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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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155. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Dienstag, 15. Mai 2012

 

 


Stenographisches Protokoll

155. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode                      Dienstag, 15. Mai 2012

Dauer der Sitzung

Dienstag, 15. Mai 2012: 9.05 – 19.20 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Finanz-Ver­fas­sungsgesetz 1948, das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Invali­den­einstellungsgesetz 1969 geändert wird, das Bundessozialamtsgesetz, das Umwelt­verträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Bundesgesetzblattgesetz, das Verwaltungs­gerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert und einige Bundesverfassungsgesetze und in einfachen Bundesgesetzen enthaltene Ver­fas­sungsbestimmungen aufgehoben werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012)

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Ge­halts­gesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehrver­pflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novel­le 2011 – Pädagogische Hochschulen)

3. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechts­ge­setz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Pensions­gesetz 1965 geändert werden (1872/A)

4. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem zur Verschiebung der Kompetenz für Jugendschutz das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1897/A)

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 42

Ordnungsrufe ........................................................................................................  52, 155


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 2

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wortung 10751/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 89

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 185

Redner/Rednerinnen:

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 185

Bundesminister Mag. Norbert Darabos ............................................................... ... 188

Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 190

Oswald Klikovits ..................................................................................................... ... 191

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 193

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 194

Kurt List ................................................................................................................... ... 196

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 90

Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 143

Aktuelle Stunde (40.)

Thema: „Direkte Demokratie statt rot-schwarzem Reformstau, Herr Bundes­kanzler!“                    42

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 42

Bundeskanzler Werner Faymann ......................................................................... ..... 45

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ..... 48

Fritz Neugebauer .................................................................................................... ..... 49

Herbert Kickl ........................................................................................................... ..... 51

Mag. Daniela Musiol ................................................................................................ ..... 53

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 55

Angela Lueger ......................................................................................................... ..... 56

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ..... 57

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ..... 59

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ..... 61

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 62

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ..... 64

Aktuelle Stunde – Aktuelle Europastunde (41.)

Thema: „Nachhaltig investieren statt aus Europa einen Sparverein machen“                         65

Redner/Rednerinnen:

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ..... 65

Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger ................................................................. ..... 68

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 71

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ..... 73

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ..... 74

Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ..... 76

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 78

Wolfgang Katzian ................................................................................................... ..... 79

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ..... 80

Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ..... 82

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ..... 83

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 85

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ..... 86


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 3

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 42

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................  88, 209, 215

Auslieferungsbegehren

gegen den Abgeordneten Elmar Podgorschek ............................................................ 88

Unvereinbarkeitsangelegenheiten

Zehnter Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses ....................................................... 89

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend lückenlose Transparenz für Parteifinanzen (1926/A)(E) ................................................................ 143

Begründung: Dr. Eva Glawischnig-Piesczek ............................................................ 145

Bundeskanzler Werner Faymann ............................................................................. 150

Debatte:

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 152

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 155

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 157

Herbert Kickl ........................................................................................................... ... 160

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 163

Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 166

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 168

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ... 170

Harald Jannach ....................................................................................................... ... 173

Stefan Petzner ......................................................................................................... ... 174

Dr. Günther Kräuter ............................................................................................... ... 177

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ... 179

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 181

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 183

Ablehnung des Selbständigen Entschließungsantrages 1926/A(E) ............................. 185

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1618 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Finanz-Verfassungsgesetz 1948, das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Invalideneinstellungsgesetz 1969 geändert wird, das Bundessozial­amts­gesetz, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Bundesgesetzblatt­gesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichts­hofgesetz 1953 geändert und einige Bundesverfassungsgesetze und in ein­fachen Bundesgesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen aufgehoben werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012) (1771 d.B.) ............. 90

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ..... 90

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ..... 92

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ..... 94


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 4

Mag. Daniela Musiol ................................................................................................ ... 100

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 104

Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer ................................................................... ... 108

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ... 110

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ... 111

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 112

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 114

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 116

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 117

Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 118

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 120

Ernest Windholz ..................................................................................................... ... 122

Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 123

Dr. Franz-Joseph Huainigg ................................................................................... ... 124

Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................ ... 124

Johann Singer ......................................................................................................... ... 126

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 127

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Daniela Musiol, Herbert Scheibner, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung der Verwaltungs­gerichts­barkeit – Annahme (E 250) .......................  103, 131

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 129

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1771 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend die Sicherstellung der höchsten Unabhängigkeit und Einheitlichkeit der Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz (E 242) ...................................................... 130

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1771 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte (E 243) ...................................................... 130

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1771 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Kommandantenverfahren und Feststellung der Eignung zum Wehrdienst (E 244) .... 130

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1771 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend die rechtliche Stellung von Legalparteien (E 245) ............................................................. 130

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1771 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Neuordnung des Instanzenzuges im Bereich der Selbstverwaltung der rechtsberatenden Berufe (E 246)           ............................................................................................................................. 130

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1771 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Neuordnung des Instanzenzuges im Bereich der Universitätsverwaltung (E 247) ...... 130

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1771 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Information des Nationalrates über den Fortgang der Umsetzungsarbeiten zur Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz (E 248) ...................................................... 130

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1771 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Einführung der Gesetzesbeschwerde (E 249) ............................................................. 131


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 5

2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2011 – Pädagogische Hochschulen) (1772 d.B.) .................................................................... 131

Redner/Rednerinnen:

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 131

Elmar Mayer ............................................................................................................. ... 132

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 134

Werner Amon, MBA ................................................................................................ ... 135

Werner Herbert ....................................................................................................... ... 137

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 138

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................... ... 140

Ernest Windholz ..................................................................................................... ... 141

Sonja Ablinger ........................................................................................................ ... 197

Anna Franz .............................................................................................................. ... 199

Mag. Josef Auer ...................................................................................................... ... 200

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 201

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 202

3. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Pensionsgesetz 1965 geändert werden (1872/A)                        202

Redner/Rednerinnen:

Gerald Grosz .............................................................................................................. 203

Otto Pendl ................................................................................................................... 205

August Wöginger .................................................................................................... ... 206

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 208

Zuweisung des Antrages 1872/A an den Verfassungsausschuss ............................... 209

4. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem zur Verschiebung der Kompetenz für Jugendschutz das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1897/A) ................................................................. 209

Redner/Rednerinnen:

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 209

Angela Lueger ......................................................................................................... ... 211

Thomas Einwallner ................................................................................................. ... 212

Ing. Christian Höbart .............................................................................................. ... 213

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 214

Zuweisung des Antrages 1897/A an den Verfassungsausschuss ............................... 215

Eingebracht wurden

Bürgerinitiativen ........................................................................................................... 88

Bürgerinitiative betreffend „Zentralmatura verschieben“ (Ordnungsnummer 40)

Bürgerinitiative betreffend „Das Recht der Kinder auf beide Elternteile. Betreuung der Kinder durch beide Elternteile. Absolute Gleichberechtigung beider Eltern-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 6

teile. Gemeinsame automatische Obsorge als Standard. Ein gleichberechtigtes Unterhaltsmodell.“ (Ordnungsnummer 41)

Bürgerinitiative betreffend „Wiedereinführung der direkten Busverbindung zwi­schen Stadtzentrum Ferlach und Stadtzentrum Klagenfurt“ (Ordnungsnum­mer 42)

Regierungsvorlage ....................................................................................................... 89

1770: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen

Berichte ......................................................................................................................... 88

Vorlage 91 BA: Bericht über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 1. Quartal 2012; BM f. Finanzen

Vorlage 92 BA: Bericht über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 1. Quartal 2012; BM f. Finanzen

III-319: Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2011 (Voranschlags­vergleichs­rechnung Stand 31. März 2012)

III-322: Bericht über das Österreichische Stabilitätsprogramm für die Jahre 2011 bis 2016; BM f. Finanzen

III-324: Bericht betreffend das Nationale Reformprogramm Österreich 2012; Bun­des­regierung

III-325: Tätigkeitsbericht 2011 der E-Control GmbH; BM f. Wirtschaft, Familie und Jugend

III-326: Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Öster­reich 2011; BM f. Wirtschaft, Familie und Jugend

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................ 89

Aufnahme der Verhandlungen über ein Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon

Anträge der Abgeordneten

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend lückenlose Transparenz für Parteifinanzen (1926/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (1927/A)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend: keine Patentierung von landwirtschaftlichen Nutztieren und Pflanzen (1928/A)(E)

Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Präsi­dentschaftswahlen in der Demokratischen Republik Kongo (1929/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ökologisch und vertei­lungspolitisch optimierte Förderung von Pendlerinnen und Pendlern mittels Pendlerpauschale „Neu“, Jobticket „Neu“ und „Öffi“-Ausbau (1930/A)(E)


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Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Zulassungsstopp und neuerliche Risikobewertung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos (1931/A)(E)

Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erfüllung des Staats­vertrages von Wien (1932/A)(E)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verwendung drehzahlgeregelter Heizungspumpen (1933/A)(E)

Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer österreichi­schen Wirtschaftsanleihe (1934/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung der Ausbildung zum Pflegehelfer (1935/A)(E)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klassifizierung von Erd­aushub als Abfall (1936/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umweltförderung für photo­katalytische Luftreinigung (1937/A)(E)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflegefreistellung auch für jenen Elternteil, der nicht mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt (1938/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend 40 Beitragsjahre für Arbeitnehmer mit Behinderung (1939/A)(E)

Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Steuerpflicht für Dienstwohnungen in touristischen Branchen (1940/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Wettbewerbsnachteile bei öffentlichen Ausschreibungen aufgrund des geringen Frauenanteils in den Führungsebenen österreichischer Unternehmen (11443/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Wettbewerbsnachteile bei öffentlichen Ausschreibungen aufgrund des geringen Frauenanteils in den Führungsebenen österreichischer Unternehmen (11444/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die fehlende Geschlechtersensibilität im Bildungssystem (11445/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Wettbewerbsnachteile bei öffentlichen Ausschreibungen aufgrund des geringen Frauenanteils in den Füh­rungsebenen österreichischer Unternehmen (11446/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verbindungen des Wiener Imams Muhammed Fadil Porca zur salafistischen Szene (11447/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hassbotschaften des Grazer Imams Ahmed Dzinovic (11448/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 8

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend massive Preisunterschiede zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland (11449/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verbindungen des Grazer Imams Ismet Purdic zur salafistischen Szene (11450/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend geheimdienstliche Tätigkeit von Mitarbeitern der Universität Klagenfurt (11451/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Aussetzung von Ausbildungskursen in den Waffengattungen Art, FIA und KPz (11452/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Schwimm-, Bade-, sonstige Wasserunfälle sowie Tauchunfälle in Österreich 2011“ (11453/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren – Anwendung durch die Mitgliedstaaten beziehungsweise Österreich im Jahr 2011“ (11454/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Regressforderungen nach dem ASVG (Sozialversicherungsträger) für das Jahr 2011“ (11455/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Vollziehung des Futtermittel­gesetzes im Jahr 2011“ (11456/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Probleme und Nutzen von Smart Meters (11457/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Probleme und Nutzen von Smart Meters (11458/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Probleme und Nutzen von Smart Meters (11459/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Probleme und Nutzen von Smart Meters (11460/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend angekündigte Absicherung der Gedenkdienste (11461/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Staatsbürgerschaftsprüfung (11462/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend gute wissenschaftliche Praxis (11463/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 9

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Zukunft gestalten“ – Inserat des BMUKK in „Heute“ am 18. April 2012 (11464/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verstöße gegen die Aufsichtspflicht gem. § 51 (3) SchUG an der Volksschule Leopoldinum in Graz-Eggenberg (11465/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Gesundheit betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG für eine Gesundheitsreform (11466/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kosten für die Bundestheater durch Umbenennung des Dr.-Karl-Lueger-Ring (11467/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes-minister für Gesundheit betreffend Ärztehonorare in der „Modellregion“ Vorarlberg (11468/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Zahlungen an wankende Eurostaaten (11469/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Wissenschaft und Forschung betreffend Kosten für die Universität Wien durch Umbenennung des Dr.-Karl-Lueger-Ring (11470/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend geschätzte Kosten für Unternehmer durch Umbenennung des Dr.-Karl-Lueger-Ring (11471/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sozialversicherungsabkommen (11472/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Möglichkeiten zum Insiderhandel innerhalb der Oesterreichischen Nationalbank (11473/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an Einrichtungen, die Zwecke des Umweltschutzes verfolgen (11474/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend überbetriebliche Lehrausbildung (11475/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend überbetriebliche Lehrausbildung (11476/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Justiz betreffend gerichtlich beeideten Sachverständigen Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich (11477/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Beratertätigkeit (11478/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Notenspiegel bei Neuaufnahmen an der NMS Contiweg (11479/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Beziehung einer Psychologin der JA „N.N.2“ mit einem Häftling (11480/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 10

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Beziehung einer Psychologin der JA „N.N.2“ mit einem Häftling (11481/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „K.-o.-Tropfen in Drinks & gefährliche Partydrogen – Zahlen für 2011“ (11482/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Punzierungsgesetz 2000 – Daten und Erfahrungen im Jahr 2011“ (11483/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Darstellung der österreichischen Justiz als „rassistisch“ auf einem von einer Lehrerin an der HTL Wien-Rennweg verteilten Pamphlet (11484/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Darstellung der österreichischen Justiz als „rassistisch“ auf einem von einer Lehrerin an der HTL Wien-Rennweg verteilten Pamphlet (11485/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend skandalöse Hetze gegen die österreichische Polizei, Justiz, FPÖ et cetera einer Lehrerin an der HTL Wien-Rennweg und damit zusammenhängende zahlreiche Verstöße gegen das Beamtendienstgesetz u.a. (11486/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Vollziehung des Pflanzen­schutzgesetzes im Jahr 2011“ (11487/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Vollziehung des Pflanzgut­gesetzes (PGG 1997) im Jahr 2011“ (11488/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die geplante Zuständigkeitsregelung für die Umsetzung kommender EU-Bestimmungen im Bereich der Luftfahrt sowie die zugehörigen behördlichen Vorbereitungsmaßnahmen (11489/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Betriebsvereinbarung zum Schutz der Austro-Control-Beschäftigten sowie konkrete disziplinäre, dienstrechtliche Maßnahmen (11490/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die unternehmerischen Erfolge der Geschäftsführung der Austro Control (11491/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend BAWAG-Vermögen (11492/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend BAWAG-Vermögen (11493/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (11494/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (11495/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 11

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (11496/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (11497/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (11498/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Per­sonen (11499/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (11500/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (11501/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (11502/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (11503/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (11504/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (11505/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (11506/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Aufträge an externe Firmen, Institutionen, Vereine und Personen (11507/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Benachteiligung im ländlichen Raum, zu wenige Plätze an AHS (11508/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend bundeseinheitliche Regelungen für Persönliche Assistenz (11509/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend einen ehemaligen freiheitlichen Prügelpolizisten im Dienst der FPÖ Wien (11510/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 12

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Besuchsverbot für Ordensmann (11511/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Wettbewerbsnachteile bei öffentlichen Ausschreibungen aufgrund des geringen Frauenanteils in den Führungsebenen österreichischer Unternehmen (11512/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Mobbing an Schulen in Niederösterreich (11513/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Vollziehung Sorten­schutz­gesetz im Jahr 2011“ (11514/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren – Anwendung durch die Mitgliedstaaten beziehungsweise Österreich im Jahr 2011“ (11515/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Grabsteinunfälle auf Friedhöfen – Verletzungs- und Todesfolgen in den Jahren 2009, 2010 und 2011“ (11516/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Schändung der Gedenk­stätte Gakovo im März des Jahres 2012 (11517/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Desinformation durch den Präventivbeamten am Landeskriminalamt Oberösterreich (11518/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Orden und Ehrenzeichen in der Ministerratssitzung vom 24. Jänner 2012 (11519/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Einleitung einer verkehrspsychologischen Untersuchung der in den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen unter massivem Gedächtnisverlust leidenden Auskunftspersonen gemäß Führerschein­gesetz-Gesundheitsverordnung (11520/J)

Ing. Hermann Schultes, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend effiziente Flugraumsicherung (11521/J)

Ing. Hermann Schultes, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausbau des Marchegger Astes im ÖBB-Rahmenplan 2012–2017 (11522/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Kosten des Polizeieinsatzes bei Schlägerei am 1. Mai 2012 in der Grillszene auf der Wiener Donauinsel (11523/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Belagsstand in den Betreuungsstellen (11524/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Kosten des Polizeieinsatzes bei der Schlägerei am 29. April 2012 in der Grillszene auf der Wiener Donauinsel (11525/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 13

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Werbung (11526/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Gesundheit betreffend Behandlungskosten für die Opfer der Schlägerei am 29. April 2012 auf der Wiener Donauinsel (11527/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Gesundheit betreffend Behandlungskosten für die Opfer der Schlägerei am 1. Mai 2012 auf der Wiener Donauinsel (11528/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS on TOUR 2012 – „Wir kennen beide Seiten, wir unterstützen beide Seiten“ (11529/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Olympia-Teilnahme in London (11530/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Sondertransporte und mögliche Sicherheitsprobleme durch deren unterschiedliche Behandlung (11531/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Steviolglycoside (Süßstoff E 960) (11532/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Besuch im Kosovo (11533/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Urteilsverzicht beim OGH 2010 und 2011“ (11534/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Bundesfinanzierung von Alm- und Forststraßen in Österreich im Jahr 2011“ (11535/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Organisierte Schlepperkriminalität – Menschenhandel – Ermittlungen durch Exekutive im Jahre 2011“ (11536/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Chemikalien in Frauenhygieneprodukten (11537/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Tiergarten Schönbrunn (11538/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Nutzung der Flaktürme (11539/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Einnahmen für Kulturbauten und Liegenschaftsverwaltung (11540/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungen wegen Inseraten (11541/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Umstrittene Lebensmittelzusatzstoffe am Beispiel 4-MEI Coca Cola“ (11542/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 14

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Folgeanfrage zu 10138/J und 10899/J betreffend gespeicherte Personen bei BVT und LVT (11543/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend mögliche Befangenheit von Sachverständigen und GutachterInnen: Fortsetzung Nr. 2 – Causa UVP-Änderungsverfahren S 10 Mühlviertler Schnellstraße Süd (11544/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend „Die Brutalität der Kammerhofer-SPÖ“ oder „Dara-hofer“ contra „cyberweiber“ (11545/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Saalschutz durch Polizei und Beamte des Landeskriminalamtes (11546/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Saalschutz durch Polizei und Beamte des Landeskriminalamtes (11547/J)

Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Demonstration am Leobener Hauptplatz (11548/J)

Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Bergbauregionen (11549/J)

Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Schneeräumung gemäß § 93 Abs. 1 StVO 1960, BGBl. 1960/159 idF BGBl. I 2011/59 (11550/J)

Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Bergbauregionen (11551/J)

Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Bergbauregionen (11552/J)

Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Bergbauregionen (11553/J)

Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Bergbauregionen (11554/J)

Oswald Klikovits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Anzahl an Untauglichen (11555/J)

Oswald Klikovits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Neubewertung von Schularbeiten im Burgenland (11556/J)

Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Umstellung von Clearing auf Jugendcoaching (11557/J)

Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Abgabe von Zuwendungen (11558/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Ermittlungs- und Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Liegen­schaftspaket ,Arsenal Wien‘“ (11559/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 15

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Feststellung von Einheitswerten, insbesondere von neu zu bewertenden Grundvermögen und Betriebsgrundstücken in der Praxis“ (11560/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Ermittlungs- und Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Liegen­schaftspaket ,Arsenal Wien‘“ (11561/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Aufnahme von Polizistinnen und Polizisten (11562/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend Fracking in Österreich (11563/J)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Absatzförderung für Viehhändler hinsichtlich der GAP-Reform 2014 (11564/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Tochterunternehmen „bms“ – Bildungs- und Managementservice GmbH – des Vereines Schulungszentrum Fohnsdorf (11565/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Dienstvertrag des Geschäftsführers des Vereins „Schulungszentrum Fohnsdorf“ (11566/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend medizinische Versorgung im Strafvollzug (11567/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Benachteiligung von Motorradfahrern (11568/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes eingerichteten „Anwaltschaften“ (11569/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums eingerichteten „Anwaltschaften“ (11570/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums eingerichteten „Anwaltschaften“ (11571/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums eingerichteten „Anwalt­schaften“ (11572/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums eingerichteten „Anwalt­schaften“ (11573/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums eingerichteten „Anwalt­schaften“ (11574/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 16

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums eingerichteten „Anwalt­schaften“ (11575/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend die im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums eingerichteten „Anwaltschaften“ (11576/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums eingerichteten „Anwaltschaften“ (11577/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums einge­richteten „Anwaltschaften“ (11578/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums eingerichteten „Anwaltschaften“ (11579/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums einge­richteten „Anwaltschaften“ (11580/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend die im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums eingerichteten „Anwaltschaften“ (11581/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend personelle Besetzung im Verein „Schulungszentrum Fohnsdorf“ (11582/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Schladming der STGKK (11583/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Bad Aussee der STGKK (11584/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Liezen der STGKK (11585/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Murau der STGKK (11586/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Judenburg der STGKK (11587/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Knittelfeld der STGKK (11588/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Eisenerz der STGKK (11589/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 17

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Leoben der STGKK (11590/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Bruck an der Mur der STGKK (11591/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Mariazell der STGKK (11592/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Mürzzuschlag der STGKK (11593/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Hartberg der STGKK (11594/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Weiz der STGKK (11595/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Frohnleiten der STGKK (11596/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Voitsberg der STGKK (11597/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Deutschlandsberg der STGKK (11598/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Leibnitz der STGKK (11599/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Mureck der STGKK (11600/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Feldbach der STGKK (11601/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Fürstenfeld der STGKK (11602/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Graz des AMS Steiermark (11603/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Liezen des AMS Steiermark (11604/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Murau des AMS Steiermark (11605/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 18

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Mureck des AMS Steiermark (11606/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Mürzzuschlag des AMS Steiermark (11607/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Voitsberg des AMS Steiermark (11608/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Weiz des AMS Steiermark (11609/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Bad Aussee des AMS Steiermark (11610/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Bruck an der Mur des AMS Steiermark (11611/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Deutschlandsberg des AMS Steiermark (11612/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Feldbach des AMS Steiermark (11613/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Fürstenfeld des AMS Steiermark (11614/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Gleisdorf des AMS Steiermark (11615/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Gröbming des AMS Steiermark (11616/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Hartberg des AMS Steiermark (11617/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Judenburg des AMS Steiermark (11618/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Knittelfeld des AMS Steiermark (11619/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Leibnitz des AMS Steiermark (11620/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Betreuungsdichte der Außenstelle Leoben des AMS Steiermark (11621/J)

Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Eisenbahn-Investitionen im Burgenland (11622/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 19

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Offenlegung der Aufbauorganisation der ACG (11623/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Widersprüchlichkeit von FAB CE und COOPANS sowie den systematisch aufrecht erhaltenen Mangel an Fluglotsen (11624/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Verpachtungen durch die Österreichische Bundesforste AG am Attersee (11625/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend den Rückgang des Gross Operating Profit (11626/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Tätigkeit der Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Vorschriftenwesens (11627/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Herrn M. (11628/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Sanitätswesen im Bundesheer (11629/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend: Österreich verliert an Wettbewerbsfähigkeit (11630/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Konzept gegen Arbeitslosigkeit (11631/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Übergriffe durch Häftlinge auf Justizpersonal (11632/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Derivatgeschäfte der Wiener Stadthalle Betriebs- und Veranstaltungsgesellschaft m.b.H (11633/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend formaldehydhaltiges Gemüse aus China (11634/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Herrn M. (11635/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Herrn M. (11636/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend S 3 Weinviertler Schnellstraße (11637/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Folder der Sozialistischen Jugend Österreich (11638/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 20

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Flugunfälle von Fluginspektoren (11639/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend regelmäßige Kontrolle der Eisenbahn-Infrastruktur (11640/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend regelmäßige Kontrolle der Autobahn- und Schnellstraßen-Infrastruktur (11641/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Unzufriedenheit der Mitarbeiter des Bundesrechenzentrums (11642/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Kosten für Werbung in den Ministerien (11643/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Kosten für Werbung in den Ministerien (11644/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die Kosten für Werbung in den Ministerien (11645/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Kosten für Werbung in den Ministerien (11646/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Kosten für Werbung in den Ministerien (11647/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Kosten für Werbung in den Ministerien (11648/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die Kosten für Werbung in den Ministerien (11649/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Kosten für Werbung in den Ministerien (11650/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Kosten für Werbung in den Ministerien (11651/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Kosten für Werbung in den Ministerien (11652/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend die Kosten für Werbung in den Ministerien (11653/J)

*****

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Orden und Ehrenzeichen in der Ministerratssitzung vom 24. Jänner 2012 (80/JPR)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betref­fend missbräuchliche Bewerbung einer Parteihomepage (81/JPR)

Zurückgezogen wurde die Anfrage der Abgeordneten

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Wettbewerbsnachteile bei


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 21

öffentlichen Ausschreibungen aufgrund des geringen Frauenanteils in den Führungs­ebenen österreichischer Unternehmen (11444/J) (Zu 11444/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (10499/AB zu 10644/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Kaufmann-Bruckberger, Kolleginnen und Kollegen (10500/AB zu 10635/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (10501/AB zu 10638/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (10502/AB zu 10639/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (10503/AB zu 10647/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (10504/AB zu 10642/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (10505/AB zu 10735/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10506/AB zu 10844/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (10507/AB zu 10636/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (10508/AB zu 10640/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (10509/AB zu 10648/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (10510/AB zu 10682/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10511/AB zu 10703/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (10512/AB zu 10713/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (10513/AB zu 11097/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, Kolleginnen und Kollegen (10514/AB zu 11200/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10515/AB zu 11241/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 22

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (10516/AB zu 10645/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (10517/AB zu 10646/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (10518/AB zu 10650/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (10519/AB zu 10660/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (10520/AB zu 10732/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10521/AB zu 10663/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (10522/AB zu 10687/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (10523/AB zu 10730/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (10524/AB zu 10666/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (10525/AB zu 10669/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (10526/AB zu 10688/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (10527/AB zu 10709/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (10528/AB zu 10710/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (10529/AB zu 10711/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (10530/AB zu 10714/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (10531/AB zu 10715/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 23

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (10532/AB zu 10731/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (10533/AB zu 10736/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10534/AB zu 10741/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (10535/AB zu 10748/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (10536/AB zu 10749/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (10537/AB zu 10681/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (10538/AB zu 10725/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (10539/AB zu 10727/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10540/AB zu 10783/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10541/AB zu 10834/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (10542/AB zu 10694/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Johann Hechtl, Kolleginnen und Kollegen (10543/AB zu 10654/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Kolleginnen und Kollegen (10544/AB zu 10656/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Kolleginnen und Kollegen (10545/AB zu 10657/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Kolleginnen und Kollegen (10546/AB zu 10658/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (10547/AB zu 10661/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (10548/AB zu 10662/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (10549/AB zu 10664/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 24

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (10550/AB zu 10680/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (10551/AB zu 10685/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (10552/AB zu 10695/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (10553/AB zu 10697/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10554/AB zu 10701/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolle­ginnen und Kollegen (10555/AB zu 10704/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10556/AB zu 10712/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10557/AB zu 10716/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10558/AB zu 10717/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10559/AB zu 10718/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (10560/AB zu 10689/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (10561/AB zu 10692/J)

des Präsidenten des Rechnungshofes auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (10562/AB zu 10693/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen (10563/AB zu 10699/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen (10564/AB zu 10738/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (10565/AB zu 10747/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10566/AB zu 10667/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10567/AB zu 10668/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10568/AB zu 10670/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (10569/AB zu 10690/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 25

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Johann Hechtl, Kolleginnen und Kollegen (10570/AB zu 10653/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Kolleginnen und Kollegen (10571/AB zu 10659/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10572/AB zu 10671/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10573/AB zu 10672/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10574/AB zu 10673/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10575/AB zu 10675/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10576/AB zu 10676/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (10577/AB zu 10678/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (10578/AB zu 10679/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (10579/AB zu 10683/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (10580/AB zu 10686/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (10581/AB zu 10696/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (10582/AB zu 10698/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Harry Rudolf Buchmayr, Kolleginnen und Kollegen (10583/AB zu 10700/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (10584/AB zu 10706/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (10585/AB zu 10707/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen (10586/AB zu 10719/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10587/AB zu 10720/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolle­ginnen und Kollegen (10588/AB zu 10721/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (10589/AB zu 10724/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (10590/AB zu 10728/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 26

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (10591/AB zu 10745/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (10592/AB zu 10750/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (10593/AB zu 10726/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (10594/AB zu 10734/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen (10595/AB zu 10740/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (10596/AB zu 10743/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10597/AB zu 10882/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (10598/AB zu 10722/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (10599/AB zu 10723/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10600/AB zu 10739/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (10601/AB zu 10729/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (10602/AB zu 10733/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen (10603/AB zu 10737/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10604/AB zu 10742/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (10605/AB zu 10744/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10606/AB zu 10776/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ord­neten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (10607/AB zu 10781/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen (10608/AB zu 10803/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen (10609/AB zu 10804/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 27

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (10610/AB zu 10830/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (10611/AB zu 10851/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10612/AB zu 10894/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (10613/AB zu 10898/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10614/AB zu 10799/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10615/AB zu 10815/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10616/AB zu 10840/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10617/AB zu 10879/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10618/AB zu 10884/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10619/AB zu 10885/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10620/AB zu 10886/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10621/AB zu 10887/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10622/AB zu 10888/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10623/AB zu 10889/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10624/AB zu 10890/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 28

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10625/AB zu 10891/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10626/AB zu 10892/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10627/AB zu 10761/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10628/AB zu 10771/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10629/AB zu 10772/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10630/AB zu 10774/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (10631/AB zu 10795/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (10632/AB zu 10806/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10633/AB zu 10809/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10634/AB zu 10812/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10635/AB zu 10820/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10636/AB zu 10823/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10637/AB zu 10837/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (10638/AB zu 10848/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10639/AB zu 10858/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10640/AB zu 10865/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10641/AB zu 10866/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10642/AB zu 10868/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (10643/AB zu 10869/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10644/AB zu 10876/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 29

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (10645/AB zu 10765/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10646/AB zu 10777/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10647/AB zu 10778/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10648/AB zu 10818/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10649/AB zu 10819/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10650/AB zu 10821/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (10651/AB zu 10846/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (10652/AB zu 10855/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (10653/AB zu 10860/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10654/AB zu 10873/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10655/AB zu 10883/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (10656/AB zu 10897/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen (10657/AB zu 10802/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10658/AB zu 10827/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10659/AB zu 10839/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (10660/AB zu 10850/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10661/AB zu 10878/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10662/AB zu 10814/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 30

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10663/AB zu 10793/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10664/AB zu 10808/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10665/AB zu 10828/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10666/AB zu 10833/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10667/AB zu 10867/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10668/AB zu 10872/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10669/AB zu 10767/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10670/AB zu 10768/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (10671/AB zu 10801/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10672/AB zu 10811/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10673/AB zu 10836/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (10674/AB zu 10847/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10675/AB zu 10862/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10676/AB zu 10875/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (10677/AB zu 10901/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (10678/AB zu 10902/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10679/AB zu 10925/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10680/AB zu 10999/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (10681/AB zu 10755/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 31

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10682/AB zu 10762/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10683/AB zu 10766/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen (10684/AB zu 10769/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (10685/AB zu 10770/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10686/AB zu 10775/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen (10687/AB zu 10782/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (10688/AB zu 10785/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10689/AB zu 10787/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10690/AB zu 10813/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10691/AB zu 10822/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10692/AB zu 10829/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10693/AB zu 10838/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (10694/AB zu 10849/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (10695/AB zu 10857/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (10696/AB zu 10859/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10697/AB zu 10870/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10698/AB zu 10877/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rosa Lohfeyer, Kolleginnen und Kollegen (10699/AB zu 10896/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10700/AB zu 10922/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (10701/AB zu 10906/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 32

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen (10702/AB zu 11252/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10703/AB zu 11238/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10704/AB zu 10773/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (10705/AB zu 10789/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (10706/AB zu 10790/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10707/AB zu 10794/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (10708/AB zu 10797/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10709/AB zu 10800/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10710/AB zu 10810/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10711/AB zu 10835/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (10712/AB zu 10853/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10713/AB zu 10874/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10714/AB zu 10784/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (10715/AB zu 10791/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10716/AB zu 10816/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10717/AB zu 10825/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10718/AB zu 10841/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (10719/AB zu 10864/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10720/AB zu 10880/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 33

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10721/AB zu 10779/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10722/AB zu 10780/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen (10723/AB zu 10805/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10724/AB zu 10843/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolle­ginnen und Kollegen (10725/AB zu 10754/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (10726/AB zu 10756/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10727/AB zu 10786/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10728/AB zu 10788/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10729/AB zu 10807/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolle­ginnen und Kollegen (10730/AB zu 10831/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10731/AB zu 10832/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (10732/AB zu 10845/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10733/AB zu 10871/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (10734/AB zu 10757/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (10735/AB zu 10758/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen (10736/AB zu 10764/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (10737/AB zu 10796/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (10738/AB zu 10798/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10739/AB zu 10817/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10740/AB zu 10824/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10741/AB zu 10842/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 34

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen (10742/AB zu 10861/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10743/AB zu 10881/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10744/AB zu 10893/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (10745/AB zu 10895/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (10746/AB zu 10900/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (10747/AB zu 10899/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (10748/AB zu 10903/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (10749/AB zu 10905/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (10750/AB zu 10907/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (10751/AB zu 10908/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (10752/AB zu 10918/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (10753/AB zu 10919/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (10754/AB zu 10920/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (10755/AB zu 10921/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10756/AB zu 10923/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10757/AB zu 10917/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10758/AB zu 10924/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10759/AB zu 10909/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 35

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10760/AB zu 10910/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10761/AB zu 10911/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10762/AB zu 10912/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10763/AB zu 10913/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10764/AB zu 10914/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10765/AB zu 10915/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (10766/AB zu 10916/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (10767/AB zu 10928/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10768/AB zu 10927/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10769/AB zu 10926/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10770/AB zu 10935/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10771/AB zu 10945/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10772/AB zu 10960/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10773/AB zu 10937/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10774/AB zu 10944/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10775/AB zu 10950/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen (10776/AB zu 10961/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (10777/AB zu 10966/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (10778/AB zu 10973/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (10779/AB zu 10975/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10780/AB zu 10981/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (10781/AB zu 11018/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 36

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (10782/AB zu 11034/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10783/AB zu 11239/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (10784/AB zu 11240/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (10785/AB zu 11338/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10786/AB zu 10952/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (10787/AB zu 10931/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10788/AB zu 10941/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10789/AB zu 10956/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (10790/AB zu 10970/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (10791/AB zu 10971/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10792/AB zu 10980/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10793/AB zu 10940/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10794/AB zu 10955/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (10795/AB zu 10964/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (10796/AB zu 10965/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10797/AB zu 10932/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10798/AB zu 10933/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 37

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10799/AB zu 10947/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10800/AB zu 10948/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (10801/AB zu 10976/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (10802/AB zu 11011/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (10803/AB zu 11057/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (10804/AB zu 10929/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (10805/AB zu 10930/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10806/AB zu 10936/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10807/AB zu 10951/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (10808/AB zu 10963/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (10809/AB zu 10967/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (10810/AB zu 10972/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (10811/AB zu 10974/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (10812/AB zu 10977/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10813/AB zu 10938/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10814/AB zu 10953/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10815/AB zu 10978/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10816/AB zu 10979/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10817/AB zu 10934/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10818/AB zu 10942/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 38

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10819/AB zu 10949/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10820/AB zu 10957/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (10821/AB zu 10962/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10822/AB zu 10939/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (10823/AB zu 10943/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10824/AB zu 10954/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10825/AB zu 10958/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (10826/AB zu 10959/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10827/AB zu 10968/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (10828/AB zu 10996/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Kolleginnen und Kollegen (10829/AB zu 11004/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (10830/AB zu 11064/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (10831/AB zu 10946/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (10832/AB zu 10969/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (10833/AB zu 10982/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (10834/AB zu 10983/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (10835/AB zu 10985/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 39

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (10836/AB zu 10986/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (10837/AB zu 10990/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (10838/AB zu 10991/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (10839/AB zu 10984/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (10840/AB zu 10988/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (10841/AB zu 10989/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (10842/AB zu 10992/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (10843/AB zu 10987/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10844/AB zu 11001/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (10845/AB zu 11030/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (10846/AB zu 11065/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (10847/AB zu 11129/J, 11143/J, 11157/J, 11171/J, 11185/J, 11199/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (10848/AB zu 10994/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (10849/AB zu 11015/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (10850/AB zu 11023/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (10851/AB zu 11034/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 40

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (10852/AB zu 11047/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (10853/AB zu 11061/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (10854/AB zu 11083/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (10855/AB zu 10993/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10856/AB zu 10997/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10857/AB zu 10998J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (10858/AB zu 11000/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (10859/AB zu 10995/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (10860/AB zu 11022/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (10861/AB zu 11050/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (10862/AB zu 11212/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (10863/AB zu 11038/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (10864/AB zu 11051/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen (10865/AB zu 11271/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (10866/AB zu 11009/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 41

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (10867/AB zu 11028/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (10868/AB zu 11037/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (10869/AB zu 11041/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (10870/AB zu 11055/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (78/ABPR zu 79/JPR)


 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 42

09.05.08 Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.

Die Amtlichen Protokolle der 153. und 154. Sitzung vom 19. April 2012 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Fuhrmann, Themessl, Riemer, Mag. Brunner, Dr. Pilz und Frau Abgeordnete Kaufmann-Bruckberger.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem ande­ren Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilungen gemacht:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich wird durch den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle und die Frau Bundesministerin für Finanzen Dr. Maria Fekter wird durch den Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder vertreten.

*****

Ich gebe weiters bekannt, dass der ORF die Aktuelle Stunde sowie die Aktuelle Euro­pastunde zur Gänze live auf ORF 2 übertragen wird, ORF III wird die Sitzung live in voller Länge übertragen.

09.06.26 Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Direkte Demokratie statt rot-schwarzem Reformstau, Herr Bundeskanzler!“

Als Erster gelangt Herr Klubobmann Strache zu Wort. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.

9.06.44

 


Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Aktuelle Stunde soll sich mit dem Thema direkte Demokratie auseinandersetzen, weil wir in den letzten Jahren immer wieder erleben mussten, dass viele Anträge der Freiheitlichen Partei, nämlich über 30, auf verbindliche Volks­abstim­mungen in diesem Hohen Haus abgelehnt worden sind. Auch mussten wir immer


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wieder erleben, dass die Bundesregierung offenbar bei wichtigen Themen, bei Themen, die die Bevölkerung wirklich maßgeblich berühren und wo die Bevölkerung Mitsprache begehrt und wünscht, vom hohen Ross aus handelt, einfach drüberfährt und sagt: Das haben wir nicht notwendig, das wollen wir nicht, da wollen wir die Bevöl­kerung nicht mitreden lassen.

Ich sage das ganz bewusst: Wir erleben heute neben der Währungs- und Finanzkrise in Europa auch eine ernst zu nehmende Demokratiekrise. Diese müssen wir ernst nehmen, denn die Menschen sind zu Recht wütend, weil sie immer wieder erleben, wie vom hohen Ross herunter regiert wird, wie Regierungen im Sinne eines Proporzes verfahren und über die Meinungen und Interessen der Bevölkerung drüberfahren.

Ich sage: Das muss aufhören! Wir müssen aufhören – oder besser gesagt Sie, denn Sie wehren sich und sperren sich gegen direkte Demokratie und verbindliche Volks­abstimmungen –, Sie müssen aufhören, vom hohen Ross herab Politik zu betreiben! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich glaube, das ist eine ganz, ganz wesentliche Frage, wo Sie hoffentlich auch bereit sind, umzudenken. Ich sage, es ist zumindest interessant, wenn wir unsere Initiativen seit dem Jahr 2005 mit über 30 Anträgen ansehen, wo wir jetzt auch quer durch Österreich eine sehr offensive Kampagne für direkte Demokratie und verbindliche Volksabstimmungen begonnen haben, dass zumindest Bewegung in diese Diskussion und Debatte kommt und offensichtlich jetzt auch der Herr Bundeskanzler, aber auch der Herr Vizekanzler beginnen, sich damit auseinanderzusetzen.

Ich hoffe nur nicht, dass das eine Art Placebo-Debatte wird, wenn es um direkte Demokratie geht, denn wenn Sie, Herr Bundeskanzler, meinen, dass eine verpflich­tende Volksabstimmung über ein Volksbegehren erst ab 700 000 Unterschriften und Unterstützungserklärungen zustande kommen soll, dann, meinen wir, ist das im Wesentlichen eine Verhöhnung der Menschen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist ein Verhinderungsprozess für direkte Demokratie, der von Ihnen diskutiert wird, den wir so nicht nachvollziehen können. Warum? – Wir haben in der Schweiz eine gelebte direkte Demokratie mit verbindlichen Volksabstimmungen, wo ab 100 000 Unterstützern auch eine Volksabstimmung erzwungen werden kann. Das jeweilige Ergebnis dieser Volksabstimmung ist dann auch verbindlich und, gleich von welcher Regierung, gleich mit welchen Parteien besetzt, auch umzusetzen. Das ist das Initiativ­recht der Schweizer Bevölkerung, welches wir auch in Österreich verankert wissen wollen.

Es ist daher gerade diese Höhe, die Sie jetzt in die Diskussion gebracht haben – gemeinsam mit dem Herrn Vizekanzler Spindelegger, der von 10 Prozent der Bevöl­kerung spricht, das sind dann in etwa 650 000 Unterstützungserklärungen, die not­wendig wären –, im Wesentlichen ein Verhinderungsmechanismus.

Wir haben ganz bewusst gesagt, wenn wir heute bei Volksbegehren 100 000 Un­terstützungserklärungen benötigen, damit eine Behandlung hier im Parlament stattfinden kann, dann ist das eine Grenze, die für die Bevölkerung nachvollziehbar ist. Da sollte man auch, im Sinne der direkten Demokratie, noch einige Verbesserungen treffen und sicherstellen, dass Antragsteller bei Volksbegehren auch hier im Hohen Haus ein Rederecht erhalten, wenn Sie die Hunderttausendergrenze überschreiten.

Volksabstimmungen sollten aber ab 250 000 Unterstützungserklärungen verbindlich notwendig werden. Warum die Zahl 250 000?  Wir haben eine gesetzliche Definition, dass bei 4 Prozent Unterstützern im Zuge einer Nationalratswahl eine Partei heute hier im Hohen Haus vertreten sein kann und vertreten sein muss. Das ist eine gute Grenze, die da eingezogen wurde. Diese 4 Prozent entsprechen in etwa 250 000 wahlberech-


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tigten Menschen, und es ist daher nicht einzusehen, warum man diese Grenze nicht möglich machen sollte. (Beifall bei der FPÖ.)

Das wäre demokratiepolitisch eine nachvollziehbare Grenze, weil sie letztlich auch mit dem Einzug einer Partei im Parlament einhergehen würde, und das wäre eine Latte, die für die Menschen berechtigterweise nachvollziehbar ist  anstatt der 650 000 bis 700 000 Unterstützer, die für uns eine groteske Zahl darstellen und die man letztlich einfach als Teil eines Verhinderungsprozesses bezeichnen muss.

Die Republik Österreich hat sich gerade am Anfang des 21. Jahrhunderts verdient, dass man endlich auch die Bevölkerung ernster nimmt. Wir haben in der Bundes­verfassung im Artikel 1 ja klar und deutlich definiert: Das Recht geht vom Volk aus. – Dem Volk sein Recht!, das sollten wir auch wieder sicherstellen.

Ich höre immer wieder in der Debatte: Na ja, wir haben diese Tradition gar nicht, die direkte Demokratie mit verbindlichen Volksabstimmungen zu leben!  Bitte, das kann ja kein Argument sein (Beifall bei der FPÖ), wenn es um den Ausbau von Demokratie geht, wenn es um mehr Mitsprache geht, dass man sagt, wir haben die Tradition nicht. Nordkorea hat überhaupt keine demokratische Tradition, aber es sollte doch unser Wunsch sein, dass hoffentlich dort ein Demokratisierungsprozess voranschreitet und hoffentlich dort einmal die Demokratie Einzug halten wird.

Das heißt, es sollte doch für jeden aufrechten Demokraten eine Verantwortung dar­stellen alles zu unternehmen, um die Demokratie und die Mitspracherechte der Bevölkerung weiter auszubauen. Natürlich haben wir Österreicher die gleiche demokratische Reife wie die Schweizer Bevölkerung. Vielleicht hat die Bundes­regierung die Reife nicht, aber die österreichische Bevölkerung besitzt diese Reife, Entscheidungen treffen zu wollen, Initiativrechte auch erhalten zu wollen. Das ist notwendig. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage ganz bewusst: Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht für die eigene Bevöl­kerung, Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung und Initiativrechte der Bevölkerung endlich auch in der Verfassung sicherstellen. Es müsste – und das ist unsere Forderung – die direkte Demokratie mit verbindlichen Volksabstimmungen in der öster­reichi­schen Verfassung verankert werden, genauso, wie das in der Schweiz der Fall ist.

Das soll keine Diskussion sein, wo man Bittsteller ist, vonseiten der Bevölkerung, sondern wo man das Recht erhält, das Initiativrecht erhält, bei allen Gesetzen und entscheidenden Fragen auch als Korrektiv gegen die jeweilige Bundesregierung tätig zu werden  gleich, ob sie rot-schwarz besetzt ist oder in anderen Farbkonstellationen. Und wenn Fehlentscheidungen von einer Regierung getroffen werden, dann muss das Volk auch in Zukunft das Recht erhalten, mittels dieses Initiativrechtes auch gegen­steuern zu können, sagen zu können: Das ist absolut gegen die Mehrheitsinteressen der eigenen Bevölkerung. Das wollen wir so nicht hinnehmen. Wir werden daher mittels unserer Initiativrechte, die wir haben, eine Initiative starten, wo man dann mit über 250 000 Unterstützungserklärungen auch eine verbindliche Volksabstimmung erzwingen kann.

Wenn bei dieser verbindlichen Volksabstimmung, wie das in der Schweiz auch geregelt ist und bei uns geregelt sein sollte, 30 Prozent der Wahlberechtigten teilnehmen, dann soll das jeweilige Ergebnis auch verbindlich sein und von der jeweiligen Bun­desregierung verbindlich umgesetzt werden.

Ich frage mich, warum Sie Angst haben. Haben Sie Angst vor der eigenen Bevöl­kerung? Was ist es, was Sie treibt? Ich verstehe schon, dass Sie natürlich als rot-


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schwarze Proporzregierung ein Interesse haben, nämlich Ihre eigenen Interessen vom hohen Ross herunter der Bevölkerung überzustülpen. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber davon müssen Sie einmal Abstand nehmen! Das ist doch das, was die Menschen ärgert, was die Menschen wütend macht, dass sie immer wieder erleben, dass Sie zwar alle fünf Jahre am Wahltag ihr Kreuzerl und ihre Stimme haben wollen, um dann wieder fünf Jahre lang vom hohen Ross herunter regieren zu können und der Bevöl­kerung mitzuteilen, was gescheit ist, was klug ist und dass Sie alles besser wissen als die eigene Bevölkerung.

Ich sage, der Demokratisierungsschub wäre nicht nur notwendig, es wäre letztlich auch eine Pflicht, die wir alle haben, das auch sicherzustellen. Das sind die Zeichen unserer Zeit, die wir alle hier in diesem Hohen Haus erkennen sollten, nämlich Mitsprache und Mitbestimmung endlich sicherzustellen. Das bedeutet für uns, dass eine Volksabstim­mung natürlich auch für den Euro-Haftungsschirm möglich sein muss, für den allfälligen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union möglich sein muss – für all diese essentiellen Themen, die die Bevölkerung auch wirklich berühren.

Ich erinnere Sie, Herr Bundeskanzler, Sie haben sich bei der Nationalratswahl 2008 in einem offenen Brief in der größten Tageszeitung an die Bevölkerung gewandt und versprochen, dass es bei wesentlichen Änderungen der europäischen Verfassung eine verbindliche Volksabstimmung geben wird. Diese wesentlichen Änderungen haben stattgefunden, die Europäische Union hat sich von ihren Grundsätzen weg entwickelt, nämlich keine Transferunion sein zu wollen – ausdrücklich in der europä­ischen Verfassung vormals verankert. Jetzt entwickeln wir uns hin zu einer Euro­päischen Union, wo letztlich die Schulden, die in Staaten eigenverantwortlich verur­sacht worden sind, von uns in einer Transferunion gedeckt werden sollen.

Sie haben diese Volksabstimmung verweigert. Ich sage: Dem Volk sein Recht! Und genau dafür kämpfen wir und hoffen, dass endlich einmal hier im Parlament alle Parteien aufwachen, denn sonst werden Sie bei der nächsten Wahl die Rechnung präsentiert bekommen. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)

9.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundeskanzler Faymann zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


9.17.24

Bundeskanzler Werner Faymann: Frau Präsidentin! Werte Staatssekretäre! Meine sehr verehrten Abgeordneten! Hohes Haus! Tatsächlich handelt es sich um eine Dis­kussion, die es notwendig macht, sich sehr intensiv damit zu beschäftigen, wie die direkte Demokratie und Instrumente der direkten Demokratie der Bevölkerung zwi­schen den Wahlgängen eine stärkere Mitwirkung einräumen können.

Wenn man diese Diskussion ernsthaft führt (Ruf bei der FPÖ: Genau das wollen wir!), bis hin zur Frage, bei wie vielen Unterschriften es verpflichtend sein soll, welche Themen gemeint sind und welche nicht, etwa im Bereich des Grundrechtskatalogs, wenn man sich darüber unterhält, welche Rolle dann eigentlich das österreichische Parlament in der konkreten Fragestellung hat, wenn es vorzulegen ist an die Bevölkerung, dann ist das eine Diskussion, die ich sehr begrüße, weil es eine redliche Diskussion und auch eine politisch notwendige Diskussion ist.

Wenn man die Frage der Volksabstimmung nur einsetzt, um die Kalauer „hohes Ross“ und so weiter in der Debatte wiederzubeleben (Abg. Kickl: Ja Sie haben es gerade notwendig!), dann ist es schade um die Diskussion. Sie ist zu ernsthaft, um sie auf irgendwelche Hohe-Ross-Debatten zu reduzieren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)


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Wie immer im Leben kann man etwas positiv angehen, auch wenn es dasselbe Thema ist, oder etwas negativ angehen. Das gilt auch bei dieser Frage. Man kann sagen, die direkte Demokratie ist eine Bereicherung europaweit, gar nicht nur in den einzelnen Ländern. Ich glaube, wir müssen uns auch mit der zweiten Ebene in einer gemein­samen Währungsunion, in einem gemeinsamen Raum wie dem europäischen Raum beschäftigen. (Abg. Dr. Graf: Ja Sie sind es noch nie angegangen! Weitere Zwi­schen­rufe bei der FPÖ.)

Ich weiß, das passt nicht gut zu Ihren Kalauern, aber wenn Sie mir die Gelegenheit geben, dann sage ich Ihnen gerne, warum ich davon überzeugt bin, dass man sich, wenn man in einer gemeinsamen Währungszone ist, zum Beispiel stärker als in der Vergangenheit, als wir mit dem Schilling nicht in einer gemeinsamen Währungszone waren, damit beschäftigen muss, welche gemeinsamen Instrumente  durchaus auch direktdemokratische – man auf europäischer Ebene finden kann. (Ruf bei der FPÖ: Volksabstimmung über ESM!  Abg. Strache: ... dürfen wir dann abstimmen!)

Wenn man nämlich 5 Millionen arbeitslose Jugendliche hat und man Maßnahmen dagegen setzen will, dann werden wir nicht weiterkommen, indem jeder irgendeine Volksabstimmung macht, wo zum Schluss dann jeder einen Gesetzestext beschlossen hat, wo er nicht einmal mehr über eine gemeinsame Maßnahme verhandeln kann, sondern es wird notwendig sein, dass wir im Interesse europäischer Lösungen auch die Frage der direkten Demokratie auf die europäische Ebene heben.

Das wird auch beim europäischen Volksbegehren, bei dem das eingeräumt wurde, eine wichtige Rolle spielen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.) Ich sage das deshalb, weil es europaweit tatsächlich das Verlangen gibt, dass die Politik handlungs­fähig und wirksam agiert: gegen Arbeitslosigkeit – in vielen Ländern gegen sehr hohe Arbeitslosigkeit –, gegen soziale Missstände und verstärkte Armut nach dieser Finanzkrise.

Nun kann man aber – und davon bin ich überzeugt – darauf nicht einfach antworten: Na, dann machen wir halt jedes Jahr eine Volksabstimmung in Österreich zu irgend­einem Detailthema aus diesem Bereich!, sondern man muss wissen, dass diese Antworten davon abhängig sind, dass man in einem gemeinsamen Währungsraum, in einem gemeinsamen politischen Lebensraum auch der gemeinsamen Vorgangsweise und der Mitwirkung verpflichtet ist.

Setzt man nämlich zum Beispiel bei einem Schutzschirm – wie bei Griechenland – die Volksabstimmung ein, um jedes Mal zu fragen: Wir haben zwar einen Schutzschirm für unsere Währung, aber sollen wir ihn für Griechenland einsetzen, sollen wir ihn für Portugal einsetzen (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Strutz, Dr. Belakowitsch-Jenewein und Strache), sollen wir ihn für Spanien einsetzen, sollen wir ihn für Länder außerhalb der Euro-Zone einsetzen, für Länder im osteuropäischen Raum?, dann kommt zu der Abstimmung der 17 Länder in der Eurozone, die jetzt mit mehr als 44 Par­teien als Hauptkritikpunkt in der Regel zu langsam war – gerade noch recht­zeitig, aber zu langsam gegenüber der optimalen Vorstellung –, ein Verzögerungs­prozess dazu.

Wenn wir – wie Sie sie immer wieder verlangen – jedes Mal eine Volksabstimmung abhalten, wenn sich die Frage stellt, ob wir den Schutzschirm einsetzen oder nicht (Zwischenruf des Abg. Dr. Strutz), dann müssen wir uns in der Euro-Zone nicht nur mit 44 Parteien einigen, sondern auch die Ergebnisse aus 17 Volksabstimmungen berücksichtigen. Und das macht keinen Sinn, wenn man für eine handlungsfähige Politik eintritt und nicht das Chaos, den Hass, die Beleidigung in den Vordergrund stellt. (Abg. Dr. Strutz: Keine Argumente mehr! – Zwischenruf des Abg. Strache. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)


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Daher muss man sich entscheiden – auch bei dieser Debatte –, auf welcher Seite man steht (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP): Steht man auf der Seite der Ernsthaftigkeit und der Entscheidungsfähigkeit der Politik, oder glaubt man, eine Wahl damit gewinnen zu können, indem das Chaos überwiegt?

Das ist eine politisch ernsthafte Diskussion, dass Richtungsentscheidungen wie zum Beispiel die Frage des Beitritts der Türkei – das ist eine Richtungsentscheidung – sehr wohl auch in einem Land, das das zu ratifizieren hat, zu treffen sind. Daher haben wir beispielhaft vereinbart – auch in unserem Regierungsabkommen –, dass etwa das Ansinnen einiger Länder – und es gibt ja in einigen Ländern immer wieder die Dis­kussion darüber –, die Türkei zu einem Mitglied in der Europäischen Union werden zu lassen, dass eine derartige Richtungsentscheidung, die also von der täglichen Hand­lungsfähigkeit weg und in Richtung Zukunft geht, sehr wohl einer Volksabstimmung unterzogen werden sollte.

Wie Sie wissen, kann ich mir darüber hinaus auch eine Reihe anderer Themen vorstellen, weil ich es durchaus für sinnvoll erachte. Aber: Wir haben zum Beispiel den Beitritt zur Europäischen Union beschlossen, und ein Grundkonzept der Europäischen Union ist das Ziel einer gemeinsamen Währung. Wenn man dann viele Jahre später, nachdem die Vorteile der gemeinsamen Währung ausgekostet wurden – durch gute Exportzahlen, durch Wirtschaftswachstum, für viele Länder durch günstige Zinsen für ihre Staatsschulden –, auch gemeinsam einstehen muss für die Nachteile einer gemeinsamen Währungszone und dann die Leute jedes Mal fragt, ob sie jetzt auch den Nachteil wollen oder nicht, das ist nicht seriös. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Daher ist politisch eine grundsätzliche Frage der direkten Demokratie zu beantworten: Die Bevölkerung hat zu Recht europaweit – aber auch in Österreich – den Wunsch, dass sie stärker einbezogen wird (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan), aber ich kenne niemanden – Sie vielleicht ausgenommen –, der meint, man soll direkte Demokratie zur Zerstörung von Handlungsfähigkeit einsetzen, und genau um diese Diskussion wird es gehen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Also in der Schweiz ist das nicht der Fall! In der Schweiz gibt es keine …!) – Die Schweiz hat eine ganz andere Entwick­lung, und auch ich kann mir durchaus vorstellen, dass bei uns eine stärker direkt­demokratische Entwicklung einsetzt.

Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union, die Schweiz ist nicht Mitglied der Eurozone, hat ganz andere Rahmenbedingungen (Zwischenruf des Abg. Strache) – das hat Vorteile, aber auch Nachteile. Die Schweiz hat durchaus eine Reihe von Nachteilen, und zu den Nachteilen gehört, dass sie Hunderte Einzelverträge mit der Europäischen Union braucht und jedes Mal darauf angewiesen ist, dass diese auch abgeschlossen werden. (Abg. Strache: Niedrigste Arbeitslosigkeit! 3 Prozent!) – Bei der Arbeitslosigkeit, Herr Strache, auch wenn es Ihnen nicht passt, können Sie auch das gute Beispiel unserer Heimat nennen, nämlich Österreich, da brauchen Sie nicht in die Schweiz zu schauen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.)

Zusammenfassend möchte ich sagen: Ich halte diese Diskussion für sehr wesentlich. Die Mitglieder der Regierung und ich als Bundeskanzler, wir werden uns aktiv an dieser Diskussion beteiligen, aber es ist natürlich eine besondere Aufgabe der Abgeordneten dieses Hauses – und das ist nicht ein Abschieben von einem zum anderen, darum sage ich auch, ich werde mich als Bürger dieses Landes, als Regie­rungschef dieses Landes aktiv beteiligen –, über die Parteigrenzen hinweg eine Diskussion darüber zu führen, wie Sie als gewählte Abgeordnete es sehen, dass zwischen den Wahltagen das vorhandene Instrument der direkten Demokratie aus­gebaut und so vernünftig eingesetzt wird, dass sich nicht die Frage stellt, mehr Demo­kratie und weniger Handlungsfähigkeit, sondern dass gilt: direkte Demokratie zur


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Steigerung der Akzeptanz der Politik. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


9.26.34

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Kollege Strache, man muss ja nicht so tun, als gäbe es in Österreich keine direktdemokratiepolitischen Instrumente. (Abg. Strache: Verbindliche nicht!) Es gibt bei uns die Volksbefragung, es gibt bei uns das Volksbegehren, und es gibt bei uns Volksabstimmungen. Alle drei Instrumente kennt zum Beispiel die deutsche Bundesverfassung auf Bundesebene nicht. (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.)

Wir sind in Europa daher nicht Schlusslicht, sondern wir gehören zum Spitzenfeld der direkten Demokratie, aber man wird sich einer Weiterentwicklung dieser Instrumen­tarien nicht verschließen. Diese demokratiepolitische Debatte ist zu führen, und zwar in eine Richtung, dass man die Politikverdrossenheit der Bevölkerung erkennt und die Bevölkerung weiter einbindet.

Das aber nur dazu zu benutzen, um hier so zu tun, als ob man solche Instrumentarien nicht hätte, und eher den Zerstörungsgedanken in den Mittelpunkt der Politik zu stellen – wie es der Herr Bundeskanzler ausgeführt hat –, das ist falsch. Sie haben nie gesagt, worüber man abstimmen soll. (Abg. Kickl: Da waren Sie grad in Nordkorea!) Soll man über Grundrechte abstimmen? Sind diese abstimmungsfähig? Soll die Mehrheit über die Minderheit abstimmen? (Ruf bei der FPÖ: So wie in Nieder­österreich!) Wollen Sie, dass wir alle unsere Minderheiten über demokratiepolitische Volksbefragungen aushebeln? – Ich halte das für falsch.

Wollen Sie über die Gehälter der Generaldirektoren bis hin zu den Beamten abstim­men? – Sie werden immer eine Gruppe finden, die den einen wehtun will und den anderen nicht. Das ist ein Ausspielen von Gruppen in der Bevölkerung. (Abg. Strache: Passiert das in der Schweiz? Passiert das in der Schweiz?) Sie schüren damit den Hass zwischen den einzelnen Gruppen. Das ist eine sehr gefährliche Entwicklung, die Sie da heraufbeschwören. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Franz.)

Sie werden immer einen Befürworter finden für eine Maßnahme, wenn es darum geht, eine kleine Gruppe zu benachteiligen. (Abg. Strache: Halten Sie die Menschen wirklich für so dumm? – Abg. Dr. Graf: Sie haben keinen Respekt vor dem Wähler!) Das halte ich daher für gefährlich. Deswegen lassen Sie diese wesentliche Frage bei Volks­befragungen und Volksabstimmungen immer weg. Sie reduzieren das auf die Menge der Zustimmung – und nicht auf die Inhalte. Ich halte das für grundlegend falsch.

Nicht vergessen dürfen wir eine Frage, die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verantwortung darstellt: Wer ist in der Lage, zu kampagnisieren? (Ruf bei der FPÖ: Sie nicht!) Großkonzerne, Banken, Zeitungen (Abg. Dr. Graf: Stiftungen der SPÖ!) – das heißt, in Wirklichkeit räumt man denen, die schon die wirtschaftliche Macht haben (Zwischenruf bei der FPÖ), noch die Möglichkeit ein, wesentlich mehr an Macht zu gewinnen. (Ruf bei der FPÖ: Warum fürchten Sie …?) Ich halte es auch für eine prob­le­matische Entwicklung, wenn die Kampagnenfähigkeit des Kapitals unterstützt wird. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 49

Das ist für mich ein Weg, der schwierig ist. Natürlich muss man sich diesen Fragen stellen – aber seriös stellen, und nicht eine Bevölkerungsgruppe gegen die andere ausspielen, nicht versuchen, da politisches Kleingeld mit Verfassungsfragen zu wechseln. Das ist eine sehr, sehr gefährliche Angelegenheit. Wir sind da nicht in der Tagespolitik, es geht um verantwortungsvolle Machtverteilungsfragen, die umso schwie­riger werden, je mehr wir in einen größeren Verbund, nämlich in die Euro­päische Union, eingebettet sind. (Ruf: Schaffen wir die Demokratie …!) Dass Sie die Europäische Union ablehnen und damit dieses Instrument auch verwenden wollen, um hier Schwierigkeiten zu machen, hat der Herr Bundeskanzler schon ausgeführt. (Zwischenrufe der Abgeordneten Mayerhofer und Scheibner.)

Es ist aber durchaus möglich, dass man darüber nachdenkt, dass man zum Beispiel die Volksbefragung über elektronische Möglichkeiten zu einem Initiativrecht der Bevölkerung macht, damit es endlich dazu kommt. Darüber kann man nachdenken. Es gibt auch die Möglichkeit, zum Beispiel Initiatoren von solchen Befragungen einzu­laden, um Rede und Antwort zu stehen. (Abg. Bucher: … schon beantragt! – Abg. Kickl: Alles abgelehnt von Ihnen! Alles abgelehnt!)

Über diese Fragen muss man seriös nachdenken, da bin ich vollkommen dabei, aber das geht nicht von heute auf morgen. Ich habe Ihnen die inhaltlichen Schranken, die wir da zu diskutieren haben, genannt, und da muss eine seriöse Diskussion her, die nicht von heute auf morgen führbar ist (Zwischenruf bei der FPÖ), weil man eben die Minderheiten und die Randgruppen – wie immer sich diese Gruppen dann definieren – auch vor der Mehrheit schützen muss.

Diese Fragen inhaltlicher Art gehören geregelt. Soll eine Volksabstimmung über die Todesstrafe möglich sein? – Meine Damen und Herren, ich glaube, wir bewegen uns da auf einem sehr gefährlichen Terrain. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.) Es gehört sehr vorsichtig, aber verantwortungsvoll diskutiert, und dieser Diskussion werden wir uns nicht verschließen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

9.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Zweiter Präsident Neugebauer zu Wort. – Bitte.

 


9.31.42

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­deskanzler! Werte Herren Staatssekretäre! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dass die derzeitigen demokratischen Strukturen nicht jenes Maß an Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zulassen, wie es geboten, gewünscht oder gefordert wird, liegt auf der Hand. Ich hoffe, dass wir diesen Befund gemeinsam teilen können. Selbst wer sich nicht intensiv mit dieser Thematik beschäftigt, muss registrieren, dass es dies­bezügliche Spontanaktionen – etwa aus dem Internet heraus – gibt, dass Politikerinnen und Politiker, die nicht mehr im aktiven Geschäft sind, sondern einige Distanz gewonnen haben, nun ihre Erfahrung diesbezüglich einbringen.

Aller behaupteten Politikverdrossenheit insbesondere unserer Jugend zum Trotz, bringt sie sich verstärkt in das Geschehen ein, belebt nicht nur die öffentliche Diskussion, sondern verlangt auch eine sachkundige Auseinandersetzung mit diesem Thema. Sie verlangt auch eine umfassendere Perspektive, als Ihr Klubobmann das mit dem einen Beispiel – Volksbegehren versus Volksabstimmung – pars pro toto genannt hat. Unser Obmann der Jungen ÖVP Sebastian Kurz hat etwa einige Themenbereiche, die über dieses eine Thema hinausgehen, dargelegt. (Zwischenrufe bei FPÖ, SPÖ und BZÖ, darunter: Jetzt ist die Katze aus dem Sack!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 50

Sebastian Kurz hat die Frage Volksbegehren versus Volksabstimmung hier dargelegt (anhaltende Zwischenrufe – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), wobei ich auch sehr dafür bin – sachliche Diskussionen sind dann gerne willkommen –, dass die Frage der effizienteren Gestaltung der europäischen Bürgerbeteiligung im Hinblick auf eine tatsächliche Gesetzesinitiative mit im Fokus behalten wird. (Zwischen­ruf des Abg. Scheibner.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Überschrift heißt, Bürgerbeteiligung ist in Hinkunft nicht die Ausnahme, sondern die Regel, dann könnten wir eigentlich unter dieser Prämisse gemeinsame Vorgangsweisen finden. (Zwischenrufe der Abgeord­neten Scheibner und Grosz.) Wir können da auch – das wurde schon kurz angesprochen – die Frage Internet mit hereinbringen, nämlich dass das Internet hinsichtlich der parlamentarischen Arbeit und Tätigkeit – auch der Behörden – mit hereinspielt. E-Government hat da ja einen ersten guten Ansatz gebracht.

Fragen des Wahlrechts und des politischen Systems sind wahrlich nicht eine Diskus­sion der letzten Stunden und Tage. Es gibt Wahlordnungen etwa mit einer Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts in Niederösterreich, aber auch in den Städten Graz und Innsbruck. Die Debatte Verhältniswahlrecht versus Mehrheitswahlrecht war in der Vergangenheit bisweilen unter Kennern eine leidenschaftliche; aber da haben sich die Standpunkte auch ein wenig verschoben.

Ich zitiere jemanden, der immer sehr profund und sachkundig für ein Mehr­heits­wahlrecht gekämpft hat; aus einem aktuellen Artikel darf ich Professor Dr. Heinrich Neisser wiedergeben:

Die Wahlrechtsreform ist seit Jahrzehnten ein Dauerbrenner, und das Anliegen einer Personalisierung des Wahlrechts ist unverändert. Allerdings hat sich die Diskussion um das Mehrheitswahlrecht geändert. Es ist mehr das Plädoyer für mehrheitsfördernde Elemente, und ich selber – so Heinrich Neisser – bin von dem Gedanken eines reinen Mehrheitswahlrechts eigentlich abgerückt. (Ruf: Ja, warum?) Das konnte man in den siebziger Jahren, als es drei Parteien im Parlament gegeben hat, vertreten, inzwischen hat sich die Landschaft geändert. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Heinrich Neisser weiter: Ich möchte keine Wahlrechtsreform, die kleine Parteien aus der Landschaft verschwinden lässt oder ihnen den Zugang in die politische Arena erschwert. – Zitatende.

Ich glaube, dass wir uns dem durchaus anschließen können. Verhältniswahlrecht – es denkt, glaube ich, niemand mehr daran, dieses zu ändern.

Sie, Herr Klubobmann, haben unter Zitierung des Artikels 1 der Bundesverfassung gesagt, das Volk könne nicht mehr mitentscheiden, das Recht ginge nicht mehr vom Volk aus; Sie sind der Repräsentant, der gewählte Repräsentant – aber richtig ist auch, dass wir zwischen den Wahlzeiten die Instrumente der direkten Demokratie jedenfalls zu stärken haben.

Wahr ist auch, dass die repräsentative Demokratie der harte Kern unseres politischen Systems ist, und – Hand aufs Herz, liebe Kolleginnen und Kollegen! – der Adressat für Veränderungen bleiben immer noch die gewählten Abgeordneten hier im Hohen Haus.

Kelsen hat in seinem Buch „Vom Wesen und Wert der Demokratie“ geschrieben:

„Innerhalb der demokratisch-parlamentarischen Republik ist das Problem des Parla­mentarismus eine Schicksalsfrage. Davon, ob das Parlament ein brauchbares Werkzeug ist, die sozialen Fragen unserer Zeit zu lösen, davon hängt die Existenz der modernen Demokratie ab.“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 51

Es braucht sich niemand vor Veränderungen in diesem Bereich zu fürchten, dass mehr Mitbestimmung möglich ist. (Zwischenruf des Abg. Strache.) Ich meine, dass das österreichische politische System genügend Stabilitätsfaktoren aufweist, und ich freue mich auf sachkundige – und natürlich auch emotionsgeladene – Diskussionen. (Beifall bei der ÖVP.)

9.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.

 


9.37.21

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es soll niemand sagen, dass es in politischen Auseinandersetzungen immer nur um Inhalte geht, sondern es geht ja auch um Symbolik. Und jetzt bin ich bei meinem Vorredner, denn das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen, dass die ÖVP zu dem so wichtigen Themenbereich der Reform und der Weiterent­wicklung der direkten Demokratie in Österreich ausgerechnet den größten Verwalter des Stillstands, den größten Reformverweigerer und den größten Betonierer, den sie in den Reihen hat, ans Rednerpult schickt. Das ist eine interessante Symbolik, meine sehr geehrten Damen und Herren, die jeder, der da zuhört, auch zu deuten weiß. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Neugebauer.)

Zum meinem Vorredner von der SPÖ: Er hat sich da die Sorgenfalten auf der Stirn aufgehen lassen, weil er sich so sorgt, dass man doch der Bevölkerung die Fragen nicht vorlegen kann, die man aber offensichtlich Ihnen hier herinnen sehr wohl vorlegen kann – denn genau darum geht es: Wir wollen nicht mehr entscheiden und nichts anderes entscheiden als dasjenige, was auch hier herinnen entschieden werden kann. Glauben Sie wirklich, dass die Bevölkerung dümmer ist als Sie alle miteinander, meine Damen und Herren? Ich glaube, das kann nicht Ihr Ernst sein. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Und wenn Sie es sagen, dann stellen Sie sich noch einmal hier her und behaupten Sie es laut, damit es auch jeder zu Hause hören kann! (Beifall bei der FPÖ.)

Und noch etwas: Machen Sie sich auch keine Sorgen um die Käuflichkeit der Personen, die dann bei einer solch direktdemokratischen Beteiligung mitmachen! Also ich höre täglich von den Ergebnissen des Korruptionsausschusses. Wissen Sie, wer käuflich ist? – Nicht die Bürger, die Wählerinnen und Wähler, sondern die Regie­rungsparteien in diesem Land, allen voran SPÖ und ÖVP! (Abg. Kopf: Die FPÖ! Die FPÖ, sobald sie in der Regierung ist! – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist doch das Ergebnis des Korruptionsausschusses (Beifall bei der FPÖ), da sollten Sie sich Sorgen um die Käuflichkeit machen – und nicht, wenn es darum geht, die direkte Demokratie verhindern zu wollen.

Damit bin ich auch schon beim Bundeskanzler, meine Damen und Herren, der ja den Österreicherinnen und Österreichern schon eine bittere Lektion vorgeführt hat. Immer dann, wenn es um die Frage geht, wie denn der Zusammenhang zwischen der SPÖ auf der einen Seite und den wesentlichen Zukunftsfragen dieses Landes auf der anderen Seite ausschaut, ist die bittere und leidvolle Lektion, dass für die SPÖ die Wahlurne mit den SPÖ-Stimmzetteln in Wirklichkeit nichts anderes ist als eine Begräbnisstätte für die Wahlversprechen, die sie vor dieser Wahl abgegeben hat. Die Wahlurne wird bei Ihnen zur Begräbnisstätte für die eigenen Wahlversprechen, meine Damen und Herren. Das ist der Faymann-Kurs. (Beifall bei der FPÖ.)

Denken Sie an Ihr eigenes Versprechen, das Sie in der „Kronen Zeitung“ abgegeben haben: Über Vertragsänderungen, die die österreichischen Interessen auch nur berüh­ren, daran anstreifen, die nur ganz sachte an diesen ankommen, muss es eine Volksabstimmung in Österreich geben! – Das war eine Urnenbestattung erster Klasse,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 52

Herr Bundeskanzler, die Sie da fabriziert haben, und damit haben Sie ein Versprechen gebrochen. (Beifall bei der FPÖ.)

Und ich frage mich schon, wie Sie sich dabei eigentlich – auf dem ohnehin nicht mehr allzu hohen Ross – vorkommen und wie Sie sich dabei vorkommen, wenn Sie in Tagen wie diesen landauf, landab umherziehen und sozusagen für ein neues Vertrauen in die Politik plädieren, wenn Sie für eine neue Sauberkeit und eine neue Ehrlichkeit plädieren. Wie geht es Ihnen denn damit, wenn man Sie dann dabei aufklatscht, dass Sie wenige Monate vor der Wahl ein Wahlversprechen abgeben, um sich dann nach der Wahl auf gut Deutsch einen Dreck um dieses Wahlversprechen zu kümmern? Wie geht es Ihnen denn damit? (Beifall bei der FPÖ.)

Was hat das alles mit einer Rückgewinnung des politischen Vertrauens zu tun? – Das müssen Sie mir beantworten.

Da ja in Tagen wie diesen auch so viel von Sanktionen für Politiker, die ein Fehlver­halten an den Tag legen, die Rede ist: Ja was ist denn die angemessene Strafe der Bevölkerung, des Wählers und der Wählerin für ein solches Verhalten, für einen solchen Vertrauensbruch, für einen solchen unsauberen Akt? – Ich kann Ihnen nur sagen, der Wähler hat dieses Urteil schon gesprochen: Es ist die Höchststrafe Amts­ent­hebung, Herr Bundeskanzler. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt wissen wir, dass Sie nicht den Anstand haben, sich zurückzuziehen. Folglich ist die Vollstreckung des Urteils bis zur nächsten Wahl aufgeschoben. Also fühlen Sie sich da oben nicht in irgendeiner falschen Form von Sicherheit.

Meine Damen und Herren, wir Freiheitlichen sehen das ganz anders, als Sie das sehen. Wir wollen direkte Demokratie in einer Form, die sicherstellt, dass Sie mit Ihren rot-schwarzen Verhinderern und EU-Befehlsempfängern in diesem Haus nicht mehr verhindern können, was die Bevölkerung entscheidet. Alles das, was Sie bisher an Vorschlägen zur direkten Demokratie vorgelegt haben, hat sozusagen die Notbremse für die rot-schwarze Regierung in Form eines Vetos dieses Parlaments gegen einen Volksentscheid immer noch mit eingebaut. Das ist keine direkte Demokratie, sondern das ist eine indirekte direkte Demokratie, was Sie da haben wollen. Und das muss man den Menschen auch einmal klarmachen, mit welchen Mogelpackungen Sie hier arbeiten. Und gleichzeitig stellen Sie sich hin und nehmen Moral, Anstand und alle diese Wörter schon öfter in den Mund als alles andere. Das ist doch nicht ehrlich, wie Sie hier vorgehen!

Das ist so, wie wenn Sie sagen würden: Bitte, direkte Demokratie von mir aus, aber nur in ihren unverbindlichen Formen! Also bei einer Volksabstimmung, da muss man vorsichtig sein. Volksbefragungen, das geht, ja, ja, das geht. – Da wird dann, so wie in Wien, jede Mülltonne auch noch zu einer erlaubten Stelle für eine Stimmabgabe, weil Sie wissen, dass es unverbindlich ist und Sie es sich richten können, wie Sie wollen, meine Damen und Herren.

Ich komme zum Schluss: Dem Volk sein Recht zu geben und damit die direkte Demo­kratie zu geben, meine Damen und Herren, heißt, Ihnen, Herr Bundeskanzler, und Ihrem Koalitionspartner die Macht zu nehmen. Das ist Verteilungsgerechtigkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

9.42

09.42.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Kickl, untergriffige Anschul­digungen lasse ich vom Vorsitz aus nicht zu. Für den Ausdruck und die Unterstellung „Betonierer“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Abg. Neubauer: Machen Sie sich nicht lächerlich! – Abg. Ing. Westenthaler: Ein „Bauarbeiter-Ordnungsruf“! – Abg. Neubauer: Das ist ja lächerlich! – Sie missbrauchen Ihr Amt! – Abg. Ing. Westenthaler:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 53

Die Partei der Arbeiter gibt einen Ordnungsruf für „Betonierer“! – „Bravo“! „Bravo“! – Das ist ein ehrenwerter Beruf, Betonierer! – Anhaltende Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

Meine Damen und Herren, wir brauchen jetzt nicht darüber zu diskutieren, in welchem Zusammenhang dieses Wort verwendet wurde. (Abg. Ing. Westenthaler: „Betonkopf“ ist ein Ordnungsruf! „Betonierer“ aber nicht!)

*****

Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol zu Wort.

 


9.43.56

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Ich könnte jetzt auch einen Großteil meiner Redezeit darauf verwenden, die Qualität dieser Diskussion, das Niveau dieser Diskussion zu beschreiben. Das hat dieses Thema aber nicht verdient. Dafür ist mir, ist uns Grünen dieses Thema viel zu wichtig. (Beifall bei den Grünen.)

Demokratie, direkte Demokratie, Wahlen – das ist der Kern unserer Politik, das ist die Kernfrage, um die es geht. Und davon ausgehend sitzen wir hier, davon ausgehend sind die Kräfte in unserem Land verteilt, die dann entscheiden, was inhaltlich zu passieren hat. Und ja, Demokratie ist anstrengend, direkte Demokratie ist anstrengend (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ja, beim Parkpickerl!): Da muss man diskutieren, da muss man informieren, da muss man abwägen, da muss man entscheiden. Demokratie ist aber nicht: plakatieren und Hasspredigten schüren. Das dient der Demokratie ganz sicher nicht. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Stefan: Deswegen plakatieren die Grünen nicht!)

Apropos Plakate: Was heißt denn „Dem Volk sein Recht“? – Welches Volk meinen Sie denn? (Ah-Rufe bei der FPÖ. – Abg. Mag. Stefan: Das, was in der Verfassung steht!) Herr Strache, Sie tragen serbische Freundschaftsbänder, meinen Sie das serbische Volk? (Abg. Strache: Das Staatsvolk!) Meinen Sie die Serben in Wien? Meinen Sie die Serben in Wien, die die FPÖ gewählt haben? Meinen Sie die FPÖ-Wähler? Wen meinen Sie? (Abg. Strache: Haben Sie noch nie vom Staatsvolk gehört? Haben Sie noch nie die österreichische Verfassung gelesen? Kennen Sie die österreichische Verfassung nicht?) – Oh ja, das ist das Staatsvolk. Aber es wissen alle, dass der Begriff „Volk“ unterschiedliche Bedeutungen hat, und auch darüber werden wir diskutieren müssen. (Beifall bei den Grünen.)

Apropos Diskussion: Es liegen zahlreiche Vorschläge auf dem Tisch – von den Grünen, von der FPÖ. Die sind sogar in manchen Bereichen identisch. Ich freue mich zum Bespiel, dass Sie unserem Vorschlag der Vier-Prozent-Ableitung auf die 250 000 gefolgt sind. (Abg. Strache: Das war unsere Idee, unser Vorschlag! – Ironische Heiter­keit des Abg. Strache.) Das heißt, Sie sind auch manchmal Argumenten gegen­über offen. Es gibt Vorschläge von Staatssekretär Kurz und der Jungen ÖVP, und es gibt auch Vorschläge der Präsidentin Prammer, die alle diskutierenswert sind. Aber wichtig ist, dass wir uns endlich dranmachen, das zu diskutieren, und auch die Vorbe­halte, die Kollege Wittmann gebracht hat.

Ich meine, ganz so glaubwürdig war Ihre Rede, Kollege Wittmann, in der Sie gemeint haben, dass Sie für Diskussionen offen sind, nicht, aber ich will es weiter glauben, und deswegen werden wir auch diese Diskussion aufnehmen. Aber zu sagen: Ja, wir wollen diskutieren, aber das und das und das wird nicht gehen!, das signalisiert eben nicht allzu viel Offenheit.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 54

Diese Vorschläge liegen auf dem Tisch, die gehören diskutiert, und dann gehört diese Diskussion abgeschlossen und entschieden, und zwar noch in dieser Legislatur­periode. Ich bin dafür, dass wir noch in dieser Periode eine Entscheidung treffen, das in ein Gesetz gießen, dann muss es eine Volksabstimmung darüber geben – das wis­sen Sie alle, der Verfassungsgerichtshof hat so entschieden –, und die nächste Regie­rung, egal, wie sie aussieht, egal, welcher Couleur, hat dann schon in diesen Verhält­nissen gemeinsam mit den ParlamentarierInnen, die hier im Parlament sitzen werden, vor dem Hintergrund dieser direktdemokratischen Instrumente zu leben und diese auch zu handhaben. (Beifall bei den Grünen.)

Und noch eines zum unterschiedlichen Zugang. Herr Strache, Sie sagen: „die Bevölkerung nicht mitreden lassen“. Das ist nicht mein Ansatz von direkter Demokratie. Mein Ansatz von direkter Demokratie ist, dass die Bevölkerung initiativ werden kann. (Abg. Strache: Da haben Sie mir nicht zugehört!) – Ich habe Ihnen schon zugehört (Abg. Strache: Ich rede ja von Initiativrecht!), aber vorangestellt haben Sie Folgendes: Ich, Herr Strache, habe ein Anliegen, das bringe ich hier ins Parlament, und dann möchte ich, dass die Bevölkerung dazu mitspricht. (Abg. Strache: Nein, das Initiativ­recht, habe ich gesagt!) Das ist Ihr erster Zugang. Ihr zweiter Zugang war dann das Initiativrecht. (Abg. Strache: Da haben Sie mir nicht zugehört!) Ich habe Ihnen sehr wohl zugehört! (Abg. Strache: Tun Sie nicht interpretieren! – Reden Sie mit Ihrer Kolle­gin Vassilakou, denn da ist sie Betoniererin!) – Ja, ich rede regelmäßig mit Vassilakou über direkte Demokratie, sie ist auch für diesen Bereich zuständig, und da tut sich sehr viel in Wien, auch sehr viel Positives. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Direkte Demokratie bedeutet Initiative von unten, bedeutet aber auch, dass diese Initia­tive irgendwann einmal in ein Gesetz mündet, und nicht, dass sie so wie jetzt im Parlament versickert. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Bundeskanzler, wenn Sie mit der direkten Demokratie die Akzeptanz der Politik steigern wollen oder sie als Instrument gegen Politikverdrossenheit, wie es auch oft genannt wird, einsetzen wollen, dann kann das nur ein ganz kleiner Teil sein. Und ich glaube, da werden wir nicht sehr erfolgreich sein.

Direkte Demokratie ist wichtig, muss aber ein Selbstverständnis per se sein. Aber für die Akzeptanz der Politik sind andere Dinge notwendig. Da ist es notwendig, dass die Menschen in Österreich erleben, dass die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen nicht weiter aufgeht, dass hier sozial gerechte Politik gemacht wird, dass die Erkenntnis, dass Bildungspolitik weit hinten ist und dass hier etwas zu tun ist, auch tatsächlich in Gesetze gegossen wird und nicht nur in Ankündigungen der Regierungs­politikerInnen. Das bringt Akzeptanz in der Politik – und nicht nur, dass wir direkte Demokratie einführen. (Abg. Kickl: Das eine schließt das andere ja nicht aus, Frau Kollegin!)

Ich möchte zu direkter Demokratie ermutigen. Diese muss niedrige Hürden haben – deswegen die 4 Prozent, deswegen die 250 000 –, aber es gibt auch ganz klare Tabus, ganz klare Punkte, über die wir nicht diskutieren werden. Das sind die Menschen­rechte, das sind die Grundrechte. Hier ist das ganz klar, und deswegen ist die Frage mit der Todesstrafe leicht zu beantworten: Natürlich wird nicht über eine Todesstrafe abgestimmt, denn die Todesstrafe widerspricht den Menschenrechten. (Beifall bei den Grünen.)

Also: Diskutieren wir gemeinsam, diskutieren wir zügig, beziehen wir die Initiativen ein und machen wir gute direktdemokratische Instrumente! (Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 55

9.49

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Bucher kommt nun zu Wort. – Bitte.

 


9.49.26

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin, den Beruf eines Betonierers erachte ich als einen ehrenwerten Beruf. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.) Gerade für eine Vertreterin einer Arbeiterpartei wäre es angemessen, diesen Beruf auch entsprechend zu würdigen.

An die Adresse der ÖVP gerichtet sage ich, gerade was die gestrige Veranstaltung betrifft: Hätte man eine Volksabstimmung zur Bundeshymne gemacht, meine sehr geehr­ten Damen und Herren von der ÖVP, hätten Sie gestern richtig gesungen – ich bin überzeugt davon. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.) Es wäre Ihnen nicht der Fehler unterlaufen, sich schon im ersten Satz der Bundeshymne zu versingen.

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Demokratie ist es nicht weit her in unserem Land, das ist absolut richtig und ist auch in der Aktuellen Stunde entsprechend zu würdigen. Es versteht im Grunde ja auch niemand, dass immer vor den Wahlen oder wenn man dieses Thema eben aufs Tapet bringt, alle sich zur direkten Demokratie bekennen – da kann es dann nicht weit genug gehen, auch wenn ich den Kollegen Kopf in der ersten Reihe jetzt schmunzeln sehe.

Wissen Sie, was die Menschen überhaupt nicht verstanden haben? Das war der EU-Wahlkampf, wo sich der Fall Karas ereignet hat, wo dieser über 100 000 Vorzugs­stimmen erhalten hat, wo es einen starken Willen bei der Anhängerschaft der ÖVP gegeben hat, jemanden vorzureihen, und Sie trotzdem den Herrn Strasser an die erste Stelle nach Brüssel geschickt haben. – Das ist wohl das Mindeste an einer direkten Demokratie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, dass man zumindest jene vorlässt, die in den eigenen Reihen mehr Vertrauen genießen. Das hätte ich mir schon auch von Ihnen erwartet in einer ehrlichen Diskussion. (Beifall beim BZÖ.)

Aber natürlich ist es berechtigt, Herr Bundeskanzler, die Frage zu stellen, warum Sie eine so große Scheu haben und eine so große Angst haben, über eine so richtung­weisende, eine so schwerwiegende Entscheidung wie beispielsweise den Euro­päischen Stabilitätsmechanismus unter Bürgerbeteiligung abstimmen zu lassen und entscheiden zu lassen – das fragt sich jeder in unserem Land –, um sich dann vor den nächsten EU-Wahlen wieder zu beklagen, dass sich die Menschen zu wenig für Europa interessieren, dass die Wahlbeteiligung zu niedrig ist. – Das ist eine direkte Folge der Weigerung, mit dem Volk in einen Dialog zu treten über so wichtige Fragen, die unsere Zukunft betreffen! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das ist jetzt keine Polemik, aber wie erklären Sie das dem einfachen Bürger, wenn er zu Ihnen kommt und sagt: Herr Bundeskanzler, jetzt haben Sie mich die letzten Jahre nie gefragt, was ich davon halte, was da in Brüssel beschlossen und entschieden wird – aber jetzt vor der Wahl bitten Sie mich zur Wahlurne? – Ja, einen Dreck werde ich machen!, denkt sich der Bürger. Ich bin gar nicht mehr bereit, diesem ganzen Unsinn überhaupt zu folgen!

Herr Bundeskanzler! Tun Sie der Bevölkerung einen Gefallen und thematisieren Sie zumindest, worum es da in Zukunft auf europäischer Ebene geht, welche Folgen da in Zukunft auf uns warten. Erklären Sie das von Ihrer Warte aus, aber machen Sie es zum Thema! Egal, ob wir unterschiedlicher Meinung und Betrachtung sind, was die Folgenabschätzung betrifft, völlig egal – Sie erwarten von der Opposition ohnedies nicht, dass wir einer Meinung sind mit der Regierung –, aber treten Sie in Dialog mit der Bevölkerung! Was da auf uns zukommt, ist ein Wahnsinn! Es ist ein Wahnsinn! Bitte begreifen Sie das endlich! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)


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Sie verpfänden unsere ganze Zukunft, indem Sie einfach dem Folge leisten, was in Brüssel beschlossen wird. Bilden Sie sich eine eigene Meinung, gemeinsam mit allen gewählten Abgeordneten, Experten in Österreich, was auch immer – bitte eine kritische Durchleuchtung dessen, was da in Zukunft auf uns zukommt! –, und binden Sie die Bevölkerung ein! Ich darf Ihnen versichern, die Bevölkerung hat einen gesunden Hausverstand, auf den man sich verlassen kann, Herr Bundeskanzler! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Und bitte verlassen Sie den Irrweg, den Ihnen in Brüssel alle vorgeben und vorzeich­nen. Das ist nicht der richtige Weg. Verlassen Sie sich auf Ihr Gefühl und auf die Menschen in unserem Land, dann wird es unserem Land wieder besser gehen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

9.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Lueger gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


9.54.42

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­kanzler! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte BesucherInnen auf der Zuschauergalerie! Manchmal komme ich mir vor, als säße ich vor dem Fernseher und sähe „Und täglich grüßt das Murmeltier“, denn ich kann mich erinnern, wir hatten am 12. Oktober des Vorjahres eine Sondersitzung, die die „Direkte Demokratie statt rot-schwarzem Reformstillstand“ zum Thema hatte. (Abg. Strache: Da hat sich nichts geändert, gell?) Ich darf aber auch Sie zitieren, Herr Strache:

„Wir bringen … ein … Maßnahmenpaket für … direkte Demokratie, … verbindliche direkt-demokratische Prozesse …, weil wir Freiheitlichen … seit Jahren, ja Jahrzehnten die Einführung von … direkter Demokratie fordern.“

Das haben Sie damals gesagt. (Abg. Dr. Rosenkranz: Bravo, Strache, bravo! Bravo, FPÖ!) Und als Sie in der Regierungsverantwortung waren – nicht Sie als Person, sondern die FPÖ –, wie viele Bürgerbeteiligungen gab es da? (Abg. Strache: Temelín!)

Ich kann es Ihnen beantworten: Keine einzige! (Abg. Strache: 1 Million Unterschriften gegen Temelín!) Keine einzige! – So viel zu dem, was Sie hier behaupten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: 1 Million Unterschriften gegen das Atomkraftwerk Temelín!)

Das einzig sichtbare Zeichen, das Sie jetzt im Augenblick setzen (Abg. Strache: Gegen Temelín 1 Million Unterschriften!), sind Plakatwände – Plakatwände, die Sie in ganz Wien affichieren lassen (Abg. Neubauer: Und in Oberösterreich!), um damit politisches Kleingeld zu machen.

Wir seitens der Sozialdemokratie, wir sind für die direkte Demokratie (Abg. Strache: Dann stimmen Sie unseren Anträgen zu! Warum lehnen Sie die immer ab?), aber die hat auch eine ernsthafte Komponente: Sie gehört sinnvoll behandelt, sie darf nicht übertrieben werden und sie darf auch nicht lächerlich gemacht werden. Diese Diskussion braucht ein höchstes Maß an Sachlichkeit und einen inhaltlichen Tiefgang (Ruf bei der FPÖ: Und das bestimmen alles Sie – das müssen Sie jetzt dazusagen!), und dazu sind wir bereit. Wir müssen uns da auch weiterentwickeln, und daher brauchen wir eine konstruktive Diskussion.

Es gibt auch eine Europäische Bürgerinitiative, und da ist jetzt meine Frage an Sie (Abg. Strache: Ist die verbindlich?): Hört bei Ihnen Europa an den Grenzen Österreichs auf? (Abg. Strache: Ist die verbindlich? – Nein! Die ist nicht verbindlich!) Aber: Haben Sie keine Verbündeten innerhalb Europas (Abg. Strache: Die ist ja nicht


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verbindlich!) oder mischen Sie sich deswegen nicht ein in das Ganze? (Abg. Strache: Frau Kollegin, wir wollen verbindliche Demokratie! Verbindlichkeit ist wichtig!) – Leere Worte! Ganz einfach leere Worte und immer nur populistische Aussagen von Ihrer Seite. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Das ist Populismus von Ihnen, weil Sie keine Verbindlichkeit haben!)

Herr Kickl, hier zu sagen, im Untersuchungsausschuss, da geht es um Parteien – komisch. Da geht es aber um Personen, und die Personen – Grasser, Meischberger (Abg. Strache: Gartlehner!) –, kann ich mich erinnern, die gehören alle irgendwie zur FPÖ (Abg. Strache: Gartlehner – 100 000 € ins eigene Taschl!) oder gehörten damals zur FPÖ. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Dann gehört der Hans-Peter Martin zur SPÖ!)

Direkte Demokratie muss dafür genutzt werden, den hohen Standard, den wir hier in Österreich haben, zu sichern. Und über die Möglichkeit, dass es mit den Unterschriften eine verpflichtende Volksabstimmung geben kann, muss man diskutieren.

Volksbefragung, Volksabstimmung und letztendlich die Volksbegehren bieten der Bevölkerung auch jetzt schon eine große Möglichkeit, ihre Meinung in den Ent­scheidungsprozess mit einfließen zu lassen, und das sollte man ganz einfach auch noch verstärken. Aber eines muss ganz klar sein: Die direkte Demokratie soll und darf kein Ersatz sein für Maßnahmen, die die Regierung trifft, und für Beschlüsse, die wir hier im Parlament fassen. (Abg. Strache: Das soll ein Korrektiv sein, natürlich! Initiativrecht und Korrektiv, das ist wichtig!)

Der Ausbau der direkten Demokratie soll auch nicht zum Unterlaufen des demo­kratischen Prinzips dienen. (Abg. Strache: Eine Ergänzung zur parlamentarischen Demokratie!) Und das Procedere selbst muss natürlich auf Verfassungskonformität überprüft werden. (Abg. Strache: Sie haben alle mit der Demokratie ein Problem!) – Nein, wir haben mit Demokratie kein Problem, und ich kann nur noch einmal erwähnen, was Kollege Wittmann und Kollegin Musiol auch gesagt haben in ihrer Rede: Wir müssen immer darauf achten, dass alle der Verfassung entsprechen, dass alle der Menschenrechtskonvention entsprechen, dass nicht Mehrheiten gegen Minderheiten abstimmen, um diese gegeneinander auszuspielen oder gegen sie zu schüren, und es sind auch Fragen der Budgethoheit, die man zu berücksichtigen hat.

Aber, Herr Strache, Sie haben in Ihrem Parteiprogramm, das 17 Seiten beinhaltet, den Ausdruck „direkte Demokratie“ genau ein Mal erwähnt. (Abg. Strache: Als Überschrift, an erster Stelle!) Sie sind darauf nicht eingegangen, Sie setzen sich nicht damit auseinander, wie Sie sich den Ausbau der direkten Demokratie vorstellen. (Zwischen­ruf des Abg. Mag. Stefan, der ein Schriftstück in die Höhe hält.) Laut Ihrem Programm ist die direkte Demokratie nicht wirklich ein echtes Anliegen. (Abg. Strache: Das ist an erster Stelle!) Sie missbrauchen dieses Thema für Ihre eigene Parteipolitik. Und dafür, sage ich Ihnen ganz ehrlich (Abg. Strache: Sie haben echte Angst vor Demokratie und der Bevölkerung!), ist mir die parlamentarische Demokratie viel zu wertvoll, dass Sie sich hier auf ihre Kosten für Ihre kurzlebigen parteipolitischen Werbegags in Szene setzen. (Beifall bei der SPÖ.)

9.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmucken­schlager. – Bitte.

 


9.59.35

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich glaube, in der heutigen Diskussion erkennen wir sehr gut, worum es bei all


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den Bestrebungen der Fraktionen dieses Hauses bei dieser Demokratiereform­bewe­gung geht, nämlich darum, den Ruf der Politik wieder zu verbessern, hier nicht als abgehoben und korruptionsanfällig zu gelten, sondern als auf der Höhe der Zeit agierend.

Daher hat die ÖVP – und allen voran die junge ÖVP mit ihrem Staatssekretär Sebastian Kurz – ein Papier für die Demokratiereform in Österreich für mehr direkte Demokratie vorgestellt, und dieses wird jetzt diskutiert. (Abg. Neubauer: Wo ist Herr Spindelegger?) Und alle Fraktionen sind herzlichst eingeladen, mitzumachen! (Beifall bei der ÖVP.)

Es wurde auch die Wahlabteilung des Innenressorts von Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner beauftragt, diverse Vorschläge zur Demokratiereform, die jetzt öffentlich diskutiert werden, zu prüfen. Doch der politische Alltag in Österreich hängt ja nicht nur an der direkten Demokratie, wie wir sie im Sinne von Volksbefragung und Volksabstimmung sehen, sondern wir haben ein breit gefächertes Spektrum auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene, und die vielen verschiedenen Parteien und Bürgerlisten und die vielen Mitarbeiter und Funktionäre sind Garanten dafür, dass die Demokratie in Österreich hoch gehalten und in diesem Land ernst genommen wird.

Demokratie muss aber nicht nur technisch funktionieren. Denken wir etwa nur an die Wahltage und an den Beitrag der Wahlbeisitzer und Wahlhelfer. In diesem Sinne möchte ich auch alle Fraktionen aufrufen: Es ist immer wieder schwierig, in den Gemeinden für Wahlkommissionen Menschen zu finden, damit wir bei den Wahlen genügend Leute haben, damit wir unsere demokratischen Wahlen ordentlich durch­führen können. Und ich glaube, diesen Mitbürgern sollte man auch einmal danke sagen, dass sie sich zur Verfügung stellen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeord­neten der SPÖ.)

Vor allem sind es aber die Kontakte mit den Bürgerinnen und Bürgern, die einen regen Gedankenaustausch ermöglichen. Ich meine, Bürgerbeteiligung soll nicht die Ausnah­me sein, sondern die Regel werden, und ich glaube, es ist eine gute Möglichkeit, bei Kontakten einerseits die Ideen der Leute mitzunehmen, andererseits aber auch Werbung für unsere Ideen und Vorschläge zu machen. Ich meine nämlich, dass wir es in letzter Zeit sehr stark verabsäumt haben, all die Gesetze, die wir verabschieden, auch nach draußen zu tragen, zu erklären und darzustellen. Das ist ein wichtiger Punkt, um die Leute mit einzubinden.

Es ist auch unsere Pflicht, diesen Kontakt permanent zu halten. Es wurde heute schon angesprochen: Fünf Wochen vor der Wahl, bevor die Leute ihr Kreuzerl machen sollen, sind die Parteien wieder da. Das ist aber nicht überall so! Das will ich auch ganz klar sagen. Viele Abgeordnete aus den verschiedensten Körperschaften sind sehr viel draußen in ihren Wahlkreisen und bemühen sich sehr um die Leute.

Daher hat die ÖVP ganz konkrete Vorschläge in diese Diskussion gebracht. Ein Vorschlag betrifft die Steuergeldwidmung: Wir meinen, der Steuerzahler soll einen Teil seiner Steuern zweckwidmen können, um eine bessere Bindung zustande zu bringen. Zweitens plädieren wir für mehr Persönlichkeitswahl. Das haben wir in Städten wie Graz und Innsbruck bereits umgesetzt, und im Land Niederösterreich werden die Abgeordneten der Österreichischen Volkspartei auf Grund ihrer Vorzugsstimmen in den Landtag gewählt, was eine starke Bindung zu den Wählern und vor allem ein verstärktes Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Wählern bewirkt hat.

Es soll mehr direkte Demokratie geben, allerdings basierend auf einer ordentlichen Zahl von 10 Prozent der Wahlberechtigten, denn wenn wir das Ganze immer mehr herunter lizitieren und es immer weniger werden, dann werden wir bald eine Abstim­mung erleben, bei welcher der Fanklub des Fußballclubs Rapid darüber abstimmen


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muss, ob man das Horr-Stadion abreißen soll oder nicht. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz. – Abg. Strache: Als hätte es jemals solche Volksabstimmungen in der Schweiz gegeben!) Ich glaube, es sollte jedenfalls qualifizierte Mehrheiten geben, damit bei entsprechenden Themen Volksabstimmungen zustande gebracht werden können. (Beifall bei der ÖVP.)

Geschätzte Damen und Herren! Mehr Bürgerbeteiligung über das Internet ist jetzt auch immer wieder ein Thema. Ich glaube, das Internet bietet gute Möglichkeiten, Bürger­beteiligung über Social Media und über E-Mail-Kontakte stattfinden zu lassen, aber für Abstimmungen dürfte es doch zu heikel sein. Wir sehen das am Beispiel der Piratenpartei in Deutschland: Dort gehen Realität und Anspruch ganz weit auseinan­der, denn Basisdemokratie kann über das Internet nicht funktionieren, weil es eine technische Barriere darstellt und vor allem auch ein entsprechendes Know-how der Leute, die damit umgehen, voraussetzt, und das können wir nicht von der gesamten Bevölkerung verlangen.

Geschätzte Damen und Herren! Es ist unsere Verpflichtung, die Bürger wieder stärker an die Politik heranzuführen, Entwicklungen zu erklären und Entscheidungen darzu­stellen und zu diskutieren. Dazu werden wir einige Maßnahmen erneuern müssen, aber wir sollten auch aufzeigen, wie vielfältig heute schon die Möglichkeiten der Bürger sind, in den politischen Prozess Österreichs mit einzusteigen. (Beifall bei der ÖVP.)

10.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


10.05.00

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es ist zum Glück wieder eine Diskussion über die direkte Demokratie entbrannt, und wir nehmen von allen Seiten gewisse positive Zeichen wahr. Ich möchte jetzt nicht so weit gehen, zu sagen: Alles, was vor „Aber“ gesagt wird, ist gelogen. Allerdings hören wir schon immer wieder: Das oder jenes ist mir ein großes Anliegen, aber ... – Und dann kommt eine Liste von Problemen und Einschränkungen. Da stelle ich genau diese Abgehobenheit fest, um die es hier geht. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn zum Beispiel der an sich besonnene Kollege Wittmann allen Ernstes hier behauptet, man würde dann etwa darüber abstimmen, ob die Todesstrafe eingeführt werden soll, dann frage ich mich: Geht er erstens davon aus, dass die Mehrheit der Bevölkerung für die Todesstrafe ist? Und meint er damit – zweitens – genau dieselbe Bevölkerung, die der SPÖ hier die Mehrheit geben soll? Sind es dieselben Leute, die Sie so einschätzen, dass sie die Todesstrafe einführen wollen? Das frage ich mich! Genau das ist Ihre Abgehobenheit! Sie sollten einmal an die Leute herantreten und ihnen vielleicht erklären, was Sie von ihnen halten! Damit fängt es an. (Beifall bei der FPÖ.)

Außerdem wissen Sie ganz genau, dass eine Volksabstimmung immer nur über dieselben Themen durchgeführt werden kann, über die wir hier im Parlament abstimmen können. Dafür gibt es eindeutige Schranken, und genau dieselben Schranken wie hier im Parlament gelten auch für Volksabstimmungen. Das wissen Sie ganz genau, das geht aus allen Anträgen klar hervor. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber wir können uns jetzt anschauen, was Sie wirklich von direkter Demokratie halten. Sie haben immer den Verfassungsbogen bemüht. Das ist ein typischer Kampfbegriff der Gutmenschen, wenn es darum geht, jene, die das verkrustete System aufbrechen wollen, zu desavouieren. – Schauen wir uns jetzt einmal an, wie Sie den Verfas-


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sungsbogen sehen, wenn es jetzt zum Beispiel um das Fiskalpaket und um den europäischen Schutzmechanismus geht. In diesem Zusammenhang schaue ich mir das gerne an!

Was war das für ein Aufschrei, als die Griechen allenfalls eine Volksabstimmung machen wollten, ob sie überhaupt weiter im Euro verbleiben beziehungsweise diese Schutzmechanismen haben wollen! Es ging ein Aufschrei durch ganz Europa: Das darf nicht sein! – Wo stehen wir jetzt? Genau vor dem Chaos in Griechenland, weil man die Bevölkerung nicht gefragt hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Das wäre so klar gewesen, aber jetzt wundern sich alle, dass es dort Wahlergebnisse gibt, die zu nichts führen, anstatt dass man damals diese klare Frage gestellt hätte!

Ich werde mir anschauen, wie das bei uns in Österreich dann wirklich umgesetzt wird. Das ist jetzt die Frage! Wahrscheinlich werden wir Experten zu Rate ziehen, und zwar genau jene Experten, die nicht vorausgesehen haben, was geschehen wird, genau jene Experten, die uns fast zehn Jahre lang gesagt haben, dass alles wunderbar und der Euro überhaupt der größte Traum ist. Es werden wiederum jene Experten zu Rate gezogen werden, die uns vorausgesagt haben, dass sich durch den Euro alles bessern wird, oder jene Experten, die noch im Jahr 2008 gesagt haben, dass es keinen Schuldenschnitt geben darf, jene Experten, die gesagt haben, dass es keinen Konkurs in Griechenland geben darf, oder jene Experten, die gesagt haben, es wäre eine unglaubliche Katastrophe, wenn Griechenland aus dem Euro austritt. Vielleicht sollten wir eine Abstimmung unter jenen Experten machen, denn das Volks ist ja angeblich zu dumm für solche Abstimmungen, aber diese Experten wissen bestimmt, wie es weitergeht! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben ein ganz klares Konzept, aber dieses wird jetzt hier heruntergemacht. Die Verfassungssprecherin der Grünen kennt bestimmt Art. 1 Bundes-Verfassungsgesetz; das würde ich gar nicht in Zweifel ziehen. Deswegen verstehe ich nicht, warum sie hier überhaupt fragen kann, welches Volk gemeint ist, denn immerhin heißt es: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“

Wie kann es daher irgendwelche Fragen oder Diskussionen geben, wenn bei uns auf dem Plakat „Volk“ steht? – Ich meine, da kann man ganz klar die Zusammenhänge sehen! Wenn man das aber nicht will, dann ist das wahrscheinlich so etwas wie Demagogik oder Ähnliches! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben ein ganz klares diesbezügliches Konzept. Und wenn zum Beispiel Sie, Frau Kollegin Lueger, behaupten, dass wir nicht wissen, wovon wir reden, dann hätten Sie sich in Vorbereitung dieser Rede anschauen können, welche Anträge wir in diesem Zusammenhang hier zum Beispiel im Februar dieses Jahres eingebracht haben. Wir haben ein ganz klares Konzept, und dazu können Sie etwas sagen, aber es ist einfach unseriös, wenn Sie behaupten, dass wir gar nicht wissen, wovon wir reden und wir nichts einbringen und so weiter. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben ganz klar festgelegt, dass es uns einerseits um das Initiativrecht geht. Dazu gibt es eine ganz klare Vorgabe, auf die zum Beispiel auch die Präsidentin schon eingegangen ist. Und es gibt von uns einen ganz klaren Antrag – sonst sehe ich jedoch keine Anträge vorliegen. Und es gibt von uns auch eine ganz klare Vorgabe betreffend Veto-Abstimmung. Das ist vielleicht hier ein noch wichtigeres Instrument. Dadurch besteht nämlich die Möglichkeit, dass, wenn sich das Parlament wirklich völlig von der Bevölkerungsmeinung entkoppelt – was schon vorgekommen sein soll, ich denke etwa nur an die EU-Verfassung und an die Umfragen, die es damals gegeben hat, und an die Mehrheit, die wir hier gefunden haben –, eine derartige Entscheidung, die hier gefällt wurde, im Nachhinein durch die Bevölkerung wieder aufgehoben wird. (Beifall bei der FPÖ. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)


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Ich komme schon zum Schluss. – Ich amüsiere mich sehr darüber, dass man die direkte Demokratie mit dem Kampfbegriff der Handlungsfähigkeit hier bekämpfen will, denn wir haben ja die Handlungsfähigkeit der 27 Spitzenkrisentreffer und deren Ergebnisse gesehen. Aber etwas muss klar sein: Wenn die Bevölkerung die Ver­pflichtung hat, all diese Dinge auszubaden, die beschlossen werden, dann muss sie auch das Recht haben, darüber mitzuentscheiden. (Beifall bei der FPÖ.)

10.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


10.10.41

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Die Politikverdrossenheit hat sicherlich mehrere Ursachen. Während die einen die Parteienlandschaft nicht mehr aushalten, haben die anderen große Verachtung für die Korruptionsanfälligkeit mancher Politiker und Politikerinnen. Aber es kommt sicherlich noch etwas hinzu: Wir haben ein wahrscheinlich schon ziemlich veraltetes demokratisches System, das einfach mit den technischen Möglichkeiten, die durchs Internet entstanden sind, nicht mithalten kann. Via Internet können sich Bürger und Bürgerinnen zunehmend an Netz-Communities beteiligen, werden von den Parteien nicht mehr bevormundet, eman­zipieren sich gegenüber den Medien und entwickeln Foren, in deren Rahmen sie mit ihren politischen Meinungen letztendlich dazu beitragen wollen, das politische Wirken hier im Lande mit zu beeinflussen. Und genau das ist mit dem System, das sie heute haben, nicht möglich.

Ich denke jetzt etwa auch an die Frustration, die entstanden ist, weil Petitionen und Bürgerinitiativen hier in diesem Haus praktisch keinen Erfolg haben. Die Grünen haben in den achtziger Jahren diese Instrumentarien und diese Möglichkeiten eingebracht. Aber wenn heute ein Bürger oder eine Bürgerin ein Anliegen hat, sich einsetzt und viel Energie aufwendet, um hier irgendetwas durchzubringen, dann hat das kaum Erfolg. Alles wird scheinheilig abgewimmelt. Und genau dadurch entsteht Frustration.

Ich erinnere beispielsweise an das jetzige Bildungsvolksbegehren: Dieses hat immer­hin 450 000 Unterschriften, aber kaum einen Erfolg gebracht. Sie von der FPÖ reden von einem Rohrkrepierer, gleichzeitig wollen Sie aber, dass es bei 450 000 zu einer zwingenden Abstimmung kommt. (Abg. Strache: Wir haben gesagt, wir wollen eine Volksabstimmung dazu! Wir haben gesagt: Machen wir eine Volksabstimmung dazu, das wäre doch schön! Dann sehen wir, wie die Bevölkerung denkt!) Ich glaube, dass auf jeden Fall der Bedarf besteht, die direkte Demokratie zu verbessern. Und wir haben diesbezüglich auch Verantwortung übernommen. (Beifall bei den Grünen.)

Aber ich glaube, das ist nicht der einzige Weg, die Demokratie zu verbessern. Wir dürfen angesichts des Hypes, der jetzt zur Verbesserung der direkten Demokratie entstanden ist, nicht die anderen Möglichkeiten, die in der Verbesserung des reprä­sentativen Systems zu suchen sind, vernachlässigen. Auch da gibt es nämlich durchaus Möglichkeiten. Das beginnt schon im Parlament. Ich kann zum Beispiel überhaupt nicht verstehen, warum die Ausschusssitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das Argument, dass da noch irgendetwas verhandelt werden soll, was die Öffentlichkeit nicht transparent mitbekommen soll, zählt für mich nicht. Erstens findet das nämlich praktisch nie statt, und zweitens ist die Frage, warum die Bevölkerung nicht miterleben soll, dass auch in manchen Punkten nachgegeben werden kann. – Das muss mir einmal jemand erklären! (Beifall bei den Grünen.)

Warum wird außerdem beispielsweise der Wille der Wählerinnen und der Wähler nicht differenzierter abgefragt? Wenn schon einmal in fünf Jahren ein Kreuzerl gemacht


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wird, dann kann man doch auch differenzierter abfragen! Jede Waschmittelfirma ist imstande, ausgeklügelte Fragebögen zu erstellen, um herauszufinden, warum die Kon­sumenten und Konsumentinnen das eine Waschmittel lieber haben als das andere. Bei wichtigen Entscheidungen, die uns alle direkt betreffen, begnügen wir uns hingegen damit, nur einmal in fünf Jahren ein Kreuz zu machen! Das ist ungefähr so, wie wenn die Konsumenten und Konsumentinnen auf Fragebögen nur entweder Omo oder Persil ankreuzen dürften! Daraus könnte man überhaupt keine Erkenntnis gewinnen. Im Hinblick darauf frage ich mich zum Beispiel, warum die Wähler und Wählerinnen Parteien nicht auch abwählen können. Wir könnten uns vorstellen, dass man zusätzlich zu dem Kreuz für eine Partei auch ein Minus anfügen könnte, denn manchmal wissen Menschen genau, was sie nicht wollen, aber nicht ganz genau, was sie wollen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Ich glaube, dass wir noch sehr viele Möglichkeiten hätten, ein bisschen differenzierter nachzudenken, das Wollen und die Wünsche der Bevölkerung ein bisschen differen­zierter aufzunehmen und die direkte Demokratie zu stärken. Das ist ein Anliegen, das wir unterstützen, aber nicht das einzige. (Beifall bei den Grünen.)

10.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Scheibner gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.15.13

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Zinggl, das Letzte mit den Minusstimmen hat jetzt schon fast ein bisschen wehgetan. Was wäre denn dann, wenn eine Partei abzüglich der Minus­stimmen mit minus 3 Prozent im Parlament nicht vertreten ist? Was ist dann? Machen Sie dann ein Schattenparlament irgendwo in einem Alternativhaus? Herr Kollege Zinggl, das hat mich ein bisschen an den Redebeitrag hier erinnert, dass die ÖVP Niederösterreich der Hort der direkten Demokratie und des Pluralismus ist. – Ich glaube, man sollte mit ein bisschen mehr Ernsthaftigkeit an diese Frage herangehen, weil das wichtig ist. (Beifall beim BZÖ.)

Man sollte die Dinge auch nicht vermischen. Es reicht nicht aus, zu sagen: Wenn die Bevölkerung über alles abstimmen kann, dann haben wir schon unser politisches System gerettet. Andererseits reichen aber natürlich auch Lippenbekenntnisse zur direkten Demokratie nicht aus. Man muss die zwei Bereiche auseinanderhalten. Einerseits ist die Frage zu klären, inwieweit – und dafür bin ich sehr – die Bevölkerung über wichtige Beschlüsse, die wir hier fassen, in letzter Konsequenz abstimmen soll. Andererseits stellt sich die Frage, inwieweit die Bevölkerung von sich aus im Wege eines Volksbegehrens und einer darauf folgenden Volksabstimmung ohne unser Zutun auch Initiativen durchsetzen können soll.

Herr Bundeskanzler, ich möchte betonen – und darf Ihre kleine Gesprächsrunde jetzt ein bisschen stören –, dass das wichtig wäre. Die Politikverdrossenheit kommt nämlich nicht nur daher, dass die Bevölkerung das Gefühl hat, dass sie außer am Wahltag wenig Mitspracherecht hat, sondern entsteht auch daraus, dass den Menschen die Initiativen der Politiker und der Politik fehlen. Im Hinblick darauf sind natürlich Sie als Regierungsmitglied und als Bundeskanzler, aber auch wir alle als Abgeordnete gefordert, endlich entsprechende Initiativen zu setzen, um Österreich zu erneuern. (Beifall beim BZÖ.)

Wir sind gefordert, etwa in der Verwaltungsreform, so wie wir es gestern gemacht haben, grundlegende Änderungsvorschläge vorzulegen, aber auch wenn es darum geht, die Staatsfinanzen zu sanieren. Es geht nicht nur darum, Vorschläge für Steuer­erhöhungen und im Zusammenhang damit zu machen, wie man halt den Steuerzahlern


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wieder etwas wegnimmt, sondern wir müssen uns überlegen, wie man wirklich das System verändert.

Herr Bundeskanzler, Sie haben uns damals vor der Wahl in dem berühmten Brief an eine Tageszeitung versprochen, dass in Zukunft wichtige Initiativen der Europäischen Union zur Grundlage einer Volksabstimmung gemacht werden sollen. Heute haben Sie das wieder relativiert. Wo sind denn die grundlegenden Neuordnungen und das Nachdenken über eine neue Europäische Union? Dazu sehen wir nichts, weil in Gesamteuropa visionäre Politiker fehlen, die wir bräuchten, um auch Europa ins 21. Jahrhundert zu bringen. Das sind die Probleme. (Beifall beim BZÖ.)

Worüber sollen wir die Bevölkerung jetzt abstimmen lassen? Schauen Sie sich die Tagesordnung an! Sollen wir sie über das Lehrerdienstrecht und über derartige Dinge abstimmen lassen? – Darüber brauchen wir das Volk nicht abstimmen zu lassen. Wichtig wären vielmehr die großen Initiativen und die Weichenstellungen, die notwen­dig wären.

Herr Bundeskanzler, wenn Sie sich jetzt Sorgen über die Zukunft des Euro und über Griechenland machen, dann sage ich: Hätten wir doch, so wie wir es damals vor der Euro-Einführung verlangt haben, darüber abgestimmt, ob Österreich und die Österreicher der Meinung sind, dass das Konzept der gemeinsamen Währung schon so ausgereift ist, dass es auch erfolgversprechend ist! (Beifall beim BZÖ.)

Dafür habe ich damals plädiert, aber nicht, weil ich dieses verhindern wollte. Ich stehe zu der gemeinsamen Währung. Das ist ein wichtiges Instrument. Aber wenn man damals dieses Konzept gemeinsam mit der Bevölkerung und unter dem Druck der Bevölkerung so gestaltet hätte, dass es ein Erfolgsrezept wird – mit einem Sanktions­mechanismus und klaren Konvergenzkriterien, wonach man Länder wie Griechenland ausschließen hätte können, weil klar ist, dass sie den Euro nicht übernehmen können – dann hätten wir uns heute nicht nur die vielen Diskussionen, sondern Milliarden an Steuergeldern erspart. Das sind die notwendigen Maßnahmen, die die Bevölkerung von Ihnen verlangt. (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren, ich bin sehr dafür, wichtige Initiativen, die hier von uns beschlossen werden, dann auch zur Grundlage einer Volksabstimmung zu machen. Auf der anderen Seite stimmt es nicht ganz, dass wir über alles abstimmen können. Da war eine kleine Unschärfe, Herr Kollege Stefan. Wir stehen auch dafür, wenn ein Volksbegehren eine gewisse Stärke erreicht hat, dass es automatisch zu einer Volks­abstimmung führen soll und dann gleich umgesetzt wird.

Sie wissen aber ganz genau, dass wir hier zwar über die Baugesetze der Bundes­verfassung abstimmen können, dass diese dann aber sinnvollerweise verpflichtend einer Volksabstimmung unterzogen werden müssen.

Wie ist es dann bei einem Volksbegehren? – Wenn Sie da keine Schranken einführen, dann wäre die Zweigleisigkeit, dass der Politiker und die Bevölkerung mitstimmen können, nicht gegeben. Ich glaube, man muss sich da noch einiges überlegen. Wir sind gesprächsbereit.

Wichtig ist aber auch, dass wir die Hürden für Volksbegehren entsprechend herab­setzen, so wie wir es verlangt haben, und wichtig ist auch, dass auch über Internet ein Volksbegehren eingebracht werden kann. Ich will nicht, dass wir einen Arbeitskreis nach dem anderen einrichten, und ich will auch nicht über Konzepte der Jungen ÖVP diskutieren, sondern ich will über Konzepte diskutieren, über die sich die Regierung schon geeinigt hat.

Wir brauchen nicht fünf Arbeitskreise, die dann zu nichts führen, sondern wir brauchen eine gemeinsame Initiative von Parlament und Regierung, die das wichtige Instrument


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der Bürgerbeteiligung sowohl im Gesetzwerdungsverfahren als auch im Bereich von Volksbegehren endlich zu einer positiveren Zukunft führen kann. (Beifall beim BZÖ.)

10.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


10.21.16

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Bundeskanzler: „Chaos“, „Hass“ und „Beleidigung“! Die FPÖ fordert heute mehr direkte Demokratie, mehr Einbindung des Volkes. Und was sagen Sie darauf? – „Chaos“, „Hass“ und „Beleidigung“. (Abg. Strache: Und „Hetze“! Direkte Demokratie ist „Hetze“ beim Herrn Kanzler! Das ist schon bedenklich!)

Ist das Ihr Demokratieverständnis? – Wenn die FPÖ will – auch wir wollen das, auch viele andere Abgeordnete wollen das –, dass das Volk eingebunden wird, dann haben Sie nur drei Worte dafür: „Chaos“, „Hass“ und „Beleidigung“. Da frage ich mich wirklich: Ist das Ihr Demokratieverständnis?! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn wir nach Griechenland schauen, dann sehen wir genau, wo wir hinkommen, wenn wir das Volk nicht einbinden. Sie können sich sicherlich noch gut daran erinnern, dass der ehemalige Staatschef Papandreou die Bevölkerung befragen wollte, bevor das alles mit dem Rettungsschirm, mit der Eurorettung und so weiter losgebrochen ist. Er wollte damals die Bevölkerung fragen, ob sie überhaupt gerettet werden will. Hätte man damals die Bevölkerung gefragt, dann hätten wir uns den ganzen Affentanz erspart, denn mittlerweile wissen wir, dass die Bevölkerung in Griechenland gar nicht gerettet werden will. Deshalb ist es wichtig, auch in Österreich die Bevölkerung zu fragen, was sie will.

Wenn Sie jetzt behaupten, das sei nicht notwendig, da Sie ja legitimiert sind – ja, Sie sind in dieser Demokratie für fünf Jahre gewählt, das Volk hat 2008 abgestimmt und Ihnen und der ÖVP das Vertrauen ausgesprochen –, dann muss ich Ihnen sagen: Das ist nicht ganz richtig! Das hat in der Vergangenheit vielleicht gestimmt, aber wir leben jetzt in einer Zeit, wo sich die Dinge rapide ändern. Jeden Tag kommen neue Entwicklungen. 2008 hat es noch keine Finanzkrise gegeben, keine Wirtschaftskrise, keine Bankenkrise, keine Eurokrise, keine Schuldenkrise, keine Griechenlandpleite. All diese Dinge hat es 2008 noch nicht gegeben. Das heißt, das Volk hat seit 2008 nie wieder seine Meinung sagen können, das Volk hat seit 2008 nie wieder über irgendwelche Themen abstimmen können.

Jetzt ist es höchst an der Zeit, das Volk einmal zu fragen, was es von Ihren Ideen überhaupt hält. Sie haben ja seit 2008 unzählige Entscheidungen getroffen – alle über den Kopf der Bevölkerung hinweg. Und jetzt fürchten Sie sich – und das ist genau der Hintergrund. Wenn Sie heute hier sagen, direkte Demokratie, Einbindung des Volkes sei „Chaos“, „Hass“ und „Beleidigung“, dann heißt das nichts anderes, als dass Sie Angst vor den Ergebnissen haben. Sie fürchten sich davor, dass es, wenn das Volk befragt wird, nicht so ausgeht, wie Sie es gerne hätten. – Das ist ja das Problem.

Aber wenn es um Ihre Interessen geht, wie zum Beispiel um das Bildungsvolks­begehren, dann wollen Sie das Volk einbinden, da führen Sie einen Zinnober auf, dann schieben Sie einen Herrn Androsch vor, machen ein Volksbegehren und tun so, als wären Sie für die direkte Demokratie. Dann, wenn es in Ihrem Interesse ist, versuchen Sie, das Volk einzubinden. Sie machen es auch deshalb, um auf die ÖVP ein bisschen Druck auszuüben. Aber wenn es um Themen geht, die Ihnen nicht passen, wo es unter Umständen nicht so ausgeht, wie Sie es wollen, wollen Sie von direkter Demokratie nichts wissen.


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Herr Bundeskanzler, es kam heute auch immer wieder das Totschlagargument, die Opposition und die Abgeordneten, die das hier vertreten, wollen der Regierung nur Prügel vor die Füße werfen, denn es könnte ja sein, dass das Volk fehlgeleitet ist, zu wenig Informationen hat, keine Ahnung hat, worüber es abstimmt. Das mag alles sein. Es mag sein, dass viele in der Bevölkerung gar nicht wissen, worum es hier im Detail geht. Aber ist es nicht Ihre Aufgabe, das zu ändern?! Ist es nicht Ihre Aufgabe, mit Ihrem Staatsfunk dafür zu sorgen, dass die Menschen sehr wohl einen Einblick bekommen, worum es hier geht?! Ist es nicht Ihre Aufgabe, den Menschen Alternativen anzubieten, zu sagen, es besteht die eine Möglichkeit und auch die andere, und ihnen auch die Vor- und Nachteile zu erklären?! – Das wäre Ihre Aufgabe – und dann das Volk abstimmen zu lassen!

Eines kann ich Ihnen sagen: Wenn das Volk gut informiert ist, trifft es die besseren Ent­scheidungen als Sie. Und wissen Sie, warum das so ist? – Weil das Volk letztlich dafür bezahlen wird. Nicht Sie werden für Ihre Entscheidungen bezahlen, sondern das Volk wird dafür bezahlen. Das Volk trifft bessere Entscheidungen, weil ihm sein eigenes Schicksal am Herzen liegt. Also reden Sie sich nicht heraus, lassen Sie mehr direkte Demokratie zu!

Wenn Sie als Parlamentarier, als Abgeordneter, als Regierungschef das Volk nicht als Souverän sehen und nicht akzeptieren, dass das, was das Volk will, absolutes Gesetz hier in diesem Haus ist – absolutes Gesetz! –, dann haben Sie aus meiner Sicht als Repräsentant des Volkes auf Zeit hier nichts verloren. Wir brauchen mehr direkte Demokratie. Verkaufen Sie die Wähler nicht für dumm, denn sie sind es nicht! – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

10.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.26.38 Aktuelle Europastunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zur Aktuellen Europastunde mit dem Thema:

„Nachhaltig investieren statt aus Europa einen Sparverein machen“

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


10.26.58

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Vizekanzler! Ich wende mich heute an Sie vor allem als den Europaminister, als den Minister für europäische Angelegenheiten, und ich möchte meinen Redebeitrag unter das Motto „Realismus statt Träumerei“ stellen.

Die Europäische Union träumt davon, sich durch sogenanntes Sparen aus der Krise sparen zu können. Das wird nie und nimmer gelingen, Herr Minister. Sie haben gemeinsam mit der SPÖ-Fraktion oder mit den Regierungsmitgliedern der SPÖ hier in diesem Haus den sogenannten Fiskalpakt zur Beschlussfassung vorgelegt. Ich kann die Kollegen von den Regierungsfraktionen nur warnen, diese Art von Fiskalpakt abzusegnen. Und ich werde kurz begründen, warum.

Der erste Punkt ist: Das Bild von der „schwäbischen Hausfrau“, das jetzt seit längerem durch die Medien geistert, ist komplett irreführend. Es ist schon gut, wenn die


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„schwäbische Hausfrau“ spart. Es ist gut für sie und ihre Familie und die Gläubiger ihrer Familie, aber es macht einen Riesenunterschied, ob die „schwäbische Hausfrau“ spart oder ob alle Haushalte in einer Volkswirtschaft sparen. (Beifall bei den Grünen.)

Das macht einen Riesenunterschied, das führt nämlich genau zum Gegenteil von dem, was ursprünglich beabsichtigt worden ist. In der Ökonomie ist dieses Phänomen wohlbekannt; ich sage hier absolut nichts Neues. Jedem von Ihnen, der eine halbwegs gute volkswirtschaftliche Ausbildung genossen hat, ist das wohlbekannt, und zwar unter verschiedenen Stichworten. In amerikanischen Lehrbüchern heißt es in der Regel „paradox of thrift“, das Paradoxon der Sparsamkeit, wenn man so will. Wenn ein Haushalt spart, ist es gut, aber wenn alle ihre Sparquote erhöhen, wozu wird das dann führen? – Das wird dazu führen, dass unter gleichen Umständen das Sozialprodukt sinkt, das Volkseinkommen sinkt und aus dem gesunkenen Volkseinkommen noch weniger gespart werden kann als zuvor.

Das ist der Circulus vitiosus, dem Sie hier die europäische Volkswirtschaft – als Gan­zes betrachtet! – aussetzen. Die Daten zeigen das eindeutig. Die Hälfte der Eurozone oder die Hälfte der Union ist ja inzwischen schon in einer Rezession, ganz zu schweigen von den Problemländern Griechenland und Spanien, die mit einem Rückgang des Sozialprodukts in der Größenordnung von 7 Prozent heuer zu rechnen haben.

Schauen Sie sich diese Daten an! Diese simultane, plötzliche, gemeinsame Budget­konsolidierung auf europäischer Ebene führt zum Gegenteil von dem, was mit dem Fiskalpakt bezweckt wird. Die Engländer nennen das Self-defeating – eine Maßnahme, die sich quasi selbst widerlegt.

Halten Sie sich vor Augen, was passiert, wenn eine kleine Volkswirtschaft – sagen wir: 100 Milliarden Sozialprodukt, 100 Milliarden Staatsschulden – ein Austeritätspaket vor­legt, das dazu führt, dass das Defizit null wird, aber das Sozialprodukt sinkt! Sagen wir zwei Jahre hintereinander, das ist eine absolut realistische Vorstellung, dann haben Sie nach zwei Jahren ein Sozialprodukt von 90. Die Schulden sind immer noch 100, Herr Kollege Kopf. Wie hoch ist die Schuldenquote im ersten Fall? In der Ausgangs­situation ist die Schuldenquote 100 Prozent – 100 dividiert durch 100 –, und nach zwei Jahren – 100 dividiert durch 90 – ist sie ungefähr 110. Das heißt, die Schuldenquote ist mit dieser Politik gestiegen.

Na, was wird das für Folgen haben? – Die Schuldenquote ist natürlich ein wichtiger Indikator – nicht der einzige, aber ein wichtiger Indikator – für die Schuldentragfähigkeit eines Landes. Das schauen sich die Finanzmärkte genau an. Angeblich wollen wir mit der Austeritätspolitik das sogenannte „Vertrauen“ – unter Anführungszeichen – der Finanzmärkte wieder zurückgewinnen.

Ja was wird passieren? Und was passiert im Falle Griechenlands und Spaniens? – Genau das Gegenteil: Die Schuldenquote ist gestiegen. Es ist offenkundig, dass diese Art von Schuldenlast im Falle Griechenlands niemals aus eigener Kraft abgetragen werden kann. Der zehnjährige Benchmark-Zinssatz ist mittlerweile bei 24 Prozent. Das ist absurd! Das ist genau das, wohin diese europäische Politik führt!

Ganz nebenbei gesagt: Gerade der ESM, der sozusagen eine Ex-post-Intervention sein soll, wird durch diese Art von Fiskalpakt belastet. Der Fiskalpakt führt ja dazu, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Land Hilfe beim ESM beanspruchen muss, steigt statt sinkt, wie von den europäischen Politikern behauptet.

Meine Damen und Herren, Standard & Poor’s hat seine Herabstufung der Kredit­würdigkeit von Spanien, das sogenannte Rating, vor ungefähr 10 Tagen damit begründet, dass die Maßnahmen, die jetzt auf europäischer Ebene insgesamt getroffen


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werden, das Gegenteil bewirken, und zwar mit den Worten: may kill rather than cure the patient.

Standard & Poor’s ist vernünftig. Operation gelungen, Patient tot – das ist gegen­wärtige Maxime des Fiskalpaktes, den die SPÖ bisher mitträgt. Ich bitte alle Abgeord­neten, insbesondere jene von der Sozialdemokratischen Fraktion, sich das noch einmal genau anzuschauen. Ich bitte Sie, sich insbesondere den Artikel 5 dieses Vertrages anzuschauen. Der Artikel 5 hebelt die Budgethoheit des Nationalrates kom­plett aus. Sie wissen, dass ich ein überzeugter Europäer bin. Ich bin gewillt, viel zu akzeptieren, wenn durch entsprechende Mechanismen sogenannte nationale Hoheiten nach Brüssel, wenn Sie so wollen, übertragen werden, aber dort den demokratischen Spielregeln zwischen dem Rat, vor allem dem Europäischen Parlament und der Kom­mission unterliegen. Das ist hier nicht der Fall! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Artikel 5 hebelt die Budgethoheit des Nationalrates schlicht und ergreifend aus. Bei einem ganz normalen Defizitverfahren – das hat mit dem eigentlichen Fiskalpakt gar nichts zu tun, das wird hier hineingeschwindelt –, bei einem Defizitvertrag à la Maastricht sind sogenannte Programme zu entwickeln – gut und schön, das kennen wir alles –, und diese Programme, die wir hier im Nationalrat, in der Regierung entwickeln, sind dann dem Rat und der Kommission zur Genehmigung vorzulegen – zur Genehmigung!

Ja, wo sind wir denn, meine Damen und Herren?! – Die Kommission hat nicht nur ein Vetorecht, sondern auch ein Genehmigungsrecht bei nationalen Programmen zur Bewältigung einer Budgetkrise? Das lassen Sie sich bieten? – Ich nicht! Ich bin überzeugt, dass das verfassungsändernden Charakter hat, was Sie hier vorhaben. Und das mit einfacher Mehrheit zu beschließen, ist einfach aberwitzig in meinen Augen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich fordere noch einmal die Kollegen, insbesondere jene von der Sozialdemokratie, auf: Überlegen Sie sich, was hier vor sich geht! Das ist ökonomisch kontraproduktiv. Das erhöht die Arbeitslosigkeit. Es führt genau zum Gegenteil von dem, was uns insbesondere deutsche Politiker und Politikerinnen einzureden versuchen. Und demo­kratiepolitisch ist das eine Selbstkastration des Parlaments. Dem können Sie nicht zustimmen! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es erübrigt sich fast, zu sagen, dass wir natürlich alles versuchen werden, um diesen Fiskalpakt zu Fall zu bringen. Ich bitte Sie aber – das ist eine ernstgemeinte Bitte –, die Damen und Herren von der ÖVP-Fraktion und von der SPÖ-Fraktion, die Entscheidung über diesen sogenannten Fiskalpakt noch zu vertagen. Sie wissen, was alles auf europäischer Ebene in den nächsten Wochen und Monaten passieren kann. Wir wissen nicht, wie sich Hollande und Merkel einigen werden oder ob sie sich auch nicht einigen werden. Wir wissen nicht, wie die Volksabstimmung in Irland ausgeht, und, und, und. Es fällt Ihnen kein Stein aus der Krone, diese Entscheidung zumindest einmal bis zum Herbst aufzuschieben und zu vertagen. (Beifall bei den Grünen.)

Realismus und nicht träumerische Phantasien – das brauchen wir! Keine träume­rischen Phantasien ohne jede ökonomische Grundlage! Letzteres spielt sich insbe­sondere am Beispiel Griechenland ab. Es tut mir leid, das sagen zu müssen. Man behält nämlich manchmal nicht gern recht. Die Grünen predigen seit zweieinhalb Jahren, Griechenland ist insolvent und nicht illiquid. (Ruf bei der FPÖ: Wir auch!) Leider haben wir recht behalten.

Aber die Träumerei geht weiter. Griechenland ist auch heute insolvent – auch heute! Aber das wird auf europäischer Ebene, das wird von den europäischen Politikern nicht zugegeben. Alle beklagen den Ausgang der griechischen Wahlen. Ja, mein Gott, da


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sind schon Illusionisten am Werk. Wenn ich richtig verstanden habe, will eine Partei Gratisessen für Studenten einführen. Es ist jetzt wahrscheinlich nicht der richtige Zeitpunkt dafür.

Aber die Illusionen im Rest von Europa sind doch genauso groß. Bei einem BIP-Rückgang von fast 20 Prozent in den letzten Jahren, im vierten Jahr der Rezession, heuer wieder minus 7 Prozent, Arbeitslosigkeit irgendwo zwischen 20 und 25 Prozent – ja was will man denn noch?! Das sind doch Werte, die wir aus der großen Depression vom Anfang der Dreißigerjahre kennen.

Und die Griechen sollen das schlucken so wie nichts?! In Spanien ist die Situation dieselbe. Von der Jugendarbeitslosigkeit von 50 Prozent plus ganz zu schweigen. Die Situation für sich genommen ist dort aussichtslos. Das müssen die Gläubiger zur Kenntnis nehmen. Bei all den Maßnahmen, die getroffen werden, und bei all den optimistischen Annahmen, die getroffen werden, pendelt sich die Schuldenquote vielleicht bei 160 Prozent des BIP ein. Das ist das Doppelte von dem in Österreich.

Und da glaubt noch jemand hier, dass die Griechen das von allein, aus eigener Kraft werden abtragen können?! – Die Finanzmärkte glauben das nicht, und ich glaube das auch nicht. Wenn ich griechischer Politiker wäre, ich weiß nicht, was ich täte. Ich glaube, ich würde versuchen, einen Primärüberschuss im Budget zu erreichen. Dann kann ich auf eigenen Füßen stehen und anschließend einen Default erklären – aber jetzt auch für die staatlichen Gläubiger und nicht nur, so wie bisher, für die privaten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

10.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Dr. Spindelegger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.37.30

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Herr Professor Van der Bellen, allein der von den Grünen gewählte Titel für diese Aktuelle Europastunde, der lautet: „Nachhaltig inves­tieren statt aus Europa einen Sparverein machen“, könnte einen Glauben machen, es geht dabei nur um das eine oder um das andere. Das ist aus meiner Sicht absolut nicht der Fall. Es geht darum, nachhaltig zu investieren, ja, aber natürlich auch darum, zu sparen – in diesem Kontinent, in der Europäischen Union. Beides muss passieren, und nicht nur eines! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf in Erinnerung rufen, was Sie ein wenig ausgeblendet haben: Es war auch die extreme Verschuldung von einigen Ländern, die uns in diese Krise gestürzt hat, auch in der Eurozone. (Abg. Dr. Van der Bellen: Nicht Irland und Spanien!) – Ja, selbst­verständlich! Diese extreme Verschuldung hat dazu geführt, dass es kein Kapital mehr auf dem Markt gegeben hat und sich diese Staaten nicht mehr refinanzieren können. Und das in die Debatte mit einfließen zu lassen, ist aus meiner Sicht absolut notwendig. Das darf man nicht so einfach ausblenden! (Beifall bei der ÖVP.)

Aus dem heraus gab es Instrumente, die zu einer stärkeren Überwachung führen mussten. Daher gab es die EFSF, um Rettungsmaßnahmen im richtigen Augenblick zu setzen. Ja, das kann man heute kritisieren, aber die Alternative wäre gewesen, diese Länder gleich in Konkurs gehen zu lassen und damit in der Europäischen Union und in der Eurozone eine Katastrophe heraufzubeschwören. Und da haben wir miteinander Nein gesagt. Solidarität war angesagt, und ich stehe auch dazu: Ja, sie war zu diesem Zeitpunkt notwendig! (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)


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Diese Instrumente, die wir geschaffen haben, heute aufzuschnüren, kommt für mich auch nach Wahlergebnissen nicht infrage. Wir haben uns auf einen Fiskalpakt geeinigt, der eben bedeutet, dass sich alle Länder in der Eurozone auch an das Schulden­abbauen halten müssen. Es ist ja auch in den Verträgen grundgelegt. Wir haben dort festgelegt, dass ein Staat keine höhere Verschuldung als 60 Prozent seines BIP haben darf. Das ist ja eine Grundlage, um eine Währung stabil halten zu können, und ich hoffe, zu der stehen wir alle. Ich bleibe dabei. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Professor Van der Bellen, Sie haben die volkswirtschaftliche Grundausbildung angesprochen. Ja, ich habe sie auch genossen, und zwar als Student an der Uni­versität Wien, und zwar bei Ihnen, Herr Professor. (Heiterkeit.) Nur komme ich – und da erinnere ich an das, was Sie damals auch gesagt haben, nämlich dass es eben nicht nur eindimensionale Lösungen gibt; das haben Sie uns als Studenten immer dazugesagt – eben zu anderen Schlussfolgerungen als Sie. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Schlussfolgerungen, was dieses Sparen betrifft, sind, dass Haushaltsdefizite und übermäßige Schulden eben keine solide Grundlage, auch nicht für Wachstum, nicht für Arbeitsplätze, nicht für die Zukunft sind, und darum stehe ich auch dazu, dass wir sehr wohl sparen müssen.

Aber schauen wir uns an, wie das die Europäische Kommission in ihrer Wirtschafts-Frühjahrsprognose 2012/2013 reflektiert hat:

Rückgang der Wirtschaftsleistung 2011; eine leichte Rezession in Europa, die sich auch am Beginn des Jahres fortsetzt. Es wird für den Durchschnitt der Währungsunion von der Europäischen Union eine Schrumpfung in diesem ersten Halbjahr um 0,3 Pro­zent vorausgesagt und für Österreich im Speziellen ein Wachsen von 0,8 Prozent.

Ich bin überzeugt davon, dass wir in Österreich das noch übertrumpfen können, weil wir besser sind als der EU-Durchschnitt, besser als die Eurozone. Gut für uns, aber noch nicht genug, darum ist es für mich auch notwendig, dass wir etwas tun.

Aber ich darf schon festhalten und zitieren, dass die Europäischen Kommission in dieser Frühjahrsprognose auch festhält, dass das entschlossene politische Handeln und der verbesserte institutionelle Rahmen seit Anfang 2012 zu einem Nachlassen der Spannungen an den Finanzmärkten geführt hat, zu einer ersten Stabilisierung, auch in der Eurozone. Und das ist für uns auch wichtig, weil sich daraus ableiten lässt, das war der richtige Weg: Fiskalpakt, ESM und letztlich auch die nächsten Schritte wie Sixpack – alle diese Regelungen, die wir in der Europäischen Union getroffen haben. Das heißt, wir sind zwar noch nicht über dem Berg, aber sehr wohl am richtigen Weg, und das möchte ich aus unserer Sicht festhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte mich in einem zweiten Teil genau jenem Wachstum widmen, das Sie auch angesprochen haben. Wir haben eine Wachstumsstrategie in Europa, das ist das Europa-2020-Projekt, mit fünf verschiedenen Punkten, die existieren, wozu wir in der Europäischen Union ja stehen, die wir mitbeschlossen haben.

Punkt eins: krisenfeste Arbeitsplätze schaffen (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wie? Wie?); Punkt zwei: Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbes­sern; Punkt drei: Klimaschutz und Energieziele erreichen (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler); Punkt vier: Bildungsniveau verbessern; Punkt fünf: soziale Eingliede­rung fördern.

Das sind die Themen, die uns letztlich beim mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 begleiten werden. Wir sind jetzt bald bei der Hälfte des Jahres angelangt, wo auch erste Bilanzen zu ziehen sind: Was wird bei der nächsten großen Finanzperiode in der Europäischen Union Priorität haben? – Diese Ziele, die in der Europa-2020-Strategie


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festgehalten sind, sind auch unsere Ziele. Daher ist es auch in Europa richtig, klug zu sparen, aber auch richtig zu investieren.

Es gibt auch ein Motto, das wir in Österreich uns zum Ziel gesetzt haben – auch wir haben einen Plan bis 2016 aufgestellt, wie wir herunterkommen von den Schulden, aber gleichzeitig auch richtig investieren. 6,4 Milliarden € werden wir bis in diese Zeit in Österreich investieren, von der Hochschulmilliarde über die Förderungen für thermische Sanierung, für altersgerechtes Bauen bis zur Frage des Ausbaues unserer Bildungsinstitutionen. – Ich glaube, da haben wir richtig gehandelt, und genau in diesem Mainstream muss auch Europa richtig handeln, nämlich klug sparen, richtig investieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn ich zu diesen konkreten Projekten kommen darf: Die Europäische Investitions­bank hat ja Vorschläge auf den Tisch gelegt, wie wir eine Wachstumsstrategie für die nächste Zeit aufstellen können. Dort sind beträchtliche Geldmittel im Spiel, und man will sie sogar erhöhen (Abg. Bucher: Woher kommt das Geld? Sagen Sie das auch dazu: von den österreichischen Steuerzahlern!), damit durch eine Kapitalaufstockung auch die Europäische Investitionsbank in drei großen Bereichen Projekte finanzieren kann, sozusagen im Großen: Forschung und Entwicklung, Innovation und Bildung ist der erste Themenschwerpunkt, die Infrastruktur in Europa ist der zweite, und der dritte ist, auch das Ressourcenmanagement zu betrachten.

Ich glaube daher, da sind wir auf einem guten Weg. Das muss auch beim Früh­jahrsgipfel der Europäischen Union von den Staats- und Regierungschefs ins Finale geführt werden. (Abg. Bucher: Gründen Sie einen Sparverein! – Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

Aber ich möchte darüber hinausgehen. Wir haben auch vorgeschlagen, dass wir für die kleineren und mittleren Unternehmen etwas tun. Ich habe – ganz konkret – einen Wachstumsfonds für KMUs in der Richtung Innovation vorgeschlagen, und zwar einen Wachstumsfonds, der sich genau auf innovative Neuerungen der kleineren und mittleren Unternehmen stürzt und dort sagt, wir greifen ihnen unter die Arme, wo sie diesen Schritt von der Werkbank hin zu einem guten Produkt selbst nicht finanzieren können. Da, glaube ich, hat die Europäische Union tatsächlich eine große Aufgabe, daher bin ich dafür, auch einen EU-Wachstums- und -Innovationsfonds in dieser nächsten Periode zu installieren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich möchte Ihnen zu diesem Vorschlag ein wenig mehr sagen, weil er jetzt auch durch die Gespräche mit anderen langsam Substanz annimmt. Das Erste ist, dass wir in einem solchen Fonds sicherstellen müssen, dass diese Wachstumshilfen sichtbarer und transparenter werden. Heute sagen viele kleinere und mittlere Unternehmen: Es gibt viele Programme in der EU, aber ich weiß gar nicht, wohin ich mich wenden soll; die Bürokratie, um so eine Förderung zu erhalten, ist dermaßen groß, dass ich mich gar nicht drübertraue. – Das kann nicht die Motivation sein, daher muss das viel einfacher gestaltet sein, viel zugänglicher, auch viel transparenter, um tatsächlich diese Hilfe dorthin zu lenken, wo wir sie brauchen, nämlich zu den kleineren und mittleren Unternehmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren, das Zweite ist, wir müssen auch schneller zu diesen Hilfen kommen, und wir müssen ein solches Programm, das ja für eine ganze Periode der Europäischen Union aufgebaut ist, auch so gestalten, dass es selbst lernen kann. Es werden sich in den nächsten Jahren – von 2014 bis 2020 – auch einmal neue Herausforderungen ergeben, und wir brauchen kein starres Programm, sondern ein lernendes Programm, das heißt, der Rahmen muss relativ weit gefasst sein, damit die Kommission auch auf spezielle Bedürfnisse reagieren kann.


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Der dritte Punkt, den ich auch hervorheben möchte, ist folgender: Ich möchte keine zusätzlichen Mittel, sondern wir haben verschiedene Programme, wo KMUs schon heute Mittel aus der Europäischen Union ansprechen können, nur ist es für sie viel zu mühsam, sich das in Kleinarbeit zu erarbeiten. Darum sagen wir, dieser Wachstums­fonds soll die Aufgabe haben, das richtige Programm für die KMUs herauszufinden. Das heißt, ich spreche diesen Fonds im Sinne eines One-Stop-Shop-Prinzips an, und er sucht für mich in den verschiedenen Programmen die nötigen Mittel. (Abg. Mag. Schatz: Und in wie vielen Jahren wird das sein?) – Conclusio: Wir brauchen daher keine neuen Mittel, sondern wir brauchen eine neue Art, wie wir solche Programme aufsetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, ich habe zu diesem Vorschlag auch schon einige Zustim­mung erhalten. Er wird von uns in die Verhandlungen dieses mehrjährigen Finanz­rahmens in der Europäischen Union eingebracht, und ich glaube, das ist eine sehr vernünftige Idee – eine Idee, die nicht mehr, sondern weniger Bürokratie bedeutet und die nicht neue, sondern bestehende Mittel anspricht. Ich glaube daher, dass wir uns als Österreich durchaus in Richtung Wachstum  in der richtigen Art und Weise, nämlich das so zu unterstützen, wie es besonders kleineren und mittleren Unternehmen helfen kann  bewegen können. (Abg. Mag. Kogler: Wie finanzieren Sie das?) Das ist die richtige Europa-Strategie.

Wenn ich auch bei Details nicht mit Ihnen einer Meinung bin, ist schon klar: Sparen und Investieren, das heißt, auch das Wachstum besonders zu unterstützen, ist heute angesagt. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit der nachfolgenden Rednerinnen und Redner 5 Minuten beträgt.

Als Erster gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap zu Wort. – Bitte.

 


10.48.15

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ab heute hat Frankreich einen neuen Staatspräsidenten, er wird angelobt, und er hat sich in seinem Wahlkampf unter anderem immer wieder auf den österreichischen Bundeskanzler Faymann und auf das österreichische Modell, wie man versucht, eine Krise und deren Folgen national zu bewältigen, berufen.

Wenn Sie sich die Daten ansehen, wo die Kommission für den europäischen Bereich eine Rezession von 0,3 Prozent prognostiziert und für Österreich wird ein Wachstum von bis zu 0,8 Prozent prognostiziert (Abg. Mag. Kogler: ... Fiskalpakt! Hätten wir den Fiskalpakt gehabt, wäre das gar nicht möglich gewesen, das ist ja der Punkt!), wenn man sich die Arbeitslosenrate in Österreich mit zirka 4 Prozent ansieht und es dagegen im EU-Bereich in einzelnen Ländern einen weit höheren Anteil gibt, wie schon Professor Van der Bellen angedeutet hat – bei den Jugendlichen gibt bis zu 50 Prozent an Arbeitslosigkeit; rezessionsgeplagt ist Italien, Spanien, Griechenland und so manches andere Land in der Europäischen Union auch –, dann ist das einmal ein ganz wesentlicher Faktor.

Somit ist der österreichische Bundeskanzler nicht mehr der einsame Rufer in der Wüste nach Beschäftigung und Wachstum, was er unter anderem bisher auf europä­ischer Ebene auch immer war (Abg. Bucher: Transaktionssteuer! Die Transaktions­steuer hat er gewollt! Transaktionssteuer, vom Wachstum haben wir noch nie gehört!), sondern jetzt wird mit François Hollande jemand dazukommen, der sehr wohl auch in diesem Bereich Schwerpunkte setzen wird – und Frankreich ist gemeinsam mit Deutschland eines der Länder, die entscheidend sind für die weitere Entwicklung.


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Aber ich möchte hier doch auch eine andere Agentur zitieren, nämlich Moody’s, die 26 italienische Banken heruntergestuft hat, und zwar unter anderem auch mit der Begründung, dass die schlechte Wirtschaftslage Italiens mit der steigenden Verschul­dung dieses Landes zusammenhängt und der Sparkurs der Regierung von Mario Monti diese Konjunktur belastet.

Genauso, wenn Sie sich die einschlägigen Zeitungen durchlesen – wir lesen heute ja faktisch nur mehr „Financial Times“, „Handelsblatt“, „WirtschaftsBlatt“, nur mehr diese einschlägige Literatur, um darin die Einschätzung der Ökonomen und der Kommenta­toren herauszufinden –: Immer mehr bewegt sich das in diese Richtung, wo das kritisiert wird.

Und daher ist das mit „Sparverein“, das die Grünen heute als Titel gewählt haben, durchaus berechtigt, denn sparen kann kein Selbstzweck sein. Sparen kann nur in Kombination mit einem klugen Mix an Beschäftigungs- und Wachstumspolitik dazu führen, dass die öffentlichen Haushalte, die ohnehin schon große strukturelle Probleme haben aufgrund der vielen Aufgaben und Tätigkeiten, die sie zu erfüllen haben, dass also diese Haushalte aus dem, wo sie in diesem Defizitverfahren drinnen sind, wieder herauskommen – wie Österreich –, um die Unabhängigkeit bei den budgetpolitischen, bei den sozialpolitischen, bildungspolitischen Entscheidungen für ein Budget und auch die totale Unabhängigkeit wieder zurückzuerlangen.

Wer will das, dass jemand aus Brüssel einem dauernd über die linke oder rechte Schulter schaut und sagt: Also, da, da, da und da ist es nicht ganz in Ordnung?! – Und was natürlich gewollt ist bei diesem Weg der nationalen Haushalte: dass die Maastricht-Kriterien auch wirklich ernst genommen werden und dass die einzelnen Länder sich dazu auch wirklich verpflichten.

Schauen Sie sich die „Financial Times“ vom 9. Mai an! Da gibt es einen Kommentar von Wolfgang Münchau, der darin sagt:

Natürlich – immer werden die Märkte angeführt – sind die Märkte nervös, wenn es mit dem Schuldenabbau nicht vorangeht. Das heißt aber nicht, dass sie wollen, dass man spart. In Spanien sind die Märkte gerade deswegen in Panik geraten. (Abg. Öllinger: ... Fiskalpakt!)

Das heißt, jetzt kommen die ganzen Ratingagenturen und sagen: Achtung! Achtung! Da wird zu viel gespart! Achtung! Achtung! Es gibt kein Wachstum! (Abg. Mag. Kogler: Ja, was sagen denn Sie zum Fiskalpakt?) Achtung! Achtung! Es gibt Einbrüche und Rezession!, und sie beginnen, genau das zu kritisieren – Dinge, die jetzt immer mehr Ökonomen kritisieren und die natürlich auch in der Politik eine immer wesentlichere Rolle spielen, denn das französische Wahlergebnis und das Wahlergebnis von Nordrhein-Westfalen waren ein klares Votum gegen die Politik des Kaputtsparens, ein eindeutiges Votum. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Bucher: Das haben wir aber vorhin etwas anders gehört, in der ersten Runde! – Abg. Petzner: Da sind Sie aber weit weg von den ...!)

Daher ist es wichtig, dass man dem Rechnung trägt, und das ist unter anderem – und das wird Hollande auch einbringen – eine ganz andere Struktur eben bei der Regional­förderung, eine Aufstockung bei der Investitionsbank um 10 Milliarden – die Regional­förderung hat zirka 50 Milliarden zur Verfügung – und dass man überhaupt – und das sagt komischerweise Barroso; man fragt sich, warum er das jetzt erst sagt – dann spart, wenn es wachstumsfördernd ist.

Es muss, wenn es schon zu einem Sparprogramm kommt, die Frage damit verbunden sein, welche Auswirkungen das auf Beschäftigung und Wachstum hat – und es sollte positive Auswirkungen haben. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wie?) Alles andere


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endet in einer Rezession wie in den dreißiger Jahren, mit all den politischen Folgewirkungen, die damit zusammenhängen.

Und da, denke ich, ist Österreich ein Beispiel, das auf dem richtigen Kurs ist (Zwi­schenruf der Abg. Mag. Schatz), und auch als Beispiel dient, dass selbst im Internationalen Währungsfonds umgedacht wird und jetzt Frau Lagarde sagt (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), man soll mit den Schulden­ländern anders umgehen, flexibler umgehen. Also dieses alte Programm, das hier immer wieder präsentiert wurde, ist gescheitert, und es muss jetzt eine Umorientierung her.

Und bitte verbreiten Sie nicht schon wieder die Analyse, an den ganzen Problemen der Haushalte wären die Haushalte schuld. Vergessen Sie nicht die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise und was hier für die Banken alles an Haftungen (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen) und an Geld übernommen werden musste. (Abg. Bucher: Kommunalkredit: 4,5 Milliarden €!) Auch das ist ein ganz wesentlicher Teil der Analyse, wenn Sie ehrlich und korrekt sein soll. (Beifall bei der SPÖ.)

10.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Klubobmann Kopf zu Wort. – Bitte.

 


10.53.56

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Gott sei Dank besitzen wir in Österreich, auch in Europa, trotz aller Probleme, die wir diskutieren und diskutieren müssen, ein noch nie dagewesenes Wohlstandsniveau. (Abg. Mag. Schatz: Die Griechen sehen das ein bisschen anders!) Wir verdanken dieses Wohlstandsniveau einer Wirtschaftskraft, einer Leistungskraft, die zunächst aus uns, aus den Menschen dieses Landes, aus den Menschen dieses Kontinents heraus entstanden ist und von diesen geleistet worden ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Es gibt allerdings, meine Damen und Herren, auch einen kleineren Teil dieses Wohlstandes, den wir uns mit Schulden auf Kosten unserer Kinder geleistet haben und leisten. Und ich sage Ihnen ganz deutlich: Dazu hatten und haben wir kein Recht – weder ökonomisch noch moralisch. (Beifall bei der ÖVP.)

Der grüne Antrag spricht, Kollege Van der Bellen, von einem „Sparverein“, zu dem Europa nicht werden möge. Es gibt nur einen kleinen Unterschied zum Sparverein – Sie kennen ihn: In einem Sparverein zahlen Menschen in der Regel Geld, das sie haben, ein, um es anzusparen. Wir reden hier davon, dass wir jede Menge Schulden haben und endlich damit anfangen sollten, durch eine vernünftige Haushaltspolitik im ersten Schritt nicht weitere Schulden zu machen und im zweiten Schritt dann einen Teil dieser Schulden auch abzutragen. – Das ist schon ein kleiner Unterschied, wie ich meine. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Bucher: Aber Sie machen mehr Schulden!)

Diese Schuldenpolitik hat einige Länder an den Rand ihrer Finanzierbarkeit gebracht. Der Schuldenzinsendienst belastet dort nicht nur die aktuelle Generation, sondern auch die kommenden. Dieser Schuldendienst nimmt diesen Ländern auch Gestaltungsspielraum – jetzt schon, aber natürlich auch den nächsten Generationen in diesen Ländern. Das heißt, dieser Schuldendienst verbraucht dort jetzt schon Zukunft.

Wenn jetzt so viel von Griechenland die Rede ist oder von der Solidarität, die wir auf europäischer Ebene üben und üben sollen: Ja, eine Gemeinschaft, von der wir sehr viel profitiert haben, Österreich im Besonderen, verlangt auch nach Solidarität, sie verlangt aber auf der anderen Seite von Gemeinschaftsmitgliedern auch Disziplin.


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Beides ist einzufordern. Und Disziplin bedeutet, die Sparvorgaben den anderen nicht nur zu machen, sondern auch zu kontrollieren, dass sie eingehalten werden, Kollege Van der Bellen, und das ist nun einmal diese unangenehme Position in diesem Werk rund um den ESM: dass eben auch strengstens darauf geachtet werden muss, dass diese Spielregeln, die wir uns gemeinsam geben, auch von allen eingehalten werden. Das bedingt Kontrolle und bedingt manchmal sogar, jemandem, der das nicht tut, auf die Finger hauen zu müssen. (Abg. Dr. Van der Bellen: Das gibt es ja alles! Das gibt es ja durch das Sixpack schon!) Das nützt nichts, und das müssen wir heute in diesem Paket auch mitbeschließen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Meiner Überzeugung nach gibt es keine Alternative zu diesem Fiskalpakt auf der europäischen Ebene; der Herr Vizekanzler hat es auch schon gesagt. Wir denken nicht daran, diesen Pakt aufzuschnüren. (Abg. Mag. Kogler: Der ist ja noch nicht einmal beschlossen! Drei Länder ...!) Wir können und dürfen uns unseren Wohlstand der heutigen Zeit nicht auf Kosten unserer Kinder finanzieren. Das heißt, meine Damen und Herren, wir müssen ein Stück weit unsere Ansprüche dieser Generation an die Finanzierbarkeit dieser Ansprüche durch diese Generation anpassen. Das ist das Gebot der Stunde. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber selbstverständlich droht uns nicht nur Wohlstandsverlust aufgrund von Schulden, es droht uns auch Wohlstandsverlust aufgrund von Wachstumsschwächen. Da bin ich ganz bei Ihnen.

Es kann nicht nur – wie der Herr Vizekanzler das schon gesagt hat – das Entweder-oder geben, sondern es muss das Sowohl-als-auch geben. Das heißt, wir brauchen selbstverständlich auch eine kluge Wachstumsstrategie, die uns hilft, unsere Wett­bewerbs­fähigkeit zu erhalten, unsere Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, denn nur in dieser Wettbewerbsfähigkeit liegen letzten Endes auch die Wohlstandschancen unserer und der nächsten Generation. Das heißt, wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs und Europas verbessern, aber wir dürfen nicht den Versuch machen, Konjunktur mit neuen Schulden kaufen zu wollen. Das geht nicht!

Da wollen manche auch John Maynard Keynes missverstehen und ihn missbrauchen. In Wirklichkeit hat er nicht davon gesprochen, sondern er hat – so, wie der Herr Vizekanzler es vorher vorgeschlagen hat – vorgeschlagen, punktuell, gezielt zu inves­tieren, zum Beispiel mit einem solchen Wachstumsfonds (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler), wie ihn der Herr Vizekanzler vorgeschlagen hat, aber nicht sinnlos und unüberlegt weiteres Geld in der Gegend zu verstreuen und sich damit nur Stimmen der Wählerinnen und Wähler kaufen zu wollen. Das ist der falsche Weg.

Das heißt, klug sparen und klug investieren: Das ist der Weg, den wir gehen wollen – nicht im Entweder-oder, sondern im Sowohl-als-auch. (Beifall bei der ÖVP.)

10.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


11.00.01

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben ja die angenehme Aufgabe, heute Kollegen Van der Bellen zu loben, da er einige unserer Positionen immerhin teilt. Wir waren nicht ganz überrascht, aber wir waren trotzdem angenehm berührt davon, dass Sie viele Erkenntnisse gewonnen haben, die in Ihrer Fraktion noch nicht Fuß gefasst haben.

Fiskalpakt – ja, das ist ein nicht hinnehmbarer Eingriff in unsere Hoheit, nicht nur in unsere, sondern in die Hoheit aller.


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Griechenland – ja, das war die falsche Entscheidung. Das war eine Katastrophe. Das war eine Konkursverschleppung, die jetzt ungeheuer teuer wird und die uns mit in den Strudel hineinziehen wird. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Die Erzielung eines Primärüberschusses haben Sie für Griechenland gefordert. Das würden Sie als Grieche machen. – Das würde ich als Verantwortlicher jedes Staates machen: die Erzielung eines Primärüberschusses und dann Staatsbankrott. Aber so weit sind wir nicht, so weit sind wir noch lange nicht; und dann kommt auch die Enttäuschung, die aus der Überschrift Ihrer Aktuellen Europastunde herauskommt. Da reden Sie von einem „Sparverein“, in dem wir uns nicht entwickeln dürfen.

Kollege Kopf hat schon gesagt, was ein Sparverein ist: Überschüsse einzahlen. Von „Sparverein“ können wir reden, wenn wir von Katar reden, von den Vereinigten Arabischen Emiraten, von Saudi-Arabien, von Norwegen. Die haben einen „Spar­verein“, die haben – auf Englisch würden Sie sagen – Sovereign Wealth Funds, also Staatsfonds, wo sie ihre Überschüsse einzahlen. Wir reden aber nur vom Tempo der Verschuldung.

Also das, was Sie als sparen kritisieren oder was als „sparen“ bezeichnet wird, ist ein Einbremsen des Verschuldungstempos in Europa. Auch Kollege Cap hat ja vor diesem Einbremsen des Verschuldungstempos gewarnt, das wäre der Weg in den Abgrund; das ist etwas, wovor Sie gewarnt haben als jemand, der ja mehr – wie haben Sie es so schön ausgedrückt? – eine grundlegende volkswirtschaftliche Erziehung genossen hat.

Also auch jemand, der keine grundlegende volkswirtschaftliche Erziehung oder nur eine ganz rudimentäre Erziehung genossen hat, sollte eigentlich der Meinung sein, dass der Weg in eine Verlangsamung des Verschuldungstempos nicht unbedingt ein nachteiliger ist. Ich sehe das ungefähr so. Alles, was hier kommt, ist ja nur die Warnung vor der Verlangsamung des Verschuldungsweges.

Was ist die Alternative? Was wollen diejenigen, die jetzt vor dem Sparen, vor dem Ausgaben-Einschränken und vor dem langsamen Verschulden warnen? Was wollen die eigentlich? Wollen die, dass wir die Staatsverschuldung so lange aufblähen, bis wir ein griechisches Schicksal erleiden, bis wir sagen können, wir machen einen Primär­überschuss und dann Staatsbankrott? Das ist auch ein Weg. Da kann ich sagen: Ja, geben wir einmal voll aus, solange es geht. Wenn es nicht mehr geht, machen wir einen Primärüberschuss und Ende. Den Rest sollen die anderen schultern, wie auch immer sie wollen. Das griechische Modell ist zwar sehr verlockend für Griechenland, aber wenn wir das alle machen, können wir uns ungefähr vorstellen, wie das aussieht.

Die zweite Möglichkeit ist natürlich jene, dass man sagt – das wird auch gesagt, vor allem in Amerika, von den Ökonomen Stiglitz und Krugman –: Diejenigen, die Über­schüsse haben oder die kreditfähig sind, sollen die Löcher derjenigen stopfen, die das nicht sind. Dadurch ersparen sich diejenigen, die insolvent sind, zu sparen. Das heißt also: Merkel, zahle!

Warum das Wahlergebnis in Nordrhein-Westfalen, Kollege Cap, eine Absage an das Kaputtsparen sein soll, ist auch interessant. Ich kann mich nicht erinnern, dass Nordrhein-Westfalen oder Deutschland kaputtgespart werden oder kaputtgespart wurden.

Was soll wachstumsimpulsmäßig geschehen? Österreich gibt jetzt ungefähr 5,6 Pro­zent des BIP für Subventionen aus. Es klingt immer wenig, wenn man es am BIP misst, aber das sind 25 Prozent unserer Ausgaben, 16 Milliarden. Sollen wir das ausweiten? Sollen wir mehr Subventionen geben? Sollen wir mehr Solarpaneele fördern, mehr Windparks fördern? Sollen wir mehr Subventionen für thermoisolierte Fenster geben? Was ist hier eigentlich gewünscht?


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 76

Ich glaube, realistisch und seriös kann man nur eines sagen: Schauen wir uns an, was wir an Ausgaben haben! Wir werden riesige Ausgabenpositionen finden, die unnötig sind. Schauen wir uns an, wofür wir Subventionen zahlen! Schauen wir uns an, was wir für eine Bürokratie züchten! Schauen wir uns an, was wir jedes Jahr an Tausenden von Seiten an Verordnungen, Gesetzen und Ähnlichem produzieren! Schauen wir uns an, wo wir zu dick geworden sind, und schauen wir uns auch andere Gründe an! Arbeitslosigkeit liegt nicht nur darin, dass wir uns zu wenig verschulden.

Kollege Van der Bellen, nehmen Sie Spanien her! Dort gibt es 50 Prozent Jugend­arbeits­losigkeit, 26 Prozent Gesamtarbeitslosigkeit. Wissen Sie, wie viel Netto-Durch­schnittseinwanderung Spanien in den letzten fünf Jahren pro Jahr hatte? Was schätzen Sie? (Abg. Dr. Van der Bellen: Hoch!) – 450 000! Wenn wir diese Themen verschweigen, nicht bereit sind, uns mit dem auseinanderzusetzen, dann brauchen wir über Arbeitslosigkeit nicht mehr zu reden. Wenn ein Staat mit 25 Prozent Arbeits­losigkeit eine halbe Million Zuwanderer hat, wie soll das gehen? – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


11.05.11

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Josef Cap hat es indirekt angesprochen: Mit der Wahl von Präsident Hollande besteht natürlich die Chance, dass sich Europa wirtschafts- und sozialpolitisch anders ausnavigiert. Ob es dazu kommt, wird aber nicht nur an Hollande allein hängen. Es wird auch von Ihrer Verantwortung hier abhängen. Und deshalb finde ich es etwas seltsam anmutend, dass der Abgeordnete Cap hier in seiner Funktion als Klubobmann herauskommt, irgendwelche Zusammenhänge erklärt, die ja möglicherweise je nach ideologischer Perspektive zutreffend sein mögen, aber zum eigentlichen Thema ausdrücklich nichts sagt, nämlich, wie wir hier als österreichische Abgeordnete, aber natürlich vor dem Hintergrund des europäischen Kontexts, zu diesem Fiskalpakt stehen.

Alexander Van der Bellen hat das Thema ganz klar umrissen. Der Vizekanzler hat versucht, darauf zu replizieren. Dann wird Hollande bemüht und schnurstracks am Thema vorbeigeredet. Das ist die Aufstellung der sozialdemokratischen Fraktion zur Stunde. Auf Sie wird es aber auch hier im Haus ankommen. Sie haben sich ja auch schon öffentlich geäußert – einzelne von Ihnen, Kollegin Ablinger und andere; Kollege Krainer ist gerade nicht im Saal –, dass hier entweder nachzuverhandeln ist, min­destens aber die Investitionsschienen strapaziert gehören. Und jetzt sind wir gespannt, wie das weitergeht. Das ist das Thema hier. Die ÖVP, Klubobmann Kopf hat ja erklärt, es wird nicht nur daran festgehalten, offensichtlich soll auch am Zeitplan festgehalten werden.

Also hilft es nichts, immer auf Merkel oder Hollande zu schauen, sondern es wird auch hier europapolitische Verantwortung einzumahnen sein. Genau deshalb hat Alexander Van der Bellen diese Aktuelle Europastunde so vorgeschlagen, so konzipiert und so vorgetragen. Deshalb ist es jetzt genau das Thema. (Beifall bei den Grünen.)

Natürlich beginnt es auf europäischer Ebene und beginnt es schon mit dem Demokratieproblem, nicht nur, dass die Budgethoheit des Nationalrates, wenn das alles kommt, gefährdet ist. Da könnte man noch achselzuckend sagen: Na ja, irgendwo wird es immer einen Eingriff geben müssen, wenn wir mehr europäisch verpflichtende Koordination haben wollen. So, wie es da kommt, kann es im Übrigen auf keinen Fall sein: dass jetzt die Kommission in die Lage versetzt wird, die Regeln auszuüben, wenn


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wir noch nicht einmal wissen, wie die ausschauen, die uns aber am Schluss ver­pflichtend binden, und wir gar nicht mehr mitreden können, sondern nur die Kommission. Das ist ja undenkbar, dass Sie da mit dabei sein können! Das ist ja auch ein Teil dieser Selbstkastration, von der Sie sich noch rechtzeitig verabschieden könnten.

Aber es gibt noch einen anderen Zusammenhang. Es wird hier ja so getan – Kollege Kopf ist ja prädestiniert für so etwas –, das werde nicht mehr aufgemacht, so, als ob wir schon dabei gewesen wären. Das Parlament ist für die Ratifizierung zuständig. Genau dieser Zusammenhang ist hier angesprochen worden. Genau darauf hätten wir eine Antwort von den sozialdemokratischen KollegInnen erwartet.

Sie von der ÖVP haben ja eine gegeben. Sie haben gesagt: Jawohl, es bleibt dabei und vermutlich auch, was den Zeitplan betrifft. Das ist sozusagen Ihr ideologischer Zugang. Das ist auch in gewisser Weise zu respektieren. Das wird uns hier noch ausführlich beschäftigen. Aber die Frage, wie die ganze Sache auf europäischer Ebene zustande kommt, dass sich immer nur die Regierungschefs ohne ausreichendes Mandat treffen – ich meine, bei aller Liebe dazu, dass wir daran Freude haben könnten, dass der Herr Bundeskanzler jetzt nicht mehr Leserbriefe an einschlägige Organe versendet, sondern sich als glühenden Europäer bezeichnet und in manchen Interviews versucht, sich auch wirklich so zu geben, beim Fiskalpakt ist es schon wieder nicht gelungen. Weitergespart muss werden et cetera, einfach mit diesem Jargon, den er da pflegt.

Aber der Punkt ist doch auch noch ein anderer. Schäuble sagt – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! –: Wahlen können die Gültigkeit des Fiskalpakts nicht beeinträchtigen. – Aha, das ist aber interessant, für ihn gilt das schon. Die nationalen Parlamente haben das – bis auf drei nach meinem Kenntnisstand vor wenigen Tagen, vielleicht sind es schon vier, aber sicher nicht mehr, von 25; zwei sind gar nicht dabei – noch nicht einmal ratifiziert, vielleicht sich überhaupt erst so wenig ausführlich damit beschäftigt wie wir. Aber aufmachen – geht nicht! Wahlen – geht nicht! Ich weiß gar nicht, was er gemeint hat: Griechenland oder Hollande? Ich fürchte, beides.

Das ist das Entree des potenziellen Vorsitzenden der Euro-Gruppe? So geht das nicht! Und das ist auch hier unser Anliegen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das Ganze hat ja auch einen inhaltlichen Zusammenhang. Es geht doch darum, dass Europa demokratischer aufgestellt wird. Deshalb drängen wir sehr wohl auf einen Konvent, wo die Dinge einmal so angegangen werden könnten, dass auch das Europäische Parlament etwas mitzureden hat – dann sind wir auch bereit, Kom­petenzen abzugeben; da sind wir aber ohnehin wahrscheinlich schon wieder ziemlich alleine – und dass das Ganze wirtschaftlich vernünftig, nachhaltig und gerecht organisiert wird. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Herr Vizekanzler Spindelegger, ein letzter Punkt – das ist der Schlusssatz –: Es hilft alles nichts, was Sie hier erzählen, solange zur Stunde beim ECOFIN die Frau Finanzministerin etwas anderes tut. Sie lehnt nämlich alle Unterstützungsmaßnahmen für die EIB und für die neuen Projektbonds ab. Das ist unglaubwürdig. Damit werden wir uns auch noch in den Verhandlungen rund um den Artikel 136 auseinan­derzu­setzen haben.

So geht das nicht! Noch einmal fürs Protokoll: Mit den Grünen geht das so nicht. (Beifall bei den Grünen.)

11.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 78

11.11.14

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Titel für die Aktuelle Europastunde, den die Grünen gewählt haben, ist äußert passend: „Nachhaltig investieren statt aus Europa einen Sparverein machen“. Aber erlauben Sie mir die Bemerkung, die auch irgendwie der Volksseele entspricht: Jeder Sparverein in Österreich – und viele von uns sind wahrscheinlich auch Mitglied in einem Sparverein – hat strengere Regeln als die Europäische Union. (Beifall beim BZÖ.)

Jeder Sparverein, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat mehr Mitbestimmungs­rechte für seine Mitglieder als diese Europäische Union. Und jeder Sparverein sorgt für einen wirklich wirtschaftlichen und sorgsamen Umgang mit dem Geld, das dieser Sparverein verwaltet, und hält sich an Vereinbarungen – ganz im Gegensatz zu dem, was wir von Brüssel her jedes Mal erfahren und kennenlernen.

Und das ist genau der Punkt. Das waren sehr interessante Ausführungen des Kollegen Van der Bellen, auch richtige Analysen. Ich bin auch sehr gespannt darauf, wie sich die Grünen dann beim ESM verhalten werden. Bisher war es ja so, dass Sie den roten … (Abg. Mag. Kogler: Das ist ganz was anderes als der Fiskalpakt!) – Ja, aber auch beim Fiskalpakt bin ich sehr gespannt darauf, welches Abstimmungsverhalten Sie zeigen werden.

Aus den Kritikpunkten ist ja auch herauszuhören, dass Sie dem sehr kritisch gegenüberstehen, wenngleich Sie auch jetzt eine andere Einschätzung gegenüber Griechenland haben, denn bisher haben Sie den Griechenlandpaketen immer Ihre Zustimmung gegeben. (Abg. Mag. Steinhauser: Auch falsch!) – Na ja, Sie waren immer sehr proaktiv, wenn es darum gegangen ist, unsere hart verdienten Steuer­milliarden nach Griechenland zu überweisen. (Beifall beim BZÖ.)

Aber interessant war auch der Vorschlag von Vizekanzler Spindelegger, der gemeint hat, wir brauchen so etwas wie einen Wachstumsfonds. – Ja, guter Vorschlag für die kleinen, mittelständischen Unternehmen. Das sind ja jene, die in ihrer Existenz wirklich bedroht sind – nicht nur in Österreich, sondern auch auf europäischer Ebene. Ein guter Vorschlag. Man muss es auch würdigen, wenn einmal jemand von der Regierungsbank aus einen guten Vorschlag macht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Aber jetzt erwarten wir uns auch von Ihnen, Herr Vizekanzler, dass Sie diesen Vorschlag nicht nur hier im Hohen Haus unterbreiten und gute Stimmung in Ihrer Verzweiflung machen, sondern dass Sie nach Brüssel fahren, diesen Vorschlag auch dort bei den Verhand­lungen einbringen und darum kämpfen, dass er auch dort angenommen wird.

Nur: Das Zutrauen, das wir haben, ist nicht sehr groß. Das klingt nämlich gleich wie Ihre tollen Parolen oder die Parolen des Herrn Bundeskanzlers hinsichtlich der Einfüh­rung einer Finanztransaktionssteuer.

Übrigens, Herr Kollege Cap: Von einer Transaktionssteuer habe ich heute nichts gehört. (Abg. Dr. Cap: Wir bleiben dabei!) – Sie bleiben dabei. Hoffentlich! Sie bleiben dabei. Gut. (Beifall und Bravorufe beim BZÖ.) Ich hoffe, mein Nachhilfeunterricht wird von der SPÖ auch entsprechend gewürdigt, denn bis heute habe ich vom Herrn Bundeskanzler immer gehört, wir müssen sparen. Das Sparpaket, das beschlossen wurde, sei ein gutes Paket, haben wir heute gehört. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Der Herr Bundeskanzler war bis heute noch der Sparefroh dieser Nation. Jetzt sind die Wahlen in Frankreich anders ausgegangen, die Sozialisten haben mit der Wachstums­ansage innerhalb der Europäischen Union gewonnen – Kursschwenk bei der SPÖ, jetzt geht es nicht mehr ums Sparen, jetzt geht es um ein Wachstumspaket. Da haben wir wieder etwas Neues gelernt. Auch richtig, Kollege Cap, man muss es auch unterstreichen, wenn einmal etwas Richtiges gesagt wird.


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Die vielen Hilfspakete für die Banken haben uns letztendlich in diese angespannte budgetäre Haushaltssituation gebracht. Völlig richtig, Herr Kollege Cap. Vergessen Sie nicht, welche Bank es war, meine sehr geehrten Damen und Herren, die am meisten Steuermilliarden gekostet hat! Welche Bank war das, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ? – Es war die Kommunalkredit. Völlig richtig. Dreimal so viele Steuermilliarden wie die Hypo Alpe-Adria-Bank! Das wird leider Gottes von den Sozialdemokraten immer verschwiegen. (Beifall beim BZÖ.) Die Gründe dafür sind ja wohlbekannt. (Abg. Ing. Westenthaler: Wer ist da im Vorstand gesessen? Schmied?!)

Der Vergleich des Kollegen Kopf mit dem Sparverein war auch sehr interessant. – Richtig, ein Sparverein hat Geld zu verwalten, das er hat, und nicht wie die Euro­päische Union, die mehr oder weniger Schulden verwaltet. Aber mit dem Weg, den Sie beschreiten, Herr Kollege Kopf, gemeinsam mit Ihrer Fraktion und mit Ihren Regie­rungsmitgliedern von der ÖVP, sage ich Ihnen: Über den Fiskalpakt, über den ESM wird die Schuldenpolitik weiter fortgesetzt. Die Schulden innerhalb Europas steigen, das Wachstum innerhalb Europas, innerhalb der EU-Mitgliedsländer, sowohl der Eurozone als auch der EU 27, sinkt.

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren: Kehren Sie alle zurück zur Ehrlichkeit! Dann können wir über ein besseres Konzept für Österreich verhandeln. (Beifall beim BZÖ.)

11.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.

 


11.16.59

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eigentlich geglaubt, dass wir nach den letzten Diskussionen zu diesem Thema in diesem Haus irgendwie die Frage der Deutungshoheit über die Krise schon abgeschlossen und eine gemeinsame Sichtweise haben. Offensichtlich ist das nicht so, denn heute haben wieder einige gemeint, der Grund dafür, warum wir das alles jetzt machen und diskutieren, ist, weil wir über unsere Verhältnisse gelebt hätten, die nächsten Gene­ratio­nen betrogen hätten und sonstiges mehr. (Abg. Kopf: Den Satz habe ich heute verwendet, Wolfgang!)

Ich möchte zum wiederholten Mal feststellen: Die meisten europäischen Staaten waren auf einem guten Weg. Dann kam die Finanzmarktkrise, ausgelöst durch die massive Deregulierung der Finanzmärkte. Die Folge war die Wirtschaftskrise. Die Folge war, dass wir Rettungspakete, Investitionsprogramme und vieles mehr beschließen und finanzieren mussten, und dann ist auf einmal die Finanzmarktkrise zur Schuldenkrise mutiert.

Ja, wir stehen dazu: Wenn man Schulden macht, um entsprechende Investitionen setzen zu können oder auch Systeme zu sichern, wie das geschehen ist, dann müssen Schulden auch abgebaut werden. Das ist ja klar. Die Frage ist: Wie erfolgt das? In welchem Tempo erfolgt das? Und was macht man sonst noch? Baut man nur Schulden ab, oder gibt es auch andere Maßnahmen, die gesetzt werden?

Das Problem, das es in Europa gibt – das ist auch schon deutlich gemacht worden –, ist, dass primär auf diese Austeritätspolitik gesetzt wird, also darauf, alles zu tun, um durch Sparprogramme Schulden abzubauen. Das hat uns genau in die Bredouille geführt, in der wir jetzt sind. Es sind neue Probleme geschaffen worden, vor allem durch die Gleichzeitigkeit, mit der die Sparprogramme durchgezogen wurden. Das Wachstum ist massiv eingebrochen. Es wird von einer Rezession gesprochen. Die Arbeitslosigkeit, vor allem die Jugendarbeitslosigkeit ist massiv gestiegen.


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Und dann kamen die Wahlergebnisse in Griechenland, in Frankreich und in einigen deutschen Bundesländern. Lieber Kollege Bucher – ich sehe ihn jetzt gerade nicht –: Man kann das ja auch in den Protokollen vergangener Sitzungen nachlesen. Natürlich ist es nicht so, dass Josef Cap heute zum erstem Mal von der Notwendigkeit des Wachstums gesprochen hat. Wir haben in allen Sitzungen der letzten Zeit immer deutlich gemacht, dass es notwendig ist, Maßnahmen für Wachstum und Beschäf­tigung zu setzen. Wenn jetzt einige der Meinung sind, das sei eine gute Gelegenheit, zu sagen, wir müssen etwas für das Wachstum tun, und gleichzeitig meinen, Löhne runter, Deregulierung des Arbeitsmarktes, dann sage ich denen gleich, auch wenn sie neu in Funktion sind: Da sind Sie auf dem Holzweg. Das wird es mit uns nicht geben. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir brauchen daher im Rahmen der Europäischen Union rasch verbindliche Initiativen und Programme für Wachstum und Beschäftigung, und mit „verbindlich“ meine ich mehr als irgendein Programm, in das man reinschreibt, ja, das hätten wir gerne, das würden wir gerne irgendwann haben. Es geht um konkrete Maßnahmen, es geht darum, konkret auch Geld in die Hand zu nehmen, um konkrete Maßnahmen und Aktivitäten zu setzen.

Seit dem Ausbruch der Krise, meine Damen und Herren, ist die Arbeitslosigkeit in Europa um 20 Prozent gestiegen. Das ist ein Skandal! Die Jugendarbeitslosigkeit liegt in einigen Ländern über 50 Prozent. Das ist ein Skandal! Da geht es ja nicht mehr um die Frage, ob wir jetzt im richtigen Tempo die Haushalte wieder in Ordnung gebracht haben, sondern wie wir den Menschen, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und der Jugend in Europa eine Zukunft geben. Und dafür müssen wir kämpfen, dafür müssen wir uns einsetzen.

Ich erwarte mir auch vom bevorstehenden Gipfel, von dem informellen Treffen, vom formellen Gipfel – das ist mir wurscht, wo das besprochen und beschlossen wird –, dass es dort gelingt, die dem Fiskalpakt innewohnenden Risiken zum Einbruch der Konjunktur auszuräumen, sodass Spielraum für Wachstum und Beschäftigung geschaffen wird und auch darüber diskutiert wird, wie jetzt rasch neue Einnahmen geschaffen werden. Es versteht überhaupt niemand mehr, warum nicht endlich die Finanztransaktionssteuer umgesetzt wird. Ich fordere daher alle, die das noch blockie­ren, auf, die Blockade entsprechend zu beenden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Stummvoll.)

Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, Europa braucht dringender denn je einen Politikwechsel. (Ja-Rufe bei der FPÖ.) Wir wollen ein Europa der Menschen, ein Europa mit hoher Lebensqualität und sozialer Gerechtigkeit. Und an all jene, die meinen, wenn wir von Gerechtigkeit sprechen, schüren wir nur den Neid: Wer das sagt, wer das denkt und ausspricht, der schützt in Wirklichkeit Millionäre und Milliardäre, von denen wir verlangen, dass sie endlich auch einen Beitrag leisten. (Beifall bei der SPÖ.)

11.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Lopatka. – Bitte.

 


11.22.10

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Zustimmung zu dem, welches Europa wir wollen, aber eines dürfen wir nicht ausklammern: Dieses Europa macht nicht den gesamten Planeten aus, dieses Europa steht in einem beinharten Wettbewerb und muss wettbewerbsfähig bleiben, Kollege Katzian. Das ist die entscheidende Aufgabe. (Beifall bei der ÖVP.)


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Nur wenn wir etwas erwirtschaften, können wir unseren Sozialstandard, den wir haben, diese Leistungen im Gesundheitssektor, diese Leistungen von der Bildung beginnend bis hin zu den Pensionen, auch weiterhin haben. Und da ist Europa – es ist schon mehrfach gesagt worden, und eigentlich sind die Fraktionen in der heutigen Debatte gar nicht so weit auseinander (Abg. Öllinger: Na ja!), wenngleich es der Titel Ihrer Anfrage schon so aussehen lässt –, da ist für mich Europa wirklich das Gegenteil von einem Sparverein, das sage ich Ihnen. Das Problem von Europa sind nämlich nicht die Habenzinsen, das Problem von Europa ist die Frage: Wie schaffen wir es, die Sollzinsen auf dem Markt überhaupt bezahlen zu können? Das ist unser Haupt­problem. (Beifall bei der ÖVP.)

Griechenland war schon so weit, dass es die Zinszahlungen nicht mehr leisten konnte. Daher sage ich: Keine künstlichen Gegensätze aufbauen, sondern das tun, was Österreich hier gelungen ist, nämlich in der Form zu agieren, dass man spart, aber nicht so, dass das Wirtschaftswachstum zum Erliegen kommt, dass die Kaufkraft verloren geht und dass die Inflation emporschnellt. Uns ist das bisher gelungen – und daher wundert es mich nicht, dass wir, weil wir hier erfolgreich sind, tatsächlich in anderen Staaten als Vorbild gesehen werden. Aber auch wir leiden unter dem Problem, dass Europa einen schweren Schuldenrucksack mit sich trägt, da wir einfach bei den Staatsschulden in den letzten Jahren, in den letzten Jahrzehnten zu viel angehäuft haben.

Früher sind mir, wenn es um Schuldenstaaten gegangen ist, südamerikanische Staaten eingefallen, Entwicklungsländer, auch Russland musste seinerzeit groß entschuldet werden, aber wenn ich mir heute die Tabellen der Weltbank anschaue, so kommen, wenn es um Staatsverschuldung geht, abgesehen von Japan, eigentlich nur westeuropäische Staaten vor, während die aufstrebenden Märkte Brasilien, Russland, Indien, China bei der Staatsverschuldung weit, weit unter dem Niveau liegen, das wir haben.

Das Zweite, was so wichtig ist, sind die Wachstumsraten. Auch hier ist die Welt quasi wieder abgebildet von der Weltbank. (Der Redner zeigt eine Grafik.) Ja, weit sind wir davon entfernt, wenn ich an China denke, dessen Wirtschaftswachstum 2010, 2011 knapp unter 10 Prozent lag. Indien lag nicht weit dahinter, ebenso Indonesien und, und, und. (Abg. Dr. Moser: Das ist alles weit weg von Europa!) Ja, dann gehe ich nicht so weit. Schauen Sie sich die Türkei an! Die Türkei ist in Wirklichkeit vor der Haustür von Europa. Da ist ein Wirtschaftswachstum zu sehen, das weit, weit über dem von uns liegt. In den letzten Jahren gab es sogar ein zweistelliges Wirtschaftswachstum.

Und wo stehen wir hier in Österreich? – Nehmen wir den letzten Rechnungsabschluss her – jeder Abgeordnete hat letzte Woche den Rechnungsabschluss zugeschickt bekommen –, nehmen wir nur zwei Zahlen her. Was ist denn eine zukunftsorientierte Politik? – Wenn ich für Bildung mehr ausgebe oder wenn ich allein für den Zinsen­dienst mehr ausgeben muss? Beim Rechnungsabschluss 2011 war der Zinsendienst noch knapp unter den Bildungsausgaben. Wenn ich unser Budget 2012 hernehme, so kann ich das für 2012 leider nicht mehr sagen. 2012 haben wir für den Zinsendienst mehr als 8 Milliarden in das Budget eingestellt. Die Bildungsausgaben sind zwar auch gestiegen, aber nicht so stark wie der Zinsendienst. Da liegen wir bei 7,6 Milliarden €.

Und da ist die Frage: Können wir es uns jetzt schon leisten, von dieser für die Politik sicherlich unangenehmen Praxis abzugehen, die man auf europäischer Ebene als Austerity bezeichnet oder einfach als sparsame Politik?

Herr Professor Van der Bellen, ich habe gesehen, Sie haben auf Ihrem Pult den „Economist“ liegen, und wenn Sie hier die Titelgeschichte von der Achillesferse von Europa hernehmen, dann ist da nicht nur von Griechenland die Rede, sondern im


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Untertitel und in der Frage, wo wir stehen, ist schon davon die Rede, dass sich Europa der Frage stellen muss: Wie können wir unsere Währung, den Euro, sicherstellen? In diesem Artikel wird – da Hollande hier oft angesprochen worden ist – richtigerweise ganz klar gesagt, dass natürlich auch Präsident Hollande Sparmaßnahmen wird setzen müssen, denn das Modell Frankreich ist ja an der Kippe: Rutscht es Richtung Süden, Richtung Spanien, Griechenland, Portugal, oder wird es Frankreich schaffen, an der Spitze zu bleiben? Und das gilt auch für uns hier in Österreich. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Wir müssen, was das Sparen betrifft, meines Erachtens an dieser Politik festhalten, wir müssen schauen, dass wir zu einem guten Fiskalpakt kommen, aber es ist kein Widerspruch, dass wir alles tun müssen, auch Wachstum zu generieren. (Beifall bei der ÖVP.)

11.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 


11.27.46

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir können in Österreich noch so sehr sparen, wir können den Österreicherinnen und Österreichern noch so viele Belastungspakete aufbürden, wir können noch intensiver arbeiten, wir können Privilegien abbauen, überschießende Bürokratie ausmerzen, Reformen um­setzen, unsere Schulden werden nicht sinken, werden sich nicht reduzieren, sondern sie werden existenzgefährdend steigen, wenn wir weiterhin und dauerhaft Geld zur Rettung defizitär wirtschaftender EU-Staaten wie Griechenland, wie Spanien und auch Italien zuschießen müssen.

Die ÖVP hat heute, wie ich glaube, deutlich klargemacht, dass sie nicht bereit ist, von diesem eingeschlagenen falschen Weg abzugehen. Der ÖVP-Obmann Vizekanzler Spindelegger hat gesagt, wir sind auf dem richtigen Weg – das sehe ich als eine gefährliche Drohung –, und Abgeordneter Kopf hat gemeint, es gibt keine Alternative zum ESM, zum Fiskalpakt.

Herr Klubobmann Kopf, die Realität wird Sie überholen, und die Realität wird Ihnen aufzeigen, dass es Alternativen gibt. Wenn man vergleicht – ich werde es Ihnen heute zeigen –, wie Sie vor einem Jahr, genau vor einem Jahr anlässlich einer Sondersitzung zur Thematik der Griechenland-Rettung hier gesprochen haben und was uns die Frau Finanzminister alles vorhergesagt hat – die ÖVP hat uns sogar weismachen wollen, dass wir mit den Zinsen ein gutes Geschäft machen – und wo wir heute stehen, da die Experten, ob Felderer vom IHS oder auch Nowotny eingestehen müssen, dass wir unser Geld aus Griechenland sicherlich nicht mehr zurückbekommen, dann sehen Sie, dass Ihr Weg eigentlich schon lange von der Realität überholt ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb bitten wir Freiheitlichen Sie inständig, die Ratifizierung dieses Fiskalpaktes, des ESM, doch noch zu überlegen, ganz einfach deshalb, weil wir in Europa ja mittlerweile eine Situation haben, wonach in Wirklichkeit das Friedensprojekt Europa gefährdet ist, wo wir sehen, dass es zu immer mehr Streitereien und Spannungen zwischen jenen Ländern kommt, die Zahler sind, die Geld zuschießen, die ihre Bevölkerung belasten müssen, und jenen so wie Griechenland, denen es eigentlich relativ egal ist, ob dieses Geld auch zurückgezahlt werden kann.

Dieser ESM, meine Damen und Herren, darf aus Sicht der Freiheitlichen nicht ratifiziert werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist auch deshalb nicht im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher, weil hier ein Rettungsschirm eingerichtet wird, der völlig ohne demokratische Kontrolle agieren kann. Eine kleine Gruppe von Personen, die aus Finanzministern der euro-


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päischen Mitgliedstaaten besteht, der sogenannte Gouverneursrat, hat praktisch unkon­trollierbare politische und auch finanzielle Macht und entscheidet nicht mehr im Interesse und im Auftrag der Mitgliedstaaten. Und das ist ein ganz massiver Eingriff auch in unsere Verfassung.

Nur ein Punkt aus diesem Vertrag: Im Artikel 35 ist sichergestellt, dass die Leitung des ESM unbeschränkt Geschäfte jeglicher Art abschließen kann. Sowohl die Leitung wie der Gouverneur genießen Immunität vor gerichtlicher Verfolgung. Das heißt, auch wenn sie Gelder veruntreuen, auch wenn sie Gelder risikoreich aufs Spiel setzen, können hier keine Sanktionen gesetzt werden.

Das ist die Aushöhlung des demokratisches Prinzips, und Sie, Herr Bundeskanzler, haben den Österreichern – wir haben das alle noch sehr genau in Erinnerung – ver­sprochen, dass, wenn es zukünftig Eingriffe in unsere Verfassung gibt, das öster­reichische Volk befragt wird. Was ist Ihr Versprechen wert, Herr Bundeskanzler?, frage ich an dieser Stelle. Was, wenn nicht der ESM-Vertrag, was, wenn nicht der Fiskalpakt, ist ein Eingriff in die österreichische Verfassung? (Beifall bei der FPÖ.)

Stehen Sie zu Ihrem Wort! Lassen Sie die Österreicherinnen und Österreicher über einen so massiven Eingriff in entscheidende Dinge in unserer Verfassung und in unserem Budget auch entscheiden!

Vielleicht noch abschließend ein Satz, weil heute ja über die Zahlen noch gar nicht gesprochen worden ist. In Wirklichkeit gehen sowohl das IHS als auch mittlerweile der Präsident oder der Gouverneur – so heißt der Titel – der Nationalbank nicht mehr davon aus, dass wir das Geld, das wir Griechenland überwiesen haben, zurückbekom­men. Das ist ein Faktum. Lesen Sie die APA von gestern! (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Ich rechne Ihnen nur ganz kurz vor, was wir mit 1 Milliarde € in Österreich machen könnten.

 


Präsident Fritz Neugebauer: Bitte den Schlusssatz!

 


Abgeordneter Dr. Martin Strutz (fortsetzend): Der Schlusssatz: 1 Milliarde € heißt, pro Arbeitsplatz 100 000 € zuschießen, und wir sichern damit je einen Arbeitsplatz in Österreich. Eine Milliarde heißt zusätzlich 10 000 Arbeitsplätze, die wir hätten schaffen können, hätten Sie das Geld nicht nach Griechenland überwiesen, sondern wären Sie unseren freiheitlichen Vorschlägen, vor allem jenen vor einem Jahr, schon gefolgt. (Beifall bei der FPÖ.)

11.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


11.33.47

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sparen schafft kein Wachstum, sparen schafft keine Beschäftigung und sparen führt uns nicht aus dieser Krise. (Abg. Kopf: Schulden zerstören die Beschäftigung in der Zukunft!) Warum also halten Sie an diesem unsäglichen Fiskalpakt fest? Auch von Ihnen, meine Damen und Herren von der SPÖ, habe ich heute keine klare Absage gehört. Warum halten Sie an diesem Fiskalpakt fest?

Meine Damen und Herren! Joseph Stiglitz, Nobelpreisträger und ehemaliger Chef­ökonom der Weltbank, erklärt in der „Süddeutschen Zeitung“:

„Der harte Sparkurs … verstärkt den Abschwung.“ … „,Eine Überdosis Sparen macht alles nur schlimmer‘“… „Weltweit gebe es kein einziges Beispiel dafür, dass Kürzungen von Löhnen, Renten und Sozialleistungen ein krankes Land genesen ließen.“


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Oder weiter George Soros, Multimillionär, Finanzjongleur: Er kritisiert in „Le Monde diplomatique“ Europa, er kritisiert vor allem Merkel und meint, man wiederhole blind die Fehler, die in Amerika 1929 die Depression eingeleitet haben. Die Konjunktur in den Krisenstaaten müsse mit Finanzspritzen belebt werden, anstatt Regierungen zum Sparen zu zwingen. Ihm sei unklar, warum Europa, warum die europäischen Politiker und Politikerinnen das nicht verstehen.

Und was der renommierte österreichische Ökonom Stephan Schulmeister von dieser Sparpolitik, vom Fiskalpakt hält, muss ich Ihnen als Abgeordnete nicht erläutern, weil er uns allen sehr ausführlich und fundiert seine massiven Bedenken dargelegt hat.

Meine Damen und Herren! Sparen führt nicht aus der Krise, sparen schafft keine Beschäftigung. Die ILO, die Internationale Arbeitsorganisation der UNO, erklärt, dass die Sparpakete die direkte Ursache für die hohe Arbeitslosigkeit sind, die im Bereich der Jugendlichen massiv bedenkliche Ausmaße erreicht hat. In Spanien, in Griechen­land ist jeder zweite Jugendliche ohne Job. (Abg. Ing. Schultes: Was machen die in Spanien dagegen?) Man spricht bereits von einer verlorenen Generation, weil junge Menschen mit einer Beschäftigungspause von zwei Jahren wahrscheinlich nie wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren sind. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Sparen führt nicht aus der Krise. (Beifall bei den Grünen.) Wir brauchen Investitionen. Strukturreformen (Abg. Dr. Stummvoll: Ja, Struktur­refor­men!), Strukturreformen, wie sie konservative Politiker überall in Europa fordern, die werden nicht genügen, und vor allem sind sie dann abzulehnen, wenn hinter dem Wort „Strukturreformen“ nichts anderes als Deregulierung, Verringerung der Löhne und Zerstörung sozialstaatlicher Strukturen versteckt sind. Das lehnen wir Grüne ganz sicher ab. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Europa braucht ein mutiges Investitionsprogramm, vor allem die Krisenländer im Süden. Und plötzlich scheint es ja auch zu gehen. Wir haben einen neuen Präsidenten Hollande, Merkel verliert in Nordrhein-Westfalen, und plötzlich ist das Wort Investitionen in aller Munde. Nur: Wie das in Kombination mit dem Fiskalpakt gehen soll, an dem Sie ja realpolitisch alle weiter festhalten, das sollten Sie uns erst erklären.

Meine Damen und Herren, Sie sagen, die Mittel für die Investitionen, die Sie ja plötzlich auch alle fordern, sollen aus den unterschiedlichen Töpfen zusammengestückelt werden beziehungsweise das Stammkapital der Europäischen Investitionsbank wird geringfügig aufgestockt. Aber wird das genügen? Wird das genügen, um eine wirkliche Energiewende einzuleiten, die europaweit Hunderttausende Jobs schaffen kann? Wird das genügen, um Bildung, Ausbildung, Weiterbildung für die Jugend Europas, für die Arbeitslosen in Europa zu finanzieren? Wird das genügen, um die sozialstaatlichen Strukturen zu stärken, um den sozialen Frieden in Europa wieder zu stabilisieren nach dem Wüten und der Krise des Neoliberalismus? – Also ich fürchte, es wird nicht genügen.

Meine Damen und Herren! Wie wäre es jetzt endlich, endlich, endlich mit der Finanz­transaktionssteuer? Selbst die Europäische Kommission hält nicht mehr daran fest, zu fordern, dass sie quasi in allen europäischen Ländern gleichzeitig eingeführt werden muss. Also diese Ausrede kommt der ÖVP langsam abhanden. Und wie wäre es damit, wenn endlich die Vermögenden einen größeren Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten müssten? In Deutschland gibt es Superreiche, die regelmäßig einfordern: Besteuern Sie uns höher! Na, und warum? – Weil die ein ureigenes Interesse am sozialen Frieden haben. Die wissen, dass nur ein stabiler Wohlfahrtsstaat letzten Endes ihre eigenen Privilegien mittelfristig garantiert. Wo bleiben Ihre Initiativen in diese Richtung? (Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 85

Nochmals: Sparen führt uns nicht aus dieser Krise. Eine Sparpolitik à la Fiskalpakt führt den Karren nur weiter in den Dreck. Sie führt zu Arbeitslosigkeit und zu sozialen Unruhen. Wir brauchen Investitionen, wir brauchen Wachstum, wir brauchen wieder wachsende Beschäftigung. Und das kostet einfach Geld. (Beifall bei den Grünen.)

11.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


11.38.58

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viel ist in den letzten Monaten über das Sparen gesprochen worden, über den Schuldenabbau, immer wieder ist auch Griechenland hervorgezaubert worden. Was hat man uns alles, auch hier vom Rednerpult und von der Regierungsbank, erzählt? Nach jedem Sparpaket, nach jeder Maßnahme, nach jeder Schuldenabbaurunde und nach jedem Gipfel in Brüssel hat man gesagt, jetzt hat man endlich den Stein der Weisen gefunden, jetzt ist alles erledigt, bis dann nach wenigen Wochen, manchmal nur nach Tagen, die nächste Krise aufgebrochen ist. Das, meine Damen und Herren, müssen Sie sich heute schon auch von uns sagen lassen, weil Sie uns damals ja wirklich kritisiert haben ob unserer mahnenden Worte, dass all diese Maßnahmen, die Sie uns hier vorgetragen haben, nicht ausreichend sein werden.

Was haben Sie uns damals alles erzählt: Ein Geschäft wird das noch werden mit den Krediten, die wir nach Griechenland zahlen, mit den Zinsen, die wir ohnehin bekommen haben! Jeder hat gewusst, dass wir um die Zinsen ein bisschen weniger an Kredit gewährt haben. – Doch wir alle haben gewusst – und geben Sie es jetzt endlich einmal zu! –, dass all das Geld, das nach Griechenland gezahlt worden ist, auf Nimmerwiedersehen in der Ägäis versinkt, und zwar sinnlos versinkt, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Es ist völlig sinnlos, von einem Land zu glauben, dass es Schulden, dass es auch nur Zinsen zurückzahlen kann, das das strukturelle Defizit nicht abbauen kann, dessen Wirtschaftskraft so gering ist, dass nicht einmal das Sozialsystem, die Bürokratie, die Verwaltung, die Bildung finanziert werden können. Wie kann man denn glauben, dass dieses Land dann, wenn man ihm Sparpakete aufoktroyiert, wenn die Einkommen der Menschen dort um bis zu einem Drittel gekürzt werden, aus eigener Kraft aus dieser Krise herauskommen kann? – Das ist doch völlig irreal!

Interessant ist, dass all jene – vom Nationalbank-Gouverneur bis hin zum Herrn Bun­despräsidenten –, die uns über all die Monate und Jahre hinweg erklärt haben, wie wichtig diese Kreditgewährung ist, wie wichtig es ist, dass Griechenland im Euro bleibt und sich auch sonst nichts verändert, das heute nicht mehr so vehement vertreten. Sie sagen: Ja, vielleicht wäre es doch gescheiter, dass Griechenland aus dem Euro austritt und das vielleicht für andere Länder als Option, als Worst-Case-Szenario, auch nicht außer Diskussion gestellt werden sollte.

Meine Damen und Herren, ist Intelligenz wirklich zeitbezogen? Muss es wirklich Milliar­den kosten, bis Politiker – nicht nur in Österreich, sondern auch in Europa – gescheiter werden und endlich das machen, was die Vernunft schon von Haus aus geboten hätte, nämlich nicht alles Ungleiche gleich zu behandeln!? Wenn man schon im Jahr 1999 einen Fehler gemacht hat, als man beschlossen hat, eine Eurozone einzurichten, aber nicht bereit war, die Kriterien, die man aufgestellt hat, zu überprüfen, wenn man möglichst viele Länder in dieses Prestigeprojekt eingebunden hat, obwohl man gewusst hat – auch damals gewusst hat –, dass das nur bei Schönwetter so funktio­nieren wird und schon beim ersten Sturm zu sinken droht, warum kostete das uns allen dann so viele Milliarden Euro, dass die Politiker in Österreich und in Europa gescheiter werden? (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 86

Das muss man schon auch einmal hier anbringen, wenn man heute von eben diesen Leuten wieder gute Tipps bekommt. Dann heißt es aber, endlich Nägel mit Köpfen zu machen und nicht zu sagen, die griechische Bevölkerung sei schuld ob ihres politischen Chaos.

Meine Damen und Herren, was wäre denn in jedem anderen Land Europas, selbst in Österreich, wenn man für die Misswirtschaft anderer jetzt plötzlich die Bevölkerung zahlen ließe und sagen würde: Ihr müsst 30 Prozent weniger Einkommen akzeptieren! Eure Kreditzinsen werden steigen, alle Förderungen werden gestrichen, Gratisschule wird gestrichen, Gesundheitssystem wird gestrichen! Ihr müsst für die Spekulanten und für die Banken euren Obolus bezahlen! Was wäre dann los in jedem demokratischen Land? Wieso also soll das in Griechenland anders sein? Das sind ganz einfach die falschen Rezepte, meine Damen und Herren!

Auch in Österreich – aus unserer Sicht natürlich auf einer anderen Ebene – hat man falsch auf diese Krise reagiert. Nicht Steuern zu erhöhen, Abgaben zu erhöhen, wie das überall geschieht, und Förderungen zu kürzen ist die richtige Maßnahme, sondern dort anzusetzen, wo das Geld vergeudet wird, etwa – auch in Österreich – in einer Bürokratie, in einem Verfassungs- und Verwaltungssystem, das 200 Jahre alt ist und wo Geld vergeudet wird. Dort sollten wir in Effizienz investieren, so wie wir das auch vorgeschlagen haben. Man sollte die Kompetenzen bereinigen, Verwaltungsstrukturen neu ordnen, dass man Ebenen einspart, dass man überkommene Privilegien wie etwa die Dienstrechte in den Ländern entsprechend abschafft, und wirklich in Wachstum und Zukunft investieren. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Nur Wachstum – und Wachstum schafft nur eine funktionierende Wirtschaft und nicht der Staat – wird Arbeitsplätze schaffen und damit das Steueraufkommen erhöhen, was notwendig ist, um auch wirklich nachhaltig Schulden abzubauen. (Beifall beim BZÖ.)

11.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


11.44.42

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! (Ruf bei der ÖVP: Habt ihr heute Bundesparteitag?) Es sind heute aus meiner Sicht immer wieder gewisse Sprachverwirrungen entstanden. Heute sprechen einige vom Sparen. Herr Katzian von der SPÖ spricht davon, dass die Probleme in Europa deshalb entstanden sind, weil sich die Länder jetzt kaputtsparen. Jeder will sparen, jeder spart, und deshalb haben wir die Probleme, die wir haben.

Ist es wirklich so, dass die Länder sparen? Wer spart denn in Europa? Kennen Sie jemanden? Kennen Sie jemanden, der in Europa spart? Also ich kenne nur Länder in Europa, die immer mehr Schulden machen. Es mag schon sein, dass manche Länder versuchen, ein bisschen weniger davon zu machen. Das mag sein, und das ist aus meiner Sicht auch sehr sinnvoll, denn wenn wir so weitermachen und immer mehr Schulden machen, dann passiert genau das, was sich jeder mit ein bisschen Haus­verstand ausrechnen kann. Wenn sich zum Beispiel eine Privatperson ihr Gehalt entsprechend aufbessert und jeden Monat mehr Schulden macht, um den Lebensstandard zu erhöhen, dann wird irgendwann einmal ein derart großer Berg an Schulden vorhanden sein, dass es nicht mehr weitergeht.

Genau dort stehen wir im Moment. Es ist nicht so, dass wir Überschüsse haben, die wir beiseitelegen wollen. Nein, es geht darum, dass wir uns Geld ausleihen, permanent ausleihen, und jene, die uns das Geld leihen, es uns nicht mehr leihen wollen, weil sie Angst haben, es nicht mehr zurückzubekommen. Das ist genau der Punkt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 87

Das heißt, die Entscheidung, die wir jetzt treffen können, ist: Entweder machen wir einfach so weiter wie bisher – wie die SPÖ das will – oder wir machen weniger Schulden, weniger neue Schulden. Von Schuldenabbau ist ohnehin keine Rede. Es wird zwar immer wieder gesagt – sogar vonseiten der Regierung habe ich das schon gehört –, dass wir Schulden abbauen, das geschieht aber nicht. Zum ersten Mal Schulden abzubauen ist, glaube ich, für 2018 oder 2020 geplant. Nach Felderer werden Schulden tatsächlich erst 2022 abgebaut. Im Moment geht es nur darum, ob wir ein bisschen weniger neue Schulden machen wollen. Natürlich ist es einfach, so weiterzumachen wie bisher, natürlich wäre das schön, keine Frage. Wir machen einfach Schulden. Wir borgen uns das Geld von jenen, die es haben.

Das führt mich auch gleich zu einer nächsten Frage. Mich hat einmal jemand gefragt: Wenn alle Welt Schulden hat, bei wem hat alle Welt Schulden? Wie gibt es das? Wenn jeder Schulden hat, bei wem hat jeder Schulden? Die Antwort ist ganz einfach: Alle Welt hat bei jenen Schulden, die Kapital haben. Das sind einfache Sparer, deren Spareinlagen über die Banken in Staatsanleihen angelegt wurden – das wissen aber die wenigsten Sparer –, das sind Pensionsfonds, von denen sich jeder Einzelne erhofft, irgendwann einmal eine Pension zu bekommen, und so weiter. Das heißt, da stehen Menschen dahinter. Es sind Menschen, die diesen Staaten Geld geborgt haben, und diese Menschen wollen ihr Geld auch zurückbekommen. Das ist kein böser Finanz­spekulant, den man in die Wüste schicken kann, sondern da stehen Menschen, da stehen Schicksale dahinter. Und wenn wir so weitermachen, wie die Grünen und die SPÖ das fordern, einfach Schulden machen auf Teufel komm raus, dann werden all diese Menschen ihr Geld verlieren. Das muss man wissen. Das sind Menschen, die in der Pension davon abhängig sind, das sind Menschen, die sich ein bisschen etwas beiseitegelegt haben für schlechte Zeiten.

Sie alle verlieren ihr Geld, wenn die Staaten das Kapital nicht zurückzahlen – und genau dorthin steuern wir. Deshalb gibt es in Wahrheit keine Alternative zum – ich sage jetzt nicht, zum Nicht-Sparen, weil wir nämlich nicht sparen – Weniger-Schulden-Machen. Es gibt keine Alternative zum Weniger-Schulden-Machen‚ sonst wächst uns der Schuldenberg noch mehr über den Kopf, und dann sind wir dort, wo Griechenland im Moment ist.

Ich sage Ihnen eines: Mir tun die Griechen nur sehr bedingt leid. Es mag schon sein, dass die Griechen jetzt eine harte Zeit durchmachen. Das mag durchaus sein, aber die Griechen haben in der Vergangenheit auch stark profitiert von dem Geld, das sie sich ausgeborgt haben, von dem Geld, das sie nicht hatten und sich ausgeborgt haben, um ihre Wirtschaftsleistung entsprechend anzuheben, um so einen gewissen Wohlstand zu erreichen. Die Griechen bekommen jetzt die Rechnung dafür präsentiert – und auch wir werden sie präsentiert bekommen.

Schauen wir uns an, was wir in den letzten Jahren aufgeführt haben! Wir haben in den letzten zwei Jahrzehnten im Schnitt für jeden Euro mehr Wirtschaftsleistung 4 € mehr Schulden aufgenommen. Kann sich das jemand vorstellen? Ist das ein tragfähiges Konzept? Können wir so weitermachen? Für jeden Euro mehr Wirtschaftsleistung 4 € mehr Schulden! Wohin das führt, kann sich jeder ausrechnen.

Deshalb: Wachen Sie bitte auf, Sie von der SPÖ und vor allem Sie von den Grünen! Es geht nicht ums Sparen, sondern es geht darum, endlich weniger Schulden zu machen, damit wir wieder auf einen stabilen Pfad kommen und wieder Menschen finden, die uns Geld leihen. Denn darum geht es: Wir brauchen Menschen, die sparen und uns das Geld dann zur Verfügung stellen, und diese finden wir nur dann, wenn wir entsprechend konsolidieren. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)


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Deshalb: Nicht sparen, sondern weniger Schulden machen! Es gibt keine Alternative dazu. – Danke.

11.49


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

11.50.03Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Fritz Neugebauer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 11443/J bis 11542/J;

Zurückziehung: 11444/J;

Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates: 80/JPR und 81/JPR;

2. Anfragebeantwortungen: 10499/AB bis 10870/AB;

Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 78/ABPR.

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Finanzen über die Genehmigung von überplan­mäßigen Ausgaben im 1. Quartal 2012 (Vorlage 91 BA),

Bericht der Bundesministerin für Finanzen über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 1. Quartal 2012 (Vorlage 92 BA);

Immunitätsausschuss:

Ersuchen der Bundespolizeidirektion Wien, P3/110063/3/2012, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Elmar Podgorschek wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 35 Abs. 2 iVm 53 Wehrge­setz 2001;

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Bürgerinitiative Nr. 40 betreffend „Zentralmatura verschieben“,

Bürgerinitiative Nr. 41 betreffend „Das Recht der Kinder auf beide Elternteile. Betreuung der Kinder durch beide Elternteile. Absolute Gleichberechtigung beider Elternteile. Gemeinsame automatische Obsorge als Standard. Ein gleichberechtigtes Unterhaltsmodell.“,

Bürgerinitiative Nr. 42 betreffend „Wiedereinführung der direkten Busverbindung zwischen Stadtzentrum Ferlach und Stadtzentrum Klagenfurt“;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 89

Budgetausschuss:

Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2011 (Voranschlagsvergleichsrechnung Stand 31. März 2012) (III-319 d.B.);

Finanzausschuss:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenos­senschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (1770 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Budgetausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Finanzen über das Österreichische Stabilitäts­pro­gramm für die Jahre 2011 bis 2016 (III-322 d.B.),

Bericht der Bundesregierung betreffend das Nationale Reformprogramm Österreich 2012 (III-324 d.B.);

Tourismusausschuss:

Bericht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2011 (III-326 d.B.);

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Tätigkeitsbericht 2011 der E-Control GmbH, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (III-325 d.B.).

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevöl­kerung bezüglich des Vertrags von Lissabon.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weiters teile ich mit, dass der Zehnte Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

Ankündigung eines Dringlichen Antrages

 


Präsident Fritz Neugebauer: Der Klub der Grünen hat gemäß § 74a Abs. 2 der Ge­schäfts­ordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 1926/A(E) der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend lückenlose Trans­parenz für Parteifinanzen dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt werden.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 10751/AB

 


Präsident Fritz Neugebauer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 10751/AB der Anfrage 10908/J der Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Traditionspflege des Bundes-


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heeres in der Krypta im Heldentor durch den Herrn Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport abzuhalten.

Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrages verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.

*****

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt.

Es wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vereinbart. Daraus ergeben sich folgende Redezeiten: SPÖ, ÖVP je 84 Minuten, FPÖ 75 Minuten, Grüne 66 Minuten sowie BZÖ 63 Minuten.

Ich schlage vor, gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit jedes Abge­ord­neten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

11.52.091. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1618 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Finanz-Verfas­sungs­gesetz 1948, das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Invalideneinstellungsgesetz 1969 geändert wird, das Bundessozialamtsgesetz, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Bundesgesetzblattgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichts­hofge­setz 1953 geändert und einige Bundesverfassungsgesetze und in einfachen Bundesgesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen aufgehoben werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012) (1771 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


11.52.24

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Dieser Tagesordnungspunkt ist wirklich ein besonderer, weshalb ich ganz kurz an die Gesetzwerdung, an die Historie erinnern darf. Begonnen hat die Diskussion vor 25 Jahren, ich selbst habe seit 15 Jahren an dieser Diskussion teilgenommen, und diese Diskussion ist jedes Jahr weitergeführt worden. Es ist dann zu einer – sagen wir es so – sehr maßgeblichen Meinungsfindung im Konvent gekommen. Dort hat man die grundlegende Übereinstimmung aller Parteien zu diesem Thema das erste Mal festgestellt. Letztendlich hat das dann dazu geführt, dass intensive Verhandlungen geführt wurden und sich nunmehr die größte Verwal­tungsreform seit 1920 in einem Antrag manifestiert hat, der, so wie es sich abzeichnet, eine Fünf-Parteien-Zustimmung erhält. Ich glaube, das ist für solch ein schwieriges


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Thema, für solch eine riesige Umwälzung im Bereich der Bundesverfassung ein wirklich einzigartiger Schritt.

Ich möchte daher an die Spitze meiner Ausführungen ausdrücklich den Dank an alle Verfassungssprecher aller Parteien stellen. Es wurde hier eine äußerst konstruktive Vorgangsweise, eine äußerst kompromissbereite Vorgangsweise im Dienste der Sache gewählt. Ganz besonders bedanken möchte ich mich bei meinem Pendant, beim Koalitionspartner Wolfgang Gerstl, der ebenfalls sehr umsichtig gehandelt hat.

Ich möchte auch nicht verhehlen, dass eine ganz große Aufgabe Herrn Staatssekretär Ostermayer oblegen ist, nämlich: die Länder ins Boot zu holen. Man weiß, dass das bei dieser Materie nicht ganz einfach war. Deshalb möchte ich mich bedanken, das war eine großartige Leistung, die Länder ins Boot zu holen.

Zum Schluss, aber nicht zuletzt möchte ich mich bedanken bei einer wirklich hervor­ragenden Mannschaft von Beamten, die die wirklich schwierige Formulierungsarbeit geleistet haben, und insbesondere beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes. (Allgemeiner Beifall.)

Wir haben in dieser Angelegenheit auch einen ungewöhnlichen Weg beschritten, der dokumentiert, dass sich Opposition und Koalitionsparteien in einer neuen Art der Zusam­menarbeit gefunden haben. Es wird zum ersten Mal ein Oppositions­abgeord­neter, nämlich Abgeordneter Fichtenbauer, einen Abänderungsantrag zu einer Regie­rungsvorlage stellen, der die Mehrheit erhalten wird, und Abgeordnete Musiol wird einen Entschließungsantrag stellen. Sie haben sich für diese beiden Themenbereiche besonders stark gemacht, und es ist sehr vernünftig, diese Themenbereiche noch einmal gesondert zu regeln. Ich glaube, diese Vorgangsweise zeigt, dass wir im Verfassungsausschuss hinsichtlich Sachthemen ein unglaubliches Potenzial an Zusammenarbeit und eine große Bereitschaft dazu haben.

Worum geht es? – Es geht darum, die Verwaltungsinstanzen, im Wesentlichen die Berufungsinstanz in zweiter Instanz, auf ein Gericht überzuleiten. Man hätte die Verwaltungsinstanzen auch belassen können, aber man hat sich dazu entschlossen, nur mehr eine Verwaltungsinstanz einzusetzen und die zweite Instanz bei einem Gericht anzusiedeln, etwa bei Landesverwaltungsgerichten, oder überhaupt die erste Instanz schon bei einem Bundesverwaltungsgerichtshof und dann die weitere Instanz beim Verwaltungsgerichtshof anzusiedeln.

Das heißt, man hat neun Verwaltungsgerichtshöfe, Landesverwaltungsgerichtshöfe, in denen die Kommissionen der Landesverwaltungen und der UVS aufgehen, und es wird sozusagen nur mehr ein zweistufiger Instanzenzug geschaffen, der aber über eine weitaus größere Rechtssicherheit verfügt, weil unabhängige Richter in zweiter Instanz entscheiden werden. Das ist eigentlich europäischer Standard, den wir jetzt letztendlich auch in Österreich umsetzen.

Auf Bundesebene wird es zwei Bundesverwaltungsgerichtshöfe geben. Der eine wird sich mit Finanzfragen auseinandersetzen, der andere sozusagen alle anderen Bereiche abdecken. Ich möchte nur festhalten, dass wir damit 120 Sonderbehörden auflösen und in einen Bundesverwaltungsgerichtshof überführen.

Ich glaube, die Besonderheit an der Diskussion im Verfassungsausschuss war, dass niemand der anwesenden Parteien dieses Paket, nämlich auf verfassungsrechtlicher Ebene alle im Boot zu halten, in Frage gestellt hat. Da mit diesem Verfassungsgesetz all diese Behörden sozusagen in einem Bundesverwaltungsgerichtshof aufgehen, wird uns mit diesem Gesetz auch die größte Verwaltungsreform seit 1920 gelingen. Ich glaube, dass das eine wirklich großartige Leistung im Ausschuss war. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)


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Man hat es jedoch nicht nur dabei belassen, die eigentliche Verwaltungsgerichtsbarkeit einzuführen, sondern man hat auch den Pfad für die Umsetzung in den einfachgesetz­lichen Bestimmungen durch acht Entschließungsanträge und durch acht Ausschuss­feststellungen ziemlich genau definiert, weshalb diese Verfassungsnovelle noch weiter reichen wird. Aus der Diskussion heraus entwickelt hat sich insbesondere ein Gesetzesbeschwerdeverfahren – und auch der Weg dorthin, dass man bis 20. Juni Varianten durch den Verfassungsdienst erhält –, das man in Begutachtung schickt, um eine transparente Vorgangsweise zu haben, um dann letztendlich im Herbst abstim­men zu können.

Ich glaube, das soll nur pars pro toto sein, dass man die Vorgangsweise der Um­setzung in den einfachgesetzlichen Bestimmungen schon ziemlich genau vorgegeben hat. Daher ist es eben zu acht Entschließungsanträgen und zu acht Ausschussfest­stellungen und zu einem Abänderungsantrag gekommen. Der Abänderungsantrag ist deswegen von Bedeutung, weil nunmehr der Verwaltungsgerichtshof auch reforma­torisch entscheiden kann, was sinnvoll ist. Wenn die Sache erhoben und ent­scheidungsreif ist, warum sollte man sie noch einmal zurückverweisen an die Instanz, deren Entscheidung aufgehoben wird? In Zukunft kann, wie gesagt, der Ver­waltungsgerichtshof in eigener Sache selbständig entscheiden. Ich glaube, das trägt zur Verkürzung, zur Verbilligung des ganzen Verfahrens bei und ist sinnvoll.

Im Wesentlichen lässt sich sagen: Es wurde die Rechtssicherheit erhöht, es wurden internationale Maßstäbe erfüllt, es wurden viele Rahmenbereiche mit dieser Novelle mit erledigt. Ich halte es für bürgernäher, dass es nur mehr zwei Instanzen gibt und eben in der zweiten Instanz die Rechtssicherheit durch richterliche Entscheidung gewährleistet ist.

Dass es zu einer einheitlichen Richterausbildung und zu einer einheitlichen Organi­sation kommt, wurde in den Entschließungsanträgen mit geregelt, das soll wohl möglich sein. Man hat auch die Grundzüge des Verfahrensrechts vorgegeben, und es wurde in dem Entschließungsantrag ein Informationsrecht des Nationalrates beschlos­sen, damit wir informiert werden, wie die Umsetzung erfolgt.

Dass diese Umsetzung nach Schätzungen 800 Gesetze betreffen wird, zeigt den Umfang dieser Novelle und auch den Umfang der noch zu leistenden Arbeiten in den einfachgesetzlichen Bereichen. Es wird daher erst zu einem Inkrafttreten 2014 kom­men, weil natürlich unheimlich umfangreiche Vorbereitungsarbeiten im Asylge­richts­hof, der sozusagen den Nukleus des neuen Bundesverwaltungsgerichtes darstellen soll, zu leisten sein werden. Das wird eine Riesenaufgabe.

Ich möchte abschließend allen danken, die an der Bewältigung dieser Aufgabe teilgenommen haben. Es ist eine wirklich herzeigbare Reform unserer Verfassung, die größte seit 1920. (Allgemeiner Beifall.)

12.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


12.01.24

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wir beschließen heute die größte Verwaltungsstrukturreform, die das B-VG wahrscheinlich seit 1925 durchgemacht hat. Seit 1925, als wir über Druck des Völkerbundes die Doppelgleisigkeiten der Verwaltung in den Ländern abgebaut haben, mit der Einführung des Amtes der Landesregierungen, ist das nun die Strukturreform, die von vielen Menschen, von vielen Bürgerinnen und Bürgern in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gefordert wurde.


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Wir schaffen damit eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit, mit der Abschaffung des administrativen Instanzenzuges, der Abschaffung von über 100 Sonderbehörden und anstelle dessen der Einrichtung von neun Landesverwaltungsgerichten und zwei Bundesverwaltungsgerichten. Damit erhalten die Länder zum ersten Mal eine Gerichts­barkeit. Das ist eine Forderung der Länder seit vielen, vielen Jahren, und das erhöht auch die Stellung der Länder in unserem Bundesstaatsgefüge. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit dieser Verwaltungsgerichtsbarkeit gleichen wir unser Rechtsschutzsystem aber auch an die europäischen Standards an. Wir sind damit fit für alle zukünftigen, absehbaren europäischen Anforderungen an ein Rechtsschutzsystem. Mit dieser Reform setzen wir die so oft geforderte Strukturreform um. Daher ist der heutige Tag, an dem hoffentlich alle fünf Parteien diese Reform beschließen, ein guter Tag für Österreich, weil dieser Beschluss beweist, dass große Reformen quer über alle Verwaltungsstrukturen im Bund und in den Ländern und über alle politischen Parteien möglich sind.

Das ist ein guter Tag für den österreichischen Parlamentarismus, weil diese Verfas­sungs­novelle beispielgebend vorbereitet wurde. Diese Novelle wurde nicht nur mehrfach im Ausschuss beraten, sondern es wurden auch Hearings mit Experten und Betroffenen abgehalten, mit Verfassungsjuristen intensiv darüber diskutiert, deren Meinung und auch die der unterschiedlichen politischen Parteien in den Text einbezogen, was dazu führte, dass wir ein sehr klares Gesetzeswerk zusammenge­bracht haben. Wahrscheinlich ist diese Gesetzesvorlage eine der bestvorbereiteten, die wir in diesem Haus je gehabt haben.

Es ist ein guter Tag für den Parlamentarismus, weil es gelungen ist, das gemeinsame Ganze vor das Trennende zu stellen. Und da möchte ich mich ganz besonders bedanken bei den Oppositionsparteien, die der Versuchung widerstanden haben, parteipolitische Avancen in den Vordergrund zu stellen, und diese große Strukturreform gemeinsam mit uns beschließen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es ist aber auch ein guter Tag für den Wirtschaftsstandort Österreich, weil diese Novelle zu einer schnelleren und besseren Planung für die Unternehmen in Österreich und zu mehr Rechtssicherheit führt.

Es ist schließlich und endlich ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger, weil sie mehr Klarheit über die zuständigen Behörden und einen besseren und schnelleren Rechtsschutz erhalten. Jede Entscheidung in Österreich wird nunmehr durch einen unabhängigen Richter im ordentlichen Instanzenzug gefällt, und das gilt es heute auch zu feiern.

Dafür möchte ich ein besonderes Danke sagen, nicht nur an meinen Koverfassungs­sprecher Peter Wittmann, sondern vor allem an zwei Personen: an Staatssekretär Ostermayer und an Vizekanzler Michael Spindelegger. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es waren die beiden, die den entsprechenden Inhalt im Regierungsprogramm getragen haben, die an diese Reform geglaubt haben und diese auch durchgezogen haben, auch in einer Zeit, in der manchmal die Zustimmung nicht von allen da war.

Da möchte ich ganz besonders ein Bundesland loben und hervorstreichen, nämlich das Bundesland Oberösterreich, das, als die Einigung auf Länderebene auf der Kippe stand, diese Einigung wieder herbeigeführt hat. Im Besonderen möchte ich mich beim Landtagsdirektor Dr. Steiner für seine Koordination innerhalb der Bundesländer bedanken – und vor allem bei zwei Personen aus den Kabinetten des Staatssekretärs und des Vizekanzlers, nämlich bei Dr. Klingenbrunner und Dr. Segalla. Herzlichen


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Dank Ihnen allen für diese ganz besondere Mitarbeit! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, BZÖ und Grünen.)

Natürlich möchte ich mich auch bei den Referentinnen und Referenten der parla­mentarischen Klubs und bei allen Verfassungssprechern für dieses gemeinsame Commitment bedanken.

Auf einen Punkt möchte ich noch ganz besonders hinweisen; Kollege Wittmann hat es zuvor auch schon erwähnt. Mit insgesamt acht Entschließungsanträgen geben wir den Arbeiten im Verfahrensrecht eine ganz besondere Richtung vor. Das ist auch ein gutes Zeichen des Parlamentarismus, dass der Verfassungsdienst, dem ich mit seinen Mitarbeitern hier auch ganz besonders danken möchte, so die Möglichkeit erhält, das Verfahrensrecht in die richtige Richtung zu planen, nämlich innerhalb des verfassungs­rechtlichen Bogens dafür Sorge zu tragen, dass einheitliche Standards beim Dienstrecht, der Organisation und der Möglichkeit des Wechsels zwischen richterlichen Funktionen bei Bund und Land gewährleistet werden können.

Daher bleibt mir abschließend nur mehr ein Satz: Gut Ding braucht Weile! 30 Jahre Gespräche zwischen Experten und den politischen Vertretern gehen nun dem Abschluss zu. In diesem Sinne danke ich allen in diesem Haus, aber auch jenen, die heute nicht mehr diesem Hohen Haus angehören, im Besonderen Professor Ermacora und Altpräsidenten Khol, die an dieser Verfassungsreform schon vor vielen Jahren gearbeitet haben, und natürlich auch meinem Vorgänger Reinhold Lopatka, der danach auch noch sprechen wird. Herzlichen Dank an alle! Tu felix Austria – du hast ein großartiges Parlament! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

 


12.07.59

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich bringe den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Dr. Fichtenbauer, Mag. Daniela Musiol und Herbert Scheibner zum Ausschussbericht 1771 der Beilagen ein. Der Abänderungs­antrag ist verteilt, und ich darf in aller Kürze nur die Hauptpunkte referieren.

Es sollen geändert werden Artikel 1, Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes, gemäß dem Ausschussbericht, Artikel 7, Änderung des Umweltverträglichkeits­prü­fungs­gesetzes, Artikel 9, Änderung des Verwaltungsgerichtshofgesetzes, und Arti­kel 10, Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes. Auf die detailreichen Ände­rungen der Wortfolgen darf ich verzichten, das würde zu großer Langeweile führen, aber ich bitte, diesen Abänderungsantrag in Debatte zu nehmen und in Folge auch zu beschließen.

Von Seiten der Freiheitlichen Partei darf ich sagen, dass wir uns mit großer Anstren­gung, mit großer Verantwortung und mit großem Ernst an dieser Debatte und an diesem Reformbestreben beteiligt haben. Die Materie des Verwaltungsrechtes und der Verwaltungsverfahrensnormen, sage ich nur in einem kleinen historischen Ausflug, ist eine zutiefst innere Angelegenheit des dritten Lagers, war doch der Schöpfer der Verwaltungsverfahrensgesetze 1925, die jetzt noch gelten, der große Jurist Egbert Mannlicher, der in enger Kooperation mit Kelsen auch an der Erstellung der Bundes­verfassung 1920 gearbeitet hat und als Sektionsrat einer neu eingerichteten Behörde nach 1918 die Verwaltungsverfahrensgesetze entworfen hat. Er hat auch mitgewirkt an der Verfassungsänderung 1925, die Kollege Gerstl schon erwähnt hat, aber auch an der Verfassungsnovelle 1929.


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Das heißt, das Gebiet des Verwaltungsverfahrensrechtes zählt zu den genetischen Inhalten des dritten Lagers. Ungeachtet dieser historischen Tatsache ist es uns ein selbstverständliches Gebot gewesen, bei so tiefgreifenden und wesentlichen Ände­rungen, die den Staat und seine Verwaltung berühren, mit, wie es so schön oft geheißen hat, heißer Nadel mitzunähen.

Wir haben mit absoluter Freude – „Freude“ bitte ich jetzt nicht im euphemistischen Sinn zu verstehen –, mit gebotenem Ernst und mit dem Primat der Rationalität zur Kenntnis nehmen dürfen, dass die Verwirklichung des Projektes ein allgemeines Anliegen aller fünf Parlamentsparteien ist. Daher ist es wohl richtig, wenn man verweist, dass gut Ding Weile braucht, aber es war doch eine hochwertige Energie, die von allen Parteien an den Tag gelegt worden ist, und es war und ist hoch zu schätzen, dass unter dem, sage ich einmal, Management des Herrn Staatssekretärs Dr. Ostermayer auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und die beigezogenen Experten mit einer sehr hochwertigen Intensität positiv an der Arbeit mitgewirkt haben.

Mit einer besonderen Hervorhebung wegen der Wichtigkeit sage ich, dass es auch sehr befriedigend ist, dass ein wichtiges Detail auch umgesetzt worden ist, dass nämlich der Antrag, den unsere Fraktion, Kollege Stefan und ich schon im April 2010 eingebracht haben, dass endlich der Verwaltungsgerichtshof neben der kassatorischen Kompetenz auch die reformatorische Kompetenz erhält, umgesetzt wird.

Man muss sich die selbstverständlich im Schatten der öffentlichen, zumal auch medialen Aufmerksamkeit stehenden Erneuerungen vorstellen. Das ist keine auf Sensationslust, Neid und Bösartigkeit, die ja viel genussvoller zelebriert werden, ausgerichtete Erneuerung, sondern eine zutiefst wirksame, sehr pragmatische Ver-waltungserneuerung. Der Verwaltungsgerichtshof gibt zirka 1 500 Beschwerden pro Jahr recht. Und wenn ich ungefähr schätze, dass 500 solcher Erledigungen in der Sache selbst abgeklärt sind – aber eine Statistik gibt es darüber nicht, es können noch einmal so viel sein oder etwas weniger –, heißt das, dass durch die Ausübung einer reformatorischen Möglichkeit des Verwaltungsgerichtshofes 500 bis 700 Verwaltungs­verfahren auf neuer Ebene, weil mit der Kassation wird ja nur nach unten verwiesen, erspart werden. Das sind Millionen und Abermillionen, die völlig im Schatten der österreichischen Budgetwirtschaft stehen, aber es führt zu einer absolut deutlichen Verwaltungsentlastung.

Es war uns auch wichtig, dass wir in den Entschließungsanträgen, die nahezu einstimmig beschlossen worden sind, den Rahmen – Kollege Wittmann und Kollege Gerstl haben schon darauf hingewiesen – der Vollendung des Projektes abgesteckt haben, denn die Verwirklichung des heutigen Gesetzesbeschlusses wäre zu wenig. Es sind die wesentlichen Ergänzungen, auf die auch das Scheinwerferlicht geworfen werden muss: die Erzeugung eines einheitlichen Richterbildes auf der Qualitätsebene, die auch durch die ordentliche Gerichtsbarkeit erzeugt wird; Verfahrensordnung neu, denn die administrative Verfahrensvorschrift genügt dem kontradiktorischen neuen Verfahren nicht mehr; eine Verwaltungsgerichtsorganisation. Und vor allem gibt es eine weitere Neuerung – vor einem Jahr haben Abgeordneter Stefan und Kollegen einen diesbezüglichen Antrag eingebracht –, nämlich die Einführung der Gesetzesbe­schwerde.

Die Einführung der Gesetzesbeschwerde soll heißen, dass eine verfahrensbetroffene Partei im ordentlichen Gerichtsverfahren den Antrag stellen kann, dass die zur Anwen-dung gelangende Norm vom Verfassungsgerichtshof auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden muss. Wenn der Antrag offenkundig ohne Substanz und aussichtslos ist, soll der Verfassungsgerichtshof, so wie jetzt auch, eine sinnlose Beschwerde im einfachen Dreiersenatsweg zurückweisen können. Wenn nicht, hat der Verfassungs­gerichtshof die Prüfung vorzunehmen.


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Bei diesem Vorgang handelt es sich um eine sehr wesentliche Ergänzung des Rechts­schutzsystems Österreichs. Die ordentlichen Gerichte haben jetzt schon die Möglich­keit, eine Anregung entgegenzunehmen und dieser Anregung auf Vorlage vor dem Verfassungsgerichtshof nachzukommen oder nicht. Die Erfahrung, die durch Einzel-beispiele belegbar ist, zeigt, dass es von absolut nicht vorhersehbaren und rational teilweise nicht nachvollziehbaren Umständen im Einzelfall abhängt, ob dieser Anre­gung Folge gegeben wird. Die Einzelbeispiele, die vorliegen, zeigen in die Richtung, dass in diesem Maße die ordentliche Gerichtsbarkeit ungenügend Rechtsschutzüberle­gungen anstellt, um es vorsichtig auszudrücken. Daher ist diese Ergänzung, die aufgrund dieses Fünf-Parteien-Entschließungsantrages kommen muss, eine wichtige Maßnahme. Die Gerichtsbarkeit wird dagegen Sturm laufen, aber das macht nichts, wir werden uns als Gesetzgeber wohl bewähren.

Ein großer Tag für Österreich. Ein großer Tag für den Parlamentarismus, weil in der großen und wichtigen Angelegenheit Einstimmigkeit herrscht. Es ist durchaus Anlass, auch von Seiten unserer Fraktion allen Menschen Dank zu sagen, die entscheidend mitgewirkt haben, allen Abgeordneten der anderen Fraktionen, allen Mitarbeitern auf der Verfassungsebene, bei uns Mag. Heimo Probst, und auch den anderen Personen, die die einzelnen Klubs in dieser Richtung betreuen, auch den Herrschaften des Verfassungsdienstes.

Und schließlich: Seien wir froh, dass wir in dieser Republik leben! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

12.18


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Daniela Musiol, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen

zum Ausschussbericht 1771 der Beilagen

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Finanz-Verfassungs­gesetz 1948, das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Invalideneinstel­lungs­gesetz 1969 geändert wird, das Bundessozialamtsgesetz, das Umweltverträglich­keits­prüfungsgesetz 2000, das Bundesgesetzblattgesetz, das Verwaltungsgerichts­hofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert und einige Bundesverfassungsgesetze und in einfachen Bundesgesetzen enthaltene Verfas­sungs­bestimmungen aufgehoben werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der oben bezeichnete Ausschussbericht wird wie folgt geändert:

a) Art. 1 (Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes):

1. In Z 60 wird in Art. 135 Abs. 1 vierter Satz nach dem Wort „Ausschuss“ die Wortfolge „ , der aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und einer gesetzlich zu bestimmenden Zahl von sonstigen Mitgliedern des Verwaltungsgerichtes zu bestehen hat,“ eingefügt.

2. In Z 60 wird in Art. 135 Abs. 1 letzter Satz nach dem Wort „Ausschuss“ die Wortfolge „ , der aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und einer gesetzlich zu bestim-


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menden Zahl von sonstigen Mitgliedern des Verwaltungsgerichtshofes zu bestehen hat,“ eingefügt.

3. In Z 60 wird in Art. 135 Abs. 2 erster Satz nach dem Wort „Ausschuss“ die Wortfolge „ , der aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und einer gesetzlich zu bestim­menden Zahl von sonstigen Mitgliedern des Verwaltungsgerichtes zu bestehen hat,“ eingefügt.

4. In Z 60 wird in Art. 135 Abs. 2 zweiter Satz nach dem Wort „Ausschuss“ die Wortfolge „ , der aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und einer gesetzlich zu bestimmenden Zahl von sonstigen Mitgliedern des Verwaltungsgerichtshofes zu beste­hen hat,“ eingefügt.

b) Art. 7 (Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000) lautet:

„Artikel 7

(Verfassungsbestimmung)

Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000

Das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit (Umwelt­verträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 144/2011, wird wie folgt geändert:

1. § 19 Abs. 7 letzter Satz entfällt.

2. Nach § 40 wird folgender § 40a eingefügt:

„§ 40a. (Verfassungsbestimmung) Über Beschwerden gegen Entscheidungen nach diesem Bundesgesetz entscheidet mit 1. Jänner 2014 das Bundesverwaltungsgericht.“

3. § 46 wird folgender Abs. 22 angefügt:

„(22) (Verfassungsbestimmung) § 40a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/20xx tritt mit Ablauf des Monats der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft. § 19 Abs. 7 letzter Satz sowie der Ausdruck „(Verfassungsbestimmung)“ und die Wortfolge „mit 1. Jänner 2014“ in § 40a treten mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.““

c) Art. 9 (Änderung des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985) wird wie folgt geändert:

1. Z 8 lautet:

„8. In § 38a Abs. 2 wird die Wortfolge „Gesetze, gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG genehmigte Staatsverträge oder Staatsverträge gemäß Art. 16 Abs. 1 B-VG, die gesetzändernd oder gesetzesergänzend sind,“ durch die Wortfolge „Gesetze, politi­sche, gesetzändernde oder gesetzesergänzende Staatsverträge oder Staatsverträge, durch die die vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union geändert werden,“ ersetzt.“

2. Nach Z 9 werden folgende Z 10 bis 12 eingefügt:

„10. In § 41 Abs. 2 wird das Zitat „des Art. 132 B VG hat der Gerichtshof“ durch die Wortfolge „, in welchen der Verwaltungsgerichtshof in der Sache selbst entscheidet, hat er“ ersetzt.


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11. In § 42 Abs. 1 wird die Wortfolge „oder den angefochtenen Bescheid aufzuheben“ durch die Wortfolge „, den angefochtenen Bescheid aufzuheben oder in der Sache selbst zu entscheiden“ ersetzt.

12. In § 42 wird folgender Abs. 3a eingefügt:

„(3a) Der Verwaltungsgerichtshof kann in der Sache selbst entscheiden, wenn sie entscheidungsreif ist und die Entscheidung in der Sache selbst im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Kostenersparnis liegt.““

3. Die bisherige Z 10 erhält die Ziffernbezeichnung „13.“.

4. Nach Z 10 (Z 13 neu) wird folgende Z 14 eingefügt:

„14. In § 45 Abs. 4 entfällt die Wortfolge „über eine Säumnisbeschwerde (Art. 132 B VG)“.“

5. Die bisherige Z 11 erhält die Ziffernbezeichnung „15.“.

6. Nach Z 11 (Z 15 neu) wird folgende Z 16 eingefügt:

„16. In § 47 Abs. 2 Z 1 wird der Strichpunkt durch die Wortfolge „oder der Entscheidung in der Sache selbst;“ ersetzt.“

7. Die bisherigen Z 12 bis 14 erhalten die Ziffernbezeichnung „17.“ bis „19.“.

8. Nach Z 14 (Z 19 neu) wird folgende Z 20 eingefügt:

„20. In § 62 Abs. 2 wird die Wortfolge „Hat der Verwaltungsgerichtshof bei Säumnis­beschwerden in der Sache selbst zu entscheiden,“ durch die Wortfolge „Entscheidet der Verwaltungsgerichtshof in der Sache selbst,“ ersetzt.“

9. Die bisherigen Z 15 bis 17 erhalten die Ziffernbezeichnung „21.“ bis „23.“.

10. In der bisherigen Z 17 (Z 23 neu) lautet Abs. 10:

„(10) § 14 Abs. 4, § 15 Abs. 3, § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 2, § 27 Abs. 2 erster Satz, § 33a, § 37 Abs. 1, § 38a Abs. 2, die Überschrift zu § 38b, § 38b Abs. 1 erster Satz, § 41 Abs. 2, § 42 Abs. 1 und 3a, § 43 Abs. 7, § 45 Abs. 4, § 47 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, § 53 Abs. 2 erster Satz, § 54 Abs. 3 zweiter Satz, § 55 Abs. 2 Z 2, § 62 Abs. 2, § 76 Abs. 3 und 5 und § 80 samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/20xx treten mit Ablauf des Monats der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft.“

d) Art. 10 (Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953) wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 1 wird folgende Z 2 eingefügt:

2. § 12 Abs. 4 letzter Satz lautet:

„Bei Prüfung der Rechtmäßigkeit von Staatsverträgen sind die Bestimmungen des ersten Satzes, und, soweit es sich um politische, gesetzändernde oder gesetzes­ergänzende Staatsverträge oder Staatsverträge, durch die die vertraglichen Grund­lagen der Europäischen Union geändert werden, handelt, auch die Bestimmungen des zweiten und dritten Satzes sinngemäß anzuwenden.“

2. Die bisherigen Z 2 und 3 erhalten die Ziffernbezeichnungen „3.“ und „4.“.

3. Die Z 4 bis 6 werden durch folgende Z 5 bis 7 ersetzt:

„5. § 66 Einleitung lautet:

„Bei Prüfung der Rechtmäßigkeit von Staatsverträgen sind auf die politischen, gesetzändernden und gesetzesergänzenden Staatsverträge und auf die Staats­verträge, durch die die vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union geändert


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werden, die Bestimmungen des Abschnittes G, auf alle anderen Staatsverträge die Bestimmungen des Abschnittes E sinngemäß mit folgenden Maßgaben anzuwenden:“

6. In § 86a Abs. 2 wird die Wortfolge „Gesetze, gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG geneh­migte Staatsverträge oder Staatsverträge gemäß Art. 16 Abs. 1 B-VG, die gesetz­ändernd oder gesetzesergänzend sind,“ durch die Wortfolge „Gesetze, politische, gesetzändernde oder gesetzesergänzende Staatsverträge oder Staatsverträge, durch die die vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union geändert werden,“ ersetzt.

7. § 94 wird folgender Abs. 25 angefügt:

„(25) § 1 Abs. 3, § 12 Abs. 4 letzter Satz, § 19a Abs. 1 erster Satz, § 66 Einleitung und § 86a Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/20xx treten mit Ablauf des Monats der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft; gleichzeitig treten die Überschriften zu § 19a und § 94a außer Kraft.““

Begründung

Zu lit. a betreffend Artikel 1 (Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes), lit. b betreffend Artikel 7 (Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000), lit. c betreffend Artikel 9 (Änderung des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985) und lit. d betreffend Artikel 10 (Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953):

Zu lit. a (Art. 135 Abs. 1 und 2):

Durch diese Bestimmungen soll klargestellt werden, dass den in Art. 135 Abs. 1 und 2 genannten Ausschüssen jedenfalls der Präsident und der Vizepräsident des Verwal­tungsgerichtes beziehungsweise des Verwaltungsgerichtshofes anzugehören haben. Anzahl und Wahlmodus der sonstigen Mitglieder der Ausschüsse ergeben sich aus den einschlägigen Bestimmungen des RStDG.

Zu lit. b (§ 40a):

Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzentwurf enthält mit § 40a des Umwelt­verträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 eine vorweggenommene Ausführungs­bestim­mung zu dem in Artikel 1 Z 60 vorgeschlagenen Art. 131 Abs. 4 Z 2 lit. a. Nach dieser Bestimmung soll über Beschwerden gegen Entscheidungen nach dem Umwelt­verträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 künftig das Bundesverwaltungsgericht zu ent­schei­den haben. Diese Regelung soll als Verfassungsbestimmung erlassen werden und dadurch für den Übergangszeitraum bis zum 1. Jänner 2014 erhöhte Bestands­kraft erhalten. Im Hinblick darauf, dass zu diesem Zeitpunkt die organisatorischen Vor­kehrungen und Personalentscheidungen abgeschlossen sind sowie die bis dahin erfolgte einfachgesetzliche Ausgestaltung des UVP-Verfahrens diese Maßgabe abbil­den muss, ist der Verfassungsrang dieser Bestimmung ab 1. Jänner 2014 nicht mehr erforderlich.

Zu lit. c (§ 38a Abs. 2) und lit. d (§ 12 Abs. 4 letzter Satz, § 66 Einleitung und § 86a Abs. 2):

Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzentwurf enthält ua. eine gegenüber der Regierungsvorlage geänderte Fassung des Art. 140a Einleitung und Z 1 B VG, in der die „Staatsverträge, durch die die vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union geändert werden,“ ausdrücklich genannt werden. Diese Änderung erfordert korrespondierende Anpassungen in § 66 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 – der Ausführungsbestimmung zu Art. 140a B VG – sowie in weiterer Folge in § 38a Abs. 2 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 und in § 12 Abs. 4 letzter Satz und § 86a Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953.


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Zu lit. c (§ 42):

Mit dieser Bestimmung soll eine meritorische Entscheidungsbefugnis des Verwaltungs­gerichtshofes im Bescheidbeschwerdeverfahren eingeführt werden. Der Verwaltungs­ge­richtshof soll in der Sache selbst entscheiden können, wenn sie entscheidungsreif ist und die Entscheidung in der Sache selbst im Interesse der Einfachheit, Zweck­mäßigkeit und Kostenersparnis liegt.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.18.16

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Danke, Herr Vorsitzender! – Meine Vorredner haben es ja schon gesagt: Diese Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle ist ein Projekt der letzten Jahrzehnte. Bald wäre es ein Jahrhundert geworden. Da haben wir noch rechtzeitig die Kurve bekommen. In der Zeit, in der ich Verfassungssprecherin war, ist relativ bald ein Ministerialentwurf vorgelegen. Wir selber haben 2009 einen sehr umfassenden Antrag eingebracht, Kollege Fichtenbauer hat einen Antrag eingebracht, und es lagen auch noch weitere Anträge im Verfassungsausschuss, die wir jetzt auch mitbehandelt haben.

Das heißt, man hat von Beginn an gesehen, es gibt hier durchaus von allen Seiten Interesse, dass sich hier etwas tun soll. Die entscheidende Frage war: Sind die Interessen ähnlich, gleich oder divergierend? Und wie wir dann in den Verhandlungen und in den Gesprächen sehen konnten – und man sieht es auch heute an der Tatsache, dass alle fünf Parteien voraussichtlich zustimmen werden; zumindest wurde mir das so zugetragen –, war hier wirklich dringend Handlungsbedarf, haben das alle so gesehen, sodass man sich bei den wesentlichen Punkten einigen konnte. Aber wenn man sich das Wort einmal so vor Augen führt: „Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle“, dann ist das nicht besonders sexy, wenn ich jetzt dieses Wort hier einmal gebrauchen darf, sondern sperrig und trocken. Wenn man nicht gerade sozusagen in der Juristerei oder in diesem Bereich tätig ist, dann endet hier wahrscheinlich auch relativ schnell die Aufmerksamkeit, und man will sich nicht wirklich damit beschäftigen.

Umso schwieriger ist es, jetzt auch hier den Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht im Verfassungsausschuss damit beschäftigt haben, oder jenen, die zuhören – ich weiß nicht, ob Ihnen schon langweilig ist aufgrund der Reden vorher –, nahezubringen, was das eigentlich mit ihnen zu tun hat, denn „Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle“ klingt so, als hätte das nicht viel mit mir zu tun. Das bedeutet, dass jedes Mal, wenn eine Behörde einen Bescheid erlässt, künftig nicht irgendeine dieser Sonderbehörden anzurufen ist, wenn man sich dagegen wehren will, sondern dass es erstmals in Österreich neun Landesverwaltungsgerichte und eben zwei Bundesverwaltungs­ge­richte geben wird.

Uns waren sowohl beim Erstellen unseres eigenen Antrags als auch bei der Beurteilung des Ministerialentwurfs drei Kriterien sehr wichtig. Die eine Frage war: Ist der Rechtsschutz gewährleistet? Ist das also eine Verbesserung im Rechtsschutz? Ist das eine Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger im Sinne von „kostengünstiger“ oder zumindest „nicht teurer“? Im Sinne von: Können sie sich wehren gegen Ent­scheidungen von Behörden oder dann von den ersten Gerichten, die sich dazu äußern? Handelt es sich hierbei wirklich um unabhängige Gerichte? – Es ist ja ein wesentliches Kriterium von Gerichten, dass die Unabhängigkeit gewährleistet ist. Und


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vor allem auch: Handelt es sich um sachlich sinnvolle Zuteilungen, ob jetzt etwas bei einem Landesverwaltungsgericht oder bei einem Bundesverwaltungsgericht ist?

Da haben wir schon einige Punkte gehabt, die wir in den Verhandlungen angemerkt haben, die uns noch nicht gepasst haben und die auch entscheidend waren, je nachdem, wie sie ausgehen, ob wir zustimmen können oder nicht. Es war im Kern ein guter Entwurf, Herr Staatssekretär, aber es gab eben einige Punkte, die uns wichtig waren. Diese haben wir, wie Sie ja wissen, in den Gesprächen mit den anderen Kolleginnen und Kollegen des Verfassungsausschusses, aber dann auch in gemeinsamen Gesprächen mit Ihnen eingebracht.

Da stimmt sicher das, was Kollege Wittmann, Kollege Gerstl und alle meine Vorredner gesagt haben: Das Klima, das in den Verhandlungen geherrscht hat – des gegen­seitigen Zuhörens, Argumente-Austauschens und Einander-Annäherns –, war sicher ein außergewöhnliches. Man könnte sogar sagen: Eigentlich sollte es ein selbstver­ständliches bei Verhandlungen im Parlament sein. Aber vielleicht haben wir damit einmal eine Latte auch für andere Themenbereiche gelegt. Wir sind aber in vielen Punkten einander nähergekommen, das kann man sicher sagen.

Was war uns wichtig? – Uns war zum Beispiel wichtig, dass UVP-Verfahren, also Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren, nicht in den einzelnen Ländern bleiben, sodass wir dann innerhalb von Österreich neun verschiedene Rechtsprechungen und neun verschiedene Handhabungen gehabt hätten, sondern uns war wichtig, dass es zumindest hier eine Bundeszuständigkeit gibt, das heißt, ein Bundesverwaltungsgericht zuständig ist. Das war durchaus bis zum Schluss eine Diskussion, die auch mit den Landeshauptleuten geführt werden musste, denn es ist nun einmal so, dass solche Fragestellungen auch Fragen von Macht sind.

Aber hier gibt es jetzt eine klare Einigung, hier gibt es klar den Willen, dass das Bundesverwaltungsgericht zuständig ist. Damit ist gewährleistet, dass wir in einem der wesentlichsten Verfahren, die sich mit Umweltverträglichkeit beschäftigen, eine öster­reichweite Rechtsprechung und nicht eine Zersplitterung in die diversen Bun­desländer bekommen. Noch besser wäre selbstverständlich eine europaweite und weltweite Rechtsprechung, was die Umwelt betrifft, weil wir alle wissen, das endet nicht an der Grenze, aber davon sind wir natürlich weit entfernt. Wir sind hier das österreichische Parlament und können jetzt einmal nur das beschließen.

Dann gab es zahlreiche Gruppen, die sich an uns gewandt haben, nämlich an alle Parteien. Das waren die Rechtsanwälte, die Notare, die Universitäten, diverse ExpertInnen wie Verfassungsrechtler und Verwaltungsrechtler, die hier bestimmte Punkte in den Vordergrund gestellt haben. Die Universitäten habe ich schon genannt: Dort haben von den StudentInnen bis hin zu den ProfessorInnen, bis zum Senats­vorsitzenden alle Sorge gehabt, dass das im Entwurf Vorgesehene zu einer Verschlechterung ihrer Mitwirkung auf den Universitäten führen könnte. Nach vielen Gesprächen, kreativen Momenten meiner Mitarbeiterin, der Grünen-Verfassungs­referentin Marlies Meyer, sind wir gemeinsam zu Lösungen gekommen, die jetzt, glaube ich, für alle passen. Es ist damit gewährleistet, dass die Universitäten in ihrer Autonomie, aber vor allem in ihrer Mitwirkung hier auch einen Stellenwert haben.

Die Unabhängigkeit habe ich schon angesprochen. Es war uns ein wichtiges Anliegen, dass es hier eine tatsächliche Unabhängigkeit gibt, dass auch klar ist: Wie passiert jetzt der Übergang? Wie passiert der Übergang jener Personen, die in den Unab­hängigen Verwaltungssenaten der Länder arbeiten, hin zu RichterInnen? – Da muss ein Procedere vorgesehen werden. Hier muss auch klargelegt werden: Es braucht ein transparentes Verfahren, es braucht klare Kriterien, wer VerwaltungsrichterIn werden


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kann und wer nicht. Das haben wir eben auch in einem gemeinsamen Antrag fest­gehalten.

Beim Rechtsschutz haben wir länger diskutieren müssen. Das eine war die Frage der Kosten. Da waren wir uns, glaube ich, alle relativ einig, dass es hier nicht zu höheren Kosten kommen soll, dass zum Beispiel Amtssachverständige, also Personen, die in Behörden arbeiten, vorrangig herangezogen werden sollen. Alle, die schon einmal mit dem Gericht zu tun hatten, wissen, dass Gutachter sozusagen die großen Kosten­stellen in den Verfahren sind. Uns war eben wichtig, dass sowohl für Verfahren, die StudentInnen betreffen, als auch für Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren oder alle möglichen anderen Verfahren, die davon umfasst sind, keine höheren Kosten entstehen. Das bedeutet vorrangige Inanspruchnahme von Amtssachverständigen, das bedeutet, dass kein Anwaltszwang besteht, und vieles mehr.

Aber der Rechtsschutz ist natürlich nicht nur eine Frage der Kosten, sondern auch davon: Wie weit kann man überhaupt gehen? Mit welchen Anliegen, mit welchen Beschwer­den kommt man zu welchem Gerichtshof? – Da war in der Vorlage vorgesehen, dass man mit geringen Leistungen in Geld oder Geldeswert nicht bis zum Verwaltungsgerichtshof gehen können soll. Darunter kann man sich jetzt auch nicht wirklich viel vorstellen, selbst wenn man das einmal studiert hat, so wie ich. Was ist damit gemeint? – Beispielsweise im Sozialversicherungsrecht wären dann bestimmte Leistungen betroffen gewesen. Wenn man etwa einen Rollstuhl versagt bekommt, hätte man, weil es nach der Vorlage eine geringe Leistung in Geld oder Geldeswert gewesen wäre, nicht mehr zum Verwaltungsgerichtshof gehen können. Das haben wir verhandelt, und wir haben es geschafft, dass sich das ändert.

Die Gesetzesbeschwerde ist ebenfalls ein langes Vorhaben, das auch schon im Österreich-Konvent diskutiert wurde. Da gab es damals schon zwei Modelle. Entgegen allen Medienberichten sei hier Folgendes noch einmal festgehalten: Die Geset­zesbeschwerde war – meinem Eindruck nach, ich hätte das zumindest von keiner Partei sozusagen als Bedingung dafür gehört, dass sie zustimmt –, die Gesetzes­beschwerde war allen Parteien in der Diskussion gleich wichtig. Aber wir haben auch gesagt: Es geht nicht so schnell, das sofort umzusetzen. Da muss man sich die Expertise anschauen, da muss man sich verschiedene Modelle anschauen. Deswegen gibt es eben hier den Entschließungsantrag, dass das Bundeskanzleramt noch vor dem Sommer einen Vorschlag vorlegt, der dann mittels Initiativantrag von uns allen eingebracht wird. Spätestens bis Jahresende soll diese Gesetzesbeschwerde umge­setzt sein.

Was ist die Gesetzesbeschwerde? – Eben die Möglichkeit, dass sich einzelne Per­sonen auch dagegen wehren können, dass eine verfassungswidrige Norm angewandt wurde. Das geht bis jetzt nicht, bis jetzt kann das nur das Gericht tun. Später kann das auch der Einzelne/die Einzelne tun, der/die davon betroffen war.

Alles in allem, glaube ich, gute Verhandlungen und ein gutes Paket! Es ist noch nicht zu Ende. Jetzt geht es noch um die einfachgesetzliche Umsetzung. Da wird es auch darum gehen, die Behörden, wie sie jetzt existieren, noch einmal daraufhin anzusehen: Was passiert mit den Aufgaben, die diese Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle nicht betroffen hat? Diese müssen ja weiterbestehen. Was passiert mit diesen Behörden?

Deswegen bringen wir folgenden Entschließungsantrag ein, den ich hier vortragen darf, einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolf­gang Gerstl, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Daniela Musiol, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen den Entschließungsantrag:


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„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, anlässlich der Umsetzung der Verwaltungs­gerichtsbarkeit

hinsichtlich jener aufgelösten unabhängigen Verwaltungsbehörden Vorsorge zu treffen, denen Zuständigkeiten zukommen, die nicht auf die Verwaltungsgerichte übergehen oder den ordentlichen Gerichten zugewiesen werden, und den Verwaltungsgerichten auch nicht übertragen werden können;

zu prüfen, ob diese Behörden wiedererrichtet oder diese Aufgaben anderen Behörden übertragen werden sollen;

dafür Sorge zu tragen, dass das in diesen Behörden durch die Einbindung von Expertinnen und Experten sowie Betroffenen vorhandene Fachwissen erhalten bleibt;

entsprechende Gesetzesvorschläge so zeitgerecht vorzulegen, dass eine durch­gehende Besorgung dieser Aufgaben insbesondere in jenen Fällen sichergestellt ist, in denen dies unionsrechtlich gefordert ist, wie etwa bei Regulierungsaufgaben oder in den Angelegenheiten des Datenschutzes.“

*****

Also, Herr Staatssekretär: Gut verhandelt mit den Ländern! Es gibt aber noch viel zu tun, ich sage: Gesundheitsreform, Schulverwaltungsreform, Bundeskompetenzen im Bildungsbereich. Vielleicht wollen Sie sich da auch einklinken. Wenn Sie da so gut mit den Ländern können, dann wäre das vielleicht hilfreich. (Heiterkeit des Staatssekretärs Dr. Ostermayer.) Oder die Demokratiereform wäre zum Beispiel auch ein Punkt, wo wir diesen Konsens bräuchten. Ich freue mich auf jeden Fall über den einstimmigen Beschluss, und ich freue mich auch darauf, dass Sie sich zügig in die weiteren Reformen einbringen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

12.30

 

 


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Daniela Musiol, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen

Mit der B-VG-Novelle zur Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit wird eine Vielzahl von Behörden aufgelöst. Aufgelöst werden auch einige Bundes­behörden, die keine ausschließliche Rechtsmittelzuständigkeit aufweisen und hin­sichtlich derer eine Ersatzlösung erforderlich sein kann. Es handelt sich hierbei um drei Kategorien von Behörden

Behörden, die auf Grund unionsrechtlicher Vorgaben eingerichtet sind: Die Daten­schutz­­kommission, die Schienen-Control-Kommission und die Qualitätskontrollbehörde gemäß § 20 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Qualitätssicherung bei Abschluss­prüfungen.

Behörden, deren Aufgaben an die ordentliche Gerichtsbarkeit übertragen werden können: Vollzugskammern, der Oberste Patent- und Markensenat und der Urheber­rechts­senat


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 104

Sonstige Behörden, die auf Grund des innerstaatlichen Rechts eingerichtet sind: Die Bundesschiedskommission gemäß § 346 Abs. 1 ASVG, Bundesentschädigungs­kom­mission gemäß § 20 Abs. 1 Besatzungsschädengesetz, der Zivildienstbeschwerderat gemäß § 43 Zivildienstgesetz und die Personalvertretungs-Aufsichtskommission gemäß § 39 Abs. 1 Bundes-Personalvertretungsgesetz

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, anlässlich der Umsetzung der Verwaltungs­gerichts­barkeit

hinsichtlich jener aufgelösten unabhängigen Verwaltungsbehörden Vorsorge zu treffen, denen Zuständigkeiten zukommen, die nicht auf die Verwaltungsgerichte übergehen oder den ordentlichen Gerichten zugewiesen werden, und den Verwaltungsgerichten auch nicht übertragen werden können;

zu prüfen, ob diese Behörden wiedererrichtet oder diese Aufgaben anderen Behörden übertragen werden sollen;

dafür Sorge zu tragen, dass das in diesen Behörden durch die Einbindung von Expertinnen und Experten sowie Betroffenen vorhandene Fachwissen erhalten bleibt;

entsprechende Gesetzesvorschläge so zeitgerecht vorzulegen, dass eine durch­gehende Besorgung dieser Aufgaben insbesondere in jenen Fällen sichergestellt ist, in denen dies unionsrechtlich gefordert ist, wie etwa bei Regulierungsaufgaben oder in den Angelegenheiten des Datenschutzes.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


12.30.28

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Auch wir werden dieser Vorlage zustimmen. Der Herr Staats­sekretär hat schon ein bisschen zweifelnd gelächelt, weil wir im Ausschuss durchaus noch den einen oder anderen kritischen Punkt angemerkt haben.

Das Pathos, das von manchen meiner Vorredner angebracht worden ist, halte ich für ein bisschen übertrieben. Und dass man sagt, das ist die größte Verwaltungsreform seit den zwanziger Jahren, ist eher keine Auszeichnung, würde ich einmal sagen. Denn wir hätten viele, viele andere Punkte, die wir sehr intensiv diskutieren sollten, ja die wir nicht nur diskutieren, sondern auch beschließen sollten, dass wir unser Verwaltungssystem auf eine moderne Basis stellen. Es ist eher ein Warnsignal, dass wir jetzt sagen, dieser isolierte Bereich der Verwaltungsgerichte ist die größte Veränderung seit den zwanziger Jahren. Das würde ich nicht als Lob, sondern eher als Mahnung ansehen, dass wir noch viele, viele offene Aufgaben, Herr Staatssekretär, zu bewältigen hätten, um unser Verfassungs- und Verwaltungsgefüge auf eine moderne Basis zu stellen.

Aber es war schon – und jetzt möchte ich auch in den allgemeinen Lobgesang mit einstimmen – ein positiver Aspekt der Kooperation hier im Parlament, wie dieses Gesetz zustande gekommen ist; auch wenn Herr Kollege Cap ein bisschen mit der Müdigkeit kämpft. Es ist eine schwierige Materie, es ist vielleicht nicht gerade die, die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 105

einen vom Sessel reißt, aber ich glaube, dass es doch ein Signal der Verwaltungs­vereinfachung darstellt. Viele Sonderbehörden werden eingespart.

Leider ist noch kein finanzieller Einsparungseffekt ausgewiesen, zumindest bisher nicht. Ich hoffe doch, dass dieser noch zustande kommt. Wenn man eine Verwaltungs­ebene einspart und Gerichte zusammenlegt, sollte doch à la longue auch ein finanzieller Aspekt herauskommen. Nicht jede Reform muss mehr kosten als der Status quo.

Es wird natürlich in den nächsten eineinhalb Jahren – es ist eine sehr lange Legisvakanz – noch darauf ankommen, all diese Punkte, die wir jetzt als Bedingung gemeinsam gestellt haben, auch umzusetzen. Es war ja auch unser Wunsch, Herr Staatssekretär, dass Sie oder der Herr Bundeskanzler vor dem Inkrafttreten noch dem Parlament über die Umsetzung Bericht erstatten.

Abgeordneter Gerstl hat angesprochen, wie toll es ist, dass jetzt die Länder auch einen Anteil an der Rechtsprechung bekommen. – Da ist jetzt ein wunder Punkt von mir angesprochen worden, weil das der einzige Punkt ist, mit dem ich mich eigentlich nicht gerne anfreunden kann, weil er unseren Grundsätzen widerspricht. Wir wollen in die andere Richtung gehen. Wir glauben, dass in einem Österreich des 21. Jahrhunderts einer Zersplitterung in der Gesetzgebung und in der Vollziehung, so wie wir sie derzeit haben, ein Ende gesetzt werden sollte und dass wir bundeseinheitliche Gesetzgebung, bundeseinheitliche Vollziehung – mit einer Länderbeteiligung bei der Entstehung – haben sollten, aber nicht diese Aufsplitterung. (Beifall beim BZÖ.)

Doch jetzt passiert es in diesem Bereich auch noch bei der Justiz! Wie gesagt, wir haben das hier lange entsprechend eingebracht. Mir war klar, dass wir das nicht ändern können, weil es ja die Bedingung der Länder für ihre Zustimmung gewesen ist. Es ist schon ein bisschen bezeichnend, wie lange es gedauert hat, dass die Länder zustimmen, obwohl sie jetzt eine zusätzliche Kompetenz bekommen. Aber ich mache einen letzten Versuch – man soll die Hoffnung nie aufgeben –, in einem Abänderungs­antrag doch noch zu versuchen, dass wir das bundeseinheitlich regeln. Ich sage aber gleich, wir werden auch dem anderen zustimmen. Aber es sollte das Signal gesetzt werden.

Ich sage eines auch noch einmal positiv: Es ist dann wenigstens gelungen, in einem Fünf-Parteien-Entschließungsantrag dem Wunsch des Gesetzgebers Ausdruck zu verleihen – das heißt nicht, es sollte möglichst so sein, sondern es ist der Wunsch des Gesetzgebers, des Nationalrates –, dass die Organisationsrechte einheitlich sein sollen, dass die Dienstrechte einheitlich sein sollen und dass es da Durchlässigkeit geben soll. Es sollen hier nicht wieder Schrebergärten der Landesfürsten eingerichtet werden, wo sie ihre parteipolitisch motivierten Personalbesetzungen umsetzen sollen. Das ist hier klar festgelegt, das ist der Wunsch aller fünf Parlamentsparteien. Es war uns ganz besonders wichtig und eine Grundvoraussetzung für unsere Zustimmung, dass es nicht neun verschiedene Organisationen gibt, sondern dass das einheitlich strukturiert werden soll.

Wir hätten es auch gerne im Gesetz so gehabt, und deshalb bringe ich folgenden Antrag ein, den ich leider – die Geschäftsordnung schreibt das vor – vorlesen muss:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„… Die im Titel genannte Vorlage wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 106

1. Artikel 1 Z.1 entfällt.

2. Die bisherigen Z 2 bis 85 des Artikels 1 erhalten die Ziffernbezeichnung ‚1.‘ bis ‚84.‘

3. In Artikel 1 Z. 60 (Z 59 neu) lautet Artikel 136 Abs. 1:

‚Artikel 136. (1) Die Organisation der Verwaltungsgerichte wird durch ein besonderes Bundesgesetz einheitlich geregelt. Der Bund hat den Ländern Gelegenheit zu geben, an der Vorbereitung solcher Gesetzesvorhaben mitzuwirken. Durch Bundes- oder Landesgesetz können Regelungen über die Organisation der Verwaltungsgerichte getroffen werden, wenn sie zur Regelung des Gegenstandes erforderlich sind oder soweit das im ersten Satz genannte besondere Bundesgesetz dazu ermächtigt.‘“

Das wäre eben diese bundeseinheitliche Regelung. – Dann geht es aber leider noch weiter in diesem Abänderungsantrag:

„4. In Artikel 1 Z. 84 (Z 83 neu) entfällt Artikel 151 Abs. 51 Z.5. Die bisherigen Z. 6. bis 11. des Artikel 151 Abs. 51 erhalten die Bezeichnung ‚5.‘ bis ‚10.‘.

5. In Artikel 1 Z. 84 (Z 83 neu) entfallen die Wortfolgen ‚Art. 9 Abs. 2‘ und ‚Art. 10 Abs. 1 Z. 1‘.“

*****

Auch das wäre eine sinnvolle Sache in der Geschäftsordnungskommission, dass wir solche Anträge hier nicht mehr vorlesen müssen, weil sich eine Debatte ja nicht in Lesungen erschöpfen sollte. (Abg. Dolinschek: Es sollte eine Rede sein!)

Aber, Herr Staatssekretär, noch einmal: Ich glaube, es war dies ein Zeichen, dass das, wofür die Opposition von Ihnen oder von den Regierungsparteien so oft gescholten wird – dass sie keine Ideen hat, dass sie auch nicht zustimmen will, dass sie nicht kooperativ ist –, nicht stimmt. Ganz einfach: Wenn Sie auf gleicher Höhe mit uns arbeiten und verhandeln, dann kommt vielleicht sogar etwas Besseres heraus, als wenn hier nur SPÖ und ÖVP eine Vorlage durchpeitschen.

Vor diesem Hintergrund würde ich nicht von einer Sternstunde, sondern von einem normalen Akt des Parlamentarismus sprechen, dass die Regierung mit eigenen Vorschlägen an die Opposition herantritt, die Opposition Abänderungswünsche ein­bringt und dass dann, soweit das möglich ist, auch gemeinsam beschlossen wird. Vieles würde sich noch dafür anbieten, Herr Staatssekretär, es dem gleichzutun! In der Schulverwaltung gibt es einen Fünf-Parteien-Konsens, wie wir das neu regeln könnten. Der zuständige Unterausschuss des Verfassungsausschusses ruht derzeit – leider schon seit vielen, vielen Monaten –, weil anscheinend Kräfte, die außerhalb des Parlaments liegen, an dieser Fünf-Parteien-Einigung weniger Interesse haben, als wir es hätten. Es wäre eine gute Initiative, sich gegen diese außerhalb des Parlaments stehenden Kräfte zur Wehr zu setzen – wir wären dazu bereit – und diese neue Schulreform zu beschließen.

In anderen Bereichen wäre es auch interessant, der Verwaltungsreform weitere Schritte folgen zu lassen. Aber wenigstens haben wir heute einen wichtigen Schritt geschafft. Herr Staatssekretär, unsere Zustimmung haben Sie in diesem Bereich. Alles Gute für die Zukunft! Wir würden uns freuen, wenn wir mehrere solche Beschlüsse zusammenbringen würden. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

12.39


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 107

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abg. Scheibner, Kolleginnen und Kollegen

zu TOP 1: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1618 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Finanz-Verfassungsgesetz 1948, das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Invalideneinstellungsgesetz 1969 geändert wird, das Bundessozialamtsgesetz, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Bundesgesetzblattgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 ge-ändert und einige Bundesverfassungsgesetze und in einfachen Bundesgesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen aufgehoben werden (Verwaltungsgerichts­bar­keits-Novelle 2012) (1771 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Nationalrat hat beschlossen:

Die im Titel genannte Vorlage wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 Z.1 entfällt.

2. Die bisherigen Z 2 bis 85 des Artikels 1 erhalten die Ziffernbezeichnung „1.“ bis „84.“

3. In Artikel 1 Z. 60 (Z 59 neu) lautet Artikel 136 Abs. 1:

„Artikel 136. (1) Die Organisation der Verwaltungsgerichte wird durch ein besonderes Bundesgesetz einheitlich geregelt. Der Bund hat den Ländern Gelegenheit zu geben, an der Vorbereitung solcher Gesetzesvorhaben mitzuwirken. Durch Bundes- oder Lan­desgesetz können Regelungen über die Organisation der Verwaltungsgerichte getrof­fen werden, wenn sie zur Regelung des Gegenstandes erforderlich sind oder soweit das im ersten Satz genannte besondere Bundesgesetz dazu ermächtigt.“

4. In Artikel 1 Z. 84 (Z 83 neu) entfällt Artikel 151 Abs. 51 Z.5. Die bisherigen Z. 6. bis 11. des Artikel 151 Abs. 51 erhalten die Bezeichnung „5.“ bis „10.“.

5. In Artikel 1 Z. 84 (Z 83 neu) entfallen die Wortfolgen „Art. 9 Abs. 2“ und „Art. 10 Abs. 1 Z. 1“.

Begründung:

Grundsätzlich stellt die vorgesehene Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit auch aus Sicht des BZÖ eine EMRK-konforme Verbesserung des Rechtsschutzes dar. Das BZÖ ist jedoch der Ansicht, dass Gerichtsbarkeit zur Gänze Bundessache sein und bleiben soll. Den Ländern eine Mitwirkungsmöglichkeit an der Verwaltungs­gerichts­barkeit einzuräumen, wird aus Sicht des BZÖ zu einer finanziell unkontrollierbaren Zersplitterung der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Landesebene führen, die insbe­sondere die Einheitlichkeit des Organisations-, Dienst- und Besoldungsrechtes der Verwaltungsrichter betreffen wird. Dadurch ist die Durchlässigkeit und die Möglichkeit des Wechsels zwischen Gerichten des Bundes und der Länder und die Sicherung der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 108

Unabhängigkeit der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter gefährdet, wes­halb diesem Beginn aus Sicht des BZÖ zu wehren ist.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte.

 


12.39.21

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich teile die Einschätzung von Herrn Abgeordnetem Scheibner, der sagt: Die Materie, über die wir heute reden, ist keine, die einen „vom Sessel reißt“. Oder, wie Kollegin Musiol gesagt hat, sie ist nicht „sexy“.

Ich gestehe Ihnen aber, dass ich mich über das heutige Ergebnis ähnlich freue wie vor zehn Monaten über die Lösung des Ortstafelthemas, das wesentlich stärker emotional aufgeladen war, daher sozusagen „sexier“ war. Aber es hat eine ähnliche Geschichte. Beides waren Themen, die über viele Jahrzehnte zu lösen versucht wurden, nicht gelöst wurden und dann in einem extrem breiten Konsens gelöst werden konnten.

Zu viel des Selbstlobs ist schlecht. Man hat ja gelernt, dass man sich nicht selber loben soll. Das Parlament hat es heute dennoch zum Teil getan. Ich bringe ein paar Aussagen von dritter Seite, von außerhalb des politischen Betriebs. Eine stammt aus dem Hearing, das hier vor einigen Monaten stattgefunden hat. Damals haben die geladenen Top-Experten unter anderem gesagt, dass es sich um einen epochalen Schritt handelt, dass es sich um einen großen Wurf handelt.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs hat vergangene Woche beim Juristentag gesagt, dass die verfassungspolitische Bedeutung dieser Gesetzesvorlage nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, dass es ein wichtiger Schritt der Verwaltungsreform ist und dass es besonders erfreulich ist, dass nach mehr als 25 Jahre andauernden Reformbemühungen ein Abschluss erfolgreich zu sein scheint, da jetzt alle positiv gesprochen und auch gesagt haben, wie Kollege Scheibner, dass sie zustimmen werden. Ich habe diesbezüglich nie Zweifel gehegt. Schon nach dem Verfassungs­ausschuss war ich überzeugt davon, dass es gelingen wird. Wir stehen jetzt unmittelbar davor, dass es hoffentlich einstimmig oder jedenfalls mit extrem hoher Zustimmung beschlossen werden kann.

Als mir der Bundeskanzler das Vertrauen geschenkt hat, mich dieses komplexen Themas anzunehmen, war es tatsächlich so, dass nicht alle überzeugt waren, dass es lösbar sein wird, in unseren Reihen nicht, aber auch in anderen Bereichen nicht. Ich kann mich an eine Aussprache im Verfassungsausschuss erinnern, in der der damalige Verfassungssprecher Willi Molterer die Frage stellte, was ich vorhabe, wenn die Länder nicht mittun, ob dann nur die beiden Bundesverwaltungsgerichte geschaffen werden. Ich habe damals gesagt: Ich will über dieses Thema in dieser Form, nämlich dass wir die Länder außen vor lassen, gar nicht nachdenken, sondern mich vielmehr darum bemühen, dass tatsächlich eine Einigung zustande kommt.

Holzinger hat auch noch gesagt, dass wir über eines der wichtigsten Reformvorhaben der bald hundertjährigen Geschichte unserer Bundesverfassung reden. Das ist also nicht nur eine Einschätzung von hier – Kollege Gerstl hat das gesagt ‑, sondern auch vom Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs.

Paul Lendvai hat uns letzte Woche anlässlich der Veranstaltung zum 8. Mai, also zum Ende des Zweiten Weltkriegs und Ende des Nationalsozialismus, an ein Zitat von Georg Simmel erinnert, des großen deutschen Soziologen, der 1908 gesagt hat, dass


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 109

der Kompromiss „eine der größten Erfindungen der Menschheit“ ist. Dieses Ergebnis ist ein sehr gutes Beispiel. Manchmal wird ein Kompromiss verunglimpft, weil sich der eine nicht durchgesetzt hat und der andere nicht durchgesetzt hat. Ich glaube wirklich, dass wir da einen extrem beispielhaften, hervorragenden Weg gegangen sind. Wir haben das bei uns sehr intensiv vorbereitet, insbesondere der Verfassungsdienst hat dies getan. Wir haben erstmals auf Bundesebene versucht, möglichst detailliert die Kosten zu erheben. Anhand dieser Ergebnisse sind wir dann in die Gespräche mit den Ländern eingetreten und dann mit Ihnen, also mit den Fraktionen hier im Haus. Ich muss auch sagen, dass ich es dort, wo ich teilgenommen habe, extrem konstruktiv, zielorientiert, sachorientiert und überhaupt nicht polemisierend empfunden habe, sondern wirklich das Bestreben wahrgenommen habe, dass man die bestmögliche Lösung erreichen will. Ich möchte dafür wirklich herzlich danken.

Ich danke dem Bundeskanzler für das in mich gesetzte Vertrauen. Ich danke dem Koalitionspartner, Klubobmann Karlheinz Kopf, Michael Spindelegger, allen, die Rücken­deckung gegeben haben in diesen Verhandlungen. Insbesondere möchte ich natürlich Herrn Sektionschef Dr. Hesse und seinen Mitarbeitern danken, die die Knochenarbeit zu leisten hatten, die Texte zu verfassen. Landesamtsdirektoren wurden schon genannt. Beispielhaft waren wirklich der Landesamtsdirektor von Oberöster­reich, Dr. Pesendorfer, und Dr. Hechtner von Wien. Dr. Steiner aus Oberösterreich wurde auch schon erwähnt. Sie haben sehr viel unterstützende Hintergrundarbeit in den Verhandlungen geleistet.

Ich möchte auch den Mitarbeitern in den Klubs danken, die sehr gute Vorbereitungs­arbeit geleistet haben, natürlich allen Verfassungssprechern, den Abgeordneten Gerstl, Scheibner, Frau Abgeordneter Musiol, Fichtenbauer und natürlich Dr. Wittmann, der auch den Verfassungsausschuss souverän geführt hat.

Zwei Personen wurden auch noch genannt vom Kollegen Gerstl, nämlich Herr  Dr. Klingenbrunner im Büro des Bundeskanzlers und Patrick Segalla, der jetzt, so glaube ich, gerade nicht hier ist, die intensive Kleinarbeit geleistet, alle Details vorbereitet haben. Im Scherz haben wir damals schon gesagt, dass die eigentlich am besten ein Büro beziehen sollten, weil sie so viel miteinander arbeiten. Sie haben das jetzt beim Transparenzpaket fortgesetzt, also beim Parteiengesetz, das heute im Ministerrat beschlossen wurde und über das noch bis gestern am Abend verhandelt wurde.

Die Gesundheitsreform würde ich jetzt nicht für mich in Anspruch nehmen, dass ich mich da drum kümmere. Da gibt es den Gesundheitsminister und so weiter. Das Parteiengesetz ist jedoch eine Materie, die in unser Ressort gehört, und ich würde hoffen, dass wir ähnlich konstruktiv, wie wir hier verhandelt haben, demnächst die Verhandlungen dazu aufnehmen, um möglichst rasch ein Ergebnis zustande zu bringen. Mein Büro versucht schon, gemeinsam mit dem Koalitionspartner und den Oppositionsparteien Termine auszumachen.

Etwas, das jetzt vor uns liegt, sind die Mühen der Ebene. Es sind extrem viele einfach­gesetzliche Materien umzusetzen, sobald das beschlossen und in Kraft ist. Es ist auch die organisatorische Umsetzung, also die Umwandlung des Asylgerichtshofs in das Bundesverwaltungsgericht und die Etablierung all der anderen Gerichte, eine riesige Aufgabe, die uns noch bevorsteht. Wir werden uns bemühen, das in ähnlicher Art und Weise und hoffentlich genauso zufriedenstellend zu erledigen.

Wir haben ja auch vereinbart, dass wir bis Ende März 2013 im Nationalrat einen Bericht über die Umsetzung liefern werden. Möge es genauso gut gelingen wie das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 110

heute zu beschließende Verfassungsgesetz. – Ich danke Ihnen herzlichst. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ.)

12.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. – Bitte.

 


12.47.26

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Auflösung von mehr als 120 weisungsfrei gestellten Berufungssenaten mit 1. Jänner 2014 und der Schaffung von Landesverwaltungsgerichten an ihrer Stelle ist uns hier im Nationalrat eine große Reform geglückt. Seit über zwei Jahrzehnten hat man sich intensiv darum bemüht, in Österreich eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit einzuführen. Bis dato ist das vor allem an Kompetenz- und Kostenfragen gescheitert.

Ich möchte mich dem Dank der Vorredner und der Vorrednerin anschließen. Insbe­sondere möchte ich mich für die konstruktive Zusammenarbeit bei den Oppositions­parteien, auch beim BZÖ, das trotz des Abänderungsantrags mitstimmen wird, herzlich bedanken, selbstverständlich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Namentlich darf ich neben den bisher Genannten auch unseren im SPÖ-Klub zuständigen Referenten, Herrn Dr. Beppo Pointner, für seine Arbeit herzlich danken. (Beifall bei der SPÖ.)

Was sind unsere Motive, die uns diese Reform jetzt umsetzen lassen? Es sind zunächst hauptsächlich föderalistische und rechtsstaatliche. Dazu kommen die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Unionsrechts sowie in den letzten Jahren auch noch das Ziel, den Verwaltungsgerichtshof zu entlasten. Unser Ziel ist, das Rechtsschutzsystem für die Bürgerinnen und Bürger auszubauen, Verfahren zu beschleunigen und den Verwaltungsgerichtshof zu entlasten.

Zur Bedeutung der Reform darf ich Herrn Universitätsprofessor Dr. Holzinger, Prä­sident des Verfassungsgerichtshofs, aus seinem Referat am Österreichischen Juristentag am 12. Mai 2012 zitieren.

Dr. Holzinger sagte: „Unter dem rechtsstaatlichen Aspekt wird damit endlich den Verpflichtungen, die sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention … ergeben, Rechnung getragen, aber auch den Erfordernissen des Unionsrechts besser entsprochen … Aus bundesstaatlicher Perspektive ist hervorzuheben, dass damit die Länder erstmals Anteil an der Staatsfunktion Gerichtsbarkeit erhalten. Und in staatsorganisatorischer Hinsicht stellt die mit der Schaffung der zweistufigen Ver­waltungsgerichtsbarkeit verbundene Konzentration der Verwaltungsführung auf eine einzige Administrativinstanz einen wichtigen Schritt der Verwaltungsreform dar.“

Wie sieht nun dieser große Wurf, wie wir ihn durchaus nennen dürfen, im Detail aus? – In jedem Bundesland wird ein Verwaltungsgerichtshof erster Instanz etabliert, im Bund ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht. Sie ersetzen die Unab­hängigen Verwaltungssenate der Länder, den Unabhängigen Finanzsenat, das Bundesvergabeamt, den Asylgerichtshof sowie zahlreiche Sonderbehörden des Bundes.

Auch in den Ländern werden zahlreiche Oberkommissionen mit diesem Entwurf ersetzt.

Am Instanzenzug wird es für die Bürgerin, für den Bürger vielleicht etwas ver­ständlicher, da es sich um eine sehr, sehr trockene Materie handelt: Jemand, der gegen einen Bescheid berufen möchte, etwa gegen einen Baubescheid oder einen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 111

Steuerbescheid – ausgenommen davon sind Gemeindeangelegenheiten –, muss sich nicht mehr an die nächsthöhere Verwaltungsinstanz wenden, sondern kann gleich vor das unabhängige Verwaltungsgericht ziehen. Die oberste Instanz bleibt in allen Verwaltungsangelegenheiten der Verwaltungsgerichtshof, der mit dieser Reform grundsätzlich auch wieder für Asylangelegenheiten zuständig wird.

Diese Reform, meine sehr verehrten Damen und Herren, bringt neue Strukturen, eine Beschleunigung der Verfahren und vor allem auch eine Verschlankung der Strukturen. Ziel ist es, mit 1. Jänner 2014 einheitlich in Bund und Ländern operativ zu starten. Das ist auf Grundlage des heutigen Entwurfs durchaus realistisch.

Zu erwähnen ist weiters, dass wir in dem Zusammenhang auch einen Ent­schließungs­antrag an den Herrn Bundeskanzler einbringen, uns einen Entwurf betreffend Einführung einer Gesetzesbeschwerde vorzulegen. Die Kompetenz Umweltverträglich­keitsprüfung wird nun Bundessache, und es gibt auch eine Neuordnung des Instanzenzuges im Bereich Universitätsordnung.

Alles in allem ist dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein bedeutender Reformschritt, und ich bedanke mich namens meiner Fraktion herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Lopatka. – Bitte.

 


12.52.52

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist schon viel gedankt worden, und der Parlamentarismus hat sicherlich heute eine jener Stunden, in denen man durchaus zufrieden sein kann mit dem, was wir beschließen. Das zeigt für mich, dass es in der Republik doch möglich ist, bei entsprechender Kraftanstrengung und wenn man einen langen Atem hat, auch mit den Bundesländern gemeinsam zu einer Lösung zu gelangen, denn diese Lösung wäre ja ohne Mitwirkung der Bundesländer nie möglich geworden.

Wenn man so ein Reformwerk zum Abschluss gebracht hat, muss man fragen, wem das nützt. Ich gehe davon aus, dass es gelingen wird, die Verfahrensdauer zu ver­kürzen. Jeder, der schon Gerichtsverfahren und Verwaltungsverfahren hinter sich gebracht hat, weiß, dass es ein ganz wesentlicher Punkt ist, wenn Verfahren konzentriert werden, wenn Verfahren schneller abgehandelt werden können.

Nichts ist für den Wirtschaftsstandort Österreich wichtiger als ein funktionierendes unabhängiges Rechtssystem, und da hatten wir zweifelsohne, wenn man die europäischen Standards heranzieht, die eine oder andere Lücke.

Apropos Lücke: Alles kann ja nie auf einmal beschlossen werden. Wir haben im Ausschuss auch einen Entschließungsantrag beschlossen, der eine weitere Lücke schließen soll. Es ist ja bis heute so, dass eine Gesetzesbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof in einem Verfahren, während es anhängig ist, noch nicht möglich ist. Wenn aufgrund dieses Entschließungsantrags dann die entsprechende Vorlage kommt – wir wollen das ja im Herbst beschließen –, werden in einem solchen Verfahren die Bürger und Bürgerinnen in Zukunft nicht mehr abwarten müssen, bis das Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof abgeschlossen ist, sondern der Verfassungsgerichtshof kann seiner genuinen Aufgabe, nämlich Gesetze am Maßstab der Verfassung zu prüfen, schon zu einem früheren Zeitpunkt nachkommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 112

Ich bin sehr froh darüber, dass wir damit dann diesen in anderen europäischen Ländern, auch in mittel- und osteuropäischen Ländern geltenden Standard erreichen. Daher begrüße ich es, dass auch dieser Entschließungsantrag mit einem klaren Zeitplan im Ausschuss beschlossen worden ist. (Beifall bei der ÖVP.)

In anderen Bereichen, in denen solche Reformen durchgeführt wurden, haben wir dann immer wieder eine zusätzliche Instanz bekommen und es so auch nicht geschafft, Dienstposten einzusparen. Heute ist schon mehrfach angesprochen worden, dass mehr als 120 bestehende Behörden aufgelöst werden. Ich hoffe, dass das mittelfristig auch bei den Dienstposten gerade in den Landesverwaltungen Einsparungen bringt. Natürlich haben sich die Länder ihre Zustimmung auch dieses Mal wieder teuer abkaufen lassen. Es geht bei den zusätzlichen Millionen, die die Länder bekommen, nicht um die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Ich weiß schon, es geht auch um die Transparenzdatenbank. Trotzdem sollte man seitens des Bundes auch einmal nachfragen dürfen, was die Bundesländer in den nächsten Jahren dann tatsächlich einsparen, damit nicht tatsächlich bloß eine zusätzliche Instanz geschaffen worden ist, sondern man sagen kann, ja, eine zusätzliche Instanz haben wir, aber auf der anderen Seite mehr als 120 Behörden mit den entsprechenden Dienstposten weniger. Ich hoffe also sehr, dass auch das möglich sein wird.

Die Regelung, wie wir sie jetzt haben, bringt auch eine Steigerung der Qualität, indem man Verfahren konzentriert, und das war eine Zeit lang eine Diskussion, ob man zum Beispiel im Umweltbereich das neun Mal an den Landesverwaltungsgerichten end­entscheiden soll oder ob man es schafft, einmal auf Bundesebene mit entsprechender Kompetenz ausgestattet dann die Berufungsentscheidung herbeizuführen.

Auch das ist gelungen, und damit ist das, was wir heute hier beschließen, insgesamt zweifelsohne ein ganz, ganz wichtiger Schritt zur Einführung einer dezentralen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ganz wichtige Themen können damit zentral für die gesamte Republik geregelt und enderledigt werden.

Daher auch von meiner Seite eine klare Zustimmung zu diesem Gesetz. Ich hoffe sehr, dass das nicht der letzte gemeinsame große Schritt ist, den die Bundesländer mit der Republik setzen, wenn es um die Verwaltungsreform geht. Zweifelsohne ist der heutige ein großer Schritt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)

12.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


12.58.49

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Als Oppositionspolitiker ist es unangenehm, wenn so hundertprozentige Einigkeit herrscht. Man hat zumindest irgendwo das Gefühl des Widerspruchs. Skepsis ist ja üblicherweise auch angebracht, wenn etwas so abläuft, aber in diesem Fall muss ich schlicht und einfach gestehen: Die Diskussion und die Entstehung des Gesetzes waren tatsächlich so, wie es jetzt berichtet wurde.

Es war ein langjähriges Anliegen der Freiheitlichen Partei, dass wir die Verwal­tungsgerichtsbarkeit einführen, weil wir der Meinung waren, dass das dem Rechts­schutz in dieser Republik dient, systemkonform ist, eine Vereinfachung bringt und daher tatsächlich eine Verbesserung für den Bürger. In der Diskussion hat sich gezeigt, dass die Dinge, die wir eingebracht haben, ernsthaft in die Diskussion übernommen worden sind und man nicht wie so oft nur zum Schein auf irgendetwas eingegangen ist,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 113

um dann letztendlich doch das zu machen, was man will. Das war wirklich sehr erfreulich.

Wir haben da ein paar Punkte, die ich jetzt noch erwähnen möchte, mit einbringen können, die dann auch wirklich umgesetzt wurden.

Zum Beispiel das Kommandanten-Verfahren beim Bundesheer. Hier wären im ersten Zug, indem hier alles über einen Kamm geschert wurde, auch die Verfahren vor dem Einheitskommandanten tatsächlich gleich ans Verwaltungsgericht weitergeführt worden – ein völliges Unding, wenn man weiß, wie ein Heer funktioniert. Das konnte geändert werden. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben den Instanzenzug im Bereich der Selbstverwaltung der Kammern der freien Berufe Gott sei Dank noch ändern können, da auch hier der Instanzenzug an die Verwaltungsgerichte nicht sinnvoll gewesen wäre. Jetzt gibt es die Möglichkeit des Zuganges zur ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Die Gesetzesbeschwerde wurde schon erwähnt. Diese ist jetzt möglich, nämlich insofern, als ein Beteiligter an einem Verfahren die Möglichkeit hat, prüfen zu lassen, ob die angewendete Norm in diesem Verfahren verfassungswidrig ist. Da wurde jetzt von der Justiz insbesondere eingewendet, das führe zu einer Verfahrensverzögerung, wir würden hier ein Obergericht schaffen und so weiter.

Diese Einwürfe sind meines Erachtens nicht berechtigt, denn wir werden jetzt bei der Umsetzung natürlich sehr wohl ganz vehement darauf schauen, dass es nicht zu einer Verfahrensverzögerung kommt, sondern dass einerseits diese Rechtsschutzlücke geschlossen wird, auf der anderen Seite aber auch auf genau diesen Punkt eingegangen wird. Diese Angst müssen wir also der Justiz nehmen, und da kritisiert sie meines Erachtens nicht zu Recht.

Die meritorische Entscheidung, also die Entscheidung in der Sache selbst, im Ver­waltungsgerichtshof, die bis jetzt nicht möglich war, ist – Dr. Fichtenbauer hat das schon ausgeführt – auch eine ganz sinnvolle Änderung, die letztendlich auf unser Betreiben hin Gott sei Dank ebenfalls durchgesetzt werden konnte.

Dann hat es bei mir im Zusammenhang mit der Entwicklung dieses Gesetzes ein kurzes Zusammenzucken gegeben, als nämlich plötzlich im Artikel 9 der Bundes­verfassung eine Änderung hätte kommen sollen, die letztendlich dazu geführt hätte, dass es eine leichtere Vergabe von Kompetenzen, von Hoheitsrechten an andere Staaten und zwischenstaatliche Organisationen gegeben hätte.

Das Ergebnis wäre gewesen, dass etwa jetzt der ESM ohne Beteiligung des Parla­ments umgesetzt hätte werden können. Ob das unabsichtlich war, ein Zufall oder ein Redaktionsversehen – wir wollen das heute, da sich doch alle so einig sind, nicht negativ interpretieren. Tatsache ist: Wir haben darauf hingewiesen und es wurde auch da umgehend unsere Argumentation übernommen, und diese Änderung konnte wieder abgewendet werden. – Also auch da eine sehr positive Einstellung, und das ist doch sehr erfreulich.

Sehr viele mussten über ihren Schatten springen, das wurde schon gesagt. Der Kompromiss wurde schon erwähnt. Man sagt ja so scherzhaft: Ein Kompromiss ist nur dann gut, wenn alle damit unzufrieden sind. Dieses Mal schaut es tatsächlich so aus, als wäre man weitgehend zufrieden. Jeder musste beim einen oder anderen Punkt ein Auge zudrücken.

Es ist eben wie in einem Film: Da gibt es das Happy End, aber in Wirklichkeit beginnt dann erst das wirklich Schwierige, nämlich der Alltag und die Umsetzung. Jetzt wird es sich erst zeigen, ob es uns gelingt, das, was heute hier auf Schiene gebracht wird,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 114

dann tatsächlich auf Dauer sinnvoll umzusetzen. Wir sind guter Hoffnung, weil ja eben der Wille da ist. Wir werden uns das aber dann natürlich auch bei der Evaluierung, die in einem Jahr, wie besprochen wurde, durchgeführt wird, genauer anschauen.

Aber wir sind eben, wie gesagt, guter Hoffnung. Wir haben doch wirklich diesen positiven Eindruck, dass da ernsthaft diskutiert wurde – und das ist schon mehrmals auch im Verfassungsausschuss passiert, das muss man auch lobend erwähnen – und dass auf unsere Anregungen eingegangen wurde. So kann man dann auch tatsächlich zu einem sinnvollen Ergebnis kommen. Es ist hier natürlich keine ideologische Frage, sondern eine rein sachliche. Aber auch das muss erst einmal so erledigt werden.

Insofern bedanke ich mich. Auch wenn Kollege Pendl sich darüber lustig macht, dass wir uns heute bedanken – es ist einfach erfreulich, wenn man so ein Gesetz ab­schließen kann. (Zwischenruf des Abg. Pendl.) In diesem Sinn hoffe ich, dass es nach diesem Happy End, das wir heute hier feststellen – wenn auch für meinen Geschmack zum Teil ein bisschen übertrieben –, dann auch in den Niederungen des Alltags eine sinnvolle Umsetzung geben wird. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

13.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.05.03

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Vorredner, Kollege Stefan, hat gemeint, es ist irgendwie unangenehm, wenn so ein konsensuales Klima entsteht und alle ein Gesetz loben müssen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.) – Ich sage gleich dazu: Mir ist das kein Problem, weil das auch ein Zeichen ist, dass man in Verhandlungen seine Handschrift hinterlassen hat, und darauf darf man auch stolz sein.

Wenn Sie ein bisschen Einblick in die Seele eines Oppositionsabgeordneten gewäh­ren: Natürlich ist es schön und wichtig, wenn man ein Regierungsmitglied kritisieren und Defizite aufzeigen kann. Aber noch schöner ist, wenn man sich durchsetzt und die Regierung das macht, was man sich als Oppositionsabgeordneter wünscht. Das ist das eigentliche Ziel eines Oppositionsabgeordneten, und das ist gleichzeitig auch ein Angebot, dass Sie sich in vielen anderen Materien mit uns an einen Tisch setzen und wir vielleicht auch dort unsere Handschrift hinterlassen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Windholz und Huber.)

Die Reform ist tatsächlich ein großer Schritt, und zwar in zweierlei Punkten. Es ist eine Strukturvereinfachung: Es werden, wie schon gesagt wurde, über 120 Behörden aufgelöst. Es ist aber auch eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der Qualität des Rechtsstaats, weil jetzt bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit unabhängige Richter entscheiden.

Ich wäre aber nicht Oppositionsabgeordneter, wenn ich nicht auch auf ein Gesetz, das wir mittragen, noch mit einem kritischen Blick schauen und vor allem die Entwicklung beobachten würde. Wir haben ein paar Punkte, auf die wir aufpassen müssen.

Der erste Punkt ist, dass die Verwaltungsgerichte nicht Gerichte zweiter Klasse werden. Ich kann mich erinnern, in der langen Debatte hat es viele Anhaltspunkte gegeben, dass diese Gefahr besteht. Dieses Gesetz schafft Voraussetzungen, dass es nicht so sein muss. Trotzdem wird man aufpassen müssen.

Ganz konkret, wir haben ein Problem, das ist schon angeschnitten worden. Es werden künftig neun unterschiedliche Landesdienstrechte und Landesorganisationsrechte hinsichtlich der Landesverwaltungsgerichte entstehen. Das halte ich für ein Problem.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 115

Es ist typisch österreichisch, ist aber ein Problem. Wenn die Verwaltungsgerichtshöfe nicht Gerichtshöfe zweiter Klasse sind, muss es Ziel sein, dass zwischen den Gerichtshöfen der Justiz und jenen der Verwaltungsgerichtsbarkeit gewechselt werden kann.

Da ist aber Voraussetzung, dass es ähnliche Qualifikations- und Bestellungsvoraus­setzungen gibt. Das wird deutlich schwieriger, wenn es neun unterschiedliche Lan­desorganisations- und -dienstrechte gibt. Ein Entschließungsantrag versucht zu verhindern, dass hier die Dinge auseinanderlaufen, und einen Wechsel zu möglichen, nämlich auch einen Wechsel innerhalb der Landesverwaltungsgerichte. Es wäre absurd, wenn ein niederösterreichischer Landesverwaltungsrichter nicht nach Wien wechseln kann, weil es dort andere Voraussetzungen gibt. Das müssen wir im Auge behalten. Allerdings erkenne ich den Willen der fünf Parteien, genau das zu verhindern.

Zweiter Punkt – und das ist ganz wesentlich –: Es gibt ein Agreement, es gibt eine Zusicherung, dass eine höchste Sensibilität bei der Bestellung der Spitzen der Gerichtshöfe eingehalten wird. Was es nicht geben darf, ist – und das ist in Österreich leider Gottes sehr oft der Fall –, dass, wenn Strukturen und Behördenorganisationen neu geschaffen werden, geschaut wird, wen man personell wohin schieben kann. Es gibt die klare Zusage, dass es Transparenz bei den Bestellungen gibt und mögliche parteipolitisch motivierte Bestellungen verhindert werden.

Dritter Punkt – und da darf ich mich freuen –: Es ist ein rechtsstaatlicher Sündenfall beseitigt worden. Ich erinnere mich noch gut daran – ich war schon Abgeordneter, es war irgendwann vor vier oder fünf Jahren –, wie das Parlament in einem Anfall rechtsstaatlicher – wie soll ich sagen? – Verkennung den Instanzenzug im Asyl­verfahren zum Verwaltungsgerichtshof gekappt hat.

Das war ein Unikat, weil damit erstmals Rechtsschutzsuchende zweiter Klasse geschaffen wurden, nämlich alle, die im Asylwesen sind; die dürfen im Unterschied zu anderen, nämlich Häuselbauern et cetera, nicht zum Verwaltungsgerichtshof. Das ist beseitigt worden, und das ist gut so, ein großer Erfolg.

Vierter Punkt: Da viele Behörden jetzt im Bereich der Bundesverwaltungsgerichte aufgehen, entsteht im Bereich des Datenschutzes die Chance, eine neue Behörden­struktur zu schaffen, die nicht die Makel der alten Datenschutzkommission hat.

Dabei geht es zum einen um die nötige Unabhängigkeit gegenüber dem Bundes­kanzleramt, organisatorisch und personell. Sie wissen, da ist ein Vertragsverletzungs­verfahren im Rahmen der Europäischen Union anhängig. Wenn man jetzt eine neue Datenschutzbehörde schafft, könnte man hier gleich schauen, dass man das EU-konform umsetzt. Zweitens geht es darum, dass die personelle Ausstattung auch dieser neuen Datenschutzbehörde ihren immer bedeutender werdenden Aufgaben angemessen ist. Das ist mein großer Wunsch.

Letzter Punkt – auch das ist im Entschließungsantrag drinnen, ist sehr zukunfts­wei­send, und war uns wichtig –: Der Ausbau der Stellung von Legalparteien im Ver­waltungsverfahren.

Es gibt jetzt schon Legalparteien. Es gibt jetzt beispielsweise Umweltanwälte, Umwelt-NGOs wie den WWF, die im Verwaltungsverfahren als Legalparteien Parteienstellung haben und allgemeine Interessen im Zusammenhang mit dem Umweltschutz wahr­nehmen. Das Problem und das Defizit ist, dass diese Legalparteien bisher keinen Zugang zum Verfassungsgerichtshof hatten. Das ist ein massives Defizit, weil natürlich viele Dinge, die in diesen Verfahren geltend gemacht worden sind, letztendlich auch vor dem Verfassungsgerichtshof hätten geltend gemacht werden können.


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Das ist deswegen wichtig, weil die, die zum Verfassungsgerichtshof gehen könnten, die AnrainerInnen oft finanziell, aber auch, was das Durchhaltevermögen betrifft, nicht den langen Atem haben, um sozusagen die Auseinandersetzung vor dem Verfas­sungs­gerichtshof zu Ende zu führen. Da sind Verbände in einer stärkeren Position, und es ist gut so, dass es diese Verbände gibt. Daher sollten wir den letzten Schritt machen, wie auch in einem Entschließungsantrag angedacht, dass diese Legal­parteien nach einem abgeschlossenen Verwaltungsverfahren vor den Verfassungs­gerichtshof ziehen können.

Ich halte die Frage Bedeutungsausbau von Verbandsklagen gar nicht beschränkt auf das Verwaltungsverfahren. Wir haben diese Debatte auch im Konsumentenschutz und im Arbeitsrecht. Wir stellen fest, dass es aus unterschiedlichen Gründen Einzel­parteien, die Rechte haben, mitunter schwerfällt, diese Rechte bis zur letzten Instanz einzuklagen, wirtschaftlich, aber auch aufgrund eines Machtgefälles.

Ich glaube, es wäre ein wichtiger Beitrag, hier bei den Legalparteien im Verwal­tungsverfahren zu beginnen, aber die Debatte durchaus breiter aufzustellen. Ein funktionierender Rechtsschutz muss dem Parlament ein Anliegen sein, auch wenn das natürlich mitunter Verfahren auch verzögert und schwerer macht; aber nichts ist besser, als wenn die Rechtsschutzsuchenden auch hier möglicherweise manchmal einen angemessenen Rahmen bekommen, um zu ihren Rechten zu kommen.

In diesem Sinne: ein Schritt nach 20 Jahren. Möge die nächste Verwaltungsreform nicht so lange auf sich warten lassen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Bartenstein.)

13.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Huber zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.12.05

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Wirklich ein großer Wurf nach jahrelangen Verhandlungen zwischen allen Parteien! Es hat da herinnen im Hohen Haus zwei Hearings mit Experten gegeben, und das ist sicher die richtige Richtung. Es ist ein Wurf, der in die richtige Richtung geht. Ab 1. Jänner 2014 werden 110 Behörden eingespart, davon allein 38 Bundes­behörden. Das ist sicher richtig.

Der einzige Wermutstropfen oder ein großer Wermutstropfen sind die Kosten, weil wir alle als Abgeordnete der Bundesregierung da einen großen Vertrauensvorschuss geben. Da würde ich schon darauf pochen – und das ist auch in einem Antrag von uns drinnen –, dass wir vor 2014 eben noch vom Staatssekretär oder vom Bundes­kanzleramt genau über die Schritte informiert werden.

Wie wichtig das ist, das sieht man am Beispiel Tirol. In Tirol ist es heute so, dass von der ÖVP eingesetzte weisungsgebundene Beamte über 20 000 Bauern enteignen. Es ist der aktuelle Stand so, dass das wirklich ein Verwaltungsskandal der ersten Klasse ist.

In der Osterwoche sind zwei Erkenntnisse des Obersten Agrarsenates zugestellt worden, wo der Oberste Agrarsenat ein neues System erfunden hat, das rechtlich nicht gedeckt ist, wo er einfach die Einkünfte der Agrargemeinschaften weg von den Bauern hin zu den Gemeinden verschoben hat. Diese Verschiebung zugunsten der Ortsgemeinde, die kann einfach so nicht hingenommen werden!

Es vergingen auch keine zwei Wochen, dann haben diese Landesbeamten, der Landesagrarsenat, diesen Bauern die Aufforderung zugestellt, die Jahresabrechnung bis 15. Mai – das ist heute – vorzunehmen, und das gleich mit einer Strafandrohung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 117

von mindestens 3 000 €. Da werden rechtschaffene Bürger, die jahrzehntelang wirklich beste Arbeit für die Allgemeinheit geleistet haben, systematisch schikaniert, und das kann, glaube ich, nicht hingenommen werden. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn man auch sieht, dass alleine die Agrargemeinschaft in Mieders dazu verpflichtet wurde, innerhalb von 14 Tagen über 2,5 Millionen € an die Gemeinde zu überweisen, dann ist das schon schauerlich.

Das ist wirklich eine in Tirol einzigartig von der ÖVP geführte Verwaltung. Da ist es ganz, ganz wichtig, dass diese weisungsgebundenen Beamten ersetzt werden, nämlich durch wirklich freie, unabhängige, weisungsunabhängige Richter. Das ist, glaube ich, ganz, ganz wichtig. Das Hohe Haus muss endlich seine Blicke auf den Verwaltungsskandal werfen, der in Tirol gerade abläuft.

Es ist einfach unannehmbar, dass da Bürger wirklich enteignet werden, Bürger, die nichts dafürkönnen, die einen großen Beitrag für unsere Gesellschaft geleistet haben. Vor allem aus Hochachtung der Gerichte muss man da endlich das Gesetz anpassen; denn in Tirol ist es so – und das kann man anhand von Hunderten Beispielen belegen –: Das Grundbuch ist schlichtweg falsch. Die ganzen falschen Grundbücher gehören endlich neu geschrieben. Das gehört endlich wirklich ins richtige Licht gerückt.

Wenn man sieht, wie zum Beispiel im Ötztal, wo die Gemeinde der Eigentümer ist, die Gemeinde es unter Bürgermeister Schöpf in drei Jahren zustande gebracht hat, 2 Millionen € Schulden aufzubauen! (Abg. Mag. Josef Auer: Das ist schon eine Anmaßung!) – Das sind Beispiele, die ihr wollt! Das sind Beispiele, die die ÖVP will, und ich glaube, da muss man das Gesetz anpassen.

Auch sonst ist ja noch sehr viel zu tun. Schauen wir uns die AMA an! Im Jänner habe ich einen Antrag eingebracht, dass man die AMA Marketing auflöst. Da gibt es nur von der ÖVP ein Halten, da wird darüber gelacht, keine Schritte.

Aber wenn man nach Deutschland schaut: Dort gab es die CMA und die ZMP, die wurden beide aufgelöst. Deutschland hat es geschafft, diese Schritte zu machen. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass es nicht möglich ist, Zwangsbeiträge einzuheben, die dann größtenteils in die Verwaltung gehen. Ich glaube, auch wir in Österreich sollten endlich Handlungen setzen!

Diese Verwaltungsgerichtsbarkeit, diese Reform ist auch deshalb wichtig, weil endlich sichergestellt werden muss, dass es für den Bürger, den Rechtssuchenden billiger wird und er Vereinfachungen erfährt.

Herr Staatssekretär, ich bin mir sicher und ich kann Ihnen garantieren, dass wir das alles kontrollieren werden. Diese einschneidenden Veränderungen müssen voran­getrieben werden, auch die Verwaltungsreform. Es kann nicht sein, dass wir 30 Jahre darüber reden und nichts passiert. Österreich muss endlich neu gebaut werden! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz: Bravo!)

13.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Pendl zu Wort. – Bitte.

 


13.17.33

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Gratulation an alle, Dank an alle, die es geschafft haben, eine so wichtige, zukunftsorientierte Materie zwischen Bund, Ländern und allen fünf Parlamentsfraktionen inklusive aller Expertinnen und Experten auf die Reise zu bringen. Lassen Sie mich aber doch die eine oder andere Bemerkung zu diesen, aber auch zu zwei anderen Gesetzeswerken machen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 118

Kollege Huber, wenn wir den letzten Plenartag nicht vergessen haben: Da haben wir auch einstimmig ein wichtiges Gesetz, nämlich die Behördenreform, beschlossen, wo wir von 31 auf 9 Behörden gegangen sind. Bei der heutigen Beschlussfassung gehen wir von über 120 Behörden auf 11; und in wenigen Tagen werden wir gemeinsam, und ich hoffe, auch wieder im Konsens, das neue Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hier diskutieren und hoffentlich gemeinsam beschließen, wo wir von über 100 Behör­den auf eine gehen.

Jeder, der den Behördenaufbau dieser unserer Republik kennt, weiß auch, wie die Behörden historisch gewachsen sind – und hier werden Gesetzeswerke beschlossen, noch dazu einstimmig; das ist jetzt das zweite in Monatsfrist. Das hätte sich, meine geschätzten Damen und Herren, vor einigen Monaten niemand vorstellen können. Darum ist zu gratulieren und auch anzuerkennen, dass das in Wirklichkeit ein Jahr­hundertwerk ist.

In der Geschichte des österreichischen Parlamentarismus hat es das noch nicht gegeben. Reden wir es nicht selber klein! Seien wir gemeinsam stolz mit allen, die hier mitgearbeitet haben, denn es ist eine Effizienzsteigerung, es ist mehr an Rechtssicherheit! Es müssten alle Kolleginnen und Kollegen, die für Grundrechte stehen, feiern. Wir haben überall, und zwar schon seinerzeit, Kollege Steinhauser, gesagt, wir bauen das Fremdenrecht ganz neu.

Wenn ich alle drei Gesetzesmaterien zusammennehme, sind wir bei der generellen Richterschaft in der zweiten Instanz. Aus ist es bei der ersten Instanz, bei der Polizeidirektion, und bei der zweiten Instanz, bei der SID.

Wir können ja ruhig, wenn wir uns, zumindest die Fachabgeordneten, auskennen, auch sagen: Das ist ein gemeinsames Werk im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Bis hin zur Absicherung unseres Wirtschaftsstandortes, bis hin zum Rechtsschutz in allen Bereichen wurden heute Verbesserungen vorgenommen, das haben alle Fraktionen ausgeführt. Auch bei der letzten Reform, die wir voriges Monat beschlossen haben, war das so, und ich freue mich, wenn wir den letzten Part, der da hineinspielt, ebenfalls beschließen.

Herr Staatssekretär, wahrscheinlich werden nicht viele daran geglaubt haben. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.) Ich glaube aber an die Hartnäckigkeit dieser Bundesregierung. Du hast ja die Aufgabe und die Ehre gehabt, mit den Länder­vertretern zu verhandeln. Es war aber wirklich auch ein wunderbares Erlebnis. Es war sehr konstruktiv im Verfassungsausschuss, weil da alle miteinander das Ziel gehabt haben, diese moderne Gesetzgebung für die Zukunft der Österreicherinnen und Österreicher zu ermöglichen.

Ich gratuliere dazu. Ich danke Ihnen allen. Probieren wir, die nächsten so wichtigen Gesetzesmaterien ebenfalls im Konsens zu beschließen.  Alles Gute und herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Donabauer. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.21.26

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist nicht nur eine Befindlichkeitsfrage der einzelnen Parteienvertreter, was sie von dieser Entwicklung halten und wie sie sich hier eingebracht haben. Ich denke, es ist in Wirklichkeit ein Erfolg für unser Land, der herzeigbar ist und stattfindet zu einer Zeit, wo sehr viele meinen, es gibt Reform­stillstand und nichts geht voran.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 119

Wir haben in den letzten drei Jahren eindrucksvoll viele Neuausrichtungen beraten und auch erledigt – umso angenehmer, wenn es einstimmig ist, keine Frage. Aber wir haben auch als Regierungsvertreter, als Regierungsparteien den Mut, dann, wenn es um die Sache geht, die Dinge auch entsprechend durchzuhalten.

Was hat uns zum Erfolg geführt? – Eine umfassende Diskussion, eine gute Vor­bereitung und letzten Endes auch das Wissen, dass man an dieser Sache nicht vorbeikommt. Ich habe es erlebt, wir haben Jahre über die ganze Thematik ge­sprochen, nun haben wir das Ergebnis. Ich halte es auch für eine sehr, sehr gute Entwicklung und für eine gute Sache, dass vor allem mit den Ländern die Abstimmung gefunden wurde, denn unser Föderalismus macht uns natürlich schon manchmal ein bisschen zu schaffen. Aber in dieser wichtigen Sache ist es gelungen.

Es geht um eine Verbesserung des Rechtsschutzes und der Rechtssysteme für den Bürger. Es geht um Verfahrensbeschleunigung, etwas, das jeder, der in einem Ver­fahren steht, in Wirklichkeit erwartet und will. Es geht darum, dass der Recht suchende Bürger nicht unverhältnismäßig lange Wartezeiten auf sich nehmen muss. Das soll verbessert werden, hoffentlich wird es auch verbessert. Und es geht um etwas, das ich auch in guter Erinnerung habe: um die Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes.

In allen Diskussionen und auch viele Jahre hindurch gab es immer selbige Vorlage. Die Zahl der Beschwerden häuft sich, und die Erledigung kann nicht im selben Ausmaß Schritt halten. Wenn das nun bewältigt wird, dann denke ich, zeigt das, dass die Arbeit aller Parteien und der Länder, unser aller Arbeit, gut ist. Ich glaube, dass wir auch in der letzten Zeit – es wurde schon davon gesprochen – mehrere Maßnahmen getroffen haben. Wir reden natürlich nicht gerne darüber, aber ich darf nur im Sozialbereich zum Beispiel die Mindestsicherung, die Pflegegeldbegutachtung nennen, das waren doch ganz, ganz wichtige Entscheidungen.

Es wurde heute hier auch schon gesagt, ich darf es nur der Vollständigkeit halber wiederholen: Es werden etwa 120 Sonderbehörden aufgelöst, 33 davon gehören dem Bund an, und das mit 1. Jänner 2014. Der Einstieg, ja, muss gelingen. Wir lesen in den erläuternden Bemerkungen, dass am Anfang ein Mehraufwand von 60 Millionen € notwendig ist, das ist einmal die Einstiegsphase. Es wird sicherlich im Laufe der Jahre auch da eine Verbesserung geben.

Die neue Struktur: Wir haben neun Landesverwaltungsgerichte anstatt der neun UVS. Wir haben ein Bundesfinanzgericht, wo ich mir erwarte, dass auch anstehende Finanzfragen, wen immer sie berühren und wo immer sie dargestellt sind, schneller und besser gelöst werden, und wir haben den Bundesverwaltungsgerichtshof in seiner neuen Ausrichtung, der mit der Reform auch wieder für Asylsachen zuständig sein wird. Anrufbar wird der Verwaltungsgerichtshof aber nur unter bestimmten Voraus­setzungen sein, etwa wenn uneinheitliche Rechtsprechung  die gab es  vorliegt oder die Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist. Es ist also im Großen und Ganzen ein guter Beginn.

Einige Dinge, die ich heute hier zum Vortrag bringen möchte: Im Zuge dieser Reform wird der administrative Instanzenzug abgeschafft und sogar die Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag aufgelöst. In zweiter Instanz entscheiden in Zukunft grundsätzlich die neu geschaffenen Verwaltungsgerichte.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sind neben den Landesagrarsenaten die Grundverkehrskommission und die Landeskommission im Jagdwesen von der Auflösung betroffen, sowie aufgrund des nunmehr grundsätzlich zweigliedrigen Instanzenzuges auch der Oberste Agrarsenat. Jede Verwaltungsinstanz wird künftig Erst- und Letztinstanz sein, und gegen die von ihr erlassenen Bescheide soll ein


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 120

einziges Rechtsmittel, eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof des jeweiligen Landes beziehungsweise des Bundes, erhoben werden können.

Auch in Angelegenheiten der Bodenreform, so zum Beispiel bei der Grundzusam­menlegung, Kommassierung, Flurbereinigung, in denen bis jetzt die Landesagrar­senate und der Oberste Agrarsenat Berufungsinstanzen waren, wird diese Funktion künftig von den Verwaltungsgerichten der Länder übernommen. Aus diesem Grund kann Artikel 12 Abs. 2 B-VG, der unter anderem die Einrichtung dieser Agrarsenate regelt, ersatzlos gestrichen werden.

Bedenken, dass durch diese ersatzlose Streichung des Artikel 12 Abs. 2 B-VG die verfassungsrechtlichen Grundlagen für Agrarverfahren verloren gegangen wären, sind unbegründet. Verfassungsjuristen haben das sehr genau geprüft, und im Ausschuss wurde auch eine entsprechende Ausschussfeststellung getroffen, die ich Ihnen zur Kenntnis bringen möchte.

Die Mitwirkung von fachkundigen Laienrichtern an der Rechtsprechung der Verwal­tungs­gerichte wird insbesondere in jenen Bereichen in Betracht kommen, in welchen schon bisher fachkundige Personen als Mitglieder von Kollegialorganen an der Rechtsprechung mitgewirkt haben (z.B. in den Angelegenheiten des Disziplinarrechts der freien Berufe, des Dienstrechts, des Hochschulwesens, des Zivildienstes, des Behinderteneinstellungsrechts, des öffentlichen Auftragswesens, des Grundverkehrs und des Jagdrechts).

Ich denke, wir haben da eine sehr gute Ausrichtung. Ich darf vielleicht auf eine zweite Ausschussfeststellung noch Bezug nehmen, die mir wesentlich erscheint, wo es um die UVP geht:

„Zu Artikel 131 B-VG stellt der Verfassungsausschuss fest, dass die Kompetenz des Bundes zur Regelung der UVP auch die Regelungskompetenz betreffend der Stellung von Umweltorganisationen gemäß § 19 Abs. 7 UVP-G umfasst, sodass diesbezüglich kein Zustimmungsrecht der Länder besteht.

Zu Artikel 7 stellt der Verfassungsausschuss fest, dass der Entfall von § 19 Abs. 7 letzter Satz UVP-G die Beschwerdelegitimation von Umweltorganisationen gemäß Artikel 144 B-VG gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in diesen Angelegenheiten unberührt lässt.“

Also wenn Sie das alles in Summe sehen, kann man sagen: Wir haben es geschafft. Wir sind auf einem guten Weg, diesem Land auch die entsprechenden Vorgaben zu geben, damit wir die neuen Herausforderungen bewältigen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Prähauser.)

13.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.28.39

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! Es wurden schon sehr viele Punkte, die wesentliche Verbesserungen sind und mit der vorliegenden Novelle heute das Parlament passieren sollen, angesprochen. Ich werde diese nicht wiederholen. Ich möchte auf einen unserer Ansicht nach sehr maßgeblichen Punkt im Detail eingehen. Es gibt auch weitere Punkte, die von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen, von meinen KollegInnen Musiol und Steinhauser angesprochen wurden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 121

Es wurde kurz angesprochen, mit dieser Novelle soll ein großer, wichtiger Schritt gemacht werden. Man könnte diesen durchaus auch als einen Schritt „nach hinten“ bezeichnen, denn es wird eine Verschärfung wieder zurückgenommen, die 2008 gleichzeitig mit der Schaffung des Asylgerichtshofs eingeführt wurde, nämlich eine Zwei-Klassen-Justiz. Konkret betrifft dies die Problematik, dass Asylwerbern und Asylwerberinnen das Recht weggenommen wurde, eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu richten.

Diese Kappung des Zuganges zum Verwaltungsgerichtshof hat nicht nur eine Zwei-Klassen-Justiz geschaffen, also Personen, Rechtsunterworfene, die in den meisten Fällen sehr wohl das Recht haben, den Verwaltungsgerichtshof anzurufen, wenn sie der Meinung sind, dass in ihrem Verfahren gravierende Fehler passiert sind. Asylsuchende hatten diese Möglichkeit nicht mehr.

Diese Entscheidung hatte auch verheerende Folgen. Man muss bedenken, dass vor der Kappung des Zugangs zum Verwaltungsgerichtshof immerhin ein Fünftel der Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof von Erfolg gekrönt war, sprich jeder fünfte Asylwerber, der gesagt hat, mein Asylantrag wurde zu Unrecht zurückgewiesen, hat beim Verwaltungsgerichtshof recht bekommen. Das Ganze wurde zusätzlich mit dem zynischen Argument der Verfahrensbeschleunigung eingeführt. Eine „Beschleunigung“, die gerade in Asylfällen, wo es oft um Leben oder Tod geht, nämlich ob die Betroffenen Schutz vor Verfolgung bekommen oder nicht, ganz gravierende und ganz massive Auswirkungen hatte und bis heute eigentlich noch hat.

Es ist also sehr erfreulich, dass mit diesem großen Paket, mit diesem großen Wurf, auch dieser Schritt von 2008 prinzipiell rückgängig gemacht wird, dass der Zugang zum Verwaltungsgerichtshof auch bei Asylbeschwerden möglich sein soll. Damit bekommen wir auch wieder die Möglichkeit im Rechtssystem, dass schwere Verfahrensfehler oder erhebliche Fehler bei der Beweiswürdigung wieder berücksichtigt werden könnten von den Höchstgerichten. Ich sage bewusst „könnten“, denn es wird ganz konkret auch auf die Ausformulierung der einfachgesetzlichen Rechtslage ankommen, ob dieser wieder neu geschaffene Zugang zum Verwaltungsgerichtshof tatsächlich auch einer ist oder nicht. Und wir werden ganz genau beobachten, ob das, was jetzt mit dieser Änderung heute beschlossen wird, auch in den dazugehörigen einfachen Gesetzen umgesetzt wird, garantiert und gesichert wird.

An dieser Stelle auch eine konkrete Kritik: Wenn man sich nämlich das Gesetz für das Bundesamt für Asyl und Migration anschaut – das gerade in Begutachtung befindlich ist, morgen endet ja die Begutachtungsfrist –, dann kann man dort feststellen, dass im Begutachtungsentwurf derzeit eine Revisionsmöglichkeit, also eine Beschwer­demöglichkeit an die Höchstgerichte nur für das Innenministerium vorgesehen ist, allerdings nicht für die rechtsunterworfenen Asylwerber und Asylwerberinnen.

Dabei wird es sicher nicht bleiben können. Man kann nicht auf der einen Seite sagen, wir schaffen den Zugang, wir ermöglichen den Zugang zum Verwaltungsgerichtshof in Asylbeschwerdefällen wieder, und das dann durch die Hintertür, durch die einfachgesetzliche Regelung wieder rückgängig machen und beschneiden.

Was nicht zulässig wäre, was nicht sein kann, ist, dass man mit Platzhalter­bestimmungen, wie sie derzeit im in Begutachtung befindlichen Gesetz vorhanden sind, erst nach der Begutachtungsfrist Bestimmungen hineinschmuggelt und hinein­schreibt in das Gesetz, das in den nächsten Wochen und Monaten hier im Haus besprochen und debattiert werden wird, und dass man damit diesen Zugang zum Verwaltungsgerichtshof wieder zurücknimmt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 122

Kurz zusammengefasst: Wir freuen uns auf die vielen, vielen Neuerungen und Verbesserungen, was die Verwaltungsgerichtsbarkeit betrifft. Wir haben auch sehr viele Punkte hineinverhandelt, die heute mitbeschlossen werden. Was den Zugang zum Verwaltungsgerichtshof betrifft, muss der nicht nur auf verfassungsgesetzlicher Ebene, sondern auch auf einfachgesetzlicher Ebene gewährleistet sein. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Windholz. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.34.27

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 ist in der Tat ein großer Wurf. Mit der heutigen Beschlussfassung geht eine Diskussion mit einer Dauer von einem Vierteljahrhundert zu Ende. Das ist seit neun Jahrzehnten die größte Reform in diesem Bereich, und die Umsetzung, die nach dieser Beschlussfassung kommen wird, betrifft in etwa 800 Gesetze. An diesen Zahlen sieht man schon, dass das wirklich etwas Außergewöhnliches ist.

Es ist aber auch in einer anderen Hinsicht außergewöhnlich, denn gerade wir von der Opposition haben immer von den beiden Regierungsparteien den Vorwurf bekommen: Die sind gegen alles, und bei wichtigen Reformen ermöglichen sie keine Zweitdrittel­mehrheit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, dieses Argument ist, wenn man so will, hinfällig. Es ist ja nichts anderes als eine faule Ausrede. Es wird nichts substanziell so vorgelegt, dass man mitgehen kann  Stichwort Schulreform, Gesundheitsreform, Reform des Dienst- und Besoldungsrechts. Es ist daher eine faule Ausrede, aber wir haben jetzt wirklich wieder Zuversicht getankt, dass Sie sich eines anderen Stils befleißigen. Es ist, wenn man so will, eine Abkehr von der bisher geübten Praxis der Regierung, eines Reflexes der Regierung, dass immer dann, wenn etwas von der Opposition ist, es von Haus aus den Stempel „vertagen, hinein in die Ausschüsse“ bekommt. Übrigens liegen dort über 1 000 Anträge, diese harren einer Erledigung, und da gibt es immer diesen Vertagungsantrag, wenn überhaupt behandelt wird.

Daher haben wir jetzt wirklich auch Mut für die Zukunft. Herr Staatssekretär, Sie wissen, wie schwierig solche Verhandlungen sind, und es wäre jammerschade, wenn man etwas nicht erledigt, weil man partout nicht davon abkehren möchte. Ich würde sagen, das ist jetzt ein Paradebeispiel, wie man es macht, wenn Sie von der Regierung nichts zuwege bringen bei den wichtigen Reformen in dieser Republik – und glauben Sie mir, diese Gesundheitsreform ist etwas Prioritäres, ganz, ganz oben, glauben Sie mir, die Schulreform ist etwas ganz, ganz Wichtiges.

Ein weiteres Beispiel ist der öffentliche Dienst. Dieses Dienst- und Besoldungsrecht ist nicht alt, das kann man durchaus bereits als uralt bezeichnen. Das wissen Sie ganz genau, das wissen auch Ihre Experten. Was fehlt, ist die Veränderung, die Reform. Und ich kann Ihnen nur anraten: Wenn Sie nichts zuwege bringen, dann laden Sie die Opposition ein, das BZÖ im Besonderen wird Ihnen Inhalt vorgeben, wird Ihnen jene Vorschläge machen, die der Republik guttun, und Sie werden sehen, dann kann man das, was heute hier geschieht, auch in anderen Bereichen schaffen. Das ist gut für Österreich, das ist gut für unsere Bürger, und die werden es letztendlich auch danken. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 123

Wir haben heute auch gehört, wie schwierig es ist, die Länder ins Boot zu holen. Das bekommen wir über die Medien ja immer wieder ausgerichtet. Da muss man fairer­weise festhalten, dass die Länder wieder etwas dazubekommen haben, es wurde ihnen nichts genommen. Es ist daher jetzt nicht groß zu feiern, dass man sagen muss, die Länder verzichten da auf Dinge, die Länder geben nach. Sie haben geschickt und klug verhandelt, würde ich an dieser Stelle sagen. Aber es ist ein akzeptables Ergebnis. Unsere Haltung haben wir mit einem eigenen Antrag noch einmal hier im Plenum eingebracht, damit kein Zweifel entsteht. Wir sind für eine klare Trennung, aber selbstverständlich werden wir dieses Paket im Interesse der Bevölkerung mittragen. (Beifall beim BZÖ.)

13.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Prähauser. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.38.30

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es ist immer ein besonderes Gefühl, hier herauszukommen und ein Gesetz zu kommentieren, das Einstimmigkeit verspricht und das auch von den einzelnen Rednern in der Form bestätigt wurde.

Herr Kollege Windholz, natürlich ist es ganz, ganz wichtig auch für eine Regierung, die Vorschläge einer Opposition mit in die Überlegungen einzubeziehen. Man sieht es ja bei dieser Gesetzesgeschichte Verwaltungsreform: Wenn das entsprechende Vor­schlä­ge sind, die in eine gemeinsame Vorstellung hineinpassen und der Bevölkerung dann letztendlich auch dienlich sind, ist die Regierung immer bereit, Vorschläge wieder aufzunehmen. Aber ich bitte auch um Verständnis, wenn es um ganz gegensätzliche Dinge geht, dass dann die Möglichkeit nicht genutzt werden kann – wenngleich ich einer bin, der den Kompromiss ganz vorne hinstellt, weil es mir einfach lieber ist, ein Gesetz zu verabschieden, das mir die Sicherheit gibt, dass viele in der Bevölkerung davon profitieren können.

Ich glaube allerdings, dass genau dieses Gesetz heute, das 800 Teilgesetze betrifft, ein ganz großer Meilenstein ist. Ich bedanke mich hier auch für die entsprechenden Beiträge der Fraktionen und bei den Beamten, die die Vorarbeiten geleistet haben. Wir haben da etwas zuwege gebracht.

25 Jahre ist für mich etwas ganz Besonderes: Vor 25 Jahren bin ich als junger Mensch in den Bundesrat eingezogen (Zwischenruf des Abg. Markowitz), heute als etwas älterer Mensch kann ich ein Gesetz letztlich mitbeschließen, das uns so lange beschäftigt hat.

Ich glaube, dass wir bei noch intensiverem gemeinsamem Wollen sicher in der Lage wären, auch viele andere Gesetze gemeinsam zu verabschieden. Kollege Klikovits, ich glaube, man sollte die Bereitschaft zur Zusammenarbeit auch für unsere neue Sicherheitsstrategie nutzen, die wir uns ja auch zur Aufgabe gesetzt haben. Wir sollten einmal versuchen, der Opposition unsere Vorstellungen zu präsentieren, und dann vielleicht so zu argumentieren beginnen, dass wir auch das einstimmig beschließen können, denn wenn es um die Sicherheit des Staates geht, dann kann man auch nur von einer großen breiten Mehrheit erwarten, dass alles gemeinsam getragen wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten des BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Kollege Scheibner, ich weiß, dass wir da ziemlich einer Meinung sind, aber wir sind auch eine große Gemeinschaft, fünf verschiedene Parteien mit verschiedenen Überlegungen. Ich bin bereit, das zu akzeptieren, zu respektieren, aber man muss


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beginnen, miteinander zu reden, denn wenn wir nicht miteinander reden, werden wir keine Ergebnisse vorweisen können. Nur an den Ergebnissen wird uns die Bevölkerung messen und den Sinn unserer Arbeit auch entsprechend erkennen. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten des BZÖ.)

Herr Kollege Huber – wo ist er? –, bezüglich Vertrauensvorschuss, der Ihnen so schwer über die Lippen kam, weil Sie sich nicht ganz sicher waren, ob das auch etwas bringt: Ich darf Ihnen versichern, diese Regierung wird dem Vertrauen gerecht werden, dieses Programm in der Form, wie es ausgehandelt wurde, die zweistufige Verwal­tungsgerichtsbarkeit, so umzusetzen, dass wir das auch im täglichen Gebrauch wiedererkennen, was wir hier im Haus beschlossen haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Franz.)

13.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.42.03

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staats­sekre­tär! Hohes Haus! Ein guter Tag beginnt mit einer guten Verwaltungsreform – und hier wurde wirklich ein gutes Werk vorgelegt. Es wurde schon alles gesagt, nur nicht von mir.

Es kommt zu einer Reduktion der Behörden von 120 Sonderbehörden auf elf, und es wird auch zeitlich das Verfahren wesentlich reduziert. Derzeit dauert ein Verwal­tungsgerichtsverfahren rund 20 Monate, in Zukunft soll es bei den neun Verwaltungs­gerichten drei bis sechs Monate dauern. Durch die Entlastung des obersten Ver­waltungsgerichtshofes soll auch dort eine Beschleunigung auf zwölf Monate stattfinden.

Ich glaube, dass das für die Bürger des Landes wichtig ist; das gibt Rechtssicherheit und sichert auch den Standort Österreich.

Wir bräuchten auch in anderen Bereichen solche Verwaltungsreformen, beispielsweise bei der Hilfsmittelversorgung von behinderten Menschen. Wenn man zum Beispiel einen neuen Rollstuhl benötigt, ist es so, dass es oft bis zu einem Jahr dauert, bis er genehmigt wird. Man wird verwiesen: von der Gebietskrankenkasse zur Pensions­versicherungsanstalt, von der Pensionsversicherungsanstalt zum Bundessozialamt, vom Bundessozialamt zum Land, vom Land zur Gemeinde und von der Gemeinde zu „Licht ins Dunkel“. Und jede Behörde prüft das Verfahren neu, was lange dauert und viele Ressourcen benötigt.

Da bräuchte es auch eine Verwaltungsreform, eine Strukturreform oder zumindest ein One-Desk-Prinzip. Ja, ich glaube, dass das auch eine Verwaltungsreform im Sinne behinderter Menschen wäre, dass auch morgen ein guter Tag beginnt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)

13.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Maier zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.46.28

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dieser Novelle – und die Vorredner haben es ja auch schon ausgeführt – ist es für mich eine besondere Freude, mich hier zu Wort melden zu dürfen, weil es nicht wirklich so oft vorkommt, dass es zu einer Gesetzesvorlage kommt, wo die Vorbereitungen, die Beratungen und die Diskussionen


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vorbildlich waren und auch von einer sehr hohen Qualität. Wir sollten an sich vom Beispiel dieser Erarbeitung auch eine Art Optimierungsstrategie für die künftige Arbeit hier im Haus ableiten.

Warum sage ich das? – Weil ich glaube, dass die Arbeit im Ausschuss – und davor und darum herum – von einer Offenheit, von einer Transparenz geprägt war. Ideo­logische Scheuklappen hat es meiner Meinung nach nicht gegeben. Das war ein sehr niveauvoller Diskurs, den man sich in allen Ausschussberatungen und auch hier im Hohen Haus wünschen könnte – wenn Sie so wollen: quasi ein Paradebeispiel, wie es sein sollte. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das ist nämlich ein Beispiel dafür, dass es auch parteiübergreifende Entscheidungen geben kann, dass man Experten hört – also wirklich hört –, dass sehr wohl auch kontroverse konstruktive Meinungsäußerungen zu einem dementsprechenden Ergeb­nis führen – und daher ein beispielhaftes parlamentarisches Verhalten.

Wenn ich vier Wochen zurückblicke: Da haben wir hier im Hohen Haus ein Ermäch­tigungsgesetz beschlossen – 32,8 Milliarden €; mit fast allen Stimmen der Regierungs­parteien wurde dieses Gesetz beschlossen –, und für mich war interessant, dass der Finanzsprecher der SPÖ im Ausschuss darauf hingewiesen hat, dass sich dieser Betrag verdoppeln könnte, also etwa 65 Milliarden.

Diese Beratungen waren nicht geprägt von einem Klima der Offenheit, der Trans­parenz, dem Hören von Experten; eher habe ich in all diesen Beratungen ideologische Barrieren ausgemacht, und es muss uns klar sein, dass wir mit dieser Entscheidung viele Generationen nach uns belastet haben. Diese Dialogfähigkeit – wenn Sie so wollen – habe ich eigentlich vermisst, wenngleich mir klar ist, dass es hier im Hohen Haus unterschiedliche Zugänge geben muss, wenn es um Entscheidungsprozesse geht.

Daher meine ich, dass die jetzige Diskussion, die in Richtung Transparenz geführt wird, eine richtige ist, weil dadurch auch die Chance besteht, die Interessen der Bürger und das Vertrauen der Bürger in die Politik wieder zu stärken. Ich hoffe, dass das beim Transparenzpaket, das heute durch den Ministerrat gegangen ist, gilt. Ich glaube, dass die Transparenzdatenbank ein Beispiel dafür ist. Ich glaube auch, dass die Trans­parenzoffensive der Frau Bundesminister Fekter ein solches ist, und ich glaube, der Hinweis von Präsident Leitl in Richtung mehr Transparenz bei staatsnahen Betrieben ist ein ebensolches, wo ich glaube, dass es wichtig ist, Maßnahmen zu setzen, um das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler zu stärken.

Das alles aber haben wir leider bei dieser Entscheidung – Ermächtigung für 65 Milliar­den, wie jedenfalls der Finanzsprecher der SPÖ meint – nicht erlebt. Daher dürfen wir uns nicht wundern, wenn sowohl Jugend wie auch Wähler ein wenig irritiert sind über diese fast unfassbaren Beträge, die in irgendwelche schwarzen Löcher in Berge gesteckt werden, anstatt eine Investitionsoffensive vorzunehmen; ob das jetzt eine Investitionsoffensive für Jobs für Junge ist – wir beklagen ja gerade auch die Ent­wicklung, was die Jugendarbeitslosigkeit anbelangt –, oder aber auch für Bildung, für Forschung und Entwicklung, für unsere Universitäten und dergleichen mehr.

Ich habe mit großer Freude die Aussage von Frau Bundesminister Fekter von letzter Woche gelesen, als sie gemeint hat:

„Ich kenne niemanden, der gerne Steuern zahlt, aber ich kenne viele, die gerne wüssten, wohin ihr Steuer-Euro fließt.“

Sehen Sie, da sollte sich das Parlament ein wenig verstärkt auf die Rolle des Parla­ments und das Verhältnis zwischen Regierung und den frei gewählten Mandataren besinnen.


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Ich glaube, dass die Art und Weise, wie doch immer wieder Gesetze durchgewunken werden und wie es zu diesem Abnicken kommt, den verstärkten Frust und die verstärkte Politikverdrossenheit fördert. Daher begrüße ich auch diese Debatte, die jetzt geführt wird, in Richtung Stärkung von Bürgerrechten und der direkten Demo­kratie. Da könnte man auch gleich eine Nagelprobe machen – wenn man die Lust hat, den Mut hat, die Zivilcourage hat – und überall dort eine Volksabstimmung vorschla­gen, wo Investitionsprojekte in Infrastrukturmaßnahmen beschlossen werden, die die Generationen nach uns wesentlich belasten. Dies erschiene mir deshalb notwendig, weil wir ja von der Schweiz lernen können, dass derartige Volksabstimmungen die Akzeptanz solcher Investitionen auch wesentlich erhöhen.

Lassen Sie mich abschließend noch eine Bemerkung machen: Sollte es Ihnen gelingen, mehr Transparenz und mehr Offenheit bei den Entscheidungen herbei­zuführen, dann hoffe ich auch, dass Sie die notwendige Zivilcourage und den Mut haben, diese ständige Entwürdigung der Politiker langsam zu stoppen.

In diesem Sinn zitiere ich Hans Rauscher, der vor wenigen Tagen geschrieben hat:

„Natürlich ist die Politik mit ihrer populistisch-idiotischen Selbstherabwürdigung“ –

er meinte: Gehälterstopp, Nulllohnrunde, Verkleinerung des Parlaments –

„auch selbst schuld. Sie sollte schleunigst mit dieser Selbstbeschädigung aufhören.“

Meine Damen und Herren! Da das heute meine Abschiedsrede hier ist, möchte ich Ihnen zu dem vorliegenden Gesetz, zu dieser Novelle gratulieren: ein Vorbild parlamentarischer Arbeit.

Ich hoffe, dass Sie künftighin eine Reihe von derartigen Gesetzen in der offenen, transparenten, für alle erkennbaren Form beschließen, und daher wünsche ich Ihnen dafür alles Gute und viel Erfolg. (Allgemeiner Beifall.)

13.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.54.09

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Ferry Maier, ich möchte dir auch von dieser Stelle aus für deinen Weg, für deine Zukunft alles Gute wünschen! (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Am Ende einer Debatte über einen Gesetzentwurf, der von allen Parteien dieses Hauses sehr positiv gesehen wird, zu dem alle ihre Zustimmung angekündigt haben, kann man diese gemeinsame Verwaltungsgerichts­barkeits-Novelle als wichtigen Schritt im breiten Thema der Verwaltungsreform sehen. Damit gelingt es aus meiner Sicht wiederum, Verwaltungsabläufe transparenter zu gestalten und mittel- und langfristig durch die beträchtliche Reduktion von Behörden und Einrichtungen auch Einsparungen zu lukrieren.

Wir alle wissen, dass Erfolge immer viele Mütter und Väter haben; dem Dank an die vielen Personen, denen heute schon gedankt wurde, kann man sich nur anschließen. Als Oberösterreicher freue ich mich, dass Oberösterreich viel zum Zustandekommen dieser Gesetzesnovelle beigetragen hat. Ich erinnere daran, dass Landeshauptmann Dr. Pühringer als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz viel Bewegung hin zu einer gemeinsamen Position der Länder gebracht und viel in eine gemeinsame Linie zwischen Bund und Ländern hineingelegt hat.


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Zwei Personen darf ich noch einen besonderen Dank aussprechen, nämlich Lan­desamtsdirektor Dr. Pesendorfer und Landtagsdirektor Dr. Steiner für ihr besonderes Engagement bei dieser Gesetzwerdung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Als Bürgermeister möchte ich auch auf die Rolle der Gemeinden in diesem Prozess zu sprechen kommen. Ich weiß, dass die Veränderung im Instanzenzug auf Gemeindeebene vielerorts auch kritisch gesehen wurde.

Der nunmehr zur Beschlussfassung vorliegende Instanzenzug, der im Regelfall zwei Verwaltungsinstanzen – nämlich den Bürgermeister und den Gemeinderat – auf Gemeindeebene vorsieht, ist für mich deshalb gerechtfertigt, weil er auf die selb­ständige, eigenständige Stellung der Gemeinden und auf die kommunale Selbst­verwaltung der Gemeinden Rücksicht nimmt, weil er meiner Meinung nach auch Kosten spart und weil die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen im Gemeindeverfahren trotzdem auch Zugang zu einem qualitativ hochwertigen Rechts­schutz haben. Aus meiner Sicht ist es auch für die Gemeinden eine gute Lösung geworden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Uns allen ist die Frage der Auswirkung auf Bürgerin­nen und Bürger wichtig, daher darf ich noch einige Punkte ansprechen: Meiner Meinung nach wird der Instanzenzug klarer, das heißt die Struktur des Rechtsschutzes ist im Wesentlichen überschaubarer, auch der Zugang zum Recht wird vereinfacht, und wichtig ist auch, dass die Verfahren beschleunigt werden.

Warum bin ich davon überzeugt? – Weil mich die Zahlen des Unabhängigen Verwal­tungssenates in Oberösterreich sicher machen: 98 Prozent der Entscheidungen des UVS Oberösterreich sind endgültige Entscheidungen, und das bei einer Verfahrens­dauer von nur zwei bis drei Monaten. In rund 95 Prozent aller Fälle gibt es keine Beschwerde mehr beim Höchstgericht. Das heißt – und das zeigt es –, dass es eine hohe Akzeptanz der Entscheidungen einer dem Verwaltungsgerichtshof vorgeschal­teten gerichtlichen Instanz gibt. Das ist für mich auch ein Zeichen, dass die erwartete Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes auch tatsächlich Wirklichkeit werden kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Abschließend darf ich noch zurückkommen auf die ersten Redner dieser Debatte. Dr. Wittmann sprach von der beispielgebenden gemein­samen Arbeit im Verfassungsausschuss, Mag. Gerstl beschrieb, warum der heutige Tag ein guter Tag ist. Für mich ist der heutige Tag auch deshalb ein guter Tag, weil es ein wichtiges Zeichen an die Bevölkerung ist: Die Bundesregierung, die Bundesländer und das Parlament bringen gemeinsam etwas zusammen, bringen etwas weiter – ein guter Tag. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek zu Wort gemeldet. Wunschgemäß sind 5 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


14.00.08

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Als ich an das Rednerpult getreten bin, hat der Herr Staatssekretär etwas kritisch geschaut, er kennt mich doch mit meinen etwas gröberen Wortmeldungen, aber heute geht es nicht um Grobheit als solche, sondern es geht heute bei dieser Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle darum, dass unter diesem abstrakten Titel möglicherweise durchaus immer Realpolitik ist, und ein Punkt, warum wir heute diesem ganzen Paket zustimmen konnten, ist der Entschließungsantrag für die Neustrukturierung, vor allem dort, wo es um die unionsrechtlich vorgegebenen


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Kommissionen wie beispielsweise die Datenschutzkommission, aber auch die Schie­nen-Control Kommission geht.

Im Bereich Datenschutz, glaube ich, ist das öffentliche Interesse schon groß genug, da wird es keine Ungereimtheiten mehr geben, aber im Bereich Verkehrspolitik – Herr Kollege Bartenstein, Herr Kollege Heinzl, da gilt es wirklich aufzupassen –, da muss man auch darauf schauen, dass dem Entschließungsantrag auch wirklich gefolgt wird.

Warum ist die Schienen-Control Kommission überhaupt notwendig gewesen? – Die normale Gerichtsbarkeit oder normale Gerichte waren einfach in der Vergangenheit bei diesem Thema fachlich überfordert. Das hatte aufwendige Gutachten, die lang und teuer waren, zur Folge. Diese Situation ist natürlich immer eine, wo man sagt: Für ein Unternehmen, das ein Monopolist ist – und ich will jetzt den ÖBB nicht unterstellen, dass sie Monopolist sind, aber sie haben eine marktbeherrschende Stellung –, ist es immer besonders leicht, seine Rechtsansicht durchzusetzen.

Worum geht es bei dieser Schienen-Control Kommission oder ihrem Nachfolger aber wirklich? – Es geht um Unabhängigkeit, denn kein Verwaltungsrichter oder kein Gericht als solches kann diese Fachkompetenz haben, und es geht daher jetzt darum, das nicht einfach einer anonymen GmbH, die dem BMVIT, dem Verkehrsministerium, unterstellt ist, zuzuteilen. Denn dann kommt genau diese Situation: Das Verkehrs­ministerium ist dann Eigentümer des größten Betreibers und es ist Eigentümer des Richters – und da kann man doch wirklich nur dem Bösesten unterstellen, zu behaupten, dass es da keine Gemeinsamkeiten geben würde.

Es geht aber nicht, wie gelegentlich argumentiert wird, um Einsparungen. Die Schienen-Control Kommission kostet keine Steuermittel, denn die Betreiber, die Schienengesellschaften, die Eisenbahngesellschaften zahlen sie nämlich selbst. Da kann man ruhig, auch wenn man von Transparenz redet, fragen: Was kostet das? – Wenn wir einen Stundensatz von 84 € für die Mitglieder dieser Kommission haben, die sich in etwa ein paar Mal pro Jahr für fünf bis zehn Stunden treffen, dann ist das kein großer Aufwand.

Also die Einsparung ist es nicht, sondern es geht um die Beibehaltung der Unab­hängigkeit. Und dass das ein gefährliches Spiel sein kann, zeigt schon die Vergangen­heit, denn im Ministerium ist bereits mit der Materie gespielt worden. Es gab eine Verordnung – Kollege Bartenstein, wieder aufpassen, denn das haben alle Parlamen­tarier gefordert – vom Verkehrsministerium, dass der Vorsitzende dieser Kommission für die Vorbereitungszeit kein Geld mehr kriegt.

Was hat der nach drei Monaten Amtszeit gemacht? – Er hat sein Amt zur Verfügung gestellt. Und jetzt sage ich, da muss man schon ein sehr boshafter Mensch sein, um da an Zufälle zu glauben, und da will ich einfach die Frau Bundesminister in diesem Gesetzesauftrag, den wir heute beschließen, unterstützen. Ich will sie unterstützen, dass das wirklich eine unabhängige Stelle sein soll, und nicht ein verlängerter Arm der ÖBB. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich will die Frau Bundesminister unterstützen, dass so etwas nicht mehr passiert, dass wir Transparenz haben, dass wir Unabhängigkeit haben, und nicht mit dem Ein­sparungsargument kommen, damit möglicherweise der Monopolist seine Position durchdrücken kann. In diesem Sinne unterstützen wir auch dieses Gesetz. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.04

14.04.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 129

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1771 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Dr. Fichtenbauer, Mag. Musiol, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen sowie Abänderungsantrag der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie die erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes und weiterer Verfassungsgesetze sowie mehrerer Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungs­anträgen betroffenen Teile der Systematik des Gesetzentwurfes folgend und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abge­ordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 1 Z 1 sowie die sich aus diesen Änderungen ergebenden Ziffernnummerierungen.

Wer hiefür seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde ebenfalls nicht erreicht. Der Abänderungsantrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenom­men.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Dr. Fichtenbauer, Mag. Musiol, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 1 Z 60 Art. 135.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 1 Z 60 Art. 136 sowie Z 84 und die sich aus diesen Änderungen ergebenden Ziffernnummerierungen.

Wer hiefür seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde nicht erreicht. Der Abände­rungs­antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Dr. Fichtenbauer, Mag. Musiol, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 7, 9 und 10.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 130

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen. (Abg. Dr. Jarolim – auf den unbesetzten Sitzplatz des Abg. Kickl weisend –: Dem Kollegen Kickl ist das kein Anliegen! – Abg. Scheibner: Da fehlt aber auch einer bei dir! – Abg. Vilimsky: Der Herr Oberregierungsrat Kräuter! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über jene acht Entschließungen, die dem Aus­schussbericht 1771 der Beilagen angeschlossen sind, in der Reihenfolge entsprechend dem Ausschussbericht.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über die Entschließung betreffend die Sicherstellung der höchsten Unabhängigkeit und Einheitlichkeit der Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 242.)

Wir gelangen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1771 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 243.)

Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1771 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Kommandantenverfahren und Feststellung der Eignung zum Wehrdienst.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 244.)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1771 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die rechtliche Stellung von Legalparteien.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 245.)

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1771 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Neuordnung des Instanzenzuges im Bereich der Selbstverwaltung der rechtsberatenden Berufe.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 246.)

Nun gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1771 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Neuordnung des Instanzenzuges im Bereich der Universitätsverwaltung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 247.)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1771 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Information des Nationalrates über den


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Fortgang der Umsetzungsarbeiten zur Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 248.)

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1771 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Einführung der Gesetzes­be­schwerde.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 249.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Dr. Fichtenbauer, Mag. Musiol, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 250.)

14.12.41 2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehalts­gesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehrver­pflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Dienst­rechts-Novelle 2011 – Pädagogische Hochschulen) (1772 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. Wunschgemäß sind 5 Minuten Redezeit eingestellt. – Bitte.

 


14.13.14

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Es geht jetzt um einen Bereich, den man in die Frage der Reparatur bei Baustellen betreffend Bildungswesen oder Bildungsunwesen in Österreich einreihen kann. Anwesend ist bei dieser Debatte nicht die Unterrichtsministerin, sondern logischer­weise die dafür zuständige Ministerin für das Dienstrecht von öffentlich Bediensteten, aber das Ganze befindet sich in enger Verzahnung mit dem, was sich momentan auch in unserer Bildungslandschaft abspielt.

Wir von der FPÖ haben gegen diese Vorlage gestimmt, weil man unserer Meinung nach gerade in Zeiten, wo es darum geht – was auch durch ein Volksbegehren angedacht wurde –, dass die Lehrerausbildung, -fortbildung, -weiterbildung im tertiären Bildungsbereich angesiedelt werden soll, mit dieser Reform, dem Beibehalten der Pädagogischen Hochschule im alten Stil, dieses Ziel nicht erreichen wird.

Der Grund für diese Vorgangsweise ist an sich eine kleinliche Kantönli-Denken-Men­talität, nämlich dass man sagt, man darf dem Unterrichtsministerium nichts weg­nehmen und es zum Wissenschaftsministerium hingeben. Es ist nichts anderes als eine koalitionäre Pattstellung, die sich da ergeben hat, die sich aber bei jeder Neuwahl, bei jeder anderen Ressortverteilung wieder ad absurdum führen würde. Es ist lediglich eine Momentaufnahme.


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Dass es zu dieser Veränderung gekommen ist, ergibt sich ja auch daraus, dass der Rechnungshof einiges bemängelt hat, was repariert werden sollte. Diese Vorschläge des Rechnungshofs sind jedoch in keinster Weise essenziell berücksichtigt worden.

Ich denke da insbesondere an die Forderung des Rechnungshofs, dass sichergestellt werden soll, dass Fortbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen an den Päda­gogischen Hochschulen in den Ferien stattfinden sollen. Sprich: Für die Lehrer, die sich an einer Pädagogischen Hochschule in den Ferien weiterbilden wollen und vor allem sollen – denn das ist ja auch eine Forderung, die wir alle haben –, sollen eben keine Stundenkontingente aus dem normalen Unterrichtsleben verloren gehen. Daher ist eine klare Regelung zu treffen. Es wurde dem Rechnungshoff noch in einer Stellungnahme gesagt, ja, wir werden das andenken, aber das ist tatsächlich in dieser Reform nicht passiert.

Es geht auch um die Fragen, was leistungsgerechte Anreize und Zubußen sind. Es wird jetzt im Rahmen einer Autonomie einen Geldtopf geben, wo besondere Leis­tungen honoriert werden können. Was diese besonderen Leistungen sind, das wird nicht näher determiniert. Alle, die sich unter Umständen von der Gemeindeebene begonnen bis ein bisschen weiter hinauf auskennen, werden wissen, was das heißt: Im Regelfall sind es immer die, die der Partei der Herrschenden gerade nahestehen, die derartige Zuwendungen bekommen. Nachvollziehbar sind sie in den wenigsten Fällten. Dieser Generalverdacht ist auch bei dieser Lösung nicht weg, weil sie intransparent ist.

Auch zur Frage: Wer kann und soll denn überhaupt an einer Pädagogischen Hochschule in Zukunft unterrichten?, gibt es ganz interessante Wendungen. – Kollege Zinggl ist nicht anwesend, er wäre mir als Kultursprecher der Grünen, die ja das aufgrund des Ausschusses hier auch mittragen, jetzt gerade ein wertvoller Ansprech­partner gewesen. – Wenn man als Hochschullehrperson in die Verwendungsgruppe PH2 aufgenommen werden will, dann sieht man ja schon wieder einmal die Widersprüchlichkeit, warum es kein tertiärer Bereich im eigentlichen Sinn ist: Man wird kein Professor, kein Dozent und bekommt auch keine sonstige Funktion mit sonstiger Bezeichnung, die man innerhalb der normalen Nomenklatur einer Universität findet.

Wir meinen, die Pädagogische Universität nach finnischem Vorbild, das wäre an sich das, was uns guttun würde. Diese kleine Streiterei, die es nach wie vor gibt, wo die Ausbildungsziele liegen und wo ausgebildet wird, ist für uns nicht nachvollziehbar und ist wirklich nur mit reinem Machtdenken zu erklären.

Wenn ich hier lese: „Die Erfüllung sämtlicher nachstehender Erfordernisse:“ und unter „c)“ zum Beispiel: „durch Publikationen in Fachmedien nachzuweisende einschlägige (fach)wissenschaftliche bzw. (fach)didaktische, praktische oder künstlerische Tätig­keit“, dann hätte ich gerne den Kollegen Zinggl gefragt, wo, in welchen Fachzeit­schriften man als Maler, als Bildhauer, als Interpret von Musik da einschlägig tätig sein und publizieren soll. Der Künstler wird durch sein Werk ausgemacht, aber nicht durch einen Artikel, Aufsatz von ihm in irgendeiner Fachzeitung. Also das, glaube ich, lässt sich in der Praxis überhaupt nicht machen.

Wir werden – Kollege Herbert wird das dann auch noch entsprechend begründen, was das Dienstrecht betrifft – diese Novelle ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mayer. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.18.20

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie unterschiedlich man an ein Geset-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 133

zeswerk herangehen kann, wird deutlich, wenn man dem Kollegen Rosenkranz jetzt zugehört hat.

Ich meine – und das möchte ich gleich als erfreulich vorausschicken –, dass eigent­lich – und das ergibt sich nicht nur aus den laufenden Debatten hier, sondern das haben, wie ich meine, auch die Beratungen im Sonderausschuss zum Bildungs­volksbegehren gezeigt – Übereinstimmung darin herrscht, dass es darum geht, Begabungen junger Menschen zu fördern und Lernschwächen abzufedern – oder, nach dem allgemeingültigen Slogan, den wir seit Anfang unserer bildungspolitischen Initiativen immer in den Mittelpunkt stellen: Es soll kein Kind auf der Strecke bleiben.

Dazu brauchen wir die besten Lehrer für unsere Kinder. Wir brauchen daher – und das geht mit diesem neuen Dienst- und Besoldungsrecht einher – auch eine hervorragende Ausbildung aller Pädagoginnen und Pädagogen. Das steht vorneweg, denn ein Unterricht kann nur so gut sein, wie die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer es sind. Das ist, glaube ich, allgemeine Erkenntnis.

Dieser Gesetzentwurf ist nun ein entscheidender Schritt, der es zirka 1 200 Lehrerin­nen und Lehrern an Pädagogischen Hochschulen in mehrfacher Hinsicht ermöglicht, ihre Arbeit zu erleichtern und weiterzuentwickeln.

Ich meine, es ist ein erster Schritt, dass die Pädagogischen Akademien zu Päda­gogischen Hochschulen gemacht wurden. Da wurde am Anfang – vor Jahren, als die Umstellung geschehen ist – gesagt, dass das ausgeschaut hat wie ein Etiketten­schwindel: Man tauscht das Türschild aus, aber es ändert sich zu wenig. Ich meine, mit diesen Schritten, die wir inhaltlich gesetzt haben, und mit dem Schritt, den wir mit der neuen LehrerInnen- oder PädagogInnen-Ausbildung, wie sie in Zukunft stattfinden soll, setzen wollen, ist dieser Weg, wo eine forschungsgeleitete Lehre nicht nur im Leitbild einer PH steht, sondern auch Wirklichkeit werden kann, ein guter. Das ist die zentrale Herausforderung.

Die Grundlagenforschung muss intensiviert, muss verbreitert werden. Man muss auch die Möglichkeit haben, Kooperationen mit anderen Pädagogischen Hochschulen, mit Universitäten, mit Bildungs- und Forschungseinrichtungen, und zwar in- und auslän­dischen, eingehen zu können. Das alles ermöglicht dieser Schritt in der Verwaltung beziehungsweise in der Dienst- und Besoldungsrechtsreform, und dieser Weg soll gegangen werden.

Wichtig ist auch – das ist schon vom Kollegen Rosenkranz gesagt worden; er ist jetzt leider nicht hier –, dass mit dieser neuen Form, wo auch die Dienstzeiten an den Pädagogischen Hochschulen andere sind, wo es eine Fünf-Wochen-Blockurlaubszeit gibt, gewährleistet wird, dass tatsächlich in der unterrichtsfreien Zeit der Pädagoginnen und Pädagogen verstärkt Fortbildungsangebote stattfinden können und auch ent­sprechend angeboten werden.

Daher meine ich, dass es ein ganz wichtiger Schritt ist, den wir hier heute setzen, ein Schritt, der nicht unterschätzt werden darf. Er stellt auch im Wettbewerb, der jetzt ein­treten wird und wo sich die Frage stellt: Wie können wir unsere zukünftigen Pädagoginnen und Pädagogen am besten ausbilden?, ein wichtiges Instrument für die PHs dar.

Es ist auch erfreulich, dass die Kernbereiche für die neue PädagogInnen-Ausbildung feststehen. Das war auch für die Bildungsministerin keine leichte Aufgabe, zumal früher als Ansprechpartner oder als Spiegel, wenn man so will, Minister Hahn zustän­dig war und dann dessen Zuständigkeitsbereich zur Ministerin Karl wechselte. Auch da war man schon sehr weit vorangeschritten, die Standpunkte lagen schon sehr eng


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beieinander, und dann ist mit Töchterle wieder ein neuer Minister gekommen. Aber auch da gab es ein sehr intensives Bemühen, das auf eine Linie zu bringen.

Ich meine, dass mit dieser neuen, gemeinsamen universitären Ausbildung aller Päda­goginnen und Pädagogen – auch die Ergebnisse des Sonderausschusses vorweg­nehmend – den Forderungen aller, die sich mit pädagogischen Dingen auseinander­setzen, inklusive Elementarpädagogik, entsprochen werden konnte. Da darf es keine Unterschiede mehr geben.

Wir brauchen in der neuen PädagogInnen-Ausbildung einen gemeinsamen Kern­bereich zu den akademischen Abschlüssen Bachelor, Master und PhD. Was das Aufnahmeverfahren betrifft, so möchte hier nur ganz kurz die Qualifikationsverfahren erwähnen, die bereits stattfinden. Das ist aus meiner Sicht noch zu wenig qualifiziert, aber immerhin gibt es erste Schritte dazu. Da geht es nicht nur um Neigung, sondern auch um pädagogische Fähigkeiten.

Weiters zu erwähnen ist das Drei-Phasen-Modell: die Grundausbildung, die Berufs­einführung oder Induktionsphase und die Weiterbildung. Schlussendlich soll es eine hohe Durchlässigkeit für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger geben.

Das sind, glaube ich, ganz zentrale Dinge, die wir jetzt in den Mittelpunkt stellen müssen, wo wir die Pädagogischen Hochschulen ausbildungsreif machen für das neue Berufsbild der Pädagoginnen und Pädagogen. Aber wir sollten diesen Schritt möglichst gemeinsam gehen. Auch da mein Appell insbesondere an die beiden Oppositions­parteien, die sich die Zustimmung noch nicht vorstellen können, diesen Schritt doch mit uns gemeinsam zu gehen.

Abschließend: Der Gesetzentwurf regelt auch den sogenannten Lerncoach. Wir haben gemeinsam die modulare Oberstufe beschlossen, weil es eben ein wichtiger Schritt zu einer modernen, neuen Schule ist, mit dem Ziel von weniger Sitzenbleiben und bes­serer, individueller Förderung an den Schulen, indem man eben auch ein Lerncoaching macht. Auch da ist die erforderliche Abgeltung geregelt und die Voraussetzungen geschaffen, dass das entsprechend weiterentwickelt werden kann. Aber dazu wird meine Kollegin Ruth Becher noch im Detail etwas sagen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.24.14

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die „Baustelle Schule“ zeigt sich am nachhaltigsten und am nachdrücklichsten im Lehrerdienstrecht. Die Pädagogischen Hochschulen sollen nun mit dieser Novelle ein neues Dienstrecht bekommen.

Positiv ist zu bewerten, dass der Ansatz richtig ist. Es ist ein mehrgliedriges Verwen­dungsbild für das Lehrpersonal geschaffen worden. Die Dienstpflichten in Abkehr vom herkömmlichen Lehrerdienstrecht werden neu festgelegt, und vor allem die Besol­dungsbestimmungen werden vereinfacht, und zwar in der Form, dass eine Dienstzulage, eine Lehrervergütung sowie im Sinne einer stärkeren Leistungsorien­tierung auch eine Prämienregelung verankert sind.

Die ursprünglich vorgesehene Vereinfachung und Besoldung in diesem neuen Dienst­recht, mit einer stärkeren Leistungsorientierung, entspricht grundsätzlich den Vor­stellungen, die wir als BZÖ von einem modernen Lehrerdienstrecht haben. Unsere Kritik bezieht sich auf drei Bereiche.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 135

Der erste Bereich ist, dass es sich hierbei lediglich um eine Teilreform handelt. Die Gesamtreform lässt weiter auf sich warten. Wir wissen bis heute nicht, wie die Gesamtreform im Lehrerdienstrecht ausschaut. Es zeigt sich an diesem Beispiel wie­der die starke Zersplitterung im gesamten Lehrerdienstrecht, und das wird einfach weitergeführt. Es wird ein Teil herausgenommen, man wartet nicht, bis das Gesamt­paket vorliegt und repariert an einer Stelle, statt umfassende Reformen durchzuführen. (Beifall beim BZÖ.)

Die zweite Kritik, die ich anbringen möchte, steht im Zusammenhang mit einem Abänderungsantrag, wonach für drei Personengruppen an der Neuen Mittelschule eine Dienstzulage eingeführt werden soll, und zwar in den sogenannten Hauptgegen­ständen Deutsch, Mathematik und lebende Fremdsprache, aber auch für die Koor­dinatoren und Leiter der Neuen Mittelschule. Das wurde in der Diskussion um die Neue Mittelschule in keiner Weise von der Frau Ministerin angedacht, zumindest nicht offiziell oder öffentlich.

Das wurde uns jetzt vorgelegt, und damit gibt es wieder neue Zulagen für eine bestimmte Gruppe von Pädagoginnen und Pädagogen. Derzeit haben wir über 70 Dienstzulagen im Lehrerdienstrecht, und nun wird dieses Dienstzulagenwesen weiter fortgeschrieben.

Die dritte Kritik, die ich in diesem Zusammenhang noch anbringen möchte, betrifft die Abgeltung der individuellen Lernbegleitung. Individuelle Lernbegleitung ist richtig und gut, nur: Die Zahlen sind für uns nicht nachvollziehbar. Es ist unrealistisch, wenn man von 32 Prozent der Schüler ausgeht, die während eines ganzen Jahres Nachhilfe brauchen. Eine Studie der Arbeiterkammer geht da von rund 40 Prozent aus. Und heute heißt es in einer Aussendung der Arbeiterkammer, dass die Leistungen für Nachhilfe gestiegen sind, dass immer mehr Schüler davon betroffen sind. Es ist daher für uns auch die Summe, die im ersten Jahr mit 165 000 veranschlagt worden ist, unrealistisch.

Aus diesen Gründen, wegen dieser unrealistischen Finanzierung und der neuen Dienstzulage, bevor überhaupt eine Gesamtreform des Lehrerdienstrechtes auf dem Tisch liegt, werden wir dieser Novelle nicht zustimmen.

Wir wollen ein Gesamtpaket mit einer klaren Definition der Tätigkeiten, der Arbeits­pflichten, der Urlaubsregelungen für Lehrer an allen Schulen. Das ist, wie schon Kollege Elmar Mayer gesagt hat, auch im Bildungsvolksbegehren-Ausschuss überein­stimmend so deponiert worden. Ich bin gespannt, ob wir in dieser Frage in Zukunft eine einheitliche Linie finden werden. (Beifall beim BZÖ.)

14.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Amon. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.28.41

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Geschätzte Kollegin Haubner, die Sie unmittelbar vor mir gesprochen haben, ich meine, es ist halt immer wieder ein wenig so diese Henne-Ei-Diskussion, nicht? Was war zuerst: die Henne oder das Ei? Was machen wir zuerst? Definieren wir zuerst die neue Ausbildung, oder machen wir zuerst das neue Dienstrecht? Die einen sagen: Wir brauchen zuerst das Dienstrecht, denn sonst können wir die neue Ausbildung nicht definieren!, und die anderen sagen: Wir trauen uns nicht über die neue Ausbildung drüber, wenn wir das Dienstrecht nicht haben! Und das Ergebnis ist, dass alles sehr, sehr lange dauert – so auch hier.


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Wir dürfen nicht vergessen, dass es die Pädagogischen Hochschulen seit dem Jahr 2007 gibt – und jetzt beschließen wir ein neues Dienstrecht dafür, obwohl wir uns mittlerweile ja schon in der Diskussion über die neue Lehrerausbildung auf völlig tertiärer Basis befinden. Ich denke, daraus sollten wir auch lernen.

Das ist eine Sozialpartnereinigung – auch das sollten wir zur Kenntnis nehmen! –, und es ist eine gute Sozialpartnereinigung, denn dieses neue Dienstrecht für die Beschäftigten an den Pädagogischen Hochschulen ist ein sehr modernes Dienstrecht. Es gilt nicht nur für Neueintretende, sondern es gilt für alle, die an diesen Hochschulen beschäftigt sind. Sie passen sich in Wahrheit ein ordentliches Stück an alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an. Es ist einheitliches Dienstrecht, das wahrlich für alle gilt. Es ist ein vereinfachtes Dienstrecht, in dem mit einer riesigen Anzahl von unterschiedlichen Zulagen Schluss gemacht wird. Es entsteht dadurch auch mehr Transparenz. In diesem Sinne ist dieses neue Dienstrecht für die Päda­gogischen Hochschulen, Frau Bundesministerin, außerordentlich positiv zu bewerten.

Ich denke, man sollte da auch die Autonomie der Sozialpartner anerkennen. Wir haben zwar im öffentlichen Bereich immer eine Diskussion darüber, weil wir natürlich als Parlamentarier im öffentlichen Bereich diese Sozialpartnerverhandlungen im Grunde genommen nur nachvollziehen. Es ist ja kein unmittelbarer Verhandlungsgegenstand, zwar formal, aber nicht in Wahrheit, denn in Wahrheit sind das Ergebnisse, die die Sozialpartner, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, auch in diesem Bereich verhandeln, die wir hier nachvollziehen.

Wir haben uns darauf verständigt, und daher ist die Kritik, geschätzte Frau Abge­ordnete Haubner, nur bedingt berechtigt. Natürlich wird immer wieder der ganz große Wurf diskutiert, der jetzt kommen muss. Das sagen die Oppositionsparteien aber bei jedem Stück, das wir bei der Bildungsreform weiter voranschreiten. Dass nämlich jedes Stück für sich nicht der große Wurf ist, da gebe ich Ihnen recht, aber abgerechnet wird am Ende der Legislaturperiode.

Ich bitte, auch zu sehen, dass wir jetzt mit dem Dienstrecht für die Pädagogischen Hoch­schulen bei der Bildungsreform wieder ein Stückchen weitergekommen sind. Die Sozialpartner im Bildungsbereich haben die Verhandlungen über das Dienstrecht der Lehrerinnen und Lehrer aufgenommen. Wir haben uns im Ausschuss, der sich mit dem Bildungsvolksbegehren beschäftigt, intensiv auch mit der Frage der Pädagoginnen- und Pädagogenausbildung auseinandergesetzt und sind uns inhaltlich einig, dass wir eine Ausbildung auf universitärem Niveau für alle Pädagoginnen und Pädagogen erreichen wollen, dass das unser gemeinsames Ziel ist.

Auch da gibt es natürlich Einwände, wo es heißt: Wie wird das bei den Kindergärten sein?, wo die Kompetenz bei den Ländern und Gemeinden liegt, wo die Sorge besteht, dass es da zu einer Kostentreiberei kommt, wenn alles akademisiert wird. Dennoch sollten wir alle, glaube ich, das gemeinsame Ziel verfolgen, die bestmögliche Aus­bildung für die Pädagoginnen und Pädagogen zu erreichen. Natürlich brauchen wir auch ein Dienstrecht, dass sich an der Funktion orientiert und nicht unbedingt am Formalabschluss.

Ich würde mich freuen, wenn auch die Opposition erkennen würde, dass wir Stück für Stück auf den großen Wurf hinarbeiten. Kollege Walser hat nach mir, glaube ich, die Gelegenheit, darauf einzugehen, dass wir Stück für Stück auf diesen großen Wurf hinarbeiten, wo am Ende ein neues, ganzheitliches Lehrerdienstrecht steht, ein modernes Lehrerdienstrecht, das nicht verlangen wird, dass Lehrerinnen und Lehrer mehr arbeiten, denn wir müssen wohl davon ausgehen, dass Lehrerinnen und Lehrer auch heute 40 Stunden arbeiten, wie alle anderen öffentlich Bediensteten auch,


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sondern das so definiert wird, dass Lehrerinnen und Lehrer mehr Zeit mit den Schülerinnen und Schülern verbringen sollen.

Das ist ein Anspruch, den die Gesellschaft an den öffentlichen Bereich stellt, und diesem Anspruch muss natürlich der Gesetzgeber, diesem Anspruch muss die Öffentlichkeit Rechnung tragen. Das gehört in einem neuen Dienstrecht für Lehre­rinnen und Lehrer geregelt.

Wir wollen eine neue, moderne Ausbildung, eine modernere Ausbildung für die Pädagoginnen und Pädagogen auf tertiärem Niveau, wo wir aber die gute, berufs­praktische Ausbildung nicht außer Acht lassen, die es auch bisher schon an den Pädagogischen Akademien gegeben hat. Die soll es in weiterer Folge eben auch an den Pädagogischen Hochschulen geben.

Die gute Mischung macht es aus. Der berufspraktische Teil und eine gute, fun­damentale, theoretische, akademische Unterfütterung, damit das erreicht wird, was unser gemeinsames Ziel ist: dass den Schülerinnen und Schülern mehr Chancen gegeben werden und nicht weniger. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. 5 Mi­nu­­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.35.00

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Amon, wenn Sie den „großen Wurf“, zu dem Sie sich auf dem Weg befinden, hier ansprechen und den Umstand, dass Ihnen die Opposition zu wenig Anerkennung auf dem Weg dorthin zollt, dann muss ich Ihnen sagen: Das ist auch kein Wunder, denn solange Sie uns beim Dienstrecht für die Pädagogischen Hochschulen nur Fragmente vorlegen, aber von der großen Vision bis dato wenig zu sehen ist, außer dass es einige politische Ankündigungen dazu gibt, so lange muss uns diese kritische Betrachtung wohl auch zugestanden werden.

Ich meine, die Frage: Wohin soll sich Schule politisch entwickeln?, ist eine Sache, und die Rahmenbedingungen für die Lehrer, die die politischen Vorgaben umsetzen sollen, ist eine andere. Und gerade dieses Dienstrecht soll eigentlich zweckdienlich sein für die Lehrer und Lehrerinnen an den Pädagogischen Hochschulen. Aber es ist schon einmal mehr zu bemerken, dass hier versucht wurde, mit schönen neuen Formu­lierungen, mit schönen neuen, auch formalistischen Zugängen modern zu wirken, aber trotzdem die alten Pfade nicht verlassen wurden.

Positiv zu vermerken ist aber schon, dass bei der Einteilung der Unterrichtseinheiten und auch bei der Frage: Wie organisiere ich den Schulbetrieb?, weitestgehend von der alten Dienstpragmatik, von der alten pragmatischen Linie abgegangen wurde und versucht wurde, auf die modernen und neuzeitlichen Bedürfnisse einzugehen. Was aber hier einmal mehr nicht ins Auge gefasst wurde, ist, dass man hier, um Ihre Worte von zuvor zu gebrauchen, den richtig großen Wurf angegangen ist. Es gab nämlich genügend Anregungen, auch von objektiver Seite her – Kollege Rosenkranz hat hier den Rechnungshof bemüht, von dem es genügend Anregungen zu wirklich guten Ansätzen gab, auch Ansätzen, die von der Bevölkerung immer wieder eingebracht wurden –, aber diese auch faktisch umzusetzen, ist leider einmal mehr verabsäumt worden.

Da Kollege Elmar Mayer hier das Wort „Etikettenschwindel“ gebraucht hat: Das trifft hier wohl auch zu, denn es sind die alten Worthülsen in neue, schöne Betrachtungsbilder gefasst worden und in neuen Wortreihen aufgegliedert worden,


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aber es sind kaum Probleme angegangen worden. Gestatten Sie mir, ein, zwei Punkte herauszuheben, wo ich inhaltlich Kritik üben möchte.

So wird zum Beispiel in § 200d angefügt, dass das Hochschulpersonal zukünftig sämtliche Aufgaben erfüllen soll, sowohl im Organisations- als auch im Verwal­tungsbereich. Da frage ich mich schon: Wo bleiben hier die Unterrichtseinheiten? Wie viel Zeit bleibt da übrig für Verwaltungs- und Organisationsaufgaben bei einer Lehrverpflichtung beziehungsweise Unterrichtsverpflichtung von 20 bis 25 Stunden? Ist dies nicht wieder eine Option, wo neue Mehrdienstleistungen geschaffen werden, neue Zugänge geschaffen werden, um hier Dinge auszulagern oder durch Fremdpersonal zu servicieren, womit man eigentlich genau den umgekehrten Weg beschreitet von dem, was Sie als Regierungsparteien hier vorgeben, nämlich dass alles leichter, effizienter und aufgabenorientierter wird?

Eine weitere Frage, die sich mir bei der Durchsicht dieses Dienstrechtes stellt, ist die: Wie schaut es mit den Freistellungen für Forschungs- und Lernzwecke aus? – Hier ist die finanzielle Abgeltung, die sich aus den erstgenannten Problemen ergibt, auch in keinster Weise geregelt. Gibt es hier Freiräume, die seitens der Dienstzeit genützt werden können? Wenn ja, wie werden diese wieder ausgefüllt? Oder wird es diese Zugänge weiterhin auf Überstundenbasis geben? Nichts Genaues weiß man!

Als dritter Punkt meiner Kritik – dieser Punkt ist auch schon vom Kollegen Rosenkranz angesprochen worden –: Diese Leistungsprämien für die Erbringung besonderer Leis­tungen, die in keiner Weise reguliert wurden und die eigentlich wieder jenen Machen­schaften Tür und Tor öffnen, wo die Günstlinge – sei es jetzt einzelner Vorstände, Direktoren oder auch politischer Interessengruppen – einmal mehr ihren günstigen Nährboden finden, womit, wie gesagt, wieder den alten Machenschaften Tür und Tor geöffnet wurde. Also das ist alles andere als ein innovatives, als ein zukunftsorien­tiertes, als ein wünschenswertes neues Lehrerdienstrecht.

Ich hätte mir erwartet, dass man hier die Chance nützt. Leider wurde sie einmal mehr vertan, und daher kann ich, auch seitens der FPÖ, nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.40.47

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minis­terin! Hohes Haus! Kollege Herbert, erschrecken Sie die Kolleginnen und Kollegen an den Pädagogischen Hochschulen nicht! Bis zu 25 Stunden muss dort zum Glück niemand unterrichten, das wäre angesichts der Qualität des Unterrichts dort auch nur schwer möglich und nur schwer vorstellbar.

Seit vielen Jahren habe ich in der Signatur eines jeden E-Mails den Hinweis „Kein Kind zurücklassen!“ – das als Erinnerung daran, wozu wir eigentlich eine Schule haben. Wir machen Schule, wir organisieren Schule für die Kinder, und im Mittelpunkt all dessen, was wir tun, hat das Wohl der Kinder zu stehen. Das müssen wir uns immer wieder in Erinnerung rufen, und dazu dient das.

Wir haben hier vom Kollegen Amon gehört – er hat das ja praktisch zugegeben –, es handelt sich nicht um den großen Wurf. – Das kann ich unterstreichen: Die Bildungs­politik in unserem Land ist leider sehr, sehr weit weg von diesem großen Wurf. Es geht genau darum (Zwischenruf des Abg. Amon) – richtig, Kollege Amon –, es geht genau darum: Gehen wir in die richtige Richtung mit unseren Reformen, oder ist das nicht der Fall?


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Beispiel Neue Mittelschule: Diese haben wir klar abgelehnt, weil das genau nicht der Schritt in die richtige Richtung war, weil die Kinder nach wie vor mit neuneinhalb Jahren getrennt werden, weil nach wie vor enorm viel Stress produziert wird – in den Volksschulen, in den Familien – wegen dieser Trennung. Das war kein Schritt in die richtige Richtung.

Hier, das haben Sie ja der Kollegin Haubner zugestanden, gibt es sehr, sehr viel Kritik, die man anbringen kann – ich kann alle drei Punkte, die vorgebracht wurden, unter­stützen. Wir stimmen dennoch zu, weil das in diesem Fall durchaus ein Schritt in die richtige Richtung ist, wenn auch nur ein Schrittchen.

Ich gehe auf das letzte Argument ein: die Ausbildung der ElementarpädagogInnen. Wir haben ja im Ausschuss zum Bildungsvolksbegehren in der Tat ein sehr gutes, ein sehr sachliches Klima und haben eine erstaunliche Übereinstimmung erzielt, was die Ausbildung der KindergartenpädagogInnen anbelangt. Wir haben alle gesagt, das muss auf tertiärem Niveau erfolgen.

Da frage ich mich natürlich schon, warum wir jetzt genau bei diesem Gesetz darauf nicht Bezug nehmen, denn das wäre jetzt die Chance gewesen vielleicht nicht für den ganz großen Wurf, aber zumindest für ein Würfchen in die richtige Richtung. Wenn wir hier festgelegt hätten: Ja, wir bilden jetzt all die KindergartenpädagogInnen bewusst auf tertiärem Niveau aus, so wie das alle Expertinnen und Experten im Ausschuss gewollt haben!, dann hätten wir hier einen wesentlichen Schritt gemacht.

Natürlich hat das finanzielle Konsequenzen, natürlich müssen wir darauf Bedacht nehmen, natürlich braucht es hier Verhandlungen, das ist keine Frage, aber wenn das Ziel feststeht, dann sollten wir auch bei den Schritten solche in diese Richtung machen. – Also dieser fehlt mir natürlich bei diesem Gesetz, aber wie gesagt, es hat auch viele Vorteile.

Einer der größten Vorteile aus meiner Sicht ist: Endlich ist die Forschungstätigkeit von Lehrkräften im Dienstrecht verankert. Das ist ein ganz, ganz wesentlicher Punkt! Das hat bislang gefehlt; derzeit ist es häufig in Form von Mehrdienstleistung oder sonst wie abgegolten worden, aber eben nicht im Dienstrecht vorgesehen gewesen.

Schade finde ich natürlich auch, dass Einwände – sehr sachliche Einwände – nicht berücksichtigt worden sind, und ich bin schon gespannt, es kommt ja noch eine Kollegin aus Vorarlberg ans Rednerpult, ob sie darauf eingehen wird, was etwa die Pädagogische Hochschule Vorarlberg hier kritisiert hat, und zwar zu Recht kritisiert hat. Dabei ist nämlich darauf hingewiesen worden, dass gerade im Hinblick auf die PädagogInnenbildung NEU die notwendige Flexibilisierung der Ausbildung fehlt und dass wir nicht in der Lage sind – und das ist der zweite große Kritikpunkt –, hier dieses neue LehrerInnenbild eines Mittelstufenlehrers/einer Mittelstufenlehrerin zu verankern. Wenn wir einen Schritt in die richtige Richtung machen, dann hätten wir darauf Bezug nehmen müssen. Das hat die Pädagogische Hochschule Vorarlberg zu Recht moniert, und, wie gesagt, das fehlt uns.

Sehr erfreulich ist auch, finde ich, was der Kollege Rosenkranz gesagt hat: Er hat vom finnischen Vorbild gesprochen. – Ja, ich sehe, die FPÖ auf Bundesebene schwenkt ein auf den Kurs der FPÖ Vorarlberg, die inzwischen nämlich den grünen Argumenten gefolgt ist und für die gemeinsame Schule eintritt. Also ich hoffe, dass dieser Prozess bei den Freiheitlichen weitergeführt wird und wir in Ihnen jetzt einen Verbündeten in unserem Kampf für eine gemeinsame Schule aller 10- bis 14-Jährigen haben.

Betreffend dieses Gesetz stellt sich für uns die Frage: Ist das Glas halb voll, ist es halb leer? – Ich würde meinen, es ist halb voll, wir können deshalb zustimmen. Es ist ein Schritt in jene Richtung, die wir haben wollen, wenn auch der ganz große Wurf fehlt.


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Ein Argument noch zum Schluss: Es wird festgelegt, dass für die Einstufung in die höchste Entlohnungsgruppe, also PH 1, ein facheinschlägiges Doktorat und eine wissenschaftliche Tätigkeit Voraussetzung ist. – Das halte ich für bemerkenswert, denn derzeit werden Rektorinnen und Rektoren an der PH bestellt, und wir werden sehr genau darauf schauen, gerade an der PH Wien, ob hier dann auch wenigstens Rektorinnen und Rektoren – oder in diesem Fall höchstwahrscheinlich eine Rektorin – bestellt werden, die diese Voraussetzung auch erfüllen. Das ist nicht bei allen beiden in Frage kommenden Kandidatinnen der Fall. Ich würde meinen, was Voraussetzung ist für die Anstellung PH 1, das müsste auch Voraussetzung sein für die Ernennung zu einer Rektorin an einer Pädagogischen Hochschule.

Ich bin schon gespannt, wie da die Entscheidung fallen wird. Aus unserer Sicht ist das klar. Ich habe das auch in einer Anfrage an die Frau Ministerin bereits zum Ausdruck gebracht und hoffe, dass man hier dann in der Lage sein wird, auch in der Exekutive, also in der Umsetzung dessen, was wir hier beschließen, dass also die Frau Ministerin darauf Bezug nehmen und entsprechende Entscheidungen fällen wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminis­terin Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.48.34

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsident! Hohes Haus! In aller Kürze möchte ich festhalten, dass das Dienst- und Besoldungsrecht nicht den Großteil einer Bildungsreform ausmacht, aber doch einen wesentlichen Teil. Und nachdem wir im Regierungsprogramm die Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen vereinbart und uns darauf verständigt haben, so ist jetzt doch ein wichtiges Teilstück gelungen, nämlich gemeinsam mit der Gewerkschaft für an Pädagogischen Hochschulen Lehrende ein neues Dienst- und Besoldungsrecht zu konzipieren. Immerhin betrifft das zirka 1 200 Beschäftigte in diesem Bereich.

Ich darf nur ganz kurz daran erinnern, dass wir ja gerade auch für in Summe 110 000 Lehrer und Lehrerinnen ein neues Dienst- und Besoldungsrecht, aber nicht nur das, sondern auch Begleitmaßnahmen mit der Gewerkschaft zu verhandeln begonnen haben, und ich glaube doch, dass wir sagen können, dass Bildungsreformen auf dem Weg sind: auf der einen Seite pädagogischer Art, auf der anderen Seite auch dienst- und besoldungsrechtlicher Art.

Dieses Teilstück, das hier gelungen ist, kann sich sehen lassen, denn die vier Grob­ziele, die wir uns gesetzt haben, sind mit dieser Novelle allemal erfüllt.

Wir wollten forschungsgeleitete Lehre initiieren. – Das ist hiermit, und das wurde von Vorrednern und Vorrednerinnen auch schon gesagt, bestens gelungen.

Wir wollen damit einen flexibleren Personaleinsatz ermöglichen, das heißt, Aufgaben nicht nur die Lehre und die Forschung betreffend, sondern auch Schulentwicklung, Management und Organisation.

Vor allem wollen wir den Lehrerinnen und Lehrern auch in den Ferien, in den Sommermonaten Fortbildung anbieten. Mit der Umstellung auf fünf beziehungsweise sechs Wochen frei haben – ist gleich Urlaub – und den Rest unterrichten an Päda­gogischen Hochschulen ist es für Lehrer/Lehrerinnen viel einfacher geworden, sich in dieser Zeit auch weiter- und fortzubilden.

Was hier mit der Angleichung der Forschungstätigkeit auch gelingt, ist eine gute Kooperation sowohl mit anderen Pädagogischen Hochschulen als auch anderen


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Bildungs- und Forschungseinrichtungen, aber auch in- und ausländischen Univer­sitäten.

Das eine oder andere an Kritikpunkten kann ich deswegen nicht nachvollziehen, weil das, was ausverhandelt wurde, wie gesagt, mit der Gewerkschaft ausverhandelt wurde und das immer sozusagen ein Weg ist, wo beide Seiten vielleicht auch ein Stück weit zurückstehen müssen, damit ein gutes Ergebnis herauskommt.

Ich glaube, dass wir alle miteinander stolz sein können, dass dieses Modell als kostenneutrales Modell bezeichnet werden kann, denn durch die Umschichtung wird es doch so sein: Durch die All-in-Vergütung für die Forschung und den Entfall von Über­stunden ist es hier möglich, dass es nicht zu Mehrkosten kommen wird, weil es sowieso eine Ressourcendeckelung gibt und all diese Einzelmaßnahmen immer auch mit dem Ressort rückgesprochen werden müssen. Gleiches gilt für Leistungs­beloh­nungen. Auch da wurde positiv angemerkt, und ich stimme dem zu, dass bis zu 2,14 Prozent der Entgeltsumme als Leistungskomponente eingeführt werden können und dass in Zusammenarbeit, in Gesprächen mit der Institutsleitung, in individuellen sozusagen MitarbeiterInnengesprächen vereinbart wird, ob und wie diese Leistungs­belohnung ausbezahlt wird oder geleistet werden kann.

Ich glaube, dass alles in allem diese neue Form des Dienst- und Besoldungsrechtes für PH-LehrerInnen ein richtiger Schritt in die richtige Richtung ist, wie wir es uns auch für alle Lehrer und Lehrerinnen wünschen, wo wir in den nächsten Monaten – ich hoffe bis zum Sommer – so weit sind, dass wir da punktuell fertig sind mit den Eckpunkten eines neuen Lehrer- und Lehrerinnen-Dienstrechts – gleichzeitig die Ausbildung aller Päda­gogen und Pädagoginnen – und dass wir dann, wie heute auch schon gesagt wurde, am Ende der Legislaturperiode sagen können: Bildungspolitik in Österreich ist eine Sache, wo vielleicht nicht ein großer Wurf, aber doch mehrere kleine Würfe letztendlich doch eine große Reform ausmachen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Windholz zu Wort. 4 Minuten sind eingestellt. – Bitte.

 


14.53.10

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf diese Schuldebatte zum Anlass nehmen, grundsätzlich festzustellen, dass es bei allen Überlegungen darum geht, die bestmöglichen Voraussetzungen für unsere Schüler zu schaffen. Die Debatte wird immer sehr verkürzt über Lehrer-Dienstrecht, über Besoldungsreform geführt. Das ist ein ganz wesentlicher Bestandteil, aber am wichtigsten ist – und das muss immer das Ziel sein –, bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen.

Der Kollege Amon hat uns einmal mehr belehrt, wie die Strategie der ÖVP ist. (Abg. Amon: Nicht „belehrt“!) Kleine Schritte, hat er gesagt, und so werden wir zum Ziel kommen. – Kollege Amon! Von 2008 bis jetzt, Mai 2012, ist das das Ergebnis Ihrer großen Bemühungen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Amon.) Wenn Sie in diesem Tempo weiterarbeiten, werden Sie den Tagesordnungspunkt 1, die Verwaltungs­gerichtsbarkeit, vermutlich noch übertreffen, über die wir 25 Jahre Diskussion hatten. (Beifall beim BZÖ.) Wir fordern daher ein möglichst rasches Tempo ein, um die Vor­aus­setzungen zu optimieren.

Ich habe vom Kollegen Amon auch das Wort Kostentreiberei gehört sowie die Feststellung, dass von den Lehrkräften selbstverständlich 40 Stunden gearbeitet wird. – Nun, diese 40 Stunden werden wohl sehr häufig überschritten – ich darf Ihnen einen Bereich nennen –, und das war wohl auch der Anlass für Unterrichtsministerin


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Schmied, über diese Stundenanzahl, die die Lehrkräfte in der Klasse verbringen, öffentlich zu diskutieren.

Ich darf Ihnen jetzt einmal die Anzahl der Stunden nennen, die zusätzlich unter dem Titel dauernde Mehrdienstleistung oder Einzelsupplierung – beides findet sich im § 61 Gehaltsgesetz, Abs. 7 und Abs. 8 – geleistet werden. Allein von den Bundeslehrern im Schuljahr 2010/2011 waren es 3 744 663 solcher Stunden, die zusätzlich aufgewendet wurden.

Bevor ich noch zu den Summen komme: Da muss man das System hinterfragen! Wenn man weiß, wie viele junge Lehrkräfte es gibt, die auf Jobsuche sind, die keinen Job bekommen, dann halte ich das für sozial keinesfalls ausgewogen. Da darf man sich wohl den Kopf darüber zerbrechen, wie man diese jungen Lehrkräfte früher in den Arbeitsprozess bekommt und eben von bestimmten Lehrkräften keine oder weniger Überstundenleistungen gemacht werden.

Bei den Landeslehrern gibt es eine Landeslehrer-Controllingverordnung. Da werden dann folgende Beträge ausgewiesen, die dort aufgewendet wurden: Für das Schul­jahr 2010/2011 wurden 94 120 886,92 € aufgewendet; bei den Bundeslehrkräften sind das für das Schuljahr 2010/2011  176 504 384,69 €, also in Summe wenden wir über 270 Millionen € auf. Ich halte das wirklich für hinterfragenswert, gerade auch vor dem Hintergrund, dass viele junge Menschen, die jetzt eine Berufsausbildung haben, noch immer auf Jobsuche sind.

Auch die Personalvertretungstätigkeit darf hier angesprochen werden, nachdem ich jetzt von der Ministerin höre, man hat es geschafft: 2008 hat man es sich vorge­nommen und jetzt, Mai 2012, sind wir in Verhandlungen mit der Gewerkschaft eingetreten. – Es gibt hier ja auch Dienstfreistellungen – in einer Anfragebeantwortung spricht man von gesetzlich; ich weiß nicht, ob das nicht auch auf dem Verordnungsweg passiert – mit 480 Werteinheiten und 60 Werteinheiten, wobei 20 Werteinheiten einer Vollbeschäftigung gleichkommen. Das sind, meine sehr geehrten Damen und Herren, 27 Dienstfreistellungen im Lehrerbereich. Vor diesem Hintergrund muss das Verhalten der Gewerkschaft in der laufenden Diskussion gesehen werden und das, was uns hier an Leistung präsentiert wird, mit der Leistung der dafür zuständigen Mitglieder der Bundesregierung gleichgestellt werden. Das ist äußerst dürftig.

Das, was uns heute vorgelegt wird, ist in einigen Bereichen zugegebenermaßen durch­aus ein Schritt in die richtige Richtung. Es sind aber nur sehr kleine Schritte, der große Wurf ist es auf keinen Fall. Es ist eher das Fortsetzen dieser Besoldungspolitik, die wir so nicht wollen. Es ist keinesfalls feststellbar, dass das eine Signalwirkung hat, ganz im Gegenteil. Ich kann mich noch an den Abänderungsantrag erinnern, wo wiederum neue Zulagen gekommen sind und alte fortgeschrieben wurden.

Ich fürchte, das hat eine falsche Signalwirkung – und wie ich diese Bundesregierung mittlerweile kennengelernt habe, ist zumindest in dieser Periode keinesfalls mit wesentlichen Fortschritten zu rechnen.

Wir werden daher – auch als Signal – diesem Tagesordnungspunkt die Zustimmung ve­rweigern. (Beifall beim BZÖ.)

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Frau Kollegin Ablinger zeigt mir, dass sie die 1 Minute bis zur Unterbrechung nicht in Anspruch nehmen will.


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Daher werde ich die gegenständliche Sitzung bis 15 Uhr unterbrechen, und wir kom­men dann zum Aufruf des Dringlichen Antrages.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 14.59 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****

15.00.01 Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betref­fend lückenlose Transparenz für Parteifinanzen (1926/A)(E)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer (den Vorsitz übernehmend): Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Die Verhandlungen zu Punkt 2 sind bereits unterbrochen.

Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 1926/A(E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Seit Jahren steht Österreich und insbesondere die österreichische Politik am Pranger wegen dubioser Parteispenden, undurchsichtiger Parteifinanzen und korruptions­anfäl­liger Praktiken. Die Grünen kritisieren das seit vielen Jahren und drängen auf Reformen. Letztes Jahr wurde Österreich von der internationalen Staatengemeinschaft hinsichtlich der Parteienfinanzierung geprüft. Der Bericht von GRECO fiel vernichtend aus.

Zuletzt hat der Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen eine ganze Reihe von Fällen ans Licht befördert, die dringenden Reformverdacht beim Parteiengesetz beweisen. So wurde etwa offenkundig, dass eine Parteispende, die in Form einer Kostenübernahme gegeben wird, derzeit nirgends gemeldet oder verbucht werden muss. Diese Form von Verschleierung ist derzeit auch nicht untersagt. Auch ist es weder unzulässig noch strafbar, dass sich Parteien von öffentlichen Unternehmen finanzieren lassen.

Seit mehr als einem Jahr blockieren die Regierungsparteien eine Fortsetzung der Gespräche zwischen den Parteien zur Reform des Parteiengesetzes. Damit ist wert­volle Zeit, die für die Erarbeitung einer guten Reform nötig ist, ungenützt verstrichen.

Aus Sicht der Grünen darf die in Aussicht genommene Neuregelung des Parteien­gesetzes nicht neuerlich eine Alibi-Reform unter Berücksichtigung der diversen Einflüsse und Interessen von Vorfeldorganisationen und einzelnen Landesparteien sein, die weiterhin bewusst Lücken und Hintertüren offen lässt. Damit wurde in den vergangenen Jahren dem Ansehen der Politik bereits genug Schaden zugefügt. Die Bürgerinnen und Bürger haben es satt, über Geldflüsse und die Einflussnahme auf


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Parteien und politische Entscheidungsträger weiterhin getäuscht zu werden. Und die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass sämtliche Geldflüsse zu Parteien und politischen Entscheidungsträger offengelegt werden.

Das Gebot der Stunde ist daher eine umfassende Reform, die sicherstellt, dass künftig für den Bereich der Parteienfinanzierung tatsächlich lückenlose Transparenz gegeben ist.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien vorzulegen, das hinsichtlich der Transparenz von Parteienfinanzen folgende Mindestanforderungen erfüllt:

1. Spenden an politische Parteien müssen lückenlos offengelegt werden. Vom Spen­denbegriff darf es keine Ausnahmebestimmungen für Zuwendungen von bestimmten Einrichtungen oder Institutionen geben. Insbesondere allfällige Zuwendungen von freiwilligen Interessensvertretungen oder Berufsverbänden (z.B. Gewerkschaften, Industriellenvereinigung etc.) an politische Parteien müssen als Spende gelten und im Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen sein.

2. Der Spendenbegriff soll nicht nur "Zahlungen" umfassen, sondern muss umfassend sein. Neben Geldspenden sollen auch Sachspenden, Kostenübernahmen, Personal­überlassungen und Überlassungen zu marktunüblichen Preisen sowie Rabatte als Spende gelten.

3. Spenden an eine Partei im Wert von über 500 Euro sollen zu veröffentlichen sein.

4. Die Annahme von Spenden von Unternehmen, die sich an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligen oder deren Aufträge ausführen sowie von Unternehmen, die öffentliche Beihilfen oder Förderungen bekommen, soll Parteien verboten sein.

5. Die Rechenschaftsberichte der Parteien müssen neben einer detaillierten Dar­stellung der Einnahmen und Ausgaben auch eine Vermögensdarstellung (Aktiva und Passiva) beinhalten.

6. Die detaillierten Transparenzregelungen der Rechenschaftsberichte müssen auch für Bezirks- und Gemeindeorganisationen der Parteien gelten und sollen entsprechend zu veröffentlichen sein.

7. Für Verstöße gegen das Gesetz müssen zwingend Sanktionen verhängt werden. Bei leichten Verstößen sollen Verwaltungsstrafen verhängt werden, bei vorsätzlichen und schweren Verstößen muss das Strafrecht zur Anwendung kommen. Die Verhängung von Strafen soll veröffentlicht werden.

8. Es muss eine unabhängige, weisungsfreie Kontrollbehörde eingerichtet werden, die die Einhaltung der Transparenz- und Offenlegungsvorschriften überwacht und umfas­sende Prüf- und Sanktionsrechte erhält.

9. Einnahmen durch Sponsoring und Inserate müssen nicht nur als Gesamtsumme, sondern - analog den Bestimmungen der Spendenliste - detailliert dargestellt und ver­öffentlicht werden.

10. Das Gesetz soll nicht nur Wahlparteien (Wahllisten) und in der Folge gewählte Abgeordnete hinsichtlich der Transparenzregeln und Sanktionen erfassen, sondern alle Kandidaten auf den Wahllisten.

11. Für die Umgehung der Transparenzbestimmungen oder Spendenverbote (zB durch die Stückelung anonymer Spenden) soll ein eigener Straftatbestand eingeführt wer­den.“


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In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG verlangt.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Frau Klubvorsitzender Abgeordneter Dr. Glawischnig-Piesczek als Antragstellerin zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


15.00.59

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bun­des­kanzler! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Weg zu gläsernen Parteikassen in Österreich, zu Transparenz – wer an welche Parteien wie viel spendet, wer an die ÖVP spendet, wer an die SPÖ spendet – ist wahrlich ein ziemlich steiniger Weg.

Die wenigsten werden sich erinnern: Der erste Vorstoß war bereits in der Mitte der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts, die Abgeordneten Andreas Wabl und Madeleine Petrovic haben einen Vorstoß dahin gehend gemacht, ein öffentliches Spendenregister anzulegen. Ich glaube, wir hätten der Öffentlichkeit in Österreich, der Bevölkerung, einiges an Unerfreulichem in diversen Zeitungen und vor allem in der Politik ersparen können, wenn wir damals bereits im österreichischen Nationalrat ein gutes Offenlegungsgesetz beschlossen hätten. Es wurde damals mit Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ abgelehnt. Wir haben allerdings nicht aufgegeben. Der Weg ist offensichtlich noch nicht zu Ende. Mit dem Entwurf, der jetzt vonseiten der Bundesregierung vorgelegt worden ist, sind wir leider noch lange nicht am Ende dieses steinigen Weges angelangt.

Ich glaube, das Ziel ist ziemlich klar: Jeder und jede in Österreich hat das Recht, zu wissen, wer die Parteien zahlt, wer sie finanziert, wer spendet, welche Unternehmen spenden, welche Verbände spenden, und das Recht zu wissen, ob unter Umständen politische Entscheidungen beeinflusst oder gar gekauft sind. Abhängigkeiten wollen wir in Österreich nicht. Sie gehören transparent gemacht und aufgedeckt. Es reicht nicht, über die Sümpfe zu reden, zu diskutieren, man muss sie auch tatsächlich trockenlegen und Konsequenzen ziehen. (Beifall bei den Grünen.)

Illegale Parteienfinanzierung wollen wir endgültig abstellen und unter Strafe stellen und jegliche Umgehungsmöglichkeit ausschließen. Ich glaube, das ist relativ einfach. Die österreichische Bevölkerung hat es, denke ich, bis zum Überdruss satt, mit korruptionsanfälligen, intransparenten Parteispendenstrukturen belästigt zu werden.

Auch Österreich steht immer wieder international am Pranger. Ich glaube, auch davon haben wir mittlerweile schon genug. Zuletzt stellte am Beginn des heurigen Jahres die Korruptionsbekämpfungsgruppe des Europarates GRECO ein vernichtendes Urteil aus, was die österreichischen Parteienspendenregelungen betrifft. Allerdings kommt erst jetzt der öffentliche Druck durch die erfolgreiche Arbeit des Untersuchungs­ausschusses.

Wir denken an die Versprechen zurück, Kollege Cap ist da. Ich glaube, im Sommer letzten Jahres gab es das Versprechen, dass noch vor dem Sommer das Gesetz vorgelegt wird. Dann ist es Weihnachten geworden. Diese Blockadehaltung ist bis zum heutigen Tag einmal aufgelöst, aber der Weg ist immer noch nicht frei. Bereits im Sommer letzten Jahres hätte es eigentlich auf dem Tisch liegen sollen. Wir haben viel wertvolle Zeit verloren.


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Jetzt liegt der Entwurf auf dem Tisch. Schauen wir uns das ein bisschen an! Die guten Vorsätze – das muss ich leider zu Beginn sagen – dürften offensichtlich in der Schlussphase dieses Entwurfsschreibens wieder verloren gegangen sein.

Ich fange gleich einmal mit § 2 des sogenannten Gesetzes zur Finanzierung der Parteien in Österreich an. Da findet sich in Absatz 5 eine Definition. Es ist immer gescheit, wenn man weiß, worüber man spricht. Da wird nämlich geregelt, was eine Spende ist. – Okay. Das ist schon einmal ein bisschen unbefriedigend, weil sich offensichtlich die Einigung, die es unter den Parteien schon gegeben hat, dass bei Spenden ein umfassender Spendenbegriff gelten sollte – nämlich nicht nur Zahlungen, sondern auch Sachspenden, Kostenübernahmen, Personalleihen, Rabatte, Überlas­sun­gen zu unüblichen Konditionen –, drinnen nicht findet. Aber das ist noch nicht das Schlimmste.

Das Schlimmste ist, dass auch definiert wird, was nicht als Spende anzusehen ist. Ich kann nur sagen, dass das, was sich darin jetzt findet, entweder ein gröberer Unfall, ein gröberer Unsinn ist oder tatsächlich absichtlich ist, und dann wird es von uns aufs Gröbste bekämpft werden. Ausgenommen sind nämlich „Zuwendungen im Sinne des Artikel II BGBl. Nr. 391/1975“.

Es ist total interessant, was das ist. Wir haben nachgeschaut: Das ist eine Novelle zum Einkommensteuergesetz, und da finden sich unter diesem sehr präzise formulierten Hinweis folgende Zuwendungen aufgelistet:

„Zuwendungen von Berufs- und Wirtschaftsverbänden und anderen Interessen­vertretun­gen mit freiwilliger Mitgliedschaft an politische Parteien“.

Und wer ist das? Großes Fragezeichen: Wer sind diese freiwilligen Interessen­verbände? (Ruf bei den Grünen: Industriellenvereinigung! – Abg. Petzner: Da gibt es viele!) – Die Industriellenvereinigung! Bravo, Mitarbeitsplus! Sehr gut, hervorragend!

Das heißt, eines der größten Probleme, das wir in Österreich haben, ist nämlich die riesige Spendenwaschanlage Industriellenvereinigung, auch die Junge Industrie, mit Millionenzahlungen. Diese Millionenzahlungen sind belegt, das werden wir gleich durchexerzieren. Sie können gerne mitmachen, dann bekommen Sie auch ein Mitar­beitsplus!

Genau diese Spendenwaschanlage soll vollkommen ungehindert weiterwaschen, indem man das einfach als Nichtspende definiert. Das wird einfach wegdefiniert. Ich sage es noch einmal: Nicht als Spende gelten „Zuwendungen im Sinne des Artikel II BGBl. Nr. 391/1975“, also „Zuwendungen von Berufs- und Wirtschaftsverbänden und anderen Interessenvertretungen“. (Abg. Öllinger: Das ist unglaublich!) Finden Sie, dass das eine kluge, vernünftige Regelung ist? (Zwischenbemerkung von Bundes­minister Hundstorfer.) – Dann ist es ein Irrtum. Sie können es gerne aufklären, aber aus dem Gesetz geht das ganz eindeutig hervor.

Der nächste Teilsatz lautet: „sowie Zuwendungen von gesetzlichen beruflichen Interessenvertretungen an die in ihren Organen vertretenen Gruppierungen“ – nämlich zum Beispiel, dass die Wirtschaftskammer an ihre Fraktionen ausschüttet. Das ist explizit im nächsten Teilsatz geregelt, und dazwischen steht ein „sowie“. Das heißt, der vorherige Sachverhalt heißt genau das, was er heißt, nämlich dass die IV weiter vollkommen ungehindert an die ÖVP oder an wen auch immer spenden kann. Und das wollen wir nicht, das gehört abgestellt. Das ist eines der größten Probleme in Österreich. Das ist in Deutschland unter Strafe verboten. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf bei der ÖVP.) – Du kannst dich gerne dann zu Wort melden.

Das ist überhaupt ein sehr interessanter Paragraph. Dieser Paragraph sagt im Übri­gen – ich weiß nicht, ob das allen bekannt ist –, dass genau solche Organisationen,


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freiwillige Interessenverbände, ein Drittel der Spendensumme an den Fiskus abliefern müssen. Das ist in dem Sinne ein so interessanter Paragraph, weil das die einzigen Hinweise sind, denen man nachgehen kann, um herauszubekommen, wie hoch in Österreich tatsächlich die sogenannten Spenden von IV und Konsorten sind. Das ist äußerst interessant, das kann man nämlich relativ einfach nachlesen. Weil das ein Gesetz ist, kann man das in den Budgets – das sind Zahlen des Finanzministeriums – einfach herauslesen. Das ist äußerst interessant.

In den Jahren 2000 bis 2005 spielt sich das Spendenvolumen ungefähr in der Größenordnung von 1 Million im Jahr ab. Die Steuereinnahmen werden in der Größenordnung von 0,3, 0,4, 0,5 Millionen € ausgewiesen. Wenn ein Drittel davon als Steuereinnahme verbucht wird, dann kann man von 1 Million im Jahr ausgehen. Interessant ist das im Wahljahr 2006. Herr Klubobmann Kopf! Was glauben Sie, auf welche Summe diese Steuereinnahme im Finanzministerium explodiert ist – Schätzung, ungefähr? (Abg. Kopf: Ich weiß es nicht!) – 5,4, das heißt, 16,5 Millionen € wurden im Wahljahr 2006 nachweislich gespendet. Da hilft jetzt kein Kopfschütteln. Das sind Zahlen des Finanzministeriums. Das sind Zahlen aus dem Jahr 2006: 5,4 Millionen € wurden hier korrekt versteuert angegeben, das heißt, es sind 16,5 Millionen €.

Eines weiß ich mit Sicherheit: Die Grünen haben im Wahljahr 2006 keinen einzigen Cent von einer freiwilligen Interessenvertretung wie der Industriellenvereinigung erhalten. Jetzt stellt sich schon die Frage, wer diese 16,5 Millionen € im Wahljahr erhalten hat. (Ruf bei der ÖVP: Alle!) Die SPÖ, die FPÖ, das BZÖ, die ÖVP? – Ich finde, dieser Frage sollte man wirklich nachgehen. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Kollege Lopatka! Ich glaube, Sie haben sich gerade als ÖVP neue Werte verordnet, zum Beispiel Ehrlichkeit, Respekt, Fleiß und Anstand. (Abg. Dr. Lopatka: Ist das unanständig? Ist Spenden unanständig?) Jetzt schauen wir uns einmal an, wie das mit dem Wert Ehrlichkeit tatsächlich ausschaut! (Abg. Dr. Lopatka: Ist Spenden unanständig?) – Herr Kollege Lopatka! Nein, spenden ist nicht unanständig. Sie können spenden, Sie sollen es nur transparent machen. Sie können ja gerne offenlegen, was die ÖVP im Wahljahr 2006 erhalten hat! (Beifall bei den Grünen.)

So, trotzdem zur Ehrlichkeit: Der Kern der ganzen Transparenz ist, dass die Bürgerin und der Bürger ein Recht darauf haben, es zu wissen. Die Bürgerin und den Bürger da anzulügen ist einfach nicht in Ordnung, weil dadurch der Eindruck entsteht, dass diejenigen, die Ressourcen haben, die Geld haben, die es sich richten können, sich auch politische Meinung, politische Entscheidungen kaufen können. Das ist der Kern der Transparenzforderungen der Grünen. Das ist, glaube ich, nicht so schwer. (Beifall bei den Grünen.)

Aber jetzt schauen wir uns das noch einmal an: Das Wahljahr 2006 ist ein sehr interessantes Fallbeispiel. Übrigens sehr zu empfehlen: Hubert Sickinger. (Die Rednerin hält ein Buch in die Höhe.) Die Öffentlichkeit fragt nach, was die Parteien an Wahlkampfkosten ausgeben. Das ist von großem öffentlichen Interesse, ich glaube, niemand in Österreich hat wirklich Lust auf hochgerüstete Wahlkämpfe, Plakate in ganz Österreich, also darauf, sein Steuergeld in einem unglaublichen Ausmaß plakatiert zu sehen. Deswegen gibt es ein großes, berechtigtes, auch demokratie­politisches Interesse zu wissen, was die Parteien im Wahlkampf ausgeben.

Wahlkampfleiter, glaube ich, war Kollege Lopatka. Er hat als Richtschnur ungefähr 7 Millionen € angeben. (Abg. Dr. Lopatka: Ja, Richtschnur!) – Als Richtschnur. Gewor­den ist es dann ein bisschen mehr. (Abg. Ing. Westenthaler: Darf’s ein bisschen mehr sein?) Ein Jahr später konnte man im Rechenschaftsbericht der Parteien das „ein bisschen mehr“ dann nachlesen. Das waren nämlich satte 10 Millionen € mehr!


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10 Millionen €! Wo kommen die denn her? (Abg. Dr. Lopatka: Frau Kollegin Glawischnig, wir haben 15,4 Prozent gewonnen, und es hat Wahlkampfkosten …! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Sie können das dann gerne aufklären.

Noch einmal: Sie sagen der Öffentlichkeit im Juli: Okay, wenn es ein Fairness­abkommen gibt, wird es vielleicht ein bisschen weniger, es könnte auch ein bisschen mehr werden, aber Daumen mal Pi geben wir als ÖVP 7 Millionen € für diesen Wahlkampf aus. Geworden sind es dann laut Rechenschaftsbericht 17,3 Millionen €. (Ruf bei den Grünen: Na, Sie sind einmal ein Wahlkampfverwalter!) Das, finde ich, ist nicht in Ordnung. Da wird die Bevölkerung vorne und hinten … – das sage ich jetzt nicht. Aber ich meine, man hat ein Interesse daran, zu wissen, wie Parteien sich finanzieren und wofür sie das Geld ausgeben. (Beifall bei den Grünen.)

Bei der SPÖ waren es auch 7 Millionen €, die offiziell vorher angegeben worden sind. Was ist die Schätzung, wie viel es dann tatsächlich im Rechenschaftsbericht war, der ein Jahr später kommt, der für die Wahl dann nicht mehr relevant ist, wo sich dann niemand mehr ein Bild machen kann und seine Wahlentscheidung vielleicht danach ausrichten kann? Was schätzen Sie? – Na gut, 14,4 Millionen €, also gerade einmal das Doppelte, auch ein bisschen mehr.

Ich gehe jetzt einmal weiter: Die FPÖ hat 5 Millionen € angegeben – und 6 Millionen € ausgegeben. Also sehr korrekt, muss man sagen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das BZÖ hat 5 Millionen € angegeben und nur 2 Millionen € ausgegeben. Denen dürfte das Geld ausgegangen sein. (Beifall und Zwischenrufe beim BZÖ.)

Die Grünen haben 4 Millionen € angegeben, und bei uns wurden 2,6 Millionen dann ausgewiesen, weil wir höchst korrekt auch alle Infrastrukturkosten, alles reingerechnet haben und einfach eine höchst korrekte Summe ausgegeben haben.

Aber das ist der Kern der Geschichte. Die Öffentlichkeit hat ein Recht, zu wissen, und will nicht angelogen werden – in so einer Dimension, in einer 10-Millionen-€-Dimension. Also Ehrlichkeit, Respekt, Anstand – ja, okay, gut. (Beifall bei den Grünen.)

Aber genau dieses Problem werden wir nicht lösen, das sich in erster Linie rund um die Industriellenvereinigung abspielt, denn es geht um diese Interessenverbände, um diese Interessenvertretungen. 16,5 Millionen € wurden im Wahlkampfjahr 2006 ge­spen­det. Genau das wollen wir transparent, das brauchen wir transparent. Das verlangt die Öffentlichkeit von Ihnen, und das nicht erst seit heute, sondern schon seit so vielen Jahren. Wenn wir es jetzt nicht machen, gehen wir auf die Straße und werden auch ein Volksbegehren nicht scheuen, Herr Kollege Lopatka.

Also: Dieser Entwurf, so wie er jetzt ist, ist leider etwas schlimmer als befürchtet. Und das ist nicht das einzige Problem, das wir haben. Ich denke, dass Sanktionen auch eine der Kernfragen sind. Sanktionen sind im Moment noch ein ziemliches Loch. Es gab im alten Bundeskanzleramtsentwurf Haftstrafen. Die sind jetzt nicht mehr drinnen, warum auch immer, es gibt nur mehr Geldstrafen. Das ist deswegen so wichtig, weil bei Geldstrafen natürlich immer der Parteiapparat das in irgendeiner Form abfedert. Aber dass jemand, wenn er wirklich vorsätzlich ein Verschleierungssystem aufzieht, dann auch persönlich mit Konsequenzen rechnen muss, ist eine Abschreckung, die wir einfach brauchen. Wir brauchen, wir wollen die strengsten Antikorruptionsgesetze Europas, nach all dem, was in Österreich passiert ist. (Beifall bei den Grünen.)

Dann haben wir noch eine Reihe von Umgehungsmöglichkeiten, eine Reihe von Hintertüren. Jemand möchte der ÖVP 50 000 € spenden (Ruf bei der ÖVP: Bitte!), möchte aber nicht auffallen, möchte, dass das nicht bekannt wird. Wie macht er oder sie das? – Das geht. Denen kann geholfen werden. Weil die Bezirksorganisationen vom gesamten Beleuchten der Partei nicht mitumfasst sind, ist es möglich, sich zum


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Beispiel zehn Bezirksorganisationen herzunehmen und jeder Organisation 4 999 € zu überweisen und das dann einfach als Sammelmeldung im Bericht des Landes, im Bund weiter zu nehmen. Das ist ein Problem. Das ist eine schöne Umgehungs­möglichkeit.

Oder: Jemand will im Wahlkampf 500 000 € spenden, eine halbe Million. Jemand aus der Glücksspielbranche, wer auch immer, möchte an die ÖVP gerne eine halbe Million spenden – ja, oder vielleicht ans BZÖ. Wie macht er das? (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Naja, ich erkläre nur die Umgehungsmöglichkeiten, man muss es ein bisschen plastischer machen. Wie macht er das? – Natürlich ist das nachher im Rechenschafts­bericht transparent, aber im Wahlkampf soll es nicht auffallen, es soll kein Wahlkampfthema werden. Das ist auch möglich. Man spendet 49 999 € – 50 000 € minus 1 € – an alle neun Bundesländer und an den Bund. Das muss nicht gemeldet werden. Das Stückelungsverbot ist damit umgangen. Im Wahlkampf scheint diese Spende dann nicht auf. (Ruf bei den Grünen: Herr Hundstorfer, Sie sollten nicht den Kopf schütteln!)

Sie können uns gerne erklären, was das für einen Sinn haben soll! Entweder macht man ein Transparenzgesetz und schaut sich wirklich die Umgehungsmöglichkeiten ganz präzise an und schließt sie alle radikal aus, oder man lässt eben gewisse Hintertüren.

Die letzte Variante ist natürlich ganz einfach: Man ist Mitglied bei der Industriellen­vereinigung, macht eben eine größere Spende und bittet um Weiterleitung. Dann scheint es überhaupt nicht auf, denn das ist ja keine Spende nach dem derzeitigen Ent­wurf. Kein Kopfschütteln, kein Kopfschütteln. Dann erklären Sie mir den Para­graphen!

Auch Kollege Sickinger hat das im Übrigen festgestellt. Er hofft noch auf einen Irrtum. Er sagt: Das kann nur ein schrecklicher Irrtum sein. Aber ich sage Ihnen trotzdem, wenn das kein schrecklicher Irrtum ist, wenn das schreckliche Absicht ist, dann haben Sie mit schrecklichem Widerstand der Grünen zu rechnen, was diesen Paragraphen betrifft. Ganz einfach. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist mit Sicherheit nicht das strengste Gesetz Europas und auch nicht das beste Gesetz Europas. Wir brauchen hier sehr viel mehr. Es gibt eine Reihe von Zudeck­möglichkeiten – aus meiner Sicht mittlerweile mehr als Offenlegungsmöglichkeiten. Die Kontrolle ist nach wie vor lückenhaft. Die strafrechtlichen Sanktionen fehlen. Diese gemeinsame Berechnung mit den Gemeindeverbänden und Bezirksorganisationen ist auch noch ein Umgehungspunkt, den man abstellen muss. Spendenwäsche muss sowieso abgestellt werden.

Ich glaube nicht, dass eine Oppositionspartei guten Gewissens dem Entwurf in dieser Version zustimmen kann. Das glaube ich ehrlich gesagt nicht, aber das wird noch Ihrer eigenen Bewertung obliegen. Ich kann Ihnen eines anbieten: Wir schreiben Ihnen das Gesetz gerne um. Ihnen kann geholfen werden. Es hat noch gravierende Schwach­stellen. Das ist nicht unser Befund. Das ist auch der Befund von Herbert Sickinger, der in dieser Frage durchaus so etwas wie ein Gütesiegel vergeben kann. (Abg. Petzner: Hubert Sickinger! Herbert heißt der nicht!)

Wir warten jetzt auf Verhandlungen. Wir wollen das Gesetz verbessern und wir müssen es verbessern. (Abg. Petzner: Hubert Sickinger! Wer ist der Herbert Sickinger?) – Hubert Sickinger. Verzeihung, danke für den Hinweis.

Ziel ist das strengste Korruptionsgesetz Europas. Ich glaube, dafür brauchen Sie noch ein gehöriges Stück Arbeit und ein gehöriges Stück des Weges. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.17



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Herr Bundeskanzler Faymann zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.17.50

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Sehr verehrte Abgeordnete! Die Diskussion ermöglicht es mir, eingangs grundsätzlich zwei Dinge festzuhalten, die mir persönlich in politischer Hinsicht für uns alle wichtig erscheinen.

Erstens: Wir wollen ein Ergebnis eines Gesetzes gemeinsam erreichen und nicht auf die lange Bank schieben. Bis Ende Juni sollte das so gut vorbereitet hier vorliegen, dass es auch eine Zweidrittelmehrheit findet.

Damit nenne ich schon einen wesentlichen Punkt, nämlich: Jene Bestandteile eines Gesetzes, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern, etwa dem Rechnungshof Aufgaben zu übermitteln, die er nach heutiger Gesetzeslage nicht ausüben könnte, ist ein wesentlicher Teil unserer Vorschläge. Wir haben uns also nicht bereit erklärt, ein Gesetz vorzulegen, das den Rechnungshof ausklammert und dann den Ländern jeweilige eigene Regelungen und Gestaltungsräume freilässt, wodurch dann jedes Land irgendwelche anderen Regeln erfunden hätte – sei es ein Kontrollamt oder ein Landesrechnungshof.

Daher ist dieser Bundesrechnungshof ein zentraler Teil unseres Entwurfes. Das bringt uns aber natürlich auch in die Situation, die man offen ansprechen muss: Dass wir eine Oppositionspartei oder mehrere gewinnen müssen, um überhaupt die Zweidrittel­mehrheit zu erreichen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Überzeugen!) – Überzeugen.

Ich habe es mir auch so vorgestellt, dass diese Überzeugung nicht so funktioniert, dass wir als Regierung einen Beschluss fassen, diesen vorlegen, und Sie kommen und sagen: Danke, so etwas Großartiges haben wir bisher noch nie erlebt! Das kann nur in einer Diskussion entstehen, in der Sie selbstverständlich Verbesserungsvorschläge aus Ihrer Sicht mit uns diskutieren.

Missverständnisse, hoffe ich, die auszuräumen sind, können bei einer solchen Diskussion ausgeräumt werden. Unterschiede – Frau Klubvorsitzende Glawischnig, ich habe durchaus sehr aufmerksam zugehört –, auch Unterschiede, die es gibt, müssen im Interesse einer gemeinsamen Beschlussfassung bis Ende Juni ausdiskutiert wer­den.

Warum wollen wir das nicht auf die lange Bank schieben? – Weil ich überzeugt davon bin, dass die Diskussion der letzten Monate gezeigt hat, wir tun alle gut daran, aus Pauschalverurteilungen der Vergangenheit in der Öffentlichkeit herauszukommen, indem wir mit einer Konsequenz gegenhalten, die wir setzen. Und diese Konsequenz ist unter anderem dieses Korruptionsstrafrecht, aber natürlich auch eine Reihe von anderen Gesetzesmaterien im Zuge der Transparenzregeln für Abgeordnete sowie das Lobbyistengesetz. Aber transparente Parteispenden sind ein zentraler Punkt.

Weil ich weiß, dass sich viele auch konstruktiv an der Diskussion beteiligt haben, auch außerhalb der Regierungsparteien, stehe ich nicht an, mich bei dieser Gelegenheit zu bedanken, weil es mir wichtig ist, dass diese Diskussion auf breiter Ebene geführt wird. Zuständig dafür ist der Herr Staatssekretär, der das im engsten Einvernehmen mit mir macht. Wir werden die nächsten Tage nutzen – und ich sage wirklich Tage und nicht Monate, weil wir den Termin Ende Juni erreichen wollen –, um hier intensiv auf parlamentarischer Ebene mit allen Parlamentsparteien und im engen Einvernehmen die Fragen zu beraten und zu einem guten Ende zu bringen.

Ich möchte einen einzigen Punkt aufklären, der aus meiner Sicht relativ leicht aufzuklären ist. Es gibt aber auch eine Reihe von Unterschieden, die durchaus nicht


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alle heute ausdiskutiert werden können, die es aber tatsächlich wert sind, hier aus­führlich diskutiert zu werden.

Ein Punkt, der aus meiner Sicht relativ leicht aufzuklären ist, ist, dass die Frage des Spendenwaschens, also die Idee, dass die Industriellenvereinigung, wie als Beispiel genannt wurde, von mehreren Betrieben etwas sammelt und weiterleitet, bei uns in einem anderem Punkt, nämlich im § 10 Abs. 6 Z 9 dezidiert … (Zwischenruf des Abg. Brosz.– Ja, das ist im Spendenbegriff nicht ausreichend definiert, sondern ist erst dann zu verstehen, wenn man § 10 Abs. 6 Z 9 zur Hand nimmt. Da steht:

„Natürlichen oder juristischen Personen, die erkennbar eine Spende eines nicht genannten Dritten“ –

das wäre ja so, sonst wäre es keine Spendenwäsche, wenn dieser aufschiene –

„weiterleiten wollen, sofern die Spende mehr als 1 000 Euro beträgt“. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Nein. Das war gedacht, um genau dieses Spendenwaschen, das auch Sie angesprochen haben, zu erfassen, weil es natürlich auch nicht Sinn der Sache ist, dass man nicht erkennt, wer der Spender ist. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja, eh! Aber wenn die Industriellenvereinigung draußen ist?!) Da sind wir uns ja vom Grundsatz her einig, daher wurde dieser Paragraph gemacht.

Aber vielleicht zeigt auch diese Diskussion, dass wir nicht nur gemeinsam guten Willen, sondern die beste politische Absicht haben, einerseits auszudiskutieren, wie das Gesetz aus unserer Sicht ist. Wir haben hier auch im engsten Einvernehmen mit vielen Rechtsexperten – ich kann da auch Hubert Sickinger und andere nennen – versucht, Punkte abzuklären, trotzdem darf man bei der Frage, wie wirksam ein Para­graph ist, verschiedener Meinung sein. Ich glaube aber, da lässt sich vieles ausreden.

Dann gibt es natürlich noch gewisse Unterschiede, über die wir zu reden haben, etwa die Höhe mit 5 000 € oder 500 € oder andere Beträge, die hier in der Diskussion genannt werden. Es stellt sich die Frage der sogenannte Konsequenzen oder Straf­bestimmungen, also es gibt durchaus einen gewissen Diskussionsbedarf. Ich glaube aber, wenn man sich die Bestimmungen ansieht, weiß man, dass im Rahmen des Machbaren einiges möglich ist. Es muss nicht Rechenschaftsberichte von der kleinsten Unterorganisation geben, die legt gar keine Bilanz, die hat auch bisher keine Bilanz­vorschriften als kleiner Teil, als kleine Einheit eines Vereins in irgendeinem Teilbereich in Österreich. Aber dort, wo Einnahmen-Ausgabenrechnungen Teil des Rechenschafts­berichts sind, dort, wo eine Partei, wie zum Beispiel eine Bundespartei, selbstver­ständlich detaillierte Bestimmungen vorfindet, nach denen sie etwas offenlegen muss, ist aus meiner Sicht vieles so nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet, dass man sagen kann, dieser Entwurf war nicht leicht, das war eine recht holprige Diskussion.

Ich habe schon einfachere Diskussionen hinter mir, aber ich möchte sagen, dass ich das Gefühl habe, dass wir hier einen sehr guten Entwurf vorgelegt haben, der Basis ist für eine weitere Diskussion mit dem Ziel: Wir brauchen Transparenz bei Parteispenden – und da bin ich bei vielem, was gesagt wurde –, damit die Bürgerinnen und Bürger wissen, wer jemanden finanziert.

Da Zwischenrufe gefallen sind: Darf man nicht spenden? – Natürlich darf man spenden. Es ist überhaupt nichts dagegen zu sagen – das ist auch in anderen Ländern so –, dass private Unternehmen aus Gründen, die nur sie zu bestimmen haben, Spenden geben, aber man soll wissen, wer wem spendet. Dann soll man diese Diskussion offen führen und nicht automatisch in eine Unterstellung ummünzen, denn wir haben nichts davon, wenn eine Spende, die jemand deklariert, automatisch dazu


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führt, dass ihm unterstellt wird, er habe nur deshalb gespendet, weil er irgendetwas wollte oder will, sondern man soll diese Transparenz auch so nehmen, wie sie ist.

Wenn der Grundsatz lautet: kein Grund, etwas zu verheimlichen, soll man wissen, wie sich unsere Parteien finanzieren und wer von welchen Betrieben oder welchen privaten oder anderen Bereichen Geld bekommt. Dann soll man das auf den Tisch legen, weil das natürlich für die Bewertung wichtig ist. Man will ja immerhin wissen, ob hier nach dem alten Motto „Ohne Geld ka Musi“ und „Wer zahlt, schafft an“ ein Zusammenhang über Sympathie hinaus besteht, die man natürlich jedem zubilligen darf.

Also ein Gesetz, das den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht festzustellen, woher das Geld kommt und wie sich Parteien finanzieren, ist ein wesentlicher Schritt. Mir war es wichtig, dass dieses Gesetz den Rechnungshof österreichweit in eine besonders wichtige Funktion bringt.

Damit bin ich bei einem zweiten Punkt. Mir war es wichtig, dass es sich um eine bundesweite Regelung in den wesentlichen Bestimmungen handelt, denn eine bun‑­esweite Regelung verunmöglicht einen Fleckerlteppich, der schon diesen Gesamt­eindruck, den wir auch gemeinsam darstellen wollen, völlig zerstören würde. Daher: bundeseinheitlich ab Juli mit einer zentralen Rolle des Rechnungshofes. Das ist ein Start einer Diskussion, die wir bei gutem Willen bis Ende Juni positiv absolvieren können.

Ich hoffe, es gelingt, diese Zweidrittelmehrheit zu finden. Das wäre gut für unser Land, das wäre gut für die Transparenz und wäre auch dringend notwendig für unser Image als Politiker. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Kopf.)

15.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf. Jedem Klub kommt eine Gesamtrede­zeit von 25 Minuten zu.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


15.27.55

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren – darf man wirklich sagen – auf der Regierungsbank! Ja, es ist vielleicht wirklich vieles gut gemeint, was hier vorgelegt wurde, zugegeben: aus Ihrer Perspektive, jetzt, da endlich etwas angegangen wurde, unter Umständen auch noch unter Zeitdruck. Ich bin auch dafür, dass wir bis zum Sommer hier gemeinsam eine Regelung – und das geht an manchen Stellen nur gemeinsam – zustande bringen. Die Frage ist nur, ob wir mit dem, was jetzt vorliegt, das erreichen, was zu erreichen ist oder sein sollte.

Diese Republik braucht in den Bereichen Anti-Korruption und Transparenz einen Neustart. Sie kennen das von uns, aber mittlerweile haben Sie selber eingesehen, dass es nicht anders ging, denn in Wirklichkeit – und so haben wir es auch immer prognostiziert – hat Sie ja der öffentliche Druck aufgrund der vielen Skandale, aufgrund der deshalb notwendig gewordenen Aufklärungen in den Untersuchungsausschüssen, speziell im letzten, und aufgrund dessen, was dort zutage gekommen ist, dazu genötigt, dass nach jahrelangem Kampf der Expertinnen und Experten, aber auch der Grünen, vielleicht der einen oder anderen Oppositionsabgeordneten, hier einmal etwas weitergeht.

Jetzt ist dieser Zustand erreicht. Es war immer nur die Frage: Wann wird dieser Zeitpunkt eintreten? Jetzt haben Sie ein Problem bekommen, weil es Ihnen erst recht nicht schnell genug gegangen ist. Ich wundere mich ja, dass es, wenn man sich so


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lange darauf einstellen kann, dass da etwas passieren muss, dann so zugeht. Jetzt haben Sie jahrelang in Sachen Parteispenden herumgeludert. Dieser Ausdruck passt wirklich; und jetzt haben Sie entsetzt in letzter Not dahergeschludert. So schaut es halt leider aus. Deshalb werden wir diese Einladung, wenn Sie so wollen, gerne annehmen, beziehungsweise, umgekehrt formuliert, ist es ja auch so, dass wir auch in diese Verhandlungen hineindrängen, damit wir – und das ist mit Sicherheit auch das Interesse der Grünen – am Schluss hier ein Transparenz- und Anti-Korruptionspakt – mehrere Gesetze im Übrigen, aber speziell dieses – erreichen, das diesen Namen, nämlich Offenlegungsgesetz dann wirklich verdient.

Deshalb werden wir jetzt aber schon – so geschwind sind wir eben – ein paar Punkte gemeinsam durchgehen müssen, damit Sie sich jetzt einmal orientieren können.

Es war doch so, dass seit eineinhalb Jahren wesentliche Punkte klar sind. Es hat sogar eine Fünf-Parteien-Einigung in einigen Bereichen gegeben, wozu dieser Entwurf interessanterweise wieder an ein paar Stellen dahinter zurückfällt. Seit eineinhalb Jahren ist das mit den hanebüchensten Ausreden blockiert worden, mit Ankündi­gungen, dass das jeweils in zwei Wochen von der SPÖ und von der ÖVP vorliegen werde.

So gesehen ist es ja einmal ein Fortschritt an der Stelle. Aber was es jetzt braucht, das ist ein wirkliches Gesetz, das man herzeigen kann, Herr Bundeskanzler, das uns, wie Sie heute zitiert worden sind, von den Nachzüglern in Europa zu den Vorreitern macht. Dort sind wir leider noch lange nicht, das müssen wir jetzt gemeinsam durchkämpfen.

Wenn es so ist, dass dieser eine zentrale Punkt bleibt, den Klubobfrau Glawischnig herausgearbeitet hat, wo immer noch nicht klar ist, ob Sie hier ein Missverständnis produziert haben oder ob das absichtlich so gemeint ist, dass in Ihrem § 2 – noch einmal wortwörtlich – die Beiträge und die Zuwendungen im Sinne des Artikel 2 des entsprechenden Bundesgesetzblattes nicht vorkommen sollen – und dort wird das eindeutig mit Zuwendungen von Berufs- und Wirtschaftsverbänden und anderen Interessenvertretungen, freiwillige Mitgliedschaft, definiert –, dass das definitorisch überhaupt keine Spende nach Ihrem § 2 sein soll, dann ist das ja sogar ein Rückschritt gegenüber dem jetzigen Gesetz. Jetzt ist das wenigstens als Sammelrubrik auszu­weisen.

Das ist im Übrigen eine lange Liste, sage ich Ihnen nur. Wir haben uns das angeschaut. Da ist auch die Industrie natürlich dabei, die IV, die Junge Industrie et cetera, der Verband der Versicherungsunternehmen und so weiter und so fort.

In dieser Definition wäre das überhaupt keine Spende mehr. Ich weiß nicht, was Sie damit beabsichtigen. Jedenfalls kann es so nicht bleiben. Wir werden es Ihnen nicht durchgehen lassen, dass die Industriellenvereinigung – und da geht es noch gar nicht um Spendenwäsche, das wird dann nur noch komplizierter an der Stelle – unerkannt und nach dieser Definition weiter Millionen, Hunderttausende Euro an eine Partei, vermutlich am ehesten an die ÖVP, mir nichts dir nichts überweist, und die Öffentlich­keit soll deshalb nichts erfahren, weil Sie das mit einem angeblichen Transparenz­gesetz gleich einmal vom Spendenbegriff wegdefiniert haben. Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. – Sorry oder Gott sei Dank! (Beifall bei den Grünen.)

Bleiben wir einmal bei den großen Brocken! Das haben Sie jetzt überhaupt nicht ausgeführt – weder in Ihrer Rede noch in den gesetzlichen Bestimmungen findet sich irgendetwas. Um zwischendurch auch die positiven Geschichten anzumerken: Dass Unternehmen mit 25 Prozent öffentlicher Beteiligung überhaupt dem Spendenverbot unterliegen, ist gut und nützlich. Das haben wir jetzt auch noch mit durchgesetzt, da es zuerst nur 50 Prozent waren. Das ist ein Fortschritt. Das wird auch von ExpertInnen anerkannt.


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Aber warum Unternehmen nicht auch einem Spendenverbot unterliegen sollen, so wie in Großbritannien zum Beispiel, die öffentliche Aufträge bekommen haben, die gerade dabei sind, sich bei öffentlichen Ausschreibungen zu bewerben, ist nicht klar. Es ist doch völlig naheliegend, warum da ein Spendenverbot hergehört! Oder jene Unter­nehmungen, die staatliche Förderungen und Hilfen in Anspruch nehmen und zur Stunde zum Beispiel noch davon profitieren: Wieso soll – Landeshauptmann Niessl hat das interessanterweise auch geäußert, vielleicht hat er ja einen Verdacht in Richtung ÖVP – es zugelassen sein, dass Banken, die mit Milliardenhaftungen vom Steuer­zahler begünstigt werden, die Milliarden an Partizipationskapital von Steuerzahlern drinnen haben, auf andere Weise völlig unerkannt der ÖVP, der SPÖ und wem sonst noch Geld zustecken? Unerkannt! Das muss sich aufhören! (Beifall bei den Grünen.)

Das gehört genauso unter das Verbot, dass Banken, die Sie zunächst auf Ihre Art und Weise mit retten, dann die Parteien noch quasi mit Kickbacks dafür ausstatten. Das geht nicht! Das ist doch eine logische und sinnvolle und nachvollziehbare Forderung, die wir in die Verhandlungen einbringen werden. Das ist hier nicht einmal erwähnt.

Wir wissen doch ganz genau, wie es bis jetzt war, dass Banken und Versicherungen insbesondere die ÖVP mitfinanziert haben. Wenn dieser Zustand schon so bleiben soll und wenn wir jetzt angeblich eine Transparenzoffensive vor uns haben (Ruf bei der ÖVP: Hellseher!), dann müssen Sie das zumindest offenlegen. Besser noch: Diese Teile gehören aus naheliegenden, aus hygienischen Gründen verboten! (Neuerlicher Ruf bei der ÖVP: Hellseher!) – Zwischenrufe bei der ÖVP?

Apropos Verbot: Wenn Sie sich zu diesen Mindeststandards, auf die sich die fünf Parteien schon an verschiedenen Stellen geeinigt haben, nicht durchringen können, dann bleibt Ihr Verhaltenskodex, Ihr Funktionärskodex – oder wie immer Sie das nennen – nur Makulatur. Wenn Sie sich nicht zu ganz geraden, klaren und offenen Bestimmungen mitverpflichten und die Verhandlungen im Parlament weiter blockieren, dann können Sie Ihren Verhaltenskodex wieder wegwerfen, weil er nichts wert ist, wenn Sie an anderer Stelle, dort, wo es um wirkliche Gesetze geht, blockieren.

Wir wissen es ja auch von den Gesprächen, die sonst geführt werden, dass es vor allem die ÖVP ist, die nach wie vor verhindert, dass Strafbestimmungen vorkommen. Es ist doch vom Kanzleramt an die Medien, im Netz nachlesbar, ein Entwurf zu diesem Gesetz ausgesandt worden, das Strafrechtsbestimmungen vorgesehen hat. Völlig zu Recht! Wo sind die jetzt? – Wir haben sie nicht gefunden.

Herr Staatssekretär, aber auch Herr Bundeskanzler! Sie werden uns erklären müssen, warum die nicht mehr drinnen ist. Wir haben unseren Verdacht. In Deutschland gibt es enorm hohe Haftstrafen, die an der Stelle für Wirtschaftsprüfer angedeutet sind, für alle, die in Verschleierungsabsicht handeln, denn wenn das nicht der Fall ist, helfen Ihnen die ganzen Kontrollbestimmungen nichts.

Jetzt haben Sie den Rechnungshof erwähnt. Das wird auch nichts helfen. Der Rechnungshof wehrt sich mit heutigem Tag gegen dieses Gesetz wieder einmal ganz laut, weil er sagt, wir haben da überhaupt kein Kontrollrecht. Sie haben ja die Wirt­schaftsprüfer nur zu irgendetwas verpflichtet, aber wenn Sie keine Strafbestimmungen für Wirtschaftsprüfer, die in Verschleierungs- und Schädigungsabsicht handeln, vorsehen, dann bleibt das an der Stelle eine große Lücke. Warum soll in Österreich nicht möglich sein, was in Deutschland möglich ist? (Beifall bei den Grünen.)

Das Gleiche haben wir bei der konsolidierten Spendenausweispflicht. Wir haben jetzt einen Parteibegriff. Sie haben immer so getan: Bund, Länder, Gemeinden! Jetzt ist alles dabei, alle sind verpflichtet. – Ja, nur für sich! Das Ganze sucht seinen Sinn vor allem dort, dass diese Spendenlisten konsolidiert werden müssen. Jetzt wäre es theoretisch möglich, dass man über alle Gemeindegruppen in Österreich oder von mir


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aus nur über die Bundesländer 5 000 € minus 1 durchspendet – und es scheint nirgends auf. Wir können 49 900 € suchen und nirgends finden, obwohl sie von einem Spender kommen. Sie machen wieder ein Gesetz, wo Sie mehr Umgehungs­möglichkeiten hineinschreiben als das, was Sie an Verpflichtungen zur Offenlegung machen. Das ist das Problem! (Beifall bei den Grünen.)

Sie legen hier ein Gesetz vor, das an einigen Stellen ganz gut ist, aber es überwiegen gegenüber den Transparenzverpflichtungen die Zudeckmöglichkeiten. Und wenn Sie vorher aus der muffigen Decke der großen Koalition immer nur die kleine Zehe herausschauen haben lassen, so schaut jetzt vielleicht die große Zehe heraus, aber mehr auch nicht. Diese Decke gehört gelüftet, sonst ist das leider kein Transparenz­gesetz. Wir werden aber dafür sorgen: Wenn es nicht gelingt, werden Sie das grüne Gütesiegel dafür jedenfalls nicht bekommen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Rädler: Oje!)

15.38

15.38.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Kogler, den Ausdruck „herumgeludert“ lasse ich nicht durchgehen! Dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

*****

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

 


15.38.43

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich muss zuerst eines richtigstellen: Der Anti-Korruptions-Untersuchungsausschuss ist von allen Par­teien mitbeschlossen worden. Er ist nicht einfach plötzlich da gewesen – das muss man einmal feststellen. Und er ist ganz bewusst auch von uns mitbeschlossen worden, weil wir von der SPÖ der Meinung waren, dass es da sehr viele Fälle gibt, wo es sich lohnt, Licht ins Dunkel zu bringen und mit der Aufklärung auch die entsprechenden gesetzlichen Konsequenzen in die Wege zu leiten. (Abg. Petzner: Wird der Bundeskanzler kommen zu den Inseraten? Kommt der Kanzler auch als Auskunftsperson?)

Wir haben auch deswegen unsere gesetzlichen Konsequenzen mit dem Zeitpunkt des Untersuchungsausschusses abgestimmt. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, und jetzt liegt es eigentlich an Ihnen von den Oppositionsparteien, dafür zu sorgen, dass das einen relativ zügigen Abschluss findet. (Rufe bei Grünen und FPÖ: Jaja!)

Da möchte ich gleich einen zweiten Punkt ansprechen, weil es in der Debatte geheißen hat, eigentlich gehe es da bloß um Umgehung und das sei nicht ernst gemeint. Dann haben Sie sich die Gesetzesvorlage nicht wirklich angesehen. (Ironische Heiterkeit beim BZÖ.)

Man kann Folgendes machen: Man kann der Meinung sein, es gilt immer die Schuldvermutung in der Auseinandersetzung mit den beiden Regierungsparteien. Man kann der Meinung sein, es gilt immer die Schuldvermutung, wenn wir hier ein Anti-Korruptionspaket auf den Tisch legen. Das ist aber keine Basis für eine echte Diskussion, denn wir wollen eigentlich versuchen, gemeinsam Regelungen zu finden, die wir als Parlament, als Hohes Haus der Bevölkerung zeigen können. Die nämlich hat in der Tat die Nase voll und will, dass es die entsprechenden Konsequenzen und gesetzlichen Regelungen gibt. Dafür aber muss es eine faire Diskussion geben und nicht eine Diskussion, in der mit Unterstellungen und Zwischenrufen das Gesprächs­klima belastet wird.


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Ich möchte Ihnen noch etwas sagen: Man kann zu dem Verhältnis Bund – Länder stehen, wie man will, wir haben nun einmal ein föderales System. Bisher wurde immer wieder kritisiert, dass die Länder Regelungen, die auch sie betreffen, mit Vehemenz zu verhindern versuchen. Jetzt ist es dem Herrn Bundeskanzler in einer sehr energischen Aktion gelungen, dass die Länder mit einbezogen werden sollen. Das geht aber nur dann, wenn mindestens eine Oppositionspartei dazu bereit ist, mit uns gemeinsam diese Zweidrittelbestimmungen auch wirklich durchzusetzen und hier im Hohen Haus zu beschließen. Es geht nur dann. (Abg. Ing. Westenthaler: Also überzeugen Sie uns!) Wenn Sie das nicht machen wollen, sondern mit irgendwelchen vorgeschobenen Argumenten abwehren, dann müssen Sie damit leben, dass die Länder nicht betroffen sind.

Wir sagen, dass eine einheitliche Bundesregelung wirklich Sinn macht, um die Glaubwürdigkeit zu garantieren und auch wieder Vertrauen zu schaffen. Das, glaube ich, ist ein ganz wesentlicher Aspekt, und da spielt der Rechnungshof eine zentrale Rolle. Mein Gott, wie oft gibt es hier Diskussionen, in denen Sie die Reformvorschläge des Rechnungshofes zitieren! Es gibt Alt-Rechnungshofpräsidenten, die sich in diese Debatte einbringen, auch Herr Dr. Sickinger hat immer sehr strenge Regeln in der Öffentlichkeit aufgestellt, und wir haben uns wirklich bemüht, all das auch einzu­arbeiten. Da können Sie nicht sagen: Das ist nichts! – Das geht jetzt einmal nicht. Es ist wahrscheinlich peinlich für eine Oppositionspartei, wenn sie nicht einen Katalog von Verfehlungen aufzählen kann, weil es lustiger für eine Oppositionspartei ist, wenn sie das kann, aber das geht jetzt nicht. Jetzt gilt es einmal, gemeinsam dafür zu sorgen, dass es in der Sache Regelungen gibt. Wir brauchen eine Zweidrittelmehrheit, dass nicht irgendwelche Kontrollinstanzen in den Ländern die Kontrollarbeit zu verrichten haben, sondern dass das der Bundesrechnungshof macht. Daher ist es entscheidend, dass es Ihre Unterstützung gibt.

Jetzt möchte ich noch etwas sagen, auch für die vielen, die politisch tätig sind, in allen Parteien, auf dem Land, in der Stadt, in den Grundorganisationen, Initiativen, wo auch immer: Ich bin dagegen, dass man eine Diskussion führt, in der man bereits zu Beginn unterstellt, dass das potenzielle Umgeher und potenzielle Schwindler und potenzielle Schummler sind (Abg. Bucher: Das sagt der Sickinger!), die tagaus, tagein für die Bevölkerung tätig sind und sich nicht dafür genieren, dass sie auch eine eigene Position haben, manchmal auch die Position ihrer Partei, aber warum sollte das nicht sein? Wenn man diese Auseinandersetzung auf der Ebene führt, dass man kreuz und quer alles kriminalisiert, was einem im Wege steht, dann wird man damit nicht mehr Vertrauen in die Demokratie, sondern weniger Vertrauen in die Demokratie schaffen. Daher lautet mein Vorschlag, dass wir uns von dieser Art des Diskussionsstils freimachen und wirklich versuchen, dieses Thema vernünftig hier im Haus abzuhan­deln.

Dazu leistet der Untersuchungsausschuss nach wie vor sehr, sehr gute Arbeit, wiewohl die Kritik, Auskunftspersonen sind als Auskunftspersonen zu behandeln und nicht als potenziell Verurteilte und Beschuldigte, manchmal durchaus berechtigt ist. Ich möchte mich dieser Kritik zwar anschließen, aber zugleich auch sagen, dass dieser Unter­suchungsausschuss in Summe gute Arbeit geleistet hat und sehr hilfreich ist bei unserem Vorhaben, das eine oder andere auch wirklich umzusetzen, das eine oder andere in Gesetzestexte zu gießen.

Wenn ich die Ausführungen der beiden Vorredner der Grünen in Bezug auf die Spenden noch genauer Revue passieren lasse, muss ich sagen, wenn man das zu Ende denkt, dann ist faktisch die Parallel-Botschaft Ihrerseits, eigentlich ist jeder Spender ein potenzieller Krimineller. (Abg. Mag. Kogler: Das ist ja nicht wahr!) – Na


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sicher! Sie haben gesagt, es gibt niemanden, der nur spendet, weil ihm fad ist oder weil die Sonne scheint, sondern das ist für Sie bereits ein potenzieller Krimineller.

Schauen Sie sich die Bestimmungen an, die darin enthalten sind! Klar, es gibt immens viele Gesetze, die wir hier beschließen, und es gibt halt manche, die diese Gesetze übertreten. Dafür gibt es die entsprechenden Bestimmungen und Sanktionen. – Und in diesem Gesetzespaket werden Sanktionen enthalten sein, schmerzhafte Sanktionen. Es tut eben am allermeisten weh, wenn man entsprechende Geldstrafen zu bezahlen hat. Aus dem inneren Verhältnis kann man jederzeit Regress bei denjenigen einfordern, die dafür verantwortlich sind, dass es im Endeffekt zu Überschreitungen gekommen ist. Daher sage ich, man soll diese Debatte so führen, dass wir auch wirklich weiterkommen.

Allein diese Rechenschaftspflichten – ein langer Katalog: Spenden, Mitgliedsbeiträge, Sponsoring, Beteiligung bei Unternehmen. Das ist ein Total-Striptease, also was wollen Sie noch haben? Zum Vergleich auf der Ausgabenseite ebenfalls ein langer Katalog: Personalaufwand, Büroaufwand, Veranstaltungen, Fuhrpark, Mitgliedsbeiträge. – Also, was noch? Ja, wenn man sagt: Moment, es gibt sicher ein paar dunkle Figuren, die schon jetzt, noch bevor das Gesetz beschlossen ist, vorhaben, es zu umgehen!, gut, dann wird halt jeder dazu verpflichtet sein, in den dafür vorhandenen Partei-Kontroll­organen dafür zu sorgen, dass das nicht so ist. Wenn es trotzdem so ist, gibt es den Rechnungshof, gibt es diesen unabhängigen Senat und die Kommission im Bundes­kanzleramt, die dann entsprechende Strafen zu vergeben haben. – Also, was noch? Ich frage mich: Was noch?

Wenn man eine vernünftige Diskussion führen will, dann sollte man das meiner Meinung nach anerkennen und daraus auch die Schlussfolgerung ziehen, dass – wenn wir wirklich darüber debattieren wollen – wir das jetzt offenen Herzens machen.

Wir nehmen die Kritikpunkte selbstverständlich ernst, und wir werden die Vorschläge ernst nehmen, wenn sie eingebracht sind. Wir wollen, dass das eine breite, ja die größtmögliche Basis hier im Parlament findet. Es ist Teil eines gesamten Paketes, das unter anderem auch Unvereinbarkeitsbestimmungen oder auch ein Lobbyisten-Gesetz umfasst.

Es gibt mehrere Bestimmungen in anderen Gesetzesmaterien, die wir ebenfalls vor dem Sommer zu einem Abschluss bringen wollen, damit dieser Debatte über die Politik und über die unsauberen Hände der Politik zumindest gesetzlich endlich einiges entgegengesetzt wird.

Dann brauchen wir noch eine Justiz, die das umsetzt, und dann brauchen wir natürlich eine funktionierende Demokratie, die dafür sorgt, dass durch die Tagesarbeit das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit wieder wachsen. – Sie haben die Chance, hier mitzuwirken! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Kopf gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.47.12

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Herren Staatssekretäre! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das hätten Sie von den Grünen nicht geglaubt, dass wir dieses epochale Werk zustande bringen (Rufe bei Grünen und FPÖ: Nein!), das im Ministerrat heute Früh beschlossen worden ist, weil es eine Gesetzesvorlage ist, die die Rahmenbedingungen für die politischen Parteien in diesem Land mit Sicherheit dramatisch verändern wird.


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Aber wenn das passiert, dass einem auf einmal ein Instrument abhandenkommt, mit dem man geglaubt hat, jetzt noch Monate, vielleicht Jahre lang die Regierungsparteien treiben zu können, in Verbindung auch mit dem Untersuchungsausschuss, dann haben Sie sich halt einfach getäuscht. Anders kann ich diesen fast panikartigen Dringlichen Antrag am Tag der Beschlussfassung dieser Gesetzesvorlage im Ministerrat (Abg. Öllinger: Rechtzeitig!) nicht interpretieren. Dass man am selben Tag, an dem das Ganze ins Parlament kommt, erst einem Ausschuss zugewiesen und parlamentari­schen Verhandlungen unterzogen werden muss (Abg. Öllinger: Aber Ende Juni soll es fertig sein!), einen Dringlichen Antrag an die Bundesregierung stellt, sie möge das vorlegen, was sie am selben Tag erst beschlossen hat, ist eine etwas eigenartige Vorgangsweise. Konstruktiv ist das allemal nicht. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Mag. Kogler: Nein, das stimmt ja nicht! Sie kennen sich überhaupt nicht aus!)

Nehmen wir nur dieses eine Beispiel, das Kollegin Glawischnig heute zitiert und kritisiert hat – auf die Schnelle, das Gesetz schnell gelesen, es kann ja nicht sein, dass die Regierung etwas G’scheites zusammenbringt!

In § 2 Punkt 5 steht: „Zuwendungen im Sinne des Artikel 2 (…) sowie Zuwendungen von gesetzlichen beruflichen Interessenvertretungen“ –

und das ist als Einheit zu lesen! –

„an die in ihren Organen vertretenen Gruppierungen.“

Es gibt auch bei den freiwilligen Berufsvereinigungen, zum Beispiel beim ÖGB, Frak­tionsgelder an die dort vertretenen Fraktionen, die zum Teil auch die Grünen kassieren, bei der Wirtschaftskammer zum Beispiel. Das ist nichts Unanständiges, das ist in Ordnung. Das ist in einem zu lesen: Beide Zuwendungen verstehen sich nur bei Ausschüttung an die in ihren Organen – also zum Beispiel beim ÖGB – vertretenen Gruppierungen.

Das zeigt mir nur, dass Sie in diesem Gesetzestext krampfhaft nach irgendwelchen Dingen gesucht haben, die Sie kritisieren können, weil es ja einfach nicht sein kann, dass diese Koalition mit etwas ernst macht, das Sie gefordert haben, das andere gefordert haben, das im GRECO-Bericht dargestellt ist, und dass wir tatsächlich – so wie in vielen anderen Bereichen auch – auch dieses Problem, das zweifellos vor­handen ist, mit diesem Gesetz lösen. Das wollen Sie nicht wahrhaben.

Wenn Sie einen unverdächtigeren Zeugen als die Grünen suchen, die das als Oppositionspartei logischerweise, legitimerweise kritisieren können, wollen, glauben zu müssen, dann fragen Sie Herrn Sickinger, der sich seit Jahren, seit vielen Jahren damit beschäftigt (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Was sagt der heute?), der aus seiner Sicht zwei, drei Dinge aufzeigt, die er noch gerne hätte, aber grosso modo stellt der diesem Gesetz ein sehr, sehr gutes Zeugnis aus. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Gravierende Schwachstellen!) Im Zweifelsfall glaube ich Sickinger viel lieber und mehr als Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber es gibt überhaupt keinen Zweifel, dass es aufgrund der Vorfälle der jüngsten Vergangenheit Regelungsbedarf gibt, auch im Zusammenhang damit, was im Untersuchungsausschuss aufgetaucht ist. Nicht alles, was dort in einen Topf geworfen und kritisiert wird, ist auch tatsächlich so kritisierenswürdig, wie es manche darstellen. Aber, meine Damen und Herren, was wir trotz aller Diskussion und trotz allen Bemühens um Sauberkeit in der Politik und rund um die Politik nie außer Acht lassen sollten: Hören wir auf mit dieser generellen Verteufelung der politischen Parteien, der Politiker in Bausch und Bogen! Parteien sind wichtige Säulen der Demokratie, und Politiker und Mandatare sind unverzichtbare Entscheidungsträger in der Demokratie. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Wittmann.)


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Kollege Ferry Maier hat es in seiner Abschiedsrede vorhin schon gesagt: Wir machen uns wirklich permanent schlechter, als wir sind. – Wir machen gute, seriöse Arbeit, die notwendig ist für dieses Land! Demokratie ist die Basis für unseren Wohlstand und für die Sicherheit in diesem Land. Aber wenn wir uns permanent nicht einmal mehr eine Gehaltserhöhung zugestehen wollen, wenn wir uns permanent auch bei allen anderen Dingen rund um die Ausstattung des Parlaments selbst beschneiden, dann zeigen wir doch der Öffentlichkeit geradezu mit jedem Beschluss: Schaut her, wir glauben das nicht wert zu sein, was wir dafür bekommen, was wir hier tun!

So kann es doch nicht weitergehen, meine Damen und Herren! Wir beschädigen doch die Demokratie, die demokratischen Einrichtungen permanent selbst, nicht nur durch korruptive Erscheinungen, sondern auch durch so manches, das wir uns selbst antun, oder manchmal auch dadurch, wie wir uns selbst nach außen darstellen. Das sollten wir nicht tun! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weninger.)

Dieses Paket, meine Damen und Herren, besteht ja nicht nur aus dem Parteiengesetz. Wir sind in guten Verhandlungen, auch mit den anderen Parteien, über eine Verschärfung des Korruptionsstrafrechts, über eine Präzisierung und Klarstellung und auch Verschärfung der Unvereinbarkeitsbestimmungen und auch über ein Lobbying-Gesetz mit einem Register für alle Lobbyisten, das schon im Hause liegt. Im Gesamten gesehen ist dieses Paket aus meiner Sicht die größte Zäsur, die es in den Rahmen­bedingungen für das politische System in Österreich in den letzten Jahrzehnten gegeben hat – und das ist gut so! (Beifall bei der ÖVP.)

Aber noch eines: Ich bekenne mich, wir, die ÖVP, bekennt sich zur öffentlichen Parteienförderung. Wir wollen keine Staatsparteien, die nur von der öffentlichen Hand abhängig sind. Das heißt, wir bekennen uns durchaus zur Legitimität von Spenden von Privatpersonen und auch von Firmen an politische Parteien, wenn sie sich damit – selbstverständlich! – nicht etwas erkaufen, sondern eine politische Ausrichtung einer Partei unterstützen wollen, indem sie ihre Finanzierung erleichtern. Das ist legitim, wir bekennen uns dazu. Das Gegenteil wäre die Staatspartei. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wollen auch nicht den Berufsabgeordneten, der neben seinem Mandat keinen Beruf mehr ausüben darf oder kann. Das heißt, wir bekennen uns dazu, dass Abgeordnete einen Zivilberuf ausüben – ob als Unternehmer, als Angestellter, als öffent­lich Bediensteter, als Landwirt, wie auch immer; es gibt auch ein paar Unverein­barkeiten, die müssen natürlich ausgeschlossen werden, keine Frage –, aber für alles – Spenden, Berufstätigkeit – gilt letzten Endes dort, wo unter Umständen Unklar­heiten oder Interessen bei der Ausübung des Mandates mitspielen könnten, schlicht und einfach das Gebot der Transparenz. Und diesem Gebot kommen diese Gesetze sehr streng nach. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Matznetter.)

Ich denke, wir werden jetzt noch genug Gelegenheit haben, über die einzelnen Details dieses Gesetzes hoffentlich in etwas entspannterer Atmosphäre als in dieser doch leicht aggressiven, die hier von den Grünen an den Tag gelegt worden ist, zu reden. (Abg. Öllinger: Wie bitte?) – Soll ich Ihnen die eine oder andere Wortwahl des Kolle­gen Kogler noch einmal vorlesen? (Abg. Öllinger: Bitte!) Später (Abg. Bucher: Das wäre wirklich epochal gewesen!), sonst bekomme ich den Ordnungsruf und nicht du.

Wir müssen eines nicht tun, meine Damen und Herren: Wir müssen uns jetzt nicht gegenseitig übertrumpfen, über- oder unterbieten bei Wertgrenzen, Betragsgrenzen oder was auch immer. Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit müssen schon auch noch ein Gebot sein, wenn wir über einzelne Grenzbeträge und so weiter reden. Ich meine zum Beispiel, dass eine Grenze von 5 000 € für die Offenlegung einer Spende durchaus okay ist, und auch Herr Dr. Sickinger hat selbst die Frage in den Raum gestellt: Worum geht es denn bei der Offenlegung? – Es geht doch nicht darum, dass


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man von jedem genau weiß, was er da tut, was er da tut und was er da tut, sondern was er im Zusammenhang mit der Politik tut. Ich meine, eine Spende ist nur dann hinterfragenswürdig, wenn der Spender sich damit irgendein politisches Interesse oder eine politische Handlung kaufen will oder möglicherweise der Verdacht entstehen könnte. Aber glauben Sie wirklich, man kann sich mit 5 000 € in diesem Hohen Haus ein Bundesgesetz kaufen?

Deswegen gibt es diese Grenze, und Dr. Sickinger, der bei dieser Diskussion mit uns sehr streng ist, sagt, das ist für ihn eine absolut taugliche Grenze, denn es geht ja letzten Endes nicht um Voyeurismus, um zu wissen, wer da noch 1 000 € gespendet hat. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Er hat selbst das Beispiel eines Mitarbeiters im öffentlichen Dienst genannt, der vielleicht nicht zu erkennen geben will, dass er einer anderen Partei als der Regierungspartei Geld spendet, der da nicht aufscheinen will.

So gäbe es viele Dinge zu diskutieren.

Schlusssatz: Ich lade alle ein, sich mit uns auf konstruktivem Wege und auf konstruk­tive Art und Weise mit dem gesamten Transparenzpaket auseinanderzusetzen, aber ich ersuche Sie wirklich dringend im Sinne der Sache um Konstruktivität. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.

 


15.57.59

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin dankbar dafür, dass mein Vorredner, Herr Klubobmann Kopf, Herrn Ferry Maier angesprochen hat, weil er mir damit auch die Gelegenheit für eine wichtige Feststellung gibt. Es war Ferry Maier, der gesagt hat, dass bei Ihnen im Klub teilweise eine Kultur herrscht, wonach die Alternative die ist, dass man Ja oder Ja zu etwas sagen kann. Das ist natürlich nicht diejenige Voraussetzung, mit der wir uns jetzt an diese Verhandlungen und diese weiteren Besprechungen zum Thema Parteien­finanzierungsgesetz annähern.

Wenn Sie jetzt sagen, dass das, was Sie vorgelegt haben, ein – in wagemutiger Übertreibung, sage ich einmal – epochales Werk ist, dann sage ich Ihnen, der Begriff „epochal“ ist wertfrei. Aus der Tatsache, dass etwas epochal ist, können Sie noch lange nichts Positives ableiten. Ich erspare Ihnen jetzt einige Aufzählungen von epochalen Werken, die alles andere als positiv sind. Damit haben Sie nichts erklärt. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich kann auch keine besondere Aggression oder Panik irgendwo in den Reihen der Opposition erkennen – und Sie können mir wirklich glauben, es liegt mir fern, die Grünen zu verteidigen –, sondern ich sehe diesen Dring­lichen Antrag mit seinen elf Punkten de facto als sehr, sehr hilfreiche Aufforderung zur Rückkehr zu dem, wo wir eigentlich schon einmal waren.

Das ist der Punkt! Wir waren doch eigentlich schon einmal in einer Runde, die wir mit Vertretern aller Parteien beschickt haben und wo wir eigentlich sehr ambitioniert ans Werk gegangen sind mit dem Ziel, eine Einigung zu schaffen, die mehr Klarheit bringt, eine Einigung zu schaffen, die mit Missständen, für die kein Mensch in dieser Republik Verständnis hat, Schluss macht und die den Namen Transparenz auch tatsächlich verdient. So weit waren wir einmal. In dieser Runde waren die einen ein bisschen engagierter – da denke ich jetzt vor allem an die Opposition –, und es hat andere gegeben, bei denen man ein bisschen dahinter sein musste, damit sie sich bewegen,


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und eine der beiden Parteien, bei denen man dahinter sein musste, hat man besonders motivieren müssen.

Das ist auch heute wieder auffällig, dass es die Partei ist, die am meisten auf der Bremse steht, wenn es um Transparenzregeln geht. – Sie können sich ruhig ange­sprochen fühlen, Kollege Kopf.

Aber dann ist etwas passiert, das war auch ein epochales Ereignis im Zusammenhang mit diesen Verhandlungen zur Parteientransparenz, denn auf einmal war von dieser Parteienrunde keine Rede mehr, und es ist etwas anderes eingetreten, nämlich die beiden, die jetzt in Wahrheit die nervösesten in dieser ganzen Debatte sind, haben sich auf ein Packl g’haut und sich unter die rot-schwarze Tuchent zurückgezogen – und dann ist ein langes, langes Zeitfenster über nichts geschehen. Und jetzt fragt man sich natürlich: Was haben sie in diesem Zeitfenster gemacht?

Kollege Cap hat vorhin gesagt, man hat ja abwarten müssen, was für Ergebnisse der Untersuchungsausschuss bringt, um etwas vorlegen zu können. Ja, aber der Untersuchungsausschuss wird noch weitere Ergebnisse bringen, die Sie noch gar nicht eingearbeitet haben in das, was Sie uns jetzt vorlegen. Wieso warten Sie nicht das Ende des Untersuchungsausschusses ab, wenn Sie die Ergebnisse berücksichtigen wollen? Und wenn Sie tatsächlich die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses abgewartet haben und wenn Sie solide gearbeitet haben während dieser einjährigen Unterbrechung, dann frage ich mich, wie es passieren konnte, dass bis vor wenigen Tagen in dem ersten Entwurf, den Sie uns vorgelegt haben, Spenden von der Telekom, die ein Hauptthema dieses Untersuchungsausschusses im ersten Abschnitt waren, von der Regelung überhaupt nicht berücksichtigt gewesen wären und es erst des Zurufs der Opposition bedurft hat, damit man sozusagen diese Lücke schließt.

Das ist doch keine seriöse Herangehensweise an ein solches Thema, dass man so etwas einfach übersieht! (Beifall bei der FPÖ.) Jetzt wird der Kollege Cap vielleicht sagen, das ist eine Unterstellung, aber wir sind ja nicht ganz frei von negativen Erfahrungen, die wir in der Vergangenheit gemacht haben. Es schaut schon ein bisschen danach aus, dass man diese Zeit dafür benutzt hat, sich möglichst viele Fluchtwege und Hintertüren in diese gesetzliche Regelung einzubauen, nämlich Fluchttüren und Hintertüren in Rot und Schwarz. Das war offensichtlich das Ziel der Verzögerung, die uns sehr, sehr lange geplagt hat.

Und jetzt drehen Sie es plötzlich um und wird auf die Tube gedrückt, und jetzt versuchen Sie, uns den Schwarzen Peter zuzuschieben und zu sagen: Wenn ihr da nicht zustimmt, dann seid ihr schuld, dass dieses Gesetz nicht noch vor dem Sommer oder mit 1. Juli in Kraft tritt.

Es gibt wirklich schon Leute – und ich zitiere diese –, die mir gesagt haben, es drängt sich ihnen bei dieser Argumentation vonseiten der Regierungsparteien der Verdacht auf, dass ihr es platzen lassen wollt, damit ihr so weitertun könnt, wie ihr es bisher gemacht habt, und den Schwarzen Peter der Opposition zuschieben könnt. Wir werden sehen, ob Sie diesen Verdacht in diesen Verhandlungen, die wir jetzt führen werden, glaubhaft entkräften können. Ich sage Ihnen, ganz frei bin ich davon nicht, dass ich mich auch manchmal an diesen Gedanken annähere, wenn ich Ihnen so zuhöre. (Beifall bei der FPÖ.)

Man muss auch sehen, wie Sie die öffentliche Debatte in den letzten Wochen gestaltet haben. Also ich finde das interessant. Der Kollege Kopf sagt vor wenigen Minuten hier herinnen: Also bitte, um 5 000 € kann man sich doch kein Gesetz kaufen! Das stimmt. (Abg. Kopf: Ich habe Sickinger zitiert!) Aber dann frage ich mich, warum die Spitzen Ihrer Parteien in Gestalt des Kanzlers und des Vizekanzlers 14 Tage in der Öffent­lichkeit herumstreiten, ob die Grenze 7 000 oder 5 000 € sein soll, ab der offengelegt


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werden muss. Also Sie glauben, dass man sich um 7 000 € ein Gesetz kaufen kann? Das ist doch eine Hinlenkung der Aufmerksamkeit auf einen völlig falschen Bereich, um so zu tun, als hätte man hier etwas Effizientes geregelt, und gleichzeitig ein Manöver, um die Dinge möglichst schnell, im Eilzugstempo durchzudrücken, wo es dann wirklich gefährlich wird.

Auch ein zweites Ablenkungsmanöver haben Sie gestartet, anstatt mit der Opposition zu reden, in den letzten Tagen und in den letzten Wochen: die Frage der Gestaltung der Neuordnung der Parteienfinanzierung. Eine Woche, 14 Tage haben Sie das in alle Medien getragen, haben Sie es sich hin und her ausgerichtet aus Niederösterreich und wieder retour, mit dem Ergebnis, dass jetzt mit der neuen Regelung alles so ist, wie es bisher war, mit einem einzigen Unterschied: dass Kleinparteien, vor denen Sie sich offensichtlich fürchten, auf Grund der Streichung der Wahlkampfkostenrückerstattung in Zukunft benachteiligt werden.

So kann man natürlich auch mit einem politischen Mitbewerber umgehen, dass man sagt: Bei dir verhindern wir gleich das Antreten, weil wir bauen dir eine finanzielle Hürde auf, die du gar nicht überspringen kannst. Naja, wenn das Ihr Demokratie­verständnis ist, wenn das der saubere Weg ist, wenn das die neue Anständigkeit ist, dann muss ich mich auch fragen. (Beifall bei der FPÖ.)

Mein Vorwurf an Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, ist, dass leider in diesem Transparenzpaket, das ja mehrere Teile hat als diesen Teil der Parteienfinanzierung, nicht die Transparenz drinnen ist, die draufsteht. Ich glaube, man kann das, mit dem wir es hier zu tun haben, sehr, sehr gut mit einem Eisberg vergleichen. Das, was Sie machen, ist, dass Sie vorgeben, dass Sie den Eisberg völlig durchleuchtet und durchschaut haben, wenn Sie sich mit diesem Teil des Eisberges auseinandersetzen, der über der Wasseroberfläche zu sehen ist.

Das ist Ihre Vorgangsweise, und darauf konzentrieren Sie sich in Ihrem sogenannten Transparenzpaket mit allen Bestandteilen, auch mit der Frage der Parteienfinan­zierung. Aber Sie wissen ganz genau, dass das der kleine Teil ist, von dem wir reden, und dass der viel, viel größere Teil sich unter der Wasseroberfläche befindet. Und Sie wissen auch, dass dieser Teil, der unter der Wasseroberfläche ist, derjenige ist, der viel, viel gefährlicher ist, und dem hätte man sich auch annähern sollen. Da ist aber in Wahrheit überhaupt nichts geschehen.

Das ist das, was mich stört. Bei allen zugegebenen Fortschritten in dem, was jetzt vorliegt, gibt es Bereiche, die eindeutig in den Geltungsbereich der Frage der Parteien­finanzierung fallen und bei Ihnen überhaupt nicht vorkommen. Jetzt kann man ein paar Beispiele nennen, völlig willkürlich und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist allen nur eines gemeinsam: dass es immer entweder um die SPÖ oder um die ÖVP geht. Nehmen wir einmal als Beispiel das ÖVP-Landwirtschaftsministerium, das Jahr für Jahr zig Millionen an das Forum Land vergibt. Und das Forum Land macht dann Propa­ganda­veranstaltungen und agiert sozusagen als Wahlkampfhelfer für die ÖVP. Ja, ist das keine Frage, wo man sagen muss, das hat doch etwas mit Parteienfinanzierung zu tun? Da fließen Millionen, und alles das ist in diesem Bereich völlig ungeregelt.

Jetzt gibt es einen Graubereich bei Ihrer Regelung. Gut, ich bin jetzt einmal wohlwollend, was die Arbeiterkammer und ähnliche Institutionen betrifft, aber da reden Sie nur von Geldspenden an die Fraktionen. Ja, was ist denn mit Sachspenden, was ist denn mit dem Personal, das dort drinnen sitzt und Ihre Arbeit macht?

Jetzt bin ich bei der SPÖ. Arbeiterkammerpräsident Muhm (Staatssekretär Mag. Schieder: Direktor! – Abg. Dr. Kräuter: So ein Unsinn, was Sie schon wieder zusammenreden!), also Arbeiterkammerdirektor Muhm in Wien, tut ja überhaupt nichts anderes, als für die SPÖ diverse Gesetze und diverse Vorschläge, die Sie uns hier als


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Ihre Erfindungen präsentieren, auszuarbeiten. Der macht Tag und Nacht nichts anderes. Das ist doch eine klassische Spende an die SPÖ! Etwas anderes kann das überhaupt nicht sein. All das ist überhaupt nicht berücksichtigt in Ihrer ganzen Regelung. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Landwirtschaftsministerium war nur ein Beispiel, das können Sie herunterbrechen auf so gut wie jedes andere Ministerium. Dann gehen wir eine Ebene tiefer, dann sind wir bei den Magistraten in Wien – das Gleiche noch einmal. Oder wir können zu den verschiedenen Abteilungen der Landesregierungen gehen – und wir haben das ganze Spiel noch einmal: Gelder werden in parteinahe Vereine gepumpt, in den parteinahen Vereinen sitzen rote und schwarze Funktionäre, und in diesen Vereinen wird ein großer Teil der Propagandaarbeit für Rot und Schwarz gemacht. Aber das hat alles nichts mit Parteienfinanzierung zu tun, obwohl Sie sich das Geld sparen, das Sie selber zahlen müssten, wenn die Mittel so nicht fließen würden.

Deshalb ärgere ich mich über das, was Sie hier vorlegen, denn das ist nur das Spitzel vom Eisberg, das Sie betrachten, und das, was unter der Wasseroberfläche ist, wie an den genannten Beispielen dargestellt, das gehen Sie gar nicht an.

Genau das Gleiche bei den Wirtschaftsgeflechten, genau das Gleiche bei den Firmen­geflechten der SPÖ in Wien. Das, was Sie da jetzt als Kontrolle vorgelegt haben, ist ein Witz! Da reden wir ja wieder nur von einem kleinen Einblick in ein Geschäft, das man macht, aber was Sie dort an Personal geparkt haben, was mit den Sachleistungen ist, die Sie darüber beziehen, all das kommt nicht vor. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Oder auch Stiftungen: völlig unberührt von dieser Regelung.

Was mich also stört, meine Damen und Herren – ich komme zum Schluss –, das ist, dass Sie hier eine Lösung produzieren, wo Sie der Bevölkerung vorgaukeln, für Transparenz zu sorgen, aber diese Transparenz nicht in dem Ausmaß drinnen ist, wie sie drinnen sein sollte. Wenn Sie glauben, dass Sie für diese Lösung von uns einen Freifahrtschein bekommen, dann sind Sie an der falschen Adresse. (Beifall bei der FPÖ.)

16.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


16.09.05

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne mit einer gut gemeinten und freundlichen Empfehlung an den Herrn Bundeskanzler, nämlich in Erinnerung an die heutige Aktuelle Stunde, wo es um Europathemen und vor allem auch um Griechenland gegangen ist. Für alle jene, die es noch nicht erfahren haben: In Griechenland wird es Neuwahlen geben, das Chaos in Griechenland ist vorprogrammiert, die Kurse rutschen, der Euro ist im Sinkflug.

Herr Bundeskanzler, meine Empfehlung, die ich Ihnen für die morgige Plenarsitzung mitgebe, ist, dass Sie morgen eine Regierungserklärung abgeben, denn es ist höchst an der Zeit, dass auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jetzt in Anbetracht der Sorge rund um Griechenland und rund um den Euro von Ihnen aus erster Hand und vor allem auch schnell erfahren, was die Bundesregierung jetzt zu tun gedenkt. (Beifall beim BZÖ.)

Ich glaube, dass das auch im Sinne dessen, was ich Ihnen heute ans Herz gelegt habe, ein aktiver Beitrag wäre, die Bevölkerung aufzuklären und einzubinden in Ihre Pläne rund um die Bewältigung der Krise in Griechenland, aber auch der Krise innerhalb der Europäischen Union.


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Jetzt zum Transparenzpaket. – Herr Bundeskanzler, es ist aus meiner Sicht eine sehr ungeschickte Herangehensweise, die Sie da gewählt haben, denn Sie hätten es wahrscheinlich leichter gehabt, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Koalitionspartner diesen Entwurf, den Sie hier vorgelegt haben, im Vorfeld auch mit den drei Oppo­sitions­parteien verhandelt hätten. So wäre es um einiges einfacher gewesen, die einzelnen Kritikpunkte herauszuarbeiten und auch zu berücksichtigen. Und dann wäre es vielleicht auch glaubwürdiger gewesen, sich hier im Parlament im Zuge eines Dringlichen Antrages hinzustellen und zu versichern, dass man es ernst meint in Anbetracht der wirklich schwierigen Situation, vor der wir ja alle letztendlich stehen. Es sind ja alle Parteien betroffen, was den Image-Verlust und auch das fehlende Vertrauen der Bevölkerung betrifft, in Anbetracht auch des GRECO-Berichtes, in Anbetracht auch der Ergebnisse, die der Untersuchungsausschuss hier zu Tage fördert.

Wir vom BZÖ haben alles offengelegt – wir haben alles offengelegt! Es kann jeder Einschau halten, der im Untersuchungsausschuss sitzt. Und ich glaube, dass die begehrlichen Augen von Rot und Schwarz und auch von Blau und Grün alles durchleuchten werden, was unsere politische Vergangenheit betrifft und was es alles an Ziffern und Zahlen abzubilden gilt. Das ist alles im Untersuchungsausschuss. Alles, was wir einnehmen, alles, was wir ausgeben, können Sie jetzt auf Ihren iPads auf unserer BZÖ-Homepage sehen und sich vergewissern, wie sich unsere Finanzgebarung gestaltet. Das ist Transparenz! (Beifall beim BZÖ.)

Das ist aber gelebte Transparenz, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine ernst gemeinte Transparenz und eine ernst gemeinte Vorgehensweise. (Abg. Öllinger: Und Telekom-Gelder?) Und die vermisse ich – auch bei den Grünen. (Abg. Öllinger: Telekom-Gelder zurückzahlen!) Ja, welche? (Ironische Heiterkeit bei den Grünen.) Welche Telekomgelder? (Beifall beim BZÖ.)

Sind Sie im Untersuchungsausschuss? Dann stöbern Sie nach! Herr Kollege, gehen Sie in den Datenraum und stöbern Sie in den Unterlagen! Ich habe das angeordnet. Es gibt keinen einzigen Beleg dafür, dass auch nur ein Cent von der Telekom zum BZÖ geflossen ist. Kein einziger Cent! (Beifall beim BZÖ.)

Gehen Sie in den Datenraum! Dort ist alles drinnen. Wenn Sie etwas vorlegen, Sie kriegen jeden Cent von mir sofort überwiesen, noch am selben Tag – das verspreche ich Ihnen! Aber nicht da eine große Klappe reißen und dann nicht in den Datenraum gehen! Das machen wir nicht, wir zwei! Gut. (Abg. Heinzl: Jetzt hat er dich erwischt! – Abg. Brosz: Die Orange hat ja mit dem BZÖ gar nichts zu tun gehabt!)

Sie haben gesagt, Herr Bundeskanzler, Sie sind guten Willens, eine Zweidrittel­mehrheit zu bekommen. Wenn Sie wirklich guten Willens sind, dann hätte ich mir erwartet, dass Sie eine Fünf-Parteien-Einigung anstreben. Das wäre eigentlich die Zielsetzung gewesen: alle im Parlament vertretenen Parteien hier einzubinden und dafür zu sorgen, dass es ein wirklich epochales Parteienförderungsgesetz gibt – ein wirklich epochales! Das hätte ich mir erwartet, aber nicht, dass Sie einfach etwas vorlegen. Ich hoffe, dass Sie sich in dem einen oder anderen Punkt noch bewegen und sich vielleicht überzeugen lassen, dass es Korrekturbedarf gibt.

Es gibt ja auch Positives – überhaupt keine Frage. Wir sind glücklich darüber, dass es jetzt eine Wahlkampfkostenbeschränkung gibt: 7 Millionen €. Wir hätten uns 5 Millionen vorgestellt. Okay, es sind 7 Millionen €. Aber ich denke, Sie sollten einmal einem Bürger erklären, wie beispielsweise eine Partei wie die SPÖ im Burgenland zu 7 Millionen € kommt, die sie in einem Landtagswahlkampf ausgibt. Das ist viel zu viel Geld! (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Ostermayer.– Ja, wenn es ohne-


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hin so viel Geld ist, warum gehen Sie dann nicht gleich herunter auf 3 Millionen oder 4 Millionen für die Länder? Das ist ohnehin so viel Geld!

Wenn wir diese Wahlkampfkostenbeschränkung machen, dann sind die Verhältnisse wieder dieselben. Das heißt, jeder hat ohnehin die gleichen Chancen, nur für den Steuerzahler ist es günstiger, und das sollte eigentlich angestrebt werden, weil wir ohnehin schon genug gezahlt haben für die politischen Parteien. (Beifall beim BZÖ.)

Was die Parteienförderung anlangt, haben Sie das von uns übernommen: die 5 € pro Wählerstimme. Das ist ein guter Ansatz. Wir wünschen uns – und das werden wir bei den Verhandlungen auch deponieren –, dass diese 5 € auch bei den Ländern angewendet werden. 5 € pro Wählerstimme sind genug, meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit kann man das Auslangen finden für die Finanzierung eines Wahlkampfes. Und warum soll es für die Länder wieder Extrawürste geben? Das versteht im Grunde genommen niemand. Die haben ja kleinere Einheiten zu bewerben als bei Bundeswahlen, und daher ist das ein ganz zentraler Punkt, den wir kritisieren, nämlich dass die Gesamtsumme, 170 Millionen €, für die Parteienförderung gleich bleibt. Die bleibt gleich! – Das geht mit dem BZÖ nicht! Da müssen wir runter von den 170 Millionen €! (Beifall beim BZÖ.)

Wir müssen ein klares Signal setzen, dass wir auch bei der Parteienförderung den Sparstift ansetzen und auch hier Einsparungen erzielen. Mit den 5 € für jede Wähler­stimme, angewendet auf Bundes- und Landtagswahlen, würden wir uns 100 Millio­nen € ersparen.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist unsere Verhandlungsposition, die wir uns zurechtlegen, um mit Ihnen über ein besseres und wirklich epochales Werk zu verhandeln.

Zur Offenlegung der Spenden. – Herr Kollege Kopf, da haben Sie gesagt, Sickinger wäre mit allem einverstanden. (Abg. Kopf: Nein, habe ich nicht gesagt!) Haben Sie nicht gesagt? Okay. Sickinger sagt jedenfalls in einem APA-Interview: Die „gravie­rendste Schwachstelle“ – und das stimmt – in dieser Gesetzesvorlage ist, dass Sach­spenden, Inserate, Personalleihen, Sponsoring und Scheinaufträge nicht als Spenden erfasst sind und daher auch keiner Obergrenze und keiner Meldung sozusagen bedürfen.

Auch hier hätten wir uns eigentlich Transparenz erwartet, denn das sind klassische Umgehungen. Warum setzen Sie sich überhaupt einem solchen Vorwurf aus? Warum kann man das nicht in das Gesetz hineinschreiben, dass Sachspenden und auch Personalausleihungen und Inserate selbstverständlich als Sachspenden zu begrenzen und auch offenzulegen sind? (Abg. Kopf: Ist ein Inserat eine Spende? Ein Inserat ist doch keine Spende! Meinen Sie, dass Werbespots im ORF Spenden der Firmen an den ORF sind?)

Ja, aber das kann man doch ins Gesetz hineinschreiben, wenn man wirklich ein sauberes und epochales Werk haben will, so wie Sie das da bezeichnet haben! (Beifall beim BZÖ.)

Noch ein Punkt, der mir aufgefallen ist: Keine Transparenz gibt es bei Persönlichkeits­wahlen, Präsidentschaftswahlen. Keine Transparenz! So, jetzt frage ich die Herr­schaften von der SPÖ: Was hat denn der Herr Bundespräsident Heinz Fischer im Wahlkampf ausgegeben, der Herr Bundespräsident, der immer die Transparenz ein­mahnt, der immer gerne zur Stelle ist mit in seinem Mut aufwallenden Worten und von der Politik eine ehrenhafte Gesetzgebung, Transparenz und Ehrlichkeit einfordert? (Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter. – Abg. Kickl: Ah ja, der war ja unabhängig!)


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Herr Kollege Kräuter, fragen Sie Ihren Parteifreund einmal, wie viel er im Präsident­schaftswahlkampf an Geld ausgegeben hat! Fragen Sie ihn einmal, denn das wäre interessant! Laut diesem Gesetz muss auch zukünftig kein Bundespräsident offen­legen, von wem er das Geld hat und wie viel er im Wahlkampf einsetzt, und das geht auch nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn, dann für alle, die in der Politik vertreten sind, dieselben Regeln! (Beifall beim BZÖ.)

Wir vom BZÖ sind verhandlungsbereit. Die Punkte kennen Sie. Wenn Sie wirklich ein epochales Parteienförderungsgesetz haben wollen, Herr Kollege Kopf, dann müssen Sie auf unsere Vorschläge eingehen! (Beifall beim BZÖ.)

16.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


16.19.20

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir gehen es durchaus konstruktiv an, wir legen ja alles auf den Tisch, wo wir bei diesem Gesetz weiterarbeiten wollen. Keine Frage, der Reformstau war massiv, es hat sich ja seit Jahren schon sehr, sehr viel an Missständen zusammengebraut, gehäuft und gestaut, sodass Sie jetzt glücklicherweise auch konstruktiv an die Arbeit gehen. Ich honoriere das ja durchaus. Nur, das Sprichwort ... (Abg. Kopf: Das ist jetzt ein bisschen eine andere Diktion als die vom Kollegen Kogler!)

Wir sind ja eine vielfältige Partei! Und wir werden das durchaus im Konsens in unserem Sinne voranzutreiben versuchen, im Diskurs. Ich ziehe sogar ein Sprichwort heran, das hier nicht stimmt, ich modifiziere es. Es gibt ja das Sprichwort: Ein Berg hat gekreißt, und ein Mäuslein wurde geboren. Stimmt nicht! Eine Mittellandschaft, eine Mittelgebirgslandschaft ist geboren worden, mit vielen, vielen Tälern. Diese Täler haben wir eben angesprochen, und gewisse Gipfel fehlen uns noch. Ich brauche nicht alles im Detail zu wiederholen, ich möchte nur einiges noch einmal namhaft machen.

Die Sachspenden sind genannt worden. Gerade im Untersuchungsausschuss sind uns sehr, sehr kuriose Sachspenden untergekommen; ich erinnere nur an diese vielen, vielen Wahlkampfwesten, auch fürs BZÖ. Herr Kollege Bucher, Sie haben auch gesagt, Sie legen alles offen. Ja, die Menschen und die Mitglieder in Ihren Parteien, die Repräsentanten, die Mandatare, die haben Spenden bekommen – und Sie lassen das jetzt einfach unter den Tisch fallen! (Abg. Bucher: Ich kann ja nur dafür sorgen ...! – Weitere Zwischenrufe.) Diese Personen sind auch BZÖ; das BZÖ ist ja nicht ein anonymer Name, das ist eine Vereinigung von Menschen. Darum müssen wir auch über die Menschen reden, die im Namen des BZÖ Geld bekamen und Spenden eingesetzt haben. Das ist ehrlich.

Wir legen alles auf den Tisch. Wir haben schon seit längerer Zeit im Internet alles klar deklariert. Bei uns ist jeder Abgeordnete durchleuchtet, jeder Abgeordnete eine gläserne Person, was Einkommen und Beschäftigungen anlangt. Das, finde ich, könnte ohneweiters zur allgemeinen Norm werden.

Wir nennen noch ein zweites Tal, wo wir wirklich eine Bergspitze bräuchten. Neben den Sachspenden ist sicherlich auch die Höhe mit diesen 5 000 € zu diskutieren. Ich habe schon im „Morgenjournal“ von Herrn Klubobmann Kopf gehört – und ich glaube, auch von Herrn Staatssekretär Ostermayer –: Das mit den 5 000 € ist in dem Sinn noch nicht das letzte Wort. Ich habe mit Freude gehört, dass man auch etwas weiter heruntergehen kann.


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Ich würde mich vor allem auch freuen, wenn wir sozusagen diese Spendenkette verhindern könnten! (Abg. Rädler: Gar keine Spenden mehr?) Wenn es also nicht möglich wäre, dass auf Ebene der Kommune 4 900, in der Stadt 4 900, im Bundesland 4 900 und auf Bundesebene 4 900 € jedes Mal gespendet werden können, ohne dass es aufscheint, ohne dass es – über Wirtschaftstreuhänder – beim Rechnungshof­präsidenten überhaupt benannt wird. (Abg. Rädler: Da muss man aber schon sehr schlecht denken!) Diese Transparenzkette bräuchten wir! Jetzt ist sie leider noch nicht da.

Das gehört also auch berücksichtigt, genauso wie die Frage der umfassenden Kontrolle und auch die Frage der Sanktionen in strafrechtlicher Hinsicht. Warum sollen und können wir uns nicht am deutschen Vorbild orientieren? – Es macht durchaus Sinn, wenn wir ein Ziel gemeinsam erreichen wollen, das immer wieder benannt wird, nämlich das Ziel des Wiederherstellens von Vertrauen in die Politik, die Verbesserung des Rufs der Politik und auch des Images. Der Herr Bundeskanzler hat es auch angesprochen, das ist ja das Ziel.

Auf dem Weg dorthin sind wir erst in der Mittelgebirgslandschaft – ich wiederhole es –, und wir brauchen noch massive Verbesserungen. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch. Ich sehe auch den Antrag, den Sie heute im Ministerrat beschlossen haben, als Werkstück. Wir werden auf der Werkbank, in den Ausschüssen, einige Hobel ansetzen. Ich hoffe, dass nicht nur Späne fallen, sondern dass insgesamt das Werk­stück einfach besser wird: dass es nicht abgespeckt wird, sondern dass es eben aufgestockt wird, dass es insgesamt durchaus den deutschen Standard erreichen wird.

Es ist durchaus die Kritik berechtigt, dass in einem transparenten System auch auf den Tisch kommen muss, was an Förderungen in einzelnen gremialen Organisationen, und sei es auf Landesebene, alles in parteinahe Vereine fließt. Ich habe mich selbst darüber gewundert, was es da alles gibt! Lange wusste ich es nicht, aber seit die Grünen in Oberösterreich in der Regierung sind, sind uns geradezu die Augen aufge­gangen, was da alles an zusätzlichen Landesgeldern in parteinahe Vereine fließt – wo natürlich auch Arbeit für die Parteien geleistet wird, wo praktisch nicht nur diese Sachspenden-Geschichte eine Rolle spielt, wo praktisch auch eine Personal­spende existiert und wo auch Werbung gemacht wird. Das ist meines Erachtens auch ein wesentliches Element, das wir noch zu berücksichtigen haben.

Ich gebe durchaus vielen Rednerinnen und Rednern von den Regierungsfraktionen darin recht, dass das Lob oder die Anerkennung von Experten, sprich Sickinger, zum Großteil zu Recht besteht. Aber es ist für mich auch Ansporn, dass ich dort weiter­arbeite, wo eben noch Defizite sind. Die Opposition legt ja in erster Linie immer den Finger in die Wunde der Defizite, sprich auf Stellen, die noch verbessert werden müssen.

Das ist eben auch Aufgabe dieser Diskussion in Form eines Dringlichen Antrags, in Form der Debatte hier an diesem Nachmittag, zu einem Zeitpunkt, nachdem am Vormittag der Vorschlag auf den Tisch gelegt worden ist. Ich bin sicher, dass wir für den Sommer noch einiges ausbessern können und eventuell Missverständnisse, die sich da um § 2 – ich glaube, Z 5 – ranken, klären können. Sonst haben wir, wenn das wirklich stimmt – wie unser erster Eindruck ist –, wirklich einen großen, großen Teil des Eisberges eigentlich noch unter uns.

Unterm Strich: ein guter Anfang, aber massiv verbesserungswürdig! Ich bin optimis­tisch, nicht zuletzt deshalb, weil der Untersuchungsausschuss weiterarbeiten und die Notwendigkeit Tag für Tag, Sitzungstag für Sitzungstag immer wieder unter Beweis stellen wird, wie dringend wir diese Reformgesetzgebung brauchen. Lange hat es


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gedauert, aber hoffentlich ist es im Sommer dann endgültig so weit. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


16.26.03

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­kanzler! Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Die Oppositions­parteien haben den heutigen Tag nicht genützt! Eigentlich wäre jetzt die Gelegenheit dazu, da der Ministerrat – und Frau Kollegin Moser hat jetzt angefangen, es auch im Detail zuzugeben – ein gutes Stück vorlegt, das wesentliche Transparenzbestim­mungen bei uns herstellt, als Reaktion auf jene Skandale, die wir aufzuarbeiten haben. Sie hat in Wirklichkeit auch zugegeben – und das finde ich gut so –, dass hier die Regierung etwas vorlegt, was den Anforderungen des 21. Jahrhunderts an Trans­parenz entspricht. (Abg. Mag. Kogler: Ja, aber noch nicht einmal zur Hälfte! – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Auch im 20. Jahrhundert ...!)

Beispiele, Frau Kollegin Glawischnig, die zeigen, dass Ihre Argumente falsch sind: Die Wirtschaftsprüfer sind voll haftbar und strafbar! Da brauche ich keine Strafbestimmung in das Gesetz hineinzuschreiben; das ist einfach Unsinn, tut mir leid. Wenn er ein Testat nach dem Gesetz wider besseres Wissen abgibt, ist er derzeit schon strafbar, da brauchen wir nicht überall eine Strafbestimmung hineinzugeben. Mit solchen Argumenten stellen Sie sich hierher, anstatt vorzuschlagen, wie wir insgesamt mit der Aufarbeitung umgehen, dass das Land nicht mit einem schlechteren Image dasteht, als es angemessen ist. (Abg. Mag. Kogler: ... im Entwurf drinnen gehabt, entschuldigen Sie! Wir sind die Treiber hintennach!)

Ich bin selbst Mitglied im Untersuchungsausschuss. Es ist zum Teil erschütternd, dort mitzubekommen, welche Dinge hier vor ein paar Jahren möglich waren. Keine Frage! Aber es ist nicht so, dass Österreich in der europäischen Staatengemeinschaft – oder außerhalb – ein besonders korruptes Land wäre. Im Gegenteil, wer oft genug mit anderen zu tun hat, wird feststellen, dass sehr, sehr kritisch – zum Beispiel beim GRECO-Bericht – Vorschriften bei uns kritisiert werden, die tägliche Korruption bei uns aber eigentlich eher geringer ist. Da muss man Beamtinnen und Beamten, Richtern, allen, die in dem Land in einer kritischen Position sitzen, ein hohes Zeugnis ausstellen. Ich kann – auch nach dem, was mir Wirtschaftstreibende erzählen – nur sagen: Dieses Land zählt mit Sicherheit nicht zu jenen Ländern, die ein hohes Ausmaß an Korruption haben.

Was wir haben, sind Skandale, die hervorgekommen sind, wo genau solche Posi­tionen, wie sie die FPÖ einnimmt – oder Sie, Herr Kollege Bucher –, überhaupt unglaublich sind! Dort sitzt der ehemalige BZÖ-Werber Rumpold, erzählt uns von Pressekonferenzen um 10 000 € für Eurofighter – ja, ist Ihnen alles egal. Herr Wittauer tut die Telekom-Gelder ... (Abg. Bucher: Ja, sperrt ihn ein! Sperrt ihn ein, den Rumpold!) – Was heißt „Sperrt ihn ein“? Warum entschuldigen Sie sich nicht hier einmal für diese Art? (Abg. Bucher: Ich habe mich nicht zu entschuldigen!) – Das ist Ihr BZÖ! (Beifall bei der SPÖ.)

Oder dann kommt der Herr Meischberger, der frühere Generalsekretär der FPÖ. Er erzählt uns naseweis im Ausschuss ... (Abg. Bucher: Frau Präsidentin! Hören Sie sich das einmal an! Das ist ein Wahnsinn, was der von sich gibt!) Meischberger, FPÖ-Generalsekretär a. D., sitzt dann dort und erklärt uns: Das sind meine Konten. Er kann uns nicht erklären, woher er plötzlich weiß, welchen Preis ... (Abg. Bucher: Es ist ja verrückt, was Sie da sagen!) – Sie brauchen mich nicht als verrückt zu beschimpfen!


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(Abg. Bucher: Sie sind ein Verrückter! Das ist ein Wahnsinn! – He-Rufe bei der SPÖ.) Ihre Reaktion zeigt ja nur, dass meine sachliche Kritik an Ihnen berechtigt war. (Unruhe im Saal. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Frau Präsidentin! (Abg. Riepl: Wo bleiben Ihre Manieren?) Der Herr Klubobmann verfällt in Schimpfereien (Abg. Bucher: Das ist ein Wahnsinn!), weil ich ihn auffordere, dass er sich entschuldigt für seinen Abgeordneten-Kollegen Wittauer, wo er nur alles von sich gewiesen hat. (Ruf bei der SPÖ: Unfassbar! – Weitere Zwischenrufe.) Eine BZÖ-Partei, die kassiert hat über Wittauer ... (Abg. Bucher: Was habt denn ihr kassiert, über Jahrzehnte in dieser Republik?) Bitte, wo sind denn die 960 000 €? (Abg. Bucher: Ihr seid die größten Gauner hier!) Wo ist der Gastinger-Wahlkampf? (Abg. Bucher: Unglaublich!) Als Gauner beschimpfen Sie die anderen? – Reden Sie doch einmal mit den eigenen Parteifreunden und Funktionären! (Abg. Bucher: ... ja mir vorgeworfen!) Sie sind dort der Obmann, wirklich wahr! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir haben mit der Ära, in der Sie an der Regierung waren, einen ganzen Ausschuss, in dem wir dauernd von den Millionen reden, und Sie schimpfen auf die anderen? – Das ist ja unglaublich! (Abg. Bucher: Was ist mit eurem Präsidenten?) Können Sie sich einmal entschuldigen? (Abg. Bucher: Der soll einmal offenlegen!) Können Sie sich einmal entschuldigen? (Rufe bei der SPÖ – in Richtung des Abg. Bucher –: Entschuldigen?) – Nein, kann er nicht! (Abg. Ursula Haubner: Entschuldigen Sie sich! – Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und BZÖ.)

Gut, kommen wir zum FPÖ-Teil, diesem Teil: „Wir haben damit nichts zu tun“, die Herrschaften. Kommen wir zur FPÖ! (Abg. Ursula Haubner – in Richtung SPÖ –: ... sitzen da die Moralisten!) Den Herrn Meischberger kennen Sie wahrscheinlich nicht mehr. (Ruf bei der FPÖ: 1999 ausgeschlossen!) – Unter welchen Bedingungen? Ist da vielleicht noch etwas bezahlt worden dafür, dass er den Mund hält?

Ich wollte nur die Umstände alle wissen, dieses „Wir haben damit nichts zu tun“. (Abg. Dr. Fichtenbauer: Was sollen wir da wissen?) Denn 2000 kam ein gewisses System an die Regierung, und ich stelle fest: Es war der von der FPÖ vorgeschlagene Finanzminister Grasser. Es war der Herr Meischberger, der gemeinsam mit dem Herrn Hochegger immer so redet: Wir haben etwas gehört, 960 Millionen €, wir kriegen einen kleinen Betrag von 9,9 Millionen €.

Da gibt es ein Finanzzentrum in Linz, da wollen wir gern die Finanz einmieten. Es darf sich aber die Finanz nicht einmieten. Aber wie sie es dann darf, wenn 200 000 € über den Tisch geflossen sind!

All das hat stattgefunden. Was wir uns fragen müssen, ist: Reichen diese Bestim­mungen hier und heute aus, um das in Zukunft zu verhindern? – Die Antwort eins ist: Was die Parteien betrifft, haben wir ein gutes Gesetz, das die Regierung vorgelegt hat. Das sollten wir möglichst rasch umsetzen.

Was wir nicht verhindern können, ist die Kleinkriminalität: dass in Zypern eine Astropolis gegründet wird, via Delaware und Liechtenstein das Geld in private Taschen fließt. (Abg. Dr. Moser: Wir können Provisionen verbieten! Das Geld ...!) – Ja, das haben wir; wir können das aber im Parteiengesetz nur in Richtung Parteien verbieten. Die generelle Zahlung hat ja nicht unter Provision stattgefunden! Frau Dr. Moser, Sie sitzen dort doch selbst im Ausschussvorsitz: Die Rechnungen waren ja getürkt! Hochegger hat Rechnungen für Beratung geschickt, er hat dort keine Provision gezahlt.

Das heißt, der Glaube, „Ich schreibe es ins Gesetz“, allein bringt es nicht. Wir müssen darauf achten, dass es die richtigen Manager, die richtige Kontrolle gibt. Und wir müssen erreichen, dass die Parteien hier den notwendigen, sagen wir einmal, Min-


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destanstand haben. Dazu gehört nicht so ein Verhalten, wie es Klubobmann Bucher vorgezeigt hat, sondern da hat man sich hinzustellen und zu sagen: Es tut uns leid! (Abg. Ursula Haubner: Herr Obermoralist!) Wittauer, Rumpold und wie sie alle heißen: Es tut uns leid, wir wollen es ab heute besser machen! (Abg. Dolinschek: Keine Parteimitglieder von uns!)

Da ist der Außenminister schon weiter, der Herr Vizekanzler Spindelegger. Sie hätten ja auch schon ein paar Anweisungen geben können, dass das in Zukunft verhindert wird.

Die wichtigste Sauberkeit ist aber eines: dass die Damen und Herren, die das ausgenützt haben in diesen sieben Jahren, nicht allzu rasch wieder in eine Regierung kommen! Sonst fängt nämlich das Abkassieren wieder an – und da wird uns das ganze Gesetz nicht helfen. Das ist die wichtigste politische Maßnahme, die wir lernen müssen. (Abg. Mag. Stefan: Macht gescheitere Gesetze!)

Also Ihrerseits, Herr Bucher: am besten in keiner Regierungsfunktion! Das hilft dem Land am allermeisten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dolinschek: ... 20 000 € hat die Rudas gekriegt!)

16.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abge­ordneter Dr. Lopatka. – Bitte. (Abg. Dolinschek: 20 000 € hat die Rudas gekriegt von Hochegger!)

 


16.33.00

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Bei Verfolgung der bisherigen Debatte – und Kollege Dolinschek setzt diese noch fort – war es jetzt eine Lieblingsbeschäftigung eigentlich von allen Fraktionen, mit dem Finger auf die anderen zu zeigen. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Das ist der falsche Ansatz, auch was die Grünen betrifft, sage ich Ihnen. Denn wenn bisher kontrolliert worden ist, war keine Partei frei von Fehlern. Auch nicht die Grünen, Kollege Brosz! Als der Rechnungshof zuletzt in seinem Prüfbericht die Parteien­finanzierung kritisiert hat, hat er auch die Grünen kritisiert, und zwar in der Frage, dass Klubmittel auch an die Partei geflossen sind. Ich kann Ihnen gern die betreffende Stelle im Rechnungshofbericht zeigen, in dem die Parteienförderung beleuchtet worden ist. (Abg. Mag. Kogler: ... mit dem Scheinheiligenschein nicht mehr bei der Tür herein!)

Ich möchte damit nur sagen: Es ist im Sinn von uns allen, hier zu Verbesserungen zu kommen, und nicht im Sinn von uns allen, immer mit dem Finger auf den anderen zu zeigen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sieben Jahre ...! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Frau Kollegin Glawischnig! Sie gewinnen viel an Glaubwürdigkeit bei mir, wenn Sie da etwas tun, wo der GRECO-Bericht am massivsten kritisiert hat, nämlich die Situation in Wien zu verbessern. Wissen Sie, was der GRECO-Bericht hier sagt? (Abg. Dr. Moser: Sie sind seit Jahrzehnten an der Regierung! Der GRECO-Bericht ist Ihr Spiegel!) – Und Sie sind dort in der Regierung. Er sagt:

„Das Bundesland Wien hat trotz seiner wirtschaftlichen und politischen Bedeutung nicht einmal Mindeststandards in dieser Hinsicht erlassen“, nämlich dahin gehend, wie die Parteienförderung zu regeln ist. (Abg. Brosz: Warum haben Sie das sieben Jahre zugelassen?)

Frau Kollegin Glawischnig! (Abg. Brosz: Warum? Warum haben Sie das zugelassen?) Lassen Sie mich ausreden, Sie können ja nachher reden! – Ja, Sie hören das nicht


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gern, weil Sie hier gerne sozusagen mani pulite zeigen wollen. Sie haben die weiße Weste an, und Sie sind hier völlig frei von Fehlern! Aber überall dort, wo Sie in der Regierung sind, langen Sie sofort zu. (Ironische Heiterkeit bei den Grünen.)

Ich habe Ihnen schon einmal die Inseratenkampagne Ihres Landesrates in Oberöster­reich gezeigt: unschlagbar! (Abg. Ursula Haubner: Genau, stimmt!) Schauen Sie sich in Wien die Gratis-Zeitungen an, Ihre Stadträtin, Ihre Vizebürgermeisterin: unschlagbar! Genauso, wenn es um die Nichtregelung der Parteienfinanzierung in Wien geht (Abg. Mag. Kogler: Aber immerhin so transparent, dass sogar Sie das nachvollziehen können!): Das ist Ihre Transparenz, Kollege Kogler, genau! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Das ist Ihre Transparenz (Abg. Mag. Kogler: Keine Ahnung von Transparenz!): Dort alles zu fordern, wo Sie nicht am Trog sind, aber dort, wo Sie mit dabei sind, alles zu vergessen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich könnte Ihnen noch weitere sieben Punkte aus dem GRECO-Bericht zitieren, was Wien betrifft. Punkt 26:

Nur in Wien gibt es keine Vorschriften (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sie waren sieben Jahre an der Regierung!) für die Prüfung der finanziellen Mittel der öffentlichen Parteifinanzierung. (Abg. Brosz: Aber die Wiener ÖVP ...!) Nur in Wien gibt es keinen Prüfbericht über Zuwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit der politischen Parteiarbeit.

Wien, Wien, Wien steht im GRECO-Bericht! Das alles sehen Sie nicht. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Aber jetzt zu dem neuen Gesetz: Da ist der Regierung etwas gelungen, meine Damen und Herren! Erstmals in Österreich: immerhin eine einheitliche Regelung über Höhe und Aufteilung der Fördermittel (Abg. Dr. Moser: ... war ja schon hochnotpeinlich!); erstmals auch eine Beschränkung der Wahlwerbungskosten, damit das nicht mehr passiert, was Sie 2006 hier angesprochen haben – was sicherlich gut ist im Interesse des Steuerzahlers –; und erstmals auch eine Regelung, die neben der Bundesebene die Landesebene, die Bezirksebene und auch die Gemeindeorganisation erfasst.

Bei einer Volkspartei wie der Österreichischen Volkspartei ist das mit enormem Auf­wand verbunden. Denn wir stellen von 2 357 Gemeinden in 1 700 den Bürgermeister, und man hat dort nur den Bürgermeister, wenn man eine funktionierende Parteiorganisation hat. Das ist etwas anderes, als wenn ich mir zum Beispiel beim BZÖ die Spenden im Bericht 2010 ansehe: Wenn ich österreichweit insgesamt 565 € an Spenden habe, dann tue ich mir leichter, das zu regeln, als wenn ich eine Partei bin, die in 2 000 Ortsgruppen versucht, 565 € zu lukrieren.

Was ich damit sagen möchte, ist: Wir sollen hier nicht heucheln! Wenn wir das ernst meinen, ist es noch viel Arbeit, die hier auf uns zukommt. Wir sehen ja auch, wie schwer es war, eine Lösung zu finden. Brauche ich tatsächlich in den Bundesländern eine Bandbreite von 10 € bis 22 €? – Selbst da muss ich von Wien schon etwas wegnehmen, weil Wien auch mit dieser Regelung sogar noch Abstriche machen muss. Daher sage ich noch einmal: Wir sollten hier schon ehrlich mit diesem Thema umgehen, und wir haben hier einen Fortschritt.

Professor Sickinger ist sicherlich eine Instanz, die man ernst nehmen soll. Was ich für wichtiger halte, ist, dass wir uns an europäischen Regelungen orientieren. Seit den neunziger Jahren arbeitet GRECO, Österreich ist 2006 dieser Group of States against Corruption beigetreten. Wir haben drei Berichte, und wir sind hier dreimal kritisiert worden. Wenn das Gesetz, so wie es vorliegt, beschlossen wird – und Sie können das anhand von GRECO überprüfen –, fallen diese Kritikpunkte weg.


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Denn: Was ist kritisiert worden? – Es ist kritisiert worden, dass wir die Spenden ab einer bestimmten Höhe bisher nicht offenlegen mussten. Wir machen das mit dieser Offenlegung.

Es ist kritisiert worden, dass es keine Sanktionen gegeben hat. Wir haben jetzt die Sanktionen; 100 000 € sind kein Pappenstiel.

Es ist kritisiert worden, dass hier von der Kontrolle her die Aufgaben des Rech­nungshofes eingeschränkt waren. Was haben wir jetzt? – Wir haben jetzt eine Aus­weitung der Aufgaben des Rechnungshofes. Das hat übrigens schon dazu geführt, dass Präsident Moser gemeint hat, er braucht mehr an Personal. (Abg. Mag. Kogler: Der Rechnungshof bekämpft diese Regelung!)

Wir haben hier in Zukunft einen unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat. (Abg. Mag. Kogler: Lesen Sie die Stellungnahme vom Rechnungshof!) Der Rechnungshof hat hier in Zukunft eine ganz wesentliche Rolle. Und der Rechnungshof, Kollege Kogler, war es auch, der bisher aufgezeigt hat, was es hier an Nachbesserungen zu geben hat. Das erfolgt auch mit dieser gesetzlichen Regelung.

Was ich auch für wichtig halte, das ist dieser Graubereich der Offenlegung der parteinahen wirtschaftlichen Aktivitäten. (Abg. Mag. Kogler: Wirtschaftsprüfer ..., aber nicht der Rechnungshof!) Auch das ist in dieser Vorlage berücksichtigt. Es ist sehr umfangreich, was wir im Gesetz darüber geregelt haben, was hier offenzulegen ist.

Es ist auch ganz klar geregelt, von welcher Seite her keine Spenden mehr kommen dürfen. Es ist vorhin angeschnitten worden, und es hat lang den Untersuchungs­ausschuss beschäftigt. (Abg. Mag. Kogler: Darf Raiffeisen jetzt weiterspenden oder nicht?) Telekom: Das geht zum Beispiel nicht mehr, dass von einer Firma, wo mit 25 Prozent und mehr eine staatliche Beteiligung da ist, Spenden kommen. (Abg. Mag. Kogler: Dürfen von Raiffeisen Spenden an die ÖVP kommen?) Um es auf den Punkt zu bringen: Es ist also eine umfassende Regelung, die hier vorliegt.

Ich glaube, Sie haben diesen § 2 Z 5 bewusst missverstanden. Ich sage Ihnen: So wie Sie das gelesen haben, ist das nicht zu lesen. Wenn hier eine Unklarheit bei der Definition gegeben ist, kann man das ohneweiters durch erläuternde Bemerkungen oder durch eine Änderung der Wortwahl ein für alle Mal klarstellen, damit diese, ich sage es noch einmal, meines Erachtens von Ihnen bewusst falsche Auslegung dieser Bestimmung, unmöglich ist. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Dann hat das Professor Sickinger auch falsch gelesen!)

Auch ein Professor Sickinger kann etwas falsch auslegen, er ist für mich nicht der Weisheit letzter Schluss. Das ist eindeutig nie so geregelt gewesen. Klubobmann Kopf hat das schon sehr deutlich gesagt. Auch Minister Hundstorfer hat versucht, Ihnen das zu erklären. Das ist nie von jemandem beabsichtigt gewesen. Ganz klar ist die Regelung bei den Spenden, dass das alles offenzulegen ist. Ich bitte Sie also, von einer Kriminalisierung Abstand zu nehmen oder von einer Skandalisierung, um nicht zu sagen Kriminalisierung. Das war nie angedacht!

Zum Schluss kommend: Wir haben von der Bundesregierung sehr schnell eine Vorlage in das Parlament bekommen, die wir hoffentlich rasch verhandeln, um rasch zu einer Zweidrittelmehrheit zu kommen, um von der Bundesebene her eine Vorgabe zu machen, die dann hoffentlich auch von allen Bundesländern nachvollzogen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Jannach gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 173

16.41.16

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Staatssekretäre! Lieber Kollege Lopatka, es geht nicht um Spenden! Nach der ganzen Debatte hier um die Spenden im Transparenzgesetz wird es wenige Firmen und Organisationen geben, die noch direkt einer Partei spenden werden. Für mich geht es um Inseratschaltungen. Wie sind Inseratschaltungen im Umfeld von Parteien geregelt?

Ich möchte ein Beispiel anführen, das meine Materie als Agrarsprecher betrifft, das ist der Bauernbund. Das „Forum Land“ ist von meinem Kollegen Kickl auch schon angesprochen worden. Hier werden Inserate von Firmen bei parteinahen Organi­sationen, jetzt nicht einmal direkt beim Bauernbund, sondern zum Beispiel beim „Forum Land“ geschalten, die direkt für die Parteiwerbung verwendet werden. Dazu haben wir keine Regelung, und das Gesetz regelt nicht, wie damit umgegangen werden soll. Dass Spenden offengelegt werden sollen, ist vollkommen klar, aber die wirklich großen Summen an Geldern, die verschoben werden, laufen über Ministerien und über Inserate.

Ich habe, weil es eben meinen Bereich betrifft, das Landwirtschaftsministerium als Beispiel genommen. Wir haben seitens des Landwirtschaftsministeriums im Jahr 2010 2,7 Millionen € an Förderungen direkt an den Bauernbund, aber Sie finden das, soweit geht die Verschleierung nämlich, nicht im Budget des Landwirtschaftsministers. Sie finden keinen Posten „Zuwendungen an den Bauernbund“. Das wird unter irgendeinem Titel, Werkleistungen für Dritte, ausgegeben. Dann gibt es die Zuwendungen, die durch dieses Gesetz auch nicht geregelt werden, an die „Österreichische Bauernzeitung“ als Zeitung, die sich im Eigentum des Österreichischen Bauernbundes befindet. Dort werden Inserate für Millionen Euro geschalten. Millionen werden geschalten!

Es gibt noch weitere Initiativen, „Landwirtschaft 2020“ beispielsweise. Das Ministerium schaltet Inserate bei ÖVP-nahen Organisationen. Das ist auch nicht in der Trans­parenzdatenbank für die Parteifinanzen aufgelistet, die sie hier jetzt allem Anschein nach propagieren. Wir verlangen eine klare Auflistung als für den Bürger klar nach­vollziehbare Information.

Ich habe ein Beispiel mitgenommen, um das noch einmal zu veranschaulichen. Wir haben hier eine Beilage von „NEWS“. (Der Redner hält eine Ausgabe der genannten Zeitschrift in die Höhe.) Sie haben gesagt, staatsnahe Unternehmen mit 25 Prozent Staatsanteil müssten jetzt offenlegen. Hier haben wir eindeutig ein staatsnahes Unter­nehmen, jeder kennt es, Agrarmarkt Austria, AMA-Gütesiegel. Auf Anfrage sagt der Landwirtschaftsminister: Wir können hier keine Auskunft geben, wir sind vom Interpellationsrecht ausgenommen. Diese AMA Marketing GesmbH schiebt Geld direkt über Inserate zum Kärntner Bauernbund im Bauernkalender, nur als Beispiel angeführt. Detto diese Genuss-Region-Geschichte: 3,4 Millionen € Förderungen pro Jahr aus Steuergeldern, Hunderttausende Euro Förderungen aus dem Landwirt­schafts­ministerium – kein Anfragerecht, keine Kontrolle durch die Abgeordneten, direkt in Inseratschaltungen in dem ÖVP-Bauernbund nahen Zeitungen. Das ist keine Transparenz! Hier wird Geld verschoben! (Beifall bei der FPÖ.)

Es interessiert mich nicht, ob 500 € oder 1 000 € von Privaten offengelegt werden müssen. Das muss gar nicht sein, aber die große Geldverschieberei aus den Minis­terien in parteinahe Organisationen ist meiner Ansicht nach wirklich ein Skandal.

Mein Abgeordneten-Kollege Herbert Kickl hat vorhin das „Form Land“ kritisiert. Es ist Dauergast bei Frau Moser im Untersuchungsausschuss. Das „Forum Land“ hat 3,4 Millionen € an Förderungen seitens des Ministeriums eingestreift für keine erkenn­bare Gegenleistung.


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Eines muss ich allerdings erwähnen: Das „Forum Land“ hat zumindest seine Freunde, Förderer und Gönner offengelegt. Es stellt sich nur noch die Frage, ob das jetzt Förderer oder Geförderte sind. Ich darf die Liste, so wie ich mir das auch für die Parteien vorstelle, zur Kenntnis bringen. Förderer von „Forum Land“, das Dauergast im Korruptions-Untersuchungsausschuss ist, das Millionenförderungen seitens des Ministeriums erhalten hat und keine nachweislichen Gegenleistung, weder für die Gesellschaft noch für die Bauern, erbracht hat, sind – ich darf die Namen der Förderer verlesen; die Homepage wurde übrigens gerade vom Netz genommen –: Armin Assinger, Mag. Klaus Buchleitner, Gert Edlinger, Redakteur, Dipl.-Ing. Heinz Gach, Hans Geist, Ferdinand Gorton, Wilhelm Gorton, Balthasar Hauser, Dr. Kari Kapsch, Christian Konrad, Christoph Leitl, Johanna Maier, Peter Mitterbauer, Helmut Mödlham­mer, Tobias Moretti, Fritz Neugebauer – auch ein Förderer von „Forum Land“ –, Ing. Karl Nigl, Toni Pfeffer, Dr. Werner Pohl, Helga Rabl-Stadler, Salzburger Fest­spiele – da weiß man auch nicht, ob Förderer oder Geförderte durch „Forum Land“ –, Heinz Reitbauer, der ausgezeichnete Steirereck-Wirt, Conrad Seidl, Hannes Trinkl, Skistar, Dipl.-Ing. Peter Umundum, Dr. Kurt Weinberger und Siegfried Wolf.

Das sind alles Leute, die sich als Förderer und Gönner ausgeben. In diesem Punkt muss ich das „Forum Land“ in Schutz nehmen, denn diese Förderer werden we­nigstens namentlich angeführt.

Ich würde mir wünschen, dass die Parteien … (Zwischenruf des Abg. Dr. Lopatka.) – Bitte? (Abg. Dr. Lopatka: Kollege Jannach, Sie müssen sich das Gesetz anschauen! Im § 6 ist genau geregelt …!)

Geschätzter Herr Lopatka, jetzt darf ich Ihnen etwas zur Kenntnis bringen: Als Sie Staatssekretär waren, haben Sie über die Initiative gesundes Leben, gesundes Erleben dem „Forum Land“ Geld zugeschoben vermittels einer Veröffentlichung, die ich bis heute nicht erhalten konnte, die es anscheinend gar nicht gibt oder die nur einmal gedruckt wurde, um damit Geld aus dem Ministerium ins „Forum Land“ und damit mittelbar zum Bauernbund und zur ÖVP zu schieben. So etwas wollen wir im Transparenzgesetz drinnen haben! (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Dinge sind für uns wesentlich, denn das wird seit Jahren und Jahrzehnten – und das wissen Sie – gemacht. Ich weiß nicht, warum Sie das mit dieser Arroganz weiter betreiben, ich weiß nicht, warum Sie diese Geldflüsse nicht stoppen. Sie müssen sie offenlegen und meiner Ansicht nach gerade auch im Bereich „Forum Land“ dem Steuerzahler zurückzahlen, denn das ist absoluter Missbrauch von Steuergeld, das ist Diebstahl am öffentlichen Eigentum. (Beifall bei der FPÖ.)

16.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.

 


16.47.24

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Staats­sekretäre! Meine Damen und Herren! Ich darf an dieser Stelle auch jemanden ganz besonders grüßen, weil er heute, soweit ich weiß, krankheitsbedingt nicht da und daher entschuldigt ist. Da es in den letzten Tagen Medienberichte gegeben hat, dass wir nur streiten würden, darf ich ganz besonders und explizit Peter Pilz von dieser Stelle aus gute Besserung wünschen! Ich hoffe, Kollege Pilz ist nächste Woche wieder fit, weil er zwar ein schwieriger Mensch ist, aber doch gute Arbeit im Untersuchungsausschuss leistet. Das möchte ich an dieser Stelle eingangs dezidiert gesagt und ihn gegrüßt haben.


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Zweiter Punkt, bevor ich auf das Inhaltliche eingehe: Herr Kollege Matznetter, Sie haben offensichtlich Ihrem Klubobmann nicht zugehört. Ihr Klubobmann Cap hat sich hier herausgestellt und mit salbungsvollen Worten ausgeführt, dass es doch nichts bringt, sich gegenseitig anzupatzen, dass es nichts bringt, das Image der Politik insgesamt kaputt zu machen. Und dann kommen Sie heraus, der im Untersuchungs­ausschuss immer einschläft, den wir immer aufwecken müssen, weil er alles verpennt im wahrsten Sinn des Wortes (Beifall beim BZÖ), und schütten uns an.

Sie, Herr Kollege Matznetter, stellen sich heraus und schütten uns von oben bis unten an. Das ist ein Stil, den ich zurückweise! Ich weise in diesem Zusammenhang auch darauf hin: Sie brauchen eine Zweidrittelmehrheit – und nicht wir! Und wenn Sie mit uns verhandeln wollen, dann müssen Sie zuerst einmal mit Ihren Anschüttereien aufhören, denn sonst fangen wir erst gar nicht darüber zu reden an! Nur, damit das klargestellt ist. (Beifall beim BZÖ.)

Klargestellt sei auch, Kollege Matznetter, damit du dich auch einmal auskennst und dich einmal informierst – ich kläre dich also auf, weil du im Untersuchungsausschuss immer schläfst –: Unter Josef Bucher wurde ein klarer Trennstrich gezogen, da hat man sich von diesen Leuten getrennt. Damit sind wir die einzige Partei, die bis dato tatsächlich Konsequenzen gezogen hat. Unter Josef Bucher sind wir auch die einzige Partei, die keine einzige Ladung im Untersuchungsausschuss blockiert hat, während euer Gartlehner bis heute im Untersuchungsausschuss nicht ausgesagt hat. So schaut es aus, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Ihr könnt euch also an uns ein Beispiel nehmen. Kehrt einmal vor der eigenen Türe, bevor ihr andere anschüttet!

Zurückkommend auf den Untersuchungsausschuss möchte ich sagen, dass ich immer der Meinung war, dass dieser Untersuchungsausschuss deswegen so wichtig ist, weil er den entscheidenden Druck erzeugt, um endlich Tempo zu machen, damit wir strengere Bestimmungen in Sachen Parteienfinanzierung in Österreich bekommen. Diesen Druck aufzubauen ist gelungen, dieses Tempo wurde erzeugt. Daher liegt ja auch jetzt ein Regierungsentwurf vor. Es war schon längst Zeit dafür, und es ist grund­sätzlich einmal positiv zu bewerten, dass es dazu einmal ein Verhandlungspapier gibt und wir auf parlamentarischer Ebene Verhandlungen führen können.

Tatsache ist aber auch, meine Damen und Herren, dass dieser Weg in Richtung mehr Transparenz, strengere Regeln, schärfere Bestimmungen, auch härtere Strafen und damit weniger Korruption mit dieser Vorlage des Entwurfs jetzt erst begonnen wurde, dass wir zwar die ersten Schritte getan haben, dass wir aber noch nicht am Ziel sind. Am Ziel sind wir erst dann, wenn es uns gelingt, in den parlamentarischen Verhand­lungen zwischen den Parteien die eine oder andere Schwachstelle, die dieses Papier beinhaltet, beiseite zu räumen. Erst dann wird es uns gelingen, tatsächlich ein gutes und effizientes Parteienfinanzierungsgesetz zu schaffen, und erst dann, wenn diese Schwachstellen beseitigt sind, kann und wird es auch eine Zustimmung des BZÖ geben. Das sei an dieser Stelle auch ganz, ganz klar gesagt.

Was sind die Schwachstellen? – Einige wurden schon genannt, ich möchte einige hinzufügen. Worüber wir sicher diskutieren werden müssen, ist die Frage des Limits für nicht zu deklarierende Spenden. Wir sind der eindeutigen Auffassung, dass 5 000 € deutlich zu hoch gegriffen ist. Es muss eine deutliche Absenkung dieses Betrags geben – erster Punkt.

Zweiter Punkt: Unser Klubobmann hat es bereits gesagt. In Zeiten, in denen alle sparen müssen, in denen alle den Gürtel enger schnallen müssen, in denen wir gerade in Griechenland vor ganz dramatischen Ereignissen stehen, ist es der Bevölkerung nicht zuzumuten, dass die Parteienförderung in ihrer Gesamthöhe von über


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170 Millionen € unangetastet bleibt. Da müssen wir runter, da müssen wir absenken. Das ist ein notwendiges Signal an die Bevölkerung, dass nämlich auch die Politik bereit ist, bei sich selbst zu sparen. Es wäre gerade in Sparzeiten fatal, diese wahnsinnig hohe Parteienförderung von über 170 Millionen € auf gleichem Niveau zu belassen. Mit uns ist diese Höhe ganz, ganz sicher nicht zu machen, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien.

Ich möchte auch das Beispiel Wien nehmen. Wien hat im Schnitt eine Förderung von 23 € pro Wahlberechtigtem. Vergleicht man das mit dem Schnitt der anderen Länder, der bei 3,31 € liegt, dann sieht man, welch großes Problem wir gerade in der Stadt Wien, im Bundesland Wien mit der Parteienfinanzierung und deren enormer Höhe haben.

Wenn die Grünen so viel von Transparenz und strengeren Bestimmungen halten, dann kann ich sie nur auffordern: Sie tragen in Wien Regierungsverantwortung mit Ihrer Vizebürgermeisterin Vassilakou. Sorgen Sie dafür, dass auch in Wien die höchste Parteienfinanzierung aller Bundesländer endlich abgesenkt wird! Da werden wir Sie an Ihren Taten messen. Davon hört man jedoch nichts. Frau Glawischnig, Sie können in Wien mit Ihrer Stellvertreterin Vassilakou vorzeigen, dass Sie tatsächlich an strengeren Bestimmungen und auch weniger Ausgaben interessiert sind. (Beifall beim BZÖ.)

Sie haben sich vor ein paar Tagen mit Plakaten vor das Bundeskanzleramt gestellt. Da ist draufgestanden: „Wir wollen nicht verarscht werden!“ – Ich antworte Ihnen: Wir auch nicht! Und daher: Machen Sie in Wien endlich was! Wir werden uns das ganz genau anschauen, Frau Glawischnig.

Zwei Hauptprobleme stecken noch in diesem Entwurf, die ich ansprechen möchte. Das ist einerseits die fehlende Offenlegungspflicht bei Inseraten, bei Sponsoring, bei Personal- und Sachspenden. Ich komme wieder zurück auf den Untersuchungsaus­schuss. Es ist der Experte Sickinger gewesen, der ganz offen davor warnt, dass gerade diese weiche Regelung die massive Gefahr in sich birgt, dass Parteispenden­wäsche durch Scheinverträge stattfindet. Das heißt, dass Parteispenden getarnt als Sponsoring, getarnt als Inseratenbeiträge, getarnt als Sachaufwand in die Parteikassen wandern. Ich sage das deswegen, weil wir gerade im Untersuchungsausschuss sehr, sehr viele Beispiele dafür gehabt haben und auch noch haben werden.

Meine Damen und Herren von der Volkspartei, Sie wissen ohnehin Bescheid. Ich nenne nur TETRON, Mensdorff und ÖVP, wo mit Scheinverträgen, mit Scheinleis­tungen Spenden oder Gelder am korrekten Weg vorbei in die Parteikassen, vor allem der Volkspartei, geschleust wurden. Herr Kollege Lopatka, mit diesem Parteienfinan­zierungsgesetz ist die Gefahr, dass das weitergeht und dass wir es mit solchen Scheinverträgen zu tun haben, dezidiert nicht gebannt, sondern Scheinverträge werden durch den vorliegenden Entwurf ermöglicht, ja sogar gefördert. Und das geht einfach nicht. Da müssen wir dafür sorgen, dass diese Lücke geschlossen wird.

Die letzte entscheidende Lücke, die es zu schließen gilt, ist die Frage von Sanktionen: Geldstrafen von 30 000 bis maximal 100 000 €. Wir haben immer gesagt, auch in Anlehnung an das deutsche Modell, dass es schärfere Sanktionen geben muss. Ich verweise darauf, dass es in Deutschland sogar Haftstrafen gibt. Wenn Herr Hundstorfer in einer Fernsehsendung gesagt hat, dass wir ohnehin alles von Deutschland abgeschrieben haben: So ist das offensichtlich nicht. Wenn Sie schon beim Abschreiben waren, Herr Sozialminister, dann schreiben Sie auch in dieser Hinsicht von Deutschland ab! Schaffen wir also auch im Bereich der Sanktionen schärfere Mittel bis hin zu Haftstrafen! Ich halte das angesichts des Ausmaßes der Korruption in Österreich für unbedingt notwendig.


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Ich darf hier jemanden zitieren, der in dem Punkt offensichtlich auch auf meiner Seite steht. Herr Erwin Pröll und die „Erwinisten“ haben in diesem Zusammenhang ganz nachdrücklich ihre Stimme erhoben. Erwin Pröll hat erst vorige Woche bei seinem Parteitag am 12. Mai 2012 gesagt – ich zitiere –:

„Bei Anstand und Charakter gibt es keinen Kompromiss. Wer gestohlen hat, egal wo er steht, gehört eingesperrt und zwar sofort.“

Das sagt Herr Landeshauptmann Erwin Pröll, der sich in dem Punkt aber offensichtlich nicht durchgesetzt hat, denn was er fordert, Herr Kollege Lopatka, ist in Ihrem Gesetz nicht drinnen. Wir wollen diese Sanktionen, wir wollen auch diese Haftstrafen haben, gerade auch wenn es um Niederösterreich geht. Wenn in einem Bundesland neben Wien in Sachen Parteienfinanzierung der Hut brennt und sehr, sehr vieles schief und im Graubereich läuft, dann ist das wohl im Bundesland Niederösterreich, und Herr Pröll und die „Erwinisten“, wie ich sie nenne, werden nicht von ungefähr bis zum Schluss mit allen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten, Querschüssen und neuen Bedingungen versucht haben, dieses schärfere Parteienfinanzierungsgesetz zu verhindern.

Es ist ihnen nicht gelungen. Das ist das Positive. Das Negative ist, noch einmal zusam­menfassend gesagt, dass es Schwachstellen gibt, dass es Lücken gibt. Die gilt es jetzt gemeinsam zu schließen. Da werden wir gemeinsam verhandeln. Und wenn alle, wirklich alle diese Lücken geschlossen sind, dann ist mit uns zu rechnen, sonst ganz, ganz sicher nicht. (Beifall beim BZÖ.)

16.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Kräuter gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.57.49

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Meine Herren Staatssekretäre! Sollte Herr Stronach heute zugeschaut haben, um sich ein Bild von der Glaubwürdigkeit des Herrn Bucher und des Herrn Petzner zu machen, dann, glaube ich, bekommt das BZÖ kein Geld. (Abg. Ing. Westenthaler: Der ist in Amerika, der ist gar nicht da!) Herr Westenthaler, da kauft sich Stronach lieber noch ein paar Pferde oder ein paar Fußballer. Diese 180 Grad-Wendigkeit, die da an den Tag gelegt wird, ist wirklich abenteuerlich, wie schnell man vom Saulus zum Paulus mutiert.

Ich darf schon daran erinnern, dass die letzte Bundeswahl mit dubiosen Telekom-Geldern finanziert wurde. Heute der Bevölkerung die Saubermänner vorzumachen, ist vor diesem Hintergrund alles andere als in Ordnung. Da sollte man ein bisschen Asche auf das Haupt streuen, was auch anderen Fraktionen gut anstehen würde, denn das katastrophale Image der Politik, das teilweise ja tatsächlich in der Öffentlichkeit besteht, hat schon sehr, sehr viel mit der jüngsten Vergangenheit zu tun.

In einer Umfrage kommt das, laut Nachrichtenmagazin „profil“, klar zum Ausdruck: 64 Prozent der Österreicher – Herr Petzner, jetzt aufgepasst! – meinen, dass die Offenlegung der Parteienfinanzierung am ehesten geeignet wäre, die Korruption zu bekämpfen. Das hängt schon zusammen mit den Ereignissen der letzten Jahre.

Die SPÖ, meine Damen und Herren, hat sich ja seit etlichen Jahren bemüht. Schon in der Oppositionszeit gibt es nachweislich Anträge, nur die Mehrheit hat gefehlt. Die Mehrheit sowieso, geschweige denn eine Zweidrittelmehrheit.

Um bei der Historie zu bleiben: Ich habe mit den Generalsekretären und Ge­schäftsführern der anderen Parteien eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Wir haben ein paar Eckpunkte definiert. Natürlich hat es da auch immer Blockaden gegeben. Zum


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Beispiel ist die Abschaffung der Arbeiterkammer eingebracht worden, also total unrealistische Forderungen.

Ich muss schon sagen, die ÖVP war auch nicht immer wirklich hilfreich bei der Weiterentwicklung. Dann hat sich im Klub ein Gremium bemüht. Dann ist auch von GRECO die wenig schmeichelhafte Bewertung der österreichischen Situation gekommen. Meine Grundintention war immer, dass wir da eigentlich schon fertig sein sollten mit dem Gesetz. Letztendlich haben jetzt Regierungsteams den Durchbruch geschafft; heute ist im Ministerrat der Beschluss gefasst worden. Jetzt wird verhandelt, und im Juni wird das dann ja wohl beschlossen werden. Ich möchte ganz ausdrücklich sagen: Das Tempo im Finale hat der Bundeskanzler vorgegeben, das ist ganz, ganz klar, und zwar trotz Querschüssen, wie wir es heute im Ö1-„Morgenjournal“ vom Politologen Sickinger gehört haben. Es ist sehr, sehr wichtig gewesen, hier einmal konsequent, geradlinig das durchzutragen, da kann man sich nur bedanken. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: „Querschüsse“? Das ist nicht in Ordnung! Was soll das sein?! Wenn ein Experte kritisiert, ist das ein „Querschuss“?!)

Was die öffentliche Parteienfinanzierung betrifft, muss ich sagen – und das ist mir ganz besonders wichtig : Sie ist das Fundament der Demokratie schlechthin. Da hat es ja auch andere Tendenzen gegeben. Wir wollen das nicht so wie in den Vereinigten Staaten, dass nämlich Pharmakonzerne, die Rüstungsindustrie, letztendlich Geldgeber aus Unternehmensbereichen die Politik bestimmen.

Nein, die Parteien müssen ein Fundament haben, öffentlich finanziert sein, ebenso die parlamentarischen Fraktionen und die Bildungseinrichtungen der Parteien. Mir ist sehr, sehr wichtig, dass das mit diesem Parteienfinanzierungsgesetz wirklich außer Streit gestellt ist. Wichtig sind mir auch die Obergrenzen bei den Wahlkämpfen. Da wird nun der Maßlosigkeit wirklich ein Riegel vorgeschoben, und die Botschaft ist: Politik ist eben nicht käuflich – um darauf zurückzukommen –, wie Pferde und Fußballer. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Was die Strafbestimmungen betrifft: Wenn man sich zurückerinnert, „part of the game“. – Wie hat sich das eigentlich wirklich zugetragen? Worum ist es da gegangen? Um die Staatsbürgerschaft als „part of the game“. Ich zitiere wörtlich:

„Und natürlich, wenn es eine Begleitmusik gibt, die ist nach oben hin unbegrenzt, sag ich mal. (…) Ich tät mir halt wünschen, dass auch ein bisschen was für die positive Zukunft des BZÖ überbleibt. (…) Ich will, falls der Investor kommt, in irgendeiner Form davon auch profitieren können für die Partei. In Form einer Spende.“

Also die Chuzpe des gestrigen Tages war, dass genau dieser Uwe Scheuch gesagt hat: „Für mich kommt alles infrage, wo am Ende wirklich Transparenz herauskommt (…).“

Also dass Sie von der FPÖ das unterstützen, ist ja wirklich bezeichnend. Und das ist ja prolongiert. Die Chuzpe des heutigen Tages ist die gesunde „Tätschen“, von der Herr Scheuch sich vorstellt, dass sie in der Pädagogik wieder Einkehr halten sollte. Da fragt man sich wirklich: Wie lange noch ist so etwas in Österreich erträglich?! (Zwischenruf des Abg. Linder. – Abg. Kickl: Sagen Sie einmal etwas zum Bundespräsidenten! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Was die Vereine und die Organisationen betrifft, da war immer die Mutmaßung, dass ich da irgendetwas blockieren, aufhalten oder verdecken wollte, aber ich bin wirklich erleichtert, dass das jetzt klargestellt ist: Gemeinnützige Organisationen, Sportorgani­sationen, karitative Organisationen, das hat überhaupt nichts zu tun mit Parteispenden.

Wenn in einer Almhütte bei den Naturfreunden oder beim Alpenverein eine Sammelbox zur Erhaltung dieser Hütte hängt, oder wenn wo eine Sportveranstaltung stattfindet, wo


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die Bank in dem Ort für die Kinder eben die Leiberln sponsert oder die Sportstätte bezahlt, oder karitativ, wenn große Organisationen wie die Volkshilfe oder das Hilfs­werk, wenn wo eine Naturkatastrophe ist oder eine Hungersnot, Spenden sammeln – das hat ja überhaupt nichts zu tun mit Parteispenden. (Abg. Kickl: Fischerei…!)

Durch das klar definierte Spendenverbot von diesen Organisationen ist das ja wirklich abschließend geklärt. Ich bin sehr erleichtert darüber, denn da geht es auch wirklich um die Spendenbereitschaft. Wenn jemand irgendwas spendet oder wenn bei einer Hungersnot durchaus namhafte Summen von einer Firma gespendet werden, will man sich nicht in einer Antikorruptionsliste wiederfinden. Da habe ich wirklich volles Verständnis. Ich bin froh, dass es gelungen ist, das technisch und rechtlich wirklich einwandfrei zu klären. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Muss man einen Fischerei­betrieb parteipolitisch organisieren?!)

Ein Allerletztes: Jetzt haben wir dann klare Regeln. Wir werden das eine oder andere noch verbessern. Frau Glawischnig, seien Sie unbesorgt, wir haben dann wirklich sehr, sehr gute Antikorruptionsbestimmungen, die sich im internationalen Vergleich sehen lassen können. Natürlich steht es jeder Partei frei, mit einem gewissen Potential zur Lächerlichkeit, muss man schon sagen, noch zusätzlich Ethikkurse oder Benimm­seminare zu machen, kein Problem. Die SPÖ macht das nicht, aus einem einfachen Grund: Das haben wir nicht notwendig. (Beifall bei der SPÖ.)

17.04


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


17.04.11

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Zum Entschließungsantrag – und damit möchte ich zurückkom­men zum Beginn der Diskussion, weil ich Letztredner meiner Fraktion bin –:

Irgendwie hat man das Gefühl, dass wir Ihnen jetzt zu schnell waren, meine Damen und Herren von den Grünen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Zu schnell? Petrovic!) Anders kann ich mir das nicht vorstellen. Wenn Sie verlangen, ein Parteienfinanzie­rungsgesetz soll mit dem heutigen Entschließungsantrag von der Bundesregierung vorgelegt werden, obwohl wir das heute Früh schon gemacht haben. – Offensichtlich haben Sie Ihren Antrag schon vor ein paar Tagen vorbereitet und nicht damit gerech­net, dass wir uns heute früh schon einigen.

Aber sehen Sie, wir können Sie doch noch manchmal überraschen. Wir sind eben schneller, als Sie und vielleicht auch andere denken. Ich glaube auch, dass Sie die Regierungsvorlage als guten Ansatz sehen können, um zu einem positiven Ergebnis kommen zu können.

Wir haben das heute schon bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit gehabt, wo wir in guten und ruhigen Verhandlungen auch zu einem konsensualen Ergebnis gekommen sind. Ich denke, dass es auch da eine Möglichkeit geben wird, dass wir zu einem breiteren und tragbaren Ergebnis kommen, sodass wir auch hier die Verfassungsbestimmungen gemeinsam beschließen können.

Der Herr Bundeskanzler hat es gesagt und auch mein Klubobmann: Wir sind offen für die Verhandlungen, für alle Parteien hier in diesem Haus, um zu einem großen gemeinsamen Konsens zu kommen. Ich glaube, der Konsens, der uns trägt, ist Trans­parenz und Offenheit mit öffentlichen Geldern. Darum geht es uns, und da geht es nur darum, den richtigen Weg dahin zu finden. Es hat keinen Sinn, dass wir uns hier untereinander ausspielen.

Es hat auch keinen Sinn, wie Kollege Kickl gesagt hat, dass wir jetzt vielleicht nur mehr darauf achten müssen, dass sich der 1. Juli nicht ausgeht und eine Ausrede dafür


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finden. Aber Tatsache ist, und das haben wir auch bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit gesehen: Wir brauchen für manche Dinge etwas Zeit. Und da ist wahrscheinlich notwendiger oder wichtiger, sich etwas mehr Zeit zu nehmen und dann eine gemeinsame Lösung zu haben, als sich weniger Zeit zu nehmen und dann vielleicht eine Konfrontation zu haben.

Ich denke, es ist wichtiger für die Österreicherinnen und Österreicher, sich gemeinsam hinzusetzen und dabei eine gemeinsame Lösung zu erreichen. Dass wir da in manchen Bereichen wirklich schnell sind, zeigt sich ja, wenn wir mit einem anderen Maß messen, was die Grünen hier vielleicht tun, wenn wir – und das wurde von meinem Vorredner Reinhold Lopatka schon getan – auf Wien schauen.

Da hat sich im Mai 2010 noch die Grüne Spitzenkandidatin in Wien und nunmehrige Vizebürgermeisterin – in einem Notariatsakt sogar – verpflichtet, mit der FPÖ und der ÖVP gemeinsam eine Wahlrechtsreform zu machen, wenn die SPÖ keine absolute Mehrheit mehr hat. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Steht im Regierungsüberein­kom­men! Was ist das Problem? Lesen Sie das Regierungsübereinkommen!) Nun sind zwei Jahren vorbei, seit dieser Notariatsakt geschlossen worden ist, und bis heute haben die Grünen sich nicht darum gekümmert und gesagt, wir beschließen es. Bis heute nicht!

Im Gegenteil: Sie haben sich ins Regierungsprogramm noch hineinschreiben lassen, dass Sie bis Ende des Jahres 2012 Zeit haben. Sie haben eine Verhandlung mit den anderen Parteien geführt. Und wissen Sie, wann die war? – im April 2011. Also so lange dauert es jetzt schon, also über ein Jahr, bis Sie, wo Sie Regierungspartei in Wien sind, sich wieder herabbequemen, mit einer Oppositionspartei zu reden.

Das ist der große Unterschied. Sie reden ganz unterschiedlich. Wenn Sie in Wien Regierungspartei sind, reden Sie so, und wenn Sie hier Oppositionspartei sind, reden Sie ganz, ganz anders. Das finde ich nicht okay. Da sind Sie nämlich ganz eindeutig scheinheilig, meine Damen und Herren von den Grünen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ordnungsruf! – Abg. Petzner: „Scheinheilig“ ist ein Ord­nungs­ruf, und zwar ein klassischer!)

Wenn wir zur Parteienfinanzierung gehen, dann möchte ich Ihnen zitieren, was der Kollege Margulies von den Wiener Grünen im Jahr 2010 zu der Situation in Wien gesagt hat.

„Parteispenden und Finanzstrukturen der Wiener SPÖ sind offen zu legen (…) Bereicherungs-Maschinerie muss endlich gestoppt werden“, sagte Margulies am 29. August 2010, er sprach von der Budgeterstellung der Stadt Wien als „schmutzigen Tricks“ Brauners, er sprach von einer „Millionenverschwendung für Häupls Werbe­maschinerie“.

Was haben Sie von den Grünen bis jetzt gemacht? Sie sind eineinhalb Jahre in der Regierung, aber Sie haben nichts bei der Parteispendenstruktur in Wien gemacht, überhaupt nichts. Das Einzige, das Sie geschafft haben, ist, in ein Regierungs­programm hineinzuschreiben, Sie wollen ein neues Parteien- und Klubförde­rungs­gesetz, aber bis heute gibt es nicht einmal eine Initiative dazu, noch nicht einmal eine Regierungsvorlage.

Meine Damen und Herren von den Grünen, eineinhalb Jahre lang hatten Sie schon Zeit, eine solche vorzulegen, und bis heute haben Sie nicht einmal einen Strich dazu beigetragen, weil es Ihnen offensichtlich wichtiger ist, mit der SPÖ in der Regierung zu sitzen, als wirklich etwas für mehr Transparenz und Offenheit in Wien zu tun, meine Damen und Herren. Das ist der Unterschied. (Beifall bei der ÖVP. – Abg.


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Dr. Glawischnig-Piesczek: Sie sind wirklich herzig! – Abg. Dr. Moser: 20 Jahre ÖVP haben nichts gebracht! – Zwischenrufe beim BZÖ.)

Ich bedanke mich, Herr Kollege vom BZÖ, für den Zwischenruf, denn das ist ein ganz wichtiger Punkt. (Abg. Petzner: Wie heißt der Obmann? Kannst ein bisschen Werbung machen!) Kollege Ellensohn sagt auch, die SPÖ „verdient an Blut-Plakaten der FPÖ kräftig mit“.

Und Ellensohn sagte auch: „Über ein undurchsichtiges Firmengeflecht ist die Wiener SPÖ mit 13 Prozent an der Gewista beteiligt.“ (Abg. Petzner: Wie heißt der Herr Parteiobmann in Wien? – Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.) So. Wer hat jetzt etwas gemacht, Frau Kollegin Glawischnig? Sie fragen „Und?“ – Ich hätte mir eigentlich erwartet, dass Sie in der Wiener Regierungsbeteiligung sofort dafür sorgen, dass eine Offenlegung der Beteiligungen der Gewista stattfindet, und dass auch eine Offenlegung an der Stadt Wien und deren Betriebsergebnis mit der Gewista stattfindet.

Was haben Sie gemacht? Nichts. Wissen Sie, wer es jetzt offenlegt? Wer legt nun die Betriebsergebnisse der Gewista offen? Es ist die Regierungsbeteiligung der ÖVP auf Bundesebene, mit diesem Parteienfinanzierungsgesetz erreichen wir, dass die Gewista nun ihre Geschäftsströme und ihre Erlöse offenlegen muss.

Das ist der Unterschied zwischen unserer und Ihrer Regierungsbeteiligung. Wir stehen für mehr Transparenz, Sie stehen für Verschlampung und dafür, dass das noch weiter zurückgehalten und nicht ernst genommen wird. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

17.10


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Mag. Gerstl, auf den Vorwurf Scheinheiligkeit verzichten Sie bitte in Hinkunft! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Und „Verschlam­pung“?)

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


17.10.52

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass sich die Justizsprecher Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Mag. Steinhauser und ich als Justizsprecher des BZÖ vor 10 Minuten darauf geeinigt haben, dass Österreich das strengste Korruptions­strafrecht bekommen wird, seit die Zweite Republik ausgerufen wurde. (Beifall bei Abgeordneten des BZÖ.)

Aus den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses, der die letzten drei Monate die politische Grundlage dafür geliefert hat, haben wir jetzt endlich ein Korrup­tions­strafrecht in diesem Land, hinter dem nicht nur vier Parteien stehen, sondern auch eines, das eine tatsächliche Verbesserung bedeutet, wenn es darum geht, Korruption bei der Beamtenschaft, bei Politikern (Abg. Hörl: Aus eigener Erfahrung!), auch bei Abgeordneten und bei staatsnahen Betrieben endlich effektiv zu bekämpfen.

Das ist eben der Unterschied, sehr geehrte Damen und Herren. Ich lege Ihnen vor: die Regierungsvorlage über das Bundesgesetz zur Finanzierung der Parteien und den Antrag der österreichischen Parlamentsparteien zur Verschärfung des Korruptions­strafrechtes. Das steht mit dem morgigen Tag außer Streit und verdient tatsächlich seinen Namen.

Stundenlang und tagelang haben sich die Justizsprecher der österreichischen Parla­ments­parteien darum bemüht und gerungen, ein scharfes Gesetz auf den Tisch zu legen, das uns die Österreicherinnen und Österreicher nicht wieder zurückknallen. Tagelang, stundenlang haben sich Parlamentarier den Kopf zerbrochen, wie es in


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Zukunft möglich sein kann, dass wir korrupte Politiker tatsächlich ahnden. Dann sehen wir die Regierungsvorlage, die fleischgewordene Hirn- und Zahnlosigkeit, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Zwei Regierungsparteien über das Parteiengesetz, zwei Regierungsparteien, die sich gegenseitig im Abtausch ihrer Finanzierungsinstrumente auf eine Rolle Klopapier von neun Seiten geeinigt haben. (Abg. Dr. Lopatka: Also wirklich!)

Eine Regierungspartei wie die SPÖ, die die Gemeinnützigkeit ausnützt und über gemeinnützige Stiftungen und undurchsichtige Stiftungsbeteiligungen und Beteiligun­gen an Firmen ihr tägliches Auskommen findet, und eine Österreichische Volkspartei, die bei den üblichen Verdächtigen ihr Geld abholt, gehen her und legen diesem Parlament ein Parteiengesetz vor, das seinen Namen nicht verdient.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP, ich mache Ihnen einen Vorschlag. Geben Sie dieses Gesetz in die Hände der parlamen­tarischen Verhandlungen, in die Hände der Verfassungssprecher, in die Hände der Justizsprecher, und wir verhandeln das die nächsten zwei, drei Wochen, damit ein Parteientransparenzgesetz herauskommt, das wie das Korruptionsstrafrecht auch seinen Namen verdient.

Wenn Sie die Zeichen der Zeit erkennen wollen, die Hoffnungslosigkeit der Menschen in diesem Land, die tagtäglich darüber lesen, wie korrupt diese Politik geworden ist, dass mittlerweile jeder kassiert, dass jede Partei zugegriffen hat und mittlerweile die vernünftigen, anständigen und ehrbaren Abgeordneten und Politiker bei jeder Gelegen­heit betonen müssen: Aber, sehr geehrte Damen und Herren von der öster­reichischen Bevölkerung, wir gehören nicht dazu!, also wenn Sie diese Zeichen der Zeit nicht verstanden haben und tatsächlich auf einem Parteientransparenzgesetz beharren, das eine Erhöhung der Parteiförderung bedeutet, das noch mehr Intrans­parenz bedeutet, das die komischen Firmen- und Stiftungskonstruktionen der SPÖ nicht aufdeckt, das es weiterhin ermöglicht, dass die Österreichische Volkspartei mit ihrem Raiffeisen-Klub und wie die alle heißen – Strasser, Ranner, die ganze Skandal­liste bis hin zum Presseverein und zu Druckkostenbeiträgen –, wenn Sie also tatsächlich der Meinung sind, dass dieses Ihr Gesetz die Antwort auf die Korruptions­fälle ist, die der Unter­suchungsausschuss zutage getragen hat, dann ist Ihnen tatsächlich nicht mehr zu helfen, sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ.

Das trifft sich sehr gut, dass wir mit der Verhandlungsrunde der Justizsprecher vor rund 10 Minuten fertiggeworden sind. Sie haben heute zwei Modelle, wie man es macht. Das Modell eins ist, dass eine Justizministerin sagt, okay, sie bindet nach ihren Pleitegängen der vergangenen drei Monate endlich die Oppositionsparteien ein und schafft ein tatsächliches Antikorruptionsstrafrecht, das seinen Namen auch verdient.

Oder Sie gehen diesen Weg, dass Sie hier eine Regierungsvorlage vorlegen, die de facto ein Persilschein für weitere Kriminalität und Korruption in unserem Land ist. Wenn Sie das tatsächlich wollen, dann haben Sie aus den Korruptionsfällen von AKH, „Noricum“, „Lucona“, „Konsum“-Pleite, Praschak-Selbstmord und, und, und, bis heute herauf zu BUWOG tatsächlich nichts gelernt.

Wenn Sie hingegen wollen, dass dieses Land jemals in eine befreite Zukunft abseits der Korruption geht, dass die Politik auch wieder Respekt bekommt, weil sie eben nicht die Skandalblätter und die Skandalseiten füllt, sondern jene Seiten, wo über Leistungen und Erfolge berichtet wird, dann gehen Sie und binden in Zukunft alle Parteien ein – und das sehr rasch, damit wir zu einem Parteientransparenzgesetz kommen, das auch international standhält und Österreich nicht auf die Ebene von sizilianischen Firmenorganisationen oder Mafiaparteien bringt.


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Das ist genau das, was die Menschen von den Wahlurnen wegtreibt. Das ist genau das, was die Menschen abstößt von einer Politik, wie sie derzeit gepflogen wird von vielen schwarzen Schafen innerhalb aller österreichischen Parteien und vor allem von der österreichischen Bundesregierung, wenn sie tatsächlich so ein Gesetz dem Parlament vorzulegen gedenkt. (Beifall beim BZÖ.)

17.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


17.16.47

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte meine Rede etwas anders anlegen als Kollege Grosz vor mir. Ich glaube auch nicht, dass wir in einem Zustand sind, wo wir uns mit sizilianischen Parteien oder mit sizilianischen Zuständen vergleichen müssen. Ich bin allerdings auch nicht der Auffassung des Kollegen Matznetter, der Österreich jetzt schon als wenig korruptes Land glänzen sieht.

Lieber Kollege Matznetter, das kann man nach den Erfahrungen des Untersuchungs­ausschusses mit Sicherheit nicht sagen. Ich weiß auch nicht, ob es jedem von Ihnen herinnen, jedem von uns schon klar ist, dass das, was wir hier jetzt diskutieren, eine der letzten Chancen für diesen Parlamentarismus in Österreich ist. Ich sage Ihnen das ganz offen und ehrlich.

Das können Sie nicht nur abmessen an der Zustimmung für Ihre Partei oder Ihre Partei (der Redner zeigt in Richtung ÖVP und SPÖ), also für die Regierungsparteien, sondern es betrifft ja – und da hat Kollege Kopf in einem ungewollten Sinn durchaus recht – alle Parteien.

Die Art und Weise, wie wir umgehen oder unfähig sind, Probleme der Parteien­finanzierung, der Kontrolle, Transparenz und auch der Sanktionen zu lösen, Herr Kollege Kopf, die beschädigt nicht nur die ÖVP. Auch wenn die Grünen das vorbrin­gen, beschädigt das auch die Grünen oder meinetwegen, wenn es die FPÖ vorbringt, profitiert die FPÖ auch nicht unbedingt davon.

Aber, Herr Kollege Kopf, die Schlussfolgerung, die Sie daraus ziehen, ist die: Vorsicht beim Darüber-Reden! (Abg. Kopf: Nein, nein, nein!) – Dem halte ich entgegen: Wenn wir jetzt nicht die Chance ergreifen, aus diesem vorliegenden Entwurf, der beileibe nicht das Gelbe vom Ei ist, noch etwas Gutes zu machen, dann wird das den Parlamentarismus insgesamt, die politischen Parteien und die politische Kultur in diesem Land weiter beschädigen, Herr Kollege Kopf! Überhaupt keine Frage!

Aber um welche Sachen geht es? Wenn Kollege Gerstl sich hier herausstellt und sagt, die Grünen fordern da etwas, das schon seit heute vorliegt, nämlich einen Entwurf, dann sage ich dem Herrn Kollegen Gerstl: Es ist doch wirklich relativ uninteressant, wenn Sie hier Landtagsdebatten aus Wien nacherzählen. Es gibt neun Landtage in Österreich, und wenn jeder hergeht und aus seinem reichen oder weniger reichen Erfahrungsschatz in den Landtagen berichtet, dann bringt uns das wenig weiter.

Ich sage Ihnen auch, warum: Weil wir hier nämlich nicht über Landesregelungen diskutieren, sondern aus gutem Grund eine Regelung haben wollen, die nicht nur für den Bund verbindlich ist, sondern eine, die auch für die Länder und die Gemeinde- beziehungsweise Bezirksebene Klarheit schafft. (Beifall bei den Grünen.)

Das unterscheidet uns wahrscheinlich wirklich von der ÖVP oder von bestimmten Positionen, die in der ÖVP vertreten werden, die bis zuletzt noch versucht haben, länder­weise Eigenregelungen durchzusetzen. Das spielt es ganz sicher nicht mit uns. Wir brauchen bundesweite, verbindliche Regelungen, Transparenz auf allen Ebenen. Wir brauchen auch gute Kontrollinstitutionen, die imstande sind, das zu kontrollieren 


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und da hilft der Verweis auf den Rechnungshof auch nichts. Was wir aber auch brauchen, und damit bin ich wieder beim Kollegen Matznetter, das sind schon auch Sanktionen, ausreichende Sanktionen. (Abg. Dr. Matznetter: Habe nicht gesagt, dass ...!)

Herr Kollege Matznetter, du hast dich besonders darüber aufgeregt, dass wir fordern, dass die Wirtschaftsprüfer mit Sanktionen bedacht werden. (Abg. Dr. Matznetter: Die gibt es schon!) Ich möchte darauf hinweisen, dass das im Entwurf des Bundes­kanz­leramtes enthalten war, dass es diese Sanktionen für die Prüfer geben soll, und ich kann aus dem Umstand, dass sich diese Sanktionsmöglichkeiten für die Prüfer nicht mehr in dem jetzigen Entwurf befinden nur schließen, dass es offensichtlich irgendje­mandem, hoffentlich nicht dem Kollegen Matznetter, gelungen ist, die Sanktionen für die Prüfer heraus zu reklamieren. (Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Dr. Matznetter.)

Aber Entschuldigung, was spricht gegen ausreichende und wirksame Sanktionen? (Zwischenruf der Abg. Silhavy. Abg. Dr. Matznetter: Die gibt es schon!) Egal, wo wir hinschauen, ob in die Bundesrepublik oder in andere Länder, wir brauchen diese Sanktionen, wir brauchen ausreichende Sanktionen das Geld betreffend  ja, das muss sehr wehtun, und wir brauchen auch die strafrechtlichen Sanktionen, auch für die Wirtschaftsprüfer. Auch der Vorschlag des Bundeskanzleramtes, der auf sie eigens Bedacht nimmt, ist für uns eine Verhandlungsgrundlage. Aber ganz sicher ist es damit bei allem noch nicht getan, Herr Kollege Matznetter. (Weiterer Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Ich nehme durchaus aus dieser Debatte mit, dass der Einwand, der von grüner Seite gemacht wurde und der sich auf die Definition des Begriffes „Spenden“ bezogen hat  der uns insofern verblüfft hat, als wir es nicht für möglich gehalten haben, dass man mit einer derartig windschiefen Konstruktion eines trojanischen Pferdes große Interessen­gruppen wieder von der Überprüfbarkeit mit ausnimmt –, ich nehme zur Kenntnis, dass hier von einigen Rednern von Regierungsparteien und auch von der Ebene der Regierungsbank klargestellt wurde: Das wollen wir nicht. Wenn ihr, liebe Grüne oder liebe FPÖ  weniger liebe FPÖ –, eine andere Definition dieses Umstan­des bringt, dann soll uns das recht sein.

Wenn das das Ergebnis dieser heutigen Debatte ist, dann bin ich in diesem einem Punkt zufrieden. Wenn aber dann wieder herauskommen sollte, dass es irgendwelche Umgehungsmöglichkeiten, trojanische Pferde gibt, die man hineinschiebt, dann sicher nicht mit uns. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Und es muss Ihnen klar sein, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien: Sie werden dringend die Zustimmung nicht nur der Oppositionsparteien, sondern auch der Öffentlichkeit brauchen.

Es kann uns nichts Schlimmeres passieren, als dass wir entweder gemeinsam oder nur Sie allein an die Öffentlichkeit treten, mit einem umfassenden Transparenzpaket, das der Prüfung der medialen Öffentlichkeit, der Prüfung von Experten, et cetera nicht standhält. Darum sehe ich das auch völlig anders als der Kollege Kräuter, der von Querschüssen eines Politologen gesprochen hat. Entschuldigung Kollege Kräuter, wenn der Herr Sickinger … (Abg. Dr. Kräuter: Nein! War ein ganz anderer Zusam­menhang!) Gut, ich nehme es sofort wieder zurück, aber was wir brauchen, ist auch die Bereitschaft dieser Experten, und wir brauchen sie auch an dem gemeinsamen Tisch.

Wenn wir uns darauf verständigen können, dass uns das guttut, wenn wir uns nicht nur mit dem Kollegen Sickinger, sondern auch mit NGOs, die sich in den letzten Monaten intensiv mit diesen Fragen beschäftigt haben und die auch einiges befördert haben in dieser Sache, gemeinsam an einen Tisch setzen, um diesen Entwurf wirklich zu einem


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zu machen, in dem wir uns nicht unbedingt hundertprozentig, meinetwegen neunzig­prozentig, aber in dem wir uns wiederfinden können und den wir gut nach außen vertreten können, dann haben wir etwas erreicht. Wenn wir weitermachen mit dem Geplänkel wie es heute bemerkbar war  ihr, ihr, ihr, ihr! , dann haben wir nichts erreicht. Ich warne davor, es wird keiner Partei in diesem Haus guttun.

Unsere Bereitschaft, daran mitzuwirken, haben Sie allein schon dadurch gesehen, dass wir diesen Entschließungsantrag eingebracht haben. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.) Da stehen elf Punkte drinnen, und wir hätten gerne gehabt – Kollege Kickl hat es ganz am Anfang erwähnt –, dass diskutiert wird über diese elf Punkte.

Dass man von Ihrer Seite sagt, was da an diesen elf Punkten fehlt, was nicht passt, was ohnehin schon enthalten ist, darüber ist in der Debatte kaum diskutiert worden. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Da ist nichts ohnehin schon enthalten!) Was passiert?  Kollege Gerstl stellt sich her und sagt: Ein Antrag ist eh da! – Das reicht uns nicht, Sie haben offensichtlich nicht mitbekommen, dass da elf Punkte drinnen enthalten sind, Kollege Gerstl. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

Noch einmal und abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die Debatte, die Sie und wir heute hier geführt haben, wird hoffentlich nicht Ende Juni wiederholt so ablaufen. Ich hoffe, dass wir Ende Juni so weit sind, dass wir alle miteinander zustimmen können, sonst müsste ich Ihnen den Vorwurf machen, dass Sie eine große Chance für den Parlamentarismus verfehlt haben. (Beifall bei den Grünen.)

17.26


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 1926/A(E) der Abgeord­neten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend lückenlose Transparenz für Parteifinanzen.

Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Antrag findet keine Mehrheit und ist abgelehnt.

17.27.01Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 10751/AB

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nunmehr zu der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport mit der Ordnungszahl 10751/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf. Der Erstredner hat zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten; Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung und zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Dr. Walser als Antragsteller des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.27.48

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Minister, wir sind mit der Antwort, die Sie uns gegeben haben, nicht zufrieden und


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haben deshalb diese Debatte verlangt. Ich möchte aber einleitend schon eines klarstellen: Was ich an Ihnen schätze und schätzen gelernt habe in den letzten Wochen, sind sehr klare Worte gegenüber rechten Umtrieben in unserem Land, sind sehr klare Worte beispielsweise auch, was die Rolle des FPÖ-Klubobmanns und Parteichefs Heinz-Christian Strache und seine Aussagen zu den Deserteuren anlangt.

Sie haben in diesen Fällen jeweils die richtigen Worte gefunden, und Sie haben zu Recht in der Anfragebeantwortung festgehalten, dass es unter Ihrer Führung im Ressort null Toleranz gegenüber ewig gestrigem Gedankengut im Bundesheer gibt. (Zwischenrufe der Abgeordneten Kickl und Mag. Stefan.) Das habe ich geschätzt, das schätzen wir, und wir unterstützen Sie in diesem Zusammenhang auch.

Worum es uns geht, da komme ich noch auf einen Punkt Ihrer Beantwortung zu sprechen, ist, den unwürdigen Zustand, der derzeit am Heldenplatz herrscht – konkret im Äußeren Burgtor und dort wiederum vor allem, aber nicht nur in der Krypta –, zu thematisieren und schlussendlich auch abzustellen. Das würde jener Linie entsprechen, Herr Minister, die Sie angekündigt haben, das würde dem entsprechen, was, wie ich glaube, auch Ihr Ziel ist.

Warum ist diese Situation im Burgtor in der Krypta unwürdig?

Punkt eins: Es wird dort offiziell, quasi vom Bundesheer als indirektem Betreiber  natürlich ist das die katholische Militärseelsorge, die das formal übernommen hat, aber dahinter steht das Bundesheer –, von einem österreichischen Heldendenkmal ge­sprochen, und innerhalb dieser Krypta lesen wir dann die Namen der Gefallenen des Zweiten Weltkrieges. Wir lesen die Namen sämtlicher, vom Schwarzen Kreuz recherchierter Gefallener der Wehrmacht, sämtlicher Gefallener der SS, der Waffen-SS – und das, bitte, hat nichts Österreichisches an sich. Das ist eines österreichischen Heldendenkmals, wiewohl wir den Begriff an sich schon thematisieren würden, unwürdig. (Abg. Dr. Graf: Da waren Vorarlberger auch dabei!)

Innerhalb dieser Krypta gibt es dann die Totenbücher. In diesen Totenbüchern sind alle aufgeführt, die während des Zweiten Weltkrieges zu Tode gekommen sind. Die meisten von ihnen sind im Rahmen der Wehrmacht gefallen. Das sind sogenannte „Pflichterfüller“, auch aus der Waffen-SS. Und im Begleittext steht, dass diese Toten­bücher täglich umgeschlagen werden, sodass sie somit symbolisch nie verges­sen werden.

Wir fragen uns dann natürlich, was für Personen das sind, die da nie vergessen werden sollen (Abg. Kickl: Sie machen es sich einfach!), die – und ich zitiere den Spruch, der dort angebracht ist – in Erfüllung ihres Auftrages ihr Leben ließen. (Abg. Kickl: Was wären Sie für ein Held gewesen!)

Ich möchte vor allem auch an einen erinnern, als einen von vielen, denn es ist leider nicht möglich, alle SS-Männer zu recherchieren, da ja jeden Tag nur eine bestimmte Seite umgeschlagen wird. Aber einen sehr interessanten Fall habe ich gefunden. Es ist ein Mann aus meiner Heimat, aus Vorarlberg. (Ruf bei der FPÖ: Ein Vorarlberger!) Es handelt sich um Josef Vallaster, geboren 1910 in Silbertal.

Was hat dieser Josef Vallaster, der im Zweiten Weltkrieg auch sein Leben ließ, in Erfüllung des Auftrages, wie dort dargestellt wird, geleistet? – Er war von vornherein Nationalsozialist, nach dem Verbot der NSDAP ab 1933 ein sogenannter Illegaler, beteiligt an diversen Umtrieben, an nationalsozialistischer Terrortätigkeit, die es in Vorarlberg en masse gegeben hat. Vallaster ist dann geflüchtet nach Deutschland, hat sich dort innerhalb der NSDAP einen gewissen Namen gemacht und hat dann unmittel­bar nach dem Anschluss eine bemerkenswerte Karriere gemacht.


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Vallaster war als SS-Mann in Schloss Hartheim tätig, hat dort den Gashahn bedient, war ein sogenannter „Brenner“, wie man das in Hartheim genannt hat, und war als „Brenner“ mitverantwortlich dafür, dass 18 000 Menschen mit geistiger Behinderung in Hartheim ermordet wurden. – Und dieses Mannes wird gedacht! Dieser Mann hat angeblich im Auftrag der Heimat sein Leben gelassen. Er war nach Hartheim im Konzentrationslager Belzec in Polen tätig. Er war tätig im Rahmen der „Aktion Reinhardt“ . Er ist dann versetzt worden ins Vernichtungslager Sobibor und war auch dort wieder für die Vergasung von Menschen und für die Verbrennung der Opfer „zuständig“.

Josef Vallaster war ein Mann, der wegen seiner Brutalität sogar von der SS gerügt worden ist. Er war ein Mann, der sich die besondere Feindschaft der Häftlinge zuge­zogen hat und der in einem Akt eines besonderen Heldenmutes in Sobibor, beim Häftlingsaufstand gegen die SS, von empörten Häftlingen am 14. Oktober 1943 erschlagen worden ist. Dieser Mann hat in seinem Leben nichts anderes getan, als im Sinne des Nationalsozialismus zu morden.

Vallaster ist ein Beispiel von vielen, die in der Krypta unterschiedslos mit Soldaten der Wehrmacht, die sich nichts zuschulden kommen lassen haben, genannt werden. Das halten wir für einen untragbaren Zustand, Herr Minister, und deshalb ist die Beantwortung meiner Frage an Sie, nämlich die Beantwortung der Frage 6: „Teilen Sie die Einschätzung, dass Angehörige der Wehrmacht ‚für Österreich‘ gefallen sind (…)?“, unzureichend.

Sie beantworten das damit, dass eben die Gefallenen beider Weltkriege geehrt wer­den und dass dort nicht das Wort „gefallen“ vorkomme, sondern „umgekommen“. Das ist ein unwürdiger Zustand, Herr Minister, wir sind dringend gefordert, den zu beenden. Die Gemeinde Silbertal war dazu in der Lage. Sie hat einen Erinnerungsplatz eingerichtet. Die Gemeinde Silbertal hat diesen Erinnerungsplatz so gestaltet, dass er eigentlich vorbildlich sein könnte für ganz Österreich. Also wenn Sie so wollen: Österreich muss Silbertal werden!

Ich darf Sie daran erinnern, dass an diesem Ort – wirklich einer staatlichen Pein­lichkeit – österreichische Soldaten Ehrenwache stehen müssen für Massenmörder der SS, dass Staatsbesuche dorthin geführt werden und dort ihre Kränze niederlegen, dass der Bundespräsident, der Bundeskanzler dort jeweils ihre Kränze niederlegen, zu Ehren der sogenannten unbekannten Soldaten!

Wir haben gesagt, dieser Ort muss komplett umgestaltet werden. Ich habe das auch dem Herrn Bundespräsidenten geschrieben, und ich darf die Antwort des Herrn Bundespräsidenten zitieren:

„Im Übrigen möchte ich Ihnen zustimmen,“ – schreibt er mir –, „dass (…) das gesamte Ensemble des Heldenplatzes im Hinblick auf eine zeitgemäße Gedenkkultur Gegenstand von politischen, historischen und städteplanerischen Überlegungen werden sollte.“

Der Herr Bundespräsident unterstützt unsere Forderung also – und wir fordern von Ihnen, dringend eine international besetzte, wissenschaftliche Kommission einzuset­zen, die diesen unwürdigen Platz jetzt endlich in einen würdigen Gedenkplatz für die Republik Österreich umgestaltet! Wir glauben, dass in dieser Umgestaltung auch der Widerstand eine entscheidende Rolle spielen sollte. Wir glauben, dass dort auch dieses heftig diskutierte Deserteur-Denkmal untergebracht werden sollte.

Wir glauben überhaupt, dass auch die Opfer des Nationalsozialismus an dieser zentralen Gedenkstätte Platz haben müssen.


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Die Krypta ist ein Ort staatlicher Peinlichkeit, Herr Minister! Und das muss ein Ende haben! (Beifall bei den Grünen.)

17.37


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Mag. Darabos. – Bitte.

 


17.38.03

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Walser, grundsätzlich teile ich Ihre Meinung, bei 90 Prozent Ihrer Worte. (Zwischenruf des Abg. Dr. Hübner.)

Ich habe vor fast genau zwei Jahren – ich verstehe die Unruhe bei der FPÖ sehr wohl, aber man sollte sich vielleicht zurücknehmen (Abg. Dr. Graf: Wir sind ganz ruhig!) – eine Auszeichnung der Freiheitskämpfer bekommen, und zwar die höchste Aus­zeichnung, die von der Widerstandsorganisation gegen den Nationalsozialismus auszusprechen ist, nämlich die Otto-Bauer-Plakette. Auf diese bin ich sehr stolz.

Ich erwähne diesen Umstand auch deshalb, weil es ein emotionaler Moment für mich persönlich war. Auszeichnungen sind nicht so wichtig, aber in diesem Fall ist mir eine Auszeichnung sehr wichtig, da sie mich auch in meiner Arbeit gegen Rechts­extremismus, meiner Arbeit zur Aufarbeitung der Geschichte, auch des österreichi­schen Bundesheeres, und in meiner konsequenten Politik gegen rechte Umtriebe bestärkt.

Und wenn ich es militärisch ausdrücken darf: Ich stehe auf der richtigen Seite der Front. (Abg. Neubauer: Als Wehrdienstverweigerer! Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.) Ich stehe auf der richtigen Seite der Front. Ich gehe davon aus, dass das auch in der ÖVP so gesehen wird, da auch sehr viele Ihrer Mitglieder von den Nazis ermordet worden sind. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich gehe davon aus, dass auch die Grünen – und das habe ich jetzt gesehen – diese antifaschistische Haltung teilen. Es gibt kein Augenzwinkern gegen Rechts. (Abg. Dr. Graf: … Augenzwinkern gegenüber Links?!) Es ist eine Null-Toleranz-Politik, wie Sie, Herr Abgeordneter Walser, es angesprochen haben. (Demonstrativer Beifall der Abg. Ablinger.)

Ich sorge auch dafür, dass sich das Heer auch mit unangenehmen Vergangenheits­bewältigungen zu beschäftigen hat, dass es sich mit seiner Geschichte auseinander­setzt. (Beifall bei der SPÖ.)

Es hat unter meiner Amtsführung eine Reihe von Maßnahmen gegeben, die das auch deutlich machen. (Abg. Dr. Fichtenbauer: Die „Kronen Zeitung“ …!) Ich habe bei­spiels­weise verboten, dass Ressortangehörige am umstrittenen Gebirgsjägertreffen in Mittenwald in Deutschland teilnehmen; bis dahin wurde das von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres regelmäßig wahrgenommen.

Ich habe die Unterstützungsleistung des österreichischen Bundesheeres am Ulrichs­berg beendet und die Teilnahme von Heeresangehörigen in Uniform verboten. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Auch das war jahrzehntelang Usus. Ich habe damit Schluss gemacht, auch wenn es Ihnen, Herr Abgeordneter Stefan, nicht passt.

Auf meine Anweisung hin hat der Generalstab auch das Tragen der Uniform beim Ball des Wiener Korporationsringes untersagt. (Zwischenrufe bei Abgeordneten der FPÖ.) – Ja, das ist ein typisches Beispiel, woher sozusagen die Aufregung kommt in diesem Haus, wenn man über Antifaschismus spricht. Das möchte ich heute auch einmal klar zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der


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Grünen. – Abg. Dr. Graf: Sie sind ja nicht einmal in der Lage, rechtzeitig einen Be­scheid zuzustellen!)

Gedenktafeln an Opfer und Verbrechen der Nazizeit wurden auf meine Initiative angebracht, und zwar beispielsweise in der Klagenfurter Khevenhüller-Kaserne, wo es während der Nazidiktatur ein Außenlager des KZ Mauthausen gegeben hat, in der Grazer Belgier-Kaserne, die eine ehemalige SS-Kaserne war, wo SS-Angehörige Juden ermordet, in Bombentrichter geworfen und zugeschüttet haben. Wir haben das auch mehrfach durch eine militärhistorische Kommission geprüft.

Es wurde eine Gedenktafel am Heeresschießplatz Glanegg installiert, in der zwischen 1939 und 1945 von einem Militärgericht Hunderte Personen zum Tode verurteilt wurden und zu Tode gekommen sind. Wir haben Kommandogebäude umbenannt. Wir haben in der Khevenhüller-Kaserne, die ich schon angesprochen habe, NS-Fresken künstlerisch verändert, um auch den historischen Hintergrund beleuchten zu können. Die Biedermann-Huth-Raschke-Kaserne im 14. Bezirk erinnert an drei Widerstands­kämpfer. Am Floridsdorfer Spitz wurde eine Gedenktafel zur Erinnerung an Major Karl Biedermann, Hauptmann Alfred Huth und Oberleutnant Rudolf Raschke angebracht.

Wir unterstützen als österreichisches Bundesheer zahlreiche Studien, beispielsweise die Broschüre 1938 – Beginn der Shoah – Orte, Geschichte, Bilder oder auch die Dokumentation über Angehörige des Bundesheeres, die ab März 1938 Opfer politi­scher oder rassistischer Verfolgung durch das NS-Regime geworden sind.

Das Bundesheer unterstützt auf meinen ausdrücklichen Wunsch die Ausstellung „‚Was damals Recht war …‘ – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht“. Ich habe auch ganz bewusst den Ehrenschutz für diese Ausstellung übernommen. Ich halte das für wichtig. (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.)

Herr Abgeordneter Walser, zu dem von Ihnen angesprochenen Deserteur-Denkmal: Ich trete auch – und habe das mehrfach öffentlich betont – für die Errichtung dieses Denkmals ein. (Abg. Dr. Hübner: Ja, ja, Deserteure sind das Rückgrat jeder Armee!) Diejenigen, die damals die Waffen niedergelegt haben, Herr Abgeordneter, taten das aus Überzeugung gegen ein terroristisches Regime. Wenn Sie das jetzt verteidigen wollen, ist das Ihre Sache, meine ist es jedenfalls nicht. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Diese Menschen haben sich für diesen Weg entschieden, um eben nicht Werkzeug des Naziregimes zu werden, und das verdient Achtung und Respekt – und nicht Häme, wie von Ihnen jetzt öffentlich auch hier im Hohen Haus dargebracht.

Wenn sich ein Abgeordneter dieses Hauses – und er gehört Ihrer Fraktion an – hinstellt und die Desertion im Dritten Reich mit jener in rechtsstaatlichen Demokratien vergleicht, dann verharmlost das das menschenverachtende Naziregime, und dafür stehe ich nicht. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischen­rufe der Abgeordneten Dr. Graf und Mag. Stefan.)

Zur Krypta: Ja, sehr geehrter Herr Abgeordneter, auch ich bin Ihrer Meinung. Ich hinterfrage die Gestaltung von Krypta und Weiheraum am Heldenplatz. Dazu gehört nicht nur, die Totenbücher zu überprüfen, die die Namen der Gefallenen des Ersten und des Zweiten Weltkrieges beinhalten und somit auch die Namen der Gefallenen der SS oder Waffen-SS beinhalten könnten, sondern es geht um die gesamte inhaltliche und formale Gestaltung von Krypta und Weiheraum. Der Herr Bundespräsident hat das in einem Brief an Sie ähnlich ausgedrückt.

Wir sollten uns fragen, ob die Krypta in dieser Form noch zeitgemäß ist oder ob es Änderungsbedarf gibt. Ich schlage daher vor – das deckt sich durchaus mit dem, was Sie heute auch gesagt haben –, eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Präsi-


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dentschaftskanzlei, der Regierung, des Bundesdenkmalamtes einzurichten, die die Defizite inhaltlicher und formaler Natur überprüft, Änderungen konzipiert und schließ­lich auch umsetzen sollte.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist es auch, das ungeklärte Gerücht zu prüfen – das wissen Sie wahrscheinlich aus der medialen Berichterstattung –, ob der Bildhauer und Hitler-Anhänger Wilhelm Frass bei der endgültigen Montage des Kriegers im Frühjahr 1935 eine Metallkapsel mit Nazi-Huldigungen unter die Figur gelegt hat oder nicht. Er hat das behauptet, wir werden das prüfen. Ich habe die Militärhistorische Denkmalkommission beauftragt, das in die Wege zu leiten. Es gibt derzeit Gespräche mit der Burghauptmannschaft, die die Durchführung dieser Überprüfung auch in die Wege leiten sollte. Sie wissen, dass dieser tote Soldat, diese Figur, bisher nicht gehoben und geöffnet wurde, und wir wollen Gewissheit haben.

Zum Schluss kommend: Ich bin der Auffassung, dass die Republik Österreich mit einer fachlich fundierten Umgestaltung von Krypta und Weiheraum sowie mit der Errichtung eines Denkmals für Deserteure der Wehrmacht wieder einen großen und nicht zu unterschätzenden Schritt nach vorne gemacht hat, einen Schritt nach vorne auch im Umgang mit unserer Geschichte – Sie erinnern sich sicherlich an die historischen Erklärungen von Bundeskanzler Vranitzky –, in der Auseinandersetzung mit unserer Geschichte, die durchaus, wie wir alle wissen, mit dunklen Flecken behaftet ist.

Ich werde in meiner Ressortführung jedenfalls weiterhin unbeirrt Maßnahmen setzen, um – auch wenn das offensichtlich nicht auf ungeteilte Gegenliebe hier im Haus trifft – diese Aufarbeitung der Geschichte fortzusetzen.

Es wird weiterhin eine klare, eindeutige, konsequente antifaschistische Haltung geben. Ich weiß, dass die Grünen mich da unterstützen (Zwischenruf des Abg. Dr. Hübner), und ich glaube, dass wir da eine gute und qualitative Partnerschaft auch im Sinne der Aufarbeitung der Vergangenheit der Republik Österreich und der dunklen Flecken in unserer Geschichte haben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

17.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähauser. – Bitte. (Ruf: Ausgezeichneter Vortrag! – Ruf bei der SPÖ: Ja, Sie haben recht …! – Abg. Grosz: Der Beste, den wir haben!)

 


17.47.12

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Bundesminister, ich bin dankbar für die klare Antwort, die jetzt von Ihnen gekommen ist. Ich bin schon auch ein bisschen … (Zwischenruf des Abg. Grosz.) – Herr Kollege Grosz, machen Sie mir die Freude, hören Sie ein bisschen zu! Geschichte schadet auch jungen Menschen nicht.

Herr Bundesminister Darabos, die Auflistung, wie Sie die Bewältigung der faschis­tischen Zeit sehen, beeindruckt. Die Maßnahmen, die Sie bisher gesetzt haben, beeindrucken auch, und ich gehe davon aus, wenn Kollege Walser da noch etwas tiefer gehen möchte, geht es ihm vielleicht ein bisschen zu langsam. Das mag sein.

Ich denke aber, dass wir in dieser wirklich schwierigen Aufarbeitung der Geschichte – die Sozialdemokraten haben sich ja mit ihrer braunen Vergangenheit schon ordentlich beschäftigt – … (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.) – Herr Präsident Graf, Sie wissen, wie einfach es ist, bei Zwischenrufen Vorsitz zu führen. (Abg. Dr. Graf: Sie werden den einen Zwischenruf aushalten!) Gehen Sie mit gutem Beispiel voran, hören Sie auch ein bisschen zu! Sie haben mehr Möglichkeit als ich, dazu auch das Wort zu ergreifen. (Beifall bei der SPÖ.)


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Meine Damen und Herren! Wir sollten gemeinsam aus der Geschichte so viel lernen, dass wir uns mit Respekt diesen Themen immer wieder annähern, und wir sollten eines gemeinsam erreichen, ein wirkliches Niemals-Vergessen, und aus dem, was wir nie vergessen sollten, die Schlüsse ziehen, dass so etwas nicht mehr mit unserem Zutun, auch nicht mit dem Zutun unserer Kinder entstehen wird können.

Wir haben hier in diesem Haus vor ein paar Tagen eine Gedenkveranstaltung gehabt, die genau in die richtige Richtung geht. Es waren nicht alle Abgeordneten anwesend, es waren viele da, aber ich glaube, auch das ist ein Zeichen nach außen, dass das österreichische Parlament, die österreichische Politik sich dazu bekennt, was in der Geschichte geschehen ist, sich auch klar davon distanziert und alles in die Wege leiten wird, so etwas für die Zukunft zu verhindern.

Der Herr Bundesminister hat einige kleine Maßnahmen angeführt: Es werden Studien gemacht. Es gibt zum Beispiel genügend Publikationen, die nur dazu genutzt werden sollten, auch einmal hineinzuschauen.

Wir haben nichts davon, wenn wir uns gegenseitig Vorwürfe machen, was vor 40 oder 50 Jahren geschehen ist. Wir wissen heute nicht, wie wir selbst reagiert hätten. Gott sei Dank waren wir nicht in der Form gefordert, uns entsprechend zu äußern. Ich weiß nicht, wie stark ich persönlich gewesen wäre – das kann ich heute nicht sagen –, aber ich weiß, wie ich reagiert hätte, wenn ich die Folgen gekannt hätte. Da kann man sich nämlich nur striktest davon distanzieren und dagegen ankämpfen, dass so etwas wieder geschieht.

Meine Damen und Herren! Wir reden ja davon, das Bundesheer gesundzuschrumpfen, Kasernen zu verkaufen. Es gibt in Salzburg die Kaserne Glasenbach. Ich weiß schon, das Wort Glasenbach ist für viele wieder ein Reizwort. Dass das Bundesheer aber auf fast 40 Prozent – was heißt 40?, 70 oder 80 Prozent – des Erlöses verzichten soll, weil man meint, diese Kaserne wäre ein Denkmal aus der NS-Zeit, da verstehe ich die Welt nicht mehr.

Ich war dort selbst in meiner Grundausbildung beschäftigt, ich wüsste nicht, was dort zu schützen wäre – außer die Gedanken mancher, die dort für das, was sie angerichtet haben, auch Konsequenzen zu tragen hatten. Das ist aber nicht unsere Aufgabe. Unsere Aufgabe ist, daran zu erinnern. Da sollte man auch Tafeln anbringen – Mahntafeln –, aber letztendlich sollte man nicht Gebäude verehren, die eigentlich keinen Ruhm in das politische Geschehen, in die Historie bringen können.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass wir den Herrn Bundesminister in seiner Arbeit bei der Aufarbeitung der faschistischen Vergangenheit unterstützen sollen. Und ich sage noch etwas, Herr Bundesminister: Es gibt immer wieder Kritik in deine Rich­tung, in Sachen Heeresführung und so weiter. Nur: In der historischen Bearbeitung der Vergangenheit ist jede Kritik, die an dich gerichtet ist, unangebracht, weil du mit gutem Beispiel vorangehst, wie man solche Dinge aufzuarbeiten hat. Auch die Wort­meldung heute war konziliant, nicht schuldzuweisend, sonst eher mahnend – und das ist genau das, was wir brauchen.

Daher: Hören wir uns gegenseitig zu, vergessen wir gemeinsam nicht, und seien wir stolz auf unsere Republik! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. – Bitte. (Zwischenrufe der Abgeordneten Grosz und Dr. Graf.)

 


17.51.57

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Der 8. Mai 1945 ist für Österreich und Europa


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zweifelsfrei ein wichtiges Datum, weil das NS-Regime gefallen ist und Europa von der Geißel dieses Krieges, des Zweiten Weltkrieges befreit wurde.

Wenn wir heute, nach 57 Jahren, noch immer darüber diskutieren, was damals beson­ders Unrecht war und wer ein „guter“ und wer ein „böser“ Mensch war, und nicht erkennen, dass dieses Regime ein Unrechtsregime war, das Massenmord zugelassen und ihn auch tatsächlich gelebt hat, dann kann ich nicht verstehen, dass es hier in diesem Hohen Haus möglicherweise noch immer jemanden gibt, der das sozusagen mit einem Augenzwinkern historisch, politisch diskutiert. (Abg. Dr. Graf: Das tut ja keiner! – Zwischenbemerkung von Bundesminister Mag. Darabos. – Zwischenrufe bei FPÖ und SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Wir von der Österreichischen Volkspartei haben immer wieder versucht, an dieses Thema sehr, sehr ordentlich heranzugehen. Wolfgang Schüssel hat in der damaligen schwarz-blauen Regierung mit der Restitution auch bewiesen, dass es uns wichtig ist, dass wir dieses Thema Schritt für Schritt aufar­beiten. Auch in der Frage der Deserteure, die seinerzeit – 2005 – vom Hohen Haus bearbeitet wurde, ist das, glaube ich, eine Maßnahme gewesen, mit der wir alle uns in die richtige Richtung bewegt haben.

Herr Bundesminister, zu Ihrer Anfragebeantwortung – ich bin übrigens mit vielen Anfragebeantwortungen nicht einverstanden, aber da haben Sie auch meiner Meinung nach zweifelsfrei die richtigen Worte gefunden, und das darf man sich von einem Sozialdemokraten und Historiker auch erwarten –: Was ist bei dieser Frage wichtig? – Bei dieser Frage ist immer wichtig, dass wir sehen und dass wir den Opfern, die in diesem Regime umgekommen sind, auch höchsten Respekt zollen. Wir müssen bei dieser Bewertung auch an die Täter denken und dürfen keine Beschönigungen dieser Täter – nicht einmal im Ansatz – zulassen.

Geschätzte Damen und Herren! Wenn wir vor der Krypta stehen und bei vielen feierlichen Anlässen der Toten gedenken, die im Ersten und im Zweiten Weltkrieg umgekommen sind, die auch gefallen sind – vorhin wurde die Liste der umgekom­menen und gefallenen Soldaten angesprochen –, dann denke ich immer daran, dass es viele gegeben hat, die in diesen Krieg ziehen mussten und nicht wollten und wirklich umgekommen sind. Viele Soldaten sind Opfer des Systems, viele sind aber auch Täter. Daher kann man es sich doch nicht einfach machen.

Wenn es heute noch Menschen gibt, die den Heldenplatz dadurch entweihen, dass sie eher daran denken, dass ein Krieg verloren gegangen ist, und nicht daran denken, dass ein Regime – Gott sei Dank – zerschellt ist, dann muss man das sicherlich noch kritisch diskutieren und hinterfragen.

Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Uns geht es bei dieser Anfrage­beantwortung auch darum, auch in der Zukunft im richtigen Ton zu diskutieren, damit – wie schon mein Vorredner gesagt hat – niemals das geschieht, was in der Vergangen­heit in unserem Land geschehen ist.

Niemals vergessen!, das muss ein Auftrag für uns alle sein, den wir auch an unsere Kinder weitergeben müssen.

Wir von der Österreichischen Volkspartei werden diesem Thema weiterhin vorbehaltlos gegenüberstehen und in diese Richtung auch arbeiten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

 



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17.56.46

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Bei Durchsicht der Anfragebeantwortung, die der Herr Bundesminister vorgelegt hat, könnte man weitgehend einverstanden sein; allerdings wäre es gut gewesen, wenn er vorher nicht gesprochen hätte.

Herr Bundesminister, ich fürchte, Sie müssen Ihre Otto-Bauer-Auszeichnung wieder zurückgeben. Ich zitiere die Worte Otto Bauers beim sozialdemokratischen Parteitag am 31. Oktober und 1. November 1918 in Wien in aller Kürze. Er hat gesagt: Vom nationalen Standpunkt als Deutscher und vom Standpunkt der Sozialdemokratie muss der Anschluss an Deutschland verlangt werden! – Zitatende. (Oh-Rufe bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Die Schriften von Otto Bauer zu lesen, ist ganz interessant. Ich vermute, Sie haben das noch nicht gemacht; ich habe es zum Teil gemacht, nicht vollständig. Otto Bauer hat in einer radikalen Worthetze vor den Februarereignissen des Jahres 1934 zum Klassen­kampf – zum bewaffneten Klassenkampf – aufgerufen. Als dieser aber losgegangen ist, ist er pfeilschnell geflüchtet, hat die weiteren Dinge im Lande von dort aus beobachtet (Zwischenbemerkung von Bundesminister Mag. Darabos– nein, das ist wahr, das ist nicht unglaublich! (Zwischenruf bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Geh, sprich weiter! Lass dir die Zeit nicht stehlen!) Entschuldigung, Sie sind Historiker, ich bin nicht unbeschlagen in der Historie; ich würde mich jederzeit einem offiziellen Measurement mit Ihnen stellen.

Otto Bauer hat den „Anschluß“ 1938 begrüßt, ebenso wie andere führende Sozial­demokraten. (Rufe: Renner!) – Renner, danke, Seitz, von den katholischen Bischöfen ganz zu schweigen. (Abg. Grosz: … endlich den Renner-Ring umbenennen!) Was will ich damit sagen? Ich erhebe überhaupt keinen Vorwurf. Ich verweise nur auf die Irrtumsanfälligkeit verschiedener Menschen, die sich im Lauf der Geschichte einstellen kann. (Zwischenruf bei den Grünen.)

Interessant ist auch Ex-Justizminister Tschadek, der noch heute quasi ein Säulen­heiliger in vielen sozialdemokratisch regierten Gemeinden ist. Ex-Justizminister Tschadek war ein klassischer Blutrichter. Das wurde lange Zeit verschwiegen. Unter seinem Regime sind sieben Todesurteile verhängt worden. Bei einem Todesurteil, das er gegen einen Herrn Becker verhängt hat, wurde es sogar den Vorgesetzten zu viel, und dieses Todesurteil ist von der Instanz des Tschadek abgemildert worden.

Wenn wir uns über die Frage der Geschehnisse in Hartheim unterhalten, gebe ich dem Herrn Abgeordneten Walser vollständig recht: Es gibt an der Abscheulichkeits­dimen­sion dieses Verbrechens des Nationalsozialismus und aller anderen Verbrechen über­haupt nichts zu rütteln, zu deuteln, zu beschönigen. Und die Klarstellung unserer Fraktion ist schon tausendmal erfolgt – ich mache es zum 1 001. Mal –, dass wir uns in aller Schärfe davon distanzieren.

Aber Sie, Herr Bundesminister Darabos, haben mit keiner Schlampigkeit der Wortwahl auch nur ansatzweise das Recht, von „rechten Umtrieben“ zu sprechen, hier (in Richtung FPÖ-Fraktion weisend) hinzuschielen und „rechtsextrem“ zu meinen! (Beifall bei der FPÖ.)

Die FPÖ bekennt sich klar zur rechten politischen Sphäre – aber wir haben mit dem Dreck des Nationalsozialismus nichts zu tun, und damit können Sie uns auch nichts anhängen! (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.) Das weisen wir in aller Schärfe zurück! (Abg. Mag. Lapp: Was ist mit…?)

Wenn es darum geht, an der Krypta herumzufummeln, sage ich einmal, und sich in die Gegend der Lächerlichkeit zu begeben, um eine Kapsel zu finden, so darf ich nur


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Militär-, Bundesheerwissen vermitteln: Dieser Granitsoldat ist schon zwei Mal – aus bautechnischen und anderen Gründen – vom Fundament gehoben worden. Da hätte es schon genug Gelegenheiten gegeben, um nicht immer auf den Kalauer herein­zufallen, da gebe es eine verborgene Botschaft, die auf die Nachwirkenden hinüber wirke, so quasi fluidal, im Sinne von: Der alte Nazi-Trottel hat dort etwas versteckt, was die Jungen so quasi durch geistige Beeinflussung aus der Krypta heraus aufnehmen sollen. – Das ist doch kein Grund, solchen Spinnereien nachzugehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Also nach bestem Wissen und Gewissen gibt es diese Kapsel nicht. Und wenn es sie geben sollte – was schon durch zweimalige Ausgrabung nicht hervorgekommen ist –, dann wünsche ich viel Glück, denn dann sind Sie Weltmeister im Finden von verborgenen Kapseln.

Letzter Punkt: Ein Teil der Kulturgeschichte unseres Landes und Europas sind christ­liche Werte, christliche Werte der Nächstenliebe, des Verzeihens und des Vergessens.

Nicht, dass wir Verbrechen vergessen wollen, und wir vergessen auch nicht den Herrn Tandler, der ein Befürworter der Euthanasie war, ein direkter Vorfahre von Hartheim; aber da habe ich noch nichts Kritisches gehört. Verzeihen und vergessen, ein tragendes Element religiöser Werte – und nicht hetzen, noch einmal hetzen und aufreißen von Gräben, die überhaupt nicht mehr existieren, die längst zugeschüttet sind! Und wenn Verbrecher in den Büchern stehen, dann streichen Sie sie durch! Viel Glück, wir helfen Ihnen – da kriegen Sie einen Filzstift. (Beifall bei der FPÖ.)

18.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


18.03.01

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Fichtenbauer, ich frage mich immer, was die geschichtliche Aufzählung soll. Man kennt die Aussagen von Otto Bauer, man kennt auch die Aussagen von Karl Renner 1938, aber was wollen Sie uns damit sagen? (Abg. Dr. Fichtenbauer: …! Das wollte ich damit sagen!) Was sollen diese Aussagen, was wollen Sie damit relativieren?, frage ich mich. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Es gibt einen klaren Unterschied, ob jemand 1918, wie alle anderen Parteien in Österreich auch, geglaubt hat (Ruf bei der FPÖ: 1938!), dass Österreich nicht lebensfähig ist, und den Anschluss an Deutschland wollte. (Weitere Rufe bei der FPÖ: 1938!) Wir sind jetzt froh, dass es so nicht gekommen ist. (Neuerliche Rufe bei der FPÖ: 1938!) Auch 1938. Was hat das unmittelbar mit Personen, die Massenmörder sind und denen in der Krypta gehuldigt wird, zu tun? Das ist der Debattengegenstand. (Beifall bei den Grünen. –  Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer und Kitzmüller.)

Sie wollen mit diesen Aufzählungen offensichtlich relativieren. Weder Otto Bauer noch Karl Renner haben sich hier in irgendeiner Form schuldig gemacht! Sie relativieren damit.

Herr Bundesminister Darabos, Ihre Aufzählungen sind unbestritten. Sie haben sich durchaus verdienstvoll gegen rechte Umtriebe im Bundesheer engagiert. Es ist verdienstvoll, dass keine Abordnung mehr nach Mittenwald fährt, es ist verdienstvoll, dass niemand mehr die Bänke und Absperrungen am Ulrichsberg aufstellt, und es ist auch verdienstvoll, dass das Bundesheer am WKR-Ball keine Uniform mehr trägt (Abg. Dr. Graf: Na geh! – Abg. Dr. Fichtenbauer: Unsere Sorgen möchte ich haben!), aber –


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und das ist das Entscheidende – es ist auch verdienstvoll, dass Sie nachschauen wollen, ob diese unsägliche Rolle in der Krypta versteckt ist.

Wir empfehlen Ihnen etwas anderes: Kümmern Sie sich nicht nur um das Unsichtbare, sondern kümmern Sie sich um das Sichtbare, nämlich um das Symbol, das die Krypta in diesem Zustand abgibt, und wofür die Krypta sozusagen steht. Der Kollege Walser und auch ich haben in der Anfrage gefragt: 

„Ist es aus Sicht des Bundesministeriums angemessen, dass so unterschiedslos allen Mitgliedern der Wehrmacht und (Waffen-)SS ein Andenken gestiftet wird“ in der Krypta?

Diese Frage haben Sie nicht beantwortet, wohlweislich. Sie wissen, dass sowohl die Waffen-SS als auch die SS nach den Nürnberger Prozessen verbrecherische Organisationen sind. Da wollten Sie nicht Stellung nehmen, denn da haben Sie Erklä­rungsbedarf.

Zweite Frage:

„Teilen Sie die Einschätzung, dass Angehörige der Wehrmacht ,Für Österreich‘ gefal­len sind, …“, wie das eine Broschüre vermittelt, die vom Bundesheer herausgegeben wird?

Da werden Sie dann schon ein bisschen relativierender, darauf wollen Sie nicht eingehen. Sie sagen dann: „Alle Österreicher zu ehren, die für die Heimat umgekom­men sind“, ist ihr  Ziel.

Ich frage Sie: Sind die Wehrmachtssoldaten tatsächlich für ihre Heimat umgekom­men – oder wurden sie von einem verbrecherischen Regime in den Krieg geschickt, und sind sie nicht vielmehr für ein verbrecherisches Regime gefallen? – Die Dar­stellung, dass sie für ihre Heimat gefallen sind, entspricht nicht dem gegenwärtigen geschichtlichen Diskurs. Insofern haben Sie massiven Nachholbedarf.

Ich nenne Ihnen andere Personen, die für ihre Heimat gefallen sind, Sie haben sie heute schon genannt: Alfred Huth, Rudolf Raschke, Karl Biedermann. Die sind für ihre Heimat gefallen – sie wollten ein weitergehendes Blutvergießen verhindern, sie haben dem militärischen Widerstand angehört. Diese Personen werden aber in der Krypta nicht gewürdigt. Gewürdigt werden SS und Waffen-SS, aber der militärische Wider­stand wird nicht gewürdigt.

Sie führen Staatsgäste, Bundesheersoldaten und andere Gäste zu dieser Krypta, es ist das offizielle Denkmal der Republik Österreich, und ich frage mich: Welches Signal senden Sie damit aus? – Daher haben Sie dringenden Handlungsbedarf. Stellen Sie sich den schwierigen Herausforderungen! Sie wissen, was mit der Debatte um die Krypta verbunden ist. Sie wissen, dass Sie damit die Debatte aufwerfen: Wie geht Österreich mit der Wehrmacht um? Wie bezieht sich das Bundesheer auf die Wehrmacht? – All das sind schwierige Fragen, denen Sie sich im Moment noch nicht offen stellen wollen.

Erster Punkt: Ändern Sie den Traditionserlass! Präzisieren Sie, dass das österreichi­sche Bundesheer in keiner, auch nicht irgendeiner Form in Bezug zu gefallenen Wehrmachtssoldaten steht!

Zweiter Punkt: Gestalten Sie die Krypta um! Wenn Sie die Krypta umgestalten, lassen Sie das von einer internationalen Kommission machen – das garantiert, dass nicht wieder österreichische Geschichtsschreibung Einzug hält.

Und der dritte Punkt: Beziehen Sie den Weiheraum mit ein! Denn allein die Dar­stellung – dort die Krypta, größtenteils öffentlich zugänglich, Staatsgäste, und im


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Gegensatz dazu dort der Weiheraum, versperrt, keine Staatsgäste – sagt alles darü­ber, wie Österreich mit seiner Geschichte umgeht und worauf sich die Republik be­zieht.

Herr Bundesminister, Sie haben viel Handlungsbedarf. Da Sie offensichtlich – wenn ich Ihnen so zuhöre – engagiert und motiviert sind, kann ich nur sagen: Handeln Sie auch wirklich! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter List. – Bitte.

 


18.08.09

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Traditionspflege beim österreichischen Bundesheer, das ist ein weiterer Bereich, zu dem Sie, Herr „Selbstverteidigungsminister“ Darabos, ein gestörtes Verhältnis haben. (Zwischenruf des Abg. Heinzl.) Ich wollte das ganz anders sagen, aber Sie sind ein Selbstverteidigungsminister, Herr Minister Darabos. Als Nicht-Wehrdienstleistender, praktisch als Wehrdienstverweigerer, haben Sie nämlich das Ausbildungsziel: Traditionspflege soll die Einstellung der Soldaten des österreichischen Bundesheeres zum demokratischen Staat Österreich verbessern, nicht erreicht. Dieses Ausbildungsziel haben Sie nicht erreicht, und deshalb fristet die Traditionspflege in Ihrem Ressort ein Schattendasein.

Und heute haben Sie hier festgestellt und im Konkreten gesagt, Sie stehen auf der richtigen Seite, auf einer Seite der „Front“.

Geschätzte Damen und Herren, man sollte aber bei der Aufarbeitung der Geschichte, und vor allem als Minister, für beide Seiten offen sein – nicht nur auf der einen Seite, auf der falschen, oder nur auf der anderen, der richtigen. (Abg. Dr. Walser – den Kopf schüttelnd –: Auf beiden Seiten?! – Das ist ja „super“!)

Hohes Haus, es ist logisch, hier von meiner Seite als Offizier des österreichischen Bundesheeres, der sich ein bisschen auskennt – Dienstgrad Oberstleutnant, 38 Jahre im Dienst –, dass ich über Traditionspflege und Ähnliches Bescheid weiß. Aber Sie, Herr Bundesminister Darabos, kennen sich in dieser Sache eigentlich überhaupt nicht aus.

Wir wissen, was es für einen Offizier bedeutet, Traditionspflege zu betreiben und sich mit Traditionen zu identifizieren. Ein Jahrgangsname der Theresianischen Militär­akademie trägt beispielsweise den Namen „Erzherzog Johann“. Der steirische Erz­herzog Johann hat nämlich während der industriellen Revolution als Pionier für die Steiermark und für ganz Österreich Großartiges geleistet. Es ist sicherlich eine besondere Ehre für diesen Jahrgang, aber vor allem auch für die steirischen Offiziere, seinen Namen verwenden zu dürfen, und das ist gelebte Traditionspflege, Herr Bundesminister!

Wir damals als junge Fähnriche haben uns 1975 auf den Jahrgangsnamen „Flitsch-Tolmein“ geeinigt. Flitsch-Tolmein – wissen Sie eigentlich, was das ist, Herr Bundes­minister? Das ist nämlich ein Ort in Oberitalien, an der slowenischen Grenze, am Isonzo. Dort haben sich im Ersten Weltkrieg die Soldaten der italienischen Armee und der k. u. k.-Armee in einem blutigen Stellungskrieg bekämpft. Ich werde jetzt nicht näher auf die einzelnen Isonzo-Schlachten eingehen – das würde den Rahmen sprengen –, ich werde mich nur auf eine kurze beschränken und diese kurz darstellen, nämlich die Schlacht um Flitsch-Tolmein.

In dieser Schlacht, geschätzte Damen und Herren, hat nämlich die k. u. k.-Armee durch besondere soldatische Tugenden ihrer damaligen Kommandanten noch einen Erfolg über die italienischen Truppen erzielt. Die Tapferkeit, der Gehorsam, die Treue


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und das Pflichtbewusstsein dieser in der k. u. k.-Armee dienenden Soldaten, aber vor allem der Kaiserjäger, wurden zum Vorbild für unseren Jahrgang und für unsere Kameradschaft in diesem Jahrgang. Im Rahmen der Ausbildung auf der Akademie durften wir in Zeit- und Kriegsgeschichte einiges erfahren über den Ersten Weltkrieg und über die Gräuel in diesem Krieg, und auch das Kriegsgebiet und die Soldatenfriedhöfe vor Ort haben wir mit Demut und Ehrfurcht damals besucht und die gefallenen Soldaten aller Völker dort geehrt. Und wir haben gleichzeitig die Errichtung eines Museums unterstützt, eines Museums über den Ersten Weltkrieg, über die Kämpfe in den Dolomiten, am Isonzo. In der Stadt Kobarid wurde dieses errichtet. Wir haben dort gemeinsam mit italienischen Kameraden versucht, noch vorhandene Kriegsgräben zu beseitigen.

Deshalb bin ich stolz auf meine Jahrgangskameraden und auf den Namen „Flitsch-Tolmein“, auf mein Jahrgangsabzeichen. Ich bin stolz auf mein Jahrgangsabzeichen – und Sie, Herr Minister, sind stolz auf Ihren Orden. Das ist Ihre Sache, die mir aber eigentlich nicht so richtig passt.

Das verstehe ich, geschätzte Damen und Herren, als notwendige und gelebte Tradi­tions­pflege, wie ich sie jetzt kurz dargestellt habe, beim österreichischen Bun­desheer. In vielen Bereichen passiert es ohnedies, aber in vielen Bereichen wird es auch von Ihnen nicht geduldet.

Leider gibt es – und jetzt komme ich schon zum Abschluss, geschätzte Damen und Herren – in der jüngeren Geschichte Österreichs schreckliche Ereignisse, die beson­ders sensibel aufgearbeitet werden müssen, und in manchen Bereichen – das hat man heute ja in dieser Diskussion gesehen – ist man einfach übermotiviert. Man sollte hier wirklich ganz, ganz vorsichtig an die Aufarbeitung der Geschichte herangehen. Es sind noch immer viele Wunden vorhanden, und die Heilung wird noch sehr, sehr lange dauern.

Deshalb, geschätzte Damen und Herren, die klare Position des BZÖ: Wir vom BZÖ distanzieren uns vor dem Gräuel des Nationalsozialismus. Als Offizier des österreichi­schen Bundesheeres stelle ich fest: Das österreichische Bundesheer muss sich eindeutig vom nationalsozialistischen Gedankengut abgrenzen. Für alle Angehö­rigen des österreichischen Bundesheeres muss das Verbotsgesetz uneingeschränkt gelten. Gleichzeitig aber halten wir an dieser praktizierten Traditionspflege weiterhin fest. (Beifall beim BZÖ.)

18.13


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

18.13.56Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir nehmen die Verhandlungen über den 2. Punkt der Tagesordnung wieder auf.

Es liegen noch vier Wortmeldungen vor.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ablinger. – Bitte.

 


18.14.13

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist immer schwierig, nach einer unterbrochenen Debatte wieder in das Thema einzusteigen. Ich kehre hiermit zurück zur Dienstrechts-Novelle für die Pädagogischen Hochschulen, die eine wesentliche Basis und Grundvoraussetzung für eine gemeinsame Ausbildung aller


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PädagogInnen ist. Insofern geht es so oder so um Bildung – wie auch fehlende Bil­dung, fehlendes Wissen gerade vorhin eine Rolle gespielt haben.

Aber jetzt geht es wieder um eine gemeinsame Ausbildung aller Pädagoginnen und Pädagogen, und zwar von der Frühkindpädagogik bis hin zur Maturareife.

Wir haben im Besonderen Ausschuss zum Bildungsvolksbegehren darüber ja diskutiert und waren uns, und das war erfreulich, alle eigentlich einig, dass die gemeinsame Ausbildung auf dem tertiären Niveau das Ziel ist. Dass das heute unbestritten ist, empfinde ich als großen Fortschritt. Ich erinnere da nur an diese unsägliche Diskussion, als es darum gegangen ist, bei den KindergärtnerInnen zum Beispiel die Maturareife einzuführen, welche Diskussionen es damals gegeben hat unter dem Motto: Ja brauchen denn die das? – Heute ist klar, die Ausbildung der Kindergarten­pädagogInnen muss ebenso eine akademische sein wie die Ausbildung für Kinder oder Jugendliche, die bis zur Matura kommen. Das halte ich jedenfalls für einen Fortschritt und für wesentlich. Heute würde ja auch niemand mehr, der ernst genommen werden will, sagen, dass die Bildung der Kleinsten nicht genauso wesentlich wäre.

Wenn wir also heute die forschungsgeleitete Lehre an den Pädagogischen Hoch­schulen verankern beziehungsweise die Kooperation der Pädagogischen Hochschulen mit anderen Bildungsinstitutionen und Forschungseinrichtungen, insbesondere mit anderen Universitäten im Ausland, dann ist das meines Erachtens eine notwendige Bereicherung und ein notwendiges Türaufstoßen für die Zukunft der PädagogInnen­ausbildung.

Ich möchte dazu einen aktuellen Artikel aus der „Zeit“ zitieren. Da wird berichtet über das Lehramtsstudium an der Ruhr-Universität Bochum. Ich finde, das ist ein interes­santer Ausblick darüber, wie sich eine gemeinsame universitäre Ausbildung entwickeln kann. Die Universität in Bochum hat als erste eine Professional School of Education gegründet und vereinigt dabei alle Facetten der LehrerInnenausbildung. Es wird unter anderem eine Studentin zitiert, die davon berichtet, dass sie gerade jetzt im zweiten Studienjahr sechs Wochen an einem Gymnasium in der Sprachförderung von Migran­ten mitgearbeitet hat und dann noch einmal zum Beispiel einen Monat lang Lehrlinge ausgebildet hat im Bereich von Zeitmanagement und das immer begleitet war von einem Seminar an der Uni, wo sie sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen über die Erfahrungen ausgetauscht hat. Der nächste Schritt, den sie in ihrer Aus­bildung machen will, ist ein Semester an einer französischen Schule, um Deutsch zu unterrichten. – Ich finde, das gibt einen interessanten Einblick, wie die Zukunft aussehen kann.

Wir haben übrigens im Ausschuss auch über forschungsbegleitete Praxis geredet. Das halte ich für ein ganz wesentliches Thema, weil die Praxis ein wesentlicher Punkt in der Ausbildung ist. Und in einer Studie – es ist eine Längsschnittstudie zur universitären Lehrerausbildung – hat der Kölner Schuldidaktiker Johannes König gesagt, dass es nicht grundsätzlich um Praxiserfahrung geht, sondern es geht darum, inwiefern Praxiserfahrung akademisch reflektiert ist. Das ist das Entscheidende, und das halte ich für einen ganz wesentlichen Punkt, wenn es uns darum geht, die jungen Leute, wenn sie in die Schule gehen, vor einem Praxisschock, vor Stress oder vor Burnout im Lehrberuf zu schonen.

Und insofern halte ich das, was wir im Ausschuss diskutiert haben, dass im Zuge der neuen Ausbildung auch Innovation für Praxis während der Ausbildung, Praxis und Forschung gemeinsam und reflektierte Praxis einen entsprechenden Platz haben und dass Lehrer auch dann, wenn sie schon tätig sind, Praxisbegleitung haben, jedenfalls für die beste Methode gegen Burnout im Beruf.

Ganz zum Schluss möchte ich etwas noch erwähnen, weil es hier gerade um Bildungsfragen geht: Ich finde es eigentlich beruhigend und überzeugend und schön,


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dass wir im Ausschuss ein gemeinsames Verständnis von moderner emanzipa­torischer Pädagogik haben, und habe mir eigentlich gedacht – zumindest bis heute am Vormittag –, dass schwarze Drohpädagogik ein absolutes No-go ist. Dann hörte ich heute, dass der Kärntner Bildungsreferent der FPK Uwe Scheuch wieder mehr Durchgriffsrechte für Lehrer fordert und es für sinnvoll und gut hält, wenn Lehrer hin und wieder „eine kleine Tätschen“ geben können.

Was der Herr Scheuch mit dieser Aussage jedenfalls gezeigt hat, ist: Offensichtlich kann man sich Bildungsreferent nennen und trotzdem erschreckend bildungsbefreit sein, von Bildung und Pädagogik keine Ahnung haben.

Meine Hoffnungen beeinträchtigt das nicht. Ich glaube, dass jeder klüger werden kann, vielleicht auch der Herr Scheuch (Abg. Mag. Muttonen: Zurücktreten muss er!), der vielleicht zurücktreten sollte und Bildungskarenz machen soll. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


18.19.29

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Das neue Dienstrecht für die Pädagogischen Hochschulen bringt eine wesentliche Verbesserung der PädagogInnenausbildung und bedeutet daher langfristig einen Qualitätsschub auch an den Schulen, denn es ist ganz klar: Die Qualität des Unterrichts hängt in erster Linie von den handelnden Personen ab, und das sind nun einmal die Lehrerinnen und Lehrer.

Wenn man die neue LehrerInnenbildung wirklich ernst nimmt, braucht man auch ein angepasstes Dienstrecht. So schafft dieses Gesetz sowohl von der Entwicklung als auch von der Qualität her universitäre Rahmenbedingungen an den Pädagogischen Hochschulen. Bisher gab es keine Bezahlungsform für wissenschaftlich kompetente Bewerberinnen und Bewerber, die kein Lehramt hatten. Mit der neu geschaffenen, mehrgliedrigen Verwendung von Lehrpersonen können nun auch Leute angestellt werden, die sich primär für Forschung, für Entwicklung oder auch für Qualitätsmanage­ment interessieren.

Man hat künftig auch die Möglichkeit, die Arbeit von Lehrenden nicht nur in zeitlichen Werteinheiten zu regeln, sondern innerhalb eines Zeitrahmenmodells. Es ist not­wendig, an den Pädagogischen Hochschulen mehr Kapazität für Forschung zu haben. Auch dieser Notwendigkeit wird dieses Gesetz gerecht. Dabei steht die prak­tische Berufsforschung im Mittelpunkt, die in der Lehre direkt umgesetzt werden kann.

Dieses Gesetz bringt also zahlreiche positive Veränderungen, ist ein Schritt in die richtige Richtung und ist auch eine bedeutende Grundlage, um die PädagogInnen­bildung weiterzuentwickeln. Gerade bei uns in Vorarlberg, wo beispielsweise die Schaffung einer Pädagogischen Universität in Zukunft möglich gemacht werden soll, wird mit diesem Dienstrecht eine Hürde in Richtung tertiäre Ausbildung beziehungs­weise Einrichtung genommen.

Stichwort „Vorarlberg: Herr Kollege Walser, Sie haben behauptet, dass die Päda­gogische Hochschule Vorarlberg dieses Gesetz heftig kritisiert. Ich habe hier eine APA-Meldung, wo der Rektor der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg, Herr Ivo Brunner, zitiert wird. Er sagt zu diesem Dienstrecht – ich zitiere –:

„Das ist für uns – sowohl für die Leitung als auch für die Professorenschaft – ein gutes Instrumentarium, um die Weiterentwicklung der PH voranzutreiben.“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 200

Und Brunner sagt weiters, dieser Gesetzentwurf schaffe universitäre Rahmen­bedingen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Walser.)

Ich freue mich, dass die Pädagogischen Hochschulen nun ein neues, modernes, den sich verändernden Anforderungen angepasstes Gesetz bekommen, und würde mir wünschen, dass wir schon bald für alle Pädagoginnen und Pädagogen ein ebenso modernes und leistungsorientiertes Dienst- und Besoldungsrecht haben. (Beifall bei der ÖVP.)

18.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Auer. – Bitte.

 


18.22.38

Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man Revue passieren lässt, was zu diesem Tagesordnungspunkt bisher gesagt worden ist, und wenn man schaut, wer zustimmt und wer dagegen ist – drei Fraktionen stimmen zu, zwei nicht; unterm Strich haben aber alle nicht verhehlt, dass es eine Entwicklung in die richtige Richtung ist –, so ist nicht zu bestreiten, dass sich die Pädagogischen Hochschulen durch diese Novelle in eine Richtung entwickeln, wohin sie letzten Endes auch alle haben wollen. Und wenn man sich die Möglichkeit der Kooperation mit anderen Pädagogischen Hochschulen anschaut und wenn man sieht, dass eingegangen wird auf die Oberstufe-Neu, dass es Abgeltungsregelungen braucht für Begleitlehrerinnen und -lehrer, die Schüler mit Lernschwächen betreuen, und wenn man weiß, dass durch die Überführung der Neuen Mittelschule in das Regelschulwesen auch besol­dungsrechtliche Adaptierungen notwendig sind, dann gibt man zu, dass das ein Schritt in die richtige Richtung ist, den hier unsere Unterrichtsministerin, unsere Bildungs­ministerin, in diesem Fall zusammen mit der Ministerin Heinisch-Hosek, über die Bühne bringt.

Wesentlich ist mir und uns von den Sozialdemokraten, dass es zu einer Verbesserung der Chancengleichheit für unsere Kinder und Jugendlichen kommt. Aber das liegt noch ein bisschen im Argen, obwohl schon sehr viel passiert ist. Da darf ich aus dem Sonderausschuss zum Bildungsvolksbegehren den Herrn Bernd Schilcher zitieren. Er sagt:

„Meine Erfahrung ist, dass die Ministerin wirklich etwas verändern will. Das war in der langen Zeit, in der ich die Bildungspolitik beobachtet habe, nicht selbstverständlich.“

Leider – das muss jetzt ich sagen – sind wir bildungspolitisch sehr lange in eine Einbahnstraße gefahren, und da wurde sich vieles zementiert, betoniert – das darf ich heute nicht sagen –, und daher haben wir jetzt natürlich die normative Kraft des Faktischen, dass manches eben nur schrittweise in die richtige Richtung bewegt werden kann. Und der „große Wurf“, der hier immer gefordert wird, ist eben bei den derzeitigen politischen Konstellationen nicht machbar. Wir müssen also schöpferisch tätig sein, und zwar in zweifacher Hinsicht: einerseits, dass wir sozusagen fast künstle­risch in diese Richtung arbeiten müssen, und andererseits, dass wir vieles sozusagen aus dem Weg räumen müssen.

Österreich hat einfach eklatante Mängel, was die Chancengleichheit anbelangt. Ich darf wieder den Herrn Schilcher aus dem Sonderausschuss zitieren:

„Noch schlechter sind nur Argentinien und Russland“ beim Anteil der untersten Schich­ten an den Eliten. – Zitatende.

Das, glaube ich, sagt alles. Wir haben zu viele Kinder aus sogenannten bildungsfernen Schichten. Und die bildungsnahen Schichten sind natürlich eklatant im Vorteil. Sie haben einen höheren gesellschaftlichen Status, die Kinder gehen durchschnittlich mehr


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ins Gymnasium, die Eltern sind selbstbewusster, trauen sich auch mehr Druck auf die Lehrerinnen und Lehrer in der Volksschule auszuüben.

Dabei geht es uns aber nicht nur darum, dass alle auf die Uni gehen müssen, wie uns oft in die Schuhe geschoben wird, sondern es braucht einen soliden Bildungssockel, es braucht einen Unterbau, auf dem wir aufbauen können, damit wir dann auch wirklich lebenslanges Lernen für die zukünftigen Erwachsenen möglich werden lassen. Dabei müssen wir unsere Familien unterstützen. Und das geht eigentlich letzten Endes nur durch eine Ganztagsschule.

Leider gibt es immer wieder Aussagen, die das Ganze torpedieren. Dazu darf ich den Herrn Rosenkranz zitieren, der immer wieder sagt, es gibt auch Eltern, die ihre Kinder am Nachmittag nicht in der Schule haben wollen. (Abg. Zanger: So ist es!)

Herr Dr. Rosenkranz! Der heute notwendige Bildungsstand ist nur mit Vormittags­unterricht für viele, viele Kinder nicht mehr machbar. Das ist so! (Abg. Mag. Stefan: Das ist ein Blödsinn!) Viele Schüler gehen am Nachmittag zu Sportvereinen, in die Musikschule oder brauchen Nachhilfeunterricht. Das alles würde bei einer Ganztagsschule nicht mehr notwendig sein, das alles würde mittels Vergünstigungen billiger für die Eltern werden und würde letzten Endes Chancen für alle eröffnen. Aber offensichtlich wollen Sie das nicht!

Beenden darf ich meinen Redebeitrag mit einer Stellungnahme zu einer Aussage des ÖVP-Chefs, der vorhin gesagt hat, wir hätten Angst vor der Zukunft. – Die haben wir von der SPÖ sicher nicht! Das haben wir nur dann, wenn die beharrenden Kräfte nicht bereit sind, die wesentlichsten Ziele des Bildungsvolksbegehrens umzusetzen. Und da appelliere ich an alle, dass wir hier an einem Strang ziehen.

Noch ein Zitat vom Herrn Schilcher, und zwar ein Appell an die ÖVP von ihm:

„Die ÖVP darf nicht nur Politik für die machen, die es geschafft haben, sondern muss eine Politik machen, mit der es möglichst alle schaffen.“

Dafür sind wir auch! Ich hoffe, dass unser Koalitionspartner diesen Appell positiv aufnimmt. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

18.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


18.28.09

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in meinem Redebeitrag im Zusammenhang mit der Dienstrechts-Novelle für die Pädagogischen Hochschulen einen Bereich ansprechen, der mir äußerst wichtig erscheint, nämlich die individuelle Lernbegleitung bei der Oberstufe-Neu und bei der Neuen Mittelschule.

Im Gehaltsgesetz ist im Zusammenhang mit der Oberstufe-Neu nun auch eine Abgeltungsregelung für jene Lehrerinnen und Lehrer vorgesehen, die im Rahmen der individuellen Lernbegleitung eingesetzt werden. Die individuelle Lernbegleitung halte ich für eine der wichtigsten Maßnahmen bei der Oberstufe-Neu. Es ist in pädagogi­scher Hinsicht unverzichtbar, ja eigentlich das Wesentliche, dass die Schülerinnen und Schüler bestens gefördert werden, dass in professioneller Weise auf ihre individuellen Bedürfnisse und Begabungen eingegangen wird und dass sie bei ihrem Wissenserwerb begleitet werden. Daher ist im Schulunterrichtsgesetz im Hinblick auf Förderung und Begleitung der Schüler und Schülerinnen, die Lernrückstände und Lernschwächen haben, vorgesehen, dass ein sogenannter Lerncoach, ein Lern­begleiter verankert wird. Dieser soll individuell auf die Stärken und Schwächen der


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Schülerinnen und Schüler eingehen können und einen bestmöglichen Lernerfolg garantieren. In Zukunft soll das ohne Nachhilfeunterricht erreicht werden.

Die Einrichtung von Lernbegleitern ist auch in sozialer Hinsicht äußerst wichtig. Das zeigt die aktuelle Studie der Arbeiterkammer, wo es heißt: Der Nachhilfebarometer basiert auf einer IFES-Umfrage, wo über 2 700 Familien befragt worden sind, und weist aus, dass über 127 Millionen € für private Nachhilfe ausgegeben werden.

Es ist bestürzend, dass 270 000 Kinder – das sind 27 Prozent – auf Nachhilfeunterricht angewiesen sind, Nachhilfeunterricht benötigen. Davon bekommen 70 000 Kinder keinen Nachhilfeunterreicht, weil sich ihre Eltern das nicht leisten können. Das heißt, dass vier von zehn Kindern keinen geeigneten Nachhilfeunterricht bekommen. 47 Pro­zent der Familien tun sich sehr schwer und geraten bei den Nachhilfeausgaben unter finanziellen Druck. Es überrascht nicht, dass bei den sozial schwächsten Familien diese Belastung am höchsten ist. Diese soziale Ungerechtigkeit muss verhindert werden. Gute Mittel dazu sind die Neue Mittelschule, die Oberstufe-Neu und der Lerncoach.

Einer der Kernpunkte der Oberstufe-Neu ist die Steigerung der Leistungsbereitschaft der SchülerInnen durch Individualisierung des Unterrichts, durch eine individuelle Betreuung verbunden mit einer neuen Lern- und Lehrkultur. Das soll durch ver­schiedenste Maßnahmen erreicht werden. Eine ist die freiwillige Lernbegleitung. Das soll ab 2013/2014 schrittweise eingeführt werden und ab 2017 für alle gelten.

Ich möchte abschließend grundsätzlich betonen, dass in der Schulpolitik weiterhin ein großer Reformwille angesagt ist, dass wir reformwillig sein müssen. Es ist jedenfalls ein Fortschritt, dass sich die Pädagogischen Hochschulen näher an die Universitäten hinbewegen, was vor allem Lehre und Forschung, aber auch das Habilitations­verfahren betrifft. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.32

18.32.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht mehr vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1772 der Beilagen.

Ich ersuche jene Kolleginnen und Kollegen, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Kolleginnen und Kollegen, die auch in dritter Lesung für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

18.33.123. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Pensionsgesetz 1965 geändert werden (1872/A)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält als Erster Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 203

18.33.32

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Ich würde gerne wissen, ob es bei den Fraktionen einen Mandatar gibt, der sich bereit erklärt, uns, der staunenden Mehrheit, einmal zu sagen, ob es in diesem Land einen 60-jährigen ASVG-Ver­sicherten gibt, der 37 Jahre gearbeitet hat, 3 Beitragsjahre nachgekauft hat und mit dem 60. Lebensjahr und mit 40 Beitragsjahren so nonchalant in Pension gehen kann, und zwar ohne Abschläge und nicht in die Invaliditätspension oder in sonstige soziale Sonderformen der Pension, nein, sondern der mit 37 Beitragsjahren, wobei er 3 Beitragsjahre nachgekauft hat, mit „sportlichen“ 60 Jahren in Pension gehen kann. –Diesen ASVG-Versicherten zeigen Sie mir bitte!

Was haben wir im Beamten-Dienstrecht? Was haben wir mit der Ausweitung der Hacklerregelung für Beamte, die der jetzige Präsident und damalige einfache Nationalratsabgeordnete, obwohl er nie sehr einfach war, denn durchgesetzt? – Dass wir in Österreich Beamte haben, männliche Beamte, die mit 60 Lebensjahren und 40 Beitragsjahren in Pension gehen können. Und ihre eigene Dienstverletzung, weil es in ihrer Dienstzeit einmal war, ist es, sich einmal mit dem Bleistift in den Allerwertesten gestochen zu haben. – Sehr geehrte Damen und Herren, das ist die soziale Gerechtigkeit in unserem Land! (Abg. Rädler macht die sogenannte Scheibenwischer­bewegung. – Zwischenruf der Abg. Tamandl.)

Wir haben eine parlamentarische Anfrage eingebracht betreffend die Höchstbeamten der Republik, die Sektionschefs, die Gruppenleiter und die Abteilungsleiter der Zentralstellen der Ministerien. Die Anfragebeantwortung ist brandaktuell, fünf Tage alt. Kennen Sie das, sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP, die Sie so dazwischenschreien, was da drinnen steht: dass in den Jahren 2007 bis 2011 235 Höchstbeamte in Pension gegangen sind, und zwar unter Ausnutzung der Hacklerregelung, die eigentlich für Langzeitversicherte geschaffen worden ist, für schwer arbeitende Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet haben, die pervertiert wird für Beamte, die sich als Höchstbeamte mit 40 Beitragsjahren einen schönen Lebensabend machen können?

235 Höchstbeamte mit einer durchschnittlichen … (Abg. Dolinschek: Mit einem Durch­schnittsalter!) … mit einem Durchschnittsalter – danke, Herr Kollege Dolin­schek! –, mit einem Durchschnittsalter von 62,9 Jahren. Wohlgemerkt, im Übrigen mehr männliche Beamte selbstverständlich als weibliche Beamte! Durchwegs haben Anfragebeantwor­tungen gezeigt, über Pensionsfeststellungen, über Bescheide, dass da Beitragszeiten nachgekauft worden sind.

Diese Ungerechtigkeit, sehr geehrte Damen und Herren, müssen wir abschaffen, und zwar im Interesse jener Menschen in diesem Land  … (Abg. Wöginger: Ist ja schon abgeschafft!) – ist noch nicht abgeschafft! –, und zwar im Interesse jener Menschen in diesem Land, die 45 Beitragsjahre hart arbeiten müssen, 65 Jahre alt werden müssen, damit sie auf 100 Prozent ihrer Pension kommen, und die ja keinen einzigen Tag an Pensionszeit in irgendeiner Form verloren haben dürfen, da sonst ihr gesamter Pensionsanspruch in der Luft hängt. (Abg. Wöginger: Das haben wir schon abge­schafft!)

Kollege, du bist ja vor zwei Monaten hier gesessen, als Frau Präsidentin Prammer den Parlamentsdirektor Posch verabschiedet hat. Alle standen auf, klatschten (der Redner klatscht demonstrativ in die Hände) – und einen Orden bekam der Herr Parlaments­direktor Posch auch noch, und alles war so klass. Und dann kam man wenige Tage danach drauf, dass der sportliche Herr Parlamentsdirektor Posch mit 60 Jahren die Hacklerpension in Anspruch genommen hat.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 204

Sehr geehrte Damen und Herren, auch jene von der ÖVP (Abg. Ing. Schultes: Das war ja dein Minister!), seid Ihr wirklich der Meinung, dass das bis 2012/2013 noch gelten soll, oder seid Ihr der Meinung, dass wir das sofort, und zwar in diesem Sommer noch, abschaffen sollen? Das ist die Frage! Ich bin der Meinung, wir sollten so etwas sofort abschaffen, weil wir es keinem ASVG-Versicherten gegenüber verantworten können.

Da du, Kollege Schultes, den Zwischenruf getätigt hast „Das war ja dein Minister!“: Ja, ich kann mich genau erinnern, wie das war: An einem Dienstag in der Früh werden sich die damaligen Koalitionsparteien FPÖ/BZÖ und ÖVP einig, die Schwer­arbeiterregelung und die Hacklerregelung in Gesetzesbestand zu geben. – Dies, weil wir tatsächlich der Meinung sind, dass schwer arbeitende Menschen auch einen Anspruch auf Pension haben müssen, weil wir tatsächlich der Meinung sind, dass Langzeitversicherte bei 45 Beitragsjahren genug gearbeitet haben und auch genug gezahlt haben, um endlich ihre Pension genießen zu können. (Beifall beim BZÖ.)

An diesem Dienstag gab es ein Gespräch, wo der Herr Bundeskanzler Schüssel dem damaligen Sozialminister Herbert Haupt mitteilte: Freunde vom Koalitionspartner, das können wir jetzt einmal alles lassen, weil weder die Schwerarbeiterregelung noch die Hacklerregelung kommen wird, sondern es wird die einfache Pensionsreform kommen! Da hat man gesagt, der muss man die Giftzähne ziehen. Erinnere dich! Und daraufhin bemühten sich natürlich alle, die Schwerarbeiterregelung und die Hacklerregelung auf die Reise zu schicken.

Und dann wurde vom Koalitionspartner mit dem Verweis argumentiert: Die Schwer­arbeiterregelung und die Hacklerregelung kommen nur dann, wenn sich der Herr Gewerkschaftsvorsitzende Neugebauer durchsetzt und die Beamten nicht mit 45 Beitragsjahren in Pension gehen, sondern die Regelung für die männlichen Beamten an die Altersregelung für die weiblichen Beamten im ASVG angeglichen wird!

Das war die Konsequenz, das war die Bedingung, das war die Grundbedingung für die ÖVP, dass sie überhaupt einer Schwerarbeiterregelung und einer Hacklerregelung zugestimmt hat. Und da hat es dann eine Mehrheit im Parlament gegeben, wo man zähneknirschend zugestimmt hat, wo man sich gesagt hat: Bevor wir jetzt alle Schwerarbeiter, bevor wir alle Hackler in diesem Land im Regen stehen lassen, fressen wir, politisch gesagt, lieber die Krot und stimmen dem ÖVP-Vorschlag zu!

Seit acht, neun Jahren können wir sehen, welch sozialpolitischer Wahnsinn das ist. Daher sind wir wirklich der Meinung, dass das sofort korrigiert gehört, und so ist auch mein Antrag zu erstehen.

Selbstverständlich haben wir bei den Beamtinnen und Beamten oder im Beamten­status auch Polizisten, auch Krankenschwestern, schwer arbeitende Menschen, die tagtäglich arbeiten, die aber quasi im Beamtenstatus sind, weil sie in einer öffentlichen Körperschaft, in einem Krankenanstaltenverbund et cetera tätig sind, natürlich haben wir die, aber diese Regelungen können doch nicht zum Anlass genommen werden, dass in vier Jahren 235 „Goldfasane“ in den Ministerien mit Gagen von über 5 000 € Monatspension, vierzehnmal im Jahr, spazieren gehen. Das ist doch kein soziales Gleichgewicht, wie wir uns das wünschen! (Beifall beim BZÖ.)

Man kann doch das nicht als Beispiel hernehmen, dass wir Privilegien in unserem Pensionssystem zulassen, wo wir uns als Politiker ja vor jedem Bürger genieren müssen, wenn wir das nicht sofort abstellen! (Zwischenruf des Abg. Ing. Schultes.) Und der Hinweis, es wird irgendwann im Jahr 2013 auslaufen, nützt keinem ASVG-Versicherten, der nicht weiß, wie er seine Pensionszeiten zusammenbekommt (Zwischenruf des Abg. Wöginger), der 63 Jahre alt ist, in Pension gehen müsste, vielleicht schon krank ist, ausgepowert ist, sein Leben lang gearbeitet hat und Kinder


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erzogen hat. Der hört dann, dass ein Herr Parlamentsdirektor Posch mit 60 Jahren Golf spielen geht – mit 38 Beitragsjahren, der Rest ist zugekauft, geschmückt wie ein Christ­baum mit dem Großen Goldenen Ehrenzeichen mit dem Stern für seine „Leistung“ im Auftrag der Republik.

Das ist nicht in Ordnung, und das wollen wir mit unserem Antrag abgestellt wissen! Daher ersuche ich auch um die Zustimmung im Ausschuss und dann, wenn dieses Stück wieder ins Plenum kommt. (Beifall beim BZÖ.)

18.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


18.41.38

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist immer schwierig, wenn man über ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis spricht, aber die Unterschiede zum ASVG nicht kennt – das begleitet mich ja schon sehr lange hier im Haus. Ich halte einmal grundsätzlich nichts davon, wenn wir hier über Menschen, Kolleginnen und Kollegen, die für diese Republik auf den unterschiedlichsten Ebenen eine ordentliche Dienstleistung machen, so reden. Davon halte ich einmal grundsätzlich nichts, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir können das sachlich diskutieren. Ich habe es mir eigens ausgedruckt. (Der Redner hält einen Stapel Ausdrucke hoch.) Lieber Kollege Grosz, von 2000 bis 2006 hat das ausschließlich die ÖVP mit euch beschlossen. (Abg. Grosz: Ja, war ja ein Fehler!) Schaut euch einmal unsere Wortmeldungen an, denn von Haus aus war das Problem: Kann man definieren – Karl, erinnere dich, wie wir seinerzeit die Diskussion geführt haben –, unter welchen Bedingungen von den Berufsgruppen, von den Belastungen her, man das gewährt? Kann man das ganz einfach in ein Gesetz schreiben? (Abg. Petzner: Er hat es eh erklärt!)

Das Problem war, dass man sich zwischen dem Schwerarbeitsgesetz und dem Lang­zeitversicherungsmodell politisch nie hat entscheiden können, nicht in der damaligen Regierung, aber auch weit darüber hinaus. Ich bin weit davon entfernt, irgendwem die Schuld zu geben, aber ich habe damals gesagt, diese Regelung wird Angestellte und Beamte begünstigen – aber aus einem anderen Grund: weil sie durchgängige Beschäftigungsverhältnisse haben, und wir werden genau die, die wir seinerzeit „einfangen“ wollten, nicht erwischen, weil die in den seltensten Fällen durchgängige Beschäftigungsverhältnisse haben. – Nur so viel zu der Historie.

Ich sage aber auch Folgendes dazu: Wer sich das ansieht, nach den letzten Änderungen des Budgetbegleitgesetzes im Jahr 2011 – irgendwo hast du gerade darauf mit einem Zwischenruf hingewiesen – wurde das ja in der Zwischenzeit gleichgestellt und auch die Rahmenbedingungen – also späterer Pensionsantritt, 62, wenn man so will; ich nehme an, dass die Details doch ein jeder kennt – wurden hier angepasst und adaptiert dank der Arbeit in der Regierung, dank der Arbeit auch hier im Haus.

Ich möchte aber nur eines auch in aller Klarheit feststellen: Es gibt eben einen Unterschied: Im ASVG ist es möglich, ab 15 beitragsgedeckte Zeiten zu bekommen, im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ist das erst frühestens mit 18 möglich oder je nachdem, welche Ausbildung jemand hat.

Ich warne nur davor – und wir haben das ja auch erlebt –, Kollege Grosz: Rück­wirkend?! – Da wünsche ich allen viel Glück, denn da hast du beim Verfassungs­gerichtshof null Chance. Ich glaube, wir brauchen Rechtssicherheit. Wenn wir das schon diskutieren, sollten wir es wenigstens sachlich und fair diskutieren.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 206

Wenn man hier schon Beamte namentlich angreift, dann sage ich eines dazu: Der Herr Parlamentsdirektor außer Dienst Posch ist genau nach geltendem Rechtsbestand in Pension gegangen. Also den jetzt an den Pranger zu stellen, weil er genau nach den gesetzlichen Bedingungen in Pension gegangen ist, das ist wirklich eine ordentliche Polemik. Das hat sich weder Posch verdient noch alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion – aber ich sage euch, das hat sich überhaupt keine Beamtin oder kein Beamter in dieser Republik verdient.

Ich glaube, wir sollten gemeinsam nachdenken, und da gibt es mehrere Möglichkeiten, über die man diskutieren kann. Aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass zwischen einem Versorgungsprinzip, wie im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, und einem Versicherungsprinzip, wie im ASVG, ganz einfach zu unterscheiden ist, so lange es dieses System noch gibt – es hat ja derart viele Veränderungen gegeben, und das ASVG ist ja bei den letzten Reformen zu einem Großteil eins zu eins auch ins öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis oder ins Pensionsrecht hineingeschrieben worden –, damit man auch Sicherheit hat für jene, die ganz einfach unter gewissen Bedingungen angefangen haben.

Also meine Einladung ist immer: Wenn man schon ein Sozialproblem – und das ist ein Sozialproblem – anschneidet, dann soll man sauber, korrekt und vor allem fair dis­kutieren und aufhören mit der Polemik, denn wir reden, meine geschätzten Damen und Herren, von Menschen. Um die geht es hier, und die haben es sich nicht verdient, dass man hier so über sie drüberfährt oder sie so heruntermacht.

Wir werden sehen, was bei der Diskussion herauskommt, aber rückwirkend – noch dazu quasi unter Wegschieben der Realität, dass man eigentlich für die Zukunft schon ganz andere Spielregeln in diesem Bereich hat? – So einfach kann man es sich nicht machen! Trotzdem wird die Diskussion darüber interessant. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


18.46.56

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Also, Herr Kollege Grosz, du weißt ja genau, wie es wirklich war, daher verstehe ich nicht, warum du das hier am Rednerpult genau anders darstellst. (Abg. Grosz: Ich weiß auch, wo du bei der Abstimmung warst!) Die Langzeitver­sicher­tenregelung ist 2002 beschlossen worden. Hör einmal zu! Kannst du einmal zuhören? (Abg. Grosz: Wo warst du denn bei der Abstimmung?) – Das fällt dir sehr schwer.

2002 war die Langzeitversichertenregelung bereits beschlossen; die Harmonisierung hat 2004 stattgefunden, die Pensionsreform 2003. – Und du stellst dich hier her und sagst: An einem Dienstag am Abend ist das alles kreuz und quer miteinander verhandelt worden. (Abg. Grosz: Wo warst du denn bei der Abstimmung?) – So ein völliger Schwachsinn! Eine Verdrehung der Tatsachen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) – Die Langzeitversichertenregelung hat im Vorfeld schon bestanden.

Jetzt sage ich dir noch eines betreffend die Kindesweglegung, die du da betreibst. (Abg. Grosz: Kollege Wöginger, wo warst du denn bei der Abstimmung?) – Du warst Pressesprecher beim damaligen Sozialminister Herbert Haupt. Haupt war Minister bei der Pensionsreform 2003 und bei der Harmonisierung 2004, und du warst Presse­sprecher bei ihm. (Abg. Grosz: Ja!) – Immerhin der Minister, der zuständig ist für diesen Bereich. (Abg. Grosz: Ich war nicht am Häusl! Ich war bei der Abstimmung nicht am Häusl!)

So, jetzt sage ich dir etwas, was ich weiß von diesen Tagen, in denen die Pen­sionsreform beschlossen worden ist: Dein Ex-Kollege Max Walch hat nicht kapiert,


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dass die Langzeitversichertenregelung leider nicht berücksichtigt, wenn Bauarbeiter in den Wintermonaten zu Hause sind und diese Monate damals für die Langzeit­versichertenregelung nicht gewertet wurden. (Abg. Petzner: Der Heinz Fischer der Österreichischen Volkspartei!)

Herr Kollege Scheibner, du weißt es, du warst Klubobmann. (Abg. Scheibner: ... eine Koalitionskrise ausgelöst!) Der Kollege Walch hat leider nicht begriffen, dass bei dieser Regelung nur reine Beitragszeiten gezählt haben. (Abg. Grosz: Und du warst am Häusl!)

Dann hat es 2004 die Harmonisierung gegeben, und da ist auf einmal die FPÖ dahergekommen. Da hat es einen Anruf aus Kärnten gegeben vom Landeshauptmann: Das war eine Koalitionsbedingung, dass die Schwerarbeitsregelung eingeführt wird (Abg. Grosz: ... Herr Kollege Wöginger, aber du warst nicht im Saal!) – die Schwer­arbeitsregelung, die Ihr zu verantworten habt, die völlig unbrauchbar ist, die in der Praxis nicht anwendbar ist und die eigentlich ein Affront für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist. Das war damals Koalitionsbedingung! (Abg. Grosz: Der Heinz Fischer der Österreichischen Volkspartei!) Das ist eure Sozialpolitik: eine Schwer­arbeitsregelung, die den Menschen nicht dient und eine wahnsinnige bürokratische Hürde ist für alle Unternehmerinnen und für alle Unternehmer! – Das ist die wahre Geschichte, Herr Kollege Grosz! So hat es sich abgespielt und nicht anders! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Im Wissen darum, wo du damals warst, sind das alles Latrinengerüchte! Latrinengerüchte! – Zwischenruf der Abg. Tamandl.)

Das Zweite: In diesem Antrag schmeißt du Kraut und Rüben durcheinander. Du redest in der Einleitung vom Bundesland Wien. Du redest vom Bundesland Wien, wo du doch ganz genau weißt (Abg. Grosz:  ..., die am Häusl sind!), dass die Zuständigkeit beim Land, bei der Stadt Wien liegt. Das ist die Einleitung der Begründung: Wir fordern Bürgermeister Häupl auf, dass er die Harmonisierung auch in Wien durchführt, nicht Übergangsfristen macht bis zum Jahr 2042, was den SteuerzahlerInnen in ganz Österreich insgesamt 350 Millionen € kosten wird. – Ich sage aber auch, es kann nicht sein, dass das beim nächsten Finanzausgleich nicht abgezogen wird, sukzessive bis zum Jahr 2042. Solange die Harmonisierung in Wien nicht durchgeführt ist, muss dieses Geld beim Finanzausgleich abgezogen werden. Es ist ungerecht, meine Damen und Herren, gegenüber allen Österreicherinnen und Österreichern, wenn dieses System so fortgesetzt wird! (Beifall bei der ÖVP.)

Ein Wort noch zur Langzeitversichertenregelung. – Du stellst dich hier her und machst ein Palaver über den Parlamentsdirektor Posch, der über diese Regelung ausgeschieden ist. Du weißt ganz genau, dass die Langzeitversichertenregelung im Dezember 2010 novelliert worden ist, dass ab 1. Jänner 2014 beim Antrittsalter 62 Jahre gelten, dass bei der Beamtenschaft 42 Beitragsjahre – Beitragsjahre! – erfor­derlich sind (Abg. Grosz: Na, gratuliere!) – ohne Ersatzzeiten, ohne Krankenstands­zeiten, reine Beitragsjahre (Abg. Grosz: Und bei allen anderen 45!) – und im ASVG 45.

Bundesminister Hundstorfer hat dir hier herinnen beim Budgetausschuss erklärt – und Kollege Pendl hat es soeben auch getan –, warum es diese drei Jahre Unterschied gibt: Beamter kannst du erst ab 18 Jahren sein, früher kannst du nicht in einen Beamtenstand kommen, daher diese drei Jahre Unterschied bei der Berechnung dieser Pensionsart. Also was ist da so schwer? – 45 minus drei ist 42, und das Alter ist bei 62. Jetzt erkläre mir bitte: Wo hast du hier das Problem mit dieser Regelung?

Wir stehen schon für einen Vertrauensschutz, den wir auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst zuerkennen und zugestehen wollen, sodass sie auch einen Vertrauensschutz und eine Planbarkeit für ihre Lebenssituation haben.


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(Abg Grosz: Das haben sie ja, im Gegensatz zu den ASVG-Versicherten!) – Ja, dafür stehen wir ein und dafür werden wir uns auch einsetzen.

Meine Damen und Herren, dieser Antrag findet sicherlich nicht unsere Zustimmung, wobei ich zum Schluss noch Folgendes anmerke: Natürlich ist das eine Verfassungs­materie, eigentlich ist es aber eine Angelegenheit der Sozialpolitik. – Wir werden diesem unsinnigen Antrag sicherlich keine Zustimmung geben! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz – in Richtung des sich zu seinem Sitzplatz begebenden Abg. Wöginger –: Kollege Wöginger, wo warst du denn damals bei der Abstimmung? – Zwischenruf des Abg. Dolinschek. – Abg. Grosz: Der Heinz Fischer der ÖVP! – Abg. Dr. Graf: Dann wird er Bundespräsident!)

18.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


18.52.32

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt inzwischen ziemlich viel auf dem Tisch, wo man nicht mehr so leicht durchblickt. Ich beginne in der Chronologie, Herr Kollege Grosz, noch etwas früher. Der erste Fehlgriff, und daran war auch Ihre Partei – oder die Freiheitlichen von damals – beteiligt – ach so, das sind wieder die anderen, okay! –, der bestand darin, dass man umstandslos alle vorzeitigen Alterspensionen abgeschafft hat. Die einzige vorzeitige Alterspension, von der ich geglaubt hätte, es wäre wert gewesen, sie aufrecht­zuerhalten, wäre die vorzeitige Alterspension wegen lang andauernder Invalidität gewesen – und es wissen auch alle, die sich mit der Sozialpolitik beschäftigen, dass es günstig gewesen wäre, sie beizubehalten.

Warum wurde diese Pension abgeschafft? – Das ist vielleicht nicht unwichtig auch für das, was wir jetzt diskutieren: Sie wurde abgeschafft wegen der ungleichen Alters­grenzen für Männer und Frauen. – So, jetzt haben wir jenseits der Stichtage oder Jahreszahlen eine Langzeitversichertenregelung, die wieder ungleiche Altersgrenzen hat. (Abg. Grosz: Ja!) – Das muss man sich vorstellen: Das eine wird abgeschafft unter Schwarz-Blau wegen der ungleichen Altersgrenzen – und es wird nicht daran gedacht, es zu reparieren –, und das andere wird eingeführt, nämlich die Langzeit­versichertenregelung mit ungleichen Altersgrenzen. Hätte man damals die gleichen Altersgrenzen (Abg. Grosz: Das wollte die ÖVP nie!), nämlich die 45 Jahre für Männer und Frauen, im Übergang festgeschrieben, hätten wir uns manches erspart. (Abg. Grosz: Das wollte die ÖVP nie!) – Es ist mir wurscht, was die ÖVP nicht wollte. (Abg. Grosz: Da oben sitzt der Fleisch gewordene Zeuge!)

Ich kann den Ausführungen des Herrn Kollegen Wöginger durchaus einiges abgewin­nen, nur dort, wo er aufgehört hat, die Geschichte weiterzuerzählen – wobei natürlich der Kollege Wöginger meines Erachtens auch mit allem recht hat, was das Verhalten der FPÖ in Bezug auf die Schwerarbeiterpension betrifft –, oder wo er sie unzu­reichend erzählt hat, das betrifft dann natürlich (Abg. Grosz: Sein Abstimmungs­verhalten!) im Kern die Besserstellungen, die es im Langzeitversichertenrecht für Beamte gibt. Denn das, was der Kollege Wöginger erzählt hat, reicht nicht aus, um das zu rechtfertigen.

Entschuldigung, in Zukunft, nach dem Inkrafttreten der Reform, gibt es die Langzeit­versichertenregelung ab 62. Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer aus der Privat­wirtschaft, der als Lehrling oder meinetwegen als ungelernter Arbeiter begonnen hat, hat zu diesem Zeitpunkt in der Regel 47 Berufsjahre – 47 Jahre! (Abg. Kößl: Kollege Öllinger, auch der Beamte kann Lehrling gewesen sein!) –, und du, Kollege Wöginger, gehst her und versuchst, was meines Erachtens unsinnig ist, die Besserstellung für Beamte zu verteidigen, weil diese erst mit 18 sozusagen einsteigen können.


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Es gibt nichts, was das rechtfertigt! Es gibt nur eines, das konsequent wäre, und dem haben Sie sich bei der Reform verweigert – ich habe sehr lange versucht, darauf herumzureiten im Budget-Ausschuss, wo das Thema war, im Sozialausschuss beziehungsweise in der Plenardebatte –, nämlich jetzt bei der Reform beginnend die Gleichstellung für alle, unabhängig davon, ob sie Beamte oder Privatbedienstete sind, herzustellen. Das haben Sie leider nicht gemacht, und das ist der gravierende Fehler, der dazu führt, dass der Kollege Grosz dann hergehen und einige im Besonderen vorführen kann. Das hätten wir alles nicht notwendig, wenn diese Reform so wäre, wie es eigentlich im Sinne einer Gleichstellung nicht nur der Geschlechter, sondern auch der Gleichstellung von Privatbediensteten und öffentlichem Dienst notwendig wäre.

Denn dass sich die Beamten jetzt vorführen lassen müssen, dass sie als Beamte von ihrem Recht Gebrauch machen, das ist nur darauf zurückzuführen, dass 2002 beziehungsweise in den Folgejahren diese Regelung so beschlossen wurde und Sie nicht daran denken, sie zu korrigieren. (Abg. Wöginger: Wir haben sie eh korrigiert!) – Nein, in diesem Punkt ist sie nicht korrigiert worden. Die Altersgrenzen sind nur erhöht worden (Abg. Wöginger: Jahre! Beitragsjahre!), bedeuten aber im Sinne der Beibehaltung der unterschiedlichen Regelung nach wie vor eine Privilegierung für den öffentlichen Dienst – da brauchen wir nicht darum herumzureden –, und die ist nicht zu rechtfertigen, Entschuldigung. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kößl: Das stimmt doch nicht!)

18.57


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet, ich schließe daher die Debatte.

Ich weise den Antrag 1872/A dem Verfassungsausschuss zu.

18.57.334. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem zur Verschiebung der Kompetenz für Jugendschutz das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1897/A)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gelangt der Antragsteller, Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


18.57.51

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie werden sich noch erinnern, es ist noch gar nicht so lange her, dass man zumindest in der Öffentlichkeit sehr intensiv darüber diskutiert hat, dass es österreichweit einheitliche Jugendschutzbestimmungen geben sollte. Das haben die Koalitions­parteien auch in ihrem Regierungsprogramm festgehalten. Ich erinnere daran, dass Herr Wirtschaftsminister Mitterlehner noch gesagt hat, dass ihm – sinnbildlich – bald der Geduldsfaden reißt, wenn es nicht bald zu einer Einigung mit den Ländern kommt.

Tatsache ist, dass vor wenigen Wochen eine derartige Einigung nicht zustande gekommen ist, dass die Gespräche geplatzt sind, dass es keine 15a-Vereinbarung geben wird und es nach wie vor in Österreich unterschiedlich ist – je nachdem, ob ein 16-Jähriger im Burgenland wohnt, ob er in Kärnten wohnt, ob er in Vorarlberg wohnt, ob er in Wien wohnt –, als wie reif er angesehen wird, wann er und wo er hingehen darf, wann er wieder nach Hause gehen muss oder wie er kontrolliert wird. – All das hängt davon ab, wo er seinen Wohnsitz oder zumindest seinen Aufenthalt hat.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 210

Meine Damen und Herren, und das in einer Zeit, in der wir sehr viel über die Kom­petenzverteilung zwischen Bund und Ländern reden, wo die Bundesländer immer meinen, es sei so wichtig und sinnhaft, dass es diese Landesgesetzgebung gibt, denn das ist ein Teil der Identität der Bundesländer und ohne dem werden die Zentralisten in Wien aufgewertet, und das kann man nicht zulassen. – Immer wieder hören wir das.

Und jetzt, meine Damen und Herren, frage ich Sie: Ist es Teil der Identität der Kärntner, dass sie selbst bestimmen, was ein 16-Jähriger tun darf und was nicht, und das muss unterschiedlich sein zu dem, was der Jugendliche in Vorarlberg tun darf? Ist das wirklich notwendig, um eine Identität zu definieren? – Ich frage das deshalb, weil es ja anscheinend an zwei Bundesländern gescheitert ist.

Ich glaube, nein. Es gibt keine Argumente mehr, warum das unterschiedlich geregelt sein soll. Ich sage es Ihnen ganz ehrlich – und da gibt es viele andere Punkte auch, aber wir haben es an diesem Punkt festgemacht, weil er so deutlich die Sinnlosigkeit solcher Debatten an sich zeigt. Das ist nicht nur sachlich nicht gerechtfertigt, sondern mit all diesen Bestimmungen hängen ja wieder viele Kosten zusammen. Da gibt es eine Bürokratie, da gibt es Leute in den Landesregierungen, in den Landtagen, die sich damit beschäftigen, da gibt es Leute, die für die Kontrolle zuständig sind. All das muss ja auch von uns allen gemeinsam finanziert werden – nur deshalb, weil in einigen Bundesländern Leute sind, die sich selbst anscheinend damit rechtfertigen.

Wir haben im Verfassungskonvent sehr lange darüber diskutiert, wie denn diese Gesetzgebungskompetenz aussehen soll. Damals hat man gesagt – also ich nicht, aber viele andere, auch Professoren –: Ja, es soll auch weiterhin eine Landes­gesetzgebung geben, aber sie sollte möglichst einheitlich gestaltet sein.

Ich glaube, gerade beim Jugendschutz, aber auch in vielen anderen Bereichen, ist es wohl nachvollziehbar, dass das einheitlich sein soll. Ich frage mich wirklich: Wenn die neun Bundesländer – und da sind so viele vernünftige Leute unterwegs – sich nicht einmal im Bereich des Jugendschutzes – und das betrifft nicht die Grundfesten der Republik und auch nicht die Grundfesten der Bundesländer – einigen können, wie sollen sie sich dann in anderen Bereichen einigen? Wenn das nicht der Fall ist – und das sage ich jetzt mit dem Selbstbewusstsein des Bundesgesetzgebers und des Bundesverfassungsgesetzgebers –, dann muss man sie dazu zwingen, dass es eine vernünftige, nämlich einheitliche, Regelung gibt. (Beifall beim BZÖ.)

Vor diesem Hintergrund – offensichtlich hat man es in der Bundesregierung aufge­geben, dass es weitere Verhandlungen darüber gibt – sagen wir: Die Länder haben sich nicht geeinigt, gut – oder schlecht. Wir können das nicht akzeptieren, denn wir haben ein Interesse an einer vernünftigen einheitlichen Regelung. Da können wir uns ja alle wieder zusammensetzen und besprechen, wie das aussehen soll.

Sie alle sind ja auch Bundesländervertreter. Ich wehre mich auch dagegen, dass man dann sagt: Die in Wien – nämlich wir alle; ich bin Wiener, aber ein Großteil von Ihnen ist das nicht. Dass Sie sich dauernd sagen lassen, dass Sie der Wasserkopf Wien sind, der nicht weiß, was die Bundesländer wollen und was man für sie hier in Wien tun kann, das verstehe ich nicht. Ich würde mir das als Abgeordneter zum Nationalrat nicht gefallen lassen.

Vor diesem Hintergrund ist dieser Antrag zu verstehen. Wenn sich die Länder nicht auf eine vernünftige Regelung einigen können, dann ziehen wir diese Kompetenz an uns, verhandeln das gemeinsam und machen eine vernünftige bundeseinheitliche Jugend­schutzregel. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir im Ausschuss entsprechend dis­kutieren, verhandeln und das möglichst einhellig und einstimmig beschließen. (Beifall beim BZÖ.)

19.03



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 211

Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


19.03.07

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Herr Kollege Scheibner, wir sind nicht oft einer Meinung, aber da sind wir jetzt einmal einer Meinung. (Beifall bei SPÖ und BZÖ.)

Es ist auch eine langjährige Forderung der Bundesjugendvertretung, für deren Partizi­pation wir gemeinsam als Jugendsprecherinnen und Jugendsprecher hier im Plenum eintreten, dass ein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz kommt.

Den Worten, die von der Bundesjugendvertretung kommen, dass es um die Eitelkeiten der Länder geht, die keine Kompetenzen abgeben wollen, kann ich mich durchaus anschließen.

Auch die ständige Konferenz der Kijas, der Kinder- und Jugendanwälte, fordert seit 2007, dass es zu einem einheitlichen Jugendschutzgesetz kommt, denn niemand kann verstehen, dass Jugendliche unterschiedlich behandelt werden.

Sie haben das selbst in Ihrem Beispiel schon angeführt: Bin ich ein steirischer Jugendlicher, muss ich um 23 Uhr daheim sein, wenn ich unter 15 bin. Habe ich das große Glück, ein niederösterreichischer Jugendlicher zu sein, kann ich bis ein Uhr früh ausbleiben. Gerade in Grenzbereichen, wo die Bundesländer aneinandergrenzen, ist es ja nicht unbedingt so, dass sich die Jugendlichen erkundigen, wie im Nach­barbundesland die Rechtslage ausschaut.

Es ist für mich auch nicht zu verstehen. Nach dem Prinzip: Jugend soll ihre Stimme haben, Jugend soll gemeinsam in Österreich betrachtet werden, gibt es eigentlich auch keinen Grund dafür, warum Jugendliche in Österreich unterschiedlich betrachtet werden.

Daher würde ich noch einmal den Appell aussprechen, speziell mit Vorarlberg und mit Kärnten, die sich im Augenblick noch querlegen, noch einmal zu verhandeln. Ich appelliere auch wirklich an die Abgeordneten des Hauses, die aus diesen beiden Bundesländern sind, wirklich mit die Initiative zu ergreifen, damit es zu einer einheitlichen Regelung kommen kann.

Schön wäre es natürlich, wenn wir es schaffen würden, länderübergreifend zu einer einheitlichen Regelung zu kommen. Wenn das so nicht funktioniert – und es tut mir jetzt wirklich im Herzen weh, so einen Vergleich zu machen, aber im Tierschutz haben wir es nach langer Zeit geschafft, ich möchte in keinster Weise Jugendliche mit dem Tierschutz vergleichen, aber ich hoffe, Sie verstehen das –, dass ich in den Bun­desländern eine einheitliche Lösung zusammenbringe, dann wäre natürlich die nächste Konsequenz, es von den Ländern an den Bund heranzuziehen und zu sagen: Okay, versuchen wir es dann so.

In diesem Sinne hoffe ich auf eine gute Diskussion und auch auf den Einsatz seitens des Herrn Ministers, dass er es mit den beiden Bundesländern noch einmal versucht. Schauen wir im Sinne der Jugendlichen, dass wir eine gemeinsame Lösung zusam­menbringen! (Beifall bei SPÖ und BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 212

19.06


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Einwallner. – Bitte.

 


19.06.19

Abgeordneter Thomas Einwallner (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir scheinen uns in dem Punkt ja einig zu sein, dass wir – und gerade ich als Obmann einer Jugendorganisation – ein einheitliches Jugendschutzgesetz wollen. Da sind wir uns einig.

Aber über den Weg dorthin sind wir uns leider schon wieder nicht mehr einig. (Ruf beim BZÖ: Nur in der ÖVP!) Ich muss dem Kollegen und Antragsteller Scheibner natürlich schon auch sagen, dass es ein bisschen ein standortbestimmter Standpunkt ist, so, wie Sie den Antrag bringen, denn ich kann mich an Familienministerin Haubner et cetera erinnern, wo es nicht gelungen ist, einen einheitlichen Jugendschutz über die 15a-Vereinbarung zustande zu bringen. Und warum? (Ruf beim BZÖ: Weil die Länder dagegen waren!) – Weil natürlich Kärnten und Vorarlberg nicht zu einer Meinung zu bringen sind. Damals hat das BZÖ natürlich nichts von Bundeskompetenz gesagt, weil damals im Land Kärnten noch eine Verantwortung da war. Jetzt ist das BZÖ anscheinend nicht mehr verantwortlich im Land Kärnten, jetzt spricht man auf einmal von Bundeskompetenz. – Das zu dieser Frage.

Aber mir geht es um das Thema. Mir ist bis jetzt viel zu viel die Diskussion um den Schutz der Jungen – und nicht nur um die Kompetenz – abgegangen. Es geht ja um das Jugendschutzgesetz, das heißt Schutz des Jugendlichen, der Jugendlichen. (Abg. Scheibner: Einheitlich!)

Da sehe ich es, ich sehe die Argumente. Natürlich erlebe ich es selbst auch. Ein 15-Jähriger darf um 23 Uhr in Niederösterreich oder im Burgenland unterwegs sein, und dann wechselt er über die Grenze in die Steiermark und macht sich strafbar. Das ist nicht logisch, das ist ganz klar nicht logisch.

Aber da muss man sagen: Alle Initiativen, die in die Richtung einer Vereinheitlichung gehen, auch über Artikel 15a-Vereinbarungen – und das war die letzte Initiative des Bundesministers Mitterlehner –, sind ganz wichtige Initiativen.

Es ist ja heute auch schon gesagt worden, dass sich jeder Abgeordnete in seinem Bundesland dafür starkmachen soll. Wir in der Steiermark haben zum Beispiel jetzt schon den nächsten Schritt gesetzt. Wir haben gesagt: Okay, bis die bundesweite Einigung über eine 15a-Vereinbarung zustande kommt, setzen wir – als Steiermark – einmal einen ersten Schritt. Jetzt gibt es einen Ausschuss im Landtag, in dem die Harmonisierung mit Wien, Niederösterreich und dem Burgenland angestrebt wird. Bis Ende des Jahres wird die Steiermark – hoffentlich sage ich jetzt und bin überzeugt davon – die Harmonisierung mit Niederösterreich, dem Burgenland und Wien geschafft haben.

Weitere Länder werden auch folgen, wenn dementsprechender Druck kommt. Man braucht die Kompetenzdebatte in diesem Fall nicht aufzumachen, weil Österreich so organisiert ist, dass der Westen ein bisschen strengere Regeln hat als der Osten. Es ist auch legitim in einer föderalistischen Demokratie (Ruf beim BZÖ: Nein! Warum?), dass man darüber diskutiert, wie man den besten Kompromiss zwischen Ost und West findet. Man muss auch bedenken, dass an Vorarlberg auch die Schweiz und Deutschland grenzen, und dass dort dann wieder strengere Regeln gelten. Also auch dort gibt es dann diese Standortprobleme mit den Jungen. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Trotzdem bleibe ich dabei und sage Ihnen ganz klar: Jugendschutz ist nicht nur eine Kompetenzdebatte, sondern es geht um den Schutz unserer Jugend. Es geht auch darum, die Freiheit möglichst nicht einzuschränken, aber die Jugend zu schützen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 213

Ich sage aber auch ganz klar dazu, wir haben heute gesehen – und das war heute hier im Haus das große Thema –, dass es mit den Ländern auch zum Beschluss der Verwaltungsgerichtsbarkeit gekommen ist. Daher stirbt meine Hoffnung zuletzt (Abg. Öllinger: Aber sie stirbt!), und ich sage: Wir kommen auch im Jugendschutz mit den Ländern zu einer gescheiten Regelung. (Abg. Öllinger: Aber bis dahin sind Sie Seniorensprecher!)

Unser Minister wird sich auch weiterhin bemühen und alles daran setzen, dass wir eine gescheite Regelung zusammenbekommen, so wie heute auch bei der Verwaltungs-gerichtsbarkeit. Es geschieht, es dauert länger, aber es ist keine Husch-Pfusch-Aktion und kein solcher Antrag, wie er seitens Ihrer Fraktion gekommen ist.

Abschließend möchte ich auch noch hinzufügen, dass Jugendschutz natürlich, aber auch nicht nur gesetzlich geregelt werden kann, sondern auch ein Familienthema ist. Auch die Familien haben die Aufgabe, die Kinder bestmöglich zu schützen. Ich sage Ihnen: Den Schutz, den eine Familie den Kindern und den Jungen bietet, kann kein Gesetz regeln. Es kann nur Rahmenbedingungen vorgeben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Da weiß ich jetzt nicht, wie das weitergeht mit den Familien!)

19.10


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Höbart. – Bitte.

 


19.10.40

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Vielleicht kurz auf das Bundesland Kärnten eingehend, weil der Eindruck vermittelt wird, dass Kärnten – für Vorarlberg kann ich das nicht so genau beurteilen – sich hier querlegt, damit das Jugendschutzgesetz nicht verbundlicht wird. Das weise ich zurück.

Ich habe heute mit Landesrat Christian Ragger telefoniert. Er sagt, das Land Kärnten stört das Faktum, dass bei der sogenannten Ostlösung, also in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland, schwere Alkoholika, also Spirituosen, bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erlaubt sind. Das kommt für das Bundesland Kärnten nicht in Frage. Dem können wir auch einiges abgewinnen. Erinnern wir uns nur an gewisse Komasaufaktionen! Da muss man extrem vorsichtig sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Generell sind wir der Meinung – und da gebe ich dem Kollegen Einwallner auch recht –, dass letztendlich der Schutz der Jugend im Vordergrund stehen muss und dass wir hier keine großartigen Kompetenzdebatten führen sollten. Unsere Jugend bedarf auf der einen Seite unseres gelebten Vorbildes und eben eines besonderen Schutzes. Es geht also darum, dass die Politik über diese Jugendschutzgesetze die Jugend unter­stützt und schützt, dabei aber die Eigenverantwortung und Selbständigkeit der Jugend im Sinne der Freizeit- und Lebensgestaltung fördert und die Freiheit unserer Jugend so wenig wie möglich einschränkt. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Spannungsfeld bewegt sich eben moderne Jugendschutzpolitik mit klaren und notwenigen Regeln, die hier zu definieren sind.

Die jetzige Lage sieht so aus – wir wissen es –, dass es neun Landesgesetze gibt. Ich habe vorhin schon von der sogenannten Ostlösung gesprochen. Wien, Nieder­österreich und das Burgenland haben letztendlich irgendwie den liberalsten Zugang zum Jugendschutz. Gerade was den Ausgeh- oder Aufenthaltsbereich anbelangt, muss ich zugeben, dass die neun Landesgesetze doch ein Wirrwarr sind.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 214

Ich möchte nur ein Beispiel anführen: Ein 17-jähriger Steirer überquert die Lan­desgrenze, um in Niederösterreich bis in die frühen Morgenstunden legal zu feiern, und macht sich dann, wenn er nach zwei Uhr früh unbegleitet nach Hause kommt, in seinem eigenen Bundesland, in der Steiermark, strafbar. Das ist natürlich nicht not­wendig. Oder: Kinder bis 14 dürfen in Vorarlberg und Salzburg bis 23 Uhr unterwegs sein, das ist auch klar geregelt. In Salzburg gilt das allerdings nur dann, wenn es sich um die Nacht vor Sonn- und Feiertagen handelt. Da gibt es schon ein paar – und das erkennen Sie da auch – verwirrende und skurrile Unterschiede in den einzelnen Lan­desgesetzen, die man sicherlich homogenisieren kann.

Was den Alkoholkonsum betrifft, stellen wir fest, dass mehr Einheit vorhanden ist, bis eben auf die Ostlösung, die zitierten drei Bundesländer im Vergleich zu den anderen Bundesländern. Jedenfalls ist geregelt, dass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Alkohol verboten sind. Das ist hochgradig wichtig. Das ist in Ordnung. Bei den hochprozentigen Spirituosen scheren eben die drei zitierten Bundesländer aus, und Kärnten sagt zu Recht: Da spielen wir nicht mit.

Also wir sind der Meinung, dass alle Bestrebungen zu einer Harmonisierung sinnvoll sind, dass letztendlich aber im Vordergrund stehen muss, dass sich die neun Bundes­länder einigen. Erst wenn die Einigung da ist, können wir überlegen – oder dann erst macht es natürlich Sinn –, den Jugendschutz unter Bundeshoheit zu geben. Aber derzeit steht einmal die Einigung der neun Bundesländer im Vordergrund, und das ist ein ganz entscheidender Faktor. (Abg. Scheibner: Und wenn sie sich nicht einigen?) – Wenn Sie sich nicht einigen, Kollege Scheibner, dann wissen wir, dass wir auch nichts tun können, es nützt ja nichts. Man kann nicht einfach drüberfahren, ohne eine Einigung der Bundesländer herbeizuführen.

Da muss – und das ist ein Vorwurf an den Bundesminister, der heute aufgrund der ersten Lesung nicht hier ist – der Herr Bundesminister einmal in die Hände spucken und mit den neun Bundesländern entsprechend verhandeln. Der Wille ist da, der Wille ist vor allem beim Bundesland Kärnten da. Das kann ich Ihnen versichern. In diesem Sinne noch einen schönen Abend. (Beifall bei der FPÖ.)

19.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


19.15.09

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch einmal zurück: Worum geht es denn? – Es geht erstens darum, dass Jugendliche selbstbestimmt innerhalb des Rahmens eines Jugendschutzgesetzes agieren können. Zweitens: Wir hier stellen die Bundes­gesetzgebung dar, und wir haben jegliche Möglichkeit, Bundesgesetze zu beschließen.

Noch einmal das Beispiel: Wenn sich die 15-jährige – nennen wir sie Franziska – am Semmering nach dem Snowboarden mit ihren Freundinnen und Freunden im Après-Ski-Leben ein bisschen vergnügen möchte, muss sie genau aufpassen, auf welcher Seite sie steht – auf der einen Seite die Steiermark, auf der anderen Seite Nieder­österreich. Bis jetzt ist es noch immer so, dass sie in Niederösterreich bis ein Uhr und in der Steiermark nur bis 23 Uhr weggehen darf.

Das ist nur ein Beispiel aus ganz Österreich, das genau das zeigt, was den Jugend­schutz ausmacht. Eigentlich sollte Jugendschutz Rechtssicherheit bieten. Rechts­sicherheit für alle Jugendlichen in Österreich zu bieten, das schafft die Länder­gesetzgebung in dieser Causa überhaupt nicht. Das ist weder verständlich noch nach-


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vollziehbar, denn für Jugendliche zählen Mobilität und Freiheit im Rahmen des Jugendschutzes und nicht föderalistische Schikane. Alltagsrealität ist das nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Wien, Niederösterreich und das Burgenland haben es geschafft, das zu verein­heitlichen. Andere Bundesländer sind säumig. Es ist schön und auch gut, zu hören, dass die Steiermark nachziehen wird. Das bedeutet aber bloß, dass es ein Ost-West-Gefälle geben wird, das noch stärker ist als jetzt. Der Osten kann von sich aus dann sagen: Wir haben einheitliche Bestimmungen. Der Westen sagt dann: Wir überlegen weiterhin, wie „wir“ – unter Anführungszeichen aus Sicht der Länder – mit den Jugendlichen umgehen. Das ist ein Festklammern an den Kompetenzen, die für Jugendliche, wie schon gesagt, nicht nachvollziehbar sind.

Es gibt nämlich keine fundierte Grundlage dafür, dass Politikerinnen und Politiker in den Ländern – warum auch immer – glauben, dass sie den Jugendlichen näher sind und somit auch besser wissen, was Jugendliche brauchen. Es gibt keine fundierte Grundlage dafür, dass Jugendliche in Salzburg restriktivere Bestimmungen brauchen als Jugendliche im Burgenland oder eben in Tirol.

Es gibt auch keine fundierte Grundlage dafür, dass Landespolitiker sich über Bundes­gesetze zur Gewaltfreiheit stellen. Ich finde es sehr beschämend, dass ein Landes­politiker öffentlich sagen kann, eine Tätschen wäre schon manchmal notwendig. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Tätschen ist eine Tätschen ist eine Tätschen – und da gibt es nichts zu deuten: Das ist ganz klar Gewalt gegen Kinder und Jugendliche!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uwe Scheuch ist echt rücktrittsreif! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Vereinheitlichter Jugendschutz bedeutet gleiche Pflichten, gleiche Rechte für alle Jugendlichen, ein transparentes Gesetz für ganz Österreich, das Jugendliche schützt, einen Rahmen absteckt. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPÖ! Ein Appell – und das haben wir schon des Öfteren diskutiert – ist da zu wenig. Wir arbeiten seit 15 Jahren, seit 20 Jahren an einem Bundesgesetz, an einer Harmonisierung. Appelle reichen nicht.

Ich glaube, dass wir einfach gemeinsam den nächsten Schritt gehen sollten, da eine bundeseinheitliche Regelung vonseiten des Parlaments zu finden. Jugendliche in den Mittelpunkt zu stellen, sollte diese Bundesregierung endlich wahrnehmen. (Beifall bei den Grünen.)

19.19


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

Ich schließe die Debatte und weise den Antrag 1897/A dem Verfassungsausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

19.19.58Einlauf

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1926/A(E) bis 1940/A(E) eingebracht wurden.


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Ferner sind die Anfragen 11543/J bis 11653/J eingelangt.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 19.20 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

19.19.59Schluss der Sitzung: 19.20 Uhr

 

 

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