Zweck erfüllen –, eine Fachkräftezuwanderung
über Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer aktiv anzugehen, nur:
Es passiert nichts. Da kann die Regierung nichts dafür, weil die
Landeshauptleute sagen: Nein, das machen wir
schon selber, da fahrt ihr uns nicht rein. Wir haben neun, zehn Beamte vom ÖAAB,
das machen wir, das kriegen wir hin. – Geschehen aber tut nichts,
und das tut mir leid. Das ist das System Österreich.
Darum finde ich das mutig, was
auch die Frau Staatssekretärin gesagt hat.
Wir haben, noch einmal, drei Kernprobleme, an denen sich seit 2019 nichts geändert
hat. Wir haben wahnsinnig hohe Lohnnebenkosten. Das ist standortgefährdend.
Wir haben einen massiven Fachkräftemangel, weil wir zu wenig in die
Bildung investieren, weil wir auch nicht darüber nachdenken, unsere
Maria-Theresianischen Bildungssysteme von neun Pflichtschuljahren vielleicht
auf elf Pflichtschuljahre auszuweiten. Und wir haben genau das Problem,
das wir heute bei der Aktuellen Stunde besprochen haben: Die
Deckungsbeiträge der Unternehmen gehen flöten. Das ist das
Kernproblem. Die Lohnkosten schießen durch die Decke, um
9,5 Prozent im Durchschnitt, wie heute in der „Kleinen Zeitung“
gestanden ist, und gleichzeitig sinken die Umsätze im Vergleich zum
Jänner 2023 um fast 5 Prozent. Jeder Unternehmer weiß: Das geht
sich am Ende des Tages nicht mehr aus.
Also muss man hier etwas machen. Ich glaube, um die
Standortfähigkeit für die Klein-
und Mittelbetriebe aufrechtzuerhalten, sind diese drei Schwerpunkte
auch aktiv anzugehen und nicht nur in einen Bericht zu fassen und diesen
dann zu schubladisieren. Es ist so. (In Richtung ÖVP:) Es ist
super, wenn du sagst,
dass es so viele Beschäftigte gibt, aber wir müssen auch etwas
für die Unternehmer tun, denn bald können sie es sich nicht mehr
leisten, Arbeitgeber
zu sein. Das ist Fakt – und das steht auch in dem Bericht. (Beifall bei den NEOS.)
14.31
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist
Frau Abgeordnete
Eva-Maria Himmelbauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer, herzlich willkommen im Parlament! Ich darf auch mit einem Dank dafür beginnen, dass wir diesen KMU-Bericht 2023 hier im Parlament, im Nationalrat, diskutieren können. Er zeigt beeindruckend auf, wie die österreichische Wirtschaft durch die Klein- und Mittelbetriebe geprägt und getrieben ist. Es ist richtig, wenn man davon spricht, dass sie das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft darstellen. 600 000 Betriebe in Österreich zählen zu den KMUs. Das sind 99,8 Prozent der heimischen Unternehmen. Auch beeindruckend finde ich die Zahl, dass 92 Prozent der österreichischen Unternehmen weniger als zehn Mitarbeiter haben. Das heißt, Österreichs Wirtschaft sind die KMUs, sie sind das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft.
Ich möchte zwei Punkte aus
dem Bericht herausstreichen, die ich für diskussionswürdig
halte, und zum einen auch ein bisschen aufzeigen, wo wir
als Bundesregierung, als Regierungsparteien auch schon wichtige Akzente gesetzt
haben, die aber natürlich gleichermaßen auch Auftrag sind, weiter
daran zu arbeiten.
Der erste Punkt ist die Herausforderung der Digitalisierung. 67 Prozent der österreichischen Unternehmen verfügen über eine grundlegende digitale
Intensität. Wir sehen, dass da in den letzten Jahren schon eine Steigerung erzielt worden ist, wir wollen aber hin zu 90 Prozent der österreichischen Unternehmen, die in vielen Bereichen digitalisiert sind; das heißt von der Nutzung technischer Infrastruktur über das Nutzen von E-Commerce-Anwendungen hin zum Verfügen über Social-Media-Kanäle, Webanwendungen und vielem mehr.
Was sich positiv zeigt, ist,
dass 21 Prozent der österreichischen Unternehmen eine Art von
E-Commerce betreiben. Das heißt, sie verfügen über eine eigene
Website, über Plattformen, über Apps oder Ähnliches. Wir liegen
damit
auch über dem europäischen Durchschnitt.
Auch über dem
europäischen Durchschnitt liegen wir bei der Anwendung von
fortgeschrittenen Technologien wie zum Beispiel künstlicher Intelligenz.
Da liegen wir bei 10 Prozent. Das zeigt aber auf, dass wir trotzdem noch
viel mehr tun müssen, weil wir auch diesen Wert deutlich steigern wollen.
Der zweite große Punkt
aus dem Bericht ist das Thema Innovationskraft, und da, glaube ich, zeigt sich
auch sehr positiv, dass sechs von zehn österreichischen Unternehmen
innovationsaktiv sind. Das führt auch dazu, dass wir im europäischen
Innovation Scoreboard in den letzten Jahren auf Platz sechs aufgestiegen sind und somit auch zu den Strong
Innovators zählen. Das ist wichtig
für unsere Wettbewerbsfähigkeit, das ist wichtig für die
Steigerung der Produktivität, für Arbeitsplätze, aber auch
für einen strukturellen Wandel, und es
ist auch ein Garant dafür, dass wir die großen Herausforderungen der
Zukunft, wie eben den demografischen Wandel,
den Fachkräftemangel, den ökologischen und technologischen
Wandel, auch meistern können.
Wo wir in diesen vielen Bereichen schon ansetzen, ist
natürlich, dass wir KMUs stärken, wenn es um
außeruniversitäre Forschungsförderung geht, also
auch Institutionen zur Seite stellen, damit sie innovativ sein können, und
gleichzeitig mit dem Thema Forschungsprämie auch international
Anreize dafür schaffen, dass Unternehmen sich hier etablieren.
Wir setzen aber auch im
technischen Bereich Digitalisierung ganz viele Akzente: AI Mission Austria,
wenn es um den erstmaligen Einsatz von KI geht. Wir
haben die KI-Servicestelle erst im Jänner hier im Haus beschlossen, der
Expertenbeirat wurde schon eingesetzt. Es geht darum, KMUs, aber Betrieben
insgesamt einen Ansprechpartner zu bieten, wenn es um den Einsatz von
künstlicher Intelligenz geht. Wir setzen Digital Innovation Hubs in
den Bundesländern ein, um auch regionale Ansprechpartner
für das globale Thema Digitalisierung zu haben. Und wir sind gerade
dabei, mit unserer digitalen Kompetenzoffensive insgesamt das Thema
digitale Kompetenzen auf verschiedensten Ebenen zu stärken. Es werden
über 3 500 Workshops wohnortnah für verschiedenste
Zielgruppen angeboten, um einfach auch digitale Kompetenzen zu stärken.
Ich möchte aber auch einen
Punkt ansprechen, der heute schon vielfach angesprochen worden ist,
nämlich das Thema Bürokratie. Ja, das ist absolut
ein Thema, das wir berücksichtigen müssen. Vielfach liegt das aber
nicht in unserer Hand auf nationaler Ebene, sondern ist großteils
auch ein Thema
auf europäischer Ebene. Ich kenne das auch durch Kontakte mit vielen
Betrieben, wenn es um den Datenschutz, um NIS2, um die Whistleblowerrichtlinie, um das
Lieferkettengesetz geht. Das sind alles Instrumente, die in der Intention gut begründet sind, aber in der
Ausgestaltung sehr viel Bürokratie,
gerade für die Kleinsten, bedeuten. Es braucht einfach auch auf
europäischer Ebene eine Stärkung jener Gruppen – und da
spreche ich auch für viele Abgeordnete wie Angelika Winzig – im
Europäischen Parlament, die mit Hausverstand, aber auch
Unternehmensgeist dort drinnen sitzen und wissen,
was das für Auswirkungen für die Unternehmerinnen und Unternehmer
hat. Angelika Winzig setzt sich tagtäglich dafür ein, dass bei
diesen Gesetzesvorhaben der Blick auch auf die KMUs gerichtet ist. (Beifall
bei der ÖVP.)
Ich glaube, das ist für die Zukunft ein ganz wichtiges Thema, das wir berücksichtigen werden. Danke schön noch einmal dafür, dass wir das Thema diskutieren können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
14.37
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Maximilian Lercher. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Maximilian Lercher
(SPÖ): Geschätzter Herr
Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ganz
grundsätzlich möchte ich mich für den umfassenden Bericht bedanken,
der sicher einiges an Arbeit auch für die zuständigen Beamtinnen und
Beamten bedeutet hat. Er gibt einen guten Überblick, aber letztlich
möchte ich festhalten – was Kollege Kassegger auch
schon gesagt hat –: Das Effektivste und Beste für die Klein-
und Mittelbetriebe wäre es, eine gute
Wirtschaftspolitik zu betreiben. Da wir die höchste Inflation in Westeuropa
haben, uns schwaches Wachstum auszeichnet und in Wahrheit keine
Bereitschaft da ist, bei Energiepreisen und Co einzugreifen,
muss sich die Regierung aber den Vorhalt gefallen lassen, dass sie da
gescheitert ist.
Genau dort wäre es meiner Meinung nach wichtig – wenn man von den KMUs spricht, die neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die größten Nettozahler:innen in unserem System sind –, dass der Sozialstaat sie schützt und dort eingreift und wirkt, wo die KMUs es brauchen – dort, wo es um andere Rahmenbedingungen geht. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Der
Schlüssel heißt ja eigentlich: Bildung und Qualifizierung. Ich
finde, Kollege Haubner, Kollege Kopf, die ich Sie im Zusammenhang mit diesem
Bereich wirklich schätze, wir könnten darüber reden, ob es nicht
vielleicht doch sinnvoll wäre, wieder einmal gemeinsam zu hinterfragen, wie
das AMS in den
Regionen wirkt, ob man Lehrwerkstätten, Berufsschule und Co nicht auch anders
begreifen kann. Dort haben wir unglaubliche Herausforderungen,
denen wir mit den momentanen Mitteln nicht gerecht werden.
Der Sozialstaat
hat jetzt schon die Instrumente, sie werden aber in weiten Teilen nicht
genutzt. Ich denke nur an das Schulungszentrum in Fohnsdorf bei mir
zu Hause, das jetzt bei der Umqualifizierung, bei der Aufqualifizierung eigentlich
ganz stark gebraucht werden würde. Für mich ist nicht erkennbar, dass
dieses Instrument als ein wirkungsvolles begriffen wird. Die sind da, die sind
bereit, und ich würde die Regierungsparteien inständig bitten,
es auch zu
nutzen, und zwar zum Wohle der Fachkräfte, der Umqualifizierung, der
Ausbildung und allgemein der Bildung.
Wenn wir von
diesen Bereichen reden, dann werden wir auch darüber reden müssen,
dass die Lehre anders in den Vordergrund rücken muss. (Beifall
bei Abgeordneten der SPÖ.) Wir haben unglaublich viele Initiativen,
auch gute, für die Matura gesetzt, das soll so sein, aber ich glaube, es
ist an der Zeit, auch
der Lehre wieder mit mehr Wertschätzung zu begegnen. Das ist für die
Sozialdemokratie selbstverständlich, und das ist es, was wir uns auch
im Kleinteiligen
bei der Qualifizierung und Bildung vorstellen.
In Summe bedeutet Ihre Steuerpolitik leider keine Stärkung der Realwirtschaft. Das würden wir uns erwarten: weniger politische Zuckerl für die Spekulation, mehr für die Realwirtschaft, mehr für unsere KMUs. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
14.40
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Gerald Loacker. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Jetzt muss ich von meinem geplanten Redetext abweichen und bei Kollegen Lercher anschließen, der für die Unternehmen, für die KMUs eine bessere Steuerpolitik fordert.
Ich finde das total spannend, denn wenn es darum geht, die
Körperschaftsteuer zu senken, dann kommt Kollegin Herr und sagt (mit gestrecktem
Zeigefinger
die erhobene Hand bewegend): Boah, die Konzerne!, und so weiter. Dass aber
eine GmbH auch eine Kapitalgesellschaft ist und sehr viele KMUs in der Rechts-
form der
GmbH betrieben werden und dass diese dann Körperschaftsteuer zahlen,
ist halt auch eine Tatsache, der man ins Auge blicken könnte, denn
nicht immer, wenn Unternehmen Steuern zahlen, sind es die großen,
bösen Konzerne – die im Übrigen nicht groß und
böse sind, sondern die sind,
die die super bezahlten, die internationalen Jobs anbieten; aber das ist wieder
eine andere Sache. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Der KMU-Bericht gibt einen spannenden Einblick in die
Situation der Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich. Er
wäre, wenn man ihn ein bisschen selbstkritisch liest, auch ein
Handlungsauftrag an die Bundesregierung dahin gehend, wo noch etwas getan
werden muss, wie beispielsweise – um
nur ein wenig herauszuziehen – beim Fachkräftemangel.
88 Prozent der KMUs tun sich schwer, geeignetes Personal zu finden. Jetzt
kann man sagen: Ja,
no na!, aber im EU-Schnitt sind es 10 Prozentpunkte weniger; es ist
also in Österreich schwieriger als in anderen Ländern.
Da kann man sich fragen: Woran liegt das? – Die
Regierung konnte sich nicht auf eine Arbeitsmarktreform einigen, wir haben
immer noch eine sehr hohe Besteuerung auf Arbeit, eine hohe Abgabenlast,
wir haben hohe Steuern
auf Überstunden, wo man einiges freistellen sollte – das wird
nur angekündigt und nicht gemacht –, und man könnte auch
einen Bonus für Vollzeitarbeitende, einen steuerlichen
Absetzbetrag einführen, damit es sich rentiert, mehr zu arbeiten. Das hat die ÖVP schon von uns abgeschrieben.
(Heiterkeit und Rufe
bei Abgeordneten der ÖVP: Oh! Ja!) Machen müsste
sie es noch, aber 37 Jahre Regierungsarbeit machen manchmal auch ein
bisschen träge, nicht?
Als zweiten Punkt möchte ich die
Risikokapitalfinanzierung herausgreifen: Wenn es darum geht, wo die Unternehmen
Risikokapital herbekommen, dann hat Österreich sehr schlechte Werte. Bei
uns macht das 0,22 Prozent vom Bruttoninlandsprodukt aus. Das ist ein
bisschen mehr als ein Viertel vom EU-Schnitt, also wirklich, wirklich wenig.
Die Antwort des Ministeriums ist:
Ja, wir machen ja Förderungen, den Gründungsfonds II, die
AWS-Förderungen und die ÖHT-Förderungen, da kommen Sie mit
staatlichem Geld daher.
Das ist nicht die Antwort, die Unternehmerinnen und Unternehmer hören wollen.
Die wollen vom Staat nach Möglichkeit in Ruhe gelassen werden,
und dann muss man den Rechtsrahmen entsprechend anpassen. (Beifall bei
den NEOS.)
Es geht dabei eben, Kollege Lercher, um günstigere
Besteuerung von Kapitaleinkommen beispielsweise, dann sind auch Geldgeber
eher bereit, ihr Geld
zur Verfügung zu stellen. Es geht um großzügige und einfache
Regelungen für Mitarbeiterbeteiligungen. Es ginge zum Beispiel darum, so
wie in Dänemark einen Dachfonds für Beteiligungskapital zu
machen, in den Pensionskassen und Stiftungen Geld investieren können,
damit auf diesem Weg Risikokapital fließen kann. Man
könnte beispielsweise ermöglichen, Patente in der Bilanz zu
aktivieren, wie das andere Länder haben, oder für das Eigenkapital einen
fiktiven Zins bei der Bilanzierung ansetzen lassen. Es gäbe so viele
Möglichkeiten, aber leider passiert nichts davon.
Der Bericht ist sehr gut, aber sicher kein Grund, sich auf die Schulter zu klopfen. (Beifall bei den NEOS.)
14.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Den Seniorenbund Mauthausen möchte ich ganz an allererster Stelle begrüßen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS.)
Wie geht es den KMU in
Österreich? – Ich war jetzt in den letzten Wochen viel auf
Betriebsbesuchen, und wir haben hinsichtlich der Zahlen gehört, dass
die Anzahl steigt, es werden immer mehr KMU, ihre Bruttowertschöpfung
sinkt allerdings. Sie sind wahnsinnig innovativ aufgestellt, in Europa
verhältnismäßig sehr, sehr nachhaltig
aufgestellt – aber geht es ihnen wirklich gut? – Ich
muss
dazu sagen: Nein, es geht ihnen nicht gut. Es fehlen ihnen nicht nur
die Arbeitskräfte, die massiv fehlen, sondern es fehlt ihnen vor allem
eines, und das ist Respekt und Wertschätzung. (Beifall bei der
ÖVP.)
Herr Kollege Linder hat vorhin
quasi gesagt, unsere Interessenvertreter –
also egal ob das Kurt Egger, mein Generalsekretärkollege, oder Rosemarie
Schön aus der Wirtschaftskammer ist – haben die richtigen Dinge
gesagt. Ja, das
haben sie auch, weil das unser Job als
Interessenvertretung ist, und ich würde das auch gerne in anderen
Reihen manchmal anregen, denn wenn wir Interessenvertreter sind, dann
müssen wir nämlich wirklich schauen, was die Unternehmerinnen und
Unternehmer brauchen.
Sie brauchen etwas anderes als das Narrativ, das Ihre Fraktion immer wieder bedient: Die großen, bösen Konzerne, die wahnsinnige Unsummen von Subventionen bekommen. (Abg. Stöger: Die brauchen ein Lieferkettengesetz, ..., das brauchen sie!) Wir reden hier von 99,8 Prozent der österreichischen Unternehmen. Ganz viele davon sind Familienbetriebe, und die brauchen einmal Wertschätzung. (Beifall bei der ÖVP.)
Herr Kollege Schellhorn – er war vorhin hier heraußen –: Ich habe gesehen, Sie sind wieder Neounternehmer. Sie sind mit 2 Prozent bei Zackzack eingestiegen. Also ich glaube, Ihr Corebusiness in diesem Bereich ist Wertschätzung und Respekt anderen gegenüber sicher nicht. (Beifall bei der ÖVP.)
Wie geht es den
Unternehmen? – Sie sind natürlich oft gequält durch
Vorschriften, durch Bürokratie – das Arbeitsinspektorat
kommt, zeitgleich muss
man schauen, wie man seine Liquidität erhalten kann, wie man alles auf die
Reihe kriegt –, und dann kommen orchestrierte Maßnahmen von
Ihrer Frau Anderl – ja, Herr Muchitsch, da schaue ich
auch Sie an –, die quasi vorwerfen, die Unternehmerinnen und Unternehmer würden für den
persönlichen Vorteil Mitarbeiter freisetzen, wann es ihnen passt,
und zwar quer durch alle Branchen.
Ich kenne Unternehmer, die
haben sich wahnsinnig darüber geärgert, sie würden ihre
Mitarbeiter gerne halten, wenn es möglich wäre. Die Unternehmer
haben nämlich gerne Mitarbeiter, mit denen sie arbeiten können, aber ab und zu gibt es Zeiten, da geht es sich einfach nicht mehr aus – und die Zeiten sind wirtschaftlich sehr, sehr herausfordernd.
Ich glaube, was viele bräuchten, wäre ab und zu einmal ein Danke: Danke, dass ihr euch das noch antut, dass ihr nicht alle eure Immobilien vermietet, eure Firmen auflöst, sondern dass ihr Tag für Tag da reingeht und schaut, dass unser Standort, die Arbeitsplätze, der Wohlstand erhalten bleiben.
Die Produktivität ist
gestiegen. Euer Kollege Andreas Babler macht Videos für die 32-Stunden-Woche, manche reden schon von der
30-Stunden-Woche,
denn die Produktivität sei ja gestiegen. Das ist nett und schön, nur:
Die Unternehmer preisen ja das genau so ein. Damit wir überhaupt am
Weltmarkt bestehen können, damit wir überhaupt konkurrenzfähig
sind, sind die Preise auch dementsprechend angepasst. Das heißt ja nicht,
dass man dadurch
ganz viel freie Zeit zur Verfügung hat.
Eines muss ich auch sagen: Euer
Paradigma von: Arbeit ist eigentlich grundsätzlich etwas
Abzulehnendes und etwas Böses!, verstehe ich überhaupt
nicht. Wenn ich mich zurückerinnere: In den 1990er-Jahren hat mich der
Papa am Samstag vom Gymnasium abgeholt – wir haben am Samstag Schule
gehabt, bis mittags Viertel vor zwölf –, der Papa stand
draußen, er
ist am Samstag im Büro oder in der Werkstatt gewesen, und es war
überhaupt kein Thema, und jetzt arbeiten wir am Freitag meistens auch
schon nicht
mehr oder in irgendeiner Form von zu Hause aus.
Schauen wir 20 Jahre nach
hinten: Vor 20 Jahren wurden wesentlich mehr Stunden gearbeitet als
heute, obwohl die Arbeitslosigkeit wesentlich höher war.
Wir arbeiten immer weniger Stundenvolumen und die Gesellschaft wird kranker,
die psychischen Erkrankungen gehen rauf, der Body-Mass-Index steigt von
Jahr zu Jahr. Wenn man sich das anschaut: Anscheinend ist das Konzept Arbeit gar kein so schlechtes – die Menschen
waren gesünder, als sie mehr gearbeitet haben. Arbeiten
ist etwas Sinnstiftendes, Arbeiten ist etwas Sinnvolles,
und ich erwarte mir,
dass Sie endlich anfangen, in diesem Narrativ ein
bisschen eine Veränderung vorzunehmen. Den Menschen gibt Arbeiten einen
Wert. Kreisky würde sich im Grab fünfmal umdrehen, wenn er hören
würde, was ihr heute von euch gebt, Philip. Ehrlich wahr! (Beifall und
Bravoruf bei der ÖVP. – Abg. Kucher: Aber glaub nicht
jeden Schmäh, den die ÖVP dir erzählt!
Bleib bei den Fakten!)
Zu guter Letzt, Kollege
Muchitsch: Sie haben neulich mit unserem Franz Hörl einen gemeinsamen Podcast gemacht. Da ging es um die
Sozialpartnerschaft,
um das Positive an der Sozialpartnerschaft; dieser wurde über den
Parlamentskanal ausgestrahlt. Und da sagen Sie eines: Gestalten statt
spalten. (Abg.
Kucher: Das geht in Richtung Schwarz-Blau, ich spür’
das! – Abg. Kickl – in Richtung
SPÖ –: Das wird eine Koalition werden, um Gottes willen!) Ja,
das wäre schön,
aber dann erzählen Sie das auch einmal Ihren Vertretern in der
Arbeiterkammer, dass die nicht nur schauen sollen, wie sie den Unternehmern das
Leben möglichst schwer machen können. Erklären Sie den Leuten
vielleicht, dass sie Ressourcen dafür freistellen, dass die Leute ihren
Steuerausgleich
machen, damit sie sich mehr zurückholen! Das wäre gescheiter, als auf
die Leute Arbeitsinspektoren und so weiter loszuhussen (Zwischenruf des Abg.
Keck),
um es den Unternehmern noch schwerer zu machen. Die Unternehmer haben es schwer
genug. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP sowie Beifall des Abg. Loacker.)
Zum Abschluss: Ich habe mir am Freitag in meinen
Kalender – weil ich
mir gedacht habe: Worüber rede ich – nämlich
heute – eigentlich? (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ) –
einen Eintrag herausgezogen, E.T.A. Hoffmann: „Den Fortschritt verdanken
wir den Kurzschläfern. Langschläfer können nur bewahren.“ –
Insofern: Schauen wir, dass wir alle ein bisschen kürzer schlafen
und wieder ein bisschen mehr arbeiten. – Danke. (Beifall und
Bravoruf bei der ÖVP. – Abg. Leichtfried: Der
Kurz-Schläfer war eh lang genug bei euch!)
14.50
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist nun Karlheinz Kopf. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.50
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Ich muss mich doch noch kurz, liebe Kolleginnen und Kollegen, an Kollegen Schellhorn wenden.
Lieber Sepp, viele von uns haben dich, denke ich, noch in
Erinnerung, als du früher schon im Parlament warst und deine Dinge
natürlich immer durchaus
sehr pointiert vorgetragen hast, aber in der Regel mit vielen Dingen inhaltlich
durchaus auch mir aus der Seele gesprochen hast. Nur: Was ist jetzt mit
dir passiert? Kann es sein, dass eine 2-Prozent-Beteiligung an Zackzack von
Peter Pilz dich auf einmal zu einem Schwadroneur und Verdreher von Tatsachen
macht? Lass das doch bitte Peter Pilz machen, so etwas steht doch dir nicht
gut an! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich meine, du kannst doch nicht einfach hierhergehen und
behaupten, die notwendige Initiative zur Anwerbung von Fachkräften
aus dem Ausland –
für den Tourismus, aber auch für andere – laufe
unkoordiniert ab, jeder tue irgendetwas.
Es gibt eine sehr koordinierte und abgestimmte Vorgangsweise namens
Internationale Fachkräfte-Offensive zwischen dem Wirtschaftsministerium
und der Wirtschaftskammer Österreich, die zuletzt im Unterzeichnen
eines MoUs auf den Philippinen zum Beispiel zur Anwerbung von Arbeitskräften –
das haben die Frau Staatssekretärin und ich dort unterzeichnet –
gemündet hat und die dazu geführt hat, dass ein sehr reger Austausch
jetzt auch von den für dieses Geschäft notwendigen Agenturen
stattfindet.
Und wenn die vor ein paar Tagen hier in Österreich
waren, um sich vor Ort über die Arbeitsbedingungen ein Bild zu machen,
dann ist es ja selbstverständlich, dass sie sich nicht nur in Wien
bewegen, sondern dass wir schauen, dass sie zum Beispiel auch in die
Tourismusregionen in Salzburg fahren und sich ein Bild
von der Situation dort machen. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)
Du kannst doch hier nicht davon reden, dass das eine Zersplitterung von
Initiativen sei. (Abg. Schellhorn: Das hat ja keiner gesagt! Aber was
machen die Bundesländer?)
Das ist geradezu eine vorbildliche Aktion und Art und Weise (Abg. Schellhorn:
Na
eh, habe ich eh gesagt, aber was machen die Bundesländer?), wie man
diese
Dinge organisieren sollte. (Beifall bei der ÖVP.)
Ein Zweites: Bitte, bleib
präzise! Hier zu schwadronieren von einer Rücklage oder von
Rücklagen in der Wirtschaftskammer von 4 Milliarden Euro, die du da
erwähnt hast, das stimmt doch hinten und vorne nicht. Die
Wirtschaftskammer besteht aus insgesamt etwa 800 Körperschaften und
Organisationen in
den Fachbereichen, und die Rücklagen sind nicht einmal 1 Milliarde
Euro. (Abg. Scherak: Na gut, aber wir haben fast Mitleid mit der
Kammer! Das ist zu wenig!)
Also bitte, bleib bei der Wahrheit! (Beifall bei der ÖVP.)
Eines sei noch dazugesagt: Der große Teil dieser Rücklagen steckt in für den Betrieb notwendigen Immobilien. (Beifall bei der ÖVP.)
14.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie, den vorliegenden Bericht III-1123 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Ausschusses für Land- und
Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (2446 d.B.):
Bundesgesetz über die betriebliche Berufsausbildung in
der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024 –
LFBAG 2024) (2491 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Es wurde auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.
Ich begrüße den Herrn Bundesminister für Landwirtschaft sehr herzlich bei uns. – Herzlich willkommen!
Zu Wort gelangt Abgeordneter Peter Schmiedlechner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Peter Schmiedlechner
(FPÖ): Herr Präsident! Sehr
geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Zuseher! Nun ja, wir diskutieren heute das
Berufsausbildungsgesetz. Eigentlich müsste man sagen: und das, obwohl
die Probleme in der Landwirtschaft sehr groß sind –
Preisverfall bei Getreide, erdrückende Betriebsmittelkosten,
überbordender Bürokratiewahnsinn, fehlende Entlastungen. Da kann man sagen: Außer
Ankündigungen Ihrerseits, Herr Minister,
und leeren Versprechungen von der Bauernbundfraktion ist dort nicht wirklich
viel zu sehen. (Abg. Reiter: Weißt du eigentlich, was das Thema
ist? – Abg. Obernosterer: Das ist der falsche Zettel!)
Das betriebliche
Berufsausbildungsgesetz im landwirtschaftlichen Bereich ist durchaus sinnvoll,
es macht auch Sinn, dass man dort Neuregelungen
schafft, dass man Vereinheitlichungen über die neun Bundesländer
hinweg macht, es macht auch Sinn, dass man die Kosten für die
Meisterausbildung dort übernimmt. Nichtsdestotrotz gibt es aber auch einen
Kritikpunkt, den wir anbringen müssen: Es wird ein Land- und
Forstwirtschaftlicher Bundes-Berufsausbildungsbeirat geschaffen, das
heißt, ein weiteres Gremium, in dem
die ÖVP irgendwelche Leute versorgen und beschäftigen kann. (Abg.
Michael Hammer: Das musst du ihm nachsehen, Herr Minister, das
hat ihm jemand
anderer aufgeschrieben, diesen Blödsinn! – Weiterer
Zwischenruf bei der ÖVP.)
Die Einrichtung dieses Beirates soll zur Koordinierung mit
dem Bundesminister dienen, das heißt, der Bundesminister hat dann seine
gewissen Einsager,
die ihm sagen dürfen oder sagen müssen, was er zu tun hat, denn
selbst hat er ja
sehr wenig Ahnung vom landwirtschaftlichen Bereich. (Beifall
bei der FPÖ. –
Abg. Michael Hammer: Ja super!)
Wir haben das im Ausschuss bereits diskutiert und auch
besprochen, wir haben dort auch einen Abänderungsantrag eingebracht. Aus
unserer Sicht wäre
es sinnvoll, wenn man alle im Hauptausschuss vertretenen Parteien miteinbinden
würde, um dort eine breite Perspektive in die Diskussion einzubringen. Ich
glaube, das wäre sehr wichtig für
die landwirtschaftlichen Betriebe, immerhin sind die Landwirte in sehr
engem Kontakt mit den Konsumenten, und deswegen sähen wir es
auch positiv, wenn von allen politischen Fraktionen, die im Hauptausschuss
vertreten sind, Vertreter in diesem Beirat wären.
Leider hat sich die ÖVP wie so oft gewehrt (Abg. Reiter:
Alle sind dagegen!), man lässt sich ja nicht gerne in die Suppe
spucken, man lässt sich dort auch
nicht gerne in die Karten schauen, man ist ja gerne unter sich, um dann
schlechte Politik zu machen – die schlechte Politik ist klar und
deutlich erkennbar.
Die Glaubwürdigkeit der ÖVP wird ja in den
letzten Tagen immer mehr angekratzt, wenn dann Abgeordnete der ÖVP
einen Mahnbrief an von der
Leyen schreiben und in diesem die Importe des Getreides aus der Ukraine kritisieren,
gleichzeitig der Minister daran aber festhält, und hier herinnen wird
dann wieder ganz anders getan als draußen angekündigt. Im
Zusammenhang mit der Herkunftskennzeichnung laufen die
ÖVP-Bauernbündler draußen herum
und sagen: Ja, wir sind eh für die Herkunftskennzeichnung!, hier herinnen
jedoch tun sie dann ganz anders. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.)
Die Glaubwürdigkeit der ÖVP ist also auf einem Tiefpunkt, und
das werden euch die
Wähler dann sicher zeigen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Dipl.-Ing. Strasser, Ihre Rede ist für 5 Minuten geplant. Wollen Sie unterbrochen werden? – Nein.
Dann machen wir es so, dass ich die Verhandlungen über
den 11. Punkt
der Tagesordnung unterbreche.
Die Sitzung ist bis 15 Uhr unterbrochen.
(Die Sitzung wird um 14.58 Uhr unterbrochen und um 14.59 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf, und wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Inneres – den ich sehr herzlich im Parlament begrüße – mit der Ordnungszahl 16844/AB.
Die erwähnte
Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich
eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam,
dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung
kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner
zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen
von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen
nicht länger als 10 Minuten dauern.
Ich ersuche nun Herrn
Abgeordneten Schnedlitz als Antragsteller des Verlangens, die Debatte zu
eröffnen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte,
Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Michael Schnedlitz (FPÖ): Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen von der
Österreichischen Volkspartei, wie
lautet eure neue Kampagne, die eh schon wieder absäuft? (Abg. Schmuckenschlager:
Was säufst du? – Zwischenruf des Abg. Gerstl.) –
Irgendwie so: Wir sind
die Mitte. Ich frage mich die ganze Zeit, was das heißen soll: die Mitte
des Universums? – Da bin ich dann auf den Gedanken gekommen,
dass sich das
nur Kollege Sobotka ausgedacht haben kann. Wenn man das aber
zu Ende denkt, dann wird es schon schlüssig, sehr geehrte Damen und
Herren. Wir sind die Mitte: mitten in der Krise, mitten im Versagen, mitten in
der Korruption, mitten im Sicherheitskollaps und mitten in der
Wählertäuschung, sehr geehrte
Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Obernosterer:
Das sagst gerade du!) Das ist auch der Grund, warum Ihnen die
Wähler scharenweise davonlaufen – und das zu Recht. (Präsident
Sobotka übernimmt
den Vorsitz.)
Damit bin ich auch schon bei Ihnen, Herr Innenminister. Wir
wollten von Ihnen, Herr Innenminister, wissen, wie sich die Lage hinsichtlich
der Jugendkriminalität konkret
entwickelt (Abg. Lausch: Das weiß er ja nicht!), und haben
Ihnen mehrere Fragen gestellt. Darunter war zum Beispiel die Frage:
„Wie viele strafrechtlich relevante Anzeigen wurden im Jahr 2023
gegen zum Tatzeitpunkt minderjährige Täter
erstattet?“ – Das ist also nicht recht kompliziert: Wie
viele Anzeigen wurden erstattet?
Jetzt kommt die Antwort des Innenministers:
„Hinsichtlich der Zahlen aus dem Jahr 2023 handelt es sich um
Rohdaten, die noch keiner Qualitätskontrolle
und weiteren Prüfungsmechanismen unterzogen wurden.“
Sinngemäß: Aufgrund dessen darf ich um Verständnis bitten, dass
ich die Zahlen nicht liefern
kann. – Herr Innenminister, wir
wollten eh die Rohdaten (Heiterkeit des Abg. Kickl),
keine geschönte Statistik oder Sonstiges, sondern konkret die Anzahl der Anzeigen.
(Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt richte ich eine Frage an
die Zuschauer auf der Galerie oder vor den Fernsehbildschirmen: Wie
hätten Sie diese knifflige Aufgabe gelöst? – Erste
Anzeige: eins, zweite Anzeige: zwei, dritte Anzeige: drei, vierte Anzeige:
vier – eins und eins und eins und
eins –, und dann kommt zum Schluss die Zahl
der Anzeigen heraus. Wenn Sie das auch so gelöst hätten, sehr
geehrte Damen und Herren, dann darf ich Ihnen gratulieren, denn dann wären
Sie fachlich
wahrscheinlich besser als Innenminister geeignet als Herr Innenminister Karner, der hier neben mir sitzt. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Innenminister, ich
weiß nicht, was Sie glauben, was Sie den Menschen
mit Ihrer Nichtantwort vormachen können. Die lesen ohnehin die Zeitung. Ich nenne
jetzt nur ein paar Beispiele aus dem Monat März –
bisher – aus einem Bezirk, Favoriten in Wien: 1. März:
zwei Personen attackieren zwei andere junge Männer mit Messern wegen
Drogen; 2. März: zunächst gerieten zwei Männer in eine
gewaltsame Auseinandersetzung, in eine Schlägerei,
in die sich weitere Männer mit
Metallstangen einmischen wollten – übrigens nenne
ich nur die Messerangriffe und in einem Fall die Metallstange, denn
sonst habe ich unter dem Strich zu wenig Redezeit –;
8. März: ein 24-Jähriger wurde auf dem Weg zu seiner Freundin
von einem ihm bekannten 21-Jährigen in einen Streit verwickelt
und in der Folge mit einem Messer
verletzt; 11. März: in einem Streit um einen Sitzplatz auf der
Parkbank schnitt ein 26-Jähriger einem
Mann mit einem Messer in die Hand; 12. März: zwei junge
Männer überfielen einen 19-Jährigen – es war wieder
ein Messer im Spiel – und zwangen ihn dann, von der Bank Geld
abzuheben; 13. März: Großeinsatz
der Wiener Polizei – wieder Messer und Schlägerei –;
17. März: ein
junger, 21-jähriger Soldat wird verletzt, als er andere schützen
will – wieder
mit einem Messer.
Dann kam Karner, sehr geehrte
Damen und Herren, dann kam der Herr Innenminister auf die glorreiche Idee:
Jetzt müssen wir etwas machen! Schwerpunktaktion in Favoriten:
Medienvertreter marschieren auf. Rund 60 teils
schwer bewaffnete Beamte mit Hunden und Drohnen patrouillieren über den
sogenannten Hotspot. Innenminister Karner gibt Interviews. Wenige
Minuten später: Die Medienvertreter gehen wieder nach Hause, die Drohnen
werden wieder eingepackt, die Polizisten gehen wieder nach Hause, der
Innenminister geht wieder nach Hause. Die Bilder sind im Kasten. 3 Stunden
später in Favoriten, sehr geehrte Damen und Herren, genau dort, wo
Innenminister Karner dieses Schauspiel abgehalten hat, ereignet sich die
nächste
blutige Messerattacke. – Na Gratulation, wenn das Ihr
Zugang ist, Probleme
zu lösen. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist jetzt nicht das erste
Mal, dass die Österreichische Volkspartei auf so eine glorreiche Idee
kommt. Innenminister Nehammer – Sie wissen, das war
der Innenminister mit der Flex gegen die rechtschaffene Bevölkerung,
während Verbrecher Narrenfreiheit hatten, der jetzt als Kanzler immer dann,
wenn
es hart wird, seine Jugendstaatssekretärin vorschickt – machte
auch in Favoriten eine Schwerpunktaktion. Geblieben ist davon nichts, sehr
geehrte Damen
und Herren, blubb! Innenminister Karner, 9. Februar 2023,
Schwerpunktaktion: Diensthunde und Polizei sind vor Ort – gebracht
hat es nichts, Ergebnis:
null, sehr geehrte Damen und Herren. Die Lage ufert weiter aus.
Herr Innenminister, Sie
hätten doch bemerken müssen, dass man nicht Probleme lösen und
die Sicherheit erhöhen kann, indem man medienwirksame Auftritte vollzieht.
Dass es Herr Innenminister Nehammer vielleicht beim ersten Mal nicht gewusst
hat, kann sein, aber wenn man das dann noch die ganze Zeit wiederholt, zeugt
das nicht von Weitblick. Es ist im Übrigen auch insofern nicht schlau,
weil nur Wählertäuschung übrig bleibt, sehr geehrte Damen und
Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Während sich real die
Sicherheitslage sogar verschlechtert, richte ich eine zweite Frage an die
Zuschauer vor den Bildschirmen oder auf der Galerie: Was
würden Sie machen, wenn die Sicherheitslage am Ausufern ist, sehr geehrte
Damen und Herren? Polizeiinspektionen aufsperren oder Polizeiinspektionen
zusperren? – Falls Sie jetzt auf Aufsperren getippt haben, darf ich
Ihnen gratulieren, denn Sie haben es gerade wieder geschafft, dass Sie
wahrscheinlich
fachlich besser als Innenminister geeignet wären als Innenminister Karner,
der neben mir sitzt. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Österreichische Volkspartei hat nämlich in Wien flächendeckend, auch in Favoriten, Polizeiinspektionen in der Nacht geschlossen – ab 19 Uhr kein Betrieb. – Ja Herr Innenminister, geht’s eigentlich noch? Merken Sie nicht, dass
die
Gewalttäter ja über Sie lachen? Da hat ja der Billa länger
geöffnet als
bei Ihnen die Polizeiinspektionen. (Heiterkeit und Beifall bei der
FPÖ. –
Abg. Michael Hammer: Er ist schon immer ein besonders witziges Kerlchen
gewesen!)
Nun war ich erst im direkten Vollzugsbereich der
Österreichischen Volkspartei und des Innenministers, aber jetzt
komme ich zur Bundesregierung: Es würde auch vonseiten der
Bundesregierung mehrere Maßnahmen brauchen. Ganz Österreich wartet
darauf, dass endlich die Strafmündigkeit von Tätern herabgesetzt
wird. Ganz Österreich würde darauf warten. Wer
morden und vergewaltigen kann, sehr geehrte Damen und Herren, ist auch alt
genug, dass er dafür die Konsequenzen trägt, das sei in aller Deutlichkeit
gesagt. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie, die Österreichische Volkspartei und die
Grünen, stellen den Tätern einen Freibrief aus. Warum? –
Weil die Österreichische Volkspartei den Minikoalitionspartner, die
Grünen, nicht überzeugen kann. Jetzt wird es richtig absurd,
denn die Antwort der Österreichischen Volkspartei darauf ist: Na
mit der Freiheitlichen Partei machen wir das nächste Mal nichts, denn
unser Plan sieht vor, obwohl wir jetzt zwar den Minikoalitionspartner der
Grünen nicht überzeugen können, dass wir nach der nächsten
Wahl dann eine Koalition mit zwei linken Koalitionspartnern,
eine sogenannte Österreichampel, machen! Dann setzen wir das alles
um, was sich jetzt mit den Grünen nicht
ausgeht! (Heiterkeit des Abg. Kickl.) – Sehr geehrte Damen
und Herren, sehen Sie nicht, wie absurd
dieser Gedanke ist? Wenn Sie es jetzt aus einer Position
der Stärke nicht zusammenbringen, dann werden Sie es mit zwei
linken Koalitionspartnern aus einer Position der Schwäche auch nicht
zusammenbringen. Das haben die
Menschen längst durchschaut. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist im Übrigen die Erklärung, warum der Plan
von Kanzler Nehammer, der sogenannte Österreichplan, nicht
einmal das Papier wert ist, auf dem er geschrieben steht. (Abg. Scheucher-Pichler:
Ah geh!) Was infolge dieses
Plans real kommen wird, ist nämlich Folgendes: das Ende einer
bürgerlichen Poli-
tik – aufpassen in der
Österreichischen Volkspartei! –, das Ende einer Politik Richtung Sicherheit, das Ende einer
Politik mit Hausverstand (Abg. Bogner-Strauß:
Das Gegenteil ist der Fall!) und unter dem Strich auch das Ende der Österreichischen Volkspartei. Das werden sich
nämlich viele Schwarze auch nicht gefallen lassen, wenn Sie dann
mit zwei linken Koalitionspartnern
weniger zusammenbringen (Abg. Zarits: Erst wird aber gewählt,
oder, du Kasperl?!), egal ob es die Sicherheit, die Wirtschaft, den
Standort oder sonst etwas
betrifft, als Sie bereits die letzten fünf Jahre nicht zusammengebracht
haben. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager.)
Das ist durchaus Ihr Problem, aber ich würde da einige
Gespräche führen, wenn Sie es mit Ihrer Partei noch
einigermaßen ernst nehmen. Für Sicherheit,
sehr geehrte Damen und Herren, und Politik mit Hausverstand zu sorgen, das
übernehmen gerne wir. Herbert Kickl ist der Garant dafür, dass dann
auch wieder Politik für die Menschen gemacht
wird – für! – und nicht die ganze Zeit schnurgerade
gegen die Menschen, wie es zurzeit der Fall ist. Dann, sehr
geehrte Damen und Herren, werden auch wieder die Opfer
beschützt – die Opfer! – und nicht die
Täter geschützt, wie das unter Ihnen der Fall ist. (Beifall
bei der FPÖ.)
15.09
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesinnenminister. – Bitte, Sie gelangen zu Wort, Herr Minister.
Bundesminister
für Inneres Mag. Gerhard Karner:
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren
Abgeordnete! Ich möchte bei dieser Debatte sehr
grundsätzlich beginnen, weil es mir ein Anliegen ist, und möchte das
auch hier erwähnen: Ich darf seit
6. Dezember 2021 als Innenminister der Republik Österreich
Verantwortung tragen, und in dieser Zeit sind 1 335 parlamentarische
Anfragen an das Innenressort, konkret natürlich an den Innenminister, gestellt worden. Das sind deutlich mehr als
zwei Anfragen pro Werktag.
(Der Redner hält einen Stapel Papier in die Höhe.) Ich
habe sie hier mitgenommen,
um das zu veranschaulichen, und damit hier kein
Missverständnis entsteht:
Es ist selbstverständlich das gute Recht des Parlaments, diese Anfragen an Ministerien,
an den Minister zu stellen und darauf auch Antworten zu bekommen.
Allein die drei Anfragen aus dem November letzten Jahres der
Herren Abgeordneten Amesbauer und Schnedlitz sind über
2 Zentimeter dick. Das sind nur
drei Anfragen aus dem November. (Abg. Belakowitsch: Ja
und? – Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) In Summe sind es
1 335 derartige parlamentarische
Anfragen. (Abg. Belakowitsch: Ja, und Sie beantworten sie
nicht! – Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen.)
Warum erwähne ich das? – Weil ich an dieser Stelle, und das sei mir gestattet, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses ein Danke dafür aussprechen möchte, in welcher Art und Weise, in welcher Seriosität, in welcher Sensibilität und auch Gewissenhaftigkeit diese Anfragen – zu Recht, notwendigerweise für die Damen und Herren Abgeordneten des Parlaments – beantwortet werden (Abg. Deimek: Schön, weil das gibt es seit 80 Jahren ...!); tagtäglich über zwei an der Zahl, in einem Umfang wie diese, nämlich in der Stärke von 2 Zentimetern. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte an dieser Stelle auch erwähnen: Damit
diese Daten den Damen und Herren Abgeordneten zur Verfügung gestellt werden
können, ist es notwendig, dass tagtäglich
32 000 Polizistinnen und Polizisten das sogenannte PAD
befüllen – das ist die Abkürzung für Protokollieren,
Anzeigen, Daten. 32 000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Bodensee
bis zum Neusiedler See geben tagtäglich
diese Daten ein, damit sie der Exekutive, der Analyse, aber
auch Ihnen hier selbstverständlich zur Verfügung stehen.
Ich habe gesagt, und ich möchte das noch einmal unterstreichen: Es ist unsere Aufgabe, Ihnen diese Daten seriös wiederzugeben. Daher ist eben die Entscheidung, keine Rohdaten weiterzugeben, sondern die Daten durch eine Qualitätssicherung durch das Bundeskriminalamt, wie das auch in der
Vergangenheit üblich war,
entsprechend sichergestellt den Damen und Herren Abgeordneten zur Verfügung
zu stellen. Das möchte ich an dieser Stelle
noch einmal sagen.
Sie wissen – vor
allem jene, die im Innenausschuss mit dabei sind –, dass mir die Information der Damen und Herren Abgeordneten ein
essenzielles Anliegen
ist und dass wir alle Informationen, die uns zugänglich sind, die
uns möglich sind, auch allen hier weitergeben. Das ist essenziell. Ich war
selber viele Jahre Abgeordneter eines Landtages, Mitglied eines Parlaments,
daher ist mir auch dieser lebendige Parlamentarismus, die Information der
Mandatare, der Abgeordneten, enorm wichtig; und das tun wir. (Abg. Kickl:
Da war Niederösterreich immer ein Vorzeige...!)
Diese Beispiele, die ich hier
genannt habe, die ich hier gezeigt habe, unterstreichen, mit welcher
Seriosität, mit welcher Konsequenz und mit welcher Genauigkeit das tagtäglich durch die Beamten
des Innenministeriums vollzogen
wird. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Kollege
Marchetti hat ...!)
Natürlich ist es mir aber
auch ein Anliegen, einige Anmerkungen zu dem Thema zu machen, aufgrund dessen
diese Kurzdebatte hier angeregt wurde –
nämlich zum Thema Jugendkriminalität –, einige Punkte zu
sagen und auch Stellung dazu zu nehmen, welche Maßnahmen ergriffen
worden sind.
Faktum ist – und
darüber wurde zuletzt leider auch intensiv berichtet –, dass
das Thema Jugendkriminalität eines ist, das uns besonders herausfordert,
weil
es in den letzten Jahren, im letzten Jahrzehnt massiv gestiegen ist.
(Abg. Belakowitsch: Warum war das so?) Bei den unter
14-Jährigen hat sich in den letzten zehn Jahren die Zahl der
Tatverdächtigen auf über 10 400 im
Jahr 2022 verdoppelt. Bei den 14- bis 18-Jährigen gab es ebenfalls
eine Steigerung, bei den jungen Erwachsenen,
18 bis 21 Jahre, gab es einen leichten Rückgang. Das sind leider die nackten Zahlen aus der aktuellen
Statistik.
Einige Dinge wurden auch von
Herrn Abgeordneten Schnedlitz zu Recht angesprochen. (Abg. Schnedlitz: ...
Medienauftritt ...!) Wir haben auch gesehen,
dass sich gerade in den letzten Wochen, in den letzten Monaten besondere
Brennpunkte herauskristallisiert haben. (Abg. Belakowitsch: Von
welchen Monaten reden wir?) Daher wurde bereits vor Jahren die sogenannte
EGS, Einsatzgruppe zur Bekämpfung der
Straßenkriminalität, eingesetzt, die in vielen Bereichen
exzellent arbeitet, auf unterschiedlichen Brennpunkten. (Abg. Michael Hammer:
Und nicht zum Stürmen vom BVT! – Zwischenrufe bei der
FPÖ. – Abg. Weidinger: Bissl zuhorchen! –
Abg. Belakowitsch: Er sagt ja nichts! –
Abg. Kickl: Sind hervorragende Polizisten, EGS!)
Nach diesen dramatischen
Vorfällen, die es gegeben hat, nach so einer abscheulichen Tat, bitte ich, aus Respekt
gegenüber dem Opfer – einem zwölfjährigen
Mädchen, das von Jugendlichen missbraucht, vergewaltigt wurde –
nicht zur Tagesordnung überzugehen. (Abg. Schnedlitz: Ihr
schützt die Täter!) Das ist das Mindeste, was politische
Verantwortung bedeutet, und das tun wir ganz intensiv.
Wir haben eine Einsatzgruppe
zur Bekämpfung der Jugendkriminalität als Sofortmaßnahme
eingesetzt. Ja, und es gibt Schwerpunktaktionen, beispielsweise in Favoriten,
beispielsweise am Reumannplatz, auch zuletzt am Montag dieser Woche. (Abg. Belakowitsch:
Und die Medienvertreter waren
auch dabei!) Ich habe nur eine Bitte dazu: Ich bin – das ist
völlig richtig – nach dieser Schwerpunktaktion zur „Zeit
im Bild 2“ gefahren, um auch vor
der Öffentlichkeit Stellung zu beziehen.
Die Polizistinnen und
Polizisten – das bitte ich Sie, Herr Abgeordneter, zur
Kenntnis zu nehmen – haben dort weiter harte Arbeit geleistet, harte
Arbeit im Kampf gegen die Kriminalität. Ich bitte Sie: Sie können
mich kritisieren
(Abg. Amesbauer: Wir kritisieren eh Sie! – weitere
Zwischenrufe bei der FPÖ), Sie können mich heftig kritisieren,
Sie können sagen, dass ich nichts kann,
aber bitte lassen Sie die Polizei, die Polizistinnen und Polizisten, ihre
Arbeit ordentlich tun! Das hat sich die Polizei nicht verdient. (Beifall
bei ÖVP und
Grünen. – Abg. Kickl: Sie sind derjenige, der den Polizisten den Rücken nicht freihält! – Ruf bei der ÖVP: Ruhe! – Abg. Kickl: Ja, da gibt es die Härte des Gesetzes, bei den Disziplinarverfahren! – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Ich würde einfach darum bitten, dass wir, gerade vor
dem Hintergrund der Abscheulichkeit der Verbrechen, die wir in den letzten
Wochen gesehen
haben, diese Debatte weiter seriös führen. (Abg. Belakowitsch:
Ja dann setzen Sie sich nieder, weil Sie sind nicht seriös!) Das haben
die Opfer am allermeisten verdient.
Faktum ist: Ja, es ist auch eine seriöse Debatte über das Thema Strafmündigkeit zu führen, ich bekenne mich dazu, und es gibt einen Auftrag des Bundeskanzlers dazu, dass wir das tun. Wir schauen dazu internationale Vergleiche an, und ich sehe das ganz genauso: Wenn ein Zwölf- oder 13-Jähriger etwas verbricht, dann muss es auch Konsequenzen geben. Es ist auch Aufgabe dieser Arbeitsgruppe, die wir eingesetzt haben, dass bei solch abscheulichen Verbrechen, die vorgefallen sind, diese Kinder, diese jungen Männer zur Verantwortung gezogen werden. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch. – Abg. Deimek: Nicht bei dieser Kuscheljustiz!)
Ich bitte einfach darum: Versuchen wir, meine Damen und
Herren Abgeordneten, die Debatte weiter
seriös zu führen! (Abg. Belakowitsch: Ja, dann sagen
Sie nicht ...! – Abg. Michael Hammer: ...
mit Kickl seiner Truppe!) Ich habe noch einen weiteren Vorschlag in
die Diskussion eingebracht (Abg. Kickl: Na, wir
werden ja morgen sehen, wer abstürzt!), zu dem es auch
unterschiedliche Stellungnahmen gibt – das ist natürlich
legitim in der parlamentarischen
Diskussion –, nämlich wenn es darum geht, Waffenverbote und vor
allem Messerverbote auf Plätzen auszusprechen. (Abg. Belakowitsch:
Wie wollen Sie das exekutieren?) Wir haben derzeit Waffenverbotszonen in
Österreich. Wir
haben sie am Praterstern und in der angrenzenden Venediger Au. Wir haben sie in
Innsbruck. Die Erfahrung der Polizisten zeigt, die Polizisten sagen: Es
wäre sinnvoll, dass wir das flächendeckend in ganz Österreich
einführen, damit wir Hieb- und Stichwaffen aus dem Verkehr ziehen.
Auch an dieser Stelle ein
klares Wort: Es geht nicht darum, nach der Sonntagsmesse den Dorfplatz zu
kontrollieren oder die Hegeringsitzung zu kontrollieren, wo wir die
Jausenmesser oder den Knicker abnehmen. Es geht darum, gewalttätige
Jugendbanden zu kontrollieren. Herr Abgeordneter Schnedlitz
hat die Vorfälle skizziert: Jugendbanden, die sich gegenseitig mit
Messern attackieren. Zwei Tage hintereinander hatten wir in Favoriten, am
Reumannplatz, solche Vorfälle. Es geht darum, dass wir diese Messer
aus dem Verkehr ziehen, und die Polizei sagt, es ist sinnvoll, diese Verbote
auf ganz Österreich auszuweiten.
Das ist eine seriöse,
vernünftige Diskussion, wie wir letztendlich die Situation verbessern
können, ja, wie wir die Situation verbessern müssen. Wir
können nach solchen Delikten, nach solchen abscheulichen Vorkommnissen
nicht zur Tagesordnung übergehen.
Wir müssen als Verantwortliche – als Polizei, aber auch als Politik – ganz konkret bei Dingen, die wir schon eingeschlagen haben, wenn es notwendig ist, Kurskorrekturen vornehmen. Das ist das Thema Strafmündigkeit, und das ist beispielsweise das Thema Messer- beziehungsweise Waffenverbot.
Um diese Diskussion ersuche ich, aber nicht um die
Diskussion, sondern darum, dass wir ganz
konkret in diese Richtung Schritte setzen. (Abg. Belakowitsch:
Setzen Sie sie, Sie sind der zuständige Minister!) Wir
müssen manche Plätze wieder sicherer machen. Wir müssen danach
trachten – das ist unsere Verantwortung, unsere
Aufgabe –, dass sich die Menschen an allen Plätzen in diesem
Land sicher fühlen. Wir leben nach wie vor in einem der sichersten
Länder dieser Welt, aber wir haben Herausforderungen, und die werden wir
mit aller Vehemenz, mit aller Konsequenz
annehmen und Jugendliche entwaffnen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Amesbauer:
Die haben eh Waffenverbot!)
15.20
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Marchetti. – Bitte. Sie kennen die Usance: 5 Minuten Redezeit.
15.20
Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen! Ich wohne ja in Favoriten, also im Gegensatz
zu manchen anderen weiß ich ja wirklich, was dort passiert. Es ist eine
ernste Situation, damit ist nicht zu spaßen. Es ist dort so, dass es
wirklich Jugendbanden gibt und auch Minderjährige Straftaten
begehen, deswegen fordern wir ja auch, dass wir über dieses Thema
diskutieren. Es gibt Spielplätze, wo
jeden Tag in der Früh die Polizei mit dem Drogenspürhund durchgeht
und Drogen ausgräbt. Das ist nicht lustig. (Abg. Kickl: Ja,
und was wollts da noch diskutieren?)
Das ist wirklich eine ernste
Situation (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer), und auch die
Polizei ist sich dessen bewusst und ist auch immer verstärkt vor
Ort. Es ist ein Teil der Lösung, dass die Polizei dort effektiv handelt,
definitiv. Wenn wir aber wirklich ernsthaft über Lösungen diskutieren
wollen, dann müssen wir halt akzeptieren, dass die Polizei immer erst dann
kommt, wenn es schon zu spät ist. Die Polizei ist nicht verantwortlich
für die Ursachenbekämpfung und die Ursachen der Gewalt. (Abg.
Wurm: Das seid ihr, ihr seid verantwortlich für die Ursachen!)
Sie kann nur dann kommen, wenn schon etwas
passiert ist. (Beifall bei der ÖVP. –
Abg. Wurm: Wir haben euch gewarnt vor den Ursachen! Jahrelang haben
wir euch gewarnt! Jahrelang haben wir euch gewarnt!)
Dann komme ich zur zweiten Seite dieses Problems. Was sind
die Ursachen von Jugendkriminalität? Was sind die Ursachen von
Gewalt? – Es ist auf der
einen Seite das Integrationsproblem, das es in meinem Bezirk schon sehr lange
gibt. Was ist Integration? Eine Zahl, die mich nach wie vor erschreckt, ist:
Jedes dritte Kind, das in Wien in eine Volksschule kommt, kann nicht Deutsch. (Abg.
Wurm: Das erzählen Sie uns, oder wie? Wem erzählen Sie das?) Zwei
Drittel dieser Kinder sind in Österreich geboren, leben sechs Jahre lang
in diesem Land, gehen in Österreich in den Kindergarten und
können mit sechs
Jahren nicht Deutsch. (Abg. Wurm: Selbstanklage! – Weitere
Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsident Sobotka gibt
das Glockenzeichen. – Ruf: Ja dann mach was!)
Kindergarten ist Landeskompetenz, Jugendbetreuung ist
Landeskompetenz (Abg. Belakowitsch: Na geh bitte!), die
Deutschförderung in der Schule. (Abg. Belakowitsch: Wer ist
gestanden, am Westbahnhof, 2015?) Wir beschließen
Deutschförderklassen, die Stadt Wien ist dagegen. (Zwischenrufe des Abg.
Matznetter.) Jede Lösung, die wir von Bundesebene bringen,
damit in Wien
bei der Integration irgendetwas passiert, wird nur sabotiert, sie wird nicht
unterstützt, und eigene Ideen gibt
es in Wien nicht. (Beifall
bei der ÖVP. – Abg.
Matznetter: ... ist ja unglaublich! – Zwischenruf
der Abg. Meinl-Reisinger.)
Wir beschließen ein Islamgesetz, eine
Bundesbehörde schließt eine salafistische Moschee in Favoriten. (Abg.
Meinl-Reisinger: Das ist so billig, Nico! ... unredlich!) Was macht der Bezirksvorsteher der SPÖ in Favoriten? –
Der geht zum Iftar in einer salafistischen Moschee essen, sagt danach,
das hat er halt
nicht gewusst, aber das Essen hat gut geschmeckt (Abg. Kickl: Wir
stellen fest, Rot und Schwarz sind ...!), und unterminiert alles, was
wir auf Bundesebene tun.
Das ist die Handschrift der SPÖ in der Integrationspolitik: keine
Vorschläge bringen und alles sabotieren, was von Bundesebene kommt. (Beifall bei der
ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Überhaupt zur linken Reichshälfte: Ich bin
wirklich weit davon entfernt,
ein FPÖler zu sein – wer mich kennt, weiß das (Zwischenruf
der Abg. Belakowitsch) –, aber zu sagen, dass ein Kind
Deutsch lernen muss, ist nicht rechtsextrem. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg.
Matznetter.) Dass man sagt, dass religiöser Extremismus keinen
Platz hat, ist nicht rechtsextrem. (Abg.
Schnedlitz – auf Bundesminister Karner weisend –: Dem
musst es sagen, neben dir sitzt er!) Ihr Framing macht die ganze Debatte
kaputt. Das, was wir tun,
muss endlich auch in Wien umgesetzt werden, damit einmal irgendetwas passiert.
(Beifall bei der ÖVP.)
Zur FPÖ: Was ist der
Beitrag der FPÖ? Gerhard Karner war zweimal in Favoriten, hat sich
mit den Beamten getroffen, hat Lösungen präsentiert. – Herr
Kickl, Sie kommen nur zur Wahlkampfveranstaltung nach Favoriten (Ruf: Geh,
hör doch auf, so ein Blödsinn!), weil Sie aus dem Leid der
Menschen Kapital
schlagen wollen. (Abg. Michael Hammer: War als Innenminister auch nie dort!) Sonst kommen Sie nie nach Favoriten. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Wenn wir über Migration
reden: Bundeskanzler Nehammer hat jetzt zum Beispiel erst wieder mit
Ägypten ein Migrationsabkommen geschlossen,
damit man eben genau illegale Migration bekämpft (Abg. Kickl: Ah
geh!) – ein wichtiger Punkt, den auch Sie eigentlich
fordern. (Abg. Kickl: Bitte, da ist überhaupt nichts
vereinbart!)
Jetzt stellen wir uns einmal vor: Volkskanzler Kickl fährt nach Ägypten. (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Ich kann Ihnen sagen, was bei Ihrem Geschick dabei herauskommt: Wahrscheinlich kommen Sie aus Ägypten mit zehn Polizeikamelen und einem Freundschaftsvertrag mit der Muslimbruderschaft nach Hause, aber sicher nicht mit einem sinnvollen, seriösen Migrationsabkommen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Wir sind Teil der Lösung,
wir wollen als Polizei, als Innenministerium etwas
tun. Wir machen Vorschläge, was in Wien passieren müsste, damit sich
bei der Integration endlich etwas tun. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Wir wollen Teil der Lösung sein,
nur: Solange die Stadt Wien nichts tut (Zwischenruf
der Abg. Belakowitsch), solange die Integration nicht
funktioniert, sobald man mit falschen Narrativen arbeitet, so lange wird sich
in der Integrationspolitik nichts ändern. (Zwischenrufe
der Abgeordneten Matznetter und Holzleitner.)
Solange die FPÖ nur Leute aufhetzt und nichts tut, wenn sie selber in Verantwortung ist, so lange werden Sie ganz sicher nicht Teil der Lösung sein, sondern dann sind es nur wir von der ÖVP. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
15.25
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte sehr. (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Matznetter. – Der Präsident gibt neuerlich das Glockenzeichen.)
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim
(SPÖ): Herr Präsident! Hohes
Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Also Herr Abgeordneter Marchetti,
über Sie
wurde immer gesagt, Sie gehören zu den wenigen Seriösen in der
ÖVP. Ich muss sagen, das muss revidiert werden. Was Sie jetzt von sich
gegeben haben,
ist an Populismus kaum zu übertreffen. Unwahrscheinlich! (Beifall
bei der SPÖ. – Abg. Michael Hammer: Nur weil
er die Wahrheit über die SPÖ Wien sagt! Seid
ihr empfindlich!)
Meine sehr geehrten Damen und
Herren! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Sie werden
mir auch zuhören. Frauen und Mädchen sind keine Objekte. Frauen
und Mädchen und Kinder sind keine Sexobjekte. (Abg. Amesbauer: Sagen
Sie das den Afghanen!) Bei sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen
darf und
wird es keine Toleranz geben. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Gewalttaten der vergangenen
Wochen haben uns ausnahmslos
alle erschüttert. Wir sind uns auch alle einig, dass es Konsequenzen wird
geben müssen, Herr Innenminister. Sie sind aber nicht der einzige
Adressat. Mein Appell geht auch an das Justizministerium, und da sind wir schon
beim Thema. Wenn wir gut funktionierende
Strukturen zerschlagen, Herr Minister,
brauchen wir uns nicht darüber zu wundern, was die Konsequenzen
sind.
Sie haben jetzt eine Statistik zitiert, nach der in den
letzten zehn Jahren eine Verdoppelung der Straftaten oder – besser
gesagt – Anzeigen für
unter 14-Jährige erfolgt ist. Wissen
Sie, was fast auf den Tag genau vor zehn Jahren passiert ist, meine sehr
geehrten Damen und Herren? – Schwarz-Blau hat den funktionierenden
Jugendgerichtshof zerschlagen. Stellen Sie sich das
vor! (Abg. Schnedlitz: 2014 wart ... in der Regierung!) Schwarz-Blau
hat
ihn zerschlagen. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
Wissen Sie, was der
Jugendgerichtshof war? – Eine Zusammenführung der
Pflegschaftsgerichte mit den Strafgerichten. Die haben geschaut und
festgestellt: Junge Menschen – auch junge Erwachsene – in
Gefängnisse zu stecken verhindert keinen Rückfall. Jeder
Rückfall bedeutet ein Opfer
mehr und weniger Sicherheit, daher wurde der Jugendgerichtshof in Wien
erfolgreich installiert, den Sie, damals die ÖVP mit der FPÖ (Abg.
Hauser: ... in der Regierung!), zerschlagen haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Konsequenz ist jetzt eine
etwas kopflose Strategie- und Ratlosigkeit bei der ÖVP und bei der
FPÖ. Wieder nach mehr Strafen zu rufen, die Strafmündigkeit unter
14 Jahre zu senken (Abg. Schnedlitz: Na, tun wir sie belohnen
für die Straftaten!): Glauben Sie, dann ist das Problem gelöst?
Sind dann das Bildungsproblem, das Integrationsproblem gelöst und die
Frauen und
Männer sicherer, können die sich jetzt am Reumannplatz oder in
Favoriten sicherer bewegen? – Nein! (Abg. Zarits: ...
die Lösung?)
Herr Minister, Sie haben eine
Arbeitsgruppe installiert, die international nach Lösungen sucht. Ja warum
sind Sie denn nicht im Inland geblieben?
Warum schauen Sie denn nicht zurück in die Vergangenheit? (Abg. Schmuckenschlager: In die Vergangenheit schaut nur ihr!) Was hat denn gut funktioniert?
Wo sind Fehler passiert? Warum Expertise im Ausland suchen, wenn
die Antwort eh jetzt schon klar ist?
Ich kann Ihnen sagen, was diese
Arbeitsgruppe als Ergebnis herausarbeiten wird (Abg. Michael Hammer: Hellseherei
jetzt auch noch!): Die wird sagen, es nützt nichts, unter
14-Jährige unter Strafe zu stellen. (Zwischenrufe bei den Abgeordneten
Amesbauer und Schnedlitz.) Es nützt auch nichts bei
unter 20-Jährigen,
denn diese schrecklichen Vorfälle, diese Gruppenvergewaltigungen sind ja
überwiegend auch von Strafmündigen verübt worden. Die
wissen, dass das
verboten ist, tun es aber trotzdem.
Was sagt uns das? (Abg. Michael Hammer: Dass ihr
da nichts verstanden habt!) – Das Ergebnis wird sein: Sie werden
niemanden finden, der sagt, Haft
schützt uns alle. – Haft schützt uns nicht! Es braucht die
Jugendgerichtshöfe wieder (Beifall bei der SPÖ), es braucht
eine besser aufgestellte
Justiz. (Abg. Steinacker: Also das diskutieren wir aber in Ruhe, was
wie wirkt,
und generalpräventiv wirkt ...!)
Die Justiz wurde ausgehungert. Sie haben den Vollzugsbeamten
im Strafvollzug ihre Möglichkeit der Arbeit mit Tätern genommen. Die
braucht es aber.
Es braucht wieder die Fallkonferenzen, die Sie so sehr missachten, es braucht diesen Lückenschluss im
Opferschutz – nur dann haben wir eine sicherere
Gesellschaft – und nicht diese ewige Law-and-order-Politik von
ÖVP und FPÖ, die sich immer wieder im Kreis dreht und keine
Lösungen herbeiführt.
Daher: Kommen Sie zur Vernunft! Bleiben wir seriös, bleiben wir lösungsorientiert, und tun wir etwas für eine wirksame Sicherheit dieser Bevölkerung! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Lausch.)
15.31
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet
ist Abgeordneter Amesbauer. – Bitte. (Abg. Kickl: ...
Vorzeigeresozialisierungsprojekt heißt Unterweger! – Abg.
Michael Hammer: Jetzt wundert uns nicht mehr, dass es in Wien
so ist! – Präsident Sobotka gibt das
Glockenzeichen. – Abg. Martin Graf: Straffreiheit für
Kurz, weil ...!)
Abgeordneter
Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ):
Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und
Herren! Der Innenminister hat viel
geredet, aber nichts gesagt. Vor allem hat er nichts – und damit
möchte ich beginnen – zum eigentlichen Thema dieser
Veranstaltung hier (Abg. Kucharowits: Veranstaltung ist
keine ...!), nämlich zur Anfragebeantwortung oder zu der
Nichtbeantwortung dieser Anfrage, gesagt, meine Damen und Herren.
Abgeordneter Schnedlitz hat ja eine umfangreiche Frage zur Jugendkriminalität gestellt, und er hat auch vorgelesen, was er als Antwort oder Nichtantwort bekommen hat. Ich habe da ein Déjà-vu gehabt, weil ich vor Kurzem auch eine
umfangreiche Anfrage an Sie gestellt
habe, Herr Minister. Das waren elf
einzelne Anfragen zur Kriminalitätsstatistik des Vorjahres und zur
Fremdenkriminalität. Es waren 1 756 Detailfragen. Die
Fülle an Fragen ergibt sich dadurch, dass wir sehr präzise
fragen und dass es eine ganze Latte an Delikten gibt, die immer wieder
vorkommen. Wir wollten Informationen haben und einfach von unserem
parlamentarischen Interpellationsrecht Gebrauch machen, und Sie geben uns da flapsig die ganz gleiche Antwort.
Mit der gleichen Anzahl
an Wörtern, den gleichen Beistrichen, per copy-paste kopiert,
habe ich schon gehabt, was Michael Schnedlitz bekommen hat, und das auch nicht
zum
ersten Mal.
Herr Minister, ich sage Ihnen
eines: Sie haben die Zahlen zu liefern. Die liegen alle bei Ihnen vor, diese Statistiken spuckt das System auf Knopfdruck
aus. Wir wollen diese Rohdaten, die
Schlüsse ziehen wir dann selber. Sie schreiben da aber immer,
„erst nach Durchlaufen der entsprechenden Qualitätskontrollen und
Prüfungsmechanismen“ rücken Sie die Daten heraus.
Ja was soll denn das
heißen? – Zwei Dinge: Einerseits wollen Sie selbst
das Heft des Handelns in der Hand haben, um bei einer Pressekonferenz dem
Ganzen Ihren Spin zu verleihen. – Das ist der eine Punkt.
Der andere Punkt ist, dass es
vermutlich etwas zu verbergen, zu beschönigen, zu frisieren –
ich will jetzt gar nicht sagen: zu manipulieren – gibt. Irgendetwas
passt da nicht. Alle Ihre Vorgänger haben es über Jahrzehnte geschafft, diese
Fragen zur Kriminalitätsstatistik zu beantworten. Wir haben das
früher sogar vierteljährlich gemacht. Wir haben das viermal im Jahr
abgefragt, das war kein Problem. Dann hat es einmal geheißen,
es ist so viel Arbeit, so viel Aufwand. Dann sind eigentlich wir Ihnen
entgegengekommen und
haben gesagt, wir machen das nur noch jährlich, und nicht einmal das
schaffen Sie.
Das hat sogar Nehammer geschafft, der als Innenminister nicht geglänzt hat, und das hat auch (auf Präsident Sobotka weisend) der Herr hier hinter mir geschafft. Alle haben das geschafft, doch Sie schaffen es nicht. Das werden wir sicher nicht dulden, Herr Minister. (Beifall bei der FPÖ.)
Weil wir es nicht dulden, bringe ich jetzt einen Antrag auf Nichtkenntnisnahme der schriftlichen Beantwortung einer Anfrage ein:
Antrag gemäß § 92 Abs. 3 GOG-NR
des Abgeordneten Michael Schnedlitz
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Beantwortung 16844/AB der Anfrage 17386/J des Abgeordneten Schnedlitz, und weiterer Abgeordneter, betreffend ,Jugendkriminalität im Jahr 2023‘ durch den Bundesminister für Inneres wird nicht zur Kenntnis genommen.“
*****
Ich fordere alle hier auf, jeden einzelnen Parlamentarier,
der seinen Job
ernst nimmt und der die Interessen des Parlaments vertreten will. Was ist denn unsere
Aufgabe hier? (Abg. Michael Hammer: Das müsst ihr selber wissen,
was eure ist!) – Die Kontrolle der Bundesregierung (Abg. Steinacker:
Auch, aber auch, Gesetze zu beschließen, gell?) – und die
kann man ja nur durch das Fragerecht ausüben – ist neben der
Gesetzgebung und dem Budget unser aller Hauptverantwortung. (Abg. Michael Hammer:
Außer einen Wirbel machen
tut ihr nicht viel da!) Stimmen Sie also diesem Antrag zu und hören
Sie auf mit irgendwelchen Ausflüchten! (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt kommen wir zum Thema Jugendkriminalität. Herr
Minister, da gibt
es einiges geradezurücken. Alles kann ich nicht geraderücken, weil
mir dazu die Redezeit fehlt.
Sie haben das Waffengesetz, Ihr neues Lieblingsthema, angesprochen – die ÖVP, die angebliche Sicherheitspartei, die angebliche Partei der Jäger, Sportschützen und rechtschaffenen legalen Waffenbesitzer –: ein allgemeines Waffenverbot auf öffentlichen Plätzen! Was heißt denn das, die Abschaffung des Waffenpasses? Was genau haben Sie da vor?
Da sitzen Sie in der
„ZIB 2“ und werden gefragt: Na ja, wen wollen Sie denn mit dem
Waffengesetz treffen? – Darauf sagen Sie, Sie wollen nicht, dass
Jugendliche in Österreich bis an die Zähne bewaffnet
herummarschieren. – Herr Bundesminister, Waffengesetz,
§ 11: Das ist für Jugendliche unter
18 Jahren verboten. (Beifall bei der FPÖ.)
Weiters sagen Sie, Sie wollen
nicht, dass bewaffnete Afghanen in Österreich herumrennen. Das wollen wir
auch nicht, weil wir wollen, dass die gar
nicht da sind, Herr Minister. Das unterscheidet uns vielleicht. Auch für
diese Gruppe ist es aber verboten, Waffengesetz, § 11a: Für
Drittstaatsangehörige ohne Daueraufenthaltsgenehmigung und
für alle Asylwerber ist es verboten. Das wurde übrigens unter
Herbert Kickl verantwortungsbewusst
ins Waffengesetz aufgenommen. Das müssen Sie ja wissen.
Worum geht es Ihnen also? –
Ihnen geht es darum, die rechtschaffenen Bürger zu gängeln. Der
Beifall kommt aus der linken Ecke, von der SPÖ und von
den Grünen, von wo man schon Wortmeldungen hört: Wir brauchen ein
generelles Waffenverbot, nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch
im Privathaushalt!
Sie bekämpfen also jene Menschen, die sich an die Gesetze halten, die psychologisch überprüft und rechtschaffen sind. Machen Sie lieber Ihre Hausaufgaben im BMI! Machen Sie endlich eine restriktive Asylpolitik, aber gängeln Sie nicht die eigene Bevölkerung mit einem Gesetz, das ohnehin nicht exekutierbar sein wird, Herr Bundesminister! (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz!
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (fortsetzend): Zur Strafmündigkeit ein Schlusssatz, weil Sie gesagt haben, die Strafmündigkeit gehört herabgesetzt: Ja, da sind wir bei Ihnen. Morgen haben Sie hier im Haus die Chance dazu. Unser Justizsprecher Harald Stefan wird mehrere Anträge zu diesem Thema einbringen. Das wird die Nagelprobe sein, ob Sie wieder einmal umfallen und Ihrem woken links-grünen Koalitionspartner die Stange halten oder ob Sie für die Sicherheit in Österreich sorgen. (Beifall bei der FPÖ.)
15.37
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bürstmayr. – Herr Abgeordneter, Sie gelangen zu Wort.
Abgeordneter
Mag. Georg Bürstmayr (Grüne):
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrte Damen
und Herren auf der Galerie und vor den Empfangsgeräten! (Zwischenruf
des Abg. Martin Graf.) Einleitend: Ich habe den Einleitungsbeitrag
von Kollegen
Schnedlitz ein bisschen spannend gefunden. Da möchte die FPÖ die
Beantwortung einer Frage zur Jugendkriminalität diskutieren, und
Kollege Schnedlitz verwendet kein einziges Mal die Wörter
Jugendliche, Jugendkriminalität. Er spricht auch nicht davon, sondern
redet einfach zu einem anderen Thema.
Leider ist das, meine Damen und Herren von der FPÖ, Ihr Zugang zum
Parlamentarismus und zur Sicherheitspolitik gleichermaßen. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sprechen wir über
Jugendkriminalität (Abg. Belakowitsch: Sprechen wir doch
über die ausländischen Jugendlichen!) und über
die Entwicklung, dass es zum Teil schon Kinder sind, die Taten begehen, die ab
14 strafbar und als kriminell
zu werten sind! Das ist ein Problem. Natürlich sehen wir das und
natürlich sehen wir, dass das in Österreich – ansonsten in
vielerlei Hinsicht eines der
sichersten Länder der Welt – zugenommen hat.
Nun, es gibt ein altes
internationales Sprichwort, das lautet: Es braucht ein ganzes Dorf, um ein
Kind zu erziehen. (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz.) Was
heißt das? – Das heißt, dass es die Gemeinschaft ist,
die sagt: Das sind unsere Kinder, für die wir mitverantwortlich sind, die
wir einerseits zu schützen
haben und die wir andererseits miterziehen
wollen, für deren Erziehung wir mitverantwortlich sind!
In dieser Debatte wurde schon
gesagt: Wenn die Polizei erst einmal eingreifen muss, dann ist schon etwas passiert,
dann ist es eigentlich schon zu spät.
Dann muss sich die Gemeinschaft, das Dorf fragen: Haben wir auch alles getan,
um dieses Kind richtig zu erziehen? Deshalb ist es uns Grünen wichtig,
frühzeitig in vollem Bewusstsein um die Problematik, die da ist, diese
Problematik anzugehen.
Wir haben pro Jahr 8 Millionen Euro für Deradikalisierungsarbeit, Fortbildungsarbeit, Beratungsarbeit (Abg. Wurm: ... das ist ja alles schon passiert!), Jugendarbeit und Arbeit in Sportverbänden freigemacht. Wir haben in dieser Bundesregierung ein Kinderschutzpaket präsentiert und verfolgen das weiter. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch. – Abg. Wurm: Ein alter Hut, seit 30 Jahren erzählen Sie das!)
Deshalb finden wir es auch gut, sehr geehrter Herr Bundesminister, dass das Verbot für Jugendliche, Waffen im öffentlichen Raum mit sich zu führen, bereits geltendes Recht ist – das wurde schon mehrere Male erwähnt. Das gilt für Jugendliche aller Nationalitäten (Abg. Belakowitsch: ... und weiter?) und jeder Herkunft. (Zwischenruf des Abg. Lausch)
Ja, es ist grüne Position,
dass es nicht unbedingt notwendig ist, sich in einer der sichersten Städte
der Welt – nämlich Wien, aber das gilt auch für die anderen österreichischen
Städte und Orte – im öffentlichen Raum mit solchen Messern
(mit beiden Händen eine Länge von circa 0,5 Metern andeutend),
mit Macheten oder mit Schwertern zu bewegen, auch nicht als Erwachsener.
(Abg. Belakowitsch: Wer macht denn das?) Warum soll das notwendig
sein? (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Wir brauchen keine
Machete, um einen
Dschungel freizuschlagen, der nächste Dschungel ist ein paar Tausend
Kilometer weit weg. (Abg. Kickl: Kommt bei Österreichern recht
selten vor! – Zwischenruf
des Abg. Wurm.) Dass Sie, meine Damen und Herren von der FPÖ (Präsident Sobotka
gibt das Glockenzeichen), in Hieb- und Stichwaffen verliebt sind (Zwischenrufe
bei der FPÖ sowie Heiterkeit der Abgeordneten Kickl und
Wurm), wissen wir. Das lässt sich an einzelnen Gesichtern Ihrer
Mitglieder auch deutlich ablesen. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
Das bedeutet aber nicht (Abg.
Belakowitsch: ... aber nix im ...!), dass es notwendig
sein muss, diese Waffen an öffentlichen Orten mit sich zu führen. Es
wäre tatsächlich ein vernünftiger Beitrag, in aller Ruhe
darüber zu diskutieren
und dann auch in aller Ruhe unaufgeregt zu beschließen, dass das
Mit-sich-Führen von Hieb- und Stichwaffen in diesem Land zumindest
deutlich eingeschränkt wird. (Abg. Lausch: Ist
für Jugendliche verboten ...! – Zwischenruf des Abg. Obernosterer.)
Auch das wäre ein Beitrag zu einer allgemeinen Kultur der
Deradikalisierung und ein Stück weit einer Kultur der Gewaltlosigkeit.
Ich komme auf das Zitat
zurück. Es betrifft auch uns Volljährige, auch uns Erwachsene,
diesen Jugendbanden Vorbild zu sein (Abg. Belakowitsch: Ich
hab’ noch nie eine Machete gehabt!), die aus irgendwelchen
Überlegungen oder hanebüchenen Ideen heraus, was auch immer,
glauben, sie müssen mit Messern
in Auseinandersetzungen gehen. (Abg. Amesbauer: Ausländerbanden,
Ausländerbanden!) Ja, wo lernen sie es denn? – Sie
lernen es von uns Großen.
(Abg. Kickl: Na, von uns lernen sie’s nicht! –
Abg. Belakowitsch: Na, von uns ...! Ich hab’ noch nie eine
Machete besessen!) Es braucht ein ganzes Dorf, um ein
Kind zu erziehen. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei
den Grünen.)
15.42
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist als Letzter Abgeordneter Yannick Shetty. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter, Sie gelangen zu Wort. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
15.42
Abgeordneter
Mag. Yannick Shetty (NEOS): Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrte
Damen und Herren! Lassen Sie mich vielleicht noch ein paar Sätze zu
Kollegen Marchetti von der ÖVP zum Thema Integration verlieren, weil es
wirklich unerhört war, was er hier gesagt hat.
Er hat – obwohl wir hier im Nationalrat sitzen
und über die Verantwortung des Innenministers und der Bundesregierung
sprechen – ausschließlich über
Wien gesprochen. Das kann man machen. Das ist zwar eine Themenverfehlung, aber
okay. (Abg. Fürlinger: Das ist unangenehm für euch, das
versteh’ ich!) Das macht er in einem Monat, in dem der Wiener
Vizebürgermeister und Integrationsstadtrat Wiederkehr ganz konkret
gefordert hat, worum es hier auch geht (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch):
Sanktionen für Eltern zu ermöglichen, die bei der
Integration nicht mitwirken, deren Kinder mehrfach gewalttätig geworden
sind. Er fordert das, und wer blockiert es? – Bildungsminister Polaschek
über die Medien. (Beifall bei den NEOS.)
Wir setzen uns in Wien und auf Bundesebene für einen
Chancenindex ein, also für mehr Geld für Brennpunktschulen. Wer
blockiert das? – Bildungsminister Polaschek. Wir setzen
uns dafür ein, Integration ab Tag eins umzusetzen und Wertekurse ab Tag
eins verpflichtend zu machen. Wer blockiert das? –
Integrationsministerin Susanne Raab. (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) –
Also bitte, Kollege Marchetti, hör auf, hier eine große Show
abzuziehen! Diese Bundesregierung sollte bitte endlich liefern, statt nur zu
labern.
(Beifall bei den NEOS.)
Ich würde aber gerne zum eigentlichen Thema dieser Aktuellen Stunde kommen, zu diesem extrem grausamen Vorfall, auf den ja schon mehrmals Bezug genommen wurde: die 17 Jugendlichen, die mutmaßlich eine Zwölfjährige wochenlang schwer sexuell misshandelt haben. Dieser extreme Fall hat Diskussionen über politische und rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen – und ich finde, zu Recht; zu Recht, weil es derzeit für sogenannte unmündige
Minderjährige, also unter 14-Jährige, keine
Möglichkeit für Konsequenzen gibt, auch nicht in so gravierenden
Fällen, wie wir es soeben gesehen haben.
Die Zahlen zeigen uns, dass jedes Jahr wegen kleinerer und auch schwerer Delikte
über 10 000 Anzeigen erstattet werden und diese Verfahren alle
eingestellt werden müssen, weil es sich eben um unmündige
Minderjährige handelt. Ich verstehe, dass es sehr viele
Österreicherinnen und Österreicher als
extrem unbefriedigend empfinden, dass solche Vorfälle ohne Konsequenzen
bleiben.
Wir teilen diese Besorgnis,
aber ich möchte schon auch warnen: auf der einen Seite vor populistischen
Schnellschüssen, dass man jetzt alles Mögliche verbieten und alles
Mögliche umsetzen will, es am Tag nach so einer schrecklichen Tat schon in politisches Kleingeld wechseln
will, und auf der anderen
Seite schon auch vor einer Wegschaumentalität, vor politischen
Parteien, die sagen: Es gibt nichts zu sehen, bitte weitergehen! Wir müssen
nichts
machen, wir müssen nichts ändern!
Deswegen würden wir gerne einen anderen Weg gehen und heute hier einen ganz konkreten Vorschlag machen, der zur Lösung beitragen würde.
Erstens: Wenn 13-Jährige
solche schweren Straftaten begehen – ich rede jetzt nicht vom
Kaugummidiebstahl, sondern von schweren Vergewaltigungen,
von Misshandlungen, von schweren Körperverletzungen –, dann
muss das Konsequenzen haben. Wenn das keine Konsequenzen hat, welches
Signal senden wir als Gesellschaft dann den betroffenen Tätern? (Abg.
Tanda:
Genau!) – Wir sagen ihnen: Es ist okay, was du gemacht hast, es
hat keine Folgen.
Zweitens: Wir schlagen daher etwas ganz Konkretes vor, und zwar verpflichtende Antigewalttrainings und die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für solche Täter. (Abg. Amesbauer: Grenzen dicht und abschieben ...!) Bitte, verstehen Sie mich nicht falsch: Wir meinen damit keine Kuschelpädagogik, sondern wir meinen zeitlich und inhaltlich intensive Maßnahmen (Abg.
Schnedlitz: ...gewalttraining ...!), damit die Betroffenen auch merken, dass das, was sie getan haben, Unrecht war. (Beifall bei den NEOS.)
Drittens – das ist
ein wichtiger Punkt –: Diese Maßnahmen sollen durch ordentliche
Gerichte verhängt werden. (Zwischenruf des Abg. Lausch.) Glauben
Sie
mir, es macht einen Unterschied, ob eine Richterin im Talar in einem
Gerichtssaal eine Maßnahme verhängt oder ob das in einer verstaubten
Amtsstube
durch einen Beamten passiert. Der Staat muss mit allem, was er hat, klarmachen:
Das, was in diesen Fällen passiert, ist nicht okay!
Viertens: Diese Antigewalttrainings, diese Maßnahmen müssen
auch wirklich eingehalten werden. Da soll es keine Hintertür
geben. Eltern, die ihre Mitwirkungspflicht verletzen, sollen entsprechend
auch Konsequenzen zu spüren bekommen. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Es soll Strafen geben, wenn sie sich
nicht beteiligen.
Dieser Vorschlag ist im Übrigen klarer, schärfer und konsequenter als diese oft zitierte Schweizer Lösung. Ich weiß nicht, ob die FPÖ sich je die Schweizer Lösung konkret angeschaut hat: Die geht nämlich ziemlich genau an dem vorbei, was Kollege Schnedlitz heute hier gesagt hat.
Man hat überhaupt das
Gefühl, dass die FPÖ nicht an der Lösung interessiert ist,
sondern am Problem. Das zieht sich ja bei Ihnen durch. Sie lieben das
Problem, weil das Problem Ihr Geschäftsmodell ist. (Abg. Kassegger: ...
Unterstellung!) Keine Probleme mehr, keine Wählerstimmen
mehr – so ticken Sie,
und deswegen sind Sie auch nicht an echten Lösungen interessiert (Abg. Kickl:
Das Wort Opfer ist bei Ihnen jetzt noch kein einziges Mal vorgekommen, es
geht nur um die Täter! Nur die Täter dürfen kein Opfer
werden! – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger), sondern
nur an der Problematisierung. (Beifall bei
den NEOS.)
Herr Bundesminister, ein ganz konkreter Vorschlag liegt auf
dem Tisch. Ich würde mir
wünschen, dass wir ihn aufgreifen. Schlusssatz: Das ist ein Vorschlag,
der sowohl die Kinderrechte als auch die Notwendigkeit für
Konsequenzen miteinbezieht, und zwar insbesondere im Sinne der
Opfer. – Vielen Dank.
(Beifall bei den NEOS.)
15.48
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den
Antrag der Abgeordneten Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen, die
Anfragebeantwortung nicht zur
Kenntnis zu nehmen.
Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Rufe bei der ÖVP: Die Roten, super!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die Verhandlungen über Punkt 11 der Tagesordnung wieder auf.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Strasser. – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Vor meiner Rede darf ich kurz im Namen meiner Kollegin Betti Zopf aus dem Salzkammergut die Seniorengruppe Seniorenbund Ohlsdorf recht herzlich begrüßen. Einen herzlichen Applaus und grüß euch! (Allgemeiner Beifall.)
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen
und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Wir diskutieren heute im
österreichischen Parlament
das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, das LFBAG, das
Folgendes regelt: Für Menschen, die in Österreich eine Ausbildung zum
Meister oder Facharbeiter im Bereich der Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder
Jagdwirtschaft machen wollen, definieren wir den gesetzlichen Rahmen.
Wenn man sich anschauen will, welche Angebote im Detail österreichweit in
allen Bundesländern vorliegen, dann schaut man am besten auf die
Website lehrlingsstelle.at. Da sieht man auf alle Bundesländer
heruntergebrochen, welche Angebote es in der Landwirtschaft,
Forstwirtschaft und Jagdwirtschaft, im Gemüsebau, Obstbau und in der
Fischereiwirtschaft in den Bundesländern gibt.
Ich darf mich recht herzlich bei den Betreibern dieser
Website – das sind
die land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen, abgekürzt
LFAs – dafür bedanken, dass sie immer schauen, dass die
Bildungsangebote am Puls der Zeit sind. Die Damen und Herren in diesen
sogenannten LFAs haben auch tatkräftig daran mitgewirkt, dass dieses
Gesetz sozusagen
am Puls der Zeit und ein wichtiges Signal in die Zukunft ist.
Ich darf mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Ministeriums, der Landwirtschaftskammern, der Landarbeiterkammer, beim
Herrn Bundesminister und beim grünen Koalitionspartner bedanken.
Abschließend bedanke ich mich bei der SPÖ, im Besonderen
bei Kollegin Feichtinger und Kollegen Stöger, dass wir im Sinne der
guten Zusammenarbeit eine Zweidrittelmehrheit zusammengebracht haben.
Allen konstruktiven Kräften auf diesem Weg ein großes
Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP sowie des
Abg. Jakob Schwarz.)
Dieses Gesetz vereinheitlicht
zum einen die Ausbildungsangebote und auch die Zertifikate bundesweit. Zum
Zweiten gibt es auch eine zusätzliche finanzielle Unterstützung
im Bereich Prüfungsgebühr, die nämlich entfällt. Es gibt
auch neue inhaltliche Angebote: Zum Beispiel wird der Biobereich weiter
verstärkt und ausgebaut, und der Lehrberuf Berufsjagdwirtschaft wird neu
geschaffen. Wir stärken damit die Facharbeiter- und die
Meisterausbildung.
Wir stärken damit auch Bäuerinnen und Bauern, die über die
Facharbeiter- und Meisterprüfung sozusagen neue Themen in die Zukunft
mitnehmen, und
dass diese für Herausforderungen, die es in der Zukunft mit Sicherheit
auch wieder geben wird, gewappnet sind. Über die Berufsjagdwirtschaft
stärken wir das gute Miteinander der Landwirtschaft und der
Forstwirtschaft mit
den Jägerinnen und Jägern in Österreich. Auch für diesen Teil ein herzliches, ein großes Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Litschauer.)
Die FPÖ hat im Ausschuss
wieder einmal den Vogel abgeschossen. Auch Kollege Schmiedlechner hat in seiner
Rede den Beirat, in dem die FPÖ gerne einen
Sitz hätte, thematisiert. Dazu darf ich berichten: Die FPÖ bleibt
allein auf weiter Flur, denn die SPÖ
will nicht in diesen Beirat, die NEOS wollen nicht in diesen Beirat,
die Grünen wollen nicht in diesen Beirat (Zwischenruf des Abg. Hörl),
die ÖVP will nicht in diesen Beirat. Die einzige Partei im Parlament, die
in
diesen Beirat will, ist die FPÖ. (Ruf bei der ÖVP: Na, da sieht
man es wieder!) Es ist zusätzlich von der Argumentation her eine
Themenverfehlung, denn Kollege Schmiedlechner spricht von einer
Entpolitisierung. Die FPÖ zeigt ihr wahres Gesicht. Sie will nämlich
eine Verpolitisierung dieses Beirats, und das lehnen wir vehement
ab. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Grünen. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Ich bin ja schon gespannt, wie die FPÖ bei diesem Beschluss
abstimmen
wird, denn wenn sie gegen diesen Antrag, gegen dieses Gesetz stimmt,
dann spricht sie sich gegen eine Verbesserung der Meister- und Facharbeiterprüfungen
aus. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Deimek.) Sie spricht sich
gegen die finanzielle Unterstützung bei den Meisterprüfungen aus und
sie spricht
sich gegen den Beruf der Berufsjagdwirtschaft aus. Das werden wir den
Bäuerinnen und Bauern und den Menschen in Österreich in aller
Intensität erzählen, denn da würde die SPÖ wieder
einmal ihr wahres Gesicht zeigen. (Rufe bei der SPÖ: Die FPÖ!)
Ich bitte um Zustimmung und danke noch einmal allen für die kräftige Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Lausch: Viel geredet, nichts gesagt!)
15.53
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kainz. – Bitte.
15.53
Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister!
Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Es ist geplant, bei der land- und
forstwirtschaftlichen Berufsausbildung
ein österreichweit einheitliches Berufsausbildungsgesetz zu
schaffen.
Das hat den Riesenvorteil, dass es nicht neun eigene Landesgesetze braucht (Zwischenruf
des Abg. Hörl), und das ist ein guter Inhalt.
Dazu ist beabsichtigt, einen
Land- und forstwirtschaftlichen Bundes-Berufsausbildungsbeirat zur
Koordinierung und laufenden Beratung zu schaffen. Die Grundidee
hinter diesem Berufsausbildungsbeirat ist keine schlechte: So soll dem Beirat
keine behördliche Aufgabe zugewiesen werden, es soll
sich lediglich um ein beratendes Gremium handeln und die Mitglieder des Beirates
sind ehrenamtlich tätig. (Abg. Lindinger: Ja, genau! Da hast du
es!)
Die Besetzung dieses Beirates
ist aber genau das, womit wir uns nicht anfreunden können. (Abg. Hechenberger:
Das glaub ich, ja, weil ihr nicht dabei seid!)
Da wird wortwörtlich im eigenen Saft der ÖVP gebraten, mit
einigen Zutaten der SPÖ. (Abg. Hechenberger: Total falsch!) Aus
unserer Sicht wäre es sehr zweckmäßig, dass alle Parteien, die
im Hauptausschuss des Nationalrates vertreten sind, diesem Beirat angehören.
(Abg. Lindinger: Genau, die FPÖ möchte
den ganzen Beirat politisieren! – Zwischenruf des Abg. Hechenberger.)
So könnte der Bundesminister seine zukünftigen Entscheidungen auf
ein starkes Fundament und eine breite Expertise stützen. (Beifall bei
der FPÖ. – Neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Hechenberger
und Lindinger.)
Diese Regierungsvorlage hat durchaus positive Aspekte. Wir
forderten nur, dass diesem Beirat nicht nur die ÖVP und die SPÖ
angehören (Abg. Stöger: Die
SPÖ gehört ihm nicht an!) und ihre rückwärtsgewandte
großkoalitionäre Politik betreiben. (Zwischenruf bei der
ÖVP: Die gewählten Interessensvertreter! Von
der Basis gewählt, ...! Euch wählt keiner!) Nein, wir wollen
einfach ein
bisschen mehr Vielfalt in diesem Gremium und forderten ein Sitzrecht für
alle
Parteien, aber die Bundesregierung war nicht kompromissbereit. (Beifall
bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Hechenberger
und Hörl.)
15.55
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Feichtinger. – Bitte.
Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd
(SPÖ): Herr Präsident! Herr
Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Rüstorfer,
schön, dass ihr da seid! Herzlich willkommen auch nochmal von meiner
Seite.
(Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)
Es hat ein Zeiterl gedauert,
bis diese Gesetzesänderung passiert ist. Wir haben uns zusammengesetzt und
heute können wir die Änderungen im Land-
und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz diskutieren. Wir haben es
geschafft, die Ausbildung österreichweit einheitlich geregelt auf eine Ebene zu bringen,
ob es die Facharbeiterausbildung oder die Meisterausbildung ist. Ich glaube,
das ist ein tolles Zeichen. Ich sage dir, Alois, noch einmal Danke
für die Begleitung in den vergangenen Jahren und für deinen wichtigen
Input, deine Erfahrung. Ich sage natürlich auch Danke für die
überparteiliche Zusammenarbeit – auf einem Niveau, das ich mir
auch zukünftig für die nächsten Themen im
Landwirtschaftsausschuss wünsche, dann könnten wir in den
nächsten Monaten noch einiges weiterbringen. (Beifall bei der
SPÖ.)
Wir haben das Rad
natürlich nicht neu erfunden. Die Praxis im landwirtschaftlichen und
forstwirtschaftlichen Bereich ist da. Wir haben uns auf Basis der
Praxis natürlich fundierte Expertise geholt und haben auf dieser
aufgebaut. Wir können auf das, was wir schon haben, stolz sein und das
dementsprechend
auch mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die wir jetzt geschaffen haben,
noch einmal untermauern. Die Qualität und die Effizienz in der Ausbildung
wurden damit noch einmal verstärkt.
Der Gesetzentwurf schafft
natürlich auch Klarheit – nicht nur für die, die Ausbildung
genießen, sondern auch für die, die diese Ausbildung anbieten.
Das Ziel der geplanten Vorschriften ist, speziell für die Lehrlinge
Rahmenbedingungen zu schaffen, innerhalb derer sie sicher unterwegs sind
und gute fachliche Expertise von gut ausgebildeten Lehrherren
bekommen und durch die eben auch Arbeitgeber wissen, was ihre Aufgaben sind. Es
gibt dann auch eine
Liste, auf der diese Betriebe aufgelistet sind, auf die man schauen kann; die
auch regelmäßig kontrolliert wird, damit die Inhalte weiterhin
passen, sodass die Lehrlinge gute Lehrherren bekommen. Das alles ist wichtig.
Last, but not least: natürlich das Lehrlingseinkommen. Die Lehrlingsbedingungen sollen auf kollektivvertraglichen Regelungen basieren. Mit erfolgreichem Abschluss haben auch die jungen Menschen dann den Facharbeiter oder die Facharbeiterin in der Tasche. Was will man mehr?
Es geht dabei natürlich
aber nicht nur um die Lehrlinge, sondern auch um die Personen, die über
den zweiten Bildungsweg die Ausbildung im forstfachlichen oder im landwirtschaftsfachlichen Bereich machen wollen.
Auch
da wurden die Bereiche anerkannt und werden auch weiter gefördert und ausgebaut.
Insgesamt sind 16 Ausbildungsgebiete definiert worden, vom
Obstbau bis zur Biomasseproduktion und zur Berufsjagdwirtschaft. Mir war es
persönlich wichtig, dass es nicht notwendig ist, den Jagdschein zu diesem
Lehrplatz mitzubringen, sondern dass dieser im Zuge der Ausbildung absolviert
werden kann, denn somit werden Barrieren abgebaut.
Dieses Gesetz ist ein klares Zeichen für die land- und forstwirtschaftliche Ausbildung. Es zeigt, wie man für die nächsten Generationen in diesem Bereich in die Zukunft schauen kann. Auch da brauchen wir in Österreich gut ausgebildete Personen. – Vielen Dank nochmal an alle für die gute Zusammenarbeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
15.58
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Litschauer. – Bitte.
15.58
Abgeordneter
Ing. Martin Litschauer (Grüne):
Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und
Herren! Ich bin ja selber auf einem
kleinen Landwirtschaftsbetrieb aufgewachsen, und da merkt man, es ist wichtig,
dass man in der Praxis erfährt, was notwendig ist. (Abg. Schnedlitz:
Dein Großvater hätt’ dir ...!) Genauso ist es, glaube
ich, sehr gut, dass wir unsere Fachschulen haben, die professionelles
Wissen verbreiten und weitergeben.
Ich glaube, beide Schienen haben ihren Wert und es ist gut, wenn wir das gut
vernetzen.
Mit dem Gesetz, das wir
hier vorliegen haben, machen wir das. Ich habe
mich auch mit Direktor Meisl in Tulln ausgetauscht. Er hat aufgezeigt,
wie Energieautarkie in der Landwirtschaft funktionieren kann. Das sind wichtige
Dinge, die wir lernen können, die die Fachschulen weitergeben. Wir haben
im Waldviertel Biohöfe, die autark sind; diese können Wissen vor Ort
weitergeben. Es ist auch gut, wenn Menschen auf anderen Bauernhöfen
ihre Ausbildung genießen können.
Ich denke, deswegen ist es auch gut, wenn wir beide Schienen
stärken, und ich bin froh, dass wir das mit diesem bundeseinheitlichen
Gesetz machen.
(Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Wir stärken den Facharbeiter, wir stärken den Meister. Auch der Meistertitel kann in Zukunft geführt werden. Ich finde, das ist auch eine Auszeichnung, die zeigen soll, welche Profis da am Werk sind.
Ich freue mich auch darüber, dass wir den Bereich der
Biokenntnisse sozusagen in die Ausbildung aufgenommen haben, denn ich glaube,
es ist wichtig,
dass man beide Seiten kennenlernt. Das stärkt, glaube ich, generell
das Wirtschaften.
Auch die Schwerpunktausbildung
Biologischer Landbau ist in das Ausbildungsgebiet Landwirtschaft
reingekommen. Auch das gab es teilweise schon,
aber jetzt wird es bundeseinheitlich geregelt. Das sind, glaube ich, ganz
wichtige
Fortschritte, genauso wie die Tatsache, wir haben es schon
gehört, dass
die Berufsjagdwirtschaft jetzt geschaffen worden ist.
Wir schaffen es mit einer
bundeseinheitlichen Regelung natürlich auch, dass wir Wissen weitergeben. Wir haben klassische
Herausforderungen, die wir aus
der Landwirtschaft kennen, aber es kommen immer neue dazu, unter anderem
die Energiewende.
Ich habe es schon
angeführt, Direktor Meisl hat das auch vermittelt: Wenn es uns gelingt,
unsere Landwirte autarker zu machen, und wenn sie dieses
Wissen auch mittransportieren können, dann schaffen wir auch mehr
Unabhängigkeit, und das ist auch ein ganz wesentlicher Punkt. Es
freut mich, dass
das sowohl in dem kleinen Bereich als auch
bei den Fachschulen auch immer mehr ein
Thema wird. (Abg. Hörl: ...abschluss wäre auch noch
wichtig! – Heiterkeit
bei Abgeordneten der ÖVP.) – Den Meistertitel habe ich schon
genannt, Herr Kollege.
Auch der Beirat ist, glaube ich, ganz wichtig.
Und – wie schon gesagt worden ist –: Es ist auch ganz
wichtig, dass er nicht verpolitisiert wird, sondern
hier vor allem die fachliche Grundlage zählen wird. – Vielen
Dank! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
16.01
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte.
Abgeordnete
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS):
Herr Präsident! Herr Landwirtschaftsminister! Ich bin ja auch immer ein
ganz, ganz großer Fan davon, dass man Gremien nicht verpolitisiert, aber
sich hierherzustellen, Kollege Strasser, oder jetzt auch du, Kollege
Litschauer, und zu sagen, dass die Landwirtschaftskammer unpolitisch
wäre, das finde ich schon recht drollig. (Beifall
bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Hörl. – Abg.
Hechenberger: Völlig unpolitisch!)
Es ist schon viel gesagt worden über dieses Paket. Wir
finden es auch gut,
weil das passiert, was in vielen anderen Bereichen eben gar nie gelingt,
nämlich dass man wirklich Ländermaterien jetzt in ein Paket
zusammenfasst und
für diese Berufsausbildungen dann eine bundesweite Regelung hat. Das ist
aus unserer Sicht sehr sinnvoll. Deswegen werden wir dem trotz der Kammern
zustimmen.
Die Macht der Kammern im Beirat ist etwas, das ich auch noch
hinterfragt hätte. Wir haben das ja auch im Ausschuss diskutiert. Mich hat
gewundert, Herr Bundesminister, dass vom Ministerium niemand drinnen sitzt. Das
hätte ich durchaus noch gut gefunden, damit da noch einmal diese Expertise
hineinkommt. Aber noch einmal: Unpolitisch ist das sicher nicht besetzt.
Ein anderer Punkt, den mir unsere Bildungssprecherin immer mitgibt, ist die Sonderstellung der Ausbildung in der Landwirtschaft. Ich finde, dass es befruchtend sein könnte, wenn man die zusammenführt. Ich finde, dass diese Sonderstellung ein wenig aus der Zeit gefallen ist. Da eine Zusammenfassung zu machen und das ins bestehende System zu integrieren hätte viele Vorteile, weil man voneinander lernen kann.
Kollege Litschauer hat das Thema Energiewirtschaft
erwähnt: Mir geht es da nicht nur um die Unabhängigkeit der
Bauernhöfe, es geht mir tatsächlich
auch darum, dass das eine unglaublich wichtige zusätzliche
Einkommensquelle für die Landwirtschaft ist. Deswegen wäre es gut,
das auch zu integrieren.
Auch der Tourismus ist ein Riesenbereich. Auch da könnte man voneinander partizipieren. Dieses System und die Sonderstellung, die es da gibt, finden wir nicht gut. Wir hätten ein einziges, einheitliches, integriertes Lehrsystem besser gefunden, aber da fehlt halt wie so oft ein wenig der Mut, Herr Minister.
Es sind leider keine Meilensteine gelungen, aber Rechtssicherheit für das System und tatsächlich eine Verbesserung. Deswegen erteilen wir dem unsere Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
16.04
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Minister Totschnig. – Bitte sehr.
Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert
Totschnig, MSc: Sehr geehrter
Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Mit diesem
Bundesgesetz, dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 2024,
schaffen wir erstmals in Österreich eine einheitliche Rechtsgrundlage
für die land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung. Das ist ein
echter Meilenstein! (Beifall bei der ÖVP
sowie des Abg. Lukas Hammer.)
Hintergrund dieser Gesetzesinitiative ist eine Änderung der Bundesverfassung im Jahr 2019, mit der man die Gesetzgebung für die land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung dem Bund alleine übertragen hat. Davor war es so, dass es ausführende Gesetzgebung der Länder war und diese im Wesentlichen die Ausbildung geprägt haben. Keine Änderung gibt es hinsichtlich des Vollzuges dieses Gesetzes, dieser bleibt weiterhin bei den Ländern.
Was bedeutet das neue Gesetz in der Praxis? – Wir haben es schon gehört: Erstens werden die land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen in den Landwirtschaftskammern weiterhin die Organisation der Kurse bis zur Abhaltung der Prüfungen erledigen. Für die mittlerweile 16 Lehrberufe wird allerdings künftig der Bund österreichweit einheitliche Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erlassen.
Zu diesen Lehrberufen: Wir haben es gehört, es ist ein bunter Strauß, insgesamt sind es 16 in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Geflügelwirtschaft, Obstbau, Gemüsebau, Weinbau, Pferdewirtschaft, Bienenwirtschaft bis hin zum Berufsjäger.
Vielleicht noch kurz zu den Zielgruppen – wir haben schon einiges gehört –: Jährlich werden insgesamt 5 000 Facharbeiter ausgebildet. Hinzu kommen 500 Personen pro Jahr, die einen land- und forstwirtschaftlichen Meister
machen. 5 Prozent von den bereits genannten 5 000 Facharbeitern absolvieren eine land- und forstwirtschaftliche Lehre; 40 Prozent der Personen, die die Ausbildung machen, machen diese im zweiten Bildungsweg; und weitere 43 Prozent sind Schülerinnen und Schüler der Landwirtschaftlichen Lehranstalten in den Bundesländern; die restlichen 12 Prozent sind unsere Maturantinnen und Maturanten der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten, kriegen also neben der Matura auch einen Facharbeiterabschluss.
Was sind die zentralen
Neuerungen aufgrund dieses Bundesgesetzes? – Die Ausbildung wird
insgesamt attraktiver gestaltet. Ein Aspekt ist, wie wir
gehört haben, der Bundes-Berufsausbildungsbeirat, der eine beratende
Funktion hat, wenn es nämlich um eine praxisnahe und zukunftsorientierte
Ausbildung
in der Lehre geht und darum, entsprechende Prüfungsordnungen zu
erstellen. Da soll er unterstützend mitwirken.
In diesem Gremium sind Experten
der Landeslandwirtschaftskammer, der Landarbeiterkammer, der Gewerkschaft und
natürlich auch aus den einzelnen Fachverbänden dabei. Das Ministerium
ist auch beratend dabei. Da geht
es also um Expertise und nicht um Politik. Da geht es um Unterstützung des
Gesetzgebers. (Beifall bei der ÖVP.)
Es war eine langjährige
Forderung der Berufsjägerverbände Österreichs, dass man endlich
einmal bundeseinheitlich ein Berufsbild Berufsjagdwirtschaft entwickelt. Dieses
Gesetz schafft nun die Basis dafür. Wichtig zu betonen ist dabei:
Eine Voraussetzung für diese Lehre ist, dass man eine Ausbildung zum
Forstorgan – im Westen heißt es Waldaufseher –
macht. Das führt dazu, dass in Zeiten des Klimawandels diese
Absolventinnen und Absolventen dafür
sorgen können, dass es ausgeglichene Wald-Wild-Verhältnisse gibt. In
Österreich ist das vor allem für die östlichen
Bundesländer ein großer Vorteil.
Ein nächster Aspekt ist
schon genannt worden: der Entfall der Prüfungsgebühren für alle
Damen und Herren, die eine Meisterausbildung machen. Wir ziehen
da mit dem gewerblichen Bereich nach und erfüllen damit auch ein
Versprechen des Bundeskanzlers, das er anlässlich seiner
Österreichrede am 10. März
2023 verkündet hat.
Zu guter Letzt, die Gebühr für die Eintragung des Meistertitels in Urkunden: In der gewerblichen Berufsausbildung gibt es diese gesetzliche Regelung bereits seit 2020 und wir machen das nun auch in der Land- und Forstwirtschaft. Was ist das? – Es ist ein klares Signal, eine Aufwertung und Sichtbarmachung der höchsten beruflichen Ausbildung in der Land- und Forstwirtschaft. Das ist ein wichtiges Signal an unsere Fachkräfte in der Land- und Forstwirtschaft. (Beifall bei der ÖVP.)
Das LFBAG bietet eine
zeitgemäße Rechtsgrundlage und sichert eine zukunftsorientierte Aus-
und Weiterbildung in der Landwirtschaft. Da gibt es ein Zitat: Die
landwirtschaftliche Ausbildung ist die Wurzel, aus der die
Früchte einer nachhaltigen und produktiven Landwirtschaft
entspringen. – Zitatende.
Ich danke allen Damen und Herren, die an diesem Gesetz mitgewirkt
haben, den Landwirtschaftssprechern Georg Strasser und Olga Voglauer, meinen
Mitarbeitern im Haus, den Verbänden, den Experten aus den
Verbänden! Ich danke auch für das wirklich konstruktive Gespräch
und die Verhandlungen mit
den Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der Sozialdemokraten! Und abschließend:
Danke auch an alle, die das sonst noch unterstützen!
(Beifall bei der ÖVP.)
16.10
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Weber. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Johann Weber
(ÖVP): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und
Herren auf der
Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Bevor ich beginne, darf ich für
Abgeordneten Stark die Gruppe des Seniorenbundes von Sankt Ruprecht
an der Raab recht herzlich hier im Hohen Haus begrüßen. –
Grüß Gott! Grüß euch! (Beifall bei
ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
Das nun hier
vorliegende Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz ist wirklich ein echter Meilenstein in der
Berufsausbildung, es verdient
auch diese Bezeichnung. Wie ihr alle wisst, komme ich ja aus diesem
Bereich, ich habe eine entsprechende Ausbildung hinter mir und bin auch noch in
diesem Bereich, jetzt mit reduzierter Stundenanzahl, mit ein paar Stunden
tätig.
Nun besteht
erstmals die Möglichkeit, die betriebliche Berufsausbildung in der Land-
und Forstwirtschaft österreichweit einheitlich, von Vorarlberg bis
in den Seewinkel und auch ins Marchfeld, zu regeln. Dadurch wird die derzeit
unübersichtliche Rechtslage beseitigt, und wir schaffen da Rechtsklarheit.
Die Gesetzgebung in der Berufsausbildung ist hinkünftig Bundessache, der
Vollzug bleibt bei den Ländern.
Wir schaffen österreichweit einheitliche Bestimmungen für
alle Ausbildungsebenen, inklusive auch der Erwachsenenbildung für Quereinsteiger
und auch Spätberufene, für die Facharbeiterausbildung bis
hin zur höchsten Stufe der beruflichen Ausbildung – und das ist
die Meisterausbildung.
Was mich besonders freut, ist, dass die Prüfungsgebühren für die Meisterprüfung mit Stichtag 1.1.2024 abgeschafft wurden. Mich freut auch besonders die Möglichkeit für die, die diese Ausbildung absolvieren und den Meistertitel machen, dass dieser Titel dann auch in die offiziellen Urkunden und Dokumente wie Reisepass, Führerschein und so weiter eingetragen werden kann. Das ist eine Wertschätzung für unsere Meister. Mit diesem Gesetz schaffen wir auch einen neuen Lehrberuf, haben wir gehört – 15 gibt es schon, jetzt kommt ein sechzehnter dazu –, und zwar jenen der Berufsjagdwirtschaft.
Zur Koordinierung der Umsetzung dieses
Gesetzes richten wir auf Bundesebene einen Land- und Forstwirtschaftlichen
Bundes-Berufsausbildungsbeirat ein.
Das ist gut und wichtig, damit uns da eben die Experten ständig auf dem neuesten Stand halten und entsprechend beraten.
Vielen Dank dem Bundesminister für dieses
Gesetz. Das ist ein wirklicher Meilenstein. Ich möchte mich auch beim
Koalitionspartner, bei der SPÖ und
auch bei den NEOS bedanken. Was die FPÖ betrifft, verstehe ich einiges
nicht. Wir haben in Ihren Redebeiträgen gehört, Sie finden vieles,
fast alles wirklich sehr gut, aber trotzdem stimmen Sie dieser
Gesetzesvorlage nicht zu. Ich bin auch jetzt neugierig darauf, wie viele von
Ihnen bei der Abstimmung anwesend sein werden. Ich kenne das aus der
Beobachtung von meinem
Platz aus. Sehr viele Beschlüsse von der FPÖ sind meiner Meinung nach
oft nicht zu verstehen. Sogar bei Ihren eigenen Anträgen scheint es mir
oft so zu sein, dass Sie selbst gegen den eigenen Antrag sind, wenn nicht
einmal die
Hälfte Ihrer Abgeordneten bei der Abstimmung eines eigenen Antrags
anwesend ist. (Ruf bei der ÖVP – die anwesenden Abgeordneten
der FPÖ zählend –: Eins,
zwei, drei vier – ein absoluter Tiefststand!) Was ist die
Meinung der anderen Abgeordneten, die nicht im Saal sind? Sind sie dagegen
oder interessiert sie das Thema, das zur Abstimmung steht, überhaupt
nicht?
Nichtsdestotrotz danke ich für die breite Zustimmung. Ich bedanke mich, dass das eben eine breite Mehrheit findet. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
16.13
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stöger. – Bitte.
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Herren Bundesminister! Erstens möchte ich allen Beamten bei euch, die das vorbereitet haben, Danke sagen. Das war exzellent, was wir da bereits als Erstes bekommen haben. Danke dafür!
Zweitens: Respekt! Sie haben etwas vorgemacht, nämlich
wie man mit der Opposition einen gemeinsamen Prozess gestaltet, um die
Dinge gemeinsam
zu regeln. Das war auch okay. Ihr seid zur richtigen Zeit gekommen. Wir haben das miteinander diskutieren und dann sachorientiert an den Themen arbeiten können. An alle, die da mitgewirkt haben: Das war so, wie es gehört, und da sage ich auch bewusst: Respekt! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Inhaltlich ist das der zweite Schritt nach dem
Landarbeitsrecht, das auf die Bundesebene zu heben. Das ist gut. Ich sage
auch dazu: Wir hätten als Sozialdemokratie durchaus auch die
Bereitschaft gehabt, den Vollzug auf
die Bundesebene zu heben, aber wir kennen Österreich, das ist schwierig.
Ich glaube, in der Sache selber ist es jetzt wichtig, dass die Ausbildung
österreichweit gleich ist. Das stärkt die Mobilität
innerhalb der Bundesländer. Das stärkt aber auch die Mobilität
jener Leute, die einen landwirtschaftlichen
Beruf erlernen, der hochqualitativ ist. Das brauchen wir in Zukunft auch
für die Landwirtschaft, hochqualitative Berufe, dass diese eben auch mit
gewerblichen Berufen konkurrieren können und die Leute ihre
Qualifikation dort auch nützen. Das wird mit der gewerblichen Ausbildung gleichgestellt.
Also
insofern war das sehr wichtig und sehr gut.
Ich sage auch noch einmal dazu, dass der Land- und
Forstwirtschaftliche Bundes-Berufsausbildungsbeirat ein Beirat von
Fachleuten sein soll. Das ist
richtig und gut. Die Expertinnen und Experten, die dort beraten, sollen auf die
Qualität schauen. Darum bitte ich und ich bitte auch alle in der Landwirtschaft, vor
allem auf die Jungen zu schauen, die diese Berufe dann auch ausüben und in
der Praxis darauf hinwirken, dass diese gute Qualität auch im praktischen Leben
umgesetzt werden kann und dass sich diese Berufe weiterentwickeln werden.
Ich sage es noch einmal ganz deutlich dazu:
Wenn man immer so arbeiten würde, nicht nur, wenn man eine
Zweidrittelmehrheit braucht, dann würde die Bevölkerung die Arbeit
der Politik auch besser verstehen und akzeptieren. Daher sage ich noch einmal:
Respekt für diese Vorbereitung! (Beifall bei SPÖ
und ÖVP.)
16.16
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lindinger. – Bitte.
Abgeordneter
Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP):
Herr Präsident! Geschätzte Bundesminister! Werte Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Zuseherinnen und
Zuseher! Wir haben heute schon einiges über diese Novellierung und das
neue Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz 2024 gehört.
Das ist ein Meilenstein in der Ausbildung in der Land- und Forstwirtschaft.
Es ist eine Verwaltungsvereinfachung. Wir haben ein bundeseinheitliches Gesetz, das von den neun Ländern zu vollziehen ist. Das ist gut so – die sind näher bei den Auszubildenden –, und das befürworten wir auch so.
Es gibt einen neuen
landwirtschaftlichen Lehrberuf – es ist insgesamt der sechzehnte –,
das ist die Berufsjagdwirtschaft. Das können wir auch unterstützen, weil
da die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und die Jäger:innen ins Boot
geholt werden, dieses komplexe System auch näher beleuchtet wird
und die Jugend auch dahin gehend ausgebildet wird.
Es entfallen die Prüfungsgebühren bei der Meisterausbildung seit 1.1.2024. Der Meistertitel in der Land- und Forstwirtschaft darf in amtliche Dokumente eingetragen werden. Das befürworten wir, weil wir wissen, dass die Auszubildenden in der Land- und Forstwirtschaft sehr begehrt sind, weil sie Hausverstand mitbringen und weil sie auch entsprechend gut ausgebildet sind.
Zudem gibt es ein neues Gremium, den Land- und
Forstwirtschaftlichen Bundes-Berufsausbildungsbeirat. Ich darf mich da bei
allen Beteiligten bedanken,
die mitgewirkt haben, unter anderem auch bei der Landarbeiterkammer, bei Andreas
Freistetter und Edi Zentner. Ich darf mich auch – und die Nachricht
hat mich schon ereilt – im Namen der Landarbeiterkammer für das
gute Einvernehmen aller Beteiligten hier bedanken. (Beifall
bei der ÖVP sowie der
Abg. Voglauer.)
Es ist
unverständlich – wir haben das im Ausschuss
diskutiert –, es sind eigentlich alle Parteien dafür, nur
die Freiheitlichen haben dazu im Ausschuss
einen Abänderungsantrag eingebracht. Es ist ein unabhängiges,
unpolitisches Gremium, ein Fachgremium, aber die FPÖ wollte mit ihrem
Antrag die
Politik hineinbringen. Das lehnen wir zutiefst ab, weil das ein Fachgremium
bleiben soll; deshalb auch die Ablehnung dieses Abänderungsantrages.
Aus aktuellem
Anlass: Von Sonntag auf Montag hat es einen Stalleinbruch in der Gemeinde
Großklein in der Steiermark gegeben. Dort ist mutwillig die
Lüftung dieses Stalles blockiert worden, daraufhin sind 60 Schweine
qualvoll verendet. Das lehnen wir zutiefst ab, das verurteilen wir. So hat auch
die
ÖVP schon im September 2019 hier im Hohen Haus einen Antrag eingebracht,
dass solche Stalleinbrüche ins Strafgesetzbuch kommen sollen. Das wurde
damals von allen Parteien außer der ÖVP abgelehnt. Jetzt ist es
nicht verwunderlich, dass das von den Roten und den NEOS abgelehnt wurde.
Der
Gipfel, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist jedoch, dass auch die Freiheitliche
Partei gegen solche Anträge stimmt. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir als Volkspartei stehen in der Mitte, wir stehen
für die Mitte, für eine Politik der Mitte, für eine Gesellschaft
der Mitte. Es werden weder linke noch
rechte Träumereien dieses Land in eine gute Zukunft führen
können. Das schaffen wir nur mit Hausverstand und mit
praxistauglichen Lösungen. Dazu
stehen wir als Volkspartei und dazu stehen wir als Abgeordnete der Volkspartei –
wir, die Mitte. (Beifall bei der ÖVP.)
16.20
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tanzler. – Bitte.
Abgeordnete
Petra Tanzler (SPÖ): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Hohes Haus! Werte
Zuseherinnen und Zuseher! Das
neue Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz soll alle notwen-
digen gesetzlichen Regelungen enthalten, die für die betriebliche Berufsausbildung von Lehrlingen in land- und forstwirtschaftlichen Berufen in den Betrieben benötigt werden.
Es besteht derzeit eine unübersichtliche Rechtslage, und daher sind diese Maßnahmen auf gesetzlicher Ebene, inklusive einer Verfassungsbestimmung, notwendig. Wir werden dem zustimmen. Wir unterstützen natürlich jegliche Förderung von Lehrberufen, um auch in dieser Branche zu anerkannten Abschlüssen als Facharbeiter oder Meister zu kommen.
Dies soll in einem für Lehrlinge fördernden und
sicheren Umfeld passieren, und dazu gehört auch, dass Ausbildungsbetriebe
Kriterien erfüllen müssen,
gelistet und überprüft werden und dass die Ausbildnerinnen und
Ausbildner entsprechende Qualifizierungen nachweisen müssen.
Dafür sind in dieser Regierungsvorlage entsprechende Vorschriften
vorgesehen.
Neu ist, dass zu den bestehenden Lehrberufen ein sechzehnter –
Berufsjagdwirtschaft – dazukommt und dieser in die Liste
aufgenommen wird. Erstmals
gibt es künftig auch da eine bundeseinheitliche Ausbildung und nicht mehr
in jedem Bundesland eine andere, was in Summe die Qualität der Ausbildungen stärken
kann, vor allem aber die Mobilität der ausgebildeten Personen innerhalb
Österreichs ermöglicht.
Inhaltlich ist zu dieser Regierungsvorlage heute schon sehr
viel gesagt worden, deswegen bleibt mir nur mehr abschließend zu
bekräftigen, dass wir
diese Neuregelung begrüßen. Sie bildet den grundsätzlichen
Wunsch der SPÖ ab, den wir seit Jahren haben, nämlich ein
österreichweites Berufsausbildungsrecht zu schaffen. Das ist sehr
wichtig. Dies ist aber nur ein erster Schritt, denn der Vollzug bleibt ja nach
wie vor in der Zuständigkeit der Bundesländer. Da
müsste dann eben der nächste Schritt gesetzt werden. –
Vielen Dank dafür. (Beifall bei der SPÖ.)
16.22
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2491 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Verlangen auf
getrennte Abstimmung der Abgeordneten Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen
vor. Ich werde daher zunächst über den
vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil
und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten
Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über § 52 in der Fassung des Ausschussberichtes. – Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig. Damit stelle ich auch die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich darf jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen bitten. – In dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Ich stelle wiederum ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses
für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage
(2434 d.B.): Protokoll zur Änderung des Gründungsübereinkommens
der Internationalen Organisation für Rebe und Wein vom 3. April 2001
in Bezug auf den Sitz der OIV (2492 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Ich darf Herrn Bundesminister Rauch recht herzlich in unserer Mitte begrüßen.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schmuckenschlager. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie gelangen zu Wort.
Abgeordneter
Johannes Schmuckenschlager (ÖVP):
Geschätzte Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Im folgenden
Tagesordnungspunkt geht
es um die Änderung des Protokolls für das Gründungsabkommen der
OIV – das ist der internationale
Verband für Rebe und Wein, in dem Österreich Mitglied
ist. Es geht darum, dass der Stammsitz von Paris nach Dijon verlegt
wird.
Das bedeutet für die Organisation einfach nur eine Umänderung des
Sitzes. Die Kosten werden, so wie bisher auch, vom Sitzland Frankreich
übernommen,
daher fallen für Österreich keine zusätzlichen Kosten an.
Man muss dazusagen,
Österreich ist dort ein sehr aktives Mitglied. Wir sind federführend
in der Wissenschaft rund um den Wein, auch in Fragen
der Züchtung – wir haben führende Züchter in unseren
Bundesämtern –, und darauf können wir sehr stolz sein.
Auch wir als österreichisches Parlament dürfen sehr stolz
sein, denn das österreichische Weingesetz ist eines der
strengsten der
Welt und dient im internationalen Austausch in der OIV
immer wieder als Beispiel dafür, wie man Herkunftsgesetzgebung und
natürlich auch Produktionsüberwachung entsprechend umsetzen kann.
Wir sind auf Grundlage dieser wissenschaftlichen Daten,
einer guten Ausbildung in Österreich,
eines internationalen Austausches und eines Wissenstransfers
ein sehr aktives Weinland und eine sehr erfolgreiche Weinnation. Darauf
dürfen wir stolz sein, da dürfen wir uns gerne ein Fläschchen
aufmachen. – Zum
Wohl! (Beifall bei der ÖVP.)
16.26
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Keck. – Bitte.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank!
Die Internationale Organisation für Rebe und Wein hat am 25. Oktober
2021 eine außerordentliche Generalversammlung in Dijon abgehalten,
Anlass war die Abstimmung über die Verlegung des Sitzes von Paris
nach Dijon. Daher muss heute dieses Übereinkommen auch bei uns beschlossen
werden.
Meine Damen und Herren! Wenn man sich mit der Geschichte
dieser internationalen Organisation befasst, wird man feststellen, dass
sich 1874 zum
ersten Mal fünf Länder getroffen haben, darunter auch
Österreich,
um zu schauen, wie es mit der Rebe weitergeht. Österreich war dabei federführend.
Ich kann nicht verstehen, dass man bei dieser Organisation
quasi alles den Franzosen überlässt, wenn man weiß, dass die
französischen Weinkellereien zum Großteil schon in chinesischer Hand
sind. Die Franzosen besitzen ja fast keine Weinkellereien mehr, fast
alle haben die Chinesen aufgekauft, die nicht bei dieser Organisation dabei
sind. Das ist wirklich
etwas komisch.
Ich habe es im Ausschuss schon gesagt, lieber Kollege
Schmuckenschlager: Es wäre natürlich angebracht gewesen, wenn
Österreich, das federführend
im Weinbau ist – du hast es ja vorhin gesagt –, versucht
hätte, den Sitz nach Österreich zu
holen. Da hätten wir natürlich weit mehr einwirken können,
da hätte man für den österreichischen Wein weit mehr
Werbung machen können. Da hätte man auch schauen können,
dass es bei dieser Qualität
bleibt. Geschafft haben wir es nicht. Wir wären sogar dafür gewesen,
dafür die Kosten zu übernehmen, das wäre nämlich endlich
einmal etwas Gutes
gewesen. Wir werden diesem Übereinkommen trotzdem zustimmen. (Beifall
bei der SPÖ.)
16.28
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. – Bitte sehr.
Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert
Totschnig, MSc: Herr
Präsident! Hohes Haus! Geschätzte
Damen und Herren! Wir haben es schon gehört, die Internationale
Organisation für Rebe und Wein hat den Sinn, dass sie die Akteure des
Weinbaus zusammenführt, um den Weinsektor zu stärken. Wir haben
schon ein bisschen von der Historie gehört: Die Vorgängerorganisation
wurde 1924 gegründet und
hieß Internationales Amt für Rebe und Wein. 2001 erfolgte dann eine
Umbenennung in den heutigen Namen, also Internationale Organisation
für Rebe und Wein.
Aufgabe dieser Organisation ist, die Erzeuger- und
Verbraucherländer von Trauben und Wein mit Informationen zur
Entwicklung von Vorschriften, zur Minimierung von Handelshemmnissen, zur
Förderung einer nachhaltigen Produktion und zum Schutz der
Verbraucher zu versorgen. Auch Österreich
ist neben 49 anderen Ländern von Chile bis Neuseeland Vertragspartei
dieser internationalen Organisation.
Warum steht die aktuelle
Gesetzesänderung überhaupt zur Debatte? – Ganz einfach:
Bis ins Jahr 2019 waren die Räumlichkeiten an dem Standort,
an dem die Organisation gegründet worden ist, dann hat man innerhalb von Paris
umziehen müssen, dort hatte man zu wenig Platz und die Organisation konnte
ihre Aufgaben nicht mehr in der gewünschten Form wahrnehmen. Deshalb hat
die Generalversammlung beschlossen, den Sitz nach Dijon
zu verlegen. Leider ist nicht zur Debatte gestanden, dass man überhaupt
das Land wechselt, also wird auch Frankreich die Adaptierungskosten und
den Betrieb dieser Organisation übernehmen.
Da das eine Änderung des Übereinkommens erfordert, braucht es auch eine Ratifizierung in den Vertragsländern und damit auch eine Beschlussfassung durch den Nationalrat. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
16.30
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung
über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, den
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages
in 2434 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1
des Bundes-Verfassungsgesetzes zu genehmigen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist nunmehr auch einstimmig angenommen.
Ich danke.
13. Punkt
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz
über den Antrag 3800/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen
und Kollegen betreffend
Stopp der „Shrinkflation“ in Österreich und der EU (2473 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 3941/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Mag. Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung möglicher Maßnahmen gegen potentielle Irreführung im Zusammenhang mit Verpackungsfüllmengen (2474 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Drobits. Bei ihm steht das Wort. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Mag. Christian Drobits (SPÖ): Herr
Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und
Kollegen! Werte Zuseherinnen
und Zuseher! Bei diesen Tagesordnungspunkten behandeln wir ein wachsendes
Problem, das wir erkennen: Es heißt Mogelpackungen, manche sagen Shrinkflation dazu. Dieses wachsende Problem
beinhaltet mittlerweile in Deutschland, dass rund
1 000 Artikel Mogelpackungen sind. Das sind Artikel wie
Grundnahrungsmittel, Lebensmittel und Futtermittel. Da beziehen wir uns
auf Kosmetika und Küchenartikel – also überall verstreut
finden sich Mogelpackungen.
Dieses Thema habe ich bereits im November 2022 im Parlament durch einen Antrag aufgegriffen. Gekommen ist eigentlich wenig – wenig von den Regierungsparteien, am Anfang auch wenig vom Herrn Bundesminister. Dieser
Stillstand zeigt sich aber auch bei anderen Themen (Zwischenruf des Abg. Weidinger), Kollege Weidinger, weil du reinsprichst, nämlich zum Beispiel bei der Verbandsklagenrichtlinie und deren Umsetzung. Auch dort haben wir den gleichen Zeitraum, 450 Tage, in dem die Regierung säumig ist. Seit November 2023 gibt es ein Vertragsverletzungsverfahren. Man sieht, es herrscht Stillstand in der Regierung, wenn es um Konsumentenschutz geht, und genau bei diesem Punkt der Mogelpackungen ist das ganz klar erkennbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine Anträge waren klare Anträge, sie wurden immer vertagt. Es ist
klar dorthin gegangen, dass das Problem bei dieser Shrinkflation jenes ist,
dass der Inhalt eines Produktes schrumpft, weniger wird, die Verpackung gleich
bleibt, sich aber der Preis meistens erhöht. Das heißt,
der Profit der multinationalen wie internationalen Konzerne wird eins zu eins
auf die Konsument:innen umgelegt. Das kann ja nicht zugelassen werden, liebe
Kolleginnen und Kollegen! Es war eigentlich der klare Auftrag an das Parlament,
aber auch an den Bundesminister, das zu ändern; Möglichkeiten
gäbe es.
Was haben uns die
Regierungsparteien präsentiert? Warum stehen wir heute hier? –
Eine eigene Mogelpackung, einen Antrag, nach dem auf einmal
eine Prüfung durchgeführt werden soll, ob wirklich eine potenzielle
Irreführung vorliegt und Maßnahmen notwendig sind, um dieser
Irreführung wegen
der Verpackungsfüllmengen zu begegnen. Also so etwas! Sie machen kein Gesetz,
Sie machen heute eine eigene Mogelpackung. (Abg. Wurm – Beifall
spendend –: Klatschen!)
Deshalb meine ich, dass wir als Oppositionsparteien und vor
allem wir als SPÖ nicht mitgehen können, denn wir hätten uns
gedacht, unsere Anträge sind
klar, Ihre Anträge nicht. Seitens der FPÖ, weil Kollege Wurm
geklatscht hat: Er hat zumindest den Mut, unsere Anträge
wertzuschätzen und zu kopieren.
Die Anträge der FPÖ sind deckungsgleich, er hat das Kopiergerät
herausgeholt, hat gesagt: Okay, das ist ein guter Antrag, den kopieren wir und
erweitern
gleich auf die EU! – Das ist zumindest ehrlicher als Ihr Antrag.
In Frankreich wurden
grundsätzlich schon neue gesetzliche Maßnahmen gesetzt. Auch Joe
Biden ist schon draufgekommen. Er hasst Shrinkflation und sagt,
er hasst kleinere Kekse, weil die großen Kekse zu kleineren geworden
sind. Ich denke, wenn Frankreich, Deutschland, Amerika und auch andere Staaten
bereits draufgekommen sind, dass Mogelpackungen dazu führen, dass die Konsumentinnen
und Konsumenten in Österreich geprellt werden – ich behaupte sogar,
ausgenutzt werden –, dann sollte das auch die österreichische
Bundesregierung tun.
Herr Bundesminister, ich weiß, dass Sie meine
Anträge schätzen, ich weiß auch, dass Sie sehen, dass die
Mogelpackungen einer der weiteren Inflationstreiber sind. Ich bitte
Sie im Namen der Österreicherinnen und Österreicher, endlich einmal
Klartext dahin gehend zu reden, dass diese Shrinkflation
sofort gestoppt wird und nicht erst in sechs Monaten. – Danke sehr. (Beifall
bei der SPÖ.)
16.35
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bedrana Ribo. – Bitte sehr.
Abgeordnete Bedrana Ribo, MA
(Grüne): Herr Präsident!
Geschätzter Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen
auf der Galerie und
zu Hause vor den Bildschirmen! Ja, die Mogelpackungen sind natürlich ein
Problem. Man kennt das: Preiserhöhungen, die auf den ersten Blick
erkennbar
sind. Man geht einkaufen, die Butter ist auf einmal um 50 Cent teurer,
am nächsten Tag vielleicht um 1 Euro teurer. (Abg. Belakowitsch:
Sie gehen aber auch nicht oft einkaufen!) Dann gibt es eben diese versteckten
Preiserhöhungen, bei denen man das nicht gleich auf den
ersten Blick erkennt. Jeder von uns hat das wahrscheinlich, vor allem in den
letzten paar Monaten, auch selbst erfahren können. Ich kann mich erinnern:
Man macht sich einen
schönen Fernsehabend und nimmt Chips, die man eh immer nimmt, und
weiß,
dass die Packung bis zum Ende des Films reicht – und auf
einmal ist es
aber so, dass inmitten des Films irgendwie nichts mehr da ist.
Ja, das Phänomen nennt
man, wie der Kollege vorhin gesagt hat, Shrinkflation. Das ist ein Begriff, der
uns eigentlich alle beschäftigen soll und auch beschäftigt. Die
Hersteller führten in der Vergangenheit vielfach diese versteckten
Preiserhöhungen ein, wobei die Füllmenge einfach kleiner wird, aber
die Verpackung gleich bleibt. Natürlich braucht es da Maßnahmen, wie
man dem entgegentreten soll. Es geht in erster Linie darum, dass das
Ministerium
einmal schauen soll, prüfen soll, wo das überall vorkommt, was weiter
zu tun ist. Transparenz ist auch in diesem Bereich ein ganz großes Wort,
ja, Transparenz ist überall gut, auch bei den
Lebensmitteln. Es ist wichtig, dass die Preisänderungen zum Teil
für Konsument:innen sichtbar sind. Daran arbeiten
wir auch.
Der Kollege hat das Beispiel
Frankreich genannt. Ja, Frankreich hat Ende 2023 der Europäischen
Kommission eine entsprechende Regelung zur Hinweispflicht bei der
Grundpreisänderung zur Prüfung vorgelegt. Auf das Ergebnis warten
wir auch, denn es ist so: Nationale Alleingänge bringen uns nichts, denn
wir sind ein Teil der EU. Deswegen warten wir auf die Entscheidung aus
Frankreich und schauen dann, wenn die Entscheidung da ist, dass man weitere
Gespräche führt und wie man die Konsument:innen vor diesen
Täuschungen schützen kann.
Bezüglich nichts arbeiten: Das stimmt auch nicht, da muss ich Sie enttäuschen. (Abg. Wurm: Na, das stimmt schon, Frau Kollegin!) Die Bundesregierung arbeitet sehr wohl. Es gibt jetzt schon genug Klagen, die eingebracht wurden, Klageverfahren. Der VKI, der Verein für Konsument:inneninformation, hat erfolgreich ein Verfahren gegen Manner betreffend die Mignon-Schnitten geführt. Ein weiteres Verfahren ist jetzt noch anhängig.
An dieser Stelle möchte ich wirklich an alle
Zuseher:innen noch einmal die Bitte aussprechen: Wenn Ihnen irgendwo
Mogelpackungen auffallen, bitte melden Sie das dem VKI! Beim VKI
sind Expert:innen, die sich mit dem Thema auskennen. Wir werden weiterhin
dranbleiben. Danke noch einmal allen, die
diesen Antrag unterstützen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
16.39
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist jetzt Abgeordneter Wurm. – Bitte. (Abg. Martin Graf: Bitte meldet die Mogelpackung ÖVP!)
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus!
Werte Zuseher! Kollege Drobits von der SPÖ hat das recht schön
erklärt:
Wir erleben halt leider Gottes in diesem Konsumentenschutzausschuss immer die
Realität dieser Bundesregierung aus ÖVP und Grün, dass eben in
diesem Bereich genau gar nichts weitergeht, gar nichts passiert.
Über 20 Anträge von der Opposition, gemeinsam Sozialdemokratie,
NEOS und wir Freiheitliche – alle wurden mehr oder weniger
vertagt, schubladisiert, mit einer Ausnahme: Nachdem die Regierung selbst
nichts zuwege gebracht hatte, wurde
dann quasi mein Antrag zu diesem Thema abgelehnt, und dann haben die beiden
Regierungsparteien eben einen eigenen Antrag eingebracht.
Darin machen sie nichts
anderes, als dass sie den Herrn Minister – und ich lese es
vielleicht doch vor – bitten, „zu erheben, ob es
tatsächlich vermehrt zur Verringerung der Füllmengen bei
gleichbleibenden Packungsgrößen gekommen ist“, und sollte es so
sein, „erforderlichenfalls mögliche Maßnahmen zu
prüfen und diese dem Nationalrat zur Beratung
zuzuleiten“. – Das ist das, was ÖVP und Grüne zum
Thema Konsumentenschutz und bei diesen Themen Shrinkflation und Skimpflation
quasi machen – gar nichts, also einen Bericht vom Minister
anfordern. Das alles liegt aber eigentlich schon lange vor. Es
sind wie gesagt in Frankreich über 1 000 Fälle, auch bei
uns mehr als genügend.
Man muss vielleicht Folgendes
schon noch einmal erklären: Es gäbe eigentlich sehr gute
Möglichkeiten, das zu unterbinden. Trotz EU könnte man auch
in Österreich viel machen. Wir hätten einerseits die Bundeswettbewerbsbehörde –
§ 14 UWG ist eindeutig definiert, da könnte die Bundeswettbewerbsbehörde
tätig werden –, und natürlich könnte der VKI
tätig werden –
und er macht es auch im Rahmen seiner Möglichkeiten.
Jetzt muss man aber zum Start
der Geschichte dieser Bundesregierung zurückgehen: Beide wurden im
Prinzip, sage ich einmal, amputiert, reduziert und nicht gestärkt: sowohl
der VKI als auch die Bundeswettbewerbsbehörde.
Das Ergebnis ist: Die Konsumenten bleiben übrig, und man muss heute mit
der Brille einkaufen gehen – Sie werden es merken –, um
überhaupt festzustellen, ob da jetzt 380 Gramm drinnen sind
oder 420 oder 500 Gramm.
Auch zur
Erinnerung – weil ja alle eben die Europäische Union so
loben –: Wir haben es auch der Europäischen Union zu verdanken,
dass es für gewisse Lebensmittel keine einheitlichen Größen
mehr gibt. Es war damals sehr sinnvoll, dass Milch, Zucker, Mehl eindeutig mit
0,5 Kilo, 1 Kilo definiert waren.
Das ist aufgrund der Europäischen Union alles Geschichte, deshalb kann man
jetzt bei allen Produkten alle
Packungsgrößen machen – ob mit 284 Gramm
oder 512 Gramm: Alles ist möglich, und deshalb passieren genau
diese Täuschungen von Konsumenten.
Ja, die Anfragen, die ich an Minister Rauch und an Minister
Kocher geschickt habe, haben all das bestätigt: Es gibt diese beiden
Phänomene. Es gäbe
auch die Möglichkeit – und das schreibt der Minister
selber –, dass die Bundeswettbewerbsbehörde und der VKI
tätig werden, aber wie gesagt, wenn
man halt beide Institutionen mehr oder weniger jetzt über Jahre
finanziell, personell aushungert, dann kann man auch nicht erwarten, dass
da im Sinne
der Konsumenten etwas passiert. Es ist schon, sage ich einmal, eigentlich erschütternd
für diese Regierungsparteien im Bereich Konsumentenschutz, jetzt hier
diesen Alibiantrag einzubringen, aufgrund dessen der Minister
nichts anderes machen soll, als zu erheben. – Ja, das hätte er
eigentlich schon lange machen sollen.
Das ist zu wenig, meine Kollegen. Ja, man kann nur auf eine neue Regierung und einen aktiven Konsumentenschutz hoffen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
16.43
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weidinger. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Dieser Tagesordnungspunkt gibt mir die Gelegenheit, auch ganz grundsätzlich darzulegen, worauf unsere Politik fußt. Wir spalten nicht, wir verbinden. Wir haben das Ohr am Volk (Abg. Belakowitsch: Ja, genau!), und wir nehmen die Sorgen und die Anliegen der Bevölkerung ernst. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Bei welchem Volk?)
Wir verfolgen eine Politik, die die Bedürfnisse und
Interessen einer breiten Mehrheit der Bevölkerung berücksichtigt
(Abg. Schnedlitz: Was jetzt: Breite oder Mitte? – Abg. Belakowitsch:
Die breite Mitte!), anstatt extreme Positionen einzunehmen. Wir
analysieren, wir evaluieren geeignete Maßnahmen und setzen diese dann
auch europarechtskonform um. Wir sehen dabei Österreich
und unsere Institutionen und Europa als Partner und nicht als Feinde. Dabei
stellen wir die Interessen der österreichischen Wirtschaft, der
Arbeitsplätze und der Konsumentinnen und Konsumenten in unserer Heimat in
den Vordergrund. Wir sprechen dann von einer Lösung, wenn sie
pragmatisch und unbürokratisch ist.
Deswegen möchte ich jetzt an dieser Stelle auch ganz konkret auf diesen Antrag eingehen, meine Damen und Herren, und auf dieses Thema, das wir hier behandeln.
Wir alle wissen, dass wir in
bewegten Zeiten leben, daher ist es auch wichtig, seinen Prinzipien treu zu
bleiben, und es hilft nichts, wenn man hier –
wie es auch Kollege Wurm gemacht hat, und das hätte einiger
tatsächlichen Berichtigungen bedurft, die ich aber nicht machen werde, ich
stelle das
in meiner normalen, regulären Redezeit richtig – so agiert. Der Kollege hat zum Beispiel zwei Anträge miteinander verwechselt, denn beim Thema Skimpflation geht es ja um Qualität von Lebensmitteln und Produkten, und bei der Shrinkflation geht es um deren Menge.
Wir haben im
Konsumentenschutzausschuss unter anderem auch ein ganz wichtiges Vorhaben auf
Schiene gebracht, nämlich die Finanzbildung. Finanzbildung sieht vor, dass
schon Schülerinnen und Schülern vermittelt wird, wie in Österreich
die Marktwirtschaft funktioniert, wie man Geld verdient,
aber auch, wie man bei Produkten die Produktinformation versteht und auch die
Informationen, die da aufgeschrieben sind, liest und in Eigenverantwortung entsprechend
wahrnimmt und ernst nimmt. So darf ich hier auch an die
EU-Preisangabenrichtlinie erinnern, die eine Grundpreisauszeichnung
von Nennfüllmengen vorsieht.
Wir haben auch –
ganz gemäß unseres Prinzips – die Unterlage und die
Studie der Bundeswettbewerbsbehörde, die jüngst erschienen ist,
aufmerksam
gelesen. Diese hat zum Ausdruck gebracht: Ja, bei den Nennfüllmengen kann
es potenziell Themen geben –, daher beauftragen wir hier als
Parlament den
Herrn Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz gemeinsam mit dem
Wirtschaftsminister, dieses Thema nicht nur zu evaluieren, sondern auch
uns als Parlament gesetzeskonforme Regelungen vorzuschlagen, weil es auch auf
europäischer Ebene eine Initiative gibt, die vorsieht, genau dieses Thema
zu regulieren.
Wir sind nämlich Freunde von unbürokratischen
Lösungen und sagen deswegen auch immer: Wenn man sich ein Gesetz ersparen
kann, weil es einen größeren Rahmen
dafür gibt, dann ist das gut so. Das stärkt nicht nur
Österreichs Wettbewerbsfähigkeit und stärkt die
Wirtschaft, sondern sichert auch Arbeitsplätze in
Österreich und schafft Vertrauen in unsere Marktwirtschaft,
im Interesse der Kundinnen und der Kunden. (Beifall bei der ÖVP.)
16.46
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Werner. – Bitte sehr.
Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk.
(NEOS): Herr Präsident! (Die
Rednerin stellt eine Papiertasche auf das Redner:innenpult.) Herr Minister!
Werte Damen und Herren im Haus und zu Hause! Ihnen ist bestimmt schon die eine
oder andere Mogelpackung untergekommen, zum Beispiel die Margarine, bei
der statt 500 Gramm nur mehr 400 Gramm in der Packung drinnen sind,
die Chips (eine Packung Chips aus der Papiertasche nehmend – Ruf
bei
der ÖVP: Ungesund! – Abg. Prinz: Aber gut sind sie!),
bei denen auf einmal 12,5 Prozent weniger in der Packung drinnen
sind, oder das Klopapier (eine Rolle Toilettenpapier aus der Papiertasche
nehmend), das auf einmal für nicht
mehr so viele Sitzungen reicht wie sonst üblich.
Der VKI schaut sich das Ganze
regelmäßig an, und wir erinnern uns: Der VKI wird auch zu einem
Großteil durch Steuergelder finanziert. Das Problem
ist also nicht neu. Wir kennen das ganze Problem, und deshalb finden wir es ein
bisschen eigenartig, dass der Antrag quasi die Regierung wieder auffordert,
sich ein Problem anzusehen, das ja eh schon bekannt ist und für dessen
Behandlung schon einmal Steuergeld
hineinfließt, damit man Klopapierblätter zählt.
Schauen wir uns das Problem
einmal genauer an! Wieso kommt es überhaupt jetzt und vor allem in den
letzten beiden Jahren vermehrt zu Shrinkflation? – Zum
einen sollen die Waren nicht überproportional teurer werden, weil sich die Konsumenten die Lebensmittel, das
Klopapier, die Zahnpasta
nach wie vor leisten können sollen, gleichzeitig sind wir halt in
den letzten beiden Jahren mit enormen Preissteigerungen in der Produktion
konfrontiert gewesen, egal ob es jetzt bei den Energiekosten ist, bei
den Rohstoffen, beim Verpackungsmaterial oder natürlich auch bei den
Löhnen und
Gehältern.
Wie reagieren jetzt die Unternehmen? – Sie
schauen natürlich, dass sie die Preissteigerungen nicht exorbitant
machen, sondern in einem gewissen Sinn schleichend – und ja, da
hätten es die Konsumenten und Konsumentinnen schon verdient, dass sie,
wenn es zu Änderungen kommt, darauf hingewiesen
werden.
Zum Antrag der FPÖ: Wir finden die Formulierung ein
bisschen problematisch, dass das Ganze über den Grundpreis funktionieren
soll. Das könnte einfach
zu mehr Verwirrung führen, und darum stimmen wir dagegen.
Eigentlich müssten wir aber das Grundproblem
lösen, nämlich die Inflation an sich, und da schließt sich
jetzt der Kreis zu unserer Diskussion am Morgen. Was wäre
wichtig? – Wir müssten die Gießkanne abschaffen, wir
müssten bei den Lohnnebenkosten auf beiden Seiten – bei den
Unternehmen und
bei den Arbeitnehmern – schauen, dass es eine Entlastung gibt. Wir
müssten bei den erneuerbaren Energien endlich einen Turbo zünden und
nicht so vorgehen wie – wenn ich jetzt die ÖVP
anschaue – die Energie AG Oberösterreich, über die es
gerade erst die Kritik gab, dass dort einfach alles verschlafen
wurde. In den letzten beiden Jahren ist in Oberösterreich genau ein
Windrad mehr in Betrieb gegangen, und das ist einfach nur peinlich.
Was aber absolut keine Lösung ist, sind
zusätzliche Vorschriften, zusätzliche Bürokratiekeulen und
-knebel für die Unternehmen. Das geht nämlich
wieder in den Preis hinein, das belastet wieder die Konsumenten und Konsumentinnen,
und diesen Teufelskreis müssten wir endlich durchbrechen. –
Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
16.50
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Sie nehmen das Sackerl wieder mit? – Sehr gut. (Abg. Scherak: Der Herr Präsident mag Chips!) – Nein, nein. (Heiterkeit des Präsidenten.)
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Rauch. – Bitte sehr, Herr Bundesminister.
16.50
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Hohes Haus! Bevor ich
mich als Konsumentenschutzminister zu Wort melde, muss ich kurz als
Gesundheitsminister etwas sagen: Frau Kollegin Ribo und Frau Kollegin Werner
haben jetzt mit
der Chipspackung argumentiert und gesagt, dass die Chipspackung zu Ende ist,
bevor der Film aus ist. Ich würde im Sinne der Gesundheit appellieren,
zum heimischen Apfel zu greifen. (Beifall bei Grünen und
ÖVP. – Zwischenrufe bei FPÖ und NEOS.) Das
schützt Ihre Gesundheit und dient der heimischen Landwirtschaft. (Neuerlicher
Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Apfelchips! Wenn es Chips sein müssen, dann Apfelchips!
Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch (fortsetzend): Ja, gut, es kann auch
Dörrobst sein. –
Okay.
Nun zur Ernsthaftigkeit der Debatte – denn die
ist ernsthaft zu führen –, was Shrinkflation oder
Mogelpackungen anbelangt: Das ist ein Ärgernis und
ein Übel und ist im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten nicht zu tolerieren. Das ist eine einhellige Meinung, und das
zeigt auch – und das ärgert
Verbraucher:innen – nicht zuletzt die Branchenuntersuchung der
Bundeswettbewerbsbehörde, die das auch aufgezeigt hat.
Einen Widerspruch muss ich anbringen, weil gesagt worden
ist, Bundeswettbewerbsbehörde und VKI seien systematisch
ausgedünnt worden. Das
Gegenteil ist wahr, Herr Kollege. (Abg. Wurm: Das Gegenteil? Bitte!) Die
Bundeswettbewerbsbehörde ist in ihren Rechten gestärkt worden,
bis hin zu Hausdurchsuchungen, und personell aufgestockt worden. –
Erste Berichtigung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
ÖVP.)
Zweite Berichtigung – Sie wissen es eh, darum müssen Sie auch ein bisschen lachen –: Für den VKI ist die Finanzierung für die nächsten drei Jahre
abgesichert – das haben wir auch hier im Parlament beschlossen –, und der VKI spielt eine zentrale Rolle in der Bekämpfung dieser Mogelpackungen.
Der Verein für Konsumenteninformation
führt – dank der Förderungen auch des Ministeriums, die
hier beschlossen worden sind – den Lebensmittelcheck
durch. Er dokumentiert Fälle dieser
Mogelpackungen, dieser Shrinkflation im Rahmen eines
Lebensmittelchecks, und dieser Lebensmittelcheck ist einerseits informativ
für die Konsumentinnen und Konsumenten und andererseits – und
so soll es auch sein – abschreckend für die Unternehmen.
Klagen: Wir haben den Verein für Konsumenteninformation mit einem Klagsschwerpunkt zum Thema Shrinkflation beauftragt. Das heißt, wenn Unternehmen ihre Konsument:innen, ihre Kund:innen wissentlich in die Irre führen, muss es auch Konsequenzen geben.
Wir haben ein Verfahren in dieser Frage schon gewonnen,
nämlich das gegen die Firma Manner. Ende 2023 habe ich eine weitere
Klage gegen die Firma Iglo
in Auftrag gegeben, da die Firma bei einem Tiefkühlprodukt die Menge
einfach reduziert, die Verpackung und den Preis aber gleich gelassen hat.
Die gerichtlichen Verfahren haben – und das ist auch der Zweck – eine abschreckende Wirkung, und ich kann Ihnen sagen: Ich zögere nicht, gegen weitere Fälle, wenn sie mir bekannt werden, ebenfalls vorzugehen, auch gerichtlich vorzugehen. Der VKI hat von mir den expliziten Auftrag bekommen, das auch verstärkt zu tun.
Jetzt zum Entschließungsantrag: Wie
gesagt – er ist erläutert worden –, der Nationalrat
ersucht Bundesminister Kocher im Einvernehmen mit mir, eben
die Details zu erheben und Maßnahmen vorzuschlagen.
Zur Erhebung: Wenn die vielen
vorhandenen Daten, die wir schon haben, auch gebündelt werden, dann
entsteht eine kompakte Entscheidungsbasis auch
für das Ressort von Bundesminister Kocher. Mein Ressort hat bereits dem
Wirtschaftsministerium im Anschluss an die Ausschusssitzung, die wir
hatten,
die Daten aus dem Lebensmittelcheck übermittelt. Wir glauben, dass eine zusätzliche langwierige Erhebung aus unserer Perspektive gar nicht notwendig ist, sondern dass es einfach gilt, die Daten jetzt zusammenzuführen und auch rasch zu bewerten.
Welche Maßnahmen sind
denn möglich? – Es ist notwendig, bei der Prüfung von
potenziellen Maßnahmen zu beachten, dass wir uns – und dieses
Argument stimmt schon – in einem europäischen Binnenmarkt
befinden. Es gilt also schon auch, unionsrechtliche Vorgaben einzuhalten. Jetzt
bin ich bei Frankreich: Frankreich hat eine Gesetzesvorlage beschlossen. Diese
Gesetzesvorlage muss auf europäischer Ebene einem sogenannten
Notifizierungsverfahren bei
der Kommission unterworfen werden, und diese Bewertung soll bis
zum 23. März, also bis Ende dieses Monats, vorliegen. Wir erwarten
gespannt, wie das bewertet wird.
Wie schauen die
französischen Pläne aus? – Sie verpflichten den Handel,
Shrinkflationfälle in den Regalen mit Hinweisen zu kennzeichnen. Das
heißt, es muss dann ausgezeichnet und sichtbar sein. Wenn diesem Plan
grünes
Licht gegeben wird, dann sollten wir uns wohl auch in Österreich für
eine solche Maßnahme einsetzen.
Es freut mich eben jetzt, dass der Nationalrat durch Annahme des Entschließungsantrages diesen Beschluss fasst, mit dem er explizit den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft ersucht, im Einvernehmen mit mir entsprechende Maßnahmen zu prüfen.
In knapp einem Monat findet
auch ein informeller Rat der Konsumentenschutzminister:innen statt. Dieser
bietet eine gute Gelegenheit, über dieses
Thema auch mit der Europäischen Kommission und den anderen Mitgliedstaaten
weiter zu beraten.
Abschließend: Wie gesagt,
ich tue im Einvernehmen und durch Beauftragung des VKI alles, um diese
Fälle der Shrinkflation hintanzuhalten. Ich unterstütze –
und das sage ich dazu – da auch die Konsumentinnen und Konsumenten.
Ich debattiere die Lebensmittelpreise
in aller Öffentlichkeit, auch mit den Lebensmittelkonzernen.
Ich fördere auch spezialisierte Konsumentenschutz-, Konsumentinnenschutzorganisationen
und gehe auch gerichtlich konsequent
gegen solche Entwicklungen vor. In diesem Fall, auch in anderen Fällen,
auch wenn es um Energiekonzerne geht – ich erinnere an die beiden
Klagen,
die jetzt dazu führen, jedenfalls in einem Fall –, bekommen
Kundinnen und Kunden auch Geld zurück.
Kund:innen in die Irre zu führen ist nicht legitim. Zu
legistischen Maßnahmen im Bereich der Preisauszeichnung bin ich sofort
bereit, und ich freue mich,
dass der Nationalrat diesen Beschluss heute fasst und den entsprechenden
Auftrag an Minister Kocher und mich erteilt. – Danke schön. (Beifall
bei Grünen und ÖVP.)
16.57
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kühberger. – Bitte.
Abgeordneter Andreas Kühberger
(ÖVP): Geschätzter Herr
Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherinnen und
Österreicher! Bevor ich auf das Thema eingehe, darf ich auch noch eine
Gruppe aus
der Gemeinde Gloggnitz begrüßen, und zwar Renate Haubner mit ihren
Freundinnen und Freunden. Weiters darf ich eine Gruppe von Besucherinnen
und Besuchern aus Kärnten vor allem in Namen von Gabriel Obernosterer und
Peter Weidinger herzlich willkommen heißen. (Beifall bei ÖVP,
SPÖ,
FPÖ und Grünen.)
Geschätzter Herr
Bundesminister, jetzt muss ich mich aber auch outen: Ich bin auch einer von
jenen Abgeordneten oder einer von jenen Menschen, die
gerne am Abend ein Packerl Chips oder Snips essen. Und auch ich habe das Gefühl,
dass da immer weniger drinnen ist – und das hat jetzt nicht mit mei-
nen sechs
Kindern zu tun, sondern das ist gleich einmal leer. (Beifall des Abg. Weidinger.) –
Danke. – Meine Damen und Herren, das ist kein Gefühl, das
ist
eine Tatsache.
Worum geht es? – Die
Verpackung ist immer die gleiche, die Füllmenge ist geringer, und der
Preis bleibt auch der gleiche. Das heißt, der Trick dahinter ist, es wird
teurer. Da sind wir als Politik gefordert, zu schauen, dass man unsere Konsumentinnen
und Konsumenten nicht hinters Licht führt. Darum haben wir, die
Regierungsparteien, auch diesen Antrag eingebracht, der uns heute
hier vorliegt.
Ein weiteres Beispiel habe ich
auf der Homepage der Arbeiterkammer gesehen: Es gibt die
Gummibärli – die sind ja auch ganz berühmt –,
und von diesen
waren früher in derselben Packung immer
200 Gramm drinnen, jetzt sind es 175 Gramm, quasi um elf
Gummibärli weniger.
Meine Damen und Herren, liebe
Freiheitliche Partei, das ist nicht zum Lachen, denn einem
Mindestsicherungsbezieher – Herr Kollege Wurm, weil du da
reinlachst – geht es auch ums Mehl und ums Brot und um vieles mehr,
bei dem das passiert, und darum machen wir
diesen Antrag. (Beifall bei Abgeordneten
der ÖVP. – Abg. Wurm: Ah? Was macht ihr
für einen Antrag? Was macht ihr für einen Antrag, Herr Kollege?)
Es ist auch angesprochen
worden, dass die Lebensmittelpreise gestiegen sind. Ich bin aber dankbar, dass
die Regierung es geschafft hat, zu erreichen,
dass die Inflation jetzt wieder abflacht. Es waren halt das Wohnen und auch die
Gastronomie und an dritter Stelle quasi die Lebensmittelpreise, die
die Ursache dafür waren, dass die Inflation in dieser Weise angezogen hat.
Auch darauf möchte ich
kurz eingehen – ich bin ja selber praktizierender
Landwirt –: Wenn man jetzt genau schaut, erkennt man, dass die Produzenten,
auch wir Landwirte, aktuell immer weniger für unsere Produkte bekommen,
aber die Konsumentinnen und Konsumenten immer mehr zahlen. Da gibt es ein
gewisses Delta, und ich glaube, das muss man sich anschauen. Da geht es
um Fairness, da geht es aber auch um Transparenz. (Präsidentin Bures
übernimmt den Vorsitz.)
Darum haben wir auch diesen Antrag eingebracht. Es ist, glaube ich, wichtig für die Konsumentinnen und Konsumenten, dass wir uns diese Fairness hinsichtlich der ganzen Lebensmittelkette anschauen, weil wir das denen, aber auch unseren bäuerlichen Familienbetrieben einfach schuldig sind.
Ostern steht vor der Tür.
Da möchte ich auch dazu aufrufen, dass man regional, beim Direktvermarkter
oder bei seinem Lebensmitteleinzelhändler, in den
man auch Vertrauen hat, einkauft, weil die das noch ehrlich und sachgerecht machen
und nicht so wie die multinationalen Konzerne, die sich da in Wahrheit
eine goldene Nase verdienen.
Ich habe vorhin die Arbeiterkammer erwähnt. Da möchte ich noch kurz ein Danke sagen, weil die auch gute Arbeit macht. Aktuell gibt es ja auch in der Steiermark die Arbeiterkammerwahlen. Da haben wir einen guten Kandidaten vom ÖAAB, Peter Amreich. Da würde ich auch bitten, diesen zu unterstützen, weil er einer ist, der genau darauf schaut, mit voller Leidenschaft die Pendlerinnen und Pendler unterstützt (Ruf bei der SPÖ: Zur Sache!), die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und auch darauf, dass sich Familie und Beruf in Zukunft vereinbaren lassen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
17.01
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Feichtinger. – Bitte.
Abgeordnete
Elisabeth Feichtinger, BEd BEd (SPÖ):
Frau Präsidentin! Herr Minister!
Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Was Shrinkflation ist, haben wir
jetzt schon gehört. Ich möchte gerne noch ein Beispiel aus der
Praxis erzählen.
Kollege Stöger ist jetzt
gerade nicht da, aber er hat mir erzählt, dass er leidenschaftlich backt.
Er hat einen Kuchen gemacht, hat die Thea dazugegeben und hat aber nicht
gesehen, dass die Packung kleiner geworden ist. Der
Kuchen ist nichts geworden, er ist nicht aufgegangen. Das sind die Fakten, die
tatsächlich immer wieder passieren, wenn man die Packungen nicht genauer anschaut,
nicht schaut, was tatsächlich drinnen ist. Wir nennen es halt
Mogelpackungen.
Das ist ein Riesenthema. Der
VKI hat es auch immer wieder erwähnt. Was wir von der SPÖ absolut
nicht verstehen, ist, dass wir das jetzt noch einmal
prüfen, noch einmal evaluieren, noch einmal darauf schauen. Wir
könnten tatsächlich ein Gesetz machen und das national
lösen. (Abg. Wurm: Genau!)
In Deutschland gibt es dieses
Beispiel. In Deutschland ist es so, dass
es eine 30-prozentige Grenze für den Luftanteil von Verpackungen gibt. Es
gibt auch auf europäischer Ebene eine standardisierte
Packungsgröße. Regeln
wir es endlich, Herr Minister!
Erst einmal abwarten,
prüfen und evaluieren – das ist leider aktuell das Faktum im
Konsumentenschutzausschuss. Wir schauen immer, dass wir von der Opposition
unsere Anträge einbringen, um Gesetzestexte einzubringen, damit endlich
etwas umgesetzt und nicht nur evaluiert wird. Es braucht keine
weiteren Prüfungen. Wir haben gesehen, dass diese Themen, die wir da
regelmäßig einbringen, die von Kollegen Drobits auch immer
wieder thematisiert werden, leider immer wieder vertagt und vertagt und wieder
vertagt werden.
Es ist aber unsere Pflicht, Transparenz und Fairness im
Markt zu gewährleisten. Wir müssen uns natürlich auch
fragen: Ist es gerecht, dass unsere Konsument:innen, insbesondere jene mit
einem geringen Einkommen, die Hauptlast dieser heimlichen
Preiserhöhungen tragen? Vor allem: Ist es akzeptabel, dass Familien, die
ohnehin schon jeden Cent umdrehen müssen, weniger für ihr
Geld bekommen und das de facto auch nicht einmal wissen?
Ich fordere daher konkrete
Maßnahmen gegen diese Shrinkflation. Machen wir endlich ein Gesetz!
Schauen wir, dass wir es umsetzen! Es braucht in Österreich eine
Fairness, eine Transparenz und auch das Vertrauen, das wir
für unseren österreichischen Markt brauchen.
Schauen wir, dass wir endlich ein Gesetz auf den Weg bringen, Herr Minister! (Beifall bei der SPÖ.)
17.03
Präsidentin
Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand
mehr gemeldet. Damit
ist die Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Ausschusses für Konsumentenschutz, seinen Bericht 2473 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer für diese
Kenntnisnahme ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das
ist mit Mehrheit so zur Kenntnis genommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14, die dem Ausschussbericht 2474 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Prüfung möglicher Maßnahmen gegen potentielle Irreführung im Zusammenhang mit Verpackungsfüllmengen“.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Mehrheit, angenommen. (362/E)
15. Punkt
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 3942/A(E) der Abgeordneten Mag. Peter Weidinger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „mehr Produktsicherheit im Interesse unserer Konsumentinnen und Konsumenten“ (2475 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes
Haus! Werte Zuseher! Wir haben in der vorhergehenden Debatte auch zum
Thema Konsumentenschutz gesprochen, eben zum Thema dieser Mogelpackungen.
Da diese Regierung aus ÖVP und Grünen nichts zustande
bringt –
auch im Konsumentenschutz nicht –, haben Sie heute zwei
Proformaanträge eingebracht.
Zu den Mogelpackungen wollen
Sie den Minister ersuchen, herauszufinden, ob es Mogelpackungen überhaupt
gibt, obwohl Kollege Kühberger auf der
Couch mit den Chipspackungen festgestellt hat, dass es diese eindeutig gibt,
aber gut.
Jetzt haben wir den
nächsten Punkt: Jetzt will diese von ÖVP und Grün geführte
Regierung die Produktsicherheit erhöhen, aber nicht mit einem konkreten Vorhaben, Gesetzestext, Antrag, sondern es geht darum,
dass es auf europäischer
Ebene eine Verordnung zur Produktsicherheit gibt, und das kollidiert
mit dem österreichischen Produkthaftungsgesetz.
Jetzt wird der Minister
ersucht, das quasi zu koordinieren, was er ohnehin tun müsste oder tun sollte – das ist bei jeder Verordnung
so –, man macht also
eine Showpolitik auf dem Rücken der Konsumenten. Ich würde
mich an Ihrer
Stelle genieren. Da wäre besser, Sie sagen zum
Konsumentenschutz gar
nichts und wir hätten das Thema heute ausgespart. Das wäre ehrlicher
gewesen.
Was Sie hier aufführen,
ist eigentlich – ja, Verarschung darf man nicht
sagen, sage ich auch nicht – eine Veräppelung der
österreichischen Bevölkerung. (Ruf bei der ÖVP: Wir haben es
gehört!)
Nur um das einmal klarzumachen,
auch im Sinne meiner Kollegen von den anderen Oppositionsparteien, die sich da
sehr bemühen, lese ich Ihnen vor, welche Anträge wir in der letzten Ausschusssitzung eingebracht haben,
die alle
von ÖVP und Grün abgelehnt oder schubladisiert wurden, also
quasi nicht in der Diskussion auftauchen. (Abg. Zarits: Abgelehnt
haben wir sie nicht!)
So, da wäre einmal der Antrag betreffend Schutz des Bargeldes gewesen. – Interessiert ÖVP und Grüne nicht.
Dann wäre zum Beispiel
gewesen: Antrag betreffend „Senkung der Überziehungszinsen bei
Banken auf fünf Prozent“. – Interessiert ÖVP
und
Grüne nicht.
Antrag betreffend „Evaluierung der Kreditvergabe an ältere Menschen“. – Interessiert ÖVP und Grüne nicht.
Dann: transparente, rechtssichere und angemessene Regelungen im Bereich der Inkassogebühren. – Interessiert ÖVP und Grüne nicht.
Antrag betreffend „Pfändungen – Anhebung des Existenzminimums an die Armutsgefährdungsschwelle“. – Interessiert ÖVP und Grüne nicht.
Antrag betreffend „Generalüberholung der Abfertigung Neu zum Schutz der Arbeitnehmeransprüche“. – Interessiert sie nicht.
Es interessiert sie auch nicht: Stopp der Pensionskürzungen bei den Pensionskassen.
Ebenso: Grundversorgung bei Energielieferanten. – Interessiert sie nicht. (Zwischenruf des Abg. Litschauer.)
Opting-out bei Smartmeter. – Interessiert sie nicht.
Antrag betreffend „Verbot des Glücksspiels mit ‚Lootboxen‘“. – Interessiert sie nicht und, und, und. Also die Latte ist unendlich lang. Interessiert diese Regierung null, null, null!
Beim Thema Konsumentenschutz passiert seit fünf Jahren
genau nichts Konkretes, überhaupt nichts! Die Bürger werden im Stich
gelassen. Also da kann man nur sagen: Schulnote Fünf, aber wirklich
Fünf. Sitzenbleiben und am
besten nicht mehr diese Schule besuchen (Zwischenruf bei der FPÖ),
sprich, bitte nicht mehr in irgendeiner Form in der Regierung vertreten
sein! – Danke.
(Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hörl.)
17.08
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bedrana Ribo. – Bitte.
Abgeordnete
Bedrana Ribo, MA (Grüne): Frau
Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Zuseher:innen! Kollege
Wurm, wenn jemand die österreichische Bevölkerung veräppelt,
dann ist es ja wohl die FPÖ (Abg. Wurm: Weil?), die sich da
immer wieder als die Partei
des kleinen Mannes verkauft, aber sehr, sehr gerne (Abg. Wurm: Was
sagen Sie da?) das Geld der vielen kleinen Männer – siehe
Skandal in Graz! – in die
eigenen Taschen stopft. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der ÖVP. – Rufe bei den Grünen: Ja! –
Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ja, ich weiß, die Wahrheit tut weh, aber der Skandal
in Graz ist eindeutig und dort sind wie gesagt einige Millionen, 2
Millionen Euro verschwunden. (Zwischenruf des Abg. Kaniak.)
Es wird dann die Justiz entscheiden, wo das Geld gelandet ist. (Abg. Wurm:
Haben Sie zum Thema Konsumentenschutz auch
was zu sagen? Konsumentenschutz?) – Sie können sich
jederzeit wieder zu Wort melden, ich muss jetzt weiter, weil meine Zeit gleich
um ist. (Abg. Wurm: Konsumentenschutz!)
In diesem Antrag geht es um
Produktsicherheit. Konsument:innenschutz ist uns allen natürlich ein
Anliegen. (Abg. Wurm: Aha!) Sie kennen wahrscheinlich
die Billigplattformen Temu oder Shi-in oder Shein – ich weiß
nicht einmal, wie man das ausspricht. Dort kann man alles Mögliche sehr
günstig bestellen.
Was hat das mit unserem Antrag zu tun? – Sehr viel, weil zum einen
die Qualität oft nicht stimmt und es
zum anderen oft sehr schwierig ist, diese Produkte zurückzuschicken
beziehungsweise nachzuverfolgen, wer letztendlich der Hersteller ist und
wer für das Ganze geradezustehen hat, weil die Qualität
sehr oft nicht gut ist. (Zwischenruf des Abg. Deimek. –
Abg. Wurm: Was machen Sie jetzt, Frau Kollegin?)
Kollege Wurm hat natürlich
die EU-Produktsicherheitsverordnung angesprochen. Es stimmt, ab
13. Dezember wird sie auch in Österreich in Kraft treten. Die
Bestimmungen wurden verschärft und ausgeweitet. Es wurden
weitere wichtige Schritte gesetzt, damit Konsument:innen die Produktsicherheit
bekommen, die ihnen zusteht. Zum Beispiel kommt neu hinzu, dass ausdrücklich zu
bewerten ist, wie andere Produkte auf das zu bewertende Produkt wirken oder ob
sicherheitsrelevante Eigenschaften beeinflusst werden.
Positiv sind für die
Verbraucher:innen vor allem auch die Produktrückrufe. Bis jetzt war es so, dass die Hersteller das irgendwo
veröffentlichen konnten.
Das wurde verschärft, verbessert. Das muss genauer gemacht werden.
Wir fordern Minister Rauch auf, in Dialog mit allen Stakeholdern, mit
allen Wirtschaftsakteuren, mit den Sozialpartnern zu treten, damit ein
reibungsloser Übergang möglich ist.
Einen Punkt, den dieser Antrag auch beinhaltet, haben Sie
nicht erwähnt – der ist ganz
wichtig –: Es geht auch um die Diskussion über die
künftige Organisation der Marktüberwachung; die soll
nämlich angestoßen werden. Das Bundesministerium für
Arbeit und Wirtschaft hat das vor zwei Jahren geändert
und zentralisiert, und das soll analog dazu auch im Konsument:innenschutzministerium
passieren. Die Länder haben diesbezüglich positive Signale gesendet
und sind für Gespräche bereit. Auch das beinhaltet dieser Antrag,
deswegen bitte ich um dessen Annahme. (Beifall bei den
Grünen. – Ruf bei den Grünen:
Bravo, Bedrana!)
17.12
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Katharina Werner. – Bitte.
Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk.
(NEOS): Frau Präsidentin! Herr
Minister! Werte Damen und Herren im Hohen Haus und zu Hause! Kollege Wurm
hat es schon angesprochen: 21 Anträge waren im Konsumentenschutzausschuss
in Verhandlung, im Plenum des Nationalrates sind
drei gelandet, unter anderem jener zur Produktsicherheit.
Ich muss jetzt ein bisschen
ausholen und schildern, wie der Ausschuss abgelaufen ist. Am Anfang gab es nämlich eine Aktuelle Aussprache. Diese
Aktuellen Aussprachen sind für uns Abgeordnete eigentlich
sehr praktisch, denn wir können eine Frage stellen und
bekommen – anders als bei schriftlichen Anfragen – nicht
erst in acht Wochen eine Antwort, sondern sofort. Diese Möglichkeit habe ich genutzt. Ich habe den Minister
gefragt, welche Aktivitäten
das Ministerium denn in Bezug auf die Neueinführung dieses
Produktregimes setzt, was aufgrund der Verordnung, die in Österreich im
Dezember in
Kraft treten wird, notwendig ist – genau das, worauf auch der Antrag
der Regierungsparteien abzielt, nämlich dass Maßnahmen
passieren.
Die Antwort des Ministers war sehr
ausführlich – dafür sage ich auch
noch einmal Danke – und hat aufgezeigt, dass das eigentlich eh schon
alles in Arbeit ist. Die Legistik ist in Arbeit, das Stakeholdermanagement ist
in
Arbeit, es gibt Veranstaltungen mit Interessenvertretungen, und die FAQs sind
ausgearbeitet. Was heißt das jetzt für diesen Antrag? –
Es ist Showpolitik;
dieser Antrag ist eigentlich total überflüssig. (Beifall bei den
NEOS.)
Ich bin der Meinung, die
Menschen in Österreich haben sich einfach etwas anderes verdient. Sie
haben sich keine Show verdient, sondern echte Politik;
keine Pseudoanträge, sondern wirkliche Veränderung. Darum möchte
ich noch auf die Ausführungen von Kollegen Weidinger eingehen, der jetzt
nicht
mehr im Saal ist. (Der hinter den Sitzreihen der ÖVP stehende Abg. Weidinger
hebt beide Arme in die Höhe.) – Ah, da ist er. Da hinten
ist er, schön.
Er hat nämlich vorhin
gesagt, er ist so der Zusammenarbeiter. (Abg. Weidinger: Ist er
auch!) – Ja? Ich habe im Konsumentenschutzausschuss die
Einladung an
alle Konsumentenschutzsprecher:innen ausgesprochen, dass wir uns im Rahmen dieses Plenums zusammensetzen und uns einen
Antrag – nicht einen von
uns, sondern einen von der SPÖ – hernehmen, nämlich
jenen zum Schuldneratlas – wir wissen nämlich, dass wir da
Informationen brauchen und
diese zusammentragen könnten –, um überparteilich einen
gemeinsamen Antrag zu formulieren, um den
Menschen draußen zu zeigen, dass wir wirklich
etwas weiterbringen. – Von der Regierungsseite: Schweigen im
Walde. (Abg. Weidinger: Nein, das stimmt ja nicht!)
Ich möchte die Einladung noch einmal offiziell
aussprechen (Abg. Weidinger: Ja, gern,
immer!): Setzen wir uns zusammen (Abg.
Weidinger – sich neben Abg.
Wurm in die erste Reihe der FPÖ setzend –: Gleich
im Anschluss, gleich hier, gern! Wurm ist auch da!) – gerne,
gleich im Anschluss, nach der Abstimmung,
wenn alle da sind – und reden wir darüber! – Danke
schön. (Beifall
bei den NEOS. – Abg. Weidinger: Setz dich her da zu
mir! – Zwischenrufe bei
der FPÖ. – Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.15
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Wimmer. – Bitte.
Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister! Wir haben es schon gehört, heute diskutieren wir einen Antrag, der eine EU-Verordnung umsetzt. Es ist erfreulich, dass
damit bereits jetzt begonnen wird, obwohl diese erst am 13.12.2024 Gültigkeit erlangen wird. Wir haben schon öfter die Erfahrung gemacht, dass ansonsten mit EU-Vorhaben zugewartet wird. Mit der Vorarbeit zur Umsetzung dieser EU-Verordnung wird also erfreulicherweise zeitgerecht begonnen.
Worum geht es? – Wir
haben es von den Kolleginnen und Kollegen schon gehört, es geht um neue
Vorschriften zur Produktsicherheit beziehungsweise um die Sicherstellung eines
verbesserten Produktsicherheitsstandards. In dieser Verordnung ist
auch vorgesehen, Onlinehandel und Onlineplattformen dahin gehend zu
überwachen, dass österreichische Verbraucherinnen und Verbraucher vor
unsicheren Produkten aus Drittstaaten geschützt werden. Gefährdete
Verbrauchergruppen wie Kinder oder Menschen mit Behinderung
sollen damit besser geschützt und Rückrufe wirkungsvoller werden.
Uns ist es ein wichtiges
Anliegen, dass Konsumentinnen und Konsumenten geschützt sind. Das ist
besonders wichtig, wenn es zum Beispiel um Kinderspielzeug geht. Dieses
muss in allen Bereichen den höchsten Sicherheitsanforderungen
entsprechen. Es gibt aber immer wieder Probleme mit importierten Spielwaren,
weil diese Chemikalien enthalten, die in der EU verboten sind, oder die
entsprechenden Mengen überschritten werden. Darum begrüßen wir
es sehr, dass das Europäische Parlament bestehende Verbote um eine
Vielzahl von Chemikalien, die massive gesundheitliche Probleme verursachen
können, erweitern möchte. (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir unterstützen die grundsätzliche Intention dieses Anliegens. Es
ist ein Grundanliegen des Konsumentenschutzes,
dass wir Produktsicherheit für alle Menschen gewährleisten. Aus
unserer Sicht muss bei der Umsetzung dieser EU-Verordnung aber auch garantiert
sein, dass mithilfe von Gesprächen mit Wirtschaftsakteuren und vor allem
unter Einbindung der Sozialpartner sichergestellt wird, dass es nicht zu Unklarheiten oder
zu einer unsicheren nationalen Rechtslage kommt.
Unter diesen Voraussetzungen und weil uns wie gesagt der Schutz der Konsumenten und Konsumentinnen vor Schädigungen wichtig ist, stimmen wir
heute dem vorliegenden Antrag zu. Wir werden uns genau ansehen,
wie die Umsetzung erfolgt. – Vielen Dank. (Beifall bei der
SPÖ.)
17.17
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Alexandra Tanda. – Bitte.
Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda
(ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr
geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen und hier im Saal!
„Schöne neue Welt“ ist ein Buch von Aldous Huxley, das 1932
erschienen ist und
eine Zukunftsvision beschrieben hat, die unserer heutigen Welt schon relativ
nahekommt. Gerade die Digitalisierung hat uns rasche Bedürfnisbefriedigung – einen
Mausklick entfernt –, Erleichterungen und vereinfachte Zugänge
zu Informationen, Services und Produkten verschafft.
Diese schöne neue Welt der
Digitalisierung birgt aber auch Risiken und Gefahren in sich, vor allem in
Bezug auf Produktsicherheit. Die neue Produktsicherheitsverordnung der EU,
die letztes Jahr im Juni in Kraft getreten ist, gilt ab 13. Dezember 2024,
also kurz vor Weihnachten, auch in Österreich.
Die neuen Vorschriften adressieren die Sicherheitsrisiken, die mit diesen neuen
Technologien und den zunehmenden Onlineverkäufen zusammenhängen.
So praktisch es ist – das wissen wir alle –, am
Wochenende einfach
auf der Couch oder vor dem Fernseher am Sofa liegend online zu shoppen, so
birgt es doch das große Risiko, dass die bestellte Ware, wenn sie dann
endlich bei uns zu Hause ankommt, nicht nur unseren Erwartungen nicht entspricht,
sondern im Hinblick auf Produktsicherheit auch noch gefährlich ist.
Laut Safety Gate wurden 2021 bereits 73 Prozent aller Verbraucherprodukte online gekauft, und 2020 waren 26 Prozent der online verkauften Waren gefährliche Produkte. Im Vergleich dazu: 2014 waren das nur 8 Prozent.
Die Zahl der gemeldeten Artikel, die verbotene krebserregende Chemikalien, Weichmacher und so weiter enthalten, steigt stetig stark an. Die damit einhergehenden Risiken, gerade für Kinder und andere vulnerable Gruppen, sind also sehr, sehr hoch, und dieser Kontakt mit den gefährlichen Stoffen steigt immens. Viele Produkte kommen dabei aus China. 2024 – man muss sich das vorstellen – werden schätzungsweise fünf Milliarden Pakete mit solchen Produkten in die EU und in die USA geliefert.
Einem ARD-Bericht vom
Juli 2023 ist zu entnehmen, dass 90 Prozent der schadstoffbehafteten Kinderspielzeuge aus China
stammten. Gerade Plattformen
wie Amazon, Temu oder Shein sind laut Umweltschützern ein
unkontrolliertes Einfallstor. 200 Flugzeuge fliegen pro Tag jeweils
50 Tonnen Pakete in
die EU und in die USA, mit Produkten, die Gefahren in sich bergen!
60 Prozent der importierten Produkte, die aus China stammen,
verstoßen gegen
die EU-Richtlinien.
Genau deswegen soll diese
Verordnung nun sicherstellen, dass uns Verbraucherinnen und Verbrauchern
nur sichere Produkte verkauft werden. Gefährliche Produkte sollen
schneller aus dem Verkehr gezogen werden, und Rückrufe
sollen effizienter möglich sein. Oberstes Ziel kann immer nur sein, die
Schädigungen von Konsumentinnen und Konsumenten aufgrund dieser unsicheren
Produkte hintanzuhalten, insbesondere bei vulnerablen Verbraucherinnen und
Verbrauchern, die in dieser schönen neuen digitalen Welt nicht so affin sind: Menschen mit Behinderung, Kinder. Sie sollen
besser geschützt werden.
Vermeidbare Unfälle mit unsicheren Produkten verursachen jährlich einen Schaden von 11,5 Milliarden Euro. EU-Recht geht vor nationalem Recht, wie wir wissen, und das ist auch gut so, denn damit ist gewährleistet, dass in ganz Europa einheitliche und gleiche Vorgaben in Bezug auf Produktsicherheit gelten.
Die neuen Vorschriften sorgen
dafür, dass die Produkte in der EU den
höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen, ganz egal, wo sie gekauft
werden, online oder im Geschäft. Da die neuen EU-Regelungen das
aktuelle
Produktsicherheitsgesetz überlagern werden, muss dieses
ehestmöglich angepasst werden, um Überschneidungen oder
Widersprüche zu entfernen
und zu bereinigen.
Genau darauf zielt der
Entschließungsantrag von Peter Weidinger, Ulrike Fischer,
Kolleginnen und Kollegen ab. Er fordert den Bundesminister für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, diese
„notwendigen Rechtsbereinigungsmaßnahmen in Angriff zu
nehmen“. Dazu gehört
natürlich, wie vorhin erwähnt, eine enge Kommunikation und
Informationsaustausch mit allen involvierten Akteuren in der Wirtschaft,
den Sozialpartnern, Herstellern, Importeuren, Händlern. Sie alle
müssen ihre Pflichten kennen.
Die Verordnung stärkt die Marktüberwachungsbehörden
und sie bringt klare Verpflichtungen für Anbieter von
Onlinemarktplätzen. Mir ist es daher unverständlich, warum gerade die
FPÖ, die sich immer als der einzige Beschützer der Konsumentinnen und Konsumenten darstellt,
diesem Antrag, der österreichische
Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten aus Drittstaaten
schützt, nicht zustimmt – mir einfach
unverständlich! – Danke.
(Beifall bei der ÖVP.)
17.24
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Johannes Rauch zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesminister für Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes
Haus! Ich
denke, der Antrag ist jetzt hinreichend erläutert worden. Es ist auch klar
geworden, dass wir selbstverständlich schon tätig sind, die begleitende Gesetzgebung
zu dieser europäischen Produktsicherheitsverordnung auszuarbeiten. Es gilt
allerdings, noch eine Reihe von Vorlagen der Kommission abzuwarten
sowie auch mit den Bundesländern Kontakt aufzunehmen,
weil es ja
letztendlich auch darum geht, die Konzentration der Marktüberwachung für die allgemeine Produktsicherheit
im Bereich des Ressorts
zu prüfen.
Die Konzentration auf den
Onlinehandel halte ich für wichtig und für notwendig, weil wir
angesichts des kleinen österreichischen Marktes ja vor allem
auch im Hinblick auf die grenzüberschreitenden Agenden tätig werden
müssen.
Der Herr Vorsitzende des
Ausschusses, Abgeordneter Wurm, hat eine
Reihe von Punkten genannt und dazugesagt, diese würden ÖVP und
Grüne nicht interessieren. Ich würde Ihnen gerne jetzt –
auch wenn es nur fürs Protokoll
ist und keine große Aufmerksamkeit erhält –
erläutern, was es mit diesen Punkten auf sich hat, nur damit es auch
schriftlich festgehalten ist.
Senkung der Überziehungszinsen von Banken: ist geklagt worden; Klage in erster Instanz abgewiesen; wir sind in Berufung gegangen – läuft.
Kreditvergabe an ältere Menschen: Gesetzesnovelle im Mai 2023 beschlossen – ist erledigt.
Inkassogebührenverordnung: ist in Arbeit, da sind wir dabei.
Pensionen – das ist überhaupt der beste Punkt –: in zwei Jahren um 15 Prozent erhöht worden; Inflation abgegolten – ist erledigt. (Abg. Wurm: Kassen!)
Energielieferanten: Überbepreisung geklagt – ist erledigt; Rückzahlung wird erfolgen, bis zu 250 Euro für einen einzelnen Haushalt.
Und der beste Punkt ist überhaupt das Glücksspiel: Da würde ich Sie bitten, in den Bundesländern Oberösterreich und Salzburg, wo ja Sie in der Regierung sind, selbst tätig zu werden, denn in Oberösterreich ist das kleine Glücksspiel legalisiert, mit dem Effekt, dass es dort 90 Wettbüros gibt. Derartige Spielstätten haben ein enormes Potenzial – Suchtpotenzial, Verschuldungspotenzial – für junge Menschen. In Salzburg ist es angekündigt
worden. Da würde ich Sie also bitten, im
eigenen Haus zu kehren. – Danke
schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.26
Präsidentin
Doris Bures: Nächster Redner: Herr
Abgeordneter Klaus
Köchl. – Bitte.
Abgeordneter
Klaus Köchl (SPÖ): Geschätzte
Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Herr Minister, Sie haben jetzt aufgezählt, was Peter Wurm gesagt
hat, was wir von den Oppositionsparteien einbringen. Da gestehe ich Ihnen schon
zu, dass Sie sich bemühen, dass
Sie etwas machen – ich weiß, dass Sie guten Kontakt zu unserem
Konsumentenschutzsprecher haben –, aber Sie haben halt immer
die ÖVP im Rücken,
und diese tut sich einfach sehr, sehr schwer, was den Konsumentenschutz betrifft.
(Heiterkeit der Abg. Scheucher-Pichler.)
Es ist schon so, wie alle Oppositionspolitiker heute gesagt haben: Die ÖVP will den Konsumentenschutz nicht. Wir werden Sie die paar Monate noch unterstützen, wo wir können, um so viel wie möglich zu erreichen.
Ich bin froh, dass die EU diese Richtlinien bekannt gibt,
dass wir jetzt nach diesen Richtlinien arbeiten müssen, und ich bitte Sie
ganz einfach, Herr Minister: Wenn Sie diese Bestimmungen jetzt ausführen,
nehmen Sie die AK zur
Hand! Die AK ist konsumentenschutzmäßig einfach top drauf, das muss
man sagen. (Beifall bei der SPÖ.) Wenn wir von der Arbeiterkammer etwas
brauchen, kriegen wir sämtliche Informationen, und das passt.
Binden Sie bitte auch die Länder mit ein, ich glaube,
das ist ganz wichtig! Und was man so
hört: Passen Sie bitte auf, denn der Konsumentenschutz wird,
um diese Verordnung fertig machen zu können, Dienstposten brauchen!
Bitte gehen Sie da nicht her und geben das zum BEV – denn das
gehört zum Wirtschaftsressort –, sondern schaffen Sie diese
Posten beim Konsumentenschutz! Da wird es gebraucht, da, glaube ich, ist
das gut aufgehoben, und
die Schlagkraft wird nur so möglich sein. Das ist eine
Überwachungsbehörde und diese muss beim Konsumentenschutz angefordert
werden. Deshalb ersuche
ich Sie noch einmal, das mit der AK, mit den Sozialpartnern, vor allem aber
auch mit den Ländern zu machen; und schaffen Sie dafür genügend
Posten! –
Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
17.28
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2475 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „mehr Produktsicherheit im Interesse unserer Konsumentinnen und Konsumenten“.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen. (363/E)
Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2461 d.B.): Bundesgesetz über das Institute of Digital Sciences Austria (Interdisciplinary Transformation University) (2493 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva Maria Holzleitner. – Bitte.
Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc
(SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr
geehrter Herr Minister! Der Weg der IT:U war bisher ein durchaus holpriger. Das
kann man so, glaube ich, durchaus festhalten. Nach einem PR-Stunt damals von
Sebastian Kurz gemeinsam mit Thomas Stelzer – als Vorgeplänkel zur Landtagswahl in Oberösterreich – bleibt von einem Projekt, das durchaus Zukunft hätte formen können, eine Pleiten-, Pech- und Pannenshow.
Der Minister meinte selber im
letzten Ausschuss, dass es diese Universität braucht, um die digitale
Wettbewerbsfähigkeit zu garantieren. Im Anschluss hat Kollegin Blimlinger
gemeint: Na ja, fünf Jahre braucht es schon, bis der Vollbetrieb dann auch
tatsächlich angelaufen ist und auch funktioniert. – Das ist ja
alles kein Problem. Sagen wir der Digitalisierung einfach: Bitte auf die
Stopptaste drücken, wir brauchen noch fünf Jahre! Mit der
Digitalisierung sollte es jetzt aber nicht so schnell weitergehen, weil wir
noch nicht vorbereitet
sind! – Das ist halt ehrlich gesagt wirklich ein absoluter Abgesang
des Projekts und zeigt, dass man bestehende Institutionen wie die
Johannes-Kepler-Universität und die Fachhochschule
Oberösterreich – auch mit ihrer Expertise – von
Beginn an im Bereich der Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz stärker
unterstützen hätte sollen.
Das versteht nun sogar auch das
Land Oberösterreich. Diese Woche wurde angekündigt, dass das
Land – gemeinsam mit vielen heimischen Betrieben – ein
Comet-Projekt der JKU für mehr Grundlagenforschung im Bereich der
künstlichen Intelligenz unterstützt. – Das ist ein
begrüßenswerter Schritt, der genau bei der bestehenden Institution,
nämlich der JKU, ansetzt, wo es
auch Sinn macht, wo wirklich gute Forscherinnen und Forscher in diesem Bereich
vorhanden sind und wo man tatsächlich auch die Digitalisierung von
jetzt an besser begleiten und unterstützen kann. (Beifall bei der
SPÖ.)
Nicht nur das Land
Oberösterreich hat aber mittlerweile eingesehen, dass es sofort Schritte
in der Forschung benötigt und dieses Projekt so leider
einfach zum Scheitern verurteilt ist. Die Akademie der Wissenschaften hat den
Gesetzesvorschlag allumfassend abgelehnt. Besonders pikant: Der Präsident der Akademie
der Wissenschaften ist Ihr Vorgänger, Herr Minister, Heinz Faßmann,
der die ersten Schritte dieser Universität begleitet hat und nun
festhält: Allumfassend ist dieser Gesetzesvorschlag so Mist. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Scherak.)
Neben vielen
verfassungsrechtlichen Bedenken ist für uns klar, dass auch diese
willkürlichen Gehaltsschemata, die da angekündigt werden, nicht gut
sind.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen, an Österreichs
Universitäten müssen die gleichen guten Rahmenbedingungen haben.
(Beifall bei
der SPÖ.)
Ja, da gibt es durchaus Verbesserungsbedarf, aber willkürlich eine
Universität nun besserzustellen
kann sicher nicht der Lösungsweg sein. (Abg. Taschner: Habe
ich sie doch bessergestellt!) Für uns ist auch klar:
Studiengebühren müssen ausgeschlossen werden. (Beifall bei
der SPÖ.) Es wurde angekündigt, zu Beginn
sollen sie nicht eingehoben werden. Wer aber garantiert uns, dass sich das in
einem Jahr nicht ändert? Für uns muss die Hochschule ein offener Ort
für alle sein, die in Österreich studieren wollen.
Nun hat sich mit diesem Gesetz vor allem
ausschließlich eines geändert: Einem Wunsch des Kollegen Taschner
ist Folge geleistet worden. (Abg. Haubner:
Sehr gut!) Nun sagt man nicht mehr Institute of Digital Sciences, sondern
tatsächlich wieder Universität. (Abg. Haubner: Bravo,
Taschner!) Das ist das Einzige,
was sich groß geändert hat, ansonsten setzt sich die Pleiten-, Pech-
und Pannenshow in diesem Bereich leider fort. Wir sagen: Unterstützen
wir die bestehenden, guten Hochschulen in Oberösterreich, die wissen,
wo es langgeht! (Beifall bei der SPÖ.)
17.33
Präsidentin
Doris Bures: Ich begrüße
Herrn Bundesminister Martin Polaschek im Hohen Haus und erteile Herrn
Abgeordneten Rudolf Taschner das Wort. –
Bitte.
Abgeordneter
Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Frau Kollegin
Holzleitner, ich freue mich tatsächlich,
dass diese Institution nun Universität heißt, sie soll eine
Universität sein. Ich bedauere ein bisschen Ihre Vorurteile. (Abg.
Leichtfried: Das sind keine Vorurteile! Das ist eine gute
Bewertung der Angelegenheit!) Ich glaube, Vorurteile sollten eigentlich
nicht von vornherein da sein. Es wäre besser, man hätte Erwartungen. Man
kann durchaus auch eine Skepsis haben, das gebe ich
gerne zu, aber das waren Vorurteile, die Sie hier geäußert haben.
Das ist vielleicht etwas übertrieben. (Abg. Holzleitner: Das
sind die Stellungnahmen
der Begutachtung, Herr Kollege! – Abg. Leichtfried: Herr
Kollege, das war jetzt sehr unsachlich von Ihnen!)
Ich glaube, dass die historische Betrachtungsweise
vielleicht gar nicht so schlecht ist. Als 1365 die Universität in Wien
gegründet worden ist, gab es auch solche Vorurteile (Ruf bei der
SPÖ: Das war aber im Mittelalter!), so ähnlich
wie Sie sie formuliert haben, nämlich
von dem Gründer Karl IV., der die Karls-Universität gegründet hat (Abg. Leichtfried:
Also das ist bis jetzt wirklich eine unsachliche Rede!) und
gemeint hat, diese Universität in Wien, die könne nichts werden.
(Abg. Heinisch-Hosek: Ein Herzensprojekt, oder?)
Man hat auch dagegen intrigiert, wenn Sie das wissen wollen:
Es wurde keine theologische Fakultät eingesetzt. (Abg. Leichtfried:
Herr Kollege Taschner,
das ist wirklich enttäuschend heute!) Die Universität in Wien ist
aber trotzdem sehr gut geworden – aus einem einfachen Grund: An der
Sorbonne hatten die Professoren gestreikt und die
Universität in Wien hat diese streikenden Professoren zu sich geholt und wurde damit eine exzellente Universität.
Georg von Peuerbach und Regiomontanus – Peuerbach kam aus
Oberösterreich – waren die größten Mathematiker
der damaligen Zeit. Das war
die Universität in Wien, das kam durch Personen. (Abg. Holzleitner:
Herr Kollege, das ist nicht vergleichbar, das wissen Sie aber auch!)
Das ist nicht immer so gewesen.
(Abg. Holzleitner: Damals war man am Zahn der Zeit, nun sind wir zehn
Jahre zu spät dran!) Die Universität in Wien ist dann
auch ein bisschen in Verruf geraten. (Abg. Leichtfried: Also die
Kollegin Holzleitner hat vollkommen recht: Sie sprechen wider Ihr eigenes
Wissen derzeit!) Dann
gab es einen nächsten Versuch. Man versuchte, den großen Carl
Friedrich Gauß zu holen – wiederum eine Person –,
das ist schiefgegangen. (Abg. Holzleitner: Aber was sagen
Sie zu diesem Gesetz, Herr Kollege?) – Ich spreche dann gleich
über das Gesetz. (Abg. Holzleitner: Nicht ein historischer
Aufriss! Ihre Kritik
oder Skepsis zu diesem Gesetz würde mich interessieren!) Lassen Sie
mich bitte ausholen, Sie werden sehen, ich komme dann auf das Gesetz zu
sprechen!
(Abg. Leichtfried: Sie haben uns schon öfter enttäuscht!)
Die Universität Wien hat
versucht, den großen Carl Friedrich Gauß zu holen, der nicht
gekommen ist. Leider ist dann Göttingen – und nicht
Wien – das
Zentrum der Mathematik geworden. (Abg. Holzleitner: Das wäre
sicher eine spannende
Lehrveranstaltung, eine historische, an der neuen technischen
Universität!)
Aber dann kam Thun-Hohenstein
und hat ein neues Universitätsgesetz gebracht. Leo von Thun-Hohenstein hat ein Universitätsgesetz gebracht, das
die Autonomie der Universität geschaffen hat, und so
wurde Wien das geistige Zentrum der Welt. – Genauso wird auch jetzt
ein neues Universitätsgesetz gebracht.
(Abg. Holzleitner: Die Autonomie wird in den Stellungnahmen
kritisiert, dass sie nicht entsprechend eingehalten wird, Herr Kollege!) Dieses
neue Universitätsgesetz bildet einen Rahmen. (Abg. Holzleitner: Die
Autonomie wird infrage gestellt!) Dieser Rahmen kann nun gefüllt
werden. Dieser Rahmen ist tatsächlich etwas,
was der Präsidentin die Möglichkeit bietet, etwas zu bilden, was
einst bei Thun-Hohenstein passiert ist: dass eine gute Universität
entsteht. Und dass Sie
diesen Rahmen einfach so mir nichts, dir nichts ablehnen, ist eigentlich nicht
verständlich. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Scherak:
Ich glaube, eher deine Rede! –
Abg. Holzleitner: Nein, wir haben die Stellungnahmen durchaus gelesen!)
Dieser Rahmen ist wirklich zu
begrüßen. (Abg. Leichtfried: Ich glaube eher, Sie
befürworten das mir nichts, dir nichts! – Abg. Holzleitner:
Ich habe die Kritik
des ehemaligen Wissenschaftsministers der ÖVP aufgenommen!) Natürlich
wird dieser Rahmen von den anderen Universitäten mit Skepsis betrachtet,
weil sie sagen: Na ja, das ist nicht unser Universitätsgesetz, das
dürfte ein besseres, ein freieres sein, wir wollen einmal sehen, ob
das funktioniert oder
nicht!
Die große Verantwortung
liegt jetzt bei der Präsidentin der Universität, die dafür
sorgen muss, dass wirklich Koryphäen ihrer Fächer an diese
Universität berufen werden. Das ist der wesentliche Punkt, denn
eine Universität lebt von den Personen, die dort sind (Abg. Leichtfried:
Ich glaube, Sie reden sich das schön,
Herr Taschner!), und diese Personen werden jetzt berufen werden. (Abg. Leichtfried:
Sie reden sich das wirklich schön!) Wir hoffen, dass das wirklich gute
Leute sind.
Ich darf sagen, dass wir
natürlich wollen, dass das, wie es geplant war, eine technische
Universität werden soll (Abg. Holzleitner: Die Kollegin
Blimlinger würde
das anders sagen! – Abg. Leichtfried: Die Kollegin Blimlinger
würde das massiv anders sagen!), eine technische
Universität, die der digitalen Transformation dient. (Abg. Holzleitner:
Dissens in der Koalition!) Nun soll da auch ein Konnex mit der
künstlerischen Universität bestehen, das gebe ich zu. Ich glaube aber
trotzdem, dass das Wesentliche ist, dass wir dort hervorragende Techniker
ausbilden, durch Koryphäen ihres Faches, die ebenfalls Techniker sind.
Wenn Sie jetzt fragen: Wo bleibt denn da noch die Kunst?, möchte ich dazu
auch noch
eine Geschichte beisteuern. (Abg. Leichtfried: Es ist die Redezeit
der ÖVP,
Herr Taschner, Sie können alles machen!)
Als der große Mathematiker Grauert in Göttingen
gefragt worden ist, was denn Mathematik sei – ob es eine
Naturwissenschaft oder ob es eine Geisteswissenschaft sei –,
hat Grauert nachgedacht. Er hat wiederum die Koryphäen von Göttingen,
David Hilbert und Emmy Noether, vor Augen gehabt, die
die Algebra zu einer eleganten Wissenschaft gemacht haben, und hat dann gesagt:
Mathematik, das ist weder Naturwissenschaft noch Geisteswissenschaft, Mathematik
ist Kunst, Mathematiker sind Künstler. – In dem Sinne können
wir durchaus auch von einer Kunstuniversität sprechen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da wird ein Rahmen
für eine Universität gesetzt (Abg. Leichtfried: Kann
man den Herrn Taschner zum Thema
bringen irgendwie?), und die Präsidentin der Universität hat die
große Aufgabe, diesen Rahmen mit einem fantastischen Bild zu füllen.
Sie hat durch dieses Gesetz ein Pleinpouvoir bekommen. Das
Gesetz ist durchaus (Abg. Holzleitner: Kritisierenswürdig!)
so breit, dass sie diese Universität als Flaggschiff
der Digitalisierung positionieren kann. (Abg. Leichtfried: Jetzt
reden Sie wider besseres Wissen! Das wissen Sie, ja!) Diese
Präsidentin wird jetzt diese Verpflichtung wahrnehmen, und wir
werden dann schauen (Abg. Leichtfried: Na, schauen ist zu wenig!),
ob sie es zustande bringt oder auch nicht. (Beifall bei der
ÖVP. – Abg. Scherak: Sich um Kopf und Kragen reden,
würde man da sagen! – Abg. Holzleitner: Ja, aber
tatsächlich! – Abg. Leichtfried: Wider besseres
Wissen! –
Abg. Holzleitner: Und keine der Begutachtungsstellungnahmen gelesen, der
Kollege! – Abg. Leichtfried: Um Kopf und Kragen
reden! Sogar die Kollegin Blimlinger sieht das komplett anders!)
17.38
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerhard Deimek. – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Präsidentin! Es ist schon bemerkenswert, was rund um diese – nennen wir sie jetzt einmal spaßhalber technische – Universität in Oberösterreich passiert. (Abg. Taschner: Das ist kein Spaß, das ist ernsthaft!)
Es gab ein Wahlversprechen, das hat auch gewirkt, und man kann sagen: Ja, es gibt Bedarf für viele Techniker in Oberösterreich, für die oberösterreichische Industrie, und deswegen haben wir es auch ursprünglich unterstützt. Was aber seither passiert ist, was aus diesem durchaus positiven Ansinnen gemacht wurde, das spottet schon ein bisschen jeglicher Beschreibung.
Jetzt haben wir inzwischen den dritten Namen. Aus der technischen Universität wurde über eine Malen-nach-Zahlen-Schule mittlerweile jetzt eine Interdisciplinary Transformation University. Was ist denn eigentlich eine Transformation in dem Zusammenhang? Wer wird denn da transformiert? Die Zahlen in Farben wie bei den Kinderbüchern? – Das spottet jeder Beschreibung.
Dann haben wir an und für
sich ein gutes Gesetz, das Universitätsgesetz 2002, aber unsere
Universitäten wieder in dieses Schema zu bringen – das wollen wir nicht,
das geht nicht. Ich weiß ja nicht, wer nicht will – Frau
Blimlinger, der Herr Minister, die Universitätsbediensteten oder wer auch
immer.
(Abg. Taschner: Kollege Deimek, das Bessere ist der Feind des Guten!)
Nein, anscheinend – der Herr Minister hat uns ja im Ausschuss
erklärt, dass das
jetzt schon zum zweiten Mal so ist – brauchen wir einen
Schuhlöffel, ein eigenes Gesetz, damit man etwas schafft, was man dann ins
Universitätsgesetz
bringen soll. Na dann ändern wir doch bitte, wenn es nicht geht, das
Universitätsgesetz und machen wir nicht immer Gründungsgesetze!
Da machen wir grüne Gründungsgesetze für die Steiermark, blaue für Salzburg und, ich weiß nicht, dann blau-gelbe für Niederösterreich. (Abg. Leichtfried: Was? Was ist mit der Steiermark?) Das ist ja alles Pfusch, und das wundert mich in diesem System überhaupt nicht.
Ich höre immer
wieder – und so steht es ja auch im Gesetz –: Die Planung
des Studienangebots hat sich an den Zielsetzungen des gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplans
zu orientieren. Ja, wie wird denn dann das Studienangebot ausschauen? So wie
sich die Rektorin (Abg. Taschner: Präsidentin!) –
Moment, die heißt ja gar nicht so, das ist ja keine Rektorin, das ist ja
irgendeine Präsidentin oder so etwas – das vorstellt? Na ja,
die kommt
aus Graz, und aus dem, was sie dort gemacht hat, ist erwartbar, wie sie das in
Linz machen wird. Wird das dann so etwas oder nicht?
Das Studienrecht haben Sie gleichzeitig anscheinend verschärft: Die nicht bestandenen Prüfungen können zweimal wiederholt werden, auf jeder anderen Universität ist das dreimal, und so weiter.
Ich habe irgendwo den Eindruck, Herr Bundesminister, dass Sie persönlich vielleicht gar nicht so wären, ich weiß es nicht, aber in diesem Zusammenhang ist – das kann man ruhig so sagen – die Handschrift der Grünen, die Handschrift der Schutzmantelmadonna durchaus merkbar.
In Linz wird ja darüber gesprochen, dass das nach der
Johannes-Kepler-Universität die Blimlinger-Universität wird,
eine Spaßuni. Das ist aber alles nicht das,
was wir am Standort brauchen. Dann wundert man sich, dass der Chef von Fabasoft,
Herr Fallmann, Einspruch erhebt und sagt, das ist alles ein Mist, und
so weiter. Natürlich können Sie das politisch abbügeln, aber der
Protest, der moralische Einspruch ist ja noch immer vorhanden.
Wir haben in Oberösterreich schon ein Problem: Wir
haben viel zu wenige Ingenieure – nicht Zahlenmaler, Frau
Kollegin Blimlinger, nicht Zahlenmaler, sondern Ingenieure:
Maschinenbauer, Mechatroniker, Elektrotechniker, Informatiker, auch
Digitalisierungswissenschaftler und so weiter. Die haben wir nicht und die werden wir mit dieser komischen
Spaßuni auch nicht haben.
Ich kann heute nur sagen: In China und in den USA gibt es jede Menge
Ingenieure, nur wir haben sie nicht, und mit diesem komischen Institut werden wir sie
auch weiter nicht bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)
Daher appelliere ich an die oberösterreichische und
die österreichische Wirtschaft, die diese Ingenieure dringend
braucht: Wenn Sie wollen, dass
das eine ordentliche technische Universität mit Absolventen, die Sie
brauchen können, die Sie dringlich brauchen können, wird, dann
wählen Sie die Freiheitliche Partei! Wir garantieren Ihnen, dass wir in
kürzest möglicher Zeit eine ordentliche Universität und ein
ordentliches Institut daraus machen.
Dieses schwarz/türkis-grüne oder sonstige Spaßinstitut werden
wir möglichst schnell abdrehen. (Beifall bei der FPÖ. –
Abg. Matznetter: Wer ist denn da
in der Landesregierung? – Abg. Deimek – auf dem
Weg zu seinem Sitzplatz –: Welche Universität wird von der
Landesregierung bestellt? – Abg. Matznetter: Aber
ohne die hätte es sie nicht gegeben in der Form!)
17.43
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva Blimlinger. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger
(Grüne): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte
Damen und Herren
vor den Bildschirmen! Out of the blue – oder soll ich besser sagen
Türkis? – wurde am 28. August 2020 die Gründung
einer neuen Universität in Oberösterreich angekündigt.
Dazu ist zu sagen, dass vor nahezu jeder oberösterreichischen Landtagswahl
eine Universität gegründet werden soll – was wird dann die
nächste sein? Viel gibt es nicht mehr. (Heiterkeit und Beifall bei den
Grünen. – Abg. Scherak: Aber es ist gut, dass die
Grünen mitmachen! – Abg. Deimek: Wird das
dann die Maurer-Universität ...?)
Es sollte also eine technische
Universität sein. Das Ziel war die Bekämpfung des
Fachkräftemangels in Oberösterreich, insbesondere im Bereich
Digitalisierung. Ja – Kollegin Holzleitner hat das
gesagt –, es hätte genug Möglichkeiten gegeben, im
bestehenden System weiter zu fördern. Das passiert auch
parallel dazu: FH Hagenberg, JKU, aber auch die beiden
Kunstuniversitäten – die Kunstuniversität Linz und die
Bruckner-Universität – hätten einiges dazu beitragen
können und tragen auch einiges dazu bei, auch mit zusätzlichen Finanzierungen.
Es war ziemlich schnell klar,
dass es Linz ist. Mein Kollege Schallmeiner
hätte sie gerne in Thalheim gehabt, das ist leider nicht gelungen, lieber
Kollege, es ist Linz geworden (Abg. Schallmeiner: In
Thalheim ...! – Abg. Deimek: Auf
dem Niveau gründen wir eine Universität, die
Blimlinger-Universität heißt, genau!), aber vielleicht wird es
bei der nächsten Oberösterreichwahl und einer
neuen Universität dann Thalheim.
Nun ist sie da und doch ganz
anders als ursprünglich gedacht, und das ist auch gut so. Ihre Verachtung
für die Kunst, wenn Sie von Malen nach Zahlen
reden, ist schon bemerkenswert, liebe Kollegen von der FPÖ. (Beifall
bei den
Grünen.) Es ist wirklich haarsträubend, welche Positionen Sie da vertreten, aber das ist halt so.
Und zum Kollegen Faßmann:
Das ist ein bisschen so eine Geschichte mit dem Sein und dem Bewusstsein. Wenn
man ein anderes Kapperl aufhat, will
man plötzlich etwas nicht, was man als Minister eigentlich auch nicht
wollte, dem man sich aber nicht getraut hat zu widersetzen. Genützt hat es
nichts, er ist nicht mehr Minister, sondern Präsident der ÖAW, aber
als Minister hat er
das noch ganz anders gesehen. Da bin ich immer sehr skeptisch, wenn Leute ihre Meinungen ändern, je nachdem, in welcher
Position sie sind. (Beifall bei den Grünen. –
Abg. Holzleitner: Aber beim Herrn Minister Polaschek ist es auch so! Ich
weiß, dass Sie als Rektor eine andere Position gehabt haben!)
Meine Meinung ist es nicht.
Jeder weiß, dass ich von Anfang an nicht für diese technische
Universität war. Wir haben sie mitgetragen, und sie ist Gott
sei Dank eine andere geworden. Sie ist eine multi- und interdisziplinäre Universität.
Und: Kollegin Holzleitner, es war nicht Kollege Taschner, auch wenn er es vielleicht gerne gewesen wäre, der da interveniert hat, dass es Universität heißt. Das war die Universität selber, die sich den Titel IT:U gegeben hat, nämlich Interdisciplinary Transformation University. Es ist also ein Verdienst der Leute dort, dass es wieder eine Universität ist.
Auch zu diesem Vorwurf des
neuen Gesetzes: Alle Universitäten, die neu gegründet worden
sind – sei es Krems, sei es Klagenfurt –, waren Universitäten
mit eigenem Gesetz und sind nach und nach in das Universitätsgesetz
integriert worden, weil es eben um eine Situation des Aufbaus und einer
Neukonstituierung geht und im UG viel zu wenig Mechanismen vorhanden sind, um
das zu machen.
Es ist eine internationale Universität. Einige im
Gründungskonvent haben
am MIT unterrichtet, und das sollte die Perspektive sein, an der wir uns
orientieren, wenn es darum geht, diese Universität aufzubauen. Das
wurde auch
bei der Eröffnung vorigen Herbst im Rahmen der Ars Electronica evident.
Martin Polaschek und ich waren dort, und ich kann nur sagen: So geht
Universität,
so geht Digitalisierung, und so gehen auch Fachkräfte, denn nicht nur
Ingenieure sind Fachkräfte, auch Künstler und Künstlerinnen sind
Fachkräfte – das sei einmal
gesagt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kaniak: ...
deutsche Sprache!)
Das heißt, neben der Gründung dieser neuen
Universität gibt es natürlich zahlreiche andere Maßnahmen
zur Förderung der Digitalisierung und auch
von KI, das wird ja auch ein Teil sein. Universitätspolitisch werden neue
Wege beschritten, das ist auch eine Perspektive – ich sage das noch
einmal – in Richtung MIT, und da müssen wir einfach ein
bisschen Geduld haben. Es sind gerade zehn Professuren international
ausgeschrieben, und ich werde in
den nächsten Jahren mit Wohlwollen und Skepsis – genau in
dieser Dualität – das Fortkommen dieser Universität, der
IT:U, begrüßen.
Mein Dank gilt aber jedenfalls dem Gründungskonvent und auch der Gründungspräsidentin, die da wirklich großartige Arbeit geleistet haben, und ich muss sagen, um sehr wenig Geld: Die Summen, die die da kriegen, sind wirklich lächerlich, aber sie haben wirklich eine großartige Aufbauarbeit geleistet.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass man die über 100 Geiseln, die noch immer von der Hamas festgehalten werden, nach Hause holen soll. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.49
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Künsberg Sarre. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre
(NEOS): Frau Präsidentin! Herr
Minister! Hohes Haus! Frau Kollegin Blimlinger, Sie machen es sich
schon ein bisschen einfach, wenn Sie immer nur sagen: Ich wollte das eh nicht oder wir Grünen wollten das eh nicht, aber durch
mein Zutun ist wenigstens
aus etwas Schlechtem etwas nicht ganz so Schlechtes
geworden! – Das kann ja
wohl nicht Ihr Anspruch sein. Als Sie
Rektorin gewesen sind, hätten Sie
dagegen gewettert, dass wir es hier herinnen von draußen noch gehört
hätten.
Wissenschaft, Forschung, Innovation – Sie wissen, da sind wir
NEOS sehr,
sehr anschlussfähig. Wenn etwas Gutes kommt, stimmen wir auch immer
mit, aber diesem dilettantischen Projekt, das von Anfang an ehrlich gesagt
sehr verhunzt gewesen ist, können wir nicht zustimmen.
Warum nicht? – Allein die Namensfindung – TU Linz,
Idsa, IT:U –, diese Irrlichterei zeigt ja, dass Sie
eigentlich überhaupt nicht wissen, in welche Richtung es gehen soll. Sie
sprechen immer von irgendwelchen internationalen Leuchttürmen, die da
kommen sollen, aber nur weil etwas einen international klingenden Namen hat,
nämlich IT:U, ist es noch lange kein MIT, Herr
Minister. (Beifall bei den NEOS.)
Was ist denn das
Ziel dieser Universität? – Sie wissen es ja selber nicht. Herr Kollege
Taschner hat ehrlich gesagt gar nicht über das Thema gesprochen, so wie
im Ausschuss, denn hätte er das getan, hätte das ganz anders geklungen.
Frau Kollegin Blimlinger hat die Universität in eine Kunstrichtung geführt.
Allein die Aufgaben, die die Universität oder die Einrichtung jetzt hat,
zeigen, dass sie eigentlich so etwas wie eine eierlegende Wollmilchsau
sein wird oder sein soll, weil Sie sich einfach nicht einigen konnten, was
genau es sein soll.
Die Wissenschafter, namhafte Wissenschafter auch
außerhalb Österreichs schütteln nur den Kopf über den
Prozess, wie eine neue Einrichtung in Österreich entsteht, dabei
hätten Sie ja die Blaupause schon längst gehabt. Das IST Austria ist
so ein Leuchtturmprojekt, das sich ganz gut in einer Liga
mit Harvard und MIT bewegt. Und wie war das damals? – Da hat sich
die Politik herausgehalten. Es gab einen langen Prozess, bei dem es ein Ziel
gegeben hat, auf das alle hingearbeitet haben, und da ist auch
etwas rausgekommen.
Ihnen, Frau Kollegin Blimlinger, als
Wissenschaftssprecherin und den
Grünen insgesamt möchte ich sagen, das ist eine
wissenschaftspolitische Selbstaufgabe, was Sie da bei dieser Universität
gezeigt haben. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten
von SPÖ und FPÖ.) Das ist eine völlige
Themenverfehlung, und so etwas hier noch schönzureden, dazu braucht
es wirklich Mut. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ
und FPÖ.)
17.51
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Martin Polaschek zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für Bildung,
Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine
sehr geehrten Damen und Herren!
Es ist bereits mehrfach angesprochen worden, es ist jetzt keine vier Jahre her,
dass von der Bundesregierung die Gründung einer neuen technischen
Universität angekündigt worden ist. Zweck der Gründung dieser
neuen Universität ist es neben weiteren Maßnahmen, die digitale
Wettbewerbsfähigkeit Österreichs sicherzustellen. Dieses
Sicherstellen bedeutet auch, dass man langfristig denkt, dass man nicht nur
kurzfristige Maßnahmen setzt, indem
man selbstverständlich Institutionen in ihren Bereichen, in denen sie
bereits tätig sind, stärkt, sondern dass man auch weiter in die
Zukunft denkt. Deshalb die Entscheidung, eine neue Universität zu
gründen. Damit gründen wir die
23. öffentliche Universität, eine Universität eigenen Typs.
Mit diesem vorliegenden
Gesetzentwurf wird jetzt die Basis für die Weiterentwicklung der IT:U, also einer Universität
für interdisziplinäre digitale Transformation, in Linz
und damit auch der österreichischen Hochschullandschaft geschaffen.
Die Gründung dieser neuen Universität bietet nicht nur die
Chance, interdisziplinäre und vor allem auch transdisziplinäre neue
Forschungsfelder zu bearbeiten, sondern auch die Möglichkeit,
innovative, neue Lehr-
und Lernformen auszuprobieren, dadurch auch die bestehenden Universitäten
und Hochschulen, aber auch die Kunst-, Kultur- und Forschungseinrichtungen generell zu bereichern und dem wirtschaftlichen und industriellen Umfeld in Österreich langfristig wichtige Impulse zu geben.
Sie bietet auch die Möglichkeit, universitätspolitisch neue
Wege zu gehen,
neue Formen der Universitätsverwaltung und des -managements zu
erproben. Deshalb ist es auch gut, dass das außerhalb des UG passiert,
denn eine zusätzliche Novelle im UG würde eigentlich die Dinge nur
unübersichtlicher machen. Es ist bereits angesprochen worden: Es ist immer
so gewesen,
dass Universitäten außerhalb der bestehenden
Universitätsgesetze gegründet worden sind, um sie dann zu einem
bestimmten Zeitpunkt wieder entsprechend in das UG zu integrieren.
Diese neue Universität wird die Möglichkeit bieten, innovative Impulse für Gesellschaft, Wirtschaft und Industrie sowie für das österreichische Hochschulsystem zu setzen. Es wird eine moderne Universität, die sich an angloamerikanischen und europäischen Spitzenuniversitäten anlehnt. Es wird eine schlanke und effiziente Personalstruktur geben. Die Studierenden werden ähnlich wie an den Fachhochschulen einen privatrechtlichen Ausbildungsvertrag abschließen. Das garantiert auch eine flexible Gestaltung der Studienstruktur ganz im Sinne der Studierenden. Ich bin mir sicher, dass diese Universität auf einem sehr, sehr guten Weg sein wird und dass es nicht lange dauern wird, bis wir alle froh darüber sein werden, dass wir diese neue Universität haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
17.54
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Andrea Holzner zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete
Dipl.-Ing. Andrea Holzner (ÖVP):
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen
und Kollegen! Sehr geehrte Damen
und Herren! Ich stelle fest, liebe ÖVP-Fraktion, wir sind Neuem
gegenüber aufgeschlossen.
Wenn etwas Neues gegründet
wird, ist das durchaus mit Schwierigkeiten verbunden, und trotz ihrer kurzen
Geschichte nimmt die Digitaluni Linz Fahrt auf. Die IT:U, die Interdisciplinary
Transformation University Austria, ist vor zwei Jahren als 23. öffentliche
Universität gegründet worden, mit dem Ziel – der
Herr Bundesminister hat es schon skizziert –, die digitale
Wettbewerbsfähigkeit abzusichern und die digitale Transformation
erfolgreich zu gestalten.
Mit diesem Gesetz bekommt die IT:U nun eine für Österreich neue, aber an europäischen Spitzenuniversitäten bereits bewährte zweigliedrige, schlanke und flexible Organisationsstruktur. Warum heißt sie IT:U? – Der Name ist Programm: Interdisciplinary Transformation University.
Kollege Deimek, wenn Sie unter
Transformation Malen mit Zahlen verstehen, dann haben Sie, glaube ich, nicht
verstanden, dass Transformation einen tiefgreifenden Veränderungsprozess
bedeutet, eine Veränderung, die stattfindet, ob wir wollen oder nicht,
eine Veränderung, die wir mitgestalten wollen.
(Beifall bei der ÖVP.)
Diese Interdisciplinary
Transformation University ist eine technische Universität mit einem
starken kooperativen interdisziplinären Ansatz, und daher finde
ich Linz als Standort auch sehr geeignet. Linz ist bereits
Universitätsstandort und hat mit mehr als 21 000 Studierenden die
bedeutendste oberösterreichische Bildungs- und Forschungseinrichtung. Linz
ist auch Kultur-, Wirtschafts-
und Industriestandort, und da bieten sich vielfältige Schnittstellen zu
kulturellen und gesellschaftlichen Akteuren und Unternehmen.
Wieder zurück zur Struktur: Gerade diese
flexiblen Schnittstellen sollen dazu beitragen, dass Forschungsergebnisse
schnell auf den Boden gebracht
und angewandt werden können. Ich freue mich über den Schub, denn auch
als Bürgermeisterin sehe ich in der digitalen Transformation große
Chancen
für den ländlichen Raum. – Kollege Deimek, bei Ihrem
verkürzten Verständnis von Transformation bin ich froh, dass Sie
keine Universität gründen.
(Beifall bei der ÖVP.)
Ja, die Digitaluni nimmt Fahrt auf, und wir
wünschen der Gründungspräsidentin Stefanie Lindstaedt und allen
Verantwortlichen beim Aufbau der Universität und beim
Umsetzen dieser ambitionierten Ziele viel Erfolg. (Beifall
bei der ÖVP. – Abg. Holzleitner: Ein bisschen mehr
euphorischer klatschen, Herr Kollege Taschner!)
17.58
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Andrea Kuntzl. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl
(SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Ja, Sie beschließen heute
ein Projekt,
das seine Geburtsstunde im oberösterreichischen Landtagswahlkampf fand,
als die ÖVP einen gut zu verkaufenden PR-Gag gesucht hat, den dann der
damalige Landeshauptmann Stelzer (Abg. Hörl: Den gibt es noch!)
und der damalige ÖVP-Bundesobmann Kurz im Wahlkampf verkündet
haben. Die heiße Kartoffel ist dann beim damaligen Wissenschaftsminister
gelandet. Die Sinnhaftigkeit dieser
Geschichte ist vor allem auch in der Wissenschaftscommunity
immer völlig infrage gestanden.
Wie sehr Ihnen dieses Projekt
in der Form, wie Sie es heute beschließen, ein Herzensanliegen ist, hat
man in den Reden von Kollegen Taschner und
von Kollegin Blimlinger gehört. Auch an der Kürze der Stellungnahme
von Herrn Bundesminister Polaschek hat man es gut ablesen können. Sie
bringen das Projekt jetzt zu einem vorläufigen Ende beziehungsweise an den
Start.
Es gibt vernichtende Kritik in der gesamten Wissenschaftscommunity,
sowohl vonseiten der Uniko als auch der Senatsvorsitzenden (Abg. Taschner:
Welch Wunder!), der Akademie der Wissenschaften, um nur ein paar Institutionen
zu nennen, auf die Sie ja normalerweise sehr hören und die Sie sehr
schätzen. Aber in diesem Fall haben Sie auf die Kritik keinen Wert gelegt,
einen Entwurf auf den Tisch gelegt und eigentlich gar nichts mehr
geändert,
ganz gleich, was an sehr breiter und sehr einhelliger Ablehnung in der Phase
der Begutachtung eingebracht worden ist. (Beifall bei der SPÖ sowie des
Abg. Martin Graf.)
Ich darf die Eckpunkte dieser vernichtenden Kritik nur noch
einmal zusammenfassen: Es wird die Sinnhaftigkeit dieses Projekts an
sich – die Sinnhaftigkeit! – infrage gestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sinnvoll wäre, das Thema
Digitalisierung aufzugreifen, aber an bestehende Institutionen gut anzudocken.
Es wird kritisiert, dass die Ressourcen, die dafür in die
Hand genommen werden, bei bestehenden, gut funktionierenden Ressourcen fehlen
werden. Es wird kritisiert, dass Sie hier eine innere Struktur schaffen, die höchst
fragwürdig ist. Es wird die privatrechtliche Beziehung
zu den Studierenden kritisiert, die Ökonomisierung des
Studierendenbetriebs. Und letztendlich wird vor allem auch infrage gestellt, ob
dieses Gesetz verfassungsrechtlich wirklich halten wird.
Also es gibt umfassende Kritik, und was in der
Wissenschaftscommunity am meisten Sorgen macht, ist, dass Sie das auch noch als
Modellprojekt für
andere Universitäten darstellen. (Beifall bei der SPÖ.)
18.01
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Martin Graf. – Bitte.
Abgeordneter
Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr
geehrter Herr Bundesminister, wie fühlt
man sich so, wenn man heute schon weiß, dass man einen Rohrkrepierer zur
Welt bringt? (Abg. Obernosterer: Na, na, na! – Weiterer
Ruf bei der ÖVP: Tiefer geht es nicht mehr!) Alleine Ihre
leidenschaftslose Rede zu
dieser neuen Universität, die da geschaffen wird, spricht ja eigentlich
schon Bände.
Herr Bundesminister, es ist schon einiges dazu gesagt
worden. Es wird
hier etwas durchgepeitscht, das in diesem Belang eigentlich keinen Sinn macht.
Ich habe kaum ein Gesetz im tertiären Bildungsbereich gesehen, das in der
Begutachtung so eindeutig kritisiert und abgelehnt wird beziehungsweise dessen
Ausrichtung, die gewählt wird, als falsch dargestellt wird. Ich habe kaum
ein Gesetz gesehen, bezüglich dessen selbst die Vertreter der
Regierungsparteien im Hohen Haus ihre Überzeugung kundgetan haben –
Kollege Taschner und
auch Kollegin Blimlinger –, dass sie von dem, was sie hier heute
verabschieden, nicht überzeugt sind. (Abg. Taschner: Aber wir
sind eben für die Möglichkeit!)
Herr Kollege Taschner, wenn Sie von einem Flaggschiff der
Digitalisierung sprechen, das heute geschaffen wird (Abg. Taschner:
Möglicherweise!), dann
sagen Sie das derart überspitzt und geben somit der gesamten
wissenschaftlichen Community eine Ohrfeige. Das muss ich an dieser Stelle
wirklich
sagen.
Kollegin Blimlinger sagt: Jetzt ist sie da, zwar ganz anders
als gedacht, aber sie ist da – und ja, jetzt schauen wir einmal! Im
gleichen Atemzug wird der Präsident der Österreichischen
Akademie der Wissenschaften, der ein wirklich ausgewiesener Experte ist,
hier vom Rednerpult aus abgekanzelt. Der Herr Minister sagt, man will sich an angloamerikanische
Spitzenuniversitäten anlehnen. Und die Frau Pressesprecherin des Ministeriums offensichtlich sagt als
Zweitrednerin von der ÖVP: Die ÖVP will
mitgestalten! Das ist eine gefährliche Drohung, muss ich sagen, gerade im
tertiären Bereich. – Da frage ich mich: Was
reitet eigentlich eine Regierung, das noch zu verabschieden? Es wird ja nicht
einmal mehr in Oberösterreich bei den ursprünglichen
Stakeholdern für positiv befunden, sondern man hat sich damit
abgefunden, dass man hier offensichtlich gegen etwas kämpft, ohne
dass man etwas ausrichten kann.
Wenn Sie schon etwas Neues machen und wenn Sie schon
Studenten als privatwirtschaftliche Subjekte hereinnehmen, dann sollten Sie
wenigstens diese Zwangsmitgliedschaft der Österreichischen
Hochschülerschaft auch in
dieser Universität – es gibt ja eh noch keine Studenten
dort – überdenken. (Abg. Kucharowits: Der Bart
reicht schon bis zum Boden, Herr Kollege!) Daher werde
ich einen Antrag einbringen, um ein bisschen etwas Innovatives
hineinzubringen.
Abänderungs-/Zusatzantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
1. In § 5 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:
„Von der Mitgliedschaft ausgenommen sind alle Studierenden, die bei der Zulassung zum Studium oder bei der Meldung der Fortsetzung des Studiums den vorgeschriebenen Studierendenbeitrag nicht entrichten.“
*****
Das wäre eine Opt-out-Klausel, um festzulegen, dass man den wenigen Studierenden – man rechnet in der ersten Phase mit 40 Studierenden, die dann vielleicht alle auch nicht zur Wahl gehen – die Möglichkeit bietet, dass sie wenigstens nicht noch in einer Zwangsinstitution mit Studierendenbeiträgen und vielem anderem mehr verhaftet sein müssen.
Sich eine internationale Ausrichtung zu wünschen allein ist zu wenig. Wo international? – In der Forschung sehe ich da eigentlich kein Land, bei der Lehre weiß ich es noch nicht, wir wissen ja noch nicht, was dort gelehrt wird, und Studenten gibt es auch noch nicht – aber es wird schon die internationale wissenschaftliche Ausrichtung beschworen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es hat in diesen
Bereichen bislang wirklich wenig gegeben, das so einhellig abgelehnt worden
ist – da werden Sie mir recht geben, Herr Kollege
Taschner, Sie wissen das ganz genau –, dass man eigentlich sagen
muss: Bitte die Stopptaste drücken! Das muss
doch möglich sein. Sollte es jetzt nicht möglich sein, gebe ich zu
bedenken: Wir haben gehört, bis zum nächsten Jahr werden die
Gesamtkosten der bisherigen Investitionen rund 20,
25 Millionen Euro betragen.
Ganz umsonst sind sie vielleicht nicht, man kann das eine
oder andere umschieben, aber eines sage ich: Mit uns wird nach der Wahl,
so wir in Verantwortung kommen, dieses Projekt entweder ordentlich
aufgesetzt, dass man auch zumindest einen Großteil der Community mit
an Bord hat, oder wir drehen
es einfach ab und gliedern das, was da ist, in die bestehenden Institutionen
ein. So aber werden wir nicht erfolgreich sein, das müssen Sie zur
Kenntnis
nehmen, Herr Bundesminister. (Beifall bei der FPÖ.)
18.07
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungs-/Zusatzantrag
§ 53 Abs. 3 GOG
des Abgeordneten Dr. Martin Graf
und weiterer Abgeordneter
zum Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2461 d.B.): Bundesgesetz über das Institute of Digital Sciences Austria (Interdisciplinary Transformation University) (2493 d.B.), Top 16
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
1. In § 5 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:
„Von der Mitgliedschaft ausgenommen sind alle Studierenden, die bei der Zulassung zum Studium oder bei der Meldung der Fortsetzung des Studiums den vorgeschriebenen Studierendenbeitrag nicht entrichten.“
Begründung
Mit dieser Änderung soll sichergestellt werden, dass es für Studierende der IT:U, die nicht Mitglied der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) sein wollen, eine Opt-out-Möglichkeit bei der Zulassung zum Studium oder bei der Meldung der Fortsetzung des Studiums gibt.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, steht mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits. – Bitte.
Abgeordnete
Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau
Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuseher:innen! Mit der heutigen
Beschlussfassung hier im Nationalrat ist ehrlich gesagt wieder einmal
untermauert und bestätigt, dass Sebastian Kurz die Politik definitiv
nicht verlassen hat. Sein politisches Baby,
sein Prestigeprojekt, nämlich die IT:U Linz, wird heute von ÖVP
und Grünen nun endgültig auf die Welt gebracht.
Im Jahr 2020 wurden symbolisch die Spaten ausgepackt
und die Idee einer neuen Uni, einer TU in Linz, lanciert –
zufälligerweise genau ein Jahr vor den Landtagswahlen in Oberösterreich.
Ich würde sagen: ein typisches Wahlzuckerl. Es gab damals schon herbe
Kritik aus der Szene, aus der Wissenschaft, die wirklich von Anfang an hereingeprasselt ist – und die ist bis
heute beständig, 84 Stellungnahmen sind im
Begutachtungsverfahren eingegangen. Auch
aus den Reihen der ÖVP gab es immer wieder Kritik, und ich würde
behaupten – nicht wahr, Herr Kollege Taschner? –, auch
heute ist die Skepsis noch sehr,
sehr, sehr, sehr groß. Auch der ehemalige Wissenschaftsminister
Faßmann zerlegt in seiner neuen Funktion, nämlich als
Präsident der Akademie der Wissenschaften, das Projekt. Das ist ehrlich
gesagt alles sehr, sehr strange.
Aber anscheinend ist das alles
egal: Das Kurz-Prestigeprojekt wird
einfach durchgedrückt, nämlich von Ihnen, werte ÖVP und werte
Grüne! Wir als Sozialdemokratie, vor allem Kollegin Holzleitner, wir haben
das Projekt von Anfang an kritisch beäugt. Wir haben es kritisch
hinterfragt, wir waren
sehr, sehr, sehr skeptisch und wir bleiben bei unserer Skepsis. Wir werden
dieses Gesetz heute auch ablehnen, werte Damen und Herren. (Abg. Michael
Hammer: Wissenschaftsfeindlich! – Abg. Holzleitner: Nein! –
Abg. Michael Hammer: Na sicher! Gegen die Interessen von
Oberösterreich!)
Warum?– Es gibt ganz
klare Gründe: weil es ganz einfach viel besser gewesen wäre,
Herr Kollege, das Geld, das jetzt dafür aufgewendet und aufgebracht wird,
in bestehende Standorte in Oberösterreich zu stecken (Abg. Michael Hammer:
Weil ihr eine Zentralistenpartei seid! Ihr wollt es in Wien haben!),
Stichwort JKU oder auch die FH Hagenberg. Ganz ehrlich, die haben umfassende
Expertise und ein großes Renommee im Bereich der Digitalisierung und
künstlichen Intelligenz. Dort wäre das Geld perfekt aufgehoben
gewesen. Warum
hat man das nicht gemacht?
Es gab übrigens vorab auch kein Standortkonzept, auch keine Bedarfsanalyse, das alles gab es nicht, dennoch sind einfach 117 Millionen Euro vonseiten des Bundes ohne Grundlage – ohne Grundlage! – bereitgestellt worden. Gelder, die ganz klar den bestehenden Unis fehlen, das muss man einfach so sagen.
Es sind aber nicht nur die Kosten, die Kritik verursachen,
wir haben auch ganz klar das Problem, dass die gesetzliche Basis für uns
und auch für Expertinnen und Experten ein Grund zur Sorge ist.
Sie wissen das, es handelt sich hierbei um eine Sonderbehandlung, es ist eine
Mischung – das sagt übrigens auch
der Vorsitzende der Uniko, Vitouch – aus einer öffentlichen
Uni, einer Fachhochschule und einer Privat-Uni. Es ist eine Sonderbehandlung,
und er hat ganz klare verfassungsrechtliche Bedenken. Ehrlich gesagt: Wie frech
ist es, Studiengebühren überhaupt nur anzudenken?
Herr Bundesminister, Ihr
Argument, das Sie auch jetzt wieder in einer kurzen
2-Minuten-Wortmeldung gebracht haben, dass die IT:U Linz ein Digitalisierungsbooster
sein soll, auch im Bereich der interdisziplinären Forschung, stimmt
einfach nicht, das verpufft. Dafür bräuchte man Jahre.
Es wird hier ein Projekt umgesetzt, das Ex-Kanzler
Sebastian Kurz als Wahlzuckerl verkauft hat. Für das sind wir nicht
zu haben und wir wollen das
auch in keinster Weise verantworten. (Beifall bei der SPÖ.)
18.11
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2461 der Beilagen.
Hierzu haben die Abgeordneten
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen einen
Abänderungsantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über den
vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und
schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des
Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 5 Abs. 2 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer ist dafür? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen. (Abg. Holzleitner: Ist der Kollege Taschner da?)
Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (2463 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Denkmalschutzgesetz geändert wird (2484 d.B.)
18. Punkt
Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 2407/A(E) der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend denkmalgeschützte Bausubstanz erhalten – Erhaltungsmaßnahmen forcieren – Denkmalfonds beleben (2485 d.B.)
19. Punkt
Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 3353/A(E)
der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Attraktivierung
privater Denkmalschutzinvestitionen (2486 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Punkten 17 bis 19 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße Frau Staatssekretärin Andrea Mayer im Hohen Haus und erteile Frau Abgeordneter Gabriele Heinisch-Hosek das Wort. – Bitte schön.
18.13
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek
(SPÖ): Frau Präsidentin! Frau
Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und
Zuseher!
Wir wenden uns dem Denkmalschutz zu: Denkmale sind auf dem Boden, unter der
Erde; Denkmale können alte Kirchen sein; wir befinden uns in einem
denkmalgeschützten öffentlichen Gebäude; es gibt Kunstdenkmale,
Technikdenkmale, Gartendenkmale.
101 Jahre ist das
Denkmalschutzgesetz – mit einigen Novellen, jetzt mit einer
größeren Novelle – alt, es ist also in die Jahre
gekommen. Es wurde Zeit,
etwas zu verändern. Die Veränderung hat aber viel Enttäuschung
hervorgebracht, das ist an 118 Stellungnahmen abzulesen. Das ist so
ähnlich wie beim vorigen Tagesordnungspunkt, man hat ein bisschen ein
Déjà-vu-Erlebnis: Da machen sich Expertinnen und Experten,
auch von Institutionen und von Universitäten, Gedanken, begutachten eine
Novelle, geben in der Begutachtungsphase Stellungnahmen ab, und es wird kaum
etwas davon übernommen, es bleiben sehr viele Kritikpunkte.
Es wäre modern gewesen,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wäre
man vorher ins Gespräch gekommen. Man hätte vorher mit den Fachleuten
gut ins Gespräch kommen können, dann hätte man sich hier viel
Kritik erspart.
Es führt auch dazu, dass wir trotz einiger Verbesserungen dieser Novelle
nicht unsere Zustimmung erteilen werden.
Das Positive möge auch erwähnt sein: Die Ökologisierung bei Veränderungen, diese Maßnahmen, die da vorgesehen sind, sind positiv; es gibt auch Sonderbestimmungen beim Haftungsrecht, dazu wird später noch Kollegin Schatz etwas sagen, aber es bleiben viele, viele Lücken.
So zum Beispiel die
Erhaltungspflicht: Ja, eine stärkere Erhaltungspflicht
für Eigentümer und Eigentümerinnen von Denkmalen ist vorgesehen,
diese ist aber nicht gleichzusetzen mit einer umfassenden, mit einer
unbedingten Erhaltungspflicht, wie die Initiative Denkmalschutz heute in einer
Aussendung
schreibt. Es wäre doch wichtig gewesen, dass es das, was hier
an Verbesserungen verkauft wird, auch gibt, nämlich dass man Denkmale
auch unter anderen Umständen zu erhalten hat, um sie nicht verfallen
zu lassen, beispielsweise durch ein „Abwarten auf ‚bessere
Zeiten‘ oder ‚neue Eigentümer‘“, einen Verfall
somit ausschließt. Nein, das ist nicht der Fall, denn hätten
wir eine Konvention, die schon aus den 80er-Jahren stammt,
übernommen – fünf Länder haben sie noch nicht
ratifiziert, wir als Österreich sind
dabei –, müsste man nämlich wirklich eine unbedingte
Erhaltungspflicht aussprechen. Das ist leider nicht der Fall gewesen,
daher ist das, was hier
mit Erhaltungspflicht gemeint ist, ein bisschen Sand in die Augen
streuen. – Das ist nur ein Beispiel.
Es wird zu ganz hohen
Mehrkosten für die Gemeinden kommen. Der neu gewählte Gemeindebundpräsident
Johannes Pressl sagt zwar, es ist gut, dass es mehr Geld gibt – Sie
wissen, 6 Millionen Euro waren ursprünglich für das Erhalten von
Denkmalen vorgesehen, für die Mehrkosten, die die Gemeinden für das
Erhalten aufbringen müssen, es könnten bis zu 10 Millionen Euro
werden –, aber er sagt auch: „Der Erhalt von Denkmälern
ist eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe und da kann es nicht sein, dass der Bundesgesetzgeber
die Regeln und Vorgaben verschärft, aber die Mehrkosten auf die
Gemeinden abwälzt.“ Das heißt, die Kommunen sollten nicht die
Letzten sein, die hier
die Kosten zu tragen haben. Sind die 10 Millionen Euro verbraucht, dann
kann man nichts mehr tun. (Beifall bei der SPÖ.)
Ganz kurz noch: Die Archäologinnen und Archäologen
sind sehr unglücklich darüber,
dass es beispielsweise so ist, dass bei Ausgrabungen Metallsuchgeräte ausgeschlossen
werden, dass archäologische Ausgrabungen erheblich erschwert
beziehungsweise verunmöglicht werden, denn wenn man zerstörungsfreie
Forschungsmethoden anwendet, wenn man eingriffsfreie Forschungsmethoden
anwendet, Denkmale dabei nicht beschädigt, dann braucht man in Zukunft
auch eine Bewilligung; man brauchte sie vorher
schon, aber diese Verschärfung ist nicht zumutbar.
Letzter Punkt: die dauernde Aufbewahrungspflicht.
Dies muss natürlich auch bezahlt werden, und wenn keine
Aufbewahrungsstätte da ist, muss man
die Gegenstände, die aufbewahrt werden sollten, anderswohin verlagern,
aber die Lager, um Gegenstände aufzubewahren, sind eher zu voll als zu leer.
Jetzt hat meine Zeit nicht ausgereicht, um hier wirklich alle negativen Bereiche dieses Novellenentwurfes anzusprechen, aber wir können deshalb dieser Novelle nicht unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)
18.18
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva Blimlinger. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger
(Grüne): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrtes Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Frau Kollegin
Heinisch-Hosek, Sie könnten die Zeit für das Positive verwenden,
weil das, was Sie als negativ anführen, einfach falsch ist. Ich
würde Ihnen einfach raten, Gesetze einmal zu lesen, bevor Sie
negative Punkte bringen. (Beifall bei den Grünen. – Abg.
Heinisch-Hosek: Ja, haben wir!)
Natürlich kann jeder mit
einem Metallsuchgerät gehen, wenn er die Bewilligung dafür hat. Wir
wollen aber nicht, dass die Leute ohne Bewilligung im Attersee tauchen
und dort das Nazigold suchen. Das ist völlig absurd. (Abg. Heinisch-Hosek:
Wer sagt das?) Das sind lauter Punkte, die einfach nicht stimmen.
Ich würde Sie bitten, es einfach einmal genau zu lesen.
Wir haben natürlich mit sehr vielen Leuten geredet, auch mit den Archäologen, und es wäre halt gut, wenn Sie die Punkte, bei denen wir schon x-mal erklärt haben, dass sie nicht so sind, auch tatsächlich zur Kenntnis nehmen, das wollen Sie aber offensichtlich nicht. (Abg. Leichtfried: Also nur weil Sie was erklären, muss es noch lange nicht stimmen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Zunächst einmal:
Denkmalschutz ist Bodenschutz, ist Kunst- und Kulturschutz, ist Klimaschutz und
Nachhaltigkeit. Es geht im Wesentlichen um rund 40 000 Gebäude
im ganzen Gebiet von Österreich, und die sind in unterschiedlichem
Eigentum. (Abg. Leichtfried: Das ist die grüne Arroganz, die man
da
raushört!)
Es ist so – da ist
auch ein bisschen ein Widerspruch –, einerseits wollt ihr eine
unbedingte Erhaltungspflicht, andererseits regt ihr euch auf, dass die Gemeinden dazu
verpflichtet werden. Na ja, was jetzt? (Abg. Heinisch-Hosek: Wenn sie
genug Geld hätten, wäre es kein Problem!) Also entweder
unbedingte Erhaltungspflicht oder nicht. Es gibt heuer 6 Millionen
Euro, nächstes Jahr 10 Millionen für die Sanierung.
(Abg. Heinisch-Hosek: Ja, das reicht nicht!) Ihr müsst
euch schon entscheiden, was ihr wollt.
Was uns besonders wichtig
war – es ist wirklich die erste große Novelle seit
101 Jahren; es hat dazwischen immer kleinere gegeben, aber das ist die
erste wirklich umfassende Novelle –, war das Unesco-Welterbe. Da hat
es ja immer wieder Unstimmigkeiten zwischen Bund und Ländern gegeben.
Es geht darum, da höchstmöglichen Austausch zu normieren, und das
ist, glaube ich, sehr gut gelungen.
Ein wichtiger Punkt ist die
Haftungsfrage, die auch immer wieder dazu geführt hat, dass Dinge nicht
saniert worden sind und auch nicht öffentlich zugänglich gemacht
worden sind, weil man Angst vor der Haftung hatte. Das ist ein bisschen
parallel zur Baumhaftung. Es war uns ja beides ein Anliegen, und
das ist im Wesentlichen geklärt.
Sabine Schatz wird dann reden
und wird sicher sagen, dass die Todesstiege in Mauthausen wieder begehbar sein
wird. Wiewohl ich der Meinung
bin, keiner sollte auf einer Todesstiege
gehen, aber das ist ein anderes Thema.
Die Erhaltungspflicht habe ich bereits erwähnt. Die
Archäologie betreffend wurde in den Stellungnahmen vieles moniert,
was einfach falsch war (Zwischenruf
bei der SPÖ), vor allen Dingen die Einschränkung der
Wissenschaftsfreiheit. Da gibt es zahllose
Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs, dass sie natürlich
nicht eingeschränkt ist. Und das würden wir selbstverständlich
auch nie machen.
Ein Punkt, der insbesondere
für die beweglichen Denkmäler wichtig ist,
ist die Überarbeitung der Ausfuhrbestimmungen. Sie wissen, wenn ein Bild
unter Denkmalschutz steht, darf es eigentlich nicht ausgeführt werden. Wir
haben die Frage jetzt gerade
bei den Klimt-Bildern. Und wenn die Republik sich nicht in der Lage
sieht, das zu erwerben, hat der Eigentümer, die Eigentümerin die Möglichkeit, das nach zwei
Jahren ins Ausland zu verkaufen.
Ich bringe noch einen Abänderungsantrag ein, und zwar:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (2463 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Denkmalschutzgesetz geändert wird (2484 d.B.) (TOP 17)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. In Z 22 (§§ 13a und 13b) entfällt im Text des § 13a Abs. 1 nach der Wendung „UNESCO-Welterbekonvention“ der Beistrich.
2. In Z 24 (§§ 14 und § 15) lautet § 15 Abs. 5:
„(5) Im Übrigen arbeitet der Denkmalbeirat in Ausschüssen aus mindestens drei von der bzw. dem Vorsitzenden zu bestellenden Mitgliedern.“
3. In Z 28 (§ 18) wird vor Abs. 1 die
Paragraphenbezeichnung „§ 18.“ eingefügt; im
Abs. 1 wird das Zitat „§ 16 Abs. 2 Z 2“
durch das Zitat „§ 16 Abs. 2 Z 2
und Z 3“ ersetzt.
4. In Z 33 (§ 25) wird im Abs. 1 die Wendung „und kultureller Hinsicht“ durch die Wendung „oder kultureller Hinsicht“ ersetzt.
5. In Z 50
(§ 37) entfällt in Abs. 3 Z 1 und 2 jeweils die
Wendung „den Bestimmungen des“ und wird im letzten Satz das
Wort „Grabung“ durch das
Wort „Nachforschung“ ersetzt; vor Abs. 4 wird ein Absatz
eingefügt; im Abs. 9 wird das Zitat „§ 31
Abs. 2“ durch das Zitat „§ 31 Abs. 1 und
2“ ersetzt.
*****
Ende des Antrages.
Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass die über
100 von der Hamas festgehaltenen
Geiseln möglichst schnell heimgebracht werden sollen. (Beifall bei
Grünen und ÖVP sowie des Abg. Schellhorn.)
18.23
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Mag. Eva Blimlinger
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (2463 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Denkmalschutzgesetz geändert wird (2484 d.B.) (TOP 17)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. In Z 22 (§§ 13a und 13b) entfällt im Text des § 13a Abs. 1 nach der Wendung „UNESCO-Welterbekonvention“ der Beistrich.
2. In Z 24 (§§ 14 und § 15) lautet § 15 Abs. 5:
„(5) Im Übrigen arbeitet der Denkmalbeirat in Ausschüssen aus mindestens drei von der bzw. dem Vorsitzenden zu bestellenden Mitgliedern.“
3. In Z 28 (§ 18) wird vor Abs. 1 die
Paragraphenbezeichnung „§ 18.“ eingefügt; im Abs. 1 wird
das Zitat „§ 16 Abs. 2 Z 2“ durch das Zitat „§ 16
Abs. 2 Z 2
und Z 3“ ersetzt.
4. In Z 33 (§ 25) wird im Abs. 1 die Wendung „und kultureller Hinsicht“ durch die Wendung “oder kultureller Hinsicht“ ersetzt.
5. In Z 50 (§ 37) entfällt in Abs. 3 Z 1 und 2 jeweils die Wendung „den Bestimmungen des“ und wird im letzten Satz das Wort „Grabung“ durch das Wort „Nachforschung“ ersetzt; vor Abs. 4 wird ein Absatz eingefügt; im Abs. 9 wird das Zitat „§ 31 Abs. 2“ durch das Zitat „§ 31 Abs. 1 und 2“ ersetzt.
Begründung
Zu Z 22 (§§ 13a und 13b), Z 24 (§§ 14 und § 15) und Z 50. (§ 37):
Diese Änderungen sind redaktionelle Überarbeitungen.
Zu Z 28 (§ 18):
Wie schon bisher soll auch die Ausfuhr von Archivalien durch eine schriftliche Bestätigung des Bundesdenkmalamtes möglich sein.
Zu Z 33 (§ 25):
Die Anpassung dient zur Klarstellung, dass diese Bedingungen nicht kumulativ vorliegen müssen.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Thomas Spalt. – Bitte.
18.24
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretär!
Geschätzte Kollegen! Hohes Haus! (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Für den linken Flügel: Frau Staatssekretärin –
passt euch das so? Geschätzte Kollegen!
Selbstverständlich hat für uns Freiheitliche der Denkmalschutz
einen sehr hohen Stellenwert, denn beim Denkmalschutz geht es um den
Erhalt unseres kulturellen Erbes, und es ist
auch unser österreichisches kulturelles
Erbe, das einen wesentlichen Anteil und einen wesentlichen Bestandteil
unserer österreichischen Kultur und Identität ausmacht.
Über die Gesetzesnovelle wurde inhaltlich schon ein bisschen debattiert. Im Gesamten, können wir sagen, enthält diese Gesetzesnovelle wesentliche Verbesserungen in vielen Bereichen des Denkmalschutzes, die wir begrüßen, und wir werden deshalb dieser Novelle auch zustimmen.
So weit, so gut, könnte
man meinen, na ja, nur fast meinen. Wir hätten uns bei dieser Novelle die
Möglichkeit erwartet und darauf gehofft, hier gemeinsam nicht
nur ein Teilbekenntnis zum Denkmalschutz abzulegen (Beifall bei der FPÖ),
denn es geht bei diesen Tagesordnungspunkten auch um zwei Anträge der FPÖ.
Zum einen geht es bei Tagesordnungspunkt 18 darum,
den Denkmalfonds zu beleben, und bei Tagesordnungspunkt 19 geht es um die
Attraktivierung privater Denkmalschutzinvestitionen. Und gerade hinsichtlich der
Attraktivierung der privaten Denkmalschutzinvestitionen hätten wir hier
gemeinsam mit einfachen Mitteln Verbesserungen schaffen können, die
im Privatbereich, direkt bei Privatpersonen, Entlastungen und Anreize schaffen
würden. (Beifall bei der FPÖ.)
Diese Maßnahmen und Förderungen würden dann wieder direkt der Wirtschaft und vor allem dem österreichischen Handwerk hier in Österreich zugutekommen und würden dann natürlich im Umkehrschluss wieder eine Wertschöpfung generieren, die dann auch wieder zu Steuereinnahmen führen würde.
Aber fast schon amüsant ist die Haltung der
Regierungsfraktionen Schwarz und Grün dazu, denn hier wurde von der
grünen Kultursprecherin gegenüber
den Medien klargestellt, dass sowohl die Grünen als auch die ÖVP auf
eine Steuererleichterung für private Denkmalschutzinvestitionen
gehofft hätten.
Laut eigener Aussage konnten sie sich aber da beim Finanzminister, bei ihrem
eigenen Finanzminister, nicht durchsetzen.
Geschätzte Abgeordnete von Schwarz-Grün, ich lade
Sie hier herzlich ein: Stehen Sie zu Ihrem Wort und stimmen Sie unserem Antrag
zur Attraktivierung der privaten
Denkmalschutzinvestitionen zu! Damit könnten wir gemeinsam
die Verhandlungsposition gegenüber dem Finanzminister stärken,
und das im Interesse des Denkmalschutzes und im Interesse der
österreichischen Bevölkerung. – Vielen Dank. (Beifall
bei der FPÖ.)
18.27
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger. – Bitte.
Abgeordneter
Laurenz Pöttinger (ÖVP): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren auf der Galerie oder zu
Hause! Ja, es geht um eine Novelle
eines 101 Jahre alten Gesetzes, des Denkmalschutzgesetzes. Und viele
Vorgängerregierungen haben versucht, eine größere Novelle
zu machen, sind
aber gescheitert. Wir als ÖVP haben es gemeinsam mit den Grünen
geschafft, diese Novelle des
Denkmalschutzgesetzes zur Beschlussfassung zu bringen. (Beifall bei
der ÖVP.)
Wir hoffen natürlich auf breite Unterstützung,
natürlich auch bei den Oppositionsparteien, es ist wirklich eine
wichtige Novelle für unser kulturelles
Erbe in Österreich.
Mit dieser Novelle werden Denkmäler noch besser geschützt und für die Öffentlichkeit besser zugänglich gemacht. Österreich ist reich an Kultur, Österreich ist reich an Architektur und Österreich ist reich an Denkmälern und denkmalgeschützten Gebäuden. Die architektonischen und handwerklichen
Meisterleistungen prägen unser Land und sind auch für das Tourismusland Österreich ein besonderer Magnet für Besucher aus der ganzen Welt.
Der Schutz und die Erhaltung
von Denkmälern sind unsere gemeinsame Aufgabe, um das kulturelle Erbe
für kommende Generationen zu bewahren.
Ich bedanke mich bei allen Eigentümerinnen und Eigentümern, die ihre
Denkmäler mit viel Engagement und oft hohem finanziellen Aufwand so
großartig pflegen und erhalten. Danke dafür! (Beifall
bei der ÖVP.)
Ja, da sind wir bei einem wichtigen Punkt angelangt: der neuen Erhaltungspflicht. Der Kauf eines denkmalgeschützten Gebäudes darf in Zukunft nicht mehr Spekulationsobjekt sein, bei dem Abriss und Neubau im Vordergrund stehen. Ein Denkmalverlust soll unbedingt verhindert werden. Ohne Erhöhung des Förderbudgets hätte es von mir auch keine Zustimmung zur Erhaltungspflicht gegeben.
Es ist aus meiner Sicht
wichtig, dass wir jene Menschen unterstützen, die mit viel Liebe zum
Detail Denkmäler restaurieren und erhalten. Die fast 70-prozentige Erhöhung
des Förderbudgets ist ein Erfolg für unser baukulturelles
Erbe. (Abg. Heinisch-Hosek: ... sagt, es wird nicht reichen!) Das
Bundesdenkmalamt hat heuer sechs zusätzliche Fördermillionen und ab
2025 zehn zusätzliche Fördermillionen zur Verfügung. Diese
Unterstützung ist nunmehr auch im Denkmalschutzgesetz gesetzlich
verankert.
Ja, und wenn diese Mittel wider
Erwarten nicht ausreichen, sind wir auch in Zukunft gefordert, notwendige
Anreize zum aktiven Denkmalschutz zu setzen. Über
90 Prozent der eingesetzten Mittel werden für handwerkliche Leistungen
ausgegeben und kommen somit auch auf Umwegen wieder zurück in
den Steuertopf.
Ein weiterer Eckpunkt dieser
Reform ist der Schutz des Unesco-Welterbes, er wird ebenfalls im
Denkmalschutzgesetz verankert; die Haftungsfragen
sind geregelt – ein wichtiger Punkt für
Denkmaleigentümer –, und mit dieser
Regelung wäre es zum Beispiel auch möglich, die Todesstiege in Mauthausen wieder zu öffnen.
Was sind weitere wesentliche
Eckpunkte? – Die Regeln für die beschränkte Ausfuhr von
Kulturgütern werden modernisiert. Für den Schutz von
Gebäudeensembles wird die Ermächtigung für eine Verordnung
geschaffen. Für die Verwahrung von Funden bei Bauarbeiten, die für
den Denkmalschutz bedeutsam sind, wird eine praxistaugliche Regelung
geschaffen. Die Verfahren und Fristenläufe im Bereich der Archäologie
werden vereinfacht. Die
Novelle des Denkmalschutzgesetzes soll mit 1. September in Kraft treten.
Danke an all jene, die konstruktiv an dieser Novelle
mitgearbeitet haben, insbesondere an meine Kollegin Eva
Blimlinger. – Danke dafür. (Beifall bei der
ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) Es waren intensive
Verhandlungen, Gespräche: Es gab Kritik, es gab Lob. Für manche
ist die Novelle zu streng,
für manche ist die Förderung zu gering, für manche ist sie zu
hoch. Offensichtlich haben wir eine ausgewogene, gute Novelle zum
Beschluss vorgelegt.
Ich bitte alle Fraktionen um Unterstützung. – Danke sehr. (Beifall
bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Kucharowits.)
18.32
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Bitte.
Abgeordnete
Henrike Brandstötter (NEOS): Frau
Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Jetzt kommt die Frau aus der
Praxis. (Abg. Michael Hammer: Ah
so!) Ich habe die letzten vier Jahre ein sehr altes Haus saniert, vieles
davon auch mit meinen eigenen Händen. Die Grundmauern sind aus dem
13. Jahrhundert, vor 250 Jahren ist es das letzte Mal
abgebrannt. Das heißt, ich weiß sehr genau, was es bedeutet, wenn
man beispielsweise einen Wandschlitz für
Kabel stemmen möchte und dann vor einem Krater steht. Ich weiß auch
ganz genau, obwohl mein Haus bei uns im Ort
am Marktplatz das allerkleinste
ist, wie teuer und aufwändig es ist, diese Häuser zu erhalten
und zu sanieren.
Bei uns im Ort haben wir das
Glück, dass alle Eigentümer zusammenhalten, dass wir ein Interesse
daran haben, das Ortsbild zu erhalten, dass uns Baukultur wichtig ist und einen
Wert darstellt. Das ist aber nicht überall so: Es
gibt Gemeinden, es gibt Gegenden, wo diese Häuser dann einfach auch ganz
bewusst von den Eigentümern verfallen lassen werden, damit man dann
mit dem Bagger reinfahren kann, sie wegschieben kann und einen Neubau hinstellen
kann. Insofern ist es gut, dass es jetzt auch eine Erhaltungspflicht
gibt und dieser Praxis – (in Richtung Abg. Höfinger, der am
Redner:innenpult vorbeigeht:) Grüß Gott! (Abg. Höfinger:
Grüß Gott!) – auch ein Riegel vorgeschoben wird.
Aber: Die Summe dafür ist
einfach viel zu niedrig dotiert. Wir sprechen
von 6 Millionen Euro heuer und 10 Millionen Euro dann ab nächstem
Jahr. Das ist einfach nur eine Tröpferlförderung. Wer jemals ein Haus
saniert hat,
weiß, mit dieser Summe kann man beispielsweise in Salzburg Stadt drei bis
vier Häuser sanieren, das warʼs, dann ist der Topf leer. Entweder
macht man
einen ordentlichen Topf, dotiert es ordentlich, oder man macht einfach die Investitionen
für die Eigentümerinnen und Eigentümer steuerlich absetzbar.
Das würde viel mehr Sinn ergeben.
Noch wilder wird es dann, wenn die Eigentümer oder
Eigentümerinnen
der Häuser beispielsweise einen Keller sanieren und da etwas finden:
Amphoren, Scherben, alte Münzen. Was muss man jetzt machen? –
Man muss diese Gegenstände an den Bund abliefern. Das macht Sinn.
Allerdings – und jetzt wird es wirklich wild – muss man
dann das erhalten, was der Bund damit macht. Das heißt, man muss dann
dafür bezahlen, dass der Bund archiviert, aufhebt, ausstellt, was auch
immer er damit macht. Das ergibt überhaupt keinen Sinn, weil es dazu
führt, dass Menschen, sobald sie diese Gegenstände entdecken, die auf
ihrem Grund und in ihrem Eigentum sind, das Zementsackerl holen,
Beton anmischen und die Sache erledigen oder die Gegenstände vielleicht
sogar anderweitig entsorgen – und das kann ja wohl nicht unser Ziel
sein. Deshalb
gibt es von unserer Seite für dieses Gesetz eine Ablehnung. (Beifall
bei
den NEOS.)
18.35
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Staatssekretärin Andrea Mayer zu Wort gemeldet. – Bitte.
Staatssekretärin im Bundesministerium
für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen
und Herren! Hohes Haus! 100 Jahre nach dem Beschluss der Stammfassung
liegt heute ein komplett überarbeitetes neues Denkmalschutzgesetz vor, das
eine Gesamtsicht auf das Gesetz einnimmt, Lücken im Denkmalschutz
schließt und die Herausforderungen der Gegenwart aufgreift.
Der Denkmalschutz ist eine
kulturpolitische Aufgabe, die schwer in ihrer Gesamtheit zu fassen ist,
aber dennoch im Detail immer wieder Menschen
in ihrer Lebenswirklichkeit berührt. Es gibt die einen, die den
Denkmalschutz für etwas Starres halten, für ein stures Festhalten am
Status quo, das zeitgemäße Veränderungen erschwert.
Dann gibt es die anderen, die eine gegenteilige Position einnehmen und eben
diese zeitgemäßen Veränderungen aus Prinzip ablehnen.
Beides ist zu kurz gegriffen: Ein moderner Denkmalschutz bewegt sich genau
zwischen diesen Polen, wägt im Einzelfall ab, trifft Entscheidungen in der
Abwägung zwischen Erhalt, Nutzung und Modernisierung.
Das Bundesdenkmalamt leistet da großartige und wichtige Arbeit, und mit dem neuen Gesetz bekommt es eine gute rechtliche Basis, um das auch weiterhin entlang der Erfordernisse der Zeit zu tun.
Die Neuerungen im Gesetz sind
so zahlreich, ich möchte mich auf einige bedeutsame Punkte
fokussieren. Wir schließen eine Lücke im Denkmalschutz für
jene Fälle, in denen Gebäude
absichtlich verfallen gelassen werden, um den Denkmalschutz zu
umgehen. Weiters wird die Unterstützung für Eigentümerinnen und
Eigentümer erheblich ausgebaut, um die Erhaltung von Denkmälern im
öffentlichen Interesse zu forcieren. Von einem Förderbudget 2023 von
rund 15 Millionen Euro haben wir heuer auf 21 Millionen Euro und ab
2025 auf 25 Millionen Euro erhöht. Das ist eine Steigerung um zwei
Drittel innerhalb
von zwei Jahren. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)
Mit einer spezifischen
Haftungsregelung sorgen wir für einen flexibleren Umgang in der
Nutzung von Denkmälern. Nicht zuletzt – der Denkmalschutz
leistet schon immer wichtige Beiträge für Nachhaltigkeit und
Klimaschutz – haben wir uns in dieser Novelle neuerlich
intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie wir dem Grundsatz:
Denkmalschutz ist gleich Klimaschutz!,
noch mehr Wirksamkeit verleihen können.
Ich möchte zum Abschluss
noch einmal Danke sagen, weil mit dieser Neufassung wirklich sehr, sehr viel
gelungen ist: an die Kultursprecherin Eva Blimlinger
und den Kultursprecher Laurenz Pöttinger, an die Kollegen und Kolleginnen
im Bundesdenkmalamt, an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im BMKÖS,
an die vielen Menschen, die mit ihren Stellungnahmen diese Novelle noch besser
gemacht haben, und Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, schon jetzt für
die Zustimmung.
Ich bin überzeugt,
dass das vorliegende Gesetz ähnlich wie die Stammfassung vor
100 Jahren ein wirklicher Meilenstein ist und der Denkmalpflege den Weg
in die Zukunft weist. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und
ÖVP.)
18.39
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ulrike Maria Böker. – Bitte.
Abgeordnete Ulrike Maria Böker (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Zuseher vor den Bildschirmen! Liebe Henrike Brandstötter, ich komme auch aus der Praxis, denn ein denkmalgeschütztes Gebäude hat mich in die Politik gebracht.
Bauen, und zwar im
Gebäudebestand, stellt in Zukunft – nein, schon
jetzt – eine der großen
Herausforderungen dar. Ich weiß eben, wovon ich spreche, denn
die Sanierung, der Um- und Zubau eines Gebäudes aus dem
14. Jahrhundert mitten im Ortskern stellte schon eine große
Herausforderung dar, wir wurden
aber mit unseren Bemühungen zum Denkmal des Monats gekürt. Natürlich braucht
es mehr finanzielle Unterstützung, die ja nun auch vorgesehen ist. Es ist schon sehr wichtig, dass auch Gemeinden, die
öffentliche Gebäude
haben, die der Denkmalpflege unterliegen, noch mehr unterstützt
werden.
Mit dieser Novelle erhöhen
wir aber nicht nur den Schutz unseres kulturellen Erbes, sondern
stärken auch die Potenziale des Denkmalschutzes für Klimaschutz und
Nachhaltigkeit für eine enkeltaugliche Zukunft. Darum ist die Wertschätzung
für den Bestand, wie es die neue Professorin für Denkmalpflege
und Bauen im Bestand Heike Oevermann gestern bei der Antrittsvorlesung auf der
TU Wien stark hervorgehoben hat, von besonderer Bedeutung. Sie
sprach auch von einer offenen Denkmalpflege von der Hofburg bis zur
Würstelbude und dem Wohnen im Bestand – das sind in Wien
ganz viele soziale Wohnbauten, wie der Karl-Marx-Hof und viele
mehr –, dass der Denkmalschutz auch offen für Unterschiedlichkeit
und Vielfalt ist, die jedoch eine Steuerung unter anderem durch ein gutes
Denkmalschutzgesetz braucht.
In unserer Gesellschaft, das
habe ich auch in den zwölf Jahren, in denen ich auf der kommunalen Ebene
Bürgermeisterin sein konnte, zu spüren gelernt,
wird kulturelles Erbe geschätzt und mit einem guten Gesetz auch
geschützt. Das ist nun gut so.
Ein kurzer Sidestep: Es braucht natürlich nicht nur Erhaltung bei denkmalgeschützten Gebäuden, sondern auch beim Bestand in allen übrigen Bereichen. Es geht wirklich darum, Ressourcen zu sparen und damit auch den Flächenverbrauch einzudämmen und unseren Boden so für wichtige andere Funktionen zu schützen.
Die Beschäftigung mit unserem kulturellen Erbe, aber auch mit dem Bestand an sich ist Teil der Baukultur, damit auch Teil der im Regierungsprogramm verankerten Umsetzung der baukulturellen Leitlinien. Dieses Denkmalschutzgesetz hat hinsichtlich der Transformationsmöglichkeit des Bestandes an den Schrauben gedreht, die uns innovativere Schritte im Umbau, im Weiterbauen und somit im Klima- und Bodenschutz ermöglichen und zugleich auch den Erhalt des kulturellen Erbes.
Ich sage auch herzlichen Dank an alle Akteur:innen, die diese Novelle auf den Boden gebracht haben. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)
18.42
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits. – Bitte.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Klar, wenn ein Gesetz 101 Jahre alt ist, dann muss man ganz einfach etwas Neues auf die Füße bringen. – Das haben wir an sich begrüßt.
Wenn aber dieses neue Gesetz offen gesprochen nicht im Jahr 2024 ankommt, dann ist es einfach nicht gut. Das sagen nicht nur wir, sondern das sagen 118 Stellungnahmen aus, die oftmals unglaublich vernichtend waren. Es ist einfach ein Problem, ich sage es Ihnen ganz ehrlich, wenn man ein Gesetz grundlegend novellieren möchte und die Stakeholder und Stakeholderinnen überhaupt nicht einbindet.
Wir kennen das von der aktuell
noch größten Fraktion im Haus, aber überraschen tut es
mich offen gesprochen bei einem grünen Ressort schon,
dass man ein Gesetz auf die Füße bekommt und im Vorfeld mit
niemandem redet – nicht mit der Gruppe der Wissenschaft, nicht mit
der Gruppe
der Vereine, mit niemandem. Dann kommt halt so etwas dabei heraus, das wirklich vernichtend ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir haben einiges schon
gehört. Es ist einmal gut und positiv, eine besondere Erhaltungspflicht
auf den Weg zu bringen, keine Frage. Der Vollzug ist
aber in vielen Fällen unklar. Kollegin Heinisch-Hosek hat es
ausgeführt. Der Gemeindebund hat eine wirklich unglaubliche Kritik
von sich gegeben und
hat etliche Fragen aufgeworfen, die offen gesprochen bis heute nicht beantwortet
sind. Was macht man denn, wenn die Gelder – bis zu 10 Millionen
Euro sollen es jetzt sein – irgendwann einmal ausgeschöpft
sind? Wer zahlt denn das? Was machen denn, ganz ehrlich, die
Eigentümerinnen und Eigentümer
dann? – Vieles ist unbeantwortet.
Ein zweiter Kritikpunkt: Ja,
die Verankerung des Unesco-Weltkulturerbes ist ganz, ganz zentral, aber bitte
nicht im Bundesdenkmalamt. Das ist ein
ganz großer Kritikpunkt, nicht nur von der Unesco-Kommission, sondern
international betrachtet. Das muss im Ministerium bleiben und soll nicht
in
einer ausgelagerten oder untergeordneten Stelle sein. (Beifall
bei der SPÖ.) Offen gesprochen: Weltkulturerbe ist mehr als
Denkmalschutz, auch das gehört
meiner Meinung nach, unserer Meinung nach gesagt.
Dritter Kritikpunkt, er wurde schon angeführt: die Archäologinnen und Archäologen. Frau Kollegin Blimlinger, wir alle können sehr gut lesen, vor allem können wir die Stellungnahmen von Expertinnen und Experten lesen. (Zwischenruf der Abg. Blimlinger.)
Ich darf ganz kurz das Wiener Archäologieinstitut zitieren: „Durch die bereits bestehende wie auch die in der Novelle enthaltene weiter verschärfte Bewilligungspflicht“ (Abg. Blimlinger: ... nicht Stellungnahme ...!) „für eingriffs- und zerstörungsfreie archäologische Nachforschungen wird die Forschungsfreiheit zweifelsohne rechtswidrig verletzt.“ – Ehrlich, das ist verheerend, wirklich verheerend! (Beifall bei der SPÖ.)
Es hat sich nichts geändert. Ausgeschlossen sind
künftig auch, ich sage das sehr offen, interessierte Laien, die
Bevölkerung. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Blimlinger.) Partizipation
im Rahmen der archäologischen Denkmalschutzforschung findet nicht
statt und findet keinen Niederschlag im Gesetz. Im Übrigen,
geschätzte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und der
ÖVP, werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen nur sehr gering berücksichtigt.
Zusammengefasst: Nach
101 Jahren haben Sie, werte ÖVP und Grüne, die Chance
wirklich vertan (Abg. Michael Hammer: Nachdem ihr 50 Jahre
nichts getan habt!), den so wichtigen Denkmalschutz ins Jahr 2024 zu
führen. Sehr, sehr, schade, deshalb lehnen wir das ab. (Beifall
bei der SPÖ. – Abg. Michael
Hammer: Tun selber 50 Jahre nichts, und dann quaken! –
Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Blimlinger und
Heinisch-Hosek.)
18.45
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. – Bitte.
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kollegen im Hohen Haus! Liebe Zuseher vor den Fernsehgeräten! Denkmalschutz bedeutet, Baukultur und Baugeschichte der nächsten Generation zu überbringen. Mit dieser umfassenden Novelle des Denkmalschutzgesetzes schaffen wir wesentliche Verbesserungen.
Nach über 100 Jahren wurde nun eine große Überarbeitung des Denkmalschutzgesetzes gemacht und gezielt auf Lücken und Problemfelder Bedacht genommen. Das wesentliche Ziel der Novellierung ist, den Schutz der Denkmäler zu erleichtern und Spekulationen bei denkmalgeschützten Gebäuden hintanzuhalten.
Das heißt, in der Praxis hat das Bundesdenkmalamt bis jetzt nicht die Möglichkeit gehabt einzugreifen, wenn Gebäude absichtlich verfallen gelassen
wurden, damit
man sie dann abreißen konnte. Jetzt gibt es eben die neu geschaffene
Erhaltungspflicht. Es geht aber nicht nur um die Erhaltung, sondern es sind
auch die Herausforderung einer kulturellen Verpflichtung und auch
eine finanzielle und soziale Verantwortung vorhanden. Daher gehören
Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden auch besonders
gut unterstützt,
damit sie diese Leistungen bewältigen können.
Das Motto heißt also
fördern und fordern. Somit sollen auch die Eigentümer eine
angemessene Unterstützung bekommen – etwas, das ganz, ganz
wichtig ist. Im Detail ist das so, dass im Jahr 2024 zusätzlich
6 Millionen Euro dafür in die Hand genommen werden und dass 2025
nochmals zusätzlich 10 Millionen Euro für die Förderung zur
Verfügung gestellt werden.
(Abg. Heinisch-Hosek: Vier, nicht zehn!)
Denkmalschutz leistet auch
einen wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz, nimmt
Bedacht auf eine ökologische und ressourcenschonende Art, denn es
sind viele Gebäude mitten im Zentrum, die so erhalten werden können.
Dadurch werden eine Neuproduktion von Baustoffen
und Mengen an Bauschutt vermieden. Zudem wird die Neuversiegelung angehalten –
das ist sehr gut.
Somit ist heute ein wichtiger und guter Tag für den Denkmalschutz. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
18.48
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte.
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine beiden Kolleginnen Kucharowits und Gabriele Heinisch-Hosek haben ja schon unsere Kritik an dieser Gesetzesvorlage zur Novelle des Denkmalschutzgesetzes vorgebracht.
Ganz ehrlich: Ich möchte den Vorhalt, wir würden Gesetzesvorschläge nicht lesen – nur weil man unterschiedlicher Meinung ist –, einfach zurückweisen. Das finde ich ein bisschen frech, und so kann man hier im Haus auch nicht miteinander umgehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Weil wir diesen
Gesetzentwurf gelesen haben, kann ich jetzt auch sagen, dass wir einen Punkt
sehr wohl positiv sehen und dem auch mit zustimmen
werden, da geht es um die neue Sonderregelung –
es wurde heute schon mehrfach angesprochen –: die haftungsrechtliche Sonderbestimmung. Kurz zusammengefasst geht es
eben darum, dass historische Gebäude und Anlagen oftmals
natürlich nicht den aktuell gültigen Normen entsprechen. Trotzdem
gibt es ein öffentliches Interesse an einer Zugänglichkeit zu diesen
historischen Gebäuden, darum muss man auch in Haftungsfragen darauf
entsprechend Rücksicht nehmen. Das begrüßen wir und
da stimmen wir auch explizit zu.
Ich habe vor einem Jahr einen
Antrag an den Innenminister eingebracht,
in dem die Aufhebung der Sperre der Todesstiege in der Gedenkstätte
Mauthausen gefordert wird. Im Innenausschuss wurde dieser Antrag mit dem
Verweis, man möchte sich das im Denkmalschutzgesetz entsprechend
anschauen, vertagt. Deswegen begrüßen wir diese neue Sonderregelung
in dieser Gesetzesnovelle.
Frau Staatssekretärin, Sie
haben ja immer explizit darauf hingewiesen, dass es da um Orte wie eben die
Todesstiege in der Gedenkstätte Mauthausen geht.
Wir freuen uns, dass unser Ansinnen entsprechend positiv mit abgestimmt worden
ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Todesstiege in der
Gedenkstätte ist ein wichtiger Teil in der Vermittlungsarbeit in der
Gedenkstätte selbst. Durch die Ausgliederung der Gedenkstätte
in die Bundesanstalt Mauthausen Memorial haben sich natürlich auch Fragen
der Haftung gestellt, weswegen seit 2018 eine entsprechende Sperre besteht.
Das ist vor allem für die internationalen Opferorganisationen, für
die nationalen Opfer- und Gedenkorganisationen immer ein großer
Kritikpunkt gewesen,
und sie haben gefordert, dass diese Sperre so rasch wie möglich wieder aufgehoben werden muss. Mein Antrag war, die Intention dieser Forderung mitaufzunehmen.
Ich glaube, wir alle kennen
dieses historische Bild einer Gruppe von Häftlingen, die auf dem
Rücken große Steinblöcke in einer Formation über diese
Todesstiege schleppen müssen. Dieses Bild ist auch sinnbildlich für
die Haft, die Ausbeutung, die Folter und den Tod im KZ Mauthausen geworden,
und deswegen ist dieses Ansinnen der Opferorganisationen, wie des Comité
International de Mauthausen genauso wie des internationalen Beirats der
Gedenkstätte Mauthausen, verständlich, und dem ist entsprechend
nachzukommen.
Ich freue mich, wenn es gelingt, dass mit dieser Gesetzesnovelle hoffentlich noch heuer diese Sperre aufgehoben werden kann.
Ich habe gestern mit Dr.in Barbara
Glück, der Direktorin der Gedenkstätte Mauthausen, ein
Gespräch geführt, und sie hat mich darüber informiert, dass
man bereits in Gesprächen mit den Opferorganisationen ist, um gemeinsam
diese Aufhebung der Sperre entsprechend vorzubereiten. Ich hoffe, das gelingt.
Sollten sich noch irgendwelche Mängel am Gesetz
herausstellen, hoffe ich,
dass wir diese so rasch wie möglich gemeinsam aufgreifen und
beheben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der
Abg. Pfurtscheller.)
18.52
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Martin Engelberg. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Martin Engelberg
(ÖVP): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich
mache mit meiner Tradition weiter: dass ich mir als Letztredner keine
vorbereitete Rede vorgenommen
habe, sondern dass ich mir einfach die Diskussion angehört habe und
auch die Diskussion im Kulturausschuss noch einmal Revue passieren habe lassen.
Kolleginnen von der SPÖ,
sosehr ich mich bemühe, verstehe ich nicht die Verve, mit der Sie dieses
Gesetz ablehnen. Ich kann es nicht verstehen. Am Ende
habe ich mir gedacht, es gilt der Grundsatz: Erstens sind wir dagegen!
Zweitens: Warum? – Weil immer oder weil sowieso! (Abg. Heinisch-Hosek:
Nicht zugehört, eindeutig!)
Ich habe mir dann aber auch
gedacht, die Frau Staatssekretärin hat das eigentlich sehr sachlich und
ruhig erklärt und dargelegt – die steht Ihnen ja gar nicht so
unnahe, würde ich meinen –, und da war dann bei mir der
Verdacht da:
Wenn Sie jetzt in der Regierung wären, könnte die Frau
Staatssekretärin auch in dieser Position sein, und dann würden Sie
wahrscheinlich mit der gleichen
Verve, dieses Gesetz unterstützen. Das war mein Verdacht. (Beifall bei
Abgeordneten der ÖVP.)
Ich muss ehrlich sagen, ich
konnte das anders nicht nachvollziehen. Natürlich gibt es immer wieder
Bedenken, natürlich könnte man immer alles mit
noch mehr Geld ausstatten. In den wesentlichen Teilen müssten Sie dem aber
meiner Meinung nach eigentlich zustimmen.
Ich war auch überrascht,
dann in der Diskussion zu erkennen, dass die FPÖ zustimmt, obwohl ihr
Mandatar als Kontraredner eingetragen ist. Das finde
ich gut und richtig.
Bei Frau Kollegin Brandstötter habe ich eigentlich nur
verstanden, dass es darum ginge, dass man wenn, dann mehr Geld braucht. –
Ich finde, Kollege Pöttinger hat das wirklich gut dargestellt:
Tatsache ist ja, dass das Budget dafür in einem
Zwischenschritt fast um 70 Prozent erhöht wird und dass es, wenn das
nicht reicht, auch das klare Vorhaben gibt, das allenfalls dann noch
weiter auszudehnen.
Das heißt, das, was erreicht wurde, steht wirklich im
Vordergrund: die Erhaltungspflicht, die wichtigen Änderungen bei den
Haftungen. Da bin ich
im Übrigen ganz bei Kollegin Schatz, dass das zumindest eine wichtige
Möglichkeit eröffnet, diese Todesstiege, dieses schreckliche
Denkmal aus der Zeit
des Nationalsozialismus, wieder zugänglich zu machen.
Hinsichtlich des Unesco-Weltkulturerbes und der Möglichkeit, Kulturgüter außer Landes zu bringen, ist das Bundesdenkmalamt jetzt stärker eingebunden.
Zusammenfassend finde ich, da ist etwas Tolles gelungen.
Ich möchte nicht nur Kollegin Blimlinger, sondern ganz besonders auch
meinem Kollegen Laurenz Pöttinger dazu gratulieren, zumal er
noch gar nicht so lange Kultursprecher unserer Partei ist, dass er in dieser
kurzen Zeit doch ein sehr, sehr dickes
Brett zu durchbohren geschafft hat. In diesem Sinne: Gratulation an alle, die
daran beteiligt waren! –
Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten
der Grünen.)
18.56
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Denkmalschutzgesetz geändert wird, in 2484 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Pöttinger, Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Sabine Schatz vor.
Ich werde daher zunächst
über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung sowie
vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile –
der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich
über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des
Gesetzentwurfes abstimmen
lassen.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Ziffer 7 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Die Abgeordneten Pöttinger, Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffern 22, 24, 28, 33 und 50 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Damit kommen wir nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 2485 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Das ist mit Mehrheit so zur Kenntnis genommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 2486 zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Dieser Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 3922/A(E) der Abgeordneten Thomas Spalt, Melanie Erasim, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Erhalt und zur Rettung historischer Schienenfahrzeuge im Bundeseigentum (2487 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 20. Punkt unserer heutigen Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Melanie Erasim. – Bitte.
Abgeordnete
Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Frau
Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen
und Kollegen! Worum geht es bei diesem Antrag betreffend
Maßnahmen zum Erhalt und zur Rettung historischer Schienenfahrzeuge
im Bundeseigentum? – Ich darf ausführen: Im vergangenen Jahr
hat mich ein Hilferuf des Ersten österreichischen Straßenbahn- und
Eisenbahnklubs aus Strasshof an der Nordbahn, einer Region, mit der ich
persönlich
sehr verhaftet bin, erreicht. Dieser Verein betreibt das Heizhaus, ein
Eisenbahnmuseum, das eine Vielzahl an denkmalgeschützten und historischen
Schienenfahrzeugen ausstellt und instand hält.
Unter den historischen Schienenfahrzeugen befinden sich 75 Exponate,
die im Eigentum der Republik sind. Vor langer Zeit schon, vor über
17 Jahren hat
die Republik für diese Exponate einen Leihvertrag mit den ÖBB
abgeschlossen, und sie werden nun von diesem Verein betreut.
Es gibt sehr, sehr viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Unterstützerinnen und Unterstützer, es werden gute Konzepte für Schulen, für Familien und für
eisenbahnaffine Menschen
dargelegt – gerade in Zeiten, in denen es auch darum geht, die
Mobilitätswende einzuläuten. Was ist das Problem? – Es ist
wie so
oft die Finanzierung, nämlich die Finanzierung für Hallen, für
Unterbringungsmöglichkeiten, damit diese historischen Fahrzeuge nicht
mehr dem Verfall preisgegeben sind und nicht mehr den Witterungsbedingungen
ausgesetzt
sind.
Der Verein war sehr fleißig und hat versucht, bei
verschiedenen Stellen Lösungen zu finden. Doch die Antworten der
Verantwortlichen waren sehr beschämend, muss ich sagen: keine
Handlungsbefugnis, keine Zuständigkeit, Verweise auf andere Ministerien.
Deshalb haben wir uns entschlossen,
diesen Antrag einzubringen, und dann einem gemeinsamen Allparteienantrag, der
diesbezüglich Lösungen vorschlägt, zuzustimmen. (Präsident
Hofer
übernimmt den Vorsitz.)
Unterstützend zu diesem Antrag geht heute auch ein
Brief hinaus – und zwar an den Vizekanzler, den Finanzminister, die
Verkehrsministerin und auch an
Sie, Frau Staatssekretärin. Meine beiden Kolleginnen Gabi Heinisch-Hosek
und Katharina Kucharowits haben ihn mit unterzeichnet, weil sie sich auch
sehr für dieses Thema starkmachen. Wir wollen daran erinnern, dass es
nicht nur darum geht, wieder neue Expertengruppen und neue Stakeholderstammtische zu
gründen, die keine Lösungen bringen, sondern wir werden genau darauf
achten, was da weitergeht – und auch, dass dieses Museum, das
Heizhaus in Strasshof an der Nordbahn, erhalten bleiben kann. (Beifall bei
der SPÖ und
bei Abgeordneten der Grünen.)
Zum Schluss möchte ich ein von Herzen kommendes
Dankeschön sagen: an alle ehrenamtlichen freiwilligen Helferinnen und
Helfer, die in den vergangenen Jahren so vielen Familien –
auch mir als Kind, meinen Kindern und vielleicht hoffentlich auch deren
Kindern, dafür kämpfen wir ja jetzt alle gemeinsam
und überfraktionell –
schöne Erinnerungen ermöglichen. – Danke für eure
ehrenamtliche Arbeit. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Disoski.)
19.03
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hermann Weratschnig. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter
Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin!
Werte Abgeordnete! Frau Kollegin Erasim hat das Problem bereits gut
dargestellt. Es geht um das historische Eisenbahnerbe Österreichs:
151 Fahrzeuge, 82 davon stehen in der
Obhut des Vereins in Strasshof, des Ersten österreichischen
Straßenbahn- und Eisenbahnklubs.
Die rechtliche Situation ist historisch gewachsen,
und – das muss man dazusagen – sehr vertrackt und
für den künftigen Erhalt der historischen Sammlung nicht
mehr zukunftsfit. Man muss vielleicht einen kurzen Einschub machen: In welcher
Zeit wurden denn diese Verträge mit dem Verein geändert? –
2013. Das waren genau die Jahre, in denen darüber diskutieret wurde: Wie
gehen wir in Zukunft mit den Österreichischen Bundesbahnen um?
Da gab es viele Vorschläge, darunter auch den, die
ÖBB überhaupt zu verkaufen. Wer sich noch erinnert, weiß: Es
gab sogar die Idee, die ÖBB an Frank Stronach zu verkaufen, das
war damals ein großer Aufreger. (Zwischenruf
des Abg. Loacker.) Man hat sich nicht dazu entschlossen, das war
damals auch
ein Verdienst der SPÖ-Fraktion und der damaligen Verkehrsministerin
Doris Bures – das muss ich in aller Deutlichkeit sagen.
Der Erhalt der Eisenbahnkultur und der historischen
Fahrzeuge ist, glaube ich, das zentrale Thema. Natürlich geht es auch um
den Erhalt des Museums
in Strasshof. Das ist sehr kostenintensiv, sie sind abhängig von
Eintrittsgeldern, Mitgliedsbeiträgen und natürlich den Erträgen
aus den Nostalgiefahrten.
An dieser Stelle bedanke ich
mich auch von unserer Seite bei allen Ehrenamtlichen, die dort mit aller
Leidenschaft und Liebe arbeiten. Stellvertretend
möchte ich auch den Unternehmer Andreas Kisling als Präsidenten des
Vereins hervorheben. Ich konnte mir selbst beim Saisonstart letztes Jahr ein
Bild
über die imposanten alten Dampfrösser verschaffen. Da wird
jahrhundertealte Technologie gezeigt – ein richtiges
Erlebnis –, und deshalb finde ich es
auch sehr gut, dass es im Kulturausschuss die Idee gab, dass man sich das im
Rahmen einer Exkursion vor Ort anschaut. An dieser Stelle: Danke
an die Kultursprecher. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
ÖVP.)
Was braucht es? –
Auf jeden Fall kein Herumreichen der heißen Kartoffel, für die
sich aufgrund der Situation dieser Verträge kein Ministerium zuständig
fühlt. Es braucht einen gut aufgesetzten Prozess, eine Neuordnung
der Verträge, klare Verantwortlichkeiten – ja, und
natürlich die notwendigen Ressourcen, die verantwortungsvoll und
nachhaltig eingesetzt werden.
Es braucht aber auch ein Konzept, wie die Bundessammlung gesichert und präsentiert
werden kann – das muss man auch sagen. Dazu gibt es ein paar
gute europäische Beispiele. Es braucht die Argusaugen des Denkmalschutzes,
die Begleitung durch die Wissenschaft und Leute wie in Strasshof, die
jeden Tag am Erhalt der Sammlung arbeiten und diese erlebbar
machen – und nicht zu vergessen natürlich das Know-how und die
Kapazität der ÖBB.
Was in den letzten Jahrzehnten, kann man schon fast sagen, nicht möglich war, das greifen wir jetzt mit einem – unter Anführungszeichen – „schlichten Entschließungsantrag“ an. Das Boot ist inzwischen so gefüllt, dass alle Fraktionen dabei sind; wir alle bewegen viel dadurch, dass wir in diesen Prozess einsteigen, dass es einen runden Tisch geben wird. An dieser Stelle ein Danke an beide Kultursprecher, an die Kultursprecherin Eva Blimlinger, den ÖVP-Kultursprecher Laurenz Pöttinger, an Thomas Spalt von der FPÖ, der hier einen Antrag eingebracht hat, und an Melanie Erasim von der SPÖ.
Ich bin ein überzeugter Eisenbahnfreund, ein Freund davon, mit und von unserer Kultur zu erfahren und zu lernen. Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Mit Volldampf voraus für eine österreichische Eisenbahnkultur! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Thomas Spalt. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretär! Geschätzte Kollegen! Wie schon erwähnt, geht es im Wesentlichen bei dem Antrag um den Erhalt der historischen staatlichen Eisenbahnsammlung. Kurz zusammengefasst: Es gibt da einen Verein, der sich mit großem ehrenamtlichen Engagement für den Erhalt, die Wartung und die Sanierung der historischen staatlichen Eisenbahnsammlung einsetzt.
In diesem Antrag geht es darum,
einen Prozess zu starten, um den Erhalt der unter Denkmalschutz stehenden
Eisenbahnsammlung sicherzustellen, vor allem auch im Hinblick auf
Rechts- und Finanzierungssicherheit. Dass
aber, geschätzte Damen und Herren, solch ein Antrag erst auf Initiative
der FPÖ hier den Weg ins Plenum finden muss, ist in Wahrheit ein
kulturpolitisches Armutszeugnis unserer Bundesregierung. (Beifall bei der
FPÖ.)
Geschätzte Damen und Herren! Die Probleme rund um die erwähnte Vertragssituation und die finanzielle Unsicherheit waren bereits in den vergangenen Jahren bekannt. Spätestens nach dem Hilferuf des Vereins Ende 2023 hätten bereits Gespräche auf Minister- oder Staatssekretärebene stattfinden können. Passiert ist natürlich in der Zeit dazwischen nichts – und wie schon erwähnt wurden erst mit unserem Antrag, den wir im letzten Plenum eingebracht haben, die Regierungsparteien wachgerüttelt.
Geschätzte Damen und Herren! Ich bin schon sehr
gespannt auf das Ergebnis dieser Verhandlungen und ich darf in diesem Zuge auch
in Erinnerung
rufen: Wir haben hier in Österreich ein Kulturbudget von knapp
680 Millionen Euro – und ich
gehe davon aus, dass für den Erhalt der historischen Schienenfahrzeuge
Budget vorhanden sein wird, wenn die Bundesregierung es nur will.
Es geht da also nur um das Wollen, geschätzte Damen
und Herren. Ich darf sehr gerne anbieten: Sollte es in Zukunft ein Problem
geben, Budgetposten zu
finden, stehe ich sehr gerne für Gespräche und Ideen bereit. Mir
würden schon spontan ein paar Bereiche in unserer Kulturförderung
einfallen, die man streichen könnte, um dafür das Geld sinnvoller,
etwa zum Erhalt der historischen österreichischen Eisenbahnsammlung zu
investieren. – Vielen Dank. (Beifall
bei der FPÖ.)
19.10
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner
ist Herr Abgeordneter
Stefan Hintner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hans Stefan Hintner
(ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Wer war Friedrich
Julius Schüler? Wer war
jener Mann, der am Mödlinger Friedhof ein größeres Mausoleum
hat
als der Retter des Wienerwaldes, Josef Schöffel? – Er war
ursprünglich ein Elsässer, der nach Wien gekommen ist, der sich
in Mödling niedergelassen
hat und in Mödling gestorben ist. Er war der legendäre
Generaldirektor der k.k. privilegierten Südbahn-Gesellschaft.
Mit seinem Namen ist der
Bahnausbau in den Süden nach Triest, nach Abbazia verbunden. Mit seinem
Namen sind Bauwerke, Hotels wie zum Beispiel
das legendäre Südbahnhotel am Semmering in Niederösterreich
verbunden. Ebenfalls mit seinem Namen verbunden ist der Umstand, dass man sich
an alternative Triebwerke herangemacht hat, weil es nämlich in Istrien im
Sommer durch die Kohle, die auf die Felder gefallen ist, immer wieder zu
Bränden gekommen ist. So wurde erstmals der elektrische Antrieb bei Eisenbahnen
ausprobiert. Auch das war im Bereich Mödling–Hinterbrühl, das
war die erste elektrische Straßenbahn in Europa, die leider Gottes 1932
eingestellt worden ist.
Ohne die Initiative dieses Mannes könnten wir heute das Eisenbahnmuseum nicht füllen. Es ist einzigartig, es ist das Österreichische Bahnmuseum. Ich danke
an dieser
Stelle ebenfalls herzlich dem ehrenamtlichen Verein, der sich
darum kümmert. Es ist absoluter Konsens in diesem Antrag, dass wir das verkehrstechnische
Erbe schützen und retten wollen. (Abg. Loacker: ... für
meine Fraktion, dass wir nicht mit einem Bahnmuseum den Leuten die Zeit stehlen!)
Auch wenn Kollege Spalt jetzt hier die Bundesregierung kritisiert, finde ich
es als Parlamentarier doch schön, wenn einmal eine Allparteieninitiative
aus dem Parlament kommt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Die konkreten Umstände
sind bereits genannt worden. Ich darf wieder ganz kurz nach Mödling
kommen, weil wir auch dort ein Verkehrsmuseum haben –
es gab ja von Mödling die Flügelbahn nach Laxenburg, in den
Kaiserbahnhof selbst –, wo ähnliche Probleme auftreten. Oft
scheitert es nicht nur an
der Finanzierung, sondern am Miteinander. Ich habe schon mehrmals darauf
aufmerksam gemacht: Damit die ehrenamtlichen Funktionäre dieses
Museum überhaupt bedienen können, müssen sie praktisch über
den gebührenpflichtigen Parkplatz der Österreichischen
Bundesbahnen, wo es anscheinend nicht möglich ist, dass fünf, sechs
ehrenamtliche Funktionäre mit ihren Kennzeichen erfasst und von
diesen Gebühren ausgenommen werden.
Wir sind uns einig: Wir unterstützen das verkehrstechnische Erbe Österreichs und wir sind ebenfalls daran interessiert, dass möglichst rasch die notwendigen Mittel und organisatorischen Angelegenheiten in die Gänge kommen. (Beifall bei der ÖVP.)
19.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Eva Blimlinger. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Es ist schon sehr viel zu
Strasshof gesagt worden. Es ist ein ganz wichtiger Bereich; einerseits des kulturellen Erbes, aber andererseits – das soll in diesem Zusammenhang keinesfalls unerwähnt bleiben – auch eines Bewusstseins für den öffentlichen Verkehr.
Es ist nun so – und
da muss ich die Kritik schon ein bisschen zurückweisen –, dass
wir die ersten Parlamentarier, die erste Bundesregierung sind, die
sich dieser Frage überhaupt annimmt. Alle vorigen haben das nicht
getan – auch nicht die Regierung von ÖVP und
FPÖ – und haben zu dem jetzigen Zustand beigetragen.
Uns da also jetzt den Vorwurf zu machen ist ein bisschen – wie soll
ich sagen?
Ganz im Gegenteil: Wir tun ja
jetzt etwas und werden auch etwas tun.
Der erste Schritt muss sein, wirklich Sofortmaßnahmen einzuleiten, um,
wie es im Denkmalschutzgesetz steht, der Erhaltungspflicht nachzukommen. Da
ist es natürlich am Eigentümer – und das sind die
ÖBB –, letztlich zu schauen, dass eine gute Lösung
gefunden wird, die einerseits tatsächlich zum Erhalt beiträgt
und die Waggons und die einzelnen Teile restauriert und die das andererseits
aber so macht, dass das Museum in Zukunft trotzdem offen
haben und auch weiterhin seine Schaustücke zeigen kann.
Das mit der Finanzierung durch
die Bundesregierung wird so eine Sache, denn jeder, der sich da ein bisschen
auskennt, weiß, wie teuer die Restaurierung
von diesen – ich sage es jetzt ganz allgemein – Anlagen
ist. Das wird man nicht auf einmal stemmen können und schon gar nicht mit
dem Kulturbudget,
das ja bereits in hohem Maße vergeben ist. Es braucht sozusagen eine
Sonderdotation und da sollten auch die ÖBB tief in ihre Taschen greifen,
um das sicherzustellen, und das auch als ihr Projekt in Zusammenarbeit mit dem
Verein, mit den Personen, die dort ehrenamtlich tätig sind, sehen.
Wir werden diesen Weg also gehen. Wir werden eine gemeinsame Anstrengung unternehmen. Zuerst geht es um die Sicherstellung der Renovierung oder – sagen wir es lieber so –Restaurierung von den Objekten, die tatsächlich am Kippen sind; das ist immer das Wichtigste. Dann werden wir gemeinsam eine Lösung suchen und hoffentlich auch finden.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die 100 von der
Hamas immer noch in Gefangenschaft gehaltenen Geiseln endlich nach Hause
kommen sollen. –
Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
19.17
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Laurenz Pöttinger
(ÖVP): Herr Präsident!
Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Experten sagen, Österreich besitzt wahrscheinlich die älteste
nationale Sammlung historischer Eisenbahnfahrzeuge der Welt. Das ist
eigentlich großartig. Ich muss sagen, als mich der Hilferuf von
Präsident Ing. Andreas Kisling und dem Kurator und stellvertretenden
Präsidenten Rupert Gansterer vom Eisenbahnmuseum Strasshof ereilt hat, war
es November. Es gab vor Weihnachten dann Gespräche mit
den beiden Genannten und auch mit dem Bundesdenkmalamt, und vor Kurzem auch mit
den ÖBB.
Lieber Thomas Spalt, ich bin
sehr froh, dass ihr auch gesehen habt, dass das ein wichtiger Punkt ist. Dass
nichts passiert ist, stimmt aber eigentlich nicht.
Das tut aber nichts zur Sache, wichtig ist, dass sich da – im
wahrsten Sinne des Wortes – etwas
bewegt. Der von mir initiierte runde Tisch wird stattfinden,
und das ist gut so. Ich bin froh, dass wir einmal einen
Allparteienantrag haben, bei dem wir uns einig sind, dass diese technischen
Denkmäler mit Sicherheit geschützt werden sollen. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich danke allen
Fraktionen für die Bereitschaft. Ich gratuliere auch dem
Eisenbahnmuseum Strasshof zum 40. Geburtstag und bedanke mich für das
großartige Engagement, das dort geschieht, denn dort wird in vielen
Stunden ehrenamtlich auch einiges restauriert. Wichtig ist jetzt, dass es eine
Überdachung gibt, ein Lager gibt, wo die historischen Fahrzeuge gelagert werden können und in Folge restauriert werden. Da wird die Ehrenamtlichkeit mit Sicherheit auch wieder eine große Rolle spielen.
Wichtig ist aber, dass wir es schaffen, einen Masterplan zu
haben, und dann sagen: Wir helfen alle zusammen. Danke noch einmal
dafür. (Beifall bei ÖVP
und Grünen.)
19.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein
Schlusswort? – Das ist nicht der
Fall.
Wir gelangen nun zu den Abstimmungen.
Zunächst lasse ich über den Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 2487 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 3922/A(E) zur Kenntnis zu nehmen, abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2487 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Stakeholder-Prozess historische Schienenfahrzeuge“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (364/E)
Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 184/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserte Spendenabsetzbarkeit im Kulturbereich (2488 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Josef Schellhorn. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frau
Staatssekretär! Es geht um einen Antrag betreffend Spendenabsetzbarkeit im
Kulturbereich, und die großartige Geschichte, das Positive ist, dass wir
diesen heute hier behandeln und dass dieser übernommen wurde.
Es ist aber eine Praxis, auf
die ich hinweisen möchte, die die Zuseherinnen und Zuseher wahrscheinlich nicht
so mitkriegen: Gott sei Dank wurde dieser
Antrag, der im Übrigen schon während meiner ersten parlamentarischen
Arbeitszeit, also im März 2019, eingebracht wurde, in einer
Sitzung im Dezember 2023 oder das letzte Mal im Kulturausschuss
abgelehnt. So muss er heute hier im Plenum behandelt und darüber
abgestimmt werden.
Was ist nämlich der Punkt
unserer parlamentarischen Arbeit? – Es sind auch die
Gesetzesvorbereitungen und die -einbringungen in den Ausschüssen. Nur
hat man in den Ausschüssen die seltene Praxis, dass auch wichtige und gute
Gesetzesanträge von allen Parteien, auch von Oppositionsparteien,
nicht
richtig behandelt werden. Meistens ist es nämlich so, dass diese vor allem
von den Oppositionsparteien eingebrachten Gesetzesanträge vertagt werden.
Was passiert, wenn etwas
vertagt wird? – Dann wird es schubladisiert.
Dann kann es passieren, dass zum Beispiel dieser Antrag, der
Entschließungsantrag aus dem März 2019, vertagt, vertagt,
vertagt, vertagt, vertagt, vertagt
wird.
Selbst meine Vorgängerin Abgeordnete Julia Seidl hat ihn noch einmal eingebracht, und er wurde dann wieder vertagt und wieder vertagt, weil er nicht
von den beiden Regierungsparteien oder von einer der Regierungsparteien verfasst wurde, und das finde ich eigentlich schade.
Ich glaube, dass Gesetzesanträge von allen Parteien im
Plenum eingebracht werden sollten und dürften, und ich würde mir
wünschen, dass diese Vertagungsorgien in der zukünftigen
Legislaturperiode auch dementsprechend abgeschafft werden, weil es ein klares
Votum zwischen Ja oder Nein geben
kann. Dann müssen sie hier in diesem Plenum behandelt werden und dann kann
sich auch eine Partei wie die Grünen oder eine Partei wie die ÖVP
dazu entschließen, mit uns darüber zu diskutieren. Das wäre
eigentlich sinnvoll und notwendig. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Disoski:
Das ist eine schlechte Rede!)
19.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Eva Blimlinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger
(Grüne): Sehr geehrter Herr
Präsident! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und
Herren auf der
Galerie und vor den Fernsehbildschirmen zu Hause! Lieber Sepp, ich hätte
mir gewünscht, dass du einfach sagst (Abg. Schellhorn: Es ist eh
gut!): Leute,
ich habe es irgendwie vermasselt, ich habe es nicht mitgekriegt (Beifall bei
den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP), ich war zwei Jahre weg
und ich
habe einen Antrag eingebracht, den wir schon ganz erledigt haben!, aber du hast
nicht einmal sozusagen die Größe, zu sagen: Da haben wir einen
Fehler
gemacht!
Aber ich bin dir ja unendlich dankbar, denn indem du einen Antrag einbringst, den wir erledigt haben, gibt es uns die Gelegenheit, die Spendenabsetzbarkeit noch einmal zu promoten, und das machen wir sehr, sehr gerne. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
In Zukunft wäre es aber halt schon nett, wenn man Fehler, die man begeht – ich darf darum bitten –, nicht irgendwelchen Referenten oder Referentinnen
umhängt. Das ist schon die Verantwortung der Abgeordneten, auch wenn sie zwei Jahre nicht da waren, das politische Geschehen zu verfolgen.
Die steuerliche Absetzbarkeit im Gemeinnützigkeitssektor ist und bleibt ein Meilenstein. Es ist zum ersten Mal so, dass es für alle gemeinnützigen Organisationen die Möglichkeit der Spendenabsetzbarkeit gibt.
Wir sind gerade dabei, oder besser gesagt das
Finanzministerium ist dabei, den Zugang so zu machen, dass man das online
beantragen kann und dadurch
eine Vereinfachung beim Antrag auf die Spendenbegünstigung hat. Das
heißt, es ist für alle Gemeinnützigen, und das ist uns ganz
wichtig. Das wolltet ihr eigentlich auch nicht, ihr wolltet es nur für
alle Kunst- und Kulturbereiche – egal, wir sind da weiter gegangen.
Es gibt in Zukunft in der Spendenabsetzbarkeit eine administrative Erleichterung, es braucht bei kleinen Vereinen keinen Wirtschaftsprüfer, sondern nur einen Steuerberater.
Besonders wichtig ist uns die Einführung einer
Freiwilligenpauschale – das wurde heute schon einmal in einem anderen
Zusammenhang genannt. Ich sage
ganz offen, es gibt Unterschiede zwischen dem Sport und der Kultur, und ja, da
wäre ein Gleichziehen der Bereiche Kultur und Sport sicherlich
wünschenswert. Das geht noch nicht, aber vielleicht wird es in
Zukunft gehen.
Es war wirklich ein hartes Verhandeln, es war eine gute
Diskussion. Ich möchte mich an dieser
Stelle noch einmal beim Kollegen Hanger bedanken, mit dem
ich das gemeinsam gemacht habe.
In diesem Sinn, lieber Sepp: In Zukunft ein bissel hinhören, hinschauen, was die Regierung macht, wie: Es ist nicht alles zu wenig, zu spät, wir machen es einfach! – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
19.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Dr. Harald Troch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
19.26
Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin!
Werte Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren!
Zuerst einmal freue ich mich, dass Kollege Josef Schellhorn wieder hier im Plenum
des Nationalrates ist. Er ist nicht nur ein erfahrener Unternehmer aus dem
Bereich Tourismus, Gastronomie und Hotellerie, sondern auch ein passionierter
Kultur- und Kunstpolitiker. – Du hast da schon immer sehr viel
beigetragen.
Zu deinem Antrag aus dem Jahr
2019 oder 2020 wäre zu sagen: Ja natürlich, es liegt schon seit dem
Dezember ein neues Gesetz vor, das Gemeinnützigkeitsreformgesetz von 2023, aber wenn Kollegin
Blimlinger hier meint, man müsste auch die Größe haben,
das anzuerkennen, dann würde ich sagen, vielleicht ist auch der eine oder
andere Gedankengang des Kollegen Schellhorn in dieses Regierungsgesetz
eingeflossen – dieser Antrag, der schon aus
dem Jahr 2019 ist. Man könnte auch die Größe haben, Kollegen
Schellhorn für ein paar Impulse zu danken und sich nicht nur die eigenen
Federn auf den
Hut zu stecken.
Ich glaube, die Initiative von
dir (in Richtung Abg. Schellhorn) war sehr, sehr gut, in Wirklichkeit
liegt jetzt dieses Gemeinnützigkeitsreformgesetz vor. Es geht
sehr weit, es umfasst auch die Spendenabsetzbarkeit in den Bereichen Bildung
und Sport neben natürlich Kunst und Kultur.
Ich begrüße das, es
ist jetzt einmal so, und die SPÖ wird hier sozusagen dem negativen
Ausschussbericht zustimmen. Dein Gesetzesvorschlag von damals
ist heute einfach nicht mehr aktuell, aber ich glaube, ein guter Punkt in der
Debatte und in der Entwicklung der Spendenabsetzbarkeit, der zu
begrüßen
war.
In diesem Sinne: Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Loacker und Schellhorn.)
19.28
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Zu einer
Stellungnahme hat sich nun Frau Staatssekretärin Mag.a Andrea
Mayer zu Wort gemeldet. – Bitte,
Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin im Bundesministerium
für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und
Herren! Hohes Haus! Das künstlerische und kulturelle Leben in
Österreich wäre ohne Ehrenamt und ohne gemeinnützige
Einrichtungen undenkbar. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Überall in ganz
Österreich tragen Menschen mit ihren ganz persönlichen Talenten
und mit ihrem Engagement dazu bei, dass wir ein vielfältiges Kulturangebot
haben, das weit über die großen Häuser hinausgeht, sei es mit
einer Blasmusikkapelle, einem Chor, einem Theaterverein oder einer
Kulturinitiative.
Was vielen nicht bewusst ist: Die allermeisten Kulturangebote, die wir in Österreich haben, arbeiten nicht gewinnorientiert, sondern werden von gemeinnützigen Trägern angeboten.
Mit dem Gemeinnützigkeitspaket, das Ende letzten Jahres hier im Hohen Haus beschlossen wurde, haben wir einen Paradigmenwechsel für diesen Sektor eingeläutet. Die Spendenbegünstigung hängt jetzt, wie auch im Antrag von Herrn Abgeordneten Schellhorn – vielen Dank für die vielen Anregungen, die Sie uns immer geliefert haben –, nicht mehr an einer öffentlichen Förderung, sondern die Gemeinnützigkeit der Einrichtung per se ist ausreichend.
Darüber hinaus wurden auch weitere administrative Hürden abgebaut. Gerade für kleine und mittlere Strukturen im Kultursektor wird der Weg zu privaten Spenden damit deutlich einfacher. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Damit wir uns aber nicht falsch verstehen: Das ist natürlich kein Ersatz für Förderungen. Die öffentliche Investition in Kunst und Kultur steht in Österreich
im Unterschied zu vielen anderen Ländern zum Glück
weitgehend außer
Frage. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die Entwicklung des Kunst- und Kulturbudgets in den letzten Jahren spricht eine deutliche Sprache. Wir haben in den letzten vier Jahren eine Steigerung um 43 Prozent erreicht. Das ist ein klares Bekenntnis dieser Bundesregierung für diesen bereichernden, wichtigen, unersetzbaren Bereich unseres Lebens.
Dazu noch eine
Klarstellung: Ehrenamt ist gerade im Kulturbereich nur dann wirklich Ehrenamt,
wenn es tatsächlich freiwillig geschieht. Wir sprechen,
und darauf möchte ich allergrößten Wert legen, nicht von den
vielen Menschen, die – aus welchen Gründen auch
immer – in prekäre Arbeitsverhältnisse gerutscht sind. Diesen Arbeitsverhältnissen
müssen wir alle gemeinsam entschieden
entgegentreten. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Großbauer.)
Wir haben in den
letzten drei Jahren mit der Fair-Pay-Initiative aus dem Kulturministerium heraus sehr viel Geld investiert.
Alleine heuer stellen wir 10 Millionen Euro aus dem Titel
einer gerechten, fairen Bezahlung zur Verfügung. Ich freue mich sehr, dass
diese Bemühungen inzwischen auch anderswo
Früchte tragen und dass in allen Bundesländern ebenfalls Schritte in
diese Richtung gesetzt werden.
Zurück zur Gemeinnützigkeit: Man
kann nicht genug betonen, wie wichtig das Paket, das die Bundesregierung auf
den Weg gebracht hat, für den Kunst-
und Kultursektor ist. Österreich ist ja bekanntlich ein Land der
freiwilligen Spender und Spenderinnen, genauso wie es ein Land der Kunst
und Kultur ist.
Diese Bereiche bringen wir jetzt besser zusammen. – Vielen Dank. (Beifall
bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Schellhorn.)
19.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Maria Großbauer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
19.32
Abgeordnete
Maria Großbauer (ÖVP): Herr
Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Werte Zuseherinnen und Zuseher!
Hohes Haus! Heute ist Welttag des Glücks und der Weltglücksbericht
hat gezeigt, dass Österreich von 143 Ländern auf Platz 14 liegt.
(Abg.
Heinisch-Hosek: Leider schlechter geworden! Schlechter geworden,
abgerutscht! Nicht mehr so glücklich wie beim letzten Bericht!) Ich
glaube, da geht es
nicht um einen Moment Glück, sondern um das Thema Zufriedenheit, um das
Thema Lebensqualität. Ich glaube, in Österreich finden ganz, ganz
viele Menschen dadurch ihr Glück, dass sie in Österreich so
reichhaltig und vielfältig Kultur erleben können.
Viele finden ihr Glück, indem sie ihre Leidenschaft und
ihre Begeisterung weitergeben, auch ehrenamtlich weitergeben. Die Frau
Staatssekretärin hat
schon sehr umfangreich ausgeführt, dass Österreich auch deswegen ein
Kulturland ist, weil es so eine große, breite und starke Basis hat,
und es ganz,
ganz viele Menschen gibt, die ihre Liebe zur Kultur auch ehrenamtlich weitergeben
wollen.
Deswegen war es ja auch so wichtig für uns alle, dass
diese Bemühungen gestärkt werden, dass die Spendenabsetzbarkeit
erweitert wird. Wir haben es schon gehört, es ist nun für alle
Gemeinnützigen und auch alle Spender
möglich, von der erweiterten Spendenabsetzbarkeit zu profitierten. Waren
es bisher geschätzt circa 6 000 Vereine auf der Liste des
Finanzministeriums, könnten es jetzt bis zu 45 000 Vereine werden,
die davon profitieren. (Beifall bei Abgeordneten der
ÖVP.)
Auch die Logistik wurde vereinfacht. Es soll
für die Vereine viel einfacher und schneller möglich sein, zu dieser
Genehmigung zu kommen. Zusätzlich
wird das auch durch die Freiwilligenpauschale – eine kleine und eine
große Freiwilligenpauschale – unterstützt, die eine
kleine monetäre Anerkennung für viele Chorleiterinnen
und Chorleiter, Kapellmeisterinnen und Kapellmeister darstellen soll, die nicht nur einen Klangkörper betreuen,
sondern
oft mehrere in einem Bezirk, die herumfahren und ganze Regionen sozusagen beleben, sodass unser Land auch weiterhin ein Kulturland bleibt.
Darüber hinaus: Kollege Schellhorn, den
ich sehr schätze, war immer ein Kämpfer für dieses Thema.
Danke dir dafür! Ich glaube, viele hier im Hohen
Haus haben gesehen, wie wichtig dieses Thema ist; es war auch schon in einigen
Regierungsprogrammen verankert. Das jetzt ist ein wirklich großer Meilenstein. –
Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Christoph Zarits. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christoph Zarits (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die an diesem Gesetz, bei dem es um das Ehrenamt und um die Gemeinnützigkeit geht, mitgewirkt haben. Dafür ein herzliches Dankeschön!
Ich möchte nicht darauf
eingehen, wer sozusagen die Initiative ergriffen hat. Es ist ein Antrag des
Kollegen Schellhorn hier im Parlament eingelangt, es ist
im Regierungsprogramm auch verankert gewesen, dass wir gemeinsam mit unserem
Koalitionspartner die Spendenabsetzbarkeit auf den Weg bringen.
Wir haben unser Versprechen
gehalten. Ich möchte mich bei allen bedanken, bei 3,7 Millionen
Menschen, die sich in ganz Österreich ehrenamtlich engagieren, die
in den gemeinnützigen Vereinen aktiv sind. Das ist extrem wichtig. Österreich lebt für das Ehrenamt. Was
wären unsere Gemeinden, was wären unsere Regionen ohne
die Kulturvereine, ohne die Blasmusik, ohne die Chöre und auch ohne die
Sportvereine? – Dafür ein herzliches Dankeschön!
3,7 Millionen Mal Danke für euren Einsatz! Menschen, die sich
ehrenamtlich engagieren, leisten mehr als nur ihren Job, sie engagieren sich in
ihrer
Freizeit für andere, und ich glaube, das ist einen Applaus wert. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Der Gesetzentwurf, den wir auf den Weg gebracht haben – es folgt hoffentlich ein einstimmiger Beschluss hier im Nationalrat –, ist umfangreicher als der Antrag des Kollegen Schellhorn. Es ist heute auch von Kollegin Blimlinger schon angesprochen worden, dass dieser eine Ehrenamtspauschale, eine kleine Ehrenamtspauschale mit 1 000 Euro und eine große Ehrenamtspauschale mit 3 000 Euro, beinhaltet.
Ich möchte aber auch noch auf andere Punkte, was das Ehrenamt und was die Gemeinnützigkeit betrifft, eingehen. Wir haben in den letzten zwei Jahren – Herr Kollege Schellhorn, als du nicht im Parlament vertreten warst – auch andere Dinge auf den Weg gebracht, beispielsweise das neue Freiwilligengesetz. Da möchte ich mich explizit beim Kollegen Hanger bedanken, der sich da wirklich sehr, sehr stark eingebracht hat und vieles erreicht hat.
Wir haben beispielsweise auch den
Katastrophenfonds um 20 Millionen Euro aufgestockt,
für unsere freiwilligen Feuerwehren, wenn sie Einsatzgeräte
anschaffen. Wir haben ein neues Rettungsgesetz auf den Weg gebracht, das
Investitionen mit einem Volumen von 20 Millionen Euro ermöglicht. Ich
denke, es ist sehr, sehr viel im Zusammenhang mit dem
Gemeinnützigkeitspaket geschehen. Ein herzliches Dankeschön
abschließend an alle, die da mitgewirkt haben – auch
dir, Herr Kollege Schellhorn. Herzlich willkommen zurück, ich hoffe auf
gute Zusammenarbeit! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der
Abg. Disoski.)
19.37
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 2488 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung
geben, um
ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 103, 105, 117, 128 und 131 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 56, 58 und 59 sowie 61 bis 63 (2480 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 22. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Abgeordneter Nikolaus Prinz. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin!
Meine Damen und Herren! In gebotener Kürze zum letzten Petitionsausschuss:
Im Sammelbericht wurden drei Petitionen und fünf Bürgerinitiativen
zur Kenntnis genommen. Es hat auch einige Zuweisungen an Ausschüsse
gegeben, unter anderem wurde die Bürgerinitiative betreffend die
Initiative „Mut
zeigen!“ dem Familienausschuss zugewiesen.
Worum geht es? – Da setzen sich Frauen dafür
ein, dass man jenen Frauen und Familien Mut macht, dass man jene Frauen und
Familien stärkt, bei denen
es einen Schwangerschaftsverlust mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm
gegeben hat. Es geht dabei nicht nur rein um gesetzliche Verbesserungen,
man muss sich durchaus auch die psychische und physische Belastung dieser
Frauen und Familien anschauen. Ich glaube, es ist wertvoll, dass man das
im Familienausschuss behandelt, wohl wissend, dass das eine gewisse Querschnittsmaterie
ist. Wir haben uns mehrheitlich dazu entschlossen, dass das vorerst einmal im
Familienausschuss gut aufgehoben ist, dass wir uns
dort weiter damit beschäftigen.
Einen kurzen Gedanken zur Bürgerinitiative betreffend Stopp Straßenbau zum Schutz des Lebens, und so weiter. Als einer, der aus dem ländlichen Raum kommt, sei mir eine Bemerkung dazu erlaubt: Ich glaube, dass man durchaus sagen kann, dass schon seit längerer Zeit sehr sorgsam damit umgegangen wird, wann neue Straßenbauprojekte für notwendig erachtet werden – wenn man beispielsweise an Bundesstraßen oder andere Straßen denkt. Es ist ein Perspektivenunterschied, ob man eine U-Bahn oder eine Straßenbahn vor der Haustüre hat, oder ob man das nicht hat und auf ein vernünftiges Straßennetz angewiesen ist. Das möge man bei solchen Dingen einfach mitbedenken.
Persönlich habe ich
durchaus gewisses Verständnis für diese Bürgerinitiative, die
wir zur Kenntnis genommen haben, wo es heißt, dass das Strafgesetz
geändert werden soll und Klimakleber sozusagen in Haft genommen
werden sollen. Ich glaube – und es gibt ja durchaus Leute hier in
diesem Haus, die eine
gewisse Nähe zu Klimaklebern haben –, dass man betreffend
Klimakleber nachdenken muss, ob man da wirklich der Sache Klimaschutz
etwas Gutes tut. Persönlich glaube ich, dass man dem Klimaschutz und dem
Anliegen mit dieser Aktion nichts Gutes tut, weil man in Wirklichkeit damit
viele Leute vor den
Kopf stößt – nicht nur die, die in die Arbeit
müssen, sondern es hat auch schon Fälle gegeben, als dann
Rettungswägen, die im Einsatz mit Patienten mit Herzinfarkt oder sonst
irgendetwas waren, nicht durchkamen. So gefährdet man eigentlich
Menschenleben. Man sollte nachdenken, wie man der Sache,
dem Anliegen Klimaschutz, etwas Gutes tut, aber nicht in dieser Form. Man muss
auch auf der anderen Seite schauen, wie weit man geht und wie weit man
nicht geht. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich gehe davon aus , meine
geschätzte Kollegin Sabine Schatz aus dem Bezirk Perg, die nach mir reden
wird, wird sich natürlich mit der Bürgerinitiative beschäftigen,
bei der es um den Gelegenheitsverkehr, also Schülertransporte im Bezirk
Perg geht. Da kann man ganz offen sagen, da haben wir im vorigen
Jahr, im Jahr 2023, nicht nur im Bezirk Perg, sondern auch in anderen
Bezirken
gewisse Probleme gehabt. Man sollte aber nicht ganz außer Acht
lassen,
dass im Jahr 2023 wesentliche Verbesserungen eingetreten sind.
Was war der erste
Punkt? – Dass man das System letztlich auf ein Fördersystem umstellt,
damit man genau darauf eingehen kann, wenn es in gewissen Gemeinden Mehrkosten
gibt, die aus dem System nicht abzudecken sind, dass man bei Unternehmen, die
den Schülertransport, den Gelegenheitsverkehr
im ländlichen Raum draußen mit Bussen bis neun Sitzplätzen machen,
auch entsprechend berücksichtigen kann, dass die Gemeinden in der Zukunft
nicht mehr aus eigenen Mitteln dazuzahlen müssen.
Voriges Jahr war die Situation
so, dass dort und da Transportunternehmen gekündigt haben. Ich gebe zu,
dass vielleicht manches ein bisschen gedauert hat, aber es sind entsprechende
Verbesserungen gekommen. Für mich persönlich, sage ich
einmal, als Bürgermeister einer kleinen Landgemeinde ist
es mir dann relativ zweitrangig, ob man es auf den Tarif oder auf die
Entlohnung schiebt, denn ein Unternehmer muss selber entscheiden, welchen Lohn
er
zahlt. Aber die Unternehmer haben unter
anderem das Problem, dass sie die Leute nicht mehr kriegen, die die
Arbeit machen. Da hat sich im Vergleich zu vor
zehn, 15 Jahren viel verändert.
Aber insgesamt hat es von der
Politik, einschließlich Finanzausgleich, in den letzten zwei Jahren Verbesserungen gegeben, also die finanziellen Mittel
sind um 40 Prozent aufgestockt worden, wobei man dazusagen muss, es
war notwendig, dass die Unternehmen das machen können und dass der
Schülertransport draußen funktioniert. Man könnte jetzt noch auf
viele Details eingehen, wie sich das alles genau abspielt. Insgesamt ist das
eine gute
Sache. Die Probleme sind im Wesentlichen damit gelöst, denn es ist Aufgabe
des Bundes, das Geld kommt aus dem Familienlastenausgleichfonds.
So ehrlich müssen wir sein: Das eine oder andere
Problem wird es immer geben. Wenn irgendwo jemand keine Leute kriegt, das
werden wir nicht lösen
können, aber die Rahmenbedingungen haben sich nicht zuletzt dank der
Bundes-
regierung wesentlich verbessert, einschließlich der Beschlüsse im Finanzausgleich. Jetzt geht es an die Umsetzung oder es ist in Umsetzung. Man wird das auch entsprechend evaluieren müssen, damit man auch in der Zukunft wieder weitere Verbesserungen zusammenbringt. Insgesamt ist da aber wirklich für den ländlichen Raum etwas Positives geschehen. (Beifall bei der ÖVP.)
19.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Ja, Kollege Prinz hat
recht, ich werde mich natürlich zur Bürgerinitiative aus meinem
Bezirk, aus dem Bezirk Perg, zu Wort melden. Es geht konkret darum, den
Schüler:innentransport zukünftig und nachhaltig
sicherzustellen. Wir sind tatsächlich heuer vor Schulbeginn vor der
Situation gestanden, dass alleine im Bezirk Perg
sechs Gemeinden den Schüler:innentransport nicht mehr sicherstellen
konnten. Das ist zu diesem Zeitpunkt – ein, zwei Wochen vor
Schulbeginn – für die
Eltern natürlich eine Katastrophe gewesen. Sie sind wirklich fassungslos
gewesen, haben nicht gewusst, wie man in ein, zwei Wochen die
Schülerinnen
und Schüler sicher in die Schule und wieder nach Hause bringen kann.
Die Schüler:innenfreifahrt
ist sozusagen eine Errungenschaft der Kreisky-Ära und hat, soweit ich weiß,
eigentlich bisher immer ganz gut funktioniert.
Und ja, das ist im Familienlastenausgleichfonds angesiedelt. Der
Schüler:innentransport wird über die Finanzämter organisiert,
die Gemeinden haben
damit gar nichts zu tun, außer wenn der Hut brennt – in der
Situation, wenn der Schüler:innentransport nämlich nicht mehr
funktioniert und nicht mehr sichergestellt ist.
Ich möchte auf die Gemeinde Dimbach eingehen, wo das
Problem ganz explizit aufgeschlagen ist und der Bürgermeister
zufällig vom Busunternehmer
erfahren hat, dass dieser eben aufgrund dieser Tarife den
Schüler:innentransport
nicht mehr kostendeckend führen kann, sonst
wäre er gar nicht rechtzeitig informiert gewesen. Diese Gemeinden, die
betroffen waren, waren dann auch vor die Situation gestellt, dass man
individuell in jeder Gemeinde eine
eigene Lösung zusammenbringen musste. Es kann doch nicht sein, sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass man
da die Verantwortung, die beim Bund
liegt, die beim Familienlastenausgleichsfonds und bei der
Familienministerin liegt, dann auf die Gemeinden abschiebt, die man ja sowieso
schon in den letzten Jahren in eine sehr schwierige finanzielle Situation
gebracht hat, dass man
sie auch noch dazu bringt, dass sie Dinge sicherstellen müssen, wo
eigentlich der Bund die Verantwortung trägt. (Beifall bei der
SPÖ.)
Das ist auch der Grund dafür, warum in relativ kurzer
Zeit 1 586 Bürgerinnen und
Bürger bei uns im Bezirk diese Bürgerinitiative unterschrieben haben.
Wir wissen aber auch, dass wir im Bezirk Perg nicht alleine betroffen
waren. In der Stadt Linz waren es 300 behinderte Kinder, für die
lange kein Schüler:innentransport sichergestellt werden konnte. In
Enns waren es die abgelegenen Regionen, wo der Schüler:innentransport
nicht sichergestellt
werden konnte. Also es ist ein überregionales Problem und es muss
nachhaltig gelöst werden.
Und ja, die Familienministerin hat es verabsäumt,
rechtzeitig darauf zu reagieren. Man hätte das noch vor Schulbeginn
entsprechend lösen müssen, damit
der Schüler:innentransport auch durchgeführt werden kann. Im Dezember
hat es – du (in Richtung Abg. Prinz) hast es
angesprochen – eine Aufstockung
im Familienlastenausgleichsfonds dazu gegeben. Das ist natürlich ein
wichtiger erster Schritt, aber ganz klar keine nachhaltige und langfristige
Lösung. Deswegen bedauern wir auch, dass diese Bürgerinitiative nicht
dem Ausschuss zugewiesen worden ist, sondern
enderledigt wird. Dort hätte man nämlich
noch an einer wirklich langfristigen und nachhaltigen Lösung
arbeiten können. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir sind nämlich der Meinung, dass jede Schülerin und jeder Schüler, unabhängig davon, ob in der Stadt oder am Land, ob in einer entlegenen Region
oder im Zentrum zu Hause, auch das Recht hat, in die
Schule zu kommen
und einen sicheren Schulweg zu haben. (Beifall bei der SPÖ.)
19.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und
Herren des Hohen Hauses! Ich spreche heute zur Bürgerinitiative Haft
für Klimakleber. Werte Damen und Herren! Jeder von uns kennt das: Wenn man
im Stau steht, ist das ganz einfach ärgerlich, aber nicht immer kann man
dem aus dem Weg gehen, wenn sich zum Beispiel ein Unfall ereignet und Personen
geborgen oder versorgt werden müssen, Fahrzeuge von der Straße
entfernt werden oder die Unfallstelle gereinigt wird. Ich meine, dafür
muss jeder denkende Mensch Verständnis haben. Wer sich da nicht
dazuzählt oder
wer dafür kein Verständnis hat, der wird wohl nicht zum Kreis der
denkenden Menschen zu zählen sein.
Aber dennoch wissen wir alle,
dass es Leute gibt, die aus Neugier oder aus Geltungssucht ganz einfach
ihren Platz bei einem Verkehrsunfall nicht freimachen und dadurch
Rettungsfahrzeuge blockieren. Nach der geltenden Fassung des § 95
StGB, Unterlassung der Hilfeleistung, ist es so, dass durch dieses Verhalten,
durch dieses Blockieren ein Hilfsbedürftiger konkret geschädigt
werden muss. Eine bloße Verzögerung bei der Hilfeleistung reicht
dazu nicht aus. Das ist aus unserer Sicht unbefriedigend. (Beifall bei der
FPÖ.)
Wer durch sein Handeln – mag es vorsätzlich
oder auch nur bedingt vorsätzlich sein – die Hilfeleistung
verzögert und dadurch wissentlich, sage ich einmal,
in Kauf nimmt, dass jemandem daraus ein Nachteil erwachsen
könnte – wohlgemerkt: könnte –, setzt
dadurch ein Verhalten, das man durchaus unter
Strafe stellen kann. Deutschland hat das 2017 bereits unter Strafe gestellt.
Werte Damen und Herren! Wir in
Österreich sind ja, speziell in Wien, einiges an Verzögerungen im Straßenverkehr durch Kundgebungen
gewöhnt. Bei uns
gibt es ja Kundgebungen für und gegen praktisch alles. Es gibt
Kundgebungen gegen Menschenrechtsverletzungen, gegen Tanzveranstaltungen, gegen
Zwangsimpfungen, für und gegen Israel, für oder gegen Palästina.
Und es gibt sogar Kundgebungen für die Demokratie, wo man gleichzeitig
demokratische Parteien verbieten will, was an und für sich
völlig absurd ist, aber: soll so sein. (Beifall bei der FPÖ.)
Was auch wichtig ist: Bei uns ist niemand von diesem Recht ausgeschlossen. Egal, ob Inländer oder Ausländer, Männlein oder Weiblein, Schulschwänzer oder spätpubertierende Omas – jeder darf bei uns eine Kundgebung abhalten. Jeder und jede darf dazu auch den Verkehr blockieren, wenn sie die Kundgebung zuvor angemeldet haben und sich die Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können und eventuell eine andere Fahrtroute wählen können.
Wo aber unser Verständnis abrupt endet, ist dort, wo Klimaapokalyptiker unangekündigte Blockaden veranstalten. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie picken sich hier fest, wo
0,2 Prozent des CO2-Ausstoßes auftreten, und nicht in
Amerika, Indien oder China, nein, hier machen sie das. Sie halten arbeitende Bürger
davon ab, zur Arbeit zu kommen, die sie brauchen, um leben zu können, und
auch, um die Steuern bezahlen zu können – und das sind
genau jene Steuern, die diese Uhu-Tanten und diese sozusagen Pattex-Jünger
am Leben erhalten. Sie verursachen diese Staus ganz bewusst ohne
Vorwarnung.
Dazu kommt noch das
Naturgesetz, wenn man im Stau steht: Wenn man einmal steht, steht man. Das gilt natürlich auch für
Rettungskräfte – da gibt es dann
kein Vor und kein Zurück mehr.
Gegen diese Praxis muss man aus unserer Sicht vorgehen, daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Strafbarkeit bei Behinderung der Hilfeleistung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere“ der Bundesminister „für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Einführung eines neuen Straftatbestandes vorsieht, der die Behinderung von Einsatzfahrzeugen und zu Hilfe eilenden Personen beinhaltet.“
*****
(Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: ... der Bundesminister?!)
Ich ersuche um Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)
19.51
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Christian Ries
und weiterer Abgeordneter
betreffend Strafbarkeit bei Behinderung der Hilfeleistung
eingebracht im Zuge der Debatte über den TOP 22,
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen
über die Petitionen Nr. 103, 105, 117,
128 und 131 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 56, 58 und 59
sowie 61 bis 63 (2480 d.B), in der 255. Sitzung des Nationalrates, XXVII.
GP,
am 20. März 2024
Noch immer kommt es vor, dass
Rettungs- und andere Einsatzkräfte, aber auch sonstige Menschen, die
im Rahmen von Unfallgeschehen Hilfe leisten wollten, dabei
durch sensationsgierige Schaulustige oder jetzt immer häufiger auch durch
„Umweltaktivisten“, die sich an der Straße festkleben,
behindert werden. Das Verhalten
der Schaulustigen reicht von der Weigerung, den Weg zu den Opfern freizugeben,
über Fotografieren der Opfer bis hin zu Beschimpfungen und Beleidigung der
hilfeleistenden Personen. Das Lösen von festgeklebten Körperteilen,
zumeist Hände, benötigt viel Zeit, um der festgeklebten Person so
wenig wie möglich Schaden zuzufügen.
Insgesamt gab es 2023 bei Klebe-Protesten etwa 650 Festnahmen, die Polizei erstattete 80 Strafanzeigen und 3015 Verwaltungsanzeigen.1
Das rücksichtslose Behindern von Rettungs- und anderen Einsatzkräften sowie sonstigen hilfeleistenden Personen kann im schlimmsten Falle sogar den Tod eines Opfers zur Folge haben.
Diese Folgen einer solchen Aktion scheinen der Klimaministerin Gewessler von nicht großer Bedeutung sein, denn sie antwortete auf die Anfrage 14338/J von NAbg. Ragger in ihrer 13404/AB wie folgt:
Wir sind die erste
Generation, die die Auswirkungen der Klimakrise voll spürt, und die letzte
Generation, die noch aktiv dagegen etwas tun kann. In diesem Sinne habe
ich grundsätzliches Verständnis für die inhaltlichen Anliegen
der „Letzten Generation“, wiewohl ich selbstverständlich
auch den Unmut der Menschen verstehen kann, die sich in ihrem Alltag durch die
Klebeaktionen gestört sehen Die Klimaproteste sind Aktionen der
Zivilgesellschaft.
Ministerin Gewessler erkennt
nicht, dass durch solche Aktionen nicht nur der Unmut der Bevölkerung
gegenüber den Klimaklebern steigt, sondern auch gegenüber
der Regierungspolitik, die es zulässt, dass Menschen durch diese
„Proteste“ indirekt schwer zu Schaden kommen können.
In Deutschland hat der Gesetzgeber im Jahr 2017 einen Tatbestand geschaffen, mit dem die Behinderung der Hilfeleistung – neben der in Deutschland wie in Österreich schon bisher erfassten Unterlassung der Hilfeleistung – gerichtlich strafbar wurde (§ 323c Abs. 2 dStGB).2
In Österreich konnte
sich die Bundesregierung dazu nicht durchringen, obwohl die ÖVP in Person
des niederösterreichischen Landeshauptmannes Frau Johanna
Mikl-Leitner eine strengere Regelung verlangte. Mikl-Leitner forderte sogar in
einem Brief an die Bundesministerien Zadić härtere Strafen.3
Die Abgeordneten der
ÖVP vertagten – wohl gegen die Intention Mikl-Leitners, härtere
Strafen für die Klimakleber zu normieren – den Initiativantrag
2939/A
zweimal und lehnten eine Fristsetzung im Plenum ab.4 Für die
Vertagungen dieses Antrags bemühte sich die ÖVP nicht einmal um eine
Begründung.
Der Antrag wurde im Wesentlichen wie folgt begründet:
„Während bei der
aktiven Hilfeleistung die Anforderungen an potentiell Hilfeleistungspflichtige
(wie etwa Unfallszeugen) weiterhin nicht überspannt werden
sollen und die Strafbarkeit der Unterlassung der Hilfeleistung weiterhin erst
dann einsetzen soll, wenn bei Gefahr des
Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder
Gesundheitsschädigung die offensichtlich erforderliche und dem Täter
auch zumutbare Hilfe unterlassen wird, scheinen diese Einschränkungen bei
der Behinderung der Hilfeleistung nicht erforderlich zu sein.
Das Tatbestandsmerkmal des
Behinderns setzt eine spürbare, nicht unerhebliche Störung der
Rettungstätigkeit voraus. Daher müssen die Hilfsmaßnahmen
der hilfeleistenden Person mindestens erschwert werden, wie zum Beispiel durch
Beschädigung von technischem Gerät, durch Versperren eines Wegs,
durch Nichtbeiseitetreten, durch Blockieren von Straßen und Notfallgassen
oder durch Beeinträchtigung der Tätigkeit von Ärzten und
Krankenhauspersonal in der Notaufnahme.
Da die Strafbarkeit grundsätzlich allein an das
Behindern einer hilfeleistenden Person anknüpft, kommt es nicht darauf an,
ob sich dieses Verhalten konkret negativ
für die Person auswirkt, der die Hilfeleistung zugutekommen soll. Die
Strafbarkeit tritt also beispielsweise auch dann ein, wenn das Opfer trotz der
Behinderung von anderen Personen gerettet werden konnte oder eine Rettung des
Opfers gar nicht
mehr möglich war, weil es zum Zeitpunkt der Behinderung einer hilfeleistenden Person bereits verstorben war.
Tritt beim Opfer durch die Behinderung der Hilfeleistung
eine (Verschlimmerung der) Verletzung ein, die durch die Behinderung
fahrlässig herbeigeführt wurde, so konkurriert § 95 Abs. 1 Z 2
StGB echt mit dem entsprechenden Fahrlässigkeitsdelikt. Bei Todesfolge
konkurriert § 95 Abs. 1 Z 2 StGB echt mit § 81 StGB. Hinsichtlich
§ 80 StGB geht § 95 Abs. 1 Z 2 StGB jedoch als speziellere Norm vor
(vgl. hiezu auch Jerabek in Höpfel/Ratz, WK2 StGB § 95 Rz 39).
Mit diesen Änderungen bringt der Gesetzgeber
gleichzeitig seine Wertschätzung für Rettungs- und andere
Einsatzkräfte, aber auch sonstige Menschen, die im
Rahmen von Unfallgeschehen Hilfe leisten wollten zum Ausdruck.“
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Einführung eines neuen Straftatbestandes vorsieht, der die Behinderung von Einsatzfahrzeugen und zu Hilfe eilenden Personen beinhaltet.“
1 https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=763331537048335751696B3D
2 https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B
%40attr_id%3D%27bgbl117s1226.pdf%27%5D__1667996830403
3 https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/brief-an-zadic-mikl-leitner-will-drei-monate-haft-fuer-klimakleber/402566900
4 https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/2939
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Ralph Schallmeiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner
(Grüne): Herr Präsident! Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher
auf der
Galerie! Ich möchte mich in meinem Beitrag auf die
Bürger:inneninitiative betreffend die Frage der Aufnahme von
Sanitäterinnen und Sanitäter in das Nachtschwerarbeitsgesetz
beziehen, die wir zur Kenntnis genommen haben, und möchte gleich vorneweg
etwas anmerken. Es ist jetzt zwar in den vorherigen Reden noch nicht so oft
gefallen – oder nur kurz einmal angeschnitten worden –,
aber wenn wir Petitionen und Bürger:inneninitiativen diskutieren, kommt
erfahrungsgemäß immer zuerst einmal gleich der Vorwurf, dass eine
Kenntnisnahme nichts anderes ist als eben eine Ablehnung. Ich möchte
die Debatte
hier gleich dazu nutzen, um das einfach geradezurücken, weil das eben
nicht so ist.
Eine Kenntnisnahme ist in
allererster Linie eine Kenntnisnahme. Das kann natürlich eine Ablehnung
sein, darüber braucht man gar nicht zu diskutieren – das
beste Beispiel war die Petition zum Thema Gendersprache, die von uns ganz klar abgelehnt wurde; das haben wir
im Petitionenausschuss
auch klargemacht, haben auch ganz klar dargelegt, warum und
wieso –, eine Kenntnisnahme kann aber eben auch deshalb erfolgen,
weil diese Angelegenheit im zuständigen Fachausschuss sowieso bereits
Thema ist, da man sich damit auch auseinandersetzt und weil man sagt: Okay, es
gibt dieses Thema,
dieses Thema wurde durch eine Bürger:inneninitiative aufgegriffen,
die Bürger:inneninitiative verstärkt damit auch dieses Thema, kann
anstoßen, kann das Thema auch anschieben, kann auch entsprechend Druck
aufbauen, und das ist hier in der gegenständlichen Frage auch der Fall.
Worum geht es
also? – Es geht darum, ob Sanitäterinnen und Sanitäter ins
Nachschwerarbeitsgesetz aufgenommen werden sollen – eine
durchaus interessante Diskussion, die man aber auch in einem
größeren Kontext sehen
muss, nämlich im Kontext: Wie modern und wie gut ist das aktuell zur Anwendung kommende Sanitätergesetz, das SanG, das
ja doch schon über 20 Jahre alt ist und das in
Wirklichkeit absolut sanierungsbedürftig, novellierungsbedürftig
ist?
Wir fallen damit im
internationalen Vergleich ab. Sanitäterinnen und
Sanitäter sagen: Moment einmal! Wir müssen mit einem Mindestmaß
an Ausbildung auskommen; international ist in der Zwischenzeit etwas ganz
anderes üblich. Gewisse Dinge dürfen wir gar nicht, wir haben keinen
Berufsschutz. Wir haben – damit verbunden – aber
natürlich auch diverse Auflagen, die international so
einfach nicht üblich sind, die also auch in der Ausbildung so nicht
vorkommen.
Um das anzugehen, hat der Herr Gesundheitsminister in der Zwischenzeit auch die GÖG, also die Gesundheit Österreich GmbH, damit beauftragt, das Sanitätergesetz und die Situation in Österreich einmal zu evaluieren, einmal zu schauen: Was sind die Grundlagen, die Zahlen, Daten, Fakten in dem Zusammenhang?, um eben auch die Grundlage dafür zu schaffen, eine generelle Lösung für eine Novellierung des SanG zustande zu bringen.
Das machen wir aktuell, und
dann wird man sich auch im Zuge dieser Debatte – das haben wir auch
im Petitionenausschuss ganz klar so dargelegt – damit
auseinandersetzen müssen: Wie schaut es beispielsweise mit der Nachtschwerarbeit
aus? Ist die da zutreffend, ist sie nicht zutreffend, welche Lösungen
gibt es? – Dazu braucht es aber eben ein großes, ein
komplettes Paket und nicht Kleinigkeiten.
Ein Hinweis sei trotzdem noch erlaubt, auch insbesondere an
die Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaften, die ich sehr zu schätzen
weiß – ich
bin ja selbst Gewerkschaftsmitglied –: Liebe Kolleginnen und Kollegen,
diese
Frage könnte man natürlich auch bereits jetzt im Rahmen des Kollektivvertrages lösen (Ruf bei der SPÖ: Nein! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ); zumindest als Übergangslösung wäre das jedenfalls möglich.
In diesem Sinn: Wenn euch das schon so ein Anliegen ist,
macht es bitte, beziehungsweise bringen wir uns bei einer großen
Diskussion rund um das SanG konstruktiv ein! Wie schon gesagt, werden die
Grundlagen dazu gerade
geliefert. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
19.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Ich muss
sagen, ich gehe immer gerne in den Petitionsausschuss, weil man da durch die
Bürgerinitiativen, die sie einbringen, einen guten Überblick kriegt,
was Bürgerinnen und Bürger
so beschäftigt, aber auch durch die Petitionen, bei denen Abgeordnete die
Möglichkeit haben, das für die Bürger zu tun.
Kollege Schallmeiner hat diese
Zuweisungs-Kenntnisnahme-Problematik
ein Stück weit aufgegriffen, und dazu möchte ich in aller Kürze
etwas sagen, weil es natürlich Ziel sein sollte, diese
Bürgerinitiativen einem Fachausschuss zuzuweisen, damit man sie dort, wo
sie auch hingehören, konkreter behandeln kann. Die Kenntnisnahmen haben
immer so das Image, dass Dinge nach
einem einfachen: Zur Kenntnis genommen!, in die Rundablage wandern und dort
nicht mehr behandelt werden.
Ein Fall, bei dem ich hoffe, dass eine Kenntnisnahme doch
mehr ist als die Rundablage, ist die Petition zum grenzüberschreitenden
Notarztdienst zwischen Österreich und Deutschland. Da geht es im Grunde
genommen darum,
dass man ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und Österreich
schafft, damit man als Notarzt Einsätze über die Grenze hinweg machen darf, wenn
man denn in der Nähe ist. Das betrifft in dem Fall Bayern, da wir
einfach an Bayern angrenzen, und Vorschriften es den Einsatzkräften, den Notärzten verunmöglichen, dass sie dort Patienten behandeln. Da müssen wir wirklich ins Tun kommen und schauen, dass wir dieses Abkommen zustande bringen, damit Patienten bestmöglich behandelt werden können.
Die andere Bürgerinitiative, die ich noch aufgreifen
möchte, ist die Initiative „Mut zeigen!“. Da geht es um ein
sehr heikles Thema, es geht nämlich
um den Schwangerschaftsverlust von Lebewesen unter 500 Gramm. Das ist ein
sehr wichtiges Thema. Es sind sehr viele Schicksale damit verbunden, es
ist sehr viel Trauerarbeit mit diesem Thema verbunden. Wir hätten das
eigentlich gerne im Gesundheitsausschuss
behandelt. Es wurde vorhin schon erwähnt,
dass das eine Querschnittsmaterie ist und wir natürlich auch dieser
Zuteilung in den Familienausschuss zustimmen, weil es uns einfach wichtig ist,
dass
diese Anliegen behandelt werden, dass sie auch ernst genommen werden und in
weiterer Folge ja vielleicht in anderen Ausschüssen durch entsprechende
Anträge weiter behandelt werden können.
Was wichtig ist, ist, dass diese gesetzlichen Änderungen vorgenommen werden, damit eben betroffene Elternteile gut abgeholt werden, Stigmatisierungen aufhören und die Aufarbeitung – vor allem die psychische Aufarbeitung – einer solchen Situation gut vonstattengehen kann.
Das wünschen wir uns für die Betroffenen eben auch für das weitere Vorgehen dann im Familienausschuss. Die Ministerin hat sich ja im ersten Schritt nicht wirklich zuständig gefühlt; ich hoffe, dass sie das mittlerweile tut und es auch dementsprechend behandeln wird. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
19.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing.in Andrea Holzner. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Andrea Holzner
(ÖVP): Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren! Ich berichte über zwei oberösterreichische
Anliegen,
die beide mittlerweile erledigt sind, und ich beginne mit der Verhinderung des Lkw-Stellplatzes in der Gemeinde Weibern.
Die Stellplatzevaluierung hat
an der A 8, an der Innkreis-Autobahn, die sehr stark befahren ist, einen
deutlichen Stellplatzmangel ergeben. Dieser wurde nun
mit dem Truckstop Hausruckviertel behoben. Im Planungs- und Begutachtungsverfahren
wurde eine offene Kommunikation mit der Gemeinde Weibern
und den Anrainern geführt. Der Truckstop ist seit mittlerweile gut einer
Woche eröffnet; es ist der modernste und sicherste Truckstop in ganz
Österreich.
Die Asfinag hat 19 Millionen Euro investiert, denn Sicherheit im
Straßenverkehr erfordert auch gute Rastmöglichkeiten. (Beifall
bei der ÖVP.)
Dann darf ich noch über die Petition betreffend Grenzüberschreitender Notarztdienst, die ich eingebracht habe, berichten. Bei uns im Oberen Innviertel und auch in anderen Regionen funktioniert der Notarztdienst nur grenzüberschreitend. Bei uns sind die bayerischen Notärzte sozusagen für unsere Versorgung eingerechnet. Das aus dem Jahr 1937 stammende Abkommen ist inhaltlich und formell veraltet. Es traten Befürchtungen auf, dass für diesen grenzüberschreitenden Notarztdienst keine Rechtssicherheit mehr herrscht.
Bei der Ärztegesetz-Novelle 2022 nahm man diese Befürchtungen zum Anlass, um Rechtssicherheit wiederherzustellen. Es wurde eine praxistaugliche Grundlage geschaffen. Laut Stellungnahmen von Ärztekammer und Gesundheitsministerium ist dazu kein grenzüberschreitendes Rahmenabkommen möglich.
Ich bedanke mich sehr herzlich bei den Notärzten und Notärztinnen, den Sanitätern und Sanitäterinnen von diesseits und jenseits der Grenze, dass unsere medizinische Versorgung in Notfällen rasch und hervorragend gewährleistet ist. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Bürstmayr und Weratschnig.)
20.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Petra Wimmer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen
und Kollegen hier im Hohen Haus! Ja, wir haben es schon gehört, im
aktuellen Sammelbericht für Petitionen und Bürgerinitiativen finden
sich wirklich umfangreiche Themen. Das ist grundsätzlich sehr
erfreulich, denn das zeigt, wie
intensiv diese Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger
genützt wird und wie vielfältig auch die Anliegen der
Bürgerinnen und Bürger sind. Daher ist
es aus unserer Sicht wenig erfreulich, wenn nur wenige dieser
Bürgeranliegen dann auch in den zuständigen Fachausschüssen
weiterbehandelt werden.
Gerade in Zeiten, in denen die
Politikverdrossenheit bei den Menschen immer größer wird, muss das
Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, die
sich Zeit nehmen und sich die Mühe machen, solch eine Initiative zu
verfassen, Unterschriften dafür zu sammeln und sie dann einzubringen, auch
geschätzt werden. Da fließt viel Zeit und viel Herzblut
hinein, und man möchte damit auf ein konkretes Problem, das die Menschen
unmittelbar betrifft, aufmerksam machen. Eine Diskussion im zuständigen
Fachausschuss wäre jedenfalls ein Zeichen von Respekt und von
Wertschätzung diesen Initiativen gegenüber.
Ich möchte aus dem
Sammelbericht zwei Bürgerinitiativen herausgreifen, die keinem Ausschuss
zugewiesen worden sind und heute auch schon von
der einen oder anderen Kollegin angesprochen wurden.
Zum einen die Bürgerinitiative, die sich für die
Sicherstellung des Schülertransports im Bezirk Perg einsetzt:
Regionale Schüler:innentransporte sind insbesondere im
ländlichen Raum ganz, ganz wichtig, und sie sind für die Familien
dort in den Orten unerlässlich. Kollegin Schatz hat schon ausgeführt,
wie
es um den konkreten Fall bestellt ist. Sie ist näher darauf eingegangen,
und es konnte zum Glück und mit viel Engagement eine kurzfristige
regionale
Lösung gefunden werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Allerdings ist das nicht generell die Lösung, denn
dieses Problem betrifft ja nicht nur Perg, sondern viele Gemeinden in
Österreich, und darum braucht es
eine langfristige, nachhaltige Lösung. Wir wollten dies im
Familienausschuss diskutieren und tatsächlich auch eine langfristige
Lösung auf die Beine
stellen – die Regierungsfraktionen leider nicht.
Eine zweite Bürgerinitiative aus meinem näheren
Wohnumfeld befasst sich mit dem Lkw-Parkplatz
Hausruck bei Weibern. Dort sollen 122 Lkw-Parkplätze
geschaffen werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben große
Bedenken wegen der Verschlechterung der Luftqualität oder einem
erhöhten Brandrisiko.
Die in der Bürgerinitiative geäußerten Bedenken konnten auch
durch die Stellungnahmen nicht völlig ausgeräumt werden. Auch da
wäre es gut gewesen, dieses Bürgeranliegen tatsächlich
auch im Ausschuss zu diskutieren. Ja, leider, liebe Kolleginnen und
Kollegen, auch diese Petition wurde nicht an
den Ausschuss verwiesen.
Wie gesagt, Bürgeranliegen ernst zu nehmen heißt auch, diese in den zuständigen Fachausschüssen zu diskutieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
20.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosa Ecker. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Die
Petition gegen den Genderwahnsinn (Heiterkeit des Abg. Silvan) aus
dem vorliegenden Sammelbericht wurde
von mir eingebracht, denn Gendern im Text fördert beileibe keine
Gleichbehandlung. (Beifall bei der FPÖ.)
Es geht dadurch nicht nur die
weibliche, sondern auch die männliche Form verloren. Durch diese neutralen
Formulierungen wie Arbeitskräfte oder Studierende werden Mann und
Frau aus der Sprache wirklich verbannt und
quasi abgeschafft. (Heiterkeit des Abg. Bürstmayr.) Es ist
einfach wichtig, dass in
der Schule, in der Hochschule und auch in der Uni ein
in Rechtschreibung
und Grammatik korrektes Deutsch vermittelt wird. Also Lesen und Schreiben in
verständlicher Sprache und in ordentlicher Schriftform, das
ist wichtig –
und nicht das Gendern. (Beifall bei der FPÖ.)
Sinnerfassend lesen und
schreiben zu können, das ist das Mindestmaß. Die „Kurier“-OGM-Studie
aus dem April 2023 ergibt eindeutig, dass 81 Prozent
sagen, Gendern in der Alltagssprache, in Schulen und in den Medien nützt
dem Ziel der Gleichstellung von Mann und Frau nicht – und sie haben
völlig
recht. Nur weil Bürger:innenmeister:innenkandidat:innen geschrieben wird,
gibt es keine einzige Bürgermeisterin mehr. Es wird nur die Sprache
verdreht,
sie wird verschandelt, sie wird verfremdet, sie wird eingeschränkt.
Besonders an Hochschulen und
Unis ist der Zwang ganz enorm. Es drohen schlechtere Benotungen, wenn man nicht
gendert. 2022 hat ein Dolmetschstudent über seinen Anwalt sogar einen
Feststellungsbescheid von der Uni Wien verlangt, weil eben eine Dozentin
angekündigt hat, dass bei Verwendung nicht geschlechtergerechter Sprache
Punkteabzüge erfolgen. An der Med-Uni gab es im Herbst des vorigen Jahres
große Diskussionen,
weil Studenten gesagt haben, der ganze Studienlehrgang wird quasi seit Beginn
nicht nur zum Gendern aufgefordert, sondern de facto dazu gezwungen,
weil sonst negative Konsequenzen drohen. Und wenn Arbeiten nicht angenommen
werden, weil eine nicht geschlechtergerechte Sprache verwendet
wird, kann das zum Nichtbestehen des Studiums führen. In einer Zeit, in
der wir in Österreich vom Ärztemangel nicht nur reden, sondern
wirklich darunter leiden, kann es doch nicht sein, dass wegen Nichtgendern die
angehenden Ärzt:innen durch das Studium fallen. (Beifall bei der
FPÖ.)
In Frankreich hat ein
Bildungsminister Mut bewiesen und die gendergerechte Schriftsprache aus den
Schulen und aus seinem Ministerium verbannt
und dort verboten. Das ist schon einige Jahre her. Genau das fordern wir auch
im Wissenschaftsausschuss. Kollege Graf hat dazu auch einen Antrag eingebracht, der natürlich von den Regierungsparteien, wie so vieles andere, vertagt wurde.
Bundeskanzler Nehammer ist beim
Gendern leicht zurückgerudert. Er hat aber nicht alle Ministerien im
Griff, denn nur in den ÖVP-Ministerien gibt es
einen abgeschwächten Gendersprachleitfaden, während die grünen
Ministerien dem natürlich nicht folgen. Das wundert uns aber nicht, denn
wir wissen
ja, die grüne Ministerin Gewessler ist doch jene Ministerin, die in den
Staatsbetrieben verpflichtend Geschlechterdaten sammeln lassen wollte. Die
grüne Ministerin Zadić ist jene Ministerin, die die Gesetze in rein
weiblicher Form erstellen lässt. Ja, es gibt diese Wokegruppen, aber nicht
in großer Personenzahl, dafür umso lauter und umso
moralisierender, und es ist ihnen völlig egal, dass die Mehrheit das
Gendern ablehnt. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie wollen diese Mehrheit mit der Diskriminierungskeule und
unter dem Vorwand der Political Correctness einfach ruhigstellen, mundtot
machen
und bevormunden. Wir Freiheitliche schöpfen wirklich alle
parlamentarischen Möglichkeiten aus – und das steht uns auch
zu –, uns gegen dieses
Genderdiktat zu wehren. Mehr als 12 000 Menschen haben diese Petition
unterstützt, und das ist für uns ein Auftrag, uns weiterhin
für unsere schöne deutsche Sprache, die Sprache unseres Volkes in
Österreich, einzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)
20.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hermann Weratschnig. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc
(Grüne): Sehr geehrter Herr
Präsident! Werte Abgeordnete! Ich möchte doch kurz etwas zum Thema
Klimaproteste sagen: Man kann über Protestmittel, über
Effektivität und Ziel unterschiedlicher Meinung sein, man kann
darüber streiten – es gibt
einen gesellschaftlichen Diskurs –, man kann sich darüber
ärgern, man ist auch verärgert, wenn man, wie das
wahrscheinlich der Fall ist, selbst betroffen
ist. Wenn aber ziviler Ungehorsam ständig kriminalisiert wird, dann
muss ich ganz deutlich und klar sagen: Shame on you! (Beifall bei Abgeordneten
von Grünen und SPÖ.)
Das gefährdet unseren Rechtsstaat. Das gefährdet vor allem auch das Thema Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit im Rechtssystem – und das ist, glaube ich, eine ganz wichtige Prämisse, dass wir das auch beachten.
Wenn man sich anschaut, wie es derzeit geregelt ist: Es gibt das Recht auf Versammlungsfreiheit, verwaltungstechnisch geregelt im Sicherheitspolizeigesetz. Da ist alles vorhanden: § 81. Es gibt auch ganz klare Regeln, was unterlassene Hilfeleistung betrifft: § 95 Strafgesetzbuch. Das alles ist geregelt.
Ich bitte schon auch, nachzudenken. Vor allem auch eine
Frage an jene, die so hart mit ihnen ins Gericht gehen: Habt ihr euch
angeschaut, wie das damals bei den Coronaprotesten war? Da war
auch nicht alles angemeldet. Da habe ich nichts von den Freiheitlichen gehört.
(Zwischenruf des Abg.
Ries.) Da habe ich nichts von den Freiheitlichen gehört. Ich
habe auch nichts gehört, wenn es um so manche Bauernproteste in
Deutschland geht,
bei denen einige auch nicht gewusst haben, wo die Grenzen sind, und durchaus
gewalttätige Ansätze anzutreffen waren. Da habe ich nichts
gehört. Da
hört man nichts von euch, sondern da wird rein populistisch hantiert
(Abg. Ries: Populistisch!), populistisch hantiert und gegen unseren
Rechtsstaat zu Felde gezogen. Deshalb in aller Deutlichkeit: Nicht mit uns! (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Ruf bei der
SPÖ: Das war zwar nicht zum Thema,
aber gut!)
20.10
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Peter Weidinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
20.10
Abgeordneter
Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Sehr
geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Österreicherinnen, liebe
Österreicher! Dieses Parlament ist ja ein offenes Haus, wo Tausende
Menschen aus der Republik hereinströmen,
um sich selbst ein Bild von der Politik zu machen, wie wir hier miteinander
diskutieren, um gute Lösungen zu finden und Entscheidungen zu
treffen, um
die Lebensverhältnisse der Österreicherinnen und Österreicher zu
verbessern.
So habe ich heute einen frisch gebackenen Pensionisten
getroffen, der
bei der Firma Kostmann gearbeitet hat. Er stammt aus Maria Saal und hat mir
voller Stolz erzählt, dass er die letzten Jahre auf einer großen
Baustelle
war, nämlich der Koralmbahn, und dass es ihn gefreut hat, dass er da
seinen Beitrag geleistet hat, die Heimat zu erweitern und neue Chancen auch
für die nächsten Generationen zu schaffen.
Das war genau dieser Stolz, den ich auch am Anfang dieser
Woche beim Durchstich der zweiten
Tunnelröhre an der Grenze beim Karawankentunnel von
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der österreichischen und
slowenischen Seite erlebt habe, weil da viele Erinnerungen an eine Zeit vor
über 30 Jahren, als die Erinnerungen an das
kommunistisch geführte Tito-Jugoslawien noch frisch waren, wo die Menschen
keinerlei Freiheiten hatten, hochgekommen
sind. Dann hat man die Entscheidung getroffen, in dem frischen, freien Slowenien mit dem Karawankentunnel eine neue Verbindung
nach Österreich
zu schaffen, und das ist ein Symbol der Freiheit. Infrastrukturen
verbinden Menschen, sie verbinden Nationen, sie verbinden Gesellschaften
und sie verbinden jetzt Kärnten und die Steiermark mit dem
Koralmbahntunnel.
Deswegen ist es auch wichtig, dass wir diese Anliegen der
Bevölkerung ganz ernst nehmen, wie zum Beispiel am Plöckenpass. Eine
Hangrutschung
hat dort im Dezember die Passage verhindert. Ich durfte hier aus aktuellem
Anlass im Dezember auch an Bundesministerin Gewessler appellieren,
dass sie dieses Thema ernst nimmt und in ihre Gespräche mit dem
italienischen Kollegen mitnimmt.
Ich kann Ihnen heute berichten: Es haben auf Initiative
unseres Landeshauptmannstellvertreters Martin Gruber viele Treffen
stattgefunden und wir
arbeiten da an einer nachhaltigen Lösung, denn das braucht das Gegendtal,
das braucht Hermagor, das braucht oben der Plöckenpass, das braucht
Oberkärnten.
Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit aber auch darauf lenken, was es bedeutet, wenn wir gute Infrastrukturen haben.
Nehmen wir die Susi aus dem Gegendtal her, das ist in
Villach-Land! Sie studiert Biologie in Graz
und ist begeistertes Mitglied der Landjugend. Ihr ist es jetzt
mit der neuen Koralmbahn möglich, in einer Pendelbewegung von
70 Minuten ihre berufliche Ausbildung in Graz zu genießen und dabei
keine Probe der Landjugend im Gegendtal zu verpassen.
Oder denken wir an Mario, einen IT-Techniker, der dann in Klagenfurt arbeiten kann (Abg. Michael Hammer: Das ist der, der 2 Meter groß ist!), seine sozialen Kontakte in Graz nicht vernachlässigen muss, aber mit seinen Ideen, mit seinem Innovationsgeist auch zusätzliche, frische Ideen nach Kärnten bringt.
Oder die rüstige Pensionistin Maria aus Krumpendorf:
Ihr Sohn, Tobias, hat eine liebe Steirerin kennengelernt und ist in der
Gemeinde Lang – beim Herrn Bürgermeister Schnabel – verheiratet.
Sie kann die Drillinge von ihrem Sohn und ihrer Schwiegertochter besuchen, kann
in 45 Minuten Fahrzeit einen
schönen Pullover stricken, und wenn sie nicht fertig wird, fährt sie
ja auch wieder nach Hause. Oder die drei Kinder können einmal übers
Wochenende zur Oma an den Wörthersee und das Ehepaar hat auch einmal eine
schöne Zeit
für sich.
Sie sehen, meine Damen und Herren, welche Möglichkeiten
sich da
ergeben.
Abschließend möchte
ich zum Ausdruck bringen, wie wichtig es ist, dass wir diese
Bürgeranliegen auch umsetzen, wie jenes zur Lavanttalbahn, für
die sich Kollege Johnny Weber ganz massiv einsetzt; er wird das heute noch präsentieren.
Wir beweisen damit, dass die
demokratische, liberale Demokratie, unsere von Freiheit und von
Selbstbestimmung gestaltete Gesellschaft das beste Lebensmodell für die Menschen
ist, weil sie an das Beste appelliert und ihnen Freiheit und Selbstbestimmung
gibt. (Abg. Stöger: Die Grenzen müsst ihr
halt aufmachen!)
Dafür setzen wir uns ein, das ist gesunde Politik der Mitte. Mit uns können Sie rechnen, dass wir diesen Traum im Interesse der Menschen von Südösterreich auch umsetzen. (Beifall bei der ÖVP.)
20.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Rudolf Silvan. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte zur Petition betreffend „Grenzüberschreitender Notarztdienst zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland“ Stellung nehmen.
Kollegin Holzner hat diese Petition eingebracht, sie hat vorhin dazu auch gesprochen. Offensichtlich ist jetzt alles in Ordnung. Sie haben die Petition 2023 eingebracht, die Ärztekammer spricht davon, dass es bereits 2021 Gespräche mit den zuständigen Behörden beziehungsweise mit den zuständigen Landeshauptleuten gegeben hat und dass in der Novelle des Ärztegesetzes 2022 mit § 36, mit diesen grenzüberschreitenden Notarztdiensten aus verwaltungsrechtlicher Sicht alles in Ordnung ist und es keine Probleme gibt.
Sie haben das 2023 eingebracht,
2022 war eigentlich alles schon in
Ordnung. Also entweder hat es nie ein Problem gegeben oder es schaut ein
bisschen wie eine politische Inszenierung aus: Man bringt da Petitionen ein,
stellt
sich vor der eigenen Bevölkerung gut dar – Sie sind ja Bürgermeisterin von Tarsdorf, glaube ich, an der Grenze zu Bayern – und sagt dann: Alles in Ordnung, ich habe es repariert, die Petition ist durchgegangen und alles ist wieder in Ordnung.
Ich glaube, das Problem hat es
nie wirklich in der Form, wie Sie es dargestellt haben, gegeben und es war
eigentlich eine politische Inszenierung. Oder, wenn es ein Problem gegeben hat:
Warum hat man die Petition dann nur zur
Kenntnis genommen und nicht an den zuständigen Gesundheitsausschuss weitergeleitet?
Das finde ich auch ein sehr fragwürdiges Vorgehen, liebe
Kollegin. (Beifall bei der SPÖ.)
Die zweite Bürgerinitiative
beschäftigt sich mit der Aufnahme der Sanitäter:innen,
Notfallsanitäter:innen der Rettungsorganisationen in das
Nachtschwerarbeitsgesetz. Kollege Schallmeiner – er ist jetzt nicht
da, glaube ich – hat vorher gemeint, das könnten ja auch die
Sozialpartner in Kollektivverträgen verhandeln. Na ja, das ist nicht
ganz so einfach, man kann es natürlich mitverhandeln, es wird aber
nichts bringen, denn es muss gesetzlich geregelt sein, weil bei der
Nachtschwerarbeit ein zusätzlicher Beitrag an die Pensionsversicherung zu
entrichten ist und der gesetzlich geregelt sein
muss. Der beträgt über 4 Prozent der Lohnsumme.
Wenn man schon sagt, das
Gesundheitspersonal ist immer wieder gefordert, wie in der Pandemie, und man
muss mehr Wertschätzung und mehr Anerkennung geben, und so
weiter und so fort, und man sieht, es passiert relativ wenig, denke ich, man
könnte doch zumindest diese Bürgerinitiative an den zuständigen Sozial-
beziehungsweise Gesundheitsausschuss weiterleiten, um das näher zu
betrachten und näher zu behandeln. Das ist das Mindeste, was man diesen Unterzeichnerinnen
und Unterzeichnern, diesen Unterstützerinnen
und Unterstützern hier als Parlament, als Abgeordnete schuldig ist.
In diesem Sinne tut es mir sehr leid, dass das nur zur Kenntnis genommen wurde. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
20.17
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kollegen
und Kolleginnen! Sehr geehrte Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Ich
spreche jetzt zur Petition „Gegen Gender-Politik in unserer
Sprache“. Seit dem
letzten Plenum im Februar hat sich eigentlich nicht wirklich etwas
verändert. Noch immer ist es so, dass in Österreich eine große
Mehrheit die
Genderei ablehnt. (Abg. Greiner: „Genderei“? Was ist das?
Können Sie mir das erklären, was Sie da meinen?) Was man aber in
den letzten Wochen beobachten konnte, ist, dass sich die
Argumentationslinie der Genderbefürworter hier im Parlament verändert
hat.
Deshalb wird eigentlich oft
nicht mehr über die Sache selbst diskutiert, sondern viel mehr über
die Art und Weise und die richtige Wortwahl. Es wird mit
allen Mitteln der Sprachpolizei gearbeitet, um fadenscheinige Argumente zu finden,
um diese Petition keinem Fachausschuss zuzuweisen, sie also abzuwürgen und
zu schubladisieren. Das Bürgeranliegen bleibt wieder einmal auf der
Strecke. (Abg. Michael Hammer: Da müsst ihr ein Volksbegehren
machen!)
Deshalb braucht es endlich
Politiker, die nicht nur reden, sondern auch handeln, so wie die FPÖ in
Niederösterreich, die mit der Genderei ein für alle Mal
Schluss gemacht hat. (Beifall bei der FPÖ.)
Ganz ähnlich wie beim Gendern läuft es auch bei der Bürgerinitiative 63 „Strafgesetz ändern: Haft für Klimakleber!“ ab. Auch da werden wir dafür angegriffen, dass wir Klartext sprechen. Das wird uns aber nicht davon abhalten, dass wir auch weiterhin aussprechen, was die Menschen denken.
Günther Steinkellner hat recht, wenn er sagt: Wenn
jemand 100 km/h auf der Autobahn will, dann soll er sich eine Mehrheit
suchen und kandidieren,
um es auch umzusetzen. Wenn aber
Minderheiten anfangen, Mehrheiten zu terrorisieren, dann sind
Gesetzesbrecher und eigentlich Terroristen vorhanden.
Es ist schon klar, die Wahrheit
tut weh – aber wenn die Klimakleber billigend in Kauf nehmen, dass
Einsatzfahrzeuge nicht durchkommen, auf gut Deutsch gesagt das Leben von
Menschen aufs Spiel setzen, um ihre politische
Agenda durchzusetzen, deuten das andere dann als Terrorismus. (Beifall
bei Abgeordneten der FPÖ.)
Wie schon zuvor gesagt, die Wahrheit tut weh –
sei es nun beim Gendern, bei dem es ein Faktum ist, dass die deutsche Sprache von
oben herab vergewaltigt wird (Abg. Voglauer: Aber hallo!),
oder dass es sich bei den Klimaklebern um wohlstandsverwöhnte
Möchtegernterroristen handelt. Offensichtlich
treffen wir mit den Argumentationen den Kern, denn sichtlich werden dem nur
wenig Argumente entgegengebracht. (Beifall bei der
FPÖ. – Abg. Shetty: Klimakleber:innen! – Abg.
Voglauer: Klimakleber:innen!)
20.20
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Hans Stefan Hintner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hans Stefan Hintner
(ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Hohes Haus! Ich bin meiner Kollegin Andrea Holzner sehr
dankbar, dass sie die
Petition zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst in den Ausschuss
gebracht hat, weil es beim grenzüberschreitenden Rettungsdienst nicht nur
um die
Frage von Deutschland geht, sondern insgesamt um die Frage von Menschenleben.
Es ist in der Tat so, dass es dafür auch Staatsverträge
benötigt, um
wirklich auf Grundlage von Rechtssicherheit und der eingesetzten Ressourcen vorgehen
zu können.
Es ist zwar so, dass Niederösterreich und Oberösterreich die
innerstaatlichen Kompetenzen haben, das zum Teil abschließen zu
können. Deshalb ist es auch zu einem guten Ende für die Patientinnen
und Patienten in Oberösterreich betreffend Deutschland gekommen. Tatsache
ist allerdings, dass der Staatsvertrag mit Deutschland nach wie vor zur
Unterschrift daliegt, da diese noch
nicht gegeben worden ist. Ich darf mich recht herzlich auch bei Siegfried Weinert vom Notruf Niederösterreich bedanken, der sich dieser Sache sehr annimmt.
Der einzige Staat, mit dem wir
einen Staatsvertrag haben – bei dem es
wirklich funktioniert –, ist die Tschechische Republik.
Demnächst wird ein Vertrag mit der Slowakei abgeschlossen. Für Ungarn
liegen die Verträge ebenfalls auf.
Um welche bürokratischen
Argumente – Killerargumente – geht es da? – Es
geht zum Beispiel um die Frage der Sprachbarriere, es geht um die Frage der
unterschiedlichen Systeme der Rettungsdienste, um unterschiedliche fachliche
Kompetenzen, darum, dass ausländische, sprich billige, gewerbliche
Patienten- und Krankentransporteure den
heimischen Anbietern Konkurrenz machen, oder um Patientenflucht ins
Nachbarland. Das sind alles Argumente, die einem Patienten nicht
wirklich nützen, wenn es um Leben oder Tod geht.
Was die bilateralen Abkommen
der einzelnen Bundesländer anbelangt,
hat Niederösterreich schon einige abgeschlossen, ebenfalls
Oberösterreich und das Burgenland. In anderen Bundesländern liegen
keine ähnlichen Kooperationen vor.
Wir haben es in der EU
geschafft, Sachen wie freien Warenverkehr, freie Arbeitsplatzwahl,
Reisefreiheit et cetera umzusetzen, wir haben es aber
2024 noch immer nicht geschafft, dass Rettungs- und Notarztdienste bei Notfällen,
nicht im Bereich des gewerblichen Krankentransports, über die Staatsgrenze
fahren dürfen, um bei Erfordernis nachbarschaftliche Hilfe bei
Notfällen zu leisten.
Der Grundsatz des Roten Kreuzes heißt: der Mensch im
Mittelpunkt. – Es ist höchste Zeit, diese notwendigen
Staatsverträge auch umzusetzen. (Beifall
bei der ÖVP.)
20.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen!
Ich möchte ganz kurz auf eine Petition eingehen, die noch gar nicht
angesprochen worden ist, obwohl sie die Besonderheit hat, dass sie einstimmig einem
Ausschuss zugewiesen worden ist, was ja eher eine Seltenheit ist, und zwar auf
die Petition unseres Genossen Max Köllner, in der es um
den Abbau der noch immer bestehenden Hürden und Ungleichbehandlung im
österreichischen Frauenfußball geht.
Die Petition fordert mehr
Unterstützung, eine gleiche Verteilung der Platz- und Trainingszeiten,
eine gleiche mediale Repräsentation und Sichtbarkeit,
eine gleiche finanzielle Unterstützung, vor allem wenn es um
Förderungen, um Sponsoring, um Bezahlung und um Prämien geht.
Alle Geschlechter sollen
gleiche Bedingungen und Möglichkeiten vorfinden. Gelder,
Sportplätze und mediale Sichtbarkeit sollen fair auf alle verteilt sein.
Es braucht eine gerechte Mittelvergabe im Fußball, insbesondere
müssen öffentliche Gelder
mindestens zu 50 Prozent an Frauen gehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Allerdings reden wir oft nur davon, dass es mehr Gleichbehandlung der Geschlechter geben soll, und handeln nicht. Es wird sich aber nichts ändern, wenn man nur darüber redet, und schon gar nicht wird sich etwas ändern, wenn man nicht handelt.
Es braucht Rahmenbedingungen,
es braucht Regeln, um diese Hürden und diese Ungleichbehandlung abzubauen.
Daher ist die Zuweisung dieser Petition
an den Sportausschuss natürlich zu begrüßen. Schade ist, dass
es nicht mehr Petitionen, die es auch verdient hätten, in einen
Ausschuss schaffen.
Wir werden auch im Ausschuss darauf schauen, dass die Petition die notwendige Aufmerksamkeit findet, denn das Thema hat es sich mehr als verdient, behandelt zu werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Johann Weber. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Johann Weber (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Es ist schon von Kollegen Weidinger angekündigt worden: Ich werde mich der Petition „Wiederbelebung der Lavanttal-Bahn“ widmen.
Wie wir alle wissen, wird die
Koralmbahn langsam, aber sicher fertiggestellt und Ende 2025, Anfang 2026 in
den Vollbetrieb starten. Im Süden von Österreich entsteht
auf diese Art und Weise der zweitgrößte Ballungswirtschaftsraum von
Österreich. Er wird bereits Area Süd genannt. Mit dem Koralmtunnel
und der leistungsstarken Koralmbahn wachsen zwei Bundesländer
wirtschaftlich, gesellschaftlich zusammen und ergeben diesen großen
Wirtschaftsraum. Verkehrswege sind Wirtschaftswege, an denen sich Wirtschaft
und Wohlstand Hand in Hand entwickeln. Wir wissen auch aus der Geschichte, dass
es
so ist.
Ich persönlich weiß aus der jüngeren
Geschichte noch etwas Besonderes, das zu erwähnen ist. Ich kann mich noch
gut erinnern, als 1987 die Südautobahn
über die Pack von der Steiermark ins Lavanttal und durch das Lavanttal
gekommen ist. Damals hat das Lavanttal oder der Bezirk Voitsberg als so
eine
Art Armenhaus von Kärnten gegolten. Nach dem Kommen der Autobahn hat sich
dieser Wirtschaftsraum sehr gut entwickelt. Es gab 1987 circa
11 000 Arbeitsplätze im Bezirk und jetzt gibt es über
21 000 Arbeitsplätze im Bezirk. Wir haben uns vom Armenhaus im
Osten von Kärnten liegend
eigentlich in der Zwischenzeit zum Bezirk mit den höchsten Medianeinkommen
gewandelt – da sieht man die Wirkung und die Zusammenhänge.
Das Kirchturmdenken war gestern, das beweist auch die breit unterstützte Petition „Wiederbelebung der Lavanttal-Bahn“. Alle Bürgermeister des Tals, unterschiedlichster politischer Zuordnung, sowie auch die Bürgermeister auf der steirischen Seite bis Zeltweg, hinter dem Obdacher Sattel, die Wirtschaftskammern und auch die Wirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen stehen hinter diesem Projekt Wiederbelebung der Lavanttalbahn.
Die Initiative ist
überparteilich sehr breit aufgestellt und getragen. Wir
haben auch schon einen runden Tisch hier im Parlament abgehalten, und im
Anschluss daran durfte ich dann diese Petition im Hohen Haus einbringen. Es freut
mich, dass diese Petition auch große Unterstützung hat. In der
Zwischenzeit haben das zum jetzigen Stand online und mit Unterschriften in
Summe 1 773 Personen unterstützt, und es werden täglich
mehr.
Auch Slowenien hat Interesse an
der Wiederbelebung der Lavanttalbahn bekundet, weil sie ursprünglich von
Zeltweg bis Dravograd geführt wurde – in der Zwischenzeit ist
das nicht mehr durchgehend vorhanden. Im Speziellen
hat aber auch die Region Koroška hohes Interesse, mit dem Bahnhof Sankt
Paul im Lavanttal wieder an diese Koralmbahn angebunden zu werden.
Durch die Wiederbelebung der
Lavanttalbahn könnten Hunderte Lkw-Fahrten durch die Gemeinden und Pkw-Fahrten durch Umstieg auf die entsprechenden Öffis
eingespart werden, und die überregionalen Schulstandorte Wolfsberg, Sankt Andrä und auch Sankt Paul könnten
damit gestärkt werden. Außerdem
ist die Eisenbahn das Verkehrsmittel der Zukunft und trägt zur
Erfüllung
des Europäischen Green Deals bei.
Ich wünsche und erwarte mir stellvertretend für
die gesamte Region und all die unterstützenden Personen dieser Petition
eine weitere Behandlung und
dann auch eine Aufnahme in den Rahmenplan der ÖBB, damit die ganze Region im
Süden von Österreich, das Lavanttal und auch darüber hinaus, an
das Jahrhundertprojekt Koralmbahn angebunden wird und entsprechend profitieren
kann. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Grünen.)
20.30
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für
Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 2480 der Beilagen
hinsichtlich der Petitionen Nummer 103, 105, 117, 128 und 131 sowie der
Bürgerinitiativen Nummer 56, 58 und 59 sowie 61 bis 63 zur
Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Strafbarkeit bei Behinderung der Hilfeleistung“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. Bitte bleiben Sie hier, wir kommen gleich zu einer weiteren Abstimmung.
Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl,
Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesverfassungsgesetz, mit
dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (3944/A)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 23. Punkt der Tagesordnung.
Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Verfassungsausschuss
eine Frist
zur Berichterstattung bis 18. März 2024 gesetzt.
Ein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung liegt mir nicht vor.
Zu Wort ist dazu niemand gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter gemäß § 63 Abs. 3 der Geschäftsordnung ein Schlusswort? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Es liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Singer, Leichtfried, Stefan, Prammer und Scherak vor.
Ich lasse daher zunächst darüber
abstimmen, den gegenständlichen
Antrag 3944/A an den Verfassungsausschuss rückzuverweisen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Damit entfällt die Abstimmung über die Vorlage selbst.
Erste Lesung: Volksbegehren „Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren“ (2407 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 24. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr.in Juliane Bogner-Strauß. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Dr. Juliane
Bogner-Strauß (ÖVP): Herr
Präsident!
Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Impfungen retten
Leben. Die WHO und die Unicef geben jährlich die Zahlen heraus
und sprechen von weltweit in etwa 4,5 Millionen geretteten Leben pro Jahr.
Impfungen verhindern unfassbares Leid; denn nach wie vor sterben
sehr, sehr viele Kinder, weil es vor Ort keine Impfungen gibt: weltweit bis zu
700 000 an Lungenentzündungen, in etwa 500 000 an
Durchfallerkrankungen. Impfungen reduzieren die Krankheitslast und
entlasten damit unser
Gesundheitssystem und natürlich auch die
Krankenhäuser. Es gibt inzwischen sogar eine Impfung, die vor
Krebs schützt – die HPV-Impfung. Wir sind stolz darauf, dass es
uns gelungen ist, gemeinsam mit den Ländern und mit
der Sozialversicherung die Gratis-HPV-Impfung bis zum 30. Lebensjahr
anzubieten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von
SPÖ und Grünen.)
Ich möchte einen weiteren Aspekt einbringen, der nicht zu vernachlässigen ist: Impfungen reduzieren Krankenstandstage und entlasten natürlich den Arbeitsmarkt.
Aufgrund der Debatten in den
letzten Jahren ist die Impfskepsis natürlich gestiegen, und es sind einige
Errungenschaften auf dem Prüfstand: auf der einen Seite die
Errungenschaft, dass wir durch Impfungen gewisse Krankheiten ausgerottet
haben – und auf der anderen Seite die Errungenschaft, dass gewisse
Impfungen zu einem Herdenschutz führen und wir damit durch Impfungen
jene schützen können, die sich selbst noch nicht durch Impfungen
schützen können.
Denken wir jetzt nur an die
Höchstzahl an Masernfällen, die es heuer in Österreich schon
gab – und Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit (Abg. Michael
Hammer: Das ist die Saat der Hausers dieser Welt!), wie es oft
erzählt
wird. Ganz im Gegenteil: Masern können die Gesundheit von Menschen
nachhaltig und lebenslang beeinflussen. Ja, die Herdenimmunität toleriert
auch eine gewisse Impfvergesslichkeit, Impfmüdigkeit und
Impfskepsis – aber
wenn sich zu viele bewusst oder unbewusst auf andere verlassen (Abg. Loacker:
Das ist das Ergebnis von eurer Impfpflichtpolitik, dass die Leute
jetzt ...!), dann passiert genau das, was wir gegenwärtig sehen:
die Höchstzahl an Masernfällen und der tragische Fall, dass ein Baby
kürzlich in Graz an Keuchhusten
verstorben ist.
Damit möchte ich wieder zu meinem ersten Satz zurückkommen: Impfungen retten Leben – und auch die Covid-Impfung hat in Europa laut den Da-
ten der WHO
1,4 Millionen Menschenleben gerettet. Allein in Österreich wurden
25 000 Menschenleben gerettet. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren,
fragen Sie Ihren Arzt, fragen Sie Ihre Ärztin, wenn Sie sich nicht sicher
sind, lassen Sie sich beraten! Schützen Sie sich und schützen Sie
andere durch Impfungen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP
und bei Abgeordneten der Grünen sowie Bravoruf des Abg. Michael Hammer.)
20.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete
Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr
Präsident! Hohes Haus! Ja, das Volksbegehren
Impfpflichtgesetz-abschaffen-Volksbegehren hat
zum Ziel, das COVID-19-Impfpflichtgesetz 2022 abzuschaffen. Erinnern wir uns
kurz zurück: Das Impfpflichtgesetz war der traurige Höhepunkt des
Coronamissmanagements der Regierung. Durch das chaotische Vorgehen gab
es Anfang 2022 eine niedrige Durchimpfungsrate, hohe Infektionszahlen und
erschreckend viele Sterbefälle in
Österreich. Das alles führte auch zur Zustimmung unserer
Fraktion zur Impfpflicht. Ich möchte aber extra darauf hinweisen,
dass wir es waren, die dafür sorgten, dass regelmäßig evaluiert
werden musste, ob die Anwendung überhaupt notwendig ist. Durch
diese Maßnahme wurde letztlich der Einsatz der Impfpflicht gar
nicht erforderlich und
das Gesetz im Juli 2022 einstimmig wieder abgeschafft.
Was uns allerdings bis heute
noch begleitet, sind die durch Verschwörungstheorien verbreiteten
Impfmythen und Falschinformationen auf Social Media
und im Internet. Das führt zur leider besorgniserregend niedrigen Durchimpfungsrate
bei den verschiedensten Impfungen in Österreich. Wir haben
in den letzten drei Jahren hohe Rückgänge verzeichnet. Eine der
Auswirkungen sehen wir derzeit bei den Masernerkrankungen. Bereits in den
ersten elf Kalenderwochen dieses Jahres gab es 310 gemeldete Masernfälle.
Noch trauriger ist die Situation in Österreich bei den Fällen
von Keuchhusten. Letztes
Jahr wurden 2 780 Fälle gemeldet – und meine
Vorrednerin hat es schon angesprochen: In der Steiermark ist leider ein
wenige Wochen altes Baby in
einem Spital an Keuchhusten verstorben.
Um die Impfquote in der
Bevölkerung wieder zu steigern, würde die Möglichkeit des
Impfens in der Apotheke natürlich einen wesentlichen Beitrag leisten,
denn die Bevölkerung bringt den Apothekerinnen und Apothekern großes
Vertrauen entgegen. Schade, dass unsere Anträge dazu bisher immer von
den Regierungsparteien abgelehnt wurden! (Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Impfen schützt nicht nur uns selbst, sondern ist ein Akt der Solidarität. Denken wir daran: Eine Impfung schützt nicht nur uns, sondern auch unsere Mitmenschen! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
20.39
Präsident
Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner
ist Abgeordneter Mag. Gerald Hauser. – Bitte,
Herr Abgeordneter. (Abg. Michael Hammer: And now you
hear the swurbler! He had right! – Abg. Hanger:
Auf Englisch bitte! – Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Abgeordneter
Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr
Präsident! Kolleginnen
und Kollegen! Vielleicht noch Zuseher vor den Bildschirmen! Es ist ja
interessant (Abg. Michael Hammer: The Impfung was dangerous!): Frau
Kollegin Bogner-Strauß hat mit einem einzigen Satz dieses
Volksbegehren gestreift, und den Vogel abgeschossen hat aus meiner Sicht
die Kollegin Nussbaumer (Abg.
Greiner: Nussbaum!) – Nussbaum –, die von
einem traurigen Höhepunkt dieses beschlossenen Impfpflichtgesetzes
gesprochen hat. (Abg. Voglauer: Gerald,
komm doch bitte einmal in die Gegenwart!) Mit dabei war die SPÖ zur
Gänze, es war die ÖVP zur Gänze mit dabei, es waren die
Grünen zur Gänze mit
dabei (Abg. Michael Hammer: Außer die Swurbler!) und es
waren große Teile der NEOS mit dabei.
Fakt ist, dass die Freiheitliche
Partei die einzige Partei war (Abg. Michael Hammer: On the side of
the Swurbler wart ihr!), die sich im Vorfeld (Abg. Voglauer:
Gerald, wir sind 2024!) gegen dieses Impfpflichtgesetz ausgesprochen hat (Abg.
Loacker: Weil du mit deinen Zahlen aus Nigeria alle überzeugt
hast! – Heiterkeit der Abg. Voglauer), das
immer faktenwidrig war und das nie hätte beschlossen werden
dürfen. (Abg. Michael Hammer: Ivermectin! We shot the Horsemittel! – Unruhe
im Saal. – Heiterkeit und weitere Zwischenrufe bei Abgeordneten von
ÖVP und Grünen.)
Ich gratuliere Mag. Robert
Marschall und seinem Team, dass sie das Volksbegehren gemacht haben,
zitiere einen Satz aus diesem Volksbegehren und werde dann auf diese
Punkte näher eingehen. (Abg. Voglauer –
erheitert –: Na
bitte nicht!) „Das Impfpflichtgesetz ist unangemessen, gefährdet
Menschenleben und verstößt offensichtlich gegen die
Grundrechte“. – Genau das ist es.
So, der Reihe nach (Abg. Voglauer:
Gerald, wir sind 2024, verstehst du das?), weil Nussbaum von
Verschwörungstheorien spricht (Ruf bei der SPÖ: Schwurbler! – Abg.
Michael Hammer: I think me bites my horse! – neuerlicher
Zwischenruf der Abg. Voglauer): Geschätzte Damen und Herren!
Ich habe hier und heute
lediglich die acht Seiten (Abg. Loacker: ... ganz knapp die
Redezeit ...! – Heiterkeit der Abg. Voglauer) des
Berichtes des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (einen
Ausdruck in die Höhe haltend), einer Stelle des Gesundheitsministeriums,
dabei, also Zahlen aus dem eigenen Gesundheitsministerium (Abg. Tomaselli:
Ohne Schild kann man es nicht glauben!), Zeitraum 27.12.2020 bis
31. Dezember 2021. (Ruf: Was war da?)
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ihr habt in diesem Parlament (Abg. Michael Hammer: I’m proud to be a Swurbler!) im Jänner wider jegliche Fakten die Impfpflicht beschlossen. (Abg. Steinacker: Die Zeit ist schon um!)
Ich zitiere aus diesem Bericht,
Kollege Kucher. (Abg. Voglauer: Na so lange du nicht aus deinem Buch
zitierst!) Er hat ja nur acht Seiten. Die könntest du wahrscheinlich
auch kennen, weil du das letzte Mal nach meiner Rede rausgegangen bist und
mich als Verschwörungstheoretiker bezeichnet hast.
(Abg. Voglauer: Hast du einmal in deinem Buch gelesen? –
Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Das ist der eigene Bericht. Noch
einmal: acht Seiten, lediglich
acht Seiten. (Abg. Kucher: ... über Masern
gesprochen ...!) Und die Fakten, die da drinnen sind (Abg. Michael Hammer:
The facts!), solltet ihr bitte alle, die ihr
hier dazwischenschreit, euch einmal anhören.
„Schwerwiegende
Auswirkungen“, in diesem Basg-Bericht festgehalten (Abg. Zorba:
Können wir das auf einer Tafel haben? – Heiterkeit der Abg.
Voglauer – Zwischenruf des Abg. Loacker –
Unruhe im Saal): Was sind schwerwiegende
Auswirkungen? Wenn „sie tödlich oder lebensbedrohend
sind“ – die Grünen lachen laufend (Abg. Michael Hammer:
Lethal, oder?) –, „einen Spitalsaufenthalt
erforderlich machen“ – das steht bitte im Basg-Bericht drinnen
(Abg. Michael Hammer: Hospital, praktisch!) –, „zu
bleibender oder schwerwiegender Behinderung oder Invalidität führen
oder einen Schaden
beim Un/Neugeborenen verursachen“ (Abg. Steinacker: Die
3 Minuten sind schon
lange vorbei!), also „einen Geburtsfehler darstellen“. –
Das sind schwerwiegende Nebenwirkungen.
Geschätzte Kollegen, die ihr nicht aufpasst, die ihr
die Bevölkerung in diese faktenwidrige Impfpflicht hineinmanipuliert
habt (Abg. Lukas Hammer: Geben
Sie es zu, Sie sind auch geimpft!), es sei euch gesagt: Im Zeitraum vom
27.12.2020 bis zum 31.12.2021 (Abg. Voglauer: Gib’s zu,
Gerald! – Abg. Lukas Hammer:
Du bist geimpft!), ein paar Wochen vor Beschlussfassung dieser
faktenwidrigen Impfpflicht, hat das Bundesamt für Sicherheit im
Gesundheitswesen –
(einen Ausdruck in die Höhe haltend) lediglich acht Seiten, das hättet ihr alle
studieren können – festgehalten, dass es „231
Todesfälle“ gegeben hat
(Abg. Michael Hammer: Die sind noch nicht gestorben, das hast du
letztes Mal schon gesagt!), „170 weitere Fälle“ sind
„in Abklärung“. (Abg. Michael Hammer:
Ja, die sind noch nicht gestorben!) – Ich zitiere aus diesem
Bericht. (Abg. Voglauer: Nicht einmal deine Leute sind mehr da, die
können das auch nicht mehr
ernst nehmen!)
Insgesamt „184 Fälle einer Herzmuskelentzündung“
sind hier festgehalten (Abg. Bogner-Strauß: 25 000 gerettete
Menschenleben!), „112 weitere“ Fälle
waren damals „noch in Abklärung“. 374 Patienten hatten
lebensgefährliche Nebenwirkungen, 214 Fälle noch in
Abklärung. (Abg. Voglauer: Aber weißt du, wie viele Leute
gestorben sind an Covid?) Und 1 716 Patienten hatten einen Krankenhausaufenthalt,
bei 970 ist das noch in Aufklärung.
Wenn ich das zusammenzähle und von den Fällen, die
in Abklärung sind, nur die Hälfte hernehme, sind das 3 238 Personen
(Abg. Michael Hammer: Thatʼs
very much persons!), die schwerwiegendste Nebenwirkungen bis hin zum Tod
hatten – festgehalten im Bericht des Bundesamtes für Sicherheit
im Gesundheitswesen. Das ist kein Schwurblermedium (Ah-Rufe bei der
ÖVP), das ist das eigene Medium vom Minister, von Minister Rauch. Es
ist erschreckend,
es ist erschreckend, wie ihr euch da verhaltet! (Beifall bei Abgeordneten
der FPÖ.)
Unglaublich! Ihr
gefährdet Menschenleben (Abg. Michael Hammer: Ja deines,
wenn du dich so aufregst! – Abg. Bogner-Strauß: 25 000 gerettete
Menschenleben! – Abg. Voglauer: ... Sicherheitsrisiko
ist nur eine Partei!) in einem Ausmaß, das es überhaupt noch nie
gegeben hat. (Ruf bei der ÖVP: Geh, Hauser, bitte bezichtige uns
nicht ...!) Ihr ignoriert diese Fakten, die das Ministerium
selber bitte vorgibt (Abg. Voglauer:
Ja genau! – Ruf bei der ÖVP: Ist die Redezeit
noch nicht zu Ende?), und führt euch auf in einem Ausmaß, das
total lächerlich ist. (Abg. Michael Hammer –
erheitert –: The Swurbler for EU-Parlament! Da kandidiert
er jetzt! – Heiterkeit und anhaltende Zwischenrufe bei Abgeordneten
von ÖVP und Grünen.)
Und wisst ihr, das Basg hat diese Zahlen an die EMA
weitergeleitet. (Abg. Steinacker: Du, wenn du so weitermachst,
habts ihr keine Redezeit mehr ...!) Ich
zitiere: „Nach erfolgter Bearbeitung und Begutachtung werden die Daten
gemäß den geltenden europäischen Gesetzen und Richtlinien an
die Europäische Arzneimittelagentur [...] weitergeleitet.“ (Abg.
Michael Hammer: Gerald, the time is off!)
Das heißt: Nach
Prüfung dieser Zahlen – Todesfälle, schwerste Nebenwirkungen
(Abg. Voglauer: Ja, jetzt passtʼs schon!) – werden
diese Zahlen an die
EMA weitergeleitet. (Heiterkeit und Zwischenrufe bei ÖVP
und Grünen. –
Unruhe im Saal.)
Ich habe hier im Hohen Haus mehrmals die an die EMA
gemeldeten schwersten Nebenwirkungen und Todesfälle dargestellt. (Der
Redner stellt eine Tafel
mit der Überschrift „EMA – EudraVigilance
Datenbank“, „Überblick über Gesamtzahlen nach
Schwere Kategorie“, auf der eine Tabelle zu sehen ist, auf das
Redner:innenpult. – Rufe bei SPÖ, Grünen und NEOS: Jawohl!
Ja! Jawohl!) Für die Zuhörerinnen und Zuhörer
sei - - (Heiterkeit und Ah-Rufe bei ÖVP und
Grünen. – Abg. Michael Hammer: From the
Swurbler-Database! – Unruhe im Saal.) – Also das
Publikum, die Zuhörer werden sich ihre Meinung selber bilden,
wie man so mit Todesfällen, mit schwersten Nebenwirkungen umgeht. Das wird
alles lächerlich gemacht. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ. –
Abg. Bogner-Strauß: 25 000 gerettete
Menschenleben! – Abg. Michael Hammer: Da klatscht nur mehr
der Lausch, das ist echt schon das Letzte! – Abg. Voglauer: Drei
Klatscher!
Drei Klatscher ...!) Mit Datenstand vom 17. Jänner
2022 – vier Tage bevor ihr die Impfpflicht beschlossen
habt – haben nationale Behörden die Todesfälle und
die schwerwiegenden Nebenwirkungen weitergeleitet.
Wisst ihr, was an die EMA gemeldet worden ist? –
21 251 Todesfälle, bei einer Meldequote,
die sehr bescheiden ist, vielleicht 6 Prozent, sagt die Expertise.
(Abg. Michael Hammer: Ich glaube, wir sind schon ausgestorben und
wissen es noch gar nicht! – Heiterkeit und anhaltende Zwischenrufe
bei Grünen und NEOS.) Lebensgefährliche Nebenwirkungen gemeldet
an die EMA: 29 185; längerer Krankenhausaufenthalt – das
sind die Zahlen der EMA (einen Ausdruck
in die Höhe haltend); das sind nicht unsere Zahlen, das sind die
Zahlen der EMA –: 121 882; Behinderungen: 60 769,
schwerwiegende Nebenwirkungen (Abg. Hanger: Jetzt weiß ich
endlich, wieso deine Kollegen auch nicht mehr da
sind!): 397 681, ernste Nebenwirkungen: 598 195. – Das
sind erschreckende Zahlen!
Ich habe immer auf diese Zahlen hingewiesen, vier Tage vor Beschlussfassung dieses Impfpflichtgesetzes (Abg. Voglauer: Hast du das schon gewusst!), das
vollkommen faktenwidrig
war. (Abg. Lukas Hammer: Luft holen! Kurz durchatmen! –
Heiterkeit und Zwischenruf der Abg. Voglauer.) Und ihr seid hergegangen
und habt gegen die Stimmen der Freiheitlichen Partei ein vollkommen faktenwidriges
Impfpflichtgesetz beschlossen. (Abg. Michael Hammer: Ja, mit den
Artikeln nehmen wir es nimmer so genau! Das ist zwischen Englisch
und Deutsch im Switchen!)
Wisst ihr, was dem die Krone
aufgesetzt hat? – Das waren dann die Kommentare, und speziell
hervorgetan hat sich die Verfassungsministerin Edtstadler (eine Tafel,
auf der unter den Überschriften „ÖVP Verfassungsministerin Karoline
Edtstadler“ auf der linken sowie „Verbot der Ausweisung eigener Staatsangehöriger
Art. 3.4. ZP-EMRK“ auf der rechten Seite die vom Redner im Folgenden
vorgetragenen Zitate zu lesen sind, auf das Redner:innenpult
stellend – Ah-Rufe bei ÖVP und Grünen), die in
Richtung der Österreicherinnen und Österreicher, die sich nicht
impfen lassen, Folgendes gemeint hat (Abg. Michael Hammer: We had
right! – Abg. Lukas Hammer: Auch das kann
man nicht lesen!): „Mit der Einführung der Impfpflicht ist es
eigentlich rechtswidrig, in Österreich zu wohnen und nicht geimpft zu
sein.“ (Heiterkeit bei ÖVP, SPÖ und
Grünen. – Unruhe im Saal.)
Und das ist so etwas von
erschreckend! Das österreichische Parlament hat diese
Informationsbroschüre herausgegeben (die genannte Broschüre mit
dem Titel „Unsere Rechte.“ in die Höhe haltend –
Abg. Voglauer: Ah!), und wisst ihr,
was in dieser Informationsbroschüre, herausgegeben vom Parlament, mit Vorwort
von Präsident Sobotka und so weiter, drinnen steht? – Das widerspricht genau
dieser Aussage der Verfassungsministerin (Abg. Zorba: Kannst du das
vorlesen? – Abg. Lukas Hammer: Bitte vorlesen, wir
können es nicht
lesen! – Abg. Voglauer: Bitte vorlesen!): „Verbot
der Ausweisung eigener Staatsangehöriger“ – steht da
drinnen, bitte. (Abg. Zorba: Bitte vorlesen, ich kann es
nicht lesen!) Gemäß dem Artikel der Europäischen
Menschenrechtskonvention – (auf die Tafel weisend) hier
stehend – ist es so: „Niemand darf aus dem
Hoheitsgebiet des Staates, dessen Staatsangehöriger er ist, durch eine Einzel- oder eine Kollektivmaßnahme ausgewiesen werden.“
Es ist also erschreckend (Abg. Voglauer: Erschreckend!):
Ihr habt eine vollkommen faktenwidrige Impfpflicht beschlossen, die eigenen
Zahlen des Bundesamtes
für Sicherheit im Gesundheitswesen haben das aufgezeigt. (Heiterkeit und
Zwischenrufe bei ÖVP, Grünen und NEOS.) Die EMA hat die
erschreckenden Zahlen europaweit
festgehalten, und dann seid ihr noch hergegangen und habt
den Österreicherinnen und Österreichern per Botschaft
ausgerichtet: Wer sich nicht impfen lässt, der hat nicht einmal ein Bleiberecht. –
Das ist
erschreckend (Ruf bei den Grünen: Erschreckend!), widerspricht der
Europäischen Menschenrechtskonvention, und statt dass ihr endlich in euch
gehen
würdet und diese faktenwidrige Impfpflicht überdenken würdet und
einmal drüber nachdenken würdet, wie viele massive Impfschäden
ihr verursacht habt, redet ihr da, macht blöde
Zwischenrufe. Euch interessiert die Gesundheit der österreichischen
Bevölkerung nicht. Das ist erschreckend!
(Beifall bei der FPÖ. – Rufe bei den Grünen: Zugabe!
Zugabe! Zugabe!
Zugabe! – Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Michael Hammer:
Swurbler! Swurbler! – Unruhe im Saal.)
20.49
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka (den Vorsitz
übernehmend): Als Nächster zu Wort
gemeldet ist Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte. (Ruf bei den
Grünen:
Du, jetzt musst du dir dein Publikum aber echt erarbeiten! –
Abg. Schwarz: Ralph, du hast keine 10 Minuten! – Abg.
Michael Hammer: Man kann sich schon zum
Affen machen! – Der Präsident gibt das Glockenzeichen. –
Abg. Michael Hammer: Was dir der Kickl hineinjagt, das musst einmal
hinterfragen! So ein Blödsinn!
Da hat sich sogar die Frau Fürst jetzt versteckt!)
Abgeordneter Ralph Schallmeiner
(Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher
auf der
Galerie! (Abg. Loacker: Danke, dass du dir das antust!) Boah! – Wo fangen wir an, wo hören wir auf? (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Ernsthaft: Wir wollen uns doch
wirklich ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen. (Abg. Michael Hammer:
Das ist eine Diagnose!) Ich habe mir da eigentlich eine Rede
vorbereitet, in der ich ein bisschen auf das Volksbegehren eingehen
wollte, aufzeigen wollte, warum dieses Volksbegehren einfach kontrafaktisch
argumentiert. Darin sind zehn Punkte, jeden dieser zehn Punkte kannst du
eigentlich relativ leicht widerlegen. Wir werden das dann natürlich
sowieso auch im Gesundheitsausschuss machen.
Ehrlicherweise: So wird halt in
diesem Land Stimmung gemacht, und obendrauf, als Draufgabe, kommt dann Kollege
Hauser heraus und hält eine von seinen eh schon ein
bisschen legendären Reden, möchte man fast meinen. Ich meine, die Reaktionen hier herinnen kann man sich
anders nicht mehr erklären.
In Wirklichkeit ist das eigentlich eine Verhöhnung des Hauses. (Beifall
bei Grünen, ÖVP und NEOS. – Abg. Michael Hammer: Das
ist ein intellektueller Bankrott!)
Anders kann ich es leider nicht
mehr ausdrücken: Es ist eine Verhöhnung dieses Hauses, und es ist im
Endeffekt auch kontrafaktisch von A bis Z. – Kollege Hauser, ich
weiß nicht, wie oft ich schon versucht habe, zu erklären,
dass es einen Unterschied zwischen Verdachtsfällen und wirklich
bestätigten Fällen gibt – allein damit fängt es an,
oder es werden einfach irgendwelche Zahlen hier heraußen
herumgeworfen und nicht in eine Relation gesetzt. (Zwischenruf des Abg. Hauser.)
Komm, Kollege Hauser, jetzt hörst du mir einmal zu! Ich
habe dir zuerst
auch zugehört. Weißt du, du stellst dich hier heraus und behauptest
irgendwelche Zahlen und stellst sie nicht einmal in irgendeinen Kontext.
(Abg.
Lausch: ... der Oberkasperl ...!) Du vergisst zu
erwähnen, dass wir in Österreich 21 Millionen Impfungen
verabreicht haben – 21 Millionen Impfungen
gegen Covid-19.
Weißt du, was das
heißt? – 21 Millionen verabreichten Impfungen gegen
Covid-19 stehen 2 831 Anträge nach dem Impfschadengesetz
gegenüber, davon
2 310 aufgrund einer Covid-19-Impfung. (Abg. Lausch: Und? Und?)
Jetzt nimm bitte dein Handy heraus (ein Mobiltelefon in die Höhe
haltend) und mach
einmal eine Gegenrechnung, was das bedeutet! Du wirst draufkommen, dass wir
unter 0,1 Prozent landen. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der
ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Hauser und Lausch.)
Lieber Herr Kollege, das sind Fakten und nicht irgendwelche Zahlen irgendwo
herausgesucht.
Geschweige denn übrigens,
Herr Kollege: Haben wir uns schon für die Tausenden Impftoten, die es
nicht gegeben hat, wie ihr damals im März 2021 behauptet habt,
entschuldigt? Haben wir uns dafür schon entschuldigt? –
Nein, wir haben uns natürlich nicht entschuldigt! (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das ist eure Politik, die ihr
hier heraußen abzieht und mit der ihr im Endeffekt auch mitverantwortlich
dafür seid, dass draußen auf der Straße die Leute
in der Zwischenzeit glauben, dass die Masernimpfung schädlich ist,
dass sie Autismus verbreitet. (Abg. Lausch: Das ist ja der
Überwahnsinn! Das ist ja der größte Blödsinn!) Das ist
genau die Haltung, die dafür sorgt, dass Eltern
ihre Kinder nicht mehr gegen Keuchhusten impfen lassen. Das ist die Haltung,
die mitverantwortlich dafür ist, dass die Eltern ihre Kinder nicht zur
HPV-Impfung gehen lassen. Das ist die Haltung, die ihr damit aktiv
mitverbreitet. (Beifall bei Grünen und ÖVP. –
Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Lausch.)
Das sind drei Impfungen, von
denen ich gerade gesprochen habe, bei denen ich davon ausgehe, dass sie bei uns
allen hier herinnen außer Streit stehen –
ich gehe einmal davon aus. Ich gehe davon aus, dass die
Mumps-Masern-Röteln-Impfung außer Streit steht. – Kollege
Hauser, steht die außer Streit? Steht
die außer Streit? (Abg. Voglauer: Na, was ist jetzt?)
Warum geht ihr angesichts von über
200 Masernfällen nicht in aller Öffentlichkeit her und
sagt: Bitte, liebe Leute, lasst eure Kinder gegen Mumps,
Masern, Röteln impfen! (Zwischenrufe der Abgeordneten Hauser und Lausch.) – Ihr tut es nicht! Ihr tut es nicht, weil es euch darum geht, dass ihr billig politisches Kleingeld in diesem Land schlagt. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Um etwas anderes geht es euch nicht, euch sind die Leute da
draußen wurscht. Wenn du dich hier herausstellst und davon sprichst, dass
wir angeblich die Gesundheit der Menschen gefährden (Abg. Hauser:
Ja selbstverständlich! ...!), dann würde ich mich an deiner Stelle selber an der Nase nehmen, denn du
gefährdest die
Gesundheit der Bevölkerung in diesem Land – nichts anderes tust
du (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Höfinger:
Jawohl, ganz genau!), und zwar tagtäglich. Jedes Mal, wenn du hier
heraußen oder in den USA stehst
und irgendwelche halbgaren, halbseidenen Reden von dir gibst, dann
gefährdest du aktiv die Gesundheit der Menschen in diesem Land. (Abg. Höfinger:
Jawohl!)
In diesem Sinn: Wir werden uns natürlich im
Gesundheitsausschuss damit auseinandersetzen, keine Frage, mehr als
100 000 Unterschriften sind zu respektieren. Zwei Dinge aber sage ich
dir auch, lieber Kollege Hauser: Erstens einmal ist das Wunderbare, wenn du
dann in Brüssel sein solltest, dass
du dort eine zeitliche Begrenzung von 60, 90 oder 120 Sekunden hast, wie
mir Kollege Reimon noch einmal ganz genau erklärt hat. (Beifall bei den
Grünen.)
Ich bin schon gespannt, ob du das zusammenbringen wirst.
Das Zweite: Diese unwahren Aussagen von dir lassen wir
nicht mehr weiter unkommentiert stehen. (Beifall bei Grünen und
ÖVP. – Abg. Hauser: ... Blödsinn
da!)
20.55
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fiedler. – Bitte.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! (Die Begrüßung auch in
Gebärdensprache
ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Mir fehlen ein bisschen
die Worte, muss ich ganz ehrlich sagen, aber ich möchte mich in dieses
Hickhack auch gar nicht näher hineinbegeben. Wie wichtig das ist, sieht
man am Sektor der FPÖ: Da hört die Hälfte Kollegen Hauser auch
nicht mehr zu. (Abg. Ottenschläger: Ist ja auch keiner
da! – Heiterkeit der Abg. Voglauer.) –
Eben.
Ich finde es wichtig, dass wir dieses Volksbegehren behandeln, weil einfach die Anzahl der Menschen, die das unterzeichnet haben, zeigt, dass es für die Menschen wichtig ist. Es ist unsere Aufgabe als Parlament, das auch gut zu behandeln.
Dass das Impfpflichtgesetz abgelaufen ist, ist der andere
Punkt an dieser Geschichte. Wir haben es im Jänner 2022 beschlossen,
wir haben es im Juli außer Kraft gesetzt, dementsprechend sollte man
einfach einmal einen Blick
in die Zukunft wagen (Abg. Voglauer: Ja!) und sagen: Haken wir
bitte diese Coronapandemie ab! Es war für uns alle eine
äußerst herausfordernde, ungute,
lästige Zeit – absolut. Es sind vielleicht Dinge beschlossen
worden, die nicht optimal waren. Man lernt aus Fehlern, man wird es beim
nächsten Mal hoffentlich anders machen (Abg. Steinacker:
Eine Frage, was man weiß
zum Zeitpunkt!), aber zu diesem Zeitpunkt hat niemand gewusst, wie man
damit umgehen soll. Hinterher schlauer zu sein oder zu versuchen, schlauer als
der Rest der Welt zu sein, ist relativ einfach, aber auch sehr billig.
(Beifall bei NEOS und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich möchte die restliche
Zeit noch dafür nutzen, mich wie die Kolleg:innen davor auch schon auf
diese Impfungen zu konzentrieren. Impfungen retten Leben,
ja. Wir haben ein großes Thema mit Impfungen, die nicht fertig geimpft
wurden, bei denen die zweite Teilimpfung fehlt, bei denen die dritte
Teilimpfung
fehlt. Wir haben da wirklich ein großes Thema und ganz massiven
Aufholbedarf, egal bei welcher Impfung. Wir haben bei diversen Impfungen eine
Durchimpfungsrate, die einfach nicht mehr tragbar ist. Man sieht das eben
an sterbenden Säuglingen, an vermehrten Fällen von Masern, von
Keuchhusten.
Es geht einfach viel zu rund in unserem Gesundheitssystem, und da
müssen
wir entgegenwirken.
Ich möchte da auch – noch einmal, gerade
was die Durchimpfungsraten betrifft – bitte endlich die
Apotheker ins Boot holen dürfen. Das sind ausgebildete Menschen.
Ich glaube nicht, dass wir diesen Kampf noch endlos weiterführen
sollten, nämlich auf Kosten der Patienten. Also bitte Impfen
in den Apotheken einfach einmal erlauben (Abg. Voglauer: Ja!) –
das wäre ein guter Fahrplan in Richtung Zukunft. Kommen Sie ins
Tun! – Danke.
(Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Lukas Hammer und Voglauer.)
20.58
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stocker. – Bitte sehr.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker
(ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine geschätzten Damen
und Herren Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus
und alle, die diese Sitzung noch von wo auch immer sehen! An sich
wären die Worte von Kollegen Hauser nicht der Rede wert, sage ich ganz
offen,
aber ich finde überhaupt nicht lustig, was Sie da gesagt haben (Abg. Hauser:
Basg ...! Ist ja unfassbar, was ...!), sondern ich finde es
geradezu empörend, was Sie hier sagen, und zwar sage ich Ihnen das aus
folgendem Grund: Man kann durchaus darüber reden, ob die Impfpflicht und
die Einschränkung, die damit verbunden war, die richtige Entscheidung zu diesem
Zeitpunkt war – ja
oder nein –, aber über eines kann man nicht reden: dass diese
Impfung unzählige Leben gerettet und Gesundheit geschützt hat.
(Abg. Hauser: Mit welchen Schäden?)
Was Sie hier im Hohen Hause
erzählen, ist nicht nur wissenschaftsfeindlich, sondern gefährlich.
(Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie
des Abg. Loacker.)
Ich sage Ihnen das auch deshalb, weil es
möglicherweise Menschen gibt, die Ihnen das glauben, und das halte
ich für noch gefährlicher (Abg. Hauser:
Weil sie selber Impfschäden haben!), denn das, was Sie hier in diesem
Hohen Haus im Schutz der Immunität erzählen, diese Zahlen, die Sie
vor sich hertragen,
die Taferln, die Sie hier aufstellen, all das ist verantwortlich dafür,
dass
die Skepsis gegenüber der Wissenschaft steigt, dass die Errungenschaft
dieser Impfung nicht gesehen wird. Es war eine enorme wissenschaftliche
Leistung, in so kurzer Zeit einen solchen Impfstoff zu entwickeln, eine enorme
wissenschaftliche Leistung zum Wohle der Menschen. Und Sie stellen
sich hierher, diskreditieren alles, gefährden die Gesundheit und das Leben
der Menschen und reihen sich ein in eine
Partei, in der Gefährden und Gefährder zu Hause
sind! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und
Grünen.) Das muss hier einmal gesagt werden. Ich finde das nicht
lustig, ich
finde es empörend und ich finde es verantwortungslos. (Beifall und
Bravoruf bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten von Grünen und
NEOS.)
21.00
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kaniak. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Ein Profiteur!)
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte mich in dieser Debatte eigentlich gar nicht zu Wort melden (Ah-Rufe bei der ÖVP), aber nach diesen vollkommen sinnbefreiten Redebeiträgen und persönlichen Angriffen gegenüber dem Kollegen Hauser habe ich mich jetzt noch eingemeldet, denn das, was hier stattfindet, ist eine derartige Verdrehung der Fakten (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP), dass man das so nicht stehen lassen kann. (Beifall bei der FPÖ.)
Warum? – Es war von
Anfang an klar, dass jegliche Impfpflicht die Impfbereitschaft der
Österreicher:innen negativ beeinflussen wird. (Abg. Lukas
Hammer: Darum geht es nicht!) – Natürlich geht es
genau darum, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Lukas Hammer:
Nein! Nein!) Diese
Maßnahmen und dieser Zwang, die von der schwarz-grünen Bundesregierung mit Unterstützung der SPÖ und der NEOS beschlossen worden sind, haben die Skepsis befeuert (Abg. Gahr: Das hat ja der Kickl zuerst gefordert!), haben die Impfbereitschaft der Österreicher:innen bei allen anderen Impfungen gefährdet, haben die Gesellschaft gespalten! (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist Realität – und das ist nicht eine Erfindung von mir, das ist im Gesundheitsbereich allzeit bekannt gewesen, dass solche Zwänge kontraproduktiv sind.
Es kommt noch ein zweiter Punkt
dazu: Der politische Kuhhandel, mit dem das Impfpflichtgesetz in
Österreich beschlossen und eingeleitet wurde, passierte zu einem
Zeitpunkt, bevor Omikron kam. Als Omikron die verbreitete Virusmutation war, war
klar, dass die bestehenden Impfstoffe gegen
diese neue Mutation kaum einen Schutz bieten und die Infektion mit dieser neuen
Variante nicht mehr so schwer verlaufen würde wie mit der
alten. Und trotzdem hat die schwarz-grüne Bundesregierung das Impfpflichtgesetz
beschlossen (Abg. Hörl: Aber nicht in Kraft gesetzt! Red keinen
Topfen! War nie in Kraft!), obwohl klar war, dass die Schutzwirkung der vorhandenen
Impfung nicht ausreichend war und dass die Akzeptanz der Bevölkerung
inferior sein würde. (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt eine Geschichtsumkehr zu machen und zu versuchen, der FPÖ Ihr Versagen unterzuschieben, das ist auch inferior. Lassen Sie sich das ins Geschichtsbuch schreiben! (Beifall bei der FPÖ.)
21.03
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist niemand mehr dazu gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise das Impfpflichtgesetz-abschaffen-Volksbegehren dem Gesundheitsausschuss zu.
25. Punkt
Erste Lesung: Volksbegehren „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“ (2408 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 25.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu
Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Neumann-Hartberger. Bei ihr
steht das Wort. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger
(ÖVP): Herr Präsident! Werte
Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Volksbegehren sind an
und für sich ein wichtiges demokratisches Element in Österreich und grundsätzlich zu begrüßen und wertzuschätzen,
und jene, die die 100 000er-Hürde schaffen, hier im
Parlament behandelt zu werden, sollten auch sachlich
und fachlich behandelt werden.
Der Initiator und
Bevollmächtigte dieses Volksbegehrens, das wir jetzt behandeln, ist
einmal mehr Mag. Robert Marschall. Er ist in diesem Haus ja kein
Unbekannter mehr, hat er doch in der Vergangenheit und auch aktuell
unzählige Volksbegehren initiiert: das Volksbegehren Für
verpflichtende Volksabstimmungen, das Volksbegehren Euratom-Ausstieg
Österreichs, das Echte-Demokratie-Volksbegehren oder das
Verfassungsrichter-Volksbegehren, um nur einige zu nennen. – Ein
Schelm, wer denkt: ein nettes Geschäftsmodell
entdeckt, nicht unlukrativ für sich und seine Protagonisten.
Das gegenständliche Volksbegehren, das wir heute in der ersten Lesung im Hohen Haus hier behandeln, trägt den Titel Covid-Strafen-Rückzahlungs-Volksbegehren und wurde von 101 652 Österreicherinnen und Österreichern unterschrieben und repräsentiert somit 1,6 Prozent aller Wahlberechtigten.
Ich möchte Ihnen einen kurzen Überblick über die Forderungen oder Behauptungen des vorliegenden Volksbegehrens geben. Darin werden jegliche
Coronamaßnahmen
als irrsinnig bezeichnet. Der Bundesregierung wird vorgeworfen, nur unter der Prämisse,
„Angst und Schrecken“ verbreiten zu wollen, gehandelt zu haben, und
es wird gefordert, alle verhängten Coronastrafen
zurückzubezahlen. Wie gesagt: 1,6 Prozent oder plakativ dargestellt
drei von 200 Wahlberechtigten unterstützen die Forderungen dieses
Volksbegehrens.
Ich unterstütze die Arbeit
dieser Bundesregierung. Die Liste an beschlossenen Vorhaben, aber auch von
jenen, die wir noch bis zum Ende dieser Legislaturperiode für die
Menschen in diesem Land umsetzen werden, kann sich nämlich wirklich
sehen lassen. Bestes Beispiel dafür ist der heutige Tag mit
dem Wohnbaupaket.
Während der Pandemie war es die klare Devise, mit Verantwortung zum Wohle aller Österreicherinnen und Österreicher zu handeln. Schutzmaßnahmen mussten in kürzester Zeit getroffen werden und die Nichteinhaltung dieser Maßnahmen wurde, wenn der Straftatbestand erfüllt war, sanktioniert.
Da wir aber das Glück haben, in einem Rechtsstaat zu leben, stand es natürlich jedem offen, ein Rechtsmittel gegen diese Strafen einzulegen.
Es wurde Verantwortung übernommen und nach bestem Wissen und Gewissen in Hinblick auf den damaligen Wissensstand gehandelt. Ja, dort, wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler. Aus diesen muss man dann auch lernen, und das haben wir gemacht. Es gibt eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Coronapandemie durch eine Studie der Akademie der Wissenschaften. Durch eine differenzierte Auseinandersetzung konnten Schlüsse gezogen und Learnings, wie wir in Zukunft mit solchen Ausnahmezuständen umgehen müssen, abgeleitet werden. Diese Maßnahmen waren sehr wohl von entscheidender Bedeutung, was eben anhand dieser wissenschaftlichen Daten analysiert und nachgewiesen wurde.
Das vorliegende Volksbegehren hat die 100 000-Unterstützer-Marke erreicht. Damit werden wir genügend Zeit für eine ausführliche Diskussion dieses Themas im Verfassungsausschuss haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
21.07
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte sehr.
Abgeordnete
Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr
Präsident! Werte Damen
und Herren Abgeordnete! Grundsätzlich begrüßen wir
natürlich die Instrumente der direkten Demokratie neben der
repräsentativen Demokratie, und das Interesse an der Politik finde ich
sehr gut. Was ich jetzt mittlerweile fast bedenklich finde, ist, wenn
Volksbegehren unterschrieben werden, die eine Begründung beinhalten,
die ich phasenweise wirklich haarsträubend finde – bis
hin zu strikter Ablehnung meinerseits.
Wir wissen, dass uns die Coronapandemie, die Folgen der
Coronapandemie und auch dieses
Krisenmanagement nicht nur die letzten dreieinhalb, vier Jahre
sehr, sehr intensiv beschäftigt haben, sondern auch in Zukunft noch
beschäftigen werden. Ich will es auch gar nicht schönreden, es
hat sehr, sehr viele Fehlentscheidungen der schwarz-grünen Bundesregierung
gegeben. Vieles wurde auch von den Höchstgerichten aufgehoben, und
das ist für uns ein guter
und wichtiger Beweis, dass der Rechtsstaat funktioniert.
Da bin ich schon beim Thema: Den Rechtsstaat infrage
stellen, öffentliche Institutionen infrage stellen, das halte ich
für brandgefährlich. Ich halte es
auch für brandgefährlich, wenn so etwas in Begründungen von
Volksbegehren hineingepackt wird.
Ich bin jetzt keine Vertreterin
beziehungsweise keine Verteidigerin einer schwarz-grünen Regierung, und es
sind wirklich viele Fehler passiert.
Wir untersuchen ja aktuell im Rahmen des Untersuchungsausschusses die
Vorgänge rund um die Cofag. Dass da vorbei an der parlamentarischen
Kontrolle
und auch vorbei an Rechtsstaatsmechanismen Milliarden an Steuergeldern ausgeschüttet wurden, das wird uns noch lange beschäftigen, und es ist auch wichtig, dass wir da hinschauen.
In der Begründung dieses
Volksbegehrens werden zwar einerseits Rückzahlungen von Covid-Strafen
verlangt – das habe ich, das sage ich auch an dieser Stelle, als
eine der Ersten vor dreieinhalb Jahren gefordert, weil am Anfang
tatsächlich Behörden gestraft haben, ohne dass es ein Straftatbestand
war, nur aufgrund von Aussagen im Rahmen von Pressekonferenzen des Innenministers, des
Kanzlers; das kann es nicht geben, und da gibt es natürlich Möglichkeiten,
diese zu Unrecht erfolgten Strafen zurückzuzahlen, und es werden
sich auch Wege finden lassen –, aber andererseits kann es nicht
sein,
dass wir alles infrage stellen und den Rechtsstaat ignorieren bis hin zu
diffamieren. Da bin ich auf jeden Fall nicht dabei.
Noch schlimmer ist es, dass in
der Begründung dieses Volksbegehrens
der Nationalsozialismus verharmlost wird. (Abg. Kaniak: Jetzt wird es
aber wirklich abstrus!) Was heißt denn hier Impfverbot und dann einen
Davidstern dranhängen? Das ist eine Verharmlosung und das ist
ein Straftatbestand. (In Richtung Abg.
Kaniak:) Lachen Sie nicht
darüber! (Ruf: Antisemitismus!) Antisemitismus
ist ein Straftatbestand (Abg. Kaniak: Was habt denn ihr
für eine Stigmatisierung betrieben?!), und das ist sehr wohl eine
Sache des Verbotsgesetzes. (Beifall bei
der SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)
Das verbiete ich mir und das lehne ich strikt
ab. Das ist zur Kenntnis zu nehmen! Daher sage ich: Wir begrüßen
jede Beteiligung der demokratischen Formen, das ist wichtig,
aber bleiben wir faktenorientiert und respektvoll gegenüber
öffentlichen Institutionen und vor allem fair! – Danke. (Beifall
bei der SPÖ
sowie des Abg. Lukas Hammer.)
21.11
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hauser. – Bitte. (Rufe bei der ÖVP: Second Round! Wo bleibt der tosende Applaus?)
21.11
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser
(FPÖ): Herr Präsident!
Kolleginnen und Kollegen! Aber vor allem Zuhörer vor den Bildschirmen
und – unter Anführungszeichen –
„draußen“! Also das Demokratieverständnis hier in diesem
Hohen Haus ist erschreckend. (Abg. Höfinger: Das ist
unglaublich!) Demokratie funktioniert nicht so, wie ihr es euch
vorstellt. Demokratie ist nicht die Herrschaft der Mehrheit über die
Minderheit, sondern da geht es bitte
um Fakten, und ihr ignoriert alle Fakten. (Abg. Höfinger: Das
ist unglaublich!) Das ist für mich so etwas von erschreckend. Ihr
ignoriert die eigenen
Fakten. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsident Sobotka
gibt das Glockenzeichen.)
Noch einmal (eine Kopie
eines Facts Folders in die Höhe haltend): Lest doch
die acht Seiten Basg-Bericht durch! Herr Kollege Stocker, deine
Ausführungen waren für mich wirklich erschreckend (Abg. Höfinger:
Ja, deine auch! – Abg. Stocker: Dann haben sie hoffentlich
gewirkt!): eigene Berichte ignorieren, ebenso Zahlen, die das Bundesamt
für Sicherheit ausweist, die vielen Todesfälle,
die mit den Impfungen im Zusammenhang stehen. Steht alles hier im Basg-Bericht,
ist nicht von mir, ich zitiere nur aus diesem Basg-Bericht, Bundesamt für Sicherheit
im Gesundheitswesen. Legt doch nicht die Fakten weg!
Ich zitiere weiter aus diesem Bericht
auf Seite 8. Noch einmal, Schallmeiners und Co (Abg. Lindinger:
Die Fakten waren: Das war ein Schutz! Du selbst warst einer der Ersten, der sich geimpft hat! Das sind die Fakten! Und
warum? – Weil’s
hilft! Unglaublich! – Präsident Sobotka gibt das
Glockenzeichen): „Nach
erfolgter Bearbeitung und Begutachtung“ (Abg. Lindinger:
Unglaublich! Selbst als Erster
impfen lassen, aber dann recht wettern!) „werden die Daten
gemäß den geltenden europäischen Gesetzen und Richtlinien an
die europäische Arzneimittelagentur weitergeleitet.“
Das heißt, das Basg prüft diese Zahlen. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen hat diese Zahlen überprüft, hat die Todesfälle überprüft, und nachdem die Überprüfung positiv abgeschlossen wurde, hat das Basg die Zahlen
an die EMA weitergeleitet. Ihr könnt diese Zahlen (eine Tafel
mit der Überschrift „EMA – EudraVigilance
Datenbank“, „Überblick über Gesamtzahlen nach Schwere
Kategorie“, auf der eine Tabelle zu sehen ist, auf das Redner:innenpult
stellend – Abg. Loacker: Das ist auch dasselbe Taferl wie
vorhin!)
ignorieren, was ihr wollt, aber diese Zahlen sind Fakten, weil sie von
europäischen Gesundheitsbehörden an die EMA weitergeleitet
wurden.
Das ist so etwas von
erschreckend – anstatt einmal herzugehen und darüber
nachzudenken (Abg. Stocker: Nachdenken wäre
angebracht! – Präsident
Sobotka gibt neuerlich das Glockenzeichen), ob diese
Covid-19-Impfung tatsächlich diese Wirkungen hat. Es ist festgehalten,
sie ist weder wirksam noch
sicher. Das weiß man aufgrund der Dokumente und Unterlagen. (Abg.
Michael Hammer: Das ist so krank! – Abg. Steinacker: Das
ist so daneben!) Weder
Pfizer noch Moderna haben die Wirksamkeit und die Sicherheit dieser Impfungen
bis jetzt dokumentieren können. (Abg. Michael Hammer: Also die
FPÖ
hört als seriöse Partei zu existieren auf mit
solchen ...! – Abg. Scherak: Können wir die
Europawahl vorziehen, dass du schneller gehst?)
Da könnt ihr die Fakten
schon weglegen. Schaut einmal in Richtung Österreicherinnen und
Österreicher! (Abg. Michael Hammer: Kaniak, mach einmal einen
Schluss! Das ist ja - -! Die eigenen distanzieren sich! –
Abg. Steinacker: Schau dir das einmal an, die gehen ja alle raus, weil
sie das nicht mehr ...! – Abg. Michael
Hammer: Die eigenen Kollegen distanzieren sich, weil sie sich das nicht
mehr anhören können! –
Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Es gibt so viele Personen
mit Impfschäden, mit massiven Impfschäden, die diese Impfung auch
angerichtet hat.
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka (neuerlich das
Glockenzeichen gebend):
Bitte um etwas Ruhe.
Abgeordneter
Mag. Gerald Hauser (fortsetzend):
Statt diesen Menschen, den Impfgeschädigten, endlich zu helfen, finden
Spott und Hohn hier in
diesem Hohen Haus statt. (Abg. Michael Hammer: Ja, für dich!
Für dich findet Spott
statt!) Das ist das Erschreckende. So geht ihr
mit Personen um, die wirklich Schäden davongetragen haben.
(Abg. Michael Hammer: Ja, du hast einen! Ja!) Ihr ignoriert das
Ganze, anstatt endlich einmal in euch zu gehen, die
desaströse Covid-Politik endlich einmal aufzuarbeiten und den vielen,
vielen Tausenden Impfgeschädigten zu helfen. Eure Wortspenden vorhin waren eine Schande
für alle Personen, die wegen eurer Narrative Impfschäden
davongetragen haben. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lindinger:
Die einzige
sachliche Sache ist, du bist als einer der Ersten geimpft worden!)
21.15
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Prammer. – Bitte.
Abgeordnete
Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne):
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Werte Zuseherinnen und Zuseher! Was wir hier haben, ist ein Volksbegehren,
das die Rückzahlung
von Strafen fordert. Was wir hier nicht haben, ist, dass wir wiederum einen
Vortrag - - (Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten
von ÖVP und FPÖ.) – Seid ihr jetzt fertig? Ich
würde gerne wieder zum eigentlichen
Thema zurückkommen. (Beifall bei den Grünen.)
Wir haben hier ein Volksbegehren, das etwas
fordert, was vom Grundprinzip her irgendwie verständlich ist: Es wurde
eine Strafe bezahlt, der ein Gesetz zugrunde gelegen ist, und dann
wurde dieses Gesetz vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, deshalb sollte diese
Strafe wieder rückerstattet werden. Das Prinzip, das hinter diesem
Anliegen steht, ist, glaube ich, ein sehr Wesentliches, weil sich dieses Anliegen mit Gerechtigkeit beschäftigt. Es
fühlt sich ungerecht an, wenn man eine Strafe
bezahlt hat und das Gesetz dann aufgehoben wird. So hat man doch das
Gefühl, man hätte diese Strafe nie bezahlen
müssen, und fühlt sich ungerecht behandelt. Der Reflex ist dann: Man
möchte das wieder zurückfordern.
Das verstehe ich, das ist ein verständliches Anliegen. Ich denke daher – obwohl auch ich mich der Meinung der Kollegin Yildirim anschließen will, die Begründung in diesem Volksbegehren ist wirklich haarsträubend –, das Anliegen ist schon eines, das wir diskutieren sollten – wie auch immer es dann ausgeht. (Abg. Lausch: Wir sollten es diskutieren!)
Was wir bei
dieser Überlegung auch berücksichtigen müssen – und
deshalb bin ich froh, dass wir es im Verfassungsausschuss haben, denn der
Verfassungsausschuss ist doch einer, der sich wirklich immer sehr
differenziert mit diesen Anliegen auseinandersetzt –, was wir auch
bedenken müssen, ist: Was ist es, was ich damit erzeuge, wenn ich sage, es
könnte doch sein, dass, wenn ein Gesetz aus welchem Grund auch immer vom
Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird, ich Strafen wieder
zurückbekomme? Dann führt das doch dazu, dass sie von vornherein erst
gar nicht bezahlt werden. Und das – ich denke,
da sind wir uns alle einig – wäre ein sehr, sehr schlechtes
Signal.
Das bedeutet zusammengefasst: Es gibt
Für und Wider, es ist ein berechtigtes Anliegen, denn das, was das
Volksbegehren und wahrscheinlich auch die
vielen Menschen, die es unterschrieben haben, angetrieben hat, ist das Streben
nach Gerechtigkeit. Damit müssen wir uns auseinandersetzen, dafür ist
dieses Hohe Haus da. Ich denke trotzdem, dass man Volksbegehren so nicht
formulieren sollte. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten
der ÖVP sowie
der Abg. Holzleitner.)
21.18
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Reimon. – Bitte sehr, in der Kürze der europäischen Unionsbeiträge bitte. (Heiterkeit bei den Grünen.)
Abgeordneter Michel Reimon, MBA (Grüne): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir müssen ganz kurz für die Zuschauer und Zuschauerinnen erklären, was hier abgeht, denn dazu ist das Thema mit dem Imp-
fen
einfach zu ernst: Kollege Hauser kandidiert am fünften Platz der Freiheitlichen
zur Europawahl. 5 Prozent der parteieigenen Stimmen werden ihn vorreihen
und werden ihm einen Platz im Europaparlament verschaffen. Das ist mit all euren Impfverschwörern
natürlich mit der linken Hand machbar. Sie machen
hier einen parteiinternen Wahlkampf, dafür missbrauchen Sie den
Nationalrat. Wir sind alle froh, wenn Sie weg sind. (Beifall bei Grünen
und ÖVP. – Abg. Hauser: Du kennst den Basg-Bericht
wahrscheinlich auch nicht!)
21.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist niemand mehr dazu gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise das Covid-Strafen-Rückzahlungs-Volksbegehren, 2408 der Beilagen, dem Verfassungsausschuss zu.
Erste Lesung: Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“ (2409 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 26. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Grünberg. Bei ihr steht das Wort. – Frau Abgeordnete, Sie sind dran.
Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Der Pflegebereich ist ein Thema, das immer wichtiger wird, weil die Menschen erfreulicherweise immer älter werden. Das bedeutet aber auch, dass der Pflegebedarf wächst. Unser Ziel ist es, ein Altwerden in Würde sicherzustellen, denn die Pflege geht uns alle an. Früher oder später werden wir alle in irgendeiner Art und Weise davon betroffen sein.
Um die künftig erforderliche
Zahl an Pflegekräften abdecken zu können,
den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und eine faire Entlohnung sicherzustellen,
haben wir in den letzten Jahren zwei Pflegereformen auf den Weg gebracht. Die
erste Pflegereform umfasste 20 Maßnahmen und 1 Milliarde Euro.
Einen Großteil der Reform nahm die Gehaltserhöhung für die
Beschäftigten in diesem Sektor ein. Der Bund hat dafür
520 Millionen Euro für
die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung gestellt. (Beifall bei der
ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Seit diesem Jahr wird dies
über den Pflegefonds finanziert, der auch auf
über 1 Milliarde Euro aufgestockt wurde.
Ein ganz wichtiger Punkt der Reform war auch die Pflegelehre. Damit wurde ein zusätzliches Angebot für eine Ausbildung geschaffen, und so ist es auch möglich, unmittelbar nach dem Abschluss der Pflichtschule in diese Lehre einzusteigen. Der Ausbildungszuschuss beträgt 600 Euro monatlich, das Pflegestipendium 1 400 Euro monatlich, damit eben auch Menschen, die in der Ausbildung für Pflegeberufe sind, finanziell unterstützt werden.
Leider reicht die Redezeit nicht aus, alle diese
20 Maßnahmen von der
ersten Pflegereform aufzuzählen, aber man sieht, dass in diesem Bereich
sehr viel getan wurde. Eine zusätzliche Entlastungswoche für Personen,
die
in der Pflege arbeiten, ab dem 43. Lebensjahr wurde geschaffen sowie auch
zwei zusätzliche Zeitausgleichsstunden für Nachtdienste, die
länger als 6 Stunden dauern. Wir haben also in diese
Richtung schon sehr viel getan, es ist uns aber auch bewusst, dass noch viel
getan werden muss. Deswegen freue ich mich sehr, wenn wir das Volksbegehren im
Sozialausschuss weiter diskutieren
können und uns auch mit Expertinnen und Experten darüber austauschen
können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP
und bei Abgeordneten der Grünen.)
21.22
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stöger. – Bitte sehr.
21.22
Abgeordneter Alois Stöger,
diplômé (SPÖ): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Sie jetzt noch
zusehen! Ich bedanke mich bei allen aus der Bevölkerung, die dieses
Volksbegehren unterstützt haben, es
waren knapp 132 000 Menschen. Diese
machen sich Sorgen, ob die Pflege in Österreich funktioniert, und
machen sich auch Sorgen, ob die Personen,
die diese Pflege durchführen, auch mit Respekt behandelt werden, wollen,
dass diese Personen mit Respekt behandelt werden.
Aus meiner Sicht ist das ein wichtiges Anliegen, das auch hier im Parlament diskutiert werden soll. Es ist wichtig, dass man die Bedingungen für die Pflege verbessert, dass man die Bedingungen in der Ausbildung jener Menschen, die sich für die Pflege begeistern lassen, verbessert, dass man auch die ökonomischen Bedingungen, das Einkommen jener Menschen, die bereit sind, in die Pflege zu gehen, auch sicherstellt.
Wir als Sozialdemokratie haben hier viele Vorschläge gemacht. Ich gebe gerne zu, dass die Regierung das eine oder andere probiert hat, dass das immer gegriffen hat, bezweifle ich. Daher ist es wichtig, dass wir diese Themen intensiv diskutieren, und dieses Volksbegehren gibt dazu Anlass. (Abg. Bogner-Strauß: In der Steiermark sind so viele in Ausbildung wie noch nie!)
Es geht auch darum, die Pflege, die damit in Zusammenhang
stehende Arbeit, mit der Schwerarbeit in Verbindung zu bringen. Es muss
diskutiert werden, wie man damit umgeht, das muss auch mit den
betroffenen Personen diskutiert werden. Wenn wir sehen, dass wir alle
Angst haben, dass es zu
einem Pflegnotstand kommt, dann ist es ganz besonders wichtig, dass man jetzt Handlungen setzt, damit wir kurzfristig,
mittelfristig und langfristig genügend Pflegepersonal in
Österreich haben. Bis 2050 werden wir
300 000 pflegebedürftige Menschen haben und die brauchen das
geeignete Personal. Insofern ist jedem Dank zu sagen, der sich des Themas
der Pflege annimmt. – Besten Dank. (Beifall bei der
SPÖ.)
21.25
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ribo. – Bitte.
Abgeordnete
Bedrana Ribo, MA (Grüne): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher!
Gerechtigkeit in der Pflege:
Die Unterstützer:innen dieses Volksbegehrens fordern mehr als nur Anerkennung
und Applaus – und das zu Recht.
Sie alle wissen, dass mir persönlich jede Gelegenheit
lieb ist, um das Thema Pflege vor den Vorhang zu holen, aber lange schon
applaudieren wir
den Pflegekräften nicht nur – wir sind mitten in der Umsetzung.
Mit den Pflegereformen eins und zwei ist uns in Sachen Anerkennung,
Entlastung,
aber auch Anwerbung neuer Pflegekräfte bereits vieles gelungen. Es gibt
nun eine finanzielle Anerkennung für die Pflegkräfte über den
sogenannten Pflegebonus oder – wie er richtig
heißt – Entgelterhöhungs-Zweckzuschuss. Dann gibt es
für die Ausbildungen finanzielle Unterstützung mit dem
Pflegestipendium und natürlich mit dem Pflegeausbildungs-Zweckzuschuss. Es
gibt eine zusätzliche Entlastungswoche für alle ab dem
43. Lebensjahr,
die sogenannte sechste Urlaubswoche, und eine Gutschrift von zwei Nachtgutstunden im stationären Langpflegebereich. Ich
könnte hier noch sehr lange
die vielen Maßnahmen aufzählen, die wir schon zur Genüge
gehört haben, die wir mittlerweile kennen, die zum Teil in Umsetzung sind
beziehungsweise
auch schon umgesetzt wurden.
Aber eines sollte uns allen klar sein – und ich
gehe davon aus, dass es auch so ist –: dass wir es nur gemeinsam
schaffen können, aus der Pflegekrise herauszukommen. Nur gemeinsam
können wir gegen den Pflegekräftemangel vorgehen und nur gemeinsam
können wir – wie wir vorhin von der Kollegin gehört
haben – es schaffen, dass unsere Lieben beziehungsweise auch
irgendwann einmal wir selbst in Würde altern können beziehungsweise
im Alter die richtige, qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung bekommen,
die unseren Lieben und auch uns zusteht. (Beifall bei Abgeordneten der
Grünen.)
Die Bundesregierung hat nicht weggeschaut. Diese
Bundesregierung hat
nicht nur applaudiert, sie hat tatsächlich Taten sprechen lassen, sie hat begonnen,
Probleme zu lösen. Und glauben Sie mir, niemand weiß besser als
ich, dass wir noch einen langen Weg vor uns haben, aber wir haben uns im Gegensatz zu den Vorregierungen zumindest auf den
Weg gemacht. Ich freue
mich auch auf weitere Diskussionen in den zuständigen
Ausschüssen. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten von
Grünen und ÖVP.)
21.28
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fiedler. – Bitte sehr.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): (Die Begrüßung auch in
Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen!
Gerechtigkeit den Pflegekräften ist
eine Forderung, die absolut nachvollziehbar
ist, die wir auch sehr gerne unterstützen. Die
Pflegekräfte sind tatsächlich am Limit.
All diese Bestrebungen mit der
Pflegelehre kann man jetzt gutheißen oder
nicht. (Abg. Steinacker: ... keine Redezeit mehr!) Wenn
unsere Pflegekräfte wirklich am Limit arbeiten und dann auch noch junge
Lehrlinge ausbilden müssen,
so glaube ich, dass wir sie damit ein Stück weit überfordern. Da
hätte man meiner Meinung nach schon vor 20 Jahren, als die
ersten Rufe nach Unterstützung gekommen sind, ansetzen
müssen. Was wir uns bei der Pflege einfach ins Bewusstsein rufen
müssen, ist, dass die Pflege ein absolut kompetentes Kernelement des
Gesundheitssystems darstellt, und wir müssen dieses Berufsbild aufwerten.
Da ist die Milliarde zwar schön und gut, aber die wird über die
Länder an die Pflegekräfte verteilt – oder auch nicht. Das
Problem, das
viele Pflegerinnen und Pfleger haben, ist,
dass das Geld bei ihnen nicht ankommt.
Das heißt, da müssen
wir noch ein bisschen nachschärfen und auf diesem
Weg, auf den Sie sich gemacht haben, doch ein bisschen Gas geben.
Wichtig wären die Anerkennung der Kompetenzen der Pflegekräfte, ich
spreche da die Communitynurses an, die eigentlich nur eine Beratungsfunktion
haben und dann doch erst wieder jemand anderen schicken müssen. Das macht
auch kein gutes Bild, wenn die in den Häusern ankommen und dort eben
nicht das tun können, wofür sie eigentlich gut ausgebildet sind.
Des Weiteren wäre es super,
endlich einen Abrechnungskatalog für die mobile und niedergelassene Pflege
zu erhalten, damit wir die Leute so lange wie
möglich zu Hause lassen können und sie nicht im Gesundheitssystem, in
dem wir aus allen Nähten platzen, versorgen müssen.
Zum Schluss auch noch zur Entlastung der pflegenden
Angehörigen: Wir haben da mittlerweile schon eine große
Berufsgruppe, Menschen, die eigentlich
im Arbeitsleben stehen und etwas anderes als Pflege gelernt haben und aus Liebe
zu ihren Angehörigen einfach die Pflegearbeit übernehmen, da es an
allen Ecken und Enden fehlt. Da wäre es wichtig, diese Leute zu entlasten,
sie wieder in ihre Jobs gehen zu lassen und eine qualitativ hochwertige Pflege für alle,
die sie brauchen, zur Verfügung zu stellen. – (Den Dank auch
in Gebärdensprache ausführend:) Danke. (Beifall bei den
NEOS.)
21.31
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es gibt eine tatsächliche Berichtigung auf Abgeordnete Ribo. (In Richtung Abg. Kaniak:) Ich hoffe, dass es eine tatsächliche Berichtigung ist, denn die Redezeit ist vorbei. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak
(FPÖ): Abgeordnete Ribo hat in
ihrem Redebeitrag behauptet, die vorhergehenden Regierungen hätten in
Sache Pflegereform nichts gemacht und erst die schwarz-grüne
Bundesregierung hätte die Pflegereform auf den Weg gebracht. (Ruf bei
den Grünen: Das ist
doch keine Tatsächliche!)
Ich berichtige tatsächlich: Unter der schwarz-blauen
Bundesregierung hat Gesundheitsministerin Hartinger-Klein die Pflegereform
eingeleitet.
(Heiterkeit bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Beifall bei
der FPÖ. – Abg. Michael Hammer: Jetzt gehört sie
wieder zu euch! Dann soll sie in den Ausschuss kommen!)
21.31
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise das Volksbegehren Gerechtigkeit den Pflegekräften, 2409 der Beilagen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu. (Unruhe im Saal.) – Darf ich ersuchen, noch ein wenig konzentriert zu sein?
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsident
Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt
geben, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge
3954/A(E) bis 3974/A(E) eingebracht
worden sind.
*****
Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betrifft, berufe ich für 21.32 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 21.32 Uhr
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