
Plenarsitzung
des Nationalrates
270. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
Mittwoch, 3. Juli 2024
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Nationalratssaal
Stenographisches Protokoll
270. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVII. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 3. Juli 2024
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 3. Juli 2024: 9.05 – 23.24 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bericht über den 2. Freiwilligen Nationalen Bericht zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele „Österreich und die Agenda 2030“
2. Punkt: Bericht über den Antrag 4013/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
3. Punkt: Bericht über den Antrag 4099/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden
4. Punkt: Bericht über den Antrag 3810/A der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden
5. Punkt: Bericht betreffend Zwei-Klassen-Verwaltung wegen Bevorzugung von Milliardären durch ÖVP-Regierungsmitglieder (COFAG-Untersuchungsausschuss) (6/US) gemäß § 51 VO-UA
6. Punkt: Bericht betreffend Aufklärung, ob öffentliche Gelder im Bereich der Vollziehung des Bundes aus sachfremden Motiven zweckwidrig verwendet wurden („ROT-BLAUER Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss“) (8/US) gemäß § 51 VO-UA
7. Punkt: Bericht über den Antrag 4102/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunalinvestitionsgesetz 2025 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 geändert werden
8. Punkt: Bericht über den Antrag 4127/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz geändert wird
9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein DORA-Vollzugsgesetz erlassen und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Pensionskassengesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden
10. Punkt: Bericht über den Antrag 4113/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das HinweisgeberInnenschutzgesetz geändert werden
11. Punkt: Bericht über den Antrag 4114/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert wird
12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I – BBKG 2024 Teil I)
13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert wird (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil II – BBKG 2024 Teil II)
14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird
15. Punkt: Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI Beitragsgesetz 2024)
16. Punkt: Bericht über den Antrag 4070/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Aufgaben der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz – COFAG-NoAG) erlassen wird sowie das ABBAG-Gesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, das Energiekostenausgleichsgesetz 2022, das Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden, das Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe, das Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe, das Garantiegesetz 1977 und das KMU-Förderungsgesetz geändert werden (COFAG Sammelgesetz)
17. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend die Ermächtigung zur Übernahme von Garantien der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)
18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2024 – AbgÄG 2024)
19. Punkt: Bericht über den Antrag 4120/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970 und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden
20. Punkt: Bericht über den Antrag 4094/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Bundesminister für Finanzen zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes WAG Teil-Loop ermächtigt wird
21. Punkt: Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee
22. Punkt: Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee
23. Punkt: Bericht über den Antrag 4119/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten (Bundesämtergesetz) geändert wird
24. Punkt: Bericht über den Antrag 4129/A der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2024 erlassen wird und das Telekommunikationsgesetz 2021 und das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert werden
25. Punkt: Bericht über den Antrag 4132/A der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird
26. Punkt: Bericht über den Antrag 4130/A der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BBU-Errichtungsgesetz und das BFAVerfahrensgesetz geändert werden
27. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz
28. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention
29. Punkt: Bericht über den Antrag 4128/A(E) der Abgeordneten Mag. Georg Bürstmayr, Mag. Johanna Jachs, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine multidimensionale Awarenessoffensive „Truthfluencing“ zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Radikalisierung auf TikTok
30. Punkt: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Bildungsdokumentationsgesetz 2020 und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden
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Inhalt
Nationalrat
Mandatsverzicht des Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka ..................................... 63
Angelobung der Abgeordneten Ing. Mst. DI (FH) Kerstin Fladerer, MSc ................ 64
Personalien
Verhinderungen ........................................................................................................... 63
Ordnungsrufe ................................................................................. 215, 361, 419, 419
Geschäftsbehandlung
Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Ausschussberichte 2700, 2701 und 2702 d.B. gemäß § 44 (2) GOG ............................................................. 109
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG ............................................................................................................................. 110
Mitteilung der Präsidentin Doris Bures gemäß § 53 Abs. 1 VO-UA betreffend Beendigung des Cofag-Untersuchungsausschusses (6/US) ............................................................. 163
Mitteilung der Präsidentin Doris Bures gemäß § 53 Abs. 1 VO-UA betreffend Beendigung des Rot-blauer-Machtmissbrauch-Untersuchungsausschusses (8/US) ................. 187
Wortmeldungen im Zusammenhang mit dem Verlangen von Ordnungsrufen:
Eva Maria Holzleitner, BSc ......................................................................................... 224
August Wöginger ........................................................................................................ 225
Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................................. .. 226
Stellungnahme des Präsidenten Ing. Norbert Hofer ................................................ 227
Aktuelle Stunde (62.)
Thema: „Hitze, Unwetter und Klimakrise gefährden unsere Gesundheit – aktiver Klimaschutz schützt die Bevölkerung“ ........................................................................................... 65
Redner:innen:
Sigrid Maurer, BA ..................................................................................................... .... 65
Bundesminister Johannes Rauch ............................................................................ .... 71
Johannes Schmuckenschlager ................................................................................ .... 75
Julia Elisabeth Herr .................................................................................................. .... 78
Dr. Dagmar Belakowitsch ....................................................................................... .... 81
Ralph Schallmeiner .................................................................................................. .... 85
Michael Bernhard .................................................................................................... .... 88
Carina Reiter ............................................................................................................ .... 91
Rudolf Silvan ............................................................................................................ .... 94
Dr. Susanne Fürst ..................................................................................................... .... 96
Lukas Hammer ......................................................................................................... .. 100
Fiona Fiedler, BEd .................................................................................................... .. 102
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ........................................................................................ 64, 364
Ausschüsse
Zuweisungen .............................................................................................................. 104
Dringlicher Antrag
der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schluss mit dem Betonieren – Beste Bildung für unsere Kinder“ (4135/A)(E) 275
Begründung: Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ..................................................... 283
Bundesminister Dr. Martin Polaschek ...................................................................... 293
Debatte:
Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................. .. 298
Mag. Dr. Rudolf Taschner ........................................................................................ .. 302
Petra Tanzler ............................................................................................................ .. 305
Hermann Brückl, MA ............................................................................................... .. 310
Mag. Sibylle Hamann ............................................................................................... .. 315
Fiona Fiedler, BEd .................................................................................................... .. 319
MMMag. Gertraud Salzmann ................................................................................. .. 321
Christian Oxonitsch ................................................................................................. .. 324
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................. .. 328
Barbara Neßler ........................................................................................................ .. 332
MMag. Katharina Werner, Bakk. ............................................................................ .. 336
MMag. Dr. Agnes Totter, BEd ................................................................................. .. 338
Petra Wimmer .......................................................................................................... .. 341
Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................. .. 343
Mag. Yannick Shetty .................................................................................................. 347
Katharina Kucharowits .............................................................................................. 353
Dr. Dagmar Belakowitsch ....................................................................................... .. 356
Pia Philippa Beck ..................................................................................................... .. 361
Ablehnung des Selbständigen Entschließungsantrages 4135/A(E) .................... 364
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den 2. Freiwilligen Nationalen Bericht zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele „Österreich und die Agenda 2030“, vorgelegt von der Bundesministerin für EU und Verfassung (III-1180/2700 d.B.) ........... 111
Redner:innen:
MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................. .. 111
Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA ............................................................................... 115
Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 119
Dr. Astrid Rössler ........................................................................................................ 121
Mag. Yannick Shetty .................................................................................................. 123
Bundesministerin Mag. Karoline Edtstadler .......................................................... .. 125
Mag. Michaela Steinacker ....................................................................................... .. 129
Kenntnisnahme des Berichtes III-1180 d.B. .......................................................... 132
2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 4013/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (2701 d.B.) ............................................................................................................................. 132
Redner:innen:
Werner Herbert ........................................................................................................ .. 132
Johann Singer ........................................................................................................... .. 134
Dr. Johannes Margreiter ......................................................................................... .. 136
Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................... .. 137
Mag. Nina Tomaselli ................................................................................................ .. 139
Ing. Manfred Hofinger ............................................................................................. .. 141
Mag. Selma Yildirim ................................................................................................. .. 143
Annahme des Gesetzentwurfes in 2701 d.B. ........................................................ 144
3. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 4099/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden (2702 d.B.) .................................................................................................... 145
Redner:innen:
Mag. Wolfgang Gerstl .............................................................................................. .. 145
Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................... .. 147
Mag. Harald Stefan .................................................................................................. .. 148
Mag. Agnes Sirkka Prammer ................................................................................... .. 149
Dr. Nikolaus Scherak, MA ....................................................................................... .. 151
Annahme des Gesetzentwurfes in 2702 d.B. ........................................................ 153
4. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 3810/A der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2629 d.B.) ................................. 153
Redner:innen:
Mag. Romana Deckenbacher .................................................................................. .. 154
Mag. Christian Drobits ............................................................................................ .. 159
Werner Herbert ........................................................................................................ .. 161
Annahme des Gesetzentwurfes in 2629 d.B. ........................................................ 162
5. Punkt: Bericht des Untersuchungsausschusses betreffend Zwei-Klassen-Verwaltung wegen Bevorzugung von Milliardären durch ÖVP-Regierungsmitglieder (COFAG-Untersuchungsausschuss) (6/US) gemäß § 51 VO-UA (2670 d.B.) .................... 163
Redner:innen:
Mag. Klaus Fürlinger ................................................................................................ .. 163
Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 166
Mag. Nina Tomaselli ................................................................................................... 170
Mag. Yannick Shetty .................................................................................................. 173
Carina Reiter ............................................................................................................... 175
MMag. Michaela Schmidt ....................................................................................... .. 177
Ing. Reinhold Einwallner .......................................................................................... .. 179
Christian Hafenecker, MA ....................................................................................... .. 181
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................ .. 184
Kenntnisnahme vom Bericht des Cofag-Untersuchungsausschusses ............... 186
6. Punkt: Bericht des Untersuchungsausschusses betreffend Aufklärung, ob öffentliche Gelder im Bereich der Vollziehung des Bundes aus sachfremden Motiven zweckwidrig verwendet wurden („ROT-BLAUER Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss“) (8/US) gemäß § 51 VO-UA (2671 d.B.) .................................................................................................................. 186
Redner:innen:
Mag. Andreas Hanger ...................................................................................... 187, 213
Eva Maria Holzleitner, BSc ......................................................................................... 192
Mag. Meri Disoski ....................................................................................................... 195
Mag. Yannick Shetty .................................................................................................. 199
Maximilian Köllner, MA ........................................................................................... .. 202
Christian Hafenecker, MA ....................................................................................... .. 204
Sabine Schatz ............................................................................................................. 211
Mag. Markus Koza (tatsächliche Berichtigung) ...................................................... 215
Michael Schnedlitz ................................................................................................... .. 216
Mag. Corinna Scharzenberger ................................................................................ .. 219
Katharina Kucharowits .............................................................................................. 228
Kenntnisnahme vom Bericht des „ROT-BLAUER Machtmissbrauch-Untersuchungsausschusses“ ...................................................................................................................................... 230
Gemeinsame Beratung über
7. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4102/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunalinvestitionsgesetz 2025 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 geändert werden (2682 d.B.) ............................................................................................................................. 230
8. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4127/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz geändert wird (2686 d.B.) .... 231
Redner:innen:
Christian Oxonitsch ................................................................................................. .. 231
August Wöginger ..................................................................................................... .. 233
Maximilian Linder .................................................................................................... .. 237
Dr. Elisabeth Götze .................................................................................................. .. 240
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................. .. 242
Ing. Manfred Hofinger ............................................................................................. .. 246
Andreas Kollross ...................................................................................................... .. 252
Angela Baumgartner ............................................................................................... .. 256
Dr. Johannes Margreiter ......................................................................................... .. 260
Joachim Schnabel .................................................................................................... .. 262
MMag. Michaela Schmidt ....................................................................................... .. 265
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung Landesumlage“ – Ablehnung ............................. 244, 268
Entschließungsantrag der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gemeindepaket für 2024 und 2025“ – Ablehnung ......................................... 254, 268
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2682 und 2686 d.B. ........................... 267
Gemeinsame Beratung über
9. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2596 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein DORA-Vollzugsgesetz erlassen und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Pensionskassengesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das
Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden (2673 d.B.) ................................ 269
10. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4113/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das HinweisgeberInnenschutzgesetz geändert werden (2683 d.B.) ............................................................................................................................. 270
Redner:innen:
MMag. DDr. Hubert Fuchs ...................................................................................... .. 270
Peter Haubner .......................................................................................................... .. 271
Angela Baumgartner ............................................................................................... .. 273
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2673 und 2683 d.B. ........................... 274
11. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4114/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert wird (2684 d.B.) ........................................................................................ 275
Redner:innen:
Kai Jan Krainer ......................................................................................................... .. 364
Gabriel Obernosterer ............................................................................................... .. 365
Mag. Gerald Loacker ................................................................................................ .. 367
Dr. Elisabeth Götze .................................................................................................. .. 371
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Echten Erfolg für betriebliche Vorsorgekassen ermöglichen“ – Ablehnung 369, 373
Annahme des Gesetzentwurfes in 2684 d.B. ........................................................ 373
Gemeinsame Beratung über
12. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2598 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I – BBKG 2024 Teil I) (2674 d.B.) ....................................................................................................... 373
13. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2599 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert wird (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil II – BBKG 2024 Teil II) (2675 d.B.) ..... 373
Redner:innen:
Mag. Andreas Hanger .............................................................................................. .. 374
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................ .. 377
MMag. DDr. Hubert Fuchs ...................................................................................... .. 379
Dr. Elisabeth Götze .................................................................................................. .. 380
Michael Bernhard .................................................................................................... .. 382
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2674 und 2675 d.B. ........................... 383
Gemeinsame Beratung über
14. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2604 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (2677 d.B.) ............................................................................................................................. 384
15. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2600 d.B.): Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI Beitragsgesetz 2024) (2676 d.B.) ............................................................................ 384
Redner:innen:
Maximilian Linder .................................................................................................... .. 385
Ing. Klaus Lindinger, BSc ......................................................................................... .. 386
Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................................. .. 388
Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 389
MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................. .. 391
Michel Reimon, MBA ............................................................................................... .. 394
Mag. Gerhard Kaniak .............................................................................................. .. 396
Michael Bernhard .................................................................................................... .. 397
Gabriel Obernosterer ............................................................................................... .. 398
Carina Reiter ............................................................................................................ .. 400
Maximilian Köllner, MA ........................................................................................... .. 402
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2677 und 2676 d.B. ........................... 404
Gemeinsame Beratung über
16. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4070/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Aufgaben der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz – COFAG-NoAG) erlassen wird sowie das ABBAG-Gesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, das Energiekostenausgleichsgesetz 2022, das Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden, das Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe, das Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe, das Garantiegesetz 1977 und das KMU-Förderungsgesetz geändert werden (COFAG Sammelgesetz) (2679 d.B.) ......................................................... 405
17. Punkt: Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend die Ermächtigung zur Übernahme von Garantien der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (2680 d.B.) ........................ 405
Redner:innen:
Kai Jan Krainer ......................................................................................................... .. 405
Karlheinz Kopf ......................................................................................................... .. 407
MMag. DDr. Hubert Fuchs ...................................................................................... .. 410
Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA ................................................................................... .. 411
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................. .. 414
Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. .......................................................... .. 416
Andreas Ottenschläger ............................................................................................ .. 420
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2679 und 2680 d.B. ........................... 425
Gemeinsame Beratung über
18. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2610 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2024 – AbgÄG 2024) (2678 d.B.) .................................................................................................................. 427
19. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4120/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970 und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden (2685 d.B.) .............................. 427
Redner:innen:
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................ .. 427
Karlheinz Kopf ......................................................................................................... .. 429
MMag. DDr. Hubert Fuchs ...................................................................................... .. 431
Dipl.-Ing. Olga Voglauer .......................................................................................... .. 433
Mag. Gerald Loacker ................................................................................................ .. 436
Dipl.-Ing. Georg Strasser ......................................................................................... .. 440
Maximilian Linder .................................................................................................... .. 443
Franz Leonhard Eßl .................................................................................................. .. 445
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................. .. 450
Ing. Klaus Lindinger, BSc ......................................................................................... .. 452
Peter Schmiedlechner .............................................................................................. .. 454
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2678 und 2685 d.B. ........................... 456
20. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4094/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Bundesminister für Finanzen zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes WAG Teil-Loop ermächtigt wird (2681 d.B.) ............................................................................................................................. 458
Redner:innen:
Tanja Graf ................................................................................................................. .. 459
MMag. Michaela Schmidt ....................................................................................... .. 461
MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................. .. 462
Lukas Hammer ......................................................................................................... .. 464
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................. .. 466
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kompensationsfonds für enteignete österreichische Firmen aus eingefrorenen russischen Geldern“ – Ablehnung ................................................................... 468, 472
Annahme des Gesetzentwurfes in 2681 d.B. ........................................................ 472
Gemeinsame Beratung über
21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (2559 d.B.): Staatsvertrag zwischen der Republik
Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (2654 d.B.) ............................................................. 473
22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (2581 d.B.): Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (2655 d.B.) ....................................................................................... 473
Redner:innen:
Norbert Sieber .......................................................................................................... .. 473
Ing. Reinhold Einwallner .......................................................................................... .. 476
Alois Kainz ................................................................................................................ .. 477
Mag. Nina Tomaselli ................................................................................................ .. 479
Bundesminister Mag. Norbert Totschnig, MSc ...................................................... .. 480
Andreas Kühberger .................................................................................................. .. 483
Dr. Astrid Rössler ..................................................................................................... .. 485
Genehmigung des Staatsvertrages in 2654 d.B. ................................................... 487
Genehmigung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG in 2655 d.B. ................ 487
23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 4119/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten (Bundesämtergesetz) geändert wird (2656 d.B.) ......................................................................................................... 488
Redner:innen:
Dietmar Keck ........................................................................................................... .. 488
Dipl.-Ing. Georg Strasser ......................................................................................... .. 490
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................. .. 493
Ing. Johann Weber ................................................................................................... .. 494
Annahme des Gesetzentwurfes in 2656 d.B. ........................................................ 496
24. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 4129/A der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2024 erlassen wird und das Telekommunikationsgesetz 2021 und das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert werden (2638 d.B.) ................................................................................... 496
Redner:innen:
Katharina Kucharowits .............................................................................................. 496
Eva-Maria Himmelbauer, BSc .................................................................................... 499
Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................................. .. 502
Ing. Manfred Hofinger ............................................................................................. .. 505
Dr. Stephanie Krisper .............................................................................................. .. 507
Süleyman Zorba ....................................................................................................... .. 508
Werner Herbert ........................................................................................................ .. 510
Ablehnung des Gesetzentwurfes in 2638 d.B. in zweiter Lesung mangels erforderlicher Zweidrittelmehrheit .................................................................................................. 511
25. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 4132/A der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (2639 d.B.) ............................................................................................................................. 512
Redner:innen:
Ing. Reinhold Einwallner .......................................................................................... .. 512
Mag. Wolfgang Gerstl .............................................................................................. .. 514
Christian Ries .............................................................................................................. 515
Mag. Georg Bürstmayr ............................................................................................... 517
Dr. Nikolaus Scherak, MA ....................................................................................... .. 519
Annahme des Gesetzentwurfes in 2639 d.B. ........................................................ 522
26. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 4130/A der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BBU-Errichtungsgesetz und das BFAVerfahrensgesetz geändert werden (2640 d.B.) ........................................ 523
Redner:innen:
Mag. Ernst Gödl ....................................................................................................... .. 523
Christian Oxonitsch ................................................................................................. .. 525
Mag. Georg Bürstmayr ............................................................................................ .. 526
Dr. Stephanie Krisper .............................................................................................. .. 528
Annahme des Gesetzentwurfes in 2640 d.B. ........................................................ 531
Gemeinsame Beratung über
27. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (2562 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz (2641 d.B.) 531
28. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (2411 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention (2642 d.B.) ............................................................................ 531
Redner:innen:
Andreas Minnich ...................................................................................................... .. 532
Petra Wimmer .......................................................................................................... .. 533
Werner Herbert ........................................................................................................ .. 534
David Stögmüller ..................................................................................................... .. 535
Genehmigung der beiden Staatsverträge in 2641 und 2642 d.B. ...................... 537
29. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 4128/A(E) der Abgeordneten Mag. Georg Bürstmayr, Mag. Johanna Jachs, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine multidimensionale Awarenessoffensive „Truthfluencing“ zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Radikalisierung auf TikTok (2643 d.B.) ............. 538
Redner:innen:
Christian Ries .............................................................................................................. 538
Eva-Maria Himmelbauer, BSc .................................................................................... 540
Katharina Kucharowits .............................................................................................. 541
Mag. Georg Bürstmayr ............................................................................................ .. 543
Henrike Brandstötter ............................................................................................... .. 545
Barbara Neßler ........................................................................................................... 546
Pia Philippa Beck ........................................................................................................ 548
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2643 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „eine multidimensionale Awarenessoffensive ‚Truthfluencing‘ zum Schutz von Kindern- und Jugendlichen vor Radikalisierung auf TikTok“ (377/E) ................ 551
30. Punkt: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Bildungsdokumentationsgesetz 2020 und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden (4100/A) ......................................... 551
Redner:innen:
Petra Tanzler ............................................................................................................ .. 552
Mag. Dr. Rudolf Taschner ........................................................................................ .. 553
Hermann Brückl, MA ............................................................................................... .. 555
Mag. Sibylle Hamann ............................................................................................... .. 557
Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................. .. 559
Bundesminister Dr. Martin Polaschek .................................................................... .. 561
MMMag. Gertraud Salzmann ................................................................................. .. 562
Christian Oxonitsch ................................................................................................. .. 587
Annahme des im Antrag 4100/A enthaltenen Gesetzentwurfes ........................ 588
Eingebracht wurden
Petitionen ................................................................................................................... 105
Petition betreffend „HNO-Station in Mistelbach erhalten, Kahlschlag in unseren Spitälern verhindern“ (Ordnungsnummer 147) (überreicht von der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc)
Petition betreffend „Telemedizin für die Kinderambulanz am LKH Stolzalpe jetzt!“ (Ordnungsnummer 148) (überreicht vom Abgeordneten Andreas Kühberger)
Bürgerinitiativen ....................................................................................................... 105
Bürgerinitiative betreffend „Jugend bewegt – gratis Klimaticket und Öffiausbau jetzt!“ (Ordnungsnummer 72)
Bürgerinitiative betreffend „Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Österreich“ (Ordnungsnummer 73)
Regierungsvorlagen .................................................................................................. 107
2614: Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa
über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten
2615: Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten
2657: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grundversorgungsänderungsvereinbarung)
Berichte ...................................................................................................................... 105
Vorlage 163 BA: Monatserfolg Mai 2024 gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalinvestitionsgesetz 2023, § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz und § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz; BM f. Finanzen
III-1161: Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2023
III-1175: Bericht betreffend Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2024/18; Rechnungshof
III-1177: Bericht betreffend Europäische Investitionsbank (EIB): Funktion und Aufgabenwahrnehmung des Bundesministeriums für Finanzen – Reihe BUND 2024/19; Rechnungshof
III-1181: Siebenter Bericht des Biopatent Monitoring Komitees; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
III-1182: Tierschutzbericht 2023; BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
III-1183: Vierter Bericht der Expert:innengruppe zur Beobachtung und Analyse der Inflationsentwicklung (EBAI); BM f. Finanzen und BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
III-1184: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2024 – Untergliederung 41 Mobilität; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
III-1185: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2024 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
III-1186: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2024 – Untergliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung); BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
III-1187: Bericht betreffend den Tätigkeitsbericht des Statistikrates über das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 47 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz 2000; Bundesregierung
III-1188: Bericht betreffend Jahresbericht 2022 und 2023 des ERP-Fonds und den Public Corporate Governance-Bericht 2022 und 2023; Bundesregierung
III-1189: Bericht zur Situation der Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung in Österreich 2022-2023; BM f. Arbeit und Wirtschaft
III-1190: Verkehrstelematikbericht 2024; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
III-1191: Bericht über die Durchführung des Kontrollplanes 2023; BM f. Finanzen
Anträge der Abgeordneten
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schluss mit dem Betonieren – Beste Bildung für unsere Kinder (4135/A)(E)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der besondere Arbeitnehmerschutz in Verkehrsbetrieben erlassen wird (ANSV-G) und das Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah-und Regionalverkehrs – ÖPNRV-G 1999 BGBI I 204/1999 geändert wird (4136/A)
Mag. Verena Nussbaum, Kolleginnen und Kollegen betreffend Indexierung der pauschalen Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen und aufgrund von Behinderungen (4137/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu – Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (18838/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für andesverteidigung betreffend Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu – Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (18839/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu – Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (18840/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu – Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (18841/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu – Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (18842/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu – Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (18843/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu – Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (18844/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu – Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (18845/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu – Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (18846/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu – Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (18847/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu – Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (18848/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu – Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (18849/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Die Legislaturperiode neigt
sich dem Ende zu – Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (18850/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu – Wo bleiben echte Reformen nach dem U-Ausschuss zu Korruption? (18851/J)
Michael Seemayer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Lehrlingsausbildung im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (18852/J)
Michael Seemayer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Lehrlingsausbildung im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (18853/J)
Michael Seemayer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Lehrlingsausbildung im Bundesministerium für Landesverteidigung (18854/J)
Michael Seemayer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Lehrlingsausbildung im Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten (18855/J)
Michael Seemayer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Lehrlingsausbildung im Bundesministerium für Justiz (18856/J)
Michael Seemayer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lehrlingsausbildung im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (18857/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Instandhaltung Joseph-Haydn-Realgymnasium“ (18858/J)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wann entspricht Österreichs Budgetpolitik wieder dem EU-Fiskalregelwerk? (18859/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Wie steht es um die Datensicherheit des Bundes? (18860/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wie steht es um die Datensicherheit des Bundes? (18861/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Wie steht es um die Datensicherheit des Bundes? (18862/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Wie steht es um die Datensicherheit des Bundes? (18863/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Wie steht es um die Datensicherheit des Bundes? (18864/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Wie steht es um die Datensicherheit des Bundes? (18865/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Wie steht es um die Datensicherheit des Bundes? (18866/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Wie steht es um die Datensicherheit des Bundes? (18867/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Wie steht es um die Datensicherheit des Bundes? (18868/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Nachhaltige öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln (18869/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Nachhaltige öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln (18870/J)
Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Im Dienst verletzte Exekutivbeamte der Landespolizeidirektion Kärnten (18871/J)
Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Im Dienst verletzte Exekutivbeamte der Landespolizeidirektion Niederösterreich (18872/J)
Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Im Dienst verletzte Exekutivbeamte der Landespolizeidirektion Oberösterreich (18873/J)
Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Im Dienst verletzte Exekutivbeamte der Landespolizeidirektion Salzburg (18874/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Nachhaltige öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln (18875/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Nachhaltige öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln (18876/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Nachhaltige öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln (18877/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Nachhaltige öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln (18878/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Nachhaltige öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln (18879/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Nachhaltige öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln (18880/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Nachhaltige öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln (18881/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Nachhaltige öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln (18882/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Nachhaltige öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln (18883/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Nachhaltige öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln (18884/J)
Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Im Dienst verletzte Exekutivbeamte der Landespolizeidirektion Steiermark (18885/J)
Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Im Dienst verletzte Exekutivbeamte der Landespolizeidirektion Tirol (18886/J)
Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Im Dienst verletzte Exekutivbeamte der Landespolizeidirektion Vorarlberg (18887/J)
Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Im Dienst verletzte Exekutivbeamte der Landespolizeidirektion Burgenland (18888/J)
Ing. Martin Litschauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Stromkostenbremse (18889/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Wie steht es um die Datensicherheit des Bundes? (18890/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Wie steht es um die Datensicherheit des Bundes? (18891/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Wie steht es um die Datensicherheit des Bundes? (18892/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Wie steht es um die Datensicherheit des Bundes? (18893/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Wie steht es um die Datensicherheit des Bundes? (18894/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend EU-Sicherheitszusagen für die Ukraine (18895/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Migrationshintergrund – Lehramtsstudenten - Lehrerbonus (18896/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Vandalismus an österreichischen Schulen (18897/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Finanziert die OeAD linksradikale Aktivitäten? (18898/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend LGBTQ-Propaganda mit Drag Queen im BMK (18899/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend VKI: Erfolg bei Servicepauschale gegen Telekommunikationsanbieter (18900/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Auf dem linken Auge blind? Einseitiger Verfassungsschutzbericht 2023 (18901/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Wiener Wirte wehren sich gegen Lieferdienste: „Foodora frisst unsere Restaurants auf“ (18902/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wiener Wirte wehren sich gegen Lieferdienste: „Foodora frisst unsere Restaurants auf“ (18903/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Milli-Görüs-Schulen in Österreich (18904/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Schüler und Lehrer verlassen Ghetto-Schulen (18905/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Kommunikationsroboter „Avatar“ (18906/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Förderung der Wiener Festwochen, insbesondere der Veranstaltungsreihe „Wiener Prozesse“ (18907/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Förderung der Wiener Festwochen, insbesondere der Veranstaltungsreihe „Wiener Prozesse“ (18908/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend ORF-Förderungen für die Wiener Festwochen, insbesondere der Veranstaltungsreihe „Wiener Prozesse“ (18909/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Ausländische Einflussnahme in Österreich durch Botschaften (18910/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Besetzung eines Schulleitungspostens in Wien 23 (18911/J)
Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Einstellungspraxis der Staatsoper (18912/J)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kosten für Corona-Impfungen (18913/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Gruppenvergewaltigungen (18914/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Waffenverbotszonen und Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität (EJK) (18915/J)
Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend schleichende Privatisierung öffentlicher Gärten und Parks im Eigentum des Bundes verhindern! (18916/J)
Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend vorausschauende Planung und besseres Datenmonitoring für eine resiliente Wasserwirtschaft (18917/J)
Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Nitrat- und Pestizidbelastung im österreichischen Grundwasser (18918/J)
Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Nitrat- und Pestizidbelastung im österreichischen Grundwasser (18919/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Staatshilfe für den „Bobo“ Klenk? (18920/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Tätigkeit von Julian Hessenthaler an der Universität für angewandte Kunst in Wien (18921/J)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Offene Reformen in Frauen- und Gleichstellungspolitik zum Ende der Legislaturperiode (18922/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Weitere Umsetzung der Empfehlungen des 5. GRECO-Evaluierungsberichts (18923/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Weitere Umsetzung der Empfehlungen des 5. GRECO-Evaluierungsberichts (18924/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Weitere Umsetzung der Empfehlungen des 5. GRECO-Evaluierungsberichts (18925/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Keine Österreich-Zinsen für unsere Pensionistinnen und Pensionisten? Warum schließen Sie ältere Personen von gut verzinsten Österreichischen Bundesschatz-Scheinen aus? (18926/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Keine Österreich-Zinsen für unsere Pensionistinnen und Pensionisten? Warum schließen Sie ältere Personen von gut verzinsten Österreichischen Bundesschatz-Scheinen aus? (18927/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Klimakonferenz von 23.-24. September 2024 (18928/J)
Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Folgeanfrage Unterbrechung der Elternkarenz in den Sommerferien (18929/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Aufträge für Events & Veranstaltungen (Folgeanfrage) (18930/J)
Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Problematische Situation am Steinbruch Galgenberg in Leoben (18931/J)
Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Problematische Situation am Steinbruch Galgenberg in Leoben (18932/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Aufträge für Events & Veranstaltungen (Folgeanfrage) (18933/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Aufträge für Events & Veranstaltungen (Folgeanfrage) (18934/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Aufträge für Events & Veranstaltungen (Folgeanfrage) (18935/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Staatshilfe für den „Bobo“ Klenk? (18936/J)
MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung – Drei Jahre interministerielle Koordinierungsstelle. Status quo? (18937/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Maßnahmen der österreichischen Polizei zur Prävention und Bekämpfung von synthetischen Drogen (18938/J)
Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Anzahl der in Österreich geschlossenen Kinderehen 2024 (18939/J)
Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Offene Baustellen des Bewertungsboards (18940/J)
Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kurz-Fan und ÖVP-Funktionär als Leiter der SOKO Benko (18941/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend EU-Migrationsdeal mit dem Libanon (18942/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend EU-Migrationsdeal mit dem Libanon (18943/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend EU-Migrationsdeal mit dem Libanon (18944/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Diplomat:innen und das Sicherheitsrisiko Spionage (18945/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Diplomat:innen und das Sicherheitsrisiko Spionage (18946/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Folgeanfrage: Wo bleibt die Novellierung des Spionageparagraphen? (18947/J)
Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Lehrkräftemangel und Direktor:innenmangel an Österreichs Schulen (18948/J)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Deepfakes als demokratiepolitische Bedrohung bekämpfen! (18949/J)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Deepfakes als demokratiepolitische Bedrohung bekämpfen! (18950/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Ausbaustand verschränkte Ganztagsschule“ (18951/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Einkommensgerechtigkeit für Frauen durch Lohntransparenz garantieren. (18952/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Einkommensgerechtigkeit für Frauen durch Lohntransparenz garantieren. (18953/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Zahlungen an Wolfgang Rosam (18954/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Zahlungen an Wolfgang Rosam (18955/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Zahlungen an Wolfgang Rosam (18956/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Zahlungen an Wolfgang Rosam (18957/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Zahlungen an Wolfgang Rosam (18958/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Zahlungen an Wolfgang Rosam (18959/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Zahlungen an Wolfgang Rosam (18960/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Zahlungen an Wolfgang Rosam (18961/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Zahlungen an Wolfgang Rosam (18962/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Zahlungen an Wolfgang Rosam (18963/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Zahlungen an Wolfgang Rosam (18964/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Zahlungen an Wolfgang Rosam (18965/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Zahlungen an Wolfgang Rosam (18966/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Zahlungen an Wolfgang Rosam (18967/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Folgeanfrage Desaster Signa: Ermittlungsverfahren zum Verdacht der Insolvenzverschleppung, Gläubigerbeeinträchtigung und anderer Straftaten (18968/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Aufträge für Werbe- und Marketingdienstleistungen (Folgeanfrage) (18969/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Aufträge für Werbe- und Marketingdienstleistungen (Folgeanfrage) (18970/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Unsichtbarmachen von Regenbogen-Paaren in internationalen Heiratsurkunden (18971/J)
Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Umsetzung der 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik 2022-2027 (18972/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Gleiches Recht für gleichen Dienst, gleich welches Geschlecht (18973/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend leistbares Wohnen und gesetzliche Mieterhöhungen in den letzten Jahren (18974/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Riesige Korruptionsverfahren mit politischer Brisanz – wo bleiben die Ressourcen für die WKStA? (18975/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Dädalus24 – Nachfolgeanfrage (18976/J)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Betankung von Schiffen auf dem österreichischen Donauabschnitt (18977/J)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Verlegung der ÖBB-Trasse im Gemeindegebiet durch die Milser Au (18978/J)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wann entspricht Österreichs Budgetpolitik wieder dem EU-Fiskalregelwerk? (18979/J)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend rechtswidrige ÖBB-Stromleitung in Kärnten (18980/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage: Falsche Beschuldigung aufgrund fehlerhafter Gesichtserkennung (18981/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Folgeanfrage: Falsche Beschuldigung aufgrund fehlerhafter Gesichtserkennung (18982/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Besuch des Freundschaftsspiels Österreich - Serbien am 4.6.2024 (18983/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Besuch des Freundschaftsspiels Österreich - Serbien am 4.6.2024 (18984/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalpolitik und Arbeitsbedingungen im Bundesministerium für Inneres (18985/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kanzlermenü von McDonalds oder doch aus der Haubenküche? (18986/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Kanzlermenü von McDonalds oder doch aus der Haubenküche? (18987/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Kanzlermenü von McDonalds oder doch aus der Haubenküche? (18988/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Kanzlermenü von McDonalds oder doch aus der Haubenküche? (18989/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kanzlermenü von McDonalds oder doch aus der Haubenküche? (18990/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Kanzlermenü von McDonalds oder doch aus der Haubenküche? (18991/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Kanzlermenü von McDonalds oder doch aus der Haubenküche? (18992/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kanzlermenü von McDonalds oder doch aus der Haubenküche? (18993/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Kanzlermenü von McDonalds oder doch aus der Haubenküche? (18994/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Kanzlermenü von McDonalds oder doch aus der Haubenküche? (18995/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kanzlermenü von McDonalds oder doch aus der Haubenküche? (18996/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Kanzlermenü von McDonalds oder doch aus der Haubenküche? (18997/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Kanzlermenü von McDonalds oder doch aus der Haubenküche? (18998/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kanzlermenü von McDonalds oder doch aus der Haubenküche? (18999/J)
Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend IKM+ Tests in den Schulen: Kosten, Nutzen, Begleitmaßnahmen (19000/J)
Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Pflegegeldeinstufungen der Versicherungsträger (19001/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Nachtschließungen für Parteienverkehr in Wiener Polizeiinspektionen (19002/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Parteipolitische Aufträge an den öffentlichen Dienst (19003/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Parteipolitische Aufträge an den öffentlichen Dienst (19004/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Parteipolitische Aufträge an den öffentlichen Dienst (19005/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betreffend Parteipolitische Aufträge an den öffentlichen Dienst (19006/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Parteipolitische Aufträge an den öffentlichen Dienst (19007/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Parteipolitische Aufträge an den öffentlichen Dienst (19008/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Parteipolitische Aufträge an den öffentlichen Dienst (19009/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Parteipolitische Aufträge an den öffentlichen Dienst (19010/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Parteipolitische Aufträge an den öffentlichen Dienst (19011/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Parteipolitische Aufträge an den öffentlichen Dienst (19012/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Parteipolitische Aufträge an den öffentlichen Dienst (19013/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Parteipolitische Aufträge an den öffentlichen Dienst (19014/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Parteipolitische Aufträge an den öffentlichen Dienst (19015/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Parteipolitische Aufträge an den öffentlichen Dienst (19016/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Schuljahr 2023/24 – Personalentwicklung an Österreichs Schulen“ (19017/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Abverkauf unserer
Gesundheitsversorgung an Finanz-Heuschrecken – und Schwarz-Grün schaut einfach zu! (19018/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Abverkauf unserer Gesundheitsversorgung an Finanz-Heuschrecken – und Schwarz-Grün schaut einfach zu! (19019/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Abverkauf unserer Gesundheitsversorgung an Finanz-Heuschrecken – und Schwarz-Grün schaut einfach zu! (19020/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Statistik der Körperschaftsteuer (19021/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Bargeldversorgung der Gemeinden (19022/J)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Bewilligung für Modellflugvereine (19023/J)
Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Zunahme bei Strafverfahren wegen Schulpflichtverletzungen (19024/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Abgewiesene Studienbewerber:innen 2024 (19025/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Immer mehr statt weniger Zwei-Klassen-Medizin in Österreich (19026/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Mogelpackung Kinderbetreuungsoffensive: Warum hinkt Österreich den Barcelona-Zielen hinterher?“ (19027/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend „Mogelpackung Kinderbetreuungsoffensive: Warum hinkt Österreich den Barcelona-Zielen hinterher?“ (19028/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Vorarlberg (19029/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Oberösterreich (19030/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Niederösterreich (19031/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Kärnten (19032/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in der Steiermark (19033/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei im Burgenland (19034/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Salzburg (19035/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Wien (19036/J)
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation der Polizei in Tirol (19037/J)
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Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend Nachhaltige öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln (95/JPR)
Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend zahlreiche Treffen zwischen NR-Präsident Wolfgang Sobotka und René Benko und der U-Ausschuss bekommt dazu keine Akten (96/JPR)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend ÖVP-Geschäftsmodell Parlamentsführungen? (97/JPR)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17728/AB zu 18351/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17729/AB zu 18411/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (17730/AB zu 18380/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (17731/AB zu 18375/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17732/AB zu 18331/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17733/AB zu 18352/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17734/AB zu 18353/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (17735/AB zu 18315/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17736/AB zu 18420/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (17737/AB zu 18379/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen (17738/AB zu 18318/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (17739/AB zu 18324/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17740/AB zu 18332/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17741/AB zu 18348/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17742/AB zu 18394/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17743/AB zu 18395/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17744/AB zu 18396/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (17745/AB zu 18326/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17746/AB zu 18329/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (17747/AB zu 18327/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17748/AB zu 18350/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17749/AB zu 18397/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (17750/AB zu 18370/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17751/AB zu 18415/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17752/AB zu 18364/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17753/AB zu 18398/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17754/AB zu 18399/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17755/AB zu 18400/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17756/AB zu 18401/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17757/AB zu 18402/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17758/AB zu 18403/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17759/AB zu 18404/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17760/AB zu 18405/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17761/AB zu 18406/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17762/AB zu 18407/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17763/AB zu 18412/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17764/AB zu 18345/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17765/AB zu 18339/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (17766/AB zu 18387/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17767/AB zu 18334/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (17768/AB zu 18317/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (17769/AB zu 18314/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17770/AB zu 18419/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (17771/AB zu 18392/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (17772/AB zu 18389/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (17773/AB zu 18381/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (17774/AB zu 18376/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17775/AB zu 18414/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17776/AB zu 18360/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17777/AB zu 18349/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (17778/AB zu 18313/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17779/AB zu 18338/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17780/AB zu 18359/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17781/AB zu 18363/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Tanzler, Kolleginnen und Kollegen (17782/AB zu 18323/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17783/AB zu 18321/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17784/AB zu 18335/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17785/AB zu 18385/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17786/AB zu 18341/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17787/AB zu 18354/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (17788/AB zu 18377/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (17789/AB zu 18386/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17790/AB zu 18356/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (17791/AB zu 18388/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (17792/AB zu 18393/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (17793/AB zu 18390/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17794/AB zu 18418/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17795/AB zu 18413/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17796/AB zu 18422/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17797/AB zu 18330/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17798/AB zu 18344/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17799/AB zu 18333/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17800/AB zu 18343/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17801/AB zu 18358/J)
der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (17802/AB zu 18382/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (17803/AB zu 18383/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (17804/AB zu 18384/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Spalt, Kolleginnen und Kollegen (17805/AB zu 18410/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17806/AB zu 18416/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17807/AB zu 18421/J)
der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17808/AB zu 18424/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (17809/AB zu 18373/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17810/AB zu 18337/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17811/AB zu 18347/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17812/AB zu 18361/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (17813/AB zu 18409/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (17814/AB zu 18316/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen (17815/AB zu 18365/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17816/AB zu 18423/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17817/AB zu 18342/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17818/AB zu 18340/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen (17819/AB zu 18320/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17820/AB zu 18322/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (17821/AB zu 18325/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17822/AB zu 18336/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17823/AB zu 18346/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17824/AB zu 18367/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17825/AB zu 18368/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17826/AB zu 18369/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (17827/AB zu 18417/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17828/AB zu 18355/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (17829/AB zu 18391/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (17830/AB zu 18372/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17831/AB zu 18362/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (17832/AB zu 18357/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen (17833/AB zu 18328/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (17834/AB zu 18408/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17835/AB zu 18319/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (17836/AB zu 18378/J)
des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (17837/AB zu 18371/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (17838/AB zu 18374/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17839/AB zu 18366/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17840/AB zu 18426/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17841/AB zu 18425/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (17842/AB zu 18427/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen (17843/AB zu 18428/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (17844/AB zu 18429/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17845/AB zu 18439/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17846/AB zu 18438/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (17847/AB zu 18435/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17848/AB zu 18437/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (17849/AB zu 18440/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (17850/AB zu 18445/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (17851/AB zu 18434/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (17852/AB zu 18433/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (17853/AB zu 18436/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (17854/AB zu 18430/J)
der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (17855/AB zu 18432/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (17856/AB zu 18444/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (17857/AB zu 18447/J)
der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen (17858/AB zu 18431/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (17859/AB zu 18443/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen (17860/AB zu 18442/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (17861/AB zu 18446/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Kurt Egger, Kolleginnen und Kollegen (17862/AB zu 18441/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (17863/AB zu 18455/J)
der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen (17864/AB zu 18449/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (17865/AB zu 18452/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17866/AB zu 18448/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (17867/AB zu 18453/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen (17868/AB zu 18451/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (17869/AB zu 18454/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen (17870/AB zu 18450/J)
des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen (17871/AB zu 18456/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17872/AB zu 18458/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17873/AB zu 18457/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (17874/AB zu 18459/J)
Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich freue mich, Sie zur 270. Sitzung des Nationalrates recht herzlich begrüßen zu dürfen – die Sitzung ist damit eröffnet. Mein Gruß gilt auch den Damen und Herren Journalistinnen und Journalisten, den Besucherinnen und Besuchern, die heute hier bei uns sind, und den Damen und Herren, die zu Hause vor den Bildschirmen unsere Sitzung verfolgen.
Die Amtlichen Protokolle der 266. und der 267. Sitzung vom 12. Juni 2024 sowie der 268. und der 269. Sitzung vom 13. Juni 2024 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Martina Kaufmann, MMSc BA, Dr. Gudrun Kugler, Mag. Muna Duzdar, Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Maximilian Lercher, Christian Lausch und Bedrana Ribo, MA.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka auf sein Mandat verzichtet hat und an seiner Stelle Frau Ing. Dipl.-Ing. Kerstin Fladerer in den Nationalrat berufen wurde.
Da der Wahlschein bereits vorliegt und die Genannte im Hause anwesend ist, darf ich sogleich die Angelobung vornehmen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird die neue Abgeordnete ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.
Ich darf die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Steinacker, um die Verlesung der Gelöbnisformel ersuchen.
Schriftführerin Mag. Michaela Steinacker: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“
*****
(Abg. Ing. Mst. DI (FH) Kerstin Fladerer, MSc leistet die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“.)
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Frau Abgeordnete recht herzlich in unserer Mitte begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Für alle anderen: Sie kommt aus einem mittelständischen Unternehmen, ist Rauchfangkehrermeisterin, Steirerin und wird unser Parlament bereichern.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:
Bundeskanzler Karl Nehammer, MSc wird durch Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm vertreten, Vizekanzler Mag. Werner Kogler durch Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. und Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. durch Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler.
*****
Ich darf bekannt geben, dass wie üblich ORF 2 bis 13 Uhr überträgt, dann ORF III bis 19.15 Uhr, und anschließend wird die Sitzung auf ORF ON übertragen. Auch die privaten Rundfunk- und Fernsehanstalten übertragen Teile unserer Sitzung.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Hitze, Unwetter und Klimakrise gefährden unsere Gesundheit – aktiver Klimaschutz schützt die Bevölkerung“
Zu Wort gemeldet ist Frau Klubobfrau Sigrid Maurer zur Begründung. Ich darf ihr das Wort erteilen. – Die Redezeit beträgt, Sie wissen das, 10 Minuten. Bitte sehr. (Abg. Hörl: Falscher Minister!)
Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Als Erstrednerin des heutigen Tages komme ich natürlich nicht umhin, die gestrigen Ereignisse anzusprechen. (Abg. Belakowitsch: Die Ausschreitungen?)
Es ist leider gestern dazu gekommen, dass unser Nationalteam ganz knapp ausgeschieden ist. Es hat am Schluss leider knapp nicht gereicht, aber nichtsdestotrotz gilt es, das anzuerkennen, und ich möchte im Namen meiner Fraktion und, ich glaube, im Namen aller Abgeordneten hier betonen, welch große Anerkennung unser Nationalteam von uns für den Einsatz, die Energie, den Teamgeist und den Mut, den es gezeigt hat, erhält. Eines können wir alle mitnehmen: Wo gemeinsam für eine Sache gekämpft wird, da geht was. Vielen
Dank an unser Nationalteam! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)
Jetzt komme ich zum tatsächlichen Thema meiner heutigen Rede, nämlich Hitze, Unwetter und Klimakrise. Das ist ein sehr ernstes Thema, mit dem wir uns beschäftigen müssen, denn die Klimakrise ist längst da. Ihre Auswirkungen, vor denen die Wissenschaft seit Jahrzehnten warnt, werden für uns alle immer stärker spürbar, weltweit und direkt vor unserer Haustür. Das wird zunehmend zu einer Gefahr für die Gesundheit von Natur und Mensch und auch – und ja, man muss es so deutlich sagen – zu einer Gefahr für Leib und Leben.
Schauen wir uns kurz an, wo wir stehen: Der Sommer hat gerade erst angefangen und das Thermometer ist heuer bereits an mehreren Tagen über 35 Grad geklettert. (Abg. Belakowitsch: Wo? Wo genau war denn das? Wo war das? – Zwischenrufe der Abgeordneten Schnedlitz und Wurm.) Das ist längst keine Ausnahmeerscheinung mehr. In wenigen Jahrzehnten hat sich die Zahl der Hitzetage mit Temperaturen - - (Abg. Belakowitsch: Sagen Sie doch: Wo war denn das? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Geh, das gibt’s doch nicht, Sie können doch - - Also! Gelingt es Ihnen vielleicht, 2 Sekunden zuzuhören, Frau Belakowitsch? (Beifall bei den Grünen.)
Das ist längst keine Ausnahmeerscheinung mehr, in wenigen Jahrzehnten hat sich die Zahl der Hitzetage mit Temperaturen über 30 Grad in Österreich verdoppelt bis verdreifacht. Das heißt ganz klar: Ohne konsequenten globalen Klimaschutz wird sich die Zahl der Hitzetage bis zum Ende dieses Jahrhunderts noch einmal verdoppeln bis verdreifachen. Das ist die Wissenschaft. (Abg. Belakowitsch – erheitert –: Die Wissenschaft!)
Die Klimakrise wird zunehmend auch zu einer Gesundheitskrise, denn die extreme Hitze ist eine starke Belastung für das Herz-Kreislauf-System. Die körperlichen Folgen reichen von Kopfschmerzen über Dehydration, Schwindel
und Schwächegefühl bis hin zu Krämpfen, Fieber und Kreislaufkollaps. (Abg. Belakowitsch: Krämpfe?) Zuletzt mussten wir in Österreich jährlich bis zu 500 Hitzetote beklagen. Auch unsere Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen stehen da vor einer immer größeren Aufgabe. (Abg. Belakowitsch: Ach so?)
Das ist ein weiterer Grund, warum es so wichtig ist, dass wir unser Gesundheitssystem und unser Pflegesystem jetzt, nach Jahren der Reformdurststrecken, auf sichere Beine stellen. (Beifall bei den Grünen.)
2023 war aber nicht nur im Sommer weltweit ein Rekordhitzejahr, es waren die zwölf heißesten jeweils gemessenen Monate. Jeden Monat wird aktuell ein neuer trauriger Rekord verzeichnet.
Diese nie und schon gar nicht in diesem Tempo dagewesene Erderhitzung schlägt sich auch in immer häufigeren, immer heftigeren Extremwetterereignissen und Naturkatastrophen nieder. (Abg. Belakowitsch: Ehrlich?)
Erst am vergangenen Wochenende haben im Waldviertel tennisballgroße Hagelkörner Dächer durchschlagen und enorme Schäden angerichtet. (Ruf bei der ÖVP: Das hat’s vor 40 Jahren auch schon gegeben! – Abg. Belakowitsch: Noch nie gehört!) Zur selben Zeit hat der Niederschlag gewaltige Fluten in der Schweiz und in Italien ausgelöst, die eine Spur der Verwüstung hinterlassen und ganze Ortschaften zerstört haben. (Abg. Belakowitsch: ... erinnern an die Grünen in der Regierung!) Vor wenigen Wochen war die Steiermark betroffen, die von Hochwasser und Murenabgängen kalt erwischt wurde. (Abg. Schnedlitz: In Kärnten haben sie bis heute kein Geld gekriegt!) Menschen haben dort Haus und Hof verloren, einige tragischerweise sogar ihr Leben.
Meine und unsere Gedanken sind bei den vielen Opfern (Abg. Belakowitsch: Wie wär’s mit Hochwasserschutz? Schauen S’ einmal in die Wachau, da passiert gar nichts mehr!), die diese Extremwetterereignisse alleine in diesem Jahr bereits gefordert
haben, und unser Dank gilt all den Helferinnen und Helfern vor Ort, die tatkräftig angepackt haben, um das Leid zu lindern und noch Schlimmeres zu verhindern. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich möchte allen Betroffenen versichern, dass sie sich auf die volle Unterstützung der Bundesregierung verlassen können. (Abg. Belakowitsch: Dann sind sie verlassen!) – Frau Belakowitsch, ich finde das so zynisch! Da geht es um Menschen, die Haus und Hof und sogar Leben verloren haben (Abg. Belakowitsch: Sie sind zynisch! Sie haben nicht geholfen! Sie täuschen ...! – Abg. Schnedlitz: Sie haben bis jetzt nicht geholfen! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), und Sie sitzen hier und machen sich über das Thema dieser Aktuellen Stunde lustig. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Pfurtscheller.)
Es ist Fakt, dass diese Dinge zunehmen. (Abg. Schnedlitz: Millionen in die Ukraine und Millionen in die Türkei! Millionen nach Afrika! Und wo sind die Millionen ...?!) Es ist Fakt, dass wir viel mehr Superzellen haben. Es ist Fakt, dass wir viel mehr Hitzetage haben. Sie können sich da noch so viel schönreden und sich an irgendwelchen Behauptungen, es wäre früher auch schon alles so gewesen (Abg. Belakowitsch: Ja, ja, ja! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ – Abg. Michael Hammer: Was seid ihr so nervös? Geht’s bergab, weil ihr so nervös seid? Geht’s bergab?), festklammern: Das ist es nicht und das war es nicht, und es ist verantwortungslos und zynisch den Betroffenen gegenüber, so zu argumentieren und zu agieren, wie Sie es hier tun. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Pfurtscheller.)
Eines, was wir auch ganz deutlich sehen müssen, ist, dass die Katastrophenhilfe erst ansetzt, wenn bereits furchtbarer Schaden entstanden ist, wenn Menschen vor den Trümmern ihrer Existenz stehen oder im schlimmsten Fall um ihre Angehörigen trauern. Unser Ziel muss daher sein, mit allen Mitteln zu verhindern, dass es überhaupt so weit kommt.
Die gute Nachricht ist: Wenn wir auf die Wissenschaft hören und konsequent weiter die nötigen Schritte im Klima- und Umweltschutz setzen, können wir sehr viel Leid abwenden und abmildern.
Wer aber, wie zum Beispiel Kollegin Belakowitsch, jetzt noch immer die menschengemachte Klimakrise leugnet, verhöhnt alle Menschen, die zum Opfer der verheerenden Auswirkungen wurden. Wer datenbasierte Fakten aus politischem Opportunismus als Klimahysterie abtut, fährt die Zukunft unserer Kinder mutwillig gegen die Wand (Abg. Belakowitsch: Sie haben ja gar keine!), denn eines wird immer deutlicher: Klimaschutz ist im wahrsten Sinne Schutz, nämlich Schutz der Menschen vor den drohenden und bereits spürbaren Klimaschäden. (Beifall bei den Grünen.)
Es ist ein Gebot der Vernunft, dass wir da beherzt handeln. Mit Ideologie hat es überhaupt nichts zu tun (Abg. Belakowitsch: Nein, gar nicht! Das ist die Wissenschaft!), auch wenn das die FPÖ und die rechtsextremen Kräfte in ganz Europa gerne so darstellen. Ideologie, Frau Belakowitsch, ist es doch, sich jetzt noch immer krampfhaft an den veralteten fossilen Technologien festzuklammern, die nicht nur unser Klima zerstören, sondern auch wirtschaftlich in die Sackgasse führen. Das ist die wahre Ideologie, nicht sich um die Wissenschaft und die Menschen zu kümmern. (Beifall bei den Grünen.)
Wenn wir unsere Lebensgrundlagen schützen, handeln wir verantwortungsvoll und auch im Sinne der Menschen. Das belegt eine aktuelle Studie: 72 Prozent der Bevölkerung, das sind fast drei Viertel der Menschen in Österreich, ist die Bekämpfung der Klimakrise ein wichtiges Anliegen. Mehr als drei Viertel machen sich Gedanken über die Lebensmittelsicherheit. (Abg. Hörl: Ja, genau! Gut, dass sie drüber nachdenken!) Mehr als die Hälfte macht sich Sorgen, dass Erdteile unbewohnbar werden, und fürchten sich vor den Schäden, die durch Extremwetterereignisse verursacht werden.
Wir reden also von einer breiten Mehrheit der Menschen in Österreich, die die Politik zu einem aktiven und beherzten Klimaschutz auffordern, und diesen Auftrag müssen wir doch hören und Verantwortung übernehmen! (Beifall bei den Grünen.)
Dafür sind wir als Abgeordnete gewählt. Wir sind den Menschen im Land verpflichtet. Allein den Menschen sind wir verpflichtet, und nicht einer sich in den letzten Atemzügen noch einmal aufbäumenden Öllobby (Abg. Amesbauer: ... sogar noch eine Ölheizung daheim!) und ganz bestimmt nicht einem brutalen Diktator Putin, der uns mit seinem Blutgas, mit dem er seine Kriegskasse füllt, erpresst. Es wundert natürlich niemanden mehr, dass es allen voran die FPÖ ist, die mit ihrer Lügenpropaganda den Klimaschutz abwürgen will. (Rufe bei der FPÖ: „Lügenpropaganda“! Also!) Herr Kickl ist heute wieder einmal nicht da, aber er und seine Partei fühlen sich ganz offensichtlich Putins Russland mehr verpflichtet als der eigenen Bevölkerung in Österreich. Das beweisen der Freundschaftsvertrag und auch die Worte der Freiheitlichen Partei sowie das, was sie dort, wo sie in Verantwortung ist, tut, und zwar auch durch ihr Nichthandeln.
Wir Grüne reden nicht nur über aktiven Umwelt- und Klimaschutz, wir setzen ihn auch um. In den vergangenen fünf Jahren hat diese Bundesregierung mehr weitergebracht als alle anderen Regierungen davor. Die treibende Kraft dahinter waren und sind wir Grüne. Ich gehe jetzt nicht mehr ins Detail – Sonnenstromboom, ökosoziale Steuerreform samt Klimabonus, Klimaticket und Co –, denn viel wichtiger ist: All diese Maßnahmen wirken. Die klimaschädlichen CO2-Emissionen sinken in Österreich heuer zum zweiten Mal in Folge erstmals seit den Neunzigerjahren. Diesen Weg muss Österreich auch weiter konsequent gehen, denn wir sichern damit künftigen Generationen eine lebenswerte Zukunft. (Beifall bei den Grünen.)
Wir müssen uns aber auch mit jenen Auswirkungen der Klimakrise auseinandersetzen, die bereits jetzt zu einer immer größeren Gefahr werden, auch für unsere Gesundheit. Da ist entschiedenes Handeln gefragt. Wir müssen an mehreren Stellen gleichzeitig ansetzen, beispielsweise die Informationen darüber weiter ausbauen, wie sich Menschen mit einfachen Maßnahmen vor extremer Hitze schützen können. Es gibt das Hitzetelefon und auch das Sozialministerium leistet über seine Kanäle bereits wichtige Aufklärungsarbeit.
Besonders unter den hohen Temperaturen leiden Babys, Kleinkinder, ältere und chronisch kranke Personen, aber auch Menschen mit wenig Geld. Logischerweise ist es auch eine soziale Frage. Nicht jede Familie kann sich eine Klimaanalage leisten. (Abg. Belakowitsch: Ich habe auch keine!) Dementsprechend müssen wir handeln und Angebote zur Abkühlung im öffentlichen Raum schaffen (Abg. Hörl: Das wird Österreich alleine ...! – Abg. Belakowitsch: ... Wasser versprühen, eine super Sache! – Abg. Michael Hammer: Klimaanlagen!), in sozialen Einrichtungen, in Pflegeheimen und in Krankenhäusern.
Wir sehen es also ganz deutlich: Klimaschutz, Naturschutz, Hitzeschutz, all das spielt zusammen und bedeutet letztlich Menschenschutz. (Abg. Hörl: 0,2 Prozent! 0,2 Prozent!)
Wir sind alle gefordert, zusammenzuarbeiten, auf globaler Ebene, in der EU, im Bund und in den Ländern und bis hin zu den Städten und Gemeinden. Ja, Kollege Hörl, wir werden uns nicht aus der Verantwortung stehlen können (Abg. Hörl: 0,2 Prozent!), und das sollen wir auch nicht. Wer den Klimaschutz verächtlich macht und abwürgen will, setzt sowohl die Gesundheit der Menschen als auch die Zukunft der kommenden Generationen aufs Spiel. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Hörl: Österreich rettet die Welt!)
9.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Rauch. – Bitte sehr, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Hohes Haus! Bevor jetzt die Einwände kommen, das sei ja alles nur Wetter und kein Klima, möchte ich darauf hinweisen, dass das Wetter natürlich von Klimaveränderungen abhängig ist, und dieses Klima verändert sich dramatisch, und das hat Auswirkungen.
Es ist jetzt auch schon dargelegt worden, was sich im Waldviertel abgespielt hat, was sich in der Steiermark abgespielt hat, was sich in der Schweiz in den Kantonen Graubünden, Tessin und so weiter abgespielt hat. Das sind Ereignisse, die normalerweise als dreißigjährliche Hochwässer bezeichnet werden, mittlerweile aber alle fünf Jahre vorkommen – mit katastrophalen Auswirkungen.
Das hat ökonomische Konsequenzen und das hat auch gesundheitliche Konsequenzen, und auf diese möchte ich jetzt eingehen.
Wir hatten 2023 das wärmste Jahr in 250 Jahren Messgeschichte – das sind Messdaten, die valide sind –: Das Frühjahr 2024 war das wärmste seit Messbeginn, und die Anzahl der Hitzetage verdoppelt sich schlicht und ergreifend. Diese Auswirkungen sehen wir einfach jetzt schon, weil die Klimakrise auch eine Gesundheitskrise darstellt: Hitzetage und Tropennächte verursachen Krankheitsfälle, Krankenhausaufenthalte und Hitzetote. Wir hatten alleine in Österreich bis zu 500 Hitzetote pro Jahr. In manchen Jahren gab es mehr Hitzetote als Verkehrstote. Säuglinge, Kinder und ältere Personen leiden besonders unter der Hitze. Sprechen Sie mit Internistinnen und Internisten, sie werden Ihnen das bestätigen! Schauen Sie in die Aufnahmestationen der Spitäler, schauen Sie in die Alten- und Pflegeheime – das ist klar.
Klar ist auch, dass die Anzahl von Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen werden, steigt – auch das ist Ausdruck der veränderten Klimasituation. Letztlich ist die Klimakrise auch eine soziale Krise, weil die Frage ist: Wer kann sich denn Maßnahmen leisten, um der Hitze zu entgehen? – Es sind nicht die besonders vulnerablen Gruppen, es ist nicht die Mindestpensionistin, die in der Lage sind, sich eine Klimaanlage einzubauen. Da sind wir alle gefordert, weil Menschen mit geringem Einkommen schlicht und ergreifend doppelt und dreifach betroffen sind. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Herr.)
Die Klimakrise ist eine Umweltkrise, und sie hat massive Auswirkungen auf die Ökosysteme. Die Lebensräume vieler Tier- und Pflanzenarten verändern sich, und wer aus einem ländlichen Raum kommt – wie ich aus Vorarlberg –, weiß, dass sich die Waldgesellschaften durch die Klimakrise dramatisch verändern. Jetzt könnte man meinen: Ja, gut, dann gibt es halt andere Bäume! – Das Problem ist, dass dort, wo die Fichtenwälder dominieren, diese eine Schutzwaldfunktion haben und jedenfalls die Talschaften davor bewahren, bei Starkregenereignissen überflutet zu werden. Wenn diese Waldgesellschaften aufgrund der zunehmenden Hitze nicht mehr existenzfähig sind – und wir wissen, dass der Umbau dieser Waldgesellschaften 80 Jahre und mehr braucht –, dann ist es jedenfalls so, dass da nicht nur die Tallagen betroffen sind, sondern wir alle und im Übrigen auch die Landwirtschaft, weil sie damit zu kämpfen hat – wir wissen das inzwischen.
Das bedeutet auch, dass wir einen anderen Zugang werden finden müssen, auch im Rahmen der Maßnahmen auf nationaler Ebene. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Ich habe den Zwischenruf gehört: Wir sind ja eh nur für 0,8 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. – Das entbindet uns im Übrigen nicht davon, unseren Verpflichtungen nachzukommen. Wenn wir es schaffen – das ist mein Apell –, hier in Österreich auch mit Best-Practice-Beispielen, mit gutem Beispiel voranzugehen, dann sind das auch wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten. Das heißt, über Technologien, die wir zu entwickeln in der Lage sind (Abg. Hörl: Na Gott sei Dank sagt das ein Grüner!), die wir dann auch zu exportieren in der Lage sind, können wir uns auch ökonomisch besser aufstellen.
Was tun wir im eigenen Wirkungsbereich? – Wir informieren über die gesundheitlichen Auswirkungen, vor allem von Hitze. Wir haben jetzt auch massiv in unser Gesundheitssystem investiert – Sie wissen das –: Wir investieren über die Gesundheitsreform, über die Pflegereform in den nächsten fünf Jahren 14 Milliarden Euro zusätzlich in den Gesundheits- und Pflegebereich. Dazu gehören Strukturreformen in Spitälern, zusätzliche Kassenstellen und mehr
Primärversorgungseinrichtungen. Wir haben damit eine Trendwende eingeleitet.
Der Gesundheitssektor geht mit gutem Beispiel voran. Das wissen viele vielleicht nicht: Der Gesundheitssektor ist für 7 Prozent des CO2-Ausstoßes in Österreich verantwortlich. Wir haben jetzt Aktionen gestartet, in deren Folge Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen zum Thema klimafitte Gesundheitseinrichtungen investieren. Die Zielsetzung, das Gesundheitswesen bis 2040 klimaneutral zu gestalten, wird gerade erarbeitet. 350 Millionen Euro investieren Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeheime. Wir unterstützen sie bei diesen Investitionen, um die Umstellungen auch hinzubekommen.
Gleichfalls die Rettungsorganisationen, die Blaulichtorganisationen: Ich weise darauf hin, dass die zusätzlichen Mittel, die für die Feuerwehren zur Verfügung gestellt werden, nicht in erster Linie in Brandbekämpfungseinrichtungen gehen, sondern vor allem auch dafür verwendet werden, die Feuerwehren für Starkregenereignisse und Hochwasserereignisse fit zu machen. Während früher der Löscheinsatz im Vordergrund gestanden ist, stehen heute das Auspumpen von Kellern und von Unterführungen sowie Einsätze bei Überflutungen und Dämmmaßnahmen bei Flüssen im Vordergrund.
Wichtig ist auch, dass wir es bei der Landwirtschaft geschafft haben, tatsächlich in neue Richtungen zu kommen. Das heißt, Ernährungssicherheit ist ein hoher Wert; wir haben höhere Standards beim Tierschutz umgesetzt, durch die jetzt einfach kontrolliert wird, und jetzt schreiten wir bei der Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie (Abg. Hörl: In der Gastronomie gibt’s das noch nicht!), bei der Kennzeichnung von Haltung und Herkunft im Handel und bei der Zertifizierungspflicht für die Biogastronomie, die wir gerne noch umsetzen würden, weiter voran. – All diese Dinge könnten wir noch schaffen.
Zusammenfassend jetzt einmal fürs Erste: Klimaschutz ist nicht nur eine ökologische Angelegenheit, sondern er ist auch ökonomisch wichtig, er ist sozial
wichtig und auch aus gesundheitlicher Perspektive wichtig. Wer das verkennt und es ignoriert oder lächerlich macht, der wird die Kosten dafür tragen müssen.
Es geht letztlich darum, nicht nur Symptome, sondern die Ursache zu bekämpfen. Das tun wir, das tut auch diese Bundesregierung: Das ist vor allem auch Klimaministerin Leonore Gewessler zu verdanken, die viele Maßnahmen auf den Weg gebracht hat, auch gegen erbitterten Widerstand. (Abg. Belakowitsch: Ist das die mit dem Privatjet? Ist das die Dame mit dem Privatjet ...?) Leonore Gewessler hat – um noch einmal den Fußball zu bemühen – fünf Jahre lang hart gearbeitet. (Abg. Hörl: Bis zum Verfassungsbruch!) Da waren viele Matches dabei, die bis in die Verlängerung oder gar ins Elfmeterschießen gegangen sind. Sie hat in diesen fünf Jahren das Team Österreich vom Abstiegskandidaten zum europäischen Überraschungskandidaten, zur Überraschungsmannschaft im Klimaschutz gemacht.
Diese Regierung hat im Klimaschutz sehr viel erreicht, das ist gut und das ist wichtig so. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
9.26
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf darauf aufmerksam machen, dass die Redezeit nun für alle Teilnehmer 5 Minuten beträgt.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schmuckenschlager. – Bitte sehr.
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Werte Gäste! Werte Zuseher vor den Geräten! Ich glaube, es steht wohl außer Frage, dass der Klimawandel in vielen Bereichen eine große Belastung ist, natürlich auch im Bereich der Gesundheit, vor allem für vulnerable Gruppen. Gerade wenn Hitzewellen häufiger werden, hat das mit dem Klimawandel zu tun – darüber brauchen wir ja nicht zu spekulieren.
Wo steigt das Risiko? – Das Risiko steigt bei Hautkrebs, bei Atemwegserkrankungen, bei Allergien und bei Infektionskrankheiten. Ich glaube, das sollten wir sehr ernst nehmen, und darum ist es wichtig, dass auch der Gesundheitsminister dieses Thema erkannt hat und wir uns im Gesundheitssystem, in der Medizin, aber auch in der Pharmazie und damit auch in der Wissenschaft der Pharmazie – ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt – weiterentwickeln können und entsprechend Antworten finden.
Ich möchte aber auch auf ein Zusatzrisiko hinweisen, und das ist die Frage der psychischen Gesundheit. Da sehen wir vor allem im Jugendbereich, dass die Frage des Klimawandels und der Entwicklung unserer Welt mittlerweile auch Indikationen bei der Jugend zeigt. Das hat schon auch die Ursache in der Frage, wie man dieses Thema kommuniziert, und da sind viele Gruppen unterwegs, die das mit einer Weltuntergangskommunikation machen – ob es NGOs sind oder ob es zum Teil politische Parteien sind. Das war in der Geschichte, in der Historie immer schon so, aber die heutige Bildsprache bringt das natürlich in einer anderen Dramatik, und daher haben wir da die Probleme und sollten uns letztendlich auch gegenseitig zu mehr Seriosität in diesem Bereich ermahnen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir können aber auch eine wichtige Antwort geben, ein Signal senden und sagen: Diese Regierung hat erfolgreiche Arbeit geleistet. Alleine die thermische Sanierung, die energetische Sanierung – das heißt, das Klima im Gebäude, im Wohnbereich zu verbessern – ist in vielen Häusern schon umgesetzt, und damit gibt es bessere klimatische Zustände.
Klimafitte Ortskerne, auch das haben wir eingerichtet: dass wir mehr Grün in die Ortskerne bringen und damit auch entsprechende Abkühlung.
Die Fördermittel für die Errichtung und Instandhaltung der Trinkwasser- und Abwasserinfrastruktur werden jährlich um 100 Millionen Euro erhöht. Das ist enorm wichtig. Wir sehen gerade das Beispiel der Noroviren am Gardasee, wo es in einem sehr entwickelten Gebiet auf einmal ein Krankheitsrisiko gibt, das in der
Gesellschaft, im Zivilbereich so lange nicht sichtbar war. Das heißt, da gehen wir genau den richtigen Weg. (Beifall bei der ÖVP.)
Ein Bereich, den wir in Österreich ganz stark unterstützen, ist der heimische Wald mit dem Waldfonds mit 450 Millionen Euro: unsere grüne Lunge, eine klare CO2-Senke, aber auch ein Mittel, um die Temperatur zu senken. Ich glaube, das ist wichtig: Selbst die Bundeshauptstadt Wien profitiert vom Wienerwald, von einem intakten Wald, aber wir können nur einen intakten Wald haben, wenn wir ihn auch bewirtschaften und letztendlich bewirtschaften dürfen. (Abg. Matznetter: ... Renaturierungsgesetz ...!)
Im Umwelt- und im Katastrophenbereich sehen wir sehr stark, dass wir auch in der Wildbach- und Lawinenverbauung aufgerüstet haben. Es gibt zusätzliche Gelder. Unter dem Titel „Klima. Sicherheit. Lebensraum“ – Vorsorge für Extremereignisse – hat auch der Landwirtschaftsminister entsprechend Leistungen erbracht, und es sind auch die Leistungen der letzten Jahrzehnte: Sehen wir uns allein nur den Hochwasserschutz entlang der Donau an! Heuer im Frühjahr hätten wir enorme Überflutungen gehabt, hätten wir nicht diese Vorleistungen erbracht. Das sind aber bauliche Eingriffe in Naturräume – das müssen wir wissen. Darum stehen wir als Fraktion ja auch der parteipolitischen Zustimmung zum Renaturierungsgesetz, zu dieser Verordnung, durch Ministerin Gewessler in Brüssel sehr kritisch gegenüber. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP. – Abg. Schnedlitz: Das ist ja ein Schauspiel!)
Denn – schauen wir es uns an –: Renaturierungsverordnung, Anhang VII, Artikel 14, hinsichtlich Waldökosysteme: „Aufgabe der Holzernte“. (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Hören Sie zu! Die meisten werden es sich nicht durchgelesen haben. Ich erläutere Ihnen das gerne. – „Aufgabe der Holzernte“: Wenn wir keine Holzernte mehr haben, haben wir mehr Verklausungen – damit ist die Holzbringung gefährdet –, mehr Murenabgänge in Österreich. Die Schutzwaldfunktion des Waldes wird geschwächt, damit gibt es in Österreich mehr Lawinenabgänge. – Deshalb sind ja auch die betroffenen Bundesländer dagegen!
(Unruhe im Saal. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Das ist ja kein Geheimnis, das wird ja offen argumentiert. (Beifall bei der ÖVP.)
Weiters steht im Anhang VII ja auch drinnen: Entfernung von Deichen und Dämmen. – Auch deswegen sind wir dagegen. (Abg. Schnedlitz: Wir sind dagegen und haben die Mauer dafür gemacht! Gratuliere!) Da geht es um die Vorfluter in den Gemeinden, die gesamten Rückhaltebecken. Darum sind ja auch die Gemeinden dagegen, und das ist keine parteipolitische Frage, das ist eine Frage des Verstandes vor Ort, entsprechend einzugreifen. Darum ist auch die Enttäuschung eine große. (Beifall bei der ÖVP.)
Aber, geschätzte Damen und Herren: Klimaschutz mit Hausverstand – das ist die Handschrift, die ja der Klimaschutz in Österreich bis jetzt auch trägt, und die erfolgreiche Arbeit dieser Bundesregierung. (Abg. Wurm: Was jetzt? Der Hausverstand oder ...? – Abg. Hörl – in Richtung Abg. Wöginger –: Nur ein Teil dieser Bundesregierung! Gust, nur ein Teil dieser Bundesregierung hat Hausverstand!) Und ich lade Sie ein: Wir werden in diesen Tagen das Erneuerbares-Gas-Gesetz, das Biogasgesetz, hier zur Abstimmung bringen, wir brauchen dafür eine Zweidrittelmehrheit – und wenn sich da dann die SPÖ für die Natur und die FPÖ gegen Putin-Gas entscheiden können, dann haben wir einen weiteren erfolgreichen Schritt gesetzt. (Beifall bei der ÖVP.)
9.32
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Herr. – Bitte sehr. (Abg. Hörl: Jetzt kommt Wien! Wien möge schweigen!)
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrtes Hohes Haus! Wenn die Temperaturen auf über 30 Grad klettern, dann hat das einfach auf uns alle Auswirkungen – ja, auch in Wien, Herr Hörl, natürlich auch in Wien. (Abg. Hörl: Ludwig ist der erste Umfaller!)
Ich will aber gleich zu Beginn sagen, dass wir, wenn wir über Hitze diskutieren, festhalten müssen: Das ist natürlich eine verteilungspolitische Frage. Wie viel Vermögen ich habe, wie viel Einkommen ich habe, hat natürlich einen massiven Einfluss darauf, wie gut ich mich vor der Hitze schützen kann. Wohne ich in einer gekühlten Wohnung, habe ich vielleicht sogar eine Klimaanlage, oder wohne ich in einer neu gebauten Wohnung, in einer neu sanierten Wohnung, dann wird es vielleicht gar nicht erst so heiß, dass man nachts wach liegt und nicht mehr schlafen kann, weil es einfach nicht abkühlt. Auch die Frage: Habe ich einen Garten, habe ich einen Balkon, habe ich zu Hause vielleicht einen Pool?, all das ist natürlich entscheidend für die Frage, wie ich mich vor dieser Hitze, vor der wir alle stehen, schützen kann.
Da ist es einfach wichtig, zu betonen: Sozialdemokratische Klimapolitik bedeutet, man ist sich nicht selbst überlassen, während einige es sich richten können, sondern es ist eine öffentliche Aufgabe – solidarisch finanziert, gemeinschaftlich organisiert für alle –, eine Gesellschaft zu schaffen, in der wir mit dieser Hitze zurechtkommen. (Beifall bei der SPÖ.)
Das bedeutet auch – auch das ist der sozialdemokratische Zugang –, dass wir gewisse Gruppen besonders in den Blick nehmen müssen. Herr Minister, ich habe Ihnen zugehört, Sie haben einige angesprochen. Eine Gruppe haben Sie aber nicht erwähnt, die will ich jetzt hervorheben, das sind natürlich auch die Arbeiter und Arbeiterinnen und die Angestellten. Denken wir beispielsweise an die Baustellen, wo Bauarbeiter, Bauarbeiterinnen bei über 30 Grad in der Hitze arbeiten müssen – stundenlang! – und wo es keine Abkühlung gibt, wo es keinen Schatten gibt, was eine massive Gesundheitsgefährdung darstellt. Wir haben in den vergangenen Jahren jeden Sommer gehört, dass es wirklich Hitzetote auf einer Baustelle gab, und so etwas dürfen wir nicht zulassen! (Beifall bei der SPÖ.)
Da reicht es auch nicht, wenn sozusagen die Arbeitgeber freiwillig entscheiden können, bei über 32 Grad hitzefrei zu geben. Da dürfen wir nicht Bittsteller oder Bittstellerinnen für unsere eigene Gesundheit werden, da brauchen wir auch
einen Rechtsanspruch, sozusagen ein Recht auf hitzefrei, wenn es um unsere Gesundheit geht. Das ist das, was wir einfordern und was auch notwendig ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Dieser Schutz vor Hitze hört auch bei hitzefrei nicht auf. Wir brauchen ein Arbeitsrecht, das diese unterschiedlichen Realitäten einfach auch berücksichtigt. Es gibt Berufe im Freien – wie zum Beispiel die Rettung und die Polizei –, für die wir eine gute Lösung finden müssen. Es gibt aber auch Berufe, in denen man an Orten tätig ist, wo man ohnehin schon besonders mit Hitze konfrontiert ist: in den Wäschereien, in den Gießereien, in den Großküchen. Da müssen wir uns überlegen: Wie lange ist es zuträglich, dort überhaupt zu arbeiten? Da müssen wir auch überlegen: Wann braucht es Trinkpausen? Da müssen wir uns auch überlegen: Wann braucht man zum Beispiel bezahlte Pausen in einem abgekühlten Raum, damit man diesen Berufsalltag stemmen kann? – All das ist notwendig, und da ist leider in den letzten fünf Jahren gar nichts passiert. Deshalb braucht es die sozialdemokratische Klimapolitik. (Beifall bei der SPÖ.)
Es gibt aber auch noch andere gesellschaftliche Gruppen. Babys oder Kleinkinder beispielsweise leiden auch besonders unter der Hitze. Die können es auch nicht so gut kommunizieren, wenn ihnen heiß ist, die haben aber auch ein Recht, draußen zu spielen, auf einer Wiese laufen zu können. Wir müssen uns überlegen: Wie schaut in Zukunft ein Kinderspielplatz aus? Da braucht es Bäume, da braucht es ein Sonnensegel, da braucht es einen Wasserspender, damit man auch Wasser trinken kann. Auch für unsere Kinder müssen wir uns überlegen, wie diese eben eine sorgenfreie Kindheit genießen können.
Auch für Schüler und Schülerinnen – ein Teil Österreichs hat ja schon Ferien: alles Gute!, ein anderer Teil sitzt diese Woche noch in den Schulen – muss man sich hinsichtlich der Schulen, der Schulgebäude, etwas überlegen, wenn es gegen Ende des Semesters immer heißer wird, man aber die Schularbeiten im überhitzten Klassenraum, der voll ist, noch schreiben muss. Auch da muss man ehrlich aussprechen: Hitze hat auch einen Einfluss auf unsere Konzentrationsfähigkeit, die leidet ganz einfach massiv. Wir müssen Schulen und Universitäten sanieren,
um ein angenehmes Lernumfeld schaffen zu können, wenn es draußen über 30 Grad hat. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir müssen auch an die ältere Generation denken. Das Risiko von Überhitzung erhöht beispielsweise auch jenes von Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Es gibt also viele Gruppen, über die wir sprechen müssen – und das muss eine öffentliche Aufgabe sein: Wir müssen Gebäude sanieren, dann bleiben Wohnungen kühl. Wir müssen für Abkühlung, für schattige Räume sorgen. Wir müssen Wasserspender aufstellen, damit man sich auf seinem täglichen Weg kurz abkühlen kann, oder dafür sorgen, dass man sich auf einer Bank hinsetzen kann. Ja, da geht übrigens auch Wien besonders positiv voran.
Deshalb ist es – ja, leider – wirklich verantwortungslos, dass uns diese Bundesregierung vor diesen großen Investitionen, vor denen wir stehen, ein 10-Milliarden-Euro-Budgetloch hinterlässt. Sie haben mit der Politik, die Sie betrieben haben – Milliarden an Förderungen für Unternehmen, Cofag-Gelder, die Sie verteilt haben, die Preise, in die Sie nicht eingegriffen haben, eine Rekordinflation von 22 Prozent, die sich durch unser Budget gefressen hat –, ein 10 Milliarden Euro großes Budgetloch hinterlassen, und dies in einer Zeit, in der wir so dringend investieren müssen, auch im Bereich des Klimaschutzes.
Deshalb braucht es die Sozialdemokratie für eine ausgeglichene, gerecht finanzierte Budgetpolitik und für die Klimapolitik. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Ha, ha!)
9.37
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. Bei ihr steht das Wort. – Bitte sehr.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren, die Sie dieser Debatte noch folgen können! Nach der Kabarettvorstellung von Frau Klubobfrau Maurer hat sich der
Herr Bundesminister hierhergestellt und erklärt, wie gefährlich nicht alles ist. Die Bundesregierung hat jetzt aber eh alles unternommen und das wirkt jetzt alles, hat er dann in seinem Schlusssatz gesagt. – Grandios! Das heißt, wir können sagen, es gibt eh keine Probleme? – Mitnichten ist das so!
Herr Bundesminister, Sie und Ihre grünen Vorgänger haben unser Gesundheitssystem an die Wand gefahren. (Abg. Disoski: Das warts doch ihr! – Abg. Schwarz: Hartinger-Klein!) Sie haben Milliarden hinausgepfeffert für sinnlose Maßnahmen im Gesundheitsbereich, für Masken, die keiner gebraucht hat, für Impfungen, die keiner gebraucht hat. Das ist übrigens Geld, das uns heute im Gesundheitssystem fehlt. Jede und jeder, der krank ist, der einen Arzt braucht, weiß, wie schwierig es heute ist (Abg. Lukas Hammer: Wo ist denn eigentlich die Patientenmilliarde? – Abg. Disoski: 250 Millionen Euro mehr! Die Patientenmilliarde ...!), überhaupt einen Termin bei einem Kassenarzt zu bekommen.
Herr Bundesminister, das ist Ihre Verantwortung. (Abg. Lukas Hammer: Wo sind eigentlich die Dokumente zur Patientenmilliarde?) Die Krankenhäuser, die Betten sind gesperrt, de facto ist jedes zweite Krankenhaus gesperrt, weil das Personal fehlt. Das ist alles Ihr Versagen in den letzten fünf Jahren. (Abg. Pfurtscheller: ..., ein so ein Topfen!)
Jetzt aber kommen Sie her und erzählen irgendetwas von der Hitze. Wahnsinn, es ist im Sommer heiß, es ist ein Wahnsinn! Also die Schulkinder, die sich in den letzten Schulwochen gefreut haben, dass sie am Nachmittag ins Schwimmbad gehen durften – Wahnsinn! –, denn es hatte über 30 Grad, so etwas hat es ja überhaupt noch nie gegeben. Und dann gibt es auch noch Hitzegewitter, meine Damen und Herren! – Das hat es immer gegeben, und das wird es auch immer geben. (Abg. Schwarz: Ihr wart doch schon einmal weiter, bitte! Jetzt seid ihr wieder da ..., in den Achtzigerjahren, was?) Da wird es auch nichts nützen, wenn Sie in Ihrer grünen Ideologie das betreiben, was Frau Kollegin Herr ja auf den Punkt gebracht hat: Es geht hier nur um Verteilung! Sie wollen alles neu verteilen, eine Umverteilung – dafür gibt es diese ganzen Green Deals! (Beifall bei der FPÖ.)
Da werden wir nicht mitmachen, denn es ist die arbeitende Bevölkerung, die dafür sorgt – und nicht die Bundesregierung hat irgendetwas geleistet oder umgesetzt –, denn bezahlt haben es die Bürger. Ihren angeblichen Ausstieg aus Gas müssen die Bürger teuer bezahlen. An der Zapfsäule müssen sie es zahlen, bei den Energiekosten müssen sie es zahlen (Abg. Götze: Bei der Patientenmilliarde müssen sie es zahlen!), und dann können sie sich natürlich keine Klimaanlagen leisten. Im Übrigen habe ich auch keine Klimaanlage zu Hause, weil ich es nicht für notwendig erachte, weil man sich ganz anders schützen könnte.
Ich glaube, es wäre jetzt einmal sinnvoll, den Leuten zu sagen: Ja, es ist Sommer, und im Sommer ist es heiß, das war schon früher so, das war schon vor Hunderten von Jahren so! (Abg. Tomaselli: Geh bitte! – Abg. Schwarz: Das glauben ja nicht einmal die eigenen Wähler!) – Nein, früher war es im Sommer kalt, da ist Schnee gefallen, da haben Sie recht. Es gab tatsächlich Sommer, nämlich so im 16. Jahrhundert, da waren dann die Obstbäume abgefroren, die Weinreben abgefroren, weil im Juni noch meterhoch der Schnee gefallen ist. (Abg. Lukas Hammer: Jetzt kommt gleich der Wein aus Grönland, bitte, dann hab’ ich ein Bingo!)
Gehen wir aber zurück ins 21. Jahrhundert! Ich lade Sie alle ein, meine Damen und Herren, fahren Sie mit mir durch die Wachau: Da sehen Sie an nahezu jedem zweiten Wohnhaus Markierungen, wo die Hochwasser gewesen sind, beginnend im Mittelalter. Bei vielen alte Bauernhöfen kann man tatsächlich noch sehen, dass es da im 13. Jahrhundert Hochwasser gegeben hat. Das letzte Hochwasser in der Wachau war 2013, und dann ist der Hochwasserschutz gebaut worden. (Abg. Hörl: Genau!)
Ich glaube, man muss auf die Gegebenheiten einfach richtig reagieren. Es wird uns nichts nützen, wenn wir jetzt irgendwie renaturieren wollen, dann haben wir weiterhin Überschwemmungen, die werden wir nämlich auch dann nicht wegkriegen, wenn die CO2-Steuer noch höher wird. Das ist nämlich nur ein Schröpfen der Bevölkerung. Das ist genau Ihre Art von Politik, und dann kommt Frau Maurer mit dem schönen Satz: „Das ist die Wissenschaft.“ – Das finde ich immer
so besonders toll: die Wissenschaft und die Experten. Spätestens seit Corona wissen alle Österreicher, was das bedeutet, aber darauf kann man sich immer ausreden, wenn man nicht weiter weiß. Wenn man eine Ideologie durchdrücken will, wenn man den Leuten etwas aufs Auge drücken will, dann redet man sich auf die Wissenschaft aus. Das ist aber nicht das Thema, um das es dabei geht. (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt sage ich Ihnen noch etwas, vor allem meine Damen und Herren von der linken Reichshälfte, die ihr diesen Green Deal so grandios findet – auch die ÖVP tut das, und auch das hat natürlich Gründe, weil ja ein riesengroßes Geschäft damit zu machen ist –: Natürlich ist diese ganze Klimahysterie, die da abgeht, auch ein Geschäftszweig geworden. Da haben wir dann die Klimaterroristen, die sich auf die Straßen kleben, weil sie angeblich etwas für das Klima machen. Es sind übrigens diese sogenannten Klimakleber, Ihre Vorfeldorganisation, denen Sie von den Grünen hier die Mauer machen – auch Sie, Herr Bundesminister –, die Stonehenge, das älteste Kulturgut am europäischen Kontinent, zerstört haben. (Abg. Maurer: Was haben sie zerstört?) Das sind Terroristen, und die haben überhaupt nichts mit dem Klima zu tun, sondern da geht es nur darum, unsere Gesellschaft zu zerstören. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)
Daher sage ich Ihnen, meine Damen und Herren: Wenn Sie tatsächlich Klimaschutz wollen, dann müssen Sie einmal die Wurzel des Problems bedenken! Österreich wächst jedes Jahr durch Ihre unkontrollierte Massenzuwanderung (Abg. Pfurtscheller: Nein, ...!), das bedeutet mehr Wohnraum, mehr Bodenversiegelung, mehr Hausbrand, mehr Ressourcenverbrauch, mehr Ressourcen für Infrastruktur. (Abg. Weratschnig: Sie vernichten jegliche ...!) Daher sage ich Ihnen: Wenn Sie tatsächlich Klimaschutz wollen, dann müssen Sie auch für Remigration eintreten, denn Remigration ist auch eine Lösung für Klimaschutz! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Disoski: Das ist so zynisch und so jenseitig! – Abg. Pfurtscheller: Na bitte, echt jetzt! – Abg. Hörl: Da lacht sogar der Präsident!)
9.42
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte sehr.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen und hier im Haus auf der Galerie! Ganz speziell möchte ich die 4c des BG/BRG Brucknerstraße aus Wels begrüßen, das ist die Klasse meiner Tochter, die hier heute dieser Sitzung beiwohnen wird. (Allgemeiner Beifall. – Abg. Holzleitner: Beste Schule!)
Kollegin Belakowitsch hat damit angefangen, dass sie dieses Thema heute als Kabarett bezeichnet hat beziehungsweise die Rede unserer Klubobfrau als Kabarett bezeichnet hat, und dann eben darüber gesprochen, dass angeblich das Gesundheitssystem von uns an die Wand gefahren wurde. – Liebe Frau Kollegin Belakowitsch, in den Spiegel schauen und sich selbst einmal bei der Nase nehmen, würde Ihnen und Ihrer Partei wirklich gut tun. Dieses Gesundheitssystem in Österreich an die Wand gefahren hat immer noch Ihre Partei (Heiterkeit des Abg. Wurm), Ihre ehemalige Ministerin, die mit einer Pseudoreform hergegangen ist (Abg. Amesbauer: So wie Ihre Minister auch! Das haben andere schon ...!) und einen sogenannten Marketingschmäh gemacht hat, anstatt sich wirklich um die Probleme in diesem Land zu kümmern. (Abg. Belakowitsch: Die wirklichen Probleme – ja, ja, ja!) Das ist die Politik Ihrer Partei. (Beifall bei den Grünen.)
Da ist es nur um die eigene Tasche gegangen, da ist es nur um das Verteilen des Geldes an die eigenen Leute gegangen; da ist es nur darum gegangen, Mehrheitsverhältnisse in der Sozialversicherung umzudrehen, um etwas anderes ist es euch dabei nicht gegangen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Da ist es euch nicht um die Patientinnen und Patienten gegangen, da ist es euch um keinen einzigen Menschen in diesem Land gegangen, da ist es nur um die eigene Macht und um
das eigene Geld gegangen – um nichts anderes ist es euch bei dieser Pseudoreform damals gegangen! Die Hacken haben wir gehabt. Ich sage nur: Gesundheitsreform nach dem Prinzip digital vor ambulant vor stationär. (Abg. Belakowitsch: Grandios!)
Ihr macht Politik, bei der es um Privatmedizin geht, ihr macht Politik für Big Pharma, für niemand anderen stellt ihr Anträge! (Abg. Belakowitsch: Big Pharma? Pfizer!) Das ist eure Politik, ihr pfeift auf die Menschen. (Abg. Belakowitsch: Pfizer!) – Und genau Ihre Rede war nichts anderes: Ihre Rede war gerade nichts anderes als blanker Zynismus den Menschen gegenüber (weitere Zwischenrufe bei der FPÖ – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen), die den Klimawandel tagtäglich spüren, wie beispielsweise meine Mutter mit COPD 2, die bei jeder Hitzewelle ganz genau merkt, was es bedeutet, wenn es heiß wird, die einfach merkt, wie es ihr schlechter geht. Es gibt ganz, ganz viele Menschen in diesem Land, die vulnerabel sind, die eben durch diese Hitzewellen, durch den Klimawandel dementsprechend tagtäglich auch angegriffen werden. Diese Menschen, von denen die FPÖ ja immer redet, sind der FPÖ aber in Wirklichkeit wurscht. Die FPÖ ist eine Partei des Klimawandelleugnens und nichts anderes. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Schwurbler!)
Wir können ja auch belegen, dass Klimawandel, dass Hitze entsprechende Auswirkungen haben. Die Ages schaut sich ja beispielsweise die hitzeassoziierte Übersterblichkeit in unserem Land an: 2023 – 53 Tote; 2022 – 231 Tote; 2021 – 227 Tote. Das sind Fakten. Ich weiß schon, die FPÖ möchte nicht gerne über Fakten reden und möchte auch Fakten eigentlich immer gerne beiseiteschieben, aber das sind Fakten.
Genauso auch, wenn man sich anschaut, wer am schwersten von Hitze betroffen ist, wer ist am schwersten von diesem Klimawandel betroffen ist – der Minister hat es heute richtigerweise schon auf den Punkt gebracht, auch unsere Klubobfrau hat es vorhin schon angeschnitten –: Das sind Menschen, die in Armut leben, das sind Menschen, die sozial eher schwächer gestellt sind oder
eigentlich finanziell eher schwächer gestellt sind; das sind diejenigen, die sich die schönen, großen, tollen Wohnungen nicht leisten können, die sich keine Klimaanlage leisten können, die aber auch stärker darauf angewiesen sind, wie der öffentliche Raum draußen gestaltet ist, weil sich diese Menschen eben auch verstärkt im öffentlichen Raum aufhalten. Deshalb braucht es auch für diese Menschen beispielsweise beschattete Grünflächen, Trinkbrunnen, öffentlich zugängliche kühle Bereiche, die zu schaffen sind – alles Dinge, die wir jetzt mit dem Gemeindepaket, das wir ja noch auf den Weg bringen werden, auch mit ermöglichen werden.
Was braucht es aber noch aus gesundheitspolitischer Sicht? – Zum einen: Es braucht einmal ein Verständnis für diese Situation, in der wir uns befinden. Wie schon gesagt, es ist zynisch, wenn manche hier im Haus versuchen, das Thema zu negieren oder sich darüber lustig zu machen, wie es Kollegin Belakowitsch tut. Es braucht mittel- und langfristige Maßnahmen – wir haben es heute schon angesprochen –: Beschattung, Trinkbrunnen, Begrünung von Fassaden; beispielsweise gehen wir in unserer Heimatgemeinde her und unterstützen solche Maßnahmen auch.
Es braucht aber auch ein Gesundheitswesen, das sich dieser Herausforderungen bewusst ist und in dem auch Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung während Hitzewellen ergriffen werden – beispielsweise verstärkte Informationskampagnen, wie sie momentan laufen, oder Schulungen, Erfahrungsaustausch für Gesundheitseinrichtungen, Alten- und Pflegeheime, das Hitzetelefon haben wir auch heute schon angesprochen. Das alles sind ganz konkrete Maßnahmen, von denen relativ schnell profitiert werden kann.
Was aber am wichtigsten ist – und darüber sollten wir uns alle hier im Haus einmal klar werden –: Die wirksamste Maßnahme ist eine aktive, umfassende Klima- und Umweltpolitik, eine Klima- und Umweltpolitik, die dazu beiträgt, dass wir den Klimawandel aufhalten, so gut es noch geht. Das sind wir nämlich nicht nur denen, die heute vulnerabel sind, schuldig, sondern das sind wir eben auch
den kommenden Generationen – wie beispielsweise der Schulklasse meiner Tochter – schuldig. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
9.48
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bernhard. – Bitte sehr.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Debatte ist tatsächlich sehr spannend. Ich habe jetzt wirklich gut zugehört, was Sigi Maurer als Klubobfrau der Grünen in ihrer Einleitung gesagt hat, was der Minister gesagt hat, was der Gesundheitssprecher der Grünen gesagt hat; und wissen Sie, was auffällt? – Alle schlagen Alarm und keiner bietet Lösungen. Das ist im Wesentlichen das, was die Grünen derzeit machen. (Abg. Disoski: Wir machen die Lösungen!) – Nein, Sie machen keine Lösungen. (Abg. Schwarz: Die Emissionen sind zurückgegangen! – Abg. Disoski: Die Emissionen sind zurückgegangen! Ist das von selber passiert? – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)
In der Frage der Klimapolitik diskutieren Sie viel über die Frage: Wie reduzieren wir die Emissionen? – über diesen Teil diskutieren wir sehr gerne mit Ihnen –, in der Frage der Klimawandelanpassung – und da können Sie im grünen Sektor jetzt noch so laut schreien – sind Sie aber so klein mit Hut, da kommt von der grünen Seite überhaupt nichts. (Beifall bei den NEOS.)
Wenn wir über die Fakten sprechen, sind wir noch auf der gleichen Ebene. Wir wissen, dass wir, wenn sich die Emissionen nicht verringern, ungefähr am Ende des 21. Jahrhunderts knapp 3 Grad Erderwärmung haben werden. Das bedeutet: In Österreich, weil wir in einem inneralpinen Raum leben, werden das 6 Grad Erderwärmung sein.
Das bedeutet für uns auch, dass wir in den urbanen Zentren – und das sind nicht nur Wien und Graz, sondern das geht bis zu den Bezirkshauptstädten hinunter – tatsächlich ein relevantes Gesundheitsrisiko haben werden.
Daher braucht es mehrere Elemente: Das eine Element ist, dass wir in den Zentren – dort, wo es möglich ist – auch mehr Natur zulassen: Stichwort Beschattung, mehr Wasser – von der einfachen Nebelanlage bis zum Heraufholen von kleinen Bächen, die eine kleine Kühlung mit sich bringen. Da kann man viel machen, es braucht aber auch mehr Technik.
Das ist es, was wir von der grünen Seite nicht hören: Wir müssen generell eine Politik machen, die darauf achtet, Emissionen zu reduzieren, aber in gleichem Maße auch davon ausgehen, dass das nicht funktionieren wird. Zumindest Lukas Hammer – ich glaube, er ist der Einzige in der Fraktion der Grünen, der das weiß – weiß, dass wir heute nicht auf Zielkurs sind. Weder führt die grüne Politik in Österreich zur Erreichung der Klimaziele oder einem Klimaschutzgesetz, noch ist es weltweit so, dass wir unsere Klimaziele erreichen werden.
Das heißt, wir steuern auf eine Welt zu, die schlicht viel heißer wird. Sich als Regierungspartei hierherzustellen und vor Schülerinnen und Schülern Alarm zu schlagen, ohne tatsächlich zu sagen: Wir machen eine Politik, mit der wir uns anpassen, mit der die Menschen in Österreich, auch wenn es heißer wird, ein gutes Leben haben können!, das ist einer Regierungspartei wirklich unwürdig. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Herr. – Zwischenruf des Abg. Koza.)
Ich möchte Ihnen sagen: Es gibt auch Alternativen. Wir sind in einer Frage mit der Sozialdemokratie überhaupt nicht einverstanden, nämlich in der Frage der Verteilungsgerechtigkeit bei der Klimapolitik, weil wir grundsätzlich der Meinung sind, wir sollten unsere Städte, unsere Gemeinden, unsere Republik generell klimafit machen und nicht über die Klimapolitik eine Verteilungspolitik der Sozialdemokratie etablieren. Das ist nämlich der Versuch einer Ideologisierung der Klimapolitik, die wir als NEOS nicht mittragen. (Abg. Herr: Das ist einfach die Realität!)
Was wir aber mittragen, und was wir in Wien sehr gut gezeigt haben, ist: Wenn man pragmatische und faktenbasierte Klimapolitik macht, dann geht sehr viel. (Abg. Koza: ... hab’ ich auch nicht gehört! Lösungsvorschläge hab’ ich auch nicht gehört!) Das, was nämlich auf Bundesebene mit grüner Regierungsbeteiligung gar nicht passiert – Klimawandelanpassung –, passiert in Wien mit einem massiven Tempo, seit die Grünen nicht mehr in der Stadtregierung sind. (Abg. Disoski: Das ist so ein Blödsinn!)
Wir haben eine Verfünffachung im Stadtbudget für Klimawandelanpassungen beschlossen. Wir haben in Wien beispielsweise 25 000 neue Baumpflanzungen – 3 000 neue Standorte, wo es vorher keinen einzigen Baum gegeben hat. (Abg. Lukas Hammer: Du wirst rot, Michi! – Abg. Disoski: Ja wirklich! Und die Nase wird lang!) Wir arbeiten daran, die Bäche wieder an die Oberfläche zu bringen. Wir haben tatsächlich auch massive Entsiegelungen in Wien vorangetrieben. (Abg. Lukas Hammer: Wo? Wo genau? – Abg. Disoski: Wo? – Weitere Rufe bei den Grünen: Wo bitte? Wo? Was? Wie? Nordbahnhof?) Also: Es geht. (Abg. Disoski: Gib ein Beispiel! Gib einfach ein Beispiel! Was habt ihr entsiegelt? Im 2. Bezirk? – Zwischenruf des Abg. Koza.)
Die Grünen schreien jetzt wieder rein, weil sie leider mit der pinken Klimapolitik nicht mithalten können. Im Grunde ist es aber so: Wenn man Klimawandelanpassung tatsächlich ernst nimmt, dann muss man ganz konkrete Maßnahmen vorschlagen. (Abg. Disoski: Ja, wo habt ihr das gemacht?)
Wir liefern beispielsweise auch – und das darf ich heute ankündigen – im September, oder zumindest im Laufe dieses Jahres, erstmals in Wien ein Klimaschutzgesetz; ein Gesetz, das eigentlich der Bund hätte liefern sollen, das er aber nicht liefert. Wir arbeiten in Wien daran, Treibhausgasbudgets zu etablieren. (Abg. Götze: Die Länder blockieren!) Wir haben in vielen Bereichen als Stadt mehr zusammengebracht als der Bund. Wenn da jetzt die Grünen so rausschreien, dann ist das wahrscheinlich nur der Zorn und der Ärger, dass sie selbst einfach nicht das liefern, was sie immer versprechen. (Abg. Disoski: Ist dir das nicht peinlich, Michi? Ist es dir nicht peinlich?)
Ich möchte zu meinem Schlusssatz kommen, Herr Präsident: Ganz grundsätzlich braucht es in der Klimapolitik jedenfalls mehr Pragmatismus und das Anerkennen, dass wir manche Ziele nicht erreichen werden und dass wir als Politik dafür verantwortlich sind, die Lebensqualität der Menschen sicherzustellen. Das geht nicht mit grünem Alarmismus, sondern das geht nur mit einer guten liberalen Klimapolitik. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS. – Ruf bei den Grünen: Ist dir das nicht peinlich?)
9.54
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Reiter. – Bitte sehr.
Abgeordnete Carina Reiter (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuschauer! Das ist eine spannende Debatte zur Aktuellen Stunde. Um eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Menschen zu ermöglichen, braucht es eine Balance aus wirtschaftlicher Leistungskraft, breitem Wohlstand, sozialer Sicherheit und ökologischer Nachhaltigkeit. Das wollen wir möglich machen und das ist auch der Ansatz, wie wir Politik machen, denn schließlich geht es darum, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit es den Menschen in Österreich gut geht.
Damit wir das erreichen, braucht es zum einen natürlich wirtschaftlichen Erfolg und Innovation – und da darf ich auf Klubobfrau Maurer replizieren, denn natürlich braucht es auch Innovation, um uns weiterzuentwickeln und in verschiedenen Bereichen weiterzukommen. Man darf das nicht nur isoliert sehen. Das Thema soziale Sicherheit ist auch schon angesprochen worden, wenn es um vulnerable Gruppen geht – Hitzestress im Gesundheitssystem, verschiedene Herausforderungen –, und gerade in Medizin, Pharmazie und Wissenschaft ist eben Innovation das, was uns nach vorne bringt und sicherstellen kann, dass es den Menschen gut geht und dass auch eine gute Zukunft vorhanden ist.
Wir haben viele Dinge bereits umgesetzt. Wir sind verantwortlich dafür, dass wir die Rahmenbedingungen schaffen, wir können den Menschen aber nicht diktieren, sie müssen jetzt nachhaltiger leben. Nein, wir müssen Anreize schaffen, damit das auch wirklich umgesetzt wird und dann auch im Alltag Fuß fasst. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zum einen haben wir Maßnahmen zu klimafitten Ortskernen, also die Stärkung von Gemeinde- und Stadtzentren, um resilienter zu werden; dann viele Maßnahmen im Bereich von Sanierungsmöglichkeiten – Gebäudesanierungen und thermische Sanierung –; auch im Bereich der Kreislaufwirtschaft, wenn es um das Abfallwirtschaftsgesetz geht – Vorsorgeprinzip, für zukünftige Generationen haben wir Maßnahmen gesetzt –; und auch im Bereich der Landwirtschaft, wenn man das Agrarumweltprogramm hernimmt, das wir in Österreich bereits seit 1995, also seit dem EU-Beitritt, haben, und das andere EU-Länder erst mit der Einführung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 eingeführt haben. Bei uns machen bereits seit 1995 flächendeckend landwirtschaftliche Betriebe mit und sind auch bereit, ihren Teil zu tun. Das muss man auch einmal anerkennen. Wir haben also schon viel getan – in einem sehr breiten Bereich. Das ist auch ein sehr wichtiges Thema für Österreich.
Es ist auch schon die psychische Gesundheit angesprochen worden. Man muss es schon ernst nehmen, dass sich viele junge Menschen, wenn es um das Thema Klimaschutz geht, irgendwo zwischen Verzweiflung und Resignation befinden. Da braucht man ehrliche Antworten und muss auch ehrlich mit den Menschen reden. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn ich mir dann aber gewisse Bereiche anhöre: Frau Kollegin Herr von der SPÖ hat gemeint, wir brauchen sozialdemokratische Klimapolitik. Da habe ich fast lachen müssen, weil man, gerade wenn man die letzten Wochen anschaut, sieht, dass eure Klimapolitik von Uneinigkeit, einem Hickhack gekennzeichnet ist; dann pfeift euch die Gewerkschaft zurück und dann seid ihr auf einmal wieder dagegen. Das geht sich auch nicht ganz aus. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Dann hat Kollege Bernhard von den NEOS eine spannende Rede gehalten und uns erklärt, was wir denn eigentlich alles nicht machen und wo wir keine klaren Maßnahmen haben. Er hat sehr viel gefordert, aber dann eigentlich keinen einzigen Vorschlag geliefert und zum Schluss dann gemeint: Na ja, heuer im Herbst, na ja, im Laufe des Jahres, na ja, bis Jahresende machen wir dann das und das! – Das war auch äußerst konkret, gratuliere zur Klimapolitik in Wien – tolle Aussicht! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Wir als ÖVP und Volkspartei sind für Klimaschutz. Wir sind für die Natur. Immer diese absolutistische Argumentation – wenn man das nicht genau so will, dann ist man gegen den ganzen Klimaschutz – ist auch nicht richtig. Das geht sich nicht aus. Wir müssen wieder anfangen, komplexe Themen in ihrer Gesamtheit zu debattieren. Da gibt es kein Schwarz und Weiß.
Was Natur, Umwelt und Klimaschutz bedeutet, das wissen wir als ÖVP eigentlich schon sehr lang. (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz.) Wenn man als Beispiel den Nationalpark Hohe Tauern hernimmt, der ja immerhin der größte Nationalpark im gesamten Alpenraum ist – dort befindet sich auch das größte Schutzgebiet in Mitteleuropa, das ist also nicht nichts –: Wissen Sie eigentlich, warum es den heute gibt? – Bei der Gründung Anfang der Achtzigerjahre haben sich engagierte Menschen aus der Region – Bürgermeister, Regionalpolitiker, Grundbesitzer, das waren übrigens alle Schwarze – zusammengetan und haben es geschafft, dass dieses Projekt umgesetzt wird, dass die Menschen auch bereit sind, etwas zu machen, und dass das gut ist, wenn man das macht. (Abg. Strasser: So sind wir!) Da hat es übrigens noch lange keine Grünen gegeben und die SPÖ hat noch ein bisschen mit einem Volksbegehren zum Atomkraftwerk zu kämpfen gehabt. (Heiterkeit der Abgeordneten Michael Hammer und Strasser.)
Eine Grundlage für den Erfolg großer und kleiner Projekte ist, dass die Leute einen Nutzen dahinter sehen. Dafür muss man sie mitnehmen, dafür muss man sie davon überzeugen und auch an die Lebensrealitäten denken. Natürlich darf man auch die Wirtschaftlichkeit nicht aus den Augen verlieren, sonst bringen Nachhaltigkeitsmaßnahmen nämlich nichts. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir müssen die Menschen ernst nehmen, die Herausforderungen der Zukunft angehen und dürfen uns auch nicht ideologisch einbetonieren – das kann sich vielleicht die FPÖ ins Stammbuch schreiben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Michael Hammer: Genau, das Betonieren, das wollen wir nicht!)
9.59
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Punktlandung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Silvan. – Bitte.
Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren hier auf der Galerie und zu Hause! Herr Bundesminister! (Abg. Michael Hammer: So, jetzt hören wir einen Schwank aus deinem Leben!) Ich bin jetzt der neunte Redner und es hat sich genau eine Kollegin mit der Situation durch den Klimawandel für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auseinandergesetzt; das war meine Kollegin von der SPÖ, Julia Herr. Sonst dürfte es niemanden interessieren, wie es den über vier Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgrund des Klimawandels ergeht. Wir haben insgesamt rund 400 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Freien, also in der prallen Sonne, arbeiten müssten.
Wir wissen, dass der weiße Hautkrebs zunimmt, dass es immer mehr Fälle gibt. Gott sei Dank ist diese Krankheit jetzt in die Berufskrankheitenliste aufgenommen worden. Dachdecker, Bauspengler, Zimmerer, Bauarbeiter generell, Asphaltierer: von oben 30 Grad, von unten 160 Grad, und daneben fließt der Verkehr – eine Wahnsinnsbelastung für die Kolleginnen und Kollegen auf den Baustellen. Aber auch in geschlossenen Räumen: Beschäftigte in der Gastwirtschaft, in den Pflege- und Gesundheitsberufen, in Hallen, in Gießereien, Arbeiter bei Hochöfen und so weiter sind von extremer Hitze betroffen.
Herr Bundesminister, vorige Woche hatte ich das Vergnügen, auf Einladung einer Betriebsrätin eine große Wäscherei im Osten Niederösterreichs besuchen
zu dürfen. Wir hatten da, glaube ich, eine Außentemperatur von 29 Grad. In allen Hallen waren die Fenster geöffnet und im Inneren hatte es 36 Grad. Es sind dort hauptsächlich Frauen beschäftigt, und die Betriebsrätin hat mir gesagt, dass seit Mitte Mai fast jede Woche mehrere Kolleginnen und Kollegen aufgrund von Kreislaufproblemen ausfallen. Es ist daher irrsinnig zynisch, wenn der Salzburger Wirtschaftsbundobmann verlangt, dass der erste Krankenstandstag nicht bezahlt werden soll. (Ruf bei der SPÖ: Eine Sauerei!) Das wird es mit uns nicht geben. Das ist eine Riesensauerei. (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Bundesminister, wir stehen aufgrund des Klimawandels vor einer völlig neuen Herausforderung in der Arbeitswelt, genauer gesagt im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und auch des Katastrophenschutzes. (Abg. Hörl: ... Denkverbot!) Es gibt verschiedene Initiativen, ich möchte jetzt nur eine herausstreichen, nämlich die der Bausozialpartner, die Allianz für mehr Fairness am Bau bei Hitze, an der die Gewerkschaft Bau-Holz, die Bauinnung, der Fachverband der Bauindustrie, aber auch die Asfinag beteiligt sind.
Es ist recht interessant, was da vereinbart wurde: Durch diese Initiative wird versucht, durch Verlagerung der Arbeitszeit in – kühlere – Tagesrandzeiten und im Extremfall durch hitzefreie Stunden die Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geringer zu halten.
Die Asfinag hat sich auch bereit erklärt, dass bei Tagestemperaturen von über 32,5 Grad, wenn die Leute heimgeschickt werden, der Fälligkeitstag betreffend eventuelle Pönalen um diese Werktage nach hinten verschoben wird. Das sind Werkzeuge, wie es funktionieren könnte. Das ist alles gut, aber in Wirklichkeit braucht es ein modernes Arbeitnehmerschutzgesetz, Herr Bundesminister, das den Anforderungen durch den Klimawandel gerecht wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Natürlich gibt es auch im Bereich Katastrophenschutz etwas zu tun. Wir haben es von den Vorrednerinnen und Vorrednern schon gehört: Hagel, Überflutungen, Muren und dergleichen mehr – es gibt immer mehr Einsätze der freiwilligen
Feuerwehren. Die Kolleginnen und Kollegen von den freiwilligen Feuerwehren sind gefordert, sie müssen den Arbeitsplatz verlassen, davon sind dann auch Arbeitgeber betroffen, und da braucht es einen neuen Ansatz, wie man das Entgelt weiterbezahlt. Wir sagen jetzt nicht, dass das die Arbeitgeber bezahlen müssen, aber da braucht es etwas, damit man in Zukunft auch die Kolleginnen und Kollegen bei den freiwilligen Feuerwehren mehr oder weniger bei der Stange hält, dass sie nicht immer um das Entgelt umfallen, sondern dass der Arbeitgeber auch einen entsprechenden Ersatz bekommt.
Wir haben schon gehört: Bei extremer Hitze kommt es zu Konzentrationsverlust, Schwindel, Übelkeit, Krämpfen bis hin zur Bewusstlosigkeit. Das führt natürlich auch – das merkt man in der Unfallstatistik der AUVA – zu einem erhöhten Unfallrisiko, bis hin zu Langzeitfolgen bei schwerwiegenden Herz- und Kreislauferkrankungen.
Wir müssen alles tun, Herr Bundesminister, um weitere Hitzetote zu vermeiden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
10.03
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte sehr.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein uns allen bekannter Wiener Ex-Bürgermeister, Herr Häupl, hat den Slogan geprägt: „Wahlkampf ist eine Zeit fokussierter Unintelligenz.“ (Ruf bei den Grünen: Ist uns schon aufgefallen!) – Ich muss ihn korrigieren (Abg. Michael Hammer: Bei euch ist das immer! – Abg. Disoski: Bei euch ist das immer, gell?), denn das gilt für die grüne Politik, für die Aussagen grüner Politiker, aber auch die grüne Ideologie, die fast alle hier befallen hat, das ganze Jahr hindurch. Wir haben das jetzt auch schon die ganze Legislaturperiode hindurch erleben müssen.
Diese fokussierte Unintelligenz gipfelt im Titel dieser Aktuellen Stunde und in dem, was uns Klubobfrau Maurer hier präsentiert hat. Die Grünen wollen uns wieder einmal schützen. Da müssen wir eh die Füße schon in die Hand nehmen. (Heiterkeit der Abg. Belakowitsch.)
Erstens: Sie wollen uns vor der Hitze beschützen. (Abg. Schwarz: Sie wollen eine Festung bauen!) Der Herr Minister dreht eines seiner grauenhaft geschmacklosen Videos (Abg. Höfinger: ... eigenen sind ja so viel besser!), gibt da Ratschläge (Abg. Michael Hammer: Wurmmittel gegen Hitze könnte man auch noch probieren!): Wir sollen nicht zu lange in der prallen Sonne sitzen, vor allen Dingen nicht die Vulnerablen. Man soll sich in der großen Hitze nicht zu viel bewegen. Man soll ausreichend trinken (Abg. Michael Hammer: Jetzt ist eh der Oberhitzkopf gerade gekommen!) und sich in den Schatten setzen. – Na, ich hätte es nicht gewusst, wenn es uns der Herr Minister nicht gesagt hätte. Ich hätte es nicht gewusst! (Beifall bei der FPÖ.) Ich habe ein wirklich schlechtes Gewissen, ich habe das meinen Kindern nie gesagt, die sind in der prallen Sonne gesessen. Wir haben das ja nicht gewusst, das sagt uns der Minister ja erst jetzt.
Jetzt gibt es ein Hitzetelefon. Da können wir die Ministermaus anrufen und fragen: Was mache ich denn, wenn es so heiß ist? – Sie wird es uns sagen. Ich würde sagen, unsere Großmütter haben uns all das eigentlich auch gesagt. Sie haben keine Videos gedreht und sie haben kein Geld des Ministeriums verpritschelt (Abg. Voglauer: Dann können Ihre Kinder ihre Großmütter fragen!), sondern sie haben uns das mitgegeben und wir haben es an die nächste Generation weitergegeben.
Was allerdings den Grünen wieder ganz egal ist, ist, dass durch diese grüne Ideologie, diese Unterstützung, die Energiekosten in den letzten Jahren gestiegen sind, jetzt sehr, sehr hoch sind und man tatsächlich in den Krankenhäusern (Abg. Disoski: Wieso sind die Energiekosten gestiegen?) oder Pflege- und Altenheimen die Klimaanlagen nicht mehr einschalten kann, weil die Energiekosten nicht zu begleichen sind, und das schadet wirklich. (Abg. Disoski: Wieso sind die Energiekosten gestiegen?) Auch an den Universitäten sind unsere jungen
Leute im Winter gesessen und es ist kalt geblieben (Abg. Disoski: Wer war denn dafür verantwortlich, dass die Energiekosten gestiegen sind?), weil man die Energiekosten nicht mehr stemmen kann, weil ja die fossile Energie – ja, wo führt sie hin? – in den Abgrund führt (Abg. Reimon: Weil der Herr Putin in der Ukraine einmarschiert ist!), haben wir gerade gehört.
Nur um gleich die kommenden Hitzemeldungen vorwegzunehmen – Klubobfrau Maurer hat uns eh schon ein paar traurige Rekorde genannt, die wir auch heuer schon wieder hatten –: mitten im Juni über 30 Grad. Ich finde das ganz entsetzlich. Was ihr aber bitte gleich vergessen könnt: Heißeste Tage seit der Aufzeichnung der Wetterdaten haben wir letztes Jahr gehabt, das haben wir vorletztes Jahr gehabt. (Abg. Reimon: Richtig! Intelligenztest bestanden! Bravo! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Lasst euch etwas Neues einfallen! Der ausgetrocknete Gardasee: Bitte, er ist auch heuer nicht ausgetrocknet, er war es letztes Jahr nicht, obwohl es überall gemeldet worden ist. Nicht einmal der Neusiedlersee war ausgetrocknet, obwohl er früher schon oft nur wenig hoch war (Ruf bei den Grünen: Was ist mit Ihnen?) und man mit dem Segelboot gestrandet ist. Das kennen wir alle aus der Mundl-Folge.
Wenn es im Juli dann zu Waldbränden auf Sizilien kommt und die Grünen, die Medien und alle anderen wieder von den – durch die Gluthitze – selbstentzündeten Waldbränden sprechen: Da müsst ihr halt dann mit der Polizei vor Ort reden und sagen, sie dürfe da nicht ermitteln. Sie klauben nämlich nachher immer die Benzinkanister der Brandstifter zusammen. Es sind auch letztes Jahr Dutzende Brandstifter verhaftet wurden, weil eben die Waldbrände tatsächlich menschengemacht sind (Zwischenruf des Abg. Schwarz), nämlich angezündet von skrupellosen Geschäftemachern, die nach außen hin oft genug von der grünen Energie und vom Klima sprechen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn es halt gar nicht so recht heiß wird: Da hat man jetzt die gefühlte Temperatur erfunden. Da geht es um den emotionalen Zustand der jeweiligen Grünen, die sich ganz erhitzt fühlen – das gab es früher auch nicht. Da
messen wir die Temperatur dann halt auch einmal auf dem Asphalt, auf der Straße oder so, dann kriegen wir die entsprechenden Temperaturen schon zusammen. (Abg. Disoski: Frau Fürst! – Zwischenruf der Abg. Voglauer. – Abg. Höfinger: So ein Quatsch! Das ist ja unglaublich! So ein Blödsinn!)
Vor dem Unwetter wollen Sie uns auch beschützen. Ich würde sagen, da kann man genug tun; umfassender Hochwasser- und Katastrophenschutz, in den Gemeinden kann man genug tun – man muss es nur wollen. Die Grünen wollen es natürlich nicht. (Abg. Voglauer: Was ist denn mit Ihnen los? – Abg. Disoski: Wie viel Blödsinn ...?! – Abg. Schwarz: ... Zustand!) In der Steiermark und in Kärnten warten die Menschen immer noch auf Hilfe. Da haben Sie kein Geld lockergemacht, denn die Menschen interessieren Sie nicht. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Voglauer.) Sie interessiert nur die Klimakrise. Umverteilen, keine Autos mehr, höhere CO2-Steuer und schon haben wir keine Unwetter mehr, gell? Das wollt ihr uns erzählen. (Abg. Disoski: Wie viel Blödsinn ...?! – Zwischenruf des Abg. Schwarz.) Dahinter lassen wir die Bauern sterben, wir verteilen Vermögen um, und wir haben genug Geld für eure NGOs.
Aktiver Klimaschutz schützt unsere Bevölkerung, sagen uns die Grünen. Nein – fokussierte Unintelligenz; ich komme zum Schluss –, die Grünen gefährden unsere Gesundheit. Mit der Hitze, mit Unwettern, mit dem Klima werden wir selber fertig. Die Grünen – mit Duldung der ÖVP seit über vier Jahren in der Regierung (Ruf: Die ÖVP ist schon länger in der Regierung!) – gefährden unsere Gesundheit. Eine andere Regierung mit der FPÖ, mit einem neuen Bundeskanzler schützt unsere Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kickl: Grün wäre ja okay, giftgrün ist das Problem! – Abg. Disoski – in Richtung Abg. Kickl –: Ah, guten Morgen! Guten Morgen! Auch schon da?)
10.09
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hammer. – Bitte.
10.09
Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen am Anfang meiner Rede von Herrn Mex M. erzählen. Mex M. ist im Jahr 1980 auf die Welt gekommen, lebt im Waldviertel und ist an Multipler Sklerose erkrankt – so wie 12 000 andere Menschen in Österreich.
Die Symptome sind vielfältig: Sie reichen von Seh- und Gleichgewichtsstörungen bis zu Lähmungserscheinungen. Bei Mex M. – und auch das haben Tausende Menschen in Österreich – treten diese Lähmungserscheinungen hitzebedingt auf, und je wärmer es wird, desto schlimmer werden diese Lähmungserscheinungen. Ab 25 Grad ist Mex M. auf den Rollstuhl angewiesen, und je heißer es wird, desto schlimmer werden diese Lähmungserscheinungen – und ab 30 Grad kann er diesen Rollstuhl nicht mehr selbst bewegen und ist zu Hause eingesperrt.
Als Mex M. auf die Welt gekommen ist, 1980, gab es vier dieser Hitzetage, vier Tage über 30 Grad, an denen er so gelähmt ist, dass er den Rollstuhl nicht mehr selbst bewegen kann. Letztes Jahr gab es 32 dieser Hitzetage – acht Mal so viele Tage, an denen Mex M. zu Hause im Rollstuhl sitzt und so schwach ist, dass er seinen Rollstuhl nicht mehr selbst bewegen kann. (Abg. Kickl: Ja, aber die Multiple Sklerose wird immer schlechter, oder? Ist das nicht so?)
Da stellen sich die Abgeordneten der FPÖ in einem unfassbar menschenverachtenden Zynismus hin und machen sich darüber lustig. (Abg. Deimek: ... Blödsinn reden! Mein Vater hat das auch gehabt ...!) Da stellen sich die Kolleginnen und Kollegen der FPÖ hin und sagen: Das war immer schon so! (Ruf bei der FPÖ: Ja, ja!) Frau Kollegin Fürst, ich habe mir angeschaut, wann Sie geboren sind: 1969. Wissen Sie, wie viele Tage über 30 Grad – weil es ja früher immer schon so war – es in Ihrem Geburtsjahr gab? Wie viele waren es? – Sechs Tage (Abg. Stefan: Wie messt ihr das?); sechs Tage über 30 Grad! Das war damals normal. (Abg. Stefan: ... Messstationen! – Zwischenruf der Abg. Fürst.)
1980 waren es vier Tage, heuer haben wir schon fünf Tage, letztes Jahr waren es insgesamt 32 Tage. Wir haben derzeit 30 bis 40 Tage mit dieser Temperatur, und für Menschen wie Mex M. macht das einen riesigen Unterschied. (Abg. Kickl: Ja, aber vielleicht ist es für manche Menschen auch angenehmer! Das könnte auch sein!) Da geht es darum, ob er so schwach ist, dass er sich selber fortbewegen kann oder nicht, und Sie machen sich über diese Menschen lustig. Ich finde diesen Zynismus unerträglich! (Beifall bei den Grünen.)
Sie sagen: Ja, es gab ja auch schon einmal Zeiten, da war es auf der Welt viel heißer. (Abg. Deimek: ... beleidigen Sie ...!) Es gab einmal Zeiten, da gab es überhaupt kein Eis mehr. – Ja, da haben Sie schon recht. Die CO2-Konzentration war vor einer Million Jahren ungefähr so hoch wie heute. Stimmt eh! Da gab es halt nicht ein paar Milliarden Menschen auf der Welt, da gab es keine Städte, da gab es keine Landwirtschaft, da gab es relativ wenige Menschen auf der Welt, denen es nichts ausgemacht hat, dass der Meeresspiegel 20 bis 40 Meter höher war als heute. (Zwischenruf des Abg. Rauch.)
Ja, wir hatten früher schon Klimawandel, Hitzeperioden – das war eben auch immer begleitet von einem Massensterben. Wollen wir das? – Ich glaube nicht! (Abg. Stefan: ... Hybris!) Ich verstehe aber ehrlich gesagt auch als Vater von zwei Kindern schon – ich weiß, viele von Ihnen haben selbst Kinder –, dass man parteipolitisch agiert und sich über viele Dinge lustig macht, aber dass Sie, wenn Sie zu Hause sind und mit Ihren Kindern reden, diesen Zynismus wider besseres Wissen durchhalten, dass Sie das einfach akzeptieren – dass Sie den Klimawandel, der nicht nur wissenschaftlich erwiesen ist, sondern den wir auch tagtäglich sehen, ignorieren –, das verstehe ich als Mensch nicht.
Noch ein Kommentar zu Kollegen Schmuckenschlager, der das im Prinzip aufgegriffen hat, was der Bundeskanzler einmal in seiner Rede gesagt hat – dieser Alarmismus (Ruf bei der ÖVP: Was?) und dass es Klimaschützer:innen sind, die mit diesen furchtbaren apokalyptischen Bildern irgendwie ein schlimmes Bild zeichnen würden (Abg. Kickl: Das hat doch der vom Weltklimarat selber gesagt!), das der Sache nicht guttut –: Das sind leider die Nachrichten. Das sind die
Nachrichten aus der Schweiz, das sind die Nachrichten aus Österreich, aus der ganzen Welt, die wir tagtäglich sehen. Das ist die Realität. Wenn Sie diese apokalyptischen Bilder nicht sehen wollen, dann dürfen Sie die Nachrichten nicht aufdrehen, sehr verehrte Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Schmuckenschlager: Aber da sind Ihnen die Betroffenen egal ...!)
Ich komme schon zum Schluss. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Es wurde von der sozialdemokratischen Klimapolitik gesprochen, und ich kann dem sehr viel abgewinnen, was Kollegin Herr über den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gesagt hat. (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsident Sobotka gibt neuerlich das Glockenzeichen.)
Zum Klimaschutz gehört aber auch, dass wir gemeinsam Maßnahmen beschließen, um unsere CO2-Emissionen zu senken. Eine Nagelprobe ist morgen, da steht wieder ein Klimaschutzgesetz zur Abstimmung, nämlich das Erneuerbares-Gas-Gesetz, und da könnt ihr beweisen, ob ihr nur vom Klimaschutz redet oder ob ihr auch mitstimmt, wenn es darauf ankommt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Stefan und Schwarz.)
10.14
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fiedler. – Bitte.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! (Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Stefan und Schwarz. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Ich muss sagen, es ist wirklich traurig! Dass die Grünen in Wahlkampfzeiten eine Aktuelle Stunde zum Thema Klima machen, wundert mich gar nicht, aber dass jetzt unsere Leugnerpartei auch noch die hohen Temperaturen wegleugnet, finde ich schon sehr
herausfordernd – ich verstehe es aber auch, weil in ihrer Festung Österreich ist es ja schön kühl. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Schnedlitz: Gutes Argument!)
Der Aktionsplan Hitzeschutz wurde vorgestellt, und es fehlen wie so oft in den nationalen Aktionsplänen in Österreich einfach viele Maßnahmen und viele Zuständigkeiten. Das Einzige, das daran positiv ist, ist: Es soll ein Hitzemonitoring geben und die Zuständigkeiten von Bund und Länder werden besser ineinandergreifen – das war es aber auch schon. Es gibt die Warnung vor den Auswirkungen, aber es gibt keine Maßnahmen. Es wird überwacht und informiert, aber es gibt keine konkreten Handlungsempfehlungen. Alles, was wir eigentlich bräuchten, wären stinknormale Notwendigkeiten zum Thema Prävention und Gesundheitsbewusstsein.
Sehr viele ältere Menschen leiden unter dieser Hitzewelle, die definitiv da ist, vor allem auch ältere Frauen, und wenn wir auch darauf achten, wie spät Kreislauferkrankungen bei Frauen überhaupt diagnostiziert werden, müssten wir wieder einmal auf das Präventionsthema schauen und dort massiv verbessern und massiv investieren. Wir müssen das Gesundheitsbewusstsein stärken – dass Bewegung hilft, dass Wasser trinken hilft –, wir brauchen eine strukturierte Versorgung von chronischen Krankheiten, die das wiederum lösen könnte, und wir müssen einfach einen größeren Beitrag dazu leisten, den individuellen Gesundheitszustand einer jeden Bürgerin und eines jeden Bürgers zu verbessern und die Bevölkerung so hitzeresistenter zu machen.
Die andere Ebene, die aber auch nicht vorkommt, ist die Infrastruktur im Gesundheitssystem. Wir haben unfassbar viel Geld in diese Gesundheitsreform investiert – da ist wahnsinnig viel Geld drinnen –, aber es wird nicht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gedacht, die in der Pandemie auch mit Masken in heißen Krankenhäusern herumgelaufen sind, die Patientinnen und Patienten heben müssen, die einfach irrsinnig unter der Hitze leiden. Dazu gibt es keine Maßnahmen. Es gibt drei Seiten zum Thema Hitzeschutz in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, und da stehen nur Eskalationsstufen drinnen und die Fortführung der Maßnahmen der Stufen zwei und drei.
Ganz spannend finde ich ja die Stufe „Umstellung von Terminplänen“ auf „kühlere Tageszeiten“: Ach so! Und wie geht das mit den Mitarbeitern? Die kommen dann alle in der Nacht, weil es da – vielleicht – kühler ist? Sehr, sehr spannend.
Was auch fehlt: Es wird von 100 Millionen Euro jährlich und von 350 Millionen Euro dazu und von bla gesprochen, aber mit den Bundesländern tatsächlich in eine Verbindlichkeit zu kommen – und ich weiß, dass diese Thematik uns in vielen Bereichen beschäftigt –, fehlt, und das fehlt nachhaltig.
Diese sogenannte Gesundheitsreform – ich kann das bald schon nicht mehr hören! – hat aber kein Augenmerk darauf gelegt, dass man vielleicht die Strukturen in den Krankenhäusern ändern sollte, dass man vielleicht akzeptable Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schafft, auch für die Patienten, die sich dann in Krankenhäusern und Pflegeheimen aufhalten. Wir brauchen Sanierungen und Renovierungen – dafür gibt es aber natürlich kein Geld, weil wir mit dem Leistungserhalt beschäftigt sind.
Insofern: Ein Hitzeschutzplan macht definitiv Sinn, wenn Maßnahmen darin enthalten wären; dieser NAP tut das nicht. Da braucht es definitiv mehr – und das dringend! – (Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke. (Beifall bei den NEOS.)
10.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 18838/J bis 19037/J
Schriftliche Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates:
2. Anfragebeantwortungen: 17728/AB bis 17874/AB
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Monatserfolg Mai 2024 gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalinvestitionsgesetz 2023, § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz und § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 163 BA)
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition betreffend "HNO-Station in Mistelbach erhalten, Kahlschlag in unseren Spitälern verhindern" überreicht von der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc (147/PET)
Petition betreffend "Telemedizin für die Kinderambulanz am LKH Stolzalpe jetzt!", überreicht vom Abgeordneten Andreas Kühberger (148/PET)
Bürgerinitiative betreffend "Jugend bewegt – gratis Klimaticket und Öffiausbau jetzt!" (72/BI)
Bürgerinitiative betreffend "Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Österreich" (73/BI)
Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen an andere Ausschüsse:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Petition betreffend "Bessere soziale Absicherung von Künstler:innen", überreicht von der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek (124/PET)
Ausschuss für Menschenrechte:
Petition betreffend "BLACK VOICES. Anti-Rassismus in Österreich zur Praxis machen.", überreicht von den Abgeordneten Mario Lindner, Julia Elisabeth Herr und Mag. Selma Yildirim (102/PET)
Umweltausschuss:
Petition betreffend "Gegen die Errichtung einer Bodenaushubdeponie im Weiler Jauden der Gemeinde Angerberg", überreicht vom Abgeordneten Ing. Josef Hechenberger (93/PET)
Verkehrsausschuss:
Petition betreffend "Kärntner*innen vor Güterbahnlärm schützen!", überreicht von den Abgeordneten Peter Weidinger, Gabriel Obernosterer, Ing. Johann Weber, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Erwin Angerer, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Philip Kucher, Klaus Köchl und Mag. Christian Ragger (78/PET)
Petition betreffend "gegen die Ausdünnung der öffentlichen Zugverbindungen und für eine Stärkung der (Verkehrs-) Infrastruktur in der Region Murau/ Murtal", überreicht vom Abgeordneten Maximilian Lercher (136/PET)
Petition betreffend Wiederbelebung der Lavanttal-Bahn, überreicht vom Abgeordneten Ing. Johann Weber (138/PET)
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Budgetausschuss:
Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2023 (III-1161 d.B.)
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten (2614 d.B.)
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten (2615 d.B.)
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grundversorgungsänderungsvereinbarung) (2657 d.B.)
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes betreffend Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2024/18 (III-1175 d.B.)
Bericht des Rechnungshofes betreffend Europäische Investitionsbank (EIB): Funktion und Aufgabenwahrnehmung des Bundesministeriums für Finanzen – Reihe BUND 2024/19 (III1177 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Bericht über die Durchführung des Kontrollplanes 2023, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (III-1191 d.B.)
Finanzausschuss:
Vierter Bericht der Expert:innengruppe zur Beobachtung und Analyse der Inflationsentwicklung (EBAI), vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-1183 d.B.)
Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:
Siebenter Bericht des Biopatent Monitoring Komitees, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1181 d.B.)
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2024 – Untergliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung), vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1186 d.B.)
Gesundheitsausschuss:
Tierschutzbericht 2023 des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-1182 d.B.)
Umweltausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2024 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1185 d.B.)
Verfassungsausschuss:
Bericht der Bundesregierung betreffend den Tätigkeitsbericht des Statistikrates über das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 47 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz 2000 (III-1187 d.B.)
Verkehrsausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2024 – Untergliederung 41 Mobilität, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1184 d.B.)
Verkehrstelematikbericht 2024, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-1190 d.B.)
Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:
Bericht der Bundesregierung betreffend Jahresbericht 2022 und 2023 des ERP-Fonds und den Public Corporate Governance-Bericht 2022 und 2023 (III-1188 d.B.)
Bericht des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Situation der Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung in Österreich 2022-2023 (III-1189 d.B.)
*****
Ankündigung eines Dringlichen Antrages
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Klub der NEOS hat gemäß § 74a Abs. 2 der Geschäftsordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 4135/A(E) der Abgeordneten Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schluss mit dem Betonieren – Beste Bildung für unsere Kinder“ dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Punkte 1 bis 3 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung
erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.
Bei den Punkten 1 bis 3 handelt es sich um Berichte des Verfassungsausschusses, nämlich über den 2. Freiwilligen Nationalen Bericht zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele „Österreich und die Agenda 2030“, vorgelegt von der Bundesministerin für EU und Verfassung, sowie über die Anträge 4013/A der Abgeordneten Singer, Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (2701 der Beilagen), und 4099/A der Abgeordneten Gerstl, Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden (2702 der Beilagen).
Ich darf jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein dementsprechendes Zeichen ersuchen. – Das ist einstimmig. Danke schön.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 7 und 8, 9 und 10, 12 und 13, 14 und 15, 16 und 17, 18 und 19, 21 und 22 sowie 27 und 28 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Gibt es dagegen eine Einwendung? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es wurde zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß gibt es eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“, sodass sich folgende
Redezeiten für die einzelnen Parteien ergeben: ÖVP 176, SPÖ 122, FPÖ 99, Grüne 90 sowie NEOS 72 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 36 Minuten. Deren Redezeit wird auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen gleich zur Abstimmung.
Wer mit den dargestellten Redezeiten einverstanden ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Bericht des Verfassungsausschusses über den 2. Freiwilligen Nationalen Bericht zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele „Österreich und die Agenda 2030“, vorgelegt von der Bundesministerin für EU und Verfassung (III-1180/2700 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu Punkt 1 der Tagesordnung.
Ich begrüße Bundesministerin Edtstadler herzlich in unserer Mitte.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kassegger. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Zum genannten Tagesordnungspunkt bin ich der Erstredner, weil wir seitens der Freiheitlichen Partei wie in so vielen anderen Bereichen auch die einzige Partei sind, die diesen Punkt kritisch sieht und daher dem Bericht nicht zustimmen wird. Ich kann schon vorausschicken, dass alle Redner nach mir Ihnen dann erzählen werden, wie
wunderbar das alles ist, diese Sustainable Development Goals, und dass wir damit die Welt retten und verbessern werden.
Es mag schon sein, dass Sie das glauben, es ist aber nicht so. Das sind schöne Überschriften – ich werde dann auf einige eingehen –, bei denen jeder sagt, da kann eigentlich niemand dagegen sein, aber wenn man sich die Dinge dann im Detail anschaut, wird einem klar: Das hat Konsequenzen. Es wird im Hinblick auf diese Entwicklungsziele immer von Rechten, Rechten, Rechten gesprochen: Jeder Mensch auf der Welt hat ein Recht auf dieses und jenes und was auch immer. – Was dabei immer vergessen wird, sind die Pflichten. Jede Seite hat zwei Medaillen, das heißt: Wer muss die Pflichten erfüllen?
Im Rahmen dieser Agenda 2030 hat man die ursprünglichen Millennium Development Goals, die für die Entwicklungsländer bestimmt waren, was grundsätzlich eine gute Sache war, jetzt so umgedreht, dass diese Agenda 2030 voll von Verpflichtungen für hoch entwickelte Industrienationen ist, also vor allem auch für Österreich und andere europäische Länder, und das sehen wir sehr, sehr kritisch.
Der zweite Punkt ist, dass immer gesagt wird: Das alles ist eh nicht verbindlich, das ist Soft Law. – Ja, selbstverständlich ist das verbindlich. Selbst die Frau Bundesministerin hat im Oktober 2022 auf eine Anfrage des Kollegen Martin Graf: Ist das verbindlich oder nicht, ist das verbindliches Völkerrecht?, geantwortet – ich zitiere –: „Resolutionen sind völkerrechtlich als nicht verbindlich anzusehen, die Agenda 2030 gibt aber in weiten Teilen bereits geltendes Völkerrecht, insbesondere zu den Menschenrechten, wieder.“
Sie führt weiter aus: „Österreich bekennt sich zur Umsetzung der Agenda 2030 [...]“. – Im Übrigen: Wer ist dieses Österreich, von dem Sie da sprechen? Das kann ja nur der Regierungschef oder Sie sein, die Sie dann in New York aufzeigen und Österreich und damit die gesamte österreichische Bevölkerung zu etwas verpflichten, wozu Sie die Bevölkerung gar nicht gefragt haben, und da gehen wir nicht mit! Das wollen wir nicht! (Beifall bei der FPÖ.)
Selbstverständlich ist das verbindlich. Sie haben „alle Bundesministerien beauftragt, die Agenda 2030 und die 17 SDGs in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen in die relevanten Strategien und Programme einzuarbeiten, gegebenenfalls entsprechende Aktionspläne zu erstellen und Maßnahmen zu treffen“. – Selbstverständlich ist das verbindlich und relevant.
Schauen wir uns diese wohlklingenden 17 sogenannten – auf Englisch – Sustainable Development Goals, also die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der ganzen Welt, an. Das Ziel Nummer eins lautet: „Armut in all ihren Formen“ bekämpfen. – Ja, wer könnte da dagegen sein? Selbstverständlich, aber beginnen wir einmal, die Armut in Österreich zu bekämpfen, bevor wir die ganze Welt von der Armut befreien wollen! (Beifall bei der FPÖ.)
Im Übrigen führt das ja oft dazu, dass ganze Länder von finanzierenden Banken wie dem Währungsfonds et cetera in Geiselhaft genommen werden.
Das zweite Ziel lautet: „Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit [...] fördern“. – Klingt super. Wer kann da dagegen sein? In Wirklichkeit muss man da sehr kritisch schauen, ob damit nicht die traditionelle Landwirtschaft zerstört wird und Produktionsbedingungen geschaffen werden, bei denen große Agrarkonzerne dann genau diese Mengen produzieren können, um den weltweiten Hunger zu beenden. Also man muss sich die Dinge genau anschauen, und je genauer man sich die Dinge anschaut, desto mehr bekomme zumindest ich ein ungutes Gefühl in der Magengegend – aber es geht ja noch weiter.
Ziel Nummer drei lautet: „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten“. – Na, wer könnte da dagegen sein? Ja, denken wir weiter: Heißt das jetzt, fettiges Schnitzel nicht mehr essen, weil kein gesundes Leben? (Abg. Jeitler-Cincelli: Geh, das ist so absurd!) Und da spreche ich noch gar nicht davon: Wir stellen sicher, indem wir euch impfen – und da sitzt ja genau die richtige Ministerin hier –, dass euer Leben gesünder wird. – Also das sind ja alles Dinge, die man zu Ende denken muss.
Sie sehen, mein Gefühl wird bei Ziel vier noch schlechter: „Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten“ – Gleichschaltung des Bildungsapparates. Heißt das dann, dass weltweit Dragqueens auf unsere Kinder losgelassen werden? Also man muss sich die Dinge da genau anschauen.
Ziel sechs lautet: „Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser“ auf der ganzen Welt „gewährleisten“. – Klingelt es da? Da besteht eine Umverteilungsgefahr. Das sehen wir sehr, sehr kritisch. Und: Wer entscheidet das dann? Die Vereinten Nationen? Wer entscheidet das? (Abg. Leichtfried: Die WHO wahrscheinlich!) Ein Regierungschef der Republik Österreich, der in New York dann die ganze Republik dazu verpflichtet?
Nach den Wahlen am 29. September haben wir die einmalige Chance und Gelegenheit, einen Regierungschef zu bekommen, der diese ganzen Sachen viel, viel kritischer sieht und nicht jeden Punkt, ohne die Konsequenzen zu berücksichtigen, in einer Feierlaune in New York unterschreibt – das kann nur Herbert Kickl gewährleisten. (Beifall bei der FPÖ.) Dazu rufe ich auf, denn nur er kann Alternativen zur UNO, zur EU, zu den Vereinten Nationen gewährleisten. (Zwischenrufe der Abgeordneten Höfinger und Pfurtscheller.)
Der Sonntag war ein sehr, sehr guter Tag – für diejenigen, die es nicht mitbekommen haben: Es haben sich patriotische Kräfte in Europa vereinigt (Abg. Pfurtscheller: Da lachen die Hühner!), Orbán – Ungarn –, Babiš von den Liberalen, also ganz sicher kein Rechtsextremer, und die Freiheitliche Partei, als Keimzelle der Allianz der Patrioten für Europa mit folgenden Zielen (Abg. Leichtfried: Putin-Fanklub!):
Erstens: die Souveränität und Selbstbestimmung der Staaten wieder zu stärken. Diese SDGs und die Agenda 2030 für eine schöne neue Welt sind das Gegenteil davon, denn das bedeutet in Wirklichkeit eine Machtverschiebung hin zu supranationalen Organisationen, in diesem Fall den Vereinten Nationen. Das wollen wir nicht!
Zweitens wollen wir als Allianz der Patrioten für Europa die illegale Migration wirksam bekämpfen.
Und drittens wollen wir, in Richtung der Grünen, dass wir diesen Green Deal, auch ein Ideologieprojekt – im Übrigen auch ein Ziel der SDGs, dass wir die ganze Welt mit diesem Green Deal beglücken, der in Wirklichkeit nur Arbeitsplätze und damit unseren Wohlstand zerstört –, wieder revidieren und auf ein gesundes Maß zurückschrauben. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser Allianz der Patrioten noch weitere Länder folgen werden, das heißt, auch auf Ebene der Europäischen Union ist die Welt noch nicht verloren. Da gibt es Möglichkeiten, dass sich vernünftige Kräfte vereinigen und die Europäische Union in die richtige Richtung bringen, nach diesen drei Grundsätzen: Souveränität der Staaten stärken (Zwischenruf des Abg. Stöger), Massenmigration wirksam bekämpfen und den Green Deal revidieren. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kickl: Jetzt machen wir einmal Frankreich!)
10.30
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Jeitler-Cincelli. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zuallererst, im Namen von Norbert Sieber, den Nationalrat aus der Schweiz Matthias Jauslin hier begrüßen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen.)
Herr MMMag. Dr. Kassegger, Sie sind ein hochgebildeter Abgeordnetenkollege, und Sie wissen genau, was Sie hier tun. Das, worüber Sie jetzt hier gesprochen haben, hat nämlich genau gar nichts mit der Agenda 2030 zu tun. Ihre Fraktion hat aber, glaube ich, das einzige Bestreben, dass man ja gegen Globalisierung arbeiten muss. (Abg. Kickl: Sie müssen aber dazusagen, Sie sind die Beauftragte für das ganze Zeug!)
Fakt ist: Kommen Sie an, wir leben in einer globalisierten Welt! Das ist keine Option, da kann man nicht zurückspulen und sagen, wir gehen woanders hin. Wir sind in einer Welt, in der wir international zusammenarbeiten müssen. (Abg. Kassegger: Wer sagt das? Das ist ja nicht vom Himmel gefallen! – Abg. Schnedlitz: Alternativlos, oder?)
Das ist Ihre Ideologie, die Sie leben. Es handelt sich um einen Weltzukunftsvertrag, der damals im Rahmen der Vereinten Nationen abgesegnet wurde. Außer ein paar wenigen Ländern haben alle unterschrieben, dass wir uns vornehmen, an diesen Zielen zu arbeiten, und ich glaube, genau wie Sie sagen: Menschen ein Leben in Würde zu sichern – da kann man nicht dagegen sein.
Über inhaltliche Details können wir immer diskutieren, aber Sie haben sich der Diskussion nie gestellt. Ihre Fraktion war immer eingeladen. Wir haben damals – vielleicht als kurzen Rückblick – eingeladen, haben ein Team gemacht, ein SDG-Team, das sich innerhalb des Parlaments zuständig gefühlt hat, an diesen Zielen zu arbeiten. Ihre Fraktion war die einzige, die nicht mitgemacht hat.
Es war damals, noch unter Ihrem Vorgänger, Herr Kickl, ein klares Ja da: Das ist eine gute Idee! Er hat sogar als Minister damals diese Ziele für sich in seinem Programm in seinem Ministerium verankert gehabt. Sie kamen, und ich habe ganz klar die Aussage bekommen: Bei allem, was die Vereinten Nationen, Internationalisierung, internationale Institutionen betrifft, machen wir nicht mit!
Im Grunde genommen haben wir uns darüber ausgetauscht, und ich möchte den Kolleginnen und Kollegen, die dieses Kernteam gebildet haben, jetzt meine Wertschätzung ausdrücken. Das war Penny Bayr, das war Astrid Rössler, das waren damals noch Michi Bernhard und Yannick Shetty, und es war genau das: eine Achse des Verständnisses. Es war plötzlich so, dass wir miteinander gesprochen haben, auch unsere Standpunkte ausgetauscht haben. Ich muss ja nicht in all diesen Zielen, in jedem Punkt einer Meinung sein, aber ich muss
einmal anfangen, dem Gegenüber zuzuhören und nicht polemisch rauszuschleudern, was Ihnen alles nicht in den Kram passt.
Diese Agenda hat nichts mit Schnitzel zu tun, sie hat nichts mit Dragqueens zu tun (Beifall bei der ÖVP – Zwischenruf des Abg. Kassegger), Sie sind sowas von polemisch und populistisch und heizen die Stimmung auf. (Abg. Kassegger: Was heißt polemisch?) Da hat Ihre Kollegin Fürst schon recht. Sie hat vorhin dieses Zitat gebracht: der Wahlkampf, Zeit „fokussierter Unintelligenz“, und hat dann noch den Minister für seine „grauenhaft geschmacklosen Videos“ gerügt.
Wenn überhaupt jemand grauenhaft geschmacklose Videos postet: Schauen Sie sich einmal ihren komischen Kanal an! Es ist ja unfassbar, was da vorkommt! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Kassegger: Das hat aber auch nichts mit der Agenda 2030 zu tun!)
Okay, aus jetzt! Ich spare es jetzt aus, ich habe Ihnen schon viel zu viel Zeit gewidmet. (Abg. Kickl: Das liegt ja nur an Ihnen, das reicht eh schon! – Zwischenruf des Abg. Höfinger.) Ich widme meine restliche Zeit jetzt den Inhalten, um die es wirklich geht.
Wir hatten eine wunderbare Zusammenarbeit. Wir haben diese SDG-Botschafterteams gegründet. Ich möchte heute dem Uninetz Danke sagen. Es war unglaublich spannend, mit den Forscherinnen und Forschern der österreichischen Universitäten zusammenzuarbeiten; auch Franz Fehr für die Koordinierung ein herzliches Danke – es war großartig –, und der Statistik Austria, dass wir so tolles Datenmaterial bekommen haben und auch da den nächsten Schritt gehen konnten, um die Unklarheiten, die noch da waren, zu bereinigen.
Ich glaube, wir sind sehr weit gekommen, und unsere Initiative hier im Parlament, die quer durch die Fraktionen – außer Ihrer – stattgefunden hat, hat im Bericht sogar Erwähnung gefunden. Wir wurden darin auch mit diesem
Abend der SDGs, den wir hier gestartet haben, positiv erwähnt, und ich habe schon von anderen Kollegen aus dem Ausland gehört, dass sie das genauso aufnehmen werden, weil das ein unglaublich positives Ding ist. Ich glaube, wir sollten mehr miteinander reden.
Eines noch zum Schluss: Spielregeln – ja, es sind Spielregeln, die wir uns setzen. Das sind Gesetze, die wir machen, wie wir miteinander umgehen. (Abg. Kassegger: Wir haben eine Geschäftsordnung, wir haben 40 Ausschüsse! Wir brauchen keine Parallelorganisation! Wir haben genug Ausschüsse!) Wenn ich in jede Institution, in jedes Gesetz nur Misstrauen habe, dann werde ich nicht großartig weiterkommen. Das jetzt ganz kurz an eine Kollegin der Grünen: Es hat alles so viel Wert, wie wir ihm geben, wenn wir miteinander eine Konvention vereinbaren und sagen, wir einigen uns auf etwas.
Das ist, wie wenn ich sage: Ein Geldschein ist nur das Papier wert, es ist nicht mehr als ein Stück Papier! – Er hat deswegen den Wert, weil wir uns in der Gemeinschaft, in der Haltung darauf geeinigt haben, dass wir ihm diesen Wert geben, Vertrauen zueinander haben. Wenn wir dann alles hinterfragen, alle Regelungen einfach umwerfen und sagen: Das gilt für uns nicht und wir machen etwas anderes!, und: Ich mache nicht das, was eigentlich im Vorfeld ausgemacht ist, was verfassungsgültig ist!, dann ist das nichts anderes als Makulatur. Das ist mit jeder Regelung so.
Wir haben es geschafft, die Agenda 2030 im Parlament zum Leben zu erwecken, und ich bedanke mich bei allen, die dazu beigetragen haben, das wirklich positiv zu einem Abschluss zu bringen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.35
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte sehr.
10.35
Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Welt, wie die FPÖ sie sich ausmalt, möchte ich mir nicht einmal vorstellen, geschweige denn, dass ich darin leben möchte. Ich mag kein abgeschottetes, unsolidarisches (Beifall bei Abgeordneten der Grünen), vollkommen in sich selbst verliebtes, blindes, scheuklappenlaufendes Österreich. Ich mag eine offene Welt, ich mag ein offenes Österreich, ich möchte ein solidarisches Österreich haben! (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Abg. Schnedlitz: ... Kleingärten aufteilt ...! ... nur für sich selbst da ist ...! – Abg. Höfinger – in Richtung Abg. Schnedlitz –: ... die Freiheitliche Partei Graz?)
Dieser Bericht, wie er uns vorliegt, ist sehr hübsch. Wenn man ihn im Detail anschaut, kommt man durchaus drauf, dass da noch sehr viel Substanzielles zu tun ist. Seit 2017 prüft der Rechnungshof laufend die Umsetzung der SDGs und seit 2017 gibt uns der Rechnungshof auch konstant konkrete Empfehlungen. Ich möchte zwei davon nennen: einerseits einen gesamtstaatlichen Umsetzungsplan – von dem fehlt nach wie vor jede Spur; das wäre auch die Chance, das Parlament strukturiert einzubeziehen –; und zum Zweiten die verpflichtende Berücksichtigung der SDGs und der Wirkungsfolgenabschätzung durch das Bundeshaushaltsgesetz.
Da gab es im März 2023 hier im Haus einen angenommenen Antrag, in dem wir Bundesminister Brunner auffordern, eine dementsprechende Novelle vorzubereiten. Passiert ist nichts. Es liegt jetzt aktuell eine Novelle für das Bundeshaushaltsgesetz vor. Was nicht drinnen vorkommt, ist die verpflichtende Einbeziehung der SDGs in die Wirkungsfolgenabschätzung. Sehr geehrte Damen und Herren, man muss sich fragen: Was ist mit Herrn Bundesminister Brunner? Kann er nicht? Will er nicht? Ist ihm der Nationalrat wurscht und ignoriert er die Beschlüsse des Nationalrates oder ist ihm eine nachhaltige Haushaltsführung egal?
Ich weiß es nicht, aber egal, was der Grund ist, es ist ein ziemliches Problem (Beifall bei der SPÖ), und wenn Herr Brunner wirklich als EU-Kommissar antreten wollen würde, dann wird er sich diese Fragen auch im Hearing im EU-Parlament gefallen lassen müssen. By the way, es steht nirgendwo, dass die ÖVP eine Erbpacht auf den EU-Kommissar hat. Das zu sagen, finde ich, ist in diesem Zusammenhang auch sehr wichtig. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Krisper.)
Lassen Sie mich anhand von zwei Beispielen noch etwas zu den Inhalten und zur inneren Stimmigkeit des Berichtes sagen.
Was das SDG 1 betrifft, die Armut, so firmiert das im Überblick unter: Ziel erreicht. Wenn die Statistik Austria für das Jahr 2022 ausweist, dass 2,3 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher arm sind und dass es im Jahr 2023 schon 3,7 Prozent waren, dann ist das nicht wirklich stimmig; und wenn wir wissen, dass 23 Prozent aller Kinder und Jugendlichen armutsgefährdet sind, dann mag es schon sein, dass irgendwelche Indikatoren, die wir zum Messen hernehmen, uns auf einem guten Weg zeigen, aber real haben wir in dieser Republik ein Armutsproblem. Darum halte ich es für kommunikativ schwierig, zu sagen: Alles gut, Ziel erreicht!. und der Frage von Armutsbekämpfung in Österreich im Bericht gerade einmal eineinhalb von 270 Seiten zu widmen.
Zweites Beispiel: SDG 13, Klima. Das firmiert unter: Es gibt nach wie vor große bestehende Herausforderungen – in der Tat –, aber alle Indikatoren zeigen auf positiv, auf signifikant positiven Fortschritt – obwohl wir seit dreieinhalb Jahren ein Klimaschutzgesetz vermissen, obwohl wir seit einem Jahr eine Vorlage an Brüssel vermissen, wie denn unser konkreter Energie- und Klimaplan aussehen sollte.
Ich denke mir, dass es da mehr Kohärenz, mehr Stimmigkeit, mehr innere Logik braucht zwischen dem, was Österreich an Politik real macht, und dem, was gemessen und was dann letztendlich auch kommuniziert wird, denn sonst könnte am Ende übrig bleiben, dass wir mit diesem Bericht nur Schönfärberei
betreiben wollen – und das wollen wir wahrscheinlich alle nicht. (Beifall bei der SPÖ.)
10.39
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rössler. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Zuseherinnen und Zuseher! Ja, es geht um diesen Bericht, einen aus meiner Sicht – ich glaube, da bin ich nicht alleine – sehr, sehr guten Bericht. Er ist richtig gut geworden, auch im Vergleich zum ersten Bericht. Es ist der 2. Freiwillige Umsetzungsbericht, und er zeigt auf, wo Österreich in der Umsetzung der Nachhaltigkeit steht. Wo sind wir schon gut? Wo gibt es noch Herausforderungen? Wo müssen wir besser werden? Wo drohen wir vielleicht sogar zu scheitern? – Es ist eine kritische Bestandsaufnahme.
Dieser Bericht wurde von einem sehr, sehr guten Team aus den Ministerien erstellt. Hochmotiviert, mit Leidenschaft und viel Innovationsgeist wurde da zusammengearbeitet. Ich möchte mich bei diesem Team sehr herzlich bedanken – ich sehe Sabine Schneeberger und einige aus den anderen Ministerien. Es war eine große Freude, auch in den Zwischenschritten zu erleben, wie motiviert und mit wie unglaublich viel Kompetenz, mit wie viel Expertise da gearbeitet worden ist – großer Dank an dieser Stelle. (Beifall bei den Grünen.)
Es wurde in unterschiedlichen Formaten zusammengearbeitet. Es war auch sehr wichtig, die breite Einbindung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie das Format der SDG-Foren mit vielen Beispielen aus Ländern, Städten und Gemeinden zu sehen. Besonders erwähnen möchte ich noch die sehr, sehr gute Kooperation mit Uninetz. Da ist viel gelungen hinsichtlich der Frage, wie Wissenschaft und Politik besser zum Thema Nachhaltigkeit kommunizieren können – auch hier ein Dank an Franz Fehr. (Beifall bei den Grünen.)
Der Bericht zeigt Fortschritte, er beschreibt aber auch, wo wir wirklich Handlungsbedarf haben. Ich zitiere: Substanzielle Herausforderungen bestehen weiterhin beim großen Ressourcenverbrauch, bei der Erreichung der Klimaziele, beim Bodenverbrauch und beim Biodiversitätsverlust.
Frau Bundesministerin, in wenigen Tagen werden Sie diesen Bericht in New York präsentieren, und ich frage Sie: Stehen Sie auch hinter den Inhalten? Stehen Sie hinter der Verantwortung und dem Handlungsauftrag, den dieser Bericht formuliert? – Mir kommen sehr große Zweifel. Sie stehen nicht hinter dem Handlungsauftrag, Sie blockieren und Sie bekämpfen sogar die Umsetzung, so wie es hier formuliert ist. (Abg. Wurm: Misstrauensantrag, oder?)
Dazu zwei Beispiele: Im Schwerpunkt Schutz der Biosphäre – Leben innerhalb planetarer Grenzen steht: Der größte Handlungsbedarf ist beim Klimaschutz. Aber ich frage Sie, Frau Bundesministerin: Wer hat den Nationalen Klimaplan bei der EU zurückgezogen? Wie passt das zusammen, ein Ziel zu formulieren und das zurückzuziehen? (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Egger.)
In Ihrem Bericht steht: Hitze- und Dürreperioden, Starkregen und Hochwasser – Klimawandel vollzieht sich rascher als erwartet. – Wie passt das damit zusammen, dass man den Klimaplan der Umweltministerin bei der EU zurückzieht?
Zweites Beispiel: In Ihrem Bericht wird mehrfach der Biodiversitätsschutz angesprochen – ja, unbedingt, unbedingt, ohne intakte Natur gibt es keinen Klimaschutz, keine Ernährungsgrundlage, kein Trinkwasser, auch keinen Tourismus! Wer aber bekämpft denn die Biodiversität? Wer hat in den letzten Monaten das Renaturierungsgesetz so irrational und faktenbefreit bekämpft und blockiert? Wer hat das blockiert? (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Egger.)
Wer hat Strafanzeige gegen Umweltministerin Leonore Gewessler und eine Nichtigkeitsklage beim EuGH eingebracht? Wer stand da in der ersten Reihe, Frau Bundesministerin? Das muss ich Sie fragen.
Frau Umweltministerin Gewessler hat verantwortungsbewusst und im Übrigen völlig korrekt und auch zuständig (Abg. Prinz: Ja, rechtswidrig!) für das Renaturierungsgesetz gestimmt – zum Glück hat sie dafür gestimmt, wir brauchen eine intakte Natur. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Egger: Wir haben eine intakte Natur!) – Die intakte Natur ist beim nächsten Hochwasser sofort erledigt. Sie wissen besser als jeder andere, wie fragil dieses System ist und wie sehr wir unter den letzten Katastrophen, den letzten Ereignissen zu leiden haben. (Abg. Schroll: Gutes Koalitionsklima!) Gute Natur ist unsere beste Versicherung gegen den Klimawandel.
Frau Bundesministerin, der Bericht ist exzellent und Sie vertreten ihn in wenigen Tagen in New York – ich appelliere an Ihre Verantwortung. Schöne Fotos sind zu wenig (Abg. Egger: Ja, wie bei Gewessler!), es braucht ein starkes Commitment. Bitte stehen Sie auch hinter den Inhalten und dem Handlungsauftrag, der damit verbunden ist. (Beifall bei den Grünen sowie Bravoruf der Abg. Disoski.)
10.44
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Shetty. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren hier heute den 2. Freiwilligen Nationalen Umsetzungsbericht zu den UN-Nachhaltigkeitszielen. Das hört sich viel komplizierter an, als es eigentlich ist. Es geht um 17 Ziele, die sich die Staatengemeinschaft gegeben hat; das ist zum Beispiel, dass es keine Armut mehr geben soll, keinen Hunger, Ziele betreffend sauberes Wasser und vieles andere mehr. Wir diskutieren jetzt den Bericht für Österreich hierzu.
Ich möchte schon sagen, dass sich laut diesem Bericht – und das ist ja auch positiv, bei aller Kritik, die wir als Opposition zumindest aus unserer Sicht zu Recht üben – auch vieles in diesem Land positiv entwickelt, gerade bei diesen extrem gravierenden Themen. Natürlich haben sich Dinge im Vergleich mit anderen Ländern, wenn wir über Armut, über die Wasserversorgung oder über Hunger reden, positiv entwickelt, und es ist auch schön, das zu lesen.
Es gibt aber auch Punkte in diesem Bericht – und ich glaube, es ist verständlich, dass wir in unserer Rolle auch darauf Augenmerk legen wollen –, bei denen eben noch nicht genug passiert. Ein solcher Punkt, ein solches Nachhaltigkeitsziel, eines von diesen 17, ist der Bereich des Klimaschutzes, in dem Österreich in vielen Vergleichen in Europa Schlusslicht ist.
Ich möchte jetzt auf ein paar Punkte eingehen, die auch schon genannt wurden: Ich habe in meiner allerersten Rede hier im Hohen Haus zum NEKP gesprochen, zum Nationalen Energie- und Klimaplan, also zu einem Fahrplan, wenn man so will, den Österreich und alle anderen Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union abgeben müssen, wie man denn die Klimaschutzziele erreichen möchte. Österreich hat als einziges Land – als einziges Land! – in der Europäischen Union seinen Entwurf nicht abgeschickt (Abg. Schwarz: Das ist falsch! Abgeschickt schon!) – nicht abgeschickt, das muss man sich einmal vorstellen! –, einen solchen Fahrplan nicht abgeschickt. (Abg. Disoski: Stimmt nicht! Das stimmt nicht!) Österreich droht jetzt deswegen sogar ein Strafverfahren, also ein Vertragsverletzungsverfahren, vor dem Europäischen Gerichtshof.
Seit über 1 300 Tagen gibt es in Österreich außerdem kein Klimaschutzgesetz – kein Klimaschutzgesetz! Das war, wenn man so will, das Herzstück Ihrer Forderungen, mit denen Sie in die letzte Nationalratswahl gegangen sind – das muss man sich einmal vorstellen! Im Klimaschutzgesetz ist geregelt, wie wir die Klimaziele erreichen, auch runtergebrochen auf die Bundesländer, welche Konsequenzen eintreten, wenn wir die Klimaziele nicht erreichen, welche Automatismen dann greifen; und am Ende dieser Regierungsperiode gibt es kein
Klimaschutzgesetz. Das ist besonders enttäuschend, insbesondere von den Grünen, die ja angetreten sind, um in dieser Regierung zu sagen: Wir geben der ÖVP alles, wir geben alle unsere Überzeugungen auf, damit im Klimaschutz etwas weitergeht! – Aus dieser Perspektive ist da einfach viel zu wenig passiert. (Abg. Disoski: Da klatschen nicht einmal die Eigenen!)
Es gibt auch noch vielen andere Fragen – die Kolleginnen und Kollegen haben es schon angesprochen –: Beschleunigungsgesetz für erneuerbare Energien, die Bodenschutzstrategie, die weiterhin ausständig ist, und viele andere Gesetze; auch beim Erneuerbares-Gas-Gesetz werden wir schauen, was die Abstimmung jetzt bringt.
Deswegen muss man abschließend sagen (Abg. Lukas Hammer: Die FDP macht das viel besser in Deutschland, freie Fahrt für alle!): Wenn wir über den Klimaschutz und über dieses Nachhaltigkeitsziel reden, ist doch die wichtigste Frage, Kolleginnen und Kollegen, Kollege Hammer, für die Grünen: Nach fünf Jahren mit den Maßnahmen, die Sie gesetzt haben, bei denen gute dabei waren, sind wir damit auf dem Zielerreichungspfad, ja oder nein? –Die Antwort ist eine einfache: nein. Deswegen ist es unzureichend. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Matznetter: Ich glaube, in Deutschland sind die Liberalen schon weiter! – Abg. Lukas Hammer: Überall sind die Liberalen weiter!)
10.48
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesminister. Ich darf ihr das Wort erteilen. – Bitte.
Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher hier auf der Galerie, aber auch vor den mobilen Endgeräten! Hohes Haus! Ich freue mich, dass wir heute den 2. Freiwilligen Nationalen Umsetzungsbericht (den genannten Bericht in die
Höhe haltend) hier im Plenum diskutieren können, und ja, das ist keine Selbstverständlichkeit.
Zum ersten Mal haben wir im Herbst 2020 den 1. Freiwilligen Nationalen Umsetzungsbericht hier debattiert, und ich musste mich ganz stark durchsetzen, dass das überhaupt passiert. Ich finde es aber sehr, sehr wichtig, dass diese Berichte einer breiten Öffentlichkeit zugänglich werden und dass die SDGs – ja, liebe FPÖ, die 17 Sustainable Development Goals – auch tatsächlich bekannt werden.
Ich sehe es auch durchaus als positive Entwicklung an, dass einige im Hohen Haus das jetzt nicht mehr als Weltverschwörung sehen, sondern nur mehr schlechtreden. Damit werden Sie nicht durchkommen, meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere Herr Abgeordneter Kassegger, denn das, was hier drinnen ist, ist eine gemeinsame Arbeit; eine gemeinsame Arbeit, die ich hier schon hervorheben möchte: ein Multi-Stakeholder-Prozess, in den alle eingebunden waren, die Bundesländer, sämtliche Bundesministerien, die Städte, die Gemeinden, vor allem die Zivilgesellschaft, die Wirtschaft, die Wissenschaft und auch das Parlament, die Abgeordneten. Das ist ein Ergebnis von viel Arbeit, viel Abstimmung, aber auch vieler Erfolgsgeschichten, die Sie jetzt hier nachlesen können.
Ich darf dazusagen, dass es 250 Einmeldungen gab – die Österreicherinnen und Österreicher machen sich so viele Gedanken darüber, wie wir gemeinsam – nicht gegeneinander, sondern gemeinsam – nachhaltiger werden können.
Und dafür gebührt allen, die mitgearbeitet haben, ein großer Dank. Das waren 15 harte Monate, um diesen Bericht zu erstellen. An vorderster Stelle möchte auch ich hier Sabine Schneeberger – sie ist schon einmal genannt worden – nennen. Sie hat diesen Prozess geleitet und ihr gebührt großer Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen sowie des Abg. Shetty.)
Am 17. Juli darf ich diesen Bericht in New York beim Hochrangigen Politischen Forum für Nachhaltige Entwicklung präsentieren, und ich freue mich darauf, denn dieser Bericht kann sich sehen lassen. Es ist uns gelungen, in wirklich herausfordernden Zeiten, in Zeiten von Krisen, Kriegen, von Gott sei Dank überstandenen Pandemien, einen positiven Ausblick in die Zukunft zu geben und alle auf diesem Weg mitzunehmen.
Inhaltlich hat sich dieser Bericht ausgerichtet auf die Frage: Welche Transformationen braucht es denn in Richtung Nachhaltigkeit, um in und durch Österreich die Ziele der Agenda 2030 zu erreichen? Dieser 2. Freiwillige Nationale Umsetzungsbericht knüpft an den ersten an, zeigt, wie wir schon gehört haben, die Fortschritte, aber auch die Herausforderungen, und wir setzen hier ganz klare inhaltliche Schwerpunkte. Diese drei Schwerpunkte möchte ich Ihnen noch kurz vorstellen.
Es geht einerseits darum, die anstehende Transformation, die wir durchmachen müssen, in der wir mittendrin stecken, so zu gestalten, dass sie solidarisch, inklusiv und chancengerecht ist, sodass niemand zurückgelassen wird. Zum Zweiten geht es darum, Kompetenzen und Skills für diese nachhaltige Entwicklung durch eine aktive Arbeitsmarktpolitik und Ausbildungspolitik aufzubauen. Zum Dritten geht es darum, im Bereich des Klima- und Umweltschutzes die Aktivitäten zu beschleunigen und auch die Biosphäre zu schützen.
Und ja, Frau Abgeordnete Rössler, Sie können mich beim Wort nehmen: Ich nehme das sehr ernst. Da Sie das aber angesprochen haben, möchte ich schon auch in Ihre Richtung beziehungsweise in Richtung mancher Kollegen aus Ihrer Fraktion sagen: Man muss in einem Rechtsstaat auch die Form und den Inhalt auseinanderhalten. Und es ist in einem Rechtsstaat nicht egal, was in der Verfassung steht und woran man gebunden ist. Ich fühle mich an diesen Bericht gebunden, weil er mit den Menschen, mit der Wirtschaft, mit denen, die davon betroffen sind, zustande gekommen ist, und das ist gut und richtig und wichtig so. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Voglauer.)
Ein Wort auch noch zum NEKP: Ein Nationaler Energie- und Klimaplan muss auch national abgestimmt sein. Man sollte da, glaube ich, mehr darauf setzen, auch Sorgen, Nöte, Bedenken ernst zu nehmen, abzuholen, in den Dialog einzutreten, und nicht die Ideologie voranstellen und die Dinge ohne Rücksicht auf Verluste einfach durchsetzen. (Beifall bei der ÖVP.)
Was auch in diesem Bericht drinnen ist, sind drei Querschnittsmaterien. Zum einen geht es um die Geschlechtergleichstellung, es geht um die Perspektiven für die Jugend, und es geht auch, ja liebe FPÖ, um die internationale Dimension. Man darf sich auch vergleichen, man darf sich auch von anderen Ländern Best-Practice-Beispiele abschauen. So können wir auch sicher sein, dass wir in vielen Bereichen gut sind.
Ich darf ein bisschen auf die Erfolge eingehen: Beim SDG 1 „Keine Armut“ und beim SDG 7, wo ja bezahlbare und saubere Energie drinnen steckt, gelten die Ziele als erreicht. (Abg. Kassegger: Ja eh, aber die Wirtschaft zerstört! Ziel erreicht, Wirtschaft zerstört!) Ich muss aber auch dazusagen, dass das natürlich globale Indikatoren sind, an denen wir uns messen, und das Ziel deshalb hier auch erreicht ist – aber das darf man ja einmal positiv hervorheben. Österreich ist gemessen an den Bioflächenanteilen Spitzenreiter innerhalb der Europäischen Union. Beim lebenslangen Lernen liegen wir klar über dem EU-Schnitt. Und ein Drittel des Energieverbrauchs ist in Österreich bereits durch erneuerbare Energieträger gedeckt.
Auch noch eine sehr positive Nachricht – daran können wir aber durchaus noch weiter arbeiten – ist: Der Anteil der Frauen in Führungspositionen und auch im Nationalrat steigt deutlich an, wenn man sich die letzten Perioden anschaut. Das ist ebenfalls etwas, das erfreulich ist.
Wo wir noch große Herausforderungen haben, ist etwa beim nachhaltigen Konsum und der nachhaltigen Produktion, bei Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und dessen Auswirkungen oder auch beim SDG 15 „Leben an
Land“. Genau deshalb machen wir diesen Bericht und genau deshalb sprechen wir auch heute und hier darüber.
Abschließend darf ich sagen: Der 2. Freiwillige Nationale Umsetzungsbericht ist eine Erfolgsgeschichte, und ich möchte allen danken, die dazu beigetragen haben, dass diese Erfolgsgeschichten jetzt auch in die Breite finden. Ich kann Ihnen nur ans Herz legen: Schauen Sie über die Sommermonate hinein! Sie werden vieles finden und auch erfahren, wie Sie beitragen können, um Österreich, um unsere Welt zukünftig nachhaltiger gestalten zu können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
10.54
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Steinacker. – Bitte sehr.
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Besonders herzlich begrüßen möchte ich für Kollegen Klaus Lindinger die Schulklasse 4c der Mittelschule der Franziskanerinnen aus Wels, die uns heute hier im Hohen Haus besucht. Da oben sind sie. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte vor allem junge Menschen, die heute da oben auf der Galerie sitzen! Diese 17 Nachhaltigkeitsziele sind ganz besonders dafür da, für die nächste Generation eine gute Zukunft in dieser Welt zu schaffen. – Danke, Frau Bundesministerin, für diesen Umsetzungsbericht! In einer Zeit immer neuer Unsicherheiten, in der wir vermehrt nach globalen Lösungen suchen müssen, in der es Krieg in Europa, im Nahen Osten gibt, uns die Klimawende zu schaffen macht und wirtschaftliche Transformation notwendig ist, bedarf es, Herr Kollege Kassegger, des Umdenkens. Es verlangt Umdenken, das verlangt globales Denken, es bedarf eines Blickes über den Tellerrand, nicht nur nach Ungarn und nach Russland, sondern auf die ganze
Welt und die Notwendigkeiten, die es global gibt. (Abg. Kassegger: ... das, was vor Ihren Füßen liegt, kann man eh nicht übersehen! ... das in die Welt schauen!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese 17 Ziele, die hier genannt werden, sind große und natürlich übergeordnete Ziele. Wenn eine Organisation wie die Vereinten Nationen 193 Länder dazu bringt, Ziele gemeinsam zu definieren, dann müssen das natürlich gemeinsame, übergeordnete Ziele sein, die dann in den einzelnen Ländern und Regionen heruntergebrochen werden müssen.
Und da das Thema „Keine Armut“ von Kollegen Kassegger so zynisch angeteasert wurde (Abg. Kassegger: Nicht zynisch!): „Keine Armut“ ist genauso ein Thema wie „Kein Hunger“. Und wenn es bei „Kein Hunger“ darum geht, den Hunger zu beenden, für bessere Ernährung und nachhaltige Landwirtschaft zu sorgen, aber auch die Ernährungssicherheit sicherzustellen, dann darf ich nur sagen – auch an die Kollegen von den Grünen, insbesondere an unsere Frau Bundesministerin Gewessler –: Die Renaturierungsverordnung der EU muss einmal sicherstellen, dass es bei uns, für unsere Landwirtschaft auch möglich ist, die Ernährungssicherheit aufrechtzuerhalten. (Abg. Kassegger: Habts ja selber zugestimmt! ...!) Da gilt es, die Bauern zu unterstützen und nicht widerrechtlich eine Verordnung zu unterschreiben! (Beifall bei der ÖVP.)
Beim Thema Chancengleichheit und -gerechtigkeit hat die FPÖ auch wieder einmal weggeschaut. Es gibt großen Nachholbedarf im Bereich Arbeit. Frauen leisten immer noch mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Der Genderpaygap ist im Zeitraum von 2010 bis 2022 zwar gesunken, liegt aber in Österreich im EU-27-Vergleich noch immer auf hohem Niveau.
Zum Thema Klimaschutz: Klimaschutz mit Hausverstand machen wir schon lange. Dieses Thema hat uns von allen 166 bewerteten Ländern auf den fünften Platz im Ranking gebracht. Bitte, wir liegen laut diesem Bericht mit unseren Maßnahmen unter 166 Ländern weltweit bereits auf dem fünften Platz. Unsere Klima- und Umweltschutzmaßnahmen schreibt uns niemand vor, das machen
wir schon lange! Wir machen Klimaschutz und Naturschutz in den Regionen mit Hausverstand, auch unsere Länder und Gemeinden machen das; sie machen das nachhaltig, und das bereits seit Jahrzehnten, und leisten dabei viel. (Beifall bei der ÖVP.)
Den Menschen in Österreich gilt mein ganz besonderer Dank. Viele Menschen in Österreich haben bereits eine PV-Anlage, sie stellen ihre Heizsysteme auf erneuerbare Systeme um. Die Wirtschaftsunternehmen in Österreich setzen Umweltschutzmaßnahmen in den Betrieben und in der Produktion um – für die Menschen in Österreich. Und unsere Bauern sind mit dem hohen Bioflächenanteil bereits Spitzenreiter in der Europäischen Union. Mit dem, was wir bereits tun, haben wir es auf den fünften Platz geschafft. Vielen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP.)
Klar, besser geht immer. Wir sind als Gesellschaft gefordert, zum Umweltschutz beizutragen. Jeder von uns muss sich überlegen: Wie kaufe ich ein? Wo kaufe ich ein? Fliege ich, oder fahre ich vielleicht doch besser mit der Eisenbahn? Wie setzen wir auf erneuerbare Energien? Trennen wir unseren Müll? – Wir sind uns dessen bewusst, dass es da auch eine Verantwortung jedes Einzelnen gibt. Ich bitte da alle, beizutragen. Die Politik muss vorangehen, aber jeder Einzelne sollte aus unserer Sicht auch gerne mitmachen.
Grosso modo darf ich sagen: Ich bin stolz auf Erreichtes. Danke für den Bericht, er bildet vieles ab. Die Ziele, die abgebildet sind, sind weiter zu stärken. Tragen wir dazu bei, weltweit einen guten Beitrag für ein besseres Leben zu leisten! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, den vorliegenden Bericht III-1180 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer das tut, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 4013/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (2701 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es in dieser zur Diskussion stehenden Verfassungsnovelle? – Im Wesentlichen geht es darum, dass die Länder ermächtigt werden sollen, in Angelegenheiten der Raumplanung landesgesetzliche Bestimmungen vorzugeben oder zu beschließen, dass Flächenwidmungen oder hoheitsrechtliche Handlungen, die mit diesen in Zusammenhang stehen, durch zivilrechtliche Verträge geregelt werden können oder weiter als bisher geregelt werden können. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Wir stehen dieser Sache sehr kritisch gegenüber. Wir denken, das ist eine doch sehr tiefgreifende und weite Einflussnahme einerseits für die Grundstücksbesitzer, aber auch in die bisherigen Spielräume und Rahmenbedingungen der Bürgermeister. Wir stehen mit unserer Kritik nicht alleine da, auch in der
Ausschussbegutachtung wurden zahlreiche kritische Stellungnahmen abgegeben, unter anderem vom Verfassungsgerichtshof, der da einen Druck auf die Grundstückseigentümer sieht und eine doch unzulässige Vorgangsweise wahrnimmt; von der Wirtschaftskammer, die sagt, es gibt keine Einschränkung in dieser rechtlichen Hinsicht für konkrete Bauvorhaben, nach dem Motto: Alles ist möglich!, alles wäre dann auch zulässig. Der Verfassungsdienst stößt sich aber auch daran, dass darin wesentliche Einschränkungen des rechtsstaatlichen Prinzips zu sehen sind.
Alles in allem ist das eine doch sehr komplexe Materie, die weitreichende Einschränkungen für die Gemeinden einerseits, aber auch Beschränkungen in Bezug auf die zukünftigen Bauprojekte in den Kommunen, in den Gemeinden, aber natürlich auch in den Ländern bringt, weil natürlich zu befürchten ist, dass diese Kosten, wenn es durch eine Vorgabe von außen, nämlich von der Landesregierung, in Hinsicht auf vertragliche Verpflichtungen zu einer in finanzieller Hinsicht doch sehr ausufernden Gestaltung eines Bauprojektes kommen könnte, dann entweder an die Mieter oder an die Gemeinde weitergegeben werden, und irgendeiner muss am Ende des Tages dann dafür bezahlen.
Auch der Abänderungsantrag der SPÖ, der im Ausschuss eingebracht wurde, hat die Sache nicht wesentlich positiver gestaltet (Abg. Leichtfried: Na schon! Schon, eigentlich! Muss man schon sagen!), da ging es hauptsächlich um ein paar redaktionelle Anmerkungen, sodass wir einmal mehr zu der Erkenntnis gelangen: Diese Verfassungsnovelle ist nicht der richtige Ansatz. (Abg. Leichtfried: Das ist jetzt aber nicht sehr ambitioniert!) Sie minimiert die Rechte der Grundeigentümer, sie minimiert die Möglichkeiten der Bürgermeister gerade in den Gemeinden, in denen immer wieder der Ruf nach günstigen Einstiegswohnungen laut wird.
Für junges Wohnen, für betreutes Wohnen ist das der völlig falsche Ansatz (Abg. Tomaselli: Das ist genau der richtige Ansatz!), denn es ist zu befürchten, dass gerade in diesem Bereich die Mieten dann unfinanzierbar sind, nämlich für die Betroffenen, für die Zielgruppe. Und daher ist für uns dieser Antrag klar
abzulehnen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Leichtfried: Herr Kollege! War das jetzt die Rede zum anderen Tagesordnungspunkt? – Abg. Yildirim: Ich glaube auch, dass das ...!)
11.04
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johann Singer. – Bitte schön.
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Herbert hat in seinem ersten Satz den Inhalt dieses Tagesordnungspunktes erklärt, alle weiteren Ausführungen kann ich nicht nachvollziehen.
Warum? – Diese Vertragsraumordnung, um die es hier geht, ist in allen Bundesländern Österreichs schon gesetzlich normiert, das heißt, diese Vertragsraumordnung gibt es schon.
Was ist die Zielsetzung der jetzigen Abänderung der Bundesverfassung? – Es geht zum einen um eine rechtliche Klarstellung. Warum? – Weil in der Vergangenheit der Verfassungsgerichtshof solche Verträge immer wieder gekippt hat. Und zum Zweiten geht es um die Klarstellung, dass in der örtlichen Raumplanung eine Koppelung von hoheitlicher Flächenwidmung und zivilrechtlichen Verträgen möglich ist.
Aus meiner Sicht ist das eine sehr wichtige Angelegenheit. Warum? – Ich habe es schon gesagt: weil es um die Rechtssicherheit geht und weil es darum geht, raumordnerische Möglichkeiten der Gemeinden zu präzisieren. Es geht um Vorgaben für die Bebauung, für die Verwendung und Nutzung von Grundstücken, die im Vorfeld von Flächenwidmungsplanänderungen vertraglich vereinbart werden.
Herr Kollege Herbert, wir haben aufgrund dieser Anmerkungen in der Ausschussfeststellung Änderungen vorgenommen. Wir haben im Verfassungsausschuss einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, der auf viele dieser Punkte – und darauf darf ich später noch zurückkommen – Bezug nimmt.
Wie gesagt, Ziel ist es, da Rechtssicherheit zu schaffen, aber in den Erläuterungen zu diesem Gesetz wurden auch klar die Rahmen angesprochen, die vor allem auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes entsprechend vorgegeben wurden und angeregt wurden.
Der erste Punkt ist, dass die Vertragsraumordnung ausschließlich zur Verfolgung öffentlicher Interessen dient. Was heißt das in der Praxis? – Da möchte ich zuallererst anführen, dass es dadurch möglich wird, die Schaffung von Wohnraum zu sichern, natürlich auch mit dem Hintergrund der Leistbarkeit. Es geht um die Schaffung von Gewerbe- und Agrarflächen, es geht zum Beispiel auch darum, Geh- und Radwege zu schaffen, es geht um Spielplätze und es geht um die Erhaltung von lebendigen Ortskernen, um nur ein paar Bereiche anzusprechen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass damit die Gemeindeautonomie nicht eingeschränkt werden darf und dass auch das Sachlichkeitsgebot nicht verletzt werden darf; also wichtige Bereiche, die als Rahmen für diese Vertragsraumordnung gelten.
Und drittens: Solch zivilrechtliche Verträge dürfen ausschließlich angemessene Leistungen zum Inhalt haben.
Ich darf klar sagen, dass diese Abänderung von den Ländern und Gemeinden gewünscht wurde, vielfach auch zum Ausdruck gebracht wurde, und ich freue mich sehr, dass mit diesem Punkt ein weiterer Punkt aus dem Regierungsprogramm der Grünen und der ÖVP erledigt werden kann.
Ich bedanke mich bei den Grünen und bei den Sozialdemokraten dafür, dass bei dem Punkt im Verfassungsausschuss die entsprechende Mehrheit möglich
wurde, und bitte Sie alle, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dieser Abänderung die Zustimmung zu geben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.08
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Grund und Boden ist ein besonderes Gut, vor allem ist es dadurch gekennzeichnet, dass wir es nicht vermehren können.
Wir alle wissen, der Nachfragedruck auf Grund und Boden steigt. Wir kennen das Problem des Bodenverbrauchs, wir wissen, dass wir da auf die Bremse steigen müssen; wir wissen, dass es angesagt sein wird, bauen zu können, ohne Boden zu verbrauchen, und in diesem Zusammenhang spielen natürlich die Raumordnungsgesetze der Bundesländer eine wesentliche Rolle – die Raumordnung ist ja aufgrund unserer Bundesverfassung im Wesentlichen Landesmaterie, die Bundesländer regeln Raumordnungsfragen. Es hat schon in den Neunzigerjahren des vorigen Jahrhunderts den Versuch gegeben, die Vertragsraumordnung so zu etablieren, dass man – um es salopp auszudrücken – sich Widmungen kaufen kann. Dem hat der Verfassungsgerichtshof mit dem richtungsweisenden Erkenntnis aus dem Jahr 1999, in dem er erklärt hat, warum das nicht geht, warum das mit unserer Verfassungsarchitektur, aber auch mit unserer Rechtskultur nicht übereinstimmt, einen Riegel vorgeschoben.
Wenn wir heute über diesen neuerlichen Versuch, die Vertragsraumordnung so quasi verfassungsrechtlich abzusichern, diskutieren und abstimmen werden, so wird auch dieser Versuch nicht gelingen. Wir werden in den noch folgenden Redebeiträgen zu diesem Tagesordnungspunkt hören, wie toll das sei, weil damit Rechtssicherheit geschaffen werde. – Mitnichten! Keinerlei Rechtssicherheit!
Ganz im Gegenteil, es wird ein verfassungsrechtlicher Irrweg eröffnet, der zum einen zu weiteren Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof führen wird und zum anderen auch das Problem der Intransparenz und der Korruptionsgeneigtheit weiter verschärfen wird. (Abg. Gerstl: Nein! Entschuldige bitte, nein!)
Wir haben die Situation: Auf der einen Seite sind die Gemeinden, die das hoheitliche Instrument in der Hand haben, Raumordnungsentscheidungen zu treffen, Widmungsentscheidungen zu treffen, Entscheidungen über Baudichten zu treffen, und auf der anderen Seite stehen eben die Interessen der Grundeigentümer. Mit diesem Weg, der jetzt beschritten wird, dass in die Bundesverfassung die Möglichkeit aufgenommen wird, Raumordnungsentscheidungen per zivilrechtlichem, per privatrechtlichem Vertrag herbeizuführen, werden wir das Problem, wie wir den Boden verfügbar machen, ein Problem, das wir tatsächlich haben, nicht lösen.
Was wir bräuchten, das wäre ein Bundesraumordnungsrahmengesetz. Was wir bräuchten, das wären klare Bestimmungen darüber, wie es mit dem Bodenverbrauch in Österreich weitergeht. Was wir nicht brauchen, ist, jetzt diese Seitengasse zu öffnen, wie eben im Wege privatrechtlicher Vereinbarungen in intransparenter Form Deals gemacht werden können, die die Allgemeinheit schädigen werden und das Problem des Bodenverbrauches nicht lösen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
11.12
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jörg Leichtfried. – Bitte. (Abg. Michael Hammer: Ihr seid dafür, gell, bitte so die Rede gestalten!)
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und
Herren! Lieber Kollege Margreiter, selbstverständlich wird mehr Rechtssicherheit geschaffen! Wenn Urteile des Verfassungsgerichtshofes in Gesetze gegossen werden, dann heißt das natürlich mehr Rechtssicherheit. Und das ist das, was wir hier tun.
Wir schaffen Möglichkeiten insbesondere für Gemeinden, für Städte, neue Formen von Siedlungspolitik zu betreiben, neue Formen von Baupolitik zu betreiben, indem man die Möglichkeit – jetzt erstmals auch gesetzlich und nicht nur auf Urteilen beruhend – schafft, dass hoheitliches Handeln mit privatrechtlichem Handeln verbunden werden kann. Aus rechtspositivistischer Sicht mag man schon darüber diskutieren, ob man das tun kann oder nicht, aber alles in allem glaube ich, dass damit ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung gelingt.
Kollege Margreiter, weil Sie mehr Transparenz, mehr Rechtssicherheit in diesen Fragen haben wollen: Wir haben einen entsprechenden Antrag gestellt, wenn Sie dem zustimmen, bekommen Sie das auch. Also ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen, dann werden sich Ihre Sorgen sehr schnell verflüchtigen. (Beifall bei der SPÖ.)
Sie hören aus meiner Rede heraus, dass wir zustimmen werden – und das auch aus gutem Grund –, ich möchte aber trotzdem die Gelegenheit nützen, schon darauf hinzuweisen, dass das ein kleiner Schritt ist, in Zukunft möglicherweise die Wohnungskosten zu senken, mehr Wohnraum zu schaffen. Das soll Sie, die Abgeordneten der Regierungsparteien, und die Mitglieder dieser Bundesregierung, auch Sie, Frau Bundesministerin, nicht aus der Verantwortung entlassen, dass Sie in den letzten Jahren die Menschen schutzlos diesem Inflationsdesaster überlassen haben. Insbesondere im Wohnungsbereich haben Sie mit Ihrer Politik diese Inflation nicht bekämpft, nein, Sie haben sie gefördert und die Menschen so im Regen stehen lassen. Das muss man auch einmal ansprechen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steinacker: Das stimmt ja nicht! – Abg. Michael Hammer: Es hat so gut angefangen!)
Zwei Millionen Menschen sind in Österreich in Miete, an die 500 000 Haushalte haben variable Kredite. Hätten Sie einen Mietpreisdeckel festgelegt, hätten Sie einen Zinspreisdeckel festgelegt, so hätten sich diese Menschen 1 000 Euro im Jahr ersparen können. Da haben Sie nicht gehandelt und diese Menschen im Stich gelassen – und da helfen auch die besten anderen Gesetze, die jetzt beschlossen werden, nicht, geschätzte Damen und Herren! Es wird Aufgabe der Sozialdemokratie sein – wie immer – dafür zu sorgen, dass Wohnungen wieder billiger werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
11.15
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Nina Tomaselli. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir, die Koalition, haben uns am Anfang der Legislaturperiode ja durchaus ambitionierte Ziele gesetzt, was das leistbare Wohnen anbelangt. Nach der Reformierung des Wohnungseigentumsgesetzes, nach der Abschaffung der Maklerprovision, nach der Mietpreisbremse als Draufgabe können wir mit dem heutigen Beschluss der Vertragsraumordnung fast alle Kapitel aus dem Regierungsprogramm für leistbares Wohnen zum Abschluss bringen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Hofinger.)
Heute ist ein guter Tag, denn das ist ein sehr, sehr guter Beschluss. Das wird die Gemeinden stärken, das wird die örtliche Raumordnung stärken, und ehrlich gesagt verstehe ich Ihre Kritik hier aus der Mitte, aus den Reihen der Freiheitlichen und der NEOS, überhaupt nicht. Ich habe irgendwie das Gefühl – und das hatte ich schon bei der letzten Diskussion zur Leerstandsabgabe –, dass Sie einen völlig verdrehten Eigentumsbegriff haben. Eigentum heißt ja nicht, dass irgendwo festgeschrieben wird, dass, wenn einem etwas gehört, man dann auch tun kann, was man will.
Ich mag – das möchte ich jetzt offenlegen und transparent machen – das deutsche Grundgesetz gerne, dort steht nämlich unter Art. 14 Abs. 2: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ (Beifall bei den Grünen. – Abg. Lukas Hammer: Richtig!)
Es soll „dem Wohle der Allgemeinheit dienen“, nicht: Man besitzt und kann tun, was man will. – Ich finde, dieser Satz deutet eindeutig auf die Sozialpflichtigkeit des Eigentums hin; soll heißen, der Grundbesitzer, die Grundbesitzerin ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Dieser Satz richtet sich aber meiner Meinung nach auch an die Politik, nämlich folgendermaßen: dass die Politik Eigentumsstrukturen so auszulegen hat, dass egoistisches Verhalten nicht auch noch politisch unterstützt wird. Und das müssen doch auch Sie einsehen: Wohnen ist ein Grundbedürfnis, Wohnen ist ein Grundrecht – und Spekulation ist es halt eben nicht.
Meiner Meinung nach nützt es auch nichts, wenn Sie gerne in Sonntagsreden darauf hinweisen, dass Sie eh leistbares Wohnen wollen, dass Sie eh auch Bodenschutz wollen. – Ja, dann muss man aber auch etwas dafür tun. Reden wir einmal Klartext: Leistbares Wohnen wird es nicht geben, wenn man nicht bereit ist, irgendjemandem dafür auf die Zehen zu steigen! (Beifall bei den Grünen.)
Dass wir genug zu tun haben, das sieht man in der Raumordnung. Wir haben in der Raumordnung Probleme in Österreich, und eines der größten Probleme ist der Widmungsüberhang, 25 Prozent. Das heißt, von allem, was schon feststeht, könnte man ein Drittel ganz ohne Probleme auf die bereits gewidmeten und unbebauten Flächen bauen. Das geht natürlich nicht. Das klingt zwar paradox, aber das erhöht den Widmungsdruck auf das Grünland ungemein. Deshalb braucht es genau diese Regelung mit der Vertragsraumordnung. Wir brauchen eine Stärkung der örtlichen Raumplanung – die Vertragsraumordnung wird die Gemeinden dabei unterstützen.
Abschließend ist zu sagen, das Coole an dieser Regelung ist, dass wir bereits wissen, dass sie funktioniert. In den Neunzigerjahren gab es bereits eine Regelung in Salzburg, und das Ergebnis war, dass die Baulandpreise massiv gesunken sind, dass das Bauland massiv mobilisiert worden ist. Deshalb lade ich alle ein: Stimmen Sie gegen Baulandhortung, stimmen Sie für leistbares Wohnen, stimmen Sie für die Vertragsraumordnung! (Beifall bei den Grünen.)
11.19
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Manfred Hofinger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich im Namen meines Kollegen Laurenz Pöttinger eine Besuchergruppe aus Oberösterreich, und zwar eine Gruppe der Wirtschaftskammer Oberösterreich mit Dr. Peter Scheinecker an der Spitze, hier im Haus recht herzlich begrüßen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen.)
Geschätzte Damen und Herren, wir beschließen heute die Vertragsraumordnung, zukünftig ein ganz wichtiges Gestaltungsinstrument für die Gemeinden und Städte. Worum geht es dabei? – Tatsächlich geht es darum: Wenn eine Gemeinde zum Beispiel für jemanden ein Grundstück widmen möchte, dieses Grundstück aber für die Gemeinde wichtig ist – zum Beispiel aus ökologischer Sicht oder aufgrund der Einschätzung des Ortsbildbeirates oder weil ein verdichteter Wohnbau gewünscht wird – hat die Gemeinde nur eingeschränkt die Möglichkeit, das über privatrechtliche Verträge einzufordern.
Genau da setzt das Vertragsraumordnungsgesetz an, damit schaffen wir genau diese Verbindung zwischen privatrechtlichen Vereinbarungen und der hoheitlichen Raumordnung. Damit wird – und das ist, glaube ich, der wichtigste Punkt – für die Gemeinden Flexibilität geschaffen. Sie können die Bauträger einschränken beziehungsweise können sie Wünsche vorbringen.
Ein paar Beispiele dazu: Nehmen wir zum Beispiel Tirol her, Tirol hat sehr begrenzte Bauflächen und sehr hohe Grundstückspreise. Mit der Vertragsraumordnung hat das Land, haben die Gemeinden die Möglichkeit, leistbares Wohnen zu ermöglichen, aber auch – wie es in Tirol der Fall ist – Spekulationen hintanzuhalten. Das ist, glaube ich, ganz wichtig. In Innsbruck zum Beispiel gibt es ein Projekt, bei dem die Vertragsraumordnung umgesetzt wird; da hat die Stadt mit dem Bauträger eine Quote für erschwingliche Mietwohnungen umgesetzt. In Wien zum Beispiel gibt es in einem Stadtteil, der neu errichtet wird, integrative Wohnprojekte. Die Stadt kann so zum Beispiel Flächen für sozialen Wohnbau reservieren.
Diese ganzheitliche Planung fördert eine ausgewogene Stadt- und Gemeindeentwicklung und erhöht die Lebensqualität.
Ein wichtiger Aspekt in der Vertragsraumordnung ist es, Grundstücksspekulation hintanzuhalten, oder weiters, wie es zum Beispiel in der Stadt Salzburg oder auch in vielen Gemeinden Oberösterreichs oder Niederösterreichs schon der Fall ist, dass sozusagen ein Bauzwang beschlossen wird. Das heißt, man verkauft dem Bauträger das Grundstück oder widmet diese Grundstücksfläche und sagt, zum Beispiel nach fünf Jahren muss es bebaut sein, ansonsten fällt es wieder an die Gemeinde zurück. Das ist eine in der Praxis sehr häufig eingesetzte Möglichkeit, um Bauland zu schaffen.
Betrachtet man die ökologischen Maßnahmen, sieht man, dass diese Vertragsraumordnung auch im weitesten Sinne mit der Bodenversiegelung und dem Bodenverbrauch zusammenhängt. Sie bildet natürlich auch das ab, was wir alle im Land wollen, nämlich dass so wenig wie möglich verbaut wird. Mit dieser Verfassungsänderung sorgen wir für Rechtssicherheit und schaffen für die Gemeinden und Städte Gestaltungsspielräume. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
11.23
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren, Zuseherinnen und Zuseher! 1 300 Euro Miete für eine 42-Quadratmeter-Wohnung – laut einem aktuellen Inserat. Schauen Sie sich das an in den Zeitungen! 1 700 Euro Miete außerhalb des Zentralraumes Innsbruck ist keine Seltenheit mehr. Das sind zwei ganz aktuelle Beispiele, die ich aus Tirol mitgenommen habe. Das betrifft aber genauso Salzburg und Wien sowie viele andere attraktive Städte und Gemeinden in Österreich.
Es geht noch weiter: Heutzutage ist eine alleinerziehende Frau, die einer ganz normalen Erwerbstätigkeit nachgeht, mit ihren zwei Kindern von der Delogierung betroffen, weil alle Hilfsleistungen zusammen nichts mehr nützen. Sie kann arbeiten und arbeiten, schafft es aber nicht, die gesamte Miete aufzubringen. Da schrillen die Alarmglocken. Was wir heute mit unseren Stimmen, mit den Stimmen der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, auf verfassungsrechtlicher Ebene ermöglichen werden, ist ein Instrument, um das zu bekämpfen. (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist ein Instrument, das vielleicht nicht morgen wirken wird, vielleicht nicht übermorgen, es bietet aber auf jeden Fall eine mittel- und langfristige Möglichkeit.
Kurzfristig, dabei bleibe ich, braucht es einen Mietpreisstopp. (Beifall bei der SPÖ.) Es muss zumindest bis Ende 2026 einen Mietpreisstopp geben, danach darf Wohnen im Jahr um nicht mehr als 2 Prozent teurer werden. Bei der unglaublich hohen Inflation, von der wir in den letzten Jahren betroffen waren, geht das nicht anders. (Ruf bei der ÖVP: Das passt auch nicht zum Tagesordnungspunkt!)
Es geht dabei um mehr als sozialem Wohnbau: Denken Sie an Ihre Gemeinden! Mit dieser Möglichkeit kann man, wenn Umwidmungen passieren, sagen, wie ein Ortsteil ausschauen soll, dass es einen Kindergarten braucht, dass nicht nur lukrative, tolle Wohnungen – die ich jeder Einzelnen, die sie sich leisten kann, gönne – gebaut werden. Es gibt auch eine Verantwortung gegenüber der Mehrheit in der Gemeinde. Kindergartenplätze oder Begegnungsräume, Mehrzwecksäle zu einem marktüblichen Preis – all das wird man natürlich mitverhandeln können. Tun wir nicht so, als ob das eine Art Enteignung wäre. Das öffentliche Interesse muss Vorrang haben, es muss mitberücksichtigt werden, daher sind wir der Überzeugung, dass es eine gute Entscheidung ist, dass das ein gutes Instrument ist. Wir bleiben dran und werden uns weiterhin für die vielen in diesem Land einsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2701 der Beilagen.
Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Damit kommen wir zur dritten Lesung.
Bitte um Zustimmung in dritter Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 4099/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden (2702 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zum 3. Punkt unserer heutigen Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau Präsidentin, Sie haben mit Ihrer langen Einleitung deutlich gemacht, dass wir auch unter diesem Punkt eine verfassungsrechtliche Absicherung – zur Sicherung des Rechtsstaates und der liberalen Demokratie – diskutieren.
Worum geht es, meine lieben Zuhörerinnen und Zuhörer? – Es geht bei dieser Bestimmung darum, dass Mitglieder der Bundesregierung in Zukunft nicht nur nicht auf die Positionen des Präsidenten oder Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes unmittelbar nach Beendigung ihrer Tätigkeit als Regierungsmitglied berufen werden können, sondern auch nicht einfache Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes werden können.
Wir wollen damit jeden Anschein, dass eine politische Einflussnahme auch in Richtung des Verfassungsgerichtshofes erfolgen könnte, vermeiden. Es wird also
eine Cooling-off-Phase geben, um das auf Neudeutsch zu sagen, aufgrund derer Regierungsmitglieder drei Jahre warten müssen, bis sie – natürlich nur, wenn alle erforderlichen Qualifikationen gegeben sind – Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes werden können.
Der zweite Punkt der verfassungsrechtlichen Absicherung betrifft die Mitwirkung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes und des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes bei der Bestellung anderer Organe. Um welche Organe geht es da zum Beispiel? – Es geht um die Bestellung von Präsidenten und Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes, um den Weisungsrat im Bundesministerium für Justiz, um den Direktor des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung oder auch um Mitglieder der unabhängigen Parteiensenate.
Da ist es im Sinne der Gewaltentrennung wichtig, dass wir verfassungsrechtlich klarstellen, dass der Präsident des Verfassungsgerichtshofes in einer anderen Form bei der Bestellung der Organe mitwirkt, als er im Sinne der Rechtsprechung beim Verfassungsgerichtshof wirkt.
Der dritte Punkt dieser Änderungen betrifft die rechtskundigen Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof. Diese sind ganz bewusst nur für viereinhalb Jahre bestellt, also ihr Vertrag läuft nur viereinhalb Jahre, weil es im Interesse der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ist, dass die Mitarbeiter immer wieder wechseln, damit es nicht zu einer Form der Zusammenarbeit kommen kann, die nicht gewünscht ist – ich nenne es einmal so.
In diese Zeiten wurden bisher Beschäftigungsverbote und zum Beispiel Karenz im Zuge einer Mutterschaft oder Vaterschaft eingerechnet. Das ist nicht im Sinne des Verfassungsgerichtshofes und auch wesentlicher anderer Bereiche, wo sich dann diese wissenschaftlichen Mitarbeiter entsprechend weiterentwickeln können. Daher wird in Zukunft diese Zeit, die im Beschäftigungsverbot oder als Karenz im Rahmen der Mutter- und Vaterschaft erfolgt, nicht in die 4,5 Jahre eingerechnet.
Als letzten Punkt haben wir in diesem Gesetzespaket noch eine Digitaloffensive, die den Verwaltungsgerichtshof betrifft. Er soll in Zukunft die Möglichkeit haben, physische Akten zu vernichten, wenn sie gescannt wurden und in den elektronischen Akt aufgenommen wurden. Dann brauchen wir nicht mehr länger Akten in irgendwelchen Aktenstüberln aufheben.
Alles in allem geht es einfach um eine Stärkung der staatlichen Resilienz, und ich danke dafür, dass diese Entscheidungen hier einstimmig erfolgen können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
11.32
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jörg Leichtfried. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann im Wesentlichen das wiederholen, was Kollege Gerstl gesagt hat: Wir haben jetzt schon eine Cooling-off-Phase für den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes aus staatsrechtlichen Gründen. Das in einer etwas abgeschwächten Form auf die anderen Mitglieder auszudehnen ist meines Erachtens durchaus sinnvoll.
Sinnvoll sind darüber hinaus auch die übrigen Rechtsakte, die wir heute setzen, nämlich dass die Präsidenten bei den jeweiligen Kapiteln des Bundesfinanzgesetzes im Budgetausschuss Rederecht bekommen. Das ist durchaus sinnvoll, ebenso wie die anderen Bestimmungen, die wir heute beschließen. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen und so dazu beitragen, die verfassungsmäßige Mehrheit zu erreichen.
Geschätzte Damen und Herren, es war ein guter Schritt, das zu tun. Es ist ein guter Schritt, das zu tun. Es gibt immer zwei Dinge: die tatsächliche Umsetzung und die tatsächliche Wirkung und dann gibt es natürlich auch den Anschein, den
man damit für Menschen, die nicht im konkreten politischen Betrieb sind, erweckt, nämlich dass man versucht, Dinge etwas von der Politik wegzurücken, zu entpolitisieren, den direkten politischen Einfluss wegzulassen. Das ist meines Erachtens prinzipiell gut so.
Nur dann verstehe ich eines nicht: Wenn Sie beim Verfassungsgerichtshof erkannt haben, dass dieser politische Einfluss nicht gescheit ist, nicht notwendig ist, nicht wichtig ist, dann frage ich mich aber schon: Wie handhaben Sie das in anderen Bereichen? Wie kann es sein, dass die Bundesregierung sozusagen mit einem In-sich-Geschäft eines ihrer Mitglieder ohne jede Pause, ohne jede Cooling-off-Phase vom Ministeramt in die Nationalbank schickt? Was war das mit Herrn Kocher im Gegensatz zu dem, was wir jetzt tun? – Das war einfach nur purer politischer Einfluss, das war einfach nur pure politische Besetzung! Versprechen Sie mir wenigstens eines, Frau Bundesministerin: dass Herr Kocher bei der eigenen Besetzung im Ministerrat nicht mitstimmt. Das wäre das Mindeste, was Sie tun könnten! (Beifall bei der SPÖ.)
11.34
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Stefan. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ausnahmsweise ist das eine Materie, bei der, glaube ich, alle einig sind. Wir Freiheitliche werden auch zustimmen. Wir haben bereits in der Vergangenheit gefordert, dass es eine Abkühlungsphase gibt, einen Zeitraum zwischen einer politischen Tätigkeit und der Mitgliedschaft im Verfassungsgerichtshof.
Wir haben an sich erwartet, dass das schon im Zusammenhang mit dem Informationsfreiheitsgesetz kommt. Es wurde aus irgendeinem Grund da noch nicht mitverhandelt oder noch nicht mitbeschlossen; daher sind wir dafür, dass das passiert, und werden heute zustimmen.
Auch die anderen Punkte, die schon genannt wurden, sind sinnvolle Änderungen. Man könnte natürlich weiterdenken und dem überhaupt einen Riegel vorschieben, dass am Ende von Legislaturperioden die Versorgung mit Ämtern im öffentlichen Bereich durchgeführt wird. Ich denke da zum Beispiel an die Nationalbank, bei der man die Fristen dann so ein bisschen hinbiegt, damit man noch ausscheidende Minister vielleicht versorgen kann, und Ähnliches.
Man sollte weiterdenken und auch die Staatssekretäre miteinbeziehen, wie auch die NEOS schon richtigerweise angeregt haben. Also das ist richtig. Wie gesagt, das könnte man noch weiterdenken, denn es ist einfach sinnvoll und besser für die Optik, wenn nicht direkt aus der Politik heraus in eine derartige Funktion eingetreten wird, weil man ja dann üblicherweise Dinge beschließt oder diskutiert, die man vielleicht gerade noch selbst beschlossen oder verhandelt hat oder wie auch immer; also eine sinnvolle Regelung. Wir sind dafür. (Beifall bei der FPÖ.)
11.36
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich kann mich eigentlich im Wesentlichen den Vorrednern und Vorrednerinnen anschließen. Es ist wirklich eine gute Sache, die wir hier beschließen.
Ich möchte Ihnen aber noch sagen, warum ich es so wichtig finde. Ich bin – ich glaube, das ist kein Geheimnis, ich habe es auch schon mehrmals gesagt – ein absoluter Fan des Verfassungsgerichtshofes. Damit meine ich: nicht persönlich, also es geht nicht um die Richterinnen und Richter, die dort sitzen, sondern es geht um die Institution Verfassungsgerichtshof, die in unserem System, so wie wir es ausgebildet haben, einmal einmalig war und die von vielen anderen
Staaten übernommen wurde beziehungsweise auch noch als Vorbild genommen wird.
Der Verfassungsgerichtshof ist das Instrument, ist die Institution, die garantiert, dass eben nicht das Recht der Politik folgt, sondern dass das Recht die Grenze und den Rahmen absteckt, innerhalb dessen Politik gemacht wird. (Abg. Ottenschläger: Genau!) Das ist essenziell für einen demokratischen Rechtsstaat. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ottenschläger: Das gilt für alle!)
Genau deshalb ist es auch so wichtig, dass die Menschen, die dort sitzen, die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofes, höchstes Vertrauen genießen, und dieses höchste Vertrauen kann man durch jede erdenkliche Maßnahme stärken. Diese Cooling-off-Phase ist eine der Maßnahmen, die für die einzelnen Richterinnen und Richter noch gefehlt hat, bisher gilt sie nur für den Präsidenten beziehungsweise die Präsidentin und die Vizepräsident:innen.
Es ist ein weiterer Baustein, der die Unabhängigkeit absichert und das Vertrauen in die Unabhängigkeit stärkt, und das kann nur gut sein. Deshalb ist es so wichtig, dass wir das jetzt beschließen, dass wir es jetzt machen. Abgekoppelt vom Informationsfreiheitsgesetz, finde ich, verstärkt es sogar diese Botschaft noch einmal, weil wir es in einem extra Gesetz, in einer extra Debatte machen und nicht irgendwo mitmachen, wo es zwar eigentlich passt, aber nicht wirklich dazugehört. (Beifall bei den Grünen.)
Ich freue mich: Es war im Ausschuss eine einstimmige Abstimmung. Ich freue mich, dass es das, so wie es den Anschein hat, wieder werden kann. Es ist mir klar, dass es nur ein erster Schritt ist. Es können noch viele andere Bereiche herausgezogen werden, in denen Cooling-off-Phasen auch sinnvoll sind. Ich bin gerne bereit, auch darüber zu reden, denn ich finde, es ist wirklich wichtig, dass man diesen Abstand bekommt zwischen dem Selbst-Politik-Machen, dem Selbst-Regeln-Gestalten und dem Regeln-Ausführen, dem An-den-Regelungen-
Arbeiten oder gar, wie es im Verfassungsgerichtshof ist, dem Überprüfen der Regelungen, die man selbst gemacht hat.
Ich glaube, das ist ein sehr, sehr wesentliches Element, damit das Vertrauen in die Politik gestärkt wird, und zwar nicht nur das Vertrauen aufgrund des Anscheins, sondern das Vertrauen aufgrund dessen, dass man sieht, dass die Integrität wirklich vorhanden ist. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
11.39
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Frau Kollegin Prammer hat es schon angesprochen, es geht insbesondere um Stärkung von Vertrauen. Das Ganze, wieso wir das Vertrauen in die Institutionen stärken müssen, hat natürlich einen Auslöser. Der Auslöser, wieso wir diese Novelle jetzt machen, liegt ein paar Jahre zurück. Das hat etwas mit einem Bundeskanzler zu tun, der keine besondere Nähe zu den Institutionen hatte und dem die Institutionen und das Vertrauen in Institutionen ziemlich egal waren.
Wir hatten einen Bundeskanzler, der den Sessel, auf dem jetzt Frau Präsidentin Bures sitzt, als Rangierbahnhof für seine Postenbesetzungen wahrgenommen hat. Wir hatten einen Bundeskanzler, der jemandem einen Gefallen tun und vielleicht einen Lebenswunsch erfüllen wollte und jemanden, der Vizekanzler war, direkt danach in den Verfassungsgerichtshof entsendet hat.
Das hat dazu geführt, dass der damalige – dann – Verfassungsrichter bei ganz vielen Entscheidungen nicht mitentscheiden konnte, weil er schlichtweg befangen war, weil es um Gesetze ging, bei denen er im Ministerrat die entsprechenden Vorträge selbst mitbeschlossen hat.
Deswegen müssen wir das hier heute beschließen. Ich bin sehr froh, dass wir diese Cooling-off-Phase in Zukunft auch für „gewöhnliche“ – unter Anführungszeichen – Verfassungsrichter haben werden, damit wir eben nicht das Problem haben, dass der Anschein einer Befangenheit da ist oder dass überhaupt eine Befangenheit da ist und die Verfassungsrichter dann ihre Arbeit gar nicht machen können, weil sie davor in der Politik waren und alle diese Gesetze, über die sie vielleicht jetzt entscheiden müssen, davor eigentlich selbst zu verantworten hatten.
Das ist wichtig, weil es in Zeiten wie diesen essenziell ist, dass wir das Vertrauen in die Institutionen stärken. Ich habe schon gesagt, es hat ja nicht jeder, der in der Politik ist, ein Interesse daran, die Institutionen zu stärken, es gibt oder gab manche, denen das ziemlich egal war, die auch mit der Verfassung keine so enge Beziehung hatten, wie man sie eigentlich haben sollte. Ich erinnere mich: Der gleiche Bundeskanzler hat gesagt, ihm ist ja eigentlich egal, ob der Verfassungsgerichtshof danach Verordnungen aufhebt, denn dann gelten sie eh schon nicht mehr.
Es ist also insgesamt wichtig, dass wir sensibler mit den Institutionen umgehen, deswegen ist es auch gut, dass es eine Cooling-off-Phase in Bezug auf – unter Anführungszeichen – „gewöhnliche“ Verfassungsrichter geben wird.
Wir haben angeregt, dass man vielleicht auch darüber reden sollte, ob Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in Zukunft auch miteinbezogen werden. Das müsste man in Bezug auf andere Posten dann auch noch machen. Wir werden uns das, glaube ich, in Zukunft anschauen.
Es ist jetzt einmal gut, dass eine Forderung, die wir NEOS vor vielen, vielen Jahren aufgrund eines Anlassfalles aufgestellt haben, jetzt umgesetzt wird und wir in Zukunft hoffentlich nicht mehr das Problem haben werden, dass Verfassungsrichter aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit so massiv und so oft befangen sind. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet, damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2702 der Beilagen.
Da auch dieser Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte jene Damen und Herren, die zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 3810/A der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2629 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zum 4. Punkt der heutigen Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Romana Deckenbacher. – Bitte.
11.44
Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir freuen uns immer, wenn wir hier auch so viele Menschen auf der Galerie haben. An dieser Stelle möchte ich im Namen unseres Abgeordneten Hammer die Gemeinde und den Seniorenbund Lembach mit Bürgermeisterin Nicole Leitenmüller begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Ebenso grüße ich den Seniorenbund Weng aus dem Bezirk Braunau von unserer Abgeordneten Andrea Holzner (allgemeiner Beifall – Abg. Wöginger: Bravo!) und von meiner Kollegin Bettina Zopf die Berggeister. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall. – Abg. Belakowitsch: Niemals von anderen Parteien! – Abg. Loacker: Von der Lehrergewerkschaft ist keiner da!)
Intensives Zuhören, Gespräche, Telefonate, stundenlang, oft bis in die Nacht hinein, am Wochenende, Informieren über Rechte und Pflichten, unzählige Gespräche: Das sind nur einige Aufgaben der vielen großartigen Personalvertreterinnen und Personalvertreter in unserem Österreich.
Ich weiß aus eigener Erfahrung, das sind herausfordernde Aufgaben, aber es sind auch Aufgaben, die all der Mühe wert sind, wenn es nämlich darum geht, die Stimme für die Kolleginnen und Kollegen zu sein, wenn es darum geht, werdende Mütter zu beraten, welches Modell vielleicht für sie das richtige ist, wenn es darum geht, pensionsrechtliche Fragen zu beantworten, wenn es um Pflegefreistellungen geht, um Versetzungen und um vieles, vieles mehr.
Personalvertreter spielen auch eine wichtige Rolle, wenn es um die Mitgestaltung von betrieblichen Entscheidungen geht. Ihre Mitbestimmung trägt dazu bei, dass solche Entscheidungen auch im Sinne der Kolleginnen und Kollegen getroffen werden und Arbeitsbedingungen somit verbessert werden, wie zum Beispiel die Gestaltung von Arbeitsplätzen oder auch die Einführung neuer Technologien.
All diese Rechte und Pflichten der Kolleginnen und Kollegen sowie auch die Wahl der Vertretungsorgane sind im Bundes-Personalvertretungsgesetz geregelt. Alle fünf Jahre finden Wahlen statt. Heuer finden die nächsten Personalvertretungswahlen des Bundes statt, und damit braucht es dringend notwendige Anpassungen im Bundes-Personalvertretungsgesetz. Einige möchte ich hier erwähnen, wie zum Beispiel, dass es aufgrund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2022 Neuordnungen im Zentralausschuss im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft braucht, aber auch bei der Fachausschusszuordnung des Bundesministeriums für Landesverteidigung.
Auch Telearbeit ist ein wesentlicher Punkt im öffentlichen Dienst, ist ein fixer Bestandteil der öffentlichen Verwaltung. Auch da, im Zusammenhang mit der Telearbeit, braucht es Verbesserungen im Personalvertretungsgesetz.
Wichtig ist auch, dass es im Rahmen von Wahlausschüssen notwendig und richtig ist, entsprechend Ersatzmitglieder aufzustellen, damit es zu keinen Vertretungsschwierigkeiten kommt.
Mit all diesen Anpassungen im Personalvertretungsgesetz sind wichtige Schritte gesetzt, denn eines ist klar: Unsere Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst, die der Garant für die Sicherheit und Stabilität in unserem Land sind, brauchen eine gute Personalvertretung, die täglich für sie arbeitet. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die für unsere Menschen draußen da sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich möchte jetzt noch folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 3810/A der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem mit dem das Gehaltsgesetz
1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden, 2629 der Beilagen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der Antrag 3810/A der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden, in der Fassung des Berichts des Verfassungsausschusses (2629 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. Der Titel lautet:
„Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden“
2. In Artikel 2 wird nach der Z 5 folgende Z 5a eingefügt:
„5a. § 13 Abs. 1 Z 2 lit. c lautet:
„c) die Bediensteten des Exekutivdienstes in den Justizanstalten und Forensisch-therapeutischen Zentren,“
3. In Artikel 2 lautet Z 13:
„13. Dem § 45 wird folgender Abs. 50 angefügt:
„(50) In der Fassung BGBI. I Nr. XXX/2024, treten in Kraft:
1. § 11 Abs. 1 Z 10 und 11, sowie § 42j samt Überschrift sowie der Entfall des § 11 Abs. 1 Z 12 und 13 mit 1. Mai 2022;
2. § 11 Abs. 1 Z 8 und § 13 Abs. 1 Z 4 sowie der Entfall des § 11 Abs. 1 Z 9 mit 18. Juli 2022;
3. § 9 Abs. 3 lit. m, § 13 Abs. 1 Z 2 lit. c, § 16 Abs. 2, § 20 Abs. 2 und 7, § 27 Abs. 2 und 6, § 37a Abs. 1 Z 1, § 41d Abs. 5 sowie § 42 mit dem der Kundmachung folgenden Tag;
4. § 13 Abs. 1 Z 5 und 6 mit Ablauf der gesetzlichen Tätigkeitsdauer der im Zeitpunkt der Kundmachung dieses Gesetzes bestehenden Organe der Personalvertretung; auf die Vorbereitung und Durchführung der Wahl für die nächste gesetzliche Tätigkeitsperiode sind diese Bestimmungen anzuwenden.““
*****
Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.51
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag in zweiter Lesung
der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 3810/A der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2629 d.B.) – TOP 4
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der Antrag 3810/A der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden, in der Fassung des Berichts des Verfassungsausschusses (2629 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. Der Titel lautet:
„Bundesgesetz, mit dem mit Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden“
2. In Artikel 2 wird nach der Z 5 folgende Z 5a eingefügt:
„5a. § 13 Abs. 1 Z 2 lit. c lautet:
„c) die Bediensteten des Exekutivdienstes in den Justizanstalten und Forensisch-therapeutischen Zentren,““
3. In Artikel 2 lautet Z 13:
„13. Dem § 45 wird folgender Abs. 50 angefügt:
„(50) In der Fassung BGBl. I Nr. XXX/2024, treten in Kraft:
1. § 11 Abs. 1 Z 10 und 11 sowie § 42j samt Überschrift sowie der Entfall des § 11 Abs. 1 Z 12 und 13 mit 1. Mai 2022;
2. § 11 Abs. 1 Z 8 und § 13 Abs. 1 Z 4 sowie der Entfall des § 11 Abs. 1 Z 9 mit 18. Juli 2022;
3. § 9 Abs. 3 lit. m, § 13 Abs. 1 Z 2 lit. c, § 16 Abs. 2, § 20 Abs. 2 und 7, § 27 Abs. 2 und 6, § 37a Abs. 1 Z 1, § 41d Abs. 5 sowie § 42 mit dem der Kundmachung folgenden Tag;
4. § 13 Abs. 1 Z 5 und 6 mit Ablauf der gesetzlichen Tätigkeitsdauer der im Zeitpunkt der Kundmachung dieses Gesetzes bestehenden Organe der Personalvertretung; auf die Vorbereitung und Durchführung der Wahl für die nächste gesetzliche Tätigkeitsperiode sind diese Bestimmungen anzuwenden.““
Begründung
Zur Ziffer 1: Es handelt sich um die Behebung eines Redaktionsversehens.
Zu den Ziffern 2 und 3: Die forensisch-therapeutischen Zentren wurden mit dem Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022, BGBl 223/2022, ins Leben gerufen. Derzeit gibt es fünf solche Zentren. Es soll klargestellt werden, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Zentren vom Zentralausschuss gemäß § 13 Abs. 1 Z 2 lit. c. vertreten werden.
*****
Präsidentin Doris Bures: Dieser Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Drobits. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf zuerst auch eine Pensionistengruppe aus Neustift bei Schlaining herzlich im Hohen Haus begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Nun, wenn es um das Gehaltsgesetz geht, wenn es um Personalvertretungsorgane geht, ist natürlich die SPÖ traditionellerweise die Partei, die sich um diese Gruppen sehr stark kümmert.
Wenn ich mir heute diese Änderungen des Gehaltsgesetzes anschaue, sehe ich ein Wort: Das Wort ist „dass“ und wird zu „das“. Das heißt, es wurde ein redaktionelles Versehen ganz knapp vor einer kommenden Wahl behoben. Ich denke mir, das ist Zeichen dessen, was man eigentlich jetzt noch macht: 60 Gesetze – unter anderem auch dieses redaktionelle Versehen – werden durchgepeitscht und geändert, aber die wichtigen Sachen bleiben liegen.
Wenn ich in die Runde schaue, denke ich daran, wie stark wir in den letzten Jahren für die Pflege- und Betreuungskräfte gekämpft haben, damit für sie die Arbeitsbedingungen besser werden, damit sie insbesondere in die Schwerarbeitspension aufgenommen werden.
Diese Sachen sind liegen geblieben, liebe Kolleginnen und Kollegen, und es ist traurig, dass wir heute über kleine redaktionelle Versehen urteilen dürfen. (Beifall bei der SPÖ.)
Zum Thema Bundes-Personalvertretungsgesetz hat Kollegin Deckenbacher bereits einiges ausgeführt. Natürlich verwehrt sich meine Partei nicht gegen Änderungen in der Arbeitswelt. Telearbeit hat längst Eingang in diese gefunden. Telearbeit darf keinen Papierkram verursachen und darf im Endeffekt auch nicht die Nerven der Beschäftigten und der Personalvertreter kosten.
Darum ist es richtig und wichtig, dass heute im Bereich der Telearbeit Folgendes verändert wird: dass anlassbezogene Telearbeit nicht mehr schriftlicher Mitteilungspflicht bedarf, sondern grundsätzlich auch ohne Schriftlichkeit geleistet werden kann. Dieser Punkt wird natürlich auch von uns mitgetragen und entspricht auch dem, was wir wollen.
Es ist auch richtig, dass Telearbeiter grundsätzlich zukünftig bei den Bundes-Personalvertretungswahlen wahlberechtigt sind und von zu Hause aus mittels Briefwahl mitstimmen dürfen.
Diese Punkte sind okay, aber es ist nicht okay, wenn es eventuell durch Reorganisationsmaßnahmen im Bereich der Landesverteidigung oder in anderen Ministerien passiert, dass dadurch Fachausschüsse verändert werden und allfällige Änderungen auch für die Personalvertretungswahl im Herbst schlagend werden. Da würde ich bitten, dass zukünftig auch viel genauer miteinander gesprochen wird und nicht nur dieser Passus durch eine Gesetzesänderung Eingang findet, um im Endeffekt dann bei den Bundes-Personalvertretungswahlen Vor- oder Nachteile für wahlwerbende Gruppen zu kreieren.
Letztendlich: Leider haben auch ältere Menschen, ältere öffentlich Bedienstete keine Chance mehr, analoge Antragstellung statt digitaler Antragstellung zu machen, auch das haben Sie nicht mehr gemacht.
Ich sage offen und ehrlich, das wäre wichtiger gewesen, als das „dass“ auf „das“ zu ändern. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
11.54
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Werner Herbert zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Personalvertretung ist ein wichtiges Segment im öffentlichen Dienst, einerseits um die Bediensteten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten zu unterstützen, auf der anderen Seite auch, um im Rahmen des Personalvertretungsgesetzes Verhandlungen und Gespräche mit dem Dienstvorgesetzten, aber auch mit den Behördenvertretern zu führen, um eben Verbesserungen, Erleichterungen und auch allgemeine Grundlagen für den öffentlichen Dienst, für die Dienstversehung, für die Dienstverrichtung sicherzustellen.
Ich gebe Kollegen Drobits recht: Der große Wurf ist dieser Antrag, der uns hier vorliegt, ja nicht, aber es ist eine notwendige redaktionelle Richtigstellung und Klarstellung, einerseits weil es da wie schon angeführt um die Stimmausübung für Telearbeitsbedienstete am Wahltag geht, nämlich dass das mittels Briefwahl möglich sein kann, aber andererseits auch um die Einsicht in Wählerlisten und die Bestellung von Ersatzmitgliedern des Wahlausschusses.
Wir werden den Abänderungsantrag, den Kollegin Deckenbacher hier vorgetragen hat, auch unterstützen, da es auch ein wichtiger Ansatz ist, den Mitarbeitern der forensisch-therapeutischen Zentren im Maßnahmenvollzug die Möglichkeit zur Stimmabgabe zu geben.
So bleibt mir am Ende nur mehr, Danke zu sagen: Danke an alle Personalvertreter und Personalvertreterinnen, insbesondere an jene meiner Wählergruppe, der
AUF, für ihren unermüdlichen Einsatz, für ihr Engagement und für ihr Herzblut für die Bediensteten!
Ich denke, die kommenden Personalvertretungswahlen werden ein spannender Wahlgang sein und es wird sich einmal mehr zeigen, wie gut wir gearbeitet haben und wie wichtig diese Arbeit war. Ich denke, auch da wird sich der freiheitliche Erfolg fortsetzen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2629 der Beilagen.
Hierzu haben die Abgeordneten Deckenbacher, Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über den erwähnten Abänderungsantrag und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag betreffend den Titel, Einfügung einer Ziffer 5a sowie Änderung der Ziffer 13 in Artikel 2.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Bericht des Untersuchungsausschusses betreffend Zwei-Klassen-Verwaltung wegen Bevorzugung von Milliardären durch ÖVP-Regierungsmitglieder (COFAG-Untersuchungsausschuss) (6/US) gemäß § 51 VO-UA (2670 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5.
Ich begrüße ausdrücklich auch Verfahrensrichterin Mag. Christa Edwards plus ihre Stellvertretung im Hohen Haus und möchte mich gleichzeitig für ihre unterstützende – das betrifft auch die Verfahrensanwälte – Tätigkeit in den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen bedanken. (Allgemeiner Beifall.)
Gemäß § 53 Abs. 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse stelle ich ausdrücklich die Beendigung des gegenständlichen Untersuchungsausschusses mit Mittwoch, 3. Juli 2024, um 11.59 Uhr fest.
Herr Abgeordneter Klaus Fürlinger, jetzt gelangen Sie zu Wort. Ich gebe Ihnen das Mikro.
Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Frau Präsidentin, ich war meiner Zeit jetzt etwas voraus. Ich schließe mich auch Ihrem Dank an die Frau Verfahrensrichterin für ihre Tätigkeit an, die ich als sehr wohltuend empfunden habe. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Kassegger.)
Meine Damen und Herren, ich habe es mir schon als Anwalt zu eigen gemacht, Verhandlungen mitzuschreiben, meine Protokolle zu erstellen, um am Ende, wenn ich Resümee ziehe, vor meinem geistigen Auge ablaufen lassen zu können, worum es tatsächlich gegangen ist.
In 4 Minuten Redezeit ist es schwer möglich, drei Monate Revue passieren zu lassen, daher nehme ich mir zwei Punkte heraus, die mich beim Studium meiner Protokolle bewegt haben. Das eine ist ein sehr positiver Punkt: In den rechtsberatenden Berufen – Steuerberater, Rechtsanwälte – genießt die Finanzverwaltung den exzellenten Ruf, dass sie fachlich ausgezeichnete, engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat (Abg. Matznetter: Daher habt’s ihr die Cofag gemacht!) – auf Großbetriebsprüfungsebene, Betriebsprüfungsebene, aber auch sonst in fachlicher Hinsicht.
Wir hatten fünf Personen dort, die alle eines wiedergegeben haben, nämlich, dass es keine politischen Interventionen gab, und wenn es jemand versucht hätte, wäre das erfolglos gewesen. Freilich gab es einen Solitär an einer Schlüsselstelle – einen Herrn namens Schmid –, der unter Außerachtlassung von Moral, Ethik und Anstand versucht hat, sich selbst einen persönlichen Vorteil zu verschaffen und Einfluss zu nehmen. Die gute Botschaft ist aber: Es ist ihm nicht gelungen. Er ist nicht durchgedrungen – und das ist das Entscheidende und das Positive, was für mich überbleibt. Wir haben eine exzellent funktionierende Finanzverwaltung, die selbstverständlich alle gleich behandelt. Ganz egal, meine Damen und Herren, was Ihnen vier bis fünf Redner nachher hier sagen werden (Zwischenruf des Abg. Matznetter), ich kann mich auf mein Buch und meine Mitschrift verlassen. (Beifall bei der ÖVP.)
Der erschreckendere Teil des Ganzen war der Beginn einer ziemlich massiv geführten Neiddebatte gegen führende Unternehmen unseres Landes. Immer wieder kamen die Fragen nach Steuerakten von den führenden Unternehmerinnen und Unternehmern dieses Landes, in einer proskriptiven Art, die eine Symbolik hatte, die sonst ein bisschen etwas von sozialistischen Diktaturen hat, in denen man versucht, missliebige Mehrleistende, Mehrarbeitende und Mehrhabende in ein schräges Licht zu rücken. (Abg. Yildirim: Ah, so nennen sich jetzt die Großspender der ÖVP!)
Meine Damen und Herren, es wurde in der ersten Rede bereits thematisiert, und auch ich möchte ganz klar hier sagen: Wir sind alle zu Recht stolz auf das, was
die österreichische Nationalmannschaft bei diesem Turnier geleistet hat und weiterhin leistet. Das sind 30, 40 Personen im Staff und elf, die auf dem Platz stehen. Ich habe noch keinen einzigen Satz gehört, dass man Herrn Arnautović oder Herrn Rangnick oder sonst irgendwem sein Gehalt neidet. Genauso stolz bin ich, meine Damen und Herren – und das sollten wir in der Politik alle sein –, darauf, dass es Unternehmen mit Weltmarken in diesem Land gibt, ganz egal, ob sie Red Bull, KTM oder Spar heißen. (Abg. Einwallner: Steuern solltens halt zahlen! – Abg. Tomaselli: Magst die Signa auch noch aufzählen?) Bei denen sollten wir uns, wenn es irgendwie geht, täglich dafür bedanken, dass sie Tausende Mitarbeiter beschäftigen, Hunderte Millionen Steuer zahlen (Beifall bei der ÖVP – Abg. Yildirim: Wie der René Benko?) und hohes soziales und kulturelles Engagement zeigen.
Das ist das, was nicht passiert, stattdessen kommen mit einem gewissen Geifer, Herr Kollege Matznetter, falsche Behauptungen aus Ihren Reihen, die in dieser Form so nicht stimmen, und ich möchte Ihnen das ganz klar dazusagen. (Abg. Matznetter: Wir haben nur richtige Behauptungen ...!) Ihnen, Herr Kollege Matznetter, zitiere ich gerne Schnitzler: Wenn der Hass, Herr Kollege, feige wird, dann maskiert er sich und kommt als Gerechtigkeit wieder daher. – Diesen Schnitzler gebe ich Ihnen mit. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Matznetter: Gute Selbstkritik!)
Herr Kollege Matznetter, alles, was Sie wollen, ist, hier einen realen Sozialismus einzuführen – und das über einen Untersuchungsausschuss. Es wird Ihnen nicht gelingen. Zum Trost: Es kann sich keiner etwas mitnehmen. Der einzig reale Sozialist im Leben ist der Tod: Der kommt zu jedem und nimmt einem alles. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
12.04
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Bitte. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
12.04
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Firlinger (Zwischenrufe bei der ÖVP), es hat überhaupt nie irgendjemand etwas dagegen gesagt, dass es erfolgreiche Unternehmer gibt. Worum es geht, ist: Zahlen sie auch ihre Steuern? – Um diese Frage geht es. Nur weil jemand ein erfolgreicher Unternehmer ist, meint die ÖVP, muss er keine Steuern oder jedenfalls keinen gerechten Beitrag zahlen – und das sehen wir jedenfalls anders. (Beifall bei der SPÖ.)
Als die Regierungsparteien die Cofag gegründet haben, haben nicht nur wir als Sozialdemokraten, sondern alle Oppositionsparteien kritisiert, dass das eine Blackbox ist, dass da Milliarden an der öffentlichen Kontrolle, an der parlamentarischen Kontrolle vorbei vergeben werden. Der VfGH hat uns dann im Oktober recht gegeben und hat quasi dem Parlament den Schlüssel zur Cofag gegeben. Man muss dazusagen, da Untersuchungsausschüsse richtigerweise nicht in Wahlkampfzeiten stattfinden sollen und dürfen, war klar, dass das nur ein sehr, sehr kurzer Untersuchungsausschuss ist und wir uns nicht Hunderttausende Förderakten ansehen können. Wir haben uns dann – am Anfang mit den NEOS und mit den Freiheitlichen, die NEOS sind dann abgesprungen – gemeinsam in Gesprächen entschieden, einen Zwei-Klassen-Verwaltungs-Ausschuss einzusetzen, um zu schauen: Werden Milliardäre bei der Steuer, bei der Cofag, bei Förderungen et cetera besser behandelt? (Zwischenruf bei der ÖVP.) Sind alle vor dem Gesetz gleich oder sind manche gleicher?
Die Antwort auf die Frage: Werden Milliardäre steuerlich besser behandelt?, ist nach einem sehr, sehr kurzen Untersuchungsausschuss: Ja, sie werden leider steuerlich besser behandelt. Wenn wir uns das ansehen, wissen wir: Ein Milliardär, der 100 Euro verdient (Abg. Schwarz: ... Legistik ... Gesetze ändern!), zahlt 20 bis 25 Euro an Steuern und Abgaben. Die, die für ihr Geld arbeiten gehen, zahlen mehr als 40 Euro. Bereits bei 1 800 Euro netto zahlen sie 41,30 Euro für 100 Euro, die sie verdienen. Das ist eine steuerliche Ungleichbehandlung, dass die, denen es besonders gut geht, nur halb so hohe Steuern zahlen wie alle,
die für ihr Einkommen arbeiten gehen. Das ist eine Schieflage, zu der wir als Sozialdemokratie sagen: Das geht nicht! Menschen, denen es besonders gut geht, sollen zumindest den gleichen Beitrag zahlen wie alle anderen. (Beifall bei der SPÖ.)
Aufgrund internationaler Kritik der OECD, dass Österreich bei der Besteuerung von Superreichen besonders schlecht wäre, hat die Finanzverwaltung gesagt: Das schauen wir uns selbst an, wie gut wir sind. Es gab da ein Projekt, bei dem sie sich selbst kontrolliert haben, und das Ergebnis war vernichtend. Sie haben die 30 reichsten Österreicherinnen und Österreicher aus der „Trend“-Liste ausgewählt und die Frage gestellt: Wie gut kontrollieren wir die, wie gut besteuern wir die?, und sie haben sich bei zwei Dritteln selbst eine negative Note gegeben. Nur bei einem Drittel haben sie gesagt: Wir machen es Sehr gut oder Befriedigend. Bei zwei Dritteln haben die Finanzbeamten selbst gesagt: Wir sind da leider ganz schlecht. Sie haben auch gleich gesagt, wie man es besser machen kann: indem wir gewisse Gesetze verändern, Verordnungen verändern, die Ressourcenausstattung, Abläufe verändern.
Was ist davon umgesetzt worden? – Na ja, die ÖVP-Minister – egal, ob sie Löger, Müller, Blümel oder Brunner hießen – haben einfach geschaut, dass dieser Bericht aus dem Finanzministerium im Safe liegt und möglichst wenig umgesetzt wird. Deswegen wurde leider viel zu wenig davon umgesetzt. Es liegt aber da, wie man Österreich besser machen kann, was man machen muss, damit Milliardäre einen gerechten Beitrag zahlen, was sie heute nicht tun. Die ÖVP sagt bis heute Nein dazu. Ich hoffe, dass zumindest alle anderen Parteien der Meinung sind, dass auch Milliardäre einen gerechten Beitrag zur Finanzierung der Allgemeinheit zahlen müssen, was sie heute nicht tun. (Beifall bei der SPÖ.)
Die zweite Frage war, ob Milliardäre individuell bevorzugt werden. – Ja, durch die ÖVP! Genosse Firlinger – ah, Kollege Firlinger hat ja gleich - - (Rufe bei der ÖVP: Fürlinger! – Abg. Steinacker: Entschuldigung, schön langsam solltest die Namen ...!) Na ja, er spricht immer von Sozialismus! Kollege Firlinger hat ja gleich
selbst gesagt: Ja, sie übernehmen die Verantwortung, weil ein gewisser Herr Schmid über viele, viele Jahre persönlich interveniert hat, nicht nur bei Benko und Wolf, sondern auch bei anderen – die ÖVP trägt die politische Verantwortung für dessen Handeln. (Ruf bei der ÖVP: Nein!) Wir haben bei Pierer gesehen, wie die ÖVP funktioniert. Die SPÖ bringt eine Anfrage ein und sagt: Hey, Herr Pierer hat sich knapp vor einem Stichtag über 20 Millionen Euro aus Liechtenstein überweisen lassen, damit er sich gute 8 Millionen Euro Steuern und Abgaben erspart.
Was hat die ÖVP gemacht? – Noch auf der Regierungsbank hat der damalige Finanzminister zum Halali aufgerufen. Einerseits geht es nämlich darum, die Finanzbeamten zu verfolgen, und andererseits darum, die Aufdecker zu diffamieren, und die SPÖ wurde Silberstein-Methoden bezichtigt.
Was hat sich herausgestellt? (Abg. Fürlinger: Dass sich Silberstein ...!) – Die Beamten, die im Zuge dieser Anfrage und der öffentlichen Diskussion die Finanzprüfung eingeleitet haben, wurden von ÖVP-Vertretern aus dem Kabinett und dem Finanzministerium rechtswidrig verfolgt. Es wurde versucht, die SPÖ zu diffamieren. Im Zuge der Steuerprüfung musste Herr Pierer aber eingestehen: Ja, es stimmt, ich habe 8 Millionen Euro an Steuern nicht bezahlt, die ich hätte bezahlen müssen. – Die ÖVP hat nichts dazu getan, dass er einen gerechten Steuerbeitrag leistet, sondern alles getan, um die, die aufdecken, zu verfolgen und zu diffamieren. Das ist ein Beitrag, für den Sie sich an und für sich schämen sollten (Ruf bei der ÖVP: Diffamieren ...!), auch bei historischer Betrachtung, bei der klar wird, dass Sie da auf der falschen Seite gestanden sind: Herr Pierer hat das Geld bezahlt. Ich sage nur eines: Damit kann man einen Abgeordneten 67 Jahre lang bezahlen, und dieses Geld ist durch eine einzige Anfrage hereingekommen. (Beifall bei der SPÖ.)
Dafür, dass parlamentarische Kontrolle funktioniert, muss man sich auch nicht genieren, wenn schon die ÖVP nicht dafür sorgt, dass das Finanzministerium funktioniert.
Der dritte Bereich der Cofag: Dazu ist ja auch im offiziellen Bericht des Vorsitzenden beziehungsweise der Verfahrensrichterin gestanden: Nein, es ist nicht so, dass ÖVP-nahe Milliardäre bevorzugt wurden, sondern alle Milliardäre.
Wir konnten aufdecken, wie das passiert ist: Als es schnell gehen musste, am Anfang der Epidemie, hat man sich noch an die europäischen Regeln gehalten, aber circa sechs Monate nach Beginn der Epidemie hat die ÖVP, damals Finanzminister Blümel, nachgedacht: Wie können wir den Konzernen möglichst viel Geld geben, an den europäischen Regeln vorbei, quasi mehr Geld, als die Polizei erlaubt? (Abg. Stark: Freie Fantasien!) – Sie haben dann eben diese sogenannte Konzernbetrachtung gestrichen und die Europäische Kommission noch dazu falsch informiert; Sie haben nämlich so getan, als ob Sie die Regeln einhalten würden, was Sie nicht getan haben. Hunderte Millionen Euro Schaden, und ist irgendetwas von diesem Geld reingebracht worden? – Nein. Das, was die ÖVP gemacht hat, ist, sich zu überlegen, wie man die Gesetze ändern kann, sodass man den Konzernen noch mehr Geld geben kann.
Ehrlich gesagt, das ist eine Politik, die, so hoffe ich, im September abgewählt werden wird, nämlich eine Politik, die nur darauf schaut, dass sie Konzernen Übergewinne finanziert und Geld hinterherwirft, das sie nicht brauchen und das ihnen auch nicht zusteht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Stark: Das glaubst du ja selber nicht!)
Hohes Haus, die wichtigste Frage ist: Was lernen wir aus dem Untersuchungsausschuss? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Stark.) Es gibt ja den Bericht der Verfahrensrichterin, es gibt auch Fraktionsberichte – das ist unserer (den Fraktionsbericht der SPÖ zum Cofag-Untersuchungsausschuss in die Höhe haltend), darin stehen die Vorschläge, wie wir Österreich besser machen können. Es liegt an der Mehrheit hier im Haus, die Schlüsse zu ziehen, damit Milliardäre einen gerechten Beitrag zahlen. Solange die ÖVP in der Regierung ist, habe ich meine Zweifel, dass das passieren wird.
Ich möchte mich aber trotzdem bedanken, nicht nur bei meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen und bei den Mitarbeitern meiner Fraktion, sondern bei allen, auch von den anderen Parteien, und vor allem auch bei der Verfahrensrichterin, beim Verfahrensanwalt und ihren Stellvertreterinnen, dafür, dass das ein wirklich sehr guter, konzentrierter Ausschuss war, der in sehr kurzer Zeit sehr viel ans Licht gebracht hat. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
12.13
Präsidentin Doris Bures: Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Nina Tomaselli. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Quod erat demonstrandum – was zu beweisen war: Der Luftschlösserproduktion von René Benko ist die Luft ausgegangen, und nein, das kam nicht überraschend, denn die Signa war und ist einzig eine hochriskante Wette, die auf niedrigen Zinsen, aggressiver Expansion und massiver Aufwertung fußte. Niedrige Zinsen und gute Kontakte in die Politik sind aber kein Unternehmenskonzept, und das alles können Sie in diesem (den Fraktionsbericht der Grünen zum Cofag-Untersuchungsausschuss in die Höhe haltend) 140 Seiten starken Bericht der grünen Fraktion nachlesen.
Heute ist auch der Tag, zu sagen – das wird Sie vielleicht überraschen –, dass René Benko meiner Meinung nach weder für seinen Aufstieg noch für seinen Niedergang alleine verantwortlich ist. Mitverantwortlich sind auch die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und auch all jene reichen Anleger, die sich jahrelang nicht für die dubiosen Praktiken im Konzern interessiert haben, oder aber auch die kreditgebenden Banken. Ein besonderes Beispiel ist die Hypo Vorarlberg, die im öffentlichen Eigentum steht, die ernsthaft in einem, bitte, Blankokreditvertrag als Begründung für den Kredit vermerkt hat: gute Kontakte in Politik und Wirtschaft.
Nicht zuletzt trägt auch die Politik eine Mitverantwortung. Da gibt es Vertreter und Vertreterinnen aus fast jeder Fraktion, die dem angeblichen Wunderwuzzi aus Tirol gerne mal den roten Teppich ausgelegt haben. Allen voran steht aber die Altkanzler-Connection Kurz und Gusenbauer, die für millionenschwere Honorarnoten beraten haben; VIP-Reisen nach Abu Dhabi, die aus dem Bundeskanzleramt hinaus organisiert wurden; millionenschwere Deals, die mit der Bundesimmobiliengesellschaft eingefädelt wurden.
Meiner Meinung nach am schlimmsten aber wiegt – das haben wir ganz deutlich in den Akten gesehen – das Wohlfühlprogramm im ÖVP-geführten Finanzministerium, denn während man von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von rechtschaffenen Unternehmerinnen und Unternehmern verlangt, Steuern zu zahlen – und nicht zu wenig Steuern zu zahlen –, wird demjenigen, der sich mit Glanz und Glamour über die Regeln von uns allen stellte, auch noch geholfen, Steuern eben nicht zu zahlen, und das kann es doch bitte nicht sein. (Beifall bei den Grünen.)
Was auch klar ist: Wir kennen bisher nur die Spitze des Eisbergs. Die Aufklärung der größten Pleite der österreichischen Geschichte wird noch lange dauern. Trotzdem kommen wir aber nicht umhin, damit zu beginnen, zu formulieren, was die Lektion aus der Causa Benko ist. Benko wäre für die Politik Anlass genug, sich erneut Wege zu überlegen, wie es vermieden werden kann, dass Einzelne ungehörig reicher werden, indem sie sich über die Regeln von uns allen stellen.
Ich möchte Sie erinnern, wie groß die Empörung vor einem guten halben Jahr war, als bekannt wurde, dass Benko in der Signa ein ganzes System aufgebaut hat, um zu vermeiden, dass Bilanzen öffentlich gemacht werden. Wie groß war die Empörung, als bekannt wurde, dass Benko mit einem Riesenaufwand versucht hat, die Konsolidierungspflichten eines Konzerns mit wirklich billigen Taschenspielertricks zu umgehen!
Soll ich Ihnen etwas sagen? – Die Empörung alleine hilft nichts. Die Menschen da draußen erwarten sich Lösungen von der Politik. Wir müssen unser System
gegen Hütchenspieler à la Benko resilient machen, sonst kommt doch in den nächsten Jahren der nächste ums Eck und baut die nächsten Luftschlösser. Es ist die Pflicht der Politik, Konsequenzen zu ziehen. (Beifall bei den Grünen.)
Ich sage auch ganz offen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, mir fehlt das Verständnis dafür, wieso Sie sich seit Monaten gegen das Paket unserer Justizministerin Alma Zadić, die das vorgelegt hat, wehren, das eben genau verhindern soll, dass wieder der nächste Hütchenspieler à la René Benko ums Eck kommt. Sie wehren sich mit Händen und Füßen gegen, zum Beispiel, empfindlichere Strafen beim Firmenbuch. Da frage ich mich schon: Wen wollen Sie eigentlich beschützen? Ich kenne keine rechtschaffenen Unternehmer oder Unternehmerinnen, die wirklich ein Problem mit empfindlichen Strafen für systematisches Ignorieren von Bilanzveröffentlichungsregelungen haben. Wen wollen Sie da beschützen? – Diese Frage müssen Sie sich gefallen lassen. (Beifall bei den Grünen.)
Zum Abschluss noch eine persönliche Anmerkung: Ich beschäftige mich ja seit Jahren mit dem Geschäftsmodell von René Benko und der Signa, weil wir Grüne auch zu jenen gehören, die von Anfang an gewarnt haben: Achtung, da stimmt irgendetwas nicht!, während sich andere noch über Jahre mit René Benko auf Society-Fotos haben ablichten lassen, weil es uns wichtig war, weil wir der Meinung sind, dass unsere Gesetze, unsere Regeln für alle gelten. Niemand ist gleicher.
Das Interessante, wenn ich das alles so Revue passieren lasse, ist: René Benkos Geschichte hätte eine gute Geschichte fürs Land werden können; die Geschichte von einem Tiroler Buben, der ausgezogen ist, um es allen zu beweisen, um ein richtig erfolgreicher Unternehmer zu werden. Doch geworden ist es eine Geschichte des tiefen Falls; in den Hauptrollen: Hybris und Profitgier.
Die juristische Aufarbeitung wird noch Jahre dauern. Es ist die Geschichte eines Eisbergs, von dem wir erst die Spitze kennen. Die restlichen Kapitel wird die nahe Zukunft schreiben. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
12.20
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Yannick Shetty. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst ein herzliches Danke an die Frau Verfahrensrichterin, ihre Kolleginnen und Kollegen, insbesondere auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdirektion für die Arbeit in den letzten Monaten, ohne die die Erfüllung unserer wichtigen Aufgabe und unsere Arbeit im Untersuchungsausschuss nicht möglich gewesen wären. (Allgemeiner Beifall.)
Wenn wir hier heute ein Fazit aus den beiden Untersuchungsausschüssen ziehen, zunächst aus dem Cofag-Untersuchungsausschuss, sollten wir uns zuerst die Frage stellen: Was ist denn eigentlich die Aufgabe? Was hat sich der Gesetzgeber bei der Einrichtung von Untersuchungsausschüssen gedacht? – Da gibt es insbesondere zwei Dinge, nämlich einerseits die Verwaltung, das Verwaltungshandeln zu kontrollieren und zweitens – und das, finde ich, ist fast das noch Wichtigere – Lehren aus dieser Kontrolle zu ziehen, etwas als Reaktion auf die Missstände, die man aufgedeckt hat, besser machen zu wollen. Dazu möchte ich dann am Ende auch kommen.
Zuerst – es ist hier ja nur kurz Zeit, um ein Fazit zu ziehen – will ich zwei Punkte herausgreifen, die wir untersucht haben: Erstens – darum ging es ja eigentlich; man könnte jetzt fast das Gefühl haben, es war ein Benko-Untersuchungsausschuss, wenn man Kollegin Tomaselli zugehört hat; es war ja eigentlich ein Cofag-Untersuchungsausschuss –: Wir haben uns das System der Cofag angeschaut.
Für alle Zuseherinnen und Zuseher, die das mittlerweile schon wieder verdrängt haben: Die Cofag war eine eigene Agentur, über die Wirtschaftshilfen ausbezahlt wurden, die während der Pandemie eingerichtet wurde.
Wir haben von Anfang an kritisiert, dass diese Cofag eine Blackbox ist, dass wir nicht wissen, wie sie konstruiert ist, dass wir keine parlamentarische Kontrolle ausüben können und dass sie eigentlich nur dazu dient, dort Stellen mit eigenen parteipolitischen Freunden zu besetzen und alles außerhalb der parlamentarischen Kontrolle abzuwickeln, und wir haben recht gehabt. Der Rechnungshof hat uns recht gegeben, der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, auch Auskunftsperson im Untersuchungsausschuss, hat uns recht gegeben und hat es sehr drastisch formuliert. Er hat gesagt, die Aufgaben, die die Cofag übernommen hat, hätte auch die Finanzverwaltung übernehmen können. Aber nein: Man hat Berater bedient, man hat Parteifunktionäre bedient. Das ist eine Lehre für die Zukunft: So ein System wie die Cofag darf es nicht mehr geben. (Beifall bei den NEOS.)
Da waren dann nämlich Geschäftsführer dabei, die 250 000 Euro pro Jahr verdient haben. Herr Peschorn hat zu Recht gesagt, kein guter Finanzbeamter, nicht einmal der beste Finanzbeamte, kommt jemals an so ein Gehalt heran und er würde sich wünschen, dass man die guten Strukturen in der eigenen Verwaltung nützt und nicht für Parteifreunde, nämlich für einen ÖVPler und dann – da haben die Grünen sehr schnell gelernt – auch für einen Grünen, solche Posten schafft.
Deswegen verstehe ich schon, dass Kollegin Tomaselli von der Parteispitze den Auftrag bekommen hat, von Anfang an nur über Benko zu reden. (Zwischenruf des Abg. Koza. – Abg. Tomaselli: Nein, es war an sich total freiwillig!) Dann muss man nämlich nicht über die Cofag sprechen, darüber, dass da nämlich auch ein grüner Geschäftsführer dringesessen ist (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Koza), der – das muss man sich vorstellen – im Untersuchungsausschuss ausgesagt hat, dass er sich in diesem Jahr – Corona ist schon ein bisschen her, oder? – eine Inflationsabgeltung von 11 Prozent herausgeholt hat. Das muss man sich einmal vorstellen: bei einer Organisation, bei einer Einheit, die es so nicht bräuchte, so ein Gehalt. Das geht einfach nicht, und ich verstehe, dass die Grünen darüber ungern reden. (Beifall bei den NEOS.)
Aber zum Stichwort Benko: Das war natürlich ein Thema, und da gibt es natürlich einiges zu besprechen. Das ist für uns aber weniger Benkos Erfolg oder Misserfolg als Unternehmer, sondern mehr: Auf welche Strukturen ist denn René Benko in der staatlichen Verwaltung getroffen, die ihm das ermöglicht haben, was ja sehr kritikwürdig ist, nämlich eine systematische Bevorzugung, die er da erfahren hat?
Da ist die Finanzverwaltung in Tirol besonders auffällig geworden. Weil Benko Steuern sparen wollte, ist er plötzlich von Wien nach Innsbruck gewechselt, hat sich dort 3 Millionen Euro beim Tuchlaubenkomplex erspart, sein Privatjet wurde in Tirol geprüft, seine Privatvilla wurde in Tirol geprüft und auch sein Ferienchalet N wurde in Tirol geprüft, überall dort bei jenen Finanzämtern, wo es extrem viele Ungereimtheiten gab. Auch da wird es noch eine Aufarbeitung brauchen.
Deswegen – und damit komme ich schon zum Ende – sind Reformen, die notwendig wären: Wir bräuchten erstens eine interne Untersuchung im Finanzministerium zu den Vorgängen in der Finanzverwaltung, mehr Ressourcen für Finanzprüfer insbesondere im Hinblick auf Privatstiftungen und komplexe Verfahren, strengere Vorgaben bei Postenbesetzungen und Hearings für alle Spitzenfunktionen in dieser Republik, damit die Bevölkerung wieder das Vertrauen in einen Grundsatz bekommt, der uns sehr wichtig ist: Es soll zählen, was du kannst, und nicht, wen du kennst. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Zarits: Bei der Stadt Wien auch, gell! – Abg. Herr: Der war doch wichtig, der U-Ausschuss!)
12.25
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Carina Reiter. – Bitte.
Abgeordnete Carina Reiter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuschauer! Natürlich auch: Geschätzte Verfahrensrichterin und geschätzter Verfahrensanwalt! Wir
haben ja doch relativ viel Zeit gemeinsam in einem Raum verbracht, also ist das sozusagen der krönende gemeinsame Abschluss.
Der Untersuchungsausschuss hat auf Grundlage von circa 1,4 Millionen Seiten übermittelter Akten und Unterlagen, von 67 ergänzenden Beweisverlangen und Aufforderungen und nach der Durchführung von 17 Sitzungen und der Befragung von 16 Auskunftspersonen keinen Hinweis geliefert, dass Personen – wie es im Untersuchungsgegenstand definiert war – von der Vollziehung durch Bundesorgane, insbesondere durch die Cofag, bevorzugt behandelt wurden. Das hört man vielleicht nicht so gerne, es war aber so.
Was heißt denn das? – Es gab keine Bevorzugung von Milliardären, weder im Zuge der Cofag noch sonst wo. Die Themen sind eigentlich wieder aufgewärmt worden – die wurden nämlich bereits im letzten Untersuchungsausschuss behandelt –, und der Spruch hat sich mehr als bewahrheitet: Aufgewärmt wird nur ein Gulasch besser. (Beifall bei der ÖVP.)
Welche Erkenntnisse konnten wir aus diesen Befragungen gewinnen? – Die österreichischen Beamtinnen und Beamten machen ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen. Wir haben auch gesehen, dass, wenn Fehler passiert sind, die Kontrollinstanzen in der Finanzverwaltung funktioniert haben und Fehler ausgemerzt haben. Die Erkenntnisse sind vielleicht nicht angenehm, wenn man einen Untersuchungsausschuss einsetzt, sich erhofft, einen Skandal zu finden, und sich dann eingestehen muss, dass gerade die Cofag die Lösung für einen Ausnahmezustand und eben kein Problem oder Selbstbedienungsladen war. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Greiner: Wo war die parlamentarische Kontrolle? Das war die Ausnahme: ... Kontrolle ...! – Abg. Herr: Verfassungswidrig!)
Die Kolleg:innen von der SPÖ haben gemeint: Wie kann man das sagen? – Das kann ich sagen, indem ich in dem Ausschuss gewesen bin und aufgepasst habe, den Befragungen aufmerksam gelauscht habe und auch dadurch zu dieser Erkenntnis gekommen bin, dass ich die Ausschussberichte gelesen habe. Das kann ich jedem empfehlen.
Es würde von einer gewissen Größe zeugen, wenn man auch in der Kommunikation nach außen eingestehen würde, dass eben keine Hinweise geliefert worden sind (Abg. Herr: Das war verfassungswidrig!) für Dinge, wie sie in dem Untersuchungsgegenstand definiert waren.
Wenn man den Kollegen von der SPÖ so zuhört, wenn man besonders Kollegen Krainer zuhört, könnte man meinen, er hat seine innere Pippi Langstrumpf entfesselt: Widewidewitt, ich mach’ mir den Untersuchungsausschuss, wie er mir gefällt! (Beifall bei der ÖVP.)
Man kann es nämlich kurz zusammenfassen: Dieser Untersuchungsausschuss war more of the same. Was heißt das? – Kein Erkenntnisgewinn, kein ernsthaftes Aufklärungsinteresse und ganz klar keine Einflussnahme. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Wie eine Nachricht aus einem Paralleluniversum!)
12.27
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Michaela Schmidt. – Bitte.
Abgeordnete MMag. Michaela Schmidt (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Reiter, vielleicht wäre es hilfreich gewesen, auch die Akten zu lesen und nicht nur anwesend zu sein. Dann könnte man sehen, dass es offenbar ein Paralleluniversum ist, in dem Sie leben. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)
Ich komme aber noch einmal auf die Erkenntnisse zurück, die wir tatsächlich gewonnen haben. Ich erinnere noch einmal daran: Jedes Steuersystem sollte sich am Grundsatz orientieren, dass die, die mehr haben, auch mehr beitragen und leisten sollen. Das hat nichts mit Sozialismus zu tun.
Man sollte also annehmen, dass gerade die Superreichen, die so sehr vom österreichischen Staat profitieren, bereitwillig ihren fairen Beitrag dazu leisten. (Abg.
Hörl: Das ist Kommunismus, nicht Sozialismus!) Dass dem nicht so ist, haben wir in den letzten Monaten im Cofag-Untersuchungsausschuss zweifelsohne gesehen.
Was wir aber auch gesehen haben, ist die Tatsache, dass das ÖVP-Finanzministerium systematisch Superreiche und Konzerne bevorzugt hat.
Wie gut dieser Sonderservice für Superreiche funktioniert, zeigt sich besonders in der Selbstdiagnose, die sich die Finanzverwaltung gestellt hat. Die Beamtinnen und Beamten sind dabei der Frage nachgegangen, ob und in welchem Ausmaß die Superreichen in Österreich tatsächlich ihre Steuern zahlen. Das Ergebnis war in vielerlei Hinsicht ernüchternd. So hat die Finanz bei der Steuerprüfung der 30 reichsten Haushalte sich selbst ein Nicht genügend gegeben. Mehr als 70 Prozent der Privatstiftungen von Milliardären wurden noch nicht ein Mal kontrolliert, und manche Milliardäre sind offiziell so arm, dass sie sich sogar die Negativsteuer auszahlen lassen haben. Das ist das Ergebnis türkiser Finanzpolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Man würde doch annehmen, dass nach so einem katastrophalen Bericht aus dem eigenen Ministerium der ÖVP-Finanzminister sofort die Verbesserungsvorschläge der Beamten umsetzt. Stattdessen ist das Gegenteil passiert. Das Projekt wurde – ich darf den ehemaligen Projektleiter zitieren – „eingestellt wegen des großen Erfolges“.
Vier ÖVP-Finanzminister haben den Bericht in den Safe gesperrt, um ja zu garantieren, dass nichts davon umgesetzt wird. Ohne den U-Ausschuss hätte die Öffentlichkeit davon nicht einmal erfahren. Sie waren stattdessen lieber damit beschäftigt, die Benkos, Pierers und Wolfs dieser Welt weiter exklusiv zu servicieren und ihnen die Steuern noch weiter zu senken. Das ist Zweiklassenverwaltung, das ist ÖVP-Finanzpolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Schnabel und Reiter.)
Die von der Finanzverwaltung vorgeschlagenen Reformen müssen endlich umgesetzt werden, damit Milliardäre und ihre Stiftungen in Zukunft in
Österreich genauso gut geprüft werden wie jede Tischlerei und jedes Kaffeehaus. Dazu braucht es mehr Personal, mehr Spezialprüfungsteams und neue Steuergesetze. Es ist höchste Zeit, dass wir die Superreichen in Österreich endlich zur Kassa bitten.
Unter einer von uns geführten Regierung werden wir die Steuern auf Arbeit deshalb spürbar senken und jene auf Millionenvermögen und Millionenerbschaften gleichzeitig erhöhen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) Wir werden die sinnlose Maßnahme der Körperschaftsteuersenkung wieder rückgängig machen, vor allem aber werden wir die von der ÖVP installierte Zweiklassenverwaltung zugunsten von Milliardären beenden, damit zukünftig nicht nur einzelne ÖVP-nahe Konzerne und Superreiche, sondern alle Österreicherinnen und Österreicher vom hart erarbeiteten Steuergeld profitieren. (Beifall bei der SPÖ.)
12.31
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Reinhold Einwallner. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, so ein Untersuchungsausschuss sollte aus meiner Sicht zwei ganz zentrale Aufgaben haben: zum einen natürlich das Aufdecken und Aufzeigen von Missständen, auf der anderen Seite – das ist genauso wichtig – sollte ein Untersuchungsausschuss auch Erkenntnisse und Vorschläge bringen, wie man das System verbessern und Verbesserungen dementsprechend umsetzen kann.
Die Aufklärungsarbeit ist natürlich etwas Zentrales und etwas Wichtiges. Ich sage es noch einmal zur Richtigstellung: Auch wenn sich Kollege Shetty hier als der große Aufdecker hingestellt hat, rufe ich in Erinnerung, dass NEOS die Partei war, die diesen Untersuchungsausschuss nicht wollte. Das muss man auch einmal ganz klar und deutlich sagen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten
von Grünen und NEOS.) Ihr wolltet es nicht, ihr wolltet keine Aufklärungen in dieser Sache und jetzt spielt ihr euch da großartig auf.
Die zentrale Frage dieses Untersuchungsausschusses war: Gibt es eine Zweiklassenverwaltung, gibt es für Milliardäre und Millionäre eine bessere Behandlung? – Diese Frage kann man nach diesem Untersuchungsausschuss mit einem ganz klaren Ja beantworten. Es wurde bei der Abwicklung der Cofag-Förderungen ganz deutlich sichtbar, dass es gerade dort eine ganz klare Zweiklassenverwaltung gibt. Während kleine Unternehmerinnen und Unternehmer ganz lange auf Förderungen warten mussten, wurden die Freunde und Spender der ÖVP augenblicklich und umgehend bedient.
Meine Damen und Herren! Dass die Superreichen in Österreich besser behandelt werden, haben meine Kolleginnen und meine Kollegen im Vorfeld schon angesprochen. Es gibt selbst vom Finanzministerium einen Bericht, eine eigene Feststellung, in dem das Finanzministerium selbst, die eigene Verwaltung sagt: Ja, wir machen da einen Fehler, wir müssen uns ein Nicht genügend geben, wenn es um die Behandlung, die Besteuerung und um die Prüfung der Superreichen geht!
Was passiert dann mit so einem Bericht, wenn ÖVP-Minister ihn in die Hand bekommen? – Da wird kein einziger Reformvorschlag umgesetzt, nein, solche Berichte werden schubladisiert, sie werden in einen Safe gesteckt. Weder Löger noch Blümel noch Brunner, keiner hat etwas getan, um da für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. Jetzt ist es eben an der Zeit – und das ist wichtig –, die Erkenntnisse dieses Untersuchungsausschusses umzusetzen, die Reformschritte zu setzen (Beifall bei der SPÖ), damit in Zukunft Millionäre und Milliardäre einen gerechten, einen fairen Beitrag leisten und eben nicht halb so viel Steuern wie arbeitende Menschen zahlen.
Die Reformvorschläge, die das Finanzministerium selbst ausgearbeitet hat – dass es bei den Großen ordentliche Steuerprüfungen gibt –, gehören auch umgesetzt. Das wäre ein Leichtes, das könnte man rasch machen, sofort tun und damit die
Qualität der Steuerprüfungen deutlich verbessern. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
12.34
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Hafenecker. – Bitte.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Für uns war dieser Cofag-Untersuchungsausschuss insofern ein wichtiger Untersuchungsausschuss, als er für uns Freiheitliche sozusagen der Beginn der Aufklärung der Coronakatastrophe und vor allem der Aufklärung dessen, was Sie von der Bundesregierung, die ÖVP gemeinsam mit den Grünen, alles veranstaltet und kommenden Generationen angetan haben, war. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.)
Sie haben das Budget außer Rand und Band gebracht, Sie haben kommende Generationen auf Jahrzehnte hinaus mit Maßnahmen, die vollkommen widersinnig und irrsinnig gewesen sind, belastet. Das möchte ich an dieser Stelle einmal sagen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wissen Sie, ich habe dieser an sich sachlichen Debatte jetzt länger gelauscht. Frau Kollegin Tomaselli, du weißt, ich schätze dich, aber grundsätzlich: Sich als Grüne hierherzustellen und zu sagen, der Postenschacher, den wir bei der Cofag erkannt haben (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer), der ist katastrophal, das ist schon hochinteressant, denn: Der Postenschacher ist doch von den Grünen mitgetragen worden. Es gab dort einen grünen Geschäftsführer (Zwischenruf der Abg. Voglauer), das ist ja zuvor schon erwähnt worden.
Wissen Sie, wenn ich mir anschaue, wer in der ÖVP gerade fehlt, und wenn ich mir anschaue, was diese Bundesregierung im Hintergrund schon wieder für ein eigenes AMS eingerichtet hat, wie Herr Brunner gerade wieder um einen Job rittert, wie Herr Kocher jetzt schon Nationalbankchef werden möchte – und ich
weiß nicht, welche Jobs Sie sonst noch verteilen, die Ihnen eigentlich gar nicht zustehen –: Das ist die eigentliche Schande, und die Grünen haben das bis zum heutigen Tag mitgetragen. Ich bin gespannt, wo der Anstand bleibt, wenn es dann ums Auspackeln dieser ganzen Sideletter geht. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch Kollegen Shetty ganz kurz in die Ziehung nehmen, der davon gesprochen hat, dass in der Cofag Wirtschaftshilfen ausbezahlt worden wären. Ich habe mir gedacht, die NEOS sind eine Wirtschaftspartei, oder zumindest sagen sie das von sich selbst. Es waren keine Wirtschaftshilfen, Kollege Shetty, sondern es war Schadenersatz. Es war Schadenersatz dafür, was diese Bundesregierung mit ihren exzessiven Maßnahmen bei diesen Unternehmen angerichtet hat. Man hat sie zu Bittstellern degradiert, und das ist eine Schande, ehemalige Wirtschaftspartei ÖVP! (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit und Zwischenrufe bei den Grünen. – Abg. Meinl-Reisinger: Okay!)
Wissen Sie, ein Punkt ist auch ganz klar: Als wir uns das Paket Cofag angesehen haben, haben wir auch gesehen, dass man da eine Parallelstruktur eingeführt hat, die nicht nötig gewesen wäre. Ich bin mit meinen Vorrednern diesbezüglich durchaus d’accord, dass man das ganz, ganz locker über die eigene Finanzverwaltung hätte regeln können. Dann hätte aber die Möglichkeit nicht bestanden, an der parlamentarischen Kontrolle vorbei eine Fastlane für ÖVP-Günstlinge zu errichten. Wissen Sie, ich möchte jetzt gar keine Namen nennen, aber man kann sich, glaube ich, 26 oder 27 Abgeordnete der ÖVP durchschauen – ich hätte schon fast einen kleinen Adventkalender vorbereitet –, um zu sehen, wer alles sich diese Schadenersatzgelder abgeholt hat, und das oft sehr unberechtigt. Ich werde aber keine Namen nennen.
Sie haben drei Modelle gehabt: Das eine war für die Firmen, die von Haus aus kaputt waren. Die haben Sie über die Coronagelder wieder repariert. Das war die eine der Maßnahmen, die Sie ergriffen haben. Die hätten nach Ihren eigenen Regeln gar kein Geld kriegen dürfen, es ist aber trotzdem passiert.
Das zweite: Firmen, die auch in der Coronazeit funktioniert haben, haben Sie vergoldet. Die haben sich dann noch zusätzliche Gelder abgeholt, die ihnen auch nicht zugestanden wären.
Beim dritten ging es um Unternehmen à la René Benko, die im Prinzip mit der Höchstgrenze der Gruppenauszahlungen auch nicht in die Ziehung gekommen wären. Auch das haben Sie veranlasst, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das muss man sich noch genauer anschauen.
Ich kann Ihnen eines garantieren: In puncto Cofag und Corona sind wir noch lange nicht fertig. (Abg. Michael Hammer: Überhaupt mit den Coronazertifikaten, da sind wir noch nicht fertig!), deswegen hat Herbert Kickl auch gesagt: Das Erste, was wir machen müssen, ist ein Corona-Untersuchungsausschuss, um einmal zu sehen, welche Schandtaten Sie gemeinsam mit den Grünen begangen haben! Wir werden sehen, was für ein Nachspiel das noch hat. Ich bin davon überzeugt, da geht es nicht nur um die politische Verantwortung, sondern da geht es im Prinzip auch um strafrechtliche Verantwortung (Abg. Michael Hammer: Dokumentenfälschung zum Beispiel!), die Sie alle noch in irgendeiner Art und Weise einholen wird, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Eines noch, wenn man schon etwas mehr als 15 Milliarden Euro an Steuergeld in die Hand nimmt, kommenden Generationen umhängt: Sie sind nicht einmal in der Lage, diese Auszahlungen richtig und bis zum Ende vorzunehmen, und das führt dazu, dass rund 600 Millionen Euro zwar Unternehmen versprochen worden sind, diese bis heute dort aber noch nicht angekommen sind, weil sich nämlich ihr Finanzminister Brunner, der jetzt Kommissar werden möchte, und Herr Kogler, der lieber in irgendwelchen Fußballkabinen herumkugelt, nicht einig darüber werden, wie man eine Verordnung macht, die rechtskonform ist. Wenn dadurch eine Insolvenzwelle der Sonderklasse ausgelöst wird, dann wissen wir, dass wir mit Ihren beiden Parteien das Schlechteste aus beiden Welten bekommen haben. (Beifall bei der FPÖ.)
12.39
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Matznetter. – Bitte. (Abg. Hörl: Lass dir Zeit! – Abg. Michael Hammer: Für die letzten Tage noch einen neuen Anzug!)
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die österreichische Sozialdemokratie ist durch den Einigungsparteitag tief mit Hainfeld verbunden. Ich begrüße eine Delegation aus Hainfeld hier bei uns bei einer spannenden Debatte. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Sie ist insofern spannend, manche haben es schon gesagt, als offenbar Rednerinnen und Redner aus verschiedenen Paralleluniversen miteinander reden. Was tut man da eigentlich als Zuhörerin, Zuhörer, Zuseherin und Zuseher? – Ich empfehle, die Dinge, die Sie sich selbst anschauen können, zu überprüfen.
Fangen wir einmal mit dem an, was der ÖVP-Abgeordnete Firlinger gesagt hat. (Rufe bei der ÖVP: Fürlinger! – Abg. Steinacker: Ist das so schwierig?) – Sie können ja eine tatsächliche Berichtigung machen, Frau Kollegin. (Abg. Prinz: Einen Namen sollte man zumindest richtig aussprechen können! – Abg. Steinacker: Es könnte ein Respekt vor dem Kollegen sein, dass man einen Namen, wenn man es gesagt kriegt, richtig ausspricht! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Frau Präsidentin, ich will nicht, dass die Redezeit der ÖVP mir angerechnet wird! – Ich komme zurück zu dem, was Abgeordneter Fürlinger gesagt hat. (Abg. Steinacker: Geht ja! – Ruf bei der ÖVP: Lernen von den Besten! Lessons learned!) Er hat gemeint, dass wir den realen Sozialismus wollen, weil wir die Steuerakten besonders reicher Österreicherinnen und Österreicher sehen und überprüfen wollen, ob die korrekt durchgeführt worden sind. – In welcher Welt und in welchem Paralleluniversum behauptet man so etwas?
Meine Damen und Herren! Für die, für die das vielleicht zu kompliziert ist: Denken Sie einmal nach! Ist es richtig, dass man dort, wo es wegen hohen Einkommen und Vermögen hohe Steuerlasten geben müsste, genau nachschaut, ob diese Steuern auch abgeführt worden sind? – Die Antwort können Sie sich selber geben.
Die Frage ist, ob eine Blackbox Cofag richtig ist. Ich beanspruche für mich übrigens das Copyright für den Ausdruck Blackbox Cofag. Ich habe extra die Homepage blackbox-cofag.at einrichten lassen, auf der sich bereits Tausende Kleinunternehmer darüber beschwert haben, dass sie kein Geld gekriegt haben. (Abg. Loacker: Eine Salzamtshomepage!) Ob diese Cofag-Einrichtung ohne parlamentarische Kontrolle – rechtswidrig, wie der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat – eine Aktion war, die planmäßig war, um etwas zu verschleiern, diese Frage können Sie sich selbst beantworten. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Wer keine Kontrolle will, der lässt sie nicht zu.
Die dritte Frage war: Kann es sein, dass manche mehr bekommen haben, als sie hätten bekommen sollen? – Dazu gibt es unterschiedliche Aussagen, aber Sie, meine Damen und Herren, die Sie jetzt zusehen und zuhören, können selber nachschauen. Kleiner Tipp: Es konnten maximal 800 000 Euro beantragt werden. Wenn Sie dann sehen, dass für ein nettes Haus am Arlberg – das Chalet N wurde heute schon genannt – 1,2 Millionen Euro angefallen sind, können Sie darüber nachdenken, ob das in Ordnung ist. Und wenn Sie dann noch lesen, dass es Zweifel gibt, ob es ein Hotel war, und der Verdacht besteht, dass es vielleicht doch ein Privathaus war, dieser teure Ort dem Privatvergnügen diente, dann können Sie ebenfalls selbst darüber nachdenken.
Eines aber möchte ich Ihnen mitgeben, meine Damen und Herren, die Sie am 29. September wählen werden: Woran erkennen Sie, ob die Parteien, die Sie vielleicht wählen, in Ihrem Interesse handeln? (Abg. Sieber – erheitert –: An der Krawatte!) Wenn Sie Millionär oder Milliardär sind, wählen Sie solche, die gegen Millionärssteuern sind. (Abg. Hafenecker: Wie den Herrn Gusenbauer!)
Wenn Ihnen aber die Steuer von Ihrem Lohnzettel, von Ihrer Pensionsabrechnung abgezogen wird, oder wenn Sie als Kleinunternehmer Ihre Steuererklärung ausfüllen (Abg. Hafenecker: Den Herrn Androsch!), Ihnen schon ab wenigen Tausend Euro Einnahmen Steuern anfallen, dann wählen Sie keinesfalls (Abg. Hafenecker: Den Herrn Klima!) Parteien, die sich dafür aussprechen, dass die, die sechs- und siebenstellige Vermögen haben, keinen Cent beitragen sollen! Tun Sie es für sich selber! (Ruf bei der ÖVP: Sechsstellig ist eh nicht viel!) Strafen Sie jene ab, die nicht das Volk vertreten, sondern Millionäre, Milliardäre und Großkonzerne! – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? (Abg. Hörl: Nur Freundschaft!) – Das ist nicht der Fall. (Abg. Michael Hammer: Das geht den Baum an! Das am 29., Matznetter, wird nichts!)
Wir gelangen nun zur Abstimmung, vom Bericht des Untersuchungsausschusses betreffend Zwei-Klassen-Verwaltung wegen Bevorzugung von Milliardären durch ÖVP-Regierungsmitglieder (COFAG-Untersuchungsausschuss) gemäß § 51 Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse, 2670 der Beilagen, Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Der Bericht ist einstimmig zur Kenntnis genommen.
Bericht des Untersuchungsausschusses betreffend Aufklärung, ob öffentliche Gelder im Bereich der Vollziehung des Bundes aus sachfremden Motiven zweckwidrig verwendet wurden („ROT-BLAUER Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss“) (8/US) gemäß § 51 VO-UA (2671 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Gemäß § 53 Abs. 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse stelle ich ausdrücklich die Beendigung des gegenständlichen Untersuchungsausschusses mit Mittwoch, 3. Juli 2024, um 12.45 Uhr fest.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Hanger. – Bitte. (Abg. Michael Hammer: Andi, erklär es ihnen!)
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich darf einleitend die vierten Klassen des BG und BRG Weiz im Namen meines Kollegen Christoph Stark sehr herzlich im österreichischen Parlament begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Ich darf noch zwei Sätze zum vorigen Tagesordnungspunkt sagen: Ich halte schon mit aller Entschiedenheit fest: Man kann über vieles diskutieren – ich erlebe das auch, da leben ja manche in einem Paralleluniversum –, aber Faktum ist, dass Österreich wirtschaftspolitisch hervorragend durch die Coronakrise gekommen ist. (Abg. Meinl-Reisinger: Nein! – Abg. Herr: Bitte! Bitte! – Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) Wir hatten enorm hohes Wirtschaftswachstum danach und dazu hat die Cofag einen ganz wichtigen Beitrag geleistet. (Abg. Meinl-Reisinger: Das ist so was von falsch! Fiskalrat, Wifo, IHS ...! In welcher Welt leben Sie?)
Ich halte auch fest, dass es nicht einmal einen einzigen Fall gibt, in dem irgendjemand unrechtmäßig Geld bekommen hätte. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Was?!) Da sei auch einmal in dieser Deutlichkeit festgehalten. (Abg. Greiner: Ohne parlamentarische Kontrolle, Herr Kollege! – Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS.) – Wo wäre denn das? Schauen Sie sich die Wirtschaftsdaten bei uns in Österreich an! (Abg. Meinl-Reisinger: Ja, schauen Sie sich die Wirtschaftsdaten an bei uns! – Abg. Greiner: Sie sind das Paralleluniversum! – Rufe bei der SPÖ: Wo
lebt der? In einem Paralleluniversum!) – Starkes Wirtschaftswachstum ohne Ende (Abg. Hafenecker: Wo denn?) direkt nach der Coronakrise, Faktum! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: Das ist ja unglaublich! – Abg. Hafenecker: Wo denn?)
Wir debattieren – und darum sind die Freiheitlichen wahrscheinlich schon so aufgeregt – jetzt aber einen ganz anderen Bericht, nämlich den (Abg. Meinl-Reisinger: Steigende Arbeitslosigkeit, Rezession, hohe Inflation, sinkende Wettbewerbsfähigkeit, Fachkräftemangel überall!) zum Untersuchungsausschuss betreffend den blau-roten Machtmissbrauch. (Zwischenruf der Abg. Tomaselli.)
Ich gebe zu, zum roten Machtmissbrauch gäbe es sehr viel zu untersuchen: Inseratenvergabe, Auftragsvergaben insbesondere unter Faymanns Kanzlerschaft und so weiter. Dazu war nicht die notwendige Zeit, und es war tatsächlich so, dass wir uns sehr rasch auf den blauen Machtmissbrauch konzentriert haben. (Abg. Krainer: In den Akten habt ihr nichts gefunden, gebt es doch einfach zu! Da gibt es nichts!)
Gerade weil dieser Untersuchungsausschuss nur sehr kurz war, war es für mich persönlich erstaunlich, welch unglaubliche Dimensionen sich in dieser kurzen Zeit gezeigt haben. Der blaue Machtmissbrauch, das System Kickl ist demaskiert und ist bewiesen, das ist Faktum.
Ich zähle die sechs Dimensionen auf: Das ist der blaue Machtmissbrauch, wenn es um Medienpolitik geht; es ist der blaue Machtmissbrauch bei Personalentscheidungen und bei Auftragsvergaben; es ist der blaue Machtmissbrauch bei Parteienförderung – FPÖ Graz, der größte Parteifinanzskandal in der Zweiten Republik.
Es geht darum, dass durch Machtmissbrauch die Sicherheit Österreichs gefährdet worden ist – das werde ich auch noch entsprechend ausführen. Es geht auch um die Russlandnähe der FPÖ, die halte ich persönlich für sehr, sehr bedenklich (Abg. Michael Hammer: Das ist keine Nähe, das ist schon direkt!); und es geht auch
um verdeckte Unternehmensbeteiligungen. (Abg. Hafenecker: Satireprojekt!) Das sind sechs Dimensionen, die für sich sprechen. (Abg. Amesbauer: In welcher Dimension bist du daheim?)
In aller Kürze, weil die Redezeit nicht mehr hergibt: Medienpolitik: Unglaublich ungeniert werden Regierungsinserate an rechte Medien wie „Wochenblick“ und „Alles roger?“ vergeben. (Abg. Hafenecker: Da reden wir dann gleich drüber! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Da wird auf Herausgeber Druck aufgebaut, weil deren Einladungspolitik nicht passt. Da wird versucht, sich Berichterstattung zu kaufen.
Und ich darf festhalten: Es gibt sogar Ermittlungen gegen fast die gesamte (Abg. Hafenecker: ÖVP! – Abg. Belakowitsch: ÖVP!) FPÖ-Regierungsmannschaft im Zusammenhang mit diesem Thema (Abg. Michael Hammer: FPÖ, ja!), gegen Kickl, Hofer und so weiter. Herr Kollege Hafenecker, Sie wissen das ganz genau, und es wird schon noch spannend werden, was da rauskommt. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Amesbauer.)
Die zweite große Dimension betrifft Auftragsvergaben und Personalentscheidungen: Der blaue Postenschacher im Innenministerium unter Kickl ist bewiesen! (Abg. Amesbauer: Der war gut, der war echt gut!) Entgegen der Empfehlung einer Personalkommission wurden freiheitliche Günstlinge hineingesetzt. (Abg. Belakowitsch: Wo?) Das ist Faktum. (Abg. Amesbauer: Das ist ja absurd! – Abg. Michael Hammer: Das sind keine Günstlinge, das waren Pfosten!) Und andere Personalentscheidungen strotzen nur so von skurrilen Bedingungen. Ich könnte Ihnen Auftragsvergaben mit Scheinangeboten zeigen. (Abg. Amesbauer: Im Innenministerium ...!) Auch der blaue Machtmissbrauch insbesondere im Innenministerium ist bewiesen. (Rufe und Gegenrufe zwischen FPÖ und ÖVP.)
Drittens, Parteienförderung: Wissen Sie, was da so interessant ist? Die Freiheitlichen sagen: Na ja, das ist ein regionales Phänomen! – Da geht es um Hunderttausende Euro, die in private Taschen gewirtschaftet worden sind.
Besonders interessant finde ich immer wieder, dass ihr das nicht einmal abstreitet. (Abg. Michael Hammer: Ja!) Ihr sagt: Ja, das war so! – Aber dass ein Einzelner aus eurer Partei (Abg. Hafenecker: Du bist auch nur froh, dass hinter dir ...!) sich Hunderttausende Euro herausnehmen und in die privaten Taschen stecken kann, ohne dass ihr es mitkriegt, das glaubt euch doch niemand! Ich bin schon sehr gespannt, was hier am Ende des Tages noch rauskommt. (Abg. Amesbauer: Na gar nichts!)
Die vierte Dimension ist natürlich die Sicherheitsfrage. (Abg. Hafenecker: In welcher bist du gerade? – Ruf bei der FPÖ: Jetzt kommt die BVT-Schallplatte!) Faktum ist, das ist historisch bewiesen: Innenminister Kickl hat den BVT zerstört (Abg. Kassegger: Das BVT, das BVT!), nämlich mit einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung. Und Faktum ist auch, dass ihr Egisto Ott, einen mutmaßlichen Russlandspion, in den Geheimdienst setzen wolltet. Das bringt auch nur ihr zusammen!
Die Frage ist: Hat es Kickl gewusst oder nicht? Jedenfalls ist er unfähig. (Abg. Hafenecker: Warst du im Untersuchungsausschuss? Was hat der Herr Gridling gesagt dazu?) Und ich habe wirklich große Sorge, dass er irgendwann einmal für die Sicherheit in Österreich Verantwortung übernimmt.
Und das andere Thema ist die Ideenschmiede. Wieso versteckt Kickl Beteiligungen an einem Unternehmen? (Abg. Michael Hammer: Weil sonst keiner Aufträge vergäbe, wenn er weiß, dass er dabei ist!) Insgesamt sogar drei Mal über Treuhandverträge. Wieso macht er das? Das ist eine ganz banale Frage. Er kann ja ein Unternehmen haben, aber dann soll er es auch der Öffentlichkeit mitteilen und nicht verstecken, wie er es bei der Ideenschmiede gemacht hat: per Notariatsakt gegründet, wenige Tage danach mündlich gekündigt. Da stellt sich schon die rechtliche Frage: Geht das denn überhaupt? (Abg. Amesbauer: Wie geht es deinen Gartenzwergen?) Das impliziert weitgehende Gewinnansprüche.
Und wisst ihr, was ich persönlich immer am ärgsten finde? Er war damals Generalsekretär und gibt genau diesem Unternehmen Aufträge, seinem eigenen Unternehmen, an dem er beteiligt ist! Er verdient dort das Dreifache eines Abgeordneten. Kickl verdiente – das wissen wir aus Medienberichten – als Abgeordneter dazumal rund 8 000 Euro brutto, und als Generalsekretär der FPÖ Wien hat er dieses Gehalt verdreifacht. Für einen Politiker, der immer sagt: Wahnsinn, Politiker verdienen zu viel Geld! (Abg. Kassegger: Verdient ja schon fast so viel wie der Generalsekretär vom Wirtschaftsbund!), halte ich das insgesamt schon für wirklich sehr, sehr bedenklich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Dann gibt es noch einen interessanten Treuhandvertrag: Kickl ist sogar Eigentümer einer Immobilie, dort, wo die Ideenschmiede – die Werbeagentur – eingemietet war. (Ruf bei der FPÖ: Echt jetzt?) Er hat indirekt davon profitiert, und das werden wir uns noch ganz genau anschauen müssen. (Abg. Amesbauer: Skandal!)
Es waren also nicht nur 24 000 Euro brutto, die er sowieso gehabt hat – also Rekordgehälter gerade für Kickl –, sondern er hat dann noch indirekte Beteiligungen, durch die er auch etwas herauszieht. Das werden wir uns also auch noch insgesamt im Detail anschauen müssen. (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz.)
Ich halte resümierend fest: Dieser Rot-blauer-Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss zeigt ganz eindeutig, dass die Freiheitliche Partei nicht regierungsfähig ist. Das zeigt die Vergangenheit ganz klar. Er ist eine große Warnung an die österreichische Bevölkerung, der Freiheitlichen Partei Verantwortung zu geben (Abg. Amesbauer: Mit euch wollen wir eh nicht!), weil das immer noch dazu geführt hat, dass in Österreich nichts Gescheites herauskommt. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Voglauer.)
Abschließend ein paar versöhnliche Worte: Es ist mir auch für meine Fraktion wichtig – oder für mich persönlich als Fraktionsführer –, mich bei meinem Team zu bedanken. Da wurde höchst engagiert gearbeitet. Ich möchte auch die
Gelegenheit nutzen, mich bei der Parlamentsdirektion zu bedanken – diese beiden Ausschüsse wurden hoch professionell begleitet (Abg. Hafenecker: Trotz dir!) –, natürlich auch bei der Verfahrensrichterin, bei der Stellvertretung, beim Verfahrensanwalt – vielen Dank für die Zusammenarbeit. (Abg. Belakowitsch: Die hat viel Freude mit dir gehabt!)
Es ist schon wichtig, dass es dieses parlamentarische Kontrollinstrument gibt, vor allem auch dann, wenn dieser blaue Machtmissbrauch aufgezeigt wird. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Lukas Hammer.)
12.51
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Eva Maria Holzleitner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die Genese dieses Untersuchungsausschusses war von Beginn an klar – man kann es einfach nur noch einmal betonen –: Der Cofag-Untersuchungsausschuss wurde eingesetzt und die ÖVP hat aufgrund der Annahme, dass alle Parteien so wie sie seien, versucht, aus Teilen anderer Untersuchungsausschüsse etwas zusammenzukopieren, Luftschlösser zu konstruieren, und plante einfach ein klares Ablenkungsmanöver, denn mit diesem zweiten Untersuchungsausschuss standen natürlich für den Cofag-Untersuchungsausschuss weniger Befragungstage zur Verfügung, weniger Zeit, um die volle Aufklärung allumfassend möglich zu machen.
Das große Problem dieses Verlangens war von Beginn an, dass die Verfassungswidrigkeit eigentlich klar im Raum stand. Das haben alle Expertinnen und Experten so festgehalten. Auch heute beschäftigt dieser Untersuchungsausschuss aufgrund der Verfassungswidrigkeit noch die Gerichte. Wir haben einen Schwund an Auskunftspersonen erlebt. Wir haben erlebt, dass Ministerien gerade aufgrund dieser sehr zentralen Frage Akten nicht geliefert haben, weil
nicht sicher war, ob dieser Untersuchungsausschuss tatsächlich der Verfassung entspricht.
Dennoch waren wir natürlich bemüht, im Rahmen unserer Möglichkeiten die Aufklärung umzusetzen, und das ist uns gelungen: Wir haben von der ehemaligen FPÖ-Gesundheitsministerin Hartinger-Klein das klare Eingeständnis, dass die sogenannte Patientenmilliarde ein Marketingschmäh war, ein „Marketinggag“ – ein Marketinggag zulasten der Patientinnen und Patienten. (Abg. Kaniak: Es wird nicht wahrer, wenn man ständig ...! – Zwischenruf des Abg. Schallmeiner.) Darauf wird meine Kollegin Katharina Kucharowits später noch näher eingehen.
Wir haben nicht nur erlebt, dass die rechtswidrige Razzia im BVT unseren Verfassungsschutz zerstört hat und ganz bewusst Unterlagen aus dem Rechtsextremismusreferat entwendet wurden, sondern auch, dass es nachhaltige, auch wirklich massive Einschnitte in Österreichs Sicherheit gegeben hat.
Grund dafür war vor allem der ehemalige Innenminister Herbert Kickl. Herbert Kickl war auch Auskunftsperson in diesem Untersuchungsausschuss, deswegen finde ich es natürlich auch besonders schade, dass er hier dieser Debatte rund um diese Untersuchungsausschussberichte nicht lauscht. Man kann nur hoffen, dass er das vielleicht von seinem Büro aus tut, denn gerade Fragen rund um Herbert Kickl sind nach wie vor offen: die Causa Ideenschmiede, eine Agentur, die heute Signs heißt, die sehr eng mit Herbert Kickl verwoben war – insbesondere zur Zeit, als er Innenminister war – und die auch das Logo für diese Pferdestaffel kreiert hat, eine Pferdestaffel, die im Übrigen sofort wieder abgeschafft worden ist, weil: Außer Spesen nichts gewesen! – Das hat uns dann Herr Peschorn klar dargelegt.
Diese engen Verstrickungen mit dieser Werbeagentur haben sich dann später durch eine Vielzahl an Treuhandverträgen belegen lassen, durch die Herbert Kickl mutmaßlich der große Profiteur dieser Werbeagentur war und eventuell
noch ist. Wir wissen es ja nicht – er hat sich gerade auch im Untersuchungsausschuss gedreht, gewunden und wirklich bewusst Fragen nicht beantwortet. (Abg. Belakowitsch: Das stimmt ja gar nicht!)
Diese Diskussion haben wir oftmals geführt: Auf zulässige Fragen, die auch von der unabhängigen Verfahrensrichterin als klar zulässig tituliert wurden (Abg. Belakowitsch: Er hat alle Fragen beantwortet, sie hat nur nicht ...!), wollte Herbert Kickl nicht antworten, wollte Herbert Kickl keine Antwort geben. Erst nach wirklichem Zaudern und Zögern hat er ab und zu ein kleines Detail preisgegeben, aber nicht in der vollen Tiefe. Da erwarten wir uns auch heute noch volle Aufklärung von Herbert Kickl, dass er auch wirklich Licht ins Dunkel dieser dubiosen Treuhandverträge bringt. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Disoski und Maurer.)
Es hat vor allem auch eines gezeigt, nämlich das Rollenverständnis von Herbert Kickl als Parlamentarier, als Klubobmann: dass er nicht zur Kenntnis genommen hat, dass es mit diesem wertvollen Instrument Untersuchungsausschuss, das aufgrund der Verfassungswidrigkeit in diesem Bereich tatsächlich sehr gelitten hat – das muss man auch dazusagen –, eine unabhängige Instanz gibt, die auch bewertet, ob Fragen entlang des Untersuchungsgegenstandes zulässig sind oder nicht. Diese Missachtung des Parlaments muss man an dieser Stelle auch auf das Schärfste zurückweisen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Disoski und Maurer.)
Abschließend möchte ich festhalten: Der Untersuchungsausschuss als solcher ist unser wichtigstes Instrument, unser schärfstes Kontrollinstrument. Ich glaube, insbesondere für die kommende Legislaturperiode müssen alle Fraktionen in diesem Haus diesen Kontrollauftrag wirklich ernst nehmen. Dieses Instrument darf nicht beschädigt werden, nicht pauschal als Kasperltheater oder sonst irgendetwas tituliert werden. Diese Kontrolltätigkeit ist wesentlich für das Funktionieren unserer Republik. Ich rufe alle hier auf, diesem Kontrollauftrag in Zukunft nüchtern und konstruktiv nachzukommen, insbesondere bei kommenden Untersuchungsausschüssen. (Abg. Eßl: Hat das der Krainer gehört?)
Mir bleibt zum Schluss auch nur noch ein Danke an die Verfahrensrichterin, den Verfahrensanwalt, das Team, die Parlamentsdirektion und vor allem an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Klubs, denn ich weiß, dass zwei Untersuchungsausschüsse in dieser Kürze für alle eine wirklich große Herausforderung waren. Da kann man nur Danke sagen, dass wir alle mit sehr tollen Teams ausgestattet waren. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Maurer und Voglauer.)
12.57
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Meri Disoski. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Verfahrensrichterin! Geschätzte Verfahrensanwält:innen! Ich möchte gleich mit einem Dank an Sie beginnen: Ich glaube, wir haben 14 Ausschusstage mit – wie soll ich sagen? – heißen Herzen erlebt, und die kühlen Köpfe sitzen hier oben auf der Galerie. Danke, dass Sie uns so gut durch dieses Verfahren geführt haben! Danke auch an unsere Mitarbeiter:innen der Fraktion, an die Parlamentsdirektion und an alle, die dazu beigetragen haben, das gleich zwei Untersuchungsausschüsse parallel in einer sehr sportlichen Zeit stattfinden konnten. (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte die zentralen Erkenntnisse und Ergebnisse, die meine Fraktion, die Grünen, in diesem Untersuchungsausschuss zum rot-blauen Machtmissbrauch gewonnen haben, mit Ihnen teilen. Ich habe Ihnen etwas mitgebracht: Das ist unser Fraktionsbericht (ein Exemplar des Berichtes in die Höhe haltend), er trägt den Titel „Blauer Pakt gegen Österreich. Aufarbeitung der FPÖ-Regierungsbeteiligung“. Das ist der Titel unseres Untersuchungsausschussberichtes. (Abg. Hafenecker: 500 Fehler waren drinnen, Bildungspartei! 500 Fehler, sehr peinlich!)
Jetzt wird sich die eine oder der andere, die oder der zusieht, vielleicht denken: Hm, „Blauer Pakt gegen Österreich“? Die FPÖ, das sind doch die Patrioten, das sind doch die, die für die Österreicherinnen und Österreicher arbeiten! – Drei Millionen Aktenseiten, 14 Befragungstage, zwölf Auskunftspersonen, die wir befragt haben, und viele neue Chats von aktiven und ehemaligen FPÖ-Politikern – ich glaube, gendern muss man quasi nicht – belegen ganz eindeutig, dass das Gegenteil der Fall ist. Die FPÖ hat einen Pakt gegen Österreich geschmiedet, der sich tatsächlich auf vier Säulen stützt. Schauen wir uns diese Säulen heute hier im Detail an:
Erstens – das haben wir heute schon ein bisschen gehört –: Messagecontrol in Blau war eine zentrale Säule. Wir haben in diesem Untersuchungsausschuss gesehen, dass sich die FPÖ ein paralleles Medienuniversum aufgebaut hat, um ihre rechte Propaganda, ihre Wissenschaftsfeindlichkeit und auch Falschinformationen mit Steuergeld zu nähren. (Abg. Hafenecker: Reden Sie vom „Standard“ und vom „Falter“?) Wir haben gesehen, dass sie beim System Inserate gegen Berichterstattung sehr munter mitgemacht hat, dass sie positive Berichterstattung im reichweitenstarken Boulevard kaufen wollte, dass sie auch gleichzeitig Berichterstattung, die der Partei nicht angenehm war, tatsächlich im Keim ersticken wollte. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Ich habe Ihnen ein Beispiel mitgebracht: Im April 2019 geht zum Beispiel auf dem rechten Portal unzensuriert.at ein Artikel, der der FPÖ-Spitze nicht gefallen hat, online. In einer Chatgruppe, in der H.-C. Strache, Herbert Kickl und Norbert Hofer vertreten waren, schreibt dann der FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker – ich zitiere Ihnen das –: „Zur allgemeinen beruhigung, der bericht war nur 5 minuten online und wurde [...] sofort rausgenommen“, „Werde klären wie es soweit kam“. (Abg. Hafenecker: Weil er falsch war und ich es richtiggestellt habe!)
Entspricht das Ihrem Verständnis von Pressefreiheit? (Beifall bei den Grünen.)
Das Zweite, das wir in diesem Untersuchungsausschuss gesehen haben, ist ein blauer Selbstbereicherungsladen. Wir haben gesehen, wie sich die FPÖ auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler selbst bereichert hat. Es gab einen Bericht der Internen Revision im Innenministerium, der im von der FPÖ geführten, von Kickl geführten Innenministerium ein regelrechtes Gagenparadies offenbart hat. Das müssen Sie sich vorstellen und auf der Zunge zergehen lassen: Da gab es einen Mitarbeiter und engen Vertrauten von Herbert Kickl, der für 14 Arbeitstage 14 000 Euro brutto verdient hat, 1 000 Euro brutto pro Tag! (Ruf bei den Grünen: Oje, oje, oje!) – Das ist schon ganz gehörig, oder? Kickls Generalsekretär hat sich eine Fantasieuniform schneidern lassen, und wir wissen, dass Herbert Kickl sich selbst einen Kindheitstraum erfüllt hat, indem er eine Polizeireiterstaffel ins Leben gerufen hat, die schlappe 2,3 Millionen Euro gekostet hat. Schonender, sorgsamer Umgang mit Steuergeld? – Fehlanzeige! (Beifall bei den Grünen.)
Drittens haben wir gesehen, dass die sogenannte Patientenmilliarde, die uns Türkis-Blau vollmundig versprochen hat, ein kolossaler Flop war. Es waren nicht mehr Mittel, die für Patientinnen und Patienten dadurch zur Verfügung gestanden sind, sondern Mehrkosten für Sie alle, für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, in Höhe von 215 Millionen Euro – ein kolossaler Flop, der Sie alle 215 Millionen Euro gekostet hat!
Dann sitzt die ehemalige FPÖ-Gesundheitsministerin Hartinger-Klein – vielleicht schaut sie heute auch zu – im Untersuchungsausschuss und gibt dort zu, dass Türkis-Blau die Bevölkerung belogen hat. Sie sagt dort: Ja, diese Patientenmilliarde war ein „Marketinggag“, den haben wir im Bundeskanzleramt erfunden, und damit haben wir die Bevölkerung hinters Licht geführt.
Damit aber nicht genug: Sie haben auch noch versucht, das zu vertuschen. Im blauen Kabinett haben Sie die Schreddermaschinen im großen Stil angeworfen (Abg. Hafenecker: Das war der Kurz! Das war nicht bei uns! Das war euer Koalitionspartner!), Aktenmaterial ist vernichtet worden und das, was es noch
geschafft hat, haben Sie versucht im Staatsarchiv verstauben zu lassen. Das haben wir nicht zugelassen.
Ich habe von vier Säulen gesprochen. Die vierte Säule wird uns weiterhin beschäftigen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren. Wir haben in diesem Untersuchungsausschuss gesehen, wie die FPÖ dem Kriegstreiber Putin Tür und Tor nach Österreich geöffnet hat. Dieser Untersuchungsausschuss und investigative Medienrecherchen haben aufgedeckt, wie sich die FPÖ seit Jahren als williger Handlanger Putins betätigt hat. Wir haben auch gesehen, dass das von Kickl geführte Innenministerium eine Drehscheibe für eine russische Zelle im österreichischen Geheimdienst war (Abg. Amesbauer: So ein Blödsinn! So ein Schmarrn!), und das hat unser aller Sicherheit gefährdet. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Hafenecker: Da musst du selber lachen!)
Trotz dieser Kürze und auch trotz des schlecht und schlampig formulierten Einsetzungsverlangens der ÖVP hat dieser Ausschuss zwei Fragen sehr klar beantworten können. Erstens: Hat sich die FPÖ auf Kosten der Menschen in diesem Land bereichert? – Ja, das hat sie: mit fürstlichen Gagen, mit ungenierter Postenschacherei und mit Inseratenkorruption.
Zweite Frage: Brauchen wir einen eigenen Russland-Untersuchungsausschuss, den wir Grüne schon seit längerer Zeit fordern? – Ja, den brauchen wir, weil wir sehen müssen, wie unterschiedliche Regierungen mit Beteiligung von SPÖ, ÖVP und auch FPÖ uns sehenden Auges in die Abhängigkeit von russischem Despotengas geführt haben; weil wir aufklären müssen, wie es zu dieser massiven Unterwanderung unserer Sicherheitssysteme, unserer Sicherheitsdienste durch russische Spione kommen konnte, und weil wir auch klären müssen, wer dafür die politische Verantwortung trägt.
Ich fasse zusammen: Die FPÖ sagt: für Österreich!, arbeitet aber eigentlich dagegen. Sie sagt: gegen die Eliten!, lebt aber: euer Geld für unsere Leute!
Die FPÖ hat einen Pakt gegen Österreich geschlossen – das ist das Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses. Und während wir hier sitzen, schreibt die FPÖ im hinteren, stillen Kämmerlein still und heimlich an der Fortsetzung dieses Paktes gegen Österreich. Sie alle, die Sie heute hier diese Debatte mitverfolgen, entscheiden im September darüber, ob die FPÖ danach die Möglichkeit bekommt, diesen Pakt weiterzuschreiben und umzusetzen – was sie ganz offen sagt, denn Kickl sagt ja: Machen wir es Orbán nach! (Abg. Belakowitsch: Ja!)
Demokratische Strukturen und Institutionen sollen zerstört werden, Vielfalt soll bekämpft werden, wirtschaftlicher Ruin steht vor der Tür – das ist das, was uns erwartet, wenn dieser Pakt gegen Österreich erfüllt werden sollte. Und dem, dieser Demokratiefeindlichkeit der Blauen, werden wir Grüne uns weiterhin entschlossen entgegenstellen. (Beifall bei den Grünen.)
13.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Yannick Shetty. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht eingangs noch kurz zu Kollegen Hanger: Wenn er hier und auch in der „Zeit im Bild“ über diese Inseratenschaltungen der FPÖ sagt, was natürlich inhaltlich stimmt, das wäre – Zitat – lupenreine „Inseratenkorruption“ – darüber muss der Kollege selbst lachen, glaube ich –, so möchte ich schon daran erinnern, wer dieses System miterfunden hat, und der ÖVP ins Stammbuch schreiben: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen! – Das gilt insbesondere bei der Inseratenkorruption. (Beifall bei den NEOS.)
Aber kommen wir zu diesem Rot-blauer-Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss, der, wenn man so will, so ein bisschen das hässliche Entlein war. Nachdem wir am Anfang diesen Untersuchungsgegenstand gesehen hatten, der, glaube ich, amtlich der schlechteste Untersuchungsgegenstand ist, den es je
gab – mit Rechtschreibfehlern, falschen Bausteinen und so weiter; inhaltlich auch ganz schlecht, aber das war ja von Anfang an klar –, war es dann doch eine Überraschung und auch eine positive Überraschung, dass dieser Ausschuss dann eigentlich doch relativ viele Erkenntnisse gebracht hat, und zwar:
Begonnen hat es am 29. März, da ist in diesem Untersuchungsausschuss eine Bombe geplatzt, nämlich dass der ehemalige Verfassungsschützer Egisto Ott verhaftet und in Untersuchungshaft genommen wird. Über diesen Sachverhalt sind dann Akten in den Untersuchungsausschuss gekommen, Themen in den Untersuchungsausschuss gekommen, die für uns doch sehr interessant sind, weil wir ja schon immer gesagt haben – Beate Meinl-Reisinger hat das schon vor vielen Monaten gesagt –: Es braucht einen Russland-Untersuchungsausschuss! – Das wäre wirklich sinnvoll gewesen, und so konnten wir uns dieses Themas zumindest etwas annehmen. (Beifall bei den NEOS.)
Ich möchte Ihnen jetzt kurz ein paar Aspekte – mehr geht sich ja nicht aus – dessen, was da zum Vorschein gekommen ist, schildern, weil ich glaube, dass die Österreicherinnen und Österreicher die Tragweite noch nicht ansatzweise verstanden haben. Es geht nämlich insbesondere um die FPÖ, die Freunde Putins in Österreich, wie wir sie ja immer nennen; und die Akten, die wir dazu in den Untersuchungsausschuss bekommen haben, haben belegt, dass das stimmt, was wir da zugegebenermaßen polemisch sagen – Freunde Putins in Österreich –, dass das nicht irgendwie nur so ein Slogan ist.
Wir haben nämlich mehrere Aktenautobahnen, also Aktenabflüsse, entdeckt, und insbesondere einen möchte ich Ihnen erklären: Es gibt diese ORFG, die Österreichisch-Russische Freundschaftsgesellschaft, und die war während der schwarz-blauen Regierung so ein Dreh- und Angelpunkt. Da haben wir Akten bekommen, wonach der russische Spion Jan Marsalek über diese Freundschaftsgesellschaft Aufträge an Herrn Gudenus gegeben hat, der damals Klubobmann war. Herr Marsalek schreibt damals zum Beispiel über diese Freundschaftsgesellschaft: Herr Gudenus, besorgen Sie sich BVT-Aktenzahl XY! – Woher hat denn Marsalek diese Akten? Und warum soll Herr Gudenus die besorgen? Da
geht es ja nicht um irgendwelche Akten, da geht es um Akten aus dem Staatsschutz! – Ein Beispiel.
Ein anderes Beispiel: dass Herr Ott, der mutmaßlich russische Spion, im Dauerchatkontakt mit der rechten Hand von Herbert Kickl gestanden ist, mit Herrn Jenewein, dass er – der mutmaßliche russische Spion – sogar parlamentarische Anfragen für die FPÖ geschrieben hat. (Abg. Belakowitsch: Was?) – Auch das ist zum Vorschein gekommen.
Deswegen ist das schon etwas, was Sie, sehr geehrte Damen und Herren, bei Ihrer Wahlentscheidung berücksichtigen sollten, denn es sind nicht nur die inhaltlichen Fragen, die man sich bei einer Wahlentscheidung stellen sollte – ja, die sind wichtig –: Für welche Einwanderungspolitik bin ich, für welche Sozialpolitik, für welche Wirtschaftspolitik? – Das ist ein Aspekt, aber der zweite ist: Vertraue ich dieser Partei? Kann ich dieser Partei vertrauen? – Da ist meine und unsere Antwort im Untersuchungsausschuss: Eine Partei, die von russischen Interessen infiltriert ist, darf nicht an den Schalthebeln der Macht in Österreich sitzen. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Pfurtscheller. – Ruf bei der SPÖ: Ja, das stimmt!)
Deswegen erneuere ich jetzt zum Abschluss noch einmal unsere Forderung nach einem umfassenden Russland-Untersuchungsausschuss nach der nächsten Wahl, der Kontakte in der Verwaltung zu allen politischen Parteien schonungslos aufklärt. Das würde es dringend brauchen.
Ganz zum Schluss möchte ich mich noch bedanken, weil das vielleicht zu kurz gekommen ist: nicht nur bei den Mitarbeiter:innen der Parlamentsdirektion, sondern auch bei den Mitarbeiter:innen unserer Fraktion, namentlich bei Fari, Max, Sarah, Martina und Patrick, die wirklich großartige Arbeit geleistet haben. – Vielen Dank und danke, dass wir diesen Beitrag zur Aufklärung leisten konnten. (Beifall bei den NEOS.)
13.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der nächste Redner ist Maximilian Köllner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich glaube auch, dass sich die Zuschauer hier auf der Galerie und vor den Bildschirmen zu Hause zunächst einmal verdient haben, zu wissen, was eigentlich hinter diesen Untersuchungsausschüssen steckt, was die wahre Geschichte dahinter ist.
Beginnen wir vielleicht noch einmal ganz kurz mit dem Cofag-Untersuchungsausschuss. Kollege Krainer hat es ja bereits aufgedeckt: Die Cofag war ja nicht nur ein Instrument, um kleinen und mittleren Unternehmen während der Pandemie zu helfen, sondern vor allem auch ein Konstrukt unserer Bundesregierung, um Milliarden an Steuergeldern für Großkonzerne und Superreiche und vor allem auch für ÖVP-Beraternetzwerke auszuschütten – also eine Blackbox –, und noch dazu bewusst vorbei an der parlamentarischen Kontrolle. Da es dabei aber um etliche Milliarden Euro an Steuergeldern geht, haben wir natürlich gesagt: Das müssen wir uns genauer anschauen!
Jetzt wird es auch schon interessant (Zwischenruf der Abg. Tomaselli), denn die ÖVP hat sich dann wahrscheinlich gedacht: Verdammt, da müssen wir etwas machen, jetzt brauchen wir ein Ablenkungsmanöver! – Und dieses Ablenkungsmanöver war genau der Untersuchungsausschuss, von dem wir jetzt reden, indem man dann gesagt hat: So, jetzt patzen wir einmal pauschal alle Parteien an, die zuletzt in der Regierungsverantwortung waren!
Abgesehen davon, dass es bis heute auch umstritten ist – wie es Evi Holzleitner gesagt hat –, ob dieser Untersuchungsausschuss überhaupt verfassungskonform ist, und dass bei uns – wenig überraschend – auch nichts zu finden war, hat sich hingegen bei der FPÖ wieder einmal das bestätigt, was wir schon in den letzten Jahren und Jahrzehnten gesehen haben und was sich immer wieder wiederholt hat: Die FPÖ ist nicht die Partei des kleinen Mannes, sondern die
FPÖ ist die Partei des reichen Mannes. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kassegger: Wohingegen die SPÖ jene Partei ist, die ...! Das ist in einem Satz erklärt!)
Herr Kollege, ich erkläre Ihnen auch, warum: Die FPÖ war immer, wenn sie an der Macht war, bei jedem Sozialraub dabei. Die FPÖ war bei Einsparungen im Gesundheitssystem, bei neoliberalen Privatisierungen dabei. Vor wenigen Monaten haben wir auch die Bestätigung von der ehemaligen Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein bekommen, die öffentlich zugegeben hat, dass die Patientenmilliarde kein gesundheitspolitischer Meilenstein war, sondern lediglich ein teurer „Marketinggag“ auf dem Rücken der Menschen in Österreich, ein Marketinggag, der die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler 215 Millionen Euro gekostet hat. – Na danke, kann ich da nur sagen, wenn das ein Geschenk für die Bevölkerung ist. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lukas Hammer.)
Wir sind leider noch immer nicht am Ende der Fahnenstange angelangt. Wir haben im Zuge dieses Untersuchungsausschusses auch gesehen, dass der Kabinettschef des damaligen Innenministers Kickl in 17 Monaten mit seinem Dienstauto rund 30 000 Kilometer mehr zurückgelegt hat als der Herr Innenminister selbst. (Ruf bei der ÖVP: Der ist geflogen!) Entweder war der Herr Innenminister fauler als sein eigener Kabinettschef oder der Herr Kabinettschef hat das Dienstauto auch anderweitig genutzt, nämlich zum Beispiel für Reisen nach Niederösterreich, wo er auch Klubobmann der FPÖ im Landtag und Gemeinderat war. Bedauerlicherweise kann man aus den lückenhaften Fahrtenbüchern nicht genau herauslesen, ob der Selbstbehalt der Privatnutzung auch der Realität entsprochen hat.
Der selbsternannte Volkskanzler wiederum hat sich als Beteiligter der Werbeagentur Ideenschmiede – auch das hat Kollegin Holzleitner bereits aufgezeigt – nicht nur ein undurchsichtiges Geflecht an Kick-back-Zahlungen – ich würde fast sagen: Kickl-back-Zahlungen – gewoben, er hat sich ebenso nicht nur als Abgeordneter der FPÖ, sondern auch als Angestellter der FPÖ Wien über Jahre
ein zusätzliches Gehalt von über 10 000 Euro im Monat auszahlen lassen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lukas Hammer.)
Das kann er grundsätzlich so machen, das ist rechtlich in Ordnung. (Abg. Schnedlitz: Ah geh!) – Kollege Schnedlitz, aber auch für Herrn Kickl gilt das, was für alle hier im Hohen Haus gilt, nämlich im Sinne der Transparenz Nebeneinkünfte offenzulegen. (Abg. Belakowitsch: Hat er ja eh gemacht! – Abg. Hafenecker: Hat er ja, sonst wüssten Sie es ja nicht!) – Das hat er nämlich nicht gemacht. Wahrscheinlich hat er es vor den Wählerinnen und Wählern und vor den Mitgliedern der FPÖ verschleiern wollen. (Beifall bei der SPÖ.)
Fazit ist: Die Freiheitlichen machen keine Politik für den kleinen Mann. Die Freiheitlichen machen – so wie die ÖVP auch – Politik für die Reichen und die Konzerne, und ich glaube, die Wählerinnen und Wähler haben am 29. September die Chance, sich selbst etwas Besseres zu wählen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lukas Hammer. – Abg. Michael Hammer: Schaut aber nicht danach aus!)
13.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christian Hafenecker. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Es tut mir wirklich leid, dass ich nicht genug Redezeit habe, um mit diesen ganzen Blödsinnigkeiten aufzuräumen, die gerade verzapft worden sind. Das tut ja beim Zuhören weh.
Ich möchte aber trotzdem bei Kollegen Hanger beginnen, der uns gerade irgendetwas vom österreichischen Wirtschaftswunder vorgefaselt hat, das wir da hätten. Ich weiß nicht, ob Sie vorgestern Herrn Kopf im „Mittagsjournal“ gehört haben, der sich massive Sorgen um die österreichische Wirtschaft macht und das genau auf Ihre verfehlte Wirtschaftspolitik zurückführt. Das war AMS-
Chef Kopf. Ich weiß nicht, Kollege Hanger, ob Sie hin und wieder auch Nachrichten und Statistiken lesen, aber dieses Thema ist hochinteressant.
Übrigens, Kollege Hanger, weil wir schon davon gesprochen haben: Sie sind anscheinend der Chef der Gartenzwergfraktion oder zumindest handeln Sie damit. Auch Kollege Hanger war jemand, der in der Coronazeit aus der Cofag insgesamt 400 000 Euro herausgezogen hat – für welche Geschäfte auch immer. (Abg. Hanger: Eine totale Frechheit!) Okay, da ist vielleicht noch eine Gutstellung dabei, aber warum reden wir nicht darüber, Kollege Hanger? (Abg. Hanger: Das ist eine totale Frechheit!) Du bist doch immer so interessiert daran, wie es anderen finanziell geht, aber du bist irgendwie in x verschiedenen Gesellschaften Geschäftsführer und Sonstiges, und dann willst du über Nebeneinkommen diskutieren? – Also da würde ich mich schämen, Kollege Hanger, ganz ehrlich. Das ist ja alles ganz klar und durchsichtig, wohin da die Reise führt.
Aber zurück zum Untersuchungsausschuss, das ist nämlich wichtig: Die ÖVP hat ein Kunststück hingelegt, das es bis jetzt noch nicht gegeben hat. Sie hat es nämlich geschafft, einen verfassungswidrigen Untersuchungsausschuss gegen die Opposition einzubringen. Das hat es noch nicht gegeben, dass eine Regierungspartei unter Mithilfe der Grünen, die im Geschäftsordnungsausschuss wieder das Pfoterl gehoben haben und damit verhindert haben, dass wir überhaupt die Zulässigkeit des Untersuchungsgegenstandes über den Verfassungsgerichtshof haben prüfen können, die Opposition untersucht. Da haben die Grünen und im Speziellen auch Kollege Koza mitgemacht. (Oh-Rufe bei den Grünen.) Sie haben das erstmals ermöglicht, dass die Regierung die Opposition untersucht. (Abg. Holzleitner: Ja, stimmt!) Das ist doch ein Zeichen der Schwäche, lieber Kollege Hanger.
Zuerst haben Sie den Antrag eingebracht, dann sind Sie draufgekommen, dass Sie 100 000 Rechtschreibfehler drinnen haben und dass es keinen Sinn ergibt, was Sie eingebracht haben. Dann haben Sie das wieder zurückziehen müssen,
haben teilweise Copy-and-Paste-Fehler und Sonstiges gemacht und haben dann einen immensen Untersuchungsausschuss aufgesetzt, von 2007 weg – das war eine Historikerkommission, die Sie da geplant haben –, und dann haben Sie es immer noch nicht geschafft, sich bei so einem Untersuchungsgegenstand, der illegal war, wenigstens an Ihren eigenen Vorgaben zu orientieren.
Was haben Sie gemacht? – Sie haben eine Kaffeehausstunde daraus gemacht. Sie haben einen Grazer Lokalpolitiker mit zwei ÖVP-Anwälten kommen lassen. Dem haben Sie wahrscheinlich ein Sprücherl aufgeschrieben, das Sie ihn dann im Wechselspiel abgefragt haben. – Das ist die Manipulation, die Sie gemacht haben.
Wissen Sie, liebe ÖVP, wenn man so lange in der Regierung und im Parlament sitzt wie Sie, dann weiß man schon, was die Aufgabe des Untersuchungsausschusses ist. Die ist nämlich, abgeschlossene Handlungen der Verwaltung zu untersuchen – abgeschlossene Handlungen der Verwaltung, der Bundesverwaltung! Jetzt bin ich gespannt, wie Sie da den Bogen nach Graz machen können. Wir Freiheitliche sind dort ebenso Geschädigte. (Abg. Koza: Geschädigte!) Stellen Sie das nicht immer ins falsche Licht, Herr Kollege Hanger! Wir werden das gemeinsam aufklären. Im Gegensatz zu Ihnen kooperieren wir auch mit den Behörden. Das möchte ich an dieser Stelle auch einmal gesagt haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Dass die Regierungsparteien so sind, wie sie sind, ist in Ordnung. Dass es aber dann noch zwei andere Parteien gibt, die sich dem ganzen Spiel unterworfen haben, habe ich eigenartig gefunden – gerade bei der SPÖ, die sogar im Titel dieses Untersuchungsausschusses noch bedacht war; es war ja der rot-blaue Machtmissbrauch. Ich habe mir gedacht, das einzige Bindeglied, das es zwischen Rot und Blau gibt, ist bekanntermaßen die ÖVP (Abg. Holzleitner: Das stimmt!), also wären wir eigentlich wieder dort gewesen. Das ist ein bisschen Pech von Kollegen Hanger beim Nachdenken über die Titelfindung gewesen, aber das sei dahingestellt. (Abg. Wöginger: Das hat es schon 1970 gegeben, das Bindeglied, und
1983 auch! – Abg. Holzleitner – in Richtung Abg. Wöginger –: Ja, das hat so einen Bart!)
Was aber die SPÖ gemacht hat und dass die NEOS dann auch mitgemacht haben, war schon sensationell, weil man sich schlussendlich mit auf diese illegalen Pfade begeben hat und bei diesem verfassungswidrigen Vorgehen mitgemacht hat, Frau Kollegin Holzleitner. (Abg. Holzleitner: Also wir sind zum VfGH gegangen!)
Wissen Sie, das war ja durchsichtig. Sie haben doch mit der Einheitspartei gegen die Freiheitliche Partei agiert, weil es irgendwie ein Wahlkampfthema war, aber eines – ich habe es nicht vorgehabt – ist schon klar: Warum ist denn kein einziger SPÖ-Angehöriger, keine Ministerin oder sonst jemand geladen worden? – Weil Sie es so mit der ÖVP ausgepackelt haben. Wo ist denn der rote Machtmissbrauch gewesen? Wo ist denn Faymann mit seinen Inseraten gewesen? Wo war denn Frau Bures? – Das haben Sie mit der ÖVP abgedealt, dass Ihre Genossen nicht kommen müssen. Das ist die Wahrheit dahinter, und das wird Ihnen auch auf den Kopf fallen, das kann ich Ihnen garantieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn Sie schon davon sprechen, dass Herbert Kickl im Untersuchungsausschuss nichts gesagt hätte: Das stimmt doch nicht. Erstens war das die längste Befragung, die ich im Untersuchungsausschuss jemals mitgemacht habe (Abg. Wöginger: Der war ja auf Urlaub, oder? – Abg. Disoski: Er war am Berg, oder? Bergtour!), zweitens war er da – er war da, lieber Kollege, Sie hätten sich auch reinsetzen können –, aber: Wo war denn Herr Gusenbauer? – Der war nicht greifbar. Wo war denn die halbe ÖVP? – War nicht greifbar. (Abg. Wöginger: Die waren alle da! Die waren die letzten Jahre alle da, alle!) Herbert Kickl ist im Untersuchungsausschuss gesessen (Abg. Disoski: Und hat nix gesagt!) und hat Fragen beantwortet, die mitunter nicht zulässig waren. (Abg. Disoski: Die nicht gestellt wurden! – Abg. Wöginger: Na geh! Ganz was Neues, ganz was Neues im Untersuchungsausschuss!) Das war Herbert Kickl.
Dass er ein zweites Mal nicht hergeht und sich da wieder in irgendein Kaffeekränzchen setzt, kann ich nachvollziehen, weil der Urlaub wirklich wichtiger ist als Ihr Blödsinn, den Sie da veranstalten, meine Damen und Herren. (Abg. Wöginger: Das ist ja eine „Muppet Show“, was du da aufführst! – Abg. Michael Hammer: Was hat der Wichtiges zu tun? – Abg. Wöginger: Ich bitte dich! – Abg. Michael Hammer: Am 16. Juli hat er einen ...!)
Eine Frage wollen wir noch durchdiskutieren, weil es ja um das Innenministerium gegangen ist. Das ist ja auch ganz, ganz wichtig. Jetzt hat gerade wieder Frau Disoski davon gesprochen, dass es da einen russischen Spionagezirkel gegeben hätte. (Abg. Disoski: Hab’ ich nicht! Zuhören! Hab’ ich nicht!) – Kollegin Disoski, waren Sie dabei, als Herr Gridling ausgesagt hat? (Abg. Disoski: Du musst nicht Sachen korrigieren, die nicht gesagt worden sind!) Was hat denn Herr Gridling gesagt? – Das ist nämlich wichtig, auch für die Herrschaften, die zu Hause vor den Bildschirmen sitzen: Herr Gridling hat gesagt, dass er Innenminister Kickl damals nicht mitgeteilt hat, dass Herr Ott eine Suspendierung hat. Wissen Sie, wer es gewusst hat? – Das war der Essensgast von Herrn Marsalek, der – bald ehemalige – Präsident Sobotka, der mit Herrn Marsalek nach Russland geflogen ist. Der hat es gewusst.
Wissen Sie, wer Herrn Ott wieder in seine Funktion zurückgebracht hat? – Das war der Kabinettschef von Herrn Sobotka, das war Herr Kloibmüller. Herbert Kickl wurde nicht informiert. (Rufe bei der ÖVP: Das sind lauter Freiheitliche! Es hat keiner informiert, weil er ein Blindgänger war im Ministerium!) Jetzt bin ich gespannt, wenn wir eure ganzen Russengeschichten durchgehen. Reden wir doch bitte darüber, ÖVP: Woher kommt denn Herr Weiss? Woher kommt denn Herr Weiss? Hat der nicht unter Ihnen Karriere gemacht?
Hat Herr Ott nicht unter Ihren Innenministern Karriere gemacht? Wo ist denn Herr Strasser her, der Chef, der Gründer der Österreichisch-Russischen Freundschaftsgesellschaft? Ernst Strasser – zuerst liberal und dann ernst, nicht? – hat das gegründet. Dann geht es ja weiter: Wo ist denn Herr Ulmer
her, wo ist denn Herr Gattringer her? Wo sind die denn alle her, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP?
Eines kann ich unterstützen: Wenn es einen Russland-Untersuchungsausschuss gibt, dann werden wir da mitmachen. (Abg. Hanger: Da bleibt dir nichts anderes übrig!) Ich habe zu Hause auch schon ein bisschen gebastelt – dieses Russlandnetzwerk ist schwarz, dass es ärger nicht geht. (Ruf bei der ÖVP: Das schauen wir uns an!) Das werden wir dann auch fertig diskutieren. Das ist auch der Grund, warum Kollege Wöginger ja nur haben möchte, dass die FPÖ im Zusammenhang mit Russland untersucht wird – aber nein! Wenn wir uns die Russlandconnections anschauen, dann schauen wir sie uns komplett an, und dann werden wir einmal schauen, wo die ÖVP da zu liegen kommt, das kann ich Ihnen garantieren (Ruf bei der ÖVP: Na!), meine lieben Kollegen von der ÖVP. (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt bin ich schon massiv über der Zeit, aber ich möchte noch etwas sagen, weil ich ja gerade vorhin Herrn Sobotka erwähnt habe: Das ist auch interessant; das hat auch niemand von den anderen Parteien berichtet, was wir da im Untersuchungsausschuss erfahren haben. Was ist denn, drei Tage bevor Herr Sobotka Herbert Kickl den Schlüssel für das Innenministerium übergeben hat, passiert? Liebe ÖVP, Kollege Hanger, hast du das nicht gehört? – Es ist noch schnell ein Rahmenvertrag am Kabinett vorbei ausgeschrieben worden: 800 000 Euro für Ihre Werbeagenturen. – Darüber ist nicht gesprochen worden, das hat jetzt niemand erwähnt. Warum wohl? – Weil es nicht in Ihre Erzählung hineinpasst. Es ist aber Faktum.
Es hat auch niemand davon gesprochen, dass Herr Sobotka seinen eigenen Sohn noch mit Anzeigen in der Höhe von 50 000 Euro überhäuft hat. Ich stelle mir die Frage: kommunal.at ist ein Webportal, das der Sohn von Herrn Sobotka betreibt. Das ist an sich an Gemeindepolitiker gerichtet. Jetzt sagen Sie mir einmal, warum man auf kommunal.at Bewerbungen für Polizisten einfordern soll? Es ist doch ganz klar, dass das dem Motto entspricht, wie es Herr Sobotka selbst auf Oe24.TV gesagt hat: „Für jedes Inserat gibt es ein Gegengeschäft.“
Wenn das wer erfunden hat, meine Damen und Herren von der ÖVP, dann waren Sie das – und die Grünen haben das Patent übernommen. Das ist Faktum. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Stögmüller und Koza. – Ruf bei der ÖVP: Das sagt ein Freiheitlicher!)
Entschuldigung, jetzt bin ich über das Ziel hinausgeschossen: Ich darf die SPÖ noch erwähnen, es hat ja auch die Causa Faymann und Bures gegeben. Die SPÖ dürfen wir da also nicht außen vor lassen. (Zwischenruf des Abg. Stocker.)
Dann vielleicht noch, weil vorhin das Wort Aktenmissbrauch gefallen ist: Kollege Hanger war derjenige, der mit einem Stick zu Journalisten und anderen Parteien gelaufen ist und dort Akten eines Gerichtsverfahrens verteilt hat – in der Hoffnung, dass seine Geschichte weitererzählt wird. Kollege Hanger, warum hast du denn dazu nichts gesagt, warum du das tust? Auf der einen Seite jammert man da wegen der Telefondatenauswertung herum, auf der anderen Seite sind Sie die größte Aktenschleuder, die es überhaupt gibt. Sie haben das alles in der Republik im Tiefflug verteilt, Kollege Hanger. Das ist doch Faktum.
Ihre Fraktion war es, die sogar manipulierte Beweismittel vorgelegt hat. Da wollte man den Herbert Kickl sogar in die Nähe von Kinderpornografie bringen – das war die ÖVP! Deswegen würde ich mir ja eine Liveübertragung von Ihnen so sehr wünschen, damit man sieht, was Sie da alles in diesem Untersuchungsausschuss aufführen, wenn es um den Erhalt Ihrer Macht geht und wenn es um Ihre Schlammschlachten geht, Kollege Hanger. (Ruf bei der ÖVP: Na, na!)
Wissen Sie, noch eines, weil wir über das Innenministerium gesprochen haben: Der Innenrevisor – er war auch Auskunftsperson – hat eines ganz klar gesagt: Es hat im Innenministerium gerade auf der finanziellen Seite unter Herbert Kickl keine Auffälligkeiten gegeben. (Abg. Disoski: Das stimmt nicht!) Die einzige Auffälligkeit, die es gegeben hat, war (Abg. Michael Hammer: War der Minister selbst!), dass wir eine Staatssekretärin Edtstadler gehabt haben, die so ein aufgeblähtes Kabinett gehabt hat, dass sich jeder gewundert hat. Entschuldigung, mit den drei Minizuständigkeiten, die sie gehabt hat, annähernd das
gleiche Kabinett wie ein Minister zu haben ist interessant. Das hat es vorher nicht gegeben. (Abg. Schmuckenschlager: Bitte ein bisschen schneller sprechen!) Das ist Ihre Postenschacherei. Das sollten Sie sich auch einmal ins Stammbuch schreiben, dass man vielleicht damit aufhören kann.
Abschließend vielleicht auch noch eines: Ich glaube, Herr Dr. Peschorn, der Chef der Finanzprokuratur, steht nicht im Verdacht, ein Freiheitlicher zu sein. Auch er hat aber gesagt, dass er ein geordnetes, ausgezeichnetes Ministerium übernommen hat. (Abg. Disoski: Das hat er nicht gesagt!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Untersuchungsausschuss von Schwarz und Grün beschäftigt bis heute das Höchstgericht. Ich bin sehr gespannt, was es in puncto Zulässigkeit des Untersuchungsgegenstandes dann schlussendlich zu berichten gibt. Ich sage eines: Kollege Hanger, das wird dein nächster und wahrscheinlich auch dein letzter Bauchfleck werden. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strasser: War das eine Drohung? Das war eine Drohung! – Abg. Hafenecker – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Ja, bitte!)
13.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute diesen ÖVP-Untersuchungsausschuss – bei dem, wir haben es schon mehrmals gehört, immer noch nicht feststeht, ob er tatsächlich verfassungskonform zustande gekommen ist (Abg. Belakowitsch: Frechheit!) – resümieren, dann müssen wir zu Beginn zwei Punkte kritisch festhalten.
Das eine ist das eigenwillige Zustandekommen dieses Untersuchungsausschusses – ein klares Ablenkungsmanöver auf das Verlangen, einen eigenen Cofag-Untersuchungsausschuss einzusetzen. Das andere ist der eigenwillige Untersuchungsgegenstand: rot-blauer Machtmissbrauch.
Sehr geehrter Herr Kollege Hanger, Sie haben vorhin gesagt, man muss sich überlegen, wer die FPÖ in die Regierungsverantwortung holt. Es war tatsächlich ausschließlich die ÖVP, die bisher die FPÖ in Regierungsverantwortung geholt hat (Abg. Wöginger: Na, die Ersten waren die Roten! Die Ersten waren die Roten! 83! – Ruf bei der ÖVP: 70! – Abg. Amesbauer: Das war damals eh gut! – Abg. Wöginger: Ja, ja!) und nicht die SPÖ. Es gibt also keinen gemeinsamen rot-blauen Machtmissbrauch, den wir hätten untersuchen können. Das muss man schon kritisch festhalten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Koza: Der Erste war Sinowatz! – Abg. Wöginger: Die Geschichte nicht vergessen, ja! Den Sturmwehrführer Peter!)
Aber dennoch, Herr Kollege Wöginger, haben wir uns natürlich konstruktiv in diesen Untersuchungsausschuss eingebracht. Das hat uns die Gelegenheit gegeben, einmal mehr das Wirken der FPÖ in Regierungsverantwortung, aber auch des Systems Kickl genauer zu beleuchten und zu durchschauen.
Wir haben es auch schon mehrfach gehört: Wir haben Chats vorgelegt bekommen, die klar zeigen, dass es ein großes Interesse vom damaligen Vizekanzler und Parteivorsitzenden Strache gegeben hat, dass es Inserate in rechten und Rechtsaußenmedien geben soll. – Ja, das ist aber keine Neuigkeit, das wissen wir schon, seit Schwarz-Blau in Regierungsverantwortung war. Ich habe damals schon parlamentarische Anfragen eingebracht und das Ergebnis ist, dass die FPÖ in ihrer Regierungsverantwortung von 2017 bis 2019 für fast 104 000 Euro in rechten Medien inseriert hat. (Abg. Belakowitsch: Wahnsinn!)
Übrigens besonders großzügig war der damalige Verkehrsminister, Herr Hofer – jetzt sitzt er als Präsident hinter mir –, mit fast 40 000 oder über 40 000 Euro, die an rechte Medien gegangen sind. Auch Herr Innenminister Kickl war da sehr großzügig und hat beispielsweise im „Wochenblick“ für Polizistinnen und Polizisten geworben. (Zwischenruf des Abg. Loacker. – Abg. Belakowitsch: Wahnsinn! Na das ist was!)
Dass das Thema war und dass sich die ÖVP darüber so empört hat – auch im Untersuchungsausschuss –, kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Wir haben
das nämlich von Anfang an kritisiert, diese Inseratenpolitik in Rechtsaußenmedien. (Abg. Hafenecker: Faymann! Bures!) Wir haben von der ÖVP eingefordert, dass diese Inseratenpolitik gestoppt werden muss. (Abg. Belakowitsch: Das darf man nur bei linken Medien machen! – Abg. Hafenecker: Stadt Wien und der „Falter“, „Standard“!) Tatsächlich war es dann Ibiza, das dieser Inseratenpolitik ein Ende gesetzt hat. (Beifall bei der SPÖ.)
Was wir übrigens aus diesen FPÖ-Chats zu den Inseraten auch herauslesen, ist das bemühte Distanzieren von den rechtsextremen Identitären nach Christchurch 2019 – Sie können sich erinnern –, aber auch das Konkurrenzdenken in der FPÖ, dass man mit den Identitären im rechten Lager möglicherweise noch eine andere Konkurrenzfraktion hätte.
Mittlerweile wissen wir – auch aus dem neuen Verfassungsschutzbericht 2023, der das ganz klar offenlegt –, dass die FPÖ ganz enge Verbindungen zu den rechtsextremen Identitären hat. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist tatsächlich ein Novum, dass das im Verfassungsschutzbericht so erwähnt wird, und das ist auch wirklich eine gefährliche Entwicklung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.27
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Andreas Hanger. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Ruf bei der FPÖ: Wieder ein Märchen! – Abg. Belakowitsch: Märchenstunde, die zweite!)
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich sage ganz ehrlich: Ich hätte es gerne belassen wollen mit diesen Debatten um die Untersuchungsausschüsse (Ruf bei der FPÖ: Verstehe ich! Wäre eh besser! – Abg. Belakowitsch: Wäre besser gewesen! Eh schon peinlich!), weil ich auch weiß, dass die Bevölkerung dieses gegenseitige Anagitieren ablehnt. Aber, Herr Kollege Hafenecker, was du behauptest, das lasse ich mir ganz einfach nicht bieten.
Hör einmal gut zu (Abg. Belakowitsch – erheitert –: Gut! Hör gut zu!): Es ist tatsächlich so, dass ich bei einigen Gesellschaften Geschäftsführer bin. Ich halte aber fest, dass das zu 80 Prozent Gesellschaften sind, die im Gemeindeeigentum sind, und ich dort ehrenamtlicher Geschäftsführer bin. Das sind Skigebiete, das ist Glasfaserausbau – ja, da haben wir auch Cofag-Förderungen bekommen; nur, wenn du behauptest, ich hätte Geld bekommen, dann weise ich das zurück. Das ist eine Frechheit! Das hast du gesagt! (Beifall bei der ÖVP.)
Das ist genau die tiefe Politik, die du machst, die ich so ablehne, die die Leute ablehnen. (Ruf bei der ÖVP: Peinlich, Hafi! – Abg. Hafenecker: Jetzt holt dich deine eigene Politik ein! – Abg. Haubner: Letztklassig ist das! – Abg. Michael Hammer: Letztklassig, ja! Häfenecker!)
Immer, wenn man persönlich mit dir zu tun hat, ist alles so freundlich – und dann behauptest du Dinge, die einfach nicht stimmen. Hafi, das regt mich wirklich auf! Das ist deiner nicht würdig, das ist des Parlaments nicht würdig und das weise ich strikt und in aller Deutlichkeit zurück. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Fakenews Hafenecker! Fakenews!)
Du bist ja der Chefverteidiger von Kickl. Immer, wenn es heikel wird, muss Herr Hafenecker her. Ich halte fest, es hat sich ganz klar bewiesen, Kickl ist ein Gagenkaiser: 25 000 Euro im Jahr 2017 (Abg. Höfinger: So schaut’s aus im Schneckenhaus!), indirekte Beteiligungen – und sich dann hinstellen und Politikergehälter kritisieren! (Abg. Hafenecker: Wirtschaftsbund! Wirtschaftskammer! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Du bist dann der Erste, der sich da immer hinstellen muss. Er ist ein Volksverräter, das sage ich dir auch. Ihr wolltet Egisto Ott in den österreichischen Geheimdienst geben. Ihr habt die Sicherheit massiv gefährdet. Ihr seid massiv regierungsunfähig! Nehmt das zur Kenntnis!
Lieber Hafi, noch ein Drittes: Was machst du denn am 16. Juli? Wieso bist du denn nicht längst zurückgetreten? (Ruf bei der ÖVP: Genau! Sind die Fälscher am Werk!) Du bist mit einer Anklage konfrontiert, dass du Zertifikate gefälscht hast. Alle anderen forderst du immer zum Rücktritt auf! (Oh-Rufe bei der FPÖ.) Trittst
du zurück, wenn du verurteilt wirst? Sag es jetzt! Trittst du zurück? (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Holzleitner: Das hat in einer Plenardebatte nichts zu suchen!)
Das, finde ich, ist genau diese tiefe Politik, die ich zutiefst ablehne, die ich scharf zurückweise. Ich kann die österreichische Bevölkerung wirklich nur davor warnen, den Freiheitlichen Verantwortung zu geben – da wissen wir eh, wohin das führt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Lukas Hammer: Ja, zu einer Koalition mit euch! – Abg. Michael Hammer: Häfenecker!)
13.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hanger, für den Vorwurf „Volksverräter“ habe ich Ihnen einen Ordnungsruf zu erteilen.
*****
Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gelangt Mag. Markus Koza. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Shetty: Die ÖVP ... Mitverantwortung ... Regierungsbeteiligung!)
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss mich leider zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort melden. Kollegin Schatz hat nämlich behauptet, dass die FPÖ bislang nur von der ÖVP in die Bundesregierung geholt wurde.
Das ist tatsächlich leider falsch. Tatsächlich richtig ist, dass die erste FPÖ-Beteiligung unter einem SPÖ-Bundeskanzler namens Fred Sinowatz im Jahr 1983 bis 1986 stattgefunden hat. – Sorry! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie des Abg. Amesbauer. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
13.30
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Michael Schnedlitz. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Hanger, geht es eh? Wir alle sind gerade Zeugen geworden, auch Sie, sehr geehrte Zuschauer auf der Galerie, wie es ausschaut, wenn ein ÖVP-Abgeordneter hier heraußen auf offener Bühne die Nerven schmeißt. Gratulation zu diesem Auftritt, der eigentlich alles gesagt hat! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Er hat die Wahrheit gesagt! – Zwischenruf der Abg. Baumgartner.)
Ich muss euch sagen, ihr seid schon wirklich großartige Aufdecker, die gesamte Einheitspartei: die Schwarzen, die Roten, die Grünen, die NEOS (Abg. Michael Hammer: Der Schmäh geht aber nicht mehr rein bei den Leuten!), alle, die sich bei diesem Untersuchungsausschuss mit dem einfachen Ziel, Herbert Kickl zu stoppen (Abg. Michael Hammer: Der stoppt sich eh von selber! – Zwischenruf des Abg. Hörl), wenn jetzt die Wahl daherkommt, eingehängt haben – und das haben die Menschen draußen durchschaut.
Wie versucht man Herbert Kickl zu stoppen? – Anpatzen, anpatzen, anpatzen. (Abg. Michael Hammer: ... eh die Wähler! Mach dir keine Sorgen!) Und was braucht man zum Anpatzen? – Skandale. Wenn man keine Skandale findet, dann muss man halt irgendwelche herbeireden. Jetzt schauen wir uns die Skandale an, die Sie heute auch hier heraußen herbeigeredet haben. (Abg. Reiter: Warst ja nicht einmal ...!)
Man stelle sich vor: Herbert Kickl hat sich erlaubt, 2005 den Plan zu haben, unternehmerisch tätig zu werden (Abg. Hanger: Wieso hat er’s versteckt?), und hat deshalb einen Treuhandvertrag geschlossen. (Abg. Hanger: Wieso hat er’s versteckt?) – Um Gottes willen, ein Freiheitlicher hat sich erlaubt, unternehmerisch tätig werden zu wollen! (Abg. Hanger: Wieso hat er sich versteckt?) Na,
dürfen Freiheitliche das überhaupt? Dürfen Freiheitliche das? Welch ein großer Skandal, dass sich ein Freiheitlicher so etwas erlaubt!
Daraufhin wird Herbert Kickl Generalsekretär, deswegen ist aus der unternehmerischen Tätigkeit nichts geworden (Abg. Reiter: Kickl-back!), und, man stelle sich vor, er führt die FPÖ als Generalsekretär in lichte Höhen – das tut Ihnen weh, das weiß ich natürlich. (Zwischenruf des Abg. Ragger.) Und der nächste Skandal: Herbert Kickl, ein Freiheitlicher, hat sich erlaubt, dass er, wenn er einem Job, einer Arbeit nachgeht, ein Gehalt dafür bekommt. (Abg. Hanger: 25 000 Euro!) – Um Gottes willen, dürfen Freiheitliche das überhaupt? (Abg. Michael Hammer: Für die Leistung, was der bringt, kriegt er nix! – Abg. Kassegger: Ja, ja! Da sind wir aber am richtigen Weg!) Dürfen sie, wenn sie arbeiten, ein Gehalt dafür bekommen? Das darf es in dieser Republik ja nicht geben! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Michael Hammer: Wo ist er denn? Tut er wieder einen Berg ansingen? Singt er einen Berg an?)
Das sind die großen Skandale, die Sie herauszaubern. Sie geben sich jetzt gegenseitig die Schuld: Die ÖVP hat die Freiheitlichen in die Regierung geholt, die SPÖ hat die Freiheitlichen in die Regierung geholt. – Um Gottes willen, dürfen Freiheitliche denn überhaupt in die Regierung, auch wenn sie von den Menschen gewählt werden? Um Gottes willen, dürfen Freiheitliche das? (Abg. Höfinger: Abgehoben! Abgehoben, sonst gar nix! Freiheitliche Abgehobenheit!) Das sind die Skandale, die Sie da zu produzieren versuchen.
Dann haben Sie gemerkt, da kommt nichts raus, und dann haben Sie noch weitere Ideen gehabt, großartige Ideen, sehr geehrte Damen und Herren, zum Beispiel: Herbert Kickl, der Russlandspion. Herbert Kickl hat Egisto Ott groß gemacht, die waren eng verbandelt. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) – Die Wahrheit ist – und das haben die Menschen draußen auch durchschaut –: Egisto Ott war über zehn Jahre vor der Ministerschaft von Herbert Kickl im Innenministerium (Abg. Hanger: Was ist mit Jenewein?) und auch danach, als Herbert Kickl als Innenminister weg war, bis 2021. Unter wem? – Unter Nehammer, Ihrem Kanzler, war Egisto Ott weiterhin im Innenministerium beschäftigt. Aber Herbert Kickl
hat sich erlaubt (Abg. Wöginger: Luft holen!), dass er, obwohl er nicht informiert war (Abg. Reiter: Wo ist denn Herbert Kickl?), diesen Herrn nicht gekündigt hat. Sie wussten Bescheid und haben ihn auch nicht gekündigt – der nächste große Skandal. (Abg. Hanger: Wieso wollte ihn der Jenewein in den Geheimdienst setzen?)
Sehr geehrte Damen und Herren, also ihr seid wirklich weltmeisterlich im Aufdecken (Zwischenruf des Abg. Zanger), aber das kommt halt raus, wenn die Zudecker der Nation sich im Aufdecken versuchen. Übrig geblieben ist nichts als ein Knieschuss. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.)
Sie haben ja keinen Rot-blauer-Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss gemacht. Sie, die Einheitspartei, haben sich alle gefunden mit dem Ziel, einen Versuch-Kickl-zu-stoppen-Ausschuss zu gründen. (Ruf bei der ÖVP: Wie heißt das?) Hat es funktioniert? – Nein, sehr geehrte Damen und Herren. Der Wähler hat Ihnen die Antwort bei der EU-Wahl gegeben. Wissen Sie, warum diese Antwort so ausgefallen ist? (Zwischenruf der Abg. Reiter.) – Weil sich die Menschen von Ihnen nicht gern für blöd verkaufen lassen, weil die Menschen nicht gerne hinters Licht geführt werden. Wenn sie das dann durchschauen und Sie machen immer weiter und weiter und weiter (Zwischenruf des Abg. Stark), dann bekommen Sie die Rechnung präsentiert.
Deshalb werden Sie jetzt auch bei der Nationalratswahl die Rechnung präsentiert bekommen, weil Sie Herbert Kickl nicht mit erfundenen Anschüttungen stoppen können. (Abg. Hanger: Da ist nix erfunden!) Das Rezept wäre ein anderes (Abg. Reiter: ... im Ausschuss gewesen! ... dass das stimmt!): Sie könnten anfangen, wie Herbert Kickl Politik für die Leute draußen zu machen; nicht für sich selbst da zu sein, sich zu verhabern und zu mauscheln, im System und überall, sondern für die Leute draußen da zu sein. Dann, sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Volkspartei, würden Sie nicht 10 Prozent verlieren, sondern vielleicht irgendwann anfangen, diese Talfahrt zu stoppen.
Sie werden das aber nicht schaffen, wenn Sie so weitermachen, genauso wenig, wie Sie Herbert Kickl stoppen können, weil er eines gemacht hat, und zwar: sich mit der Bevölkerung zu verbinden, in einer harten Zeit in allen großen Fragen für die Leute da zu sein. (Abg. Disoski: Für sich selber da zu sein ... wirtschaften ...! – Abg. Höfinger: Wo ist er denn? Wo ist er denn? Am Berg?)
Deshalb ist von Ihren Anschüttungen nichts übrig geblieben, deshalb hat dieses ganze Schauspiel nicht funktioniert (Abg. Höfinger: Wo versteckt er sich, der abgehobene ...?) und wird auch in den nächsten Monaten nicht funktionieren. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Michael Hammer: Wo ist er denn, der Vokaki?)
13.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Corinna Scharzenberger. – Bitte schön, Frau Abgeordnete. (Abg. Belakowitsch: ... Beweismittel gefälscht hat! – Abg. Amesbauer: Expositurleiterin von Döbling! – Ruf bei der ÖVP: Pst!)
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! (Abg. Hafenecker: Ah, da war doch was mit einem „Standard“-Artikel! – Abg. Belakowitsch: Wie war das da mit dem „Standard“-Artikel, Frau Kollegin?) Kollege Hafenecker, Kollege Schnedlitz, für Ihre beiden Reden gilt: Lange Reden, kurzer Sinn. (Ruf bei der ÖVP: Sinn hat das nicht bei ihnen!) Sie stellen sich beide hier heraus voller Hochmut und erklären uns die Welt in Ihrer eigenen Wahrheit. Mir ist vorhin eine Passage von André Heller und Wolfgang Ambros eingefallen; sie sagen: „Du sollst Wahrheit reden und Wahrheit tun“. (Beifall bei der ÖVP. – Rufe bei der FPÖ: ... Beweismittel vorgelegt? ... immer absurder!)
Das Positive vorweg: Hinter uns liegt ein Untersuchungsausschuss, bei dem – Zitat der Frau Verfahrensrichterin – die Aufklärung im Vordergrund stand und der sachlich über die Bühne gegangen ist. (Zwischenruf des Abg. Zanger.)
Zunächst zum Vorwurf der Beweismittelfälschung: Herr Kollege Hafenecker, natürlich, und Sie wissen das, ist das juristisch völliger Nonsens, den Sie da behaupten. (Abg. Hafenecker: Stimmt nicht, ist sogar normiert in der Ausschussordnung!) Das wissen Sie. Sie wollen skandalisieren, Sie wollen in die Opferrolle schlüpfen. (Ruf bei der FPÖ: Wer wollte skandalisieren?)
Für die FPÖ gilt da ganz klar (Abg. Hafenecker: Haben Sie einen manipulierten Artikel vorgelegt oder nicht?): Wenn du sie mit Inhalten nicht überzeugen kannst (Abg. Belakowitsch: Sie haben den Artikel manipuliert!), dann verwirre sie, nämlich die Wähler, maximal! (Abg. Hafenecker: Sie haben ihn selber manipuliert und vorgelegt! – Abg. Belakowitsch: Ausgeteilt haben Sie ihn!) – Es war noch nie ein Verbrechen, einen Screenshot vorzulegen, nämlich schon gar nicht, um zu beweisen, dass wir eben nicht unterstellen, dass BMI-Inserate auf pornografischen Seiten gelandet sind. (Abg. Belakowitsch: Na! Na! Na! – Abg. Hafenecker: Geh bitte! Da brauchen wir jetzt das Stenographische Protokoll, Frau Kollegin! – Abg. Belakowitsch: ... anders formuliert!)
Wenn Sie es aber schon zum Thema machen, Herr Kollege: Wer, wenn nicht der damalige Innenminister Kickl, trägt denn die politische Verantwortung dafür? Und Sie wissen, dass wir im U-Ausschuss nur die politische Verantwortung klären. (Abg. Hafenecker: Im Bericht ist drinnen gestanden, er nicht! Das haben Sie weggelassen!) Dass es sich dabei um versteckte, um indirekte Inseratenvergabe handelt, via Google-Advertising, das nehmen wir alles zur Kenntnis. Die Verantwortung dafür trägt wohl immer noch der zuständige Minister Kickl. Oder ist das nur bei der ÖVP so, dass der Minister die Verantwortung übernehmen muss? (Abg. Amesbauer: Übernimmt eh keiner bei euch! ... mit dem Nehammer nach dem Terroranschlag! Vier Tote! Wer ist da politisch verantwortlich? – Abg. Hafenecker: Also ich habe nicht gewusst, dass der Herbert Kickl auch der Chef von Google Ads ist!)
Bemerkenswert ist aber schon, dass es sich dabei um ein Budget von 310 000 Euro handelt – eine ganz andere Dimension im Vergleich zum ÖVP-Untersuchungsausschuss, wo wir Inseratenvergaben von wenigen Tausend Euro bis ins kleinste
Detail beleuchtet haben. (Abg. Schnedlitz: Wenn das rhetorisch nicht besser wird, versteht es eh keiner!)
Ich habe im Übrigen noch nie eine so nervöse Auskunftsperson vor dem Untersuchungsausschuss gehört (Abg. Belakowitsch: Ich glaube, nervös waren Sie, darum haben Sie die Beweismittel fälschen ...! – Ruf: Was soll der Bullshit?) wie Herbert Kickl. Er hat einmal keine Rede vorbereitet gehabt, er hat frei antworten müssen, und es war mehr ein Schreien. Ich verstehe das aber auch, angesichts der ganzen Vorhalte, die Sie zu verteidigen gehabt haben, unter anderem – erster Punkt – die Medienwelt. Wir haben schon gehört, was wir gesehen haben (Abg. Belakowitsch: Videos haben Sie gezeigt!): Regierungsinserate in freien, in rechtsextremen Medien (Abg. Hafenecker: Österreichische Videopartei!); die Versuche, Berichterstattung durch den Entzug von Inseraten zu beeinflussen (Abg. Belakowitsch: Ihr habts ja nicht einmal die Akten gelesen! – Abg. Hafenecker: Ihr habt nicht einmal einen Akt durchgelesen, ihr habt Videos vorgelegt! – Abg. Belakowitsch: Und „Falter“-Artikel!); Inseratenkorruption; strafrechtliche Verfahren gegen fast alle freiheitlichen Regierungsmitglieder.
Dann gibt es da noch die Ideenschmiede, die Millionengewinne gemacht hat. Da bleibt schon die Frage offen: Wem gehört denn eigentlich die Ideenschmiede? (Abg. Hafenecker: Das steht im Firmenbuch!) Es gibt ein wirres Vertragskonstrukt, das darauf hindeutet, dass Herbert Kickl Hälfteeigentümer von dieser ist. Es zeigt sich, dass der, der gegen das System am meisten schimpft, am meisten vom System profitiert, davon lebt (Abg. Hafenecker: In der Privatwirtschaft was macht! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch) und mehr verdient als wir alle. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Litschauer. – Abg. Hafenecker: Privatwirtschaft, System!)
Der Gipfel im Medienverständnis der FPÖ war dann, dass der Kommunikationschef von Herbert Kickl – da hinten steht er (Abg. Belakowitsch: Aber Sie wissen schon, dass das ein Privatunternehmen ist?!) – in einem Video sagt, es gehe ihm eh gar nicht um unabhängige Berichterstattung oder um objektiven Journalismus,
sondern es gehe ihm einfach darum, die politischen Bewegungen zu unterstützen. (Abg. Hafenecker: Für ein Geschäft gibt’s ein Gegengeschäft, sagt der Sobotka!) Er gibt damit ganz offen und ehrlich zu, dass er die Bevölkerung hinters Licht führt. Die FPÖ manipuliert die Bevölkerung und sie will sie für dumm verkaufen. (Abg. Amesbauer: Das sagen die Richtigen! Das gibt’s ja nicht! Ihr seid die korrupteste Partie, die es überhaupt gibt! Ihr seid Lügner!)
Und apropos Gipfel: Herbert Kickl ist dann der Erste, der auf und davon ist, wenn er das zweite Mal vorm Untersuchungsausschuss aussagen muss. Er geht nämlich dann wandern – so viel zur Verantwortung, die er übernimmt –, zwar beim größten Sauwetter, aber auf die Einsatzorganisationen ist eh Verlass.
Der zweite Punkt, wenn wir schon bei den Millionen sind: der FPÖ-Finanzskandal in der Steiermark. Wir sind Zeugen des größten Parteienfinanzskandals der letzten Jahrzehnte geworden. Wir sehen eine hohe kriminelle Verschleierungsenergie. (Abg. Amesbauer: Der Skandal findet nur in den Medien statt! – Heiterkeit bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Und vor Gericht! Und vor Gericht! – Abg. Hafenecker: Das war aber schon Ihre Ministerin Karmasin ..., nicht? Karmasin, Ernst Strasser! – Abg. Belakowitsch: Strasser! – Ruf bei der FPÖ: ... gar nix vor Gericht! – Abg. Michael Hammer: Noch nicht! Hopp, hopp in der ersten Reihe!) Im Raum steht der Verdacht des Fördermissbrauchs, der Veruntreuung und der Untreue, bei dem es um Beträge von über 1 Million Euro geht. Die Verdachtslage zeichnet ein klares Bild: Sie zeigt, wie skrupellos und schamlos die Täter Geld in die privaten Taschen abgezweigt haben. (Abg. Hafenecker: 1 Milliarde Wohnbaugelder, Wolfgang Sobotka! 1 Milliarde hat uns der Sobotka gekostet in Niederösterreich – 1 Milliarde!) Dafür trägt Landesparteiobmann Mario Kunasek die politische Verantwortung.
Das Landeskriminalamt Klagenfurt hält in dieser Causa fest, dass davon auszugehen ist, dass Kunasek entweder das Vorgehen toleriert hat oder bewusst versucht hat, Ermittlungen zu verhindern. (Rufe bei der FPÖ: Blödsinn!)
Dazu kommt noch die Affäre Hausbau Kunasek (Abg. Amesbauer: Jetzt täte ich aufpassen an deiner Stelle! Jetzt würde ich aufpassen! Jetzt würde ich aufpassen! – Abg. Lindner: Droht er jetzt einer Abgeordneten, Herr Präsident? – Abg. Amesbauer: Sie soll aufpassen! Pass auf, was du sagst! – Abg. Disoski: Er droht ihr, oder was? –Abg. Lindner: Der droht einer Abgeordneten? Das ist ja unglaublich!), bei der mutmaßlich 700 000 Euro aus Parteigeldern zweckentfremdet wurden. Ich verstehe dann den Slogan „Unser Geld für unsere Leute“. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Hafenecker: Was hat der Hanger gerade vorher zu dir gesagt? – Abg. Wöginger: So geht das nicht!)
Sobald aber jemand gegen die FPÖ arbeitet, sobald jemand etwas aufdecken möchte (Abg. Michael Hammer: Was ist mit dem Präsidenten?), dann wird versucht, ihn mit allen Mitteln einzuschüchtern (Abg. Amesbauer: Sei froh, dass du die paar Zentimeter Immunität hast, da vorne! – Abg. Michael Hammer: Wieder jemandem etwas unterstellen! – Abg. Hafenecker: Was hat denn der Andi gerade vorhin zu dir gesagt, Gust, ganz ehrlich?): mit Anzeigen, mit Nötigung auch im privaten Bereich. Das hat uns die Auskunftsperson Pascuttini im Untersuchungsausschuss sehr eindrucksvoll auf eine negative Art und Weise erläutert. (Beifall bei der ÖVP.)
Der dritte Punkt ist dann noch die ganze Russlandthematik. Da steht im Raum: Informationsabfluss aus den Sicherheitsbehörden durch Ott und Marsalek. (Abg. Hafenecker: Der Essenspartner von Sobotka, der Marsalek! Der Ott hat unter Sobotka Karriere gemacht!) Interessant ist da auch der Chat mit den angeblichen 50 000 Euro des ehemaligen Abgeordneten und Bruders der Abgeordnetenkollegin Belakowitsch-Jenewein an Ott, der mutmaßlich für diese Dienste dieses Geld kassiert hat. (Ruf bei der FPÖ: Mutmaßlich!) Die FPÖ verkauft Österreich an Russland.
Sie sehen, sehr geehrte Damen und Herren, ich kann in dieser kurzen Zeit einer Plenarrede nicht alle Verfehlungen der FPÖ aufzählen, aber schauen Sie: Man kann nicht immer 100 Prozent mit einer Partei übereinstimmen, aber aus reiner Unzufriedenheit die FPÖ zu wählen bringt uns (Rufe bei der FPÖ: Ihrer Partei! –
weitere Zwischenrufe bei der FPÖ) in Österreich, dass wir zu Handlangern Putins werden. (Abg. Amesbauer: ... Mandat ist frei in der Obersteiermark! Tschüss! – Abg. Belakowitsch: Wiederschau’n!) Und wenn jemand Volkskanzler werden will, wenn jemand ein Wording verwendet von wegen, er möchte Asylwerber „konzentriert“ an einen Ort verbringen, dann kann man sich ausrechnen, womit man nach der Wahl munter wird.
Liebe Freiheitliche Partei! Sie leben eine Politik der Angstmache, der Panikmache und Sie verkaufen die Wähler für dumm. (Abg. Hafenecker: Es wird Hunderttausende Tote geben! Corona, Sebastian Kurz: Hunderttausende Tote! – Angstmache!) Da halte ich es wieder mit André Heller und Wolfgang Ambros: „Ohne Angst und Ohne Dummheit / Ohne Hochmut sollst du leben“.
In diesem Sinne hoffe ich auf die Vernunft der Wählerinnen und Wähler bei der nächsten Wahl. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Was ist mit einem Ordnungsruf? – Abg. Amesbauer: Wie schäbig kann man sein? – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
13.42
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits. (Abg. Holzleitner hebt die Hand.) – Einen Moment noch, Frau Abgeordnete.
Zur Geschäftsbehandlung: Bitte schön, Frau Abgeordnete Holzleitner.
*****
Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! (Das Mikrofon ist nach Redebeginn kurz ausgeschaltet. – Rufe bei der SPÖ: Ton lauter!) Zur Geschäftsbehandlung: Herr Präsident, einerseits würde ich Sie bitten, sich betreffend die Zwischenrufe auch das Protokoll holen zu lassen
und eventuell auch nachträglich noch Ordnungsrufe zu verteilen (Ruf bei der ÖVP: Genau!), andererseits würde ich Sie bitten, alle Abgeordneten darauf hinzuweisen, dass Drohungen von Abgeordneten gegenüber Abgeordneten niemals in Ordnung sind. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS.)
Wiewohl die Debatte sehr hitzig ist, glaube ich, muss man auch darauf hinweisen, dass gewisse Familienverhältnisse oder Verbundenheiten auch nicht Teil einer politischen Debatte sein dürfen. (Beifall bei der SPÖ.)
Eventuell könnten Sie das in Ihrer Funktion noch einmal kurz klarstellen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger hebt die Hand.)
13.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Wöginger hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich bin seit vielen Jahren eine sehr ordentliche Vorsitzführung von Ihnen gewöhnt, was ich für meine Fraktion auch mit Respekt zum Ausdruck bringen möchte, aber ich bitte Sie, einige Abgeordnete der FPÖ hier zur Ordnung zu rufen, und zwar bin auch ich der Meinung, dass das Protokoll geholt werden muss.
Ich habe ein paar Dinge mitgeschrieben – vielleicht nicht ganz wortident, aber ich habe mich bemüht: „Sei froh, dass du die paar Zentimeter Immunität“ da vorne hast (Abg. Amesbauer: Ja!); korrupte Partie; ihr seids alle Lügner; jetzt musst du aufpassen, was du sagst. Und jetzt hat er gerade noch gesagt - - (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Na ja, um Gottes willen?! Es ist wirklich um Gottes willen, wie ihr euch benehmt und wie ihr euch verhaltet! Das ist um Gottes willen! (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Und während Frau Kollegin Holzleitner eine Geschäftsordnungswortmeldung abgibt, sagt Kollege Amesbauer: „Wie schäbig kann man sein?“
Ich bitte Sie, Herr Präsident: Das geht so nicht! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Wir lassen uns das nicht mehr gefallen! Ich sage das für meine Fraktion (Ruf bei der FPÖ: Drohung?): Wir lassen uns so etwas nicht mehr gefallen! Entweder einige der freiheitlichen Abgeordneten kommen zur Räson und benehmen sich, wie es sich im Hohen Haus gehört, oder wir haben das wirklich zu diskutieren. – Das geht so nicht! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Abg. Amesbauer hebt die Hand.)
13.45
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Amesbauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Das ist ja wieder ein Schauspiel, das wir hier erleben. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Abgeordnete Scharzenberger hat hier vom Rednerpult aus (Abg. Schwarz: Entschuldige dich einfach!) gegenüber mehreren Personen den Vorwurf einer strafbaren Handlung getätigt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – So. Wenn sie nicht hier vom Rednerpult aus die Immunität hätte, dann würde sie sich auch strafbar machen und dann wäre das klagbar. – Das ist eine Tatsache, und darum habe ich gesagt, sie soll froh sein, dass sie hier „die paar Zentimeter Immunität“ genießt – das wird wohl in einer Debatte zulässig sein. (Beifall bei der FPÖ.)
Eines noch: Herr Hanger hat übrigens zu Kollegen Hafenecker hier im Gang auch etwas Ähnliches gesagt. Er hat gesagt: Pass auf jetzt, was du sagst!, und: Das ist tief!, und hin und her. (Abg. Hanger: Das stimmt nicht!) – Also austeilen kann sie, die ÖVP, aber vor lauter Panik vor den Wählern sich so mimosenhaft hier ins
Weinereck zu stellen, das hat hier nichts verloren. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hanger.)
Also bitte: Beruhigen wir uns, ja, aber beruhigen vor allem Sie sich und passen Sie auf! Passen Sie auch vom Rednerpult aus auf, wenn Sie hier jemandem eine strafbare Handlung vorwerfen. Das hat nichts mit der Debatte zu tun. (Beifall bei der FPÖ.)
13.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie wissen, dass ich bei meinem Vorsitz immer versuche, ein Gleichgewicht zu finden, damit Dinge nicht eskalieren. (Ruf bei der ÖVP: Aber heute nicht!) Das ist natürlich in Zeiten, in denen bald ein Wahltermin ins Haus steht, immer eine besondere Herausforderung.
Ich habe mir die Rede der Frau Kollegin Scharzenberger auch sehr genau angehört, in der – mit sehr ruhiger Stimme vorgetragen, aber doch – sehr schwerwiegende Vorwürfe getätigt worden sind: Nötigung und so weiter und so fort, Verkauf eines Landes ans Ausland und so weiter.
Ich habe auch, glaube ich, die meisten Zwischenrufe gehört, von denen einige an der Grenze waren. Ich habe den Vorwurf der Lüge in Zwischenrufen nicht gehört, werde mir aber das Protokoll kommen lassen und würde, wenn es diesen Vorwurf gegeben hätte, das auch mit einem Ordnungsruf belangen.
Familienverhältnisse wurden angesprochen: Das war jetzt in einigen Varianten einige Fraktionen betreffend auch der Fall. – Ich glaube, es wäre einfach gescheiter, wenn wir Ehepartner, Partner, Kinder, Eltern und so weiter, wenn es irgendwie geht, aus dieser Debatte heraus lassen. Das Geschäft der Politik ist schon hart genug; unsere Verwandten haben damit eigentlich nichts zu tun und die sollten wir möglichst auch schützen vor dem, was wir alle miteinander auszuhalten haben.
Ich bitte, mir dann auch das Protokoll kommen zu lassen, und bitte nun Frau Kollegin Katharina Kucharowits ans Rednerpult. – Bitte schön.
*****
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Ich möchte nicht verhehlen, dass es jetzt ein bisschen schwierig ist, fortzusetzen, sage ich in aller Offenheit. Ich würde darum bitten, und zwar vor allem die männlichen Kollegen – wenn man bemerkt, was hier sozusagen geplustert wird und wie hier geplustert wird –, dass wir wirklich wieder zur Räson kommen und einfach das Hohe Haus würdigen, wie es zu würdigen ist. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Apropos Hohes Haus würdigen: Ein Untersuchungsausschuss ist, wie Sie wissen, das stärkste parlamentarische Kontrollinstrument, das wir haben. Es war ein sehr langer Kampf, dass dieses Kontrollinstrument auch ein Minderheitsrecht wird, ein Recht, das natürlich vor allem Oppositionsfraktionen in Anspruch nehmen. Ja, in dieser GP hat es jetzt eine Regierungsfraktion in Anspruch genommen – das ist nicht üblich, ist aber natürlich völlig legitim.
So ehrlich müssen wir aber schon sein – und das ist heute schon angesprochen worden –, werte ÖVP und vor allem werter Kollege Hanger: Es war natürlich eine Trotzreaktion und es war ein Ablenkungsmanöver, und ich glaube, wenn Sie selbstkritisch darauf blicken, werden Sie auch zu dieser Erkenntnis kommen: ein Ablenkungsmanöver deshalb, weil aus Ihrer Warte einfach keine Zeit für den Cofag-Untersuchungsausschuss bereitgestellt hätte werden sollen, und deshalb hat man halt einen zweiten Untersuchungsausschuss ins Leben gerufen. Das ist schade, weil es ganz einfach der parlamentarischen Kontrolle und dem Instrument nicht wirklich gedient hat, wodurch diese meiner Meinung nach schon auch ein bisschen Schaden genommen haben.
Sie wissen, Ihr Untersuchungsgegenstand war unfassbar breit, er war auch fehlerhaft, und bis heute gab es keine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. – Das gilt es natürlich zur Kenntnis zu nehmen. Als Sozialdemokratie
haben wir trotzdem, auch wenn wir wie gesagt die Verfassungskonformität infrage gestellt haben, versucht, sehr professionell an die Sache heranzugehen, und ich glaube, es ist uns von Anfang an bis zum Schluss gelungen. Unser Bericht liegt Ihnen vor, er ist auch elektronisch abrufbar, verbunden mit der Bitte, werte Zuseherinnen und Zuseher, auch einen Blick darauf zu werfen. Wir haben drei, würde ich meinen, grundlegende Erkenntnisse gewonnen.
Die erste Erkenntnis ist, dass die Regelungen zu Untersuchungsausschüssen an sich grundlegend überarbeitet werden müssen. Ich darf an dieser Stelle an Sie appellieren: Es gibt eigentlich ein Commitment, dass wir für Liveübertragungen von Untersuchungsausschüssen stehen. Das ist in dieser Gesetzgebungsperiode nicht gelungen. Ich bitte Sie, das in der kommenden Gesetzgebungsperiode Wirklichkeit werden zu lassen. – Das ist der erste Punkt. (Beifall bei der SPÖ.)
Der zweite Punkt ist die groß angekündigte Patient:innenmilliarde: Sie wissen, das war damals eine große Geschichte von Kurz und Strache. Sie haben da 1 Milliarde Euro versprochen, werte ÖVP und werte FPÖ. Was war das Ganze? Und so hat das auch die ehemalige FPÖ-Ministerin Hartinger-Klein in der Befragung, die ich vorgenommen habe, kundgetan: Das war ein klarer Marketingschmäh, ein Marketinggag. Da gab es sozusagen die Kurz-Partie, die im Büro der Ministerin angetanzt ist, und ganz klar gesagt hat: Das brauchen wir, das machen wir! – Sie hat sich überreden lassen, sie hat mitgemacht. Sie als FPÖ haben da mitgemacht.
Was ist das Fazit? – Ein Crash des Gesundheitssystems und mit Verlaub ein Hintergehen aller Versicherten, und das ist frech, und Sie haben sich bis heute nicht dafür entschuldigt. (Beifall bei der SPÖ.)
Und ein dritter Punkt: Wir wissen, Herbert Kickl ist ein Pferdeliebhaber – schön und gut, kann man machen, aber nicht 2,3 Millionen Euro Steuergelder verschwenden dafür, dass es eine berittene Polizei nicht gibt. Das ist eine Frechheit, offen gesprochen. Und: Herbert Kickl ist ein Großverdiener. Das bleibt über – nichts mit Vertretung des kleinen Mannes, der kleinen Frau. (Abg. Hafenecker:
Und was ist mit der Steuerhinterziehung beim Donauinselfest? Steuerhinterziehung SPÖ Wien!) Wir wissen das mittlerweile, das haben wir schwarz auf weiß: Herbert Kickl hat nichts mit der Vertretung des kleinen Volkes zu tun, sondern ist ein Großverdiener und ein Steuergeldverschwender und -verschleuderer. Das ist die Erkenntnis. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hafenecker: Prekäre Arbeitsverhältnisse beim Donauinselfest in Wien!)
Ich bedanke mich abschließend bei Ihnen für die Zusammenarbeit. – Einen Satz noch zur ÖVP: Sie sagen, die FPÖ sei nicht regierungsfähig. Ich frage Sie: Warum regieren Sie dann mit der FPÖ in Niederösterreich, in Salzburg und in Oberösterreich? Wie glaubwürdig sind Sie? – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hafenecker: Warum habt ihr dann im Burgenland mit uns regiert?)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort dazu ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, vom Bericht des Untersuchungsausschusses betreffend Aufklärung, ob öffentliche Gelder im Bereich der Vollziehung des Bundes aus sachfremden Motiven zweckwidrig verwendet wurden („Rot-blauer-Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss“) (8/US), gemäß § 51 Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse, 2671 der Beilagen, Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4102/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunalinvestitionsgesetz 2025
erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 geändert werden (2682 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4127/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz geändert wird (2686 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Es wurde auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.
Ich darf den Herrn Bundesminister für Finanzen im Haus herzlich willkommen heißen.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Christian Oxonitsch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir beraten unter diesen beiden Tagesordnungspunkten zwei Gesetzesänderungen: für das Kommunalinvestitionsgesetz und das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz. Eigentlich sind diese Änderungen der schriftliche Beleg für die Kritik, die die Sozialdemokratie schon bei den ursprünglichen Gesetzen geäußert hat, nämlich dass diese Regierung – und das ist unsere zentrale Kritik bei diesen Maßnahmen – nicht in der Lage ist, nachhaltige Lösungen für die finanziell schwierige Situation von vielen Gemeinden in Österreich zu finden – es sind rund 40 Prozent der Gemeinden in Österreich nicht in der Lage, ihren umfassenden Verpflichtungen entsprechend nachzukommen –, aber auch nachhaltige Lösungen zu finden, dass die Österreicherinnen und Österreicher mit der Teuerung, mit der sie in den letzten Jahren konfrontiert
waren, zurechtkommen und tatsächlich diese Mehrbelastungen bewältigen können. In diese Richtung geht auch die Kritik an der Änderung dieser beiden Gesetze, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
Das war schon unsere Kritik an dem ursprünglichen Kommunalinvestitionsgesetz – und das steht jetzt sogar schriftlich drinnen –, dass wir gesagt haben, diese Sondervorauszahlung über 300 Millionen Euro, die es gegeben hat, wird die Gemeinden in eine schwierige Situation bringen. Das steht jetzt auch drinnen: Die Gemeinden sind deshalb in einer schwierigen Situation. Wir haben damals schon eine nachhaltige Lösung gefordert, leider hat man mit dieser Maßnahme auch wieder keine nachhaltige Lösung gefunden, denn wenn man von der 50-prozentigen Beteiligung auf 20 Prozent heruntergeht, ist das nett, aber nachhaltig im Sinne der Gemeindefinanzen ist das natürlich auch nicht.
Ein besonderes Gustostückerl aber ist aus meiner Sicht dieses Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz. Da beschließt diese Bundesregierung eine nicht unbeträchtliche Summe, 675 Millionen Euro, um die Österreicherinnen und Österreicher von den gestiegenen Wohn- und Heizkosten zu entlasten. Unsere Forderung war von Anfang an: Wir brauchen einen Mietpreisdeckel, wir brauchen letztendlich auch im Bereich der Energiekosten einen entsprechenden Deckel, um zu nachhaltigen Lösungen zu kommen. Nein, diese Regierung hat sich für einen anderen Weg entschieden: 675 Millionen Euro schütten wir aus. Wir haben das damals auch kritisiert und darauf hingewiesen, dass das gar nicht so einfach sein wird, dass das gelingt. Und jetzt liegt eine Änderung vor, wo man eigentlich sagt: Es ist wurscht, ob ihr das ausgezahlt habt oder nicht, die Gemeinden, die Länder können sich den Restbetrag behalten.
Ungeachtet der Tatsache, dass wir nicht einmal wissen, welches Land wie viel davon ausgeschöpft hat – diese Information liegt uns ja nicht vor –, frage ich mich jetzt auch, ob das wirklich das richtige Signal ist: Die Regierung stellt den Ländern und Gemeinden Geld für einen gewissen Zweck zur Verfügung, und
am Ende des Tages sagt man: Na ja, ihr habt es zwar nicht ausgegeben, aber behaltet es euch!
Jetzt bin ich nicht dagegen, dass die Länder mehr Mittel haben, aber ich glaube, es ist ein eindeutiger Beleg: Dieses Gesetz hat nicht funktioniert! Auch die Maßnahme, dass man diese Aufgabe den Ländern überträgt, hat nicht funktioniert. Da wäre es das Mindeste, dass man uns einmal die Informationen zukommen lässt, nicht nur, welches Land in welchem Ausmaß die Mittel abgerufen hat, sondern auch, ob diese Mittel tatsächlich an diejenigen, für die sie gedacht waren, ausbezahlt wurden.
Es war aus meiner Sicht auch ein besonderes Gustostückerl, wie man formal mit dieser Materie umgegangen ist: Wir haben in der letzten Sitzung des Finanzausschusses eine kleine Gesetzesänderung gehabt, das kennt man ja im parlamentarischen Prozess und denkt sich, mein Gott, die Trägerrakete kommt. Da könnte man sich eigentlich erwarten, es wird schon ein Abänderungsantrag im Ausschuss eingebracht. Er ist auch mündlich begründet worden, und dann ist man draufgekommen: Hoppala, den gibt es ja gar nicht! Daher ist diese Änderung beziehungsweise dieser Abänderungsantrag dort auch nicht zur Abstimmung gekommen. Er liegt uns jetzt vor, wir haben ihn gestern bekommen, aber das ist sicherlich keine Maßnahme, die die Österreicherinnen und Österreicher in der Zukunft tatsächlich von der Teuerung, von der sie heute noch betroffen sind, entlasten wird. Und das ist unsere Forderung, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
13.57
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Klubobmann August Wöginger. – Bitte, Herr Klubobmann.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Oxonitsch, ich verstehe die Kritik, die du da bei diesem Kommunalinvestitionsgesetz anführst, in keinster
Weise, ebenso wenig jene zur Abänderung des Wohn- und Heizkostenzuschussgesetzes.
Erstens kann niemand voraussagen, wie viele Heizkostenzuschüsse in den Kommunen beantragt werden, das weiß man einfach nicht, weil das daran liegt, wie viele Menschen, die anspruchsberechtigt sind, letzten Endes zur Gemeinde oder zum Magistrat gehen und diesen Heizkostenzuschuss beantragen.
Was wir hier mit diesem Abänderungsantrag tun, das ist einzig und allein das, dass das Geld, das nicht abgeschöpft wurde, weil die Menschen es nicht zu 100 Prozent abgeholt haben, für wichtige Dinge liegen bleibt, unter anderem auch für die Kreditvergabe im Zusammenhang mit dem Wohnpaket, das diese Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, dass wir zinsgünstige Kredite vergeben können: bis zu 200 000 Euro mit 1,5 Prozent Verzinsung garantiert. Das ist der Sinn, dass die Gemeinden und die Länder das finanzieren können. Darum geht es und um nichts anderes! (Beifall bei der ÖVP.)
Zum Zweiten: Ich weiß ja nicht, wie das dein Bürgermeister sieht, denn alleine die Stadt Wien bekommt von den 500 Millionen Euro aus dem kommunalen Investitionspaket – das ist das dritte kommunale Investitionspaket, das in dieser Legislaturperiode aufgestellt wird; notwendigerweise, sage ich dazu – 121,3 Millionen Euro. (Abg. Oxonitsch: Dem stimmen wir ja zu!) Also ich würde mich da als Wiener Abgeordneter ehrlich gesagt nicht so aufregen. Ich glaube, dass Herr Bürgermeister Ludwig dieses Geld auch gerne annehmen und es in der Stadt Wien investieren wird, genauso wie das auch die rund 2 000 anderen Kommunen und Städte in Österreich tun werden. (Abg. Oxonitsch: Dem stimmen wir ja zu!)
Wir haben 920 Millionen Euro frisches Geld, das hier zur Verfügung gestellt wird. Die 300 Millionen, die wir aus den Steuermitteln praktisch als Vorschuss gegeben haben, werden jetzt zwar rückzahlbar bleiben, aber sie werden im Jänner noch einmal überwiesen. (Abg. Oxonitsch: Ja, aber das ist ja nicht nachhaltig!)
Was bedeutet das? – Erstens, dass sie nicht zurückzuzahlen sind, sie kommen wirklich zu den Kommunen; zweitens: Es wird die Liquidität der Gemeinden für die Budgetierung im Jahr 2025 enorm steigern. (Abg. Oxonitsch: Das ist doch nicht nachhaltig!) Ich weiß nicht, in der Stadt Wien wird das wahrscheinlich wurscht sein, bei uns in den kleineren Gemeinden ist das nicht egal. Das wird in den Kommunen dazu führen, dass eine höhere Liquidität gegeben ist und es wird dazu führen, dass die Budgets leichter zu erstellen sind. Es ist eine wichtige Maßnahme, die da mit im Paket ist. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Götze.)
Dann wir da einfach so drübergegangen: Mein Gott na, es war 50 : 50, und jetzt ist es 80 : 20! (Abg. Oxonitsch: Ja ... 20 Prozent!) – Das ist eine wesentliche Maßnahme in diesem Paket, dass der Eigenfinanzierungsanteil jetzt bei 20 Prozent liegt und nicht bei 50! 80 Prozent werden mit diesem Paket finanziert, und das kann natürlich alles Mögliche sein: von der Sanierung eines Kindergartens, eines Schulgebäudes bis hin zum Feuerwehrhausbau oder einer Straßensanierung, auch zu ökologischen Maßnahmen, wenn PV-Anlagen auf Kommunalgebäuden errichtet oder Retentionsbecken geschaffen werden et cetera. All diese Dinge sind möglich, können hiermit unterstützt werden.
Und was sind denn die Gemeinden? – Die Gemeinden sind der regionale Wirtschaftsmotor. Die Gemeinden sind diejenigen, die die Aufträge vor Ort erteilen und vor Ort vergeben. Das heißt, diese 500 Millionen Euro werden fast zur Gänze in die regionale Wirtschaft fließen, was auch den Standort im ländlichen Raum stärkt und vor allem auch die Arbeitsplätze in der Region sichert. Also ich verstehe nicht, warum ihr diesem Paket nicht zustimmen könnt. (Beifall bei der ÖVP.)
Dann haben wir noch 120 Millionen Euro, viermal 30 Millionen, für einen digitalen Zweckzuschuss auf vier Jahre aufgeteilt, um das zu unterstützen, was die Gemeinden und hoffentlich auch die Magistrate ohnedies tun: Wenn eine Bürgerin, ein Bürger im digitalen Zugang bei Förderungen irgendwo Probleme hat, dann gehen sie auf die Gemeinden. Bei uns ist das zumindest so der Fall, und wenn sie auf die Gemeinden gehen, dann wird ihnen dort auch
geholfen. Um das auch zu unterstützen, weil es natürlich auch Personalaufwand und Zeit in den Gemeindestuben bedeutet, gibt es jetzt diese 30 Millionen Euro, die auf alle Gemeinden und Städte aufgeteilt werden, um das auch voranzutreiben.
Die Gemeinden sind ein verlässlicher Partner für die gesamte Bürgergesellschaft, das möchte ich betonen. Ich richte einen Dank an die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sowie an alle Bediensteten in den Gemeindeämtern, die einen tollen Job machen, die dafür Sorge tragen, dass die Verwaltung bei uns funktioniert. Wir leben in einem guten Land, das möchte ich einmal betonen, auch was die Gemeinde- und Stadtverwaltungen anbelangt. Darauf können wir durchaus auch stolz sein. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Götze.)
Wir verlängern auch das bestehende Kommunalinvestitionspaket, von dem nur 400 Millionen Euro nicht abgeholt sind. (Abg. Kollross: Ja, warum nicht?) Wir lassen die Parameter gleich, verlängern es aber um zwei Jahre, was die Ansuchmöglichkeit anbelangt. Insgesamt bewegen wir damit 1,3 Milliarden Euro. 920 Millionen Euro sind wirklich frisches Geld, das da zu den Gemeinden und Städten kommt, und die 400 Millionen Euro aus dem letzten Paket, die noch nicht abgerufen sind, können abgerufen werden.
Zu guter Letzt möchte ich anhand von drei Beispielen aus meinem Heimatbezirk Schärding zeigen, was das bedeutet: Meine 30 Gemeinden bekommen insgesamt von diesen Mitteln, zum einen von den vorgeschossenen Steuermitteln, von den 500 Millionen, die im Paket liegen, und diesen 120 Millionen für den Digitalisierungsunterstützungszuschuss, in etwa 3 Millionen Euro.
Ich nehme drei Gemeinden heraus: meine Heimatgemeinde Sigharting hat knapp 900 Einwohner, das bedeutet 87 000 Euro; meine Nachbargemeinde Andorf – da ist Kollege Brückl von der FPÖ zu Hause – hat ungefähr 5 000 Einwohner, sie bekommt mit diesen Mitteln 0,5 Millionen Euro, 480 000 Euro sind es genau; und eine Gemeinde, die von der Einwohnerzahl her in der Mitte liegt, die Gemeinde Sankt Marienkirchen bei Schärding, deren Bürgermeister auf dieses Paket
gewartet hat, bekommt 200 000 Euro. Somit können wichtige Projekte auf der kommunalen Ebene auch umgesetzt werden. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Wir sind diejenigen, auf die sich die Kommunalpolitikerinnen und -politiker und vor allem die Bürgerinnen und Bürger verlassen können. (Abg. Schellhorn: Ja, haut es nur raus!) – Nein, das ist nicht rausgehaut, Schellhorn (Abg. Schellhorn: Wöginger!), das ist nicht hinausgehaut; und du müsstest das auch wissen, von da, wo du daheim bist, dass genau die Gemeinden dort dafür Sorge tragen, dass die regionale Wirtschaft unterstützt wird. Das machen wir mit diesem Paket, weil wir dazu stehen (Abg. Schellhorn: ... ihnen halt nicht so viel!), dass die Wirtschaft vor Ort angekurbelt wird und dass vor allem wichtige Gemeindeprojekte finanziert werden können.
Ich danke dem Finanzminister, dass er da auch mithilft, mit seiner ganzen Mannschaft. Es ist ein gutes weiteres Paket. Die Gemeinden können sich auf diese Regierung und vor allem auf die Volkspartei verlassen. (Beifall bei der ÖVP.)
14.05
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Maximilian Linder. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf den Zuseherrängen! Wir werden beiden Gesetzesinitiativen zustimmen, haben aber beim Kommunalinvestitionsgesetz sehr wohl einige Punkte vorzutragen. – Lieber Kollege Wöginger, du bist anscheinend schon zu lange von der Gemeindepraxis weg (Abg. Steinacker: Na sicher nicht!), als dass du wüsstest, was das wirklich bedeutet, was das für uns heißt.
Die kommunale Situation der Gemeinden ist eine katastrophale. In Kärnten haben wir jetzt eine Erhebung gemacht: 66 Prozent der Kärntner Gemeinden
sind bis 2024 zahlungsunfähig. (Abg. Götze: Das ist wegen der Umlage in Kärnten! Landesumlage!) 15 Prozent der Kärntner Gemeinden werden im Laufe des heurigen Jahres zahlungsunfähig werden. Sie schaffen es nicht mehr, ganz normale, banale, regelmäßige Ausgaben zu tätigen, sprich die Schneeräumung zu zahlen, sprich die Straßenerhaltung zu zahlen (Zwischenruf des Abg. Schellhorn), sprich die Kindergärten zu finanzieren.
Dann, meine Damen und Herren, haben wir beim Finanzausgleich, den wir 2023 beschlossen haben, der im Jänner 2024 in Kraft getreten ist und der drei Jahre gelten soll, vereinbart, dass wir unter anderem eben diese 300 Millionen Euro heuer, irgendwann im Laufe des Frühjahrs, als Zuschuss bekommen, als Vorabzuschuss, rückzahlbar in den nächsten drei Jahren; das heißt, im April, Mai haben wir das Geld bekommen, mit Jänner muss ich schon wieder anfangen, zurückzuzahlen. Jeder aus der Praxis weiß: Man kann Geld erst einsetzen, wenn man es schriftlich in der Hand hat. Da soll ich ein Projekt machen, und schon muss ich das Geld wieder zurückzahlen. (Zwischenruf der Abg. Baumgartner.)
Drei oder vier Monate nach diesem Finanzausgleich beschließen wir schon wieder das nächste Hilfspaket, das dritte Hilfspaket hintereinander. (Abg. Schellhorn: ... hinausschmeißen ...!) Das ist gerade so, wie wenn man jemandem jedes Mal ein Pflasterl gibt, mit dem man ein bissel was zupicken kann, aber wirkliche Hilfe ist das keine.
Wir kriegen jetzt 300 Millionen Euro, damit wir die alten 300 Millionen Euro zurückzahlen können. Wir kriegen weitere 500 Millionen Euro für Investitionen, meine Damen und Herren. – Vom Kommunalinvestitionsgesetz 2023, vom letzten Hilfspaket, lieber Kollege Wöginger, sind erst 46 Prozent abgeholt worden. Von dieser Milliarde, die wir für Investitionen gekriegt haben, sind erst 460 Millionen Euro abgeholt worden, 540 Millionen Euro liegen in dem Topf noch drin, laut Budgetdienst. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Brunner.) – Ist ja wurscht – und wenn es 500 Millionen sind, ist erst die Hälfte abgeholt worden; aber nicht, weil die Gemeinden kein Geld brauchen, nicht, weil sie nicht wissen, wie sie das Geld investieren sollen. Nein, weil wir einfach die 50 Prozent
Eigenanteil nicht mehr aufbringen können, weil wir nicht in der Lage sind, das Geld aufzubringen, bleiben 500 Millionen Euro liegen.
Dann, meine Damen und Herren, geht man ganz normal her, macht wieder ein neues Hilfspaket. Ich sage immer wieder, am Stammtisch würde man zu so etwas sagen: Das ist ja Toggern tratzen, dass man sagt: Jetzt hast du 500 Millionen Euro nicht abgeholt, ich gebe dir noch einmal 500 Millionen Euro nach, reduzieren wir den Prozentsatz halt ein bissel! (Zwischenruf des Abg. Sieber.) – Nein, meine Damen und Herren, wir brauchen Geld, um die täglichen Aufgaben zu bewältigen. Wir bringen die 500 Millionen Euro nicht weg und werden auch die neuen 500 Millionen nicht abholen. (Abg. Schnabel: Doch, doch!)
Liebe Kollegen, ja, es stimmt, dass wir Kärntner die höchste Umlagebelastung haben – und da muss ich auch die SPÖ mit ins Boot nehmen –, wir sind das Bundesland mit den höchsten Umlagebelastungen. (Abg. Schnabel: Das Land nimmt euch am meisten Geld weg!) Uns bleiben von den Ertragsanteilen von einem Euro nur mehr 13 Cent übrig. Aber, meine Damen und Herren, wir haben Mag. Biwald vom Kommunalen Dokumentationszentrum gefragt: Warum trifft es die Kärntner Gemeinden mehr als die anderen Gemeinden? Er hat ganz klar gesagt: Liebe Kollegen, lasst euch nicht täuschen! – Euch wird diese Situation, dass ihr nicht mehr in der Lage seid, die Gelder aufzubringen, dass ihr nicht mehr in der Lage seid, die Finanzierungen zu stemmen, 2025 und 2026 einholen.
Die Bundesregierung hat die höchsten Steuereinnahmen, die es gibt. Uns Gemeinden lässt man aushungern (Abg. Loacker: Aber geh, die Ertragsanteile steigen ja immer mit! Hör auf, zu jammern!), uns, die Verwaltungseinheit, die direkt am Bürger ist, die schaut, wo die Bürgerprobleme sind, wo die Bürger Hilfen brauchen. Und ich sage euch auch eines: Wir sind auch die effizienteste Verwaltungseinheit. Wir sind die effizienteste Verwaltungseinheit, weil wir wissen, dass wir jeden Cent zweimal umdrehen, bevor wir ihn ausgeben. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)
Liebe Herren und Damen von der Bundesregierung, ich würde mir eines wünschen: dass wir eine grundlegende Reform des Finanzausgleichs anstreben (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Schellhorn), dass wir den Finanzausgleich, die Verteilung, wirklich den Ausgaben anpassen.
Es kann nicht sein, dass man uns, die effizienteste, bürgernäheste Verwaltungseinheit, aushungert und im Gegensatz dazu bei der Bundesregierung Defizite ohne Ende gebaut werden und das Geld rausgehaut wird. Das kann nicht im Sinne der Gemeindebürger sein! (Beifall bei der FPÖ.)
14.10
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dr.in Elisabeth Götze. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher:innen! Zunächst einmal eine Nachhilfe in Richtung Kollegen Lindner (Abg. Kickl: Linder!) – Linder: Der Finanzausgleich legt fest, wie viel die Gemeinden von den Steuern des Bundes bekommen, und es ist sicher nicht so, dass die Gemeinden ausgehungert werden, sondern im Gegenteil (Abg. Schellhorn: Der will noch 1 Milliarde drauflegen!), mit den kommunalen Investitionsgesetzen der vergangenen Jahre haben wir bewiesen, dass die Gemeinden immer noch mehr bekommen, als der Bund sich zurückbehält. (Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)
Die vergangenen Jahre waren von Herausforderungen geprägt – Pandemie, Krieg, Energiekrise mit der entsprechenden Teuerung –, aber wir haben dafür gesorgt, dass die Gemeinden die laufenden Investitionen auch weiterhin tätigen können. Sie müssen nämlich, wenn sie sparen, bei den Investitionen sparen.
Daher haben wir bereits im Frühjahr 2022 das erste kommunale Investitionspaket mit 1 Milliarde Euro beschlossen. Und weil es auch damals Unkenrufe dahin gehend gab, dass die Gemeinden das Geld nicht abholen können:
98 Prozent der Gelder wurden abgeholt (Abg. Kollross: Aber warum?), und es wurden dadurch Investitionen in der Höhe von über 3 Milliarden Euro ausgelöst. Es ist so, wie Kollege Wöginger schon gesagt hat: damit wird die lokale Infrastruktur, die lokale Wirtschaft angekurbelt.
Es ist also gut für die Gemeindebürger:innen, weil wir Zukunftsinvestitionen bekommen, aber es ist auch gut für die lokale Wirtschaft. (Abg. Schellhorn: Vereinslokale!)
Wir haben auch Ertragsanteile laufend aufgestockt, wir haben 2023 ein neues Gemeindepaket – wieder mit 1 Milliarde Euro – beschlossen, und dieses Gemeindepaket wurde zur Hälfte für Zukunftsinvestitionen dotiert – Zukunftsinvestitionen wie der Ausbau der erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen, um die Gemeinden zukunftsgerichtet dahin gehend auszurichten, dass sie geringere laufende Kosten haben. Wenn die Energiekosten steigen, müssen wir schauen, dass das auch so passiert.
Aus meiner Heimatgemeinde kann ich sagen, dass wir mit diesem Investitionspaket 2023 die komplette LED-Umstellung im Ort bewältigt haben – 1 350 Lichtpunkte. Eichgraben hat knapp 5 000 Einwohner, wir haben 490 000 Euro bekommen und die LED-Umstellung gemacht. Es hat auch zusätzliche Energieförderungen gegeben, noch einmal 200 000 Euro drauf, und es ist gelungen, die LED-Umstellung zu bewältigen. Wir sparen uns damit also in Zukunft Geld. (Beifall bei den Grünen.)
Was beschließen wir – hoffentlich – heute? – Wir beschließen eine Verlängerung dieses Investitionspakets von 2023 um zwei Jahre. Das ist gut für die Gemeinden, die das Geld noch nicht abgeholt haben. Rund 400 000 Euro liegen da noch. Wir beschließen aber auch zusätzliche Gelder: 300 Millionen Euro zusätzliche Liquidität für die Gemeinden, die noch zusätzlich Gelder brauchen, um das Geld abholen zu können.
Und wir beschließen ein neues Investitionspaket: Ab dem Jänner 2025 stehen für die folgenden Jahre 500 Millionen Euro zur Verfügung. Das Besondere daran ist schon, dass in dem Fall nur 20 Prozent Eigenbeitrag der Gemeinden zu leisten ist. 80 Prozent sind Förderung, also unglaublich viel. Auch da ist es wieder möglich, mit zusätzlichen Förderungen Zuschüsse zu bekommen, also zum Beispiel gar nichts mehr zu zahlen, wenn man etwa ein Hochwasserschutzprojekt macht; da gibt es ja Länderförderungen oder andere Förderungen.
Dann noch der digitale Wandel: Es wurde schon gesagt, da unterstützen die Gemeinden bereits jetzt, aber auch wenn sie das tun, kostet es trotzdem Zeit, kostet es Personalaufwand. Wir erkennen das an, indem wir sie unterstützen. Die Zahl aus meiner Gemeinde – knapp 5 000 Einwohner –: Bei bis zu 5 000 Einwohnern sind es 20 Euro pro Einwohner. Das heißt, das sind 96 000 Euro, die der Gemeinde für vier Jahre zur Verfügung gestellt werden. Wir haben uns ausgerechnet: Damit kann man jemanden 6 bis 8 Stunden in der Woche beschäftigen und sehr gut Bürgerinnen und Bürger beraten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
In Summe sind das also wirklich wichtige Investitionen und eine Unterstützung für die Gemeinden. Wir unterstützen die Gemeinden weiterhin, und ich hoffe sehr, dass Sie alle das auch so sehen und entsprechend zustimmen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
14.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dipl.-Ing.in Karin Doppelbauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Geld hier, Geld da, hier eine Spritze, da eine Spritze, die vierte Milliarde in Folge. Irgendjemand muss es halt am Ende des Tages auch zahlen. Das ist das Problem dieser Bundesregierung, weil es dazu nämlich keine einzige Lösung gibt, die hier auf den Tisch gelegt wird.
Jetzt haben wir wieder ein teures Pflaster. Der Bund stopft wirklich zum vierten Mal in Folge je 1 Milliarde Euro – einmal waren es 1,5 Milliarden Euro – in diesem Fall in die Gemeinden. Der Finanzausgleich ist nicht einmal ein Jahr her, und ich meine, da hätte man sich ja auch überlegen können, da endlich einmal in eine Strukturreform hineinzugehen, damit das eben nicht jedes Jahr wieder notwendig ist, aber natürlich ist da nichts passiert. Da hätte man eine Reform angreifen müssen, und das ist ja nicht wirklich das, wofür diese Bundesregierung total bekannt ist.
Man muss tatsächlich auch sagen, dass es ja wichtig ist, was die Gemeinden machen; das ist vollkommen klar und nicht dahingestellt. Natürlich muss man darauf schauen, dass die Gemeinden ihren Aufgaben nachkommen können, aber, und so fair muss man halt auch sein, die Gemeinden in Österreich sind halt auch nicht am effizientesten aufgestellt – auch das wissen wir aus vielen Umfragen. Aber again: Da müsste man halt wieder einmal eine Reform machen – Einnahmen, Ausgaben, Aufgaben zusammenführen. Die Gemeinden sollten selber Steuern einheben können – das wäre eine Lösung. Es gibt ja viele Lösungen. Letztendlich erzählen wir das jetzt schon seit vier Jahren, aber umgesetzt wird nichts. Und dann kommt halt wieder irgendeine Geldspritze daher. (Beifall bei den NEOS sowie Bravoruf des Abg. Schellhorn.)
Man muss auch sagen, dass es natürlich sehr viele Möglichkeiten gäbe, auch bei den Ländern zu sparen. Ich meine, die Länder sind ja die nächsten, die auch aus dem Vollen schöpfen und mit vollen Händen ausgeben.
Also: Bei den Gemeinden könnte man sparen, bei den Ländern könnte man sparen, aber nichts davon ist hier passiert. Wir würden auch die Länder gerne in die Pflicht nehmen. Es gibt so etwas wie eine Landesumlage. Da müssen die Gemeinden dann wieder Geld zurückzahlen. Okay, Wien und Niederösterreich haben das abgeschafft – Gott sei Dank, 600 Millionen Euro pro Jahr. Oberösterreich ist eines der Bundesländer, die das aber nicht abgeschafft haben, wo das nach wie vor bezahlt wird. Da könnte man etwas machen, ohne zusätzliche Mittel in die Hand zu nehmen.
Deswegen unser Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung Landesumlage“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu setzen, um die Abschaffung der Landesumlage zu veranlassen.“
*****
Ein kleiner, aber wichtiger Schritt, durch den man nicht wieder Geld, das man nicht hat, in die Hand nehmen muss, damit den Gemeinden tatsächlich geholfen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
14.17
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Abschaffung Landesumlage
eingebracht im Zuge der Debatte in der 270. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4102/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunalinvestitionsgesetz 2025 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 geändert werden (2682 d.B.) - TOP 7
Bei der Landesumlage handelt es sich um eine nicht zweckgebundene Transferleistung von den Gemeinden an die Länder. Sie besteht in den Grundzügen seit dem ersten Finanzausgleichsgesetz 1948. Derzeit ist die Landesumlage im §6 des Finanzausgleichsgesetzes 2017 geregelt und darf 7,66 % der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (§ 12 Abs. 1 erster Satz) nicht übersteigen.
Die Landesumlagen für alle österreichischen Gemeinden - mit Ausnahme der Gemeinde Wien und den Gemeinden in NÖ - belief sich im Jahr 2022 auf rund 564,3 Mio. EUR. In Wien als Land und Gemeinde ist die Landesumlage ein Nullsummenspiel, in Niederösterreich ist der Anteil mit 0% festgelegt. Für Oberösterreich beträgt die Landesumlage der Gemeinden 6,93%, das waren im Jahr 2022 insgesamt 147,8 Mio. EUR.
Es gibt gute Gründe für eine Streichung der Landesumlage:
• Eine Streichung der Landesumlage würde die Finanzkraft der Gemeinden stärken und den Gemeinden finanziell sogar mehr bringen als der einmalige Bundeszuschuss in Höhe von 300 Mio. EUR, der im Rahmen des Gemeindepakets 2024 für die Gemeinden vorgesehen ist (ausgenommen natürlich Wien und den Gemeinden in NÖ, bei denen es keine Landesumlage gibt).
• Die Zahlungsströme im Finanzausgleich würden dadurch vereinfacht, da damit das unnötige Verschieben von finanziellen Mitteln nach dem Schema "Bund-an-Gemeinde-an-Land-an-Gemeinde" reduziert würde.
• Geldflüsse zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sollten aufgabenorientiert sein und Leistungen zwischen Gebietskörperschaften abdecken. Genau das ist bei der Landesabgabe nicht der Fall, der ja keine Leistung der Länder gegenübersteht. Die Landesabgabe widerspricht daher einem aufgabenorientierten Finanzausgleich, zu dem man sich noch beim letzten Finanzausgleich 2017 bekannt hat. Anstatt das Thema weiter voranzutreiben, wurde es von Bundesregierung und Landesfürsten beim Finanzausgleich 2024 dem gemeinsamen Reformunwillen geopfert. Der neue
Zukunftsfonds dient hier nur als Feigenblatt für den darunterliegenden Reformstau bei der Neuordnung der Finanzausgleichsbeziehungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu setzen, um die Abschaffung der Landesumlage zu veranlassen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht damit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Ing. Manfred Hofinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf vorweg ein paar Gruppen begrüßen, und zwar die Kleinregion Waldviertel Nord im Namen von Frau Martina Diesner-Wais. Im Namen von Kollegen Ernst Gödl darf ich die Schülerinnen und Schüler der 6a, b und c des Gymnasiums Sacré Coeur in Graz begrüßen, und für Frau Rebecca Kirchbaumer den Fasnachtsobmann aus Polling, Mario Riedl. – Herzlich willkommen in unserem Haus! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ. – Abg. Martin Graf: Deine Reden werden immer besser!)
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es ist mir heute als Gemeindesprecher der ÖVP eine große Freude, dass das dritte Gemeindepaket ansteht. Es ist ein wirklich gutes Paket und es freut mich, dass wir die Gemeinden mit einem Paket
in der Höhe von 1,3 Milliarden Euro unterstützen können, davon sind 920 Millionen Euro frisches Geld. Es wird gut eingesetzt, es wird für viele Projekte, die unseren Bürgern zugutekommen, eingesetzt, und alleine für Oberösterreich macht das 152 Millionen Euro aus. In meinem Bezirk, Ried im Innkreis, sind das 6,1 Millionen Euro, die investiert werden.
Es verschafft den Gemeinden einen finanziellen Spielraum. Das ist ganz wichtig, Herr Linder. Das möchte ich schon auch sagen, weil natürlich in jeder Gemeinde Investitionen anstehen. Durch dieses Geld werden diese Investitionen getätigt, man hat dadurch nach innen mehr Spielraum, und es kurbelt auch die Wirtschaft an.
Zwei kleine Beispiele aus meinem näheren Umfeld: Die Gemeinde Pattigham errichtet um 80 000 Euro einen neuen Spielplatz und in meiner Gemeinde, wo ich auch Bürgermeister sein darf, machen wir eine Kanalerweiterung und beteiligen uns an einer Flurbereinigung. Das sind sinnvolle Projekte, die den Bürgern zugutekommen. (Beifall bei der ÖVP.)
Insgesamt haben wir mit den drei Gemeindepaketen eine Investition von 6 Milliarden Euro in unseren Gemeinden und Städten ausgelöst.
Wie teilt sich jetzt dieses Gemeindepaket auf? – Das sind 500 Millionen Euro aus dem KIG 2025, die ab dem nächsten Jahr abgerufen werden können. Es gibt aber schon im Jänner eine Finanzzuweisung an die Gemeinden in der Höhe von 300 Millionen Euro. Der große Unterschied zu den früheren Gemeindepaketen ist der, dass wir früher auch projektbezogen eine 50:50-Finanzierung hatten und jetzt eine 80:20-Finanzierung haben. Das heißt, dass der Eigenmittelanteil der Gemeinde nur mehr 20 Prozent sein muss, und durch diese Finanzzuweisung im Jänner ist auch der Eigenmittelanteil schon gegeben, somit kann man ein großes Projekt in der Gemeinde sozusagen ohne eigenes Geld umsetzen. (Abg. Schellhorn: ... gar nicht mehr effizient sein!) Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Vorteil gegenüber den anderen Gemeindepaketen. (Abg. Schnabel – in Richtung Abg. Schellhorn –: Du hast wirklich keine Ahnung von Gemeinden, oder?! – Weitere
Gegenrufe bei der ÖVP. – Abg. Schellhorn – in Richtung ÖVP –: ...! Ich kenne mich genau aus! Ich weiß auch genau, was ihr rausschmeißt an Förderungen! – Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen Abg. Schellhorn und Abgeordneten der ÖVP.)
Außerdem unterstützen wir die Gemeinden insofern, als die Gemeinden die Bürger auch in der Digitalisierung unterstützen, das heißt, es gibt eine Digitalisierungsunterstützung mit jeweils 30 Millionen Euro auf die nächsten vier Jahre, das sind insgesamt 120 Millionen Euro. (Abg. Schellhorn – in Richtung ÖVP –: Ihr denkt ja nur mehr parteipolitisch!)
Warum nehmen wir dieses Geld in die Hand? – Weil die finanziellen Spielräume der Gemeinden immer weniger und geringer werden. Das liegt an der Zinssituation, natürlich steigen auch die Personalkosten und die Gesundheitsausgaben. Wir müssen schauen, dass die Gemeinden liquid bleiben und dass sie Budgets erstellen können. Dazu stehen wir von der ÖVP auch, und daher helfen wir den Gemeinden in dieser Situation. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)
Die Gemeinden haben von Haus aus viele Aufgaben zu erfüllen, die Wasserversorgung, Müllentsorgung, Raumplanung, Elementarpädagogik, Kindergarten und so weiter und so fort, aber die Gemeinden sind viel mehr als reine Dienstleister – sie sind der Lebensmittelpunkt der Menschen, die Gemeinden sind Heimat und die Gemeinden sind das Fundament, auf dem unser Staat steht.
In diesem Sinne möchte ich mich nochmals beim Herrn Bundesminister für Finanzen recht herzlich bedanken, genauso bei unserem Herrn Bundeskanzler Karl Nehammer, der das genau weiß, weil er aus der Kommunalpolitik kommt, und ebenso bei unserem Klubobmann August Wöginger und bei unserem Gemeindebundpräsidenten Johannes Pressl, der dazu beigetragen hat, dass dieses Paket möglich geworden ist.
Ein Punkt, den ich noch ansprechen möchte, ist die Bargeldversorgung, denn letzte Woche hat sich Folgendes ergeben: Der Gemeindebund hat gemeinsam mit der Wirtschaftskammer, mit den Bankenvertretern eine Vereinbarung geschlossen, das heißt, dass sie sich darauf geeinigt haben, dass in den nächsten fünf Jahren von den 8 600 Bankomaten, die wir in Österreich haben, keiner wegkommt. Das ist, glaube ich, ganz wichtig, es wird aber auch ermöglicht, dass in den benachteiligten Regionen die Bargeldversorgung sogar wieder aufgebaut wird. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Abschließend möchte ich noch einen Abänderungsantrag einbringen. Es geht darin um das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz, um eine Änderung dahin gehend, dass die Länder diese Gelder für soziale Zwecke, aber auch für die Pflege und Wohnbauförderungen verwenden dürfen.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz geändert wird, 4127/A, in der Fassung des Ausschussberichts, 2686 der Beilagen.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben bezeichnete Antrag in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:
Die bisherige Novellierungsanordnung wird als Z 2 bezeichnet. Vor der neuen Z 2 wird folgende neue Novellierungsanordnung Z 1 eingefügt.
„1. Nach § 4a wird folgender § 4b samt Überschrift eingefügt:
„Verwendung nicht verbrauchter Mittel
§ 4b. Von einem Land nicht für die in den §§ 1 und 4a geregelten Zwecke verwendete Mittel können vom Land auch für sonstige zusätzliche Beihilfen an natürliche Personen im Aufgabenbereich der Länder und Gemeinden für Soziales, Behindertenhilfe, Pflege sowie Wohnbauförderung verwendet werden. § 3 Abs. 2 und 3 gilt auch für derartige Mittelverwendungen.““
2. In der Novellierungsanordnung Z 2 wird die Paragrafenbezeichnung „§ 4b.“ durch die Paragrafenbezeichnung „§ 4c.“ ersetzt.
3. Nach der Novellierungsanordnung Z 2 wird folgende Novellierungsanordnung Z 3 angefügt:
„3. Nach § 6 Abs. 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) § 4b und § 4c in der Fassung des Bundesgesetzes“ Bürgerliches Gesetzbuch „treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.““
*****
Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
14.24
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz geändert wird (4127/A) in der Fassung des Ausschussberichts (2686 d.B.) (Top 8)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben bezeichnete Antrag in der Fassung des Ausschussberichts (2686 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. Die bisherige Novellierungsanordnung wird als Z 2 bezeichnet. Vor der neuen Z 2 wird folgende neue Novellierungsanordnung Z 1 eingefügt:
„1. Nach § 4a wird folgender § 4b samt Überschrift eingefügt:
„Verwendung nicht verbrauchter Mittel
§ 4b. Von einem Land nicht für die in den §§ 1 und 4a geregelten Zwecke verwendete Mittel können vom Land auch für sonstige zusätzliche Beihilfen an natürliche Personen im Aufgabenbereich der Länder und Gemeinden für Soziales, Behindertenhilfe, Pflege sowie Wohnbauförderung verwendet werden. § 3 Abs. 2 und 3 gilt auch für derartige Mittelverwendungen.““
2. In der Novellierungsanordnung Z 2 wird die Paragrafenbezeichnung „§ 4b.“ durch die Paragrafenbezeichnung „§ 4c.“ ersetzt.
3. Nach der Novellierungsanordnung Z 2 wird folgende Novellierungsanordnung Z 3 angefügt:
„3. Nach § 6 Abs. 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) § 4b und § 4c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.““
Begründung:
Mit dem Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz hat der Bund den Ländern im Jahr 2023 in zwei Tranchen einen Zweckzuschuss in Höhe von insgesamt 675 Millionen Euro gewährt, der von den Ländern zusätzlich zu bereits für diesen Zweck vorgesehenen Landesmitteln in den Jahren 2023 und 2024 für Beihilfen an natürliche Personen zur Bestreitung gestiegener Wohn- und Heizkosten zu verwenden ist.
Mit dieser Änderung des Wohn- und Heizkostenzuschussgesetzes soll es den Ländern ermöglicht werden, allenfalls nicht für diese Zwecke verwendete Mittel bis zum Ende des Jahres 2024 auch für sonstige zusätzliche Beihilfen an natürliche Personen im Aufgabenbereich der Länder und Gemeinden für Soziales, Behindertenhilfe, Pflege sowie Wohnbauförderung zu verwenden.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zur Korrektur: Sie meinten Bundesgesetzblatt Nummer.
Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Abgeordneter Andreas Kollross. – Bitte Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe jetzt den Redebeiträgen der Vertreterinnen und Vertretern der Regierungsfraktionen zum Kommunalinvestitionsgesetz sehr aufmerksam zugehört und muss leider eines festhalten: In dem Leben lernt ihr das nicht mehr mit den Gemeindefinanzen! (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Es zieht sich wie ein roter Faden durch, seit eben diese Kommunalinvestitionsgesetze beschlossen wurden (Abg. Michael Hammer: Die SPÖ-Gemeinden sind am meisten verschuldet in Oberösterreich!), dass ihr eines nicht berücksichtigt: Es fehlt an Liquidität in den Gemeinden. Jetzt gerade können circa 40 Prozent aller Gemeinden in Österreich ihren Haushalt nicht mehr ausgleichen. Das löst man nicht mit Investitionen. Die Gemeinden brauchen zuerst einmal Geld, damit sie überhaupt ihren Haushalt ausgleichen können. Die denken momentan gar nicht darüber nach, dass sie überhaupt Investitionen tätigen. (Abg. Sieber: ... Finanzausgleich machen! – Abg. Steinacker: Da gibt es aber einen Finanzausgleich dazu, oder? – Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)
Das heißt, es wäre dringend notwendig, in den Gemeinden zuerst einmal das mit der Liquidität zu lösen. Wir hätten ja mehrere Beispiele dafür gehabt. Ich kann mich noch sehr gut an die Diskussion über das Finanzausgleichsgesetz erinnern. Ich kann mich noch an Kollegen Schnabel erinnern (Abg. Michael Hammer: Ein gutes Gedächtnis, der Herr Kollross!), der mir – als ich mir erlaubt habe, das Paket zu kritisieren, weil es den Gemeinden nicht hilft – das Konvolut überreicht hat, weil er der Meinung war, ich habe es nicht verstanden. Wenn man ein halbes Jahr später das mit einem Kommunalinvestitionsgesetz korrigieren muss, dann möchte ich schon die Frage stellen: Wer hat das eigentlich nicht verstanden? (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist leider immer dasselbe. Alles, was wir anmerken, bewahrheitet sich am Ende des Tages. Reden wir doch über das Kommunalinvestitionsgesetz, das jetzt auf zwei Jahre verlängert werden muss! Warum muss es denn verlängert werden? – Weil die Gemeinden das Geld nicht haben, dass sie überhaupt die Hilfen abrufen können. Das haben wir gesagt, als wir es hier beschlossen haben. Da habt ihr uns allen gesagt: Das stimmt ja nicht, wir malen da wieder irgendetwas an die Wand, was gar nicht stattfindet!
Was ist das Ergebnis? Was beschließen wir heute? – Eine Verlängerung, damit die Gemeinden das vielleicht doch irgendwann abrufen können. Jetzt kommt ihr daher und beschließt gleich ein neues Paket, das das zumindest ein Stück berücksichtigt, weil ihr den Prozentsatz mit der Kofinanzierung verändert – das finde ich ja prinzipiell positiv, aber man könnte es auch noch anders lösen –, aber wie sollen die das denn abrufen, wenn ihnen noch immer die Liquidität fehlt?
Zum Schluss möchte ich auch noch etwas sagen, weil man das zumindest wissen sollte, denn wir diskutieren da so, als wenn morgen Geld fließen würde, und Kollegin Götze hat es in einem Nebensatz erwähnt: Alles, was wir hier für die Gemeinden jetzt beschließen, soll ab 1.1.2025 gelten. Für heuer fließt da überhaupt nichts. Für heuer gibt es da überhaupt keine Hilfen für (in Richtung ÖVP) deine Gemeinde (Ruf bei der ÖVP: Wieso nur für meine nicht?), für alle anderen Gemeinden.
Also nur, damit wir das auch wissen: Das soll mit 1.1.2025 stattfinden und somit bringt es den Gemeinden, die momentan ihren Haushalt nicht ausgleichen können (Ruf bei der ÖVP: Kollross, du musst ja das Geld nicht nehmen! Die anderen freuen sich, wenn du es nicht nimmst!), und die, wie der Kollege von der FPÖ gesagt hat, damit raufen, dass sie die täglichen Ausgaben überhaupt stemmen, rein gar nichts.
Somit bringe ich abschließend einen Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gemeindepaket für 2024 und 2025“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, mit Gemeindevertreter:innen in Gespräche über ein Gemeindepaket in Höhe von 700 Mio. Euro als Soforthilfe ohne Auflagen für die Gemeinden und Städte, vor allem in strukturschwachen Regionen, für 2024 und 2025 einzutreten.“
*****
Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.29
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Andreas Kollross,
Genossinnen und Genossen
betreffend: Gemeindepaket für 2024 und 2025
eingebracht in der 270. Sitzung des Nationalrates im Zuge der Debatte zu Top 7 Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4102/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunalinvestitionsgesetz 2025 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 geändert werden (2682 d.B.)
Begründung:1
Der Österreichische Gemeindebund hat bei seiner Bundesvorstandssitzung einstimmig eine Resolution beschlossen, mit der ein Gemeindepaket in Höhe von 1 Mrd. € für 2024 und 2025 gefordert wird. Trotz des derzeit geltenden Finanzausgleichs von 2024 bis 2028, benötigen die Gemeinden für die Jahre 2024 und 2025 finanzielle Mittel zur Stärkung der Liquidität: die Umlagezahlungen an die Länder sind gestiegen, Lohnabschlüsse im öffentlichen Dienst und ein höherer Personalbedarf in den Bereichen Elementarbildung oder Pflege, höhere Zinskosten und das Inflationsniveau wirken ausgabenerhöhend, andererseits fehlen Einnahmen aus der nicht erfolgten Valorisierung der Grundsteuer. Viele Gemeinden könnten mittlerweile den 50%igen-Anteil des kommunalen Investitionspaketes finanziell nicht stemmen2.
Das neue Kommunale Investitionspaket für 2025 verbessert die finanzielle Situation der Gemeinden nicht nachhaltig. Das KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung rechnet daher mit einer kritischen Finanzsituation bei den Gemeinden. Weiterhin wäre mit 40% Abgangsgemeinden zurechnen, diese können den laufenden Betrieb aus eigener Kraft nicht decken3. Die Gemeinden brauchen zusätzliche Liquidität, weshalb die Finanzzuweisung an die Gemeinden von 300 Mio. € zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung im Jahr 2025 positiv zu sehen ist. Allerdings ist die Kofinanzierung des Kommunalinvestitionsgesetzes 2025 aus Sicht der Gemeinden weiterhin kritisch. Gemeinden in strukturschwachen Regionen haben nicht die finanziellen Mittel um die ihnen zustehenden Mittel abzuholen.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, mit Gemeindevertreter:innen in Gespräche über ein Gemeindepaket in Höhe von 700 Mio. Euro als Soforthilfe ohne Auflagen für die Gemeinden und Städte, vor allem in strukturschwachen Regionen, für 2024 und 2025 einzutreten“.
1 Quelle https://gemeindebund.at/gemeindebund-fordert-gespraeche-ueber-eine-gemeinde-finanzspritze/
2 vgl. auch Österreichischer Gemeindebund, OTS vom 26.2.2024 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240226_OTS0127/gemeindebund-fordert-gespraeche-ueber-eine-gemeinde-finanzspritze)
3 KDZ, Presseaussendung vom 17.6.2024, https://www.kdz.eu/de/presse/trotz-zusaetzlichem-gemeindepaket-weiterhin-kritische-finanzsituation-bei-gemeinden
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung. (Abg. Michael Hammer: Jetzt kommt eine Bürgermeisterin! Die weiß, wie es geht!)
Zu Wort gelangt nun Angela Baumgartner. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Kollege Kollross, wir brauchen es nicht zu lernen – wo ist er denn?, ah, da! –, wir können es schon. Wir brauchen es nicht zu lernen! (Abg. Kollross – neben den Sitzreihen stehend –: Nein, ihr lernt es nimmer! Da habe ich die Hoffnung schon aufgegeben!)
Als Bürgermeisterin kann ich Ihnen versichern: Das Gemeindepaket ist wichtig und richtig, denn mit diesem Beschluss verschaffen wir unseren Kommunen zusätzlich finanziellen Spielraum und setzen damit wichtige Impulse für die
Wirtschaft und somit auch für die Arbeitsplätze vor Ort, lokal, regional. Die Gemeinden sind der Wirtschaftsmotor Nummer eins, das habe ich von dieser Stelle schon das eine oder andere Mal gesagt.
Unser Finanzminister hat auch immer gesagt, dass der Bund hilft, wenn weitere Unterstützungen für unsere Gemeinden notwendig sind, denn die Gemeinden sollen auch in Zukunft ihre wichtigen Aufgaben für die Menschen erfüllen können. Und ich kann Ihnen versichern, die Aufgaben für unsere Gemeinden werden nicht weniger.
Die Gemeinden sind von großer Bedeutung für die Versorgung und die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger. Den Gemeinden die Kraft zu geben, damit sie investieren können, ist essenziell. In Summe 1,3 Milliarden Euro für unsere Gemeinden sind gut angelegtes Geld, denn sie fließen in Investitionen, von denen die Menschen direkt etwas haben. Damit wird Infrastruktur gebaut, von der Straße über Kindergärten bis zur Schule. Es wird in die Gesundheit investiert, es wird in die Pflege investiert, es wird bis hin zum Wohnen und zum Sanieren investiert. (Beifall bei der ÖVP.)
Schauen wir uns das Paket noch einmal im Detail an: Es wird ein neues Kommunalinvestitionsgesetz mit 500 Millionen Euro geben, bei dem der Eigenfinanzierungsanteil der Gemeinden auf 20 Prozent reduziert wird. 250 Millionen Euro, also die Hälfte davon, sind für Energieeffizienz sowie Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Hochwasserschutz oder Bodenschutz, reserviert.
Für das bestehende Kommunalinvestitionsgesetz wird die Antragsfrist bis Ende 2026 verlängert. Herr Kollege Kollross und Herr Kollege Linder, es gibt Gemeinden, die ganz einfach etwas in der Pipeline haben, so wie meine Gemeinde. Wir hätten das Geld heuer im Herbst abgeholt, weil die Planung für den heurigen Herbst vorgesehen war, und wir sind dankbar dafür, dass das verschoben wird, denn so können wir das auch ein bisschen anders machen und hinausschieben. So können wir jetzt die Kindergartenoffensive durchführen und in
diese all unsere finanziellen Mittel hineinstecken. Ganz so also, wie Sie das sagen, ist es definitiv nicht. (Zwischenruf des Abg. Kollross.)
Die Digitalisierung der Gemeinden wird unterstützt, und zwar mit insgesamt 120 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren. Den Gemeinden wird damit das abgegolten, was sie eigentlich eh schon die ganze Zeit gemacht haben, meine Vorredner haben es schon gesagt: nämlich die Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, wenn sie Formulare oder dergleichen zum Ausfüllen haben.
In Summe gibt es also mehr als 1,3 Milliarden Euro für die österreichischen Gemeinden und Städte. Davon sind 920 Millionen Euro frisches Geld, das eine nachhaltige und sichere Investition in die Zukunft darstellt.
Zum Schluss möchte ich Ministerin Gewessler etwas ins Stammbuch schreiben: Wir Gemeinden, wir Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, wir Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, wir Funktionärinnen und Funktionäre, die Bäuerinnen und die Bauern, die Jugend – mit einem Wort: die Menschen vor Ort und im Ort –: das sind diejenigen, die nachhaltig und bedarfsorientiert die Zukunft gestalten. Dort geschieht der Klimaschutz, die Klimawandelanpassung, dort wird erneuerbare Energie erzeugt, es werden Energiegemeinschaften installiert und der Boden wird nachhaltig bewirtschaftet – gemeinsam und nicht im Alleingang. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich darf noch folgenden Abänderungsantrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunalinvestitionsgesetz 2025 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 geändert werden (4102/A) (Top7)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben bezeichnete Antrag in der Fassung des Ausschussberichts (2682 d.B.) wird wie folgt geändert:
Artikel 2 (Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024) wird wie folgt geändert:
1. Die bisherige Novellierungsanordnung Z 2 wird zur Z 3 und wird nach der Novellierungsanordnung Z 1 folgende neue Novellierungsanordnung Z 2 eingefügt:
„2. In § 27 Abs. 1 wird das Zitat „(§ 10 Abs. 1)“ durch das Zitat „(§ 11 Abs. 1)“ ersetzt.“
2. In der Novellierungsanordnung Z 3 wird im § 28a Abs. 2 das Zitat „§ 11 Abs. 5“ durch das Zitat „§ 11 Abs.“ 2 ersetzt.
*****
Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.34
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA
Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunalinvestitionsgesetz 2025 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 geändert werden (4102/A) (Top7)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben bezeichnete Antrag in der Fassung des Ausschussberichts (2682 d.B.) wird wie folgt geändert:
Artikel 2 (Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024) wird wie folgt geändert:
1. Die bisherige Novellierungsanordnung Z 2 wird zur Z 3 und wird nach der Novellierungsanordnung Z 1 folgende neue Novellierungsanordnung Z 2 eingefügt:
„2. In § 27 Abs. 1 wird das Zitat „(§ 10 Abs. 1)“ durch das Zitat „(§ 11 Abs. 1)“ ersetzt.“
2. In der Novellierungsanordnung Z 3 wird im § 28a Abs. 2 das Zitat „§ 11 Abs. 5“ durch das Zitat „§ 11 Abs. 6“ ersetzt.
Begründung
Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen Redaktionsversehen beseitigt werden.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete, zum Schluss haben Sie gesagt: wird durch § 2 ersetzt, Sie meinten § 6. (Abg. Baumgartner: Absatz 6!) – Absatz 6 statt Absatz 2, ja. (Abg. Baumgartner: Ja, Entschuldigung!)
Der Abänderungsantrag ist natürlich ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Dr. Johannes Margreiter. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der parlamentarische Prozess, der zu diesen Tagesordnungspunkten geführt hat, kann nur als unterirdisch beschrieben werden. Es ist einfach inakzeptabel, wie hier gearbeitet wird, dass in der zweiten Lesung
Abänderungsanträge eingebracht werden, wo die Themen erst mit Inhalt gefüllt werden. (Abg. Schellhorn: So sind sie, die Grünen! – Abg. Michael Hammer: Wer lesen kann, ist im Vorteil!) Diese parlamentarische Praxis, die hier einzureißen scheint, ist abzulehnen.
Bei Tagesordnungspunkt 8 ist aber auch in inhaltlicher Hinsicht Kritik anzubringen. Seit dem Ansteigen, seit dem Explodieren der Inflationsrate Ende 2022, Anfang 2023 haben wir in diesem Hohen Haus immer wieder das Thema des leistbaren Wohnens: Die Menschen können sich das Wohnen nicht mehr leisten, wir müssen etwas dagegen tun.
Der Hauptfokus all dieser Maßnahmen war darauf gerichtet, die privaten Immobilienbesitzer in die Ziehung zu nehmen, Mietzinsbremsen zu beschließen et cetera. Auch heute haben wir schon gehört – ziemlich am Beginn, bei der Änderung der Bundesverfassung –, dass es darum geht, Wohnen leistbarer zu machen.
So, und jetzt haben wir diesen Tagesordnungspunkt 8: Damit soll das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz, das wir Anfang 2023 beschlossen haben, geändert werden, und zwar dahin gehend, dass diese Mittel, die den Ländern vom Bund zur Verfügung gestellt worden sind, um die Mieterinnen und die Mieter, die Bevölkerung beim Bezahlen der Wohn- und Heizkosten zu unterstützen, dass also diese Mittel, die den Ländern für diesen Zweck zuerkannt worden sind, plötzlich für alle möglichen anderen Zwecke freigegeben werden sollen.
Das wirft Fragen auf: Entweder ist es so, dass dieses Wohnkostenproblem entweder gar nicht so akut ist, wie es immer versucht wird darzustellen – das stellt dann also sehr viele andere Maßnahmen, die wir hier beschlossen haben, infrage –, oder aber es ist einfach dieser Schritt, der jetzt gemacht werden soll, falsch. In jedem Fall ist das eine inakzeptable Maßnahme. Wobei noch zu erwähnen ist, dass ja in diesem Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz vorgesehen ist, dass die Länder dem Bund bis 31.12.2024 über die Verwendung der Mittel zu berichten haben: Man wartet nicht einmal diese Frist ab, sondern löst
schon jetzt die Bremse und gibt diese Mittel frei, sodass sie nicht ausschließlich für die Unterstützung bei der Bezahlung der Wohn- und Heizkosten verwendet werden müssen.
Wir können diesem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen, weil es einfach nicht stimmig ist und weil es offenbar nicht in der Lage ist, das Problem der Wohn- und Heizkosten wirklich zu lösen. – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
14.37
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Joachim Schnabel. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Joachim Schnabel (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte zum Kommunalinvestitionsgesetz 2025 sprechen und auch noch ein kurzes Resümee über die Debatte ziehen beziehungsweise auf einzelne Redebeiträge eingehen.
Die vergangenen Jahre, die Zeit, seit es diese Regierung gibt, war von großen Herausforderungen gekennzeichnet. Sie alle kennen sie: Corona, Lieferkettenkrise, Energiekrise, Russlandkrise und so weiter und so fort. Die Institutionen mussten große Herausforderungen meistern. Und trotzdem steht unser Land – das sieht man, wenn man Bilanz zieht; unser Herr Klubobmann Gust Wöginger hat das gesagt – sehr gut da.
Wir konnten in dieser krisenhaften Zeit sehr, sehr viele Zukunftsinvestitionen auf Bundesebene, auf Landesebene, aber auch auf Gemeindeebene tätigen.
Wenn wir zurückblicken, sehen wir: Wir haben vonseiten des Bundes in dieser Legislaturperiode unsere Gemeinden alljährlich bei diesen Zukunftsinvestitionen wirklich umfassend und maßgeblich unterstützt. Schauen wir uns das einmal an: 2020: Kommunales Investitionsgesetz mit 998 Millionen Euro, 2021: Erhöhung
der Gemeindeertragsanteile um 675 Millionen Euro, 2021: abermals Aufstockung des Strukturfonds – dieser ist vor allem für die finanzschwachen Gemeinden – um 100 Millionen Euro, 2022: das hier schon mehrfach genannte Kommunale Investitionsgesetz, 2023: mit 1 Milliarde, sprich 1 000 Millionen Euro.
Beim Finanzausgleich – auch im vergangenen Jahr beschlossen; darauf werde ich noch zurückkommen – wurde mit dem Zukunftsfonds, dotiert mit 1 100 Millionen Euro, ein neues Instrument eingeführt. – Danke dafür, Herr Finanzminister.
Das werden vielleicht viele hier nicht wissen, aber die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sehr wohl: Die Auszahlungen aus diesem Zukunftsfonds erfolgen gerade in diesen Tagen, dieses Geld kommt jetzt bei den Gemeinden an und war bei der ursprünglichen Budgetierung der Gemeinden noch nicht berücksichtigt. Das sind zusätzliche Mittel aus dem Finanzausgleich, die jetzt bei den Gemeinden ankommen.
Das Kommunalinvestitionsgesetz 2025 mit seinem Digitalisierungsaspekt bringt in Summe nochmals 920 Millionen Euro.
Herr Kollege Kollross von der SPÖ, Sie betreiben schon ein wenig Kindesweglegung. Erinnern wir uns! Das erste Kommunalinvestitionsgesetz gab es 2017, da stellte noch die SPÖ den Kanzler. Damals wurde dieses System kreiert. Das ist ein gutes System, muss man schon sagen, weil die Gemeinden dadurch sehr unbürokratisch zu den Finanzmitteln kommen. Es ist nur der Stadt Wien seinerzeit nicht geglückt, das Geld abzuholen – warum auch immer; nur 45 Prozent, wenn ich es richtig im Kopf habe, wurden abgeholt. Die Kaiserstadt Wien hätte beim Kaiser in Kärnten nachfragen müssen, denn die haben zumindest 95 Prozent abrufen können. Warum das nicht geglückt ist, weiß ich nicht. – Also Sie betreiben hier Kindesweglegung.
Warum ist es wichtig, dass wir jetzt auch Finanzzuweisungen mitbeschließen? Was ist der große Unterschied zum Finanzausgleich? – Weil – und dieser Aspekt wurde noch nicht genannt – die Grunderwerbsteuer maßgeblich eingebrochen ist. Wir wissen, die Krise in der gesamten Bauwirtschaft hat dazu geführt, dass weniger Immobilien erworben beziehungsweise verkauft werden. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)
Aus der Grunderwerbsteuer, Herr Kollege Schellhorn, fließen eben 94 Prozent an die Gemeinden, und da fehlen mittlerweile rund 20 Prozent. Das sind ungefähr 300 Millionen Euro, die es für die Gemeinden nicht mehr gibt. Deswegen gibt es diese Finanzzuweisungen in diesem Paket, wir unterstützen die Gemeinden mit zusätzlichen Mitteln.
Geschätzte Damen und Herren, die Gemeinden haben in den letzten Jahren vonseiten des Bundes viel bekommen, zusätzlich zu den direkten Investitionsmitteln haben wir vonseiten des Bundes viel beschlossen. Ob das jetzt die Kindergartenmilliarde ist oder das große Pflegepaket, die Vorantreibung des Breitbandausbaues, all das sind Investitionen, die den Gemeinden, dem ländlichen Raum, der dort ansässigen Bevölkerung zugutekommen und die Gemeinden zukunftsfit machen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Mein Appell zum Schluss, einerseits an die Länder, die das Wohnbaupaket noch nicht beschlossen haben: Bitte setzen Sie das Wohnbaupaket um, Sie setzen damit mehrere Impulse frei! Die Häuslbauer bekommen eine entsprechende Unterstützung, die Bauwirtschaft wird angekurbelt und auch die Gemeinden partizipieren mit, weil das auch wieder zu entsprechenden Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer führt.
Herr Kollege Schellhorn von den NEOS oder überhaupt zur gesamten Fraktion (Abg. Leichtfried: Was jetzt? Schellhorn oder alle?), es war sehr despektierlich, finde ich, wie Sie sich hier quasi im Off zu diesem Gesetz geäußert haben. Es ist sehr
janusköpfig, wie Sie hier in vielen Dingen vorgehen. Sie fordern – berechtigterweise; wir machen auch viel – einen Ausbau der Kinderbetreuung. Wo erfolgt die Kinderbetreuung? – In ungefähr 84 Prozent der Fälle im gesamten Land in den Gemeinden. Wenn wir den Gemeinden dann finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, damit sie das machen, wollen Sie das nicht einsehen und reden von Geldverschwendung. Sie müssen sich entscheiden, was Sie wollen. (Abg. Künsberg Sarre: Es gibt einen Finanzausgleich!)
Sollen die Gemeinden Daseinsvorsorge machen, dann müssen wir ihnen für diese zusätzliche Leistung für die Gesellschaft auch Geld geben. Das machen wir vonseiten der Bundesregierung und das ist uns ganz, ganz wichtig. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schellhorn: Schade, dass ich jetzt nicht reden darf, aber so einen Unfug habe ich noch nie gehört!)
Geschätzte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, aus unserer Sicht sind wir von der ÖVP in der Vergangenheit immer für die Gemeinden da gewesen und werden das auch in Zukunft sein, Sie können sich auf uns verlassen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strasser – in Richtung NEOS–: Müssts schauen, dass ihr ein paar Bürgermeister kriegts!)
14.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt MMag.a Michaela Schmidt. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete MMag. Michaela Schmidt (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Im März des vergangenen Jahres haben wir im Nationalrat einen 450 Millionen Euro schweren Zweckzuschuss für Wohn- und Heizkosten beschlossen. Die Mittel haben die Bundesländer erhalten, um Haushalte bei der Bewältigung der hohen Wohn- und Heizkosten zu unterstützen – Wohn- und Heizkosten, die deshalb so extrem gestiegen sind, weil sich die Bundesregierung geweigert
hat, mitten in der größten Energiekrise der letzten 50 Jahre in die Preise einzugreifen und die Teuerung aktiv zu bekämpfen.
Sie, Herr Finanzminister, haben damals argumentiert, man greife damit besonders jenen Haushalten unter die Arme, die eine finanzielle Unterstützung besonders benötigen. Die Kolleg:innen der Grünen haben argumentiert, der Heiz- und Wohnkostenzuschuss sei ein weiterer Baustein für leistbares Wohnen und Leben. Und die Bundesregierung hat gesagt, der Zuschuss werde deshalb über die Bundesländer abgewickelt, weil sie jahrzehntelange Erfahrung haben und die Maßnahmen daher treffsicher seien.
Nun, 15 Monate später, stellt sich heraus, dass manche Bundesländer diese Gelder gar nicht vollständig an die Haushalte, die diese finanzielle Unterstützung tatsächlich benötigt hätten, weitergegeben haben. Anders ist ja nicht zu erklären, warum hier jetzt plötzlich beschlossen werden soll, dass die verbliebenen Gelder in den Händen der Bundesländer bleiben sollen.
Wie viel ist denn insgesamt übrig geblieben? – Wir wissen es nicht. Vielleicht wissen Sie es ja, Herr Bundesminister, vielleicht können Sie uns sagen, welche Bundesländer diese Zuschüsse nicht ausbezahlt haben.
Es ist symptomatisch für die Untätigkeit bei der Bekämpfung der Teuerung, die die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren zu verantworten hat. Anstatt wirksame Preiseingriffe gibt es halbherzige Einmalzahlungen, und jetzt stellt sich heraus, dass diese teilweise nicht einmal bei denjenigen angekommen sind, die die Gelder so dringend benötigt hätten, nämlich bei den Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen.
Gleichzeitig befeuert man mit dem heutigen Abänderungsantrag auch eine absurde Budgetpolitik für die Bundesländer. Ausgerechnet jene Bundesländer, die die Gelder eben nicht an die Betroffenen weitergeleitet haben, werden dafür belohnt und dürfen sich jetzt über freie Mittel in den Länderbudgets freuen. Das ist falsch, das ist absurd, aber es ist eben auch symptomatisch für das Versagen
des Bundesministers bei der Budgetpolitik. Deswegen werden wir dieser Gesetzesvorlage auch nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Einen Hinweis zum Schluss: Es war die KöSt-Senkung der Bundesregierung, die für ein Sinken der Steuereinnahmen gesorgt hat, und natürlich führt das auch dazu, dass die Gemeinden weniger Einnahmen haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Höfinger – sich mit der linken Hand über den Kopf greifend und sich am rechten Ohr kratzend –: Man kann sich auch so kratzen!)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist niemand mehr dazu gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunalinvestitionsgesetz 2025 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 geändert werden, in 2682 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing.in Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung Landesumlage“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gemeindepaket für 2024 und 2025“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz geändert wird, in 2686 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher – wie zuvor – zunächst über den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung der Ziffern 1 und 3 und Nummerierung der bisherigen Novellierungsanordnung mit Ziffer 2 sowie Änderung der neuen Ziffer 2 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2596 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein DORA-Vollzugsgesetz erlassen und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018,
das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Pensionskassengesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden (2673 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4113/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das HinweisgeberInnenschutzgesetz geändert werden (2683 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zu den Punkten 9 und 10 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist nun MMag. DDr. Hubert Fuchs. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Diese schwarz-grüne Regierungsfraktion steht für Überregulierung und für Gold Plating. Ein aktuelles Beispiel ist das DORA-Vollzugsgesetz. Die zugrundeliegende EU-Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor zählt in Artikel 2 taxativ auf, welche Finanzinstitute Normadressaten dieser EU-Verordnung sind und wer dieser unterliegen soll. Die betrieblichen Vorsorgekassen werden da nicht angeführt, und sie fallen auch nicht unter den Artikel 2 angeführten CRR-Kreditinstitutsbegriff.
Bei der Ausdehnung des Anwendungsbereiches auf betriebliche Vorsorgekassen handelt es sich daher um nationales Gold Plating, das bei den betreffenden Instituten einen erheblichen finanziellen, aber auch administrativen Mehraufwand verursacht, ohne eine angemessene Übergangsfrist einzuführen, was wir Freiheitliche ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)
Die ÖVP tritt in ihren Sonntagsreden gegen Gold Plating auf, betreibt dann aber im Parlament Gold Plating in Reinkultur. Besonders auffällig agiert da der ÖVP-Abgeordnete Karlheinz Kopf, der nicht nur Obmann des Finanzausschusses ist, sondern auch Generalsekretär der Wirtschaftskammer. In der Stellungnahme der Wirtschaftskammer beschwert sich Karlheinz Kopf über das Gold Plating bei der Umsetzung der DORA-Verordnung. Im Finanzausschuss hier im Parlament äußert er sich dann überhaupt nicht zu diesem Thema, und heute wird dieser ÖVP-Abgeordnete dem Gold Plating zustimmen. – So viel zur Glaubwürdigkeit der ÖVP. (Beifall bei der FPÖ.)
Im Gegensatz zur ÖVP treten wir nicht nur in Sonntagsreden, sondern auch hier im Parlament konsequent gegen Gold Plating auf, und daher werden wir gegen dieses Gesetz stimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Höfinger: Das war eine Sonntagsrede im Parlament – an einem Dienstag!)
14.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzter Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Ja, das DORA-Vollzugsgesetz ist eine ein bisschen sperrige Materie. Der Digital Operational Resilience Act kommt von der europäischer Ebene zu uns.
Wenn man sich die aktuelle Situation anschaut und auf das Jahr 2022 blickt, sieht man, dass die Zahl der Cyberattacken auf den Finanzsektor bei
1 131 Angriffen pro Woche liegt. Es ist also ganz klar, dass man da Handlungen setzen muss. Ziel dieses Acts ist die Stärkung der digitalen operativen Resilienz beziehungsweise die Cybersicherheit auf dem Finanzmarkt – und das ist ein sehr wichtiges Ziel.
Warum brauchen wir diesen DORA, was ist der Nutzen? – Er sieht eben die Regelungen zum Risikomanagement, zur Meldung von Cybervorfällen, zur Durchführung von den Tests sowie zu Risiken durch die Nutzung von Drittdienstleistern vor. Natürlich – wenn man es sich anschaut: Dora ist die Kurzform von Dorothea oder Theodora, die beide ein Geschenk Gottes bedeuten – ist er kein Geschenk Gottes, sondern er ist Geschenk der EU, das wir hier umsetzen, meine Damen und Herren. Wir brauchen eben diese lückenlose, einheitliche digitale Resilienz beziehungsweise Cybersicherheit auf hohem Niveau im gesamten Finanzsektor. Deshalb ist das wichtig und ein Vorteil speziell für den Wirtschafts- und Finanzstandort Europa, aber natürlich auch für Österreich. Deshalb werden wir diesem Act auch zustimmen.
Als Zweites beschließen wir hier auch noch das MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz. Da geht es vor allem darum, dass wir einen harmonisierten Rechtsrahmen für den Markt für Kryptowerte haben. Ich glaube, das ist auch eine ganz wichtige Maßnahme, nämlich für die Transparenz- und Offenlegungspflichten für die Emission von und den Handel mit Kryptowerten.
Das sind also zwei Gesetze, die sehr wichtig für den Finanz- und für den Wirtschaftsstandort sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schwarz.)
14.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Angela Baumgartner. – Sie haben die Uhr im Blick, denn wir haben dann eine Sonderaktion. (Abg. Michael Hammer: Da kannst du die Rede zweimal halten, du hast noch 5 Minuten! – Abg. Bogner-Strauß: Natürlich, sie ist ja eine Frau!) Bitte schön, Frau Abgeordnete.
14.55
Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Herr Präsident, das geht sich alles aus, ich habe die Uhr im Blick.
Sehr geehrter Herr Finanzminister! Im Namen meiner Kollegin Agnes Totter möchte ich die Besuchergruppe aus Lödersdorf und Johnsdorf-Brunn recht herzlich bei uns im Parlament begrüßen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
Wir setzen hier heute zwei Maßnahmen des digitalen Finanzpakets der EU um, das aus mehreren Teilen besteht. Das Paket soll einerseits Innovation und technologische Entwicklungen im digitalen Finanzsektor vorantreiben und andererseits einen harmonisierten Rahmen im Euroraum vorgeben, um Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuern zu können.
Mit dem Vollzugsgesetz zur Mica-Verordnung wird im Wesentlichen unionsweite Rechtssicherheit betreffend Konsumenten- und Anlegerschutz geschaffen. Auf den bisher kaum regulierten Märkten für Kryptowerte soll unter anderem die Finanzstabilität gewährleistet und der Konsumentenschutz gestärkt werden.
Mit der zweiten Maßnahme, dem DORA-Vollzugsgesetz, schaffen wir ein hohes Niveau bei der Cybersicherheit im gesamten Finanzsektor. Das ist ein Vorteil für den Wirtschaftsstandort Europa.
Heute beschließen wir die im nationalen Recht erforderlichen Begleitmaßnahmen zur Umsetzung des DORA und der Mica-Verordnung und stärken dadurch den österreichischen Standort. Es sind schon zahlreiche Unternehmen daran interessiert, sich in Österreich in diesem Bereich anzusiedeln. Somit schaffen wir damit die Grundlage für Innovation, Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Österreich in einem Zukunftsbereich.
Auch wenn das alles sehr, sehr sperrig klingt, sind diese Regelungen wirklich wichtig, da der Finanzsektor immer digitaler wird. Bessere und vor allem sichere Finanzprodukte bieten neue Chance für Konsumentinnen und Konsumenten
und auch für die Unternehmen und eröffnen neue Finanzierungskanäle. Die braucht es, um neue, innovative Ideen und Produkte sowie Dienstleistungen auf den Markt zu bringen, aber auch um Forschung und Wissenschaft zu fördern. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gehen jetzt flott vor, damit wir noch vor der Sonderaktion die Abstimmung durchführen können.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein DORA-Vollzugsgesetz erlassen und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 2596 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das
HinweisgeberInnenschutzgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 2683 der Beilagen.
Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4114/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert wird (2684 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Es wurde auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.
Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über Punkt 11 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.
der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schluss mit dem Betonieren – Beste Bildung für unsere Kinder“ (4135/A)(E)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 4135/A(E).
Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:
Wie es mit unserem Land, unserer Gesellschaft und unserem Wohlstand weitergeht und auf welche Zukunft wir zusteuern, hängt mit nichts so eng zusammen, wie mit den Bildungschancen der Jungen. Beste Bildung und faire Chancen für alle Kinder und Jugendlichen sind die wertvollste Investition, die wir als Gesellschaft tätigen können.
Eine repräsentative Umfrage unter 1.000 Eltern von Kindergarten- und Schulkindern, die Triple M Matzka Markt- und Meinungsforschung im Auftrag von NEOS im Frühjahr 2024 durchgeführt hat, zeigt jedoch einen besorgniserregenden Blick auf das österreichische Bildungswesen. Dem Schulsystem geben die Eltern im Durchschnitt die Note 3,0 (Befriedigend), die Arbeit von Bildungsminister Polaschek bewerten sie gar nur mit 3,7 (Genügend). Während nur 19% eine Verbesserung wahrgenommen haben, sehen 34% der Eltern von Schulkindern eine negative Entwicklung.
Die Hauptsorgen der Eltern sind
• der Lehrkräfte- und Pädagog:innenmangel (79% sehen diesen als sehr oder eher kritisch),
• dass die Kinder und Jugendlichen zu wenig für "das echte Leben" gerüstet werden (ein Sorgenthema für 49% der Eltern von Volksschulkindern und 72% der Eltern von Schüler:innen der Sekundarstufe),
• schwieriges Verhalten, Mobbing und Gewalt (über 50% wählen diese Antwortmöglichkeit aus einer Liste, 11% nennen das Thema spontan als Antwort auf eine offene Frage),
• sowie Probleme mit der Integration von Kindern anderer Herkunft (12% der Eltern von Volksschulkindern nennen dieses Thema spontan).
Wichtig sind den Eltern vor allem kompetente und motivierte Pädagog:innen (Rang 1), ein gutes allgemeines Klima in der Schule (Rang 2) und ein kompetenter, konstruktiver Umgang mit Konflikten (Rang 3). Die meistgenannten Wünsche und Erwartungen an das Bildungssystem sind mehr Individualität und gezielte Förderung (17% spontane, ungestützte Nennungen), gut ausgebildete und bezahlte Lehrkräfte (15%), mehr Praxisbezug (15%) und insgesamt ein moderneres Bildungssystem (ebenfalls 15%).
Der Wunsch nach mehr Praxisbezug und mehr Relevanz für das weitere Leben spiegelt sich auch in den Antworten nach den wichtigsten Inhalten der Schulbildung wider. An die erste Stelle reihen die Eltern "Selbstmanagement / das Lernen". Gleich danach folgt "Finanzbildung, Umgang mit Geld" und "Zusammenleben und Demokratie".

Handlungsbedarf beim Thema Finanzbildung zeigt auch die am 27. Juni 2024 präsentierte PISA-Studie zu Financial Literacy. Österreichs Schülerliegen im Durchschnitt zwar im oberen Mittelfeld, gemessen an allen teilnehmenden OECD-Ländern, aber die Ergebnisse hängen stärker als anderswo vom sozialen Hintergrund der Jugendlichen ab. Anders ausgedrückt: Gerade jene Schüler:innen, die in finanziellen
Angelegenheiten am verwundbarsten sind (weil sie keine Eltern haben, die ihnen notfalls finanziell helfen können), verlassen in Österreich die Schule mit unzureichendem Wissen in Bezug auf Geld, Wirtschaft und Finanzen. Auch die Ende 2023 veröffentlichte allgemeine PISA-Studie zeigt, dass es um die Chancengerechtigkeit im österreichischen Bildungswesen schlecht bestellt ist und dass die Leistungsunterschiede nach sozialem Hintergrund von 2018 auf 2022 sogar weiter zugenommen haben. So ist beispielsweise die Lesekompetenz der 15-Jährigen aus Familien mit hohem Sozialstatus stabil geblieben, während die Lesekompetenz jener aus Familien mit niedrigem Sozialstatus um 18 Punkte gefallen ist.
Angesichts der vielen Baustellen und Herausforderungen ist es höchste Zeit, dass Österreich eine Bundesregierung bekommt, die den Chancen der Jungen - den Chancen ALLER Kinder und Jugendlichen in unserem Land - höchste Priorität einräumt, sich ambitionierte Ziele setzt und entschlossen wirksame Maßnahmen realisiert. Mit Blick auf die Ergebnisse der NEOS Lehrerumfrage 2023 und der Elternumfrage 2024 sind dies vor allem:
1.) Schulen von Bürokratie befreien, Lehrkräfte für die Arbeit mit den Kindern freispielen
• Bürokratie vermeiden, indem Schulen voll autonom werden. Vertrauen und Eigenverantwortung ersetzen Kontroll- und Dokumentationszwänge.
• Bürokratie vereinfachen, indem sie gebündelt, digital und userfreundlich wird. Schluss mit tausend Listen und parallelen Verwaltungsprogrammen.
• Bürokratie delegieren, indem das Verwaltungspersonal aufgestockt wird, damit Lehrer:innen sich ganz den Schüler:innen widmen können.
Lehrerinnen und Lehrer sollen ihre Zeit der individuellen Zuwendung zu den Kindern und Jugendlichen und der Vorbereitung und Gestaltung guten Unterrichts widmen können, statt bürokratischen Aufgaben, die nicht den Schüler:innen zugutekommen.
2.) Personalnot überwinden, individuelle Förderung ermöglichen
Derzeit ist die Arbeit an Österreichs Kindergärten und Schulen von einem massiven Lehrer:innen- und Pädagog:innenmangel geprägt. Erstens sind strukturell zu wenig Pädagog:innen und Lehrer:innen vorgesehen, um individuell auf Bedürfnisse einzugehen und Kinder in ihren Talenten zu fördern. Zweitens kommt es akut zu Betreuungslücken und zu Angebotseinschränkungen, insbesondere in der Begleitung und Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Lernschwächen oder Sprachdefiziten. Wir fordern daher 20.000 neue Pädagog:innen für Schule und Kindergarten.
Diese Zahl entspricht einem dringenden Bedarf, um die Herausforderungen hinsichtlich Bildungsniveau, Integration und Inklusion zu bewältigen. Es muss umgehend damit begonnen werden, mit handfesten, entschiedenen Maßnahmen schrittweise mehr Pädagog:innen und Lehrer:innen ins Bildungssystem zu bringen. Mit einem ambitionierten Stufenplan soll das Personal bereits ab nächstem Jahr aufgestockt und innerhalb der nächsten zehn Jahre um 20.000 Pädagog:innen und Lehrer:innen erweitert werden und somit den Kindern und Jugendlichen zugute kommen. Zum Vergleich: Im Bereich Pflege, in dem es vor allem um die ältere Bevölkerung geht, wird sogar von einem Bedarf von 80.000 zusätzlichen Fachkräften gesprochen.
Die Frage ist, wie diese Anstellungsoffensive in einem Bildungswesen gelingen kann, das jetzt schon damit kämpft, genügend Ersatz für jene Lehrkräfte und Pädagog:innen zu finden, die in Pension gehen? Dafür ist ein zusätzliches Bündel an Maßnahmen notwendig, unter anderem mit folgenden Elementen:
Mehr Elementarpädagog:innen
• Bundesweite Qualitätsstandards für die Elementarpädagogik
• Stufenplan für kleinere Gruppen und bessere Arbeitsbedingungen
• Bezahlung der gruppenführenden Pädagog:innen an jene der Lehrer:innen angleichen
• damit Rückholung ausgebildeter Elementarpädagog:innen in den Beruf
Mehr Lehrer:innen
• Mehr Quereinsteiger:innen: durch volle Anrechnung der Berufserfahrung bei der Gehaltseinstufung
• Incentives für den Umstieg von Teilzeit auf Vollzeit
• Weiterbeschäftigung in der Pension erleichtern und attraktivieren
• Native Speaker Teachers aktiv anwerben und finanziell gleichstellen
3.) Umgang mit Fehlverhalten, Mobbing und Gewalt verbessern
Fehlverhalten, Mobbing und Gewalt in der Schule sind komplexe Herausforderungen, auf die es keine einfachen Antworten gibt. Es braucht viel pädagogische Kompetenz, Aufmerksamkeit und Zeit der Lehrerinnen und Lehrer, um Veränderungen zu bewirken, die nachhaltig im Sinne der Kinder und Jugendlichen sind. Um das zu ermöglichen sind drei Ansätze notwendig: Erstens sollen Lehrer:innen für ihre pädagogischen Kernaufgaben freigespielt werden, indem Bürokratie vermieden, vereinfacht und delegiert wird. So können Lehrkräfte sich verstärkt individuell den Kindern zuwenden. Zweitens braucht es mehr und praxisnähere Lehrkräftefortbildung, um Lehrkräfte in ihrer pädagogischen Lösungskompetenz zu stärken. Dazu wollen wir das Fortbildungsmonopol der PH aufbrechen sowie das Fortbildungsbudget und die Fortbildungsverpflichtung erhöhen. Drittens gilt es, Sozialarbeiter:innen und Psycholog:innen als Vollzeitkräfte in jede größere Schule sowie in jeden Cluster von Kleinschulen zu bringen, schrittweise beginnend bei Schulen mit größeren sozialen Herausforderungen.
4.) Eine Schule schaffen, die "aufs Leben" und die Arbeitswelt vorbereitet
Viele Eltern sorgen sich, dass die Schule ihren Kindern zu viel Theorie und zu wenig Praxis bietet und sie nicht ausreichend auf das weitere Leben vorbereitet. Sie wünschen sich mehr Fokus auf Bereiche wie Selbstmanagement, den Umgang mit Geld und auf Fähigkeiten, die in der Arbeitswelt, im Haushalt und im Zusammenleben mit anderen
Menschen relevant sind. Dazu ist es notwendig, Wirtschaftsbildung und Berufsorientierung stärken, Kooperationen der Schulen mit der Arbeitswelt flächendeckend auszubauen, "Financial Life Skills" in mehrere Fächer (z.B. auch in Mathematik) stärker zu integrieren und einen festen Anteil der Unterrichtszeit für projektorientiertes, fächerübergreifendes und selbstgesteuertes Lernen zu reservieren. Neben der "Pflicht", also den Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen, soll Freiraum für interessengeleitetes Lernen geschaffen werden, also die "Kür", in der Schüler:innen mehr Wahlfreiheit und Vertiefungsmöglichkeiten bekommen.
Damit Eltern-Aussagen wie „Viele Kinder fallen durchs Raster. Individualität ist nicht gefragt. Wenig Praxis“ künftig der Vergangenheit angehören, muss entschlossen und gut durchdacht in die Kindergärten und Schulen investiert werden. Das Ziel ist klar: Wir wollen unseren Kindern mit bester Bildung ein selbstbestimmtes und chancenreiches Leben ermöglichen. Denn Bildung stärkt das Potenzial in jedem Menschen, mit Verstand und Tatkraft das eigene Leben zu gestalten und jenes ihrer Mitmenschen zu bereichern. Heben wir unseren Kindern die Flügel!
1) vgl. https://www.awblog.at/GenticsImageStore/1200/auto/prop/Bildung/aandwblog-20240130-pisa-1.png
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Missstände im Bildungswesen – vom Lehrkräftemangel über Mobbing bis hin zu lebensfernen Inhalten – endlich entschlossen angegangen werden. Bildung schafft die Grundlage für ein chancenreiches, gelingendes Leben und soll allen Kindern und Jugendlichen in Österreich als Startrampe dienen. Damit Lehrende besser auf die Bedürfnisse der
Kinder eingehen und sie in ihren Talenten fördern können, sind insbesondere folgende Schwerpunkte zu setzen:
• Stufenplan für 20.000 zusätzliche Pädagog:innen und Lehrkräfte für Schulen und Kindergärten in den nächsten 10 Jahren.
• Rascher Ausbau der Lehrkräftefortbildung und des psychosozialen Supportpersonals, um den Umgang mit Fehlverhalten, Mobbing und Gewalt zu verbessern.
• Überarbeitung der Lehrpläne und Stundentafeln mit dem Ziel, besser auf das Leben vorzubereiten:
o Lebensnahe Inhalte wie den Umgang mit Geld, Berufsorientierung und Fragen des Zusammenlebens in der Demokratie stärken.
o Inhalte modular gliedern in Pflicht (Grundkompetenzen) und Kür (interessengeleitetes Lernen mit hoher Wahlfreiheit).
In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und einem der Antragssteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich darf den Herr Bundesminister für Finanzen nun verabschieden und den Herrn Bildungsminister willkommen heißen.
Ich erteile Frau Klubvorsitzender Meinl-Reisinger als Antragstellerin zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Frau Klubvorsitzende. (Abg. Hörl: Jetzt bin ich neugierig, was Betonieren und Ausbildung miteinander zu tun haben! Erklären Sie uns das bitte! – Abg. Meinl-Reisinger – auf dem Weg zum Redner:innenpult –: Sehr gut, die ÖVP ist neugierig, selbst bei einem Bildungsthema, das finde ich großartig!)
15.00
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bildungsminister! Herr Wirtschaftsminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Lehrerinnen und Lehrer! Zunächst einmal: Für einen Teil von euch haben die Sommerferien schon begonnen, ich wünsche euch einen erholsamen Sommer! Für einen anderen Teil starten sie dann mit Ende dieser Woche.
Ich darf euch gratulieren: Wieder ist ein Schuljahr vorbei, die meisten von euch haben das bravourös gemeistert! Auch den Lehrerinnen und Lehrern und den Eltern ist zu danken, es ist ja durchaus herausfordernd.
Herr Minister, einen Urlaub gönnen sollten Sie sich aber nicht! Wir haben uns ja auch schon des Öfteren über Bildungsthemen unterhalten, und eigentlich ist die Frage sehr virulent im Raum, was eigentlich in den letzten Jahren im Bildungsbereich weitergegangen ist. Ich möchte das Ganze noch erweitern.
Was ist in den letzten Jahrzehnten im Bildungsbereich wirklich weitergegangen? – Ich habe mir das angeschaut: Seit 1945 hat die ÖVP 50 Jahre lang den Bildungsminister gestellt, 50 Jahre lang! (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Ich weiß, es ist natürlich nicht alles im Argen, aber ich glaube, wir alle sind uns einig, dass unser Land und insbesondere das Bildungssystem in Österreich ganz, ganz dringend Reformen bräuchte. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Diese Reformen sind aber nicht möglich, weil es einen meterdicken Beton gibt, den Bildungsbeton, den auch Sie mitgeschaffen haben. Ich habe Ihnen hier symbolisch ein kleines Sackerl Schnellzement (dieses auf die Regierungsbank stellend) – aber schnell ist bei Ihnen gar nichts – mitgebracht. Dieser meterdicke Bildungsbeton ermöglicht es nicht, auch nur irgendeinen innovativen Ansatz, einen Reformansatz, Ansätze, die in anderen Bereichen funktionieren, auf Bundesebene durchzubringen. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
Leider sind alle sehr traurig bezüglich unserer Nationalmannschaft und gleichzeitig sehr stolz auf sie. Ich habe mir gestern das Match angeschaut; ich meine, eines der Themen, die man da gesehen hat, ist ja, wie viel Druck da von den Österreichern gekommen ist, wie sehr sie versucht haben, Druck aufs Tor zu machen, aber dort ist eine Mauer gestanden.
So ist es im Bildungsbereich auch. Da gibt es ganz viele Initiativen, ganz viele engagierte Lehrerinnen und Lehrer, Elternvertreter, Expertinnen und Experten, es herrscht sogar in der Sozialpartnerschaft Einigkeit – von der Arbeiterkammer über die Gewerkschaft bis hin zur Wirtschaftskammer und zur IV –, dass wir Reformen brauchen, und sie scheitern alle an diesem meterdicken Bildungsbeton, wo nichts möglich ist, und wo auch Sie seit Jahren sitzen und einfach nichts weiterbringen!
Ich gebe Ihnen ein paar Beispiele: Seit wie vielen Jahren hören wir, die Kinderbetreuung gehört ausgebaut? Seit wie vielen Jahren wird mantraartig wiederholt, wie wichtig das ist? Nur sehr, sehr zaghaft wird das angegangen. 30 Jahre hinken wir da hinterher, im Vergleich zu anderen Ländern wie Dänemark.
Ich gebe Ihnen ein weiteres Beispiel: Nachmittagsbetreuung, etwas ganz Wichtiges, weil sich die Realitäten der Familien geändert haben, weil sich die Herausforderungen im Bildungssystem geändert haben, weil wir auch mehr Chancengerechtigkeit schaffen wollen, gerade für die Kinder, bei denen es eben nicht möglich ist, dass sie zu Hause entsprechend gefördert werden.
Nachmittagsbetreuung, etwas ganz Wichtiges; 1 Milliarde Euro war vorgesehen, aber Sie erinnern sich: „Kann ich ein Bundesland aufhetzen?“ Es ist gescheitert, an Ihnen, an der ÖVP. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Diese Nachmittagsmilliarde wurde verhindert: von Kurz und Landeshauptleuten.
Aufbau Ganztagsschule: Ja, in Wien wird sie vorangetrieben, aber wo ist denn der flächendeckende Ausbauplan für Ganztagsschulen? Oder meinen Sie
wirklich, dass es der Realität der heutigen Zeit und den Anforderungen eines Bildungssystems entspricht, dass man heutzutage noch immer Volksschulen um 12 Uhr Mittag enden lässt? Also überhaupt nicht!
Eine Lehrplanreform, die den Namen wirklich verdient hat: auch völlig gescheitert. Das Problem ist nicht nur, dass Sie keinen Reformwillen haben, keine Vision zeichnen können; ich habe Sie auch einmal gefragt – ein bisschen überspitzt, aber eigentlich sehr richtig –: Warum sind sie Bildungsminister geworden, außer dass Sie aus der steirischen ÖVP kommen? (Beifall bei den NEOS.)
Wir haben uns ja auch darüber unterhalten, was so die Vorstellungen sind, und ich kann mich erinnern, dass Sie gesagt haben: Na ja, also man müsste einen Prozess machen, was eigentlich Bildung im 21. Jahrhundert soll, aber bitte, die wirklich kritischen Fragen, das sind da die Streitfragen, die klammern wir aus, wie Ganztagsschule oder die gemeinsame Schule.
Ja, worum geht es denn eigentlich? Also sollen wir einfach weiter an diesen klitzekleinen Schräubchen drehen und zuschauen, wie Schülerinnen und Schüler nicht die Chancengerechtigkeit erhalten, die sie eigentlich brauchen, Lehrerinnen und Lehrer immer frustrierter sind und umgekehrt auch Eltern – und dazu werde ich noch kommen – immer unzufriedener mit dem Bildungssystem sind? Oder gelingt uns irgendwann einmal in diesem Reformstau in Österreich zumindest im Bildungsbereich ein wirklich großer Wurf, sodass wir sagen können: Wir sind stolz, wir haben Österreich zu dem Bildungsland Europas, wenn nicht sogar der Welt, gemacht?!
Sie verhindern aber auch Innovation, und Sie verhindern wichtige und richtige Ansätze in den Bundesländern. Das bekommen wir in Wien ja mit. Wie vieles von dem, was Christoph Wiederkehr richtigerweise anstößt, kann er aber nicht durchsetzen oder umsetzen, weil er keinerlei Unterstützung von Ihnen hat? (Abg. Salzmann: Hat er keinen Koalitionspartner?!)
Ich habe manchmal den Eindruck, der ÖVP ist es lieber, man kann mit dem Finger auf Wien zeigen und sagen: Schaut, was alles da schlecht läuft!, als dass man sich wirklich zusammentut und fragt: Wie können wir die Dinge besser machen?
Beispiel: Deutsch, riesengroßes Thema. (Abg. Taschner: Jawohl! Was macht Wiederkehr dafür?) Verpflichtende Sommerdeutschkurse, wie von Christoph Wiederkehr gefordert: geht nicht, Polaschek blockiert. (Beifall bei den NEOS.)
Chancenindex in Wien, gerade für die Brennpunktschulen wichtig, wichtiges Thema: Wiederkehr will machen, Polaschek blockiert. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Hörl: Ah so! – Abg. Taschner: Nein, Wiederkehr hat alle Möglichkeiten! Er muss sich nur den Koalitionspartner noch nehmen!)
Gewalt an der Schule, Sanktionsmöglichkeit für Eltern schaffen: Wiederkehr will umsetzen, Polaschek blockiert. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Salzmann: Es gibt eine klare Kompetenzverteilung! Der Staat hat klare Kompetenzen, das wissen Sie genauso! – Ruf bei der ÖVP: ... klare Kompetenzen im Schulbereich! Ihr könnt das selber entscheiden, im Land!)
Die Möglichkeit der Integration von diesen Kindern, die jetzt kommen, über den Titel Familiennachzug, etwas, was nicht auf NEOS-Mist gewachsen ist, dass da jetzt 400 bis 500 Kinder pro Monat kommen: Das haben schon Sie zu verantworten in der Bundespolitik, vor allem im Innenressort! Da sagt Wiederkehr völlig richtig: Es ist eigentlich ein Irrsinn, diese Kinder, die teilweise ihr ganzes Leben in Flüchtlingslagern verbracht haben, jetzt sofort in die Klassen, in die Schulen zu bringen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Damit überfordert man die Kinder, man überfordert die Lehrerinnen und Lehrer, man überfordert die anderen Kinder, man überfordert die Eltern. (Abg. Taschner: Richtig!) Die Möglichkeit, Brückenkurse zu machen, außerschulisch, um diese Kinder vorzubereiten, das will Wiederkehr; Polaschek blockiert! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Taschner: Aber wo!)
Das ist doch genau das Thema! Ihr zeigt lieber mit dem Finger auf Wien und sagt: Haha, ihr seid in Wien verantwortlich! (Abg. Salzmann: Es gibt eine klare Kompetenzverteilung, und die gibt vieles vor!) – Ihr schaut euch einmal den Zustand an und reicht nicht einmal die Hand, dass man sich gemeinsam hinsetzt. Das ist mein Politikverständnis bei so wichtigen Themen: dass man schaut, was gemeinsam geht, und ermöglicht, statt mit Beton zu blockieren.
Wir bedienen uns auch der Marktforschung, denn natürlich haben wir unseren Blick auf die Dinge, Sie werden einen anderen Blick auf die Dinge haben, aber uns hat auch interessiert, welchen Blick Lehrerinnen und Lehrer darauf haben; und heuer, wie die Eltern es sehen.
Letztes Jahr haben wir eine Lehrer- und Lehrerinnenumfrage gemacht, wir haben sie präsentiert, wir haben sie auch hier diskutiert, aus der ja klar ersichtlich ist, dass die Lehrerinnen und Lehrer über einen durchaus größeren Zeitraum mit den Arbeitsbedingungen zunehmend unzufrieden sind. Ganz, ganz oben ist die Frage der bürokratischen Belastung, also: Kann ich eigentlich meinen Job machen? Kann ich in der Klasse stehen? Oder werde ich aus dem Ministerium mit Erlässen und Verordnungen und Vorgaben zugemüllt, fülle da irgendetwas aus, was ohnehin völlig sinnlos ist, was sich keiner mehr anschaut und in die Rundablage wandert? – Und das ist nicht wirklich von Minister Polaschek aufgegriffen worden.
Heuer haben wir eine Elternumfrage gemacht. Ich kann Ihnen verraten: Das Bild unter den Eltern ist um keinen Deut besser als unter den Lehrerinnen und Lehrern. Gefragt danach, was sie so sehen, sagen knapp 80 Prozent, 79 Prozent der Eltern, dass es für sie spürbar ist, dass es viel zu wenige Lehrerinnen und Lehrer gibt, dass der Lehrermangel also in der Qualität im Schulalltag voll und ganz angekommen ist. Antwort darauf: kaum.
72 Prozent der Eltern sagen, sie sorgen sich, dass ihre Kinder eigentlich nicht für das Leben vorbereitet werden. Jetzt weiß ich schon: Es gibt Grundfertigkeiten, und Wissen sollte nicht nur immer einen Zweck erfüllen, aber trotzdem: Wenn
72 Prozent der Eltern sagen: Ganz ehrlich, mir geht es schon auch darum, dass mein Kind auf die verschiedensten Herausforderungen des Lebens – es wird ja auch immer komplexer für die Jungen – vorbereitet wird!, dann ist das schon ein Alarmsignal.
Jeder zweite Elternteil berichtet von Mobbing, von Fehlverhalten in der Schule, durchaus auch von Gewalt an der Schule: Darauf gibt es systemisch keine Antwort. Es gibt unglaublich viele engagierte Einzelinitiativen und es gibt auch engagierte Schulleiterinnen und Schulleiter, aber es gibt keine Antwort des Bildungsministers. Ich glaube, das Thema Mobbing oder sonst irgendetwas in den Schulen gibt es bei ihm nicht.
Für 47 Prozent der Eltern – das ist knapp die Hälfte – sind die Öffnungszeiten von Kindergärten ein riesengroßes Problem. Ich erinnere Sie noch einmal daran: „Kann ich ein Bundesland aufhetzen?“ (Abg. Salzmann: Wien!), hieß es, als es wirklich darum gegangen ist, eine Milliarde in die Hand zu nehmen, um die Nachmittagsbetreuung flächendeckend auszubauen. (Abg. Hörl: Schon wieder der alte Schmäh da!) Das ist eine Schande, und Sie sollten sich schämen. Sie haben die Eltern und Kinder im Stich gelassen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Dann gibt es die Herausforderung mit Integration, gerade natürlich in Wien, aber nicht nur: 80 Prozent der Kinder in den Mittelschulen in Wien haben eine nicht deutsche Umgangssprache. (Abg. Kassegger: 80 Prozent!) Was ist die Antwort darauf? Was ist Ihre Antwort darauf? (Abg. Kassegger: Mehr Migration ist die Antwort der NEOS!) Wie schaut die Unterstützung aus? (Abg. Belakowitsch: Was ist denn Ihre Antwort drauf? Was ist denn Ihre Antwort drauf? – Abg. Kassegger: Was ist die Antwort der NEOS drauf?) – Wir brauchen natürlich dort mehr Personal, mehr Unterstützung, auch mehr Unterstützung bei Schulsozialarbeit oder bei Psychagogik, denn das sind alles Themen, die da aufpoppen. Es ist ja nicht nur die Muttersprache, es ist ja oft auch ein sozioökonomischer Background oder ein nicht vorhandener Bildungshintergrund der Eltern. Da kommen
ganz viele Themen zusammen. (Abg. Belakowitsch: Und, was sollen wir jetzt machen?)
Und Sie lassen Wien komplett im Stich! Alles, was Christoph Wiederkehr hier vorschlägt, was er in seinem Bereich machen kann, macht er auch. (Abg. Salzmann: Da hat Wien schon selbst die Verantwortung!) Da sind ganz viele Reformen unterwegs, aber die Hand reichen tut der Bildungsminister bei diesem Thema überhaupt nicht.
Schauen Sie, das ist das Thema: Wenn die Eltern sagen, zu wenige Lehrer, die Lehrer sagen, zu viel Bürokratie – das sagen übrigens auch die Eltern –; eigentlich müssen wir einmal darüber reden, ob es zeitgemäß ist, denn wir haben nicht mehr den Eindruck, dass unsere Kinder gut auf das Leben vorbereitet werden, es ist nicht praxisbezogen, die Öffnungszeiten passen nicht mehr. Umgekehrt wissen wir auch aus Untersuchungen – egal ob von der OECD oder von Pisa –, wie unglaublich ungerecht unser Bildungssystem ist und wie viele Kinder wir da verlieren, Chancen vernichten, Talente vernichten, anstatt sie zu fördern und Begabungen zum Durchbruch zu verhelfen. (Abg. Salzmann: Wir schneiden besser ab als die europäischen Länder im OECD-Schnitt! Wir sind im oberen Drittel bei den Pisa-Ergebnissen!)
Da müssen doch irgendwann einmal die Alarmglocken schrillen und wir sagen: Okay, wir werden uns bewegen müssen. (Abg. Taschner: Sie desavouieren damit alle Lehrerinnen und Lehrer! Das wissen Sie!) – Ich desavouiere sicherlich keine Lehrerinnen und Lehrer (Abg. Taschner: Natürlich!), ganz im Gegenteil: Ich habe Ihnen gerade berichtet, was ein Hauptproblem der Lehrerinnen und Lehrer ist, nämlich dass Ihr Minister sie bei der Bürokratie des Alltags im Stich lässt (Beifall bei NEOS und SPÖ), viel zu wenige Lehrerinnen und Lehrer da sind, viel zu wenige Schulsozialarbeiter da sind, viel zu wenige Psychologinnen und Psychologen da sind, die alle die Extrameile gehen müssen, denn sonst ist das ganze Schulwesen nicht mehr aufrechtzuerhalten. Ich lasse sie nicht im Stich, sie werden von Ihnen im Stich gelassen. (Beifall bei NEOS und SPÖ. – Bravoruf bei
der SPÖ. – Abg. Salzmann: Sie reden nur von Wien! In allen anderen Bundesländern ist es anders! Wien ist auch hier ...! – Abg. Taschner: Nur laute Töne, nicht mehr!)
Nur einmal um zu zeigen, was möglich ist. Nehmen wir einmal dieses Faktum: 80 Prozent der Kinder in Wiener Mittelschulen haben eine nicht deutsche Umgangssprache. Übrigens weist auch da Christoph Wiederkehr nicht nur einmal auf die Fakten hin, was der Anteil an muslimischen Schülerinnen und Schülern ist, sondern er weist auch zu Recht darauf hin, dass wir in Teilen vor allem der muslimischen Community junger Männer in Wien sehr schwierige Wertevorstellungen haben. Auch da macht er Vorschläge und sagt, wir brauchen ein verpflichtendes Fach „Leben in einer Demokratie“, weil es in einer pluralen Gesellschaft darum gehen muss, dass wir ein paar Dinge außer Streit stellen: Die haben mit unserer Verfassung zu tun, mit unserer offenen Gesellschaft, mit unserer freien Gesellschaftsordnung, mit der Gleichstellung von Mann und Frau und damit, dass es keine Religion wagt, sich über die Gesellschaftsordnung oder über die Verfassung zu stellen. (Abg. Belakowitsch: Bitte, sagen Sie das ...!) Ich habe mich gefreut, dass Frau Staatssekretärin Plakolm gesagt hat, das ist eine gute Idee. Wo bleibt da jetzt aber auch in dieser Frage der Bildungsminister? Es ist doch zwei vor zwölf, wenn Sie dieses Thema anschauen. (Beifall bei den NEOS.)
Oder warten Sie darauf, dass etwas passiert, und dann sagen Sie wieder: Na ja, in Wien!? Das ist doch keine ordentliche Politik, die Sie da machen, das sind wirklich Versäumnisse am laufenden Band. – Okay, gut.
Was aber möglich wäre, zeigt ein Blogartikel der Bildungsexpertin Heidi Schrodt vom 1. Juli im „Standard“. Ich rate Ihnen dazu, das zu lesen – wir haben uns ja diese London School Challenge auch angeschaut –, was selbst in diesen sogenannten Brennpunktschulen alles möglich wäre, wenn man dort ein paar Kriterien beachtet. Das sind nämlich zum Teil die besten Schulen Londons. (Abg. Totter: England ist kein gutes Beispiel!) Wie weiß man das? – Nun, man schafft endlich einmal auch Transparenz und Vergleichbarkeit.
Was sind aber die Kriterien? – Die Kriterien sind nicht, dass man mit dem Leistungsniveau hinunterfährt; ganz im Gegenteil: Die Kriterien sind, dass man hohe Ansprüche an die Leistungen aller Kinder stellt, dass man aber gleichzeitig das Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler stärkt, dass man dort von Anfang an Demokratie lernt, Religionen lernt und nicht nur den Religionsunterricht und damit sozusagen auch das Wissen um verschiedene Religionen. (Abg. Belakowitsch: Religionen! Ich will überhaupt nicht! Das interessiert mich nicht, mir reicht eine ...!)
Es gibt viel Autonomie, damit am Schulstandort die Entscheidung getroffen werden kann, die auch entsprechend den Anforderungen notwendig ist, um auch den Unterricht entsprechend zu gestalten, und selbstverständlich auch eine sogenannte indexbasierte Finanzierung. (Abg. Totter: In England würde ich mir einmal die öffentlichen Schulen anschauen!) Das heißt, wenn dort Kinder sind, die besondere Herausforderungen haben, dass man natürlich dann die Schulen auch besser ausstattet.
Das bedingt natürlich, dass es dort eine starke Schulleitung gibt. Aber wissen Sie was? – Dort, wo es Autonomie geben kann, wo man die Freiheit hat, Entscheidungen zu treffen, dort wird es auch starke Schulleitungen geben, denn wenn ich nicht selbst eine Entscheidung treffen kann, dann muss ich auch keine starke Schulleitung haben – das ist ja völlig klar. Das heißt, es wäre auch im jetzigen System so viel möglich, wenn man endlich diesen Beton aufbrechen würde und diese Reformen in Österreich wagen würde, die so dringend nötig sind. (Abg. Belakowitsch: In Österreich jetzt: Welche genau?)
Um dem Ganzen sozusagen einen Druck zu verleihen, haben wir heute diesen Dringlichen Antrag gestellt. Das ist jetzt nicht eine Reformagenda von A bis Z, sondern es sind drei ganz konkrete Punkte, die – und das ist eben auch ein klares Ergebnis dieser Elternumfrage – dringend gemacht gehören (Abg. Belakowitsch: Wer hat die durchgeführt?):
Erstens einmal ein Masterplan, wie wir 20 000 zusätzliche Pädagoginnen und Pädagogen in ganz Österreich in die Schulen und übrigens natürlich auch in die Kindergärten bringen, denn die fehlen. Das ist ein bisschen ein An-die-Wand-Fahren mit Anlauf, denn wir wissen in Wirklichkeit seit zwei, drei Jahrzehnten, dass das passieren wird, dass die Babyboomer in Pension gehen und dass Pädagoginnen und Pädagogen fehlen werden. Also: ein Masterplan für 20 000 zusätzliche Pädagoginnen und Pädagogen.
Zweiter Punkt: rascher Ausbau der Lehrkräftefortbildung und des psychosozialen Supportpersonals, denn darum geht es. Sie haben dort Herausforderungen, die die Lehrerinnen und Lehrer nicht stemmen können. Sie lassen sie damit allein. Das ist auch nicht ihr Job, aber es gibt immer mehr Herausforderungen, gerade in Ballungsgebieten, aber nicht nur, gerade beim Thema Mental Health oder sonstigen Themen bei den jungen Leuten. Schauen Sie, dass sie diese Unterstützung in die Schulen bekommen!
Und der dritte Punkt ist: Bitte reden wir endlich darüber, dass wir die Lehrpläne und Stundentafeln reformieren, damit wir wirklich auch die Praxisorientierung und die Orientierung daran, dass man junge Menschen aufs Leben vorbereitet, mit Umgang mit Geld, mit Berufsorientierung, mit Demokratie, mit Fragen des Zusammenlebens in einer pluralen Gesellschaft in die Schulen bekommen. (Abg. Totter: Da gibt es ja neue Lehrpläne! Warum lesen Sie die neuen Lehrpläne nicht? Haben Sie die einmal gelesen?) Und ja, es braucht hier eine Verpflichtung – das ist das Letzte, was ich sagen möchte. (Abg. Totter: Die neuen Lehrpläne einmal lesen! Das wär’ nicht schlecht!) – Na gut, wenn Sie der Meinung sind, das ist an Demokratiebildung ausreichend. (Abg. Totter: Das wäre nicht schlecht, das ist einmal ein guter Anfang, sich einmal die Lehrpläne anzuschauen!) Die Lehrer finden das nicht, die Eltern finden das nicht und die Schülerinnen und Schüler finden das auch nicht, Frau Kollegin. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Totter: Schauen Sie sich einmal die Lehrpläne an!)
Mir geht es um folgenden Punkt: Gerade bei dieser brennenden Frage Integration – und da ist Christoph Wiederkehr der Erste in Wien, der das Thema
wirklich anpackt – reicht es nicht aus, auf freiwilliges Angebot zu setzen. Das wissen wir. Es gibt ganz tolle Angebote, ganz tolle Initiativen von Lehrerinnen und Lehrern, ehemaligen Lehrern oder sonstigen Vereinen oder Initiativen, aber das reicht nicht aus. Wir müssen alle jungen Menschen schon in der Volksschule mit einem klaren Bild davon erreichen, was unsere Wertehaltung ist, was unsere Demokratie ausmacht, unsere freie, offene Gesellschaftsordnung ausmacht und auch ein Wissen um Toleranz und andere Religionen. Da ist es wirklich zwei vor zwölf. Ich bitte Sie dabei wirklich um Zusammenarbeit und um Unterstützung. (Beifall bei den NEOS.)
15.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Polaschek. – Bitte sehr, Herr Bundesminister, bei Ihnen steht das Wort.
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete im Hohen Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und via Livestream! So schlimm, wie es hier behauptet wird, ist es in keinster Weise. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: Ja, schön! – Zwischenruf der Abg. Krisper. – Abg. Heinisch-Hosek: Es ist noch viel schlimmer! – Abg. Deckenbacher: Nein, nein, nein, nein, nein!)
Bevor ich Ihnen ein wenig über die Inhalte erzähle, halte ich es für angebracht – und es gehört sich eigentlich auch einmal –, Danke zu sagen, Danke an unsere Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen, vielen Dank auch an alle Pädagoginnen und Pädagogen im Elementarbereich, in der Freizeitpädagogik, in der Sozialpädagogik, vielen Dank all jenen, die im administrativen, im unterstützenden Bereich tätig sind, und natürlich auch Danke an alle Eltern, alle Verwandten, alle Schülerinnen und Schüler. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)
Ich kann Ihnen sagen, wir waren fleißig. Wir haben uns viel vorgenommen und wir konnten vieles davon umsetzen. Heute Abend etwa behandelt der Nationalrat mein Digitalisierungspaket. (Abg. Belakowitsch: Gratuliere!) Nach der Einführung der digitalen Grundbildung, der Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler der 5. Schulstufe mit digitalen Endgeräten werden nun auch die Verwaltungsabläufe digitalisiert. Elektronische Schulzeugnisse, der digitale Schülerausweis und eine Schulanmeldung ohne Zettelwirtschaft sind für alle spürbare Erleichterungen.
Mit der Weiterentwicklung der bisherigen vorwissenschaftlichen Arbeit geben wir den Schülerinnen und Schülern auch bei der Reifeprüfung mehr Raum für Kreativität. (Abg. Kucharowits: Das alles ohne Parlament!)
Von Anfang an im Fokus gestanden sind für uns auch die elementarpädagogischen Einrichtungen, weil mir dieser Bereich wirklich besonders am Herzen liegt. Die ersten Bildungsjahre sind entscheidend, die Ausbildung der Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen ist es auch. Daher haben wir neue Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen und 300 neue Ausbildungsplätze pro Jahr jetzt schon ermöglicht. Die Kampagne Klasse Job wurde auf die Elementarpädagogik ausgeweitet und hat zu einer Verdoppelung der Zahl der Studierenden beim Quereinstieg in nur einem Jahr geführt.
Mit den Ländern konnten wir eine Artikel-15a-Vereinbarung für die Elementarpädagogik ausverhandeln. Das bringt 1 Milliarde Euro für fünf Jahre für Qualitätsverbesserungen und den Ausbau.
Seit meinem Amtsantritt bin ich zumindest einen Tag in der Woche in Schulen und Forschungseinrichtungen in ganz Österreich unterwegs. Ich erlebe dabei sehr viel innovativen Unterricht. Ich erlebe sehr, sehr viele Schülerinnen und Schüler, die gerne in die Schule gehen, und ich habe auch die Gelegenheit, mit ihnen über ihre Erfahrungen und ihre Wünsche zu sprechen. (Abg. Krisper: Das ist so warme Luft! – Abg. Meinl-Reisinger: Ja, meine Tochter hat Sie erlebt!)
Ich bin im ständigen Austausch mit Lehrkräften, mit Schulleitungen, mit Verantwortlichen in den pädagogischen Hochschulen und Universitäten und auch im Bildungsmanagement. Aus diesen Erfahrungen schöpfe ich Woche für Woche, Tag für Tag Kraft, Mut und Ideen, denn ich sehe die Schulen, wie sie wirklich sind. Ich sehe die Lehrerinnen und Lehrer, die innovativen Unterricht ermöglichen. Ich sehe die Schulleitungen, die einen passenden Rahmen für Schülerinnen und Schüler, für Eltern und Lehrkräfte entwerfen.
Und ja, natürlich müssen wir alles tun, um die Lehrkräfte und die Schulleitungen, die auch jetzt schon im Dienst stehen, zu entlasten. Daher habe ich erst vor einigen Wochen mit Paul Kimberger, dem Vorsitzenden der Arge Lehrerinnen und Lehrer in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Entlastungsmaßnahmen für die Schulen, für die Schulleitungen und vor allem für die Lehrerinnen und Lehrer vorgestellt. Das sind Maßnahmen, die wir gemeinsam gut durchdacht haben, die gut im System ankommen und den Lehrerinnen und Lehrern mehr Zeit für die Tätigkeit geben, für die sie ausgebildet worden sind, nämlich für das Arbeiten mit den Schülerinnen und Schülern, für den Unterricht.
Kurz zur Forderung nach einer Erhöhung der Zahl der Lehrpersonen um 20 000: Woher gerade diese Zahl kommt, entzieht sich meiner Kenntnis. Für mich wirkt das, mit Verlaub, sehr evidenzbefreit, isoliert gedacht und auch ein Stück weit unreflektiert, denn Sie sprechen da von einem Plus von 17 Prozent. Betrachtet man internationale Vergleiche, wird klar, dass das Verhältnis von Lehrpersonen zu Schülerinnen und Schülern in Österreich schon jetzt ein sehr gutes ist. Lesen Sie dazu bitte etwa „Education at a Glance 2023“, das ist der Bericht der OECD!
Meine Initiative Klasse Job zeigt übrigens auch da Wirkung: Für das kommende Schuljahr gab es für 7 000 offene Teil- und Vollzeitstellen in Summe fast 12 000 Bewerberinnen und Bewerber.
Über 7 000 Personen haben sich zur Zertifizierung als Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger im neuen System angemeldet. Bei der Zahl der Anfängerinnen
und Anfänger bei den Lehramtsstudien verzeichneten wir im letzten Studienjahr ein Plus von fast 17 Prozent. Das bedeutet fast 1 000 Personen zusätzlich, die in diesem Studienjahr mit einem Lehramtsstudium begonnen haben. So sieht Recruiting aus! (Beifall bei der ÖVP.)
Schule ist Arbeitsplatz und Zukunftsplatz. Lehrerin und Lehrer ist ein Zukunftsjob für jede Person, die ihn ergreift, aber vor allem auch für die Schülerinnen und Schüler und damit für unsere Gesellschaft. Unsere Schulen sind Kompetenzzentren. Sie sind Bildungsraum und Entwicklungsraum, sie sind Raum für Ideen, aber auch Safe Room für unsere Kinder, denn in unseren Klassenzimmern lehren wir Geschichte, aber schreiben auch Zukunft.
Alle Kinder und Jugendlichen müssen dort einen geschützten Rahmen vorfinden. Daher gibt es keinen Platz für Gewalt und Extremismus. Wir haben Kinderschutzteams eingeführt und zur Gewalt- und Mobbingprävention viele Maßnahmen gesetzt. Verschiedene Workshopformate, unter anderem mit dem Bundesministerium für Inneres, schaffen Rechtsbewusstsein: 4 000 Extremismus- und Gewaltpräventionsworkshops pro Jahr mit Themen von Antimobbing und besseres Klassenklima bis hin zu Deradikalisierung und Gewaltprävention.
Die Schulpsychologie wurde um 20 Prozent ausgebaut und das psychosoziale Unterstützungspersonal an den Schulen verdoppelt.
Das nächste Schuljahr wird unter dem Jahresschwerpunkt stehen: Hinschauen statt Wegschauen! Mit der neuen Schulordnung wird außerdem die Sicherheit an den Schulen auf eine neue Ebene gehoben. Schulen müssen dann verpflichtende Kinderschutzkonzepte inklusive einer standortbezogenen Risikoanalyse umsetzen. Des Weiteren wird die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich Gewaltprävention und Deeskalationsmanagement für Lehrkräfte ausgebaut.
Ich möchte auch noch kurz auf die Ergebnisse von Pisa Financial Literacy eingehen: Da zeigt sich, dass Österreichs Schülerinnen und Schüler bei der
Finanzkompetenz signifikant über dem OECD-, aber auch dem EU-Durchschnitt liegen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Leichtfried: Ah, die ÖVP erwacht! – Abg. Michael Hammer – in Richtung des in der ersten Reihe neben Abg. Disoski sitzenden Abg. Leichtfried –: Du bist schon wie der Krainer, der sitzt auch zwischen zwei Reihen! – Abg. Disoski: Ja, auf halbem Weg zu uns! – Abg. Leichtfried: Manchmal muss man sich ja austauschen!)
Dennoch setzen wir weitere Maßnahmen zur Stärkung der Finanzkompetenz und des Finanzwissens. Ich habe veranlasst, dass bei den neuen Lehrplänen ein besonderer Fokus auf die Finanz- und Wirtschaftsbildung gelegt wird.
Wir haben auch die Möglichkeiten der Demokratiebildung in den Lehrplänen umfassend auf allen Schulstufen ausgebaut. Ich habe das System reformiert: Künftig können Lehrpläne rascher auf aktuelle Anforderungen angepasst werden. Jahrzehntelang hat man da nach einem alten System gearbeitet. Alle zehn bis 15 Jahre wurden die Lehrpläne mit großem Aufwand in einem langen Prozess geändert. Wir haben dieses System geändert, wir sind ab jetzt flexibler, um genau das zu tun: dass wir die Lehrpläne so gestalten, dass sie den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler entgegenkommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Eines durfte ich in den zwei Jahren als Bundesminister für Bildung sehr oft erfahren: dass unser Bildungssystem vieles leistet und voll engagierter Personen ist, bei allem Änderungsbedarf, den wir haben. Ja, wir müssen ständig daran arbeiten, das Bildungssystem zu verbessern, aber es gibt keine einfachen Lösungen, um perfekte Schulen vorzufinden. Es gibt keine einfachen, simplen Ideen, die man so umsetzen kann, wie Sie sich das vorstellen.
Wir brauchen entsprechende Grundlagen und Überlegungen und es braucht auch Verantwortung, die ich sehr wohl in mir trage und die ich sehr wohl wahrnehme, denn Bildung ist Chefsache, meine Chefsache, und das ist sie, wie die Fakten beweisen, schon jetzt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Grünen. – Abg. Leichtfried: Der Kollege Hörl hat das nicht so positiv gesehen! – Abg. Hörl: Was hat er gesagt?)
15.28
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Künsberg Sarre. Ab jetzt ist die Redezeit mit 10 Minuten begrenzt. – Bitte sehr.
Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Herr Präsident! Herr Bildungsminister! Herr Wirtschaftsminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Also die Geschichte mit dem Chef müssen Sie sich noch einmal gut überlegen, denn wenn man das Ministerium, glaube ich, befragen würde, dann würden die sich wahrscheinlich eine andere Art von Chef wünschen, nämlich einen, der Bildungsvisionen hat, Ziele hat und vor allem auch die Kinder und nicht sich selber in den Mittelpunkt stellt. (Beifall bei den NEOS.)
Ende des Schuljahres, Ende dieser Legislaturperiode, es ist Zeit, darauf zu schauen, was die türkis-grüne Regierung zustande gebracht hat. Wir haben ja jetzt schon einiges gehört, aber ich würde gerne noch einen konkreteren Blick auf die Punkte werfen.
Wir wissen seit Jahrzehnten, dass die Chancengerechtigkeit, die Bildungsgerechtigkeit in Österreich sehr, sehr stark vom Elternhaus abhängt, so wie fast nirgends in einem OECD-Land. Laut Pisa ist die Bildungsschere noch weiter auseinandergegangen. Was ist die Antwort der türkis-grünen Bundesregierung auf diese Ungerechtigkeit, auf diese Chancenungleichheit? – Das Mickeymausprojekt 100 Schulen – 1 000 Chancen.
Wie schaut es denn bei der Talenteförderung aus? – Auch da: Wow! Sie haben wirklich Großes vor, Sie haben nämlich ein Talenteprogramm für sage und schreibe 75 Schülerinnen und Schüler ausgerufen.
Wenn schon die Kinder nicht im Mittelpunkt dieser Regierung stehen, dann vielleicht die Lehrerinnen und Lehrer. (Abg. Hörl: Das ist eine Frechheit!) Es sind ja viele Personalvertreter und Gewerkschafter in diesen Reihen. (Abg. Michael Hammer: In unseren Reihen, ja!) Vielleicht liegt ja da der Fokus. Wir wissen aus unserer Umfrage unter 700 Lehrern, dass die bürokratischen Vorgaben überbordend sind, dass das ein Wahnsinn ist, dass die Lehrerinnen und Lehrer und Direktoren darunter verzweifeln, weil sie Dinge tun müssen, deren Sinn sie gar nicht erkennen, weil doppelt und dreifach Listen ausfüllen einfach unsinnig ist. Das ist Zeit, die den Lehrern bei den Kindern fehlt.
Was haben Sie getan, Herr Minister? Haben Sie mit den Direktoren geredet? (Abg. Totter: Ja, mehrfach! Mehrfach! Deswegen gibt’s die administrative Assistenz!) Haben Sie an diesem einen Tag in der Woche, an dem Sie an die Schulen fahren, mit den Lehrer:innen geredet? Haben Sie sie vielleicht um ihre Meinung gefragt? Haben Sie Bürokratie abgebaut? Haben Sie irgendetwas von diesen Dingen getan, von denen Sie wissen, dass sie nötig sind? – Nein, es bleibt alles schön von oben geregelt, damit ja nicht viel mehr vor Ort entschieden werden kann und ja kein Vertrauen in Direktoren und Lehrer:innen gesetzt wird, weil die ja vielleicht sogar bessere Entscheidungen treffen könnten. Das möchte man ja offensichtlich nicht. (Beifall bei den NEOS.)
Wenn schon nicht die Lehrer, dann haben vielleicht die Eltern erkannt, welch großartige Arbeit Sie in den letzten Jahren geleistet haben. Wir haben 1 000 Eltern befragt, Beate Meinl hat es auch gerade schon gesagt. Diesbezüglich muss ich Ihnen sagen: Die Zufriedenheit mit Ihrer Arbeit ist auch bei den Eltern nicht besonders berauschend. Das Schulsystem bekommt ein Befriedigend und Sie, Herr Minister, ein Genügend. Ist das Ihr Anspruch? (Ruf: Chefsache!) Ich sage Ihnen, was sich die Eltern denken: Die sorgen sich, was die Bildung Ihrer Kinder betrifft. Die Hauptsorge ist der Pädagog:innenmangel in Kindergärten und Schulen.
Dass Sie die Zahlen nicht nachvollziehen können, das kann ich schon verstehen, weil Sie ja offensichtlich keine eigenen Berechnungen haben. Ich komme gerne
zu Ihnen ins Ministerium und erkläre Ihnen, wie wir zu dieser Zahl kommen. (Abg. Totter: Nein, das brauchen wir nicht! Nein, das wär’ ganz verkehrt!)
Die weiteren Sorgen der Eltern, die Wahrnehmung, dass zu wenig fürs Leben gelernt wird, betreffen Financial Literacy, Unternehmertum, aber auch Demokratiebildung.
Das dritte Themenfeld ist Mobbing, Gewalt, wie Lehrerinnen und Lehrer damit umgehen und wie man sie unterstützen kann.
Die ÖVP ist seit 37 Jahren in der Regierung. (Rufe bei der ÖVP: Gott sei Dank! – Abg. Hörl: ... fünfzig!) Wissen Sie eigentlich, wie viele Chancen Sie ausgelassen haben, die an Ihnen vorbeigezogen sind? Sie haben es wahrscheinlich nicht einmal bemerkt (Abg. Michael Hammer: Das ist wie bei der Nationalmannschaft, leider!), wie vielen Kindern Sie in diesen letzten 37 Jahren nicht die Flügel gehoben, sondern sie gestutzt haben, und wie viele Kinder Sie überhaupt nicht einmal gesehen haben. Die sehen Sie nämlich überhaupt nicht.
Wann erkennen Sie endlich, dass wir große Antworten auf die großen Herausforderungen brauchen, die wir haben? Sie machen immer nur klein-klein und alles, was Sie aufgezählt haben, mag schon seinen Sinn haben, aber es ist alles nur klein-klein: Deckel auf, Deckel zu, unüberlegt, wie jetzt beispielsweise auch diese aus der Hüfte geschossene Handlung bei der VWA-Reform. Kein Mensch da draußen versteht, warum das auf einmal kommen muss und dann so verkauft wird, als ob es super ist. – Weil natürlich die Gewerkschaft sich das wünscht. Da knickt man dann sofort ein, wenn die AHS-Gewerkschaft vor der Türe steht. (Abg. Deckenbacher: Geh bitte! – Abg. Salzmann: Haben die NEOS ein Problem mit der Gewerkschaft? Habts ihr ein Problem mit der Gewerkschaft?)
An die Grünen gerichtet: Die Grünen waren natürlich die letzten fünf Jahre ein sehr dankbarer bildungspolitscher Partner, das muss man schon sagen. Das ist ja schon großartig, wenn man sich das anschaut. Die haben sich nämlich immer gefreut, wenn Sie ihnen so ein kleines bildungspolitisches Häppchen hingeworfen
haben. Da haben die Grünen dann immer so getan, als ob das eine Riesengeschichte sei, damit sie so tun können, als ob sie noch irgendeinen Anspruch auf Bildungspolitik haben.
Wir bringen diesen Dringlichen Antrag ein – für beste Bildung für unsere Kinder, für einen bildungspolitischen Reset, für Chancen und Möglichkeiten, die wir für alle Kinder und nicht nur für einige wenige wollen. Wir brauchen diesen Stufenplan für 20 000 zusätzliche Pädagoginnen und Pädagogen an Schulen und Kindergärten in den nächsten zehn Jahren. Wir brauchen einen raschen Ausbau der Lehrkräfteförderung, Fortbildung des psychosozialen Supportpersonals, um den Umgang mit Mobbing und Gewalt zu verbessern – und wir brauchen eine Überarbeitung der Lehrpläne und Stundentafeln mit dem Ziel, besser auf das Leben vorzubereiten. (Abg. Salzmann: Strolz hat mitgearbeitet bei den Lehrplänen!)
Wir wollen, dass endlich zwischen Pflicht und Kür unterschieden wird. Was muss ein Kind können? – Lesen, Schreiben, Rechnen. Und was kann ein Kind selbstständig und seinen Talenten und Stärken entsprechend machen?
Überwinden Sie endlich diese jahrzehntelangen wirklich scheuklappenideologischen Barrieren! Wir haben hier in Österreich nur unsere Köpfe als Ressource und die sollten wir nützen, um als Gesellschaft wettbewerbsfähig, innovativ und stark zu bleiben. Wenn wir das nämlich nicht schaffen, werden wir weiterhin Chancen von vielen Kindern vergeben, aber auch wir als Gesellschaft werden die Herausforderungen bei der Integration am Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft nicht stemmen können.
Wir brauchen endlich eine Schule, die ein Ort ist, an dem Schülerinnen und Schüler gerne lernen und Lehrer:innen gerne arbeiten. Wir brauchen eine Schule, an der Lehrkräfte und Direktoren als Profis wahrgenommen werden und selbstwirksam werden können und nicht bei jeder kleinsten Entscheidung auf das Ministerium oder auf die Bildungsdirektion warten müssen, was denn die vorgibt. (Abg. Salzmann: Da hat aber grad die Frau Kollegin Meinl-Reisinger ...!) Wir wollen, dass hohe Ansprüche gestellt werden, aber auch viel Unterstützung
geboten wird – und wir wollen, dass die Talente zählen und nicht nur die Defizite. Wir wollen, dass Sie sich endlich bewegen. Sie können heute den ersten Schritt in den letzten fünf Jahren machen und etwas Sinnvolles tun, indem Sie unserem Antrag zustimmen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
15.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Taschner. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter. (Abg. Leichtfried: Das wird jetzt keine gute Rede! – Abg. Totter: Bist du ein Hellseher? – Zwischenruf der Abg. Salzmann.)
Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Abg. Michael Hammer: Das ist jetzt künstlich die Statistik nach oben frisieren!) Ich habe mich bei der Rede von Frau Meinl-Reisinger das Gleiche gefragt (Abg. Leichtfried: An so was würd’ ich nie denken!), was damals vor der UNO die junge Dame gesagt hat: „How dare you?“ Wie können Sie es wagen, angesichts der Wiener Schulsituation, die Herr Wiederkehr zu verantworten hat (Abg. Meinl-Reisinger: Sagen S’ einmal, geht’s Ihnen noch gut?), solche Töne von sich zu geben? Wie können Sie das wagen? (Beifall bei der ÖVP.)
In Wien sind ein Drittel aller Erstklässler außerordentliche Schüler (Abg. Heinisch-Hosek: Weil Sie die Sprachförderklassen eingeführt haben! – Abg. Totter: Was haben Sie denn getan davor?), und von diesem Drittel sind mehr als 70 Prozent in Österreich geboren, haben zwei Jahre Kindergarten gehabt und können kein Wort Deutsch. (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Wie können Sie glauben (Abg. Heinisch-Hosek: Sie putzen sich an den Kindern ab!), dass da die Schule plötzlich Wunder wirken kann, wenn das in den Kindergärten in Wien nicht klappt? Wie die Kindergärten in Wien funktionieren, hat Herr Wiederkehr als Bildungsstadtrat zu verantworten. Wo ist denn das, dass die Kindergärten das liefern, was man erwartet – dass die Kinder herauskommen, sozial reif sind
und schulreif für die Volksschule sind? Wo ist das? Das ist nicht vorhanden in Wien. (Abg. Künsberg Sarre: Sie wollen keine Lösung, das ist das Problem!)
Herr Wiederkehr hat in fünf Bezirken mehr als 50 Prozent der Kinder als außerordentliche Schülerinnen und Schüler. In Wien gehen Lehrerinnen und Lehrer scharenweise weg, weil sie es nicht mehr packen können. Das ist Wien – und da wagen Sie, bei diesem Bildungsstadtrat Wiederkehr (Abg. Meinl-Reisinger: Genau deswegen wage ich das! Genau deswegen, weil wir das in Wien anpacken und ihr nichts anderes macht, als mit dem Finger auf Wien zeigen!), dem Herrn Bundesminister Vorwürfe zu machen! Herr Wiederkehr kann es sich natürlich erlauben, ein Bildungsfestival zu inszenieren, zu dem dann Herr Strolz kommen kann, fliegen und Bildungsberater für die NEOS spielen kann. Ja, das geht. (Zwischenruf der Abg. Salzmann.) Dafür hat Herr Wiederkehr Kompetenzen genug – aber die Kompetenz, ein gutes Schulsystem in Wien aufrechtzuerhalten, dürfte bei ihm nicht so gut ausgebildet sein (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger), meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Hier wird von einer Position aus gesprochen, die zeigt, dass es nicht so einfach ist mit der Schule. Nein, es ist nicht einfach. Das gebe ich gerne zu. (Abg. Shetty: Wenn man drei Jahre regieren ... 37 Jahre ...!) Das System ist wirklich schwer belastet dadurch, dass wir von der Migration her (Abg. Sieber: ... 70 Jahre!) Aufgaben auf uns nehmen müssen, die nicht so leicht zu bewältigen sind. (Abg. Meinl-Reisinger: ... bei den ... Sprachkursen eine Unterstützung? Dürfen wir nicht! Sanktionen bei den Eltern? Dürfen wir nicht! Vorbereitungsklassen? Dürfen wir nicht!) Wir werden vielleicht auch zugeben müssen (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen), dass einige der Kinder, die kommen, zunächst einmal gar nicht fähig sind, in die Schule zu gehen. Die brauchen eine Vorschule.
Wir werden auch dazu kommen müssen, zu sagen: Wir müssen Deutschkurse durchführen, die vielleicht sogar intensiver sind als die derzeitigen Deutschförderklassen (Abg. Heinisch-Hosek: Das ist gescheitert und ihr ermöglicht es nicht!), denn wir wollen erreichen, dass diese Kinder die deutsche Sprache beherrschen. (Abg. Scherak: Sag einmal!) Wir werden das alles machen müssen, ganz bestimmt.
(Abg. Meinl-Reisinger: Gar nichts werdet ihr machen! Am 30. September ist es zu spät! – Zwischenruf der Abg. Krisper.)
Herr Wiederkehr macht derzeit gar nichts. (Abg. Michael Hammer: Der ist auf Urlaub, und vorher arbeitet er nix!) Also, dann lassen Sie es! Natürlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist uns ganz klar. Im Österreichplan steht drin, wir müssen für Familie, für Leistung, für Sicherheit arbeiten – aber diese drei Säulen brauchen ein Fundament. Das Fundament, das hat Herr Generalsekretär Stocker gesagt – und er weiß es –, ist die gute Bildung. (Abg. Leichtfried: Na, wenn’s der sagt!) Das wurde jetzt festgelegt.
Die Abgeordneten von der ÖVP, insbesondere jene im Unterrichtsausschuss, wissen: Das Fundament muss die Bildung sein. Wir müssen daran arbeiten. (Abg. Krisper: Der Minister weiß das nicht!) Wir müssen dafür sorgen, dass die Kinder, die in unsere Schulen gehen – nicht nur, dass sie Talente haben; die haben sie ja von vornherein –, ihre Talente auch wirklich ausleben können, dass sie unterrichtet werden können, dass sie lesen, schreiben, rechnen lernen, dass sie denken lernen können, dass sie richtig empfinden können. (Abg. Heinisch-Hosek: Unfassbar! Weltfremd!) Das brauchen wir sowohl für die, die Lehrlinge werden – wir brauchen viele gute Lehrlinge –, wie auch für diejenigen, die dann ein akademisches Studium anstreben. Wir brauchen Leute, die wissen, was es bedeutet, Österreicherin und Österreicher zu sein.
Dafür müssen wir die Schulen mit Zielvorgaben, mit Gerüsten ausstatten. (Abg. Shetty: Wer ist wir?! – Abg. Meinl-Reisinger: Wer ist wir? – Abg. Heinisch-Hosek: Der Minister vielleicht oder wer?!) – Wir, das ist die zukünftige Regierung, die das dann machen wird, und da wird die ÖVP ein bestimmendes Wort haben. Wir werden (Abg. Shetty: Wann gelingt die Trendwende?) es auch so weit bringen (Abg. Heinisch-Hosek: Sie haben bis jetzt nichts getan!), dass wir diese Zielvorgaben klein (Zwischenruf des Abg. Leichtfried) und knapp halten und werden den Schulen viel Freiraum geben (Abg. Heinisch-Hosek: Den hätten sie eh schon, wenn sie genug Personal hätten!), damit sich die Lehrerinnen und Lehrer in diesen Schulen wirklich autonom entfalten können. Das ist sicherlich unser Ziel. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist die Zukunft, über die ich spreche. Darf ich noch ganz kurz zur Vergangenheit sprechen? – Jetzt ist das Schuljahr, das Unterrichtsjahr, beendet. Ich gratuliere allen Schülerinnen und Schülern, die es gut geschafft haben (Abg. Heinisch-Hosek: Und die anderen sind Ihnen egal oder was?!), wünsche allen denen, die noch nacharbeiten müssen das Allerbeste, und ich danke allen Lehrerinnen und Lehrern. (Abg. Heinisch-Hosek: Bitte!) Auf die allein kommt es an.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von den NEOS, Sie können beschließen, dass 20 000 neue Stellen kommen, aber wir haben dafür gesorgt, dass das Lehramtsstudium verbessert wird, sodass diese 20 000 Stellen wirklich existieren. (Ruf bei den NEOS: Spannend!) Sie fassen vielleicht einen Beschluss – wir arbeiten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Künsberg Sarre: Das stimmt ja nicht! – Abg. Leichtfried: Also, diese Rede war noch schlechter als erwartet! – Ruf bei der SPÖ: Unglaublich! – Abg. Salzmann – in Richtung Abg. Leichtfried –: Dich lassen s’ heute gar nicht reden! – Ruf bei der ÖVP: Hat er schon! – Abg. Hörl: Da staunts ihr, gell? Der Spiegel, der Spiegel tut weh! – Ruf bei der ÖVP: Ja, die Dringliche ist in die Hose gegangen, muss man sagen!)
15.41
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Tanzler. – Bitte.
Abgeordnete Petra Tanzler (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister Kocher! Herr Bundesminister Polaschek! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Zuerst möchte ich die Schülerinnen und Schüler der HAK Liezen im Namen von Abgeordnetem Mario Lindner begrüßen – herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Wir reden heute über den Dringlichen Antrag der NEOS zum Bildungssystem. Auch wir sind der Meinung, dass es eine Reform braucht, dass sie dringend notwendig ist, und deshalb werden wir diesem Antrag auch zustimmen.
Wir sind in Österreich an einem Punkt angelangt, an dem ein Drehen an einzelnen kleinen Schrauben einfach nicht mehr reicht. Zum Ende dieser Legislaturperiode ist ein Resümee zu ziehen, Herr Minister. Es braucht dringend ganzheitliche und langfristige Lösungen. Es reicht ein Blick auf die Pisa-Studie, den Personalmangel in allen Einrichtungen oder den Nachhilfebedarf laut AK-Nachhilfebarometer vom Juni dieses Jahres: Es gibt einen weiteren Anstieg um 20 Prozent. Das bedeutet, 49 Prozent aller Schülerinnen und Schüler brauchen jetzt Nachhilfe, das ist jedes zweite Kind, und das ist wirklich tragisch.
Die Nachhilfekosten sind hoch und für viele aufgrund der Teuerung in allen Bereichen nicht mehr leistbar. Es muss eingespart werden. Wofür soll man das Geld nicht mehr ausgeben – für Essen, für Heizung oder wofür sonst? Fünf Jahre lang haben Sie uns erzählt, es gibt keinen Reformbedarf, das Bildungssystem wäre in Ordnung. Sie schieben die Aufgaben und die Kosten im Zusammenhang mit Bildung in die Familien hinein und bringen die Pädagoginnen und Pädagogen permanent durch Überforderung an ihre Leistungsgrenzen.
Meine Damen und Herren, die ÖVP ist hauptverantwortlich (Beifall bei der SPÖ), dass in den letzten Jahren alle Reformen blockiert wurden. Sie hätten unsere Vorschläge, vor allem die der letzten fünf Jahre, ernst nehmen können und Änderungen schon lange in Angriff nehmen müssen. Sie haben das Geld für etwas anderes ausgegeben. Sie haben die Bedürfnisse und Hilfeschreie der Familien, der Kinder und Jugendlichen und der Pädagoginnen und Pädagogen fünf Jahre lang – oder länger – ignoriert und diese auf sich allein gestellt gelassen. Sie sind dafür verantwortlich, dass diese Kinder und Jugendlichen nicht jene schulische Unterstützung bekommen haben, die ihnen zusteht und für die Sie als Regierungsparteien eigentlich verantwortlich sind.
Zu Herrn Kollegen Taschner, zu Ihrer Rede: Es ist wirklich verwunderlich, dass die ÖVP jetzt plötzlich die Notwendigkeit für Änderungen erkannt hat. Das ist nicht glaubwürdig. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Salzmann.)
Herr Bundesminister, Sie haben die gesamte Gesetzgebungsperiode lang den Mangel verwaltet und durch Nichtstun noch verstärkt. Sie sind verantwortlich für den Mangel an Personal bei den Schulsozialarbeiter:innen, beim administrativem Unterstützungspersonal und bei den Elementarpädagoginnen und -pädagogen, kurz: für den Mangel an Unterstützung für Kinder und Jugendliche, denn diese sind die Leidtragenden. In Ihrem Ressort hätten Sie längst etwas dagegen tun können und Sie hätten sich jedes Jahr bei den Budgetverhandlungen beim Finanzminister für eine ausreichende Finanzierung starkmachen können.
Nun, kurz vor der Nationalratswahl, sind Sie wach geworden und richten sich den ganzen Juni über an die Medien und präsentieren jene Ideen, die wir hier seit fünf Jahren vorschlagen, als Ihre. 50 Anträge kamen allein von mir. Es wird wieder bei Ankündigungen bleiben (Abg. Taschner: Haben wir doch etwas gemacht!), es wird kaum etwas umgesetzt werden, weil es derzeit auch kein Budget dafür gibt.
In dem Zusammenhang möchte ich noch auf einige Punkte im Antrag eingehen. Zur Personalnot: Herr Bundesminister, es reicht nicht, Werbung zu machen und 600 Millionen Euro ohne öffentliche Ausschreibung in den Bildungsbereich zu werfen. Außer der Agentur hat das keinem Kind etwas gebracht. 600 Millionen Euro hätten gut investiert werden können, um Kindern täglich ein warmes Mittagessen zu finanzieren. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir haben einen Personalmangel, weil die Arbeitsbedingungen nicht passen. Die Arbeitsbedingungen sind schlecht, weil die ÖVP nicht investieren will. Der Lehrermangel ist teuer: 80 Millionen Euro für Überstunden alleine im Pflichtschulbereich. Seit Antritt der ÖVP-Grünen-Regierung ist die Zahl der Studienanfänger gesunken und nicht gestiegen, und viele Pädagoginnen und Pädagogen beenden ihr Dienstverhältnis wieder.
Zu den Bewerbungen allgemein, Herr Bundesminister: Es kann schon sein, dass die Zahl der Bewerbungen für offene Stellen hoch ist, aber das passt nicht immer
mit den Standorten und den Fächern zusammen. Derzeit gibt es sehr wohl offene Stellen für den kommenden Schulbeginn.
Es ist ein wunderschöner Beruf, dafür muss aber der große Rahmen passen, mit attraktiven Angeboten und Arbeitsplätzen. Es braucht treffsichere Schulfinanzierung für die Bedürfnisse am Standort, für die Kinder, damit die Pädagoginnen und Pädagogen nicht mit Aufgaben belastet werden, für die sie eigentlich nicht ausgebildet sind. Wir haben ein teures Schulsystem, aber es kommt wenig beim Kind an. Das könnte man mit dem AK-Chancenindex, einem Modell, das es schon seit Langem gibt und rasch umsetzbar ist, sofort ändern.
Es braucht optimale Arbeits- und Rahmenbedingungen. Die Elementarpädagogik und die ersten beiden Jahre im Volksschulbereich müssten endlich als das Fundament angesehen werden, denn sie sind die Basis für jeglichen Bildungserfolg, der danach kommt. Es könnten viele Folgeerscheinungen wie Legasthenie und Dyskalkulie und so weiter zum Großteil vermieden werden. Wenn die Basis schon einmal passen würde, dann wären die Nachhilfekosten weniger und auch Förderungen würde es viel weniger brauchen.
Es braucht natürlich auch mehr Qualität bei der Deutschförderung. Die Erhebungen rund um die Deutschförderklassen, die vernichtend waren, wurden ja ignoriert und trotzdem wird noch daran festgehalten. (Abg. Taschner: Da müssen Sie intensivieren!) Es braucht echte Schulautonomie für alle Arten der Förderung innerhalb der Schule, bei der Vorbereitung und Begleitung der jungen Pädagoginnen und Pädagogen, und mehr Durchlässigkeit und Umstiegsmöglichkeiten innerhalb des Systems. Das würde den Beruf ebenfalls attraktiver machen.
Damit kann es gelingen, Herr Minister – nicht mit 600 Millionen Euro für eine Werbung –, dass sich mehr Menschen für diesen schönen Beruf entscheiden und auch bleiben, und damit würden auch mehr als eine Million Schülerinnen und Schüler etwas davon haben.
Der Schlüssel sind Investitionen in hochwertige beitragsfreie verschränkte Ganztagsschulen mit ausreichend Supportpersonal, ohne Hausübung und Nachhilfe, mit einem gesunden warmen Mittagessen. Wir sind da nämlich anderer Meinung als der Herr Bundeskanzler, der empfiehlt, dass Kinder halt einen Burger essen sollen. An dieser Stelle möchte ich auch daran erinnern: Wenn die ÖVP unseren Reformplänen damals, vor ungefähr zehn Jahren, zugestimmt hätte, hätten Zigtausende Kinder bis heute bereits bessere Chancen bekommen, Zigtausende Familien echte Entlastungen gespürt und Zigtausende Wirtschaftsunternehmen heute besser ausgebildete Fachkräfte. Die ÖVP trägt die Verantwortung dafür.
Verwunderlich finde ich auch den plötzlichen Vorstoß von Ihnen, Herr Bundesminister, zur verschränkten Ganztagsschule jetzt im Juni, kurz vor der Nationalratswahl, denn eine ähnliche Dringliche der NEOS gab es bereits voriges Jahr. (Abg. Taschner: 6. Juni!) Auch da war die verschränkte Ganztagsschule Thema, ich darf die Zwischenrufe von Klubobmann Wöginger zur verschränkten Ganztagesschule wiederholen, das ist sehr interessant: Wir wollen sie nicht! Der verschränkte Unterricht ist ein Zwangsunterricht! (Die Abgeordneten Belakowitsch und Taschner: Richtig! – Abg. Totter: Ganz richtig!) Das ist Kommunismus! Kinder bis um vier einsperren ist ein Wahnsinn! (Abg. Totter: Absolut richtig!)
Ja, zu dem Thema, dass Lehrer wieder mehr Zeit für Schülerinnen und Schüler haben und Schulleiter mehr Zeit für pädagogische Konzepte, war die Antwort des Klubobmanns: Das ist Kommunismus pur! Purer Kommunismus! – Soweit also zu den inhaltlichen Veränderungen vom vorigen Jahr zum heurigen Jahr, in dem Nationalratswahlen anstehen. Einmal so und einmal so, wie es gerade passt. Es ist nicht glaubwürdig. (Abg. Taschner: Na, wir wollen die offene Ganztagsschule!)
Herr Bundesminister, wissen Sie eigentlich, dass innerhalb Ihrer Partei – also, die, die Sie aufgestellt hat – im Hintergrund Stimmen laut werden, die sagen, Sie können es nicht und Sie müssen weg? Sie müssen jetzt die Kritik einstecken. Könnte es vielleicht sein, dass Sie jahrelang im Auftrag der ÖVP gehandelt haben
und jetzt diese ganze Kritik einstecken müssen, damit die Partei sauber bleibt? – Es schaut so aus. (Abg. Taschner: Wie kommen Sie auf die Idee?)
Zum Schluss wünsche ich allen Kindergartenkindern, allen Schülerinnen und Schülern, allen Studierenden, Pädagoginnen und Pädagogen, allen Eltern und allen, die am Schulleben beteiligt sind, erholsame Ferien.
Ich bedanke mich bei all meinen Kolleginnen und Kollegen für ihren Einsatz in den Schulen und Bildungseinrichtungen unter schwierigen Bedingungen. Das Engagement geht zum Wohle unserer Kinder meist über das geforderte Maß hinaus. Nur durch euch läuft das Bildungssystem eigentlich noch.
Wir wollen moderne Bildungseinrichtungen, die optimal vorbereiten, wo lernen Freude und Sinn macht, ohne Schultasche, ohne Hausübung und ohne Nachhilfe, sodass Zeit zu Hause Zeit für Familien ist. Diese erfolgreichen Schulen gibt es, und unsere Kinder haben sich solche verdient. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, damit sich in diese Richtung etwas ändert. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
15.50
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Brückl. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Ich darf vorweg stellvertretend für meinen Kollegen Hannes Amesbauer die FPÖ-Bezirksgruppe Leibnitz hier im Hohen Haus ganz herzlich begrüßen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS.)
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren Kollegen! Wir stehen wieder einmal am Ende eines Schuljahres, und das ist ein guter Zeitpunkt, denke ich, um einen kurzen Rückblick auf das abgelaufene Schuljahr zu werfen – einen kurzen deswegen, weil sich das mehr oder weniger mit einer Frage zusammenfassen lässt. Diese Frage lautet: Hat sich im
vergangenen Jahr in unserem Schulsystem, in unserem Bildungssystem etwas verbessert?
Ich sage Ihnen: Nein, es hat sich nichts verbessert. Die Zahl der schlecht ausgebildeten Kinder und Jugendlichen, die Zahl der schlecht ausgebildeten Schülerinnen und Schüler ist wieder gestiegen, nämlich jener Schüler:innen, die am Ende ihrer Schullaufbahn Probleme in den Grundkompetenzen, im Lesen, im Rechnen, im Schreiben haben. Die Zahl der demotivierten Lehrer, jener Lehrer, die lieber früher als später den Schuldienst quittieren, also verlassen wollen, ist gestiegen. Die Zahl der Eltern, die Angst um die Zukunft ihrer Kinder haben, ist gestiegen. Das zeigt ja auch die Anfrage der NEOS. Die Zahl der Probleme, die wir insgesamt im Bildungs-, im Schulsystem haben, ist gestiegen.
Viele dieser Themen wurden bereits angesprochen. Der Lehrermangel, auch wenn er jetzt ein bisschen aus dem Fokus der öffentlichen Diskussion geraten ist, ist in unserem Schulsystem immanent. Wir haben zu wenige Lehrer im Land.
Das zweite ganz große Problem ist der Migrationsdruck, der auf Österreich einwirkt, der in Österreich einfach viel zu hoch ist. Da verdeutlicht sich am klarsten und eindeutigsten das völlige Versagen der Bundesregierung in ihrer Einwanderungs-, Zuwanderungs-, Ausländer-, Sicherheits-, Innenpolitik, denn genau diese Zuwanderung, die von den Regierungsparteien entweder sogar unterstützt oder der zumindest nicht ordentlich entgegengetreten wurde, sorgt für eines der größten Probleme, die wir im Bildungsbereich haben, und das ist das Sprachproblem.
Wenn jedes vierte bis fünfte Schulkind in Wiener Volksschulen dem Unterricht nicht mehr folgen kann, weil es die deutsche Sprache ganz einfach nicht versteht und nicht sprechen kann, dann haben wir etwas falsch gemacht. Wenn zwei Drittel der Wiener Volkschulkinder im Alltag nicht deutsch sprechen, dann haben wir versagt, nämlich in der Integrationspolitik. Nicht wir haben versagt,
sondern diese Bundesregierung, die schwarz-grüne Bundesregierung der vergangenen Jahre, hat versagt.
Der dritte Punkt – auch der ist ganz, ganz wesentlich –: Den Jugendlichen, unseren jungen Menschen fehlt die Perspektive. Gerade in Krisenzeiten hat man ihnen Perspektiven genommen. Einhergehend damit geht bei jungen Menschen der Leistungswille verloren, denn die stellen sich ja die Frage: Warum bitte sehr soll ich noch etwas leisten? Ich kann mir kein Eigentum mehr schaffen! Ich habe nicht mehr die Möglichkeit, mir eine Wohnung zu kaufen! Ich habe nicht mehr die Möglichkeit, eine Familie zu gründen und ein Haus zu bauen!
Da hat die Bundesregierung in vielen Bereichen wirklich versagt. Ob es die Wirtschaftspolitik ist, ob es die Finanzpolitik ist, ist völlig egal. Die Bundesregierung hat in vielen Bereichen tatsächlich versagt. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)
Zum Thema Bürokratie: Die Bürokratie hat die Lehrer längst eingeholt, sie belastet sie massiv. Eine österreichische Tageszeitung hat vor wenigen Tagen getitelt, 77 Prozent der befragten Lehrer wollen den Schuldienst lieber früher als später verlassen. Sie sind demotiviert. Auch das ist ein Armutszeugnis für unser Bildungssystem, denn das ist ja die Frage, die sich viele Lehrer stellen: Warum soll ich denn noch unterrichten? Wie kann ich überhaupt noch ordentlich unterrichten, wenn jedes vierte, fünfte Kind mir gar nicht folgen kann, wenn Kinder teilweise – gerade im urbanen Bereich – bewaffnet in die Schulen kommen, wenn Konflikte in allen möglichen Kategorien aufbrechen, wenn – und das ist auch ein ganz wesentlicher Punkt – immer öfter Eltern die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder auf die Schulen abschieben? Das ist ein ganz massives Problem, das wir haben.
In einem Punkt schlägt sich das Versagen der Bundesregierung einfach ganz, ganz fest nieder, genau so, wie ich es vorhin bereits erwähnt habe: In der Integrationspolitik brechen Konflikte religiöser und gesellschaftlicher Natur auf,
und all diese Konflikte, die wir in der Gesellschaft haben, die man nach Österreich hereingetragen hat, finden sich auch in unseren Schulen wieder. Die Schulen sind ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Wenn da die Politik versagt, dann zeigt sich dieses Versagen eben ganz besonders in unseren Schulen.
Herr Bundesminister, Hohes Haus, wissen Sie, was fehlt? – Es fehlt ganz einfach der Mut, neue Wege zu gehen. Es fehlt die Kraft, neue Ideen umzusetzen. Es fehlt die Vision von einer guten Zukunft für unsere Kinder. Wir müssen den Leistungsgedanken wieder in unsere Schulen, in unsere Klassenzimmer bringen. Das geht nur, wenn man mutig, kreativ und innovativ ist.
Daher wollen wir weg von aufgeblähten Lehrplänen, so wie wir sie kennen, und hin zu klar definierten Bildungszielen. Wir wollen, dass man unsere Kinder fragt: Wo liegt euer Ziel, das ihr erreichen müsst? Bei der Festlegung dieser Ziele wollen wir auch die Zielbildungseinrichtungen einbinden. Das heißt, für den Volksschüler, der in die Mittelschule wechselt, ist klar festgelegt: Welches Ziel muss er erreichen, damit er in die Mittelschule gehen kann? Was muss ein Maturant können, wenn er an der Universität dieses oder jenes studieren will? Das ist ein Wechsel im System und etwas, das wir wollen.
Wir wollen ein klares Konfliktmanagement, wir wollen Gewaltpotenzial bekämpfen. Wir haben einen Neunpunkteplan vorgelegt, den es umzusetzen gilt.
Wir wollen in den Schulen mehr analog und weniger digital. Ich darf – ich sage das ganz bewusst – das Beispiel Schweden zitieren. Schweden war eines der ersten Länder, das vor über zehn Jahren mit der Digitalisierung begonnen hat und bei der Digitalisierung sehr rasch und sehr forsch vorgegangen ist, mit dem Ergebnis, dass sie jetzt draufgekommen sind, dass das massive Schäden in ihrem Bildungssystem, vor allem bei den Kindern, ausgelöst hat. Die Konzentrationsfähigkeit ist massiv gesunken, das Merkvermögen ist gesunken.
Schweden geht heute nicht den umgekehrten, aber wieder einen ein bisschen langsameren Weg. Sie gehen wieder zum Schulbuch zurück. Das ist auch unser
Zugang, denn die haptischen Fähigkeiten, die ein Schulbuch vermitteln kann, sind für unsere Kinder ganz dringend notwendig.
Was wir wollen, ist ein modernes Dienstrecht. Was wir auch wollen, ist Deutsch vor Schuleintritt.
Frau Klubobfrau Meinl-Reisinger, ich muss Ihnen das jetzt schon sagen: Ich meine, uns habt ihr ans Kreuz genagelt, als wir gekommen sind und gefordert haben: Wir wollen die Deutschförderklassen! Wir haben sie umgesetzt, und heute denke ich, ich höre nicht recht, als ich Sie hier reden höre und Sie hier den verpflichtenden Sprachkursen das Wort reden. (Abg. Meinl-Reisinger: Ja, ...! Das habe ich vor Jahren schon gesagt!)
Ganz verstehe ich es nicht. In den Ausschüssen, sogar hier im Plenum habt ihr unsere Anträge abgelehnt, habt ihr sie nicht mitgetragen, wenn es darum gegangen ist, dass wir Deutsch in den Schulen fördern wollen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Das kann ich Ihnen sagen, warum! Weil: ... ist eine Frage der Schulautonomie! – Abg. Wurm: Man kann ja auch klüger werden!) An eurer Glaubwürdigkeit müsst ihr noch arbeiten, das kann ich Ihnen von dieser Stelle aus schon sagen. (Abg. Wurm: Auch NEOS können lernen!)
Was wir auch wollen, ist natürlich, dass wir im Rahmen der Lehrerausbildung eine bessere fachliche Ausbildung bieten und weniger Pädagogik vermitteln, weil das vielfach nicht notwendig ist. Das ist ein Punkt, der im Übrigen auch im Forderungskatalog der AHS-Lehrer angeführt ist. Herr Minister, Sie wissen es. Vor wenigen Tagen, glaube ich, ist er Ihnen auch überreicht worden.
Ich möchte nur eine Stelle aus diesem Forderungskatalog der AHS-Lehrer noch zitieren, weil sie für mich das wirklich auf den Punkt bringt und weil das auch unser Zugang ist. Die schreiben: „Darüber hinaus ist zu akzeptieren, dass selbst mit entsprechender Unterstützung einfach nicht jedes gesellschaftliche Problem in der Schule gelöst werden kann“! Genau das ist der Punkt, sehr geehrte Damen und Herren, das ist unser Zugang.
Schule ist eine Bildungseinrichtung. Schule ist keine Bankfiliale, keine Erziehungsanstalt, keine Gesundheitseinrichtung. Schule ist eine Bildungseinrichtung. Schule muss endlich wieder Spaß machen und am Ende des Tages muss Schule natürlich auch klug machen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
16.00
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hamann. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Herr Präsident! Lieber Herr Bundesminister! Frau Klubobfrau, danke für den Dringlichen Antrag. Es ist nämlich absolut dringlich, unser Bildungssystem zu verbessern. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Ich bin auch absolut mit den meisten der Vorschläge von Elternseite und auch von Lehrer:innenseite, die da zitiert werden, einverstanden.
Wenn ich mir jetzt allerdings den Antrag der NEOS anschaue, bin ich schon ein bisschen überrascht, wie unambitioniert er ist. Sie haben jetzt selber von Visionen und von Innovationen gesprochen. (Abg. Meinl-Reisinger: ... drei einfache, kleine Punkte!) Also ich kann davon in diesen Vorschlägen nicht viel erkennen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Meinl-Reisinger: Wir wollen es leicht machen!)
Ein paar Beispiele, was da drinnen steht: Wir brauchen mehr Pädagog:innen. – Ja, na no na net, sage ich darauf, aber die fallen halt einmal nicht vom Baum. Was machen wir? – Wir werben täglich darum, neue Pädagogen, Pädagoginnen zu finden. Die Initiative klassejob.at wurde bereits erwähnt. Wir öffnen neue Zugänge zu dem Beruf, wir versuchen, neue Zielgruppen zu gewinnen. Meine Kollegin Eva Blimlinger wird darauf noch ausführlicher eingehen.
Ein Beispiel, das hier in diesem Antrag angeführt ist: Es wird die Angleichung der Gehälter von Elementarpädagog:innen an jene von Lehrer:innen gefordert. Sie
sind da, glaube ich, nicht ganz am letzten Stand. Ich habe mir jetzt gerade noch einmal angeschaut, wie im Moment der Arbeitsmarkt ausschaut. Einstiegsgehalt Lehrkräfte: 3 100 Euro; Einstiegsgehalt in der Elementarpädagogik bei der Gemeinde Wien, Ihre Website: 3 050 Euro; in Oberösterreich wurde es jüngst sogar auf 3 200 Euro erhöht – also da wir sind längst. (Zwischenruf der Abg. Künsberg Sarre.)
Es liegt offenbar nicht an den Gehältern. (Abg. Meinl-Reisinger: Nicht in allen Bundesländern!) Es liegt an den Arbeitsbedingungen in der Elementarpädagogik, an den Arbeitsstunden, an der Gruppengröße. Das gehört dringend geändert. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)
Ein anderes Beispiel aus diesem Antrag: Es wird die „Überarbeitung der Lehrpläne“ gefordert. Also ich weiß schon, dass Sie als Klubobfrau vielleicht nicht dazukommen, sich das anzuschauen, aber Ihre Bildungssprecherin müsste die neuen Lehrpläne, die eben gerade überarbeitet wurden, eigentlich kennen. Da steht alles, was Sie fordern, drinnen: Bildungs- und Berufsorientierung, Finanzbildung, sogar Entrepreneurship Education. – Das ist doch eigentlich das, was Ihnen als Unternehmerpartei gefallen müsste. Das ist alles in fächerübergreifenden Themen in den neuen Lehrplänen zentral verankert. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf der Abg. Totter.) Jetzt stimmt es schon, dass die Lehrpläne alleine nicht bestimmen, was in den Klassen tatsächlich stattfindet, aber ein Antrag ändert das auch nicht.
Nächstes Beispiel: Es steht auch drinnen, die Schulen sollen von Bürokratie befreit werden, die Eltern und die Lehrkräfte von dieser Zettelwirtschaft, die es immer zu Schulbeginn aufgrund des Dateneintragens in irgendwelche Tabellen gibt. Raten Sie einmal, was heute als letzter Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung steht: ein Paket digitale Schule. Genau da wird das umgesetzt, was Sie hier fordern. Gerade habe ich erfahren, wer dagegenstimmen wird: die NEOS. – Also verstehe das, wer will, ich verstehe es nicht. (Abg. Künsberg Sarre: Wir ziehen den Antrag zurück, es ist alles gut!)
Weil ambitionierte Ziele gefordert wurden, würde ich die Gelegenheit gerne ergreifen, unsere grünen ambitionierten Ziele hier einmal zu formulieren.
Erster Punkt: Elementarpädagogik. Es stimmt schon, dass noch nie so viel vom Bund in die Elementarpädagogik investiert wurde wie derzeit, nämlich 4,5 Milliarden Euro in den nächsten Jahren. Wir sagen allerdings, wir brauchen noch viel, viel mehr. Wir müssen vor allem den Fleckerlteppich an Zuständigkeiten beseitigen; wir brauchen einheitliche Standards in ganz Österreich, ein einheitliches Dienstrecht und wie schon erwähnt attraktive Arbeitsbedingungen. Deswegen gehört die Elementarbildung raus aus der Betreuungslogik auch die Frau Klubobfrau hat das Wort Kinderbetreuung heute erwähnt – und rein ins Bildungssystem. Sie gehört aus unserer Sicht ganz klar in Bundeskompetenz. (Beifall bei den Grünen.)
Zweite Vision: eine gemeinsame Schule. Ich finde es tatsächlich unerträglich, dass wir die Kinder im Alter von neun Jahren aussortieren, dass wir einen Teil von ihnen beschämen und ihnen so früh im Leben schon sagen, dass sie nicht gut genug sind, dass sie nur zweite Wahl sind. Ich sage aus voller Überzeugung: Österreich braucht eine gemeinsame inklusive Schule, die Kinder nicht nach sozialen Kriterien auseinanderdividiert, sondern ihnen individuell gerecht wird. Das wäre ein wirklich ambitioniertes Reformprojekt, das in der Gesellschaft einen breiten Konsens braucht.
Bei der SPÖ weiß ich, sie ist theoretisch dafür (Abg. Heinisch-Hosek: Auch praktisch!), obwohl die Segregation in Wien zwischen den Schulen so stark wie sonst nirgendwo in Österreich ist. Bei der ÖVP weiß ich, sie sind offiziell dagegen, obwohl ich in der Wirtschaft oft starke Stimmen höre, die sich davon wesentliche Verbesserungen erwarten würden. Bei den NEOS habe ich jetzt ziemlich genau zugehört: Sie haben von Chancengerechtigkeit geredet, aber ob Sie sich wirklich klar für eine gemeinsame inklusive Schule für alle Kinder aussprechen, habe ich heute nicht gehört. (Abg. Künsberg Sarre: Lesen Sie das Programm einmal! – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger. – Ruf bei den NEOS:
Sinnerfassend lesen!– Abg. Künsberg Sarre: Jahrelang nicht zugehört!) Wir sind jedenfalls klar dafür.
Dritter Punkt: Ganztagsschule. Das wurde heute schon öfters erwähnt. Ja, die Halbtagsschule, die die Kinder mittags hungrig auf die Straße schickt, ist ein Auslaufmodell. Wir brauchen eine Schule bis zum Nachmittag, in der Unterricht, Lernen, Bewegung, Spielen, Essen und Sport zusammengeführt werden. Wir haben in den letzten Jahren intensiv an einer wirklich ambitionierten Reform gearbeitet, die den Vormittag und den Nachmittag, den Unterricht und die Freizeitpädagogik zusammenführen würde. (Beifall bei den Grünen.)
Das hätte bedeutet, die Freizeitpädagogik ins gemeinsame pädagogische Team zu integrieren, in den öffentlichen Dienst zu übernehmen, dauerhaft vom Bund zu finanzieren. Das hätte bedeutet, Ganztagsschule in ganz Österreich, kostenlos für die Eltern, eine Ganztagsschule aus einem Guss. Ich habe sehr dafür gekämpft, auch viel Überzeugungsarbeit geleistet, um alle an Bord zu holen. Leider sind wir am Ende noch an einigen Partikularinteressen gescheitert. Ich sage dazu, die GPA, die Gewerkschaft, und auch der Wiener Bildungsstadtrat waren da keine riesige Hilfe bei der Umsetzung. (Abg. Künsberg Sarre: Stimmt überhaupt nicht!)
Ich bin davon überzeugt: Das ist die richtige Idee. Es ist die richtig große ambitionierte Reform, die Sie fordern, und irgendwann einmal wird die umgesetzt werden. (Beifall bei den Grünen.)
Damit bleibt mir nur, das schöne Motto dieses Antrages aufzunehmen: „Schluss mit dem Betonieren“; das unterschreibe ich als Grüne aus voller Überzeugung. Beton gehört weg, im Schulsystem genauso wie in allen anderen Bereichen unseres Lebens. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
16.07
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fiedler. – Bitte sehr.
16.07
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr Präsident! Minister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Das Bild, das Sie hier zeichnen, ist Ihnen, glaube ich, gar nicht bewusst. Wenn es hier nämlich um Bildung und um inklusive Bildung geht, schauen Sie einfach weg – starke symbolische Kraft, danke dafür!
Der Lehrermangel im Bereich der inklusiven Bildung in Österreich: Moment, der was? Inklusive Bildung? Das kennt man in Österreich nämlich nicht, dank Ihnen. Und warum? – Weil der Bildungsminister das nicht will. (Abg. Totter: Aber bitte! Das ist jetzt echt lächerlich!) Das hat er mir auch persönlich so gesagt. – Sie brauchen da überhaupt nicht hineinzureden. Wenn wir nämlich in inklusiven Bildungssystemen, in denen sich Schulen dafür engagieren, genug Pädagog:innen haben, werden die Stunden gestrichen. So wichtig ist inklusive Bildung in Österreich. – So viel zum Thema. (Beifall bei den NEOS.)
Unser Bildungssystem konzentriert sich darauf, was man nicht kann, ist defizitorientiert, schaut genau, wo die Fehler liegen, und lässt die Stärken und Talente der Kinder einfach unter den Tisch fallen. Abgesehen davon wird lebenslanges Lernen in Österreich auch nicht gefördert. (Abg. Totter: Das ist ungerecht den Pädagoginnen und Pädagogen gegenüber!)
Was wir wollen: Stärken und Talente unserer Kinder und Jugendlichen sollen gefördert und gefordert werden. Wir wollen, dass jedes Kind ein Recht auf Bildung hat, und zwar auf inklusive Bildung. Dafür brauchen wir ausreichend Pädagogen. Ob das 17 Prozent oder 20 Prozent mehr sind, ist mir an und für sich komplett egal, wichtig wäre, dass Sie in die Gänge kommen und das endlich einmal zusammenbringen. (Beifall bei den NEOS.)
Wir brauchen weniger Bürokratie für unsere Pädagoginnen und Pädagogen; wir brauchen eine Entlastung, und zwar durch multiprofessionelle Teams an den
Schulen, die aus Schulärzten, die was können, die was tun dürfen, aus Schulpsychologen, aus Sozialbetreuern bestehen. Die ganze Palette braucht man auch im inklusiven Bildungssystem, und dafür sollten Sie sich einsetzen. Sie haben selber gesagt, die ersten Bildungsjahre sind entscheidend. Das sind leere Worte, die Sie da einfach vor sich hinsagen.
Es sind nicht nur einfache Lösungen, ja, es bedarf ein bisschen Hirnschmalz, dass man sich hinsetzt und überlegt, wie man es genau angeht. Es braucht aber auch Mut. Dieser Mut fehlt Ihnen, und deswegen haben Sie auch keine Chefqualitäten, es tut mir wirklich leid. (Beifall bei den NEOS.)
Um noch einmal kurz auf Wien zu sprechen zu kommen (Abg. Taschner: Ja?): Unser Christoph Wiederkehr hat es geschafft, dass Kindern das 11. und 12. Schuljahr ermöglicht wird (Abg. Taschner: Das haben wir alle geschafft!); auch wenn es nicht ganz so gelöst wurde, wie es sein sollte, weil noch Personal fehlt. Es gibt Assistenzen in Kindergärten.
Man kann aber in drei Jahren nicht etwas wieder aufbauen, was in 37 Jahren kontinuierlich zerstört wurde. Zudem ist es auch noch so, dass Österreich nicht nur aus Wien besteht und es noch acht andere Bundesländer gibt (Abg. Totter: Einmal abschauen!), in denen Sie auch ins Tun kommen könnten; aber da wird weggeschaut, und das bravourös.
Der Minister, der sich vom Bildungssystem abwendet – das ist, finde ich, eine super Schlagzeile. Falls irgendwer von den Journalisten da zugreifen möchte, bitte gerne.
Für die ÖVP sind ja auch Kinder mit Behinderung nicht beschulbar, oder? (Abg. Totter: Unglaublich, echt arrogant ist es!)
Gut. Was wir wollen, ist, voneinander in einem inklusiven Bildungssystem mit ausreichend Personal, mit ausreichend geschulten Pädagoginnen und Pädagogen lernen zu können, weil wir die Vielfalt unserer Gesellschaft lieben lernen
wollen. – (Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke. (Beifall bei den NEOS.)
16.11
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Salzmann. – Bitte.
Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Herren Minister für Bildung sowie für Arbeit und Wirtschaft! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Galerie! Ich freue mich sehr, dass so viele dieser Bildungsdebatte, auch wenn sie, wie Sie sehen, sehr hitzig ist, folgen. Was mich besonders freut, ist, dass etliche Schüler auch jetzt wieder oben auf der Galerie sitzen. Es sind ja heute schon einige Klassen da gewesen.
Ist das Bildungssystem wirklich so schlecht, wie das hier in dieser ganz hitzigen Debatte behauptet wird? – Nein. Vieles ist sicher verbesserungswürdig. Warum? – Bildung heißt immer Entwicklung und Weiterentwicklung. (Beifall bei der ÖVP.) Bildung heißt, auf dem Weg zu sein. Der Herr Kollege da oben (in Richtung Galerie) schüttelt den Kopf. Ich bin auch Lehrerin. Ich habe über 30 Jahre unterrichtet und unterrichte nach wie vor. Ich kann euch nur sagen, Bildung ist für mich ein zentraler Schlüsselwert unserer Gesellschaft, und das, glaube ich, eint uns alle hier herinnen.
Ich möchte es ganz bewusst an den Beginn meiner Debattenrede stellen, dass die Bildung uns hier alle eint. Auch wenn Sie da oben und die Damen und Herren vor den Bildschirmen den Eindruck haben, da wird wieder heftig gestritten, möchte ich betonen: Ja, die Zugänge dazu, wie man Bildung regeln soll, sind wirklich sehr, sehr unterschiedlich.
Ich habe vorhin gehört, dass oben auf der Galerie eine Handelsakademieklasse sitzt. Es sind auch immer wieder Mittelschüler und Schülerinnen und Schüler aus
Gymnasien da. Wir haben in Österreich ein fantastisch differenziertes Bildungssystem, meine Damen und Herren. Es ist fantastisch, ich bin überzeugt davon! (Abg. Heinisch-Hosek: Nein, es ist krank!) – Frau Kollegin Heinisch-Hosek (Abg. Heinisch-Hosek: Ja?), du warst ganz lange Bildungsministerin (Abg. Heinisch-Hosek: Ja!) und hast auch mitgestaltet. (Ruf bei der ÖVP: Zu lange!) Wir werden im Rahmen einer steten Weiterentwicklung das Bildungssystem immer wieder weiterentwickeln müssen, und das tun wir auch.
Jetzt zu den Forderungen der NEOS (Abg. Schellhorn: Ja?): Sie fordern mehr Lehrerinnen und Lehrer, lieber Sepp Schellhorn. (Abg. Schellhorn: Ja!) – Ja eh! Wir haben auch ganz wichtige Schritte dafür gesetzt, den Lehrerberuf zu attraktivieren. Wodurch? (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) – Du hast es wahrscheinlich schon mitbekommen, denn du warst wahrscheinlich damals schon hier – ich weiß es jetzt nicht genau –: Wir haben das Lehramtsstudium von viel zu langen sechs Jahren auf fünf Jahre gekürzt. Wir haben das erste Unterrichtsjahr der Lehrerinnen und Lehrer, die sogenannte Induktionsphase, weiterentwickelt und verbessert.
Damit die jungen Kolleginnen und Kollegen im ersten Jahr nicht zu sehr belastet sind (Abg. Schellhorn: ... für Lehrer und Schüler!), brauchen sie im ersten Jahr keine Klassenvorstandsposition auszuüben (Abg. Künsberg Sarre: Das stimmt ja nicht ...!), und sie brauchen auch nicht fachfremd zu unterrichten, denn das wäre eine zusätzliche Belastung. Sie müssen auch nicht Vollzeit arbeiten, weil sie daneben im Normalfall auch noch das Masterstudium absolvieren. Das Masterstudium Lehramt ermöglichen wir übrigens auch berufsbegleitend, meine Damen und Herren, wobei wir auch digitale Lehrveranstaltungen anbieten. Das alles gehört dazu, um den Lehrerberuf zu attraktivieren. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben das erst in diesem Schuljahr beschlossen. Das Leistungspaket, wie wir Bildung weiterentwickeln, lässt sich sehen – in diesem Jahr, aber auch in den letzten Jahren, meine Damen und Herren. Es ist auch wichtig, die Rahmenbedingungen des Unterrichtens in den Schulen zu verbessern. Dazu hat der Herr
Minister gemeinsam mit der Lehrer:innengewerkschaft, der Arge Lehrer:innen, für alle Schularten ein Maßnahmenpaket präsentiert.
Liebe Frau Kollegin Meinl-Reisinger! Wenn die NEOS mit den Personalvertretern nicht arbeiten können, wenn da keine Wertschätzung da ist, dann sagt es einfach offen! So argumentiert ihr zumindest. (Abg. Scherak: Vielleicht liegt es an den Personalvertretern! – Ruf bei der ÖVP: Nein, geh!)
Ich bin sehr froh, dass es ein Maßnahmenpaket in Höhe von 80 Millionen Euro gibt, das die Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht entlasten soll. Die Finanzierung steht, der Beschluss ist da. Es braucht jetzt einfach nur mehr die Unterschrift und das Go vom Vizekanzler, und ich hoffe sehr, dass das kommt.
Wir werden heute auch die Weiterentwicklung der vorwissenschaftlichen Arbeit beschließen, meine Damen und Herren. Auch das ist eine wesentliche Weiterentwicklung. Wir werden die VWA freiwillig stellen. – Das gibt euch die Möglichkeit, eine Projektarbeit zu machen oder ein zusätzliches Fach mündlich oder schriftlich zu absolvieren.
Wir haben auch vieles andere gemacht. Ich als Salzburgerin möchte auch ganz bewusst darauf verweisen, dass gerade Salzburg mit allen Möglichkeiten, die ein Bundesland hat – und jedes der neun Bundesländer hat diese Möglichkeiten –, Spitzenreiter bei der Unterstützung bezüglich administratives Unterstützungspersonal ist. 100 Prozent aller Pflichtschulen haben eine Sekretärin beziehungsweise eine Sekretariatskraft. (Beifall bei der ÖVP sowie Bravoruf der Abg. Totter.)
Das alles ist möglich, meine Damen und Herren. Warum Wien so vieles nicht schafft (Ruf bei der SPÖ: Machen wir eh!) und immer nach dem Bund schreit, kann ich nicht nachvollziehen – und viele andere auch nicht. Der Anteil der Schüler:innen mit Migrationshintergrund an Wiener Schulen ist ein sehr hoher. (Abg. Schellhorn: Nur die Politik, die schläft!) Leider fehlt mir die Zeit, um jetzt darauf einzugehen.
Abschließend möchte ich mich aus tiefster Überzeugung und wirklich von Herzen bei allen Pädagoginnen und Pädagogen bedanken, bei jenen in den Kindergärten, in den elementarpädagogischen Einrichtungen, an den Volksschulen, Mittelschulen, Berufsschulen, polytechnischen Lehrgängen, an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen. Bedanken möchte ich mich auch bei allen, die in der Verwaltung tätig sind.
Vielen herzlichen Dank für Ihren Einsatz über das ganze Schuljahr hinweg! Sie sind es, die die Bildung und unser Schulsystem so gut tragen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Obernosterer: Schellhorn, jetzt sagst aber nichts mehr!)
16.16
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Oxonitsch. – Bitte sehr.
Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Ich kann mich in einem Punkt anschließen: Ich kann nur hoffen, dass möglichst viele diese Debatte heute verfolgen.
In einem Bereich, der – das ist vielleicht ein Punkt, in dem wir uns noch einig sind – von einer besonderen Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung, für die Perspektiven von jungen Menschen ist, gibt es eine Partei, die in dieser Frage eindeutig null Reformbereitschaft gezeigt hat, und das ist die ÖVP, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Taschner: Das ist einfach falsch! – Abg. Meinl-Reisinger: Das sage ich auch ...!)
Wenn es darum geht, das Schulsystem tatsächlich einmal strukturell zu diskutieren, zu analysieren und zu Schlussfolgerungen zu kommen, dann sind wir uns wahrscheinlich mit den NEOS nicht in allen Punkten einig, dann sind wir uns mit den Grünen nicht in allen Punkten einig (Abg. Michael Hammer: Mit uns aber auch nicht!), aber eines traue ich mich zu prognostizieren: Man kann sich in dieser
Frage sehr rasch einig werden, nur mit der ÖVP in der Regel nicht, weil die Grundpfeiler dieses Bildungssystems für sie einfach unverrückbar sind.
Da wird innerhalb des Systems herumgedoktert, das eine oder das andere gemacht, nämlich dort, wo man mit teilweise selbst verursachten Problemen konfrontiert ist. Ich nenne nur den Lehrermangel. Warum haben wir denn heute unter anderem einen Lehrermangel? Weil es die Frau Minister Gehrer gegeben hat, die vor 20 Jahren geschrieben hat: Bitte werdet alles, nur nicht Lehrer! (Abg. Taschner: Das ist doch lächerlich, Herr Kollege Oxonitsch!) Wenn man heute in Maturaklassen hineingeht, sitzt das noch immer in den Köpfen drinnen. Jetzt muss man mühevoll versuchen, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit Geld zu rekrutieren.
Hätten wir damals nicht diesen massiven Einbruch in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung gehabt, dann hätten wir jetzt nicht ein Viertel der Volksschullehrerinnen und -lehrer, die über 55 Jahre alt sind (Abg. Taschner: Herr Kollege Oxonitsch, kommen Sie ins 21. Jahrhundert, bitte!), ein Drittel der Mittelschullehrerinnen und -lehrer, die über 55 Jahre alt sind, und hätten dieses Recruiting nicht gebraucht. Wer hat es blockiert, wer hat es verursacht? – Die ÖVP. Und die ist nicht bereit, hier wirklich grundlegende Maßnahmen zu setzen. (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist ja schon mehrmals gefallen: Natürlich sind wir in diesem Bereich mit einem massiven Mangel konfrontiert, wobei man eigentlich sagen muss, dass in den vergangenen fünf Jahren nicht wirklich viel weitergegangen ist. Wir haben einen Mangel an Elementarpädagog:innen. Nun wird von Kollegin Hamann immer wieder gesagt, es gebe ja viele neue zusätzliche Ausbildungsmodelle – die ja alle gut und okay sind. Was in der Regel nicht gesagt wird, ist, wie viele andere Ausbildungsmodelle weggefallen sind.
Wenn ich mir die Anfragebeantwortung ansehe, nämlich den Punkt, wie viel wirklich netto mehr an Ausbildungsplätzen da sind, dann sind es 80 in ganz Österreich. Also die Ausbildungsoffensive gibt es nicht. Es gibt Gott sei Dank
neue Modelle – ja, richtig –, aber es sind eben viele Modelle auch weggefallen, weil man es auch falsch gefunden hat. Aber die zusätzliche Zahl ist nicht gekommen. Ich glaube, das sind Bereiche, wo man tatsächlich mehr Initiativen setzen kann.
Ich sage nach wie vor – weil jetzt auch wieder ein Bundesland hervorgehoben wurde, mache ich es bei Wien auch –: Es wäre schon viel geleistet, wenn zum Beispiel alle Bundesländer, wenn schon der Bund in diesem Bereich nichts tut, wie Wien eine eigene Ausbildungsanstalt für Elementarpädagogik hätten. 1 100 Pädagoginnen und Pädagogen – leider viel zu wenige Pädagogen – bildet Wien aus, ganz alleine, obwohl es hier eine eindeutige Zuständigkeit des Bundes gibt.
Ich bleibe dabei: Auch im Bereich des administrativen Unterstützungspersonals ist für mich klar – und eigentlich muss man sagen, dass es die Frau Rechnungshofpräsidentin in der letzten Sitzung des Rechnungshofausschusses durch die Blume ja auch bestätigt hat –, dass eigentlich auch das in den Bereich der Verantwortung des Bundes hineingehört. Es gibt die Schulerhaltung, die bei den Ländern liegt, und es gibt letztendlich die innere Schulorganisation, die beim Bund liegt. Ehrlich gesagt, mit einem ganz normalen Zugang – das muss man ganz offen sagen – gehört sicher nicht zur Schulerhaltung, dass irgendwer den Stundenplan macht, administriert, das Telefon abhebt et cetera. Das sagt schon die Begrifflichkeit.
Jetzt wird immer wieder argumentiert: Ja, wir haben ein Gutachten et cetera!, aber schauen wir uns den Bericht des Rechnungshofes in diesem Bereich an: Der belegt eigentlich die Ansicht, dass man tatsächlich mehr hätte tun können, gerade auch – da sind wir uns in dieser Analyse wenigstens einig – in dem Bereich, der gegen Überforderung und Überlastung von Lehrerinnen und Lehrern helfen würde, nämlich dabei, zusätzliches Unterstützungspersonal in die Schulen zu bringen. Das braucht man dringend, sowohl im administrativen Bereich als auch in der Sozialarbeit. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)
Da sind wir aber auch mit etwas konfrontiert: dass es zum Beispiel keinerlei Initiativen gegeben hat – ich bleibe bei meinem Steckenpferd –, an den Fachhochschulen die Ausbildungsplätze für die soziale Arbeit massiv auszubauen. Es gab null Initiativen in diesem Bereich! Jedes Mal wird gesagt, es gibt keine entsprechenden Nachfragen seitens der Fachhochschulen. In Wien gibt es 1 200 Bewerbungen, und wir bilden, glaube ich, 300 aus. Wir könnten das sehr rasch beheben und die multiprofessionellen Teams, die wir an den Schulen dringend brauchen, bekommen, wenn es mehr Ausbildungsplätze gäbe. Man setzt – auch wichtig – auf den Mint-Bereich, aber gerade für die umfassenden verschiedenen Bereiche hätte man, glaube ich, in der Vergangenheit tatsächlich einiges tun können.
Abschließend, Kollege Taschner: Sie haben mit „How dare you?“ begonnen. – Ich denke mir, man könnte dem Wiener Schulsystem auch von Ihrer Seite einen gewissen Dank entgegenbringen. Was Wien im Bereich der Ukrainevertriebenen geleistet hat, was Wien im Bereich der Familienzusammenführung geleistet hat (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS), beides Bereiche bei denen Wien keinerlei Kompetenz hat – da könnte man eigentlich auch seitens des Ministers, aber auch von Ihrer Seite den Lehrerinnen und Lehrern ein Dankeschön dafür sagen, was sie tatsächlich bewältigt haben, denn in diesem Bereich hat Wien keinerlei Kompetenzen, aber Hervorragendes geleistet. – Danke an die Lehrerinnen und Lehrer und an die Schülerinnen und Schüler! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
16.22
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hauser. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter. (Abg. Leichtfried – in Richtung Abg. Hauser –: Was hast du denn da mit? – Abg. Hauser – auf dem Weg zum Redner:innenpult –: Das, was du dir erwartest!)
16.23
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns die Reden dreigeteilt: Kollege Brückl hat ja schon die Grundsätze unseres Bildungsprogrammes zitiert, das über die Jahre gleich geblieben ist, für das wir allerdings über die Jahre auch verächtlich gemacht wurden.
Wir haben immer gesagt, Deutsch vor Schuleintritt – das war der erste Grundsatz. Ich glaube, damit sind wir vollkommen richtig gelegen, das bestreitet mittlerweile niemand mehr.
Wir haben also immer gemeint: Fordern und fördern! – Das ist auch ein entscheidender Grundsatz.
Drittens ist es notwendig und wichtig, Herr Minister, bei den Problemen anzusetzen. Sie haben das zur Gänze ausgeblendet. Ich weiß schon, Sie wollen nicht über Ihre desaströse Coronapolitik sprechen (Ah-Rufe bei den Grünen), aber das ist Ihre Bilanz, Herr Minister (eine Tafel mit der Überschrift „Gesund aus der Krise“ auf das Redner:innenpult stellend): Gesund aus der Krise.
Jetzt schauen Sie verächtlich weg, aber das ist Ihre Bilanz. Das haben unsere Kinder und Jugendlichen wegen Ihrer wirklich grottenschlechten Covid-Politik durchmachen und mitmachen müssen (Abg. Totter: Oh mein Gott!), und jetzt jammern Sie über die vielen Probleme in der Schule.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, schaut einmal wirklich selber eure Bilanz an – das stammt ja nicht von mir, das stammt ja nicht von der Freiheitlichen Partei, sondern das stammt von Ihnen, ÖVP und Grünen, selber (Abg. Zorba: ... kein Taferl lesen, das so klein ist!) –: Was schreiben Sie bei Ihrem Konzept Gesund aus der Krise? – „Psychische Symptome haben vor allem bei jungen Menschen in Österreich seit Beginn der Covid-19-Pandemie [...] überhandgenommen.“ – Jetzt haben Sie das, nachdem ich das ein paar Mal erwähnt hatte, durch die
Ukrainekrise ergänzt. Das war der einzige Zusatz, den Sie noch hineingenommen haben.
„Mehr als die Hälfte“ – Herr Minister (in Richtung Bundesminister Polaschek, der mit Bundesminister Kocher spricht), ich bitte Sie, zuzuhören, das ist wichtig für Sie (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP – Abg. Maurer: Die können ... auch nicht lesen!) – „aller Kinder, Jugendlichen und jungen“ Menschen, „die den 22. Geburtstag noch nicht erreicht haben, sind von depressiven Symptomen betroffen.“ – Ich weiß nicht, finden Sie das lustig? (Abg. Zorba: Nein, das finden Sie lustig, das ist der Unterschied! – Abg. Michael Hammer: ... nur im FPÖ-TV ...!) Findet ihr (in Richtung ÖVP) das wirklich lustig? Das haltet ihr im Konzept Gesund aus der Krise fest. Das ist das, was von euch stammt, nicht von uns. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Gerstl: Das ist sogar für die FPÖ zu viel!)
Mehr als die Hälfte der Kinder bis 21 – Herr Minister, das sind rund 900 000 Kinder und Jugendliche – hat psychische Schäden. Das sagen Sie selber, und das ist ja das Erschreckende. (Abg. Belakowitsch – in Richtung Bundesminister Polaschek –: Warum lachen Sie?)
Knapp „jeder zweite junge Mensch leidet an Schlafstörungen und rund ein Drittel ist von Angstsymptomen betroffen.“ (Abg. Belakowitsch: Der Minister findet das lustig!) – Es geht noch schlimmer: „16 Prozent haben [...] wiederkehrende“ Selbstmordgedanken, Herr Minister. Das ist das Jahr 2024. Das haben Sie in dieser Regierungsperiode durch Ihre grottenschlechte Covid-Politik wider besseres Wissen – und ich sage Ihnen, wieso – verursacht. Sie lachen, Sie machen mich verächtlich, weil ich Ihnen das sage (Abg. Michael Hammer: Ja weil wir das nicht ..., den Blödsinn!), Sie versuchen, das auszublenden: 260 000 Kinder haben wiederkehrende Selbstmordgedanken, bitte! Diese Kinder müssen und sollen wir beschulen, wir müssen ihnen helfen.
Jetzt haben Sie das Konzept Gesund aus der Krise erstellt – richtigerweise, Sie haben auch vorher durch Ihre falsche Politik die Schäden verursacht –, und jetzt
helfen Sie 10 000 Kindern. Wie von mir erwähnt haben aber rund 900 000 Kinder psychische Schäden – das haben Sie festgestellt, und das ist der Wahnsinn.
Wissen Sie, Herr Minister, wir haben in diesem Parlament über Jahre darauf hingewiesen, dass Sie vollkommen falsche Politik machen. Ich hole heute noch einmal weit aus, weil ich befürchte, dass Sie wieder die gleich schlechte Politik machen, wieder die Kinder schädigen, wieder Schulschließungen machen, wieder sagen, wir sind der Testweltmeister et cetera, et cetera. (Zwischenruf der Abg. Baumgartner.) Das ist das Resultat, das Sie – ÖVP und Grüne – mit Unterstützung von SPÖ und NEOS, die diese Politik immer mitgetragen haben, verursacht haben. (Abg. Schellhorn: ... auch kein ... lesen!)
Schauen Sie sich das an (eine Tafel mit der Überschrift „15. Sitzung Corona-Kommission“ auf das Redner:innenpult stellend – Abg. Litschauer: Auch das ist zu klein!): Wir haben im Parlament x Initiativen gesetzt und gesagt: Bitte keine Schulschließungen! (Abg. Totter: Die Schulen waren nicht geschlossen!) – Was wurde uns gesagt? – Die Experten raten uns zu Schulschließungen.
Herr Minister (in Richtung Bundesminister Polaschek), Herr Minister (in Richtung Bundesminister Kocher), ich zitiere aus der 15. Sitzung der Coronakommission, Ergebnisprotokoll 3. Dezember 2020. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.) Was haben die Experten in der Kommission festgestellt, was haben Sie uns hier im Hohen Haus zu Schulschließungen mitgeteilt? – Sie haben uns mitgeteilt: Die Experten raten uns zu Schulschließungen, sie verpflichten uns zu Schulschließungen. – In den Protokollen steht genau das Gegenteil.
Das heißt, Sie haben wider besseres Wissen massive Schäden der Kinder und Jugendlichen in Kauf genommen. Ich weiß schon, dass Sie das nicht hören wollen, aber so etwas darf sich nie wiederholen.
Ich zitiere aus dem Protokoll: „Herzog repliziert, dass seiner Erinnerung nach nie ein Beschluss für Schulschließungen gefasst wurde, sondern sich die Kommission stets gegen Schulschließungen und für eine Offenhaltung der Schulen unter
verstärkten Schutzmaßnahmen ausgesprochen hat.“ – So schaut die Sache aus.
Unsere Initiativen – zu Hauf –, von Kollegen Brückl und von mir, wurden hier mit den Stimmen von euch allen abgeschmettert. Ihr habt die Schulen wider besseres Wissen zugesperrt. (Abg. Totter: It was open!) Das Interessante ist: Jetzt setzen sich die sogenannten Experten von ihrer alten Meinung ab. Wunderwuzzi Drosten (Abg. Höfinger: Du bist der Oberwuzzi, du! Das ist ja unglaublich!) hat in der Samstagsausgabe, 29. Juni, des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ festgestellt: Schulschließung war reine Politik. Wir haben das nie gefordert, wir haben das auch nie vorgegeben – sagt Drosten –, sondern das hat die Politik einfach verordnet, Herr Minister (in Richtung Bundesminister Polaschek), Herr Minister (in Richtung Bundesminister Kocher) – das ist der Wahnsinn.
Schauen wir uns die nächste Sache an, die Testungen (eine Tafel mit der Überschrift „28. Sitzung Corona-Kommission“ auf das Redner:innenpult stellend): Ihr habt euch immer gebrüstet: Wir sind die Testweltmeister! (Zwischenruf bei der ÖVP), aber das Einzige waren 5,2 Milliarden Euro für Testungen.
Ein Zitat aus der Coronakommission: 28. Sitzung, 4. März. „In KW“ – der Kalenderwoche –„8 wurden am Montag und Mittwoch insgesamt 1,375 Millionen Tests im Schulbereich durchgeführt“, die Testungen vom Freitag kommen noch dazu. Es hat sage und schreibe 904 positive Tests gegeben, das ist eine Positivrate von 0,07 Prozent. (Ruf bei der ÖVP: Wie lange willst du denn noch da vorne stehen?)
Das Interessante ist – das hat ja niemanden interessiert, aber das steht auch im Protokoll drinnen –, was mit diesen Schülern passiert ist. – Ich zitiere: „Es ist nicht bekannt, welcher Anteil dieser Tests mittels PCR bestätigt wurde.“ – Also, Testweltmeister: Wir geben 5,2 Milliarden Euro aus, weil es so schön ist. Das Geld ist zwar weg, aber es hat ein anderer. Wir wissen, wohin dieses Geld geflossen ist.
Noch etwas zu den FFP2-Masken, das war ja auch so eine Sache (eine Tafel mit der Überschrift „Protokoll des COVID-19 Krisenstabs“ auf das Redner:innenpult stellend): Da wurde Maskenpflicht vorgegeben, massiv, in allen Bereichen. Wissen Sie, was die Experten dazu gesagt haben, die sich allerdings nie in der Öffentlichkeit dazu geäußert haben, wenn die Politik genau das Gegenteil dessen gemacht hat, was sie vorgegeben haben? Ich zitiere aus dem Protokoll des RKI vom 18. Jänner 2021 – und es gab Kooperationen zwischen dem RKI und unseren Kommissionen, das ist protokollarisch festgehalten. Was steht da drinnen? – „Keine fachliche Grundlage zur Empfehlung FFP2-Maske für die Bevölkerung vorhanden, daher Warnung vor unerwünschten Nebenwirkungen hinzufügen“.
Das heißt, Sie haben wider besseres Wissen auch die Kinder in FFP2-Masken hineingezwungen, Sie haben Schäden – auch die gerade vorhin aufgezählten: Depressionen, Schlafstörungen, Selbstmordgedanken – unserer Kinder in Kauf genommen, obwohl es überhaupt keine wissenschaftliche Evidenz für FFP2-Masken gibt und gegeben hat.
Abschließend, Kolleginnen und Kollegen: Bitte macht nie mehr solche Attentate auf unsere Kinder und Jugendlichen! Diese waren vollkommen faktenwidrig, evidenzbefreit und haben heute auch noch massivste Nachwirkungen, weil unsere Kinder und Jugendlichen bedauerlicherweise durch eure Politik massiv geschädigt wurden und sind. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Ein schwerer Verlust für dieses Haus! – Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.32
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Neßler. – Bitte.
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Entschuldigen Sie, aber wenn Kollege Hauser über Bildung redet, dann, kann man sagen,
ist das schon fast Ironie. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Leichtfried.)
Den Titel des Antrages der NEOS: „Schluss mit dem Betonieren“ im Bildungsbereich, kann ich durchaus nachvollziehen. Jahrzehntelang standen einer vernünftigen Bildungsdebatte ideologische und parteipolitisch geführte Debatten im Weg, grundlegende Reformen wurden immer wieder von Verfechtern des alten Denkens verhindert.
Das hat vor allem eines zur Folge, und das schon seit Jahrzehnten: dass Bildung in Österreich vererbt wird. 61 Prozent aller Kinder aus einem Akademiker:innenhaushalt kommen zu einem Hochschulabschluss, bei den Kindern von Eltern, die maximal den Pflichtschulabschluss haben, sind wir ungefähr bei 9 Prozent. Das zeigt die traurige Realität, dass Bildung nach wie vor vererbt wird. Wir wissen auch, dass sich der materielle Wohlstand direkt auf den Bildungsverlauf auswirkt.
Was heißt das also? – Wenn wir von Chancen für Kinder sprechen, müssen wir diejenigen unterstützen, die es ohnehin schon nicht einfach haben. Genau deshalb haben wir dort angesetzt. Genau deshalb haben wir ein großes Paket gegen Kinderarmut auf die Beine gestellt, deshalb haben wir die Sozial- und Familienleistungen valorisiert – ein sozialpolitischer Meilenstein –, und langfristig kommen wir deshalb auch nicht an einer Kindergrundsicherung vorbei, um wirklich jedem Kind Chancen zu geben. (Beifall bei den Grünen.)
Zum Thema Integration: Ja, es gibt da Probleme und Herausforderungen. Da dürfen wir die Augen nicht davor verschließen, das ist ganz klar. (Abg. Wurm: Aber? – Abg. Belakowitsch: Aber?) Wir müssen uns dieses Thema ganz nüchtern und faktenbasiert anschauen. (Abg. Wurm: Aber?) – Herr Kollege Wurm, weil Sie gerade rausschreien: anders als Ihre Fraktion – Sie wollen nicht an Lösungen arbeiten (Abg. Wurm: Es geht nur um eine Lösung!), Ihnen geht es nur darum, dass die Probleme weiter verschärft werden, weil das die Grundlage für Ihre Politik
ist, die auf Hass und Hetze beruht. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Belakowitsch: Ach so? Na gut, dass Sie das wissen!)
Es ist auch gewissermaßen zynisch, wie der Vorredner von der FPÖ über Integration und übers Deutschsprechen spricht. Wir wissen, dass Kinder am besten von Kindern lernen. (Abg. Belakowitsch: So ein Blödsinn!) Was haben Sie in Regierungsbeteiligung, leider auch zusammen mit der ÖVP, gemacht? – Sie haben separierte Deutschklassen eingeführt, obwohl sämtliche Lehrpersonen und Experten und Expertinnen davor gewarnt haben. (Abg. Brückl: Stimmt nicht! ... zum Beispiel, und die NEOS wollten es auch! ) Was ist durch diesen Schwachsinn passiert? – Oh, überraschenderweise hat sich die Situation verschärft.
Wir als Grüne haben immer gesagt: Wir brauchen Integration ab Tag eins. Was haben Sie gemacht? – Sie haben Deutschkurse gekürzt, Sie haben Kinder in Ausgrenzungsklassen gesteckt, und das Einzige, was Sie gemacht haben, ist, dass Sie in Traiskirchen beim Erstaufnahmezentrum ein Schild „Ausreisezentrum“ hingehängt haben. (Abg. Belakowitsch: Ja, richtig, das war eine gute Idee!) Das ist reine Showpolitik. (Abg. Belakowitsch: Das ist die Lösung, Frau Kollegin!) Sie haben Desintegrationsmaßnahmen gesetzt und sitzen jetzt da, reiben sich die Hände und erzählen uns vom Integrationsversagen. Aber dieses Versagen ist Produkt Ihrer Politik. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Belakowitsch: Ihr Versagen?! ... nicht wirklich! Das habt ihr selber ...!)
Im Antrag der NEOS ist auch das Thema Mobbing und Gewalt an Schulen zur Sprache gekommen. Das war vor allem auch uns ein großes Anliegen, und genau deshalb haben wir letztes Jahr intensiv an einem großen Kinderschutzpaket gearbeitet. (Abg. Wurm: Aber warum brauchen wir das?) Darum gibt es jetzt die verpflichtenden Kinderschutzkonzepte an allen Schulen. Uns war klar, was wir beim Kinderschutzpaket wollten, und zwar, dass das Kinderschutzpaket wirkt, bevor dem Kind überhaupt etwas passiert, also bevor ein Kind überhaupt Opfer wird. (Abg. Wurm: Warum brauchen wir das?)
Wir wollten ein Kinderschutzpaket, das vor jeder Form von Gewalt schützt, egal ob es um körperliche, physische, psychische oder sexualisierte Gewalt geht. Wir wissen, dass Mobbing oder andere Formen von Gewalt jahrzehntelange schmerzhafte Folgen haben können, und darum ist es wichtig, dass wir ermöglichen, dass wirklich jedes Kind ein Recht auf ein gewaltfreies Leben hat – egal ob es in der Schule, im Verein oder sonst irgendwo ist. Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder in Sicherheit sind.
Ja, uns ist einiges gelungen – Kollegin Hamann und Kollegin Blimlinger, danke dafür, danke fürs Kämpfen –, aber es ist auch noch viel zu viel betoniert worden. Meine Kollegin hat unsere bildungspolitischen Maßnahmen schon angesprochen, und ich möchte mit unserer bildungspolitischen Vision, wenn man so will, für die Zukunft schließen – und zwar: Hören wir auf, von einem Bildungsreförmchen zum nächsten zu tingeln, sondern gehen wir, wenn man es so nennen will, eine Bildungsrevolution an, eine Revolution zu einem Bildungssystem, das Chancen ermöglicht, anstatt sie zu zerstören, einem Bildungssystem, das die Stärken der Kinder fördert und sie nicht aufgrund ihrer Schwächen benotet, einem Bildungssystem, das Kindern Freude bringt und Ängste nimmt, in dem sie gerne in die Schule gehen, in dem sie in Sicherheit sind.
Zum Schluss noch eines zu den NEOS – das muss ich sagen, weil sie sich immer als supercoole Bildungspartei inszenieren –: Die Forderung nach Studiengebühren und Zulassungsbeschränkung ist alles andere als supercool, weil wir wissen, dass das – und Sie reden im Antrag ja immer von Chancengleichheit – null Komma Josef mit Chancengleichheit zu tun hat, weil es vor allem den finanziell schlechtergestellten Kindern diese Chancen nimmt. (Abg. Schellhorn: So ein Schwachsinn! – Abg. Scherak: Zum Glück ist meine Politik nicht supercool, sondern sinnvoll!)
Weil Sie betreffend Kollegen Wiederkehr mehrfach gesagt haben, er habe in drei Jahren ja nicht alles umdrehen können und er habe ja nur drei Jahre gehabt, und weil Kollege Shetty nachher spricht: Wir Grüne bekommen regelmäßig zu
hören, was wir in den fünf Jahren aufgrund jahrelanger Fehlpolitik, die gemacht wurde, nicht alles hätten reparieren sollen.
Wir hätten die Klimakrise stoppen sollen, Armut abschaffen und so weiter. Im Gegensatz zu Ihnen aber haben wir tatsächlich die Emissionen gesenkt und gleichzeitig ist die Wirtschaft gewachsen. Ich könnte noch mehr ausführen, aber meine Redezeit ist zu Ende. (Beifall bei den Grünen.)
16.39
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Werner. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk. (NEOS): Herr Präsident! Werter Herr Minister! Liebe Menschen hier im Saal und zu Hause! Non vitae sed scholae discimus. Das hat schon Seneca vor 2000 Jahren gesagt. Die ÖVP ist jetzt noch nicht ganz so lange in der Regierung, aber 37 Jahre sind es auch schon, und man denkt sich manchmal, das hat sie sich irgendwo ins Stammbuch geschrieben, zumindest der Bildungsminister, denn 72 Prozent der Eltern sagen das auch: Es ist zu viel Theorie, zu wenig Praxis. Nicht nur die Eltern sagen das – darum freut es mich, dass der Wirtschaftsminister auch da ist –, auch die Wirtschaft sagt das.
Dieser Stoffbeutel hier (einen Stoffbeutel, auf dem – in arabischer Schrift – das Wort „Salām“ sowie das Wort „oida“ zu lesen sind, in die Höhe haltend) zeigt, dass es auch anders gehen kann, nämlich dann, wenn eine Lehrkraft beschließt, einmal diesen ganzen bürokratischen Müll symbolisch in den Mülleimer zu werfen.
Begonnen hat das bei einer Konferenz, bei der an einer Brennpunktschule gesagt worden ist: Nein, die Kinder können sich keinen Fotografen leisten! – Das wollte dieser Lehrer nicht akzeptieren. Er hat gesagt: Passt, dann mache ich das mit meiner Klasse selbst!, und hat für die ganze Schule diese Fotosession geschmissen, was ganz schön viel Geld in die Klassenkasse gespült hat. Dann war es halt so:
Okay, was machen wir mit dem Geld? Dream big! – Sie haben gesagt, sie fahren nach Rom; und in den nächsten vier Jahren haben sie jedes Jahr eine Veranstaltung gemacht: Sie haben ein Schachturnier gemacht, sie haben sich bei einem interkulturellen Straßenfest engagiert und dort Dinge verkauft, die sie im Kunst- und im Werkunterricht gemacht haben.
Was haben sie dabei gelernt? – Sie haben gelernt, dass sie sich ein anspruchsvolles Ziel setzen; sie haben gelernt, dass sie sich einen Plan zurechtlegen, um dieses Ziel zu erreichen; sie haben gelernt, wie sie vom Denken ins Tun kommen, und sie haben gelernt, wie man sich präsentiert. Sie sind zu Firmen gegangen und haben gesagt: Das ist unser Plan, gebt uns bitte ein bisschen Geld! –Und mit diesen Taschen, deren Design in der Freizeit einer Schülerin entstanden ist – (auf den Stoffbeutel weisend:) das heißt übrigens „Salām oida“ –, haben sie sich dann den Eintritt ins Kolosseum geleistet.
Jetzt das Traurige an dieser Geschichte: Die Lehrkraft, die hinter diesem Engagement gestanden ist, die die treibende Kraft in dieser Geschichte ist, überlegt, aufzuhören, weil dieser Lehrer im letzten Jahr neun Mehrdienstleistungsstunden jede Woche leisten musste. – Das ist Lehrkräftemangel. (Beifall bei den NEOS.)
Ich habe mit ihm geschrieben und er hat geantwortet: Einen Sektor, der für die Gesellschaft so wichtig ist, auf freiwillige Selbstaufopferung und Ausbeutung aufzubauen, kann halt auf Dauer nicht funktionieren! – Und er hat recht.
Aber nicht nur Lehrkräfte fehlen. Jetzt möchte ich einfach endlich einmal von diesem Wienbashing wegkommen (Abg. Taschner: Das kann ich mir gut vorstellen!) und ein größeres Bild aufmachen, weil es nicht nur um Wien, sondern um Österreich geht. In Oberösterreich haben wir eine Anfrage im Landtag gestellt, in der es um die Schulleitungen geht, denn nicht nur Lehrkräfte fehlen, auch Schulleitungen fehlen. Und ja, Herr Bundesminister, das ist Ihr Versagen, weil Sie es in den letzten fünf Jahren nicht geschafft haben, die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass der Job als Lehrkraft oder der Job als Schulleiter oder Schulleiterin attraktiv ist.
Weil jetzt das Digitalisierungspaket so gelobt wird – ein elektronischer Schülerausweis oder dass ich mir die Zeugnisse selbst ausdrucken kann –: Sorry, aber in der alltäglichen Praxis hilft das einer Lehrkraft jetzt nicht unbedingt, mehr Zeit für den Unterricht zu haben. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Aber die Hoffnung stirbt zuletzt, und ich möchte jetzt allen Menschen noch ein bisschen Hoffnung mitgeben: Ihr da draußen habt am 29. September die Macht und die Möglichkeit, etwas zu verändern. (Die Abgeordneten Wurm und Belakowitsch: Genau, Herbert Kickl! – Abg. Brückl: Wir haben eh noch eine Sitzung im September!) Ich kann nur sagen: Macht euer Kreuzerl bei NEOS, weil wir schauen (Abg. Belakowitsch: Ihr schauts, dass ihr in die Regierung kommts!), dass die Österreicher und Österreicherinnen und alle Kinder, die in diesem Land leben (Abg. Höfinger: Der Millionär Haselsteiner!), das bekommen, was sie verdienen, nämlich die beste Bildung! – Danke schön. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Höfinger: Ich glaube, jetzt sind sie nicht alle überzeugt!)
16.43
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Totter. – Bitte.
Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Herren Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren hier auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Wenn die NEOS behaupten, dass an unseren Schulen Begabungen zu wenig gefördert werden, nur auf Defizite geschaut wird, nicht individualisiert, nicht differenziert wird, dann muss ich sagen: Das ist eine Verhöhnung und Geringschätzung der Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer, die das aus meiner Sicht großartig machen. (Beifall bei der ÖVP.)
Frau Fiedler, wenn Sie sagen, dass Inklusion nicht funktioniert, dann würde ich Sie einmal in die Südoststeiermark einladen. Wir sind eine inklusive Region, wo
mobile Teams, Schulpsychologie, Diversitätsmanagement, Beratungslehrerinnen, Beratungslehrer, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter gemeinsam arbeiten, und das machen sie auch hervorragend. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn Sie aber meinen, dass das nicht funktioniert, dann können Sie nur Wien gemeint haben. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
In einem Punkt gebe ich Ihnen aber recht: An Österreichs Schulen sind Pädagoginnen und Pädagogen und auch Schulleitungen sehr oft mit administrativen, organisatorischen, koordinativen Tätigkeiten konfrontiert und müssen darüber hinaus natürlich auch viele Herausforderungen meistern. Weil uns das bewusst und keinesfalls egal ist, haben wir bereits unterschiedliche Maßnahmen ergriffen, um da zu entlasten.
Eine solche Maßnahme ist die Einführung der administrativen Assistenz an den Pflichtschulen. Die diesbezügliche Forderung ist sehr, sehr alt, der gesetzliche Rahmen dafür wurde erst unter Minister Faßmann in dieser Legislaturperiode geschaffen. Die Finanzierung ist über den Finanzausgleich bestens abgesichert: Der Bund übernimmt zwei Drittel der Kosten und die restlichen Kosten werden, zumindest bei mir in der Steiermark, zwischen Land und Gemeinden je zur Hälfte aufgeteilt. Für die Gemeinden bleibt somit nur ein geringer Anteil übrig. In meinem Bezirk in der Südoststeiermark haben alle Pflichtschulen, die eine administrative Assistenz wollten, diese Unterstützung auch bekommen, somit sind bei uns fast 90 Prozent der Schulen mit administrativer Assistenz ausgestattet. Ein Dank gebührt den Gemeinden in meinem Bezirk, die ihre Bildungsinstitutionen in diesem Sinne auch bestens unterstützen.
Meine Damen und Herren! Es ist angerichtet, die Gemeinden können diese nachhaltig abgesicherten Förderungen abholen und die Schulleitungen unterstützen. Bislang haben aber fast nur ÖVP-Bürgermeister das gemacht. Es ist also an der Zeit, dass auch mehr Bürgermeisterinnen und Bürgermeister anderer Fraktionen es ihnen gleichtun.
Eine weitere Entlastung brachte die Aufstockung der Mittel für die Schulpsychologie um 20 Prozent sowie die Aufstockung der Mittel für Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter. Unser Landesrat in der Steiermark Werner Amon ist noch einen Schritt weitergegangen und hat zusätzliche Mittel für Gewaltprävention zur Verfügung gestellt und viele Maßnahmen gesetzt, um Gewalt und Radikalisierung an den Schulen entgegenzuwirken. Diesem Beispiel könnten auch Sie, könnte zumindest der Wiener Bildungsstadtrat der NEOS folgen – er wäre gut beraten, dies zu tun. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Es ist mir durchaus bewusst, dass wir mit all diesen Maßnahmen noch nicht das Auslangen finden. Um die Kolleginnen und Kollegen im Bildungsbereich gezielt entlasten zu können, wurde daher in mehreren Verhandlungsrunden – das hat der Herr Bundesminister heute schon erwähnt– zwischen dem Bildungsministerium und den Lehrergewerkschaften ein umfangreiches Entlastungspaket geschnürt. Das Paket umfasst zehn Entlastungsmaßnahmen mit dem Ziel, dass sich Pädagoginnen und Pädagogen wieder stärker auf den Unterricht und die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern konzentrieren können. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte nur zwei dieser zehn Maßnahmen erwähnen: Neben der bereits besprochenen administrativen Assistenz soll es zur Schaffung einer pädagogisch-administrativen Assistenz an Pflichtschulen kommen. Pflichtschulen sollen auch mehr Autonomie bekommen. Ergänzende differenzierte Leistungsbeschreibung, KEL-Gespräche, schriftliche Erläuterung der Ziffernnoten an den Volksschulen: All das bedeutet für die Kolleginnen und Kollegen einen großen Mehraufwand, daher sollen diese Instrumente in den autonomen Wirkungsbereich der Pädagoginnen und Pädagogen übertragen werden und die gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung wegfallen.
Diese und weitere Maßnahmen, meine Damen und Herren, wurden bereits zwischen Bildungsminister Martin Polaschek und den Gewerkschaften ausverhandelt. Wir von der ÖVP und die Lehrergewerkschaften stehen zu 100 Prozent dahinter. Wir lassen unsere Pädagoginnen und Pädagogen definitiv nicht
im Stich, weil wir davon überzeugt sind, dass diese Maßnahmen notwendig sind.
Die Verhandlungen sind also abgeschlossen, die Finanzierung ist gesichert (Zwischenruf der Abg. Tanzler), circa 80 Millionen Euro, alle notwendigen Gesetzentwürfe wurden bereits vor Wochen dem BMKÖS übermittelt. Jetzt liegt es nur noch an den Grünen, an Vizekanzler Werner Kogler und seinen Beamtinnen und Beamten im BMKÖS, dieses Entlastungspaket umzusetzen. Ich bitte Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, und fordere Sie auch auf: Stimmen Sie diesem Paket jetzt zu, damit diese Entlastungsmaßnahmen bereits im neuen Schuljahr Wirkung zeigen können! (Beifall bei der ÖVP.)
Helfen Sie mit, unsere Pädagoginnen und Pädagogen sowie Schulleitungen zu entlasten! Sie haben es verdient, für ihre großartige Arbeit, die sie täglich leisten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
16.49
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Wimmer. – Bitte sehr.
Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wie vielfältig das Thema Bildung ist, das haben wir jetzt in vielen Reden meiner Vorrednerinnen und Vorredner gehört. Bildung ist also kein Randthema, sondern ein wirklich sehr zentrales.
In Österreich gibt es rund 1,4 Millionen Schülerinnen und Schüler und über 123 000 Lehrer:innen und Pädagog:innen, dazu kommen noch ihre Familien – es ist also eine sehr große Gruppe von Menschen, über die wir heute hier sprechen. (Abg. Leichtfried – in Richtung des mit Abg. Maurer sprechenden Bundesministers Polaschek –: Könnte der Minister der Rednerin zuhören?) Doch ihre Wünsche und
Probleme werden von dieser Regierung nicht ernst genug genommen. (Ruf bei der SPÖ: Herr Minister, könnten Sie der Rednerin zuhören?) Sie fühlen sich nicht entsprechend gehört und gesehen. (Abg. Krainer: Herr Minister!) Herr Bundesminister! Herr Bundesminister! (Abg. Krainer: Herr Minister! – Ruf bei der SPÖ: Da redet wer!) Herr Minister! (Bundesminister Polaschek: Ich höre zu!) Für uns ist Bildung weit mehr als Schule. (Abg. Krainer: Frau Maurer, das tut man nicht!)
Die erste Bildungseinrichtung, die Kinder besuchen, ist der Kindergarten, und auch dort gibt es ähnliche Probleme wie in den Schulen, zum Beispiel zu wenige Kinderbetreuungsplätze, die sich mit zwei Vollzeitjobs vereinbaren lassen. Gerade im ländlichen Raum sind diese kaum zu finden, dabei ist echte Wahlfreiheit ganz vielen Eltern ein großes Anliegen. (Beifall bei der SPÖ.)
Fortschritte gibt es da kaum, im Gegenteil. Im Gegenteil: In Oberösterreich wurde zum Beispiel unter der schwarz-blauen Landesregierung die Nachmittagsbetreuung kostenpflichtig, und somit müssen viele Familien genau rechnen, ob das Mehr an Arbeitsstunden die Kosten für die Nachmittagsbetreuung überhaupt abdeckt (Ruf bei der ÖVP: ... wie sie gratis war!) – das geht vor allem wieder zu Lasten der Frauen. Genau so wird echte Wahlfreiheit verhindert, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Taschner.)
Österreich hinkt auch bei der Erfüllung der Barcelonaziele hinterher. (Abg. Belakowitsch: Gott sei Dank!) In Österreich schaffen wir den entsprechenden Ausbau der Kinderbetreuung einfach nicht. An Ankündigungen mangelt es nicht, regelmäßig wird der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze beschlossen und genauso regelmäßig entpuppen sich diese Pläne als Mogelpackung. So werden laut der aktuellen Bundesregierung bis 2030 4,5 Milliarden Euro in den Ausbau investiert. Nicht nur wir, sondern auch Fachleute, etwa vom Zentrum für Verwaltungsforschung, kritisieren, dass dieser Betrag nicht ausreichen wird, da er von den laufen Kosten geschluckt wird. Es werden somit also viel weniger
Kinderbetreuungsplätze als angekündigt geschaffen, und die Folge davon ist, dass die Familien wieder im Regen stehen gelassen werden.
Herr Bundesminister, echte Wahlfreiheit braucht endlich eine echte Kinderbetreuungsmilliarde! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)
Auch dem Personal in der Elementarpädagogik wurden Entlastung und Verbesserung versprochen, aber wie sieht der Arbeitsalltag der Mitarbeiter:innen im Kindergarten aus? – Viele Pädagoginnen und Pädagogen sind überlastet, sind überarbeitet, die Assistent:innen kommen mit der Arbeit nicht mehr nach, und sie alle fühlen sich alleingelassen. Wo bleiben nun die dringend notwendigen Entlastungen, um den Druck von den Mitarbeiter:innen zu nehmen?
Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Forderungen dazu sind klar und sie liegen seit Langem auf dem Tisch. Ich wiederhole sie gerne: Wir wollen endlich einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz, täglich ein warmes, gesundes Mittagessen in allen Bildungseinrichtungen und bundeseinheitliche Qualitätsstandards in der Elementarpädagogik. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Diese Maßnahmen und Investitionen sind wesentliche Investitionen in die Zukunft. Herr Bundesminister, es bringt uns nicht weiter, wenn sich die Situation in unseren Bildungseinrichtungen weiter verschärft und das dann schöngeredet wird. Versetzen Sie sich in die Lage von Kindern, von Familien, hören Sie auf die Pädagog:innen und handeln Sie danach! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
16.54
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Blimlinger. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren im Plenum, auf der Galerie, vor den Bildschirmen oder wo immer Sie uns empfangen! Bevor
ich auf den Dringlichen Antrag der NEOS eingehe, ein Wort zu Frau Kollegin Totter: Ja, es gibt im Herbst Personalvertretungswahlen, und ich verstehe, dass man das hier nützt, um zu sagen, die Grünen seien schuld, dass das Paket nicht beschlossen werde. Es ist leider die GÖD schuld, das wissen Sie; wider besseres Wissen so etwas zu behaupten, ist auch nicht ganz redlich, muss ich sagen. In Wirklichkeit ist es so, dass wir das Entlastungspaket natürlich genauso wollen, aber wenn andere Maßnahmen von der GÖD sozusagen blockiert werden, dann, kann ich nur sagen, geht es halt leider nicht.
Es wäre gut gewesen, wenn man hier nicht nur die Personalvertretungswahlen im Auge hätte, sondern das Wohl der Lehrer und Lehrerinnen, aber auch der anderen Beamten, Beamtinnen, also aller, die im Bundesdienst sind, aber da geht offensichtlich die Wahlwerbung für die Personalvertretungswahl vor.
Zum Dringlichen Antrag der NEOS: Wenn es tatsächlich so sein sollte, wie Sie fordern, dass nämlich alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen die Chance haben sollen, gefördert zu werden, gleichermaßen die Chance haben sollen, in Bildungseinrichtungen betreut zu werden, zu lernen, kann ich nur sagen: Mit diesen Maßnahmen wird das nicht gelingen.
Ihre Vorstellung ist eine der vollkommenen Ökonomisierung der Bildung, und zwar dahin gehend, dass es eigentlich darauf hinausläuft, Menschen ausschließlich für den Arbeitsmarkt zu bilden (Abg. Künsberg Sarre: So ein Unsinn!) und nicht im Sinne einer umfassenden Bildung. (Abg. Loacker: Man sollte den eigenen Vorurteilen nicht trauen!)
Im Dringlichen Antrag kommt immer wieder vor, sie sollen für die Praxis, das Leben vorbereitet werden, zum Beispiel mit Finanzwissen. – Also für die Praxis des Lebens wäre es gescheiter, sie lernen kochen und nicht Finanzwissenschaften (Abg. Belakowitsch: Ja ...!), weil das nicht die Praxis des Lebens ist. (Abg. Scherak: Finanzwissenschaften ist etwas Böses, ist eh klar!) Wie ich Gulasch mache, ist wichtiger, als zu wissen, wie eine Aktie funktioniert. (Beifall des Abg.
Hintner. – Ruf: Die Beamtengewerkschaft klatscht schon, Frau Blimlinger! – Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Das sehen Sie vielleicht anders, aber ich glaube, es ist ein ganz wichtiger Punkt, zu sagen, dass man in der Schule natürlich das lernen soll, was man wirklich fürs Leben braucht, dazu gehört auch die Theorie und nicht nur die Praxis. Das wird Ihnen jeder Pädagoge, jede Pädagogin, aber auch jede:r Lehrende an Universitäten, Fachhochschulen, PHs und so weiter sagen.
Der zweite Punkt, der zu so einer völligen Ungleichheit führen würde, ist Ihre Forderung, die Schulen sollen autonom werden. Wenn die Schulen autonom werden, das heißt, jeder Direktor, jede Direktorin sich die Lehrer und Lehrerinnen aussuchen kann, die er beziehungsweise sie will, haben wir in kürzester Zeit eine Segregation, die man sich nicht wünschen kann, denn dann wird man sozusagen die guten – was immer das ist; können wir jetzt noch diskutieren – Lehrer aussuchen, die weniger guten werden überbleiben und die werden in Restschulen abgeschoben werden. (Abg. Künsberg Sarre: Schauen Sie doch in andere Länder, wie es funktioniert!)
Da gibt es dann von manchen, auch aus Ihren Reihen, das Argument: Na ja, die muss man dann halt kündigen! Tschüss mit Ü! (Abg. Scherak: Also Harald Walser war ... Bildungssprecher!) – Angesichts des Lehrermangels ist das wirklich eine wahnsinnig gute und sinnvolle Vorstellung!
Natürlich geht es darum, möglichst viele motivierte, gut ausgebildete Lehrkräfte zu haben – Klammer auf: Quereinsteiger ja, aber Quereinsteiger nur, wenn sie tatsächlich eine didaktische Ausbildung haben. Es bringt nichts, wenn ich einen wahnsinnig guten – bleiben wir bei den Finanzen – Finanzer habe, der aber nicht weiß, wie er das den Schülerinnen und Schülern vermitteln soll. Die Didaktik ist also ein ganz zentraler Bereich, nicht umsonst hat sie diesen Stellenwert.
Es geht darum: keine Autonomie für die Schulen, insbesondere was das Lehrpersonal betrifft. Da kann man über manches reden, aber die Auswahl der Lehrer muss aus unserer Sicht natürlich zentral erfolgen.
Es gibt in Ihrer Dringlichen auch immer wieder die Formulierung: „Pflicht“ und „Kür“. Bei den Eiskunstläufern hat man das schon lange abgeschafft, weil man gewusst hat, dass das eigentlich ein Blödsinn ist, Pflicht und Kür; es gibt eben ein Kurzprogramm und eine Kür. (Abg. Michael Hammer: Eingesprungener Rittberger!) Für Schüler, Schülerinnen sollte alles Kür sein, eben nicht nur quasi das Minipflichtpaket – und wer halt dann Zeit, Geld et cetera hat, darf dann die Kür machen. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Also: Aus unserer Sicht braucht es gut ausgebildete, gut bezahlte – ganz wichtig – Lehrkräfte, die auch die Möglichkeit zu Berufsum- und -aufstiegen haben, weil das eigentlich hauptsächlich die Problematik ist, warum Lehrer nicht 40 Jahre in dem Beruf bleiben wollen. In einer Zeit, in der die Berufsmobilität steigt, ist das im Schulbereich bis dato sozusagen leider kaum möglich. Lehrer haben nicht zuletzt auch dank solcher Anträge wie dem Ihren ein ganz schlechtes Image – das gilt es zu verbessern, weil jeder von Ihnen aus der eigenen Schulerfahrung wissen wird: Es gibt depperte Lehrer, es gibt unangenehme Lehrer, es gibt super Lehrer, Lehrerinnen. Es gibt jene, die einen wirklich vom Sessel reißen und die einen den Weg in eine gute Berufsausbildung weisen – und zwar nicht durch die Praxis, nicht durch Finanzwissen, sondern durch ihre Persönlichkeit, durch ihren Charakter und durch ihre Überzeugung.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Geiseln, die noch immer von der Terrororganisation Hamas festgehalten werden, endlich freigelassen werden sollen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.00
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Yannick Shetty. – Bitte.
17.00
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Frau Präsidentin! (Der Redner legt einen Schutzhelm auf das Redner:innenpult. – Ruf: Heiterkeit bei den NEOS!) Sehr geehrte Herren Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde Ihnen gleich verraten, was es mit dem Helm auf sich hat. Keine Sorge, wir bauen hier nicht um; ich werde es dann gleich auflösen.
Zunächst einmal sei vielleicht noch Folgendes erwähnt, weil wir jetzt schon relativ am Ende der Debatte sind: Was ich schon recht beschämend finde, ist, dass während der laufenden Debatte der ÖVP-Sektor de facto gar nicht besetzt war (Abg. Bogner-Strauß: Es ist immer schlecht, es jenen zu sagen, die herinnen sitzen! – Ruf bei der ÖVP: Wie in der Kirche! – Abg. Lindinger – auf die Reihen der NEOS weisend –: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen!), de facto keine Abgeordneten hier dieser dringlichen Debatte zur Bildungspolitik gelauscht haben. Das ist aber sehr bezeichnend dafür, wie die ÖVP zu dieser Bildungspolitik steht: Es ist Ihnen einfach komplett wurscht. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Michael Hammer: Wie viele sind denn bei euch da? Ihr seid der Einbringer!)
Bevor ich jetzt zu den Punkten komme, die ich vorbereitet habe, die ich gerne mit Ihnen diskutieren würde, würde ich gerne noch auf ein paar Redebeiträge eingehen.
Als Erstes, was mich sehr gewundert hat, Frau Hamann, Herr Taschner – ich weiß nicht, ob Sie jetzt im Saal sind –: Sie haben in Ihren Reden – Herr Taschner ist da (Abg. Michael Hammer: Herr Hechenberger ist auch da!) – eine lange Liste aufgezählt, was man alles tun müsste, also Ihre Vision der Bildungspolitik. – Ja, guten Morgen, Herr Taschner, Sie regieren seit 37 Jahren! Sie regieren seit 37 Jahren: Wann haben Sie denn vor, das umzusetzen? (Beifall bei den NEOS.)
Sie haben nicht nur 37 Jahre Regierungserfahrung – nicht Sie persönlich –, Sie haben, glaube ich, auch ungefähr 37 Prozent gemacht. Man wird mir jetzt, glaube ich, das nicht als Bösartigkeit auslegen, wenn ich Ihnen sage – und ich glaube, Sie sehen es ja auch so –, dass Sie an dieses Ergebnis nicht mehr herankommen.
Wann haben Sie denn vor, das umzusetzen, diese ganze Liste an Ideen? Das nimmt doch niemand mehr ernst!
Sie stehen da als Regierungspartei, als die Partei, die in Österreich mit Abstand am längsten regiert hat (Ruf bei der ÖVP: Und weiter?), die mit Abstand am längsten den Bildungsminister gestellt hat, und sagen: Ja, da haben wir eine lange Liste, und die werden wir irgendwann abarbeiten. – Wer soll Ihnen das glauben?
Das Gleiche gilt für Kollegin Hamann von den Grünen, die hier eine lange Liste an Visionen aufgezählt hat. Sie haben die Möglichkeit gehabt, zu regieren. (Zwischenrufe bei den Grünen. – Abg. Koza: ... nicht alles aufräumen in drei Jahren!) Glauben Sie denn wirklich, dass Sie nach dem Herbst weiterregieren werden? Das halte ich leider für eine Art von Wählertäuschung, was Sie hier vorgetragen haben. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Taschner: Schule ist Work in Progress, Herr Kollege, wissen Sie? Man muss immer weiterdenken!) – Work in Progress (Abg. Taschner: Jawohl!) – damit das alle hören –, sagt Herr Taschner. Ja, ich glaube, man kann sich selber ein Bild von der Bildungspolitik machen: Work in Progress, das ist das Motto – genau.
Meine Kolleginnen und Kollegen haben es ja schon angesprochen: Wir haben eine repräsentative Umfrage bei Triple M, also bei einem Meinungsforschungsinstitut, unter 1 000 Eltern von Kindergarten- und Schulkindern in Auftrag gegeben, also wirklich ein repräsentatives Sample, und die Ergebnisse sind erschreckend. Die Eltern geben dem Schulsystem eine Durchschnittsnote von 3, von Befriedigend – also Durchschnitt, Mittelmaß, in einem der reichsten Länder der Welt! –, und – noch schlimmer –, Herr Bildungsminister Polaschek: Sie bekommen die Note 4 von den Eltern, Genügend. Ich finde es ja fast schon gnädig, wie die Eltern Sie hier bewerten. Wir würden da, glaube ich, noch weiter gehen.
Sie sind ja immer recht beleidigt, wenn wir unsere Kritik vortragen, dabei sollte Ihnen vielleicht Folgendes zu denken geben: Ja, die Oppositionsparteien
kritisieren viel – das ist auch die Aufgabe der Opposition –, aber ich kenne keinen einzigen anderen Minister, bei dem die Kritik quer durch die Parteien so drastisch ausfällt, die Kritik so einhellig ist und sich die Parteien so einig darin sind, dass bei Ihnen im Bildungsministerium null Vision da ist. Sie sind nämlich kein Ermöglicher, Herr Minister, Sie sind ein Verhinderer! Sie sind auch kein Visionär, sondern Sie sind ein Blockierer, wo es nur geht. In diesem Sinne sind Sie, Herr Minister, für mich eigentlich auch kein Bildungsminister, sondern ein Bürokrat, der auf dieser Position sitzt. (Beifall bei den NEOS.)
Herr Minister, seien Sie uns nicht böse: Wir können es uns in einer Zeit wie der, in der wir uns befinden, nicht leisten, an dieser so wichtigen Position einen Verwalter zu haben, der einfach nur den Status quo verwaltet, der sagt: weiter so, Work in Progress!, ganz nach dem Motto des Herrn Kollegen Taschner. Das können wir uns nicht leisten, weil der Trend nach unten geht. (Abg. Blimlinger: Das ist ein Blödsinn!) Es geht in allen Rankings nach unten: in den Grundkompetenzen, in der digitalen Kompetenz. – Ja, natürlich sind wir noch nicht auf dem untersten Niveau – ja, logisch, wir sind ja auch eines der reichsten Länder der Welt –, aber es geht bergab! Wollen wir warten, bis wir wirklich am untersten Ende der jeweiligen Skala sind? – Nein, Herr Minister, wir können es uns nicht leisten, auf der Position, auf der Sie sind, jemanden zu haben, der null Vision fürs Bildungssystem in Österreich hat. (Beifall bei den NEOS.)
Was sind denn laut dieser Bildungsumfrage, laut dieser Studie, die ich jetzt zitiert habe, die hier schon mehrmals zitiert wurde, die größten Probleme? – Eine der größten Sorgen der Eltern ist seit geraumer Zeit – nämlich 50 Prozent der befragten Eltern geben das an –, dass die Gewalt an ihren Schulen eine ihrer Hauptsorgen sei. – Mobbing, Gewalt an Schulen sind komplexe Herausforderungen, auf die es auch keine einfachen Antworten gibt.
Jetzt würde mich aber eines interessieren, Herr Minister: Wenn 50 Prozent der Eltern sagen, wenn jede zweite Mutter und jeder zweite Vater sagt: Mobbing, Gewalt an Schulen, das ist für mich ein großes Problem!, was entgegnen Sie denen dann? Was sind denn die konkreten Maßnahmen, um diesen Sorgen zu
begegnen, um diese Sorgen abzufedern? (Zwischenruf des Abg. Stocker.) Ich habe heute nichts von Ihnen gehört – nichts! –, nichts, was dem entgegenwirkt. (Abg. Tomaselli: Was ist mit dem Helm? Was ist mit dem Helm?)
Ich sage Ihnen einmal, was wir tun würden, um dieses eine Problemfeld zu beackern: Da wäre ein erster Punkt, der sich vielleicht indirekt nach einer Lösung anhört, radikal Bürokratie abzubauen. Lehrerinnen und Lehrer sollen für ihre pädagogischen Aufgaben freigespielt werden, und indem Bürokratie vermieden, vereinfacht wird – ja, ich würde sogar so weit gehen, zu sagen, dass Bürokratie in Schulen halbiert wird –, könnten sich Lehrkräfte um das kümmern, wofür sie eigentlich da sind. Bei Ihnen habe ich das gegenteilige Gefühl: Immer, wenn ein Problem auftaucht, wollen Sie es mit einem neuen Formular bekämpfen, und das ist auf jeden Fall nicht die Lösung, Herr Polaschek.
Zweitens: Wir brauchen eine praxisnähere Fortbildung – eine viel praxisnähere Fortbildung! –, nämlich indem die Lehrkräfte auch in ihrer pädagogischen Lösungskompetenz gestärkt werden. (Abg. Taschner: Das haben wir jetzt beschlossen! Kollege Shetty, das haben wir jetzt beschlossen!) Dazu haben wir auch schon lange gefordert, dass wir das Fortbildungsmonopol der pädagogischen Hochschulen aufbrechen wollen und auch das Fortbildungsbudget und die Fortbildungsverpflichtung erhöhen möchten.
Dritter Punkt, Herr Minister Polaschek: Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Schulen müssen die Regel werden und nicht die Ausnahme sein, so wie es derzeit ist. Wir brauchen mehr davon! Ja, natürlich haben Sie recht, wenn Sie sagen, wir haben eine Personalnot, aber irgendwo muss man anfangen. Sie haben 37 Jahre lang die Möglichkeit gehabt, anzufangen, irgendwann ist es halt zu spät; ja, das mag schon sein. (Abg. Tomaselli: Was ist mit dem Helm?)
Ausbau bei Schulsozialarbeiter:innen, bei Schulpsycholog:innen, und zwar nicht im Mickymausformat, so wie Sie es machen, sondern das müssen wir ordentlich machen. Das müssen wir ernst nehmen und das müssen wir gescheit machen.
Wenn wir über dieses Thema reden, kommen wir nämlich gleich zu einem anderen Themenkomplex, der während der Pandemie auch mich sehr stark beschäftigt hat, nämlich das Thema - - (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) – Bitte? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) – Herr Kollege Obernosterer, ich versuche, es zu hören. Sie schreien jetzt schon die ganze Zeit dazwischen – okay, gut. (Abg. Obernosterer: Schlusssatz!) – Schlusssatz? Nein, ich glaube nicht, dass ich den Schlusssatz formulieren muss. Ich glaube, das müssen Sie noch aushalten, Sie müssen sich das noch anhören. (Heiterkeit des Abg. Scherak.)
Also, was ich sagen wollte, ist, dass beim Thema Schulpsychologie ein Thema auf den Tisch kommt, das uns schon so lange beschäftigt und bei dem ich immer das Gefühl habe – ja, die Kollegen lachen eh schon wieder –, dass Sie das Thema der psychischen Gesundheit null interessiert. Seit Beginn der Pandemie ist die Suizidalität bei den jungen Menschen um 200 Prozent gestiegen, und was machen Sie? – Ja, ein Fördertopf da, ein Fördertopf dort, aber die Schulpsychologie wird noch immer nicht gescheit ausgebaut, von Psychotherapie als Kassenleistung immer noch keine Spur – und auch da müssen wir dringend mehr tun. (Zwischenruf des Abg. Stocker.)
Lassen Sie mich jetzt noch zur Stadt Wien kommen, weil Sie sich ja so gern an der Stadt Wien abarbeiten – Herr Taschner, Sie sind da ja richtig in Rage gekommen. (Abg. Taschner: Na, Sie wollen die Schule zum Psychotherapiezentrum machen!) Jetzt haben Sie, Herr Taschner, doch, glaube ich, das Bild von sich, ein Intellektueller zu sein, und so nehme ich Sie auch wahr. (Abg. Taschner: Danke!) Da können wir uns doch darauf einigen, dass, wenn wir – und da würde ich Ihnen zustimmen – in der Bundeshauptstadt Wien sehr viel größere Probleme haben als anderswo (Abg. Taschner: Ja!), diese vielleicht nicht innerhalb der letzten drei Jahre entstanden sind. (Abg. Disoski: Aber auf Bundesebene ...! Aber in der Bundesregierung ...!) Stimmen Sie da zu, dass die Ursachen dafür vielleicht schon länger zurückliegen?
Jetzt kann man sagen, man müsste dort mehr machen und da mehr machen, aber uns, weil wir seit vier Jahren den Bildungsstadtrat stellen, umzuhängen, dass wir
für alle Probleme in Wien verantwortlich sind (Abg. Taschner: ... müssen Sie die Verantwortung übernehmen, mein Herr!) – das ist ja nur reine Polemik, was Sie da machen. (Beifall bei den NEOS.) Das ist ärgerlich! Es ist ärgerlich, weil Sie den Menschen etwas vorgaukeln (Abg. Taschner: Sie wollen die Verantwortung nicht übernehmen? Bitte!), und so verlieren die Menschen auch das Vertrauen in die Politik, wenn Sie hier so eine Show abziehen.
Ja, in Wien sind die Probleme groß, aber was Christoph Wiederkehr dort seit vier Jahren konsequent macht, ist, die Weichen zu stellen. (Abg. Taschner: Nein, er gibt Herrn Strolz die Möglichkeit, sich zu präsentieren!) Ja, wir werden dort die Ergebnisse nicht heute sehen und nicht morgen sehen, aber die Weichen werden dort gestellt: ein regelmäßiger runder Tisch zur Gewalt an Wiener Schulen, eine Hotline für die Lehrerinnen und Lehrer direkt bei der Bildungsdirektion bei Konflikten im Klassenzimmer, es gibt in der Bildungsdirektion endlich eine Kompetenzstelle Kinder- und Jugendschutz – das gab es davor nie –, es gibt Schulkooperationsteams in der MA11, es gibt diverse großartige einzelne Programme – schauen Sie sich das einmal an, wenn Sie es mir nicht glauben! –, zum Beispiel: Respekt: Gemeinsam stärken, oder: Wir alle sind Wien. Die machen eine super Arbeit in den Schulen. Auch das wurde unter Christoph Wiederkehr umgesetzt. Eine eigene neue Fachstelle Demokratie für die außerschulische Jugendarbeit ist ein weiterer Punkt.
Die Schulsozialarbeit haben wir mit der Ausdehnung um 400 Stunden pro Woche in Wien gestärkt. Würden wir gerne mehr machen? – Ja. An wem scheitert es? – Der Mann sitzt hier auf der Regierungsbank. Er könnte dafür sorgen, dass wir die Schulsozialarbeit noch weiter stärken. Oder: Stärkung von Time-out-Klassen und so weiter und so fort. Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen, weil wir in Wien eben viel tun.
Um jetzt zum Schluss zu kommen und auch aufzulösen, warum ich hier diesen gelben Helm dabeihabe (Ruf: Endlich!) – endlich; ja, das war der Cliffhanger bis zum Schluss –: Herr Minister, wir haben den Bildungsbeton angesprochen, der bei Ihnen, in Ihrem Ministerium seit vielen Jahren die Regel ist, und wir
sind der Meinung, dass Sie etwas Mut brauchen, um diesen Bildungsbeton zum Platzen zu bringen. Und weil wir an Sie denken, haben wir Ihnen da ein bisschen Schutzausrüstung mitgebracht. Ich lege Ihnen den Helm hierher (den Schutzhelm auf die Regierungsbank legend), Sie bekommen von uns heute laufend Geschenke.
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, jetzt muss ich Sie wirklich darauf aufmerksam machen, dass Ihre Fraktionsredezeit ausgeschöpft ist und Sie zum Schlusssatz kommen müssen. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (fortsetzend): Ich formuliere gerne den Schlusssatz: Herr Minister Polaschek, bitte nutzen Sie diesen Helm im übertragenen Sinne, um den Bildungsbeton aufzubrechen! Es wäre dringend an der Zeit. Sie sind jetzt noch drei Monate Minister, es ist nicht zu spät, Ihrer Amtszeit einen Stempel aufzudrücken. Wir würden das sehr begrüßen. (Beifall bei den NEOS.)
17.11
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Herren Bundesminister! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Mit einem Schmankerl beginnend: Ich glaube, es benötigt eher eine Abrissbirne in der ÖVP, um irgendwie nur ansatzweise diesen Bildungsbeton zum Bröckeln zu bringen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich würde gerne bei der ÖVP bleiben. Kollege Taschner, Sie haben sich an Wien abgearbeitet, ein bisschen untergriffig, würde ich meinen, sehr beschimpfend. Kollegin Salzmann spricht vom perfekten „differenzierten Schulsystem“, das wir haben. Dem widerspricht Wissenschaft und vieles mehr. (Abg. Taschner: Welche Wissenschaft?) Kollegin Totter kündigt irgendwelche Paketchen an, die wir als Parlament überhaupt nicht kennen – so wie heute Abend: Wir haben heute noch
ein Paket auf der Tagesordnung, werte Kollegen und Kolleginnen, das nicht durch das Parlament gegangen ist. Wir haben nicht im Ausschuss darüber diskutiert, es gab einfach keine Debatte. Man macht einfach alles am Parlament vorbei. (Abg. Taschner: Wir sind doch hier im Parlament!) Das ist nämlich der Stil der ÖVP und der Grünen, und das ist aus unserer Sicht abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ.)
Also: Mit dieser Haltung wird es einfach keine Bildungsreform geben. Es gibt nicht einmal ein Reförmchen. Der Status quo, der wirklich nicht rosig ist, wurde von den Das-Beste-aus-beiden-Welten-Regierungsfraktionen verteidigt, und das mit aller Kraft und Vehemenz über die letzten viereinhalb Jahre. Dem Fortschritt ist ganz klar eine Absage erteilt worden, und das, wir wissen das alle, obwohl unser Bildungssystem leider kracht. Die Bundesregierung hat da wirklich jahrelang zugesehen. Es ist nichts Fundamentales passiert. Kinder, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer können nicht mehr, aber es wird weiterhin einfach nur verwaltet.
Herr Bundesminister, wo bleiben die Gelder und der damit verbundene Rechtsanspruch auf einen Kinderbildungsplatz für jedes Kind? Wo? (Beifall bei der SPÖ.) Ich weiß, wo es steckt, das hat nämlich der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz verspielt – Stichwort: „Kann ich ein Bundesland aufhetzen?“ Das ist schäbig und das war schäbig.
Wo bleibt die faire Bezahlung für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen? Es waren Tausende auf der Straße, und Sie, Herr Minister, haben es nicht einmal der Mühe wert gefunden, ihnen zuzuhören. Auch dazu gibt es nichts.
Wo bleiben die Lehrerinnen und Lehrer? – Kollege Oxonitsch hat es heute schon angesprochen: Vor 20 Jahren gab es eine Ministerin, die gesagt hat: Werdet auf keinen Fall Lehrerinnen oder Lehrer!, und heute haben wir den Salat. Das ist von der ÖVP verschuldet: Es fehlen Lehrerinnen und Lehrer. Die 600 000 Euro, die für Klasse Job aufgewandt wurden, werden das System nicht retten beziehungsweise den Fehlbestand nicht wettmachen. Es ist leider unattraktiv, Lehrerin oder
Lehrer zu werden. Wo bleibt übrigens auch das Supportpersonal? – Auch das fehlt, obwohl Lehrer:innen einfach nicht mehr können. Alles großartig angekündigt – es gibt nichts!
Wo ist die Umsetzung der ganztägigen Schulform, die Sie ja, Herr Bundesminister, aktuell plötzlich befürworten? Wo sind die Schritte für den Ausbau? – Wir sehen nichts, wir lesen nichts, wir hören nichts. Es gibt einfach nichts dazu. Frauen sind dadurch immer noch verpflichtet, Teilzeit zu arbeiten, und das ist die Frechheit dahinter, weil Sie nämlich auch für keine Arbeitszeitverkürzung eintreten. Das ist das Problem, vor dem wir stehen. (Beifall bei der SPÖ.)
In ganztägigen Schulformen, so wie in allen anderen ganztägigen Bildungseinrichtungen, braucht es logischerweise auch ein Mittagessen – nicht das Mittagessen, das Bundeskanzler Nehammer für unsere Kinder propagiert, Stichwort: Wir schicken jeden Tag die Kinder zum Mäcki auf einen Burger! Das wollen wir als Sozialdemokratie nicht. Wir sind für ein kostenloses gesundes Mittagessen für jedes Kind – jeden Tag in jeder Bildungseinrichtung. Dafür gilt es zu kämpfen, weil es da auch um die Gesundheit von Kindern geht. (Beifall bei der SPÖ.)
Apropos Gesundheit: Kindern und Jugendlichen geht es nach der Pandemie ganz einfach nicht gut – wir haben das hier im Haus schon oft thematisiert –, auch aufgrund der Konflikte und Krisen, die es in der Welt gibt. Es geht den Kindern psychisch einfach nicht gut.
Wo sind die versprochenen Schulpsycholog:innen? Wo sind die versprochenen Schulsozialarbeiter:innen? Wo ist der Ausbau, damit mehr Schulsozialarbeiter:innen beschäftigt werden können? Es gibt auch nicht mehr Studienplätze dafür. Alles nur Luftblasen! Wir wollen Kinder und Jugendliche nicht sich selbst überlassen, es muss da dringend etwas passieren.
Zusammenfassend, Herr Bundesminister, weil das Lamperl schon blinkt: Sie haben rund 1,14 Millionen Schülerinnen und Schüler, rund 390 000 Kinder in
Horten, Kindergärten und Kinderkrippen und die jeweils zugehörigen Eltern, 68 000 Pädagog:innen in den Elementarbildungseinrichtungen und 123 000 Lehrer:innen, für die Sie verantwortlich sind, über die letzten Jahre im Regen stehen lassen. Sie haben damit vielen Kindern das Recht auf umfassende Bildung genommen, einfach verwehrt und genommen. Sie haben Pädagog:innen nicht ausreichend unterstützt. Und by the way: Eltern müssen tief in die Tasche greifen, um zum Beispiel Bildungseinrichtungen zu finanzieren, um Nachhilfe finanzieren zu können, damit die Kinder überhaupt die Schule schaffen, damit die Kinder in eine Kinderbetreuungseinrichtung gehen dürfen. Das ist ungerecht. Das ist einfach mehr als ungerecht. (Beifall bei der SPÖ.) Denken wir da auch an Alleinerziehende, die sich das überhaupt nicht leisten können und damit ausgeschlossen werden!
Wir wollen diese Ungerechtigkeit definitiv nicht mehr. Es braucht endlich das Recht auf Bildung für alle Kinder, für jedes Kind, wurscht wo in Österreich es zu Hause ist, und das umfassend und vor allem von Anfang an. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Diese Blockaden von Ihrer Seite sollten endlich abgewählt werden. Diesen Appell und diese Bitte richte ich an dieser Stelle an Sie, werte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
Weil Sie ja so auf Noten stehen, erhalten Sie zum Schulschluss in Ihrem Zeugnis, weil Sie auf das ja so pochen, einen glatten Fünfer. Tut mir leid. (Beifall bei der SPÖ.)
17.17
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Liebe Schülerinnen und Schüler hier herinnen und vor den Fernsehgeräten! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es ist eine
Debatte, die wir jetzt in den letzten Stunden hier geführt haben, bei der man das Gefühl hat, jeder redet ein bisschen um den heißen Brei herum.
Es gibt natürlich Probleme in den Schulen und das sind ganz große Probleme. Das beginnt einmal mit den Deutschproblemen, die es gibt, mit den fehlenden Deutschkenntnissen. Das ist eines der größten Probleme überhaupt, weil es dazu führt, dass Kinder und Jugendliche dem Unterricht nicht folgen können, und das ist für das weitere Fortkommen ein ganz großes Problem. Das ist aber nicht das einzige. Wir haben das Problem der Respektlosigkeit gegenüber Lehrern. Lehrer sind konfrontiert mit vulgären Beschimpfungen. Das ist auch mit einer der Gründe, warum so viele Lehrer aufhören wollen, weil sie das nicht mehr aushalten, weil sie sich das auch nicht mehr antun wollen. Wir haben Gewaltprobleme in den Schulen. Ganz besonders massiv sind die nach dem Angriff der Hamas auf Israel gewesen. Damals kam es zu einer Gewaltspirale – in manchen Schulen, und das sage ich jetzt ganz bewusst, nicht in allen Schulen.
Es gibt ganz, ganz viele Schulen, in denen der Schulunterricht funktioniert, wie es sein soll. Da funktioniert, dass die Lehrer gemeinsam mit den Eltern daran arbeiten, dass ihre Kinder etwas lernen und dass sie nach Beendigung der Schulkarriere ein gutes Fundament haben, entweder für eine weitere tertiäre Ausbildung oder für den Einstieg ins Berufsleben – je nach unterschiedlichen Interessenlagen und Talenten unserer Schülerinnen und Schüler. Das ist die eine Gruppe der Schulen.
Und dann gibt es Schulen, in denen es viele Probleme gibt. Diese Schulen gibt es in Wien, ja, zuhauf natürlich, aber nicht nur, das muss man hier auch ganz offen sagen: In den meisten Ballungszentren haben wir dieses Problem. Sie nennen sie ja auch Brennpunktschulen. Genau da haben wir die Probleme, und niemand traut sich, dieses Problem anzusprechen: Was ist denn die Ursache? – Die Ursache ist nicht, dass der Bildungsminister die vorwissenschaftliche Arbeit abschafft oder dass irgendwann einmal irgendwo Personalmangel herrscht.
Das sind alles wichtige Themen, die gehören alle gelöst, da brauchen wir überhaupt nicht darüber zu diskutieren, aber wir werden das Gewaltproblem, das Mobbingproblem und das soziale Problem in unseren Schulen nicht lösen, wenn wir sagen: Jetzt machen wir eine Gesamtschule für alle, die stülpen wir über alle drüber. Wir machen eine Ganztagsschule für alle, die stülpen wir über alle drüber.
Die besondere Einigkeit, die man hier in der linken Reichshälfte sieht, zeigt ja, dass es hier nicht um die Bildung oder um die Lösung von Problemen geht. Sie zeigt, Ihnen ist es wichtig, alle über einen Kamm zu scheren und ideologisch zu indoktrinieren. Das lehnen wir ab, das wollen wir nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Schule muss Talente und Interessen unserer Kinder fördern, und das passiert auch. Wenn wir aber Probleme haben, dann nennen wir sie beim Namen! Wer hat denn die Deutschprobleme? – Das sind die Zuwanderer und Zuwandererkinder, die zwei Jahre im Kindergarten sitzen und ohne Deutschkenntnisse in die Volksschule kommen; die sich auch später noch weigern.
Vor wenigen Tagen gab es im „Standard“ einen Artikel über den grünen Bildungsstadtrat von Wien, der in seinem Brotberuf auch noch Lehrer ist. (Abg. Loacker: Was liest denn du für Zeitungen, Dagi?) Er hat erzählt, wie das jetzt in einer 2. Klasse Mittelschule ausschaut. Das sind also zwölfjährige Kinder, denen er erklären wollte, wie das halt ist: wie sich der Wald zusammensetzt. Das Wort Baumkrone, das Wort Waldboden, das Wort sanft, das Wort feucht – all diese Wörter konnten die Kinder in seiner Klasse nicht verstehen.
Die Kinder sind nicht in der Lage, einfache Texte wiederzugeben. Sinnerfassendes Lesen bei Zwölfjährigen geht in Österreich nicht, und da ist etwas schiefgegangen. So, und jetzt kann man natürlich sagen: Das muss die Politik lösen, das muss die Schule lösen! – Ich sage Ihnen ganz ehrlich etwas: Es sind die Eltern in die Pflicht zu nehmen, denn ohne Elternhaus wird das nicht funktionieren. Es ist nun einmal so, dass Schule nicht alles ausgleichen kann, was vom
Elternhaus nicht mitgegeben wird. Das beginnt bei der Pünktlichkeit, beim Benehmen und bei anderem.
Wenn wir jetzt aber in unseren Klassen Schüler aus fernen Kulturen haben, die unsere Lebensart nicht akzeptieren, die diese nicht respektieren (Abg. Bürstmayr: Wiener Schnitzel!) und die in den Schulen Gewalt gegen Mitschüler, auch gegen Lehrer ausüben, dann wird das auch mit Ihrer Kuschelpädagogik nicht zu beenden sein und dann werden auch Hunderte Sozialarbeiter nichts nützen, weil die sich gar nicht integrieren wollen – und jetzt sind wir nämlich bei des Pudels Kern.
Die Probleme, die wir heute im Bildungssystem haben, sind im Übrigen – weil der Arbeitsminister da ist – den Problemen, die wir auch am Arbeitsmarkt haben, sehr ähnlich. Das sind überdurchschnittlich viele Menschen, die aus Regionen, aus einem anderen Kulturkreis zugewandert sind. Die wollen unsere Lebensart nicht annehmen, und das ist das Versagen der Zuwanderungspolitik! (Beifall bei der FPÖ.) Das haben wir in den Schulen und das haben wir am Arbeitsmarkt, und wir lösen es in den Schulen nicht mit Kuschelpädagogik oder Ganztagsschulen, indem wir alle anderen vielleicht auch noch dazu verpflichten, mit denen durchgemischt zu werden. (Abg. Meinl-Reisinger: Sondern?) Das ist nicht die Lösung.
Die Lösung ist: Wir müssen bei der Zuwanderung einmal schauen, wer aller in unser Land hereinkommt. (Abg. Meinl-Reisinger: Und was machen wir mit denen, die da sind?) – Da sind Sie sich alle vier gleich wieder einig, Frau Meinl-Reisinger! (Abg. Meinl-Reisinger: D’accord, aber was machen wir jetzt mit den Schulen?) Sie hatten hier Gelegenheit, 20 Minuten Ihre Ideen auszubreiten. Akzeptieren Sie bitte, dass das für uns keine machbaren Wege sind! Wir haben einen anderen Zugang zum Thema Schule. (Abg. Meinl-Reisinger: Deutschkurse – kein gangbarer Weg! Sanktionsmöglichkeiten für die Eltern – kein gangbarer Weg!)
Ich sage Ihnen noch etwas: Warum gibt es denn so viele Schulen, in denen alles gut funktioniert, in denen es keine Probleme gibt, und warum gibt es auf der
anderen Seite Schulen, in denen es viele Probleme mit Gewalt gibt? Warum? – Schauen Sie rein, wer die Schüler sind, wer die Eltern sind, und dann haben Sie die Lösung! (Abg. Meinl-Reisinger: Sie haben aber keine Lösung gebracht!) Da können Sie jetzt blöd lachen, blöd ätzen (Abg. Meinl-Reisinger: Sie haben aber keine Lösung gebracht! Was ist denn die Lösung in den Schulen?), davon kommen Sie nicht weg. Das ist das Problem! – Doch, ich sage Ihnen, was die Lösung ist! (Abg. Meinl-Reisinger: Was ist die Lösung?) – Die Lösung ist auch da geordnete Zuwanderung (Abg. Meinl-Reisinger: Richtig, das brauchen wir, aber was machen wir mit den Schulen jetzt?) und Remigration von integrationsunwilligen Familien. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Ja, d’accord, aber was machen wir mit den Schulen jetzt? Also wir nehmen zur Kenntnis und zu Protokoll: Keine Lösungen! – Zwischenruf des Abg. Schallmeiner.)
Das ist die Lösung, und die braucht es für unsere Schulen und für die Zukunft unserer Kinder: die Remigration; denn die, die sich heute in den Schulen so aufführen, sind dann die, die sich morgen am Reumannplatz, am Keplerplatz, in der Ottakringer Straße oder am Hauptbahnhof so aufführen. (Abg. Meinl-Reisinger: Also was sind eure Lösungen? Lösungen!)
Zu all den Ausschreitungen: Es war ja spannend, dass Frau Maurer das gestrige Match zwar erwähnt hat. – Die Ausschreitungen, die es gestern in Wien gegeben hat, haben Sie aber unter den Tisch fallen lassen. Das sind die Probleme, und das sind auch die Probleme, die wir in den Schulen haben. (Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer.) Das sollten Sie endlich auch einmal zur Kenntnis nehmen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Es läuft etwas schief, wenn Zwölfjährige nicht sinnerfassend lesen können – und wir wissen, dass es Statistiken gibt, dass bis zu zwei Drittel der Abgänger von Mittelschulklassen in Wien nicht sinnerfassend lesen können.
Präsidentin Doris Bures: Den Schlusssatz!
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (fortsetzend): Das gilt es zu lösen! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Ich habe nur leider keinen einzigen Lösungsansatz gehört! – Abg. Belakowitsch – auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz –: Doch, Remigration!)
17.24
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Belakowitsch, für die Ausdrücke „blöd lachen“ und „blöd ätzen“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
*****
Nun gelangt Frau Abgeordnete Pia Philippa Beck zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Pia Philippa Beck (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Parlamentsgäste! Das Thema Bildung betrifft tatsächlich uns alle, denn das Bildungssystem und alles, was damit im Zusammenhang steht, wird unsere Zukunft definieren. Daher und aus zahlreichen anderen, nicht unwesentlicheren Gründen muss es das erklärte Ziel sein, die beste Bildung für unsere Kinder möglich zu machen, in einem sicheren, zukunftsorientierten und stabilen Rahmen.
Bildung bedeutet Zukunft in unserer Gesellschaft, aber eben auch Zukunft für unsere Gesellschaft, und das bedeutet auch eine Verantwortung, der dringend nachzukommen ist: die Unterstützung und die Werkzeuge bereitzustellen, die sowohl von den Schülerinnen und Schülern als auch von den Lehrkräften dringend benötigt werden.
Ist das aber in der Realität der Fall? – Tragischerweise nicht, denn das reale Bild ist ganz anderes. Jeder von Ihnen kennt sicherlich das Sprichwort: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr. – Das ist meiner Meinung nach
genau der Bildungsansatz, der in der Elementarpädagogik und an den Elementarschulen nicht verfolgt wird. Vieles ist da einfach nicht mehr zeitgemäß.
Frühkindliche Bildung ist entscheidend für die Entwicklung unserer Kinder und bildet das Fundament für ihr zukünftiges Lernen, Leben und Handeln. Zahlreiche Studien legen dar, dass es eben gerade die ersten Lebensjahre, die ersten Jahre der Bildung sind, die den Grundstein für eine positive kognitive, soziale und emotionale Entwicklung legen. Kinder, die frühzeitig gefördert werden, haben bessere Chancen, ihre Talente optimal zu entfalten. Um dies zu erreichen, benötigen wir qualifizierte Elementarpädagoginnen und -pädagogen, die diese sehr wichtige Aufgabe unter den derzeitigen Rahmenbedingungen überhaupt noch übernehmen wollen.
Eine verantwortungsvolle, zukunftsorientierte Bildung bereitet Kinder darauf vor, in einer komplexen, sich ständig verändernden und eben unheimlich schnelllebigen Welt zurechtzukommen und auch bestehen zu können. All das sind doch Dinge, die wir uns für die Zukunft unserer Kinder und die Zukunft unseres Landes nur wünschen können. Bildung ist eben nicht nur Vermittlung von Wissen, sondern auch die Förderung von Kreativität. Selbstbewusste, mutige Kinder denken und hinterfragen kritisch, haben eine hohe soziale Kompetenz und ein gesundes Grundvertrauen in ihre Handlungen.
Es ist also auch der psychologische Aspekt, der im Bildungsbereich abgedeckt werden kann und heutzutage auch muss, nicht ganzheitlich, aber produktiv und eben nicht kontraproduktiv. Auch das ist ein nicht zu unterschätzender, wichtiger Bestandteil in unserer heutigen Gesellschaft, denn zu den häufigsten Krankheitsbildern bei Kindern und Jugendlichen zählen heutzutage Angststörungen, Entwicklungsstörungen und depressive Verstimmungen.
Ja, eben auch Kinder und Jugendliche können an Depressionen erkranken! Diese frühzeitig zu erkennen und richtig damit umzugehen kann Leben retten, denn Suizid ist die zweithäufigste Todesursache unter Jugendlichen. Neben den suizidalen Gedanken macht aber eben dieser psychologische Aspekt, machen
diese psychologischen Belastungen für viele Kinder und Jugendliche den Schulabschluss erst gar nicht möglich. Daher brauchen die Lehrerinnen und Lehrer auch bei der richtigen Einordnung, der Früherkennung psychischer Faktoren unsere Unterstützung.
Vor allem bei älteren Kindern und Jugendlichen werden Depressionen häufig übersehen, weil die Abgrenzung einer normalen Entwicklung im Jugendalter von einer Depression relativ schwierig sein kann. Gerade aber im Vorschulalter kann man Probleme deutlich abgegrenzt erkennen und somit früher helfen. Und ja, es ist nicht leicht! Es ist eine enorme gesellschaftliche Herausforderung, zu erkennen, dass Depressionen eben nicht mehr nur ein Thema für Erwachsene sind, dass psychologische Aspekte gerade in dem überreizten Umfeld, unter dem Leistungsdruck, unter dem unsere Kinder heutzutage aufwachsen, einen höheren Stellenwert bekommen müssen.
Unsere Aufgabe als Gesellschaft ist es doch, sicherzustellen, dass jedes Kind die gleichen Chancen hat, unabhängig von seiner Herkunft und den finanziellen Mitteln der Eltern, dass wir eine Gesellschaft sind, die gerade im Bildungsbereich ganzheitlich auf die Kinder und ihr Wohlbefinden achtet und sie nicht nur durchschleust, damit der Pflichtteil eben erledigt ist. Machen wir doch aus dem Thema Bildung wieder eine Kür, an der alle Freude haben, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und auch die Eltern!
Um derartiges Lehren und Lernen überhaupt möglich zu machen, braucht es Investitionen in die Schulen, um zukunftsfähige Bildungsprogramme auf den Weg zu bringen. Der Grundstein einer gerechten Gesellschaft ist eine gute Bildung für alle. Das ist Chancengleichheit, denn Bildung ist das Fundament, sie ist der Schlüssel, der Türen öffnet und Chancen überhaupt erst möglich macht. Sie ist der Schlüssel zu einer lebenswerten und vor allem selbstbestimmten Zukunft für jeden Einzelnen. (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS. – Ruf bei der ÖVP: Habts den Ludwig gefragt?)
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Abstimmung über den Selbständigen Antrag 4135/A(E) der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schluss mit dem Betonieren – Beste Bildung für unsere Kinder“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Antrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Präsidentin Doris Bures: Ergänzend für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Vertreten wird aufgrund einer akuten Erkrankung Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner bis zum Tagesordnungspunkt 25 durch Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc, anschließend durch Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek.
Präsidentin Doris Bures: Ich nehme die Verhandlungen zu Tagesordnungspunkt 11, Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, wieder auf.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir diskutieren hier die Abfertigung Neu quasi, die jetzt gar nicht mehr so neu ist. Das ist ja von Schwarz-Blau I
beschlossen worden. Das, was wir damals bereits kritisiert haben, ist, dass die Einzahlungen in dieses System von Arbeitgeberseite zu gering sein werden, damit das, was von Schwarz und Blau versprochen wurde, nämlich nach 40 Jahren ein Jahresgehalt Abfertigung, überbleiben wird. Wir sind weit davon entfernt. Das ist einer der Gründe, warum wir das kritisieren. Wenn man das reformiert, dann muss man die Beitragszahlungen erhöhen, weil wir sonst nicht auf das, was Schwarz-Blau versprochen haben, kommen.
Das Zweite ist – das halten wir im Prinzip für vernünftig – eine Verwaltungsvereinfachung, dass man nicht quasi jedes Jahr einen Brief an die einzelnen Versicherten schicken muss, sondern ihnen auch ein E-Mail schicken kann, um Kosten zu sparen. Das halten wir für vernünftig, aber die Frage ist, wer das Geld bekommt, das eingespart wird. Das sollten die Versicherten bekommen und nicht die Versicherungsunternehmen, weil die Verwaltungskosten ja im Gesetz definiert sind.
Wir sind eben der Meinung, wenn man die Verwaltungskosten reduziert, dann sollen die Versicherten weniger Verwaltungskosten bezahlen, das heißt, man müsste im Gesetz auch gleich die Verwaltungskosten entsprechend runtersetzen. Deswegen sehen wir das kritisch, und die große Hausaufgabe ist noch offen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
17.32
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gabriel Obernosterer. – Bitte.
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und natürlich liebe Besucher auf der Galerie! Heute sind ja wieder viele Gruppen da. Eine Gruppe – Treffpunkt Parlament – darf ich recht herzlich begrüßen, und aus Vorarlberg, aus Feldkirchen, darf ich eine Schülergruppe von ihrem Landsmann, von unserem Finanzminister, und von Norbert
Sieber ebenfalls recht herzlich grüßen. – Ein recht herzliches Grüß Gott, natürlich auch allen anderen! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Amesbauer und Kassegger. – Abg. Krainer: Von der Nina Tomaselli auch, von Reinhold Einwallner auch!)
Dieser Tagesordnungspunkt, den Kollege Krainer vor mir ja schon zitiert hat, beinhaltet eine technische Umsetzung, also keine große Aufregung. Ich weiß, dass Herr Kollege Krainer nicht herausgehen und sagen kann, dass diese Regierung wieder Bürokratie abgebaut und etwas Gescheites gemacht hat, er muss halt wieder ein paar Nebensätze machen, was nicht so gescheit ist. Es ist eine gute Sache.
Wir kennen die Betriebsvorsorgekasse. Früher hat es die Abfertigung gegeben. Die Saisonbeschäftigten, die zweimal im Jahr an- und abgemeldet worden sind, sind zum Teil darum umgefallen. Jetzt wird für jeden einzelnen Tag in diese Betriebsvorsorgekasse eingezahlt. Wir wissen selbst von unseren Betrieben zu Hause, wenn die Saison zu Ende ist und die Mitarbeiter abgemeldet werden, werden 70 Briefe an die Mitarbeiter geschickt und landen dann im Papierkorb. Diese Bürokratie hat man abgebaut, es wird wie gesagt auf elektronische Mitteilung umgestellt. Wer will, kann sie auch weiterhin auf Papier bekommen.
Man bekommt auch einen klaren Einblick, wie dieses Geld veranlagt wird. Es wird nach europäischen Vorschriften natürlich so angelegt, dass das auch hundertprozentig sicher ist. Es ist also Bürokratieabbau, Verwaltungsvereinfachung und wie gesagt für jeden einsehbar, wie sein Kontostand bei der Betriebsvorsorgekasse ist. Herr Finanzminister, Sie stehen für Bürokratieabbau, und das ist wieder einmal ein einzelner Schritt dazu. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Steht vor allem für eine unverantwortliche Budgetpolitik!)
17.34
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.
17.34
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Kollege Obernosterer, Feldkirchen ist in Kärnten, aber Feldkirch ist in Vorarlberg, also: Grüß Gott an die Feldkircher! (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Krainer.)
Die Vorsorgekassen performen nicht so, wie sie sollten, das hat Kollege Krainer richtig analysiert, aber das ist deswegen so, weil der Gesetzgeber diese Kassen kaputtreguliert hat. Mit diesem Regularium kann man nicht viel für die Anwartschaftsberechtigten, für die Menschen, deren Beiträge dort verwaltet werden, herausholen.
Das, was heute zur Abstimmung steht, ist wieder ein Beispiel dafür: Die Möglichkeit, in alternative Investments zu investieren, wird von 5 auf 7,5 Prozent erhöht, aber gleichzeitig muss man, sobald man als Vorsorgekasse vorhat, das zu tun, sofort mehr Eigenmittel hinterlegen. Das ist widersinnig, das wird niemand machen. Es bräuchte aber für solche Vorsorgekassen mehr Möglichkeiten, in alternative Investments zu gehen, und es bräuchte mehr Möglichkeiten, beispielsweise in Immobilienfonds zu gehen, damit die aus dem veranlagten Geld mehr herausholen können.
Da geht es ja um jahrzehntelange Veranlagung. Wenn jemand mit 15 Jahren zu arbeiten beginnt und mit 65 in Pension geht und die regelmäßige Rentenzahlung aus der Vorsorgekasse bekommt – hoffentlich bis zu seinem 90. Geburtstag oder weit darüber hinaus –, dann reden wir über jahrzehntelange Veranlagung, und da macht es zum Beispiel keinen Sinn, eine Kapitalgarantie bei 100 Prozent einzuziehen, weil das die Veranlagung hemmt und Garantien immer Geld kosten. Ich muss das ja hedgen, ich muss ja schauen, dass nichts verloren geht; das hat einen Preis.
Und: Die Entnahmemöglichkeiten, die der Arbeitnehmerseite bei diesen Verhandlungen so wichtig waren – das ist ja nicht ein schwarz-blaues Projekt, sondern das war ein Sozialpartnerprojekt –, sorgen auch dafür, dass die
Vorsorgekassen nicht so anlegen können, dass viel herauskommt, weil die bei jedem Dienstverhältnis, das länger als drei Jahre dauert, immer damit rechnen müssen, dass das aufgelöst wird und der Betroffene sein Geld herausnimmt. Ich muss also große Mengen Geld, die ich als Vorsorgekasse nicht veranlagen kann, liquid halten.
Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Echten Erfolg für betriebliche Vorsorgekassen ermöglichen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, noch vor Ende der Legislaturperiode eine Novellierung des BMSVG vorzulegen, die den Anwartschaftsberechtigten ein besseres Veranlagungsergebnis ermöglicht, indem die vorgeschriebene Kapitalgarantie von 100% auf 70-80% reduziert und die Entnahmemöglichkeiten eingeschränkt werden, um eine flexiblere, langfristige und somit erfolgreichere Veranlagung zu ermöglichen. Zusätzlich sollte eine Öffnung der Veranlagungsvorschriften bei Anlageprodukten und Produktquoten erfolgen, um höhere Renditen bei geringerem Risiko zu erwirtschaften.“
*****
Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
17.37
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Echten Erfolg für betriebliche Vorsorgekassen ermöglichen
eingebracht im Zuge der Debatte in der 270. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4114/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert wird (2684 d.B.) - TOP 11
Im Rahmen der Neugestaltung des österreichischen Abfertigungssystems kam es im Jänner 2003 zur Einführung der „Abfertigung NEU“ - die (seit 2008) im Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, BMSVG, gesetzlich geregelt ist. Derzeit gibt es in Österreich rund 10,9 Mio. Anwartschaftsberechtigte bei insgesamt acht Betrieblichen Vorsorgekassen, wobei Mehrfachanwartschaften bei mehreren BVK miteingerechnet sind (1).
Betriebliche Vorsorgekassen (BVK) sind rechtlich selbständige Institutionen, die Abfertigungsbeiträge einnehmen, verwalten und veranlagen. Bei der Veranlagung sind sie strengen gesetzlichen Vorgaben unterworfen, ua. hinsichtlich Kapitalgarantie und ihrer Veranlagungsmöglichkeiten (Anlageprodukte, Produktquoten, regionale Einschränkungen). Diese Vorgaben führen dazu, dass es den Betrieblichen Vorsorgekassen an Flexibilität bei der Veranlagung fehlt, um bei geringerem Risiko ertragreicher veranlagen zu können. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre wurde eine jährliche Performance von 1,47% erzielt (2).
Jede BVK muss jährlich einen Betrag in Höhe von zumindest 0,1 % der Gesamtsumme der Abfertigungsanwartschaften einer Rücklage zuführen, bis diese 1 % der Gesamtsumme der Abfertigungsanwartschaften erreicht hat. Über die Rücklagenbildung werden die gesetzlichen Verpflichtungen aus der Kapitalgarantie erfüllt. Falls eine BVK zudem freiwillig eine - nicht gesetzlich vorgeschriebene - Zinsgarantie
gewährt, muss sie auch für diese Garantie eine entsprechende Rücklage bilden. Derzeit bietet nur eine der acht BVK eine derartige Zinsgarantie an (3).
Im Juni wurde dem Finanzausschuss des Parlaments von Seiten der Regierungsfraktionen ein Initiativantrag zugewiesen, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter und Selbstständigenvorsorgegesetz novelliert wird (4). Doch anstatt die seit Jahren bekannten Hindernisse für erfolgreiche Performance bei den Vorsorgekassen wie großzügige Entnahmemöglichkeiten und restriktive Kapitalgarantie anzugehen oder für eine substantielle Flexibilisierung bei den den Veranlagungsmöglichkeiten zu schaffen, hat die Regierung eine halbherzige Lösung geliefert. Die Konsequenz aus der Novelle wird also weder eine Verbesserung der Veranlagungsergebnisse für die Anwartschaftsberechtigten noch eine Senkung der Verwaltungsgebühren sein. Vielmehr ist eine weitere Einengung des Produktangebots durch zusätzliche Vorgaben für eine freiwillige Zinsgarantie und eine weitere Konsolidierung des Anbietermarktes zu erwarten.
Quellen:
1. https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.820025&portal=oegkdgportal
2. https://www.oenb.at/Publikationen/Statistik/finanzstatistik-einfach-erklaert/Betriebliche-Vorsorgekassen.html
3. FMA Jahresbericht 2023 Betriebliche Vorsorgekassen: https://www.fma.gv.at/wp-content/plugins/dw-fma/download.php?d=6655&nonce=81b7ba49b93169c0
4. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/4114
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, noch vor Ende der Legislaturperiode eine Novellierung des BMSVG vorzulegen, die den Anwartschaftsberechtigten ein besseres Veranlagungsergebnis ermöglicht, indem die vorgeschriebene Kapitalgarantie von 100% auf 70-80% reduziert und die Entnahmemöglichkeiten eingeschränkt werden, um eine flexiblere, langfristige und somit erfolgreichere Veranlagung zu ermöglichen. Zusätzlich sollte eine Öffnung der Veranlagungsvorschriften bei Anlageprodukten und Produktquoten erfolgen, um höhere Renditen bei geringerem Risiko zu erwirtschaften."
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht auch mit in Verhandlung.
Frau Abgeordnete Elisabeth Götze, Sie haben das Wort.
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich schätze Kollegen Loacker, ich bedaure, dass er nicht mehr lange hier ist, aber in diesem Fall muss ich ihm widersprechen, denn es geht hier nicht um ein Anlageprodukt, bei dem wir die Renditen maximieren wollen, sondern wir wollen gleichzeitig das Risiko abklären, das sozusagen ausgleichen. Also man muss abwägen: Risiko und Chancen und Optimierung oder Maximierung von Renditeerwartungen. Das ist der Spagat, da bewegen wir uns.
Mit dieser Novelle heute – es geht um die Abfertigung Neu – schaffen wir einerseits mehr Sicherheit durch mehr Transparenz, gleichzeitig aber auch Flexibilität durch die Art der Veranlagung. Wir versuchen also, beides auszugleichen.
Worum geht es? – Fast alle Menschen in Österreich zahlen eigentlich in diese betriebliche Vorsorgekasse ein. Es sind 1,53 Prozent des Bruttogehalts und insgesamt liegen dort mehr als 18 Milliarden Euro. Insgesamt sind mehr als zehn Millionen Menschen anspruchsberechtigt. Das klingt jetzt nach mehr Menschen, als überhaupt in Österreich leben, aber manche haben einfach mehrere Anwartschaften, zum Beispiel weil sie den Arbeitgeber gewechselt haben beziehungsweise bei mehreren Unternehmen beschäftigt sind. Es geht also um wirklich viel.
Was tun wir mit der heutigen Novelle? – Wie gesagt geht es einerseits um die Möglichkeit, durch Flexibilisierung auch höhere Renditen zu erwirtschaften; Flexibilisierung dahin gehend, dass man auch – und das ist explizit so festgehalten – nachhaltige Investments tätigen kann. Es geht andererseits um mehr Transparenz durch Umsetzung der europäischen Offenlegungsverordnung und der Taxonomieverordnung auch in diesem Bereich, und es wird auch ausformuliert, dass die Vorsorgekassen explizit ihr Risiko managen müssen und auch benennen, begrenzen müssen. Beispielsweise das Klimarisiko: Wenn Unternehmen, Vorsorgekassen in Bereiche investieren, bei denen ein Klimarisiko entsteht – die FMA weist zum Beispiel explizit darauf hin –, dann ist das ein Risiko, und das müssen sie managen.
Ein kleiner Punkt noch: Fast alle von Ihnen, von uns erhalten jährlich mindestens einen Brief von den Vorsorgekassen. Das kann man in Zukunft abbestellen und kann es online erhalten – oder man kann weiterhin kostenfrei diesen Brief erhalten.
In Summe ist das also eine wichtige Novelle, eine Novelle in Richtung mehr Nachhaltigkeit, und ich hoffe daher doch, dass wir hier alle zustimmen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Hanger.)
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2684 der Beilagen.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Echten Erfolg für betriebliche Vorsorgekassen ermöglichen“.
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2598 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I – BBKG 2024 Teil I) (2674 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2599 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert wird (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil II – BBKG 2024 Teil II) (2675 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Hanger. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesfinanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie und vor den Bildschirmen zu Hause! Wie bereits angesprochen: Wir debattieren ein neues Betrugsbekämpfungsgesetz.
Um auch einen Formalfehler zu korrigieren, darf ich gleich zu Beginn einen Abänderungsantrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert werden, Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I, 2598 der Beilagen.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes 2674 der Beilagen wird wie folgt geändert:
Artikel 2 (Änderung des Bundesgesetzes über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung) wird wie folgt geändert:
In Z 2 und Folgende wird der Verweis auf § 28 Abs. 2 durch den Verweis § 28 Abs. 2 Z 7, Abs. 3 und Folgende ersetzt.
*****
Mit dieser Änderung soll wie gesagt ein Formalfehler korrigiert werden. Ich gehe davon aus - -
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Hanger, Sie müssen den gesamten Text des Abänderungsantrages verlesen. Das ist jetzt nicht erfolgt. (Abg. Leichtfried: Wir haben eh Zeit!)
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (fortsetzend): Gut, dann verlese ich den gesamten Text detailliert.
Präsidentin Doris Bures: Sie können beginnen mit: In Ziffer 2.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (fortsetzend): In Z 2 (§ 3 Z 2 lit. i vierter Teilstrich) wird der Verweis „§ 28 Abs. 2 Z 2, Abs. 3 Z 6, Abs. 3a bzw. Abs. 5 Z 5 oder Z 8 des Arbeitszeitgesetzes – AZG, BGBl. Nr. 461/1969“ durch den Verweis „§ 28 Abs. 2 Z 7, Abs. 3 Z 6, Abs. 3a bzw. Abs. 5 Z 5 oder Z 8 des Arbeitszeitgesetzes – AZG, BGBl. Nr. 461/1969“ ersetzt.
Präsidentin Doris Bures: Danke schön.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (fortsetzend): Danke. Dieser Abänderungsantrag ist somit formal richtig eingebracht. (Heiterkeit bei der ÖVP sowie des Abg. Loacker. – Abg. Leichtfried: Das entscheidest aber nicht du ...! – Abg. Krainer: Das entscheidet die vorsitzführende Präsidentin, das ist Amtsanmaßung! – Abg. Loacker – erheitert –: So funktioniert das in Niederösterreich offensichtlich!)
Ich darf auch noch ein paar Sätze zum Gesetz selber sagen. Ich glaube, es eint uns hier herinnen, dass natürlich jede Maßnahme, die der Betrugsbekämpfung dient, Zustimmung findet. Laut einer Schätzung des Amtes für Betrugsbekämpfung reden wir in Österreich von in etwa 800 Millionen Euro Bargeld, das ohne eine entsprechende rechtliche Grundlage in Umlauf kommt, über Scheinrechnungen, über Scheinunternehmen.
Das Amt für Betrugsbekämpfung geht davon aus, dass Hunderte Millionen Euro an Steuereinnahmen beziehungsweise natürlich auch an Sozialversicherungsabgaben dadurch nicht eingehoben werden können. Da geht es zum Beispiel auch um Vorsteuerabzug, der ungerechtfertigt beansprucht wird. Man rechnet da in der Finanzverwaltung mit einem zusätzlichen Abgabeneinkommen von 60 Millionen Euro; 30 Millionen Euro etwa bei der Steuer und 30 Millionen Euro bei den Sozialversicherungsbeiträgen.
Ich möchte den Dank ausdrücklich an die Finanzverwaltung richten – dieses Gesetz, diese Regierungsvorlage ist sehr stark aus dieser Richtung gekommen. Ich glaube, es eint uns. Alles, was dazu dient, Betrugsbekämpfung zu machen, eint uns, weil es natürlich auch den redlichen Unternehmer, die redliche Unternehmerin schützt, weil wir damit für mehr Gerechtigkeit sorgen. Ich ersuche deshalb um entsprechende Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
17.45
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA
Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I – BBKG 2024 Teil I) (2598 d.B.) (Top12)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage idF des Ausschussberichtes 2674 d.B. wird wie folgt geändert:
Artikel 2 (Änderung des Bundesgesetzes über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung) wird wie folgt geändert:
In Z 2 (§ 3 Z 2 lit. i vierter Teilstrich) wird der Verweis „§ 28 Abs. 2 Z 2, Abs. 3 Z 6, Abs. 3a bzw. Abs. 5 Z 5 oder Z 8 des Arbeitszeitgesetzes – AZG, BGBl. Nr. 461/1969“ durch den Verweis „§ 28 Abs. 2 Z 7, Abs. 3 Z 6, Abs. 3a bzw. Abs. 5 Z 5 oder Z 8 des Arbeitszeitgesetzes – AZG, BGBl. Nr. 461/1969“ ersetzt.
Begründung
Mit der Änderung soll ein Redaktionsversehen bereinigt werden.
*****
Präsidentin Doris Bures: Ich halte natürlich fest, dass dieser Abänderungsantrag jetzt tatsächlich ordnungsgemäß eingebracht ist und mit in Verhandlung steht. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Kaniak.)
Herr Abgeordneter Christoph Matznetter, Sie haben das Wort.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie die Sitzung führen!
Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Mag. Hanger, ehrlich gesagt, Sie stellen nicht fest, ob es ordnungsgemäß eingebracht ist. (Abg. Steinacker: Das hat die Frau Präsidentin besser gelöst! – Ruf bei der ÖVP: Das war ein Scherz! – Abg. Strasser: Sie hat einen Humor! – Abg. Steinacker: Sie hat mehr Humor! – Abg. Strasser: Sie hat einen Humor, das ist der Unterschied!) Sie haben das Glück, dass die Frau Präsidentin einer Art Manuduktionspflicht nachgekommen ist, sonst wäre nämlich die Ausbesserung des fehlerhaften Antrages hier nicht erfolgt. Also ein kleines Dankeschön vom Rednerpult wäre vorhin angemessen gewesen. Haben wir noch die Höflichkeit!
Nur einen Tipp habe ich schon für Sie, Herr Magister: Es wäre halt gscheit, dass man, wenn man eine Regierungsvorlage vorbereitet, diese in die Begutachtung schickt, sodass eine Reihe von Kreisen dort Einschau nehmen und Anmerkungen machen können. Das hat den Vorteil, dass es mit weniger Redaktionsfehlern hier ankommt und dass so ein Risiko wie jenes, das in letzter Sekunde, in zweiter Lesung, ausbessern zu müssen – was zum Glück unter Anleitung unserer Präsidentin dann auch gelingt –, minimiert wird. Also Tipp am Rande: Normale ordnungsgemäße Gesetzgebung wäre ein echter Fortschritt für uns.
Zweitens: Wir werden dem zustimmen, weil ich glaube, dass wir im Bereich der Betrugsbekämpfung scharfe Mittel brauchen. All das, was wir tun, um in höherem Ausmaß hintanzustellen, dass sich einzelne Subjekte enorme Vorteile holen, ist gut. Und diese Scheinrechnungen sind wirklich ein Kapitel, bei dem wir noch viel vor uns haben. Wir werden dem zustimmen.
Was ich Ihnen oder besser gesagt eigentlich Ihrem Nachfolger, Herr Finanzminister, für die nächste Gesetzgebungsperiode auf den Weg geben will, ist das, was wir im Cofag-Untersuchungsausschuss gesehen haben – und Abgeordneter Krainer hat hier darüber berichtet –: dass entscheidende Vorschläge der Finanzverwaltung selber nicht über Jahre im Safe verschwinden sollen, sondern dass man das ernst nimmt, umsetzt und dann auch bei den reichsten Österreichern und Österreicherinnen – meistens sind es ja Männer, da brauchen wir nicht viel zu gendern – auch entsprechend nachgeschaut wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Warum? – Weil der Abgabenerfolg ein höherer ist. Denn wenn einer – den Namen hat Kollege Krainer genannt, das brauche ich nicht mehr zu tun – als Abschleicher aus Liechtenstein die Millionen holt, dann kommt halt viel Geld herein. Auch wenn es irgendwelche netten Verhältnisse gibt, ist es am besten, es wird festgestellt, wird eingebracht und steht zur Verfügung.
Bei den Defiziten, Herr Finanzminister, die Sie dann hinterlassen werden haben, und wegen der notwendigen Budgetsanierung aufgrund der Vorschriften der
Europäischen Union werden wir eh jede Million brauchen. Daher ans Herz gelegt – vielleicht schreiben Sie es auch Ihrem Nachfolger auf –: Bitte unbedingt verschärfen! Ich würde mich sehr freuen, wenn es diesem Parlament gelingt, dass unabhängig von der Vermögenssituation, unabhängig von der Einkommenssituation gleiche Verhältnisse sind und genau geprüft wird, damit nicht der Kleine schlechter behandelt wird als der Große. Darüber würde ich mich sehr freuen, meine Damen und Herren. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
17.49
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hubert Fuchs. – Bitte.
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Ja, Scheinunternehmen schädigen den Wirtschaftskreislauf und damit die redliche Unternehmerschaft massiv. Die im Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Scheinunternehmen und die damit verbundenen Ziele leisten einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung dieser Form der Kriminalität und werden daher selbstverständlich von der FPÖ auch mitgetragen.
Besonders positiv sehen wir die neue Bestimmung des § 8a Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, wonach das Amt für Betrugsbekämpfung mit Bescheid einem Kredit- oder Finanzinstitut die vorübergehende Nichtabwicklung einer Geldtransaktion in Bezug auf Scheinunternehmen anordnen kann. Diese Maßnahme hat jedoch einen wesentlichen legistischen Mangel, der dringend saniert werden muss: Im Gegensatz zu den Betriebsprüfern ist es derzeit der Finanzpolizei nicht erlaubt, in das Kontenregister Einschau zu nehmen. Das bedeutet, dass die Finanzpolizei zwar Bankguthaben einfrieren darf, aber es der Finanzpolizei nicht erlaubt ist, zu wissen, welche Konten ein Scheinunternehmer hat. Das ist ein Schildbürgerstreich und der gehört abgestellt.
Herr Finanzminister, wir haben ja noch eine reguläre Sitzung im September und wahrscheinlich auch ein paar Sondersitzungen, und ich würde mich freuen, wenn wir diesen Schildbürgerstreich sanieren könnten, damit die Finanzpolizei auch die entsprechenden „Waffen“ – unter Anführungszeichen – hat.
Die unlängst beim Donauinselfest in Wien aufgezeigten Missstände beweisen, wie wichtig die Arbeit der Finanzpolizei ist. Ich darf mich bei dieser Gelegenheit bei der Finanzpolizei recht herzlich bedanken. Insgesamt stellte die Finanzpolizei beim heurigen Donauinselfest 17 Verstöße nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz fest, zwei Verstöße nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, zwei Verstöße nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und drei Verstöße nach dem Arbeitszeitgesetz.
Es wäre daher wünschenswert, wenn für künftige Veranstaltungen der SPÖ Wien die Vorgaben an die Auftragnehmer und das interne Kontrollsystem sicherstellen würden, dass derartige Missstände der Vergangenheit angehören. Compliance im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sollten auch der SPÖ Wien ein Anliegen sein. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
17.52
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Götze. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das ja schon im Ausschuss diskutiert und waren uns einig, dass das eine gute Sache ist, was wir heute hier anschließend beschließen werden. Ganz grundsätzlich geht es um Pfusch. Pfusch war vor zwei Tagen bereits in den Medien ein großes Thema. Das macht ein Volumen von 35 Milliarden Euro aus – also einen wirklich ganz erheblichen Teil unserer Wirtschaft, 7,5 Prozent unseres Bruttoinlandsprodukts.
Wir sprechen hier jetzt über einen professionalisierten Pfusch, wenn man so will, also über etwas ganz Spezielles, und zwar über Scheinunternehmen; Scheinunternehmen, die ihre Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen zum Schein beschäftigen oder an Subfirmen Geschäfte auslagern. Die Mitarbeiter:innen glauben dann manchmal, sie sind dort beschäftigt, sind das aber gar nicht, oder es geht über Schachtelkonstruktionen in die zweite, in die dritte Ebene.
Ich denke, uns allen ist klar, dass das uns allen schadet. Es ist davon die Rede, dass insgesamt 800 Millionen Euro so abfließen – abfließen heißt: hinterzogen werden. Hinterzogen werden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, aber auch Förderungen zum Beispiel vom AMS.
Schlimm ist es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weil diese denken, sie sind versichert, aber keine Pensionsversicherungsansprüche sammeln – sie sind oft nicht einmal unfallversichert oder sozialversichert –, aber auch für die Mitbewerber, Mitbewerberinnen, weil die fair Steuern zahlen und oft die Preise wie das Mitbewerberunternehmen gar nicht anbieten können.
Es ist auch schwierig oder schlimm für die Unternehmen, die Aufträge an diese Unternehmen vergeben, weil sie haften. Andererseits ist das gut so, denn ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Scheinfirma bekannt ist – und ich habe auf der Homepage des Finanzministeriums nachgeschaut, es sind per heute 786 Unternehmen gelistet, seit 2016, die Scheinunternehmen sind, mit UID-Nummer, mit allem Drum und Dran –, muss man, wenn man mit solchen Unternehmen zusammenarbeitet, damit rechnen, dass man selbst als Unternehmen beispielsweise für die Ausstände bei der Sozialversicherung haftet.
Daher novellieren wir heute ein paar Gesetze und schaffen das Betrugsbekämpfungsgesetz, nach dem Scheinrechnungen Strafen bis zu 100 000 Euro bewirken können und ein Freezing bei den Geldinstituten – wenn begründeter Verdacht besteht, können Überweisungen eingefroren werden, bis der Sachverhalt geklärt ist, weil sonst das Geld einfach verschwunden und nicht mehr
auffindbar ist, genauso wie das Scheinunternehmen. Auch die Haftung in Richtung Subunternehmen wird präzisiert und die Sozialbetrugsdatenbank – da geht es beispielsweise um AMS-Betrug – wird ausgeweitet.
Wir erwarten Mehreinnahmen von 60 Millionen Euro. Ich glaube, das ist ein guter Schritt, und daher freue ich mich, dass das heute gelingt. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Obernosterer.)
17.56
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir unterstützen diese Initiative im Kampf für einen faireren Wettbewerb in der österreichischen Wirtschaft.
In zwei Sätzen noch einmal ganz grob zusammengefasst, worum es bei Scheinfirmen geht: Es geht im Wesentlichen darum, dass Rechnungen ohne Gegenleistung erstellt werden, auch bezahlt werden und diese gezahlte Summe dann in einer intransparenten Weise – normalerweise bar – an denjenigen beispielsweise zurückfließt, der sie gezahlt hat, abzüglich einer Provision, und mit diesem Betrag dann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwarz bezahlt werden.
Das ist ein Bereich, der für uns NEOS natürlich überhaupt nicht tragbar ist, weil es darum geht, dass Unternehmerinnen und Unternehmer, Unternehmen im Allgemeinen sich in unserem Land darauf verlassen können sollen, dass es einen fairen Wettbewerb gibt, bei dem alle die gleichen Spielregeln befolgen. Daher an dieser Stelle: volle Unterstützung.
Wir wollen aber schon auch, wenn wir über das Thema Schwarzarbeit sprechen, Herr Minister, noch einmal daran erinnern, warum es ein solch großer Bereich
ist: Es ist deswegen ein solch großer Bereich, weil wir in der Situation sind, dass die Steuer- und Abgabenlast in unserem Land enorm hoch ist und viele Menschen auch deswegen pfuschen – umgangssprachlich –, weil sie versuchen, ihr Einkommen aufzubessern.
Das bedeutet, aus unserer Sicht gibt es schon auch einen klaren Handlungsauftrag: Das eine sind gesetzliche Initiativen, dass tatsächlich ein fairer Wettbewerb in Österreich stattfindet, das andere muss aber auch sein, dass wir in dem Bereich, in dem wir Mehreinnahmen erwirtschaften können, geringere Steuern, geringere Abgaben schaffen, sowohl für die Arbeitnehmerinnen und -nehmer als auch für die Arbeitgeber, damit die Dienstleistungen günstiger und die Nettoeinkommen höher werden. Dann kann man die Schwarzwirtschaft auch wirklich deutlich zurückdrängen. Auch da hätten Sie in uns NEOS einen starken Mitstreiter an Ihrer Seite. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Entwurf betreffend Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I in 2598 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über den erwähnten Abänderungsantrag und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 eingebracht.
Wer dem seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer spricht sich dafür aus? – Auch das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betreffend Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil II samt Titel und Eingang in 2599 der Beilagen.
Bitte um Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2604 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (2677 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2600 d.B.): Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI Beitragsgesetz 2024) (2676 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Somit kommen wir nun zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Herr Abgeordneter Maximilian Linder, Sie gelangen zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich darf ich sagen, dass wir dem Katastrophenfondsgesetz zustimmen werden, ich möchte aber die Möglichkeit nützen und noch ein paar Worte zur heutigen Aktuellen Stunde sagen, und zwar zur Häufigkeit von Unwettern.
Ich habe vom Landesarchiv eine Chronik über meinen Hof machen lassen, die bis ins Jahr 1450 zurückgeht. 1865 haben meine Vorfahren den Hof aufgelassen, weil er aufgrund der vielen, vielen Unwetter nicht mehr bewohnbar war. Das Erdgeschoss war eingeschüttet. Daneben waren der Pfarrhof und das Mesnerhaus, das Erdgeschoss des Mesnerhauses ist im Laufe der Jahrhunderte eingeschüttet worden. Erst in den Dreißigerjahren ist es abgerissen und neu gebaut worden.
2016 haben wir in Afritz ein Unwetter mit 40 verschütteten Häusern gehabt. Die riesige mediale Aufmerksamkeit reichte bis in die USA; eine unserer Töchter hat das in Amerika mitgekriegt. 1946 hat es genau dasselbe Unwetter gegeben, an genau derselben Stelle, nur waren dort keine Häuser, sondern zwei Höfe, alles andere waren Freiflächen. (Abg. Lukas Hammer: Was wollen Sie uns damit sagen, Herr Kollege?) Das hat niemanden interessiert, es ist auch nichts aufgeschrieben worden.
Deswegen sage ich, wir sollten nicht bei jedem Unwetter nervös werden und sagen: Um Gottes willen, so etwas passiert nur in unserer Zeit! Das ist auch früher passiert, und es gibt so viele Beispiele, die uns das zeigen. Von meinem
eigenen Hof weiß ich, dass das ganze Erdgeschoss damals eingeschüttet war, dass nur noch das Obergeschoss rausgeschaut hat.
Zu den Unwettern: Ohne die Feuerwehren, ohne die Freiwilligenorganisationen wäre das heute nicht mehr bewältigbar, sie leisten unzählige Einsatzstunden. Deshalb glauben wir auch, dass die Anhebung des jährlichen Garantiebetrages aus der Feuerschutzsteuer von 95 auf 140 Millionen Euro absolut gerechtfertigt und wichtig ist.
Ein zweiter Punkt ist die Entschädigung über den Katastrophenfonds im Falle von Bodensenkungen. Auch das ist wichtig, dass das aufgenommen wird. Wir vermissen aber eine Regelung betreffend das Wegräumen von Vermurungen, weil das bisher nicht entschädigungswürdig ist. Gerade das verursacht oft mehr Kosten als eine Mure selbst, die irgendwo von einem Berg abgeht, wo nicht viel passiert. Aber das Wegräumen dann unten im Tal ist mit viel Geld und mit viel Aufwand verbunden. Ich habe das auch im Ausschuss angeregt, und es wurde signalisiert: derzeit noch nicht, vielleicht kann man irgendwann einmal darüber nachdenken. Ich freue mich auf einen Volkskanzler Herbert Kickl (Abg. Lukas Hammer: Wo ist der eigentlich?), dass wir auch das dann entschädigen können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Deimek: Der Kollege Linder freut sich schon auf den Bundeskanzler!)
18.03
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Lindinger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Die Sirene heult, und viele Feuerwehrfrauen und ‑männer rücken aus ins Feuerwehrhaus und zum Einsatz – egal ob Verkehrsunfall, Brand oder Naturkatastrophe! – Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben in Österreich rund 350 000 Männer und Frauen, die bei der Feuerwehr aktiv sind, 99 Prozent davon freiwillig. Diese bewältigen rund
300 000 Einsätze für die Menschen in Österreich. Mit der nun zu beschließenden Änderung im Katastrophenfondsgesetz schaffen wir eine zusätzliche Unterstützung oder eine Garantie.
Was ist das Wesentliche? – Die freiwilligen Feuerwehren und der Katastrophenschutz sind ja grundsätzlich Ländersache, und der Finanzausgleich ist ja auch im Sinne der Länder und Gemeinden sehr gut verhandelt. Dafür sage ich auch ein Dankeschön dem Finanzminister. Zusätzlich gibt es auch Mittel aus dem Katastrophenfonds. Insgesamt sind es 8,89 Prozent, die den Feuerwehren als Unterstützung für die Beschaffung von Einsatzgeräten et cetera zur Verfügung stehen.
Es gibt jetzt zwei wesentliche Änderungen. Eine Änderung ist, dass die Liste der Naturkatastrophen ausgeweitet wird. Das heißt, dass jetzt auch vertikale Bodenbewegungen aufgenommen werden. Erdsenkungen et cetera sind neu dazugekommen, sind jetzt auch inbegriffen.
Die zweite wesentliche Änderung ist jene, dass der Garantiebetrag, sprich der Unterdeckel, von 95 Millionen Euro auf in Summe 140 Millionen Euro erhöht wird. Das ist einfach eine Absicherung für den Fall, dass die Wirtschaft einmal ins Straucheln kommen sollte et cetera, dass die Einnahmen nicht mehr da sein sollten – eine Absicherung, die auch der Bundesfeuerwehrverband und auch alle Feuerwehren da draußen, würde ich sagen, dementsprechend freudig begrüßen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Zusätzlich dazu haben wir ja im Jahr 2022 noch eine Maßnahme gesetzt: ein Top-up sozusagen von 20 Millionen Euro als Ausgleich für die Umsatzsteuer bei den Investitionen für die freiwillige Feuerwehr. Das heißt, in Summe – die 140 Millionen Euro plus die 20 Millionen Euro – steht den freiwilligen Feuerwehren und damit auch den Menschen in Österreich ein Garantiebetrag von 160 Millionen Euro zur Verfügung. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
18.05
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hannes Amesbauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! In Österreich gibt es über 340 000 Mitglieder bei den Feuerwehren, Aktivstand, Reservestand und Jugend zusammengerechnet, und diese Männer und Frauen sind Tag und Nacht für unsere Sicherheit in Österreich einsatzbereit. Das verdient großen Dank, großen Respekt und großes Lob! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Aber mit dem Lob allein ist es natürlich nicht getan. Gerade die extremen Unwetterereignisse der letzten Zeit sind sehr, sehr fordernd für die Mannschaften und auch für die Geräte. Ich bin selbst seit mittlerweile 30 Jahren Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr, seit 14 Jahren darf ich Ortsfeuerwehrkommandant sein. Ich war unter anderem voriges Jahr bei dem starken Hochwasser in der Südsteiermark, in der Gemeinde Heimschuh, dabei. Das war wirklich ein Wahnsinn, ich habe so etwas in meinem Leben noch nie erlebt: dieses absolute Chaos, das dort stattgefunden hat, dass das Wasser wirklich meterhoch anstieg, dass das Feuerwehrhaus unter Wasser stand, dass Hunderte Schweine aus den Ställen gerettet werden mussten. Also das war wirklich eine dramatische Situation. Gott sei Dank sind keine Menschen ernsthaft zu Schaden gekommen.
Diese Maßnahme mit der Erhöhung der Mittel aus dem Katastrophenfonds, die hier heute beschlossen wird, ist begrüßenswert, das tragen wir selbstverständlich mit, aber ich denke, das wird noch zu wenig sein.
Was die Mehrwertsteuer betrifft: Es ist nach wie vor nicht so, dass die Mehrwertsteuer eins zu eins rückerstattet wird. Es wäre also einmal hoch an der Zeit, diesen Mehrwertsteuerersatz anzugehen. All die Gerätschaften bei der Feuerwehr, Fahrzeuge, technische Geräte, hydraulische Geräte, wie auch immer,
werden immer teurer. Unsummen müssen mittlerweile für ein Kleinlöschfahrzeug ausgegeben werden, und das steigt exorbitant an. Solche Anschaffungen sind übrigens keine Spaßkäufe, es ist ja gesetzlich genau vorgegeben, nach welchen Kriterien, nach welcher Kategorie, nach welcher Größe welches Gerät einer Feuerwehr zusteht. Und die Feuerwehren sind eine der wenigen Organisationen, eine der wenigen ehrenamtlichen Organisationen, die einen beträchtlichen Teil dieser Investitionen selbst zuschießen. Durch Spendensammlungen, durch Abhaltung von Veranstaltungen wird einiges an Eigenmitteln erwirtschaftet und zugeschossen.
Es wäre höchst an der Zeit, wenn wir uns jetzt parteiübergreifend wirklich dazu durchringen könnten, diese Mehrwertsteuerrückerstattung tatsächlich einzuführen, um den Feuerwehren, den Ehrenamtlichen, die für unsere Sicherheit da sind, wirklich unter die Arme zu greifen. (Beifall bei der FPÖ.)
Die FPÖ ist dazu bereit, dass wir diesen Schritt gehen, dass wir den Menschen, die für unsere Sicherheit sorgen, hier entgegenkommen und ihnen die ohnehin schwierigen Aufgaben ein bisschen erleichtern, zumindest was das Finanzielle betrifft. Das ist auch eine Form der Anerkennung, die sich diese Damen und Herren bei der freiwilligen Feuerwehr verdient haben. – Gut Heil! (Beifall bei der FPÖ.)
18.09
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Bayr. – Bitte.
Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte etwas zum IFI Beitragsgesetz sagen. Es geht um die Auffüllung von drei unterschiedlichen Institutionen, in denen Österreich seit Langem Mitglied ist, es geht um die EBRD, den IIC und die Ifad. Alle drei leisten in einem sehr großen Rahmen ihren Beitrag zu einer solidarischen Entwicklung dieser Welt.
Ich werde aber auf den eigentlich eher unauffälligen § 3 des Gesetzes eingehen, der die Berichtspflicht an das Parlament festlegt. Das ist ein ganz unauffälliger, aber hart erkämpfter Paragraf, der immer wieder hinauszuschummeln versucht wurde und immer wieder hineingekämpft wurde. Es geht darum, dass es immer zur Mitte und am Ende der jeweiligen Periode über diese Institutionen und auch andere internationale Finanzinstitutionen einen Bericht an das Parlament gibt.
Wenn man sich von der Substanz her anschaut, was in den Erläuterungen zum Gesetz steht, dann wird sehr klar, dass diese Institutionen wichtige Beiträge einerseits zur ganz generellen globalen Entwicklung leisten. Sie sind in unterschiedlichem Ausmaß auf die ODA-Quote, die Official-Development-Assistance-Quote, Österreichs anrechenbar; sie leisten einen Beitrag zu den in der Früh schon diskutierten Sustainable Development Goals; sie wirken gegen Armut und sind entwicklungspolitisch ein wichtiges Instrument.
Das steht jetzt nicht in den Erläuterungen, aber das sage ich dazu: 19 Prozent unseres Official-Development-Assistance-Kuchens macht das Stück der internationalen Finanzinstitutionen aus. Das ist der zweitgrößte Beitrag nach dem Beitrag zur EU-Entwicklungspolitik. Der Teil der Austrian Development Agency, der die sogenannte sichtbare, weil bilaterale und gestaltbare Entwicklungszusammenarbeit abbildet, entspricht zum Beispiel nur 11 Prozent.
Das BMF leistet einen wesentlichen finanziellen Beitrag zur internationalen Solidarität, die Österreich umsetzt – umso weniger verständlich ist es, dass sich der Herr Bundesminister als scheues Rehlein gibt, was die Diskussion zu diesen Dingen im Parlament betrifft. Wir würden durchaus gerne im entwicklungspolitischen Unterausschuss – ich habe es schon mehrmals gefordert, Sie haben mir das auch schon mehrmals von dieser Stelle aus zugesagt – mit Ihnen darüber diskutieren, welche Schwerpunkte in den Herbsttagungen oder Frühjahrstagungen der Weltbankgruppe diskutiert werden; wie das mit den Richtlinien für die ODA-Berechnung ist, die in der OECD in Paris heiß umfehdet sind; wie das mit der
Entschuldungspolitik Österreichs ist. Allein der Minister kommt nicht, weil wir eine Partei haben, die der Meinung ist, Entwicklungspolitik ist ausschließlich und allein eine Sache des Außenministeriums. Es wird auch gesagt, es war überhaupt noch nie so, dass es mehr als eine Sitzung des entwicklungspolitischen Unterausschusses im Jahr gegeben hat und dass jemand anderer als der Außenminister dort gewesen wäre. – Nichts davon ist richtig.
Es gab Jahre mit drei, vier Sitzungen des EZA-Unterausschusses. Es waren Finanzminister, Umweltminister:innen, alle möglichen Minister:innen da, weil Entwicklungspolitik Querschnittmaterie ist. Ich wünsche mir für die nächste Gesetzgebungsperiode echt einen Neustart und sowohl einen Finanzminister als auch einen Außenminister, die sich wenigstens ein bisschen für Entwicklungspolitik interessieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.12
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Axel Kassegger. – Bitte.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Ich wünsche mir vor allem einen Finanzminister, den ein ausgeglichenes Budget ein bisschen interessiert (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS), was beim aktuellen offensichtlich überhaupt nicht der Fall ist – und das bei einem Budgetdefizit von unfassbaren 20 Milliarden Euro!
Ich möchte auch richtigstellen, dass nicht das Bundesministerium für Finanzen einen wesentlichen Beitrag zur internationalen Solidarität leistet, sondern der österreichische Steuerzahler. Der Herr Bundesminister ist nur die Abwicklungsstelle und verteilt das Geld – ich sage bewusst verteilt.
Worum geht es in diesem konkreten Fall? – Es geht um Kapitalaufstockungen in Höhe – wenn ich es richtig gerechnet habe: 9 197 Anteile zu je 10 000 Euro – von rund 90 Millionen Euro bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung und von weiteren 17 Millionen Euro bei der Inter-American Investment Corporation, IIC, zur wie gesagt solidarischen Entwicklung dieser Welt.
Wir sind natürlich auch solidarisch als Freiheitliche Partei, was die Entwicklung der Geldbörserl der österreichischen Steuerzahler beziehungsweise die Überschuldung betrifft, und fordern aus diesem Grund, sehr sorgsam mit den Steuergeldern umzugehen. Um eine Zahl zu nennen: Wir sprechen da von 1,5, 1,6, 1,7 Milliarden Euro pro Jahr, die unter dem Titel der Entwicklungshilfe ausgegeben werden – und da spreche ich noch gar nicht von den Schuldenerlässen, die da zum Beispiel gegenüber dem Sudan im Raum stehen, auf die ich in weiterer Folge noch kurz eingehen werde.
Ich zitiere jetzt aus einem Bericht, einem Artikel aus der „Presse“ – das ist sicher keine ganz rechte Zeitung –, der dahin gehend, was die Ergebnisse, den Output, den tatsächlichen Nutzen der Entwicklungshilfe insbesondere der Europäischen Union betrifft, sehr, sehr kritisch ist. Sie äußert sich so – ich zitiere –: „Europa mag wirtschaftlich auf der Weltbühne von den USA und China abgehängt werden (zumindest, wenn man Wachstum und Innovationskraft als Indikatoren heranzieht), in einer ökonomischen Disziplin jedoch sind wir unangefochtene Weltmeister, und das seit Jahren: bei der Entwicklungshilfe.“
Die Europäische Union zahlt nämlich weltweit die meiste Entwicklungshilfe. Führen wir uns jetzt vor Augen, was dabei herauskommt – ich zitiere in der Kurzversion –: „[...] ihre Entwicklungshilfe (immerhin 95,9 Milliarden Euro im Jahr 2023) bewirkt nichts, oder kaum Messbares (‚Der Rat‘“ – der formuliert es sehr schön, es ist unter Anführungszeichen, ich zitiere also – „‚ist besorgt über die sich vergrößernde Lücke bei der menschlichen Entwicklung, und ungleichen Entwicklungsfortschritt, der die Ärmsten noch weiter zurück lässt‘) [...]“. – Das heißt: Die Europäische Union erreicht hier gar nichts und verringert ihren politischen Einfluss auf allen Ebenen. So kann es aus unserer Sicht nicht weitergehen.
Wir Freiheitlichen forderten in dem Zusammenhang schon mehrmals durch entsprechende Entschließungsanträge eine strukturierte Entwicklungspolitik, eine Entwicklungshilfe, die sich anhand von bestimmten Kriterien messen lässt. Ein wesentliches Kriterium ist die Situationsangepasstheit. Wir können hier nicht Budgetdefizite ohne Ende produzieren, Teuerungswellen ohne Ende produzieren und gleichzeitig die Milliarden für eine solidarische Entwicklung dieser Welt verteilen, wenn das Ergebnis der Analyse, der Evaluierung des Outputs dann lautet – ich zitiere jetzt noch einmal –: „kaum Messbares“, sie „bewirkt nichts“.
Das darf im Interesse der österreichischen Steuerzahler nicht sein. Entwicklungshilfe muss aus unserer Sicht auch gezielte Entwicklungshilfe sein, insbesondere im Bereich Bildung und Ausbildung, insbesondere in der dualen Ausbildung, also keine Gießkanne. Sie muss geeignet sein, die zwischenstaatlichen Beziehungen zwischen Österreich und dem jeweiligen Land auch auf wirtschaftlicher Ebene – das ist nichts Böses! – zu verbessern. Sie muss vor allem outputorientiert sein, was die derzeitige Entwicklungshilfe ganz offensichtlich überhaupt nicht ist. Es muss auch eine gute Relation zwischen dem, was es kostet, und dem, was es dann systemisch betrachtet bringt, bestehen. Die Mittel dürfen nicht bedingungslos vergeben werden, so sollen aus Sicht der Freiheitlichen Partei etwa Länder mit höheren Militärausgaben als Österreich keinesfalls Zielländer für Entwicklungshilfe sein. Selbstverständlich ist auch eine Bedingung freiheitlicher Entwicklungshilfepolitik, die Entwicklungshilfe an die Bereitschaft des jeweiligen Landes, Migranten, die sich illegal in unserem Land aufhalten, wieder zurückzunehmen, zu knüpfen.
Wir sind schon sehr gespannt, wie die Wahl ausgehen wird. Das ist das, was der Wähler von der Freiheitlichen Partei im Bereich der Entwicklungshilfe erwarten kann. Ich bin schon gespannt auf allfällige Verhandlungen in diesem Bereich. (Beifall bei der FPÖ.)
18.17
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michel Reimon. – Bitte.
Abgeordneter Michel Reimon, MBA (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das war jetzt doch eine sehr interessante Begründung durch Kollegen Kassegger.
Worum geht es in dieser Beschlussfassung? – Es sind zwei Themen. Das eine Thema ist Katastrophenhilfe in Österreich. Da geht ein großer zusätzlicher, neuer Betrag an österreichische Feuerwehren, an Feuerwehrmänner und -frauen, die draußen an der Front bei Naturkatastrophen tätig sind. Die bekommen jetzt eine Garantieerklärung, Erhöhung von knapp unter 100 auf 140 Millionen Euro im Jahr, also eine Erhöhung um 50 Millionen Euro. Ich glaube, jeder Feuerwehrmann in Österreich – weil da Feuerwehrmänner sitzen – wird sich darüber freuen, dass sie das kriegen. Wir machen da etwas Vernünftiges. (Abg. Kassegger: Da sind wir eh dafür!)
Ich habe interessant gefunden, was Ihr Kollege Linder vorhin gesagt hat. Er hat gesagt, es war vor einigen Jahren ein Unwetter, da gab es eine große Naturkatastrophe, und genau dort hat es 1946 auch schon eine Katastrophe gegeben, aber da waren noch keine Häuser dort. Fällt Ihnen dabei nichts auf? – Die Naturkatastrophen, die jetzt eintreten, geschehen jetzt dort, weil dort Häuser stehen. Deswegen haben wir ein Problem, deswegen müssen wir Keller auspumpen, weil wir die letzten 80 Jahre Infrastruktur gebaut haben. (Abg. Kassegger: Die Naturereignisse sind gleich, das Problem ist nur, dass - -!) Das ist es. Sie sind aber nicht bereit, die Rettung der österreichischen Infrastruktur zu finanzieren, und checken nicht, was bei diesen Naturkatastrophen eigentlich passiert – jetzt, wo aufgebaut wurde. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kassegger: Ja, da sollten keine Häuser stehen, aber die Ereignisse sind die gleichen ...!)
Ich möchte mich beim Koalitionspartner auch bedanken, dass wir da solche Investitionen tätigen. Auch euch würde ich bitten, darüber ein bisschen
nachzudenken: Jeder Fluss, den wir begradigen, jeder Acker, den wir asphaltieren, jeder Hang, dem wir die Substanz wegnehmen, jeder Wald, den wir nicht mehr zum Urwald wachsen lassen, trägt auch zu Überschwemmungen bei. Renaturierung ist nicht nur Teufelszeug. Schauen wir, dass wir die Natur wieder in den Griff kriegen und machen wir gemeinsam etwas Vernünftiges; das ist ein guter erster Beschluss als solcher.
Was ich aber noch sagen wollte, Kollege Kassegger: Sie führen da schon wieder bewusst die österreichischen Steuerzahler und Steuerzahlerinnen in die Irre. Sie sagen, Sie stimmen als Freiheitliche gegen dieses Gesetz, weil das ganze Geld ins Ausland geht. Das stimmt schlicht und einfach nicht!
Die österreichischen Feuerwehren bekommen mit diesen Beschlüssen 150 Millionen Euro im Jahr. Der Großteil der Auslandshilfe - - (Abg. Kassegger: Das sind zwei Tagesordnungspunkte!) – Aber Sie stimmen ja gegen beide und hängen das zusammen. (Abg. Kassegger: Nein, beim ersten sind wir dafür!) Da ist kontra eingetragen in der Rednerliste! (Abg. Kassegger: Ja, aber wir stimmen dafür!) – Dann haben Sie das falsch angegeben, da kann ich nichts für Ihre falsche Angabe! (Abg. Kassegger: Wir stimmen dafür!) – Gut, dann stellen Sie das richtig, denn es ist falsch angegeben. (Abg. Kaniak: Wenn man den Rednern zuhört, dann versteht man es auch! – Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Dann sagen Sie trotzdem, das geht an ausländische Stellen. Das möchte ich richtigstellen: Rund 90 Prozent dieser Gelder gehen in den Wiederaufbau der Ukraine. Ihr Freund Wladimir Putin ist dort einmarschiert, der Wiederaufbau ist da zu machen. (Abg. Kassegger: Ist nicht mein Freund!) Halten Sie Ihre russischen Freunde zurück, und es kostet den österreichischen Steuerzahler keinen Cent! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.21
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak. – Bitte.
18.21
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Gut, dass ich gleich nach Herrn Reimon drankomme, denn wenn er den Vorrednern der FPÖ zugehört hätte (Abg. Reimon: Ist aber viel verlangt!), dann würde er wissen, dass wir die Dotierung des Katastrophenfonds natürlich unterstützen werden. Wir werden dieser Novelle unsere Zustimmung geben.
Wo wir nicht zustimmen werden, das ist dieses sogenannte IFI Beitragsgesetz. Ich möchte schon noch einmal zusammenfassend aufgreifen, warum wir da nicht mitgehen können: Es ist so, dass da ungefähr 130 Millionen Euro frische Mittel der Steuerzahler an internationale Finanzinstitutionen gehen, die nachweislich, so wie das der letzte Woche auf europäischer Ebene vorgelegte Entwicklungshilfebericht zeigt, bei Weitem nicht nur das nicht erreichen, was vorgegeben wird zu erreichen, sondern de facto gar nichts erreichen. Die Ungleichheit in den entsprechenden Ländern wird größer statt kleiner, die Armut wird größer statt kleiner, und die Rechtsstaatlichkeit wird schwächer statt stärker.
Wie man unter dieser Prämisse noch mehr Geld in ein System, das offensichtlich nicht funktioniert, kippen kann, erschließt sich mir nicht. Wie das der Herr Finanzminister mit seiner Verantwortung dem Steuerzahler gegenüber zusammenbringt, erschließt sich mir auch nicht.
Vor allem möchte ich das Augenmerk noch auf einen weiteren Aspekt lenken: Wir haben in Österreich in den letzten fünf Jahren nicht nur Schulden angehäuft, die fast einem ganzen Jahresbudget an Einnahmen auf Bundesebene entsprechen, sondern wir werden heuer und voraussichtlich auch nächstes Jahr die Maastrichtkriterien, 3 Prozent Neuverschuldung, nicht erfüllen, und wir stehen ja davor, dass neue EU-Fiskalregeln gelten.
Herr Bundesminister, das heißt, während Sie jetzt locker-flockig 130 Millionen Euro zusätzliche Ausgaben beschließen wollen, wird die nächste Bundesregierung ja nicht nur die 3-Prozent-Grenze einhalten müssen, sondern mit den
neuen Regeln die bestehenden Schulden – der Gesamtschuldenstand liegt bei über 60 Prozent – rückführen müssen, nämlich mit 0,5 Prozent Wachstum des Bruttoinlandsprodukts beziehungsweise einer neuen Schuldenobergrenze von nur mehr 1,5 Prozent.
Wie wollen Sie denn diese Ausgabengrenzen einhalten, wenn Sie gleichzeitig für nicht funktionierende internationale Projekte, bei denen das Geld offensichtlich irgendwo in Korruption versickert, 130 Millionen Euro Steuergeld verpulvern? Das geht sich für uns Freiheitliche nicht aus, und deshalb stimmen wir nicht mit! (Beifall bei der FPÖ.)
18.23
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Michael Bernhard zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Also die Themenlage, wenn man über den Katastrophenfonds und über Entwicklungshilfe spricht, reicht von Remigration bis Renaturierung, aber wir NEOS wollen gerne konkret zum aktuell vorliegenden Vorhaben sprechen. Wir sehen, dass die Zahlen von Extremwetterereignissen und Naturkatastrophen zunehmen, das ist über einen langen Zeitraum mittlerweile ersichtlich. In Österreich sind das insbesondere Murenabgänge, auch Hochwasser. Überall dort, wo es zu Extremwetterereignissen kommt und wo Infrastruktur, Menschen, Landwirtschaft und andere Wirtschaftsbereiche betroffen sind, spielen die freiwilligen Feuerwehren eine enorme Rolle.
Wir als NEOS wollen das auch bestmöglich unterstützen, weil da viel im Ehrenamt und viel in Eigenverantwortung für die lokale Ebene unternommen wird, weil tatsächlich Schicksale davon abhängen, dass das gut funktioniert, daher gibt es auch von unserer Seite volle Unterstützung.
Wesentlich erscheint uns aber auch, dass wir darauf schauen: Wie ist denn das in Zukunft? – Wir feiern uns jetzt hier im Nationalrat für einen verhältnismäßig großen Schritt, was die Finanzierungsmöglichkeiten der freiwilligen Feuerwehr betrifft; wir sehen aber, dass in allen Prognosen – und das sage ich als Klimasprecher meiner Fraktion – die Zahlen der Extremwetterereignisse für die nächsten Jahrzehnte signifikant steigen; übrigens auch dann, wenn wir unsere Klimaziele erreichen. Das ist jetzt also nichts, wozu wir sagen, das kann man verhindern. Wir sprechen von einer Vervielfachung. Für die Westalpen beispielsweise, also in Tirol und Vorarlberg, spricht man davon, dass die Extremwetterereignisse so häufig sein werden, dass man die Infrastruktur überhaupt nicht wieder aufbauen kann.
Es wird also wohl nur ein Zwischenschritt sein, was wir heute insbesondere bei den freiwilligen Feuerwehren gestalten. Wir müssen uns auch dessen bewusst werden, dass wir in den kommenden Jahren und Jahrzehnten noch viel mehr an finanziellen Ressourcen in diesen Bereich investieren oder dafür bereitstellen müssen, damit die freiwillige Feuerwehr auch für die nächsten Generationen die Leistung erbringen kann, die sie für die vorige Generation erbracht hat und aktuell erbringt. In diesem Sinne: volle Unterstützung von unserer Seite. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
18.26
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gabriel Obernosterer. – Bitte.
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Ich glaube, bei der Unterstützung der Feuerwehr sind wir uns über alle Fraktionen hinweg einig. Ich glaube, das ist außer Streit gestellt, und das ist auch gut und wichtig so.
Es geht hier um die Anhebung des Deckelbetrags von 95 Millionen Euro auf 140 Millionen Euro. Die letzte Anhebung gab es im Jahr 2008/09, in der Finanzkrise. Auch wenn die Wirtschaftskraft sinkt, bleibt dieser Betrag bestehen. Bundesfeuerwehrpräsident Mayer aus Oberösterreich und sein Vizepräsident aus Kärnten, Herr Robin, mit dem ich auch immer wieder im festen Austausch bin, sind ja an die Bundesregierung herangetreten und haben diese Summe genannt, die wir heute hier beschließen.
Was aber Kollege Amesbauer zum Thema Mehrwertsteuer gesagt hat, möchte ich um eine Information ergänzen – ich weiß, dass man sich nicht alles merkt –: Seit 2022 wird die Mehrwertsteuer mit einer jährlichen Summe von praktisch 20 Millionen Euro ausgeglichen. (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Wir stehen also nicht bei 140 Millionen Euro, sondern bei 160 Millionen; das nur einmal zum Finanziellen.
Jetzt generell etwas zur Feuerwehr: Ich bin am Land zu Hause, und wir haben daheim ein Gasthaus. Jeder weiß, gerade im ländlichen Bereich ist die Feuerwehr einer der stärksten Freiwilligenvereine überhaupt. Ich kann mich noch gut erinnern: Einmal war bei uns eine Hochzeit, als die Feuerwehrsirene losging. 20 Leute sind da aufgestanden und verschwunden. Wenn die Sirene geht – und das sage ich euch ganz ehrlich dazu: diese Freiwilligkeit ist keine Selbstverständlichkeit –, springen die Leute auf, ob jung oder älter, und laufen und helfen einfach, wo zu helfen ist, ob sie bei einer Feierlichkeit sitzen oder schon schlafen oder sonst irgendwas. Dafür möchte ich einfach einmal recht, recht herzlich danken! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)
Sie geben uns allen bei den vielen Einsätzen, die von Jahr zu Jahr, natürlich auch durch die Umweltkatastrophen, mehr werden, eine Sicherheit, die wie gesagt einfach unheimlich notwendig ist.
Ich darf mich an der Stelle bei allen Feuerwehrkameradinnen und ‑kameraden dafür bedanken. Ich möchte mich aber auch noch ganz besonders bei den
Kommandantinnen und Kommandanten bedanken. Die übernehmen Verantwortung und müssen in kürzester Zeit, wenn sie zu einem Einsatz kommen, eine Entscheidung treffen, die sie danach, wenn der Einsatz fertig ist, auch verantworten müssen. Das ist in der heutigen Zeit keine Selbstverständlichkeit mehr. Was diese Kommandanten in der heutigen Zeit auch in ihrem Ausbildungsbereich gegenüber den jungen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden leisten, davor kann man nur den Hut ziehen. Die bringen unseren Leuten noch bei, was Kameradschaft ist, was Eigenverantwortung ist, was Freiwilligkeit wirklich ist – zum Teil ist das heute keine Selbstverständlichkeit. Dafür möchte ich ihnen wirklich recht, recht herzlich danken.
Ich bedanke mich auch bei allen Fraktionen, bei Ihnen, Herr Finanzminister, und bei der ganzen Bundesregierung. Die Feuerwehr steht auch politisch außer Streit, ich glaube, das brauche ich nicht nochmals zu erwähnen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
18.29
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Carina Reiter. – Bitte.
Abgeordnete Carina Reiter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Durch die Anhebung des jährlich garantierten Betrages für Feuerwehren aus dem Katastrophenfonds und der Feuerschutzsteuer von 95 Millionen Euro auf 140 Millionen Euro wird sichergestellt, dass diese Planungssicherheit für die Beschaffung von Einsatzgeräten haben und sie jedenfalls ihren jährlichen Investitionen nachkommen können.
Das unterstützt die freiwilligen Feuerwehren bei ihrer sehr wichtigen Arbeit für unser Land. Wir haben ja zusätzlich noch im Jahr 2022 eine Erhöhung der Mittel aus dem Katastrophenfonds des Bundes um jährlich 20 Millionen Euro als
pauschalen Ausgleich für die Umsatzsteuer gehabt, sozusagen als Garantiebetrag. Insgesamt betragen diese Mittel also mindestens 160 Millionen Euro pro Jahr.
Die freiwilligen Feuerwehren sind eine unverzichtbare Säule unserer Gesellschaft. In meinem Heimatbundesland Salzburg haben die freiwilligen Feuerwehren zum Beispiel im Jahr 2023 über 12 000 Einsätze mit 1,3 Millionen Arbeitsstunden geleistet. Das ist ein enorm wichtiger Beitrag für die Sicherheit in unserem Bundesland. 99 Prozent der rund 17 000 Mitglieder von den 124 Salzburger Feuerwehren sind dabei Freiwillige, die ihre Zeit und Energie opfern, um anderen zu helfen. Diese Arbeit verdient nicht nur unseren Respekt, sondern auch eine angemessene finanzielle Unterstützung.
Unsere freiwilligen Feuerwehren sind Tag und Nacht im Einsatz, um Menschenleben zu retten und unser Hab und Gut zu schützen. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Sicherheitsnetzes, und daher ist das einfach ein sehr guter und wichtiger Beschluss – und mich freut auch, dass da alle Fraktionen mitgehen.
Einen besonderen Dank möchte ich stellvertretend für alle freiwilligen Feuerwehren meiner Feuerwehr daheim in Pfarrwerfen sagen, die haben nämlich allein im Monat Juni 21 Einsätze gehabt. Das waren zwölf Unwettereinsätze, fünf Verkehrsunfälle, zwei Brandmeldealarme, ein Schadstoffaustritt und eine Wespenbekämpfung. Das ist im Vergleich zum Vorjahr leider rekordverdächtig. Danke, dass ihr immer für uns da seid und dass wir uns auf euch verlassen können! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
18.32
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Köllner. – Bitte.
18.32
Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute bereits in der Aktuellen Stunde über die Veränderungen des Klimas und über die damit verbundenen Wetterextreme gesprochen. Auch wenn es vielleicht der eine oder andere, insbesondere aus den Reihen der Freiheitlichen, noch immer leugnet: Diese Wetterextreme werden häufiger und auch heftiger. Das zeigen nicht nur etliche Statistiken, das spürt und sieht man auch.
Viele haben das erst vor wenigen Wochen gesehen, als die Steiermark und vor allem mein Heimatland Burgenland wieder von Hochwasser, von Überflutungen, Überschwemmungen, Vermurungen heimgesucht wurden. Vielerorts hat es wirklich ausgesehen, als wäre das ein Kriegsschauplatz. Es ist nicht nur mühsam aufgebautes Hab und Gut zerstört worden, sondern es hat sogar Tote gegeben.
Wir können zwar nicht das seelische Unheil lindern, wir können auch nicht den symbolischen Wert vieler persönlicher Dinge ersetzen, aber wir können seitens der öffentlichen Hand zumindest dazu beitragen, den finanziellen Schaden möglichst gering zu halten. Diese Hilfe aus dem Katastrophenfonds muss rasch und unbürokratisch ankommen – ich glaube, da sind wir uns einig –, um den Betroffenen nach Naturkatastrophen sehr schnell auch wieder auf die Beine helfen zu können.
Als ich vor wenigen Tagen im Südburgenland unterwegs war, habe ich gesehen, dass eigentlich der Großteil der Verwüstung durch das Hochwasser innerhalb eines kürzesten Zeitraums bereits wieder beseitigt wurde. Das geht nur durch den tatkräftigen Einsatz der freiwilligen Feuerwehren, die die Geschädigten bestmöglich unterstützt haben, die sonst rat- und hilflos gewesen wären. Es wurden auch bei der Beseitigung, bei der Hilfe unzählige Best-Practice-Beispiele geliefert, wie bei Katastropheneinsätzen zu handeln ist.
Ich kann mich aber auch noch gut erinnern, hier im Hohen Haus hat es vor einiger Zeit auch eine Diskussion über die Feuerwehren gegeben, und da haben
einige – (in Richtung Grüne weisend) eher von dieser Seite – über eine Berufsfeuerwehr in ganz Österreich schwadroniert. Ganz ehrlich, da muss ich sagen: Abgesehen davon, dass dieses Modell – wenn ich es so nennen darf – unser Land in ein finanzielles Fiasko stürzen würde, ist das vor allem ein Schlag ins Gesicht für all jene, die wie zuletzt gerade ehrenamtlich und in ihrer Freizeit ihre Zeit geopfert haben, um ihre Mitmenschen bestmöglich zu unterstützen und aus misslichen Situationen zu befreien. (Beifall bei der SPÖ.)
Daher möchte ich meinen Dank und meine größte Wertschätzung allen aktiven und ehemaligen Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren ausdrücken, denn was ihr alle leistet – ich hoffe, da schauen auch einige zu –, ist wirklich unverzichtbar für das Zusammenleben und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Daher begrüße ich auch diese Entscheidung hier, dass wir den Topf für die freiwilligen Feuerwehren und ihre Ausrüstung kräftig aufstocken.
Als Bürgermeister weiß ich auch aus erster Hand, dass diese Mittel nicht nur sinnvoll eingesetzt werden, sondern dass sich die freiwilligen Feuerwehren auch selbst beteiligen und selbst dafür Sorge tragen, ihren Betrieb neben den Geldern aus der öffentlichen Hand mitzufinanzieren. Ich glaube, es gibt keine Gemeinde, wo es nicht auch ein Feuerwehrfest gibt, wobei die Einnahmen am Ende des Tages wieder dafür verwendet werden, um sie in die modernste Ausrüstung zu investieren.
Einen Punkt möchte ich aber zum Schluss noch einmal ansprechen: Egal ob man Bürgermeister oder ein Mitglied der freiwilligen Feuerwehr ist, jeder, der sich mit den freiwilligen Feuerwehren beschäftigt, weiß, was ich meine. Man kennt auch die Preise, die zu zahlen sind, wenn man beispielsweise ein Auto ankauft, das rot ist und eine weiße Aufschrift hat. Das ist kein leichtes Unterfangen für die Kommunen und auch nicht für die freiwilligen Feuerwehren. Ich glaube, da müssen wir auch seitens des Bundes Anstrengungen unternehmen, Herr Bundesminister, dass wir auch das Beschaffungssystem, wenn es um die Ausrüstung geht, wenn es um die Einsatzgerätschaften geht, einmal unter die Lupe nehmen und hinterfragen.
Nochmals Danke an alle Freiwilligen, die rund um die Uhr für die Mitmenschen da sind, und Danke auch für diesen überparteilichen Schulterschluss, wenn es um die Unterstützung unserer Feuerwehren geht. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Amesbauer.)
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 2604 der Beilagen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend IFI Beitragsgesetz 2024 samt Titel und Eingang in 2600 der Beilagen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.
16. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4070/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Aufgaben der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz – COFAG-NoAG) erlassen wird sowie das ABBAG-Gesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, das Energiekostenausgleichsgesetz 2022, das Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden, das Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe, das Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe, das Garantiegesetz 1977 und das KMU-Förderungsgesetz geändert werden (COFAG Sammelgesetz) (2679 d.B.)
17. Punkt
Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend die Ermächtigung zur Übernahme von Garantien der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (2680 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir nun zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die gute Nachricht vom Tag ist, dass die Cofag abgewickelt wird. Sie hätte einfach nie gegründet werden dürfen. Es war von Anfang an ein Fehler, hier viele, viele Milliarden Euro ohne öffentliche Kontrolle, ohne parlamentarische Kontrolle durch eine Blackbox zu schleusen. Dieser Weg ist bewusst gewählt worden.
Man hat dann so einen Art Beirat eingesetzt, der aber einen Nachteil hatte. Es wurden ja alle Parlamentsparteien eingeladen, dort Vertreter hinzusenden. Die Opposition hat von der Annahme dieser Einladung aus einem vernünftigen Grund Abstand genommen, denn sobald man in diesem Beirat gewesen wäre, hätte man einen Maulkorb verpasst bekommen. Ehrlich gesagt: Parlamentarier mit Maulkorb schauen nicht so schön aus. Parlamentarier sollen ja über das, was sie erfahren und wissen, auch in der Öffentlichkeit reden dürfen. Das wollten die Regierungsparteien nicht: Jeder, der zu viel über die Cofag wusste, hat einen Maulkorb bekommen.
Wir werden dieses Abwicklungsgesetz aber trotzdem nicht unterstützen, wir haben das von Anfang an klargemacht. Woran liegt das? –Dass alle Daten, alle Unterlagen für eventuelle Untersuchungsausschüsse gesichert werden, das haben die Regierungsparteien ins Gesetz nicht so reingeschrieben, wie wir das vorgeschlagen haben, deswegen werden wir der Art und Weise der Abwicklung nicht zustimmen.
Man muss aber schon über die Cofag auch einiges sagen: Wir haben an direkten Wirtschaftshilfen – jetzt ohne Kurzarbeit und dergleichen, sondern das, was über die Cofag gelaufen ist – doppelt so viel Geld wie Deutschland ausgegeben, im Vergleich doppelt so viel. Die Ergebnisse waren nicht besser als in Deutschland. Wenn man es sehr, sehr großzügig betrachtet, waren sie gleich gut – wenn man es großzügig sieht. Eigentlich sind wir schlechter, aber sagen wir, wir sind circa gleich – wir haben aber doppelt so viel ausgegeben.
Die Regierungsparteien haben sich immer dafür gefeiert, wie viel Geld sie ausgegeben haben. Da wir gerade über die Feuerwehren gesprochen haben: Das ist ja, wie wenn zwei Feuerwehren denselben oder einen ähnlichen Brand löschen, und der eine sagt: Ich habe doppelt so viel Wasser verbraucht wie du! Wie großartig bin ich? – Da sollte man auch an den Löschschaden denken, den man mit Wasser anrichtet. Diesen Löschschaden – dadurch, dass man doppelt so viel Geld ausgeben hat – bezahlen wir, einerseits mit einer wahnsinnig hohen Verschuldung, andererseits hat das natürlich die Inflation angeheizt, und drittens hat das
am Ende des Tages zu schlechteren Ergebnissen geführt. Das ist das, was man am Ende des Tages in einer kurzen Debatte zur Cofag sagen muss. Die längere Debatte hatten wir ja bereits öfter, heute Vormittag zum Beispiel, da ist es um den Cofag-Untersuchungsausschuss gegangen.
Wir haben auch klargestellt, dass die ÖVP mit dem Finanzminister absichtlich europäisches Recht gebogen hat – wenn man nett ist; wenn man es ehrlich sagt: gebrochen hat. Das war (in Richtung Bundesminister Brunner) Ihr Vorgänger, das waren nicht Sie; nicht dass es jetzt heißt, Sie waren es. Sie haben nur nichts dafür getan, dass das wieder verbessert wird. Da geht es darum, dass die ÖVP den Konzernen mehr Geld gegeben hat, als die Polizei erlaubt, jedenfalls als das europäische Recht erlaubt, und wir auch aus diesem Grund mehrere Hundert Millionen Euro Schaden für uns alle, für unsere Gemeinschaftskassa haben. Die Verantwortung dafür tragen am Ende des Tages natürlich ÖVP und Grüne und der Finanzminister.
Herr Finanzminister, es ist wirklich an der Zeit, dass Sie auch klar sagen, Sie haben diesen Karren budgetär quasi in den Dreck gefahren, und Sie sind in der Pflicht, zu sagen, wie wir diesen Karren wieder rausholen, und nicht einfach zu sagen: Ach, meine Aufgabe war es nur, den Karren in den Dreck zu fahren, sollen ihn doch andere rausziehen! – Sie haben als Finanzminister auch die Verantwortung, zu sagen, wie wir diesen Karren wieder rausbekommen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
18.43
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Karlheinz Kopf. – Bitte.
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Saal! Sehr geehrte Damen und Herren, die uns dieser Debatte zusehend folgen! Ja, die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes, kurz Cofag, hat ihre Aufgabe weitgehend erfüllt.
Sie war immer als vorübergehende Einrichtung zur Abwicklung eines Teiles jener dringend notwendigen Wirtschaftshilfen gedacht, die erforderlich waren, um die österreichische Wirtschaft in diesen schwierigen Zeiten über die Runden zu bringen.
Selbst im kritischen Bericht des Rechnungshofes findet sich am Anfang der Satz: „Für den Rechnungshof ist nachvollziehbar, dass die Bundesregierung rasche Entscheidungen treffen musste, ging es doch darum, nachhaltig Schäden an der Wirtschaftsstruktur zu vermeiden.“
Wenn ich mir die Ergebnisse anschaue, komme ich zu einer anderen Betrachtung als Kollege Krainer, weil wir durch all die Maßnahmen, Einschränkungsmaßnahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit im Jahre 2020 natürlich einen Einbruch von über 6 Prozent – 6,6 Prozent – der Wirtschaftsleistung hatten, dank dieser Wirtschaftshilfen aber eben sehr schnell aus dieser Talsohle herausgekommen sind. Wir hatten 2021 schon ein Wachstum von 4,2 Prozent und 2022 sogar von 4,8 Prozent, also das ist doch Beweis genug, dass diese Maßnahmen ihre Wirkung nicht verfehlt haben. Genau das, was der Rechnungshof gesagt hat, nämlich „nachhaltig Schäden an der Wirtschaftsstruktur zu vermeiden“, ist gelungen.
Zur Kritik oder zum Vorwurf, dass eine eigene Einrichtung geschaffen wurde: Wir mussten aufgrund der unterschiedlichen Struktur der Wirtschaft, aufgrund auch der Unterschiedlichkeit der Maßnahmen, die einmal eher in Richtung Tourismus, einmal eher in Richtung produzierender Sektor gewirkt haben, eine Vielzahl von Förderinstrumenten schaffen: Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz, Verlustersatz, Ausfallsbonus, Härtefallfonds, Steuerstundungen, Kreditgarantien, Umsatzsteuerbefreiungen und -senkungen.
Das wäre doch von einer Stelle unmöglich abwickelbar gewesen, und so war es klug und richtig, das auf mehrere Stellen zu verteilen. Letzten Endes waren es die Finanzverwaltung, das AMS – mit der Kurzarbeit –, das Austria Wirtschaftsservice – mit den gestundeten oder besicherten Krediten –, die Hotelbank, der
NPO-Fonds – angesiedelt beim Vizekanzler –, die Wirtschaftskammer, aber auch die AMA – also eine Vielzahl von Organisationen. Warum soll es nicht auch für diesen sehr spezifischen Bereich eine eigene Einrichtung des Finanzministeriums geben?
Man muss sich einmal die Volumina vor Augen führen: 1,3 Millionen Anträge wurden von dieser Organisation abgewickelt, 15 Milliarden Euro an 260 000 Antragsteller. Natürlich gab es da oder dort auch von Wirtschaftstreibenden Kritik, aber in Summe ist dort ein sehr guter Job gemacht worden.
Wenn wir jetzt eine Rezession und einen Einbruch der Wirtschaftsleistung erleben, dann hat das beileibe nichts mit der Covid-Krise zu tun, sondern dann hat das sehr wohl mit dem importierten Energiepreisschock und mit den Lohnstückkostenentwicklungen zu tun, die uns derzeit einfach zu schaffen machen. (Abg. Krainer: Mit der falschen Politik der Bundesregierung!)
Zur Transparenz noch ein Wort: Also eine Kontrolle des Parlaments gibt es sehr wohl, weil der Rechnungshof bekanntlich ein Organ des Parlaments ist, und dieser hat eine Prüfung durchgeführt. (Abg. Krainer: Ja, jetzt schon, weil der Verfassungsgerichtshof gesagt hat, wir dürfen!) Im Gegensatz zu den Oppositionsparteien waren sich jedenfalls die Sozialpartnereinrichtungen der Arbeitnehmerseite ÖGB und AK nicht zu schade, im entsprechenden Beirat Platz zu nehmen und diese Entwicklungen zu begleiten. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)
Eines noch zur Aufklärung, Kollege Krainer: Ich höre immer den Begriff Blackbox. Weißt du eigentlich, was eine Blackbox im Umgangssprachlichen ist? (Abg. Krainer: Ja! Ja!) – Das ist ein Aufzeichnungsgerät in Fluggeräten, um genau das Gegenteil zu erreichen, nämlich Transparenz für den Fall zu schaffen, wenn man hinterher, zum Beispiel nach einem Unfall, Transparenz braucht. (Ruf bei der SPÖ: Ihr werdet schon abstürzen!) Da ist also genau das Gegenteil von
dem gemeint, wofür Sie den Begriff verwenden, dass da angeblich keine Informationen vorhanden seien. (Abg. Krainer: Ja, aber solange ich keinen Schlüssel habe, ist es eine schwarze Kiste, eine schwarze Metallkiste!) Etwas Transparenteres als eine Blackbox gibt es eigentlich gar nicht (Abg. Krainer: Doch!), in diesem Sinne ist es tatsächlich eine. (Abg. Krainer: Das ist nur falsch!) – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Ein Transponder ... als eine Blackbox! Das Transparente ist der Transponder!)
18.48
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Hubert Fuchs zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Na endlich wird das Bürokratiemonster Cofag zu Grabe getragen. Ich habe es aber im Ausschuss schon gesagt: Die Wiedergeburt dieses Bürokratiemonsters findet statt, und zwar in der Sektion I des Finanzministeriums. (Zwischenruf des Abg. Schwarz.) Obwohl die Aufgabe, zu Unrecht erhaltene Coronahilfen zurückzufordern, operativ vom Finanzamt Österreich und dem Finanzamt für Großbetriebe wahrgenommen wird, schafft man im Finanzministerium in der Sektion I eine neue Organisationseinheit.
Anstatt Bürokratie aufzubauen (Abg. Pfurtscheller: Abzubauen!), passiert genau das Gegenteil. In der Sektion I werden zwei neue Abteilungen geschaffen, Herr Finanzminister. Aufgabe dieser neuen Abteilungen ist laut den Erläuterungen die Steuerung der Ressourcen und die Sicherstellung einer einheitlichen Fachaufsicht. Das ist vollkommen unnötig. Ich habe größtes Vertrauen in die bestehenden Strukturen, welche im Zusammenhang mit den Regressforderungen die Steuerung der Ressourcen und auch die Fachaufsicht übernehmen könnten.
Dem ist aber nicht genug: Anstatt diese zwei Abteilungen einer bestehenden Gruppe im BMF zuzuordnen, schafft man noch eine eigene Gruppe, welche letzten Endes drei Abteilungen umfasst.
Auf diese Weise kann der Finanzminister wieder einen neuen Gruppenleiter und zwei neue Abteilungsleiter bestellen – und das ist Postenschacher und Bürokratieaufbau in Reinkultur, Herr Finanzminister.
Wenn man sich das Organigramm des BMF ansieht, sieht man, dass in anderen Sektionen Gruppen mit fünf oder sechs Abteilungen bestehen, wie zum Beispiel in der Sektion IV, aber auch in der Sektion VI. Warum geht das nicht auch in der Sektion I, Herr Finanzminister? Warum werden da die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und der Zweckmäßigkeit nicht angewendet? Wir haben letztes Jahr ein sehr wichtiges Gesetz beschlossen, das Mindestbesteuerungsgesetz, eine inhaltlich sehr fordernde und auch sehr aufwendige und wichtige Materie, aber da wäre niemand auf die Idee gekommen, in der Steuersektion IV eine neue Gruppe oder irgendwelche Abteilungen zu installieren.
Die FPÖ steht für Bürokratieabbau und nicht für Bürokratieaufbau. Wir werden daher dem COFAG Sammelgesetz nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
18.51
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wie man es macht, ist es falsch, habe ich den Eindruck nach der Rede des Abgeordneten Fuchs. Ausgelagert ist schlecht, in der hoheitlichen Verwaltung ist auch schlecht. (Abg. Fuchs: Stimmt ja gar nicht! Zuhören!) Dass man im einen und im anderen Fall Personal brauchen wird, ist, glaube ich, relativ nachvollziehbar. Jedenfalls
werden mit dem heutigen Initiativantrag die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes, kurz Cofag, abzuwickeln. Damit wird auch ein wichtiges Kapitel der Coronakrise abgearbeitet und geschlossen.
Ich möchte jedenfalls noch einmal festhalten – Vorredner Karlheinz Kopf hat es schon gesagt –, dass die verschiedenen Wirtschaftshilfen des Bundes während der Krise – bei aller Kritik – natürlich schon viel Gutes geleistet haben. Wir haben eine Insolvenzwelle, die zu erwarten gewesen wäre, abgewehrt. Arbeitsplätze wurden erhalten, und man hat – wie man, finde ich, auch an den Folgejahren, nämlich 2021 und 2022, bei einem Wirtschaftswachstum von jeweils über 4 Prozent schön sieht – die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass es ein starkes Wirtschaftswachstum nach der Krise und damit eine Krisenbewältigung gegeben hat, nämlich auch stärker als in Deutschland, weil das vorhin angesprochen worden ist.
Ein großes Missverständnis, das gerne auch sozusagen gepflegt und verbreitet wird, ist, dass die Cofag für alle Krisen- und Wirtschaftshilfen zuständig war. Das ist natürlich nicht so, sondern sie war es nur für etwa ein Drittel der verschiedenen Förderungen. Das BMF hat über 10 Milliarden Euro über Steuerstundungen, Verlustrücktrag und Ähnliches abgewickelt. Das AMS hat die Kurzarbeit abgewickelt, und je nach Branche gab es in den verschiedenen Ministerien unterschiedliche Abwicklungsstellen.
An den Wirtschaftshilfen gab es Kritik, auch berechtigte Kritik. Auf diese möchte ich kurz eingehen, und zwar möchte ich sie in drei Gruppen unterteilen: erstens betreffend die Arbeit der Cofag beziehungsweise der Abwicklungsstellen selbst; zweitens betreffend die Richtlinien, unter denen die verschiedenen Förderinstrumente abgewickelt wurden oder geregelt wurden; drittens betreffend die rechtliche Basis für die Cofag beziehungsweise deren Gründung oder das Fundament der Cofag.
Zum ersten Punkt, die Arbeit der Cofag: Das hat sich der Rechnungshof angeschaut, das hat sich auch der Cofag-Untersuchungsausschuss angeschaut. Man ist schon in beiden Fällen zur Erkenntnis gekommen, dass die Arbeit, die da geleistet worden ist, grundsätzlich eine gute war und dass korrekt und ordnungsgemäß gearbeitet worden ist – auch was die Anzahl der Anträge betrifft: Die Cofag hat über 1,3 Millionen Anträge abgearbeitet, und das hat sie extrem schnell gemacht. Ein durchschnittlicher Antrag wurde in acht Tagen bewältigt – von wegen, das wäre ineffizient gewesen. Letzter Punkt: Sie hat das sehr transparent gemacht. Im Gegensatz zu dem, was Vorvorvorredner Kai Jan Krainer gesagt hat, war nämlich schon der öffentlichen Kontrolle unterworfen, was in der Cofag geschehen ist. Alle individuellen Anträge und Förderungen über 10 000 Euro sind öffentlich einsehbar – nicht nur für das Parlament, sondern für die Allgemeinheit.
Zweiter Punkt, die Förderrichtlinien: Da gab es – das hat auch der Rechnungshof festgestellt – Überförderungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Umsatzersatz. Ich glaube, das kann man auch so festhalten. Das im Nachhinein zu wissen ist allerdings keine große Kunst. Die Frage ist: Was war denn davor, vor dem November 2020? – Da war es halt so, dass der Vorwurf Richtung Bundesregierung vor allem lautete, dass zu wenig, zu spät und zu kompliziert gefördert wurde. Alle haben den Umsatzersatz begrüßt beziehungsweise zum Teil gefordert – und zwar quer durch die verschiedenen Fraktionen –, weil es einen solchen damals in Deutschland schon gegeben hat und weil er mutmaßlich irgendwie schnell und einfach hätte sein sollen. Dass es dabei natürlich zu Überförderung kommen kann, hat man in der Opposition erst ein paar Monate später festgestellt.
Dritter Punkt, die rechtliche Grundlage für die Cofag: Da ist tatsächlich, finde ich, ein Fehler passiert. Das muss man sozusagen, glaube ich, vor allem auch dem Zeitpunkt der Gründung zurechnen: Das war zwei Tage vor dem ersten Lockdown. Ich habe schon einmal daran erinnert: Alle Parlamentsfraktionen haben
der Schaffung zugestimmt – genau diesen Paragrafen, die vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind. Zugegeben, die Oppositionsfraktionen haben etwas früher damit begonnen, quasi ihren eigenen Beschluss zu kritisieren, aber genau dieses Problem wird ja jetzt mit dieser Abwicklung der Cofag und der Neuordnung der Aufgaben geregelt. Insofern ist es sozusagen schon ein bisschen unverständlich, warum da nicht alle Fraktionen zustimmen.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch bei der Finanzprokuratur und ihrem Präsidenten Wolfgang Peschorn bedanken, die, glaube ich, wesentlich dazu beigetragen haben, dass diese Abwicklungslogik entwickelt wurde, und für die Legistik dieser Anträge wertvolle Beiträge geleistet haben.
Ganz abschließend noch zum Abänderungsantrag, den wir einbringen: Da geht es darum, vor allem Rechtssicherheit zu schaffen, was die Frage der Förderung von Ausfällen bei Miet- und Pachtverhältnissen betrifft. Das schafft quasi in diesem Fall auch Sicherheit für die entsprechenden Fördernehmer.
Ich bitte um Zustimmung; vielleicht überlegen es sich auch die anderen Fraktionen noch einmal. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.56
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Wenn ich gleich darauf eingehen darf, was Kollege Schwarz gesagt hat: Das ist natürlich jetzt das Thema. Jetzt, wenn die Unternehmerinnen und Unternehmer eigentlich schon vor Gericht sind und dort sozusagen um ihr Recht kämpfen, kommt man drauf, dass man Miete und Pacht unterscheiden darf. Das ist aus unserer Sicht wieder eine
der Ungenauigkeiten – wenn ich jetzt nett sein möchte – oder auch der Schlampereien, die bei diesen Richtlinien passiert sind.
Ich möchte auch noch einmal mit dem Argument, die Oppositionsparteien hätten da ja alle zugestimmt, starten. Ich glaube, auch das muss noch einmal festgehalten werden: Als dieses Konstrukt geschaffen wurde, war das ein sehr, sehr kleiner Teil in einem sehr, sehr großen Paket, bei dem für uns als Opposition nicht ersichtlich war, dass dieses Konstrukt, dass dann geschaffen wurde, der parlamentarischen Kontrolle entzogen wird. Wir haben uns auch durchaus sofort danach gewehrt, aber natürlich war es dann zu spät. Ich möchte das auch in diesem Zusammenhang noch einmal klarstellen.
Sie haben selber gesagt: Überförderungen sind passiert. (Ruf bei den Grünen: ... Sepp Schellhorn!) Es sind weiters ganz viele Fehler bei den Auszahlungen passiert. Jetzt müssen viele Unternehmerinnen und Unternehmer bangen, dass sie Geld zurückzahlen müssen – und das eben auch ohne eigenes Verschulden. Es sind sehr viele Anträge abgewickelt worden, das ist richtig – und ich möchte da auch sehr genau sein, weil mir das im Ausschuss auch noch einmal gesagt wurde: dass die Mitarbeiter, die diese Anträge bei der Cofag abgewickelt haben, nicht Schuld haben –, aber natürlich waren die Richtlinien, so wie sie politisch von der ÖVP und von den Grünen aufgestellt worden sind, aus unserer Sicht einfach nicht nachvollziehbar, und wir haben das ja auch immer sehr, sehr scharf kritisiert.
Letztendlich ist das passiert, was die Opposition gesagt und gefordert hat: Der Verfassungsgerichtshof hat das bestätigt, was von Anfang an unser Gedanke war: dass es einfach verfassungsrechtlich nicht zulässig ist und dieses Konstrukt deswegen aufgelöst werden muss. Nun wird das alles schöngeredet mit: Das hat seine Schuldigkeit getan, wir brauchen es nicht mehr! – Nein, es wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgelöst. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Ich möchte auch noch einmal auf den zweiten Punkt eingehen, dass das so transparent gewesen sei und alle Förderungen über 10 000 Euro dann
letztendlich – by the way: Jahre später, lieber Jakob, wie du auch weißt – in die Transparenzdatenbank aufgenommen worden seien. Ja, das war die Umsetzung einer EU-Richtlinie (Abg. Götze: Nein, stimmt nicht!) und geschah nicht, weil in Österreich so viel auf Transparenz geschaut worden wäre. Aus unserer Sicht ist das ein Scherbenhaufen gewesen. Da wird jetzt aufgeräumt, das finden wir prinzipiell gut und richtig.
Es gibt aber einige Dinge, die in der Abwicklung auch jetzt nicht ganz so stimmen. Wir sehen nach wie vor ein paar Fehler beim Fixkostenzuschuss, der Finanzminister soll die Bagatellgrenze per Verordnung festsetzen. Mehr wissen wir dazu auch nicht, deswegen finden wir das nicht gut.
Ich möchte noch klarstellen, dass Kollege Fuchs natürlich vollkommen recht hat: Was da in der Sektion I geschaffen wird, ist eine neue Gruppe mit einer neuen Gruppenleitung. Auch das finden wir nicht gut, weil es natürlich ein Aufblasen der bestehenden Strukturen ist, deswegen finden Sie unsere Zustimmung auch heute nicht. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
18.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme ist nun der Herr Bundesminister zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Über die vorliegende Gesetzesnovelle, mit der die Abwicklung der Cofag eingeleitet wird, wurde bereits alles Wesentliche gesagt.
Zwei Dinge hervorzuheben ist mir wichtig: Zum einen wird selbstverständlich eine geordnete Überführung der Aufgaben der Cofag in die staatliche Finanzverwaltung sichergestellt. Die Finanzprokuratur – das wurde vorhin erwähnt –, also die Anwältin der Republik, wird zu diesem Zwecke den
entsprechenden Prozess begleiten. – Danke an dieser Stelle an die Finanzprokuratur und an Herrn Präsidenten Peschorn für seine Begleitung.
Zweiter wichtiger Punkt: Für die Unternehmen, die Hilfsgelder von der Cofag bezogen haben beziehungsweise beziehen, ändert sich dem Grunde nach nichts, außer dass eben der Bund künftig an die Stelle der Cofag als Vertragspartner der Unternehmen tritt. Auf keinen Fall kommt es aufgrund der Umstrukturierung zu irgendwelchen Verschlechterungen für die Unternehmen – das kurz zum Gesetz.
Die Debatte gibt einem aber natürlich auch die Möglichkeit, etwas zurückzublicken. Ich glaube, wenn man die letzten Jahre – mittlerweile sind es doch über vier Jahre seit Bestehen der Cofag – Revue passieren lässt, ist es wichtig, zu sagen: Die Herausforderungen waren groß, ja, waren zu Beginn enorm groß, und klar ist, dass mit den notwendigen finanziellen Hilfsmaßnahmen in noch nie dagewesenem Umfang Neuland betreten wurde, selbstverständlich, großes Neuland; das darf man nicht vergessen.
Manche Maßnahmen – das wurde bereits erwähnt – wie beispielsweise der Umsatzersatz, die in der erforderlichen Geschwindigkeit ausgearbeitet werden mussten, haben sich später als nicht besonders treffsicher herausgestellt. Das hat auch der Rechnungshof, der diese ersten Hilfsmaßnahmen analysiert hat, festgestellt und kritisiert. Wir haben diese und auch andere Kritikpunkte sehr, sehr ernst genommen und die Maßnahmen dann auch sukzessive verbessert und treffsicherer gemacht.
Alles in allem sind wir wirtschaftlich – da muss ich Abgeordnetem Krainer widersprechen – sehr gut aus dieser Krise herausgekommen. Der Vergleich macht uns sicher, der Vergleich zu Deutschland hat uns damals sicher gemacht. Wir sind wesentlich besser aus der Krise herausgekommen als die meisten anderen europäischen Länder, und das wurde uns ja auch von Wirtschaftsforschungsinstituten unterschiedlichster Art, beispielsweise auch vom Wifo, bestätigt.
Als ich nicht ganz zwei Jahre nach Beginn der Coronakrise das Amt des Finanzministers angetreten habe, war mir klar, dass es bei der Auszahlung von so hohen Summen, um die es da gegangen ist, also des Geldes der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, maximale Transparenz braucht. Als Bundesregierung haben wir daher auch eine Transparenzoffensive gestartet, deren Kern es war, dass alle Coronaförderungen über 10 000 Euro in die Transparenzdatenbank aufgenommen werden.
Damit darf ich auch berichtigen, was vorhin gesagt worden ist: Frau Abgeordnete Doppelbauer, das war nicht eine europäische Vorgabe, die wir umgesetzt haben. Die europäische Vorgabe war: ab 100 000 Euro; wir haben die Grenze bei 10 000 Euro angesetzt – das sozusagen als tatsächliche Berichtigung dessen, was Sie vorhin gesagt haben. Wir haben Förderungen über 10 000 Euro auch entsprechend in die Transparenzdatenbank aufgenommen.
Auch gab es entsprechende Berichtspflichten gegenüber dem Parlament; die gab es ja eigentlich bereits davor. Ebenfalls hat das Angebot an alle Parlamentsparteien bestanden – das wurde vorhin auch schon besprochen –, sich im Beirat der Cofag entsprechend zu engagieren und die Möglichkeit zu nutzen, sich dann jeden einzelnen Förderfall im Detail anzuschauen. Leider haben eben, wie vorhin erwähnt, nicht alle Parteien – die Sozialpartner übrigens schon, aber leider nicht alle Parteien – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Warum ist es wichtig, das in diesem Zusammenhang zu erwähnen? – Weil es von Anfang an zum Teil vielleicht berechtigte, aber zum Teil auch völlig überzogene Kritik an der Cofag gab, und das haben die redlich arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Cofag wirklich nicht verdient, denn diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bislang fast 1,4 Millionen Anträge von ungefähr 660 000 Antragstellern bearbeitet. 1,4 Millionen Anträge – das ist gewaltig, das hat es in dieser Größenordnung davor noch nicht gegeben. 14 Milliarden Euro an Hilfsgeldern wurden von der Cofag ausbezahlt, durchschnittlich übrigens 22 000 Euro an Förderung pro Antragsteller beziehungsweise Antragstellerin.
Wurden in dem gesamten Prozess Fehler gemacht? – Ja, selbstverständlich wurden Fehler gemacht. (Zwischenruf des Abg. Köchl.) Es wurde aber im Anschluss dann auch immer aus diesen Fehlern gelernt, vor allem wurde die Treffsicherheit der Maßnahmen im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sukzessive immer weiter verbessert. (Abg. Krainer: Aber das stimmt doch nicht! Es wurde schlechter! – Abg. Lindinger – in Richtung Abg. Krainer –: Horch zu! – Abg. Krainer: Es wurde schlechter!)
Zur Abwicklung der Cofag: Von Anfang an war klar, dass es die Cofag nur so lange braucht, wie es auch die coronabedingte Auszahlung der Hilfsmaßnahmen braucht. Das impliziert auch schon der Name der Cofag. Jetzt, vier Jahre nach dem Ausbruch der Pandemie beziehungsweise ein Jahr nach Auslaufen der letzten Hilfsinstrumente, ist der Zeitpunkt gekommen, die ordnungsgemäße Abwicklung der Cofag einzuleiten, und das tun wir mit dieser vorliegenden Novelle.
Den betreffenden Unternehmen – das zu erwähnen ist, glaube ich, in diesem Zusammenhang auch wichtig, damit keine Missverständnisse aufkommen – kann ich versichern, dass sich die österreichische Finanzverwaltung mit Unterstützung der Finanzprokuratur gewohnt professionell auf die Übernahme der bisherigen Cofag-Aufgaben vorbereitet, und wie eingangs erwähnt wird sich an den Ansprüchen der Unternehmen aufgrund dieser Aufgabenübertragung auch nichts ändern. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
19.06
Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe aufgrund der Vorlage des Protokolls der Debatte von 13.35 Uhr und den Minuten danach noch Ordnungsrufe nachzuholen, und zwar an Mag. Amesbauer wegen des Vorwurfs der Lüge und an Frau Mag. Scharzenberger wegen des Vorwurfs der „Nötigung“.
Zu Wort gelangt nun Andreas Ottenschläger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Herr Präsident, ich werde mich bemühen, während meiner Rede keinen Ordnungsruf zu erlangen, und ich denke, es wird mir leichtfallen.
Erstens einmal möchte ich mich natürlich dem Dank für die Abwicklung der Unternehmenshilfen anschließen, der schon an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der diversen Institutionen, die schon genannt wurden, ausgesprochen wurde.
Ich werde mich jetzt auf die Verlesung, die formale Einbringung des schon beschriebenen Abänderungsantrages – das hat Kollege Schwarz ja schon angekündigt – beschränken.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag 4070/A vom 16.05.2024 der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Aufgaben der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz – COFAG-NoAG) erlassen wird sowie das ABBAG-Gesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, das Energiekostenausgleichsgesetz 2022, das Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden, das Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe, das Bundesgesetz über die
Bilanzbuchhaltungsberufe, das Garantiegesetz 1977 und das KMU-Förderungsgesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben zitierte Initiativantrag (4070/A) in der Fassung des Ausschussberichts (2679 d. B.) wird wie folgt geändert:
Artikel 1 (Bundesgesetz über die Neuordnung der Aufgaben der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz – COFAG-NoAG) wird wie folgt geändert:
1. In § 3 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) Eine tatsächliche Nutzbarkeit des Bestandobjektes im Sinne des Abs. 6 ist jedenfalls nicht gegeben, soweit einem Antragsteller oder Vertragspartner gegenüber dem Bestandgeber nach den Bestimmungen der §§ 1104 und 1105 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) ein Anspruch auf Bestandzinsminderung zugestanden ist oder im Falle einer davon abweichenden Vereinbarung zugestanden wäre. Eine abweichende Vereinbarung ist bei der Festsetzung der Auszahlung von finanziellen Maßnahmen sowie eines allfälligen Rückforderungs- oder Rückerstattungsanspruchs nur zu berücksichtigen, wenn der Antragsteller oder Vertragspartner der zuständigen Behörde (§§ 8, 17) nachweist, dass diese Vereinbarung sachgerecht und nicht zur Erlangung einer Förderung abgeschlossen wurde. Ebenso hat der Antragsteller oder Vertragspartner nachzuweisen, ob und in welcher Höhe ihm ein Anspruch auf Bestandzinsminderung zugestanden ist.“
2. § 25 lautet:
„Dieses Bundesgesetz tritt am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft.“
Artikel 6 Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 – WTBG 2017) wird wie folgt geändert:
1. Nach Ziffer 2 werden folgende Ziffern 3 und 4 angefügt:
„3. Im Inhaltsverzeichnis entfällt zu § 239a der Ausdruck „– UEZG“.“
„4. In § 2 Abs. 1 Z 4 wird der Klammerausdruck „(§ 3 Z 2 lit. e des Bundesgesetzes über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung)“ durch den Klammerausdruck „(§ 3 Z 2 lit. e und lit. i des Bundesgesetzes über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung)“ ersetzt.“
Artikel 7 (Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe (Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 – BiBuG 2014) wird wie folgt geändert:
In Artikel 7 entfällt die Ziffer 2 und die bisherige Ziffer 3 erhält die Bezeichnung „2.“.
*****
(Beifall bei ÖVP und Grünen.)
19.10
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA
Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag 4070/A vom 16.05.2024 der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Aufgaben der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz – COFAG-NoAG) erlassen wird sowie das ABBAG-Gesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, das Energiekostenausgleichsgesetz 2022, das Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche
Wohlverhalten geknüpft werden, das Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe, das Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe, das Garantiegesetz 1977 und das KMU-Förderungsgesetz geändert werden (Top 16)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben zitierte Initiativantrag (4070/A) in der Fassung des Ausschussberichts (2679 d. B.) wird wie folgt geändert:
Artikel 1 (Bundesgesetz über die Neuordnung der Aufgaben der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz – COFAG-NoAG) wird wie folgt geändert:
1. In § 3 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) Eine tatsächliche Nutzbarkeit des Bestandobjektes im Sinne des Abs. 6 ist jedenfalls nicht gegeben, soweit einem Antragsteller oder Vertragspartner gegenüber dem Bestandgeber nach den Bestimmungen der §§ 1104 und 1105 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) ein Anspruch auf Bestandzinsminderung zugestanden ist oder im Falle einer davon abweichenden Vereinbarung zugestanden wäre. Eine abweichende Vereinbarung ist bei der Festsetzung der Auszahlung von finanziellen Maßnahmen sowie eines allfälligen Rückforderungs- oder Rückerstattungsanspruchs nur zu berücksichtigen, wenn der Antragsteller oder Vertragspartner der zuständigen Behörde (§§ 8, 17) nachweist, dass diese Vereinbarung sachgerecht und nicht zur Erlangung einer Förderung abgeschlossen wurde. Ebenso hat der Antragsteller oder Vertragspartner nachzuweisen, ob und in welcher Höhe ihm ein Anspruch auf Bestandzinsminderung zugestanden ist.“
2. § 25 lautet:
„Dieses Bundesgesetz tritt am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft.“
Artikel 6 Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 – WTBG 2017) wird wie folgt geändert:
1. Nach Ziffer 2 werden folgende Ziffern 3 und 4 angefügt:
„3. Im Inhaltsverzeichnis entfällt zu § 239a der Ausdruck „– UEZG“.“
„4. In § 2 Abs. 1 Z 4 wird der Klammerausdruck „(§ 3 Z 2 lit. e des Bundesgesetzes über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung)“ durch den Klammerausdruck „(§ 3 Z 2 lit. e und lit. i des Bundesgesetzes über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung)“ ersetzt.“
Artikel 7 (Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe (Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 – BiBuG 2014) wird wie folgt geändert:
In Artikel 7 entfällt die Ziffer 2 und die bisherige Ziffer 3 erhält die Bezeichnung „2.“.
Begründung
Zu Artikel 1
Mit der Regelung soll klargestellt werden, dass jedenfalls dann keine tatsächliche Nutzbarkeit des Bestandobjektes im Sinne des Abs. 6 anzunehmen ist, soweit der Antragsteller oder Vertragspartner einen gesetzlichen Anspruch auf Bestandzinsminderung nach den §§ 1104, 1105 ABGB gegen den Bestandgeber hat oder im Falle einer davon abweichenden Vereinbarung gehabt hätte. Weiters enthält die Bestimmung eine Regelung, unter welchen Voraussetzungen eine abweichende Vereinbarung bei der Rückforderung oder Rückerstattung zu berücksichtigen ist.
Zu Artikel 6
Mit Artikel 2 Z 2 des vorliegenden Bundesgesetzes wird in § 3 Z 2 des Bundesgesetzes über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung (ABBG) eine neue lit. i eingefügt, mit den Erhebungen im Rahmen der Vollziehung u.a. von Aufgaben gemäß § 3 Z 2 lit. e ABBG normiert werden.
Steuerberater und Steuerberaterinnen sind gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 WTBG 2017 zur Vertretung bei allen Amtshandlungen, die von Organen des Amtes für Betrugsbekämpfung im Rahmen der ihnen übertragenen finanzpolizeilichen Aufgaben und Befugnisse (§ 3 Z 2 lit. e des Bundesgesetzes über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung) gesetzt werden, berechtigt. Da die nunmehr neu eingefügte lit. i auch für die genannten unter lit. e fallenden Aufgaben anwendbar ist, wird zur Klarstellung dementsprechend der im WTBG enthaltende Verweis auf die neue lit. i erweitert.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Entwurf betreffend COFAG-Sammelgesetz in 2679 der Beilagen.
Hierzu haben die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1, 6 und 7 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Ermächtigung zur Übernahme von Garantien der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) samt Titel und Eingang in 2680 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
18. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2610 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das ImmobilienInvestmentfondsgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2024 –AbgÄG 2024) (2678 d.B.)
19. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4120/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970 und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden (2685 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 und 19 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Es wurde wiederum auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Dr. Christoph Matznetter. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja gesehen, dass beim letzten Punkt wieder Berichtigungen in letzter Sekunde in zweiter Lesung notwendig waren. Das zieht sich ein bisschen wie ein roter Faden durch die bald fünf Jahre dieser Regierung. (Zwischenruf des Abg. Kopf.)
Auch das Handwerk der Lawmaker erfordert eine gewisse Sorgfalt beim Arbeiten. (Zwischenruf des Abg. Sieber.) Ehrlich gesagt: Wir erleben hier fast keine
Sitzung, in der nicht permanent ausgebessert werden muss. Es gibt sehr späte Kompromisse in der Regierung, und dann passieren Schnitzer.
Ich mache es zu diesem Punkt kurz. Wir haben der Steuergesetzgebung dieser Regierung nie besonders viel Unterstützung gewährt. Wir werden auch diesmal dagegenstimmen.
Wir werden aber dem zu erwartenden Abänderungsantrag zustimmen. Warum? – Herr Bundesminister, da wäre eine steuerfreie Mitarbeiterprämie steuerpflichtig geworden. Wenn Sie den Hinweis von der Arbeiterkammer und anderen nicht bekommen hätten, käme der Abänderungsantrag nicht, und es wäre nichts gewesen. (Bundesminister Brunner: Aha! Das ist ja falsch! – Ruf bei der SPÖ: Das ist leider richtig!)
Ihr Vorgänger Gernot Blümel hat ja wenigstens den Anstand gehabt, sich unter vier Augen beim - - (Bundesminister Brunner: Der Einzige, der es verstanden hat, ist der Katzian!) – Zwischenrufe machen die Abgeordneten, Herr Mag. Brunner, Zwischenrufe machen die Abgeordneten, Sie können sich zu Wort melden.
Ihr Vorgänger hat sich entschuldigt und für den Hinweis auf die fehlenden Nullen bedankt. Es wäre schön, wenn man auch in diesem Kreise der Arbeiterkammer, den Experten, die helfen, auch diesen Schnitzer in letzter Sekunde zu beheben, und der Gewerkschaft ein Danke sagt. (Bundesminister Brunner: Wenn, dann der Gewerkschaft!) – Ja, ja, der Gewerkschaft, ich höre. Dann werde ich Ihre Rede genau verfolgen, Herr Bundesminister, ob das Bedanken bei der Gewerkschaft erfolgt.
Ich möchte es an dieser Stelle dabei bewenden lassen. Es gibt ja nur noch eine Sitzung morgen und eine übermorgen und eine Sitzung im September mit Ihnen, in denen wir noch Schnitzer ausbessern müssen. Ich wünsche mir dann für dieses Haus eine Regierung, bei der wir nicht so viel ausbessern müssen. Das wäre ein echter Forstschritt.
In diesem Sinne: Gute weitere Arbeit und bitte keine Gesetzesvorlagen, bei denen permanent nachgebessert werden muss! Auf ein Dankeschön warte ich noch, Herr Bundesminister. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesminister Brunner: Nicht Ihnen gegenüber, sondern wenn ...! – Abg. Krainer: Einfach Danke sagen! Einfach Danke sagen! Da rettet Ihnen jemand den Kopf! Da sagt man Danke!)
19.16
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Karlheinz Kopf. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident, eine Frage: Bekommt man für den Ausdruck kindisch einen Ordnungsruf?
Präsident Ing. Norbert Hofer: Sie waren selbst lange Präsident und wissen, dass das nicht der Fall ist.
Abgeordneter Karlheinz Kopf (fortsetzend): Nicht? Trotzdem nicht?
Meine Damen und Herren! Abgabenänderungsgesetze sind in der Regel als regelmäßige Übung von Bereinigungen von Verwaltungsvereinfachungen nichts besonders Spektakuläres. Sie werden aber zum Beispiel von Kollegen Fuchs in aller Regel auch im Ausschuss immer sehr gelobt, weil sich so eine Vielzahl an tatsächlichen Vereinfachungen, Verbesserungen in diesen Gesetzen immer wieder findet.
Das ist auch jetzt so: Eine Reihe von Entlastungsmaßnahmen einfacherer Art – wie vereinfachte Rechnungsausstellung für Kleinunternehmer, Steuerbefreiungen für Vergütungen auf Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen, Verwaltungsvereinfachungen, mehr Rechtssicherheit und unionsrechtliche Anpassungen – findet sich darin, damit auch Umsatzsteuerbefreiungen für Kleinunternehmer beispielsweise in anderen Mitgliedstaaten oder von anderen Mitgliedstaaten aus geltend gemacht werden können, und Ähnliches mehr.
Wie gesagt: Das ist nicht besonders spektakulär, aber unbedingt notwendig und wichtig und auch von Experten immer wieder anerkannt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Finanzverwaltung bemühen sich immer wieder, diese Dinge aufzuzeigen, sie in Gesetzesform zu gießen, und wir beschließen sie hier.
Es ist aber vielleicht die Debatte über dieses Abgabenänderungsgesetz auch eine gute Gelegenheit, noch einmal darauf zu verweisen, wie sich denn die Steuerpolitik dieser Koalition in den letzten Jahren gestaltet hat. (Abg. Krainer: Das ist ja einfach: steigende Steuer- und Abgabenquote!) Es war nämlich eine fortgesetzte Geschichte der Entlastung sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen. (Abg. Krainer: Das ist ja falsch!) Denken Sie nur an die Senkung der Einkommensteuerstufen! (Abg. Krainer: Wieso steigt dann die Steuer- und Abgabenquote?) Das war eine signifikante Senkung. Denken Sie an die Abschaffung der kalten Progression! Denken Sie an die Senkung der Körperschaftsteuersätze zunächst auf 24, jetzt auf 23 Prozent oder die Lohnnebenkostensenkungen beim Familienlastenausgleichsfonds, bei der Unfallversicherung, beim Insolvenzfonds, um nur einige zu nennen! Denken Sie an die Erhöhung der Grenze für die geringwertigen Wirtschaftsgüter und deren Abschreibungsmöglichkeiten auf zunächst 800 Euro, dann auf 1000 Euro, an die Erhöhung der Arbeitsplatzpauschale für Selbstständige beim Arbeiten in der Wohnung, an den neuen Investitionsfreibetrag von 10 Prozent, für ökologische Investitionen sogar von 15 Prozent, oder auch an die zuletzt beschlossene Erhöhung der Anzahl der Überstunden, deren Zuschläge steuerfrei sind! Das alles sind wichtige Entlastungsmaßnahmen sowohl für die arbeitenden Menschen als auf der anderen Seite aber auch für die Unternehmen, die diese Menschen beschäftigen.
Eines kann ich Ihnen dazu auch sagen: Mit uns wird auch in einer nächsten Koalition und Bundesregierung dieser Weg fortgesetzt, nämlich einerseits keine neuen Steuern und auch keine Erhöhung von bestehenden Steuern und weiterhin eine Fortsetzung des Entlastungsweges (Abg. Herr: Ihr habt die CO2-Bepreisung beschlossen!), den ich jetzt gerade skizziert habe. (Beifall bei der
ÖVP. – Abg. Krainer: Wieso steigt dann die Steuer- und Abgabenquote? Wieso steigt dann die Steuer- und Abgabenquote? Da stimmt ja was nicht! Sie behaupten, Sie senken sie, und in Wahrheit haben Sie sie erhöht! – Ruf bei der ÖVP: Dir hört eh keiner zu! – Abg. Matznetter: Vielleicht ist es nicht schlecht fürs Wirtschaftswachstum, Herr ...! – Abg. Kaniak: Ich glaube, ihr habt noch ein bisschen Redezeit!)
19.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt MMag. DDr. Hubert Fuchs. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! – Also ich glaube, die zukünftigen Koalitionspartner SPÖ und ÖVP sind schon in heftiger Diskussion, ob es Steuererhöhungen geben wird oder nicht.
Ich glaube, wir sollten wieder zum Kernthema Abgabenänderungsgesetz zurückkehren. Das Abgabenänderungsgesetz 2024 als Jahressteuergesetz ist grundsätzlich positiv zu sehen (Zwischenrufe bei der SPÖ), deshalb werden wir diesem Gesetz auch unsere Zustimmung erteilen.
Man hätte aber mit diesem Abgabenänderungsgesetz mehr umsetzen können, aber da hat wohl der Mut oder der Koalitionswille gefehlt. Bei der nationalen Kleinunternehmergrenze im Umsatzsteuergesetz wurde zwar der Betrag von 35 000 durch 42 000 Euro ersetzt, was aber nur scheinbar eine Erhöhung darstellt. Da wurde in Wirklichkeit aus einer Nettobemessungsgrundlage eine Bruttobemessungsgrundlage gemacht, das heißt, die Höhe der nationalen Kleinunternehmergrenze bleibt unverändert.
Da hat man es sehr zum Leidwesen der Kleinunternehmer verabsäumt, die nationale Kleinunternehmergrenze im Umsatzsteuergesetz auf maximal 85 000 Euro zu erhöhen, was ab 1.1.2025 auch EU-rechtlich möglich gewesen wäre. Im Lichte der Inflation der letzten Jahre, aber auch der erzielbaren Vereinfachung für viele weitere Unternehmen, aber natürlich auch der
Finanzverwaltung hätte man diese EU-rechtliche Möglichkeit auch tatsächlich ausnützen müssen. Spiegelbildlich hätte man ab 1.1.2025 dann auch die Pauschalierungsgrenzen im Einkommensteuergesetz erhöhen können.
Bedauerlicherweise gibt es natürlich zahlreiche Beträge des Einkommensteuergesetzes, die noch immer nicht valorisiert beziehungsweise an die Inflation angepasst wurden. Da geht es aber vielfach auch um Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung des Steuerrechts, und ich darf diesbezüglich ein paar Beispiele anführen.
Erstes Beispiel: Die Umsatzgrenze für die gesetzliche Basispauschalierung im Einkommensteuergesetz, die sogenannte Betriebsausgabenpauschalierung, ist seit 1994 unverändert. Die Höchstbeträge für das Pauschale sind seit 2004 unverändert. Diese Pauschalierungsform wird von vielen Klein- und Kleinstunternehmen in Anspruch genommen. Eine Erhöhung der Umsatzgrenzen, aber auch der Pauschalen, wäre ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung.
Zweites Beispiel, von mir schon oft im Ausschuss erwähnt: Das Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer in der Höhe von 132 Euro wurde seit 1988 nicht erhöht. Als Entbürokratisierungsmaßnahme sollte man das Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer auf mindestens 300 Euro erhöhen. Alleine durch diese Entbürokratisierungsmaßnahme müssten 60 000 Arbeitnehmer keine Arbeitnehmerveranlagung mehr machen.
Drittes Beispiel: Der Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro wurde seit 1988 nicht erhöht. Wir ändern heute auch die Bestimmung, mit der der Veranlagungsfreibetrag geregelt wird, und hätten diese Gelegenheit nutzen können, diesen Veranlagungsfreibetrag im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung, aber auch im Sinne einer Entkriminalisierung auf zumindest das Doppelte anzuheben.
Viertes Beispiel – auch schon oft erwähnt –: Das amtliche Kilometergeld für Pkw in Höhe von 42 Cent wurde seit 1.7.2008, also seit 15 Jahren, nie erhöht. Heute hätten wir da mindestens 65 Cent. Auch das Pendlerpauschale wurde seit
1.1.2011, abgesehen von einer befristeten Minierhöhung, nie erhöht, und in Anbetracht der von Schwarz-Grün mit 1.10.2022 eingeführten CO2-Strafsteuer ist das eigentlich unfassbar. Ich darf hier nochmals in Erinnerung rufen: 2024 besteht der Dieselpreis zu 48 Prozent aus Steuern und Abgaben, beim Benzin sind es sogar 55 Prozent.
Wir haben da dringenden Handlungsbedarf, um die Arbeitnehmer und die Pendler zu entlasten. Herr Finanzminister, Sie können ja noch gemeinsam mit Ihrem Koalitionspartner über das letzte Progressionsdrittel verfügen. Ich hoffe, dass dieses Drittel auch im Sinne der Verwaltungsvereinfachung und der Entbürokratisierung genutzt wird. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
19.25
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Dipl.-Ing.in Olga Voglauer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Spoštovana Visoka hiša! Dragi delavci, drage delavke! Wir ändern das Abgabenänderungsgesetz, und etwas freut mich dabei sehr, nämlich: Es wird ein weiterer wichtiger Schritt gegen die Lebensmittelverschwendung gemacht.
Wir haben ja vor mehr als einem Jahr festgelegt – und bereits eingeführt –, dass es hinsichtlich Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel, aber auch bei einigen großen Händlern, ein Monitoring und eine jährliche Meldung braucht, wie viele Lebensmittel weggeworfen und wie viele gespendet werden.
Nun gibt es einen zweiten wichtigen Schritt: Bei der Lebensmittelspende kommt es zu einer absoluten Befreiung bei der Umsatzsteuerpflicht. Das wird auch ein weiterer Meilenstein auf diesem Weg sein, dass wir Lebensmittel retten, denn Lebensmittelrettung heißt auch, einen Beitrag für den Klimaschutz zu leisten,
denn das, was wir nicht brauchen, sollten wir nicht wegwerfen, sondern das sollten wir gar nicht produzieren oder auch gar nicht einkaufen. (Beifall bei den Grünen.)
Wir diskutieren jetzt aber unter anderem auch das rollierende Verfahren, nämlich wie wir zukünftig den Einheitswert für bäuerliche und landwirtschaftliche Betriebe festlegen werden. Es freut mich sehr, dass wir da zu einem Automatismus kommen und das Bewertungsgesetz präzisieren, nämlich dass es jetzt alle neun Jahre automatisch angepasst wird, nicht nur für alle gemeinsamen Betriebe, sondern wirklich auch spartenorientiert. Das wird eine Verbesserung für die Betriebe bringen.
Besonders freut es mich, dass wir die Bodenschätzung nicht nur alle 30 Jahre erneuern, sondern, dass wir jetzt Klimadaten heranziehen und alle 15 Jahre zu einer Erneuerung und somit zu einer Neubewertung kommen. Das ist insofern bedeutend, weil die Landwirtschaft am unmittelbarsten vom Klimawandel betroffen ist. Wir erleben das gerade jetzt wieder intensiv und unmittelbar: Dürren, Überschwemmungen, Hagelschaden, all das ist jährlich in der Vegetationsperiode und überall in Österreich Normalität geworden.
Das heißt auch, dass das einen enormen Schaden verursacht. Allein das letzte Unwetter im Waldviertel hat einen Schaden auf 3 500 Hektar verursacht, der Schaden beläuft sich mittlerweile auf 1,6 Millionen Euro. Voriges Jahr waren durch das Hochwasser in der Steiermark mehrere Tausend Hektar betroffen, der Schaden belief sich auf 2,5 Millionen Euro – alles Daten, die die Hagelversicherung erhoben hat.
Gleichzeitig merkt man, wenn man einer Studie der Hagelversicherung folgt, dass das nicht nur ein finanzieller Schaden ist, sondern zunehmend auch die Psyche von Betriebsleiter:innen, Bäuerinnen und Bauern belastet, deren Sorgen bezüglich der Unwetter und der Ernteausfälle – und somit auch der Ausfälle ihres Einkommens – zunehmend höher werden. Mittlerweile machen sich da
schon 80 Prozent der Betriebsführerinnen und Betriebsführer Sorgen. Das bedeutet auch, dass sie angeben, davon psychische Probleme zu bekommen.
Wir sehen also, Klimadaten auch in unser Steuersystem einfließen zu lassen, macht Sinn, denn letztendlich ist es eine ganz wichtige Aufgabe von uns, dass wir dem Klimawandel entgegentreten. Ich erwarte mir eine Landwirtschaftspolitik, aber auch eine Steuerpolitik, die der Klimawandelanpassung folgt. Leider ist genau jetzt das Gegenteil der Fall, wir verschlafen das gerade in der Landwirtschaft. Gerade heute werden wieder in der „Kleinen Zeitung“ mit falschen Informationen, mit Halbwahrheiten Sorgen der Bäuerinnen und Bauern geschürt, indem man ihnen Angst vor einer intakten Natur, vor dem Renaturierungsgesetz macht. Wenn man sich die Hochwasserschäden der Vergangenheit anschaut, werden die Bäuerinnen und Bauern sprichwörtlich im Gatsch stehen gelassen.
Da frage ich mich schon: Was bezwecken Funktionär:innen der Landwirtschaftskammern damit? Was bezwecken Funktionär:innen des Bauernbundes (Abg. Loacker: Pass auf, die machen gleich ein Video von dir!), von der Landwirtschaftskammer bis zum Europäischen Parlament damit, wenn sie meinen, eine intakte Natur wäre für uns alle, Bäuerinnen und Bauern, eine Gefahr? Mit Verlaub: Kompetenz und Verantwortung zu übernehmen, das schaut anders aus. (Beifall bei den Grünen.)
Für diese Herausforderungen der Zukunft haben wir Verantwortung zu übernehmen, mit Lösungsvorschlägen und mit konkreten Programmen, da sind wir gefordert. Derzeit lassen wir die Bäuer:innen einfach mit Halbwahrheiten stehen, sie werden sich selbst überlassen. Ich weiß es schon, viele haben es ja in der Vergangenheit immer wieder zitiert, ich möchte nur eines voranstellen, bevor Sie mir heute wieder den Hausverstand zitieren: Irgendwann einmal hat der Hausverstand gesagt, dass die Erde eine Scheibe ist. Wir sind mittlerweile draufgekommen, die Erde ist eine Kugel.
Ich möchte also schon auch zu dem Punkt kommen, dass wir gemeinsam, alle hier herinnen, zum Schluss kommen – auch die Kollegen von der FPÖ –, dass Klimaschutz, die Wiederherstellung von intakter Natur und Artenschutz Grundlagen für eine funktionierende Landwirtschaft sind. Das ist im Sinne unserer Kinder und Enkelkinder, und das wäre auch im Sinne einer guten Steuerpolitik für die österreichische Landwirtschaft. (Beifall bei den Grünen.)
19.30
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Gerald Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollegin Voglauer hat ja mit ihrer Kritik am Bauernbund recht. Man muss nur aufpassen: Sie gehen dann her und schneiden deine Rede so zurecht, dass keiner mehr versteht, was du sagen wolltest (Zwischenruf bei der ÖVP), und dann schicken sie das tausendfach durchs Internet und bewerben es auch noch. Da kennen die vom Bauernbund keinen Genierer. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf der Abg. Tomaselli.)
In diesem Abgabenänderungsgesetz sind sehr viele Dinge verwurschtet – gute Dinge mit weniger guten. Es wäre jetzt in den wenigen Redeminuten zu viel verlangt, alles auseinanderzuzuzeln, was die Regierung da wie in einer Metzgerei in eine Extrawurst hineinverarbeitet hat. Um etwas Gutes hervorzuheben: Durch die Umsatzsteuerbefreiung für Lebensmittelspenden wird eine Forderung von NEOS umgesetzt. Wir freuen uns, dass diesem Wunsch Rechnung getragen wird. Kollege Fuchs hat jedoch schon auf die Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer hingewiesen: Da ist eigentlich nichts außer einer anderen Konstruktion passiert – der Betrag bleibt de facto derselbe.
Was wir uns auch gewünscht hätten, wäre, dass man der Frage nähertritt, wie die erwerbstätige Bevölkerung entlastet werden kann – insbesondere die Vollzeitarbeitenden, weil wir im österreichischen Steuersystem sehr viele
Anreize für Menschen haben, die in Teilzeit tätig sind, da gibt es viele steuerliche Begünstigungen. Jene, die in Vollzeit tätig sind, haben diese Begünstigungen nicht, und die, die Überstunden machen, sind dabei auch noch betraglich begrenzt.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:
1. ln Z 8 wird nach Ziffer a folgende Ziffer aa eingefügt:
„aa. Im § 33 Abs. 5 wird nach Z 4 folgende Z 5 angefügt:
„5. Ein Vollzeitabsetzbetrag von 100 Euro für jeden Monat, in dem eine Vollzeitbeschäftigung vorliegt.““
2. Nach Z 13 wird folgende Ziffer 13a angefügt:
„13 a. § 68 Abs. 2 lautet wie folgt:
„(2) Zusätzlich zu Abs. 1 sind Zuschläge für die ersten 20 Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes steuerfrei.““
3. Nach Z 22 wird folgende Ziffer 22a angefügt:
„22a. In § 124b Z 440 entfällt lit b.“.
*****
Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie und Menschen da draußen – wie Sie genannt werden –: Die wunderbare Geschäftsordnung verlangt es uns ab, dass wir Ihnen solche Buchstaben- und Zahlensalate vortragen. Ich würde es auch gerne anders machen, aber es ist leider nicht möglich. – Einen schönen Abend. (Beifall bei den NEOS.)
19.33
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2610 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2024 – AbgÄG 2024) (2678 d.B.) - TOP 18
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:
1.In Z 8 wird nach Ziffer a folgende Ziffer aa eingefügt:
"aa. Im § 33 Abs. 5 wird nach Z 4 folgende Z 5 angefügt:
„5. Ein Vollzeitabsetzbetrag von 100 Euro für jeden Monat, in dem eine Vollzeitbeschäftigung vorliegt.“"
2. Nach Z 13 wird folgende Ziffer 13 a angefügt:
"13 a. § 68 Abs. 2 lautet wie folgt:
„(2) Zusätzlich zu Abs. 1 sind Zuschläge für die ersten 20 Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes steuerfrei.“"
3. Nach Z 22 wird folgende Ziffer 22 a angefügt:
„22a. In § 124b Z 440 entfällt lit b.“ .
Begründung
Zu Z 1:
Vollzeitbonus: Vollzeit zu arbeiten muss sich steuerlich wieder auszahlen. Denn keine Gruppe wurde in den letzten Jahren bei Abgaben-/Steuerentlastungen so sehr vernachlässigt, wie die Gruppe der Vollzeitbeschäftigten. Der Fokus lag nämlich auf einer Verschärfung der Abgabenprogression, was sogar zu gestaffelten Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung und in der Krankenversicherung führte. Zudem zogen es die Regierungen vor, verstärkt bei den unteren Einkommensstufen zu entlasten, die oberen Einkommensgruppen wurden nur nachrangig und minimal entlastet. Dieser Umstand hat den Teilzeittrend zusätzlich gefördert. Dabei wurde völlig übersehen, dass es speziell die Gruppe der Vollzeitbeschäftigten ist, die den wesentlichen Beitrag leistet, um den Sozialstaat zu finanzieren. Gleichzeitig verstärkt sich in den nächsten Jahren der demographisch bedingte Arbeitskräftemangel, der für einen Rekordwert an offenen Stellen sorgt. Es müssen daher mehr Anreize zugunsten einer Vollzeitbeschäftigung gesetzt werden. Konkret soll diesem Antrag nach für jedes Monat Vollzeitbeschäftigung ein 100 Euro Absetzbetrag gutgeschrieben werden ("Vollzeitabsetzbetrag" bzw. "Vollzeitbonus"). Vor allem jüngere Beschäftigte, die in der Phase des Vermögensaufbaus sind, würden besonders davon profitieren, da diese tendenziell Vollzeit arbeiten, oft sogar noch darüber hinaus. Insgesamt profitieren bei einer Annahme dieses Antrags sofort drei Millionen Vollzeitbeschäftigte.
Zu Z 2 und Z 3:
Ausweitung der Steuerbegünstigung der Überstundenzuschläge: Der demographisch bedingte Arbeitskräftemangel verstärkt sich und allein in den nächsten 10 Jahren werden jährlich 40.000 Beschäftigte mehr den Arbeitsmarkt verlassen als junge Arbeitskräfte nachrücken. Die Unternehmen sind somit zunehmend auf Beschäftigte angewiesen, die bereit sind, Überstunden zu leisten. Allerdings begünstigt das österreichische Einkommenssteuersystem aufgrund der steilen Progression den Trend zur Arbeitszeitreduktion, anstatt Mehrleistung zu fördern. Eine Studie der Wirtschaftskammer identifiziert "fehlende finanzielle Anreize bzw. drohende hohe Abzüge" als Hindernisse für Überstunden. 60% der Befragten gaben an, grundsätzlich für mehr Überstunden bereitzustehen. Von der Ausweitung der Steuerbegünstigung würde vor allem die Arbeiterschaft am meisten profitieren. Während viele Angestellte gesammelte Mehrleistungsstunden in Form von Gleitzeit konsumieren, geht dies beispielsweise für viele Arbeiterinnen und Arbeiter nicht, die sich bereit erklären, mangels Arbeitskräften zusätzliche Schichten zu leisten. Diese Mehrleistungsbereitschaft sollte daher insofern begünstigt werden, indem die Steuerbegünstigung für die Zuschläge der ersten 20 Stunden (statt 10 Stunden) gelten soll. Außerdem soll die aktuelle Obergrenze, die für 2024/25 auf 200 EUR angehoben wurde, komplett wegfallen und die steuerliche Begünstigung in vollem Umfang greifen.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht. Er steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Dipl.-Ing. Georg Strasser. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren zu Hause! Ich rede ganz kurz über das rollierende Verfahren. Wenn man sich anschaut, wie sich in den letzten zahn, 15 Jahren das landwirtschaftliche
Einkommen entwickelt hat, dann erkennt man, dass das zwischen 2012 und 2015 ein Minus im Bereich von 5 bis 15 Prozent war; 2016 und 2017 folgte ein Aufwärtstrend von plus 12, plus 14 Prozent; dann, 2018, ein Abwärtstrend von minus 10 Prozent; dann zwei Jahre Stagnation; 2021: plus 15 Prozent; 2022: plus 42 Prozent. Wenn man den Prognosen Vertrauen schenken kann, werden wir heuer wieder ein gewisses Minus erleben müssen.
Was will ich damit sagen? – Die landwirtschaftlichen Einkommen sind aus den verschiedensten Gründen einer starken Volatilität ausgeliefert. Wenn man sich jetzt in unsere landwirtschaftlichen Strukturen hineindenkt, in die Familienbetriebe mit einer durchschnittlichen Größe von 25 Hektar beziehungsweise einem durchschnittlichen Stundeneinkommen von 10 bis 20 Euro und einem betrieblichen Einkommen von circa 35 000 Euro, dann sieht man, dass es notwendig ist, stabilisierende Maßnahmen zu setzen. Das Auf und Ab der Preise und das Auf und Ab der Kosten für Betriebsmittel machen es den Betrieben in gewissen Jahren schwer, über die Runden zu kommen, und es gibt Jahre, in denen es wirklich prekär zugeht.
Aus diesem Grund ist es wichtig, zu erwähnen, dass diese Bundesregierung – Frau Kollegin Voglauer, das haben wir gemeinsam gemacht – den Waldfonds aufgestockt hat – 2024/2025 50 Millionen Euro –, dass wir die Wertanpassung im Öpul zusammengebracht haben – plus 8 Prozent im Öpul und auch bei der Ausgleichszulage –, dass wir die Investitionsförderungen steigern, dass wir den Agrardiesel geschafft haben und dass wir jetzt beschließen – ich definiere das auch als ausgleichende Maßnahme –, dass in Zukunft alle neun Jahre durch das rollierende Verfahren der Einheitswert automatisiert festgestellt wird. Damit ist für die Bauern und Bäuerinnen weniger Zettelwirtschaft verbunden. Das ist ein wichtiges Signal, damit bleibt in Wahrheit auch die Steuer- und Abgabenlast planbar – und zwar auf längere Sicht.
Das ist ein guter Grund, um diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich sehe das als Baustein für eine objektive Bewertung von Einheitswert und Pauschalierung, ich sehe das als Baustein für die Festlegung einer angemessenen Abgaben- und
Steuerlast und ich sehe das als einen Baustein für die faire Abgeltung der Leistungen, der tagtäglichen Arbeit der Bäuerinnen und Bauern, und das brauchen wir wie einen Bissen Brot. – Vielen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP.)
Jetzt nur ein Gedanke zu Kollegin Voglauer: Es sind nicht die Ziele, die uns ganz pauschal an der Renaturierung stören, sondern es ist die Art und Weise, wie dieses Gesetz diskutiert, gemacht und letztendlich beschlossen worden ist. (Abg. Voglauer: Inhalt vor Befindlichkeiten!) Wenn ich auf die letzten Jahrzehnte zurückschaue – ich nenne nur die Entwicklung der Bioquote, die Entwicklung der Anteilsbeteiligung am Öpul –, dann sehe ich, dass das eine Erfolgsgeschichte ist, weil freiwillige Maßnahmen finanziell dotiert wurden und die Bäuerinnen und Bauern mitgemacht haben, weil sie eine Perspektive sehen. (Abg. Voglauer: Das Renaturierungsgesetz ist auch freiwillig!)
Frau Kollegin Voglauer (Abg. Voglauer: Ja?), in den letzten viereinhalb Jahren war unser Zugang immer, im Dialog zu bleiben, mit den Betroffenen zu reden und dann die Maßnahmen so zu konzipieren, dass sie letztendlich auch praxistauglich und umsetzbar sind. Dieses Gebot des Dialogs wurde verletzt, und zwar schwer. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Voglauer. – Abg. Lindinger: Genauso ist es! Ein Alleingang der Gewessler, gegen das Gesetz, gegen die Länder, gegen die Gemeinden!) Agrarische, forstliche, aber auch kommunale Interessen wurden nicht berücksichtigt. Wir werden uns da bei der möglichen Umsetzung wirklich ins Zeug hauen (Abg. Voglauer: Wirklich?), weil wir auch einen fitten Standort in der Land- und Forstwirtschaft brauchen. Wir brauchen auch einen fitten Standort in der Wirtschaft, weil man sich ein Sozialsystem leisten können muss – dazu braucht es Steuereinnahmen. Wir werden uns auch die Ökologisierung leisten können müssen, und auch die Ökologisierung ist damit eine Standortfrage.
Diese Grundsätze wurden in den letzten Wochen und Monaten leider verletzt (Abg. Voglauer: Nein, die Befindlichkeiten wurden verletzt! – Abg. Lindinger: Mit Füßen getreten! Mit Füßen getreten!), darum kam es zu dieser Eskalation in der Diskussion. Wir werden nicht lockerlassen, diesen Dialog einzufordern, weil
die Maßnahmen am Weg umsetzbar bleiben müssen und nicht die Land- und Forstwirtschaft und den Standort Österreich gefährden dürfen. – Danke schön, alles Gute. (Beifall bei der ÖVP.)
19.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Maximilian Linder. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Zum Abgabenänderungsgesetz: Da werden wir zustimmen, wobei es aber auch da Punkte gibt, die wir schon kritisch anmerken und über die wir diskutieren wollen.
Ein Punkt ist die 10-prozentige Abzugsteuer auf Entschädigung für Maßnahmen des Hochwasserschutzes – Retentionsbecken, Retentionsanlagen, Schutzmauern, Schüttflächen, Vorhalteflächen. Da werden auf die Entschädigung vorab 10 Prozent abgezogen. Ich habe miterlebt, dass Flächen für Ausbaumaßnahmen, für Schutzbaumaßnahmen verhandelt werden müssen. Wenn du heute zu einem Grundbesitzer gehst und sagst: Damit du es weißt, auf das, was wir aushandeln, sind noch 10 Prozent Steuern zu zahlen!, dann wird wahrscheinlich die Tür sehr schnell wieder zugemacht werden. Ich hätte mir erwartet, dass man für solche Flächen eine Steuerfreiheit einführt, um den Leuten entgegenzukommen.
Die Mehrwertsteuerbefreiung auf Lebensmittelspenden finde ich absolut positiv, halte ich für einen sehr guten Punkt und freue mich darüber.
Das Bodenschätzungsgesetz wird von uns abgelehnt. Die Kollegen von der ÖVP und von den Grünen kommen hier heraus und sagen, diese automatisierte Einheitsbewertung, diese Digitalisierung der Bodenschätzung ist eine große Verwaltungsvereinfachung. Wir von den Freiheitlichen aber befürchten, dass das der Beginn des Abweichens vom herkömmlichen Einheitswert als Grundlage
für die Besteuerung der Landwirtschaft ist. Wenn ich dann die Aussagen von Kollegin Voglauer höre, dann glaube ich das auch und dann sind diese Aussagen für mich die Bestätigung dafür, wenn sie sagt, wir müssen Klimamaßnahmen miteinfließen lassen und, und, und, denn bisher hat das alles keinen Niederschlag gefunden. Ich glaube, das bestätigt uns darin, dass wir hart dagegen sein müssen, und ich glaube, nach der Renaturierungsverordnung ist das der nächste Rückschlag für die Landwirtschaft.
Die Landwirtschaft – wir haben es heute gehört – ist aufgrund der Preise, der Auflagen, der Regulierungen, der Kosten gebeutelt – und dann versucht man noch, die Steuergrundlage zu verändern. Seit den durchsichtigen Aktionen um diese Renaturierungsverordnung ist das Vertrauen der Bauern in die ÖVP wirklich nicht gestärkt worden, sondern geschwächt worden oder überhaupt nicht mehr vorhanden. (Abg. Lindinger: Freilich! ... war doch eine grüne Ministerin!) Die Zustimmung der Ministerin war ja schon absehbar, und wenn ihr es ehrlich gemeint hättet, hätte der Herr Bundeskanzler die Chance gehabt, zum Bundespräsidenten zu gehen und zu sagen: Berufen wir diese Ministerin ab! – Er hat es nicht getan. Es sind andere Minister schon mit ganz anderen, viel durchsichtigeren und schwächeren Argumenten abberufen worden.
Nach der Zustimmung ist noch Theater gespielt worden, indem man sagte: Wir reden mit denen nicht, wir machen eine Ministeranklage, wir reden nur mehr per Telefon, wir haben keinen persönlichen Kontakt mehr!, und dann – und das ist das Schöne dabei –, eine Woche später, geht Herr Bundeskanzler Nehammer in die Medien und sagt: Mit den Grünen können wir jederzeit wieder zusammen arbeiten und mit den Grünen würden wir jederzeit wieder eine Koalition machen.
Ich glaube, dass es die Bauern nicht verdient haben, so an der Nase herumgeführt zu werden, dass man ihnen ein Theater vorspielt. (Abg. Strasser: Ja, sag es ihnen! Schlecht informiert, Kollege! Das wird der Klaus Lindinger dann aufklären!) Sie haben Rechtssicherheit und Verlässlichkeit verdient, und diese Verlässlichkeit und Rechtssicherheit wird es nur mit dem Volkskanzler Herbert Kickl geben.
(Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strasser: Schlecht informiert und groß reden! Das kann er dann alles aufklären! – Abg. Linder – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Da bin ich neugierig! – Abg. Strasser: Da liegt ihr leider falsch! – Ruf bei der ÖVP: Nein, Max, das wird nichts! – Abg. Strasser: Das wird nichts, nein!)
19.42
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Franz Leonhard Eßl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute das Abgabenänderungsgesetz. Wir beschließen eine ganze Reihe von Vereinfachungen für Kleinunternehmen. Darüber hinaus beschließen wir eine Steuererleichterung für Hochwasserschutz. Die geltende Rechtslage besagt nämlich, dass Entgelte für eingeräumte Leitungsrechte mittels 10 Prozent Abzugsteuer endbesteuert sind, und das soll in der Zukunft auch für Maßnahmen beim Hochwasserschutz gelten, zum Beispiel bei der Entschädigung für Retentionsbecken. Das ist eine wichtige Maßnahme für eine hohe Akzeptanz von solchen Schutzmaßnahmen, und die sollte man auch in anderen Bereichen anwenden. Die ÖVP ist nämlich jene Partei, die sagt: Anreize schaffen und damit Akzeptanz erreichen!
Liebe Frau Kollegin Olga Voglauer, die Bäuerinnen und Bauern, der Bauernbund und die ÖVP haben keine Angst vor einer intakten Natur! Der Bauernbund, die Bäuerinnen und Bauern und die ÖVP leben Umweltschutz, nämlich auf Basis der ökosozialen Marktwirtschaft. (Beifall bei der ÖVP.) Bei der Entwaldungsverordnung und beim Renaturierungsgesetz aber ist nämlich nur die Überschrift gut, der Inhalt jedoch schwach und mit viel Bürokratie und hohen Kosten behaftet. Das wollen wir nicht und das lehnen wir ab. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)
Wir diskutieren im Rahmen dieses Abgabenänderungsgesetzes aber auch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes. Da wollen wir Verbesserungen für die vielen Freiwilligen im Land erreichen.
Deshalb bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 2610 der Beilagen betreffend das Abgabenänderungsgesetz 2024
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die oben zitierte Regierungsvorlage (2610 d. B) in der Fassung des Ausschussberichts (2678 d. B. XXVII. GP) wird wie folgt geändert:
Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:
1. Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:
„1a. In § 3 Abs. 1 Z 42 lit. a wird nach der Zeichenfolge „§ 45 BAO,“ die Wortfolge „oder für eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft,“ samt Satzzeichen eingefügt.“
2. Z 8a lit. b (§ 39 Abs. 5) lautet:
„b) Folgender Abs. 5 wird angefügt:
„(5) Sind im Einkommen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten, ist von den nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag bis zu 730 Euro abzuziehen. Dies gilt nicht für Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 27a Abs. 1. Der Freibetrag vermindert sich um jenen Betrag, um den die anderen Einkünfte 730 Euro übersteigen.““
3. Nach Z 22 wird folgende Z 22a eingefügt:
„22a. In § 124b Z 447 lit. a wird am Ende folgender Satz angefügt:
„Als zusätzliche Zahlung gilt auch eine befristete Mitarbeiterprämie, die anstelle einer Lohnerhöhung aufgrund einer nach dieser Bestimmung maßgeblichen lohngestaltenden Vorschrift gewährt wird.““
4. In Z 23 wird die Zeichenfolge „Z 454 bis 463“ durch die Zeichenfolge „Z 454 bis 465“ ersetzt.
5. In Z 23 werden die bisherigen Ziffern 454 bis 464 zu 455 bis 465 und es wird folgende Z 454 eingefügt:
„454. § 3 Abs. 1 Z 42 lit. a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. xx/2024 ist erstmalig anzuwenden für freiwillige Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2023 erbracht werden.“
*****
Diese Abänderung umfasst jetzt, dass zum Beispiel Chorleiter und Organisten auch mit beinhaltet sind, das heißt, gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften können für die Freiwilligen das Freiwilligenpauschale ausbezahlen.
Im Sinne der Stärkung und Anerkennung der Tätigkeit von Freiwilligen: Stimmen Sie diesem Gesetz zu! (Beifall bei der ÖVP.)
19.47
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA
Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage (2610 d. B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-
Investmentfondsgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2024 – AbgÄG 2024) (Top 18)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die oben zitierte Regierungsvorlage (2610 d. B) in der Fassung des Ausschussberichts (2678 d. B. XXVII. GP) wird wie folgt geändert:
Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:
1. Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:
„1a. In § 3 Abs. 1 Z 42 lit. a wird nach der Zeichenfolge „§ 45 BAO,“ die Wortfolge „oder für eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft,“ samt Satzzeichen eingefügt.“
2. Z 8a lit. b (§ 39 Abs. 5) lautet:
„b) Folgender Abs. 5 wird angefügt:
„(5) Sind im Einkommen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten, ist von den nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag bis zu 730 Euro abzuziehen. Dies gilt nicht für Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 27a Abs. 1. Der Freibetrag vermindert sich um jenen Betrag, um den die anderen Einkünfte 730 Euro übersteigen.““
3. Nach Z 22 wird folgende Z 22a eingefügt:
„22a. In § 124b Z 447 lit. a wird am Ende folgender Satz angefügt:
„Als zusätzliche Zahlung gilt auch eine befristete Mitarbeiterprämie, die anstelle einer Lohnerhöhung aufgrund einer nach dieser Bestimmung maßgeblichen lohngestaltenden Vorschrift gewährt wird.““
4. In Z 23 wird die Zeichenfolge „Z 454 bis 463“ durch die Zeichenfolge „Z 454 bis 465“ ersetzt.
5. In Z 23 werden die bisherigen Ziffern 454 bis 464 zu 455 bis 465 und es wird folgende Z 454 eingefügt:
„454. § 3 Abs. 1 Z 42 lit. a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2024 ist erstmalig anzuwenden für freiwillige Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2023 erbracht werden.“
Begründung
Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988):
Zu Z 1 und 5 (§ 3 Abs. 1 Z 42 lit. a und § 124b Z 454):
Das (große und kleine) Freiwilligenpauschale soll auch für Tätigkeiten für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften zustehen. Umfasst sind nach der Verwaltungspraxis (KStR 2013 Rz 46) auch alle von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften nach ihrem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichtete und mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete juristische Personen, damit ua alle Einrichtungen, denen die Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechts zukommt. Betriebe gewerblicher Art dieser Körperschaften sind nach den bisher schon geltenden Regeln erfasst.
Zu Z 2 (§ 39 Abs. 5):
Der Veranlagungsfreibetrag soll immer dann zustehen, wenn sowohl nichtselbständige Einkünfte bezogen wurden als auch solche, die keinem Lohnsteuerabzug unterliegen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass einerseits nicht nur Steuerpflichtigen mit inländischen nichtselbständigen Einkünften der Veranlagungsfreibetrag zusteht (was europarechtlich geboten ist), sondern andererseits auch Personen, deren nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte zur Gänze aus nichtselbständiger Arbeit stammen.
Das heißt, sowohl bei Personen, die im Ausland einer nichtselbständigen Tätigkeit ohne Lohnsteuerabzug nachgehen und in Österreich Einkünfte aus z.B. selbständiger Arbeit erzielen als auch bei Steuerpflichtigen, die bspw. eine inländische und eine
ausländische Pension ohne inländischen Lohnsteuerabzug beziehen, soll ein Veranlagungsfreibetrag berücksichtigt werden können.
Zu Z 3 (§ 124b Z 447):
Das Kriterium, dass eine steuerfreie Mitarbeiterprämie eine zusätzliche Zahlung darstellen muss, die bisher nicht gewährt wurde, hat zahlreiche Abgrenzungsfragen nach sich gezogen und daher die Kollektivvertragsparteien in ihren Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt. Daher sollen Zulagen und Bonuszahlungen, die im Kalenderjahr 2024 gewährt werden, auch dann steuerfrei bleiben, wenn diese eine für 2024 vereinbarte niedrigere Lohnerhöhung ersetzen, auch wenn die Zulage für die Berechnung der zukünftigen kollektivvertraglichen Mindestgehälter herangezogen wird. Die weiteren Voraussetzungen sollen unverändert aufrecht bleiben.
Diese Änderung soll für alle Zulagen und Bonuszahlungen im Kalenderjahr 2024 gelten, auch wenn sie bereits geleistet wurden.
Zu Z 4 (Novellierungsanordnung zu § 124b):
Durch die Neunummerierung der Ziffern in § 124b ist auch die Anpassung der Novellierungsanordnung (Einleitungssatz) erforderlich.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Dipl.-Ing.in Karin Doppelbauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Eßl hat jetzt noch einen sehr schönen Abänderungsantrag vorgelesen, durchaus auch sehr ausführlich, und das ist eben genau auch der Grund, warum wir jetzt dem Gesamtpaket nicht zustimmen können. Es sind viele Dinge drinnen, die uns eigentlich gut gefallen,
aber halt auch manche Dinge, die wieder in letzter Minute kommen oder eben auch unsere Zustimmung nicht finden, deswegen werden wir dem Gesamtpaket, dem Abgabenänderungsgesetz, auch nicht zustimmen.
Ich möchte aber dazusagen, vor allem auch im Hinblick auf meine Kollegin Kathi Werner: Die Umsatzsteuerbefreiung bei den Lebensmittelspenden finden wir gut, begrüßen wir, sie wurde von meiner Kollegin ja durchaus lautstark und mehrmals auch mittels Anträgen gefordert.
Ein Wort möchte ich auch noch zum Thema der Novelle zur Feststellung der land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte verlieren, die in diesem Paket jetzt konkretisiert wird; beschlossen wurde sie im Wesentlichen ja schon im Jahr 2022. Aus unserer Sicht finden wir zwar gut – Kollegin Voglauer hat es gesagt –, dass jetzt auch Klimadaten einfließen – das finden wir auch richtig und wichtig im Zusammenhang mit dem Klimawandel –, aber das Konzept hat aus unserer Sicht doch erhebliche Schönheitsfehler, nämlich dass die Bemessungsgrundlagen einzementiert werden, die auf Einheitswerten beruhen. Steuerliche Vollpauschalierung, Sozialversicherungsbeiträge, Grundsteuer, all diese Ungereimtheiten, die in diesen Paketen drinnen sind, werden einzementiert. Das finden wir nicht gut, und deswegen stimmen wir diesem Paket auch nicht zu.
Jetzt hat Kollege Strasser gesagt, es geht um das Ausgleichen von Einkommen, und Kollege Eßl hat gesagt, ökosoziale Marktwirtschaft ist das, worum es geht. – Das ist auch genau der Punkt, warum wir dem nicht zustimmen: Das Problem ist, dass sich die ÖVP und vor allem der Bauernbund nicht wirklich inhaltlich mit den Problemen der Landwirtschaft auseinandersetzen.
Es ist ja nicht neu, dass die Einkommen und vor allem auch die Pensionen bei den Bäuerinnen und Bauern wirklich, wirklich gering sind, aber da muss man Strukturänderungen machen. Es hilft nicht, wenn man da wieder ein Almosen gibt und dort wieder ein Almosen gibt – man hat ja das Gefühl, der Bauernbund möchte tatsächlich die Landwirtschaft unter Kuratel stellen –, sondern es geht
darum, dass man in der Landwirtschaft Marktwirtschaft und Wirtschaft auch wieder ermöglicht. Das sind Unternehmer. Landwirtschaft: Wirtschaften ist das Thema, und das hat der Bauernbund leider vollkommen übersehen.
Es gibt viele Möglichkeiten, wie man für die Landwirtschaft neue Einkommenszweige aufmachen könnte, damit sie eben von ihrer eigenen Hände Arbeit auch wieder leben kann: Energie, Landschaftspflege, Biodiversität, Lawinenschutz. Es gibt so viele Möglichkeiten, was drinnen wäre, aber nein, das wurde aus unserer Sicht alles verschlafen, deswegen keine Zustimmung zu diesem Paket. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
19.50
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist schon erstaunlich, wenn die NEOS-Abgeordneten Loacker und Doppelbauer hier herauskommen und anscheinend wissen, wie man die Landwirtschaft besser unterstützten kann, die Bäuerinnen und Bauern besser unterstützten kann. (Abg. Doppelbauer: Ja!) Ich denke an das Thema Mercosur, dem ihr sofort zugestimmt hättet – das wäre ein herber Schlag ins Gesicht der Bäuerinnen und Bauern gewesen, weil dadurch wahnsinnig viel Rindfleisch importiert worden wäre (Abg. Scherak: Frag einmal den Finanzminister! – neuerlicher Zwischenruf der Abg. Doppelbauer), oder an Kollegen Loacker, der letztens bei der Diskussion zum Agrardiesel im Juniplenum hier herausgeschrien hat: Mit der Unterstützung durch den Agrardiesel kann sich jede Bäuerin und jeder Bauer jetzt auf einmal einen Traktor kaufen! (Abg. Doppelbauer: Das ist so ein Blödsinn, ich bin daneben gesessen ...!) Das sind anscheinen die Ideen der NEOS, wie da agiert wird. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf anschließen: Kollege Strasser hat betreffend die Einkommenssituation in der Landwirtschaft der letzten Jahre und Jahrzehnte bereits beschrieben, dass die Einkommen sehr volatil sind.
Was versuchen wir? – Wir versuchen, die Einkommenssituation stabiler zu gestalten, zu unterstützen, zu vereinfachen. Das schaffen wir hier heute mit dem sogenannten rollierenden Verfahren, indem wir den Einheitswert anhand von Statistiken und Daten betreffend die Einkommenssituation, die Bodenschätzung, auch die äußeren Einflüsse wie die Klimasituation, die Niederschläge et cetera, die gesammelt werden, dahin gehend stabilisieren, dass sich das auf den Einheitswert automatisch auswirkt und damit auch eine Erhöhung oder Senkung des Einheitswertes erfolgt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Linder hat es angesprochen: 2023, als diese Klimadaten ja bereits miteingeflossen sind, sind aufgrund dessen, dass das eingeflossen ist, fast alle Einheitswerte gesunken. Da darf man schon anmerken, dass wir dieses System so ausgestalten, dass die Bäuerinnen und Bauern unterstützt werden, es aber auch zu einer Verwaltungsvereinfachung kommt, nämlich auch für das Finanzministerium, sodass wir nicht alle neun Jahre eine Hauptfeststellung machen müssen, sondern mit dem Übergang des Einheitswertes ins Dauerrecht einen gewissen Ausgleich schaffen.
Das ist ein gutes Gesetz, das wir jetzt ins Dauerrecht rüberbringen. Ich bitte nur: Stimmen Sie zu! – Kollege Schmiedlechner, ihr könnt es euch ja noch überlegen. Ich finde, es ist schon ein Wahnsinn, dass du und ihr von der Freiheitlichen Partei euch immer hier herausstellt und sagt: Wir kämpfen für die Bäuerinnen und Bauern!, und in Wahrheit tut ihr das nicht. Die Wahrheit zeigt sich immer wieder in der Abstimmung, wenn ihr gegen die Bauern und Bäuerinnen auftretet. – Also vielleicht überwindet ihr euch einmal. Jetzt habt ihr die Chance, dass ihr für die Bäuerinnen und Bauern abstimmt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Scherak: Vielleicht haben alle anderen recht, nur nicht der Bauernbund; könnte sein!)
19.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Peter Schmiedlechner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Ruf bei der ÖVP: Farbe bekennen, Herr Schmiedlechner!)
Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Zuseher! Was erleben wir hier jetzt gerade? – Einen Schaukampf, einen Schaukampf von ÖVP und Grünen zum Renaturierungsgesetz. (Abg. Lindinger: Wo? Ich hab’ zum Einheitswert geredet! – Abg. Strasser: Wie kommst du denn auf das? Wir reden von der Einheitsbewertung!) Wenn man es sich jetzt genauer anschaut, wie die ÖVP handelt, dann sieht man, wie sie immer wieder umfällt. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Zu meinem Vorredner, zu Herrn Lindinger, weil er auch das Mercosur-Abkommen angesprochen hat, muss ich nur einfach sagen, da passt der Spruch: Ehe der Hahn kräht, werdet ihr die Bauern wieder verraten haben! (Abg. Schmuckenschlager: Das ist ja kein Spruch! – Abg. Sieber: ... muss der Hahn krähen bei dir! – Abg. Lindinger: Ich weiß nicht, welche Märchengeschichten du liest!)
Zum Gesetz betreffend Einheitswert: Die Vollpauschalierung, die Pauschalierung für die Landwirtschaft ist ein sehr wichtiges Thema, und ich glaube, dort muss man auch wirklich ansetzen und da muss man auch schauen, dass man etwas erreicht und Erleichterungen für die Bauern schafft.
Die Einheitswerte sind die grundlegende Tatsache. Die Berechnung erfolgt aufgrund der Ertragswerte. Auf diesen Ertragswerten bauen dann die Steuern, die Abgabenlast, die Sozialversicherungsbeiträge und die Kammerumlagen auf, die die landwirtschaftlichen Betriebe zu bezahlen haben.
Die Kollegin von den Grünen hat vorhin die Renaturierung angesprochen (Abg. Litschauer: Sehr richtig, jawohl!) und gesagt, man will die Natur wiederherstellen. – Liebe Grüne, ich sage euch nur eines: In Österreich haben wir eine intakte Natur, in Österreich haben wir eine tolle Kulturlandschaft. Für diese
sorgen die österreichischen Bauern und Bäuerinnen, und dafür danke ich ihnen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei den Grünen.)
Betreffend das rollierende Verfahren, das jetzt beim Einheitswert diskutiert wird, kann man einfach nur feststellen: Das System der Einheitswerthauptfeststellung, das damals neu gemacht worden ist – ein System, das durchaus ungerecht war, das auch für starke Belastungen für die Betriebe gesorgt hat, das die Einheitswerte für die Betriebe massiv erhöht hat (Abg. Strasser: In welchem Jahr lebst du? Wann war denn die letzte Einheitswertfeststellung? 2023!) –, wird jetzt fortgeschrieben, deswegen werden wir diesem ungerechten System nicht zustimmen. (Zwischenruf des Abg. Lindinger. – Abg. Strasser: 2023 war die letzte Feststellung!)
Wenn man sich dann anschaut: Was erleben wir in der Landwirtschaft? – Herr Minister, da können Sie gerne ins Handy hineinschauen! – Was erleben wir in der Landwirtschaft? – Wir haben einen extremen Kaufkraftverlust. Die Bauern wissen nicht mehr, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen (Oh-Rufe bei den Grünen), die Bauern wissen nicht mehr, wie sie Maschinen kaufen sollen. (Abg. Voglauer: Ja, weil sie auch zu große Maschinen kaufen ...!) Die Hersteller von Maschinen müssen Konkurs anmelden (Abg. Hanger: Du redest von dir selber, glaub ich!) oder schicken Arbeiter in die Arbeitslose.
Was zusätzlich auch noch massiv auf die Landwirtschaft einwirkt, ist die Baubranche. (Ruf bei der ÖVP: Jetzt sind wir schon bei der Baubranche! Du hast anscheinend die letzten Monate geschlafen! – Abg. Michael Hammer: Wann warst du denn das letzte Mal daheim auf deinem Hof?) Die Baubranche bricht ein, und dann, muss man einfach sagen, kommen Sie daher und machen solche Alibigesetze (Abg. Voglauer: Ich glaub’, Peter, du hast das nicht gelesen!), die in der Landwirtschaft wirklich nichts mehr weiterbringen, die der Landwirtschaft nicht helfen. (Abg. Strasser: Sie haben es sich nicht einmal durchgelesen! Der redet irgendwas und hat sich nicht einmal die Unterlagen angeschaut! – Abg. Lindinger: Wir erklären es dir eh, wenn du es nicht verstanden hast!)
Da kann man nur eines zu Ihnen sagen, Herr Minister: Sie und die ÖVP führen den Pleitegeier durchs Land (Abg. Voglauer: Wir reden über das rollierende Verfahren!) und tun wie immer nichts! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strasser: Einfach irgendwas reden! Ein Wahnsinn, das ist Kompetenz! Der hat sich nicht einmal die Unterlagen durchgelesen! – Abg. Lindinger: Der kennt sich nicht einmal ansatzweise aus!)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das kann ich nicht erkennen.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Entwurf betreffend Abgabenänderungsgesetz 2024 in 2678 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen und ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer Ziffer 1a in Artikel 1 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer Sublitera aa in Art. 1 Z 8 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 8a eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung der Ziffern 13a und 22a in Artikel 1 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung einer Ziffer 22a sowie Änderung der Ziffer 23 in Artikel 1 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen nun zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz, das Bodenschätzungsgesetz und das Grundsteuergesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 2685 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen gleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 4094/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Bundesminister für Finanzen zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes WAG Teil-Loop ermächtigt wird (2681 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 20. Punkt der Tagesordnung.
Es wurde auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tanja Graf. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Meine Damen und Herren, bei diesem Tagesordnungspunkt geht es nicht nur um eine Ermächtigung für die Finanzierung des WAG-Teil-Loops, sondern es geht um die Versorgungssicherheit in Österreich. Ich darf mich jetzt schon bei unserem Bundesminister Magnus Brunner dafür bedanken, denn er war es, gemeinsam mit unserem Bundeskanzler Karl Nehammer, der es ermöglicht hat und auch entschieden hat, mit dieser Investition die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, weil das BMK in dieser Sache leider nicht sehr entscheidungsfreudig und sehr zurückhaltend war. Die Investition von 70 Millionen Euro wird als Förderung gewährt und wird auch wieder zurückbezahlt; die Rückzahlung bemisst sich dann nach der Buchung der Leitung dieses WAG-Loops.
Eines muss man schon sagen: Der WAG-Loop ist wie gesagt nicht nur ein technisches Infrastrukturprojekt, sondern ein zentraler Baustein für die Zukunft unseres Landes und die Sicherung unserer Energieversorgung.
Meine Damen und Herren, wenn wir ehrliche Energiepolitik betreiben wollen, dann müssen wir auch ehrlich sagen: Erdgas ist derzeit ein wesentlicher Bestandteil unseres Energiemix und wird auch noch eine Zeit lang ein Bestandteil des Energiemix bleiben; wir müssen das ehrlich betrachten. Natürlich setzen wir einen Fokus auf klimaneutrale Energieversorgung, aber Erdgas wird weiterhin die Brückentechnologie bleiben, daher ist es auch wichtig, dass wir durch den WAG-Loop eine Modernisierung und eine Erweiterung der West-Austria-Gasleitung bekommen. Diese Gasleitung ist eben auch die Lebensader unserer Energieinfrastruktur.
Wir dürfen eines nicht vergessen: Wir sind in Österreich von der Infrastruktur, von den Pipelines abhängig. Wir haben keine LNG-Terminals. Umso wichtiger ist
es, dass wir den Abschnitt erweitern, weil wir dadurch die Transportkapazitäten um 30 Prozent erhöhen können. Und: Der WAG-Loop wird in Zukunft auch für den Transport von Wasserstoff geeignet sein – er kann Wasserstoff zu uns bringen.
Der Leitungsbau soll bis 2029 abgeschlossen sein. Da ist mein Appell, auch an die Frau Bundesministerin: Dieses Projekt ist es wert und sollte auch beschleunigt werden. Ich darf es noch einmal erwähnen: Für eine Beschleunigung würde sich das Standort-Entwicklungsgesetz ganz gut eignen, damit wir schneller in Richtung Unabhängigkeit kommen.
Ich darf noch einmal die drei wesentlichen, die zentralen Aspekte dieses WAG-Loop-Teilabschnittes benennen: Das sind eben die Versorgungssicherheit und die Unabhängigkeit, die wir dadurch bekommen, denn die Energie ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und unseres Wohlstandes. Die wirtschaftliche Stabilität und das Wachstum sind eben auch mit der Energie verbunden. Durch den WAG-Loop werden Arbeitsplätze gesichert, es werden durch diesen Bau aber auch neue geschaffen. Der dritte Aspekt sind die Nachhaltigkeit und die Zukunftsfähigkeit dieses Teilabschnitts. Der WAG-Loop ermöglicht es uns, im Zusammenhang mit der Integration der Erneuerbaren flexibler zu reagieren. Erdgas kann in Kombination mit Technologien wie Power-to-Gas und Wasserstoff eine Schlüsselrolle in der Energiewende spielen, und das sollten wir auch unterstützen.
Zum Abschluss darf ich daher sagen: Der WAG-Loop ist nicht nur ein technisches Projekt, sondern eine Investition in die Zukunft Österreichs. Er steht für die Sicherheit unserer Energieversorgung, die Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Ich darf mich jetzt schon für Ihre Zustimmung bedanken. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
20.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist MMag.a Michaela Schmidt. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
20.04
Abgeordnete MMag. Michaela Schmidt (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Vorweg: Wir werden dem Gesetzentwurf natürlich zustimmen. Der Bau des WAG-Loops ist ein wichtiger Baustein für die Versorgung Österreichs mit nicht russischem Gas und ist längst überfällig.
Derzeit fließt das Gas ja über eine Pipeline von Österreich nach Deutschland, und wir müssen dringend sicherstellen, dass dies künftig auch in die entgegengesetzte Richtung möglich ist und somit die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Sollte ab 2025 kein russisches Gas mehr kommen, müssen andere Zulieferer gefunden werden, doch wenn die nötige Infrastruktur fehlt, ist nicht einmal das möglich. Gerade deshalb wäre es besonders wichtig gewesen, dass diese Gasleitung bereits fertig ist.
Es ist erschreckend und symptomatisch zugleich, dass es jetzt mehr als zwei Jahre gedauert hat, bis sich die Bundesregierung überhaupt darauf einigen konnte, wie und durch wen die Finanzierung des Baus der Pipeline erfolgen soll. So hat man koalitionsintern zwei Jahre darüber gestritten, ob nun das Finanzministerium oder das Klimaschutzministerium (Ruf bei den Grünen: Nein!) die Bundesmittel zur Verfügung stellt – eine klassische türkis-grüne Verzögerungsstrategie auf Kosten der Österreicherinnen und Österreicher, auf Kosten der Versorgungssicherheit.
Gebaut ist nämlich noch nichts. Die Regierung hat die Krisenjahre leider völlig verschlafen. Deutschland hat zeitgleich zahlreiche LNG-Terminals gebaut und die Versorgungssicherheit mit Gas garantiert. (Abg. Lukas Hammer: Wir haben noch kein LNG-Terminal am Neusiedler See, tut mir leid! Am Bodensee ...! – Abg. Kassegger: Am Wörthersee!) Die österreichische Bundesregierung hingegen hat es nicht einmal geschafft, parallel eine 40 Kilometer lange Pipeline zu bauen, um Gas aus nicht russischen Quellen importieren zu können.
Zwei Jahre und fünf Monate hatte die Regierung Zeit, einen Plan für den Ausstieg aus russischem Gas vorzulegen, und in diesen zweieinhalb Jahren ist nichts passiert: kein Plan, keine Versorgungssicherheit, absolut nichts. (Ruf bei der ÖVP: Na, na, na!) Österreich, das derzeit nach wie vor die höchsten Gaspreise in Europa zu stemmen hat, könnte so sehenden Auges in die nächste Gaskrise rutschen, was wiederum zu einer Strompreisexplosion führen würde.
Für die SPÖ ist daher klar: Der unverzügliche Ausbau der West-Austria-Gasleitung ist endlich umzusetzen. Die den internen Streitereien geschuldete Verzögerungstaktik der österreichischen Bundesregierung ist dagegen sprichwörtlich russisches Roulette auf Kosten der Versorgungssicherheit. Wir brauchen endlich einen nachvollziehbaren Ausstiegsplan aus dem russischen Gas. Die Zeit drängt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
20.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist MMMag. Dr. Axel Kassegger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es geht – noch einmal kurz erläuternd – um die zwei großen Gasleitungen, die wir in Österreich im Wesentlichen haben: Die eine verläuft von Baumgarten Richtung Westen durch Niederösterreich und Oberösterreich und dann weiter nach Deutschland und die andere von Baumgarten Richtung Süden, über die Steiermark und Kärnten Richtung Italien. Lange, lange Jahre war die Flussrichtung sozusagen von Ost nach West, hauptsächlich russisches Gas.
Die Aufgabenstellung war – und diese Aufgabenstellung besteht seit 24. Februar 2022 –, die österreichischen Gasleitungen fit dafür zu machen, dass das Gas in die andere Richtung fließen kann. Das ist nicht so einfach, insbesondere hat da ein Anschlussstück in der West-Austria-Gasleitung – dafür steht nämlich das
Akronym WAG –, der WAG-Loop, gefehlt. Da haben wir jetzt nicht unbedingt das Beste aus beiden Welten.
Kollegin Graf hat es eh schon gesagt und sich bei Herrn Kanzler Nehammer und Finanzminister Brunner bedankt, die das jetzt entschieden haben, da – ich zitiere – „das BMK“, also Frau Ministerin Gewessler, lange „zurückhaltend“ war, den enormen Betrag von 70 Millionen Euro zu investieren. Angesichts dessen, was Sie den Österreichern andererseits über die CO2-Steuer wegnehmen – 800 Millionen Euro –, was Sie andererseits über den Klimabonus mit der Gießkanne vollkommen unstrukturiert und nicht bedarfsgerecht verteilen – 1 200 Millionen Euro –, ist das kein großer Betrag.
Über diesen Mickymausbetrag streiten Sie jetzt seit zwei Jahren herum und wissen ganz genau: Das Ding hat eine Bauzeit von über zwei Jahren. Wir reden jetzt also davon, dass das frühestens 2027 fertig ist. Wenn Sie 2022 angefangen hätten, dann wären wir jetzt, spätestens 2025 fertig. Wir haben schon gehört, möglicherweise gibt es da über diese Leitungen kein russisches Gas mehr. Wir wären jetzt schon fertig. Also das ist grob fahrlässig. Sie haben – und ich kann es nicht anders formulieren – in den letzten zwei Jahren, anstatt dieses wichtige Projekt, das jetzt wirklich kein Vermögen kostet, umzusetzen, in der Regierung gestritten und damit die Versorgungssicherheit unseres Landes in Gefahr gebracht. Das ist keine Meisterleistung und das ist auch kein großartiger Wurf.
Wir stimmen dem selbstverständlich zu – mit dem Beisatz: Na endlich! Warum hat das so lange gedauert? (Beifall bei der FPÖ.)
20.10
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lukas Hammer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
20.10
Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sagen wir es einmal so: Es ist gut, dass wir mit dem heutigen Beschluss einen Beitrag dazu leisten werden, dass dieses Projekt, der WAG-Loop, beschleunigt passiert. (Abg. Krainer: Beschleunigt? Haha!)
Ich glaube, es gibt da ein paar Missverständnisse: Wir zahlen auch nicht alles, wir zahlen ein Drittel davon. Das Klimaschutzministerium hat immer die Position vertreten – die im Übrigen auch von der Finanzprokuratur, also von der Anwältin der Republik, geteilt wurde –, dass die Gas Connect Austria dazu verpflichtet ist, diesen WAG-Loop zu bauen und auch zu finanzieren.
Da das nicht passiert ist, haben wir uns in der Koalition irgendwann darauf geeinigt, dass die Republik ein Drittel der Kosten übernimmt, und ich bin froh, dass wir das heute beschließen – aber bitte tun wir nicht so, als ob es da einen Streit gegeben hätte und irgendwer etwas verzögert hätte. Wir lösen jetzt etwas auf, was meiner Meinung nach – wie gesagt, das ist nicht nur meine Meinung, das sagt auch die Finanzprokuratur – so nicht notwendig gewesen wäre.
Das zweite Missverständnis, mit dem ich ein bisschen aufräumen möchte, ist, dass wir ohne WAG-Loop verloren wären (Abg. Prinz: Na sicher!) und unsere Versorgungssicherheit irgendwie komplett in Gefahr wäre. Das stimmt einfach nicht, und ich bitte, hier auch eine Verunsicherung zu vermeiden. (Abg. Prinz: Alles wird die Sonne nicht erledigen!)
Einfach nur, um die Größenordnung darzulegen: Wir haben derzeit ohne die russische Leitung eine Importkapazität von 160 Terawattstunden, wir haben derzeit einen Gasverbrauch von 75 Terawattstunden, und aufgrund von Erweiterungen in Arnoldstein wird die Importkapazität von Gas aus Deutschland und Italien um 25 Terawattstunden gesteigert. Das ist in etwa dieselbe Menge, die es durch den WAG-Loop geben wird. Darüber redet keiner – das ist ja auch nicht
so ein tolles Thema, das man in der Öffentlichkeit breittreten kann –, aber wir sind sehr gut aufgestellt und wir können auch ohne den WAG-Loop einen Ausfall der russischen Gaslieferungen verkraften, und das ist eine gute Nachricht. (Beifall bei den Grünen.)
Weitere gute Nachrichten – weil ich von der Kollegin von der SPÖ schon wieder gehört habe, es sei nichts passiert –: Wir sind im Vergleich zur Situation bei unserem Regierungsantritt sehr gut aufgestellt, wenn es darum geht, dass – was ja immer noch passieren kann – die Gasversorgung aus Russland plötzlich abbricht. Wir haben den Gasverbrauch um fast ein Viertel – fast ein Viertel! – reduziert, wir haben gemeinsam eine strategische Gasreserve beschlossen und angelegt für den Notfall, und wir sind insgesamt gut vorbereitet – das hat uns jetzt auch die Energieagentur bestätigt –, dass wir einen Ausfall verkraften können. Natürlich muss das oberste Ziel aber sein: Raus aus russischem Gas! Ich bedauere immer noch, dass es uns nicht gelungen ist, uns mit der ÖVP auf den Entwurf der Klimaministerin zu einigen, wirklich gesetzlich einen Ausstieg aus russischem Gas zu beschließen – aber es wäre ja noch Zeit.
Noch ein Wort zu Kollegin Schmidt – sie hat von der Koalition einen Ausstiegsplan für russisches Gas gefordert –: Den haben wir. Ein Teil unseres Ausstiegsplans für russisches Gas ist die Produktion von heimischem Biogas. (Abg. Schmidt: 0,9 Prozent ...! – Abg. Herr: Sind das die 0,4 ...? – Abg. Schmidt: 0,9 Prozent!) 10 Prozent unseres Gasverbrauchs können wir mit heimischem Biogas decken. (Abg. Kassegger: Eben nicht! ... illusorisch!)
Morgen haben Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit uns das Grüngasgesetz zu beschließen. Da können Sie beweisen, ob Sie nur von Unabhängigkeit und Energiewende reden (Ruf bei der SPÖ: Das ist ein Ablenkungsmanöver!) oder ob Sie auch bereit sind, das hier mit uns mitzubeschließen, wenn es zur Abstimmung kommt. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Krainer: Diese Frage ist geklärt: Das Gesetz ist schlecht!)
20.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dipl.-Ing.in Karin Doppelbauer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Präsident! Ich möchte an das anschließen, was Kollege Hammer gesagt hat – und natürlich waren es wirklich unwürdige Streitereien, die da im Hintergrund losgegangen sind. Wir haben am Tag des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine gefordert, dass wir jetzt tatsächlich schauen müssen, dass wir den WAG-Loop ausbauen. – Sie, Herr Kollege, werden sich erinnern, Sie waren ja auch mit mir im Ausschuss.
Dann ist aber jahrelang de facto nichts passiert – es steht im Plan als hochstrategisches Projekt, dass das ausgebaut werden muss –, und dann kam die große Frage: Von wem kommt jetzt das Geld? (Abg. Lukas Hammer: Ihr seid dafür, dass wir das mit Steuergeld zahlen!) – Ich muss ehrlich sagen, es gibt noch einen dritten Player, den man da auch nicht ganz aus der Verantwortung lassen kann, und das ist der Verbund. (Abg. Lukas Hammer: Ja! – Ruf: Also doch Streit!)
Der Verbund hat in diesem Jahr 2,5 Milliarden Euro Gewinn gemacht – nicht Umsatz, Gewinn! – und versteckt sich wieder einmal hinter dem Aktiengesetz und sagt: Das geht mich nichts an! Soll doch die Republik zahlen (Abg. Lukas Hammer: Genau!), wenn es um die Infrastruktur geht! – Also ich finde tatsächlich, dass vor allem bei einem Betrieb, bei dem 51 Prozent in der Hand der Republik sind, andere Verantwortlichkeiten durchaus einmal angemessen wären, Herr Finanzminister. Sie sehen es offenbar anders.
Nichtsdestotrotz ist der WAG-Loop strategisch extrem wichtig. Ja, wir werden nicht sterben, wenn der WAG-Loop morgen nicht ausgebaut wird. Es gibt reichlich Gas am Markt – auch das wissen wir alle –, aber wenn wir unsere Nachbarländer auch noch mitversorgen wollen – und das sollten wir natürlich tun –, ist er durchaus strategisch wichtig. Wir wissen auch, dass der Transitvertrag betreffend russisches Gas durch die Ukraine 2024 enden wird. Also gibt
es hier tatsächlich etwas zu tun, und wir fordern auch, dass da rasch etwas passiert. Deswegen gehen wir bei diesem Gesetz auch mit.
Es gibt aber noch einen weiteren Antrag zugunsten österreichischer Unternehmerinnen und Unternehmer, die vor allem auch unter dem vielfach rechtswidrigen Vorgehen des Putin-Regimes leiden, und dem wollen wir heute als NEOS entgegentreten. Sie wissen, dass zum Beispiel die OMV einen 25-Prozent-Anteil an einem Gasfeld in Russland hatte, und die wurde einfach über Nacht enteignet. Diese Anteile haben 1,75 Milliarden Euro gekostet, also das ist ja nicht nichts, man kann aber tatsächlich nichts tun. Deswegen hat Estland ein Gesetz verabschiedet, das es erlaubt, neben dem eingefrorenen russischen Staatsgeld auch auf die Vermögenwerte von Oligarchen zuzugreifen, und zwar auf die jener, die zu rechtswidrigen Handlungen Russlands beigetragen haben – das ist ein ganz wichtiger Punkt. (Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)
Mit diesem Vorstoß wollte Ministerpräsidentin Kaja Kallas anderen Staaten der Union eine Rechtsvorlage geben, wie man so etwas wirklich rechtsstaatlich einwandfrei machen kann, um eben Mittel für die Wiedergutmachung von Schäden, die der russische Angriffskrieg ja verursacht, heranziehen zu können – ein ganz, ganz wichtiges Thema.
Deswegen bringen wir diesbezüglich noch einen Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kompensationsfonds für enteignete österreichische Firmen aus eingefrorenen russischen Geldern“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, die in Österreich eingefrorenen Gelder der russischen Staatsbank in einen Fonds zu überführen, aus dem österreichische Unternehmen, die
nachweislich in Russland durch widerrechtliche Eingriffe in ihre Vermögens- oder Vertragsrechte geschädigt wurden, für ihr Verluste gänzlich oder teilweise kompensiert werden können.
Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, in Österreich eingefrorene russische Privatvermögen dahingehend zu überprüfen, ob ihre Eigentümer an Enteignungen österreichischer Unternehmen in Russland profitiert haben, und im gegebenen Fall auch diese Vermögen zur Kompensation von Verlusten aus widerrechtlichen Eingriffen heranzuziehen.“
*****
Wir bitten Sie sehr um Zustimmung zu diesem Antrag. Ich glaube, es ist ein wichtiger Antrag, der für Fairness sorgen kann – zumindest ein wenig, wenn man in diesem Umfeld davon überhaupt noch sprechen kann. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
20.18
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Kompensationsfonds für enteignete österreichische Firmen aus eingefrorenen russischen Geldern
eingebracht im Zuge der Debatte in der 270. Sitzung des Nationalrats über Bereitstellung von Bundesmitteln für die Errichtung des Infrastrukturprojektes WAG Teil-Loop (2681 d.B.) – TOP 20
Im Mai diesen Jahres verabschiedete Estland ein Gesetz, das es erlaubt, neben eingefrorenem russischen Staatsgeld auch auf Vermögenswerte von Einzelpersonen und Unternehmen zuzugreifen, die zu rechtswidrigen Handlungen Russlands
beigetragen haben. Die juristische Rechtfertigung der Übertragung von Vermögenswerten liegt beim Außenministerium. Mit diesem Vorstoß wollte Estland- laut Ministerpräsidentin Kaja Kallas- anderen Staaten und der Europäischen Union eine Vorlage bieten, wie man die Vermögen von russischen Oligarchen und staatsnahen Unternehmen rechtsstaatlich einwandfrei für die Wiedergutmachung von Schäden, die der russische Angriffskrieg auf die Ukraine herbeigeführt hat, heranziehen kann.
Die Europäische Union entschied kurz nach Verabschiedung des estnischen Gesetzes, die Erträge aus eingefrorenem russischen Staatsvermögen für die Unterstützung der Ukraine umzuwidmen. Dabei handelt es sich um bis zu vier Milliarden Euro pro Jahr, aus einem eingefrorenen Vermögen von etwas über 260 Milliarden. Das Kapital selbst wird durch diese Entscheidung der Europäischen Union nicht angetastet. Ebenso unbetroffen bleiben eingefrorene Vermögen von Privatpersonen oder russischen Unternehmen, selbst wenn sie staatsnahe sind oder von illegalen Aktivitäten des Putin-Regimes profitieren.
Seit Ende letzten Jahres enteignet Russland Auslandsinvestoren teilweise oder vollständig, je nach Gutdünken des Machthabers Wladimir Putin. Einerseits müssen Unternehmen, die sich vom russischen Markt zurückziehen wollen, nun nach einem neuen Gesetz einen Verkaufspreis von nicht mehr als 50% des Marktpreises akzeptieren, und müssen darauf noch eine exit tax bezahlen. Diese neue Gesetzgebung greift widerrechtlich in bestehende Abkommen ein und stellt damit eine Form von Enteignung dar. Andererseits werden manche, wie etwa der dänische Bierbrauer Carlsberg, vor Abschluss des ohnehin ungünstigen Verkaufs einfach noch vollständig enteignet. Danone oder Winterschall Dea sind weitere prominente, internationale Unternehmen, die in Russland rechtswidrig enteignet werden.
Auch österreichische Unternehmen leiden unter der Rechtswidrigkeit des Putin-Regimes. Die OMV etwa verlor letzten Dezember über Nacht ihren 25%-Anteil an einem russischen Gasförderprojekt durch Enteignung – der Kaufpreis für die OMV hatte ursprünglich 1,75 Milliarden betragen. Der OMV-Anteil des Projekts wurde an zwei russische Unternehmen übertragen. Putin sichert sich mit diesen
Übertragungen die Loyalität von Unterstützern, die für das Überleben des Putin-Regime notwendig sind. So ist auch ein Verwandter des tschetschenischen Machthabers Ramsan Kadyrow unter den Begünstigten des Enteignungs-plus-Umverteilungsprogramms Putins.
Die OMV und andere Unternehmen versuchen ihre Rechte zu wahren, indem sie ein Investitions-Schiedsgericht anrufen, aber das Putin-Regime besteht auf russische Gerichte, deren "Unabhängigkeit" sprichwörtlich ist, was daher die Verfahrenskosten ex ante zu einem Abschreibeposten werden lässt.
Nun hat eine nicht öffentlich genannte, in Russland geschädigte Unternehmung im Energiesektor bei einem internationalen Gericht einen Erlass auf Pfändung russischer Assets durchgesetzt. Wie medial umfassend berichtet wurde, kann dieses Unternehmen nun z.B. finanzielle Werte von Gazprom bei der OMV einpfänden. Geld, das die OMV der Gazprom für Gaslieferungen schuldet, kann auf diese Weise zur Bedienung der gerichtlich anerkannten Schulden der Gazprom einbehalten und direkt an den Kläger ausgezahlt werden. Insgesamt sind sechs Gerichts- und weitere zehn Schiedsgerichtsverfahren gegen Gazprom anhängig.
In den Gazprom-Fällen handelt es sich um Forderungen aus vertragsrechtlichen Disputen. So soll die OMV Gas Marketing & Trading 575 Mio. Euro von Gazprom über ein Schiedsgericht fordern. Aber auch aufgrund von Verletzungen von internationalen oder bilateralen Handelsabkommen können Forderungen gegen Russland gestellt werden. Zwischen Österreich und Russland besteht ein bilaterales Investitionsschutzabkommen (https://www.bmaw.gv.at/Themen/International/Handels-und-Investitionspolitik/Investitionspolitik/BilateraleInvestitionsschutzabkommen-Laender.html). In diesem verpflichtet sich Russland, österreichische Investitionen in keiner Weise ungünstiger als die anderer Länder zu behandeln (das Prinzip der most-favored nation clause). Auch verletzt die Enteignung bestimmter ausländischer Investoren internationales Recht.
Österreich hat damit das Recht, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und russische Vermögen als Kompensation für widerrechtliche Verluste zu pfänden. Damit eine
sogenannte Repressalie gerechtfertigt ist, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, unter anderem muss sie verhältnismäßig sein, d.h. das Ziel muss eine Kompensation, nicht Bestrafung sein. Geregelt sind die Voraussetzungen in Art 22 und Art 49 ff der Völkerrechtskommission (International Law Commission – ILC).
Während österreichische Unternehmen in Russland widerrechtlich enteignet werden und ihr investiertes Geld, wie auch alle zukünftigen Profitmöglichkeiten, verlieren, liegen in Österreich geschätzte 17 Milliarden Euro an eingefrorenem russischen Staatsvermögen plus weitere, private Vermögenswerte (https://www.statista.com/statistics/1298593/frozen-assets-of-bank-of-russia-by-country/). Die Möglichkeit der Beschlagnahme dieser Assets würde es erlauben, österreichische Unternehmen, die in Russland widerrechtlich enteignet wurden oder deren vertraglichen Rechte rechtswidrig beschnitten wurden, ohne Kosten für österreichische Steuerzahler:innen zu entschädigen, und die Wahrscheinlichkeit von weiteren Enteignungen zu reduzieren, weil die Kosten dafür letztendlich von Russland oder russischen Unternehmen getragen würden.
Der Entschädigungsfonds kann auch für Unternehmen aus anderen EU-Staaten zugänglich gemacht werden, sofern diese eine widerrechtliche Schlechterstellung durch Maßnahmen der russischen Föderation nachweisen können. Die Abschöpfung der Erträge der russischen Vermögen gemäß den Entscheidungen der Europäischen Union bleibt von diesen Maßnahmen unbetroffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, die in Österreich eingefrorenen Gelder der russischen Staatsbank in einen Fonds zu überführen, aus dem österreichische Unternehmen, die nachweislich in Russland durch widerrechtliche Eingriffe in ihre Vermögens- oder Vertragsrechte
geschädigt wurden, für ihr Verluste gänzlich oder teilweise kompensiert werden können.
Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, in Österreich eingefrorene russische Privatvermögen dahingehend zu überprüfen, ob ihre Eigentümer an Enteignungen österreichischer Unternehmen in Russland profitiert haben, und im gegebenen Fall auch diese Vermögen zur Kompensation von Verlusten aus widerrechtlichen Eingriffen heranzuziehen."
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Nein, das wünscht er nicht.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2681 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing.in Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend
„Kompensationsfonds für enteignete österreichische Firmen aus eingefrorenen russischen Geldern“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (2559 d.B.): Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (2654 d.B.)
22. Punkt
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (2581 d.B.): Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (2655 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 21 und 22 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf Wiedersehen, Herr Bundesminister für Finanzen!
Es wurde auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.
Wir begrüßen den Herrn Landwirtschaftsminister recht herzlich im Parlament.
Ich bitte Norbert Sieber zum Rednerpult. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Überall, wo Menschen am Wasser leben, bieten sich Chancen und Gefahren gleichermaßen.
Meere, Seen und Flüsse können mit dem Schiff befahren werden, sie können eine Nahrungsquelle bieten und sie können die Menschen auch mit Trinkwasser versorgen, aber sie können mit Überschwemmungen genauso auch große Zerstörung bringen und ganze Existenzen und auch Leben vernichten.
Im Rheintal in meiner Heimat Vorarlberg dominieren zwei große Gewässer: der Alpenrhein und der Bodensee, in den der Alpenrhein mündet. Das Vorarlberger Rheintal war in der Geschichte immer wieder von großen Überschwemmungen durch den Alpenrhein betroffen. Große Hochwasserereignisse fanden allein in den letzten zwei Jahrhunderten 1817, 1888, 1927, 1954, 1987, 1999 und zuletzt auch 2005 statt. Auch in den letzten Jahren, zum Beispiel 2021 und 2023, kamen die Pegelstände des Alpenrheins den Dammkronen immer wieder gefährlich nahe.
Das war für unseren Landeshauptmann Markus Wallner Ansporn, das Projekt Rhesi – es bedeutet Rhein, Erholung und Sicherheit – zur Weiterentwicklung der Rheinregion mit vollem Einsatz voranzutreiben. Bereits im Jahr 2005 zeigte das Entwicklungskonzept Alpenrhein als umfassende Studie, dass eine Verbesserung des Hochwasserschutzes unbedingt erforderlich ist. Nach unzähligen Machbarkeitsstudien, Variantenuntersuchungen und Gesprächen mit Anrainergemeinden stehen wir nun am Ende dieses sehr wichtigen Prozesses.
Im Mai wurde der notwendige Staatsvertrag zur Umsetzung mit der Schweiz unterzeichnet. Das 2,1 Milliarden Euro schwere Projekt wird gemeinsam von beiden Staaten bezahlt und von der Internationalen Rheinregulierung überwacht. Das Land Vorarlberg wird – meine Damen und Herren, das ist wirklich sehr beachtlich – knapp 25 Prozent des österreichischen Anteils am Finanzierungsbedarf übernehmen.
Auf einer Länge von 26 Kilometern wird der Flusslauf neu gestaltet und dem Rhein mehr Platz gegeben. Der Baustart wird frühestens im Jahr 2027 sein und mit der Fertigstellung wird Ende der 2040er-Jahre zu rechnen sein.
Warum ist diese Regulierung überhaupt notwendig? – Dazu einen Einblick in die derzeitige Rheinregulierung: Dank der Rheinregulierung von 1892 können derzeit 3 100 Kubikmeter Wasser pro Sekunde durch den Alpenrhein in den Bodensee fließen. Das entspricht einem Hochwasser, wie es statistisch gesehen alle 100 Jahre vorkommt. Mit dem Projekt Rhesi soll die Kapazität auf 4 300 Kubikmeter pro Sekunde erhöht werden, was einem 300-jährlichen Hochwasserereignis entspricht. Ein solches 300-jährliches Hochwasser im Rheintal würde über 300 000 Menschen gefährden und bis zu 13 Milliarden Euro an Schäden verursachen. Die Erneuerung und der Ausbau der derzeitigen über 100 Jahre alten Dämme sind unerlässlich.
Mit der heutigen Ratifizierung im Nationalrat geben wir den historischen Startschuss für das bisherig größte Hochwasserschutzprojekt in Österreich und das größte Renaturierungsprojekt in ganz Europa, und das, meine Damen und Herren, machen wir ganz ohne EU-Verordnung, die wir als absolut sinnlos erachten. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte mich im Namen aller Vorarlbergerinnen und Vorarlberger recht herzlich bei der Bundesregierung mit den Ministern Norbert Totschnig und Magnus Brunner sowie vor allem auch bei unserem Landeshauptmann Markus Wallner und den Schweizer Partnern bedanken, dass dieses Projekt mit viel Engagement über die Ziellinie gebracht wurde.
Mit der Umsetzung des Projektes Rhesi schützen wir das Rheintal auf österreichischer und auf Schweizer Seite als Lebensraum auf weitere Jahrhunderte vor zerstörerischen Überschwemmungen. Ich freue mich auf eine breite Zustimmung für dieses historische Projekt des Hochwasserschutzes zum Wohle Vorarlbergs und für die Sicherheit aller Vorarlbergerinnen und Vorarlberger. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kühberger: Es lebe Vorarlberg!)
20.25
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Ing. Reinhold Einwallner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
20.25
Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Ja, mein Kollege Norbert Sieber hat es schon angesprochen: Mit diesem Beschluss heute schaffen wir die Grundlage für die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein, und zwar von der Illmündung bis zum Bodensee – ein Projekt, das wir selbstverständlich begrüßen.
Wir kennen die Hochwassersituation und wir haben es gerade in den letzten Wochen wieder erlebt, wie schnell der Rhein steigen kann und wie schnell dann auch das Rheinvorland überflutet wird. Mit der Umsetzung dieses Projektes sind wir dann auch für ein 300-jährliches Hochwasser vorbereitet und gerüstet.
Meine Damen und Herren, es ist natürlich auch eine Frage des Klimawandels: Es gab im Jahr 2023 immerhin 23 Starkregenereignisse. Damit liegen wir über die letzten 80 Jahre gesehen im Spitzenfeld, und daher ist es wichtig, dass dieses Projekt Sicherheit bringt, Sicherheit für eine sehr, sehr große Bevölkerungsgruppe. Es sind ungefähr 300 000 Menschen, die auf der Vorarlberger und Schweizer Seite des Rheintals leben, und dieses Projekt wird dementsprechend für Sicherheit sorgen.
Das Projekt führt aber natürlich auch zu einer grundlegenden Veränderung des Rheins und der angrenzenden Gemeinden. Es ist das größte oder eines der größten Renaturierungsprojekte, die umgesetzt werden. Wichtig war – und das halte ich schon für einen ganz guten und gelungenen Ansatz – die frühe und starke Einbindung der Bevölkerung, die man von Anfang an mitgenommen hat und die dann auch, so hoffe ich, in der Genehmigungsphase und in der Bauzeit eingebunden werden wird.
Wir sprechen hier von einem Projekt, das laut Plan 2027 starten sollte, was sehr ambitioniert ist, sage ich einmal, weil wir wissen, dass die Schweizer erst nächstes Jahr ratifizieren werden und dann erst die UVP-Prüfungen et cetera
folgen. Den Baubeginn 2027 halte ich also für sehr ambitioniert. Ich persönlich glaube, dass das Datum ein bisschen nach hinten rutschen wird, und dann haben wir noch eine Bauzeit von 20 Jahren, die Rhesi bis zur Fertigstellung brauchen wird.
Die Gesamtkosten hat Kollege Sieber auch schon genannt: Gut 2 Milliarden Euro werden in dieses Projekt fließen, zu gleichen Teilen zwischen Schweiz und Österreich aufgeteilt. 25 Prozent der österreichischen Kosten trägt das Land Vorarlberg, und ich glaube, dass das eine gute, vertretbare Lösung ist. Vorarlberg leistet einen Anteil, maximal allerdings 273 Millionen Euro, und wir können diesen Betrag in 25 Teilzahlungen tilgen. So gesehen ist das also auch im Hinblick auf die Budgetsituation in Vorarlberg eine vertretbare Sache.
Es gibt also ein Ja von unserer Seite zu dieser Ratifizierung, ein Ja zu diesem Hochwasserschutzprojekt – dem größten Hochwasserschutzprojekt und auch dem größten Renaturierungsprojekt im Westen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
20.28
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Werte Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ja, am Laufe des Alpenrheins soll von der Illmündung bis zum Bodensee das größte Hochwasserprojekt Österreichs gebaut werden. Es sollen Maßnahmen getroffen werden, mit denen die derzeitige Abflusskapazität von 3 100 Kubikmetern pro Sekunde, was einem 100-jährlichen Hochwasserereignis entspricht, auf 4 300 Kubikmeter pro Sekunde, was einem 300-jährlichen Hochwasserereignis entspricht, erhöht wird.
Aufgrund der Prognosen von in Zukunft häufigen Extremwetterereignissen ist damit zu rechnen, dass das Schadenspotenzial wesentlich gestiegen ist. Die Rahmenbedingungen und die Anforderungen an den Hochwasserschutz haben sich geändert. Es ist auch geplant, die teilweise mehr als 100 Jahre alten Dämme entweder auf der gesamten Strecke neu zu bauen oder auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Der natürliche Verlauf des Flusses soll so weit wie möglich wiederhergestellt werden und der Abschnitt als Erholungsgebiet deutlich aufgewertet werden.
Es hat verschiedene Studien und Prüfungen gegeben. Man hat alle, die irgendwie betroffen waren, mit ins Boot geholt, und das ist gut so für das weiterlaufende Projekt.
Nun zu den Kosten: Diese liegen inklusive einer Risikokostenschätzung, einer angenommenen Teuerung von 2 Prozent inklusive Mehrwertsteuer bei rund 2,1 Milliarden Euro. Diese sollen von Österreich und der Schweiz zu gleichen Teilen getragen werden. Die veranschlagte Bauzeit für dieses Projekt liegt bei circa 20 Jahren und soll am 1. Juli 2027 beginnen. Zum Vergleich: Der Semmeringbasistunnel kostet über 4 Milliarden Euro und die Bauzeit beläuft sich auf rund 18 Jahre – nur um zu veranschaulichen, wie groß das Projekt am Rhein eigentlich ist.
Nun muss man schon sagen, dass es natürlich sinnvoll ist, solche Schutzmaßnahmen am Rhein auszubauen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines 300-jährigen Hochwassers zum Glück sehr gering ist. Aber dem Satz folgend: Gehe immer vom Besten aus, sei jedoch stets auf das Schlechteste vorbereitet!, ist dieses Mammutprojekt zu 100 Prozent zu unterstützen.
An dieser Stelle möchte ich jetzt noch ganz kurz anlässlich einer Hagelkatastrophe, die sich bei uns im Waldviertel, in Waidhofen an der Thaya, am Wochenende ereignet hat, mit 7 Zentimeter großen Hagelkörnern, den Freiwilligen und der freiwilligen Feuerwehr, die rund um die Uhr und prompt geholfen haben, ein herzliches Dankeschön aussprechen. (Beifall bei
Abgeordneten von FPÖ und ÖVP.) Es zeigt sich immer wieder, wie wichtig es ist, in den Katastrophenschutz zu investieren. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Sieber.)
20.31
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Nina Tomaselli. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe verbliebene Zuseherinnen und Zuseher! Ja, mit dem heutigen Beschluss geht es einen weiteren wichtigen Schritt voran für das Hochwasserschutzprojekt Rhesi, Sie haben es gehört: Der Rhein soll auf 26 Kilometern Länge aus dem engen Korsett befreit werden. Der Fluss wird aus der Kanalbauweise entlassen.
Ja, liebe ÖVP, das heißt nichts anderes, als dass der Fluss renaturiert wird. (Zwischenrufe der Abgeordneten Sieber und Kühberger.) Das ist auch gut so, denn diese Renaturierung wird Vorarlberg und die Ostschweiz vor einem 300-jährigen Hochwasser schützen. (Zwischenruf des Abg. Strasser. – Abg. Kühberger: Was soll das, Frau Kollegin?) Dieser Staatsvertrag ist ein wichtiger Meilenstein für das Rhesi-Projekt, und nicht nur dieser Schritt zum Projekt, auch alle davor wurden insbesondere von der Ländle-ÖVP mit großem Brimborium gefeiert.
Ehrlich gesagt, ich verstehe nicht ganz, wie man einerseits jeden kleinen Schritt beim größten Renaturierungsprojekt Europas – da geht es nicht um irgendeinen kleinen Gebirgsbach – abfeiern kann und gleichzeitig als Landeshauptmann und als Bundesregierung gegen das europäische Renaturierungsgesetz (Zwischenrufe der Abgeordneten Sieber und Gödl) opponieren kann. (Abg. Kühberger: Da hat es noch keine Grünen gegeben, da ist das schon geplant worden!) Da mussten meiner Meinung nach doch bitte ganz klar Logik und Vernunft der Befindlichkeit des Bauernbundes weichen, seien wir einmal ehrlich! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kühberger: Unerhört! – Zwischenrufe der Abgeordneten Gödl und Strasser.) – Nein,
nein, jetzt sind Sie ganz aufgeregt, jetzt schreien Sie herein. Ich weiß schon, Sie sagen immer: Nein, Rhesi ist aber ein Hochwasserschutzprojekt. – Ja, das ist es auch (Zwischenruf des Abg. Gödl), na selbstverständlich, aber die Bedeutung für den Naturschutz ist viel größer!
Im regulierten Rhein gibt es zum Beispiel nur halb so viele Fischarten. Bei der Biomasse ist der Unterschied noch viel gravierender. Im unregulierten Rhein gab es 80-mal mehr Fische, zahlreiche Insektenarten sind nicht mehr existent, viele Pflanzenarten sind einfach komplett ausgestorben. Diese Flora und Fauna des Alpenrheins bekommt jetzt mit der Renaturierung eine neue Chance und das ist doch wunderbar. (Beifall bei den Grünen.)
Sie sehen, Renaturierung ist eine tolle Sache. Die Natur schützt uns, und es ist unsere Pflicht, die Natur zu schützen. Nehmen doch bitte auch Sie diese Verantwortung wahr! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Sieber: Bitte ein bissl weniger ...!)
20.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme gelangt nun Herr Bundesminister für Landwirtschaft Mag. Norbert Totschnig zu Wort. – Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir haben es gehört: Vorarlberg ist ein Bundesland, das immer wieder von Extremwetterereignissen getroffen wird, betroffen ist. Wenn ich alleine an den Mai zurückdenke: Starkregenereignis im Leiblachtal, und schon wieder hat es Überschwemmungen gegeben. Das letzte wirklich dramatische Hochwasser im Rheintal war ja im Jahr 2022. Im vergangenen Jahr war der Pegel wieder sehr hoch, man hat also schon gesehen: Der Alpenrhein braucht unseren Fokus; und deswegen haben wir sehr früh begonnen, dem Hochwasserschutz am Alpenrhein einen hohen Stellenwert beizumessen.
Ein wichtiges Ereignis, das wurde schon erwähnt, war der 17. Mai dieses Jahres: Unterzeichnung des Staatsvertrages gemeinsam mit der Schweiz. Bundesrat Rösti ist gekommen. Wir haben die Finanzierung mit dem Bundesland Vorarlberg geklärt. Dafür gibt es die Artikel-15a-B-VG-Vereinbarung, die ja auch zur Debatte steht, die praktisch die Finanzierung klärt.
Noch kurz zum Rahmen – es ist bereits angesprochen worden –, man hat eine Prüfung gemacht: Was würde ein 300-jähriges Hochwasser bewirken, also ein Hochwasser, das einmal in 300 Jahren vorkommt? – Da hat man gesehen: Das Schadensausmaß ist natürlich gewaltig, die Zahl ist genannt worden: 13 Milliarden Euro. Das wäre mehr als die Hälfte des Bruttoregionalprodukts Vorarlbergs, über 300 000 Menschen wären betroffen. Da kann man nicht zuschauen, man muss handeln. Wenn man dann schaut – die Daten wurden genannt –, was das konkret bedeutet: Man baut den Hochwasserschutz so aus, dass 4 300 Kubikmeter Hochwasser pro Sekunde abfließen können. Ein Blick auf die Statistik der vergangenen Jahre und Jahrzehnte zeigt: Da ist man dann natürlich schon mit einem entsprechenden Sicherheitspuffer unterwegs.
Das Zweite ist: Es ist nicht nur das größte Hochwasserschutzprojekt Österreichs, es ist ein ganz entscheidendes und vorbildhaftes Renaturierungsprojekt in Europa. Die Renaturierung, die Ökologisierung der Flüsse fußt ja auf der EU-Wasserrahmenrichtlinie, der ökologische Hochwasserschutz ist also sozusagen bereits seit dem Jahr 2008 Vorgabe, seit das in der gesamten Union Gültigkeit hat.
Uns ist es auch ein wichtiges Anliegen, da die Ökologisierung voranzutreiben. Das bringt natürlich neue Möglichkeiten für die Flora, für die Fauna am Fluss selber. Es bringt neuen Spielraum für Erholungsraum. Konkret bedeutet es natürlich eine massive Ausweitung des Flusslaufes von derzeit 70 bis 90 Metern – so breit ist er – auf 150 bis 200 Meter. Zusätzlich wird man drei Kernlebensräume, sogenannte Trittsteine, einführen, und da wird der Fluss eine Breite von bis zu 380 Metern erreichen. Da sieht man schon, welche positiven ökologischen Auswirkungen durch dieses Projekt ermöglicht werden.
Ganz entscheidend war natürlich die Finanzierung. Man hat ja auch sehr lange verhandelt. Alleine die Vorbereitung für dieses Projekt, man stelle sich das vor: 2005 hat man mit den Entwürfen begonnen, das war also viel, viel Vorbereitungsarbeit, die da geleistet worden ist. Insgesamt 25 Verhandlungsrunden hat man absolviert, bis man das schlussendlich abschließen konnte.
Die Kosten sind natürlich entsprechend: 2,1 Milliarden Euro. 1,1 Milliarden Euro trägt Österreich. Der Unterschied gegenüber der Schweiz ergibt sich aus dem Mehrwertsteuersatz, der in Österreich ein bisschen höher ist. Wichtig war natürlich dann die Vereinbarung mit Vorarlberg – das ist schon angesprochen worden –: Vorarlberg übernimmt einen wesentlichen Anteil, 25 Prozent der Kosten stemmt das Land Vorarlberg. Da sieht man auch, welche enorme Bedeutung dieses Projekt für das Bundesland Vorarlberg selber hat.
Wie lange dauert das Projekt? – Es wird jetzt die Ratifikation bei uns erfolgen, die Schweizer Kollegen sagen, im Parlament in der Schweiz wird das im Herbst stattfinden; dann ist in der Folge natürlich eine UVP notwendig. Wir rechnen mit insgesamt zwei Jahren, das heißt: Baustart 2027, 20 Jahre Bauzeit. Es ist natürlich ein enormes Projekt, das wirtschaftlich auch für die Unternehmerinnen, Unternehmer in der Region Chancen bringt, die da natürlich Möglichkeiten erhalten, Wertschöpfung zu erzielen.
Wenn man das zusammenfasst: Was ist Rhesi? – Es ist eine Investition in die Sicherheit Vorarlbergs; es bringt eine deutliche Anhebung des Hochwasserschutzes; es bringt eine Ökologisierung der Region des Alpenrheins; und es erweitert den Erholungsraum für die Bevölkerung, die im Rheinland lebt.
Ich habe es schon den Redebeiträgen entnommen: Vielen Dank für die wirklich tolle, großartige und einstimmige, soweit ich heraushöre, Zustimmung zur Ratifikation und zur Genehmigung der 15a-Vereinbarung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
20.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Andreas Kühberger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Wir haben heute gehört: Hagelereignis Waidhofen. Bei uns in der Steiermark gab es ja vor 14 Tagen in Übelbach und in Deutschfeistritz schwere Unwetter, Starkregenereignisse. Es tut sich also etwas durch diesen Klimawandel, und da müssen wir gerüstet sein. Ich bin dir auch sehr dankbar, lieber Herr Minister, für die Aufstockung der Hochwasserschutzmittel, heuer, 2024, auf insgesamt 164 Millionen Euro, und vor allem dafür, dass du siehst, dass man da tätig werden muss; das ist ganz, ganz wichtig.
Genau so einen Punkt haben wir heute: Wir beschließen einen Staatsvertrag mit der Schweiz, in dem es um den Rhein geht, darum, dass man dort den Hochwasserschutz erneuert, saniert. Wir haben von den Vorrednern schon gehört, dass die Dämme über 100 Jahre alt sind. Sollte es da zu einem Bruch der Dämme kommen, reden wir von Schäden in der Höhe von 8 bis 13 Milliarden Euro. Die Bevölkerungsdichte ist dort auch sehr hoch: 300 000 Menschen leben dort.
Darum ist es auch wichtig, dass wir in Partnerschaft mit der Schweiz, aber auch mit dem Bundesland Vorarlberg die richtigen Schritte setzen. Dieses Projekt ist sehr durchdacht: Wir haben von den Vorrednern gehört, dass auch die Bevölkerung eingebunden wird – Stichwort: Freizeitgestaltung – und der Zugang zum Rhein ermöglicht wird.
Wir haben aber auch gehört, dass eine Renaturierung stattfindet. Frau Kollegin Tomaselli, 1986 ist die grüne Bewegung gegründet worden, seit 2005 wird dieses Projekt geplant, und Sie als Grüne möchten es sich an die Fahnen heften, dass Sie für dieses Projekt zuständig sind. (Abg. Stögmüller: In Vorarlberg gibt’s uns ja schon lange in der Regierung!) – Da waren Sie wahrscheinlich noch gar nicht
auf der Welt. Nein, die ÖVP hat dort die Verantwortung. Wir haben das geplant, wir, die ÖVP, haben Nationalparks gegründet und vieles mehr.
Wir haben mit Renaturierung kein Problem, im Gegenteil: Wenn sie sinnvoll und zielgerichtet ist, setzen wir sie um, aber wir lassen uns nicht von irgendwo etwas diktieren, wenn wir nicht wissen, wo es hinführt und welche Kosten es erzeugt. (Beifall bei der ÖVP.)
Frau Kollegin Voglauer hat den Saal leider verlassen, aber das können Sie, liebe grüne Partei, ihr vielleicht auch ausrichten: Ich bin enttäuscht von ihr als bäuerlicher Sprecherin. (Oje-Rufe bei den Grünen.) Warum? – Weil sie hier unsere Bäuerinnen und Bauern, unsere Familienbetriebe bezichtigt, dass sie keine intakte Natur möchten. (Abg. Disoski: Nein, das hat sie nicht gesagt! – Abg. Lukas Hammer: Nein, das ist falsch, Herr Kollege, das ist die Unwahrheit!) – Das hat sie gesagt, lesen Sie das Protokoll, lassen Sie es sich kommen!
Ich bin überzeugt, dass die Landwirtschaft in Österreich ein Problem mit den Grünen hat, aber noch mehr bin ich überzeugt davon, dass die Grünen mit unserer Landwirtschaft ein Problem haben. (Abg. Disoski: Das hat sie nicht gesagt, bitte zuhören! Sie ist selber Bäuerin! – Abg. Lukas Hammer: Sie ist mehr Bäuerin als du! – Zwischenruf des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.) Warum? – Weil es heute nichts zu schützen gäbe, wenn nicht unsere bäuerlichen Familienbetriebe, die nachhaltig und über Generationen denken und ihre Felder und Äcker bewirtschaften, nachhaltig gearbeitet hätten.
Wir haben in Österreich 230 000 Hektar an Biodiversitätsflächen, auf die wir weltmeisterlich stolz sein können. Das sind 10 Prozent unserer Agrarfläche. Darum bin ich stolz, Bauer zu sein, und ich bitte hier wirklich um eine Entschuldigung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Die Abgeordneten Disoski und Lukas Hammer: Du kannst dich bei Voglauer entschuldigen! – Abg. Hoyos-Trauttmansdorff: Vielleicht kann sie sich entschuldigen beim Koalitionsheurigen!)
20.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dr.in Astrid Rössler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Ja, dann schauen wir einmal, ob ich das vielleicht ein bisschen ausbügeln kann (Abg. Wurm: Kommt jetzt eine Entschuldigung oder keine?), wenn es da jetzt offenbar Missverständnisse betreffend die Wertschätzung der bäuerlichen Betriebe in Österreich gibt. Ich möchte klarstellen, dass es da eine sehr große Wertschätzung gibt. Herr Bundesminister, das wissen Sie auch aus direkten Gesprächen, dass wir uns sehr bewusst sind, wer für die Ernährung und für die Ernährungssicherheit in Österreich zuständig ist. Das braucht man, glaube ich, nicht noch extra zu betonen.
Zurück zum Hochwasserschutz: Herr Bundesminister, das Projekt Rhesi ist schon ausführlich gelobt und zu Recht auch in den Fokus gestellt worden, und es reiht sich ja wunderbar in andere gleichwertige Projekte dieser Art ein. Der Jahresbericht Wasserwirtschaft aus Ihrem Ressort – wir haben ihn letztes Mal im Ausschuss schon angesprochen – listet eine schöne, lange Projektreihe von gewässerökologischen Maßnahmen und Renaturierungen auf. Die Renaturierung, den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie und den Klimaschutz kann man nur gemeinsam sehen. Heute war den ganzen Tag immer wieder die Rede davon: Hochwasserereignisse, anderes Hochwasserregime, wir müssen vorsorgen! Natürlich macht es mehr als Sinn, wenn man bei den Flüssen, die so unterschiedliche und vielfältige Funktionen haben, ansetzt.
Extrem wichtig: 40 Millionen Euro alleine aus Ihrem Ressort für das Thema Gewässerökologie.
Ein zweites Projekt, das im Zusammenhang mit dem Renaturierungsgesetz in der öffentlichen Debatte missinterpretiert – sagen wir: fehlinterpretiert – wurde, ist das Thema Wiedervernässung, Moorrenaturierung. Im Bericht Ihres Ressorts steht drinnen, 30 000 Hektar Moore in Österreich seien in einem schlechten Zustand. Es ist das großartige EU-Life-Projekt Amoore – Moorrenaturierung –
mit einem Volumen von 44 Millionen Euro gestartet worden, und 60 Prozent dazu kommen von der EU. Es ist ein Zehnjahresprogramm – großartig! 1 400 Hektar, das sind nicht einmal 5 Prozent von dem, was wir renaturieren müssen.
Wir sind auf dem richtigen Weg, und es ist mir unbegreiflich, warum es solche Widerstände gegen ein ganz, ganz sinnvolles – zum Wohle von uns allen –, wunderbares Projekt gibt. (Beifall bei den Grünen.)
Lieber Georg Strasser – du weißt, ich schätze dich sehr –, du hast einen wichtigen Punkt gesagt; du hast gesagt, da gab es keinen Dialog. – Es gab natürlich mehrere Veränderungen, bei denen auch auf Wünsche von Ländern eingegangen worden ist. Das wisst ihr, dass das Renaturierungsgesetz in einigen Punkten auch deutlich geändert worden ist, unter anderem die Freiwilligkeit bei landwirtschaftlichen Maßnahmen. Ganz wichtig ist aber – weil du Dialog gesagt hast – ein Satz, diesen muss ich vorlesen; es geht um die Wiederherstellungspläne, da steht betreffend den Dialog mit den Grundeigentümern, mit den Bewirtschaftern, mit Verbänden, mit den Gemeinden, mit Landbesitzern dezidiert: „Landwirte, Fischer, Forstwirte, Investoren und andere relevante Interessenträger sowie die breite Öffentlichkeit“ einbeziehen, um diese Wiederherstellungspläne auf nationaler Ebene zu machen.
Man hat sich auf EU-Ebene - - (Abg. Strasser: Mit verpflichtenden Zielen!) –Mit Zielen, die wir erreichen. (Abg. Strasser – die linke Faust nach oben haltend –: Also die Keule! – die rechte offene Hand nach vorne haltend –: Und der Dialog!) – Nein, nein, nein! (Abg. Strasser: Keule, Dialog!) Es gibt auch Klimaziele. Man wird sich immer auf gewisse Zielpfade einigen, und das streben wir an, nicht: Keule. (Abg. Strasser: Keule, Dialog! Das ist ja kein Zugang!) – Georg, es geht um den Klimaschutz (Abg. Matznetter: Nein, es geht ums Geld!), und es geht um den Biodiversitätsschutz, es geht um alles, was wir für eine intakte Natur brauchen.
Und: Den Willigen führt das Schicksal, den Unwilligen schleift es hinter sich her! Klimaschutz ist für uns eine Schicksalssache geworden. (Beifall bei den Grünen.)
Wir können es uns aussuchen, ob wir uns mit Vernunft führen lassen, oder ob wir von einem Hochwasser zum anderen um das Überleben kämpfen müssen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Gödl: Trotzdem gilt der Rechtsstaat in Österreich! – Abg. Matznetter: Dem Bauernbund geht’s ums Geld, ganz einfach!)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wird seitens der Berichterstatter noch ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, den Abschluss des Staatsvertrages: Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee, in 2559 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, den Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee in 2581 der Beilagen zu genehmigen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.
23. Punkt
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 4119/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten (Bundesämtergesetz) geändert wird (2656 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen schon zum 23. Punkt der Tagesordnung.
Es wurde auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.
Zu Wort gelangt Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Worum geht es bei diesem Gesetzentwurf? – Es geht darum, dass nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft die Möglichkeit eingeräumt werden soll, Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit einzurichten. Davon betroffen sind insbesondere die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen und die Bundesanstalt für Wasserwirtschaft.
Welches Ziel wurde betreffend dieses Gesetz gesetzt? – Als Ziel wird die stärkere Positionierung in Richtung internationale Vernetzung angegeben, auch der Aufbau eines breiten Kompetenzbereiches wird bei der Zielsetzung angeführt.
Meine Damen und Herren, das Wichtigste in Kürze: Wenn man sich das anschaut, so erkennt man: Auch bisher war eine internationale Vernetzung ohne Teilrechtsfähigkeit möglich und auch üblich in diesen Dienststellen, und eine
Teilrechtsfähigkeit könnte zu einer Verfestigung prekärer beziehungsweise befristeter Arbeitsverhältnisse führen.
Was für mich besonders wichtig ist, ist, dass Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegen. Das heißt, wir können betreffend diese Einrichtungen als Nationalräte oder Bundesräte keine Anfragen stellen, weil dann der Minister sagen würde, dass er dafür nicht zuständig ist.
Wenn man sich dann dieses Gesetz im Detail anschaut, und zwar § 5a Abs. 2, sieht man, da heißt es: „Die Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit wird durch den Dienststellenleiter“ – und jetzt kommt es – „oder“ – und da liegt die Betonung – „durch eine andere geeignete, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bestellte Person als Geschäftsführer nach außen vertreten.“
Ja, was bedeutet denn das, meine Damen und Herren? – Das heißt, der Dienststellenleiter könnte das ja machen, diese Position einnehmen, und wir schreiben jetzt im Gesetz fest, dass man dort einen Geschäftsführer bestellen kann. Das Ganze riecht wirklich ganz stark – ich habe es im Ausschuss schon gesagt – nach Postenschacher. (Beifall des Abg. Schmiedlechner.) Man würde diesen Geschäftsführer nicht brauchen, wenn eh drinsteht, dass es der Dienststellenleiter machen kann – und dann schreibt man das „oder“ rein: oder man kann auch einen Geschäftsführer bestellen. Das ist in meinen Augen nichts anderes als Postenschacher, was da gemacht werden soll.
Wichtig ist für mich auch die Einrichtung. Was darf sie machen? – „Erwerb von Vermögen und Rechten durch unentgeltliche Rechtsgeschäfte“, weiters: „Durchführung von Veranstaltungen, die mit den Aufgaben der betreffenden Dienststelle vereinbar sind, sowie auch deren Organisation und Abwicklung für Dritte“. Das heißt: Ist das jetzt ein Catering – eine Rechtspersönlichkeit – für, ich weiß nicht, eine Veranstaltung, die der ÖVP-Bauernbund macht, oder sonst irgendetwas? Ich kann mir das nicht anders vorstellen.
Der nächste Redner, meine Damen und Herren, ist Bauernbundobmann Georg Strasser. Er wird hier herauskommen und selbstverständlich wieder sagen, dass wir gegen die Bauern sind und auf die Bauern schimpfen. (Abg. Reiter: Das tust du ja gerade!) Nein, das sind wir nicht, das sage ich hier gleich in aller Klarheit und Deutlichkeit: Wir sind nicht gegen die Bauern, wir sind für die Bauern! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Aber wissen Sie, gegen was wir sind? – Gegen den ÖVP-Bauernbund mit seinen Machtgelüsten! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Weber: Interessant!)
20.52
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Dipl.-Ing. Georg Strasser. –Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Bereich, den wir heute besprechen, hat etwas mit Agrarforschung zu tun. Der erste Baustein – der ist sozusagen in den letzten Budgetverhandlungen gesetzt worden – war die Aufstockung des Budgets um 35 Millionen Euro – danke, Herr Bundesminister – im Bereich der Agrarforschung. Das war Teil des Impulsprogramms. Was beinhaltet das? – Forschungsangelegenheiten, Ammoniakreduktion, Nitrateintrag, erosionsschützende Maßnahmen, Tierwohlprojekte, Biodiversitätsprojekte.
Ich bin als praktizierender Bauer für jedes Forschungsergebnis, das in diesem Bereich gemacht wird, dankbar, denn wir brauchen diese Forschungsergebnisse wie einen Bissen Brot. Sie helfen uns zum einen, Umweltnormen und Klimaschutzanforderungen zu erfüllen – und das ist ein Gebot der Stunde –, und sie helfen uns, effizienter zu wirtschaften, denn jedes Kilo Handelsdünger, das man weniger einbringt, sozusagen mit einem Optimum eingesetzt, ist auch ein Beitrag für eine gute betriebswirtschaftliche Situation. Darum ist es wichtig, dass wir im Bereich Agrarforschung Fortschritte machen.
Es gibt jetzt schon zwei Institute. Weil Kollege Keck erwähnt hat, was diese Konstruktion sozusagen für ein Teufelswerk wird: Also ich bitte da schon um einen gewissen Respekt. Dieses Projekt haben redliche Beamte, Damen und Herren, entwickelt, und es gibt zwei Forschungsinstitutionen, die jetzt schon in den Genuss kommen, Drittmittel zu empfangen – aus österreichischen Töpfen und auch aus europäischen Töpfen, Herr Kollege Keck. Das ist das Francisco Josephinum. (Zwischenruf des Abg. Keck.) – Ja, zuhören bitte! (Abg. Keck: Für das braucht es keinen Geschäftsführer!) Zuhören bitte! – Das ist das Francisco Josephinum und das ist auch die Forschungsanstalt Raumberg-Gumpenstein, und ich bedanke mich bei beiden Institutionen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beiden Institutionen für die tolle Arbeit, die da über Jahre geleistet wurde. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Jetzt werden zwei zusätzliche Institutionen – und ich komme jetzt gleich zu den Institutsleitern, die auch im Saal sind; Kollege Keck, vielleicht können wir dann nachher, sozusagen im Off, ein paar Themen besprechen, wie das dann in der Praxis wirklich abläuft – in den Genuss kommen, dass sie Drittmittel aus Österreich und auch aus Europa abholen können.
Ich darf herzlich Dipl.-Ing. Dr. Peter Strauss begrüßen – er leitet das Bundesamt für Wasserwirtschaft, herzlich willkommen! – und ein Forschungsprojekt vorstellen, ein Projekt zur Optimierung des Erosionsschutzes im Ackerbau mit dem Fokus auf Erdäpfelanbau.
Was war die Konsequenz dieser Ergebnisse? – Dass im Öpul eine Förderbedingung „Erosionsschutz Acker“ mit der Facette „Anhäufung bei Kartoffeln“ initiiert wurde. So, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion der Grünen, stelle ich mir Ökologisierung vor (Abg. Koza: Dann erklär es uns!) – ich erkläre es gerade – (Abg. Keck: Und das alles ohne Geschäftsführer wäre besser!): Anreize schaffen, Forschungsergebnisse umsetzen, Bäuerinnen und Bauern einbinden, Programme schaffen, bei denen man freiwillig mitmacht (Abg. Koza: Freiwillig!), und dann sozusagen die Hektar zählen, die in Österreich mehr werden. Das ist ein Erfolgsprojekt. – Vielen Dank an das Institut.
Der zweite Bereich ist die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen. Da darf ich Herrn Dipl.-Ing. Mag. Dr. Martin Schönhart begrüßen und aus den Forschungsagenden dieses Instituts berichten: aktuelle und zukunftsweisende Themen der Agrarpolitik, der Ernährungswirtschaft, des landwirtschaftlichen Betriebes und des ländlichen Raumes sowie der Berggebiete.
Ich darf mich nicht nur für die Erstellung des Grünen Berichtes herzlichst bedanken, sondern auch für ein Forschungsprojekt mit dem Titel Greenet: „Grünland wird nicht nur als Futterquelle geschätzt, sondern auch als Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten und wegen seines ästhetischen und kulturellen Wertes.“ – Man schaut, dass man die Interessen der Natur, die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten und die Interessen der Bauern und Bäuerinnen in einem Forschungsprojekt abdeckt, Programme macht, Anreizsysteme schafft und so etwas weiterbringt.
Letztendlich ist dieser Beitrag der Agrarforschung nicht nur ein Gewinn für die Bäuerinnen und Bauern, sondern er ist auch ein Gewinn für die Bevölkerung und für die Konsumentinnen und Konsumenten (Zwischenruf des Abg. Schellhorn), weil dank dieser Forschungsergebnisse heimische Lebensmittel, Rohstoffe und Energie gesichert werden und wir auch weiterhin in einem der schönsten Länder der Welt leben können, mit einer sauberen Luft, mit sauberem Wasser und mit einer wunderschönen Landschaft. – Ein herzliches Dankeschön an die Bäuerinnen und Bauern, denn diese sind dafür ein Garant. (Beifall bei der ÖVP.)
Abschließend noch ein Satz zu Frau Kollegin Tomaselli, den verletzten - - (Abg. Tomaselli: Jaaa!) – Na, schauts, wir können ja normal miteinander reden (Ruf bei der SPÖ: Scheinbar nicht!), ohne dass wir uns - - (Abg. Scherak: Nicht immer funktioniert das bei euch!) Einfach nur normal reden! (Zwischenrufe bei den Grünen.) Es wurden drei Themen - - Frau Kollegin Tomaselli, ist Ihnen wurscht, was ich sage? (Abg. Tomaselli: Nein, ich höre ja zu!) – Na gut, danke, das freut mich.
Sie haben die These aufgestellt: Wer für Rhesi ist, kann nicht gegen die Renaturierung sein. Jetzt nenne ich Ihnen drei Facetten, wo die Spielregeln verletzt wurden. Erstens Dialog: Rhesi Dialog – Renaturierung kein Dialog; vielleicht in der Zukunft. Zweitens Freiwilligkeit: Rhesi freiwillig (Abg. Tomaselli: Na!) – in der Renaturierung verpflichtende Ziele. Drittens die Finanzierung: Beim Rhesi-Beschluss ist alles klar in der Finanzierung, aber kein Mensch weiß, wer die Renaturierung zahlen wird. (Zwischenrufe bei den Grünen) – So weit zu Ihren Ausführungen. Aus diesem Grund sind wir bei diesem Projekt skeptisch. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Michael Hammer: Frau Bundesminister gewesen!)
20.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Dipl.-Ing.in Karin Doppelbauer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Vorsitzender! Herr Minister! Ja, es ist einfach nicht anders zu sagen: Ich glaube, es braucht eine Mediation zwischen den Regierungspartnern. (Abg. Michael Hammer: Aber nicht von euch! – Abg. Strasser: Und der Opposition, oder wie!? Und der Opposition!) Vielleicht sogar eine Paartherapie, oder? Eine Paartherapie würde sich da durchaus anbieten. Ich bin ja ganz froh, dass wir da ein bisschen in der Mitte sitzen, ich wüsste ja nicht, was da sonst heute noch alles passieren würde, meine Damen und Herren. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Wurm: Wir sind die Mitte, sage ich ja immer!)
Aber ja, es geht hier um ein Paket, und wir haben uns auch im Ausschuss mit der Begründung ein wenig schwergetan – Herr Bauernbundpräsident, das hätten Sie auch noch ein wenig besser erklären können; wir haben ja auch geredet –, aber am Ende des Tages geht es um Forschung und Entwicklung, es geht um Internationalisierung der Forschung und Entwicklung, es geht darum, auch Drittmittel von anderen hereinzuholen, es geht um mehr Autonomie. Da sind wir prinzipiell
immer mit dabei und deswegen heute auch unsere Zustimmung zu diesem Paket. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
Was uns aber auch noch in diesem Zusammenhang wichtig wäre, Herr Landwirtschaftsminister: Dazu haben wir uns ja auch schon getroffen; wir hatten vor inzwischen schon zwei Wochen den runden Tisch zum Thema Nabe, also Nahrungsmittelbeschaffung für Ministerien beziehungsweise auch angegliederte Institutionen, wie zum Beispiel Landwirtschaftsschulen. Und da haben Sie ja jetzt erst den Vorstoß gemacht, herauszufinden, ob von diesen überhaupt österreichische Produkte eingekauft werden und ob die Quoten beziehungsweise die Kriterien, die man sich in der Nabe gegeben hat – 100 Prozent GVO-frei beim Hendl zum Beispiel oder 25 Prozent Bio bis Ende 2023 –, eingehalten werden.
Jetzt möchte ich wirklich darauf drängen – ich weiß, es gibt jetzt zum ersten Mal das Projekt, Jahre später, aber immerhin – und Sie bitten, dass Sie da mit Nachdruck jetzt darauf bestehen, denn wenn Sie nicht einmal in Ihrem eigenen Haus und mit Ihren eigenen Institutionen einhalten, was es zu tun gibt, nämlich die bäuerlichen Betriebe damit zu stützen, dass Sie die Produkte kaufen, die sie produzieren, dann schaut es wirklich finster aus in diesem Land. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
21.01
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Weber. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Johann Weber (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauer zu Hause vor den Bildschirmen! Ich möchte nur ganz kurz auf Herrn Kollegen Keck replizieren, und zwar hat er den Vorwurf Postenschacher in den Raum gestellt. – Das weise ich entschieden zurück! Ich möchte dazu nur sagen: Wie der Schelm denkt, so ist er.
Man soll nicht von sich automatisch auf andere schließen, nur weil es vielleicht in der SPÖ so üblich ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Keck: Das ist nicht lustig!)
Zu diesem Bundesämtergesetz in aller Kürze: In den landwirtschaftlichen Schulen ist das durchaus gang und gäbe, da gibt es wunderbare Beispiele dafür, dass das alles schon so gemacht wird, dass es dort schon Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit gibt. Das Beispiel Raumberg-Gumpenstein ist genannt worden, das Josephinum Research in Wieselburg, die HLBLA Sankt Florian hat schon so etwas, die HBLA und BA Klosterneuburg und auch die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik; das sind positivste Beispiele.
Jetzt will man das erweitern und weitere Einrichtungen hinzubringen, eben das Bundesamt für Wasserwirtschaft und die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen. Das ist eine positive Weiterentwicklung, aufbauend auf den bestehenden Beispielen. Diese Forschungseinrichtungen sind ja auch große Schmieden für Fachexperten, die ihr dort erworbenes Wissen dann in die breite Praxis hinaustragen und weitergeben, ob das dann in den Schulen ist, wo sie angesiedelt sind, oder auch auf Unis im In- und Ausland, auf der Boku oder beispielsweise auch auf der Uni in Bozen, und auch bei vielen, vielen Fachveranstaltungen im In- und Ausland – da könnte ich viel erzählen, ich war in diesem Bereich auch organisatorisch tätig.
Wer hier dagegenstimmt, stimmt auch – ganz klar – gegen eine Weiterentwicklung der Land- und Forstwirtschaft. Ich bitte um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Er hatte gerade das Wort; aber jetzt nicht.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2656 der Beilagen.
Wer mit diesem Gesetzentwurf einverstanden ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen; ein bisschen mehr Sportlichkeit, meine Damen und meine Herren! – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dies auch in dritter Lesung tut, wird um ein entsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 4129/A der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2024 erlassen wird und das Telekommunikationsgesetz 2021 und das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert werden (2638 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 24.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bei Ihnen steht das Wort. Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Hohe Cybersicherheitskriterien und -regelungen ganz klar auf die Füße zu bekommen ist zentral und wichtig, und es ist auch richtig und wichtig. Wir müssen, das steht, glaube ich, außer Frage, als Staat, als Europäische Union
resistent und resilient bezüglich Angriffen sein. Wir haben Angriffe auf Ministerien erlebt. Erinnern Sie sich auch an den Angriff auf das Bundesland Kärnten!
Mit dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz, mit der Richtlinie eins, ist damals, glaube ich, ein wichtiger erster Schritt gesetzt worden. Nun soll NIS2, die Richtlinie zwei, folgen, so die Verhandlungen auf europäischer Ebene. Aber – und jetzt komme ich zum großen Aber –: Seit zwei Jahren wissen Sie, werte Bundesregierung, Bescheid, dass die Richtlinie umgesetzt werden muss, nämlich konkret seit Dezember 2022. Zwei Jahre haben Sie abgewartet und nichts – nichts! – gemacht. Sie haben davor auch mit niemandem geredet, Sie haben das Parlament nicht eingebunden, Sie haben die Zivilgesellschaft nicht eingebunden, Sie haben die Wissenschaft nur bedingt berücksichtigt, und dann gab es im April plötzlich einen Ministerialentwurf, dann gab es 86 Stellungnahmen, die zum Großteil sehr, sehr vernichtend waren, by the way auch vom Sozialministerium, das sozusagen ordentlich – wie soll ich sagen? – drübergefahren ist.
Was machen Sie weiter? – All das wird ignoriert. Es kommt keine Regierungsvorlage, es wird nicht darauf eingegangen. Plötzlich, vor einem Monat, geben sich Abgeordnete des Parlaments, dieses Nationalrates, für einen Initiativantrag her. (Abg. Herr: Das ist ein Wahnsinn!) Der Initiativantrag, der nichts verändert hat, außer dass er den Gesundheitsbereich herausgenommen hat – keine einzige Rücksichtnahme auf eine Stellungnahme –, schiebt das dann in den Innenausschuss, und man führt wieder keine Gespräche mit der Opposition. (Ruf bei der SPÖ: Skandal!)
Werte Damen und Herren, es handelt sich hierbei um eine Zweidrittelmaterie, man benötigt da andere Fraktionen, aber eine Diskussion wird wieder nicht geführt. Dann gibt es krampfhaft – weil Oppositionsfraktionen das so wollten – ein Hearing im Ausschuss. Auch die beiden Experten waren äußerst kritisch, sowohl der Experte der Regierungsfraktionen als auch der Experte, wenn man so
sagen mag, der Oppositionsfraktionen; wir hatten hier in diesem Saal zwei zu Gast. – Alles wurscht, alles, alles wurscht.
Das ist aber nur Beiwerk, wenn ich das so sagen darf, und da rede ich als Parlamentarierin. Wenn ich mir jetzt aber das Gesetz ansehe, so sehe ich drei große Kritikpunkte, warum wir als Sozialdemokratie dezidiert nicht zustimmen werden:
Erstens: Es wird ein Superministerium geschaffen, das es in dieser Republik noch nie gab. Das Innenministerium nimmt sich und bekommt Macht, was unerträglich ist. Diese Macht hat kein Bundeskanzler, diese Macht hatte davor auch noch nie ein anderes Ministerium. Sie unterlaufen die bundesstaatliche Kompetenzverteilung und damit das föderalistische Prinzip. Man pfeift, wenn ich das so sagen darf, auf andere Ministerien, auf die Bundesländer, auf die Gemeinden. Es gibt ein Weisungsrecht im Innenministerium und Sie overrulen damit alle. – Diese Machtbesessenheit unterstützen wir definitiv nicht. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Amesbauer.)
Es ist auch inhaltlich völlig falsch, ein Ministerium zu schaffen, in dem ab Oktober 500 Leute mehr walten müssten – wo kommen denn die 500 Fachkräfte her? –, die nämlich Hilfeleistungen bei der Umsetzung anbieten müssen und gleichzeitig Regulierungsbehörde sind. Bitte, was soll das? Was soll das?!
Eine parlamentarische Kontrolle kann es aufgrund des Umfangs nicht geben. Wir kennen die Beantwortungen unserer parlamentarischen Anfragen durch den Innenminister. Da wird das Interpellationsrecht, na ja, sagen wir so: nicht immer ganz so ernst genommen. Aufgrund des Umfangs des Gesetzentwurfes, der jetzt vorliegt, kann diese parlamentarische Kontrolle gar nicht stattfinden, und es gibt auch keinen Automatismus, Berichte legen zu müssen.
Ich sage es Ihnen ehrlich: Da an der Kontrolle des Parlaments vorbei zu agieren ist nicht zu unterstützen und sehr, sehr frech. (Beifall bei der SPÖ.)
Drittens, abschließend: Ich weiß, es handelt sich hierbei um eine unfassbar große Menge an Daten, die verwaltet, verarbeitet und weiterverbreitet werden. Wenn man es böse meint, könnte das ein Tor zur anlasslosen Massenüberwachung sein. (Abg. Einwallner: Das ist es! Das ist es, liebe Grünen! – Abg. Himmelbauer: Das stimmt ja nicht! Sie brauchen da keine Angst schüren, das stimmt einfach nicht! Das hat der Experte im Ausschuss gesagt, das stimmt nicht!) Wir befürchten da wirklich die Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür, die vom VfGH gekippt wurde. (Abg. Himmelbauer: Ein Blödsinn! – Zwischenruf bei den Grünen.) Und Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der Grünen, unterstützen das! Es ist sehr, sehr enttäuschend, dass Sie den Überwachungsstaat gemeinsam mit der ÖVP bauen – mit uns als Sozialdemokratie nicht, wir stimmen nicht zu! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Einwallner: Überwachung à la Stögmüller wird das!)
21.09
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir können da gleich einsteigen und ein paar Sachen aufklären: Die Regelung im NIS-Gesetz ist an sich nicht gänzlich neu. Schon heute gibt es Regelungen, die die Cybersicherheit betreffen – 100 Unternehmen in Österreich sind betroffen. Ja, in Zukunft sollen mit der neuen Richtlinie weitaus mehr Unternehmen – 3 500 Unternehmen – unter die NIS-Regelungen fallen.
In den letzten Wochen, Monaten sind – und Kollegin Kucharowits stellt sich hierher und tut so, als wäre in den letzten zwei Jahren nichts passiert; ganz im Gegenteil! – viele, viele Vorbereitungsmaßnahmen zu diesem Gesetz getroffen worden. (Abg. Kucharowits: Es ist nichts passiert!) Es sind Informationskampagnen unterwegs, von Wirtschaftskammer, IV, Bundeskanzleramt, BMI und vielen anderen Stakeholdern, die viele der Unternehmen, die davon in
Zukunft betroffen sein werden, weil es eine Richtlinie ist, die auch in Österreich umzusetzen ist, informieren und sie bei der Umsetzung der notwendigen Schritte auch begleiten.
Es wurde im Rahmen der Formulierung dieses Gesetzes ein sehr breit gehaltener Stakeholderprozess angelegt, in den auch Experten, Cybersicherheitsexpertinnen und ‑experten, Unternehmen, die davon betroffen sind, eingebunden waren. Dieses Gesetz wurde in enger Abstimmung formuliert, um auch die Praxiserfahrung miteinzubeziehen. Die Rückmeldung dahin gehend ist eine sehr positive.
Es gab ein konstruktives Miteinander mit den Ländern und Gemeinden. Es gibt sogar die sinnvolle Einigung, ein gemeinsames Gesetz zu beschließen. Das führt auch dazu, dass wir heute eine Zweidrittelmehrheit brauchen, aber es vermeidet den Irrsinn, dass wir für die Umsetzung von NIS2 zehn Landesgesetze, Bundesgesetze oder zehn Behörden brauchen, dass noch jedes einzelne Bundesland plus eine Bundesbehörde die NIS-Umsetzungsregelungen kontrollieren. Das wäre Irrsinn. Es ist sinnvoll, dass wir das zusammenlegen.
Es wurde in unserem Umsetzungsvorschlag auch berücksichtigt, dass es eine Möglichkeit, eine langfristige Möglichkeit geben soll, diese Umsetzungsmaßnahmen zu treffen, und zwar bis 1.6.2025.
Klar ist: Die Unternehmen warten auf diese Umsetzungsregelung. Ich kann nur an die gesamte Runde hier appellieren, noch einmal zu überdenken, ob Sie diesem Gesetzentwurf doch zustimmen, denn die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit, was diese Richtlinienumsetzung betrifft, und es braucht auch die Sicherheit, dass wir nahe an dieser Richtlinie arbeiten und nicht noch zusätzlich Dinge hinzukommen. Die Unternehmen müssen sich vorbereiten.
Greifen wir ein paar Themen auf, die jetzt angesprochen worden sind – ich kann der SPÖ vielleicht einige Befürchtungen nehmen! Das Thema BMI-Zuständigkeit, Machtkonzentration: Das kann ich nur verneinen. Das BMI war bis dato
auch operativ zuständig. Es gibt dort Expertise, zahlreiche Expertinnen und Experten, die bisher auch schon dort beschäftigt waren und die ihre Tätigkeit weiterhin fortsetzen sollen. (Abg. Einwallner: Viel mehr brauchen wir nicht!) Auch die Wirtschaft wünscht sich einen Ansprechpartner, weil es dann einfach leichter in der Umsetzung ist. Auch andere Länder zeigen, dass das Innenressort eine gute Wahl ist, um diese Aufgabe zu erfüllen, oder auch nachgeordnete Dienststellen, die dem Innenministerium zugeordnet sind, wie das beispielsweise in Deutschland das BSI ist.
Das BMI ist in diesem Zusammenhang keine Strafbehörde. Die Cybersicherheitsbehörde hat keine sicherheitspolizeilichen Aufgaben oder Befugnisse. Das heißt, auch da gibt es eine klare Trennung.
Etwas anderes, das heute vielleicht auch noch vorkommen wird, ist das Thema Bürokratie: Natürlich kann man das durchaus kritisieren – ich persönlich kritisiere das auch –; in den letzten Monaten und Jahren ist sehr viel Bürokratie auf unsere Unternehmen zugekommen, aber Cybersicherheit ist eine Hausaufgabe, der sich jedes Unternehmen annehmen muss. Und nicht nur die IT-Abteilungen der Unternehmen beschäftigen sich intensiv damit, auch die Geschäftsführungen sehen das als Notwendigkeit an, um all dem, was in dieser Welt passiert, auch Maßnahmen entgegensetzen zu können.
Der Personalmangel ist angesprochen worden. – Ja, aber genau deswegen ist es auch wichtig, die Synergien aus dem BMI und die Expertise, die jetzt schon vorrätig ist, zu nützen. Egal ob man es auslagert oder eine andere Behörde zuständig ist, Personal wird es auch weiterhin brauchen. Wir haben als Bund auch Maßnahmen im Bereich der Besoldung geschaffen, um IT-Spezialisten anwerben zu können und um als Arbeitgeber auch attraktiv zu sein.
Auch das Thema Vorratsdatenspeicherung und Massenüberwachung ist absolut kein Thema! (Abg. Amesbauer: Waren Sie im Hearing?) Noch einmal: Der Experte selbst im Ausschuss hat gesagt, dass das absurd ist. Es geht um Angriffsdaten, hat er gesagt, um keine Inhaltsdaten, es muss erkennbar sein, woher
(Abg. Amesbauer: Nein, das stimmt ja nicht! Genau das Gegenteil!) - - Doch, hat er gesagt. Lassen Sie sich einfach das Protokoll aus dem Ausschuss kommen, das hat er selbst gesagt (Abg. Amesbauer: Ich war dabei!), oder kontaktieren Sie ihn, kein Problem! Aber es wird sicher nicht zu einer Vorratsdatenspeicherung oder Ähnlichem durch dieses Gesetz kommen.
Ich kann nur noch einmal an die Runde appellieren: Für die Unternehmen braucht es Rechtssicherheit, und es wäre gut, wenn wir heute dieses Gesetz beschließen könnten! (Beifall bei der ÖVP.)
21.14
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Amesbauer. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Wir besprechen jetzt das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz, NIS2, eine EU-Richtlinie, und ich muss schon einiges an Kritik zum Inhalt und auch zu dem gesamten Prozess, der letztlich zu der heutigen Debatte hier geführt hat, anbringen.
Frau Kollegin Himmelbauer, ich weiß nicht, in welchem Hearing Sie waren, aber in dem Hearing, in dem ich war (Abg. Himmelbauer: Wir können gerne noch einmal den Experten kontaktieren!), waren zwei Experten, und beide Experten haben gesagt, dieser Gesetzentwurf sei schlecht. Der eine Experte, der von der Regierung nominiert wurde, hat gesagt, das sei schlecht, aber besser als nichts; so habe ich es in Erinnerung, ohne das Protokoll vor mir zu haben. Und der zweite Experte von Epicenter Works hat eine vernichtende Stellungnahme, eine vernichtende Kritik abgegeben. (Abg. Himmelbauer: Das stimmt auch nicht!) Und es waren nicht nur diese Experten, es hat auch ein großer Teil der Stakeholder Stellungnahmen abgegeben. Im Übrigen wurde auf viele Stellungnahmen gar nicht mehr gewartet und es wurden auch nicht alle eingebunden.
Aber kommen wir einmal zu den inhaltlichen Kritikpunkten. Die Ansiedelung beim Innenministerium ist ein Konstruktionsfehler – wurde auch im Hearing ganz klar so festgestellt –, und zwar ein Konstruktionsfehler der nationalen Cybersicherheitsbehörde. Warum wieder beim Innenministerium? Das haben wir schon beim Krisensicherheitsgesetz gesehen: dass das Innenministerium immer mehr und immer weitreichendere Kompetenzen an sich zieht. Warum? Was haben Sie mit dem Innenministerium vor? Also das muss mir einmal jemand erklären. Das lässt mich schon mit einem mulmigen Gefühl zurück – was auch immer Sie mit diesem Innenministerium vorhaben.
Es gibt da einen Zielkonflikt im BMI: Es gibt die Befürchtung, dass die Einzelstrafverfolgung der allgemeinen IT-Sicherheit immer vorgezogen wird. Das ist das eine. Und angesichts der derzeit desaströsen Zustände der IT-Sicherheit in Österreich entsteht da in Wahrheit eine Gefahr für das gesamte Land. Was Cyberattacken bedeuten können, haben wir in Österreich ja auch schon erlebt. Es gab zum Beispiel Angriffe auf das Außenministerium, auf das Amt der Kärntner Landesregierung, auf zahlreiche Unternehmungen wie zum Beispiel Palfinger oder SalzburgMilch und viele andere auch.
Da besteht natürlich Handlungsbedarf, aber wie Sie das angehen, so funktioniert das nicht. Wir haben eine mangelhafte Personalausstattung – liegt natürlich daran, dass in der Privatwirtschaft im IT-Bereich viel mehr verdient werden kann als im öffentlichen Bereich –, und es wird auch bemängelt, dass im Innenministerium die Experten gar nicht in ausreichender Anzahl vorhanden sind.
Damit komme ich auch schon zum nächsten Punkt: private Unternehmungen, die ja auch massiv mit diesen gesetzlichen Auswirkungen konfrontiert sind. Also wenn es nicht einmal das Innenministerium schafft, ausreichend qualifiziertes Personal dafür zu finden, einzustellen, bereitzustellen, wie sollen es dann private Unternehmungen in dieser Dimension machen, noch dazu, wenn das jetzt so unkoordiniert auf die Firmen zukommt und eine große Belastung für die Firmen ist?
Ihr macht ja auch immer wieder Betriebsbesuche. Was ist denn das, was die Unternehmer in diesem Land stört? – Die Bürokratie, immer mehr Vorschriften und immer mehr Geschichten, zum Beispiel auch das Lieferkettengesetz, das auf die Unternehmungen zukommt.
Im Hearing wurde auch festgestellt, dass das Innenministerium notorisch schlecht in kollaborativer Arbeitsweise ist. Das ist auch eine Geschichte, die Sie, Herr Totschnig, dem Innenminister, den Sie ja heute vertreten, ausrichten können. – Also so viel einmal zum Konstruktionsfehler.
Zweitens: überschießende Kompetenzen und Befugnisse der neuen Cybersicherheitsbehörde und zu weitreichende Datenverarbeitungs- und Übermittlungskompetenzen. Frau Kollegin Himmelbauer (Abg. Himmelbauer: Bitte!), die Gefahr der Massenüberwachung sei gegeben, das wurde im Hearing ganz klar gesagt (Abg. Himmelbauer: Das stimmt nicht! Ist nicht der Fall!) und auf meine Nachfrage hin vom Experten von Epicenter Works auch bestätigt. (Abg. Himmelbauer: Und der Kollege von Govcert Austria ist danebengesessen und hat das verneint!) – Der hat das nicht verneint, beide Experten haben Bedenken angemeldet. Aber sei’s drum. (Abg. Himmelbauer: Jetzt sind wir wieder bei der Verschwörungstheorie!)
Also ich frage mich: Was haben Sie vor? Warum bündeln Sie immer mehr Macht im Innenministerium? Warum übertragen Sie diesem so weitreichende Datenverarbeitungskompetenzen? Sie sagen, mit Massenüberwachung hat das überhaupt nichts zu tun. Diese Geschichte kennen wir schon von der Coronapolitik, was passiert, wenn Sie die Kompetenzen irgendwo bündeln, meine Damen und Herren!
Zusammengefasst: Das Ganze wurde zu spät vorgelegt. Es ist zu unausgegoren. Es hat absolut keine Einbindung der Opposition gegeben; das haben wir ja beim Krisensicherheitsgesetz auch schon einmal erlebt. Es sind Verfassungsbestimmungen darin enthalten. Und Sie glauben ernsthaft, Sie bekommen eine Zustimmung, eine Zweidrittelmehrheit, wenn Sie mit der Opposition nicht reden?! Also mit uns gab es keine Gespräche. Es gab keine Gespräche mit der Opposition
und es wurde auch nicht auf verschiedenste Stimmen aus der Wissenschaft, von Expertenseite und so weiter gehört. Das haben Sie alles weggewischt.
Wir wollen das also nicht. Wir sagen Nein dazu, denn wir wollen dieses Bürokratiemonster nicht, wir wollen diese Aufblähung der Befugnisse im Innenministerium nicht. Die drohende Massenüberwachung, den drohenden Missbrauch der Daten der Österreicher wollen wir auf keinen Fall, und wir stehen sicher nicht für so eine Geschichte zur Verfügung. Zurück an den Start –wir werden das in der nächsten Periode neu verhandeln! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
21.20
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hofinger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt in Österreich immer mehr Cyberangriffe, die Zahl nimmt massiv zu – ob das Ministerien betrifft oder die Infrastruktur. Auch der Lebensmittelhändler Spar wurde 2021 Opfer eines Cyberangriffes, und es wurden viele Filialen lahmgelegt. Ein Flugzeugzulieferer bei mir zu Hause wurde 2015 durch einen Cyberangriff um 50 Millionen Euro betrogen. Das zeigt die Notwendigkeit, die Cybersicherheit in Österreich zu verstärken. Genau da setzt das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz, NISG 2024, an. Es ist ein entscheidender Schritt, um die Cybersicherheit in Österreich zu stärken und unsere digitale Infrastruktur zu schützen.
Das vorliegende NISG 2024 ist das Ergebnis intensiver Diskussionen mit Experten unter Einbindung vieler Stakeholder, wie wir schon gehört haben. Es wurde im Ausschuss ganz intensiv diskutiert, es wurde auch ein Hearing abgehalten, in dem jeder seine Bedenken vorbringen konnte.
Es bietet einen Rahmen für die umfassende kooperative Cybersicherheit europaweit. Es kann aber nur dann umgesetzt werden, wenn die Opposition zustimmt.
Es geht in diesem Gesetz nicht darum, Massenüberwachung zu betreiben. Es geht auch nicht darum, Befugnisse zu sehr im Innenministerium zu konzentrieren. Das ist absolut unrichtig. Die FPÖ sagt, die Unternehmen wurden nicht eingebunden, doch das stimmt einfach auch nicht. Dieses Thema ist zu wichtig, als dass man damit kurz vor der Wahl politisches Kleingeld wechseln kann.
Geschätzte Damen und Herren, wir müssen sicherstellen, dass unsere Unternehmen und die kritische Infrastruktur wie Energieversorger oder Wasserversorger vor solchen Bedrohungen geschützt werden. Was bringt es, wenn die Opposition jetzt nicht zustimmt? – Dass wir Fristen auf EU-Ebene nicht einhalten können. Es bringt ein Vertragsverletzungsverfahren und Strafen, die wir zahlen müssen, anstatt dass wir das Geld in Cybersicherheit investieren können. Wir verlieren auch den Zugang zu Förderungen für unsere kleinen und mittleren Unternehmen.
Geschätzte Damen und Herren der Opposition, wollen Sie wirklich aufgrund politischer Ideologien – fachlich gibt es nämlich seitens der Experten keine Einwände – die Sicherheit der Betriebe und damit die Sicherheit vieler Arbeitsplätze gefährden? Die wirtschaftliche Stabilität unseres Landes ist von entscheidender Bedeutung, und daher appelliere ich nochmals an die Opposition: Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu! – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.23
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Krisper. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
21.23
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Lieber Kollege von der ÖVP, der vor mir geredet hat: Es geht nicht um politische Ideologie, sondern um redliche Sorgen, die wir haben und derentwegen wir auch dem NIS-Gesetz nicht zustimmen werden.
Es ist zwar so, dass die Bedeutung von Cybersecurity in unserer digitalisierten Welt nicht genug betont werden kann und deswegen die Richtlinie geboten wäre, aber es ist bedauerlich, dass die Umsetzung leider überhaupt nicht gelungen ist.
Ich möchte mich auf einen anderen Punkt – ergänzend zu den Ausführungen der Kollegen – konzentrieren, nämlich die Machtkonzentration im Innenministerium, das in den letzten Jahren fast ausschließlich durch die plumpen Forderungen nach Strafverschärfungen und mehr Überwachungskompetenzen auffällt. Genau da liegt das Problem: In diesem Innenministerium mit der genannten Denkweise soll die zentrale Cybersicherheitsbehörde angesiedelt werden. Das ist absolut ungeeignet, denn dem Innenministerium kämen mit dem NIS-Gesetz eben weitreichende Befugnisse zu, und dadurch käme es zu einem Zielkonflikt zwischen Cybersecurity und polizeilichen Überwachungsaufgaben. Es würde die begründete Gefahr bestehen, dass die polizeilichen Aufgaben die Cybersicherheitsmaßnahmen überlagern und abschreckend auf den Austausch zwischen den Entscheidungsträgern, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der IT-Sicherheit-Community wirken. Das könnte dazu führen, dass Österreich in der Cybersicherheit weiter ins Hintertreffen gerät.
Auch kennt Österreich sowohl strafrechtliche als auch datenschutzrechtliche Bestimmungen, die eine massive Hürde für die Offenlegung von Schwachstellen darstellen. Durch den jetzigen Vorschlag besteht auch die Gefahr einer anlasslosen Massenüberwachung durch die Hintertür. (Abg. Zorba: Wie?)
Nun ist es zwar so, dass die Cybersicherheit eine der größten Herausforderungen unserer Zeit darstellt, doch ein Gesetz, das ohne umfassende Einbindung von Opposition, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft erlassen wird und die Kompetenzen derartig im Innenministerium bündelt, ist nicht die Lösung. Wir müssen sicherstellen, dass die Cybersicherheitsmaßnahmen effektiv, transparent und frei von Zielkonflikten sind. Daher appelliere ich an Sie, das Gesetz in der jetzigen Form abzulehnen und eine Neuausarbeitung unter Einbeziehung aller relevanten Akteure zu fordern. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
21.25
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Zorba. – Bitte.
Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die NIS2-Richtlinie der EU zielt darauf ab, das Cybersicherheitsniveau innerhalb der Mitgliedstaaten zu harmonisieren und auch dementsprechend zu erhöhen. Das Ganze wurde im Jahr 2022 vorgestellt und sollte im besten Fall bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Im Vergleich zur vorherigen NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 erweitert sich auch der Anwendungsbereich erheblich. Nun sind mehr Unternehmen aus verschiedenen Sektoren – darunter Energie, Transport, Banken, Gesundheitswesen und die öffentliche Verwaltung – stark betroffen. Zu den wesentlichen Anforderungen gehören Maßnahmen in den Bereichen Cyberrisikomanagement und Sicherheit der Lieferkette.
Die NIS2-Richtlinie differenziert zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen, wobei die Anforderungen je nach Kategorie sehr unterschiedlich sind. Diese Unterscheidung ermöglicht auch, eine gezielte Regulierung durchzuführen, und stärkt die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberbedrohungen.
Genau diese Widerstandsfähigkeit benötigen wir auch in der jetzigen Situation. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Himmelbauer.)
Es wurden jetzt auch schon einige Kritikpunkte genannt, und ich kann ihnen zum Teil auch folgen. Sicherlich sind im Entwurf auch Dinge enthalten, die man hätte anders lösen können. Das Problem an dieser Richtlinie ist, dass sie sehr umfassend ist. Wir sehen auch in anderen europäischen Ländern, dass es nicht ganz einfach ist, sie umzusetzen. Den Großteil der Kritik verstehe ich, es gibt aber Punkte, die ich absolut nicht verstehen kann. Einer ist der Vorwurf der anlasslosen Massenüberwachung. Ich weiß nicht, wie man das aus diesem Entwurf herauslesen kann. Ich tue mir schwer damit, das irgendwie zu argumentieren. Vielleicht möchte mir das ja jemand nach der Debatte erklären.
Die starke Konzentration der Befugnisse beim BMI: Das war bei der Umsetzung der NIS1-Richtlinie ebenfalls der Fall und war kein Problem. Das kann man kritisieren, man kann es sicher auch anders umsetzen, und das ist, glaube ich, kein Punkt, der unüberwindbar sein sollte. Es gab auch schon die Idee der Ausgliederung. Wir haben uns auch in vorherigen Entwürfen angeschaut, wie das ausschauen könnte, ob es besser wird, ob es schlechter wird. Ich glaube, man muss festhalten, wie gut diese Idee ist, wenn man hoheitliche Aufgaben ausgliedert: Auf der einen Seite bringt es Vorteile mit sich, auf der anderen Seite gibt es auch Nachteile, mit denen man sich auseinandersetzen muss. Sie können sich sicher sein, dass wir uns mit diesen Vor- und Nachteilen auseinandergesetzt haben.
Viel Spielraum hat Österreich aus technischer Sicht bei der nationalen Umsetzung ohnehin nicht, da die Richtlinie relativ klar formuliert ist. Es zeichnet sich aber ab, dass der Gesetzentwurf hier heute nicht die benötigte Mehrheit bekommen wird. Auch in anderen europäischen Ländern gibt es bei der Umsetzung ähnliche Debatten. Es ist keine einfache Richtlinie, die es umzusetzen gilt, aber die Richtlinie ist wichtig. Ich hoffe also, dass wir uns für den nächsten Anlauf – vielleicht nach dem Wahlkampf im Herbst – noch einmal zusammenfinden
können, damit wir diese wichtige Richtlinie mit der entsprechenden Zweidrittelmehrheit umsetzen können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.29
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist noch Abgeordneter Herbert. – Bitte. (Abg. Michael Hammer: Der kleine Herbert! – Abg. Herbert – auf dem Weg zum Redner:innenpult –: Danke für die Mitarbeit! – Abg. Michael Hammer – erheitert –: Der Kickl ist der große Herbert! – Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.)
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Auf der ÖVP-Seite ist man heiter. Es freut mich, dass ihr um die Zeit noch Spaß habt. Das ist auch gut so, weil euch das Lachen eh gleich vergehen wird, wenn wir zur Abstimmung kommen.
Von meinen Vorrednern wurden hier schon zahlreiche inhaltliche Argumente ausgeführt. Ich darf das vielleicht noch einmal zusammenfassen.
Cybersicherheit ist ein wichtiger Beitrag im internationalen Datenaustausch, nicht nur für die Firmen, nicht nur für Privatpersonen, sondern natürlich insbesondere dann, wenn es um den Staat geht, um die Sicherheit des Staates, aber auch um die Abläufe im Internet, beim Austausch mit anderen Ländern, mit Partnerdiensten, insbesondere im Bereich innere Sicherheit.
Es wurde schon angesprochen: Die inhaltliche Aufbereitung dieses Gesetzes war grottenschlecht. Es ist auch die personelle Aufbereitung der Struktur angesprochen worden, die sich nicht viel besser darstellt. Eines ist auch zu bemerken: Nur weil wir eine Vorgabe der EU haben, müssen wir hier im Parlament noch lange nicht ohne wichtige inhaltliche Auseinandersetzung springen wie die Flummis und eine so wichtige Sache einfach durchwinken.
Ich darf daher noch einmal an das Hearing erinnern, das die inhaltlichen Schwächen dieses Gesetzes ohnedies aufbereitet hat. Ich glaube, nur die ÖVP hat da einen Knick in der Optik, denn alle anderen haben das eher so gesehen, dass man da viel nachzubereiten, viel nachzubessern hat. Ich darf daher meinen: Eine gute neue Runde zu einer inhaltlich verbesserten Neugestaltung dieses Gesetzes ist dringend notwendig. Wir werden uns daher diesem Gesetzesvorschlag nicht anschließen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2638 der Beilagen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zuerst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. Diese ist gegeben.
Ich bitte nun die Damen und Herren, die dem Entwurf ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen.
Ich bitte die Schriftführer:innen um die Auszählung, damit wir sicher feststellen können, ob das eine Zweidrittelmehrheit ist, ja oder nein. – Bitte. (Die Schriftführer:innen Gahr, Kucharowits, Schallmeiner, Steinacker und Zanger nehmen die Stimmenzählung vor.) – Der vorliegende Gesetzentwurf wurde nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. Es liegt kein Gesetzesbeschluss des Nationalrates im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung vor. Somit entfällt die dritte Lesung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
25. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 4132/A der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (2639 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 25. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Einwallner. – Bitte sehr.
Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Wir kommen jetzt von einem Husch-pfusch-Gesetz zum nächsten Husch-pfusch-Gesetz, das hier gemacht wird. Es ist wieder ein Initiativantrag, der total überrascht: Eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz liegt uns hier vor, die erhebliche Erweiterungen der Befugnisse für die Polizei vorsieht.
Es ist mir schon bewusst, dass wir uns in diesem Themenfeld immer auch in einem Spannungsfeld bewegen: auf der einen Seite der Polizei die notwendigen Instrumente zu geben, um für die Terrorismusabwehr gerüstet zu sein, um für die Verbrechensbekämpfung gerüstet zu sein; gleichzeitig braucht es Sensibilität dafür, dass es nicht zu einer überschießenden Überwachung und Einschränkung der Grundrechte kommen darf. Das ist leider bei diesem Sicherheitspolizeigesetz der Fall.
Meine Damen und Herren, diese Novelle, die hier vorliegt und per Initiativantrag von Schwarz-Grün eingebracht wurde, ermöglicht mehr anlasslose – anlasslose! – Durchsuchungen von Personen und Fahrzeugen. Meine Damen und Herren, es kommt zu einem Déjà-vu (Zwischenruf des Abg. Bürstmayr) – Schwarz-
Blau hat es schon versucht –: Die Wiedereinführung des Scannens von Fahrzeugen und Kennzeichen, automatisches Kennzeichenscannen, ist vorgesehen. Das ist jetzt der zweite Versuch – zuerst von ÖVP und FPÖ und jetzt, und das ist sehr überraschend, von ÖVP und Grünen –, da die Tür zur anlasslosen Massenüberwachung aufzustoßen. (Abg. Maurer: Das ist eine VfGH-Reparatur!)
Meine Damen und Herren, wir haben das beim letzten Mal schon beim Verfassungsgerichtshof eingeklagt (Abg. Scherak: Ihr habt meine Hilfe gebraucht, aber ansonsten stimmt es!) und recht bekommen. Meine Damen und Herren, wir werden das auch diesmal nicht so durchgehen lassen. Dass das die Grünen so in dieser Form mittragen – das hat man schon beim NIS2-Gesetz gesehen und sieht es auch jetzt bei dieser Gesetzesmaterie wieder –, ist aus meiner Sicht mehr als bedenklich.
Nicht nur, dass es die Tür zu einer Überwachung, die wir alle nicht haben wollen, und zur Einschränkung von Bürger:innenrechten aufstößt, nein, es ist zusätzlich auch legistisch sehr, sehr schlecht gemacht. Das zeigt sich an den unzähligen Stellungnahmen, die gekommen sind, und nicht Stellungnahmen von irgendwem: Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes hat diese Novelle auf 13 Seiten vernichtet – und das ist der Fakt, den wir da haben. (Beifall bei der SPÖ.)
2019 hat uns der Verfassungsgerichtshof bestätigt. Er hat damals gesagt, die Ermächtigung zur Datenerfassung und -speicherung sei viel zu weitgehend, und hat dieses Gesetz 2019 aufgehoben. Das Gesetz, das jetzt vorliegt, diese Novelle, die jetzt vorliegt, ist um nichts besser, um gar nichts besser und öffnet wie gesagt die Tür zu einer anlasslosen Massenüberwachung.
Da spielt die SPÖ auf keinen Fall mit. Das gibt es mit uns nicht, und daher werden wir diesem Gesetz auch nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
21.42
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte.
21.42
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich glaube, jeder Polizist dreht sich im Grab um, Herr Kollege Einwallner, wirklich! Also das, was Sie gesagt haben, ist ungefähr genau das Gegenteil von dem, was tatsächlich passiert, komplett das Gegenteil.
Sie sind offenbar dagegen, dass die Polizei Kennzeichen von Kfz, vielleicht solchen von organisierten Banden, die durch Österreich fahren, entsprechend kontrolliert (Abg. Scherak: Die österreichische Bundesverfassung ist dagegen, Wolfgang!) und danach schaut, ob Kennzeichen gestohlen sind, in einer Datenbank erfasst sind, und dass solche gestohlenen Kfz danach auch entsprechend überprüft werden können. Wie kann man da dagegen sein? – Ich verstehe es nicht.
Ja, der Verfassungsgerichtshof hat da einmal dagegen entschieden, dass eine Datenspeicherung von zwei Wochen vorgenommen worden ist, aber genau diese Datenspeicherung ist jetzt weg. Es gibt keine Datenspeicherung. Es gibt nur einen automatischen Abgleich, und nur dann, wenn ein Treffer erzielt wird, besteht die Möglichkeit, auch weitere Nachforschungen anzustellen, sonst nicht. (Abg. Scherak: Aber man muss das Erkenntnis vom VfGH fertiglesen, es reicht nicht nur die erste Seite und dann aufhören! – Abg. Krisper: Und die letzte!)
Herr Kollege, diese Vorgangsweise nimmt ganz genau Rücksicht auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes und macht eine verfassungskonforme neue Regelung. Es ist Ihnen unbenommen, nochmals diese Regelung beim Verfassungsgerichtshof zu bekämpfen, aber ich sage Ihnen, die Polizei benötigt es dringend, auch gestohlene Kfz-Kennzeichen entsprechend kontrollieren, abrufen zu können, über eine Datenbank laufen zu lassen und dann automatisch Treffer erzielen zu können.
Zweiter Punkt dieses Sicherheitspolizeigesetzes ist, dass es bei einer Bedrohungslage, wie sie zu Weihnachten 2023 gegeben war, als die Gefahr bestand, dass
terroristische Anschläge auch auf Kirchen vorgenommen werden, auch eine Möglichkeit gibt, vorsorgliche Durchsuchungen zu machen. Da kann man doch auch nicht dagegen sein, Herr Kollege Einwallner (Abg. Einwallner: Wenn der Verfassungsgerichtshof sagt, das ist unmöglich, das so zu machen! – Zwischenruf des Abg. Bürstmayr), dass man angesichts der Gefahr eines Terrorangriffes vorsorgliche Untersuchungen macht, und das auch verfassungsrechtlich entsprechend abgesichert. (Abg. Bürstmayr: Da gibt es halt einmal ein Erkenntnis dazu!)
Das Dritte, das dieses Gesetz vorsieht, ist, dass die Polizei nun im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und den Staatsanwaltschaften entsprechend verbunden ist. Ich hätte mir da von Ihnen erwartet, dass Sie das auch für die Justiz verlangen, denn dort ist es bei der Generalprokuratur und auch bei Familienrechtssachen noch immer nicht der Fall. Da könnten Sie es fordern, aber hier haben wir in Zukunft einen totalen elektronischen Rechtsverkehr von der Polizei hin zu Staatsanwaltschaften und Justiz und auch zu den Notaren, Rechtsanwälten und Strafverteidigern.
Es gibt ebenso eine Verwaltungsvereinfachung innerhalb der Polizei dahin gehend, dass ein kriminalpolizeilich einheitlicher Aktenindex geschaffen wird, der auch der verbesserten internen Kommunikation in der Polizei dient.
Alles in allem ist das also ein wichtiger Schritt für ein verbessertes Vorgehen im Hinblick auf die Bekämpfung der Kriminalität, der ein entschlossenes Vorgehen der Polizei sichern soll. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
21.46
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ries. – Bitte.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ja, das Sicherheitspolizeigesetz wurde
geschaffen, um das rechtsstaatliche Handeln der Polizei zu regeln und zu garantieren, und zwar bis ins Detail, denn die Polizei darf damit nicht nur in Rechte eingreifen, wenn bereits eine Rechtsverletzung geschehen ist und das der Aufklärung der Sache dient, sondern auch, wenn ein gefährlicher Angriff wahrscheinlich ist.
Unter anderem darf eine Sicherheitsbehörde den Zutritt zu einer Großveranstaltung daran koppeln, ob sich eine Person nach gefährlichen Gegenständen durchsuchen lässt. Das ist die Durchsuchungsanordnung der Behörde und natürlich ist das eine Einschränkung der persönlichen Freiheit, aber weil das ein Persönlichkeitseingriff ist, müssen die Gründe, warum man das machen darf, ganz besonders exakt geregelt sein. Genau da schwächelt dieses Bundesgesetz.
Die Formulierungen sind vage, so wie sie es bei den Coronaverordnungen teilweise waren. Das sagen nicht nur wir, das sagen auch die Herren und Damen vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt. Etwa ist vage oder eigentlich gar nicht geregelt, was eine Großveranstaltung ist. Hängt das von der Größe des Veranstaltungsareals ab oder von der zu erwartenden Menge? (Zwischenruf des Abg. Gerstl.)
Unpräzise ist in der Vorlage auch die Formulierung über den Ort der Durchsuchungsanordnung. Sie lautet – ich zitiere –: „bei Einrichtungen und Anlagen, die für gefährliche Angriffe gegen Leben oder Gesundheit einer größeren Zahl von Menschen besonders anfällig sind“. – Das ist für uns keine klare Definition.
Warum schreibt man nicht, klar und nachvollziehbar, etwa: Einrichtungen und Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr, dem öffentlichen Gesundheitswesen oder Sicherheitswesen oder der Grundversorgung mit Wasser und Energie dienen und besonders schutzwürdig sind? – Das wäre eine klare Formulierung.
Auch der Formulierung im Gesetzestext, dass eine Durchsuchungsanordnung nicht erlassen werden darf, wenn es voraussichtlich bloß zu vereinzelten
Gewalttätigkeiten kommen werde, können wir und auch der Verfassungsdienst wenig abgewinnen, denn der Verfassungsdienst führt als Beispiel an, dass bei einer einzelnen Bombendrohung am Flughafen demnach eine Durchsuchungsanordnung schwer durchsetzbar wäre.
Denken wir aber auch an den Reumannplatz! Da kam es zu einzelnen Gewalttätigkeiten. Das wäre zu wenig, das heißt, da könnte man es nicht anordnen. Wollen wir das wirklich? Wollen Sie das? – Wir wollen das nicht.
Werte Damen und Herren, Charles de Gaulle wird ein Satz zugeschrieben. Er hat gesagt, die zehn Gebote seien deswegen so kurz und vor allem logisch formuliert, weil keine Juristen mitgewirkt haben. Das ist gut möglich, sage ich einmal mit einem Augenzwinkern, aber wir in Österreich verfügen über eine ausreichend große Zahl hervorragender Verwaltungsjuristen. Der Gesetzgeber muss ihnen nur sagen, was er will und was er damit erreichen will.
Jedes Gesetz ist nur so gut, wie es auch verständlich ist – und diese Vorlage ist es nicht. Daher gibt es keine Zustimmung von uns. (Beifall bei der FPÖ.)
21.49
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bürstmayr. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Jetzt muss ich doch ein bisschen auf die Kritik meines Vorredners Kollegen Einwallner eingehen, der nicht nur gemeint hat, mit dieser Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes – und es handelt sich da um nichts Großartiges, sondern um die Anpassung einiger Bestimmungen – käme es zu anlassloser Massenüberwachung und zur Kontrolle des Inhalts von Fahrzeugen?! (Zwischenruf des Abg. Einwallner.) – Doch, das habe ich genau so verstanden, ich habe es genau so im Ohr. Das ist bitte schlichtweg nicht wahr.
Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass da nicht die Letztfassung des Gesetzes gelesen wurde, das eine lange Entstehungsgeschichte hat. Es hat einen ordentlichen Begutachtungsprozess durchlaufen – und ja, es gab präzise und deutliche Kritik, unter anderem durch den Verfassungsdienst, und die haben insbesondere wir Grüne ernst genommen, an zwei Stellen ganz besonders: Das eine ist die Regelung des Einsatzes von Kameras zur Überwachung von Kfz-Kennzeichen. Das dahinter stehende Computersystem darf diese nicht einfach abspeichern, sondern diese dürfen überhaupt nur, wenn es in einem unmittelbaren automatischen Abgleich mit einer Liste von gestohlenen Fahrzeugen zu einem Treffer kommt, weiterverarbeitet werden, ansonsten sind sie sofort zu löschen. Personen, Gesichter und andere Personendaten dürfen überhaupt nicht erfasst werden. Es war uns wichtig, das noch entsprechend zu präzisieren.
An einer zweiten Stelle, nämlich an einer geplanten Regelung zur Überwachung von öffentlichen Orten, die von obersten Organen der Republik regelmäßig frequentiert werden, hat es so deutliche Kritik gegeben, dass wir gemeinsam beschlossen haben, diese Regelung einfach zu kippen. Sie ist nicht Teil dieser Novelle.
Daneben gibt es einige andere Bestimmungen, wie dass die Polizei endlich Teil des elektronischen Rechtsverkehrs wird und dass sie die Rechtsgrundlage dafür erhält, Bild- und Tondaten von Großeinsätzen über mehrere Bezirksgrenzen hinweg in ihre Landespolizeileitstellen zu schicken. Diese Rechtsgrundlage gab es bisher nicht – das hält man nicht für möglich.
Es gab bisher auch keine Rechtsgrundlage dafür, dass vor Bahnhöfen, Kirchen oder Synagogen vorbeugend Personenkontrollen durchgeführt werden, wie sie von uns allen seit vielen Jahren in anderen Fällen – zum Beispiel bei Sportgroßveranstaltungen – ganz selbstverständlich akzeptiert werden, wenn und soweit es konkrete Hinweise darauf gibt, dass es dort zu gefährlichen Akten oder zu möglichen Terroranschlägen kommen kann. Dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt, mag Sie, meine Damen und Herren, die Sie uns jetzt zuschauen, überraschen, denn wir wären eigentlich davon ausgegangen, dass unsere Polizei
uns in einem solchen Zusammenhang schützen darf. Deshalb haben wir sie jetzt möglichst präzise und auch mit zahlreichen Erläuterungen geschaffen.
Meine Damen und Herren, ich habe mir als Rechtsanwalt beim Eintritt in die Politik geschworen – und ich bitte um Verzeihung (in Richtung Präsident Sobotka) für diesen Ausdruck –, eine No-Bullshit-Policy zu verfolgen, das heißt, hier nicht wissentlich Unsinn zu verbreiten. (Ruf bei der FPÖ: ... nicht gelungen!) Ich bin als Jurist, der seit 30 Jahren im Bereich des öffentlichen Rechts tätig ist, überzeugt davon, dass es gelungen ist, hier eine verfassungskonforme Regelung zu treffen.
Nun mag man meinen: zwei Juristen, drei Meinungen. – Der Redner nach mir wird sicher heftige verfassungsrechtliche Kritik an diesen Regelungen üben. Das ist Aufgabe der Opposition, aber ich gehe davon aus, dass diese Bestimmungen halten werden und unsere Grundrechte nicht verletzen, sondern neben unserer Sicherheit auch unsere Grundrechte schützen werden. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.54
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Herr Landwirtschaftsminister! Ich glaube, dass eines der großen Probleme hier im Haus der fast allgemein vorherrschende verfassungsrechtliche Dilettantismus ist, mit dem da operiert wird. Noch schlimmer ist es nur im Innenministerium. Deswegen hatte ich eigentlich vor, mit dem Innenminister, der leider erkrankt ist – auf diesem Weg: gute Besserung! –, heute einmal eine Grundsatzdiskussion zu führen, wie er es mit der Verfassung hält. (Ruf bei der ÖVP: ... mit dem Norbert auch!)
Ich bin aber – da diese Diskussion wahrscheinlich eh sinnlos ist – ganz froh, dass Sie hier sind, Herr Landwirtschaftsminister. Sie haben ja einschlägige juristische
Expertise, waren Referent für Landwirtschaft und Menschenrechte im ÖVP-Parlamentsklub und sind vielleicht deswegen auch um einiges geeigneter in diesen Fragen als der Herr Innenminister, weil der es jedenfalls nicht ist. (Beifall bei den NEOS.) Es ist so sicher wie das Amen im Gebet, wenn der Herr Innenminister Vorschläge macht, dass das, was er vorschlägt, verfassungsrechtlich nicht haltbar sein wird.
Er schlägt zum wiederholten Male – es ist jetzt der vierte Versuch, nicht in diesem Gesetz, aber im Rahmen von anderen Vorschlägen – einen Bundestrojaner in Österreich vor. Wir hatten das 2016 schon einmal, Justizminister Brandstetter hat es zurückgezogen. Wir hatten es 2017, da ist der Entwurf zum Glück im Parlament gescheitert. Dann gab es einen Beschluss von ÖVP und FPÖ, der wurde von uns NEOS und der SPÖ vor dem Verfassungsgerichtshof erfolgreich bekämpft. Jetzt schickt der Herr Innenminister dem Koalitionspartner wieder einen Entwurf zum Bundestrojaner, der wiederum verfassungswidrig ist. Es ist ziemlich skurril, denn: Man müsste sich einfach nur die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes bis zum Ende durchlesen, dann wüsste man, dass man mit so untauglichen Versuchen erst gar nicht zu operieren braucht.
In Bezug auf den Bundestrojaner hat der Verfassungsgerichtshof gesagt, dass dieser allein deswegen grundrechtswidrig ist, weil nicht gewährleistet ist, dass die Überwachungsmaßnahmen nur zur Verfolgung von hinreichend schwerwiegenden Straftaten verwendet werden. (Abg. Bürstmayr: Bundestrojaner?!)
Jetzt schickt der Innenminister – man muss sich überlegen, das damalige Gesetz ging wenigstens auf konkrete Verdachtsmomente – einen neuen Entwurf zum Bundestrojaner. (Abg. Bürstmayr: Bundestrojaner?!) – Herr Kollege Bürstmayr, ich erkläre es gleich. Es ist eine längere Geschichte über den Innenminister und sein Grundrechtsverständnis. (Zwischenrufe der Abg. Bürstmayr und Lukas Hammer.) – Sie müssen ganz ruhig sein. Es ist wirklich irritierend, dass die Grünen bei so einer grundrechtswidrigen Maßnahme mitmachen; aber es wäre wichtig, insgesamt ein Verständnis dafür zu entwickeln, wie unsere Verfassung unsere Grundrechte schützt. (Beifall bei den NEOS.)
Der Innenminister schickt einen Entwurf an den Koalitionspartner, in dem drinsteht: In Zukunft soll der Bundestrojaner gar nicht erst bei Verdachtsmomenten, sondern auch schon im Vorfeld bei der erweiterten Gefahrenforschung eingesetzt werden können. – Herr Landwirtschaftsminister, meine Bitte an Sie als ausgewiesenen Menschenrechtsexperten ist: Gehen Sie einmal in ein Sparring mit dem Innenminister und sagen Sie ihm, dass das sicherlich nicht grundrechtskonform sein kann!
Jetzt kommen wir zu dem Gesetz, Herr Kollege Bürstmayr, von dem Sie überzeugt sind, dass es verfassungskonform ist. Das ist skurril, ich halte Sie für einen sehr intelligenten Juristen, aber Sie haben offensichtlich in dem Zusammenhang das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes nicht bis zum Ende gelesen, genauso wie übrigens Kollege Gerstl. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
Was stimmt, ist, dass der Verfassungsgerichtshof die Kennzeichenerfassung aus mehreren Gründen aufgehoben hat. Ein Grund war, dass es eine Vorratsdatenspeicherung war. Im Übrigen war es damals schon skurril, dass man überhaupt auf die Idee gekommen ist, nachdem der Verfassungsgerichtshof Jahre zuvor die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig betitelt hatte, eine Kennzeichenerfassung mit Vorratsdatenspeicherung zu machen. Das ist ein Grund, wieso er es aufgehoben hat.
Ein weiterer Grund, Herr Kollege Bürstmayr – und das ist genau das Problem, das nun wiederum da ist –, ist, dass der Verfassungsgerichtshof gesagt hat, dass der Eingriff durch die Kfz-Kennzeichenerfassung allein deswegen unverhältnismäßig ist, weil diese auch für die Abwehr von Vorsatztaten von leichten und leichtesten Vermögensdelikten eingesetzt werden kann. (Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer.) Es geht also nicht nur, wie Kollege Gerstl sagt, um irgendwelche Kfz-Diebstähle. Darüber könnte man diskutieren. Das jetzige Gesetz ermöglicht die Kfz-Kennzeichenerfassung bei einem einfachen Kaugummidiebstahl. Genau das hat der Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben – und das
beschließen Sie jetzt gemeinsam mit der ÖVP. Das ist das mangelnde Grundrechtsverständnis der Grünen und das vollkommen mangelnde Grundrechtsverständnis der ÖVP und des Innenministers. (Beifall bei NEOS und SPÖ. – Abg. Gerstl: Das stimmt überhaupt nicht ... falsch!)
Herr Landwirtschaftsminister, ich bitte Sie inständig: Gehen Sie in einen Diskurs mit dem Innenminister, weil er alleine es, glaube ich, nicht schafft. Er ist nicht in der Lage, sich mit unserer Bundesverfassung und mit Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes auseinanderzusetzen.
Gehen Sie mit ihm in einen Diskurs, lesen Sie mit ihm die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes Zeile für Zeile durch und erklären Sie ihm, was es bedeutet, was die österreichische Bundesverfassung und unsere Grund- und Menschenrechte für unsere Bürgerinnen und Bürger in Österreich vorsehen. (Beifall bei NEOS und FPÖ. – Ruf bei den NEOS: Treffer, versenkt! – Abg. Bürstmayr: Kannst du sagen, warum du der einzige Jurist ..., der die Weisheit mit Löffeln gefressen hat?)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2639 der Beilagen.
Ich darf die Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Das ist die Mehrheit, damit angenommen. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer das auch in dritter Lesung tut, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
26. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 4130/A der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BBU-Errichtungsgesetz und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (2640 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 26.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gödl. Bei ihm steht das Wort. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer zu später Stunde! Der vorliegende Tagesordnungspunkt, diese Gesetzesänderung fußt auf einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom letzten Dezember. Das ist eben der Anlass, Änderungen vorzunehmen.
Gehen wir aber in der Geschichte des BBU-Errichtungsgesetzes zurück: BBU ist die Kurzform für Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen. Im Wesentlichen ist es jene Einrichtung, die in Österreich die Flüchtlingsbetreuung im Bereich des Asylwesens übernimmt. Seinerzeit, als diese Institution eingerichtet wurde, war es ein Aufreger hier im Parlament. Es war im Mai 2019, einige Tage bevor das Ibizavideo bekannt wurde, als hier im Haus die Umstellung der Flüchtlingsbetreuung auf eine staatliche Behörde diskutiert und beschlossen wurde. Es war ein Mehrheitsbeschluss der damaligen Regierungsfraktionen, nämlich von ÖVP und FPÖ, gegen viele, viele Einwände und negative Stimmung der Oppositionsparteien.
Man kann in den Protokollen nachlesen, dass sich etwa eine gewisse Abgeordnete Zadić zu Wort gemeldet hat und das Gesetz zerpflückt hat. Auch der Sprecher für Inneres der SPÖ, Herr Einwallner, hat sich sehr negativ dazu geäußert. Auch Frau Abgeordnete Krisper hat sich sehr negativ dazu geäußert. Es wurde vieles an die Wand gemalt, was dann überhaupt nicht eingetreten ist.
Umso erfreulicher ist es – das war auch das Ergebnis der Besprechung im Ausschuss vergangene Woche –, dass die BBU und die gesamte Abwicklung der Flüchtlingsbetreuung jetzt durchaus breite Anerkennung erfahren, dass also die damalige gesetzliche Novelle durchaus Erfolg gebracht hat.
Es gab natürlich auch einige Bestrebungen, vor allem von NGOs, gegen dieses Gesetz vorzugehen. So kam es eben zu einem Verfassungsgerichtshoferkenntnis, das die Agentur im Prinzip total bestätigt hat – mit einer kleinen Ausnahme: Die Unabhängigkeit der Rechtsberatung ist zwar gesetzlich verankert, aber aufgrund der Ausgestaltung in Form eines Rahmenvertrages ist diese absolute Unabhängigkeit hinsichtlich Weisungen aus rechtlicher Sicht, aus rechtsstaatlicher Sicht – und das muss man als Jurist durchaus genauso sehen – nicht gesetzlich genau umgesetzt, und genau diese Änderung nehmen wir jetzt vor.
Das ist, glaube ich, ein guter Anlass, an dieser Stelle jenen zu danken, die in diesen Einrichtungen tätig sind – sowohl im BFA als auch in der BBU, namentlich auch Herrn Mag. Andreas Achrainer als Geschäftsführer der BBU –, die eine sicher oft sehr herausfordernde Tätigkeit in der Flüchtlingsbetreuung haben, aber eben wie gesagt ein praktikables Gesetz an der Hand haben. Dass wir jetzt so schnell jenen Forderungen des VfGH nachkommen, zeugt davon, dass wir hier im Parlament wirklich handlungsfähig sind und die Gesetze immer wieder zum Besseren verändern. Daher danke ich für die breite Zustimmung.
Ich wundere mich, dass die FPÖ dagegenstimmt, denn es war die FPÖ – gemeinsam mit der ÖVP –, die seinerzeit die BBU eingerichtet hat, die wie gesagt
durchaus als erfolgreich zu sehen ist. Ich finde es schade, aber der große Konsens hier zeigt, dass wir in diesem Bereich in der Vergangenheit die richtigen Schritte gesetzt haben und dass wir diese Verfeinerungen auf Anregung des VfGHs jetzt auch umsetzen.
In diesem Sinne, glaube ich, sind wir auf dem richtigen Weg. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
22.04
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Oxonitsch. – Bitte.
Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Kollege Gödl, Sie haben die Geschichte durchaus gut dargestellt. Was Sie ein bisschen außer Acht lassen, ist, dass eine wesentliche Grundkritik, die damals von unserer Fraktion, den Grünen und den NEOS geäußert wurde, gerade durch das VfGH-Urteil ja ganz massiv bestätigt wurde (Abg. Gödl – den Kopf schüttelnd –: Nein!), nämlich dass es dabei zu keiner weisungsfreien Rechtsberatung für Schutz suchende Menschen kommt. (Abg. Gödl: Nein!) Das ist der wesentliche Bereich, warum wir dieses Gesetz heute hier haben. (Abg. Gödl: Nein!) Ich möchte nicht wissen, wie das Gesetz ausschauen würde oder wie die Situation mit einem mittlerweile auch von Ihnen kritisierten, aber damals dazu gemachten Innenminister Kickl ausschauen würde, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das soll man nicht übersehen.
Daher sind wir sehr froh, dass es jetzt zu dieser Reparatur kommt, mit der sichergestellt wird, dass diese Rechtsberatung tatsächlich weisungsfrei agieren kann, dass es keinen Weisungszusammenhang über den Eigentümervertreter in Form des Innenministers gibt, und dass ein entsprechendes neues Aufsichtsgremium geschaffen wird, das größer ist, das unabhängige Expertinnen und Experten einbindet, das Justizministerium einbindet.
Also, ganz schönreden können Sie die Geschichte nicht, wenngleich ich natürlich die Einschätzung teile, dass das, was jetzt passiert, tatsächlich eine gute Maßnahme ist. Ich kann mich dem Dank für die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BBU und vor allem auch des Herrn Achrainer natürlich nur anschließen. Es wird wirklich gute Arbeit unter schwierigen Bedingungen gemacht.
Die schwierigen Bedingungen – darauf will ich schon noch hinweisen – sind für die BBU auch deshalb gegeben, weil eine ganz zentrale Maßnahme bis heute nicht von dieser Regierung umgesetzt werden konnte, nämlich die Obsorge ab Tag eins. Über 200 unbegleitete Jugendliche sind in Einrichtungen der BBU, die plötzlich für ein Aufgabengebiet zuständig ist, für das sie eigentlich gar nicht zuständig sein kann. Sie hat nicht die Obsorgeberechtigung für Jugendliche, und ich finde es traurig, dass es eigentlich seit zwei Jahren einen entsprechenden Entschließungsantrag des Parlaments gibt, diese Obsorge ab Tag eins umzusetzen, und es auch im Regierungsprogramm steht, aber bis heute nicht gemacht wurde.
Insofern: Jedenfalls geben wir dieser Gesetzesänderung unsere Zustimmung. Es ist eine wichtige Gesetzesänderung, aber in diesem Bereich und in diesem Themenfeld – wie man mit Kindern und Jugendlichen in dieser Republik umgeht – gibt es noch einiges zu tun. Das wird sich nicht mehr ausgehen, aber ich hoffe, es passiert nach der Wahl sehr schnell. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper.)
22.07
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bürstmayr. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den
Bildschirmen! Kollege Gödl hat in seiner einleitenden Schilderung dessen, worum es da geht, einen kleinen Schritt nicht ausführlich genug gewürdigt.
Ja, es gab in den letzten Tagen von Schwarz-Blau eine Gesetzesgrundlage für die BBU, die nicht nur die Betreuung von Geflüchteten, sondern auch deren Rechtsberatung übernehmen sollte, und die Kritik, dass diese Rechtsberatung nicht unabhängig genug sein würde. Dann kam Ibiza, dann kamen Neuwahlen, dann kam Schwarz-Grün, und dann kam Justizministerin Zadić, die für diese BBU, und insbesondere für die Rechtsberatung, einen Rahmenvertrag ausgearbeitet hat, und zwar einen ziemlich guten, der nämlich die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Rechtsberatung garantiert hat. (Beifall bei den Grünen.)
Warum hat der Verfassungsgerichtshof das trotzdem aufgehoben? – Nun, der Verfassungsgerichtshof hat im Dezember letzten Jahres sinngemäß gesagt: Das ist alles gut und schön, der Vertrag gefällt uns gut, das sind feine Bestimmungen. Schreibt das in ein Gesetz! Solange das nur vertraglich geregelt ist, reicht uns das nicht! – So, und das haben wir getan.
Auf diese Umsetzung, die juristisch nicht einfach war, haben wir uns lang vorbereitet. Wir haben nicht nur bereits die mündliche Verhandlung am Verfassungsgerichtshof intensiv verfolgt – auch ich war einen Tag persönlich anwesend –, wir haben das Erkenntnis intensiv studiert, wir haben Expertinnen- und Expertenmeinungen eingeholt, wir haben uns rückgekoppelt, nicht nur mit den Menschen in der BBU selbst, sondern mit NGOs und anderen Stakeholdern. Was herausgekommen ist, ist ein Gesetz, das zumindest im Ausschuss, obwohl es relativ kurzfristig eingebracht worden ist – wofür ich mich entschuldigen möchte –, die Zustimmung von vier von fünf Parteien gefunden hat. Wer nicht zustimmt, können Sie sich an den fünf Fingern einer Hand ausrechnen. Es war jedenfalls bis jetzt die Freiheitliche Partei, die mit Geflüchteten lieber gar nicht umgehen würde. Das ist ja aus vielen anderen Redebeiträgen bekannt.
Insgesamt bin ich sehr froh über diese Regelung, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BBU sich insbesondere im Bereich der Rechtsberatung ein hohes Ansehen erworben haben, und zwar nicht nur bei der Behörde, dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, sondern auch in der Anwaltschaft und am Bundesverwaltungsgericht, wo Beschwerdeverfahren in Asylsachen verhandelt werden.
Für das Bundesverwaltungsgericht sind eine funktionierende Rechtsberatung und eine funktionierende BBU von elementarer Bedeutung, denn wenn das nicht funktioniert, dann verzögern sich dort Tausende Verfahren. Am Bundesverwaltungsgericht wird weit mehr abgehandelt als nur Asylsachen. Das ist das höchste Verwaltungsgericht vor unseren Höchstgerichten für alle Österreicherinnen und Österreicher in ganz vielen Verwaltungsangelegenheiten. Damit trägt die BBU wesentlich zur Entlastung dieses Gerichts bei, nützt uns allen, und ich hoffe, dass sie das auf der Rechtsgrundlage, die wir hier schaffen, auch weiterhin gut tun kann.
Eine ganz persönliche Bemerkung sei mir noch gestattet: Solche Gesetze erarbeiten nicht Abgeordnete, sondern ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möchte ich mich dafür ganz besonders bedanken. Ich weiß nicht, ob er jetzt zuhört: Leo, danke, das ist dein Ding! – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
22.11
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte sehr.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben es gehört: Die Rechtsberatung für Asylwerber:innen wird heute sozusagen repariert. Während wir als NEOS die Schaffung eines verfassungskonformen
Zustandes in der Rechtsberatung natürlich begrüßen, möchte ich trotzdem in Erinnerung rufen, warum diese Reparatur nötig ist, und einiges zu den Grünen sagen.
Im Jahr 2019 haben ÖVP und FPÖ die Rechtsberatung in der BBU neu aufgestellt, und das trotz heftiger Kritik von uns NEOS, von NGOs wie Diakonie und Asylkoordination und von Verfassungsexpert:innen, denn es war damals schon klar, dass die Unabhängigkeit der Rechtsberatung nicht gewährleistet ist, Herr Kollege Gödl, und das war eine bewusste Entscheidung.
Hat Türkis-Grün diese Verfassungswidrigkeit gleich repariert? – Nein, das habt ihr nicht getan. Ihr habt einen offensichtlich verfassungswidrigen Status quo hingenommen, auf eine höchstgerichtliche Entscheidung gewartet, die dann – Surprise! – Verfassungswidrigkeit festgestellt hat, bis ihr endlich etwas dagegen getan habt. Heute, gegen Ende der Regierungszeit von Türkis-Grün, repariert ihr das mit quietschenden Reifen. Es steht außer Frage, dass verantwortungsvolles Arbeiten anders aussieht.
Ich möchte jetzt schon einmal ein Resümee ziehen: Was hat denn die Regierung in den letzten fünf Jahren sonst so im Bereich Asyl gemacht?
Ich möchte erinnern: Das Ganze hat mit einem grauslichen Deal im Regierungsübereinkommen begonnen. Da wurde zwischen Türkis und Grün ein koalitionsfreier Raum geschaffen, einzigartig in Österreich. Das bedeutet schlussendlich, die Grünen haben der ÖVP in diesem Bereich von Anfang an eine Freikarte gegeben, einen Alleingang zu machen (Abg. Lukas Hammer: Nein, haben wir nicht!) oder – noch schlimmer – bei diesem Thema mit der FPÖ zu paktieren. (Ruf bei den NEOS: Schon wieder ...!) Es war der eigentliche Sündenfall, liebe Grüne, dass ihr in diesem Themenbereich einfach aufgegeben habt, um es in die Regierung zu schaffen.
Die wenigen konstruktiven Punkte im Regierungsprogramm wurden auch nicht umgesetzt. Erstens: rasche und qualitativ hochwertige Asylverfahren. – Jedes zweite Verfahren dauert über zwei Jahre.
Zweiter Punkt im Regierungsprogramm: bessere Qualität der Bescheide des BFA. – Über 50 Prozent werden von der zweiten Instanz weiterhin aufgehoben oder abgeändert.
Dritter Punkt: eine schnelle Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. – Der Gesetzentwurf liegt seit Ende 2021 in der Schublade.
Ihr habt nicht einmal gemacht, was ihr ohne Gesetzesänderung hättet machen können. Justizministerin Zadić hätte zum Beispiel ein Kinderrechtemonitoring einrichten können, einfach aus eigenem Tun. Das hat sie aber nicht getan.
Die ÖVP hatte also recht freie Fahrt. Die ÖVP-Innenminister Nehammer und Karner konnten ordentlich PR-Aktionen setzen, um den harten Mann zu markieren, auch rechtswidrige, liebe Grüne. Es kam zur Abschiebung von Tina – wenn ihr euch erinnert –, zu Abschiebungen von Asylwerbern, die als Fachkräfte von unseren Unternehmen händeringend gesucht wurden; die hätten sie gerne behalten. Kein einziges Kind wurde aus Moria gerettet. Zelte wurden in Spielfeld aufgestellt, es gab Pushbacks durch unsere Polizei – laut Höchstgericht bestätigt, vom Innenminister negiert. Polizisten werden weiterhin aus Österreich, wo wir sie brauchen, für Millionen Euro nach Ungarn geschickt, obwohl dort die Schlepper, die man dort festnimmt, freigelassen werden und man nicht weiß, was mit den Geschleppten passiert. Frontex ist deswegen sogar abgezogen.
Ihr, liebe Grüne, habt da zu oft geschwiegen. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Herr.) Eure Stimme für Rechtsstaatlichkeit, für Menschenrechte einer sehr vulnerablen Gruppe blieb zu oft aus. Jedes Mal habt ihr da eure Kernwerte sehr wohl verleugnet.
Was bleibt faktisch? – Alle großen Baustellen sind weiterhin offen: Die Grundversorgung ist weiterhin dysfunktional, die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind weiterhin unterversorgt, die Verfahren dauern weiterhin zu lang. Also bleibt ein großes Chaos mit entsprechend viel Leid und Unsicherheit, die
die FPÖ dann für ihre Angstmache nützen kann. Deswegen kommt heute trotzdem keine Feierlaune bei mir auf, liebe Grüne. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Herr.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2640 der Beilagen.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer das auch in der dritten Lesung tut, wird um ein Zeichen gebeten. – Das ist das gleiche Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (2562 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz (2641 d.B.)
28. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (2411 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder
technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention (2642 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Punkten 27 und 28 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Minnich. – Bitte.
Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kollegen im Nationalrat! Geschätzte Zuseher hier im Parlament und zu Hause vor den Bildschirmen! Naturkatastrophen und andere Notfälle fordern unsere Gemeinschaften immer wieder heraus und stellen uns vor große Aufgaben. Die Auswirkungen sind oft sehr verheerend und erfordern eine schnelle Reaktion.
Heute debattieren wir an dieser Stelle über zwei Abkommen, einerseits mit Serbien und auf der anderen Seite mit Georgien, über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz.
Österreich hat Serbien in den letzten Jahren im Bereich der internationalen Katastrophenhilfe bei Hochwassern, mehrfach auch bei anderen Katastrophen unterstützt. Diese Hilfe muss aber auf solide bilaterale und gesetzliche Grundlagen gestellt werden. Es geht um schnelle und unbürokratische Hilfeleistungen im Katastrophenfall. Dieses Katastrophenhilfsabkommen schafft eine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit zur Vorbeugung und Bekämpfung von Katastrophen.
Solche Abkommen haben sich bereits in der Vergangenheit bewährt und bestehen bereits mit mehreren Nachbarländern, wie zum Beispiel mit Italien. Konkret regeln die Abkommen einerseits Erleichterung des Grenzübertritts von Hilfsgütern und Ausrüstungsgegenständen, Nutzung von Luft- und Wasserfahrzeugen für Hilfseinsätze, den grundsätzlichen Verzicht auf gegenseitige
Kostenerstattung, Verstärkung des einschlägigen wissenschaftlich-technischen Informationsaustausches, Durchführung gemeinsamer Übungen zur Vorbereitung auf den Ernstfall, Einsatzkosten sowie Schadenersatz und Entschädigungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch dieses Abkommen wird rasche und unbürokratische Hilfeleistung ermöglicht. Ein großes Dankeschön geht an unsere Einsatzkräfte bei den Feuerwehren, an die Rettungskräfte, die Suchhundemannschaften, die Afdru-Einsatzkräfte des Bundesheeres und viele, viele mehr für ihren Einsatz bei jeder Art von Krise oder Katastrophe.
Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stögmüller.)
22.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Wimmer. – Bitte sehr.
Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Minnich hat es bereits ausgeführt: Wir beschließen jetzt zwei Abkommen zur Vereinfachung der Unterstützung bei Katastrophen, mit Georgien und mit Serbien.
Österreich hat mit fast allen Nachbarländern und auch mit anderen Ländern entsprechende Abkommen zur Katastrophenhilfe. Durch diese ist es möglich, bei Katastrophen notwendige und unbürokratische Hilfeleistung rasch in Gang zu setzen.
Wie wichtig ein solches Abkommen ist, zeigt ein Katastrophenfall aus dem Jahr 2014 in Serbien und in Kroatien. Nach sehr schweren Überschwemmungen waren Hilfsmaßnahmen und Evakuierungen notwendig, Tausende Menschen sahen sich gezwungen, ihre Häuser zu verlassen, denn Flüsse waren zu reißenden Strömen geworden und damit eine Bedrohung für die beschädigten
Häuser und ihre Bewohner:innen. Es reisten internationale Hilfsmannschaften an, um mit Booten, mit Stromaggregaten und Hochleistungspumpen in der Katastrophenregion zu helfen; auch da war Österreich mit mehreren freiwilligen Feuerwehren zur Stelle und hat mitgeholfen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Auch für die Zukunft kann man solche gravierenden Überschwemmungen nicht ausschließen, im Gegenteil, es muss wahrscheinlich damit gerechnet werden. Darum ist es wichtig, dass wir bereits im Vorfeld alle Vorkehrungen treffen, um im Ernstfall reagieren zu können. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch das österreichische Bundesheer erwähnen, das eine große Rolle in der Katastrophenhilfe spielt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stögmüller.)
Ob es um Unterstützung bei der Bergung von Opfern bei Erdbeben im Iran im Jahr 2002 oder 2023 in der Türkei geht oder ob es die Aufbereitung von Trinkwasser 2005 nach der Tsunamikatastrophe war: Das österreichische Bundesheer leistet einen wichtigen Beitrag, ist ein verlässlicher und ganz wesentlicher Partner bei Katastrophenfällen im In- und im Ausland.
Damit Österreich mit Serbien und Georgien künftig noch rascher und unbürokratischer zusammenarbeiten kann, für die gegenseitige Hilfeleistung, braucht es diese Abkommen, die wir jetzt beschließen. Beide Abkommen sind unterstützenswert und finden daher unsere Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Stögmüller und Minnich.)
22.22
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Herbert. – Bitte.
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In aller Kürze – meine Vorredner haben den Inhalt dieser beiden Abkommen hier schon ausführlich vorgetragen –:
Beide Abkommen, sowohl jenes mit Serbien als auch jenes mit Georgien, betreffend Katastrophenhilfe im Katastrophenfall sind, glaube ich, ein wichtiger internationaler Beitrag, den Österreich leisten kann. Gerade bei Katastrophen ist es wichtig, schnell, unbürokratisch zu helfen, rasch zum Einsatzort zu kommen und dort die ersten wichtigen Maßnahmen für die Bevölkerung, aber auch für die Erhaltung der noch vorhandenen Infrastruktur zu ergreifen.
In diesem Zusammenhang darf ich mich dem Dank meiner Vorredner an alle Hilfskräfte, die in bewährter Art und Weise schon zum wiederholten Male bei internationalen Hilfsdiensten im Ausland im Einsatz waren, anschließen. Das österreichische Bundesheer, aber auch die freiwilligen Feuerwehren haben nicht nur im Inland, sondern auch im benachbarten Ausland schon wertvolle Beiträge im Katastrophenfall geleistet. Das ist keine Selbstverständlichkeit, denn gerade solche Auslandseinsätze sind mit einem sehr großen Aufwand verbunden, bedeuten auch sehr große Einschnitte in den persönlichen Bereichen – Stichwort: Familie, Stichwort: berufliche Ebene, gerade bei den freiwilligen Feuerwehren. Umso dankenswerter und lobenswerter ist das, und man darf das hier auch entsprechend erwähnen.
In diesem Sinne werden wir den beiden Abkommen gerne zustimmen, und wir hoffen, dass uns, aber auch unseren Nachbarn, etwaige Katastrophen – wann auch immer – erspart bleiben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! Einen umfassenden Katastrophenschutz auszuarbeiten, der den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsen ist, war, ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil jener Klimapolitik, wie übrigens auch jener Sicherheitspolitik, die wir uns in den letzten fünf Jahren zur zentralen Aufgabe gemacht haben.
Ich bin sehr stolz, wie viel davon wir in diesen fünf Jahren grüner Regierungsbeteiligung umgesetzt haben. Diese Abkommen sind ein weiterer Beweis, dass nur bei einer grünen Regierungsbeteiligung der Klimakrise mit der Ernsthaftigkeit begegnet wird, die ihr auch gebührt. Dennoch bleibt klar, dass uns der menschengemachte Klimawandel in den kommenden Jahren vor Herausforderungen stellen wird, die noch vieler weiterer, vieler umfassender Maßnahmen bedürfen werden, denn auch heute – wie an gefühlt jedem Plenartag – reicht ein kurzer Blick auf die Nachrichten der letzten Tage, um diesen Punkt zu untermauern. Die Bilder der Sintfluten in Norditalien – jeder hat es vermutlich auf Instagram oder im Fernsehen gesehen –, der Brände in Griechenland sprechen für sich.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Die traurige Wahrheit ist, wir werden nicht mehr viele Plena erleben, in denen ich und wir alle hier nicht auf aktuelle tragische Katastrophenereignisse verweisen könnten. Die zwei Kooperationsabkommen, die wir hier heute beschließen, werden weitere dieser Ereignisse nicht verhindern können, aber sie werden dazu beitragen, Katastropheneinsätze entsprechend zu bewältigen, viele Menschenleben zu retten und die schlimmsten Auswirkungen abzufedern. Die Abkommen mit Serbien und Georgien schlagen in dieselbe Kerbe wie jene, die wir bereits, wie eh schon viele Kollegen gesagt haben, mit fast allen Nachbarstaaten und darüber hinaus mit befreundeten Staaten abgeschlossen haben.
Das heißt: Es ist nicht mehr von der Hand zu weisen, dass die Klimakrise eine globale Krise ist, die uns alle betrifft und in Zukunft leider noch viel öfter betreffen wird. Da sie uns jedoch nicht alle gleich treffen wird, weder geografisch noch sozial, ist es umso wichtiger, dass wir unsere Ansätze im Kampf gegen die Krise genauso global und genauso solidarisch denken und auch gestalten. Das tun wir mit diesen Abkommen.
Die Abkommen vereinfachen den Transit von Hilfsgütern, Ausrüstungen, Dienstleistungen und Personal, damit Österreich im unerwarteten Katastrophenfall rasch Hilfe leisten kann und wir auch rasch Hilfe bekommen können. Das
ist wichtig, um Effizienz hineinzubekommen. Auch wenn es noch nicht zu einem Katastrophenfall gekommen ist, wird hiermit ein Informationsaustausch und ein Austausch über Best-Practice-Beispiele geregelt, es werden Ansprechstellen eingerichtet, und es wird die Planung und Organisation von gemeinsamen Einsatzübungen erleichtert. Grenzübergreifend, vorausdenkend und auch solidarisch: So muss der Kampf gegen die Klimakatastrophe, gegen die Klimakrise passieren, damit wir die Auswirkungen auf dieser Erde auch bewältigen können.
Wir werden diese Krise nicht im Alleingang bewältigen. Ich sage es gerne noch einmal: Hochwasser, Dürren und Extremwetterereignisse machen auch vor Festungsmauern nicht Halt; diese helfen nicht, wie hoch sie auch sein mögen. Ich bin auch sehr froh darüber, dass die FPÖ da mitstimmen wird, dass sie auch kapiert hat, dass Mauern die Katastrophen nicht verhindern werden, dass sie wirklich einmal im Sinne der österreichischen Bevölkerung mitstimmt, nämlich dafür, dass wir diese Katastrophen in Zukunft beherrschen können. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Tagesordnungspunkt 27: Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, den Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz, in 2562 der Beilagen zu genehmigen.
Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 28 – ebenfalls gleicher Sachverhalt –: Antrag, den Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention, in 2411 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu genehmigen.
Wer damit einverstanden ist, den bitte ich ebenfalls um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 4128/A(E) der Abgeordneten Mag. Georg Bürstmayr, Mag. Johanna Jachs, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine multidimensionale Awarenessoffensive „Truthfluencing“ zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Radikalisierung auf TikTok (2643 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 29. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ries. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter, Sie gelangen zu Wort.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Soziale Netzwerke wie Tiktok bestimmen das Leben vieler Menschen nicht unwesentlich. Ein sogenanntes Selfie wird jeder von uns schon gemacht haben, das ist manchmal lustig, manchmal interessant, manchmal sehr peinlich. Auch einen Kommentar oder ein Kurzvideo wird schon jeder auf Social Media abgesetzt oder zu einem fremden Beitrag seinen Kommentar abgegeben haben. Warum auch nicht – es herrscht Meinungsfreiheit, und jeder darf sich auch persönlich
die Freiheit nehmen, die sich auch Zeitungsmacher und Meinungsmacher nehmen.
Böse wird es dann, wenn Social-Media-Plattformen gezielt zur Desinformation eingesetzt werden, das heißt, wenn ungeschminkt versucht wird, die Wahrheit zu überschminken und die eigenen Absichten zu verbergen.
Jemand hat einmal gesagt, niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen; und zum selben Zeitpunkt liefen im Hintergrund schon die Betonmischer.
Oder ein anderes Beispiel aus Österreich: Mit der Einführung der Impfpflicht ist es eigentlich rechtswidrig, in Österreich zu wohnen und nicht geimpft zu sein. – Das ist inhaltlich Unfug, aber zum Einschüchtern hat es gereicht.
Oder noch ein Beispiel, das ganz interessant ist, das Renaturierungsgesetz: Aus der Sicht der ÖVP ist es ein Eingriff in fremdes Eigentum und wird auch die Lebensmittelversorgung gefährdet. Überdies ist die Zustimmung dazu ein Rechtsbruch vonseiten Ministerin Gewessler, sagt die ÖVP. Die Grünen sagen etwas anderes. Sie sagen, es ist ein Garant für gesündere Böden und mehr Ertrag. Zur Rechtmäßigkeit der Zustimmung haben sich die Grünen Privatgutachten eingeholt, diese bestätigen lassen. (Abg. Schwarz: Das sind Dinge, die Gerichte ...!) – So, wer hat jetzt die Wahrheit gesagt? Beides gleichzeitig wird wohl nicht wahr sein können, weil es sich so diametral widerspricht.
Was ist jetzt wahr und was ist Desinformation? Wer legt die Grenzen fest? Wenn ich Truthfluencing ausüben will, dann muss aber jemand sagen, was Wahrheit und was Desinformation ist. Wem wollen wir das übertragen? Wer soll diese Abwägung für uns treffen? Es ist unbestritten, dass Radikalisierung im Netz ein Problem ist, aber aus unserer Sicht ist das der falsche Ansatz. (Zwischenruf der Abg. Kucharowits.)
Nicht die Wahrheit müssen wir zur Prämisse erheben, denn diese Wahrheit ist dehnbar, wie wir wissen. (Abg. Brandstötter: Hä? Du bist Kriminalbeamter und sagst, die Wahrheit ist dehnbar?) Aus unserer Sicht müsste es so sein, dass wir
jeden, der auf einem Medienkanal – völlig wurscht ob das Tiktok oder ein anderer Kanal ist – zu einem Rechtsbruch gegen Staat und Verfassung aufruft, aus Gründen der Religion oder Pseudoreligion die Religion über den Staat stellt und zu Gewalttaten aufruft oder diese verherrlicht, zur Verantwortung ziehen, genauso wie auch die Plattform, die das möglich macht.
Machen wir also gleich Nägel mit Köpfen: nicht Wahrheit einflößen, sondern rechtsstaatliche Dogmen errichten und auf diese beharren! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
22.32
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schade: Kollege Ries hat, glaube ich, unseren Antrag nicht gelesen (Abg. Ries: Steht ja nichts drinnen!), sondern sich an einem einzelnen Wort aufgehängt. Es ist schade darum, weil ich den Antrag als durchaus sehr sinnvoll erachte und er ein wichtiger Schritt im Bereich Deradikalisierung sein soll.
Der Entschließungsantrag widmet sich nämlich dem Phänomen Radikalisierung über soziale Medien, insbesondere im Bereich Tiktok. Es muss uns ja schockieren und nachdenklich stimmen, wenn über 1 000 Menschen auf die Straßen gehen und ein Kalifat fordern, österreichische Jugendliche einen Anschlag im Namen irgendeiner Gruppe planen, Menschen die Taten der Hamas gutheißen, Mädchen ins Ausland reisen, um Terroristen zu heiraten, Menschen andere verhetzen oder Stimmung gegen Menschengruppen machen und vielleicht sogar zu Gewalt aufrufen. Dagegen müssen wir auch vorgehen.
Es sind mehrere Beispiele, an denen wir einfach sehen, wie soziale Medien und diese Bereiche Einfluss auf junge, aber nicht nur junge Menschen haben. Wir
setzen nicht erst heute Schritte gegen Radikalisierung: Im Jahr 2017 hat das Bundesweite Netzwerk Extremismusprävention und Deradikalisierung seine Arbeit aufgenommen, ein Expertengremium, das uns als Politik berät und wichtige Maßnahmen in der Prävention setzt. Es gibt einen Nationalen Aktionsplan, es gibt eine Hotline, Beratungsstellen für Schüler, für Eltern, die Sorge um Angehörige haben, für Lehrer, um sich zu informieren und beraten zu lassen.
Was natürlich wahr ist: Soziale Medien ändern sich tagtäglich, es ist ein stetiger Wandel, auch wie die Influencer mit den Medien umgehen. Die Inhalte werden immer professioneller, die handelnden Personen wissen erschreckend oft sehr gut darüber Bescheid, was sie sagen dürfen und was sie nicht sagen dürfen. Spätestens zu einem Zeitpunkt, zu dem es ans Eingemachte geht, wechseln sie den Kanal und wandern in anonyme Chats.
Ich bin kein Fan des Worts Truthfluencing, das schon schwer über die Lippen geht, aber es braucht – das ist, glaube ich, unisono bekannt – Maßnahmen, um auch dagegen vorzugehen. Meinungsfreiheit ja, aber erst tätig zu werden, wenn es strafrechtlich relevant ist, sehe ich als viel zu spät an. Wir müssen aufzeigen, wie Radikalisierung funktioniert, wir müssen sensibilisieren und gleichzeitig die Werte hochhalten, die für unsere Gesellschaft wichtig sind.
Ich darf um breite Unterstützung bitten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
22.35
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Kucharowits. – Bitte sehr.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich glaube, wir wissen alle, dass Social Media einige Vorteile haben, wenn man an die Vernetzung, an schnelle
Kommunikation, an politische Botschaften denkt. Ich glaube, das steht gänzlich außer Frage.
Politische Botschaften sind aber – wir wissen das – nicht immer freundlich, sie sind nicht immer verbindend, sie sind nicht immer konstruktiv und kritisch und haben auch nicht immer im Sinn, Demokratie zu schützen, zu verteidigen oder gar auszubauen. Politische Botschaften können – wir wissen das – sehr diffamierend, sehr rassistisch, sehr sexistisch, sehr faschistisch oder verschwörungstheoretisch sein. Sie können diktatorische Propaganda, Terrorpropaganda, Desinformation, Deepfakes und vieles, vieles mehr betreiben. Das zeigt auch der Sektenbericht auf, der uns vorliegt. Sie können dadurch also radikalisieren.
Genau da setzt der Antrag der Kollegen und Kolleginnen von ÖVP und Grünen auch an. Ich glaube, die Social-Media-Plattformen haben zwar durch den Digital Services Act Regulierungen erfahren, aber es braucht – wenn wir uns beispielsweise Tiktok ansehen; weil auch im Antrag explizit von Tiktok die Rede ist – dringend, dringend Begleitmaßnahmen.
Wir wissen, wie wenige Verhaltensmuster es auf Tiktok benötigt, um durch Algorithmen Inhalte eingespielt zu bekommen, die ganz einfach im radikalen Eck stehen oder die Desinformation verbreiten, und damit können Kinder schwer umgehen, Jugendliche schwer umgehen und im Übrigen auch Erwachsene sehr schwer umgehen. Neben mehr Geldern zum Beispiel für Digital Streetwork, für Streetwork, für Kinder- und Jugendarbeit in Summe, für Schulsozialarbeit, für Bildung schulintern und auch – so würde ich meinen – schulextern oder für Beratungsstellen braucht es gezielte Gegenbewegungen, die auch auf Tiktok und anderen Social-Media-Plattformen stattfinden – ein sogenanntes Truthfluencing.
Wir finden das wichtig, wir finden das gut und richtig und unterstützen deshalb auch Ihren Antrag. Als Demokratie müssen wir alles tun, um Demokratie zu verteidigen und Radikalisierung einzudämmen. Das würde ich mir im Übrigen
auch dann wünschen, wenn es um Deepfakes geht, mit denen Wahlen manipuliert werden. Wir haben den Antrag schon zweimal im Innenausschuss gestellt, zweimal wurde er leider vertagt. Wir werden da nicht lockerlassen, denn wir kennen die Gefahren, sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland, was Deepfakes anbelangt – was Deepfakes mit unseren Wahlergebnissen und mit der Demokratie tun können –, und dagegen müssen wir auch sehr offensiv vorgehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Zurück aber zum Antrag: Er ist wie gesagt positiv, wir werden ihn unterstützen, weil auch das Netzwerk für Extremismusprävention und Deradikalisierung den Auftrag bekommt, wirklich ein Konzept, Awarenessschulungen und Truthfluencing vorzubereiten. Gut ist auch, dass es noch im Herbst einen Zwischenbericht gibt; auf den bin ich gespannt. Ganz, ganz zentral aber wäre, dass dem Nationalrat wirklich ein abschließender Bericht mit Empfehlungen und Anmerkungen zugeht, der hier diskutiert und dann auch umgesetzt wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
22.38
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bürstmayr. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Empfangsgeräten! Um noch einmal klarzumachen, worum es geht: Der Bundesminister für Inneres soll aufgefordert werden, ein Expert:innengremium unter Leitung beziehungsweise unter Koordinierung des bereits erfolgreich etablierten Bundesweiten Netzwerks Extremismusprävention und Deradikalisierung – das kürzt sich BNED ab – einzuberufen, um eine multidimensionale Awarenessoffensive unter dem Titel Truthfluencing – der Titel lehnt sich am Begriff Influencer an – ins Leben zu rufen, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Radikalisierung auf Tiktok.
Warum haben wir diese Initiative ergriffen? – Das geht, jedenfalls seitens der Grünen, zurück auf eine Veranstaltung vor einigen Wochen, die Kollegin Neßler und ich gemacht haben, eben zum Thema Tiktok, mit Vertreterinnen und Vertretern von Schüler:innen, von Lehrer:innen, mit Expert:innen, mit NGOs, auch mit einer Vertreterin von Tiktok selbst.
Und warum haben wir uns mit Tiktok auseinandergesetzt? – Weil diese Social-Media-Plattform momentan als die Radikalisierungsmaschine schlechthin im Internet gilt. Wenn Sie heute den Satz hören, ein Terrorist, eine Terroristin hätte sich selbst radikalisiert, dann können Sie in acht von zehn Fällen davon ausgehen, dass das über Tiktok passiert ist, weil diese Social-Media-Plattform mit ihren Kurzvideos, umgangssprachlich gesagt, einen extrem scharf gestellten Algorithmus hat, der dazu führt, dass Sie innerhalb kürzester Zeit nur noch dieselben ausgewählten Videos, nur noch dieselben Inhalte sehen, und die werden immer noch schärfer und schärfer. Daher ist es tatsächlich so, dass Tiktok stellvertretend für etliche Social-Media-Plattformen in der Radikalisierung gerade von jungen Menschen geworden ist.
Weil es darum gegangen ist, was Truthfluencing bedeutet: Nun, es gibt natürlich Streitpunkte, insbesondere wenn es juristische Fragen sind, die können Sie nicht eindeutig beantworten – da brauchen Sie irgendwann am Ende ein Höchstgericht, und dann heißt es: Roma locuta, causa finita. Es gibt auf diesen Internetplattformen so Behauptungen wie: Die Erde ist eine Scheibe! Die Ukrainer sind alles Faschisten und Untermenschen! Die WHO will eine Weltregierung! (Abg. Lukas Hammer: Das sagt der Kollege Hauser! – Weiterer Ruf bei den Grünen: Das sagt der Kollege Hauser!)
Solcher Art wären die Behauptungen, denen durch sogenannte Truthfluencer entgegenzutreten wäre, also Behauptungen, die ganz offensichtlich Unsinn sind, die aber großen Schaden anrichten können, wie zum Beispiel auch die Behauptung: Die Juden sind am Unglück der Welt schuld!, wie sie sich im Antisemitismus seit Jahrhunderten mit zum Teil wirklich entsetzlichen Folgen in der Weltgeschichte hält – dem gilt es entgegenzutreten.
Deswegen haben wir dem Herrn Bundesminister für Inneres, dem ich auf diesem Wege auch gute und baldige Besserung wünschen möchte, aufgetragen, einen ersten Zwischenbericht bereits im September abzuliefern, weil das ein wirklich wichtiges Thema ist. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen.)
22.42
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Brandstötter. – Bitte.
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Im Augenblick sind wir in einer Situation, in der sich zwei Technologiekomplexe unaufhaltsam aufeinander zubewegen. Jeder dieser Technologiekomplexe für sich allein hat schon die Kraft, die Welt nachhaltig zu verändern, und wir können erst jetzt grob erahnen, was passiert, wenn diese beiden Komplexe miteinander verschmelzen.
Der eine Komplex ist das heute schon erwähnte Tiktok, gegen das die EU-Kommission im Augenblick auch ein weiteres Verfahren einleitet, und der andere Komplex ist eine Technologie aus dem Bereich der generativen künstlichen Intelligenz, die auch den sehr sperrigen Genrebegriff Text to Video trägt.
Was ist das? – Vor etwa drei Monaten hat das KI-Unternehmen Open-AI Sora vorgestellt. Das ist eine Text-zu-Bild-AI. Bisher steht diese Technologie nur sehr wenigen Testerinnen und Testern zur Verfügung, sie läutet aber ein völlig neues Zeitalter der Videoerstellung ein. Wenn man bei Sora ganz einfache Prompts, also Textzeilen, eingibt, dann werden in Sekundenschnelle Videos erstellt. Man kann Sora zum Beispiel mit Folgendem beauftragen, indem man sagt: Mach mir doch bitte zehn Videos, die möglichst viele Menschen davon überzeugen, dass Putin die beste Lösung für ganz Europa ist!, und zack hat man zehn Videos, die ausgezeichnet gemacht sind, die nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen auch der Propagandatheorie arbeiten. Sie sind clever, sie sind unterhaltsam, sie sind so gemacht, dass sie auch sehr schnell sehr viral gehen.
Jetzt sprechen ÖVP und Grüne in diesem Antrag von Desinformation, die es zu bekämpfen gilt. – Ja, das stimmt, aber: Wir stehen am Beginn einer komplett neuen Ära, wir stehen am Beginn von Fakereality. Und mit dem Prinzip Tiktok und dem Technologiekomplex rund um Sora sind wir auf dem Weg zu einer perfekten, vollautomatisierten Propagandamaschine im 21. Jahrhundert. Da können Fakerealitäten erschaffen werden, die auch perfekt auf einzelne Personen zugeschnitten sind, und es ist nur mehr eine Frage der Zeit, bis Sora einfach auch einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Jetzt haben wir bisher schon das Thema Fakenews kaum in den Griff bekommen und müssen uns jetzt gleich mit einer ungleich wirksameren Fakereality auseinandersetzen.
Dieser Antrag, dem wir auch zustimmen werden – weil: better safe than sorry –, hinkt halt auch diesen Technologiesprüngen sehr hinterher. Wir müssen, und ich sage das schon so lange, auf allen Ebenen tätig werden: Wir müssen Medienkompetenz in die Schulen bringen, in die Erwachsenenbildung bringen. Wir müssen dafür sorgen, dass Menschen journalistisches Grundverständnis haben, dass sie recherchieren können, dass sie auch Skills haben, die Journalistinnen und Journalisten haben. Und ja, wir müssen natürlich auch Awareness schaffen, und diese Kampagne wird ein wichtiger Teil davon werden.
Es wäre uns ein großes Anliegen, dass es in Zukunft nicht nur Einzelmaßnahmen sind, auch wenn sie noch so sehr 360 Grad im Blick haben, dass wir uns wirklich sehr intensiv und nachhaltig auch mit Fakerealities auseinandersetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Neßler.)
22.46
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Neßler. – Bitte sehr.
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Hosentaschenextremismus:
Damit ist gemeint, dass extremistische Inhalte Kinder und Jugendliche direkt über ihr Smartphone, das ja immer griffbereit ist, erreichen, was Extremisten aller Art im Grunde die Arbeit erleichtert.
Der 7. Oktober hat die Situation weiter verschärft. Aus einer aktuellen Studie heißt es: Lehrkräfte berichten, wie Schülerinnen und Schüler plötzlich mit terrorverharmlosenden, israelfeindlichen, antisemitischen unverrückbaren Positionen zum Nahostkonflikt in die Schule kommen, als hätten sie sich über Nacht radikalisiert.
Gerade in sozialen Netzwerken kommt es zu einer Speedradikalisierung, und besonders anfällig dafür sind junge Männer. Jetzt haben meine Vorredner und Vorrednerinnen schon viel über das ganze Thema von Fehlinformationen und Extremismus gesprochen, aber auch sogenannte Männerrechtsaktivisten haben es auf junge, heranwachsende Männer und deren Unsicherheiten abgesehen. Traditionelle Geschlechterrollen werden angepriesen: Unter dem Hashtag Tradwives wird die Hausfrauenrolle als das Nonplusultra idealisiert – bis hin zu der äußerst bedenklichen Alpha-Male-Bewegung, deren Kopf Andrew Tate wegen Menschenhandel und Vergewaltigung in Untersuchungshaft sitzt und trotzdem von Millionen junger Männer vergöttert wird. Die Spannbreite ist dabei groß: Es geht von Romantisierungsversuchen von Eifersucht bis hin zum direkten Besitzanspruch auf Frauen, dass zum Beispiel gesagt wird, dass Frauen nicht auf Mädelsurlaub gehen sollen, weil das ja respektlos wäre. Diese Entwicklung von der Romantisierung von stereotypen Geschlechterrollen bis hin zum Frauenhass dieser grindigen Alphamales, die zwar einen auf starker Mann machen, aber im Grunde armselige Hascherl sind, ist alarmierend. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Himmelbauer.)
Diese Bewegungen haben eines gemeinsam: Sie zielen mit polarisierenden, extremen Meinungen und Ratschlägen, die schlagen, auf junge Menschen ab. Wir haben schon darüber geredet – mein Kollege Bürstmayr hat darüber geredet –: Genau so funktioniert der Algorithmus. Es gibt also keine Graustufen mehr. Je radikaler die Aussage ist, desto besser im Endeffekt.
Das sehen wir im Kleinen. Wenn Sie beispielsweise jetzt auf Social Media schreiben würden: Abgeordnete Neßler hält gerade eine Rede im Nationalrat, in der sie auf die Gefahren von Social Media hinweist, dass es ein Problem werden kann, wenn es um die differenzierte Debattenkultur geht, dass es im Endeffekt Folgen für unsere Demokratie haben kann!, und so weiter, dann werden Sie wahrscheinlich nicht so viele Klicks kriegen, wie wenn Sie schreiben: Die Grüne da vorne redet nur Bullshit! – Kotz-Emoji, Kotz-Emoji. Diese polarisierenden, extremen Aussagen können vor allem Männer, junge Männer, sehr schnell radikalisieren.
Klar ist, wir dürfen Social Media nicht den Rassisten, nicht den Frauenhassern, nicht den Homophoben und nicht den sonstigen Schwurblern überlassen. Wir müssen demokratiefeindlichen Desinformationskampagnen - - (Abg. Wurm: Wem dann, Barbara, wem dann?) – Dass jetzt die FPÖ dazwischenruft, wundert mich überhaupt nicht, weil Sie von diesen extremen Aussagen leider profitieren. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Wurm sowie Lukas Hammer und Schallmeiner.)
Es geht nicht um singuläre Maßnahmen, sondern wir müssen auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen: mit einer Gegenbewegung zur Desinformation, Stärkung von Medienkompetenz, Faktenchecks speziell für Kinder und Jugendliche. Mit diesem Antrag machen wir heute einen wichtigen, großen Schritt. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Himmelbauer. – Abg. Wurm: Revolutionär, Barbara!)
22.50
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Beck. – Bitte sehr.
Abgeordnete Pia Philippa Beck (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Für Jugendliche sind die sozialen Netzwerke das Kommunikationsmittel Nummer
eins. Die Welt der sogenannten neuen Medien ist gerade für sie eine schöne Alternative, um der Realität entfliehen zu können. Noch nie war es so leicht, die vermeintlich ganze Welt sehen zu können, ohne das eigene Haus verlassen zu müssen. Es ist aber eben keine reale Welt und schon gar keine gute Welt.
Natürlich gibt es zahlreiche Vorteile, aber wir finden mindestens ebenso viele Gefahren. Das Konsumieren von Medien und Inhalten basiert auf Algorithmen, und somit geraten nicht nur Jugendliche relativ rasch in eine sogenannte Bubble, heißt, sie beziehen einseitige Informationen, tauschen sich mit – nennen wir es – Gleichgesinnten aus und vergessen, dass es gerade in einer Welt, die uns vermeintlich alle Informationen bietet, wichtig ist, selbst Meinungsvielfalt hineinzubringen und Informationen nicht einfach so als wahr anzunehmen.
Leider sind die sozialen Netzwerke mehr als trügerisch. Der Reiz von sozialen Medien ist zu verlockend und das Vertrauen in den Austausch mit eigentlich Fremden oder die Informationen, die man bekommt, werden nur allzu leichtfertig angenommen. Radikalisierung passiert harmlos, beispielsweise über ein Playstation-Spiel, Mobbing in einer immer brutaleren Form wird in aller Boshaftigkeit ausgelebt, die Suche nach der vielleicht ersten großen Liebe von Pädophilen ausgenützt.
Bleiben wir beim Thema Radikalisierung: Schon sehr lange nützen diverse extremistische Gruppen das Internet oder eben die sozialen Medien, um mögliche neue Mitglieder zu erreichen und diese dann zu radikalisieren – durch simple Dinge wie Hashtags oder die beliebten Challenges, über die eben nicht nur Mitglieder miteinander kommunizieren, sondern es lassen sich auch auf diesem einfachen Weg Informationen und Meinungen mit Menschen teilen, mit denen es bisher noch keinen Kontakt gab. Dass diese Informationen nicht zwingend der Wahrheit entsprechen, spielt dabei eine eher untergeordnete Rolle. Auch da greift der Algorithmus leider sehr hilfreich ein.
Selbst für Erwachsene ist so eine Form der Manipulation schwer zu durchschauen; aber wie soll das dann erst für Kinder und Jugendliche möglich sein?
Dabei dürfen die meisten Kinder diese Plattformen noch gar nicht nützen. Instagram schreibt für die Anmeldung ein Mindestalter von 13 Jahren vor, ebenso Snapchat, Tiktok und Facebook, aber die Maßnahmen, mit denen die Plattformen tatsächlich verhindern wollen, dass Kinder sich anmelden, sind dann eher überschaubar. Daher muss es auch den politischen Rahmen geben, der zusätzlich Schutz und vor allem Aufklärung möglich macht.
Das Thema Mobbing: Was passiert, wenn das eigene Glück von einer Welt abhängig gemacht wird, die einfach nicht real ist? Wie sehr manipulieren Meinungen von Personen, die man nicht kennt und höchstwahrscheinlich auch niemals kennenlernen wird, unsere Gedanken, die Gedanken von Jugendlichen? – Leider viel zu sehr. Cybermobbing gefährdet die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen massiv, und da muss dringend gegengelenkt werden.
Die neuen Medien, wie es schön heißt, bestimmen unseren Alltag. Sie haben sich etabliert, und damit einhergehend haben sich auch völlig neue Ausdrucksformen von Gewalt etabliert. Immer häufiger werden soziale Medien eben manipulativ eingesetzt, das Internet, Tiktok, Instagram und Co werden zu regelrechten Waffen. Die Problematik wird dadurch noch verstärkt, dass sich Eltern oft nicht ausreichend mit diesen neuen Kommunikationsformen auseinandersetzen. Sie wissen zu wenig, wie sie damit umgehen sollen und welche Gefahren für ihre Kinder sich dahinter verbergen.
Inzwischen sind wir aber in einer Zeit angelangt, in der es nicht mehr nur darum geht, zu beurteilen, ob das Internet gut oder schlecht ist. Auch einem Kind den Umgang damit zu verbieten wird inzwischen keinen langfristigen Erfolg mehr bringen. Daher muss der Fokus nun darauf gerichtet sein, unseren Kindern und Jugendlichen den bestmöglichen Schutz zu bieten, den wir ihnen bieten können. Nur ein Beispiel dafür: Der Illusory-Truth-Effect beschreibt das psychologische Phänomen, dass wiederholt präsentierte Aussagen eher als wahr eingeschätzt werden als einmalig dargebotene Aussagen. Wissenschaftliche Forschung zum Illusory-Truth-Effect bietet das Potenzial, kognitive Mechanismen in der
Entstehung von Fakenews zu identifizieren und zu verstehen und so wirksame Möglichkeiten gegen die Verbreitung falscher Informationen zu entwickeln.
Es gibt also mehrere Mittel, da gegenzusteuern und aufzuklären, und das müssen wir auch. Daher ist dieser Entschließungsantrag absolut unterstützenswert. In diesem Sinne: Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, eine sichere Onlineumgebung für unsere Kinder und Jugendliche zu schaffen, von der sie profitieren können und in der sie nicht zusätzlich neuen Gefahren ausgesetzt sind! (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS sowie der Abg. Bogner-Strauß.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2643 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „eine multidimensionale Awarenessoffensive ‚Truthfluencing‘ zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Radikalisierung auf TikTok“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (377/E)
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Bildungsdokumentationsgesetz 2020 und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden (4100/A)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 30. Tagesordnungspunkt.
Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Unterrichtsausschuss eine Frist zur Berichterstattung bis 2. Juli gesetzt.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Tanzler. – Bitte sehr.
Abgeordnete Petra Tanzler (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! In dieser Sammelnovelle geht es um den Schwerpunkt Digitalisierung und Datensammlung. Wir halten den Antrag so kurz vor der Nationalratswahl für eine Ho-Ruck-Aktion. Einige Punkte sind zwar durchaus positiv zu sehen, denn zweifellos ist eine Modernisierung der Schulverwaltung notwendig, allerdings findet die Art und Weise, wie die Umsetzung erfolgt, nicht unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)
Zurzeit haben nicht alle Schulen die gleiche Ausgangslage in Bezug auf digitale Ausstattung und Infrastruktur und ebenso fehlen entsprechende Schulungen für die Anwendung. Besonders wesentlich ist aber, dass der gegenständliche Entwurf keine Anpassung von § 21 Abs. 5 Bildungsdokumentationsgesetz 2020 im Hinblick auf das Außerkrafttreten des Auskunftspflichtgesetzes im Zuge des Inkrafttretens der Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes vorsieht. Zur Erklärung: Ohne eine solche Regelung ist damit zu rechnen, dass an Schulleitungen zahlreiche Informationserhebungen herangetragen werden, und das wäre nicht nur eine zusätzliche hohe verwaltungstechnische Herausforderung, sondern auch im Hinblick auf den Datenschutz sehr bedenklich.
Öffentlich zugängliche Schulrankings würden aufgrund schulstandortbezogener Daten unweigerlich folgen, und das lehnen wir vehement ab. Einem schnellen Durchwinken ohne Unterrichtsausschuss oder Begutachtungsfrist stimmen wir mit Sicherheit nicht zu. (Beifall bei der SPÖ.)
Der Abänderungsantrag, der zu diesem Tagesordnungspunkt noch eingebracht werden wird, handelt von den Änderungen zur VWA, der vorwissenschaftlichen Arbeit. Seit Langem sind wir der Meinung, dass eine Reform der Reifeprüfung
notwendig ist, das ist kein Geheimnis, aber bisher wurde eine Änderung in den Ausschüssen vehement abgelehnt. Jetzt, da die KI in die Schulen einzieht, werden plötzlich alle nervös. Eine Bewegung in diese Richtung ist zwar durchwegs positiv zu bewerten, obgleich es natürlich auch da auf die tatsächliche Ausgestaltung und auf die Richtlinien ankommt – aber diese fehlen. Noch dazu haben derzeit nicht alle Schulen dieselben Voraussetzungen, um so schnell damit zu starten.
Auch dies ist kurz vor der Nationalratswahl eine überstürzte Änderung, Herr Minister, denn fünf Jahre lang wurde jeglicher Bedarf an Veränderungen vehement abgestritten. Das Ergebnispapier dieser Expertenrunde, die Sie installiert haben, wurde wohlgemerkt erst heute Früh an uns übermittelt, und es gab in diesem Halbjahr trotz mehrmaliger Aufforderung und Bitten keine zweite Ausschusssitzung. Es gibt keinen Bedarf, war die Antwort, es gibt nichts zu besprechen. – Dahin gehend müssen wir sagen: Es gibt keine Informationen an uns, es gibt keine Zusammenarbeit, keine Infos über Ihr Vorhaben und nun haben wir auch keinen Bedarf, bei halben Sachen zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
22.59
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Taschner. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Kollegin Tanzler, es hat ein Angebot gegeben, eine Sitzung des Unterrichtsausschusses abzuhalten. Es hat sich zeitlich nicht ergeben, dass das möglich war. Insbesondere haben Sie erklärt, dass der von uns vorgeschlagene Termin für Sie nicht machbar ist. Wir haben also diesen Weg gewählt.
Ich darf insbesondere auf den Abänderungsantrag, der dann eingebracht werden wird, zu sprechen kommen, was die sogenannte vorwissenschaftliche Arbeit
anlangt, die jetzt besser und auch richtiger abschließende Arbeit heißen wird. Ich glaube, dass das kein Meilenstein, sondern ein Steinchen zur Änderung der Matura ist. Man sollte sich in Erinnerung rufen, was Matura eigentlich bedeutet. Man sagt, man könnte sie ja abschaffen, es gebe ja Zulassungsprüfungen zu den einzelnen Studienfächern. – Da übersieht man aber das Wesen einer Abschlussprüfung im Vergleich zu dem einer Zulassungsprüfung.
Bei einer Zulassungsprüfung oder bei einer Prüfung innerhalb eines Studiums oder innerhalb eines Bildungsganges ist es ja so, dass man feststellen möchte, wie groß der Wissensstand ist, den man bis jetzt erreicht hat, und ob die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage sein wird, das weitere Studium mitverfolgen zu können und weiterstudieren zu können, in der Schule weiterzukommen, die nächste Klasse schaffen zu können. Das ist sozusagen eine Überprüfung. Bei abschließenden Prüfungen – bei einer Matura oder auch, wenn Sie so wollen, bei einer Habilitation –, bei diesen abschließenden Leistungsfeststellungen stellt man fest: Was habe ich denn alles geleistet? Das ist eine ganz andere Situation.
In gewisser Hinsicht werden bei der Matura nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Lehrerinnen und Lehrer darstellen, was in den Jahren, die sie bis jetzt mit den Kindern oder mit den jungen Damen und Herren verbracht haben, geleistet worden ist und wie es ausgegangen ist. In diesem Sinne muss man die Matura sehen und in diesem Sinne ist die Matura auch ein wertvoller Bestandteil als eine abschließende, gleichsam eine feierliche abschließende Feststellung: Ja, wir haben all das erreicht!
Ich glaube, dass es in diesem Sinne auch eine Freiheit geben soll, wie das gestaltet wird. Ich bin in dieser Weise sehr für die Autonomie hinsichtlich der Gestaltung, und deshalb finde ich es auch gut, dass das eine freiwillige Abschlussarbeit wird. Es war ja auch eine Initiative vonseiten der Lehrerinnen und Lehrer, die gesagt haben: Wir wollen bitte haben, dass diese vorwissenschaftliche Arbeit – seinerzeit – eine freiwillige Abschlussarbeit wird! – Ja, das finde ich sehr günstig, und das ist richtig, das unterstützt die Autonomie.
Es sollte aber auch die Leistung wirklich betont werden. Es soll nicht irgendetwas sein, dass man, was auch bei den vorwissenschaftlichen Arbeiten der Fall gewesen ist, nicht weiß, was die Quelle ist, woher das stammt, was da geschrieben worden ist: Ist das Chat-GPT, sind das Eltern, ist das irgendjemand anderer? Ja, das war schon damals ein gewisses Problem. Die Möglichkeit, zu sagen: Ich mache es freiwillig!, gibt einem dann auch die Verantwortung, dass man es wirklich selber macht, und das ist auch gut so. Es gibt die, die sagen: Das ist nicht meines, ich würde lieber gerne eine Prüfung machen! – Ja, warum nicht?! Ich glaube, das ist ein vernünftiger Weg und eine sinnvolle Aktion.
Wie gesagt ist betreffend die Frage, wie man die Matura wirklich neu gestalten sollte, glaube ich, noch viel Luft nach oben. Da ist eine Neugestaltung drinnen; ich habe mir ein paar Gedanken darüber gemacht, der Herr Bundesminister weiß das auch.
Wir haben ja noch weitere Reformen vor uns. Die Schule ist ja niemals zu Ende, wir werden sie immer weiter und weiter reformieren, und in diesem Sinne, glaube ich, gehen wir einer guten Zukunft entgegen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)
23.02
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Brückl. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Bundesminister, das war jetzt wirklich sehr unterhaltsam: zu erleben, wie der eigene Bildungssprecher Ihnen erklärt, was eine Matura ist und was Leistung bedeutet und wie das alles funktioniert. Es ist schon sehr unterhaltsam, wie es ganz offensichtlich in der ÖVP zugeht und welches Bild Sie nach außen vermitteln.
Herr Bundesminister, es ist auch beeindruckend, mit welcher Zielsicherheit und mit welcher Geradlinigkeit Sie es wieder einmal geschafft haben, die Lehrer, die Schüler auf einen Schlag komplett zu verunsichern. Zuerst haben Sie nämlich gemeint: Die vorwissenschaftliche Arbeit bleibt so, wie sie ist! Dann haben Sie gemeint, Sie schaffen sie vielleicht doch ab, und am Ende des Tages soll es eine Ersatzarbeit geben. Ich glaube, den Eindruck, den ich habe, haben auch viele draußen: Sie haben sich da ganz einfach von den Grünen wie am Nasenring durch die Arena führen lassen – und das nagt natürlich auch an Ihrer Glaubwürdigkeit, aber vor allem auch an jener der Österreichischen Volkspartei.
Zur Frage des Digitalpakets: Ja, der elektronische Schülerausweis kommt. Das ist gut, aber ich glaube nicht, dass das eine große Innovation ist. Genauso wenig ist es eine große Innovation, dass ich mir jetzt ein Zeugnis, das ich vor ein paar Jahren gekriegt habe, plötzlich elektronisch ausdrucken kann.
Die einzige Frage ist: Wir verschicken da sehr heikle Daten, die werden ein bisschen hin- und hergeschoben, und am Ende des Tages wissen wir auch nicht genau, wo sie abgespeichert werden. Das ist also eine sehr heikle Geschichte.
Herr Bundesminister, was ich Ihnen aber tatsächlich ankreide, und das muss ich Ihnen jetzt schon sagen, das ist die Tatsache, dass Sie sich erst vor wenigen Tagen dafür ausgesprochen haben, dass wir die Zwan- -, die Ganztagsschule kriegen – ich bin schon in diesem Ding drinnen, Zwangstagschule zu sagen. Herr Bundesminister, eine Schule ist eine Bildungsanstalt, sie ist keine Betreuungseinrichtung. Ja, wir müssen für Betreuung sorgen; das ist auch Aufgabe, denke ich, der Politik und des Staates, dass wir Betreuungseinrichtungen schaffen, aber es ist nicht Aufgabe der Schule, für Kinderbetreuung zu sorgen.
Ich sage Ihnen ganz offen – und das ist auch ein Satz zur Ganztagsschule insgesamt –: Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Ganztagsschule, wenn
wir Kinder den ganzen Tag von den Eltern entfernen, auch zu einer emotionalen Entfernung der Kinder von den eigenen Eltern führt. (Zwischenruf der Abg. Nussbaum.) Es geht auch die selbstständige Nachmittagsgestaltung der Kinder in diesem Zusammenhang verloren. Das entfällt, das gibt es nicht mehr, und das beeinflusst natürlich die Persönlichkeitsentwicklung, das beeinflusst die Eigenständigkeit der Schüler, und zwar im negativen Sinne. Da kommt noch ein Punkt dazu: Kinder, die vielleicht ein bisschen schüchtern sind, die sich in einer Gemeinschaft schwertun, finden überhaupt keine Berücksichtigung.
Das heißt also, wir institutionalisieren den Alltag unserer Kinder von der ersten Minute am Morgen bis zur letzten Minute am Abend. Und – das ist in Wirklichkeit das ganz Schlimme –: Die Eltern verabschieden sich immer weiter von der Erziehungsverantwortung, die Eltern gegenüber ihren Kindern haben. Herr Bundesminister, deshalb kann es nicht sein, dass Sie als Minister einer angeblich konservativen Partei hier tatsächlich der Ganztagsschule das Wort reden.
Das ist auch unser Zugang: Wir wollen diese Ganztagsschule nicht.
Am Ende des Tages – meine Redezeit ist jetzt nämlich vorbei – gibt es zur vorwissenschaftlichen Arbeit genau einen Satz: Die gehört abgeschafft, die brauchen wir nicht, die gehört ersatzlos gestrichen; die Matura muss – so wie Herr Prof. Taschner das auch erklärt hat – eine gute, eine qualitativ hochwertige Arbeit sein. Darauf läuft es hinaus. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
23.06
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hamann. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ich muss es jetzt ganz kurz machen (Ruf bei den Grünen: Nein, musst du gar nicht!), ich versuche es. Wer hier im Raum
Kinder hat, der kennt die Zettelwirtschaft zu Schulbeginn: Dokumente suchen, Zettel unterschreiben, dann müssen die Lehrkräfte die Daten alle händisch eintragen, dabei vertippt man sich. Das ist lästig, das frisst Zeit, das ist fehleranfällig, das ist unsicher und unnötig, deswegen diskutieren wir heute das Paket digitale Schule, das so schöne Dinge bringt wie zum Beispiel die Möglichkeit eines elektronischen Schülerausweises, dass man Zeugnisse auch später noch elektronisch abrufen kann, den automatischen Datenabgleich mit dem Meldeamt, auf sicheren Servern beim Bundesrechenzentrum gelagert, mit einem einheitlichen Datenschutz. – Insgesamt ist das eine super Sache und ein Schritt in Richtung Zukunft. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)
Was wir bei dieser Gelegenheit gleichzeitig auch noch einbringen – Kollegin Salzmann wird das gleich tun –, ist eine umfassende zukunftsgerichtete Reform der VWA. Die Opposition hat recht mit ihrer Kritik, dass das jetzt sehr schnell gegangen ist. Besser wäre auch aus meiner Sicht eine umfassende Diskussion und eine umfassende parlamentarische Behandlung gewesen – das ist völlig gerechtfertigt –, aber ich habe in diesen letzten viereinhalb Jahren etwas gelernt: Wenn sich unverhofft eine Tür für eine sinnvolle, gute Reform öffnet, dann muss man diese Gelegenheit ergreifen und durchgehen, weil die Tür sonst wieder zu ist. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Salzmann.)
Was war uns bei dieser Reform der ehemaligen VWA, die jetzt zur Abschlussarbeit wird, wichtig? – Es war uns wichtig, sie nicht einfach abzuschaffen, wie das die Lehrergewerkschaft gefordert hat. Es war uns auch wichtig, nicht einfach vor der künstlichen Intelligenz zu kapitulieren, sondern diese Abschlussarbeit kreativ weiterzuentwickeln und die neuen digitalen Möglichkeiten, die wir haben, aktiv und zukunftsorientiert zu integrieren.
Die Schüler und Schülerinnen sollen sich weiterhin intensiv mit einem selbstgewählten Thema beschäftigen. Das ist der Kern der Sache. Sie sollen Recherchieren lernen, forschen, Quellenkritik, Reflexion von Quellen lernen und auch Wert auf die Präsentation und die Dokumentation legen.
Der Unterschied ist: Künftig kann das nicht mehr nur in Form eines Textes geschehen, sondern diese Arbeit kann vielerlei Gestalt annehmen: multimedial, Interviews, Forschungsprojekte, Werkstücke, Videos, Podcasts – was auch immer. Das wird aus unserer Sicht der Vielfalt der Begabungen unserer Jugendlichen gerecht, das bringt ihre individuellen Talente zur Geltung, und das ist gut so.
Nicht jeder und jede muss das sofort machen, aber jeder und jede, der und die sich bereit fühlt, es jetzt schon zu machen, soll die Möglichkeit bekommen, das auch sofort zu tun. Ich freue mich, wenn diese Möglichkeit möglichst viele wahrnehmen.
Ich bin genau in meiner Redezeit geblieben, unsere Fraktion hat jetzt genau 8 Sekunden übrig.
In diesem Sinn würde ich mich sehr über eine breite Unterstützung für dieses Vorhaben freuen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Salzmann.)
23.10
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke für die Punktlandung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Künsberg Sarre. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! (Abg. Schellhorn: 14 Minuten! – Abg. Bernhard: Lass dir Zeit!) Das Digitalisierungspaket, das hier so groß angekündigt worden ist, klang ja sehr vielversprechend, weil wir in der Schule im digitalen Bereich viel zu tun haben, nämlich sowohl in der Lehrkräftefortbildung als auch hinsichtlich der digitalen Lehr- und Lernmittel im Unterricht, und es wäre auch das fehlende Schulfach Informatik in der AHS bis zur Matura weiterzuführen. – Unsere Erwartungshaltung war, dass bei einem Digitalisierungspaket wirklich etwas Großes kommt.
Was gekommen ist – meine Vorredner von der Opposition haben es schon gesagt –, sind kleine Bereiche, kleine Dinge, Selbstverständlichkeiten, weswegen jetzt niemand in die Luft springt: Das ist der Datenaustausch zwischen Sommerschule und Stammschule – puh, Digitalisierungspaket! –, kleine digitale Entlastungen, die anscheinend selbst neue Belastungen bringen werden, wie viele Stellungnahmen im Rahmen der Begutachtung gezeigt haben; und es gibt die Scheinlösung namens Verlängerung der Schulversuche: Sie verlängern das jetzt wieder, weil sie sich nicht über die Schulautonomie drübertrauen, sich nicht trauen, den Schulen endlich echte Schulautonomie zu geben.
Betreffend die VWA haben sie wieder eindrucksvoll gezeigt, Herr Minister – Gott sei Dank hören Sie mich, wenn Sie mich schon nicht anschauen können –, dass Sie immer mit Vollkaracho etwas ankündigen. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) Jeder – auch der Koalitionspartner – ist überrascht, keiner weiß, warum Sie das alles aus der Hüfte schießen. Es ist eine Hudelei. – Ja, wir haben gesagt, wir wollen auch die VWA weiterentwickelt haben (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Schellhorn – Abg. Loacker: ... ein seltsames Spiel!), aber nicht so und vor allem nicht, wenn sämtliche Beteiligte – wie Schüler, Lehrer, Direktoren – total verunsichert sind. Es ist wieder ein Einknicken vor der AHS-Lehrergewerkschaft. Die wollte das abschaffen und deswegen sind Sie so nach vorne geprescht.
Den Abschlussbericht der Expertengruppe – Ihrer Expertengruppe – haben Sie uns gnädigerweise heute am Nachmittag zukommen lassen – also super vorbereitet.
Der parlamentarische Prozess ist abzulehnen: Man sieht, wie Sie – ÖVP und Grüne – mit dem Parlament umgehen: Es gab keine Sitzung des Unterrichtsausschusses, es gab keine Diskussion, und die VWA wurde auch nicht in Begutachtung geschickt; deswegen konnten eigentlich auch sämtliche Beteiligte überhaupt nicht zu Wort kommen – außer natürlich die AHS-Lehrergewerkschaft.
Also schade: Wieder einmal ein kleines Projekt, und selbst das ist in die Hose gegangen. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Schellhorn: Nicht wirklich! Nicht wirklich!)
23.13
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Polaschek. – Bitte.
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Dieses Digitalisierungspaket ist wichtig, weil es uns ermöglicht, in vielen Bereichen die Administration massiv zu entlasten.
Das bedeutet einen wichtigen Schritt für die Lehrerinnen und Lehrer und vor allem auch für die Schulleitungen, denn wir schaffen sozusagen die Grundlage für ein Finanzonline in der Schulverwaltung. Die elektronische Ausstellung von Schulzeugnissen macht diese jederzeit und überall verfügbar, Schulanmeldung und Schulwechsel werden einfach gelöst, ohne Suche nach Dokumenten und Papier, und mit der Umsetzung des bisherigen Piloten, dem Schülerausweis Edu-Digicard, bekommen nun auch jene einen Ausweis aufs Handy, die noch keinen Führerschein haben. – Kurzum: Das alles sind nicht große, aber ganz, ganz wichtige Verbesserungen.
Für alle, die im Dschungel der Passwörter daheim fast den Überblick verlieren: Alle Services des Schulalltags bekommen ein Single Sign-on – einfach und benutzerfreundlich wie das Digitale Amt.
Sie sehen, wir entwickeln konsequent weiter und nutzen den Schwung, den uns die Möglichkeit der Digitalisierung bietet.
Umso mehr freut es mich, dass wir heute auch noch weitere Maßnahmen in diesem Hohen Haus vorlegen können, die von Ihnen beschlossen werden, nämlich die Weiterentwicklung der abschließenden Arbeiten an den AHS sowie berufsbildenden mittleren Schulen. Im Gegensatz zu manchen Abgeordneten
erkenne ich da keine Verunsicherung und ich erkenne kein Chaos. Ich war in den letzten Wochen viel an Schulen unterwegs, und mir ist generell nur Zustimmung vermittelt worden, große Freude, dass neue Möglichkeiten geschaffen worden sind. Schülerinnen und Schüler freuen sich.
Warum hätten wir länger warten sollen? Die Fakten liegen auf dem Tisch. Warum hätten wir einen ganzen Jahrgang warten lassen sollen? Bloß weil es den NEOS nicht passt? Ich war dafür, dass wir das jetzt machen, und ich finde, das ist ein guter und wichtiger Schritt für 20 000 Schülerinnen und Schüler, die im nächsten Jahr an den AHS maturieren. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)
Es gibt mehr Möglichkeiten, es gibt Individualisierung, die jungen Leute haben eine größere Chance, ihre Fähigkeiten entsprechend einzubringen. Gerade das ist auch wichtig, wenn wir darauf achten wollen, die Talente der jungen Leute mehr zu fördern. Deshalb sehe ich das als einen wichtigen Baustein im Rahmen der verschiedenen Maßnahmen, die wir etwa mit der Ausrüstung mit digitalen Endgeräten für alle Schülerinnen und Schüler der fünften Schulstufe oder mit der digitalen Grundbildung als eigenem Unterrichtsfach schon gesetzt haben. Da ist in den letzten Jahren wirklich sehr viel gelungen, um die Schule zu modernisieren.
Kurzum: Digitalisierung, Entlastung und nun noch mehr Individualisierung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
23.16
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Salzmann. – Bitte sehr.
Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Herr Präsident! (Abg. Schellhorn: Jetzt sind wir bereit!) Geschätzter Herr Minister! Zu sehr später
Stunde, meine Damen und Herren, ist heute noch die Bildung am Wort – es kann aber nie zu spät sein, um die Bildung zu Wort kommen zu lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe einen sehr kurzen Redebeitrag; 3 Minuten, mehr haben wir nicht, aber das ist auch ausreichend. Ich darf – wenn ihr aufpasst, dann wisst ihr auch, was ich euch sage – einen Abänderungsantrag der Abgeordneten MMMag. Gertraud Salzmann, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen zu Tagesordnungspunkt 30 einbringen: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Bildungsdokumentationsgesetz 2020 und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden.
Ich bringe diesen Antrag ein und ersuche den Präsidenten aufgrund des Umfangs, gemäß § 53 Abs. 4 GOG die Verteilung an die Abgeordneten zu verfügen. (Abg. Taschner: Ist erfolgt!) – Ist erfolgt, vielen Dank.
Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen hier auch die Kernpunkte des Abänderungsantrages darstellen – die Vorredner sind schon darauf eingegangen –: Wir werden die vorwissenschaftliche Arbeit weiterentwickeln, und das halte ich für absolut notwendig.
Die vorwissenschaftliche Arbeit gibt es seit 2012 in den Gymnasien, allerdings verpflichtend; davor gab es die Fachbereichsarbeit, die freiwillig war. Wir werden jetzt die vorwissenschaftliche Arbeit weiterentwickeln, weil wir in den vielen Jahren einfach auch die Erfahrung gewonnen haben, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler diese vorwissenschaftliche Arbeit als Vorbereitung für die Universität nutzen beziehungsweise gut machen können.
Das heißt, wir stellen es frei, ob eine vorwissenschaftliche Arbeit verfasst wird. Ein Schüler, ein Maturant kann die VWA machen oder er kann auch eine
sogenannte Projektarbeit – jetzt neu – machen: eine forschende, eine künstlerische oder eine gestaltende Projektarbeit, mit digitalen Medien oder auch in einem analogen Medienformat. Er kann aber alternativ statt der Arbeit auch ein schriftliches Klausurfach wählen oder auch eine zusätzliche mündliche Prüfung machen. Das heißt, wir haben da wirklich ein breites Potpourri für die Maturantinnen und Maturanten.
Wichtig ist es auch, dass die Umsetzung bereits im kommenden Schuljahr möglich ist. Die Schülerinnen und Schüler des derzeitigen siebten Jahrganges können bis 30. September 2024 wählen, welches Format sie haben möchten oder ob sie weiterhin eine VWA schreiben möchten.
Wichtig ist es uns, zu betonen, dass insgesamt die Änderung mit nächstem Schuljahr greift, und mit Blick auf die berufsbildenden Schulen ist ein ganz wesentlicher Punkt: In den berufsbildenden mittleren Schulen wird die Abschlussprüfung zur Gänze abgeschafft, weil diese ja im fachpraktischen Unterricht schon enthalten ist.
Die Diplomarbeit in den berufsbildenden höheren Schulen bleibt allerdings erhalten, weil daran ja auch die Befähigungen bezüglich des Niveaus fünf im Nationalen Qualifikationsrahmen geknüpft sind.
Nachdem die NEOS der Weiterentwicklung des Bildungsbereiches heute schon sehr das Wort geredet haben (Beifall des Abg. Loacker), gehe ich davon aus, dass wir eine breite Zustimmung für diesen sinnvollen und von allen Schulpartnern gewünschten Vorschlag bekommen. Schüler, Eltern und Lehrer – es ist eine Win-win-Situation für alle. – Herzlichen Dank und einen schönen Abend euch allen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
23.20
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten MMMag. Gertraud Salzmann, Mag. Sibylle Hamann,
Kolleginnen und Kollegen
zu Tagesordnungspunkt 30.) Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Bildungsdokumentationsgesetz 2020 und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden (4100/A)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der im Titel bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Art. 1 (Änderung des Schulorganisationsgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) In Art. 1 lauten die Z 2 und 3:
„2. § 8c Abs. 2 lautet:
„(2) Zur Studienberechtigungsprüfung sind Personen zuzulassen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben und eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte Schulart (Fachrichtung) nachweisen.“
3. § 130d, § 132, § 132b und § 132c samt Überschriften entfallen.“
b) In Art. 1 lautet in Z 4 die Z 2 des § 131 Abs. 51:
„2. § 130d, § 132, § 132b und § 132c samt Überschriften treten mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung außer Kraft.“
2. Art. 2 (Änderung des Schulunterrichtsgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) In Art. 2 lautet die Z 2:
„2. In § 22 wird nach Abs. 9 folgender Abs. 9a eingefügt:
„(9a) Soweit ein System zur automationsunterstützten Datenverarbeitung besteht, hat die Berufsschule unter Nutzung dieses Systems den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer zur Feststellung der Voraussetzungen für den Entfall des theoretischen Teils der Lehrabschlussprüfung die Daten über die Erreichung des Lehrziels der letzten Klasse gemäß § 23 Abs. 8 des Berufsausbildungsgesetzes im Wege einer Schnittstelle zum Register- und Systemverbund gemäß § 1 Abs. 3 des Unternehmensserviceportalgesetzes – USPG, BGBl. I Nr. 52/2009, unverzüglich zu übermitteln.““
b) In Art 2 werden nach Z 5 folgende Z 5a bis 5c eingefügt:
„5a. § 34 Abs. 3 Z 1 lautet:
„1. an höheren Schulen einer selbständig außerhalb der Unterrichtszeit zu erstellenden abschließenden Arbeit auf vorwissenschaftlichem Niveau (einschließlich deren Präsentation und Diskussion),
a) an berufsbildenden höheren Schulen mit Diplomcharakter,
b) an allgemein bildenden höheren Schulen mit Abschlusscharakter, insbesondere einer forschenden, gestalterischen oder künstlerischen Arbeit (einschließlich der Dokumentation des Entstehungsprozesses).“
5b. In § 34 Abs. 4 wird nach der Wendung „über die Prüfungsform“ die Wendung „, einschließlich der Wahl gemäß Abs. 5“ eingefügt.
5c. Dem § 34 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) An allgemein bildenden höheren Schulen kann bis einschließlich des Schuljahres 2028/29 anstelle der abschließenden Arbeit gemäß Abs. 3 Z 1 lit. b eine weitere Klausurarbeit gemäß Abs. 3 Z 2 oder eine weitere mündliche Teilprüfung gemäß Abs. 3 Z 3 abgelegt werden. Die Anmeldezahlen sind an die Schulbehörden zu melden.““
c) In Art. 2 lautet die Z 6:
„6. In § 35 Abs. 2 Z 2 wird vor der Wendung „der Klassenvorstand“ die Wendung „die Schulleitung, wenn sie nicht gemäß Z 1 zum Vorsitz bestellt wurde, und“ eingefügt.“
d) In Art. 2 lautet die Z 7:
„7. § 57b Abs. 1 letzter Satz lautet:
„Sie hat die Bezeichnung der Schule, den oder die Vor- und Familiennamen, den Wohnort, von dem aus die Schule besucht wird, und ein Lichtbild der Schülerin oder des Schülers, deren bzw. dessen Geburtsdatum und das Ausstellungsdatum bzw. die Gültigkeitsdauer zu enthalten.““
e) In Art. 2 lautet die Z 11:
„11. Nach § 72 wird folgender § 72a samt Überschrift eingefügt:
„Elektronische Zustellungen und Urkundenarchiv
§ 72a. (1) Nach Maßgabe der vorhandenen technischen und organisatorischen Voraussetzungen können nicht nachweisliche Zustellungen auch elektronisch an die Erziehungsberechtigten bzw. im Fall des § 72 Abs. 3 an die handlungsfähige Schülerin oder den handlungsfähigen Schüler (Prüfungskandidatin oder Prüfungskandidaten) erfolgen und zwar im Wege des von der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betriebenen Kommunikationssystems „Bildungsportal“ gemäß § 6e BilDokG 2020. Voraussetzung dafür ist die Aktivierung eines Nutzerkontos am Bildungsportal durch die jeweilige Teilnehmerin oder den jeweiligen Teilnehmer. Über die so erfolgte Zustellung ist die Teilnehmerin oder der Teilnehmer im Wege der hinterlegten E-Mail-Adresse oder in einer anderen technisch geeigneten Weise zu informieren. Die Wirksamkeit der Zustellung wird durch die Hinterlegung einer unrichtigen oder ungültigen E-Mail-Adresse nicht gehindert.
(2) Nachweisliche elektronische Zustellungen haben gemäß § 35 des Zustellgesetzes – ZustG, BGBl. Nr. 200/1982, im Wege eines zugelassenen Zustelldienstes zu erfolgen.
(3) Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist ermächtigt, vorzusehen, dass die Echtheit der über das Bildungsportal amtssignierten Urkunden mit Hilfe eines Codes in einem Urkundenarchiv des Bildungsportals gemäß § 6e BilDokG 2020 überprüft werden kann. Personen können aus diesem Urkundenarchiv ihnen zugeordnete Urkunden auch zu einem späteren Zeitpunkt im Wege des Bildungsportals erneut übermittelt bekommen. Die näheren technischen Verfahren sind durch die Bundesministerin oder durch den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Verordnungsweg festzulegen.““
f) In Art. 2 lautet die Z 15:
„15. Dem § 82 wird folgender Abs. 26 angefügt:
„(26) Für das Inkrafttreten der durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2024 geänderten oder eingefügten Bestimmungen und das Außerkrafttreten der gemäß dem genannten Bundesgesetz entfallenden Bestimmungen gilt Folgendes:
1. § 22 Abs. 2 lit. l, § 22 Abs. 9a, § 22a Abs. 2 Z 11, § 22b Abs. 1 Z 7, § 23b Abs. 6 Z 8, § 39 Abs. 2 Z 9, § 57b, § 70 Abs. 4 lit. e, § 72a samt Überschrift, § 77 Abs. 2 und § 82d Abs. 2 samt Überschrift treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes in Kraft und sind nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten anzuwenden.
2. § 34 Abs. 3 Z 1, Abs. 4 und Abs. 5 sowie § 82d Abs. 1 treten mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes in Kraft und finden auf abschließende Prüfungen ab dem Haupttermin 2026 Anwendung;
3. § 77b samt Überschrift tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft;
4. § 35 Abs. 2 Z 2 tritt mit 1. März 2025 in Kraft;
5. § 34 Abs. 5 tritt mit 1. Jänner 2030 außer Kraft.““
g) In Art. 2 wird nach Z 15 folgende Z 16 angefügt:
„16. Nach § 82c wird folgender § 82d samt Überschrift eingefügt:
„Übergangsrecht betreffend die schülerautonome Entscheidung über die Erstellung einer vorwissenschaftlichen Arbeit an allgemein bildenden höheren Schulen
§ 82d. (1) Für Prüfungskandidatinnen und -kandidaten, die an einer allgemein bildenden höheren Schule bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 zumindest erstmalig zur abschließenden Prüfung zugelassen wurden, gelten die Bestimmungen über die abschließenden Prüfungen in der Fassung vor dem Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. xxx/2024.
(2) Im Schuljahr 2024/25 können Schülerinnen und Schüler der letzten Schulstufe bis zum 30. September 2024 der Schulleitung schriftlich bekannt geben,
1. anstelle der abschließenden Arbeit gemäß § 34 Abs. 3 Z 1 lit. b eine weitere schriftliche Klausurarbeit oder mündliche Teilprüfung ablegen zu wollen, wobei die Entscheidung gemeinsam mit den Festlegungen gemäß § 34 Abs. 4 zu treffen ist oder
2. im Einvernehmen mit der betreuenden Lehrperson ein bereits festgelegtes und genehmigtes Thema für die abschließende Arbeit durch eine forschende, gestalterische oder künstlerische Arbeit gemäß § 34 Abs.3 Z 1 lit. b zu ersetzten.““
3. Art. 3 (Änderung des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge) wird wie folgt geändert:
a) In Art. 3 lautet die Z 1:
„1. In § 24 Abs. 2 Z 9 und § 39 Abs. 2 Z 10 wird jeweils nach der Wendung „der Schule“ die Wendung „oder Amtssignatur (§ 19 Abs. 1 des E Government-Gesetzes – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004) anstelle von Unterschrift und Rundsiegel“ eingefügt.“
b) In Art. 3 lautet die Z 2:
„2. In § 24 Abs. 2 Z 9 wird die Wendung „des Schulleiters“ durch die Wendung „der Schulleitung“ ersetzt.“
c) In Art. 3 werden nach Z 2 folgende Z 2a bis 2c eingefügt:
„2a. § 24 Abs. 4 entfällt.
2b. § 33 Abs. 3 Z 1 lautet:
„1. an höheren Schulen einer selbständig außerhalb der Unterrichtszeit zu erstellenden abschließenden Arbeit auf vorwissenschaftlichem Niveau (einschließlich deren Präsentation und Diskussion),
a) an berufsbildenden höheren Schulen mit Diplomcharakter,
b) an allgemein bildenden höheren Schulen mit Abschlusscharakter, insbesondere einer forschenden, gestalterischen oder künstlerischen Arbeit (einschließlich der Dokumentation des Entstehungsprozesses).“
2c. In § 33 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) An allgemein bildenden höheren Schulen kann bis einschließlich des Schuljahres 2028/29 anstelle der abschließende Arbeit gemäß Abs. 3 Z 1 lit. b eine weitere Klausurarbeit gemäß Abs. 3 Z 1 oder eine weitere mündliche Teilprüfung gemäß Abs. 3 Z 2 abgelegt werden. In der Verordnung gemäß Abs. 4 ist ein Datum festzulegen, bis zu welchem die Prüfungskandidatin oder der -kandidat der Schulleitung schriftlich bekannt zu geben hat, ob sie oder er eine abschließende Arbeit verfassen oder eine weitere (zusätzliche) schriftliche Klausurarbeit oder mündliche Teilprüfung ablegen will. Die Anmeldezahlen sind an die Bildungsdirektionen zu melden.““
d) In Art. 3 lautet die Z 4:
„4. § 55a Abs. 1 letzter Satz lautet:
„Sie hat die Bezeichnung der Schule, den oder die Vor- sowie Familiennamen, den Wohnort, von dem aus die Schule besucht wird und ein Lichtbild der oder des Studierenden, deren bzw. dessen Geburtsdatum und das Ausstellungsdatum bzw. die Gültigkeitsdauer zu enthalten.““
e) In Art. 3 lautet die Z 8:
„8. Nach § 61 wird folgender § 61a samt Überschrift eingefügt:
„Elektronische Zustellungen und Urkundenarchiv
§ 61a. (1) Nach Maßgabe der vorhandenen technischen und organisatorischen Voraussetzungen können nicht nachweisliche Zustellungen an die Studierenden auch elektronisch erfolgen und zwar im Wege des von der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betriebenen Kommunikationssystems Bildungsportal gemäß § 6e BilDokG 2020. Voraussetzung dafür ist die Aktivierung eines Nutzerkontos am Bildungsportal durch die jeweilige Teilnehmerin oder den jeweiligen Teilnehmer. Über die so erfolgte Zustellung ist die Teilnehmerin oder der Teilnehmer im Wege der hinterlegten E-Mail-Adresse oder in einer anderen technisch geeigneten Weise zu informieren. Die Wirksamkeit der Zustellung wird durch die Hinterlegung einer unrichtigen oder ungültigen E-Mail-Adresse nicht gehindert.
(2) Nachweisliche elektronische Zustellungen haben gemäß § 35 des Zustellgesetzes – ZustG, BGBl. Nr. 200/1982, im Wege eines zugelassenen Zustelldienstes zu erfolgen.
(3) Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist ermächtigt vorzusehen, dass die Echtheit der über das Bildungsportal amtssignierten Urkunden mit Hilfe eines Codes in einem Urkundenarchiv des Bildungsportals gemäß § 6e BilDokG 2020 überprüft werden kann. Personen können aus diesem Urkundenarchiv ihnen zugeordnete Urkunden auch zu einem späteren Zeitpunkt im Wege des Bildungsportals erneut übermittelt bekommen. Die näheren
technischen Verfahren sind durch die Bundesministerin oder den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Verordnungsweg festzulegen.““
f) In Art. 3 lautet die Z 10:
„10. Dem § 69 wird folgender Abs. 23 angefügt:
„(23) Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024 treten wie folgt in Kraft:
1. § 24 Abs. 2 Z 9, § 39 Abs. 2 Z 10, § 55a, § 61 Abs. 4 Z 5, § 61a samt Überschrift sowie § 65 Abs. 2 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes in Kraft und sind nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten anzuwenden;
2. § 33 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 sowie § 72a Abs. 1 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes in Kraft und finden auf abschließende Prüfungen ab dem Haupttermin 2026 Anwendung;
3. § 34 Abs. 2 Z 2 tritt mit 1. März 2025 in Kraft;
4. § 72a Abs. 2 samt Überschrift tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes in Kraft;
5. § 24 Abs. 4 sowie § 72b samt Überschrift treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes außer Kraft;
6. § 33 Abs. 5 tritt mit 1. Jänner 2030 außer Kraft.““
g) In Art. 3 werden folgende Z 11 und 12 angefügt:
„11. § 72a samt Überschrift lautet:
„Übergangsrecht betreffend die autonome Entscheidung über die Erstellung einer vorwissenschaftlichen Arbeit an allgemein bildenden höheren Schulen
§ 72a. (1) Für Prüfungskandidatinnen und -kandidaten die an einer allgemein bildenden höheren Schule bis zum Ende des Schuljahres 2023/24 zumindest
erstmalig zur abschließenden Prüfung zugelassen wurden, gelten die Bestimmungen über die abschließenden Prüfungen in der Fassung vor dem Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. xxx/2024.
(2) Im Schuljahr 2024/25 können Studierende, die sich erstmals zur abschließenden Prüfung anmelden, bis zum 30. September 2024 der Schulleitung schriftlich bekannt geben,
1. anstelle der abschließenden Arbeit eine weitere schriftliche Klausurprüfung oder mündliche Teilprüfung ablegen zu wollen oder
2. im Einvernehmen mit der betreuenden Lehrperson ein bereits festgelegtes und genehmigtes Thema für die abschließende Arbeit durch eine forschende, gestalterische oder künstlerische Arbeit gemäß § 33 Abs. 3 Z 1 lit. b zu ersetzten.“
12. § 72b samt Überschrift entfällt.“
4. Art. 4 (Änderung des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020) wird wie folgt geändert:
a) In Art. 4 lautet die Promulgationsklausel:
„Das Bildungsdokumentationsgesetz 2020, BGBl. I Nr. 20/2021, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 227/2022, wird wie folgt geändert:“
b) In Art. 4 Z 3 entfällt in § 2 in den Z 17 bis 20 jeweils die Wendung „dem Begriff“.
c) In Art. 4 Z 3 lautet in § 2 der Einleitungsteil der Z 21 sowie deren lit. a bis c:
„21. unter „Personenstammdaten“ folgende Daten von Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten, die aus öffentlichen Registern zu übermitteln sind:
a) Namen, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz, weitere Wohnsitze, Geschlecht, Staatsangehörigkeit aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) gemäß § 16
Meldegesetz 1991 (MeldeG), BGBl. Nr. 9/1992, bzw. dem Ergänzungsregister für natürliche Personen gemäß § 6 Abs. 4 E-GovG,
b) das bereichsspezifische Personenkennzeichen Bildung und Forschung – bPK (BF) – sowie weitere rechtlich benötigte verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen anderer Bereiche aus dem Stammzahlenregister,
c) besondere Personenstandsdaten zur Geburt gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 des Personenstandsgesetzes 2013 – PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, eingeschränkt auf Elterndaten gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 bis 3, 5 bis 7 PStG 2013, aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) zum Zweck der Ermittlung der dort eingetragenen Eltern als vermutliche Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler,“
d) In Art. 4 Z 3 lautet in § 2 die Z 22:
„22. unter „Bildungsdaten“: jene mit dem Schulbesuch zusammenhängenden Daten, die keine Personenstammdaten sind und die im Zuge der Ausbildung gemäß den schulrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten sind. Darunter sind Daten gemäß § 5 Abs. 1 Z 16 bis 20 sowie Daten der Anlagen 1 bis 3 und 6 zu verstehen. Diese Daten werden nur in den lokalen Evidenzen der jeweils besuchten Schule verarbeitet, sowie gemäß den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes im Datenverbund der Schulen zu gesetzlich festgelegten Zwecken bereitgestellt.“
e) In Art. 4 Z 4 lautet in § 4 Abs. 1 die Z 4:
„4. die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung für
a) die Gesamtevidenzen der Schülerinnen und Schüler und der Studierenden, die Durchführung von Vorhaben im öffentlichen Interesse gemäß § 13, den Datenverbund der Schulen und das Bildungsstammportal des Bundes, wobei die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH) den Datenverbund der Schulen und das
Bildungsstammportal des Bundes als Auftragsverarbeiterin gemäß Art. 4 Z 8 DSGVO nach Maßgabe eines Vertrages gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO betreibt,
b) das Bildungsportal sowie
c) für alle IT-Systeme und Dienste, die seitens der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung bereitgestellt werden oder in denen Daten aus dem Datenverbund der Schulen zu Zwecken des Schulrechtsvollzugs verarbeitet werden.“
f) In Art. 4 werden die Z 6 und Z 7 durch folgende Z 6 ersetzt:
„6. § 4 Abs. 3 Z 2 und 3 lautet:
„2. geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Abfrage insbesondere im Stammzahlenregister zur Ausstattung mit bereichsspezifischen Personenkennzeichen gemäß den §§ 9 und 10 E-GovG (insbesondere Abfragezeitpunkte, Schnittstellendefinitionen, Übertragungsprotokolle und Datenformate zwischen den Softwareprodukten) und
3. im Einvernehmen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Inneres geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Abfrage im ZMR zur Ausstattung mit Meldedaten gemäß § 2 Z 21 lit. a, sowie im ZPR zur Ausstattung mit allgemeinen Personenstandsdaten der Eltern von Schülerinnen und Schülern (insbesondere Abfragezeitpunkte, Schnittstellendefinitionen, Übertragungsprotokolle und Datenformate zwischen den Softwareprodukten).““
g) In Art. 4 Z 12 wird in § 6 Abs. 1 Z 2 und in Z 13 in § 6b jeweils die Wendung „Beendigung des Schulbesuchs“ durch die Wendung „Beendigung des Besuchs einer Schule“ ersetzt.
h) In Art. 4 Z 12 wird in § 6 Abs. 1 Z 7 die Wendung „von definierten Daten“ durch die Wendung „von gesetzlich definierten Daten“ ersetzt.
i) In Art. 4 Z 12 wird in § 6 Abs. 2 zweiter Satz nach dem Wort „Berufsreifeprüfungen“ die Wendung „nach Ablegung der letzten Teilprüfung“ eingefügt.
j) In Art. 4 Z 13 werden in § 6a Abs. 1 die lit. a bis c durch folgende Z 1 und 2 ersetzt:
„1. deren Personenstammdaten gemäß § 2 Z 21 lit. a aus dem Datenbestand des ZMR gemäß § 16a Abs. 4 MeldeG und
2. deren besondere Personenstandsdaten zur Geburt aus dem Datenbestand des ZPR gemäß § 2 Abs. 3 Z 1, eingeschränkt auf Elterndaten gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 bis 3, 5 bis 7 PStG 2013, sowie Hauptwohnsitz und weitere Wohnsitze der Eltern aus dem Datenbestand des ZMR.“
k) In Art. 4 Z 13 entfällt in § 6a Abs. 2 der Ausdruck „BGBl. Nr. 9/2022,“.
l) In Art. 4 Z 13 wird in § 6a Abs. 3 Z 1 die Wendung „Zentralen Personenstandsregisters“ durch die Wendung „ZPR“ ersetzt.
m) In Art. 4 Z 13 lautet § 6a Abs. 7:
„(7) Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist ermächtigt, für alle im Datenverbund der Schulen gemäß § 6 Abs. 2 enthaltenen Personen die Daten gemäß § 2 Z 21 mittels verschlüsseltem bPK-ZP sowie dem Familiennamen im ZMR und im ZPR zum Zweck der Korrektur allfälliger falscher Schreibweisen abzufragen.“
n) In Art. 4 entfällt die Z 17 und es werden nach Z 19 folgende Z 19a bis 19c eingefügt:
„19a. § 18 Abs. 4 Z 1 lit. a lautet:
„a) bis zum 1. Dezember jedes Kalenderjahres zum Stand Oktober die mittels der verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK-BF und bPK-AS) pseudonymisierten Datensätze der beschäftigten Personen gegliedert nach Ausbildung, Verwendung, Funktion, Geschlecht, Geburtsdatum, Beschäftigungsart und -ausmaß und“
19b. § 19 Abs. 2 Z 1 lautet:
„1. die Prüfungsstellen der Landeskammern der Wirtschaftskammer Österreich und die Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen betreffend Personen, die im Zeitraum vom 1. Oktober des Vorjahres bis 30. September des Übermittlungsjahres eine Lehrabschlussprüfung, Facharbeiterprüfung, Meisterprüfung oder Befähigungsprüfung und Module dieser Prüfungen, „Lehre mit Matura“, eine verlängerte Lehre sowie Teilqualifikationen erfolgreich absolviert haben,“
19c. Dem § 19 Abs. 2 wird folgende Z 3 angefügt:
„3. die gemäß dem Bundesgesetz über die höhere berufliche Bildung – HBB-Gesetz, BGBl. I Nr. 7/2024, eingerichteten Validierungs- und Prüfungsstellen betreffend Personen, die im Zeitraum vom 1. Oktober des Vorjahres bis 30. September des Übermittlungsjahres eine Qualifikation gemäß dem HBB-Gesetz erworben haben,““
o) In Art. 4 lautet die Z 20:
„20. Dem § 22 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Für das Inkrafttreten der durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2024 geänderten oder eingefügten Bestimmungen und das Außerkrafttreten der gemäß dem genannten Bundesgesetz entfallenden Bestimmungen gilt Folgendes:
1. Das Inhaltsverzeichnis, § 2 Z 14 bis 22, § 4 Abs. 1 und Abs. 3 Z 2 und 3, § 5 Abs. 3 Z 16, § 5a Abs. 3, §§ 6 bis 6e samt Überschriften, § 7 Abs. 1, § 15 Abs. 2, § 18 Abs. 2 Z 1 lit. d, § 19 Abs. 2 Z 1 und Z 3, § 25 Abs. 3, § 26, Anlage 1 Z 4 und 9, Anlage 2 Z 3 und 9 sowie Anlage 5 Z 26 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes in Kraft; §§ 6 bis 6e sowie § 19 Abs. 2 Z 1 und Z 3 sind nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten anzuwenden;
2. § 5 Abs. 1 Z 19 hinsichtlich der Wendung „die Teilnahme an der Sommerschule“, der Schlussteil des § 18 Abs. 1, Anlage 1 Z 11a und Anlage 5 Z 28a treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft;
3. § 5 Abs. 1 Z 19 hinsichtlich der Wendung „Ergebnis des standardisierten Testverfahrens gemäß § 4 Abs. 2a SchUG“, § 14 Abs. 1 Z 1 lit. b, § 18 Abs. 4 Z 1 lit. a, Anlage 1 Z 10 und Anlage 5 Z 27 treten mit 1. September 2026 in Kraft;
4. § 4 Abs. 2 sowie Anlage 4 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes außer Kraft.““
p) In Art. 4 wird nach Z 21 folgende Z 21a angefügt:
„21a. § 26 lautet:
„§ 26. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist
1. hinsichtlich der in § 2 Z 1 lit. a, c, e und f sowie Z 4 (mit Ausnahme der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien) genannten Bildungseinrichtungen die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung,
2. hinsichtlich der in § 2 Z 1 lit. b und d sowie Z 2 genannten Bildungseinrichtungen, der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien sowie der in § 19 Abs. 2 Z 1 genannten Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen die Bundesministerin oder der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft,
3. hinsichtlich der in § 2 Z 3 genannten Bildungseinrichtungen die Bundesministerin oder der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz,
4. hinsichtlich der in § 19 Abs. 2 Z 1 genannten Prüfungsstellen der Landeskammern der Wirtschaftskammer Österreich und der in § 19 Abs. 2 Z 3
genannten Validierungs- und Prüfungsstellen die Bundesministerin oder der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft,
5. im Übrigen die jeweils zuständige Bundesministerin oder der jeweils zuständige Bundesminister
betraut.““
5. Art. 5 (Änderung des Schulpflichtgesetzes 1985) wird wie folgt geändert:
a) In Art. 5 Z 2 lautet in § 24 Abs. 3 die Z 5:
„5. die verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen der Tätigkeitsbereiche „Amtliche Statistik“ und „Bildung und Forschung“ (vbPK-AS und vbPK-BF gemäß § 9 E Government-Gesetz – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004),“
Begründung:
Die Schule ist ein wesentliches Element im Leben von Kindern und Jugendlichen und bereitet auf das Erwachsenensein vor. Der Abschluss der Schullaufbahn ist ein Meilenstein für die Schülerinnen und Schüler und die Gestaltung dieses Abschlusses muss mit Veränderungen in der Gesellschaft und der Lebensrealität der jungen Menschen mithalten. Neben den 21st Century Skills (Kritisches Denken, Kollaboration, Kommunikation und Kreativität) sind auch fächerübergreifendes Denken, Recherche- und Medienkompetenz, Umgang mit modernen Technologien sowie das Erkennen und Reflektieren individueller Stärken und Schlüsselkompetenzen der Zukunft gefragt. Die 2012 als fixer Bestandteil der Reifeprüfung eingeführte „abschließende Arbeit“ wird diesen Erfordernissen nur noch teilweise gerecht. Daher werden mit dieser Reform nun neue Wege beschritten.
Die abschließende Arbeit an den allgemein bildenden höheren Schulen soll in einer Form weiterentwickelt werden, die die eigenständige Beschäftigung mit einem frei gewählten Thema in den Mittelpunkt stellt und neue Medienformate beinhalten kann. Die Diplomarbeit an den berufsbildenden höheren Schulen hat sich bewährt
und bleibt erhalten. Die Abschlussarbeit in berufsbildenden mittleren Schulen soll entfallen; die praktischen Fähigkeiten werden im Rahmen des Unterrichts (zB der Übungsfirmen) gelehrt und aufgebaut und im Rahmen der Leistungsbeurteilung bewertet.
Darüber hinaus werden im vorliegenden Abänderungsantrag notwendige Änderungen aufgenommen, die im Zuge des Begutachtungsverfahrens angeregt wurden.
Artikel 1 – Änderung des Schulorganisationsgesetzes:
Zu lit. a und b (§ 8c Abs. 2 und zu § 130, § 132, § 132b und § 132c samt Überschriften, § 131 Abs. 51 Z 2):
Bei diesen beiden Änderungen handelt es sich um redaktionelle Notwendigkeiten.
Ad § 8c Abs. 2: Die Wendung „die Zulassung zu Studien einer der Studienrichtungsgruppen an einer Universität anstreben“ ist zu streichen, da die Studienberechtigungsprüfung gemäß § 8c nicht auf die Studienberechtigung an einer Universität abstellt, sondern auf die Aufnahme in eine schulische Ausbildung, die den Nachweis einer Reifeprüfung an einer höheren Schule voraussetzt (Kolleg).
Ad § 130, § 132, § 132b und § 132c samt Überschrift: Die Wendung „samt Überschriften“ ist aus formalen Gründen zu ergänzen, auch in der Außerkrafttretensbestimmung des § 131 Abs. 51 Z 2.
Artikel 2 – Änderung des Schulunterrichtsgesetzes
Zu lit. a (§ 22 Abs. 9a):
Hier handelt es sich um redaktionelle Änderungen.
Zu lit. b (§ 34 Abs. 3 Z 1, § 34 Abs. 4 und 5):
Die Neuregelung der „Säulen“ der abschließenden Prüfungen sieht den Entfall abschließender Arbeiten in berufsbildenden mittleren Schulen vor.
An allgemein bildenden höheren Schulen sollen Schülerinnen und Schüler in Zukunft die Möglichkeit erhalten, ihren Interessen und Neigungen noch besser entsprechende abschließende Arbeiten zu erstellen. Bisher bestand die abschließende Arbeit in allgemein bildenden höheren Schulen ausschließlich aus einer „Literaturarbeit“. Nunmehr soll das Format der abschließenden Arbeit geöffnet werden. Sie kann auch das Produkt eines forschenden, gestalterischen oder künstlerischen Prozesses sein. Möglich sind z. B. die Herstellung eines Multimediaprodukts, eines Werkes (zB Skulptur), Videoreportagen, Podcasts, empirische Erhebungen und deren Interpretation etc. Schülerinnen und Schüler sollen selbst entscheiden können, ob sie ihre Arbeit digital oder analog oder in Kombination, aber auch unter Berücksichtigung von KI-spezifischen Kompetenzen erstellen möchten. Wichtig für die Überprüfbarkeit und Beurteilung ist dabei die Dokumentation und Reflexion des Entstehungsprozesses und der verwendeten Quellen.
Für einen Übergangszeitraum soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Schülerinnen und Schüler sich zwischen dieser weiterentwickelten Form der abschließenden Arbeit und einer weiteren schriftlichen Klausurarbeit oder einer weiteren mündlichen Teilprüfung entscheiden können sollen. Das Wort „weiteren“ stellt dabei darauf ab, dass bei Personen, die keine abschließende Arbeit erstellen, gegenüber jenen Personen, die eine solche verfassen, die Summe der Klausurarbeiten oder der mündlichen Teilprüfungen um die Zahl eins höher ist. Im zeitlichen Ablauf soll die Person zunächst nur eine Entscheidung über das Erstellen einer abschließenden Arbeit oder einer zusätzlichen Arbeit oder Prüfung treffen, die Entscheidung ob Klausurarbeit oder mündliche Teilprüfung soll und kann sinnvollerweise erst zu jenem Zeitpunkt getroffen werden, an welchem die Schülerin oder Schüler Prüfungsform, -umfang und -gebiete wählt. Daher sollen die näheren Festlegungen im Rahmen der dafür bestehenden Verordnung getroffen werden. Die Meldung der Anmeldezahlen an die Bildungsdirektion soll einen Überblick herstellen. Damit kann das Schulqualitätsmanagement sicherstellen, dass alle allgemein bildenden höheren Schulen die notwendigen Vorbereitungen für die flächendeckende Umsetzung der reformierten Abschlussarbeit rechtzeitig in die Wege leiten.
Im Zuge der Neuverfassung der Lehrpläne für die Oberstufe soll auch die Weiterentwicklung der abschließenden Arbeit erfolgen. In diesen spielen die zentralen Kompetenzen für die Erstellung einer eigenständigen Arbeit (Medienkompetenz, Quellenkritik, digitale Kompetenzen, fächerübergreifendes Denken, Kreativität) eine zentrale Rolle. Dies soll sich auch in der Unterrichtspraxis und in der Stundentafel widerspiegeln. Es soll sichergestellt werden, dass Pädagoginnen und Pädagogen die entsprechenden Fortbildungen absolvieren und alle Schüler und Schülerinnen die entsprechenden Kompetenzen erwerben können.
Zu lit. c (§ 35 Abs. 2 Z 2):
Durch die Einfügung des Wortes „und“ wird klargestellt, dass die Schulleitung – wenn sie nicht bereits den Vorsitz der Prüfungskommission innehat – die Kommission um eine Person erweitert.
Zu lit. d (§ 57b):
Durch die Streichung des Wortes „jedenfalls“ wird die Aufzählung der Daten der Schülerkarte eine taxative.
Zu lit. e (§ 72a):
Bei den Änderungen des § 72a handelt es sich um Klarstellungen. Die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten sind hinzuzufügen, da es sich bei diesen nicht mehr um Schülerinnen und Schüler der Schule handelt.
Durch die Einfügung des Wortes „elektronische“ bei den Zustellungen wird klargestellt, dass analoge nachweisliche Zustellungen nach wie vor möglich sind.
Durch die Konkretisierung der „zuständigen“ Bundesministerin bzw. des „zuständigen“ Bundesministers wird Klarheit geschaffen, in wessen Zuständigkeit die Führung des Urkundenarchivs fällt.
Zu lit. f (§ 82 Abs. 26):
Die Bestimmungen sollen das Inkrafttreten und hinsichtlich der Z 2 einen abweichenden Anwendungsbereich regeln.
Zu lit. g (§ 82d):
Die Übergangsregelung soll in Abs. 1 sicherstellen, dass Personen, die bereits zur Prüfung zugelassen wurden, aber diese noch nicht beendet haben, jedenfalls ihre bereits festgelegten Prüfungsformen beibehalten können.
Abs. 2 soll den Schülerinnen und Schülern des kommenden „Reifeprüfungsjahrganges“ trotz des bereits fortgeschrittenen Auswahl- und Vorbereitungsprozesses für die die vorwissenschaftliche Arbeit die Möglichkeit geben, diese im Sinne der neuen Möglichkeiten zu adaptieren oder eine andere Prüfungsform zu wählen. Daraus ergibt sich auch die kurze Entscheidungsfrist.
Artikel 3 – Änderung des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge
Zu lit. a (§ 24 Abs. 2 Z 9 und § 39 Abs. 2 Z 10):
Durch diese Änderung wird klargestellt, dass die Amtssignatur Unterschrift und Rundsiegel ersetzt.
Zu lit. b (§ 24 Abs. 2 Z 9):
Hier handelt es sich um eine redaktionelle Änderung.
Zu lit. c (§ 24 Abs. 4):
Anbei handelt es sich um eine notwendige Adaptierung durch die Möglichkeit der elektronischen Ausstellung von Zeugnissen. Die verpflichtende Verwendung des Unterdruckpapiers für die Formulare hat zu entfallen.
Zu lit. c und g (§ 33 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5, § 72a):
Dies soll die der Entscheidungsmöglichkeit für eine abschließende Arbeit, eine Adaptierung der bereits begonnenen Arbeit oder eine weitere Klausurarbeit bzw. mündliche Teilprüfung im Schulunterrichtsgesetz entsprechende Bestimmung sein. Es darf auf die Ausführungen zu Artikel 1 Z 1 und 2 verwiesen werden.
Zu lit. d (§ 55a Abs. 1):
Wie auch bereits im SchUG wird die Aufzählung der Daten der Studierendenkarte durch Entfall des Wortes „jedenfalls“ zu einer taxativen.
Zu lit. e (§ 61a):
Die Änderungen entsprechen jenen des § 72a SchUG zur elektronischen Zustellung.
Zu lit. f (§ 69 Abs. 23):
Diese neu hinzugekommenen Bestimmungen werden im Inkrafttreten aufgenommen.
Zu lit. g (§72b):
Eine Bestimmung, für welche es aufgrund deren Anwendungsbereich keine Anwendungsfälle mehr gibt, soll entfallen.
Artikel 4 – Änderung des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020
Zu lit. a, b und c (Promulgationsklausel, § 2 Z 17 bis 22):
Hierbei handelt es sich um redaktionelle Änderungen und Klarstellungen.
Zu lit. d (§ 2 Z 22):
Die Aufzählung der Bildungsdaten wird durch Entfernung des Wortes „insbesondere“ eine taxative.
Zu lit. e (§ 4 Abs. 1 Z 4):
In der vorliegenden Bestimmung wird der Bereich, in welchem die Bundesministerin bzw. der Bundesminister datenschutzrechtlich verantwortlich ist, in taxativer Form dargelegt.
Zu lit. f (§ 4 Abs. 3 Z 2 und 3):
Hinsichtlich der Übermittlung von Meldedaten aus dem Zentralen Melderegister und Personenstandsdaten aus dem Zentralen Personenstandsregister ist die Verordnung zu den Abfragezeitpunkten, Schnittstellendefinitionen, Datenformaten etc. im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres zu treffen, in dessen Vollzugsbereich die genannten Register fallen. Hinsichtlich der Verordnungsermächtigung zur Abfrage im Stammzahlenregister gilt diese Anordnung des Einvernehmens nicht, die Anordnungen sind daher entsprechend dieser Unterschiedlichkeit in zwei Ziffern aufzugliedern.
Zu lit. g (§ 6 Abs. 1 Z 2 und § 6b):
Da die Wendung „Beendigung des Schulbesuchs“ im schulrechtlichen Sprachgebrauch mit der Beendigung der Schülereigenschaft gemäß § 33 SchUG verbunden ist, wird eine Klarstellung dahingehend vorgenommen, dass in den erwähnten Bestimmungen die Beendigung des Besuches einer Schule gemeint ist.
Zu lit. h (§ 6 Abs. 1 Z 7):
Hierbei handelt es sich um eine Klarstellung, dass jene Daten, die über die Schnittstelle zum Register- und Systemverbund ausgetauscht werden, gesetzlich definiert sein müssen.
Zu lit. i (§ 6 Abs. 2):
Hierbei erfolgt eine Klarstellung des fristauslösenden Ereignisses für Personen, deren abschließender Prüfung kein Schulbesuch vorangegangen ist (Externisten). Die Löschfrist der Daten beginnt diesfalls mit Ablegung der letzten Teilprüfung zu laufen.
Zu lit. j (§ 6a Abs. 1):
Einerseits wird diese Bestimmung redaktionell umgearbeitet, andererseits werden jene Daten, die von den Eltern gemäß Personenstandsgesetz 2013 erhoben werden, im Sinne der Datenminimierung reduziert.
Zu lit. k, l und m (§ 6a Abs. 2, Abs. 3 Z 1 und Abs. 7):
Es werden redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Es entfällt ein obsoletes Gesetzeszitat und es werden die Abkürzungen „ZMR“ für das Zentrale Melderegister und „ZPR“ für das Zentrale Personenstandsregister“ eingeführt.
Zu lit. n (§ 18 Abs. 1 Z 2, Abs. 4 Z 1 lit. a, § 19 Abs. 2 Z 1 und Abs. 2 Z 3):
Die Novellierungsanordnung zu §18 Abs. 1 Z 2 entfällt, da der Gegenstand der Regelung in § 18 Abs. 4 Z 1 lit. a aufzunehmen ist.
Zu § 19 Abs. 2 Z 1: Die Prüfstellen der Landwirtschaftskammer wurden mit dem Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 2024 geändert auf die „Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen“. Weiters sollen künftig die Abschlüsse „Lehre mit Matura“ und die Absolvierung einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikationen an die Bundesanstalt Statistik Österreich gemeldet werden.
§ 19 Abs. 2 Z3: Neu hinzukommt auch die Meldung von abgeschlossenen Ausbildungen gemäß dem neuen Bundesgesetz über die höhere berufliche Bildung (HBB-Gesetz).
Zu lit. o (§ 22 Abs. 5):
Das Inkrafttreten wird entsprechend der neu hinzukommenden Bestimmungen angepasst.
Zu lit. p (§ 26):
Die Vollzugsbestimmung ist entsprechend der neu hinzukommenden meldenden Stellen (Land- und Forstwirtschaftliche Lehrlings und Fachausbildungsstellen und Validierungs- und Prüfungsstellen) sowie aufgrund von Änderungen des Bundesministeriengesetzes 1986 neu zu fassen.
Artikel 5 – Änderung des Schulpflichtgesetzes 1985
Zu lit. a (§ 24 Abs. 3 Z 5):
Mit der vorliegenden Ergänzung wird klargestellt, welche verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen zu verarbeiten sind.
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Oxonitsch. – Herr Abgeordneter, bei Ihnen steht das Wort.
Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Ich hätte jetzt 12 Minuten Zeit, um inhaltlich noch einmal auf ein paar Punkte etwas intensiver einzugehen. (Rufe bei den NEOS: Nein!) – Keine Sorge. Ich kann mir das deshalb sparen, weil zum inhaltlichen Teil wirklich schon einiges Richtiges gesagt wurde. Es sind ja durchaus interessante Ansätze in diesem Paket enthalten. Nur: Für so einen wesentlichen bildungspolitischen Bereich – sei es im Bereich der Digitalisierung, sei es im Bereich der Abschlussarbeiten – so husch, pfusch in einer Puzzleaktion etwas vorzulegen zeugt nicht von seriöser Vorbereitung, zeugt nicht von wirklicher Qualität.
Wir haben über die Bildungspolitik heute schon sehr ausführlich diskutiert, aber ich habe das Gefühl, es geht ja gar nicht um den Inhalt dieses Pakets. Es geht im Finale eigentlich nur mehr ein bisschen darum, irgendwie jetzt noch schnell Aktivität vorzutäuschen. Man muss jetzt schnell irgendetwas hinknallen – einerseits weil es Personalvertretungswahlen gibt, andererseits weil es natürlich auch Nationalratswahlen gibt. Jetzt hat man fünf Jahre lang nichts gemacht. Fünf Jahre lang hat man abgestritten, dass es im Bereich der Abschlussprüfungen irgendeinen Veränderungsbedarf gibt. In der Debatte ist jetzt ein bisschen ausführlicher erläutert worden, in welchen Bereichen jetzt auf einmal etwas vorliegt.
Wir haben 137 – ich habe extra noch einmal nachgezählt: 137 – vertagte Anträge alleine im Unterrichtsausschuss in dieser Legislaturperiode. (Abg. Loacker: Das haben wir im Gesundheitsausschuss in einem Monat!) Da sind auch viele Vorschläge für den Bereich der Abschlussarbeiten dabei. Man hat sich nicht darum
gekümmert. Man will jetzt Aktivität vortäuschen, nicht mehr und nicht weniger.
Eines möchte ich euch auch nicht ersparen, nur damit man das versteht, vielleicht ist ja noch der eine oder andere Zuseher dabei: Was ist denn eigentlich mit diesem Digitalisierungs- und Unterrichtspaket passiert? – Man hat vor wenigen Wochen eine Zuweisung an den Unterrichtsausschuss gemacht und dafür eine Fristsetzung beschlossen. Da hat man sich aber erspart, zu sagen: Eigentlich haben wir gar nicht vor, noch irgendeine Ausschusssitzung zu machen, weil es uns eigentlich nur mehr darum geht, in der Bildungspolitik Aktivität vorzutäuschen, anstatt ernsthaft Bildungspolitik zu machen. Das ist mein Vorwurf, und daher werden wir bei diesem Paket nicht mitgehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den im Antrag 4100/A enthaltenen Gesetzentwurf.
Hiezu haben die Abgeordneten Salzmann, Hamann, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Salzmann, Hamann, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1, 2, 3, 4 und 5 eingebracht.
Wer mit diesem Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Initiativantrages.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist das gleiche Stimmverhalten und damit auch die Mehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer das auch in der dritten Lesung tut, möge das mit seiner Zustimmung bekunden. – Das ist die Mehrheit. Damit ist es auch in dritter Lesung angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 4136/A und 4137/A(E) eingebracht worden sind.
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Ich darf darauf hinweisen, dass morgen um 8.45 Uhr unser Parlamentschor der Damen und Herren Abgeordneten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen) eine Kostprobe seines einstudierten Könnens geben wird und alle Kolleginnen und Kollegen, PD-Kolleginnen und -Kollegen herzlichst eingeladen sind, den musikalischen Beiträgen beizuwohnen.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 23.24 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 23.24 Uhr
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Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien
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