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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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209. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Freitag, 14. Juni 2013

 

 


Stenographisches Protokoll

209. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode                        Freitag, 14. Juni 2013

Dauer der Sitzung

Freitag, 14. Juni 2013: 9.05 – 17.00 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den 36. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. De­zember 2012)

2. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 128, 157, 181, 185, 193 und 194, 197 und 198 sowie 203 als auch über die Bürgerinitiativen Nr. 53 bis 55 und 57 bis 60

3. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/2

4. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/12

5. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/7

6. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2011/9

7. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (2304/A)

8. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (2305/A)

9. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Dipl.-Ing. Dr. Wolf­gang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (2326/A)

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 12


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 2

Ordnungsruf ................................................................................................................. 100

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten Stefan Petzner, Kollegin und Kollegen, dem Verfas­sungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1813/A(E) der Abgeord­neten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entstaatlichung des ORF gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 2. Juli 2013 zu setzen ............................................................................................................................. 39

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 39

Redner/Rednerinnen:

Stefan Petzner ......................................................................................................... ... 115

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 118

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 119

Harald Vilimsky ....................................................................................................... ... 121

Dieter Brosz, MSc ................................................................................................... ... 122

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 124

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 126

Ablehnung des Fristsetzungsantrages .......................................................................... 127

Antrag der Abgeordneten Günter Kößl, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regie­rungsvorlage: Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaub­ten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (2132 d.B.), gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 3. Juli 2013 zu setzen – Annahme .................................................................................................  39, 149

Antrag der Abgeordneten Günter Kößl, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regie­rungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwal­tungs­verfahrensgesetz 1991, das Bundes-Gemeindeaufsichtsgesetz, das Bun­des-Stif­tungs- und Fondsgesetz, das EU-Polizeikooperationsgesetz, das Kriegs­mate­rialgesetz, das Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, das Meldegesetz 1991, das Namensänderungsgesetz, das Passgesetz 1992, das Personenstandsge­setz 2013, das Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz, das Polizeikooperationsgesetz, das Pyrotechnikgesetz 2010, das Sicherheitspolizeigesetz, das Sprengmittelge­setz 2010, das Staatsgrenzgesetz, das Strafregistergesetz 1968, das Vereins­gesetz 2002, das Versammlungsgesetz 1953, das Waffengesetz 1996, das Wap­pengesetz und das Zivildienstgesetz 1986 geändert werden (Verwaltungsge­richts­barkeits-Anpassungsgesetz-Inneres – VwGAnpG-Inneres) (2211 d.B), ge­mäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 3. Juli 2013 zu setzen – Annahme ....................  39, 149

Antrag der Abgeordneten Günter Kößl, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regie­rungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschafts­gesetz 1985 geändert wird (2303 d.B.), gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäfts­ordnung eine Frist bis 3. Juli 2013 zu setzen – Annahme ...........................................................  39, 149

Antrag der Abgeordneten Günter Kößl, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regie­rungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 3

das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Freiwilligengesetz und das Fami­lienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (ZDG-Novelle 2013) (2406 d.B.), gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 3. Juli 2013 zu setzen – Annahme ....................  39, 149

Antrag der Abgeordneten Günter Kößl, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regie­rungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Exekutivdienstzeichen­gesetz und das Verwundetenmedaillengesetz geändert werden (2433 d.B.), gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 3. Juli 2013 zu setzen – Annahme  39, 149

Antrag der Abgeordneten Günter Kößl, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regie­rungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Ver­waltungsübertretungen erklärt werden (SPG-Novelle 2013) (2434 d.B.), gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 3. Juli 2013 zu setzen – Annahme .................................................................................................  39, 149

Antrag der Abgeordneten Stefan Prähauser, Oswald Klikovits, Kolleginnen und Kollegen, dem Landesverteidigungsausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (VwGAnpG-BMLVS) (2200 d.B.) gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 2. Juli 2013 zu setzen – Annahme .................................................................................................  39, 150

Antrag der Abgeordneten Stefan Prähauser, Oswald Klikovits, Kolleginnen und Kollegen, dem Landesverteidigungsausschuss zur Berichterstattung über den Bericht betreffend Österreichische Sicherheitsstrategie „Sicherheit in einer neuen Dekade – Sicherheit gestalten“ (III-218 d.B.) gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 2. Juli 2013 zu setzen – Annahme ...  39, 150

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 39

Fragestunde (31.)

Europäische und internationale Angelegenheiten ................................................... 12

Mag. Christine Muttonen (222/M); Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, Sigisbert Dolinschek, Mag. Albert Steinhauser, Werner Herbert

Franz Glaser (219/M); Gerhard Huber, Mag. Alev Korun, Dr. Andreas Karlsböck, Hannes Weninger

Dr. Johannes Hübner (218/M); Franz Kirchgatterer, Mag. Michael Hammer, Gerhard Huber, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber

Mag. Alev Korun (221/M); Dr. Andreas Karlsböck, Petra Bayr, Oswald Klikovits, Herbert Scheibner

Josef Bucher (225/M); Mag. Werner Kogler, Mag. Roman Haider, Renate Csörgits, Johannes Schmuckenschlager, Stefan Markowitz

Christoph Hagen (224/M); August Wöginger, Ernest Windholz, Dipl.-Ing. Dr. Wolf­gang Pirklhuber, Mag. Roman Haider


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 4

Mag. Gisela Wurm (223/M); Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Herbert Scheibner, Mag. Alev Korun, Dr. Johannes Hübner

Wolfgang Großruck (220/M); Gerhard Huber, Mag. Alev Korun, Dr. Johannes Hübner, Anton Heinzl

Ausschüsse

Zuweisungen ...............................................................................................  141, 144, 148

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 36. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2012) (III-384/2325 d.B.) ................................................................... 40

Redner/Rednerinnen:

Stefan Petzner ......................................................................................................... ..... 40

Hannes Fazekas ...................................................................................................... ..... 43

Oswald Klikovits ..................................................................................................... ..... 44

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ..... 45

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ..... 46

Erich Tadler ............................................................................................................. ..... 48

Ewald Sacher .......................................................................................................... ..... 48

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ..... 49

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ..... 50

Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ..... 52

Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ..... 53

Werner Herbert ....................................................................................................... ..... 54

Johann Hechtl ............................................................................................................... 55

Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ........................................................................... ..... 56

Christian Lausch ..................................................................................................... ..... 56

Wolfgang Großruck ................................................................................................ ..... 57

Dr. Günther Kräuter ............................................................................................... ..... 58

Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits ......................................................................... 59

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka ............................................................................ ..... 63

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek ...................................................................... ..... 66

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend die Direktwahl von Volksanwälten und die Aufwertung der Volksan­waltschaft – Ablehnung ........  42, 67

Kenntnisnahme des Berichtes III-384 d.B. ..................................................................... 67

2. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 128, 157, 181, 185, 193 und 194, 197 und 198 sowie 203 als auch über die Bürgerinitiativen Nr. 53 bis 55 und 57 bis 60 (2419 d.B.) ...................................................................................................... 67

Redner/Rednerinnen:

Dr. Susanne Winter ...................................................................................................... 67

Mag. Rosa Lohfeyer ..................................................................................................... 68

Bernhard Vock ........................................................................................................ ..... 69

Anna Höllerer .......................................................................................................... ..... 70

Mario Kunasek ........................................................................................................ ..... 71

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ..... 74

Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 76

Ursula Haubner ....................................................................................................... ..... 76

Josef Jury ................................................................................................................ ..... 80

Erich Tadler ............................................................................................................. ..... 80


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 5

Christian Lausch ..................................................................................................... ..... 81

Dietmar Keck ........................................................................................................... ..... 82

Anna Franz .............................................................................................................. ..... 83

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ..... 84

Gerhard Huber ........................................................................................................ ..... 85

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 86

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ..... 87

Johann Hechtl ......................................................................................................... ..... 88

Erwin Preiner .......................................................................................................... ..... 89

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung der Schließung des Bezirksgerichtes Frohn­leiten – Ablehnung .......  73, 90

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2419 d.B. ...................................................... 90

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes, Reihe Bund 2012/2 (III-306/2415 d.B.) ........................................................................................................... 90

4. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes, Reihe Bund 2012/12 (III-370/2417 d.B.) ................................................................................... 90

Redner/Rednerinnen:

Johann Hell .............................................................................................................. ..... 90

Hermann Gahr ......................................................................................................... ..... 91

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ..... 92

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................ ..... 93

Gerald Grosz ........................................................................................................... ..... 95

Martina Schenk ....................................................................................................... ..... 96

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ..... 97

Erwin Hornek .......................................................................................................... ..... 98

Franz Hörl ................................................................................................................ ..... 99

Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ... 100

Kenntnisnahme der beiden Berichte III-306 und III-370 d.B. ....................................... 103

Gemeinsame Beratung über

5. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes, Reihe Bund 2012/7 (III-345/2416 d.B.) ......................................................................................................... 103

6. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes, Reihe Bund 2011/9 (III-271/2418 d.B.) ......................................................................................................... 103

Redner/Rednerinnen:

Mag. Christine Lapp, MA ........................................................................................ ... 103

Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 104

Ing. Heinz-Peter Hackl ............................................................................................ ... 105

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 106

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 107

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 109

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 110

Johann Singer ......................................................................................................... ... 111

Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 112

Ing. Franz Windisch ................................................................................................ ... 113

Dr. Gabriela Moser ............................................................................................  114, 128


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 6

Werner Herbert ....................................................................................................... ... 130

Harald Jannach ....................................................................................................... ... 131

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................ ... 132

Kenntnisnahme der beiden Berichte III-345 und III-271 d.B. ....................................... 134

7. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (2304/A)        ............................................................................................................................. 135

Redner/Rednerinnen:

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 135

Werner Amon, MBA ................................................................................................... 136

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 136

Dieter Brosz, MSc ................................................................................................... ... 137

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 138

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 139

Gerald Grosz (tatsächliche Berichtigung) .................................................................. 141

Zuweisung des Antrages 2304/A an den Geschäftsordnungsausschuss .................... 141

8. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Christoph Hagen, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (2305/A) ................................................................................................. 142

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 142

Werner Amon, MBA ................................................................................................ ... 142

Dieter Brosz, MSc ................................................................................................... ... 143

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 143

Stefan Markowitz .................................................................................................... ... 144

Zuweisung des Antrages 2305/A an den Geschäftsordnungsausschuss .................... 144

9. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (2326/A) ................................................................................................................ 145

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 145

Mag. Rosa Lohfeyer ................................................................................................... 146

Anna Höllerer .............................................................................................................. 146

Mag. Gernot Darmann ............................................................................................ ... 147

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 148

Erich Tadler ............................................................................................................. ... 148

Zuweisung des Antrages 2326/A an den Geschäftsordnungsausschuss .................... 148

Eingebracht wurden

Anträge der Abgeordneten

Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Gabriel Obernosterer, Mag. Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Gerhard Huber, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesamtkonzept Tourismus im ländlichen Raum (2352/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 7

Gerhard Huber, Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Franz Hörl, Mag. Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Unterstützung der durch die jüngsten Naturkatastrophen beeinträch­tigten Tourismusbetriebe (2353/A)(E)

Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Werner Neubauer, Erich Tadler, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Ausbau-Geneh­migung für Temelίn sowie Weiterentwicklung von Euratom (2354/A)(E)

Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend 2. Verein­barung gemäß Artikel 15a B-VG über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, beschleunigte Abwicklung der geplanten Projekte (2355/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflich­tende Untersuchungen durch einen Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten und verpflichtende zahnärztliche Untersuchung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes (2356/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend unbedingt notwendige Renovierung von Polizeidienststellen in Kärnten (2357/A)(E)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend BZÖ-Wohn(rechts)paket (2358/A)(E)

Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Güllebehälter und Gülleausbringung (2359/A)(E)

Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Psychologengesetz geändert wird (2360/A)

Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (2361/A)

Renate Csörgits, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Arbeiter-Abfertigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – 2. SVÄG 2013) (2362/A)

Josef Muchitsch, Konrad Steindl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (2363/A)

Mag. Rainer Widmann, Kollegin und Kollegen betreffend lückenlose Aufklärung der Ursache der Donau-Überschwemmungen aufgrund von Schleusenanlagen durch eine unabhängige internationale Expertenkommission (2364/A)(E)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA-Gesetz 1992) geändert wird (2365/A)

Renate Csörgits, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (2366/A)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 8

Anfragen der Abgeordneten

Stefan Prähauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend BMI-Pressemeldung zur Verleihung des päpstlichen Silvesterordens an BMI-Mitarbeiter am 4. Mai 2012 (15138/J)

Stefan Prähauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Geschäftsführer des Österreichischen Integrationsfonds sowie Geschäfts­führer des Wiener Stadterweiterungsfonds (15139/J)

Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Strompreisentwicklung in Österreich (15140/J)

Sonja Ablinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Visaerteilung für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien (15141/J)

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend „Schließung der Univ.-Klinik für Medizinische Psychologie und Psychotherapie Graz“ (15142/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend „undichte Stellen“ bei der parlamentarischen Bundes­heer­kommission (15143/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend gentechnisch manipuliertes Soja (15144/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend gentechnisch manipuliertes Soja (15145/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Rücklagen des Wissenschaftsministeriums (15146/J)

Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Verkauf der Kärntner Hypo Alpe-Adria-Bank (15147/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Pensionskassengesetz-Novelle und ihre Auswirkungen (15148/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Pensionskassengesetz-Novelle und ihre Auswirkungen (15149/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Reise des GAL E1, der Leiterin der Personalabteilung der VD und des Leiters der Strafvollzugsakademie nach Litauen (15150/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS Vöcklabruck (15151/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Rückzahlungen von Partizipationskapital (15152/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Einnahmen aus der Abgeltungssteuer (15153/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer (15154/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 9

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend getrennte Golan-Besuche der Minister – unnötige Mehrkosten und außenpolitische Verwunderung (15155/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Gesundheit betreffend Hörstörungen bei Kindern (15156/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend drei Jahre Stillstand beim Hochwasserschutz „Traunausiedlung“ (15157/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend drei Jahre Stillstand beim Hochwasserschutz „Traunausiedlung“ (15158/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Pressekonferenz des Staatssekretärs Sebastian Kurz in einem Kindergarten (15159/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Hochwasserschäden bei Biobauern“ (15160/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend den „Österreichaufschlag“ bei Artikeln (15161/J)

Gerhard Huber, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kontrolle und Evaluierung von Frauenhäusern (15162/J)

Gerhard Huber, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Versicherung von Frauen in Frauenhäusern (15163/J)

Gerhard Huber, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Versicherung von Frauen in Frauenhäusern (15164/J)

Gerhard Huber, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Kontrolle und Evaluierung von Frauenhäusern (15165/J)

Gerhard Huber, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Kontrolle und Evaluierung von Frauenhäusern (15166/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Umsetzung des SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Bereich Bildung: Doppelgleisigkeiten bei den Schulbehörden (15167/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Umsetzung des SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Bereich Bildung: Abschaffung der Landesschulräte (15168/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Umsetzung des SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Bereich Bildung: Flexibilisierung der Schulsprengel (15169/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Umsetzung des SP-VP-Regierungsprogrammes für


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 10

die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Bereich Bildung: Instrumente der Begabungs­förde­rung (15170/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Umsetzung des SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Bereich Bildung: Kooperationen zwischen Sekundarstufe II und Institutionen des tertiären Bereichs zwecks Vorbereitung auf individuelle Studienwahlentscheidungen (15171/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Umsetzung des SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Bereich Bildung: PH-Hochschullehrgang „Counsellor“ (15172/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Umsetzung des SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Bereich Bildung: mittleres Management an Bundesschulen (15173/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Umsetzung des SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Bereich Bildung: Qualitätsmanagement der Schulaufsicht (15174/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Umsetzung des SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Bereich Bildung: Ausbau an ganztägigen Schulformen und Ganztagsbetreuungsangeboten (15175/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Umsetzung des SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Bereich Bildung: Erweiterung und Modernisierung von Schulstandorten (15176/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Umsetzung des SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Bereich Bildung: Teilungsmöglichkeiten und verbesserte Betreuungsrelationen (15177/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Umsetzung des SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Bereich Bildung: Weiterentwicklung der Sekundar­stufe I (15178/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend Umsetzung des SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Bereich Bildung: Kooperationen zwischen Sekundarstufe II und Institutionen des tertiären Bereichs zwecks Vorbereitung auf individuelle Studienwahlentscheidungen (15179/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend aktuelle Zahlen zu den Kinderbetreuungsgeld­varianten (15180/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Gesundheit betreffend Medikamentenkommission (15181/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 11

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Rückgang der Bienenpopu­lationen (15182/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umweltrechtsanpassungs­gesetz/KPC (15183/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend getrennte Golan-Besuche der Minister – unnötige Mehrkosten und außenpolitische Verwunderung (15184/J)

*****

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Kurzzeitbeschäftigung von NAbg. Gabriele Maier-Binder (118/JPR)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend „kein Anschluss unter dieser Nummer“ (119/JPR)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Seminar-/Urlaubsreisen der SPÖ-Abgeordneten Petra Bayr auf Parlamentskosten (120/JPR)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Stromtankstelle am Gelände des Parlamentes (121/JPR)


 


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09.05.20Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.

Das Amtliche Protokoll der 206. Sitzung vom 12. Juni 2013 ist in der Parlaments­direktion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Kuzdas, Muchitsch, Schönpass, Dr. Bartenstein, Himmelbauer, Pack, Gradauer, Ing. Hofer, Dr. Strutz, Zanger, Dr. Grünewald und Mag. Schatz.

*****

Ich gebe bekannt, dass die Sitzung auf ORF 2 bis voraussichtlich 10.50 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.

09.06.07Fragestunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Fragestunde. Sie kennen die Bestimmungen:

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den zusätzlich aufgestellten Rednerpulten im Halbrund vorgenommen, die Beantwortung durch den Herrn Vizekanzler und Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten vom Rednerpult der Abgeordneten aus.

Für Anfrage- und Zusatzfragesteller steht jeweils 1 Minute zur Verfügung; die Dauer der Beantwortung der Anfrage durch den Herrn Vizekanzler soll 2 Minuten und die der Zusatzfragen jeweils 1 Minute betragen.

Ich werde kurz vor Ablauf der jeweiligen Redezeit wieder mit der Glocke darauf hinweisen und ersuche Sie, so wie gestern die Zeit äußerst diszipliniert einzuhalten.

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Damit kommen wir zur ersten Anfrage, 222/M, das ist die der Frau Abgeordneten Mag. Muttonen. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Außenminister! Meine Damen und Herren! Die Enthüllungen über die groß angelegte Überwachung des Internets durch den US-Geheimdienst NSA schockiert und verun­sichert. Es stellen sich nun sehr grundsätzliche Fragen in unserem Verhältnis zu den USA. Vor allem muss hinterfragt werden, ob die USA die Grundrechte und da insbe­sondere den Datenschutz genauso ernst nehmen, wie wir das in Europa tun. Die EU sollte diesbezüglich alle Möglichkeiten ausnützen, um positiven Einfluss auf die USA auszuüben.

Daher meine Frage:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 13

222/M

„Unterstützen Sie den Vorschlag, die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA davon abhängig zu machen, dass sich die USA unein­geschränkt zur Achtung der Grundrechte, insbesondere des Datenschutzes, be­ken­nen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Guten Morgen, Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ja, Frau Abgeordnete Muttonen, auch ich bin äußerst besorgt über das, was hier über die Medien der Öffentlichkeit bekannt gegeben wurde – offensichtlich durch einen früheren Mitarbeiter, der sagt, da wurden tatsächlich Gespräche aufgezeichnet, da wurde eingegriffen in den Datenschutz.

Ich beantworte daher Ihre Frage dahin gehend, dass Grundlage dieser trans­atlantischen Beziehungen immer auch die Wahrung der Menschenrechte und der Grund-rechte der Bürger ist, und dazu zählt natürlich der Datenschutz. Daher muss das auch beim Freihandelsabkommen, das jetzt verhandelt wird, eine Rolle spielen. Wir sehen ja auch, dass im Entwurf eines Mandats für den Kommissar aufgenommen ist, dass diese Grundsätze eingehalten werden müssen, und dahinter stehe ich voll und ganz.

Es kann von uns nicht akzeptiert werden, dass es ein Überwachungssystem über unsere Köpfe hinweg gibt, und da teile ich auch die Auffassung der Frau Kommissarin Reding, die sich ganz klar in die Richtung geäußert hat, dass wir hier die USA auch ordentlich um Aufklärung ersuchen müssen, damit wir einmal Klarheit haben, wie es sich wirklich verhält.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Muttonen.

 


Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Danke für die Beantwortung. – Auch in anderen Bereichen könnten die USA positive Signale setzen. So wurden von den acht grundlegendsten Konventionen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern gerade einmal zwei ratifiziert. Vor allem bei Gewerkschaftsrechten sind die USA säumig, wie leider auch andere Länder, mit denen die EU Abkommen anstrebt.

Daher meine Zusatzfrage: Würden Sie dafür eintreten, dass die EU nur Abkommen mit Staaten schließt, die die grundlegendsten Rechte von ArbeitnehmerInnen, wie sie von der Internationalen Arbeitsorganisation definiert wurden, auch respektieren?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Wie ich schon gesagt habe, Frau Abgeordnete, ist das eine Frage auch der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, die wir bei diesen Abkommen mit den Vereinigten Staaten, aber dann in der Folge natürlich auch mit Japan und anderen, zur Anwendung bringen werden. Daher wird das Rechtssystem Europas auch Eingang in die Verhandlungen finden. Das muss aus meiner Sicht respektiert werden, denn wir wollen natürlich nicht, dass es dann zu Dumping-Löhnen oder sonstigen Erscheinungsformen kommt, die wir eigentlich nicht haben wollen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti.

 


Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Guten Morgen, Herr Vize­kanzler! Im Februar dieses Jahres sprach sich ja der Präsident der USA selbst für den


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raschen Beginn von Verhandlungen betreffend ein Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA aus. Auch in Europa wird eine solche Partnerschaft als sehr sinnvoll und positiv gesehen. Immerhin lebt in den europäischen EU-27-Staaten – ab Juli, mit dem Beitritt Kroatiens, sind es ja 28 – mehr als eine halbe Milliarde Menschen, in den USA sind es rund 314 Millionen. Das ist natürlich ein sehr großer Wirtschafts­raum, und eine Freihandelszone würde natürlich für Europa jedenfalls Wirtschafts­impulse und Beschäftigung bringen.

Sehr geehrter Herr Vizekanzler, welchen konkreten Mehrwert sehen Sie generell für die österreichische Wirtschaft im Abschluss von EU-Freihandelsabkommen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich sehe das prinzipiell als eine Möglichkeit, zu mehr Wachstum zu kommen – in Österreich, aber auch in ganz Europa. Darum bin ich auch sehr dafür, dass wir rasch ein solches Freihandels­abkommen verhandeln – mit den entsprechenden Inhalten, aber die Potenziale sind gewaltig.

Der wichtigste außereuropäische Handelspartner Österreichs sind die USA, und daher können wir auch positive Effekte erwarten. Die Wirtschaftsforscher sagen uns je nach Verhandlungsergebnis eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts um bis zu 1,75 Pro­zent durch das Freihandelsabkommen voraus, auf die Beschäftigung könnte es einen positiven Effekt von 0,6 Prozent haben, aber auch die Löhne könnten um 1 Prozent steigen. Das sind also positive Aussichten, daher bin ich sehr dafür, rasch mit den Verhandlungen zu beginnen und sie rasch abzuschließen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dolinschek.

 


Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Die österreichische Bundesregierung hat mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ein Datenschutzabkommen abgeschlossen. Dieses wurde auch hier im Parla­ment abgestimmt, und die Oppositionsparteien waren eigentlich gegen dieses Daten­schutzabkommen. Jetzt wird das Grundrecht des Datenschutzes verletzt.

Beabsichtigen Sie aufgrund der Vorkommnisse, die es gab, bis die Unklarheiten be­seitigt sind, dieses Datenschutzabkommen auszusetzen – das sieht ja der Vertrag auch vor – oder im schlimmsten Fall das Abkommen überhaupt zu kündigen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wichtig ist zunächst einmal, die Fakten auf den Tisch zu bekommen, darum bereiten wir einen ausgiebigen Fragenkatalog vor. Die dafür zuständige Innenministerin wird den Amerikanern das gemeinsam mit ihren Kollegen auf europäischer Ebene präsentieren, aber wir werden auch bilateral, nämlich mit der Botschaft der Vereinigten Staaten, Kontakt herstellen, denn wir wollen wissen, was an diesen Vorwürfen dran ist. Aber das muss wohl der erste Punkt sein, bevor man gleich an Suspendierungen und Sanktionen denkt: dass man zunächst einmal seinem Partner auch die Gelegenheit gibt, dazu Stellung zu nehmen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrter Herr Außenminister! Ich freue mich, dass Sie hier sind; gestern haben Sie ja trotz Zusage die Debatte zu


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Syrien leider geschwänzt. (Abg. Amon: Unerhört! „Geschwänzt“?!) Das Parlament würde natürlich interessieren, welcher Termin wichtiger als der Parlamentstermin war. Aber das ist nicht meine Frage; es würde nur die Höflichkeit gebieten, dass Sie uns das erklären. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine Frage bezieht sich auch auf den Spitzelskandal um die NSA, die ja die Daten von Hunderttausenden Bürgerinnen und Bürgern abgesaugt hat.

Meine Frage lautet: Haben Sie von den US-amerikanischen Behörden Auskunft darüber erhalten, ob auch die Daten österreichischer StaatsbürgerInnen bespitzelt wurden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir sind gerade dabei – wie ich in meiner Antwort soeben gesagt habe –, dass wir als Europäer gemeinsam den Amerikanern einen Fragenkatalog stellen und diese Fragen auch bilateral beant­wortet haben wollen. Aber sie sind noch nicht beantwortet, daher kann ich noch nicht sagen, ob auch Österreicher betroffen sind und ob es überhaupt den Tatsachen ent­spricht, was hier in der Öffentlichkeit behauptet wurde.

Und zum anderen darf ich Ihnen noch einmal Folgendes sagen: Ich bin gestern nicht hier gewesen, das wissen Sie. Es tut mir auch leid, dass ich der Debatte nicht folgen konnte, aber es gibt eben im außenpolitischen Bereich immer wieder Situationen, die meine Anwesenheit erfordern. Am Sonntag wird in Österreich ein historisches Treffen der Premierminister von Serbien und des Kosovo stattfinden, und das muss auch vorbereitet und in einem Maß organisiert sein, dass es gut stattfinden kann.

Nochmals: Es tut mir leid, dass ich gestern der Debatte nicht folgen konnte – aber mein Staatssekretär war natürlich anwesend. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Herbert.

 


Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Auch meine Frage bezieht sich auf PRISM und den ungeheuerlichen Abhörskandal der USA, der ja auch europäische Datenschutzangelegenheiten betrifft. Während andere EU-Staaten oder europäische Staaten diesbezüglich bereits ein klares Bekenntnis gegen solche Maßnahmen und auch ein klares Bekenntnis zum Schutz der heimischen Datenlage und der heimischen Datenschutzinteressen abgegeben haben, hat sich die österreichische Bundesregierung bis dato öffentlich noch nicht klar geäußert.

Daher meine Frage: Hat man diese Situation seitens der Bundesregierung verschlafen oder war man einfach nicht mutig genug, hier gegenüber den USA entsprechend klar aufzutreten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, was ich nicht tun kann, ist, für Sie Zeitungen zu lesen, sonst hätten Sie gelesen, dass ich auch schon dazu Stellung genommen habe. (Abg. Krainer: ... in der Zeitung steht, hat gerade vorher ...!) Aber ich sage es für Sie noch einmal.

Natürlich wollen wir eine exakte Aufklärung seitens der USA, wer wo wann möglicher­weise auch österreichische Datenschutzrechte verletzt hat, und das werden wir tatsächlich auch einfordern, und zwar am besten auf europäischer Ebene. Dort gehört


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das auch hin, weil wir von Europa aus ein anderes Rechtsschutzniveau haben als vielleicht die USA.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 219/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Glaser. – Bitte.

 


Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vizekanzler und Außen­minister! Durch die mediale Berichterstattung von den gewaltsamen Konflikten auf dieser Welt wissen wir um die Gefährlichkeit der Arbeit von Journalistinnen und Jour­nalisten. Es ist leider so, dass die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten in repressiven Regimes oft noch gefährlicher ist, wenn sie versuchen, die Presse- und Meinungsfreiheit zu wahren. Sie sind dort Einschüchterungen, Bedrohungen, Folter und sogar Mord ausgesetzt.

Nun hat sich Österreich für die Zeit seiner Mitgliedschaft im UN-Menschenrechtsrat zum Ziel gesetzt, für den Schutz von Journalistinnen und Journalisten zu sorgen. Meine Frage lautet: Welche Bilanz können wir bisher ziehen?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 219/M, hat folgenden Wortlaut:

„Eines der Ziele, die sich Österreich für seine Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gesetzt hat, ist der Schutz von Journalisten. – Wie sieht die Bilanz der österreichischen Bemühungen zum Schutz von Journalisten bis dato aus?“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es war eines unserer Ziele, während unserer Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen dem Schutz von Journalisten einen anderen Stellenwert zu geben.

Wir haben dazu im letzten Jahr intensiv mit anderen Mitgliedsländern verhandelt. Wir haben einen Resolutionstext eingebracht, der dann auch einstimmig vom Menschen­rechtsrat beschlossen wurde, und in dem ist enthalten, dass es zukünftig einen stärkeren Schutz von Journalisten in allen Mitgliedsländern geben muss. Es darf nicht so sein, dass es de facto in manchen Ländern straflos ist, wenn man Journalisten Prob­leme bereitet, und sogar Verbrechen an Journalisten nicht geahndet werden.

Das haben wir getan und das ist auch ausgezeichnet aufgenommen worden. Ich darf dazu darauf verweisen, dass es international große Anerkennung für diese Initiative gab. Internationale Medien haben diese österreichische Initiative sehr positiv bewertet.

Das werden wir auch fortsetzen, denn es braucht weltweit einen Schutzmechanismus für Personen, die auch im Interesse der öffentlichen Meinung und der Information der Bevölkerung tätig sind. Das werden wir jetzt in der konkreten Umsetzung weiter be­gleiten, und zwar in der Richtung, Schutzmechanismen zu entwickeln, aber auch eine Art Frühwarnmechanismus, wenn in einem Land der Schutz von Journalisten nicht gewährleistet ist. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Glaser.

 


Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Österreich hat sich sehr um diesen Sitz im UN-Menschenrechtsrat bemüht und, wie wir gerade gehört haben, auch durchaus kons­truktiv zur Arbeit beigetragen. Bald ist das Mandat, mit 31. Dezember 2014, zu Ende.


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Meine Frage lautet daher:

Was hat sich Österreich oder vielleicht auch der UN-Menschenrechtsrat insgesamt für diese Zeit noch vorgenommen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben uns ja da­mals drei Schwerpunkte gesetzt: zunächst den Schutz der Journalisten – das haben wir schon besprochen.

Zweiter Schwerpunkt waren Religions- und Glaubensfreiheiten und insbesondere der Schutz religiöser Minderheiten. Diesbezüglich werden wir noch bis Ende 2014 unsere Initiativen setzen. Wir haben dazu mit anderen Ländern konkrete Projekte vereinbart. Wir haben ja auch schon viel auf europäischer Ebene getan; das werden wir fort­setzen.

Und der dritte Schwerpunkt war, ist und bleibt der Schutz und die Rechte von Kindern. Auch das muss als Menschenrecht in allen Ländern entsprechend berücksichtigt werden. Auch da werden wir uns sehr konkret um Fragen bemühen, die in diesem Zusammenhang in manchen Ländern nicht genügend aufgearbeitet sind.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Huber.

 


Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Frau Präsident! Herr Außenminister! Massiv verstärkt durch den sogenannten Arabischen Frühling ist in der gesamten arabischen Welt im Moment die Situation so, dass Christen verfolgt, dass geistliche Würdenträger entführt, ermordet werden.

Wie, Herr Außenminister, sieht die Bilanz der österreichischen Mitgliedschaft im Men­schenrechtsrat der Vereinten Nationen aus, was diesen Aspekt betrifft, und welche konkreten Schritte sind da von Ihnen geplant, um Verbesserungen in diesem Bereich zu erzielen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Im Menschenrechtsrat haben wir bei der jeweiligen Prüfung der einzelnen Länder immer diese Frage in den Vordergrund gestellt – das können Sie nachlesen, egal, ob das bei Syrien war oder bei anderen Ländern ist –, wo eben diese Frage des Schutzes von religiösen Minderheiten nicht entsprechend gehandhabt wird.

Wir haben aber auch im Rahmen der Europäischen Union als Österreich, gerade was den auswärtigen Dienst betrifft, unsere Handschrift sichtbar gemacht. Heute gibt es für jeden europäischen Botschafter die Verpflichtung, einmal im Jahr in seinem Bericht über jedes Land auch über diese Frage zu berichten und eine Art Frühwarn­mecha­nismus auszulösen, wenn der Schutz besonders von Christen, weil sie besonders betroffen sind, aber letztlich von allen religiösen Minderheiten nicht gewährleistet ist.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Korun.

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Zuerst einmal danke für Ihre Information, dass Ihnen die Vorbereitung einer am Sonntag stattfindenden Sitzung, vermutlich mit Ihren Beamten, wichtiger ist, als den Abge­ordneten des Nationalrates Rede und Antwort zum Golan-Abzug zu stehen. (Beifall bei Grünen und BZÖ.) Das nehmen wir so zur Kenntnis.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 18

Meine Zusatzfrage betrifft den Schutz von Journalisten und Journalistinnen. Wir haben vor zirka drei Monaten hier im Haus einstimmig einen grünen Antrag zum Schutz der Medien- und Pressefreiheit in der Türkei beschlossen. Es sitzen ja zig Journalistinnen und Journalisten wegen der von ihnen verfassten Artikel in der Türkei seit Monaten in Haft. Was haben Sie als Außenminister der Republik seit dem Beschluss dieses Antrags konkret unternommen, um die Medien- und Pressefreiheit in der Türkei besser zu unterstützen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, noch einmal: Ich habe auch im Außenpolitischen Ausschuss über die Fragen Syriens eine ausgiebige Debatte mit Ihnen geführt. Ich war zweimal im Nationalen Sicherheitsrat mit den Abgeordneten auch aller Parteien dieses Hauses in diesen Fragen unterwegs. Und ich stehe auch nicht an, noch einmal zu sagen: Es tut mir leid, dass ich gestern nicht da sein konnte. Aber wir werden diese Diskussion auch weiterhin führen.

Nun zur anderen Frage: Journalisten müssen überall geschützt werden, ob das in der Türkei oder in anderen Ländern ist, da gibt es keinen Unterschied. Und diese Resolution des Menschenrechtsrates gilt genauso auch für die Türkei. Und wir werden bei jeder Gelegenheit im bilateralen Verkehr mit der Türkei – jetzt von anderen Themen überlagert – auch dieses Thema immer ansprechen. Das tue ich, und das tun auch meine Mitarbeiter.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck.

 


Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Guten Morgen auch von meiner Seite, Herr Minister! Schutz von und Einsatz für Menschenrechte sind unbestreitbar ein sehr hohes Ziel in der Politik, da haben wir überhaupt keine Dissonanz. Neben dem Schutz der Menschenrechte ist hier in Österreich vor allem auch eine unversehrte Natur sehr wichtig. Sie waren ja zu einer Wahlkampfveranstaltung vorgestern in München unter­wegs, vor Auslandsösterreichern haben Sie einen Vortrag gehalten. Da haben Sie von einer Reindustrialisierung Europas und von einer Schiefergasförderung, die weiter gefördert werden sollte, gesprochen.

Meine Frage ist: Müssen sich die Menschen im Weinviertel oder in anderen Regionen Österreichs Sorgen machen, dass das Schiefergasprogramm wieder aufgenommen wird? Gilt das Versprechen, das Herr Landeshauptmann Pröll vor der Wahl gegeben hat, unverändert weiter? Sind Sie für ein absolutes Förderverbot von Schiefergas im Weinviertel, ja oder nein? Sind Sie für ein absolutes Verbot von Probebohrungen, ja oder nein?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie wissen, Sie können nur eine Frage stellen; das waren jetzt viele Fragen. Es steht dem Herrn Vizekanzler frei, wie er damit umgeht. – Bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Der Weg vom Schutz der Journalisten zum Weinviertel und zum Schiefergas ist von Ihnen in sehr gelun­gener Weise gegangen worden, aber ich beantworte Ihnen auch gern diese Frage. Ich bin nicht dafür zuständig, aber ich glaube, dass wir in der Zukunft insge­samt, was Ressourcen in Österreich betrifft, eine ordentliche Diskussion darüber führen müssen.

Dies steht aber nicht an und ist kein Gegenstand in dieser Richtung. Wichtig ist jedenfalls, dass alle Ressourcen, die wir in Europa haben, auch dahin gehend über­prüft werden, wie man sie umweltgerecht nutzen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Weninger.

 


Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Guten Morgen, Herr Außenminister! Bei aller Kritik an Facebook und Twitter sind diese neuen sozialen Medien wichtige Kommunikationsinstrumente für viele Demokratiebewegungen, vom Arabischen Frühling bis jetzt aktuell in der Türkei. Ich möchte Sie fragen, ob es österreichische Initiativen im Menschenrechtsbeirat gibt, um den freien Internetzugang zu sichern.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das ist eine große Aufgabe, gar keine Frage. Wir sehen ja, dass immer öfter, besonders in Ländern, wo die freie Meinungsäußerung eingeschränkt wird, dieser Sektor als erster gestoppt wird. Offenbar gibt es auch technische Möglichkeiten dafür, aber sie dringen nicht überall durch, denn trotz dieser Verbote gibt es dort immer wieder Kommunikations­möglich­keiten. Man sieht daher, mit Verboten allein wird man das nicht bewerkstelligen, das sei besonders an die Adresse dieser Länder und ihrer Führungen gerichtet. Aber wir müssen uns insgesamt sehr stark dafür einsetzen, dass es eben Möglichkeiten der freien Meinungsäußerung gibt, auch über diese Medien, dass aber besonders auch Journalisten, die von Repressionen bedroht sind, geschützt werden. Das muss ein hohes Ziel der internationalen Gemeinschaft bleiben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 218/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Dr. Hübner.

 


Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Guten Morgen, Herr Außenminister! Auch eine Frage, die wir schon im Ausschuss gehabt haben. Der Staatspräsident der Tschechischen Republik Miloš Zeman hat anlässlich seines Österreich-Besuchs im vergangenen April nach einem Besuch beim Bundespräsidenten während eines Besuchs im Parlament seine Äußerungen von 2002 wiederholt, nach denen er die Vertreibung von über 3 Millionen Menschen deutscher Abstammung oder deutscher Muttersprache in den Jahren 1945 bis 1947 als das noch geringere Übel sieht. Er hat gemeint, die Leute sollten froh sein, dass man sie damals nicht hingerichtet oder ermor­det hat.

Vom offiziellen Österreich, vom Außenministerium, aber auch von der Europäischen Union ist dazu keine Meinung nach außen gedrungen, sondern es herrscht Schweigen.

Daher meine Frage:

218/M

„Welche Maßnahmen zur deutlichen Verurteilung der Aussage des tschechischen Staatspräsidenten Miloš Zeman, dass die rund drei Millionen brutal aus Tschechien vertriebenen Sudetendeutschen froh sein könnten, nicht durch die Todesstrafe umgekommen zu sein, werden Sie gegenüber der österreichischen und internationalen Öffentlichkeit ergreifen?“

Wobei ich das Wort „Öffentlichkeit“ dreimal unterstreichen möchte. – Danke.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, diese Aussagen, die der nunmehrige Präsident der Tschechischen Republik Zeman im Jahr 2002 „profil“ gegenüber gemacht hat, dass Vertreibung sozusagen das gelindere Mittel als gleich


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töten ist, sind inakzeptabel und auf das Schärfste zurückzuweisen. Das ist gar keine Frage. Das zeigt, dass es einen Umgang mit dieser Vergangenheit der Tschechischen Republik gibt, die so offenbar bis zum Präsidenten noch nicht in einem Maß durch­gedrungen ist, wie man sich das erwartet. Ich darf dazu auch klar sagen, dass Österreich das Unrecht, das damals begangen wurde, immer auch als solches bezeichnet hat, und ich tue das in jedem bilateralen Gespräch mit dem tschechischen Außenminister, aber auch mit anderen tschechischen Politikern.

Das Zweite, was ich aber dazu sagen möchte, ist, dass es auch andere tschechische Politiker gibt. Ich darf hier besonders den Ministerpräsidenten Necas zitieren, der am 20. Februar dieses Jahres in München sein Bedauern über das der deutschsprachigen Bevölkerung zugefügte Leid und Unrecht und den kollektiven Charakter der Schuld­zuweisung ausgedrückt hat. Also wir sehen, es gibt auch in der Tschechischen Republik durchaus Persönlichkeiten, die in der Regierung sind, aber auch andere Politiker, die anders mit ihrer Vergangenheit umgehen. Und ich möchte gerne dazu beitragen, dass wir wegkommen von einer Polemisierung und einer Art gegenseitigen Schuldzuweisung und hinkommen zu einer gemeinsamen Aufarbeitung der Vergangenheit.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Hübner.

 


Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Außenminister, nachdem Sie dieser Frage nicht ungeschickt ausgewichen sind, darf ich Sie ein bisschen anders fragen.

Sie sind in den vergangenen Monaten nicht davor zurückgeschreckt, andere Politiker wegen ihrer Äußerungen öffentlich zu kritisieren, zu maßregeln, zurechtzuweisen, ins rechte Licht zu stellen. Ich verweise auf nicht unbedeutende Persönlichkeiten wie Angela Merkel, die von Ihnen kritisiert wurde wegen ihrer Aussage, dass sie einen Erweiterungsstopp andenkt, und natürlich Orban, der von Ihnen mehrfach kritisiert wurde für seine Äußerungen, aber auch Mario Monti, damals noch italienischer Premierminister, für seine Äußerung, die Schutzmachtfunktion Österreichs wäre erloschen.

Warum wird da öffentlich kritisiert – und im Fall Zeman geschwiegen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie sehen ja daran, dass ich mich nicht scheue, andere Persönlichkeiten zu kritisieren. Aber das Jahr 2002 ist lange vergangen, und das war ein Interview, das Herr Zeman im Jahr 2002 dem „profil“ gegeben hat, worauf er jetzt nur wieder angesprochen wurde. Und daher, glaube ich, macht es schon einen großen Unterschied. Aber ich werde mich bemühen, auch zukünftig, wenn Sie mich auch persönlich daran erinnern, auch tschechische Politiker, die in dieser Richtung verfahren, öffentlich zu kritisieren, denn ich sehe das, was damals gemacht wurde, tatsächlich als Unrecht, das man auch öffentlich durchaus als solches bezeichnen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Kirch­gatterer.

 


Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Außenminister! Die SPÖ hat sich seit 1945 für die berechtigten Anliegen der Heimatvertriebenen eingesetzt. Wir schätzen vor allem die Leistungen auch beim österreichischen Wiederaufbau. Wir unterstützen unsere Botschaften in Prag, aber auch in der Slowakei, in Slowenien, Kroatien, Serbien und Rumänien, die sich um die geschichtliche Aufarbeitung der Vertreibung bemühen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 21

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit diesen Ländern bei aktuellen Menschen­rechtsfragen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir arbeiten bei Men­schenrechtsfragen intensiv zusammen, das ist gar keine Frage, im Rahmen der Europäischen Union, aber auch international im Rahmen der Vereinten Nationen. Trotzdem bleibt die Vergangenheitsaufarbeitung ein Thema, das auch zwischen den Ländern steht, und darum bemühe ich mich ja, wie ich schon gesagt habe, diese Vergan­genheit auch miteinander aufzuarbeiten, denn ich glaube, auch wir können ja von uns sagen, bei uns hat es auch lange gedauert, bis wir diesen Umgang mit der Vergangenheitsbewältigung in eine richtige Richtung getrieben haben. Und es wird anderen Ländern nicht anders ergehen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Hammer.

 


Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vizekanzler, es ist ja unbestritten, dass Sie als Außenminister und auch die österreichische Außenpolitik konsequent in bilateralen Gesprächen belastende Fragen der Vergangenheit immer wieder ansprechen. Ich darf aber trotzdem die Frage stellen: Wie werden belastende Fragen der Vergangenheit in den Beziehungen zwischen Österreich und Tschechien von Österreich angesprochen, beziehungsweise wo sehen Sie Fortschritte in diesen Gesprächen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, danke für Ihre Frage, wie wir das konkret machen. Wir haben im Jahr 2009 zwischen der Tschechischen Republik und Österreich eine Historiker-Kommission eingesetzt mit Persönlichkeiten von beiden Seiten, die den Auftrag haben, diese Kapitel der Vergangenheit jetzt auch intensiv in einen historisch richtigen Zusammenhang zu stellen. Das wird seine Zeit dauern, das ist mir bewusst, aber das ist aus meiner Sicht auch der einzige Weg, anhand von Fakten eine gemeinsame Aufarbeitung der Geschichte zu bewerkstelligen, und das ist aus meiner Sicht auch der richtige Weg, damit man wieder zu einem guten Miteinander mit den Nachbarn auch in diesen Fragen kommt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Huber.

 


Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Herr Außenminister, wir haben von den Beneš-Dekreten schon sehr viel gehört; 3 Millionen Menschen wurden vertrieben, 300 000 sind zu Tode gekommen. Herr Außenminister, ich mache mir wirklich Sorgen um die Werte dieser Europäischen Union, denn sowohl Tschechien als auch die Slowakei haben diese Beneš-Dekrete heute noch in der Verfassung. Und da frage ich mich wirklich, ob die Werte der EU ein reines Lippenbekenntnis sind und was ein Außen­minister der Republik Österreich macht, damit das sofort abgestellt wird, damit es da zu einem Umdenken kommt und auch Druck von der Europäischen Union gegenüber diesen Mitgliedstaaten der Union ausgeübt wird, dass da die Verfassung sofort bereinigt wird. (Beifall beim BZÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ein Außenminister der Republik Österreich kann nicht die Verfassung der Tschechischen Republik ändern.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 22

(Abg. Huber: Sie können in der EU sehr wohl Druck machen!) Das wäre ja auch entgegen den gemeinsamen Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit. Daher steht dieses Vorhaben bei mir auch nicht auf der Tagesordnung.

Aber natürlich ist es notwendig, dass man im bilateralen Zusammenhang auch die Nachbarn daran erinnert, dass das aus unserer Sicht ein Unrecht der Vergangenheit ist, das als Unrecht auch durch die entsprechende Änderung der Bestimmungen in der Tschechischen Republik anerkannt werden muss. Sie wissen, dass das in der Vergangenheit immer wieder angesprochen wurde, ich tue das auch weiterhin. Ich darf nur an den bemerkenswerten Fortschritt erinnern, dass ein Ministerpräsident der Tschechischen Republik das auch erstmals öffentlich bei einem Besuch in Deutschland tut.

Das ist der richtige Weg, damit wir hier auch wieder zu einem guten bilateralen Verhältnis in diesen Fragen kommen.

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Pirkl­huber.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Außenminister! Neben den Beneš-Dekreten gibt es ja traditionsgemäß mit Tschechien in Sachen Energiepolitik heftige Debatten und Auseinandersetzungen. Die Atomkraftwerke in Tschechien sind mit umgerechnet nur etwa 300 Millionen € versichert. Der oberöster­reichische Landesrat Rudi Anschober hat hier eine Beschwerde wegen illegaler Beihilfe an die EU-Kommission eingeleitet. Der Betreiber CES hat aufgrund der fehlenden Versicherungspflicht einen Wettbewerbsvorteil zum Beispiel gegenüber den österreichischen Energieversorgungsunternehmen, die keine AKW betreiben.

Meine Frage an Sie: Wird sich die Bundesregierung oder werden sich bundeseigene Energieversorger der Beschwerde anschließen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Der oberösterreichische Landesrat Anschober hat mir seinen Beschwerdeentwurf und seinen Brief an die Kommission zur Verfügung gestellt. Ich habe das in meinem Haus jetzt detailliert prüfen lassen, ob das auch aus unserer Sicht europarechtlichen Vorschriften wider­spricht. Und wenn das der Fall ist – die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen –, werden wir uns natürlich auch unterstützend, was diese Beschwerde betrifft, an Brüssel wenden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 221/M, das ist die der Frau Abgeordneten Mag. Korun. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

221/M

„Welche Maßnahmen werden Sie angesichts des blutigen Krieges in Syrien setzen, um die Anrainerstaaten Jordanien, Türkei und den Libanon bei der Aufnahme der Flücht­linge zu unterstützen und ein Übergreifen der Gewalt auf diese Länder zu verhindern?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Was Österreich tun kann, ist, dass wir zunächst einmal humanitäre Maßnahmen setzen. Wir haben bisher rund


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 23

6 Millionen € an humanitärer Hilfe inklusive Nahrungsmittelhilfe zur Bewältigung dieser dramatischen humanitären Krise an die entsprechenden internationalen humanitären Organisationen, aber auch an NGOs von Österreich gegeben, zum Teil aus dem Auslandskatastrophenfonds, zum Teil aus dem Budget anderer Ressorts. Das ist etwas, was wir auch zukünftig, glaube ich, je nach Verlauf der weiteren Situation des Krieges in Syrien und der Flüchtlingsströme, tun müssen.

Ich bin aber auch sehr dafür, dass wir nicht von unserer Linie abweichen, dieses Waffen­embargo gegenüber Syrien und auch der syrischen Opposition aufrechtzu­erhalten, denn letztlich sind wir ja dafür eingetreten, dass wir dieses Waffenembargo insgesamt halten und nicht nur gegenüber der syrischen Opposition aufheben. Wir sind damit nicht durchgedrungen, darum gibt es das nicht mehr. Aber ich halte es im Gegensatz zu anderen für notwendig, dass wir das nicht legitimieren. Mehr Waffen in diesem Raum werden den Konflikt nicht lösen.

Daher wollen wir in Richtung eines Waffenstillstandes gehen – und nicht einer Waffen­eskalationsspirale.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Korun.

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Herr Bundesminister! Die Entwicklung geht ja derzeit leider in die entgegengesetzte Richtung. US-Präsident Obama hat heute in der Früh unserer Ortszeit angekündigt, er möchte die Rebellen im Syrienkrieg militä­risch unterstützen und aufrüsten. Jetzt wissen wir, dass es neben den vielen Demo­kratieanhängern unter den Rebellen auch religiöse Extremisten und Dschiha­disten gibt, und zwar in nicht geringer Zahl. Sie haben die Frage, in welche Hände die Waffen gelangen können, schon angesprochen.

Wie werden Sie als Außenminister der Republik auf die heutige Ankündigung des US-Präsidenten Obama reagieren?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wir bleiben einfach bei unserer Linie. Wir halten es nicht für richtig und ich halte es nicht für richtig, dass wir mit mehr Waffen in diesem Raum de facto zu einer weiteren Gewaltspirale beitragen. Darum halte ich das nicht für richtig. Ich weiß, dass Argumente auf dem Tisch liegen, es gibt einen Chemiewaffeneinsatz, aber ich glaube, dass trotzdem eine neuerliche Waffenlieferung an die Rebellen nicht die richtige Antwort darauf ist.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck.

 


Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Außenminister! Um die Interessen Österreichs gerade auch in Krisenregionen durchsetzen zu können, braucht man vor Ort natürlich Persönlichkeiten mit Ecken und Kanten. Die Berufsdiplomatie leistet heute ohne Frage da und dort hervorragende Arbeit. Trotzdem stellt sich die Frage, ob es für Sie nicht denkbar wäre, das jetzige sehr abgeschlossene System der Diplomaten­ernennung etwas zu überdenken. Können Sie sich vorstellen, dass in Zukunft auch andere verdiente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens der Republik unabhängig von den traditionellen beamteten Ausbildungswegen zu Botschaftern ernannt werden könnten, zum Beispiel heute schon möglich im Rahmen eines Regierungsbe­schlus­ses?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 



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Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben in Österreich ein System, wo jemand, der als Vertreter Österreichs in einer ausländischen Botschaft tätig sein soll, das Préalable gemacht haben muss. Ich sehe keinen Grund, das zu ändern.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Bayr.

 


Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Guten Morgen, Herr Außenminister! Fast täglich hören wir schreckliche Berichte über die Situation von syrischen Flüchtlingen, auch derer, die es in Flüchtlingslager geschafft haben. Es kommt dort zu massiver Gewalt gegenüber Frauen und Kindern. Es gibt Berichte darüber, dass Kinder verkauft werden. Es sind Vergewaltigungen an der Tagesordnung, und die Versorgung der Frauen im Bereich von sexueller und reproduktiver Gesundheit ist ziemlich desaströs. Es fehlt an akuter Hilfe und gynäkologischer Versorgung, an Verhütungsmitteln und an medizinischer Begleitung von Geburten.

Es sind genau die UN-Programme und Organisationen wie zum Beispiel das Ent­wicklungs­programm, das Programm für Bevölkerungsfragen, UNAIDS, das Kinder­hilfswerk und die UN-Frauenorganisation, die in diesem Bereich aktiv sind. Das sind alles Organisationen, bei denen Österreich auch in den letzten Jahren gespart hat. Wie gedenken Sie diese Organisationen in den nächsten Jahren zu dotieren?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Aus meinen persönlichen Erfahrungen, besonders im Libanon beim Besuch dieser Flüchtlingslager, kann ich sagen, es fehlt vor allem an Nahrungsmitteln und Medikamenten. Das ist der drin­gendste Bedarf, den die Bevölkerung dort hat, wenn sie praktisch mit nichts über die syrische Grenze kommt. Aber ich werde das gerne überprüfen, was Sie jetzt mitgeteilt haben, damit wir auch in dieser Richtung aktiv werden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Klikovits.

 


Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Vizekanzler, wir wissen, dass Sie ständig bemüht sind, auf diplomatischem Weg auch dazu beizutragen, dass die Friedensbemühungen in Syrien gelingen. Sie haben auch Kontakt mit anderen Außen­ministern.

Sie hatten erst vor Kurzem telefonischen Kontakt mit dem russischen Außenminister Lawrow, daher:

Wie beurteilt Russland jetzt die Erfolgsaussichten für Genf-2?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Mein russischer Kollege hat mir telefonisch versichert, dass Russland und die Vereinigten Staaten alles dazu tun werden, diese Konferenz stattfinden zu lassen, dass aber die Zusagen der Rebellen, an dieser Konferenz teilzunehmen, fehlen. Das ist natürlich ein Manko. Man kann nicht mit einer Kriegspartei allein solch eine Konferenz abhalten, das wäre nicht im Sinne der Erfinder.

Darum ist sie auch verschoben worden. Ich weiß nicht, ob sie überhaupt stattfinden wird. Jetzt geht man einmal davon aus, dass sie erst im Juli stattfinden kann. Aber ich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 25

habe meinem russischen Amtskollegen zugesichert, wir werden alles dazu tun, dass sie stattfinden kann und dass beide Seiten zusagen, am Verhandlungstisch gemein­sam über Friedensbemühungen zu reden. Das ist der einzige Weg, den man sich in dieser Situation aus meiner Sicht vorstellen kann.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Scheibner.

 


Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Bundesminister! Wir sind uns einig darin, dass dieser furchtbare Bürgerkrieg in Syrien nicht durch mehr Waffen, sondern aus­schließlich durch einen Waffenstillstand und durch Verhandlungen mit allen gemäßigten, konstruktiven Kräften bewältigt werden kann. Wir sehen, dass die Assad-Truppen derzeit im Vormarsch sind, und, fast wie bestellt, kommt jetzt wieder der Verdacht auf, dass es einen Giftgaseinsatz gegeben hätte.

Friedensnobelpreisträger Obama wird jetzt zusätzlich Waffen in diese Region schicken, um diesen Konflikt weiter anzuheizen. Das ist bedauerlich. Genauso bedauerlich ist es, dass es nicht gelungen ist, das Waffenembargo der Europäischen Union entsprechend zu sichern. Sie selbst haben, Österreich hat glücklicherweise versucht, dieses Waffenembargo aufrechtzuerhalten (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen), allerdings hat Österreich in der Europäischen Union für die Aufhebung von Finanzsanktionen gestimmt und damit mit ermöglicht (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen), dass Geldmittel auch an radikale Gruppen kommen können.

Was ist die Begründung dafür, dass Österreich das ermöglicht?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Begründung dahinter war immer der Schutz von Zivilpersonen. Das ist auch der Grund dafür, dass wir die Finanzsanktionen für die syrische Opposition gelockert haben. Das können Sie auch in den Beratungsprotokollen der Außenminister nachlesen.

Dazu stehe ich auch, denn Zivilpersonen sind von einem Krieg am stärksten betroffen, ohne irgendetwas dafürzukönnen. Darum halte ich es auch für gerechtfertigt, dass wir keine Finanzsanktionen, keine Wirtschaftssanktionen für die syrische Opposition in dieser Richtung aufrechterhalten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 225/M, das ist die des Herrn Klubobmannes Bucher. – Bitte.

 


Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Außenminister! Meine Frage betrifft die schreckliche Situation der Hochwasseropfer in Österreich. Wann immer in den letzten Jahren marode Banken oder Pleitestaaten Milliarden von den Steuerzahlern benötigt haben, hat man ihnen das rasch und unverzüglich zugesagt. Geht es jetzt um die Abfindung und Leidminderung der geplagten Hochwasseropfer in Österreich, dann stehen keine Mittel zur Verfügung (Abg. Großruck: Das ist falsch!), obwohl Österreich pro Jahr 2,5 Milliarden € in den EU-Topf einzahlt.

EU-Haushaltskommissar Lewandowski schlägt Alarm und sagt in einer Aussendung in „Spiegel-Online“ am 5. Juni: „Die Union hat kein Geld, um den Betroffenen in den Hochwassergebieten schnell zu helfen.“ (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen.) Sie ist ohne Mittel.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 26

Ich frage Sie, Herr Außenminister: Wie können Sie gegenüber den Österreicherinnen und Österreichern rechtfertigen, dass Milliardenbeträge für Banken zur Verfügung stehen, aber nicht für die betroffenen Hochwasseropfer?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 225/M, hat folgenden Wortlaut:

 „Wie können Sie es vor den Österreicherinnen und Österreichern rechtfertigen, dass diese als Steuerzahler einerseits Milliardenbeträge an Banken und Pleitestaaten überweisen müssen, aber andererseits die Hochwasseropfer aufgrund fehlender Mittel im Solidaritätsfonds der Europäischen Union derzeit keine Hilfe aus Brüssel erwarten können?“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, da muss man wieder einmal die Kirche im Dorf lassen. Der dafür zuständige Kommissar, was den EU-Solidaritätsfonds betrifft, ist der Österreicher Johannes Hahn. Mit ihm habe ich auch unmittelbar Kontakt hergestellt, als sich die Katastrophe abgezeichnet hat, um ihn zu ersuchen, für Österreich, aber auch für andere Länder der Europäischen Union, die von der Hochwasserkatastrophe betroffen sind, Mittel bereitzustellen, damit man den Opfern helfen kann. Seine Zusage war, natürlich dafür zu sorgen, dass auch Mittel der Europäischen Union für die Opfer dieser Hochwasserkatastrophe zur Verfügung stehen.

Was Kommissar Lewandowski gesagt hat, war etwas ganz anderes. Er hat gesagt, durch die Blockade, was das Budget betrifft, die es derzeit in der Europäischen Union gibt, stünden für heuer keine Mittel zur Verfügung. – Das steht nicht im Widerspruch zu dem, was Kommissar Hahn mir zugesagt hat. Darum halte ich mich an den zustän­digen Kommissar.

Wir werden die Anträge stellen. Ungarn hat uns gestern informiert, sie wollen gemein­sam mit uns den Antrag einbringen. Ich habe auch Kontakt hergestellt zu den anderen betroffenen Mitgliedsländern der Europäischen Union, zu Deutschland, zur Slowakei, zur Tschechischen Republik, zu Rumänien und Bulgarien, damit wir gemein­sam aus den Mitteln der Europäischen Union Hilfe für unsere Opfer bekommen, und ich gehe davon aus, dass uns das auch gelingen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Klubobmann Bucher.

 


Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Die Erdbebenopfer in Italien, in den Abruzzen, warten seit 2009 auf die zugesagten Mittel der Europäischen Union.

Was liegt denn näher, Herr Außenminister, als eine Kürzung der Mittel vorzunehmen, was die Beiträge zur Europäischen Union betrifft? Was spricht dagegen, das, was wir nach Brüssel zahlen, um den Betrag zu kürzen, den wir österreichischen Hochwas­seropfern zukommen lassen könnten? (Beifall beim BZÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, dass dieser Solidari­tätsfonds der Europäischen Union funktioniert, lässt sich leicht beweisen. (Abg. Bucher:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 27

Lässt sich nicht beweisen! Die warten heute noch!) Sie kommen doch aus Kärnten – erst letztes Jahr hat Kärnten, nämlich für die Katastrophe in Lavamünd, Geld von der Europäischen Union bekommen. Daraus kann man doch ableiten, dass es funktioniert, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.) Und für die Hochwasseropfer jetzt werden wir das genauso handhaben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Kogler.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Vizekanzler, ich pflichte Ihnen bei, wir sollten aber auch in anderer Sache die Kirche im Dorf lassen. Es wurde ja insinuiert, dass Milliarden an die Banken in Griechenland und Zypern – so heißt es wörtlich – überwiesen worden sind. Wir wissen, dass es sich hier zunächst einmal um Haftungen handelt, die kritisch sind, während jedoch die Mittel für die Hypo Alpe-Adria – ein Thema, das auch wieder Kärnten betrifft – verloren zu sein scheinen. Und damit komme ich zu meiner Zusatzfrage:

Was werden Sie gemeinsam mit dem Kanzler unternehmen, um das diplomatische Fiasko, das die Finanzministerin in Brüssel verursacht hat, einigermaßen zu glätten, damit der Schaden in Österreich rund um die Haftung für die Hypo Alpe-Adria minimiert wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter, wir haben als Bundesregierung gemeinsam eine Task Force unter dem Vorsitz des ehemaligen Präsidenten der Nationalbank Dr. Klaus Liebscher eingerichtet. Diese Task Force arbeitet und hat in den technischen Verhandlungen mit der Europäischen Kommission einen Plan entwickelt, wie wir auch gemeinsam mit den europäischen Stellen zur Sanierung der Hypo Alpe-Adria beitragen können. Das ist noch nicht abgeschlossen, weil wir auf den Bescheid der Europäischen Union warten, aber ich sehe das auf einem sehr guten Weg. Das hat mir Dr. Klaus Liebscher auch bestätigt.

Ich gehe davon aus, alle in Österreich haben Interesse daran, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das muss natürlich auch unter Berücksichtigung der Beihilferegelungen der Europäischen Union rechtskonform abgewickelt werden, aber ich gehe davon aus, dass wir den Schaden für den österreichischen Steuerzahler auf ein Mindestmaß reduzieren können. Daran sind wir alle interessiert.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Haider.

 


Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Vizekanzler, zurück zur EU-Hoch­wasserhilfe und zum Solidaritätsfonds. Wer sich die Mühe gemacht hat, hat in der Vorwoche in einer Presseaussendung der EU-Abgeordneten Rübig und Karas lesen können, dass Kommissar Lewandowski 12 Millionen für Österreich in Aussicht gestellt hat, mehr sei nicht vorhanden. Wenn man rechnet, dass 1 Milliarde im Fonds ist, sind das bei 500 Millionen Europäern 2 € pro Kopf. Wenn Österreich mit 8 Millionen Ein­wohnern 12 Millionen € bekommt, sind das 1,5 € pro Kopf, also weniger, obwohl es eigentlich mehr sein müsste, da ja nicht alle Staaten vom Hochwasser betroffen waren und somit auch nicht alle Schaden genommen haben.

Wie erklären Sie diese Diskrepanz? Was ist mit dem restlichen Geld passiert? Warum bekommt Österreich viel, viel weniger, als ihm eigentlich zustehen würde? (Beifall bei der FPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 28

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Voraussetzung dafür, dass man Geld aus der Europäischen Union bekommt, ist zunächst einmal, ein Schadensausmaß zu melden. Wir können aber bei uns noch nicht von einem Ende der Hochwasserkatastrophe sprechen. Das Wasser geht zurück – und erst jetzt sieht man, welche Schäden entstanden sind. Jetzt werden die Schadenskommissionen tätig werden, jetzt werden die österreichischen Katastrophenhilfsmaßnahmen greifen. Das ist vorerst das Entscheidende für die Betroffenen. Wenn wir das Schadensausmaß ermittelt haben, werden wir mit Brüssel verhandeln. Dass das 12 Millionen sind, ist keine ausgemachte Sache; vielleicht ist es weniger, aber ich bin mir fast sicher, es wird mehr sein.

Wir werden uns gemeinsam mit den anderen Mitgliedsländern mit aller Kraft dafür einsetzen, dass wir auch eine entsprechende Solidarunterstützung der Europäischen Union bekommen. Entscheidend ist, dass die Österreicher den Schaden, den sie genommen haben, rasch abgegolten bekommen, und dafür werden wir Sorge tragen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Csörgits.

 


Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Vizekanzler! Ich halte es für sehr wichtig, dass die EU in ihrem Budget die richtigen Prioritäten setzt, und dazu gehört zweifellos auch die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bei Katastrophen und schweren Krisen. Es gibt aber auch noch sehr viele andere Bereiche, die in der EU Priorität haben sollten. Einer der wichtigsten, wenn nicht der wichtigste, ist die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. In manchen europäischen Ländern haben zwei Drittel der jungen Menschen keine Arbeit. Das ist eine tickende Zeitbombe. Gott sei Dank ist es dem Herrn Bundeskanzler als ersten Schritt gelungen, 6 Milliarden € zusätzlich aus dem EU-Budget für Jugendbeschäftigungsprojekte flüssig zu machen. Es wäre not­wendig, dass das Geld bald zur Verfügung steht. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Meine Frage: Was kann Österreich tun, um auch auf europäischer Ebene ausreichend Mittel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu bekommen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geschätzte Frau Abgeordnete, ich begrüße das auch, dass in der nächsten Finanzperiode diesem Thema 6 Milliarden € gewidmet sind, aber das wird natürlich besonders von jenen Ländern beansprucht werden, die eine hohe Jugendarbeitslosigkeit haben. Also ich gehe nicht davon aus, dass Österreich von diesen Mitteln profitieren wird. Trotzdem halte ich es für wichtig, dass wir diesem Thema verstärktes Augenmerk widmen und dass wir etwas dazu tun. In erster Linie ist natürlich jedes Mitgliedsland gefordert, diese Maßnahmen vor Ort umzusetzen. Das wird nicht Brüssel für Spanien oder Portugal erledigen können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Schmuckenschlager.

 


Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Geschätzter Herr Vizekanzler, Sie haben die Hochwasseropfer entlang der Donau, die besonders betroffen waren, heuer vor allem im Osten unseres Landes, selbst tatkräftig mit unterstützt! Wir wissen, dass der Strom weder bei uns entspringt noch bei uns mündet, daher meine Frage: Welche Initiativen können Sie im Rahmen der Donauraumstrategie setzen, um den Hochwasserschutz auf der gesamten Länge dieses Stroms zu verbessern?

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 29

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter, das, was wir für die Zukunft für den Hochwasserschutz tun können, müssen wir tun – und nicht nur mit österreichischen Mitteln entlang der Donau in Österreich, sondern entlang der Donau insgesamt. Daher habe ich bereits mit meinen Kollegen Kontakt aufgenommen, dass auch die Donauraumstrategie, die auch Mittel zur Verfügung hat, genutzt wird, um den Hochwasserschutz entlang der gesamten Donau zu verstärken.

Das halte ich für absolut notwendig, denn wir wollen die Donau nicht nur mehr schiffbar machen, wir wollen sie auch sicherer machen, was die Anrainer betrifft. Daher werden wir, wie Sie richtig sagen, die Donauraumstrategie auch in Richtung Hochwasserschutz für die Zukunft mit Projekten versehen, damit dieser Schutz zukünftig besser gewährleistet werden kann.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Markowitz.

 


Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Herr Minister, ich komme wieder zurück zum Solidaritätsfonds. Wir haben vorhin gehört, es ist nicht sicher, wie hoch die Mittel sein werden, die nach Österreich zurückkommen. Sie haben gesagt, Sie haben eine gute Verbindung zu Kommissar Hahn. Das kann natürlich sein, aber wie wollen Sie in Zukunft sicherstellen – und hier geht es um Solidarität, um Solidarität auch der Europäer Österreich gegenüber, da das jetzt eine Riesenkatastrophe ist, die Tausende Familien betrifft –, dass Österreich bei diesem Fonds kein Bittsteller ist, sondern es ganz klare Richtlinien gibt?

Wie wollen Sie sicherstellen, dass, wenn eine Katastrophe eintritt, das Geld auch tatsächlich bei jenen Menschen ankommt, die es brauchen, nämlich bei den Bedürf­tigen, die aufgrund dieser Katastrophe einfach ein Riesenproblem haben?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, sicherstellen kann man das, indem man hohes Vertrauen zu dem zuständigen Kommissar und gute Verbin­dungen zu diesem hat. Gio Hahn ist ein Österreicher und noch dazu jemand, der dafür größtes Verständnis hat. Das ist die beste Sicherstellung, dass die Mittel zielgerichtet dort ankommen, wo sie hingehören. Davon bin ich fest überzeugt, und wir werden das in der Praxis beweisen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 224/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Hagen. – Bitte.

 


Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Vizekanzler, meine Frage lautet:

224/M

„Wir alle sind vom Ausmaß der Hochwasserkatastrophe und den Bildern aus den überschwemmten Gebieten zutiefst betroffen. Als Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten sind Sie zuständig für die ,Europäische Dimension‘ und haben schon Kommissar Johannes Hahn, der den Solidaritätsfonds der EU verwaltet, um Unterstützung gebeten. EU-Haushaltskommissar Lewandowski soll jedoch Medien­berichten zufolge schon klargestellt haben, dass seitens der EU zumindest kurzfristig mit Unterstützung nicht gerechnet werden darf. – Haben Sie hier schon konkrete


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 30

Zusagen von Kommissar Hahn beziehungsweise steht die Höhe der Hilfsgelder schon fest?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben eben erst im Rahmen der letzten Frage genau das alles erörtert, aber ich sage es Ihnen gerne noch einmal.

Ich habe den Kontakt hergestellt. Wir haben noch gar kein Schadensausmaß, daher kann auch die Zusage, wie viel Österreich aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union bekommt, nicht gegeben werden. Aber wir sind in einem guten Einvernehmen. Wir werden gemeinsam mit anderen Mitgliedsländern diese Anträge stellen und das dann abwickeln.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hagen.

 


Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Bundesminister, Sie wissen, dass ich mich an die Regeln halten muss und diese Frage deshalb so stellen musste, weil ich sie auch in diesem Wortlaut schriftlich eingereicht habe.

Meine Zusatzfrage geht jetzt aber direkt an Sie persönlich, denn ich möchte wissen, ob Sie Handschlagqualität haben: Legen Sie dafür die Hand ins Feuer, dass die öster­reichischen Hochwasseropfer überhaupt mit EU-Hilfsgeldern rechnen können?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter, „die Hand ins Feuer legen“, wie Sie das martialisch zu formulieren versuchen, kann ich nicht, weil ich nicht der Zuständige bin. Das ist eben die Europäische Union.

Aber ich sage Ihnen noch einmal: Wenn mir der zuständige Kommissar sagt: Wir werden alles dazu tun, wir brauchen eure Anträge, wir brauchen das Schadens­ausmaß, wir brauchen die Grundlage für Auszahlungen, dann werden wir euch unter­stützen!, dann nehme ich das als gegeben an. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Wöginger.

 


Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Mein Heimatbezirk Schärding ist besonders stark von der Hochwasserkatastrophe betroffen. Der Bezirk ist zwischen Inn und Donau eingegrenzt. Die Pegelstände waren um rund zwei Meter höher als beim Jahrhunderthochwasser 2002. Im Stadtgebiet Schärding wurde die Hälfte der Fläche überflutet. Bei uns zeigt sich ein enormes Schadens­ausmaß. Sie haben vorhin bereits angekündigt, dass auch punktuell mit Unterstüt­zungen aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union geholfen werden kann. In Schärding werden wir diese Hilfe jedenfalls benötigen.

Daher meine Frage an Sie: Wie sind die Erfahrungen Österreichs bezüglich der Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union bei bisherigen Naturkatastrophen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 31

e.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter, die Erfahrungen Österreichs sind gut. Österreich hat das damals auch vorgeschlagen. Der damalige Bundeskanzler Schüssel hat nach der Jahrhundertkatastrophe 2002 die Initiative ergriffen, daraufhin wurde dieser EU-Solidaritätsfonds eingerichtet. Mittlerweile haben 23 EU-Mitgliedsländer Unterstützung bekommen.

Österreich hat 2002 und 2005 für Tirol und Vorarlberg und 2012 für Lavamünd Unterstützung aus diesem Fonds erhalten, und zwar im Umfang von 149 Millionen €. Die Erfahrungen sind also gut, und ich gehe davon aus, dass wir auch diesmal für Schärding und für andere Katastrophengebiete Unterstützung erhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Windholz.

 


Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Außenminister! Die Schadenskommis­sionen sind tätig, der genaue Schaden steht noch nicht fest, aber eine grundsätzliche Frage: Ist bei der Entschädigung für die Hochwasseropfer auch daran gedacht, eine finanzielle Unterstützung für gezielte Übersiedelung, Absiedelung, insbesondere auch vor dem Hintergrund einer Flächenrückwidmung, zu gewähren? Das wird insbesondere für Gewerbebetriebe eine ganz, ganz wesentliche Frage sein.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich glaube, wenn wir in die Zukunft blicken, nach Aufarbeitung der Katastrophe, wenn wir überlegen, wie wir zukünftig so etwas verhindern, müssen wir auch solche Maßnahmen in Betracht ziehen. Wir haben das auch nach der Katastrophe 2002 getan.

Für den Machland-Damm, der in Oberösterreich/Niederösterreich gebaut wurde, wurden viele Objekte abgesiedelt. Man hat Ersatzflächen angeboten, es wurden Rück­haltebecken gebaut, was sich bei einem zukünftigen Hochwasser bewähren soll – und es hat sich bewährt. Dort, wo diese Schutzmaßnahmen getroffen wurden, gab es keine nennenswerten Überschwemmungen. Daher müssen wir alle offen dafür sein, auch wenn das für die Betroffenen nicht lustig ist.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Pirkl­huber.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Außenminister, ich gebe Ihnen recht, in Oberösterreich haben die Maßnahmen gegriffen – Gott sei Dank. Sie haben im Rahmen der Donauraumstrategie angesprochen, dass Sie den Hochwas­serschutz vorantreiben wollen; ich hoffe, einen ökologischen Hochwasserschutz.

Meine Frage geht auch in Richtung Donauraumstrategie: Werden Sie sich bei Kom­missar Hahn auch dafür einsetzen, dass wir die Produktion gentechnikfreier Futter­mittel, das sogenannte Donau-Soja-Projekt, als europäisches Kernprojekt voran­treiben können?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Donauraumstrategie ist klar umrissen mit verschiedenen Prioritäten, die von der Kommission vorgegeben und dann von den Mitgliedstaaten beim Europäischen Rat beschlossen wurden. Aus meiner Erinnerung ist dieser Themenschwerpunkt nicht dabei, aber man kann für die Zukunft auch immer gescheiter werden. Sie werden sicherlich in dieser Richtung auch europäisch aktiv werden, wir werden Sie gerne unterstützen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Haider.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 32

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Vizekanzler, ich halte es für eine Verhöhnung der Hochwasseropfer, wenn hier der Eindruck erweckt wird, der Solidari­täts­fonds würde private Schäden abdecken. Das tut er auf gar keinen Fall! Es sollen durch diesen Fonds nur nicht versicherbare Schäden an der Infrastruktur und der­gleichen abgedeckt werden.

Im Jahre 2002, bei einem Schaden von knapp 3 Milliarden €, hat die Republik Öster­reich 134 Millionen € bekommen, das sind 4,6 Prozent des Schadens. Beim heurigen Hochwasser heißt es, der Schaden wird geringer sein, nehmen wir 2 Milliarden € an. Wir werden laut Kommissar Lewandowski 12 Millionen € Entschädigung bekommen, das sind 0,6 Prozent.

Wie erklären Sie diese Diskrepanz von 4,6 Prozent 2002 zu 0,6 Prozent heuer? Warum vertritt diese Regierung die österreichischen Interessen so viel schlechter als 2002?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Ihre Rechnung kann ich nicht ganz nachvollziehen, denn wenn Sie sagen, 3 Milliarden € Schadensausmaß damals und diesmal werden es – Pi mal Daumen – 2 Milliarden sein, dann sind Sie offenbar ein Hellseher.

Ich bin es nicht, ich möchte gerne Fakten auf dem Tisch haben und wissen, wie das Schadensausmaß wirklich ist, und dann werden wir uns bemühen, dass wir von der Europäischen Union auch eine Unterstützung bekommen. Aber die Hochwasseropfer in Österreich können damit rechnen, dass die österreichischen Maßnahmen helfen, nämlich der Katastrophenfonds des Bundes und die Zusagen der Länder, die Opfer zu entschädigen. Das steht – und das werden wir auch in wirklich ordnungsgemäßer Weise für die Opfer durchführen. Da braucht niemand eine Sorge zu haben. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 223/M, das ist die der Frau Abgeordneten Mag. Wurm. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Tränengas, Wasserwerfer, Polizeigewalt, das ist das, was wir in den letzten Tagen gesehen haben, wenn aus der Türkei, aus Istanbul berichtet wurde. Massiver Polizei-einsatz gegen friedliche Demonstranten und Demonstrantinnen. Die Regierung Erdo­gan hat nicht so reagiert, wie man meines Erachtens reagieren sollte, wenn man die Menschenrechte hochhält. Da geht es um Versammlungsfreiheit und um Meinungs­freiheit. Verschiedene Außenminister haben sich schon besorgt dazu geäußert – Westerwelle, Fabius oder auch die italienische Außenministerin Bonino.

Meine Frage an Sie:

223/M

„Welche Schritte werden Sie setzen, damit die inakzeptable Vorgangsweise der türkischen Regierung unter Ministerpräsident Erdogan gegen DemonstrantInnen beim kommenden Außenministerrat der EU entsprechend thematisiert wird?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geschätzte Frau Abgeordnete! Ich habe mich auch diesbezüglich sehr kritisch gegenüber der Türkei geäußert, weil dieses Ausmaß an


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 33

Gewalt und an Einschüchterung der türkischen Einsatzkräfte durchaus überschießend war. Das ist aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt. Auch die Türkei, die ja Mitglied des Europarates ist und die Menschenrechtskonvention ratifiziert hat, muss die Meinungs­freiheit der Bürger und das Demonstrationsrecht achten.

Da wird zu Recht Kritik geübt und das werden wir auch im Rahmen der europäischen Außenminister tun. Es hat sich auch Catherine Ashton, die Hohe Vertreterin, bereits in diese Richtung geäußert, so wie viele Außenminister der Mitgliedsländer.

Aber entscheidend muss man auch die letzte Entwicklung sehen. Es hat sich gestern Premierminister Erdogan in Istanbul mit den Betroffenen, die gegen dieses Bauprojekt demonstriert haben, zusammengesetzt. Das zeigt, dass es auch ein Dialog-Angebot der türkischen Seite gibt. Und ich hoffe, dass das auch zu einer Veränderung der Vorgangsweise gegenüber den Demonstranten insgesamt in der Türkei führt, denn das ist der einzige Weg, der zielversprechend ist, dass man im Wege des Dialogs mit der eigenen Bevölkerung auch die Dinge aufarbeitet, die offenbar von den Demonstranten kritisch gesehen werden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Wurm.

 


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Die irische Ratspräsidentschaft hat nun die Überlegung angestellt, ein neues Kapitel für die EU-Verhandlungen mit der Türkei zu eröffnen, das Kapitel „Justiz und Grundrechte“.

Glauben Sie, dass das angesichts der Entwicklungen, die wir in der letzten Zeit aus der Türkei sehen mussten, notwendig ist? – Ich bin der Überzeugung, da darf man jetzt kein neues Kapitel eröffnen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wenn man ein Kapitel eröffnet, dann sollte man dieses Kapitel eröffnen, wo es um Grundrechte der Bürger und um die Justiz in der Türkei geht, denn dann könnte man auch den Finger bei genau diesen Vorfällen, die wir heute kritisch sehen, in die Wunde legen.

Die irische Ratspräsidentschaft hat ja empfohlen, andere Kapitel zu eröffnen. Das halte ich im Augenblick nicht für sinnvoll, aber auch das werden wir beim nächsten Außenministerrat in Brüssel besprechen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager.

 


Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vize­kanzler! Wir haben in den letzten Jahren die bilateralen Beziehungen zwischen Österreich und der Türkei deutlich intensiviert, insbesondere auf kultureller, wissen­schaftlicher und wirtschaftlicher Ebene, 1 800 Unternehmen sind zurzeit in der Türkei tätig. Wir sind einer der größten Investoren in der Türkei, wir haben aber auch im Rahmen von Erasmus-Programmen zahlreiche Studierende, die gerne in der Türkei einen Teil ihres Studiums verbringen. Wissenschaftliche Beziehungen werden inten­siviert. Auf Initiative auch Ihres Ressorts gab es die Good-Governance-Konferenz an der Kadir Has Universität, wo jetzt auch auf österreichische Bestrebungen hin ein akademisches Zentrum gegründet wird.

Meine Frage an Sie:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 34

Welche Schritte haben Sie jetzt unternommen, damit die Türkei die Sicherheit und Integrität der österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie der öster-reichischen Vertretungen insbesondere in Istanbul und in Ankara gewährleistet?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geschätzte Frau Abgeordnete! Erstens haben wir eine Reisewarnung ausgesprochen, nämlich bei Ansammlungen in gewissen Teilen verschiedener Städte, wo diese Demonstrationen stattfinden. Zum Zweiten haben wir in Ankara in unserer Botschaft einen Bereitschaftsdienst eigerichtet. Wir haben bei allen zehn Honorarkonsuln, die Österreich in der Türkei hat, darum gebeten, sofort Österreichern zu helfen, wenn sie Hilfe benötigen.

Bisher gab es aber immer nur Anfragen. Es gab bis auf einen Fall keine wie immer gearteten Anlässe, tätig zu werden. Dieser eine Fall war, dass ein österreichischer Staatsbürger festgenommen, aber auch gleich wieder infolge der Intervention unse­rerseits freigelassen wurde. Aber wir werden das natürlich weiter kritisch begleiten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Scheibner.

 


Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Außenminister! Als es am Beginn des sogenannten Arabischen Frühlings in verschiedenen Ländern des Nahen Ostens zu ähnlichen gewalttätigen Übergriffen auf friedliche Demonstranten gekommen ist, gab es eine heftige Reaktion der westlichen Staaten, auch der Europäischen Union, bis hin zu Sanktionen und Rücktrittsaufforderungen an die jeweiligen Staatschefs, jetzt sind die Stimmen gegen die Türkei wesentlich leiser. Eines hat sich aber gezeigt, auch an diesen Maßnahmen, aber nicht nur, nämlich dass die Türkei unmöglich Vollmitglied der Europäischen Union werden kann.

Sehen Sie jetzt eine Möglichkeit, auch aufgrund dieser aktuellen Anlässe und gewalt­tätigen Übergriffe auf friedliche Demonstranten, dass man die Beitrittsverhand­lungen mit der Türkei wegen Sinnlosigkeit abbricht und bilaterale Verhandlungen für eine maßgeschneiderte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Türkei aufnimmt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das, was ich glaube, jetzt tun zu müssen, ist, dass wir jetzt einmal zu einer anderen Situation im Umgang mit den Demonstranten in der Türkei kommen. Man sieht ja, dass jetzt ein Ge­sprächsangebot des türkischen Premiers da ist; dass man sich an einen Verhand­lungstisch setzt, zeigt schon einen Fortschritt. Das ist das, was im Augenblick zu tun ist.

Das Zweite ist, wir haben als Österreicher immer eine klare Position gehabt: Wir würden eine privilegierte Partnerschaft, eine spezielle Partnerschaft – wie immer man das bezeichnen möchte – mit der Türkei bevorzugen, statt einem Vollbeitritt. Und wir haben damit auch nie hinter dem Berg gehalten, aber der Rest der Europäischen Union hat das anders gesehen. Darum sind die Verhandlungen eröffnet worden, aber wir haben immer gesagt, wir stimmen dem nur zu, wenn es einen offenen Ausgang gibt. Und genau diese Position halten wir auch jetzt aufrecht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Korun.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 35

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Trotz des Stillstands bei den EU-Türkei-Verhandlungen erwartet sich die Menschenrechts­bewegung in der Türkei natürlich auch Unterstützung in der Menschenrechtsfrage, in der Frage der Meinungsfreiheit von der Europäischen Union. Sie haben vorhin die Frage des Verhandlungskapitels angesprochen.

Werden Sie sich auf EU-Ebene und beim EU-Gipfel Ende Juni mit Nachdruck dafür einsetzen, dass vor allem das Demokratie- und Justizkapitel mit der Türkei als nächs­tes eröffnet wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das habe ich auch schon öffentlich gesagt, und das werde ich auch so tun. Allerdings möchte ich das, was in den nächsten Tagen in der Türkei stattfindet, natürlich auch mit meinen Kollegen diskutieren. Ich habe schon auf dieses Gesprächsangebot verwiesen, das jetzt auch der türkische Premier gemacht hat, und hoffe, dass das zu einer anderen Vorgangs­weise führt. Aber man wird auch die Türkei an ihren Taten messen, was bis zum Rat der Außenminister tatsächlich erfolgt, und davon abhängig machen, was der nächste Schritt der Europäischen Union sein wird.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Hübner.

 


Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Außenminister! Ich knüpfe noch einmal an die Frage des Kollegen Scheibner an, da sie leider unbeantwortet geblieben ist.

Die Frage war, ob Sie angesichts der jetzigen Gewaltentwicklung, des Verhaltens der türkischen Regierung, des Defizits an Demokratie, an Meinungs- und Versammlungs­freiheit und dergleichen nicht den Zeitpunkt gegeben sehen, die Verhandlungen abzubrechen beziehungsweise im Rahmen des für Österreich Möglichen bei den Partnern darauf zu drängen, die Verhandlungen abzubrechen.

Dies aus zwei Gründen: Erstens einmal ist die österreichische Position keine Vollmit­gliedschaft, sondern privilegierte Partnerschaft. Und zweitens ist die von Ihnen ver­tretene Position, wir wollen einen offenen Ausgang, so gut wie eine Nicht-Position, denn die Offenheit des Ausgangs ist dem Begriff einer Verhandlung immanent.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich bleibe bei dem, was die österreichische Position ist. Wenn wir sagen, offener Ausgang, dann machen wir es eben abhängig von den Verhandlungen. Wir haben auch der türkischen Regierung immer gesagt, wir werden am Ende des Prozesses, wenn das Verhandlungsergebnis vorliegt, entscheiden, ob wir für eine Aufnahme oder gegen eine Aufnahme der Türkei sind. Wir würden uns wünschen, dass bis dahin eben auch andere Möglichkeiten sondiert werden, nämlich jene einer privilegierten Partnerschaft.

Denn eines ist notwendig: Die Türkei ist ein Wirtschaftsfaktor. Wir wollen ja auch koope­rieren, auch in Sicherheitsfragen. Aber auf der anderen Seite muss es notwendig sein, dass man auch auf Rechtsstaatlichkeit, auf Menschenrechte, auf die Einhaltung der Grundrechte der Bürger Wert legt. Und das werden wir auch im Zuge eines Verhandlungsprozesses gewährleisten. Aber jetzt mit Schnellschüssen zu reagieren, wo gerade etwas im Gange ist, das halte ich nicht für richtig.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 36

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 220/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Großruck. – Bitte.

 


Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vizekanzler und Außen­minister! Österreich ist und war immer führend, wenn es darum ging, inter­national Waffenlieferungen einzudämmen, Kriegsmaterialhandel zu verhindern. Heuer haben die Vereinten Nationen in ihrer Vollversammlung den Waffenhandelsvertrag beschlossen. Von 193 Mitgliedstaaten haben 154 zugestimmt; ab einer Ratifizierung von 50 Staaten tritt er in Kraft. Inzwischen haben 66 Länder diesen Vertrag ratifiziert.

Meine Frage, Herr Bundesminister:

220/M

„Wie beurteilen Sie den vor Kurzem im Rahmen der Vereinten Nationen unter­zeichneten Waffenhandelsvertrag?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich beurteile ihn äußerst positiv, denn letztlich haben wir in Europa und besonders in Österreich ganz klare Bestimmungen, wohin Waffen exportiert werden dürfen; und wir verbieten den Export, wenn damit Menschenrechte verletzt oder Kriegsparteien unterstützt werden. Aber da sieht man eben: Viele Länder in dieser Welt tun das nicht in diesem Maße.

Darum war es notwendig, einen solchen Waffenhandelsvertrag völkerrechtlich auf eine Ebene zu heben, damit auch im Völkerrecht verankert wird, dass Waffen nicht dorthin exportiert werden dürfen, wo Völkermord, wo Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wo Kriegsverbrechen damit begangen werden.

Das war schon ein bemerkenswerter Durchbruch. Darüber redet man de facto seit zig Jahren, und jetzt ist es gelungen, einen solchen Vertrag auszuverhandeln. Darum unterstützen wir das voll und ganz. Ich sehe auch eine große Bedeutung darin, jetzt das humanitäre Völkerrecht in dieser Form ergänzt zu haben. Wir werden alles dazu tun, dass es auch entsprechend viel Beteiligung gibt und viele Staaten diesen Vertrag unterzeichnen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Großruck.

 


Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Meine Zusatzfrage, Herr Bundesminister, betrifft genau das, was Sie jetzt noch erläutert haben.

Für welche Punkte und Inhalte haben Sie sich ganz besonders eingesetzt? Und was sind Ihrer Meinung nach die Gründe dafür, dass manche Punkte nicht umgesetzt wurden beziehungsweise manche Staaten einfach nicht ratifizieren oder zugestimmt haben?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, unser Hauptaugenmerk war darauf gerichtet, dass es nicht nur Waffen betrifft, sondern auch Munition und Bestandteile von Waffen. Das konnten wir berücksichtigen. Wir haben besonders die menschenrechtlichen Parameter mit hineinverhandelt, was notwendig war, und auch eine gewisse Transparenzregel im Vertrag verankert und dabei mit den EU-Staaten, aber besonders auch mit Mexiko, Norwegen und der Schweiz zusammengearbeitet


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 37

und unsere Kontakte auch zu den NGOs, wie dem Internationalen Roten Kreuz und Amnesty International, ganz besonders intensiv gepflogen.

Andere Staaten wollen das bis jetzt nicht berücksichtigen. Aber dann, wenn es eine völkerrechtliche Norm gibt, kommen auch diese Staaten mehr und mehr unter Druck. Ich hoffe, dass dieser Druck auch international stärker wird, denn wir brauchen so etwas wie ein weltweites Agreement, dass man keine Waffen dorthin liefert, wo damit Menschenrechte missachtet werden und wo Völkermord und Verbrechen gegen Menschen begangen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Huber.

 


Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Herr Außenminister, Sie haben jetzt diesen Vertrag gelobt, wirklich eine Lobeshymne gebracht. Aber jetzt müssen wir doch einmal schnell zur Realität zurückkommen. Herr Außenminister! Sie wissen genau, in diesem Waffenhandelsvertrag, im Rahmen der Vereinten Nationen unterzeichnet, sind über­haupt keine Strafmaßnahmen für Länder vorgesehen, die sich nicht daran halten, die diesen Vertrag missachten.

Wie beurteilen Sie diese Situation?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, jeder Vertrag, der international abgeschlossen wird, beginnt nicht gleich mit voller Wucht zu wirken und kann nicht alle Sanktionen mit umsetzen. Aber hätten wir internationale Verträge nicht, dann wären heute Atomwaffen zur Handelsware geworden. Gott sei Dank haben wir solche Atomteststoppverträge international ausgehandelt. Und alle Länder, die heute dagegen verstoßen, werden auch international an den Pranger gestellt. So wird es auch mit dem Waffenhandelsvertrag passieren. Davon bin ich fest überzeugt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Korun.

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Zuerst einmal ein herzliches Dankeschön an das Diplomatische Corps und auch an Sie für den Einsatz für diesen internationalen Waffenhandelsvertrag. Wir Grüne finden, dass das eine ganz wichtige Sache ist, auch wenn das nicht per Knopfdruck sofort überall auf der Welt funktioniert. In diese Richtung geht auch meine Frage:

Der Waffenhandelsvertrag tritt ja in Kraft, wenn viele Länder ihn unterzeichnet haben. Was ist Ihre Strategie, um möglichst viele Länder dafür zu gewinnen, diesem inter­nationalen Waffenhandelsvertrag beizutreten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Wir werden unsere bewährte Kooperation mit Mexiko, Norwegen und der Schweiz dazu nützen, uns auch ein bisschen aufzuteilen, um andere Länder in bilateralen Kontakten davon zu überzeugen, diesem Vertrag durch Unterzeichnung mehr Wirkung zu geben. Und das wird einige Zeit dauern. Aber trotzdem ist das absolut notwendig.

Da werden wir uns als Österreicher mit unserem Engagement in dieser Richtung auch international einbringen, damit es einmal Wirklichkeit wird, dass diese Waffen de facto nicht mehr auf legalem oder illegalem Weg verbreitet werden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Hübner.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 38

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Außenminister! Dieser Vertrag hat nicht nur keine Sanktionen, sondern er wurde bis jetzt, Deutschland ausgenommen, von keinem nennenswerten Waffenexporteur unterschrieben. China und Russland haben sich dazu gar nicht geäußert. Die USA haben zwar eine Unterzeichnung in Aussicht gestellt, im Kongress gibt es aber schon eine Mehrheit dagegen.

Droht daher dieser Vertrag nicht das Schicksal der Konvention gegen Landminen zu erleiden, dass sich zwar Staaten wie Österreich, Mexiko, die Schweiz und so weiter bemühen und unterzeichnen, aber alle wesentlichen Staaten dem Ganzen fernbleiben und der Vertrag daher nicht wirklich das Papier wert ist, auf dem er geschrieben ist?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Ich sehe das nicht so kritisch, Herr Abgeordneter, denn wenn man beginnt, gleich am Anfang, wenn so etwas einmal ins Laufen kommt, zu sagen, das wird eh nichts bringen, dann wird man niemals einen Schritt nach vorne machen.

Was Sie ansprechen, was Landminen betrifft, kann ich Ihnen Zahlen vorlegen, wie viele bereits weltweit vernichtet wurden. Da gibt es Fortschritte, weil Stück für Stück auch eine internationale Ächtung dieser Waffensysteme damit einhergeht. Und das ist das Entscheidende. Das müssen wir auch bei diesem Waffenhandelsvertrag erreichen. Das wird uns beschäftigen, viele meiner Nachfolger noch beschäftigen. Aber es ist notwendig, diese Schritte zu setzen. Letztlich wollen wir alle eine bessere Welt von morgen, als sie sich heute darstellt. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Heinzl.

 


Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Außenminister! Meine Fraktion und ich begrüßen es sehr, dass die Verbreitung von sogenannten konventionellen Waffen auf internationaler Ebene beschränkt wird. Das wird dabei helfen – davon bin ich überzeugt –, Konflikten in Zukunft vorzubeugen und Frieden zu erhalten.

Aber angesichts der jüngsten Vorfälle sollten wir auch einen neuen Anlauf unter­nehmen, nämlich die Verbreitung von jenen Waffenarten zu verhindern, die die schlimms­ten Schäden anrichten können; atomare, biologische, chemische Massen­vernichtungswaffen sind insbesondere für die Zivilbevölkerung eine enorme Bedro­hung – eine Bedrohung, gegen die wir noch mehr unternehmen sollten.

Meine Frage an Sie, Herr Außenminister, lautet daher:

Sehen Sie Chancen für eine diplomatische Initiative zur stärkeren internationalen Kontrolle von Massenvernichtungswaffen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter, ja, das ist auf unserem Programm, und das wollen wir auch mit anderen Ländern durchaus in die Tat umsetzen. Wir haben einen NPT-Vertrag, der weltweit große Beachtung gefunden hat.

Wir haben jetzt vor allem ein Problem: Der Iran darf nicht in Richtung Atomwaffen voranschreiten. Das ist eine internationale Bemühung, und wir alle müssen alles daransetzen, dass nicht dort jetzt ein neues Zentrum für Atomwaffen entsteht. Das muss unsere gemeinsame Aufgabe für die Zukunft sein. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, wir haben alle Fragen zum Aufruf gebracht. Damit beende ich die Fragestunde.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 39

Vielen Dank an den Herrn Vizekanzler und an die Abgeordneten für die äußerste Zeitdisziplin.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 und 4 sowie 5 und 6 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

10.20.43Fristsetzungsanträge

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Petzner beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1813/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entstaatlichung des ORF eine Frist bis 2. Juli 2013 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.

Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden.

Die Abstimmung über diesen Fristsetzungsantrag erfolgt sofort nach Beendigung dieser Debatte.

*****

Weiters teile ich mit, dass die Abgeordneten Pendl und Kößl beantragt haben, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regie­rungsvorlagen 2132 der Beilagen, 2211 der Beilagen, 2303 der Beilagen, 2406 der Beilagen, 2433 der Beilagen sowie 2434 der Beilagen jeweils eine Frist bis 3. Juli 2013 zu setzen.

*****

Überdies haben die Abgeordneten Prähauser und Klikovits beantragt, dem Landes­verteidigungsausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 2200 der Beilagen sowie über den Bericht III-218 der Beilagen eine Frist bis 2. Juli 2013 zu setzen.

Diese Anträge werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhand­lungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidial­konfe­renz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 5 „Wiener Stunden“ vereinbart. Entsprechend der vorläufigen Neuverteilung der Redezeit innerhalb einer „Wiener Stunde“ ergeben sich für diese 5 „Wiener Stunden“ folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP je 70, FPÖ 63, Grüne 55, BZÖ 48 sowie STRONACH 40 Minuten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 40

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.23.09 1. Punkt

Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 36. Bericht der Volks­anwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2012) (III-384/2325 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.

 


10.23.39

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Volksanwälte! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor jetzt wieder die allgemeine Feierstunde einsetzt und ein Feierfeuerwerk stattfindet, wie wir es schon im Ausschuss erlebt haben, ist es für uns, das BZÖ, wichtig, ein paar grundsätzliche Fragen ange­sprochen zu haben, was die Tätigkeit und die Aufgaben der Volksanwaltschaft und der Volksanwälte betrifft.

Meine Damen und Herren, es steht völlig außer Streit, dass die Damen und Herren Volksanwälte natürlich eine sehr, sehr wichtige Aufgabe im Rahmen unserer parlamen­tarischen Demokratie erfüllen, dass sie sehr, sehr wichtig sind, was die Vertretung von Interessen von österreichischen Staatsbürgern gegenüber der österreichischen Ge­richts­barkeit betrifft.

Es steht auch außer Streit, dass die Volksanwälte allesamt fleißig arbeiten und auch sehr aktiv sind, wie auch der Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2012 zeigt, der heute hier zur Diskussion steht.

Gleichzeitig muss man aber auch feststellen, dass gerade die Volksanwälte – und das möchte ich diskutiert haben –, die heute ihr Amt an andere abtreten, immer wieder ihr Amt als Volksanwalt auch dazu missbraucht haben, übelste Parteipolitik zu betreiben. Und diese Versuche, die Volksanwaltschaft für Parteipolitik zu missbrauchen, möchten wir heute thematisieren, weil wir glauben, dass das nicht die Aufgabe der Volks­anwälte ist. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben da einerseits Frau Kollegin Stoisits, die eine Vorgeschichte bei den Grünen hat und die die Volksanwaltschaft zu einer Art Asyllobbyzentrum umfunktioniert hat, was wir für bedenklich halten. Und wir haben andererseits einen besonderen Experten, was den Missbrauch der Volksanwaltschaft für Parteipolitik betrifft, nämlich Herrn Kostelka.

Herr Kostelka, ein profilierter ehemaliger Parteipolitiker der Sozialdemokratischen Partei, er war auch Klubobmann der SPÖ, hat im Rahmen seiner Funktion als Volks­anwalt nicht gescheut, sein Amt als Volksanwalt immer wieder für Parteipolitik zu missbrauchen. (Zwischenruf des Abg. Fazekas.) – Ich nenne hier ganz konkrete Beispiele, Herr Kollege.

Herr Kostelka hat im Jahr 2009 nicht davor zurückgeschreckt, sich in den laufenden EU-Wahlkampf – konkret war das damals auch gegen das BZÖ – durch heftige mediale Äußerungen im Radio, gegenüber der APA, gegenüber Zeitungen einzu­schalten und als Volksanwalt eindeutig für beziehungsweise gegen eine Partei, die um


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das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler wirbt, Stellung zu beziehen. (Beifall beim BZÖ.)

Das ist ein Verhalten, das wir zurückweisen, meine Damen und Herren! Das ist nicht Aufgabe eines Volksanwaltes, dafür wird er nicht bezahlt. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Er hat die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten, die sich in ihrem Recht verletzt fühlen, aber nicht Parteipolitik zu betreiben. (Abg. Öllinger: Ein bisschen anders war das!)

Ein anderes Beispiel stammt auch aus dem Jahr 2009 – wir haben das im Ausschuss ganz ausführlich diskutiert; Sie waren ja dabei, wollten mir dann das Wort nicht mehr geben, weshalb es eine kleine Geschäftsordnungsdiskussion und eine kurze Beleh­rung Ihnen gegenüber gegeben hat –, damals haben wir das Gleiche seitens des Herrn Kostelka noch einmal erlebt. In diesem Fall ist es aber nicht um das BZÖ, sondern um die Freiheitliche Partei gegangen: Herr Kostelka hat nicht davor zurückgeschreckt, sich in den Kärntner Landtagswahlkampf, der sehr, sehr heftig geführt wurde und letztlich auch, Gott sei Dank, zur Abwahl der Damen und Herren der FPK geführt hat, einzuschalten, indem er vertrauliche Dokumente und Briefe – wir haben das lückenlos dokumentiert, mit Zeit und Datum – an die Medien gespielt hat, bevor sie überhaupt an die zuständigen Stellen verschickt wurden, indem er wieder eindeutig parteipolitische Aussagen in der Öffentlichkeit gemacht hat, massiven Druck erzeugt hat und eindeutig parteipolitisch Stellung bezogen hat.

Das geht einfach nicht, Herr Kollege. Insofern begrüße ich es, dass Herr Kostelka jetzt aus diesem Amt ausscheidet, weil er im Laufe seiner Tätigkeit bewiesen hat, dass er zumindest im Bereich der Unabhängigkeit einen gewissen Erklärungsbedarf hat.

Meine Damen und Herren! Ich wünsche mir an dieser Stelle von den neuen Volks­anwälten (Zwischenruf des Abg. Fazekas), konkret von Volksanwalt Fichtenbauer, bei dem ich mir diesbezüglich aber keine Sorgen mache, und auch vom Kollegen Kräuter, dass sie diese Versuche oder diese Aktionen, Parteipolitik über die Volksanwaltschaft zu betreiben, unterlassen. Ich darf an diese beiden Herren ausdrücklich appellieren, das nicht zu tun! (Beifall beim BZÖ.)

Ich glaube, dass wir die Arbeit des Herrn Kostelka und die Fehler, die er gemacht hat, zum Anlass nehmen sollten, eine grundsätzliche Reform der Volksanwaltschaft zu diskutieren. Denn wir wollen nicht haben, dass die wichtige Institution der Volksan­waltschaft, die wichtige Aufgaben zu erfüllen hat, dafür verwendet wird, gescheiterte Parteimanager, Parteipolitiker und Altpolitiker mit wohldotierten Posten zu versorgen – Stichwort: Günther Kräuter, der als SPÖ-Parteimanager irgendwie gescheitert ist, jetzt einen neuen Job braucht und einfach in die Volksanwaltschaft versetzt wird.

Die Volksanwaltschaft ist kein parteipolitisches Versorgungsorgan, sondern dort sollen wirklich Leute am Werk sein, die die Kompetenz, das Wissen und auch die ent­sprechende juristische Ausbildung haben, um eine vernünftige Vertretung und eine vernünftige Erfüllung ihrer Aufgaben in der Volksanwaltschaft sicherzustellen. (Zwi­schen­ruf des Abg. Öllinger.)

Daher schlagen wir auch vor, meine Damen und Herren, eine umfassende Reform der Volksanwaltschaft anzugehen und zum Beispiel, wie wir das jetzt in einem Ent­schließungsantrag, den ich gleich verlesen werde, fordern, die Direktwahl der Volks­anwälte einzuführen. Lassen wir die Menschen selbst darüber entscheiden, wer sie in der Volksanwaltschaft vertreten soll! Das ist der Vorschlag des BZÖ. (Beifall beim BZÖ.)

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:


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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend die Direktwahl von Volks­anwälten und die Aufwertung der Volksanwaltschaft

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzu­leiten, der eine umfassende Reform der Volksanwaltschaft vorsieht und insbesondere eine Direktwahl der Volksanwälte ermöglicht.“

*****

Meine Damen und Herren! Wir reden immer sehr viel von direkter Demokratie, begin­nen wir mit der Direktwahl der Volksanwälte, direkte Demokratie zu forcieren! (Beifall beim BZÖ.)

10.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend die Direktwahl von Volksanwälten und die Aufwertung der Volksanwaltschaft

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 14.06.2013 im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 36. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2012) (III-384/2325 d.B.)

Die derzeitigen Regelungen über den Bestellungsmodus, die Zahl und die partei­politische Abhängigkeit von Volksanwälten im Zuge ihrer (Wieder)Nominierung und Bestellung sind in den letzten Jahren einer massiven Kritik ausgesetzt gewesen. So gibt es einerseits keine Möglichkeit, Volksanwälte bei schwerwiegenden Verfehlungen abzuberufen und andererseits ist die Beschränkung auf die drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat anachronistisch und zweckwidrig; geht sie doch letztendlich auf den Kreisky-Peter Pakt zurück, was sich schon in der Konstellation (der drei mandats­stärksten Parteien) widerspiegelt.

Die immer wieder auftretende Frage der fachlichen Qualifikation der Volksanwälte (so etwa Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer, Bundesverfassungsrecht, 10. Auflage, RZ 1256) könnte bzw. sollte durch eine entsprechende Regelung ebenfalls ergänzt werden.

Die Mitglieder der Volksanwaltschaft sollen durch die soeben erläuterten Reformen im Sinne und Geiste Hans Kelsens zu wahren „Anwälten des öffentlichen Rechts“ werden und die Bekleidung dieses Amtes den Beigeschmack des Versorgungspostens verlieren.

Des Weiteren ist im Sinne einer modernen Verwaltung nicht mehr einzusehen, dass zusätzlich zur Volksanwaltschaft ähnlich gelagerte Institutionen (Anwaltschaften, Ombudsleute) parallel bestehen können, ohne auf die Synergien eines gemeinsamen, schlanken Verwaltungsapparates zurückzugreifen. Durch eine Zusammenführung dieser Institutionen und somit der Möglichkeit der Konzentration der Ressourcen, käme es zu einer enormen Produktivitätssteigerung und somit zu einer Aufwertung der


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Instrumente zur Durchsetzung von Bürgerinteressen sowie zu einer Vereinfachung für den Bürger, diese Durchsetzungsmöglichkeiten auch in Anspruch zu nehmen.

Aus den dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzu­leiten, der eine umfassende Reform der Volksanwaltschaft vorsieht und insbesondere eine Direktwahl der Volksanwälte ermöglicht.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 


10.31.03

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Volksanwältinnen! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf den Zuschauertribünen! Einen wunderschönen guten Morgen! Das, was Kollege Petzner hier zu erklären versucht hat, weise ich auf das Schärfste zurück, denn ich orte hier einen Kleinkrieg, den er seit sehr langer Zeit gegen die Volksanwaltschaft führt.

Unsere Aufgabe im Ausschuss und hier im Plenum sollte darin bestehen, als gewähltes Organ auf Basis der Berichte der Volksanwaltschaft in dieser Republik den Menschen bei ihren Anliegen zu helfen. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) Bei mehr als 9 000 Prüffällen der Volksanwaltschaft sind wir verpflichtet, uns damit auseinander­zusetzen und nicht ständig die gesamte Ausschusssitzung dafür zu verwenden, konstruierte Kleinkriege zu führen, wie Sie Kleinkriege gegen Volksanwältin Stoisits und Volksanwalt Kostelka wegen irgendwelcher Wahlkampfthemen führen. (Abg. Scheibner: Diese Beurteilung steht Ihnen nicht zu!) Das ist derart an den Haaren herbeigezogen und muss auf das Schärfste zurückgewiesen werden! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir sind dafür gewählt, dass wir uns mit Themen des nationalen Präventionsmecha­nismus auseinandersetzen, dass wir der Volksanwaltschaft die Anerkennung geben, als „Menschenrechtshaus“ dieser Republik zu arbeiten, dass wir sie dabei unter­stützen, dass das ausgebaut werden kann. (Abg. Mag. Widmann: Ohne Parteipolitik!) Aber wir sollten hier nicht irgendwelche parteitaktischen und -politischen Spielchen machen, sondern für die Menschen, die hier von der Galerie aus zusehen und die sich Hilfe vom Parlament und der Volksanwaltschaft erwarten, arbeiten. Ich glaube, das muss unser Auftrag sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, und nicht das, was Sie, Herr Kollege Petzner, schon seit einigen Jahren im Ausschuss aufführen. Da kommen wir keinen Millimeter weiter. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Petzner: Kostelka traut sich nicht einmal zu kommen! Wo ist der Herr Kostelka?)

Ich gratuliere unseren Volksanwälten zu der in den letzten Jahren geleisteten Arbeit, eine tüchtige Leistung. Wir konnten durch die Berichte Jahr für Jahr erkennen, was da für die Menschen getan wird. Die österreichische Bevölkerung hat die Volksanwalt­schaft als wunderbares Instrument anerkannt – und das ist höchstes Lob –, mit vielen, vielen Prüffällen. Bedauerlicherweise gibt es eben auch Missstände, von denen jedoch sehr viele relativ rasch behoben werden können. Es wurden sehr viele Sprechtage in


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Österreich abgehalten, und es gab eine der größten gesetzlichen Änderungen auf Verfassungsbasis seit der Gründung der Volksanwaltschaft 1977, indem wir diese Kompetenzerweiterung mit dem nationalen Präventionsmechanismus durchgeführt haben. Dafür ein herzliches Dankeschön.

Ich darf der scheidenden Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits und dem scheidenden Volksanwalt Dr. Peter Kostelka für die Zukunft alles Gute wünschen und wünsche mir mit dem neuen Team – Volksanwältin Gertrude Brinek, Volksanwalt Peter Fichten­bauer und Volksanwalt Günther Kräuter – weiterhin eine solch hervorragende und objektive Zusammenarbeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, wie das bisher der Fall war. Weiterhin alles Gute und viel Erfolg der Volksanwaltschaft! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Klikovits gelangt zu Wort. – Bitte. (Abg. Petzner: Wo ist denn der Volksanwalt Kostelka? Traut sich der nicht zu kommen?)

 


10.34.22

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Volksanwältin­nen! Hohes Haus! Mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen, dass die Volksanwaltschaft mit ihren Aufgabenstellungen als Beschwerdestelle der Bürger bei Versagen der Gesetzgebung oder auch sozusagen direkten Versagen von Menschen eine wichtige Einrichtung ist. Die große Zahl jener, die die Volksanwaltschaft bemühen, zeigt ja, wie wichtig und notwendig sie ist und dass sie zweifelsfrei eine sehr wichtige und gute Einrichtung vom Parlament für die Bürger ist.

Die Volksanwaltschaft übernimmt für uns auch immer wieder die Aufgabe, uns aus ihren Erfahrungen heraus wertvolle Inputs zu geben, wie wir künftig politisch zu agieren haben.

Geschätzte Volksanwältinnen, wir haben Ihnen seit Juli 2012 auch die Aufgabe über­tragen, Einrichtungen zu prüfen, damit die Menschenrechte tatsächlich eingehalten werden. Diese zweifelsfrei wichtige Erweiterung wird schon wahrgenommen. 133 Ge­schäfts­fälle sind in diesem Zusammenhang schon behandelt worden.

Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten, glaube ich, auch die Warnungen, die in Bezug auf die Gesetzgebung, die wir hier laufend machen, aus der Volksanwaltschaft kommen, sehr ernst nehmen. Wir haben in den vergangenen fast fünf Jahren über 500 Gesetze beschlossen, und diese 500 Gesetze sind vielleicht nicht immer ganz so gelungen, dass der Bürger auch die richtigen Maßnahmen für sich erkennen kann oder davon auch einen Vorteil hat. Deshalb müssen wir diese Warnungen, für die ich sehr dankbar bin, auch ernst nehmen.

Ich möchte auch seitens meiner Fraktion Dank an die scheidenden Volksanwälte aussprechen, an Dr. Peter Kostelka und Mag. Terezija Stoisits, lijepa hvala, für die vielen Fälle, die hier im Interesse der Bürger behandelt wurden.

Den neuen Volksanwälten möchte auch ich alles, alles Gute wünschen, eine glückliche Hand bei ihren künftigen Herausforderungen, die sie im Interesse der Bürger zu meistern haben. Wir als Mandatare werden Sie dort unterstützen, wo Unterstützung gewünscht wird.

Ich denke daher, dass dieses Machwerk, das die Volksanwaltschaft dem Hohen Haus vorgelegt hat, ein sehr akzeptables und respektables ist und dass wir künftig unseren Aufgabenstellungen unter Beachtung dieser Vorschläge nachkommen sollten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.37



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 45

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Stefan gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Öllinger – in Richtung des Abg. Klikovits –: Das mit dem „Mach­werk“ müssen Sie erklären!)

 


10.37.44

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen Volksanwältinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Vorsitzender des Volksanwaltschaftsausschusses bedanke ich mich auch für die gute Zusammen­arbeit in den letzten Jahren, sie war nicht nur korrekt, sondern tatsächlich auch immer sehr freundlich.

Die Kritik, die geäußert wurde, sehe ich so nicht, denn es gibt ja niemand seine Gesinnung ab, wenn er bei der Volksanwaltschaft hineingeht. Wichtig ist, dass nicht mit ideologischen Scheuklappen gearbeitet wird – diesen Eindruck hatte ich nie. Also insofern herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit bis heute.

Die Volksanwaltschaft ist jedenfalls eine Erfolgsgeschichte. Sie wird von der Bevöl-kerung offensichtlich sehr angenommen. Das kann man nicht leugnen, das merkt man einfach an den Zahlen, an den Beschwerdefällen. Natürlich ist auch tatsächlich etwas zu tun, weil auch die Zahl der Missstandsfälle leider zunimmt, aber es ist schlicht und einfach ein Bedürfnis der Bevölkerung, dem hier entsprochen wurde, nachgekommen wurde. Die Volksanwaltschaft ist eine sehr sinnvolle Institution.

Weiterentwickeln müsste man sie unserer Ansicht nach auf jeden Fall. Wir fordern daher auch seit Langem, dass es zumindest zu einer Anpassung, was die Zuständig­keit anlangt, entsprechend dem Rechnungshof kommt, dass also auch ausgegliederte Unternehmen, die nur eine 25-prozentige öffentliche Beteiligung haben, der Kontrolle unterliegen.

Wir sind auch der Ansicht, dass es wichtig wäre, alle Ombudseinrichtungen zusam-men­zufassen, weil es da teilweise eine Unübersichtlichkeit gibt, sodass die Bürger nicht mehr genau wissen, an wen sie sich wenden sollen. Das fänden wir sinnvoll und haben wir auch immer gefordert.

Die Umsetzung des OPCAT, also des Abkommens, dass alle Maßnahmen, bei denen es eine Freiheitsbeschränkung gibt, durch die Volksanwaltschaft überwacht werden, haben wir als guten Ansatz gesehen, nämlich das bei der Volksanwaltschaft unterzubringen. Die ersten Ergebnisse zeigen auch, dass das funktioniert.

Ich darf mich jetzt in dem Zusammenhang auch noch einmal bedanken und ver­abschieden bei den beiden Volksanwälten, die jetzt mit Ende dieses Monats aus­scheiden, bei Frau Mag. Terezija Stoisits und bei Herrn Dr. Peter Kostelka, für die das, was ich vorher gesagt habe, gilt. Ich bedanke mich für diese korrekte und auch durchaus freundliche Zusammenarbeit, und auch dafür, dass ich keine ideologischen Scheuklappen erkennen konnte. (Abg. Petzner: Findest du das okay, dass sie Parteipolitik macht?)

Dass jeder seine Schwerpunkte setzt und seine Gesinnung auch hier weiterträgt, ist vollkommen klar, das haben auch die Volksanwälte bisher gemacht, auch die jetzt dem BZÖ Nahestehenden zum Beispiel, wenn man das nur am Rande erwähnen darf. Und es ist auch durchaus in Ordnung, wenn man es nicht übertreibt.

Letztendlich freue ich mich über die beiden neuen Volksanwälte. Herr Dr. Günther Kräuter hat bis jetzt natürlich eine Rolle gespielt als SPÖ-Bundesgeschäftsführer. Ich weiß schon, was ein Bundesgeschäftsführer einer Partei machen muss, aber ich nehme an, dass es ein bisschen anders sein wird, wenn er als Volksanwalt auftritt. Und insbesondere freue ich mich natürlich, dass mein Parteikollege Dr. Peter Fichtenbauer


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in die Volksanwaltschaft einzieht. Es ist bedauerlich, dass er als Abgeordneter aus-scheidet. Ich freue mich, dass wir hier so gut zusammenarbeiten konnten.

Dr. Fichtenbauer war ja ein auffälliger Abgeordneter, und zwar im besten Sinne, also keiner, der nur passiv zugeschaut hat, was passiert, sondern aktiv war und sehr viele Initiativen gesetzt hat und, ich bin überzeugt, hier weitgehend große Akzeptanz hatte. Er ist zwar immer wieder ordentlich in die Parade gefahren, aber das ist ja auch notwendig und richtig so. Und er wird sicherlich auch ein aktiver Volksanwalt sein, und daher freue ich mich, dass wir hier weiter zusammenarbeiten werden können – in einer anderen Position.

In diesem Sinne: Alles Gute den ausscheidenden Volksanwälten und ebenso gutes Gelingen dann für die Neuen! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

10.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


10.41.52

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Volks­anwältinnen! Meine Damen und Herren! Seit sechs Jahren immer um etwa die gleiche Zeit wird die Volksanwaltschaft hier im Hohen Haus entsprechend gewürdigt und gelobt. Damit wird der Stellenwert dieser Einrichtung des Parlaments hervorgehoben und unterstrichen, und das ist auch gut so. Wir schließen uns dem an. Das ist eine wirklich wichtige Einrichtung, die den Bürgern und Bürgerinnen die Möglichkeit gibt, ihrem Unmut Luft zu machen und diesen richtig zu adressieren. Aber diese Arbeit kann ja natürlich in unterschiedlicher Weise erfolgen, und ich glaube, dass dieses Team, das wir jetzt die letzten sechs Jahre hatten, besonders erfolgreich und gut gearbeitet hat.

Da könnte ich jetzt einiges aufzählen, möchte aber vielleicht mit dem Bericht beginnen, weil dieser Bericht – ich habe das im Ausschuss schon gesagt – einer ist, wie er vielen anderen Berichten als Vorbild dienen könnte. Er ist nicht nur sehr übersichtlich gegliedert, man kann alles sehr schnell finden – das ist ja ein Dschungel an Verwal­tung, der da gelichtet wird –, sondern vor allen Dingen ist er auch sehr flüssig und leicht zu lesen. Und: Er wird ständig verbessert, auch in diesem Jahr wieder. Er ist dünner geworden, obwohl es mehr Fälle gegeben hat. Das heißt, dass die Texte besser geschrieben sind, einfacher geschrieben sind, knapper gehalten wurden.

Allen voran trifft das Lob im Besonderen die Umsetzung der neuen OPCAT-Aufgaben der Volksanwaltschaft, also jener Aufgaben, in deren Rahmen alle Einrichtungen geprüft und kontrolliert werden, auch präventiv kontrolliert werden, in denen Menschen gegen ihren Willen angehalten werden. Das ist eine Einrichtung, die, glaube ich, im letzten Jahr zu arbeiten begonnen hat, und es ist der Volksanwaltschaft zu danken, dass sie in einer sehr knappen Zeit – in einem halben Jahr – wichtige Leitungs­positionen besetzt hat, nach transparenten Kriterien besetzt hat, die Kontinuität dabei gewahrt hat und auch diesen neuen Kommissionen möglichste Autonomie zugesichert hat.

Jetzt arbeiten diese Einrichtungen auf vollen Touren – und stellen natürlich laufend Defizite fest: bei der medizinischen Versorgung in den Justizanstalten oder bei den Bedingungen der Abschiebungen oder wenn noch immer Netzbetten in psychiatrischen Krankenhäusern verwendet werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich aber schon auch eine Kritik anbringen, nicht an der Volksanwaltschaft, sondern an der Zusammenarbeit der Volksanwaltschaft mit dem Bundesministerium für Inneres, weil das immer wieder in diesen Berichten zu lesen ist.


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Ich möchte da gar nicht im Detail auf die Kritik eingehen, die da kommt, wenn Missstände einfach ignoriert werden, sondern vor allen Dingen auf die mangelnde Zusammenarbeit, was die Hürden bei den Prüfungen betrifft, insbesondere jetzt bei den OPCAT-Aufgaben, wo sich dann das Innenministerium auf die Amtsver­schwie­genheit und auf das Amtsgeheimnis beruft.

Jetzt frage ich das Parlament, jetzt frage ich Sie, werte Kollegen und Kolleginnen: Was wurde eigentlich aus der Lockerung des Amtsgeheimnisses?, denn bis heute liegt kein Initiativantrag der Regierung vor. Und auch dieser Vorschlag der Volksanwaltschaft, das Amtsgeheimnis ein wenig zu lockern, wurde völlig ignoriert. Es schaut nicht so aus, als wäre das eine Aufgabe, die in dieser Legislaturperiode noch erfüllt wird. Ich glaube, dass das auch ein wesentliches Hindernis für die Volksanwaltschaft ist, die ja ihrerseits auch der Amtsverschwiegenheit unterliegt. Das ist teilweise überhaupt nicht notwendig, eine anachronistische und meiner Meinung nach auch undemokratische Abschirmung der Verwaltung gegenüber den Bürgern und Bürgerinnen, für die diese Verwaltung eigentlich arbeiten sollte.

Ein Viertel aller Beschwerden betrifft das Bundesministerium für Inneres. Das sind vor allen Dingen Beschwerden zum Asylverfahren, vor allem zur langen Dauer der Asylverfahren, wo Menschen Unbedenklichkeitszertifikate bringen müssen, die dann, Jahre nachdem die nicht behandelt worden sind, abgelaufen sind und wieder neuerlich angefordert werden. Also es geht da um all diese Dinge, die von der Volksanwaltschaft beharrlich immer wieder aufgelistet werden, aufgezählt werden, angeprangert werden, wo aber nicht wirklich etwas passiert. Und immer wieder, wenn dieses Thema hier im Parlament schon wieder fast zu vergessen droht, ist es die Volksanwältin Terezija Stoisits, die uns aufrüttelt und darauf hinweist, dass hier Beschleunigungen notwendig sind, dass im letzten Jahr beispielsweise 382 Fälle auf Eis gelegt waren und nicht ordentlich behandelt wurden. Und ich glaube, dass das etwas ist, was auch mit dem neuen Verwaltungsgerichtshof nicht wirklich gut funktionieren wird. Aber wir werden sehen.

Ich frage mich: Warum kommen die zuständigen Minister und Ministerinnen nicht in den Ausschuss, insbesondere die Innenministerin? Es sind immer wieder die gleichen Sachen, seit Jahren, die da vorgeworfen werden. Und das ist nichts Parteipolitisches, sondern das ist ja ein vom Gremium insgesamt konstatierter Missstand und daher etwas, was natürlich im Ausschuss mit der Ministerin besprochen werden könnte und sollte. (Beifall bei den Grünen.)

Ich schließe auch an die Kritik des Kollegen Stefan immer wieder an: Wieso kann die Volksanwaltschaft nicht die ausgegliederten Institutionen prüfen, die Dienstleistungs­aufgaben des Staates übernommen haben und zu denen Bürger und Bürgerinnen sehr viele Beschwerden gegenüber der Volksanwaltschaft vorbringen, die hier aber nicht weiter tätig werden kann?

Also: Es wurde sehr viel getan. Ich bedanke mich bei der Volksanwaltschaft, insbe­sondere bei Terezija Stoisits. Gertrude Brinek wird ja noch weiter im Amt bleiben, und Kollege Kostelka ist jetzt im Augenblick nicht da. Sie haben hervorragende Arbeit geleistet, aber es gibt noch viel zu tun, insbesondere für uns hier im Parlament, um die Volksanwaltschaft in ihrer Funktion zu stärken und zu stützen. – Ich danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

10.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Tadler. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 48

10.48.20

Abgeordneter Erich Tadler (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine VolksanwältInnen! Hohes Haus! Auf Grundlage des OPCAT-Durchführungsgesetzes hat die Volksanwaltschaft am 1. Juli 2012 den verfassungsrechtlichen Auftrag über­tragen bekommen, wie wir schon gehört haben, den präventiven Menschenrechts­schutz in Österreich auf einer wirklich breiten Basis einzurichten. Sie darf seit diesem Zeitpunkt auch öffentliche und private Einrichtungen überprüfen, in denen es zu Freiheitsbeschränkungen kommt oder kommen kann. Dies hat die Volksanwaltschaft zeitgleich mit dem Auftrag, Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behin­derungen zu überprüfen, umgesetzt.

Als dritte „Neuerung“ – unter Anführungszeichen – der Volksanwaltschaft wurde bereits 2011 die begleitende und beobachtende Überprüfung des Verhaltens der zur Aus­übung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigten Organe vom BMI-Men­schen­rechtsbeirat übernommen.

Durch die neu übernommenen Aufgaben hat die Volksanwaltschaft dennoch die normale Kontrolle nicht vernachlässigt. An die 15 600 Beschwerdefälle im Jahr 2012 sprechen ja eindeutig für sich. Die meisten Beschwerden und Prüfverfahren haben sich wie in den letzten Jahren auf den Sozialbereich bezogen, das hat Kollege Zinggl schon angesprochen. Dabei sollte aber ein besonderes Augenmerk auf die 9 300 Beschwer­den im Bereich der inneren Sicherheit gelegt werden: Bei 16 Prozent der Fälle wurden Missstände festgestellt.

Besonders interessant, meine Damen und Herren, ist, dass im Bereich des Lebens­ministeriums auf die Vorschläge der Volksanwaltschaft nicht eingegangen worden ist. Die Volksanwaltschaft regte eine gesetzliche Klarstellung der Frage an, ob die Zu­ständigkeit der Aufsichtsbehörde im Sinne des § 85 Wasserrechtsgesetz auch bereits dann besteht, wenn in der Satzung keine Bestimmung über eine interne Streit­schlichtung enthalten ist. Da sah der Minister – er sieht ja ab und zu solche Dinge – eine diesbezügliche Klarstellung als nicht erforderlich an.

Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte auch ich mich für das enorme Pensum und die viele geleistete Arbeit bei den „alten“ – unter Anführungs­zeichen – Volksanwälten bedanken und den beiden neuen viel, viel Glück wünschen. – Danke sehr. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

10.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sacher. – Bitte.

 


10.51.00

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren der Volksanwaltschaft! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem nun die Runde der Fraktionssprecher mit dem allgemeinen Dank vorbei ist, möchte ich mich ganz kurz natürlich auch diesem Dank anschließen, aber dann auf zwei Sachthemen eingehen, mit denen ich mich im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Volksanwaltschaftsausschuss immer wieder beschäftige. Jedenfalls herz­lichen Dank, Frau Mag. Stoisits, Herr Dr. Kostelka. Und ich freue mich auch auf eine Zusammenarbeit mit Dr. Fichtenbauer und Dr. Kräuter.

Zur Sachwalterschaft ganz kurz: Der Bericht der Volksanwaltschaft zeigt auf, dass 164 Beschwerden über die Sachwalterschaft eingelangt sind und keine einzige in Wirklichkeit gegen die Vereinssachwalterschaft gerichtet ist. Die Vereinssachwalter­schaften erfreuen sich also höchster Anerkennung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 49

Ich darf in diesem Zusammenhang, wenn es mir gestattet ist, einen Dank aussprechen. In der nächsten Woche wird die langjährige Geschäftsführerin des Nieder­öster­reichi­schen Landesvereins für Sachwalterschaft, Frau Nagode-Gabriel, in Pension gehen. Sie hat dazu beigetragen, dass der gute Ruf der Vereinssachwalterschaften entstan­den ist, und ich möchte mich von dieser Stelle aus bei Frau Nagode-Gabriel herzlichst dafür bedanken. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Aubauer.)

Beschwerden gibt es allerdings über jene Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Herkunft Sachwalterschaften betreiben. Das haben wir hier schon oft angesprochen: mangelhafter persönlicher Kontakt. Eine zu hohe Anzahl an Klienten führt dazu, dass sich die Betroffenen oft nicht persönlich mit ihrem Sachwalter auseinandersetzen können. Aber häufig Kritik geübt wird auch am Verkauf von Liegenschaften und Ver­mögens­werten, der natürlich zu einem Honorar des beruflichen Sachwalters führt, da er einen gewissen Prozentanteil am Verkaufserlös lukrieren kann.

Ich meine, dass das Justizministerium sich mit dieser Sache sehr rasch befassen sollte, damit diese Beschwerden nicht mehr so häufig auftreten.

Als Zweites noch zum Thema Pflegegeld: Man kann über die Pflegegeldmaterie sehr viel Positives sagen. Wir haben im Vorjahr durch die Reform des Pflegegeldgesetzes dazu beigetragen, dass die Verfahren wesentlich beschleunigt werden, und es kommt meistens auch zu Erfolgen, wenn Einsprüche dank der Volksanwaltschaft erhoben werden. Das möchte ich noch einmal unterstreichen: Es sind fast alle Einsprüche, die über die Volksanwaltschaft abgewickelt wurden, von Erfolg gekrönt gewesen.

Abschließend möchte ich meinen, dass es bezüglich des Pflegegeldes einen doch feststellbaren Informations- und Wissensmangel gibt. Daher danke ich allen Sozialor­gani­sationen, die da beratend tätig sind.

Als Präsident der Volkshilfe Niederösterreich möchte ich sagen, dass wir in letzter Zeit zu dem Thema sehr viele Informationsveranstaltungen abgehalten haben, um den Menschen zu ihrem Recht, zu ihrem Pflegegeld zu verhelfen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Aubauer.)

10.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


10.54.35

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ge­schätzte Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Schön, dass wir Sie haben. Schön, dass wir in Österreich eine Volksanwaltschaft haben, und schön, dass Sie Missstände bei Behörden aufdecken.

Im Vorjahr wurden mehr als 15 000 Beschwerden bearbeitet. Aber da geht es nicht um Zahlen und um Fakten, da geht es um Schicksale, um verzweifelte Menschen, die sich im Behördendschungel einfach nicht mehr zurechtfinden.

Die Volksanwälte sind für uns alle da. Sie beraten in sehr menschlicher Art. Ich möchte das heute ausdrücklich betonen, denn gerade für viele ältere Menschen ist der persönliche Kontakt, das persönliche Gespräch entscheidend und hilft am meisten, und Sie sind persönlich für jeden zu sprechen.

Da geht es auch, ein aktuelles Beispiel, um das Problem der deutschen Renten. Sie wissen, rund 150 000 österreichische Pensionisten sollen plötzlich, so will es der deutsche Fiskus, Steuern für die letzten acht Jahre nachzahlen. Das ist ein Schock, und das ist unzumutbar! So kann man mit älteren Menschen nicht umgehen!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 50

Damit haben sich nicht nur die Seniorenvertreter, der Seniorenbund, damit hat sich auch die Volksanwaltschaft befasst und Lösungsvorschläge eingebracht. Es gab eine Petition im Haus. Es gab einen Sechs-Parteien-Antrag. Die Finanzministerin ver­handelte mit Deutschland. Und das Ergebnis kann sich sehen lassen: Es gibt massive Verbesserungen, und zwar: Deutschland verzichtet auf Säumniszinsen, verzichtet auf Zinsen bei Ratenzahlungen, und für Beträge bis 10 € wird überhaupt Nachsicht walten gelassen. Das alles haben wir auch massiv im Seniorenbund gefordert, und die Volksanwälte haben das unterstützt.

Ich möchte darauf hinweisen, am kommenden Samstag wird dieses Thema auch in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ behandelt. Da wird man sehen, wie sich die Volks­anwälte einsetzen und welche hervorragende Arbeit sie leisten.

Für uns Abgeordnete ist vor allem die Zusammenarbeit mit den Volksanwälten so wichtig, denn da gibt es sehr, sehr viele Empfehlungen – Sie haben ja den dicken Bericht gesehen –, da gibt es viele Anregungen, wie Gesetze geändert werden sollten. Es ist ja unser aller Ziel, den Behördendschungel zu durchforsten. In diesem Sinne sage ich herzlich danke und freue mich auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fich­tenbauer. – Bitte.

 


10.57.33

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin Brinek! Sehr geehrte Frau Volksanwältin Stoisits! Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Kostelka! Ich habe jetzt die Schnittstelle ungefähr berührt: Ich habe die Frau Volksanwältinnen zitiert und habe Herrn Dr. Kostelka als Kollegen bezeichnet. Also höhere Mächte haben es gefügt, dass ich ziemlich genau an der Schnittstelle meines kommenden Amtes, auf das ich mich sehr freue, ab 1. Juli, und gleichzeitig in der Phase des sich Verabschiedens aus dem Parlament zu Ihnen sprechen darf.

Die Schaffung der Volksanwaltschaft im Jahre 1973 ist nahezu aus der Erinnerung verschwunden. Man hat dieses Instrument und diese Organschaft als gute Selbstver­ständlichkeit in den Staatsfunktionen wahrzunehmen gelernt. Die unglaubliche Neuheit der damaligen Einführung kann man heute nur mehr aus der Erinnerung abrufen, nämlich dass es ein oberstes Kollegialorgan gibt, welches in Ausübung seines Amtes unabhängig ist, mit der Funktion, dass sich jedermann an die Volksanwaltschaft wenden kann wegen behaupteter oder vermuteter Missstände in der Verwaltung des Bundes, einschließlich Privatwirtschaftsverwaltung, und so weiter und so fort.

Die Einzelheiten der umfangreichen Tätigkeit und der Ausfluss des Beschwerde­ge­schehens und der Abarbeitung sind schon Gegenstand der heutigen Debatte und des schriftlich vorliegenden Berichtes gewesen. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Wenn ich also die Gelegenheit nutzen darf, mich sozusagen mit einer Verabschiedung an das Hohe Haus zu wenden, so möchte ich in Erinnerung rufen oder Bewusstsein dafür schaffen, welch unglaubliches Privileg es ist, hier mitwirken zu dürfen.

Die Tatsache, dass es ein Parlament gibt, reicht tief zurück in die Auseinander­set­zungen des 19. Jahrhunderts, und der Angelpunkt meines Verständnisses, tief ver­knüpft mit dem politischen Verständnis zum sogenannten Dritten Lager, ist das Geschehnis der Revolution 1848, der Beteiligung der liberalen Kräfte des 19. Jahr­hunderts am Entstehen des Verfassungsstaates, deren unterschiedliche Ausprägung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 51

schließlich zum Konstitutionalismus im Rahmen der Monarchie geführt hat, aber auch zur Schaffung der Grundrechte 1867, dies freilich auch verbunden mit dem damaligen Ausgleich mit dem Königreich Ungarn.

Es ist also keineswegs so, dass die Geschichte, die uns vorgegeben war, eine fried­liche gewesen ist. Es sind abscheuliche Weltkriege mit abscheulichen Verletzungen von Menschen einhergegangen. Die Geschichte des Aufbaues nach 1945 ist in wechselnder Gestaltung der Beteiligung verschiedener in Entstehung begriffener politischer Sektoren eine, die einerseits Sorge und andererseits Hoffnung in sich birgt.

Es ist natürlich eine Frage des Alltags, aber auch der Vorstellung, welche politische Gestaltung das Land einnehmen soll, die in einer extrem, früher kaum denkbaren rapiden Weise die Bewältigungsnotwendigkeit der jetzigen und der kommenden politi­schen Generation herausfordert. Wir haben alle gehofft, dass bei der Beseitigung des Eisernen Vorhanges, des Entfalls der einander gegenüberstehenden kriegsbereiten Atommächte ein unglaublicher Friedensprozess einkehren wird. Die Geschichte hat uns gelehrt, dass diese Hoffnung nicht in Erfüllung gegangen ist, sondern dass vorher undenkbare, ganz neue Verwerfungen die soziale Sicherheit, die menschliche Sicherheit, die Staatssicherheit et cetera bedrohen.

Ich bitte alle, zu bedenken, dass Europa, das europäische Staatengebilde, wie es auch in den Vertragsabschlüssen durchaus zum Ausdruck gekommen ist, eine Wertege­mein­schaft ist, die im Prinzip drei Säulen besitzt. Es handelt sich dabei um die griechi­sche Philosophie, um die römische Staatskunst, namentlich das Römische Recht, und das Vorhandensein des Christentums, dessen kulturhistorischen Effekt ich in einem Satz konzentrieren möchte. Nämlich: Das Christentum hat es bewirkt, dass Sklaverei nicht mehr stattfindet.

Es war auch das kein selbstverständlicher, sondern ein langwieriger Prozess, der eigentlich auch erst im 19. Jahrhundert in Europa zu seinem Abschluss gekommen ist. Der Mensch darf und soll nicht Sache sein! Es gibt eine laufende Bemühung – und die Kompetenzen der Volksanwaltschaft beschreiben das ja auch –, es hat damit nicht der Faden der Verantwortung von einem Menschen für den anderen sein Ende, dass der Mensch keine Sache mehr ist, sondern er dehnt sich aus auf die Notwendigkeit von Grund- und Freiheitsrechten, die in täglicher Form zur Prüfung stehen, und zwar sowohl in der Gesetzesschaffung als auch in der Gesetzesanwendung.

Abschließend darf ich auf das Römische Recht zu sprechen kommen. Es gab einen führenden Juristen der klassischen juristischen römischen Blüte namens Ulpian. Einen Satz von ihm möchte ich zitieren, er steht in den Digesten. Das ist die Aufzeichnung des Römischen Rechts unter Kaiser Justinian 526 n.Chr., Gott sei Dank erhalten! (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.) Codex Justinianus. Danke schön! Ich bin sehr froh, dass Sie das verinnerlicht haben.

Ulpian sagt auf die Frage, was „ius est“ ist?: Honeste vivere, suum cuique tribuere et neminem laedere. – Auf Deutsch: Ehrenhaftes Leben, jedem das Seine zuteilen und niemanden verletzen.

Die ersten beiden Punkte sind ein permanenter Anspruch, den man an sich selber stellen muss, mit der Erwartung, dass man in diesem Punkt wahrscheinlich niemals vollkommen sein wird.

Niemanden zu verletzen – das ist mein Appell an Sie alle! – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

11.05


Präsident Fritz Neugebauer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, lieber Peter! Ich danke dir sehr herzlich für deine Worte, die du wahrscheinlich nicht mehr von diesem


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 52

Pult aus richten wirst, weil du für die Zukunft einen anderen Sitzplatz zugeteilt be­kommst. Du wirst hier sicher immer wieder auch das Heimatgefühl hochleben lassen. Ich wünsche dir für deine neue Aufgabe alles Gute mit dem alten militärischen Spruch „Frohes Schaffen, hoher Wirkungsgrad!“. (Allgemeiner Beifall.  – Abg. Dr. Fichten­bauer erhebt sich dankend von seinem Sitzplatz.)

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Binder-Maier. – Bitte.

 


11.06.45

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Mitglieder der Volks­anwaltschaft! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Kollege Fichtenbauer, die Frage nach den höheren Mächten hat mich beeindruckt, und ich stelle mir die Frage: Sind es die Wählerinnen und Wähler, die letztendlich mit dem Wahlergebnis zur Bestellung der Volksanwälte führen? Sind es die Usancen dieses Hauses? Sind es die Parlamentarier? Das ist sicherlich diskussionswürdig.

Auch ich bin überzeugt, dass die Volksanwaltschaft einen wichtigen Stellenwert im Leben der österreichischen Menschen hat, denn letztendlich sind es die Volksan­wältinnen und Volksanwälte, an die sich die Menschen wenden, wenn sie nicht mehr ein noch aus wissen, wenn sie zu ihrem Recht kommen möchten und wenn sie Unrecht erfahren haben. Das zeigt sich immer wieder in den öffentlich dargestellten Problemstellungen – und unter anderem natürlich auch in ihrem Berichtsheft, das eine Vielzahl von Härtefällen präsentiert.

Meine Damen und Herren, ich möchte Sie hinführen auf das Vorwort dieses Berichts­heftes, wo unter anderem die Volksanwaltschaft feststellt, dass sie die Rolle eines Menschenrechtshauses in der Republik ausfüllen möchte. Dafür wünsche ich alles Gute.

Neu dazugekommen zu den Aufgaben der Volksanwaltschaft ist die präventive Kontrolle – wichtig und notwendig! –, und somit ist das Aufgabengebiet sehr, sehr vergrößert worden. Auch das Berichtsheft enthält einerseits das Kapitel der präven­tiven Kontrolle und andererseits das Kapitel der nachprüfenden Kontrolle.

Die Volksanwaltschaft führt immer auch Lösungsansätze an. Einige davon wurden von den zuständigen Ministerien auch umgesetzt. Ich verweise da auf ein paar Punkte. Zum Beispiel: Das Kinder- und Jugendhilfegesetz, das eingefordert wurde, wurde nun umgesetzt und wird nach zwei Jahren evaluiert. Wir werden schauen, wie es sich tatsächlich auswirkt. Oder: das Wochengeld für Selbständige, wo vor allem die Ein-Personen-Unternehmen profitieren. Oder: das Top-Ticket für Jugendliche, das bereits in sieben Bundesländern umgesetzt wurde. Oder: die Flexibilität beim Kinder­betreu-ungsgeldgesetz, wofür gestern wieder einige Punkte beschlossen wurden.

Offen sind noch Regelungen beim Betreuungsgeld für Pflegeeltern oder – formuliert vom Gesundheitsministerium als mittelfristiges Ziel – die Umsetzung von Kinder- und Jugendrehabilitationseinrichtungen, die wichtig und notwendig sind.

Zum Schluss kommend, meine Damen und Herren: Respekt und Wertschätzung für die Volksanwaltschaft. Ich kann nachvollziehen, dass Sie sich wünschen, dass Ihre Lösungsvorschläge mehr umgesetzt werden sollten. Ich verstehe das, weil Sie die realen Probleme kennen.

Zuallerletzt herzlichen Dank an Peter Kostelka und Terezija Stoisits, und zwar nicht nur für ihre Leistung in ihrer Funktion als Volksanwälte, sondern auch für ihre Tätigkeit auf parlamentarischer Ebene, wo unser dreier Weg viele Jahre ein gemeinsamer war. Peter Kostelka ist auch mein Klubobmann gewesen.


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Vielen herzlichen Dank! Alles Gute! Noch viele fröhliche und spannende Jahre! Und bleiben Sie gesund.

Den neuen Volksanwälten wünsche ich alles Gute für ihre Tätigkeit im Sinne der hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.10


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. – Bitte.

 


11.10.39

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Geschätzte Damen und Herren! Viele meiner Vorrednerinnen und Vorredner haben es schon gesagt: Seit Juli 2012 hat sich die Volksanwaltschaft durch das OPCAT-Mandat verpflichtet, mit ihrer Experten­kommission auch Einrichtungen zu überprüfen und zu kontrollieren, wo Menschen Gefahr laufen, Misshandlungen oder unmenschlicher Behandlungen ausgesetzt zu werden. Dazu gehört neben vielen anderen Dingen auch die Kontrolle von Justiz-anstalten, und da ganz besonders die Überprüfung der Gegebenheit einer menschen­würdigen Unterbringung und der Möglichkeit des Zugangs zu geeigneten therapeuti­schen Maßnahmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat die Volksanwaltschaft in der Vergan­genheit Mängel im Maßnahmenvollzug geortet, und zwar in Bereichen, für welche die Justizanstalten derzeit nicht im erforderlichen Ausmaß ausgestattet sind. Daher greifen Justizanstalten eher zu Behandlungen mit Medikamenten, anstatt den Insassen und Insassinnen die eigentlich benötigte psychologische Betreuung zu bieten. Die Volksan-waltschaft hat hier angeregt, dafür Sorge zu tragen, dass Personen im Maßnahmen-vollzug so rasch wie möglich therapiert werden, um die Haft nicht in die Länge zu ziehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum erzähle ich das so genau? – Weil das ein schönes Beispiel dafür ist, wie auf einen konkreten Vorschlag der Volks-anwalt-schaft reagiert wird. Die Justizministerin hat diese Anregung aufgenommen und die Schaffung einer zentralen Aufsichtsperson zur Überwachung der zugewiesenen Behandlungsformen bereits vorgeschlagen. Das ist ein schönes Beispiel, wie das Zusammenwirken der Volksanwaltschaft mit der Regierung funktionieren kann und wie ein Regierungsmitglied einen Vorschlag auch wirklich aufnimmt.

Ein weiterer Punkt, den ich noch anführen möchte, ist die Kritik bei den Unterhalts­verfahren, die trotz Verbesserungen im Bereich Obsorge- und Besuchsrechtverfahren im Rahmen des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2013 geübt werden muss, denn die Verfahren in Unterhaltssachen dauern noch immer zu lange. Da könnte und sollte man auch etwas tun.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich bei den scheidenden Volksanwälten Stoisits und Kostelka ganz herzlich bedanken. Sie haben wirklich eine ausgezeichnete, zum Teil auch aufopfernde Arbeit geleistet. Ich möchte mich aber auch bei der Volksanwältin Brinek bedanken, die neben den beiden neuen Volks­anwälten Kräuter und Fichtenbauer die Kontinuität gewährleisten beziehungsweise für Kontinuität in den nächsten Jahren Sorge tragen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 54

11.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Werner Herbert. – Bitte.

 


11.13.27

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herr von der Volksanwaltschaft! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich den Worten meiner Vorredner, insbesondere aber den Ausführungen des Aus­schussobmannes Harald Stefan anschließen und Ihnen, meine Damen und Herr von der Volksanwaltschaft, meinen besonderen Dank und meine Anerkennung aus-sprechen und mich für die gute Zusammenarbeit bedanken.

Es zeigt sich – und dieser Bericht manifestiert das einmal mehr –, dass die Volks­anwaltschaft nicht nur eine wichtige Institutionsunterstützung der Arbeit hier im Hohen Haus darstellt, sondern auch innerhalb der Bevölkerung eine hohe Reputation, einen hohen Stellenwert genießt, was sich in der Vielzahl der Fälle, die in diesem Bericht wieder aufgearbeitet wurden, manifestiert. Zwei dieser Fälle möchte ich exemplarisch herausgreifen.

Im ersten Fall geht es um die seit Jahren ungeklärte Frage des Kosten- und Schaden­ersatzes bei der Auffindung von Kriegsrelikten und Fliegerbomben. Ich darf kurz erinnern: Im Jahr 2003, beginnend mit einer Klage der Stadt Salzburg gegen die Republik, hat diese Sache mittlerweile zahlreiche Höchstgerichte beschäftigt. Nunmehr liegt seit letztem Jahr eine Letztentscheidung des OGH vor, die eindeutig besagt, dass hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage durch die Bundesregierung zu schaffen ist.

Ich nehme es als meine Verpflichtung wahr, die Bundesregierung darauf aufmerksam zu machen, dass sie hier noch immer säumig ist, und hoffe, dass es hier bald, aber jedenfalls in der nächsten Regierungsperiode, eine Entscheidung geben wird, die zufrie­denstellend dieses jahrelang ungelöste Problem endlich einer endgültigen Lösung zuführt, und es auch im Interesse der davon Betroffenen eine klare Ent­scheidungsgrundlage geben wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite Fall, den ich hier noch ansprechen möchte, ist auch eine bis dato ungelöste Frage, die wir glücklicherweise wohl noch in dieser Legislaturperiode endgültig erledigen können, nämlich es ist dies die bis dato sehr mangelhaft geregelte Frage im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes, wenn es darum geht, fremde Sachen in Anspruch zu nehmen. Da gab es bereits im Jahr 2012, nämlich genau am 6. Dezem­ber, von mir einen Antrag, der sicherstellen soll, dass es einen Kosten- und Schaden­ersatz an diejenigen, die von einer behördlichen Inanspruchnahme von Sachen durch die Exekutive betroffen sind, gibt, und zwar nicht nur dann, wenn es darum geht, im Falle einer Gefahrenabwehr Sachen in Anspruch zu nehmen, sondern auch dann, wenn es darum geht, im Falle einer Hilfeleistung eine Sache zu beanspruchen. Auch da ist ein entsprechender Schadenersatz sicherzustellen.

Ich sehe, dass in der nächsten SPG-Novelle, die wir in der letzten Sitzung dieses Hohen Hauses im Juli beschließen werden, dieser entsprechende Änderungswunsch, der auch im Bericht der Volksanwaltschaft zum Ausdruck gekommen ist, eingearbeitet ist, und darf mich hier ganz besonders für die Unterstützung Ihrerseits, weil es ja mein Antrag war, in dieser wichtigen Frage bedanken. (Beifall bei der FPÖ.)

Abschließend wünsche ich der Volksanwaltschaft, aber auch den scheidenden Volks­anwälten alles Gute und darf meiner besonderen Freude Ausdruck verleihen, dass in der kommenden Funktionsperiode mit Dr. Peter Fichtenbauer nicht nur ein – ich sage es einmal salopp – gestandener Freiheitlicher wieder die Volksanwaltschaft bereichern wird, sondern auch ein Experte, der mit seiner fachlichen Kompetenz wohl klare inhaltliche und auch persönliche Spuren in der Tätigkeit der Volksanwaltschaft hinterlassen wird. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

11.17



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 55

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


11.17.28

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volks­anwältinnen! Herr Volksanwalt! Geschätztes Hohes Haus! Der Bericht der Volksan­waltschaft 2012 bringt meiner Meinung nach eindrucksvoll und in gebührender Weise und in umfangreicher Art die Tätigkeit der Volksanwaltschaft zum Ausdruck – eine Tätigkeit, die, wie der Bericht zeigt, großes Vertrauen bei der Bevölkerung zur Volksan­waltschaft erzeugt.

Die neuen Aufgaben der Volksanwaltschaft sind die präventive und nachhaltige Kon­trolle, wie zum Beispiel die Überprüfung der Wahrung der Menschenrechte, die Überprüfung der Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, die mit Experten durchgeführten Überprüfungen und Kontrollen in den Alten- und Pflegeheimen und in den psychiatrischen Anstalten. Das alles zeigt, wie groß das Aufgabengebiet der Volksanwaltschaft ist, und bringt ihre Kompetenz deutlich zum Ausdruck.

Die vielen Ergebnisse der Tätigkeiten der Volksanwaltschaft, die für uns nicht nur Anregungen, sondern auch Grundlage für das parlamentarische Wirken und Handeln sind, fließen immer wieder in Gesetze und Gesetzesänderungen ein. Ich denke da zum Beispiel an die Behandlung der Frage, wo es um die Besteuerung der deutschen Renten gegangen ist, an die Anerkennung der Kosten als außerordentliche Belas­tungen für die Behinderteneinrichtungen oder an die große Problematik bei den durch Contergan geschädigte Personen, wo Österreich über das Bundesministerium für Gesundheit 2,8 Millionen € den Geschädigten als Unterstützung gewährt hat.

Der Bericht zeigt aber auch, dass in den verschiedensten Bereichen noch Verbes­serungen durchzuführen sind und dass wir als Politik aufgefordert sind, die gesetz­lichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.

Mit 15 649 Beschwerden im Jahre 2012 – Tendenz steigend – wird das Aufgaben­gebiet der Volkanwaltschaft und das Ausmaß der Probleme, die an die Volksanwalt­schaft herangetragen wurden, klar zum Ausdruck gebracht. Um diese Aufgaben bewäl­tigen zu können, braucht die Volksanwaltschaft die nötigen personellen und finan­ziellen Ressourcen, für deren Zurverfügungstellung die Politik zuständig und somit verantwortlich ist.

Wie schon gesagt, der Bericht der Volksanwaltschaft ist ein sehr umfangreicher und ein sehr wichtiger Bericht. Ich verstehe daher die Haltung der Vertreter des BZÖ im Ausschuss nicht, dass sie diesen Bericht nicht wohlwollend zur Kenntnis genommen haben. Ich möchte auch noch dem Kollegen Petzner entgegenhalten, dass die Proble­matik, die er im Volksanwaltschaftsausschuss angeschnitten hat und auch hier heute zur Sprache gebracht hat, von Herrn Volksanwalt Peter Kostelka ausführlichst zurück­gewiesen wurde, und ich möchte ihm nur sagen, dass er, Petzner, damit die Partei­politik in die Volksanwaltschaft gebracht hat und nicht andere Persönlichkeiten.

Auch ich möchte mich den Vorrednern anschließen und Dank sagen für die Zusam­menarbeit, auch den ausscheidenden Mitgliedern der Volksanwaltschaft für ihre gute Zusammenarbeit und Arbeit danken und den neuen Volksanwälten Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer alles Gute für die Zukunft wünschen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 56

11.21.13

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Hohes Haus! Erlauben Sie mir, vorweg eine steirische Delegation mit einem herzlichen steirischen Grüß Gott zu begrüßen! Einige Damen und Herren sind aus Graz und Graz-Umgebung hierher angereist und besuchen meine Abgeordnetenkollegin Ridi Steibl aus der Steiermark. Ich freue mich, ebenso wie Ridi Steibl, dass Sie da sind, und auch die anderen Kolleginnen und Kollegen werden Sie mit Applaus begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Nun zur Volksanwaltschaft: Ich freue mich natürlich auch, dass die Volksanwaltschaft nicht nur Kritik aufgreift und Missstände aufdeckt, die im öffentlichen Bereich anfallen beziehungsweise vorkommen, sondern dass sie auch andere Beschwerden aufgreift. So wird schon seit Längerem kritisiert, dass alltägliche Fahrten von Schulkindern zur Nachmittagsbetreuung, zu getrennt lebenden Eltern oder zu Großeltern nicht in den Schulfreifahrten enthalten sind. Die Volksanwaltschaft hat nun eine Ausdehnung der Schülerfreifahrten auch auf Fahren zu diesen Betreuungseinrichtungen angeregt.

Diese Anregung wurde erfreulicherweise aufgenommen, und einige Bundesländer, wie Niederösterreich und Burgenland, haben beispielsweise im vorigen Schuljahr 2012/2013 bereits ein Pilotprojekt eingeführt. Man kann um einen Pauschalbetrag ein Jugendticket erwerben und mit diesem Jugendticket die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.

Mittlerweile stellen fast alle Bundesländer auf diese Pauschalierung um. Und was mich als Steirerin und Grazerin besonders freut: Wir haben dieses Top-Jugendticket für das Schuljahr 2013/2014 jetzt auch in der Steiermark. Dieses Jugendticket, das man um 96 € erwerben kann, gilt für alle Schüler und Schülerinnen und vor allem auch, was mich als Unternehmerin und Ausbilderin besonders freut, für alle Lehrlinge. Diese SchülerInnen und Lehrlinge können während des ganzen Jahres die öffentlichen Verkehrsmittel nützen.

Das gilt für die steirischen Schüler in der Steiermark, und die Vorteile davon liegen auch klar auf der Hand: Einerseits werden Familien entlastet, wir erleichtern damit die Freizeitgestaltung der Jugendlichen, und wir reduzieren natürlich auch den Verwal­tungsaufwand. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Jugendlichen bereits frühzeitig lernen, dass die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durchaus flexibel und praktikabel sein kann, und wir stärken damit auch das Umweltbewusstsein unserer Jugend.

In diesem Zusammenhang ein Danke an die Volksanwaltschaft für das Aufzeigen. Vor allem bedanke ich mich aber auch bei jenen Personen, die nicht lockergelassen haben und dieses Top-Jugendticket gefordert haben. Und natürlich brauchen wir auch Personen, die das umsetzen, und ich bedanke mich daher bei allen Entscheidungs­trägern in Bund, Ländern und Gemeinden, die dieses Top-Jugendticket möglich machen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


11.24.31

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Volksanwalt­schaft! Hohes Haus! 15 649 Menschen, die sich 2012 an die Volksanwaltschaft ge­wandt haben, sprechen eine klare Sprache. Das sind 63 Beschwerden pro Tag. Mein Respekt!, denn das unterstreicht schon, welch wichtige Arbeit die Volksanwältinnen und der Herr Volksanwalt hier leisten, wie gut und wichtig diese Arbeit für die Bevöl­kerung, aber auch für uns Parlamentarier ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 57

Auch ich kann den Bericht nur sehr loben. Er zeigt vieles sehr, sehr gut auf. Man weiß jetzt etwa, dass die Problematik beim sogenannten Kinderbeistand, der ja löblicher­weise eingeführt wurde, auch in Niederösterreich liegt. Da krankt es, da sind zu wenige vorhanden.

Man weiß auch ganz genau, was hier mit den Gebühren los ist, also dass es keine Gebühren für selbst hergestellte Kopien geben darf, dass das ein Grundrecht ist und, und, und. Wenn man sich diesen Bericht durchliest, dann ist man da bestens infor­miert, und ich glaube, auch für uns Parlamentarier ist das eine ganz wichtige Geschichte.

Einen kleinen Widerspruch hätte ich schon. Es wird hier beim Strafvollzug „rascher Therapiebeginn bei zeitlich unbeschränkter Anhaltung“ gefordert. – Na ja, da muss ich schon sagen, es ist halt bei den geistig abnormen, zurechnungsunfähigen soge­nannten Einundzwanzig-Einsern schon wichtig, dass diese relativ lange beobachtet werden. Es gibt auch in den Justizanstalten, wo dieser Personenkreis untergebracht ist, sogenannte Beobachtungshafträume, weil natürlich Gesprächstherapien bezie­hungs­weise auch Gespräche nicht so recht fußen, und deshalb beobachtet man relativ lange, um dann eine Therapie, eine greifbare Therapie auf diesen Personenkreis anzuwenden.

Es ist natürlich die Aussage grundsätzlich zu unterstreichen, sie ist aber auch eine gefährliche: „Aus dem Umstand, dass Personen aufgrund ihrer Gefährlichkeit unbefristet angehalten werden, ergibt sich nach Ansicht der VA die Pflicht des Staates, diese Anhaltung möglichst kurz zu halten.“

Na ja, es ist halt so: Es ist zwar sehr gedehnt, aber natürlich hat auch die Bevölkerung beziehungsweise haben die Menschen in Freiheit das Recht und müssen auch die Gewissheit haben, wenn Menschen, die keine Haftstrafe haben, sondern eben aus Therapiegründen angehalten werden, entlassen werden, dass diese gesund und vor allem ungefährlich in die Bevölkerung zurückkehren. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch ich möchte natürlich nahtlos an das von meinen Vorrednern Gesagte an­schließen, bedanke mich für die Arbeit der zwei Volksanwältinnen und des Herrn Volks­anwalts und wünsche den neuen Volksanwälten, dem Dr. Kräuter und unserem Peter Fichtenbauer, für diese neue, bevorstehende Aufgabe alles erdenklich Gute. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

11.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Großruck. – Bitte.

 


11.28.10

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frauen und Herren Volksanwälte! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Her­ren! Der gelernte Österreicher ist es gewohnt, zu jammern und zu raunzen und alles zu kritisieren, und es gibt kaum eine Einrichtung, die so wenig kritisiert wird und so sehr akzeptiert ist wie die Volksanwaltschaft. Und ich sage das nicht als Pflichtübung, sondern es ist mir wirklich eine Herzensangelegenheit, den Volksanwälten für ihre Arbeit auch zu danken.

In der katholischen Kirche kennen wir 14 Nothelfer – drei sind dazugekommen, und es sind damit 17. Und jeder, der engagiert ist, hat sich wahrscheinlich schon einmal an die Volksanwaltschaft gewandt, entweder als Abgeordneter oder etwa auch als Bürger­meister. Als ich Bürgermeister der Bezirksstadt Grieskirchen war, die jetzt 400 Jahre Stadterhebung feiert, habe ich immer wieder auch die Hilfe der Volksanwaltschaft gesucht oder mich bei Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, die zu mir gekommen sind und wo man nicht mehr ein und aus gewusst hat, weil es keine Lösung gegeben


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 58

hat, an die Volksanwaltschaft gewandt, und dort ist meistens eine Lösung gefunden worden.

Unsere Volksanwaltschaft ist also nicht nur ein Instrumentarium des Nationalrats, des Parlaments, sondern in erster Linie, glaube ich, eine ganz exzellente Bürger­service­stelle. Das zeigen auch die vielen Sprechtage, die abgehalten werden – zirka 250 im Jahr mit über 1 000 Hilfe- und Ratsuchenden.

Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit auch dem ORF herzlich danken für die Sendung „Bürgeranwalt“, denn auch hier wird das Instrumentarium oder die Einrich­tung der Volksanwaltschaft bekannt gemacht. Wenn man da öfter zuschaut, dann traut man seinen Augen und Ohren nicht, welche Fälle es gibt. Und als Praktiker denke ich mir oft: Ob diese Fälle nicht einfacher zu lösen wären, als dass man sich damit an die Volksanwaltschaft wendet? Meistens sind es Grundstreitigkeiten oder andere Problemfälle. Ich möchte auch da an alle Verantwortlichen, auch an die Gemeinde­verant­wortlichen appellieren, solche Fälle einfach zu lösen. Manchmal muss man sie lösen wie einen gordischen Knoten: einfach durchschneiden und über den eigenen Schatten springen und sich nicht hinter falschen Eitelkeiten verbergen. Dann ist den Menschen am meisten geholfen.

Noch einmal ein herzliches Dankeschön, auch für die internationale Beratung, die ihr durchführt. Als einer derjenigen, die viel herumkommen, mache ich immer Werbung für unsere Volksanwaltschaft auch in anderen Ländern, wo ich sage: Richtet so etwas ein! – Ihr, die Volksanwaltschaft, steht mit Know-how, mit Rat und Tat, mit Beratung auch anderen Ländern zur Seite, wenn Volksanwälte oder eine Volksanwaltschaft oder Ombudsleute eingerichtet werden. Ich glaube, auch damit können wir ein ganz hervorragendes, ein positives Bild nach außen vermitteln.

Ich möchte mich noch einmal bedanken bei dir, liebe Frau Terezija Stoisits – du warst eine engagierte Kämpferin hier im Parlament, du warst genauso eine engagierte Volksanwältin –, bei Ihnen, Herr Dr. Kostelka – und die Gertrude Brinek wird uns ja erhalten bleiben und ihre Erfahrung, die sie jetzt gewonnen hat, in vielfältiger Weise zum Guten und zum Nutzen der Österreicherinnen und Österreicher einsetzen.

Und den neuen Volksanwälten darf ich auch viel Erfolg und alles Gute wünschen. Ich bin überzeugt, ihr werdet eure Aufgabe genauso bestens wahrnehmen – der Humanist Peter Fichtenbauer und der Jurist Günther Kräuter.  Alles Gute! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.31


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.

 


11.32.05

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Volksanwaltschaft, wenn ich das schon so sagen darf! Meine Damen und Herren! Eigentlich habe ich mich ja gestern schon vom Parlament mit einem Beitrag zum Tierschutz verabschiedet. Natürlich habe ich nicht vergessen, die großen Beiträge der Volksanwaltschaft für die Entwicklung des Tierschutzes zu erwähnen.

Heute möchte ich mich nur noch herzlich bedanken für die große Mühe und den Einsatz auch beim Übergang an das neue Kollegium. Die Damen und der Herr Volksanwalt haben uns über alle Maßen mit großem Einsatz, mit viel Engagement geholfen, damit wir reibungslos ab 1. Juli unsere Funktion ausüben können. Ich bedanke mich sehr herzlich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und ich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 59

versichere dem Hohen Haus allerbeste Zusammenarbeit. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.33


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Volksanwältin Mag. Stoisits. – Bitte.

 


11.33.00

Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits: Poštovane dame i gospodo! Dobro jutro – nein: Dobar dan! Für „Guten Morgen“ ist es schon ein bisschen zu spät, daher: guten Tag! Danke für die Worterteilung, Herr Präsident! Ich möchte mich als derzeitige Vorsit­zende der Volksanwaltschaft auch im Namen meiner Kollegin und meines Kollegen und vor allem aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz herzlich für die lobenden Worte, die Sie jetzt am Rednerpult für unsere Arbeit gefunden haben, bedanken und möchte als Allererstes sagen: Ja, man freut sich, wenn man selber gelobt wird. Danke ganz herzlich!

Allerdings, dieses Lob nimmt ja nur Bezug auf einen ganz kleinen Teil der Arbeit, die wir leisten, denn das, was die Volksanwältinnen und Volksanwälte in ihren Berichten an den Nationalrat, in ihrem täglichen Umgang mit den Menschen, die sich an uns mit ihren Beschwerden wenden, quasi bieten, zur Verfügung stellen und im täglichen Kontakt den Menschen an Hilfestellungen geben, das können wir nur deshalb, weil wir ein sehr, sehr exzellentes Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Juristinnen und Juristen haben, die diese Volksanwaltschaft darstellen.

Die Volksanwaltschaft ist ein Kollegialorgan, also wir bilden zu dritt die Einheit, und das ist ein bisschen auch ein Symbol für die Beschaffenheit oder die Verfasstheit der Volks­anwaltschaft, weil dieses Team, das hinter den drei VolksanwältInnen, dem Kollegium steht, ein so wesentliches ist. Es ist mir auch ein besonderes Bedürfnis, das heute hier zu sagen, damit auch Sie es hören und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, wie wichtig sie sind. (Beifall bei Grünen, SPÖ und FPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Denn – und das ist mein nächster Dank – die Volksanwaltschaft kann ihre Arbeit deshalb gut machen, bemüht machen und versuchen, sie so gut wie möglich zu erledigen, weil der Nationalrat uns ja ein jährliches Budget gibt und weil das die Mittel sind, die die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in den Steuertopf einbringen, der dann wieder verteilt wird. Also die Arbeit, die wir den Menschen sozusagen geben, die finanzieren sie ohnedies selbst – mit den Mitteln, mit denen der Nationalrat die Volks­anwaltschaft ausstattet.

Und ich kann Ihnen sagen, dass das eigentlich – ich möchte das ein bisschen populär ausdrücken – der größte Hit in der Volksanwaltschaft ist, dass sie nämlich völlig barrierefrei ist, und zwar barrierefrei nicht nur in dem Sinn, dass es für mobilitäts­eingeschränkte Menschen auch möglich ist, zu uns zu kommen, sondern barrierefrei auch deshalb, weil es nichts kostet. Ganz viele Leute, die zu uns kommen, fragen am Ende einer Vorsprache: Was bin ich schuldig? – Da zucke ich jedes Mal zusammen, weil ich mir denke: Ist das nicht völlig selbstverständlich, dass die Leute wissen, dass die Volksanwaltschaft eine Einrichtung des Volkes für sich selbst ist und kostenlos ist?

Niemandem entsteht auch nur ein Cent an Kosten, wenn er sich an uns wendet. Jetzt könnte man sagen, wenn man 65 Cent für einen Brief aufwendet, dann ist das das Maximum an Kosten, die jemandem entstehen – wenn man ein E-Mail schreibt, dann kostet es ja nicht einmal die 65 Cent. Und das ist ganz, ganz wichtig, und den Dank für das Budget und für die damit geschaffenen Möglichkeiten, den möchte ich an Sie, meine Damen und Herren im Hohen Haus, richten.


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Und jetzt möchte ich als Vorsitzende Ihnen noch einen kurzen Überblick darüber geben, was zurzeit in der Volksanwaltschaft Schwerpunkt unserer Arbeit ist, nämlich – es wurde auch schon von Abgeordneten hier vom Rednerpult aus erwähnt – die neue Aufgabe der Volksanwaltschaft, die am 1. Juli 2012 begonnen hat: der nationale Präventionsmechanismus, die Umsetzung des Optional Protocol to the Convention against Torture. Ich würde sagen, das war die größte Kompetenzerweiterung, die die Volksanwaltschaft seit ihrem Bestehen hatte, und es ist für uns eine große Herausforderung, weil es eine wirklich wichtige und wesentliche Aufgabe ist.

Damit Sie ein Gefühl dafür haben, was da passiert, kann ich Ihnen mitteilen, dass – abgesehen von den Fakten, die ohnedies schriftlich über das Jahr 2012 im Bericht nachzulesen sind – in der ersten Jahreshälfte 2013, mit Stichtag gestern, die Kommis­sionen der Volksanwaltschaft, die das Recht und die Pflicht haben, unangekündigte Kontrollen an allen Orten der Freiheitsentziehung oder auch möglicher Freiheitsent­ziehung durchzuführen, bisher 252 Besuche – schon in diesen ersten fünfeinhalb Monaten – absolviert haben, davon 102 in Einrichtungen, die ich im weitesten Sinne dem Sozialbereich unterordnen möchte – also Jugendwohlfahrtseinrichtungen, psychi­a­trische Krankenhäuser, Einrichtungen, wo Menschen mit Behinderung arbeiten oder leben –, 25 Besuche in Strafvollzugsanstalten und 53 Besuche in Polizeieinrichtungen, das heißt Polizeianhaltezentren, Polizeiinspektionen und Überwachungen von Akten behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt.

Diese jetzt schon mehr als 250 Einsätze der sechs Kommissionen zeigen, dass wir den gesetzlichen Auftrag, den wir haben, nicht nur ernst nehmen, sondern versuchen, ihn so zu erfüllen, dass Österreich in einigen Jahren – und da bin ich jetzt auch nach den internen Kenntnissen überzeugt, dass die Volksanwaltschaft auf diesem Weg ist – ein Best-Practice-Beispiel für die ganze Welt, die eben dem Optional Protocol to the Convention against Torture beigetreten ist, sein wird – auch dank der finanziellen Ausstattung. Und es ist ein politisches Bekenntnis zum Menschenrechtsschutz und zur präventiven Kontrolle und zur präventiven Verhinderung von Folter, das die Republik Österreich damit abgegeben hat.

Also vielen Dank im Namen all jener, die möglicherweise in Berührung mit Folter kommen. Man darf sich Folter natürlich nicht so vorstellen, wie man sie aus Fiction-Filmen oder auch aus realen Berichterstattungen wie zum Beispiel über den Irakkrieg kennt, sondern Folter beginnt bereits dort, wo die elementare Menschenwürde dadurch angetastet wird, dass Menschen in ihren eigenen Verfügungsmöglichkeiten beschränkt werden. Wenn also jemand in einem Altersheim oder in einem Geriatriezentrum mit Medikamenten ruhiggestellt wird, damit nicht auffällt, dass es zu wenig Personal gibt, dann ist das eine Einschränkung von Menschenrechten. Es ist ein mehr als frag­würdiges Verhalten, wenn aufgrund von Ressourcenknappheit und fehlenden Kapazi­täten zu solchen Maßnahmen gegriffen werden muss. Das als ein Beispiel aus diesem Bereich. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mayerhofer.)

Menschenrechte und Menschenwürde können auch dadurch eingeschränkt werden, dass es in Arrestzellen von Polizeistationen Matratzen gibt, die verschmutzt und ver­schimmelt sind. Wenn die Polizei darauf so reagiert, dass sie sagt: Naja, da ist ja eh fast nie jemand drinnen!, dann glaube ich das schon, dass solche Zellen Gott sei Dank nicht sehr oft benutzt werden. Aber für den Fall, dass sie benutzt werden, sind die Voraussetzungen für eine menschenwürdige Behandlung nicht gegeben. Das sind jetzt ganz kleine Beispiele für die tägliche Arbeit der Kommissionen. Sie leiten ihre Beobachtungen dann an uns weiter, und dort, wo es keine unmittelbaren Lösungen der Probleme gibt, setzen wir uns dann mit den Behörden in Verbindung und führen Prüfverfahren durch. Dies jetzt nur als eine kleine Illustration dessen, was die neuen Aufgaben der Volksanwaltschaft sind.


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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft sind durch die zusätzlichen Aufgaben, die wir neben der nachprüfenden Kontrolle übertragen bekommen haben, sehr belastet, aber das Zusammenspiel zwischen klassischer nachprüfender Kontrolle und den neuen Aufgaben ist sehr gut. Meine Einschätzung beziehungsweise meine Überzeugung nach dem fast vollendeten ersten Jahr dieser Arbeit ist, dass die Ent­scheidung, die Volksanwaltschaft zum nationalen Präventionsmechanismus zu erklä­ren, die richtige war, weil sich in der Volksanwaltschaft Wissen, Kompetenz und die Möglichkeit zu agieren optimal treffen.

Was die Volksanwaltschaft in Österreich durchsetzen will, ist das Recht auf gute Ver­wal­tung, und das bedeutet vor allem Nachvollziehbarkeit von behördlichen Entschei­dungen. Ein Gradmesser dafür ist, wie verständlich und wie durchschaubar behörd­liche Entscheidungen sind und wie transparent das Vorgehen von Behörden ist.

Ich spreche ja heute vor dem Hohen Haus, also vor Ihnen, dem Gesetzgeber, der Gesetzgeberin; daher möchte ich festhalten: Die Nachvollziehbarkeit von Ent­schei­dungen von Verwaltungsbehörden ist sehr maßgeblich davon abhängig, wie Gesetze formuliert sind. Die Komplexität von Gesetzen hat in den letzten Jahren – das wissen Sie viel besser als ich, denn Sie sind Gesetzgeber, Gesetzgeberin – enorm zuge­nommen, und die Belastung durch die Komplexität von Gesetzen, der die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung ausgesetzt sind, ist enorm gewachsen.

Auch die Tatsache, dass man jetzt Zugang zu modernen Medien hat und im Internet und überall sonst nachschauen kann, ändert nichts daran, dass diese Herausforderung der Komplexität alle trifft. Wenn schon die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung oftmals einen Moloch vor sich sehen und sich überlegen müssen, wie sie damit umgehen sollen, dann müssen Sie sich einmal vorstellen, was das für die Normunterworfenen, also für die Menschen, die von diesen Gesetzen betroffen sind, bedeutet! Die sind all dem manchmal wirklich völlig hilflos ausgeliefert.

Diese Leute kommen dann zu uns und berichten uns. Deshalb ist die Volks­anwalt­schaft und das, was sie diesbezüglich an Erkenntnissen gewinnt, einerseits so etwas wie ein Seismograph für das, was an möglichen Fehlern und Fehlleistungen in der Verwaltung passiert, aber auf der anderen Seite auch eine geeignete Stelle für die Evaluierung von Gesetzen, die im Nationalrat und in den Landtagen beschlossen werden.

Ich weiß, dass man sich in Österreich nicht beliebt macht, wenn man das sagt, aber ich habe jetzt nach sechs Jahren die Erfahrung gemacht, dass zu viel Föderalismus nie gut für die Menschen ist. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es braucht ganz genau das richtige Maß an Föderalismus! Föderalismus ist ja eigentlich von der Idee her dafür gedacht, die Nähe zu den Menschen, zu den Bür­gerinnen und Bürgern herzustellen. Diese Nähe bedarf jedoch auch einer bestimmten Qualität.

Ich kann Ihnen sagen: Die Menschen, die zu uns kommen, haben überhaupt kein Verständnis dafür, dass die Tatsache, dass die Lafnitz den Grenzfluss zwischen Burgenland und Steiermark bildet, auch gleichzeitig bedeutet, dass auf der einen Seite der Lafnitz in vielen ganz lebensnahen Bereichen Gesetze ganz anders lauten als auf der anderen Seite.

Ich rede nicht von so dramatischen Dingen wie dem Pflegeregress, den es in einem Bundesland gibt und im nächsten nicht. Es sind nicht nur Themen, bei denen es ums Geld geht, sondern auch andere Bereiche – Stichwort Jugendschutz oder die Frage des Zugangs zu Kinderbetreuung –, die völliges Unverständnis hervorrufen. Der Arbeitsplatz liegt ja nicht immer im eigenen Bundesland, sondern eben über der Lafnitz


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oder – dort ist es besonders eklatant – jenseits der Grenze zwischen Wien und Niederösterreich.

Darauf, meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte ich Sie, immer zu achten, denn der Föderalismus soll für die Menschen da sein und nicht für sich selbst als etwas völlig Abstraktes, das den Menschen hinderlich ist. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Petzner.)

Das ist eine Erkenntnis der Volksanwaltschaft, die sowohl für die Landtage als auch für den Nationalrat eine sehr große Herausforderung darstellt.

Ich habe ja vor einigen Jahren die Ehre gehabt, Mitglied des Österreich-Konvents zu sein, und ich muss sagen: Natürlich bin ich enttäuscht, wenn es – jetzt bin ich schon fast sechs Jahre nicht mehr Nationalrätin – immer noch Erkenntnisse gibt, die noch nicht umgesetzt sind, wo doch diese Vorschläge von Wissenschaftlern, Politikern, höchsten Beamtinnen und Beamten, also der Elite der politischen Verwaltung und der Gesetzgebung, ausgearbeitet wurden. Wer ist da gefordert? – Natürlich der National­rat, der Gesetzgeber! Bitte denken Sie immer daran, wenn Sie die Volksanwaltschaft loben, denn wir werden sehr oft gerade durch die Tatsache behindert, dass da zu wenig weitergeht!

Die letzten Minuten meiner Rede möchte ich dazu verwenden, Ihnen zu sagen, was mir als Volksanwältin die wichtigsten Anliegen waren und was mich durch meine Tätigkeit hindurch begleitet hat. So wie vorher als Parlamentarierin und als Politikerin haben mich Menschenrechte auch in der Volksanwaltschaft wie ein roter Faden geleitet.

Die Kontrolle der Polizei ist immer ganz nah an Menschenrechten dran. Das können Sie sich sicher alle vorstellen. Es beginnt mit der unangenehmen Situation einer Polizeikontrolle, wenn man mit dem Auto fährt. Wenn jemand sagt, er ist ganz locker, wenn ihn die Polizei aufhält, wenn er mit dem Auto fährt, dann muss er ein enormes Selbstbewusstsein haben. Niemand hat gerne Kontakt mit der Polizei, wenn er in der Position ist, dass die Polizei etwas von ihm will. In der umgekehrten Situation, wenn man sich an die Polizei als Freund und Helfer wendet, schaut das selbstverständlich anders aus.

Die Menschen kommen aber nicht in die Volksanwaltschaft, um uns mitzuteilen, dass in Österreich alles wunderbar funktioniert, sondern im Gegenteil wenn es Probleme gibt. Dieser rote Faden der Menschenrechte beginnt bei der Polizei und führt weiter zu jenen Menschen, die sich gegen Staub, Lärm und andere Beeinträchtigungen von Betrieben zur Wehr setzen wollen, wenn sie in den Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung haben, weil eben Nachbarrechte nur sehr eingeschränkt gelten. Wenn man das Problem hat, dass man fünf Meter weiter entfernt ist und eine öffentliche Straße dazwischen liegt, dann ist man möglicherweise von Lärm, Staub und anderen Beeinträchtigungen betroffen, hat aber keinerlei Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.

Auch die Frage von zugewanderten oder asylsuchenden Menschen beziehungsweise von Menschen, die in Österreich Asyl bekommen haben, und ihre Integration in das politische System ist etwas, was mich als Volksanwältin tagtäglich beschäftigt hat. Das ist eine nicht nur wichtige, sondern auch hochsensible Aufgabe, bei der es ja um das gemeinschaftliche Zusammenleben in Österreich geht, also nicht um Interessen des Einzelnen oder der Einzelnen, der oder die zum Beispiel eine Staatsbürgerschaft will, sondern um unsere Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, um künftige BürgerInnen dieser Republik, und darum, ihnen entsprechende Möglichkeiten zu bieten.

Abschließen möchte ich mit folgendem Beispiel: Wenn Bauern und Bäuerinnen zur Volksanwaltschaft kommen und sagen, sie sind mit Rückforderungen konfrontiert – ob


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das jetzt mit den Betriebsprämien zu tun hat oder mit dieser höchst fragwürdigen Vorgangsweise bei der Vermessung von Almen im Zusammenhang mit EU-Förde­rungen (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ) –, dann bin ich als Nicht-Bäuerin natürlich hochbetroffen, weil ich die Meinung vertrete: Die Verwaltung ist für den Menschen da und nicht der Mensch für die Verwaltung! (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Dieses Bewusstsein ist es, das mich geprägt hat, und ich hoffe, dass auch Sie dieser Grundsatz beeindruckt und in Ihren politischen Entscheidungen leitet. Es sind nämlich die kleinen Probleme, die große Folgen haben. Es sind diese vielen Einzelfälle, die dann summa summarum die wesentliche Funktion der Volksanwaltschaft bilden, wenn sie legistische Anregungen und Hilfestellungen gibt und damit über den Einzelfall hinaus wesentliche Markierungen setzt.

Deshalb möchte ich mich für das Vertrauen bedanken, das mir das Parlament als Volksanwältin in den letzten sechs Jahren entgegengebracht hat. Ich möchte Ihnen sagen, dass mir dieses Vertrauen an den 440 Sprechtagen, die ich abgehalten habe, auch von der Bevölkerung entgegengebracht worden ist. (Abg. Steibl: 440 ist aber wenig! 440 ist nicht viel! Die habe ich locker zusammengebracht in einem Jahr! 440 in sechs Jahren ist nicht viel!)

Ich hoffe beziehungsweise ich bin natürlich überzeugt davon, dass alle meine Erkenntnisse in den Händen meiner Nachfolger – Dr. Kräuter und Dr. Fichtenbauer – gut aufgehoben sind und dass sie sicher ganz besonderen Wert darauf legen, diese Arbeit fortzusetzen. Ich möchte den beiden neuen Mitgliedern des Kollegiums alles Gute für ihre Arbeit wünschen und Ihnen sagen: Hvala lijepa. – Danke schön. (Allge­meiner Beifall. Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek begibt sich zur Regierungsbank und überreicht Volksanwältin Mag. Stoisits einen Blumenstrauß.)

11.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Volksanwalt Dr. Kostelka. – Bitte.

 


11.52.46

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! In der Debatte sind viele Bemerkungen über die Volksanwaltschaft gemacht worden. In der Regel sind keine ganz spezifischen Vollzugsbereiche angesprochen worden. Lassen Sie mich daher auch von meiner Seite ein paar Schlussbemerkungen machen!

Die Volksanwaltschaft hat in ihrer rund 35-jährigen Geschichte gleichsam eine Zwi­schenetappe erreicht. Ich bin – nicht zuletzt aufgrund der Beobachtungen der letz­ten zwölf Jahre – persönlich davon überzeugt, dass sich die Verwaltung gewandelt hat, dass sie nach wie vor in Verwandlung begriffen ist und dass sie ungleich bürgernäher geworden ist. Das sieht man allein schon bei den Bezirkshauptmannschaften in der Organisation, wo Bürgerbüros in der Zwischenzeit eine Selbstverständlichkeit gewor­den sind.

Die Verwaltung ist auch sicherlich ein bisschen weniger hoheitlich, was aber noch lange nicht heißt, dass es nicht noch nach wie vor alte und zudem neue Probleme gibt. Natürlich kennt auch der Amtskalender den Montag, und daher gibt es auch ent­sprechende Produkte. Es ist fürwahr so, dass die Restriktionen in Budget und Personal die Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung unter sehr hohen Druck setzen und daher mitunter eine Erleichterung nicht immer zugunsten, sondern mitunter zulasten des Bürgers gewählt wird. Darüber hinaus hat die EDV zwar viele Möglichkeiten eröffnet, sie verleitet aber auch nahezu zwangsläufig dazu, dass Begründungen nicht


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mehr gegeben werden und dass schlussendlich Formularerledigungen abgehandelt werden.

Diskriminierung findet nach wie vor statt. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang dem Hohen Haus meinen Dank dafür aussprechen, dass eine Reihe von Gesetzen gerade ganz spezifisch in diese Richtung formuliert worden sind. Der Geist der Ver­waltung ist allerdings noch nicht überall bei dem angelangt, was das Hohe Haus sich dabei gedacht hat.

Ich habe vorhin gesagt, dass die Volksanwaltschaft eine Zwischenetappe erreicht hat. Am Beginn stehen wir jedoch als nationaler Präventionsmechanismus nach dem Fakul­tativprotokoll zur Anti-Folter-Konvention. Als solcher sind wir eine zentrale menschen­rechtliche Agentur der Republik. In diesem Zusammenhang stehen wir, wie gesagt, aber erst am Anfang. Die Volksanwaltschaft bewegt sich mit den rund 4 200 kon­trollierten Einrichtungen, Heimen und Institutionen in einem Bereich, in dem es nach wie vor eine Kultur des Wegschauens gibt. Es gibt eine Minderheit, die davon betroffen ist, und eine Mehrheit, die im Grunde genommen an diese unangenehme Situation in Pflegeheimen, in Jugendwohlfahrtseinrichtungen, in Psychiatrien, in Gefängnissen oder wo auch immer nicht erinnert werden möchte. In diesem Zusammenhang Miss­stände aufzuzeigen, zu diskutieren und Fehlentwicklungen, die schon seit längerer Zeit bestehen, abzustellen, ist Aufgabe der Volksanwaltschaft.

Meine Damen und Herren, es geht teilweise – so wie bei den Netzbetten – um Dinge, die in Österreich einzigartig sind und die in Monarchie-Nachfolgestaaten, sonst aber nirgends auf der Welt vorkommen. Da die Hand auf die Wunde zu legen, die Dis­kussion zu beginnen und einen Bewusstwerdungsprozess einzuleiten, ist wohl wichtig.

Aufgabe der Volksanwaltschaft wird es in diesem Zusammenhang aber auch sein, eine gewisse Vereinheitlichung in Bereichen der Vollziehung sicherzustellen, und zwar deswegen, weil der Föderalismus sicherlich ein gutes, konstruktives Element unserer Bundesverfassung ist, nicht zuletzt, da er die Realität wiederspiegelt, in der der Österreicher lebt – er ist zwar Österreicher, aber darüber hinaus Kärntner, Vorarl­berger, Wiener oder Burgenländer –, weil das aber nicht immer seinen Niederschlag in den Gesetzen findet.

Es ist nicht erklärbar, meine Damen und Herren, warum beispielsweise Kranken­ge­schichten und Pflegedokumentationen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausschauen müssen, mit dem Ergebnis, dass sie auch nicht vergleichbar sind. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Religionsausübung in Pflegeheimen im Wiener Gesetz detailliert geregelt ist, im Tiroler Gesetz überhaupt nicht. Und es ist auch nicht nachvoll­ziehbar, dass die Konzeption der Versorgung mit psychiatrischen Dienstleistungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist.

Dasselbe gilt wohl auch für den Bereich der Inklusion. Das Hohe Haus hat die Behin­dertenkonvention anerkannt und auch entsprechend in Verfassungsrang gehoben. Die Realität entspricht aber nicht überall den in diesem Zusammenhang zu erhebenden Forderungen.

Noch einmal: Die Volksanwaltschaft versteht sich als ein Hilfsorgan des Nationalrates. Sie hat sowohl für die Verwaltung Verständnis, als auch für dieses Haus – nicht zuletzt gehören ihr jetzt gerade drei Mitglieder an, die diesem Haus entstammen, und auch die designierten neuen Mitglieder der Volksanwaltschaft waren beziehungsweise sind derzeit noch Mitglieder des Hohen Hauses.

Die Volksanwaltschaft versteht sich letztendlich als Klammer zwischen dem Nationalrat und dem Bürger, und sie versteht sich auch als permanente Kontrolle davon, ob die Verwaltung das aus einem Gesetz macht, was sich der Gesetzgeber – nämlich Sie,


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meine sehr geehrten Damen und Herren – bei der Beschlussfassung gedacht hat und erfüllt wissen wollte.

In diesem Zusammenhang hoffe ich, dass die neuen Mitglieder der Volksanwaltschaft das Entwicklungspotenzial, das noch immer in der Tätigkeit der Volksanwaltschaft schlummert, nicht vergessen – es seien hier nur ausgegliederte Rechtsträger, Geset­zesanfechtung und Ähnliches erwähnt.

Lassen Sie mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht zuletzt aufgrund meiner persönlichen Geschichte auch ein paar Worte zur internationalen Tätigkeit sagen: Das ist letztendlich eine Aufgabe der Entwicklungshilfe in Sachen Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Die Einrichtungen, die es weltweit gibt, rund 136, stehen teilweise unter enormem Druck. Ihnen beizustehen, ihnen zu helfen ist Aufgabe des International Ombudsman Institute, dessen Generalsekretariat von der Volksanwaltschaft geführt wird. Ich danke dem Hohen Haus, dass es das durch eine einstimmige Entschließung möglich gemacht hat, und ich bitte Sie, das auch in Zukunft zu tun.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein paar Worte zur Rede des Abgeordneten Petzner hier sagen.  Er ist leider nicht da, ich finde das nur korrekt, ich war, wofür ich mich entschuldigen möchte, bei seiner Rede auch nicht anwesend.

Die diesbezügliche Prüfung, das Prüfungsverfahren habe ich Ende 2011/Anfang 2012 begonnen, nicht zuletzt aufgrund einer Zahl an Beschwerden, die ich aus der Bevöl­kerung in diesem Zusammenhang bekommen habe. Wir haben am 14. Juni vorigen Jahres der Kärntner Landesregierung mitgeteilt, dass wir, nachdem die Informationen und die Mitteilungen relativ schleppend oder unvollständig gekommen sind, zu einem ungewöhnlichen Schritt greifen, und der Schritt hat darin bestanden, dass wir angekündigt haben, vor Ort die Akten prüfen zu wollen.

In diesem Zusammenhang haben wir am 14. Juni das Datum 20. September genannt. Am 3. September hat uns die Kärntner Landesregierung mitgeteilt, der 20. September sei vielleicht ein bisschen ein schlechtes Datum. Wir haben uns nach einigem Hin und Her dann auf den 18. September geeinigt, und dann haben die Damen und Herren der Volksanwaltschaft rund 3 000 Seiten an Akten entsprechend gesichtet.

Ich war in der Woche vor der Kollegiums-Sitzung am 22. Februar mit der Prüfung fertig, und auch die Missstandsfeststellung und die Empfehlung war in diesem Zusam­men­hang bereits fertiggestellt. Ich habe sie bewusst nicht auf die Tagesordnung des Kollegiums am 22. Februar gesetzt, weil ich keine Beeinflussung der Landtagswahlen am 3. März dieses Jahres wollte. Der Beschluss ist daher in weiterer Folge im Kollegium am 22. März gefasst worden und am 28. März verkündet und mitgeteilt worden, am Tag, bevor die neue Landesregierung gebildet worden ist.

Meine Damen und Herren, mir in diesem Zusammenhang vorzuwerfen, ich hätte in irgendeiner Form in die politische Diskussion eingegriffen, ist unberechtigt, und ich muss das daher mit allem Nachdruck zurückweisen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Herr Abgeordneter Petzner, uns trennt einiges, unter anderem auch, dass ich 23 Jahre diesem Haus angehört habe, und zwar in einer politischen Funktion, in der ich einen Ordnungsruf erhalten konnte. In all den 23 Jahren habe ich keinen einzigen bekom­men, und ich glaube, ihn auch in diesem Zusammenhang nicht zu verdienen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Dr. Winter. Zwischenrufe der Abgeordneten Grosz und Mag. Kogler sowie bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eine letzte Bemerkung machen. Ich beende mit diesem Redebeitrag eine politische Tätigkeit, eine berufliche Tätigkeit, die 45 Jahre


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mit diesem Haus verbunden war: als Journalist, als Klubsekretär, als Staatssekretär, als Klubobmann und als Volksanwalt. Ich danke dem Hohen Haus für die Möglichkeit, meinen Beitrag zu leisten und mich gewähren zu lassen und dafür, mich in diese Funktionen berufen zu haben. Ich bin dankbar für jeden einzelnen Tag und hoffe, dass ich auch das Meine dazu getan habe. Den neuen Kolleginnen und Kollegen wünsche ich alles Gute  Kräuter, Fichtenbauer und Brinek.

Die Volksanwaltschaft verdient eine Unterstützung durch Sie. Ich bin davon überzeugt, sie werden gute Volksanwälte sein. Danke vielmals. (Allgemeiner  von den Abge­ordneten der SPÖ stehend dargebrachter  Beifall.)

12.04


Präsident Fritz Neugebauer: Frau Volksanwältin Dr. Brinek gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


12.05.03

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Kolle­gin, lieber geschätzter Kollege! Keine Angst, ich strapaziere Ihre Aufmerksamkeit nicht mehr allzu lange. Sie haben so viel gedankt, sodass ich die Gelegenheit nicht ver­säumen möchte, mich zu bedanken  im Namen der Volksanwaltschaft, im Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ich denke, dass im letzten Jahr, der Anlass ist ja der Jahresbericht, die angestrebte Zusammenarbeit und Intensivierung mit dem Parlament weiter gelungen ist. Ich zitiere nur ein paar Beispiele: die Arbeit im Petitionsausschuss, im Volksanwaltschafts­aus­schuss, die All-Parteien-Entschließungsanträge zu deutschen Renten, zur Sachwalter­schafts-Weiterentwicklung und so weiter.

Ich blicke nicht auf die intensiven und langen Jahre zurück wie mein Kollege Peter Kostelka, aber ich erlebe mich ganz stark als Parlamentarierin, als Verbindung zum Parlament und als Teil dieses Kollegialorgans, das zum Parlament gehört.

Meine Damen und Herren, es sind viele Themen angesprochen worden. Ich gehe nicht im Einzelnen darauf ein, aber meine Art von Amts-, Berufs- und Funktionsauffassung ist gewesen – und soll es auch bleiben , über den Tellerrand hinauszuschauen, auch über die Bereiche zu diskutieren, den Menschen helfen zu wollen, auch wenn es nicht unter die unmittelbare Kontrollaufgabe und Prüfaufgabe fällt, und da vor keinem gesell­schaftspolitischen Thema zurückzuschrecken. Kollegin Stoisits hat es angesprochen, wir sind Seismographen, wir sind diejenigen, die Ihnen auch rückmelden können, wie Österreich tickt. Wir können jederzeit einen Bericht zur Lage der Nation geben, bei 16 000 Beschwerden im Jahr.

Ich möchte diese Haltung, diese Arbeitsauffassung weiter fortsetzen und bedanke mich, dass wir angesprochen worden sind als und eingereiht worden sind in die Reihe der Nothelfer. Ich meine, Nothelfen und auch die neuen Aufgaben im Zusammenhang mit Menschenrechten  Sie, das Hohe Haus, haben uns zum Menschenrechtshaus der Republik gemacht –, diese Funktion ausüben zu können beginnt damit, Wissen zu fördern, Verbreitung auszuüben, damit bei den Jugendlichen, bei den Schülern, bei der Bevölkerung dieses Wissen vorhanden ist. Ich werde mich persönlich dafür einsetzen, diesen Auftrag, der uns auch gesetzlich überantwortet und gegeben wurde, und dieses Wissen auch zu verbreiten, diese Förderung der Menschenrechte und diesen Schutz der Menschenrechte damit auf solide Beine zu stellen und ein gutes Fundament zu schaffen.

Ich schließe noch einmal mit dem Dank und mit guten Wünschen an diejenigen Kolle­ginnen und Kollegen Abgeordneten, die mit dem Ende dieser Funktionsperiode selbst ausscheiden werden, und danke für die Zusammenarbeit. Den Neuen gegenüber, die


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naturgemäß noch nicht hier sein können, möchte ich ausdrücken: Bitte arbeiten Sie auch weiterhin in dieser Richtung, gemeinsam können wir damit für Österreich und für die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger sehr viel erreichen!

Abschließender Gedanke: Ich bin vor fünf Jahren angetreten, Sorgenbrecherin zu sein, nicht Nothelfer, Sorgenbrecherin in all den Angelegenheiten, die Menschen an mich herantragen. Dank der Wiederwahl darf ich und will ich es auch in der nächsten Periode, in den nächsten sechs Jahren sein.  Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

12.08


12.08.10Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Volksanwaltschaftsausschusses, den vorliegenden Bericht III-384 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die für diese Kenntnisnahme eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend die Direktwahl von Volksanwälten und die Aufwertung der Volksanwaltschaft.

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. Der Antrag ist abgelehnt.

12.09.21 2. Punkt

Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 128, 157, 181, 185, 193 und 194, 197 und 198 sowie 203 als auch über die Bürgerinitiativen Nr. 53 bis 55 und 57 bis 60 (2419 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winter. (Zahlreiche Abgeordnete begeben sich zur Regierungsbank, um sich von Volksanwältin Mag. Stoisits und Volksanwalt Dr. Kostelka zu verabschieden. Abg. Grosz: Tumulte auf der Regierungsbank! Geht das jetzt schon auf die Redezeit?) – So, vielen herzlichen Dank.

Frau Abgeordnete Dr. Winter, bitte.

 


12.11.01

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Herr Präsident! Ich würde sagen, wenn ich diese Abschiedsszene anschaue: Ehre, wem Ehre gebührt! Ich schließe mich diesem Satz an. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich finde es auch ganz toll, dass auf der heutigen Tagesordnung nach der Volks­anwaltschaft der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen steht, und möchte an den Satz des Kollegen Großruck anschließen, der gemeint hat, die Volksanwaltschaft ist eine hervorragende Servicestelle. Ich möchte diesen Satz erweitern und sagen, nicht nur die Volksanwaltschaft, sondern auch der Petitions- und Bürgerinitiativen-Ausschuss ist eine hervorragende Servicestelle für die Bevölkerung – es handelt sich zumindest um eines der wenigen direkt-demokratischen Instrumente, mit denen sich die Bevölkerung eben an das Parlament, an die Regierung, an den Ausschuss als solches wenden kann.


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Gerade rechtzeitig – welch ein Zufall, würde ich meinen – ist von Mag. Ernst Zim­mermann – und in diesem Fall bin ich diejenige, die sich einmal bedanken darf, danke für seine Arbeit – eine Statistik über die Zustimmung zum Petitionsausschuss gekom­men. Ich darf ein wenig auf unsere Arbeit eingehen und sagen, dass 218 Petitionen im Ausschuss eingelangt sind, davon sind 187 Petitionen erledigt worden; und, was noch viel wichtiger ist, 58 Petitionen sind Fachausschüssen zugewiesen worden.

Leider muss man sagen, dass ja bei den Petitionen das Recht der Diskontinuität gilt, das heißt, sie erlöschen mit der Gesetzgebungsperiode, können aber auch in der folgenden Gesetzgebungsperiode wieder eingebracht werden. Meine Hoffnung, muss ich sagen, hänge ich daran, dass es diesbezüglich doch eine gewisse Änderung geben wird, denn es kann einfach nicht sein, dass Bürgerbegehren nur dann in einen Ausschuss, und in diesen Ausschuss im Speziellen, eingebracht werden können, wenn ein Abgeordneter unterschreibt. Ich glaube, das ist eine archaische Vorschrift und sollte wegfallen.

Zu den Bürgerinitiativen: Es wurden 67 Bürgerinitiativen eingebracht, und von diesen 67 Bürgerinitiativen wurden 22 an Ausschüsse weitergeleitet. Ich glaube, das ist eine hervorragende Sache.

Noch etwas für die Bevölkerung und die Leute, die Bürgerinitiativen unterschreiben wollen: Auch bis zur nächsten Gesetzgebungsperiode können diese Bürgerinitiativen unterschrieben werden. Und da bei Bürgerinitiativen das Prinzip der Kontinuität herrscht, werden sicher viele davon Gebrauch machen.

Um noch einmal an Tagesordnungspunkt 1 anzuknüpfen, wo nahezu alle Volksanwälte gemeint haben, dass die Volksanwaltschaft ein Seismograph ist: Dem schließe ich mich an und sage, auch unser Ausschuss ist ein Seismograph – ein Seismograph für die Gesetzgebung durch die Regierung, durch das Parlament. Frau Volksanwältin Brinek hat gemeint, es zeigt, wie Österreich tickt. – Nein, es zeigt nicht, wie Österreich tickt, sondern es zeigt, wie sehr Österreich unter den Vorschriften, unter der Gesetz­gebung bebt oder erbebt. Daher würde ich allen zukünftigen Regierungsmitgliedern empfehlen, etwas mehr Augenmerk sowohl auf die Volkanwaltschaft als auch auf unseren Ausschuss zu lenken. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Ursula Haubner.)

12.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. – Bitte.

 


12.14.37

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Sammelbericht ist der letzte dieser Gesetzgebungsperiode und damit gewissermaßen auch ein Abschluss der letzten fünf Jahre. Wir haben in 22 Sitzungen insgesamt mehr als 280 Bürgeranliegen behandelt, 53 davon in der letzten Ausschuss­sitzung, darunter Themen aus den Bereichen Verkehr, Umwelt, Bildung, Familie, Ur­heber­recht, Wasserprivatisierung und die Forderung nach einem einheitlichen Bundes­rahmengesetz Kindergarten.

Ich möchte auf zwei Petitionen etwas konkreter eingehen. Die Petition 127 aus Salzburg hat zum Ziel oder beinhaltet die Forderung, dem Bund mit der Schaffung eines Bundesgesetzes die Kompetenz zum Aufspüren, Freilegen und Entschärfen von Kriegsrelikten zu übertragen und vor allem auch die Frage der Kostenübernahme zu klären. Bei der derzeitigen Rechtslage ist ja das Innenministerium für die Beseitigung von Blindgängern zuständig. Die Kosten für die Suche und die Freilegung aber liegen bei den Grundeigentümern. Wir haben seit November 2011 zu dieser Petition viele Stellungnahmen erhalten, in denen schließlich auf ein Urteil des OGH Bezug genom-


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men wurde, wonach es nicht Rechtsnorm ist, dass der Bund diesbezüglich tätig werden müsste. Es besteht also derzeit keine Bereitschaft, dieses Problem für die Betroffenen zufriedenstellend zu lösen.

Auf eine zweite Petition möchte ich auch eingehen, ein Anliegen von zahlreichen umwelt- und entwicklungspolitischen Organisationen, die von Kollegin Bayr und Kollegen Pirklhuber eingebracht wurde und soziale, aber auch ökologische Mindest­standards bei der Produktion von Agrotreibstoffen in Entwicklungs- und Schwellen­ländern fordert. Ich meine, dieses Anliegen ist deshalb von solch großer Bedeutung, weil die fehlenden Agrotreibstoffe, die weder in Österreich noch in EU-Ländern produziert werden können, aus Schwellen- und Entwicklungsländern zugekauft werden müssen und dort zum Teil unter menschenverachtenden Bedingungen und sehr schlechten Umweltstandards produziert werden.

Da ist die Bundesregierung und insbesondere Bundesminister Berlakovich gefordert (Abg. Hornek: Warum kauft die OeMV diese Kraftstoffe Ruf bei der SPÖ: Melden Sie sich zu Wort, Herr Kollege!), die menschenrechtlichen Pflichten zu respek­tieren und sich dafür einzusetzen, auf EU-Ebene ein Moratorium bezüglich Bei­mischungsquoten einzusetzen.

Ich möchte noch allgemeine Bemerkungen zur Ausschussarbeit machen. Mit der Mög­lichkeit der elektronischen Unterstützung seit Herbst 2011 haben wir einen wichtigen Schritt für die BürgerInnenbewegung erreicht. Wir haben durch mehrere Hearings die von Menschen unterstützten Anliegen und brisante Themen in einer breiteren Öffentlichkeit diskutiert und haben 80 von den 185 Petitionen und Bürgerinitiativen zuständigen Fachausschüssen zugewiesen, wo diese eben weiter behandelt wurden und behandelt werden – denn die Bürgerinitiativen, die noch nicht erledigt worden sind, werden in die nächste Gesetzgebungsperiode mitgenommen.

Die Liste ist sehr lang. Es konnte nicht alles, aber vieles im Sinne der Initiativen und der Bürger erledigt werden. Wir haben uns in zahlreichen Besprechungen auch gemein­sam mit geschäftsordnungsmäßigen Angelegenheiten des Ausschusses be­schäftigt und waren um die Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung bemüht. Natürlich muss diese Diskussion auch weitergeführt werden.

Ich hoffe sehr, dass die Einbringung von Bürgerinitiativen und Petitionen auch im österreichischen Parlament demnächst Realität werden kann. Das Thema wird ja im Zuge der Verhandlungen zum Demokratiepaket auch diskutiert. Das Parlament wird sich auch in der kommenden Gesetzgebungsperiode mit Fragen der Bürgerbeteiligung und Transparenz von politischen Entscheidungsprozessen zu beschäftigen haben.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch die gute Kooperation mit der Volks­anwaltschaft nicht unerwähnt lassen und darf mich abschließend bei der Vorsitzenden Ursula Haubner, den SprecherInnen der Fraktionen und allen Mitgliedern des Petitions­ausschusses für die überaus intensive, aber auch konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Wir haben tatkräftige Unterstützung und Begleitung auch von Frau Mag. Blümel und Herrn Mag. Zimmermann seitens der Parlamentsdirektion bekom­men, dafür herzlichen Dank.

Alles Gute für die weitere Arbeit im Ausschuss im Herbst! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Ursula Haubner, Steibl und Windbüchler-Souschill.)

12.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vock. – Bitte.

 


12.19.31

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist so schön, ein Schwein zu sein! – Nicht, weil die Schweine bei der Aufzucht und Haltung im


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 70

Tierschutzgesetz benachteiligt sind, sondern weil ihnen wenigstens eines erspart bleibt, nämlich die rituelle Schlachtung, das sogenannte Schächten. (Zwischenruf des Abg. Huber.)

In der Bürgerinitiative 60 hat der Internationale Bund der Tierversuchsgegner das Verbot des tierquälerischen betäubungslosen Schächtens und das Verbot der „post-cut-stunning“-Methode beim Schächten gefordert.

Rituelle Schlachtungen sind in Österreich laut § 32 des Tierschutzgesetzes nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Ein Ergebnis von parlamentarischen Anfragen hat mich erschreckt, denn es wird vom Gesundheitsamt nicht ausreichend kontrolliert, ob die strengen Voraussetzungen für diese Ausnahmen berücksichtigt werden. Es gibt auch keine Kennzeichnungspflicht für geschächtete Tiere. Für uns Tierschützer ist nicht erkennbar, ob wir Halal-Fleisch essen oder nicht. In Deutschland sind es laut einer Studie inzwischen 70 Prozent der Tiere, die halal geschlachtet werden. Das will ich in Österreich nicht! Es soll eine Ausnahme bleiben.

Zum jährlichen Opferfest Kurban Bayrami sind auch illegale Schlachtungen in Hinter­höfen erlaubt. Warum sage ich „erlaubt“? – Weil von der Regierung nicht kontrolliert wird. Wie ich aus Anfragebeantwortungen ersehe, findet man dort, wo das Gesund­heits­amt und die Polizei entsprechend vorbereitet sind, auch Täter, und es hagelt Anzeigen. Leider sind aber nicht alle Bezirke auf dieses alljährliche Opferfest vor­bereitet.

Im Sinne des Tierschutzes – also seit gestern im Sinne unserer Verfassung – sollten wir überlegen, ob die rituelle Schlachtung überhaupt erlaubt werden soll, und wenn ja, wie wir gewährleisten können, dass zumindest die derzeitigen Einschränkungen effizient kontrolliert werden können, denn Ausnahmen dürfen nicht zum Regelfall werden. (Beifall bei der FPÖ.)

12.22

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


12.22.00

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der letzten Petitionsausschuss-Sitzung dieser Gesetzgebungsperiode waren 53 Tages­ordnungspunkte zu bewältigen; neun Petitionen und sieben Bürgerinitiativen sind dem Sammelbericht zugewiesen worden, und die werden auch heute hier im Plenum debattiert.

Ich möchte jetzt noch ganz kurz auf die Petition 157 betreffend „keine Agrotreibstoff­beimengung ohne ausreichende soziale und ökologische Mindeststandards“ eingehen. Dazu wurde von den zuständigen Ministerien sehr ausführlich Stellung genommen. Interessant ist, dass sich alle Stellungnahmen auf die Erneuerbare-Energien-Richtlinie und deren Verschärfung hinsichtlich der Mindeststandards für Nachhaltigkeitskriterien konzentrieren. Diese sollen negative ökologische und soziale Auswirkungen verhin­dern, und zwar bei den Rohstoffen, die in Europa produziert werden, und auch bei importierten Rohstoffen. Im Jahr 2014 wird erneut eine Prüfung auf Einhaltung dieser Kriterien erfolgen. Das heißt, wir sind im Sinne dieser Petition sehr gut unterwegs; wir haben keinen konkreten Handlungsbedarf. Das hat sogar Herr Pirklhuber im Aus­schuss so gesagt.

In Österreich gibt es eine Bioethanolanlage in Pischelsdorf, 60 Prozent des dort ver­arbeiteten Getreides kommen aus Österreich, 40 Prozent aus den Nachbarstaaten, und es wird nur Getreide minderer Qualität zu Biosprit verarbeitet. Davon wird es gerade in diesem Jahr sehr viel geben, denn aufgrund der Hochwasserkatastrophe werden unsere Bäuerinnen und Bauern, die die Felder, die zwar sehr schwer ge-


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schädigt sind, doch abernten können, diese Absatzmöglichkeit des Getreides sehr gut brauchen können. Das gilt natürlich auch für die angrenzenden Nachbarstaaten.

Noch eine kurze Bilanz am Ende der Legislaturperiode: In dieser Gesetzgebungs­periode haben wir fraktionsübergreifend durch die Einführung der Möglichkeit zur Online-Zustimmung zu Bürgeranliegen eine Aufwertung des Ausschusses erreicht, eine Aufwertung, die im Sinne des Wunsches nach mehr Bürgerbeteiligung auch sehr erfolgreich ist. Dadurch ist nämlich auch das öffentliche Interesse an den Instrumenten der direkten Demokratie, an Petitionen, an Bürgerinitiativen gestiegen.

Wichtig ist auch, dass dadurch die Diskontinuität entschärft wird, formuliere ich einmal ganz vorsichtig. Dabei geht es darum, dass Petitionen, die bereits eingebracht sind, in der nächsten Gesetzgebungsperiode nicht mehr behandelt werden, nicht in diese „mitgenommen“ werden. Nunmehr besteht aber die Möglichkeit, dass sie zumindest online und auch mit den angeforderten Stellungnahmen weiterhin einsehbar sind.

Was die Arbeit im Ausschuss betrifft, war es, was uns immer geeint hat, natürlich das gemeinsame Anliegen, den Petitionsausschuss weiter aufzuwerten. Das hat auch Erfolg gezeitigt. Vieles ist gelungen. Wir haben heute schon gehört, dass von 285 Initiativen 80 Fachausschüssen zugewiesen werden konnten.

Wir sind uns bei den Geschäftsordnungsänderungen, die wir intensiv diskutiert haben, bisher noch nicht einig geworden. Ich muss aber sagen, dass sich alle Fraktionen an den Gesprächen beteiligt haben, dass sie intensiv und engagiert gearbeitet haben, dass wir miteinander in Brüssel und Deutschland unterwegs waren, um aus guten Beispielen in anderen Ländern zu lernen.

Ein Dank an dieser Stelle an die Frau Präsidentin des Nationalrates, die diese Reisen ermöglicht hat, die die Arbeit des Ausschusses auch immer sehr interessiert verfolgt hat und es uns, die wir im Petitionsausschuss die Arbeit leisten, ermöglicht hat, die Bürgeranliegen im Tätigkeitsbericht des Parlaments an einem sehr prominenten Platz zu positionieren.

Ein Dank auch an die Parlamentsdirektion für die professionelle Begleitung des Aus­schusses, auch für die Neuauflage des Folders „Bürgerinnen und Bürger bringen Themen ein“, für die eindrucksvolle Statistik, die heute eingetroffen ist, und nicht zuletzt auch einen Dank an die Frau Vorsitzende Ursula Haubner, die mit Umsicht und manchmal auch mit viel Geduld den Ausschuss geleitet und damit auch zur sehr konstruktiven Stimmung im Ausschuss beigetragen hat. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Petitionen und Bürgerinitiativen sind wichtige Instrumente der direkten Demokratie, und der Petitionsausschuss ist ein offenes Tor für Bürgeranliegen ins Parlament, und so soll es auch bleiben. (Beifall bei ÖVP und BZÖ sowie des Abg. Keck.)

12.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kunasek. – Bitte.

 


12.26.53

Abgeordneter Mario Kunasek (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir Freiheitliche stehen für Reformen. Wir Freiheitliche sagen aber auch ganz klar Nein, wenn über die Bevölkerung drübergefahren wird. Jetzt weiß ich schon, dass das Folgende von dem einen oder anderen, vor allem von steirischen Abgeordneten von den anderen Parteien wahrscheinlich nicht goutiert wird, aber wir müssen auch ein Thema besprechen, für das 2 000 Menschen ihre Unterschrift abge­geben haben, um für den Erhalt eines Bezirksgerichts zu kämpfen. Für uns Freiheit­liche ist ganz klar kein Mehrwert erkennbar, wenn man dieses Bezirksgericht schließt.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen vom Bezirksgericht in Frohn­leiten, das im Sommer geschlossen werden soll, wovon 42 000 Menschen betroffen sein werden, wenn es künftig darum geht, den Amtstag zu besuchen, Behördenwege zu erledigen. Sie müssen dann in das 30 Kilometer entfernte Graz fahren.

Frau Abgeordnete Steibl, ich weiß schon, dass Sie wahrscheinlich über ein Auto verfügen und dass Sie auch in einem Alter sind, in dem es für Sie kein Problem darstellt, das Bezirksgericht in Graz zu erreichen, aber für viele, gerade auch ältere Men­schen in Frohnleiten und Umgebung ist das sehr wohl ein Problem.

Wie gesagt: Es betrifft 42 000 Menschen, 2 000 davon haben hier unterschrieben. (Der Redner hält ein mit blauen Bändchen verschnürtes Bündel an Schriftstücken in die Höhe.) Das ganz einfach vom Tisch zu wischen und zu sagen, das interessiert uns nicht, das ist nicht redlich. (Zwischenrufe.)

Ich sage ganz offen, gerade auch an die Abgeordneten aus der Steiermark gerichtet, es wäre gut und Sie wären gut beraten, wenn Sie auch für Ihre Wähler entsprechend das Wort ergreifen würden. (Weitere Zwischenrufe.) – All jenen, die jetzt aufgeregt hereinschreien: Sie haben die Möglichkeit, hier herunter zu kommen und den Wählern in Graz-Umgebung, nördlich von Graz zu erklären, warum man dieses Gericht schließt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte noch auf die Argumente eingehen, warum man dieses Bezirksgericht schließt. Wir können natürlich über strukturelle Reformen reden, aber hier, in diesem konkreten Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollte man sich das näher anschauen.

Erstes Argument: besseres Service. In Grazer Gerichten soll besseres Service geboten werden. Jetzt frage ich mich, abgesehen davon, dass das ein Schlag ins Gesicht der Bediensteten des Bezirksgerichts Frohnleiten ist, wenn man behauptet, dass dort anscheinend nicht gut gearbeitet wird, warum erst vor einigen Jahren in einer Unter­suchung des Ministeriums, in der 141 Gerichte entsprechend untersucht wurden, die Effizienz des Bezirksgerichts Frohnleiten als sehr, sehr gut dargestellt wurde; es war unter den Top 10 zu finden.

Das zweite Argument, das kommt, sind die Einsparungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Objekt für das Bezirksgericht Frohnleiten wird von der Stadtgemeinde Frohnleiten dem Bundesministerium für Justiz mietfrei zur Verfügung gestellt. Betriebskosten fallen allerdings an, und ich darf Ihnen aufgrund einer Anfrage­beant­wortung – also keine erfundenen Zahlen – auch berichten, wie hoch diese Betriebs-kosten waren und sind: im Jahr 2010 unglaubliche 1 370 € im Monat, im Jahr 2011 3 010 € und im Jahr 2012 2 544 €.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von einem Einsparungspotenzial kann da nicht gesprochen werden, weder, was die Infrastruktur betrifft, noch, was das Personal betrifft, denn klarerweise wird keiner entlassen, sondern diese Beamten, diese Bediensteten werden im Bezirksgericht Graz-West weiterbeschäftigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Insgesamt ist es – damit komme ich auch schon zum Ende meiner Ausführungen – nicht nur für mich, sondern auch für die betroffenen Bürgermeister, die übrigens zu einem Großteil nicht freiheitlich sind, sondern SPÖ- und ÖVP-Bürgermeister sind, und auch für einen Großteil der Ge­meinderäte, die auch breitest über alle Gemeinderatsfraktionen und Gemeinden hinweg diese Petition unterstützt haben, überhaupt nicht verständlich, wie man her­gehen kann und drüberfährt in einem Bereich  (Abg. Steibl: Was heißt hier „drüber­fährt“? Es ist lange genug verhandelt worden!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 73

Frau Abgeordnete, Sie kommen aus dem Bezirk Graz-Umgebung und wissen genau, dass gerade nördlich von Graz, im Gebiet Frohnleiten alles andere als die Ausdünnung der ländlichen Infrastruktur auf der Tagesordnung stehen sollte. Trotzdem wird dieses Bezirksgericht geschlossen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf deshalb auch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung der Schließung des Bezirksgerichtes Frohnleiten

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, zum Wohle der Bevölkerung, auf die Schließung des Bezirksgerichtes Frohnleiten zu verzichten.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren und insbesondere meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten aus der Steiermark, aus dem Bezirk Graz-Umge­bung, nehmen wir 2 000 Unterschriften, die hier sind (der Redner hält neuerlich das Bündel an Schriftstücken in die Höhe) – Frau Abgeordnete, wir können uns das gerne einmal gemeinsam anschauen, vielleicht kennen wir ja den einen oder anderen auch, dem Sie dann erklären müssen, warum wir weitere Schritte setzen, um Frohnleiten, um die Infrastruktur nördlich von Graz weiter auszudünnen –, nehmen wir die ernst!

Ich fordere alle steirischen Abgeordneten auf, diesen Antrag entsprechend zu unter­stützen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.31


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung der Schließung des Bezirksgerichtes Frohnleiten

eingebracht im Zuge der Debatte in der 209. Sitzung des Nationalrates der XXIV. GP, am14. Juni 2013 zu Tagesordnungspunkt 2

Das Bezirksgericht Frohnleiten (Bezirk Graz-Umgebung) soll laut den Plänen der Justizministerin im Juli 2013 geschlossen werden. Durch die Schließung des Bezirks­gerichtes werden seitens der Bevölkerung eine weitere Ausdünnung der ländlichen Infrastruktur sowie eine erhebliche Schlechterstellung der gesamten Region befürchtet. Im Gerichtssprengel werden ca. 42.000 Menschen im Norden von Graz durch das BG Frohnleiten betreut. Eine Schließung dieses Standorts würde für die Betroffenen eine massive Verschlechterung bedeuten, da der „Zugang zum Recht“ erschwert werden würde. So müssten die Rechtsuchenden beispielsweise über 30 km zum, nach der Schließung des BG Frohnleiten zuständigen, BG Graz-West fahren, um den Amtstag zu besuchen. Es ist zu befürchten, dass dieser Weg, speziell für Senioren nur äußerst schwer zu bewerkstelligen sein wird. Das BG Frohnleiten hat seinen Sitz in einem historischen Gebäude am Hauptplatz der Stadt Frohnleiten. Dieses Gebäude, in das von der Stadt Frohnleiten vor einigen Jahren EUR 700.000,-- investiert wurden, wird


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 74

dem Bundesministerium für Justiz mietfrei zur Verfügung gestellt. Zum Zeitpunkt der Investition wurde der Stadt Frohnleiten seitens des BMJ zugesagt, dass der Gerichts­standort erhalten bleiben würde. Aus diesem Gesichtspunkt erscheinen die ange­strebten Einsparungen äußerst unwahrscheinlich, da keinerlei Mietkosten für das Gerichtsgebäude anfallen. Auch die logistischen Probleme sowie die Kosten, die durch den Umzug der 20 Bediensteten an das BG Graz-West entstehen würden, sind nicht zu vernachlässigen. Aus diesen schwerwiegenden Gründen ist eine Schließung des Bezirksgerichtes Frohnleiten auf jeden Fall zu verhindern. Der ländliche Raum muss gestärkt, und der „Zugang zum Recht“ sichergestellt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, zum Wohle der Bevölkerung, auf die Schließung des Bezirksgerichtes Frohnleiten zu verzichten.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


12.31.54

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Kunasek hat verschwiegen, sollte man ergänzen, dass seine Fraktion im Ausschuss auch der Kenntnisnahme zugestimmt hat, das war näm­lich einstimmig im Petitions- und Bürgerinitiativenausschuss. Das zum Thema Popu­lismus vonseiten der FPÖ. (Abg. Auer: Oho!)

Jetzt möchte ich aber anschließen an die Ausführungen der Kolleginnen und Kollegen, die meiner Meinung nach sehr, sehr berechtigt hervorgestrichen haben, dass sich die Arbeitsweise des Ausschusses eindeutig verbessert hat, dass die Bilanz des Ausschusses Petitionen und Bürgerinitiativen im österreichischen Parlament bezeugt: Wir haben etwas weitergebracht! Also die Kolleginnen und Kollegen gemeinsam, und zwar war das durchaus nicht immer einfach, das muss man klar sehen, auch innerhalb der Fraktionen nicht einfach durchzusetzen, dass dort ein anderes Prinzip herrscht, nämlich das Prinzip, den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet zu sein und deren Anliegen und nicht das Sachargument in den Vordergrund zu stellen, also die Frage, ob ich jetzt für dieses Anliegen oder dagegen bin, sondern die Frage, wie ein Bürgeranliegen ordentlich und ausführlich im österreichischen Parlament behandelt wird.

Das war unsere Maxime, und der haben wir uns immer besser und immer mehr angenähert, und das ist auch der Grund, warum wir und auch ich persönlich diesem Bericht heute zustimmen, weil nämlich wesentliche Anliegen auch aus meiner Sicht den richtigen Weg gefunden haben.

Ich möchte dafür Beispiele anführen, klarerweise die Petition zu den Maisbeizmitteln, zu den Neonicotinoiden. Wir haben in dem Fall einstimmig eine Zuweisung an den Landwirtschaftsausschuss beschlossen. Oder auch die Bürgerinitiative für die Ge­währung – das ist ein bisschen ein komplizierter Text –, für die allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung; so lautet der Titel dieser Bürgerinitiative konkret. Bekannter ist sie sozusagen unter dem Kurzbezeichnung Heini Staudinger und GEA, also die


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Waldviertler Bürgerinitiative, die sich dafür einsetzt, dass die Kunden und Konsu­mentInnen aktiv teilnehmen können an der Entwicklung von Betrieben und nach­haltigen Entwicklungen in der Wirtschaft.

Diese Bürgerinitiative möchte ich besonders hervorstreichen, weil damit im Zusam­menhang eines sichtbar geworden ist: Bürgerinnen und Bürger sind sogar fähig und bereit, in ihren Stellungnahmen Gesetzesvorschläge einzubringen. Zu dieser Bürger­initiative gibt es nämlich auch einen konkreten Gesetzesvorschlag der BürgerInnen, und wir haben das zu Recht dem Finanzausschuss zugewiesen. Also ich finde, das ist eine sehr, sehr solide, saubere Vorgangsweise, und freue mich, dass wir das gemeinsam tragen konnten.

Beim Thema Agrotreibstoffe muss ich Frau Kollegin Höllerer widersprechen. Sie hat gesagt, ich hätte im Ausschuss gemeint, es bestehe kein akuter Handlungsbedarf. Ich meinte im Ausschuss damit, dass derzeit die Europäische Union am Arbeiten ist, und das heißt aber noch lange nicht, dass wir nichts tun müssen und nichts tun können. Ich war daher ja auch gegen eine Zurkenntnisnahme, sondern für die Zuweisung an den Landwirtschaftsausschuss, um dort mit dem Kollegen Auer und anderen die Möglichkeiten in Österreich zu diskutieren. Leider hat das keine Mehrheit gefunden.

Summa summarum können wir sagen, dass die Aufmerksamkeit für BürgerInnen­anliegen und die Möglichkeiten im Parlament, diese zu diskutieren, enorm zugenom­men haben.

Kollege Jury, diese Petition habe ja ich gemeinsam mit Kollegin Bayr von der SPÖ eingebracht. Das nur zur Information! Es war ja unser Anliegen, gemeinsam mit NGOs von Global 2000 bis zu den grünen Bäuerinnen und Bauern das Ziel, dass wir die Beimengung von Agrosprit zum normalen Treibstoff reduzieren, dass wir keine Ausweitung wollen, wie das der Landwirtschafts- und Umweltminister Berlakovich wollte, der dann ja nur in die Knie gegangen ist, weil die Kommission einen Stopp verordnet hat, nicht wahr. Gott sei Dank, sage ich.

Diese Initiative ist ein offenes Thema. Wir werden das in der nächsten GP in der einen oder anderen Weise sicher weiter verhandeln und diskutieren müssen, und die euro­päischen Entscheidungen stehen noch aus.

Abschließend: Bürgerinnen und Bürger kennen das Instrument jetzt. Auch ein Dank an die Vorsitzende, Kollegin Haubner. Sie hat wirklich auch alle Instrumente und Mög­lichkeiten genutzt: das Gespräch mit der Präsidentin, die Möglichkeit, sich auch im europäischen internationalen Kontext auszutauschen. Das war sehr, sehr wertvoll. Das hat uns teilweise auch die Augen geöffnet zum Beispiel für die wirklich enorme Ressourcenfülle, die im Deutschen Bundestag vorhanden ist, was die Betreuung des Petitionen- und Bürgerinitiativenausschusses im Deutschen Bundestag betrifft. Davon können wir nur träumen.

Die Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft ist auch ein Thema. Ein Teil der BürgerInnenanliegen sind natürlich dort verortet, und das ist auch gut so. Ich finde die Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft also weiterhin notwendig.

In diesem Sinne haben wir am Ende der GP noch einmal einen guten Sammelbericht vorgelegt und den Großteil auch gemeinsam beschlossen.

Ein Dank an die Bürgerinnen und Bürger an dieser Stelle, die mit ihrem Engagement wirklich auch Bewegung, Dynamik ins Parlament bringen. Ich glaube, dass wir weiter­arbeiten müssen. Kollegin Haubner und ich und auch Scheibner und Musiol haben einen Antrag eingebracht, der noch nicht ganz akkordiert ist zwischen den Parteien, aber im Geschäftsordnungsausschuss auch noch eine Stärkung bringen soll, nämlich die Online-Einbringung von Bürgerinitiativen ermöglichen soll.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 76

Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass auch Resolutionen an die Bundesregierung, an den Nationalrat, die in Gemeinderäten beschlossen werden, in Zukunft automatisch und effizient im Parlament behandelt werden. Es macht keinen Sinn, wenn wir in Gemeinderäten parteiübergreifende Entschließungen haben, die dann hier im Parla­ment ignoriert werden. Das kann es doch nicht sein! Auch im Interesse der eigenen Kolleginnen und Kollegen draußen vor Ort, in den Gemeinden, ist das also ein wich­tiges Anliegen, das wir gemeinsam vorantreiben könnten.

Es gibt also etwas zu tun. Die GP ist noch nicht ganz zu Ende. Nächste Woche haben wir den Geschäftsordnungsausschuss. Ich hoffe auf eine gemeinsame Entschließung in unserem Sinn und freue mich schon auf die Verhandlungen. – Danke. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

12.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


12.38.04

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sammelbericht für Petitionen und Bürgerinitiativen ist eine wichtige Angelegenheit für die Bürger.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Petition Nummer 128 betreffend Schaffung eines Bundesgesetzes über die Kostentragung der Suche und Beseitigung von Kriegsrelikten ist eine ganz wichtige Angelegenheit, die Kollegin Lohfeyer bereits angesprochen hat. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wissen Sie, was diese Petition für einen Eingangsstempel trägt? – 28. Oktober 2011! So wird mit den Anliegen der Bevölkerung und der Bürger und einem einstimmigen Landtagsbeschluss von der Bundesregierung umgegangen, obwohl wir alle wissen, meine sehr verehrten Damen und Herren, das am 17. Oktober 2012 die Stadt Salzburg den Prozess um die Fliegerbombenbergung verloren hat. – Soweit zur raschen Umsetzung der Bürger­anliegen durch diese Bundesregierung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir noch eine kurze Stellung­nahme zur Bürgerinitiative Nummer 60, die das Schächten betrifft. Gestern haben wir hier im Hohen Haus über den Tierschutz diskutiert. Tierschutz ist wichtig und richtig, das steht außer Frage. Dann schaffen wir doch, meine sehr verehrten Damen und Herren, endlich das Tierleid ab und verbieten das Schächten ohne vorherige Betäu­bung! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

12.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


12.39.39

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Es ist heute der letzte Sammelbericht des Petitions- und Bürger­initiativenausschusses auf der Tagesordnung, und es zeigt nicht nur dieser Bericht, sondern auch die sehr gute Übersicht der Parlamentsdirektion, dass das ein Aus­schuss ist oder ein Ausschuss gewesen ist, der sehr fleißig war.

Der Ausschuss hat nicht nur sehr viele Themen umfassend behandelt, sondern zeigt uns in erster Linie auch, wie engagiert die Bürgerinnen und Bürger sind, die bei uns ihre Anliegen eingebracht haben. Das reicht von Unterstützungen in Papierform bis hin zur elektronischen Unterstützung, von einigen hunderten Unterschriften bis zu mehreren tausenden, je nach Anliegen und natürlich auch je nachdem, wie gut sich Bürgerinnen und Bürger auch mit ihrem Anliegen organisieren können. Ich denke, das ist nicht nur für uns, die im Ausschuss gewesen sind, ein sehr, sehr gutes Zeichen, sondern sollte eigentlich für alle Vertreterinnen und Vertreter hier im Parlament eine


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positive Botschaft sein, hier nicht nachzulassen, weiterzuentwickeln und noch mehr zu tun, damit die eine oder andere Hürde, die noch vorhanden ist, beseitigt wird. (Beifall beim BZÖ.)

Ich möchte gleich zu Beginn auch meinen Dank – ich habe es im Ausschuss schon gesagt – an die Parlamentsdirektion richten, an Mag. Zimmermann und Mag. Blümel. Hier haben zwei Personen uns gut unterstützt und etwas bewältigt, wofür es in anderen Ländern einen ganzen Stab von Beamten gibt. Hier war wirklich ein sehr großes Enga­gement zu spüren. Ich möchte auch hier noch einmal im Plenum herzlich Danke sagen, auch allen Fraktionsvertreterinnen und -vertretern, weil wir meistens versucht haben, gemeinsam für die Bürgerinnen und Bürger etwas zu erreichen.

Was wir nicht ganz erreicht haben, unter anderem, Kollege Keck: Wir wollten heute an erster Stelle sein. Sie haben diesen Wunsch besonders geäußert im letzten Aus­schuss. Ich glaube, wir haben uns alle bemüht, aber ich sage: Wir haben sozusagen die Silbermedaille erreicht, was die Positionierung anbelangt, und das ist auch gut. Ich denke dabei nur an die Zeiten, wo das ganz weit hinten war, und daher freue ich mich auch darüber. (Allgemeiner Beifall. – Abg. Keck: Der Zweite ist schon ein Erfolg! – Abg. Auer: Das ist positiv!)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte drei Initiativen herausgreifen, zwei Bürgerinitiativen und eine Petition. Die Petition 197: Das ist ein Problem. Sie betrifft die Doppelbesteuerung für zehntausende Pensionistinnen und Pensionisten, die aus Deutschland eine kleine Pension beziehen. Hier haben wir mit großer Zeitverzögerung, muss ich sagen, im letzten Ausschuss beziehungsweise in den letzten Wochen ein Ergebnis erzielt. Aber ich möchte das trotzdem zum Anlass nehmen und noch einmal über die Historie berichten und dann aufzeigen, wie wichtig es ist, dass man sich wirklich in so wichtigen, essentiellen, auch sozialen Angelegenheiten nicht so viel Zeit lässt.

Das BZÖ hat am 18. November 2011 einen Antrag betreffend Doppelbesteuerung für die Pensionistinnen und Pensionisten eingebracht und hat hier gefordert, eine Be­ratungsstelle zu schaffen und das Ganze einer unbürokratischen Lösung zuzuführen, indem Verhandlungen mit Deutschland geführt werden. Ich selbst war nicht in diesem Ausschuss, in dem das das erste Mal besprochen wurde, aber Kollege Westenthaler hat mir gesagt, dort habe es nur Gegenstimmen gegeben, es habe mehr oder weniger niemanden interessiert.

Das Problem ist aber immer heißer geworden – sage ich jetzt einmal –, und dann hat dieser Antrag des BZÖ Gott sei Dank in einen gemeinsamen Sechs-Parteien-Antrag gemündet. Aber der ist erst am 20. März 2013 eingegangen. Also es sind eineinhalb Jahre vergangen, in denen nichts passiert ist. Und dann noch einmal mit einer etwas größeren Verzögerung hat es richtigerweise eine Initiative des Seniorenrates gegeben, aufgrund derer wir auch im Petitionsausschuss das jetzt behandelt haben. Das Ergeb­nis ist herzeigbar. Es gibt jetzt eine Ombudsstelle beim Finanzministerium, und es werden auch für besondere Härtefälle – denn es gibt sehr, sehr viele Pensionistinnen und Pensionisten, die eine ganz kleine Pension bekommen – Lösungen durch Verhandlungen gesucht.

Also hier sieht man: Man kann etwas schaffen, wenn alle davon überzeugt sind. Nur: Manchmal sollte es eben etwas schneller gehen, und man sollte vielleicht die Scheuklappen abnehmen, wenn ein Antrag von der Opposition kommt, und ihn nicht einmal fürs Erste ablehnen. Aber das Ergebnis ist positiv. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Eine Bürgerinitiative, die mir auch sehr wichtig ist, ist die Bürgerinitiative Nummer 58. Hier geht es um die Einführung eines eigenständigen Unterrichtsfaches „Politische


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Bildung“. Wir alle wissen, dass die jungen Menschen heute mit 16 Jahren schon wäh­len können. Viele von uns sind ständig zu Diskussionen, auch in Schulen, eingeladen, und man spürt sehr oft, dass hier wenig Wissen, wenig Information über Demokratie, über politische Zusammenhänge und Ähnliches vorhanden ist. Es geht da nicht um parteipolitische Werbung für die einzelnen Parteien, sondern darum, einfach das Grundgerüst der Demokratie zu erkennen, zu erfassen und auch zu wissen, wie wichtig es ist, wählen zu gehen und auch seine Entscheidung treffen zu können, im besten Sinne des Wortes.

Darüber haben wir intensiv diskutiert, und diese Bürgerinitiative wird jetzt dem Unter­richtsausschuss zugewiesen. Ich finde, das ist total richtig, denn dort gehört sie auch hin – in den Unterrichtsausschuss! –, dort muss sie weiterbehandelt werden. Ich habe aber heute gesehen, auf der Tagesordnung für den Unterrichtsausschuss, auf dem Vorschlag für die nächste Woche steht sie aber nicht drauf. Ich ersuche daher alle Kolle­ginnen und Kollegen – ich habe mich schon dafür eingesetzt –, sich auch dafür einzusetzen, dass diese Bürgerinitiative nächste Woche auf der Tagesordnung im Unterrichtsausschuss ist. Ich hatte den Eindruck, dass uns allen das ein besonderes Anliegen ist.

Eine zweite Bürgerinitiative, wo ich nicht einverstanden und nicht zufrieden bin, was damit geschehen ist, ist die Bürgerinitiative aus einer Region in Oberösterreich, und zwar aus der Region Schärding im Mühlviertel. Wir wissen, die Innviertler sind Kämp­fer, wenn es darum geht, etwas durchzusetzen. Also es ist kein österreichweites Problem, sondern es ist ein starkes regionales Problem – aber zu Recht! Schärding ist eine Tourismusstadt, eine Kurstadt, ein Wirtschaftsstandort, weil auch Bezirksstadt. Schärding hat sehr viele Pendlerinnen und Pendler, die täglich auspendeln, aber auch solche, die Wochenpendler sind. Dort gibt es nur einmal am Tag in der Früh um 5.50 Uhr einen Schnellzug, der am Bahnhof hält, und das zweite Mal um 22.49 Uhr, glaube ich. Das ist ein Zug, der von Wien beziehungsweise Linz kommt und in Schärding Stopp macht. Das ist natürlich indiskutabel, vor allem auch deshalb, weil der Bahnhof jetzt ausgebaut wird und man gar nicht weiß, ob es weitere Halte­mög­lichkeiten für Schnellzüge gibt. Gerade auch für Gäste aus Deutschland, die in die Kur-und Tourismusstadt Schärding kommen, ist das ein unhaltbarer Zustand. (Beifall beim BZÖ.)

Es hat eine Stellungnahme vom BMVIT gegeben; die Kolleginnen und Kollegen kennen sie alle. Ich sage: nichtssagend. No na! (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Daher war mein Antrag, eine Stellungnahme von den ÖBB einzuholen. Das ist eigentlich das Logischste. (Abg. Dr. Pirklhuber: Richtig!) Was sagen die ÖBB dazu?

Der Bürgermeister der Stadt Schärding – da ist auch in dieser Petition drinnen –, Ing. Angerer von der ÖVP, sagt:

„Wir weisen die ÖBB bei jeder Gelegenheit gebetsmühlenartig darauf hin, dass die Stadt und die gesamte Region bessere Schnellzugverbindungen braucht. Vor zwei Jahren hat die ÖBB zugesagt, dass im Zuge des Bahnhofumbaus über mehr Schnell­zug-Stopps gesprochen werden könnte. Die Bahn entscheidet ziemlich autark. Wir haben derzeit nichts Greifbares.“

Also es wäre ja logisch zu sagen: Wie schaut es jetzt aus im Jahre 2013, liebe ÖBB?

Daher ist mir das wirklich unverständlich, warum man 2 000 Unterschriften – mittler­weile sind 2 000 Unterschriften zu diesem Problem eingegangen – wegwischt und sagt: Das genügt eh! Das BMVIT hat das gesagt, und da wird schon irgendwann einmal etwas kommen!


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Das ist – leider Gottes, muss ich sagen – eines der Beispiele, wie man mit Bürger­an­liegen nicht umgehen soll! Das hat nichts mit Parteien und Ähnlichem zu tun, sondern da bringen sich alle unterstützend ein, die in dieser Region wohnen.

Ich persönlich werde natürlich auch weiterhin diese Bürgerinitiative unterstützen, weil sie auch aus Oberösterreich ist. Die Initiative hat schon angekündigt, sie wird sich jetzt persönlich an die ÖBB wenden, sie wird sich auch persönlich an den zuständigen Verkehrslandesrat wenden und sie wird weiter Unterschriften sammeln und einbringen, damit man sieht, dass das nichts mit Wahlen und Ähnlichem zu tun hat (Abg. Huber: Richtig!), sondern dass über die Wahlen hinaus Schärding das Recht hat, hier eine klare Antwort zu bekommen.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich teile die Sicht vieler meiner Vorredner, dass wir einiges in diesem Ausschuss erreicht haben, nicht nur, dass wir gut zusammengearbeitet haben, auch mit der elektronischen Unterstützung, sondern auch mit unseren Kontakten außerhalb des Petitionsausschusses, bis nach Brüssel. Aber ich bin auch der Meinung, dass wir die Instrumente, die uns zur Verfügung stehen, absolut verbessern und verschärfen müssen.

Kollege Pirklhuber hat es schon angesprochen: Die elektronische Einbringung wird heute noch ein Thema bei der Ersten Lesung des Antrages sein, der schon ange­kündigt wurde. Ich glaube, wir brauchen beides: Wir brauchen die Papierform und wir brauchen die Möglichkeit der elektronischen Einbringung, denn die Menschen können nicht ganz unterscheiden, ob sie nur unterstützen dürfen, und fragen dann natürlich: Und wie bringe ich es ein? Wichtig ist auch, glaube ich, dass wir weiter darüber informieren, was Petitionen sind, was Bürgerinitiativen sind, wie man diese einbringen kann.

Ein kleiner Beitrag, aber für uns ein sehr schöner, da wir ihn uns auch gemeinsam erkämpft haben, ist dieser Folder. (Die Rednerin hält die Broschüre mit dem Titel „Bürgerinnen und Bürger bringen Themen ein!“ in die Höhe.) Bürgerinnen und Bürger bringen Themen ein – den hat uns die Parlamentsdirektion gemacht und zur Verfügung gestellt. Ich würde jede Fraktion bitten, das auch unter die Leute zu bringen, den Menschen das auch zu geben, und nicht nur in den eigenen vier Wänden zu horten. Wir wissen eh alle, wie es geht.

Das muss man wirklich hinaustragen, denn man wird auch immer wieder von Bür­gerinnen und Bürgern gefragt: Was geschieht jetzt eigentlich mit meinen Anliegen, was macht Ihr damit? Denen zu erklären, das ist jetzt zur Kenntnis genommen worden, das ist alles ein bisschen problematisch. Also wir müssen in Zukunft hier auch in der Wortwahl etwas bürgerfreundlicher werden. Wir müssen einfach mehr hinhören und schauen, wo Hürden sind, die wir noch überwinden müssen. Wir wären, glaube ich, auf einem ganz guten Weg gewesen, aber ich bin mir sicher, dass auch in der neuen Legislaturperiode dieser Ausschuss auf einem guten Weg sein wird.

Ich möchte auch noch auf das hinweisen, was wir nicht geschafft haben: Wir haben vorgehabt, mehr mit den Ländern zu kooperieren, wenn Sie sich erinnern. Viele haben ja einen Petitionsausschuss. Wir haben vorgehabt, auch mehr mit dem Bundesrat zu kooperieren. Der hat auch einen Petitionsausschuss. Da weiß keiner davon, was beim anderen eigentlich los ist.

Was geglückt ist und verstärkt wurde, das ist die Zusammenarbeit mit der Volks­anwaltschaft. Ich denke, die muss auch weiter stark vorhanden sein, da es hier um ähnliche Probleme und ähnliche Themen geht, damit man sich hier austauschen kann.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 80

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gut begonnen. Wir haben einiges erreicht, aber wie es so schön heißt: Es ist noch viel zu tun im Sinne der österreichischen Bevölkerung! – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

12.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jury. – Bitte.

 


12.53.00

Abgeordneter Josef Jury (FPÖ): Herr Präsident! Noch einmal zur Problematik des Petitions- und Bürgerinitiativenausschusses: Es ist schon so, dass wir eigentlich immer davon reden, die direkte Demokratie zu stärken. Wenn man sich aber die Vorgangs­weisen, teilweise im Ausschuss selbst, näher anschaut, dann sieht man, wie im Wege von Tricksereien und Schummeleien Bürgerbegehren, die für jeden einzelnen Bürger sehr essentiell sind, sobald sie einmal eingebracht worden sind, ganz gleich, ob von 500 Leuten, ob von 2 000 Leuten, ob das Länderinteressen betrifft, ob das Staatsinter­essen betrifft, ob das von globalem Interesse ist, wie etwa gesunde Ernährung und saubere Umwelt, in diesem Ausschuss einfach versanden. Sie versanden in Aus­schüssen, etwa durch Anträge zu Stellungnahmen von verschiedenen Ministerien oder Institutionen, und werden dann irgendwann im Plenum enderledigt, indem sie zur Kennt­nis genommen werden. Es passiert aber nichts für die Anliegen der Unter­zeichner dieser Petitionen und für die Anliegen der betroffenen Bürger bei den Bürgerinitiativen.

Noch einmal zurück zur Initiative für die Erhaltung des Bezirksgerichts Frohnleiten: Wir haben natürlich für die Kenntnisnahme gestimmt, um dieses Problem endlich einmal ins Plenum zu bringen, denn durch Zuweisungen an Ausschüsse oder durch Auffor­derungen zu Stellungnahmen der verschiedenen Ministerien versandet diese Initiative, und so gehen diese wirklich wichtigen Dinge für die Bürger unter.

Ich möchte aber auch noch etwas zu einer Initiative, wo es um die allgemeine Freiheit der Kreditgewährungen geht, sagen. Jetzt ist es schon so weit, dass durch die verfehlte Politik der Europäischen Union, auch die verfehlte Integration, nicht mehr nur der kleine Gewerbetreibende, nicht nur mehr der kleine Bauer, nicht nur mehr der kleine Händler zum Aufgeben gezwungen wird, sondern dass es jetzt durch Basel III, durch Kreditklemmen, auch um die kleinen regionalen Genossenschaftsbanken geht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das wird auch die Aufgabe in der nächsten Gesetzgebungsperiode werden: nämlich gegen diese Machenschaften anzukämpfen! – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

12.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Tadler. – Bitte.

 


12.56.17

Abgeordneter Erich Tadler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Als Salzburger Abgeordneter liegt mir natürlich die Petition 128 zur Schaffung eines Bundesgesetzes über die Kostentragung der Suche und Beseitigung von Kriegsrelikten besonders am Herzen. Die Geschichte der Entsorgung von Flieger­bomben in Salzburg scheint eine wirkliche Bilanz des Schreckens zu sein. Die letzte Hoffnung der betroffenen Grundeigentümer war gerade diese Petition. Doch die Bun­desregierung weigert sich immer noch beharrlich, die Kosten für die gezielte Blind­gänger-Suche zu übernehmen. Hier werden die Grundbesitzer einfach wie immer im Regen stehen gelassen. (Zwischenruf des Abg. Prähauser.) – Stefan, es ist so! Heute wird diese Petition zur Kenntnis genommen. Eine chaotische Geschichte ging diesem Prozess voraus. Zuerst war das Innenministerium, jetzt ist das Verteidigungs­minis­terium zuständig, das chronisch unter Geldnot leidet.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 81

In der Stadt Salzburg schlummern noch an die 100 Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg im Boden. Diese könnten jederzeit hochgehen. Beim Entschärfen von alten Kriegsrelikten wurden immer wieder Opfer beklagt. So war es auch im Jahr 2003, als beim Entschärfen einer Fliegerbombe zwei Entminungsspezialisten des BMI den Tod fanden, ein weiterer wurde schwerst verletzt.

Jetzt noch eine kleine Chronologie über die Blindgänger in der Stadt Salzburg: 1965 detonierte eine Fliegerbombe in der Stadt. Zu beklagen war ein Todesopfer. 1996 explodierte ohne jede Vorwarnung ein solches Kriegsrelikt. Zum Glück gab es keine Todesopfer. 2003, wie schon erwähnt, wurden zwei Blindgänger entdeckt, wobei zwei Experten bei der Entschärfung zu Tode kamen. 2006 musste ein Blindgänger ge­sprengt werden. Es gab einen Schaden von 100 000 €. Und wen hat es getroffen? – Die Grundeigentümerin hat es getroffen. Die durfte fleißig zahlen. 2011 konnte gerade noch eine Bombe entschärft werden. Im Zweiten Weltkrieg wurden auf Salzburg 9 284 Bomben abgeworfen, wobei viele davon zwar Blindgänger waren, doch diese sind laut Entminungsdienst mit Spezialzündern ausgestattet, welche jederzeit explodieren können. Seit 70 Jahren wissen wir alle davon, aber nichts wurde unternommen. Zur Kasse werden die kleinen Grundbesitzer gebeten. Das kann es ja wirklich nicht sein.

Jetzt zum Schluss: Auch mein Dank gilt der Vorsitzenden. Sie hat es wirklich bestens, moderat, mit Herzblut gemacht. Es gab auch eine Salzburger Petition, wo ich als stiller Teilhaber dabei war, und sie hat mich unterstützt. Ein Dankeschön geht auch an die anderen Kollegen. Herzlichen Dank noch einmal, Frau Vorsitzende! (Beifall bei BZÖ und Team Stronach.)

12.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


12.59.28

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Kollege Pirkl­huber ist jetzt leider nicht mehr da, aber ich glaube, dass es sicher ein bisschen verfehlt ist, wenn man bei einer Bürgerinitiative, wo über 2 000 Menschen für den Erhalt eines Bezirksgerichtes unterschrieben haben, von Populismus spricht.

Ich bestreite in keinster Weise, dass wir – ich glaube, wir von der Opposition noch mehr als die Regierungsparteien – in dieser Legislaturperiode immer wieder mehr­heitlich gesagt haben, wir haben mit der Kenntnisnahme unsere Probleme. Natürlich ist die Kenntnisnahme ein Schubladisieren. Na ja, man nimmt es eben zur Kenntnis, nicht mehr und nicht weniger. Dass das eine etwas unglückliche Lösung ist und sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann, ist, glaube ich, allen hier im Hohen Hause klar. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Man kann nicht immer nur von direkter Demokratie sprechen, man muss sie auch leben. Man hätte das hier bei den Petitionen und Bürgerinitiativen, man hätte das im zuständigen Ausschuss beweisen können, anstatt vor Wahlen immer nur schön von direkter Demokratie zu sprechen. Direkte Demokratie wäre, meine Damen und Herren, wenn man diese Petitionen und vor allem die Bürgerinitiativen ernster nähme.

Ich appelliere daher an die nächste Regierung, diesen Ausschuss aufzuwerten.

Glauben Sie mir, kein Bürger ist Ihnen dankbar und ist glücklich, wenn er eine Petition oder Bürgerinitiative unterschreibt, sich etwas erwartet, und dann nicht mehr viel davon hört. Man unterstützt ein Anliegen online oder in Papierform, und letztendlich wird das dann ad acta gelegt. Mit der Kenntnisnahme sagen wir, so gottigkeit: Danke, dass sie unterschrieben haben!, nicht mehr und nicht weniger.

Das ist ein Blumensträußchen für die Bevölkerung. Dabei sind die Anliegen den Bürgern wirklich ernst, sie gehen oft auf die Politiker, auf die Initiatoren zu, um unter-


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schreiben zu können. Ich denke, diesen Bürgern ist es mit ihrer Unterschrift wirklich ernst. Wie wir dann damit umgehen, ist nicht ganz glücklich. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Ursula Haubner.)

Kurz will ich noch auf die Bürgerinitiative Nummer 60 bezüglich Schächten eingehen, denn da habe ich auch ein Problem. Wir haben erst gestern den Tierschutz mit Zweidrittelmehrheit in den Verfassungsrang erhoben. Meine Damen und Herren, es ist irgendwo ein zweischneidiges Schwert, wenn man genau weiß, es gibt Schächtungen auf Höfen, in Hinterhöfen, bei denen kein Tierarzt dabei ist, bei denen es keine Betäu­bung gibt, hier aber darüber hinwegschaut und sagt, das falle eben unter die Religions­freiheit.

Das ist ein bisschen billig. Das ist auch nicht ganz ehrlich. Man sollte schon darauf schauen, da entweder ganz, ganz hohe Strafen auszusprechen oder Kontrollen durchzuführen.

Es kann einfach nicht sein, dass man auf der einen Seite den Tierschutz in der Verfassung verankert, wie das gestern hier beschlossen wurde, andererseits aber die Bürgerinitiative für ein Verbot der Schächtungen heute hier so lapidar, wie schon gesagt wurde, zur Kenntnis nimmt. Das ist nicht ganz ehrlich, da müssen wir wirklich ehrlicher sein und sagen: Kontrollieren wir das, schauen wir darauf! Sonst bringt der ganze Tierschutz in der Verfassung relativ wenig. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.03.13

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im letzten Ausschuss wurden nicht weniger als 53 Petitionen und Bürgerinitiativen be­handelt. Während wir das Demokratiepaket diskutieren, erfreuen sich Petitionen und Bürgerinitiativen immer größerer Beliebtheit, das merkt man auch an der Zahl der Online-Unterschriften, die geleistet werden.

Die Themenpalette war diesmal sehr breit, sie reichte von A wie Atomenergie bis Z wie Zinsaufschläge bei den Kreditinstituten. Man sieht also, dass sich der Petitionsaus­schuss wirklich mit allen Themen, die es in diesem Haus gibt, befassen muss.

Ich möchte mich als Tierschutzsprecher meiner Fraktion natürlich mit der Petition zum Schächten befassen. Meine Damen und Herren, Österreich hat eines der besten Tierschutzgesetze in Europa. Wir sind in vielen Belangen ein Vorbild und unsere Tierschutz-Standards sind sehr oft höher als in anderen europäischen Ländern, und das gilt auch für den Fall des Schächtens. Lieber Bernhard Vock, hör zu, ich sage dir einiges dazu!

Als die EU-Verordnung über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung auch bei uns in Kraft getreten ist, war es nicht nötig, das Gesetz zu ändern, weil wir damals schon ein besseres Gesetz hatten, als es die EU-Verordnung vorsah. Dieses Gesetz wurde 2004 – und zwar von allen Parlamentsparteien, auch von der FPÖ – be­schlossen und schaffte damals schon den Spagat zwischen den wichtigen Interessen des Tierschutzes und dem ebenso wichtigen Recht der Religionsausübung, das immerhin in der Verfassung steht, meine Damen und Herren. Ich denke, das war ein natürlicher Kompromiss, und ich behaupte, ein Kompromiss, der heute noch Gültigkeit besitzt.

Im Zuge der EU-Verordnung wurden ja damals vonseiten der EU Stellungnahmen von namhaften europäischen veterinärmedizinischen Universitäten in Bezug auf das


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Schächten eingeholt, und die überwältigende Mehrheit dieser Universitäten hat gesagt, das Schächten sei die schnellste und humanste Art des Tötens, wenn es richtig gemacht wird, weil die Tiere innerhalb von Bruchteilen von Sekunden sterben. – Das sind Aussagen von Experten, und dem habe ich nichts entgegenzusetzen.

Ich möchte aber, meine Damen und Herren, noch einen Rückblick zum Ausschuss machen. Ich bin der dienstälteste Abgeordnete in diesem Ausschuss und ich muss sagen, ich habe in den Petitionsausschüssen in den letzten Jahren viel erlebt. Ich bin immerhin schon elf Jahre Mitglied in diesem Ausschuss, und in dieser Zeit hat es Perioden gegeben, in denen keine einzige Zuweisung an Ausschüsse vonseiten des Petitionsausschusses erfolgt ist. Da wurde immer nur vertagt, bis alle Petitionen und auch alle Bürgerinitiativen verfallen waren. Das gibt es mittlerweile bei den Bürger­initiativen nicht mehr.

Ich denke, dass in den letzten fünf Jahre in diesem Petitionsausschuss viel passiert ist. Ich sage immer, das ist Frauenpower mit einem i-Tüpfelchen. Frauenpower deshalb, weil die Fraktionssprecher im Petitionsausschuss Anni Höllerer, Uschi Haubner, Susanne Winter, Rosa Lohfeyer und – das i-Tüpfelchen – Wolfgang Pirklhuber sind. Ich glaube, diese Frauenpower mit i-Tüpfelchen hat in diesem Petitionsausschuss ein sehr, sehr gutes Klima erzeugt. Wir haben viel erreicht.

Dass wir heute nicht der Tagesordnungspunkt 1 sind, verstehe ich auch, denn ich denke, die Volksanwaltschaft, aus der zwei Volksanwälte ausscheiden, in die zwei neue kommen und die sehr, sehr große Bürgerinteressen vertritt, verdient es, die Nummer 1 zu sein. Ich glaube, wir haben in der nächsten Periode die Möglichkeit, vom zweiten Platz, von der Silbermedaille, wie Uschi Haubner gesagt hat, zur Goldmedaille aufzusteigen, wir werden das erreichen. Ich hoffe, dass all jene, die bis jetzt in diesem Petitionsausschuss führend tätig waren, auch in der nächsten Periode dabei sein werden und das auch weiterhin so handhaben werden wie bisher, dann kann es mit diesem Petitionsausschuss nur so positiv weitergehen wie in den letzten fünf Jahren.

Ich möchte mich bei allen, die ihren Beitrag dazu geleistet haben, recht herzlich bedanken. (Allgemeiner Beifall.)

13.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Franz. 3 Minuten. – Bitte.

 


13.07.05

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich gehe näher auf die Petition der Kollegen Hammer und Kirchgatterer ein. Das Thema dieser Petition ist die verpflichtende Aufnahme der Geschichte der Heimatvertriebenen in die Lehrpläne der Pflichtschulen und in die Schulbücher. Hier wird gefordert, dass die Geschichte der Heimatvertriebenen verpflichtend in den Lehrplänen der Pflichtschulen Berücksichti­gung findet. Es wird aber auch gefordert, dass dieses Thema der Heimatvertriebenen als eigenes Kapitel in den jeweiligen Schulbüchern aufscheint.

Wir haben vom Unterrichtsministerium eine sehr ausführliche Stellungnahme bekom­men. Dieses Thema der Heimatvertriebenen ist wichtig und es soll natürlich auch im Geschichtsunterricht behandelt werden, denn es ist ein wesentlicher Teil der öster­reichischen Geschichte. Allerdings muss man wissen, dass die Lehrpläne Rahmen­pläne sind und deshalb nicht alle Themen einzeln aufgezählt und extra angeführt werden, sondern eben ein Rahmen vorgegeben wird. Da sind dann verschiedene The­men­blöcke angeführt, und ich will ein paar herausnehmen, in denen man dieses Thema der Vertreibungen sehr wohl gut behandeln kann. Im Lehrplan der Haupt­schule, der Neuen Mittelschule und der AHS-Unterstufe sind beispielsweise „Entwick-


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lung und Krise der Demokratie in Österreich – Verfassung, Parteien, Wehrverbände, autoritäres System, Bürgerkrieg, NS-Zeit“ oder „Erinnerungskulturen und deren Wan­del“, und noch viele andere als Themenblock aufgeführt. Dort könnte man dieses Thema der Vertriebenen beispielsweise unterbringen.

In der AHS-Oberstufe ist in der 7. Klasse das Thema der Vertriebenen sogar extra im Lehrplan angeführt.

Vom Unterrichtsministerium ist auch erklärt worden, dass Unterrichtsmaterial sehr wohl zur Verfügung steht, inklusive einem Unterrichtsfilm. Man könnte also sagen, dieses Thema ist wirklich ein Thema im Geschichtsunterricht, wenn es auch nicht dezidiert angeführt ist.

Abschließend noch zum Ausschuss. Ich kann mich dem Lob für die Frauenpower nur anschließen. Ich freue mich auch, dass Kollege Keck das so herausgestrichen hat. Frau Kollegin Haubner, vielen herzlichen Dank! Es ist eine bunte Vielfalt an Themen, die hier behandelt wird, und ich habe den Eindruck, die Bürgeranliegen sind hier in guten Händen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Windbüchler-Souschill und Ursula Haubner.)

13.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. 5 Minuten. – Bitte.

 


13.09.52

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ist ein großes Anliegen in diesem Haus, über alle Parteigrenzen hinweg. Die Vorsitzende des Petitionsausschusses Ursula Haubner und die Fraktionsvorsitzenden haben in diesem Ausschuss immer wieder gezeigt, was möglich ist, und waren auch sehr bemüht, parlamentarische Bürgerbeteiligung tatsächlich umzusetzen.

Erste Schritte sind hier tatsächlich gemeinsam mit allen Fraktionen gemacht worden. Die weiteren großen Schritte, die gilt es natürlich in einer neuen Regierung, in einer neuen Legislaturperiode umzusetzen, auch in der Hoffnung, dass ein neues Regieren und eine neue Form der Bürgerbeteiligung stattfinden können.

Die Anliegen von Bürgern und Bürgerinnen sind wichtig, müssen für dieses Hohe Haus wichtig sein. Gerade im Hinblick darauf, dass auch Bürger und Bürgerinnen eigene Gesetzesvorschläge einbringen können sollten, wäre hier auch an den Pe­titions­ausschuss gedacht.

Rund um die Volksbefragung gab es nicht nur Stimmen von Wehrpflichtbefürwortern und Befürwortern des freiwilligen bezahlten Sozialjahres. Es gab auch viele, viele Stimmen aus der Friedensbewegung. Es gab viele Stimmen, die gesagt haben, schauen wir uns das gesamte System der Sicherung des sozialen Friedens tatsächlich an. Diese Menschen haben auch eine Bürgerinitiative eingebracht – und das ist auch die Petition oder Bürgerinitiative, auf die ich mich beziehen will. Das wäre eine Chance gewesen, über Friedenspolitik und über die Chance von aktiver Neutralitätspolitik tatsächlich zu diskutieren.

Das Anliegen war klar: eine offene und breite Debatte – nicht nur über die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und die Umstrukturierung des Zivildienstes, sondern über die Frage, wie soziale Sicherheit aussieht, wie sozialer Frieden im In- und im Ausland aussieht. Da gab es einige Vorschläge, zum Beispiel die Einführung von staatlich geförderten zivilen Friedensdiensten im In- und Ausland oder die Aufstockung der Entwicklungszusammenarbeit – ein großes und wichtiges Thema –, den fortgesetzten Einsatz für die weltweite – vor allem nukleare – Abrüstung und die verbesserte Kon-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 85

trolle und Verringerung des Waffenhandels für militärische Zwecke – bis hin zur Abschaffung –, die Förderung der Friedensforschung und der Friedenserziehung, die Beibehaltung der immerwährenden Neutralität und – ganz wichtig – die Investition in den Sozialstaat und eine nachhaltige und sozial gerechte Wirtschafts- und Umvertei­lungspolitik.

Das sind umfassende Anliegen, die rund um die Volksbefragung diskutiert wurden. Der Ausschuss hat Stellungnahmen vom Landesverteidigungsministerium, vom Innen­minis­terium und vom zuständigen Außenministerium gefordert, und alle Antworten, alle Stellungnahmen fielen gleich aus, nämlich: von detaillierten Antworten wurde abgesehen. Das ist sehr, sehr schade und das ist auch, finde ich, ein Symptom für die nicht vorhandene Zusammenarbeit der Ministerien mit dem Petitionsausschuss.

Es ist extrem wichtig für die nächste Legislaturperiode, hier genau zu schauen, wie die Ministerien tatsächlich in die Pflicht genommen werden könnten, tatsächlich Stellung­nahmen abgeben zu müssen, sich die Petitionen tatsächlich anzusehen, denn die Ministerien haben sich die Petition nicht durchgelesen. Das kann nicht passiert sein, denn sonst würden sie sich nicht entweder zurückziehen und sagen, das wollen wir nicht beantworten, oder sich zurückziehen und sagen, die Volksbefragung ist so aus­gefallen, und wir reden jetzt nur mehr darüber, wie die Wehrpflicht verbessert werden kann.

All diese Punkte sind auf jeden Fall umzusetzen, im Auge zu behalten. Es wird an einer neuen Regierung liegen, hier eine neue Form der Zusammenarbeit mit den Bürgern und Bürgerinnen und den Ministerien zu gestalten und direkte Demokratie tatsächlich umzusetzen. (Beifall bei den Grünen.)

13.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Huber zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


13.14.06

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Dieser Aus­schuss, diese Petitionen sind wirklich das Instrument, dessen sich die Bürger bedienen sollten, dessen sie sich bedienen können, damit sie direkt auf die Gesetzgebung einwirken können.

Wenn wir uns heute zum Beispiel die Bürgerinitiative anschauen, die die Tiroler Land­wirte zur Sanierung des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes eingebracht haben, dann muss man schon sagen, dass sich diese 7 500 Menschen, die diese Initiative per­sönlich eingebracht haben, die auch einen Gesetzesvorschlag erarbeitet haben, der von etlichen Universitätsprofessoren überarbeitet worden ist, mehr als verdient haben, dass man nicht nur eine Stellungnahme abgibt, sondern dass man schaut, dass man ein Expertenhearing mit Finanzexperten zusammenbekommt, damit man wirklich feststellen kann, welche finanziellen Auswirkungen das haben wird. (Beifall beim BZÖ.)

Eines, glaube ich, hat die ganze Welt erkannt: Nicht die Ureinwohner im Regenwald haben sich ihren eigenen Eigentumsanspruch gestohlen, sondern es waren die Ein­wanderer, die sie enteignet haben. Das kann man, ähnlich wie auch die Beneš-Dekrete, durchaus mit den Praktiken der Tiroler Landesregierung vergleichen. Ich glaube, dass die Tiroler Bauern da nicht die Täter sind, sondern dass sie die Opfer sind. (Abg. Mag. Josef Auer: Nein, das kann man nicht vergleichen!)

Das Einzige, was hier gefordert wird, ist nichts anderes, als dass eine nationale und internationale Expertenkommission, eine wirtschaftliche Expertengruppe feststellt, wer die wahren Eigentümer sind. Kein Bauer, kein Tiroler will irgendetwas in seinem Besitz behalten, was ihm nicht zusteht. Ich glaube, solange es das BZÖ gibt – und Gott sei


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 86

Dank haben wir auch eine so hervorragende Vorsitzende –, werden solche Bürger­initiativen nicht einfach schubladisiert werden.

Auch bezüglich der Petition über die Almfutterflächen, die in diesem Ausschuss behandelt wurde, möchte ich nur ganz kurz die Ehrlichkeit der Volkspartei ansprechen. Man stelle sich vor, da schreibt ein Salzburger Bauer, den ich gerne namentlich nennen kann, ein Herr Johann Gandler im Februar dem Herrn Vizekanzler Außen­minister Spindelegger sein ganzes Leid und was ihm widerfahren ist, dass die AMA mit 100 000 € auch in das Grundbuch geht. Die Leute haben Angst, die Bauern haben Angst, und dann muss man sich einmal diese Doppelmoral vorstellen! In seinem Ant­wortbrief sagt der Herr ÖVP-Obmann, Herr Gandler möge sich doch bitte an die Kammer wenden, die Kammer werde ihn entsprechend vertreten. Und im gleichen Brief – und das muss man sich vor Augen halten – schreibt der Herr Vizekanzler, die Vorgangsweise in dieser Sache wurde mit dem Lebensminister in Abstimmung mit den Kammerpräsidenten und mit dem Bauernbund-Präsidenten beschlossen.

Diese Frechheit muss man sich vorstellen! Da sagt der Herr Vizekanzler, die ganze Vorgangsweise wurde so beschlossen, und dann sollen die Leute noch zu diesen Kammern, die beschlossen haben, dass es nicht ausbezahlt wird, hingehen und sich beraten lassen.

Das ist der falsche Weg. Da wird sich die ÖVP in den Finger schneiden. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz: So ist es, die Finger abschneiden werden sie sich! Die ÖVP ist nicht nur Almenmörder, sondern auch Bienenmörder! Wo die ÖVP werkelt, wächst kein Gras mehr!)

13.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


13.18.00

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Huber, ich bin sicher, dass, ganz egal, wer dem Ausschuss vorsitzen wird, die Bürgeranliegen immer ernst genommen werden, wenngleich auch ich mich bei Frau Kollegin Haubner für ihre sehr umsichtige, sehr kollegiale Vorsitzführung bedanken möchte. Das weiß ich sehr zu schätzen. Ein Danke an Sie, Frau Kollegin Haubner. (Beifall bei SPÖ und BZÖ.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin aber auch davon überzeugt, dass es in Zukunft Bürgerinitiativen und Petitionen geben wird und dass man aber trotzdem den Bürgerinnen und Bürgern nicht die Hoffnung geben darf, dass alles, was sie fordern, auch tatsächlich zu 100 Prozent umgesetzt werden kann. Das wissen wir alle, die wir im Ausschuss sitzen. Wir bemühen uns sehr, die Anliegen sehr ernst zu nehmen. Es werden aus meiner Sicht sehr gute Stellungnahmen eingeholt. Ich glaube nicht, dass sich Ministerien nicht mit den Petitionen und Bürgerinitiativen beschäftigen. Diesen Eindruck habe ich überhaupt nicht. Aber man darf auch nicht die Hoffnung wecken, dass alles umgesetzt werden kann, denn das ist einfach nicht so.

Ich bin froh darüber, dass bei der letzten Sitzung des Petitionsausschusses aus meiner Sicht sehr wichtige Petitionen oder Bürgerinitiativen den Fachausschüssen zugewiesen werden konnten. Ich möchte da an die Petition zum Verbot von Neonicotinoiden, die ja sehr prominent von über 20 000 Menschen unterstützt worden ist, die auch im Land­wirtschaftsausschuss besprochen worden ist, erinnern. Im Landwirtschaftsausschuss wurde ein eigener Unterausschuss gegründet, damit auf dieses Bienensterben aufmerksam gemacht wird.


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Ich bin wirklich froh darüber, dass diese Petition jetzt im Ausschuss und somit dort behandelt wird, wo sie hingehört. Wir alle wissen, dass diese Neonicotinoide das Bienensterben vorantreiben. Wir wissen auch, dass wir alle nicht wissen, wie sich diese Neonics auf die Menschen auswirken. Ich bin wirklich überzeugt davon, dass es wichtig ist, dass man sich noch einmal im Ausschuss ernsthaft mit diesem großen Bürgeranliegen beschäftigt.

Die zweite Petition – wobei ich froh bin, dass wir dazu einen einstimmigen Beschluss gefasst haben – ist die Petition vom Stadtamt Peuerbach. Da geht es darum, dass aufgezeigt wird, dass zwar auf der einen Seite Gemeindekooperationen sehr gefördert werden, dass Kooperationen zwischen Gemeindeverbänden und Gemeinden sehr gefördert und auch gefordert werden – es gibt ja auch im B-VG einen Artikel, der eingeführt worden ist, der das sogar noch bestärken soll –; und auf der anderen Seite kommen die Gemeinden aber jetzt in die Schwierigkeit, dass sie umsatzsteuerpflichtig werden.

Ich denke, auch da sollte man genau hinschauen, wie man wirklich umgehen kann mit diesen Kooperationen, die wir alle wünschen, die wir alle brauchen, die die Gemeinden auch brauchen, damit sie Kosten minimieren und sparen können. Das Finanzminis­terium hat eine Stellungnahme abgegeben, die auf die Ausnahmeregelung hinge­wiesen hat, die darauf hingewiesen hat, wann keine Umsatzsteuer fällig wird.

Aber wir werden jetzt noch Stellungnahmen von Städtebund und Gemeindebund einholen, weil ich schon glaube, dass das auch die Experten und Expertinnen sind. Und ich hoffe, dass wir diese Petition auch wirklich im Sinne der Gemeinden dann tatsächlich einer Lösung zuführen können.

Ich glaube, oder ich bin überzeugt, muss ich eigentlich sagen, dass Petitionen und An­liegen der BürgerInnen sehr ernst genommen werden. Es ist unsere Pflicht, sie ernst zu nehmen, und ich freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit in der nächsten Legislaturperiode. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

13.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.21.36

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Gerade in diesen Tagen ist das große Thema direkte Demokratie in aller Munde. Die Mitwirkung jedes einzelnen Bürgers ist gewünscht und gefragt. Jeder soll mitbestimmen, jeder soll mitentscheiden. Gute Instrumente dazu gibt es ja schon lange, und sie werden gerne genützt. Das sind eben Petitionen und Bürger­initiativen.

Immer wieder stehen hier auch Sorgen und Wünsche zu Pensionen im Mittelpunkt, wie bei der Petition zu Doppelbesteuerung. Frau Vorsitzende Haubner hat es ja schon im Detail angesprochen. Da gibt es wirklich gute Nachrichten. Es gibt den Ombudsmann, die Ombudsfrau im Finanzministerium. Die wichtigsten Forderungen der Petition sind umgesetzt. Es gibt die Nachsicht für Bezieher von Kleinstrenten, Forderungen bis 10 € werden fallen gelassen, und Deutschland verzichtet auf Säumniszinsen – das war uns auch ein besonders großes Anliegen –, und es werden auch die Ratenzahlungen ohne Zinsen eingebracht.

Diese Petition zeigt auch sehr deutlich, dass es doch zu guten Lösungen kommen kann, wenn alle gemeinsam zusammenwirken. Ich hoffe, dass auch in der nächsten Legislaturperiode dieses gute Arbeitsklima so weitergeführt wird und es weiterhin zu guten Lösungen kommt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 88

Kürzlich wurde erneut eine Petition zu Pensionen eingebracht. Auch da geht es um ein wichtiges Thema, nämlich um den sogenannten Pensionssicherungsbeitrag, den ja Beamte im Ruhestand zahlen müssen, nämlich zwischen 3 und 15 Prozent. Auch das stellt für die kleinen Pensionisten sowie für die Witwen, die Waisen und Halbwaisen sehr häufig eine besondere Härte dar. Wir bemühen uns um faire, angemessene Lösungen, und das ist auch notwendig.

Mein besonderes Anliegen an alle Bürgerinnen und Bürger: Nehmen Sie Ihre Rechte wahr! Bemühen Sie sich, Petitionen, Bürgerinitiativen einzubringen! Hier in diesem Ausschuss werden sie ernst genommen. Gestalten Sie mit! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

13.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Hechtl zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.24.08

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Der vorliegende Sammelbericht, der neun Petitionen und sieben Bürgerinitiativen umfasst und heute zur parlamentarischen Debatte steht, ist für mich ein klarer Ausdruck der Interessen und Anliegen der Menschen, mit denen wir uns im parlamentarischen Wege auseinandersetzen.

Die eingebrachten Anliegen, die sehr vielfältig und breit gestreut sind, betreffen viele Thematiken wie die Menschenrechte, Landwirtschaft, Finanz, Bildung, Tierschutz, um nur einige anzuführen. All diese Anliegen werden natürlich vom persönlichen Interesse und auch vom kollektiven Interesse der einbringenden Persönlichkeiten geprägt. Im Petitionsausschuss wurden diese Anliegen, Bürgerinitiativen und Petitionen aus­reichend diskutiert, Stellungnahmen eingeholt und dahin gehend dann zur Kenntnis genommen oder den Fachausschüssen zugewiesen.

Ich möchte auf die Petition Nummer 197, wo die Bekämpfung der rückwirkenden Versteuerung der deutschen Renten thematisiert wurde, eingehen. Dies ist für mich der beste Beweis dafür, dass wir diese Anliegen sehr ernst nehmen. Kollegin Aubauer hat schon angeführt, wie wir dahin gehend vorgegangen sind. Den Betroffenen wurde als erster Schritt, wenn ich das anführen darf, eine Information auf der Homepage zur Verfügung gestellt. Die Finanzämter wurden als Ansprechstelle beauftragt, um Hilfe­leistungen zur Verfügung zu stellen, und mit 1. April wurde eine eigene Experten­gruppe im BMF eingerichtet.

Damit wird für mich ersichtlich, dass für die 150 000 Pensionistinnen und Pensionisten, die in dieses Thema hineinfallen, die vom Finanzamt Neubrandenburg aufgefordert worden sind, eine Abgabenerklärung abzugeben, rasch reagiert worden ist und eine Klärung mit Deutschland herbeigeführt wird. Ich muss da dem Kollegen Jury, der behauptet, es passiere nichts, entgegnen: Hier ist der beste Beweis, dass sehr viel passiert!

Geschätzte Damen und Herren! Mit dieser Petition wird bestätigt, wie ernst wir diese Anliegen der Bevölkerung nehmen, die mittels direkter Demokratie eingebracht worden sind. Für mich ist der Petitionsausschuss das Sprachrohr in der parlamentarischen Diskussion in diesem Haus, im Parlament; und ich bin zuversichtlich, Kollegin Haubner, dass es uns gelingen wird, damit auch einmal von der zweiten auf die erste Stelle in der Tagesordnung zu kommen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Ursula Haubner.)

13.26



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 89

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich mache darauf aufmerksam, dass wir bei der Abstimmung, bei diesen wichtigen Bürgeranliegen, die wir da zu beschließen haben, auch ein Anwesenheitsquorum brauchen.

Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Preiner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.27.10

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Der aktuelle Sammelbericht zeigt, dass Anliegen, Sorgen und Nöte der Bevölkerung, die an den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen herangetragen werden, von diesem ernst genommen werden, hier im Plenum debattiert, diskutiert werden und auch an die zuständigen Fachausschüsse weitergeleitet werden.

Ich befasse mich mit der Bürgerinitiative „Einführung eines eigenständigen Unterrichts­faches ‚Politische Bildung‘ an allen Schulen ab der 7. Schulstufe ()“. Diese Bürger­initiative erhielt 1 200 Unterstützungsunterschriften. Das ist mir persönlich sehr wichtig.

Im Gespräch mit Betroffenen, mit Kolleginnen und Kollegen merkt man, dass das Unterrichtsprinzip politische Bildung im Zuge des Tagesgeschäftes doch über weite Strecken zu kurz kommt. Ich denke, demokratiepolitische Inhalte, demokratische Werte, Demokratieverständnis, aber auch das Parteiensystem in Österreich sowie das Verständnis, wie Gesetze hier im Parlament zustande kommen, all das ist es wert, in einem eigenen Unterrichtsgegenstand „Politische Bildung“ behandelt zu werden. Es ist daher die Entscheidung in der letzten Ausschusssitzung, diese Bürgerinitiative an den Unterrichtsausschuss weiterzuleiten, richtig gewesen.

Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern auch einen, wie ich meine, wichtigen Beschluss gefasst, nämlich den Schutz der Wasserversorgung als Teil der Daseins­vorsorge in die Verfassung zu nehmen. Ich meine, dass das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, möchte aber persönlich noch einen weiter gehenden Schritt setzen, nämlich:

Ich habe selbst auch eine Petition zum Thema Wasserversorgung eingebracht, näm­lich „Unser Wasser darf nicht privatisiert werden“. Es muss die Öffentlichkeit, der Staat, sicherstellen, dass Wasserversorgung auch zukünftig für alle Menschen in Österreich leistbar ist, leistbar bleibt! Mit Wasser darf nicht spekuliert werden! Es muss auch zukünftig sichergestellt werden, dass Wasserversorgung in öffentlicher, in kommunaler Hand bleibt!

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Sicherheit umfasst aber auch Sicherheit auf Schiene und Straße. Wir im Burgenland haben uns daher der Sicherheit im Lande insofern verschrieben, als beide Teile, Schiene und Straße, gleichberechtigt behandelt werden.

Ich trete daher auch dafür ein, dass die A4 mit einer dritten Spur ausgebaut wird (Abg. Pendl: Genau! – Zwischenruf der Abg. Mag. Brunner) – für mehr Sicherheit für den Lkw-Transitverkehr und den Individualverkehr, Frau Kollegin Brunner. Letzten Endes schafft diese dritte Spur zwischen Wien und der Staatsgrenze in Nickels­dorf/Hegyes­halom auch mehr Sicherheit für die Pendlerinnen und Pendler, die tagtäglich vom Burgenland nach Wien fahren und hoffentlich auch wieder ohne Unfall gesund nach Hause kommen.

Kolleginnen und Kollegen! Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche auch den FernsehzuseherInnen noch einen schönen Nachmittag. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Pendl: Super!)

13.29

13.30.01

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 90

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 2419 der Beilagen über die Petitionen Nr. 128, 157, 181, 185, 193 und 194, 197 und 198 sowie 203 als auch über die Bürgerinitiativen Nr. 53 bis 55 und 57 bis 60 zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung der Schließung des Bezirksgerichtes Frohnleiten.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

13.31.44 3. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/2 (III-306/2415 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/12 (III-370/2417 d.B.)

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nun gelangen wir zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Hell. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.32.23

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es mag vielleicht für viele Zuse­herinnen und Zuseher nicht verständlich sein, wenn sich dieses Parlament einige Tage nach einem Jahrhunderthochwasser, das enorme Schäden in Österreich angerichtet hat, mit einem Bericht über ökologische Zustände von Fließgewässern in diesem Land auseinandersetzt. Aber die Rechnungshofprüfung wurde bereits Ende 2010 durchge­führt und ist als Bericht in diesem Hause zu behandeln.

Gestatten Sie mir trotzdem, noch einmal den vielen freiwilligen Helferinnen und Hel­fern, den Feuerwehren, den Einsatzorganisationen ein herzliches Dankeschön zu sagen für ihren Einsatz bei diesem Hochwasser, für ihre anzuerkennenden Leistungen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Mit der Überprüfung der Wasser­rahmenrichtlinie und deren Umsetzung hinsichtlich der Fließgewässer auf Ebene des Bundes sowie der Länder Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol soll erhoben werden, ob die bisher getroffenen Maßnahmen geeignet sind, das Ziel der Wasser­rahmenrichtlinie zu erreichen.

Die Wasserrahmenrichtlinie wurde bereits 2003 durch eine Novelle des Wasser­rechtsgesetzes in nationales Recht übertragen. Primäres Ziel dieser Richtlinie ist es,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 91

einen guten chemischen und ökologischen Zustand der Fließgewässer bis zum Jahr 2015 zu erreichen.

Wie der Rechnungshof feststellt, wird dieses Ziel nicht erreicht. Als Gründe werden schwierige technische Durchführbarkeiten und damit verbunden hohe Kosten von­seiten des Bundes und der Bundesländer angeführt. Österreich nützt daher die Mög­lichkeit einer Fristverlängerung auf 2021 bis 2027. Im Jahr 2009 entsprachen 64 Pro­zent der österreichischen Fließgewässer, in Niederösterreich sogar 69 Prozent, nicht den Zielvorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Der Rechnungshof vermerkt in seinem Bericht auch kritisch, dass viele Umsetzungen der Maßnahmen erst in den letzten Perioden angesetzt werden. Die vom Bun­desminister geschätzten Kosten für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 betragen rund 3 Milliarden €, wobei diese Zahlen laut Rechnungshofbericht auf unsicheren Grundlagen und teilweise Schätzungen beruhen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, auch die Auswirkung der Wasserrahmen­richtlinie auf die Wasserkraftnutzung und das damit verbundene Spannungsfeld zwischen Wasserkraft und Ökologie wurde untersucht. Festgestellt wird hier, dass mit der Errichtung eines Wasserkraftwerkes oft eine Verschlechterung der Wasserqualität oder auch Probleme mit Restwassermengen entstehen können.

Der Rechnungshof hat 13 Empfehlungen ausgesprochen. Eine davon darf ich Ihnen abschließend zur Kenntnis bringen, weil sie meiner Meinung nach das Problem bei der Umsetzung dieser Richtlinie zeigt. Ich zitiere aus dem Rechnungshofbericht:

„Da sich die Verpflichtung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an die Republik Österreich richtet, wesentliche Teile davon aber in der Kompetenz der Länder liegen,“ wäre „eine einheitliche und strategisch ausgerichtete Vorgangsweise aller Gebiets­körperschaften durch entsprechende Koordinierung sicherzustellen.“

Genau diese Strategie fehlt aber in Österreich. Daher ersuche ich das Ministerium, dafür die entsprechenden Maßnahmen zu setzen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Gahr zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.36.25

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Mein Vorredner hat das schon ausgeführt: Die Umsetzung dieser EU-Wasserrahmenrichtlinie steht natürlich in einem klaren Kontext zur aktuellen Situation, was die Hochwasserkatastrophe betrifft; und ich glaube, die aktuelle Situation zeigt uns, dass wir die Gefahren der Natur ernst nehmen müssen, dass zum Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur vieles getan wurde, getan wird, aber auch in Zukunft hier noch vieles zu tun ist.

Realität ist aber auch – und das wurde im Ausschuss ja betont –, dass es bei Natur­gefahren nie einen hundertprozentigen Schutz gibt. Daher müssen wir das machen, was möglich ist. Es wurde ja bereits Dank ausgesprochen an die Feuerwehr, das Bun­desheer, die Rettung, die Polizei, an die Organisationen und an die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer.

Ich glaube, man sollte auch Dank aussprechen für die Solidarität, die über das ganze Land gegangen ist, wenn es um Sach- und Geldspenden, aber auch um Zeitspenden gegangen ist. Danke dafür! Ich bedanke mich heute auch bei den Medien. Es wurden viele Bilder und Botschaften ausgesendet, es wurde über die aktuelle Situation infor­miert und auf diese hingewiesen, und damit wurden die Menschen eben aufmerksam


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 92

gemacht. Also vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Mag. Lapp.)

Der Prüfbericht zeigt uns, dass es gerade bei der Umsetzung dieser Wasser­rahmenrichtlinie Kompetenzzersplitterungen gibt, was die Gebietskörperschaften betrifft, wenn es um Planung, Finanzierung und Genehmigung geht. Rechnungs­hofpräsident Moser hat im Ausschuss klar betont, dass wir für Betroffene Klarheit und Rechtssicherheit brauchen, wenn es um die Anerkennung und Vergütung von Schäden geht, und es kann nicht sein, dass es hier Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt.

Die Empfehlungen des Rechnungshofs beinhalten einen Pakt an Maßnahmen: dass wir uns bei der Vorgangsweise strategisch koordinieren, in Abstimmung zwischen Bund, Land, Gemeinden und Wasserbenutzungsanlagen, dass wir klare Vorgaben brauchen, was die Finanzierbarkeit und Planungsperioden betrifft. Wir brauchen aber auch Verfahren zur ökologischen Mindestwasserführung, und diese sollten auch laufend evaluiert werden.

Weiters fordert der Rechnungshof dazu auf, dass wir Richtlinien für funktionsfähige Fischaufstiegshilfen und technische Voraussetzungen für Fischabstiegshilfen klären. Es sollten Regionalprogramme ausgearbeitet werden, und ich glaube, insgesamt brauchen wir kurzfristige Maßnahmen, die bis 2015 greifen müssen und sollen und prioritär umgesetzt werden müssen. Aber es ist eben gefordert, dass wir bis 2027 die EU-Zielsetzung umsetzen und dass wir dies mit Nachdruck verfolgen.

Die größte Herausforderung liegt aber, glaube ich, in der Raumordnung und in der Einhaltung der Gefahrenzonenpläne, wenn es darum geht, dass wir in den Roten Zonen ja in der Vergangenheit sicher da und dort Fehler gemacht haben. Diese sollten in Zukunft nicht mehr vorkommen.

Die Auseinandersetzung insgesamt wird auf die Frage ausgerichtet sein, wie wir die ökologischen Ansprüche und Anforderungen mit dem ökonomischen Nutzen und den ökonomischen Zielen vereinbaren können. Dazu gibt uns dieser Rechnungshofbericht Vorgaben und Aufgaben, und diese sollten wir ernst nehmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.40.17

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Prä­sident des Rechnungshofs! An den Berichten, die heute insgesamt zu verhandeln sind, sieht man am heutigen Tag, an der heutigen Tagesordnung einmal, womit wir uns hier im Parlament befassen: Volksanwaltschaft, Bürgeranliegen im Rahmen der Petitionen und jetzt Rechnungshof als Hilfsorgan des Parlaments. Es ist sehr wichtig, auch da wieder zu Gesicht zu bringen, nicht nur zu einer späten Nachtzeit, welche Leistungen der Rechnungshof erbringt.

Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um eine Prüfung der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich Fließgewässer auf Ebene des Bundes sowie in den Ländern Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol. Da klingt schon einmal der Titel nach sehr viel Arbeit. Aber in diesem sehr umfangreichen Bericht, den ich hier herausgreife, sieht man einmal, mit welcher Expertise der Rechnungshof arbeitet. Es geht hier nicht nur um Fragen der Finanz, der Buchhaltung, der Wirtschaftlichkeit, sondern es geht auch um Programme. Es geht auch darum: Wie wird umgesetzt?


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 93

Wenn man ins Detail geht: Traut man das dem Rechnungshof überhaupt zu, dieser Institution, sich sogar um solche Dinge zu kümmern? – Wenn ich hier Folgendes hernehme: Wahrnehmungen bei den Fragen des Gewässers; und jetzt, um dieses Detailwissen und auch dieses Engagement herauszustreichen: funktionsfähige Fisch­auf­stiegshilfen und Fischabstiege! Das sind also Berichte, die in ein Detail hinein­gehen, wie man es unter Umständen vordergründig dem Rechnungshof als Institution gar nicht zutraut. Man glaubt immer, da geht es darum: Wo werden die Millionen, die Milliarden oder sonst irgendetwas verschleudert? – Nein, es geht hier um derartige Details!

Jetzt einmal ein Punkt, ein Beispiel dazu, wie dieser Bericht generell aufgebaut ist: Was sieht man, und wie ist ein Ablauf? – In Brüssel gibt es jetzt eine große Richtlinie, da kommt man drauf, weil man gesagt hat: Halt, bei den Gewässern in der EU muss man etwas tun, damit sie ökologisch einem entsprechenden Standard entsprechen, damit die Gewässerqualität besser wird!

Das kommt logischerweise auch nach Österreich, und dann beginnt schon der Dschungel des Kompetenzwirrwarrs. Dann ist es schon notwendig, dass der Rech­nungshof sagt: Bitte schön, könnt ihr einmal eine einheitliche Vorgangsweise wählen? Könnt ihr irgendwo einmal eine rasche Planungsarbeit machen? – Dann sieht man bereits die Jubelmeldungen, es wird gesagt: Ja, und wir kümmern uns um die Gewässer! – Das ist gemeint, und die Überschrift immer tadellos – und sobald die Umsetzung kommt, hat der Rechnungshof die entsprechenden Kritikpunkte, und es sind da einige parat.

Erfreulich ist natürlich, dass, wie zum Beispiel bei Punkten, die der Rechnungshof aufzeigt, die entsprechenden geprüften Stellen auch in diesem Bericht sagen: Ja, wir haben uns das angeschaut, hier haben wir vielleicht bei den Kontrollen bis jetzt versagt, hier stellen wir auch um. – Da obliegt es dann natürlich dem Rechnungshof, in der entsprechenden, wie es so schön heißt, Follow-up-Prüfung zu sehen, ob diesen Worten auch Taten gefolgt sind.

Aber dieses eine Beispiel, diese Expertise, diese umfassenden Berichte – es gibt ja heute auch noch mehrere – muss man trotzdem einmal sehen. Ich höre dann immer die großen Lobes- und Dankesreden seitens der Regierungsparteien. Aber wenn es darum geht, das Geld für den Rechnungshof als Kontrollorgan des Parlaments in die Hand zu nehmen, dann ist dieses Parlament nur mehr hörig unter dem Druck der Regierung! (Beifall bei FPÖ, BZÖ und Team Stronach.)

Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von den Regierungsfraktionen! Der Rech­nungshof ist ein Organ des Parlaments. Wenn wir uns als selbstbewusstes Parlament sehen, im Gegenspiel zu einer Regierung und nicht als Vollzugsorgan einer Regierung, nicht als reines, bloßes Vollzugsorgan, dann sind wir gefordert, als Parlament bei den Budgetbeschlüssen die entsprechenden Forderungen des Rechnungshofes zu erfüllen und nicht zu reduzieren. Hier ist Sparen falsch am Platz! (Beifall bei der FPÖ.)

13.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner zu Wort. 4 Minuten. – Bitte.

 


13.44.28

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofs! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, vielen Dank für Ihren umfassenden Bericht, der, glaube ich, wie schon angesprochen wurde, eine wichtige Grundlage für unsere Arbeit hier im Haus sein kann und, wie ich finde, sein muss! Da möchte ich meinen Vorredner unterstützen, und es wäre mein Wunsch,


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dass die Empfehlungen, die der Rechnungshof abgibt, dann endlich auch einmal Folgen in den weiteren politischen Entscheidungen hätten, die wir hier treffen. Letztlich ist es unsere Verantwortung, ob das dann auch umgesetzt wird oder nicht.

Ich glaube, es ist gerade auch jetzt nach den Hochwasserereignissen, nach den katastrophalen Hochwasserereignissen der richtige Zeitpunkt, über den Zustand unserer Gewässer und über den Zustand unserer Naturräume zu sprechen. Denn genauso wie beim Gewässerschutz erreichen wir die Vorgaben, die es gibt, die ökologischen Vorgaben, die es auch vonseiten der EU gibt, eben nicht nur für die Gewässer nicht, sondern auch für unsere Naturräume und für den Naturschutz nicht. In beiden Bereichen gibt es bereits massive Nachbesserungsaufforderungen vonseiten der Europäischen Union.

Wir Grüne sagen schon immer, seit es uns gibt, dass wir mit unseren Naturräumen, mit unserer Umwelt anders umgehen müssen, weil das nun einmal unsere Lebens­grundlage ist. Ich glaube, die jüngsten Ereignisse sollten uns zeigen, dass wir auch hier in unseren politischen Entscheidungen grundlegend umdenken müssen – die Mehrheit hier im Haus grundlegend umdenken muss! – und wir, wenn es um Beschlüsse im Bereich Gewässerschutz und Naturschutz geht, die Hochwasser­ereignisse und auch die Vorgaben, die es nun einmal gibt, entsprechend berück­sichtigen müssen.

Die Analyse des Rechnungshofs zeigt es ganz klar: 64 Prozent unserer Fließgewässer in Österreich erreichen den geforderten guten oder sehr guten ökologischen Zustand nicht! Die Ziele müssen wir zwar erst 2027 erreichen, aber es wird im Bericht auch ganz klar festgehalten, dass die Zielerreichung mehr als fraglich ist, weil eben ein Großteil der Maßnahmen erst sehr, sehr spät angesetzt wird, nämlich nach 2020. Jeder, glaube ich, weiß und kann verstehen, dass, wenn man ökologische Maßnahmen setzt, diese ja nicht von heute auf morgen wirken, sondern dass das auch ein bisschen Zeit braucht. Deswegen ist es unsere Forderung – und ich freue mich, dass der Rechnungshof das unterstützt –, dass wir so schnell wie möglich mit den Maßnahmen zum Schutz unserer Gewässer und zur Verbesserung des Zustandes unserer Ge­wässer beginnen müssen.

Für die Anregungen, die in diesem Bericht zu finden sind, bin ich sehr, sehr dankbar, weil ich glaube, dass das wesentlich dazu beitragen kann, dass es hier zu einem Umdenken kommt. Erstens geht es eben darum, mit den Maßnahmen so schnell wie möglich zu beginnen. Bei den Wasserkraftwerksbauten, die ja mit der Wasser­rahmenrichtlinie in Konkurrenz stehen, geht es um Optimierung vor Neubau. Ich glaube, wir sollten uns gut überlegen, wenn es darum geht, weitere Wasserkraft­poten­ziale zu heben, um die Energiewende auch zu schaffen, erst einmal zu schauen, bevor wir weitere wertvolle Naturräume angreifen: Wo kann man noch optimieren? – Da gibt es sehr, sehr großes Potenzial!

Außerdem geht es um eine koordinierte Vorgangsweise. Bei uns wird ein Kraftwerk nach dem anderen gebaut, planlos, einmal dort hin, einmal da hin, aber es gibt keinen gesamtstaatlichen Rahmenplan. Dass wir uns das anschauen, ist eine Forderung, die wir Grüne schon seit Jahren erheben, dass wir sagen: Okay, wo geht es und wo eben nicht? Da müssen Naturschutzkriterien – und ich hoffe, dass die Hochwasser wenigstens dazu beitragen, dass Sie sich das auch merken – eine Rolle spielen.

Ein Beispiel: Schwarze Sulm. Dieses Kraftwerk verstößt sowohl gegen Natura-2000-Recht als auch gegen die Wasserrahmenrichtlinie. Es gibt deutliche Aufforderungs­schreiben der Europäischen Kommission. Trotzdem sind, weil wir das eben auch in unserer Gesetzgebung nicht ausgeschlossen haben, solche Planungen in Österreich möglich!


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Ich fordere hier eine eindeutigere Vorgangsweise, klare Bekenntnisse zum Naturschutz und Gewässerschutz und eben, wie gesagt, koordinierte Planung, damit so etwas wie jetzt bei der Schwarzen Sulm nicht mehr passieren kann, wo dann noch dazu zwischen Bund und Ländern hin und her gespielt wird. Ich fordere auch – was die steirischen Angelegenheiten angeht, wird Kollege Kogler das noch näher ausführen – das Umwelt­ministerium auf, hier strikter und klarer im Sinne des Umweltschutzes vorzugehen, und bin im Übrigen der Meinung, Österreich braucht ein starkes, engagiertes, eigen­ständiges Umweltministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. 3 Minuten. – Bitte.

 


13.49.06

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Mein Vorredner von der Sozialdemokratie, Herr Abgeordneter Hell, hat sich quasi ein wenig entschuldigend dazu geäußert, dass die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie jetzt diskutiert wird im Angesicht der Unwetterkatastrophe, der Naturkatastrophe, die in den letzten Wochen über Österreich hereingebrochen ist. Ich bin der Meinung, das ist genau der richtige Zeitpunkt, um darüber zu diskutieren.

Wer unsere Flüsse in Österreich so hinterlässt, wie es Österreich in den letzten Jahrzehnten getan hat, darf sich nicht wundern, wenn sich die Natur zu wehren beginnt. Wenn die Europäische Union uns ausnahmsweise einmal mit einer Wasser­richtlinie zeigt, wie wir einen ökologischen Zustand der Flüsse so wieder erreichen sollten, dass wir den Flüssen Ausweichmöglichkeiten geben, auch in Hochwasser­situationen, dann zeigt das ja, dass die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gerade zur Bekämpfung solcher Unwetterkatastrophen, zur Beherrschung der Natur viel wichtiger ist, als wir glauben oder als es die Politik glaubt.

Viele meiner Vorredner haben zum Inhalt dieses Prüfberichts schon Stellung genommen. Für mich war auch in der Diskussion des Ausschusses bemerkenswert, dass die Widersprüche zwischen dem Bundesministerium für Umwelt und Landwirt­schaft, also Bundesminister Berlakovich, und dem Rechnungshof nicht ausgeräumt werden konnten.

Nicht ausgeräumt werden konnte durch Berlakovich, warum Österreich bis ins Jahr 2027, also bis zum berühmten Sankt-Nimmerleins-Tag, brauchen wird, bis zum letztmöglichen Zeitpunkt, um die Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Dies konnte seitens des ÖVP-Vertreters nicht ausgeräumt werden.

Nicht ausgeräumt werden konnte, warum es unterschiedliche Kostenschätzungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gibt. Der Rechnungshof geht beispielsweise auf der Grundlage einigermaßen gesicherter Zahlen aus dem Land Niederösterreich allein für das Bundesland Niederösterreich von 830 bis 930 Millionen € aus, für ein Bundesland, wohingegen das Landwirtschaftsministerium für alle Bundesländer eine Höchstkostensumme von nur 3 Milliarden € benennt.

Das sind divergierende Zahlen, die einmal mehr zeigen, dass wir in Österreich bei der Umsetzung dieser Richtlinie keine Planungssicherheit haben und dass es, wie der Rechnungshof ebenfalls zu Recht kritisiert hat, keine einheitliche Vorgangsweise aller Gebietskörperschaften, Bund, Länder und Gemeinden, gibt. Auch was den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan in Österreich betreffend Neuerrichtung von Wasser­kraftwerken angeht, ist das gleiche Chaos vorzufinden.

Eigentlich wird in diesem Rechnungshofbericht durchaus dokumentiert, dass der Schutz der Fließgewässer zwar ein Ziel Österreichs sein sollte, aber die Botschaft


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leider Gottes noch immer nicht beim zuständigen Bundesminister Berlakovich angekommen ist. (Beifall beim BZÖ.)

13.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen bekannt geben, dass in der Zuseherloge soeben der neue Vorsitzende der ukrainisch-österreichischen interparlamentarischen Freundschaftsgruppe, Herr Oleksiy Azarov, zu uns gekommen ist, und zwar in Begleitung Seiner Exzellenz Andrii Bereznyi.

Ich darf Sie im Namen aller Abgeordneten dieses Hohen Hauses bei uns begrüßen (allgemeiner Beifall) und hoffe, dass Sie einen informativen und interessanten Aufenthalt in Österreich haben und dass Sie Österreich und unser Parlament be­suchen. – Danke.

Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Schenk zu Wort. – Bitte.

 


13.53.15

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Rechnungshof­präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Man kann sagen, immer, wenn der Rechnungshof das Umweltministerium oder das Landwirtschaftsministerium prüft respektive es Prüfungen im Zusammenhang mit Minister Berlakovich gibt, gibt es Differenzen, was die Auffassung betrifft. Mein Vorredner hat es auch schon angesprochen.

Hier wurde das auch im Ausschuss nicht aufgeklärt. Es war für uns Ausschuss­mitglieder, glaube ich, auch schwer nachzuvollziehen, die eine Seite und die andere Seite – wie muss das erst nach außen hin wirken? Und wie schwierig muss es erst für die Bürger sein, das nachzuvollziehen?!

Aber der Herr Rechnungshofpräsident hat das hier aufgrund von fundierten Zahlen, Daten, Fakten dargelegt, er hat es auch im Ausschuss ausführlich erklärt und wird es auch heute wieder machen. Nur bleibt eben trotzdem ein schaler Beigeschmack, da seitens des Ministeriums widersprochen wird – was auch beim nächsten Tagesord­nungspunkt der Fall ist, wo es um das LEADER-Programm und auch um die AMA geht. Aber das kommt dann beim nächsten Tagesordnungspunkt dran.

Dieser Bericht – auch ich bin dieser Meinung – kommt zum richtigen Zeitpunkt. Ich danke dem Herrn Rechnungshofpräsidenten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern auch von unserer Fraktion sehr herzlich für diesen ausführlichen und guten Bericht!

Dieser regt zum Umdenken an, und er soll uns auch zum Umdenken anregen: wie wir mit der Natur umgehen, wie wir mit den Ressourcen umgehen, wie wir mit dem Wasser umgehen und ob es wirklich so weitergehen kann. Kann man weiter 10 Hektar pro Tag zuasphaltieren? Kann man weiter alles zubetonieren? Kann man nach wie vor Gründe umwidmen, die in gelben und in roten Zonen stehen? Muss hier etwas geschehen? Inwieweit können hier die Gemeinden zur Verantwortung gezogen und mit einge­bunden werden?

Es muss etwas gemacht werden, das Hochwasser dieses Jahres hat es uns wieder klar vor Augen geführt. Es ist auch längst kein Jahrhunderthochwasser mehr – wenn man davon redet –, sondern es war 2002 das letzte Hochwasser, und jetzt haben wir 2013. Wenn das so weitergeht und wenn man sich auch die globalen Veränderungen im Umweltbereich ansieht, dann muss man durchaus davon ausgehen, dass die Hochwässer in nächster Zeit noch stärker werden oder vielleicht in noch kürzeren Abständen kommen – was wir alle nicht hoffen! Aber um dem eben auch von unserer


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Seite aus entgegenzuwirken, muss hier einiges getan werden, gemeinsam einiges getan werden, und ein Umdenken stattfinden.

Ich darf jetzt noch kurz auf den Bericht eingehen. Hauptziel der europäischen Wasser­rahmenrichtlinie ist es eben, einen guten chemischen und ökologischen Zustand unserer Fließgewässer sicherzustellen. Laut Nationalem Gewässerbewirt­schaftungs­plan 2009 und nach dem aktuellen Stand der Umsetzung ist dieses Ziel nicht erreichbar. Das hat der Rechnungshof im Ausschuss gesagt, der Rechnungshof­prä­sident hat es im Bericht festgestellt, und es wurde heute auch hier schon von Vorrednern erwähnt. 64 Prozent der österreichischen Fließgewässer entsprachen 2009 nicht den Vorgaben der Wasserrichtlinie. 77 Prozent der nicht entsprechenden Fließgewässer sollen laut Planung erst von 2022 bis 2027 saniert werden.

Jetzt sind wir bei den Kosten. Die Gesamtkosten werden auf rund 3 Milliarden € geschätzt, aber diese Schätzung steht auch laut Rechnungshof auf einer unsicheren Grundlage, denn bis dato hat von den Ländern Niederösterreich, Steiermark, Burgen­land und Tirol nur Niederösterreich konkrete Kosten auf den Tisch gelegt. Dort geht man von Kosten in Höhe von 930 Millionen € aus. Das sind zwar auch nur geschätzte Kosten, aber es sind konkretere Vorschläge, als es sie von den drei anderen geprüften Bundesländern, Salzburg, Steiermark und Tirol, gibt. Von dort liegen nur grobe Kosten­schätzungen vor.

Wie es dann konkret aussehen wird, wird man in weiterer Folge sehen. Es wird wahrscheinlich auch einen Follow-up-Bericht geben. 13 Empfehlungen hat der Rech­nungshof angesprochen. Der Herr Minister hat auch gesagt, dass er einige umsetzen möchte, dass einige schon umgesetzt sind und einige nicht in seinen Bereich fallen.

Im Ausschuss haben wir dann über die Kompetenzstreitigkeit oder auch die Zu­ständigkeit gesprochen, weil es unterschiedliche Auffassungen aufseiten von Ministerin Bures und aufseiten von Minister Berlakovich gibt, was auch den Hochwasserschutz und die Gewässer betrifft, weil auch verschiedene Zuständigkeiten für verschiedene Flüsse durch die Ministerien geregelt sind. Vielleicht können wir das angehen und für klarere Kompetenzen sorgen, auch im Sinne der Verwaltungsreform, die der Rechnungshof ebenfalls immer wieder anspricht und uns auf den Tisch legt, sodass wir auch im Sinne der Verwaltungsreform tätig werden können. Es gibt hier noch viel zu tun.

Herr Rechnungshofpräsident! Danke für diesen Bericht, und auf weiterhin gute Zusam­menarbeit! (Beifall beim Team Stronach.)

13.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann. 3 Minuten. – Bitte.

 


13.58.02

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Rechnungshofbericht gibt einmal mehr aufschlussreiche Rückmeldungen, wie sich Gesetze in der Praxis auswirken und wo seitens des Gesetzgebers weiterer Hand­lungsbedarf besteht. Besonders im Bereich der UVP wurde ein solcher Handlungs­bedarf weiter festgestellt, wo es eben erhebliche Unterschiede zwischen konzentrierten und teilkonzentrierten Verfahren gibt.

Teilkonzentrierte Verfahren, wie sie etwa bei Schnellstraßen, Autobahnen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken zur Anwendung kommen, dauern oft um 50 Prozent länger als konzentrierte Verfahren, weil – das ist natürlich klar – diese Verfahren auf drei Ebenen aufgeteilt sind: BMVIT, Landeshauptmann im Bereich der mittelbaren


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Bundesverwaltung, oder eben Landesregierung, je nach Materiengesetz. Das bedeutet in Summe höhere Kosten, längere Verfahren und mehr Bürokratie. Die letzte UVP-Novelle hat hier Verbesserungen gebracht, das wurde auch vom Rechnungshof anerkannt, aber man wird hier sicherlich noch weiter dranbleiben müssen.

Wie dringend rasche Entscheidungen mit entsprechender Rechtssicherheit sind, sieht man etwa in der Steiermark, wo Pendler/Pendlerinnen und Wirtschaftsbetriebe in den Bezirken Graz-Umgebung und Voitsberg schon sehr lange auf den Ausbau der B70 warten, denn eine gute Verkehrsanbindung ist nun einmal die Lebensader für die Industrie und für ländliche Regionen.

Hier ist eben ein entsprechender Ausgleich zu finden, sehr geehrte Frau Kollegin Brunner, zwischen Umweltverträglichkeit, den Bedürfnissen der Pendlerinnen und Pendler und auch der Wirtschaft. Das sollte relativ rasch geschehen, in fundierten Verfahren. Aber letztendlich muss eine Entscheidung mit entsprechender Rechts­sicher­heit getroffen werden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

14.00

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. 3 Minu­ten. – Bitte.

 


14.00.36

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Meine Herren Präsidenten! Geschätzte Abge­ordnete! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bezug auf die wichtigen österreichischen Fließgewässer – konkret die Donau, den Inn und ihre Zubringer – betrifft den Bund, die Bundesländer Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol, und den Beobach­tungszeitraum von 2005 bis 2010.

Primäres Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist es, einen guten chemischen und ökolo­gischen Zustand der Fließgewässer zu erreichen. Der nationale Gewässerbewirt­schaftungsplan lässt den Schluss zu, dass bis zur Zielerreichung noch ein beachtlicher finanzieller Aufwand notwendig ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ziel dieses Prüfberichtes ist es, meiner Einschätzung nach, Problembewusstsein zu schaffen – Problembewusstsein dafür zu schaffen, was erledigt ist beziehungsweise was noch ins Haus steht, und das in verschiedenen Spannungsfeldern. Die Sanierungsverpflichtungen haben nämlich finanzielle Auswir­kungen auf alle Gebietskörperschaften und auch auf Private. In diesem Zusammen­hang muss auch das Spannungsfeld zwischen der Wasserrahmenrichtlinie auf der einen Seite und dem unumstrittenen Ziel auf der anderen Seite betrachtet werden, bis zum Jahr 2020 34 Prozent erneuerbare Energie zu erreichen. Um das harmonisch gleichzeitig möglich zu machen, bedarf es vieler guter Ideen und Vorgangsweisen.

Sehr geehrte Damen und Herren, man darf trotz aller Details aber nicht das Wichtigste vergessen: Wir haben in Mitteileuropa in den letzten Tagen eine der größten Hoch­wasserkatastrophen erleben müssen. Das verpflichtet zu einer ganzheitlichen Betrach­tung und bedeutet, dass wir uns vergegenwärtigen müssen, dass Hochwässer, die nach HQ100 bewertet werden, also theoretisch maximal einmal in 100 Jahren passieren, mittlerweile binnen kurzer Jahresabstände wiederkehrend erfolgen.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es bedauerlicherweise Todesopfer gegeben hat. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass viele Menschen zum wieder­holten Male betroffen sind, das bedeutet dramatische Ausnahmesituationen für die Menschen in finanzieller und in psychologischer Hinsicht. Und es ist notwendig, dass wir ihnen allesamt zur Seite stehen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 99

Geschätzte Damen und Herren! Zeiten des Wohlstandes bewirken aber auch Zeiten des Egoismus. Ich bin schon in manchen Fällen irritiert, wenn bei Hochwasser­schutzprojekten auf Aussicht gepocht wird. Einsicht wäre in diesem Zusammenhang bei manchen wesentlich klüger. Ich darf an dieser Stelle danke sagen, allen Frei­willigen, allen Freiwilligen Feuerwehren, dem Roten Kreuz und allen anderen Hilfsorga­ni­sationen, dem österreichischen Bundesheer und speziell unserer Jugend, die in diesem Zusammenhang ein sehr gutes Bild abgegeben hat.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass unsere Fließgewässer in Zukunft mehr Raum brauchen: mehr Raum in unserem Denken, mehr Raum in der Fläche, mehr Raum in der Natur. Hochwasserschutz beginnt an der Quelle. Und wenn ich dieser drama­tischen Situation ein Positives abgewinnen kann, dann ist es das, dass die Menschen fernab der Elektronik wieder näher zusammengerückt sind. Das ist ein positives Zeichen, das Zukunft ermöglicht. (Beifall bei der ÖVP.)

14.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hörl. 3 Minu­ten. – Bitte.

 


14.04.26

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Meine sehr geehrten Herren Präsidenten! Hohes Haus! Der Rechnungshof hat sich die Situation bei der Umweltverträglichkeitsprüfung angeschaut, 27 Projekte geprüft, 15 teilkonzentrierte Verfahren und zwölf konzentrierte Genehmigungsverfahren. Leider Gottes – und das ist vielleicht etwas zu bemängeln – hat man sich hier ausschließlich auf Straßen- und Schienenprojekte konzentriert, es wäre auch interessant gewesen, wenn man sich andere wichtige Entwicklungen ange­schaut hätte.

Der Bericht ist sehr ausführlich, und ich bedanke mich natürlich auch dafür. Im Wesentlichen wird kritisiert, dass bei den teilkonzentrierten Verfahren der Vollzug auf drei Ebenen stattfindet, beim Bundesministerium für Verkehr, beim Landeshauptmann in der mittelbaren Bundesverwaltung und natürlich auch bei der Landesregierung. Diese Zuständigkeit von mehreren Behörden sowie getrennt geführte mündliche Verhandlungen haben eine Vielzahl von Bescheiden, eine längere Dauer und einen größeren Aufwand sowie natürlich auch eine verminderte Transparenz zur Folge. In den Bundesländern wird das auch noch unterschiedlich behandelt, in zwei Bundesländern, in Salzburg und Vorarlberg konzentriert sich das nicht einmal auf eine Organisationseinheit.

Da besteht Handlungsbedarf, der Rechnungshof hat recht. Wir haben bei der letzten Novellierung auch schon Abhilfe geschaffen, sodass es jetzt einmal die Landes­regierungen und einmal das Bundesministerium gibt. Aber auch beim Brenner Basistunnel – diesem so wichtigen Projekt – gab es mehrere Verfahren, einerseits die eisenbahnrechtlichen Genehmigungen und die UVP beim Ministerium und andere wie Abfallwirtschaftsrecht, Wasserrecht und Naturschutzrecht beim Land. Hier haben wir sicher noch Handlungsbedarf, um das noch stärker zu konzentrieren.

Der Rechnungshof kritisiert auch die Kosten von externen Sachverständigen. Dies­bezüglich darf ich zum Beispiel vermerken, dass das Land Tirol beim Brenner Basis­tunnel die Sachverständigen zur Verfügung gestellt hat. Diese Vorgangsweise sollte man sich überhaupt wünschen.

Der Rechnungshof kritisiert am Schluss noch die Naturverträglichkeitsprüfung, bei der in der dritten Instanz die Projekte verworfen werden können und man dann quasi mit dem Verfahren wieder von vorne beginnen muss. Das ist ein Randbereich, betrifft


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 100

eigentlich nur Natura-2000-Gebiete und ist deshalb nicht so ganz im Zentrum der Betrachtung. Aber auch hier ist die Kritik berechtigt.

Liebe Frau Brunner, ich schätze Ihr Engagement für die Umwelt in diesem Lande sehr. Aber ich muss Sie leider auch kritisieren. Sie übertreiben heillos. Wir sind ein schönes Land, wir tun viel für die Natur. Gerade die letzte Aktion, die die Grünen mit dem Alpenverein und auch mit dem Umweltdachverband in Brüssel angeleiert hat – wo Sie so lange vernadert und angezeigt haben, bis Sie, aus Ihrer Sicht, endlich ein Vertragsverletzungsverfahren über die Natura-2000-Gebiete erreichen konnten –, ist ein kleiner Skandal.

Ich sage Ihnen etwas: Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, in Tirol sind 25 Prozent der Flächen unter Schutz, es gibt 81 Schutzgebiete. Die Natura-2000-Gebiete haben in­zwi­schen 15 Prozent der Bundesfläche erreicht. Was wollen Sie mehr? Wollen Sie ein Na­tur­museum machen? Das ist kein Ruhmesblatt, in Brüssel eine Anzeigenflut loszutre­ten, die bei uns die ganzen Umweltschutz-Abteilungen blockiert, wo sich Beamte wie­der rechtfertigen müssen. Eigentlich sollen Sie sich dafür schämen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.08.06

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Meine Damen und Herren, eigentlich müsste jetzt ÖVP draufstehen. (Der Redner stellt eine Tafel vor sich auf das Rednerpult mit der Aufschrift „Voves, Ihre Feigheit zerstört Natur!“)

Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Ich muss hier einen Teil zur Wasserrahmenrichtlinie ausfallen lassen und unmittelbar auf den Vorredner eingehen, weil es auch mit der Wasserrahmenrichtlinie und der vorher angesprochenen Schwarzen Sulm – dann aber ein steirisches Thema – zu tun hat.

Schauen Sie, Herr Vorredner! (Zwischenruf des Abg. Hörl.) – Ich weiß schon, dass Sie der Abgeordnete Hörl sind, aber mittlerweile bin ich so verärgert, dass ich auch diese Höflichkeitsfloskeln auslassen wollte. Also, Herr Abgeordneter Hörl, wenn Sie der Meinung sind, dass, wenn Umweltschutzverbände bei der zuständigen Stelle der Europäischen Union, nämlich bei der Kommission anregen, Nachschau zu halten, was überhaupt los ist, wenn die Republik Österreich und dann aber wie so oft in Tatausführung marodierende Bundesländer und Landeshauptleute – das ist doch die Wahrheit – das nicht tun, was die Richtlinien vorschreiben, wozu sich Österreich aber vorher verpflichtet hat  (Abg. Hörl: Das behaupten Sie!) – Das behauptet die Kommission. Sie haben ja das Schreiben, ich habe es da. Sie haben es ja nicht vom Herrn Heilingbrunner vom Umweltdachverband bekommen – der sehr löblich gearbeitet hat –, Sie haben es von der Europäischen Kommission bekommen. Sind Sie überhaupt noch ganz dicht?

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter Kogler, ich darf Sie bitten! Für diese Entgleisung in Richtung des Abgeordneten Hörl, mit der Frage, ob er noch „dicht“ ist, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf und ersuche Sie, sich zu mäßigen.

*****

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (fortsetzend): Danke, Herr Präsident! Ich kann die Frage nur dahin gehend wiederholt verschärfen, als ich ja hier das Schreiben der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 101

Europäischen Kommission habe und der Herr Abgeordnete Hörl offensichtlich nicht in der Lage ist, Briefköpfe voneinander zu unterscheiden. (Beifall bei den Grünen.) Es war nicht die Frau Christiane Brunner, die der Tiroler Landesregierung beziehungs­weise der österreichischen Vertretung in der Kommission ein – im Übrigen 60-seitiges – Werk übermittelt hat, wo genau aufgelistet ist, die Republik namentlich voran, aber wie gesagt auch die Bundesländer, die ja hier mitinvolviert sind. Gott sei Dank, endlich einmal Föderalismus.

Aber was machen Sie dann damit? Dann wird eben im Sinne dieser Richtlinie zu wenig genannt. Nur zu Aufklärung: Es geht dabei genau darum, dass entsprechende Natur­räume auszuweisen sind, die bestimmten Kriterien genügen. Das macht ja nicht die Kommission zentralistisch. Da ist sie auf unsere Stellen hier angewiesen, auch auf das Land Tirol.

Jetzt bin ich schon bei Ihnen, man darf der Meinung sein, dass das auch eine Abwägungsfrage ist und dass selbst im Naturraum auch andere Interessen zumindest einmal abgewägt werden müssen. Das sehe ich schon so. Aber zunächst einmal – und das ist ja der Kern des Verfahrens – sind jene Gebiete zu nominieren, die dafür überhaupt in Frage kommen. Und wenn ich die gleich „vorn über die Kante obidrah“, dann kommt es ja erst gar nicht dazu. Das ist der Vorhalt der Kommission, durchaus angeregt von Umweltschutzorganisationen aus Österreich, weil sie diejenigen sind, die dieses Treiben beobachten können. Insofern auch von diesem Pult aus Dank an diese Naturschutzorganisationen, die Sie gerade ganz offenkundig als Vernaderer bezeichnet haben. (Beifall bei den Grünen.)

Aber das ist ja Ihr Recht. Interessanterweise hat der Kollege Hörl bei der Denunzierung der Frau Kollegin Brunner keinen Ordnungsruf bekommen. Aber wenn hier darauf hingewiesen wird, wie es eigentlich gehen sollte, nämlich im EU-rechtskonformen Bestand, dann muss man sich als Abgeordneter anhören, dass man völlig daneben liegt, und was weiß ich, was da für Formulierungen gefallen sind. – Es ist wohl offen­sichtlich genau umgekehrt herum.

Ein ähnliches Problem in der Sache selber haben wir aber ohnehin – ich kann Sie beruhigen, in der Steiermark ist ja ein roter Landeshauptmann – mit der Schwarzen Sulm. Und der Herr Umweltminister hat ja dankenswerterweise im Rechnungshof­ausschuss sehr ausführlich Stellung genommen. Da geht es ja auch um das Verhältnis Europäische Union, Republik und Bundesland – in diesem Fall die Steiermark.

Ich kann das jetzt nur zusammenfassen: Bei der Schwarzen Sulm ist ein Kraftwerks­projekt geplant, das materiell durch und durch rechtswidrig, gleichzeitig aber mit rechtskräftigen Bescheiden ausgestattet ist. So einen Widerspruch kann es geben. Das ist auch nicht das erste Mal. Es hat ja das Umweltministerium als zweite Instanz das Projekt durchgehend abgelehnt. Allerdings hat es einen prozeduralen Verfahrensfehler dahin gehend gegeben, als der Gesetzgeber während des Verfahrens noch einmal gesagt hat, es kann nicht sein, dass in der Steiermark das wasserwirtschaftliche Organ sagt, ich berufe das, was ein anderer zunächst einmal genehmigt hat, nämlich die erste Instanz in mittelbarer Bundesverwaltung. Also, selbst die Steiermark war ja dann schon aus inhaltlicher Überzeugung gegen den Bescheid, der halt einmal zunächst passiert ist, aus welchen Motiven immer. Das adressiere ich eben an jenen Landeshauptmann, der dort oben steht.

Das Umweltministerium hat als eigentliche Oberinstanz in all diesen Fragen durch­gehend negativ beschieden. Trotzdem hat das Projekt jedenfalls vorläufig Rechtskraft. Die Europäische Union ist sofort auf den Plan getreten und hat gesagt, es kann nicht sein, das widerspricht sämtlichen Richtlinien. Ich habe Ihnen ja schon das letzte Mal hier ein Zitat gebracht, das habe ich jetzt wieder mit, aber mittlerweile gibt es ja eine


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 102

lustige Neuerung in der Sache. Der Umweltminister hat den Landeshauptmann in einem durchaus heftigen Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass die Straf­zahlungen, die unmittelbar drohen – es wird nicht mehr lange dauern, wenn die dort wirklich so weitertun –, dann wohl auf die Steiermark abzuwälzen sein sollten.

Im Schreiben vom 23. Mai heißt es, ganz aktuell: „Sollten aufgrund eines unions­rechtswidrigen Bescheides“ – was aber völlig klar ist, dass es so ist! – „Strafgeld­zahlungen an die EU zu leisten sein, wird die Frage einer Kostenüberwälzung auf das Land Steiermark zu prüfen sein.“

Im Ausschuss dazu befragt, hat der Herr Umweltminister gesagt, er wird nicht nur Wege suchen, sondern es wird vom Bund, vom Ministerium ein Weg gefunden werden.

Da sage ich einmal, Gott sei Dank, wenn wenigstens das versucht wird. Allerdings gilt es natürlich, diesen Unfug zu verhindern, der ein völliger Wahnsinn gegenüber dem Naturschutz ist, ein Wahnsinn auch gegenüber jeder anderen Vernunft, etwa gegen den Steuerzahlerschutz, wie man hier sieht, und auch den BürgerInnenschutz – denn die werden dort von den Behörden auch wieder schäbig behandelt. Das muss man hier alles wieder einmal sagen, denn die Geschichte, auch von dieser sogenannten Regierungspartnerschaft in der Steiermark ist nicht so lustig.

Deshalb thematisieren wir das hier immer wieder, weil wir auch die Anwälte der Natur sind, die Anwälte der BürgerInnen und in diesem Fall auch und vor allem der Steuer­zahlerInnen. Deshalb ist es überhaupt nicht einzusehen, dass dieser Unfug (Abg. Rädler: Grüner Veltliner!) nicht abgedreht wird.

Für einen minimalen Gewinn an Strom wird dort ein einmaliger Flusslauf zumindest schwer beeinträchtigt, wenn nicht stellenweise zerstört. Das kann man nicht in Kauf nehmen, das wäre in jeder Hinsicht problematisch. Aber wenn es von vorne bis hinten rechtswidrig ist und sich die zuständige Behörde – der Herr Landeshauptmann in erster Instanz – wieder ziert, weil er zu feige ist – (auf die Tafel am Rednerpult weisend) deshalb steht das hier drauf –, relativ rasch durchzugreifen, muss man hier, wo wir können, entgegenhalten. Und das tun wir auch.

Es gibt ein Verfahren, das wieder aufgemacht wurde, allerdings wird das extra auf zwei Jahre gestreckt. Da wird untersucht, wo nichts mehr zu untersuchen ist. Die Gewäs­sergüte ist sehr gut. Es gibt in Wirklichkeit keine Ausnahmeberechtigung, es wäre sowieso ein Bauverbot das Notwendige und Richtige gewesen. Die Ausnahme­geneh­migung, die gezogen wurde, ist von vorne bis hinten falsch, und nur diese Einsicht gilt es abzuwägen: eine neue Interessenabwägung, die nur so ausgehen kann, dass dieser Eingriff niemals mit dem rechtfertigbar ist, was dort angerichtet wird. Das ist auch das, was das Unionsrecht sagt, das ist das, was die Kommission sagt, deshalb stehen die Strafzahlungen im Raum und deshalb sollte das so schnell wie möglich begradigt werden. (Beifall bei den Grünen.)

Der Bericht zur Wasserrahmenrichtlinie erzeugt genau die Unterstützung dazu, weil die Steiermark kommt da auch nicht gut weg. Also, Kollege Hörl, Versöhnliches zum Schluss: Es ist nicht nur Tirol, wo die Piefke-Saga wütet. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Kogler kehrt auf dem Weg zu seinem Sitzplatz um, um die auf dem Rednerpult zurückgelassene Tafel zu holen.)

14.17

14.17.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ja, nehmen Sie es bitte mit.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 103

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Rechnungshof­ausschusses, den vorliegenden Bericht III-306/2415 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diese Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Rechnungs­hofausschusses, den vorliegenden Bericht III-370/2417 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diese Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

14.18.35 5. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/7 (III-345/2416 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2011/9 (III-271/2418 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zu den Punkten 5 und 6 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.19.17

Abgeordnete Mag. Christine Lapp, MA (SPÖ): Die Herren Präsidenten! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Bezugnehmend auf die Ausführungen des Kollegen Kogler und das Anliegen, zu dem er sehr lange referiert hat, möchte ich schon darauf hinweisen, dass es rechtskräftige Bescheide gibt, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Und wie dem Kollegen Kogler wahrscheinlich nicht bekannt ist – oder er das jetzt auch verschwiegen hat –, gibt es bereits vom Landeshauptmann den Auftrag an das Lan­des­wirtschaftsministerium, dass es von dort in dieser Angelegenheit eine Weisung geben soll und dass auch eine Aufsichtsbeschwerde gemacht werden soll.

Damit die Geschichte abgerundet ist, werte Kolleginnen und Kollegen, war es jetzt ganz wichtig, das zu erklären. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Die steirischen SPÖ-Abgeordneten ... applaudieren, aber dann bekommen sie wieder ein Nasenreiberl vom Schleckerpatzi!)

Bei den Berichten, die wir jetzt diskutieren, geht es zum einen um den Bericht 2011/9. Darin geht es um die Bekämpfung des Abgabenbetrugs mit dem Schwerpunkt Steuer­fahndung, um Informationstechnologie im Innenministerium, um den Verein Hilfswerk Salzburg – Sachwalterschaft und Bewohnervertretung, um das land- und fortwirtschaft­liche Schulwesen und um die Nebenbahnen.

Der zweite Bericht, den wir diskutieren, der Bericht 2012/7, hat auch sehr umfassende Kapitel. Darin geht es um die LEADER-Programme in den Jahren 2007 bis 2013, um den EU-Finanzbericht 2010 und das Österreichische Patentamt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 104

Diese beiden Berichte zeigen wie immer eine akribische Zusammenstellung der einzelnen Fakten und Darlegungen, bieten eine fundierte Aufbereitung von vorhan­denen Unterlagen und sind auch ein Nachschlagewerk für politische Arbeit und auch für die interessierten Bürgerinnen und Bürger für die tiefere Information in all diesen Belangen. Natürlich ist hier auch die Darstellung der Verwendung von Steuermitteln angesagt.

Im Kapitel EU-Finanzbericht wird der Status von Österreich als Nettozahler dargestellt und es gibt eine Analyse der Ausschöpfungsquoten der Rückflüsse. So gibt es in Österreich eine hohe Quote im Bereich der Landwirtschaft mit 81 Prozent, aber wir haben noch Verbesserungspotenzial im Bereich der Strukturfondsmittel, wo wir unter 30 Prozent Rückflüsse erreichen konnten.

Den Bereich LEADER aus diesem Bericht wird Kollege Gaßner als profunder Kenner der landwirtschaftlichen Materien in Österreich darstellen.

Ein weiteres Kapitel ist der Bekämpfung des Abgabenbetrugs mit dem Schwerpunkt der Steuerfahndung gewidmet. Hier wurde aufgelistet, dass es notwendige Maß­nahmen gibt, um eine höhere Wirksamkeit zu erzielen. Auf der einen Seite gibt es die Forderung nach einem Gesamtkonzept aller Betrugsbekämpfungsinstrumente, darüber hinaus auch eine ausrechende personelle Ausstattung und eine effizientere IT-Ausstattung.

Zu den Berichten haben intensive inhaltliche Debatten im Rechnungshof­ausschuss­sitzungen stattgefunden, und diese Debatten und die Berichte dienen insgesamt der Verbesserung im politischen und administrativen Wirken. (Beifall bei der SPÖ.)

14.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.22.52

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Österreichs Programm zur ländlichen Entwicklung ist ein wichtiger Impulsgeber für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklungen gerade in Regionen, wo es schwierig ist, und insgesamt ist der Nutzen dieser LEADER-Regionen in der Vernetzung von Wirtschaft, Landwirtschaft, Tourismus und Kultur zu sehen.

Positiv ist auch, dass gerade durch LEADER-Projekte viel Geld aus der EU, wo wir ja Netto-Zahler sind, wieder nach Österreich zurückfließt, und das in Regionen, die es brauchen.

Der Rechnungshof hat LEADER für den Zeitraum 2007 bis 2013 geprüft, und da hat es natürlich einige Kritikpunkte gegeben. Der Rechnungshof hat aufgezeigt, dass gerade nationale Mittel als Kofinanzierung in einem höheren Ausmaß als vorgesehen eingesetzt werden, also mehr als unbedingt erforderlich ist.

Weiters wurden Gemeindemittel nicht als öffentliche Mittel dargestellt. Es gab unter­schiedliche Gepflogenheiten, was die nationale Beschlussfassung von EU-Programmen betrifft, und der Bottom-up-Ansatz wurde nicht vollständig eingehalten.

Zudem gab es fehlende Bestimmungen, was Unvereinbarkeit und Interessenkonflikte angeht. Das Programm-Monitoring erlaubte keine Soll-Ist-Vergleiche (Abg. Dr. Pirkl­huber: Bravo, sehr gut!), und kritisch hat der Rechnungshof auch festgestellt, dass die Anliegen von Frauen im ländlichen Raum besser und systematisch berücksichtigt werden müssen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 105

Insgesamt gibt es eine Vielzahl an Projekten in Österreich – wir haben ja 86 LEADER-Regionen und es wurden 8 500 Projekte in verschiedenster Form umgesetzt. Und auch die Kritik, die es im Rechnungshofausschuss, aber am Rande auch medial gegeben hat, nämlich dass LEADER nur die Landwirtschaft quasi bedient, kann man überhaupt nicht nachvollziehen, denn LEADER ist wirklich ein Impulsprogramm für Vereine, für Gemeinden, für Zusammenschlüsse in ländlichen Regionen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist ein Schmäh!) Und dass LEADER gerade in diesen Regionen Wachstum, Be­schäftigung und Wertschöpfung bringt, ist, glaube ich, klar hier festzustellen.

Fakt ist, der Rechnungshof hat 68 Empfehlungen ausgesprochen, davon sind in etwa 90 Prozent umgesetzt. Nicht umgesetzt wurden – und das hat Bundesminister Berlakovich im Ausschuss ja festgestellt – jene Dinge, wo es unterschiedliche Rechts­ansichten gibt.

LEADER hat dazu beigetragen – und wird auch weiter dazu beitragen; wir haben ja vom Bundesminister im Ausschuss gehört, dass es auch zukünftig LEADER-Projekte geben wird –, dass wir damit die kleinstrukturierte flächendeckende Landwirtschaft in Österreich sicherstellen, dass wir in strukturschwachen Regionen gezielt und nachhaltig investieren können und dass wir es mit LEADER schaffen, Innovationen und Neuem zum Durchbruch zu verhelfen.

Ich bedanke mich für diesen Rechnungshofbericht, denn es ist, glaube ich, ja durchaus im Interesse und im Sinne aller, dass öffentliche Mittel effizient eingesetzt werden und dass sie ihrem Auftrag gemäß gerecht verteilt werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hackl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.26.36

Abgeordneter Ing. Heinz-Peter Hackl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Ja, LEADER als Gemeinschaftsinitiative der EU zur Entwicklung des ländlichen Raumes ist von der Idee her eine gute Sache. Die Idee ist gut, aber die Umsetzung lässt schwer zu wünschen übrig.

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht dem Ministerium des Herrn Bundesminister Berlakovich ein vernichtendes Urteil ausgestellt, mit, wie wir schon gehört haben, 68 Empfehlungen. Bei einem Mitteleinsatz von 423 Millionen € aus den EU-Töpfen für den Förderzeitraum und einer überschießenden Kofinanzierung von 47 Millionen € durch Bund und Länder, die eigentlich durch keinen Beschluss gedeckt war, muss man ganz besonders auf diese Steuergelder achten. (Zwischenruf des Abg. Eßl.)

Der Rechnungshofbericht zeigt jede Menge Mängel, beginnend bei Projektdefinitionen und endend bei Abhängigkeiten der Genehmigungs- und Entscheidungsstrukturen, auf. Die Projektkontrollen und Evaluierungen der Projekte sind mangelhaft bis gar nicht vorhanden. Außerdem zeigt sich bei den Projekten eine Tendenz in Richtung Land- und Forstwirtschaft, wobei diese Projekte auch durch andere EU-Projekte abzuwickeln wären. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Eßl.)

Die Projekte werden neben der EU und einer nationalen Kofinanzierung auch noch von den Gemeinden gefördert – der Rechnungshof schätzt, mit zirka 100 Millionen €; genaue Zahlen sind nicht vorhanden. Es gibt also viele LEADER-Projekte, die zu 100 Prozent vom Steuerzahler getragen werden und deren Sinnhaftigkeit in weiten Bereichen kritisch zu hinterfragen ist.

Da es gar nicht so einfach ist, private Investoren für Projekte zu finden, geht man in vielen Projekten sehr kreativ vor, indem man Tourismusverbände, Vereine, Arbeitsge­meinschaften, die sich wiederum zu großen Teilen aus Steuermitteln finanzieren, in


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 106

diese Projekte einbindet. Solcherart geschaffene LEADER-Projekte entsprechen weder der LEADER-Idee noch den LEADER-Vorschriften. So nach dem Motto: Es gibt Förderungen; wir brauchen ein Projekt, um das Geld abzuholen!, wird LEADER sein Ziel verfehlen und den Steuerzahler Millionen kosten.

Abschließend möchte ich es zum dritten Mal wiederholen und auf die prekäre Budgetsituation des Rechnungshofes hinweisen, dem man auf der einen Seite immer mehr Aufgaben aufbürdet und auf der anderen Seite die Mittel beschneidet. Das kann nicht im Sinne des Nationalrates sein. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.29.50

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident, ich möchte Ihnen ausdrücklich für diesen ausgezeichneten Bericht danken. Die Analyse betreffend die ländliche Entwicklung, betreffend LEADER zeigt ganz deutlich, wie hier vorbei am Parlament und wie hier zum Teil auch von oben herab mit dem Rechnungshof in den Stellungnahmen umgegangen wurde. (Zwi­schenruf des Abg. Mag. Gaßner.)

Ich möchte Ihnen das an einem Beispiel zeigen. So sagt doch das Ministerium wirklich explizit, dass „die starke Betonung des Schwerpunkts 2 (Umwelt)“, politisch akkordiert wäre, sagt das Umweltministerium beziehungsweise das Landwirtschaftsministerium, sei „weniger das Ergebnis eines politischen Kompromisses des BMLFUW“ – also des Landwirtschaftsressorts – „mit der Europäischen Kommission gewesen, sondern vielmehr das Ergebnis der österreichischen strategischen Festlegungen“ – und jetzt hören Sie gut zu, meine Damen und Herren! – „von Regierung, Parlament, Interessen­vertretungen und Nichtregierungsorganisationen.“ – Und das ist schlichtweg eine Frechheit, ich sage das in aller Deutlichkeit! (Beifall des Abg. Öllinger.)

Hier im Parlament haben wir überhaupt keinen Beitrag geleistet zum Programm der ländlichen Entwicklung, das ist ganz einfach eine Sonderrichtlinie, die das Ministerium in eigener Regie durchgeführt hat. Ich erinnere in dem Zusammenhang daran, dass ich mehrfach darauf hingewiesen habe, dass es eine Rahmengesetzgebung in Österreich braucht, um zum Beispiel die finanzielle Mittelaufteilung zwischen den Bereichen, den Sektoren politisch zu verhandeln, auch über die Schwerpunktsetzungen, über die strategischen Ziele. All das beschreibt der Rechnungshof akribisch genau und präzise in Bezug auf die Mängel und die letzte Periode, die jetzt ausläuft oder möglicherweise sogar noch um ein Jahr verlängert wird.

Herr Rechnungshofpräsident, das ist ein Auftrag an das Parlament, was hier vorgelegt wird, nämlich der Auftrag an das Parlament, dass es nicht möglich ist, weiter so wie bisher zu agieren. Herr Minister Berlakovich! Sie haben uns in diesem Haus ja bis heute keine Strategie vorgelegt, wie es von 2014 bis 2020 weitergehen soll. Wir haben noch einen einzigen Landwirtschaftsausschuss dazu!

Und ich finde es wirklich ungeheuerlich, dass wir heute einen Rechnungshofbericht, der solide ist, der Analysen darbringt, der ausführlichst die Probleme beschreibt, hier diskutieren können, aber der Minister uns bis heute kein Konzept vorgelegt hat, wie er ab 2014 – zum Beispiel LEADER – die ländliche Entwicklung in Österreich weiter­entwickeln will. Es gibt keine einzige Veranstaltung dazu in diesem Haus und keine einzige Präsentation des Herrn Bundesministers zur ländlichen Entwicklung oder zum Begleitausschuss – um ein weiteres Stichwort zu nennen. Zum Beispiel wäre die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 107

Einbindung der Opposition oder der politischen Parteien im Rahmen der politischen Evaluierung des Begleitausschusses ein vernünftiges Instrument.

Wir haben gesehen, dass im Begleitausschuss lauter nachgeordnete Dienststellen des Landwirtschaftsressorts sitzen. Das ist ja völlig unglaubwürdig, auch auf europäischer Ebene. Die Leute sind ja nicht blöd, bitte! Man wird doch weisungsgebundene Stellen nicht dazu zwingen können, dass sie gegen das eigene Ministerium aussagen – drehen wir es einmal so um.

Herr Rechnungshofpräsident, Sie lachen zu Recht. Diese Art von Politik braucht also eine massive Korrektur, und wir hier im Parlament sind aufgefordert, alles daran zu setzen.

Bisher gibt es keine Beschlussfassung der Regierung. Ich gehe davon aus, dass die nächste Regierung vor der schwierigen Aufgabe steht, in kürzester Zeit ein neues Programm für die ländliche Entwicklung zu konzipieren und darzustellen. Da sind all diese Anregungen, die in diesem Rechnungshofbericht drinnen sind, ganz wichtig und wesentlich und müssen unbedingt berücksichtigt werden.

Ich möchte abschließend noch eine Hauptbaustelle ansprechen, nämlich die Agrarmarkt Austria als Zahlstelle. Auch hier sagt der Rechnungshof sehr schön Folgendes:

„Die Zulassung der AMA als Zahlstelle erfolgte in Form einer Beauftragung durch das BMLFUW.“ – Das heißt also, durch das Ministerium. – „Diese erging mit Schreiben vom 14. Juni 2007. Abgesehen vom Ersuchen des BMLFUW“ – des Umweltressorts oder des Landwirtschaftsressorts – „an die AMA, alle erforderlichen Veranlassungen zur rechtmäßigen Ausübung der Zahlstellenfunktion zu treffen, beinhaltet sie keine näheren Vorgaben.“

Das heißt, die AMA kann automatisch – eben auf Basis der EU-Gesetze und so weiter – agieren ohne Vorgaben für die Vollziehung.

Meine Damen und Herren, das führte zum Alm-Fiasko der Sonderklasse. Das, was wir heute tagtäglich draußen vor Ort an Problemen haben mit den Flächenerfassungen durch das GIS-System der AMA, ist zum Beispiel auch ein Ergebnis dieses Versäum­nisses, hier klarere Regeln zum Beispiel für Problemfälle – durch die Einrichtung einer Schiedsstelle bei Streitfällen und ähnlichen Dingen – zu setzen, womit die Vollzugs­probleme, die aufgetaucht sind, hätten verhindert werden können.

Also danke, Herr Rechnungshofpräsident! Wir werden diesen Bericht sehr ernst nehmen, dessen können Sie sicher sein. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Jannach.)

14.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.34.45

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Ich bedanke mich vor allem beim Abgeordneten Gahr, der hier die Kritik des Rechnungshofes auf den Punkt gebracht hat. (Zwischenruf des Abg. Gahr.) Was mich nur wundert, ist, dass das ein ÖVP-Mandatar tut, und dieser dann auch nicht erkennt, dass der Bericht ja das Ein­geständnis des Scheiterns seines eigenen Umweltministers Nikolaus Berlakovich darstellt, wie es dieser Bericht hier ja eindrucksvoll darlegt – das Scheitern auch der Österreichischen Volkspartei bei der Stärkung des ländlichen Raumes (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Gahr), das Scheitern der ÖVP, die meint, den ländlichen Raum nur mit der Landwirtschaft zu stärken, aber weder auf Chancengleichheit Rücksicht


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nimmt noch auf Frauen Rücksicht nimmt, sondern, wie auch dieser Rech­nungshofbericht bei den LEADER-Projekten bemängelt, ein „geringes Problem­bewusstsein zum Thema Gleichstellung und Chancengleichheit im ländlichen Raum“ widerspiegelt. – O-Ton Rechnungshof.

Damit kommen wir dann drauf, dass das Frauenbild auch im ländlichen Raum, der Landwirtschaft offenbar nicht zuletzt auch durch die Äußerungen des Abgeordneten Hörl in einem Ausschuss, nämlich im Budget-Unterausschuss des Nationalrates, geprägt wird. Auf die Frage der Abgeordneten Gabriele Binder-Maier von der SPÖ, wie viele Frauen denn im Landwirtschaftsministerium arbeiten, hat Hörl geantwortet: Irgendeine Putzfrau wird es schon geben. (Zwischenruf des Abg. Hornek.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist offenbar das Frauenbild, wie es aus dem Protokoll entnommen ist: Irgendeine Putzfrau wird es schon geben.

Das ist das Frauenbild der Österreichischen Volkspartei auch bei der Stärkung des ländlichen Raumes. Das sollten wir hier durchaus sagen. (Abg. Hornek: Das ist doch lächerlich!) Sie sollten sich nicht dafür schämen! Seien Sie doch froh, dass wenigstens einer in Ihren Reihen die Wahrheit sagt, so wie Sie es tatsächlich sehen! Irgendeine Putzfrau wird es im Landwirtschaftsministerium schon geben! – Das ist Ihre Einstellung zu Stärkung (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan), zur Chancengleichheit, zu Frauen im ländlichen Raum. – O-Ton Abgeordneter Hörl von der Österreichischen Volkspartei.

Nächster Punkt dieses Berichtes: die fehlende Kontrolle dieser LEADER-Projekte, die der Rechnungshof eindrucksvoll bemängelt. – Kollege Pirklhuber hat sie schon erwähnt, die Kritik an der AMA, wo der Rechnungshof Folgendes schreibt: 

„Die AMA zeigte wenig Problembewusstsein und führte auch nach Hinweisen des RH“ – des Rechnungshofes – „keine eigenen Erhebungen zur Abklärung potenzieller Unvereinbarkeiten und Interessenkonflikte durch.“

Dieser Rechnungshofbericht ist ja abenteuerlich zu lesen!

Oder: Hier stellt der Rechnungshof eindrucksvoll dar, dass Förderungen, die im Rahmen der LEADER-Projekte ausgegeben worden sind, nationale Förderungen des Landwirtschaftsministeriums, ohne Rechtsgrundlage sind. – Sehr geehrte Damen und Herren! Wissen Sie, was es für einen öffentlichen Amtsträger bedeutet, Geld aus­zuzahlen, wo es keine Rechtsgrundlage gibt? – Das ist Amtsmissbrauch, sehr geehrte Damen und Herren!

Das legt hier der Rechnungshof relativ klar fest: Der Rechnungshof sagt, dass es für einen „freiwilligen nationalen Mehrbetrag“, wie er ausbezahlt wurde, keine Rechts­grundlage bei diesen LEADER-Projekten gegeben hat.

Und so liest sich dieser Bericht von Seite zu Seite sehr abenteuerlich und zeigt das Scheitern der Österreichischen Volkspartei bei ihrem Schlachtruf: Wir schützen den ländlichen Raum! – Denn darum geht es bei Ihnen leider Gottes nicht, sondern Sie denken nur daran: Wie bekomme ich am meisten Geld für parteinahe Organisationen wie die AMA?

Das ist Ihr Engagement für den ländlichen Raum: Es erschöpft sich im Geld­abkas­sieren für die eigenen Parteigänger. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Kogler: Giftspritz-Inserierer!)

14.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Schenk zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 109

14.38.33

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Rechnungshof­präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht erfahren wir ja vom nächsten Redner der ÖVP, wie viele Putzfrauen jetzt tatsächlich im Umweltministerium vertreten sind. – Das nur als Scherz am Rande. Kommen wir zu diesem ernsten Bericht! (Abg. Grosz: Das ist aber nicht zum Scherzen, das ÖVP-Frauenbild!)

Meine Vorredner haben es schon angesprochen: Dieser Bericht ist ein wirklich sehr schlechter Bericht, und es ist auch durchaus nachzuvollziehen, wenn man sagt, der Rechnungshofpräsident geht mit dem Umweltministerium, mit dem Landwirtschafts­minis­terium hart ins Gericht, wenn man sich diesen Bericht vor Augen führt.

Es wurde bereits einiges angesprochen, und ich habe es auch im Ausschuss gesagt, dass dieser Bericht und auch, wie damit umgegangen wird, schon auch eine schiefe Optik bietet und keinen schlanken Fuß macht, vor allem nicht für die ÖVP-Bauern­vertreter, für die ÖVP-Bürgermeister in den Gemeinden, weil hier das Bild gezeichnet wird, dass zu den Bauern, in den ländlichen Bereich – es geht ja nicht alles nur in den ländlichen Bereich, sondern es wird der ganze Agrarbereich gefördert –, viel Geld fließt und dass die Bauern nur abkassieren, was so nicht stimmt. Dem muss entgegen­gewirkt werden! Der Herr Minister hat das im Ausschuss auch versucht aufzuklären, was ihm aber meines Erachtens nicht so gut gelungen ist.

Der Herr Minister hat auch zur AMA keine Stellung bezogen. Ich habe es in meiner Rede vorhin schon erwähnt, die AMA wurde kritisiert. Der Rechnungshof hat Insich­geschäfte festgestellt, das heißt, Auftraggeber und Auftragnehmer waren ident. Die AMA ignorierte Hinweise und zeigte kein Problembewusstsein, führte keine Erhe­bungen zur Abklärung potenzieller Unvereinbarkeiten und Interessenkonflikte durch, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Minister hat diese Frage auch im Ausschuss nicht beantwortet.

Ich möchte auch noch auf das Thema Frauen eingehen, aber nicht nur oberflächlich, wie das vorhin gemacht wurde, sondern wirklich darauf eingehen, weil ich auch mit dabei war, als wir im Jahr 2010 einen Vier-Parteien-Antrag betreffend die Gleich­stel­lung von Frauen und Männern im Programm Ländliche Entwicklung 2007 bis 2013 eingebracht haben. Wir haben ihn im Gleichbehandlungsausschuss beschlossen, er wurde dann dem Umweltausschuss zugewiesen. Der Umweltausschuss hat ihn an den Nationalrat geschickt, und hier wurde am 20. Jänner 2011 von allen Parteien eine Entschließung verabschiedet, die elf Punkte umfasste, in der der Bundesminister – in diesem Fall Bundesminister Berlakovich – aufgefordert wurde, sich dafür einzusetzen, dass die Mittel gerecht verteilt werden und natürlich auch die Frauen berücksichtigt werden.

Was ist passiert? – Der Rechnungshof schreibt in seinem Bericht, dass man dem nicht nachgekommen ist. Ich darf zitieren. Der Rechnungshof sagt, es spiegelt sich nur sehr geringes Problembewusstsein zum Thema Gleichstellung und Chancengleichheit im ländlichen Raum wider“, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da frage ich mich schon: Wozu machen wir hier die Arbeit, wozu verabschieden wir eine Entschließung, wenn das schlussendlich nicht umgesetzt wird?

Es sind jetzt mehr als zwei Jahre vergangen, vom 20. Jänner 2011 bis heute, Juni 2013, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nichts geschehen. Der Rechnungshof bestätigt das auch. Das finde ich sehr schade, weil auch viele Frauen im ländlichen Bereich tätig sind, über 40 Prozent Betriebsführerinnen sind, das wissen wir.


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Es soll darauf geachtet werden, dass für Frauen entsprechend Budget zur Verfügung gestellt wird. Ich hoffe, dass das im nächsten LEADER-Programm Niederschlag findet. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

14.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.42.19

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine Damen und Herren! Die überhöhte nationale Koförderung im Bereich der ländlichen Entwicklung wurde schon kritisiert. Ich habe noch keine Antwort bekommen – von niemandem, vor allem nicht vom Minister –, wieso das ohne recht­liche Grundlage passiert ist.

Es wäre gut, wenn genügend Geld für den ländlichen Raum zur Verfügung stünde, aber die Verwendung ist schärfstens zu kritisieren. Das hat der Rechnungshof dan­kens­werterweise auch gemacht. Was mich doch sehr verwundert, ist die Feststellung des Rechnungshofes, dass von den Gemeinden in etwa noch 100 Millionen für die gesamte Förderperiode 2007 bis 2013 dazukommen. Was ist mit diesen 100 Millionen geschehen? Wo in diesen Projekten ist dieses Geld versteckt? – Auch das ist eine interessante Frage.

Ich möchte auf zwei Dinge hinweisen, die mich persönlich sehr stören. Das eine ist die Feststellung des Rechnungshofes, dass durch die LEADER-Projekte keinerlei oder sehr geringe Auswirkungen auf zusätzliche Arbeitsplätze im ländlichen Raum festzu­stellen sind, und das andere ist, dass, wie der Rechnungshof feststellt, die geringe Anzahl innovativer Projekte kaum nachhaltige Effekte für den ländlichen Raum erwar­ten lässt. Das heißt also, Innovation ist nicht gefragt.

Es wird noch präziser festgehalten: „Ein Anteil an Projektideen, darunter möglicher­weise auch innovative Projektvorschläge, wurde bereits in der Phase der (informellen) Vorab-Beurteilung ausgeschieden.“

Herr Rechnungshofpräsident! Wer macht denn diese informelle Vorausscheidung? Wer ist denn dafür zuständig?

Mir wurde in diesem Zusammenhang von einem Beispiel berichtet, das ich jetzt kurz schildern möchte, weil es so typisch dafür ist.

Es gibt in Niederösterreich das Projekt Bildungsakademie für biologischen Landbau. Der Betreiber dieses Projektes ist ein Pionier des biologischen Landbaus, bis Brüssel hin gefragt als Experte. (Rufe bei der ÖVP: Wer ist das?) Dieser hat vor, hat auch bereits damit begonnen, dieses Projekt zu verwirklichen: eine Bildungseinrichtung für den biologischen Landbau, eine touristische Komponente, Urlaub am Bauernhof, und eine Marktkomponente für Bioprodukte, eine Vermarktungsschiene. (Neuerliche Rufe bei der ÖVP: Wer ist das?) Insgesamt 25 Arbeitsplätze schwingen in diesem Projekt mit. Er hat das als LEADER-Projekt eingereicht, wurde fünfmal vorgeladen, und dann hat man ihm ohne jede weitere Begründung – das dürfte offensichtlich die Phase der informellen Vorab-Beurteilung gewesen sein – gesagt, dass er für dieses Projekt nie Geld bekommen wird. Dass daneben sogar noch mit Kreditrücknahmen gedroht wurde, ist eine ganz wilde Geschichte, die ich hier nicht näher ausführen möchte.

Meine Damen und Herren! Das zeigt sehr genau, wie mit LEADER-Projekten, die nicht genehm sind, umgegangen wird. Ich schaue mir dieses Projekt noch ganz genau an – ich habe es jetzt vorgestellt bekommen –, und wenn das wirklich die Art und Weise ist, wie LEADER-Projekte umgesetzt werden, dann wundert es mich nicht, dass der Rechnungshof eine derart negative Kritik – dankenswerterweise – in seinem Bericht


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anbringen musste. Es bleibt wirklich nur zu hoffen, dass sofort  (Abg. Jakob Auer:  LEADER-Obmann ist ein SPÖ-Bürgermeister!) – Herr Kollege Auer, es freut mich, du hast das richtig mitbekommen, aber der, der das dort verhindert, ist ein ÖVP-Bürger­meister.

Es ist nur zu hoffen, dass für die Zukunft, dass für die nächste Förderperiode der ländliche Raum in seiner Gesamtheit eine höhere Bedeutung bekommt, ansonsten wird es um den ländlichen Raum sehr, sehr negativ bestellt sein. Die Gelder, die dafür zur Verfügung stehen, können sehr viel besser verwendet werden. Ich hoffe nur, dass sehr bald darangegangen wird, ein neues Programm zu entwickeln. (Beifall bei der SPÖ.)

14.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.47.21

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Vorerst noch ein paar Worte zur Diskussion über LEADER. Als einer, der selbst in einer LEADER-Region tätig ist, an der Basis, der mit diesem Instrument arbeitet, darf ich ein paar Punkte anführen.

Zum einen gehört das LEADER-Programm selbstverständlich für den ländlichen Raum und nicht für die Landwirtschaft. Wir haben eine Reihe von Projekten, auch hin zur Frauenförderung, hin zur Jugendförderung, hin zur Förderung des Tourismus.

Zum Zweiten, Herr Kollege Gaßner: Was geschieht mit den Mitteln? Warum bringen Gemeinden auch Mittel ein? – Es steht klar im Rechnungshofbericht, dass diese Mittel in erster Linie für das Management, für das LEADER-Management, verwendet werden. Von der Größenordnung her kann ich zum Beispiel für meine Region sagen, es sind 1,50 € pro Einwohner, also ein Betrag, der durchaus vertretbar ist und der zum Beispiel in unserer Region gemeinsam mit allen Vertretern aller Fraktionen und mit den Vertretern aus der Zivilgesellschaft beschlossen wurde.

Ich darf mich im Folgenden insbesondere mit dem Bericht des Rechnungshofes zum Thema „Bekämpfung des Abgabenbetruges mit Schwerpunkt Steuerfahndung“ beschäftigen.

Um die Aufbau- und Ablauforganisation der Steuerfahndung zu optimieren, installierte das Bundesministerium für Finanzen im Jahr 2007 die Steuerfahndung neu als bundesweite personell und wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit unter ein­heitlicher Leitung. Ziel des Rechnungshofes war es, zu überprüfen, ob die Wirksamkeit dieser Maßnahmen die Betrugsbekämpfung auch entsprechend förderte.

Der Rechnungshof stellte fest, dass das Ziel der Verstärkung der Betrugsbekämpfung nur bedingt erreicht werden konnte, und zwar deshalb, weil die wesentlichen Reformziele nicht in vollem Umfang umgesetzt werden konnten. Er führte zum Beispiel die Kooperation und Koordination der Betrugsbekämpfungseinheiten, die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und die Beschleunigung der Verfahren an.

Das Bundesministerium für Finanzen argumentierte, die Optimierung von Schnittstellen sei eine permanente Aufgabe und wies in diesem Zusammenhang auf die ausge­zeichnete Zusammenarbeit zwischen der Steuerfahndung und den Großbetriebsprü­fungen hin.

Der Rechnungshof führte auch aus, dass die Prüfungsabteilung in Strafsachen, sozusagen die schnelle Eingreiftruppe, und das internationale Verbindungsbüro zu einer Organisationseinheit unter zentraler Leitung zusammengeführt wurden und diese


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Zusammenführung eine Vereinheitlichung der Prozessabläufe mit sich brachte. Damit konnte das Ziel erreicht werden, Sozialbetrug zu bekämpfen und die steuerliche Amtshilfe zu bündeln.

Bei der Abwicklung der internationalen Amtshilfe wurde die Anzahl der Erledigungen um 20 Prozent gesteigert.

Insgesamt konnte die Zahl der Prüfungen durch die Steuerfahndung gesteigert werden, allerdings führte der Rechnungshof auch aus, dass die durchgeführten Erledigungen nicht in diesem Ausmaß erhöht werden konnten. Grund dafür waren Personal­engpässe.

Sehr geehrte Damen und Herren! Zusammenfassend darf ich festhalten, dass der Rechnungshof eine Reihe von Empfehlungen aussprach, dem Bundesministerium für Finanzen allerdings auch attestierte, laufend um die Verbesserung der Betrugs­bekämpfung bemüht zu sein. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sacher. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.51.13

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich mit dem Bericht des Rechnungshofes III-271 der Beilagen, landwirtschaftliches Schulwesen, befasst, und ich kann sagen: Herr Präsident, der Bericht ist gut, allein die Sache ist schlecht!

Es besteht kein Zweifel, dass das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen ein ganz wichtiger Teil des österreichischen Bildungswesens und auch ein wichtiger Teil des ländlichen Raumes ist. Umso mehr verwundert es mich, dass das landwirtschaftliche Schul­wesen in keiner Weise in die notwendige und erfolgreiche Bildungsreform mitein­gebunden ist. Das sagt auch der Rechnungshof. Es ist mehr als bedauerlich, dass hier keine Reformfortschritte gemacht werden.

Der Bericht des Rechnungshofes hat das landwirtschaftliche Schulwesen in den Bun­desländern Steiermark, Oberösterreich und Tirol analysiert und zeigt auf, dass es dort ineffizient und vor allem doppelt so teuer wie das übrige Berufsschulwesen in Österreich ist. Der Aufwand pro Schüler im berufsbildenden Schulwesen Österreichs macht rund 8 400 € pro Kopf aus, während es bei den höheren landwirtschaftlichen Schulwesen 21 000 € sind und bei den Fachschulen 13 000 €. Warum das so ist, ist auch für den Rechnungshof nicht nachvollziehbar.

Woraus könnten die hohen Kosten resultieren? – Es gibt erstens viele kleine Schulstandorte. Die Schulen haben im Durchschnitt eine geringe Anzahl an Schülern, etwa 100, während jene Berufsschulen, die den größten Teil unserer Jugend aus­bilden, im Durchschnitt mit 900 Schülern besetzt sind.

Trotzdem stellt der Rechnungshof eine enttäuschende Effizienz fest. Die Drop-out-Rate an gewissen Schulen liegt laut Rechnungshof bei 49 Prozent bis 59 Prozent. In gewissen Fachrichtungen, sagt der Rechnungshof, schließt nur jede/jeder Zweite die Ausbildung erfolgreich ab.

Diese Feststellungen, sehr geehrte Damen und Herren, schreien geradezu nach einer Reform!

Es gibt einen Kompetenzwirrwarr, es gibt ein fehlendes Controlling. Es ist die Lehrer­besoldung im Unterschied zu den Berufsschullehrern wesentlich besser und teurer. Die Personalkompetenz liegt allein beim Landwirtschaftsminister. Das Unterrichts-, das


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Bildungsministerium ist gänzlich ausgeschaltet. – Ein Schelm, der dabei Schlechtes denkt, sehr geehrte Damen und Herren!

Ich möchte aber dennoch konstruktiv schließen, Kollege Eßl. Das landwirtschaftliche Schulwesen möge sich bei der Reform an jenen Schulen orientieren, die bereits innovativ und kreativ arbeiten – solche Schulen gibt es, ich könnte Beispiele anführen –, die zeitgemäße Bildungsmöglichkeiten bieten, die mit BHS und anderen Schulen kooperieren, die Forschung und Entwicklung betreiben.

Ich glaube, dieser Rechnungshofbericht ist ein guter Anstoß zur Reform des ländlichen Schulwesens. (Beifall bei der SPÖ.)

14.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Windisch. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.54.38

Abgeordneter Ing. Franz Windisch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Prä­sident des Rechnungshofes! Nach so vielen Angriffen von allen Seiten im Zusam­menhang mit dem Bericht betreffend ländliche Entwicklung und LEADER müsste man fast eine Mehrfrontenverteidigung antreten. So manche Kritik ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.

Vielleicht einmal eine Grundsatzbemerkung bezüglich der Überförderung. – Die ländliche Entwicklung ist das Herzstück unserer Agrarpolitik. Festzuhalten ist, dass alle Maßnahmen politisch akkordiert und politisch verhandelt sind, sie stehen sogar im Regierungsprogramm. Es heißt wortwörtlich, es sind ausreichende Mittel von Bund und Land zur Verfügung zu stellen. Basis für die Auszahlung sind die entsprechenden Finanz- und Budgetgesetze.

Ich muss jetzt schon grundsätzlich festhalten, wir wollen doch alle – dazu, glaube ich, bekennen wir uns alle – eine flächendeckende Landwirtschaft. (Beifall bei der ÖVP.) Was heißt das? – Dass wir auch in sogenannten Ungunstlagen produzieren müssen. Wir wollen eine ökologisch hochwertige Landwirtschaft. Aber was heißt das? – Dass wir manchmal auch Ertragsnachteile in Kauf nehmen müssen. Wir wollen eine GVO-freie Landwirtschaft. – Das wiederum heißt, dass wir auch Mehrkosten in Kauf nehmen müssen, meine Damen und Herren! Zum Nulltarif wird es dieses Wunschkonzert nicht spielen. Ich bin daher sehr dankbar, dass hier ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Bauern gehen bewusst einen Wettbewerbsnachteil ein – aufgrund der gesell­schaftlichen Forderung und auch aufgrund unserer eigenen Überzeugung.

Ein Faktum, ein Novum ist im Zusammenhang mit LEADER schon auch zu nennen, nämlich – ein EU-weites Novum – dass das Wachstum in den ländlichen Regionen doch etwas stärker zunimmt als im städtischen Bereich. Ich denke, das ist durchaus auch zurückzuführen auf LEADER, auf die ländlichen Entwicklungsprogramme.

Die Gelder sind eindeutig eine Bremse für den Strukturwandel, den wir, glaube ich, alle miteinander nicht haben wollen.

Eine Äußerung zum Thema Frauen. – Ja, Sie haben recht! Die Frauen, gerade auf dem Land, aber natürlich überall, auch in den Familien, sind unverzichtbar. Der Spruch: Gehen die Frauen, stirbt das Land!, ist sicher richtig, leider Gottes richtig. Wir wissen, dass vor allem gut ausgebildete junge Frauen das Land verlassen und in Städte ziehen.

Ich darf Ihnen sagen, weil auch Kritik gekommen ist, es gäbe keine innovativen Pro­jekte – vielleicht haben Sie ja schon von Green Care, der grünen Hilfe, gehört –: Die


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Wiener Landwirtschaftskammer hat einen Auftrag von bundesweiter Bedeutung bekommen – und andere Bundesländer springen darauf auf –, nämlich als neues Einkommensstandbein für die Landwirte einerseits, aber vor allem auch als Chance zur Arbeitsplatzbeschaffung im Bereich der Pflege, der Therapie, der Pädagogik für Kinder, für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, für Burn-out-Kranke, für Drogensüchtige, für Senioren neue Möglichkeiten zur Erholung und zur Gesundung in der grünen Umwelt im Bereich der Landwirtschaft zu schaffen.

Abschließend eine WIFO-Bemerkung: 530 000 Arbeitsplätze gesichert, 100 000 innerhalb und außerhalb der Landwirtschaft wären ohne diese Gelder gefährdet.

Zum Schluss noch eine Bemerkung, wenn wir schon so polarisiert diskutieren: Wo bleibt denn dieses Geld? – Die Bauern stecken es in Wirtschaftsgebäude, schaffen sich neue Maschinen an oder investieren es in Betriebsmittel.

Ich bin sehr dankbar, dass nicht gefragt worden ist, wie viel Geld man in die Hand nehmen muss, um alle Fördergelder aus Brüssel abzuholen, sondern dass man gefragt hat, wie viel Geld denn eigentlich notwendig ist, um unsere gute Landwirtschaft, auf die wir stolz sein können, für eine gute Zukunft voranzubringen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. Ich muss diese Verhandlungen um 15 Uhr unterbrechen. Wollen Sie, Frau Abgeordnete, diese Minute noch nützen? (Abg. Dr. Moser – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ja!) – Bitte.

 


14.59.04

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Dieser Rech­nungshofbericht, den wir jetzt diskutieren, hat mehrere Kapitel. Ich halte das Kapitel der Überprüfung der ordentlichen Gebarung des Patentamtes für sehr, sehr wesentlich. Darüber ist hier in diesem Haus überhaupt noch nie diskutiert worden, auch nicht im Ausschuss, weil keine Auskunftspersonen geladen worden sind, weil die Mehrheit sich entschlossen hat, diesen Bericht ohne das Kapitel Patentamt endzuerledigen, und die Ministerin konnte auch nicht kommen. Insofern ist das jetzt – und wir können die Debatte jetzt natürlich gerne unterbrechen, Herr Präsident – die einzige Gelegenheit, dieses Thema in diesem Haus offen zu diskutieren und die Ergebnisse des Rech­nungshofberichts einer breiteren Öffentlichkeit darzulegen.

Meine Damen und Herren, es geht ja nicht um irgendetwas, um irgendwelche Kinker­litzchen, sondern es geht um ein Amt. (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.) – Ja, ich setze das dann fort.

15.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Frau Kollegin, ich muss Sie jetzt leider unterbrechen, um geschäftsordnungsgemäß die um 15 Uhr stattfindende Kurzdebatte aufzurufen.

15.00.15Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur Durchführung einer kurzen Debatte.

Die kurze Debatte betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Petzner, dem Verfas­sungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1813/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entstaatlichung des ORF eine Frist bis 2. Juli 2013 zu setzen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 115

Nach Schluss der Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.

 


15.01.17

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen mit diesem Fristsetzungsantrag nicht nur zum Ausdruck bringen, dass die beiden Regierungsparteien eine ORF-Reform noch vor der Wahl versprochen haben, die jetzt wieder abgesagt wurde, sondern es gibt auch viele aktuelle Anlässe, diese Debatte hier und heute zu führen. Es gibt ein großes Sparpaket, das der ORF am 20. Juni in einer Sitzung des Stiftungsrates beschließen wird. Es gibt die Diskussion um das Auslaufen der Gebührenrefundierung.

Und es gibt nicht zuletzt auch in Griechenland durch die von staatlicher Seite ver­ordnete Schließung des staatlichen öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aber auch in Österreich, eine sehr intensive Diskussion darüber, ob es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Form, wie wir ihn haben, noch braucht, ob er noch zeitgemäß ist oder nicht. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Diese Debatte wollen wir gerne heute hier im Hohen Haus mit diesem Fristset­zungsantrag führen, meine Damen und Herren, auch weil gerade die letzten Wochen und Monate wieder einmal gezeigt haben, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk, die Mitarbeiter dort und das Programm dort stets und gerade in Wahlkampfzeiten von den Regierungsparteien – in dem Fall immer sehr stark von SPÖ und ÖVP – dazu missbraucht werden, eben über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk übelste Parteipro­paganda zu verbreiten. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Rädler: Beispiele!) Und das ist etwas, das wir auf das Schärfste bekämpfen.

Es findet etwas statt, das man schlichtweg als Erpressung durch die beiden Regie­rungsparteien SPÖ und ÖVP bezeichnen muss und das ich heute hier auch diskutiert haben will, nämlich das Auslaufen der Gebührenrefundierung, was den ORF 35 Millio­nen € kostet.

Es ist schon sehr, sehr auffällig, meine Damen und Herren – und ich glaube da nicht an einen Zufall –, dass am Tag 1 Herr Darabos via „Kurier“ dem ORF ausrichten lässt, dass die Regierungsparteien wünschen, dass im heurigen Wahlkampf keine TV-Duelle stattfinden, und einen Tag, nachdem der ORF diesen Wunsch ablehnt, die Regierungs­parteien dem ORF ausrichten, dass es mit der Gebührenrefundierung und deren Ver­län­gerung nichts mehr werden wird. Das ist eindeutig Erpressung, die hier stattfindet – und das sage nicht nur ich, meine Damen und Herren, sondern das sagt der ORF selbst. (Abg. Mag. Widmann: Missbrauch!)

Ich zitiere dazu ORF-Redakteurssprecher Dieter Bornemann, der heute erst in einem Interview mit der „Kleinen Zeitung“ auf die Frage „Glauben Sie noch an eine Gebühren­refundierung 2014?“ Folgendes wortwörtlich sagt: 

„Ich habe den Eindruck, mit der Gebührenrefundierung wollen die Regierungsparteien das ORF-Management zum Wohlverhalten zwingen.“ (Aha-Rufe beim BZÖ.) – „Zum Wohlverhalten zwingen“, sagt ORF-Redakteurssprecher Bornemann selbst.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 116

Was ist mit diesem Wohlverhalten gemeint?, frage ich, meine Damen und Herren. – Es ist nichts anderes gemeint als Berichterstattung, die bei SPÖ und ÖVP Wohlgefallen auslöst. Und für diese Haus- und Hofberichterstattung stehen wir und stehen vor allem die Gelder der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler nicht zur Verfügung. Dafür sind uns die Gebührengelder zu schade, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Wir wollen das daher zum Anlass nehmen, zu fragen: Ist die Unabhängigkeit im ORF sichergestellt? – Laut Dieter Bornemann nicht.

Wie ist es um die Objektivität in der Berichterstattung bestellt? – Ist nicht gegeben. Schauen Sie sich die Rankings an, wie oft die Parteien in der Berichterstattung vor­kom­men!

Nicht zuletzt: Wie schaut es überhaupt mit der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags durch den ORF aus, meine Damen und Herren? Erfüllt der ORF den gesetzlich verankerten öffentlich-rechtlichen Auftrag noch oder nicht? – Wenn ich das Programm von ORF 1 anschaue, dann muss ich zum Schluss kommen, dass der ORF den öffentlich-rechtlichen Auftrag und damit auch die Legitimation, Gebühren einzu­heben, schon lange verloren hat und man daher auch die Abschaffung der Gebühren dringend zur Diskussion stellen muss, meine Damen und Herren. Wir treten für diese Abschaffung der Gebühren ein. (Beifall beim BZÖ.)

Der ORF und Herr Mediensprecher Cap müssen sich auch die Frage stellen, warum so viele Menschen, gerade auch in den letzten Tagen, unsere Forderung in den sozialen Netzwerken unterstützen und den ORF massiv für sein Programm, das er veranstaltet, attackieren und kritisieren. Meiner Meinung nach erfolgt diese Kritik völlig zu Recht, wie jetzt auch das Sparpaket, das Herr Wrabetz vorgelegt hat und das am 20. Juni im Stiftungsrat diskutiert wird, wieder zeigt.

Wie schaut dieses Sparpaket aus, meine Damen und Herren? – 80 Millionen € müssen insgesamt beim ORF eingespart werden – unter anderem eine Folge Ihrer Erpressung mit der Gebührenrefundierung –, und 40 Millionen €, das heißt, 50 Prozent davon, werden wo eingespart? – Nicht in den Chefetagen, nicht bei den teuren Mitarbeitern, die dort von SPÖ und ÖVP versorgt worden sind, sondern beim täglichen Programm, beim Zuschauer! Da wird die Hälfte des Budgets eingespart. Das ist eine Politik, das ist ein Sparpaket, das wir nicht unterstützen können und das auch dem ORF insgesamt schadet. Das Programm ist mittlerweile längst zur Achillesferse des ORF geworden.

Das Beispiel, das man über die Hälfte des gesamten Einsparvolumens wiederum beim Programm hereinholen will, zeigt wieder, wie diskussionswürdig diese Rundfunkanstalt insgesamt ist.

Ich halte das Manöver und die Entscheidung der griechischen Regierung für durchaus diskussionswürdig und verstehe auch die unehrliche Berichterstattung über diese Maßnahme durch den ORF nicht. Die Behauptung, dass die griechische Regierung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ERT in Griechenland zusperrt, dass es den nicht mehr geben wird, ist schlichtweg falsch, sondern die griechische Regierung macht Folgendes: Sie will eine Neugründung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Griechenland durchführen. So eine Neugründung ist durchaus etwas, das man meiner Meinung nach auch für Österreich überlegen muss. (Abg. Öllinger: So wie in Ungarn!)

Es ist doch nicht mehr zeitgemäß, dass die vielen fix angestellten Mitarbeiter des ORF alle Beamtenstatus haben. Das ist nicht mehr zeitgemäß! Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass sie nicht nach Leistung bezahlt werden, sondern nach Sitzjahren, wie Beamte. Je länger sie dort sind, desto mehr kassieren sie.


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Es ist auch an der Zeit, nicht nur diesen Beamtenstatus zu hinterfragen, sondern die Gehälter dort insgesamt. Die Damen und Herren wie Herr Armin Wolf fordern von uns allen hier herinnen immer Gehaltstransparenz und sagen, wir verdienen alle zu viel. Ich stelle mich gerne dieser Diskussion. Dann fordere ich aber im Umkehrschluss auch, dass einmal die Gagen, die Zulagen, die ganzen Extrawürste der ORF-Chefetage offengelegt werden, die auch alle von den Steuerzahlern, von den Gebührenzahlern bezahlt werden, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Und dann wird sich sehr schnell herausstellen, dass da nicht wenige dabei sind, die sehr, sehr viel mehr verdienen, um viel, viel verdienen mehr als Abgeordnete dieses Hohen Hauses. Dort muss man einmal den Hebel ansetzen – nicht bei den kleinen Mitarbeitern, bei denen, die tagtäglich ihre Leistung erbringen, einsparen, nicht bei den freien Mitarbeitern, sondern oben in den Chefetagen, bei den weißen Elefanten, die von Rot und Schwarz in diesem Unternehmen versorgt worden sind, um üble Parteiaufträge auszuführen. Für das ist uns das Gebührengeld zu schade, für das ist uns auch der ORF zu schade, meine Damen und Herren!

Wir wollen einen unabhängigen, wir wollen einen objektiven ORF, mit einem guten, ausgewogenen Programm. Das ist das Ziel, das das BZÖ vertritt, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Daher stellen wir auch mit diesem Entschließungsantrag einen konkreten Vorschlag zur Diskussion: eine staatliche Sperrminorität von 25 Prozent einzugehen und den Rest des ORF zu entstaatlichen, indem man zum Beispiel eine Volksaktie auflegt. Das ist ein konkreter Vorschlag, den wir hier zur Diskussion stellen. Ich finde durchaus, dass man die Vorgehensweise der griechischen Regierung, was eine Neugründung betrifft, auch in Österreich diskutieren kann und diskutieren muss.

Wenn der ORF so weitermacht, meine Damen und Herren, dann wird er weiter Seheranteile, weiter Marktanteile verlieren. Wenn er weiter dafür sorgt, dass er ausschließlich die Berichterstattungswünsche vor allem der Kanzlerpartei, aber auch der ÖVP erfüllt, dann wird er das Vertrauen der Zuseher, Anerkennung und letztlich auch Werbeeinnahmen verlieren, und die finanzielle Schieflage des ORF wird sich fortsetzen.

Daher: Diskutieren wir noch einmal ganz offen die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks! Ich glaube ohnehin, dass man wegen der sozialen Medien, Twitter, Facebook, YouTube und Co die Frage stellen muss, ob langfristig gesehen öffentlich-rechtliche Sender überhaupt noch die Legitimation haben, Gebühren einzuheben, und ob es in Zeiten wie diesen überhaupt noch staatliche Rundfunksender braucht. Meiner Meinung nach wird das langfristig nicht der Fall sein. (Abg. Brosz: Es reicht die Objektivität vom Petzner!)

Was es auf jeden Fall niemals gebraucht hat und wogegen wir uns immer wehren werden – und das prangern wir auch heute neuerlich an –, ist ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der ausschließlich die Wünsche der Parteizentralen von SPÖ und ÖVP erfüllt, ist ein Regierungssender. Das wollen wir nicht! Wir fordern unabhängige, objek­tive und faire Berichterstattung ein (Beifall beim BZÖ), auch im Interesse der Mitar­beiter, des Journalismus und der Medienfreiheit in diesem Land, um die es viel schlechter bestellt ist, als manche meinen, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

15.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten 5 Minuten beträgt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 118

Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

 


15.11.51

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Rede des Abgeordneten Petzner ist natürlich zu einem großen Teil eine schlichte Beleidigung für die Journalistinnen und Journalisten des ORF (Beifall bei der SPÖ), denn was Sie denen unterstellen, ist, dass Sie sie zu Marionetten und Hampelmännern irgend­welcher politischer Einflusskanäle machen. (Abg. Petzner: Ich habe Herrn Bornemann zitiert!) Sie selbst haben sich mit dem ORF beschäftigt, Sie selbst müssen wissen, dass das dort nicht so ist. (Abg. Petzner: Ich habe nur den Herrn Bornemann zitiert!) Sie wissen, dass die Journalistinnen und Journalisten dort sehr, sehr eigenständig sind und dass sie wirklich objektiv und unabhängig ihre Arbeit verrichten.

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas: Es ist dies ein böses Spiel auf dem Rücken der Angestellten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ORF insgesamt – ein ganz böses Spiel! –, die wirklich mit vollem Einsatz – obwohl es aufgrund der Sparpro­gramme immer enger und enger wird – dieses hohe Qualitätsniveau im ORF zustande bringen. Im europäischen und internationalen Vergleich liegen die Einschaltquoten sowohl im Fernsehen als auch im Radio im absoluten Spitzenfeld. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist nach wie vor äußerst hoch, die Glaubwürdigkeit ist äußerst hoch. Je mehr solche Redebeiträge, solche Initiativen kommen, desto mehr schadet das dem ORF, dem öffentlich-rechtlichen ORF, und schadet das daher auch den Mitarbeiterin­nen und Mitarbeitern.

Und ich sage Ihnen noch etwas: Was Sie da über Griechenland herumerzählen, ist nichts anderes als eine politische Entscheidung, weil dem griechischen Premierminis­ter die kritische Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen griechischen Fernsehens und Radios auf die Nerven gegangen ist. Er hat das Ganze jetzt beendet und wird mit 1 000 Parteigängern aus seiner Partei dort eine absolut abhängige Rundfunk- und Fernsehanstalt errichten. Das ist das, wofür Sie sich gerade eingesetzt haben.

Das Nächste, was Sie sagen, ist: Entstaatlichen und privatisieren wir das! – Dann sagen Sie es gleich: „Frank TV“, aber dann wechseln Sie gleich die Sitzreihe und setzen sich hinauf zu den fünf anderen, die schon da oben sitzen, denn die haben früher erkannt, wo man sitzen muss, Sie nicht! (Heiterkeit bei der ÖVP.) Sie werden ein Sitzenbleiber sein, wenn Sie Pech haben, aber nicht mehr hier im Haus. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das kann ich Ihnen nämlich wirklich sagen: Wer wird dann dort hineingehen? Wer wird die 75 Prozent Aktien des ORF kaufen? Wer wird denn das sein? Der Klub der Mittellosen? – Nein, wirklich nicht, sondern das werden diejenigen sein, die dann politische Pläne haben, die Einfluss haben wollen, die dort Geld verdienen wollen, die dort gleich einmal 1 000 Leute hinaushauen werden. (Abg. Mag. Widmann: Schlimmer kann es nicht mehr werden! – Zwischenruf des Abg. Grosz.) So wird das sein, genau so wird das sein und alles andere ist ein Vorgaukeln von Öffentlichkeit, auch hier im Haus.

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas, damit wir gleich alles bereden: Bezüglich Gebühren gehört natürlich schon längst eine Refundierung her. Gesetzlich hat der Gesetzgeber dem ORF einen Teil der Gebühren weggenommen – aus sozialen Gründen, das ist in Ordnung –, aber zugleich wurde versprochen, das wird ersetzt. Ich sage, das soll man dem ORF automatisch geben, damit er auch langfristig kalkulieren und finanzieren kann.

Was man aber nicht vergessen sollte, ist, dass ein Gutteil der Gebühren, die jeder Gebührenzahler zahlt, ein Kulturschilling – ein Kultureuro muss man jetzt sagen – ist, auf Länderebene, auf Bundesebene. Der ORF bekommt maximal zwei Drittel – das ist


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von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich –, die er einsetzen kann. Und der ORF versucht, damit er die Einschaltquoten auch wirklich erreicht, die Qualität des Pro­gramms wirklich erreicht, natürlich auch mit dem Verkauf von Werbezeit das Ganze mitzufinanzieren.

Es gibt ohnehin schon genug Beschränkungen, die den ORF treffen, in der Konkurrenz und im Wettbewerb. Ich bekenne mich dazu, dass es natürlich privates Fernsehen, privates Radio geben soll. Der ORF hat aber Beschränkungen, auch das schlägt sich in den Einnahmen nieder. Wir haben hier lange diskutiert, was die sozialen Netzwerke, Internet und Einnahmemöglichkeiten betrifft. (Abg. Petzner: Was sagen Sie jetzt zum Herrn Bornemann? Haben Sie das gelesen?) – Sie sind doch auch am Verhand­lungstisch gesessen. Das ist doch lächerlich!

Herr Bornemann als Redakteurssprecher wie auch die anderen Betriebsräte werden sich sicher dagegen verwahren, dass sie jetzt von Ihnen gegen einen funktionierenden öffentlich-rechtlichen ORF instrumentalisiert werden. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Petzner.) Die wollen dort nur arbeiten, die wollen dort in Ruhe gelassen werden, vor allem von solchen Leuten wie Ihnen.

Das möchte ich Ihnen hier in aller Deutlichkeit sagen. Daher, finde ich, gilt es, den Öffentlich-Rechtlichen auch wirklich als Idee zu verteidigen. Das ist und bleibt eine Non-Profit-Einrichtung, die für die Kulturschaffenden wichtig ist, die für die österreichi­sche kulturelle Identität von größter Wichtigkeit ist, die für eine objektive Bericht­erstattung von Wichtigkeit ist. Und wenn sie Ihnen nicht objektiv genug ist, so haben Sie viele Möglichkeiten, sich zu beschweren. (Abg. Grosz: Entpolitisiert ihn doch endlich! Der ist in Geiselhaft von euren roten Genossen! Entweder es sind die Roten oder die Freimaurer oder man gehört zur richtigen Familie!)

Wir werden dort auch kritisiert, wir werden genauso oft einer kritischen Bericht­erstattung unterzogen. Aber jetzt, weil Ihnen nichts einfällt, Sie keine gescheiten Ideen präsentieren können und in den Medien zu wenig vorkommen, machen Sie doch nicht die Medien zu den Schuldigen, sondern lassen Sie sich eine bessere Politik einfallen, dann wird über Ihre Politik auch mehr berichtet werden! Das sei Ihnen noch ins Stammbuch geschrieben, bevor Sie Ihr Scheitern dauernd dem ORF umhängen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Riepl: Jetzt hat er einen roten Kopf, der Petzner! – Abg. Grosz: Der ganze ORF ist eine Freimaurerloge!)

15.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Kopf gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


15.17.04

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es kann überhaupt kein Zweifel bestehen – und bis dorthin gebe ich dem Kollegen Petzner noch recht, ganz pauschal, wenn ich sage –: Der ORF ist ein Sorgenkind. Aber, Kollege Petzner, wenn man über den ORF diskutiert, dann sollte man es etwas differenzierter tun, als du das hier getan hast.

Der ORF verfügt derzeit über nahezu eine Milliarde Euro an Einnahmen aus Gebühren, aus Werbeeinnahmen und aus sonstigen geschäftlichen Tätigkeiten. Das ist verdammt viel Geld. (Abg. Hörl: Sehr viel!) Würde man einen öffentlich-rechtlichen Sender – und ich bekenne mich zur Dualität unserer Rundfunklandschaft mit öffentlich-rechtlichem auf der einen Seite und mit privatem Rundfunk auf der anderen Seite, weil sie auch unterschiedliche Aufgaben erfüllen – mit einer Milliarde Euro betreiben, so könnte man den ORF heute auf der grünen Wiese neu gründen, neu konstituieren, neu struk­tu-


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rieren und fände mit Sicherheit das Auslangen, um den Auftrag, der im ORF-Gesetz normiert ist, erfüllen zu können. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Aber man muss den ORF-Verantwortlichen eines zugestehen: Sie kommen mit ihrem Unternehmen aus einer Monopol-Situation, und Monopolisten haben es so an sich, dass sie sich Kostenstrukturen zurechtlegen, weil ihnen der Wettbewerb fehlt und weil ihnen der Druck fehlt. In der Vergangenheit hat ihnen die Politik den Druck immer wieder mit Gebührenerhöhungen und anderem Unter-die-Arme-Greifen abgenommen; und jetzt tun sich die Herrschaften dort verdammt schwer, auch mit dem Bewusstsein und der Denkweise, die in diesem Unternehmen herrschen, zu jenen Kostenstrukturen und auch Ablauforganisationsstrukturen hinzukommen, die in diesem Unternehmen eben notwendig wären.

Das ist keine Kritik am einzelnen Mitarbeiter, da gebe ich dem Kollegen Cap schon recht. Im ORF gibt es viele Hunderte ausgezeichnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen guten und engagierten Job machen. Überhaupt keine Frage! Das ist auch keine Kritik an ihnen, aber, meine Damen und Herren, das dort verantwortliche Team schafft es im Augenblick jedenfalls nicht, mit der notwendigen Geschwindigkeit die Strukturen so anzupassen, dass sie mit den Einnahmen Schritt halten können. Das ist das eigentliche Problem dort. Und das muss man angehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich finde das Verhalten einigermaßen befremdlich, denn es war klar, dass die Gebüh­renrefundierung, die wir hier in diesem Hohen Hause beschlossen haben, zeitlich befristet ist. Ich habe immer gesagt, ich verstehe sie nicht als Ersatzleistung für die Gebührenbefreiung jener, die kraft Gesetzes keine Gebühr zahlen müssen, sondern als eine Überbrückungshilfe für ein Unternehmen, das in einer Restrukturierungsphase steckt – darum haben wir diese Refundierung, diese 160 Millionen, auch über vier Jahre verteilt zeitlich befristet. Es gibt keinen Anspruch des ORF und der ORF-Führung. Auch aus den damaligen Diskussionen, die wir hier herinnen geführt haben, konnte keiner der dort Verantwortlichen ableiten, dass es nach Ablauf dieser vier Jahre eine Fortsetzung dieser Refundierung gibt.

Das heißt, die hatten die Verantwortung, das Unternehmen so aufzustellen, dass es nach Ablauf dieser Gebührenrefundierung wirtschaftlich, mit schwarzen Zahlen zu führen ist. Auch der Gebührenerhöhungsantrag, der vor Kurzem von der Behörde genehmigt wurde, hat ein Szenario beinhaltet, das den ORF so dargestellt hat, als bekäme er die Gebührenrefundierung nicht mehr.

Was ich wirklich schäbig finde, ist, dass man durch den Herrn Generaldirektor jetzt eine Geiselliste aufgestellt hat und versucht, zum Beispiel die österreichische Film­wirtschaft, die sehr erfolgreich tätig ist und auf dieser Liste steht, in Geiselhaft zu nehmen, und dieser eine dramatische Kürzung des Auftragsvolumens androht, in der Hoffnung, dass sie auf die Politik so viel Druck machen wird, dass die Politik aus Angst vor Arbeitsplatzverlusten in der Filmwirtschaft schlussendlich in die Knie geht und bei der Gebührenrefundierung nachgibt. Diese Vorgangsweise ist schäbig, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Was ich mir von der ORF-Führung erwarte: Da und dort ein besseres Programm, das dem öffentlich-rechtlichen Auftrag mehr gerecht wird. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Petzner.)

Ich erwarte mir aber vor allem eines: ein Konzept, das zeigt, wie der ORF im Jahre 2018, sage ich jetzt einmal, also in fünf Jahren, ausschauen soll. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Und dann – letzter Satz – kann man mit uns darüber reden, was man für dieses Programm, für diese Struktur, für diese Kosten letztlich an Gebühreneinnahmen braucht.


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Meine Damen und Herren! Das heißt, die Aufgabe der ORF-Führung besteht darin, schlanke Strukturen zu schaffen und ein starkes Programm anzubieten – und nicht umgekehrt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Petzner.)

15.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Vilimsky gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Dr. Matznetter – in Richtung ÖVP –:  kaufmännischen Direk­tor! – Abg. Kopf: Hast du dir angeschaut, mit welchen Vorschlägen der nicht durch­kommt?)

 


15.22.44

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Manchmal kann die Tageszeitung von gestern auch durchaus lehrreich sein, wenn es um aktuelle Debatten geht: „Eltern stöhnen über teure Nachhilfe“. Wir haben mittlerweile die Evaluierung, die besagt, dass fast 1 000 € pro Eltern dafür aufgewendet werden, den schulischen Erfolg quasi zu begleiten und herbeizuführen, dass das mit diesen privaten Kosten der Eltern bewerkstelligt werden muss.

Auf der anderen Seite haben wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und wenn ich die Genesis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heranziehe und einige Jahre zurückgehe, sehe ich, da hatten wir im ORF beispielsweise Nachhilfeprogramme. Wir hatten Fremdsprachenkurse, wir hatten naturwissenschaftliche Kurse. Für Schüler war es möglich, im öffentlich-rechtlichen Fernsehen Nachhilfe zu erhalten, Bildung zu erhalten. (Zwischenruf der Abg. Dr. Oberhauser.) Das war etwas unglaublich Tolles, vielleicht nicht ganz spannend, aber es war gut.

Und jetzt schauen wir uns an, was der ORF auf der anderen Seite tatsächlich bietet, als öffentlich-rechtliche Sendeanstalt mit 1 Milliarde Budget im Jahr: Da kommen Ge­schichten wie „Dawson’s Creek“, „Scrubs“, „The Middle“, „Malcolm“, „Malcolm“, „The Big Bang Theory“, „How I Met Your Mother“, „How I Met Your Mother“, dann die Doppelwiederholung „Malcolm“, „Malcolm“, „The Middle“, „Scrubs“, „How I Met Your Mother“, glaube ich, zum sechsten Mal hintereinander.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da liegt auch das Problem: öffentlich-recht­liches Fernsehen auf der einen Seite, das sämtliche Erfordernisse einer pluralistischen Gesellschaft abdecken sollte, und auf der anderen Seite eine Kom­merzialisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die nicht einmal in einer anregenden Art und Weise erfolgt, sondern es wird Trash produziert, es werden Sitcoms, US-Serien am laufenden Band dargeboten. Das ist nicht öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der entsprechend förderwürdig ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Abseits der bislang debattierten Inhalte noch etwas, wo ich Sie als Parlamentarier fraktionsübergreifend anspreche und die Möglichkeit, die Sie haben, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Ihre Inhalte entsprechend kontroversiell zu debattieren – auch diesbezüglich war es vor Jahren wesentlich besser –: Früher war es möglich, in einer Sendung der „Zeit im Bild 2“ zum Beispiel zwei Verkehrssprecher gegenüberzu­stellen – einer von der Regierung, einer von der Opposition –, um aktuelle Vorhaben in qualitativer Art und Weise zu debattieren. Suchen Sie sich andere Beispiele, Umwelt­sprecher, Wissenschaftssprecher, Gesundheitssprecher!

Sie als Parlamentarier sollten doch ureigenstes Interesse daran haben, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgrund Ihrer Legitimierung durch Wahlen Ihre Argumente vortragen zu können, auch im Diskurs mit anderen Gruppierungen der Gesellschaft, ob das der Umweltsektor ist, ob das jene sind, die vielleicht ein Volksbegehren betreiben wollen. Aber all das ist konsequent zurückgefahren worden zugunsten einer Kommer­zialisierung des ORF, die nicht in Ordnung ist und wo viele sich zu Recht die Frage


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stellen: Warum zahlen wir immer mehr für diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der in Wirklichkeit kein öffentlich-rechtlicher Rundfunk mehr ist, sondern nur mehr in Teilsegmenten dieses öffentlich-rechtliche Erfordernis erfüllen kann.

Ja, es stimmt, wir haben öffentlich-rechtliche Inhalte in ORF III. Ja, es stimmt, wir haben in Ö1 öffentlich-rechtliche Inhalte. ORF eins hingegen ist eine Aneinanderrei­hung von US-amerikanischen Billigserien. Ö3 zum Beispiel bietet qualitative Musik – überhaupt nichts dagegen –, dazwischen auch gute Entertainment-Elemente, aber auch das ist doch nicht etwas, das ich nicht bei einem Privaten ebenso erhalten könnte. Auf der anderen Seite zahle ich jedoch für den ORF entsprechend hohe Gebühren.

Erinnern Sie sich doch daran: Erst vor Kurzem haben wir eine 7-prozentige Gebüh­renerhöhung des ORF gehabt. 7 Prozent Gebührenerhöhung! Dann kam die Ge­bührenrefundierung, die mit Ende dieses Jahres ausläuft, und schon jetzt kommt der Ruf des ORF, diese Gebührenrefundierung unbedingt zu erweitern. Zwischenzeitlich hat der ORF aber nicht die Möglichkeit genützt, nach innen Sparpotenziale freizu­machen, sich zu straffen, sich den wirtschaftlichen Anfordernissen entsprechend zu stellen, sondern er hat einfach weitergemacht.

Gerade jetzt, wo sich der ORF mit der Eigenleistung der Redakteure hätte präsentieren können, wird auf eine externe Agentur zurückgegriffen, werden Unsummen dafür verwendet, dass der ORF im Rahmen einer Kampagne eine öffentliche Druckkulisse aufbauen kann, damit wir, damit Sie seitens der Regierung diese Gebührenrefun­dierung möglichst verlängern.

Ich sage, medienpolitisch sind wir auf einem völlig falschen Weg. Es gibt ja nicht nur die Geschichte der Gebührenrefundierung, sondern auch den aktuellen Ruf nach einer Erhöhung der Presseförderung. Es gibt aber auch den ganzen digitalen Sektor, der hier viel zu wenig Beachtung findet. Es gibt den Bereich der Gratiszeitungen, auch Gratiszeitungen, die Förderungen erhalten wollen. Da wäre es doch längst an der Zeit, hier eine intelligente Medienförderung der Zukunft zu etablieren (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), wo man unter dem Dach einer allgemeinen Medienförderung wirklich öffentlich-rechtliche Inhalte fördert, rot-weiß-rote Inhalte, Informationen, aber nicht selektiv nach politischen Überlegungen Förderungen betreibt, die in Wirklichkeit mit öffentlich-rechtlich und mit Förderungswürdigkeit nichts zu tun haben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


15.28.14

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Wenn man sich die Debatte anschaut, sieht man, dass es bei der Frage ORF-Politik in diesem Hause offenbar mehrere Strömungen gibt: FPÖ und BZÖ vertreten grundsätzlich die Auffas­sung, auch in den Debatten, dass ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk in dieser Form zu hinterfragen ist, dass man ihn wahrscheinlich in der Form nicht mehr braucht. Josef Cap hingegen singt hier das Loblied auf den ORF. Auch da, finde ich, ist zu viel Übertreibung im Spiel, denn aus unserer Sicht ist ziemlich klar: Österreich ist ein Land, das eine Sondersituation hat. Wir haben eine extreme deutschsprachige Konkurrenz. Das betrifft auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und wenn man in Österreich qualitativen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben möchte, dann wird das auch dem Staat über staatliche Förderung, über Gebührenrefundierungen etwas wert sein müs­sen.


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Die Alternative ist beschrieben worden – das kann man sich relativ schön ausrechnen. Ich glaube, Kollege Spindelegger hat ja Stronach den ORF noch nicht zum Kauf angeboten, nur die ÖBB, aber vielleicht kommt er noch darauf, dass man auch den ORF verkaufen könnte, womit dann natürlich ganz gewisse Interessen hineinkämen. Und wenn man das, was in Italien passiert ist, nicht haben möchte, nämlich dass ein Berlusconi über Jahre hinweg die Medienberichterstattung prägt, dann wird man sich zu einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich bekennen müssen.

Da gehört aber anderes auch noch dazu, unter anderem auch die Bereitschaft der Politik, auf indirekte, halb direkte Einflussnahmen zu verzichten. Ich habe es bei unseren wunderbaren Debatten über eine Strukturreform blendend gefunden, dass die Grünen die Einzigen waren, die gesagt haben: Kein Problem, es muss keine Parteien­vertreter im Stiftungsrat, in den Gremien des ORF geben! Wir verzichten auf die Grünen und verzichten auch auf die anderen drinnen, weil andernfalls parteipolitische Einflussnahme logischerweise erfolgt, evident ist.

Das haben die Regierungsparteien abgelehnt, auch die FPÖ hat es abgelehnt, die wollten nach wie vor ihre Vertreter im ORF sitzen haben.

Und was geschieht in diesen Strukturfragen natürlich? – Die Junktimierung von Finan­zierungsfragen. Ob das jetzt Gebührenrefundierung heißt oder nicht, ist eigentlich relativ egal, es geht um das Gesamtkapitel, das da drinsteht. Letztlich geht es darum: Geld gegen gewisse Formen von Berichterstattung, die man sich vorstellt.

Wenn man das Loblied auf den ORF singt, Josef Cap, dann muss man schon die Frage stellen, wie das eigentlich mit der Medienpolitik der SPÖ ist. Unlängst war der Bundeskanzler im „Report“ zu Gast. Und als der Bundeskanzler im „Report“ zu Gast war, hat Armin Wolf getwittert und hat gesagt: Interessant, seit Monaten lehnt er jede Einladung in die „ZIB 2“ ab und kommt einfach nicht.

Also wenn man das Loblied auf die Arbeit der Journalisten singt und eine Regie­rungspartei ist, die das ernst nimmt, dann wird man wohl auch sagen müssen, dass ein Bundeskanzler Einladungen in die renommierteste Nachrichtensendung des ORF, die „Zeit im Bild 2“, wo es im Übrigen auch kritische Interviews gibt und die Form von Interviews gibt, nicht dauernd ablehnen sollte.

Wenn die Frage TV-Konfrontationen auftaucht und auf einmal ein Schulterschluss zwischen Faymann und Spindelegger erfolgt, die beide auf einmal wissen, sie wollen alles, nur nicht Elefantenrunden – zuerst wollten sie keine Zweier-Konfrontationen, da hat sich der ORF Gott sei Dank durchgesetzt, jetzt wollen sie keine sogenannten Elefantenrunden, keine Spitzenkandidatenrunden, denn dort hat man zu wenig Redezeit; dieses Argument hat übrigens zuerst Stronach gebracht, dann haben es Faymann und Spindelegger offenbar übernommen –, dann stellt man sich schon die Frage, welches Medienbild dahintersteht. Denn gleichzeitig jeden Tag aus der Parteizentrale in der Nachrichtenredaktion anzurufen und die vorbereiteten Beiträge reinspielen zu wollen, das geht sich gar nicht aus!

Also die Berichterstattung, die man selbst beeinflussen kann, die möchte man offenbar – am liebsten so wie in den fünfziger Jahren: Beitrag fertig machen, Band an den ORF schicken, ORF spielt Band ab, und dann hat man die Berichterstattung, die man haben möchte. Diese Zeit ist echt vorbei!

Warum man sich davor fürchten muss, zu Armin Wolf zu gehen, verstehe ich nicht. Da hast du wieder völlig recht, er fasst ohnehin alle gleich kritisch an, da kommt ja keiner so einfach weg. Aber Faymann muss sich aufgrund seines Verhaltens schon an der Nase nehmen: Zum U-Ausschuss ist er nicht eingeladen worden, deshalb nicht gekommen. Vom ORF ist er eingeladen worden, aber zum ORF kommt er auch nicht.


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Ich frage mich, wohin er überhaupt geht. Was muss man machen, dass Faymann überhaupt wohin kommt? – Also offenbar ist das bei Ihnen nicht ganz so einfach.

Wenn man es ernst nimmt und das Loblied auf den ORF singt, dann muss man auch differenzieren. Ich finde, dass es in der Berichterstattung Schwächen gibt, aber es gibt dort auch Stärken. Es gibt zum Beispiel keine Diskussionsformate, die aus meiner Sicht den deutschen Diskussionsformaten im weitesten Sinne das Wasser reichen können. Das liegt an der Diskussionskultur, aber auch an der Form, die da drinnen ist.

Vor allem aber sollte man davon wegkommen, politischen Einfluss mit Geld zu junktimieren und sozusagen dieses Spiel zu spielen.

Übrigens: Die gleiche Debatte haben wir jetzt bei der Presseförderung, dort ist es ähnlich. Aber wir sollten eine vernünftige Presseförderung machen – jetzt schaue ich zum Kollegen Kopf – und sagen, wir erhöhen die Presseförderung und verzichten dafür auf PR-Maßnahmen der Ministerien in der Form. (Abg. Kopf: Einverstanden!) Das wäre zum Beispiel eine Reform, die echt etwas hätte. – Okay, einverstanden. Vielleicht ist nach der Wahl etwas drinnen.

Diese Form von Pflichtberichterstattung und diese Form von Selbstdarstellung wirken ja auch nicht mehr. Das gehört der Vergangenheit an, es ist schon lang vorbei, dass man damit Politik machen kann.

Also: Bekenntnis zu einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. – Herr Kollege Petzner, Volksaktie, ich meine, 75 Prozent, wer soll die Volksaktien dort nehmen? (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Woher soll der Gewinn kommen? – Das kann ja nicht ganz ernst gemeint sein.

Aber ein Bekenntnis dazu, dass der ORF frei arbeiten kann, dass die Journalisten ihre Arbeit machen sollen und journalistische Arbeit so weit wie möglich unabhängig von politischer Einflussnahme erfolgen kann. (Beifall bei den Grünen.)

15.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wid­mann. – Bitte.

 


15.33.42

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Kollege Cap, Sie haben vollkommen recht: Der ORF funktioniert perfekt – aus der Sicht der SPÖ! Das ist unter Wrabetz ein echter Rot-Funk geworden, da haben Sie vollkommen recht. (Abg. Mag. Gaßner: Hören Sie auf! Hören Sie auf!) Und wenn Sie jetzt vom bösen Spiel sprechen, dann meinen Sie wohl die parteipolitische Beeinflussung im ORF. Kollege Cap, da haben Sie vollkommen recht. Sagen Sie nicht Nein, sagen Sie Ja. (Beifall beim BZÖ.)

Das sagen auch die Bürger in diesem Land. Es gibt dazu nämlich von OEKONSULT eine aktuelle Umfrage, mit einem Sample von 1 000, also repräsentativ, die besagt: Nur 32 Prozent der Menschen in diesem Land glauben, dass der ORF noch objektiv ist, jedoch 64 Prozent glauben, dass er das nicht mehr ist. Das ist ein Rot-Funk mit ein paar grünen Streifen. Das erleben wir ja laufend in der aktuellen Berichterstattung. So schaut es aus in diesem Land, Kollege Cap!

Noch etwas: Kollege Petzner hat die ORF-Mitarbeiter gelobt. Dort gibt es engagierte Mitarbeiter, ich bin ja selbst laufend in Kontakt. Es gibt dort Redakteure, Techniker, das geht bis hinunter zur Putzfrau, die sich um Objektivität und Fairness bemühen, auch uns gegenüber. Und die sagen dann zu mir: Wissen Sie, Herr Abgeordneter Widmann, ich habe ein einziges Problem beim ORF: Werden darf ich dort nichts, weil ich die


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falsche Qualifikation habe, mir fehlt das rote Parteibuch! – So schaut es aus beim ORF. Und das haben Sie zu verantworten! (Beifall beim BZÖ.)

Dort werden die roten Genossen und vielleicht ein paar Grüne etwas, aber ein ÖVPler hat dort schon Schwierigkeiten, geschweige denn ein Blauer oder ein Oranger. Und das gilt es abzustellen, denn wenn Sie rot-grüne Festspiele im ORF wollen, dann zahlen Sie diese selbst und lassen Sie nicht die Österreicher in Form von Zwangs­gebühren dafür zahlen. (Beifall beim BZÖ.)

Dann müssten Sie einmal 60 Prozent der ORF-Kosten übernehmen, und dann wäre endlich einmal auch die Finanzierungsfrage in diesem Land geklärt. (Abg. Dr. Cap: Warum dann die rote Krawatte? Warum die rote Krawatte?)

Die Reformen sind notwendig – der ORF macht auch Reformen, das muss man auch anerkennen, und das tun wir vom BZÖ. Aber, Kollege Cap, eines verstehe ich da nicht (Abg. Öllinger: Bei Ihnen verstehe ich mehr nicht!): dass etwa der griechische Sender ERT 2 500 Mitarbeiter hat, der ORF aber 3 000 Mitarbeiter, also 500 Mitarbeiter mehr als der griechische Sender. Und der ORF hat dann, obwohl er spart (Abg. Dr. Cap: Warum eine rote Krawatte?), Ausgaben von 400 Millionen allein für das Personal, Kollege Cap, 400 Millionen, also fast die Hälfte für das Personal!

Wissen Sie, wie viel der ORF für das Programm ausgibt? – Gerade einmal 340 Millio­nen! Das ist schwach, Kollege Cap. Und da wird man bei einer Reform ansetzen müssen, aber nicht dort, wo der öffentlich-rechtliche Teil funktioniert, denn der funktioniert etwa im Sportbereich, beim Radio, bei den lokalen Landesstudios, und dort wollen Sie sparen. Das kommt überhaupt nicht in Frage, denn das wollen die Men­schen nicht! (Beifall beim BZÖ.)

Die Bevölkerung möchte gute regionale Berichterstattung und dass auch der Film in Österreich entsprechend unterstützt wird, aber nicht die amerikanische Billigserie, wozu Sie vielleicht billig applaudieren. Das wollen die Menschen nicht.

Und jetzt kommt der Punkt: Wenn Sie versuchen, den ORF ausbluten zu lassen, indem Sie drohen, dass es, wenn die TV-Duelle stattfinden, keine Gebührenrefundierung gibt, ist das doch der Gipfel! Auf der einen Seite legen Sie dem ORF Fesseln an, dass er nicht wirtschaften kann, etwa im Werbebereich, und auf der anderen Seite wollen Sie ihm kein Geld geben. Das funktioniert nicht; vielleicht irgendwo in der roten Kreislauf­wirtschaft im Kommunismus oder in Kuba, aber nicht in Österreich.

Sie müssen dem ORF auch die Chance geben, ordentlich zu wirtschaften. Wie können Sie das tun? – Indem Sie unserem Vorschlag beitreten und eine Teilprivatisierung durchführen und ihn auch von gewissen Fesseln befreien. Teilprivatisierung heißt aber auch: weg mit den Zwangsgebühren für alle Österreicher.

Zahlen Sie dann Ihre Festspiele selbst aus den entsprechenden Werbeetats Ihrer Partei, aber der Österreicher und die Österreicherin sollen dann nicht mehr für Ihre Belangsendungen in der „Zeit im Bild 1“ zur Kasse gebeten werden, denn das wollen die Österreicher mitnichten! (Beifall beim BZÖ.)

Wir wollen aber auch Transparenz haben, auch bei den Gehältern. Die kleinen Mitar­beiter brauchen nichts offenzulegen, aber die Führungsetage würde mich wirklich interessieren.

Ich verspreche Ihnen eines: Wir werden im Zuge des Wahlkampfes keine Ruhe geben und das Thema ORF immer wieder thematisieren, von der Berichterstattung, von der Objektivität her, wir werden schauen, ob das ein öffentlich-rechtlicher Sender ist oder ob man da ein bisschen nachhelfen muss. Wir sind gerne bereit, das zu thematisieren, und wir sind auch gerne bereit, bei entsprechenden Reformen mitzumachen.


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Das heißt also: Gehälter offenlegen, Nebeneinkommen offenlegen. Da geht es nicht um eine Neiddebatte, sondern um Transparenz, darum, ob ein Moderater eine Sendung moderiert und vielleicht in einem anderen Bereich für eine Firma als Testi­monial unterwegs war, ob es da einen Konnex gibt. Die Leute wollen das einfach nur wissen, darum geht es, also auch um Transparenz und Fairness.

Das heißt – das sage ich in Richtung SPÖ –: Wenn Sie es nicht schaffen (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), sich hier selbst parteipolitisch zurückzuneh­men, dann werden wir beim ORF über die griechische Methode, das heißt über einen völligen Neustart mit Neugründung diskutieren müssen. (Beifall beim BZÖ.)

15.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


15.39.03

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Cap hat heute mit seiner Rede, ich gehe einmal davon aus, mindestens 20 Minuten Extrasendezeit beim ORF erwirkt. Es wäre natürlich auch für mich sehr gut, wenn ich jetzt hier den ORF über den Klee loben würde, so wie Sie das gemacht haben, aber ich glaube, dass die Probleme einfach viel zu groß sind, als dass wir hier einfach eine Institution, die ja aufgrund der Entwicklungen in der Vergangenheit in vielen Bereichen sehr stark reformbedürftig ist, generell verschonen können, wie Sie das gemacht haben, und hoffen, dass dann im Nationalratswahlkampf eine positive Berichterstattung stattfinden wird. (Beifall beim Team Stronach.)

Aber ich werde jetzt trotzdem, obwohl das vielleicht nicht so günstig ist, das Thema ORF ein bisschen ansprechen, und zwar in Bezug auf den Bildungsauftrag.

Man muss sich die Historie etwas anschauen. Früher, wo der ORF allein auf weiter Flur war, war es natürlich wichtig, dass wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk hatten, um die Bevölkerung zu erreichen und auch den Bildungsauftrag zu erfüllen, der aus meiner Sicht sehr, sehr wichtig ist. Jede entwickelte Demokratie hat in irgendeiner Form ein Medium, in dem versucht wird, auch Dinge, die nicht so populärkulturmäßig vertreten werden können, rüberzubringen.

Jetzt ist nur die Frage, warum wir den ORF unterstützen müssen in all jenen Be­reichen, die nicht in unserem Interesse liegen. Der ORF hat ja einen Kernbereich: den Bildungsauftrag. Und wenn man sich ORF III ansieht, dann sieht man, wie man es machen könnte. ORF III ist mit einem lächerlichen Budget ausgestattet und macht aus meiner Sicht sehr, sehr gute Arbeit und immer bessere Arbeit. (Beifall bei Team Stronach und BZÖ.)

Wenn man sich das vor Augen führt, dann sieht man, dass man theoretisch den öffentlich-rechtlichen Auftrag um diesen ORF III oder auch ORF 2 neu bilden könnte und letztlich all jene Bereiche, die nicht in unserem Interesse liegen, nicht quersub­ventionieren müsste. Die Gebühren, die Zwangsgebühren sind ja keine Gebühren für eine Leistung. Das ist ein Irrtum. Die Zwangsgebühren sind wie Steuern. Es muss ja praktisch jeder Zwangsgebühren zahlen. Es kommt ja praktisch niemand aus, egal, ob er ORF schaut oder nicht. Wenn er einen Computer oder nur ein Radio oder was auch immer zu Hause hat, muss er zahlen, kein Mensch fragt, ob er tatsächlich die Programme konsumiert. Das ist wie eine Steuer gebaut.

Dann könnte man genauso gut diesen öffentlich-rechtlichen Auftrag nehmen und ihn vonseiten der Bundesregierung vergeben: ganz konkret, mit ganz konkreten Aufträgen, und alles andere muss der ORF selbst gebacken bekommen. Das heißt, alles andere


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 127

muss der ORF selbst organisieren, und dort muss er auch mit den Privaten konkur­rieren.

Das, was wir hier machen, ist ja eine Wettbewerbsverzerrung, und zwar eine gewaltige. Wir sponsern den ORF in dem Bereich, wo es wichtig ist, beim Bildungs­auftrag, subventionieren quer drüber, wo wir kein Interesse haben – von diesen Sendungen haben wir heute von Herrn Vilimsky schon gehört –, und behindern damit die Entwicklung der Privaten in Österreich. Daran können wir kein Interesse haben.

Das heißt, wenn wir heute hier eine sachliche Diskussion über den ORF führen wollen, dann geht es nicht um Privatisierung querbeet, sondern es geht darum, dass man den ORF in die Lage versetzt, dem öffentlich-rechtlichen Auftrag nachzukommen. Und ORF III macht das vor, und zwar ausgezeichnet aus meiner Sicht, wie das funktio­nieren könnte. All jene Dinge, die wir bei Gott nicht brauchen – wir haben ja heute schon einiges gehört von diesen ganzen amerikanischen Serien, die wirklich nicht zum Bildungsauftrag zählen –, werden aber quersubventioniert, und darüber müssen wir einmal ganz offen reden.

Es geht da nicht um ein ORF-Bashing oder um irgendwelche Geschichten wie: Frank Stronach will den ORF kaufen. Aber ich kann Ihnen eines sagen, würde Frank Stronach den ORF kaufen, das Erste, was er machen würde, wäre, ihn zu entpolitisieren. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Genau das ist auch das, was die Redakteure immer wieder fordern und ganz vorneweg Armin Wolf. Armin Wolf hat immer wieder gesagt, es mischt sich die Politik viel zu viel ein in den ORF. Deshalb sage ich, die Politik definiert den öffentlich-rechtlichen Auf­trag, diesen Bildungsauftrag, und den Rest macht der ORF wie eine private Firma. Und da braucht sich niemand einzumischen. Niemand! (Beifall beim Team Stronach.)

Das ist der Punkt. Und das sind wir auch den Privaten schuldig. Denn auf der einen Seite Privatfernsehen zuzulassen und auf der anderen Seite dann durch Quersub­ventionierung in Form von Zwangsgebühren das zu verunmöglichen, das ist nicht fair. Und das hat sich auch nicht der Gebührenzahler verdient. Wenn man das nämlich auf solide Beine stellen würde, dann würde es in Summe auch billiger werden. Wir haben ja heute gehört, 1 Milliarde € kostet der ORF. Ich bin überzeugt, und ORF III macht es vor, es geht auch günstiger, und das noch dazu mit einer hohen Qualität. Ich glaube, da müssen wir alle zusammenarbeiten, denn das ist letztlich, was wir wollen, und das Ganze ohne politischen Einfluss. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

15.44

15.44.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Petzner, Kollegin und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1813/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entstaatlichung des ORF eine Frist bis 2. Juli 2013 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

15.44.48Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 5 und 6 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gelangt wieder Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 128

15.45.03

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne) (fortsetzend): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf noch einmal ein Kapitel des vorliegen­den Berichtes aufgreifen, das leider noch nicht zur Diskussion stand, weder im Ausschuss noch besonders in der Öffentlichkeit: das Kapitel über das Österreichische Patentamt.

Das Österreichische Patentamt ist ja in einer Situation, die von der Entwicklung auf der europäischen Ebene sehr stark beeinflusst wird. Die Tendenz und die Entwicklung gehen in Richtung Europäisches Patent zur Vereinfachung verschiedener Vorgänge. Das bewirkt natürlich, dass die Bedeutung des Österreichischen Patentamtes gewaltig abnimmt und dass infolgedessen auch die Einnahmensituation des Österreichischen Patentamtes sich sehr verändern und um einiges geringer sein wird.

Aber obwohl wir noch nicht das Europäische Patent als solches haben, ist momentan die Situation des Patentamtes in mehrerlei Hinsicht äußerst bedenklich. Ich rufe Ihnen dank des Rechnungshofberichtes jetzt nur einige Zahlen ins Gedächtnis – das kann ich nicht gut sagen, aber: Ich präsentiere Ihnen einige Zahlen, die Ihre Aufmerksamkeit erwecken sollen, damit Sie sich genauer mit dem Kapitel auseinandersetzen.

Wir haben eine Ausgabenüberschreitung von 5,6 Millionen €. Wir haben fehlende Personal­einsparungen von 5,2 Millionen €. Wir haben Verluste durch Gebühren­struk­turen von 4,4 Millionen €, Gießkanneneffekte bei den einzelnen Patentvergaben. Große und kleine Unternehmen werden nicht differenziert behandelt, alles nach einem Schema. Wir haben praktisch keinen oder nur einen mangelhaften Aufbau des Service- und Informationssystems der Leistungen für die österreichische Wirtschaft. Wir haben praktisch Doppelgleisigkeiten beim Patentamt und bei der teilrechtsfähigen serv.ip. Wir haben eine Abnahme der Patenterteilungen um 27 Prozent. Gleichzeitig haben wir bei den Ausgaben für das Personal ein Plus von 36 Prozent, vor allem bei der serv.ip.

Wir haben eine geringe Vernetzung mit der österreichischen Innovationslandschaft. Wir haben stagnierende Teilnehmerzahlen bei kostenlosen Basisseminaren, die das Patentamt anbietet, aber wir haben steigende Kosten. Ich habe es Ihnen schon gesagt: massiv steigende Kosten bei geringer werdenden Leistungen und bei geringer werdender Bedeutung. Und wir haben ein relativ großes rechtliches Problem im per­sonellen Bereich, denn laut Patentamtsgesetz ist der Präsident des Patentamtes auch gleichzeitig der Geschäftsführer der teilrechtsfähigen serv.ip. Laut Gesetz ist die Geschäftsführerfunktion praktisch Teil seiner Tätigkeit. Laut Gesetz ist in keiner Weise vorgesehen, dass dafür eine zusätzliche Entlohnung stattfindet.

Aber der Rechnungshof musste bei seiner Prüfung des Patentamtes feststellen, dass jährlich 75 000 € auch für diese Geschäftsführertätigkeit ausgezahlt werden, wobei der Herr Präsident des Patentamtes ohnehin schon, glaube ich, an die 130 000 € pro Jahr bekommt – im Detail, ganz genau weiß ich es nicht, aber es dürfte ungefähr in dieser Größenordnung sein.

Der Rechnungshof hat auch festgestellt, dass Angestellte des Patentamtes ebenfalls in der serv.ip arbeiten, auch zusätzliche Zahlungen erhalten, dass es aber keine aufgeschlüsselte Abrechnung, keine Dokumentation über die jeweils aufgewendete Zeit gibt. Es gibt kein Zeiterfassungssystem im Patentamt und keines in der serv.ip, sodass man nicht nachvollziehen kann, wie viel Zeit da und wie viel Zeit dort gearbeitet wird. So steht aufgrund dieser mangelhaften Zeiterfassung der Verdacht im Raum, dass praktisch für dieselbe Zeit doppelt bezahlt wird. Das gehört genauer überprüft. Der Rechnungshof hat das massiv empfohlen und hat hier deutlich Kritik geübt.

Jetzt gilt es für uns in mehrerlei Hinsicht, auch über das Ressort, dem ja das Patentamt untersteht – es ist ja eine ganz interessante rechtliche Konstruktion insgesamt –, dafür


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 129

zu sorgen, dass hier einmal Klarheit geschaffen wird, Klarheit geschaffen wird über diesen sogenannten, ich sage es extra, sogenannten Doppelbezug des Präsidenten, einmal für die Präsidententätigkeit und einmal für die Geschäftsführertätigkeit in der serv.ip.

Ich habe diesbezüglich extra Telefonate geführt. Der Rechnungshof hat keinerlei Vertrag. Der Rechnungshof hat keinen Zugang zu den rechtlichen Grundlagen dieser Doppelfunktion gehabt, die in eine Doppelbezahlung mündete. Ich habe mit dem Ressort telefoniert und habe gefragt: Wie schaut es denn jetzt aus mit dem Vertrag?, nachdem die Ministerin auch schon einmal gesagt hat, es ist eine Frage des Vertrages.

Ich weiß nur, als Gorbach noch BMVIT-Chef war, sprich Verkehrsminister, ist der jetzige Chef des Patentamtes „inthronisiert“ worden. Vielleicht hat es damals einen Vertrag gegeben. Das Ressort antwortet mir, sie müssen noch Gutachten einholen.

Herr Präsident Dr. Moser, wir haben den Rechnungshofbericht letzten August bekom­men. Das Ressort hat den Rohbericht, ich glaube, mindestens ein halbes Jahr vorher bekommen, und jetzt, eineinhalb Jahre später, ist man im Ressort immer noch nicht zu einem Entschluss gekommen, weil man noch immer Gutachten einholen muss. Ich vermute da schon eine relativ brisante Situation.

Ich darf Ihnen das auch noch an einem anderen Beispiel klarmachen. Als Geschäfts­führer hat der Präsident des Patentamtes auch über die Wertpapiere der serv.ip verfügt. Das ist immerhin ein Wertpapierumfang von 9,94 Millionen €. Diese Wertpapiere wurden nicht auf ein Sparbuch gelegt. Da hätte man vielleicht in den Jahren 2005 bis 2010 im Durchschnitt 3 Prozent Zinsen bekommen. Nein, man hat es nicht auf ein Sparbuch gelegt. Man hat es auch nicht in Bundesanleihen konservativ veranlagt. Nein, es gibt einen doppelten Rechnungskreis, wo niemand sonst Einblick hat, nur der Präsident des Patentamtes. Das ist auch ein Kritikpunkt des Rechnungs­hofes. Nein, der Präsident des Patentamtes hat bei einer Privatbank Wertpapierver­anlagungen getroffen, die teilweise mit türkischen Lira und auf Eurobasis und so weiter vorgenommen wurden.

Dann stellt der Rechnungshof fest, dass der Ertrag dieser Veranlagungen in diesem Zeitraum 2005 bis 2010 1,9 Prozent war. Überlegen Sie sich das: Das heißt pro Jahr 0,3 Prozent! Vielleicht denken Sie, noch ein Glück, dass wir nichts verloren haben. Ja, letztlich muss man fast so denken, aber denken Sie auf der anderen Seite: 0,3 Prozent pro Jahr! Ich glaube, man hätte mit einem Sparbuch locker das Zehnfache erwirt­schaftet. Und das, bitte, war vor den Augen des Ministeriums möglich: zweiter Rech­nungskreis, keine Kontrolle, Veranlagung im Wertpapierbereich, teilweise hochriskante Geschichten bei einer Privatbank.

Der Rechnungshof hat es aufgedeckt, und ich bin dankbar dafür. Der Rechnungshof hat noch etwas anderes aufgedeckt: Das Patentamt braucht, wie jedes andere Amt, ein elektronisches Verwaltungs- und Informationssystem. Da wird also die EDV neu installiert; ELVIS nennt sich das Ganze.

Das Interessante ist, dass allein der Rechtsanwalt, der die Ausschreibung vornahm – „Abwicklung des Beschaffungsvorganges“ ist der Terminus technicus –, 250 000 € bekommen hat. Normalerweise kriegt man 50 000 dafür, und das ist königlich entlohnt! Dafür erfolgte auch keine Ausschreibung.

Also es gibt Dinge in der Republik, wo man sich nicht nur wundert, sondern wo man fast schon gewillt ist, den Staatsanwalt in Bewegung zu setzen. Wie das endet, das werden wir ja noch sehen.

Das Interessante ist, der Rechnungshof stellt auf Seite 420 des Berichts zu diesem ganzen EDV-Projektmanagement fest: Der bis Jänner 2010 aufgelaufene verlorene


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 130

Aufwand betrug mindestens 269 000 € von bis dahin ausbezahlten 667 000 €. Das heißt rund 40,3 Prozent. – Also ich weiß nicht, was noch mehr geeignet ist, als Misswirtschaft bezeichnet zu werden.

Ich kann weiters zitieren: „Für die Planung, Koordination und Ausschreibung waren rd. 834.800 EUR bzw. knapp 40 % des Gesamtbudgets vorgegeben.“

Ja, wenn wir so wirtschaften, dann müssen wir, glaube ich, fast das Patentamt zusperren, und das täte mir wirklich leid angesichts der Bedeutung und der Funktionen, die doch für die österreichische Wirtschaft zu gewährleisten sind. – Danke, Herr Präsident, für Ihre Berichterstattung. (Beifall bei den Grünen.)

15.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.

 


15.54.52

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Ich möchte diese Gelegenheit dazu nutzen, kurz einige Anmer­kungen zum sogenannten PAD-System der Sicherheitsbehörden zu machen. PAD, also Protokollier-, Anzeigen- und Datenmodul, sollte beim BMI eigentlich eingeführt werden, um die Verwaltung zu vereinfachen, quasi einen „elektronischen Akt“ sicherzu­stellen und Einmalprotokollierung und Einmalerfassung von Daten zu ermöglichen, um administrative Abläufe nicht unnötigerweise zu verbreitern.

Wenn man sich die Kostenentwicklung zwischen 2003 und 2010 anschaut: insgesamt Projektkosten für Beschaffung und Wartung von 7,2 Millionen €. Das ist kein unwesentlicher Betrag, wenn man weiß, dass bei der Exekutive, speziell beim Dienst am Bürger, wesentlich gespart wurde.

Jetzt kann man sagen, na gut, das ist einfach der Zeitgeist, das ist erforderlich für ein modernes, für ein effektives Verwaltungswesen des Bundes. Wenn man dann aber sieht – und das zeigt dieser Rechnungshofbericht sehr deutlich –, dass es keine Prüfung der Angemessenheit, keine alternativen Anbieter, kein Grundkonzept und keine Kostenabschätzung für das Gesamtprojekt gab, dann ist das schon eigenartig und sehr zu hinterfragen.

Und wenn man dann noch liest, dass 38 Einzelaufträge an einen einzigen Anbieter ohne Alternativausschreibung erfolgt sind, dann ist schon zu hinterfragen, inwiefern Objektivität in dem Ausschreibungsverfahren gegeben war und ob es nicht sinnvoller und finanztechnisch besser gewesen wäre, hier eine Mehrbietermöglichkeit zu finden.

Ich kenne das PAD-System aus der Praxis und weiß, dass es eigentlich in der Praxis keine Vereinfachung in den administrativen Abläufen bringt, weil es zu diesen PAD-Systemisierungen nach wie vor auch den Papierakt gibt und somit der administrative Aufwand der Sicherheitsbehörden und insbesondere der Polizistinnen und Polizisten an den Dienststellen eigentlich verdoppelt wurde. (Beifall bei der FPÖ.)

Da wundert es einen nicht, dass für die eigentlichen Aufgaben der Polizistinnen und Polizisten, nämlich Dienst am Bürger, Streifendienst, Präventionstätigkeit, kaum mehr Zeit zur Verfügung steht, und ich denke, da liegt auch die Krux in der Sache.

Elektronische Datenverarbeitung – eine Frage des Zeitgeistes, aber auch eine Frage der sinnvollen zeitgemäßen Anwendung. Keine Frage, dafür sind auch wir zu haben, aber nicht für die Art und Weise, wie sie hier an den Tag gelegt wird, indem man Ressourcen bindet, die eigentlich für die Sicherheit der Bevölkerung notwendig wären, indem man den Verwaltungsaufwand dupliziert und darüber hinaus Kosten verursacht, die mit einem entsprechenden Ausschreibungsverfahren niedriger hätten gehalten


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 131

werden können. Dieses Geld hätte für den Dienst am Bürger, für den Sicherheitsdienst der Exekutive besser verwendet werden können. Ich denke, das sollte noch einmal genau hinterfragt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

15.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.

 


15.58.17

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofprä­sident! Nur noch eine Stellungnahme unsererseits zum Rechnungshofbericht, der sich mit dem Landwirtschaftsprojekt LEADER befasst.

Es ist ja sehr bedauerlich, dass der Herr Landwirtschaftsminister nicht hier ist. Wir haben allerdings mit ihm auch schon über das LEADER-Projekt geredet.

Der Rechnungshofbericht ist, gelinde gesagt, mehr als vernichtend, und ich danke Ihnen, Herr Rechnungshofpräsident, dass Sie trotz der von mir vermuteten Inter­ventionen bei Ihnen bei Ihrer Linie geblieben sind und den Rechnungshofbericht so veröffentlicht haben, wie er ist: In 68 Punkten hat er das LEADER-Programm für die Landwirtschaft im Grunde zerrissen. Wir können auch kurz durchgehen, worum es da geht.

Ich bin aber, lieber Kollege Windisch, deiner Meinung, um das kurz zu wiederholen, was du vorher gesagt hast: Wir sind für den Erhalt der Landwirtschaft. Wir sind für die Förderung der Landwirtschaft. Wir alle wollen GVO-freie Lebensmittel. Wir alle wollen unseren ländlichen Raum erhalten. Dafür sind wir alle! Aber das LEADER-Projekt ist, glaube ich, das Letzte, das dazu beiträgt. Das LEADER-Projekt manifestiert sich in diesem Bericht als System der Freunderlwirtschaft mit Intransparenz und ohne Kontrolle. Das ist nur eine lupenreine Systemförderung von Landwirtschaftskammern, von Abteilungen in Landesregierungen und hat den Bauern meiner Ansicht nach im Verhältnis zu dem, was an Geld ausgegeben wurde, minimalsten Ertrag gebracht und hat auch keine Landwirtschaft in dem Sinn gesichert. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir können kurz die Schlussbemerkungen durchgehen, damit Sie das einmal sehen. Der Rechnungshof schreibt in seinen Schlussbemerkungen: Schon die Strategie­findung, die Quantifizierung der Hauptziele, die Festlegung ausreichend spezifischer kontextbezogener Indikatoren sind nicht vorhanden. – Der Rechnungshof formuliert ja immer sehr, sehr höflich. Das heißt: Im Grunde genommen hat es nicht einmal eine Zielfestlegung gegeben.

Der Rechnungshof kritisiert weiter, „die Regelung der Projektauswahl“ bei den LEADER-Projekten „wäre zu korrigieren, um ein qualitätsvolle und transparente Projektauswahl nach strategischen Prioritäten sicherzustellen“.

Wir haben hier keine strategische Projektauswahl. Und das ist das, warum wir sagen: Das ist Freunderlwirtschaft! Hier werden Zuwendungen an Leute getätigt für Projekte, die keinerlei überregionalen Charakter haben. Und dass die Verwaltung da wegschaut, ist überhaupt der größte Skandal, denn da wird Geld in Millionen-Höhe ohne Kontrolle und intransparent vergeben.

Weiters schreibt der Rechnungshof: „Es wäre unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass die Daten aus der LEADER-Umsetzung künftig in ausreichender Quantität und Qualität“ vorhanden sind.

Es gibt nicht einmal eine Nachbewertung dieser LEADER-Projekte. Es gibt da keinerlei Kontrolle.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 132

Ich zitiere weiter: „Für die künftige Organisation der Managements der lokalen Aktions­gruppen“ – das sind jene Gruppen, die diese Projekte abwickeln – „wäre die Vorgabe von Mindeststandards in Betracht zu ziehen.“

Nicht hohe Standards, sondern Mindeststandards fordert der Rechnungshof ein. Nicht einmal das haben wir!

Und weiter: Keine Gründe „für das geringe Ausmaß an innovativen LEADER-Pro­jekten“.

Kollege Windisch hat von seinem Projekt „Green Care“ gesprochen, das die Pflege macht. Das wäre ein gutes LEADER-Projekt. Keine Frage! Aber wie viele von diesen Projekten gibt es denn, bitte? Es gibt LEADER-Projekte, wo Geld in den Straßenbau geht, wo Geld in die Landwirtschaftskammern geht, wo Geld in Abteilungen der Landesregierung geht. Das kommt keinem Bauern zugute, und das weiß man ganz genau. Das „Green Care“-Projekt des Kollegen Windisch ist sicher ein gutes. Die anderen LEADER-Projekte sind meiner Ansicht nach größtenteils reine Geldvernich­tung und bringen der Landwirtschaft und auch dem ländlichen Raum gar nichts.

Dann gibt es noch eine interessante Feststellung des Rechnungshofes zur Aufmerk­samkeit der verantwortlichen Stellen. Das muss man sich vorstellen: In den Vergabestellen für LEADER-Projekte sitzen die gleichen Leute, die dann Begünstigte beim LEADER-Projekt selbst sind! – Das ist eine klare Unvereinbarkeit!

Keine Stellungnahme vom Kollegen Windisch dazu. Wir fordern hier eine klare Trennung. Hier müssen Maßnahmen gesetzt werden. Das ist nicht in Ordnung!

Mein Appell an die SPÖ-Fraktion, denn wir sind ja in Opposition, aber ihr seid in der Koalition mit der ÖVP: Ich bitte, darauf zu drängen, dass bei zukünftigen LEADER-Projekten Gelder wirklich transparent und ordnungsgemäß verwendet werden, die der ländlichen Region insgesamt und natürlich auch der Landwirtschaft zugutekommen.

Abschließend mein Appell an den nicht anwesenden Landwirtschaftsminister: Nach vier vernichtenden Rechnungshofberichten – Rechnungshofbericht zum landwirtschaft­lichen Schulwesen, Rechnungshofbericht zu ÖPUL, Rechnungshofbericht zur Öffent­lichkeitsarbeit im Ministerium, 4 Millionen € für die Homepage, Rechnungshofbericht zum LEADER-Projekt – wäre es an der Zeit, die eigene Funktion zu überdenken und zurückzutreten!

Ich erwähne nicht das Alm-Chaos und die ganze Verwaltung bei der AMA. Allein diese vier Rechnungshofberichte müssten Anlass genug sein, dass der Landwirtschafts­minister seinen Platz räumt. (Beifall bei der FPÖ.)

16.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.03.07

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Auf der heutigen Tagesordnung stehen insgesamt 21 Berichte des Rech­nungshofes, darunter zwölf Querschnittsprüfungen, sieben Schwerpunktprüfungen, zwei Stichprobenprüfungen, zwei Follow-up-Überprüfungen und der EU-Finanzbericht.

Wenn man sich die Prüfungen anschaut, so sieht man das breite Spektrum des Rechnungshofes, insbesondere aber auch das Spektrum, wo Reformbedarf gegeben ist, beispielsweise im Bereich der Gesundheit, im Bereich Soziales, aber auch, wo Handlungsbedarf gegeben ist, nämlich im Hinblick auf die nachhaltige Sicherung der Zukunftsperspektiven des Landes, wie etwa in den Bereichen Bildung, Forschung,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 133

Infrastruktur, aber auch im Zusammenhang mit den Herausforderungen, die Österreich im Rahmen der EU hat.

Betrachtet man die Follow-up-Prüfungen, die heute auf der Tagesordnung stehen, so sieht man auch die Wirkung des Rechnungshofes, nämlich: Von 63 Empfehlungen haben 60 Wirkung entfaltet. Sie werden umgesetzt beziehungsweise befinden sich in Umsetzung.

Betrachtet man beispielweise die Prüfung im Zusammenhang mit der Qualitäts­siche­rung in der Patientenbehandlung, so zeigt sich der dringende Handlungsbedarf im Interesse der Patientinnen und Patienten, weil derzeit keine ausreichenden Qualitäts­sicherungsmaßnahmen ergriffen werden – etwa in den Krankenanstalten – und weil – auch ungeachtet eines klaren gesetzlichen Auftrages – bisher in weiten Bereichen Qualitätsvorgaben für die Erbringung von Gesundheitsleistungen fehlen.

Gleichzeitig ist anzumerken, dass die erfassten Qualitätsdaten dadurch, dass es keine einheitlichen Daten beziehungsweise keine einheitlichen Richtlinien gibt, nicht einheit­lich und damit auch schwer vergleichbar sind.

Betrachtet man den Bereich der Flugrettung, so sieht man, dass es unterschiedliche Vorgangsweisen bei der Verrechnung von Rettungseinsätzen gibt: Es hängt davon ab, ob man als Verletzter von einem Helikopter eines Unternehmens abgeholt wird, das vom Land gefördert ist, oder ob man von einem Helikopter abgeholt wird, bei dem der Besitzer nicht vom Land gefördert wird. Ist der Besitzer nicht vom Land gefördert, gerät man in Gefahr, dass eine Rechnung in der Höhe von bis zu 7 000 € gestellt wird. Hat man das Glück, in einem Helikopter befördert zu werden, dessen Besitzer vom Land gefördert wird, dann zahlt man keine Kosten.

Das ist ein Umstand, der sicherlich nicht gerechtfertigt ist. Deshalb stellt der Rech­nungshof auch die Frage, ob die von den Ländern gewollte länderweise Gestaltung der Flugrettung noch sinnvoll ist. Nach Meinung des Rechnungshofes ist das weder aus der Sicht der Transportierten noch im Lichte der laufenden bundesländer­über­greifenden Kooperationen nachvollziehbar und sinnvoll. Darauf muss man als Rech­nungshof hinweisen!

Betrachtet man die Koordination und Parallelität der Sozialabteilung und des Bundessozialamtes, so ist darauf hinzuweisen, dass sich das Bundessozialamt als zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen sieht. Gleichzeitig hat sich in der Steiermark die steiermärkische Sozialabteilung als subsidiärer Leistungserbringer gesehen. Die tatsächlich erbrachten Leistungen des Landes Steiermark waren jedoch dreimal höher als die Leistungen des Bundessozialamtes. Es hat sich gezeigt, dass neben dem Bundessozialamt weitere staatliche Stellen Leistungen für Behinderte finanzierten. Insgesamt gab es 16 verschiedene Ansprechpartner. Die Tätigkeiten in diesem Bereich waren komplex und verflochten. Für eine koordinierte staatliche Vorge­hensweise waren bis zu 27 Beziehungen zwischen Dienststellen, Behörden, Träger­organisationen und Dienstleistern abzustimmen.

Das heißt, behinderte Menschen waren mit mehr als 43 Einrichtungen konfrontiert, die Leistungen zu ihrer Förderung erbracht haben. Weder die Planung noch das Con­trolling oder die Personaleinsatzplanung erfolgten übergreifend. Die Leistungen, die Kostenbeiträge, die Bezahlung waren unterschiedlich. Systemübergreifende Zuord­nungs­kriterien haben gefehlt. Es fehlte auch eine strategische Abstimmung.

Nun zum Bereich Bildung: Es wurde heute bereits vieles zum land- und forst­wirtschaftlichen Schulwesen gesagt. In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch auf eine weitere Prüfung hinweisen, die heute diskutiert wird, nämlich jene der Schulgemeindeverbände, die für die Erhaltung allgemeiner Pflichtschulen zuständig


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 134

sind. Dabei zeigte sich, dass alle Gebietskörperschaften an und für sich gesetzliche Schulerhalter sind, dass die Aufgaben der Schulerhaltung bei Pflichtschulen zwar bei den Gemeinden liegen, aber dass alle Gebietskörperschaftsebenen eine Mitverant­wortung in diesem Bereich haben.

Wohin hat das geführt? – Dass beispielsweise bei einer Pflichtschule, einer Volks­schule, das pädagogische Personal vom Land angestellt wird, aber vom Bund bezahlt wird. Aber gleichzeitig ist für das Personal auch die Gemeinde verantwortlich. Die Gemeinden beziehungsweise der Schulgemeindeverband kommen für das nichtpäda­gogische Personal, zum Beispiel die Hilfskräfte, auf.

In der Praxis führt dies dazu, dass dann, wenn Verwaltungsaufwand zu erledigen ist, im Wesentlichen der Bund die Kosten übernehmen muss. Die Gemeinden sind aus Kostengründen vielfach nicht bereit, die erforderlichen Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Es zeigt sich in diesem Bereich, dass es notwendig wäre, hier mehr zu koordinieren, damit öffentliche Gelder effizient und kostengünstig eingesetzt werden. Dabei ist weiters zu erwähnen, dass die Länder durch die Definition der Schulsprengel maßgeblichen Einfluss auf personelle und infrastrukturelle Ressourcen des Bundes beziehungsweise der Gemeinden ausgeübt haben.

Auch was die Auflassung der allgemeinen Pflichtschulen betrifft, müssen alle drei Gebiets­körperschaftsebenen ihre Zustimmung dazu geben. Das hat natürlich im Hinblick auf die unterschiedlichsten Interessenlagen nicht zu dem Erfolg geführt, zu dem es führen sollte.

Diese Beispiele, diese Prüfungen des Rechnungshofes zeigen – so wie auch im Bereich LEADER oder bei der Wasserrahmenrichtlinie –, dass Maßnahmen zu setzen wären.

Es wurden – das ist vom Abgeordneten Gaßner angesprochen worden – innovative Projekte, etwa bei LEADER, nicht entsprechend realisiert, was sicherlich auch dadurch begründet war, dass es ein Denken in Maßnahmen gibt. Deshalb kamen innovative Projekte nicht zum Zuge. Und Vorabreservierungen haben dazu geführt, dass im Wesentlichen die Kofinanzierungsmittel für diese Projekte gefehlt haben.

Ich möchte mich abschließend sehr herzlich bei Ihnen bedanken, dass die Arbeit des Rechnungshofes von Ihnen anerkannt wird, dass die Qualität von Ihnen mehrmals in der Debatte so positiv herausgestrichen worden ist. Ich werde dieses Lob wie immer an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes weitergeben, die diese Anerkennung verdienen.

Ich hoffe, dass diese Anerkennung auch darin mündet, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes im Sinne eines effizienten Mitteleinsatzes auch umgesetzt werden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei FPÖ, SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ.)

16.09

16.09.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-345 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 135

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme dieses Berichtes sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-271 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

16.10.357. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (2304/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

 


16.11.08

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Es lässt sich mit wenigen Worten begründen und ergibt sich aus den Diskussionen, die wir hatten, und aus der Kritik, dass es eigentlich keine klare Regelung gibt, weder vom Zeitlichen her noch strukturell, was die Gründung von neuen Klubs betrifft, wenn sich fünf Abgeordnete zusammentun.

Ich glaube, dass jetzt mit dieser Initiative mehr Klarheit geschaffen wird – trotzdem aber besonders unter Wahrung der Interessen auch der Wählerinnen und Wähler! Ab dem Zeitpunkt der Wahl bis hin zur Konstituierung liegt nach der rechtlichen Regelung zirka ein Monat, gerechnet vom Tag der Wahl. Bis dahin muss es zu Konstituierungen kommen. Damit ist einmal der Versuch gestartet, dass es über diesen Zeitraum hinaus nicht mehr möglich ist, hier kreuz und quer durch Zellteilung neue Quellen für die Akquirierung von Steuergeldern zu erschließen.

Im Übrigen ist die Kritik auch immer die gewesen, dass es, wenn sich hier ein Konstrukt von Abgeordneten zu einem Klub findet, der überhaupt nicht als Liste kandidiert hat, als die Wahl anstand, nämlich der Klubs, die vorher in diesem Haus waren, schon auch eine Frage ist, ob die Neukonstituierung von Klubs dem Wähler­willen entspricht.

Ich glaube nicht, dass die Abgeordneten, die jetzt im Team STRONACH sitzen, bei ihren Wahlversammlungen bei der letzten Nationalratswahl schon Andeutungen gemacht haben, was sie dann während der Periode alles vorhaben. Also ich kann mich an keinen einzigen Auftritt (Zwischenruf der Abg. Schenk) des Kollegen Lugar oder der Kollegin Schenk erinnern (Beifall bei der SPÖ), wo sie gesagt hätten: Wählen Sie das BZÖ, aber ich sage Ihnen gleich, Frank ist mein Traum und an Frank denke ich schon jetzt während meiner Rede und in meinen unzähligen schlaflosen Nächten auf dem Weg zur Bildung eines eigenen Klubs!

Ich glaube daher, dass das eine Vorgangsweise ist, die uns die Möglichkeit bietet, den Wählerinteressen wirklich zu entsprechen. Ich will jetzt auf die einzelnen Regelungen, die diesen Weg im Detail beschreiben, gar nicht eingehen, sondern wollte nur den Duktus darstellen. Und das ist wirklich die Wahrung des freien Mandates.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 136

Da immer ein bisschen die Kritik gekommen ist, eigentlich wird er zwar gewählt, erzählt den Wählern, auf wessen Liste er gewählt wird, aber dann hat er die totale Freiheit und kann da Purzelbäume schlagen: Im Prinzip ist das freie Mandat natürlich ein umfas­sendes und gesetzlich und verfassungsmäßig geregeltes, aber ich finde, der Souverän, der befragt wird und der sich dann entscheidet, ist wirklich quasi derjenige, der das allerletzte Wort hat.

Genau diesem allerletzten Wort wollen wir entsprechen und möchten daher jetzt den Startschuss für die Bearbeitung und die Behandlung geben. Daher auch heute die erste Lesung. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und BZÖ.)

16.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Amon. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Pendl. – Abg. Amon – auf dem Weg zum Rednerpult –: Das wäre angebracht, Herr Kollege Pendl! Ohne Weiteres!)

 


16.14.43

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich kann in meinen Ausführungen eigentlich nahtlos an die Worte meines Vorredners anschließen. (Beifall des Abg. Pendl.) Es ist auch wunderbar, dass sich nunmehr eine doch weitgehende Einsicht in dieser Frage breitmacht, denn damit wird auch klar, dass die Vorgangsweise seinerzeit bei der Gründung des Liberalen Forums, mit der eigentlich ein Präjudiz geschaffen wurde, schon im Lichte der heutigen Debatte falsch war, weil das nicht den Wählerwillen unterstützt und dadurch nicht der Wählerwille zum Aus­druck kommt.

Wir haben auf der einen Seite das unmittelbare, persönliche, direkte Wahlrecht, indem man eben seinen Abgeordneten wählen kann, aber das Listenwahlrecht ist das stärkere Element bei unserer Wahl zum Nationalrat. Wenn ich also eine Partei ankreuze und einen Kandidaten einer anderen Partei, dann gilt die Parteistimme. Und das bringt zum Ausdruck  (Abg. Ing. Lugar: In Niederösterreich!) Ich habe gesagt, bei der Nationalratswahl, Herr Kollege Lugar! – Also ist klar, dass hier die Liste stärker wirkt.

Und gerade im Lichte dieses Prinzips ist es falsch, dass man zu jeder Zeit beliebige Klubs, wie es Herr Klubobmann Cap gesagt hat, in der Zukunft gründen können soll.

Dass das jetzt auf Basis des Präjudizes, das wir haben, und auf Basis der geltenden Geschäftsordnung in Ordnung geht, ist eine andere Sache.

Künftig wollen wir das nicht. Und deshalb ist das, glaube ich, ein richtiger Antrag. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fich­ten­bauer. – Bitte.

 


16.16.47

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich füge meine Ausführungen nahtlos mehr oder weniger an die Gedanken­gänge meiner Vorredner an.

Die Reform dieses § 7 war unablässig und unabdingbar. Ich füge aber trotzdem hinzu, dass ich Ihnen ein Gedankenexperiment anbieten möchte: Ich habe ein anderes Modell vorgeschlagen. Das Modell hätte gelautet, dass die Mitglieder derselben wahlwerbenden Partei, die gewählt wurden, mit der Wahl und Abgabe des Wahl­scheines eo ipso den Klub bilden, ohne dass es eines weiteren Rechtsaktes bedarf.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 137

Denn – und jetzt komme ich zu meinem Gedankenexperiment – nach der Vorlage, zu der ich mich bekenne, haben die entsprechenden Abgeordneten das Recht, aber nicht die Pflicht, sich zu einem Klub zusammenzuschließen.

Jetzt die Begründung für dieses Gedankenexperiment: Morgen gibt es zum Beispiel eine Liste Beppe Grillo oder irgend so etwas, also Leute, die auf Anarchie ausgerichtet sind, die justament keinen Klub bilden wollen. Und dann habe ich am Ende hier im Parlament 10, 20 oder 30 Individualisten sitzen, die keinen Klub bilden, mit all den Nachteilen, die damit verbunden sind. Das ist einmal wurscht. Aber das Parlament müsste dann mit einer größeren Zahl von gewählten Abgeordneten – 10, 20, 30 oder 40 –, die keinen Klub gebildet haben, umgehen, wo alle dann individuell das Rederecht hätten, eine Redezeit von 10 oder 20 Minuten. – Na, gute Nacht, sage ich da!

Insofern lade ich ein, über mein Modell noch einmal nachzudenken, da es eine Stufe mehr Klarheit mit sich brächte.

Aber das vorliegende Modell wird schon die Mehrheit finden, und es ist ganz in Ordnung – vorbehaltlich meiner Vorschläge, die bislang keine Mehrheit gefunden haben. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


16.18.59

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Mit der Logik ist das immer so eine Sache. Wenn man der Meinung ist, dass es dem Wählerwillen entspricht, wie Kollege Amon es gesagt hat, dass man de facto letztlich dann auch bei der Wahlpartei, bei der man kandidiert hat, im Klub landet und dass das nur für einen beschränkten Zeitraum nach Beginn der Legislaturperiode möglich sein soll, dann hätte das eine gewisse Logik. Damit kann man schon argumentieren.

Schwierig wird es nur dann, wenn es möglich ist, dass man zwar keinen neuen Klub gründen kann, aber von der Partei A zur Partei B wechseln kann, denn das hat in der Substanz eine relativ ähnliche Wirkung. Denn ich nehme mein Mandat von der Wahlliste mit, gehe aber zu einer anderen Partei. Das spiegelt den Wählerwillen genauso wenig wider, wie wenn ich einen neuen Klub gründe. Also das geht sich, glaube ich, nicht ganz aus.

Natürlich ist es eine Form der Einschränkung, wenn das so kommt. Ich finde zum Beispiel im Nachhinein betrachtet auch nicht, dass es beim Liberalen Forum ein Fehler war, so vorzugehen, weil es dort eine politische Trennung gegeben hat, die ziemlich klar argumentiert war, weil es eine Partei gegeben hat, in der es einen Flügel gegeben hat, der inhaltlich dort nicht mehr dabei war und dann auch relativ eigenständig agiert hat.

Da ist es interessant, einen Vergleich zum Team Stronach zu ziehen, denn wenn man sich den Wechsel vom BZÖ zum Team Stronach anschaut, dann sind fast alle, die den Wechsel vollzogen haben, ein bis zwei Tage vorher noch der tiefen Überzeugung gewesen, dass sie beim BZÖ bleiben wollen, und haben von politischen Differenzen de facto nichts geredet. – Kollege Tadler signalisiert Widerspruch. Ja, der war vorher freier Abgeordneter, der war nicht mehr Mitglied des Klubs, das ist richtig. Aber bei den Wechseln, die nachher stattgefunden haben, war es ja nicht so, dass da irgendeine politische Differenz argumentiert worden ist. (Zwischenruf des Abg. Tadler.) Bei den meisten war es auf jeden Fall so, dass bis einen Tag vorher bestritten worden ist, dass dieser Wechsel stattfinden wird. Und da stellt sich schon die Frage, wo sich da eine neue politische Kraft konstituiert.


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In diesem Zusammenhang stellte sich ja auch die Frage: Soll es eigentlich bei solch einem Wechsel Klärungen geben, ob da finanzielle Anreize im Spiel waren, ob Geld geflossen ist? – Genau diese Dinge sind nämlich im vorliegenden Antrag nicht enthalten, ich halte das aber für einen ganz relevanten Punkt.

Also: Wenn man der Meinung ist, dass es einen Wechsel geben können soll, auch eine Klubgründung geben können soll, wie wir das nach wie vor vertreten – wir glauben, dass es politische Gründe geben kann –, dann muss aber auch sichergestellt sein, dass die finanziellen Aspekte dahinter und das sogenannte oder möglichweise auch tatsächlich stattgefundene Abkaufen von Mandaten nicht stattfinden können, indem die Mandatare sich verpflichten müssen, eine Erklärung abzugeben, und indem man dann auch relativ scharfe Sanktionen daran bindet. Unter diesen Voraussetzungen kann das nach wie vor möglich sein.

Aber ich finde, dass es einen wirklichen Unterschied gibt, je nachdem, ob es zu einer politischen Trennung kommt oder nicht. Eine solche kann innerhalb von fünf Jahren auch stattfinden, und dann gilt die Einschränkung, dass das den Wählerwillen nicht widerspiegelt, nicht wirklich. Vor allem müsstet ihr, wenn ihr es wirklich ernst nehmt, ja sagen, jeder Wechsel ist unmöglich und man kann auch während der Gesetz­gebungsperiode nicht mehr anderswo beitreten – denn eine neue Partei zu gründen muss dann genauso legitim sein wie zu einer anderen zu gehen. – Also ganz schlüssig ist es nicht, aber man wird auch damit leben können.

Wir wären der Meinung gewesen, dass eine politische Entscheidung, wenn es eine Neugründung mit politischen Inhalten gibt, nach wie vor möglich sein sollte. Damit kann sich auch die Präsidiale auseinandersetzen, das mag dann ein Grenzfall sein. Uns wären auf jeden Fall wichtig gewesen klare, präzise Kriterien und keine Form von Mandatskäufen. Und wenn das sichergestellt ist, dann soll man demokratische Spielräume nicht einengen. (Beifall bei den Grünen.)

16.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


16.22.14

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Brosz, das ist aber auch schwierig, dass man dann die Genehmigung einer möglicherweise neuen Fraktion schon wieder von irgendeiner Untersuchung abhängig macht. Wer soll das letztlich untersuchen? Wer soll das entscheiden?

Ich will das jetzt gar nicht auf konkrete Beispiele beziehen, aber ich meine, klar ist, dass es nur ein einziges Kriterium geben kann. Und diese falsche Interpretation der Geschäftsordnung ist natürlich durch diese meiner Ansicht nach falsche Interpretation aus den neunziger Jahren durch den damaligen Nationalratspräsidenten Fischer entstanden, denn der historische Gesetzgeber wollte, dass sich jene Gruppe von Abgeordneten, die eine entsprechende Legitimation durch den Wähler bekommen hat, die gewählt worden ist, hier zu einer Fraktion, zusammenschließen kann. Das ist dann eben etwas extensiv ausgelegt worden, und man hat ja damals schon gesagt, man muss das reparieren, aber das ist nicht geschehen. Jetzt gab es den zweiten Anlass, jetzt wird es endlich repariert. Ich meine, das ist auch das einzige Kriterium, der Wählerwille bei einer Wahl.

Es gibt bei uns ja ein sehr untergeordnetes Persönlichkeitswahlrecht. Wenn es direkt gewählte Mandatare in größerer Zahl gäbe, dann wäre das vielleicht ein bisschen anders, aber ansonsten wird man derzeit aufgrund einer Parteiliste hier in das Hohe Haus gewählt. Und die Geschäftsordnung sollte dieser Parteiliste, den gewählten


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Mandataren, ein Instrumentarium über die parlamentarischen Klubs geben. Und das ist natürlich, auch aus meiner Sicht, ausschließlich am Beginn einer Legislaturperiode möglich und zulässig.

Vor allem haben wir mit dieser Vorlage auch diese Lücke geschlossen, dass es nach der jetzigen Regelung, wenn man sie extensiv auslegt, willkürliche Klubgründungen geben könnte. Es könnte also eine Fraktion auch sagen, wir gründen nicht einen Klub, sondern wir gründen vier oder fünf Klubs, um unsere Klubförderung entsprechend zu maximieren, weil es ja Sockelbeträge gibt, und man könnte gesetzlich gar nichts dagegen tun. Auch das wird, wie ich meine, in Zukunft verhindert.

In einem Punkt gebe ich dem Kollegen Brosz recht: Das ist natürlich eine Unschärfe, dass es nach diesem Monat zwar keine Klubgründung gibt, aber einen Wechsel zwischen den Klubs von auf einer Parteiliste gewählten Abgeordneten sehr wohl. Das ist möglicherweise der Versuch des Kompromisses zwischen dem Listenwahlrecht und dem Credo des freien Mandats. Auch mir hätte es besser gefallen, dass selbst­verständlich jeder aus einem parlamentarischen Klub austreten kann und dann freier Abgeordneter ist, aber dass der Wechsel zwischen den Klubs nicht möglich sein soll. Vielleicht kann man darüber noch diskutieren.

Und eines wird nicht umfasst, meine Damen und Herren, und auch darüber sollten wir reden – einer der Vorredner hat es angesprochen –: Unsere Geschäftsordnung geht davon aus, dass der freie oder der „wilde“, also der fraktionslose Abgeordnete die absolute Ausnahme bildet und auch die Rechte diesem fraktionslosen Abgeordneten ausnahmsweise zukommen sollen. Wenn es der Fall wäre – und wir haben es ja in Ansätzen schon gehabt –, dass es dann plötzlich nicht ausnahmsweise einen oder zwei Abgeordnete gibt, sondern vier, fünf, die fraktionslos sind, dann wirft das das Gefüge der Geschäftsordnung, etwa über die Rednerverteilung, völlig über den Haufen. Denn dann hat eine Fraktion etwa bei einer Aktuellen Stunde zwei Redner à fünf Minuten zur Verfügung, und wenn es zehn fraktionslose Abgeordnete gibt, die sich vielleicht sogar politisch koordinieren, dann haben die – gegenüber jenen in der Fraktion mit zweimal fünf Minuten – jeweils zehnmal diese Redezeit zur Verfügung und bei jedem Tagesordnungspunkt 10 Minuten.

Auch darüber sollten wir uns, wie ich meine, unterhalten, dass wir auch dieses Problem zumindest einmal nicht aufkommen lassen, wenn wir schon die Gelegenheit haben, einen Missstand, der in der letzten Zeit aufgetreten ist, zu beheben und dem Wählerwillen auch wirklich zum Durchbruch zu verhelfen. (Beifall beim BZÖ.)

16.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Lugar. – Bitte.

 


16.26.44

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das ist natürlich jetzt eine spezielle Situation. Ich hätte mir nie träumen lassen, dass einmal die Geschäftsordnung wegen mir oder wegen uns geändert werden soll (Ruf: Nicht wegen euch!) und damit hier etwas aus meiner Sicht sehr Undemokratisches geschieht.

Es wurde heute ganz, ganz oft der Wählerwille angesprochen – Herr Cap, Sie haben das heute gesagt. Jetzt frage ich mich: Glauben Sie, dass Ihre Wähler damals, als Sie gewählt wurden, gewusst haben, was Sie dann hinterher machen werden? Glauben Sie, dass die etwas vom ESM gewusst haben? Glauben Sie, dass die irgendetwas gewusst haben von dieser Umverteilung, die Sie da in Europa vollführen? Oder glauben Sie, dass die mit Ihrer Politik so einverstanden sind, wie Sie sie hier machen?


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Und wenn Sie vom Wählerwillen sprechen und wenn Sie sagen, dass Ihre Fraktion gewählt wurde für eine gewisse Politik und dass die Bürger dann auch diese Politik sehen wollen, dann frage ich mich, was Sie seit 2008 gemacht haben und wo da der Wählerwille bleibt.

Das heißt, gerade wenn man sich meine Situation ansieht, letztlich geht es darum: Ich bin nur einem Einzigen verpflichtet (Abg. Grosz: Dem Frank!), und das sollten Sie sich auch so überlegen, nämlich (weitere Rufe bei BZÖ und ÖVP: Dem Frank! Dem Frank!) dem Wähler.

Ich bin dem Bürger verpflichtet (Rufe: Ach! – Dem Onkel Frank! – Abg. Grosz: Einem kanadischen Bürger!), und es geht überhaupt nicht darum, dass der Bürger hier ein Programm wählt. Oder glauben Sie das wirklich? (Abg. Mag. Widmann: Glaubst du das selber?) Glauben Sie wirklich, dass der Bürger ein Programm wählt? Und auch wenn das so wäre: Schauen Sie sich einmal das BZÖ an! Das BZÖ wurde von Jörg Haider in die Wahl geführt – und Jörg Haider lebt nicht mehr. (Abg. Mag. Widmann: Ja und?)

Das heißt, wenn sich jetzt jemand hier – und ich war ja ein ganzes Jahr freier Abge­ordneter, bevor ich zum Team Stronach gegangen bin – sozusagen bemüßigt fühlt, das freie Mandat wahrzunehmen, dann sollte man zwei Fragen stellen: Erstens: Warum? Das muss ja einen Grund haben, warum einer sozusagen aus der Fraktion austritt und ein freies Mandat annimmt. (Abg. Riepl: ein Geld gekriegt?)

Also ich habe Geld dafür bekommen, aus meiner Fraktion auszutreten, oder wie? – Ich bin ein ganzes Jahr lang freier Abgeordneter in diesem Hohen Haus gewesen, der Herr Tadler sogar noch länger. Und jetzt fragt man sich natürlich, warum das so war. Und ich kann Ihnen eines sagen: Ich war nicht mehr einverstanden mit der Politik, die in meiner Fraktion gemacht wurde (Abg. Grosz: Nein, du wolltest Generalsekretär werden!), und deshalb bin ich aus meiner Fraktion ausgetreten. Und das ist mein gutes Recht! Die Verfassung schreibt das ja auch so vor.

Und wenn Sie heute hier diese Lücke – aus Ihrer Sicht – schließen, dann wollen Sie damit nichts anderes erreichen, als die Abgeordneten auf Gedeih und Verderb an die Klubs zu binden, an die Partei zu binden. Und das halte ich für falsch. Ich halte es deshalb für falsch, weil es ein freies Mandat gibt und letztlich der Abgeordnete nur einem verpflichtet sein sollte (Rufe: Frank!): seiner Überzeugung. (Beifall beim Team Stronach.)

Es gibt in jeder Partei viele Abgeordnete, die schon oft darüber nachgedacht haben, ob sie nicht auch aus ihrer Fraktion austreten sollen, weil es eben immer wieder Gewissenskonflikte gibt. Und wenn sich das häuft, dann muss man eben irgendwann einmal eine Entscheidung treffen. Und ich habe diese Entscheidung getroffen und viele andere auch. Ist es wirklich so schwierig, zu verstehen, dass man in diesem Land endlich einmal eine ordentliche Politik machen will und dass man, wenn jemand kommt wie Frank Stronach und die Möglichkeit dazu bietet, diese Möglichkeit ergreift, um hier etwas zu bewegen? Ist das für viele wirklich so schwierig zu verstehen? – Gerade bei den Grünen wird dann immer alles Mögliche angeführt.

Letztlich geht es um vernünftige Politik. Und jeder von uns hat zumindest irgendwann einmal sozusagen den Wunsch in sich verspürt, in diesem Haus vernünftige Politik zu machen. Selbstverständlich gibt es den Klubzwang, und dann gibt es die Parteien, und dann gibt es alles, was da dagegen spricht – aber ganz tief drinnen will jeder eine vernünftige Politik machen.

Genau das ist der Punkt. (Rufe: Ein falscher Punkt! – Strichpunkt!) Und das wird hier jetzt verhindert, indem man die Abgeordneten an die Klubs und an die Parteien bindet


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und ihnen jede Möglichkeit nimmt, auch einen Protest auszudrücken. Das ist ja auch ein Protest: Wenn ich aus einer Fraktion austrete, um freier Abgeordneter zu werden, so ist das ein Protest (Zwischenrufe bei der SPÖ), ein Protest gegen eine Politik, die ich nicht mittragen kann. – Und genau das ist der Punkt.

Und wenn Sie meinen, wir müssen auch die Redezeit der freien Abgeordneten einschränken, dann kann ich Ihnen nur eines sagen: Ein freier Abgeordneter – ich weiß es aus eigener Erfahrung – kann gar nicht zu jedem Tagesordnungspunkt 10 Minuten reden, weil er gar nicht die Möglichkeit dazu hat. Er hat die Möglichkeit von der Vorbe­reitung, vom ganzen Hintergrundwissen her nicht. Dazu braucht man eine Unter­stützung, und zwar die Unterstützung durch einen Klub und viele andere Menschen. Das ist genau der Punkt.

Daher: Erzählen Sie doch keine Märchen, dass dann die freien Abgeordneten Sie mit der Redezeit dementsprechend ins Hintertreffen bringen! Das war ja bei mir auch nicht so. (Abg. Scheibner: Na sicher!) Ich habe mich im Schnitt vielleicht zwei oder drei Mal pro Plenartag zu Wort gemeldet. Also bitte erzählen Sie keine Märchen!

Was Sie hier in diesem Hohen Haus nicht wollen, ist, dass sich eben einzelne Abge­ord­nete zu Wort melden und sagen können, was sie wollen. Darum geht es ja! Als freier Abgeordneter und als neue Partei kann man sagen, was man will, weil man niemandem verantwortlich ist. (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Und davor fürchten Sie sich! Sie fürchten sich davor, dass in diesem Hohen Haus endlich einmal das gesagt wird, was man sich wirklich denkt – ohne Ansicht des Klubs, ohne Ansicht von Lobbys, Kammern und Gewerkschaften und wie sie alle heißen. Das ist das, wovor Sie Angst haben. Geben Sie es doch zu!

Deswegen halte ich dieses Gesetz für absolut verfehlt. Und es ist vor allem etwas: Es ist nicht demokratisch. Die Geschäftsordnung, so wie sie war, hatte ihren Sinn, und sie wurde jetzt zweimal auch diesem ihrem Sinn entsprechend umgesetzt. Damit haben Sie ein Problem, und das wollen Sie jetzt ändern. Das finde ich schade, und das ist wirklich bedauerlich. (Beifall beim Team Stronach.)

16.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Grosz zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die GO-Bestimmungen. – Bitte.

 


16.32.45

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Klubobmann Lugar hat in seiner Rede gerade behauptet, er sei aus dem BZÖ ausgetreten, weil er mit der Politik des BZÖ nicht mehr einverstanden gewesen sei.

Ich berichtige tatsächlich: Herr Lugar ist aus dem BZÖ ausgetreten, weil er nicht Generalsekretär wurde. (Beifall beim BZÖ. – Heiterkeit und Oh-Rufe.)

16.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Da müssen wir wieder einmal darüber reden, was eine tatsächliche Berichtigung ist. – Aber gut, okay.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 2304/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 142

16.33.34 8. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (2305/A)

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zunächst erhält der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer, das Wort. – Bitte.

 


16.33.59

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Ich bin ja fast versucht, meine wirklich letzten Worte hier  (Abg. Grosz: Das hören wir aber heute schon öfter!) – Nein, das habe ich noch nicht gesagt. Das sage ich jetzt. (Abg. Grosz: Beim Bericht der Volksanwaltschaft hast du es schon gesagt!) Naja, wenn es nicht passt.

Kollege Lugar, du hättest doch dem Parlament einen erhöhten Dienst leisten können durch geschickteres Verhandeln in Sache des Postens Generalsekretär. (Heiterkeit.) Wer weiß, ob das Schicksal der Republik dann nicht günstiger verlaufen wäre? (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.)

Es ist ja so: Wenn zwei große Geister aufeinanderprallen (lebhafte Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ), dann sprühen die Funken.

Kollege Lugar, ich will ja nicht sagen: Let us speak about fairness and transparency! – Jetzt könnte ich auch sagen: And what happens if Frank is not going to pay your fee any longer? – Anyway.

Aber der zweite Schlusspunkt dieses dramatischen Geschehens: Jetzt wissen wir aus dem Munde des edlen Grosz: Die Republik zerbricht nahezu in viele Fraktionen, weil Lugar nicht Generalsekretär werden konnte!

Jetzt brauchen wir eine Neuaufstellung der Geschäftsordnung des Nationalrates, die ich als Antragsteller emsig und eifrig mitvertrete, damit, vielleicht zur Erhellung solcher dramatischen Schicksale (Heiterkeit) – das wissen wir nicht –, aber jedenfalls auch außerhalb der Tagung, also in der tagungsfreien Zeit, den Mitgliedern des National­rates die Interpellation möglich ist. Anfragen sollen gemacht werden – ich würde sagen, es war schon höchste Eisenbahn, dass das passiert –, weil schließlich und endlich das anfragebedürftige Prozedere kein Innehalten duldet, wenn tagungsfreie Zeit im Hohen Hause herrscht.

In diesem Sinn wünsche ich der Materie ein „vivat, crescat, floreat“. – Das war jetzt lateinisch. (Lebhafte Heiterkeit.) – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


16.36.55

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Nur einen Satz: Das ist eine absolut sinnvolle Regelung, dass künftig – so wie das dem Bundesrat schon möglich ist – auch


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 143

der Nationalrat in der Sommerzeit parlamentarische Anfragen einbringen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

16.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


16.37.22

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wenn der Kollege Fichtenbauer noch so eine Rede hat, könnte er eine vierte „letzte Rede“ auch noch halten, denn die hat ja durchaus einen Wert gehabt.

Dem kann man sich nur anschließen, dass dieser Antrag ein Fortschritt ist und dass es auch keinen Grund gehabt hat, dass die Kontrolltätigkeit im Sommer nicht ausgeübt werden kann. Danke in dem Fall auch dafür, dass es möglich war, das herauszulösen, denn wir hatten sehr lange diskutiert, und dieser Teil wird jetzt offenbar doch noch umgesetzt.

Das entbindet mich aber nicht davon, festzuhalten, dass wir eigentlich auch eine schon lange bestehende Vereinbarung über die Umsetzung des parlamentarischen Unter­suchungs­ausschusses als Minderheitsrecht haben – wobei in diesem Zusammenhang viele Vereinbarungen getroffen worden sind, die nicht gehalten haben.

Aber das wird irgendwie früher oder später in diesem Haus auch noch kommen, weil es auf Dauer nicht nur unmöglich ist, dass Kontrolle im Sommer nicht möglich ist, sondern genauso unmöglich ist, dass die Kontrolle nur dann stattfinden kann, wenn die Mehrheit, in dem Fall die Regierungsmehrheit, der Kontrolle zustimmt. Vielleicht dauert es noch bis in die nächste Gesetzgebungsperiode, Herr Kollege Cap, aber irgendwann wird dieses Haus auch die Ausübung dieser Kontrollrechte durch die Minderheit erleben. (Beifall bei den Grünen.)

16.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


16.38.00

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Meine Damen und Herren! (Abg. Mag. Gaßner: Generalsekretär?) – Ja, das war ich schon vor 20 Jahren. Das ist richtig, ja. Aber das macht nichts.

Dieser Antrag beziehungsweise diese Initiative fußt auf einem Antrag der BZÖ-Abge­ordneten Stadler und Bucher. Wir haben uns dann in der Präsidiale einvernehmlich dazu getroffen, dass man diese Initiative unterstützt. Es ist ein bisschen kindisch, dass man nicht, so wie es etwa bei den Grünen und sogar bei den Freiheitlichen möglich ist, über einen gesamtändernden Abänderungsantrag diesen Antrag Stadler, Bucher umsetzt. Es darf anscheinend „Stadler, Bucher“ oder „BZÖ“ auf keinem Antrag stehen, der hier im Hohen Haus beschlossen wird. – Soll sein.

Der Inhalt ist gut. Gott sei Dank, dass dieses Paradoxon, dass man im Sommer keine Anfragen einbringen kann, abgeschafft wird und endlich behoben wird.

Es ist auf den Bundesrat verwiesen worden. Wir würden uns ja auch vorstellen, dass der österreichische Nationalrat so wie der Bundesrat auch über den Sommer, oder durch den Sommer hindurch, arbeiten kann. Dann würden wir uns vielleicht manches ersparen, was man jetzt über Fristsetzungsanträge und anderes noch schnell alles in die Juli-Sitzung hineinzupacken versucht. – Das geht noch nicht. Soll sein. Aber


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 144

wenigstens Anfragen können dann in Zukunft eingebracht werden. Das ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, und wir werden das im Ausschuss entsprechend auch gemeinsam beschließen – davon gehe ich aus. (Beifall beim BZÖ.)

16.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. – Bitte.

 


16.40.06

Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Kollege Fichtenbauer, du weißt, ich schätze dich sehr, aber Kindesweglegung darf man hier nicht betreiben. Ich weiß, du findest diese neue Debatte wahrscheinlich total toll, dass Abgeordnete auch zu anderen Klubs gehen dürfen, aber dreh dich ein bisschen nach hinten um! Wie viele Abgeordnete siehst du denn, die vorher nicht auf der FPÖ-Liste waren und jetzt bei euch sitzen? Wie viele siehst du? (Abg. Rädler: Genau!) Vergessen? Nicht nur die letzte Reihe, der Jury und so weiter, sondern da gibt es schon mehrere. (Abg. Scheibner: Die sind schon heimgefahren!) – Die sind schon alle in Kärnten, aber das werden wir im Zuge der kommenden Nationalratswahlen besprechen. Darauf freue ich mich schon besonders. (Abg. Grosz: Der Darmann ist noch da! Einer ist noch da! Die anderen sind schon wieder in Kärnten!)

Prinzipiell geht die Diskussion bei der vorliegenden Thematik in die richtige Richtung. Ich bin wirklich froh, dass die Debatten über diese leidige Sommerpause endlich vom Tisch sind. (Abg. Neugebauer: Das heißt „tagungsfreie Zeit“!) Da haben sich Rot und Schwarz, glaube ich, selbst den größten Gefallen getan, dass man nicht immer den Bundeskanzler mit einer Palme im Hintergrund am Foto sieht. Ich glaube, die Mitarbeiter hier im Hohen Haus leisten großartige Arbeit. Die haben es sich sicher nicht verdient, dass jedes Jahr das Gleiche in den Medien gebracht wird.

Es gibt hier viele Abgeordnete, die ich persönlich kennengelernt habe, die einen guten Job machen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Rudas. Sarkasmus von da oben ist sicher angebracht! (Abg. Mag. Rudas: Trifft voll zu!) – Ja, trifft voll zu. Da leisten viele wirklich großartige Arbeit. Wir brauchen, glaube ich, keine Sommerpause mehr; die gehört überhaupt weg. Wenn man Plenarsitzungen abhalten will, dann soll man das machen können. Das Wichtigste ist, dass für die Republik gearbeitet wird – in welcher Konstellation auch immer. Mich würde es freuen, wenn es hier nach der Wahl sechs oder sieben Klubs gäbe, vielleicht gibt es aber nur noch fünf. (Ruf bei der SPÖ: Aber ohne BZÖ!) Wir werden die Wahlergebnisse ja sehen.

Ich bedanke mich für die tolle Zeit. Ich bin davon überzeugt, dass man auch weiterhin spannende Dinge erreichen wird, und das geht halt nur gemeinsam. (Abg. Dr. Oberhauser: ... danke für die schöne Zeit!) – Auch ohne Sarkasmus, sehr geehrte Frau Kollegin da oben, werden wir hier gemeinsam etwas erreichen.

Ich bin froh, dass hier etwas endet, was absolut nicht richtig ist, nämlich dass die Mitarbeiter des Hohen Hauses permanent beschimpft werden, denn es wird wirklich Großartiges für die Republik geleistet. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 145

16.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 2305/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

16.42.25 9. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (2326/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Als Erster erhält Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber als Antragsteller das Wort. – Bitte.

 


16.42.47

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Viel­leicht nur kurz zu dem, was mein Vorredner zum Thema Sommerpause gesagt hat: Ich denke, es ist immer eine Frage der Qualität der Arbeit, und es steht auch uns als Abgeordneten zu, nicht nur Zeiten zu haben, in denen die Termine extrem dicht sind, sondern auch Zeiten mit größerer Planbarkeit. Wir haben auch Familien, und ich bin außerdem regionaler Abgeordneter. Ich sage das in aller Offenheit, denn mir ist das wichtig. Es wird immer so getan, wie wenn wir im Sommer nichts zu tun hätten und nichts arbeiteten. Wir arbeiten fest, wir arbeiten auch in den Wahlkreisen, und wir sollten nicht vergessen, das auch der Öffentlichkeit immer wieder klarzumachen. (Beifall bei Grünen, SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

Zu diesem Initiativantrag: Ich freue mich besonders, dass wir den gemeinsam zusam­mengebracht haben. Frau Kollegin Haubner und ich haben intensiv diskutiert – auch mit Frau Kollegin Höllerer von der ÖVP, Frau Kollegin Lohfeyer von der SPÖ und Frau Kollegin Winter von der FPÖ. Es waren sehr konstruktive Gespräche, die leider noch nicht zu einem vollständigen Abschluss gekommen sind. Im Kern liegt jetzt einmal in dieser ersten Lesung ein Entwurf vor, der ja dann dem Geschäfts­ordnungsausschuss zugewiesen wird und dort nächste Woche diskutiert werden kann.

Ich möchte in aller Kürze zusammenfassen: Wir wünschen uns, dass Bürgerinitiativen auch online – modern, wie es heute üblich ist – eingebracht werden können. Dazu liegt jetzt dieser Vorschlag von uns vor.

Das zweite Wesentliche habe ich heute schon angesprochen: Resolutionen von Gemeinderäten, in denen oft parteiübergreifend gewisse Sichtweisen dargelegt, Über­le­gungen angestellt und Vorhaben beschlossen werden, werden an den Nationalrat herangebracht, aber derzeit werden sie im Haus nicht verpflichtend und verbindlich behandelt. Wenn wir die Stärkung der Demokratie ernst nehmen, dann ist es, wie uns scheint, sehr wichtig, die Bürgerinnen und Bürger selbst, aber auch die kommunale, die regionale Politik ins Hohe Haus hereinzuholen, sofern es eine bundespolitische Zuständigkeit gibt.

Der dritte Punkt bezieht sich dann auf die Behandlung hier im Haus. Da wollen wir, dass eine verbindliche Anhörung des Erstunterzeichners der Bürgerinitiative stattfindet, wenn 5 000 Unterstützungen online sind. Da geht es um Wertschätzung. Man kann darüber diskutieren. Ich wäre auch bereit, das Quorum noch zu senken, zum Beispiel auf die Hälfte oder was auch immer. Das bleibt eine politische Debatte. Wir haben jetzt einmal 5 000 Unterschriften als Quorum festgehalten.

Wir haben gesehen, es hat Bürgerinitiativen mit 10 000 Unterschriften gegeben und Petitio­nen mit über 100 000 Unterschriften. Die Bürgerinitiative zur Vorratsdaten­speicherung hat am meisten zustande gebracht, über 100 000 Unterschriften.

Ich glaube, dass ein Quorum von 5 000 es jedenfalls als berechtigt erscheinen lässt, dass ein Erstunterzeichner gehört wird und dass es dann auch ein öffentliches Hearing geben kann, für das weitere Expertinnen und Experten nominiert werden können. Ich denke, das sind Instrumente, die unabhängig von den ganz großen Themen über das


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Jahr für die Bürgerinnen und Bürger neue Möglichkeiten der Mitbestimmung eröffnen würden und unsere bisherige Arbeitsweise verbessern würden. In diesem Sinne hoffe ich auf eine positive Behandlung im Geschäftsordnungsausschuss. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. – Bitte.

 


16.46.05

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Kollege Pirklhuber, ich möchte auch noch einmal die gute und konstruktive gemeinsame Arbeit in Bezug auf die Weiterentwicklung im Bereich Petitionen und Bürgerinitiativen, aber auch hinsichtlich Veränderungen in der Geschäftsordnung betonen. Du hast schon die Online-Einbringung angeschnitten. Diese ist uns allen ein Anliegen, und ich habe heute auch schon in meiner Rede erwähnt, dass ich hoffe, dass die Voraussetzungen dafür bald geschaffen werden können.

Ich möchte aber noch zu zwei Punkten des vorliegenden Antrags kurz Stellung nehmen. Zur Verstärkung der politischen Auseinandersetzung mit Anliegen unter Einbe­ziehung der Erstunterzeichner: Ich meine, dass das prinzipiell wichtig ist. Das haben auch die Hearings, die wir hier in den letzten Jahren abgehalten haben, bewiesen. Ich schlage vor, dass wir unter Einbeziehung der Statistik, die wir heute erhalten haben, und deren Analyse die weitere Vorgangsweise festlegen und klären, ob und in welchen Fällen wirklich Hearings im Petitionsausschuss stattfinden sollen.

Zum zweiten Punkt, zur verpflichtenden Behandlung von Gemeinderesolutionen und der Frage, wie wir damit umgehen: Da gab es ja innerhalb des letzten Jahres eine neue Form des Umgangs, als nämlich du, Kollege Pirklhuber, beziehungsweise Herr Kollege Grosz mehrere – unter Anführungszeichen – „liegen gebliebene“ Resolutionen eingebracht habt. Ich meine auch, dass es wichtig ist, dass diese Resolutionen nicht schubladisiert werden.

Für das Vorhaben, das Frau Kollegin Haubner heute schon angesprochen hat, dass wir mit Vertretern der Petitionsausschüsse der Bundesländer in Kontakt treten, waren wir ja alle; es ist aber leider nicht mehr zustande gekommen. Ich meine, dass das eine gute Möglichkeit ist, das Thema zunächst einmal auf dieser Ebene zu besprechen und auch in den Parlamentsklubs diese Frage zu thematisieren.

Wir stimmen dem vorliegenden Antrag nicht zu, aber ich signalisiere durchaus die Bereitschaft, für die offenen Punkte eine Lösung zu finden. (Beifall bei der SPÖ.)

16.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


16.48.29

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Ganz kurz zu diesem Antrag: Wir haben ihn sehr lange und sehr intensiv diskutiert und sind nicht in allen Punkten übereingekommen.

Zur Online-Einbringung der Bürgerinitiativen gibt es auch unsere Zustimmung, das ist ja auch Teil des Antrags der Regierungsparteien zum Demokratiepaket. Auch diese Fristsetzung, Stellungnahmen innerhalb von zwei Monaten zu bekommen, halte ich für sehr gut. Das war auch unumstritten, dazu gab es in allen Parteien dieselbe Meinung.

Zur verpflichtenden Behandlung von Resolutionen, welche von Gemeinderäten vorge­legt werden, durch den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen: Da haben wir


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Bedenken, und zwar aus dem Grund, dass es auch noch andere Institutionen und Gebietskörperschaften gibt, die auch Resolutionen verabschieden und diese dann natürlich, so denke ich, auch gerne ins Hohe Haus einbringen würden.

Frau Abgeordnete Haubner hat heute in ihrer Rede darauf aufmerksam gemacht, dass wir da über sehr knappe Ressourcen und schmale Strukturen für diesen Ausschuss befinden und dass es gar nicht so einfach ist, diese gewaltige Aufgabe zu erledigen. Ganz schlimm wäre es natürlich, wenn es zu einer Überfrachtung des Ausschusses käme und die Qualität der Ausschussarbeit darunter leiden würde. Also man muss darüber ganz genau diskutieren, wie wir das zukünftig handhaben könnten.

Zum verpflichtenden Hearing und der Anhörung des Erstunterzeichners: Auch da eine gewisse Skepsis, da es auch jetzt die Möglichkeit gibt – der Ausschuss hat diese Möglichkeit –, jederzeit ein Hearing zu einem Thema abzuhalten, ohne dass es eine Unterschriftenbegrenzung gäbe. Also das ist sogar noch offener, als das hier mit dieser Begrenzung von 5 000 Unterschriften der Fall wäre.

Man hat es vielleicht nicht dementsprechend genutzt, aber ob es wirklich notwendig ist, diese Begrenzung einzuführen, darüber müssen wir genauestens diskutieren – und dazu wäre dann die Möglichkeit natürlich auch im Geschäftsordnungsausschuss, aber ich hoffe, dass wir einvernehmlich etwas Gutes auf den Weg bringen können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte. (Abg. Grosz: Der letzte FPKler, der noch da ist! Der Rest ist schon in Kärnten auf Sommerpause! Abg. Mag. Darmann auf dem Weg zum Rednerpult : Fleißig!)

 


16.50.45

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! An dieser Stelle: Nach drei Tagen Plenarsitzungen würde ich mir sicherlich viele Freunde hier herinnen machen, wenn ich mich darauf beschränkte, einfach auf die nächst­wöchige Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses zu verweisen sowie auf die Debatten, die dort geführt werden, aber der Respekt gegenüber den Antragstellern und auch die politische Kultur gebietet es, doch inhaltlich einige Sätze zum vorliegenden Antrag zu sagen, auch in dieser ersten Lesung, geschätzte Kolleginnen und Kollegen – und das tue ich hiemit, auch wenn es für den geübten Politikbeobachter wenig über­raschend sein wird, dass die Freiheitlichen natürlich immens darauf drängen, die direkte Demokratie mit den entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten zu stärken und damit die Bevölkerung bestmöglich in die politische Arbeit, in das politische Prozedere mit einzubinden.

Mit einem intensiven Blick auf diesen vorliegenden Antrag sind zumindest einmal zwei Dinge aufgefallen, die wir uns natürlich sehr wohl auch in der Debatte nächste Woche und in weiterer Folge im Geschäftsordnungsausschuss überlegen sollten.

Zum einen: Wenn hier schon in § 100 Ziffer 3 überlegt wird, das Unterstützungsalter von 19 Jahren auf 16 Jahre zu senken, dann sollte man sich überhaupt einmal darüber den Kopf zerbrechen, das überhaupt aufzumachen, denn was spricht denn dagegen – um das einmal anzudenken –, auch Schülerinnen und Schülern einer Neuen Mittel­schule etwa mit einem entsprechenden Unterstützungsquorum die Möglichkeit zu geben, mittels einer Bürgerinitiative an uns heranzutreten.

Das, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wäre doch ein Denkansatz.

Aber selbstverständlich ist nicht nur mir aufgefallen, dass man sich wiederum im Inhalt nur damit befasst, wie man mehr und mehr Initiativen hier ins Haus bekommt, aber


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 148

trotzdem nicht in der Qualität der Bearbeitung dieser Initiativen weiterkommt. Gerade das ist jedoch das Wesentliche, das uns als Aufgabe auch mitgegeben werden sollte: da etwas weiterzubringen, um die Initiativen, die die Bevölkerung an uns richtet und mittels derer sie mit uns eine Weiterentwicklung in der Gesetzgebung zustande bringen will, auch einer respektvollen Erledigung, Abarbeitung und Umsetzung zuzuführen.

Ich glaube, dass das sehr wesentlich ist und darauf in Zukunft der Schwerpunkt zu legen sein wird.

Ich freue mich auf eine entsprechende inhaltliche Auseinandersetzung im Geschäfts­ordnungsausschuss. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

16.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


16.53.17

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Lieber Kollege Darmann, viel Zeit ist ja nicht mehr für intensive Verhandlungen im Geschäftsordnungsausschuss. Das ist grund­sätzlich bedauerlich, aber trotzdem hoffe ich, dass es nicht bei dieser Initiative von zwei Parteien, von BZÖ und Grünen, bleibt, sondern dass man hier vielleicht doch einen Allparteienantrag zusammenbringt.

Diese Initiative ist ja auch unter Beteiligung mehrerer Mitglieder des Petitions­aus­schusses, unter der Vorsitzenden des Petitionsausschusses Ursula Haubner, gestartet worden – parallel zu den Überlegungen, die direkte Demokratie auszuweiten. Ich halte das für eine sehr gute und vernünftige Initiative des Petitionsausschusses, dass man dieses Instrument, dieses geradezu klassische Instrument der direkten Demokratie, aufwertet und ausbaut, weil da der Zugang relativ einfach ist. Es sind die Schwellen nicht so hoch, es sind die Kriterien nicht so schwer erfüllbar wie bei anderen Instru­menten, etwa bei Volksbegehren, und deshalb ist dieses geradezu klassische Instrument der Bürgerbeteiligung wichtig und richtig und sollte ausgebaut werden.

Schade, dass man so lange gebraucht hat, aber ich hoffe, dass man in der kurzen noch verbleibenden Zeit doch noch eine gemeinsame Lösung zusammenbringt. (Beifall beim BZÖ.)

16.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Tadler. – Bitte.

 


16.54.40

Abgeordneter Erich Tadler (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die direkte Demokratie gehört natürlich gestärkt und weiter ausgebaut.

Wir vom Team Stronach verschließen uns dem nicht, Bürgeranliegen und Bürger­beteiligung transparenter zu gestalten, doch wie wir aus der Praxis wissen, werden viele dieser Anliegen einfach nur zur Kenntnis genommen – und sonst nichts.

Ich verweise diesbezüglich auf den heutigen Tagesordnungspunkt 2. Da muss in Zukunft der direkten Demokratie mehr Raum hier im Hohen Haus gegeben werden. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

16.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 2326/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 149

Die Tagesordnung ist erschöpft.

16.55.32 Abstimmung über Fristsetzungsanträge

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Fristsetzungsanträge, die ich jeweils einzeln vornehmen werde.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Kößl, Pendl, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage: Protokoll gegen die unerlaubte Her­stellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, 2132 der Beilagen, eine Frist bis zum 3. Juli 2013 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Kößl, Pendl, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Bericht­erstattung über die Regierungsvorlage betreffend Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpas­sungsgesetz-Inneres, 2211 der Beilagen, eine Frist bis zum 3. Juli 2013 zu setzen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Kößl, Pendl, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Bericht­erstattung über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird, 2303 der Beilagen, eine Frist bis zum 3. Juli 2013 zu setzen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist mehr­heitlich angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Kößl, Pendl, Kolle­ginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend ZDG-Novelle 2013, 2406 der Beilagen, eine Frist bis zum 3. Juli 2013 zu setzen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Kößl, Pendl, Kolle­ginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Exekutiv­dienstzeichengesetz und das Verwundetenmedaillengesetz geändert werden, 2433 der Beilagen, eine Frist bis zum 3. Juli 2013 zu setzen. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Ich lasse abstimmen über den Antrag der Abgeordneten Kößl, Pendl, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend SPG-Novelle 2013, 2434 der Beilagen, eine Frist bis zum 3. Juli 2013 zu setzen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Mehrheitlich ange­nommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 150

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Prähauser, Klikovits, Kolleginnen und Kollegen, dem Landesverteidigungsausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungs­ge­setz – Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, 2200 der Beilagen, eine Frist bis zum 2. Juli 2013 zu setzen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Prä­hauser, Klikovits, Kolleginnen und Kollegen, dem Landesverteidigungsausschuss zur Berichterstattung über den Bericht der Bundesregierung betreffend Österreichische Sicherheitsstrategie „Sicherheit in einer neuen Dekade – Sicherheit gestalten“, III-218 der Beilagen, eine Frist bis zum 2. Juli 2013 zu setzen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls mehr­heitlich angenommen.

16.59.09 Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 2352/A(E) bis 2366/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 15138/J bis 15184/J eingelangt.

Schließlich sind vier Anfragen der Abgeordneten Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates eingebracht worden.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 17 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

16.59.47 Schluss der Sitzung: 17 Uhr

 

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1017 Wien